Vierzehnter Jahrgang. Sonntags-Beiblatt zur Augstmrger PoKMnng. 'Iiot^ iüliktst NIIZ^ chl , z'!>i'i!^ , nr^f fizchslio^'.! 5. Februar- M- « 1854. Dieses Blatt erscheint cegelmäHig all^ ^o-rntage. Der hnwjährlge Abmmement-dreta lr., wvs»r e« durch «lle k5nigl. t'aher. Poftänlt?r und M,' Unchhaudluvs,?n l'szoffkn werd«« kmin Einfluß der Lectüre der heiligen Väter auf die Converfion des Dr. Newmann. „Seit meiner zartesten Kindheit," sagt der P. Newmann in einer seiner Konferenzen, „richtete die Lectüre der Kirchengeschichte von Milner all meine Gedanken auf die ersten Jahrhunderte der Kirche, und insbesondere auf die Väter dieser Zeit. Nie werde ich vergessen, und nie werde ich ihn meinein Gedächtniß entfliehen lassen, den riefen und angenehmen Eindruck, welchen die Brüder von St. AmbrvsiuS und St. Augustmus, wie dieser Schriftsteller sie mir zeichnete, auf meinen Geist machten. Der Hinblick auf diese Väter war seitdem für meine Einbildungskraft, ich muß eS gestchen, ein wahres Paradies, ein Ort der Wonne, nach welchem meine Gedanken sich allemal hiuverschten, wenn meine Beschäftigung dieses zuließ. Als ich ansing, ihre Werke mit Aufmerksamkeit und Methode zu studiren, da suchte ich sie zu anali- siren und ihre Lehren und Principien zusammenznstell-n. Nachdem ich sie so mit Sorgfalt studirt und bis ins Kleinste hinein klar gelegt hatte, und meine Arbeit nochmals überblickte, nahm ich wahr, daß ich nichts gelhan, daß ich durch diese Mühen sehr wenig gelernt hatte, und daß diese Väter, welche ich gelesen und die der Periode vor dem Concil von Nicäa angehorten, wenig von der Glaubenslehre enthielten. Ich urtheilte nach dem, wnS ich davon gelesen halte. Zu jeuer Zeit begriff ich die Ursache dieses Resultates noch nicht; später aber erschien sie mir in ihrer ganzen Klarheit. Ich hatte diese Väter mit den Ideen eines Protestanten gelesen; sie anali- sirt und zusammengestellt nach den EintheilungS-Principien, welche bei den Protestanten in Praxis sind; ich hatte in ihren Schriften protestantische Lehren und Gebräuche gesucht. Meine Rubriken waren: „Rechlfertigung durch den Glauben allein," „Heiligung," nnd andere dergleichen. WaS ich in den Vätern suchen sollte, wußte ich nicht; ich suchte das, was nicht darin war und profitirte nicht von dem, was sie enthielten; tappend irrte ich in der Dunkelheit umher und saud nichts. Indessen muß ich doch eine Sache von der größten Wichtigkeit bemerken: Durch diese Lectüre bekam ich einen sehr klaren Begriff von der göttlichen Einsetzung dcS Episkopats und dessen Atlributen, wodurch meine protestantischen Grundsätze sehr erschüttert wurden. Nach einigen Jahren mußte ich mich mit der Geschichte des Ariauismus beschäftigen, und begann ich das Studium der Vä-er aufö Neue. Ich laS sie mit der Defensiv von Bull, die mir als Schlüssel diente, in so fern als diese Schrift solches seyn konnte; aber ich erinnere mich nicht, daß ich zu dieser Zeit einen andern Gebrauch von den Vätern, bezüglich der Doctrin, gemacht habe. Ich hatte sie fast zu dem einzigen Zwecke studirt, nm die Controverse in Betreff der Person Jesu Christi kennen zu lernen; in einem Zeitraum von einigen Jahren widmete ich zwei Sommer der Prüfung dieser Controverse. Endlich fing ich an, die 42 Väter ohne Beihilfe eines Schriftstellers zu lesen, da kein anglikanischer Autor die Fragen, womit ich mich beschäftigte, auf eine so genaue und detaillirte Weise behandelt hatte. Als ick die Väter zum ersten Mal zur Hand nahm, las ich sie als Protestant, das zweite Mal ungefähr wie ein Anglikaner. jedoch halten meine frühern Theorien und Systeme durch diese Lesungen eine katholische Färbung erhalten. In dem ersten der genannten Sommer beschränkte ich mich bei meinen Studien nur auf die Glaubenslehre, ich schloß die Geschichte ganz auS, und so blieb ich in Bezug auf die Frage von der katholischen Kirche fast auf demselben Puncte, wo ich beim Beginn stand; im zweiten Sommer aber machte ich die Controverse der Monophysiten, so wie die Vorfälle und Arbeiten des Concils von Chalcedon im fünften Jahrhundert zum Gegenstand meiner Studien. In Folge dessen bemerkte ich, daß mein Glaube an die Solidität der Fundamentalgrundsätze des AnglikaniSmus ganz verschwunden, und an dessen Stelle ein Zweifel getreten war, der mich nie wieder verließ. Ich glaubte in der genannten Controverse, und in dem damit in Verbindung stehenden allgemeinen Concil eine klare Darstellung des gegenwärngen Zustandes des Christenthums zn sehen, und eine Erklärung der verschiedenen Parteien und Persönlichkeiten, welche zur Zeit der Reformation sowohl auf Seite der Katholiken wie der Protestanten figurirren. Während des Herbstes desselben Jcchreö las ich eine Schrift bezüglich des Schismas der Donatisten, welche meinem Geiste den durch die Geschichte der Monovhysiten empfangenen Eindruck tiefer einprägte; ich wurde ergriffen und geblendet von dem neuen Gesichtspuncle, unter welchem diese Thatsachen sich mir darstellten. Da ich meinem Urtheile nicht zu trauen wagte, so beschloß ich, um tie Frage noch besser zu ergründen, meinen Geist einige Zeit davon abzulenken, und ich kam erst wieder daraus zurück, als ich beabsichtigte, die Abhandlung des heiligen Athanasiuö über die Glaubenslehre zu übersetzen. Die arianische Controverse und das Concil von Nicäa nahm bei dieser Arbeit meine Aufmerksamkeit in Anspruch; klar stellte sich in dieser Geschichte meinem Geiste das dar, was ich anfangs nicht darin gesehen Halle, nämlich: dieselbe Erscheinung, welche ich schon in der Geschichte des heiligen Leo und der Monovhysiten wahrgenommen hatte. Wenn seit dieser Zeit mein Fortschreiten im Glanben an die katholische Kirche einige Unterbrechung erlitt, so geschah dieß nicht deßhalb, daß ich. irgendwie Vertrauen zum » Anglikauismus und seinen Glaubenslehren gehabt hätte, sondern Einwürfe eigenthümlicher Art, die zu widerlegen sich mir kein Mittel darbot, beschäftigten meinen Geist, und fürchtete ich, daß ich meine Illusion umgarnt hätte, da die Ansichten so vieler anderer Personen von den meinigen ganz verschieden waren." (Rhein. Krchbl.) Parallele»! in Baden. Bereits suchr die badische Regierung im Gefühle der Unbehaglichst nach NechlSgründcn, um ihre Gewaltstreiche gegen die katholische Kirche dadurch scheinbar zn rechtfertigen. Da es aber zwischen Recht und Unrecht, zwischen Sittlichkeit und unsittlichem Gebahren kein Mittelding gibt, so kann obiger Zweck nur dadurch theilweise erreicht werden, wenn man der urtheilölosen Menge durch Entstellung des thatsächlichen Sachverhaltes, und Verdrehung allgemein giltiger Rcchtsgrundsätze Sand in die Augen zu streuen sucht. So hat jüngst ein gewappneter Kämpfer im Solde der badischen Bureaukratie den Erzbischof von Freiburg durch die Zusammenstellung desselben mit den Koryphäen der deutschen Revolution in den Augen der Welt moralisch todtzuschlagen versucht. Wir wollen uns mm einen kurze» Vergleich zwischen der Handlungsweise des ErzbischofeS und seiner Verfolger erlauben, und dann ihr beiderseitiges Verhalten mit den Tendenzen der Umsturzpartei zusammenhalten, um daraus zu sehen, wer denn eigentlich unter die hohen Protektoren der Freischärlerei gezählt werden müsse. Woraus ging denn eigentlich das Streben Kossuth'S, Mazzini's, Brentano'S, Hecker'ö, Struve'S, Ronge's -c. ic. hinaus? Sie haben das historische 43 Recht ihrer Regierungen in Frage gestellt, die politische und sociale Verfassung ihres Landes aus eine ihren demokratischen Ideen entsprechende Weise umzumodeln tentirt. Hat nun auch der Freiburger Erzbischof dergleichen in seinem Vaterlande versucht? Mit Nichten! Er hat sich vielmehr bei allen seinen Protesten stets nur auf die Grundsätze der anerkannten badischen Verfassung berufen, und die durch dieselben garaiuirten, aber lange vorenthaltenen geistlichen Rechte der Kirche reklamirt. Einzig durch die Macht des gesetzmäßigen Protestes, durch passiven Widerstand und durch die Waffen deS GebeteS und der Bekennertreue suchte er zu seinem Ziele zu gelange». Was haben dagegen seine Dränger gethan? Sie haben durch ihre kirchcuvcrknechtenden Maaßregeln die tausendjährige Ordnung in der Verfassung der gesetzlich anerkannten katholischen Kirche mit roher Willkür umzustürzen gesucht, und zu dem Ende auch die Verfassung des eigenen Landes, und die allgemein giltigen Bestimmungen deS Vertragsrechtes grundsätzlich verl-tzt. Und als ihre Kanzlciherrlichkcit bei der Einführung und Fortführung deS poliiischen Kirchenregiments auf die bekannten Hinter- nisse stieß, und die omnipotenten Allesregierer daS svtliche VerdammungSnrtheil der Kirche und der gebildeten Welt vernahmen, gaben sie da der Stimme des Gewissens und Rechtes Gehör? Im Gegentheile! Gleich einer wohlgeschulten Freischärlerrolte suchten auch sie ihr Recht mit der Faust zu beweisen. Welch ein herrliches Beispiel sür die umsturzsüchtigen Massen! WaS will man den politischen Freibeuter» aniworten, wen» sie eines Morgens den von Gottes Gnade» Regierenden, zur Rechtferliguug ihrer Umsturzgelüste mit den gleichen Rechtö titeln entgegentreten?— Anch durch die Presse habeu die Führer der Umsturzpartei' daS Rechtsbewußtseyn im Volke irregeleitet und gelobtet; daS Ansehen der Obrigkeiten immer tiefer untergraben; die con- scrvcuiven Elemente der Gesellschaft mit List und Gewalt unterdrück!; und daS öffentliche Vertrauen erschüttert. Wann hat nnn der beleidigte Piiestergreiö sich je so etwas zu Schulden kommen lassen? Wo ist er je dem Ansehen seines Landesfürsten in seinen öffentlichen Erlassen nahe getreten? Hat er nicht in seinem herrlichen Hirtenbriefe ausdrücklich seine Achtung vor dem Ansehen seines LandeSsürsten ausgedrückt, und daS Volk zum Gehorsam gegen die Obrigkeit in allen bürgerlichen Angelegenheiten aufgefordert, und demselben selbst nach auSgebrocheuem Conflicte ein rnhigeS Verhalten zur Gewissenspflicht gemacht? Wie haben dagegen die hochtrabenden Kanzleiherren gehandelt? Sie haben die kirchlichgesiante Presse unterdrückt, daS freie Wort zum Sclaven der Bureaukratie erniedrigt, den Bischof und seinen pflichttreuen KleruS gelästert, die eidestreuen Priester wie gemeine Verbrecher behandelt, und vor dem Volke zu brandmarken versucht. Wer steht da auf Seite der Umsturzpartei, der Erzbischof oder daS Ministerium? Wie sollte daS Volk den geweihten Dienern der Kirche Zutrauen schenken, und von Ihnen um Gotteswillen der Obrigkeit gehorchen lernen, wenn eS dieselben von seinen Hänptern gerade um der Uebung dieses pflichtmäßigen Gehorsams willen wie gemeine Verbrecher behandelt sieht? Wodurch haben die Männer des Umsturzes die poetisch - sociale Krise der jüngsten Vergangenheit noch herbeigeführt? Sie haben dem Volke die Achtung vor der Heiligkeit deS EideS benommen, und dadurch den Verrath des KrieqerstandeS, der auö dem Volke größten- lheilS sich erneuert, am Fürsten und am Vaterlande vorbereitet. Hat nun etwa auch der edle Streiter für Gottes Sache sich je durch Verbreitung meineidiger Grundsätze oder durch politischen Treubruch an der Heiligkeit seines geleisteten EideS versündigt? Im Gegentheil! Er hat mit seinem standhaften KleruS den Sturm der Revolution muthig ausgehaltc», und nicht bloß selbst seinem Landesfürsten den Eid der Treue gehalten, sondern auch die Unterthanen selbst in der am meisten kritischen Lage zum pflichtmäßigen Gehorsam aufgefordert. Und gerade darum, weil er die Heiligkeit deS Eides in jedweden Verhältnissen gewahrt wissen wollte, brach ja die jüngste Verfolgung auf sein greises Haupt herein. Betrachten wir dagegen die Handlungsweise der badischen Bureaukratie in der Stunde der Prüfung. Ei» großer Theil jener Helden, welche jetzt gegen di'e eidestreuen Priester wüthen, hat in der Stunde der Gefahr seinen Amtöeid gebrochen. Und eine sich christlich nennende Regierung läßt einen über- 44 eifrigen StaatSauwalt in öffentlicher Gerichtssitzung die gröbsten Lästerungen gegen die Verbindlichkeit deS priesterliche» EideS aussprechen, ohne ihm rechtzeitig den unreinen Muud zu stopfen. Welche Zukunft steht aber den Fackelträgern der badensischen Aufklärung bevor, wenn daS so aufgelichtete und geschulte Volk anfängt, die Cousequen- zen auS den Grundsätzen zn ziehen, welche seine politischen Fuhrer über die Verbindlichkeit eines amtlich geleisteten Eides ohne Scheu kundgeben? Mit welchem Rechte kann die badische Regierung bei solchem Treiben noch gegen einen Meineidigen gerichtlich einschrutcn? Endlich haben die VolkSbeglücker, wo sie reussirtcn, die Justiz zur Unterdrückung der konservativen Elemente im Staate mißbraucht. Kann man einen solchen Mißbrauch der kirchlichen Gerichtsbarkeit auch dem Freiburger Bekennn zur Last lege»? Hat er etwa persönliche oder politische Feinde ero.mimunicirt, und nicht vielmehr verstockte Frevler an der Kirchenverfässung? Wie hat dagegen die badischc Bureaukratie die Wagschaalc der Themis gchandhcibt? Sie hat die radicaleu Wichte laufe» lassen, und richtet nun die Spitze des ihr von Gott anvertraute» Schwertes mit größter Willkür gegen treue Staatsbürger. Wo soll da das Volk i» seinem Rechtsgefühle gekräftigt werden, oder Vertrauen in eine Rechtspflege setzen, in welcher Laune uud Willkür die bestimmten Factoren sind? Es frägt sich nun, wer nach dem Gesagten den Wölfen in Menschengestalt, deren Geheul erst kurze Zeit verstummt ist, an die Seite gestellt zu werden verdiene, der kindlich fromme, aber thatkräftige Hohepriester, oder seine despotischen Verfolger. Die Antwort hat daS civili- sirte Europa mit Eclat einhellig ausgesprochen, wobei der Umstand nicht ohne Bedeutung ist, daß das badische Ministerium nur die rothe» Journale auf seiner Seite hat, während die konservativen Tagesblätter aller Konfessionen dem Muthe, den der" greise Erzbischof bei der Wahrung kirchlicher Rechte entwickelte, ihre volle Anerkennung zollen. Das sittliche Nechlsgefühl hat hierin ein nnzweifelhastes Urtheil gesprochen. Nur wäre zn wünschen, daß eine von den Großmächten deS katholischen'Denlschlands, welche bei den Vundeöangelegenheiten ein entscheidendes Wort zu sprechen haben, endlich den übermüthigen Federhelden im Badenserlande das konsularische Ouousczuo tsaclem? mit der gehörigen Energie zurufen möchte, um ihrem unmoralischen uud entsittlichenden Treiben noch rechtzeitig ein Ende zu machen. (W. K.-Z.) Eine lehrreiche Geschichte aus dem fünften Decennium des neunzehnten Jahrhunderts. Die seit drei Monaten schwebende Rechtssache betreffs der beabsichtigten Con- Version des fünfzehnjährigen Prinzen Carl zu Jscnburg-Virsteiu-Vüdingen ist nun vom Oberappellationsgerichte zu Cassel entschieden worden, in einer Weise, wie sie vorauszusehen war. Die Sache verhält sich so: Prinz Carl, der Sohn des vor zehn Jahren verstorbenen Prinzen Victor Alexander zn Jseuburg-Birfteiu-Büdingen, steht unter der Vormundschaft seiner Mutter, einer gebornen Prinzessin zu Löwenstcin-Wertheim-Rosen- berg, und seines Vatersbruders, des Fürsten zu Jsenburg-Birsteiu-Büdiugen, Chef deS Jsenburgischcn HauseS und klnderlos. In dem Ehevertrage des verstorbenen Prinzen war bestimmt worden, daß die Prinzen in der Confessuni deS Vaters, der reformirten nämlich, und die Prinzessinnen in dem katholischen Glauben, welchen die Mutler bekennt, erzogen werden sollten. Wirklich erhielt der Prinz bis nach vollendetem vierzehnten Lebensjahre von reformirten Theologen, deren Wahl allzeit mit Zustimmung des Onkels und Mitvormunds getroffen worden, den Religionsunterricht; er wurde während dieser Zeit weder durch die Mutter selbst, noch mit ihrem Wissen von sonst Jemand in der katholischen Kirchenlehre unterwiesen, wenn man nicht das Beispiel dieser uud der Prinzessinnen sür einen Religionsunterricht gelten lassen will. Nun aber erklärte der Prinz, nicht ferner resormir'cn Religionsunterricht nehmen, sondern im katholischen Glauben unterwiesen werden zu wollen. Die kurhessische Ge- 45 letzgebnng, welche (Verordnung vom 13. April 1853 § 4) die väterliche Bestimmung über die konfessionelle Erziehung ver Kinder nur bis zu dem vierzehnten Lebensjahre maßgebend seyn läßt, berechtigte ihn zu diesem Verlangen. Die Prinzessin Mutter, welche in der letzten Zcit mit ihren Kindern auf ihrem WiMvcnsitze zu Offenbach wohnte, benachrichtigte hievou den Oheim und Mitvormund, worauf dieser die Einschreituug des Obergerichtes zu Fulda als obervormundschaftliche Behörde veranlaßte, Darauf hin entzog daS Obergericht der Mutter das ihr gesetzlich und ehevcr- tragsgemaß zustehende Erzichuugsrccht, und «ab derselben aus, binnen acht Tagen bei 100 Thalern Strafe den Prinzen an den Oheim auszuliefern. Dieselbe reichte alsbald Beschwerde gegen diese Verfügung beim Oberappellaiiousgericht ein. Ihrer Beschwerde wurde indessen die SuSvensivkraft versagt und die Strafandrohung ans 500, dann 1000, zuletzt auf 1500 Thaler gesteigert. Unter solchen Umständen konnte die böhere Emfchcidung nicht abgewartet werden, und die Mutter ließ, nach Znrathe- ziehuug der geistlichen Obrigkeit, ihren Sohn dem Fürsten provisorisch zuführen. Dem Prinzen wurde (wie die „D. Vh/' berichtet) auf obervormundschaftliche Anordnuug in seinem neuen Wohnorte der Besuch des katholischen Gottesdienstes untersagt, und zwar unter der von seinem Onkel und Vormund, dem Fürsten, ausgesprochenen Drohung, daß er ihn mit Gewalt daran hindern und, wie der erste Beamte des Fürsten hinzufügte, mit Geusvarmen aus der Kirche holen lassen werde. Er war daher schon zwei Monate nicht in der Kirche gewesen, nachdem er einigemal vergeblich versucht halte, seine Forderung durchzusetzen. Am heiligen Christabend nun benutzte er einen unbewachten Augenblick, auö dem Schlosse zu entweichen, indem er die schriftliche Erklärung zurückließ, daß er am Tage dir Geburt unseres Herrn dem heiligen Meßopfer beiwohnen wolle. Er begab sich in der Nacht nach Offenbach zu Mutler uud Schwestern. Ich frage, ob. irgend ein Mensch, dcr auch nur entfernt nachzncmpfindeu versteht, was unter diesen Verhältnissen in der Seele eines lebhaften uud gemüthvolleu Jünglings vorgehen mußte, ihm daraus einen Vorwurf machen kann? Er ist von Mutter und 'Schwestern um seines religiösen Glaubens willen gewaltsam gelrennt, er ist zwei Monate hindurch ohne jede kirchliche Hilfe geblieben, nicht einmal ist ihm vergönnt gewesen, den heiligen Segen zu empfangen oder in der Gegenwart d?S' allerhciligsten SacramenteS zu beteu Der heilige Christtag kommt heran, der Tag, wo in allen Gotteshäusern der ganzen katholischen Welt die Geburt deS Heilands mit helliger Andacht gefeiert wird; er hat die feste Ueberzeiigung, daß, wenn Recht und Gesetz gälte», er mit Mutter uud Schwestern gemeinsam diesen Tag znr Ehre Gottcö verleben würde. Was soll er jetzt thun? Soll er den lieben Gott oder soll er die provisorische Verfügung des OvergerichteS zu Fulda höher respectiren? Daß die ob>r>'orm!!ndschaftliche Behörde zu Fnlda ihren Anordnungen Respect zu verschaffen such', finde ich eben so begreiflich, wie daß dem jnngm Prinzen der liebe Gott mehr gilt, als die Anordnungen deS Fmvaischen Obergerichts; aber daß ein ans verständigen Männern bestehendes Collegium durch seinen obervormundschaft- lichen Fanatismus ganz über die Schranken besonnener Mäßigung hinanSgeirieben werden könne, daS war mir bis dahin in riraxi nicht vorgekommen. Hör>n Sie. Die Fran Prinzessin erklärte sich gleich nach der Ankunft deö Prinzen auf geschehene Anfrage bereit, ihn nach Birstein zurückgehen zu lassen; dcr Prinz selbst hat niemals etwas Anderes gewollt, als nach den Feiertagen zurückgehen. Aber die gekränkte Würde der vbervormuiwschaftlichen Behörde findet keine SatiSfaciim darin, daß eine einfache und naiürliche Begebenheit auf eine den Verhältnissen entsprechende, eben so einfache Weise beendigt werde. Nein, sie requirüt das großherzogliche Landgericht in Offenbdch, den jungen Prinzen polizeilich nach Birstein trcmsportiren zu lassen. Zugleich wird das kurfürstliche Amtsgericht in Birstein committirt, die sämmtlichen Briefe des Prinzen um Beschlag zu belegen, um so dem jesuitlichen Complotc auf die Spur zu kommen, und verschiedene Personen in Birstein über ihre Mitwissenschaft an 46 diesem Capitalverbrechcn zu vernehmen, was denn auch geschehen ist, und zwar nachdem bereits der Auftnthalt des Prinzen bekannt war. In den letzten Tagen des verflossenen JahreS ist nun die höchstinstanzliche Entscheidung erfolgt: „In Erwägung, daß ... . in so fern eS sich vorliegend von der religiösen Erziehung des Mündels handelt, die Bestimmungen veS § 4 der Verordnung vom 13. April 1853 die Befugnisse des NaterS so wie der Vormünder, beziehungsweise der Obervormundschast, über das vierzehnte Lebensjahr hinaus nickt gänzlich beseitigt haben, indem aus dem Umstände, daß die väterliche Anordnung „„bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre des Kindes ein- für allemal maßgebend"" bleiben, und dieselbe im Falle der mangelnden ausdrücklichen väterlichen Bestimmung bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre in der Konfession des Vaters erfolgen soll, nur eine, anck von der Obervormundschast zu beobachtende Norm für die kirchliche Erziehung deS Mündels bis ,nm vollendeten vierzehnten Lebensjahre, keineswegs aber eine Beendigung aller vormundschaftlichen, beziehungsweise obervormundschafllicheu Befuguisse hinsichtlich der religiösen Erziehung des Mündels nach dem vollendeten vierzehnten Lebensjahre desselben sich mit Nothwendigkeit folgern läßt, eine solche Folge auch den Vorschriften des in dieser Beziehung nicht als aufgehoben zu betrachtenden Gesetzes vom 29, October 1348, wonach die Befugniß zum Wechsel des Glaubensbekenntnisses , . . erst mit zurückgelegtem achtzehnten Lebensjahre eintritt, widersprechen würde, indem eben aus dieser an ein späteres Älter geknüpften Befugniß erhellt, daß ledensallS bis zu diesem Lebensalter die religiöse Erziehung und mit ihr die deßfallstge Befugniß der Vormundschaft, beziehungsweise der Obervormundschaft, zu einer leitenden Einwirkung fortdauert, . . . wird die :c, Beschwerde als ungegründet zurückgewiesen" zc> Möge die göttliche Gnade den jugendlichen Bekeuner in seinen heiligen Entschlüssen kräftigen und in den ihm bevorstehenden schweren Kämpfen stärken, auf daß das Werk, welches sie in ihm begonnen hat, zu seinem Heile glücklich vollendet werde. . Der NorbertnSverein. Am 3. Februar vorigen JahreS, dem Todestage des heiligen Anscharins, dieser mächtigen Stütze des nordischen LiSlhumS, erwachte in einigen studirenden Jünglingen zu Munster iu Westfalen der Gedanke, unter dem Panier der Heiliger. Bonis^ciuS, Anscharizts und NorbenuS, der Zierden deS deutsche» Oberhirteuthumö, einen Verein zu gründen, und durch die Bande der Freundschaft und deS heiligen Glaubens in Liebe zu der Kirche und dem Vaterland stndirende Jünglinge zu einigen. Den Namen wählte» sie sich von dem eben so durch Abkunft, als durch gewählte Lebensaufgabe erlauchten Mann, der als Ordensstifter und als Erzbischof vou Magdeburg nicht mind-r über Frankreich als über Deutschland leuchtet — deS heiligen Norbert. Der Verein bemüht sich dnrch Entgegenkommen gegen ein lange g/ahnetes, tiefgefühltes Bedürfniß praktisch zu werden, indem er sich'S zur Aufgabe macht, eine Gefahr zu beseitigen, welche nach aller Erfahrung den edelsten Jünglingen am schlanksten und am beharrlichsten nachschleicht. Tritt nämlich ein sitlenrciner katholischer Jüngling in das akademische Leben ein, ist er damit der bindenden Form des Gymnasiums ledig geworden, so rauscht ihm der ganze Chor bebänderter Nichtswisser und Bierhelden entgegen, unter welchen schon so mancher bessere Kopf, so manches edlere Herz, durch Großmannssucht geblendet, nnv von WeltverbessernngSlust berückt, untergegangen ist. Dnrch Stolzircn und Reuommiren, durch Paradieren und Bierflorireu betäuben sie seine UeberlegungSkraft, schieben sie seine bessern Regungen bei Seite, und so wird aus dem braven Juugeu ein Fuchs, auö dem Fuchs durch die verschiedenen Abstufungen nur allzulcicht, indem der Scherz in den schauervollesten Ernst übergeht, ein 47 für Zeit und Ewigkeit verlorener Mensch, Das soll der Norbertusverein verhüten. Er will dem ins akademische Leben eintretenden Jüngling auch einen Chor entgegenführen, der ihn als den scinigen aufnehmen will, aber einen Chor pflichtgetrener, deö Lebenö Ernst erkennender, einem höhern Ziel entgegenstrebender Jünglinge, Dieselben sollen sich durch KindeStreue gegen ihre gemeinsame Mutter, die heilige Kirche, auszeichnen, in folgendem Gebet um die kirchliche Wiedervereinigung des gemeinsamen Vaterlandes zusammenfinden: „Heiliger Bonisacius! Heiliger SinSgariuS! Heiliger Norbert! große Helden Christi! feste Stützen des deutschen Bisthums! Ftehec an mit unS Jesum Christum, daS ciuzige Heil der Menschen, daß er sich erbarme über unser liebes deutsches Vaterland und wiederum seine Stämme im Schooß der heiligen Kirche zu einem — einigen — starken — christlichen Volk vereinige. DaS walte Gott! Amen!" Seit der kurzen Zeit seines Bestehens zählt der Verein schon über tausend Mitglieder, junge Leure, denen mehr oder minder die Zukunft anheimgegeben ist. Die Akademiker von Münster uud Paderborn, die Zöglinge der bischöflichen Seminarien beivcr Städte gehören beinahe insgesammt demselben an. Bereits hat er sich auch nach Breslau verpflanzt. In Münster befindet sich das Centralcomite desselben. Der hochwürdigste Herr Bischof von Münster hat das ihm vorgelegte Gebet genehmigt und eine Billigung des Vereines selbst ist bereits von dem hochwürdigsten Herrn Bischof von Fulda eingetroffen. Je mehr die Negierungen bloß daö Lehrwesen an den Universitäten inö Auge sassen, desto nothwendiger wird, desto erfreulicher ist es, daß durch den bessern Theil der stubirenden Jugend, durch ihr vereinigtes Zusammenwirken dasjenige supplirt wird, was die Vergangenheit noch zu würvigen wußte, die aimlich wirkende Gegenwart ihrer Aufmerksamkeit nicht mehr für werth erachtet. Weßhalb Glaubenstreue und kirchliches Bekenntniß, da ja gothische Grammatik studirl werden muß! (Oesterr. Volksfi.) Die barmherzigen Schwester»» in Ehingen. Ehingen. (Vom geistlichen Vorstand: Stadtpsarrcr Zimmerle.) ES bürste nicht ohne Interesse seyn, einen Verein, dessen allmäligcS Ausireten so-verschiedene Urtheile erzeugte, etwas näher kennen zu lernen. Es sind vier Jahre, daß fünf Jungfrauen dahier zusammeniraien, gelrieben vom Geiste Dessen, der jeden seiner Schritte mit Wohlthun bezeichnete, um gleich ihm sich der Pflege der Leidenden und Kranken zu widmen Nicht lange konnte solch wohlthätiges und uneigennütziges Wirken verborgen bleiben, als ihnen von Seite der städtischen Behörden Wuhnnng im Spital eingeräumt, und später gegen die Uebernahme der Küche und der Verpflegung der Hospitanten der Aufenthalt, so wie von Seite der Kirchenbehörde die Constituirung einer förmlichen kirchlichen Genossenschaft zugesichert wnrde. Dieser erweiterte Wirkungskreis brachte auch daS Bedürfniß einer vermehrten Schwesterzahl, die daher bis aus fünfzehn stieg. Innerhalb der Spita mauern waren eS, um nur vom letzten Jahr zu reden, außer etlich und vierzig Hospitalilen, die größtentheils des Alters oder sonstiger körperlicher und geistiger Gebrechen wegen Hilfe bedurften, sechzig Personen beiderlei Geschlechts, die bald auf der Reise erlegen, bald als Dienstboten in Privat- hänsern erkrankt, in den Spital gebracht, bei den barmherzigen Schwestern ihre Pfle- gerinnen fanden. War eS nun einerseits der Geist der Liebe und Sorgfalt, der sich in der Krankenpflege bcS Hauses, so war es andererseits hauptsächlich der der Umsicht und Ordnung, der sich im Haushalte selbst offenbarte. — Doch damic sollte ihre Hauptaufgabe noch nicht gelösc seyn, denn diese sollten sie finden in der Pflege der Kranken in den Häusern der Stadt, deren in diesem Jahre dreiundneunzig beiderlei Geschlechts ihre Hilse in Anspruch nahmen, wovon cinunvvierzig am Schleim- und Nervensieber, die meisten übrigen aber an beschwerlichen vst ekelhaften Uebeln dar- nicderlagen, und fünfundzwanzig davon nicht eher verlassen wurden, biö sie selbst das Zeitliche verließen. Und war eS so die barmherzige Schwester, die durch ihre uner- 48 müdete Sorgfalt und eine geregelte Krankenpflege schon den wohlthuendstcn Einfluß auf den Kranken selbst Lnßerie, war sie es, die sich den kleinsten Einzelnheiten des Hauses unterzog, gewöhnlich selbst die Stelle der Hausfrau und der Mutter der Kinder vertretend, so war namentlich sie eS, die nicht selten die nothwendigsten Lebensbedürfnisse aus den Händen der Wohlthäter sammelte und herbeilrug, so daß auf diese Weise 1206 Pom'onen Kost in Kianlenhäuser gebracht wurden. Dieß ist die Stellung deö Bundes, der sich in jüngster Zeic in unserer Stadt gebilvet, dieß sind die Früchte, in dere-r ungcthcilier Anerkennung sich der allseilige Wunsch ausspricht, eS möchte mit dem begonnenen Jahr endlich die förmliche Conftituirung des Mutterhauses dahier zu Stande kommen, damit von da a»S in Filialhäusern auch andern Orten gleicher Segen der Liebe zu Theil werden möge. Die Frauen vom guten Hirten in Neudorf. Der schon seit vielen Jahren so segensreich wirkende Orden „der Frauen vom guten Hirten" ist nun auch in die Wiener Erzdiocese verpflanzt. In Neudvrf bei Mövling erwarben sie das ehemalige erzbischöfliche Schloß, ein Gebäude mit zwei Stockwerken, und sechs Joch Garten und Feldgrund. Das Haus sammt Giundftückeu ist mit einer neun Schuh hohen Mauer umgeben. Im zweiten Stocke sind jetzt 32 weibliche Sträflinge untergebracht, welche aber bis 15(1 verwehrt werden. Stiege, Gang und Fenster sind mit Eisengitttrn gut verschlossen. Nebst den Schlafsälen befindet sich dort ein sehr großes ÄrbeitSlokale, wo 30(1 Arbeiterinnen beschädigt werden könnten. Im Winter werdm sie mit Nähen und Stricken, im Sommer auch mit Gartenarbeit beschäftigt Im ersten Stocke sind die Klosterfrauen, zu ebener Erde ist die Capelle, Küche, das Sprachzimmcr und Wohnungen für die Ausgehschweste-n. Es beftebt eine vollkommene Klausur. Die sechs Klosterirauen und zwei LaieuschwestcUl, welche jetzt in diesem Konvente sich befinden, sind zwar auS dem Mutteihause zu Äugerö, aber geborne Deutsche. Nächstens werden wieder einige Schwestern von dort erwartet. Hingegen sind rier Kandidatinnen ans Oesterreich, unier welchen eine Gräfin Evudeu- hofeu, nach Angcrö in Frankreich gegangen, um dort das Noviziat zu machen. Die Sträflinge, welche nnter der Obhut dieser Ordenöfrauen stehen, haben eine eigene Kleidung, 1>laue Kleider mit blauen Schürzen, roihgestreiftc Halstüchel und weiße Hauben. Die Seelsorge in dem Hause ist prvvisoris^. dem hochwürdigen P. Leopold Gusner auö dem Capuciuervrden übertragen. Die Frauen vom guten Hirten dürfen nach ihrer Ordensregel wöchentlich zweimal Fleisch essen. Da aber die Sträflinge, um dem Gesetze zu genügen, nnr einmal in der W-'che Fleischspeisen bekommen dürfen, so hat die ehrwürdige Ob-rin des Konvents sogleich angcordnei, daß auch sämmtliche Ordensschwestern nur eiumal wöchentlich Fleisch essen sollen. !Lic Sträflinge haben daher ganz gleiche Kost mit den OrdenS- fraueu. Eine solche freiwillige Entsagung um GoiteS und des Heiles des Nächsten willen muß selbst auf verhanete Herzen Eindruck machen, und sie für eine gründliche Besserung gewiuncu. (Oesterr. Volköfr.) ittnHW'Ojchi's >mmM',^Zst!H MkM-^NMMM» I^i>>>«5 >nu, 7i'5>t!iV»M 1'iMiv't. B u d w e i s. Gudweis, 22. Jan. Ein an den Klerus der Diöcese vom hochwürdigsten Herrn Gischos erlassenes Schreiben macht den Verschlag zur Begründung eines LiebeS> Vereines, dessen Zweck wäre, „durch gewisse bestimmte Änbachisübungen nicht nur die Gnade einer glückseligen Sterbestunde für fämmiliche Vereinsmilglicoer zu erflehen, sondern auch im Todesfälle eines Aereinsglieves die Seele desselben der göttlichen Barmherzigkeit zu empsehlen." In diesen Verein werden nur Priester der Budweiser Diöcese aufgenommen, nnd die Anzahl der BercinSmitglieber, die bis zum 19. März l. I. ihren Beitritt anmelden sollen, ist auf 300 festgesetzt. (Prag. Ztg.) ---------,--- Verantwortlicher Ncdattcnr: L. Schönchen, Verlags-Inhaber: F. C. Krcmcr.