Vierzehnter Jahrgang. Sonntags-Beiblatt zur Augstmrger Pojheitung. 16. Juli M"- 2V. 1854. Diese» Blatt erscheint regelmäßig alle Tonutage. Der halbjährige Abouuementsprei« 4V kr., wofür «« durch alle köm'gl. bayer. Postämter und alle Buchhaudluugeu bezogen werden kaur. Maria, die Hilfe der Christe». (Ein Bild auf unsre Zeit.) Erwacht noch kaum Aus süßem Traum', Schickt ihren Gruß die Sonne Und malt im Kranz Mit Pnrpurglanz Der Pappeln Aest' und Krone. , Die Lenzesluft Durchströmet Duft Von Veilchen und von Rosen; Und in dem Sand' Am Bachesrand' Sich Käferchen liebkosen. — O Frühlingsluft, o Morgenstrahl Auf Bergen und im stillen Thal! Auf einer Höhe, grün umschattet, Seh' ich ein schmuckes Kirchlein steh'n, Mit dem ein Thurm sich traulich galtet, Deß Glöcklein summt im Windesweh'n, — Seh' allerwärts die Beter wallen Zur Gottesmutter heil'gcm Bild'; Hör' allerwärts die Lieder schallen Zum Preis' Mariens, himmlisch milv. Dort in des Kirchleins stillen Räumen Senkt vom Altar den frommeiOBlick Die Jungfrau, hold, in Himmelsträumen Von Gottes Preis' und Menschenglück. Entzücken strahlt aus allen Miene» Der Beter, die in Andacht glüh'n, Und tief durchschaut im hcil'gen Sinnen Ihr Geist des Lebens Keim und Blüh'». — Doch welches Sausen, Welch' Sturmesbrausen! Wie füllet Grau'n das Herz so plötzlich, Wie bläst der Wind durch's Laub entsetzlich! — Woher die Nacht, die uns den Himmel raubt, Woher die Macht, die kühn erhebt das Haupt; s S26 Der Blitze durchkreuzend Gefuukel Hinschleudernd durch's nächtliche Dunkel? Horch' fernher rollt mit Getös' und Macht Der Donner dumpf und erbebt und kracht, Und rings sein Tosen wiederhallt, Wo Blitze schlürft der Eichenwald, — Und Frösteln zittert durch die Glieder, Und Stürme brausen hin und wieder, Die Gegend zu verheeren. Und hell aufflammt des Feuers Wuth, Auf gliih'ndem Sammt' die Wolke ruht, Den Regen zu gebären. Der Beter Schaar befällt Entsetzen, Und Angstschweiß ob des Sturmes Hetzen, Und Furcht für Haus und Feld und Kind. — Sie fleh'n zur Jungfrau: „Hilf uns Armen, „Wend' Deine Augen, voll Erbarmen, „Auf uns, die wir hier hilflos sind. „Gebiet' dem Sturme, daß er weiche, „Der FeuerSgluth, daß sie erbleiche, „Von mildem Regen cibgekühkt. „Beschirme HauS und Feld und Kinder, „Du Schutz der Unschuld und der Sünder, „Und sey vor Unglück uns ein Schild!" Da träufelt der Rege» plätschernd hernieder Und strömet in wachsendem Fluß'. ES zischen die Flammen im Strauch' und im Flieder Und weichen im Wald dem Erguß'. Es schweigen die Donner, der Blitze Gefuukel Verliert sich, erschreckt, im enteilenden Dunkel, Es spaltet das düstre Gewölk'. Die Nebel, sie fliehen, Die Wolken, sie ziehen Hinab an des Himmels Gewölb'. Und plötzlich glänzt, Von Duft umkränzt, Die Sonne auf den Höhen — Und steigt in'S Thal Mit ihrem Strahl' Und tilgt des Wetters Wehen. Mit neuer Lust E Schlägt Aller Brust, Befreit von ihren Sorgen; Sch'n sich ja bar Der Todsgefahr, Seh'n Haus und Kind geborgen — Maria, Jungfrau, Königin! Sey Aller Hort, so zu Dir flieh'«, Sey huldvoll stets dcu Deinen. — Erhör' mein Fleh'n, das Liebe spricht, Verlasse Deine Kinder nicht, Die hilflos vor Dir weine»! — 0<7 227 Ans der neuesten Schrift des Bischofes von Mainz. Zur Widerlegung der banalen Vorwürfe, welche man den Bischofen der Oberrheinischen Kirchenprovinz zu machen pflegt, sagt der hochwürdigste Bischof von Mainz in der unsern Lesern bekannten Schrift: „HoheitSrechte, Souveränetätsrechte sind an sich ohne Zweifel heilig.- Sie gehören zu Gottes Ordnung und sind daher von Gott. Jene undefinirbarcn, schrankenlosen, ungeschichtlichcn, unveräußerlichen Hoheitsrechte aber stehen ganz auf derselben Linie mit den undefinirbaren, schrankenlosen, ungeschichtlichen, unveräußerlichen Menschenrechten. Sie sind die Zerrbilder einer erhabenen Wahrheit und geboren ans demselben Grunde des Absolutismus. Ihnen gegenüber muß die Kirche sich entweder zerstören lassen, oder einen Kampf ans Leben und Tod beginnen. Die Kirche ist ein lebendiger Organismus, ein Körper, der, waS seine Glieder anbelangt, Gutes und Böses, Gesundes und Krankes, Keime deS TodeS und deS Lebens in sich trägt. Sie ist ja hienicden nicht die triumphireude, sondern die kämpfende Kirche, die eben den Tod überwinden soll. Das Böse, der Tod kommt ihr von ihren Gliedern und der Sünde, das Gute, das Leben von ihrem Haupte, JesuS Christus und seiner Gnade. Der Feind säet fort und fort Unkraut unter d?n guten Samen auf dem Acker der Kirche. Wenn nun die Kirche frei ist, so werden die Heilkräfte in ihr, die Kraft und Gnade Gottes, immer den Tod überwinden. Wenn aber, wie wir eS gesehen haben, eine weltliche Gewalt, unter dem Vorgeben der Wahrnng unveräußerlicher Hoheitsrechte, in diesen Organismus der Kirche eingreift, wenn sie die Elemente der Zerstörung, die Kräfte der Empörung schützt, hegt und pflegt, wenn sie dagegen die Heilkräfte in der Kirche zurückdrängt, ihren Organismus zerstört, die bischöfliche Gewalt entwürdigt, so muß die Kirche, da wo Solches an ihr geschieht, entweder endlich absterben, oder sie muß diese Fesseln von sich werfen. Das aber war die Lage der Kirche seit fünfzig Jahren in vielen deutschen Ländern, vor Allem aber, bis zum äußersten Ertrem, in dem Erzbisthum Freiburg, als die B-schöse in der Oberrheinischen Kirchenprovinz im Vereine mit ihrem Metropoliten, dem Herrn Erzbischof von Freiburg, in der Denkschrift vom Jahre 1851 diejenigen Rechte zurückforderte», die der Episkopat von ganz Deutschland im Jahre 1848 in Würzbnrg als die Rechte der Kirche bezeichnet, und die inzwischen die beiden größten Staate» Deutschlands der Kirche bereits bewilligt hatten. Als diese Rechte aber den Bischöfen in dee Oberrheinischen Kirchenprovinz verweigert wurden, blieb denselben kein anderer Weg, als die bezeichnete Alternative: entweder die Kirche in den Theilen, über die sie als Hirten gesetzt sind, langsam absterben zu lassen, oder aber ihre Hirtenrechte factisch auszuüben. Die Wahl konnte nicht zweifelhaft seyn, wenn sie keine Miethlinge ihrer Heerden werden wollten. Mag daher der Lügengeist fortfahren, unS Eingriffe in LandeShoheitsrechtc vorzuwerfen, der Geist der Wahrheit wird über unS nuschelten. Dieser Kampf ist ein Kampf um das Daseyn der Kirche, eine Abwehr von Eingriffen, die endlich die Kirche zu Grunde richten müssen, dieser Kampf ist in voller Wahrheit eine Nothwehr, und kein Eingriff in die Rechte des Landesherrn. Man hat zwar aus diesem factischen Ausüben unserer Rechte und der Erklärung, daß wir fortan Gott mehr gehorchen müßten, als den Menschen, den Bischöfen einen Vorwurf machen wollen, und zwar nicht nur von der Seite, die jede Wahrheit und Ehrlichkeit mit Füßen tritt, wenn sie gegen die Kirche kämpft, sondern auch von jener, die sich einer überaus positiven CKristlichkeit rühmt. Man hat unö Heftigkeit, Uebereilung, Ungestüm vorgeworfen, unS auf den Weg der Bitten und der Geduld hingewiesen, ohne zu bedenken, daß die Kirche seit fünfzig Jahren geduldet und gebeten hat. Man hat uns mit demselben Munde, in vollem Widerspruch höhnisch gefragt, warum jetzt DaS unser Gewissen beschwere, waS wir fünfzig Jahre ertragen, ohne zu bedenken, daß die Kirche nicht aufgehört hat zu protestiren und zu bitten, daß sie 228 aber eben nicht mit Heftigkeit und Uebereilung handelt, sondern die Wege der Bitten erschöpft, so lange noch eine Hoffnung da ist. Man hat unS in das Gewissen geredet, unS auf die Pflicht, Buße zu thun und schön demüthig zu seyn, hingewiesen, da auch auf unserer Seite viel gefehlt sey, ohne zu bedenken, daß die Buße unsere persönliche Pflicht ist, die Rechte aber, die wir fordern, mit unserer Person nichts zu thun haben. ES wäre wahrlich eine sonderbare Buße, die darin bestünde, daß wir Gottes Sache nicht mehr vertheidigten, die Heerde Jesu Christi verwüsten, das Seelenheil der Menschen gefährden und den Feind Unkraut säen ließen. Ueberhaupt hat dieses Bußpredigen in Zeitungen mindestens den Beigeschmack eines krankhaften religiösen Wesens. Man hat gegen unS sogar die Anklage unerlaubter Selbsthilfe, die Anklage, wenigstens etwas Revolution gemacht zu haben, erhoben. Wenn man auch, so wird gesagt, das materielle Recht der Bischöfe bis auf einen gewissen Punct zugeben wolle, wenn man auch ferner ihre subjective Berechtigung, d. h. ihre Ueberzeugung von ihrem Rechte annehme, so seyen sie doch formell nicht berechtigt gewesen, da eS ihre Pflicht gewesen sey, die formelle Giltigkeit der Verordnungen der Regierungen zu achten. Es ist nun erstens auffallend, wie Protestanten so sprechen können, denn wenn alle formell giltigen Bestimmungen der weltlichen Behörde beachtet werden müssen, so hätte doch der Protestantismus wahrlich nicht entstehen können. Es ist zweitens auffallend, wie Christen so sprechen können, denn wenn kein materielles Recht so groß ist, daß eS sich gegen die formelle Anordnung der weltlichen Gewalt je erheben darf, so ist auch das Christenthum im römischen Reiche mit Unrecht verbreitet worden. ES ist aber drittens diese Behauptung die Entstellung einer Wahrheit und deßhalb falsch. Es ist nämlich vollkommen wahr, daß der Staat das Recht hat, auch sein formelles Recht geachtet zu sehen und daß er nicht jedem Einzelnen gestatten kann, zu entscheiden, ob das formell giltige auch materiell gerecht ist. Dieß ist aber nur bei solchen Gegenständen wahr, die erstens nicht offenbar gegen GotteS Gebote sind und die zweitens zur Kompetenz deS Staates gehören. Bei an sich unerlaubten Gegenständen und bei solchen, die nicht zur Kompetenz deS Staates gehören, ist dagegen die Behauptung der absoluten Giltigkeit deS formellen Rechtes unsittlich, unvernünftig, unchristlich und im offenen Widersprüche mit dem Worte GotteS. Wohin führt doch diese confuse Anschauung über die sonst so wichtige Lehre von der Giltigkeit deS formellen Rechtes? Läßt man die gemachte Unterscheidung nicht zu, so steht man vor der Konsequenz, daß, wenn morgen wieder ein Convent zur Herrschaft kommt und unS durch ein formell giltiges Gesetz verbietet, Christum anzubeten, wir Geduld üben und Buße thun dürsen, aber gehorchen müssen. Dann sind anch jene Priester Revolutionäre gewesen, die in der ersten französischen Revolution geblutet haben. Alle jene Vorwürfe, welche den Bischösen über ihr factischcS Vorgehen gemacht worden, sind daher gänzlich unbegründet. Sie haben weder übereilt, noch zu stürmisch, noch aus Hochmuth, noch aus Mangel an Bußgeist, noch endlich ganz oder halb revolutionär gehandelt, sondern sie baben gethan, was sie in der äußersten Noth ihres Gewissens, nachdem alle anderen Mittel erschöpft waren, thun mußten, um ihre Pflicht zu erfüllen und die Kirche zu retten. So lange diese Lage gänzlicher Schutz- losigkeit der Kirche fortdauert, wird auch dieses Verfahren der Bischöfe sich überall dort wiederholen, wo eine feindselige Bureaukratie darauf ausgeht, das Leben der kalholischcn Kirche zu vernichten. Die Ausübung der bischöflichen Rechte, ohne Rücksicht auf einseitig erlassene Verordnungen ist dann gebotene Nothwehr und keine Eigenmacht. Die Verantwortung aber für die betrübenden Folgen, welche in unserm doch schon so zerrissenen deutschen Vaterlande daraus entstehen müssen, wenn wir der weltlichen Gewalt sagen müssen: „Urtheilet selbst, ob eS billig ist, den Menschen mehr zu gehorchen wie Gott," haben nicht wir Bischöfe zu tragen, sondern jene StaatS- regierungen, welche die Rechte der Kirche nicht achten, die zugleich die Kirche in Deutschland ohne Schutz gelassen und durch den Bundestag ihr keinen Schutz erweisen wollen." 229 Kirchliche «tattstik deS rusfischen Reiches. Das ungeheure russische Koiserthum zählt in allen seinen weit ausgedehnten Provinzen und Nebenländern mit Einschluß der zum Theile nur dem Namen nach seinem Scepter unterworfenen kaukasischen GebirgSländer nicht mehr als 67,170,000 Bewohner, welche, obwohl auS den verschiedenartigsten Völkern zusammengewürfelt, dennoch der großen Masse nach dem russischen Zweige des slavischen Stammes angehören. Dem religiösen Bekenntnisse nach theilen sich die Einwohner Rußlands in: lateinische Katholiken 7,000,000 armenische „ 60,000 griechische 240,000 nichtunirte Griechen und Georgianer 45,520,000 (worunter 350,000 Georgianer.) nichtunirte Armenier 1,000,000 RoSkolniken 5,000,000 Lutheraner 3,165,000 Calvinisten 225,000 Herrnhuter 35,000 Mennoniten 75.000 Juden 1,850,000 Mohamedaner 2,400,000 Schamanen, Buddhisten und Heiden 600,000 Zusammen 67,170,000 Natürlich nimmt die morgenländisch-orthodoxe Kirche unter der Leitung der „heiligen dirigirenden Synode" den ersten Platz ein, während alle andern sogenannie freie ReligionSübung so lange genießen, bis sie wieder geplagt und verfolgt werden. An der Spitze der griechischen Kirche steht, wie bemerkt, der Kaiser als qui>8i Papst, nächst ihm die Synode, zusammengesetzt auS einem Präsidenten, der ein General und General-Adjutant deS Kaisers und die Seele der Synode ist, dann auS den Metropoliten von Nowgorod, St. Petersburg, Moskwa, Signach und Kusich (dieß ist der Titel deS Metropoliten von Georgien oder Grusien); dann dem Erzbischofe von Twer, 2 ProtohiereyS und dem weltlichen Oberprocurator und seinen Substitutcn. Der Metropolit von Kiew und der Erzbischof von Gori in Grusien sind außerordcnllichc Mitglieder, aber nicht zur beständigen, persönlichen Anwesenheit bei den Sitzungen verpflichtet. Der KlcruS der griechischen Kirche ist, wie es sich wohl von selbst versteh!, zahlreich, obwohl für das große Reich nicht eben zu zahlreich, und besteht aus folgenden Elementen: 7 Metropoliten, 28 Erzbischöfen, 38 Bischöfen, 483 Proto- popen, 58,000 Popen, 68M0 Protodiaconen, Diaconen, Hypodiaconen nnd Anagno- sten und einer großen Anzahl von Sacristanen und Sängern. Eö besteht für jede Kirche une festgesetzte Zahl von Geistlichen; bei jeder Kathe- dralkirche, deren eS 73 gibt, sind: 1 Erzpriester, 7 einfache Priester, worunter zwei als Schatzmeister, 1 Archidiacon und 4 Diacone und Hypodiacone, dann 2 Lcctoren, 2 Sacristane und 33 Sänger angestellt. Bei jeder sogenannten Multerkirche, deren man 410 zählt, befindet sich 1 ErzPriester, 2 Priester, 2 Diacone und 2 Sacristane nebst noch 2 Sängern. Bei den größer» Gemeinden, welche 200 Häuser und darüber zählen, sind 2 Priester, 2 Diacone, 2 Sacristane und 2 Sänger angestellt, bei kleinern Kirchsprengeln, welche höchstens 100 Häuser zählen, befindet sich 1 Priester, 1 Diacon und 1 Sacriftan. Diese Weltgeistlichen müssen sämmtlich rerheirathet seyn, und wenn ihre Frauen sterben, in die Klöster als Mönche eintreten, da man ihrer hohen Bildung und Sittlichkeit keinen freiwillig keuschen oder enthaltsamen Lebenswandel zutraut, welches Mißtrauen zum Theil durch die zeitweise bekanntgemachten Ergebnisse der geistlichen Gerichte aus Berichten der Synode über den sittlichen Zustand der Geistlichkeit der nichtunirten griechischen Kirche hinlänglich gerechtfertigt erscheint. 230 Die griechische Kirche besitzt in Rußland bei 35,000 Kirchen und über 9,000 Kapellen, dann 387 Mönchsklöster, wovon 2 t Archimandriten (Aebte), 58 Hegumenen (Priore) und kie übrigen 308 einen Stroitel oder Superior zum Vorsteher habe», alle zusammen aber von 6,660 Profeß - Mönchen und 2420 Novizen, zusammen also von 9080 Mönchen bewohnt sind. Nonnenklöster gibt eS 110, mir 3314 Nonnen und 3086 Novizinnen, zusammen 6490, worunter 9 Aebtissiunen. Der gestimmte Secular- KlernS beträgt 117,000 active Mitglieder, und mit den Sängern und Socristancn, welche jedoch nicht ordinirt sind, 220,000, wozu noch 330.000 Frauen unv Kinder der Geistlichen kommen. Der NegnlarllcruS begreift über 15,000 Mönche und Nonnen in sich, während eS im Lande noch beiläufig 80,000 Pcnsioinrtc uud außer Dienst versetzte Geistliche gibt. Die Bildung der russisch-griechischen Geistlichen wird von 4 geistlichen Akademien, 45 Eparchial-Priester-Seminarien und 1440 minderen geistlichen Schulen besorgt, erstreckt sich jedoch nickt sehr weit, indem sich die meisten Priester und Diaconen blsß mit der Auöspendnng der Sacrameute unv der Feier dcö Gottesdienstes begnügen, auf alle lehrende Thätigkeit, theils aus Unwissenheit, theils ciuS Trägheit, theils wegen der 'Kärglichkeit ihres GehnlicS auf anderweitigen Nebenerwerb durch Ackerbau, Handel oder Handarbeit angewiesen, Verzicht leistend. Die Metropoliten, Erzbischöfe uud Vischöse der griechischen Kirche rcsidiren in folgenden Orten. Metropoliten von: Moskwa, Nowgorod, St. Petersburg, Kiew, Kasan und Swijaschk mit Sibirien, TobolSk, Grusien oder Georgien mit dem Titel von Signachct, Kisich zn Tiflis, Warschau und Nowogeorgieivsk. Erzbischöfe von: Gori (in Grusien), Jmerethien (zu Mzechtha), Mingrelicn, Astrachan und Kawkas, JSrvSlaw, Riga, Rjaesan, Twer, Cherson und Taurtta zu Odessa, Wilna (f. Lithauen), Czernigow uud Neschiu, Kischcncw, Olonek, Jrkuy, Kursk und Bclgorod, Polock, Worouesch und CzerlaSk, Perm, Orel, Kamtschatka (zu Pctro Pcuvlowsk), Karthli (in Georgien), JekatherinoSlaw, Mvhilew und WitepSk, AiinSk und Litow.ök, Podolien (zu Halicz), Nowoczerkask, Rostow, Archangelsk. Bischöfe von: Kaluga und BorowSk, Smvlensk und Dorogobusch, Nischnynowgorod, Wladimir, SuSdal uud Brzccz, Wologda, Tula, Wjaelka, Kolonien, Kostroma, Tamdow, Pulrawa, Volbyuicn, Tomsk, Pensa, Saratow, Slobodök, Ukraine, Orenbur.i, Simbirök, Charkow, PcrcjaSlow und Borispole, PulluSk, Ärsamas, Bjclew, BrianSk, Schi- tomyr, SscwSk, Ustjugweliki, Peremischl, Luck uud Ostrog, Lilthauen, Vicar von Wilna (zu Grodno); Weißrußland, Vicar von Liefland (znTurow); Poezajcw, Vicnr vo» Wilna; Pleskow, Vicar von Kurland; Stariza, Vicar von Twer; Neval, Vicar von Petersburg; Dmitrow, Vicar von MoSkwa; Starurnssa, Vicar von Nowgorod; Tschigirin, Vicar von Kiew. Es ist bekannt, daß seit der durch den Patriarchen Nikon im 17tcn Jahrhunderte vorgenommenen durchgreifenden Verbesserung der russischen in all-slavonischer Sprache geschriebenen liturgischen Bücher, sich eine große Anzahl Russen von der vrihodoren Kirche lossagten und eigene Sccten bildend auf der Base des Irrthums unaufhaltsam vorschreiteud sich immer mehr spalteten, und nunmehr in Irrthum, Unwissenheit und Nohheit versanken. Wollte man alle in der russischen Kirche entstandenen Secten zusammenrechnen, man brächte wohl 200 zusammen, so aber muß man sich begnügen, die Namen der noch vorhandenen kennen zu lernen, uud zwar bloß die Namen, denn viel, wenigstens viel gewisses weiß man nur von sehr wenigen. ES sind deren noch jetzt 20 — 30 vorhanden, denn obgleich schon sehr viele entstanden, gingen doch auch schon sehr viele unter, und verschwanden spurlos, bei angestrengter Arbeit konnte ich nur die nachbenannten entdecken: 1. PrawoSlawnyi, Starowerzi oder Starobrodzi ^ ^ ^ ^ ..^ 2. Starodubowzl l > . 3. Jew.ew.schin zahlte' -'.cht ord.n.rte 4. Peremasauow.schini oder Jorschenzii 1 °^ Ranguntersch.ed. 5. Akulinowtschini 6. Nowoschenii 23t 7, Filiponi 8. Feodosiani Pomarani oder PeSpopowtschini 9. Abacuni ^ 10. Dosiiheowtschini 11. Czernobolzi 12. Jedinowerzi oder Blagoölowenije 13. Malorokoschiani 14. Kapitoni 15. Selesnewschtschini (sind sehr judenähnlich) 16. Sobotniki 17. Beßlowestniki 18. Chlistowtschini 19. Skopzi 20. Morelschiki 21. Tschuwstweimiki 22. Molokani 23. Samostrigolniki 24. Samokreschtscheniki 27. Anhänger deS verherrlichten Erlöser. Die Anzahl dieser Secti'rer, welche man mit dem gemeinschaftlichen Namen Roskolniken bezeichnet, belauft sich auf etwa 5,000,000, und die Bekehrung derselben ist die einzige MissionSthäligkeit, welche die orthodore Kirche entwickelt, und ihren Bemühungen gelang es seit vielen Jahren, jährlich 10—15,000 derselben wieder an sich zu ziehen. Nächst der griechischen ist die katholische diejenige, welche die meisten Bekenner zählt, nm so mehr, als die Bewohner des Königreiches Polen bis auf etwa 500,000 durchaus derselben angehören, und auch die zu Rußland gehörigen, bei den verschiedenen Theilungen Polens abgerissenen ehemaligen polnischen Provinzen mit wenigen Ausnahmen nur von Katholiken deS griechischen unv lateinischen RituS bewohnt sind, welche letztere freilich durch Lift und Gewalt seit dem Jahre 1839 der Mutterkirche entrissen worden sind, indem damals über 2,000,000 Katholiken vom griechischen RituS durch einen ihrer Oberhirten zum Uebcrtritt genöthigt wurden. Der gegenwärtige Bestand der katholischen Kirche im gesammten Reiche beträgt 7,300,000 Bekenner, wovon 240,000 in Polen dem griechischen, 60,000 im eigentlichen Nußland und den kaukasischen Provinzen dem armenischen, alle andern aber dem lateini» scheu Ritus angehören, von welchen wieder 2,707,000 auf das eigentliche Rußland, 20,000 auf das russische Asien und 4,273.000 auf Polen kommen. Der katholische KleruS des lateinischen RituS besteht aus dem Erzbischof von Mohilew mit den sechs Bischöfen von: Samogilien zu Medniki, Wilna, Luck, Kaminiec, Minsk und Cherson, 2598 Weltpriestern bei 1873 Kirchen, 1768 Mönchen und Nonnen in 150 MönchS- und 32 Nonnenklöstern für daö eigentliche Rußland; und auS dem Erzbischofe von Warschau mit den scchö Bischöfen von: Wladislaw zu Kalisch, Segna mit Augustowo, Lublin, Plock, Sendomir und Po?lachien zu Janow, 897 Pfarreien mit 2199 Kirchen, 359 Mönchs- und 48 Nouuenklöstern, 3600 Priestern, Mönchen und Nonnen. Die noch vorhandenen wenigen uuirten Griechen im Königreiche Polen stehen unter den zwei Bischöfen von Chelm mit Belzi und SupraSk. Die armeuischeu Katholiken stehen unter dem Erzbischof von Nachitschcwan und dem Bischöfe von Mohilew von ihrem Ritus mit ungefähr 30 Priestern. Die nicht unirren Monophysilischen Armenier, an der Zahl 1,000,000 unter dem Patriarchen oder KatholikaS der gesammten armenischen Kirche zu Esehtmiazin und sechs Erzbischösen zu: Astrachan, Eriwan, TifliS, Karabag, Nachitschewan und Schirwan, und besitzen 965 Kirchen, 312 Kapellen und 30—40 Klöster, dann 1249 Priester und Diacone und viele Mönche und Nonnen. Die Lutheraner 3,165,000 an der Zahl, machen die Mehrzahl der Einwohner von Finn- 25. 26. Jkonobarzi Schtschelniki Duchobarzi oder Melitopolitani 232 land und den Ostsceprovinzen auS, und haben zur Leitung ihrer Cultusangelegenheiten 2 Erzbischöse, 2 Bischöfe, 63 Pröbste, 742 Pastoren und 875 Kirchen; die Calvinischen Reformirten, 225,000, leben in 36 Kirchspielen mit eben so vielen Predigern, während über die Seelsorge der 35,000 Herrnhuter und der 75,000 Mennoniten nichts bekannt ist. Unter den Bewohnern von Rußland nehmen einen bedeutenden Platz 1,850,000 Juden ein, welche mit beiläufig 1000 Synagogen, ungefähr 3000 Kapellen und gegen 8000 Rabbinern :c. größtentheils das Königreich Polen und die ehemals dazu gehörigen Provinzen bewohnen. Ferner wohnen im russischen Reiche 2,400,000 Mo» hamedaner mit fast 6000 Moscheen, bei 600 Schulen und über 19,000 JmamS und andern Geistlichen, und 600,000 Heiden unter den die asiatischen Steppen bewohnenden Völkerschaften mongolischer Race und zwar 420,000 Schemanen mit 800 Tempeln und 11,000 LamaS oder Götzenpriestern, dann 180,000 Anhänger deS Buddha mit beinahe 200 Tempeln und beiläufig eben so viel Priestern. Verkehrte Welt. Früh geht der Katholik und beichtet seine Sünden; Denn nur die Beicht läßt ihn den Frieden finden. Er sucht sich auf des Herrn geweihte Diener, Den Mann der strengen Pflicht, den frommen Capuciner. Das Bußgewand, die würdige Gestalt Wirkt auf sein Herz mit heiliger Gewalt. Das Gotteswort, das er im Beichtstuhl hat gehört, Läßt ihn ersehen, wie sehr die Sünde ihn bethört. Und wo er sieht des Ordens fromme Brüder Mahnt das Gewissen ihn an Büß' und Bess'ruug wieder. H Des Abends führt der Protestant*) auf dem Theater Vor seinen Blick zum Spott den frommen Pater, Stellt ihn vor'S Volk wie einen Harlekin Zum Spaß und zum Gelächter hin. Und Katholiken sitzen da und lachen laut, Wer's hört, kaum seinen eig'nen Ohren traut. Sie applaudiren auch, wenn fassend ihn beim Kragen Soldaten schimpfend vom Theater tragen. Das Alles nimmt man lachend, applaudirend hin. Um Gottes willen, wo ist da kathol'scher Sinn?!! Wo Zartgefühl, wo frommer Glaube, Wenn so das Heil'ge wird dem Spott zum Raube? Sey ruhig, Herz, nur so kann es auf Erden Und unter Christen besser werden. Dr Jarisch. -) Schiller. Berautwortlicher Redacteur: L. Schönchen. Verlags-Inhaber: F. E. Kremer.