Vierzehnter Jahrgang. 19. November ^ ^7. 1854. Dieses Blatt erscheint regelmäßifl alle Gonutage. Der halbjährige Abonucmcntsprei« kr., wofür e« durch alle köm'gl. bayer. Postämter uud alle Buchhandlungen bezogen werden kann. Die apostolischen Constituti'onen sind ein ausführliches Lehrbuch der Dogmatik, Moral und Liturgie der ersten christlichen Jahrhunderte, uud genossen stets in der Kirche großes Ausehen, obgleich manche Stellen von den Häretikern corrumpirt sind. Daß diese Schrift weder von den Aposteln noch von Clemens Romanuö verfaßt ist, findet man beim Durchlesen, obgleich diese sprechend ausgeführt werden. Die einzelnen Theile lassen vielmehr auf mehrere Verfasser und verschiedene Zeiten schließen; ein Späterer mag dann die einzelnen Theile verbunden haben, wie wir sie jetzt besitzen. Im Ganzen lassen sich drei verschiedene Schriften unterscheiden, uämlich die sechs ersten Bücher, welche schon Cusebins uud AihanasinS als den Lehrinhalt der Apostel bezeichnen; das Buch schließt dann mit einer Schlußermahnung. Wir vermissen aber in diesem Theile die ganze Arcandisciplin, was sich, wie AthanasiuS bezeugt, daraus erklärt, daß diese Schrift in vielen Gemeinden den Ncubekehrten vorgelesen und erklärt wurde; eS geht zugleich daraus hervor, daß dieser Theil der Coustitulionen noch zur Zeit der Christeuverfolgung i-bgefaßt sey» mußte. DaS siebente Buch hat seinen eigenen Eingang und Schluß uud behandelt fragmentarisch großtentheilS schon in den sechs ersten Büchern behandelte Gegenstände, nur ist diesem zweiten Theile noch eine Anzahl von Gebeten und liturgischen Formularen angehängt, er unterscheidet sich auch der Schreibart nach von dem ersten. Das achte Buch endlich unterscheidet sich wiederum total von den beiden ersten durch Inhalt und Form, und dieser Theil ist gewiß der Zeit nach der jüngste; während nämlich der erste Theil aus dem 3ten Jahrhunderte und der zweite auS dem ^ten seyn mag, so ist dieser dritte Theil gewiß aus einer spätern Zeit, wo die Kirche ihre heiligen Handlungen und Mysterien nicht mehr vor der Welt geheim zu halten brauchte; deßhalb enthält auch dieses achte Buch der Konstitutionen eine vollständige Liturgie der damaligen Zeit. Noch weniger wissen wir über die Verfasser der einzelnen Theile; und eben so wenig, zu welcher Zeit und durch wen die drei verschiedenen Schriften vereint wurden; jedenfalls war zur Zeit des CpiphaniuS, in der letzten Hälfte deS 4len Jahrhunderts, die Vereinigung schon vollendet; denn er nennt daS Ganze schon 6t«?«5e/S rmi- »Troo-ro^e^, welcher Titel vom achten Buche der genommen ist. Wir halten uns in unserm Auszüge auS den Constitutionen an die Ausgabe derselben von Franz. Turrian. Venedig 1563, welche sich in unsern Conciliensammlungen allgemein findet. Die Concilien des ersten christlichen Jahrhunderts. (Fortsetzung.) 2. Die apostolischen Constitutionen. 370 Erstes Auch. Von den Laien. Gnade und Friede Euch Allen, die ihr durch das kostbare Blut unsers Herrn Jesu Christi erlöset, Erben und Kinder GolteS seyd; höret aber und befolget auch seine heilige Lehre und strebet in Allem den Willen GotteS zu erfüllen; denn wer dagegen handelt, der ist vor seinen Augen wie ein Heide und Verächter deS Gesetzes. Suchet vor Allem die Selbstsacht und Bcgierlichkeit, die Quelle aller Ungerechtigkeit, auS dem Herzen zu reißen; das Gesetz lauiet: Du sollst nicht begehren, und im neuen Reiche ist schon die Begierde Sünde; überhaupt ist daS lebendige Gesetz einfach und wahr in deS Menschen Brust geschrieben: Was du nicht willst, das von Andern dir geschehe, dessen enthalte dich gegen Andere (t). Beleidiget und kränket einander nicht, denn der Fluch, welchen du über den Nächsten schleuderst, kehrt über dein Haupt zurück; ertraget einander und seyd versöhnlich, übet den christlichen Heroismus gegen Eure Feinde, wie es Kindern Gottes geziemt. Besonders gilt dieses jenen, welche sich in der menschlichen Gesellschaft näher stehen, dem Gatten und der Gallin; aus ungelheilte hingebende Liebe soll der Ehebund gegründet seyn (2). Hüte dich, deinem Nächsten auch nur durch dein AeußereS, z. B. durch sreche Kleidung, Veranlassung zur Sünde zu werden, indem du in ihm die Begierde erregst; kleide dich anständig und naturgemäß, so wie Gott AlleS zum Besten deS Menschen geschaffen hat; bemühe dich nicht, durch äußern Aufwand und Ziererei dich vor Golt und den Menschen beliebt zu machen, es wird dir besser durch die Schönheil und den Schmuck der Seele gelingen (3). Verschwende deine Zeit nicht, mir lieblosem Vergnügen den Fehlern und Schwächen Anderer nachzuspüren; suche vielmehr dein Leben dem göttlichen Gesetze conform zu machen, forsche daher seinen ewigen Wahrheiten nach (4), wie du sie finvest in den heiligen und ehrwürdigen Büchern, welche unS die Propheten und Gesandlen Gottes hinterlassen haben (5). Ober sollen bei dir die verkehrten falschen Ideen der Heiden mehr gelten als die göttliche Wahrheit, sollen ihre Gesetze und Einrichtungen die Richtschnur deiner Grundsätze und deines Handelns werden? Hast du in unsern heiligen Büchern nicht eben so viel Poesie und Ledenssrische, eben so viel philosophische Tiefe und Wahrheit; dürstet dich darnach, dann stille deinen Durst aus dem göttlichen Borne der Weisheit, dazu eben ist er unS gegeben; auch da findest du die sich immer wiederholende Lehre der Geschichte, daß ein demoralisirteö, verkommenes Geschlecht der Zuchtruihe des ewigen Richters verfällt und seinem Unter- gange entgegeneilt, während ein gotlesfürchtigeS und gesittetes Volk mit Glück und Wohlstand gesegnet ist; übermüthige Tyrannen werben gestürzt und tugendhafte und gerechte Fürsten sind der Stolz ihrer Völker- Hieraus findest du Nahrung für deinen Geist und für das Herz. Hüie dich olm vor Verweichlichung des Körpers, denn sie verdüstert den Geist und macht das Herz schlaff (6). Fliehe ein srecheS, wollüstiges Weib und scheinen ihre Worte dir auch süßer als Honig, du wirst das bittere Verderben ihrer Umarmung erst dann gewahren, wenn ihr Netz dich umstrickt hat und du ihr zur schändlichen Beute geworden bist, wenn Fie Schlange dein jugendsrohes Gemüth ertödtet und dein Lebensmark vergiftet hat (7), Die einzig rechtmäßige Verbindung deS WeibeS mit dem Manne ist in der Ehe. Wie aber Gott den Drang der ausopfernden Hingebung in das weibliche Herz gelegt hat, so wollte er auch, daß das Weib alsvann dem Manne ganz und allein gehöre; die Ehefrau soll nicht noch andern Männern zu gefallen suchen, sondern ihr Leben sey, wie unS Salomon das Bild einer treuen, bescheidenen Hanssrau entwirft: sie lheilt des Lebens Last mit dem Manne und sucht die rauhen Dornenwege ihm zu versüßen, der einzig sie beseelende Gedanke ist, deS Gatten Erdenglück zu bauen. Dazu nun wird eine würdige Ehefrau vor Allem Ehrbarkeil und Sictsamleil zu wahren wissen; sobald aber ein Weib sich einmal so weil vergessen hat, daß sie andern Männern gegenüber gefallsüchtig und kokett ist, ihre Augen auf sich zu ziehen sich Mühe gibt; dann stürzt sie der Lawine gleich von Abgrund zu Abgrund und Schande und Schmach folgt ihrer Ferse, wie 371 ein schädlicher Wurm zerstört sie die stille Wohnung ehelichen Glückes. An Chn'stinen sollte man solches gar nie erfahren müssen; eine christliche Ehefrau wird ihren Gatten durch den reichen Schatz ihres Herzens gewinnen und an sich fesseln, nicht durch künstlichen Flitter, und ein lasterhaftes Weib ist trotz ihrer Schönheit auch in Purpur und Seide ein furchibares Scheusal (8). Schamhaftigkcit vor den Männern ist somit des WeibeS schützender Engel und hält auch von Andern die Versuchung fern (9), Wie endlich eine sittsame, bescheidene Hausfrau deS Maunes kostbarste Perle ist, so ist cm zänkisches, geschwätziges Weib seine Plage; wehret deßhalb, christliche Frauen, eurer Zunge alle Streitsucht und Rechthaberei, denn wie leicht könntet ihr schuld tragen an dem Unmuthe, an der Gotilästerung eureS Mannes. Befolget diese Lehren und ihr werdet euch dadurch Gottes Wohlgefallen erwerben und seiner Glorie euch würdig machen. Zweites Such. Von dem KleruS. Zum Bischöfe werde ein verständiger und gebildeter, dabei aber herablassender, mildthäiiger und friedliebender Mann gewählt; auch sein früherer Lebenswandel soll rein seyn vou aller Ungerechtigkeit (1); er muß ein tüchtiger Hausvater seyn, denn wie kann er im Hause deS Herrn gur regieren, wenn er seiner eigenen Familie schlecht vorstand (2)? Dabei lasse er sich nicht von Zornsucht und Verschwendung leiten, er sey im Gegentheile liebevoll und gefällig gegen alle Menschen (3); seine Mildthätigkeit berücksichtige besonders jene Wittwen, welche sich nicht den nöthigen Unterhalt erwerben können und die der Unterstützung vorzüglich würdig sind; Liederlichkeit und Trägheit aber soll von ihm nickt gepflegt werden (4). Vor ihm gelte kein Ansehen der Person, er schmeichle weder den Vornehmen, noch verachte er die Armen; fern von Aufwand und Vergnügensucht soll sein Sinn stets darauf gerichtet seyn, wie er die ihm anvertraute Heerde mit aller Schonung nnd Geduld ihrem Heile entgegenführe (5), Er sey deßhalb nicht nur selbst frei von allen bösen Leidenschaften und weltlichen Gelüsten, von Habsucht, Schmähsucht, Rachsucht, Herrschsucht u. f. w, er bemühe sich auch diese Laster bei seiner Gemeinde durch Wort und Beispiel auszurotteu (6); denn die sollen heilig seyn, welche der Kirche Christi angehören (7). Wird Jemand ungerechter Weise von den Ungläubigen verleumdet, der tröste sich, daß Gott seine Unschulv kenne; ist er aber eines Verbrechens überführt und will sich durchaus nicht bessern, den soll der Bischof von seiner Gemeinde ausschließen (8); dabei lasse er sich aber nicht durch das Ansehen oder den Reichthum der Person bestimmen, diejeS soll sein Urtheil nicht blenden und bestechen (9); denn dadurch würde er die Strafe, welche dem Verbrecher gebührt, auch über sich herabruseu, er würde zum Verräther an seiner Würde an der Kirche und sein Respect wäre dahin (10). Er, der die Stelle Christi auf Erden vertritt, sell auch seine Gerechtic-keit sich zum Vorbilde nehmen (ll), ebenso aber Gottes Langmuih und Erbarmung (12), welche zuvor AlleS versucht, den Ucbel-Häter zu bessern und nur an dessen Bekehrung, nicht an der Strafe eine Freude hat (13). Er nehme somit den reuigen Büßer in Gnaden auf, ohne sich um jene zu kümmern, welche da sagen, man solle sich nicht durch den Umgang mit Sündern beflecken; Gott verbietet ja nur an ihren sündhaften Handlungen Theil zu nehmen und verdirbt nie den Gerechten mit dem Sünder, er rechnet nie die Schuld des Einen dem Andern an (14). Soll er nun den bereits dem Ertrinken Nahen nicht ins Wasser zurückstoßen, so darf er doch nicht blind und nachlässig seyn gegen die Sünden des Volkes, er verbinde Langmuth mit weiser Gerechtigkeit (15). Hat also Einer wirklich gefehlt, dann sey er vom Gottesdienste ausgeschlossen, auf Buten der Diaconen lasse ihn der Bischof vor sich kommen, und zeigt er Reue, so werde ihm eine Buße von längerer Zeit, etwa Fasten, je nach dem Verhältnisse des Vergehens, auferlegt, denn der Bußfertige soll nie gänzlich verstoßen werden (16). ES ist klar, daß der Bischof selbst rein seyn muß, wenn er zu Gericht fitzen will, damit er nicht Aergerniß gibt und seine Laster- hastigkeit nicht die ganze Heerde anstecke; denn das HauS GotteS soll keine Räuber- 372 höhle seyn (17), Ueberhaupt soll der Bischof die Tugendhaften im Guten bestärken, die Schwachen ermuntern und aneisern, die Gefallenen bessern (18), und wie den Vorsteher einst seine Nachlässigkeit richten wird, so hat auch der Untergebene seinen Ungehorsam zu büßen (19). Die Gläubigen müssen sonach ihren" Bischof wie einen guten Bater liebe» und ehren, der Bischof lasse dagegen seinen Untergebenen alle mögliche Sorgfalt und Liebe angcdeihen (20); er sey nicht hartherzig uud eigensinnig, nicht übermüthig, anmaßend und unmenschlich oder aufbrausend gegen sie, er nehme keine Klage gegen Jemand an ohne zwei oder drei bewährte Zeugen, die ohne Haß und Mißgunst sind; er fälle auch kein Urtheil, ohne beide Theile gehört zu haben; er richte Keinen, vernicht überführt ist, damit dieser nicht eine Leute der Ungläubigen werde (21). Der Bischof lasse sich wem'gsteuS von der Geschichte belehren und nehme ein Beispiel, wie Gott gegen David, die Niniviten, gegen EzechiaS und seinen Sohn ManaffeS (22), wie er aber auch gegen ManasscS Sohn Amon verfuhr (23), und wie unser göttlicher Erlöser mit Sündern umging (24). Von den Steuern und Zehnten, welche der Bischof rechtmäßiger Weise von den Gläubigen erhält, soll er nur so viel für sich behalten, als er zu seinem Lebensunterhalte nöthig hat, das Uebrige und was für die Armen und Dürftigen eigeuS dargebracht wird, vertheile er unter die Wittwen und Waisen, Armen und Kranken, und davon wirs er Gott einst Rechenschaft geben müssen (25). Die geistliche Würde ist so erhaben, daß der Bischof, der Diacon und die Diacouifsin mit den drei göttlichen Personen, die Priester mit den Aposteln verglichen werden können (26); kein Laie soll es deßhalb wagen, unberufeu sich das Amt und die Verrichtungen der Kleriker anzumaßen, eingedenk des Saul, Oziaö und der Coriten (27). Bei den LiedeSmahlen sott die Würde und daS Verdienst eines jeden Klerikers berücksichtiget werden (28); in dem Bischöfe ehre man überhaupt den Stellvertreter Gottes (29), iu den Diaconen die Diener dcö Bischofs nnd seine Gesandten (30); die Diaconen nämlich sind in Allem den Bischöfen untergeordnet und kein Diacon erlaube sich einen Tadel gegen i-cn Bischos (31), kein Diacon darf ohne Erlaubniß des Bischofs etwas verschenken, sey cS auch an die Armen (32). Die Priester aber sind als geistliche Väter aller Hochachtung würdig wie die leiblichen Eltern (33). So sehr also der Geist erhaben ist über die Leiblichkeit, so hoch steht das Priesterthum über der KönigS- wmde; deßhalb soll auch der Bischof als Vater, König und Herr geliebt uud ihm die Erstlinge und Zehnte dargebracht werden, wie dieses schon im allen Buude bestimmt war (34); davon werde den Dienern der Kirche und den Armen der nöthige Unterhalt gegeben und vom Bischöfe keine weitere Rechenschaft über die Verwendung gefordert, er hat diese vor Gott abzulegen (35). Beobachtet die Gebote G-ttes und richtet Niemanden, denn daS Gericht ist von Gott den Priestern übertrafen (36), der Bischof wird dabei Verleumdung von der Wahrheil wohl unterfchciden und kein voreiliges Urtheil fällen. Er lasse den Fehlenden zu sich kommen unv stelle ihm in aller Milde und Geduld seinen Fehler vor (37); nur der Hartnäckige uud Verstockte sott ausgeschlossen, dem reuigen Sünder aber verziehen werden (38). Der Ausgeschlossene werde wie ein Ungläubiger behandelt und er hat keinen Antheil an der heiligen Eommunion, bis er sich gebessert hat (39); er soll indeß nicht ganz dem Verderben preisgegeben werden, man tröste ihn und mache ihm Muth, um ihn so wieder zu gewinnen (40), denn an einem solchen soll Alles versucht werden, ihn zu heilen, und uur dann, wenn er offenbar unverbesserlich ist, werde er gänzlich aus der Kirche ausgeschieden (41); dabei gilt aber keine Parteilichkeit, kein Ansehen der Person (42). Verleumder und Ehreinäuber sotten, wenn sie von ihrem bösen Treiben nicht ablassen und so fortwährend Uneinigkeit und Unruhe iu der Kirche stiften, ebenfalls als verderbte Glieder getrennt werden (43). Minder wichtige Dinge mögen die Diaconen bereinigen (44); überhaupt sollten nnler den Gläubigen keine Streitigkeiten vorkommen oder wenigstens unter ihnen geschlichtet und nicht vor die welllichen Gerichte gebracht werden (45), seyd daher versöhnlich und laßt eure Händel nicht vor die Ungläubigen kommen, wie diese auch nicht Zeugniß gegen einen Christen ablegen dürfen (46). Alle Streitigkeilen sollen am zwei en Wochentage vor daS geistliche Gericht gebracht werden, damit sie 373 bis zum Tage des Herrn beigelegt seyen (47), die Strafe aber richte sich nach der Größe deS Vergehens (48). Der Ankläger und Angeklagte hat vor dem Richter zu erscheinen und jener bringe da seine Klage vor; hierauf sollen die Richter erwägen, welchen Leumund dieser Kläger besitz!, ob nicht Feindschaft oder Mißgunst u. s. w. zwischen beiden Contrahenten bestehe und ob der Kläger Zeugen von zuverlässigem guten Rufe habe; ebenso werden dessen Lebensverhältnisse untersucht (49); ein früherer Fehler des Angeklagten gilt nie als Beweis für die vorliegende Klage. Stell! sich eine Verleumdung heraus, so werde sie strenge bestraft; ist aber der Angeklagt überwiesen, dann erst kann gegen ihn verfahren werden (50). Kein Urtheil darf somit gefällt werben, ohne daß beide Theile vernommen wurden (51), wie dieses auch die weltlichen Gerichte bei den Heiden beobachten, damit kein Unschuldiger vernrtheilt werde (52). Die Nichter seyen gerecht, friedliebend, ohne Zorn und Feindschaft, denn diese sollen unter Christen überhaupt gar nicht vorkommen (53), deßhalb lasse der Bischof vor dem Gebete, damit dieses vor Gott augenehm und fruchtbringend sey, jedesmal durch die Diaconen zur Ablegung aller Feindschaft crmahnen (54); ebenso wie Gott zu allen Zeilen das Volk durch seine Propheten zur Buße crmahnen ließ (55). Emmüihig sollen sich die Gläubigen zum Lobe Gottes versammeln, und die Vorsteher der Kirche haben dafür zu sorgen, daß Friede und Eintracht in der katholischen Kirche crhalten werden (56). Beim Gottesdienste soll der Bischof in der Mitte auf seinem Throne sitzen, zu beiden Seiten der übrig- KleruS; die Diaconen haben dafür zu sorgen, daß das Volk sich ruhig und mit Anstand versammle, die Frauen von den Männern getrennt. Der Lector lese nun von einem erhöhten Orte in Mitten der Kirche die Schriften deS MoseS und der Propheten, darauf folge der Psalmengesang, uns nun soll die Apostelgeschichte oder die Briefe Pauli gelesen werden; ein Priester oder Diacon verkünde das Evangelium und halte eine Ermahnung, und endlich folgt die Anrede deS Bischofs. Die Ostiarier und Diaconissincn haben für Ordnung während deS Gottesdienstes zu sorgen. Darauf sollen Klle sich erheben und nachdem die Katechn- menen und Büßenden die Versammlung verlassen haben, soll ein Gebet verrichtet werden und die einen der Diaconen haben am Allare zu dienen, die andnn die Aussicht beim Volke zu halten; der assistirende Diacon crmahnt das Volk zur Anlegung aller Feindschaft und alles Hasses, und hierauf geben sich die Männer unter einander und die Frauen unter einander den Friedenskuß; der Diacon betet nun für die gcsammte Kirche, für die ganze Welt, für zeitlichen Wohlstand, für die Priester und Vorgesetzten, daö kirchliche Oberhaupt, den König, und um Frieden für Alle; der Obcrpriestcr segnet darauf das Volk und betet für dasselbe. Run beginnt das heilige Opfer und nach der Aufwandlung sollen Alle mit Würde uud Andacht zum heiligen Abcudmcihle hintreten (57). Wenn ein Fremder mit Empfehlungsschreiben ankommt, so werde er mit aller Zuvorkommenheit und Auszeichnung aufgenommen, und behandelt, und dabei soll nicht auf den Rang, das Ansehen oder Vermögen deS Gastes Rücksicht genommen werden (58). Jeder soll fleißig beim Morgen- und Abendgebete in der Kirche erscheinen, besonders aber am Tage des Herrn zur Lesung der heiligen Schrift, dem heiligen Opfer und der heiligen Communion (59); oder sollen uns die Juden und Heiden beschämen mit ihrem eitlen Gottesdienste (60)? Keine weltlichen Geschäfte sollen daher vom Kirchenbesuche abhalten (61). Ihr sollet euch auch ferne halten von dem Treiben der Ungläubigen und Ketzer, uud an ihren Festen, Gebräuchen und Vergnügen, Zauberei und Wahrsage, ei, Schauspielen und Fechterspielen, selbst an ihren Jahrmärkten keinen Theil haben (62). Gebet euch auch nicht dem Müssiggange hin, so daß ihr der Kirche zur Last fallet, denn auch die Apostel, obgleich sie das Wort des Herrn verkündeten, suchten sich durch Handarbeit ihren Lebensunterhalt zu erwerben (63). (Fortsetzung folgt.) , 374 Zur Frage über die unbefleckte Empfängniß Maria. Um vielen vorkommenden ganz unrichiigen Auffassungen dieser Frage zn begegnen veröffentlicht die „Landöhuter Zeitung" auS kundiger Feder nachstehende Erörterung, die wir auch unsern Lebern hier mittheilen: ES handelt sich nicht darum, ob JesuS Christus von Maria ohne Erbsünde empfangen worden sey (venn das versteht sich von selbst, weil Christus in Einer und derselben Person Gott und Mensch zugleich ist und Seine Empfängniß unmittelbar vom heiligen Geist bewirkt wurde); sondern darum handelt es sich, daß der bereits allgemein geglaubte Sa«): Maria selbst, obwohl sie nur auf natürlichem Wege wie wir von Adam abstammt, sey wegen Christus, dessen Mutter sie werden sollte, und auf Grund Seiner unendlichen Verdienste ohne die Makel der Erbsünde empfangen wor- . den, — daß dieser bisher freiwillig geglaubte Satz, sage ich, nunmehr zu einem förmlichen Dogma oder gebotenen Glaubenssatz festgestellt werden soll. Der Unterschied zwischen einem förmlichen, verbindenden Glaubenssatze und einem freigestellten, wenn auch allgemein geglaubten Satze ist nämlich der: Wenn eine Lehre förmlich als Dogma oder verbindender Glaubenssatz von der katholischen Kirche zu glauben vorgestellt wird, so muß ein Katholik eine solche ausdrücklich bestimmte Glaubenslehre als unfehlbare, göttliche Wahrheit gläubig annehmen, wenn er anders vor Gott noch als ein Katholik gelten will, und darf auch ohne Sünde nicht daran zweifeln, weil der Verheißnna Cbristi gemäß die Entscheidungen der Kirche in Glaubenssachen ebenso unfchlbar, richtig und wahr sind, wie jede andere göttlich geoffenbarte Wahrheit. Hingegen, wenn -eine Lehre noch nicht als förmlicher Glaubenssatz von der Kirche ausgesprochen ist, so würde man, wenn man innerlich nicht daran glauben wollte, noch keineswegs aufhören, ein Katholik zu seyn, auch wenn alle übrigen Katholiken daran glauben. Jedoch wäre es eine sehr gewagte und unter Umständen auch sündhafte und freventliche Sache, sein eigenes Urlheil über daS der Gesammtheit der Gläubigen zu setzen, auch wenn eS sich nur um eine von den Gläubigen allgemein angenommene und geglaubte fromme Meinung handelt. Es gibl in der katholischen Kirche mehrere allgemein geglaubte Wahrheilen, die aber doch nicht als förmliche Glaubenslehren mit der strengen Verbindlichkeit, selbe zu glauben wie andere Glaubensartikel, ausgesprochen und bestimmt sind. So wird auch die Lehre, daß die seligste Jungfrau unbefleckt, d.h. ohne Erbsünde empfangen worden ist, überall in allen kacholischen Ländern deS Erdkreises allgemein geglaubt; auch der Papst und die Bischöfe der katholischen "Kirche glauben daran, und die Päpste haben in diesem ihrem Glauben daS Fest der unb-fleckten Empfängniß am 8. Dcc. jeden Jahres eingesetzt und unter schwerer geistlicher Strafe verboten, die gegentheilige Ansicht, als sey Maria nicht ohne Erbsünde empfangen worden, öffentlich auSzusprechen, zu lehren und zu vertheidigen. Deßungeachtct war diese Lehre bisher nur eine in der katholischen Kirche allgemein geglaubte fromme Meinung, nicht aber eine förmliche Glaubenslehre, so daß alle Katho iken daran auch innerlich zu glauben nothwendig verbunden und verpflichtet gewesen wären. Nachdem aber der heilige Vater auS allen Theilen der Christenheit mir Bitten bestürmt wurde, der Lehre von der unbefleckten Empfängniß Mariens durch eine feierliche Entscheidung und Beschlußfassung daS Siegel kirchlicher Beglaubigung aufzudrücken, so daß Niemand mehr belügt wäre, dieselbe in Zweifel zu ziehen: da sah sich vor einigen Jahren Papst PiuS IX. veranlaßt, von allen Bischöfen des katholischen ErdlreiseS in dieser Angele enheit ein Gutachten abzufordern; und nachdem diese Lehre mir einer Sorgfalt und Umsicht, wie sie mit menschlichen Kräften nur irgend möglich ist, geprüft, mit u»wider!?g!ichcn Gründen bestätigt und auS den heiligen Lehrern und Vätern der Kirche von den ältesten Zeilen der Kirche an nachgewiesen worden: so will nunmehr der geistliche Statthalter Jesu Christi auf Erden, Papst Piuö IX., die allgemein geglaubte fromme Meinung von der unbefleckten, ohne Erbsünde geschehenen Empfängniß Mariä zur größeren Ehre Gottes und zur besondern Verherrlichung Mariens, deren Fürbitte namentlich unserer Zeit so überaus Noth thut, 375 als einen förmlichen Glaubenssatz feststellen, so daß alle Katholiken, wenn sie nicht aufhören wollen, Katholiken zu seyn, daran zn glauben streng verpflichtet werden. Da aber zur Feststellung eines förmlichen Glaubenssatzes mit unfehlbarer Gewißheit alle bloß menschliche Einsicht und Geisteskraft nicht hinreicht, vielmehr die erleuchtende Gnade des heiligen Geistes selbst unumgänglich nothwendig ist, dessen Beistand der Kirche von Christus auch ausdrücklich zugesagt wurde: so hat Ptipst PiusIX. sernerS an sämmtliche Bischöfe die Aufforderung ergehen lassen, mit den Gläubigen ihrer Diöcesen Gott mit flammendem Eifer um die Erleuchtung deS hei igen Geistes anzuflehen. Zugleich muß noch angemerkt werden, daß hiedurch nicht etwa ein neuer Glaubensartikel gemacht, sondern nur der alte, sich gewissermaßen von selbst aufdrängende, allgemeine Glaube an dieß wunderbare Geheimniß feierlich bestäligt und dem Katholiken als ein eigener GlaubenSpnnct nicht mehr zum freiwilligen Glauben, sondern zum pflichtmäßigen Glauben, mit Ausschluß allen Zweifels, vorgestellt werde. Wird ja auch durch eiuen nenen Katechismus, wie gerade jetzt anch ein neuer eingeführt wird, nichts weniger als ein neuer Glaube gelehrt oder festgestellt, sondern nur der alte Glaube ist eS, der darin gelehrt wird, nur geschieht eS mit andern Worten. DaS Nämliche findet statt in so vielen Millionen katholischer Predigten, Christenlehren, Unterrichts- und Erbauungsbücheru. Bloß die Worte, die Form und Einlheilnng u. s. w. sind verschieden; der GlaubenSiuhalt aber ist immer der nämliche. Eben so irrig wäre eS, wenn man glauben wollte, daß nunmehr dieser neu festzustellende Glaubenssatz etwa den zwölf Artikeln des apostolischen Glaubensbekenntnisses orer des sogenannten „Glauben an Gott" als 13ter Glaubensartikel beigefügt würde. Denn indem in diesem Glaubensbekenntnisse der Glaube an Eine heilige katholische Kirche ausgesprochen wird, so ist eben damit auch der Glaube an Alles, waö diese Kirche zu glauben vorstellt und befiehlt, schon eingeschlossen. Der ganze Unterschied zwischen bisher und künftig besteht also einzig und allein darin, daß eine Lehre, welche bisher einem Jeden zu glauben freistand, weil das göttlich eingesetzte, unfehlbare Lehramt der Kirche, bestehenv ans dem Papste und den mit ihm vereinigten Bischöfen, darüber noch nichts cnischieden hatte, künftighin von I.dem, der katholisch seyn will, ohne Widerrede geglaubt werden muß — eine Gestaltung der Sache, über die sich gewiß jeder wahre gotiliebeude Katholik und Verehrer Mariens nur von ganzem Herzen freuen kann. Somit wäre, da eine nähere Erklärung und Begründung dieser Glaubenslehre nur auf die Kanzel, nicht in iine Zeitung gehört, bloß der allgemeine Slandpuuct angegeben, von welchem aug die fragliche Angelegenheit betrachtet werden müsse, um irrige Auffassung zu vermeiden. Kirchliche Notizen. Linz. Die christliche Liebe ist nicht bloß erfinderisch, sie ist auch schöpferisch; dieß dachte ich mir, als ich jüngst einige Züge aus dem Leben des hochwürdigcn Herrn Mathias Kirch steiger las, der »»längst in Linz seine Secundizseier gehalien hat. Als Caplan von Linz hat er im Jahre 18V6 schon mit dem einen seiner College» ein Taubstnmmen-Jnstisut und mit dem andern, dem nachmaligen Bischof Wagner von St. Polten, eine SonntagSschule gegründet. Besonders aber die nachfolgenden KriegS- jahre öffneten ihm ein weites Feld für seine thätige Liebe. Als im Jahre 1809 die von den Franzosen gefangenen Oesterreicher, an Kleidung und Lebensmiiteln darbend, im Capucinergarten und im Schlosse eingeschlossen wurden, stellte sich Kirchsteiger an die Spitze Derjenigen, welche mit glücklichem Erfolge Lebensmittel sammelten und cigeu- händig an die Gefangenen vertheilten. Bei der im Jahre l8l2 herrschenden großen Theuerung wanderte er, nicht achtend das Gespötte gefühlloser Menschen, von HauS zu HauS und bewog durch seine Bitten die Frauen und Dienstboten, ihm die markigen Knochen und sogenannte Zuwage aus der Fleischbank.für die Armen zu überlassen. » 376 Mit diesem einfachen Mittel hatte er der ärgsten Noth Einhalt gethan. Theils auS eigenem Vermögen, theils unterstützt miethete er für die Armen eine Wohnung, errichtete eine förmliche VersorgungSanstalt, auS welcher oft an ?0l1 Personen Nahrung erhielten. Als in den Jahren 1813 und 1814 eine verheerende Epidemie auS- brach, zeigte sich sein Eifer im schönsten Lichte, indem er, wie noch lebende Personen bezeugen, oft von 3 Uhr srüh bis Abends, ohne Nahrung zu sich zu nehmen, nur damit beschäftigt war, den Sterbenden den Trost der Religion zu spenden, bis ihn selbst die tödtliche Krankheit darniederwarf. Um die durch den Tod so vieler Eltern verwaisten Kinder zu retten, war er bemüht, sie bei braven Familien zu versorgen und rief eine Kinder-Bewahranstalt inS Leben. Als er dann später zu kirchlichen Würden emporstieg, so war und ist noch sein größeres Einkommen ihm nur das Mittel, den Bedürfnissen der Kirche und der Armen, der Fremden und Kranken entgegenzukommen. M',6lll)l>.,< ./"'Hl.Ii-^iNI. IM^ «gti^M «Ktttltz-'MzguvlN ?»NV,N .'lN Hl» Mlll « In Schön au bei österreichisch Krumbach ließ unlängst die Familie Berndställer für die Pfarrkirche eine 18 Centncr schwere Glocke gießen. — DaS erinnert an den frommen, katholischen Sinn unserer Vorfahren. * 5 * Schweiz. In Bern hat auf Anlaß einer von einem Apostaten jüngst in die Welt hinauSgeschleuderten Schrift über die Ohrenbcichte der katholische Pfarrer Baud sich anheischig gemacht, dieselbe öffentlich anö dem Worte Gottes zu rechtfertigen. Nicht weniger als 15 protestantische Geistliche haben diese Rechtfertigung als einen Fehdehandschuh betrachtet, den sie aufgenommen und ihm eine öffentliche Confli4uilFN!MU tMl^M -tNi.!^ II'f l-I>,n?»>Knk! t,^ri»e «,->- V-"^ '' iR^ ' «-'«„!',. Knaili >i5>- >>'<" 1,>-, '<-'. .„K,