Vierzehnter Jahrgang. Sonntags-Beiblatt zur Augsburger Pojheitung. 17. December ZI» 1854. Dieses Blatt erscheint regelmäßig alle Sonntage. Der Halbjahr,-,- Abvmümcntsprei« TV kr., wofür e« durch alle louicil. liayer. Poslümt-r ui>d alle Buchhandlungen bezocim werden kann Bemerkungen aus Anlaß der Dogmatisirung der unbefleckten Empfängnis der seligsten Jungfrau, von Professor Franz CoSta. Es ist in der christlichen Well nicht unbekannt, daß der heilige Stnhl sich anschickt, zur Ebre der unbefleckten Empsängniß der seligsten Jungfrau und GolteSmntler einen großen Act zu vollziehen. Es einspricht das nur den vielseitigsten Wünschen und Bitten, welche von allen kirchlichen Ordnungen und anS allen Ländern eintreffend unsern heiligen Vater PiuS !X. bestimmten, unter dem 2. Febr. 48-49 iu Seiner Weisheit sich an den gesammten Episkopat über die Angelegenheil zu wenden und in neuester Zeit eigens Gebete in der Christenheit für diesen Zweck anzuordnen. Auch ist wohl schwerlich ein Katholik, dem nicht schon die Knnde zn Ohren gekommen, wie eine große Anzahl von Bischöfen auS allen Weltgegenden beim Slcllvertreter Jesu Christi sich in dieser Angelegenheit zusammenfindet. Allein nicht Jeder besitzt die nöthigen oder doch dienlichen theologischen Begriffe, um in der Sache klar zu sehen; um Solchen behilflich zn seyn, behandelt die nachstehende kurze Unterweisung in fünf Hauptstücken 1) die Lehre von der unbefleckten Empsängniß der seligsten Jungfrau; 2) die Haltung, welche die Kirche stets gegen diese Lehre eingenommen; 3) was heule neues in der Sache geschehen soll; ^ was damit bezweckt werden will, und 5), welche Pflichten dem Christen erwachsen, wenn der Auöspruch, wie zu hoffen steht, vom Natican ausgeht. Erstes Haupt stück: Die Lehre von der unbefleckten Empsängniß der seligsten Jungfrau. 1. Was man unter dieser unbefleckten Empsängniß versteht. Es läßt sich keine bessere Definition von der unbeflecktm Empsängniß geben, als sie in den Worten der Bulle Lollioitucic» von Alexander VII, unter dem 8. Dec. 1661 enthalten ist. Wenn die Gläubigen, sagt dieser Papst, die Empfängniß Mariens ehren, geht ihre Absicht dahin, der ganz besondern Gnade, womit Gott im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi die Seele der seligsten Jungfrau vom ersten Augenblick ihrer Erschaffung und Einigung mit dem Leibe an vor der Befleckung durch die Erbsünde bewahrt und geschützt hat,- ihre Hnldignng zu erweisen. Daö bedeutet, daß, als die Seele Mariens mit ihrem Leibe im Schooße der Mutter geeinigt wurde, sie bereits geschaffen war im Stande der Gnade und geheiligt durch den heiligen Geist. In diesem Sinne wird die Empsängniß der Jnngfran unbefleckt genannt, im Gegensatz zu den übrigen Nachkommen Adams, welche insgesammt mit der Makel der Sünde ihres Stammvaters, die um deswillen Ursünde (peeeatum originale im Lateinischen) genannt wird*), behaftet und Die deutsche Sprache hat den Begriff in dem Ausdruck: Erbsünde nicht getreu wieder gegeben, sondern eine theologische Auslegung für den allgemeineren Begriff gesetzt. 40S folgerichtig der heiligmachenden Gnade, welche ihnen erst in der Taufe wieder verliehen wird, so daß sie die Kindschaft Gottes und Anwartschaft deS Paradieses erlangen, beraubt empfangen werden. Z. WaS man mit der unbefleckten Empfängnis) nicht verwechseln darf. Mit der unbefleckten Empfängnis) Mariens darf man weder die immerwährende Jungsrauschafr, noch das Vorrecht, daß sie von jeder wirklichen Sünde, selbst der geringsten läßlichen, während ihres sterblichen Lebens bewahrt blieb, noch die Heiligung vor der Geburt verwechseln. In Betreff der beiden ersten Eigenschaften leuchtet das unmittelbar ein; aber cS ist auch nicht schwer zu begreifen, daß es etwas anderes ist, von der Erbsünde ausgenommen und gänzlich von ihr bewahrt bleiben, und etwas anderes, von ihr durch die Heiligung im Muttcrscbooße gereinigt werden. Die letzte Gnade steht sehr beträchtlich unter der andern und findet sich in ihr wie der Theil im Ganzen. So ist männicttich bekannt, daß der heilige Johann Baptist im Mntterschooße geheiligt wurde, und daß auS diesem Grunde seine Geburt festlich gefeint wird; aber es ist um deßwillen noch Niemanden beigefallen, die Empfängnis) dieses Heiligen zu verehren, wie das in Ansehung der seligsten Jungfrau der Fall ist. Der heilige Johann Baptist wurde vor der Geburt geheiligt, aber nichtsdestoweniger war er mit der Makel der Erbsünde behaftet. Ucbrigens sprechen die Ausdrücke, deren wir uns zur Bezeichnung der beiden Borrechte bedienen, den Unterschied hinreichend aus: im Mntterschooße geheiligt werden heißt von der Erdsünde durch eine Wirkung der eingegossenen Gnade befreit werden, bevor man auf die Welt kommt; eS beißt nicht davor bewahrt bleiben, WaS gemeint ist, sobald man von der unbefleckten Empfängnis) spricht. Zweites Hauptstück: Wie sich die Kirche zu der oben auseinandergesetzten Lehre beständig verhalten soll. 1. Die Kirche hat die Lehre von der unbefleckten Empfängnis) geschützt und begünstigt. Die Glaubensartikel im strengen Sinne deS Wortes find gewisse von Gott geoffenbarte Wahrheiten erster Ordnung, welche eine Menge anderer von zweiter Ordnung in sich begreifen. Die letziern sind in den erstem enthalten wie der Keim und die entwickelte Pflanze im Samenkorn. Je länger man daher über die Glaubensartikel nachdenkt, eine desto größere Fruchtbarkeit an gewichtigen Folgerungen entdeckt man in ihnen, darunter solche, deren Tragweite von gewissen Geistern in den ersten Zeiten noch nicht gewürdigt oder die von ihnen gar nicht wahrgenommen worden sind. In dieser Hinsicht ist eS an der Kirche, der treuen Bewahrerin und unfehlbaren slus- legerin der göttlichen Offenbarung, weil sie sich des Beistandes deS heiligen Geistes fortwährend erfreut, je nach den verschiedenen Forderungen der Zeit-, Personen- und Orisumstände diese in der Hinterlage der Offenbarung einbegriffenen Wahrheiten zweiler Ordnung als Glaubenssätze festzustellen. Das ist ihr Recht wie ihre Pflicht; die Kirchengeschichte legt darüber vollgiltiges Zeugniß ab. Um uns auf ein einziges Beispiel zu beschränken, führen wir den Artikel des apostolischen Glaubensbekenntnisses an: „Jesus Christus, geboren auS Maria der Jungfrau, empfangen vom heiligen Geiste." Eine einfache Folgerung hieraus ist: Jesus Christus war Gott, also ist die Mutter Jesu Christi Mutter Gottes. Diese Folgerung fließt so unwiderlegttch und natürlich aus den Vordersätzen, daß jeder Gläubige selbst darauf kommen und sie ohne Zögern aussprechen würde; sie fand sich aber noch außerdem durch die Thatsache bestätigt, daß in den göttlichen Officien die Jungfrau Gotteö- gebärerin genannt wurde, was genau eben so viel sagt, als Mutter Gottes. Indessen gab eS im fünften Jahrhundert Sectirer, welche zwei Personen in Jesus Christus annehmend eS wagten, Maria den Titel Mutter Gottes abzusprechen und ihr bloß den Titel Mutter Christi beließen. Ein Irrthum von solcher Bedeutung forderte eine feierliche Verdammung und diefe ward auch auf der Kirchenversammlung von Cphesnö im Jahre 431 ausgesprochen. So kam die Dozmatisirung der göttlichen Mutterschaft Mariens zu Stande. °iL.«^Ä »'<^>^ - ^ 403 Eine andere Folgerung, die sich aus demselben Glaubensartikel des apostolischen Bekenntnisses mit Leichtigkeit ableiten läßt, ist, daß die Jungfrauschaft Mariens in einem Sinne, welcher der Größe ihrer Würde am günstigsten ist, verstanden werden muß, d. h, folgerichtig, daß man sie für eine immerwährende annehmen muß. Die Kirche hatte iu der That diesen Glauben; gleichwohl definirte sie dieses Ehrenvorrecht der Jungfrau erst, als sie einen Grunv dazu erhielt; eS traf dieß zwar früher ein als der Anlaß zur Definition der göttlichen Mutterschaft, aber gleichwohl erst im 4ten Jahrhundert auf der Kirchenversammlung zu Rom 390 vurch den Papst SiricmS, welcher die freche Läugnung der immerwährenden Jnngfranschaft durch Jovinian und seine Secte verdammte. Eine dritte gleichfalls einleuchtende obwohl ferner liegende Folgerung schließt, daß die vollkommene Unversehrtheit der Jungfrau von einer so bevorzugten Heiligkeit begleitet seyn mußte, daß sie sogar die leichteren läßlichen Sünden, iu welche auch die reinsten Seelen fasten, ausschloß. Der Glaube hieran findet sich eingeschrieben in die Seelen der Gläubigen von den ersten Jahrhunderten herab und die Kirchenväter haben ihm sofort entsprechenden Ausdruck geliehen, er entfaltete sich auch und wuchs, so daß die Kirche ihn auf eine nachdrücklichere und feierlichere Weise bekannte; und gleichwohl wurde er erst im löten Jahrhundert definirt, als das Concil von Trient dieß geeignet fand, obwohl damals Niemand daran dachte, die fragliche Glaubenswahrheit anzutasten. Man sieht an diesen drei Beispielen, auf welche Art die Kirche immer den gelegenen Moment ergreifend den Gläubigen die in der Hinterlage der Offenbarung enthaltenen Wahrheiten als Glaubenssätze (Dogmen) vorstellt. Die immerwährende Jungfrauschafr Mariens ward erklärt und deftuirl erst im vierten, die göttliche Mutterschaft im fünften, die Ansnahme von jeder wirklichen Sünde im sechzehnten Jahrhundert; welcher Katholik wagte es deshalb zu behaupten, daß die genannten drei Wahrheiten vor den angegebenen Zcitpnncten in der Hinlerlage der Off.nbaruug nicht eingeschlossen gewesen seyen und daß die Kirche bei ihrer Defiuirung willkürlich neue Glaubenssätze gemacht habe? WaS uun aber in Ansehnng dieser eben besprochenen drei Vorzüge Mariens in den verschiedenen Zeitpuncten geschehen ist, eben daS und nichts Anderes wünschen wir gegenwärtig zn Gunsten eines vierten, der Bewahrung vor der Erbsünde, der gleichfalls in der erhabenen, mir der Würde der Gottesmutter verbuudemn Heiligkeit inbe- griffen ist, erneuert. AuS dem oben angeführten Glaubensartikel deS apostolisch,» Synwolnms läßt sich auch in der That dieses Vorrecht der unbefleckten Empfängniß als Folgerung ableiten! denn das Zusammenseyn von zwei so entgegengesetzten Eigenschaften, wie eS einerseits die 'erhabene Würde der Mmter deS eingeborenen SohneS Gottes ist und andererseits das Elend eines, sey es auch nur einen Angenblick, in die Knechtschaft der Sünde verstrickten Geschöpfes läßt sich nicht begreifen. DaS hätte aber stattgefunden, wenn nicht die Seele Mariens in dem Augenblicke, da sie geschaffen und mit dem Leibe vereinigt wurde, durch eine besondere Gnade Gottes, dessen Mutier sie werden sollte, vor der Befleckung der Erbsünde bewahrt worden wäre. Nur aus dieser Lehre läßt sich die Thatsache erklären, doß die Gläubigen die Empfängniß der Mutter Gottes mir eiuem besondern Cnlte ehrten. Der Cult datirt rom höchsten Alter und war, anerkannt von der Kirche, eine Anerkennung von nicht geringem Gewicht, wenn man bedenkt, daß die Gläubigen, indem sie die Jungfrau nach dieser besondern Richtung hin verehrten, eben damit zu ihren Gunsten eine Ausnahme von dem Glaubenssatz? der Ver«rbung der Sünde AdamS auf seine gesammte Nachkommenschaft machten. Der Schluß ist statthast: wenn die Kirche nicht ihre Stimme erhob, so mußte der Cult mit ihrer Lehre einstimmen. Uebrigens hat sie selbst durch positive Acte daS Fest, die Tagzeiten und die Messe zn Ehren der Empfängniß der unbefleckren Jungfrau genehmigt, wie das erhellt aus der Bulle Lum riraeexcelsa von Sirtns IV.; der heilige Pins V. ging noch weiter und schaltete solche dem römischen Brevier, so wie dem Missale ein; Jnnocenz XII. bereicherte daö Fest mit einer Octave, Clemens XI. erhob daS Fest zu einem gebotenen, und Benedict XlV. fügte 404 zur Erhöhung seiner Feierlichkeit den weitem Schritt bei, daß er für ewige Zeiten päpstliche Kapelle am 8. December anordnete. So lange die Kirche keinen endgiltigen Ausspruch über das fragliche Vorrecht gefällt hatte, konnten einzelne Gelehrte, von dem Gedanken beseelt, ein solches Vorrecht lasse sich mit dem göttlichen Richterspruche, der alle Kinder Adams verurtheilt, die Sünden ihres Stammvaters zu tragen, nicht vereinigen, sich wohl berechtigt glauben, in diesem Puncte eine der Meinung fast aller Christgläubigen entgegengesetzte Ansicht zu hegen. Der Slreit, welcher daraus erfolgte, hatte seinen Nutzen; weit entfernt, die Verehrung der unbefleckten Empfängniß zu mindern, hat er ihr Wachsthum verursacht, indem er die Wahrheit der Lehre, worauf sie sich stützt, mehr inS Licht setzte und den apostolischen Stuhl veranlaßte, seine Ansichten auf eine nur um so sprechendere Art zu erkennen zu geben. Jener außergewöhnlichen Klugheit gemäß, welche seine Entschließungen kennzeichnet, benahm er sich mit großer Mäßigung den Gegnern der Lehre gegenüber, und das aus Rücksicht auf ihre Frömmigkeit und den Beweggrund ihrer Opposition; aber zn gleicher Zeit ließ er sie fühlen, wie sehr er sie mißbillige, indem er den Vertheidigern des frommen Glaubens und dem ihr entsprechenden Culte fortwährend neue Begünstigungen zn Theil werden ließ. Als sodann der Streit lebhafter geworden für die Gläubigen Anlaß zu Aergerniß bieten konnte, legten die Päpste Jedem, der den Glauben zu bekämpfen Lust trug, unbedingtes Stillschweigen auf. Alle diese Acte ließen mehr und mehr erkennen, welches die Ansicht der Kirche sey, und bezeugten immer deutlicher, daß sie wirklich zu Gunsten der Mutter GotteS ?ine Ausnahme vom Gesetze der Erbsünde zulasse. So erlebte man denn auch, daß der Widerstand allmälig abnahm und sich verringerte, um endlich ganz zu erlöschen. Und so gelangte der Glaube an diese Ausnahme Mariens von der Erbsünde zu einem nur um so herrlicheren Siege. 2. Die Kirche bekennt heutzutage ausdrücklich die Lehre von der unbefleckten Empsängniß. Die großen Begünstigungen des heiligen Stuhles gegenüber dieser Lehre deuteten hinlänglich an, daß er sich selbst zu ihr bekannte; sodann zollt man religiöse Verehrung .nur dem, was heilig ist, die Kirche verehrte aber die Empsängniß der Jungfrau durch das Fest gleichen Namens. Indessen war der Augenblick noch nicht für sie gekommen, sich ausdrücklicher zu erklären, aber wenn die Gläubigen in der letzten Zeit dringender als zuvor um die Erlaubniß baten, der Empfängniß der Jungfrau den Titel unbefleckt in den Tagzeiten und der Liturgie beisetzen und in die Litaneien die Bitte: „Königin, ohne Erbsünve empfangen", aufnehmen zu dürfen, so gewährten die Päpste diese Gunst erstmals dieser oder jener religiösen Kongregation, di-ser oder jener Diöcese, diesem oder jenem Reiche, zuletzt aber der ewigen Stadt selber und allen, die darum baten. Diese Gewährung gestattet nicht dem leisesten Zweifei darüber Raum, ob die katholische Kirche die Lehre der unbefleckten Empfängniß der Mutter GotteS bekenne. Es ist hier noch zu bemerken, daß die Beifügung des Wories „unbefleckt" nur eine entwickeltere Art des Bekenntnisses der frommen Lehre ist; denn schon indem man die Empfängniß ehrt, ehrt man, wie Papst Alexander VII. ausdrücklich erklärte, daS Vorrecht, kraft dessen die Seele der seligsten Jungfrau im Augenblick ihrer Schöpfung und Einigung mir dem Leibe vor der Befleckung der Erbsünve bewahrt wurde, was gerade so viel heißt, alö: man ehrt die unbefleckte Empfängniß. (Fortsetzung folgt.) Die Concilien des zweiten christlichen Jahrhunderts. Sicilianl'scheS Concil, 125 nach Chr. Diese Provincialsynode soll von den Bischöfen SicilienS gehalten worden seyn gegen den Valentinicmer Herakleon, welcher daselbst die falsche Lehre verbreitete: wie daö Feuer keine Kälte, sondern nur Wärme in sich habe, so sey auch alle Sünde . 405 von dem Getauften ferne, könne von ihm nicht begangen werden. Die versammelten Väter berichteten des Ketzers sämmtliche Irrthümer an den Bischof von Rom, Alexander I., welcher auch Herakleon veranlaßte, Sicilien zn verlassen, und man wußte nicht mehr, wohin er geflohen war. Concil zu Rom i. I. 146. Gegen TheodotuS, welcher während der Verfolgung Christum verläugnetc und den heidnischen Göttern opferte; als ihm daher von den Gläubigen sein Vergehen vorgehalten wurde, erwiderte er: Ich habe nicht Gott verläugnet, sondern einen Menschen. Concil zu Pergamum i. I. 152. Gegen ColorbasiuS und seine Anhänger, welche mit dem Anathem belegt wurden. Concil im Oriente i. I. 160. Gegen die Irrthümer des CerdoniuS. Concil zu Rom i. I. 170. Gegen die Quartadecimaner vom Papste Am'cetuS in Anwesenheit deS Bischofes von Smyrna, Polycarp, gehalten. Die Synode bestimmte, daß das Leiden unseres Herrn am Charfreilage mystisch begangen und seine Auferstehung am folgenden Sonntage hochfcstlich begangen werden sollte. Concil zu HierapoliS i. I. 173. Zusammenberufen von ApollinarinS, dem Bischöfe von HierapoliS; auf demselben wurde von den Bischösen dieser Provinz die Lehre des MontcmuS und der Moniani- sten, so wie die des TheodotuS verdammt. Nun folgen die Concilien über den Osterfeierstreit, Die Orientalen nämlich feierten zugleich mit den Juden ein Paschamahl am 14. Nisan (Mär^), die Occwen- talen dagegen beobachteten während der ganzen Charwoche strenges Fasten, und aßen das Paschalamm am Vorabende deS Auferstehungsfestes, welches sie jedesmal am darauffolgenden Sonntage feierten. Concil zu Rom i. I. 167. Unter dem Papste Victor wurde gegen die Orientalen ein Concil zusammenberufen, und dieses beschloß, daß die Osterfeier nur am Sonntage nach dem l^l. Nisan und dem FrnhlingSäquinoctium begangen werden sollte, wie es in der römischen Gemeinde und im ganzen Abendlandc herkömmlich sey. Concil zu EvhesuS i. I. 197 (od. 198). Auf dieser Synode waren fast alle Bischöse Kleinasiens und der nahen Provinzen versammelt und Polycarp, Bischof von EphesuS, präsidirte der Versammlung. Dieser bestand darauf, daß Ostern am 14. Nisan gefeiert und nicht auf den folgenden Sonntag verschoben werden sollte. Das Synodalschreiben PolycarpS an den Papst Victor brachte diesen so gegen die Orientalen aus, daß er sie crcommunicirte und ihr Concil verdammte. Concil von PontuS i. I. 197. Die Acten dieses Concils, von den Orientalen gehalten, sind ganz verloren. Ueber denselben Gegenstand wurden in demselben Jahre noch mehrere Provincial- Synoden in Asien abgehallen, zu OSroene, Korinth und Cäsarca in Palästina, welche aber sämmtlich von der abendländischen Kirche verworfen wurden. Dagegen blieben auch die abendländischen Bischöfe nichi unthätig. Concil zu Lyon i. I. 197. Der heilige JrenäuS, welcher längst die Streitigkeiten innerhalb der Kirche mit Schmerz angesehen hatte, hielt eine Synode, auf der 13 Bischöfe anwesend waren, und ermähnte zum Frieden unter den Gläubigen. 406 Nach heftigem Widerstreite besonders von Seite der Orientalen drang endlich der Gebrauch der römischen Kirche durch, die hartnackigen Gegner wurden als Schismatiker betrachtet und das ökumenische Concil von Nicäa (325) sprach sich vollkommen dafür aus. Concil zu Lyon i, I, 198 (od. 199). Gegen die Irrthümer des NalentinuS, ein Bruchstück des Syuodalschreibens, hat BaluciuS in seine neue Sammlung aufgenommen. «na.'i«? ,,Mlü«!.!i,«'.ltaG,tchin >-wK ^ s^tt'-Ä?-?, /i'-,/r^My» Concilren des dritten chri^llichen Jahrhunderts. Bei den immer mehr überhandnehmenden Ketzereien, besonders der gnostischen, mußte sich von selbst die Frage auswerfen, ob die Taufe der Ketzer für gütig anzusehen sey, oder ob einer nochmals getauft werden müsse, wenn er von den Häretikern getauft worden sey und zur katholischen Kirche zurückkehre. Concil zu Carthago i. I. 215. AgrippinuS, Bischof von Carthago, versammelte die afrikanischen Bischöfe zur Untersuchung der Frage über die Ketzerlaufe, unv der Beschluß der Syuode lautete dahin, daß die Ketzer den heiligen Geist selbst nicht haben und folglich in der Taufe seine Gnaden nicht mi'theilen können; daß die Neubekehiten, welche von den Ketzern getauft seyen, bei ihrem Uebertrnte sich taufe» lassen müßten. Dieses Concil wie alle dahin entscheidenden wurden von der Kirche verworfen, wie wir sogleich sehen werden. Concil von Carthago i. I. 217. Cyprian erwähnt diese Synode in seinem sechsuudsechzigstcn Briefe, daß nämlich auf derselben bestimmt worden sey, kein Kleriker solle eine Bvrmnndschaft und dergleichen Geschäfte übernehmen, Concilien zn SIlerandria i. I. 223 u. 235, Auf dieser Syuode wurde OrigencS seiner priesterlichen Würde entkleidet, weil er sich selbst verstümmelt hatte, nur die Geistlichen von Palästina, Arabien, Phönizien und Achaja unierschrieben das Unheil nicht. An demselben Orte wurde später eine andere Provincialsynode gehalten (235), aus welcher Bischof Ammoniuö, der vom Glauben abgefallen war, für die Kirche wiederum gewonnen wurde. Concil von Jkoninm und Synnada 235. Diesen beiden Synoden wohntxn die meisten Bischöfe Kleinasiens bei, und erklärten sich gegen die Gilligkeit der Ketzertaufe. Concil zu Rom i. I. 237. Papst Fabian vernrtheilt den OrigeneS, dieser aber wendet sich in einem Schreiben an den Papst und gelobt Unterwerfung und Buße. Concil von LambesuS i. I. 240 od. 242 od. 215, Gegen den Ketzer PrivatuS, der wahrscheinlich schon früher Irrthümer verbreitete, er wurde von den 9V anwesenden afrikanischen Bischöfen vernrtheilt, und von Papst Fabian erconimuuicirr. Concil zu BostraS i. I. 242 od. 243. Der gelehrte Origenes wohnte dieser Svuode der afrikanischen Bischöfe bei und brachte den Bischof BerylluS, welcher in die Irrthümer des Theodotuö verfallen war, zum Widerrufe. Concil zu EphcsuS (od. iu einer andern asiatischen Stadt) im I, 245. Gegen Noctw?, welcher Irrthümer über die Dreipersönlichkcit Gottes verbreitete. 407 » Concil in Arabien i. I. 249. Auf welchem On'genes die Irrlehre von der Sterblichkeit der Seele, und daß dieselbe mit dem Körper wieder anferweckt werde, mit aller Kraft der Beredtsamkeit bekämpfte, und durch die Macht seines Wortes die Ketzer zum Widerrufe zwang. Concil in Achaja i. I. 250. Gegen die Valesier, welche behaupteten, daß nur Kastraten ins Himmelreich eingehen konnten. Concilien zu Karthago i. I, 252, 255, 256. Bus diesen drei Synoden, welche Cyprian mit den afrikanischen Bischöfen abhielt, wurde die Ketzertause für ungiltig erklärt; sie sind aber von der Kirche verworfen worden. Dagegen erklärte Papst Stephan auf dem Concil zu Rom i. I. 256, daß die Ansicht der katholischen Kirche, daß die Taufe, wenn sie unter Anrufung des NaterS, des SohneS, und des heiligen. Geistes ertheilt, giltig sey, obgleich sie von einem Ketzer ertheilt wurde; man solle also keine Neuerung vornehme», sondern bei der Ueberlieferung und dem Gebrauche der römischen Kirche verharren. In diese Zeit fällt auck der Streit über die Gefallenen. Die häufigen Mißbrauche nämlich, welche mit den Empfehlungsschreiben der Märtyrer von den Gefallenen gelrieben wurden, veranlaßten den heiligen Cyprian zu größerer Strenge, dem widersetzte sich aber NovaluS in Verbindung mit dem Diacou FelicissimuS. NovatuS begab sich nach Rom, schlug sich aber da zur Gegenpartei unter Novcitian und so entstand die schiSmalische Secte der Reinen oder Katharer, welche der katholischen Kirche vorwarfen, sie habe sich durch die Ausnahme der Gefallenen befleckt, eS wurden deßhalb in dieser Angelegenheit mehrere Synoden abgehalten. Concil zu Rom i. I. 250 od. 253. Nach dem Tode dcS Papstes Fabian versammelte sich der römische KleruS und lnd auch die benachbarlen Bischöfe zur Besprechung ein; die Synode beschloß, daß die Abgefallenen zur Buße wiederum zugelassen, ihre Aufnahme aber bis zur Beendigung der neuen Papstwahl verschoben werden sollte. Concil zu Rom i. I. 251. Die 60 anwesenden Bischöfe, der Papst Cornelius an ihrer Spitze, schlössen NovcUian von der Kirche aus und bestimmten, daß die Gefallenen zur Buße wiederum aufgenommen werden sollten. Concil zu Karthago i. I. 251. Diese Synode erklärte, daß die Gefallenen nach langer Bußzeit die Absolution erhalten sollten, und verdammte den Nvvatian, welcher sogar gewagt halte, mir verleumderischen Ausfällen auf Cornelius an die Synode zu schreiben; sie ercommunicirte endlich den FelicissimuS mit fünf andern afrikanischen Geistlichen zum drilteumale, nachdem dieselben nochmals angehört wor en waren. Kirchliche Notizen. Piemont. GioviniS „Unione" versichert, daß daS Säcularisationsdecret, wie sie eS heißt, schon ganz fertig ist, und daß „mir Ausnahme der religiösen Genossen, schasten von gesellschaftlichem Nutzen" alle andern aufgelöst werden; den Mönchen und Nonnen der unterdrückren Klöster wird eine anständige Pension zugewiesen werden." — Die in Nizza erscheinende Vcrii» richtet eine von ihrem Direcior, dem Herrn Grafen Victor v. Cambnrzano unterzeichnete Aufforderung an die Minister, einzuhalten aus der abschüssigen Bahn und von den Verfolgungen der Kirche, der Bischöfe, der Geistlichen und Ordenöleutc, der katholischen Beamten und der katholischen Presse ' 408 abzulassen. „Wir stehen, schließt der Artikel, vor einer feierlichen Epoche, welche die Meinung aller Völker vorauSzufühlen scheint. In den großen Staaten Europas zeigt sich allenthalben eine Rückkehr zur katholischen Kirche; folgen Sie diesen edlen Vorgängen; Sie werden dabei Ehre für Ihren Namen und für unser Vaterland Ruhe finden. Wir verlangen für eö, daß Sie den Gottesdienst unserer Ahnen, daö Priester- thum, das uns leitet^ die Heiligkeit der Altäre achten." « Wien. Das Doctoren-Kollegium der philosophischen Facultät an der Wiener Universität hat am 25, Nov. d. I. das Patrocinium in althergebrachter Weise durch eine in der UniversilätSkirche abgehaltene feierliche Segenmesse würdig begangen, und somit ein katholisches Lebenszeichen der von den HabSburgern als Seelengeräthstiftung gegründeten Universität gegeben. Abends versammelte Hr. Prof. Ur, Ritter v. Holger, bekonnilich eines der eifrigsten Mitglieder dieses, so wie des medicinischen Docioren- CollegiumS, der kein Opfer scheut, um die ehrwürdigen Gebräuche unserer katholischen Vorfahren wieder aufleben zu machen, eine auserlesene Schnar von Mitgliedern aller Faculiäten bei sich, um in den festlich geschmückten Räumen seiner Wohnung gelehrte Unterhaltung über philosophische Disciplinen nach Weise der älteren am Katharinatag gehalrnieu Colloquicn zu pflegen. » » « In Lille ist ein Werk im Beginn, welches den großartigsten Unternehmungen deS MittelalterS auf dem monumentalen Gebiete zur Seite gestellt werden kann. Am 1. Juli dieses Jahres wurde daselbst in feierlichster Weise der Grundstein zu einer Kirche gelegt, welche der allerseligsten Jungfrau gewidmet werden soll, und zwar gleichsam zur Sühne für die Zerstörung der dortigen Liebfrauenkirche während der ersten Revolution. Der darauf zu verwendende Betrag von drei Millionen Franken ist bereits zum größten Theile, und zwar meist durch freiwillige Subscriptionen gedeckt, so daß man zuversichtlich glaubt, schon im nächsten Jahrc den Bau beträchtlich fördern zu können. ZI? »f.S >'»Z<««b.!'j6 Z sli'I « Aus Tirol. Man erinnert sich an den schauderhaften Tod König Friedrichs von Sachsen, dem, aus dem Wagen geworfen und unter das Gespann gerathen, ein Schlag deS Pferdefußes die Gehirnschaale sprengte. Die Königiu Wittwe Marie, welche die Nachricht dieses TvdcS Anfangs niederschmetterte, fand in der Frömmigkeit den Trost, den nur allein die Religion gewähren kann. Einer ihrer ersten Gedanken war, an dem Ort, wo ihr Gemahl den verhängnisvollen Schlag erhielt, ein Kreuz ausrichten zu lassen, und sie sandte deßhalb nach Tirol, damit ihr Wunsch vollführt werden möchte. Allein man hatte ihrem Sehnen vorgegriffen; die Einwohner deS Dorfes hatten schon an dieser Stelle deS Unglücks daö Zeichen des Trostes und der Hoffnung aufgepflanzt. AIS die Königin von diesem freiwilligen Acte des Glaubens und der Ehrfurcht Kunde erhielt, ließ sie fragen, was sie zu thun vermöge, um dieser Einwohnerschaft ihre Erkenntlichkeit zu bezeigen. Man antwortete, daß die Kirche zu arm sey, um das Oel für die Lampe zu zahlen, welche vor dem allerheiligsten Sacm- mente brennen sollte, und daß man bitte, sie möge es gnädigst liesern. Zur Ehre GotteS war eS also, zu welcher die uneigennützige Bitte der Dankbarkeit der Königin die Richtung gab. » » » In der Münze zu Rom wird eine goldene Denkmünze auf die unbefleckte Empfängniß Mariä geprägt, die vom Papst an alle in Rom versammelten Bischöfe vertheilt werden soll. Das Gold zu dieser Münze kommt aus Australien, von wo es dem Papst zum Geschenke gemacht wurde. Verantwortlicher Redacteur: L, Schöuchen. Verlags-Inhaber: F. C. Kremer.