Hl'e'. 38. 16. September 1860. Das Augsburger Sonntagsblatt (Sonntags-Beiblatt zur AugSburger Post- Zeitung XX. Jahrgang) erscheint regelmäßig alle Sonntage. Der vierteljährige Abonnementspreis ist 2V kr., wofür es durch alle k. bayer. Postämter und alle Buchhandlungen bezogen werden kann. Aus den Misfionsbriefen der Gesellschaft Jesu. Schreiben des ?- D. Smet aus der Gesellschaft Jesu an den hochwürdigsten u. General derselben Gesellschaft. Mein hochwürdigster 1'. General! Aus kindlicher Ehrfurcht und nach dem Wunsche des hochwürdigen U. Provinzial schreibe ich an Eure Paternität, um Ihnen eine kurze Schilderung meiner Beschäftigung mitzutheilen während jener Zeit, die ich bei der Armee der vereinigten Staaten als Feldcaplan zubrachte, nämlich von dem halben Mai 1858 angefangen bis zum 23. September 1859, an welchem Tage ich wieder nach St. Louis zurückkam. Am 13. Mai 1858 erhielt ich ein Schreiben des Kriegsministers folgenden Inhalts: „Der Präsident der vereinigten Staaten wünscht Sie der Armee von „Utah in der Eigenschaft als Feldcaplan bcizugeben. Er ist der Ansicht, daß „Sie hiedurch dem öffentlichen Wohle wichtige Dienste leisten würden, und zwar „in mehrfacher Beziehung, namentlich wegen des dermaligen Zustandes unserer „Angelegenheiten in Utah. Deßwegen hat er auf Sie, als eine hiezu geeignete „Person, seinen Blick gewendet, und mir aufgetragen, Ihnen seine Wünsche in „dieser Beziehung kund zu geben. Er hofft, daß Sie seinen Antrag annehmen „werden, und daß die Stelle eines Feldcaplans mit Ihren geistlichen Pflichten „nicht unverträglich und Ihrer persönlichen Gesinnung nicht entgegen sein werde." Der hochw. ?. Provinzial und alle Consultoren waren mit Rücksicht auf die Verhältnisse der Zeit der Meinung, daß man den Antrag annehmen müsse. Ich begab mich alsobald auf die Reise nach dem Fort Leavenworth, um bei der Armee einzutreffen, und erhielt meinen Platz bei dem 7. Regiment, welches aus 800 Soldaten bestand, wovon drei Viertheile Katholiken waren, unter dem Oberst Morisson und einem zahlreichen Generalstab von Officieren und Ingenieuren. Der Chef der Armee stellte mich persönlich dem Obersten vor, welcher, obgleich Protestant, ihm herzlich dankte, indem er sagte: „General, ich habe es schon für eine große Begünstigung angesehen, daß man mir das Geniecorps anvertraut hat, heute krönen Sie Ihr Wohlwollen dadurch, daß Sie mir einen Repräsentanten der alten und ehrwürdigen Kirche beigeben." — Indem er mir freundlich die Hand drückte, hieß er mich in ihrer Mitte willkommen und gab mir die Versicherung, daß ich meine heiligen Verrichtungen bei den Soldaten mit aller Freiheit werde ausüben können. Der würdige Oberst hat auch getreu sein Wort gehalten während der ganzen Zeit, die ich mich bei dem Corps befand, das er commandirte, und alle Officiere waren gegen mich nicht minder gefällig. Ich habe bei der Ausübung meiner geistlichen Pflichten nicht das geringste Hinderniß erfahren. Die Soldaten hatten immerdar freien Zutritt zu meinem Zelt, sowohl beim Unterrichte, als um zu beichten, oft schon sehr früh Morgens. Ich hatte den Seelentrost, das heilige Meßopfer darzubringen, und jedes Mal fand sich dabei eine große Zahl Soldaten zur Cvmmunion ein. 298 Als ich durch das Thal des Platastromes reiste, stieß ich auf mehrere Feldlager der Wilden, welche mich dringend baten, ihre Kinder zu taufen. Ich taufte deren 208. Sie gehörten hauptsächlich zu der Völkerschaft der Pawnies und Bacotoha oder Sioux. Alle nahmen mich mit Zeichen der Freude und Hochachtung auf, und äußerten das lebhafteste Verlangen, Schwarzröcke zu ihrem Unterricht zu haben. Die Armee hatte auf ihrem Marsche nach Utah ungefähr die Hälfte des Weges, das ist 1000 Meilen von St. Louis zurückgelegt, als der General Hearny die Nachricht von dem hergestellten Frieden bei den Mormonen und den Auftrag erhielt, nach dem Fort Leavenworth zurückzukehren. Ich kehrte mit ihm zurück, und kam dann nach St. Louis. Ich übergab dem Kriegsminister meine Erklärung, das Amt als Feldcaplan niederzulegen. Meine Abdankung wurde nicht angenommen. weil so eben ein neuer Krieg zwischen den Völkerschaften der steinigen Berge und der Regierung ausgebrochen war. Durch den Telegraphen kam mir die Weisung zu, mich nach New-Dork zu verfügen, und mich dort mit dem General Hearny und seinem Generalstabe einzuschiffen. Am 20. Sept. 1858 verließen wir den Hafen von New-Uork um uns nach AsPinwall zu begeben, das 2000 Meilen entfernt war. Da die Aequinoctialzeit war, so hatten wir auf der Ueberfahrt bei den Inseln von Bahame einige Stürme und große Windstöße zu bestehen. Wir fuhren eine Zeit hindurch längs der Ostküste der Insel Cuba und sahen einige Vorgebirge von St. Domingo und Jamaika. Am 29. passirte ich aus einer guten Eisenbahn die Landenge von Panama, die eine Breite von 47 Meilen hat. Tags darauf hatte ich das Glück, in der Kathedralkirche von Panama das Opfer der h. Messe darzubringen. Der hochwürdigste Bischof bat michs dringend, mich bei Eurer Paternität zu verwenden, um eine Ansiedlung von Jesuiten zu erhalten. Er drückte den lebhaften Wunsch aus, sein geistliches Seminar der Sorge der Gesellschaft Jesu anzuvertrauen. Neu Granada und so viele andere Länder des spanischen Südamerika wären allerdings ein weites Feld für den Eifer unserer Väter. (Fortsetzung folgt.) Der katholische» Kirche Obsorge sür das Leibliche. 6. Bei genauer Betrachtung der katholischen Kirche und ihrer segenreichen Wirkungen mag die geringe Zahl ihrer treuen Anhänger im Verhältnisse zur großen Menge der Weltdieuer seltsam erscheinen. Der Grund liegt nahe. Wir vergessen der großen Aengstlichkeit um des Irdischen willen gerne der Sorge um das Himmlische, während vernunftnothwendig in der Wohlfahrt der Seele die einzige und wahre Wohlfahrt des Leibes begründet wird. Wirkt nun die katholische Kirche das Heil der Seele, dann muß sie auch das Heil des Leibes wirken. Sie sorgt nun 1) sür das leibliche Heil in steter und inniger Vereinigung mit der Obsorge sür das geistige Wohl zum Unterschiede von der Welt, welche die Wohlfahrt des Leibes stets im Ausschlüsse oder mit Nichtbeachtung des geistigen Heiles zu erstreben sucht. Eine wichtige Folge dieser vereinten Sorgfalt ergibt sich aus dem Verhältnisse der Seele zu dem Körper. Die Seele ist unendlich wichtiger, als der Körper. Die Sorge für die Seele muß also stets wichtiger, als jene sür den Leib sein. Darum richten alle Einrichtungen der katholischen Kirche ihr Augenmerk erst auf die Seele, dann auf den Leib. Es ist in keiner kirchlichen Einrichtung ein Zwiespalt denkbar zwischen der Sorge sür die Seele und jener sür den Leib, eine Oberhand des leiblichen Interesses über das geistige. Denn sonst würde die Kirche ihren hohen Beruf vergessen, das Heil der Seele zu Wirten. Gleich undenkbar ist in irgend einer kirchlichen Einrichtung eine wahrhafte Vernachlässigung, ein wirkliches Schadennehmen des Leibes zu Gunsten der Seele. Denn sonst wäre der Satz unwahr, daß die leibliche Wohlfahrt sich ausschließlich gründe aus das geistige Heil. Die katholische Kirche sorgt 2) für das leibliche Wohl in steter Uebereinstimmung mit den Anforderungen der menschlichen Vernunft, ja, sie erweitert das Maß dieser Forderungen, unterstützt und ermöglicht ihre Erreichung. Die katholische Kirche erweitert das Maß der Anforderungen der menschlichen Vernunft. Die Vernunft lehrt Mäßigkeit im Genusse des Erlaubten, die katholische Kirche jedoch preist die Tugend der Versagung selbst eines erlaubten Genusses. Wer nun ist unabhängiger in der Welt: der mäßig Genießende mit wenig Bedürfnissen, oder der dem Genusse Entsagende mit noch geringerem Bedürfe? — Wessen Körper mag der kräftigere sein: der Körper dessen, welcher, wenn auch in mäßigem Genusse, Bequemlichkeit und Wohlbehagen, die Quelle der Verweichlichung, liebt, oder jenes Menschen Körper, der abgehärtet ist in Entbehrungen jeglicher Art? Die katholische Kirche unterstützt uns, ermöglicht es uns, den Anforderungen der menschlichen Vernunft zu genügen. Die Vernunft des Weisen sucht die irdische Glückseligkeit nicht im Genusse, sondern in den wohlthätigen Wirkungen einer im ruhigen Gleichgewichte sich befindenden Seele auf den Körper und alle äußern Lebensverhältnisse. Die Vernunft befiehlt also, jegliche Leidenschaft zu bekämpfen, weil sie dies Gleichgewicht stört und seine segnenden Wirkungen entfernt. Die katholische Kirche nun kennt des Sterblichen unzulängliche Kraft zu diesem Kampfe und vermittelt dem Menschen göttlichen Beistand. Warum aber sind alle diese aufgeführten Vorzüge nur im Geiste der katholischen Kirche gelegen? — Ferne sei es von uns, anderen christlichen Religions- Gcnossenschaften manche Vorzüge für das Zeitliche abzusprechen. Allein solche Vorzüge haben diese Religionsgemeinschaften bei ihrer Lostrennung von der katholischen Kirche mit hinüber genommen in ihre neu begründete Genossenschaft, z. B. die segensreichen Wirkungen des Gebetes für zeitliche Angelegenheiten, soferne wir im Geiste der Demuth, des Gehorsams und der Genügsamkeit beten. Bei allen jenen kirchlichen Einrichtungen aber, welche von andern christlichen Genossenschaften abgeändert oder gänzlich verworfen sind, erstrecken sich die schädlichen Folgen dieser Abänderung oder Nichtanerkennung nicht nur auf das geistige, sondern auch auf das leibliche Wohl der Menschheit. Betrachten wir z. B. die schädlichen Folgen der Auflösbarkeit der Ehe, welcher die Protestanten huldigen, auf Staat, Familie, Vermögen! Haben aber solche Genossenschaften Einrichtungen mit schädlichen Wirkungen auf einzelne zeitliche Verhältnisse, so tragen sie eben nicht den gesammten Bedürfnissen der Zeitlichkeit genügsame Rechnung. Diese mangelhafte Sorge für das Leibliche entspringt aus der mangelhaften Sorgfalt für die Seele, und es muß als nothwendiger Gegensatz bei der katholischen Kirche aus der allumfassenden Sorgfalt für das Geistige auf die allumfassende Sorge für den Leib geschlossen werden. Wie viele Segnungen kennt nnn die katholische Kirche für das leibliche Wohl? Sie sind unzählbar. — Wie ist ihr Einfluß beschaffen aus das Zeitliche? — Ihr Einfluß kann unmittelbar oder mittelbar sein. Der Einfluß ist unmittelbar, wenn die Einrichtung neben der geistigen auch noch eine leibliche Wirkung bezielt. Dies finden wir bei der vierten Bitte des Gebetes des Herrn: Unser tägliches Brod gib uns heute! Hier bitten wir erst um das Brod des ewigen Lebens und dann um die Nahrung für das zeitliche Leben. — Der Ein- 300 fluß ist mittelbar, wenn nicht neben, sondern aus der geistigen Wirkung eine leibliche bezielt wird. Die siebente Bitte desselben Gebetes: Erlöse uns von dem Uebel! zeigt dies deutlich: Das Uebel ist der Tod der Seele, welcher von der Sünde hervorgerufen wird. Wir bitten also um gnädige Verschonung vom Tode der Seele, und nur vom Leben der Seele in Jesu hängt die Verherrlichung ab unsres Leibes nach seiner Auferstehung. Hier also die erste trostreichste Wirkung zwar nicht für das Zeitliche, aber doch für den Leib, welche aus der Erhörung dieser Bitte für die Seele fließt. — Ferner: der Tod für die Seele kann nicht nur Lurch die Beharrlichkeit im Bösen bewirkt werden, sondern auch durch das plötzliche Hinsterben in der Sünde. Diese Bitte bezielt also auch die Verschonung von einem jähen Tode. Hier also die zweite für die Zeitlichkeit höchst wichtige Folgerung aus einer Bitte für das Geistige. Nur noch einige der zahllosen Segnungen für das Zeitliche, welche die katholische Kirche über ihre Kinder ausbreitet: 1) Das Gebet. Gott hat die Erde erschaffen, auf daß sich der Mensch durch weisen Gebrauch ihrer Früchte freue und veredle. Wir werden also Gott um die Gewährung irdischer Dinge zu diesem Zwecke bitten dürfen. Mit diesem Schlüsse der menschlichen Vernunft stimmt die Lehre der katholischen Kirche überein. Gott will, daß wir ihn um das bitten, was wir brauchen, und, da wir auch Zeitliches bedürfen, sollen wir auch um das Zeitliche bitteu. Unser tägliches Brod gib uns heute! hat uns Jesus selbst beten gelehrt. Damit wir nun auf die rechte Weise das Rechte von Gott erflehen möchten, .hatte die katholische Kirche sowohl bezüglich unserer himmlischen, wie uns'rer irdischen Angelegenheiten zu verschiedenen Zeiten, wie an verschiedenen Orten verschiedene öffentliche Gebete oder Antachtsübungen eingeführt oder gebilligt. Wer kennt nicht die Bitt- woche, die Maienbetstunden, in welchen wir Gott für das Gedeihen der Feld- früchte anflehen? In der Litanei zu allen Heiligen bitten wir Gott gleichfalls um das Gedeihen der Erdfrüchte. Bei Krieg, Hungersnoth, ansteckender Krankheit und dringender Gefahr werden: allgemeine Andachten abgehalten; das rührendste Gebet in theilweise irdischer Angelegenheit aber ist das allgemeine Gebet für einen schwer Erkrankten. 2) Eine gleich wichtige Segnung, vorzüglich dem Gebildeten zu empfehlen, ist die Betrachtung. Wenn selbst der unbedeutendste Gegenstand der Natur oder Kunst zu den lehr- und trostreichsten Gedanken anregen kann, so muß dies um so mehr bei den erhabenen Geheimnissen der katholischen Religion der Fall sein. Gott selbst hat uns auf das Feld der Betrachtung geführt, indem er gerne in Gleichnissen redete und lehrte. Wenn nun in diesen Gleichnissen von irdischen Dingen die Anwendung gemacht wird auf das Göttliche, so muß folgerichtig die Beziehung göttlicher Geheimnisse oder heiliger Begebenheiten auf irdische Angelegenheiten gestattet sein. Was könnte beispielsweise der für Gesundheit und Vermögen so verderblichen Modesucht besser steuern, als der häufige geistige Hinblick auf den rothen Mantel, welcher den göttlichen Dulder umhüllte? Siehe, v Reicher! Deinen Heiland Wider Willen gekleidet in ein Gewand der königlichen Farbe, verspottet in diesem Anzüge, dann jeglicher Hülle beraubt und an's Kreuz genagelt. Du kleidest Dich mit Freuden in die kostbarsten Stoffe und Farben, die Aller Augen auf Dich locken müssen. Glaubst Du nicht, daß die Anhänger der Welt Dir nur eine wohlgefällige Miene zeigen, Dich aber im Herzen beneiden, zu verderben suchen, Dich innerlich verhöhnen, wie sie Jesum äußerlich verspottet haben? Siehe die Bosheit der Menschen, oder die prüfende Hand Gottes entkleidet Dich des blendenden Flitters. Nackt und elend wirst Du an's Kreuz der öffentlichen und herzlosen Meinung geschlagen. — Würde eine solche Betrachtung Eingang finden in den Herzen der Vornehmsten und Reichsten, die größere Einfachheit der höhern Stände müßte unzweifelhaft die größere Einfachheit der minder Vornehmen und minder Reichen herbeiführen, wie auch die Prunksucht von den Angesehenern auf die Geringeren übergegangen ist. (Schluß folgt.) Die Katholiken in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein gehört gegenwärtig wieder zu den Ländern, die den Politikern viel zu schaffen machen. Bei dem Drucke, den Dänemark auf die Herzogthümer ausübt, um deutsche Sitte und deutsche Sprache zu vernichten, regen sich allerwärts die Sympathien der Deutschen für die „Meerumschlungenen," und herüber und hinüber erschallt der Hilferuf gegen die Unterdrücker eines der „edelsten" deutschen Stämme. Dänemark hat das Recht der „Meerumschlungenen" schwer gekränkt; das bestreitet Niemand, der noch ein offenes Auge hat. Niemand wird aber auch bestreiten, daß die Schleswig-Holsteiner einen harten Druck ausüben gegen ihre deutschen Brüder, die Katholiken, und dieser Druck muß die Sympathien bedeutend schwächen, welche die „Meerumschlungenen" beanspruchen. Und die Presse muß Act nehmen von jenem Druck. Wir wissen wohl, daß wir dadurch nach der Ansicht gewisser Leute einen „Mißton" anschlagen; aber das soll uns nicht abhalten, unsere Pflicht zu thun: als eine Pflicht aber sehen wir es an, diese schwarze Seite in dem Leben der Schleswig-Holsteiner zu zeigen, in der Hoffnung, daß auch sie endlich ihre Brüder nicht mehr knechten, sondern ihren billigen Forderungen Gerechtigkeit widerfahren lassen werden. Denn wer Gerechtigkeit von Anderen fordert, muß erst selber gerecht sein. Schleswig-Holstein, eine lutherische Feste, ist intolerant gegen Katholiken und Reformirte. Das Loos Aller, die sich nicht zur lutherischen Landeskirche bekennen, ist wahrhaft abscheulich; Zeugniß davon geben die vielen Gesetze, die gegen die Nichtlutherischen vorhanden sind und bis auf den heutigen Tag mit aller Strenge gehandhabt werden; die Gesetze sind erlassen worden kurz nach dem Westfälischen Frieden und nach Emanirung der deutschen Bundesacte. In denselben herrscht ein Geist der Intoleranz, wie erste selbst in derTürkei nicht zu finden ist. Indem wir dieselben näher in's Auge fassen, berühren wir natürlich nur das Loos der Katholiken, und zwar in Holstein, als dem eigentlich deutschen Lande. Die Holsteincr können das Läuten katholischer Glocken nicht hören, — vielleicht bekommen sie Nervenzucken davon, — deshalb sind die Glocken verboten. Die Holsteincr können keinen katholischen Kirchthurm anschauen, darum darf ein solcher nicht errichtet werden. Die Holsteincr können den Anblick eines katholischen Bischofes nicht ertragen, darum darf derselbe ihr Land nicht betreten. Es gibt nur vier „privilegirte" Orte — Alton«, Glückstadt, Kiel und Rendsburg, — an denen ein katholischer Priester Gottesdienst halten darf, während die Katholiken in anderen Orten nicht einmal die Erlaubniß haben, einen Geistlichen auf eigene Kosten zu sich kommen zu lassen, es sei denn, daß ein schwer Ertränkter des geistlichen Beistandes bedürfte. Gemischte Ehen dürfen von einem katholischen Geistlichen nicht eingesegnet werden- selbst wenn Leide Brautleute es wünschen. Kinder aus gemischten Ehen dürfen durchaus nicht katholisch erzogen werden, selbst wenn der lutherische Ehetheil vollkommen mit der katholischen Erziehung einverstanden ist, oder sie gar wünscht. Sollte ein Holsteincr lutherischer Confession das Bedürfniß fühlen, sich der katholischen Confession anzuschließen, so darf der katholische Priester oder ein katholischer Laie ihm dabei nicht behilflich sein, wenn anders er unter den „edelmüthigen" Holsteinern noch länger verweilen will. Don katholischen Begräbnissen kann in 302 Holstein natürlich gar keine Rede sein; denn kein Kirchhof in Holstein hat eine Abtheilung, aus der die Katholiken nach ihrem Ritus beerdigt werden dürfen, was doch im umgekehrten Falle in Oesterreich stattfindet. Holstein ist „toleranter," denn es verbietet dem katholischen Geistlichen den Zutritt zum Kirchhof. Nun aus der Unzahl der Thatsachen zur Charakteristik der „Toleranz" der Schleswig-Holsteiner nur einige. Im Jahre 18^i3 wurde der erste Geistliche für die neu errichtete Station Kiel ernannt; indessen mußte er erst sieben Monate warten, bis ihm von der holstein'schen Regierung die Erlaubniß ertheilt ward, Gottesdienst halten zu dürfen. Dem Bau der Kirche in Kiel hat man tausend Hindernisse in den Weg gelegt; der damalige Bürgermeister der Stadt äußerte öffentlich, er wolle es noch dahin bringen, daß das neue Gebäude zu einem Tanzsaale würde. Die Kirche ist freilich fertig, der Bürgermeister aber auf der Insel Sylt gestorben. — Dem Geistlichen wurden allerlei Chicanen bereitet, ja es hat gar den Anschein, als ob man sieh der katholischen Kirchenvorsteher dazu bedient hätte, denn auf deren Antrag wurde, während der Geistliche auf Missionen abwesend war, einige Tage vor seiner Rückkehr sein Zimmer gerichtlich erbrochen, ein Inventar aufgenommen, seine Bücher und Papiere durchsucht, die Kirche erbrochen, sogar das Tabernakel, — angeblich um ein Inventar des kirchlichen Besitzes aufzunehmen. Außerdem wurden diejenigen Schubladen, deren Erbrechung man sich doch nicht erlaubte, versiegelt. Wenn nun auch diese Inventaraufnahme und Versiegelung von den katholischen Kirchenvorstehern ausging und deßhalb die Kirchencasse selbst die tiefe Schmach bezahlen mußte, so war doch der Magistrat der Universitätsstadt Kiel gewiß sehr human und edelmüthig, dem Antrage solcher Leute nachzukommen,, namentlich da der Geistliche nach drei oder vier Tagen heimkehrte; man hätte glauben sollen, der Magistrat würde sich eher tausendmal bedache haben, als daß er auf diesen Antrag hin das Heiligthum der Katholiken, das Tabernakel, mit schmutzigen Fäusten öffnen ließ. Interessant ist außerdem das aufgenommene Inventar selbst. Man erinnere sich, daß der Vorsteher den Antrag der Inventaraufnahme nur dahin gestellt hatte das Besitz- thum der Kirche kennen zu lernen; aber es scheint döch ein Hohn zu sein, wenn in derselben neben der Bibliothek des Pfarrers und den heiligen Gefäßen auch mehrere Beinkleider paradircn, deren schadhafte Stellen genauer beschrieben werden. Man sollte glauben, der edelmüthige „deutsche Sinn" und die Bildung des Magistrates der Universitätsstadt Kiel hätte wissen sollen, daß Beinkleider nicht zuipr Kircheninvcntar gehören. Im Jahre 1856 wurden eines schönen Tages alle Eltern, welche in die neu errichtete katholische Schule zu Kiel Kinder geschickt hatten, Plötzlich vor Gericht bcschieden; es verlautete schon, man wolle die Schule unterdrücken. Die Katholiken wendeten sich Schutz suchend an den französischen Consul zu Kiel, der sich gleich mit dem dänischen Stadtdirector in Verbindung setzte, und dieser dänische Stadtd irector verbot alsbald dem deutschen Stadtconsistorium, gegen die katholische Schule etwas zu unternehmen. Man hat sogar die Absicht gehabt, die katholische Gemeinde sammt ihrem Pfarrer dem lutherischen Stadtconsistorium zu Kiel zu unterstellen. Das interessante Aktenstück, von der (deutschen) holsteinischen Regierung erlassen, liegt noch vor. Aber eine Jmmediatein- gabe an König Christian Vlll. hatte den Erfolg, daß dieser Fürst das Damoklesschwert von dem Haupte der katholischen Gemeinde entfernte. Im Jahre 1852 wollte ein Katholik sein Kind in der Stadt Oldesloh von dem katholischen Geistlichen in Lübeck taufen lassen. Der Magistrat erhielt Kunde davon und ließ ein Aktenstück ausfertigen, in welchem er sich auf das Gesetz berief, daß die Katholiken in nicht privilegirten Orten ihren Geistlichen nicht zu sich kommen lassen dürften. Im Jahre 1857 wollte sich ein Katholik mit einer Person lutherischer Confession verheirathen; aber er wollte die Ehe 303 nur unter den Bedingungen eingehen, daß er 1) katholisch getraut würde, 2) seine zu erwartenden Kinder katholisch erzogen würden. Von Seiten der Braut ward nichts dagegen erinnert, desto mehr aber von den Predigern. Um allen Widerwärtigkeiten auszuweichen, geht der Mann mit seiner Braut nach Hamburg und wird dort in der katholischen Kirche getraut. Nach seiner Heimkehr aber wird die Ehe einfach annullirhund der Mann lebt vor dem Gesetze im Concubinat. — In demselben Jahre 1857 wurde der Geistliche in Alton« verklagt, weil er zur Winterzeit in dem nichtprivilegirten Bellingen ein Kind katholischer Eltern getauft habe. Posfirlich war die Klageschrift des lutherischen Predigers; er zog ebenfalls obiges Gesetz an und setzte dem Gerichte zugleich auseinander, daß anch dem Concil von Trient der lutherische Prediger das Kind eben so gut hätte taufen können, denn das Concilium Tridentiuum erkenne solche Taufe an. 0 s-meta siinchwims! — Der Graf Hahn wurde 1858 zur Rechenschaft gezogen, weil er in seiner Hauscapelle die heil. Messe hatte feiern lassen. — In demselben Jahre 1858 convertirte eine Dame, v. Woliser, die an einer Privatschule Lehrerin war. Durch ihre Conversion wurde sie nicht allein von dieser Schule, an der sie keinen Religionsunterricht gab, entfernt sondern es wurde ihr auch untersagt, irgendwo und in welchem Fache auch immer Privatunterricht zu ertheilen, wodurch die Arme, die bis dahin auch ihre alte Mutter unterstützt hatte, in die äußerste Noth gerieth. — Bei einer Vernehmung seitens des Magistrates in Kiel, betreffend die „strafbare Trauung" eines k. k. österreichischen Hauptmannes mit einer lutherischen Holstcinerin durch den katholischen Geistlichen, wurde dem Geistlichen vor dem ganzen Magistrate von einem Mitgliede desselben öffentlich gesagt, alle katholischen Geistlichen achteten sich protestantischen Behörden gegenüber nicht zur Wahrhaftigkeit, verpflichtet. Diese Aeußerung wurde weder von dem Vorsitzenden, dem noch jetzt fungirendcn Syndikus der Stadt Kiel, Witt, gerügt, noch auch von einem der übrigen Herrn Senatoren mit einem Zeichen der Mißbilligung begleitet. Als der beleidigte Geistliche sich wegen dieser Aeußerung klagend an das Stadtdirectorium wandte, dem der Baron v. Plessen, der Präsident des letzten holsteinischen Landtages, vorstand, wurde er von demselben zwar artig, aber doch abschlägig beschicken, so daß es ihm nicht möglich wurde, seine Klage anhängig zu machen. Ueberhaupt haben diese zu verschiedenen Malen stattgehabten Verhöre vor dem Kieler Magistrate in besonderer Weise den liebenswürdigen Edelmuth der Holsteiner gezeigt. Und das Alles in Kiel, das sich rühmt, eine Hauptleuchte der Bildung und Humanität, ein Hauptfitz deutscher Sitte und deutschen Lebens zu sein! Wegen allen diesen Bedrängnissen, die der holsteinische Edelmuth den Katholiken auferlegt hat, wandte man sich von Seiten der Katholiken an den vorigjährigen Landtag zu Jtzehoe. Der Graf Hahn brachte ihre Petition vor und vertheidigte dieselbe. Aber Keiner der Versammelten schloß sich ihm, dem einzigen Katholiken des Landtages, an; Advocat Lehmann aus Kiel, einer der Vorsteher und Festesser des Nationalvereines im englischen Hause, hüllte sich bei den Bedrängnissen der Katholiken in unverwüstliches Schweigen, er, dem ein dänisches Wort schon Fingerzucken macht, Lehmann, der den Toast des Professors Mommsen auf Holsteins edlen Bruderstamm gemüthlich einstrich — Lehmann sagte nichts. Und Deutschland mußte es vernehmen, daß die Holsteiner über die himmelschreienden Leiden ihrer katholischen Brüder zur Tagesordnung übergegangen. So handeln die freisinnigen, edlen Holsteiner! Worin hat nun diese Intoleranz ihren Ursprung? Bei den Einen zum größten Theil in der Unwissenheit, bei den Anderen in der Gewinnsucht. Man möge es dem gemeinen Holsteiner nicht verdenken, wenn er gegen die Katholiken so eingenommen ist, die er kaum für Christen hält. Daß das so ist, liegt in dem Unterricht; bezüglich des Katholicismus herrscht in Holstein ein System 304 der Verdummung, über welches man staunen muß. Ein Beispiel davon geben wir in Folgendem. Versmann, Prediger an der Stiftskirche zu Jtzehoe und Vorkämpfer des Lutheranismus und als solcher auf dem letzten Landtage ebenfalls gegen die Beschwerden der Katholiken, gibt ein Kirchenblatt heraus, in welchem er die aberwitzigsten Dinge über den Katholicismus vorbringt, und Loch glaubt der Herr, ein sehr gelehrter Theologe zu sein. Eine katholische Lehrerin bekam eines Tages das Blatt zufällig in die Hand. Entrüstet über diese, wie sie glaubte, Böswilligkeit — sagen wir lieber, Unwissenheit, — kaufte sie einen Ketechismus und sandte diesen dem Herrn Prediger mit der Bitte, daß, wenn er künftig wieder den Beruf in sich verspüren sollte, über katholische Dinge zu schreiben, er zuvor in dem übersandten Katechismus über dieselben sich in- sormiren möge. Die Intoleranz der Holsteiner, namentlich ihrer Behörden, ist ferner aus dem Grunde zu erklären, daß die lutherische Geistlichkeit einen sehr überwiegenden Einfluß ausübt. Ihre Pfründen find durchschnittlich sehr reiche Pfründen. Dadurch sind sie in den Stand gesetzt, ihre Kinder gut erziehen zu können, die dann meistens Beamte werden. Wir möchten Wohl glauben, daß es in ganz Holstein keinen höheren Beamten gibt, der nicht entweder eines Predigers Sohn, oder dessen Schwiegersohn oder Schwiegervater ist; selten aber wird es vorkommen, daß ein höherer Beamter einen Prediger zum Sohne hat. Schließlich die Bemerkung, daß man ja nicht glauben darf, jene Verfolgungen gingen von den Dänen aus; die Dänen sind daran völlig unschuldig: die Dänen unterdrücken das deutsche Wesen in Holstein, die Holsteiner aber unterdrücken die Katholiken, und Beides ist trotz Mommscn kein Edelmuth. Die sieben Gnadenbitten im Gebete des Herrn. 6. Die sieben Bitten im Gebete des Herrn haben sieben Gnaden zum Gegenstände. Die erste Bitte ist eine Bitte um die Gnade der Gottverherrlichung. In der zweiten Bitte erflehen wir die Gnade der Selbstheilignng. Denn das Reich des Herrn, welches uns schon auf Erden zukommen soll, kann nur ein gottgeheiligtes Herz beherrschen. Die dritte Bitte umschließt die Gnade des Gehorsams, die vierte nach ihrer geistigen Richtung die Gnade der Vereinigung mit Gott, die fünfte die Gnade der Sündenvergebung. Anscheinend seltsamer Weise folgt hier die Sündenvergebung der Vereinigung mit Gott, während im Leben der Kirche die Sündenlossprechung dem Empfange der heiligen Communion vorangeht. Dieser scheinbare Widerspruch zwischen dem Gebete des Herrn und dem Leben der Kirche löst sich auf einfache Weise. Die Ordnung im Gebete des Herrn ist eben eine andere, als die Ordnung im kirchlichen Leben, ohne daß die eine die andere ausschlöße. Im Gebete des Herrn nämlich umfassen die vier ersten Bitten die Beziehungen eines von der Sünde gereinigten Menschen zu seinem Schöpfer. Die drei letzten Bitten hingegen erstreben jene Gnaden, die zur Tilgung oder Verhütung der Sünde dienen. Die sechste Bitte nämlich bezielt die Gnade des Tugendsieges bei jedem Kampfe, jeder Gelegenheit zur Sünde, ja ein Fernehalten der Gelegenheit selbst, soweit dies des Herrn weiser Rathschluß zuläßt; die siebente Bitte endlich die ununterbrochene Fortsetzung dieser Gnade des Tugendsiegcs bis zu einem gottseligen Ende, d. h. die Gnade der Beharrlichkeit. Die Ordnung im Gebete des Herrn bezweckt mithin das leichte . Verständniß des Betenden. Die Ordnung des kirchlichen Lebens hingegen beobachtet die Gnadenaufeinanderfolge in der Seele des Menschen. Nach dieser Ordnung daher muß die Gnade der Sündenlossprechung jener der Gottvereinigung vorangehen. Redaetl»« »n» Verlag: Dr. M. Huttler. — Druck »,n 3. M. Kleiste.