Nr. 1. Beilage ʒu Augsburger Poſtʒeitung. 8 Jan. 1897 Gedanken ʒur kommenden Melanchthonfeier. S. Am 16. Februar 1897 vollenden ſich 400 Jahre, daß in dem damals kurpfälʒiſchen Städtchen Bretten bei Bruchſal dem Waffenſchmiede und Rüſtmeiſter des Kurfürſten Philipp von der Pfalʒ, Georg Schwarʒerd, ein Söhnlein geſchenkt worden iſt, welches in der hl. Taufe den Namen Philipp erhalten hat. Der äußerſt ſtrebſame Jüngling beſuchte die Hochſchulen ʒu Heidelberg und Tübingen, wo er bereits 1514 mit der Magiſterwürde das Recht erhielt, in ſeiner Burſe Vorleſungen ʒu halten. Durch Reuchlins Vermittlung erhielt der junge Gelehrte, der ſeinen unmelodiſch klingenden Namen Schwarʒerd in den griechlſchen Melanchthon nach der Sitte der Humaniſten umänderte, 1518 den Lehrſtuhl der griechiſchen Sprache an der neu gegründeten Univerſität Wittenberg. Hier wurde er mit Luther bekannt und ſchloß ſich mit Begeiſterung deſſen religiöſen Neuerungen an. Obwohl Laie und ohne eigentliche theologiſche Durchbildung, wurde Melanchthon dennoch„der Wortführer ſeiner Partei, der officielle Anwalt des Proteſtantismus“(Döllinger, Reſormation I, 361). Von ihm ſtammt das erſte Glaubensbekenntniß der neuen Kirchenbildung, welches im Namen von ſieben Reichsfürſten und ʒwei Städten am 25. Juni 1530 dem Kaiſer Karl V. in doppelter Ausfertigung, lateiniſch und deutſch, überreicht worden iſt und als Confessio Kugustana ſpäterhin das wichtigſte ſymboliſche Buch der Lutherauer geworden iſt. Wir wollen hier nicht auf die alten Streitfragen über die Vorarbeiten ʒur Augsburger Bekenntnißſchrift, über Luthers Stellung ʒu derſelben, über Melanchthons ʒweideutige Abſichten und unehrenhafte Hintergedanken bei Abfaſſung deſelben ʒurückkommen, ſondern die Augustana, ſo wie ſie jetʒt vorliegt (die Originalexemplare ſind bis jetʒt noch nicht ermittelt), betrachten.(Müller, Die ſymboliſchen Bücher S. 33—70.) Die Augsburger Bekenntuißſchrift beſteht außer einer Vorrede und einem kurʒen Beſchluß aus 28 Artikeln, von welchen die erſten 21 Artikel den ganʒen Lehrbegriff, die 7 folgenden die „Mißbräuche und Menſchenſatʒungen“ darlegen. Die Vorrede bildet die Baſis, die Grundvorausſetʒung für das ganʒe Lehrſyſtem; dieſes ſollte nicht eine Urkunde der Treimmung, ſondern eine Formel der Einigung werden; aller Zwieſpalt in dem heiligen Glauben und in der chriſtlichen Religion ſollte abgethan und die Meinungen eines Jeden„ʒu einer einigen chriſtlichen Wahrheit gebracht werden“, ſo daß in Zukunft Alle in Einer chriſtlichen Kirche in Einheit und Eintracht leben ſollen, wie Alle unter Einem Chriſtus leben und ſtreiten. Sollte aber das Einigungswerk auf dem Reichstag nicht gelingen, ſo „erbieten gegen E. K. M. wir uns hiemit in aller Unterthänigkeit, erklären die Unterʒeichner der Bekenntnißſchrift, in berührtem Fall ferner auf ein ſolch gemein, frei, chriſtlich Concilium, darauf auf allen Reichstagen, ſo E. K. Majeſtät bei ihrer Regierung im Reich gehalten, durch Kurfürſten, Fürſten und Stände aus hohen und tapferen Bewegungen geſchloſſen, auch welches auch E. K. M. wir uns von wegen dieſer großwichtigſten Sachen in rechtlicher Weiſe und Form vorſchiener Zeit berufen und appellirt haben, der wir hiemit nachmals anhängig bleiben.“ Ohne Vorbehalt ſollte die Entſcheidung des Concils anerkannt und augenommen werden. Die erſten Artikel enthalten die Fundamentalwahrheiten über Gott, über die Erbſünde, über den Sohn Gottes. Dieſelben werden nicht erſt aus der Schrift bewieſen, ſondern nach den Ausſprüchen von Concilien und den Verwerfungsurtheilen gegen Häreſien, wie jene der Manichäer, Arianer, Eunomiauer uſw. waren, einfach als kirchliche Lehre angenommen und verkündet. Bei dem vierten Artikel über die Rechtfertigung fehlt bei den Worten: „daß wir Vergebung der Sünden bekommen und für Gott gerecht werden, aus Gnaden um Chriſtus willen durch den Glauben“, der eminent lutheriſche Zuſatʒ„allein“. Ueberhaupt, bemerkt Paſtor (Kirchenlexikon I. 1644), tritt in der Lehre von der Rechtfertigung wohl eine Abweichung von der katholiſchen Lehre hervor, aber man ſucht vergebens die lutheriſche Lehre vom alleinſeligmachenden Glauben, welche dem katholiſchen Dogma von dem durch die Liebe thätigen Glauben direkt gegenüberſteht. Auch die Nothwendigkeit guter Werke, um des göttlichen Gebotes willen, wird in Art. VI feſtgehalten. Die Lehre vom Primate des Papſtes iſt mit Stillſchweigen übergangen. Arlikel X lehrt über das Abendmahl des Herrn, daß „wahrer Leib und Blut Chriſti wahrhaftiglich unter der Geſtalt des Brods und Weins im Abendmahl gegenwärtig ſei und da ausgetheilt und genommen wird“. In dieſer urſprünglichen Faſſung iſt dem katholiſchen Dogma nicht ʒu nahe getreten. Die kirchlichen Gebräuche und Ceremonien ſind nach Art. XV inſoweit feſtʒuhalten, als ſie ohne Sünde beobachtet werden können und ʒur Ruhe und guten Ordnung in der Kirche beitragen, wie gewiſſe Tage, Feſte und Aehnliches. Vom freien Willen wird gelehrt, daß der Menſch etlichermaßen einen freien Willen hat, äußerlich ehrbar ʒu leben und ʒu wählen unter den Dingen, ſo die Vernunft begreift; aber ohne Gnade, Hilfe und Wirkung des hl. Geiſtes vermag der Menſch nicht Gott gefällig ʒu werden, Gott herʒlich ʒu fürchten, oder ʒu glauben, oder die angeborne böſe Luſt aus dem Herʒen ʒu werfen.(Art. XVII) Auch hier iſt Luthers Anſicht, daß der ſreie Wille ein inhaltsloser Name (res de solo titulo) ſei, preisgegeben; ja Art. XX beſchwert ſich ſogar gegen die Unterſtellung, als ob die Neugläubigen „gute Werke verbieten“. Gute Werke ſollen und müſſen nach Melanchthon geſchehen, nicht daß man darauf vertraue, Gnade damit ʒu verdienen, ſondern um Gottes willen und Gott ʒu Lob.“ Auch der Heiligendienſt wird nicht verworfen;„man ſoll nach Art. XXI der Heiligen gedenken, auf daß wir unſeren Glauben ſtärken“;„daß man Exempel nehme an ihren guten Werken, ein jeder nach ſeinem Beruf“. Freilich wird auch beigeſeꜩt:„Durch Schrift aber vermag man nicht beweiſen, daß man die Heiligen anrufen oder Hilfe bei ihnen ſuchen ſoll.“ Aus Römerbrief 15, 30; I. Theſſ. 5, 25; aus Jakobus 5, 14, Apoc.'5, 8 hätte Melanchthon das Unʒuläſſige ſeiner Behauptung erkennen können. Der lehrhafte der Augustana ſchließt dann mit den Worten: „Dies iſt faſt die Summe der Lehre, welche in unſerenKirchen ʒu rechtem chriſtlichem Unterrichte und Troſte der Gewiſſen, auch ʒur Beſſerung der Gläubigen geprediget und gelehret wird; wie wir denn unſer eigen Seel und Gewiſſen je nicht gerne wollen für Gott mit Mißbrauch göttlichen Namens oder Workes in die höchſte und größte Gefahr ſetʒen oder auf unſere Kinder und Nachkommen eine andere Lehre, denn ſo dem reinen göttlichen Wort und chriſtlicher Wahrheit, fällen 2 oder erben. So denn dieſelbige in heiliger Schrift klar gegründet, und daʒu nach gemeiner chriſtlicher, ja römiſcher Kirchen, ſoviel aus der Väter Schrift ʒu vermerken, nicht ʒuwider noch entgegen iſt, ſo achten wir auch, unſere Widerſacher können in obangeʒeigten Artikeln nicht uneinig mit uns ſein. Derhalben handeln diejenigen ganʒ unfreundlich, geſchwind und wider alle chriſtliche Einigkeit und Liebe, ſo die Unſern derhalben als Ketʒer abʒuſondern, ʒu verwerfen und ʒu meiden ihnen ſelbſt ohne einigen beſtändigen Grund göttlicher Gebot oder Schrift fürnehmen. Denn die Irrung und Zank iſt fürnehmlich über etlichen Traditionen und Mißbräuchen.“ Als ſolche betrachtet nun die Augustana im ʒweiten Theile (Art. XXII-XXVIII) das Verbot des Kelches für die Laienkommunion, die Eheloſigkeit der Prieſter, Mönchsgelübde, die Kauf- oder Winkelmeſſe, wobei jedoch die Verwahrung Melanchthons wohl beachtet ʒu werden verdient: „Man legt den Unſern mit Unrecht auf, daß fie die Meſſe ſollen abgethan haben. Denn das iſt öffentlich, daß die Meſſe, ohne Ruhm ʒu reden, bei uns mit größerer Andacht und Ernſt gehalten wird, denn bei den Widerſachern.... So iſt auch in den öffentlichen Ceremonien der Meſſe keine merkliche Aenderung geſchehen, denn daß an etlichen Orten deutſche Geſänge neben lateiniſchem Geſang geſungen werden.“ Hinſichtlich der Beichte bemerkt Melanchthon: „Die Beicht(conlessio) iſt durch die Prediger dieſes Theiles nicht abgethan. Denn dieſe Gewohnheit wird bei uns gehalten, das Sakrament nicht ʒu reichen denen, ſo nicht ʒuvor verhört und abſolvirt ſind.“ Freilich ſoll man auch in Niemand dringen, die Sünde namhaft ʒu erʒählen. Im Artikel über den Unterſchied der Speiſen wird gelehret, „daß ein jeglicher ſchuldig ſei, ſich mit leiblicher Uebung, als Faſten und ander Uebung, alſo ʒu halten, daß er nicht Urſach ʒu Sünden gebe, nicht, daß er mit ſolchen Werken Gnaden verdiene“. Beſonders wichtig iſt der Art. XXVIII: von der biſchöflichen Gewalt, von welcher Melanchthon lehrt, daß fie darin beſtehe, das Evangelium ʒu predigen, die Sünden ʒu vergeben und ʒu behalten (wie kann aber dieſes nach dem Maßſtabe der Gerechtigkeit geſchehen, wenn das Bekenntniß der einʒelnen Vergehungen fehlt?), die Sakramente ʒu ſpenden. „Darum ſoll man die ʒwei Regiment, das geiſtliche und weltliche, nicht in einander mengen.“ „Dieſergeſtalt unterſcheiden die Unſern beide Regiment und Gewalt⸗Amt und heißen ſie beide als die höchſte Gabe Gottes auf Erden in Ehren halten.“„Derhalben iſt das biſchöfliche Amt nach göttlichen Rechten: das Evangelium predigen, Sünd vergeben, Lehr urtheilen, und die Lehr, ſo dem Evangelio entgegen, verwerfen, und die Gottloſen, deren gottlos Weſen offenbar iſt, aus chriſtlicher Gemeine ausſchließen, ohne menſchliche Gewalt, ſondern allein durch Gottes Wort. Und diesfalls ſind die Pfarrleute und Kirchen ſchuldig (im lateiniſchen Texte ſteht ſogar noch dabei: de jure divino nach göttlichem Rechte), den Biſchöfen gehorſam ʒu ſein.“ Mit dieſen Beſtimmungen hat ſich die Augustana in offenen Widerſpruch ʒu Luthers Cäſaropapismus geſtellt, welcher den Fürſten und Magiſtraten alle geiſtliche Gewalt der Biſchöfe und des Papſtes übertragen wollte. Thatſächlich hat die lutheriſche Auffaſſung den Sieg über das von Melanchthon ſo ſehr betonte göttliche Recht der biſchöflichen Gewalt davongetragen. Im Beſchluß wird noch einmal betont, daß in der Lehre und in den Ceremonien bei uns nichts aufgenommen ſei gegen die Schrift und die katholiſche Kirche; denn es liegt offen ʒu Tage, daß wir mit allem Fleis verhüt haben, damit je keine neue und gottloſe Lehre ſich in unſern Kirchen einflechte, einreiße und überhandnehme“. Ueberblicken wir nun die Artikel der Angustana, ſo wie ſie aus Melanchthons Feder urſprünglich gefloſſen und dem Kaiſer Karl V. vorgeleſen worden ſind, welche ſpäterhin ſymboliſches Anſehen erlangt haben, und vergleichen wir damit den dermaligen Ʒuſtand des deutſchen Proteſtantismus, ſo müſſen wir geſtehen, daß von dieſem grundlegenden Glaubensbekenntniſſe ſehr wenig übrig geblieben iſt. Die Auktorität des Concils, welche die proteſtirenden Reichsſtände ſo oft angerufen haben, iſt mit Hohn und Spott übergoſſen worden, als endlich in Trient die Verhandlungen eröffnet wurden; es ſei hier nur an Luthers rohes Pamphlet erinnert:„Das Papſtthum vom Teufel geſtiftet“; der wichtige Artikel X über das heiligſte Sakrament des Altars wurde durch die Variata im Sinne Zwinglis verflüchtigt, die Meſſe iſt ganʒ beſeitiget, vonq der biſchöflichen Gewalt iſt nicht einmal der Name geblieben — der deutſche Proteſtantismus hat ſomit kein Recht, die dogmatiſche Continuität mit Melanchthons Glaubensbekenntniß ʒu feiern. Heute gilt mehr denn je ʒuvor das bekannte Wort des proteſtantiſchen Hiſtorikers Leo aus dem Jahre 1861:„Jedermann führt dieſe Confeſſion im Munde, und faſt kein Menſch kennt ſie; Niemand ſucht ſie in ihrem urſprünglichen Sinne ʒu faſſen. Man erklärt ſie ʒum Eckſtein des Proteſtantismus, man hat ihr ʒu Ehren große Feſte gefeiert, jährlich wird ſie in jeder proteſtantiſchen Schule geprieſen, und faſt kein Menſch weiß, was darinnen ſteht.“ Vielleicht dient das Jahr 1897, in welchem Melanchthons Name wohl mehr als gebührend verherrlichet werden wird, daʒu, daß ſich die deutſchen Proteſtanten mit der Augustana etwas eingehender beſchäftigen und ʒu der Ueberʒeugung gelangen, daß dieſelbe nicht eine Trennung von der Mutterkirche, ſondern eine Einigung herbeiführen ſollte. Melanchthon und mit ihm die Augustana wiſſen nichts von dem hochgerühmten Principe der freien Forſchung, ſondern ſie anerkennen die Entſcheidungen früherer Concilien, berufen ſich auf die Ueberlieferungen der Väter die Anſchauungen des canoniſchen Rechtes, unterſtellen die Laien der Führung der Biſchöfe, ſie appelliren an ein chriſtliches Concil, dem ſie ſich ohne Vorbehalt unterwerfen wollen. Im Morgenland, in England, bei allen getrennten Bekenntniſſen macht ſich ein mächtiges Sehnen und Streben nach Einheit mit der Mutterkirche bemerkbar; überall hat man das Empfinden, ohne Papſt gelange man in die öden Sandwüſten eines unbeſtändigen Rationalismus ohne Lebenskraft. Sollte in Deutſchland an der Hand der Augustana Melanchthons nicht auch der Gedanke einmal ʒum Durchbruche kommen: Genug des Haders und der Irrung! wir wollen das Gelöbniß unſerer Väter ʒur Wahrheit machen: ohne Vorbehalt den Entſcheidungen des oberſten kirchlichen Lehramtes uns unterwerfen!? Culturgeſchichtliche Bilder aus Bayern. A. Vom landesfürſtlichen Unterſtütʒungsweſen um die Wende des 16. Jahrhunderts. G. F. Um was alles die Landesfürſten vergangener Jahrhunderte von ihren Unterthanen bittlich 3 angegangen wurden, davon geben uns die HofkammerSeſſions-Protokolle die ergötʒlichſten Beiſpiele. Es herrſchte alleʒeit unter dem Bayernvolk ein gutmüthiger, biederer, man möchte ſagen, herʒlicher Ton, der geraden, aufrichtigen Sinnes die Unterthanen mit ihrem Landesvater verknüpfte. Die Bittgeſuche gingen alle von den äußeren Pfleggerichten durch die Hofkammer — nach heutigen Begriffen etwa das Finanʒminiſterium— an den Herʒog oder, abermals modern geſprochen, an das Cabinet und von da wieder den gleichen Weg ʒurück an die Pfleggerichte, die mit der Hofkammer direct verkehrten. Das war der Dienſtweg, der bei den geringfügigſten Bitten ſtrenge eingehalten wurde. Die Hofkammer ʒu München nun beſtand aus dem„Hofkammer-Präſidenten“ und einem Collegium von mehreren Räthen, die ʒuſammen in ihren täglichen„Seſſionen“, Sitʒungen, alle Ein- und Ausläufe ʒu prüfen und ʒu inſtruiren hatten. Nur bei ganʒ gewöhnlichen Almoſen-Spenden ſtand ʒwiſchen dem Landesfürſten und der Hofkammer noch der„Elemoſinarius“, der aber auch wieder ohne Anweiſung aus dem Cabinet oder aus der Hofkammer nichts verabreichen durfte. Die größeren Unterſtütʒungen beſorgte die„Hofʒahlſtube“— Gelegenheit ʒum Geben gab es hier und dort vollauf. Die neugeweihten Prieſter„beriefen“, wie der Ausdruck heißt, den Landesfürſten und ſeine Familie ʒur Primiʒ, die Laien — wer nur immer von ihnen mit dem Hofe in Verbindung ʒu ſtehen oder irgend einen Titel darauf ʒu haben glaubte — ʒur Hochʒeit. Dieſe Einladungen erfolgten mittelſt„Ladſchreibens“ und brachten den Jubilaren nach altem Herkommen ſtets ein je nach ihrer Stellung oder Verbindung größeres oder kleineres herʒogliches Geſchenk ein, das manchmal durch einen eigenen„Abgeordneten“ in der Perſon eines Beamten als herʒoglichen Vertreter überreicht wurde. Doch laſſen wir die Urkunden ſelbſt ſprechen. Im Jahre 1601, „beruft“ der Caſtner Waiʒenbeck ʒu Roſenheim den Herʒog Maximilian ʒu ſeines Sohnes „primitiae*“. Der Pfleger von dort bekam nun den Auftrag,„in Vertretung“ dem Gottesdienſte und der Mahlʒeit beiʒuwohnen und „dem jungen Prieſter 12 fl. ʒu verehren“, während 1576 dem Pfleger von Dietfurth ʒur Hochʒeitsfeier durch ſeinen Amtscollegen von Riedenburg „im höchſten Auftrag“ ein„Becher ʒu 82 fl.“ überreicht und „Beglückwünſchung“ ausgeſprochen wird — Eine noch höhere Verehrung ſcheint Albert V. für den „hochgelehrten Sixt Kepfer“ getragen ʒu haben, denn ʒu deſſen Tochter Hochʒeit, die am 4. Auguſt 1576 ʒu Freiſing „angeſtellt“ wurde, und woʒu„Kepfer“ Se. Durchlaucht „ſammt der durchlauchtigſten Fürſtin auch Son und Dochter berufen“, erhielt „der Hofmeiſter von Freiſing, Hans Sigmund von Seiboltſtorff“ Befehl,„in fürſtlichem Namen ſolcher Hochʒeit beiʒuwohnen und dem Breitvolk Grautpaar) beiverwahrt(mitgeſendet) vergullt Trinkgeſchirr in derſelben aller Namen neben gebührlicher Gratulation und Beglückwünſchung auch Anmeldung Ihrer fürſtlichen Durchlaucht gnädigen Willens ʒu verehren.“ Auch niederſtehende Perſonen „berufen“ den Herʒog ʒur Hochʒeit, der „Hofmetʒger“ ʒum Beiſpiel, der „Trabant“ „Ferdinandus“ geweſter Türk“, der „Gutſchi“ Hofkutſcher), der „reiſige Knecht im Marſtall, ungariſch Hans genaunt“ uſw. Ja dieſe Gepflogenheit griff ſo um ſich und wurde als ſo ſelbſtverſtändlich betrachtet, daß im Jahre 1577 ein „Gutſchi“ an die Hofkammer meldet, er habe auf ſeine Hochʒeit Se. Durchlaucht berufen, aben „keinen Beſcheid erhalten“, er bitte daher, ihn „mit Geld ʒu bedenken“. Indeſſen die Hofkammer mußte in dieſer Bitte eine gewiſſe Berechtigung erblicken, denn ſie wies dem Petenten wirklich 4 fl. an. Allein mit der Zeit kamen von auswärtigen Pfleggerichten ganʒ untergeordnete Organe, ʒ. B. der „Zohlgegenſchreiber“ von Reichenhall, der ſogar um einen eigenen „Geſandten“ ʒu ſeiner Hochʒeit bittet, ja „Ausländer“, „Nichtunterthanen“ mit ſolchen „Ladſchreiben“ an die Hofkammer, ſo daß hierin Einſchränkungen angeordnet wurden, da „dadurch Uncoſten immer mehr über Hand greifen“, ſagen unſere Protokolle. Es gab außerdem ja Ausgaben genug in dieſer Sparte, und wir möchten in chronologiſcher Reihenfolge einige Beiſpiele hiefür ausʒiehen, welche nach unſern heutigen Begriffen beſonders draſtiſch wirken dürften, und die uns auch culturgeſchichtlich einigen Einblick in die damalige Zeit und ihre Verhältniſſe geſtatten. Im Sommer 1576 kam Herʒog Erich von Braunſchweig „ʒu unſers gnädigen Herrn Herʒog Wilhelms vorſtehenter Kindts Tauf“ nach München. Herʒog Wilhelm war damals, wenn wir ſo ſagen dürfen, der Kronprinʒ“. Natürlich gab es bei dieſem Anlaſſe verſchiedene Feſtlichkeiten und Beluſtigungen, von denen wir übrigens glauben müſſen, daß man mitunter ſehr beſcheidene Anſprüche an ſie machte, da die „Turner Georg Parth und Hans Schröffl“ nach Abreiſe der fürſtlichen Gäſte bei der Hofkammer um ein „Trinkgeld“ bitten „für ihre Müh, die ſie mit Anplaſung der anitʒt allhie geweſten frembden Herrſchaften gehabt“. Dem Beʒahlungsmodus nach ſcheint aber ihre Muſik nicht allſeits befriedigt ʒu haben, denn ſie erhalten ʒwar 1fl., aber„aus Gnade“ Noch ſonderbarer für unſer Verſtändniß war im gleichen Jahre — 1576 — die Zumuthung des „Anſelm Stböckl“ an Se. Durchlaucht. Denn da ihm Leꜩtere in einer Erbſchaftsangelegenheit nach Tirol ʒu reiſen erlaubte, Stöckl aber auch ſeine „Hausfrau“ mitnehmen wollte, ſo bat er auch, ihm „aus dem fürſtlichen Fuhrſtall 2 Roß ſammt einem Pürſchwägel ʒu vergonnen“. Allein die Hofkammer nahm das Anſinnen gütig auf und entſchuldigt ſich quasi noch, es nicht, erfüllen ʒu können, „weil man die Roß und Wagen bei dem fürſtlichen Wageunſtall in jetʒt vorſtehenter Feldarbeit nit entratten — Stöckl ſcheint bei Hof angeſtellt geweſen ʒu ſein. Ebenfalls 1576 am 15. Oktober bittet der „Herr Kuchenmeiſter“ für den „Viſcherknecht Balthaſar“ ,„ſo man über Land braucht“, d. h. der dienſtlich verreifen ſoll, „ihm in Bedenkung, daß er auf fürgangner Rais in Sachſen ſein gewänntl abgeriſſen und er ſich auf vorſtehente Rais in ſchwarʒ ʒe kleiden nit vermöcht, anitʒt ein gnädig Claid ʒu verordnen“, weßhalb er „ Ellen Münchner Tuech“ aus der „fürſtlichen Schneiderei“ erhält,„dann er deſſen wohl wert ſei“, ſetʒte das Bittgeſuch am Schluſſe bei. Weniger beſcheiden mit ſeinen Forderungen ſcheint der „Pürenmeiſter Peter Peckh“ geweſen ʒu ſein, der, gleichfalls 1576, bittet „ʒu den empfangenen 100 fl. um noch eine mehrere Ergetʒlichkeit“, da er „von wegen ʒwaier Kunſtſtuck, ſo er Sr. Durchlaucht verſchiener (verfloſſener) Ʒeit gemacht und überantwort, 100 Cronen wohl verdient hätte“. Auch er erhält noch 25 fl.„Ergetʒlichkeit“ d. h. Trinkgeld. „Nicolaus Caesareus Mathewmaticus von Eyß 4 leben“ verehrt Sr. Durchlaucht einen „Callender oder Prathica, ſo er auf künfftig Jahr 1577 gemacht“ und „in Sr. Durchlaucht Namen in Druck ausgehn laſſen“, und erhält dafür „ein paar Gulden“. Eine beſondere Ausʒeichnung wurde anno 1577 dem „Sulʒiſchen Präceptor Hilarius Pirkhmair“ ʒu Theil, nämlich für ein Sr. Durchlaucht „verehrtes Exemplar eines durch ihn gemachten Püechls“ ein „Ehrpfenning des kleinen Formbs“, den der „Ʒahlmeiſter“ eigens machen laſſen mußte — alſo eine Art Ordensausʒeichnung. (Ehrpfennige ſind Goldſtücke oder Medaillen, die, bei beſonderen Anläſſen geprägt, nicht ſelten am Halſe getragen wurden.) Ebenfalls 1577 bittet der Abt von Weihenſtephan „demüetig“, ihm, da ihm „ein Wagenroß umgefallen, mit einem andern ſolchen ʒu willfahren“, ein Geſuch, das dem „Herrn Stallmeiſter“ ʒugeleitet wurde mit dem Anfügen, „er wiſſ dem Suplikanten nach Gelegenheit ʒu helfen“. Eine weitere Ausgabe ergab ſich für den „Taufpathen“. Herʒog Ferdinand hat „dreien Burgern“, von denen er jedem ein Kind „aus der Tauf gehebt“, a Gfl. „in die Kindlbett verehrt“. Um eine Unterſtütʒung anderer Art bittet im gleichen Jahre — 1577 — Adam Perg“, der „das Werk mit Druckung der Meßbüecher in Freiſinger Bisſsthum auf ihne genommen“ und deßhalb „einer großen Anʒahl von Pirment (Pergament) bedürftig ſei“, weßhalb man ihm „die Kalbfell, ſo beim fürſtlichen Hofmetʒger vorhanden, um ein recht geld vor Andern ablaſſen mög“, eine Bitte, die allerdings nicht erfüllt werden konnte, da die Kalbfelle ſchon „dem Hofſchuſter verſprochen“. Intereſſiren wird uns bei dieſem Bittgeſuche hauptſächlich die Thatſache, daß „Adam Perg“ eigentlich der „Ordinartiats-Buchdrucker vom Bisthum Freiſing“ war, wenn wir ſo ſagen dürfen. Kaiſer Maximilian II. ſtarb 1576, und in Folge deſſen trat Landestrauer ein. Es bitten daher 1577 „Georg Parth und andere Turner, weil ihnen des Todes des Kaiſers wegen vergangene Weihnachten das Plaſen abgeſchafft wurde“, um Unterſtüꜩung, allein diesmal ohne Erfolg, denn „man hab erfahren“, heißt es in der Begründung, daß die Pekenten „nichts weniger das Neu Jahr erſuecht und eingebracht“, übrigens wiſſe man auch bei der Cammer „um dies Abſchaffen“ nichts. 1577 im April erhält der „geweſte Mundkoch Georg Götſchl“ auf ſeine Bitte 10 fl. als eine „Padſteuer für ſeine Hausfrau nach St. Peters Prunnen“. Alſo ſcheint Petersbrunn bei Leutſtetten damals ſchon eines heilkräftigen Rufes ſich erfreut ʒu haben — mehr wie jeꜩt. Einen gewiſſen Einblick in das damalige Theaterweſen und in deſſen Regie geben uns folgende Bittgeſuche, ebenfalls von 1577 —, die wir ʒur größeren Verſtändlichkeit in ihrem vollen Urtexte hieher ſetʒen: „Hans Hagmeiſter, Schmiedgeſöll, ʒeigt an, als er ſich ʒu jüngſt allhie gehaltner Camedi für einen Haggenſchütʒen gebrauchen ließ, ſei ihme auf den erſten Schuß ohne ſeine Verwahrloſung das Rohr ʒu ſtucken ʒerſprungen, er ſei dadurch hart verletʒt, habe groß Schmerʒ erlitten, Arbeitgeld eingebüeßt und 4 fl. Arʒtlohn beʒahlen müßen, weshalb er um Unterſtütʒung bittet“,— und der 2. Fall:„Georg Aicher bittet wegen in der Camedi durch ein ungerechts Gſchoß, das ʒerſrungen, erlittener Verwundung und Beʒahlung von 2 fl. Arʒtlohn au den Barbier, um Unterſtütʒung.“ Auch für vergeſſene oder nicht geleiſtete Beʒahlungen in Gaſthäuſern oder Herbergen wurde der Herʒog um Reſtituirung der Schuld gebeten. „Kaſpar Rieſch, Gutſchi allhie“, gibt an, „er habe des Pflegers ʒu Tölʒ, wie derſelbe 1577 auf dem Scheibenſchießen allhie geweſt, 3 Gutſchen-Roß 9 Nächt mit Heu und Streu verſehn, dafür von 1 Roß die Nacht 8 kr. Stallmiet gebühre, alſo 1 fl. 21 kr. guet, aber noch nichts erhalten“. Es wäre ʒwar möglich, daß der Pfleger auf höhere Einladung in München anweſend, alſo gleichſam Gaſt des Herʒogs war, wie das ja öfters geſchah, und dann wäre das Bittgeſuch entſchuldbar; jedenfalls viel naiver aber erſchien noch jenes des „Kaſpar Helmerſch von Eſterwerk“, eines „Tuechknappen“, der am 22. Oktober 1577 bei der Hofkammer bittet, ihn „mit einem Trinkgeld ʒu bedenken von wegen daß er dies jetʒt verſchienen Sontag auf dem Sayll ab Sannt Petters Thurn über den Markt herabgefahrn“. — Da die Herren Kammerräthe, wie es ſcheint, dieſer ſeiltänʒeriſchen Produktion nicht angewohnt haben, ſo wurde auch das Geſuch abſchlägig beſchieden.— Zum nähern Verſtändniß möge hier angefügt werden, daß ein „Tuechknapp“, „Tuechknab“ ein„Jägerjunge“ iſt; „Tnech“ iſt Jagdʒeug. Vom letʒten, allerdings nicht ſehr ruhmreichen, Türkenkriege in Ungarn kamen auch mehrere Gefangene nach Deutſchland, und auch nach München. Sie waren in einem beklagenswerthen Zuſtand, und es ſcheint ſich ihrer Niemand ſo recht angenommen ʒu haben, ſo daß ſie von milden Gaben guter Leute lebten. Indeſſen, wo ſo freigebig für Bittende geſorgt wurde wie in München, war das eigentliche „Betteln“ verboten, weßhalb auch „die türkiſchen Gefangenen“ auf ihre Bitte keine Erlaubniß erhielten, „vor den Kirchen ſambeln ʒu dürfen“. — Das war 1582, und im gleichen Jahre vor Oſtern bittet „ein armer Prieſter“, ein Pathenkind des Herʒogs, um einen „langen prieſterlichen Rock auf die vorſtehent heilig Zeit“, eine Bitte, die auch gewährt wurde, die uns aber auch ʒeigt, wie nothwendig Benefiʒiums⸗Stiftungen u. dgl. waren. Wir können nicht mehr denken, wie die früheren Generationen dachten, weil wir in ganʒ anderer Umgebung und in ganʒ anderen Verhältniſſen wohnen, von denen wir vollſtändig beeinflußt ſind, und deßhalb können wir auch nicht mehr ganʒ und voll die Geſchichte verſtehen und beurtheilen, denn ſonſt könnten wir das Anſinnen jener 2 „Turner“ mit keinem Namen belegen, welche im Jahre 1582 die Hofkammer um ein „Trinkgeld“ baten für Uebergabe eines „Verʒeichniß, was geſtalt ſie geſtetrt ʒu Nachts ein Wunderʒeichen am Himmel geſehn“. Damals aber fand man gar nichts Auffälliges in dieſer Bitte, denn die Entdecker dieſes „Wunderʒeichens“ erhielten 1 fl. Trinkgeld. Das war im Märʒ, und im September desſelben Jahres, wohl ermuthigt durch das Gelingen, baten abermals 2 „Turner“ (vielleicht dieſelben) um ein Trinkgeld und erhielten auch 1 fl., weil ſie wieder „Verʒeichniß“ eines „Wunderʒeichens“ einreichten, das ſie „verſchienen Sambſtag Nachts am Himmel geſehn“. Um Schadenerſatʒ reichte der „Pierprew Chriſtoph Mair“ von München im Jahre 1588 ein Geſuch bei der Hofkammer ein, weil, als am Fronleichnamstag „das große Gſchütʒ, ſo gleich vor ſeinem Hopfengarten vor dem Sendlinger Thor geſtanden“, abgeſchoſſen wurde, „ihme nit allein das geprettert Thill Bretter 5 Ʒaun) mit den Stillen ʒerſprengt“, ſondern auch „Schaden an den Stangen“ gemacht wurde. Mair bittet alſo, daß das„Thiä“ wieder gemacht und der Garten „befriedigt“*) werde. Das „große Gſchütʒ“ hat ſich alſo gut bewährt, wenn man bei dieſer Gelegenheit hat etwa auch gleich Schießverſuche damit anſtellen wollen. Wir haben oben ſchon angedeutet, wie einfach es damals ſelbſt bei hoher Feſtesfreude herging, und auch von 1584 erʒählen uns unſere urkundlichen Literalien, wie „3 Stadtpfeifer und ein Organiſt“ eine „Erkenntlichkeit“ von 12 fl. erhalten, weil ſie „auf des Landgrafen ʒu Leuchtenberg Hochʒeit vom Sonntag bis Mittwoch in der Neubeſt (der alte Theil der jetʒigen Reſidenʒ ʒu München) mit ihren Inſtrumenten haben ʒu Tanʒ aufmachen müßen“, und wenn wir jetʒt bei Hofconcerten und Bällen die Hof- und Kammermuſiker in ihren ʒum Theil geſtickten, ſchmucken Uniformen oder auch bei andern Feſtgelegenheiten Hunderte von Muſikern in unſern Monſtre-Produktionen auftreten ſehen, ſo muthet es uns faſt heiter an, ʒu vernehmen, wie 1585 „die 3 Geiger im Küegäßl jüngſt vergangne Faſtnacht in der Neuveſt ʒu Tanʒ gemacht“ und dafür „ein paar Thaler“ erhielten. Wir haben nun aus den Hofkammer-Seſſions-Protokollen einen kleinen Zeitraum um die Wende des 16. Jahrhunderts ausgehoben, um an wenig Beiſpielen ʒu ʒeigen, wie mannigfaltig ſich das landesfürſtliche Unterſtütʒungsweſen damals geſtaltete, und um ein kleines culturhiſtoriſches Gemälde jener Zeit flüchtig ʒu entwerfen. Es erſchien uns gerade dieſe Periode hiefür intereſſant, weil ja die Wende des 16. in das 17. Jahrhundert recht eigentlich auch culturgeſchichtlhich den Wendepunkt einer älteren, gemüthlicheren und einer neueren, ſtrammeren Zeit unſeres engeren Vaterlandes bedeutet. Die Ueberfluthung der Hofkammer mit den unbedeutendſten Geſuchen, oft ganʒ naiver Art, trat allmählig in normale Ufer ʒurück; eine kriegeriſche Periode nahte heran, die ſchon voraus ihre Schatten warf: Rüſtungen wurden eingeleitet, Muſterungen ausgeſchrieben, Feſtungen wie Ingolſtadt und Schärding angelegt, und die Gelder mußten möglichſt ʒuſammengehalten und eingeſpart werden. Mit dem neuen Herrn kam auch, wie das ja meiſt der Fall iſt, ein neuer Geiſt, und — Maximilian ʒog die Zügel ſtraffer an. Du Bois⸗ Reymond †. Als den größten Phyſiologen Deutſchlands, gleichʒeitig als einen der glänʒendſten Schriftſteller und Redner pflegten die Zeitgenoſſen den am 26. Deʒember 1896 an Altersſchwäche verſtorbenen Profeſſor Du Bois⸗Reymond ʒu beʒeichnen. Der Verſtorbene verdiente ohne Zweifel dieſe Lobſprüche; aber er war mehr, als dieſe Würdigung beſagt — er war der einʒige moderne Naturphiloſoph, welcher, obgleich nicht auf dem Boden des Chriſtenthums ſtehend, doch eine ſeltene Objectivität des Denkens in ſeinen Forſchungen bewies. Ja, wir übertreiben nicht, wenn wir ihn den bedeutendſten deutſchen Naturphiloſophen überhaupt nennen; von ſeinen Mitbewerbern auf dieſem Gebiete iſt keiner ſo tief in die Bedeutung der großen Welträthſel eingedrungen. Freilich an der Grenʒe des Supranaturalismus hat auch ein ſo *) Der alte Ausdruck „frieden“,„erfrieden“ ,„befrieden “, „umfrieden“ heißt mit einem„Fried“ d. i. mit einem Ʒaun umgeben— Burgfried. glänʒender Geiſt wie Du Bois⸗Reymond unentſchloſſen Halt gemacht. Die Alternative: Gibt es eine außer weltliche Urſache für Stoff und Leben, gibt es einen Schöpfer? Oder iſt dies Alles durch Zufall entſtanden? ließ er offen mit ſeinem hiſtoriſch gewordenen „Ignoramus et ignorabimus“. Immerhin war dies eine Wort in unſerm naturwiſſenſchaftlichen Zeitalter ſchon einer That gleichʒuachten. Setʒte es ſich doch mit den tendenʒiöſeſten Vorkämpfern der Darwin'ſchen Lehre durch dieſe Reſignation in den denkbar ſchärfſten Gegenſatʒ. Das „Ignorabimus“, wie es auch gemeint ſei, iſt ein Schlag ins Geſicht für die hoffärtige Wiſſenſchaft der Zunftgelehrten. Dieſer Schlag iſt für die moderne Wiſſenſchaft um ſo empfind licher, als es einer der ihren iſt, der ihn geführt hat, ohne Rückſicht auf das ungeheure Aufſehen, das er damit erregen würde. Profeſſor Du Bois⸗Reymond (geboren 7. Mai 1818 ʒu Berlin) war anerkannt als die erſte Autorität auf dem Gebiete der Phyſiologie. Als Schüler von Johannes Müller ſchon befaßte er ſich hauptſächlich mit der Phiſiologie der Nerven. Seine erſte Arbeit behandelte „den ſogenannten Froſchſtrom und die elektromotoriſchen Fiſche“, die Doctor⸗Diſſertation unterfuchte die Kenntniß der Alten von den elektriſchen Fiſchen. Das Hauptwerk ſind die „Unterſuchungen über die thieriſche Elektricität“, welche in den Jahren 1848—1860 erſchienen. Du Bois⸗Reymonds Werke ʒeichnen ſich ſämmtlich aus durch eine bei den meiſten andern Fachgelehrten überaus ſeltene Einheitlichkeit der Weltanſchauung. Es iſt, wie geſagt, nicht die Weltanſchauung des Chriſtenthums, und der geiſtvolle Berliner Profeſſor iſt mit all ſeiner Naturphiloſophie nicht darüber hinausgekommen, daß das letʒte Ergebniß ſeiner Forſchungen ein neues Räthſel, eine Welt voller Widerſprüche war. Eben hierdurch iſt für uns der Verewigte ein claſſiſcher Zeuge geworden für die Unʒulänglichkeit der einſeitig-⸗empiriſchen Erkenntnißtheorie. Sein Scalpell iſt in alle Formen und Zuſtände des menſchlichen Körpers, in alle Details der Nervenmaſſe eingedrungen; ſein ſcharfer Verſtand hat die geringſte Eigenbewegung des Organismus, die letʒte Nevenʒuckung beobachtet. Aber er iſt nicht durchgedrungen ʒu der kleinſten Erkenntniß von dem Uebergang ʒwiſchen der bewegten Materie und dem Bewußtſein; die Kenntniß von der Menſchenſeele hat mit allen Mitteln der Naturwiſſenſchaft nicht errungen werden können. Reſignirt hat der große Gelehrte dies ſelbſt anerkannt in dem häufig citirten Vortrag, den er am 14. Auguſt 1892 vor der 45. Verſammlung deutſcher Naturforſcher und Aerʒte ʒu Leipʒig hielt: „Ueber die Grenʒen des Naturerkennens.“ In dieſem, ſpäter ʒuſammen mit den ſieben Welträthſeln (Leipʒig 1882) erſchienenen Vortrag, der die ganʒe moderne Wiſſenſchaft in Aufregung verſetʒte, ſagte Du Bois⸗Rehmond wörtlich: „Was aber die geiſtigen Vorgänge ſelber betrifft, ſo ʒeigk ſich, daß ſie bei aſtronomiſcher Kenntniß*) des Seelenorgans uns ganʒ ebenſo unbegreiflich wären, wie jetʒt. Im Beſitʒ dieſer Kenntniß ſtänden wir vor ihnen heute als vor einem völlig Unvermittelten. Die aſtronomiſche Kenntniß des Gehirns, die höchſte, die wir davon erlangen können, enthüllt uns darin nichts, als bewegte *) Unter aſtronomiſcher Kenntniß des Gehirns verſteht Du Bois⸗Reymond die Kenntniß der rein mechaniſchen Vorgänge, die Bewegung der einʒelnen Atome. 6 Materie. Durch keine ʒu erſinnende Anordnung oder Bewegung materieller Theilchen aber läßt ſich eine Brücke in das Reich des Bewußtſeins ſchlagen. Bewegung kann nur Bewegung erʒeugen oder in potentielle Energie ſich ʒurückverwandeln. Potentielle Energie kann nur Bewegung erʒeugen, ſtatiſches Gleichgewicht erhalten, Druck oder Zug üben. Die Summe der Energie bleibt aber ſtets dieſelbe. Mehr, als dies Geſetʒ beſtimmt, kann in der Körperwelt nicht geſchehen, auch nicht weniger; die mechaniſche Urſache geht rein auf in der mechaniſchen Wirkung. Die neben den materiellen Vorgängen im Gehirn einhergehenden geiſtigen Vorgänge entbehren alſo für unſern Verſtand des ʒureichenden Grundes. Sie ſtehen außerhalb des Cauſalgeſetʒes, und ſchon darum ſind ſie nicht ʒu verſtehen, ſo wenig, wie ein Mobile perpetuum es wäre. Aber auch ſonſt ſind ſie unbegreiflich.“ Der innere Widerſpruch dieſer Deduction liegt auf der Hand. Die ſeeliſchen Vorgänge entbehren des ʒureichenden Grundes nur vom Standpunkte der rein empiriſchen Erkenntniß aus. Sehe ich trotʒdem ſolche Vorgänge uünverkennbar in und vor mir, ſo folgt daraus für mich nicht, daß ſie keinen ʒureichenden Grund haben, ſondern daß ich dieſen Grund außerhalb des Erfahrungskreiſes der empiriſchen Erkenntniß ʒu ſuchen habe. Dieſes Zugeſtändniß an den Supranaturalismus hat auch ein Du Bois⸗Reymond nicht gemacht — lieber verwickelt er ſich in einen handgreiflichen Widerſpruch und erklärt reſignirt: Ignoramus! Die Entſtehung des Bewußtſeins überhaupt ringt ihm dasſelbe Geſtändniß ab. Dieſe Entſtehung iſt in der Kette der Erfahrung etwas Neues, Unerhörtes,„etwas wiederum, gleich dem Weſen von Materie und Kraft, und gleich der erſten Bewegung Unbegreifliches. Der in negativ unendlicher Zeit angeſponnene Faden des Verſtändniſſes ʒerreißt, und unſer Naturerkennen gelangt an eine Kluft, über die kein Steg, kein Fittig trägt: wir ſtehen an der anderen Grenʒe unſeres Witʒes. Dies neue Unbegreifliche iſt das Bewußtſein.“ Und nun kommt Du Bois ʒu ſeinem hiſtoriſch gewordenen Bekenntniß, „daß nicht allein bei dem heutigen Stand unſerer Kenntniß das Bewußtſein aus ſeinen materiellen Bedingungen nicht erklärbar iſt, was wohl ieder ʒugibt, ſondern daß es auch der Natur der Dinge nach aus dieſen Bedingungen nie erklärbar ſein wird. Die entgegengeſetʒte Meinung, daß nicht alle Hoffnung aufʒugeben ſei, das Bewußtſein aus ſeinen materiellen Bedingungen ʒu begreifen, daß dies vielmehr im Laufe der Jahrhunderte oder Jahrtauſende dem alsdann in ungeahnte Reiche der Erkenntniß vorgedrungenen Menſchengeiſte wohl gelingen könne: die iſt der ʒweite Irrthum, den ich in dieſem Vortrage bekämpfen will.“ Ignorabimus! Eine Fluth von Entgegnungen ergoß ſich gegen dieſe kühnen Behauptungen. Namentlich die extremen Darwinianer, welche aus Darwins Lehre die Affentheorie entwickelt hatten, fielen über den Berliner Profeſſor her. Aber widerlegt hat ihn keiner. Acht Jahre ſpäter konnte Du Bois⸗Rehmond in ſeinem ʒweiten claſſiſchen naturphiloſophiſchen Vortrage „Die ſieben Welträthſel“ mit überlegenem Humor die Hinfälligkeit der Widerlegungsverſuche darthun; die darin emhaltene Kritik der philoſophiſchen Durchſchnittskenntniſſe deutſcher Gelehrter iſt das Beißendſte, was es außer den Schopenhauer'ſchen Urtheilen gibt. Er warf den Philoſophen Verknöcherung und Einſeitigkeit vor, einen Mangel an Vorbegriffen naturwiſſenſchaftlicher Art uſw. Namentlich Häckel hat ſich im Kampfe gegen Du Bois⸗Reymond hervorgethan. Inʒwiſchen aber haben ſchon längſt Virchow und die meiſten übrigen Autoritäten die affentheoretiſchen Träume rückſichtslos ʒerſtört. Die Vorſehung benutʒt oft die Gegner der Kirche als ihre Werkʒeuge. Du Bois⸗Rehmond war ein ſolches. „Wo der Supranaturalismus anfängt, hört die Wiſſen ſchaft auf“, hat er wohl ſelbſt geſagt. Aber auf die Frage nach einem andern Ausweg hatte er, wie die ganʒe nichtchriſtliche Wiſſenſchaft, nur ein IIgnorabimus?“. (Germania.) Erwähnung verdient Du Bois⸗Reymonds Rede, die er im Jahre 1882 beim Antritt des Rectorates hielt über „Göthe und kein Ende“, worin er ſein Urtheil über die wiſſenſchaftlichen Beſtrebungen des Dichters vom Staundpunkt exacter Wiſſenſchaft, abgibt. Wenn man weiß, welche Abgötterei stets mit Göthe getrieben wurde und heute noch getrieben wird, wie man den ſelben nicht bloß als Dichter ʒu verherrlichen ſucht, wogegen ja Niemand etwas einwenden kann, ſondern auch, als Ethiker, als Philoſophen, als Natur forſcher uſw. guf den Schild hebt, ſo wird man das Vorgehen des berühmten Phyſiologen nur loben müſſen. Was ſagt nun Du Bois? Er wählte den „Fauſt“ und ſtellte allerlei Betrachtungen, an über „den Helden des modernen deutſchen Nationalgedichtes“. Beſonders den Worten Mephiſto's: Grau, theurer Freund, iſt alle Theorie, und, grün des Lebens goldner Baum“, ſetʒte der Rector ſcharf ʒu. Er ging von, der ſehr naheliegenden Anſicht aus, daß die Muſenſöhne auf dieſe Sentenʒ hin es gar leicht vorʒiehen könnten, dem ernſten Studium einen gelinden Füßtritt ʒu geben, auf dem goldenen Baume des Lebens herumʒuklettern oder unter demſelben müßig abʒuwarten, bis ihnen die Früchte deſelben in das geöffnete Maul, hineinfallen. Iſt es überhaupt nöthig“, ſagt Du Bois mit Recht, die Menſchen ʒu einem praktiſchen und genießenden Leben anʒuhalten? Der, unermeßlichen Mehrʒahl Sinn iſt ja ganʒ von ſelbſt auf nichts Anderes gerichtet. Von nichts Anderm erʒählen Geſchichte und Dichtung, nichts Anderes wird auf den Brettern vorgeführt, welche die Welt bedeuten. Warum ſoll dann auch der Bruchtheil, der gerne im Ewigen und Abſoluten weilt, in Staub und Getümmel des Marktes gelockt werden?“ Auch dem Ausſpruch Göthe's über die Natur; „Was ſie deinem Geiſt nicht offenbaxen mag, das ʒwingſt du ihr nicht ab mit Hebeln und mit Schrauben“, tritt der Rector als einer hochmüthigen Herabfetʒung des theoretiſchen Studiums entgegen: Fauſt hat ſehr Unrecht mit ſeiner Klage. Richtig gebaute und gebrauchte Inſtrumente erweitern Kenntniß und Macht des Menſchen innerhalb der Grenʒen des Naturerkennens und ſind daʒu unentbehrlich; innerhalb dieſer Grenʒen läßt ſich die Natur ʒu manchem Zugeſtändniß bewegen, wenn auch etwas mehr daʒu, gehört, als Hebel und Schrauben. Wie proſaiſch es klinge: iſt es nicht minder war, daß Fauſt, ſtatt an Hof ʒu gehen, ungedecktes Papiergeld ausʒugeben und ʒu den Müttern in die vierte Dimenſion ʒu ſteigen beſſer gethan hätte, Gretchen ʒu ſein Kind ehrlich ʒu machen, und Elektriſirmaſchine und Luftpumpe ʒu erfinden, wofür wir ihm dann an Stelle des Magdeburger Bürgermeiſters gebührenden Dank wiſſen würden“. Die Farbenlehre Göthe's nennt, Du Bois:„die todtgeborne Spielerei eines autodidaktiſchen Dilettanten“, und bemerkt,„der Begriff der mechaniſchen Cauſalität war es, der Göthe gänʒlich abging“. Auch Gothe's botaniſch⸗morphologiſche Reſultate und die vielgeprieſene Erfindung des berühmten Knochens werden hart mitgenommen, und der Satʒ ausgeſprochen, daß die Biologie auch ohne Göthe auf dem heutigen Standpunkte angelangt wäre. Daß es dit der in Bauſch und Bogen⸗Verhimmelung ſämmtlicher Ausſprüche, Sähe, Anſchauungen und Theorien 7 Göthe's nicht mehr ſo glatt weitergehen kann, wie ſeit 40 Jahren, das iſt evident geworden Leute, wie der bekannte Heinrich Dünꜩer in Köln, werden ſchon auf vielen Seiten nicht mehr recht ernſt genommen. Hören wir, wie dieſer Göthe⸗Exeget die Rectoratsrede des Du Bois abʒufertigen ſich erkühnt: „Ueber die ſchale Schmährede von Du Bois⸗Reymond ein Wort ʒu verlieren, verlohnt ſich nicht der Mühe!“ Düntʒer imponirt damit wohl Niemandem! Eine kritiſche Ausgabe der Papſt-Urkunden bis Innocenʒ III. plant, wie ſchon kurʒ in den Zeitungen gemeldet wurde, die königl, Geſellſchaft der Wiſſenſchaften ʒu Göttingen. Näheres über den großartigen Plan wurde durch eine Rede bekannt, welche Prof. P. Kehr, wohl der Urheber dieſes Planes, am 7, November in der öffentlichen Sitʒung der genannten Geſellſchaft hielt. Es konnte kein Zweifel fein, daß eine Herausgabe ſämmtlicher Papſt⸗Urkunden in der abgeſteckten Zeit, guch für eine gelehrte Geſellſchaft als eine kaum ʒu bewältigende Arbeit angeſehen werden mußte. Denn das bekannte Werk Jaffé's, welches die Regeſten der Papſt⸗Urkunden bis 1198 ʒuſammenſtellt, weiſt in der ʒweiten, 1888 abgeſchloſſenen Ausgabe ſchon 17,900 Urkunden auf, woʒu nun noch die immer weiter neun aufgefundenen Urkunden hinʒukommen. So konnte es ſich nur um die Frage handeln, wie die Göttinger Geſellſchaft ihre Edition beſchränken will. Es wird ʒunächſt ausgeſchieden die große Maſſe der älteren Papſtbriefe, die nicht in ſelbſtſtändiger Ueberlieſerung auf uns gekommen ſind, ſondern dem Intereſſe der Kirchenhiſtoriker oder Canones⸗Sammler ihre Erhaltung verdanken. Ebenſo werden die Ueberreſte der älteren Regiſterſexien nicht in Betracht geʒogen. Die Regiſter ſind jene Sammlungen päpſtlicher Schriftſtücke, welche in der päpſtlichen Kanʒlei angelegt wurden, Was von den ältern Regiſtern in Ausʒügen und Bearbeitungen erhalten iſt, die Londoner und Cambridger Sammlung wie die Regiſter Gregors I. und Gregors VII. liegt uns ſchon in neuen Editionen vor. Von InnocenʒIII. ab (1198- 1216) beginnt die Reihe der erhaltenen ʒuſammenhängenden Regiſterbände, deren Erforſchung ſeit Exöffnung des vaticaniſchen Archivs ʒahlreiche Gelehrte ſich widmen. Dieſe Reihe der jüngeren Regiſterbäude begrenʒt den Editionsplan, der eben mit 1188 abſchließen ſoll. Den Inhalt der Editionen ſollen alſo diejenigen eigentlichen päpſtlichen Urkunden bis 1198 bilden, welche nicht in geſchloſſenen Sammlungen ſelbſtſtändiger Ueberlieferung erhalten ſind, ſondern die von Rom erlaſſen über das ganʒe Abendland ſich ʒerſtreuten. Was ſind nun aber Urkunden im Sinne der geplanten Edition? Als Urkunden kommen nach Kehr für den Editionsplan nur, diejenigen Schriftſtücke der römiſchen Kanʒlei in Betxacht, „die in irgend einer Weiſe in die rechtlichen Verhältniſſe desjenigen, für den ſie ausgeſtellt wurden, eingriffen oder einʒugreifen beſtimmt waren. Es ſind ʒugleich diejenigen, die weniger den Theologen, um ſo mehr aber den Hiſtoriker und Juriſten angehen, es ſind nicht die Briefe und Decrete des die Gläubigen belehrenden und die Canones interpretirenden Oberhauptes der Kirche, ſondern die Urkunden des die Kirche und die mittelalterliche Welt regierenden Papſtthums“. Die päpſtlichen Schreiben der erſten Jahrhunderte ſeien meiſt Briefe ohne die ſpecifiſchen Formen und Wirkungen der Urkunde. Denn ſo groß gauch das Anſehen des römiſchen Biſchofs ſchon in den erſten Jahrhunderten, und ſo allgemein der Glaube verbreitet war, daß er die apoſtoliſche Tradition und die authentiſche Lehre St. Peters, des Apoſtelfürſten, bewahre, noch war ſeine Autorität ʒwar eine eminent moraliſche, aber weit entfernt davon, eine rechtliche ʒu ſein.“ Die Unterſcheidung, welche Kehr machen will, iſt eine ſehr feine, und es iſt vorausʒuſehen, daß ihr von katholiſchen Kirchenrechtslehrern Widerſpruch entgegengeſetʒt werden wird. R. v. Scherer ſagt, im Kirchenlerikon IX², 1423 über die Papſtbriefe ausdrücklich:„Doch darf aus der Briefform der äpſtlichen Erlaſſe und deren vorwiegend paränetiſchem Ton nicht gefolgert werden, daß denſelben kein rechtlicher Charakter, keine juriſtiſche Verbindlichkeit innewohne.“ Kehr geſteht auch ʒu, daß es überaus ſchwierig ſein wird, „die Urkunden im ſtrengen Sinn“ von der großen Maſſe der päpſtlichen Schriftſtücke der ältern Zeit ʒu unterſcheiden. Als die erſten päpftlichen Urkunden im ſtrengen Sinne ſieht er jene bis in das vierte Jahrhundert ʒurückreichende Schreiben an, in denen die Biſchöfe von Theſſalonich und Arles ʒu päpftlichen Vicaren beſtellt werden. Sodann rechnet er daʒu die eigentlichen Privilegien, durch welche die Päpſte das Verhältniß einʒelner Klöſter ʒu ihren Ordinarien ʒuerſt beſtätigten, dann aber, auch von ſich aus regelten. In Beʒug auf ſolche Privilegien will er eine Ausnahme von der Nichtberücksichtigung der älteren Sammlungen und Regiſter machen; ſie ſollen aus dieſen Sammlungen heraus⸗ geʒogen werden. Mehr einleuchtend als die Abgrenʒung des Editionsſtoffes ſind die kritiſchen Grundſäꜩe, welche Kehr für die Herausgabe als maßgebend hinſtellt. Der erſte Grundſaꜩ iſt, daß man auf die Originale ʒurückgehe, wenn ſolche nicht vorhanden, auf die nächſte beſte Ueberlieferung. Die Durchführung dieſes Grundſatʒes hat aber große Schwierigkeiten, da das älteſte uns im Original erhaltene Papſt⸗Privileg vom Jahre 819 iſt, im 9. und 10. Jahrhundert überhaupt kaum 20 Origingle vorhanden ſind, erſt im 11. Jahrhundert, in welchem die päpſtliche Kanʒlei von dem wenig dauerhaften Papyrus ʒum Pergament überging, gegen 200 Originale vorliegen, deren Zahl im 12. Jahrhundert freiſich dann bedeutend überschritten wird. Die ʒweite Aufgabe iſt die Scheidung des Echten von dem Unechten nach den aus der Vergleichung der Urkunden entnommenen Kriterien. Es werden bei der Ausführung dieſer Aufgaben ganʒ außerordentliche Leiſtungen von der noch jungen hiſtoriſchen Hilfswiſſenſchaft der Diplomatik verlangt, aber mit Recht kann Kehr auch von den außergewöhnlichen Erfolgen ſprechen, die hier winken, und es ſcheint uns auch, daß Kehr, nach ſeinen bisherigen Arbeiten ʒu urtheilen, ganʒ die Perſönlichkeit iſt, um ein ſolches Unternehmen glücklich ʒu leiten, Wir können nur wünſchen, daß er allenthalben die Beihilfe und Unterſtüꜩung findet, die er ſich erbittet. Köln. Volksʒtg.) Chronik des Jahres 1896. (Nachdruck verboten.) Januar. 1. Aufſtand auf Formoſa; 1000 Rebellen greifen erfolglos Thei⸗ pe an. 1. Einbruch des engliſchen Flibuſtiers Dr. Jameſon in Transvaal; Schlacht bei Krügersdorf; die Engländer von den Boeren völlig geſchlagen; Dr. Jameſon gefangen genommen. 2. Die Hammerſtein⸗Affaire erſcheint in der Preſſe. 3. Glückwunſch⸗Telegramm des deutſchen Kaiſers an den Transvaal⸗Präſidenten Krüger wegen Abwehr des Jameſon'ſchen Einfalles. 6 Marſchall Martineʒ Campos gibt infolge ſeiner Mißerfolge auf Cuba ſeine Entlaſſung. 7. Aſſeſſor Wehlan wegen ſeiner Amtsführung als Reichsbeamter in Kamerun von der kaiſerlichen Disciplinarkammer in Potsdam ʒu 500 Mark Strafe verurtheilt. 8. Professor K. Röntgen in Würʒburg hat die X-Strahlen entdeckt. 9. Interpellation im bayeriſchen Abgeordnetenhauſe betr. die Vorfälle im Pſchorrbräu während der Sylveſternacht. 9. Wiedereröffnung des deutſchen Reichstages. 12. Peſtaloʒʒi⸗Feiern im Reiche. 15. Deutſcher Reichſtag: Antrag Hitʒe und Gen. betr. Arbeiterſchutʒ. 16. Deutſcher Reichſtag: Antrag Kanitʒ. 17. Deutſcher Reichſtag: Feierliche Einbringung des Entwurfes des bürgerlichen Geſetʒbuches durch den Reichskanʒler Fürſt Hohenlohe. 17. Dr. Jameſon und Genoſſen werden an England ʒur Beſtrafung ausgeliefert. 18. Allgemeine große Feier des 25jährigen Erinnerungstages der Neubegründung des deutſchen Reiches. 24. Das Fort Makalle von den Italienern geräumt; freier Abʒug der Garniſon mit Waſſen, Munition ꝛe. (Weiſt ſich ſpäter als Abʒug unter abeſſyniſcher Escorte aus.) 27. Audienʒ des Fürſten Ferdinand von Bulgarien beim Papſt;: dieſer verhält ſich ʒum Uebertritt des Prinʒen Boris ablehnend. 8 Februar. 1. Austritt des Hofpredigers Stöcker aus der conſervativen Partei. 1. Deutſcher Reichstag: Brauſewetter⸗Debatte. 1. Erſter Erfolg des ſpaniſchen Generals Weyler auf Cuba; die Aufſtändiſchen bei Santa Lucia geſchlagen. 3. Deutſcher Reichsſstag: Erſte Berathung des bürgerlichen Geſeꜩbuches. 5. Beginn des großen Lohnkampfes in der Confectionsbranche in Berlin. 8. Deutſcher Reichstag; Autrag Rückert und Gen, betr. Abänderung des Wahlgeſetzes für den deutſchen Reichstag abgenommen. 10. Großer Meteorfall in Madrid. 10. Deutſcher Reichſtag: Erſte Berathung der Gewerbeordnungs⸗Novelle. 11. Deutſcher Reichſtag: Berathung der Erklärung des Reichskanzlers zur Währungsfrage. 11. Große Niederlage des Kabinets Bourgeois im franzöſiſchen Senat bei der Eiſenbahnfrage und der Strafverfolgung Raynals. 11. Fürſt Ferdinand von Bulgarien vom türkiſchen Sultan officiell als Souverän von Bulgarien anerkannt. 14. Taufe des bulgariſchen Prinzen Boris in Sofia. 15. Die Wahlreform vor dem öſterreichiſchen Parlament. 15. Deutſcher Reichstag: Große Debatte betr. Soldatenmißhandlungen. 17. Eine Depeſche aus Irkutsk meldet die Rückkehr Nanſen's. 18. In der deutſchen Colonialgeſellſchaft wird Dr. Peters an Stelle des Prinzen Arenberg zum Vorſitzenden gewählt. 19. Der Ausſtand in der Confectionsbranche durch das Einigungsamt beigelegt. 25. Dr. Jameſon trifft in London ein und wird jubelnd empfangen. 28. Der Senat in Waſhington anerkennt mit großer Mehrheit Cuba als kriegführende Macht. März. 1. Schlacht bei Abba Carima (Adua); die Italiener unter General Baratieri werden von Menelik und den Abeſſyniern total geſchlagen und in wilder Flucht zerſtreut. Verluſt der Italiener ca. 8000 Mann und ſehr viel Kriegsmaterial; Heldentod des Generals Dabormida und Gallianos. 2. Das Repräſentantenhaus in Waſhington anerkennt ebenfalls mit erdrückender Mehrheit Cuba als kriegführende Macht. 2. Großer Empfang des Papſtes aus Anlaß ſeines Jahrestages der Thronbeſteigung, 3. Großes Gruben⸗Unglück auf der Kleophas⸗Grube bei Kattowitz; 109 Todte. 3. Ein Decret des Königs entbindet den General Baratieri von ſeinem Poſten als Gouverneur von Erythräa und ein Decret (vom 22. Februar) ernennt den General Baldiſſera zum Befehlshaber der italieniſchen Truppen in Afrika. 4. Die Demiſſion des Miniſteriums Criſpi vom König von Italien angenommen. 5. Stürmiſche Sitzung der römiſchen Deputirtenkammer. Große Inſulten gegen Criſpi und Bedrohung desſelben. Der römiſche Senat läßt Criſpi ebenfalls fallen. Krawalle in Mailand; Straßendemonſtrationen in Rom. 9. Neues italieniſches Kabinet Rudini. 11. Der lippiſche Landtag exklärt ſich gegen die Regentſchaſt des Prinzen Adolf. 13. Deutſcher Reichſstag: Kolonialdebatte; Erhebung furchtbarer Anklagen gegen Dr. Peters. Disciplinar⸗Unterſuchung gegen Dr. Peters eingeleitet; dieser legt den Vorſitz in der Kolonial-Geſellſchaft nieder. 16. Die franzöſiſche Deputirtenkammer genehmigt die Geſetzes⸗Vorlage betr. die Weltausſtellung. 21. 25jährige Jubelfeier des Reichstages. 22. Die italieniſche Deputirtenkammer bewilligt den Afrika⸗ Credit mit 217 gegen 122 Stimmen. 24. Das deutſche Kaiſerpaar in Genua ſehr gefeiert, 25. Im Lebaudy⸗Proceß funf Freiſprechungen, zwei Verurtheilungen. 26. Fürſt Ferdinand von Bulgarien vom kürkiſchen Sultan in Konſtantinopel in feierlicher Audienz empfangen. Recenſionen und Notizen. Hiſtoriſche Abhandlungen, herausgegeben von Dr. Th. Heigel und Dr. He Grauert. München, Lüneburg. IV. Heft: Das Ceremoniell der Kaiſerkrönungen von Otto I. bis Friedrich II. von Dr. phil. Anton Diemand. 1894. 150 Seiten. 8°. M. 5.—. V. Heft: Johann Heinrich v. Schüle und ſein Prozeß mit der Augsburger Weberzunft(1784 1785) von Dr. Armin Seidl. 18904. 60 Seiten. M. 240. VI. Heft: Der Friede von Füſſen(1745) von Dr. Georg Preuß. 1894. 128 Seiten. 8°. Die Ceremonien (Ordines) bei der Krönung der römiſchdeutſchen Kaiſer des früheren Mittelalters waren bereits von G. Waiß (Abhandlung der Göttinger Geſellſchaft der Wiſſenſchaften, Band 18) und J. Schwarzer (Forſch⸗ ungen zur deutſchen Geſchichte, Band 22) in eingehender Weiſe behandelt worden, Deßungeachtet iſt es A. Diemand in oben citirter Schrift, beſonders durch Vergleichung der Ordines der Kaiſerkrönung mit jenen der deutfſchen Königskrönung, gelungen, manche neue Geſichtspunkte zu gewinnen und ſeine Vorgänger verſchiedentlich zu berichtigen. Derſelbe ſtellt zunächſt die Ordines feſt, welche bei den einzelnen Kaiſerkrönungen in Anwendung kamen, wobei er drei Perioden in der Ausbildung des Ceremoniells conſtatiren kann. Die erſte reicht von Otto I. bis Heinrich V,, die zweite von Lothar III. bis Heinrich VI.; von ihr leitet die Krönung Otto's IV. zur dritten Entwicklungsphaſe (Friedrich II. und Heinrich VII.) über. Den zweiten Abſchnitt der Arbeit bildet die ſchon erwähnte Vergleichung der Kaiſerkrönung mit der Königskrönung. Im dritten Theile wird der Verlauf der Kaiferkrönung in den einzelnen Perioden der Entwicklung ihres Ceremoniells anſchaulich geſchildert, wobei neben den gedruckten und ungedruckten Ordines der Kaiſerkrönung auch die Nachrichten zeitgenöſſiſcher Schriftſteller, ſoweit ſie einer ſtrengen Kritik Stand hielten, die Quellen bilden. In einem Excurſe wird der vielumſtrittene Eid behandelt, den der deutſche König vor der Kaiſerkrönung dem Papſte zu leiſten hatte, und in der Beilage werden verſchiedene, bisher ungedruckte Ordines aus Handſchriften des 10. bis 14. Jahrhunderts zum erſten Male veröffentlicht. — Mit Benützung bisher unedirter Aeten des Augsburger Stadtarchivs und an der Hand überkommener Familienpapiere behandelt A. Seidl in erſchöpfender Weiſe den Streit des Neſtors der deutſchen Kattundrucker Heinrich von Schüle, mit der Augsburger Weberſchaft 1764—85). Die letztere ſah ſich durch die von Schüle betriebene En gros⸗Einfuhr oſtindiſcher Cottons in ihrer Exiſtenz bedroht und war deßhalb nach Kräften bemüht, dem rückſichtsloſen Groß⸗Induſtriellen das Handwerk zu legen. Der darüber entſtandene Prozeß ſpielte zumächſt vor dem Senate der ſchwäbiſchen Reichsſtadt und ſpäter vor dem kaiſerlichen Reichs⸗Hofrathe in Wien. Er erregte ob ſeiner wirthſchaftlichen Bedeutung weithin in deutſchen Landen berechtigtes Aufſehen. Bedeutete er doch für Augsburgs bedeutendſtes Gewerbe die wirthſchaftliche Revolution, welche dem Zunftweſen den Todesſtoß verſetzte und dem modernen Großbetriebe in Handel und Induſtrie die Wege bahnte. — Für die Monographie des G. Preuß über den Füſſener Frieden vom Jahre 1745, womit der Verſuch der bayeriſchen Wittelsbacher, dem Hauſe Habsburg die Führerrolle in Deutſchland dauernd zu entreißen, ein ſo klägliches Ende nahm lieferten neben den einſchlägigen bayeriſchen Staats⸗ und Privat⸗ Archiven das k. k. Geh, Haus⸗, Hof⸗ und Staatsarchiv und das k. k. Kriegsarchiv in Wien reichliches Quellenmaterial. Aufbauend auf, von Arneth's Meiſterwerk: „Maria Thereſia's erſte Regierungsjghre“ hat Preuß unter richtiger Würdigung der in München und Wien maßgebenden Verhältniſſe die beabſichtigte erſchöpfende Darſtellung des Verlaufes der Friedensverhandlungen geliefert. Der Schwerpunkt der Arbeit dürfte in dem Nachweiſe liegen, daß vor Allem die zweideutige Haltung des Grafen Seckendorff in der Kriegsführung und bei den Friedensverhandlungen ſchuld daran war, daß Bayern ſich zu dem wenig ehrenvollen Frieden bequemen mußte. Gl. Verantw. Redacteur: Ad. Haas in Augsburg. — Druck u. Verlag des Lit. Inſtituts von Haas & Grabherr in Augsburg.