Nf. 2b. Mge W Allgsbmger Weitung. 13. Mal 1897. Hanse» und der Hypnotisums. Von Charles Saint-Paul. (Schluß.) Nach den bisherigen nothwendigen Klarlegungen wollen wir mmmehr die Aufstellungen Hansens weiter verfolgen. Auch Hansen hat, wie andere Forscher, eine höhere Entwicklung der Geisteskräfte in höheren Stadien der Hypnose beobachtet. Ein Beispiel hievon ist die gesteigerte Erinnerungsthätigkeit,') die Hypermnesie, wie sie im folgendem von Hansen berichteten Fall sich darstellt. Er hypnotisiere in Afrika einen englischen Offizier. Dieser sprach nun plötzlich in der Hypnose eine fremde Sprache. Es stellte sich heraus, daß es die wallisische war. Diese hatte er als Kind gelernt, später aber wieder vergessen, und erst im tieferen hypnotischen Schlafe kam sie ihm wieder in Erinnerung. Diese Beobachtungen veranlassen uns, der Forschungen zu gedenken, die Baron I)r. Carl du Prel in seiner Schrift „Das Sprechen in fremden Zungen" (Leipzig, Mutze) zusammengestellt hat. Er bringt in derselben eine große Reihe von Fällen aus dem Alterthume, dem Mittelalter und der Neuzeit, die sich sowohl auf das Verstehen fremder Sprachen, wie auf die eigentliche Sprachengabe — Glossolalie — beziehen. Hinsichtlich seiner Erklärungsversuche der Phänomene der christlichen Mystik ist zu bemerken, daß. da er die eigentliche Jn- spirationstheorke im christlichen Sinne verwirft, er sich selbst das Verständniß derselben erschwert und die berichteten Erscheinungen als Wirkungen des „transcendentalen Subjekts", d. h. der Fähigkeiten des „Unterbewußtseins", der uns im Wachzustände unbewußten psychischen Kräfte, erklärt. Eines der bisher am meisten bestrittenen Phänomene km höheren hypnotischen Stadium ist das Hellsehen, dessen Existenz Hansen energisch vertritt. Er erzählte in seinen Vortragen folgenden diesbezüglichen Fall. Er wurde einmal während einer Sitzung von zwei Brudern aufgefordert, seine Versuchsperson über ihre (der Brüder) Mutter zu fragen. Die Frau nannte nun eine Straße, in welcher die Mutter wohnen sollte, sagte, dieselbe sei unbedeutend erkrankt und werde einem der Brüder einen Brief in einer geschäftlichen Angelegenheit schreiben. Die Adresse erwies sich nun als falsch. Die Versuchsperson aber blieb bei ihrer Behauptung, es sei die richtige. Nach einigen Tagen erhielt einer der Brüder einen Brief von seiner Mutter in der besagten Angelegenheit, in welcher sie ihm auch mittheilte, sie sei umgezogen, und zwar in die Straße, welche die Hypnotisirte ') Ich erinnere hier noch an die bekannten Experimente Krafft-Ebings, die den Beweis liefern, daß in der Hypnose nicht nur durch Suggestion geschaffene Typen kindlicher und jugendlicher Persönlichkeiten festgehalten, sondern auch individuelle frühere Zustände, die potentiell im psychischen Grunde vorhanden sind, „frühere Jchpersönlichkeiten". wie Krafft-Ebing sich ausdrückt, hypnotisch wieder realisirt werden können. Die Erhöhung des Erinnerungsvermögens, die hiezu nothwendig ist. müßte nur unbedeutend erscheinen, wenn man die Behauptung indischer Bogis für glaubwürdig halten könnte, die sich sogar früherer „Inkarnationen" nnd aller Verhältnisse in denselben während der Sanyama — Zurückziehung, Autohypnose — erinnern zu können vorgeben. Hierüber Näheres in der Studie über Krafft-Ebings Experimente von Chastenct de Puysögur in der Monatsschrift „Sphinx" (August und September 1893). genannt hatte. In diesem Falle dürfte wohl kaum Gedankenübertragung anzunehmen sein. Uebrigens werden auch von andern Forschem gegenwärtig die Phänomene des Hellsehen) anerkannt. Die umfassendste Darstellung der diesbezüglichen Forschungen hat Baron Dr. du Prel in seinem Werke „Die Entdeckung der Seele" gegeben, auf das ich alle, die sich mehr für dieses Gebiet interessiren, verweisen muß. Eine der bedeutendsten Zusammenstellungen diesbezüglicher Beobachtungen in englischer Sprache hat Mme. Henry Sidgwick in den krooeoäings ok tsts Lvoiet^ kor kszicbioul kssearost veranstaltet; dieselbe wurde unter dem Titel „Lussi sur 1«, xrouvo äs Irr elrrirvvMULo" von Marcel Maugiu für die ^.nnalos äas Lcioncas ksxoüiguög (1891, p. 2V2, 268 und 1892, pg.x. 12 bis 47) übersetzt. In dieser Zeitschrift findet sich überhaupt eine Fülle von Material über diesen Gegenstand. Besonders bemerkenswerth ist noch das erhöhte Ne- generations - (HeilungS-)Bestrebcn des Organismus im Schlafzustande. Hansen konnte bekanntlich seinen Versuchspersonen kleine Wunden beibringen, die sich sofort schloffen, und die neueren Hypnotiseure machen häufig ähnliche Beobachtungen. Man wird hiedurch an die Erzählungen von den unverwundbaren indischen SanjasiS und Jogis sowie den mohammedanischen Fakiren (Aissawijas) erinnert, welche die erstaunlichsten Experimente in einer Art Autohypnose verrichten. Aehnlich wie erhöhtes Hellungsbestreben ist auch erhöhte organische Bildungsfähigkeit in der Hypnose zu constatiren. Hieher gehören die Berichte vorn hypnotischen „Stigma", die Hansen aus eigener Erfahrung bestätigte. Dieselben finden sich tu dem Beitrage des berühmten Psychologen F. W. H. Myers „Psto Lnbliminal Oonsoious- no8s" (das Unterbewußtsein) zu den krooseckings ok tds Looiotx tor ksxolrioal Rögsared in London (Februar 1892, Vol. VII, kurt. XX, ftaZ. 298 — 356) zusammengestellt; neuerdings hat auch Baron du Prel eine deutsche Schrift über das Stigma (Scparatabzug aus der Zeitschrift „Die Zukunft") herausgegeben. Ich hoffe, demnächst in einer Studie den Unterschied zwischen dem mystischen und hypnotischen Stigma genauer feststellen zu können. Ich habe nun noch von den Erfahrungen Hansens bezüglich der Suggestibilität oder Fähigkeit zur Hypnose bei den verschiedenen Völkern, die er besuchte, zu sprechen. Völker, die langsam im Denken und schwerfällig in den Bewegungen sind, können ebenso schwer hypnotisirt werden, als hochentwickelte Menschen, bei denen Wille und die Scelenkräfte überhaupt vorzüglich ausgebildet sind. Letztere sind eben mehr autosuggestibel, sie können selbst die Concentration wachrufen, aber nicht veranlaßt werden, auf fremde Befehle zu reagiren. Hansen versuchte hier in München, wie ich bei dieser Gelegenheit erwähnen möchte, im Beisein eines berühmten Arztes einen bekannten Philosophen zu therapeutischen Zwecken zu hypnotistren. Er wandte Suggestion und Magnetisation an, der Arzt gebrauchte überdies Narkose; der Gelehrte blieb aber trotzdem bei Bewußtsein, was Hansen zur Verzweiflung brachte. Die Proccntsätze desselben für die Suggestibilität dürften ergeben, daß im Allgemeinen die südlichen Völker snggestiblcr sind, als die nordischen, Zu Belgien (von den Vlamen) waren 5—8 fug- gestibel, (Wallonen 35—40 °/g), in Dänemark 20 Schweden 26 «/,»Norwegen 20 °/g, Norddeutschland 20 Süddentschland 30 «/„. Sachsen 35 «/„. Frankreich 35, in gewissen Theilen 80 «/,, England 31 «/§, Oesterreich- Ungarn 38 «/<>, Australien 30 °/,, in den Ländern am Südufer des Mittelmeeres 37 «/,, in Südafrika (wo nicht holländische Bevölkerung) 33 «/,. Diese Zahlen nun ergaben sich nur durch die Experimente auf öffentlicher Bühne. Diejenigen Forscher, welche unter günstigeren Verhältnissen Experimente anstellten, haben ganz andere Procentsätze für die Suggestibilität erwiesen. Nach den neuesten Zusammenstellungen kann man annnehmen, daß unter den richtigen Verhältnissen 94—97 «/„ der Menschen hypnotisch beeinflußt werden können. Schmidkunz-Gerster haben ihrem Werke (Psychologie der Suggestion) eine Tabelle über die Hypnotisirbarkeit des Menschen nach den Berichten von LiLbcault, Van Renterghem und Van Eeden, Sallis, Nonne» Forel, Wetterstrand, Ringier eingefügt, welche von großer Wichtigkeit ist. Bei den 97 «/<> Hyp- notistrbaren ist aber der Grad der Hypnose , eben ein sehr verschiedener. Der tiefste hypnotische . Schlaf, der Somnambulismus. ist etwa bei 16 — 18 «/, der Menschen zu erzielen. Man hat geglaubt, daß krankhafte Zustände der Nerven günstige Vorbedingungen für die Hypnose seien. Schon Hansen hat mit Neurasthenikern, >vie er bemerkt, nicht immer günstige Resultate erzielt. Nunmehr haben diesem Glauben auch mehrere andere Fachmänner opponirt, z. B. Wetterstrand. Geister unterscheidet zwei Arten von Hysterikern. Die Hysteriker I find psychonenrotisch veranlagt und besitzen eine außerordentliche Empfänglichkeit für Fremdsuggestionen.. Die Hysteriker II. dagegen sind psychopathisch mrd für Fremdsuggestionen fast ganz unzugänglich, dagegen äußerst autosuggestibel. Die Vernachlässigung dieser Unterschiede veranlaßte bisher die widersprechendsten Berichte über die Hypnotisirbarkeit der Hysteriker. Niemals sollte- wie Hansen betont, ein Unerfahrener es wagen, auf eigene Faust zu hypnotisieren, besonders nicht zu Heilzwecken. Die Berufenen zur Feststellung und Behandlung der Krankheit sind die Aerzte, und erst auf ihre Anordnung hin sollte auch ein erfahrener Hypnotiseur seiner Ansicht nach handeln. Wir werden durch die Warnung Hansens auf ein Kapitel aufmerksam gemacht, welches in neuester Zeit viel umstritten wurde, Es ist das von den Gefahren der Hypnose, die theils unterschätzt, theils von Aerzten, die nur in Folge ihrer Ungeschicklichkeit schlechte Erfahrungen gemacht haben, übertrieben werden?) Sämmtliche bedeutende Forschers sind der Ansicht, daß man als Hypnotiseur nicht genug Vorsicht bezüglich der Auswahl der Versuchsperson gebrauchen könne, und daß speciell Subjekte hysterischer Natur mit seelischer Ueberempfind- lichkeit (psychischer Hyperästhesie) möglichst fernzuhalten find?«) 7 Siehe die Zurückweisung neuerer Angriffe auf den Hypnotismus in der Schrift des Freiherr» Dr. v. Schrenck- Notzing: Der Hypnotismus im Münchener Krankenhause. Eine kritische Studie über die Gefahren der Suggeftiv- behandluna. Leipzig, Abel. 1894. «) Siehe die grundlegende Darstellung der Gefahren der Hypnose in dem empfehlenswerthen Buche des Dr. Schmidkunz: Der Hypnotismus. Stuttgart, Mohrmann. 1892. In einem vor kurzem erschienenen Druckhcft „vs I'expöiüuüutAtion ckaus 1'ötncls äe klrvpuotisnn? warnt -der Leiter des hypnothcrapischen Laboratoriums der Ferner wird darauf hingewiesen, wie nothwendig es ist, daß der Hypnotiseur die nöthige Klugheit auch in der Auswahl der Suggestionen anwendet. Er müsse sich ganz in die suggestive Individualität des Einzelnen hineindeuten können, zusehen, in welcher Eigenart jeder die Suggestion aufnimmt, vor allem aber nie das Matz der nöthigen Suggestionen überschreiten. Ueberdies müsse er im „Desuggestionireii", in der Zurücknahme der Sug gestion, deren Erfolg schwinden soll, sehr gewissenhaft sein. Moll hält sich darüber auf, „daß ein Desug. gestionircn überhaupt den meisten vollkommen unbekannt ist". (Moll, Der Hypnotismus p. 252.) Eine sehr ins Gewicht fallende Gefahr ist die immer mehr wachsende Disposition zur Hypnose und für suggestive Einflüsse aller Art; auch kaun der künstliche Somnambulismus, wie Winde (D. H. p, 63) bemerkt, schließlich zum Autosomnambulismus werden, der lange Zeit hindurch andauern kann. Ueberdies soll die Hypnose nach Anschauung mehrerer Forscher, unter andern auch Bernheims, die stärkste Ursache zur Entfaltung der Hysterie sein. Jedoch meint Geister: „Hysterie ist ein specifisches Produkt klinischer Hypnotisirerei." (Schmidkunz puZ. 177.)") Ferner bc- Eharitö. Gorard Encausse, entschieden vor den» häufigen Gebrauche derselben Versuchspersonen und besonders vor denen, welche, wie es ,ctzt besonders in Paris der Fall ist, sich als „suzst kz^uotjgns" für einige Francs verkaufen, indem sie sich dabei meist auf ihre frühere Verwendung zu Versuchen von Gelehrten berufen. Es könne bei Feststellung neuer hypnotischer Phänomene der Irrthum nicht vollständig ausgeschlossen werden, wenn immer nur dieselbe Versuchsperson geprüft iverde; bei Professions» medien sei überliculpt der Betrug viel eher annehmbar. ") Das dürfte auch der Inhalt der Schrift erweisen, welche vor kurzem Dr. Freiherr v. Schrenck-Notzing über die Experimente eines Assistenz-Arztes des Dr. von Ziemsfenim Münchener Krankenhause, Dr. Fr., herausgegeben hat. (Der Hypnotismus, im Münchener Krankenhause. Eine kritische Studie von Dr. Frhr. v. Schrenck- Notzing. Leipzig. Abel. 1894.) Letzterer hat. wie der Verfasser nachweist, die Erläuterungen der Nancyer Schule über den Hypnotismus, auf denen er fußen will, gar nicht verstanden. Er behauptete in dem Berichte über seine Erfahrungen oft gerade das Gegentheil von dem. was die Nancyer Experimentatoren sagen. Die Vorschriften der neueren Autoren, besonders Bernheims, scheint er gar nicht zu kennen, da er sie nicht befolgte. Ich will deßhalb einige der bezeichnendsten Stellen aus seinem Berichte, tue Dr. v. Schrenck aufführt, wiedergeben. ,,Bei einem Versuche,—es handelte sich um eine Kellnerin, der man ein Zahnleiden vertreiben wollte, — gelang die Hypnotisirung durch Einwirken arrf den Gehörsinn, 20 Minuten wurde das Ticken einer Uhr mit dem Gehör fixirt, ein anderes Mal hat Dr. Fr. eine Messingkugel 7- Stunde lang firiren lassen, obgleich von den rneisten Autoren auf die Schädlichkeit der Fixationshypnose im allgemeinen hingewiesen wird. Sodann ließ er den erhobenen linken Arm 7« Stunde lang in kataleptischer Stellung, obschon er über den Zustand des Nervensystems und über die individuelle Suggestibilität der Patientin durchaus nicht genügend orientirt war. Ehe er noch dazu kam, ihr irgend eine therapeutische Suggestion beizubringen, wachte die Patientin spontan auf und- klagte über Schmerlen in der linken Schulter und im linken Oberarm. Die nicht absuggerirten Zahnschmerzen waren erklärlicherweise geblieben. Es folgte eine unruhige Stacht, und in der folgenden Visite traten Krampfanfalle ein, die zunächst das Fascialisgebiet ergriffen und später die Arm-, Rumpf- und Beinmuskulatur, so daß schließlich die Bettstelle in zitternde Bewegung gerieft). Erst letzt erfuhr Dr. Fr., daß die Patientin schon 8 Tage vor dem Eintritt in die Anstalt Zuckungen gehabt habe. Anstatt nun wenigstens die Folgen des unvorsichtigen und von so üblen Nachwirkungen begleiteten Katalepsie-Experiments durch beruhigende Suggestion wieder auszugleichen, snggerirte vr. Fr. der Patientin den Eintritt eines neuen 189 M ! i hauptet man, daß die Hypnose allgemeine Nervosität erwecke. Moll glaubt aber, daß diese nur durch das Fixationsverfahren Braids herbeigeführt werde. Ebenso kann Geistesstörung nur dann eintreten, wenn gewisse Grenzen überschritten werden. Moll empfiehlt für alle Fälle kurz folgende drei Vorsichtsmaßregeln: möglichste Vermeidung andauernder Sinnesreize, möglichste Vermeidung aller psychisch erregenden Suggestionen, absolutes Desuggestionire» vor dem Erwecken. Im Allgemeinen ist darauf hinzuweisen, daß selbst Fachmänner, wie Minde (Ueber Hypnotismus, 1891, pag. 17), welche die Gefahren in allen Einzelheiten und Möglichkeiten besprechen und sogar als solche Tobsuchtsanfälle, Hcmichorea (kleiner Veitstanz), Konvulsionen, Katalepsie, Weinkrämpfe, Wahnsinn u. a. aufführen, schließlich wieder in gewisser Hinsicht beruhigen. So schreibt Minde (pag. 19): Die meisten der durch den Hypnotismus bedingten Gefahren für die Gesundheit sind — und das ist eine große Beruhigung für uns — von Laien durch die leichtsinnigsten Manipulationen und durch geradezu sinnlose Suggestionen hervorgerufen worden. Wendet man die Hypnose in vorsichtiger Weise an, läßt wie bei der Narkose die gehörigen Rücksichten gelten, führt nur, leichtere Grade herbei und dehnt den Schlaf, nicht übermäßig lang aus, so wird man wohl nie oder in den seltensten Fällen eine Unannehmlichkeit zu fürchten haben. Zn ähnlicher Weise soll auch die rechtliche Gefahr nur seltener in Betracht kommen. Es ist bekanntlich dieselbe in Processen der letzten Zeit, in denen Mißbrauch der Hypnose anzunehmen war, wie z. B. im Processe Czynski, eingehend erörtert worden. Von einzelnen Fachmännern, wie vonBonjean (karis, 1890) ist die Frage bejaht worden, ob durch Suggestion Handlungen verursacht werden können, welche dem ganzen Charakter des Individuums widersprechen. Ferner ist es in Betracht zu ziehen» wenn Schmidkunz darauf hinweist, daß eine Person bei fortgesetzter Hypnose immer empfänglicher für Eingebungen auch. im Wachzustände wird, — wieder eine Warnung vor Ausbildung von Berufs- hypnotikern. Was die sittliche Gefahr im allgemeinen anbelangt, so dürfte die von katholischer Seite gemachte Bemerkung, daß in der Hypnose eine nicht zu rechtfertigende Verzichtleistung auf die Freiheit und Selbstständigkeit der eigenen Persönlichkeit erfolgen kann, berücksichtigt Iverden.") Man wird aus ^ der erfolgten Darstellung ersehen Anfalles im wachen Zustande. In der That kehrte derselbe auch wieder. Statt besonderer Rücksichtnahme auf die Erregbarkeit des Nervensystems bei der Patientin, wandte vr. Fr. nunmehr Fixiren einer Messingkugel an. um von neuem Hypnose hervorzurufen, nachdem ein Hyp- notisirversuch am Tage zuvor wegen zu großer Erregung der Patientin erfolglos geblieben war. Nach dem Erwachen zeigte sich bei derselben Schwindelgefühl, Kopfweh, die Mcssingkugel tanzte vor ihren Augen, sobald sie dieselben schloß: außerdem hatte sie nachts noch einen Anfall." Auf sonstige Fehlgriffe des vr. Fr.: Erwcckuna von Hallucinationen rc.. worüber sich vr. v. Schrenck- Notzina äußert, will ich hier nicht weiter eingehen. ") Finlay 8. >7. meint in seinem Werke über Hypnotismus, ,,es erscheine als eine gänzlich ungerechtfertigte Verzichtleistung auf unsere eigene unabhängige Persönlichkeit. sich der Controlle über die eigenen Handlungen zn begeben, eine Zeit lang das vollständige Instrument des Willens oder der Laune eines andern zu werden: wir feien da nicht mehr länger die Herren unseres eigenen Thuns, wir könnten angeleitet werden, uns selbst und -andere zu schaden." haben, daß eine tiefere Erforschung des Hypnotismus von Seite der Gelehrtenkreise viele neue Thatsachen und Probleme zu Tage förderte. Einem Praktiker wie Hansen ist bei seinen Verhältnissen es nicht gegeben gewesen, derart einzudringen, und er war, wie schon angedeutet, nur dazu bestimmt, vorerst gewisse Kreise auf einzelne Punkte einer neuen Experimentalpsychologie aufmerksam zu machen, deren Werth darin bestehen könnte, bei weiteren Forschungen Mediciner und Psychologen von dem herrschenden Materialismus abzuwenden. Etwas über Geschichtsforschung. Eben, da ich diese Zeilen schreibe, liegt vor mir die wirklich prachtvoll illustrirte „Deutsche Geschichte" von L. St. Ich blättere ein lvcnlg im 2. Band derselben herum und finde unter anderen: auch das Facsimile eines Ablaßbriefes, welchem zum besseren Verständniß eine deutsche Uebcrsctzung beigedruckt ist. Ich kann es mir nicht versagen, diese Wiedergabe mit dem Originale zu vergleichen, und finde da zu meinem Erstaunen ganz sonderbare Dinge, welche zu interessant sind, als daß sie dem Leser vorenthalten werden könnten, zumal sie wieder einen Beweis für die Leichtgläubigkeit liefern dürften, welche unsere Gegner zuweilen von ihren Lesern fordern. — Der verehrte Leser möge meinen Ausführungen an der Hand des Originaltextes folgen, welcher (soweit er nämlich hier in Betracht kommt) wörtlich also lautet: 1. 6uur öanctissimuZ in Christo pater et äo- wivus noster äowinus blioolaus «tivinrr proviäentia, psps, V. . . . gratis cxmeessit ownidus iv Christo üäelibus ... «jni . . . proouratoribus vol rwntiis Lubstitutis pis eroZavsriut, ut Ccmkessorss . . per ixsos eligevcii oookessionibns eorum auäitis pro commissis etiam 8e6i axostolieue reservutis ex- cessibus... äsbitam absolutiouem iwponäere . . ae eis vsre povitevtibus st ecmkessis Iväulgentiam ae xlenariam remissioaem ,.. auekoritats apostolim» conoeäere valeavt. 2. Es folgt eine Formel für Gesunde: Alissreatur tui eto. Vowinus ooster ltosus Christus pro 8ua sairetissimL et xiissiina missrievräia te absolvat, st . . . auotoritate apostoliea vrisii evmmissa . . . LZo ts ubsolvo ab ovanious peoeatis tuis oontritis, vonkessis et oblitis u. s. w. vecnoa ab oirmibus xoeuis ecelesiastieis u. s. w. 3. Folgt eine Formel für Sterbende, durch welche nicht nur von allen Sünden, Reservatfällen u. f. w. (also wie beim Jubiläumsablaß), sondern auch von allen nicht nur den kirchlichen Sündenstrafen nach erfüllter Bedingung freigesprochen wird. Nr. 1 übersetzt der Verfasser folgendermaßen: ,,D« der heiligste in Christo Vater und Herr, unser Herr Nikolaus, durch die göttliche Vorsehung Papst, der fünfte . . . unentgeltlich allen in Christo Getreuen . . . gestattet hat, welche ... von den dazu eingesetzten Verwaltern oder Boten pflichtmäßig erbeten haben, daß . . . durch sie selbst zu ivählcnde Beichtväter, nach Vernehmung derer Glaubensbekenntnisse, für begangene auch dem apostolischen Stuhle vorbehalten«: Ausschreitungen ... schuldige Vergebung zu verhängen . . . und denen, die wahrhaft bereut und bekannt haben,.. . eine völlige Er- lassnng infolge apostolischer Machtvollkommenheit einzuräumen die Kraft hätten." Nr. 2 übersetzt der Verfasser, wie folgt: „Es möge sich deiner erbarmen n, s. w. Unser Herr Jesus Christus 184 durch seine heiligste und gütigste Barmherzigkeit möge dir vergeben, und . . kraft der mir Übertragenen . . Machtvollkommenheit spreche ich dich von allen deinen reuig gefühlten, begangenen und tn Vergessenheit gerathenen Sünden . . . nicht minder von allen . . . kirchlichen Strafen . . . frei u. s. w." Da nun der Verfasser offenbar beweisen will, wie in der katholischen Kirche Acußerlichkeiten die echte evangelische Bußgesimmng ersetzen können, so ist es am Platze, die obige Uebcrsetzung mit vorurtheilsfreiem Auge auf ihre Nichtigkeit zu prüfen lind dann zuzusehen, ob das Resultat unserer Untersuchung auf dem Boden des wahren Christenthums fuße. Einmal muß uns auffallen, daß der Verfasser „con- teksionibrm ooruiu rmclitis" mit „nach Vernehmung derer Glaubensbekenntnisse" übersetzte. Eher dürfte am Platze sein: „nach Anhörung ihrer Süudenbekenntnisse". Dafür sprechen 3 Umstände: 1. Zu tvas „Oonkessorss", wenn nicht zum Beichtehören? 2. Zu was „6onk688or«8 pvr ip 808 sliZenäi," eine Maßregel, durch welche offenbar das bet der Beicht oft natürliche Angst- oder 'Schamgefühl beseitigt werden soll? 3. Heißt das katholische Glaubensbckenntniß nie aoaiassio, sondern stets Sodann ist es noch sonderbarer, daß der Verfasser gerade in den beiden kleinen, also auch für den unachtsamen Leser in der Uebersetzung leicht verständlichen Formeln peceatia „conkezmZ" mit „conkeotis" verwechselt, also mit „begangene" statt „gebeichtete Sünden" übersetzt. Da mag allerdings mancher Leser des Wanderers Eile mit drohend geschwungener — Grammatik h'Minen und fragen, seit wann das Medium der Deponentia passive Bedeutung hat; allein einmal haben wir Küchenlatein vor uns, und gleich daneben steht in „oblitia" der gleiche Fall, und dann übersetzt der Verfasser selbst das gleiche Wort im langen Dekret richtig, was bereits angedeutet wurde. Woher kommt das? Während uns' also der Verfasser den „Ablaßhandel" so nialt, daß der glückliche Besitzer eines solchen Ablaßzettels nur bei deut „von ihm erwählten" „Beichtvater sein Glaubensbekenntniß beten durfte, um die tröstliche Gewißheit seiner Auscrwahlung zu besitzen, mußte derselbe, wie das Dekret ausdrücklich erklärt, seine Sünden bereuen und beichten und den festen Vorsatz haben, sich zu bessern, *) um der Gnade des Ablasses theilhaftig zu werden. Dürfte da der Verfasser jenes Werkes, wenn er auch die kirchliche Lehre vom Ablaß verwirft, nicht zugeben, daß sie sich auf etwas anderes gründet, als auf ein moralisches Faulenzerthum, wie er uns glaube» machen möchte? ll. Recensionen und Notizen. Das kirchliche Bücherverbot. Ein Commentar zur Constitution Leo's Xlll. „Oktieiorum so muusrum" vom 24. Januar 1897 von Dr. Jos. Holl weck, Pros. ant b. Lyceum in Eichstätt. Mainz. Kirch- heim (VI u. 63 S.) Preis 75 Pf. e. Die hier angezeigte, soeben erschienene Schrift kann jedem Leser der „Postzeitung", er sei Geistlicher oder Laie, aufs wärmste empfohlen werden: vielen dürfte sie unentbehrlich sein. Im engen Anschluß an die päpstliche Constitution über die verbotenen Bücher wird das nunmehr in dieser Sache geltende Recht kurz und übersichtlich dargestellt in 4 Abschnitten: Lektüre und Aufbewahrung. Herausgabe der Bücher, Verlag und Verbreitung, Censur. Die Einleitung bietet in einer Uebersicht die rechtsgeschicht- liche Entwicklung des Bücherverbotes, ein Anhang bietet den Text der neuen Constitution: das beigegebene Register steigert die praktische Brauchbarkeit des Büchleins. Theoretiker wie Praktiker werden viel Werthvolles in den zahlreichen Fußnoten finden. Zeitschrift des kathol. Universitätsvereines von Salzburg. Druck von A. Pustet in Salzburg. Preis pro Jahr 1 fl. Das U. Quartal-Heft 1897 enthält u. And.: Bericht über die XHl. Generalversammlung des Vereines am 17, Jänner 1897: Geschäftsbericht, Rechnungs-Abschluß. — Quartalsbericht. — Berichte von Pfarrgruppen. — Fünftes Verzeichniß der Subscribenten. — Spenden-Ausweise. — Litterarischer Anzeiger. — Aviso. — „Vuivsrsitas ea- tboliva'': Bedeutet die Gründung einer neuen Universität das Aufgeben der schon bestehenden? Apologie des Christenthums von vr. Fr. Hellinge r. 7. Aufl. Herausgea. von Dr. Eng. Müller. Vertag von Herder in Frewnrg. * Diese nerre Auflage, welche in 20 Liesg. (K M. I —) erscheint, ist nun bis zur 13. Lieferung gediehen. Letztere umfaßt die Vortrüge „Christus der Prophet", „Christus der König", „Die hl. Sakramente". Historisches Jahrbuch der Görresgesellschaft. Commissionsverlag von Herder u. Cie. in München. ^Jährlich 4 Hefte. zus. 12 M.) XVIII. Jahrgang. Inhalt: Diecamp. Das Zeitalter des ErzbtschofS Andreas von Cäsarea. — Sägmüller, Der Schatz Johanns XXII. — Grauert, Neue Dante-Forschungen. — Schnür er. Lamprechts deutsche Geschichte. — von Nostitz-Rieneck, Die Briefe Papst Leo's I. im Ooäsr Llouaosusis 14540. — I ostes, Meister Johannes Rellach, ein Bibelübersetzer des 15. Jahrhunderts. — Suoutkvr. Lpistulas iMpsi-Atoruw sto. Lars I. — Ders., Avellana- Studien (v. Nostitz-Rieneck). — Krumbacher, Geschichte der byzantin. Literatur. 2. Auflage. (Weyma n.) — Bericht über die Arbeiten des römischen Instituts der Görresgesellschaft für das Jahr 1695/96. — Bevorstehende Novitäten. — Preisaufgaben und Preisertheilungen nsm Theologisch-praktische Monatsschrift. Monatlich erscheint 1 Heft in der Stärke von 5 Bg. oder 60 S. gr. 8°. Preis ganzjährig 5 Mk. In Commission der Buchhandlung Gg. Kleiter in Passau. Inhalt des 5. Heftes 1897: Aufruf zur Gründung eines Chäritas-Verbandes für das katholische Deutschland. — Oekolampadius im Birgittenkloster in Altomünster. — Bibel und Wissenschaft. (Forts.) — Die Anzeigepflicht im Sinne der Artikel 17 und 31 des bayerischen Armengesetzes. — Die Pfarragende. — Die Verwilderung der Jugend. — Äauernvereme und Seelsorgsvflichten. — Die Litauiae w^orss in kssto 9. Llaroi und die IntLniae miuores Roxatiomuu. — Die Besteuerung der Jahrtags: stiftungen. — Entgegnung. — Umlagen für Kirchenzweck in politischen Gemeinden. — Streiflichter auf die social« Lage. — Wie find ssiEatui bezüglich der heiligen Kommunion zu behandeln? — Die Applikation der Psarrmesse. — Die Verstümmelung des Credo auf unseren Kirchen- chören. — Fundationskapitalien für Gottesdrenststiftungen. — Feüersgefahr bei der Maiandacht. — Genuflexion während des Credo. — Ein Buch für den christlichen Familien« erein. — Feier der Neqmemmessen. — Neueste Erlasse und Entscheidungen der römischen Kongregationen. — Erlasse der obersten Verwaltungsstellen und Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe. — Litterarische Novitätenschau. ') „äummockp taytuw sx coukckeutia rsmisLiouis.... xeceors uou pessumaut, alioguiu äiota eouosssio guoack xlsuariam remissiouöm in mortis artieulo st remissiv guosck poeeata sx eonkckontia ut xromittitur eommiLsa uuUius siut rodoris vol momsnti." Verantw. Redacteur: Ad. Haas in Augsburg. — Druck u. Verlag des Lit. Instituts von Haas L Grabherr in Augsburg.