8 ,-. 41 . 16- Juli 1897. Alts der Hinterlassenschaft des Lxsreitug Hätieus. Von Hugo Arnold. (Nach Vortragen in der Anthropologischen Gesellschaft und im Historischen Verein von Oberbayern zu München.) In der gegenwärtigen Zeit ist der „Militarismus" ein politisches Schlagwort geworden; man klagt darüber, das; er unsere ganze Zeit beherrsche und ihr seinen Stempel aufpräge. Spätere Geschlechter, deren Gunst und Haß nicht mehr vom Standpunkte der Parteien beeinflußt sind, werden darüber ruhiger urtheilen, als die eigenen Zeitgenossen, und mehr als die Kosten und die Lasten des Militarismus werden ihnen vor Augen stehen die ganz außerordentlichen Leistungen unseres Heeres in Frieden und Krieg, als Träger einer erhabenen kulturellen Mission für die Erziehung des Volkes (in diesem Punkte wird wohl auch die Zukunft andrer Meinung sein. D. R.), als Pfeiler und Schirmer der staatlichen Ordnung, als das scharfe Werkzeug der Politik, als Schild und Hort des köstlichsten Gutes, des Weltfriedens. Von diesen Gedanken geleitet, bitte ich Sie, Ihre Blicke rückwärts zu lenken, in eine feruentlegene Zeit, da der „Militarismus" ebenfalls schwer auf unser engeres Heimathland drückte, da die römischen Adler ihre Fittige darüber breiteten. Damals gehörte ganz Südbayern, nämlich die Kreise Ober- und Niederbayern fast total, der Kreis Schwaben insgesammt und außerdem ansehnliche Striche von Mittelfranken, zur Provinz Rätien. Dieselbe besaß eine außerordentliche militärische Wichtigkeit für das römische Reich, denn Rätien diente seinem Herzen, Italien, zum Schilde; eS lag wie ein Glacis vor dein mächtigen Alpenwalle, und durch dasselbe hindurch führten die Einbruchsstraßen der germanischen Völker zu den lockenden hesperischen Gefilden. Dem entsprechend war die ganze Verwaltung der Provinz, waren ihre sämmtlichen Einrichtungen vom militärischen Gesichtspunkte aus getroffen und den militärischen Forderungen anbequemt. Ihre Belegung mit Truppen ist niemals gering zu nennen, wiewohl sie im Laufe der vier Jahrhunderte römischer Herrschaft je nach den Zeitverhältnissen auch dem Wechsel unterworfen war. Diese Truppen garni- souirtcn, mit Ausnahme einer Besatzung zu Augsburg uiü) kleineren Detachements an einigen Etappenplätzen, ausschließlich an der Nordgrenze Rätiens gegen die Germanen. Ein derartiger Sachverhalt entsprach einem römischen Grundsätze, welcher theils auf Motiven der inneren Politik, theils auf der Nothwendigkeit beruhte, den Grenzsaum des Imperiums von den Gestaden der sturmgepeitschten Nordsee bis zum glühenden Wüstensand der Sahara und den schwülen Enphratniederungen gegen die „Barbaren" zu schützen. Nun standen aber die Marksteine dieser Mischen Nordgrcnze nicht für alle Zeiten unverrückbar fest. Unmittelbar nach der Eroberung des Landes durch Drusus und Tiberius im Jahre 15 v. Chr. bildete der Wassergraben der Donau die Grenze; kürze Zeit darauf erfolgte aus militärischen Rücksichten ihre Vorschiebung über den Strom hinüber, und vom Ausgange des ersten bis zum Ende des dritten Jahrhunderts christlicher Zeitrechnung läuft die Grenze von Passau (La.ta.vi8) die Donau herauf bis Haderflcck oberhalb Kelheim, dann von da längs der Teufelsmauer bis an die Württembergischen Greuzsäulen bei Möuchsroth unweit Dinkelsbühl und auf dem Boden unseres Nachbarkönigrciches bis zum Nordabfall der Alb. Als die Alamauuen mit dem Ausgangs des 8. Jahrhunderts den Greuzwall durchbrachen, das Dekumateulaud in Besitz nahmen und bis zum Bodcnsee vordrangen, wichen die römischen Truppen wieder hinter die Donau zurück, und in den letzten 120 Jahren der römischen Herrschaft hielten sie die Wacht an der Nordgrenze abermals dem Laufe des Stromes von der Jnn- bis zur Jllermündung entlang, wie in der ersten Periode, indessen im Westen ihre Posten an der Jllcrlinie standen. Abgesehen von der Blüthczeit der römischen Herrschaft stehen also die Grenzsäulen Rätiens acgcn das germanische Ausland nur auf bayerischem Boden, und ich will deßhalb mit meiner Schilderung über die weißblauen Pfähle nur dann hinüberstreifen, wenn es das Gesammtbild oder eine kleine Zeichnung der Einzelheiten erheischt. Nach der Provinz hießen die Besatznugstruppen kixaraitug Lätiorw, wofür wir am besten die Ueber- setzung „Rätisches Armeekorps" gebrauchen. Dieser Name findet sich aus Inschriften und auf Münzen, die zu Ehren des Kaisers Hadrian (117—138 n. Chr.) mit Angabe der von ihm inspicirten Truppenkörper geschlagen wurden. So anziehend die Betrachtung der Organisation des rät- ischen Armeecorps oder der von ihm gespielte» kriegerischen Rolle auch wäre, muß ich hier doch darauf einzugehen verzichten. Ich will nur erwähnen, daß die Stärke desselben bis zum Markomauueukriege (166—180 n. Chr.) ungefähr 9000 Kombattanten betrug. Damals bestand es nur aus Truppen zweiter Klasse, Hilfstruppcn (anxilia). In Folge dieses Krieges wurde nun aber auch eine Abtheilung der römischen Kerntruppen, eine Legion, die IwZio III Italien, nach Rätien verlegt, und zwar in den Hauptwaffenplatz der Provinz, Castro, LeZma (d. i. Rcgensburg). Dafür wurden einige Abtheilungen Hilfstruppcn zurückgezogen, so daß die Be- satzuugsstärke ungefähr die gleiche blieb. Um die Wende des 3. zum 4. Jahrhundert hat das Mische Armeccorps eine vollständige Umwälzung erfahren und besitzt eine Stärke von 3000 Reitern und 10 — 12000 Mann Infanterie; eine Ziffer, die für sich allein schon verkündet, daß die Kriegsläufte der Völkerwanderung angebrochen sind. Außer diesen Truppen des stehenden Heeres hatten noch die verschiedenen Städte Mnnicipalmilizen, betreffs deren wir vermuthen dürfen, daß ihre Organisation in allen oivitatao, d. h. in allen sclbststäudigen städtischen Verwaltungsbezirken, bestand, in Rätien also in Brcgenz, Kcmpteu, Epfach und Augsburg, ebenso wie Rätien selbst eine reguläre Proviuzialmiliz besaß. Hierüber meldet uus z. B. Tacitus, daß die ganze jugendliche Bevölkerung Rätiens abexerciert war, sowie über iloriauw, daß dessen Landesaufgcbot im Kampfe der Throuprätcndeuteu Otho und Vitellius zur Besetzung der Wcstgrenze der Provinz am Jnn verwendet wurde. Es sind das Einrichtungen, welche ungefähr den modernen entsprechen, der Landsturm wenigstens dem uusrigen, die städtischen Milizen aber nicht etwa unserer selig entschlafenen Bürgerwchr, sondern der goicia modile und Aareio s-'Oentair« des zweiien französischen Kaiserreichs. Kaiser Alexander Scvcrus (222—235) endlich begann mit der Errichtung einer besonderen Grenzniiliz; das waren die militzss oewlMam, Unütnusi und 286 rixg-riensös, die an der Teufelsinnuer und an der Donau fest angesiedelten, ackerbauenden Soldaten, denen es nicht nur oblag, den limoo zu vertheidigen, sondern auch die Grenzländer zu bebauen. Die Leute erhielten Ackergnt angewiesen, das sich von: Vater aus den Sohn vererbte, wenn der letztere wieder Soldat wurde, das aber niemals verkauft werden oder in Privathände übergehen durfte, also bei Nichterfüllung dieser Bedingungen oder bei Kinderlosigkeit des Nutznießers wieder dem Staate anheimfiel. Diese Besitzungen waren demnach förmliche Lehen. Man hat die limitanoi mit unseren Bahnwärtern verglichen. Aber noch zutreffender wäre der Vergleich dieser Institution mit der ehemaligen, dem ungarischen Ausgleich zum Opfer gefallenen Einrichtung der österreichischen Militärgrenze gewesen, insofcrne wenigstens, als der Dienst in Betracht kommt. Hinter dem starken Schilde des Heeres gediehen in Nätien die Segnungen des Friedens zu hoher Blüthe, denn nicht ununterbrochen „hing unser Herrgott den Kriegsmantel herunter". Das ganze Land wurde ro. manisirt, und dies geschah zu einem nicht geringen Theile durch die directe Einwirkung seiner Besatzung. Dieselbe äußert sich in zweifacher Weise: erstens durch die Leistungen des Heeres für das öffentliche Leben, und zweitens durch die Nachwirkungen, welche die eigenartigen Hceres- einrichtungen besonders auf die Bevölkerungsverhältnisse ausübten. Nicht bloß Schwert und Lanze trug nämlich der römische Soldat unter seinen Feldzeichen hinaus in die Lande des Imperiums, er brachte auch Axt, Meißel und Kelle mit sich, und ihm folgte der Pflug und das Saumthier des Händlers. Seine Arme wurden nicht bloß für rein militärischen Dienst in Anspruch genommen, sondern recht vielfach auch für friedliche Zwecke. Lag letzterer Anordnung zwar allerdings und selbstverständlich vor Allem die Förderung militärischer Interessen zu Grunde, so brachte es doch der Gang der Dinge mit sich, daß der Soldat in Ausführung der ihm zugewiesenen Werke znm Träger cnltureller Mission wurde; im Dienste des großen Staates war er der Pionier höherer Gesittung, just so wie die Truppen der europäischen Mächte in den Colonien als Träger ihrer heimathlichen Cultur zu gelten berechtigt sind. In erster Reihe nahm in der Garnison der Dienst den Mann in Anspruch. Allein diese Beschäftigung konnte bei der langen Dienstzeit der Soldaten (20 Jahre in der Legion und 25 Jahre in den Anxiliartrnppen) wegen ihrer Eintönigkeit und Einförmigkeit nur erschlaffend und abspannend auf den Geist der Mannschaften einwirken, die Neigung zu Excessen fördern und die Disciplin schädigen. Zn dieser Beziehung darf ich wohl an die schlimmen Seiten erinnern, welche unserem früheren Einsteherwesen neben seinen gewiß auch vorhanden gewesenen guten anklebten, und ich darf den Umstand streifen, daß vor mehreren Jahren bei der Erörterung der Frage der drei- oder zweijährigen Dienstzeit der dritte unter der Fahne stehende Jahrgang allgemein als jener bezeichnet wurde, bei welchem die meisten Verfehlungen gegen die Disciplin zur Ahndung kamen. In kluger Anwendung des Sprichwortes „variatio Lolaotat" wurde der römische Soldat daher auch zu anderen, nicht streng militärischen Arbeiten herangezogen. Hieher gehören vor Allem die militärischen Bauten, die Befestigungen an den Grenzen, worunter für uns zunächst der rätische liwss, die Tenfclsmaner, mit seinen Castellen in Betracht kommt; den gewaltigen Greuzwalk haben die Soldaten des hixoroitua Ikaatiouo über Thal und Höhen geführt. Selbstverständlich erforderte die Einrichtung und Instandhaltung der Waffenplätze im Lande eine fortdauernde Thätigkeit der Besatzung. Die Festungswerke, die militärischen Gebäude, die Kasernen wurden von den Soldaten selbst unter Leitung von militärischen Ingenieuren hergestellt und das Material von ihnen selbst beschafft. Neberall wo Ziegel zu den Bauten verwendet wurden, findet man daher noch die Stempel der Truppenteile, welche sie verfertigten. Nicht minder wichtig als die Befestigungen waren die Straßen, die Zügel am Zauiuzeuge der römischen Herrschaft, denen in jenen Zeiten die gleiche strategische Bedeutung innewohnte, wie in der Gegenwart den Eisenbahnen. Wiewohl wir für Nätien des urkundlichen Nachweises über den Antheil seiner Besatzung an den Straßenbauten entbehren, so ist derselbe doch schon aus dem Grunde vollständig gesichert, weil für den Entwurf des hochentwickelten rätischen Straßennetzes einzig strategische Grundsätze maßgebend waren, während bei den modernen Straßen und Eisenbahnen nur zu häufig Kirchthurm- interessen den Ausschlag gaben. Das römische Straßennetz blieb auch für das ganze Mittelalter von höchster Bedeutung. Denn da unsere biederen Vorfahren, die Alainannen und Bajuwaren» sowie in den Nheinlanden die Franken, der Kunst des Straßenbaues unkundig oder in ihrer Bärenhäutigkeit unlustig waren, so bewegte sich der ganze Verkehr jener Jahrhunderte auf den alten Nömerstraßen fort oder neben denselben her, wenn der ursprüngliche Straßenkörper durch den starken Gebrauch und die Unterlassung von Ausbesserungen zur unpassirbaren Ruine geworden war. Zeuge dessen sind die mittelalterlichen Salzstraßen, die entweder mit den römischen Heerwegen zusammenfallen oder ihrem Zuge folgen. Auch die ersten Ansiedelungen der germanischen Einwanderer schließen sich den römischen Straßen an, und nicht minder die Etappen der Glaubens- boten, welche die Lehre des Heils verkündeten; denn wir finden unsere ältesten Niederlassungen, insbesondere die Ortschaften auf —iug und im Schwabenlaude auf —ingen, sowie die heidnischen Friedhöfe mit den Neihengräber- bestattungen, ferner die christlichen Gotteshäuser mit den in die älteste Zeit zurückreichenden Patronen, endlich die als Missionsstationen gekennzeichneten Ortsnamen auf —zcll und —miinster (in Münchens unmittelbarer Nähe z. B. die Einöde Zell bei Schöngeising sd. i. acl ^rndraj und das Dorf Zcll bei Schästtarn), sämmtlich in sehr großer Anzahl entlang den Römerstraßen oder unweit derselben. Auch die Bewegungen der mittelalterlichen Heereszüge vollzogen sich auf den von den Nömern gebahnten Pfaden. Die Heere des fränkischen Maiordomus Pipin und des Bayernherzogs Odilo begegneten sich im Jahre 743 an der Nömerstraße von Augsburg nach Salzburg in einer heute noch durch Schanzenrcste erkennbaren Stellung auf den Uferhöhen der Paar zwischen Mering und Friedberg; als Karl der Große im Jahre 787 von drei Seiten her den Herzog Thasstlo angriff, nahte das eine Heer unter König Pipin im Süden auf der Via, Olanciia von Trient gegen Bozen; die Hnnptarmee unter Karl selbst rückte auf den vom Rheins nach Augsburg führenden Straßen heran, und der anstrasische Heerbann nebst dein Aufgebot der Thüringer und Sachsen marschirte auf der großen Limes-straße der Pcntinger-Tafel an die 287 Donau und nahm bck Pföring Stellung, um hier über den Strom zu setzen, also unweit jener Stelle, wo die eben genannte Limesstraße zwischen dem Doppelbrückenkopfe der Castelle Gruselig, (d. i. Jrnsing) und Ldusina (d. i. Eining) die Donau überschreitet. Ein klarer sprechendes Exempel für die fortdauernde Benützung der Nömerstraßeu kaun wohl kaum gefunden werden. Eben die letztgenannte Straße figurirt aber auch in unserem gefeierten Heldenliede von der Nibelungen Noth und insbesondere wird Beringen genannt, d. i. derselbe Ort wie Pföring, bet dem nur eine dialektische Verdichtung des Anfangsbuchstabens erscheint; der Name ist der gleiche, wie jener unseres Münchener Vorortes Föhring an der Jsar, wo bekanntermaßen ebenfalls eine Römerstraße, jene von Augsburg nach Salzburg, den Fluß überquert. Weder an dem einen, noch an dem andern Platze wird die römische Brücke erhalten geblieben sein, aber die Ueberfahrt über das Gewässer war es, denn das besagt der Ortsname, welcher „bei den Nachkommen des Fergen" bedeutet. Als Königin Kriemhilde mit ihren Getreuen zu den Hennen fuhr, so wird im 21. Abenteuer erzählt, und als „sie kamen nach Beringen, der Donau nah, geritten", da nahmen ihre Brüder Giselher und Gernot dort von ihr Abschied; die Braut König Etzel's aber zog auf der Donannferstraße der Peutinger-Tafel hinab durch Bayerland über Plattliug, Passau und weiter gen Osten. Auch die deutschen Kaiser benutzten auf ihren Nom- fahrten und italienischen Kriegen die Römerstraßen. Dafür haben wir aus Münchens Nachbarschaft ein urkundliches Zeugniß, indem Kaiser Heinrich der Heilige auf seinem dritten italienischen Zuge in Jnning am 16. November 1021 Quartier nahm; in einem Orte, der einen Büchsenschuß abseits von der Römerstraße Parten- kirchen-Schöngeising liegt. Auch der hl. Emeram schlug bei seiner Flucht eine Römerstraße ein; er wurde bei Grub nächst l 8 uni 80 L (d. i. bei Helfendorf) von seinen Verfolgern ereilt, und sein Leichnam wurde dann auf der Römerstraße über Feldkirchen nach Föhring zur Einschiffung an die Jsar gebracht. Es ist daher erklärlich, daß unser modernes Straßennetz in sehr vielen seiner Linien und Maschen auf den altüberkommenen römischen basirt; ja viele unserer heutigen Straßen, und zwar gerade der Hauptstraßen, liegen direct auf dem römischen Straßenkörper. Die Entwicklung und Ausgestaltung der deutschen Ansiedlungen brachte dann freilich viele Verschiebungen und Aenderungen hervor, weßhalb das vergleichende Studium der alten und jetzigen Verkehrswege höchst anziehende Ergebnisse liefert. Bei dem römischen Donauübergang nächstManching (d. i. Vallatulv) haben sich z. B. sämmtliche den Strom überquerenden Straßen nach Jngolstadt gewendet, und wie die Verlegung eines solchen Vcrkehrspuuktes wirkt, das sehen wir im Osten vor den Thoren Münchens. Dort draußen auf der weiten Hochebene ziehen von Salzburg, beziehungsweise Braunan, her bekanntlich zwei römische Heerstraßen gegen Augsburg, die an der oft genannten, oberhalb Grünwald gelegenen Schanze (d. i. LrLtünnniuw) und bei dem soeben erwähnten Dorfe Föhring die Jsar überschreiten. Seitdem aber Herzog Heinrich der Löwe die Brücke bei Föhring, sowie die bischöflich Freisiug'sche Burg daselbst zerstört und dafür bei München in Mitte zwischen den beiden römischen Flnßübergängen eine neue Brücke erbaut hat, gibt es für Handel und Verkehr nur mehr den einen Jsarübergang bei München, und auf diesen biegen nun die Wege von den uralten Röin.'straßen ab, und zwar von der südlichen bei Helfendorf (d. i. Isumsoa) über Hcchenkirchen, Perlach, Rammersdorf, von der nördlichen dagegen bei Feldkirchen über Riem und Zamdorf. (Fortsetzung folgt.) Cnltnrgeschichtliche Bilder aus Bayern. L. Die Gerichtsverhandlungen beim kurfürstlichen Pfleggericht Neichenhall vom Jahre 1685-1799. I?. Wohl selten werden wir Urkunden') in die Hand bekommen, die uns in ununterbrochenem Zusammenhange lange Zeitperioden hindurch das Thun und Treiben längst verschwundener Generationen und die culturgcschicht- lichen Zustände ihrer Zeit so lebhaft vor Augen führen, als gerade die „Gerichtsprotokolle" vergangener Jahrhunderte, wie solche noch in großer Anzahl in den Archiven hinterlegt sind. Es werden uns darin die Menschen jener Zeit so plastisch gezeichnet und so ungeschminkt vorgestellt, wie das vielleicht sogar durch ein umfangreiches Gcschichtswerk nicht bewirkt werden kann, denn gerade so, wie es hier geschrieben steht, haben sie gelebt, gewirkt, gefühlt; dieselben Worte haben sie im Munde geführt, dieselben Leiden und Freuden durch- geumcht, vom selben Rechtsgefühl waren sie getragen, von denselben religiösen Ideen durchdrungen. — Kurz, diese Urkunden sind eine unerschöpfliche Quelle für Beobachtung und Studium ferner Culturzustände und geben uns ein scharf gezeichnetes Charakterbild der damaligen biderben Menschen und des Geistes ihrer Zeit. Es ist daher vielleicht auch für einen größeren Leserkreis nicht uninteressant, einen abgeschlossenen Theil dieser „Protokolle", wenn auch nur flüchtig, zu durchblättern, da dieselben nicht etwa bloß lokale Bedeutung haben und in ihrer Gesammtheit erst ein culturhistorisches Bild unseres Vaterlandes gewährten, sondern vielmehr schon jeder einzelne abgeschlossene Theil eines Gerichts- bczirkes uns alsbald mitten in das damalige Volksleben unserer Vorvordern hineinführt. Wir nehmen zu diesem Behufe die „Gerichtsund Verhörs - Protokolle des kurfürstlichen Pfleggerichts Reichenhall und der Hofmark Carlstain" zur Hand, welche uns in 70 Folianten mehr als hundert Jahre hindurch die regelmäßigen Verhöre und Gerichtsverhandlungen von dort erzählen und so einen tiefen Einblick iu jene ferne Zeit gestatten. Die damalige Strafprozeßordnung fußte auf dem bayerischen Landrecht von 1616, das jedoch „die Malcfiz- ordnung der Peinlichen Halsgerichtsordnung" von Karl V. subsidiär noch beibehielt, welch letztere hinwiederum auch der eoäex zur. dav. ariminalis von 1751 u. ff. nicht aufhob, so daß in der Periode, von der wir hier sprechen wollen, noch die Torturen zu Recht bestanden, wenn sie auch sehr selten mehr angewendet wurden. Der Pfleg- gerichtsjurisdiktion von Neichenhall nun zuständig waren alle „Gerichtsunterthaneu" mit Ausnahme der „Bürger" und der „Verburgerten" der Stadt Neichenhall selbst, denn diese waren nach altem Privilegium und Herkommen strafrechtlich dem „Bürgermeister" und dem „Rath ') Urkunden im juristischen Sinn als Schriftstücke überhaupt, denn im rein technisch-archivalischen Sinn ist der Begrrff „Urkunde" lediglich an eine bestimmte äußere Form des Schriftstückes geknüpft. 288 der Stadt" unterstellt. Für das Salinenpcrsonal hatte die Vorstandschast des „Salzmairamts" die Jurisdiktion; da aber diese Vorstandschaft aus dem jeweiligen Pfleger und dem technischen Direktor, wenn wir so sagen dürfen, dem „Salzmair" bestand, so blieb natürlich Letzterem nur die disciplinäre Gewalt, während die strafrechtlichen Fälle auch dieser Branche zum Pfleggericht ressortirtcn. 1575 wurde dann zwischen Herzog Albrecht und dem Propst von St. Zeno ein Vertrag geschlossen, wornach die bedeutenderen Straffälle, besonders die „Blut- runsthändel", der Hofmark Froschham mit Jnzell (St. Zeno) ebenfalls vor das Pfleggericht Reichenhall verwiesen werden sollten; und da die niedere Gerichtsbarkeit der Hofmark Karlstein schon bald nach 1564 (siehe Beiträge zur Geschichte des Schlosses Karlstcin Oberbayr. Archiv Band 47 S. 209 u. ff.) mit der des Pfleg- gerichts Neichenhall zusammengelegt, während im Jahre 1606 dem neuen Käufer von Marzoll Christoph Lasser die dortige Gerichtsbarkeit auch vorenthalten wurdet, so lag nnn fast die gesammte Gerichtsbarkeit in unserer Periode in den Händen des Neichenhall'schen Pflegers?) Indessen ist hier mir von der mittleren Gerichtsbarkeit über Vergehen undUebertretungendie Rede, denn die höhere Gerichtsbarkeit, das Malefizgericht, die Criminalfälle oder Vicedomwändcl waren dem Vice- dom zuständig oder später, nachdem der Schwerpunkt der Gesammtrcgicrnng auf die Finanz gelegt wurde, dem Nentm elfter^) und in letzter Instanz dem Hofrath zu München als oberster Justizbehörde, und zwar so, daß entweder der Nentmeister selbst auf dem „rentmeister- lichen Umritt", d. h. seiner jährlichen Inspektionsreise, die Criminalfälle abwandelte und in sein „Unirittsprotokoll" aufnahm, oder daß wohl auch der Pflegers die Voruntersuchung solcher Fälle führte und den Akt hierüber höheren Orts zur Verbescheidnng vorlegte. Uebrigens wird die juristische Frage über die Zuständigkeit der einzelnen Gerichte früherer Zeit bei der allgemeinen Ver- quicknng von Civil- und Strafprozeß und von Verbrechens-, Vergehens- und Uebertretungs-Fällen, bei dem unsichern Ineinandergreifen der verschiedenen Ressorts, bei den vielen Organisationen im Laufe der Zeit, bei den mannigfaltigsten Privilegien, die allenthalben bestanden, bei der großen Ungleichheit der Competenzen der einzelnen Gerichte eine überaus schwierige sein und mutz einer fachmännischen Feder überlassen werden. Wir betrachten hier lediglich die cultnrhistorische Seite dieser Gcrichtsprotokolle und werden hierin ein vielgestaltetes Bild aufgerollt finden. — Im Allgemeinen aber dürfen wir, soweit wir eine ferne Zeit beurtheilen und mit der Gegenwart vergleichen können, — aber dies ist ja eben die Schwierigkeit des Gcschichtsverständnisscs — wohl vorausschicken, daß, nach unsern heutigen Anschauungen bemessen und °) Später erhielt Lasser dieselbe wieder gegen eine gewisse Geldentschädignng. °) Nur für die Bergwerksarbeiter am Rauschberg und Stanscn rc. bestand eine Zeit lang ein eigenes „Pcrg- werchäaericht" mit selbststcindigcr Jurisdiktion. ') Bauern war in 4 Rentämter oder Regierungsbezirke ei'.w.etheilt, nämlich München, Burghansen, Lands- hnt und Straubing, an deren Spitze je ein Rcntmcister, Regierungspräsident, stand. Reichenhall gehörte zum Rentamt München, welch letzteres auch das „Rentamt Oberlands" hieß, während die drei andern „Rentämter Unterlands" genannt wurden. °) Wir sprechen hier nur von Rcichcnhatt, denn andere Gerichte hatten nur einen Richter (Landgerichte), andere neben dem Pfleger auch einen Richter, andere einen Pfleger mit dem „Blntbann" u. s. w. u. f. w. nach den uns hier vorliegenden Gerichtsprotokollen zu urtheilen, die damalige Welt wohl sittlich ernster war als die gegenwärtige und, man möchte es kaum glauben, weit feinfühliger wie heute; bei Ausdrücken z. B. wie „Unwahrheit", „Stall", „Strumpf" u. dgl. setzen diese Gerichtsprotokolle immer ein „salva venia? oder „ro- vormrclo" voraus. Schlagen wir nun unsere Urkunden auf, so sehen wir schon an den Ueberschriften, daß der Pfleger alle ein bis zwei Monate im Beisein des Gerichtsschreibers als Protokollführers und bedient vom Amtmann (Gerichtsdiener) im „Wegschloß" Grnttenstein ein „Verhör" d. h. eine Gerichtssitzung anberaumte für den Bezirk Reichenhall und eine ebensolche gesonderte für die Hofmark Karlstein, für die letztere allerdings öfters resnltatlos — „1698" z. B. ist im ersten, zweiten und dritten Verhör d. i. am 24. Januar» 7. März und 9. Mai „in der chnrfürstlichen Hofmark Carlstain vor Gericht zu clagen und abzuwandeln Vorgefühlen Niüil". Fast humoristisch nun wandelt es uns an und doch wieder so bieder und ehrlich, wenn wir den Tenor dieser Verhandlungen lesen oder auch die Betreffe derselben durchblättern. Wie oben angegeben, beginnen sie im Jahre 1685, und am 5. „Jenner" fand die erste Gerichtssitzung statt, und der erste Fall, der zur Verhandlung kam, berührte „Simon Gstöttncr", weil er seine „Herbergs Inwohnerin Margarctha Schreinerin" eines „ungleich gestrickten rovei'cmäo Strumpfs halber mit Handstraicheu überfahren und sie ein plabs" (blau) „Aug bekhommen". Gstöttner erhält deßhalb Verweis und 1 L Pf?) Strafe, die „Schreinerin" aber» weil sie hicbei „sacramcntiert" und „Gott gelestert", wird „2 Stund in die Geign geschlagen und Andern zum Abscheich auf den offenen Platz gestählt". Mit dem Reat der Gotteslästerung nahm man es überhaupt damals sehr genau und streng, und wir werden hiefür einige Beispiele aus unseren Gerichtsprotokollen zum Beweise des Gesagten anführen können, aber auch bei Besprechung anderer Vergehen, z. B. „nächtliche Ruhestörung", werden wir jedesmal die Wahrnehmung machen, daß, wenn ein Excedent hiebet „ein Sakramcn- tieren ausgestossen", dies auch jedesmal mit eigenem Verweise geahndet oder die Strafe im Hinblick eben darauf erhöht wurde; ein gläubig religiöser Zug war icner Zeit entschieden eigen. Bei einer Verhandlung wegen Fluchens bezeugt 1. Zeuge, daß der Beklagte das Wort „Sacra- ment" nicht ausgesprochen, sondern nur „Sacrame —", während der 2. Zeuge angibt, er habe nur „Tausend Sacra—", das weitere aber nicht gehört, weßhalb die Angelegenheit „dermahlen ausgestöhlt" bleibt, d. h. nicht spruchreif war. R. Lst mußte 3 N Pf. bezahlen und überdies 3 Stunden lang „in der Schandfaulln öffentlich vorgestellt" werden, weil er in Folge eines „gehebten Gerciffs mit schelten und sacramcnticren Gott dergestalt gelestert, daß es nit wohl ausgesprochen werden kann" und daß „die Zeugen es nit erläutern werden"; ein Dicnstinccht hat „wegen ettichmale Laern: und Gatts Lesternng auf offener Gassen in gehübten Rausch" diesen Frevel „im Ambthanß mit Wasser und Prot über Nacht gebüßt" und wurde noch dazu „anderntags, damit sich andere seines Gleichen darob zu spiegeln haben, in die «) 1 N - 8 Leb (.ä) (Schilling) - 240 Pf. - ! Leb — 30 Pf. (dl.) - 1 fl. - 7 --- 210 dl.; 1 kr. (Kreuzer) — pf. — 7 bl. (Better), 1 dl. — 2 h!., ooch variirt der Werth der Münzen in verschiedenen Zeiten und Orten. 289 Schaudsanllu gestöllt 3 Stund" — der Betreff hiczu heißt: „Gottslcstrungsstraff"; — ein Anderer, der sich „ins Praune Pier etwas bezöcht gemacht, anf der Gaffen 2mal sacramentiert und dadurch Gott ge- lestert hat", erhält neben dem Verweis, „künftig sein Maull besser besser im Zanmb gehalten", „2 Stund öffentlich Schandsaulln mit den Eißen" d. h. mit Hand- oder Fuß-Schellen; 1698 beschwert sich der „Pfarrmösner wegen gegen das Gottshaus verübten Frävels" über einige „ledige Dienstpuebcn", weil sie „in den Kirchen Thnrn bei St. Nicolaus mit Steinen hinauf und denen droben gestandenen Pueben Ausgeworfen", weßhalb sie trotz Vorgebens, daß die Andern zuerst hcrabgeworse« und sie „in kainer bösen Mainung nur etlich Mirs gethan", 1 Tag im Amthans Zu verbringen hatten mit dem Anfügen: „sich Hinfür dergleichen Rauppereyn bei Vermeidung öffentlicher Schandstraf zu enthalten"; — zweien Burschen, die beim Moserwirth in Fager unterm Kartenspiel „ein thruckhenes Gerenff verübt" (trocken, wobei kein Blut floß), wurde neben der gewöhnlichen Strafe hiefür noch eigens ein gerichtlicher Verweis ertheilt, weil sie „solche Ungebühr in der hl. Fastenzeit verbracht"; „wegen in der Kirche schwetzen und lachen", heißt ein hicher gehöriger Betreff, „34 kr. 1 hl."; — eine Magd, welche „in Wortstreitt anf der Gassen sacramentiert", erhielt „deswegen zur Straff öffentliche Umbfihrnng in der Geign in der Statt auf der Gassen." Dies nur einige wenige Beispiele, wie, trotz einzelner Vergehen gegen dieselbe, die Gottesverehrung hochgehalten wurde und ein streng religiöser Sinn die damalige Zeit noch allgemein dnrchdrang. Aber auch die Ehre unter den Menschen, die Autorität sollte in allen ihren Formen und Abstufungen und in allen Lebeusver- hültuissen ausrecht erhalten werden. Es ist ein besonderes Zeichen jener Zeit, — und zwar, wie wir vermeinen, ein gutes — und bezeigt ein großes Verständniß für die gesunde Entwicklung des kulturellen Fortschrittes jeden Gemeinwesens, daß der Gehorsam der Untergebenen gegen ihre Vorgesetzten obrigkeitlich verlangt und selbst der Familie und der Zunft zur Erhaltung ihrer Existenz der Arm der richterlichen Gewalt geliehen wurde, um Eltern und Meister in ihrem Ansehen gegen ungehorsame Kinder und Genossen — kurzum jedes Gemeinwesen in seinem Bestände zu schützen und zu erhalten. Die Kluft zwischen der von Gott gesetzten und gewallten Obrigkeit und ihren Untergebenen sollte nicht ausgefüllt» sondern weise überbrückt werden, wie überhaupt anf ein geordnetes, geregeltes Gemeinwesen von Gericht aus energisch eingewirkt werden wollte. Es wurde deßhalb auch dem Juuungswescn aller Vorschub geleistet und die Einhaltung der bestehenden Haudwerks- statuten eifersüchtigst bewacht, ein Oberaufsichtsrccht hiefür in Anspruch genommen. , Doppelt strafbar war natürlich eine Auflehnung gegen die Staatsgewalt, eine Mißachtung jeder Amts- oder öffentlichen Ncspckts-Person — Autorität das Princip jeden Zusammenlebens! „Gegen seiner Mutter den gebichrcuten Gehorsam nit zu erzeigen", heißt ein Betreff über eine Gerichtsverhandlung von 1748, wornach der Sohn einer Wittwe auf Letzterer Beschwerde hin, das; er ihr den schuldigen Gehorsam nicht erweise, Abends vorn Hause wegbleibe und von ihr kein „audt: und gcwahrnng" annehmen will, gerichtlichen Verweis erhält mit dem Auftrag, seiner Mutter „in allem" den Gehorsam zu erweisen. Der Ungehorsame erhält für diesmal ein Tag mit Wasser und Brod im Amtshaus „mit dem annexo", das; künftig schwerere Strafe erfolge; — wegen Thätlichkeit gegen einen Meister erhält ein Handwerksmann durch gerichtlichen Ausspruch anno 1700 eine höhere Strafe, als sonst üblich, weil er „für einen Maistcr mehrcru Respekt zu brauchen"; und andere hieher gehörige Betreffe heißen: „ainen Maistcr den ihm gebührenten raspsot nit bezeigen"; — „wider den Nenntmcistcr zu Bnrghansen das Maull auslähren"; — „gegen eiucu churfürstlichen Herr Lentenant ungebührliche Wort ausziehen"; — „einem Amtskuecht, wie er auf nächtlicher Pass war» die Thür nit aufmachen"; „ainen in Dienstverrichtung mit Schmechworten und Vöpplcreyen überfahren", — lauter Autoritätsverletzungen, denen wir noch den etwas complicirtercn Fall „Ruepp-Hnudsdorfer" beifügen können: Hundsdorfcr nämlich, der nicht nur „Bürger" und „Schucllniaistcr", sondern auch „dermal (1720) bestölter Thorspörrer beim obern Thor" (jetzt Tirolerthor) war, wurde von zwei „Pfleggerichtsunterthanen", als er sie Nachts zum Thore hinausließ und um ihre Namen fragte, „hundsfottischer Schuelmaister" injurirt, weßwegen die Beklagten, weil Kläger „in Ausübung seines Dienstes" beschimpft wurde, auch eine doppelt strenge Strafe erhielten. Auflehnungen gegen obrigkeitliche Befehle, sogen. „Ungehorsam- straffen" führen unsere Urkunden viele an, z. B. „zur Stellung ordentlicher Klag 2 mal ungehorsam ausbleiben" — 34 kr. 2 hl.; „die Vormundschaft nicht übernehmen wollen" — Verweis und 30 kr. 2 hl. Strafe. Mehr dergleichen Fälle kommen, wie es die Umstände von selbst mitbringen, in Kriegszeiten vor: z. B. hatten zur Zeit des spanischen Erbfolgekriegcs 1703 „4 ledige" wegen „erzeigter Widersetzlichkeit", indem sie sich „auf der Trauusteiuischen Ausmusterung zu erscheinen geweigert", L 1 T Pfg. — 4 fl. 34 kr. 2 hl. zu bezahlen, obwohl die Armee an ihnen nicht viel verloren haben dürfte, denn sie brachten keine andere Entschuldigung ihres Fernbleibens vor, als „daß sie Ihnen aus Forcht nit hinaus- . getraut"; — mehrere Bauern haben zur selben Zeit „für einen durchmarschierentcn kayscrl. Stuckhanptmann ihre vom Gericht anbefohlenen ,16 Roß nit Hergeben", mit der Motivirnug, daß sie „für dergleichen Fälle nie ein Geld erhalten haben", gleichwohl sie 12 fl. 35 kr. Strafe für anderweitig bestellte Zugpferde „mit Androhung scharffcu Einsperrcus im Wiederholungsfall" zu bezahlen haben; — „erzeigte Widersetzlichkeit", heißt ein anderer Betreff, „gegen Schauzgebcy in Obern Weiß- bach". — Auch einzelne Soldaten, wenn sie in Garnison zu Neicheuhall lagen, wurden als Respektspersonen betrachtet und deren Beschimpfung gerichtlich geahndet: eine Dienstmagd, die die Chcvanlegcrs, welche 1788 anf „Cordon-Commando" zu Neicheuhall lagen, mit „Schlänge!", „Spitzbueüen" und „Calfakters" beschimpfte, erhielt sogar eine körperliche Züchtigung; — „ainen Ehevanleger ainen grienen Schlänkl geschmechet" — heißt ein anderer Betreff. (Fortsetzung folgt.) Aus Zeitwinkel und Perspektive. Von Cölest. Schmid. (Schluß.) Daß man vor dem Postulat der Kraft der Massen und der noch schlummernden, aber des Wiedcrcrwachcus 290 und vielleicht der Reorganisation fähigen Volkskraft bereits die Augen zu offnen begonnen hat» zeigt vor Allem die Ausbreitung des Volkshochschulwcsens und der Volkstracht erhaltenden und Volksthümer sammelnden Vereine. Mag man über Wesen und Werth dieser Erscheinungen streiten: die Anerkennung des Postulates von der Bedeutung der organisirten Masse und der clementarischen Volkspotcnz bleibt. Anderseits weisen in den Kreisen wahrer Jndividualitätsknltnr manche Radien von den verschiedensten Richtungen nach den Kreiscentren: und sogar manche wieder von diesen Centren nach dem Centrum der Centren. Denn wie unsere kosmologischen Anschauungen die erste Stufe der Vollendung erreicht haben, seit man angefangen hat die Ccntralsonne zu suchen, so muff etwas Aehnlichcs schon nach allen Naturgesetzen auch für unsere historischen Anschauungen im großen Stil eintreten. Bereits beginnt sich die Erkenntniß auszubauen, daß das lebensvolle 18. Jahrhundert, ebenso wie es in seiner centrifngalcn Kraft nach dem 19. Jahrhundert rmd vielleicht noch darüber hinaus weist, in feiner centripetalen Kernkraft sich eng an die Renaissance anschließt. Nicht mit Unrecht hat eine Abhandlung in der Beilage der „Allg. Ztg.« (April 1897) in dem Ende des 18. Jahrhunderts das letzte Ausströmen der großen Renaissancebewegung gesehen. Diese Erkenntniß wird nach meinen Begriffen vollendet sein, wie man erkannt haben wird, daß in Goethe diese centripetale Kraft über die centrifugale seiner Jugendzeit seit Weimar und vor allem seit Italien dauernd gesiegt hat, um den Altmeister zum letzten harmonischen Gebilde der Barock-Renaissance zu machen: und zwar mit allen Stärken und Schwächen dieser Knl- tnr-Bewegnng: und zugleich im Zeichen des Niederganges, mit manchen Ahnungen der eigenen Ungelöstheit. Auf der Wende von Renaissance und christlichem Mittelalter steht Shakespeare. Daß dieses christliche Mittelalter trotz Allein und trotz Manchem einen gewaltigen mitteleuropäischen Sieg des Nomanismns bedeutet: diese Erkenntniß bricht sich in der ernsteren Forschung immer mehr Bahn. Die höchste ideale Macht des Romauismus ist erreicht mit Dante: und von da laufen die Hauptfäden trotz Vergil und Aristoteles hinüber zu Platon. Platon aber ist der kongeniale, spätgeborene Widersacher des Homer. Dieser Homer aber ist allerdings nicht der gefeierte aber ebenso unmögliche Dichter von Jlias und Odyssee, sondern nur der Urheber der Achill - Patroklos - Hektor - Dichtung in der Jlias: einer Dichtung von nur ungefähr 5000 Versen, die aber an Grandiosität, Tiefe und Einfachheit alle Literatur der Zeiten lveit hinter sich läßt und ihren Polarpnnkt nur aus einer erschreckenden Complicirthcit der Bedingungen und aus ebenso erschreckenden Nothwendigkeiten und Weltgeschickslagen heraus finden kann. Die Beweise für diese vielleicht kühnen Behauptungen muß ich für zwei größere, fertigliegende, vielleicht demnächst herauszugebende Arbeiten ersparen. Homer ist nicht objektiver Volksdichter, sondern für seine Zeit denkbar größter Kunstdichter, der in seinen 5000 Versen den Griechen vor allem die Keime der Religion und der Philosophie, sodann aller Dichtungsarten thatsächlich gegeben: der, man kann fast sagen, das hellenische Volksthum erst geschaffen hat. Aus dem von ihm Gegebenen mußte sich das griechische Volksthum in fortwährendem Entwicklungskampf Herausringen: zugleich «ber mußte es die gegebene hohe Volkskultnrmöglichkeit mit seiner eigenen erdgcborenen Kraft vereinen und ausgleichen. Die erste Heransholung dieser erdgcborenen Volkskraft, aber durch das Sonnlicht des längst verstorbenen blinden Schersängers aus dem Boden herausgelockt, bedeutet, während die nachhomerische Jlias ein Labyrinth von kämpfcnden Tendenzen: vor allem genialische, talentvolle wie talentlose Erhebungen gegen das ort- und zeitlose Genie Homers enthält, erst der Kern der Odyssee. Manche andere rütteln daran, aber erst Platon zerschlägt den schönen Kreis: und das Helleuenthnm zerplatzt zu dem kraft- und anschauungsreichen, aber auch mehr und mehr in sich zerrissenen und zum Orientalismns zurückkehrenden Hellenismus. Das erste Hauptmoment in dieser wichtigen Bewegung bedeutet das Heroon von Gjölbasch-Thrysa (Kunsthist. Mus. in Wien) mit seinen über 100 Meter langen Fries- resp. Doppelfries - Darstellungen. Das Zweite Hauptmoment bedeuten die Schollen, die in ihren Anschauungs-Irrgänger: in ihren zwischen plattestem Rationalismus, ödester Blasirtheit und sensibelstem Mysticismus schwankenden Grundströmungen vielfach so frappante Parallelen zu der jetzigen Zeitsignatnr liefern. Vergebens stellte sich dieser Flutströmung die neuländische, natur- und Volksfremde Wissenschaft von Alexandrten entgegen. Die Bewegung geht weiter, um in ihrem dritten Hauptmoment, dem Nenplaronismus, für immer unterzusinken oder in's Christliche zu verschwimmen oder auch bewußt sich zu retten. Da, wo das Lateilierthnm in die Bewegung eintritt, ist es auch bereits natur- und volksfremd, sogar -feindlich. Das römische Schwert und die römische Logik aber hatten dieselbe hineinzutragen in die Länder des Keltenthums, später auch in die Tiefen des germanischen Waldes und des ungebrochenen germanischen Volkstums. Die erste Krystallisierung in diesem Proceß ist zu sehen in dem karolingischen Knltnrkreis, die zweite in dem Ausbau des Nomanismns ins Mittelalter — auch in das altfränkische Mittelalter hinein: sich stützend auf den romanisch-keltischen Sagenkreis, auf die romanische Universitäts- und Gelehrsamkeitsbewegnng und auf den idealen Einfluß der vorherrschend romanischen Kreuzzugsbewegungen. Die Wende des 12. Jahrhunderts, natürlich im weiter» und weitesten Sinn, ist eine hochbedeutsame, fast erhabene. Die Scholastik ist im Ausbau begriffen, Dante tritt auf — auch die deutsche Bildung und deutsche Literatur ist trotz manchem Anschein eine stark überwiegend lateinisch-romanische. Aber schon hat die Lohe germanisch- heidnischen Denkens und Fnhlcns, die zum letztenmale, wenn auch aus dem Christenthum heraus und mit etwas Christenthum, in den altfränkisch-baivarischen Nibelungen und in dem sächsisch-romanischen, aber auch in Bajuvarien entstandenen Gndrnnlied aufschlug, gleichsam ein Früh- morgenroth für neue Entwicklungen bedeutet. Die politischen Staufer kommen, die deutsche Mystik setzt mächtig ein: und während Wolfram von Eschenbach noch versöhnend und ausgleichend auf der Wende steht, ruft Walter von der Vogelweide als lyrischer Pionier mächtig in die neuen Zeiten hinein. In schauernden Wehen beginnt eine rückläufige Bewegung: der beginnende Befreiungskampf des Germaneuthnms. Seine gothischen Dome stellt das sich elementar ! heransringende Germanenthum als mächtige Symbole an I den neuen Weg; bis zu den Anfängen einer deutschen I Malerei vermag es vorzudringen. Aber es ist ihm ein neuer, innerer Feind erwachsen: der mittelalterliche Kosmopolitismus, wie man ihn im germanischen Sinn wohl am besten an Oswald von Wolkenstcin studieren kann. Und die gothischen Dome sind, ein bedeutungsvolles Wahrzeichen, am bedeutungsvollsten bei der Münchener Liebfrancnkirche, unausgebaut geblieben: und da aus der Erkenntniß der gefährlichen, verwirrten Zeitgänge heraus hätte ein neuer, mächtiger Aufschwung kommen sollen und können, da tritt mit der beginnenden Reformation, zunächst nur indirekt und im Tieferen liegend: durch deren Verbindung mit dem einstweilen übermächtigen Humanismus (das Griechische war damals noch akademisches Spiel oder zünftige Spezialisation) ein absoluter Rückschlag zum Latinismus ein. Und diese Bewegung dringt denn auch trotz mancher Hemmung, zu einem modernen Romanismus sich ausbauend, heran bis vor die Thore der neuen Zeit, unter deren Wölbung Männer wie Lessing, Winkelmann und Herder standen. I. I. Rousseau aber that den großen Ruf in die neue Zeit hinein. In einer Bewegung, wie sie noch nie gesehen worden war, die höchstens zünftige Pedanten mit dem engen und gar nicht immer und überall zutreffenden Schlagwort Romantik abgethan glauben können, schlug der Umsturz zur germanischen Bewegung zurück an die fernsten Gestade echten, unverfälschten Germanen- und HellenenthumS. Aber die „Romantik" brach mit den nationalen Enttäuschungen, welche die heilige Alliance sammt dem Be- stcheubleiben des Napoleonischen Mittel- und Westeuropa mit sich brachte, in sich zusammen. Um die Wende der 40er Jahre brach auch der politische Germanismus prinzipiell zusammen: und seit der 70er Wende wurde der Germanismus auch sozial in Trümmer geschlagen. Das ist gleichsam die Wellenbewegung des 19. Jahrhunderts. Man konnte in der letzten Zeit Schriftsteller der verschiedensten Art sagen hören, daß alles Gesunden der nächsten Zukunft von dem Gesunden der socialen Zustände abhänge. Gewiß. Aber es wäre so ziemlich blinder Optimismus, dies Gesunden ohne Katastrophen sehen zu wollen: was hinwiederum jedoch für wirklich Gebildete, vor allem für wirklich gebildete Germanen nichts weniger als Quietismus in sich schließen darf. Vielleicht kommt dann die Bewegung des 19. Jahrhunderts im nächsten rückläufig vom Sozialen zum Politischen und vom Politischen zum Nationalen: und wenn irgend welche gute Aussichten möglich sein sollen, müssen unterdessen, je elementarer die Eruptiousbewegnngen verlaufen sind und verlaufen mußten, um so sicherer, klarer, wirklich idealer die reaktionären Bewegungen gewesen sein: zurück zu den ewig gütigen Typen, Gesetzen und Idealen des Mcnschenthums. Vielleicht wird sich auch an jede jener vordrängenden Bewegungen eine immer stärkere germanische Untcrström- ung und zugleich mit dieser eine, über Nomanismus und Latinismus hinweg, zu dem weltgeschichtlichen und tief innerlich verwandten Griechenthum zurückschlagend knüpfen. Und vielleicht wird sich so einmal zeigen, daß wir an all den Stationen des ringenden Germanismus mit erweitertem, vertieftem, kampfgeläutcrtcm Anschauen und Sinnen wieder vornberkommen: und daß dann auch einmal die große Zeit da sein wird, welche die große Brücke direkt von dem im Kampf und an den idealen Vorbildern seiner Jugendzeit geläuterten und ansgerciftcn Germancuthum zurück bis Zu den tragenden.Säulen des Hellenenthums schlagen kann: zu einer Verbindung des Hcllencnthums und Germanenthums, die sich in dem wahr und voll erkannten Christenthum gefunden hätten. Man sieht, es hat noch weite Wege: und die Bewegungen in Natur und Geschichte werden sich auch temperamentvollen Schriftstellern und Dichtcrsehern zuliebe nicht überstürzen. Dafür aber darf jeder wahrhaft Gebildete, darf vor allem jeder auch nur in etwas wahrhaft germanisch Gebildete heutzutage diese Leuchten an den beiden Polarpunkten der inneren Weltgeschichte nicht aus den Augen verlieren; muß jeder Sinn und Hand zum Wiedererkennen des alten Hellenenthums, zur Sicherung und Wiederbelebung des germanischen Volksthums leihen. Und um so eindringlicher, um so mehr in selbst- verloren idealer Arbeit muß das geschehen, je mch: gegenwärtig und für die nächste Zukunft Gefahr besteht, daß es dem griechischen wie dem deutschen Volksthum immer mehr so gehen könnte wie den Jnsignien des hohen Kirchenfürsten, wenn sie der blöd oder grobernst dreinschauende Ministrant vom Altar wegträgt. Daß schwere Arbeit zu verrichten sein wird, ist für jeden Kenner unserer Zeit selbstverständlich: das hat auch, wenigstens für das Germanische, der unlängst in der „Allgem. Ztg." (Beilage 100, 1897) von F. v. d. Lehen erschienene Artikel dargethan. Mit Recht ist in demselben in den Vordergrund gestellt worden, wie auch wieder in dem Handbuch der germanischen Mythologie des noch sehr jungen, verdienstvollen W. Golther die Gefahr der modernen, temperament- und feuerlosen, nüchternen und skeptischen Gelehrsamkeit sich deutlich und gerade an einem der Besten gezeigt hat. Also auf! Oder soll man die Hände in den Schoß legen oder als unsteter, ironisch lächelnder Pilatus ewig fragen: Was ist Wahrheit? Oder soll man gar mit Richard Wagner, dem unglücklichen, aber ja nicht zu verkennenden, wirklich heroischen Vorkämpfer für das Germanenthum, sagen: es gibt kein deutsches Volk mehr; wer noch daran glaubt, ist ein Narr? Dann können wir auch getrost allen weltinncrlichen Humanismus — und vor allem auch unsere humanistischen Schulen, die es allerdings erst richtig und ganz werden müßten, begraben. Andrerseits wäre es auch gewiß der Mühe werth und nicht weniger nothwendig, wieder einmal mit dem Ernst und der Unbeirrtheit, deren das Suchen nach der Wahrheit bedarf, die Sonde anzulegen und zu fragen: was ist denn eigentlich echtes Griechenthum? Ist es vielleicht gar der Alexandrinismus oder gar der latinisirte Hellenismus oder dessen Verbindung mit der direkt östlichen Spekulation? Was ist das, was man jetzt so vielfach, auch in so ernsten Schriften und Artikeln, wie die Schcll'sche Programmschrift und der Artikel des Kunstwart (1. Heft, Mai 1897: „Zur deutschen Volkskunst") sind, als Alles stützendes Schlagwort gebraucht, aber auch vollständig unerörtert gelassen findet: das deutsche Volk? Sollte die Blüthe desselben gar am Ende in unserem Uuivcrsitäts-Akadcmismus zu suchen sein? Sollte sein Kern und seine Kraft, wie es manchmal fast scheinen möchte, in dem Berliner Ostelbierthum und in den nicht unorientalischen „Vereinen zur Erhaltung des Deutschthums im Ausland" gesehen werden müssen? Leider wäre heute das ^ouvoanb eoiisnles" keineswegs mehr am Platz. Um so mehr wird jeder, dem es mit germanisch- christlichem und wcltgeschichtsknndigem Humanismus Ernst ist, verpflichtet sein, sich auf den verlassenen Posten zu stellen. Daraus könnte dann einmal der große Rcalis- 292 inns werden, der werth und würdig wäre, daß ihm der vielgenannte und vielmißbrauchte Humanismus weichen würde. Dann würde auch die des großen und wahren Germanismus unwürdige Vergötznng Goethes überwunden sein: und der große christliche Weltkreis, mit echtem Dentschthnm und echtem Griechenthnm als Brennpunkten, mit dem Christenthum als Sonne, würde offen- licgen und viele schwere Räthsel lösen. Recensionen und Notizen. Richter P.. Die Benediktinerabtei Maria- Laach, ein geschichtlicher Rückblick auf acht Jahrhunderte (1093—1693). 8°, 93 S. Hamburg, Verlagsanstalt A.-G., 1896. M. i,oo. ' s. Dieser kurze Abriß einer Klostergeschichte bildet einen Bestandtheil der „Sammlung gemeinverständlicher wissenschaftlicher Vortrüge" von Virchow und Holtzendorff- Wattenbach (Neue Folge: eilfte Serre, Heft 244/55). Wer kennt nicht die „Stimmen aus Maria-Laach", die von den deutschen Jesuiten herausgegebene, vornehmste katholische wissenschaftliche Zeitschrift Deutschlands? Sie verdanken ihren Namen dem Kloster Maria-Laach (aä Dseum) bei Andernach am Rhein. Längst bevor die Jesuiten (1862) die Räume bezogen, um dort eine rege wissenschaftliche Wirksamkeit zu entfalten, war die Stätte durch Bene- Rktinermönche zu einem friedlichen Cultursitz gemacht worden, in dessen stillen Mauern manches Gelehrten- lebcn geblüht und dahingewelkt hat. Der Verfasser schöpft aus handschriftlichen Quellen, die noch in reichem Maße vorhanden sind. Das Kloster, das jetzt (seit 1893) wieder von Benediktinern aus der Beuroner Congregation bewohnt wird. wurde von Mönchen desselben Ordens bereits achthundert Jahre früher (1093) besiedelt und bis zu seiner Aufhebung (1802) bewohnt. Richter gibt uns ein belebtes, anschauliches Bild der geistigen Bestrebungen, welche das altehrwürdige Kloster zu einem Edelsitz deutscher Cultur machen. Besonders interessant und ganz neu den Quellen entnommen schildert er (S. 60—80) die an Kämpfen nicht arme Humaniftenzeit, die ja auch im Convent zu Maria- Laach einen Widerhall gefunden hat. Möge das Büchlein allen ein lieber Vorbote werden zu der demnächst erscheinenden, mit Begierde von uns erwarteten Arbeit desselben Verfassers über die „Schriftsteller des Benediktiner- klosters Maria-Laach"; der Verfasser wird damit sicher die Geschichte der monastischen Literatur um ein wichtiges Stück bereichern. JörgensenJohannes, Lebenslüge und Lebenswahrheit. Aus dem Dänischen überseht. Mainz, Franz Kirchheim. Kl. 8°. (IV u. 74 S.) In eleganter Ausstattung M. —.80; in elegantem Originaleinband M. 1,50. Der Verfasser, wohl der talentvollste und bedeutendste der jüngeren dänischen Dichter, der im vorigen Jahr in den Schoß der katholischen Kirche zurückgekehrt ist, bietet in dieser Schrift in fesselnder Sprache interessante Stimmungsbilder, welche ein Helles Streiflicht auf die Vorgänge in seinem Innern werfen, die sich in den Tagen seiner Conversion vollzogen. Er weist das in blasirtem Skepticismus gesprochene Wort Jbsen's, daß „das Glück nur möglich ''i durch die Lebens lüge", entschieden zurück und zeigt, daß nicht der von ihm früher in den Bahnen des Darwinismus und Individualismus vertretene Unglaube der Weg zu Wahrheit und Glück sein kann, daß nicht eitler Weltsinn und überhebende Selbstvergötterung zum Heile führen kann, sondern einzig und allein echte Selbstverleugnung im Sinne wahrer christkatholischer Lcoeiisauffassung. Peters, k. F., 6. 83. U., Der verlorene Sohn. Fastenbetrachtungen. Mit kirchlicher Approbation. 8°. (XIII u. 152 S.) geh. M. 1.-. geb. M. 1,60. Mainz, Franz Kirchheim. In die ebenso einfache als schöne Parabel vom Verlornen Sohn hat der Heiland eine der taktvollsten Wahr- 1 heiten des Christenthums eingekleidet. Die einzelnen aus dem Leben gegriffenen Vorgänge dieser Parabel werden in dieser Schrift von einem kundigen Seelenführcr in 17 Episoden mit Liebe und Verständniß ausgeführt. Ein nützliches Büchlein für Jedermann, insbesondere für die reifere Jugend. Bougaud. Msgr. Emil, Bischof von Laval. Die Kirche Jesu Chri st i. Autorisirte deutsche Ausgabe von Philipp Prinz von Arenbera, päpstl. Gehcimkämmerer und Domcapitnlar in Eich- stätt. (Christenthum und Gegenwart. Bd. IV.) Mit bischöfl. Approbation, gr. 8°. (XIII u. 470 S.) Preis M. 4.50. gebd. M. 5.60. Mainz. Franz Kirchheim. „Die Kirche Jesu Christi", der vierte Band des Werkes „Christenthum und Gegenwart", gilt als Glanzpunkt dieses apologetischen Werkes des Bischofs von Laval. Der Verfasser bewegt sich nicht auf herkömmlichen Geleisen, seine Schrift -zeichnet sich aus durch volle Beherrschung und durchsichtige Dertheilung des Stoffes, Neuheit der Gedanken und oratorischen Schwung. Nicht wenige Kapitel in diesem Werke, welche die aktuellsten Fragen behandeln, wird man vergebens in andern Apologetiken suchen. Die Schrift bietet daher reiches Material für apologetische Vortrüge über Leben und Fortschritt der Kirche, Unfehlbarkeit. Papstthum, die moderne Gesellschaft rc. Die Uebersetzung des Prinzen Philipp von Aren- berg verdient alles Lob. Peters, k. F., v. 88. R,.. Das Leiden Christi. Eine Hochschule christlicher Tugend und Vollkommenheit. Mit kirchlicher Approbation. Volksausgabe der 1891 bis 1896 erschienenen 3 Bündchen: Der Oelgarten Gethfemane. 8°. (XII und 296 S.) Der Richterstuhl. 8". (XII u.374S.) Die Schädelstätte. 8". (XII und 232 S.) in einem Band gebunden M. 4,—. gebd. M. 5,—. Mainz, Franz Kirchheim. Diese Hochschule der Tugend, aus drei Bündchen bestehend, umfaßt drei Hauptstationcn: 1) Der Garten Gethsemani. 2) Der Richterstuhl. Jesus vor dem jüdischen Hohen Rathe und dem heidnischen Richter Pilatus. 3) Die Schädelstätte oder Golgatha. Der Leidensgang des Erlösers zur Schädelstätte und seine Kreuzigung. Die Schriften der Heiligen Thomas von Aquin, Bonaventura und Älphons v. Liguori sind diesem Werke zu Grunde gelegt. Es zeichnet sich vor anderen ähnlichen Abhandlungen dadurch aus, daß bei jedem der 47 Abschnitte die praktische Anwendung auf das Leben des Christen, die Uebung der entsprechenden Tugend nicht bloß kurz angedeutet, sondern ausführlich behandelt wird. Das Werk ist in erster Linie für geistliche Lesungen bestimmt, bietet aber auch reichen Stoff für geistliche Vortrüge. Mit dem außerordentlich reichen Inhalt von 14 größeren, zum Theil illustrirten und der doppelten Zahl kleinerer Beiträge ist soeben das Juliheft von „Alte und Neue Welt" auf unsern Redaktionstisch gelangt. Auch angesichts dieses Heftes darf man sagen, baß „Alte und Neue Welt" das im Anfang des Jahrgangs gegebene Versprechen großer Reichhaltigkeit und aktuellen und fesselnden Inhalts bis heute vollauf eingelöst hat. Die Erzählung „Mari- quita" von Alinda Jacoby wird, sicher zur Befriedigung aller Leser, in harmonischer Weise abgeschlossen. Eine neue Erzählung „Nach Amerika" von F. Ä. Bürke nimmt ihren Anfang und fesselt schon gleich im Beginn durch die packenden Auswandererscenen in einem kleinen Dorfe. Von den Aufsätzen erwähnen wir vier reich illustrirte: „Adrianopel" von Dukas Theodassos, „Sumpfbilder aus dem Donaudelta" von E. v. Dombrowski, „Die große Heiligsprechungsfeier in St. Peter" von Dr. ?. Gregor Koch. Verantw. Redacteur: Ad.Haas in Augsburg. — Druck». Verlag des Lit. Instituts von Haas L Grabherr in Augsburg.