k!i'. 44. 31. M 1697. S- Aus der Hittterlaffenschaft des Nxsreitus IläsLiouJ. Von Hugo Arnold. (Nach Vortragen in der Anthropologischen Gesellschaft und im Historischen Verein von Oberbayern zu München.) (Fortsetzung.) Es erübrigt noch die Frage nach dem Antheile der einzelnen unter einander so verschiedenen Nationalitäten des weiten Römerrciches an der Bildung des Heeres. Was die in Castro Regina liegende I-egio III Italien betrifft, deren Beiname wohl nicht blos; als Ehrenname, sondern in Bczng auf ihre Rekrntirung gewählt worden ist, so wird man nach den Namen auf den in Negcnsbnrg und in Augsburg gefundenen Grabsteinen wohl schließen dürfen, daß wenigstens unter den Offizieren und Beamten aller Truppentheile viele italienische Elemente vorhanden waren. Von den Soldaten wird das allerdings nur im beschränkten Umfange gelten können, obgleich ihre Namen ebenfalls fast durchgehends römischen Klang haben. Es sind theils altrömische berühmte Namen, vielleicht zur Bezeichnung des Patronats, wie /taiianuL, ^.nralianns, theils zeigen sie nicht mehr den altrömischcn Charakter. Die Inschrift auf dem zu Bnrgweinting gefundenen Denkmale zu Ehren des Kaisers Alexander Sevcrus (222—235) enthält 39 vollständige und 17 defekte Namen von Soldaten, deren Träger wahrscheinlich ebenfalls der Iwgio III Italien angehört haben; leider ist ihre Hcimath nicht angegeben. Für die späteren Zeiten, etwa von der Mitte des 3. Jahrhunderts an, machen es nicht allein die Grabsteine wahrscheinlich, das; die ImZio III Italien nur zum kleinsten Theile aus Italien, zum größeren aus andern Bezirken des Reiches, namentlich aber aus Näticn selbst, ihre Er- gänznngsmannschaftcn erhielt. Es kommen dabei jedenfalls die Nachkommen der Soldaten und der Colonisten, die zahlreichen Lagerkinder n. s. w. in Betracht. Unter Kaiser Licinins Valerianus im Jahre 258 heißt z. B. der vnx des Attischen limes (d. i. der commandirende General) Fnlvius Bojns; unter Kaiser Anrclianns bekleidete diese Stelle zwischen 270 und 273 ein Bonosiis: beide tragen Namen, die auf. nichtrömische Abstammung hinweisen. Vom 4. Jahrhundert an wurden die Lücken in den Truppenthcilen, insbesondere auch in den Legionen, gar nicht selten mit Germanen ausgefüllt, worauf ich noch zu sprechen kommen werde. In der langen Liste der Anxiliartruppen, welche einen Hauptbestandthcil der Besatzung Rätiens bildeten, tritt uns das leibhaftige Conterfei des bunten Bölkcr- gemisches im Weltreiche entgegen, ähnlich wie in der Armee des vielsprachigen Oesterreich oder in den Colonial- hecren Großbritanniens. Die bereits erwähnten Militärdiplome und ein Staatshandbnch aus der Wende des 4. zum 5. Jahrhundert, die Notitin OiZnitntnm, verzeichnen außer der ImZio III Italien folgende Trnppen- theile nach der Nationalität: 1) Spanier: 1 Reiterregiment und 2 Bataillone Fußvolk; 2) Portugiesen: 1 Bataillon; 3) Gallier: 1 Reiterregiment und 2 Bataillone; 4) Germanen: 1 Reiterregiment und 1 Bataillon; 5) Briten: 1 Bataillon; 6) Jllhrier: 1 Ncitcrcgiment, 3 Bataillone und 1 Abtheilung irregulärer Truppen; 7) Pannonier: 2 Bataillone; 8) Orientalen : und zwar n) Syrer 1 Bataillon, b) Phrygier 1 Bataillon und dazu o) gemischte Contingente von Irregulären; endlich 9) die Eingebornen der Provinz selbst, die Räter, mit 1 Reiterregiment und 3 Bataillonen. Wir erhalten somit eine förmliche Musterkarte von Nationen und Stämmen, und unter ihnen nehmen die Söhne der Provinz selbst einen beträchtlichen Theil ein. Noch einige farbige Stcinchen mehr in dieses bunte Mosaikbild bringen die Soldatennamcn der Militärdiplome. Das Weißenburger lautet auf den Bojer Mogetissa und seine Tochter Matrnlla. Herr Mogetissa hatte als flotter Neitcrsmann im 1. spanischen Ncitcr- regimente „Auriana" gedient, seine Wiege aber war nicht im Bojerlande an der Donau gestanden, sondern in dem Striche Galliens, wo Cäsar nach der Besicgung der Helvctier die Bojer im Gebiete der Acdncr angesiedelt hatte, und die theure Gattin — wahrscheinlich eine alte Jugendflamme — hatte er bei den Nachbarn, den Segnancrn, geholt. — Das Regcnsbnrgcr Diplom ist wiederum ausgestellt für einen Ncitersmann, dießmak vom 2. aquitanischen Bataillon; er war also einer der Reiter, die für Erknndignngs- und Botendienste einer Abtheilung der Fußtrnppen einverleibt waren, „ein Meldereiter", wie wir jetzt sagen würden, und er trägt den Rainen Sikko, bezüglich dessen man die Wahl hat, ob man ihn für keltisch oder germanisch erklären will, der aber gewiß nicht-römisch ist. — Das Münchener Anti- guarium enthält noch ein Bruchstück eines bei Pappen- heim gefundenen Militärdiploms für einen Reiter des eben vorher genannten 1. spanischen Reiter-Regiments „Auriana". Sein Name ist auf der Tafel zerstört; dagegen ist die Bezeichnung seiner Nationalität erhalten: „1'st-isio", und der Name seiner Tochter lautet: „Batllina"; er war also ein Deutscher, ein Friese, und der deutsche Klang des Namens seines Töchterleins stimmt damit übcrein. In einem Reiter-Regiment, dessen Rekrntirnngs- bezirk im schönen Lande der Kastanien lag, diente sonach ein Kclte aus dem mittäglichen Frankreich und ein deutscher Niederländer vom Strande der Nordsee: gewiß ein beredt sprechendes Zeugniß dafür, wie mannigfach die Nationalitäten in dem nämlichen Truppentheile durchcinande- wirbeltcn. Schon die Benennung der Truppen nach Stammes- namcn zeigt die Regel der Territorialität bei der Rekru- tirnng, allein die Praxis verhinderte die strenge Durchführung der Regel, gestaltete sie vielmehr im Laufe der Zeiten selbst znr Ausnahme, nachdem schon aus politischen und disciplinären Gründen eine Mischung der Nationalitäten für die Vertheilung beliebt wurde, um durch die Zuweisung der Mannschaften in die verschiedensten Trnppeu- körpcr allenfallsigen partiknlaristischen oder gar revolutionären Bestrebungen von vorneherein vorzubeugen, um durch die tägliche kameradschaftliche Berührung innerhalb des Abtheilnngsrahmcns die fremden Elemente mit einander zu verschmelzen und sie völlig mit den römischen zu assimilircn. Das gelang auch in glänzender Weise im Hcerverbande, wo durch die gleichmäßigen Formen einer strengen Manneszucht, durch das einheitliche Commando und durch ein überwiegend römisches oder italisches Offizicrscorps ein so übereinstimmender Charakter hergestellt wurde, daß die sämmtlichen Abtheilungen noch bis in die spätesten Zeiten hinein, selbst dann, als bereits zahlreiche auswärtige Söldner, namentlich Germanen, ihre Reihen füllten, das eigenthümlich römische Gepräge be- 306 wahrte» und die römischen Adler fortwährend zu einem Gegenstände der Bewunderung und des Schreckens für die „Barbaren" machten. Für die mit dem 3. Jahrhundert in Folge des «vinkens der italischen Volkskräfte Platz greifende und fortschreitende Germanisirnng des Heeres liefern die römischen Fricdhöfe von Negeusburg ein äußerst interessantes Beispiel. Aus denselben wurden eine Anzahl Skelette ansgegraben mit 94 meßbaren Schädeln. Hicbei ergaben sich für die aus dem 2. bis Ende des 3. Jahrhunderts stammenden 50 Schädel 20 Dolichokcphale, unter 44 Schädeln aus dem 4. und Anfang des 5. Jahrhunderts 18 Dolichokcphale und 16 Brachhkephale. Während also aus dem ersteren Zeitraum 17,9 °/g typische Germanenschädel gefunden wurden, treffen auf den letzteren 29,5 °/<>. Noch bcmerkeuswerther wird dieses Verhältniß dadurch, daß sich unter den 9 typischen Germanen des 2. und 3. Jahrhunderts nur 3 Männer gegen 5 Weiber und I Kind befanden, während im 4. Jahrhundert, in welchem in allen römischen Truppentheilen zahlreiche Germanen dienten, 10 Männer und nur 3 Weiber getroffen wurden. Da die Soldaten keine gesonderten Fricdhöfe besahen, sondern gemeinsam mit der Civilbcvölkcrung bestattet wurden, so spricht die mit den Jahrhunderten zunehmende Zahl der Germanenschädel aus den Regcnsburger Be- gräbnißplätzen ganz entschiede» dafür, daß auch unter der Garnison von Castra Regina Soldaten germanischer Abkunft in sich stets steigernder Menge dicntcir. Ich habe bereits hervorgehoben, daß unser modernes Chaussceunctz zum größten Theile auf der Basis der von den römischen Soldaten ausgeführten Straßeuzüge beruht, und zwar auf weiten Strecken im buchstäblichen Sinne des Wortes; außerdem ist uns noch ein anderes directcs Erbe aus der Hinterlassenschaft des rätischcn Armeccorps geblieben. (Schluß folgt.) Eine Zeit des Uebergangs in Sitten nnd Gebräuchen. (Schluß.) Wie die Volkstrachten verschwinden, so gehen unter oder verändern sich die Volksgebräuchc. Mau liest heute in todten Büchern von angeblich noch bestehenden Volksgebräuchc», die in Wirklichkeit längst verschwunden oder entstellt sind; entstellt durch den realistischen und nüchternen Geist der Zeit, durch den immer mehr materiell werdenden Sinn des Volkes, der in dem fieberhaften Streben nach dem Mammon seinen bezeichnendsten Ausdruck findet und welcher selbst die ehrwürdigsten Volksgebräuche zu Einnahmequellen umgestaltet. Das Volk wußte ehemals den einfachsten Vorgang des Lebens in seiner Art ideal zu gestalten, ihn mit eigenartigen Zeichen zu verbinden, mit religiösen oder profanen Formen zu umkleiden. Je wichtiger und bedeutungsvoller diese wiederkehrenden Vorgänge, desto höher die sie umgebende Weihe, der sie begleitende originelle Brauch. Die menschliche .Handlung ward verschönt, die Natur geistig belebt, die Erinnerung verklärt, das Geistige in sinnlichen und ansprechenden Formen Jung und Alt vorgeführt. Die meisten dieser Gebräuche waren religiöse Akte, und wir werden sie im dritten Abschnitte dieses Aussatzes etwas naher berühren. Die Volksgebräuchc waren und find nach Land, Voltsstamm und Volkscharaktcr verschieden, und es würde zu weit führen, hier auf dieselben einzeln einzugehen. Diese Gebräuche — im weitesten Sinne — äußerten sich bei den verschiedensten Festen, bei Beginn nnd Schluß der Ernte, bei Taufe, .Hochzeit und Todesfall, in Kirche und Wohnung, in der Wcrkstättc und in der Oeffeutlich- keit u. s. w. Einzelne derselben datiren sich bis in das früheste Gcrmauenthum zurück, andere haben ihren Ursprung im Mittelalter oder in einer noch späteren Zeit. In deutschen bezw. süddeutschen Gauen, welche durch die Reformation, den dreißigjährigen Krieg und spätere Umwälzungen weniger berührt wurden, wurden noch in den fünfziger und sechziger Jahren unseres Jahrhunderts Gebräuche gehütet und geübt, die man als eine unverfälschte Ueberlieferung des christlichen Mittclaltcrs bezeichnen konnte. Von da ab und besonders mit Beginn der siebziger Jahre begann der Umschwung in Sitten und Gebräuchen auch in vorgenannten Gegenden immer stärker hervorzutreten. Die Asche des Industrie- schlotes und des Dampfrosses, der Nebel der Städte und der Staub der Touristcnwelt legte sich über die Bräuche und Lebensgcwohuhciten des Landvolkes. Der Väter Brauch und Sitte verschwinden, und an ihre Stelle treten städtische Manieren und Soldaten- spielc; ein neuer Geist und neue Lebensgcwohuhciten ringen mit den alten um den Sieg. — Manchen harmlosen und finnigen Volksgcbrauch hat, wie u. n. auch Hansjakob an mehreren Stellen seiner verdienstvollen Volksstudicn berührt, unsere liebe Bureaukratie als „störenden Unfug" beseitigt. Manche Beamte bekümmern sich nun einmal um viele Dinge, denen sie besser ihre zarte Sorge nicht zuwenden würden, um dafür auf andere und wichtigere Aufgaben ihren „Scharfblick" zu werfen. Wie im Bauernstände, hat sich auch im Bürger- bczw. Handwerkcrstande, nach Beseitigung der letzten Reste des alten Zunftwesens, vieles verändert; mancher mit Stand und Arbeit verknüpfte Brauch ist mit anderen Standcsgcbräuchen der Vergessenheit verfallen. Vergessen und versunken ist Stolz, Ehre und Ansehen des Handwerksmeisters. Der Meister hatte cS ehemals nicht nöthig, mit Kollegen zu concurriren und um Arbeit zv betteln und zu bitten, die Kunden kamen freiwillig zn ihm. Und wenn ein solcher Kunde ein fertiges Stück abholte und in blanker Silbcrmünze bezahlte, dann bedankte in vielen Landbczirkcn nicht der Meister sich über die Bezahlung, sondern der Kunde sich über die gelieferte Arbeit. Handwerker, Kaufmann und Bauer rechneten damals nicht nur mathematisch, sondern auch menschlich; sie bezweckten mit ihrer Arbeit und ihrer Lieferung nicht nur einen persönlichen Nutzen, sondern auch einen gesellschaftlichen Dienst. Der Bauer verkaufte in einzelnen Gegenden Getreide an einen dasselbe bcnöthigendcn Nachbarn oder an einen Bedürftigen billiger als an den Händler, er forderte für geliehenes Geld vom ersteren keine Zinsen u. s. w. Es war das alles ein Ausfluß des Lola lprincipcs, der Bevorzugung der Standcs- und Gangcnosscn und der am Orte und in der Gemeinde Bedürftigen. Ein Zeichen der Solidität des alten Nrbeits- und Erwerbslebens war auch, daß die Lohuauszahlnng für Dienstboten und Gesellen nach sehr langen Terminen erfolgte, auf dem Lande oft erst nach einem Jahre, ohn: baß dieselben diesen Modus der Bezahlung unbillig fanden?) (Außer diesem Geldlohnc wurden von Knechten und Mägden noch eine Anzahl Kleidungsstücke und Schuh- werk ausbeduugen.) Heute haben auch die Bauernknechte Wocheulohn, der nicht selten am Sonntag in der nächsten Dorfschcuke verjubelt wird. III. Wie die Volksgcbräuche, sind viele religiöse Gebräuche und religiöse Lebensgewohnheiten in den Wogen unserer rasch dahineilenden Zeit verschwunden. Verschwunden vor allein ist jener warme religiöse Geist, der alle Verhältnisse und Einrichtungen des Lebens verklärte und durchgeistigte. Die Religion soll sich nicht bloß hinter den ernsten Mauern des Gotteshauses und den verschwiegenen Wänden des „stillen Kämmerleins" äußern, sie soll alle Lebensverhültnisse dnrchdringen; ihre Grundsätze und Lehren sollen das Fundament aller menschlichen Thätigkeit, vom Throne bis znr Arbeiterhütte, sein. So war es im christlichen Mittelalter, und so wird es in allen wahrhaft christlichen Zeiten sein. Die Religion war die Trägerin und die Fahrerin des Staatslebens und der Politik, des gesellschaftlichen und des wirthschaftlichen Lebens. Infolge dessen gab es ehemals keine strenge Grenze zwischen kirchlicher und politischer Gemeinde, zwischen (religiöser) Bruderschaft und genossenschaftlicher Vereinigung: politische Gemeinde und Kirchengemeinde deckten sich territorial, die Handwerks- zünfte waren Brnderschaften wie die rein kirchlichen. Die Schule war nicht mit der politischen, sondern mit der Kirchengemeinde verbunden, sie war nicht Staats- oder Gemcindeanstalt, sondern Pfarr schule. U. s. w. Ueber alle diese christlich fnudamentirtcn Einrichtungen, über alle menschlichen Beziehungen ergoß sich der Sonnenglanz religiöser Weihe und religiöser Gebräuche. Das ganze Denken des Volkes war von religiösen Anschauungen, von echt kirchlichem Geiste durchdrungen. Und so schlugen selbst die übersprudelnden Wellen des Volkshumors in die ernstesten kirchlichen Feste und Ceremonien hinein, aber nicht um zu stören und zu verletzen, sondern um sich kirchlich und in kirchlicher Form zu zeigen und um zu beweisen, daß der Katholizismus nicht bloß eine ernste, sondern auch eine sehr heitere Seite hat; ja daß gerade die katholische Kirche es war, welche das ganze Volksleben mit seinem farbenreichen Gefolge, mit seinen Lustbarkeiten und Spielen großzog?) Ein großer Theil der religiösen Gebräuche und der Formen des religiösen Lebens ist auf dem Lande noch pietätvoll erhalten; dagegen hat sich in den Städten und in einzelnen Jndnstriebczirken ein desto größerer und rapider Umschwung vollzogen. Die alte und eng geschlossene Kirchengemeinde besteht dort nicht mehr und darum auch nicht die äußere Form des religiösen Lebens und der in dieser Gemeinde einst geübte religiöse Brauch. Die Gläubigen betreten dort das Gotteshaus nicht mehr als eng zusammengehörende Pfarrkinder, sondern als ein religiös gesinntes Publikum, das jede Fühlung unter sich verloren hat. Man besucht den Prediger, welcher der subjectivcm. Anschauung und Neigung am besten entspricht, gleichwie man den genialsten und beliebtesten Schauspieler oder Sänger aufsucht. Ein großer Proccnt- H In Südbauern und einigen Theilen Oesterreichs war das Fest Maria Lichtmeß der übliche jährliche Zahlungstermin. °) W. de Porta ..Geistlicher Humor" S. 133. satz der Großstädter weiß überhaupt nicht, welcher Pfarrei der Stadt er angehört, und hat Mühe, bei Taufen, Trauungen oder Todesfällen die richtige Adresse zu finden. Mit dem Untergänge der geschlossenen Kirchengemeinde, mit dem Verschwinden der örtlichen religiösen Gebräuche sind auch viele religiöse Lebensgcwohu- heiten und fromme Uebungen des Volkes zu Grabe getragen worden. Und gerade in den letzten Jahren machen wir die betrübende Erfahrung, wie das moderne Leben und die modernen Mächte die selbstverständlichste und ehrwürdigste religiöse Lebensgewohnheit nicht mehr schonen und selbst die heiligsten kirchlichen Verpflichtungen antasten. Wie wenig wird außerhalb der Kirche die Heiligung der Feste und Festzeiten geübt, wie wenig die kirchlichen Fasten geböte respektirt k Veranstaltet man doch bereits Festessen zu Ehren katholischer Landesfürsien an — Freitagen. In wie wenig Herzen wohnt ein richtiges und lebendig sich äußerndes Verständniß für das Kirchenjahr! Die Heiligung des Sa mstagabendcs und die Bedeutung dieser der Mutter des Herrn geweihten Stunden scheint bei der Stadtbevölkerung kaum mehr zu existircn; ja gerade dieser Abend wird vielfach am meisten durch Kneipen, Spiel und Tanz entweiht, denn man kann sich ja am Sonntag gründlich von den durchgemachten Strapazen erholen.. Wir haben es schon erlebt, daß ein katholisch sich nennender Verein eine Tanznnterhaltung auf einen — Samstagabend verlegte. Wie der Samstagabend werden die sogenannten ersten Feiertage, d. i. der erste Tag des hl. Weih- nachts-. Öfter- und Psingstfestcs, allmählich völlig pro- fanirt. Während es früher Sitte war, an diesen Tagen das Gasthaus zu meiden, keine geräuschvollen weltlichen Vergnügungen zu veranstalten und im gegebenen Falle denselben nicht beizuwohnen, ist heute an diesen hohen- Fcsttagen das Gasthaus wie sonst gefüllt, und man genirt sich nicht mehr im geringsten, fidele Concerte, ja sogar Bälle abzuhalten. Besonders gern wird an diesen hochfestlichen Tagen der modernen Ncisewnth, meist unter Vernachlässigung des Gottesdienstes, gefröhnt. — In ähnlicher Weise verlieren auch die kirchlichen Fest- und Bußzeiten in der Oeffentlichkeit ihren Einfluß. Wir haben z. B. noch niemals in den uns znr Verfügung stehenden Lokal- und Tagcsblättern so viele Concertanzeigen gelesen wie in der vorjährigen und gegenwärtigen heiligen Fastenzeit. Der letzte Hauch religiöser Empfindung und der Respektirung altehrwürdiger kirchlicher Einrichtungen entschwindet so aus dem öffentlichen Leben. Wie das öffentliche Leben, hat auch das städtische Familienleben eine wachsende Einbuße religiöser Formen zu verzeichnen. Besonders die schönen und sinnigen Hausandachten verschwinden mehr und mehr, gleich dem religiösen Hausrathe, der in ein wahrhaft christliches HauS gehört. Am grellsten tritt der Umschwung religiöser Anschauungen hervor, wenn man die persönliche Meinung und die Bethätigung unserer Gesellschaft in Bezug auf öffentliches Bekenntniß des Glaubens und auf religiöse Dienstleistungen betrachtet. Was früher als Ehre galt, das gilt heute als Schande! ES gilt als Schande oder Erniedrigung, bei Prozessionen Kerze, Kreuz oder Fahne zu tragen, und es gilt znm mindesten als mittelalterliche Zurückgcbliebcnheit, sich am Fronleichnamstage am Triumphzuge des .Herrn oder gar bei Wallfahrten zu betheiligen. Bei Turner-, Sänger- und 308 Kriegcrfestc» im buutcstcu Aufputze und nicht selten in betrunkenem Zustande mitzumarschircn und den sancren Verdienst einer Woche der Familie zu entziehen, ist natürlich etwas ganz anderes. So ist unser geselliges und öffentliches Leben ein durch und durch unkirchliches geworden; an Stelle des christlichen Ideales ist ein neues und anderes, das nationale Ideal getreten. Dieses neue resp. modernheidnische „Ideal" erfährt bereits in der Volksschule eifrigste Pflege, an Stelle des beseitigten alt- und neu- tcstamcntlichcn Lesebuches sind vielfach „ncudeutsche", d. i. vorn preußisch-deutschen Geiste durchtränkte Erzählungen und Geschichtsbilder getreten. Und außer der Schule und draußen im Volke sorgen die Herren Reserveoffiziere und die Militär- und Kriegcrvercine zur Genüge für die Verbreitung des neuen „Ideals". — — Schule und Kaserne, Industrie und Verkehr, Gesetze und Einrichtungen, sie alle arbeiten, freiwillig oder mit Naturnothwcndigkeit, an der Umänderung und Beseitigung von christlichen Lebensformen und christlichem Väterbrauche. Und es ist für den katholischen Süden ein . schlechter Trost, daß sich dort, während die alten Branche fallen, allmählich einige dem überwiegend protestantischen Norden entsprungene Familicngcbräuchc einzubürgern beginnen; wir erinnern an die Feier des Geburtstages bezw. dessen Bevorzugung gegenüber dem Mmensfcste; wir erinnern an die Verbreitung, welche der Christbaum') auch in den ihm früher verschlossenen katholischen Provinzen gewinnt. Daß das christliche Leben der modernen Zeit gegenüber dem der alten Tage auch manche erfreuliche Lichtseite zeigt, daß ehemals manches mechanisch geübt wurde, was heute aus innerer Ueberzeugung gethan wird, das und anderes hervorzuheben ist hier nicht unsere Aufgabe. Wir wollten hier zeigen den begonnenen Umschwung im Lolksgeiste, in Kleidung und Sitte, in profanen und religiösen Gebräuchen; wir wollten in einem fragmentarischen Bilde andeuten, daß unsere Zeit zu den gcmüthvollcn und ruhig dahinfließenden alten Tagen in Hellem Coutraste steht, daß unser Leben immer mehr ins 'Materielle und Militärische, ins Aeußcrlichc und Nüchterne geht, und daß die Menschheit es nicht mehr liebt, sich in die gchcimnißvollen Tiefen der eigenen und der äußeren Natur und in die Räthsel der Geschichte zn versenken. Eine Zeit des Ucbergauges für das Volk, eine Zeit des Unterganges für Lcmdcssitte und Landssbrauch! Die alten Formen versinken in den verflachenden Wogen des rasch hereinbrechenden Modernismus, in dem fieberhaften Ringen und Hasten des Tages. Das christliche Volksleben nach seiner kirchlichen und anheimelnden Seite hin, das Leben in Familie nnd Gesellschaft, welches bis über die Mitte unseres Jahrhunderts, besonders in katholischen Bezirken, manches heilige Erbe aus vergangenen Zeiten herübergerettet hat, dieses von dem Duft religiöser Weihe übcrgosscne Leben, es geht unter in den großen Kämpfen nnd Fragen, in der nnrnhevollen Bewegung und dem hochentwickelten Verkehre der neuen Zeit. Die mit Dampseseile vorwärts drängende moderne Zeit hat nicht Muße, bei den Festen des Herdes und Altares, bei den religiösen ') Ueber „Christbaum oder Krippe?" siehe Dr. S- Brunncr, Moher? Wohin?" I. Bd., S. 51, nnd HanI- jakob, „Aus meiner Jugendzeit", S. INI. Feiern in Haus und Natur, bei Hcimath, Wiege und Grab sinnend stehen zn bleiben. Neue Gedanken beherrschen das Volk, neue Lebcns- gewohnhcitcn beginnen sich zu bilden, neue Formen und Gestalten steigen empor. Eine neue und flüchtige Zeit, die Zeit des Dampfes nnd der Elektrizität, ist angebrochen. Kaiserslautern. F. Norikns. Culturgeschichtliche Bilder aus Bayern. L. Die Gerichtsverhandlungen beim kurfürstlichen Pfleggericht Rcichenhall vom Jahre 1685-1799. (Fortsetzung.) Die Gewerbeordnung wurde auf's Strengste gchandhabt. — Ordnung, ein gewisses allgemeines Gefühl für Recht und Gerechtigkeit ist jener Zeit durchaus nicht abzusprechen; die bestehenden Existenzen sollten erhalten bleiben — onrmr euiguo —; Sentimentalität, Humanität im modernen Sinn, sowie das Princip der freien Con- currcnz kannte man nicht — vielleicht znm Vortheil einer gewissen Wohlhabenheit jener Zeitperiode. Der Meister konnte nur diejenigen Arbeiten verfertigen und feilbieten, wozu speciell die „Gerechtsame" auf seinem Hause lag, damit die Einzelnen genügendes Aus- und Fortkommen fänden: ein Schneider von Karlstein wird von seinen 2 Mitcollegen verklagt, „die Kauf- arbeit: als fuhrkitl, Hosen, Strimpf, lcibln und haud- schnch, so anders dem Schnciderhandwerk ungehöriges zu machen und damit zu handeln und ihnen dadurch Eintrag zu thun", worauf der Betreffende das gerichtliche Attest zugestellt erhielt, daß sonst kein „ Eichmeister" als die beiden Kläger derlei machen dürfe; das Aufnahme-Attest eines andern Schneiders von Karlstein anno 1699 verlangt, daß er „in allhicsiger Stadt (Rcichenhall) außer der chnrf. Offizier (Saliucnbcamtc) und was man ihm sonst in seine Wohnung hinaus und wieder hineintragt, weiter nichts arbeite, noch den Stallmeistern beschwerlich fallen solle." Der „Bürger und Pcck" Werspachcr beschwert sich über den Ober- und Scebachmüllcr, weil sie sich „unfncgsam anmaßen", dem' alten Herkommen zuwider „Kreizcrröckl zn pachcn" (Röckl, sogen. Laib! aus Naggenmchl), da sie doch bei ihren „Pachstciten" nur „Groschen- nnd Sechscrlaib" backen dürften. Der richterliche Entscheid spricht nun, da auch Zeugen bestätigen, daß diese „Krcizerröctl" nur „bei Haus" verkauft wurden und das „sogen. Protwübcrl nie kein anderes als Hallerbroth zum Verkauf herumgetragen", den „Gayiuüllcrn" nach churf. Polizeiorduung 4. Buch 8. tät. 9. uri. das Recht zu, „Rockcuprod zn pachcn" und „bei Haus" zu verkaufen, aber nicht in die Stadt zu bringen. Ja geradezu gezwungen wurde das Publikum nur bei Meistern des Pflcggcrichtsbezirkcs seine Bestellungen und Arbeiten machen zu lassen: der Glaser- meister von Rcichenhall. verklagt 1788 einen Bauer von Weißbach, das; er „nicht allein seine neuen Fenster bei ausländischen Glasern machen lasse", sondern noch dazu „andere Nachbarn aufhetze", ihre Glaser-arbeiten beim Glaser von Anger verfertigen zu lassen, wofür der. Angeklagte „wegen dieses brotschmcllcrutcn Unternehmens" gerichtlichen Verweis erhält und Strafe von 3 ßl dl. '-) Hallerbrod ist Brod aus Neichenhall. Rcichenhall heißt bei der Landbevölkerung noch heute „Halt". 309 Die Kurpfuscherei, welche diesem Kapitel beigefügt werden mutz, war selbstverständlich auch verboten. Georg Antoni Dopfer, Haus Michl Hubcr und Joseph Holl „sämmtlich vcrbnrgcrte Bader allste" klagen 1721 gegen den „rovclo. Waseniueister", weil er „ganz unbefucgt" sich angemaßt, „unterschiedliche Patienten anzunehmen und zu kurieren", weshalb Beklagter die Weisung bekommt, „sich der Laren und des Mcdizinircns hinfürdcrs zu enthalten", — scheint also auch seinen Mitmenschen von seinen Wascnilicistcr-Medizincn applizirt zu haben; 1701 aber klagt wegen Bcrufsbecinträchtignng der „Stattmcdicus, Ordinari Stattphysikus" vr. Franz Köstlcr selbst und mit ihm Shlvcst Pächler, Balthasar Naffler und Franz Dietrich, „die 3 Pader und Bürger" — gegen den damaligen Ueberreiter") und Visitierer Hans Ferst und seine „Ehcwirthin",. dclin diese „unterstehen sich, allerhand Gebrechen zu kurieren" und dadurch den Klägern „an ihrer Kunst und gelernten Handwerk Eintrag zu erzeigen", weßhalb sie bitten, daß wegen ihres „ohnedies schlecht Habenten Einkommens" dies nicht mehr geduldet werde. Acrgerlich, wie er gemacht wurde, gestand zwar der kicberreiter, daß er mit seiner Ehewirthin „cmriara", konnte aber die Bcmcrknng nicht unterdrücken, „sie curioian auch solche, welche bei den Klägern gleichsam nicht cmrirt werden »lögen" (können). Wohl mag das hohe Gericht heimlich gelächelt haben, öffentlich aber theilte es die Entrüstung der Kläger und verbok auch diese Euren unter der Androhung, die Sache im Wiederholungsfälle „nach München zu berichten", denn Beklagter sei als ein „Visitator" und nicht als ein „Arzt" angestellt, heißt der Entbeschcid, durch das kurieren aber „unterlasse er pflichtvergessen das churfürstl. Interesse" und „suche mit dergleichen Stimplcrchen nur seinen Privat Nutzen". Concessionen für neue Wirthschaften wurden sehr ungern und nur selten ertheilt aus Rücksicht für die bereits bestehenden und selbst der „Bcyzollncr von Ncu- weg" in dieser hochromantischen Lage — jetzt schlechtweg Manthänsl genannt — konnte im Jahre 1714 nicht durchsetzen, fremden Durchreisenden die Betrachtung der herrlichen Gegend und die Einladung zur Ruhe durch Imbiß und einen frischen Truuk Bieres noch angenehmer zu machen, obwohl er Bier eingelegt hatte, das aber nur „für die Arbeiter und Wcgmacher und für die alle Wochen dahin kommenden Herrn Zollbeamten" verzapfen durfte. Andere sollten sich nicht bei ihm laben dürfen. Aber so ab und zu ließ sich doch ein durstiger Kumpan nicht kurz wcgwciseu, besonders wenn er an dem Hnngtischcheu vor dem Hanse die Wcgmacher bei frischem Trnnke sitzen sah oder die Herren Zollbeamten in heiterer Gesellschaft. Dann mochte aber auch der „Bcyzollncr" nicht so hartherzig fein, denn 1717 wird er verklagt, daß er „alle Wochen 2 — 3 Eimer Bier verschleiße", weßhalb er I.T dl. Strafe zu bezahlen hatte und es ihm abermals unter Androhung höherer Strafe verboten wird. Ja noch 1788 erging an den „Wcgmcistcr von Ncutveg" aus Grund einer von den Wirthen der Nachbarschaft eingereichten abermaligen Klage wegen „Gewerbschmiillerung" der specisicirtc gerichtliche Auftrag, nur die bei „Holz Trift-, Wcgbcschäftigtcu oder Beamten und bei Unglücks- sällcu, Lahn re. oder einen von der Nacht übcrfallencu Fremden" beherbergen und für deren Pferde Futter ab- ") Ueberreiter, nach Schmeller der unmittelbare Aufseher, der einen Straßen-, Flur-, Forst- oder Jagdbezirk Überresten gebe» zu dürfen, außerdem aber sei ihm „alles Gastgcbeu, Auskochen, Pfcrdceinstcllen, Futtcrabgebeu" verboten; selbst wenn Gäste oder churf. Beamte bei „Waldrcisen" Spiel- leute mitbringen, sei das „aufmachen lassen" untersagt, wie auch Scheibenschießen bei ihm nur dann statthaben dürsten, wenn mit den umliegenden Wirthen vorher ein Ucbcrcinkommcn getroffen ist. — Für die Schönheiten der Natur hatte man überhaupt damals noch sehr wenig Verständniß und Geschmack. Tanz- und Concertmusik durfte ebenfalls nicht „unbefugter Weise" abgehalten werden, nnd daß der eine oder andere Gastgeber darin sich keine Ueberschreitnugen zu schulden kommen ließe, dafür sorgten seine Kollegen. Der Moserwirth in Fager wird 1704 verklagt, daß bei ihm „durch einquartierte Schallmcycr als Soldaten" unbefugter Weise „aufgemacht" nnd dazu getanzt werde nnd „auch andere Spicllcutc" öfters sich dort einfändcn; nnd 1705 abermals, daß nicht „durch rechte Spiellent" (also auch unter diesen keine Concurrcnz!), sondern „durch Anfgeigcn des Müllncr Gcörgcn in Seebach zum Tanz aufgemacht wirb". Moser gibt zwar an, er habe, als „die Schnchknccht" (Schnhmachcrgenoffeuschaft) bei ihm gezecht, nichts gewußt, daß sie heimlich um den „schlechten Geiger" in Scebach geschickt, und habe das „Aufmachen" nicht lange geduldet; erhält aber doch gcrichllichcn Verweis, was die Musik des „Müllncr Gcörgcn" eigentlich gar nicht werth war, denn die Protokolle sagen selbst, wie „die Schuchknccht unter seinen schlechten Geigen auf blossen 2 Saithcn zu tanzen angefangen". Aber nicht nur jedes Gemeinwesen — der Staat die Gemeinde, die Familie, die Zunft, die Genossenschaft rc. — sollte geschützt werden gegen schädliche Einflüsse von Außen und Innen, auch auf den Einzelnen wollte man einwirken, um ihn vor Verderben zu bewahren, vor Untergang zu schützen, seine zerrütteten Verhältnisse wieder zu rangiren: Äl. dst „hat man öfters verwiesen", heißt es im Tenor einer Verhandlung vom Jahre 1712, sich „des übermäßigen Sauffens" zu enthalten, weil er aber „mit exzessivem Fressen nnd Sauffen fortgefahren", wird er 2 Tage mit Wasser nnd Brod im Amtshaus bestraft „mit dem cxpresseu Auftrag", daß, wenn er nochmals „sich dieß kein Gewährung sein laßt", man ihn nicht nur „allhie in den Wirthshäusern öffentlich proclamieren", sondern auch „gestalten Dingen nach", gam „ins Zuchthaus München liffern" lassen werde, „woruach er sich zu richten waiß"; und 1740 wurde ein „Gaü- schustcrmeistcr" wegen seines „uneinigen Hausens Mt seinem Ehwcib" und „seines beständigen Sauffens" vor Gericht citirt, wo mau ihm aus Herz legt, „das Wirthshaus zu nieiden und dem Handwerk, sowie der Haus- wirthschast besser nachzukommen", eine Ermahnung, die allerdings auch gleich „1 Tag mit Wasser und Prot im AmbtShautz" zur Folge hatte. — Beide Ideen also, die Abschrecknngs- und die Vesscrnugsthcoric, durchdrängen die damaligen richterlichen Erkenntnisse. Die strengsten Strafen- und damit die größte Verachtung aller Vergehen, die wir in diesen Eerichtsproto- kollcn vorfinden, wurden gegen die „Lcichtförtigkcit" d. i. das Kapitel der unehelichen Kinder ausgesprochen. Die Protokolle selbst nennen diesen Fall, so oft er vorkommt, stets ein „Verkröchen", und je nachdem es ein „erstmaliges" oder „öftcrmaligs Verkröchen", war auch die Strafe milder oder höher, immer aber sehr empfindlich gegenüber den Strafen anderer Verbrechen oder-Vergehen, während eine besondere Verachtung noch dadurch 310 ausgedrückt wurde, das; gerade bei diesen Fällen und nur bei diesen die männliche Partei stets nur per Er titulirt wird oder auch per „Kerl", die weibliche aber per Sie. Der männliche Theil wurde fast immer höher bestraft wie der weibliche und das Strafgeld, das hieraus einging — sogen. „Ehebruchsstraffen", wurden zur Ausbauung des Thurmes der St. Egidinskirche verwendet. Die geringste Büste hicfür war 2 fl. 17 kr. 2 hl. nebst Freiheitsstrafen — „Fenknust im Ambtshanß bei Wasser und Prot", „Fenknust des Rentamts" —, oder Schandstrafen — „Geige und Schandsaull" —, oder Gerichtsvcrweisnng, Nentamtsverwcisung und Landesver- tveisnng. Ja sogar Ehclcnte wurden, wenn zu Tage trat, dast sie „vor der priestcrlichen Oopulation" sich mit „Leichtfertigkeit" vergangen, zwar der öffentlichen Schandstrafen „in ürvorem inntrinlonii" begeben, aber mit Frciheits- und Geldstrafe» noch belegt; so erhielt ein Ehemann aus diesem Grunde im Jahre 1689 acht und seine Frau fünf Tage mit Wasser und Brod im Amtshanse und dazu jedes noch 2 A Pf. — 4 fl. 14 kr. 2 hl. Geldstrafe, und im Jahre 1700 eine Frau bei der gleichen Veranlassung außer der gewöhnlichen Freiheits- und Geldstrafe noch eigens 1 S Pf. „um daß sie als ein Junk- fran an ihren Hochzcittag geprangt", d. h. einen Kranz getragen hat. Eine weitere Fürsorge für das Wohl des Ein' zelncu — dies Mal für seine Geldbörse — betraf die „Haltung zu hoher Hochzeiten". Es war nämlich jedem Stand eine Norm gegeben, eine Grenze gesetzt, wie viele Gäste er zu seinem Hochzcitsmcchle laden dürfe, worüber hinaus sowohl der Bräutigam wie der Wirth, in dessen Hause das Hochzeitsmahl gehalten wurde, für jede Person „zu viel" eine Geldstrafe zu bezahlen hatte, nur der fröhliche Gast „zu viel" hatte keinen Nachtheil davon, denn er hat, wie ein Zeuge sagt, dem Bräutigam „mit frciden das Mal einnehmen und vollcndten helfen". Die betreffenden Vorschriften hierüber sind sehr alt, denn 1576 schon werden die „Mandate" wegen zu großer „Hochzeiten" und „Kindlmahl" wieder eingeschärft, aber die Unterthanen schienen einen Stolz darein zu setzen, große Hochzeiten zu geben. Die beiden Schweiger hatten eine ausgedehnte Verwandtschaft und hatte jeder von ihnen, so bestätigt das Verh'örs- protokoll, „dessen Hochzeit nmb 3 Persohnen zu groß gehalten" und deswegen „Straff erlegt" auf jede Person 15 kr., „so hat man dem Würth Hans Pürchel bei deine solch Hochzeiten gehalten wurden zur Straff gezogen aus jede Persohn auch 15 kr." 1722 hielt der „churf. Salz- mayr Amts Trannsteinische Prnnnwartter zu Fager" ") seine Hochzeit um 10 Personen zu groß, „somit beede dahcro" (der Bräutigam und der Wirth zum Kaltl) „sammt ernstlichen Verweis bestrafst worden von jeder Person 30 kr. — 5 fl." Die Polizei — und wir haben im Laufe dieser Abhandlungen schon öfters Andeutungen gegeben — wurde überhaupt strenge gehandhabt, Reellität, Solidität und Ehrlichkeit von Allen gegen Alle gefordert, sogenannten „Polizei-Straffen" begegnen wir sehr oft in den Gcrichtsprotokollcn. Schon die Strafe im Allgemeinen „wegen Vorgeben einer 8. V. Unwahrheit" ist bezeichnend und war besonders für die Viktnalienpolizei, die übrigens strenge gehandhabt wurde, von großem Einfluß aus den . ") Die Bediensteten der sogen. „Brunnlcitung" (Soole- leitnng) Reichenhall-Traunstein standen unter dem Salz- mairamt Traunstein. thatsächlichen Werth der Kaufsobjekte: ein Bauer „sucht" im Jahre 1746 „dir obrigkeitliche Hand", wie der Ausdruck heißt, weil er eine Kälberkuh, die in der That nur 8 fl. werth war, um 23 fl. kaufte, da sie „der Verkäufer zu viel gelobt". — Auch bei Ncbervortheilungen im Pferdskanf konnte man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen: ein Salz-Karuer kauft um 95 fl. „ein groß liechtpranne Stuckten", die aber „nit Kaufmanns Guck" gewesen, da sie „reyzig" (rotzig) war; westhalb der Kläger auf Gutachten des „rosto Wasenmeistcr" und eines zweiten Sachverständige», der sich „mit lauter Noß- nnd andere Vich-Churen erhält", eine „gerechtfertigte" Attcstaiion erhielt, um sich derselben gegen den Verkäufer „in allweg zu bedienen", — denn der sachverständige Wasenmeistcr depouirte, daß dem Pferde die „halb Lungl schon ausgeruuncn". Eine hieher gehörige Verhandlung über „nnbe» fuegtes Bischen" berichtet uns die nicht uninteressante Thatsache, daß zu Anfang des vorigen Jahrhunderts hie zu Lande der Biber noch keine Seltenheit war, denn 1712 bringt der „Vorstcr"") von Rnhpolding beim Pfleggericht Neichenhall zur Anzeige, daß „Fischpächter zum andermall einen Biber mit einem Fischnetz gefangen", wobei die Pächter allerdings bcma, tiäo gehandelt haben mochten, denn sie wußten nicht, sagen sie, „dast der Biber zur Jägerei gehöre", während nun das Pfleggericht dahin entschied, daß „künftig kein Fischer mehr keinen Biber fangen" dürfe. Soviel uns bekannt, ist die Streitfrage in unserer Zeit wieder neuerdings aufgeworfen worden. Man hatte dann ein Hauptaugenmerk gerichtet aus Verleitgabe guter, reingchaltener und preiswerther Vik- tualien: schon 1706 wird ein Händler verklagt „wegen 2 reäv. abgethaner Küe, welchen der Magen abge- pronncn," die dann aber dennoch „ins Haus, somit zur Speis gebracht" wurden; 1793 verklagen ferners drei „auf Cordon" zu Melkest liegende Knirassiere den dortigen Wirth Franz Eder wegen „schlechter Bierverleitnug", aber Eder erklärt, daß der Knirassiere „Unwohlsein" nicht von dem schlechten, sondern von dem vielen Biere herrühre, das sie getrunken, westhalb er den gerichtlichen Auftrag erhielt, „nie mehr so übermäßig Bier einem Dienstmann zu geben", denn die Wackeren vertilgten „auf einem Sitz 40 Maß", wie cS heißt. Dort also war noch tiefster Friede! In weiterer Verfolgung dieser polizeilichen Fürsorge für das Publikum finden wir dann verschiedene in regelmäßigen Zwischeuräumen wiederkehrende Visitationen angeordnet, welche es uugemein genau nehmen, so die „Mühlvisitationcn". 1685 wird bei einer „Mühl- beschan" ein Müller um 1 fl. 8 kr. 4 hl. bestraft, weil „ein kleins Löchl im Pcitlsäckl erfundten und wegen nit juster Schaidewage"; „2 schmöühent: oder taigige Peitl- kasten gesandten", wurden bei einer andern Beschau; und „wegen vor der Will mangelnten Fnßwisch und Spirm- geweb in der Mühl" heißt ein hieher gehöriger Betreff; 1698 wurden „Millvisitationen" vorgenommen am 17. Juli und am 10. Oktober durch den „Millgrafcn" und den „Amtmann" (Gerichtsdiener). Wetters finden wir die Feuerpolizei streng ge- ''0 Die Reviere um Neichenhall gehörten damals zum Forstamte Rnhpolding, dessen Vorstand den Titel „Förster" führte, wahrend die Vorstände der dem Forstamt unterstellten Reviere „Forstknechte" hießen, z. B. der „Forstknecht von Karlstein. t 311 übt, Feuer beschau findet fast ebenso oft statt, als sich die „Na uchfang st raffen" wiederholen: 169!) findet die F-cuerbeschan in einem Hanse „einen ziemlich unsauber» Nauchfaug" und in der Stube „die Span zu nachet beim Ofen"; „wegen priinnens wordenen Ranch- fang" hatte ein Pflcggcrichtsunterthan 1 K dl. zn bezahlen, und ein Anderer 4 ß dl., weil die „Dcixprigel ober den Herd" und die „Span anfin Ofen" lagen; „Tobacthpfclsfen mit Tobackranchcn im Maul habcnt im Traidstadl" - 17 kr. Strafe. (Schluß folgt.) Historische Commission bei der kgl. bayerischen Akademie der Wissenschaften. (Bericht des Sekretariats.) München im Juli 1897. Die 38. Plcnarverfamm- lnng der historischen Commission hat am 11. und 12. Juni stattgefunden. Der nach dem Tod des Wirklichen Geheimen Raths von Snbel von der Commission in der vorigen Plcnarversammlung gewählte und von S. K. H. dem Prinz-Regenten ernannte Vorstand der Commission, der Wirkliche Geheime Rath von Arncth Excellenz aus Wien, leitete die Verhandlungen. Seit der letzten Plcnarversammlung im Mai 1896 find folgende Publikationen durch die Commission erfolgt: 1. Allgemeine deutsche Biographie. Band XI-I, Lieferung 2—6. Band XI-II, Lieferung 1—3. 2. Chroniken der deutschen Städte. Band XXV, Band V der schwäbischen Städte: Augsburg. 3. Die Recesse und andere Akten der Hansetage 1256-1430. Band VIII. (Schlußband.) Die Hansc-Necessc, welche einst von der Commission auf Lappenbcrgs Vorschlag in erster Reihe unter ihre Unternehmungen aufgenommen worden waren, sind damit von Dr. Koppmann, den nach Juughans' frühem Tod noch Lappcnberg im Jahre 1865 zum Herausgeber bestimmt hatte, zum glücklichen Ende gebracht morden. Auch die Chroniken der deutschen Städte, unter der Leitung des Geheimen Raths von Hegel, nähern sich dem Abschluß. Als 26. Band soll ein zweiter Band der Magdeburger Chroniken erscheinen, für welchen der Bearbeiter. Stadtarchivar Dr. Äittmar in Magdeburg, das Manuskript bereits im Laufe der nächsten Wochen einzuliefern versprochen hat. Der erste Band, Band 7 der ganzen Reihe, hatte die Magdeburger Schöffcuchronik, bearbeitet von Janike, gebracht. Für den zweiten Band ist die hochdeutsche Fortsetzung dieser Chronik bis 1566 und die Chronik des Georg Blitz 1467—1551 bestimmt. Als vorläufiger Schluß des ganzen Unternehmens, nämlich als Band 27, ist ein zweiter Band der Lübecker Chroniken in Aussicht genommen, welchen Dr. Koppmann, sobald er die nöthige Muße gewinnt, bearbeiten will. Voll den Jahrbüchern des deutschen Reichs unter Friedrich II. wird in der allernächsten Zeit der zweite Band veröffentlicht werden, der die Jahre 1228—1233. im Manuskript vom Geheimen Hofrath Winkclmann hinterlassen, umfaßt. Auf eine Fortsetzung lind Vollendung dieser Arbeit ist eine bestimmte Aussicht noch nicht vorhanden. Für die Jahrbücher des Reichs unter Otto II. und Otto 111- ist Dr. Uhlirz mit der Bearbeitung des gesammelten Stoffs, für die Zeit Friedrichs I. Dr. Simoüs- scld noch mit der Sammlung des Stoffes beschäftigt, Professor Mc»er von Knonan arbeitet unausgesetzt am dritten Band der Jahrbücher des Reichs unter Heinrich IV. und Heinrich V. Betreffend die Geschichte der Wissenschaften in Deutschland ist das für dieses Jahr erhoffte Erscheinen der Geschichte der Geologie und Paläontologie von dem Geheimen Rath von Zittel auf das nächste Jahr verschoben worden, weil die Schwierigkeit der Bewältigung der für die Geschichte des 19. Jahrhunderts vorliegenden Literatur sich als allzngroß erwies. Die Mlgemeine deutsche Biographie, unter der Leitung des Freiherr» von Liliencrou lind des Geheimen Raths Wegele, ist in diesem Jahr in außerordentlicher > Weile in ihrem Fortgang ausgehalten worden, zuerst ' durch den Tod voll Sybcls, der den Artikel „Kaiser Wilhelm I." übernommen hatte, dann durch den Eintritt des neuen Autors. Professors Erich MarckS in Leipzig, zuletzt durch das Zusammentreffen der Ausarbeitung dieses "Artikels mit der Centcnarfeier und der durch dieselbe hervorgerufenen zahlreichen Literatur. Die Rcichstagsakteu der älteren Serie stehen am 10. und II. Band. Es hat sich die Zweckmäßigkeit einer Theilung der Kaiscrzeit Sigmunds (Mitte 1433 bis Ende 1437) in zivei Bände herausgestellt. Der 11. Band soll bis zur Mitte des Jahres 1435 reichen. Die Drucklegung ist von Dr. Veckmann bis zum 43. Bogen geführt worden. Das Erscheinen des Bandes kann für den Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt werden. Der Druck des 12. Bandes soll dann sofort sich anschließen. Während des Jahres hat vr. Beckmauu kleine Lücken des Materials sowohl aus Münchener, ivie aus den von Baris, Basel, Nördlingcn, Köln eingesandten Archivalien, sodann durch eine kurze Reise nach Nürnberg ausgefüllt. Der Stand der Arbeiten für den 10. Band ist welliger befriedigend. Doch darf erwartet werden, daß mit dem Druck desselben begonnen werden kann, sobald der Druck des II. Bandes beendigt sein wird. Dr. Herre hat sich entschließen müssen, seine eingehenden lind außerordentlich lange Zeit in Anspruch nehmenden Forschungen über die Vorgeschichte dcS Romzugs Sigmunds nicht, wie beabsichtigt war, in die Einleitung des Bandes aufzunehmen, sondern in einer besonderen Abhandlung zu veröffentlichen und in der Einleitung nur kurz deren Ergebniß mitzutheilen. Die Akten zur Vorgeschichte des Romznges können nicht nach Reichstagen geordnet werden; sie erscheinen vielmehr in zwei Abtheilungen: I. Nomzugs-Ver- handlungen vom Herbst 1427 bis zum Sommer 1128. 2. Verhandlungen von 1431 bis zum Allsbruch dcS Kaisers von Feldkirch nach Mailand. Für reichlich 400 selbst- stäudige Nummern ist die Tcxtrcceusion fast abgeschlossen; kleine Nachträge werden theils brieflich, theils aus einer Reise nach Wien zu erledigen sein. Auch das Material zu den Anmerkungen ist zum größeren Theil bereits gesichtet. Eine nicht unwesentliche Schwierigkeit für die Schlnßredaction des Bandes, die große Zahl undatirter Stücke, die sich auf die Concilsfragc beziehen, konnte durch Benutzung eines inzwischen pnblicirten Pariser Codex (Protokoll Bruncts) in der Hauptsache gehoben werden. Benutzt wurden im ablausenden Jahre besonders das Münchener Reichsarchiv, Handschriften aus den Bibliotheken voll Paris, München, Knes an der Mosel, Heidelberg und Dresden, und Akten aus dem Nürnberger Kreisarchiv. Anfragen in den römische» Archiven und Bibliotheken wurden in dankenswcrther Weise durchs Dr. Schcllhaß in Rom erledigt. Für die Neichstagsaktcn der Reformationszeit sind die Arbeiten wie bisher von Dr. Wrcde mit Unterstützung von Dr. Beruays fortgeführt worden. Das Material für den dritten Band ist vervollständigt worden aus Akten von Köln, Nürnberg, Frankfurt, Karlsruhe und Würzburg: einige bisher noch zurückgestellte Stücke, wie die große Äcschwcrdeschrift der Grafen und Herren vom Ende 1522, wurden abgeschrieben; aus dein Mainzer Erz- kauzler-Archiv in Wien wurden Abschriften erbeten und geliefert. Hiermit ist dieser Theil der Arbeit für den dritten Band vollendet. Daneben ist bereits ein großer Theil des Manuskripts fertig gestellt: die Akten des Ncgnuents-Reichstags zu Nürnberg vom Frühling 1522 und von dem zweiten Nürnberger Reichstag die Verhandlungen über die Religionssache, die Gravamiua, die Verhandlungen der Stände mit den Städten, die Zollordnung und zum größten Theil die Verhandlungen mit der Ritterschaft: zusammen etwa die kleinere Hälfte des Bandes. Im nächsten Jahr soll das Manuskript ganz oder bis auf einen geringen Rest vollendet sein und dann mit dem Druck des dritten Bandes begonnen werden. Von der im vorigen Jahre beabsichtigten Collation- iruug der vorliegenden Abschriften der Berichte des Chnr- sächsischen Reichstagsgesandtcu Hans von der Planitz mit den Originalen im Weimarer Archiv konnte abgcsepen werden, da diese Planitz-Bcrichtc von der Kgl. Sächsischen Commission für Geschichte selbststäudig und vollständig veröffentlicht werden sollen. Die Neichstagsaktcn werden sich deßhalb auf kurze Auszüge beschränken können, und diese Entlastung wird es möglich machen, mit dem dritten S12 Band bis Zinn Beginn des dritten Nürnberger Reichstags zu gelangen. Die ältere Bayerische Abtheilung der Wittelsbachcr- Corrcspondenzen unter Leitung des Professors Lassen wird demnächst zum Abschluß kommen. Von den durch Dr. Goeh bearbeiteten „Beiträgen zur Geschichte Herzog Albrechts V. und des Landsberger Bundes" sind 48 Bogen gedruckt, die bis zum Ende des Jahres 1570 reichen. Nur noch 10 bis 12 Bogen sind zu drucken. Die ältere Pfälzische Abtheilung der Wittelsbacher Korrespondenzen konnte auch in diesem Jahr keinen Fortgang gewinnen, da der Herausgeber, Professor v. Bezold, von der Vollendung der Briefe des Pfalzgrafen Johann Casimir neuerdings durch seine Berufung an dre Universität Bonn abgehalten wurde. Derselbe hofft nun, in den nächsten Ferien die bisher aufgeschobene Forschungsreise nach Kopenhagen ausführen zu können. Die Arbeiten der jüngeren Bayerischen und Pfälzischen Abtheilung der Wittelsbachcr-Correspondenzen unter Leitung des Professors Stieve waren in gleicher Weise wie früher in erfreulicher Entwicklung begriffen. Nur war Professor Stieve selber, durch die nämlrchen Gründe wie im vorhergehenden Jahr, au der gewohnten Mitarbeit gehindert: er wird voraussichtlich erst im Frühling 1893 an die Herausgabe des 7. Bands der Briese und Akten gehen können. Dr. Chroust war zunächst mit einer Nachlese in den Münchener Archiven beschäftigt. Im Staatsarchiv fand er. Dank den hilfreichen Bemühungen des Gehcimsekretärs Herrn Dr. Werner, Pfalz-Ncubnrger Akten, die über den Streit um die Churpsälzer Administration (1610—1614) sowie über den Jülicher Streit werthvolle Aufschlüsse gewährten, und bayerische Akten von großer Bedeutung für die Geschichte des Passaner Kriegsvolks und den Streit Herzog Maximilians mit Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg. In der Absicht, für die Lücken in den Münchener Churpfälzischcn Unionsakten eine Ergänzung zu finden, reiste vr. Chroust im Oktober 1896 nach Stuttgart, wo die Württcmbergischen Unionsakten sich fanden, die, soweit sie den Jahren 1011 bis 1613 angehören, nach München gesandt und dort ausgearbeitet wurden. In Karlsruhe fanden sich Pfalz-Neuburgische Akten über den Administratiousstreit mit Chnrvfalz und über das Rcichs- vicariat von 1612, die ebenfalls nach München geschickt wurden. In Innsbruck gewährten die Akten über Erzherzog Maximilians bekannte lebhafte Thätigkeit im Hausstreit und in der Snccessionsfrage so reiche Ausbeute, daß der Forscher sich zunächst auf das Jahr 1611 beschränken mußte. Leider ist der auf die Kaiserwahl bezügliche „Successionsfascikel" spurlos verschwunden. Die Ostcrfericn widmete Dr. Chroust in Wien hauptsächlich dem Finanzarchiv, dessen überaus umfangreiche Akten neben einer Menge werthvoller Nachrichten über Persönlichkeiten ein Bild von der Finanzgebahrnng des Hofes, der Zerrüttung des Geldwesens und von dem Verhältniß der beiden Neichspfennigämter zur Hofkammer gewährten. Der Güte des Direktors des Kriegsarchivs, des Feldmarschall - Lieutenants von Weher, wurden Abschriften von wichtigen Akten über die Schulden des Kaisers und die Leistungen der Reichsstände zum Türkenkrieg verdankt. Die Commission hat nicht versäumt, Sr. Excellenz den schuldigen ehrerbietigen Dank auszusprechen. Die Hofzahlamtsrechnungeu fanden sich auf der Hofbibliothek. Im begonnenen Jahr hat vr. Chroust vor, außer einem Rest der Akten des Münchener Staatsarchivs, die schon früher in Arbeit genommenen Ansbacher Akten des Berliner Staatsarchivs auszuarbeiten, dann an die Papiere Christians von Anhalt in Zcrbst und die Chursächsischen Akte» zu gehen. Wenn die Jnnsbrncker Akten nicht verschickt werden, so muß er einen zweiten Besuch dort machen. Alsdann wird, nach Durchsicht der Stadtarchive von Ulm und Nürnberg, der Stoss für den ersten von ihm herauszugebenden Band, der die Jahre 1611 und 1612 umfassen soll, vollständig vorliegen. vr. Mayr - Deisinger arbeitete im Herbst 6 Wochen in Wien. Dort sah er im Geheimen Staatsarchiv die sogenannte „Große Correspoudenz" durch, die außer dem Briefwechsel verschiedener Beamten und insbesondere des Kardinals Dietrichstein auch den Rest eines sehr regen Briefwechsels zwischen dem Herzog Maximilian und dem kaiserlichen Botschafter zu Madrid, Khevenhüller, 1618 bis 1620, enthält. Ferner sehte er die Bearbeitung der schon 1895 in Angriff genommenen Serie „Bohemica" fort, die unter anderm werthvolle Gutachten von Reichs- Hofräthen über die Maßnahmen des Kaisers gegen Friedrich V. von der Pfalz und vertrauliche Berichte über die Zustünde in Prag und Böhmen lieferte. Er mußte abbrechen, nm die ebenfalls schon 1895 begonnene Durchsicht der „Hofkammer-Aktcn" im Finanzarchiv abzuschließen, die für die Jahre 1618—1620 ein ebenso klägliches Bild von dem kaiserlichen Finanz-Elend ergaben, wie für die von vr. Chroust bearbeitete Zeit. In München beendete vr. Mayr die Bearbeitung der Dresdener Archivalien. Im Staatsarchive stellte auch ihm die Sorgfalt des Herrn GeheimsekretärS vr. Werner viele unbenutzte Fascikel zu Gebote: darunter befand sich ein Theil der so lang vergeblich gesuchten Akten, die nach der Eroberung Heidelbergs nach München gebracht wurden, dann die Verhandlungen, die im Juni 1620 zu Ulm mit den Unirten gepflogen wurden, der Briefwechsel Herzog Maximilians mit Buguoy aus der Zeit des böhmischen Feldzugs, ein umfangreiche» Briefwechsel Maximilians mit Erzherzog Albrecht und eine Menge Uuionsakten. Im neuen Jähr wird vr. Mayr nochmals nach Wien reisen und auch das Jnnsbrncker Archiv besuchen müssen. Er hofft die Stoffsammlung im Laufe des Jahres abschließen zu tonnen. vr. Altmann hat seine auf die bayerische Politik der Jahre 1627—1630 gerichteten Studien fortgesetzt. Einen Theil der Ergebnisse will er in einer Abhandlung über das Verhältniß Maximilians zu Wallcnstein veröffentlichen. vr. Hopfen ist gegenwärtig in Italien, um in Florenz und Rom zu arbeiten, und wird dann nach München und Wien gehen. Im Laufe des Jahres ist noch ein anderer Arbeiter, Herr Alois Müller, in ein ähnliches Verhältniß wie die beiden Genannten zur Commission getreten und wird unter gefälliger Anleitung des vr. Chroust sich zunächst mit den Akten des Jülicher Streits vom Jahre 1614 b» schäftigeu. _ Recensionen nnd Notizen. Lejo XIII. und der hl. Thomas von Aguin. Von k. LlaK. ,1. V. <1 s 6 rc> o t, 0. vrascl., Professor der thomistischen Philosophie an der Universität Amsterdam. Antorisirte Uebersehung von vr. B. I. Fuß. Mit bifchösl. Druckgenehmigung. Negensburg 1897. Nationale Vcrlagsanstalt. 8", S. 67. Das päpstliche Rundschreiben „^.Storni Uatrio" verherrlichte den Englischen Lehrer als eine Lebcnsguelle für Kirche nnd Gesellschaft, für Kunst und Wissenschaft. Die dadurch hervorgerufene thömistische Bewegung zog immer weitere Kreise. Zu noch besserem Verständniß des päpstlichen Winkes und so zn noch zahlreicherer und entschiedenerer Heeresfolge des Agninatcn will unser Schrift- chen beitragen. Dazu wird der wahre Sinn nnd die Bedeutung der thomistischen Bewegung erklärt und die Haupteinwände widerlegt. Welches ist das Streben des Papstes — wie entspricht St. Thomas diesem Streben, wenn wir sein Ansehen in der katholischen Kirche, — die Beziehung zwischen seiner Lehre und dem „modernen Denken", — seinen Einfluß auf die Wiederbelebung der christlichen Gesellschaft betrachten? Diese Fragen werden in wissenschaftlich-populärer Sprache eingehend beantwortet. Die ganze Darstellung durchweht der Hauch edler Begeisterung, wohl geeignet, auch die Leser zu begeistern für das erhabene Endziel des päpstlichen Erlasses, durch die wahre Weisheit und die glänzenden Tugenden des Agniuaten die irrende und sittlich verarmte Welt für die göttliche Weisheit und Liebe wiederzugewinnen. Dem trefflichen Original entspricht die treffliche Uebersehung. Nur hätten wir die vielen fremdsprachigen Citate im Texte selbst in gewandter deutscher Uebersehung, deren Originaltext aber als Anmerkungen gewünscht, wie es bei den lateinischen Citaten auch fast durchweg geschehen ist. Dem ausgezeichneten Schriftchen selbst wünschen wir weiteste Verbreitung. Vera ntw. Redacteur: Ad.Haas in Augsburg. — Druckn. Verlag des Lit. Instituts von Haas LGrabherrin Augsburg. l