An. 52. Grundlegende Gesichtspunkte für Bemtheilung der Währungsfrage. Von Dr. S ch w. (Fortsetzung.) Von wem wird nun das Metall bestimmt, das als Grundlage der Währung eines Landes dienen soll? Die Antwort hierauf kann wohl nur dahin lauten, baß der Staat allein berufen ist, diese Bestimmung vorzunehmen. Der Staat übt allenthalben dieses Recht unter dem Namen Münzhoheit aus. Es fällt hierunter aber auch das Recht und die Pflicht, alle im Interesse des Verkehrs zur Regelung des Münzwcscns erforderlichen Anordnungen zu erlassen, Gewicht und Feinheit der Mjiuzen zu bestimmen, die Sicherheit des Geldverkehrs zu garantireu. Wie hoch allenthalben das Rechtsgut der Verkehrssicherheit angeschlagen wird, ersehen wir an dem Schutze, den der Staat durch Ahndung von Verletzungen dieses Nechtsgutes gewährt. Es sind allenthalben auch bei uns in Deutschland geradezu drakonische Strafen auf die Miinzverbrechen gesetzt (otr. R.-Str.-G.-B. ZZ 146 ff.). In Deutschland steht die Münzhoheit gemäß Art. 4 Z. 3 der Reichsvcrfassung dem Reiche, nicht den Einzelstaaten zu, wohl aber ist die Münzausprägung einzelnen Staaten überlassen. Die Thätigkeit des Staates bei Ausprägung des Geldes ist lediglich ein Akt der Beurkundung, der Beglaubigung. Der Staat kann, wie bereits ausgeführt wurde, keine Werthe schaffen, sondern er drückt durch die Ausprägung jedem einzelnen Geldstücke lediglich eine Urkunde auf, in welcher die Garantie für ein gewisses Gewicht und gewissen Feingehalt der Münze zum Ausdrucke kommen soll. Hiednrch allein unterscheidet sich das Geld von jeder beliebigen Waare. Die vom Staate ausgestellte Urkunde hat rechtliche Bedeutung nur innerhalb der Grenzen des seiner Hoheit unterliegenden Gebietes. Sobald die Münze die Landesgrenze überschreitet, ist sie Waare wie jede andere Waare auch; deren Werth wird einzig nach dem Gehalte, Gewichte, wie der jeder andern Waare, bemessen; durch die staatliche Beglaubigung wird höchstens die ausdrückliche Prüfung des Feingehaltes und des Gewichtes erspart, im übrigen ist das Geldstück für den internationalen Verkehr nicht mehr wie ein uuge- formtes Stück Gold oder Silber von gleichem Gewichte und Feingehalt. Nun ergibt sich von selbst, daß, sobald eine Münze im Zulande nicht genau das Gewicht und den Feingehalt besitzt, den ihr Nominalwerth angibt — dies ist bei gewissen Münzen stets der Fall — der Besitzer Lei Verwendung außerhalb der Grenzen seines Landes nach dem Obigen einen Verlust erleiden muß» da der internationale Verkehr nicht auf den aufgeprägten Nominalwert!, sieht, sondern das Geldstück als Waare behandelt. Diese Betrachtung führt zu einer wichtigen Unterscheidung der verschiedenen Arten von Geld. In jeden, Währnngssystem unterscheidet man sogen. Währungsgeld, d. h. solches Geld, welches aus dem Währungsmetall hergestellt wird, und sogen. Zeichengeld, welches aus andern, Metalle geprägt wird. DasWahrnngs- geld ist stets vollwerthiges Geld, das Zeichengeld ist unterwerthig ausgeprägt, d. h. der Nominalwert!, entspricht nicht dem Metallwerth. Die Bollwcrthigkeit des Währungsgeldes wird durch die freie Privatprägnug gesichert. Bei 'edem Währnngssysteme hat nämlich jeder Private zwar 8. §ept. 18S7 nicht das Recht, selbst Währungsgeld herzustellen, wohl aber das Recht, in unbeschränkter Weise von, Staate gegen eine kleine Entschädigung (Schlagschatz; bei uns 3 Mark für 1 Pfd. Gold) die Ausprägung von Währungsmetall zu verlangen. Dadurch allein wird es möglich gemacht, daß der Mctallwcrth und der Nominalwcrth des Währungsgeldes immer übereinstimmt. Man unterscheidet ferner Courantgcld und Scheidemünze. Diese Unterscheidung fällt mit der vorigen keineswegs völlig zusammen. Unter Courantgcld ist jenes Geld zu verstehen, das bis zu jedem beliebigen Betrage» also in unbeschränkter Weise, gesetzliches Zahlungsmittel ist, während diese Eigenschaft bei der Scheidemünze, eben weil sie unterwerthig ist, nur eine sehr beschränkte ist. Unser eigenes Währnngssystem bietet ein treffliches Beispiel, diese Unterschiede zu illustriern. Goldgcld ist bei uns Währungsgeld, zugleich naturgemäß Courantgelb. Die Dreimarkstücke sind noch eine Remimszenz an die Silberwährung. Sie sind nicht Währungsgeld, wohl aber Courantgcld, d. h. sie müssen bis zu jedem beliebigen Betrage in Zahlung genommen werben. Alle übrigen Silbermünzen, sodann die Nickel- und Kupfermünzen sind Scheiden,Unzen. Währungsgeld ist also stets vollwerthiges Geld, der Werth desselben ist stets unzertrennlich mit dem Werthe des Metalles verknüpft. Scheidemünze ist bewußt unter- werthig ausgeprägtes Geld, also je nach dem Grade seiner Untcrwerthigkeit mehr oder weniger sogen. Credit- geld, Zeichengeld. Wenn ich ein Zwauzlgmarkstück eiuschmelze, so bekomme ich auch für die hiednrch gewonnene Goldmasse 20 Mark, es wird höchstens ein ganz kleiner, nach Pfennigen zu berechnender Abzug gemacht. Wenn ich aber ein silbernes Fünfmarkstück eiuschmelze, so bekomme ich für das so gewonnene Silber nur etwa 2,50 Mark; das Fünfmarkstück ist also um die Hälfte seines Werthes unterwerthig. Währungsgeld kaun daher ohne Verlust von der Geldform in die Barrenform übergeführt werden, und es wird diese Manipulation auch oft genug vorgenommen. Währungsgeld kann desgleichen ohne Verlust exporttrt und im internationalen Verkehr als Zahlungsmittel verwendet werden. Ganz anders ist es beim Zeichengcld, bei der Scheidemünze. Hier wäre derselbe Vorgang mit bedeutenden, Verluste verbunden. Es ist kein Zweifel, daß das Nebeneinanderbestehen verschiedeuwerthigcn Geldes gewisse Gefahren in sich birgt, und trotzdem ist dasselbe bis zu einem gewissen Betrage geradezu ein Bedürfniß. Eine Gefahr liegt einmal in der sogenannten echten Nachprägung. Es liegt auf der Hand, daß bei der Thatsache, daß unsre Silbermünzen zur Hälfte unterwerthig sind, jemand, der Barrensilber ankauft und daraus Münzen von demselben Gehalte herstellt wie die echten, von, Staate geprägten, einen Gewinn von 100 °/g machen muß. Die Gefahr wird allerdings wieder bedeutend gemindert dadurch, daß die Herstellung unserer Münzen Maschinen von großer Genauigkeit und bedeutendem Kapitalaufwandc erfordert, weßhalb nur ein größerer Betrieb rentireu könnte. Dieser bliebe aber wieder nicht leicht verborgen. Eine weitere Gefahr liegt darin, daß Zahlungen nur in schlechtem statt in vollwerthigem Gelde geschehen. Diese Thatsache ist unter dem Nennen des Gresham'schcn Gesetzes bekannt. Schlechtes Geld vertreibt gutes Geld. Es ist dieses Gesetz äußerst wichtig und spielt bei der Frage der Durchführbarkeit des Biincmllismns eine außerordentliche Rolle. Wenn schlechtes und gutes Geld in einem Lande nebeneinander bestehen, so wird das schlechte im Zulande verwendet; denn hier wird es znm vollen Werthe in Zahlung genommen. Das gute, das vollwerthige Geld fließt ins Ausland, da es lediglich im internationalen Verkehr zur vollen Geltung kommt. Diese Wirkungen könnten unter Umständen auch eintreten in einem Lande, das zwar nur ein Währungsgeld besitzt, daneben aber eine große Anzahl Scheidemünzen. Diese Wirkung wird dadurch vermieden, daß Scheidemünzen nur in beschränkter Menge ausgegeben werden; von einer privaten Präge- sreiheit ist dabei keine Rede. Ferner wird ihnen die Eigenschaft, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein, nur in ganz beschränkter Weise beigelegt. Endlich wird dafür gesorgt, daß jederzeit dafür vollwerthiges Geld ohne Abzug umgetauscht werden kann. Durch diese Behandlung der kleinen Münzen werden dieselbe,! im Verkehr erhalten und sowohl vor den, Einschmelzen als dem Export bewahrt, andrerseits doch keine Gefahr für den soliden Geldverkehr geschaffen. Dieselben Cautclen müssen bei Ausgabe von Papiergeld beobachtet werden. All' die eben aufgezählten Thatsachen nehmen wir nur wahr im internationalen Verkehr, in, Zulande treten diese Thatsachen nur infolge der Wechselbeziehungen zum Aus- lande hervor. Es ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der Währungspolitik, vollwerthiges, im internationalen Verkehre beliebtes Geld zu besitzen. Die Währnngsfrage ist keine nationale, sondern eine internationale Frage, und ihre Bedeutung und Schwierigkeit tritt erst dann hervor, wenn die Beziehungen der Länder untereinander, insbesondere solcher mit verschiedenen Währnngssystemcn, in Betracht gezogen werden. Zuvor ist es jedoch nothwendig die wichtigsten Währnngssystemc kennen zu lernen. Man unterscheidet sogenannte metallische Währnngs- systcme und Papicrwährilngssysteme. Letztere sollen hier nicht weiter in Betracht kommen. Die metallischen Währnngssystemc zerfallen wieder in monometallistische Systeme (Goldwährung, Silber- währung, hinkende Währung), bei denen lediglich ein Metall die Grundlage des Geldverkehrs bildet, und in das System der Doppelwährung, bei welchem der Geld- verkehr auf einer gleichzeitigen Verwendung zweier Metalle zum Währungsgelde (Gold und Silber) beruht. I. Die Silber Währung: Bei der reinen Silber- währung ist der Werth des Geldes mit dem Werthe des Silbers verknüpft. Währnngsgeld ist lediglich das Silbergeld. Es erfordert also mindestens eine Silbcrmünze. Wesentlich ist die Frcigcbnng der Silbcrmünze für Privat- prägung, jeder kann also verlangen für Barrensilber Silbergeld ausgeprägt zu erhalten. Die Silbermünze ist unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel. Neben den Silbermünzen können auch Goldmünzen vorkommen. Allein diese sind nicht Währnngsgeld, sondern lediglich Handelsniünzc. Zhr Verhältniß zum Währnngsgeld ist nicht festgelegt. Ihr Werth, in Silber ausgedrückt, bestimmt sich lediglich nach Angebot und Nachfrage. II. Die Goldwährung: Goldgeld ist Währnugs- gcld. Freie Privatprägnng hat man nur für Gold. Der Werth des Geldes hängt lediglich vom Werthe des Goldes ab. Daneben finden sich Silbermnnzcn. Diese werden jedoch unlerwcrthig ausgeprägt und dienen lediglich Scheiden,ünzzweckeu. III. Die hinkende Goldwährung. Dieses System gilt bei uns in Deutschland. Währnngsgeld ist lediglich das Goldgeld. Das Gold bestimmt den Werth des Geldes. Freie Privatprägnng ist lediglich für Gold zugelassen. Daneben finden sich silberne Münzen als Scheidemünzen; außerdem haben wir aber noch eine Silbermünze, die weder Währungsgeld noch Scheidemünze, sondern lediglich Courantmünze ist. Es sind dies unsere Dreimarkstücke (Thaler). Sie sind noch ein Ueber- rest aus der Zeit der Silberwährung. Ihre Prägung ist eingestellt. Sie wurden seinerzeit zu dem Verhältnis; 1:15'/z ausgeprägt, sind daher wie die Scheidemünzen stark unterwerthig. Die Folgen des Gresham'schcn Ge» setzeS werden vermieden nicht durch Beschränkung der Zahlungsfähigkeit, wohl aber durch Beschränkung des umlaufenden Betrages. Die Einziehung der Thalerstücke wäre gegenwärtig für Deutschland mit großem Verluste verbunden. IV. Die Doppelwährung: Gold und Silber sind in gleicher Weise Währungsmetall. Währungsgeld wird aus Gold und Silber hergestellt. Was das wichtigste ist: freie Privatprägung ist für Gold und Silber zugelassen. Dabei ist zwischen Gold und Silber ein gesetzliches Werthverhältniß festgesetzt. Das ist nothwendig, weil beide Metalle als Zahlungsmittel verwendet werden sollen. Beispielsweise wird also durch das Gesetz bestimmt, daß 1 Pfd. Gold den gleichen Werth haben soll wie 15*/z Pfd. oder 20 Pfd. Silber. Hierin liegt ein Moment, welches für Beurtheilung des Bimetallisnws von wesentlicher Bedeutung ist. (Fortsetzung folgt.) Dillingen. Von Hugo Arnold. (Fortsetzung.) Ein Seitenzweig des Geschlechtes, welcher mit alt dillingischcn Gütern im Brcuzthale und auf der Rauher Alb ausgestattet war, bekleidete in der zweiten Hälft des 11. und um die Mitte des 12. Jahrhunderts da- Pfalzgrafcnamt des Herzogthums Schwaben. Mit Pfalz gras Adalbert (1125 — 1148) und dessen Bruder Walte (Bischof von Augsburg 1138—1154), die im Bereit mit zwei andern Brüden, das Kloster Anhäufen grün beten, scheint dieser Zweig der Familie erloschen zu sein worauf sein Besitz meist an die Hanpttinie des Hauses die pfalzgräfliche Würde aber an die Grafen von Tübinger kam. — Auf die in der heutigen Schweiz gelegenen Be sitzungen des Hauses, die wie eben erwähnt Graf Hart mann I. ererbt hatte, wurde eine eigene Linie desselben abgetheilt, die sich, urkundlich nachweisbar erst nach der Mitte des 12. Jahrhunderts, Grafen von Kiburg nannte. Sie zahlt Heitwig, die Mutter Kaiser Rudolfs von Habs- bnrg, Zu ihren Gliedern und erlosch im Mannesstamm um dieselbe Zeit, wie der Hauptzweig der Dillinger, im Jahre 1264. Ihre Besitzungen fielen an Kaiser Rudolf, noch hent zu Tage führen die Kaiser von Oesterreich den Titel der Grafen von Kiburg und bedienen sich die Habsburgischen Prinzen aus Reisen gerne desselben im Jncognito. Als eine weitere Linie des Hauses hat man lange die Herren von Werde, d. i. Donauwörth, betrachtet, bei denen, wie bei den Dillingern der Name Mangold 363 1 » » » 4 heimisch war. Allein diese bilden ein eigenes, vornehmes Geschlecht hohen Adels, ohne den Grafentitel zu führen, wie Erzbischof v. Steichele nachgewiesen hat. Mit der alten Grafenburg hebt die Geschichte der modernen Stadt Dillingen an. Als eastcrllurir OilinZa, wird sie zum ersten Male im Jahre 973 genannt, da der hl. Ulrich seinen Neffen Richwin, den Sohn seines Bruders Dietpald, dort besucht und sein anderer Neffe Adalbero, der Sohn seiner Schwester Lnitgarde, dort stirbt. Noch in der Gegenwart ist sie das interessanteste Bauwerk der Stadt, sowohl in rein geschichtlicher, als in archäologischer Hinsicht, und insbesondere auch wegen des Nmstandes. weil sie die Wiege, der Kern geworden ist, woraus sich die gegenwärtige Stadt entwickelt hat, denn das eigentliche alte Dillingcn lag ungefähr eine halbe Stunde von der Burg, eine Viertelstunde vom obern Stadtthor weiter gegen Westen; wahrscheinlich war es nur ein Weiler von wenigen Häusern, der den Namen Ober-Dillingen trug. Mit dem hohen geschichtlichen Alter der Ansiedlnng an diesem Platze stimmt auch überein, daß hier, auf dem Bergvorsprunge unterhalb der sogen, „oberen Quelle" eine dem hl. Martinas geweihte Kirche stand, welche durch ihren von fränkischen Glaubensboten inS Schwabenland verpflanzten Patron schon auf ihre Gründung zu sehr frühen Zeiten hinweist. Dieses Gotteshaus war auch die ursprüngliche Pfarrkirche von Dillingen, bis gegen Ende des 13. Jahrhunderts der Pfarr- sitz in die Stadt selbst verlegt und die St. Peterskirche zur Pfarrkirche erhoben wurde. Jetzt und seit langem ist der Ort völlig von der Erde verschwunden, ohne daß wir von den Umständen oder der Zeit seines Abganges etwas wissen; wahrscheinlich ist es dort gegangen, wie bei vielen andern vor den Thoren einer Stadt gelegenen kleineren Ansiedlnngen, deren Bewohner ihre alten Heimstätten verließen, um hinter den festen städtischen Mauern Schutz zu finden. Wenn es übrigens gestattet ist, eine Vermuthung zu wagen, so mochte ich an diesen Platz jene knüpfen, das; das schwäbische Oberdillingcn der Nachfolger der prähistorischen Niederlassung sei, deren Gräberfeld nuten am Ziegelstadel entdeckt wurde, wie oben berichtet worden ist. An den Armen des rauschenden Stromes, deren Rinnsale heute noch die „Kleine Donau" und die verschiedenen Altwasser bezeichnen, wurde die Burg erbaut, doppelt fest durch ihre Situation an dem mnnüerschreit- baren Gewässer und durch ihre bauliche Anlage. Ich möchte nicht mit aller Bestimmtheit behaupten, das; die imponirenden Reste der alten Mauern und Thürme, die wir heute noch anstaunen, schon der allerältesteu Burg angehören, das; schon das Auge des Streiters gegen die Ungarn, des hl. Ulrich, vertrauensvoll aus ihnen geweilt hat, denn das Material, aus denen sie aufgeführt sind, die bei den Archäologen verschiedener Umstände wegen berühmt und berüchtigt gewordenen sogenannten „Bossen"- „Buckel"- oder „Kropf"-2uadcrn, geben keine sicheren Anhaltspunkte für die zeitliche Bestimmung der wuchtigen Bauwerke, denen sie jahrhundertelange Dauer verleihen. Den eben angeführten Namen tragen Quadcrstücke, die nur an den Fugen bearbeitet, an der Außenseite aber roh gelassen sind oder doch eine rauhe Fläche zeigen; häufig läuft längs der Fugen au den Außenseiten ein schmaler Rand, der sogenannte Randschlag. Diese Bossen- oder Buckclquader sind ein wahres Kreuz für die Archäologen geworden, ein Zankapfel, der zu den heftigsten Fehde» Veranlassung gegeben hat, und ich nehme mir die Freiheit, hier eine kurze Betrachtung über sie einzuschalten, weil der mittels Feder und Blcilettern geführte grimmige Streit auch um die Mauern der Dilliuger Burg getobt hat, wenn er sie auch nicht mit Blut röthcte wie einst die todesmuthigen Bestürmer. Es handelt sich nämlich um zwei Dinge bei ihnen, erstens um den Zweck der über die Fugen und den Randschlag vortretenden Bossen oder Buckel, und zweitens über die Väter oder Erzeuger dieser technischen Vorkehrung und hiemit um die Zeit ihrer Entstehung. Behufs Erklärung des Zweckes griff man zu ziemlich gezwungen klingenden Auskünften, indem man meinte die Buckel sollten das Anlegen von Sturmleitern erschweren, bezw. verhindern, oder sie sollten den Mauern gegen den Stoß der Angriffsmaschinen, der „Widder", und gegen die zerstörenden Einflüsse der atmosphärischen Niederschlüge größere Festigkeit verleihen, während eine ganz einfache und von Hause aus nahe liegende Erläuterung für die Belassung der natürlichen Bruchfläche in der Arbeitsersparniß des Steinmetzen liegt, ferner in dem Umstände, daß das Behauen der Vorderfläche technisch nicht nöthig war; vielleicht hat auch die trutzigere Erscheinung eines derartigen Mauerwerkes das Gefallen der streitbaren Baumeister jener wildbewegten Zeiten erregt. In Betreff der Herkunft unserer Quadern schrieb man die Vaterschaft in jenen Jahrzehnten, da die Alter- thumskunde noch in den Kinderschuhen wissenschaftlicher Forschung stak und für alles Große und Schöne keine andern Urheber zu finden vermochte, als die welt- beherrschenden Römer, selbstverständlich ebenfalls diesen zu, bis sich auch in dieser Beziehung der Wind drehte und — bei den Forschern wenigstens — die entgegengesetzte Anschauung durchdraug, indem man nunmehr behauptete, die Buckelqnadern stammten bestimmt nur von den Händen mittelalterlicher Steinmetzen her mrd bildeten somit ein ganz zuverlässiges Kriterium gegen den römischen Ursprung der Bauwerke, an denen sie sich finden. Das trifft nun allerdings bei den allermeisten, hier in Frage kommenden Mauern und Thürmen zu, aber doch nicht bei sämmtlichen Bauwerken, denn man hat bei unzweifelhaft römischen Ruinen auf deutschem Boden, z. B. an der kortu praetoris. des römischen Castclls zu Regensburg, an den Uebcrbleibscln der römischen Castelle zu Oberscheidenthal in Baden und zu Miltcnberg, am sogen. „Hcidenthurm" in Lindau, Buckelquadern mit und ohne Randschlag entdeckt. Man darf sich also recht sehr davor hüten, das Kind mit dem Bade auszuschütten, und muß bei Buckelqnaderbauten alle Kennzeichen untersuchen, welche für die Bestimmung des Baues maßgebend sein können. Derlei sind denn in der Regel für den Kenner zur Genüge vorhanden, um ein sicheres Urtheil zu fällen und nicht den Fleck neben das Loch zu setzen, wie der Bleister Zwirn sagt. Des Raumes wegen muß ich ihre Erwähnung au dieser Stelle unterlassen, weil ich sonst zuviel Theorie über römische und mittelalterliche Architektur, namentlich auch über Burgcubau, entwickeln müßte. Hinsichtlich der Bnckelquadern au den Mauern und Thürmen deutscher Städte und Burgen läßt sich also — kurz gesagt — stets annehmen, daß sie aus dem Mittelalter stammen, bis nicht ihr römischer Ursprung anderweitig bewiesen wird. Sehr schwierig läßt sich die Frage nach ihrem Alter beantworten. Sie kommen nämlich fast ausschließlich im südlichen und westlichen Deutschland und bei Burgen m 364 -er Regel an dem Hauptthurme vor, an dem sogenannten Bergfried, aber auch in den Manern und Thürmen von Städten, Z. B. in Mühldorf am Jim und in Ncichenhall. Die Entstehung der Mehrzahl dieser Vnrgcnbanten nun ist in das 12. und 13. Jahrhundert zu setzen, wiewohl einzelne auch in das 11. Säcnlum, vielleicht noch weiter zurückreichen mögen; in absteigender Stufe kommt Buckel- quadermauerwerk noch im 15. Jahrhundert vor, z. B. an der Nürnberger Stadtnmfassnng. Die Zeitspanne, welche die Anwendung der Bnckelquadern umfaßt, ist demnach sehr weit, und eine Altersbestimmung nach diesem Mauerwerk allein zu treffen, bereitet große Schwierigkeiten, soferne nicht andere Anhaltspnnkte zu Hilfe kommen. (Fortsetzung folgt.) Recensionen und Notizen. Weis; Hugo, Judas Makkabäus: Ein Lebensbild aus den letzten großen Tagen des israelitischen Voltes. 8°, VIII -j- 122 SS. Freiburg i. Br., Herder 1897. M. 2.00. s. Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, einzelne Partien der biblischen Theologie in besonderer Darstellung zu behandeln. So beschenkte er nns bereits mit einer Monographie über „David und seine Zeit" (Münster 1880) sowie über „Moses und sein Volk" (Freiburg 1886) und „die Bergpredigt Christi" (Freiburg 1893); diesem Werk reiht sich das vorliegende neue würdig an; es führt uns. in eine große Zeit zurück, die wir ob des Hcldenmutbes' und der Glaubenstreue anstaunen müssen. Nachdem die Makkabäischen Brüder auch durch das römische Brevier geehrt werden, eine Auszeichnung, die für Heilige des alten Bundes selten ist. wird die mit Gründlichkeit und Genauigkeit abgefaßte Schrift gewiß allen willkommen sein, die sich einmal näher über die Geschichte jener Zeit orientiren wollen. Leo Taril's Palladismus-Roman oder die Enthüllungen „Dr. Bataille's", „Margiotta's" und „Miß Vanghans" über Freimaurerei und Satänis- mus, kritisch beleuchtet von Hildebrand Gerber. (Pater H. Gruber 8. 3.) Zweiter Theil: Do- menico Margiotta und seine „Enthüllungen" über „Palladismus" und Freimaurerei. 263 S. 2,50 M. Verlag der Germania, Berlin. Die beste Antwort auf jüngste Angriffe in der Presse und im preußischen Abgeordnetenhaus«: gegen die Intelligenz der gläubigen Katholiken ist der soeben erschienene zweite Theil des Werkes Leo Taxil's Patladis- m ns - Ro m a n von k. H. Gruber 8. 3. So geht zunächst ausAiesem zweiten, wie schon and dem ersten Theile zur Evidenz hervor, daß, entgegen den „schmähsüchtigen" Darstellungen in der Presse und im preußischen Landtag, im katholischen Lager die nöthige Intelligenz wohl und reichlich vorhanden war, um den Schwindel völlig zu durchschauen. Xovnm lestamontum: Oraooum tsxtum reooKnovit, latinnm äesoi'ipsit, ntrnmgus cwnotaticmibns eritieis illnstravit Llivb. Hetrio nauer (c>. 0.). 6°, 1. I. (LvanH'olium) xp. I-XIV -ff 340. LI. 3,20. Oeuiponto, ckiibr, 'tVaKlisriaira 1890. Hpuck aoatboliooruni exsZ'otas saorao soripturso «tnckium oritivum in touto ilors viZ-st, ut nos all aliuck loosre xossimus, guoin istoruin assickua oxera lanäare atgns Zrato annncr uti üs, guas nobis praebontur, onnr ipsi t'si's nibil baboamu8. ^.vAtorunr iwpriinis säitiones biblioao 1ain oloxantia gnain orisi äiliKentor aäbidita praooellunt. Llaxiio omn Aauckio clionnus nnuo cksniguo in bao rs Zravi etiain o oostn oatbolloorcnn tiori initiuin, gui papas gnickem onoz'elieas littsraa ounnnis eikorunt lauckibns, sock oxsrancll arenain prot6stantibn8 toro totain conceäunt. 8ans tsuapns oral, nt tbooloZäs nostris alia in mannn trackorotnr novi tsstamonti eckitio, ao illa Lsitlunazwri anni 1847, gurun ackbuo invenimus. IIov» base vonnnvcka ao niticko oxonsa oäitio a p. Niobasli Hot-ionauor parata sanain m««nu8oriptoruni ae ec1ition«mc orisin soguitur. Opsrum aäbibitorum inäsx oclitioni praoit, in guo stiarn — mirmn! — IsAiinus istain Hüla- üampii „inanuckuotiouem littorariam", oxus tanti ponckoris ao vatoris; risurn tenoatis ainioi! Lckitio baso novi tö-rta- insnti Araseo-latina tribus toinulis eoinxtsbitnr. Theologisch-praktische Monatsschrift. Monat- lich erscheint 1 Hcst in der Stärke von 5 Bg. oder 80 S. gr. 8°. Preis ganzjährig 5 Mk. In Commission der Buchhandlung Gg. Kleiter in Passau. Inhalt des 9. Heftes 1897: Die Predigtweise des Verthold von Regensburg. — Die Verdienste des seligen Petrus Canisius um die Kirche. (Schluß.) — Der Klerus und die Tagespresse. — Pastorelles von der Reise. (Neue Folge.) — Was kann und soll der Seelsorger thun, um der zunehmenden Verarmung des Volkes entgegenzuarbeiten? (Schluß.) — Müssen die Jntestaterben ern formloses Testament anerkennen. — Die Behandlung der Männer in der Seelsorge. — Ist die sogen. Josephsehe gültig und ein wirkliches Sakrament? — Ein instruktiver Provisurgang. — Winke für den Convertitenunterricht. — Beachtenswerthe Kleinigkeiten. — Neueste Erlasse und Entscheidungen der römischen Congregationen. — Literarische Novitätenschau. Liter arische Rundschau für das katholische Deutschland. Herausgegeben von vr. G. Hoberg, Professor an der Universität Freiburg i. Br. Dreiund- zwanzigster Jahrgang: 1897. 12 Nummern. M. 9. —. Freiburg i. Br. Herder'sche Vcrlagshandlung. Inhalt von Nr. 9: Neue hymnologische Untersuchungen von Clemens Blume 8. 3. und Guido M. Drcves 8.3. (Weyman.) — Scheyrer, Das Auferstehungsdogma in der vornicänischen Zeit. (Dörbolt.) — Huck. Dogmenhistorischer Beitrag zur Geschichte der Waldenser. (Paulus.) — Zöckler, Askese und Möuchthnm. (Albers.) — Rehmke, Grundriß der Geschichte der Philosophie. (Braig.) — loparslli ä'/^egstio-IAobot, Oe l'oriAino (tu pouvoir. (Helmcr.) — v. Schönberg, Handbuch der Politischen Oekonomie. (Walter.) — Oalanck, lAs Vitrmock- basutras ok Lauäbe.z ana, Iliranz'aüosiv, 6autoina. (Hardy.) — Joachim, Die Politik des letzten Hochmeisters in Preußen, Albrecht von Brandenburg. (Kolberg.) — Hürbin, Peter von Andlau. (Albert.) — v. Lettow - Vordeck, Geschichte des Krieges von 1866 in Deutschland. — Rieoi, Antonio HIIoKri cla OorroZto. (Weizsäcker.) — Günthcr-Gcigcs, Unser lieben Frauen Münster zu Freiburg i. Br. (Keppler.) — Hattler, Der geistliche Mai und geistliche Herbst. (Falk.) — Bisle, Zeugnisse aus der Natur. (Weber.) — Wildermann, Jahrbuch der Naturwissenschaften 1896 — 1897. (Weinschenk.) — Nachrichten. — Büchertisch. Historisches Jahrbuch der Görresgesellschaft. Kommissionsverlag von Herder u. Cie. in München. (Jährlich 4 Hefte, zus. 12 M.) XVIII. Jahrgang. 3. Heft. Inhalt: Aufsähe. Kopp, Petrus Paulus Ver- gerius der Aeltere II. v. Schmid. Der geistige Entwicklungsgang Joh. Adam Möhlers II. — Kleine Beiträge. Weyman, Nachtrag zu Hist. Jahrb. XVIII, 357 f. Weyman. Paulmus von Nola, ein Zeuge für die theophorische „pompa" vor der Messe? Diekarnp. Die Biographie des Erzbischofs Andreas von Cäsarea im Ooäsx Ftbous 129 (S. Pauti 2). Ra hing er. Die Passauer Annalen. Eubel, Vom Zaubereicmwesen anfangs des 14. Jahrhunderts. Sauer land, Ergänzungen zu dem von k. K. Eubel und Or. L. Schmilz gelieferten Jtinerar Johannes XXIII. Kneller, Wann erschien zum ersten Mal der große Katechismus des sel. Petrus Canisius? — Recensionen und Referate, krossntti, RoZösta Honorii l?apas III, vol. 2 (Baumgarten). Lrow, Lullarium liaiootonss, vol. 1 und 2 (Bau m- garten). Hottbast, Dibliotüooa bi8torioa meäü rcsvi, Bd. 1 u. 2 (Meier). — Zeitschrifteuschau. — Novitätenschau. — Nachrichten. Nerantw. Redacteur: Ad. Haas in Augsburg. — Druck u. Verlag des Lit. Instituts von Haas L Grabherr in Augsburg.