k^r. 67. 27. ziüli. 1897. Suggestion und HypnotrsmuS im Recht. Von NcchtZamvalt vr. Thcci-Trauufteiu. (Fortsei',ung.) II. Die Bedeutung von Suggestion und Hypno- tismns für dcrZ Recht im Besonderen. Das Recht theilt sich in Civil- und in Strafrecht. Nicht allein für das Strafrecht kommt Suggestion und Hypnotismns in Betracht, sondern auch für das Civil- recht. Zwar tritt das erstere bei dem artigeren Interesse der Allgemeinheit hicfiir mehr in den Vordergrund. Allein auch für das Civilrecht hat der Hysmotismns seine unmittelbare praktische Bedeutung. Wenn der civilrechtlichen Seite der Frage im Allgemeinen weniger Beachtung geschenkt wird, so hängt das damit zusammen, das; auch im Strafrecht im Wesentlichen dieselben Probleme ihrer Lösung harren. Denn Civil- wie Strafrecht gehen von derselben Voraussetzung aus: von der Willensfreiheit und der Verantwortlichkeit des Menschen für feine Handlungen. Auch die Beweismittel sind die gleichen, und die hypnotische oder suggestive Beeinflussung des Beweismatcrials ist da und dort in gleicher Weise möglich. Endlich haben jene civilrechtlichen Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte, bei denen Suggestion und Hypuotismus eine Rolle spielen, zumeist auch eine strafrechtliche Bedeutung. (1. Das Civilrecht. Jeder Mensch ist nach heutiger Rcchtsauschanuug rechtsfähig, d. h. fähig, Subjekt und Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Das neue deutsche bürgerliche Gesetzbuch erkennt in seinem ersten Paragraphen dieses Recht au mit den Worten: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." Voraussetzung der Rechtsfähigkeit ist die Persönlichkeit im natürlichen Sinn, d. h. die natürliche Fähigkeit, einen Willen zu haben, während aktuelle Willensfähigkeit keineswegs immer nöthig ist. Ein Ausfluß der Rechtsfähigkeit ist die juristische Handlungsfähigkeit, die Fähigkeit, Handlungen vorzunehmen, mit welchen die Rechtsordnung gewisse rechtliche Wirkungen verknüpft. Die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vorzunehmen, nennt mau nach dem Vorgänge des preußischen Landrechts Geschäftsfähigkeit. Diesen Begriff hat auch das bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Die Geschäftsfähigkeit und die (juristische) Handlungsfähigkeit richten sich in der Regel nach den gleichen Grundsätzen. Nur umfaßt der letztere Ausdruck zugleich die Fähigkeit zur Verletzung obligatorischer Verpflichtungen und zur Begehung einer unerlaubten Handlung. (Motive zum bürgerst Gcs.-B. Bd. I. S. 129.) Nach dem gemeinen Rechte ist die Handlungsfähigkeit die Fähigkeit, durch Willenserklärung diejenige rechtliche Wirkung zu erzeugen, auf deren Hervorbringung die Willenserklärung gerichtet ist. (Wiudscheid, Pandekten Bd. I. Z 71.) Handlungsfähig sein, heißt also einen rechtlich relevanten Willen haben können. Welcher Wille rechtlich relevant ist, muß ebenfalls von der Rechtsordnung bestimmt fein. Der Gesetzgeber, das positive Recht muß zum Ausdruck bringen, welche Willensäußerungen von ihm als rechtswirksam anerkannt werden und welche nicht. Dies geschieht, indem bestimmt ist, wer nicht handlungs- und geschäftsfähig ist, und welche Willenserklärungen vom Rechte nicht anerkannt werden. Die positiven Rechtsbcstlmmuugen des gemeinen Rechts und der verschiedenen Codisikatioucu weichen nicht so sehr von einander ab, daß eine gesonderte Besprechung derselben nothwendig wäre. Auch mit Bezug auf das Recht des bürgerlichen Gesetzbuches trifft das zu. Wir beschränken uns daher auf eine Berücksichtigung seines Inhalts. Die einschlägigen Bestimmungen finden sich in den ZZ 104 und 105. Abgesehen von Kindern unter sieben Jahren und wegen Geisteskrankheit Entmündigten ist geschäftsunfähig, „wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist." Ferner: „Eine Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustande der Bewußtlosigkeit oder vorübergehender Störung der Gcistcsthätigkeit abgegeben wird." Es erhellt sofort, daß die erstere Bestimmung aus» fällt, weil die Hypnose einen vorübergehenden Zustand bildet. Es verbleibt somit nur noch die Frage der Anwendung der letzteren Rechtsvorschrift: Bedingen Suggestion und Hypnose einen Zustand der Bewußtlosigkeit oder vorübergehenden Störung der GeistcSthätigkeit? Nach den oben angegebenen Wirkungen besteht Bewußtlosigkeit jedenfalls in jenem Zustande, welchen die Charcot'schc Schule als Lethargie bezeichnet und welchen Forel und Schrcnck-Notzing unter dem Ausdrucke Hypothaxis charakterisiren. Auch Lilicuthal hält den Lethargischen für bewußtlos im juristischen Sinne. Ebenso muß aber der Somnambule als bewußtlos angesehen werden. Denn wenn er auch in seiner äußeren Bewegungsfreiheit nicht gehemmt ist, so fehlt ihm doch die innere Freiheit, seine Entschließungen sind einem fremden Willen unterworfen. Hirt hält einen relativ tiefen Schlaf für nothwendig, um erfolgreich zu suggeriren. - Gras- hey dagegen hält auch die leichte Hypnose schon für ausreichend. Auch in der leichten Hypnose verfüge der Mensch nicht in dem Grade über seinen Erfahrungsschatz und über seine Gegenvorstellungen, wie im wachen Zustande, und nehme manche Gedanken an, die er im wachen Zustande zurückgewiesen hätte, weil ihm die Gegenvorstellungen weniger leicht zur Verfügung sind. Selbstredend ist die Höhe der individuellen Sug- gestibilität sehr verschieden, und es ist immer eine Frage des Eiuzelfalles, in welchem Stadium der Hypnose die Bewußtlosigkeit beginnt. Sehr günstige Bedingungen für völliges Eintreten der Bewußtlosigkeit sind eine gewisse angcborne Disposition oder Naturanlage, eine organische Schwäche des Nervensystems oder ein bestimmtes Vorleben (sexuelle Excesse, Anomalien, üble Gewohnheiten). Sehr von Einfluß ist ferner die hypnotische Erziehung (Dressur), der momentane psychische Zustand des Hyp- notisirtcn, die .Höhe und die besondere Art seiner ethischen und ästhetischen Anlagen, seine Willenskraft, seine Erziehung u. a. Dreyer, Forel). Allein selbst das Vorhandensein des somnambulen Zustandes schließt keineswegs absolut jede Bethätigung des eigenen Willens des Hypuotisirten entgegen der Suggestion aus. Forel, Bern- heim und alle die Anhänger der hypnotischen Theorien; stimmen darin übercin, daß selbst während des tiefen,' hypnotischen Schlafes ein Kampf zwischen Suggestion nndk Individualität stattfinden kann. 466 Nach alledcm ist es also unmöglich, etwa bestimmte Normen und Anzeichen aufzustellen, aus welchen sich eine derartige hypnotische Suggestion ergibt, daß dadurch die Bewußtlosigkeit des betreffenden Individuums als vorhanden angenommen werden muß. Vielmehr wird sich eine Entscheidung an der Hand dieser allgemeinen Gesichtspunkte immer nur mit Beschränkung auf den jeweiligen Einzclfall treffen lassen. Sicher ist nur soviel, daß die Möglichkeit besteht, daß jemand unter dem Einflüsse von Suggestion und HypnotismuS und während der dadurch hervorgerufenen Bewußtlosigkeit die verschiedenartigsten Handlungen vorzunehmen im Stande ist, mit welchen das Recht gewisse Rechtswirkungen verknüpft hat. Daraus ergibt sich aber für das Recht die Folge, daß in solchen Fällen die betreffende Rechtshandlung mangels des Vorhandenseins eines rechtlich bedeutsamen Willens und der freien Willensbethätigung, wie jede andere im Zustande der Bewußtlosigkeit begangene Handlung, nichtig ist. A. v. Venti ve gni, beiläufig bemerkt der Einzige, welcher sich einer Spczialnntersuchnng der civilrechtlichen Bedeutung der Hypnose unterzogen hat/') geht von der Betrachtung aus, daß das Gesetz gewissen Personen, wie Kindern, Wahnsinnigen, Rasenden, durch Affekt Beherrschten u. s. w., die Geschäftsfähigkeit abspreche. Sämmtliche Zustände, um deren willen das Gesetz den genannten Klassen diese Fähigkeit abspreche, könnten nach ihrer psychischen Seite hin auch durch hypnotische Suggestion hervorgebracht werden. Wegen ihrer psychischen Zustände werde jenen die Geschäftsfähigkeit abgesprochen; sie müsse deßhalb auch denjenigen abgesprochen werden, welche durch Suggestion psychisch in den Zustand eines Kindes, eines Trunkenen, Wahnsinnigen oder vom Affekt Beherrschten versetzt worden seien, wenngleich die physiologischen Parallclcrschcinungen mangeln. Diese Argumentation ist falsch. Nicht deßwegen muß dem Hypnoti- sirtcn die Geschäftsfähigkeit abgesprochen werden, weil er die erwähnten psychischen Zustände offenbaren kann. Denn diese Zustände sind lediglich eine Folge von einem anderen psychischen Zustand, dem der aufgehobenen freien Willcns- thcitigkeit und Bewußtlosigkeit. Weil. hypnotisirt, sind sie bewußt- und willenlos, gebärden sie sich als Kinder rc., und nicht, weil sie sich als Kinder u. dgl. gebärden, sind sie willen- und bewußtlos. Wohl verstanden, es handelt sich hier immer nur um die Bewußtlosigkeit im juristischen Sinne. Die juristische Handlungsfähigkeit umfaßt, wie oben erwähnt, auch die Fähigkeit,, eivilrcchtliche Delikte, unerlaubte Handlungen zu begehen. Bei Regelung der civil- rechtlichen Dcliktsfähigkeit handelt es sich vor allem um Voraussetzung und Umfang der Schadensersatzpflicht. Das bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in dieser Hinsicht in 8 823: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigenthum oder ein sonstiges. Recht eines Andern widerrechtlich verletzt, ist dem Andern zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Die Befreiung von der Schadenscrsatzpflicht regelt ß 827: „Wer im Zustande der Bewußtlosigkeit oder in einem die freie Willcnsbcstimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Gcistesthätigkeit einem Andern Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder Bentivegni. Die Hripnose und ihre civilrechtliche Bedeutung. 1890. ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustande widerrechtlich verursacht, widerrechtlich in gleicher. Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in diesen Zustand gerathen ist." Angewendet auf den Fall der Schadenszufngung im Zustande der Hypnose, bietet sich hier im Wesentlichen die gleiche Art der Lösung dar, wie bezüglich der Handlungs- nnd Geschäftsfähigkeit überhaupt. Nur kommt noch dazu die weitere Frage, wie es sich verhält, wenn sich jemand freiwillig in den Zustand der Hypnose versetzen läßt und sodann eine unerlaubte Handlung begeht. Der Ausdruck „durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel" veranlaßt die Erwägung, ob die Hypnose unter den Begriff der „anderen Mittel" subsnmirt werden kann. Für das znr Zeit noch geltende gemeine Recht, wie in der modernen Gesetzgebung, wird allgemein, mindestens für einen Zustand vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit, die volle Verantwortlichkeit dann ausgesprochen, wenn die betreffende Person sich selbst schnldhafter Weise in jenen Zustand versetzt (also wohl auch hat versetzen lassen) und während desselben den Schaden zugefügt hat. (Vgl. Motive zum I. Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches, Bd. II. S. 732.) Hienach bestände die Schadenscrsatzpflicht auch dann, wenn sich jemand hypnotischen ließ und im Hypnotismns eine Schadensersatz begründende Handlung vornahm. Das bürgerliche Gesetzbuch hat diese Ersatzpflicht eingeschränkt. Der I. Entwurf ließ die Verantwortlichkeit nur für den Fall eintreten, wenn der Vernnnftgebrauch für selbstverschuldete Betrunkenheit ausgeschlossen war. Der II. Entwurf und im Anschlüsse an ihn die Neichs- tagsvorlage, wie sie Gesetzeskraft erlangte, haben an Stelle dessen „geistige Getränke oder ähnliche Mittel" eingeschaltet. Die Denkschrift zum Entwürfe (S. 101) erklärte diesen Zusatz dahin: „wenn der Thäter sich durch geistige Getränke oder ähnliche berauschende oder betäubende Mittel in den Zustand versetzt hat." Dahin mag man z. B. Morphium und ähnliche Gifte zählen; es hieße aber den Worten Gewalt anthun; wollte man darunter auch rein psychische Mittel, wie Suggestion und Hypnotisurns, verstanden wissen. So ergibt sich, daß diese letztgenannten Mittel nicht hinreichen, die Schadensersatzpflicht zu begründen. Der Hypnotisirte mag in freiwilliger oder unfreiwilliger Hypnose befindlich ein civilrechtliches Delikt begehen, er ist nicht verantwortlich, wenn sich nachweisen-läßt, daß seine freie Willensbestimmung durch diesen Zustand ausgeschlossen war. Offenbar hat man bei der gesetzgeberischen Arbeit hier nicht an den Fall des . Hypnotismns gedacht. Denn dieser Fall ist jenem anderen doch wohl gleichzustellen, in welchem sich jemand durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in den Zustand der Bewußtlosigkeit versetzt hat. Allzu hoch braucht ja die durch diese. Lücke etwa entstehende Gefahr nicht angeschlagen zu werden. Werfen wir unseren Blick auf die einzelnen civilrechtlichen Institute, so kann der Hypnotismns bei allen eine Rolle spielen. Bernheim, Liögois, Gilles de la Tonretje,. Forel berichten eine Reihe von solchen Fällen. Zumeist handelte es sich allerdings hiebet um sogenannte Laboratorinmsexpcriiuente. Sp werden erwähnt die Ausstellung von Schuldscheinen, Abschlust von notariellen und privaten Verträgen, Erfüllung von Mandaten, Abfassung von Testamenten und Vermächtnisse zu Gunsten 467 dieser und Enterbung jener. Der Hypnotismus kaun dabei in allen seinen Erscheinungsformen auftreten. Gilles de la Tourette meint, im Civilrechte werde man derartige Rechtsgeschäfte leicht in ihrem wahren Werthe erkennen. Bei der Schwierigkeit, mit welcher häufig die Erkenntniß der Tiefe der hypnotischen Beeinflussung verbunden ist, dürfte es jedoch nicht immer so einfach sein, den Beweis hiefür im Wege des Civilprozesses zu erbringen. Immerhin halten wir mit Lilienthal die Gefahr für keine allzu große. Daß es in der That möglich ist, eine Frauensperson unter Umständen aus hypnotischem Wege zu Liebe und Ehcbündniß zu bringen, hat der Fall Czynski gezeigt. Wir dürfen ihn als bekannt voraussetzen. Czynski, ein russisch-polnischer Hypnotiseur und Magnetisenr mit einer abenteuerreichen Vergangenheit, behandelte did Baronin Zedlitz hypnotisch und wußte diese Dame zu einem sehr intimen Verhältniß zu bewegen, das schließlich zur Verlobung führte. Sie war auch fest entschlossen, ihn zu heirathen, und so wurde die bekannte Scheintrauung in einem Münchner Hotel inscenirt. Selbstredend war diese rechtlich vollkommen belanglos. Aber wir zweifeln nicht, daß es dem Czynski ebensogut gelungen wäre, sich die nöthigen Papiere zu verschaffen, um eine vor dem Gesetze giltigc standesamtliche Eheschließung herbeizuführen. In diesem Falle wäre die Frage, ob Freun von Z. unter hypnotischem Einflüsse und somit in bewußtlosem Zustande die Ehe eingegangen hat, deren Bejahung zur Eröffnung des Strafverfahrens gegen Czynski wegen Sittlichkeitsdeliktes geführt hat, auch eine civklrechtliche geworden, nämlich ob die Ehe bürgerlich giltig sei. Czynski wurde bekanntermaßen von der Anklage aus Z 176 Abs. 2 des R.-Str.-G.-B. freigesprochen, weil die Geschwornen offenbar annahmen, daß sich die Baronin nicht in einem willenlosen oder bewußtlosen Zustande befunden habe. Aus den gleichen Gründen müßte man eine civilrechtlich geschlossene, formell gültige Ehe als zu Recht bestehend anerkennen. Interessant ist die Thatsache, daß die Gutachten der in diesem Prozesse vernommenen medizinischen Autoritäten sich in schroffem Widerspruch bewegen. Die Sachverständigen Grashey, Preyer, Schrenck-Notzing erklärten, daß die Baronin während der ganzen, mehrere Monate währenden Zeit ihres Verkehrs mit Czynski ihrer freien Willensbestimmung beraubt gewesen sei, daß sie sich unter einem „Bann" befunden habe. Diese selbst gab bei ihrer Vernehmung an: „sie wollte nicht auf Czynski's Antrag eingehen und konnte ihm doch nicht widerstehen, sie fühlte keine Macht mehr über sich, sie fühlte, daß sie seinem Einflüsse ganz unterworfen war." Sie erklärte offen, daß sie C. aufrichtig liebe und nicht von ihm lassen werde, selbst dann noch, als er bereits entlarvt war. Erst in der Gerichtsverhandlung gab sie ihre Abneigung kund. Die genannten Begutachter wollten nun in diesem Verhalten der Baronin den Beweis für eine abnorme, suggerirte, hypnotische Liebe finden. Dieser Annahme einer pathologischen Liebe trat Professor Hirt energisch entgegen. Der Zustand der Baronin sei derselbe, wie der eines jeden verliebten Weibes, wie der Gretchens im Faust. Gretchen singt: „Mein armer Kopf ist mir verrückt, Mein armer Sinn ist mir zer- stückt." Sie habe die gleichen Gefühle wie die Baronin, noch niemand habe behauptet, Faust habe Gretchen hyp- notifirt. Hirt wies sodann eingehend nach, wie auch die anderen „pathologischen" Momente bei Baronin Z. nichts als Aeußerungen einer normalen Liebe find.«) Ander? verhält eS sich mit der Frage, ob nicht eine Suggestion der Liebe vorliegt. Dies ist im Falle Czynski zu bejahen. Schließlich ist ja bei jeder Liebe und Gegenliebe ein starkes Stück Suggestion und Autosuggestion dabei. Aber die freie Willensbestimmuug wird dadurch nicht erschüttert, und das Recht hat dabei kein Interesse. (Fortsetzung folgt.) Aus einem alten Schematismus der Diöcese Augsburg. Von Oskar Schwarz. „Der Staat regiert, die Kirche protcstirt," an diesen Ausspruch Görrcs' erinnert uns ein Blick in den „Schema- tism der Diözes" Augsburg vom Jahre 1823. Er versetzt uns nämlich in die der Klostcraufhebnng zunächst folgende Zeit. Als Grund zur sogenannten Säculari- sation bezeichneten die Klostcrstürmer die löbliche, gutgemeinte Absicht, die katholische Kirche innerlich zu fördern und von dem infolge allzugroßen Reichthums angesetzten Staube zu reinigen; sie bedachten dabei aber nicht, daß dies nie in der Competenz des Staates gelegen sein kann und daß eben durch diesen auf vollständig rechtmäßige Weise, größtentheils durch Schenkung und Arbeitsamkeit, erworbenen Reichthum unendlich viel auf socialem Gebiete, in Kunst und Wissenschaft erreicht wurde, was der Staat nur theilweise und auch dann nur aus der Tasche seiner steuerzahlenden Unterthanen leisten kann. Andererseits entblödete man sich nicht, in 8 35 des Negensburger Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803 offen zu gestehen, daß die Klostcraufhebnng ein praktisches Mittel „znr Erleichterung der Finanzen" sei. Daß aber Habgier nicht der einzige Anstoß zu diesem unglückseligen, unklugen Schritte war, sondern auch der Haß gegen die Kirche Hiebei nicht die geringste Rolle spielte, geht daraus hervor, daß selbst Angehörige von Bettelorden aus ihren ärmlichen, stillen Stätten vertrieben wurden. Die vertriebenen Mönche fanden einen neuen Wirkungskreis in der Seelsorge, manche auch als Organisten oder Musikchordirektoren. So finden wir noch im Jahre 1823, zwanzig Jahre nach der Säkularisation, wie der genannte Schematismus ausweist, sehr viele Seelsorgstcllen des Augsbnrger Bisthnms mit Angehörigen aufgelöster Stifte besetzt. Vertreter der verschiedensten Orden waren bunt über die ganze Diöcese hin zerstreut. Aus Ottob euren, in dessen Mauern einst eine gelehrte Akademie, die Vorläufern: der Dil- linger Hochschule, eine gastliche Stätte gefunden hatte, wo der große Gelehrte Nicolaus Ellenbog (si im Grüud- ungsjahr der Akademie 1543. Vergl. Ziegelbauer, Hiswrig, i-si litorarias Orcünis 8. L m-ckioti. II. 338 — 339) den Sitz seiner reichen Thätigkeit aufgeschlagen hatte, waren im Jahre 1823 zwanzig Benediktiner in der Augsburger Diöcese als Seelsorger thätig. Dieses Kloster, aus dem der erste Rektor (1622—26) der Salzburger Universität, Albert Cuislln, berühmt als Philosoph, hervorgegangen ist, hatte währ.nd der Zeit seines Bestandes (764 — 1802) unter 54 Aebten die Ordenstradition der Benediktiner, die Wissenschaft, stets hoch gehalten. Befand sich ja doch auch unter den «) Vergl. Prozeß Czynskr a. a. O. Seite 62 ff. Auä Willram Hirsch, a. a. O. S. 28. theilt Hirt's Auffassun, und iene des Gerichts. 468 44 Patres, die bei Aufhebung des Stiftes ihm angehörten, ein Gelehrter, ?. Mich Schiegg (1752-1810), Professor der Mathematik, Physik und Astronomie in Salzburg, der 1784 die zwei ersten Luftballons in Deutschland steigen ließ. Seine Verdienste wurden, als 1802 die Säkularisation die herrliche Benediktiner- schöpfung Ottobeurcn schonungslos zerstörte, durch Berufung in das topographische Bureau auch staatlich anerkannt. Bezeichnend für den Geist der Klosterstürmer ist die Thatsache, das; 18 Ordensmäuneru, die nach der Auslösung des Konventes Ottobeuren in gemeinsamer Lebensweise vereinigt blieben, seit 1805 das Chorgebet verboten wurde. Ein einziger Ordcusmauii ivar so glücklich, die Wiederherstellung Ottobeureus 1834 zu erleben, nämlich Ist Basilius Miller. Die nächstgröstte Anzahl Benediktiner stellte das altchrwürdige Stift St. Ulrich in Augsburg (14 Patres), ihm folgte Füssen (12 Patres), bekannt durch Gallus Knöringer, der die Jahrgeschichte Konrad Peutinger's fortsetzte, und Basilius Siuner, der 1795 einen Telegraphen aufstellte. Noch aus 20 anderen Vcnediktiucr- stistcn wirkten Ordeusmänner in der Seclsorge. Es mögen hier nur noch erwähnt werden Ettal (völlig Lttonig) mit seiner merkwürdigen Kirche, Zwiefaltcn, dessen große Orgel jetzt in der protestantischen Stiftskirche zu Stuttgart steht, Weihenstephan, Bencdikt- beuren, wo Karl Meichclbeck (1669 —1734) seine Geschichte deS Hochstifts Freising (2 Bände) schrieb. Bene- diktbeureu ist nun Militärfohlenhof, Weihenstephan Staats- branerei. Ein besseres Geschick waltete über Andechs und Mehr er an. Mehrerau, bei Brcgcuz am Bodensee an jener Stelle errichtet, wo 610 der hl. Colnmban landete, ward erst 1806 durch Bayern aufgehoben, nachdem es unter Kaiser Joseph II. diesem Schicksal entgangen war. Die Steine der abgebrochenen Kirche verwandte man zum Hafenbau von Lindau, die Bibliothek ward verschleudert oder verbrannt, die Klostergebäudc bot man der Königin von Bayern an. Doch wies diese hochherzig das Geschenk zurück. Für Mehrerau brach ein neuer Tag au: in den Räumen der alten Benediktinerabtei entfalten jetzt Cistcrzienser ihre reiche, vielseitige Thätigkeit. Auch Andechs blühte wieder empor. Die Wiederherstellung von Andechs durch Ludwig I. war eine für die Gerechtigkeitsliebe dieses Herrschers zeugende Sühnnng der bei der Säkularisation geschehenen Frevel. Erbrach man ja damals sogar die Särge der Bayernfürsten und warf deren Gebeine auseinander. Schmnckgegenstände wurden mit solcher Hast von den Leichen gerissen, daß der Schädel des Herzogs Albrecht vorn Rumpfe getrennt wurde. Mit brennender Pfeife betrat der königliche Commissär die Gruft. Als der König von diesen Schandthaten vernahm, sagte er: „Das hat mein Vater (Max I.) nicht gewollt!" — Auch von dem durch Auffindung des sogenannten Wessobrunncr Gebetes so viel genannten Kloster Wessobrunn wirkten 8 Ordensmänncr im Exil; Weingarten, wo einst Johannes Hablizel durch kirchlichen und wissenschaftlichen Eifer hervorragte (vgl. G. Heß, OatAlvZrm ivap. wo- »asterii IVoinZartiensis), stellte 3 Vertreter Zu dieser Wackeren Schaar Benediktiner. Aus anderen Orden weilten im genannten Jahre im Augsburger Bisthum: 21 Cistcrzienser, 16 Dominikaner, 14 Augustiner, 5 Piaristen, 3 Karthäuser aus Buxheim, das 1402 mit Mönchen aus der Karthcnrse Christgarten im Ries besiedelt wurde, 2 Theatiner von München, 4 Ordensmänner aus dem Hl. Geistorden von Mcmmingen, 9 Karmclitcn und 39 Prämonstra teuf er. Von den letzteren waren 11 aus Ursberg, 2 aus Neustift bei Freising. Ursbcrg hat durch die Opferwilligkeit eines wüthigen Priesters eine würdige, der Bethätigung der Nächstenliebe geweihte Verwendung gefunden. Neustift lvard nach dem Beispiel eines Constantin Kopronymus, der 767 systematisch aus den Klöstern des Ostreiches Kasernen schuf, militärischen Zwecken zugewendet. Wer denkt da nicht an das Wort des hl. Angnstin: „Oadis impio wiliti, tzuoä non vi3 Zar« snosräoti." Auch auS Alto- mnnster, wo 1520 Occolampadins eintrat» nach zwei Jahren jedoch wieder zurücktrat, war ein Mitglied des Brigittenordens im Bisthum thätig. Altomnuster ist seit 1841 als Francnkloster wieder hergestellt. Die Bettelord eu, denen der Weihbischof Leon- hard Hakler 1553 das schöne Zeugniß ausstellte, daß „aus einem einzigen Beitelkloster mehr taugliche Personen zur Verkündigung des Wortes Gottes genommen hätten mögen werden weder jetzt und aus einer ganzen hohen Schule", lvaren vertreten durch 49 Franziskaner, 28 Kapuziner, 5 Minoritcn; letztere entstammten, mit Ausnahme eines einzigen, dem Kloster Maihingcn, in dessen Räumen sich jetzt sehr werthvolle literarische und künstlerische Sammlungen, Zum größten Theil ans alten Klöstern stammend, befinden. Sogar 8 Jesuiten, „der Popanz und der Sünden- bock der liberalen Partei" (Heinrich Heine), jene vielge- schmähien und wenig gekannten Ordeusmänner, die einmal sogar ein Erzbischof, Wolf Dietrich von Raittenau, Erzbischof von Salzburg (16. Jahrhundert), im Zorn „des Teufels Hausbuben" schalt, wagten es, im Jahre 1823 im Augsburger Bisthum zu weilen. Man hat sie, die „nmthvollen Helfer der Armen" (Heinrich Lander, Anfang des 17. Jahrh.), die „ausgezeichneten und scharfsinnigen Philosophen, die feinsten und gewandtesten Lehrer" (Wilhelm Roding, protestantischer Professor am Pädagogium zu Heidelberg), die „treuen, nützlichen und unschuldigen Unterthanen" (Kaiserin Katharina II. von Rußland in einem Briefe an Papst Pins VI. vom Jahre 1785), aus den deutschen Gauen verbannt. Wie viele gelehrte und fromme Männer gingen aus diesem Orden hervor! Ein Christoph Schmier, Mathematiker und Astronom, welcher die Rotationszeit der Sonne und die. Lage des Zlequators bestimmte und als einer der ersten die Somicnflecken entdeckte; ein Petrus Campus, „an Frömmigkeit und Redlichkeit gleich den Vätcrn des christlichen Alterthums" (Nürnberger Arzt Paul Freher), der den Wahlsprnch führte: „Liebe, Wahrheit und Einfalt sei und bleibe unsere Fahne"; ein Friedrich Spce, und wie sie alle heißen mögen, die Heroen der Wissenschaft und Tugend, wer könnte sie genug preisen, wer sie zählen? Ihre herrlichen Schöpfungen, ihre „vortrefflichen Institute, dergleichen nicht leicht wieder zusammen zu bringen sein werden" (Johannes von Müller), hat eine kurzsichtige Politik ausgerottet. „Oonstituib avkns, dorn äissolvit." (Lonoea.) Ihre Convitte wurden durch Commissäre aufgehoben, die so unwissend waren, daß sie geneigt waren, den Jesuiten die Abendmesse zu gestatten, wenn sie nur keine Morgenmesse läsen. Was war nun aber der Schlnßeffekt der Säkularisation? — Die Stimmung auf Seite der Unterdrücker mag am besten durch die Worte gezeichnet sein, die König Max I. zu seinem Minister MontgelaS sprach: „Aber, 469 Montgelas, wir sind Esel gewesen, daß wir mit diesen Klöstern so umgegangen!" Die Unterdrückten aber können von ganzem Herzen in die Worte einstimmen, die der greise Cardinal Pacca 1845 Lei Eröffnung einer Akademie sagte: „Man darf hoffen, in Zukunft zwar einen weniger reichen, aber einen desto erleuchteteren und frömmeren Klerus zu besitzen." Ein arabischer Aristoteles und was uns derselbe aus dem Wunderlande Indien erzählt. Von vr. Widder. (Fortsetzung.) Sehr abenteuerlich lautet die indische Sage über die Entstehung des Südpols, welche uns Albernni gleichfalls aufbewahrt hat. Es lebte nämlich, heißt es da, ein König mit Namen Samodatta, der infolge seiner edlen Thaten verdient hatte, in das Paradies aufgenommen zu werden. Allein der Gedanke war ihm unerträglich, daß beim Uebergange in die andere Welt Leib und Seele getrennt werden sollten. Deßhalb rief er Rishi- Vasishtha an — Rishi sind Mittelwesen zwischen Geistern und Menschen mit menschlichen Leibern — und erklärte ihm, daß er seinen Körper liebe und nicht von ihm getrennt werden wolle. Rishi bedeutete ihm aber, daß mau unmöglich seinen irdischen Leib in das Paradies mitnehmen könne. Nun wendete sich der König an die Kinder des Vasishtha und trug diesen seinen Wunsch vor. Diese spuckten jedoch dem Könige in das Gesicht, verhöhnten ihn und verwandelten ihn in eine cnuäain, d. i. eine gemeine Person, steckten ihm Ringe in beide Ohren und bekleideten ihn mit einem kurzen Hemde, wie es die Frauen tragen, das bis auf die Mitte des Leibes reicht. Als der König in dieser Gestalt vor dem Rishi-Visvamitra erschien, empfand dieser Ekel an seinem Aussehen und fragte ihn, weßhalb er in dieser Gestalt erscheine. Da erzählte ihm Samodatta den ganzen Vorgang. Nun wurde Rishi-Visvamitra sehr zornig, ließ die Brahmancn kommen, unter denen auch die Kinder des Nishi- Vasishtha waren, damit sie ein Opfer veranstalteten, und sagte zu ihnen: „Ich will für den frommen König Samodatta eine neue Welt und ein neues Paradies schaffen, damit er daselbst seinen Wunsch erreiche." Hierauf begann Visvamitra den Pol zu machen und den großen Bären, aber der Herrscher Jndra — d. i. der Gott der Aetherbewegungen, des Blitzes rc. — und die geistigen Wesen fingen an, sich vor Visvamitra zu fürchten, warfen sich vor ihm nieder und baten ihn, von dem begonnenen Werke unter der Bedingung wieder abzustehen, daß sie den König Samodatta sammt seinem Leibe, geradeso wie er war, in das Paradies aufnehmen würden. Dies thaten sie auch wirklich, und Rishi-Visvamitra stand deßhalb davon ab, eine neue Welt zu machen, was er aber bereits gemacht hatte, blieb bestehen, und so entstand der Südpol. Reizend aber ist die poesievolle Schilderung der Erschaffung des Meeres beim Beginne der Schöpfung. Zum Ersatze gleichsam dafür, heißt es da, daß die Wasser des Oceans in die Tiefe versenkt wurden, erhielt das Meer die in ihm sich bewegenden funkelnden Fische, die schimmernden Juwelen in seinem Grunde und die sich hin und her schlängcluden Schlangen. Mit Perlen und Edelsteinen schmückte Agastya, der Sohn des Wassers, den Ocean und ließ Bäume darin wachsen. Wenn die Fische aufspringen und die Muschellagcr und Perlen- Austern an der Oberfläche erscheinen, gleicht das Meer einem Teiche, dessen Wasser im Herbste mit dem weißen Lotus bedeckt ist. Kaum läßt sich zwischen den Wassern des Meeres und dem Himmel ein Unterschied entdecken, denn der Ocean ist mit Juwelen, der Himmel mit Sternen geschmückt, das Meer ist geziert mit vielköpfigen Schlangen, ähnlich den Strahlenfäden der Sonne des Himmels, Krystall glänzt darin, wie die Scheibe des Mondes, und weißer Nebel schmückt es, über welchen des Himmels Wolken dahinschwcben. Wenn Agastya sich erhebt und das Wasser in den Flüssen und Thälern sich mehrt, bieten die Flüsse dem Monde all das zum Opfer an, was auf ihrer Oberfläche schwimmt: die verschiedenen Arten von rothem und weißem Lotus, den Papyrus, die Enten und die Pelikane. — Die rothen Flamingos, welche an den beiden Ufern des Flusses stehen, und das Hin- und Wiederschwimmcn der weißen Enten inmitten des Wassers vergleicht die kühne indische Phantasie mit den beiden Lippen einer schönen Frau, welche ihre Zähne sehen läßt, wenn sie vor Freude lacht. Der schwarze Lotus aber, der zwischen dem weißen blüht, und das eilige Hinfliegen der Bienen zu demselben, die nach seinem süßen Duft verlangen, wird mit dem Schwarzen der Pupille mitten im weißen Ringe des Auges der schönen Frau verglichen, wenn sie dasselbe kokett und schwärmerisch hin- und her« bewegt, umgeben von dem Haare ihrer Augenbrauen. Hinsichtlich der Zeitangabe der geschichtlichen Thatsachen und Ereignisse sind die Jndier ebenso gleichgiltig wie die Chinesen und deßhalb auch, was Albernni sehr beklagt, bezüglich der chronologischen Reihenfolge ihrer Könige höchst unzuverlässig. Bringt man sie dann durch diesbezügliche Fragen in das Gedränge, sagt unser Gelehrter, und kommen sie in Verlegenheit, so helfen sie sich einfach durch Erzählung von Märchen. Ein solches, das zwar ebenfalls aller Zeitangaben, aber gleichwohl nicht des Interesses entbehrt, ist z. B. folgendes: Es lebte einmal ein indischer König, Kanik mit Namen, der ein Buddhistenklostcr in Puru shavar gebaut haben soll, das nach ihm „Lunist-oaitZg." genannt wurde. Dieser König erhielt einst von seinem Nachbarfürsten, dem Könige von Kanoj, unter Anderem ein äußerst kostbares und seltenes Tuch zum Geschenke. Kanik wollte sich aus diesem Stoffe ein Gewand machen lassen, allein sein Schneider getraute sich nicht, das Kleidungsstück zu verfertigen, „denn, sagte er, in der Stickerei befindet sich die Figur eines menschlichen Fußes, und trotz aller Mühe, die ich mir gebe, trifft der Fuß immer an die Stelle zwischen beiden Schultern." — Dies gilt aber bei den Jndiern als ein Zeichen der Unterjochung. — Da war Kanik überzeugt, daß der König von Kanoj ihn dadurch hatte beschimpfen und verächtlich machen wollen, und zog in großer Eile mir seinem Heere gegen ihn zu Felde. Als der König von Kanoj dies erfuhr, wurde er sehr bestürzt, denn er war zu schwach zum Widerstände. Er berieth sich deßhalb mit seinem Vczir. Dieser sagte: „Du hast einen Mann gereizt, der vorher ruhig war, und hast dadurch eine unwürdige Handlung begangen. Schneide mir jetzt Nase und Lippen ab, und laß mich verstümmeln, dann will ich eine List anssinnen, denn offenen Widerstand zu leisten, ist unmöglich." Der König that nach dem Rathe seines Ministers, und dieser begab sich sodann an die Grenze des Königreiches. Hier fand ihn das feindliche Heer und brachte ihn zu Kanik, welcher ihn sogleich fragte, was es mit ihm für ein Be« 470 wandtniß habe, worauf der Vezir erwiderte: „Ich suchte meinem König von einem Widerstände gegen Dich abzuraten und rieth ihm aufrichtig, Dir gehorsam zu sein. Er faßte jedoch Argwohn gegen mich und ließ mich verstümmeln. Sodann begab sich mein Herr aus eigenem Antriebe an einen Ort, den man nur nach einer sehr langen Tagereise erreichen kann, wenn man der Landstraße folgt, den man aber bald zu erreichen vermag, wenn man die Mühe nicht scheut, quer durch eine dazwischen liegende Wüste zu reisen, vorausgesetzt, daß man für so und soviele Tage Wasser mit sich nehmen kann." Da sagte Kanik: „Dies läßt sich leicht machen," befahl Wasser mitzunehmen und ließ sich von dem Vezir den Weg zeigen. Dieser ging vor dem Könige her und führte ihn in eine endlose Wüste. Als die bestimmte Reisezeit vorüber war und der Weg noch immer kein Ende nahm, fragte der König den Vezir, was er thun solle. Da erwiderte dieser: „Tadle mich nicht, daß ich versucht habe» meinen Herrn zu retten und seine Feinde zu verderben. Der nächste Weg, welcher aus dieser Wüste führt, ist der nämliche, auf dem Du gekommen bist. Thu' jetz mit mir, was Du willst, denn Keiner wird diese Wüste lebend verlassen." — Der König aber bestieg sein Roß, ritt eine runde Vertiefung in den Boden, stieß im Mittelpunkte derselben seinen Speer in die Erde, und siehe da, plötzlich sprudelte Wasser in so reicher Menge hervor, daß nicht nur der König und seine Soldaten ihren Durst stillen, sondern daß sie auch noch Wasser auf den Rückweg mitnehmen konnten. Der erstaunte Vezir aber sprach: „Meine List war nicht für mächtige Engel, sondern für schwache Menschen berechnet. Wenn die Dinge so stehen, so erhöre meine Fürbitte für den König von Kanoj, meinen Wohlthäter, und verzeihe ihm." Kanik, entgegnete: „Ich kehre zurück von diesem Orte. Dein Wunsch sei Dir gewährt. Dein Herr hat bereits empfangen, was ihm gebührt." Kanik verließ die Wüste, und der Vezir kehrte zu seinem Herrn zurück. Als er heimkam, erfuhr er, daß dem Könige von Kanoj an dem nämlichen Tage, an welchem Kanik seinen Speer in die Erde gestoßen hatte, Hände und Füße vom Leibe gefallen waren. Eine andere, nicht minder interessante Geschichte ist folgende: Ein König, Namens HiranyahastpL, war gar fromm und hatte sich durch seine beharrliche Frömmigkeit das Recht erworben, daß alle seine Gebete Er- hörung finden sollten. Einmal flehte er nun um ewiges Leben. Es wurde ihm jedoch nur ein langes Leben versprochen, da Ewigkeit dem Schöpfer allein znkomme. Weil ihm dieser Wunsch nicht gewährt wurde, so wünschte er, nicht durch die Hand eines menschlichen Wesens, eines Engels oder Dämonen zu sterben, und daß ihn der Tod weder bei Tag noch bei der Nacht, noch auf der Erde, noch im Himmel treffen mochte. Auf diese Weise hoffte er nämlich dem Tode ganz zu entgehen. Dieser Wunsch wurde ihm gewährt. König HiranyahasipL hatte aber einen Sohn, Nomens Prahlada, den er, als er herangewachsen war, einem Lehrer zum Unterrichte übergab. Eines Tages wollte er sich von den Kenntnissen seines Sohnes überzeugen und ließ sich deßhalb von ihm seine Lektion aufsagen. Da trug der Knabe ein Gedicht vor, dessen Inhalt war, daß nur Vishnu (d. i. der Allbcfruchtende, eine der drei Hauptgottheiteu) cxistire und alles Andere Täuschung sei. Dies war aber der Anschauung des Vaters gerade entgegen, denn dieser haßte Vishnu, und er übergab deßhalb den Knaben einem anderen Lehrer, damit, wie er sagte, sein Sohn den Freund von einem Feinde zu unterscheiden lerne. Nachdem der König einige Zeit gewartet hatte, fragte er seinen Sohn abermals aus. Dieser aber sagte: „Ich habe gelernt, was Du gewollt hast, allein ich brauche dies nicht, denn ich habe keinen Feind, sondern lebe mit Jedermann in Freundschaft." Da wurde der Vater zornig und befahl, seinen Sohn zu vergiften. Der Knabe nahm das Gift in Gottes Namen, indem er seine Gedanken auf Vishnu richtete, und siehe, das Gift schadete ihm nicht. „Kannst Du hexen und zaubern?" fuhr ihn nun der König ergrimnü an. „Nein, entgegnete der Knabe, ich nicht, wohl aber Gott, der mich erschaffen und, wie Du siehst, mich beschützt hat." Dies steigerte die Wuth des Königs noch mehr, und er befahl, seinen Sohn in einen tiefen See zu werfen. Der See spülte jedoch den Knaben wieder aus, und er kam wieder zurück. Nun ließ ihn der König vor seinen Augen in ein großes, hellaufloderndes Feuer werfen. Aber auch dieses verletzte ihn nicht. Mitten in den Flammen stehend, begann der Prinz Mit seinem Vater über Gott und dessen Macht zu sprechen. Als er unter Anderem auch sagte, daß Vishnu allgegenwärtig sei, fragte der König: „Ist er also auch in dieser Säule der Halle?" Der Knabe bejahte dies.. Da sprang der König auf die Säule los und schlug sie. Kaum hatte er dies gethan, als Na rast mha, eine menschliche Gestalt mit einem Löwenkopfe, sohin weder ein menschliches Wesen, noch ein Engel oder ein Dämon, aus der Säule hervorkam. Der König und seine Leute begannen mit diesem Geiste zu kämpfen, was dieser auch gestattete, denn es war noch Tag; als es aber gegen Abend ging und die Dämmerung kam, ergriff Na rast mha den König, hob ihn in die Luft und tödtete ihn daselbst, also weder auf der Erde noch im Himmel. Der standhafte Prinz wurde aus dem Feuer befreit und regierte nun statt seines Vaters, der seine Thorheit und seinen Hochmuth mit dem Leben gebüßt hatte. (Schluß folgt.) Manning's neun Hindernisse. Aus Würzburg.22. Nov., geht uns Folgendes zu: „Die .Beilage der Augsburger Postzeitung' Nr. 65 S. 454 bringt eine Besprechung der Schrift: Cardinal Manning's .Neun Hindernisse' rc., übersetzt und ergänzt von Gerhart Wahrmut, in welcher folgender Satz emer Richtigstellung bedarf: „Mag nun diese Nachahmung der Broschüre Schell von England oder von dem jungen Gelehrten in Würz bürg stammen, jedenfalls beweist sie. daß zur Ausbildung von Priestercandidaten noch etwas Anderes als .Freiheit der Wissenschaft' und .Universitätsbildung zu Würzburg, Oxford oder dgl.' recht nothwendig ist, und mögen darum die, welchen diese sehr nöthige Eigenschaft (welche Eigenschaft denn?) mangelt, das von Herrn Wahrmut lobend erwähnte Büchlein .Das ewige Priesterthum' von Cardinal Manning recht betrachten, um wahre Priester und nicht bloße Räsonnirer zu sein, besonders in ihrem so wichtigen Berufe." Wir wollen über den Stil und das Selbstbewußtsein des Einienders. ein wahrer Priester und nicht bloßer Räsonnirer zu sein, nicht rechten, auch nicht fragen, ob er seine oder keine Logik an einer Universität oder an einem Lyceum gehört hat, aber soviel Mutterwitz dürfen wir ihm doch wohl zutrauen, daß er begreift, darr das Dilemma, die Nachahmung der Broschüre Schell stamme von England oder von dem jungen Gelehrten in Würzburg nicht logisch richtig gestellt sei. Kann sie denn nicht von einem Landsmanne des Recensenten, der seine theologische Bildung an einem Lyceum genossen hat, her- stammen? Wir können dem Kritiker, der es besonders aus die Würzburger Theologen abgesehen hat. versichern, daß der Gerhard Wahrmut kein Franke ist und seine Ausbildung an einem Lyceum gefunden hat. Jung 471 (zuvsnis) mag er ja sein, obwohl das bekannte»Schir dreißig Jahre bist Du alt' für ihn längst ein überwundener Standpunkt ist. Daß er ein ,Gelehrter', sei, wird Herrn Gerhart besonders freuen. Aber unseres Wissens hat er hierauf noch keinen Anspruch erhoben. Auch gibt es noch andere Männer und Damen, welche Englisch verstehen, ohne das Prädikat »gelehrt' sich zu vinoiziren. Die theologischen Preisfragen, die schon von einem evangelischen Theologen in den »Neuesten Nachrichten' abfällig besprochen worden sind, scheinen dem Kritikus auch nicht zu passen. Fasse er Muth und wage eine zu bearbeiten! Dabei kann er jedenfalls etwas lernen, wenn er auch den Erfolg, seine Arbeit gekrönt zu sehen, nicht erlebt. Aus gar mancher Würzburger Doktor-Dissertation läßt sich vieles lernen. Uebrigens ist auch Einsender dieses der Meinung der meisten Leser, daß die „Neun Hindernisse" Manmng's auf die deutschen Verhältnisse nicht passen, und daß Gerhart Wahrmut dem Pros. Schell mit der Schrift und den übermäßigen Lobeserhebungen in seinem Vorworte einen schlechten Gefallen erwiesen hat." Erklärung. Herr Universitätsprofessor und Rector Dr. Schell hat in der Beilage Nr. 65 zur „Augsburger Postzeitung" vom 13. November lfd. Js. den Protest zu entkräften versucht, welchen ich als Vertreter eines bayerischen Lyceums gegen die in seiner Schrift „Der Katholicismus als Princip des Fortschritts" enthaltene „Verdächtigung und Mißkennung" der Lyceen (und Lehrseminarien) in meiner an die Candidaten des k. Lyceums zu Passau am 21. Okt. gehaltenen (und in der „Augsb. Postztg", Beilage Nr. 64, veröffentlichten) Ansprache erhoben habe. Insbesondere 'will er (und das ist die Hauptpointe seiner Erklärung) den von mir als „gänzlich unbegründet" zurückgewiesenen Vorwurf, als seien die Lyceen (und Lehrseminarien) „mit Schuld an der Jnferiorität der Katholiken in Deutschland". gegen die bayerischen Lyceen überhaupt nicht erhoben haben, auch nicht in der Weise, daß er „unverblümt darin enthalten" wäre. Ich nehme einfach Act von dieser Erklärung, muß sie aber als absolut werthlos für die bayerischen Lyceen bezeichnen, zumal Herr Dr. Schell nach eben dieser Erklärung Ziffer 4 mit der von ihm Seite 96 der 6. Auflage betonten Werthschätzung der Lyceen und Lehrseminare keinen „Rückzug" angetreten haben will. Angesichts dieser Sachlage erkläre ich einfach und bestimmt: So lange Herr Rector und Professor Dr. Schell nicht klipp und klar erklärt, daß er das. was er (II. Äufl. Seite 20) über die „Mediocritö seminaristischer Systematik", „über das System, wie es gegenwärtig nahezu herrschend ist" u.s.w., sowie (S. 50) über die „geistigen Eunuchen" (sehr geschmackvoll von einem Professor der Theologie, und noch dazu mit Sperrdruck hervorgehoben) .... „welche darum ihre nationale Charakterlosigkeit mit dem Prunk geliehener Gaben verdecken" u. s. w^, in seiner Schrift gesagt hat. so lange, sage ich, Herr Professor Dr. Schell nicht klar und bestimmt erklärt, daß er „alles das nicht auf die bayerischen Lyceen und die damit zusammenhängenden Klerikalseminare (denn ohne diese hängen die Lyceen in der Luft) beziehen wollte und bezogen wissen will": so lange halte ich meinen entschiedenen Protest gegen diese unwahren Verdächtigungen (und hiemit habe ich auch dem in Ziff. 3 Ab). 2 seiner Erklärung ausgesprochenen Ersuchen entsprochen) voll und ganz aufrecht, werde ihn aber nach Vorliegen dieser bestimmten. Erklärung sofort zurückziehen nicht bloß in der Augsb. Postzcitung sondern auch durch eine öffentliche Kundgabe an die H. H. Kandidaten des hiesigen k. Lyceums. Ich halte mich zur Forderung dieser unzweideutigen Erklärung für um so mehr berechtigt, als bei uns von der am Schluß seiner Erklärung von ihm Hervorgehobenen „in neuerer Zeit nicht undeutlich hervortretenden Hin- , neiaung zum französischen Scminarsystem —, welche er bekämpfe", absolut nichts bemerkbar ist. .die' verdächtigenden Insinuationen seiner Schrift aber ganz allgemein gehalten sind und daher mit logischer Nothwendigkeit auf die von ihm den bischöflichen Lehrseminarien ganz gleichgestellten (S. 21 der II. Äufl.) Lyceen bezogen werden müssen, und anch thatsächlich von allen nur bekannten Schriftstellern darauf bezogen werden (vgl. insbes. Dr. Haas in Beilage 31 der Augsb. Postztg. S. 214 f.). - vr. Diendorfer, Professor und Rektor am kgl. Lyceum in Passau. Recensionen nnd Notizen. Stille Stunden. Gedichte und Sprüche von Arnold Pischinger. Kempten, Kösel'fche Verlagsbuchhandlung., 1897. Gebd. 2 M. 60 Pfg. Vor uns liegt ein Bündchen Gedichte, und zwar größtentheils lyrischer Gedichte. Verlohnt es sich in unserer realistischen Zeit. solchen Tand zu lesen? Wahrscheinlich wird der arme Frühling oder Herbst wieder einmal angesungen. Nun. wagen wir doch einmal den Versuch! Mit solchen Betrachtungen griffen wir zu dem Werkchen und — lasen und lasen bis zur letzten Seite; und als wir fertig waren, konnten wir ein Gefühl des Bedauerns nicht unterdrücken, daß es schon zu Ende sein sollte. Denn auch wir hatten einige Stunden stiller Freude genossen. Die Gedichte verrathen eine Tiefe und Innigkeit des Gemüths, eine Liebe zur Natur, eine Reinheit der Seele, wie sie uns selten entgegentritt. Doch lassen wir einige Kinder der Muse für sich selbst sprechen: An meinen Bruder (p. 28). (Gelegentlich seiner Wahl des medizinischen Studiums.) Geliebter Bruder, offen fteh'n die Schranken! Du trittst hinaus in's vielbewegte Leben. Wird es dir alles, was du hoffest, geben? Und werden uns'res Daseins Grundgedanken, Die heute noch wie Engel dich umschweben. Auch in der Zukunft dein Gemüth erheben. Wenn von der Wirklichkeit die Schleier sanken? O, werde nie zum Sklaven deiner Sinne Und glaube nickst nur, was die Augen sehen! Der Geist allein wird Gottes Wesen inne. Der Leib vergeht, das Weltall wird vergehen; Nur eins gereicht dir dauernd zum Gewinne: Wenn deinem bess'ren Theil kein Leid geschehen. » » » Quelle der Poesie (p. 29). Was mag das Menschcnherz so tief bewegen. Wenn Edens Preis im Liede wird besungen. Da doch kein Fuß bis dorthin vorgedrungen. Und Erd' und Himmel sich dazwischen legen? Was macht ein Lied, das sich auf düst'ren Stegen Aus hartgepreßtem Herzen losgerungen, So schön, daß schöner nie ein Lied erklungen? Warum fällt nur auf Wüsten Manuascgen? — Nicht was die Sinne zum Genuß erkoren, Kanu unsern Geist hinauf zum Himmel ziehen. Nicht was vor uns liegt, nein — was wir verloren. Was wir erhoffen, wird zu Melodien: Die Sehnsucht hat die Poesie geboren, Und der Erfüllung Glück heißt sie entfliehen. * Wie neckisch ist das folgende Gedichtcheu: Orakel (p. 33). Du weiße Blume mit dem gelben Kern, Nun künde mir: Hat mich mein Schätzcheu gern? Und eilig zupfend frag' ich jedes Blatt: — Was wohl das letzte mir zu sagen hat? Sie liebt mich — nein, o weh, sie liebt mich nicht'. Soll ich nun glauben, was die Blume spricht? Schnell hab' ich eine zweite mir gewählt — Wer weiß? am Ende hab' ich mich verzählt. Wir müssen es uns leider versagen, noch weitere Proben zu geben; doch dürfte aus den wenigen Zeile» 472 hervorgehen, daß die Charakterisirtlng am Anfang unserer Besprechung nicht zu viel verhieß. Das Werkchen wird einen: Jeden, der es zur Hand nimmt, manche innigfrohe Stunde bereiten. Die Gedichte sind so rein, daß sie auch jungen Leuten in die Hand gegeben werden dürfen und sollen. Da auch die Ausstattung eine sehr geschmackvolle ist, möchten wir das Büchlein unter keinem Christbaum vermissen. Dr. Du. Forschungen zur bäuerischen Geschichte von Dr. G. Rätzinger. Verlag der Kösel'schen Buchhandlung, Kemvlen. ' Von dem Abgeordneten Dr. G. Rätzinger erschien soeben ein historisches Werk „Forschungen zur bäuerischen Geschichte" (653 Seiten, 9 Mark). Das vom Kösel'schen Verlage sehr hübsch ausgestattete Werk enthält sechzehn Abhandlungen über verschiedene Perioden der bäuerischen Profan- und Kirchengeschichte und beruht auf durchaus sclbstständigem Quellenstudium. Der Verfasser kommt zu vielfach neuen Resultaten. Namentlich wird seine Abhandlung über den letzten Agilulfingex Thassilo und über die Ursachen des Sturzes des Agilul- finger'schen Herrscherhauses Aufsehen erregen, da vr. Rätzinger hierüber ganz neues Material beibringt. Auch zur Baugeschichte in Bayern bietet eine Abhandlung über die lombardischen Innungen in Bayern neues Licht. Den Hauptthcil des Werkes bringt eine interessante Mono- rayhie über Albert Behaim, päpstlichen Legaten am ayerischen Hofe zur Zeit des Kampfes zwischen der päpstlichen Kurie und Kaiser Friedrich II. Albert Behaim war eine der treibenden Kräfte bei der Vernichtung des gewaltigen Herrscherhauses der Hohenstanfen. In der Abhandlung „zur älteren bayerischen Kirchengeschichte" unternimmt der Verfasser auch eine neue Lösung der sogen. Nnpertussrage, indem er den Nachweis antritt, daß der hl. Rnpcrt gar nicht Bischof von Salzburg war, sondern nur Klostcrgründer, und daß die Errichtung einer Kirchenprovinz ihn: ebensowenig gelungen war, wie Kor- binian und Emmeran, sondern erst Bonifazius. Bisher hatte man angenommen, daß Rnpert in Bayern das erste Äisthnm gegründet hat. Dr. Rätzinger führt den Beweis des Gegentheils auf Grund der neu entdeckten Vita saneti Ruxerti, die ein Jahrhundert älter sei als die Vita primi- Aania, auf die man sich bisher stützte. Wie die äußere Umhüllung, der Umschlag, bei jedem Hefte neue, phantasievolle, künstlerisch durchgearbeitete abwechslungsreiche Bilder zeigt, so bietet auch der Inhalt eines jeden neuen Heftes von „Alte und Neue Welt" eine Fülle wohlgcwählten, mannigfaltigsten, ansprechendsten Stosses in künstlerisch feiner Form. Das soeben ausgegebene Novemberheft z. B. läßt den Verfasser des sich immer spannender entwickelnden Romans „Die Familie Polaniecki" mehr und mehr als einen feinen Beobachter, Denker und Humoristen erkennen. Außerdem bietet dieses dritte Heft eine ergreifende Lebensgeschichte: „Förster Reichert" von L. Volker, zu welcher in wohlerwogener Abwechslung die humoristische Erzählung „Die Löwenbändigerin" aus dem Artistenleben, von Karl Pauli, einen vollkommenen Gegensatz darstellt, während Wilhelm Laurin unter der anmuthigen Form eines Märchens, betitelt „Krauseminze und Bilsenkraut", eine seine Satire beiträgt. Aus den Schilderungen dieses Heftes ragen besonders hervor die „N ord land streife reisn" von Oskar Hirt, begleitet von einem Viertelhundert Illustrationen: nordische Landschaften und Städtebildcr von packender Eigenart und prächtig harmonirend mit der in geistreichem Planderton gehaltenen Darstellnng dessen, ivas ein „Schweizer Hirt" mit scharfem Auge erschaute. Ein fernerer köstlicher Beitrag stammt aus der kundigen Feder Dr. Georg Grupps: „Die Entwickelung des Schönheitssinnes in der Renaissance", welchem ebenfalls ausgezeichnete Bilder beigefügt sind. Aus den hohen Sphären künstlerischer Betrachtung entführt uns „Die dumme Gans" in andere Regionen, aber keineswegs etwa tief, denn diese zum Martinsfeste von Hugo Sternberg angestellte Herbstbetrachtung liefert den Nachweis, daß die Gans klüger ist. als ihr Ruf besagt. Schneidig behandelt I. M. „Das höhere Duell", anschaulich er- Veraiitw. Redacteur: Ad.Haas in Augsburg. klärt in einer technischen Erläuterung M. Roda-Roda „Einiges von den Geschützrohren", und die naturwissenschaftliche Abhandlung: „Die Arbeit des Staubes" voir V. Freudenberg zeigt Miss neue, wie die Natur oft gerade mit den kleinsten Mitteln die wundersamsten Wirkungen erzielt. Dem reiht sich noch eine Menge interessanter Kleinigkeiten an: eine musikalische Beigabe, eine astronomische Skizze, Gedichte, die Fraucnbeüage, die Monatsrundschan und allerhand Notizen, von denen die gemeinnützigen sich bis in den Jnseratentheil erstrecken. Soeben erschien in Andreas Gvbel's Verlagsbuch Handlung in Würzburg: „Heilige und selige Kinder." Eine kleine Legenden- sammlung von heiligen und seligen Kindern. Der lieben christlichen Jugend gewidmet von I. Hofmann, weiland Priester der Diöcese Würzburg. Neunte Auflage«, bearbeitet von L. Arsenius Dotzler, O. 8. I'r. Mit oberhirtlicher Approbation und Erlaubniß der Oberen. 16°. 66 S. Preis elegant in Kalbleder-Jmitation geb. 35 Pfg. Ein goldenes Büchlein für die Jugend! Das handliche Büchlein enthält 33 kleine Beschreibungen heiliger Kinder, wahre Heiligenbilder, liebliche Miniatnrgemälde der erzählenden Kunst, gemalt von alterprobter Hand: sie sind von unnachahmlicher Kürze, Anmuth^ Kindlichkeit und Klarheit, so wie sie nur immer ein Kinderfreund, wie Herr Pfarrer I. Hofmann war, hinzuzaubern vermag. Acht rasch vergriffene Auflagen verrathen bereits aus dem Titelblatte des Büchleins Werth. Die Legenden selbst fesseln aber auch jedes kindliche Herz und begeistern zur Nachfolge. Das ist es aber auch, was der Seelsorger von solch' einem Büchlein erwartet- darum wird er nicht ermangeln, es als Fleiß- und Preisbüchlein, als Namenstags-, Weihnachts- und Neujahrs-Gcschenk zu benützen. Bilder-Atlas zur Geographie der außereuropäischen Erdtheile mit beschreibendem Text von Dr. Atois Geistbeck. Damit haben wir die zweite Lieferung des bereits früher besprochenen Werkes vor uns. Während in der ersten Europa behandelt ist, hat diese zum Inhalte: Asien, Afrika, Amerika, Australien und Ozeanien. — In der That, wenn schon die geographische Erschließung des vaterländischen Bodens der anschaulichen Behelfe nicht entbehren kann, so erscheinen diese bei der Betrachtung und dem Studium fremder Länder und Erdtheilc geradezu unerläßlich. Darum heißen wir auch diesen Band mit Freuden willkommen und wünschen ihn: dieselbe günstige Aufnahme, welche der erste allenthalben gefunden hat. Das Werk eignet sich bei anders zu einer vorzüglichen Weihnachtsgabe für unsere studirende Jugend. Pros. Bisle. Tascheubüchlein des guten Tones. Praktische Anleitung über die Formen des Anstandes für die weibliche Jugend von Sophie Christ. 6. Aufl. Verlag von Franz Kirchheim, Mainz. 1897. 16. (XII u. 196 S.) Preis in Callico geb. M. 1,50. Das Büchlein bietet eine sehr gediegene Anleitung, in welcher Weise die weibliche Jugend in allen Lagen und Lebensverhältnissen den Forderungen des guten Tones entsprechen soll. Dasselbe zeichnet sich vor den meisten ähnlichen Schriften dadurch vortheilhaft aus, daß es jenen Anstand lehrt, der auf echt christlicher Grundlage beruht. Gewöhnlich sind derartige Schriften weiter nichts als Komplimentirbücher, aus welchen man sich ein glattes, geschmeidiges Wesen, einen gewissen, rein äußern Schliff aneignen kann, der oft genug die innere Hohlheit verdecken soll. Die Verfasserin unseres Taschenbüchleins aber, eine Überzeugungstreue Katholikin, stellt als obersten Grundsatz auf: „Strebe nach Veredelung des Herzens, nach christlicher Vollkommenheit, und dem ganzes Benehmen stehe im Einklänge mit deiner inneren Gesinnung." Druck u. Verlag des Lit. Instituts von Haas K Grabherr in Augsburg.'