«f. SS Mlllg. ^ s» « KllgüKlM Suggestion und Hypnoüsmus im Recht. Von Rechtsanwalt Dr. Then-Traunstei». (Schluß.) 6 . Suggestion und Hypnose im Prozeß. Suggestion und Hypnose können iin Civil- und im Strafprozesse eine mehrfache Rolle spielen. Soweit sie die Prozeßparteien selbst betreffen, ergeben sich die Schlußfolgerungen in materieller Richtung aus den bisher gefundenen Grundsätzen. Wichtig und hier besonders zu erörtern ist die Frage der Beweislast. Neben diesem Punkte ist aber die Bedeutung für das Beweismatcrial zn prüfen. Sowohl im Civilprozeffe wie im Strafprozesse, namentlich aber in letzterem, beruht zumeist der Beweis in den Zeugen?) 1. Die schwierigere Ausgabe für den Richter ist nicht die rechtliche Würdigung, sondern die Feststellung der Thatsachen. Im Civilrecht ist es nach den Grundsätzen der civilrechtlichen Beweislast Sache derjenigen Partei, welche darauf ihr Recht stützt, das Vorliegen eines suggestiven und hypnotischen Einflusses zu beweisen. Im Strafrechte dagegen trifft die ganze Beweislast den öffentlichen Ankläger, die Staatsanwaltschaft. Die Frage, ob es sichere Beweismittel zur Feststellung dafür, daß hypnotische Einflüsse stattgehabt haben, gibt, muß von dem Juristen bejaht werden. Die Beantwortung der Frage im Eiuzelfalle steht aber primär nicht ihm, sondern dem sachkundigen medizinischen Sachverständigen zn. Der Richter ist zwar nicht an dessen Urtheil gebunden, denn in unserem Prozeßrechte herrscht die Theorie der freien richterlichen Beweiswürdignng. Aber er wird in dem Sachverständigengutachten das Material finden, um sich ein bejahendes oder verneinendes Urtheil bilden zu können. Schwierig ist allerdings die Thatfrage da, wo der Hypnotisirte selbst im Wachzustände wenig positive Angaben machen kann. Das einzige Mittel zur Erforschung der Wahrheit wäre hier die neuerliche Hyp- notisirung. Allein dieses Verfahren ist nach der Strafprozeßordnung weder dem Angeklagten noch den Zeugen gegenüber statthaft. Wie festgestellt, ruft oder kann wenigstens die Hypnose einen Zustand der Bewußtlosigkeit hervorrufen, in welchem einer zcugeneidlichen Vernehmung oder einem Schuldbekenntniß des Angeklagten so wenig Beweiskraft beigemessen werden könnte, wie dem Gestäudniß und der Vernehmung eines Unzurechnungsfähigen. Lilienthal will zwar eine Hypnotisirung mit Einwilligung bei dem einer strafbaren Handlung Verdächtigen wie bei den Zeugen gestatten. Aber es ist ihm nicht möglich, hiefür eine Begründung aus dem Gesetze zu erbringen. Gerade aus dem Schweigen des Gesetzes folgt die Unzulässigkcit. Denn die Arten und die Form der Erhebung der einzelnen Beweismittel sind in den Prozeßgesetzen erschöpfend aufgezählt, ganz abgesehen davon, daß Aussagen Hypnotisirter in allen Fällen als äußerst unsicheres Beweismaterial gelten müßten. Die Hypnotisirung eines Verdächtigen will Lilienthal unter Bezugnahme auf Z 102 der Strafprozeßordnung für statthaft erklären, indem er die Hypnose unter den Begriff „der Durchsuchung der Person" des Verdächtigen subsumirt. Daß dies nicht angeht und dem Wort Gewalt anthun H Wir werden noch berühren, welche Bedeutsamkeit der Suggestion bei Zeugenaussagen zukommt. heißt, liegt auf der Hand. Denn hier handelt cS sich lediglich um eine körperliche Durchsuchung. 2. Unter den Beweismitteln im Prozesse hat der Beweis durch Zeugen die größere Bedeutung. Der Zeugenbeweis ist sogar die Regel. Um so aufmerksamere Betrachtung verdient die Frage der Einwirkung von Suggestion und Hypuotismus. Daß durch die Hypnotisirung falsche Zeugen präparirt werden können, bedarf nach den vorhergehenden Ausführungen keiner weiteren Darlegung. Zu unterscheiden hievon sind die Fälle, in welchen es sich nicht um beabsichtigte Hypnotisirung und dadurch veranlaßte falsche Zeugenaussagen handelt, wo andere außer der Hypnose wirkende Suggestionen ihr Spiel treiben, wo der Zeuge aus irgend welchen Gründen, sei es durch dritte oder äußere Momente veranlaßt, sei es aus sich selbst heraus, ohne sich dessen bewußt zu werden, falsche Aussagen macht, wo er Wahrheit, wirklich Gesehenes oder Erlebtes mit Phantasiegcbildcn nnd Autosuggestionen in nicht erkennbarer Weise vermischt. Jeder im Leben stehende Jurist, ja selbst jeder, der auch nur einmal einer größeren Gerichtsverhandlung mit umfassendem Zeugenmaterial angewohnt hat, weiß aus Erfahrung, wie viele solche Suggestionen bei den Zeugen möglich sind. Die Thatsache, daß sich Zeugenaussagen über denselben Vorgang in schroffstem Widersprüche gegenüber stehen, ist keineswegs selten. Gewiß würde man einen unbegründeten Vorwarf erheben, wollte man alle diese Widersprüche auf bewußte Unwahrheit zurüäsühren. In solchen Fällen bleibt kein anderer Ausweg, als bei einer Seite Suggestivwirkungen anzunehmen. Derartige widersprechende Aussagen sind zumal da gar leicht zn finden, wo das Prozeßverfahren eine langwierige Entwicklung nahm und eine umfassende Voruntersuchung nöthig machte. Man stelle sich den Gang der Sache vor. Angenommen, es wird der Polizei die Begehung eines Verbrechens gemeldet. Zunächst obliegt es dieser, etwaige Zeugen schriftlich einzuvernehmen. Der Staatsauwalt, dem diese erste Vernehmung vorgelegt, veranlaßt die Vernehmung vor dem Amtsgerichte. Ist dann die gerichtliche Voruntersuchung eingeleitet, so erfolgt das Verhör durch den Untersuchungsrichter, und dann endlich, wenn es zur Hauptverhandlung kommt, geschieht die zcugeueidliche Vernehmung vor dem erkennenden Gerichte. Zwischen diesen wiederholten Einvernehmungen liegen Wochen, ja oft Monate. Beim Studium der Gcrichtsakteu läßt sich oft ganz deutlich erkennen, wie die Zeugenaussagen Schritt für Schritt sich verdichten, umfassender und fester werden. Fragt der iuquirirende Beamte, wie es komme, daß Zeuge diese nnd jene Thatsache erst jetzt und nicht schon früher angegeben habe, so ist die stereotype Antwort: „Das ist mir erst eingefallen." Gewiß, es mag ja vorkommen, daß die Erinnerungsbilder bei längerem und wiederholtem Nachdenken wieder lebhafter vor die Seele treten. Aber hiezn wäre Zeit' genug zwischen der Vorladung und der ersten Vernehmung, zwischen welchen in der Regele ein längerer Zeitraum liegt. Erwägt man, daß der Zeuge, nnd zwar je weniger bestimmt seine Erinnerung ist, um so mehr Fühlung sucht mit anderen Zeugen, sich von ihnen ihre Kenntniß erzählen läßt, daß ihm bei seiner wiederholten Vernehmung Aussagen des Angeklagten, bezw. der Prozeßpartei, nnd der anderen Zeugen vorgehalten werden, u. dgl. mehr, so wird mau geneigt sein, diese angebliche Wiederbelebung der Erinnerung in sng- 478 gestiven Momenten aller Art zn suchen. Es ist deßhalb den Worten Forels beizustimmen: „Bei den beängstigenden Prozeduren, die Zeugen oft zu erleiden haben, bei der Art, wie sie von den Anwälten bearbeitet werden, werden sie gewiß oft zu Angaben veranlaßt, die auf Suggestion beruhen." Wir verkenne» nicht, daß mit Anerkennung dieses Satzes ein sehr unangenehmer Gast in den Gerichtssälen eingeführt wird, wenn man überhaupt davon als. von einem neuen Momente reden darf. In der That ist ja Liese Erkenntniß eine auf steter Erfahrung beruhende, längst allgemein anerkannte Wahrheit. Aber das Studium des Hypnotismus und der Suggestion hat jedenfalls chazu beigetragen, diesem Gaste größere Aufmerksamkeit zu schenken, als bisher. Unwillkürlich wird sich hier dem und jenem Leser die Erinnerung an den B erchtold-Prozeß aufdrängen, welcher im vorigen Jahre sich vor den Assisen des Münchener Schwurgerichts abspielte. Es ^ würde über den Nahmen dieses Aufsatzes hinausgehen, wollte ich auch nur in Kurzem auf eine Beiziehnng dieses Falles eingehen. Ich verweise auf den vorzüglichen kritischen Bericht des Dr. Frhrn. v. Schrenck-Notzing in dem Artikel: „Ueber Suggestion und Eriuncrungsfälschuiig im Berchtold-Pro- zesse" in der Zeitschrift für Hypnotismus, laufd. Jahrg. Heft 2^-4, sowie auf Moritz: „Die Suggestion, im . Berchtoldprozcß" in der Münchener medizinischen Wochenschrift 1896, Nr. 43. Man hat dem Vertheidiger die Hereinziehung der Suggestion in den G.erichtssaal zum Vorwarf gemacht, ohne zn bedenken, daß die Staatsanwaltschaft zuerst im Fall Czynski durch die Anklage des mit Hilfe von Suggestion ausgeführten Verbrechens diesen Versuch unternommen hat,- und daß sich gerade durch die Ergebnisse des Prozesses die Berechtigung zum Vorgehen des Vertheidigers ergab. Die Verhandlung hat thatsächlich ergeben, daß der suggestive Einfluß der Presse zumal bei Sensationsverbrcchcn ein ganz enormer ist, und .daß in solchen Fällen rückwirkende Erinnerungssälschnngen von Zeugen eine Rolle spielen können. Grashcy hat sich bei seinem Einvernahme als Sachverständiger in diesem Prozesse zwar geäußert: „Ich bin überzeugt, daß die Zeugen gerade durch, den Umstand, daß. sie öffentlich aussagen müssen, . . . darauf hingewiesen wurden, mit. sich und ihrem Gewissen zn Gericht zu- gehen, und daß sie sich sagen mußten: prüfe zwischen dem, was du gehört und gesehen, gelesen und gedacht hast." Gewiß, sonst würden sie ja einen mindestens fahrlässigen Meineid geleistet , haben. Aber der Kernpunkt der Sache liegt ja eben darin, das; sie sich dies sagten und trotzdem, - eben wegen der unbewußten Erinnerungsfälschung, nicht unterscheiden konnten zwischen Gehörtem und Gesehenem, Gelesenem und Gedachtem.. Der-Prozeß Berchtold hat von neuem bewiese»/ was -LiüeUthal und andere schon vor demselben ausgesprochen, .die Thatsache, daß die Suggestion bei Zeugenaussagen einen nicht außer Acht zn lassenden Faktor bildet. O. Ok 1kA6 Lai enäa,. Wir haben gesehen, daß Suggestion und. Hypuotis- mns keine neue Momente in das Civil- und Strafrccht einführen, und daß sie im Prozeß lediglich eine Thatfrage bilden, daß sonach insoweit kein Anlaß zu gesetzgeberischem Vorgehen vorliegt. Professor.Fuchs, der Verfasser der „Komödie der Hypnose", hat den „komischen" Vorschlag dem Justizministerium unterbreitet: es werde eine Commission von zuverlässigen und vorurtheilsfreien Beobachtern gewählt, denen die Ausgabe gestellt ist, das hypnotische Experiment an unbescholtenen vereidigten Personen anzustellen und nach Jahresfrist über den Ausfall ihrer Versuche zu berichten. Ich glanbe, der Vorschlag „spricht für sich selbst", und meine deßhalb, ihu einer näheren Kritik nicht unterziehen zn sollen! Ernsthafter und werth der Diskussion sind jene Vorschläge, welche dahin gehen, daß die Hypuotisirung den Laien untersagt und nur den Aerzten vorbehalten werde. Das Gleiche gilt für die Frage, ob sich nicht die Untersagung der öffentlichen Schaustellung von Hypnoti- sirten und Somnambulen empfiehlt. Bei der weitgehenden Auslegung, welche man dem „Grobcn-Unfug-Paragraphen" in der Gerichtspraxis unter Billigung der obersten Gerichtshöfe gibt, lassen sich meines Erachtens auch derartige Schaustellungen unter diesen Begriff bringen. In Belgien hat mau bereits mit einem Gesetze gegen den Mißbrauch der Hypnose den Versuch gemacht. Hienach werden bestraft die öffentliche Schaustellung hypnotisirter Individuen, die Hypuotisirung von Individuen, welche noch nicht 21 Jahre alt oder nicht im vollen Besitze der Geisteskräfte sind, durch einen Nichtarzt, die in betrügerischer oder Schädigungs-Absicht erfolgte Hypuotisirung, um durch das hypuotisirte Individuum eine solche Urkunde unterschreiben zn lassen,-welche einen Vertrag, eine Verpflichtung enthält in dgl. Eine andere Frage ist durch den Prozeß Berchtold von neuem angeregt worden. Es hat sich bei demselben deutlich der ungeheure Einfluß der Presse gezeigt, sowohl in den Berichten vor der Verhandlung, wie in jenen über die Verhandlung selbst. Es ist längst anerkannt, daß das Studium der in den Zeitungen berichteten Criminal- fälle für den Criminalstudenten die beste Vorbereitung ist. Dieser Einfluß der Presse ist auch früher schon des öfteren Gegenstand der Betrachtung für die Fachmänner gewesen. Angesichts dessen fragt es sich, ob nicht ein gesetzgeberisches Einschreiten nach dieser Richtung hin angezeigt erscheint. Ich habe mich bemüht, im Vorstehenden zu zeigen, welches Interesse - die Rechtswissenschaft an den neuerdings so sehr in den Vordergrund gerückten- Problemen der Suggestion und des Hypnotismus hat. Es wäre nun auch für den Juristen interessant, zu untersuchen, wie sich das kanonische Rechten denselben stellt. Allein das überschreitet die gestellte- Aufgabe, es ist- auch mehr Sache des Theologen, wie des Juristen. 1)r. Haas (über Hyp- notismns und Suggestion, 1894), Strohmeyer a. a. O. und Steiubach in der Liuzer theologisch-praktischen Quartalschrift 1807, M Heft S. 60, nehmen eine ablehnende Haltung ein. Steinbach stellt die Dekrete der 8. Lon^r. Incjnis. zusammen, welche sich auf den- Magnetismus :c. beziehen. Allein es ist eben doch ein gewaltiger Unterschied zwischen dem Magnetismus, Spiritismus und ähnlichen Lehren und der auf ernstlicher wissenschaftlicher- Forschung und auf natürlicher Basis beruhenden Lehre des modernen Hypnotismus. Auch Schütze erklärt den Hypnotismus in der eingangs erwähnten Studie, welche inzwischen auch in Separai- ansgabe erschienen ist, für verwerflich und fordert das gesetzliche Verbot auch der wissenschaftlichen Anwendung desselben. Wir überlassen die Beantwortung dieser Frage der berufeneren. Feder des. Theologen und Philosophen. Nur darauf ist hinzuweisen, daß sich bis in die neueste 479 Zeit auch Kleriker theoretisch und praktisch unter den Nutzen ihrer Obern mit dem Studium des Hypnotismus beschäftigten. In der That, eine wissenschaftliche Förderung dieser Frage, welche alle Berufsfremde gleichmäßig interessirt, scheint mir unmöglich, müßte man auf praktische Versuche, auf Experimente dabei verzichten. Ein arabischer Aristoteles nud was uns derselbe aus dem Wnnderlande Indien erzählt. Von Dr. Widder. (Schluß.) Von hohem Interesse ist schließlich noch die Schilderung, die uns Alberuni bezüglich der Lebensweise der Brahmanen, welche die vornehmste Menschenklasse bilden und nach indischer Lehre aus dem Haupte Brahma's hervorgegangen sind, sowie über die Schule, welche sie durchzumachen haben, hinterlassen hat, und zwar um so mehr, als heutzutage noch Vieles praktische Bedeutung hat. Das Leben des Brahmanen zerfällt nämlich vorn vollendeten siebenten Lebensjahre an in vier große Abschnitte. Die erste Periode beginnt mit dem achten Lebensjahre. Der kleine Hindu wird da Zögling der Brahmanen und von diesen in seinen Pflichten unterwiesen. Es wird ihm eingeschärft, den Brahmanen anhänglich zn sein und sie lebenslänglich zärtlich zu lieben. Der Schüler erhält einen Gürtel nm seine Lenden und wird mit der heiligen Schnur, »xzanopavitg," genannt, bekleidet, d. i. einer starken Schnur, die aus neun einzelnen Schnüren zusammengeflochten ist und von der linken Schulter zur rechten Hüfte herabreicht. — Diese tragen die Brahmanen heute noch. — Außerdem erhält er einen bis zu seinem Haupthaare reichenden hölzernen Stab, den er zn tragen verpflichtet ist, und einen aus einer gewissen Grasart verfertigten Siegelring, welcher am Ringfinger der rechten Hand getragen wird, und bedeutet, daß der Brahmane Allen ein Segen sein soll, die Gaben aus seiner mit dem Ringe geschmückten Hand empfangen. Die Verpflichtung, den Ring zu tragen, ist jedoch nicht so streng, als die, das ^anoxavila, zu tragen, letzteres darf unter keinen Umständen abgelegt werden, auch nicht beim Essen oder bei der Befriedigung irgend eines natürlichen Bedürfnisses. Das Ablegen der heiligen Schnur wäre eine Sünde, die nur durch Fasten, Almosengeben oder durch ein Werk der „Ausathmung", d. i. des freiwilligen Sterbens durch Anhalten des Athems, gesühnt werden könnte. Dieser erste Lebensabschnitt erstreckt sich bis zum 25. Lebensjahre. Während dieser Zeit muß der Brahmane die Ab- tödtung üben, auf bloßer Erde schlafen, das Studium der Vedas (d. i. der Religionsgesetze) und ihrer Erklärungen beginnen, Theologie und Gesetzeskunde studiren und seinem Lehrmeister, unter dessen Leitung er seine Studien macht, Tag und Nacht dienen. Dreimal des Tages wäscht er sich und bringt morgens und abends dem Feuer ein Opfer dar. Nach dem Opfer erweist er seinem Lehrer seine Verehrung. Jeden anderen Tag fastet er, Fleisch darf er niemals genießen. Er wohnt im Hause seines Meisters, das er nur verläßt, um Gaben und Almosen zn sammeln. Er darf aber nur in 5 Häusern und nur einmal im Tage betteln, entweder mittags oder abends. Alles, was er an Almosen zusammengebracht hat, übergibt er seinem Meister, damit sich dieser nach Belieben davon auswähle, den Rest darf der Schüler für sich behalten, und er nährt sich sohin von den Uebcrbleibscln der Mahlzeit seines Lehrers. Ferner muß der Brahmanen-Zögliug Holz von zweierlei Art sammeln, um dem von den Hindus hochverehrten Feuer Opfer bringen zn können. Dem Feuer werden Blumen, Weizen, Gerste, Reis und Ocl geopfert. Opfern die Brahmanen für sich selbst, so recitiren sie dabei die vorgeschriebenen Gebete, opfern sie aber für andere Personen, so beten sie dabei nichts. Ist nun die Zeit des Noviziates, wie man die erste Periode nennen könnte, glücklich überstanden, so beginnt der zweite Lebensabschnitt, welcher die Zeit vom 25. bis zum 50. Lebensjahre umfaßt. Jetzt darf sich der Brahmane verehelichen. Er heirathet und gründet eine Familie. Seine Anserwählte darf jedoch nicht über 12 Jahre alt sein. Den Lebensunterhalt erwirbt er sich entweder durch das Honorar, das er für den Unterricht von Brnh- maneu erhält — jedoch gilt dies nicht als eine Bezahlung, sondern als ein Geschenk —, oder aber durch die Geschenke, die er von anderen Personen dafür empfängt, daß er für sie die Feneropfer verrichtet, oder endlich durch milde, von Königen oder Vornehmen erbetene Gaben, die jedoch nicht in zudringlicher Weise erbettelt und nicht widerr willig verabreicht sein dürfen. Die Fürsten und Vornehmen halten sich nämlich stets so eine Art Hausplan, d. h. einen Brahmanen, ^xurotiitn^ genannt, der für sie ihre religiösen Angelegenheiten und frommen Werke besorgt. Schließlich lebt der Brahmane von Allem, was er auf der Erde oder von den Bäumen sammelt. Er kann sein Glück auch im Handel mit Kleidern und Betelnüssen versuchen, allein besser ist es, wenn er nicht selber Handel treibt, sondern dieses Geschäft durch Andere besorgen läßt. Denn ursprünglich war ihm der Handel wegen des damit verbundenen Lügens und Betrügens Verbote», und ist ihm derselbe jetzt nur im Falle äußerster Noth, wenn er keine anderen Unterhaltsmittel hat, gestattet. Die ständige Beschäftigung mit Pferden und Kühen, sowie die Besorgung des . Viehes ist dem Brahmauen ebenfalls, nicht erlaubt, wie ihm auch das Wuchertreiben streng untersagt ist. Dagegen ist der Brahmane steuerfrei und braucht auch dem Könige keine Dienste zu leisten.. Die blaue Farbe ist für den Brahmanen unrein, .so daß er sich waschen muß, wenn sie seinen Leib berührt hat. In der zweiten Periode seines Lebens hat der Brahmane .auch die Pflicht, stets vor dem Feuer die Trommel zu währen und die ihm vorgeschriebenen heiligen Gebete zu sprechen. . ,Der dritte Lebensabschnitt erstreckt sich vom 50. bis zum 70. Lebensjahre. Während dieser Zeit muß sich der Brahmane wieder in Äbtödtnngcn üben, er verläßt sein Heim und übergibt dasselbe nebst seiner Frau seinen Kindern, wenn die Frau es nicht vorzieht, ihren Mann in die Wildniß zn begleiten. Von nun an lebt er fern von aller Civilisation und führt dasselbe Leben, wie in der ersten Periode. Er wohnt unter freiem Himmel, schläft auf bloßer Erde, sein Gewand besteht bloß in einer Baumrinde, gerade groß genug, um seine Lenden zu bedecken, und seine Nahrung bilden Wurzeln, Kräuter und Früchte. Das Haar läßt er lang wachsen und salbt sich mit Oel. Die vierte und letzte Lebensperiode umfaßt die Zeit vom 70. Lebensjahre bis zum Ende seines Lebens. Jetzt trägt der Brahmane ein rothes Kleid und einen Stab. Er ergibt sich. ständig der Betrachtung, tilgt aus seinem Geiste Freundschaft und Feindschaft, rodet aus seinem Herzen alle Begierde, alle Lust und alleu Zorn aus und 480 verkehrt mit keiner menschlichen Seele. Wallt er himmlischen Lohnes halber an einen Ort, dessen Besuch als besonders verdienstlich gilt, so hält er sich unterwegs in einem Dorfe nicht länger als einen Tag und in einer Stadt nicht länger als 5 Tage auf. Reicht ihm Jemand eine Speise, so darf er davon für den folgenden Tag "nichts übrig lassen. Sein einziges Geschäft ist jetzt, sich nm den Weg zu kümmern, der znm Heile führt, und zu erreichen, d. i. einen Ort, von dem es keine Rückkehr in diese Welt mehr gibt, und in die ,Weltseele" aufgelöst zu werden. Das Feuer, das ein Vrahmane angezündet hat und vor dem er seine Opfer verrichtet, muß er stets vor dem Erlöschen bewahren. Dreimal im Tage muß er sich waschen, morgens, mittags und abends während der Dämmerung. Die erste und zweite Waschung ist strenge Pflicht, die abendliche Waschung ist keine so strenge Verpflichtung und kann die Einnahme des Abendbrodes und die Verrichtung des Abendgebetes auch ohne Waschung stattfinden. Zu nächtlichen Waschungen sind die Brahmanen nur zur Zeit einer Sonnen- oder Mondssinsterniß verbunden, damit sie zur Beobachtung und Verrichtung der bei solchen Gelegenheiten vorgeschriebenen Gebräuche und Opfer vorbereitet sind. Der Brahmane ißt während seines ganzen Lebens stets nur zweimal im Tage, nämlich mittags und abends. Die Mahlzeit beginnt damit, daß er soviel auf die Seite legt, als znm Almosen für eine oder zwei Personen hinreicht, namentlich für fremde Brahmanen, die etwa zufällig abends auf den Bettel kommen, da die Vernachlässigung ihres Unterhaltes eine große Sünde wäre. Außerdem wird für das Vieh, die Vögel und das Feuer etwas bei Seite gelegt. Der Rest wird dann, nachdem das Tischgebet gesprochen, genossen. Die Ueberbleibsel der Mahlzeit werden außerhalb des Hauses gebracht, und naht sich ihnen der Brahmane nie mehr, well dies verboten ist. Das Übriggebliebene ist nämlich für den zufällig Vorüberkommen- den bestinimt, der dessen bedarf, sei es nun ein Mensch, ein Hund oder ein Vogel oder irgend ein anderes Wesen (der Genuß von Speiseresten gilt überhaupt noch allgemein als unzulässig). Jeder Brahmane muß sein eigenes Wassergefäß haben, benützt es eine andere Person, so muß es zerbrochen werden, dasselbe gilt von seinem Eßgeschirr. Alberuni sagt zwar, daß er wohl Brahmanen gesehen habe, die ihren Verwandten gestatteten, mit ihnen von derselbe» Platte zu essen, allein die meisten Brahmanen hätten dies getadelt. Auch bezüglich der Wahl seines Aufenthaltsortes ist der Brahmane beschränkt, er darf nur in einer bestimmten Gegend wohnen, sonst begeht er eine Sünde. Die Brahmanen haben auch eine Art Dienerschaft. Dies sind die Angehörigen der Südra-Kaste — dies ist die niedrigste Menschenklasse —. Die Südra müssen nämlich die Angelegenheiten der Brahmanen besorgen und sie bedienen. Die äußerst armen Südra begnügen sich mit einem leinenen Lendengürtel. Jede Handlung, die als ein Vorrecht der Brahmanen gilt, wie das Hersagen von Gebeten oder Vedaversen, das Darbringen von Feueropfern u. s, f., ist den Südra unter den strengsten Strafen verboten. Würde z. B. ein Südra Vedaverse hersagen, so würde er vor dem Könige angeklagt und würde ihm die Zunge abgeschnitten. Betrachtungen über Gott, Werke der Frömmigkeit und Almosengeben sind jedoch dem Südra gestattet. Jeder, der eine seiner Kaste nicht erlaubte Handlung vornimmt, be- ßHt ^eine Ssinde oder^ein Verbrechen, wenig geringer als ein Diebstahl. Nachstehende Legende möge dies beweisen. Zur Zeit des Königs NLma war das Leben der Menschen von sehr langer Dauer; damals' starb ein Kind niemals vor seinem Vater. Einmal jedoch geschah es dennoch, daß der Sohn eines Brahmanen noch zu Lebzeiten seines Vaters starb. Da brachte der Brahmane sein todtes Kind zum Könige und sagte: „Dieser ganz neue/ ungewöhnliche Fall hat sich während Deiner Regierung ereignet, und zwar aus keinem andern Grunde, als weil irgend etwas faul ist im Staate und ein gewisser Vezir in Deinem Reiche Verbrechen auf Verbrechen begeht." Der König ließ sogleich Nachforschungen anstellen, und endlich brachte man heraus, daß ein Candala, d. i. ein der Hefe des Volkes ungehöriger, zu keiner Kaste mehr zählender Mensch, sich aus Frömmigkeit selber die größten Qualen und Pcincn angethan hatte. Der König ritt hierauf an den ihm bezeichneten Platz und fand hier am Ufer des Ganges den Candala, der sich an einem Gegenstände kopfabwärts aufgehangen hatte. Rüma nahm seinen Bogen, schoß auf den Mann, zerschoß ihm die Eingeweide und sagte: „Das ist es, ich tödtete Dich wegen des guten Werkes, das Dir zu verrichten nicht erlaubt ist." Als der König nach Hause kam, lag der Sohn des Brahmane» lebend vor dein Thore seines Palastes. — Eine Pflicht, Wallfahrten zn unternehmen, besteht für die Hindus nicht, jedoch gelten solche religiöse Uebungen als verdienstlich. Alan wallfahrtet zu einem hl. Orte, einem vielverehrten Götzenbilds oder zu einem der hl. Flüsse. Der Wallfahrer gibt Geschenke, spricht verschiedene Hymnen und Gebete, fastet, spendet den Brahmanen, Götzenpriestern und arideren Personen Almosen, scheert sich Haupthaar und Bart und kehrt dann wieder nach Hause zurück. Alberuni erzählt uns anläßlich seines Berichtes über die Wallfahrten der Jndier folgende ergötzliche Geschichte: „Ein indischer König, Sagara mit Namen, hatte 60,000 Söhne, lauter böse, nichtsnutzige Burschen. Eines Tages verloren sie ein Pferd. Sie machten sich sogleich auf die Suche, wobei sie fortwährend so heftig hin und her rannten, daß die Erdrinde einbrach und sie in das Innere der Erde sielen. Sie fanden daselbst ihr Pferd, welches vor einem Manne stand, der tiefliegende Augen hatte und zu Boden sah. Als sie sich diesem Manne näherten, traf er sie mit seinem Blicke, und sie verbrannten augenblicklich auf der Stelle und kamen wegen ihrer Missethaten in das höllische Feuer. Der eingebrochene Theil der Erde aber wurde ein See, der große Ozean. Ein König aus der Nachkommenschaft des Königs Sagara, Namens Bhagiratta, wurde tief ergriffen, als er erfuhr, welches Schicksal seine Vorfahren getroffen hatte. Er begab sich deßhalb zu einem hl. Teiche, dessen Grund lauteres Gold war und der deßhalb „der Teich mit dem goldenen Sande" genannt wurde, und verweilte daselbst lange Zeit, indem er fortwährend fastete und die Nacht im Gebete zubrachte. Endlich erschien ihm der Geist Mahüdeva und fragte ihn nach feinem Begehren. Der König erwiderte: ,Jch möchte den Fluß Ganges, der im Paradiese fließt'; denn er wußte, daß denjenigen, über welche das Wasser des Ganges fließt, alle Sünden vergeben sind. MahLdeba sagte ihm die Gewährung seines.Wunsches zu. Das, Bett des Ganges bildete jedoch die Milchstraße, und der Ganges war sehr stolz, denn Niemand war jemals im' Stande gewesen, sich ihm entgegenzustellen. Da nahm 481 MahLdeva den Fluß und legte ihn auf feinen Kopf. Als der Ganges nicht mehr fort konnte, wurde er sehr zornig und machte einen Heiden-Lärm. Der Geist hielt ihn jedoch fest, so daß Niemand hineinfallen konnte. Dann nahm er einen Theil des Flusses uud gab denselben dem Könige Bhagiratta, welcher den mittleren der sieben Arme des Ganges über die Gebeine seiner Ahnen fließen ließ, wodurch diese von ihrer Strafe befreit wurden." „Deßhalb, sagt Alberunk, werfen die Hindus die verbrannten Gebeine ihrer Todten in den Ganges, welcher nach dem Namen des Königs, der ihn auf die Erde- brachte, auch Bhagiratta genannt wird." (Aus Edw. Sachau's ^^Iberuni's Inäia", I-oucl. 1888. 2 vol.) „Ein Tag im Kloster." Bilder aus dem Benediktinerleben von D. Sebaftian v. Oer, Benediktiner der Benroner Congregation.*) „Preis den braven schwarzen Mönchen, Preis den wack'ren Kuttenträgern, Alles menschlich schönen Wissens Frommen Hütern, treuen Pflegern!" „Dreizehnlinden". Wer hat des Sängers von „Dreizehnlinden" unvergleichliche Schilderungen in den Gesängen „Das Kloster" und „Die Mette" gelesen, ohne dabei den stillen Wunsch gehegt zu haben, ein solches Kloster einmal zu sehen, solche brave Mönche einmal zu belauschen? „Der Name oder gar der Anblick eines Klosters hat von jeher einen besonderen Reiz auf die Kinder der Welt ausgeübt." Dem einen ist es nie geglückt, ein Kloster nach St. Benediktus Regel besuchen zu können, der andere sah sich bei einem solchen Klosterbesuch arg enttäuscht, und doch gibt es thatsächlich solche Klöster. Wer sich davon überzeugen will, lese das Buch „Ein Tag im Kloster". Wie es in einem Benediktinerkloster auf und zu geht, schildert uns der Verfasser meisterhaft in den Abschnitten: Die Klosterpforte, Das Klaustrum, Vor der Statue des Ordens- stifters. Die Nacht, Das Gotteslob, Der Morgen, Die Arbeit, Das Hochamt und die Klosterkirche, Der Abt und die klösterliche Familie, Das Refektorium, Rekreation, Gäste, Die Laienbruder. Die Kunstschule. Vesper und Einkleidung, Abschied. Wir lernen das beschauliche Klosterleben kennen von der einladenden Klosterpforte bis in den hochgewölbten Klosterchor, vorn ersten Morgenglockenschall bis zum späten Abendläuten, von der feierlichen Gelübde- ablegung bis zum ergreifenden „Susoixs wo Domino" auf dem ärmlichen Todtenbette. Der Verfasser selbst, der in der Welt draußen anr königlichen Hofe zu Dresden die Erzieherstelle beim Prinzen Max inne hatte, hat das Adelsschloß seiner hochgeboruen Vorfahren verlassen, um in einen Adelsstand erhoben zu werden, dessen lange Ahnenreihe bis in die ersten Anfänge unserer Zeitrechnung hinaufreicht: als Benroner Benediktiner ward er zum Ritter der Kirche geschlagen. Der hohe Verfasser verräth sich an zahlreichen Stellen durch seine einfache und doch blumenreiche Sprache, durch seine unge- suchten und doch anregenden Gedanken, unbewußt als begabten Dichter, dessen frommes Herz in dem verzehrenden Flammenfeuer gottseliger Liebesaufwallung ganz aufgeht. Wenn er gesteht, er habe bei Schilderung des mönchischen Ordenslebens kein bestimmtes oder überhaupt bestehendes Kloster im Auge gehabt, so glauben nur ihm dies auch herzensgern. Gleichwohl ist das Kloster kein anderes als die Perle des oberen Donauthals selber oder eines ihrer Tochterklöster. Im Geiste verbringen wir einen Tag im Kloster, wie es nach der Regel des gotterlcuchteten Patriarchen von Subiaco sein soll. Dieses herrliche Ideal klösterlicher Vollkommenheit zu erreichen, ist aber das angelegentlichste und eifrigste Bestreben der Benroner Congregation:Mittelpunkt des christlichen Volkes, Vorbild für die christliche Familie, Glühherd *) Nationale Verlagsanstalt vormals Manz, Regensburg. 1897. Preis: geb. M. 3,80; im Prachtband M. 4. des Gebetes, die ewige Lampe der Gottesver, ehrung — eine Burg der Selbsthciligung zu sein. Die anmuthigcn Klosterbilder sind ein prächtiges Werk mit einer Gedankenfülle und einem Bilderrcichthnm, der uns lebhaft in heilige Gottesnähe entrückt. Äehnlich °sie der graubärtige Burgwart, der dem Fremden die verödeten Gemächer und Gelasse der epheuumsponnenen Burg zeigt, in seinen schlichten Worten hie und da über einstige Rittersherrlichkeit Vergleiche mit der rastlosen Zeit des Dampfes und der Elektricität anstellt, macht es der liebenswürdige Ordcnsmann, der uns durch den Kreuzgang, die Hallen und Räume des Klosters führt. Oft hält er in seinem stillen Wandeln inne, legt den Finger an den Mund und erzählt von den Zeiten lebendigen Glaubens und dem Jahrhunderte frechen Unglaubens, von den Kindern des Lichtes und den Kindern der Welt. Wenn wir ihm so vertrauensselig zuhören, kommt es uns vor, als legte sich der Ernst milder Trauer auf seine ehrwürdigen Gesichtszüge. Wir werden gekräftigt und gefestigt in unserem Glauben, denn dieweil wir mit deni freundlichen Mönche wieder durch die Gänge gehen, benützt er geschickt die Gelegenheit, uns in die mystischen Tiefen der trostreichen Glaubensgeheimnisse zu versenken. Dies thut er mit unnachahmlicher Einfachheit und Kürze, in anmuthen- der Wahrheit und Innigkeit. Deßhalb wird das Buch dem Laien nicht weniger willkommen sein als dem Kleriker. Dieser findet darin eine passende Anleitung zu frommem Stundengebet und frommem Geistesleben: „ksallits oapisvtsr!", ,ener erquickende Unterhaltung, die Belehrung und Erbauung miteinfließen läßt: „Doos guam bomun et guam .juemiäuw, lmbitaro kratroo in unuml" ?8. 132, 1. „Er führt die Besucher gleich lieben Gästen in das Innere eines regulären Klosters, damit sie aus dem, was sie dort sehen und hören, einen kleinen Ruhen für sich, für ihr inneres und äußeres Leben schöpfen mögen/ Dabei weiß ?. Sebastian so anschaulich zu reden und so beschaulich zu denken. Wie geistreich und sinnig ist — um von vielen Beispielen nur eines anzuführen — die Erklärung von „Ora et labora!" Der alte Denkspruch wird schon m der hl. Schrift versinnbildet in der um den Heiland weilenden Marra und der im Hause geschäftigen Martha. Die eine verpersönlicht And ach ts- gluth, die andere Schwester Emsigkeit. Wir empfehlen das treffliche Buch allen Katholiken, besonders jenen, denen in unserer glaubensarmen Zeit das Verständniß für das Mönchsleben abgeht; auch wünschen wir recht sehnlichst, das Buch allen verbissenen Klosterfeindcn in die Hand. Unverstand und Bosheit würden nicht mehr das Mönchsleben mit den absonderlichsten Beschuldigungen belasten. — Die Ausstattung des Buches ist nach jeder Hinsicht tadellos. Druck und Form entsprechen den jetzigen Anforderungen der Buchdruckerei- und Buchbindercikünst. Die sinnigen Bilder und Bildchen, die zahlreich eingestreut sind, geben dem Ganzen einen geschmackvollen Schmuck und jenes alterthümelnde Gepräge, das der heutige Buchhandel aus seinen ersten Ansängen wieder hervorgeholt hat. Haben wir das schöne Buch „Ein Tag im Kloster" nur erst einmal gelesen, dann werden wir auch verstehen, warum im vergangenen Sommer die kaiserlichen Majestäten in der stillen Abgeschiedenheit des Laacher Thals, an den Ufern des blauen Sce's sich als Klostergäste'so heimisch fühlten und den Klosterbesuch in bestem Andenken behielten. Der Sterbliche aber, den keine Krone drückt, wird, nachdem er an der Hand des Büchleins wie von einem verborgenen lauschigen Plätzchen aus das klösterliche Stilleben beobachtet hat, fast mit leiser Weh- muth aus dem Weichbild der Abtei treten: „O. wie zieht's nach Deinen Hallen Sehnend Herz und Seele mein. Hier möcht' ich im Frieden wallen Und ein frommer Bruder sein!" ll. B. Münchner Anthropologische Gesellschaft. Die Reihe der Henrigen Sitzungen begann die Münchner Anthropologische Gesellschaft mit einer gemeinsamen Sitzung mit der Geographischen Gesellschaft und der Colomalgesellschaft am 21. Oktober im Chemischen Hörsaal. Es sprach dort Herr Dr. Karl I. Ranke über 482 seine Erlebnisse und Untersuchungen bei den Indianern in Central-Brasilien?) Er gab einen Ueberblick über die Expedition, welche er mit Herrn Dr. Meyer nach dem Qüellgebiet des Schnigu im Herbste 1895 antrat. Die scharfe Beobachtung und die geistreiche Form der Darstellung machten den Vortrag zu einem wahrhaft genußreichen. — Bei einer gemeinsamen Sitzung der Anthropologischen und Geographischen Gesellschaft am 24. Nov. sprach Herr Roman Oberhummer über die Vogelwelt Kleinasiens. Seinen Vortrag konnte er dnrch seine reiche Sammlung trefflich illustriren. Am 26. November war die erste Sitzung im Kunstgewerbehaus unter dem Vorsitze des Herrn Professors Dr. I. Ranke. Vor der Tagesordnung stellte Herr Hammer. Director des Münchener Panoptrküms, den Skelettmenschen Castagna vor. Den ersten Vortrag hielt Hr. Rcichsarchivrath Dr. Franz Ludwig Äaumann „über die geschichtliche Aufeinanderfolge der Bevölkerung des bayerischen Schwabens". Schon um das Jahr 400 v. Chr. wanderten vindelicische Kelten im bayerischen Schwaben ein und verdrängten die uns unbekannten Einwohner. 15 v. Chr. wurden sie von den Römern, unterworfen und romanisirt. Vorn 2. bis 5. Jahrhundert hatten sie unter den Einfällen von Chatten und Älamannen zu leiden. Reste derselben waren aber auch noch unter den von Thepdorich dem Großen zwischen Jller und Lech 506 angesiedelten Schwaben. Einen Unterschied zwischenSchwaben und Älamannen zu machen, wie dies nach der Sprachgrenze zwischen den sogenannten Älamannen und sogenannten Schwaben geschieht, ist nicht angängig. Schwaben und Älamannen sind ein und derselbe Stamm. Der Name Älamannen wurde nur von den Römern und den späteren, lateinisch schreibenden Schriftstellern gebraucht, und war ursprünglich nur ein Zuname. Das Volk selbst nannte sich Schwaben. Weitere Beimischungen fremder Völker erfolgten erst in Folge des 30 rührigen Krieges, indem aus Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Graubünden Einwanderungen m das menschenleer gewordene Gebiet erfolgten. Hierauf sprach Herr Dr. Sundberg, amerikanischer Consul in Bagdad a. D., „über Land und Leute in Mesopotamien" und illustrirte seinen Vortrag durch Vorführung von Photographien mittelst Skioptikon. vr. B. Recensionen nnd Notizen. „Glück wider Willen." Von Gräfin Julie Quadt- 2 Bände in 8«; 1. Bd. 343 SS„ 2. Bd. 320 SS. Negensburg, 1897. Nationale Verlagsanstalt (früher G. I. Manz). Preis brosch. 5 M., gebd. in zwei Leinwandbänden 7 M. L. Die katholische belletristische Literatur Deutschlands ist im Aufschwünge. Lange lag sie im Argen. Der Mangel geziemender Anerkennung und genügender Unterstützung seitens des lesenden Publikums hielt die Schaffensfreude vieler zum Schreiben Befähigter nieder. Dre sogenannten unparteiischen Schriften hatten den Eingang in die Salons versperrt. Leider sind dieselben auch heute noch vielfach dort herrschend, obwohl sie die scheinheilige Maske versprochener Objectivität läimst abgeworfen haben und offen den Kampf führen gegen Kirche, Glauben und Sittlichkeit. Die alte Liebe, welche frühere Jahrgänge und Bände mancher Werke sich zu erobern vermochten, macht zahlreiche Leser blind gegenüber ihrer wesentlich geänderten Haltung. Ein falscher Conservatismus duldet nicht, daß das gewohnte Abonnement aufgegeben oder die Serie unterbrochen werde. Man hat sich außerdem in die gegnerische Literatur so hineingelesen, daß ausgesprochen katholische Schriften als zu viel moralisirend und als einseitig bei Seite gelegt werden. Was andersgläubige oder ungläubige Bekannte gelesen und für reizend befunden haben, das muß angeschafft werden. So verlangt es die moderne Bildung und die andernfalls entstehende Gefahr, als Ignorant zu gelten. Ein schönes katholisches Werk — wir haben deren schon viele — «katholischen und sogar katholischen Freunden oder Freundinnen anzuempfehlen, zu leihen oder zu schenken, verbietet oft die tyrannisch herrschende Furcht, daß man verletzen, intolerant oder extrem katholisch erscheinen könnte. Den Unte rlassungssünden im Punkte der Unterstützung kathol- ch Der Vortrag erscheint ausführlich in der Beilage der „Allgemeinen Zeitung" Nr. 270. sicher Literatur steht gegenüber eine, wenn auch in den letzten Jahren bedeutend verringerte, so doch noch vorhandene schriftstellerische Indolenz und Allenergie solcher Personen beiderlei Geschlechts, welche das wissen und die Zeit hätten, um den Büchermarkt zu bereichern. Es wird heutzutage zwar sehr viel, ja zu viel geschrieben und gedruckt — leider aber mehr Schlechtes als Gutes. Da ist es, doppelte Pflicht, mitzuarbelten auf allen Gebieten des geistigen Lebens. Die Concurrenz muß gewagt und durchgeführt werden. Wem Wissen lind Verhältnisse es gestatten, der greife zur Feder, und wer es nicht wagt, ein geistiges Product allein der Oeffentlichkeit zu übergeben, der lasse sich ermuthigen durch wohlwollende Bekannte, welche fähig und bereit sind zur vorherigen Durchsicht und Eorrectur des Manuskripts. Also mit Muth und Begeisterung heraus zum edlen Wettkampse! „Im Muthe wächst die Kraft, und dem Muthigen gehört die Welt." Aus diesen Erwägungen begrüßen wir besonders eiil vor Kurzem erschienenes Erstlingswerk, den Roman „Glück wider Willen" voll Gräfin Julie Quadt. Die Verfasserin, welche schon wiederholt die Schriftstellerei nicht ohne Erfolg in Zeitschriften versucht hat. bietet hier in zwei Bänden ein interessantes Charakterbild einer christlichen Erzieherin. Angela, die feingebildete Professors- tochter aus einem Provinzialstädtchen, schwärmt für höhere Musik. Ein hartes Familiengeschick führt sie statt aus das Conservatorinm als Erzieherin in ein gräfliches Haus. In der reichen Schule der Erfahrung spielt ihr der Erzichelm Amor einen boshaften Streich. Ein bei der gräflichen Familie anfBesuch weilender Cavalier verliebt sich in das brave Mädchen und sie in ihn. Die durch die Mutter des Ersteren energisch vertretene Rücksicht auf die Standesschrankcn läßt es nicht zu einer Ehe kommen. Die platonische Jdealliebe findet ihre endliche Lösung in dem baldigen Gelübde der Keuschheit seitens der, Erzieherin und in einer nach Jahren der Trauer über zerstörtes Liebesglück abgeschlossenen Ehe zwischen dem Geliebten und einem reizenden Zöglinge der einstig Ersehnten. Angela, welcher nach dem frühen Tode der edle» Gräfin doppelte Aufgaben erwachsen, bleibt im Hanse bis nach Versorgung sämmtlicher Kinder der Familie. Ihre Tage beschließt sie als Directrice eines größeren Mädchenpensionates. Das in aller Kürze der geschichliche Faden. Die Sprache ist meistentheils einfach, bei manchen Erörterungen philosophisch, bei Naturschilderungen lebhaft, bei einigen Bildern etwas kühn, bei religiösen Erwägungen warm und packend. Inhaltlich zeichnet sich das Werk aus durch eine Fülle sittlicher Grundsätze, einen Reichthum praktischer Lebensregeln und eine große Sammlung pädagogischer Lehren. Anmuthig berühren die herrlichen Ergüsse über die Liebe des göttlichen Heilandes im Allerheiligsten Sacramente. Sie sind ein ebenso unverkennbares wie ungewolltes Selbstzeugniß einer m Leid und Freud sich zum Tabernakel flüchtenden Seele. Die heutzutage so oft verkannte und vielfach unbekannte große Wohlthätigkeit von Adeligen gegen Arme nnd deren werk- thätige Liebe zu verlassenen Kranken findet einen zeitgemäßen. von Selbstlob völlig freien Anwalt, der aber auch nicht zurückschreckt vor einer scharfen Kritik wirklicher Fehler in eigenen Standeskreisen. Die Liebe zu Gott und zu dem Nächsten leitet alle Regungen des Herzens und des Verstandes im Leben der schön gezeichneten, edlen Charaktere, insonderheit der Gräfln und Angela's. Diese bedeutenden Vorzüge des Romans versöhnen auch nut einigen vorhandenen Mängeln. Als Schwächen erscheinen uns die allzu langen Schilderungen unwichtiger Details, die vielen Wiederholungen bei Darstellungen von Naturschönheiten und bei den philosophischen Erörterungen über das Wesen und den Werth der Kunst. Ein Liebesbund muß mindestens in einem Roman geknüpft werden; wenn aber gleich netto ein Dutzend Ehen zu Stande kommen, so erinnert das allzuviel an unsere unidealen Heiraths- büreaux. Der Glaube, daß die Ehen im Himmel geschloffen werden, wird einem dabei gänzlich geraubt. Langweilig wirkt die allmähliche Vorführung von zusammen über dreißig Babies, deren Vorleben als besonders uninteressant oft unerwähnt bleiben dürfte. Die Versuchung der Anfangsschriftsteller, möglichst große Seitenzahl zu erreichen, wurde nicht ganz überwunden. „In der Beschränkung zeigt sich der Meister." Es bedarf der Mahnung an die Leser, die beiven Bände ganz auszu- lesen und sich durch einige weniger spannende Partieen den Genuß nicht voreilig abschwächen oder rauben zu lassen. Didaktischer Werth sindet sich bis zum Ende reichlich. Frauen aus besseren Ständen, namentlich aus dem Adel, und Mädchen über 18 Jahre werden aus der Lectüre reichsten Nutzen für das innere und äußere Leben schöpfen. Wem Unterricht oder Erziehung von Mädchen anvertraut ist, der nehme das Werk zur Hand. Es ist ein treuer Führer, guter Berather und mitleidsvoller Tröster auf dem oft dornenvollen Pfade der christl. Erziehung. Der Verfasserin unseren herzlichen Glückwunsch und die Bitte, mit ihrem umfassenden Wissen die katholische Literatur durch weitere Arbeiten fördern zu wollen! Bibliothek für Prediger. Herausgegeben von 8. Scher er, 0. 8. 8. V. Auflage, durchgesehen von 8. Witschwenter. Freiburg i/Br. 1897. Herder'sche Verlagshandlüng. s. Die neue Auflage dieses Werkes erscheint in ' 8 Bänden, bezw. 16 Halbbänden, zum Gesammtpreis von ca. 60 Mk. Der I. Band, enthaltend die Sonntage des Kirchenjahres vom 1. Adyentsonntag bis Septuagcsima (Wcihnachts-Cyklus). liegt in 6 Lieferungen mit 604 Seiten zum Preis von 90 Pfg. pro Lieferung bereits vor. Die Fortsetzung soll sich in Halbbänden anschließen. Ein Predigtwerk, das auf 8 Bande berechnet ist und dabei in IV. resp. V. Auflage erscheint, hat hiemit schon den Beweis seiner Existenzberechtigung erbracht. Der Inhalt ist ein überaus reichhaltiger. Vorliegender Band enthält für jedes Evangelium eine längere homiletische Erklärung; daran reihen sich für jeden Sonntag 16 bis 20 und mehr sehr ausführliche, wohlbearbeitete Skizzen. Der Umstand, daß dieselben zumeist bekannten und berühmten Kanzelrednern entnommen sind, spricht von selbst für deren Werth. Den Skizzen folgen fast cbensoviele Themata, bei welchen kurz Haupt- und Nebenpunkte angedeutet sind. Wohlthuend wirkt die reiche Verwerthung von Schrift- stellen; auch Väterstellen finden sich nicht zn selten. Die Verwendung dieser Skizzen hat vor Benützung ausgearbeiteter Predigten das voraus, daß bei Bearbeitung derselben das subjektive Gepräge leichter und entschiedener zur Geltung kommt, und daß auch infolgedessen die Verarbeitung zweier gleicher Skizzen in gewissem Sinne doch zwei verschiedene Predigten gibt. Die Ausstattung ist eine würdige und lobenswerthe. Llanualo vrsoum in usuin IbeoloKorum. 8äitio altsra. 8riburFi UrisA. 8umptibus Hsrcksr. I8S7. XII. 552 p§. 3 U. 20 8k., liZat. 4 Ick. 40 8k. o. Ein reichhaltiges Gebet- und Andachtsbuch für Theologicbeflissene oder für Gymnasialschüler, die über theologische Berufswahl schon im Klaren. Das Buch dürfte ein treffliches Mittel zur Festigung des erkannten Berufes sein und zugleich eine Einführung in den priester- lichen Gebetspflichtenkreis. Eine größere Anzahl vorzüglich skizzirtcr Betrachtungen gibt Unterweisung auch m diesem so wichtigen Gebiete. Die Aufnahme so vieler kirchlicher Hymnen für die Feste des Herrn und der Heiligen halten wir für einen Vorzug des Buches. Diese herrlichen Gebetsperlen christlicher Poesie, welche hier der Jugend vorgeführt werden, wecken sicher die Liebe und Begeisterung für die Kirche, die ja auch eine Mutter der schönen Künste ist. Ein Anhang enthält den liturgischen Text für die sieben heiligen Weihen. Eine Stunde beim heiligen Geiste. Betrachtungen und Gebete von Adalbert Huhn, Stadtpfarrer. München. 1897. I. Lentner'sche Buchhandlung. 36 Seiten. Preis geheftet 20 Pfg. o. Die aufblühende asketische Literatur zur Verehrung des heiligen Geistes hat mit diesem Schriftchen eine begrüßenswcrthe, wenn auch kleine Bereicherung erfahren. Es enthält sieben kurze, praktische Betrachtungen über die Thätigkeit und Wirksamkeit des heiligen Geistes, aufbauend auf den sieben Gnadengaben. Lxtra, tempus pasobalo conolnättur bxmnns: Xnuo at per omue «aeouluin. Linon. Nach Wcber's „Dreizehnlinden" von Dr. Joseph Faust. Priester der Diärese Limburg. 2. vollständig umgearbeitete Auflage. Preis 1 Mk. Der Verfasser, der auf dem Gebiete der christlichen Theater-Literatur sich durch andere Stücke („Syra", „Weihnachtsfest des Waisenkindes") bereits vortheilhaft bekannt gemacht, hat mit Geschick und Erfolg den Gedanken, Weber's unvergleichliches Evos weiteren Kreisen zugänglich zu machen, durchgeführt. Der rasche Absatz der ersten Auflage und die zahlreichen Anerkennungen, die das Stückchen gesunden, sprechen deutlich dafür. Dem vielseitigen Verlangen, mich die edle Hildegunde auf die Bühne zn bringen, hat der Verfasserin so geschickter Weise entsprochen, daß das Ganze dadurch sehr gewonnen hat. die Ausführbarkeit in religiösen resp. katholischen Vereinen aber kaum erschwert wurde. Wir wünschen dem Werkchen die weiteste Verbreitung. Weiter sind im gleichen Verlag das 2. Bündchen „Die Flavier" (Preis 1 Mark) und das 3. Bündchen „Die heilige Nacht" (Preis 50 Pfg.) erschienen. „Die Flavier", in 5 Aufzügen, von 8. Longhaye, 8. 9. übersetzt von einem Äesellenpräscs, sind dramatisch recht wirkungsvoll. Inhaltlich behandelt das Stück den christlichen Heldentod der Adoptivsöhne des Kaisers Domitian, die dieser zn seinen Nachfolgern bestimmt hatte, später aber sammt ihrem Vater hinrichten ließ, weil er sich durch ein teuflisches Jntriguenspiel gegen sie und die Christen hatte aufbringen lassen. Das Stück eignet sich besonders für Lehrlings- resp. Jünglingsvereine, denen es warm empfohlen werden kann. — Das Weihnachtsspicl „Die heilige Nacht" (in zwei Auszügen, von vr. M. Höhl er) läßt auch den erfahrenen Pädagogen und warmen Jugendfreund erkennen, und ist überaus geeignet, die jugendlichen Herzen mit warmer Begeisterung für das freudenreiche Ereigniß der heiligen Nacht zu erfüllen, wirkt aber auch auf ältere Zuschauer wahrhaft erbauend Das Princip des Protestantismus — der Gegensatz des Katholicismus. Von Aloys Redner. Mit kirchlicher Approbation. Mainz, Verlag von Franz Kirchheim 1897. (265 S.) Preis geh. M. 3. Ein „alter Lehrer" widmet diese „Strcifzüge in der Geschichte" seinen ehemaligen Schülern, welche er sich durch die Begeisterung für die Wahrheiten und Lehren der Geschichte zu „liehen Freunden" gewonnen. Hingebung für die Wahrheiten der Geschichte doknmentirt sich denn auch in diesen Studien. Frei vom Zwange methodischer Behandlung werden folgende Themen erörtert: 1. Martin Luther. 2. Der Pietismus und das Herrnhuterthum. 3. Der Rationalismus. 4. Schleier- macher. 5. Der Protestantenverein. Der Verfasser versteht es insbesondere aus dem Schatze seiner ausgedehnten Literaturkunde allenthalben die ichlageudsten und interessantesten Mittheilungen zu machen, die concentrisch zu der Resultante führen, daß der Protestantismus in allen seinen mannigfaltigen Gestaltungen den ursprünglichen Subjektivismus nicht abzuschütteln und niemals die feste Hochburg der objectiven Wahrheit in Besitz zu nehmen vermag. Und darin besteht der ausgesprochene Gegensatz zwischen Protestantismus und Katholicismus. Reformation oder Revolution. Für Katholiken und Protestanten beantwortet von I. Die senil ach. Mainz, Frz. Kirchheim. 64 S. 1 M. Das vielbesprochene Rundschreiben des Papstes über die Canisiusfeier gab zu heftigen Erörterungen Anlaß. Die antikatholischen Organe führten thcrlweise eine sehr erregte Sprache darüber, daß die durch Luther herbeigeführte Umwälzung Revolution genannt werde. Daß aber thatsächlich das Werk des „Reformators" eine Revolution im vollen Sinne des Wortes war, beweist Diefenbach in der vorliegenden Schrift auf Grund unanfechtbarer Zeugnisse. Luther selbst wie auch seine Gehilfen lieferten durch Wort und That den Beweis, daß ihr Vorgehen einen revolutionären Charakter hatte. Zahlreiche Geschichtsforscher kamen nach langjährigen Studien zu derselben Ueberzeugung. Wir können unseren Freunden wie unseren Gegnern nur aufs beste obengenaunte Schrift empfehlen. * Im Verlage der Limburger Vereinsdruckerei in Limburg a.L. erschien: „Elmar". Schauspiel in 5Aufzügen. * Wir wollen nicht verfehlen, an dieser Stelle auf die im Verlage von C. Brügel L Sohn in Ausbach 484 soeben in sechster Auflade erschienene Handausgabe des Reger'schen Krankenversicheruugsgesetz es in der Fassung der Novelle vom 10. April 1892 besonders aufmerksam zn machen. Dieses bereits bei seinem erstmaligen Erscheinen von Seite des r. Staatsministernms des Innern zur Anschaffung empfohlene Buch ist auch in der vorliegenden neuen Auflage mit Rücksicht auf die durchgreifenden Aenderungen, welche das Krankenversichernngs- gesek durch die Novelle vom 10. April 1892 erfahren hat, von dem Bearbeiter der fünften Auflade, Herrn Bezirks- amts-AsfesforHenlc, sorgfältigst revidirt worden, und ist Hiebei insbesondere auch die gefammte einschlägige Rechtsprechung nebst Literatur in seltener Vollständigkeit berücksichtigt. Da die Reger-Henle'sche Ausgabe zudem die sämmtlichen, bis in die allerjüngste Zeit ergangenen Vollzngsbekanntmachungen enthält und gebunden (tröst des großen Umfangs von Äll Seiten) nur auf 4 M. 80 Pfg. zn stehen kommt, kann auch diese Auflage allen Interessenten — insbesondere den Verwalt- nngs- und Gemeindebehörden, den Rechtsanwältcn, Aerzten rc. — wärmstens empfohlen werden. — Gleich empfehlenswert!) dürfte die NeuauSgabe des Heimath- gcscstes sein, welche in vierter Auflage soeben in demselben Verlage erschienen ist; die Neubearbeitung dieser Ausgabe ist von Hrn. Staatsanrvalt Reger (am k. Ver- waltnngsgerichtshofe) selbst besorgt, und wurde Hiebei selbstverständlich nicht nur die bisherige, sondern auch die allerjüngste Rechtsprechung dieses Gerichtshofes — insbesondere zur Novelle vom 17. Juni 1896 — eingehend berücksichtigt. Schon hiewegen dürfte auch diese Handausgabe den Bedürfnissen der Gemeinden:c. rc. sehr entsprechen, zumal deren Preis (2 M. 40 Pfg. für das gebundene Exemplar) gleichfalls als sehr mäßig bezeichnet werden kann. Eine Philosophie des Schonen in Natur und Kunst von Dr. pbil. Joseph Müller. Mainz 1897 Franz Kirchheim. gr. 8. (IV und 270 S.) Preis M. 5.—, eleg. gebd. M. 6.50. Die Ankündigung einer Aesthetik und ein leises Gruseln fallen für manchen Gebildeten in eins zusammen. Dieser Gcfühlsavriorismus hat dem Werke I)r. Müllcr's gegenüber keinen Sinn. Nicht steife Vortrage über den Begriff und die Forderungen des Schönen füllen die Seiten, sondern lebenswarme und lebenswahre Schilderungen der wirklich vorhandenen Schönheitsobjekte auf dein Gebiete der Literatur und Kirnst bilden den Inhalt des Buches. Unsere realistische Zeit verlangt auch für principielle Darlegungen und abstrakte Erörterungen ein anschauliches Substrat,' diesem Verlangen hat der Verfasser in meisterhafter Weise entsprochen. Dabei tritt die Fülle geistvoller Gedanken in einer Sprache uns entgegen, wohlgeeignet dem Leser ein wirklich ästhetisches Genießen zu vermitteln und bis zum Schluß seine volle Aufmerksamkeit zu fesseln. Nirgends eine Tirade, nirgends ein überflüssiges, wenn auch noch so schönes Citat. Der Verfasser spricht, iveil er uns etwas zu sagen hat; er corri- girt und ergänzt zugleich. Seinem scharfen Blicke entgeht rein wesentlicher Zug in dem fast verwirrenden Bilde des modernen ästhetischen F-ühlcns und Denkens. Dabei vereinigt der Verfasser frische Lebendigkeit und Anschaulichkeit der Darstellung mit Gründlichkeit und Gediegenheit der Gedanken und verzichtet im Interesse der Kürze auf weitläufiges Eingehen in längst erledigte Details. Wir hören ebenso von Nhde wie von Rafael, von Gerhard Hanptmann ivic von Schiller, von Wagner wie von Palestrina, und überall sehen wir das Urtheil fest sich stutzend auf die innere Wahrheit des ästhetischen Objectes selbst. Weil demnach Dr. Müller's Werk durch und durch modern ist, indem es seine Darstellung nicht auf theologischen oder einseitig philosophischen Grundlehren aufbaut und zugleich die neuesten künstlerischen Gebilde in den Kreis seiner Besprechung zieht, so können wir dasselbe speciell für gläubige katholische Kreise nicht warm genug empfehlen. Der lebhafte Widerspruch aus dem anderen Lager wird beweisen, wie nothwendig dieses Buch war für jeden, der sich mit seiner positiven Weltanschauung noch in: modernen Kunstlebcn zurechtfinden will. Dabei macht die leichtverständliche Sprache das Werk auch für ein gebildetes Publikum überhaupt, ohne philosophische Bor-kenntnisse zu verlangen, zur anregenden Lectüre geeignet. Dr. I. M.—B. Jfabella. Eine Erzählung aus der Bretagne. Von Marg. Levray. Mit 26 Originalillnstrationen von E. Vulliemin. Stuttgart, Jos. Roth'sche Ver- lagshandlung. — Preis eleg. brosch. M. 3.20; in hochfeinem Salonemband M. 4,20. Eeines jener seltenen Bücher, das den Leser und namentlich junge Leserinnen von der ersten bis znr letzte)! Seite fesselt, dabei zugleich belehrt uud Geist und Gemüth in edelster Weise befriedigt. Vom Inhalte selbst wollen wir aber nicht allzu viel verrathen: Die Erzählung spielt in den höheren Ädelskreisen der meerumbrandeten Bretagne. Die Charaktere sind flott gezeichnet. Namentlich die Heldin, die junge, reiche Schloßherrin von Kermenenr, ist cme Prachtgestalt, die sich sofort alle Herzen gewinnt. Aber trotz Glanz und Sonnenschein bleiben auch ihr schwere, innere Kämpfe nicht erspart. In lebenswahrer Schilderung entrollt uns die Verfasserin ein Bild von der bestrickenden Macht, die blendende äußere Vorzüge leicht auf ein unschuldiges Gemüth ausüben können. Erleichtert athmet der Leser auf, als endlich der Bann sich löst und der Schluß froh ausklingt. — Dabei hat es die Verfasserin aber auch vorzüglich verstanden, Land und Leute, besonders die wetterharten Seeleute und Fischer der Bretagne naturgetreu zn schildern. Die ganze Erzählung ist in echt christlichem Geiste, rein und gemüthvoll gehalten. — Mit einem reizenden Titelbild und vielen künstlerischen Illustrationen geziert, ist das Buch zumal in seinen! schmucken Aenßern als Festgeschenk vorzüglich geeignet. Wir können daher das Buch für Jung und Alt, besonders aber für die weibliche Jugend nicht warm genug empfehlen. Im Reiche des silbernen Löwen betitelt sich die neue Reiseerzählung von Karl May, die der Deutsche Hausschatz im soeben erschienenen dritten Hefte beginnt. Die zahlreichen Verehrer des beliebten Schriftstellers werden die neue Erzählung, die ebenso spannend zu werden verspricht, wie ihre Vorgänger, freudig begrüßen. Außerdem bringt das Heft die Fortsetzungen der beiden Romane: Im Banne der Kunst von B. Corony und der Roman eines Egoisten von Cbampol, die durch spannende Handlung und feine Charakter-zeichnung unwiderstehlich feffeln. Neben diesen drei Romanen enthält das Heft auch noch die außerordentlich anziehende Novellette von Karl Theodor Zingeler: Ein verhänguißvoller Weihnachtsabend, der uns erzählt, wie ein Offizier am hl. Abend nur durch eine wunderbare Fügung vom Tode errettet wurde. Aus den belehrenden Artikeln heben wir folgende hervor: Knecht Ruprecht und St. Nikolas von Moritz Lilie; drei bedeutsame Weihnachtstage aus derGeschichte > von Dr. F. I. Holly, Etwas über Volkstrachten I von August von Heyden; Dr. Joseph Lingens von ! Rhenanus, der den hochverdienten Centrnmsmann schildert. ! Besonders machen wir auf die drei Artikel: Neue ka- ! tholische Belletristik von E. M. Hamann und H. Keiter aufmerksam. Der Bilderschmuck dieses, dem heil. Weihnachtsfeste gewidmeten Heftes ist überaus reich und schön. Namentlich begrüßen wir die herrliche Kunst- beilage in Farbendruck: Gin seltsamer Fang, mit der der Verlag des Hansschatzes deir Abonnenten eine große Freude bereitet. Adalbert Stifter's Ausgewählte Werke. Volksausgabe in 3 Bänden. Preis gebd. in Halbfranz M. 10,— oder Fl. 6.— ö. W. C. F. Armelangs Verlag in Leipzig. * Von dieser bereits vor Kurzem angekündigten Ausgabe erschienen soeben die Abtheilungen II und III. —- Einen besonderen, den Hauptvorzug bilden bei „Stifter" die glänzenden Naturschilderungen und Landschaftsbe- schrerbnngen, welche diesen Erzählungen einen ganz eigenthümlichen Reiz verleihen und den Leser veranlassen, immer wieder zu der meisterhaften Darstellung zu greisen. — Wir; können die Anschaffung dieser Ausgabe aufs wärmste empfehlen. Verauliv. Redacteur: Ad. Haas in Augsburg. — Druckn. Verlag des Lit. Instituts von Haas LGrabherr in Augsburg