n,-. 74. gk zm Sllgskrger Iofizeilmg. 31. yer. 1897. Geschichte des deutschen Volkes seit dem 13. Jahr- > hundert bis zum Ausgang des Mittelalters von Emil Michael 8. (l. (Schluß.) V. Verfassung und Hlecht. 1. Königthum und Kaiserthum. Die Königswahl. Das Kurfürstencolleg. Entstehung der Landeshoheit. An der Spitze des deutschen Volkes stand der König. Das Königthum war innigst verwoben mit den Geschicken der Nation, von Alters her hatten die Germanen Könige gehabt. Zu einer Zeit, wo (Wende des 9. Jahrhunderts) Deutschland sich in seine Theilfürstenthümer auflösen zu wollen schien, trat das Papstthum zum Schutze des deutschen Königs ein, indem es auf der Synode zu Hohenaltheim (916) diejenigen, welche dem König die Treue brachen, mit dem Banne bedrohte. Die ver- häugnißvolle Heimsuchung ging vorüber, unter Heinrich I. erhob sich das Königthum zu neuer Kraft und neuem Ansehen. S. 266—267. Bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts gingen in Deutschland Erbrecht und Wahlrecht Hand in Hand. S. 268. Dem fränkisch-deutschen König Karl dem Großen hat Papst Leo III. an dem denkwürdigen Weihnachtsfest deS Jahres 800 die Kaiserkrone auf's Haupt gesetzt. Karl übernahm damit die Pflicht, Kirche und Papst zu schützen, die Oberhoheit über alle christlichen Fürsten; er wurde der erste weltliche Machthaber der Christenheit, der Vorkämpfer gegen jede auswärtige Friedensstörung. — Das spätere Mittelalter hat die Krönung Karls als eine Nebertragung der Kaiserwürde von den Griechen auf die Franken aufgefaßt. Diese Anschauung lag dem krönenden Papste wie dem gekrönten Kaiser ferne. Seit 962 verblieb die Kaiserkrone, wie durch ein Gewohnheitsrecht gesichert, dauernd bei den deutschen Königen, die deswegen auch den Titel „römisch-deutscher König" führten. S. 268-270. Das mittelalterliche Kaiserthum war eine Schöpfung oeS Apostolischen Stuhles; es hatte nur Bestand kraft der Krönung des jedesmaligen deutschen Königs durch den Papst. Diese Auffassung wird von dem Verfasser durch viele Quellenstellen belegt und gegen andere Ansichten mit Erfolg, wie uns bcdünkt, vertheidigt. S. 271-272. Bemerkenswerth ist die folgende Schilderung der kn der öffentlichen Meinung lebenden idealen Erhabenheit des Kaisers. S. 273—275. Bekannt ist die dem Mittelalter geläufige Zwei- Schwerter-Theorie: das geistliche Schwert ist dem Papste, das weltliche dem Kaiser anvertraut, um das Reich Gottes auf Erden in gegenseitiger Förderung und Unterstützung zu verwirklichen. Weniger bekannt ist der Vergleich des Papstes und des Kaisers mit Sonne und Mond und die mystische Deutung des CäsariuS von Heisterbach. S. 275-279. Das Reichswappen und die Reichsinsignien erfuhren sinnige Deutungen. S. 279—281. Der Ceremoniell der Kaiserkrönung war erhebend. S. 281-284. Die Königskrönung, welche nicht bloß für Deutschland, sondern auch für Burgund und Italien galt, war der Kaiserkrönung mehrfach ähnlich. Die bei der Krönung und dem folgenden Mahle betheiligten Fürsten gewannen um die Mitte des 13. Jahrhunderts einen entscheidenden Einfluß auch auf die Wahl des deutschen Königs. Früher wurde dieser durch die deutschen Fürsten gewählt unter Bet» stimiiinug des Volkes; später finden nur mehr die Fürsten Erwähnung, welche zu Beginn des 13. Jahrhunderts noch alle wahlberechtigt waren. Aber die Ceremonie der öffentlichen Wahl, die Verkündigung des Kurspruches war Aufgabe der sieben Kurfürsten. Das ist der Sinn der berühmten Stelle im Sachsenspiegel. In berechtigtem Patriotismus schließen dieser und der sogen. Schwaben- spiegel den böhmischen König als Nichtdeutschcn von der Kur aus. — Die Entwicklung ist eine sprunghafte. Bei der Doppelwahl des Jahres 1257 erscheinen die sieben Kurfürsten zum erstenmale mit völlig neuen Befugnissen und be- Häupten sich in deren Besitz. Was im einzelnen dicsm Gang der Ereignisse bestimmte, ist vielfach noch nicht aufgeklärt. S. 284—287. Damit geht Michael dem Streite der Gelehrten um die Entstehung des KurfürstencollcgS aus dem Wege. Auf Grund des vorhandenen Materials läßt sich weder die eine noch die andere Ansicht zwingend beweisen, auf dem Gebiete der Konjekturen hat mehr oder minder Jeder Recht. Mit der Entstehung des Kurfürstencollegs war den Bestrebungen einzelner Großen des Reiches gegenüber der Krone ein nahezu unabsehbarer Spielraum gegeben. Fast zu derselben Zeit erfuhr das Königthum eine weitere, sehr empfindliche Schmälerung durch das Aufkommen und Erstarken der Landeshoheit. Das Lehenwesen brachte eS mit sich, daß die Nachfolge in der Grafschaft, Markgrafschaft und im Herzogthum durch den ununterbrochenen Erbgang bestimmt wurde. Die erblichen Landesherren trachteten darnach, sich dem Einfluß des Königs möglichst zu entziehen. Den Urbarungen der Cisterzicnser aber möchten wir nicht mit Michael eine gleich hohe Bedeutung für die Entwicklung der Landeshoheit wie dem Lehenwesen zuschreiben. Die Landeshoheit entstand in ganz Deutschland ohne die Rodungen der Cisterzicnser. — Es waren die ersten Anfänge des modernen Staates. S. 287 bis 289. Daß es dabei nicht ohne offenbare Ungerechtigkeit abging, beweist zum Beispiel die Geschichte von Tirol. S. 289. Von entscheidender Bedeutung für die Umgestaltung der alten staatsrechtlichen Ordnung wurden die umfassenden Zugeständnisse Friedrichs II. an die geistlichen und weltlichen Fürsten 1220 und 1231. S. 290. Nach unsernr Dafürhalten hätten die OonkoackorLtio und das LtabutuM eine eingehende Würdigung verdient, waren sie doch die Gründungsurkunden der Territorien. Am frühesten zeigen sich die Ansätze eines geschlossenen landesfürstlichen Territoriums in Oesterreich und Steiermark; folgt eingehende Begründung dieser Erscheinung. S. 290 — 292. Aehnlich wie in Oesterreich entwickelte sich die Territorialhoheit in Bayern, wo Herzog . Ludwig I. sich bereits 1204 „Inhaber der bayerischen Monarchie" nannte, und anderswo. S. 292—293. Infolge der Schwächung der Centralgcwalt betrachteten sich die einzelnen Fürstenhäuser als wahre Eigenthümer der ihnen überwiescnen Gebiete und gaben dem unzweideutigen Ausdruck durch wiederholte Lander- theilungen. S. 293, 514 Das Aufkommen der Territorialverfassnng war auch für die Geschichte der Städte nicht ohne bedeutsame Folgen. Die Sitze der Landesherren wurden cbcusoviele Mittelpunkte, um die sich das staatliche und cultnrelle Leben der einzelnen Gebietstheile gruppirte. Es entstanden die sogen. Residenzen, deren Wachsthum genau mit den innern und äußern Fortschritten des Territoriums zusammenhing. — Im allgemeinen traten die Städte den Landesherren feindlich gegenüber. Im Laufe des 13. Jahrhunderts erschienen die Städte auch bereits auf den Reichstagen, zwar noch nicht als ebenbürtige Faktoren der Ncichsverfassnng neben den Landesherren; aber es war dadurch der Grund gelegt, von welchem aus das Rcichsbürgerthnm sich allmählich eine verfassungsmäßige Einflußnahme auf das Reich erringen sollte. S. 294 bis 295. 2. Die deutschen Rechtsbücher. Das gerichtliche Verfahren — Gottesurtheile. Römisches Recht. Die bedeutendste und vollständigste rechtswissenschaft- liche Arbeit ini deutschen Mittclalter ist der Sachsenspiegel, um 1230 verfaßt von Eike von Rcpgow, einem schöffen- bar freien Sachsen. Er besteht aus dem wichtigeren Bankrecht und dem Lehcnrecht, war ursprünglich lateinisch abgefaßt und wurde von Eile auf Veranlassung des Grafen Hoher von Falkenstcin in's Niedersächsische übertragen. S. 295—296. Im allgemeinen gibt er ein treues Bild des sächsischen Rechtslebens, mehr oder minder des deutschen überhaupt, namentlich in Hinsicht auf daS Lehenwesen. Die Hanptqnelle des Verfassers ist die eigene Erfahrung. S. 296—297. Haften auch dem Werke, wie selbstverständlich, einige Mängel an, so hat doch die schärfste Kritik weder das Genie des Verfassers, noch seinen klaren Blick, noch seinen grundehrlichen Rechtssinn mit Erfolg beanstanden können. Unverständig, ja das Naturrecht verletzend sind einige Sätze, welche von Eike selbst als heidnischen Ursprungs bezeichnet werden. Auch Widersprüche finden sich. Wenn daher Papst Gregor XI., selbst ein Jurist, daraus 14 Sätze im Anschluß an die Polemik des gelehrten Augustiners Johannes Klenkok gegen das Ncchts- buch verwarf (1374, April 8), so ist das nicht eine Verfolgung des Sachsenspiegels durch die Kirche, sondern lediglich ein Kamps der das gute Recht und die gesunde Vernunft vertretenden Kirche gegen die Reste altheid- nischcr Barbarei. Den Spieglcr trifft der geringste Tadel, er hat nur das bei den Sachsen geltende alte Recht zusammengestellt. Zur Last fällt ihm höchstens seine eigene geistreiche Spielerei mit den Zahlen 2, 3 und 7. S. 297—300. Alles Recht leitet Eike von Gott ab. „Gott ist selbst das Recht", heißt es im Prolog. Unanfechtbar sind seine kirchen- und staatsrechtlichen Ausführungen. Hoher sittlicher Ernst spricht aus den privat- und strafrechtliche» Bestimmungen, besonders aus den Sätzen über die Rücksicht für die Schwachen. Die dem Eide beigelegte Bedeutung überschreitet aber doch das Maß der Klugheit. Eines weitgehenden Schutzes, selbst einer offenbaren Bevorzugung erfreuten sich die Juden. S. 304 bis 305. Bei den innigen Beziehungen zwischen Volksrecht und Volksleben ist der Sachsenspiegel auch eine wichtige Duelle für die Cnltnrgeschichte. S. 305—306. „Interessant ist endlich, daß bei aller Zartheit und Schonung für Elende und Schwache das Rechtsbuch doch ' ein außerordentliches Gewicht auf Gesundheit und Vollkommenheit des Körpers legt. Ein unläugbarer realistischer Zug durchweht das ganze Werk, welches die Rechtsnormen eines urwüchsigen, kampflustigen Volkes zum Ausdruck bringt, deßhalb Kraft und Lebensfrische hochschätzt und es gleichsam für selbstverständlich hält, daß in einem starken, gesunden Körper auch eine gesunde, starke Seele wohnen müsse, und umgekehrt." S. 306( —307). Der Sachsenspiegel hat ganz außerordentliche Verbreitung gefunden in Nord- und Mitteldeutschland und weit über die deutschen Grenzen hinaus. Auf städtische Verhältnisse hat er Anwendung gesunden im Magdeburger Stadtrecht, welches als Stadtrecht selbst wieder überallhin verbreitet wurde. Am Anfang des 14. Jahrhunderts entstand das sächsische Weichbildrecht, welches, eine Com- pilation aus Nechtssätzen des Sachsenspiegels und aus Rechtsentscheidnngen, gleichfalls stark verbreitet wurde. S. 307—308. Es ist hier nicht der Ort, alle vom Verfasser angeführten Rechte und Rechtsmittelpunkte aufzuzählen (S. 308 — 309), wir beschränken uns darauf, das wichtigste Rechtsbnch des deutschen Südens zu nennen, den sogen. Schwabcnspiegel. Dieses Rechtsbnch, mit Unrecht Schwabenspicgcl genannt, wie v. Rockingcr überzeugend nachgewiesen hat — doch erscheint Michael die Beweisführung nicht ganz gelungen —, fußt auf dem „Spiegel deutscher Leute", der eine Ucberarbeitung des Sachsenspiegels ist; es enthält Sätze aus dem römischen und kanonischen Recht, aus den bekanntesten Predigtwerken der Zeit und ist noch zur Zeit des Interregnums, wahrscheinlich von einem Bamberger Kleriker, verfaßt. Michael hält mit Unrecht an der landläufigen Ansicht fest. Auch hier finden sich noch drei von der Kirche vernrthcilte Sätze. S. 309—310. Der „Deutschen- und sog. Schwabenspiegcl" stehen dem Sachsenspiegel an Originalität, Folgerichtigkeit und Klarheit der Darstellung nach. Gleichwohl hatte der in einer überaus großen Anzahl von Handschriften verbreitete sogen. Schwabcnspiegel auf die Abfassung anderer Rcchtsbücher und auf gerichtliche Entscheidungen einen gewaltigen Einfluß. S. 311. Das sogen, „kleine Kaiscrrecht" ist fränkischen Ursprungs. S. 311. Die Rcchtsbücher bestimmten das gerichtliche Verfahren. Das germanische Gerichtsverfahren war öffentlich, mündlich und unmittelbar. Unter einem strenge einzuhaltenden Ceremoniell fand die Gerichtssitzung statt. Der Klage folgte die Rechtfertigung des Angeklagten, Rede und Gegenrede. Der Richter fragte, die Schöffen fanden das Urtheil, welches der Richter verkündete. Besonderen Werth legte man aus die Beweisführung, bei der man sich der Zeugenaussagen, des Eides und der Gottesurtheile bediente. (S. 311—312.) Ordalien oder Gottesurtheile waren bis in's 13. Jahrhundert häufig, von da an beginnen sie seltener zu werden. Der Schwabcnspiegel hielt noch daran fest, Beispiele finden sich in Menge. Den Gottesnrtheilen wird häufig auch der gerichtliche Zweikamps beigezählt, der stets ein Zeichen mangelhafter Rechtspflege ist. Sollte das etwa auch für unsern modernen, gerühmten Rechtsstaat gelten? Nach dem Sachsenspiegel, der den Zwei- kampf genau regelt, war er nur den persönlich Freien gestattet. S. 313 — 317. Nicht minder abergläubisch wie die Ordalien war das sogen. Bahrrecht oder das Bahrgcricht. S. 317. Sehr scharf hat sich Friedrich II. 1231 gegen die 515 Gottesurtheile Im allgemeinen und besonders gegen den Zweikampf geäußert. Ihm folgt das kleine Kaiserrecht. In allen Kreisen hat sich während des 13. Jahrhunderts eine den Zweikampf vernrtheilende Auffassung Bahn gebrochen. S. 317—319. Die Kirche hat lange eine schwankende Haltung eingenommen. Päpste oder allgemeine Concilien haben sie nie gebilligt. S. 320—321. Hier merkt der Verfasser auch die Ergebnisse der Untersuchung v. Belows über den Zusammenhang des mittelalterlichen und modernen Zweikampfes an, natürlich in beifälligem Sinne. Es gibt in der That nichts Ergötzlicheres als den Eiertanz unserer modernen Ritter, vermöge dessen für die gebildeten Stände die Nothwendigkeit des Duelles reklamirt wird; es gibt nichts Empörenderes als diesen Fanstschlag in das Gesicht der Themis; es gibt nichts Vernunftwidrigeres als diese Einbildung einer Extrastandesehre und nichts Schändlicheres als das leichtsinnige Spiel mit dem eigenen und fremden Leben. — Kamen die Gottesnrtheile mehr und mehr in Abgang, so erlangte mit dem Eindringen des römischen Rechtes die Folter die Bedeutung eines neuen, furchtbareren Ordals. S. 321. Das römische Recht drang seit Kaiser Otto III. langsam zwar, aber sicher und verderbenbringend wie eine schleichende Krankheit, wie ein langsam wirkendes Gift in den deutschen Nechtskörper ein. Man fühlte und beklagte den Vorgang, der namentlich für den Bauernstand von den unseligsten Folgen begleitet war; denn die Juristen wendeten das römische Sklavenrecht auf die mannigfachen Dienstverhältnisse, der deutschen Bauern an. Als Typus eines schlimmen Juristen jener Zeit zeichnet der Verfasser das Bild des Heinrich von Kirchberg. S. 328—326. Von nun ab mehren sich die Klagen wegen Rechtsbeugung bei allen Schriftstellern» und die Seufzer nach der guten alten Zeit, die man nicht kannte, wurden immer lauter. S. 326—329. Das römische Recht ist trotz seiner nmstergiltigen Form und strengen Logik noch lange nicht das geschriebene Vernunftrccht. Wiederholt hat sich die Kirche gegen eine blinde Begeisterung und einseitige Pflege des römischen Rechtes auf Kosten des einheimischen mit aller Entschiedenheit ausgesprochen. Es liegt das im Wesen der Kirche und ihres Erziehungsberufes. Anderseits gibt es keine Macht, welche die Bestrebungen Einzelner wie ganzer Völker, sofernc durch dieselben das Sittengesetz nicht verletzt wurde, hochherziger geduldet und wirksamer gefördert hätte, als die konservativste und zugleich im edelsten Sinne des Wortes freisinnigste Macht auf Erden, die Kirche und in ihr das Papstthum. S. 329 — 331. So sind wir denn am Ende des Weges angekommen, den wir an der Hand des wohlbewanderten Wegweisers durch das landwirthschaftliche, städtische und staatliche Leben des 13. Jahrhunderts zurückgelegt haben. Ist auch dasjenige, was wir bloß auszugsweise aus dem trotz einiger Ausstellungen ganz hervorragenden Werke innerhalb des Nahmens dieser Blätter haben bringen können, nur gering, und gibt es nur ein blasses Bild von dem farbenprächtigen Gemälde des Verfassers, so schmeicheln wir uns doch mit der Hoffnung, daß der eine oder andere Leser nach dem Buche selbst greifen wird auf die Anregung dieser Zeilen hin. Das wäre der innigste Wunsch des Schreibers und der beste Lohn für die Mühe, in der vorliegenden Arbeit die Aufmerksamkeit auf eines der schönsten und werthvollsten Bücher unserer historischen Literatur gelenkt zu haben. Es wird dein Buche nicht an neidischem und böswilligem Widerspruch fehlen, es wird ihm Tendenz, ultrainontane Tendenz — nach der Meinung vieler die verwerflichste von allen — vorgeworfen werden. Was wir an Widerspruch geltend gemacht haben, fließt wahrlich nicht aus der trüben Quelle der Mißgunst. Jeder Mensch ist in Fühlen und Denken abhängig von seinem Temperament und seiner Umgebung; diese zwei Umstände bilden den Maßstab für seine Betrachtnngs- und Anschauungsweise, an ihm messen wir die Menschen und Verhältnisse vergangener Jahrhunderte und glauben doch die Objektivität nicht verletzt zu haben. Jene reine Objektivität, die der Wirklichkeit eignet, vermögen wir trotz eifrigsten Strebens und besten Willens nicht zu erreichen. Die menschlich erreichbare Objektivität meinen wir nicht verletzt zu haben. Schließlich möchten wir noch eine kleine Nachlese von Unrichtigkeiten und Ungcnanigkeiten halten. Der bet den Münchenern mit Recht so beliebte Wirm- oder Starnbergersee hat mit „Würmern" gar nichts zu thun. Wirm-See bedeutet soviel wie warmer See. 05r. Schmeller-Frommann, Bayerisches Wörterbuch II, 1000. — Auf S. 190 wollte der Verfasser dem Zusammenhange nach „die landschaftlichen", nicht „die land- wirthschaftlichcn Reize" preisen. — Ein „erbliches Wahlreich" S. 268 ist ein Unding, ein Wahlreich schließt die Erblichkeit so ipso aus. —tt. Die Jesuitcmmllen Prantls an der Universität Jngolstadt und ihre Leidensgenossen. Eine biobibliographische Studie von Franz Sales Romstöck, Lucealvrofeffor, Bibliothekar und I. Vorstand des historischen Vereins in Eichstätt.*) ? Anläßlich der vicrhundertjährigcn Stiftungsfeier der Ludwig-Maximilians-Universität München verfaßte im Auftrage des akademischen Senates Dr. Carl Prantl eine Festschrift, in welcher hauptsächlich die Entwicklung dieser Hochschule in Jngolstadt und Landshut zur Darstellung kam. Mit der eines Historikers unwürdigen Leidenschaftlichkeit gießt Prantl die Schale seines deutsch- nationalen Zornes über die Jesuiten aus, welche von 1556 — 1773 an der Universität Jngolstadt lehramtlich thätig waren. Nach Prantl „war das Eingreifen des Jesniten-Ordens an sich schon ein unermeßliches Unglück; denn hier handelt es sich um die Wirkungen eines gemeingefährlichen Institutes, welches jedem einzelnen seiner Mitglieder bewußt oder unbewußt, in höherem oder geringerem Grade ein Element des Bösen einimpfte; . . . sobald der Jesuit als Mitglied seines Ordens wirkte, mußte er in Folge der Obcdienz zum unsittlichen Werkzeug eines verwerflichen Zweckes werden". Deßhalb tadelt der Münchener Professor auch die Vorliebe bayerischer Fürsten für die Jesuiten; „die Universität — das edelste Kleinod des Landes — hätte von einer solchen Vergiftung frei bleiben dürfen" (Prantl I, 220). Angesichts dieser Voreingenommenheit darf es daher nicht Wunder nehmen, wenn Jesuiten, welche an der Jngol- städter Hochschule verschiedene Disciplinen lehrten, in gehässigster Weise als „leere Namen", „bloße Figuranten des Ordens", „Jesuitennullen" „ohne literarische Bedeutung", nur dem Namen nach bekannt", gebrandmarkt werden. ") Eichstätt 1898. Commissionsverlag der M. Brönner- schen Buchhandlung (A. Hornik). VIII. 521 S. 516 Seit dem Erscheinen des Prantl'schen Werkes sind 25 Jahre verflossen, ohne daß auf deutschem Boden eine Ehrenrettung der hart angegriffenen Societät erfolgt wäre. Die zunächst Berufenen konnten in Folge der bekannten Ausweisungsgcsctze ihre geschmähten Ordens- genossen früherer Jahrhunderte nicht wohl vertheidigen. Darum begrüßen wir es mit Freuden, daß endlich ein Professor des Eichstätter Lyceums sich der Muhe unterzogen hat, an der Hand reichen archivalischen Materials die Qualifikationen Prantls eingehend zu würdigen. Im Anschlüsse an das große Sammelwerk Sommervogels: „Uibliotsiöiius ckes Lorivains 6a In OowpuZuis äs äöaus- hat Nomstöck die alphabetische Ordnung in der Aufzählung all der Jesuiten eingehalten, welche eine kürzere oder längere Lehrtätigkeit in Jngolstadt entfaltet haben. Nach einer möglichst vollständigen Lebensskizze der einschlägigen Persönlichkeiten folgen die literarischen Arbeiten, seien es Druckschriften oder Manuskripte, wobei die Eichstätter Bibliotheken sehr ausgiebige Beiträge zu liefern vermochten. Eine andere Frage ist jedoch diese: Wäre es nicht Im Interesse der sachlichen Polemik gegen Prantl vor- thcilhafter und wissenschaftlich erfolgreicher gewesen, wenn der Verfasser in der Gruppirung und Charakterisiruug der einzelnen Professoren sich an die von Prantl gewählten Abschnitte der Universitätsgeschichte gehalten hätte? Dann hätten die Urtheile verschiedener Schriftsteller» die sich S. 463 — 472 finden, in bessere organische Verbindung zur ganzen Tendenz des Werkes gebracht werden können. Freilich läßt sich auch nicht in Abrede stellen, daß Rom- stöcks Methode viele Vortheile in sich schließt und freieren Spielraum in der Aufzählung der literarischen Arbeiten gewährt. Jedenfalls aber hätten die benützten Quellen an den Anfang der Studie gesetzt werden sollen. Nomstöck hat mit äußerster Sorgfalt und Pünktlichkeit gearbeitet, nur einzelne Druckfehler, so besonders S. 139, sind stehen geblieben. Deßhalb wünschen wir diesem anregenden Beitrage zur Gelehrtcngcschichte unseres Vaterlandes, in welchem die wissenschaftlichen Strömungen vergangener Jahrhunderte sich spiegeln, einen ausgedehnten Leserkreis. -i- » (Ueber dasselbe Werk ist uns noch folgende literar- Ische Anzeige zugegangen. D. Red.) Vorliegendes Werk, die Arbeit vieler Jahre und die Frucht umfassender Studien des auf bibliographischem Gebiete rühmlichst bekannten Verfassers, ist bestimme, gelegentlich der Wiederkehr des 300jährigen Todestages des seligen Canisius einen Beitrag zur Ehrenrettung von 271 Jngolstädter Professoren aus dem Jesuitenorden zu liefern. Dasselbe wendet seine Spitze gegen eine Reihe von unrichtigen Behauptungen in C. Prantls Geschichte der Ludwig-Maximilians-Universität, München 1872, die in M. Haushofers Die Ludwig-Maximiliaus-Universi- tät zu Jngolstadt, Landshnt und München, München 1890, nicht corrigirt sind, obwohl seit der Veröffentlichung von Prantls Werk mehrere Schriften erschienen sind, die reiches Material zur Widerlegung jener Aufstellungen enthalten (s. Nomstöck, S. IV). Es handelt sich nämlich um die literarischen und pädagogischen Leistungen jener Professoren, denen Prantl in Folge von vielfach unberechtigter Parteinahme gegen den Jesuitenorden nicht gerecht wird. Wenn man Nomstöcks Werk auch nur oberflächlich durchblättert, wird man die Ueberzeugung gewinnen, daß diese 271 Männer, welche bei Prantl „leere Namen", „bloße Figuranten des Ordens", „Jesuitennullen", „solche, deren Individualität in derOrdens- angehörigkeit bestanden zu haben scheint", „solche mit nicht nachweisbaren Früchten", „sich einer nähern Würdigung entziehend", „nur dem Namen nach bekannt" und endlich „ohne literarische Bedeutung" genannt werden, nun in einem ganz andern Lichte erscheinen, zum großen Theil eine reiche literarische Thätigkeit entfalteten. Seite 4—462 führt der Verfasser diesen Nachweis, indem er mit Benützung eines reichen gedruckten und handschriftlichen Materials (ich mache besonders unter den 118 Nummern benutzter Quellen sS. 473—481j aufmerksam auf die ttzcts, Oilinxnua. und das Oiurium Kxvannsii LMaäiani, die reiches, zum Theil noch nicht gedrucktes Material boten) in alphabetischer Reihenfolge jene 271 Professoren mit Angabe der Lebensdaten, ihrer Druckschriften und hinterlassenen Manuskripte behandelt. Vor, züglich durch mit größtmöglicher Vollständigkeit aus den entlegensten Quellen geschöpfte biographische Nachweise wird dieses Werk jedem, der sich mit einem zeitlich oder sachlich einschlägigen Gegenstände beschäftigt, ein unentbehrliches und höchst willkommenes Nachschlagebuch sein. Wenn unter den Druckschriften der Professoren auch Dissertationen figuriren, welche unter dem Vorsitze jener Männer gehalten wurden, so geschieht dies nach S. 12 r) aus dem Grunde, weil der Präses und Nespondent, bezw. Defendent mehr oder weniger Antheil an der Dissertation harten. Als bedeutendere Namen sind zu nennen: Baumann (S. 31 — 36), Drattenberger (S. 62—69), Ehrentreich (S. 71 —75), Ehrhardt (S. 77 -84), Gravenegg (S. 106 — 110), Kern Adam (S. 167 bis 169), Koegler Jgnaz (S. 178—184), Marianus Christoph (S. 213—216), Neuhauser (S. 244—248), Pirrhing (S. 264-271), Naßler Christoph (S. 280 bis 287), Naßler Max (S. 289—304), Steborius (S. 876-383), Strohmayr (S. 392-399), Veith Lorenz (S. 417 — 420), Weiß (S. 439 — 445) und Widmann (S. 453—456). Wenn von einer Seite gesagt wurde, daß eine chronologische Zusammenstellung der Namen der alphabetischen vorzuziehen gewesen wäre, so kann man dagegen sehr wohl geltend machen, daß der Verfasser die chronologische Einreihung des betreffenden Namens durch den jedesmaligen Zusatz einer römischen Ziffer sehr erleichtert hat, die sich auf die Seite 3 vorgetragenen, nach historischem Gesichtspunkte angeordneten Gruppen beziehen. Ich hätte, was diesen Abschnitt betrifft, nur gerne gesehen, daß die Disputationen, Thesen rc. entweder durch Kleindruck, oder wenn dies die Kosten der Herstellung zu sehr erhöhte, vielleicht durch Astcrisken von den eigentlichen Druckschriften unterschieden worden wäreitz damit diese besser hervorgetreten wären. Sehr werthvoll und die vorausgehenden Nachweise ergänzend ist die „Nähere Würdigung der Prantl- schen Qualifikationen", ein Abschnitt, der über 37 Professoren ein nm so helleres Licht verbreitet, als er Urtheile von Zeitgenossen, Literaturhistorikern und Fachleuten enthält. Wenn wir da neben Männern, deren literarische Thätigkeit Nomstöck festgestellt hat, auch Namen begegnen, die nichts hinterlassen haben, z. B. Halbgauer, Vizanns, Fackler rc., die aber doch wegen ihrer Wirksain- keit von Mit- und Nachwelt hochgehalten waren, so drängt sich uns wieder die Ueberzeugung auf, daß literarische Produktivität nicht den richtigen Maßstab für die Werthschätzung eines Mannes abgibt, daß die Bedeutung 517 mancher Kathedergröße nicht in gelehrten Werken, sondern oft in der stillen, meistens der Außenwelt unbekannten Thätigkeit im Unterrichte liegt. Ein sehr genaues Personen- (S. 482—510) nnd Sachregister (511—521) erhöht wesentlich die Benützung des werthvollcn Werkes. Papier und Druck entsprechen allen Anforderungen. Nur ganz wenige Druckfehler sind mir aufgefallen, S. 11 Ehrenreich statt der durchgeführten Namensform Ehrentreich, S. 466 kurxuraso blutao statt kurxnrao odlatn.8. Ich gratuliere dem Verfasser zu dieser schönen Leistung. Eichstätt. Dr. Englert. Katholisches Eherecht von Dr. Jos. Schnitzer?) Ueber Entstehung des hier zu besprechenden theol. Werkes gibt das Borwort kurzen Ausschluß. Nach dem Ableben Dr. Elser's wurde Professor Jos. Schnitzer angegangen, für die „kanonischen Ehehindernisse" von Stadtpfarrer I. Weber die erforderliche 5. Auflage zu besorgen. Wissenschaftliche Bedenken hielten den strebsamen Gelehrten ab, das Werk in der alten Form zu veröffentlichen, vielmehr setzte er ein neues Werk an dessen Stelle, welches das gesammte Eherecht behandelt und von dem alten nur einige auf die Praxis bezügliche Partien, besonders die Formulare, herübernahm. So entstand ein neues Buch, das sich zum Studium des kath. Eherechtes, wie als Handbuch zum Nachschlagen in gleicher Weise eignen möchte. Der reiche Stoff ist in vier Abschnitte gegliedert. Der I. Abschnitt (S. 1—84) behandelt die Ehe als Vertrag und Sakrament und ihr Verhältniß zu Kirche und Staat. Hier betont der Verfasser, daß der Schöpfer die Ehe wie einpaarig so unauflöslich eingesetzt hat und daß ihr auch schon naturrechtlich Unauflöslichkeit zukommt; jedoch kann, was vom paradiesischen Menschen gilt, nicht ohne weiters auf den gefallenen übertragen werden. Für diesen sind Ausnahmen anzuerkennen. Bei der sogen. Civilehe ist zunächst ein geschichtlicher Neberblick geboten, wie sie in der Glaubensneuerung wurzelnd in den verschiedenen Staaten zur Einführung gelangte. Der Verfasser begründet, abweichenden Ansichten gegenüber, die These, daß objektiv, als Staatseinrichtung, die fakultative vor der obligatorischen entschieden den Vorzug verdiene. Die Verbesserungen, welche im Deutschen Reiche das Gesetz vom 6. Febr. 1875 durch das Bürgerliche Gesetzbuch erhielt, bezeichnet Dr. Schnitzer als unerheblich und begründet seine Auffassung in einer längeren Fußnote. Sehr eingehend citirt er die einschlägige Literatur; so z. B. (S. 72) Nöpe, Neichscivil- standsgesetz, worin das Verderbliche der Civilehe darin gesehen wird, daß sie dem Volksbewußtsein das Grauen vor einem Leben ohne Gott, ohne Religion, ohne Kirche an seinem Theile raubt, daß sie gleichsam das Siegel staatlicher Gesetzgebung auf Gleichgiltigkeit, Roheit, Frivolität — nicht drücken will, aber im Bewußtsein der Bevölkerung thatsächlich drückt! — Am Schlüsse dieses Abschnittes macht der Verfasser aufmerksam, daß auf dem Vatikanum deutsche, französische, belgische und amerikan- ") Katholisches Eherecht. Mit Berücksichtigung der im Deutschen Reich, in Oesterreich, der Schweiz und im Gebiete des 6oäs civil geltenden staatlichen Bestimmungen. Von Dr. Jos. Schnitzer. 5. vollständig neu bearbeitete Auflage des Werkes: I. Weber, Die kanonischen Ehehindernisse. Freiburg bei Herder, 1898. 681 Seiten. ische Bischöfe eine Verminderung der Ehehindernisse beantragten, nnd daß das Bedürfniß einer Reform auf diesem Gebiete als ein allgemein gefühltes bezeichnet werden kann. Der II. Abschnitt (S. 85 — 222) entwickelt die formellen Erfordernisse der Eheschließung. Hier kommen naturgemäß Verlöbniß, Brautexamen, Aufgebot, Eheschließung bczw. Trauung und Brautsegen zur Behandlung. Der Verfasser bezeichnet unter Hinweis auf das Tridentinum die Brautleute als „Spender" des Sakramentes. Die Consequenzen dieser Auffassung sind ihm für die bezüglichen Darlegungen normgebend. Das vor- tridentinische Recht ist eingehend besprochen und daraus Anlaß und Bedürfniß zum Eingreifen der in Tricnt versammelten Vater beleuchtet. Ueber die Art, wie dieses geschah, ist das Nöthige aus der Geschichte des Concils herangezogen und dann die Verkündigung und Verbindlichkeit an nichttridentinischen und tridentinischen Orten behandelt. Ueber die Akatholiken an tridentinischen Orten sind die Erklärungen und Erlasse des römischen Stuhles, die in der 4. Auflage von Weber (S. 439—75) einfach abgedruckt werden, gut erläutert und ist die wichtige Bemerkung beigefügt, der einzelne Priester habe auf der Kanzel oder im Beichtstuhl die rechtliche Seite nicht zu berühren, geschweige zu beurtheilen. — Der Gegensatz zwischen dem Kanonisten und Theologen oder Seelsorger tritt freilich in dieser Sache auch sonst schroff genug hervor. Dem Kanonisten mag es zur Rcchts- giltigkeit der Ehe genügen,' daß der Pfarrer oder sein gesetzlicher Stellvertreter (mit den Zeugen) anwesend ist, die Brautleute sieht und ihre Erklärung vernimmt. Der Theologe aber muß, abgesehen von ganz singnlären Umständen, eine Ueberraschnng als freche Beleidigung der „18.0168 666168186" und als Karikatur auf den Willen der Kirche bezeichnen und der Seelsorger hat das Sakrament nicht bloß als Band der Nupturicnten, sondern als Gnade »Mittel, das würdig gebraucht werden soll, zu betrachten. — Die von Dr. Schnitzer gewählte Darstellung macht das tridentinische Dekret und was damit zusammenhängt, viel klarer, als wenn man es mit dem Namen Klandestinität unter die Ehehindernisse hineinsteckt. Der III. Abschnitt, Die Ehehindernisse und ihre Beseitigung (S. 223 — 573), umfaßt die Hälfte des Buches. Zuerst kommen die verbietenden bezw. aufschiebenden, nämlich kirchliches Verbot, die verbotene Zeit, das einfache Gelübde und die Confessionsverschieden- heit. Hier sind die staatlichen Bestimmungen über die Mischehenkinder beigegeben. Auch ist die elterliche Einwilligung behandelt, dann die reinstaatlichcn Eheverbote. Die trennenden Ehehindernisse sind dreifach getheilt, solche bei denen die Einwilligung fehlt, dann der Mangel an körperlicher Tauglichkeit, endlich solche, welche durch das natürliche oder positive Recht statuirt sind. Bei jedem Hinderniß wird nach einer angemessenen geschichtlichen Entwickelung das geltende (kirchliche) und das staatliche Recht klar angegeben nnd durch Rechtsfälle veranschaulichet. Besonders instruktiv wird die Behandlung durch Aufzeigung der Wurzel, woraus jedes Ehehinderniß hervorgegangen ist und durch die Gegenüberstellung des kirchlichen und staatlichen Rechtes, wodurch bei jedem die Vergleichuug ermöglichet ist. Der IV. Abschnitt (S. 574 — 645) erörtert die Wirkungen der Eheschließung hinsichtlich der Gatten und s Kinder, dann die Trennung des Ehebandes, die Scheidung 518 von Tisch und Bett und die zweite Ehe. Seite 578 macht der Verfasser die Bemerkung, daß der Pfarrer bei Heirath solcher Personen, bei denen uneheliche Kinder legitimirt werden sollen, eine bezügliche Urkunde aufnehmen und durch Namensunterschrift der Eltern bestätigen lassen soll. Da dies, soviel bekannt, gewöhnlich nicht geschieht, möchte hier besonders aufmerksam gemacht werden. Ein Anhang behandelt (S. 646—71) mit sichtlicher Sorgfalt und Gründlichkeit die vielerörterte Ehescheidung Napoleons I. mit dem Ergebniß, daß die Erkenntnisse des Diöcesan- und des Metropolitangerichts zu Paris als auf grober Fahrlässigkeit beruhende Fehlurthcile zu bezeichnen sind. Unter den mannigfachen Bearbeitungen des kathol. EhercchtD hat dieses neue Werk, wie es scheint, den Vorzug, daß die überreiche Literatur, sowie die neuesten Entscheidungen und Bestimmungen, namentlich das am 1. Juli 1896 angenommene Bürgerliche Gesetzbuch eingehend berücksichtiget sind. Der Verfasser verbindet eine leichte, klare Darstellung mit Selbstständigkeit des Urtheils ^ in strittigen Punkten, woran es in diesen mitunter schwierigen Materien nicht fehlt. . Deren . eingehende Würdigung soll Fachmännern überlassen werden. Für die Rechtfälle sind die ^.otu 8. 86äis eingehend benutzt und sind also zumeist authentische, vom HI. Stuhl selbst entschiedene Fälle angeführt. Der Leser ist in die Lage versetzt, die Rechtsnormen geschichtlich zu begreifen und klar zu verstehen. Das Ziel, wissenschaftliche Gründlichkeit mit praktischer Brauchbarkeit zu verbinden, scheint bestens erreicht. Möchte das wissenschaftliche Streben die verdiente Anerkennung finden! — Auch die Neubearbeitung hat die Approbation des Kapitelsvikariats ^ Freibnrg. Weißenhorn. I. Holl. Münchner Anthropologische Gesellschaft. Am 17. Dezember hielt die Münchner Anthropologische Gesellschaft unter dem Vorsitze des Lerrn Pros. vr. I. Ranke eine interessante und lehrreiche Sitzung ab. Zuerst sprach Herr Custos Dr. F. Grünling über Ceylon. Aus dem Vortrage mögen seine mineralogischen Exkursionen hervorgehoben werden. Ceylon ist berühmt wegen der Edelsteine und des Graphits, die dort gefunden werden. Der dortige Graphit stammt nicht von organischeil Ueber- resten, er ist wahrscheinlich ein Sublimationsprodukt von Kohlenwasserstoffen. Der Graphit ist das einzige Mineral auf Ceylon, das bergmännisch gewonnen wird. Aber der Bergwerksbetrieb ist, wie in dem Graphitbergwerk Nage- dara bei Kurunegala, sehr primitiv, Maschinen werden nicht verwendet. Ein besonders hervorragender Edelsteinbezirk ist in der Provinz Sabaragamnwa. In dem Fluß- geröll finden sich die Edelsteine in überraschend großer Menge und Schönheit. Redner demonstrirte an Photographien die Graphit- und Edelsteingewinnung. Den zweiten Vorlrag hielt Herr Pros. Dr. Grätz über Tele- graphie ohne Draht. Die Experimente des Italieners Marcöni haben großes Aufsehen erregt. Aber er hat keine einzige neue Entdeckung gemacht. Sie gründen sich auf die Ansichten von Faraday und auf die Untersuchungen von Hertz. Faraday nahm an, daß in den Isolatoren ähnliche Vorgänge stattfinden, wie in den Lertungs- drähten. Durch eine elastische Verschiebung des Aethcrs nach beiden Seiten können in den Isolatoren elektrische Schwingungen entstehen. Diese wurden zuerst durch Beobachtung des Funkens der Leydencr Flasche bezw. des Ruhmkorsf'schen Induktors nachgewiesen. Hertz hat nachgewiesen, daß von jedem elektrischen Funken elektrische Wellen nach allen Seiten ausgehen. Redner demonstrirte diese Wellen mittels des sogen. Cohärers. Die in demselben eingeschlossenen, lose aneinander schließenden Metall- spähne haben so großen Widerstand, daß ein elektrischer Strom nicht hindurch geht. Sobald die von dem elektrischen Funken ausgehenden Wellen auf den Cohärer treffen, verbinden sich die Mctallspähne so mit einander, daß ein Strom hindurchgeleitet werden kann. Die Hertz'schen Wellen haben die Eigenschaft, daß sie durch leitende Stosse, wie Metalle, nicht hindurchgehen, sondern reslektirt werden. Nicht leitende Stoffe dagegen sind für dieselben durchlässig und vermögen sie in der Gestalt von einem Prisma zu brechen. Marconi hat gezeigt, daß die Hertz'schen Wellen auf große Entfernungen noch wirksam sind. In Italien gelangen die Experimente auf eine Entfernung von 37 kw, in Deutschland auf 21 Kni. Ferner hat Marconi die nothwendigen Apparate zweckmäßig eingerichtet. Was den Werth der Telegraphie ohne Draht betrifft. so erleidet derselbe bedeutende Einschränkung durch die Thatsache, daß Berge, Häuser, Menschen, Nebel, atmosphärische Elektricität die Wirkung der Hertz'schen Wellen hindern. Ein telegraphischer Verkehr ohne Draht ist nur möglich, ungünstige Bedingungen ausgeschlossen, zwischen der Küste und einem Schiff, zwischen zwei Schiffen oder zwischen zwei Luftballonen. Gebt man von der allgemeinen Annahme aus. das; jedes.Molekül mit Elektricität geladen und in schwingender Bewegung ist, so kann man mit großer Phantasie zu der weiteren Annahme gelangen, daß von jedem Moleküle minimale elektrische Schwingungen dem Aether mitgetheilt und durch genügend empfindliche Apparate nachgewiesen werden könnten. Ist das auch eine gewagte Hypothese, so verdienen doch alle Andeutungen dieser Art mit Aufmerksamkeit verfolgt zu werden. Zum Schlüsse des klaren und lehrreichen Portrages telegraphirte Professor Grätz ohne Draht aus die Länge des Saales das Wort München. Der Vorsitzende bemerkt, daß die Ansicht von der Fern- wirkung ohne vermittelndes Medium aufzugeben ist. Wie durch die Lehre von der Erhaltung dr Kraft ein Wendepunkt in unserer allgemeinen Naturanschauung eingetreten ist, so bedeuten auch die Untersuchungen von Hertz einen Weudepunk speciell in Beziehung auf unsere Auffassung der Wirkung der Kräfte in die Ferne. Dr. L. Recensionen und Notizen. Die ersten Schwestern des UrsulinenordenS. Nach den Ordensanualcn bearbeitet und aus dem Französischen übersetzt von einer Ursuline. Mit einem Vorwort von ?. Lehm kühl 8. ck. Pader- born 1897. Verlag von F. Schöningh. IX, 391 S. 3.40 M. D Die Lebensbilder von 11 Mitgliedern des Ursulinen- ordens aus der ersten Zeit seines Bestehens werden in vorliegendem Buche uns vorgeführt. Die Darstellung christlicher Tugend und Vollkommenheit an lebendigen Beispielen hat immer etwas anziehendes, zur Nachfolge antreibendes, und dies um so mehr, wenn, wie hier. nicht bloß das glücklich errechte Ziel, sondern vor allem der lebenswahre Weg hiezu mit allen seinen Kämpfen, Beschwerden, Versuchungen, Anfechtungen und Widersprüchen geschildert wird. Als Tischlektüre m Klöstern wird das Buch nicht ohne Eindruck bleiben; doch auch heranwachsende Töchter werden aus demselben wichtige Lehren über die höhere Vollkommenheit schöpsen, besonders solche, die von der Gnade Gottes zum Ordensleben berufen. Eine Lebensbeschreibung enthält auch ein kleines Stück Culturgeschichte: Die Einführung des Ursulineuordens in Nordamerika nach Canada zu den Zeiten der ersten Christianisirung der wilden Huronenstämme und der Ver- nichtnngskämpfe seitens der Irokesen. Die Sprache ist eine sehr edle und würdige. Aufgefallen ist der Ausdruck „hl. Profession" anstatt Profeß; sodann dürfte der Ausdruck „Widersprüche" S. 154 ohne nähere Bezeichnung, ob innere, ob äußere, ob von Personen außerhalb oder innerhalb des Ordens herrührend, mißverständlich sein; ebenso ist es unerfindlich, warum einigemal nur „Lai- schwester" statt Laienschwester gebraucht wird; desgleichen klingt das Wort „Nest" S. 330 etwas zu gewöhnlich. Zwischen derSchulbauk und der Kaserne. Wegweiser für die Jugend. Von Alban Stolz. 10. Auslage. Herder in Freiburg i. Br. Sechs Exemplare L 38 S. 50 Pf. L Flugblätter, Broschüren, Traktätlein werden mit großem Eifer, bewunderungswürdiger Ausdauer, allsehn- lichen Kosten und in unglaublicher Anzahl von den politischen und religiösen Gegnern der katholischen Kirche verbreitet. Der Pessimismus in unserm Lager bezüglich des Werthes solcher Mittel soll sich doch durch die Taktik des Feindes belehren und bekehren lassen. Unsere katholische Literatur darf sich getrost mit ihren derartigen Erzeugnissen sehen lassen, und es wäre sehr zu wünschen, dieselben würden noch mehr benutzt. „Wir müssen unsern Laien auch zur Vertheidigung des Glaubens Waffen in die Hände geben", sagt ein bekannter und geachteter Kämpe in der Pasfauer Monatsschrift S. 894. Solche kleine Schriftchen als Erkenntlichkeit für einen erwiesenen kleinen Dienst aus der Hand eines Geistlichen oder Laien stiften sicherlich mehr Nutzen als etliche „Havanna" oder ein „Trink"geld. Sie finden schon Leser und werden auch beherzigt praovenionto et aäzuvsnts gratia, nur keine Sorge! Duerrwaechter, vr. A. Die Vesta Oarvli nmKni der Regensburger Schottenlegende. Zum ersten Mal ediert und kritisch untersucht von vr. A. Duerr- w «echter. Bonn, 1897. P. Hanstcins Verlag. Unter den Specialtitcln: 1) Handschriftliches. 2) Inhalt der Schottenlegende. 3) Die Schottenlegende eine Compi- lation. 4) Entstehungszeit der Eompilation. 5) Die Persönlichkeit des Compilators. 6) Die Costa Oaroll maKni. 7) Fortleben der Karls- und Schottenlegende. — I. Text der Costa Oaroli MNANI. — II. Das Excerpt der Schottenlegende rc. des Konrad von Megeuberg — weist der Herr Verfasser darauf hin, daß es sich hier um ein für die Geschichte der Historiographie interessantes Werk handle, dessen Entstehung früheren Datums sein müsse, als man ehedem annehmen zu sollen glaubte. Er verlegt dieselbe in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts. Von besonderen! Interesse ist die Kritik der in den verschiedenen Bibliotheken aufbewahrten diesbezüglichen Manuskripte. Eichstätt. Pros-Romstöck. Wanderungen in Tirol von Ludw. v.Hörmann. Innsbruck, Wagner, 1897. 8° X, 316 S. M. 4. X Diese Wanderungen bilden den II. Theil der 1895 erschienenen „Wanderungen in Tirol und Vorarlberg". Sie beginnen beim Hofermounment auf dein Berge Jsel; dann geht's zum Tummelplatz bei Ambras, in's vordere Oetzthal, nach Landeck, über den Arlberg, nach Hall, zum Gnadenwald, auf die Brettfall, nach Maria-Stein, mit der Giselabahn, in's Hintere Stubai, Obernberger Thal, über den Brenner, nach St. Leonhard bei Brixcn, Schloß Runkelstein, auf den Ritten, zur Gleifkapelle, über die Mendel, nach Grätsch bei Meran, Lambrechtsburg, zu den Dolomiten, nach Enneberg, in's Pragserthal, nach Ampezzo und Madonna di Campiglio. Der Verfasser ist bekannt durch seine Studien über tirolischcs Volksthum und Naturleben. Man begleitet den kundigen Führer und unterhaltlichen Erzähler gerne auf seinen Fahrten; er bietet kein trockenes Reisehandbuch, sondern genußreiche Schilderungen. Braig C.. Vom Erkennen: Abriß der Noötik. 8°. VVI -j- 354 Seiten. Frciburg i. Br., Herder, 1897. Preis 3 M. 40 Pfg. -> Erkenntnißtheoretische Fragen stehen heute im Vordergründe philosophischen Interesses; auf diesem Gebiete spielt sich der erbittertste Kampf divergirender Ansichten ab. von denen die radikalste die Möglichkeit des Erckennens überhaupt preisgibt. Mit Recht hielt es der Verfasser für angezeigt, der Noötik eine eingehendere Darstellung zu widmen, als es für ein „Lehrbuch der Grundzüge der Philosophie" sonst üblich ist. Braig steht auf dem sicheren Boden christlicher Philosophie und weist die Lehren derer, welche die Möglichkeit der Erkenntniß durch irgendwelche schiefe Auffassungen in Frage stellen, oder sie übertreiben, durch klare und geschickte Beweisführung ab. Das werthvolle Buch gibt ein recht anschauliches Bild der erkenntnißtheoretischcn Richtungen, die im Laufe der Geschichte aufgetreten find. Gictmann Gcrh. (8. 4.), Grundriß der Stilistik, Poetik und Aesthetik. 8°. IV -ch 388 SS. Freiburg i. Br.. Herder 1897. Preis 4 Mark. -- Der feinsinnige Herausgeber der „Classischen Dichter und Dichtungen (Job, Dante, Parzival. Faust)" erfreut uns hiemit durch ein Werk, das im eigentlichen Sinne ein Schul- und Lernbnch ist, oder doch zu werden verdient. Leider verabsäumt es unser heutiges Gymnasium, wo täglich mehr über Ueberbürdnng geklagt und täglich weniger geleistet wird, die Schüler mit Poetik und Aesthetik intensiver bekannt zu machen, als es etwa die oberflächliche Kenntniß nur der deutschen Literatur und die zeitweilige nothdürstige Fabrikation eines sogenannten deutschen Aufsatzes erfordern. Das sollte anders werden, und dazu wüßten wir kein besseres Hilfsmittel zu nennen, als vorliegendes Buch, das dem Schüler durchaus gesunde Ansichten beibringt und ihn die Erzeugnisse der redendeu und bildenden Künste im rechten Lichte, frei von jeder unvernünftigen Schwärmerei, betrachten lehrt. „Studien und Mittheilungen aus dem Benediktiner- und dem Ei stcrcienser-Ordcn." Verlag des Stiftes Raigern (bei Brünn, Oesterreich). Preis per Jahrgang (4 Hefte ca. 48 Bogen) 8 M. — 4 Gulden. Das III. Heft 1897 enthält u. a.: Veith, Jldefons (0. 8. v. Seckau): Die Martyrologien der Griechen. (V. Schluß.) — Willems, D. Gabriel (0. 8. v. Afflighem): 8obolao Loneäietinas slvs: vo seievtiis, opora Llona- obornm Orckinis 8. Lsnockioti auotis, oxoultis, propaxatis ot oonsorvatis; Vibri guatuor a O. Ockouo Cambior, monaobo ^küiKsnionsis Nonasterii Orclinis ojnsckom 8. Lsnsckioti. (VI.) — Wagner Phil., vr. (Berlin): Gillon le Mnisi, Abt von St. Martin in Tournai. (IV. Schluß.) — Plaine Beda (0. 8. L. Silos): vo initüs bomilibus mirabilibusguo psr soeula inoromontis Cultus L. Nariao Virpavis. visguisitio üistoriao-IiturKxloa. (III.) — Leistle, vr. David (Dillingen): Wissenschaftliche und künstlerische Strebsamkcit im St. Magnusstifte zu Füssen. (IX.) — Wittmann, vr. Pins (München): Johannes Nibling, Prior in Ebrach (0. Cist.), und seine Werke. (IV.) — Lolzer, vr. Odilo (0. 8. v. Melk): Aus einem Melker Formelbuche. — Hakusa, v. Tescelin (O. Cist. Heiligen- krenz): Unbekannte Gedichte des I'. Joachim Hoedl 8. 4. auf Abt Marian II. und die Abtei Heiligenkreuz. (I.) — — Grillnberger, vr. Otto (Orck. Ölst. Wilhering): Kleinere Quellen und Forschungen zur Geschichte des Eist. -Ordens. (XII.) — Böklenrücher I. (Saruen, Schweiz): h Leo Fischer, O. 8. L. Eine Blume aus dem Klostcrgarten. (II. Schluß.) — Winter«, Lanrenz (v. 8. v. Braunau): Michael Willmann, ein Cistercienser- maler des XVII. Jahrhunderts. — Cahannes, Johann (Brigels, Graubünden): Das Kloster Tiseutis vom Aus- gang des Mittelalters bis zum Tode des Abtes Christian von Castelberg. (I.) — Neueste Benediktiner- und Cistercienser-Literatur. — Literar. Referate. — LitcrarischeNotizcn. — Ordcnsgeschichtliche Rundschau: Kaiser Wilhelm II. in Märia-Laach; Erzstift Martinsbcrg; Cardinal Primas Daszary; St. Paul nn Lavantthale, Medaille auf v. I'. hochw. Herrn Abt und Prälat von St. Paul: Tod desselben: Benediktiner- Stift Melk, Ein Jubilar; Muri-Gries, Grundsteinlegung der Herz-Jesu-Kirche: St. Bonifaz. München; Ein seltenes Doppel-Jubiläum; Benediktiner-Stift Metten, Abt Braunmüller, Prior Kornmüller: Benediktiner-Stift Einsiedeln: Montc-Cassino, v Abt Tosti u. s. w. Natur und Gnade im Leben und Sterben. Zur Beleuchtung unserer verworrenen Lage und einzigen Rettung. Von v. Herm. Jof. Graf Fugger-Glött, Priester der Gesellschaft Jesu. Mit kirchlicher Approbation. Mainz, Verlag von Franz Kirchheim. 1897. (XVI und 278 S.) Preis geheftet 4 M. In elegantem Halbleinenband 5 M. Der verdienstvolle Verfasser hat bereits in zwei Bündchen (Kreuzfahrerblätter) aus gedrängter Darlegung des lebendigen Zusammenhanges unseres Denkens mit der objectiven Wirklichkeit den absolut nothwendigen Schluß auf den persönlichen Gott, den Schöpfer, Erhalter, Ne- gierer und Richter der Welt, gezogen und dann die ,,unantastbare Thatsache der Menschwerdung des ewigen Sohnes" dargethan — eine kurze, aber eminent praktische Philosophie und Theologie. Der Inhalt des abschließenden dritten Bündchens ist in dem Titel genügend angedeutet. Es werden darin folgende Punkte behandelt.: „Glauben, Hoffen, Lieben", „Die Familie". „Christliches Leben und christliche Vollkommenheit". „Das Gebet der 520 Nerv jeder wahren Kultur". „Der Himmel". Es ist dies eine ebenso ernste als zeitgemäße Schrift, welche „jene ersten und fundamentalen Wahrheiten, auf denen icdes geordnete Menschenleben, speciell jedes wahrhaft christliche Leben sich bewegen muß, in einer Weise vorlegen und erhärten will, wie es dem Grade unseres Wissens und daher der Kiüturstufe unserer Zeit entspricht". Und der Verfasser hat sein Ziel erreicht, seine Aufgabe in glänzender Weise gelöst. Er behandelt seine Fragen mit Ernst und Verständniß. Sein Buch ist die gereifte Frucht langjähriger Geistesarbeit. Mit den Wegen des modernen Denkens und FühlenS ist er gründlich vertraut und versteht es meisterhaft, auch tiefere theologische Wahrheiten im edelsten Sinne populär zu machen. Äie Lectüre seines Buches ist mir ein wahrer Genuß gewesen; es ist eine wirklich gute apologetische Leistung. Auch die Darstellung ist künstlerisch schön: die Sprache ist so gutes Deutsch, wie man es leider nur selten liest. Möchte diese splendid ausgestattete Schrift, insbesondere seitens der tonangebenden Kreise, für welche sie . verfaßt ist, die verdiente Beachtung finden. _ „Anno dazumal" betitelt sich ein im Verlage von Max Eichinger in Ansbach erschienenes Buch, il- lustrirt, voll von köstlichen, bayeriichen, heiteren Soldatengeschichten aus vergangener Zeit. Der Verfasser dieser dem Leben entnommenen und mit packender Natürlichkeit erzählten Episoden ist kein Unbekannter mehr auf dem Gebiete der humoristischen Schriftsteller«. Es ist Herr Heinrich von Selbitz, ein kgl. bayer. Offizier a. D., welcher mit seinem ersten Werke „Unter dem Raupen- helm" schon einen durchschlagenden Erfolg erzielt hat. Alle Freunde volksthümlichen Humors werden an dem Buche „Anno dazumal" großen Gefallen finden, und besonders für jeden, der „des Königs Rock getragen und treu gedient hat seine Zeit", wird das Werkchen heitere Stunden, der Erinnerung bieten. Der Preis des Buches, hübsch gebunden, ist M. 2,50. Zu beziehen ist dasselbe durch alle Buchhandlungen, sowie gegen Einsendung des Betrages in Briefmarken direkt von der Verlagsbuchhandlung. _ Liuzer theoll-praktische Quartalschrift. Jahrgang 1898. Expedition: Linz, Stifterstraße Nr. 7. Preis vr. Jahr 7 M. Das 1. Heft des Jahrgangs 1898 enthält u. And.: Katholische Universitäten. Von ?. Albert M. W eißv. vr., Univei-sitäts-Professor in Freiburg (Schweiz). — Zur Erklärung des Hexaeineron. Von v Thomas Lempl, 8.1., Spiritual im Priesterseminar in Klagenfurt. — Plan der laurctanischen Litanei. Von vr. Otto Birnb ach. Pfarrer in Wartha (Schlesien). — Die Bergpredigt nach Matthäus (Eap. 5. 6, 7). Von Pfarrer A. Riester er in Müllen (Baden). — Die vriesterlichen Gewänder. Vonv. Beda Kleinschmidt v. 8. v. in Wiedenbrück (Westfalen). — Das Velocipedfahren der Geistlichen. Von Ludwig Heumann. Expositus in Feucht (bei Nürnberg). — Ernstes und Heiteres für die Dilettanten-Bühne. Von Johann La ngthaler. reg. Chorherr und Stiftshofmeister in St. Florian (Oberösterreich). — Pastoral-Fragen und -Fälle: Darf ein katholischer Beamter akatholische Kindererziehung befehlen? Was ist zu thun im Zweifel, ob man eine schuldige Restitution geleistet oder nicht? Eine Schenkung vom Erbrechte angefochten. Kraniotomie oder Kaiserschnitt. Dispens und Commutation gewisser Gelübde usw. — Literatur. — Erlässe und Bestimmungen der römischen Congregatiouen. — Neueste Bewilligungen oder Entscheidungen in Sachen der Ablässe. — Kirchliche Zeitläufe. — Bericht über die Erfolge der katholischen Missionen. Von Joh, G. Hu der, Stadtpfarrer in Schwauenstadt. — Christliche Charitas auf socialem Gebiete. Von Pros. vr. Joh. Gföllner in Urfahr-Linz. — Kurze Fragen und Mittheilungen. _ Stimmen aus Maria-Laach. Katholische Blätter. Jahrgang 1893. Zehn Hefte M. 10.80 (oder zwei Bände L M. 5.40). Freiburg i. Br.. Herder'sche Verlagshandlung. — Durch die Post und den Buchhandel. Inhalt des 1. Heftes: Nach fünfundzwanzig J ahren. — Das Coalitiousrecht der Arbeiter. (H. Pe sch 8. fl.) — Sind die Katholiken unfähig zum höhern Staats» dienst? (A. Lchmkuhl 8.0.) — Der Eid in Geschichte und Poesie. (A. Baumgartner 8. 7.) — Lamennais' Höhe und Sturz. (O. Pfülf 8. .1.) — Die Neuorganisation im Franziskanerorden. (I. Blötzer 8. 7.) — Edgar Tinels neues Musikdrama „Godoleva". (Th. Schund 8. .7.) — Recensionen. — Empfehlenswerthe Schriften. — Miscellen: Die englische Hochkirche und die Heiligenbilder. Zur neuesten Auflage von Bädekers Palästina. Ein Opfer des Unglaubens und der Halbbildung unserer Zeit. — _ Charitas. Zeitschrift für die Werke ver Nächstenliebe im katholischen Deutschland. Verlag von Herder. Freiburg i. Br. Erscheint, 16 Seiten stark, je am 1. des Monats. Äbonnementspreis jährlich 3 M. Inhalt von Nr. 12 des v. Jahrgangs: Lunnauität und christliche Nächstenliebe, v. — Die Wohlthätigkeitsanstalten und -Vereine der Diöcese Würzburg. — Die deutsche St. Elisabeth-Mission zu Paris. — Die Gründung des Charitasverbandes für das katholische Deutschland. — Satzung des Charitasverbandes für d. kath. Deutschland. — Neue Mitglieder des Charitasverbandes. — Vom Cbaritas- tage zu Köln a. Rh. — Kleinere Mittheilungen. (Vergeßt nicht des armen Landvolks. — Zur Frage der geistigen Blumenspenden für Verstorbene. — Zur Frage der Kapitalbeschaffung für charitative Zwecke auf dem Wege der Association.) — Fragekasten, Zusendungen an die Redaktion. Aufruf zur Ueberwindung der religiösen Trennung. Von einem evangelischen Geistlichen. Mainz. Verlag von Franz Kirchheim, 1897. (45 S.) Preis geh. 50 Pf. Mit wahrer Freude begrüßen wir diesen Aufruf. Es ist die erste freundliche Antwort eines evangelischen Geistlichen deutscher Zunge auf die Einladung des Friedenspapstes Leo XIII. an die Fürsten und Völker zur Einigung der ganzen Christenheit. Von den sieben Punkten, welche der Verfasser behandelt, sind die vier ersten die wichtigsten: „I. Die Augsburgische Confession ist nicht Grund und Halt der Trennung; durch sie sollte die Trennung als dem Wesen der Kirche widersprechend abgewendet werden. II. Die heilige Schrift ist die Urkunde der Offenbarung. Die Tradition ist die lebendige Entwickelung der Kirche durch den in ihr fortwirkenden heiligen Geist in Uebereinstimmung mit der heil. Schrift, m. Der in der Liebe thätige Glaube macht uns Gott angenehm. Wir werden vor Gott gerecht allein durch den Glauben, aber ohne die Werke ist der Glaube todt. Die Werke sind nothwendig zur Seligkeit, aber aus dem Glauben allein fließt ihnen die rechtfertigende Kraft zu. IV. Die Messe ist der Gipfel des Gottesdienstes, worin wir unsere Erlösung feiern und ihre fortdauernde Frucht uns aneignen." Die folgenden Punkte handeln vom Papst, von den Ketzerstrafen und von der Kirchensprache. Mit einem so gesinnten Manne, wie der Verfasser dieser Schrift, wäre eine Aussöhnung wohl unschwer zu finden. Drei offene Wunden des heutigen Protestantismus. Bekenntnißfrage. Bibelfrage. Sociale Frage. Von U. Lütke. gr. 8°. V und 132 S. Berlin, Germania. 1897. Preis 1Z0 M. Die Schrift bildet den vierten und abschließenden Theil des 3. Bandes von „Ehrist oder Antichrist, Witten- berg und Rom", und schließt sich eng an den unmittelbar vorhergehenden an, der eine Schilderung des „Protestantismus der Gegenwart" aus der Feder des bekannten Forschers und Pfarrers in Christiania vr. Krogh-Ton- ning bringt. Der Verfasser ist den Vorgängen, welche sich in den letzten fünf Jahren innerhalb des deutschen Prorestantisnms abgespielt haben, mit Aufmerksamkeit gefolgt. So zeigt er sich in allweg seiner Aufgabe gewachsen, denselben „möglichst unparteiisch mit den Worten protestantischer Gewährsmänner zur Darstellung zu bringen". Uebrigens darf die Schrift auch jedem gebildeten Protestanten in die Hand gegeben werden. Ist es einem solchen ernst mit dem Forschen nach der vollen Wahrheit, dann läßt sich hoffen, daß sie dazu beitragen wird, ihn die Unhaltbarkeit des protestantischen Glaubensprincips erkennen zu lassen. Die gut besorgte Sprache sucht ihre Leser in den weitesten Kreisen der Gebildeten. Perantw. Redacteur: Ad.HaaZ in Augsburg. — Druck u. Verlag des Lit. Instituts von Haas L Grabherr in Augsburg.