^L5. 1894. „Augsburger postzeitung". Dienstag, den 16. Januar Für die Redaction verantwortlich: Philipp Frick in Augsburg. Druck und Verlag des Literarischen Instituts von Haas K- E> WM! lMLE? LMZ LÄ-'^ --S77 WGEE MM 34 I- Direktor der preußischen Kunstsammlungen Geheimrath Robert Dohme; am 14. Nov. in Frankfurt a. M. der Kammersänger Theodor Wachtel; am 4. Dez. der englische Naturforscher Professor Tyndall; am 6. Dez. in Frankfurt a. M. der Maler Karl Theodor Neiffen- stein; am 12. Dez. in Berlin der Orientalist Professor Dr. von der Gabelentz; am 18. Dez. in Frankfurt a. M. der Schauspieler Paul Zademack; und am 23. Dez. der englische Ingenieur Sir George Elliot. ^ - Höchstädt. (Hiezu das Bild Seite 3ö) Anderthalb Stunden unterhalb Dillingen liegt am linken Donauufer in ebener Lage die Stadt Höchstädt. Auf der Erhöhung, die sich aus der Ebene von Höchstädt erhebt und auf der noch heute das k. Schloß steht, scheint in alter Zeit ein Castell gestanden zu haben zu Schutz und Schirm der Ansiedler in der nächsten Umgebung, welche, wie das Castell, zum Reiche gehörte und von diesem allmälig zum Hauptgut der staufischen Kaiser gezogen wurde. Darum fiel Burg und Stadt Höchstädt mit dem Tode Konradins im Jahre 1266 wie fast alle Güter desselben an Herzog Ludwig von Bayern. Die erhöhte Lage des Castells — „hohe Stätte", — gab der Oertlichkeit den Namen, daher „Hohstetin", „Hohstat", „Hohestet", „Höstettin", „Höchsteten", wie der Ort im Mittelalter hieß, bis in der Neuzeit der Name Höchstädt stetig blieb. Zum Erstenmale erscheint Höchstädt in der Geschichte im Jahre 1081. Eine blutige Schlacht führt es in die Geschichte ein. Es war die jammervolle Zeit, da die Mißregierung des lasterhaften Heinrich IV. das Reich zerriß und der bessere Theil der Nation durch Gegenkönige das Joch des Tyrannen brechen wollte. Das Heer des Gegen- , königs Hermann von Luxemburg und des Herzogs Wels von Bayern stieß am 11. August 1081 bei Hohstetin plötzlich auf das Heer des Kaisers Heinrich IV. und seiner Verbündeten, Herzog Friedrichs von Schwaben und des bayerischen Pfalzgrafen Kuno. Es kam zum Kampfe, in welchem Heinrichs Heer vollständig geschlagen wurde und Pfalzgraf Kuno umkam. Zur Zeit, als Höchstädt zum Reiche gehörte, erhielt auch Kloster Neichenau durch Schenkungen der Kaiser hier mehrere Güter, die im 13. Jahrhundert durch Kauf an's Kloster Kaisersheim kamen. Auch die Grafen von Dillingen, deren Gebiet Höchstädt ganz umschloß, besaßen Güter im Orte und seiner nächsten Umgebung, darum finden wir im 12. und 13. Jahrhundert in Höchstädt nicht nur ritterliche Dienstmänner des Reiches, sondern auch Reichenau'sche und Dillingen'sche Vasallen, d. h. Ritter, welche in und um Höchstädt Güter vom Reiche oder von Reichenau und von den Grafen von Dillingen zu Lehen trugen. Im 12. Jahrhundert nennen die Urkunden die Ritter Marquard, Sigfrid und Ulrich von Hohestet. Im Jahre 1270 schenkte ein Ritter Wernher auf seinem Schlosse zu Hohstet einen Hof zu Mörslingen an's Kloster Kaisersheim. Obwohl Ritter Wernher Dienstmann des Reiches war, so trug er doch auch gräflich Dillingen'sche Güter vom Bischof Hartmann zu Lehen und kämpfte im Jahre 1270 für den Bischof gegen Herzog Ludwig von Bayern. Da Herzog Ludwig sich bald nach diesem Kampfe gegen Bischof Hartmann in Besitz von Burg und Stadt Höchstädt als Erbe Konradins setzte, war es mit der Herrlichkeit der Reichsritter in Höchstädt vorbei. Schloß und Stadt wurden bayerisch. Schon anno 1280 bestand nach dem bayerischen Saalbuch das herzogliche Amt in Höchstädt. Das Nittergeschlecht von Höchstädt scheint sehr zahlreich und weitverzweigt gewesen zu sein. Schon Mitte des 13. Jahrhunderts zogen sich mehrere dieses Geschlechtes in die Städte, wie Donauwörth und Nördlingen, und nahmen dort das Bürgerrecht an. Noch mehr war dies der Fall, als die bayerische Herrschaft zwischen 1270 bis 1280 sie aus Höchstädt vertrieb. Aus den Rittern von Hohesteten wurden städtische Patrizier, deren Geschlecht in mehreren Städten durch das ganze Mittelalter blühte. Unter der bayerischen Herrschaft fiel Höchstädt in Folge der häufigen Landestheilungen der bayerischen Herzoge bald an diese, bald an jene Linie. Bei der Theilung von 1329 kam „Hochstet diu purch und stat" an Kaiser Ludwig, der anno 1342 Höchstädt „Ordnungen für Handel und Wandel, Maß und Gewicht" gab. Vom Jahre 1477 bis 1503 gehörte Höchstädt zu Bayern - Landshut. Die Geldnoth zwang jedoch die bayerischen Herzoge, auch Höchstädt häufig zu verpfänden. Schon Ludwig der Bayer verpfändete es anno 1322 an die Grafen Johann und Ulrich von Helffenstein. Im Jahre 1353 war Herzog Friedrich von Teck Pfandinhaber des Landgerichts Höchstädt und blieb es bis 1382, in welchem Jahre er als Mitstifter des Spitals von Höchstädt erscheint. Sogar der Graf von Württemberg hatte die Herrschaft von 1383 bis 1405 im Pfandbesitze. Als Ludwig der Bärtige sie im Jahre 1405 ausgelöst hatte, scheint die Herrschaft im unmittelbar bayerischen Besitze geblieben zu sein, bis im Jahre 1505 die sogenannte „junge Pfalz" mit der Hauptstadt Neuburg für die Söhne Rupprechts von der Pfalz errichtet wurde, zu welcher das ganze Amt Höchstädt geschlagen wurde. Höchstädt war nun Pfalz-neuburgisch und blieb es bis 1777. Im Jahre 1545 erwarb die Stadt gegen Erlegung von 2000 Gulden von der geldnothigen Regierung in Neuburg die niedere Gerichtsbarkeit in der Stadt und im Burgfrieden. (Schluß folgt.) -^S-888-S-- Goldköruer. Man verzeiht leichter unangenehme Fehler als unbequeme Tugenden. K. Könnten die Großen donnern Wie Jupiter, der Gott hätt' keine Ruh; Denn jeder kleine, winz'ge Richter braucht' Den Himmel nur zum donnern, nichts als donnern, O gnadenreicher Himmel! Shakespeare. -SLöScS- Germanisches Gericht. (Hiezu das Bild Seite 33.) Karl der Große, das Urbild eines kraftvollen, weisen Herrschers, hatte, nachdem er mit dem Schwerte in der Hand die Grenzen seines großen Reiches gezogen, seine ganze Kraft und Sorge der Ordnung der inneren Zustände desselben zugewandt. Schule, Wissenschaft und Kunst zu heben, war sein unermüdliches Bestreben, ganz besondere Aufmerksamkeit aber schenkte er, in richtiger Würdigung ihrer schwerwiegenden Bedeutung für das Wohl des Ganzen, der Rechtspflege. Er hatte keine leichte Arbeit. Jede der vielen Völkerschaften, die er unter seiner Krone vereinigt hatte, hing fest an ihren 35 angestammten Rechtssatzungen, und diese waren den > nißvolle Runenschrift eingeritzt ist, stehen sich der Beklagte Charaktereigenthümlichkeiten der einzelnen Stämme so innig angepaßt, daß sie nicht ohne weiteres umgestoßen werden durften. Aber aus dem guten Boden alten Rechts war im Laufe der Jahre so mancher giftige Pilz aufgeschossen, und ganz besonders der verheerende Strom der großen Völkerwanderung hatte einen für Mißbrauche und Anmaßungen recht fruchtbaren Boden angeschwemmt. Das fcst- gewucherte Unkraut auszuroden und einen sicheren Mittelpunkt zu schaffen, ohne das Nechtsgefühl der verschiedenen Stämme zu verletzen, war die Aufgabe des großen Frankenkönigs. Als Grundlage für sein Staatswesen schuf er eine einheitliche Eintheil- ung des Reichs in Bezirke, Gaue genannt, und diese Gaue theilte er wiederum in kleinere Bezirke, die Hundertschaften. Letzteren setzte er denCentgrafen als Haupt vor, während in den Gauen der Gaugraf oder auf kirchlichem Gebiet der Bischof, beide von ihm ernannt und eingesetzt, das Regiment führten. Die Amtsführung dieser Beamten kontrollierte Karl durch seine Sendboten, Königsboten, 1111881 rs^ii genannt, die er von Zeit zu Zeit durch das ganzeReich sandte. Dies eKönigsboten vertraten auch die Gaugrafen, welche der Kriegsdienst oft lange Zeit von zu Hause fernhielt, als Richter in wichtigen Fällen. Solche Fülle wurden meist auf dem sogen. „großen echten Ding", einer Nathsversamm- lung,bei der allefreien Leute der Grafschaft s« - Stadtpfarrkirchr in Höchltiidl. erscheinen mußten,und Original-Ausnahme von Gustav Baader Photograph inKrmnbach, sVervielsältigungsrcchi vorbehalicn.I das,Gerüst^, denNoth- mit seinem Eideshelfer und die Sippe des Klägers gegenüber. Die Klage geht auf Mord, der Körper des Erschlagenen liegt, von dem unfreien Knecht gestützt, in der Mitte der Malstatt. Hinter dem steinernen Gerichtstische hat der Sendbote des Königs Platz genommen, ihm zur Rechten und zur Linken die beiden Schöffen, im Rathe bewährte und ehrenhafte Männer des Gaues, die dem Richter zur Auffindung gerechten Urtheils behülflich sein sollen. Nachdem der Richter mit dem Stab auf den Tisch geschlagen, Stille geboten und den Gerichtsfrieden gebannt hat, beginnt die Verhandlung. DerBruderdesGe- mordeten,der,in seinen Mantel gehüllt, auf den Speer gestützt, zu Füßen des Todten steht, erhebt die Anklage. Zürnend und grollend bringt er die Beschuldigung vor, und nichts vergißt er, was den Thäter belasten und dessen Schuld erweisen könnte. Bittere Feindschaft hatte schon lange geherrscht zwischen dem Beschuldigten und demErmordeten. Einst gute Freunde und treue Waffengenossen, hatten sie sich beim Spiele entzweit und waren zu verschiedenen Malen mit harten Worten aneinander- gerathen. Ja einmal schon hatten sie zum Schwert gegriffen,und nur dem Einspringen der Genossen war es zu verdanken, daß kein Blut geflossen.Von der Jagd nach Hause reitend, hatte der Bruder die dreimal im Jahre abgehalten wurde, verhandelt. Außer diesen regelmäßigen Versammlungen fand noch bei besonderen Veranlassungen, die eine Verzögerung nicht zuließen, ein „außerordentliches Ding" statt. Es ist eine germanische Gerichtssitzung, die unser Bild vorführt, ein „außerordentliches Ding." Unter der mächtigen Eiche, dem uralten Versammlungsplatz des Gaues, den noch aus heidnischer Vorzeit her der Pferdeschädel, das Opfer OdinsZ, des Welten- ordners, ziert, haben sich Richter und Parteien zusammengefunden, um Recht zu sprechen und Recht zu empfangen. Umschlossen vom Kreise der Malsteine, in welche geheimes Odin — oberster Gott der Germanen. schrei des Gemordeten, im Walde gehört, und als er hinzueilte, den Beklagten mit blutigem Schwert allein an der Seite des Sterbenden gefunden. Bei seinen Waffen schwört dies der Kläger und fügt, das blitzende Auge auf den Beschuldigten gerichtet, hinzu, daß ihn nur der Gehorsam gegen des Kaisers Verbot abgehalten habe, das zu thun, was seine Altvordern in solchem Falle gethan hätten, mit dem Schwert die Unthat zu sühnen, Blutrache zu üben an dem schändlichen Uebelthäter. Der Kläger schweigt, und mit ernstem Worte gemahnt der Königsbote den Beklagten, sich von der Anschuldigung zu reinigen. Unbedeckten Hauptes, mit den 36 Flammen des Unmuths auf dem Gesichte tritt der vor. Er leugnet nichts von dem, was sein Ankläger gesagt, aber er legt die Hand auf seine Klinge und schwört, daß sie makellos sei, unbesudelt von des Todten Blut. Er erzählt, wie auch er den Hilferuf des Erschlagenen vernommen, herbeigeeilt sei, dem Bedrängten beizuspringen, nach seiner Ehrenpflicht. Den habe er in hartem Kampfe getroffen mit einem fremden Manne, und bevor noch ein Dazwischeneilen möglich gewesen, sei jener unter den Streichen des Fremden erlegen. Wie sie aneinander gerathen, sei ihm unbekannt, aber im Anblick des Gefallenen habe er Streit und Zwist vergessen und sei wuthentbrannt auf den Mörder eingedrungen. Er ruft das Blut, das noch an der Klinge klebt, zum Zeugen an, daß er des Freundes Fall gesühnt und den Gaudieb so gezeichnet habe, daß er wohl nicht mehr weit gekommen sein dürfte. Die finsteren Blicke und die trostlose Traurigkeit des greisen Vaters, der Gemahlin und Kinder des Gemordeten haben sich während dieser Erzählung allmählig verloren. Wenn das wahr ist, was der Beschuldigte vorbringt, so haben sie wenigstens den Trost, den geliebten Todten nicht von Freundeshand erschlagen und sein Blut gesühnt zu wissen. Nur der Bruder steht noch in düsterem Sinnen da. Wenn er der Rede des von ihm Bezichtigten glaubt, so hat er falsche Klage erhoben j und Tapferkeit und Treue mit schmählicher Verdächtigung ' vergolten. Die Worte des Beklagten haben mächtig auf ihn gewirkt, der Zornesrausch ist verflogen, und jetzt erst bedenkt er, daß es ein ehrlicher Recke, den kein Makel befleckte, ist, den er des feigen Meuchelmordes geziehen. Nun spricht der Alte und heischt vom Richter die Bahr- probe. Das ist das rechte Wort, das den Bann dumpfen Zweifels bricht. Mit stummem Kopfnicken dankt der Beschuldigte dem weisen Alten. Nachdem er seine Aussagen nochmals beschworen und sein Eidhelfer seine Glaubhaftigkeit bezeugt, tritt er dicht an den Erschlagenen heran. Aller Augen sind gespannt auf den Todten gerichtet, denn: „Das ist ein großes Wunder, oftmals es noch geschieht, Wenn man den Mordbefleckten bei dem Todten steht, So bluten dem die Wunden . . ." berichtet das Nibelungenlied, und so war auch der feste Glaube der Germanen. Aber die Todes-Wunde verändert sich nicht. Das erstarrte Blut beginnt nicht zu fließen, selbst da der Beschuldigte seine Rechte auf die Wunde legt. Da zögert der Bote des Königs nicht länger. Er erhebt sich und spricht den Beschuldigten von der Anklage frei: „Kann jemand anders sagen, der spreche ohne meinen Zorn!" Die Schöffen schlagen an ihre Waffen und geben befriedigt ihre Zustimmung. Der Bruder des Todten aber reicht dem Gereinigten die Hand, und dessen kräftiges Einschlagen beweist, daß die Klage keine Feindschaft hinterlassen, und daß die Beiden eins sind, des Todten Sühne zu vollenden. Der Richter legt den Stab nieder, das Gericht ist „aufgeschlagen", das „Ding" geschlossen! -- — Her Winter im Walde. (Zu unserem Bild Seite 31.) „Im Wald und auf der Haide, da such' ich meine Freude!" heißt es in einem bekannten Liede — und mit Recht! Ein Gang durch den grünen Tann zur Sommerszeit, wenn die Sonne glühende Hitze spendet und der Vöglein Lied erschallt, hat er dich nicht schon erquickt? Doch auch im Winter bietet der Wald des Schönen viel. Schneedecke breitet sich über Moos und Wurzel und weißglitzernd und schimmernd hängt es an Ast und Strauch! Futter suchend ziehen Hirsche und Rehe durch's stille Gehege! Verstummt ist die murmelnde Quelle, unter eisiger Hülle schlafen des Baches Wellen! Stille ringsum, an des Waldes herrliche Winterpracht mahnender Friede! -—i««»—-- Allerlei. In einer der neueren Nummern der Münchener „Fliegenden Blätter" findet sich von dem bekannten Dichter v. Miris (F. Bonn) nachstehendes reizende Gedicht: Hu üs stöole. Unbehaglicher im Ganzen Wird es täglich auf der Welt. Von zu vielen Menschenpflanzen Ist der Garten vollgestellt! Eine macht der andern streitig Grund und Boden, Luft und Licht, Sich zu schaden gegenseitig Wird der Selbsterhaltung Pflicht. Als noch still bei Unschliltkerzen Abends die Familie saß, Und die Lichtputzscheer' mit Scherzen Zu gebrauchen nicht vergaß, Spärlich war, wie in den Zimmern, Die Beleuchtung auch der Stadt, Aber ohne vieles Kümmern Aß man sich behaglich satt. Trottoir mit spitzen Steinen Noch als gutes Pflaster galt, In geselligen Vereinen Freut' sich harmlos Jung und Alt. In den Sitten, in der Mode Herrschte schlichte Einfachheit; Auch zur Krankheit und zum Tode Ließen sich die Menschen Zeit. Von Poeten und Gelehrten ^ Ward Reklame noch verschmäht. Leichter war's berühmt zu werden, Sei's als Denker, als Poet. Wenig' helle Geisteslichter Leuchteten von Haus zu Haus — Sechzehntauscnd deutsche Dichter Weist der neu'ste „Kürschner" aus! Was du heute auch ersonnen, Gestern fiel's schon Andern ein. Was du heut' mit Glanz begonnen, Morgen wird's veraltet sein. Unerquicklich ist das Leben, Nur ein ruheloser Kampf, Wüstes Hasten, rastlos' Streben — Elektrizität und Dampf! Damals heimliches Behagen, Reizende Gemüthlichkeit — Heute rings ein wildes Jagen Auf dem Feuerroß der Zeit! Ausbruchdrobend grollt der Krater — Wahrlich! Wenn die Wahl wär' mein, Möcht' mein eig'ner Urgroßvater Lieber ich gewesen sein! -- Milder-Nätyset. 4 «