49 Zeililge zU Augubmger Weitung.«^ Gustav Adolf. Nach seinem Leben, seinem Charakter und seinen Thaten geschildert von A. G. Motto: Bet', Kindlcin, bet'! Bet', es kommt der Schweb'! Bet', es kommt der Ochsenstern, Der wird's Kindlein beten lehr'». (Worte eines alten Klagliedcs.) Der 9. Dezember 1894, an dem vor dreihundert Jahren Gustav Adolf als Sohn Carls IX. geboren wurde, liegt heute, an welchem Tage diese kurze, gedrängte Abhandlung zu schreiben begonnen wird (14. November), noch ziemlich ferne, aber schon sind die Tagesblütter voll mit Berichten großartiger Versammlungen, mit Ausführung von Festspielen, lebenden Bildern rc. von Seite der protestantischen Bevölkerung, insonderheit von Seite der Mitglieder des evangelischen Bundes. Es ist sicher, die Gustav Adolfs-Jubiläumsfeier, sie bleibt nicht zurück und darf nicht zurückbleiben hinter der hinter uns liegenden Lutherfeier. Während nun der Reformator Martin Luther als „Gottesmann", als „neuer Verkündige! der reinen Lehre des Herrn" bei denen, welche sich nach seinem Namen nennen, eine Berechtigung hat, gefeiert zu werden, kommt es dem nüchternen Verstände eines nüchternen Deutschen mehr als nüchtern vor, daß Gustav Adolf geradeso gefeiert wird, als der „Gottesmann". Gustav Adolf nämlich kann im Grunde genommen nur gefeiert werden als „Blutmann" Deutschlands, und dies halten wir doch für allzu deutsch und allzu gemüthlich. Gönnen wir den Deutschen diese Feiern, besonders jenen, die dem Verein angehören, welcher den Namen des Schwedenkönigs trägt und der ihn als „Vater" verehrt, fast anbetet, während er die Tochter des Vaters — Christine — bei allen möglichen Gelegenheiten verdonnert, und feiern wir selbst mit! Ja, wir wollen das Jubiläum nicht vorübergehen lassen, ohne kurz und prägnant Gustav Adolf auch in diesen Blättern zu feiern ohne Voreingenommenheit, kina irg, 6t oäio, zu feiern ihn als den, was er war, wie er war und was er für Deutschland vollbrachte. Schon mit 17 Jahren wurde er König von Schweden und führte alsbald drei Kriege: gegen Polen, gegen Dänemark, den der Friede zu Knäröd 1613 schloß, gegen Rußland, der mit dem Frieden von Stolbowa 1617 endete. Dies berührt uns Deutsche nicht. Ein Konversationslexikon bemerkt nach diesen Thaten sehr kurz: am 24. Juni 1630 landete er an Deutschlands Küste, und am 6. November 1632 fand er seinen Tod bei Lützen. So war er also bloß zwei kurze Jahre in Deutschland! Was aber ist alles in diesen zwei kurzen Jahren enthalten? Welch ein Unmaß von Perfidiel welch ein Unmaß von Grüuel und Elend! Wir haben zunächst an der Hand einer unparteiischen, also wahren Geschichtsschreibung darzulegen die Fragen: wer hat Gustav Adolf nach Deutschland gerufen? warum folgte er dem Rufe? welches waren seine eigentlichen Absichten? was hat er für Deutschland „Gutes" geleistet bis zur Schlacht von Lützen? Es muß hier zuerst die Frage aufgeworfen werden: wer trügt die meiste Schuld am 30jührigen Kriege? Wir beantworten die Frage frei und ohne Scheu dahin, daß wir sagen: am ersten Theil dieses verheerende Krieges bis zum Jahre 1629 tragen die Protestanten die Hauptschuld, vom zweiten Theil sind betreffs der Hauptschuld die Katholiken nicht freizusprechen. Die Protestanten haben im Anfang zuerst den Rcligiousfrieden gebrochen, sie haben zuerst eine Allianz geschlossen, sie haben zuerst die Feindseligkeiten in Böhmen angefangen. Es kam das Jahr 1629 und mit ihm das Nestitutionsedikt. Dasselbe verbot den protestantischen Cult in den geistlichen Fürstcn- thümcrn, beziehungsweise stellte es die geistlichen Fürsten bezüglich des jrw rekorwairäi den weltlichen gleich, hielt das rasarvatuin seelösigstioum aufrecht und erklärte die Säkularisation der Kirchcngüter seit 1555 für nichtig. Nun erlauben wir uns zu sagen: Klugheit hätte geboten, dieses Edikt nicht zu erlassen, sondern Frieden zu schließen, da man nie erwarten konnte und durfte, jene Punkte würden angenommen werden; die Protestanten wollten ihren Besitzstand retten und griffen aufs neue zu den Waffen, und die Folge, die traurige Folge davon war die Verlängerung des Krieges auf weitere volle 19 Jahre und dadurch die Verwüstung Deutschlands und die Aufreibung von zwei Dritteln seiner Bewohner. Die Protestanten suchten in dieser ihrer Lage Hilfe, wo sie Hilfe finden konnten, und sie fanden eine solche in erster Linie bei Frankreich, das sich mit ihnen verband, obgleich es im eigenen Lande die Protestanten unterdrückte. Dieser Zwiespalt der Natur ist sehr einfach daraus zu erklären, daß Frankreich sich schon damals durch Erwerben von Ländern, d. h. deutschen Ländern, bereichern wollte. Nicht um die reliZio war es Frankreich zu thun, sondern um die reZio, die man Deutschland abzwicken wollte. Daß Frankreich auch damals der Erbfeind Deutschlands war, geht klar daraus hervor, daß nach der Schlacht bei Nördlingen im Jahre 1634 die deutschen Protestanten und die Schweden zum Frieden geneigt waren, Frankreich aber dazwischen trat und die Fortsetzung des Krieges bewirkte, so daß er noch weitere 14 Jahre dauerte. Der zweite Bundesgenosse neben Frankreich war für die deutschen Protestanten der jugendliche König und Held Gustav Adolf. Sein Bestreben war, kurz gesagt: die Kaiserkrone zu erwerben (sein Kanzler Oxenstierna wäre in Bescheidenheit zufrieden gewesen mit dem Churfürsten- thum Mainz) oder, wenn dies nicht zu erreichen wäre, wenigstens dem deutschen Adler die Federn ordentlich auszu- reißen — letzteres gelang mitunter mehr als zur Genüge! — Die neue Religion zu schützen, wie vorgegeben war, ist einfach große Heuchelei, sonst nichts. Daß er ersteres wollte, hat er selbst, ein Jahr bevor er nach Deutschland zog, ausgesprochen mit den Worten: „si rvx 6rik viotor, (lvrmani xrasäu Erunk", also ex ora tuo fuclico ts. Es ist der Fundamentalsatz, der gleichsam als Motto für die damalige Zeit galt, nicht aus dem Auge zu lassen „eujus regio, illius 6k reiigio", und mit Fug und Recht hat schon Hippolytus a Lapide seinen Zeitgenossen gesagt: „daß, weil nicht um Religionen, sondern um Regionen gestritten wurde, der leere Neligionsvorwaud (vanus ill6 r6lißioin3 xraataxtus) bei Seite gelassen werden sollte." Noch viel weniger galt er der Freiheit Deutschlands, wie man so oft in geradezu unglaublicher Verblendung gesagt hat, sagt und leider sagen wird. Frankreich in erster Linie wollte Deutschland schwächen und deßhalb uneinig sehen, und mithelfen mußte hiezu Schweden; dasselbe that es sub praataxtu raliZionis, in That und Wahrheit aber, wir wiederholen es, um die Kaiserkrone für sich zu holen. Trotz der angeblichen NeligionSliebe wurde vor dem 386 Schweden sogar von Freund und Feind gewarnt, und man ist ganz auf dem Holzwege, wenn man klipp und klapp mit gewissen Geschichtsschreibern annimmt, als sei Gustav Adolf mit weitausgestreckten Armen empfangen worden, denn jeder erkannte, daß, wo immer er Krieg führte, wohin immer er seine Waffen wandte, Deutschland sein erster und letzter Gedanke war; was er betrieb, was er anstrebte, es war nur eine Vorbereitung auf den späteren deutschen Krieg, darum war auch seine wichtigste Sorge, einen Hasen an der deutschen Nordküste zu erlangen, und zwar beschäftigte ihn dieses schon 4 Jahre, bevor er wirklich seine Invasion in Deutschland begann. Wie er in jener Zeit mit gewissen Deputationen verkehrte, des näheren darzulegen; würde über den Nahmen unserer Darstellung Hinausgreifen; es genügen zwei Sätze von ihm: „ Uaata non surrt paota. Inter urina, sileirb legkw;" deßgleichen übergehen wir die unerquicklichen, wenn auch lehrreichen Händel und Streitigkeiten des Schwaden mit Dänemark, Mecklenburg u. a. Wollenstem selbst, der mitunter eine sonderbare Rolle spielte, durchschaute den Schweden ganz und gar und warnte vor ihm. Besonders schrieb er derartige Warnungen des öfteren an Nrnim: „er ist ein gefährlicher Nachbar, auf dessen Treue und Glauben man sich ebensowenig verlassen könne, wie auf diejenige seines Schwagers Bethlen Gabor;" „auch wage der Schwede nichts im offenen Kriege, sondern practicire heimlich." Offen warnte Schwnrzenberg auch vor dem Schweden, bevor er nach Deutschland kam. Er sagte nämlich: „entweder siegt der König, und dann werden die deutschen Reichsstände durch den Schweden schärfer geknechtet sein, als es je ein Kaiser vom Hause Habsburg versuchte; oder der König wird besiegt, und dann ereilt alle die, welche zu dem Ausländer abgefallen sind, die Rache des Kaisers." Und weiter sagt der gleiche Schwarzenberg, nachdem er sich dem Wahne hingegeben, daß der Schwede wohl nur eine kleine Vergütung feiner Anstrengungen haben wolle (sehr bescheiden vom Schweden gedacht!), die er ja, wie er selbst behauptet, zum Wohle der protestantischen Religion gemacht: „wenn aber der Schwede sich damit nicht begnügt, sondern noch weitere Dinge gegen das deutsche Reich im Schilde führt, so müssen wir ihm das vertreiben. Nicht allein die Protestanten müsse" sich znsammenthun, ihn hinauszuwerfen, sondern auch oie Katholiken helfen, daß der freche Eindringling wieder den deutschen Boden verläßt." Bevor wir den Schweden in Deutschland landen lassen als „Befreier", haben wir noch eine Frage, eine wichtige, auszuwerfen und kurz zu beantworten, nämlich die: beabsichtigte der deutsche Kaiser Ferdinand II. einen Krieg mit dem Schwedenkönig Gustav Adolf? Von einer gewissen Geschichtsschreiberei wurde auch diese Frage bejaht, wir verneinen sie ganz entschieden und beweisen dieses unser Nein kurz in folgenden Sätzen: Gustav Adolf hatte eine Stadt auf deutschem Reichsboden besetzt und sammelte in Stralsnnd Truppen, soviel er konnte. Gesetzt den Fall, solches geschähe heutzutage, so wäre damit sofort ein casrm und eine eri-usa. dolli geschaffen; hätte Deutschland derartiges in Schweden gethan, wahrlich, der Schwede hätte auch sofort losgeschlagen. Der Kaiser aber wollte, wie er an Wollenstem berichtete, deßwegen keinen Krieg. Diese Ansicht des Kaisers datirt vom Januar 1630 — aber Gustav Adolf wollte Krieg, schon längere Zeit, wie wir schon oben nachgewiesen haben, er wollte Krieg auf deutschem Boden, obwohl selbst Oxen- stierna im Anfang nicht für den Krieg war, sondern nur wollte, daß sich sein Herr zum Herrn des Nordens machen sollte. Ja, Gustav Adolf vergab ja seinerseits durch seine Gesandten bereits deutsche Fürsteuthümer, ein Jahr bevor sein Fuß den deutschen Boden betrat. Ueber- gehen wir gewisse scheinheilige Verhandlungen und Unter- handlungen des Schweden, und fassen wir nun seine Thaten und Unthaten ins Auge vom Sommer 1630 an, also von der Zeit an, in welcher er in Pommern landete und dieses Land zum Veitritt nöthigte, obgleich Herzog Bogislaw von Pommern Gesandte an den Schweden vorher geschickt hatte mit der Bitte, sein Land zu verschonen und dort nicht zu landen, worauf der Schwede erwiderte, „er habe keinen Grund, Pommern zu verschonen, denn der Herzog und die Stände seien in Rath und That schon feindselig gegen ihn gewesen" — Hnoä orut äamonstranäuill. Er landete bei der Insel Uscdom ungehindert, eine eigentliche Kriegserklärung an den Kaiser erließ er nicht, er behauptete, „in den Schranken der Vertheidigung zu stehen, in welchem Falle der Krieg nicht durch Herolde, sondern durch die Natur und von selber angesagt werde." Geht über diese Frivolität etwas in der Geschichte? Kaum auf dem Lande angekommen, kniete er nieder, dankte Gott für die glückliche Landung, betete und forderte die Seinen zum Gebete auf mit den Worten: „Betet, meine Freunde! Je mehr Betens, je mehr Siegs! Fleißig gebetet, ist halb gefochten!" Es mag dies ein theatralisches Schauspiel gewesen sein, würdig, bei einem Gustav-Adolf-Festspiel öffentlich aufgeführt zu werden, wir aber halten dieser Komödie die Worte des großen Propheten Jsaias entgegen: „und ob ihr wohl eure Hände ausbreitet, und ob ihr viel betet, höre ich euch doch nicht, denn eure Hände sind voll Bluts" und, fügen wir bet, eure Herzen voll Hochmuth und Heuchelei. Geradezu blasphcmisch ist das Wort, das dieser sonderbare „Gottesmann" nach seinen ersten kleinen Eroberungen sprach: „Die Gnade Gottes ist bei mir!" Die Zeit zu seiner Invasion hatte der Schwede sehr glücklich gewählt: Wallenstein war entlassen, das Heer vermindert, die Kurfürsten in Negensburg versammelt, die Truppen tu Pommern zwar den Schweden numerisch überlegen, aber ohne Thatkraft. Gustav Adolf besetzte Stettin, der alte Herzog wollte die Stadt nicht übergeben, der Schwede aber schrieb an den Magistrat der Stadt: „Faßt einen Entschluß, die Sache ist dringend; die Sonne wird in Bälde untergehen, und ich bin nicht gewohnt, in der Nacht auf den Wällen Schildwachen auszustellen. Eilet und nöthigt mich nicht, zu wirksameren Mitteln Zuflucht zu nehmen, wenn meine Worte euch nicht überreden können." Und die Stadt wurde übergeben am 20. Juli 1630. „Stettiner! Ich komme zu euch als euer Freund, um euch und euren Fürsten von den Räubern zu erlösen. Ich komme nicht als ein großer Potentat, sondern als ein Soldat, um euch zu schützen!" Schöne Worte! nur schade, daß alles erlogen ist. Wer sind die Räuber, vor denen der Schwede die Stettiner schützen will? Er selbst war der Räuber, der ungerufen in das Land eindrang! Der Kaiser selbst und die Kurfürsten schrieben damals an den Eindringling nach Stettin, ein Schreiben, worin von weiter nichts als der Geneigtheit zum Frieden und den Vorstellungen gegen einen Krieg die Rede ist. Und der „Netter" Adolf, er wartete zwei Monate, bis er eine „gnädige" Antwort gab, und wie lautete diese Antwort: „Zwar sei es schon für einen gedeihlichen Frieden zu spät; doch wolle er in Unterhandlungen treten, wenn der Kaiser den Stand der Dinge, wie er im Jahre 1618 gewesen, wiederherstelle und ihn — den Sckweden — für seine Kriegskosten entschädige." So ungefähr hatte der Usurpator Napoleon I. auch geschrieben, und er wird deßhalb mit Recht von dem deutschen Volke verdammt. Und Gustav Adolf wird von einem Theil des deutschen Volkes gleichsam angebetet und war kein Härchen besser, als Napoleon I. Wie konnte er dem Kaiser gegenüber eine solche Sprache führen? mit welchem Rechte konnte er eine Rückerstattung der Kriegskosten verlangen? mit welchem Rechte eine Wiederherstellung der Zustände, wie sie waren 1618? wer hatte den Schweden gerufen? Niemand! Er will nichts, gar nichts anderes, als Krieg, und im Hintergrund sieht er auf Trümmern eine Kaiserkrone, nach der er mit größter Gier die Hände ausstreckt — ohne sie gottlob zu erreichen! (Fortsetzung folgt.) Lcmndpot und ordmmg der vischereyen halb in Bairn von 1516. (Vertrag von Max Frhr. Lochner von Hüttenbach auf der 6. Wandcrvericnnmlnng dcS schwäbischen Fischerei-Vereines zu Dillingcn am 21. Oktober 1891.) Schon unter Albrecht IV. dem Weisen von Bayern- München und unter Georg dem Reichen von Bayern- Landshut waren Ordnungen und „lanndtpote" errichtet worden, die im Lauf der Zeit wenig gehalten worden und zum Theil in Vergessenheit gekommen sind. Da beriefen die Söhne Albrechts IV., die Herzöge Wilhelm IV. der Standhafte und Ludwig von Vohburg, auf dem Landtag zu Jngolstadt am 14. April 1516 Abgeordnete aus allen Stünden nach München, um mit ihnen und den herzoglichen Räthen die alten Ordnungen zu berathen. Das Ergebniß dieser Berathung war „ain Satzung, Ordnung uund Lanndtpot", die uns in einem prächtigen Druck erhalten ist. Uns interesfirt insbesondere die „nottürfftige Lannd- pot und ordnung der vischereyen halb in Bairn". Die Ordnung soll gelten einmal „auf der Thunaw von Rain bis gen Passaw", dann zweitens „auf allen anndern flicssennden vischwassern". Eingangs der Ordnung für die Donau ist dessen gedacht, daß sowohl Herzog Albrecht, als auch Herzog Georg für die Donau schon eine Fischerei-Ordnung erlassen haben. Doch ist die Ordnung nicht mehr gehalten worden, „daraus dann dem vischwerch groß Verödung ervolgt". Deshalb wurde eine neue Ordnung aufgestellt, die in Folge Uebereinkunft auch im Neuburgischen angenommen wurde. Die Einhaltung derselben sollen die Ambtleut, Pfleger und Richter überwachen. Thuen die es nicht, so sollen sie vor dem Vitzdomb oder Renndt- mayster erscheinen und von diesem „mit gelübden ver- strickht" werden, daß sie sich vor dem Herzog stellen. Man sieht daraus, daß die Ordnung nicht blos auf dem Papier stehen sollte. Zunächst werden verschiedene Fanggeräthe vollständig verboten. Es sind dies die Archen, Legschcffel, verbundne oder verdeckte Neusten, Holzreussen, Gleyder- (Schweibcr-) Körbe, Geränterpürd, Geschirr, daran man die flinnderl hängt (eine Neuerung). Sie sollen hin, abgethan und in allweg verpoten sein. Andere Geräthe oder Fangarten sollen nur zu bestimmten Zeiten angewendet werden, so das Legen der Gleyder oder Schweiber von Bartlmeßtag (24. August) bis saut Jörgentag (23. April), der Zawnschern von Lichtmeß (2. Februar) bis sant Jörgen, das Schrätten von Ostern bis auf sant Laurentzntag (10. August). Das letztere wird besonders als „ain Verödung und verjagen aller visch in der Thunaw pringend" bezeichnet. Von den Netzen werden insbesondere die „Pern" erwähnt, die das „lischt" haben müssen, als das „pritl" anzeigt. Dieses Blaß gibt 12 ein an. Verstehe ich diese lichte Weite recht, dann ist als Malcheugröße des Netzes 85 inm bestimmt, während nach der jetzigen Ordnung 30 ruirr vorgeschrieben sind.*) Außerdem sind auch ganz verboten die „dickhn gärn". Es soll auch keines an das andere mehr gebunden werden dürfen, weil das eine große Verödung an den Fischen mit sich bringt. Heutzutage laufen Klagen, daß einer gleich auf Kilo- meter Länge Netze einhängt und treiben läßt! Auch das sogenannte Brittel-Maß ist festgesetzt. Zu dem Ende sind die einzelnen Fischarten in der vorgeschriebenen Größe in Abbildungen beigefügt. Der „Alltn" (Aland) hat 16 om. Für diese Fischgattung kennt man jetzt gar kein Minimalmaß. Brachsen und Karpfen haben 32 ova. Für den Brachse» sind in der bayrischen Landesfischerei-Ordnung von 1884 28 om vorgesehen, während für den Karpfen kein Maß festgesetzt ist. Im Bodensee hat man für ihn 25 om genouunen. Der Huchen hat 33^/» ercr; heutzutage findet man 54 om für genügend! Auch die Barbe hat ihr Maß mit 30^/z cw, heute 28 ein. Der Schied hat 30, der Hecht 31^^ ein. Für den Hecht kennt die Bodenseefischereiordnung 30 ein, ein Maß, das sich ziemlich mit dem alten deckt. Vielleicht ist es nur eine Frage der Zeit, daß für diesen Fisch wieder ein allgemeines Brittelmaß eingeführt wird, sogar werden muß! Auch der Nerffling erfreut sich eines Maßes von 28 om. Die Forelle hat 30, heute 24, die Aesche 27'/z, heute 29 ein zu verzeichnen. Schließlich kommt noch sogar der Krebs mit 9 ein von der Schnauze bis zur Schwanzspitze. Man sieht also, daß so ziemlich für alle Fischarten, die für den Markt von Bedeutung sind, Minimal- oder Brittelmaße festgesetzt waren. Schließlich wird noch, um ein Ueberfischcu zu Verbindern, bestimmt, daß „auff der Thunaw, auf den wassern, die von der Thunaw zuegang haben und in denselben zugeenden wassern", also im ganzen Stromgebiet der Donau, nur die Fron- und gemeinen Fischer, die verdingte Wasser an denselben haben, fischen dürfen. Sie haben sich aber bei aller Arbeit an das Britlmaß zu halten. Das gleiche ist zu beobachten in den gemeinen Wassern, in denen „mag man bischen, wer da wil". Im zweiten Theil der Ordnung, der, wie Eingangs erwähnt, sich mit den andern fließenden Fisch- wassern beschäftigt, wird ebenfalls festgestellt, daß sich „in und bey anndern wasscrstramen und vischwassern uunsers Fürstcnthumbs Bairn" ebenfalls „grosse Unordnung und merckliche eröduug der fisch dem gemaineu nutz zu schaden" eingeschlichen hat. Es soll deshalb die Ordnung für die Donau auch für diese Wasser gelten. Insbesondere werden die Archen auch auf dem „yn, yser" u. s. w. verboten. Hecht, Karpfen, Huchen und Barben haben das gleiche Brittelmaß; doch soll auch das Maß der andern gehalten werden. *) Es wäre das eine auffallende Maschenweite. Von dem Borne iübrt in seiner neu erschienenen Sügwasserfischcrei indessen auch das Blei- oder Brachsen-Netz der Oder an, das 70 mm weite Maschen hat. und mit dem Brachsen, Schied und Zander gcsangcn werden können. 388 Bezüglich der Krebse wird dann am Schluß an das erwähnte Maß erinnert. Nur die rechten Steinkrebse sind in diesem Verbot nicht inbcgriffen. Der dritte Theil der Ordnung handelt von den „straffen der so obverschribne gegot überfarn". Wer sich gegen das Mittelmaß verfehlt, hat zwölf Pfennige, wer sich gegen die andern Vorschriften ein Verschulden zukommen laßt, einen „gülden rcynisch" seiner Gerichtsobrigkeit zu zahlen. Alle diejenigen Stellen, wie Vizedom, Hauptleute, Pfleger, Nentmeister, Richter, Hofmarken, Städte und Märkte, welche zur Aufrechthaliung und Handhabung der Ordnung berufen sind, haben vereidigte Aufseher zu bestellen, die „vleissig aufsehen zu haben". „All unnser Preläten, die vom Adel nnnd annder die »unsern, so Vischlehen auf der Thunaw und andern wasserstramen, auch gemaine oder aygne vischwasser in unnserm Fürstenthomb haben", werden ebenfalls ermähnt, „bey vermeydung vorgeschribner pene und straff" die Ordnung zu halten. Mit den Bischöfen zu Salzburg, Eichstätt, Freising, Negensburg und Passau soll in Unterhandlung getreten werden, daß sie die gleiche Ordnung einführen möchten. Von Interesse ist der Schlußartikel, der sich mit dem Fischen in gemeinen Wassern beschäftigt. Demzufolge darf nur derjenige in den gemeinen Wassern fischen, der mit den nächst umliegenden Anslößern „wnnn, waid, trib und trabt" hat. Wer das übertritt, hat 60 Pfennige zu zahlen. Die heutigen Fischordnungen enthalten in der Hauptsache drei Theile: Bestimmungen über eine Schonzeit, über das Minimalmaß und über Fangartcn und Fang- geräthe. Wir haben gesehen, wie die alte Ordnung von 1516 oft in sehr strenger Weise den Anforderungen über Mittelmaß und Fanggcräthe gerecht zu werden suchte; die Erkenntniß, daß man durch Schonen der Fische in der Laichzeit die natürliche Fortpflanzung schütze und ein vermehrtes Fortkommen von Jnngbrut erziele, ist erst später durchgedrungen. Jedenfalls aber ist der Beweis geliefert, daß man auch schon im 16. Jahrhundert Fischereiordnnngen zu machen wußte und daß nicht erst die Neuzeit sich in einem Plagen der Fischer durch Aufstellung allerhand lästiger Vorschriften gefällt. Ohne Ordnung und Gesetz geht es bei der Fischerei so wenig, wie anderswo, und vielleicht, ich sage nochmals vielleicht, sehen es alle Fischer und Fischereiintcressenten noch einmal dankbar ein, daß durch weise Vorschriften ihnen ein gewisser jährlicher Ertrag sicher gestellt werden kann, während sonst, wenn der bequemere Raubbau zugelassen würde, auf ein fettes Jahr gar schnell die sehr mageren Jahre folgen dürften. Heim verhehlt sich nicht, daß in der Berechnung, die wir hier übergehen wollen, eine Menge kleinerer und größerer Fehlerquellen steckt. Der berühmte Schweizer Geologe hat dieselben eingehend überlegt und ihren Einfluß aus das Resultat zu berechnen versucht. Manche der Fehler heben sich gegenseitig wieder auf, andere nicht. Wenn man alle Fehler möglichst ungünstig combinirend und groß annehmen will, mag sich das Resultat um 50°/g, vielleicht sogar um 100 °/„ ändern. Aber trotz dieser möglichen Fehler bleibt das Resultat der Berechnungen des Schweizer Geologen noch immer höchst interessant und nützlich. Auf ganz exakte Berechnungen durfte man ja niemals hoffen! Wir haben wenigstens, sagt Heim, so viel erreicht, sagen zu können, daß seil dem Rückzug der diluvialen großen Gletscher der letzten Vergletscherung wenigstens 10,000, höchstens 50,000 Jahre vergangen sind, und daß es sich jedenfalls bei der Frage nach dem Alter der Eiszeit weder um einzelne wenige Jahrtausende, noch um Jahrhunderttausende, wohl aber um einige Jahrzehntausende handelt. Die Größenordnung der Jahrzahl darf doch wohl als ein sicherer Gewinn dieser kleinen Untersuchung angesehen werden — ein Gewinn, der übrigens in vollem Einklang steht mit dem, was mir, fährt Heim weiter, in Erwägung aller Thatsachen stets als das Wahrscheinlichste erschienen ist. Wenn 16,000 Jahre seit der letzten Vergletscherung verflossen sind, so schätze ich aus interglacialen Schieferkohlen, interglacialer Thalbildung u. s. w., daß 100.000 Jahre seit Beginn der ersten Vergletscherung verflossen sein mögen. Professor Dr. Brückner in Bern und Dr. Steck haben das Alter der Deltabildungen zwischen Brienzer- und Thunersce zu 20,000 Jahren, das Alter der Aare-Anschwcmmungen oberhalb des Brienzer-Sees zu 14,000 bis 15,000 Jahren berechnet. Es ist nun höchst wahrscheinlich, daß diese Anschwemmungen eben seit dem letzten Rückzüge des Gletschers hinter diese Stellen begonnen haben, und somit ihr Alter nahezu gleichkommt demjenigen der Post- glacialzeit. Diese Zahlen bestätigen die Berechnungen von Pros. I)r. Heim. Nachdem sicher erwiesen ist, daß der Mensch in der Jnterglazialzeit, d. h. in der der letzten Vergletscherung vorausgehenden Epoche schon gelebt hat, wie dieß der schöne Fund bei Taubach (Weimar) beweist, so wird der Mensch Europa schon länger als 10,000 Jahre bewohnen. Feuersteinmcsser, abgeschlagene Bisonknochen, Holzkohlen- stücke, aufgeschlagene Knochen von Löwen und Hyänen wurden hier gefunden. Der leider vor einigen Jahren verstorbene Anthropologe Pros. Schaaffhausen hat auf dem Anthropologencongreß zu Münster im August 1890 das Alter des Menschen zu 15,000 Jahren bestimmt. Das absolute Alter der Eiszeit. Von Max Maier (Scbauflinz). In der Vierteljahresschrift der „Naturforschenden Gesellschaft in Zürich" (Jahrgang 39) hat Professor Alb?rt Heim das absolute Alter der Eiszeit berechnet. Quer durch den Vicrwnldstättersee, unterhalb Brunnen, zieht eine große Endmoräne. Das Seeboden- flück zwischen dem Muottadelta und dieser Endmoräne ist erhöht durch die Concentration der Ablagerungen der Mnoita auf diese Scestrccke. Diese Ablagerungen hinter der Moränenbarriöre müssen natürlich jünger sein, als dir Barriöre. Das Volumen der Anschwemmung und die dazu nöthige Zeit läßt sich berechnen. Die Chronologie des hl. Willibald nach der Klosterfrau von Heidenbeim a. H., einer bayer. Schriftstellerin des VIII. Jahrh. Von I. N. Seefried. (Fortsetzung.) III. Willibald, Bischof von Eichstätt (20. Oktober 743 bis 7. Juli 779). BonifaziuS zum lctztenmale in Rom 735. Hirschmann läßt den Benediktiuermönch Willibald noch in dem unmöglichen Jahre 740 nach Bayern kommen und zu Eichstätt die Priesterweihe erhalten. Die Entfernung Roms gibt er nach Breitegraden (6'/z) an und findet (2 Breitegrade zu 15 geographischen Meilen — 30 Stunden genommen) eine Wcgsentfernung von 195—200 Stunden, läßt Willibald täglich 8 Stunden zurücklegen, auf einem Pferde oder Maulesel reiten und in 25 Tagen das Ziel seiner Reise (Freising) erreichen.^) Woher weiß denn aber Hirschmann, daß Willibalds Reiseziel Freising gewesen? Wo Herzog Odilo damals residirte, wissen wir nicht. Vermuthen läßt sich etwa, daß er in Negensburg oder Osterhasen an der Donau (Altenmarkt, (Zuintianis) Hof gehalten. Die Nonne sagt nur, Willibald sei zu Odilo und Suitgar gekommen, habe sich bei jedem 1 Woche aufgehalten und sei dann mit Suitgar nach Lindhard zu Bonifazius fortgereist.^) Für Liudhart (Ober- und Niederlindhart, B.-A. Mallers- dorf in Niederbayern) habe ich Markt Lindenhardt in Oberfranken (B.-A. Pegnitz) vorgeschlagen, weil, wenn Suitgar nicht bloß Hoswürdenträger (satallöZ?), sondern Graf im Nordgau gewesen, an dieses eher gedacht werden kann, als an die beiden Lindhart an der großen Laber. Außerdem ist nicht zu übersehen, daß in dem unrichtigen, von Hirschmann angenommenen Reisejahre 740 Ostern auf den 24. (17.) April gefallen ist, was er anzugeben unterlassen hat, denn daß Willibald seine Reise nicht nach der Luftlinie, sondern auf Umwegen über Lucca und Pavia (lioeiruw) an den Gardasee vollzog und die Tiroler Hochalpen überstieg, wie sein Bruder Wunibald^) im Jahre 735. Sodann hat Willibald gewiß nicht vor dem 26. April (Osterdinstag), sondern darnach die Reise angetreten (in xuscfia), Sonn- und Feiertage sicher Rast gehalten und sich als erprobter Tourist auch weder eines Pferdes noch Esels bedient (die Nonne wenigstens sagt nichts davon). Unter so be- waudten Umständen wird man es wohl begreiflich finden, daß nicht bloß 25 Tage verbraucht wurden, um an den weit entfernten, nicht näher bestimmten Hof Herzog Odilo's von Bahern zu gelangen, sondern sicher l'/z Monate. Nimmt man hinzu, daß Willibald sich bei Odilo und Suitgar je eine Woche aufgehalten, so war der Monat Juni zur Neige gegangen, bevor die Reisen Willibalds von Odilo zu Suitgar, von diesem zu Bonifazius nach Lindenhart, von hier nach Eichstätt, von dort nach längerem Aufenthalte nach Freising und von da nach abermaligem Verzüge wieder nach Eichstätt unternommen und ausgeführt worden sind. Der Aufenthalt in Eichstätt vor der Priesterweihe Willibalds war ohne allen Zweifel von ziemlich langer Dauer, und ich muß mich nm so mehr für die Lesart Llicfuantum tcuuporuia iiräueirnn aussprcchen, wenn ich erwäge, daß mit der Auswahl eines Wohnplatzes an der verwüsteten Stätte eigentlich nichts gedient war, vielmehr allererst eine Wohnung gebaut und hergestellt werden mußte, um sich aus den Empfang der Priesterweihe vorbereiten zu können??) Wunibald wurde nicht mehr im Neisejahre 735 zum Priester geweiht, sondern erst nach der -") SlugSb. Postztg. 1894 Nr. 18 S. 139. 0°) Das iteruw perAsbaut (Brückt oap. 36 und Holder- Egger p. 104, 39) bezieht sich wohl nur all Lonikaeium, nicht aä IstiZstsinAUm. lll. (3. 88. XV, 109 eng. 4 per irräu» ^Ipium alt». Wunibald reiste 735, nickt 7 38, wie Holder-Egger angegeben. °') Warum wobt hat Holder-Egger I. o. x. 104 zu »li- guantulum tewporis inäuoinm seiner Ausgabe die ins Gewicht fallende Variante nicht angemerkt? Zurückkunft des Bonifazius aus Italien, sohin wahr» scheinlich erst im Jahre 7 36 nach vorausgegangener längerer Vorbereitung, Prüfung und Erprobung.^) Ein gleiches Verfahren scheint bei Willibald eingehalten worden zu sein, und ich kann mich unmöglich dafür erklären, daß er noch im wirklichen Reisejahre 7 41 zum Priester geweiht wurde, wenn ich bedenke, daß er nach der Berechnung der 8a,uetivaonia.1i8 ganz gewiß erst am 20. Oktober 743 Bischof geworden ist und 1 Jahr zuvor die Priesterweihe in Eichstätt erhalten hat. Acht und ein halbes Jahr hatten sich die Brüder Willibald und Wuni- bald nicht mehr gesehen, als sie im Herbste 743 in Sulzebrücke zusammenkamen; Greiser und Hauck haben die Stelle oato ainroruin 8putio ab vono äiraiäio ebenfalls mit 8'/? Jahren übersetzt, die richtige Consequenz aber haben sie nicht gezogen, daß Bonifazius 735 zum letztenmale in Rom und Italien anwesend war und den Wunibald veranlaßt hat, sich an der thüringischen Mission zu betheiligen. Hirschmann beharrt auf der falschen Anschauung, daß die Brüder sich vor der Orient reise Willibalds im Jahre 723 zuletzt gesehen haben, allein ich muß im Hinblick auf das bestimmte Zeugniß der Heidenheimer Klosterfrau darauf bestehen, daß sich dieselben um Ostern 735 gesehen und gesprochen^) haben und der Ausdruck „ooto urmorura sxatio st nono äiraiäio" nur mit 8?/z, nicht mit 16'/z oder 17'/, Jahren übersetzt werden darf. Sechzehn ein halb oder siebzehn ein halb Jahre zu der Orientreise 723 hinzugerechnet, würden 7 39 oder 740 ergeben, in welchen Jahren Willibald unmöglich Bischof geworden sein kann, und wenn Hirschmann (I. e. Nr. 17 S. 140 und sonst) immer von 18'/^ Jahren redet, so geht er mit Holder-Egger und Popp (N. 6. 88. XV, 105 A. 2) von der Ansicht aus, ein Abschreiber habe „äeosin ob" vor ooto anaorum 8patio weggelassen. Allein mit welchem Rechte wird dem ersten Bischöfe von Eichstätt bezw. der 8aaoti- iaonia1i8 hier ein Irrthum unterschoben, die Stelle cor- rumpirt") und die Zusammenkunft der Brüder im Jahre 735 in Abrede gestellt? Die hier vorgenommene Korrektur unserer Schriftstellerin ist eine Versündigung an der historischen Wahrheit und die Uebersetzung der fraglichen Stelle mit 16'/z oder 17'/z Jahren dem Wortlaute und der Darstellung der angelsächsischen Jungfrau stracks entgegen. Hirschmann behauptet, Willibald und Wunibald haben sich 735 weder gesehen noch gesprochen, womit der Grund hinwegfällt, die dritte Nomreise des hl. Bonifazius in das Jahr 735 zu verweisen?') Dagegen ist zu erinnern, daß sich die Nomreise des hl. Bonifazius im Jahre 735 nicht bloß aus der vita, 'Mlliioaiäi und IVunibaläi der Nonne von Heidcnheim, LI. (3. 88. XV, 109. Ouingus transaeto »Ist gurrn to tewporis spatio srreer itle ...» srrnoto Bons' t'atio in prssbirsratum eonseorrrtus est §raäuin 2°) Oonksstimgns krntrsin suaw proprium, seä st alias oognrrtos rrtgus rrwieos sobriis srrlntatiornm vsrbis sonpsllrrvit rrtgus lieentirriu postulrrvit. lll. <3. 88. XV, 109 eap. 4. Weder Holder-Egger (I. o. A. 3), welchem Hirsch- mami folgt, noch Nctkberg (Ki-G. Deutschlands II, 358) kann beigepflichtet werden. ") Brückt eap. XXXVII u. Bruchstücke I, Holder-Eggcrs: blror in numero, lumä cludis nonuisi seridas orrore ortus. Bsgenäuin est X st VIII annormn muß entschieden zurückgewiesen werden. ") Beilage z. Augsb. Postztg. 1894 Nr. 19 S. 150. 390 sondern auch aus anderen gleichzeitigen Quellen erweisen läßt, sohin auch dann bestehen bliebe, wenn sich die Bruder 735 nicht gesprochen hätten. In meinem Manu- scripte aus dem Jahre 1859 ist des dritten Bruders (Stiefbruders?) Willibalds und Wunibalds ebenfalls gedacht. Dieser ungenannte dritte Bruder ging mit Wuni- bald, welcher 728 nach England zurückgekehrt war, 729/30 (nicht schon 728, wie Holder-Egger meint) nach Nom, ist aber verschollen oder von einem Ueberarbeiter der vitu IVuuibaläi erst später in den Text aufgenommen worden. ") Deßungeachtet meint Hirschmann, Wunibald habe den Antrag des Bonifazins, sich der thüringischen Mission anzuschließen, seinem ungenannten Stiefbruder, nicht dem damals auf Monte Cassino weilenden Willibald, mitgetheilt; allein dagegen spricht die bestimmte Nachricht der Nonne, daß Willibald und Wunibald sich 8ffz Jahre vor des Ersteren Bischofsweihe zum letztenmal gesehen haben.") Wunibald und Willibald waren zweibändige Brüder, der erstere war 701, der letztere am 20. Oktober 702 geboren. Der angebliche dritte Bruder war wahrscheinlich ihr Stiefbruder und hat es jedenfalls zu keiner größeren Bedeutung gebracht, wenn er überhaupt bis zum Jahre 735 in Nom geblieben ist. Mir ist es deßhalb nicht bloß sehr wahrscheinlich, sondern fast gewiß, daß Wunibald mit dem sehr nahe verwandten Bonifazius 735 nach Monte Cassino ging, um den Willibald ebenfalls für die thüringische Mission gewinnen zu helfen. Es gelang damals nicht, ihn von 8. Benedikt abzuziehen, es mußte dazu von Bonifazius die Autorität Papst Gregors III. in Anspruch genommen werden, erst der päpstlichen Aufforderung und Mahnung hat Willibald fünf Jahre später (740/41) Folge geleistet.") IV. Einige Richtigstellungen. Hirschmann hat aus meinen Worten: „Willibald (der Priester und Biograph des hl. Bonifazius) setzt die Reise des Apostels der Deutschen nach Nom unmittelbar nach der Visitation der kirchlichen Verhältnisse Baherns unter dem damals noch lebenden Herzog Hug- bert an", einen Sinn herausgelesen,") den ich nicht damit verbunden habe. Es wird genügen, darauf aufmerksam zu machen, daß ich keineswegs den hl. Bonifazius direkt von Bayern hinweg (734) nach Italien und Rvm abgehen lasse, sondern recht gut weiß und gewußt habe, daß derselbe damals von Bayern zunächst nach Thüringen zurückging. Mit dem Worte unmittelbar wollte ich nur den Zusammenhang der Reisen nach Bayern (734) und Nom (735) hervorheben und die Behauptung zurückweisen, daß der Apostel Deutschlands seine dritte und letzte Nomreise erst 739 unternommen habe. Das Verdienst, das Jahr dieser Reise erschlossen zu haben, lasse ich der angelsächsischen Jungfrau bezw. dem hl. Willibald von Niemand entreißen oder mit Erfolg bestreiten. ") ll. 6. 88. XV, 108 oax. 3 in üne. Lt iterum, kratrs suo somits, saora s. ketri xerguirsre proxerabat xresiäia. Willibald wird sonst von der Nonne Unter Aermauus und xroprins genannt, nicht krater schlechthin. ") So hat den Thatbestand auch der dritte Biograph deS hl. Willibald im XI. Jabrhundcrt aufgefaßt, wenn er schreibt: »kratrsm Wnuebaläum ootavosewis anno, xost- nam apnä Romain äisoossero, von visnw. v. alkcnstein 6oä. äixl. x. 468. ") Brück! cap. XXXIV xa§. 58 Ll. 6. 88. XV p. 104. *°) ». o. (A. 38). Ich theile die Ansicht Rtezlers (Gesch. Bayerns I, 103) nicht ganz, wenn er sagt: „noch unter Herzog Hugbert, etwa 735 (nicht gegen das Jahr 735, wie Hirschmann ihn sagen läßt), nahm Bonifazius einen längeren Aufenthalt in Bayern", weil nach meiner vollsten Ueberzeugung der Legat des apostolischen Stuhles um Ostern 735 schon in Italien eingetroffen war. Nicht bloß die LnuLtimoElw von Heidenheim und die Biographen des hl. Bonifazius (Priester Willibald zu Mainz und der Mönch Othlon bei 8. Emmeran in Negcnsburg) sprechen für die Anwesenheit desselben in Italien im Jahre 735, sondern noch viele andere gewichtige Gründe, und ich muß deßhalb wiederholt entschieden in Abrede stellen, daß Hergenröther, Hcfcle und Dümmler die letzte Nomfahrt Winfrids 737—738 richtig angesetzt und angegeben haben. Ich bin nicht der Ansicht, daß sich Bonifazius in Bayern mit der Circumscription der vier bischöflichen Sitze zwei volle Jahre in coutinuo beschäftigt hat, wohl aber hat die Zergliederung (clivisio) und Neueintheilung der älteren bayerischen Kirchen, der ketsuL-^uvuvansis (Chieming-Salzburg), VrisinZensiZ und der ^.UAUZtu-IlsAiuöusiZ und katavienZiZ (Strau- bing-Negensburg-Passau) denselben in den Jahren 736 und 737 vielfach (raultis äiedus) beschäftigt,") und wir dürfen ihn in diesen Jahren in Bayern vermuthen, wenn sein Aufenthalt anderwärts nicht beglaubigt nachgewiesen ist. Im Jahre 740 hat er in Bayern nichts mehr zu organisiren gehabt, — in diesem Jahre hat er daselbst (wahrscheinlich in Negcnsburg oder Straubing a./D.) das erste Concilium abgehalten, auch soll er 740 mit Bischof Wiggo von Augsburg Kloster Benediktbeuern eingeweiht haben.") Mit Hirschmann und Holder-Egger die Nonne von Heidenheim dafür einstehen zu lassen, daß Willibald schon 740 nach Bayern gekommen und am 22. Juli dieses oder des nächsten Jahres 7 41 das Presbyterat in Eich- stätt erlangt hat, das kann und darf nicht zugegeben werden. Ebenso wenig wird, wie wir gesehen haben, von den Akten des „ersten deutschen Nationalconcils" (?) die Bischofsweihe Willibalds im Jahre 7 41 gefordert. Willibald wurde auch nicht zugleich mit Burkhard 741 Bischof, wie der Anonymus von Herrieden") behauptet hat. Papst Zacharias bestätigte allerdings die Bisthümer Würzburg, Beraburg und Erfurt, und unser Ungenannter von Herrieden substituirte der letzteren Stadt, Hui olim luit url)8 xugLnorura d. h. der Heidenstadt, sein liebes Eistet bezw. das damals neu aufgekommene famose ^ursaturn, das nur in der Einbildung der Gelehrten, sonst aber niemals und nirgends, auch in Jngoldstatt nicht, existirte und von unserm sarkastischen Niederer längst scharf zurückgewiesen wurde.") ") Bruckstücke, SeparatauSgabe, S. 10 A. 17 mansitgns s-xnä Lajnvarios äiebus multis. Hätte der Biograph mit Hirsckmann die Worte multis aunis gebraucht, so hätte man darunter mindestens 3—4 Jahre verstehen müssen. ") Vergl. Dr. Friedrich Kunstmann im oberbayer. Archiv I. Band. ") Lli^ns tom. 146 paA. 1007 und lll. d. 88. VII, 255 eax. 3. Luno ab i. v. 741, ut iu Aestis xontiüeum Ro- inanorum repsrimus...vonstitutae sunt una saäem- gns äis äno exisoopales ssäss IVirrburlr et Listet. Zur richtigen Jahreszahl V60XUII (nicht 741) ist anstatt Erfurt unser Listet bezw. ^.ureatum substituirt worden. Falsch ist die Angabe Bcthmanus, daß Willibald wirklich im Oktober 741 zum Bischof geweiht worden ist. ") Vergl. dessen Lrolusio aeaäemiea äs veteri ^.urs o 391 Burchard und Wizo, welche nach der gottgeweihten Jungfrau von Heidenheim bei der Bischofsmeihe Willibalds assistirten, waren schon im April 742 Bischöfe, Willibald dagegen war damals noch nicht Presbyter, und Bischof wurde er erst am 20. Oktober 743, drei Wochen vor Martini.5°) Drei Wochen find zusammen 21 Tage, und diese 21 Tage vor Montag dem 11. November 743, nicht von diesem Tage an zurückgerechnet, ergeben als Weihetag Willibalds zum Bischöfe und als seinen Geburtstag den 2 0., nicht 21. oder 22. Oktober 743. Der 2 0. Oktober war im Jahre 743 ein Sonntag, und an Sonntagen wurden und werden vorschriftsgemäß auch heute noch die Bischöfe geweiht, einer besonderen Fakultät oder Erlaubniß des Papstes zur Weihe Willibalds an diesem Tage hatte Bonifazius nicht bedurft. (Schluß folgt.) Recensionen und Notizen. v. Steichele-Schröder, Das Bistbum Augsburg bistoriick und statistisch beschrieben. Augsburg, Schund, 1894. 40. Heft. —8. Unter den edlen Bestrebungen des unvergeßlichen Bischofs Pankratius wird vie Geschichte auch das zu verzeichnen haben, daß er die während seines Ponlifikates begonnene historisch- statistische Beschreibung der Diözese nacb dein Tode des hochsel. Erzbischofs v. Strichele nickt unvollendet liegen ließ, sondern durchaus geeigneten Händen zur Fortführung und Vollendung anvertraute. — Das vorliegende 40. Heft der BiStbumsgeschicbte schließt sich den vorausgehenden in ebenbürtiger Weise an. Es behandelt aus dem Laudkapite! Jcttingen die gleichnamige Pfarrei (Schluß), ferner die Pfarreien und Kuraticn Konzenberg, LandenS- bcrg, Mindelaltbcim, Münsterbansen, Oberschöneberg, Rechberg- reuthen, Ried. Nöstngcu, Scheppacb, Tbannbansen (ohne Schluß). — Zu den Partien des Weites, welche allgemeineres Interesse finden, gehört ohne Zweifel die Ncgistrirnng der Kunstgegenstände. Hierüber eine kurze Bemerkung! Während Architektur und Malerei wie auch die Kleinkünste stets eine zweckentsprechende Schilderung erfahren, scheint das Gleiche nicht immer der Fall zu sein bei den Skulpturen. Einige kurze, vielleicht sogar in Klammern gcictzie Andeutungen über Auffassung, Attribute, Disposition u. dgl. z. B. bei der reizenden Gruppe des Todes Mariä zu Landcnsbcrg (S. 693), den gothischen Skulpturen in Allerheiligen (S. 748), zu Oberwaldbach (S. 728), der Figur des bl. Diouysius Areop. aus dem 14. Jahrhundert zu Nöfingen (S. 735) würden gewiß auch in diesem Punkte, ohne das Werk zu belasten, dankenswerthe Ausschlüsse geben. vr. Karl August Geiger. Die religiöse Kinder-Er- ziehuug in gemischten Ehen nach bayerischem Rechte. Ein Commentar zu 88 12 — 23 der II. Vcr- fassungsbeilage. Augsburg 1894. Literar. Institut von vr. M. Huttler (Mich. Seih). IV und 184 Seiten. Preis: 3 M. 60 Pf. * Je mehr die verschiedenen Confessioucn in unseren Gegenden sich vermischen, desto häufiger werden die gemischten Ehen, und desto öfter kaun der katholische Seelsorger in die Lage kommen, für die Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen in der kaibolischen Religion mit allen gesetzlichen Mitteln eintreten zu müssen. Ein verläisiger Führer bei Erfüllung dieser Aufgabe ist die neue Schrift Geiger's. Dieselbe enthält eine kurze Geschichte der Entwickelung des nunmehr in Bayern geltenden Rechtes bezüglich der religiösen Erziehung der Kinder aus gemischten Eben. Hieran reibt sich ein gründlicher Coinmcn- tar zum III. Kapitel oder zu §8 12 — 23 der zweiten Beilage der bayerischen Verfassung, wodurch die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Eben staatlich geregelt und geordnet ist. Hiebe! kommt die NcckstSauffassung des k. b. VerwaltungSgerichts- hofcs ausführlich zur Darstellung, und werden zur Erläuterung der einzelnen Fragen und Fälle sehr zahlreiche Auszüge aus den Entscheidungen des genannten Gerichtshofes, die meistens °°) Ueber die Errichtung der Bistbümcr Würzburg und Eickstätt ist schon der Biograph des hl. BonifaziuS nicht ganz verlässig. Die Nonne von Heidcnheim hat ihn corrigirt. Vgl. meine Bruchstücke S. 1ö u. 32. der offiziellen Sammlung derselben, aber auch anderen Quelle» entnommen sind, angeführt. Der Verfasser hat indeß auch die Literatur, welche nainentlich seit Einführung der Verwaltungsgerichte in Bayern über den vorliegenden Gegenstand sich gebildet bat, sorgiältig benutzt und an der Hand derselben an den Entscheidungen des VerwaltungsgerichtShofcS eine mitunter zutreffende, aber stets bescheidene Kritik geübt. Das Bück kann auf Vollständigkeit Anspruch machen, insofernc von den wichtigeren Fragen, über welche der k. b. Verwaltungsgerichtshof in dieser Materie sich auszusprcchen Veranlassung hatte und die neuere Literatur sich verbreitete, kaum eine übersehen worden ist. Darum kann es als ein sicherer Wegweiser für den Seelsorger bezeichnet werden. Derie.be findet darin Aufschluß, welche Wege er einzuschlagen und welche Mittel er zu ergreifen habe, wenn es sich darum handelt, Kinder auö gemischten Eben, welche in katholischer Erziehung stehen und von irgendwelcher Seite einer anderen Couiession zugeführt werden wollen, der katholischen Kirche zu erhalten, sowie solche Kinder, wenn sie im Widerspruch mit den gesetzlichen Bestimmungen in einer anderen Confession erzoren werden, für die katholische Erziehung wirksam zu reklamiren. Aber auch in Fällen, in welchen das liraotuum sasonlaro für die Erzwiuaung der Erziehung eines Kindes im katholischen Glauben nicht mit Erfolg angeraten werden kaun, findet der Seelsorger hier Belehrung, und es werden ihm dadurch nutzlose Ben,Übungen und Konen erspart. Bemerki. muß werden, daß der kirchliche oder katholische Standpunkt, von dem aus die Frage nach der religiösen Erziehung der Kinder beurtheilt und behandelt werden muß, hier vollständig bei Seite gelassen ist. Es wird vorausgesetzt, daß der Priester die Pflichten, die er in dieser Beziehung hat, kennt, und er soll hier nur in dem unterrichtet werden, was er den weltlichen Behörden gegenüber zu tbun hat, um seine diesbezüglichen Pflichten nach allen Richtungen hin zn erfüllen! Diesen Unterricht bietet das neue Geiger'scbe Werk in vorzüglicher Weise, und es sollte unseres ErachtenS in den Bibliotheken der Seelsorger nirgends fehlen. Bei der durchaus sachlichen Darstellung, deren sich der Verfasser befleißigt, wird das Buch ohne Zweifel auch von den Juristen, für die es im Grunde noch mehr Interesse bat als für die Theologen, beachtet und von Beamten und Nechlsanwälten vielfach in Gebrauch genommen werden. Usw Rsstamont in Lansorit, translateä krom tbs Aroslr. 8", paF. 666. Oaleutta,, Libls Looistzc 1886 (III). 8ti. 4,00 §ob. k. Daß Gottes Wort, wie eS uns in den hl. Schriften geoffenbart ist, aus den Originaltexten in alle nur erdenklichen lebenden Sprachen übersetzt worden ist, kann nicht Wunder nehmen; wunderbarer mag sein, daß es auch eine vollständige »Holz? Uidlö in Lanserit-, der todten Schriftsprache der gelehrten Inder, gibt (Calcutta 1848—51, 5 voll.); das Buch, das jetzt bei Antiquaren auf ungefähr 40 Mark kommt, wurde anfänglich von der britischen Bibelgesellschaft zu sehr billigem Preis verkamt, ist aber längst aus den Preisverzeichnissen der Gesellschaft verschwunden, bis erst vor kurzer Zeit wenigstens daö Neue Testament (bei Antiquaren ca. 9 M.) wieder Aufnahme in den „Anhang zum Preisverzeicbniß für Deutschland der brit. Bibelgesellschaft" gefunden hat und in deren Filialen (z. B. durch Justus Naumann in Leipzig) zu dem erstaunlich billigen Preis von 4 M. verkauft wird; das ist auch der Grund, warum mir von eurem Buche reden, das doch schon vor geraumer Zeit erschienen ist. Die Uebersctzung ist aus dem Griechischen auf Veranlassung der Baptisten - Missionare in Calcutta mit großer Sorgfalt ausgearbeitet, und zwar unter der für Sprachricbtigkeit Gewähr leistenden Oberleitung ein» geborner Gelehrter, die ihr Sanskrit bekanntlich ganz anders verstehen und beherrschen, als etwa ein europäischer Professor sein Latein. Die Schwierigkeit, ein christliches Buch inS Altindische zu gcwaudcn, liegt nun nicht etwa an der Armuth deS Sanskrit, da es ja eine unergründlich reiche Sprache ist, sondern im Gegentheil in der unerschöpflichen Fülle von Synonymen, aus denen eben die Auffassung des Uebersctzcrö daS Sprachmaterial zieht und verwendet; wie nun das Gotteswort sich ausuimmt in der uralten heiligen Brahmanensprache, das zu kennen, dürfte von hohem Interesse sein; die feine Gewandtheit der Uebersetzer muß uns oft dabei erstaunen machen. Vor allem aber ist das Werk als Lcrnmittel nickst genug zu empfehlen; denn Sauskritbüchcr von gleichem Umfang kosten sonst mindestens das Fünffache und bieren namentlich dem Anfänger und Autodidakten unüberwindliche Schwierigkeiten, während hier der Inhalt dem Leser bereits venraut ist und die Sprache keine Unregelmäßigkeiten ausweist. Mit Hilse v. Cappeller's „Sanskrit- 3V2 Wörterbuch" (Slraßburg, Trübncr 1837, M. 15.) kann sich ein Jeder, der die Elemente der Grammatik überwunden hat, getrost an die überaus lehrreiche Lektüre des Buches machen, das in sauberer DevauLgari-Sckrift gedruckt ist, die Wvrttrennung und sogar die Interpunktionszeichen nach europäischem Muster zur Erleichterung eingeführt hat. Katholische Flugschriften zurWehr undLehr. Preis L 10 Pf. * Von den trefflichen grünen Hcftcben (Verlag der „Germania", Berlin) sind neuerdings erschienen Nr. 82—86/87 mit folgendem Inhalt: 82. Bernardino Ochino von Siena. 83. Der hl. Petrus Claver. 84. Blicke auf das Wirken des Evangelischen Bundes. 85. Gustav Adolf. Ein trauriges Jubiläum. 86./87. Protestantische Stimmen zum Jesuitengesetz. Die Flugschrist Nr. 85. Gustav Adolf, von hervorragend sachkundiger Seite verfasst, verdient eine um so gröbere Beachtung, als man sich im protestantischen Lager bekanntlich anschickt, das bevorstehende Jubiläum des Verwüstcrs unseres Vaterlandes „Gustav Adolf" in ganz außergewöhnlicher Weise zu feiern. F. X. 'äoulin, Die Gottcöbraut. Betrachtungen über die Jungfräulichkeit, aus dem Französischen übersetzt und vermehrt durch einen Anhang: „Klosterleben in der Welt" von Dr. I. Ecker. 2. Auflage. Herder-Freiburg 1894. Preis 3,00 M.. geb. 3,80 M. O Jungfräulichkeit! — „Nicht alle fassen dieses Wort", nicht die Ungläubigen, die bloß für wahr halten, was ihr bischen Verstand begreift, — nicht die Häretiker, — nicht die Wcltchristen, — nicht die thörichten Jungfrauen, die „Bräute Cbristi" sind, weil sie keinem Manne gefallen und viel in die Kirche laufen, weil sie zu träge sind zum Arbeiten — für all' diese ist nach des Uebersetzers eigenem Wort das Büchlein nicht geschrieben, sondern nur sür jene, „denen es gegeben ist". Für die heiligen Jungfrauen, welche Vater und Mutter, Bruder und Schwester, ja ihren eigenen Willen verlassen haben, um in der Einsamkeit des Klosters sich Gott zu weihen. Für diese ist cö ein ErbauungS- und Betrachtungsbuch; aber auch die Eltern, die ibr Theuerstes dem Herrn darbringen, werden es mit Nutzen in die Hand nehmen und daraus den Werth des Gutes lernen, das ihre Kinder für die Welt eingetauscht haben. Das Buch bietet 21 Betrachtungen, jede zerfällt in drei fast selbstständige Theile. Daran fügt sich ein „Unterricht für die Wittwen" und eine sehr eingehende Erörterung und Zurückweisung des oft gehörten Satzes „Emweder heirathcn, oder in's Kloster". Der Anhang „Klosterleben in der Welt" ist eine Ermunterung und Anleitung zur Jungfräulichkeit, wie sie auch außerhalb der Klostermauern gepflegt werden kann, und trägt dazu bei. daS Buch sür weitere Kreise nutzbar und werthvoll zu machen. Schlichte Weisen. Gedichte von Evarist Bickmann. Heiligenstadt (Eichsscld), Verlag von F. W. Cordier. 6». 144. Preis 2 M.. geb. 3 M. s. Es finden sich in diesen schlichten Weisen einzelne reckt gute Gedichte. Unter „Gedanken und Sprüche" verbirgt sich manches Goldkörnlein, während anderes wieder recht schlicht ist. Wenn „Halme" als Iambus auftreten will, so geht dies ohne Hinken nicht, s. S. 41. Der kath. Meß n er in seinen kirchlichen Verrichtungen von Gg. Brei tsa mcter. II. verbesserte Auflage von I. Lautenschlager. Augsburg, B. Schmid'fche Buchhandlung. kl. 8°, 59 S. o. Ein brauchbares Büchlein, dem aber leider im lateinischen Texte die Angabe des Accentes mangelt. Auch die deutsche Ucbersctzung des angeführten Lateins wäre willkommen. Die Arbeiter-Einigungen des Mittelalters; nach dem Französischen des Pros. Dr. G. Knrth bearbeitet von vr. K. A. Leimbach. 8". IV. und 26 Seiten. Preis 25 Pfg. Verlag der Fuldacr Actiendruckerci. Dieses Schriftchen, daS in seiner französischen Ausgabe schon über 50,000 Abnehmer gefunden, verdient auch in der neuen deutschen Bearbeitung, die auf die deutschen Verhältnisse gebührend Rücksicht nimmt und als durchaus gelungen bezeichnet werden muß, die Beachtung aller, die sich sür die Handwcrker- und Arbeiterfrage irgendwie interessieren und nach Mitteln zu deren glücklicher Lösung suchen. Das Spiegelbild, das uns der Verfasser in den großentheils von der Kirche ausgegangenen Handwerker- und Arbeiter-Einigungen vorhält, liefert den klaren Beweis, daß unter diesem, von den Aposteln des Socialismus so verpönten Regimcnte Verbände in's Leben gcrnien und Einrichtungen getroffen waren, die auch heute noch als mustergiltig bezeichnet werden müssen. Wenn nun auch die Einigungen jener vergangenen Zeit mit ihren Einrichtungen nicht mehr die gleicher Dienste leisten würden, wie damals, so bleibt doch der Gedanke, der ihnen das Leben gegeben, ewig jung und ewig fruchtbar. Der Geist der brüderlichen Liebe muß auch die neuen Einige ungcn beseelen, der religiöse Gedanke muß sie beleben und nähren. Vor allem muß der christliche Begriff von der Arbeit sich wieder Bahn brechen und muß Arbeiter und Arbeitgeber bestimmend beherrschen. So hielt sich z. B. der Arbeitgeber des Mittelalters nicht für berechtigt, seine Arbeiter zu überbürden. Man trug bei Bemessung der Arbeitszeit der Schwierigkeit oder Gesundheitsschädlichkeit der Beschäftigung gebührend Rechnung. Die Arbeitszeit sür Bergarbeiter betrug z. B. in Deutschland damals nur acht Stunden. Nachtarbeit war bei den meisten Gewerben gänzlich untersagt. Ebenso war Frauen- und Kinderarbeit genau geregelt, die Ausbildung und das Halten von Lehrlingen rc. rc. Wir können das lehrreiche Schriftchen nur empfehlen. Der billige Preis erleichtert dessen weiteste Verbreitung. Lorenz August Grill, Handbuch des bayerischen Staatsbürgers. (DaS Werk erscheint in 10 monatlichen Lieferungen ä 60 Pf. im C. H. Beck'schen Verlag zu München.) Von dem obigen empfchlenswerthcn Werk ist soeben die 3. und 4. Lieferung erschienen. Dieselben beweisen aufs neue, daß es'Verfasser und Verleger voller Ernst damit ist, ein Werk zu liefern, das das nicht juristisch gebildete Publikum in die öffentlichen Angelegenheiten einschließlich der beutzutag das Interesse des Staatsbürgers inehr wie früher herausfordernden Fragen der Social- und Wirthsckaftspolitik wiiklich gründlich einführt. Dadurch, daß der Verfasser fortlaufend auch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anführt, macht er sein Buch ganz besonders für die Gemeindebehörden, Magistratsräthe, Gemeindebevollmächtigten, Kirchen- verwaltungs Mitglieder usw. brauchbar und empicblcus- werth. Aber auch alle» übrigen Ständen bietet eS des Wissenswerthen viel. Die 3. Lieferung bringt ein Haupt-Kapitel, nämlich das über die Gemeinbeverfassung, das nicht nur das örtliche Gcmeindewesen in allen seinen Beziehungen und Abstufungen, sondern auch die Districtsbehördcn und die Landräthe umfaßt. Auf Seite 235 beginnt alsdann der zweite Theil des Werkes, nämlich die Darstellung der inneren Verwaltung in Bezug auf Polizei, sociales und wirtbschaftliches Leben, Kirche und Schule, StaatS- und Gemeinde-Finanzen, Landcsvertheidigung. In Lief. 4 folgen die Kapitel, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die öffentliche Sittlichkeit und die Gcsuudheitspolizei zum Gegenstände haben. Es ist ein weites und großes Gebiet, das liier behandelt und jedem etwas ihn Jnteressireudes bieten wird. Wir machen auf das wirklich cmpfchleuswerthe Werk auch die Schulbibliotheken in Stadt und Land aufmerksam. Allen Denjenigen, welche sich auf leichte und bequeme Art die Kenntniß der französischen, englischen und italienischen Sprache aneignen wollen, seien die Zeitschriften »Iw Lspstiteur-, >Ttzs Lopeator-, »II ripotitors» zum Abonnement warm empiohlen. (Berlin, Verlag von Nosenbaum u. Hart.) Zur Uebung in diesen wichtigsten fremden Sprachen, deren Kenntniß in allen BcrufSzweizcn äußerst wertbvoll ist, ist die Methode der genannten Zeitschriften sehr zweckdienlich. Unter jedem fremden Worte steht daS entsprechende deutsche, so daß dem Leser das unbekannte sofort auffällt und bei der Wiederholung in Erinnerung gebracht wird, wodurch der Wortschatz sich beständig vergrößert. Für die weiter Fortgeschrittenen ist ebenfalls gesorgt, indem die 14tägig erscheinenden Blätter allmonatlich eine Beilage mit nur französischem, englischem und italienischem Texte enthalten, dem zum Zwecke des besseren Verständnisses am Fuße jeder Seite die nöthigen Anmerkungen bei- gegebcn sind. Es dürsten daher diese Zeitschriften, deren Abonne- mentsprcis bei der Post und im Buchhandel pro Quartal nur je 1 Mk. beträgt, vielen unserer Leser willkommen sein. Berichtigung. Im Stammbaum der Scheyern haben sich leider Druckverschen cingescklichen. Es muß heißen: Herzog Arnulf si 937, Herzog Heinrich I. si 955, Mantachinga. Verantw. Redacteur: Phil. Frick in Augsburg. — Druck u. Verlag des Lit. Instituts von Haas L Grabherr in Augsburg.