1 ^. 25 Keiliige zm Augsbmger Weitung. 19. IM 1896. Stecken in den Bodenzinsen ehemalige Staatssteuern ? ES ist ebenso unrichtig, die Bodenzinse einseitig auS öffentlichrechtlichen Gründen als Steuern, wie einseitig aus privatrechtlichen Titeln zu erklären. Das Mittelalter kennt fdie moderne Unterscheidung zwischen dem öffentlichen und privaten Rechte gar nicht; diese Unterscheidung wurde, nachdem das Regalwesen und der Aemterkauf verschwunden war, eigentlich erst recht durchgeführt feit dem Untergänge des PatrimonialstaateS in der französischen Revolution. Man braucht bloß daran zu denken, wie in dem Negalwesen sich die öffentlichrechtliche Leistung, die Fürsorge für Wege, Forste, Bergwerke und Münze verschmolz mit dem privatrechtlichen, finanziellen Gesichtspunkte im Mittelalter —kannte aber wohl dieUnter- scheidungvon landesherrlichen u. grundherrlichen, von außerordentlichen und ordentlichen Lasten. Am meisten gleichen unsern Steuern die landesherrlichen, außerordentlichen Abgaben, die auf den Landtagen von Ständeversammlungen beschlossen wurden und in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters zu regelmäßigen ständischen Einrichtungen führten. Man hieß sie auxilin, iirr- xo8ition68, 6xaetion68, petitiou63, äswanclaa, Beden, Steuer (8tiura, otsuru), oolleatas, xisoarino u. s. f. Aber so heißen auch Abgaben, die nicht ständisch genehmigt waren, und grundherrliche Auflagen. Der hl. Engelbert, Bischof von Köln, machte z. B. solche Auflagen, um das Land zu befestigen und den Landfrieden herzustellen. (Böhmer, Iout68 II, 302.) Auch die Kreuzzugssteuern, die auf Concilien beschlossen wurden und auf jeden Haushalt je nach dem Einkommen umgelegt wurden, können hteher bezogen werden (vgl. das Buch von Gottlob, Die päpstlichen Kreuzzugssteuern des 13. Jahrhunderts). Am frühesten und deutlichsten kommen Steuern in unserm Sinne in Städten vor als Schoß und Schätzung (vgl. Lang, Hist. Entwicklung der teutschen Steuerverfasiungen S. 102, 122, 162; Baumann, Gesch. d. Allgäu's II, 357), im 15. Jahrhundert auch auf dem Lande (Lang S. 100, Baumann II, 655). Außer Zweifel steht der Steuercharakter des „gemeinen Pfennig", den das Reich im 15. Jahrhundert erhob. Im Uebrigen wurden aber die außerordentlichen Abgaben bald zu regelmäßigen, und bei der Tendenz des Mittelalters, alles zu immobilisiren, wurden sie auf Grund und Boden fixirt. Maurer zählt in seiner Geschichte der Fronhöfe (III, 336) eine lange Reihe solcher fixirter Beden auf (vergl. Baumann a. a. O. 358). Wie leicht entschwand nun bei einem solchen Proceß der ursprüngliche Grund der Abgabe dem Bewußtsein? Wie schwer es ist, den ursprünglichen Grund solcher Grundlasten und Bodenzinsc zu bestimmen, das zeigt am besten der in allen Städten vorkommende Boden- oder Wurt- zins (c6N8io arealch). In vielen Fällen ist ganz sicher der Bodenzins als eine landesherrliche, vogteilichc Leistung zu betrachten, so z. B. in Frciburg, wo der Herzog von Zähringcn bei Ertheilung des Stadtrcchtcs von einem Wohnplatz von 100 Fuß Länge und 50 Fuß Breite je einen Schilling verlangte. Aber vielfach wurden auch in feste Geldzinse die Naturalleistungen der hofhörigeu Handwerker verwandelt, so in Augsburg (vgl. Erupp, Culturgeschichte d. Mittelalters II, 343). Ob freilich der Grundzins von 4 Pf., der in Augsburg von jedes; Hof bezahlt werden muß, aus einem privatrechtlichen (Hofhörigkcits-) Verhältniß oder aus einem öffentlichen zu erklären sei, darüber wird man verschiedener Ansicht sein können (vgl. D. Städtechroniken 4, p. XXII). Nach der ältern Arnold'schen Ansicht wären fast alle Zinsleistungen aus der ursprünglichen Hofhörigkeit der Handwerker zu erklären. Die neueren Forscher aber schränken das sehr ein und erklären die meisten Bodenzinse aus der Schutzhörigkeit und Schutzvogtei. Die Vogtei war aber sicher etwas staatliches, der Vogt hatte, allerdings in sehr wechselnden Verhältnissen, den Heer- und Gerichtsbann. Die Klostervögte z. B. hatten die Klöster und ihre Hintersassen in dem ihnen gebührenden Maße militärisch zu vertreten, sowie den Blmbann über ihre Hintersassen auszuüben. Dafür hatten sie unter anderm das Quartierrecht und verschiedene Naturalleistungen. Letztere wurden dann vielfach in ständige Abgaben verwandelt, die, wie Maurer sagt, „auch dann noch entrichtet werden mußten, als die alten Amtsrcisen weggefallen und an die Stelle der alten Gerichte neue getreten waren und daher kein Richter mehr kam, um eine Atzung oder Beherbergung in Anspruch zu nehmen" (a. a. O. 442). Im Dorf Löpsingen im Ries war das Domkapitel in Augsburg Grundherr; Vögte aber mit der hohen und niedern Gerichtsbarkeit die Grafen von Oettingen. Als Vögte hatten sie nun nach einem Vertrag von 1238 das „sogenannte Vogtrccht", nämlich 1 Malter Roggen und 1 Malter Haber von jeder Manse, von dem Maierhof 65 Malter Dinkels, Roggens und Habers, sowie das Quartierrecht (ulksrZuriu), welches die Grafen in der Zeit, wenn er im Gerichte gen. „Dinch" den Vorsitz führt, ohne Beschwerde fordern können (ooruav .... eou- tentu8 6886 äsdst iurs cpuoä clioitur voAStralit.... stiaur aldersarüs töinpors illc» Huuirclo promäst in iuäieio Huocl vulZuritsr clieitur cliuosi). Später hatten die Grafen auch das Besthaupt, obwohl sie nicht Grundherren waren. Die Dienste für die gcrichtsvogieitiche Leistung der Grafen waren also der Hauptsache nach von Anfang an auf den Boden fixirt, und was es nicht war, konnte es zum wenigsten werden. Die weitere Geschichte dieser Vogteiabgabe ist mir nicht bekannt, aber sicherlich wurde sie wie ein anderer Bodenzins behandelt, verkauft, vertheilt und vertauscht. Wurden doch selbst ausgesprochene Steuern so verhandelt (Banmann II, 358), Baurechte, ja sogar die Gerichtsbarkeit selbst wurde als ein Anw-r»,:, des Bodens behandelt, verkauft und vertheilt! Aus der Schutzvogtei oder Schutzhörigkeit hat man nun die gesummte Feudalisirung des Bodens erklärt. Das mag übertrieben sein, aber alle Historiker stimmen darin überein, daß die ursprünglich freien Bauern sich in der karolingischcn Zeit massenhaft in die Hörigkeit begaben, um der Militärpflicht zu entgehen. Gegen gewisse Leistungen übernahmen die Grafen und ihre Dicnstmannen (Ritter) die Heerbannpflichten ihrer Hintersassen und der Hintersassen der Klöster, deren Vögte sie waren. Und mit dem Heerbann war der Gerichtsbann verknüpft und wurde je nach der Stellung der Herrschaft die niedere oder höhere, die grundherrliche oder landesherrliche Gerichtsbarkeit geübt. Die Hörigen hatten daher unter regelmäßigen Verhältnissen für Heer und Gericht nichts weiter zu bezahlen, als die gewöhnlichen Fronen und Zinse zu leisten. Es gab weder ein Heeresbudget noch einen Jnstizetat. Die Ritter, die an allen Orten saßen, 194 waren die geborenen Berufssoldaten, und sie übten als regelmäßige Inhaber der niedern Gerichtsbarkeit auch die Polizei. In Preußen ist es noch vor wenigen Jahrzehnten so gewesen. Auch für die Straßen hatte entweder der Grundherr, oder der Landesherr, oder der König zu sorgen, wenn ihm auch nicht verwehrt war, einen Straßenzoll und ein Brückengeld zu erheben. Das Straßenwesen galt wie das Geleitsrccht als ein Ausfluß der Gerichtsbarkeit (Maurer, Fronhöfe IV, 155); es war nur ein Regale. Ebensowenig wie einen Straßenetat gab es einen Schul- und Kirchen- emt. Die Kirche wurde wie die Schule, soweit von einer solchen die Rede sein kann, vom Zehnten unterhalten, und für die Armen war ein volles Viertel des Zehnten (guarta, panxorunr) ausgesetzt. Leider aber gaben meistens die Patrone den Zehnten sich angeeignet und nur den Klein- und Bluizehnten der Kirche gelassen. Der ursprüngliche Grund und Zweck der Bodenlasten entschwand dem Bewußtsein schon im Mittelalter, als die Landesherren anfingen, der grundherrlichen Zersplitterung entgegenzuarbeiten (Lamprecht, Deutsches Wirth- schaftslebcn I, 1251 sf.). Das landesherrliche Söldner- lhum machte die Ritterschaft mehr und mehr überflüssig, und je mehr der moderne Staat sich in diesen Territorien entwickelte, desto mehr ging das Nitterthum zurück und verloren auch Stifte und Klöster mehr und mehr an ihrer Selbstständigkeit. Dennoch blieben die alten Lasten und als die Reichsunmittelbaren mediatisirt waren, wäre es eine Ungerechtigkeit gewesen, diese Lasten einfach als ursprüngliche Steuern nach französischem Muster zu streichen, da ihre dermaligen Inhaber sie als privat- rechtliche Titel ererbt und erworben hatten. Ging ja alles so kraus untereinander, daß, wie Vicomte d'Avcnel in seiner Geschichte des Grundetgenthums erzählt, viele Adelige selbst als Besitzer verpflichteter Grundstücke durch die Lastenabschüitelung gewannen. Die Bedeutung und der Zusammenhang der Grundlasten war deßhalb nicht mehr erkennbar, als dieselben 1848 theilweise abgelöst, theilweise aufgehoben wurden. Daher sprechen die Motive des Ablösungsgesetzes, obwohl es bei manchen entschädigungslos aufgehobenen Lasten ganz nahe gelegen hätte, nicht von dem ursprünglich öffentlichrechtlichen oder steuerarttgen Charakter, sondern nur von der Gehässigkeit, Unwirthschaftlichkeit und dem geringen Ertrage der aufgehobenen Losten. Aber ganz vergessen war der Zusammenhang und die ursprüngliche Bedeutung auch wieder nicht, so wies z. B. der Abgeordnete Dr. Edel (9. Mai 1848) mit Recht darauf hin, daß die gutsherrliche Gerichtsbarkeit entschädigungslos aufgehoben werden dürfe, weil die Gerichtsbarkeit ursprünglich nicht lazu bestimmt gewesen sei, einen Verwögensvortheil abzuwerfen. „Die Gerichtsherren waren die Vorsitzer ihrer Insassen, sie waren Vorsteher des Gerichts, das aus der Mitte der Grundholden hervorging." Die Gerichtssporteln und Taxen der Patrimonialgerichte, sagte ein anderer, seien deßhalb so stark gewachsen, weil die Beamten ihren Gehalt daraus bezogen. Gerichtsbeamte wurden aber erst «it dem Aufkommen des römischen Rechtes aufgestellt. Die ursprünglichen Gerichtskosten steckten irgendwo anders, und es war eine leicht begreifliche Täuschung, daß man das Gerichthalten als eine Art Ehrenpflicht des adeligen Herrn hielt, wie man es heutzutage noch in England auffaßt. Wenn man die Fronen ohne Entschädigung aufhob, so geschah das ziemlich Principlos, wie es auch manche Abgeordnete hervorheben, um so principlofer, als seit Jahrhunderten, besonders stark aber unmittelbar vor 1848, Fronen auf Wunsch der Verpflichteten in Geld fixirt worden waren. Der Grund jener Aufhebung war auch keineswegs ihr Zusammenhang mit der Schutzhörig- keit und Vogtei oder ihr mehr persönlicher, weniger dinglicher Charakter. Oberjustizprokurator Wiest wies zwar in einer Schrift „Aufhebung der Zehenten, Leibeigen- schaftsgefälle, Fronen rc." (Ulm 1833) auf die Thatsache hin, daß die meisten Fronen derjenige von mehreren Gutsherren eines Ortes erhoben, der eine Gerichtsbarkeit befaß oder besitzt, und wollte daraus den öffentlichrechtlichen Charakter der Fronen beweisen. Allein damit schoß er über das Ziel hinaus. Die neuere Forschung erklärt die Fronen grvßtentheils aus der gehöferschaft- lichen Bewirthschaftung der gutsherrlichen Neubrüche (Veunden) und aus andern privatrechtlichen Verhältnissen. Wie mit den Fronen, verhält es sich mit der Leibeigenschaft. Wiest rechtfertigt ihre unentgeltliche Aufhebung damit, daß auch die Last des Schutzes der Leibeigenen und damit das öffentlichrechtliche Verhältniß des Leibherrn wegfiel, und führt die Thatsache an, daß ein Standesherr die Leibeigenschaftsgefälle unter der allgemeinen Nechnungsrubrik als „obrigkeitliche Gefalle" aufführte (a. a. O. S. 110). Wenn aber je etwas privatrechtlich war, so war es die Leibeigenschaft, die doch etwas ganz anderes bedeutete, als die Schutzhörigkeit der Zinsleute. In der finanzhistorischen Erklärung der Grundlasten tastete man in Folge mangelnder Vorarbeiten und Quellen unsicher hin und her und kehrte bald die eine, bald die andere Seite heraus, je nachdem man sie brauchte. Erzählt doch Wiest S. 165, der (würt- tembergischc) Staat habe 1819 den Mediatisirten gegenüber die Schutz- und Schirmgelder als öffentlichrechtliche sich angeeignet, nunmehr aber (1833) bezeichne er sie als privatrechtliche, die im zehnfachen Betrag abzulösen seien! Doch waren dies Ausnahmen; im Allgemeinen hatte man keine andere Wahl, als alle Feudallasten in privatrechtlichem Sinne zu fassen, die Zehnten, Handlöhne (Mutationsgebühren), wie die Fronen, und so geht es auch heute nicht, einen andern Maßstab an die Bodenzinse anzulegen, als damals. Immerhin ist aber die Prophezeiung des Dekans Pflaum (8. Mai 1848) interessant, daß die Ablösung der Grundlasten den Bauern so wenig Vortheil wie den französischen Bauern bringe, die dem nachrevolutionüren Staat wehr Steuern haben zahlen müssen, als sie den Erundherren und Landesherren zusammen haben je bezahlen Müssen! WaS auf der einen Seite wegfalle, komme auf der andern Seite herein (Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten 1848, III. Band, 323). Durch die ganze Rede klingt so etwas wie von einer Doppelbesteuerung, von der wir in letzter Zeit so viel hörten. „Nodl63S6 odliAö! Worte an den Adel deutscher Nation!" Mit diesem Titel erschien im laufenden Jahre bei Otto Borgmeyer in Hannover eine zeitgemäße Besprechung der Ade-lSfrage, die bekanntlich sehr ungleicher Beurtheilung begegnet. Von Seite der demokratischen Parteien als entbehrliches mittelalterliches Requisit aufgefaßt, erzeugt anderseits die Antwort auf die Frage: was Adel sei — Erröthen und Beschämung! Darf man nicht aussprechen. 195 das; es in Wahrheit nur eine richtige, ganz correcte Auffassung dessen gebe, was in wohlgeordneten, monarchischen Staatswesen Bedeutung und Bestimmung des Adels sei? Die Lösung findet sich in der Aufgabe, welche das Christenthum der ganzen Gesellschaft, an deren Spitze dem Adel, zutheilt! Das Christenthum als Werk der gottmenschlichen Majestät Jesu Christi erscheint als das höchste adelige Institut, die christlichen Völker demgemäß als der Adel der Menschheit auf Erden! Steht dieses fest, daß eine göttliche Lehre die Menschen zuhöchst zu veredeln befähigt sei — so ist hiemit die Berechtigung des Blutadels innerhalb der christlichen Gesellschaft nicht preisgegeben. Das Christenthum anerkennt den Blutadel. Beweis hiefür findet sich in dem Evangelium nach dem heiligen Matthäus (1,1—16), enthaltend das Stammbuch Jesu Christi, in welchem dargethan ist, daß der hl. Josef, der Pflegvater Christi, von königlichem Geblüts war. Diese Beweisführung mit all' den Namen der Vor- und Urvater läßt erkennen, daß dem hl. Joseph vor Gott in Folge seiner Abstammung eine höhere Würde zukomme, sonst wäre eben dieses Namens-Negister nicht unter den Gottes» Worten der hl. Schrift zu finden. Da nun Gott der Herr den Blntadel gelten läßt, so müßte es für Christen zweifellose Verpflichtung sein, ein Gleiches zu thun. Diese gläubigen Christen gegenüber gestellte, wohlbegründete Forderung wurde seitens der Aufklärung 1789 in Frankreich und 1848 in Deutschland als unberechtigte, freiheits- und volksfeindliche Prä- tension zurückgewiesen — eine Censur, die nicht überraschen kann! Denn wo Gott und sein Evangelium nicht gilt — wie sollten da seine Vasallen noch Geltung finden! In diesen Augen erschien es als weltbefreiende, fortschrittliche Geistesthat, die Adels-Nechte als antiquirt zu verwerfen! Das Nivellement machte eitle Anstrengungen, alles auf „eine" Höhe zu bringen, als ob auf solchem Wege der Gewalt die dekretirte Gleichheit der Menschen zur ernst zu nehmenden Thatsache gemacht werden könne! Hat denn der Schöpfer Gleichheit gewollt? Die ganze Schöpfung in allen Theilen, vom leblosen Stein bis zum Meisterwerke des Schöpfers: bis zum göttlich beseelten, vernunftbegabten Menschen, ruft: nein! Die ganze Schöpfung ist ein Protest gegen die Gleichheits- Jdee der Gottesleugner! Eben die Ungleichheit ist das Gesetz; Steine, Metalle, Blumen, Bäume, Früchte, Thiere bezeigen eine Variation und Gradation von weniger edlen zu edleren und edelsten Arten und Gattungen. Vergleicht man die Typen der Menschen-Rassen, so kann die Priorität der kaukasischen Nasse nicht zweifelhaft sein. Gesichtsbildung und geistiger Ausdruck stellen die Weißen hoch über die andern Völker-Typen! Wo ist Gleichheit? Sie wohnt in den Träumen alter und neuer Kommunisten! Ungleich ist Körper-Gestalt und Kraft, ungleich find Geistesgaben, Talente, Gemüths-Eigenschaften, — wo ist Gleichheit? Gibt es Steigerungen in Bezug auf das Angeborne im innern Menschen nach der Seite des Geistes und Gemüthes hin — warum sollte die Hülle nicht Unterschiede ausweisen dürfen? „Blut ist ein besonderer Saft" — sagt Goethe im Faust. Ist das der Fall, so ist Genealogie und Adels-Generation nicht zu verwerfen^ nicht zu verspotten^ Mit dteicm Hinweis auf die Berechtigung des BlUt- adels soll nicht die Bedeutung des Herzens- und Geistes- Adels herabgesetzt werden. Feststehend bleibt für daS Christenthum, daß, abgesehen vom Blute, nur jene Seele vor Gott als hochadelig gelten könne, welche der Aufnahme in den Himmel gewürdigt wird. Mitglieder des Blutadels, welche, beherrscht von niedern Gewalten, dieses ewigen Glückes selbst sich beraubten, haben, ihre Bedeutung verkennend, ihre Bestimmung verfehlend, sich tief herabgewürdigt zur Personifikation aller Niedrigkeit, Schändlichkeit und Verächtlichkeit — zum Feinde der höchsten Majestät Gottes! Adel verpflichtet! „Xosilesss osiliZs" bezieht sich zunächst auf das Verhältniß des Vasallen zum göttlichen Dienst- und Kriegsherrn — vor dem alle nur Diener sind! Ist dieses Dienstverhältniß ein der Vorschrift entsprechendes, normales — so wird mit zwingender Logik die Stellung zum irdischen Dienst- und Kriegsherrn nothwendig auch eine correcte, iä est gottgewollte sein! Mit dieser getreuen, unerschütterlich beharrlichen Stellung gegenüber „Altar und Thron", wie sie auf vielen Blättern der Adelsg. schichte verzeichnet sich findet — ist in aller Kürze und Klarheit Bedeutung und Bestimmung, ist die von Gott gesetzte Aufgabe des Adels dargelegt! Die Bedeutung des katholischen Adels für die katholische Kirche erweist die große Zahl seiner Mitglieder, welchen die Ehre des Altars zu Theil geworden. Oder erscheint der unvergeßliche Kaiser Karl der Große nicht als Vorbild wahrer Herrschergröße von Gottes Gnaden? Ebenso Ludwig IX. von Frankreich als Muster eines weisen und gerechten Regenten! Stellt sich im Bilde der hl. Elisabeth von Ungarn nicht das Ideal wahrer, christlicher Nächstenliebe, höchsten Opfergeistes dar? Darf der Adel nicht mit begründetem Selbstgefühl auf die beiden Adelssprossen Albertus Magnus und Thomas von Aquin und andere als auf Gelehrte ersten Ranges blicken? Die Heiligen-Legenden geben Zeugniß von vielen hochwürdigen und ehrwürdigen Persönlichkeiten beider Geschlechter aus dem Adelsstande, welche, der Kirche zur Zierde dienen, als Höchstes es erkannten, für Gottes Ehre sich opfernd zu wirken, nach den Worten des heiligen Frauziskus von Assisi (1182 — 1226): „DaS ist die wahre Ehre, daß man alle Ehre dem Herrn gebe und ihm getreu diene!" Auf eine ansehnliche Reihe würdiger Gottesdiener, die aus seinen Reihen hervorgingen, ist somit der Adel zu blicken berechtigt. Dem Allerhöchsten, dem Herrn der Welten, von dem Alles ist, in Treue vorerst zu dienen, galt von Alters her als Adelsverpflichtung, als hochadelige Gesinnung! Das Verlassen dieser Tradition führte auf Abwege, deren Erkenntniß in den Herzen der traditionell-getreuen nur Schmerz und Trauer wirken kann. Es ist schmerzend, bekennen zu müssen, daß die empfindlichsten Wunden dem Adel vom Adel zugefügt worden. Die tödtlichste Wunde wurde dem Adel geschlagen mit Nobilitirung des Geldes, mit Schaffung des Geldadels — ein Faustschlag in'S Angesicht des alten, christlich-getreuen Adels! Trotz dieser so sehr zu beklagenden, traurigen Ver- irrung wird es wohl statthaft sein, aufzustellen, daß der Glaube des Volkes an die Adelswährung der neugeschaffenen Plutokratie auch heute noch mit vielen zweifelnden Fragezeichen umhegt erscheint. Daraus dürfte hervorgehen: wie wenig zulässig es gewesen, das Ansehen einüs adeligen Namens von einer wohlabgezählten Portion 194 waren die geborenen Berufssoldaten, und sie übten als regelmäßige Inhaber der niedern Gerichtsbarkeit auch die Polizei. In Preußen ist es noch vor wenigen Jahrzehnten so gewesen. Auch für die Straßen hatte entweder der Grundherr, oder der Landesherr, oder der König zu sorgen, wenn ihm auch nicht verwehrt war, einen Straßenzoll und ein Brückengeld zu erheben. Das Straßenwesen galt wie das Geleitsrecht als ein Ausfluß der Gerichtsbarkeit (Maurer, Fronhöfe IV, 155); es war nur ein Regale. Ebensowenig wie einen Straßenetat gab es einen Schul- und Kirchen- erat. Die Kirche wurde wie die Schule, soweit von einer solchen die Rede sein kann, vom Zehnten unterhalten, und für die Armen war ein volles Viertel des Zehnten (Hrrarta, xnnxsrunr) ausgesetzt. Leider aber gaben meistens die Patrone den Zehnten sich angeeignet und nur den Klein- und Blutzehnien der Kirche gelassen. Der ursprüngliche Grund und Zweck der Bodenlasten entschwand dem Bewußtsein schon im Mittelalter, als die Landesherren anfingen, der grnndherrlichen Zersplitterung entgegenzuarbeiten (Lamprecht, Deutsches Wirth- schaftslebcn I, 1251 sf.). Das landesherrliche Söldner- lhum machte die Ritterschaft mehr und mehr überflüssig, und je mehr der moderne Staat sich in diesen Territorien entwickelte, desto mehr ging das Nitterthum zurück und verloren auch Stifte und Klöster mehr und mehr an ihrer Selbstständigkeit. Dennoch blieben die alten Lasten und als die Reichsunmittelbaren mediatisirt waren, wäre es eine Ungerechtigkeit gewesen, diese Lasten einfach als ursprüngliche Steuern nach französischem Muster zu streichen, da ihre dermaligen Inhaber sie als privatrechtliche Titel ererbt und erworben hatten. Ging ja alles so kraus untereinander, daß, wie Vicomte d'Avenel in seiner Geschichte des Grundeigenthums erzählt, viele Adelige selbst als Besitzer verpflichteter Grundstücke durch die Lastenabschüttelung gewannen. Die Bedeutung und der Zusammenhang der Grundlasten war deßhalb nicht mehr erkennbar, als dieselben 1848 theilweise abgelöst, theilweise aufgehoben wurden. Daher sprechen die Motive des Ablösungsgesetzes, obwohl es bei manchen entschädigungslos aufgehobenen Lasten ganz nahe gelegen hätte, nicht von dem ursprünglich öffentlichrechtlichen oder steuerartigen Charakter, sondern nur von der Gehässigkeit, Unwirthschaftlichkeit und dem geringen Ertrage der aufgehobenen Lasten. Aber ganz vergessen war der Zusammenhang und die ursprüngliche Bedeutung auch wieder nicht, so wies z. B. der Abgeordnete Dr. Edel (9. Mai 1848) mit Recht darauf hin, daß die zutsherrliche Gerichtsbarkeit entschädigungslos aufgehoben werden dürfe, weil die Gerichtsbarkeit ursprünglich nicht dazu bestimmt gewesen sei, einen Vermögensvortheil abzuwerfen. „Die Gerichtsherren waren die Vorsitzer ihrer Insassen, sie waren Vorsteher des Gerichts, das aus der Mitte der Grundholden hervorging." Die Gerichtssporteln und Taxen der Pajrimonialgerichte, sagte ein anderer, seien deßhalb so stark gewachsen, weil die Beamten ihren Gehalt daraus bezogen. Gerichtsbeamte wurden aber erst «it dem Aufkommen des römischen Rechtes aufgestellt. Die ursprünglichen Gerichtskosten steckten irgendwo anders, und es war eine leicht begreifliche Täuschung, daß man das Eerichthalten als eine Art Ehrenpflicht des adeligen Herrn hielt, wie man es heutzutage noch in England auffaßt. Wenn man die Fronen ohne Entschädigung aufhob, so geschah das ziemlich Principlos. wie es auch manche Abgeordnete hervorheben, um so principloser. als seit Jahrhunderten, besonders stark aber unmittelbar vor 1848, Fronen auf Wunsch der Verpflichteten in Geld fixirt worden waren. Der Grund jener Aufhebung war auch keineswegs ihr Zusammenhang mit der Schutzhörigkeit und Vogtei oder ihr mehr persönlicher, weniger dinglicher Charakter. Oberjustizprokurator Wiest wies zwar in einer Schrift „Aufhebung der Zshenten, Leibcigen- schaftsgefälle, Fronen rc." (Ulm 1833) auf die Thatsache hin, daß die meisten Fronen derjenige von mehreren Gutsherren eines Ortes erhoben, der eine Gerichtsbarkeit besaß oder besitzt, und wollte daraus den öffentlichrechtlichen Charakter der Fronen beweisen. Allein damit schoß er über das Ziel hinaus. Die neuere Forschung erklärt die Fronen größtentheils aus der gehöferschaft- lichen Bewirthschaftung der gutsherrlichen Neubrüchc (Beunden) und aus andern privatrechtlichen Verhältnissen. Wie mit den Fronen, verhält es sich mit der Leibeigenschaft. Wiest rechtfertigt ihre unentgeltliche Aufhebung damit, daß auch die Last des Schutzes der Leibeigenen und damit das öffentlichrechtliche Verhältniß des Leibherrn wegfiel, und führt die Thatsache an, daß ein StandeSherr die Leibeigenschaftsgefälle unter der allgemeinen Nechnungsrubrik als „obrigkeitliche Gefalle" ausführte (a. a. O. S. 110). Wenn aber je etwas privatrechtlich war, so war es die Leibeigenschaft, die doch etwas ganz anderes bedeutete, als die Schutzhörigkeit der Zinsleute. In der finanzhistorischen Erklärung der Grundlasten tastete man in Folge mangelnder Vorarbeiten und Quellen unsicher hin und her und kehrte bald die eine, bald die andere Seite heraus, je nachdem man sie brauchte. Erzählt doch Wiest S. 165, der (würt- tembergische) Staat habe 1819 den Mediatisirten gegenüber die Schutz- und Schirmgelder als öffentlichrechtliche sich angeeignet, nunmehr aber (1833) bezeichne er sie als privatrechtliche, die im zehnfachen Betrag abzulösen seien! Doch waren dies Ausnahmen; im Allgemeinen hatte man keine andere Wahl, als alle Feudallasten in privatrechtlichcm Sinne zu fassen, die Zehnten, Handlöhne (Mutationsgebühren), wie die Fronen, und so geht es auch heute nicht, einen andern Maßstab an die Bodenzinse anzulegen, als damals. Immerhin ist aber die Prophezeiung des Dekans Pflaum (8. Mai 1848) interessant, daß die Ablösung der Grundlasten den Bauern so wenig Vortheil wie den französischen Bauern bringe, die dem nachrevolutionären Staat mehr Steuern haben zahlen müssen, als sie den Grundherrcn und Landesherren zusammen haben je bezahlen Müssen! WaS auf der einen Seite wegfalle, komme auf der andern Seite herein (Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten 1848, III. Band, 323). Durch die ganze Rede klingt so etwas wie von einer Doppelbesteuerung, von der wir in letzter Zeit so viel hörten. „I§odl6886 odllAö! Worte an den Adel deutscher Nation!" Mit diesem Titel erschien im laufenden Jahre bei Otto Borgmeycr in Hannover eine zeitgemäße Besprechung der Ade-lsfrage, die bekanntlich sehr ungleicher Beurtheilung begegnet. Von Seite der demokratischen Parteien als entbehrliches mittelalterliches Requisit aufgefaßt, erzeugt anderseits die Antwort auf die Frage: was Adel sei — Erröthen und Beschämung! Darf man nicht aussprechen« 195 das; es in Wahrheit nur eine richtige, ganz correcte Auffassung dessen gebe, was in wohlgeordneten, monarchischen Staatswesen Bedeutung und Bestimmung des Adels sei? Die Lösung findet sich in der Aufgabe, welche das Christenthum der ganzen Gesellschaft, an deren Spitze dem Adel, zutheilt! Das Christenthum als Werk der gottmenschlichen Majestät Jesu Christi erscheint als das höchste adelige Institut, die christlichen Völker demgemäß als der Adel der Menschheit auf Erden! Steht dieses fest, daß eine göttliche Lehre die Menschen zuhöchst zu veredeln befähigt sei — so ist hiemit die Berechtigung des Blutadels innerhalb der christlichen Gesellschaft nicht preisgegeben. Das Christenthum anerkennt den Blutadel. Beweis hiefür findet sich in dem Evangelium nach dem heiligen Matthäus (1,1—16), enthaltend das Stammbuch Jesu Christi, in welchem dargethan ist, daß der hl. Josef, der Pflegvater Christi, von königlichem Geblüts war. Diese Beweisführung mit all' den Namen der Vor- und Urvater läßt erkennen, daß dem hl. Joseph vor Gott in Folge seiner Abstammung eine höhere Würde zukomme, sonst wäre eben dieses Namens-Negister nicht unter den Gottcs- Worten der hl. Schrift zu finden. Da nun Gott der Herr den Blntadel gelten läßt, so müßte es für Christen zweifellose Verpflichtung sein, ein Gleiches zu thun. Diese gläubigen Christen gegenüber gestellte, wohlbcgründete Forderung wurde seitens der Aufklärung 1789 in Frankreich und 1848 in Deutschland als unberechtigte, freiheits- und volksfeindliche Prä- tension zurückgewiesen — eine Censur, die nicht überraschen kann! Denn wo Gott und sein Evangelium nicht gilt — wie sollten da feine Vasallen noch Geltung finden! In diesen Augen erschien es als weltbefreiende, fortschrittliche Geistesthat, die Adels-Nechte als antiquirt zu verwerfen! Das Nivellement machte eitle Anstrengungen, alles auf „eine" Höhe zu bringen, als ob auf solchem Wege der Gewalt die dekretirte Gleichheit der Menschen zur ernst zu nehmenden Thatsache gemacht werden könne! Hat denn der Schöpfer Gleichheit gewollt? Die ganze Schöpfung in allen Theilen, vom leblosen Stein bis zum Meisterwerke des Schöpfers: bis zum göttlich beseelten, vernunftbegabten Menschen, ruft: nein! Die ganze Schöpfung ist ein Protest gegen die Gleichheits- Jvee der Gottesleugner! Eben die Ungleichheit ist das Gesetz; Steine, Metalle, Blumen, Bäume, Früchte, Thiere bezeigen eine Variation und Gradation von weniger edlen zu edleren und edelsten Arten und Gattungen. Vergleicht man die Typen der Menschen-Nassen, so kann die Priorität der kaukasischen Nasse nicht zweifelhaft sein. Gesichtsbildung und geistiger Ausdruck stellen die Weißen hoch über die andern Völker-Typen! Wo ist Gleichheit? Sie wohnt in den Träumen alter und neuer Communisten! Ungleich ist Körper-Gestalt und Kraft, ungleich sind Geistesgaben, Talente, Gemüths-Eigenschaften, — wo ist Gleichheit? Gibt es Steigerungen in Bezug auf das Angeborne im innern Menschen nach der Seite des Geistes und Gemüthes hin — warum sollte die Hülle nicht Unterschiede ausweisen dürfen? „Blut ist ein besonderer Saft" — sagt Goethe im Faust. Ist das der Fall, so ist Genealogie und Adels-Generation nicht zu verwerfen^ nicht zu verspotten^ Mit diesem Hinweis auf die Berechtigung des Blut- adels soll nicht die Bedeutung des Herzens- und Geistes- Adels herabgesetzt werden. Feststehend bleibt für daS Christenthum, daß, abgesehen vom Blute, nur jene Seele vor Gott als hochadelig gelten könne, welche der Aufnahme in den Himmel gewürdigt wird. Mitglieder des Blutadels, welche, beherrscht von niedern Gewalten, dieses ewigen Glückes selbst sich beraubten, haben, ihre Bedeutung verkennend, ihre Bestimmung verfehlend, sich tief herabgewürdigt zur Personifikation aller Niedrigkeit, Schändlichkeit und Verüchtlichkeit — zum Feinde der höchsten Majestät Gottes! Adel verpflichtet! „Xolsissss osiliZs" bezieht sich zunächst auf das Verhältniß des Vasallen zum göttlichen Dienst- und Kriegsherrn — vor dem alle nur Diener sind! Ist dieses Dienstverhältniß ein der Vorschrift entsprechendes, normales — so wird mit zwingender Logik die Stellung zum irdischen Dienst- und Kriegsherrn nothwendig auch eine correcte, iä est gottgewollte sein! Mit dieser getreuen, unerschütterlich beharrlichen Stellung gegenüber „Altar und Thron", wie sie auf vielen Blättern der Adelsg. schichte verzeichnet sich findet — ist in aller Kürze und Klarheit Bedeutung und Bestimmung, ist die von Gott gesetzte Aufgabe des Adels dargelegt! Die Bedeutung des katholischen Adels für die katholische Kirche erweist die große Zahl seiner Mitglieder, welchen die Ehre des Altars zu Theil geworden. Oder erscheint der unvergeßliche Kaiser Karl der Große nicht als Vorbild wahrer Herrschergröße von Gottes Gnaden? Ebenso Ludwig IX. von Frankreich als Muster eines weisen und gerechten Regenten! Stellt sich im Bilds der hl. Elisabeth von Ungarn nicht das Ideal wahrer, christlicher Nächstenliebe, höchsten Opfergeistes dar? Darf der Adel nicht mit begründetem Selbstgefühl auf die beiden Adelssprossen Albertus Magnus und Thomas von Aquin und andere als auf Gelehrte ersten Ranges blicken? Die Heiligen-Legenden geben Zeugniß von vielen hochwürdigen und ehrwürdigen Persönlichkeiten beider Geschlechter aus dem Adelsstande, welche, der Kirche zur Zierde dienen, als Höchstes es erkannten, für Gottes Ehre sich opfernd zu wirken, nach den Worten des heiligen Franziskus von Assisi (1182 — 1226): „Das ist die wahre Ehre, daß man alle Ehre dem Herrn gebe und ihm getreu diene!" Auf eine ansehnliche Reihe würdiger Goitesdiener, die aus seinen Reihen hervorgingen, ist somit der Adel zu blicken berechtigt. Dem Allerhöchsten, dem Herrn der Welten, von dem Alles ist, in Treue vorerst zu dienen, galt von Alters her als Adelsverpflichtung, als hochadelige Gesinnung! Das Verlassen dieser Tradition führte auf Abwege, deren Erkenntniß in den Herzen der traditionell-getreuen nur Schmerz und Trauer wirken kann. Es ist schmerzend, bekennen zu müssen, daß die empfindlichsten Wunden dem Adel vom Adel zugefügt worden. Die tödtlichste Wunde wurde dem Adel geschlagen mit Nobilitirung des Geldes, mit Schaffung des Geldadels — ein Faustschlag in'S Angesicht des alten, christlich-getreuen Adels! Trotz dieser so sehr zu beklagenden, traurigen Ver- irrung wird es wohl statthaft sein, aufzustellen, daß der Glaube des Volkes an die Adelswährung der neugeschaffenen Plutokratie auch heute noch mit vielen zweifelndes Fragezeichen umhegt erscheint. Daraus dürfte hervorgehen: wie wenig zulässig es gewesen, das Ansehen einüß adeligen Namens von einer wohlgbgezählten Portio» 1S6 Metall oder Papier-Stücken abhängig machen zu wollen — sowie auch die belehrende Thatsache, daß daS Volk nicht einen Namen respektirt, ist der Träger des Namens nicht achtbar, insbesondere nicht in seinem Verhältniß Gott gegenüber! Muß es nicht ausgesprochen werden, daß, wie schon bemerkt, Adel nur im Christenthum, weil seine Lehre göttlich — daß demnach Alles, was außer diesem Bereich als adelig sich geberden möchte, als fragewürdig bezeichnet werden muß! Die neugeschaffene Plutokratie hat den Adel herabgewürdigt, Geldsucht erweckt, Geldstolz genährt, falsche Ehrbegriffe zur Geltung gebracht. Das bekannte Wort: „Mein Geld ist meine Ehre" — erscheint als Etikette einer Adelsgesinnung, die dem Worte unseres göttlichen Heilands, daß man nicht zwei Herren (Gott und dem Mammon) zugleich dienen könne, direkt als Widerspruch entgegensteht! Dieses Wort von der Geldehre illustrirt zur Genüge die äeeacleirca, bet welcher der moderne und modern denkende Adel angekommen! „Mein Geld ist meine Ehre!" ES leuchtet ein, daß diese Spezialität von Adclsgesinnung als Produkt der seichtesten aller Lehren, der materialistischen, sich darstellt, daß der Verachtung göttlicher Wahrheit die Anbetung des Stoffes folgen mußte! So hoch als wahrer Gottesdienst über schmählichen Götzendienst sich erhebt — so hoch erhebt sich der in Wort und That christliche Adel über den Krämergeist der Habsucht, angethan mit glänzendem Adels- Wavpen und umgeben von imitirten adeligen Allüren! Difficile cst satiram von scrikere. Das Bewahren der Nahe bei solchen Erörterungen ist leichter angerathen als selbst bethätigt! Alles, was sich als Zerrbild darstellt, ruft die Kritik heraus. Wer mit ganzer Seele für Christus ist, kann doch nicht „das" als Adel gelten lassen, was gegen Christus ist! Darf man nicht annehmen, daß alle andern Adelspatente, die mit dem Schwert, mit der Feder, mit dem Pinsel, Meißel u. s. w. erworben wurden, allgemein einer mehr ernst zu nehmenden Achtung begegnen werden? Dem Blut- und Verdienst-Adel — jedem gebührt seine Stelle! Der Adel als conservatives Element xar cxcsllence ist von der Monarchie nicht zu trennen und die Monarchie nicht vom Adel! Demnach hat der Adel Anspxuch als nächstberechtigte Umgebung des Thrones das Vertrauen der Mächtigen von Gottes Gnaden zu finden. Der Adel sollte erscheinen als lebender Zeuge und ehrwürdiger Träger der geschichtlichen Ueberlieferungen eines Volkes! Graf Josef de Maistre (1755—1821), der bekannte Vertheidiger der Legitimität, sagt: „So lange eine „reine", die Lehrsätze des National - Glaubens bis zur Begeisterung festhaltende Aristokratie den Thron umgibt, steht er unerschütterlich — selbst wenn Schwäche oder Irrthum ihn einnehmen! — Mit diesen Worten ist die Bedeutung eines gläubigen, kirchentreuen Adels für den Halt des Thrones auf das Klarste und Schärfste gekennzeichnet! Die Schaffung der Plutokratie hatte und hat zur Folge: die in der Brochure „Noblesse vbliZe" besprochene und verurtheilte Annäherung an den Geist der kaute Lnancs, Betheiligung an Börsenspiel, Gründergeschäften u. s. w., alles Dinge, die altadeligen Principien widersprechen, als deren völlige Verläugnung die Verachtung deS christlichen Taufscheines — „des höchsten Adrlsbricfes" — und EtMhlijng einer geldrejchen, jüdischen Braut sich darstellt! Hiemit ist daS traurige Bild der äöcaäencs des christlichen Adels vollendet, die Tradition des altadeligen christlichen Geistes verächtlich bei Seite geworfen! Darf man sich wundern, wenn solcher Adel in den Augen des christlichen Volkes ohne Ansehen erscheint? So geartete Edelleute empfangen, was sie verdienen: Mißachtung! Diese gänzlich irdischem Tand und Genuß zugewendete Richtung erscheint für das christliche Volk als Bild der Warnung. Die Bedeutung solcher Adels - Elemente für die christliche Kirche ist gleich null; auch von einem Glänze, den sie dem auf christlichem Boden stehenden Throne leihen könnten, kann nicht wohl Rede sein! Nach beiden Seiten sind sie ihrer, von Gott zugetheilten Mission untreu geworden! Im Interesse des correct gebliebenen Adels wäre ihre Ausschließung dringend erwünscht. Diese Ausstoßung kann nicht erfolgen, da die Feinde des christlichen Adels die Aufhebung der Adelsgerichte durchzusetzen wußten! Was wir heute haben, ist ein Adel, der vollständig geplündert, schutzlos dasteht — ohne Fähigkeit soweit es vonnöthen zu seinen ehrwürdigen Traditionen zurückgeführt zu werden! Früher galt der Adelige als Mann von Ehre, daher die Siegelmäßigkeit. Welchen Sinn soll ein Wappen haben, wird es nicht respektirt? Das Wort eines penfionirten Offiziers gilt nicht als glaubwürdig — sei er von Adel oder nicht; er muß Zeugen ausweisen, daß er noch lebe — bei Erreichung der Quittungsbögen! Der adelige Pensionist gilt nicht als glaubwürdig, trotzdem ist er einem Ehrengericht unterstellt I Wessen Wort man nicht Glauben schenkt, der hat keine Ehre! Tiefer herabgewürdigt und in seiner Ehre angezweifelt ist der Adel wohl noch niemals gewesen; er erscheint dem pessimistischen Geist des Rechnungswesens ausgeliefert. Wie kann der Adel aufstehen von seinem Falle, das Ansehen und die Liebe des christlichen Volkes wiedergewinnend? Nur eines kann helfen: ernste und volle Rückkehr zur altehrwürdigen, christlichen Tradition, zum Geist der Vorväter, der Urväter; Religion allein kann den Adel wieder auf das Niveau erheben, das nach Gottes Willen ihm gebührt! Die weitere Bedingung der Wisdererhebung des AdelS als eines christlichen Ehrenstandes, auf welchen die Augen des christlichen Volkes gerichtet sind, ist Wiedereinführung von Ehrengerichten für den Adel! Jedes Offizierscorps, sogar jeder Verein nimmt für sich das Recht in Anspruch: unpassende, unwürdige Mitglieder auszuschließen; wie sollte ganz allein dem Adel dieses Recht nicht zustehen dürfen? Soll er das wieder werden und bedeuten, was er in der Monarchie bedeuten soll: eine Schutzwache edler, treuanhänglicher Gesinnung gegenüber Altar und Thron — so erscheint die Controlle eines Ehrengerichtes unumgänglich nothwendig. Diesem muß nach Sanktion des Regenten Macht zukommen: das Ansehen des christlichen Adels compromittirende Mitglieder auszuschließen und von solchen Beschlüssen der Oeffent- lichkeit Kenntniß zu geben! Die Mitglieder einer geschlossenen Adelsgenossenschaft, welche jeder Zeit und aller Orten Gott dem Herrn unerschrocken die Ehre geben, die dem Herrn gebührt, und als treueste Söhne der Dynastie und dem Vaterlande zugethan sind — dürfen sich überzeugt halten, der Achtung und Liebe des christlichen Volkes wieder zu begegnen. Wollte man sich nicht entschließen, einem Theil des in seiner Gesinnung alterirten Adels zur bedürftigen Auf- 1S7 erstehung zu verhelfen — so wäre gänzliche Aufhebung vorzuziehen; besser kein Adel als ein Adel, der für die Nation nicht das bedeutet, was er bedeuten soll! Armuth und Arbeit schänden nicht; beide sind vielmehr der wahren christlichen Gesinnung und Lebensweise förderlich. Die Trennung des Adels-Begriffes vom Geldgewicht, Prunk, Pomp, Glanz und Schimmer, von Bequemlichkeit, Modeland, Sportspielerei usw. wäre die Voraussetzung zur Rückkehr zu den altehrwürdigen christlichen Adelstraditionen; siegreich muß die Erkenntniß die heutigen Geschlechter wieder durch- dringen, daß unser göttlicher Heiland Jesus Christus in Wahrheit der Musteredelmann und daß eine Vereinigung von Gottesehrung mit Pflege religiöser Wissenschaftlichkeit und religiöser Kunst, mit musterhafter Gesinnungstreue der Kirche und dem Throne gegenüber das wahre Anrecht ertheile, seinen Namen ehrenvoll eingetragen zu sehen in das Adels-Negisterl Hat das Leben durch den wiederauferstandenen christlichen Adel an Vertiefung gewonnen, so wird von diesem, zum christlichen Vorbild berufenen Stande eine für das Gute förderliche, heilsame Wirkung ausgehen auf die breiten Schichten des Volkes, die nach Oben blicken sollen; es wird sich in christlichem Sinne eine Erneuerung des Volksgeistes vollziehen! Die Broschüre: ^odlssss osiliZe, deren Darlegungen wohl in der Hauptsache jeder christliche Edelmann unterschreiben wird, wenn auch der da und dort angeschlagene Ton als zu sehr aggressiv der christlichen Liebe vergißt — schließt mit dem Kapitel: Der Zweikampf! Schreiber dieser Zeilen bekundet sein Einverständniß mit diesen Aufstellungen, erinnert an die jüngst gefaßten Beschlüsse des norddeutschen Adclstages in dieser Frage und ladet alle hierüber ernstlich und gründlich Nachdenkenden ein, von einer gründlichen Studie Einblick nehmen zu wollen, des Titels: „Das Duell im Lichte der Vernunft". (Stimmen aus Maria-Laach, Katholische Blätter — Jahrgang 1894. 4. Heft. Herder's Ver- lagshandlnug.) Das fünfte göttliche Gebot, die weltliche Gesetzgebung und die Erkenntniß der Thorheit, die darin sich findet, daß ein Beleidigter dadurch Ehre und Gerechtigkeit wieder gewinne, wird er vom Beleidiger verletzt oder getodtet — das Alles sollte vernünftigen und gewissenhaften Männern das Unstatthafte, Widersinnige und Frevelnde Gott gegenüber mit aller Schärfe erkennen lassen. ÜInZna ssd veritus et praevalakit! Ein deutscher Edelmann. Der Bilderzauber und die modernen Zauberer in Frankreich. Von Charles Saint-Paul. (Schluß.) Gua'üa fährt in seinem Brief an den Redacteur des „Gil BlaS" fort: „Nach diesen Andeutungen kehren wir zu dem zurück, was mich nunmehr persönlich angeht! Ich hatte zuerst die Absicht, das Schweigen der Verachtung zu wahren. Ich habe es bis zum heutigen Tage beobachtet, — vollständig; die paar Zeilen zur Berichtigung im „Figaro" gehen von dessen Direction aus, nicht von mir. Herr Jules Avis macht sich also einer Pcrfidie schuldig, wenn er bemerkt, daß die so sarb- lose Antwort des Herrn Stanislas de Guaita im „Figaro" nicht dazu geeignet sei, seine Freunde zufrieden zu stellen. Man verlangt von mir „mit viel Geschrei" Erklärungen. In einem solchen Falle werden dieselben am besten auf einem Kampsplatzc im Freien gegeben. Das ist wenigstens meine Ansicht! Aber an wen mich halten? An Herrn HuysmanSl Jedem Herrn alle Ehre! An Herrn HuysmanS, der in seinem Roman »LL-Las« und seit der Publikation dieses Buches sich unaufhörlich zum Centralccho dieser Verleumdungen gemacht hat, — an Herrn HuysmanS, der erlaubte, daß man die närrischen Briefe veröffentlichte, in denen Herr Boullan mich als seinen Verfolger bezeichnet; an Herrn Huhsmans, dessen in einem Morgenblntte veröffentlichte Berichtigung in gewisser Hinsicht die Verleumdungen mehr bestätigt als abschwächt. Also an Herrn HuySmans, ohne Zögern i . Sodann an Herrn Jules Bois, der mich dreimal im „Gil Blas" angegriffen hat. Ich habe deßhalb meine Zeugen an diese beiden letzteren geschickt. Das ist es, Herr Redacteur, was ich den Lesern bcS „Gil Blas" wissen lassen wollte. Wenn ich gerade dieses Organ zur Antwort wählte, so geschah es deßhalb, weil Herr Jules Bois mich in demselben mit unglaublicher Erbitterung verfolgt hat. Genehmigen Sie, Herr Redacteur, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Achtung. Stanislas de Guaita." Auf diesen langen Brief hat nun Herr Jules Bois mit einem kürzeren geantwortet, in dem unter anderm gesagt wird: „Er fängt sich in den Schlingen, die er stellt, und der schwarze Magier beschreibt seine eigenen Maleficien, wie einer, der von der Sache weiß, er bewundert sich wegen seiner Zaubereien. Lassen wir ihm seinen Stolz; lassen wir ihm dieses Vergnügen der Neclame, das ihm die Berufung auf sein Buch macht, das so unbekannt und doch so anziehend ist, da der beste Theil desselben in lateinischer Sprache geschrieben ist. Wenn es sich jedoch darum handelt, sich gegen den Verdacht des Satanismus zu vertheidigen, weicht Herr von Guaita aus und versucht eine Abschweifung. Er wechselt das Terrain; er geht von der Diskussion ab; er läßt die Feder fallen und ergreift den Degen, — dessen er sich sicherer glaubt! Gut, da er von Perfidie spricht, kann ich ihm laut antworten, daß, da ich ihn offen angriff und aufrecht erhalte, daß er mit unversöhnlichem Hasse diesen Greis verfolgte, der nun nicht mehr ist, ich auch jetzt vor ihm, SianiSlas de Guaita, mit derselben ruhigen Kühnheit auf dem Kampfplätze stehen werde. Man verleumdet nicht, Herr von Guaita, wenn man einen Todten vertheidigt und wenn man eine Idee schützt. Sie. ja Sie richten, verdammen. Sie vollziehen Ihr eigenes Urtheil! Ihr Tribunal ist nur eine schlechte Posse. Und da Sie sich als Magier erklären, will ich Ihnen das Beispiel Ihrer Meister, unserer Meister, des JesuS, Buddha, PythagoraS, Plato, So- kratcö vor Augen fübrcn, die nur zu sterben und zu verzeihen wußten. Und nun Friede für Boullani Daß er in Zukunft ruhig schlafe! M. Stanislas de Guaita weiß wohl, daß wir keine Politiker sind, daß wir gegen ihn keinen Krieg mit geriug- wcrthigen Schriftstücken mehr beginnen. Empsangen Sie u. s. w. Jules Bois." Am Abend nach der Publikation dieses sonderbaren Schriftstückes wurde die Sache plötzlich beendet durch die zwei folgenden Protokolle: 14. Januar 1893. Durch die Artikel, welche Zerr Jules Bois im „Gil Blas" vom 9., 11. und 13. Januar 1893 veröffentlichte, sah sich Herr von Guaita veranlaßt, die Herren Barrtzs und Emile Michclet zu bitten, von Herrn Jules BoiS eine Erklärung oder eine Genugthuung mit den Waffen zu verlangen, der seimricits diese Herren mit den Herren Jules Gusrin und Charles Couiba in Beziehung setzte. Die Zeugen des Herrn JuleS Bois haben erklärt, daß ihr Freund nur eine Kritik esoterischer und philosophischer Art gegen Herrn de Guaita vorbringen wollte, daß aber dieselbe den Charakter des Herrn de Guaita, eines vollkommenen Ebrcnmannes, nicht angriff und sich in keiner Weise auf denselben beziehen konnte. Nach diesen Erklärungen haben die vier Zeugen einstimmig anerkannt, daß kein Grund zu einer Begegnung vorhanden fei. Für Herrn de Guaita: Für Herrn Jnleö Bois: Em ile M i chclct. Charles Couiba. Maurice BarröS. Jules Gusrin. 168 Nach der Veröffentlichung der Interviews des Herrn I. K. HuysmauS im Gil Blas vom 9., 11. und 13. Januar durch Herrn Jules Bois und eines BricfeS des Herrn HuysmauS im „Echo de PariS" vom 13. Januar 1893 bat Herr von Gualta die Herren Manrice BarrsS und Emile Wickelet gebeten, von Herrn Huysmans Aufklärungen zu verlangen, der diese Herren m Verbindung mit den Herren Orsat und Gustave GuicheS setzte. Die Herren Orsat und Gustave GuicheS haben den Herren Barrss und Emile Wickelet erklärt, daß .Herr HuySmauS keineswegs die Artikel des Herrn Bois als persönliche Ansichten vertheidigen wollte. ÜebervicS beeilt sich Herr I. K. HuySmaus, nachdem er von dem Briefe, der von Herrn von Gualta in der Nummer deS „Gil Blas" vom 15. Januar 1893 publicirt wurde, Kenntniß genommen, zu erklären, daß er in keiner Weise zögert, Herrn de Gualta als vollständig unbetheiligt an den Thatsachen, welche die Polemik über den Tod dcö Herrn Boullan motivirtcn, zu betrachten. Herr I. K. HuySmans fügt auch noch bei, daß er niemals daran gedacht hat, dem Herrn von Gualta den Charakter eines vollkommenen Ehrenmannes zu bcstreitcn. Für Herrn de Gualta: Für Herrn I. K. Huysmans: Manrice Barrös. A. Orsat. Emile Michelet. Gustave GuicheS. Damit war die Beschuldigung von dem Nosenkrcuzer in einer allerdings befremdenden Weise wieder abgewälzt, und die Frage, ob in der Gegenwart noch Zauberer existirten, wurde eine Zeit lang in der Presse nicht weiter erörtert. Jedoch wollten Jules Bois und seine Gesinnungsgenossen keineswegs auf die Dauer auf die Klarlegung ihrer Anschauungen verzichten. Vielmehr war man bemüht, neues Material für die Geschichte der modernen Zauberei zu sammeln. JuleS Bois veröffentlichte sodann im Jahre 1894 eine Reihe von Artikeln im „8uxx>Is- naant lüttsrairs" des „Figaro", die sich auf mystische Gegenstände und auf die Zauberei bezogen; sie ermöglichen einen interessanten Einblick in die mystische Bewegung der Gegenwart und in alle Absurditäten, die in modernen spiritistischen und occultistischen Kreisen pro- ducirt werden. Vor Kurzem ließ er auch ein größeres Werk, betitelt „I^s 8g,tain8ms et ls-Uagsis", erscheinen, zu dem Huysmans eine Vorrede schrieb, und das trotz mancher Extravaganzen zur Klarlegung des modernen Satanismus und jener modernen Mystik, die an die Dämonologie unseres Görres erinnert, immerhin Wesentliches beitragen kann. Dieser Autor war übrigens nicht der Einzige, der in jüngster Zeit diese dunklen Gebiete beleuchtete. „Die Franzosen beschäftigen sich", um die Worte des bekannten Herausgebers der „Lsvisvv ok Hsvisrv^ und der spiritualistischen Zeitschrift „Borderland" zu gebrauchen, „gegenwärtig sehr viel mit dem Teufel; es scheint dies die letzte Mode von Paris (!) zu sein." So hat auch Bataille ein umfangreiches, leider gleichfalls durch viele Phantastereien in seinem Werthe beeinträchtigtes Buch „1.6 Oiusils au XIX Liöels" publicirt, in dem er vor allem Beweise für den Teufelsdienst in gewissen Freimaurerlogen zu erbringen sucht. Auch ein früherer Martinist, nebenbei Stifter der neuen gnostischen Kirche in Frankreich, JuleS Doinel, der kürzlich zum Katholizismus zurückkehrte, hat eine Publikation, betitelt „Imsitsr ciß^asyus* herausgegeben. In derselben beschuldigte er die Nosenkrcuzer und Martinisten, Teufelsdiener und Zauberer zu sein; zur Gründung seiner gnostischen Kirche vermuthet er durch dämonische Einflüsse geführt worden zu sein. Papus (Dr. Gsrard Encausse), der Präsident der Pariser „6roups Notsrivsus", Mitglied des obersten Rathes des Martinisten- und Nosen- kreuzerordens, der von diesem Autor als „1s äämon kaxus" gebrandmarkt wurde, hat sich veranlaßt gefühlt, in einer Schrift „1.6 viaffls st l'Oeoultisws. üs- xonLo aux kuffiieations Latanistes" (karw. lüflainusl. 1896) auf diese Anschuldigungen zu erwidern und die Lehre der Martinisten über Gott und Teufel näher zu erörtern. Die modernen Rosenkreuzer aber hatten schon früher, nachdem ihr Fürst Zum erstenmale der Zauberet beschuldigt worden, in dem „ ^Ima-naslr ä'rm LIaZists", ausdrücklich als einen der Zwecke ihres Bundes angeführt, „die schwarzen Magier an allen Orten und zu jeder Zeit zu bekämpfen und zu vernichten". Es ist wohl noch eine längere Coutroverse zu erwarten, ehe das Wahre von dem Falschen und Phantastischen in allen diesen Behauptungen geschieden ist. Alan wird übrigens im Allgemeinen mit Spannung dem Fortschritte einer Bewegung entgegensehen, deren Entfaltung am Ende eines vollständig dem Materialismus ergebenen Jahrhunderts man wohl nicht für möglich gehalten hätte. Jahresbericht des Historischen Vereins Dillingen. (VIII. Jahrgang 1895. Mit 5 Tafeln Abbildungen und 2 Plänen. 205 Seiten, gr. 8°.) R. 13. Der bistoriscke Verein Dillingen versendete vor kurzem feinen 8. Jahresbericht. Obwohl der Inhalt überwiegend in Quellcupublikativnen und wissenschaftlichen Abhandlungen besieht, ist noch immer der Titel Jahresbericht beibehalten; richtiger wäre wobl Jahrbuch oder Zeitschrift. An der Spitze der „Quellenmäßigen Beiträge" berichtet Pros. vr. Speckt über die Privilegien der ehemaligen Universität Dillingen. Derselbe bringt unter den -blisesllanea- auck eine Notiz über die für verloren gehaltenen Matrikel der Universität Dillingen, die auf der dortigen Bibliothek vor einiger Zeit gefunden wurden; leider sind die von 1607—1774 reichenven Verzeichnisse nicht vollständig. Von Dr. Sp-cht, der sich schon in früheren Jahresberichten mit der Dillinger Universität beschäftigt hat (vgl. V, 135; VI. 116; VII, 56). ist vielleicht die Ausführung des von ihm (V, 140) ausgesprochenen Wunsches nach einer Gesammidarstellnng der Geschichte der ehemaligen Universität zit erwarten. — Der bischöfliche Archivar Dr. Schröder veröffentlicht das Protokoll in der Untersuchung gegen Mag. Kasvar Haslach, Prediger in Dillingen, wegen Verdachtes der Häresie (1522). Darnach sind die Angaben von Keim (Reform, der Reichsstadt Ulm) und Rohling (Die Reichsstadt Memmingcn in der Zeit der cvang. Vollsbeivegnng) über einen durch Kerkerhaft erzwungenen Widerruf HaSlacks falsch. — AnS der Handschrift 12 der Dillinger «studienbibliothck liefert I. Fille einen Beitrag zur Netormationsgeschichte Augsburgs. — A. Wagner schreibt über den Augustincrpater Kaspar Amman in Launigen, einen bedeutenden Hebraisten der Huuiauisteuzcit (ff 1524). Unter den llliseelianea publicirt Wagner eine Liste der Prioren deS Launiger Augnstiner- kl öfters bis 1540, nachdem schon Dekan Schild im vorigen Jahresberichte die Ncihcnsolge der dortigen Prioren seit Wiedereinführung des Ordens 1656—1802 und ebenso den Personalstand des Klosters unmittelbar vor der Säcnlarisation veröffentlicht hat (VII, 121 ff.). Aus die Reformation des Laninger Konvents durch Herzog Ludwig von Nicderbayern beziehen sich drei von Dr. Schlecht aus dem Laninger Stadtarchiv zum Abdruck gebrachte Briese aus den Jahren 1472—1476. — Eine quellenmäßige Darstellung der durch den Nuntius Felician Ninguarda 0. 8. I). am 26. Februar 1583 vorgenommenen Untersuchung der drei bl. Hostien in Andechs gibt Pros. vr. Schlecht. Die Entscheidung des Nuntius, welche mit einer ausführlichen theologischen Begründung verscben ist und auf die im Laufe der Verhandlungen vorgebrachten Schwierigkeiten eingeht und sie zurückweist, lautet: HUI sess innovanäum. Diese Entscheidung scheint in Nom bestätigt worden zu sein. ^ Der zweite Theil handelt über die im Jahre 1595 vorgenommenen Ausgrabungen, ein Arbeitsfeld, auf welchem der Verein wie in früheren so auch in diesem Jahre Großes geleistet hat. Es wird hier berichtet über die Ausgrabungen bei Zöschingen, die Hügelgräber bei Kicklingcn, überTöPscr- stempel von Faimingen und Schretzheim, die Ausgrabungen bei Faimingen und über das Reibengräberfcld bei Schretzheim, welch letzteres, nach dem Urtheile des Direktors Lindenschmit am römisch-germanischen Centralmuieum 199 in Mainz, als eines der reichsten unter den in letzter Zeit aufgedeckten Gräberfeldern der sränkisch-alamanischen Zeit bezeichnet werden kann. Bisher wurden dort 185 Gräber geöffnet. An das genannte Museum wurden, wie in früheren Jahren, die den Gräbern entnommenen theilwcise sehr werthvollen Fund- gegenstände zur Eonservirung gesendet. Die besser erhaltenen Schädel und Skclettreste übermittelte der Verein dem General- conservatorium der vrähistorischen Sammlungen des Staates in München zum Zwecke anthropologischer Untersuchungen. Einige Messungsresultate, die Pros. Dr. Johannes Ranke vorgenommen, werden mitgetheilt. Die am Schlüsse des Jahresberichtes beigefügten 5 Tafeln mit recht gut gelungenen Abbildungen der bedeutendsten Fundgegenstände und die 2 Pläne der Fundorte gehören zu diesem Tbeile. An dritter Stelle werben üliaoollLnss. veröffentlicht, die größtentheils schon oben berührt worden sind. Der Vcrwaltungsbericht gibt eine kurze Geschichte des VcreinSjabrcs. Vereinsvcrsammlungcn mit Vortrügen wurden 9 abgehalten. Die Mitgliedcrzahl beträgt einschließlich der auswärtigen Mitglieder 240, Protektor des Vereins ist Fürst Albert von Tburn und Taxis, erster Vorstand Professor Dr. Schlecht. Der Verein steht mit 39 anderen Vereinen und Instituten im Tauschverkehr. Museu in, M ü n z sa m in lu n g und Bibliothek ersubren nenncnswerthe Bereicherung. Die Einnahmen betrugen 1898,75 M., die Ausgaben 1469,49 M. ,)Der Jahresbericht liefert den Beweis, daß der historische VeÄin Dilliugcn auf allen seinen SchaffenSgcbieteu Erfolge erzielt hat, die alle Anerkennung verdienen. In den beiden letzten Jahresberichten sind mehrfach Quellen- publikationen und Abhandlungen veröffentlicht worden, die über He Gkcnzen der Lokalgeschichtc hiuanSgrcisen. Vielleicht darf aus diesem Umstände der Schluß gezogen werden, daß der Verein neben der Lokalforschung auch die Erforschung der Diö- cesangeschichte zu berücksichtigen gewillt ist. So würde in gewissem Sinne das „Archiv für die Geschichte des Bis- thums Augsburg" wieder ausleben, waS gewiß in weiten Kreisen mit Freuden begrüßt würde. Recensionen und Notizen. Hundertvierzig merkwürdige und ergreifende Beispiele von Helden und Märtyrern der Keuschheit aus allen Jahrhunderten. Ein Spiegel für Ledige und Vcrheirathete. Gesammelt und herausgegeben von Vr. Joseph Anton Keller, Pfarrer in Gottcnhcim bei Frciburg. Mit einem Stablstichc. Mainz, Franz Kirchheim, 1896. Preis 1,50 M. — Ein uraltes Sprichwort sagt: „Worte bewege», Beispiele aber reißen hin." Diese Worte werden sicherlich mit Gottes Gnade bei vielen Lesern vorliegender Heldeugcschichten wahr Werden, zumal sie so herrliche Vorbilder aus den verschiedensten Lebensvcrbältuisse» und Ständen uns vor Augen halten. Es ist somit diese Schrift wie wenige andere in besonderem Grade geeignet, großen Segen zu stiften. Diese Versicherung darf der geschätzte Herausgeber, der unS nur durch mühsames, Jahre langes Sammeln diese Schrisr bieten konnte, getrost hinnehmen. Könnten wir diese Schrift doch allen Jünglingen und Jungfrauen in die Hand geben! Sie enthält auch 12 Seiten Belehrungen über Schönheit, Werth, Nutzen und Lohn dcS keuschen Lebens. Lebensbilder katholischer Erzieher, herausgegeben von vr. W. E. Hubert. Mit kirchlicher Approbation. Verlag von Franz Kirchheim in Mainz. 1896. V. Bäudchen: Bernhard Heinrich Overberg, der Lehrer deL Münster- landes. Von Al. Knöppel, Hauptlehrcr in Nheydt. Preis 1,60 M. * DaS neueste „Lebensbild katholischer Erzieher" schildert uns einen Deutschen, den ehrwürdigen Overberg, als Lehrer, pädagogischer Schriftsteller und Priester gleich ausgezeichnet. Der Verfasser hat es verstanden, das Wesen und Wirken dieses Mannes, der zu den edelsten Persönlichkeiten dcS XIX. Jahrhunderts zählt, in einer Weise darzustellen, welche das Herz erfreut und von selbst den Lehrer zur Nachahmung einladet. Insbesondere wird kein Lehrer, kein Geistlicher diese Lektüre ohne merklichen Nutzen aus der Hand legen. Theo logisch-praktische Monatsschrift. Monatlich erscheint 1 Heft in der Stärke von 5 Bg. od. 80 S. gr. 8". Preis ganzjährig 5 Mk. Inhalt des 6. HeftcS 1696: Wer hat die Vollmacht, bist iü^ das sogenaMe fabbatinische Privileg vorgeschrieb enen Werke umzuändern? — DaS Dogma vom Ablasse. — Ueber die Wicdertaufe nach griechischem Ritus. — Etwas über die Reue, namentlich in ihrer Anwendung auf die praktische Seel- sorge. — Ueber die Verpflichtung der Pfründcbcsitzer zur Leistung von Gemeindedicnstcn im rechtsrheinischen Bayern. — Das St. Franz Rcgis-Werk. — Die Zweiteilung des Breviergcbetes in das Nacht- und Tagosficium. — Nachlese zur Frage, wie oft Ordensfraucn communiciren sollen. — Randglossen über Jugend- bibliotheken, insbesondere an unseren Mittelschulen. — Begräbnis und Requiem. (Kirchenmusflalische McditationSpunkte.) — Anspruch aus Stolgebübren bei Verbringung der Leiche eines während zufälligen Aufenthaltes in einer fremden Pfarrei Verstorbenen in seine Domizilspfarrei. — Offener Brief an einen Primizianten. — Vollkommene Ablässe von mehreren hundert Jahren. — Die vollkommene Neue als Predigtthema. — Preisausschreiben, die Beichtstuhlsrage bctr. — Bezeichnung der Zahlen in Zeugnissen mit Buchstaben. — Die Richtung der Leichen im Grabe. — Taubstummer Firmling ohne Firmungsuntcrricht. — Kann der Tauspathe ohne besonderen Grund zugleich der Firmpathe deS nämlichen Kindes sein? — Beachtenswcrthe Kleinigkeiten. — Neueste Entscheidungen der römischen Congregationen. — Erlasse der obersten Verwaltungsstellen und Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe. — Novitätenschau. Der Lebensversicherungsvertrag. Falsche Angaben und Verschweigungen beim Abschlüsse desselben. Volkswirth- schastliche und nioraliheologische Untersuchungen von vr. Philipp Huppert. Mainz, Kirchheim. 1896. Preis 3.- M. k. Heinrich Pesch, 8. §., schreibt im „Katholik" zu diesem Werke: Die Schrift zählt zu den gediegensten Publikationen der letzten Zeit. Der Verf. behandelt den Stoff mit großem Scharfsinn, gestützt auf eine genaue Kenntniß der moraltheologischen Principien und der allgemeinen volkSwirlhschastlichen, wie der speciellen versicherungspolitischen und vcrsicherungstechnischen Literatur. Die neue Zeit weist zwar eine ziemliche Anzahl vortrefflicher Hand- und Lehrbücher der katholischen Moraltheologie auf. Eines aber vermissen wir in allen. Die vielfach verschlungenen Beziehungen deS modernen Verkehrslebens haben bisher noch keine allseitig genügende moralistische Würdigung gefunden. Um io freudiger wird es die katholische Wissenschaft begrüßen müssen, daß hier ein Mann, der sich der Löiung der überaus schwierigen Aufgabe durchaus gewachsen erweist, zunächst für einen Theil des Versicherungswesens die entscheidenden moraltheologischen Sätze in klarer, leicht verständlicher und überzeugender Beweisführung entwickelt bat. Dies ist umsomehr anzuerkennen, als bislang die weltliche Gesetzgebung eine specielle Regelung deS Versicherungswesens »ach rechtlichen und volks- wirthjchaftlichcn Gesichtspunkten versäumt hat. Die dürftigen Bestimmungen des italienischen Handelsgesetzbuches kommen kaum in Betracht. ES blieb somit der Verf. vorzugsweise auf die selbstständige Ausnützung der naturrcchtlicheu und allgemeinen moraltheologischen Principien bei Beurtheilung des zu behandelnden Stoffes beschränkt. — Wir erlauben uns, den dringenden Wunsch auSzusprecheu, vr. Huppert möge auf dem betretenen Wege fortfahren und allmälig den traetataw äs jnrs st justitia zu einer den modernen Verhältnissen entsprechenden Wirthschafte- und Verkchrsmoral fortbilden. Es dürfte unseres Erachtens der nach dieser Richtung hin der Entwicklung fähigen und bedürftigen Moraltheologie in der Gegenwart kaum ein größerer Dienst erwiesen werden können. Weiß, vr. I. B. von, k. k. Hosrath, Weltgeschichte, dritte verbesserte Auflage. Lieferung 146—153. Graz und Leipzig 1896. Verlags-Buchhandlung „Styria". Preis der Lieferung 50 kr. — 65 Psg. Mit Lieferung 153 ist der XIX. Band dieses Werkes abgeschlossen. der die Zeit von 1795—1799 umfaßt und seinem wcchselrcichc» Inhalt nach uns die Theilung Polens, die Ansänge und der Sturz des DirectorinmS, die Kriege in Italien und Deutschland und den Feldzug nach Aegypten vor Augen führt. Man athmet förmlich auf. daß die grauenvolle und bluttriefende Geschichte der französischen Revolution nun ein Ende genommen, aber auch die in diesem Bande geschilderten Ereignisse sind großenthcilS unerquicklich. Zuerst sehen wir, wie daS unglückliche Polen durch seinen inneren Zwiespalt und durch die Einmischung fremder Mächte seinem II,Hergänge entgegengeht und aus der Reihe der sclbstständigcn Nationen gestrichen wird. Sodann kommt der große Krieg, den während der Regierung deS Direcioriums die französische Republik unter ihrem geMley und vom KrieMlüch begünstigten Feldherrn 200 pcapolesn mit Europa führte; eine Zeit glänzender Siege, tapferer Heere und großer Feldherren. Die-Leiden der Volker durch die französische Naubfucht und BcsrciungSheuchelci sind unsäglich. Aber schmerzlich erst ist die deutsche Geschichte jener Tage und die Erinnerung an die Menge kleiner Fürsten, die stets das Gegentheil thaten, was der Kaiser wollte, der sechs Jahre hindurch das Blut seiner Tapfern und das Vermögen seines Volkes geopfert hatte, um das Reich zusammenzuhalten, und zuletzt, als er im Unglück Frieden schließen mußte, noch den Vorwarf erhielt, er habe das Reich verrathen. Aebischer, k. H., 0. 8. 8, Gedanken zur würdigen Feier der heiligen Messe. 8°. (VIII u. 159 S.) 1,60 M. Mit kirchlicher Approbation. Mainz, Franz Kirchheim, 1896. * Zur Lebenöordnung des hl. Franz von Sales gehörte es, eine kleine Sammlung von Gedanken und Erwägungen zur Vorbereitung auf das heilige Meßopfer anzulegen, um damit auf dem Wege nach der Kirche und bis zum Altare seinen Geist zu beschäftigen. Dasselbe beabsichtigt k. Aebischer durch vorliegende Zusammenstellung von 70 kurzen, aber ergreifenden Gedanken und Zügen, welche vornehmlich der hl. Schrift und dem Leben der Heiligen mit sorgfältiger Auswahl entlehnt sind. Mit Freuden begrüßen wir diesen dritten Beitrag des Ver- assers „zur praktischen Theologie", von welchem gewiß mancher Priester zu seinem nicht geringen Nutzen Gebrauch machen wird Studien und Mittheilungen aus dem Venedictincr- nnd Cist ercienser-Orden. XVII. Jahrgang 1896. Preis pr. Jahrg. (1 Hefte ca. 40 Bogen) M. 8 — 4 fl. Nur zu beziehen durch die Administration genannter Zeitschrift im Stift Raigcru bei Brünn (Oesterreich). Jnhalts-Verzeichniß des I. Heftes 1896. Abhandlungen: Hafner, Otto (Tübingen): Verbrüderungs- vcrirag zwischen Hirsau, St. Blasicn und Muri, 0. 8. 8. Ein Beitrag zur Consraternitätsfrage im Mittelaltcr. Leistle. Dr. David (Dillingen): Wissenschaftliche und künstlerische Streb- samkcit im St. Magnusstifte zu Füssen. (III.) Renz, G. A. (Regcnsburg): Beiträge zur Geschichte der Schottcnabtci St. Jacob und des Priorates Weih St. Peter (0.8. 8.) in RcgenS- burg. (V.) Grillnberger, Dr. Otto (0. Oist., Wilhering): Kleinere Quellen und Forschungen zur Geschichte des Cistercienser- OrdenS (VII.) Villems, Ü. Oabrisl (0.8.8. LklÜAbsm): 8obolas Vsneäiotinas sivs: Os Loisntiis, oysra Llonacboruw Oräinis 8. vsneäioti auetis, sxonltis, proxaZntis st ooussr- vatis; Vibri quatner a. v. Oäous Oambisr monaolro Ltlü- Ksnisnsis Zlonasterii Oräinis sjusäsm 8. veneäioti. (I.) — Mittheilungen: Haluza, Fr. Tcszelin (0. 6ist. Heiligenkreuz): Ein Rückblick auf die große Pest in Oesterreich und auf gleicbzeitige Vorkommnisse in Heiligcnkreuz und Umgebung. Nach dem Berichte eines Zeitgenossen. Endl, 8. Friedrich (0. 8. 8., Altcnburg): Paul Troger, ein Künstler der Barockzeit. (III.) Plattncr, 8. MauruS (0.8.8. M.-Laach): Die Benediction der Aebte betreffend. Kinn äst, 8. Florian (0. 8. 8. Admont): Veränderungen im Personalstande des Bene- dictincr- und Cistercienser-Ordeus im I. 1894. Hammerle, Alois Jos. (Salzburg): Original-Bericht über die Eröffnung der ersten Hohen-Schule in Salzburg i. I. 1617. Wcikert, v. Thomas Aq. (0. 8. 8. von St. Mcinrad, Am.): Meine Orieiitreise (II.). E. P. A. (Montecassino): v. Michael Angelas Celcsia, 0. 8. 8., Cardinal-Erzbischof von Palermo. Einige Worte über dessen Leben undSchriftcn.(I.) —Neueste Benediktiner- und Cistercienser-Literatur.(8XV.) — Literar. Referate. — Literar. Notizen. — Nekrologe. Nekrologische Notizen. — Beilage. Literarischcr Haudwciser, begründet, herausgegeben und redigirt von Msgr. vr. Franz HülSkamp in Münster. 24 Nrn. ä 2 Bogen Hochquart für 4 M. p. Jahr. 1696. Nr. 4. Inhalt. Knabenbau er'S Commeutar zum Lukas-Evangcliuni (Müller-BrcSlau). — Weitere kritische Referate über Wchofer Das Lehrbuch der Metaphysik für Kaiser Joseph II. von 8. Frantz (Stölzle), Kröll Sionsroseu, Zollner-Ziegler-Brunner GelegenhcitS- predigtcn und Geyer Perikopenbuch (Deppe), Heimbuch er Orden und Congrcgationen und MiugcS Franziskaner in Bayern (H. Weber), Üsrvisou Mio Isis ok8uts (Bellesheim), Keysscr Veröffentlichungen der Stadtbibliotbck in Köln (K. Keller), Wctzel Pbrafen, Scklagwörter und Daheim (Deppe), Manna der Jugend, Zürcher Dem Himmel zu, Bischof Egger Der christliche Vater, Effinger Leidensstuude des Christen, Furrer AudachtSbüchlein, Leöker Nachfolge Christi und Gott mein Trost (Rolfus). — 10 Notizen überSchlei- niger-Nacke Grundzüge der Beredsamkeit, Ebner Zur Geschickte und Kunstgeschichte des Missale Nomanum und verschiedene andere Nova (HülSkamp). — Novitäten-Ver» zeichniß. Litterarische Rundschau für daS katholische Deutschland. Herausgegeben von vr. G. Hoberg, Professor an der Universität Frciburg i. Br. 22. Jahrg. 1896. 12 Nummern. M. 9. — Freiburg im Brcisgau, Hcrder'scke Vcr- lagShaudlung. — Durch die Post und den Buchhandel. Inhalt von Nr. 6: Neuere katholische Dichtungen, (von Heemstede.) — 6s lZLÜAnao vsnslon, 8«s tzninrs vivisions äsa 8aints LvaiiAiles. (Belser.) — Holzhey, Der ncuentdeckte Oo6ex 8zmus 8inaitieus. (Bardenhewer.) — 8. ^ursli Lu§nstini tznasstionnm in vsxtatsuebum libri VII, L6- notationum in lob über unns. (Weymau.) — Ousutbsr, vxistulas imperatorum yontiücnm aliornm inäs ab a. 6608XVII usqns a6 a. V8III ckatas. (Weyman.) — Xnöll, 8. Lursli LuZustini eonksssionnw libri brsäeoim. (Weyman.) — Kuöpfler, Lehrbuch der Kirchengeschickte. (Werner.) — Kirsch, Die Finanzverwaltuug des Cardiualcollcgiumö im XIII. und XIV. Jahrhundert. (Wurm.) — Knöpfler, Johann Adam Mähler. (Kepplcr.) — Harms-Wiese, Naturphilosophie. (Bäum- ker.) — TwardowSki, Idee und Perccpiion. (Bäumkcr.) — TwardowSki, Zur Lehre von Jnhali und Gegenstand der Vorstellungen. (Bäumkcr.) — Zur bäuerlichen Glaubens- und Sittenlcbre. — Weber, Geschichte der sittlich-religiösen uno socialen Entwicklung Deutschlands in den letzten 35 Jahre». (Franz.) — Lorcnz, Genealogisches Handbuch der europäischen Staateugcschichte. (Albert.) — v. Walderdorff, Ncgeusburg in seiner Vergangenheit und Gegenwart. (Scpp.) — Böge, Rasfacl und Donatcllo. (v. Tsrcy.) — Brüll, Chronik der Stadt Düren. (Koch.) — Kaufmann, Andreas Müller. (Braig.) — Nachrichten. — Vüchcrtisch. Deutsche Rundschau für Geographie und Statistik. Unter Mitwiikung hervorragender Fachmänner herausgegeben von Pros. vr. Fr. Umlauft. XVIII. Jahrgang 1896. (A. Hartlcbcn's Verlag in Wien, jährlich 12 Hefte z» 85 Pf. Präuumeration incl. Franco-Zu- sendung 10 M.) . Daö 7. Heft zeichnet sich durch einen reiche», interessanten Inhalt aus, den wir hier im Auszuge wiedergeben: Zur Statistik Niedcrläudisch-Ost-JndienS. Von H. Zoudcrvan in Bergen- op-Zoom. — Die Alauds-Jufelu. Von Anton Weis. (Schluß.) — Von Algier nach Tonking. (An Bord eines französischen Kriegsschiffes.) Aon Theodor Habichcr. (Mit 3 Illustrationen.) — Astronomische und physikalische Geographie. Schiaparelli über den gegenwärtigen Stand der astronomischen Forschung des Mars. A. Heini über die Gletsckerlawiue au der Altelö. — Politische Geographie und Statistik. Der Grenzstreit zwischen England und Venezuela. — Volkszählung im Deutschen Reich. — Kartenbcilagc: Die Grenzlinie zwischen Bririfch- Guyana und Venezuela. Nach I. G. Bartholomew und dem „GlobuS". Maßstab 1:7,500,000. Historisches Jahr buch der Gör resgcsell schuft. Kommissionsverlag von Herder u. Cie., München. XVII. Jahrgang. 1. Heft. Inhalt: Aufsätze: ArenS, Claudia», Christ oder Heide. Finke, Die kirckenpolitische Thätigkeit des bl. Viucenz Ferrcr. I. Paulus, Der Dominikaner Johann Fabcr und fein Gutachten über Luther. — Kleinere Beiträge: Saner- land u. Schmilz, Zu Eubel: daß Jtiucrar der Päpste zur Zeit des großen Schismas. Wacker, Neucntdeckte Briese Da- vontS an Napoleon I. — Recensionen und Referate: B au mann, Geschickte des Allgäns (Schröder). Janssen, Geschickte des deutschen Volkes seit dem Auögang dcS Mittel- alters Bd. VII, VIII(Sckmid). vavisss sb Lo.mbauck, bistoirsgönsials6nIV.siselsäuosjours D. IV, V (Zimmer» mann). — Zeitschriftenschau. — Novitätenschau. — Nachrichten. Berichtigung. In Bcatns AdalberiuS der Beilage Nr. 24 ist S. 169 > Abs. 1 statt nur nun und S. 190 Zeile 3 statt Freburg ! Frobcrg zu lesen. Pe.raiitlv. Redacteur: Ad. Haas in Augsburg. — Druck u. Verlag des Lit. Instituts von HaaZ L Erabherr in Augsburg.