Nr. 39 25. §ept. 1896. * Die Streitfrage über die Giltigkeit der anglikanischen Ordinationen hat nunmehr (wie schon kurz erwähnt) eine apostolische Entscheidung gefunden, und zwar in negativem Sinne. Bei der Wichtigkeit dieser Entscheidung theilen wir den Wortlaut derselben, die sich der Form nach als päpstliche Bulle darstellt, nachfolgend in der Uebersetzung des Wiener „Vaterland" mit: Apostolisches Schreiben Seiner Heiligkeit Leo's XIII., durch die göttliche Vorsehung Papstes, über die anglicnnischen Grdinationen. Leo, Bischof, Diener der Diener Gottes. Zum immerwährenden Gedächtnisse. Keinen geringen Theil der Sorge und Liebe, vermöge welcher Wir „den großen Hirten der Schafe, unseren Herrn Jesus Christus" (Hebr. 13, 20) Unserem Amte gemäß, unter dem Antriebe seiner Gnade, nachzubilden und nachzuahmen Uns bestreben, widmen Wir der hochedlen englischen Nation. Insbesondere gibt Zeugniß von Unserer Zuneigung zu ihr das Schreiben, das Wir im vorigen Jahre eigens gerichtet haben „an die Engländer, die das Reich Christi in der Einheit des Glaubens suchen", in welchem Wir sowohl die einstige Verbindung dieses Volkes mit der Mutterkirche in Erinnerung brachten, als auch dessen glückliche Wiedervereinigung durch Weckung des Gebetseisers in den Gemüthern zu beschleunigen suchten. Und auch, als Wir vor nicht langer Zeit in einem allgemeinen Schreiben über die Einheit der Kirche ausführlich zu handeln erachteten, hatten Wir nicht an letzter Stelle England im Auge, indem Uns die Hoffnung schimmerte, es konnten Unsere Ausführungen sowohl den Katholiken Festigung, als auch den Dissidenten heilsame Erleuchtung bringen. Und man muß gestehen, daß Unser freimüthiges, durch keine menschliche Rücksicht veranlaßtes Auftreten von den Engländern wohlwollend aufgenommen worden ist, was deren edle Gesinnung wie die Heilsbegierde Vieler gleichermaßen bekundet. — Jetzt aber haben Wir in derselben Absicht beschlossen, Uns mit einer Angelegenheit von nicht geringerer Wichtigkeit zu befassen, die mit demselben Gegenstände und mit Unseren Wünschen in Zusammenhang steht. Da nämlich in England nach dessen Abfall vom Mittelpunkte der christlichen Einheit ein völlig neuer Ritus chet Ertheilung der Weihen unter König Eduard VI. amtlich eingeführt wurde, so ging längst die allgemeine Ansicht dahin, daß das wirkliche Sacrament der Weihe, wie Christus es eingesetzt, und gleichzeitig die hierarchische Nachfolge dadurch aufgehört habe, und die Acte und die beständige Disciplin der Kirche haben diese Ansicht mehr als einmal bestätigt. Doch in der neuesten Zeit und besonders in den letzten Jahren entstand eine kontroverse darüber, ob die nach dem Eduardianischen Ritus vollzogenen Ordinationen des Wesens und der Wirkungen eines Sacramentes theilhaft seien, indem nicht nur einige anglikanische Schriftsteller, sondern auch einige wenige katholische, besonders nicht- englische, sich in bejahendem Sinne oder doch zweifelnd aussprachen. Die Einen leitete Hiebei die Hoheit des christlichen Priesterthnms, die sie wünschen ließ, daß die Ihrigen dessen doppelter Gewalt über den Leib Christi nicht entbehrten; die Anderen bewog hiezu die Absicht, jenen die Rückkehr zur Einheit einigermaßen zu erleichtern; beide Theile aber scheinen überzeugt zu sein, es wäre nicht unzeitgemäß, in Anbetracht der so weit gediehenen diesbezüglichen Forschungen und der nun aufgefundenen und der Vergessenheit entrissenen literarischen Denkmäler, wenn die Angelegenheit durch Unsere Autorität neuerlich zur Behandlung käme. Wir aber, jene Rathschläge und Wünsche keineswegs hintansetzend und vornehmlich der Stimme der apostolischen Liebe folgend, erachteten, nichts unversucht zu lassen, was irgendwie beizutragen schien, Schaden von den Seelen abzuwenden oder deren Nutzen zu fördern. So ließen Wir Uns denn herbei, die Wiederaufnahme der Angelegenheit zu gestatten, auf daß durch Anwendung der größten Sorgfalt bei der abermaligen Untersuchung in Hinkunft auch jeder Schein eines Zweifels entfernt werde. Aus diesem Grunde beauftragten Wir mehrere durch Gelehrsamkeit hervorragende Männer, deren Meinungsverschiedenheiten in der Sache bekannt waren, die Gründe ihrer Ansicht schriftlich aufzuzeichnen; Wir beriefen sodann dieselben zu Uns und hießen sie, ihre Schriften einander mitzutheilen und alles noch weiter bezüglich des Gegenstandes Wissenswerthe zu erforschen und zu erwägen. Auch wurde von Uns dafür gesorgt, daß es ihnen freistand, die nöthigen Urkunden in den vatikanischen Archiven, soweit sie bekannt waren, einzusehen, soweit unbekannt, auszubeuten; ebenso sollten ihnen alle derartigen bei der „Suprema" genannten Kongregation*) verwahrten Acten und nicht minder die bis dahin von den Gelehrten beider Richtungen veröffentlichten Arbeiten zu Gebote stehen. Nachdem sie mit all diesen Hilfsmitteln ausgestattet waren, hießen Wir sie zu besonderen Conferenzen zusammentreten, deren zwölf gehalten wurden unter dem Vorsitze eines von Uns selbst bezeichneten Cardinals der heiligen römischen Kirche, wobei Jedem volle Redefreiheit gewährt war. Schließlich ließen Wir die Acten dieser Conferenzen sammt allen übrigen Documentcn Unseren ehrw. Brüdern, den Kardinälen der genannten Kongregation ausfolgen, deren jeder nach Erwägung der Angelegenheit und nach deren Verhandlung in Unserer Gegenwart seine Meinung zu sagen hatte. Nach Festsetzung dieses Verfahrens war es jedoch angezeigt, zur endgiltigen Beurtheilung der Angelegenheit nicht eher zu schreiten, als bis auf das Genaueste erforscht wäre, wie weit sie schon gediehen nach den Vorschriften des apostolischen Stuhles und nach der herrschend gewordenen Gewohnheit, deren Anfänge und Bedeutung zu untersuchen sicher von großer Wichtigkeit war. Darum wurden zunächst die vorzüglichsten Documente herangezogen, in denen Unsere Vorfahren auf Bitten der Königin Maria der Wiedervereinigung der englischen Kirche eine besondere Sorgfalt zuwandten. Julius III. bestimmte nämlich den durch vielfache Vorzüge ausgezeichneten Cardinal Neginald Pole, einen Engländer, als Legaten n lnters zu diesem Werke, „als seinen Engel des Friedens und der Liebe", und ertheilte ihm außerordentliche Vollmachten und Verhaltungsregeln (im Monat August 1553 mittelst der Bullen „8i nllo uvHnam tampors" und »kost vuotius Xolffs" und anderwärts), *) Die Inquisition, 306 die dann Paulus IV. bestätigte und näher erklärte. Um die richtige Bedeutung der erwähnten Documente festzustellen, muß rnan von dem grundlegenden Satze ausgehen, daß deren Bestimmung, keine abstracto, sondern eine durchaus mit dem bestimmten Zweck zusammenhängende und besondere war. Denn da die dem apostolischen Legaten von jenen Päpsten verliehenen Vollmachten nur England und den dortigen Zustand der Religion betrafen, so konnten sich auch die von denselben Päpsten demselben Legaten auf dessen Bitten ertheilten Ver- haltungsregeln keineswegs auf die Bezeichnung der Erfordernisse zur Giltigkeit der heiligen Weihen im Allgemeinen beziehen, sondern muhten speciell Vorsorge treffen bezüglich der Weihen in jenem Königreiche, je nach Er- forderniß der auseinandergesetzten Umstände. Dies geht auch, abgesehen von der Natur und Beschaffenheit jener Documente, daraus hervor, daß es doch seltsam gewesen wäre, über die Erfordernisse zum Weihefacrament einen Legaten gleichsam belehren zu wollen, noch dazu einen Mann, dessen Gelehrsamkeit auch auf dem Trienter Concil zn Tage getreten war. Wenn man dies festhält, wird unschwer klar, warum in dem am 8. März 1554 abgefaßten Schreiben Julius III. an den apostolischen Legaten zuerst eigens Erwähnung geschieht Derjenigen, die, „ordentlich und rechtmäßig geweiht", in ihren Weihen zu belassen seien, dann Derjenigen, die, „zu den heiligen Weihen nicht befördert", doch „wenn sie würdig und tauglich befunden würden, befördert werden" können. Denn es wird ausdrücklich und bestimmt eine doppelte Classe von Leuten unterschieden, die in der That verschieden war: einerseits Jene, die die heilige Weihe wirklich empfangen hatten, und zwar entweder vor dem Abfalle Heinrich's, oder wenn nachher und von häretischen oder schismatischen Ausspendern, so doch nach dem gewöhnlichen katholischen Ritus, andererseits die nach Eduard's Ordinate Geweihten, die darum zu den Weihen „befördert werden" konnten, weil sie eine ungiltige Weihe empfangen hatten. Daß dies die Absicht des Papstes gewesen, bestätigt in vortrefflicher Weise das Schreiben desselben Legaten vom 29. Jänner 1555, in welchem er feine Vollmachten auf den Bischof von Norwich überträgt. Weiter ist hauptsächlich zu beachten, was das erwähnte Schreiben Julius' III. enthält über den freien Gebrauch der päpstlichen Vollmachten auch zu Gunsten Derjenigen, denen die Weihe „minder ordnungsmäßig und nicht mit Beobachtung der gewöhnlichen Form der Kirche" ertheilt worden war; durch diese Ausdrucksweise wurden ohne Zweifel die nach dem Eduardianischen Ritus geweihten bezeichnet; denn außer dieser und der katholischen Form gab es damals keine in England. Dies wird noch klarer durch die Beachtung der Gesandtschaft, die das Königspaar Philipp und Maria auf Anrathen des Kardinals Pols im Monat Februar 1555 an den Papst schickte. Die königlichen Gesandten, drei „sehr hervorragende und mit jeglicher Tugend begabte" Männer, unter ihnen Thomas Thirlby, Bischof von Ely, hatten die Absicht, den Papst über den Zustand der Religion in jenem Königreiche des Näheren zu unterrichten und insbesondere ihn zu bitten, die Verfügungen und Leistungen des Legaten zur Versöhnung des Königreiches mit der Kirche zu genehmigen und zu bestätigen; zu diesem Zwecke wurden alle nöthigen schriftlichen Belege und die die Sache zunächst betreffenden Theile des neuen Ordinales mitgebracht. Paul IV. nun empfing die Gesandtschaft in glänzendster Weise und erließ nach „genauer Untersuchung" der Belege durch einige Cardinäle und „nach gepflogener reiflicher Erwägung" am 20. Juni desselben Jahres die Bulle „kraeolaru earismrrri". In dieser wird den Verfügungen Pole's volle Billigung und Bestätigung gewährt und über die Weihen also vorgeschrieben: . . . „Diejenigen, welche zu den kirchlichen Weihen . . . von einem anderen als einem ordnungs- nnd rechtmäßig geweihten Bischof befördert worden sind, sollen verhalten werden, diese Weihen . . . neuerdings zu empfangen." Welches aber solche „nicht ordnungs- und rechtmäßig geweihte Bischöfe" wären, hatten schon die erwähnten Documente und die zu diesem Zwecke vom Legaten angewendeten Documente genugsam angegeben: jene nämlich, die zum Episkopat, wie Andere zu den anderen Weihen, befördert worden waren, „ohne Beobachtung der gewöhnlichen Form und Intention der Kirche", wie der Legat selbst an den Bischof von Norwich schrieb. Das waren aber eben keine anderen, als die nach dem neuen Ritus geweihten, welch letztere die dazu bestimmten Cardinäle genau geprüft hatten. Auch darf eine zur Sache gehörende Stelle aus demselben Schreiben des Papstes nicht Übergängen werden, wo nebst anderen einer Dispens Bedürfenden Jene aufgezählt werden, welche „sowohl Weihen wie kirchliche Beneficien nichtigerweise und nur thatsächlich erlangt haben", denn Weihen „nichtigerweise" empfangen haben, ist so viel wie durch einen nichtigen und wirkungslosen Act, nämlich ungültig, wie die Bedeutung des Wortes und der Sprachgebrauch andeuten, besonders da von den Weihen dasselbe gesagt wird, was von den „kirchlichen Beneficien", die nach den bestimmten Anordnungen der heiligen Canones offenbar ungiltig, weil mit einem verungiltigenden Fehler behaftet, verliehen worden waren. Dazu kommt, daß, da Einige im Zweifel waren, welche Bischöfe wirklich im Sinne des Papstes für „ordnungs- und rechtmäßig geweiht" gehalten werden könnten, dieser nicht lange danach, am 30. Oktober, ein anderes Schreiben in Form eines Breve erließ, in welchem er sagt: „Indem Wir einen derartigen Zweifel beheben und für die Gewtssensruhe derjenigen, die während des Schismas zu den Weihen befördert worden waren, durch deutlicheren Ausdruck Unserer Absicht und Meinung als in Unserem obigen Schreiben entsprechend sorgen wollen, daß nur diejenigen Bischöfe und Erzbischöfe, die in der Form der Kirche geweiht worden, nicht ordnungs- und rechtmäßig geweiht genannt werden können." Hätte diese Erklärung nicht eigens die gegenwärtige englische Angelegenheit, das heißt das Eduardianische Ordinate, betroffen, so hätte der Papst durch sein neues Schreiben wahrlich genug gethan, um den „Zweifel zu beheben" oder „für die Gewissensruhe zu sorgen". Uebrigens hat auch der Legat die Actenstücke und Aufträge des apostolischen Stuhles nicht anders aufgefaßt und ihnen genau und gewissenhaft gehorcht, und dasselbe geschah seitens der Königin Maria und der Uebrigen, die sich mit ihr bemühten, die katholische Religion und deren Einrichtungen in den früheren Stand zu setzen. (Schluß folgt.) Zurechnungsfähigkeit und Strafrecht. (Schluß.) H. M Die Folgen der Anschauungen der Liszt'schen Schule auf die Wirksamkeit der Gesetze und Strafen find unabsehbar. Gesetz und Strafe beruhen nach denselben auf dem alleinigen Willen des Staates, die Leugnung 307 der Willensfreiheit schließt eine Vergeltung im Jenseits aus. Der Verbrecher sieht iw Staat nur eine ihm an physischer Macht überlegene Organisation. Er hat nur das eine Interesse, sich nicht „erwischen" zu lassen. Und wird er erwischt, so wird er sagen: „Der Mensch ist unbedingt unfrei; wie kann ich also gestraft werden. Nicht meine Schuld ist es, sondern die Schuld der Gesellschaft, meines natürlichen und socialen Milieu u. a." So müssen wir Cathrein vollkommen beistimmen, wenn er sagt: „Die neue criminalistische Schule untergräbt die Grundlagen der Gesellschaft." Daß ihre Tendenzen mit den Lehren des Christenthums im krassesten Widerspruch stehen, bedarf gar keiner weiteren Erörterung. Denn ist der Mensch nicht frei, konnte er auch nicht sündigen und brauchte auch keine Erlösung. Damit ist aber die Basis des Christenthums erschüttert. Schon dieser eine Grund genügte für uns, um diese Theorien von Anfang an abzulehnen. Allein es ist nicht der einzige, wie wir noch später des Näheren erörtern werden. Die hervorragenden Vertreter dieser Schule freilich, die wohlbestallten Herren Professoren an deutschen Universitäten, würden sich feierlichst dagegen verwahren, wollte man ihnen sagen, ihre Lehre erschüttere den Bestand von Staat und Gesellschaft und führe konsequenter Weise zu allen den Forderungen, welche die Socialisten schon vom heutigen Staat erheben, und damit zum Socialismus selbst. Wir brauchen aber zum Beweis für diese Behauptung bloß auf zwei Erscheinungen der jüngsten Zeit in der socialdemokratischen Presse hinzuweisen. Es ist dies einmal ein Leitartikel „Zurechnungsfähigkeit und Strafe" im „Vorwärts" vom 16. Juli l. Js. Nr. 164, sodann ein Aufsatz von dem italienischen Professor Enrico Ferri:,, kriminelle Anthropologie und Socialismus", jüngst erschienen in der „Neuen Zeit." Der Artikel des „Vorwärts" beginnt: „Die Entwicklung des Socialismus von Utopistischen ZukunftS- pläncn zur Wissenschaft beruht auf der Auffassung des individuellen Menschen und der menschlichen Gesellschaft als determinirt d. h. nothwendig bestimmt durch Ursachen und Wirkungen, wie die umgebende Natur. Alle Naturwisssnschaft ist begrifflich an dieses Gesetz gebunden, während die Theologie und die von ihr abhängigen oder ihr verwandten Moral- und Rechtsvorschriften den Menschen außerhalb des natürlichen Zusammenhangs stellen und seine Handlungen nicht auffassen als nothwendige Wirkungen gegebener Ursachen, sondern als Erscheinungen einer vermeintlichen Willensfreiheit oder sittlichen Freiheit, die demselben Menschen ermöglichen könnte unter denselben Umstünden nach Willkür verschiedenes, ja entgegengesetztes zu thun." Wir fragen, ist diese Wahl dem Menschen, natürlich dem geistig gesunden und reisen, wirklich nicht möglich? Dagegen spricht die Erfahrung eines jeden Menschen an sich selbst. Bei jeder wichtigen Handlung fragt man sich, soll ich so oder anders handeln, und dann treten alle möglichen Beweggründe für und gegen vor die Seele; .... aber ist die Entscheidung, die wir schließlich treffen, wirklich eine durch die Mehrzahl und Stärke der Beweggründe einer Richtung nothwendig bedingte? Und dies müßte doch nach den Deterministen der Fall sein. „Vicieo rnaliorn prolwyns, ciöteriorcr Laynor." Würden wir stets unbedingt den Beweggründen folgen, so würden wir niemals in den Conflikt, mit uns selbst kommen und niemals ein Schlechteres wählen, wo wir das Bessere erkennen. Ja, selbst wenn uns die Beweggründe zu einem Thun bewogen haben, steht es nicht noch im Augenblick der That frei, von der Ausführung abzustehen? Stets bleiben wir uns bewußt, daß wir eine Hand» lung thun oder lassen können, daß es in unserem freien Willen liegt, so oder anders zu handeln. Das ist eine unbestreitbare Erfahrungsthatsache. Darum geben wir dem „Vorwärts" recht, wenn er weiterfährt: „Von dieser Grundvorstellung hängt, wie der Begriff der Sünde als Auflehnung gegen Gottes Gebot, auch der Begriff der Strafthat ab als Auflehnung gegen die Rechtsnormen nebst den dazu gehörigen ewigen und zeitlichen Vergeltungsübeln, und die herrschende Theologie und JuriS' prudenz klammern sich noch heute daran fest." Theologie und Jurisprudenz werden stets daran festhalten und festhalten müssen; denn sie würden mit der Leugnung der Willensfreiheit ihre Grundlage aufgeben und sich selbst den Todesstoß versetzen. Wir wissen freilich, daß beide im „Zukunftsstaate" nicht mehr nöthig sein werden und daß es heute schon eine der wichtigsten Aufgaben der Socialdemokratie ist, ihr Ansehen zu untergraben und beim Volke zu erschüttern. Dagegen aber ist Verwahrung einzulegen, wenn der Vorwärts im obigen Zusammenhange behauptet, daß die erwähnte Grundvorstellung von allen großen Denkern, seitdem sich die Philosophie des Problems bewußt geworden ist, verworfen worden sei. Wir könnten dem Vorwärts mindestens ebensoviele und ebcnso- große Denker entgegenhalten, die diese Grundvorstellung mit aller Kraft vertheidigen. Doch es sollte hier nur auf den inneren geistigen Zusammenhang hingewiesen werden, der nach den angeführten Sätzen unleugbar zwischen den wissenschaftlichen Grundanschauungen des Socialismus und des liberalen deutschen Professorenthums besteht. Es ist zu interessant, zu verfolgen, wie beide auf den gleichen Wegen wandeln, so sehr sie sich immer wieder dagegen verwahren, daß zwischen ihnen eine geistige Verwandtschaft bestehe. Wir haben oben gesagt, die Theorien der sociologischen Schule gefährden den Bestand der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung. Auch Professor Enrico Ferri gibt uns hiefür in der „Neuen Zeit" die nöthigen Aufschlüsse: „Der Socialismus behauptet, daß das Verbrechen nur die Folge des Elends (des socialen Factors) ist. Die kriminelle Anthropologie vertheidigt die Ansicht, daß die Verbrecher Merkmale btopsychischer Abnormität — atavistischer und pathologischer Natur — ausweisen — und daß man sich ohne diese Abnormität ihr gesellschaftliches Thun nicht erklären kann. ... Beide Auffassungen entsprechen nicht in dieser äußerst einfachen Formulirung der vollen, äußerst complicirten Wirklichkeit der crimi- nellen Erscheinungen." Nach näherer Ausführung dieses Gedankens kommt Ferri zu der Definition: „Der Verbrechen ist nicht eine ausschließlich biologische Erscheinung, vielmehr die Resultante des Zusammenwirkens dreier verschiedener natürlicher Facioren: der körperlich-geistigen Beschaffenheit des Individuums, des natürlichen und des socialen Milieu." Auch der Eintheilung der Verbrecher in fünf Haupttypeu schließt sich Ferri an. Was jedoch den Gewohnheitsverbrecher anlangt, kommt er zu einer der v. LiSzt'schen entgegengesetzten Meinung. Der Gewohnheitsverbrecher ist ihm „offenbar fast ausschließlich das Producl des socialen Milieu". „In einer socialistischen Gesellschaftsordnung, in der nicht bloß das Elend beseitigt wkdsWdM Mch d^r uchdMe KaMjdy 308 Menschen unter einander um die Existenz, werden dir Gewohnheitsverbrecher zusammen mit den socialen Ungerechtigkeiten und den gesetzlichen Absurditäten verschwinden. Denn diese Absurditäten und Ungerechtigkeiten sind gegenwärtig mehr oder weniger in allen Ländern die unsichtbaren Quellen der genannten Verbrechen." v. Liszt sieht die Gewohnheitsverbrecher als gemeingefährliche Geisteskranke an, Ferri als Producte des socialen Milieu. Wer von beiden hat nun recht? „Das wesentliche Ergebniß der kriminellen Anthropologie," so sagt Ferri an einer andern Stelle, „nämlich, daß der Verbrecher eine anormale oder degenerirte Individualität ist, muß bezüglich des Charakters des Strafrechts einen entschiedenen Umschwung herbeiführen. Es muß aus einer gesellschaftlichen Funktion der Rache und der Unterdrückung zu einer Funktion bloßer socialer Vertheidigung werden." Auch v. Liszt verwirft den Charakter des heutigen Strafrechts. Der Vergeltnngsbegriff muß fallen, die Strafe ist nur ein Akt der Präventivpolizei, sie muß den Verbrecher hindern, die Strafgesetze von neuem zu verletzen. Für den Gewohnheitsverbrecher aber gibt es überhaupt keine Strafe, sondern nur Sicherheitsmaßregeln. Wir brauchen wohl keine weiteren Stellen mehr beizubringen, um den Standpunkt der beiden Schulen, der sociologischen und der socialistischen, zu illustriern. Die vorgeführten Stellen bieten hinlänglich Material, die Anschauungen beider zu vergleichen. Nur auf einen Unterschied dürfen wir noch hinweisen. Wenn der Verbrecher unfrei ist, wenn der Gewohnheitsverbrecher geisteskrank ist, wenn alle Verbrecher anormale oder degenerirte Individuen sind, ist es ein Unrecht, sie strafen zu wollen. Darum verlangen die Socialisten in logischer Consequenz der von ihnen verfochtenen Theorie Abschaffung der Strafe als Strafe, Schließung der Zuchthäuser und Gefängnisse und Verwahrungs- und Heilanstalten für alle Verbrecher. Das Gleiche müßte doch wohl auch v. Liszt zum mindesten für die „geisteskranken" Gewohnheitsverbrecher verlangen. Denn kann es ein größeres Unrecht geben, als einen Geisteskranken wie einen Verbrecher zu behandeln? Müßte nicht v. Liszt mit der ganzen Wucht seiner Autorität auftreten und für die Unglücklichen seine Stimme erheben, welchen ein so schweres Unrecht geschieht, für die Gewohnheitsverbrecher, die ihm als geisteskrank erscheinen? Ist nicht jede neue Verurtheilung eines rückfälligen Diebes, Räubers, Kupplers und anderen Gewohnheitsverbrechers ein niemals wieder gutzumachendes Unrecht, das der Staat und seine Beamten begehen und für das jene mitverantwortlich sind, welche trotz ihrer „besseren" Erkenntniß der Strafbarkeit der Verbrecher und trotz ihrer gewichtigen Stimme nicht alles aufbieten, um einen Umschwung in der Gesetzgebung beizuführen? Es ist eine eigenartige Entschuldigung, wenn v. Liszt die Lösung des Strafrechtsproblems nach seiner Ueberzeugung für heute und für absehbare Zeit noch nicht empfehlen will: „Die überlieferten und heute noch herrschenden ethischen Werthurtheile, denen eine vorsichtige Criminal- politik Rechnung tragen muß, auch wenn sie wissenschaftlich sie als Vorurtheile verwirft, verlangen eine Bestrafung, nicht bloß die Unschädlichmachung des Gewohnheitsverbrechers; sie verlangen strenge Sonderung des Zuchthauses von den Anstalten für gemeingefährliche unheilbare Geisteskranke." Also nur weil die heutigen ethischen Werthurtheile eine Bestrafung verlangen! Aber wird dadurch für jene, -tvMx W iW diese Gischt WerthMeile erWen wissen, aus dem Unrecht, das diese Werthnrtheile durch Bestrafung der Gewohnheitsverbrecher begehen, ein Recht? Ist es nicht unmoralisch und unsittlich, deswegen von seiner besseren Erkenntniß abzulassen und selbst an der Bethätigung des Unrechts mitzuwirken? Doch wir vergessen, auch „unmoralisch", „unsittlich" „Unrecht" sind Begriffe, die zu den überlieferten ethischen Werthurtheilen gehören, welche die Criminalpolitik wissenschaftlich als Vorurtheile verwirft! Damit können wir füglich unsere Betrachtungen schließen. Wir haben am Eingang die Worte v. Land- manns wiedergegeben und später behauptet, die Lehren des Determinismus und der von ihm ausgehenden sociologischen Schule seien geeignet, die Grundlagen der heutigen Gesellschaftsordnung zu erschüttern. Wir wollen nicht nochmals darauf eingehen, daß sie jedenfalls mit dem Christenthum im schärfsten Widerspruch stehen. Wir wollen zum Schlüsse nur noch einige Sätze aus dem andern Lager wiedergeben, wie sie in den beiden erwähnten Artikeln zu lesen sind. So schreibt der „Vorwärts", nachdem er in dem cilirten Artikel über Verurteilungen geisteskranker Personen zu Gefäugnißstrafen und deren irreuärztliche Behandlung gesprochen: „Der Entwicklungsprozeß" (bezüglich der Behandlung Geisteskranker) „ist vorbildlich für das Strafrecht, und mit jedem Fortschritt in der irrenärztlichen Erkenntniß, mit der unaufhaltsam vorrückenden Einengung der verbrecherischen Zurechnungsfühigkeit und der Strafmarter durch Anerkennung immer zahlreicherer geistiger Zwangszustände vollzieht sich im Schoße der bürgerlichen Gesellschaft selbst ein mächtiger Vorstoß gegen die Strafknechtschaft." Dann aber wird jene bekannte Stelle citirt, welche Heine 1831 über die damals aufkommenden Zellengefängnisse schrieb: „Diese Burgverließe des neuen Bürgerritterthums wird einst das Volk ebenso muthwillig niederreißen wie die Bastille. So furchtbar und düster dieselben von außen gewesen sein mögen, so waren sie doch gewiß nur ein heiterer Kiosk im Vergleich mit jenen kleinen schweigenden amerikanischen Hollen, die nur ein blödsinniger Pietist ersinnen und nur ein herzloser Krämer, der für sein Eigenthum zittert, billigen konnte." „Die Zeit naht heran", so fügt der Vorwärts diesen Worten bei, „in der sich seine Prophezeiung erfüllen wird." Ganz ähnlich lauten die Worte Ferri's. Anknüpfend an eine Bemerkung von Michelet: „Die Rechtspflege und die Naturwissenschaft muß in eins zusammenfallen, daß die Rechtspflege eine Heilkunde wird, welche sich auf die Ergebnisse der Psycho- und Physiologie stützt", fährt Ferri weiter: „Unter diesem Gesichtswinkel betrachtet, ist es sinnfällig, daß die Ergebnisse der criminellenAnthropologie auf dem Gebiete der socialen Vertheidigung gegen Individuen, welche den Mitmenschen gefährlich sind, die Evolution der Gesellschaft zu einer socialistischen Ordnung der Dinge vorbereiten." An einer andern Stelle aber heißt es: „Ich habe immer gefunden, daß das Studium der criminellen Anthropologie ebenso wie das der biologischen und socialen Evolution eine treffliche Vorbereitung für das Erfassen der socialistischen Theorien für jeden bildet, der logisch zu Ende denken will, ohne sich auf halbem Wege durch persönliche Vorurtheile der wissenschaftlichen Orthodoxie oder Heterodoxie festhalten zu lassen." ^ Fassen wir nun dys Ergebniß dieser kritischen Be- 309 trachtung zusammen, so kommen wir zu dem Ergebniß: Die neue sociologische oder criminalpolitische Schule unter der Führung v. Liszt's geht von demselben Ausgangspunkte wie der Socialismus aus, nämlich von dem Determinismus. Ziel und Zweck beider ist eine vollständige oder wenigstens eine sehr weitgehende Subsumirung des Verbrechers unter die Geisteskranken, und nur praktische Erwägungen sind es, welche die erstere verhindern, die letzten Konsequenzen ihrer Lehren zu ziehen. Ihrer Idee nach aber und ihrem Kernpunkte nach sind sie beide geeignet, einen der wesentlichsten Grundpfeiler unserer heutigen Gesellschaftsordnung ins Wanken zu bringen, nämlich die Verantwortlichkeit des Menschen für sein sociales Thun, auf welcher allein sich die derzeitige Organisation des StaateS und der Gesellschaft vernunftgemäß gründen kann. Und aus diesem Ergebnisse erkennen wir nur allzu deutlich, wie berechtigt und treffend die einlcitungsweise wiedergesehenen Worte des Cultusministers gewesen sind. „Ein Wort über die Schriften von Heinrich Hluisjakob." (Schluß.) I?. 8t. Hansjakob wurde von seinem Vater, der Bäcker war, zuerst in der Backstube beschäftigt, allein sein Geist strebte nach Höherem, er wollte studiren. Hätte er geahnt, wie dornenvoll die Studienlaufbahn in der ersten Zeit ihm werden sollte, er wäre sicher beim Bäckerhandwerk geblieben. Das Dictum des alten Horaz: t)ui stallet oxtatara oarsa coatingsrs mstaw, Llulta rulit, t'eeitgae xaer, sullavit et aloit; ging buchstäblich an unserem guten Hansjakob in Erfüllung. Der Schullehrer, über das Talent seines früheren Schülers befragt, gab die lakonische Antwort: „Hansjakob ist zu dumm zum Studiren." Doch der Caplan sah tiefer und erbarmte sich des Knaben und gab ihm in Jahresfrist den Vorbereitungsunterricht zur Aufnahme in die tzuarta. Damals begann man noch nach der natürlichen Ordnung der Dinge die Gymnasialclassen zu zählen von xriuru bis ssxta, so daß haarig, also die vierte Classe war; jetzt zählt man, wenigstens in Preußen und Baden, und wohin sonst noch der Segen des preußischen Lichtes der Bildung gedrungen ist, vvH ssxta, anfangend zur xrima, beginnt mit der sechsten und hört auf mit der ersten Classe; wahrscheinlich um gleich von vorneherein eine Vorahnung der Verkehrtheiten moderner Pädagogik zu gewähren. Wie es bei der kurzen Vorbereitungszeit nicht anders möglich war, zeigte sich bald, daß unser Gymnasiast in allen Fächern, das Latein ausgenommen, weit hinter seinen Mitschülern zurück war. Dazu kam eine ganze Reihe von neuen Fächern, für Hansjakob lauter spanische Dörfer. Anstatt daß seine Professoren am Gymnasium in Rastatt den jungen Menschen bei seiner schweren Arbeitslast in richtig pädagogischer Weise aufgemuntert hätten, vexirten sie ihn in unerträglichster Art. Man muß die Schilderung der nun beginnenden Leidenszeit bei Hansjakob selber lesen, um zu sehen, wie manchen Lehrern auch die einfachsten Principien einer vernünftigen Pädagogik völlig abgehen. Schon in der ersten Woche sprach der Lehrer in der französischen Sprache über seinen Schüler das große Wort gelassen aus: „Geh' wieder heim, mit Dir ist's nichts," und fügte über den weinenden Knaben unter dem Hohngelächter seiner jüngeren und kleineren Mit« schüler das salomonische (?) Urtheil hinzu: „Geh' Du lieber in ein Kloster Und bet' 3000 kater noster. Du alter Haslacher, Du!" Noch schlimmer behandelte ihn ein anderer Professor' der ein wahrer Tyrann in der Schule war und durch seine Mißhandlung manchen Schüler verzweiflungsvoll von Schule und Studium Hinwegtrieb. „Wie ein Tar» tarenhänptling unter seine Feinde, so stürmte er jeweils in das Klassenzimmer, wo wir alle, sammt und sonders, ihn erwarteten, wie wenn er käme, um unser Todesurtheil zu fällen. Auf seine Stunden hatten wir eine Angst, als ob ein Henker käme, um uns zur Folterbank zu führen. Einer von uns, jetzt badischer Medicinal- rath, ein ebenso fleißiger, als begabter Schüler, bekam vor Acngsten jeweils das „Herzwasser" und mußte das Zimmer verlassen. Er erhielt deßhalb später den Cerevis- Namen ,Wässerle"' usw. usw. Hansjakob aber haßte er geradezu und malträtirte ihn auf jede Weise. Zu all diesem Elend in der Classe kam, um das Maß voll zu machen, noch ein namenloses Heimweh hinzu. „Von Schwierigkeiten aller Art umgeben, in ein förmliches Chaos ganz fremder Lehrgegenstände eingetaucht, von einzelnen Lehrern malträtirt, von anderen verspottet, von den Mitschülern verlacht, zu all dem von namenlosem Heimweh geplagt, erfuhr ich zum erstenmale jene Lage, wo die Menschenseele nur noch Einen Wunsch hat: nicht mehr zu cxistiren," schreibt Hansjakob in bitterer Erinnerung. Das Schlußresultat dieses Jahres lautete: „Rcpetiren", wozu der humane (!) Klassenlehrer für den niedergeschmetterten Knaben noch die höhnischen Worte hinzufügte: „Hansjakob, Du kannst das Studiren aufgeben, sonst mußt Du noch heirathen auf dem Lyceum, so alt wirst Du." Kein Unglück kommt allein; tiefstes Weh im Herzen, findet der Arme, in die Ferien heimgekehrt, seinen Vater auf den Tod krank. Die höchst traurigen Ferien werden in der Backstube verbracht, und Hansjakob wäre am liebsten ganz in derselben verblieben, wenn der Stolz es ihm erlaubt hätte. Unsere moderne Jugend greift in solch verzweifelter Lage zur Pistole oder ertränkt ihren Gram im Wasser. Daran dachte unser Gymnasiast nicht; sein von Natur aus ihm innewohnender Haslacher Humor entwickelte sich im Elend zum Galgenhumor. Hansjakob greift zum Bierglase. Er gründet in Rastatt mit Schicksalsgenossen einen Kneip-Verein, aber nicht zum Rückenguß und Wassertreten, und wenn sie am Morgen in der Classe geweint, am Abend suchen sie ihr Elend im Biergenuß und Cigarrendampf und bei fröhlichem Rundgesange zu vergessen. „Und des Weltalls Kummer und Sorgen, Die gingen an ihnen vorbei." Außer diesem Lethetrinken wurde unserem Schüler noch ein besserer Trost zu theil. Der Rector, ebenfalls ein strenger Lehrer, daher von seinen Schülern „Etzel" genannt, aber auch ein feiner classischer Philologe und tiefer Menschenkenner, durchschaute die geistige Befähigung HanSjakob's und wurde nun sein Beschützer. „Der Junge", äußerte er, „hat entschieden Talent, und wenn es auch erst später sich entwickelt." Er hatte richtig taxirt; von Jahr zu Jahr erwachte der Geist HanSjakob's mehr und mehr, und wir sehen ihn in den obersten Classen stets unter den ersten Schülern sitzen. 1859 ab» solvirte er das Gymnasium als dritter unter 15 M» itürienten, wurde bei der Schlußfeier öffentlich belobt und erhielt im Maturitütszeugniß die ehrende Anerkennung sehr guter, zu der Hoffnung auf besten Erfolg im akademischen Studium berechtigender Talente. Er führt das alles in seiner „Studienzeit" an zum Beweise dafür, wie verkehrt es sei, über einen Schüler nach den ersten Leistungen gleich den Stab zu brechen. Dieser Fingerzeig dürfte auch in der Gegenwart, besonders bei der Aufnahmsprüfung von Landkindern an das Gymnasium, etwas mehr berücksichtigt werden. Vor mir liegt der mittclfränkische Volksschullehrplan und zugleich eine Sammlung von „Prüfungsaufgaben, gegeben bei der Aufnahme in die erste Gymnasialclasse an den bayerischen Gymnasien" in der Zeit von 1882 bis 1894. Ein Schüler, der die 3. Classe der Volksschule mit Erfolg absolvirt hat, soll nach dem organischen Zusammenhange des Schulwesens in Bayern fähig sein, die Aufnahmsprüfung in die 1. Lateinclaffe zu bestehen. Wenn ich aber die oben ciiirten Prüfungsanfgaben mit den im Volksschullehrplan an die 3. Classe gestellten Anforderungen vergleiche, so springt in die Augen, daß kaum der allerbeste Schüler einer Stadtschule, wo jeder Lehrer nur einen Jahrgang unterrichtet, im Stande ist, ohne Privatunterricht den Anforderungen in Orthographie und Rechnen Genüge zu leisten. Ein Schüler der Landschule ist auch mit dem 10. und 11. Lebensjahr noch nicht fähig, ohne gründlichen Privatunterricht dieses Examen in die 1. Lateinclasse zu bestehen. Um nur Ein Beispiel anzuführen: Wie soll ein Kind mit neun Jahren im Stande sein, folgende Rechenaufgabe, die 1892 bei der Aufnahmsprüfung irgendwo gegeben wurde, zu verstehen und zu lösen: „Von welcher Zahl ist der 8. Theil um 7643 kleiner als 9630?« Der Erfolg solch rigoroser Anforderungen wird einfach der sein, daß die Kinder vom Lande vom Studium immer mehr abgeschreckt werden gegenüber den Kindern in Städten mit ihrem besseren Volksschulunterricht. Ob aber das ein Nutzen ist für Kirche und Staat, wenn die Gebildeten mehr und mehr aus dem Stadtvolk sich rekrutiren, das ist doch mehr als zweifelhaft. Tüchtigere körperliche und geistige Veranlagung findet sich sicher auf dem Lande, als in vielen städtischen Kreisen. Kehren wir zu Hansjakob zurück. Mit der geistigen Entwicklung hielt gleichen Stand die Entwicklung des „flotten Studenten". In der Fertigkeit im Trinken und Rauchen zählt er unter die ersten seiner Genossen, im „Caeco"-Spiele ist er gewandt, im „Kegeln" ausgezeichnet, im Turnen ein Meister, selbst im Rapier- und Floretsechtcn ist er geübt und auch des edlen Waidwerks kundig. Nur im Tanzen war er ein Stümper. Kein Wunder, daß seine Kameraden ihn als „forschen Burschen" zum Kneippräsidenten ernennen. Das Wort Gymnasialcorps Markomannia will ich nur nennen, um den Philologen, so einer etwa diese Zeilen liest, einen heiligen Schrecken vor dem „verkommenen" Hansjakob einzuflößen. Wenn jetzt eine solche Verbindung entdeckt wird, berichten alle Zeitungen davon, wie von einem staatsrettenden Ereigniss. Hansjakob berichtet darüber und besonders über die Mitglieder der Markomannia in Rastatt höchst interessante Dinge, die ich aber nicht verrathen will. Nur noch eine Frage mag berührt werden. Wie stand es mit der Religion der Gymnasiasten? „Die ersten Jünglingsjahre verwischten die formellen Begriffe des christlichen Glaubens ziemlich vollständig, so daß ich auf die Universität kam als Theologe, ohne mehr zu wissen, wieviele Sakramente und Gebote die Kirche habe," gesteht Hansjakob, wobei wir indessen den Verdacht nicht unterdrücken können, daß er hier zu sehr inS Schwarze gemalt hat; das Gebet aber hat er nie ganz unterlassen. Leider lag die Ursache dieser traurigen religiösen Unwissenheit hauptsächlich im erhaltenen Religionsunterricht. Das am Obcrgymnasium eingeführte Handbuch der Glaubenslehre von Stadlbaur war „durch seine namenlose Abstrusität, feine Unklarheit und wüstensand- ähnliche Oede geradezu angethan, die Religion zu ent» leiden". Der Neligionslehrer hatte weder „soviel Energie, das Machwerk aus der Schule zu verbannen, noch Geist genug, um Leben in die Kirchhofsöde zu bringen". Leider trifft ähnliches für spätere Zeiten auch noch zu. Die Lehrbuchfrage dürfte nach dem Urtheile hervorragender Katecheten durch dieNeltgionshandbücher für Gymnasien von Dr. Dreher, früher lange Jahre NeligionS- professor am Gymnasium in Sigmaringen, nunmehr Domherr in Freiburg in Baden und Vorstand der „Sapienz" zur akademischen Weiterbildung von Geistlichen Deutschlands, — zu einer glücklichen Lösung gebracht sein. Möchte nur auch für die Volksschule bald eine Katechismus-Verbesserung erfolgen, denn Hansjakob hat wohl nicht unrecht, wenn er den Deharbe'schen Katechismus als ein wahres Meisterstück entsetzlicher Trockenheit und Abstraktheit bezeichnet! Wie kam nun Hansjakob trotz dieser religiösen Verfassung dazu, Theologie zu studiren, denn als Theologen begegnen wir ihm wieder an der Universität in Freiburg und im dortigen erzbischöflichen Convicte? Die Gründe gibt nur seine Autobiographie an, sie sind durchaus keine entehrenden für ihn, insbesondere war alle Heuchelei ihm völlig fremd. Mit seltener Offenheit gestand er dem damaligen Convictsdircctor und späteren Erzbisthumsver- wcser Kübel seinen ganzen religiösen Zustand ein, der ihn für diese Offenheit mit seinem besonderen Vertrauen beehrte. Innere und äußere Versuchungen, die ihn vom Studium der Theologie wieder abwendig machen wollten, überwand er glücklich, bis endlich die Vorlesungen über Dogmatik die innere Freude am erwählten Berufsstudium in ihm weckten. Dies Geständniß hat in uns, da wir noch in den 80er Jahren bei demselben Professor Wörter Dcgmati? hörten, allerdings Staunen erregt, denn die Af zwei kurze akademische Semester mir in Summa kaum 7 — 8 Monaten beschränkten dogmatischen Vorlesungen in Freiburg hätten in uns derartigen Eindruck kaum hervorgerufen. Hiemit soll indessen dem früheren Lehrer kein Vorwurf gemacht sein, es mag ihm unangenehm genug sein, eine solch umfangreiche Disciplin bis auf den heutigen Tag in so engem Rahmen dociren zu müssen. Einen kleinen Seitenhieb Hansjakob's auf die scholastische Methode im Gegensatze zu Wörter's Methode der Tübinger Schule (Kühn) wird man ihm gerne nachsehen, wenn man weiß, daß in Freiburg absolut keine Gelegenheit war, die Scholastik kennen zu lernen. Wir gestehen gerne, daß die dogmatischen Vorlesungen des anerkannt hervorragenden Thomisten Professors und Dom- dekans Dr. Morgott in Eichstätt auf uns einen viel tieferen Eindruck machten, als die Dr. Wörter's. Aehn- lich ist auch die bei einem katholischen Geistlichen merkwürdige Erscheinung zu erklären, daß Hansjakob in philosophischen Fragen sich oft auf Schopenhauer beruft. Was ihn zu diesem Philosophen hinzog, ist offenbar dessen im Princip himmelweit verschiedener Pessimismus, der in Hansjakob verwandte Saiten erklingen ließ. Eine systematische Philosophie auf Grundlage der großen mittelalterlichen Aristoteliker, wie sie in Bayern jeder Theologe studirt, kennen zu lernen, hatte er auf der Universität so wenig Gelegenheit, als wir 23 Jahre spater. Was man aus der neueren Philosophie an der Universität hörte, blieb von uns unphilosophischen Hörern meist unverstanden, wohl zu unserm Glücke, denn wer weiß, welche Förderung (!) unser theologischer Beruf durch die moderne Philosophie erfahren hätte, wenn unser Geist in alle ihre Jrrgänge eingeführt worden wäre, ohne daß echt philosophische Schulung uns den Ausweg aus dem Labyrinthe gewiesen hätte. Im Herbste 1803 gelangte Hansjakob an das Ziel seiner Studien und erhielt im einsamen Priesterscminar der Diöcese Frciburg, in St. Peter auf dem Schwarz- wald, die hl. Weihen. Neben seinen theologischen Studien hatte er auf der Universität mit Eifer Philologie studirt, Mit so glücklichem Erfolge, daß er als Ncupriester schon im November 1863 das philologische Staats- und Professoratsexamen in Karlsruhe als 4. unter 12 Kandidaten, im lateinischen Stile der erste von den zwölfen, bestand. Das eine kurze Inhaltsübersicht über die fragliche Schrift Hansjakob's. Eine ganze Reihe heiterster Episoden aus dem Studentenleben beleben die Erzählung, bei passender Gelegenheit finden sich ernste pädagogische und philosophische Betrachtungen, sowie sehr beachtens- werthe Notizen für Seminarvorsiände eingewobeu usw. Außer den schon erwähnten eigenthümlichen Ansichten über scholastische Theologie und Philosophie kann besonders die geschilderte Entwickelung seines Kneip- genie's die negative Kritik herausfordern. Schneidige Temperenzler werden mit Abscheu sich davon abwenden, gestrenge Philister und Moralisten werden über derartige Reminiscenzen eines kath. Geistlichen kurzerhand den Stab brechen, wir selbst wollen urtheilen nach dem Worte: „Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein auf ihn." Keinen Stein aber erhebe, wer vom 12. Jahre an im Seminar aufgewachsen ist; wo keine Gelegenheit zum Gegentheil, soll man nicht so viel von Tugend reden. Keinen Stein werfe, wer noch als Pfarrer in der Dorfkneipe bei Bier und Spie! zu sitzen beliebt; Hansjakob hat in jugendlicher Begeisterung gehandelt, nach dem Studentenlied: „Laßt Bacchus und Gambrinus leben!" als Geistlicher aber hat er das Wirthshaus und seit vielen Jahren auch den Biergenuß ganz gemieden, das Rauchen hat er schon als Theologe aufgegeben. Vergessen wir dann nie die Ursache, die den Gymnasiasten zum Becher greifen ließ, und wir werden unsere Steine nach einer anderen Seite werfen. Bei alledem möchten wir aber das schöne Buch, dessen Lektüre uns ungemein angezogen hat, der Jugend an unseren Mittelschulen nicht in die Hände geben, denn — vitirnrrr in vetiturn; wenn das Verbotene im Glänze des glücklichsten studentischen Humors von einem kathol. Geistlichen geschildert wird, möchte das doppelt verführerisch wirken. Akademiker aber werden an dem strebsamen Universitätsstudenten Hansjakob ein schönes Beispiel treuer Pflichterfüllung vor Augen haben und zugleich wegen der echt deutschen „Burschikosttät", wie sie zuvor an ihm sich gezeigt, das Vorbild um so lieber gewinnen Und wir alte Philister werden ohne ollen Schaden, aber mit vielem Genuß und in angenehmster Erinnerung an manche „fidele" Stunde der schönen Univcrsitätsjahre die Reminiscenzen Hansjakob's lesen und ihm für dieselben dankbar fein, eingedenk des Wortes von Goethe: „Ich halte den, der seine eigene Biographie schreibt, für den höflichsten aller Menschen." Alexander der Große in der persischen und arabischen Literatur. Von G. G. (Fortsetzung.) Der erste Mohammedanische Schriftsteller, der die Alcxandersage (im uneigentlichen Sinne!) in seiner ganzen Ausführlichkeit behandelte, ist der Homer des Orients, Nbul Käser» Mansur, mehr bekannt unter seinem Beinamen Firdusi, d. i. der „Paradiesische". — Im Jahre 940 zu Schadab, einem Dorfe in Khorassan, geboren, begann er in seinem 36. Lebensjahre sein Schahname („Königsbuch", „Heldenbuch"), das Nationalepos von Iran, und zog die Aufmerksamkeit des Schah Mahmud I. aus der Dynastie der Gasanviden auf sich, von dessen Regierung an die Blütheperiode der persischen Literatur datirt. Proben von Firdufi's Heldengedicht entzückten den Schah, einen persischen Mäcenas, so, daß er den Dichter sofort mit der Ehrenstelle des „Dichter- königs", einer dem persischen Reiche eigenthümlichen, von eben diesem Mahmud eingeführten Hofcharge, auszeichnete und ihm für jedes Tausend Veit (Doppelverse) 1000 Gulden in Gold versprach. Diese erhielt aber Firdusi, so erzählt die Ueberlieferung, nach Beendigung seines 60,000 Doppelverse umfassenden Schahname in Silber statt in Gold ausbezahlt, infolge der Intriguen seiner Neider. In seinem Dichterstolze wies er das Angebotene zurück und entfloh in seine Heimath, wo er bald darauf starb, 1020. — „Hat Firdusi auch in dem Epos Jussuf und Suleika, welches er der die Geschichte Josephs und des Weibes Potiphars erzählenden 12. Sure nachbildete, dem Islam seinen Tribut dargebracht . . . ., so loderte doch mit un- geschwächter Kraft das Feuer des ParsiSmus in seiner Seele; in seiner Begeisterung für das sittliche Ideal des Zoroasterthums und für die heroische Vergangenheit seines Volkes war er ein glühender Ormuzdverehrer, und niemand war mehr geeignet, der epische Sänger Irans zu werden, als er." *°) Das Schahname") umfaßt die Zeit von dem persischen Alterthum bis znm Untergänge der Sassanidcn, d. i. bis zur Eroberung Perstens durch die Araber (636), also einen Zeitraum von ungefähr 2000 Jahren, und zerfällt in zwei Theile, von denen der zweite die in freier Dichtung sagenhaft ausgestattete Geschichte Alexanders desGroßen enthält. Ist es auch sicher, daß Firdusi für den älteren (ersten) Theil seines Werkes aus echt persischen Quellen geschöpft habe, so ist dieses doch für den jüngeren (zweiten) Theil desselben, somit auch für die Darstellung der Alexandersage, nicht unwahrscheinlich. Nach ihm finden in dem weltbezwingen- den Jskander (orientalische Benennung Alexanders) die uralten, rastlosen, auf Blutrache sich gründenden Bruder- r°) Dr- P. Norrcnberg, Allgemeine Geschichte der Literatur. Münster 1882. Bd. I. S. 56. ") Jn's Deutsche übertragen von A. F. v. Schock: „Helden* sagen des Firdusi", Berlin 1851, „Epische Dichtungen FirdusiS", cbd. 1855, 2 Bde., beide zusammen als „Heldensagen von Jir- dust", 3. Aufl.. Stutigart 1877, 3 Bde. 312 kämpfe der iranischen Mhthenhelben ihre Lösung. Davor ist Jskander dem Dichter, seiner Begeisterung für Alt- persien entsprechend, nur der rücksichtslose Eroberer und der Unterdrücker der vaterländischen Religion und Sitte.^) Im diametralen Gegensatze zu Firdusi steht sowohl in seiner ganzen Anschauungsweise, wie insonderheit in Bezug auf unsern Gegenstand der Meister der persischen Romantik, der hochberühmtc Nisami,''eigentlich Abu Mohammed Ben Jussuf Scheich Nisameddin, gest. 1180. Er hat mit den altiranischeu Traditionen und dem Par- fismus gänzlich gebrochen und huldigt voll und ganz dem arabisch-islamitisch-indischen Zeitgeiste, was besonders der zunächst auf religiösen Ueberlieferungen des Islams beruhende zweite Theil seines „Alexanderbuches" kundgibt, in welchem er im Gegensatze zum ersten Theile, wo er Alexander als Kriegshelden und Weisen besingt, deu Propheten Alexander schildert. Der Dichter rechnet es seinem Helden zum großen Verdienste an, daß er als Anhänger der „Religion Abrahams" die persischen Tempel zerstört, die Priesterschaft ausrottet und die heiligen Bücher und Feuerstätten vernichtet. Außer einem lyrischen Werke, einem Divan (Sammlung lyrischer Gedichte) von etwa 20,000 Versen, hinterließ er fünf unter dem Gesawmititel Pendsch-Kendsch, „die fünf Schätze", oder Chamsse, „Fünfer", bekannte Epopöen, die vornehmlich seinen Ruhm begründeten. Das zweite davon ist das schon erwähnte „Alexanderbnch", Jskandername, das im Oriente großen Ruf genießt. Es umfaßt alle vom Dichter auffindbaren Elemente der orientalischen Alexandersage und ist das einzige Werk Nisami's, in dem er ein wirkliches Heldengedicht schaffen wollte.^) Denn die übrigen bilden den Uebergang vom nationalen Heldenlied zur romantischen Epik.") Nachbildungen dieses Chamsse machten im 15. Jahrhundert Mewlana Dschami und Hatifi, welcher aber die schon ausgenützte Alexandersage durch ein Ttmurname ersetzte. Von den Dichtern ist noch zu erwähnen Moslicheddin Saadi (geb. 1175 f1184S^ zu Schiras, gest. 1263), berühmt als Didaktiker, namentlich als Verfasser des in lieblicher Abwechslung von Prosa und Poesie geschriebenen Gulistan, d. i. „Rosengarten" ^), und des rein poetischen Bostan, d. i. „Frucht-" oder „Lustgarten", zweier Musterbücher orientalischer Weisheits- und Sittenlehre?°) Im Gulistan geschieht auch Alexanders des Großen Erwähnung. Der Araber Sururi schrieb zu letzterem Werke einen Commentar"), in welchem er Saadi's An- ") Vergl. Dr. Fr. Spiegel „Die Alexandersage bei den Orientalen". Leipzig 1851. S. 13 ff. *') Ein äußeres Zeichen hicfür ist schon die Anwendung des Metrum Mutakarib, das zum versno beroieus geworden ist. ") Vergl. Dr. Wilhelm Bacher, Nizami's Leben und Werke und der zweite Theil dcS Nizami'schen AlexanderbncheS. Leipzig 1871. ") HrSg. mit Glossar v. Johnson, London 1877; deutsch von Ch. H. Graf, Leipzig 1816, und v. Nesselmaun. Berlin 1861. ") „Gulistan bildet neben dem Koran noch heutigen TagS die vornehmste Grundlage des persischen Unterrichts, dessen schlüpfrige Erzählungen und moralische Epigramme der persische Lehrer seinen Schülern mit dem Baculus auf die Fußsohlen einzublcicn pflegt." Norrenberg, a. a. O. S. 62. — Saadi'ö Ehasclcn beißen die Orientalen das „Salzfaß der Dichter". ") Einen Auszug dieses noch unedirtcn Commentars enthält „Caspari, Grammatik der arabischen Sprache", Leipzig 1866, im Anhange, woraus die später in Uebcrsctzung anzu- führcndcn Stellen entnommen sind. gaben über Alexander weiter ausführte, früheren Schriftstellern nacherzählend. Es erübrigt uns noch, den Koran anzuführen. Derselbe zählt Alexander unter den vormohammedanischen Prophetengestalten auf, deren Auftreten der arabische Ne- ligionsstifter zum Beweise dafür dienen läßt, daß Gott kein Zeitalter ohne Vertreter seiner Wahrheit gelassen habe?b) Nach ihm ist er ein Gottesheld, der auf seinen Zügen vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Niedergänge auf Geheiß Allahs die sündigen Völker straft und zum Islam bekehrt. Diese Korangeschichte, welche in ausführlicher Weise nur den eisernen.Wallbau gegen die nordischen Barbarenvölker Gog und Magog erzählt (siehe unten), schmückten die Koranerklärer, welche zugleich Vermittler der Sunna (Tradition), d. i. der Aussprüche Mohammeds und der ältesten Jmame, waren, weiter aus, vielfach ebenso wie Mohammed selbst, einer syrischen Lesart des Alcxanderromans folgend. Der Umstand, daß im Koran Alexander der Große nicht mit seinem üblichen orientalischen Namen Jskander, sondern mit seinem Beinamen vsrr-I-HLrnairi, d. i. „Zweigehörnter", genannt ist, wozu noch das Mißbehagen mancher islamitischer Gelehrten an dieser Glorificirung eines heidnischen Königs kam, veranlaßte schon einige arabische Schriftsteller, die Identität dieses „Zweigehörnten" mit dem geschichtlichen Alexander zu leugnen, und sie trennten entweder den Welteroberer Alexander von Macedonien von dem Propheten Dsul-karnain, oder nahmen zwei Alexander an, von denen der zweite, der Prophet, auch den Beinamen Dsul-karnain führe. Es läßt sich ja wohl denken, daß Moslime, die aus wirklichen Geschichtswerken Näheres über Alexander den Großen vernommen hatten, in Zweifel gcriethen, ob denn wirklich der „Zweigehörnte" des Korans derselbe sei, wie jener macedonische Heide. Uebrigens gab es auch europäische Gelehrte, welche die Identität bestritten.^) Da es jetzt aber sicher ist, daß Mohammed die ganze im Koran enthaltene Erzählung auf mündlichem Wege ^°) aus christlich-syrischen Alexanderlegenden erhalten hat, wie noch andere „Heiligen"geschichten (z. B. die von den Siebenschläfern), und da gerade diese Erzählung in der syrischen Gestalt Jskander Dsul-karnain zum Helden hat, so kann man ohne Bedenken den „Zweigehörnten" des Korans mit dem Alexander der Geschichte, bezw. des Romans oder der Legende identificiren.^) (Fortsetzung folgt.) Literarisches. Schweizerische Literarische Monats - Rundschau. I. Jahrgang. Erscheint zu Anfang jeden Monats. Abonncmentsprcis 2 Mark. Verlag von Hans von Matt, Buchhandlung und Antiquariat in Staus, k. Dieses neue Unternehmen erfreut sich der Mitarbeit der gcsammten katholischen Gclehrtenwclt der deutschen Schweiz und besonders der jungen katholischen Hochschule zu Frciburg i. Schw. Der reiche gediegene Inhalt, die durchaus unabhängige Haltung, der frische, schneidige Ton, sowie der äußerst billige Preis dürften eine weitere Ausbreitung auch außerhalb der Schweiz gerechtfertigt und wüuschcuswcrth erscheinen lassen. Dr. Hubert Grimme, Mohammed, II. Theil. Münster i. W. 1695. S. 79. ") So Spiegel, a. a. O. S. 57 ff. 2 °) Nach der Ueberlieferung soll ja der Prophet bei seiner Handelsreise nach Syrien mit Christen in nähere Berührung gekommen sein, so mit dem Mönch Nestor oder Bahlra. der dem jungen Handelsmanne seine zukünftige Prophetcnwürde vorausgesagt habe. -') Vergl. Dr. Gramme, a. a. O. S. 33 u. 97. NLldcke, Beiträge zur Geschichte dcö Alcxanderromans. Wien 1890. S. 32. Verantw. Redacteur: Ad. Haas in Augsburg. — Druck u. Verlag des Lit. Instituts von Haas L Erabherr in Augsburg.