-^W/ / andelspolitik. Handelspolitik. Worträge, gehalten in Ha in bürg im Winter 1.9^/^ im Auftrag der Hamburgischen Oberschulbehörde. von Karl Helfferich. Leipzig, Verlag von Duncker K Humblot. ^90^. Alls Rechte vorbehalten. 56o.,^ io^L Vorwort. ^m Auftrag der Hamburgischen Oberschulbehörde, die bekanntlich mit großem Erfolg ein vielgestaltiges Vorlesungswesen organisiert hat, habe ich im verflossenen Winter einen Cyklus von Vorträgen über Handelspolitik abgehalten. Anregungen von verschiedenen Seiten und das Interesse, welches meine Ausführungen gefunden haben, veranlassen mich, die Vorträge mit einigen Ergänzungen einer weiteren Öffentlichkeit zu übergeben. Bei dem Zweck, zu welchem die Vorlesungen gehalten worden sind, ist es Wohl kaum erforderlich, zu versichern, daß es sich nicht um eine gelehrte Arbeit handelt, die Ansprnch darauf macht, dem Fachmann neues zu bringen; meine Aufgabe bestand vielmehr lediglich darin, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung über die Fragen der Handelspolitik einem weiteren Kreise zu vermitteln. Der Zweck der Vorträge lag ferner durchaus in der Belehrung, nicht in der Agitation; andrerseits war es bei der Zusammensetzung des Publikums, das ganz überwiegend aus Leuten des praktischen Erwerbslebens bestand, geboten, den aktuellen Fragen der deutschen Handelspolitik eine besonders ausführliche Behandlung zu teil werden zu lassen. Berlin, im April 1901. Karl Helfferich. Inhaltsverzeichnis. Seite I. Die Bedeutung des Außenhandels für die moderne Volkswirtschaft . 1—40 Erster Vortrag. Die allgemeinen Beziehungen von Volkswirtschaft nnd Weltwirtschaft .................. 3 Zweiter Vortrag. Teutschlands Stellung in der Weltwirtschaft ... 22 II. Die handelspolitischen Zlifteme und Theorien........ 41—78 Dritter Vortrag. Das Merkantilsystem und seine Kritik..... 43 Vierter Vvrtrag. Freihandel und Schutzzoll......... 63 III. Die Mittel der Handelspolitik............. 79—99 Fünster Vortrag. Die Mittel der Handelspolitik........ 81 IV. Deutschlands Handelspolitik im 19. Jahrhundert....... 101—146 Sechster Vvrtrag. Der Zollverein............. 103 Siebenter Vortrag. Das Teutsche Reich........... 124 V. Die aktuellen Fragen der Handelspolitik.......... 147—206 Achter Vortrag. Die gegenwärtige handelspolitische Situation . . . 149 Neunter Vvrtrag. Die landwirtschaftlichen Zölle........ 165 Zehnter Nortrag. Das Problem des Industriestaates...... 137 I. Die Bedeutung des Außenhandels für die moderne Volkswirtschaft. Hclfferich, Handelspolitik. 1 Erster Vortrag. Die allgemeinen Beziehungen von Volkswirtschaft und Weltwirtschaft. Aas Thema, über das ich die Ehre habe, Ihnen in diesem Vorlesungscyklus vorzutragen, ist durch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in den Vordergrund des wirtschaftlichen Interesses gerückt worden, nicht nur bei uns in Deutschland, sondern bei den meisten Kulturvölkern. Dampf und Elektrizität haben den trennenden Raum überbrückt und ein eisernes Band um die Völker der Erde geschlungen, das sich mehr und mehr zusammenzieht. Die enge Verflechtung der einzelnen Volkswirtschaften, der einzelnen nationalen Wirtschaftsgebiete zu einer großen, allumfassenden Weltwirtschaft hat allenthalben die Blicke der Wirtschaftspolitiker und der Leute, die im praktischen Erwerbsleben stehen, über die Grenzen des eigenen Vaterlandes hinaus gerichtet, sie hat zu ruhigem Nachdenken, aber auch zu lauter Stellungnahme angeregt in der welthistorischen Umwälzung, die sich vor unsren Augen vollzogen hat und weiter vollzieht. Dem alten Spruch: „Bleibe im Lande und nähre dich redlich" hat kein anderer als unser Kaiser das Wort entgegengestellt: „Unsre Zukunft liegt auf dem Wasser"; ein heftiger Streit ist entbrannt zwischen denen, deren Ideal der „geschlossene Handelsstaat", der in wirtschaftlicher Beziehung ganz und gar sich selbst genügende und ausschließlich auf sich selbst stehende Staat ist, und denjenigen, die in wirtschaftlicher Beziehung das Heil in einer Weltpolitik sehen, in einer friedlichen Weltpolitik des ungehinderten Verkehrs und Handels zwischen allen Völkern der Erde. Keine dieser beiden sich bekämpfenden Hauptgruppen stellt eine geschlossene Phalanx dar; innerhalb einer jeden sind die Ausgangspunkte und die Ansichten über die Wege, die zu dem erstrebten 1* — 4 — Ziel führen, verschieden. Bei denjenigen, welche die wirtschaftliche Autarkie, die wirtschaftliche Selbstgenügsamkeit erstreben, sind bestimmend teilweise theoretische Erwägungen über die Gefahren, die sich aus den Beziehungen zum Weltmarkt ergeben. Es giebt ängstliche Seelen, die an ihrem Schreibtisch zittern, wenn sie berechnen, daß etwa ein Fünftel der deutschen Bevölkerung von ausländischem Getreide lebt, oder daß Millionen deutscher Arbeiter ihr Brot verdienen, indem sie industrielle Erzeugnisse herstellen, die für den Absatz auf ausländischen Märkten berechnet sind. Der Gedanke, eines schönen Tages könnte das Ausland sich weigern, uns unsre industriellen Erzeugnisse abzunehmen und uns von seinem Getreide etwas zu verkaufen, kommt manchen Leuten so beängstigend vor, daß sie die Beseitigung unsrer Abhängigkeit vom Weltmarkt als eine unerläßliche Sicherung unsrer nationalen Existenz verlangen. Wir sollen unser Getreide selbst bauen, wir sollen auf einen industriellen Export verzichten, der uns einmal unmöglich gemacht werden könne, wir sollen uns auf den zuverlässigen inneren Markt beschränken nnd unsre Beziehungen zu dem zweifelhaften oder gar feindseligen und bösartigen Ausland auf das notwendigste beschränken. Zu diesen theoretischen Erwägungen gesellen sich schwerwiegende und wichtige Interessen von eminenter praktischer Bedeutung, nämlich die Interessen derjenigen Personen und derjenigen Berufszwcige. welche den ausländischen Wettbewerb unangenehm empfinden und die Rentabilität ihrer Betriebe durch die Konkurrenz des Auslandes bedroht sehen. Namentlich die Landwirtschaft, die den Druck der ausländischen Konkurrenz am stärksten zu fühlen hat, ruft nach immer stärkerem Schutz gegen das billige Brot, das uns das Ausland liefert und verlangt für sich das Recht, den inländischen Markt womöglich ausschließlich versehen zu dürsen. Bis zum Jahre 1904 will die Landwirtschaft, wie gelegentlich des Fleischbeschaugesetzes erklärt worden ist, im stände sein, den deutschen Fleischbedarf ausschließlich zu decken, so daß man dann unbedenklich eine völlige Grenzsperre für Fleisch einführen könne; und für Getreide hofft man bald ebensoweit zu kommen. Auf der Seite derjenigen, welche für die Erhaltung und Fortbildung unsrer Handelsbeziehungen zum Ausland eintreten, finden wir gleichfalls gewichtige Interessen praktischer Art. Unsre ganze Exportindustrie, unser ganzer überseeischer Handel beruhen in ihren Existenzbedingungen — 5 — auf der Möglichkeit des Verkehrs mit dem Weltmarkt, ihre weitere Entwicklung ist abhängig von der Erleichterung und Ausdehnung dieser Beziehungen. Kein Wunder, daß diese Kreise, soweit sie ihr eigenes Wohl und Wehe klar erkennen, sich gegen die verkehrsfeindlichen Bestrebungen auflehnen; zu verwundern ist es eher, daß diese Kreise in der Wahrnehmung ihrer Lebensintcressen an Energie und Geschlossenheit weit hinter den Agrariern zurückbleiben, daß in breiten Schichten der Industrie und des Handels Unklarheit und Gleichgültigkeit herrscht, so daß diese wichtigen Zweige der nationalen Arbeit bisher nicht entfernt das volle Schwergewicht ihrer wirklichen Bedeutung in die Wagschale werfen. Wenn wir uns von den praktischen Interessen abwenden und auch hier die theoretisch-volkswirtschaftlichen Erwägungen betrachten, so finden wir, daß namhafte Autoritäten die Ansicht vertreten, daß die großen wirtschaftlichen Fortschritte der letzten Jahrzehnte, die eine nie dagewesene Hebung der materiellen Kultur herbeigeführt haben, nur möglich gewesen find auf Grund der Verflechtung unsrer Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft, daß jeder Schritt zur Aufhebung dieser Verbindung, daß jeder Schritt zur wirtschaftlichen Isolierung uns zu wirtschaftlichem Rückgang verurteilen und die Lebenshaltung und die Zahl unsrer Bevölkernng unter schweren Krisen und Katastrophen zurückschrauben müßte. Unter denen nun, die in der Erhaltung und Pflege unsrer wirtschaftlichen Beziehungen zur Außenwelt das erstrebenswerte Ziel erblicken, sind die Meinungen darüber geteilt, wie weit diese wirtschaftlichen Beziehungen durch die Entfaltung politischer Macht zu stützen und zu fördern sind. Vielfach hört man die Meinung äußern, unsre Exportindustrie und unser Welthandel seien groß geworden, ohne daß ihnen eine wesentliche Förderung durch Schlachtschiffe und Kanonen zu teil geworden sei, und der deutsche Exporteur und Kaufmann werde sich durch seine wirtschaftliche Tüchtigkeit, durch die Güte und Billigkeit feiner Waren, auch in Zukunft fortzuhelfen wissen. Die extremste Ansicht auf der anderen Seite, wie sie ein jüngerer Nationalökonom formuliert hat, geht dahin, daß wir nur dann ruhig schlafen könnten, wenn wir die Länder, aus denen wir Nahrungsmittel beziehen und nach denen wir unsre Jndustrieerzeugnisse absetzen, unter der Kontrolle unsrer Kanonen wüßten. Der Ausbau unsrer Kriegsflotte und die Vermehrung unsres Kolonialbesitzes haben diese Meinungsverschieden- — 6 — heiten über die Mittel und Wege zur Erhaltung und Förderung unsres auswärtigen Handels scharf zu Tage treten lassen. Es ist nicht einfach, in dem Gewirr der sich widersprechenden Meinungen und der streitenden Interessen zu einem objektiven Urteil über die Bedeutung des Außenhandels und über die Ausgaben der auswärtigen Handelspolitik zu kommen. Klarheit in diesen Dingen ist aber gerade bei uns in Deutschland und gerade in den gegenwärtigen Zeiten dringend geboten. Mit dem Jahre 1903 laufen die Handelsverträge ab, welche unsren Verkehrsbeziehungen mit einem großen Teil der für unsren Handel wichtigsten Länder zur Grundlage dienen. Die Entscheidung über ihre Erneuerung und über die Art und Weise ihrer Erneuerung ist von einer Bedeutung und Tragweite, die gar nicht hoch genug veranschlagt werden kann. Seit mehreren Jahren schon ist die Reichsregierung an die Vorbereitung für diese wichtige Entscheidung herangetreten; sie hat umfangreiche statistische Erhebungen über die Bedeutung der einzelnen deutschen Produktionszweige veranstaltet, und sie hat die Vertreter verschiedenster Berufe in einem wirtschaftlichen Ausschuß versammelt, der über ein neues Zolltarifschema und über neue Zollsätze vernommen wurde. Über der Thätigkeit des wirtschaftlichen Ausschusses und ihren Ergebnissen liegt ein geheimnisvolles Dunkel; was bisher in die Öffentlichkeit durchgedrungen ist, hat sich nicht gerade als geeignet erwiesen, diejenigen hoffnungsvoll zu stimmen, die glauben, daß Deutschland nur im Zeichen des Verkehrs gedeihen kann. Inzwischen ist die Stunde der Entscheidung unmittelbar herangerückt. In allernächster Zeit werden sich die gesetzgebenden Faktoren des Reichs mit einem neuen Tarifgesetz zu beschäftigen haben, das als Grundlage für die Verhandlungen über die Erneuerung der Handelsverträge dienen soll. Nach allem wird dieses neue Tarisgesetz wesentlich höhere Zollsätze enthalten, als unser jetziger Generaltarif, und es gilt vielfach als wahrscheinlich, daß er speciell für landwirtschaftliche Erzeugnisse Minimalsätze enthalten wird, unter die unsre Regierung bei den bevorstehenden Vertragsverhandlungen nicht soll herabgehen dürfen. Man muß allen Ernstes damit rechnen, daß ein so beschaffenes Tarifgesetz dazu führen kann, den Abschluß ueuer Handelsverträge unmöglich zu machen. Das neue Tarifgesetz wird also für die Frage der Handelsverträge von geradezu ausschlaggebender Bedeutung sein; wir stehen mithin, obwohl die Handelsverträge noch bis zum Ende — 7 — des Jahres 1903 zu laufen haben, bereits beängstigend nahe vor der großen Entscheidung, von der in der nächsten Zukunft die Schicksale der deutschen Volkswirtschaft, ihr Blühen und Gedeihen oder ihr Niedergang, in allererster Reihe abhängen dürften. Meine Aufgabe in diesen zehn Vorlesungen ist es, nicht sowohl die aktuellen Fragen der Handelspolitik speciell zu behandeln, sondern vielmehr Ihnen eine wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung handelspolitischer Probleme zu geben. Ich beabsichtige, Ihnen zu diesem Zweck zunächst die Bedeutung des Außenhandels für unsre moderne Volkswirtschaft auseinanderzusetzen, — in einem ersten Vortrag ganz allgemein und theoretisch, in einem zweiten Vortrag unter specieller Betrachtung der Verhältnisse der Weltwirtschaft, wie sie sich im letzten halben Jahrhundert unter dem Einfluß der außerordentlichen Verbesserung der Verkehrsmittel gestaltet haben; selbstverständlich werde ich dabei die Stellung unsres deutschen Vaterlandes in diesem Umwandlungsprozeß ganz besonders berücksichtigen. Im Anschluß an die Bedeutung des Außenhandels will ich Ihnen einen Überblick geben über die handelspolitischen Systeme und Theorien, einen Überblick über die Wandlungen der Ansichten, wie sich die staatliche Politik zum Außenhandel zu verhalten habe. Ein solcher Überblick hat mehr als lediglich historisches Interesse; denn auch auf diesem Gebiet ist alles schon einmal dagewesen, die meisten Argumente, die heute im Streite der Parteien für und Wider den auswärtigen Handel vorgebracht werden, sind alten Datums, und mancher Satz, der sich als neue Weisheit ausgicbt. erscheint in historischer Beleuchtung nur als die Wiederkehr eines Jahrhunderte alten Irrtums. Mit den Ansichten über die Ziele der staatlichen Handelspolitik stehen in engem Zusammenhang die Erwägungen über die Mittel der Handelspolitik und über die Frage, ob autonome Selbstbestimmung, ob vertragsmäßige Vereinbarungen über die Handelspolitik den Vorzug verdienen. Die Überleitung zu deu handelspolitischen Fragen der Gegenwart, denen ich die letzten drei Abende zu widmen gedenke, wird dann am besten hergestellt werden durch eine kurze Darlegung der deutschen Handelspolitik im letzten Jahrhundert. Zunächst also wenden wir uns zu der Bedeutung des Außenhandels für unsre Volkswirtschaft. — 8 — Jeder Handel beruht auf einer Arbeitsteilung, darauf, daß verschiedene Personen verschiedene Waren herstellen und gegenseitig ihre Erzeugnisse austauschen. Der auswärtige Handel, der Handel zwischen einzelnen selbständigen Ländern und Völkern, beruht auf demselben Prinzip, darauf, daß die verschiedenen Länder verschiedenerlei Waren erzeugen, daß also eine Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Ländern Platz greift. Die Arbeitsteilung ist die Grundlage unsrer Wirtschaftsverfassung. Sie ist es, die die einzelnen Individuen und Wirtschaftsgruppen miteinander in Beziehung setzt, sie zur gegenseitigen Unterstützung und Aushilfe aufeinander anweist und sie durch das Band der gegenseitigen Abhängigkeit zu einem großen Ganzen, zu einer Volkswirtschaft vereinigt. Die Arbeitsteilung ermöglicht es den einzelnen Individuen, sich dasjenige Arbeitsfeld auszusuchen und sich auf diejenigen Thätigkeiten zu konzentrieren, in denen sie am meisten zu leisten vermögen; sie verleiht ihnen auf ihren speciellen Arbeitsgebieten eine bessere Schulung und größere Fertigkeit; sie gestattet in derselben Weise, die örtlichen Verschiedenheiten des Landes und die Schätze und Kräfte der Natur voll und ganz zu denjenigen Zwecken zu verwenden, für welche sie sich am meisten eignen; sie ist ferner die erste und wichtigste Voraussetzung für jede höhere Entwicklung der Technik; kurz. Arbeitsteilung und Tausch allein gestatten die vollkommene Ausnutzung sowohl der menschlichen Arbeitskraft als auch der Produktivkräfte der äußeren Natur. Die Verfeinerung der Arbeitsteilung und damit die Größe ihrer Vorteile ist nun abhängig von der Ausdehnung des Marktes. Je größer der gesamte Bedarf ist, für den eiue Volkswirtschaft oder ein einzelner Produktionszweig innerhalb der Volkswirtschaft zn arbeiten hat, desto mehr können die verschiedenen Arbcits- und Naturkräfte auf die Herstellung einzelner ganz bestimmter Waren und auf die Vornahme einzelner ganz bestimmter Teiloperationen innerhalb der Warenproduktion verwendet werden. Die Ausdehnung des Marktes ist ihrerseits abhängig von dem Grad der Leichtigkeit des Verkehrs. Je mehr die Verkehrsmittel entwickelt sind, je geringer die Zeitverluste, die Kosten und die Gefahr des Transports, je weniger künstliche Hindernisse dem Verkehr entgegenstehen, desto mehr sind die Voraussetzungen gegeben für eine Loslösung der Warenproduktion von der Persönlichkeit des Verbrauchers - 9 — und vom Ort des Verbrauchs, für eine Konzentration der einzelnen Produktionszweige an denjenigen Orten, welche die günstigsten Produktionsbedinguugen bieten; desto größer wird mithin die Möglichkeit einer räumlichen Arbeitsteilung, nicht nur innerhalb eines und desselben Landes, sondern auch zwischen einzelnen großen Ländern unter sich. Es ist klar, daß die Arbeitsteilung für die Steigerung des Gesamtertrags der wirtschaftlichen Arbeit um so wirksamer sein mnß, je größer die Verschiedenheit der Prodnktionsbedingungen ist, die einer Ausnutzung durch die Arbeitsteilung zugänglich sind. Die Verschiedenheit in den wirtschaftlichen Voraussetzungen der einzelnen Länder ist nun eine überaus große. Die Natur hat ihre Gaben sehr ungleich an die einzelnen Länder und Zonen und an die einzelnen Völker und Rassen verteilt; und die stets differenzierende und specialisierende Kultur, die aus wenige» Grundstoffen die größte Mannigfaltigkeit erzeugt, hat ihr Teil dazu beigetragen, die Vielgestaltigkeit der natürlichen Produktionsbedingungen noch wesentlich zu steigern. Klima und Bodenfruchtbarkeit, das Vorkommen nutzbarer Materalien, die Gebirgsformation, das Flußnetz, die Küstengliederuug, alle diese Naturbedingungen, deren Gestaltung und Veränderung sast gänzlich außerhalb des menschlichen Machtbereichs liegen, die höchstens kleine Nachhilfen und Ergänzungen durch Menschenhand gestatten, — alle diese Naturverhältnisse stellen die verschiedenartigsten Voraussetzungen dar für die wirtschaftliche Bethätigung der Bewohner der einzelnen Länder. Die Bewohner selbst, verschiedenen Rassen und Volksstämmen angehörig, mit verschiedenen Rassen- nnd Stammeseigenschaften, die durch den großen Erziehuugsprozeß der Geschichte nach den verschiedensten Richtungen ausgeprägt sind, auf ungleicher Kulturstufe stehend, verschieden an Volksdichtigkeit, in der socialen Schichtung, an Kapitalreichtum, an wirtschaftlicher Technik und Schulung, — in allen diesen Punkten stellen die Bewohuer der einzelnen Länder selbst eine Ungleichheit der Produktiousbedingungen dar, durch die für eine internationale Arbeitsteilung uud einen internationalen Handel, selbst bei annähernder Gleichheit der Naturbedingungen, ein weites Feld geschaffen wird. Am meisten in die Augen fallen die großen und unüberwindlichen Verschiedenheiten der Naturbedinguugen, welche die Erzeugung gewisser Urprodukte nur in bestimmten Landstrichen und an bestimmten Örtlichkeiten gestatten. Wichtige Rohstoffe und Nahrungsmittel unsres — 10 — täglichen Gebrauchs, vor allem Baumwolle, Kaffee, Thee, Reis, Pfeffer u. s. w., sind in ihrer Produktion an klimatische Bedingungen gebunden, die in Europa fehlen. Nur im Wege des internationalen Handels sind uns diese Erzeugnisse, die in dem Konsum des europäischen Kulturmenschen eine so große Rolle spielen, überhaupt zugänglich. Das Vorkommen von Metallen und anderen nutzbaren Mineralien, namentlich das Vorkommen derjenigen Stoffe, die für unsre industrielle Technik am wichtigsten sind, von Eisen und Kohle, ist aus bestimmte Gebiete beschränkt. Ganze Länder, namentlich auch die größten Gebiete der tropischen Agrikultur, sind bei der Verteilung dieser Stosse leer ausgegangen; andere sind mit ihnen nur so spärlich versehen, daß sie darauf angewiesen sind, ihre eigene Produktion durch Einsuhr aus dem Ausland zu ergänzen. In allen diesen Fällen ist es lediglich der auswärtige Handel, der den einzelnen Völkern diejenigen Stoffe und Waren zugänglich macht, die ihnen die Natur des eigenen Landes versagt hat, der den Bewohnern der gemäßigten Zone die Erzeugnisse der tropischen Sonne zuführt, der von bestimmten Bergwcrksgcbictcn aus die Welt mit Kohle und Eisen versorgt, der das Gold Kaliforniens, Australiens und Südafrikas über alle Länder verteilt. Es ist kaum auszudenken, um wieviel ärmer und härter unsre ganze materielle Existenz wäre, wenn wir ausschließlich auf die Produkte unsres eigenen Vaterlandes uns angewiesen sähen. Aber die Segnungen des auswärtigen Handels beschränken sich nicht darauf, daß er uns Dinge zugänglich macht, die uns die Natur des eigenen Landes ganz und gar verweigert; der auswärtige Handel macht es außerdem in weitem Umfang möglich, diese oder jene bestimmten Warcngattungen mit einem geringeren Aufwand von Arbeit und Kosten zu beschaffen, als innerhalb der eigenen Landesgrenzen an ihre Herstellung gewendet werden müßte. Der Fall, daß die Natur den einen oder anderen Stoff einem Lande absolut versagt, ist nur das äußerste Extrem der Ungleichheit der Produktionsbedingungen; bis zur Grenze dieses Extrems beobachten wir eine vielgestaltige Abstufung in den Kosten, welche zur Erzeugung der einzelnen Waren notwendig sind. Die Möglichkeit der Produktion einer bestimmten Ware, z. B. des Getreides oder des Eisens, kann in einer großen Anzahl verschiedener Länder bestehen, aber die Produktionsbedingungcn können hier infolge der größeren Bodenfruchtbarkeit günstiger sein für Getreide, dort infolge größerer Erzlager günstiger sür Eisen; hier günstiger — 11 — für die Landwirtschaft überhaupt, dort für die Industrie; hier günstiger für einen speciellen Industriezweig, dort für einen anderen. Auch in diesem Fall tragen gegenseitige Handelsbeziehungen dazu bei, die Ergiebigkeit der nationalen Arbeit beider Länder zu vergrößern. Nehmen Sie als einfachsten Fall zwei Länder mit gleicher Bevölkerung, von denen das eine infolge fruchtbaren Bodens günstigere Bedingungen für die Landwirtschaft, das andere infolge großen Mineralreichtums, großer Wasserkräfte u. f. w. günstigere Bedingungen sür die Industrie hat. Um es zahlenmäßig auszudrücken, wollen wir sagen: das eine Land kann seinen Bedarf an landwirtschaftlichen Erzeugnissen innerhalb der eigenen Volkswirtschaft mit einem Kostenaufwand von 100 decken, seinen Bedarf an industriellen Erzeugnissen mit einem Aufwand von 200, während umgekehrt das andere Land 200 auf seineu landwirtschaftlichen Bedarf verwenden muß, auf seinen industriellen nur 100. Nehmen wir weiter an, daß im ersten Land noch so viel fruchtbarer Boden zur Verfügung stehe, daß die landwirtschaftliche Produktion ohne Erhöhung der Produktionskosten auf das doppelte gesteigert werden kann, so ist es möglich, den landwirtschaftlichen Bedarf für beide Länder mit einem Kostenaufwand von 200 zu versehen. Für die industrielle Produktion des anderen Landes die gleichen Voraussetzungen angenommen, ist es möglich, den industriellen Bedarf beider Länder gleichfalls mit einem Aufwand von 200 zu decken. Beide Länder finden dann ihre Rechnung dabei, wenn sich das eine ganz auf die landwirtschaftliche, das andere ganz auf die industrielle Produktion verlegt und wenn sie den Überschuß ihrer Produktion miteinander austauschen. Das erstere Land kann dann von dem zweiten gegen die Hingabe der Hälfte feiner landwirtschaftlichen Erzeugnisse die Hälfte von dessen industrieller Produktion kaufen und so seinen industriellen Bedarf decken; umgekehrt das zweite Land feinen landwirtschaftlichen Bedarf. Während vorher jedes Land 200 für die von Natur weniger begünstigte Produktionsart, 100 für die begünstigte, hätte aufwenden müssen, im ganzen also 300, kann es jetzt seinen Bedarf mit einem Aufwand von 200 decken zuzüglich derjenigen Kosten, die der Austausch selbst mit sich bringt, und die im wesentlichen aus Transportkosten bestehen. Solange die Transportkosten :e. nicht den beiderseitigen Vorteil von 100 aufzehren, bleibt der Austausch vorteilhafter als die eigene Produktion; der Vorteil ist um so größer, und die Verschiedenheit der Prodnktionsbedingungen kann um so gründlicher — 12 — ausgenutzt werden, je geringer die Transportkosten und die sonstigen dem auswärtigen Handel entgegenstehenden Schwierigkeiten sind. Die Produktionsbediugungen derjenigen Waren, welche ihrer Natur nach in den verschiedenen Ländern hergestellt werden können, hängen nun aber nicht nur ab von den elementaren Naturthatsachcn, wie Klima, Bodenfruchtbarkeit, Mineralreichtum u. s. w. Je mehr sich eiu Produkt der menschlichen Arbeit von dem Rohstoff entfernt, den uns die Natur liefert, desto komplizierter werden die Bedingungen, welche den Ort der vorteilhaftesten Prodnktionsmöglichkeit bestimmen. Sobald die Hilfsstofse der industriellen Produktion, wie Baumwolle, Erze, Kohlen, vom Boden losgelöst sind, ist für den Standort der auf diese Stoffe angewiesenen Gewerbe nicht mehr die größere oder geringere Freigebigkeit entscheidend, mit der die Natur diese Gaben spendet, sondern dann kommen wesentlich transporttechnische Verhältnisse in Betracht; es fragt sich, wie sich die an verschiedenen Orten vorkommenden Roh- und Hilfsstosse, die für einen und denselben Produktionsprozeß notwendig sind, mit dem geringsten Kostenaufwand zusammenführen und wie sie sich dann als fertiges Produkt am billigsten dem Konsum zuführen lassen. Es ist mir im Rahmen dieses Vortrags nicht möglich, die interessanten Verhältnisse, die für die Standorte der einzelnen Zweige der Gütererzeugung bestimmend sind, eingehend darzustellen; ich muß mich deshalb darauf beschränken, die wichtigsten Gesichtspunkte anzudeuten. Da kommt nun zunächst folgende Erwägung in Betracht: Je schwerer die Roh- und Hilfsstoffe im Verhältnis zu ihrem Wert sind, desto kostspieliger ist ihr Transport im Verhältnis zu ihrem Wert; je weniger von dem Gewicht und Volumen der Roh- und Hilfsstoffe in das fertige Fabrikat übergeht, desto billiger wird der Transport des Fabrikats gegenüber dem Transport des Roh- und Hilfsstoffs. Infolge dessen wird die Produktion um so teuerer, je mehr sie sich von der Stätte der Gewinnung desjenigen Roh- und Hilfsstoffs entfernt, der als solcher am schwersten ist, von dem aber am wenigsten auf das Fabrikat übergeht. In diesem Umstand liegt der Grund dafür, daß sich die moderne Großindustrie vorzugsweise in denjenigen Gegenden ansiedelt und entwickelt, die sich durch großen Reichtum an Kohlenlagern und Eisenbergwerken auszeichnen; ähnlich wie früher, vor der Erfindung der Dampfmaschine Mr größere mechanische Betriebe, als fast ausschließlich das Wasser als motorische Kraft in Betracht kam, sich die Fabriken — 13 — vorwiegend an den natürlichen Wasserlänfen ansiedelten, die überhaupt nur an Ort und Stelle der Industrie dienstbar gemacht werden konnten. Die großen Kosten des Transports eines Kraft erzeugenden Hilfsstoffs, wie der Kohle, sind zwar keine absolute Bindung mehr, aber sie wirken in ähnlicher Richtung. Wenn es einmal gelingt, durch eine Vervollkommnung der elektrischen Kraftübertragung die Kosten des Transports motorischer Kraft auf ein Minimum zu reduzieren und dadurch die jetzt noch mehr oder weniger an den Ort gebundenen Hilfskräfte der industriellen Produktion vollständig zu mobilisieren, so wird dadurch eine wesentliche Grundlage der heutigen Verteilung der Industrie erschüttert werden. Solange aber die Übertragung der Kraft auf elektrischem Weg noch nicht zu geringen Kosten und mit unerheblichem Kraftverlust bewirkt werden kann, werden die Wasserläufe und namentlich die Stätten der Eisen- und Kohlengewinnung die industrielle Thätigkeit iu hervorragendem Maße anziehen, weil es billiger ist, die meisten anderen Rohstoffe, wie Baumwolle und Wolle, wertvollere Metalle, wie Kupfer und Zinn, zu den Kohlen und zum Eisen zu transportieren als umgekehrt. Neben den unwandelbaren Bedingungen der äußeren Natur und den technischen Verhältnissen beruht die verschiedene Eignung der einzelnen Länder, wie ich bereits andeutete, zu einem sehr wesentlichen Teil in den Verschiedenheiten der Eigenschaften, des Standes und des Kapitalreichtums der Bevölkerung. Vor allem kommt hier ein Moment in Betracht, das gerade für die Gestaltung der internationalen Arbeitsteilung und des internationalen Handels im Lauf des letzten Jahrhunderts von der größten Bedeutung geworden ist. Unter gleichen natürlichen Verhältnissen sind in den Ländern mit dünner Bevölkerung und geringem Kapitalreichtum die Bedingungen für die Landwirtschaft günstiger, in den Ländern mit dichter Bevölkerung und einer großen Anhäufung von Kapitalien die Bedingungen für die Industrie und den Handel. Jede Industrie größeren Stils hat einen gewissen Kapitalreichtum und eine gewisse Dichtigkeit der Bevölkerung zur Voraussetzung, deren weitere Accumulation und Konzentration durch die Entwicklung der Industrie ihrerseits gesteigert wird. Ost ist in diesem Wechselwirkungsverhältnis die erste Ursache nicht zn unterscheiden, es ist nicht klar zu erkennen, ob die Anhäufung der Bevölkerung die Blüte der Industrie oder ob umgekehrt die auf der — 14 — Gunst der natürlichen Bedingungen beruhende Blüte der Industrie die Anhäufung der Bevölkerung hervorgerufen hat. Im allgemeinen beobachten wir, daß diejenigen Orte und Gebiete, welche für die Industrie besonders günstige Naturbedingungen bieten, eine dichte Bevölkerung ansammeln; es giebt aber auch Fälle, in welchen die Ursache für die Entfaltung der Industrie mit ziemlicher Sicherheit in der Bevölkerungsdichtigkeit und dem der Industrie dadurch zur Verfügung stehenden reichlichen Angebot von Arbeitskräften zu erkennen ist. Eins der hervorragendsten Beispiele ist Berlin, das für keine seiner zahlreichen nnd großen Industrien ausfallend günstige Naturbedingungen besitzt, weder Kohlen- noch Eisenbergwcrke, noch natürliche Kraft, noch die Lage an einer besonders günstigen Handelsstraße. Dagegen hat es sür die industrielle Produktion eine hervorragend günstige Bedingung in der Ansammlung der Bevölkerung, die teilweise für den Absatz der industriellen Erzeugnisse, in noch viel höherem Maße jedoch für die Beschaffung der nötigen Arbeitskräfte in Betracht kommt. Auf der andern Seite ist für jedes nur einigermaßen fruchtbare Land mit dünner Bevölkerung, sobald es durch die erforderlichen Verkehrsmittel mit dem Weltmarkt verbunden ist, die extensive Landwirtschaft der am meisten lohnende Erwerbszweig. Die Billigkeit oder gar Unentgeltlichkeit des Bodens auf der einen Seite, die Knappheit der menschlichen Arbeitskräfte und des Kapitals auf der andern Seite drängen förmlich uach dieser Richtung. Während die kapitalreichen und dicht besiedelten Länder darauf hingewiesen sind, Werte zn produzieren, welche überwiegend von dem Kapital und der menschlichen Arbeitskraft erzeugt werden, finden kapitalarme und dünn besiedelte Länder ihren Vorteil darin, möglichst viel mit den natürlichen Kräften des Bodens zu arbeiten. Unter allen Betrieben der Urproduktion erfordert die Weidewirtschaft den geringsten Aufwand von menschlicher Arbeit und von Kapital im Verhältnis zur Ausdehnung der Bodenflächen. Wenige Hirten genügen hier sür große Herden, die ausgedehnte Weidcflächen zur Voraussetzung haben. Wir finden die Weidewirtschaft nicht nur dort, wo die Unfruchtbarkeit des Bodens eine andere Ausnutzung ausschließt, wie z. B. vielfach in Hochthälern, sondern auch in den fruchtbarsten Ländern, solange ihre Besiedelung eine sehr dünne ist und Arbeitskräfte nnd Kapitalien nur in sehr beschränktem Maße vorhanden sind, während an Boden ein großer Überfluß be- — 15 — steht; so bis in die achtziger Jahre hinein auf den überaus fruchtbaren Flächen in Argentinien. Die in der Bevölkerungsdichtigkeit und der Kapitalansammlung beruhende Verschiedenheit der Produktionsbedingungen ist in letzter Linie zurückzuführen auf ein volkswirtschaftliches Gesetz von besonderer Wichtigkeit ^ auf das Gesetz, daß bei der Rohstoffproduktion bei gleichbleibender Technik von einem bestimmten Punkte an der Mehraufwand von Arbeit und Kapital nicht mehr eine entsprechende Steigerung des Ertrags bringt, daß von einem bestimmten Punkte an der Ertrag im Verhältnis zum Arbeits- und Kapitalauswand zurückgeht. Auf dem übrigen Gebiete der Produktion, in der Industrie und dem Handel dagegen steigt im allgemeinen mit dem vermehrten Arbeits- und Kapitalaufwand der Ertrag sogar mehr als verhältnismäßig. Teilweise beruht dieses.Gesetz des abnehmenden Ertrags in der Urproduktion daranf, daß die Ausdehnung der Produktion, wie sie etwa durch eine Zunahme der Bevölkerung notwendig werden kann, dazu nötigt, Bodenflächen von geringerer Fruchtbarkeit oder Bergwerke von geringerer Ergiebigkeit in Angriff zu nehmen. Hier ist es ohne weiteres klar, daß der gleiche Kapitalauswand nicht mehr das gleiche Ergebnis erzielt, wie auf dem fruchtbareren und ergiebigeren Boden, daß dem vermehrten Arbeits- und Kapitalaufwand nicht mehr eine verhältnismäßige Vermehrung des Ertrags entspricht. Aber auch wenn die infolge der Volksvermehrung notwendige Produktioussteige- rung erzielt werden soll durch einen vermehrten Aufwand von Arbeit und Kapital auf der gleichen Bodenfläche, also durch eine intensivere Wirtschaft, tritt unvermeidlich von einem gewissen, von der Bodenfruchtbarkeit und der Technik abhängigen Punkte an dieselbe Erscheinung zu Tage. Es liegt ja ans der Hand, daß nicht auf einer begrenzten Fläche, auf einem Morgen z. B., durch eine beliebige Vermehrung des Arbeits- und Kapitalaufwandes eine beliebige Steigerung des Ertrags bewirkt werden kann. Es muß mithin auch hier einen Punkt geben, jenseits dessen der vermehrte Kostenaufwand einen geringeren Ertrag erzielt. Der verhängnisvolle Punkt kann durch die Entwicklung der Technik hinausgeschoben, aber niemals ganz beseitigt werden. Dagegen kann der Mehraufwand von Arbeit, die zur Befriedigung deS Nahrungs- ' Vergl. zum folgenden vor allein D i ehel, Weltwirtschaft nnd Volkswirtschaft, 1900, S. 7 ff. — 16 — bedarfs pro Kopf der Bevölkerung nötig ist, ausgeglichen werden durch eine Steigerung der Produktivität in der Industrie. Vor allem aber, und das ist von besonderer Wichtigkeit sür unsern Fall, kann durch die Ausdehnung des auswärtigen Handels die Verminderung des Ertrags der nationalen Arbeit vermieden werden, die aus dem geschilderten volkswirtschaftlichen Gesetz sich ergeben müßte, wenn der steigende Nahruugsbedarf einer wachsenden Bevölkerung ausschließlich durch eine vermehrte Produktion im Inland gedeckt werden würde. Durch den auswärtigen Handel wird ein Volk, das in der Urproduktion an der Grenze angelangt ist, bei der das Gesetz des abnehmenden Ertrags ansängt wirksam zu werden, in Stand gesetzt, seinen Mehrbedarf an Rohprodukten aus denjenigen Ländern zu beziehen, welche den kritischen Punkt noch nicht erreicht haben uud bei welchen eine Ausdehnung des Landwirtschaftsbctriebs oder eine intensivere Bewirtschaftung des Bodens nicht nur keinen relativ abnehmenden, fondern vielleicht sogar noch einen zunehmenden Ertrag in Aussicht stellt. Der Mehrbedarf an Nahrungsmitteln kann alfo hier seitens des dichter besiedelten Landes gedeckt werden durch eine Vermehrung seiner industriellen Thätigkeit, sür welche das Gesetz des abnehmenden Ertrags keine Geltung hat, indem dieses Land nämlich den Mehrertrag seiner industriellen Produktion dazu verwendet, um von dem Land mit weniger dichter Bevölkerung und weniger intensiver Landwirtschaft den Überschuß von dessen Rohproduktion einzutauschen. Während die Verschiedenheit in der Dichtigkeit der Bevölkerung und in der Kapitalansammlung auch bei annähernd gleichen Naturbedingungen sür die Produktion diese tiefgehenden Unterschiede begründet, wird die internationale Arbeitsteilung im einzelnen wesentlich beeinflußt durch die speciellen Eigenschaften und Fähigkeiten der einzelnen Raffen und Völker, durch die gesamten socialen Verhältnisse «Billigkeit der Arbeitslöhne) uud durch den verschiedenen Stand der Technik. Wie viel die traditionelle Schulung der Arbeiter ausmacht, das können Sie daran erkennen, daß heute noch bei uns in Deutschland die Industrien an einzelnen Plätzen daraus beruhen, daß vor mehreren Jahrhunderten das betreffende Gewerbe durch fremde Einwanderer dorthin gebracht worden ist; so geht vielfach die Tuchindustrie zurück auf die Einwanderung vertriebener Wallonen und Flamländer. Die erworbene Geschicklichkeit einer Arbeitcrbevölkerung und die Kenntnis der Technik und vor allem auch der Absatzgclegenheiten bei den — 17 - Unternehmern. — Fähigkeiten, die sich von Generation zu Generation übertragen, — das sind eminent wichtige Prodnktionsvorteile, deren Fehlen schwer ins Gewicht fällt, wenn in einem Land ein neuer Industriezweig künstlich ins Leben gerusen werden soll. Nur der auswärtige Handel gestattet die volle Ausnutzung aller dieser durch die Verhältnisse der Natur und die Verhältnisse der Bevölkerung gegebenen Produktionsvorteile. Der auswärtige Handel allein giebt einem Volk die Möglichkeit, sich auf diejenigen Zweige der wirtschaftlichen Thätigkeit zu konzentrieren, welche der Natur des Landes und dem Stand der Bevölkerung am meisten entsprechen, in welchen die nationale Arbeit den höchsten Ertrag zu erzielen und den Volkswohlstand am meisten zu heben vermag. Aber mit der daraus hervorgehenden eminenten Steigerung der Produktivität der Arbeit, deren Wohlthaten allen durch den auswärtigen Handel zur Weltwirtschaft verbundenen Völkern zu gute kommen, — mit diesen großen Vorteilen, auf welchen die gewaltige Vermehrung des Reichtums und die Besserung der Lebenshaltung in den meisten Kulturstaaten in großem Umfange beruht, sind die segensreichen Funktionen des ausländischen Handels noch nicht erschöpft. Ein wichtiger Vorteil kommt noch hinzu, den ich zum Schluß in aller Kürze hervorheben möchte- Der geordnete und ruhige Gang des wirtschaftlichen Lebens unterliegt im Wechsel der Zeiten gewissen Störungen, die aus den Schwankungen des Verhältnisses zwischen Produktion und Bedarf hervorgehen. Stets sucht die Produktion sich möglichst nach dem Bedarf zu richten; aber einmal ist der Bedarf eine schwer zu übersehende und im voraus überhaupt nicht exakt abzuschätzende Größe, und andererseits ist auch das Ergebnis der Produktion, namentlich der landwirtschaftlichen Produktion, in weitem Umfang von Faktoren abhängig, die sich dem menschlichen Machtbereich und der menschlichen Berechnung entziehen. Daher kommt der beständige Wechsel von Überproduktion und mangelnder Versorgung des Bedarfs. Vor allem kommen hier in Betracht die großen Störungen, die hervorgerufen werden durch die starken jährlichen Schwankungen im Ertrag der landwirtschaftlichen Arbeit, in dem von den Witterungsverhältnissen und anderen Naturfaktoren abhängigen Ernteergebnis. Allzu großer Überfluß und allzu großer Mangel bringen in gleicher Weise große Verschiebungen hervor. Alle Störungen, die sich daraus Helsjerich, Handelspolitik^ 2 — 18 — ergeben, sind nun um so schwerer und verhängnisvoller, je kleiner das Wirtschaftsgebiet, d. h. je weniger entwickelt der Verkehr ist. Bei mangelhaften Verkehrsmitteln — ich möchte hier auf gewisse Teile des inneren Indiens verweisen — wechselt von Jahr zu Jahr erdrückende Fülle und verheerende Hungersnot. Das infolge mangelhafter Verkehrsmittel oder infolge künstlicher Unterbindung des auswärtigen Handels isolierte Wirtschaftsgebiet ist weder im stände, von seinem Überfluß etwas an das Ausland abzugeben, noch seinen Mangel durch Bezug des Fehlenden aus dem Ausland zu decken. Im ersteren Fall muß ein heftiger Niedergang der Preise die Produzenten aufs schwerste schädigen: sie ersticken in ihrem eigenen Überfluß; im letzteren Fall werden die Konsumenten durch eine starke Teuerung oder gar eine Hungersnot getroffen. Durch diese heftigen Schwankungen wird stets die ganze Volkswirtschaft in Mitleidenschaft gezogen. Billige Preise für Nahrungsmittel regen die Nachfrage nach Dingen eines weniger notwendigen Verbrauchs an uud gebeu dadurch Anlaß zu einer Ausdehnung der industriellen Thätigkeit, für die vielleicht im nächsten Jahr wieder alle Voraussetzungen fehlen. Teuerungspreise schränken die Kaufkraft der großen Masse der Bevölkerung erheblich ein und daraus ergiebt sich sür die Industrie eine Absatzstockung. Diesen unvermittelten und heftigen Schwankungen, die jede stetige Wirtschastsentwicklung unmöglich machen, wirkt der Anschluß an die Weltwirtschaft entgegen. Es ist eine bekannte und im Grunde genommen durchaus natürliche Thatsache, daß die Weltproduktion von Nahrungsmitteln beträchtlich geringere Schwankungen aufweist, als die Ernten der einzelnen Länder. Ein Mißwachs in einem bestimmten Gebiet findet in der Regel seinen Ausgleich durch eine gute Ernte in einem anderen. Als 1891 Mitteleuropa und Rußland einen ganz ungewöhnlich schlechten Ernteausfall hatten, konnten Nordamerika und Indien, welche in demselben Jahre überaus reichliche Ernten zu verzeichnen hatten, in die Lücke springen. Die Preisschwankungen waren damals zwar sehr große, aber wie viel größer hätten sie sein müssen, wenn uns Amerika und Indien nicht zu Hilfe gekommen wären! Die Teuerung war am stärksten in Roggen, weil hier der Markt ein beschränkter ist und neben Deutschland nur Rußland als bedeutendes Produktiousland in Betracht kommt. Die deutsche Roggenernte betrug 1891 nur 4,7 Millionen Tonnen, während sie vorher sich ungefähr zwischen 5'/s und 6 Millionen, nachher zwischen 6',s und 7'/2 Millionen Tonnen — 19 - bewegte. Nur dadurch, daß der fehlende Roggen damals teilweise durch den amerikanischen und indischen Weizen ersetzt wurde, ist Deutschland vor einer förmlichen Hungersnot und einer allgemein-wirtschaftlichen Katastrophe bewahrt geblieben. Aber trotzdem Amerika und Indien durch reiche Zufuhren den Ausfall unserer Getreideernte ergänzten, stieg der durchschnittliche Preis für Roggen (loco Danzig, verzollt) von 159,4 Mk. pro Tonne im Jahre 1890 auf 208.1 Mr. im Jahre 1891, um dann bei den reichen Ernten der folgenden Jahre wieder bis auf 110,4 Mk. im Jahre 1894 zu sinken. Diese starken Fluktuationen ermöglichen einen Begriff davon, welche noch viel größere Preisschwankungen hätten eintreten müssen, wenn nicht eine gewisse Ausgleichung des für den deutschen Nahrungsbedarf zur Verfügung stehenden Getreides durch den Außenhandel bewirkt worden wäre. Die Ansicht, die häufig von agrarischer Seite geäußert wird, daß der internationale Handel die Hauptursache der Preisschwankungen des Getreides sei, ist gänzlich verkehrt. Ein Vergleich mit den sehr viel heftigeren Fluktuationen in den früheren Zeiten eines weniger entwickelten Verkehrs beweist das Gegenteil und führt zu demselben Resultat, wie die Folgerung aus der Thatsache, daß die Welternte von Jahr zu Jahr eine wesentlich größere Gleichmäßigkeit ausweist als die Ernte der einzelnen Länder. Der auswärtige Handel allein ermöglicht eine relativ stabile, von den Witterungsverhältnissen und dem Ernteausfall des eigenen Landes unabhängige Versorgung des Getreidcbedarfs und damit relativ beständige Preise. Dadurch wird gleichzeitig der gesamten Volkswirtschaft jene Stetigkeit, die eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gedeihliche Entwicklung ist, in viel höherem Grade gesichert, als es bei einer nationalwirtschastlichen Isolierung möglich wäre. Dieser große Vorteil kommt zu demjenigen der Erhöhung der Produktivität der nationalen Arbeit noch hinzu. Gegenüber diesen großen Vorzügen des auswärtigen Handels werden freilich von der einen und anderen Seite gewisse nachteilige Wirkungen hervorgehoben. Die Erleichterung und Verbilligung des Handelsverkehrs wirkt dahin, daß die Prodnktionsvorteile der einzelnen Länder in den verschiedenen Zweigen der Volkswirtschaft immer mehr zur Geltung kommen, daß in jedem einzelnen Land zwar diejenigen Produktionszweige, die sich günstigerer Voraussetzungen erfreuen als im Ausland, 2» — 20 — zu immer höherer Blüte kommen, daß aber dafür diejenigen Zweige, für welche das Ausland die günstigeren Bedingungen hat, durch die überlegene auswärtige Konkurrenz zurückgedrängt werden. Es ist klar, daß die Sonderinteressen dieser letzteren Produktionszweige den Außenhandel nicht als eine Segnung empfinden, so wenig wie etwa der Tuchhandwerker das Aufkommen der großen mechanischen Webstühle als ein Glück empfunden hat. Obwohl für die Gesamtheit ein Interesse daran besteht, daß das nationale Kapital und die nationale Arbeit in diejenigen Beschäftigungen übergeführt wird, in welchen sie den größten Ertrag versprechen, so haben doch unter solchen Uebergängen stets gewisse Einzelinteressen zu leiden. Das Interesse der Gesamtheit an einer möglichst reichlichen und billigen Versorgung ihres Bedarfs muß hier jedoch schließlich gegen die Einzelinteressen den Ausschlag geben. Vom Gesichtspunkt des Gesamtwohles der Volkswirtschaft aus sind jedoch gleichfalls Einwände erhoben worden gegen die Auffassung, als ob der Außenhandel und seine möglichste Erleichterung und Ausdehnung einen unbedingten und reinen Vorteil sür die einzelnen Länder bedeute. Mit Recht ist hervorgehoben worden, daß die in einem gegebenen Augenblick vorhandenen Produktionsbedingungeu nicht ausschließlich auf unwandelbaren Naturthatsachcn beruhen, sondern zum Teil auch auf dem Stand, den Eigenschaften und der industriellen Schulung der Bevölkerung, auf der Ansammlung von Kapitalien, kurz auf historisch gewordenen und auch in Zukunft wandelbaren Verhältnissen. Das Land, dessen entwicklungsfähigen Produktivkräfte am meisten ausgebildet sind, sei nun, je weniger Hindernisse dem auswärtigen Handel im Wege stehen, desto leichter imstande, die Entwicklung gleichartiger Produktivkräfte in anderen Ländern zu verhindern; ein Land mit einer geschulten Bevölkerung von Industriearbeitern und mit großem Kapitalreichtum sei den übrigen weniger vorgeschrittenen Ländern so weit überlegen, daß dort eine Industrie, auch wenn die natürlichen Voraussetzungen gegeben seien, sich bei freiem Außenhandel überhaupt nicht entwickeln könne. Schließlich wird hervorgehoben, daß durch die internationale Arbeitsteilung große Verschiebungen in der inneren Struktur der Volkswirtschaft hervorgerufen werden, daß die Entwicklung der Volkswirtschaft nach der oder jener Seite hin eine einseitige werden müsse, daß die innere Harmonie der großen Produktionszweige eine Störung erfahre, wenn der eine Zweig durch den auswärtigen Handel — 21 - zum Stillstand oder gar Rückgang verurteilt sei, während der andere eine Ausdehnung erhalte, die auf einer weit größeren Basis, als dem inländischen Absatz beruhe. Gleichzeitig werde dadurch die Volkswirtschaft in eine steigende Abhängigkeit vom Ausland gebracht; sie sähe sich immer mehr darauf angewiesen, daß ihr das Ausland den Überschuß bestimmter Produkte über den eigenen Bedarf abnimmt und daß es ihr andererseits diejenigen Dinge liefert, von denen die einheimische Volkswirtschaft nicht genug für den eigenen Bedarf erzeugt. In den folgenden Vorträgen werde ich auf diese Probleme, die den Kern aller praktischen handelspolitischen Streitfragen darstellen, und die gerade gegenwärtig die Prinzipienfragen für unsere Handelspolitik enthalten, noch ausführlich zurückkommen. Für heute sei es mir gestattet, alle diese Punkte nur anzudeuten, als rationss äudi- tanäi. Für heute kam es mir im wesentlichen nur darauf an, Ihnen ganz allgemein die Grundlagen der internationalen Arbeitsteilung und die Bedeutung und Funktionen des auswärtigen Handels zu entwickeln. Zweiter Vortrag. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft. In meinem ersten Vortrag habe ich versucht, Ihnen eine allgemeine Übersicht zu geben über die Vorteile, welche aus dem internationalen Weltverkehr sich für die einzelnen Länder ergeben. Alle diese Vorteile können um so mehr in Erscheinung treten, je besser entwickelt die Verkehrsmittel sind, und je weniger künstliche Hindernisse dem Handel von Land zu Land im Wege stehen. Wenn wir heute von den theoretischen Betrachtungen des Außenhandels übergehen auf den Boden der praktischen Wirklichkeit, bietet uns mithin die außerordentliche Entwicklung der Transportmittel, welche im Laufe des 19. Jahrhunderts, hauptsächlich durch die Anwendung der Dampfkraft, herbeigeführt worden ist, den natürlichen Anknüpfungspunkt. Solange der Transport zu Land durch Zugtiere, der Transport zu Wasser durch Ruder und Wind bewerkstelligt werden mußte, waren die Kosten und der Zeitverlust jedes größeren Transports so beträchtlich, daß für den Welthandel nur eine beschränkte Anzahl von Waren in Betracht kommen konnte und daß nur für sehr große Unterschiede der Produktionsbedingungen eine Ausnutzung im Weg der internationalen Arbeitsteilung möglich war. Auch nachdem seit den großen Entdeckungen vom Ende des 15. Jahrhunderts an unsre geographische Kenntnis des Erdballs in den großen Umrissen eine nahezu vollständige geworden war, kamen die neuen Gebiete wirtschaftlich nur soweit in Betracht, als die unmittelbare Lage am Meer oder an schiffbaren Strömen eine relativ leichte und billige Verbindung mit den europäischen Kulturländern gestattete, und auch da nur für diejenigen Erzeugnisse, welche den Zeitverlust und die Kosten des schwerfälligen Transportes tragen konnten, sür Edelmetalle, Edelsteine, kost- - 23 — bare Gewürze u. s. w. Selbst im Innern der alten europäischen Kulturländer war im wesentlichen die Produktion an den Ort des Verbrauchs gebunden, das Gewerbe war decentralisiert nnd über die großen Ländergebiete in kleinen Betrieben zerstreut. Für deu industriellen Großbetrieb im heutigen Sinn fehlten nicht nur die technischen Voraussetzungen der Produktion selbst, sondern auch die Transportmittel, welche die Versorgung des Konsums von einer einheitlichen Produktionsstätte ans auf weite Entfernungen hin ermöglicht hätten: der Markt War für die meisten Erzeugnisse ein räumlich beschränkter. Dieser Mangel blieb auch noch bestehen, als gegen Ende des 18. Jahrhunderts die Erfindung von großen Arbeitsmaschinen in der Textilindustrie und die Erfindung der Dampfmaschine bereits anfingen, die gesamte gewerbliche Produktionstcchnik umzugestalten. Eine wirkliche Massenproduktion konnte sich erst entfalten, nachdem der Massenabsatz über weite Gebiete durch Fortschritte in der Transporttechnik, die denjenigeu in der Produktionstechnik gleichkamen, ermöglicht worden war. . Diese Fortschritte ließen nicht lange auf sich warten. Dieselbe Kraft, welche das Gewerbe zu einer soviel höheren Leistungsfähigkeit in stand gesetzt hatte, die Dampfkraft, wurde auch dem Verkehr dienstbar gemacht. In den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts gelang die Konstruktion eines brauchbaren Dampfschiffes, und etwa 20 Jahre später glückte dem Engländer Stephenson die Konstruktion einer leistungsfähigen Lokomotive. Bald darauf, im vierten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts wurde die Elektricität dem Nachrichtcnverkehr dienstbar gemacht, zuerst als Telegraph, dann als Telephon. Mit diesen großen Erfindungen, welche den Widerstand des trennenden Raumes um ein Gewaltiges verringerten, waren die Grundlagen für die weitere Entwicklung nicht nur des Handels, sondern der gesamten Volkswirtschaft gegeben. Die Kosten des Transports wurden so stark vermindert, die Verkehrsmöglichkeit so außerordentlich gesteigert, daß nunmehr auch die schwersten Massenproduktc in den Kreis des Weltverkehrs eintraten und daß auch für geographisch weit auseinander liegende Gebiete die Ausnutzung geringer Produktionsvorteile möglich wurde. Je mehr sich der Gebrauch der modernen Transportmittel ausdehnte, desto mehr wurde die gesamte Produktion der lästigen Fesseln ledig, mit denen sie bisher an den Ort des Konsums ihrer Erzeugnisse gebunden war; je leichter die Überwindung großer Eut- — 24 — fernungen wurde, desto gleichgültiger wurde für die gesamte Gestaltung der Produktion der Ort des Verbrauchs, desto einflußreicher wurden die örtlich verschiedenen Bedingungen der Gütererzeugung, und desto größer wurde die Bedeutung des Handels, der die einzelnen Waren von der Produktionsstätte dem Konsum zuzuführen hatte. Der durch die Umwälzungen in der Gütererzeugung, die ja teilweise bereits den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts angehören, erzeugte Bedarf nach einer Verbesserung der Verkehrsmittel war so dringend, daß die Erfindung des Dampfschiffes und der Eisenbahnen förmlich eine hochgradige Spannung auslösten. Im Jahre 1825 wurde in England die erste Eisenbahn eröffnet. Zehn Jahre später, im Jahre 1835, betrug die Streckenlänge der englischen Eisenbahnen 470 km, 1845 4000 km. Von nun an trat eine rapide Ausdehnung ein, auf 27000 km im Jahre 1875 und 34000 km Mitte der Wer Jahre. In noch viel rascherem Tempo gingen die Vereinigten Staaten von Nordamerika vor. Sie begannen im Jahre 1829 mit dem Eisenbahnbau, hatten bereits 1835 1230 km Bahnlänge, 1855 schon nahezu 30000, 1875 etwa 120000 km, und Mitte der 90er Jahre sind sie auf 300000 km angekommen. In Deutschland befürwortete vor allem Friedrich List die planmäßige Anlage eines deutschen Eisenbahnsystems. Der Eisenbahnbau begann bei uus im Jahre 1835. Die erste Linie, die dem Betrieb übergeben wurde, war bekanntlich Nürnberg-Fürth. Auch bei uns ging die Entwicklung in raschem Tempo vorwärts; 1865 betrug die Streckenlänge in Deutschland nahezu 15 000 km. Jetzt sind es mehr als 50000 km. In Frankreich und in den übrigen West- und centraleuropäischen Ländern begann der Eisenbahnbau um dieselbe Zeit. Rußland und die meisten überseeischen Gebiete folgten in größerem Umfange namentlich vom Beginn der 60er Jahre an. Wenn auch in den europäischen Staaten in den letzten Jahrzehnten ein langsameres Fortschreiten eingetreten ist, so hat doch der Eisenbahnbau in den überseeischen Ländern in einem solchen Maße zugenommen, daß bis zum heutigen Augenblick eine fortgesetzte Steigerung des Eisenbahnbaus zu verzeichnen ist. Die Zunahme des Eisenbahnnetzes der Erde im Durchschnitt der einzelnen Jahrzehnte hat sich seit 1840 folgendermaßen gestaltet. Es wurden durchschnittlich pro Jahr gebaut — 25 — im Jahrzehnt 1840-50 3 090 km 1850—60 6 940 .. 1860-70 10180 „ 1870-80 16 260 .. 1880-90 24 353 „ Das letzte Jahrzehnt (1890-1900), für das die genauen Zahlen noch nicht vorliegen, hat in den Bahnbauten in Afrika, namentlich in Ägypten und dem Sudan, ferner in Kleinasien, in Indien, in China, in Sibirien ganz gewaltige neue Unternehmungen gebracht, sodaß wohl von einer Abnahme der Erschließung der Erde durch Eisenbahnen noch keine Rede sein kann. Für die gesamte zukünftige Gestaltung der Weltwirtschaft und des auswärtigen Handels ist es von der größten Wichtigkeit, daß die Aufschließung großer Gebiete durch Eisenbahnen noch ein im vollen Gang befindlicher Entwicklungsprozeß ist und daß mithin die Wirkung der Verbesserung der Transportmittel noch keineswegs ihren Höhepunkt erreicht oder gar überschritten hat. Gerade für den auswärtigen Handel, der für uns im Vordergrund der Betrachtung steht, hat der mit ungeschwächter Kraft sich fortsetzende Bau der Eisenbahnen in fremden und überseeischen Gebieten eine ganz besondere Bedeutung. Der Ausbau des Schienennetzes im Innern der alten europäischen Kulturländer hat seine wesentlichste Wirkung nach einer andern Richtung hin ausgeübt. Er hat die nationalen Wirtschaftsgebiete, deren innerer Zusammenhang nur ein loser war, zu wirklichen Einheiten zusammengefaßt und die einzelnen Glieder der nationalen Volkswirtschaft in einen innigeren Kontakt, eine lebhaftere Berührung uud Wechselwirkung gesetzt. Er hat innerhalb der nationalen Volkswirtschaft beträchtliche Verschiebungen in den Standorten und in der Entwicklung der einzelnen Produktionszweige hervorgerufen und dadurch große Umwälzungen in der gesamten beruflichen und socialen Gliederung herbeigeführt. Der handwerksmäßige Kleinbetrieb, dessen Blüte auf der unbedingten Sicherheit des lokalen Absatzes beruhte, wurde in den meisten Zweigen der gewerblichen Produktion zurückgedrängt durch den industriellen Großbetrieb, der sich an den Orten günstiger Produktionsbedingnngcn konzentrierte und sich der Mittel der maschinellen Technik zur Massen- crzeugung bediente, dessen Warenangebot aber infolge der neuen Verkehrsmittel kaum mehr eine räumliche Grenze kannte. Wie sehr dadurch einerseits die Produktivität der Arbeit gesteigert und die Lebens- — 26 — Haltung der großen Massen verbessert wurde, unter welchen schweren Krisen andererseits für das seiner Existenzbedingungen und Voraussetzungen in großem Umfang beraubte Kleingewerbe sich diese für die Allgemeinheit und auf die Dauer so vorteilhafte Verschiebung vollzog, darauf kann ich hier nicht näher eingehen; sür uns handelt es sich an dieser Stelle vorwiegend darum, welche Wirkungen durch die Aufschließung fremder Gebiete für die ganze Weltwirtschaft hervorgerufen wurden, für die gesamte internationale Arbeitsteilung und damit — nach einer andern als der soeben angedeuteten Richtung hin — auch für die Gestaltung und Entwicklung der einzelnen an dem Welthandel beteiligten Volkswirtschaften. Dasselbe Element der Verkehrserleichterung, welches die einzelnen Gruppen innerhalb der Volkswirtschaften wirksamer zusammenfaßte, begünstigte im stärksten Maße die Handelsbeziehungen und die Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Volkswirtschaften unter sich. Die natürlichen Verschiedenheiten des Klimas, der Bodenfruchtbarkeit, des Mineralreichtums wurden nunmehr in außerordentlich gesteigertem Maße der Ausnutzung zugänglich. Während bisher nur verhältnismäßig wertvolle Handelswaren die hohen Transportkosten von einem Weltteil zum andern hatten tragen können, machte es die Verbilligung der Fracht auf einen kleinen Brnchteil der bisherigen Kosten möglich, auch die billigeren Massenartikel, wie Holz, Getreide, Fleisch. Wolle, Baumwolle, Erze unedler Metalle, Kohlen, Erden nnd Steine, im größten Umfang in den Weltverkehr einzubeziehen. Diejenigen Güter, die bisher schon in beträchtlicherem Maße internationale Handclsobjekte gewesen waren, erfuhren infolge der Frachtermäßigung für den europäischen Konsum eine starke Verbilligung; dadurch wurde der Kreis ihrer Abnehmer entsprechend erweitert und ihre Versendung konnte dadurch einen wesentlich gesteigerten Umfang annehmen. Wenn man jedoch die ganze durch die Eisenbahnen, Dampfschiffe und Telegraphen ausgelöste Entwicklung, den ganzen Einfluß dieser Verbesserung der Transportmittel auf den Aufbau der alten europäischen Volkswirtschaften von Grund aus verstehen will, dann muß man sich vor allem eines vor Augen halten': Man muß sich ver- ^ Vergl. zum folgenden meinen Vortrag „Tie Malthus'sche Bevölkcrungslehre und der moderne Industriestaat", Scparatabdruck aus der Beilage der Münchener „Allgcm. Ztg." 1899. S. 19 und 20. — 27 — gegenwärtigen, welche gewaltigen Verschiebungen in den Produktionsbedingungen der einzelnen Länder dadurch hervorgerufen werden mußten, daß immense Gebiete, die zwar geographisch längst entdeckt, in ihrem Innern aber kaum durchforscht waren, die an der Küste, an schiffbaren Strömen und wenige Meilen landeinwärts relativ dicht besiedelt, im Innern aber überhaupt nicht oder nur dünn bevölkert und wirtschaftlich noch nicht nutzbar gemacht waren, — daß Gebiete solcher Art - im zehn- und zwanzigfachen Umfang der alten europäischen Kulturländer —, die bisher für die alten Volkswirtschaften überhaupt nicht existiert hatten, nun auf einmal binnen weniger Jahrzehnte durch Dampfschiffe und Eisenbahnen in die Kreise des Weltverkehrs einbezogen wurden. Die alten Länder mit ihrer intensiven Ausnutzung der natürlichen Produktionsfaktoren, wurden in einem Zeitraum, der für die Weltgeschichte nur die Bedeutung eines Augenblickes hat, mit den neuen Gebieten zu einer einheitlichen Welt verschmolzen. Wenn das Kapital und die Menschen sich ohne große Reibungswiderstände nach den natürlichen Produktionsbedingungcn verteilen würden, dann hätte ein vehementer Ausgleich zwischen der alten und der neuen Welt sich vollziehen müssen, wie wenn der letzte Damm durchstochen wird, der einen neuen Kanal noch von dem alten Wasserlauf trennt. Aber das Kapital sowohl, wie auch die Menschen sind eine schwerflüssige Masse, sie werden durch unzählige Widerstände an der heimischen Scholle festgehalten, und so kommt es, daß sich der Ausgleich nur langsam vollziehen konnte. Solange der Ausgleich nicht ganz vollzogen ist, solange die Bevölkerung und das Kapital über die durch die Ausdehnung der Eisenbahnen für die wirtschaftliche Welt gewonnenen Gebiete sich nicht in einer den natürlichen Produktionsbedingungen entsprechenden Weise verteilt haben, — solange besteht eine gewisse Differenz der Gewinne und Löhne zum Vorteil der neuen Gebiete, in welchen die Gunst der Natur noch am wenigsten ausgenutzt ist. Um das wichtigste Beispiel hier gleich vorgreifend zu erwähnen: Während in den alten Kulturländern die Zunahme der Bevölkerung schon seit Jahrhunderten dazu gcuötigt hatte, auch minder fruchtbares Land unter Kultur zu nehmen und für die Beschaffung von Nahrungsmitteln mit relativ höheren Kosten zu verwenden, wurden nunmehr in den neuen Ländern unbegrenzte Flächen des fruchtbarsten jungfräulichen Bodens verfügbar, der mit weit geringeren Kosten und Mühen Getreide, Fleisch u. s. w. lieferte, als es im alten Europa — 28 — erzeugt werden konnte. Der Landwirt in den neuen Ländern konnte mithin, namentlich da er den Boden umsonst oder nahezu umsonst erhielt, eine weit höhere Rente beziehen und seinen Arbeitern weit höhere Löhne zahlen als seine Konkurrenten im alten Europa. Diese Differenz der Gewinne und Löhne muß natürlich, solange sie besteht, auf eine Fortsetzung des Ausgleichs in der Kapital- und Bevölkerungsverteilung hinwirken. Und in der That beobachten wir nicht nur lang anhaltende Wanderbewegungen nach den neuen im Verhältnis zu ihren Prodnktionsbedingungen dünn besiedelten Gebieten, — alle Länder des alten Europa haben gewaltige Scharen von Auswanderern an die neuen Länder abgegeben, die im wesentlichen durch die Aussicht auf höhere Gewinne und Löhne zum Verlassen ihrer alten Heimat bestimmt wurden —; wir beobachten außerdem in den nenen Gebieten, ganz abgesehen von der Einwanderung, eine stärkere natürliche Bevölkcrungszunahme, die auf einem stärkeren Überschuß der Geburten über die Todesfälle, auf den durch die besseren wirtschaftlichen Aussichten ermöglichten früheren und zahlreicheren Eheschließungen und auf dem größeren Kinderreichtum der Ehen beruhen. Der ganze Entwicklungsprozeß wird nun durch folgenden Umstand erheblich kompliziert: Solange sich der Ausgleich der Bevölkerung und der Kapitalien nicht vollzogen hat, stellt die Verschiedenheit der Bevölkerungsdichtigkeit und des Kapitalreichtums in sich selbst einen überaus wichtigen Unterschied in den Produktionsbedingungen dar. Ich habe Ihnen ja im letzten Vortrag ausführlich dargestellt, daß die Verschiedenheit der Prodnktionsbedingungen nicht nur auf den natürlichen Verhältnissen der einzelnen Länder, ihrer geographischen Beschaffenheit, ihrer Bodenfruchtbarkeit und ihrem Mineralreichtum beruht, sondern auch in großem Umfang auf dem Stand und den Eigenschaften der Bevölkerung und auf der Kapitalansammlung; daß jede Industrie größeren Stils eine vorgeschrittene Anhäufung von Bevölkerung und Kapital zur Voraussetzung hat, während andererseits bei dünner Bevölkerung und geringem Kapitalreichtum die wenig Hände und Kapitalien erfordernde extensive Landwirtschaft der am meisten lohnende Erwerbszweig ist. In dieser Abhängigkeit der Produktionszweige von der Dichtigkeit der Bevölkerung und in dem noch nicht annähernd vollzogenen Ausgleich der Kapitalien und der menschlichen Arbeitskräfte zwischen den — 29 — alten und den neuen Ländern liegt — von den natürlichen Verschiedenheiten der Produktionsbedingungen abgesehen — zu einem guten Teil der Schlüssel sür die moderne Entwicklung der internationalen Arbeitsteilung, welche die alten Länder, soweit ihnen nicht die natürlichen Voraussetzungen fehlen, zu sogenannten „Industriestaaten" hat werden lassen. Das Wort „Industriestaat" ist in der handelspolitischen Polemik zu einem Schlagwort schlimmster Sorte geworden. Namentlich die agrarischen Agitatoren haben mit dem Wort „Industriestaat" eine Fülle der erschrecklichsten Vorstellungen verbunden; für sie bedeutet der Industriestaat die Vernichtung der Landwirtschaft, die Untergrabung der auf dem Bauernstand beruhenden deutschen Wehrkraft, die Preisgabe des königstreuen Mittelstandes, die schrankenlose Erweiterung der socialen Gegensätze, kurz die Zerstörung der Fundamente, auf denen Staat und Königtum beruhen. Wir stellen zunächst alle diese mit dem Wort Industriestaat verknüpften Schreckbilder zurück, um nüchtern zu erwägen, welcher vernünftige Begriff sich mit dem Wort Industriestaat verbinden läßt, und wie sich bisher die Verhältnisse in den sog. Industriestaaten entwickelt haben. Als Industriestaaten können wir diejenigen Länder bezeichnen, bei welchen in der Ausfuhr die Jndustrieerzeugnisse, in der Einfuhr die Rohstoffe und Nahrungsmittel überwiegen; Rohstoffstaaten hat man umgekehrt diejenigen Länder genannt, die mehr Fabrikate einführen als ausführen und mehr Rohstoffe und Nahrungsmittel ausführen als einführen. Wenn wir aber diese Unterscheidung machen, dann gehört Deutschland heute bereits ganz und gar zu den Industriestaaten. Deutschlands Außenhandel hatte im Jahre 1899 ^ folgende Gestalt: Nahrungsmittel, Genußmittel und Vieh wurden eingeführt für 1728 Millionen Mk., ausgeführt für 479 Millionen Mk. Der Überschuß der Einfuhr betrug mithin etwa 1250 Millionen Mk., 1'/4 Milliarde! — Rohstoffe zur Verarbeitung wurden eingeführt für 2607 Millionen Mark, ausgeführt für 1016 Millionen Mk. Die Mehreinfuhr betrug mithin etwa 1590 Millionen Mk, — Dagegegen betrug die Ausfuhr von Fabrikaten 2712 Millionen Mk., bei einer Einfuhr von nur i Für 1900 liegen die definitiven Zahlen noch nicht vor. — 30 - 1148 Millionen. Der Ausfuhrüberschuß war hier mithin etwa 1565 Millionen Mk. Von der Gesamteinfuhr kamen 30 ° o auf die Nahrungsmittel, 40 °/» auf die Rohstoffe (einschließlich der Edelmetalle), 20°/« auf die Fabrikate. Bei der Ausfuhr kamen 62°/° auf die Fabrikate, 27 °/o auf die Rohstoffe und 11 °/° auf die Nahrungsmittel. In diesen Zahlen haben Sie das typische Bild dessen, was man sich vernünftigerweise unter einem Industriestaat vorstellen kann. Sie haben dasselbe Bild, in ausgeprägterer Form in England, in weniger ausgeprägter Form in Frankreich. Das Gegenstück dazu, einen Rohstoffstaat, den größten, den es giebt, haben wir in den Vereinigten Staaten; trotz der Fortschritte ihrer Industrie überwiegt hier immer noch ganz beträchtlich der Ackerbau und die Viehzucht. Von ihrer gesamten Ausfuhr kamen im letzten Fiskaljahr (das am 30. Juni 1900 abschloß) volle 61°,», im Betrag von 836 Millionen S auf die Erzeugnisse der Landwirtschaft, während in der Einfuhr die Lebensmittel und Tiere nur mit 26°/o im Betrag von 218 Millionen S figurieren. Hier haben wir also ein ganz beträchtliches Vorwiegen der Ausfuhr der landwirtschaftlichen Produkte. — Deutschland gehört also bereits heute, und nicht etwa erst seit heute oder gestern, zu den sog. Industriestaaten. Es bezieht ein erhebliches Plus von Nahrungsmitteln und Rohstoffen aus dem Ausland, und es giebt dafür Fabrikate an das Ausland ab, wir kaufen die Bodenerzeugnisse des Auslandes mit den Produkten des Fleißes und der Intelligenz unsrer Bevölkerung; eine Arbeitsteilung, die zum Teil darauf beruht, daß Deutschland ebenso wie England, Belgien und andere Länder von der Natur mit Vorzügen der Bodenbeschaffenheit und des Klimas bedacht ist, die eine besondere Begünstigung der industriellen Produktion darstellen, während Länder anderer Zonen mehr für die Erzeugung von Rohstoffen, Nahrungs- und Genußmitteln geeignet find. Diese natürlichen Verschiedenheiten sind die Grundlagen für eine dauernde internationale Arbeitsteilung. Wenn aber, wie in unserem Fall, eine charakteristische Arbeitsteilung stattfindet auch zwischen Ländern mit nicht allzuverschiedenen natürlichen Produktionsbedingungen, wie zwischen Nordamerika und Europa, so wird man dafür die Hauptursache in dem noch nicht vollzogenen Ausgleich von Bevölkerung und Kapital suchen müssen, darin, daß Deutschland, England und die meisten anderen europäischen Länder im Verhältnis zu den neuen Weltteilen an gutem und fruchtbarem Boden Mangel haben, an geschulten Arbeitskräften und industriellen Kapitalien dagegen Überfluß. Aber auch zwischen Ländern, deren natürliche Produktionsbedingungen und deren industrielle Entwicklung sich so nahe stehen, wie Deutschland einerseits, England und Frankreich andererseits, findet ein lebhafter Warenaustausch statt, da hier die Specialisierung der Produktion die Ausnutzung anch der unscheinbarsten Produktionsvorteile möglich macht. So ist Großbritannien weitaus der wichtigste Abnehmer deutscher Produkte; unsre Ausfuhr nach diesem Land betrug 1899 852 Millionen Mk., 19,5 °/v unsrer gesamten Ausfuhr; dann folgte in großem Abstand Österreich-Ungarn mit 466 Millionen Mk. (10,7 °,o), Rußland, einschließlich Finland, mit 437 Millionen Mk. (10.0"/»), die Vereinigten Staaten mit 378 Millionen Mk. (8,3°/°). dann die Niederlande, die Schweiz, Frankreich, Belgien u. s. w. — In Bezug auf die deutsche Einfuhr standen die Vereinigten Staaten mit 907 Millionen Mk., 15,7°. » der Gesamteinfuhr, an der Spitze; dann kam Großbritannien mit 777 Millionen Mk. (13,4°/o), Österreich- Ungarn mit 730 Millionen Mk. (12,6°/°), Rußland mit 702 Millionen Mark (12,3 °/o); in größerem Abstand solgten dann Frankreich, Belgien, Britisch Ostindien, die Niederlande, Italien, die Schweiz u. s. w. Dabei ist allerdings zu beachten, daß die Niederlande, Belgien und Großbritannien für unsren Außenhandel zum großen Teil als Durchgangsländer in Betracht kommen, daß ein großer Teil der Waren, die als Einsuhr aus diesen Ländern nachgewiesen werden, nicht Produkte dieser Länder sind, und daß ebenso ein Teil unsrer Aussuhr nach diesen Ländern nicht in diesen Ländern verbleibt, sondern weiter versendet wird. Immerhin ist es beachtenswert, auch wenn man die Zahlen mit diesem Vorbehalt betrachtet, wie außerordentlich groß die Möglichkeit der Arbeitsteilung und des Handels selbst zwischen Ländern ist, deren Produktionsbedingungen sich so sehr ähnlich sind- Was die für unsern Außenhandel wichtigsten Warengattungen anlangt, so finden wir unter ihnen nicht nur solche Gegenstände stark vertreten, für deren Produktion in Deutschland die natürlichen Voraussetzungen fehlen, wie Baumwolle, Kaffee, Rohseide, Petroleum, Chilesalpeter, Kautschuk und Guttapercha, Reis u. s-w.; eine mindestens gleichwertige Stelle nehmen solche Artikel ein, welche auch in Deutschland produziert werden können und produziert werden; so steht in den meisten Jahren unter den Einfuhrartikeln an erster Stelle rohe Schaf-- wolle, das Produkt einer extensiven Landwirtschaft, und stets ist auch die Einfuhr der übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse der gemäßigten Zone, die Einfuhr von Getreide, von Fleisch, Häuten, Eiern, vor allem auch die Einsuhr von Holz sehr erheblich; unter den Mineralien nehmen Kupfer, Steinkohlen und Eisenerze eine ansehnliche Stellung ein, unter Fabrikaten namentlich Wollengarn. Unsre wichtigen Ausfuhrwaren sind fast ausschließlich Fabrikate und Halbfabrikate; von Rohstofsten kommen nur die Steinkohlen mit erheblicheren Beträgen in Betracht. Unter unsren Einfuhrwaren findet sich mithin eine überaus stattliche Gruppe von Artikeln, die wir im eigenen Lande produzieren könnten, aber entweder nicht in einem dem Bedarf genügenden Umfang oder nur zu höheren Kosten, als sie uns das Ausland zu liesern vermag. Das gilt vor allem für die landwirtschaftlichen Produkte. Gerade in Bezug auf diese Gruppe von Waren hat sich, wie ich bereits erwähnte, im Laufe der letzten vier bis fünf Jahrzehnte unter dem Einfluß der Verbesserung der Transportverhältnisse die wesentlichste Verschiebung im deutschen Außenhandel vollzogen. Der Wert der deutschen Mehrausfuhr von Weizen wurde noch 1860-64 auf jährlich 35 Mill. Mk. geschätzt.' Der Eisenbahnbau in Deutschland hat zunächst dahin gewirkt, den Getreidecxport nach England zu fördern, er hat die Landwirte im deutschen Innern in Stand gesetzt, von den relativ hohen englischen Getreideprcisen zu profitieren. Aber die beginnende Gctreidekonkurrenz der neu erschlossenen überseeischen Gebiete wirkte allmählich dahin, daß die Landwirtschaft in den alten Ländern in ihrer Ausdehnung hinter der Bevölkerungszunahme zurückblieb. Wie schon früher England, so verwandelte sich Deutschland im Beginn des 70er Jahre in ein Getreideimportland. Unter dem Druck der steigenden Bevölkerung war man bei uns mehr und mehr zum Anbau minder ergiebigen Bodens übergegangen; die Landwirtschaft war außerdem intensiver geworden in dem Grade, daß sich das „Gesetz des abnehmenden Ertrags", von dem ich das letzte Mal gesprochen habe, bereits fühlbar machte, daß die land- i Siehe Lotz, Die Ideen der deutschen Handelspolitik von 1860—1891, Leipzig 1892, S. 11. — 33 — Wirtschaftliche Produktion nicht mehr im Verhältnis zu dem Mehraufwand von Arbeit und Kapital sich steigerte, daß infolge dessen die Kosten der Nahrungsmittel-Produktion und mit ihnen die Getreidepreise u. s. w. eine steigende Richtung einschlugen. Das „Gesetz des abnehmenden Ertrags" der landwirtschaftlichen Produktion ist nun für den Grundbesitzer selbst, obwohl es auf den ersten Blick paradox erscheinen mag, ein Gesetz der steigendenRente. Flächen, die nur unter größerem Kostenaufwand produzieren, werden nur dann unter Kultur genommen, wenn der Preis der Erzeugnisse die höheren Kosten zu decken anfängt. Der höhere Preis kommt dann aber auch denjenigen Landwirten zu gute, die bisher schon auf dem besseren Boden gearbeitet haben. Solange die Bevölkerung eines Landes so gering ist, daß nur Boden erster Klasse bebaut zu werden braucht, stellen sich die Landwirte, welche diesen Boden bebauen, weniger günstig, als wenn der Nahrungsmittelbedarf der gestiegenen Bevölkerung dazu nötigt, Boden zweiter Klasse in Anbau zu nehmen und die Produkte dieses Bodens entsprechend den höheren Produktionskosten teurer zu bezahlen. Gerade diejenigen, die auf dem besten Boden mit den geringsten Kosten produzieren, profitieren am meisten von der Steigerung der Preise, die auf dem Gesetz des abnehmenden Ertrags beruht; ihre Rente ist um so höher, je mehr schlechter Boden in Angriff genommen werden muß, je fchwieriger und teurer die Versorgung des Nahrungsbedarfs wird, je mehr das Gesetz des abnehmenden Ertrags auf die gesamte übrige Bevölkernng drückt. In dieser Entwicklung trat eine völlige Unterbrechung ein, als die Ausdehnung des Eisenbahnnetzes in dünn besiedelten Ländern plötzlich große Flächen des fruchtbarsten Bodens sür die Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung stellte. Dadurch wurde es möglich gemacht, den Nahrungsbedarf der Welt mit geringeren Kosten und geringerem Arbeitsaufwand zu beschaffen. Die Wirksamkeit des Gesetzes des abnehmenden Ertrags wurde dadurch unterbrochen, daß der Weltverkehr sich plötzlich über neue Gebiete erstreckte, die bisher außerhalb seines Bereiches gelegen waren. Für die Gesamtheit der Menschen war dieser weltgeschichtliche Vorgang ein Glück und eine große wirtschaftliche Erleichterung. Aber es giebt nun leider keinen großen wirtschaftlichen Fortschritt, der nicht einzelne Interessen verletzt; wie die Wirksamkeit des Gesetzes des abnehmenden Ertrags sür die europäischen Landwirte steigende Renten bedeutete, so war die Möglichkeit der so viel billigeren Hclfferich, Handelspolitik, ' A — 34 — Beschaffung des Nahrungsbedarfs gleichbedeutend mit einem Rückgang der Rentabilität der europäischen Landwirtschaft. Die Möglichkeit, den Bedarf an Getreide u. s. w. mit wesentlich geringeren Kosten zu ver- sorgeu, brachte den starken Rückgang der Getreidepreise, unter dem die europäische Landwirtschaft seit Jahrzehnten leidet und der ihre weitere Ausdehnuug nicht nur gehindert, sondern stellenweise, namentlich in England, zu einer beträchtlichen Abnahme der landwirtschaftlichen Produktion geführt hat, indem der am wenigsten ergiebige Boden wieder außer Kultur gesetzt wurde oder indem man von der intensiven wieder auf die weniger kostspielige extensive Kultur zurückgriff, vom Getreidebau auf die Weidewirtschaft. Aber während die agrarische Konkurrenz der neuen Länder die europäische Landwirtschaft dadurch hart bedrängte, daß sie der europäischen Bevölkerung billigere Nahrung lieferte, fand die Industrie der alten Länder an der aufblühenden Bevölkerung der neuen Länder einen erweiterten Absatz. Hier bewahrten die alten Gebiete gerade infolge der Vorteile, die auf ihrer dichten Bevölkerung und ihrem Kapitalreichtum beruhen, nicht nur ihre Stellung, hier fanden sie auch den Boden für eine lohnende Beschäftigung ihrer weiter zunehmenden Bevölkerung. Die Ziffern unsres auswärtigen Handels, die ich Jhneu mitgeteilt habe, sind der äußere Ausdruck für die innere Umwandlung, welche sich in den europäischen Volkswirtschaften in den letzten Jahrzehnten vollzogen hat. Was Deutschland speciell anlangt, so produzierte es beim Beginn der 70 er Jahre seinen Nahrnngsbedarf im wesentlichen noch selbst. Die industrielle Bevölkerung blieb an Zahl noch beträchtlich hinter der landwirtschaftlichen zurück. Seither hat sich die deutsche Volkswirtschaft ganz und gar nach der industriellen Seite hin entwickelt. Nach den Berufszählungen von 1882 und 1895 hat sich innerhalb dieses Zeitraumes von nur 13 Jahren folgende Verschiebung ergeben: Die landwirtschaftliche Bevölkerung ist von 19,2 auf 18,5 Millionen Seelen zurückgegangen, die industrielle Bevölkerung ist von 16,1 auf 20,3 Millionen, die handeltreibende von 4,5 auf 6 Millionen gestiegen. Von der gesamten Reichsbevölkerung gehörten 1882 der Landwirtschaft 42,5«/°. der Industrie 35,5»/° an, im Jahre 1895 dagegen der Landwirtschaft nur noch 35,7»/°, der Industrie 39,1"/°. Industrie und Landwirtschaft haben also in diesen 13 Jahren, was die Zahl der in ihnen — 35 — beschäftigten Hände anlangt, ihre Stellung vertauscht. Der Schwerpunkt der deutschen Volkswirtschaft ist von der Landwirtschaft auf die Industrie übergegangen. Bei dem großen Aufschwung, welchen die deutsche Industrie gerade seit dem Jahre 1895 genommen hat, dürfte feither diese Entwicklung sich in verstärktem Maße fortgesetzt haben. Kein objektiver Beurteiler unsrer deutschen wirtschaftlichen Entwicklung kann nun auch nur einen kleinen Augenblick darüber im Zweifel sein, daß die letzten Jahrzehnte für die deutsche Volkswirtschaft — alles in allem genommen — eine Periode der glänzendsten Kraftentfaltung bedeuten, einer Kraftentfaltung, die überall in der ganzen Welt Bewunderung und Neid erregt hat und der gegenüber man nur in Deutschland selbst innerhalb einzelner durch ihre Sonderinteressen verblendeter Gruppen mit Blindheit geschlagen zu sein scheint. Nicht nur unsre Bevölkerung hat eine ungewöhnlich starke Zunahme zu verzeichnen, von 41 Millionen Seelen zur Zeit der Gründung des Deutschen Reichs auf 56 Millionen am Schluß des 19. Jahrhunderts; auch die Lebensbedingungen und die Lebenshaltung der so stark angewachsenen Bevölkerung haben eine gar nicht hoch genug zu veranschlagende Verbesserung erfahren. Es hat in der deutschen Wirtschaftsgeschichte Wohl niemals innerhalb so kurzer Zeit eine solche gewaltige Hebung der gesamten wirtschaftlichen und materiellen Kultur platzgegriffen, wie sie mit unsrem Übergang zum sogenannten Industriestaat verbunden war. Die besten Anhaltspunkte für diese hocherfreuliche Entwicklung giebt die Steigerung des Verbrauchs einer Reihe von wichtigen Waren, die für die Ernährung und Bekleidung der großen Massen in Betracht kommen. Zwar urteilen diejenigen, welche um jeden Preis im Industriestaat das Verhängnis sehen wollen, sehr skeptisch über die Beweiskraft dieser Zahlen, und einer von ihnen, Prof. Oldenberg. der vor einigen Jahren einen großes Aufsehen erregenden Vortrag über „Deutschland als Industriestaat" gehalten hat. hat spöttisch gemeint, die großartige Zunahme des Verbrauchs an Regenschirmen und Cylinderhüten beweise nichts für den Kulturfortschritt. Aber es handelt sich doch um etwas wichtigere Dinge als um Regenschirme und Cylinderhüte. Nach den Berechnungen des Kaiserlichen Statistischen Amts hat das pro Kopf der Bevölkerung verfügbare Quantum der wichtigsten Ackcrbauprodukte von 1879/84 bis 1898/99 folgendermaßen zugenommen: bei Roggen von 121 I und Silber zuzuführen, und daß er niemals den Bestand des Landes an Edelmetall verringern dürfe. Daß die Edelmetalle nur einen kleinen Teil des Volksreichtums ausmachen, daß neben ihnen der Boden, die Verkehrseinrichtungen, die in Industrie und Landwirtschaft arbeitenden Kapitalien, die zahlreichen Warenvorräte aller Art Reichtum sind und teilweise Reichtum schaffen, daß das Geld selbst nur die Bedeutung hat, daß man im Austausch gegeu dasselbe alle diese andern Dinge erhalten kann, auf — 47 - die es eigentlich ankommt, darüber sah man achtlos hinweg. Aber dürfen wir uns darüber Wundern, wenn wir heute immer noch hören, daß es darauf ankomme, „das Geld imLande zu halten", und wenn wir fehen, Wie vielfach jeder Goldabfluß ins Ausland als ein nationales Unglück und als eine Verminderung des Volksreichtums angesehen wird? Von dieser einseitigen Betonung des Geldes ging der ganze Jdeen- kreis des Merkantilsystems aus; an diese Ausfassung schlössen sich unmittelbar an zahlreiche Verbote und Einschränkungen der Geld- und Edelmetallausfuhr. Solchen Verboten begegnen wir schon frühzeitig in den meisten Staaten, so im 14. Jahrhundert in Frankreich unter Philipp dem Schönen und in England unter Richard II., selbst in Spanien zur Zeit des größten Zuflusses von Gold und Silber aus Mexiko und Südamerika. In Deutschland wurde die Ausfuhr von ungemünztem Gold und Silber durch die Reichsmünzordnung von 1524 verboten, und derartige Beschränkungen hielten sich vielfach bis ins 19. Jahrhundert hinein. Den Verboten und Beschränkungen der Edelmetallausfuhr entsprachen aus der andern Seite Maßregeln, die direkt die Herbeiziehung von Edelmetall zum Zweck hatten; so wurde in England im Jahre 1339 bestimmt, daß sür jeden Sack Wolle, der ausgeführt werde, zwei Mark Silber zurückgebracht und beim staatlichen Wechselamt gegen geprägtes Geld ausgetauscht werden sollten. Diese Maßnahmen unterscheiden sich von denjenigen, durch die sie später ersetzt oder ergänzt wurden, dadurch, daß sie direkt auf ihr Ziel, die Vermehrung des nationalen Edelmetallbesitzes, losgingen. Mit dem auswärtigen Handel hatten sie nur insoweit zu thun, als es sich um die Einfuhr und Ausfuhr speciell von Edelmetallen handelte. Man sah aber bald ein, daß mit diesem direkten Eingreifen wenig auszurichten war. Trotzdem hohe Strafen auf die Ausfuhr von Edelmetallen gesetzt wurden, ließ diese sich nicht wirksam verhindern, und noch weniger Erfolg hatten die Maßnahmen zur Begünstigung der Edelmetalleinfuhr. Die weitere Entwicklung des Merkantilsystcms beruht auf einem Nachdenken über die Ursachen der internationalen Edelmetallbewegungen. Man fragte sich: wodurch kommt Geld ins Land, und durch welche Umstände wird ein Abfluß von Geld hervorgerufen? Die Antwort war einfach: Geld kommt ins Land für die Waren, die an das Ausland verkauft werden, und Geld geht aus dem Land, wenn man an — 48 — das Ausland Zahlung für importierte Waren zu leisten hat. Wenn eine Regierung in wirksamer Weise dem Lande Edelmetall zuführen will, so muß sie deshalb darauf Bedacht nehmen, daß möglichst viel Waren und Waren von möglichst hohem Wert ausgeführt werden, und daß möglichst wenig Waren und Waren von möglichst geringem Wert ins Land hereinkommen. So kam man von den Ausfuhrverboten für Edelmetalle zu den Einfuhrverboten für Waren, namentlich von hochwertigen Industrie- Produkten. In Frankreich wurde z. B. 1443 die Einfuhr von Tuchen aus England verboten, „damit das Geld nicht den Engländern zugeführt werde." Diese Einfuhrverbote wurden ergänzt durch die staatliche Fürsorge und Beförderung der Ausfuhr. Der Ausfuhrhandel wurde immer mehr als die wesentlichste Quelle des Reichtums angesehen. Noch im 18. Jahrhundert hat der deutsche Kameralist von Justi, der früheste deutsche Systematiker auf volkswirtschaftlichem Gebiet, die „Kommcrzien" als das Mittel zur Vermehrung des Nationalreichtums bezeichnet; aber diesem Zweck diene das Kommerzium nur so weit, als es mit ausländischen Völkern geführt werde. Denn nur dieses könne einen Staat an Gold und Silber und anderen Gütern reicher und vermögender machen. Die Kaufmannschaften, die sich bloß innerhalb der Grenze einschließen, könnten die Güter und das wahre Vermögen des Landes nicht vermehren. So oft auch die Güter aus einem Gewerbe der Einwohner in das andere gingen, so vergrößerten sie sich deshalb nicht. Ja man könne eigentlich den Namen der Kommerzien bloß denjenigen beilegen, die mit ausländischen Nationen geführt würden. In England wurde bereits in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts der auswärtige Handel planmäßig nach dieser Richtung reguliert. Die englischen Ausfuhrwaren wurden verkauft in Stapelorten, die auf dem Kontinent errichtet wurden, und mit welchen ausschließlich englische Schiffe den Verkehr vermittelten. Die Vorsteher des Stapels hatten dafür zu sorgen, daß für die englischen Waren ein Teil des Gegenwertes in barem Geld nach England gebracht wurde. Hinsichtlich der Wareneinfuhr wurde im Jahr 1440 vorgeschrieben, daß die fremden Kaufleute den Erlös der Importwaren vollständig in englischen Ausfuhrwaren anlegen sollten; und der englische Kaufmann wurde verpflichtet, wenn er Wechselbriefe auf das Ausland verkaufte, den Wert nicht in Geld, sondern in englischen Waren zu exportieren. Aber ebenso, wie man von direkten Maßregeln zur Begünstigung — 49 — der Edelmctallzufuhr und zur Verhinderung des Edelmetallabflusses zur Begünstigung der Ausfuhr und Beschränkung der Einfuhr von Waren übergegangen war, ebenso ging man bald einen Schritt weiter, nämlich von der direkten Beförderung der Warenausfuhr und Beschränkung der Warencinfuhr zur mittelbaren Einwirkung auf den Warenhandel. Die Beobachtung, daß die fertigen Fabrikate einen höheren Preis haben als die Rohstoffe und Halbfabrikate, lag auf der Hand. Eine möglichst starke Ausfuhr fertiger Fabrikate mußte deshalb als das erstrebenswerte Ziel erscheinen, und dieses Ziel war nur zu erreichen durch eine planmäßige Hebung der inländischen Industrie, sei es selbst auf Kosten derjenigen Erwerbszweige, welche die Urproduktion pflegen, so namentlich der Landwirtschaft. Solange der Staat für seine Zollpolitik rein fiskalische Gesichtspunkte maßgebend sein ließ, benutzte er die Grenzen des Landes und auch Zollschranken im Innern, um die Waren, welche diese Grenzen überschritten, zu besteuern. Ob sie in das Land hinein oder aus dem Land herausgingen, danach wurde nicht viel gefragt; die Hauptsache War, daß sie dem Fiskus Geld brachten. Das wurde anders, nachdem handelspolitische Gesichtspunkte an die Stelle der fiskalischen getreten waren. Sobald man zur Beförderung der Edelmetallzufuhr den Export von Jndustrieerzeugnissen zu heben wünschte, mußte man die Ausfuhrzölle und die übrigen Ausfuhrerschwerungen für solche Waren beseitigen, ja eventuell selbst die Ausfuhr durch Gewährung von Ausfuhrprämien erleichtern, die Einfuhr dagegen gänzlich verbieten oder durch Zölle erschweren. Vor allem aber mußte man suchen, die Industrie im Lande groß zu ziehen durch eine künstliche Begünstigung ihrer Existenzgrundlagen. Das Gedeihen einer Industrie und ihre Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt hängt nun in hohem Grade ab von der Billigkeit der Rohstoffe und der Lebensmittel. Von dieser Erwägung kam der Merkantilismus dazu, die Ausfuhr der im Inland gewonnenen Rohstoffe und Nahrungsmittel zu verbieten oder wenigstens zu erschweren und ferner die Einfuhr von Rohstoffen und Nahrungsmitteln aus dem Ausland, im Gegensatz zur Einfuhr von Jndustrieerzeugnissen, zu erleichtern und zu befördern. Wenn die Rohmaterialien im Lande völlig verarbeitet werden, ehe sie zur Ausfuhr gelangen, so wird dem aufgestellten Ziel ungleich besser gedient, als wenn sie unverarbeitet zu geringeren Preisen ins Ausland gehen und dort der ausländischen Industrie als Rohmaterial dienen. Diese Gedanken finden Helfferich, Handelspolitik. 4 — 50 — Wir klar formuliert bei dem französischen Staatsphilosophen Jean Bodin in seiner 1576 erschienenen Schrift „vs rspunliea". Dort fordert er die freie Einfuhr von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, ein Verbot der Ausfuhr von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, dagegen hohe Einfuhrzölle auf fremde Fabrikate. Der Merkantilismus gelangte auf diese Weise zur einseitigsten Begünstigung der industriellen Thätigkeit, insbesondere der exportierenden Industrie, für deren Entwicklung kein Opfer, das den andern Erwerbszweigen auferlegt wurde, zu groß erschien. Dabei war die Förderung der Industrie nicht Selbstzweck; man wollte sie heben, weil die Fabrikate höhere Werte darstellen, als die Rohstoffe und weil mithin die Ausfuhr von Jndustrieerzeugnissen als das wirksamste Mittel erschien, möglichst viel Geld ins Land zu bringen. So sind die Merkantilisten Jndustriestaatler im verwegensten Sinne des Wortes geworden, und zwar — wenn ich mir diesen Ausblick auf unsre gegenwärtigen Verhältnisse gestatten darf — auf Grund derselben Überschätzung des Geldes, die heute bei manchen Leuten gerade zu der entgegengesetzten Auffassung führt. Wenn Sie die Leitartikel agrarischer Blätter und die Reden gewisser Parlamentarier lesen, da ist Ihnen Wohl manchesmal die Wendung begegnet: Wozu importiert Deutschland jährlich für ca. 200 Millionen Mk. Weizen und für etwa 100 Millionen Mk. Roggen? Wenn wir das Getreide, das wir brauchen, im Lande selbst produzieren, so können wir uns das Geld sparen. Wenn es auch im Inland nur zu höhereu Kosten produziert werden kann, als wir es vom Ausland kaufen können, wenn die Konsumenten auch 400 oder 450 Millionen Mk. ausgeben müßten für das, was sie jetzt für 300 Millionen Mk. vom Ausland kaufen können, so bleiben die 400 oder 450 Millionen doch im Lande, während die 300 Millionen hinausgehen. Da haben Sie im agrarischen Lager ganz die merkantilistische, an der Geldeinfuhr und Geldausfuhr hängende Anschauungsweise, sie deckt sich ganz mit der eines deutschen Merkantilisten aus dem 17. Jahrhundert (v. Hörnigk), der sagte, es sei besser, für eine Ware zwei Thaler zu geben, die im Lande bleiben, als einen Thaler, der hinausgeht. Seine theoretische Vollendung hat das Merkantilsystem im Lauf des 17. Jahrhunderts erhalten in der Theorie von der Handelsbilanz, in der in systematischer Weise die Grundanschauungen zusammengefaßt sind, die ich Ihnen bis jetzt dargestellt habe. — 51 — Handelsbilanz — dalauee ot tiaäs ist der ursprüngliche englische Name — ist die Bezeichnung für den Saldo, der sich aus dem Vergleich der gesamten Einfuhr eines Landes mit seiner gesamten Ausfuhr crgiebt. Der Name ist von der Wage hergenommen. Die Einfuhr wird auf die eine, die Ausfuhr auf die andere Wagschale gelegt, und das Zünglein der Wage giebt dann nach rechts oder links den Ausschlag. Als das erstrebenswerte Ziel galt immer noch die Zufuhr der Edelmetalle. Ein unmittelbarer Vorläufer der Handelsbilanztheorie, der Italiener Serra, dem eigentlich nur noch das durchschlagende Wort für seine Theorie fehlte, hat im Jahre 1613 eine Schrift publiziert, die den Titel führte: „Wie kann sich ein Land, das keine Bergwerke besitzt, Reichtum an Gold und Silber verschaffen?" Die Antwort ist: durch das Überwiegen der Gesamteinfuhr über die Gesamtausfuhr; und die großen Fortschritte des nationalökonomischen Denkens zeigen sich bereits in einer klaren und zutreffenden Darstellung des Mechanismus des internationalen Zahlungsverkehrs und der ausländischen Wechselkurse. Die Bezeichnung Handelsbilanz ist etwas später in England aufgekommen. „Günstige Handelsbilanz" wurde der Stand des Außenhandels genannt, bei dem die Ausfuhr überwiegt, „ungünstige Handelsbilanz" der Stand, bei dem die Einfuhr überwiegt; und zwar deshalb, weil man von der Vorstellung ausging, daß im ersteren Fall Edelmetall zur Begleichung des Saldos ins Land komme, im letzteren Edelmetall außer Landes gehe. Damals schon vollzog sich ein großer Teil des internationalen Zahlungsverkehrs durch Wechsel, und es hing unmittelbar vom Stand der Wechselkurse ab, ob Geld ins Land kam oder hinausging, wie es ja auch heute noch ist. Überwiegt die Nachfrage nach Zahlungsmitteln für bis Ausland das Angebot von Wechseln auf das Ausland, dann gehen die Kurse dieser Wechsel so weit in die Höhe, bis es vorteilhaft ist, Edelmetall nach dem Ausland zu versenden. Wenn umgekehrt das Angebot von Wechseln auf das Ausland die Nachfrage überwiegt, dann sinken die Wechselkurse so weit, bis es vorteilhafter erscheint, sie im Ausland einzulösen und Edelmetall dafür kommen zu lassen, als sie zu dem niedrigen Kurs im Inland zu verkaufen. Immer vom Gesichtspunkt der Edelmetalleinfuhr und -aus- fuhr ausgehend, bezeichnete man den Stand der Wechselkurse, der sich dem die Geldeinfuhr möglich machenden Punkt nähert, als „günstigen Wechselkurs", den umgekehrten Stand als „ungünstigen 4» — 52 — Wechselkurs"; und mau setzte die Wechselkurse in direkte Verbindung mit der Handelsbilanz, indem man sagte: Überwiegt die Warenausfuhr, dann überwiegen auch die Geldforderungen an das Ausland, die auf dem Markt als Angebot der auf das Ausland gezogenen Wechsel erscheinen; überwiegt die Einfuhr, dann überwiegen die Zahlungsverpflichtungen au das Ausland, die auf dem Geldmarkt als Nachfrage nach ausländischen Wechseln erscheinen. Eine günstige Handelsbilanz hat mithin günstige Wechselkurse und günstige Edelmetallbewegungen zur Folge; eine ungünstige Handelsbilanz sührt umgekehrt zu ungünstigen Wechselkursen und zur Edelmetallausfuhr. Sie sehen, wir haben hier eine vollständig in sich geschlossene Theorie, die bereits einen großen Fortschritt des nationalökonomischen Denkens darstellte. Und von dieser Theorie haben sich wenigstens die Bezeichnungen bis auf den heutigen Tag erhalten. Wir sprechen heute noch, in demselben Sinn wie die alten Merkantilisten, von günstiger und ungünstiger Handelsbilanz, oder — wenn wir es etwas neutraler ausdrücken wollen — von aktiver und passiver Handelsbilanz, und von günstigen und ungünstigen Wechselkursen, obwohl wir die merkan- tilistische Überschätzung der Edelmetallzufuhr nicht mehr teilen und obwohl wir heute wissen, daß die Handelsbilanz nicht allein entscheidend ist für die Edelmetallbewegungen, geschweige denn sür die ganze Zunahme des Wohlstandes und des Reichtums eines Landes. Ich will hier nur vorgreifend auf eine thatsächliche Erscheinung hinweisen, die mit der ganzen merkantilistischen Theorie von der Handelsbilanz in flagrantem Widerspruch steht, auf die Erscheinung, daß die meisten der wohlhabenden Länder, allen voran England, seit langer Zeit eine sogenannte ungünstige Handelsbilanz haben, und zwar nicht nur im Verhältnis zu dem einen oder andern bestimmten Land, sondern in der Summe ihres auswärtigen Handels. Die Merkantilisten selbst hatten bereits eine ähnliche Wahrnehmung gemacht, soweit der Handel mit einem bestimmten Lande in Betracht kam ; aber die Mangelhaftigkeit der Handelsstatistik konnte sie in der Täuschung belassen, daß der ungünstige Saldo im Verkehr mit einem Land ausgeglichen und überwogen werde durch den Handel mit den übrigen Ländern. Es konnte sich z. B. bereits im 17. Jahrhundert die Thatsache nicht der allgemeinen Wahrnehmung entziehen, daß England in seinem Handelsverkehr mit Ostindien dauernd eine ungünstige Handelsbilanz hatte, und daß es fortgesetzt große Quantitäten von Silber nach Indien — 53 — verschiffen mußte, um den Überschuß der Wareneinfuhr aus Indien zu bezahlen. Andererseits war kein Merkantilist so in seine Doktrin verbohrt, daß er die großen Vorteile, den gewaltigen Zuwachs an Reichtum, den England aus seinem Verkehr mit Indien — trotz seiner dauernd ungünstigen Handelsbilanz — zog, zu leugnen versucht hätte. Aber wie ließ sich diese Erscheinung mit der merkantilistischen Theorie vereinbaren? — Man sagte: England zieht aus den Waren, die es aus Indien nnter Verlust von Edelmetall bezieht, im Verkehr mit andern Ländern einen so großen Gewinn, daß der Passivsaldo der Bilanz mit Indien weit überwogen wird, so daß also im ganzen, gerade durch den Handel mit Indien, eine günstige Handelsbilanz herauskommt. Sie haben hier das Gegenstück zu der ungleichen Behandlung der einzelnen Erwerbszweige: man beförderte von merkantilistischer Seite vielfach die Einfuhr von Rohstoffen und Nahrungsmitteln, weil man hoffte, dadurch eine noch viel stärkere Vermehrung der industriellen Ausfuhr zu ermöglichen; ebenso wollte man den Handel mit Indien, trotz seiner passiven Bilanz fördern, weil man annahm, daß gerade dieses Opfer zu einer besonders günstigen Gesamtbilanz führe. Aber diese — ich möchte sagen — statistische Täuschung, auf Grund deren man für die wohlhabenden und immer reicher werdenden Länder eine günstige Gesamtbilanz annahm, hat sich nicht aufrecht erhalten lassen. Es hat sich, je vollkommener die statistischen Aufzeichnungen wurden, um so mehr gezeigt, daß speciell Englands Gesamtbilanz, aber später auch diejenige Frankreichs, Deutschlands, Hollands u. s, w. ein Überwiegen der Einfuhr aufwiesen, und daß trotzdem diese Länder nicht verarmten, daß sie vielmehr um so reicher wurden, je größer der Einfuhrüberschuß wurde, oder besser ausgedrückt, daß, je mehr ihr Reichtum zunahm, um so mehr sich auch ihr Einfuhrüberschuß vergrößerte. Englands Einfuhrüberschuß hat sich von der Mitte der 80er Jahre bis zum Ende des 19. Jahrhunderts vergrößert von etwa 2 Milliarden auf 3'/- Milliarden Mk. Deutschlands Einfuhrüberschuß ist von 1 Milliarde Mk. um die Mitte der 70er Jahre gestiegen auf 1300 bis 1400 Millionen Mk. am Ende des 19. Jahrhunderts. Dabei ist es doch unmöglich zu leugnen, daß England nnd Deutschland in den Jahrzehnten, die hier in Betracht kommen, an Volksreichtum ganz außerordentlich gewonnen haben. Die alten Merkantilisten kannten solche Thatsachen nicht, der Widerspruch zwischen der Wirklichkeit und ihrer Theorie lag damals noch nicht klar zu Tage; es ist deshalb be- — 54 - greiflich, daß sie bei ihrer Theorie, die auf den ersten Blick so einleuchtend und abgerundet erscheint, verharrten. Aber auch heute noch, wo die flagrant widersprechenden Thatsachen seit langer Zeit klar zu Tage liegen und für jeden, der sich die Mühe giebt, sie hören zu wollen, eine verständige Sprache reden, — auch heute noch giebt es Fanatiker der Handelsbilanz, die immer wieder darüber jammern, daß unser Vaterland durch die Zunahme der Einfuhr verarmen müsse, und die nach Einfuhrerschwerungen durch Zölle und womöglich durch Verbote rufen, um unsre Handelsbilanz wieder günstig zu gestalten. Wir finden diese Handelsbilanz-Fanatiker gleichfalls auf der agrarischen Seite, und das ist ja ganz natürlich, da unsre Einsuhr an Rohstoffen und Halbfabrikaten den weitaus größten Teil, etwa 80°/«, der Gesamteinfuhr ausmacht. Aber wenn man sich einmal auf den Boden stellen will, daß es für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes auf die Handelsbilanz ankomme, dann sind die alten Merkantilisten sehr viel konsequenter und scharfsinniger als unsre modernen Agrarier, die die Einfuhr von Nahrungsmitteln und Rohstoffen beschränken möchten. Die alten Merkantilisten haben sehr Wohl erkannt, daß billige Rohstoffe und Nahrungsmittel die industrielle Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt steigern, und daß mithin gerade durch den billigen Bezug dieser Artikel vom Ausland der Gesamtwert des Exports beträchtlich mehr erhöht wird, als der Steigerung der Einfuhr entspricht; daß andererseits die Verhinderung und Beschränkung der Rohstoff- und Nahrungsmitteleinfuhr die industrielle Produktion verteuert und so den industriellen Export noch stärker beeinträchtigen müßte, als auf der andern Seite die Einfuhr von Rohstoffen und Nahrungsmitteln vermindert würde. Die Wahrheit, daß eine Verbesserung der Handelsbilanz durch eine Beschränkung der Rohstoff- und Nahrungsmitteleinfuhr nicht zu erzielen ist, haben mithin die alten Merkantilisten vor den modernen Agrariern voraus, und die letzteren haben von den Merkantilisten nur den offenkundigen Irrtum übernommen, daß die wirtschaftliche Blüte eines Landes von dem Stand seiner Handelsbilanz abhängig sei. — Im 17. und 18. Jahrhundert hat die merkantilistische Auffassung in der praktischen Handelspolitik der meisten europäischen Staaten immer mehr die Oberhand gewonnen. Vor allem hat Colbert, der große Minister Ludwigs XIV., die Grundsätze des Merkantilshstems in Frankreich fast bis zur äußersten Konsequenz durchgeführt, und er — 55 — fand damit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts allenthalben Nachahmer, nicht zum wenigsten in Preußen unter Friedrich dem Großen. Freilich zeigt die praktische Verwirklichung des merkantilistischen Gedankenkreises in den einzelnen Ländern erhebliche Abweichungen. In England gelang es dem einflußreichen Großgrundbesitz frühzeitig, einen starken Zollschutz auch sür landwirtschaftliche Produkte durchzusetzen, und damit war das eigentliche Merkantilsystem in einem sehr wesentlichen Punkte durchbrochen. Vielfach trat auch der ursprüngliche Ausgangspunkt, das Streben nach der möglichsten Vermehrung des nationalen Edelmetallbestandes zurück hinter einem anderen Gesichtspunkt, hinter dem Bestreben, durch die künstliche Schaffung und Begünstigung von Industrien den Spielraum sür die Bevölkerung zu erweitern; so namentlich im fridericianischcn Preußen. Wir haben damit bereits Anklänge und Übergänge zu den modernen Systemen einer Protektionistischen Handelspolitik. Charakteristisch für die merkantilistische Handelspolitik sind jedoch nicht nur ihre Gedankengänge und Zwecke, sondern auch die Wege, die sie einschlug. Die merkantilistische Handelspolitik arbeitete keineswegs immer nur mit friedlichen Mitteln. Eine so starke Einmischung der Staatsgewalt in das Getriebe des internationalen Handels, wie sie der merkantilistische Gedanke verlangt, muß schließlich zu Gewaltmaßregeln führen, sobald sich Länder von nahezu gleicher politischer Stärke und von gleichen Handelsaspirationen gegenüberstehen. Wenn jedes Land die andern durch Verbote und Verkehrsbeschränkungen möglichst von seinem Markt ausschließen und seinen Absatz auf den fremden Märkten möglichst forcieren will, so ist klar, daß dieser Zweck schließlich durch friedliche wirtschaftspolitische Maßnahmen nicht mehr zu erreichen ist, und daß die Staaten in Versuchung geführt werden, zu sagen: „und bist Du nicht willig, so brauch' ich Gewalt." Und es handelte sich ja für den Merkantilismus in allen seinen Konsequenzen nicht nur darum, möglichst viel Waren auszuführen und möglichst wenig einzuführen. Die große Bedeutung des auswärtigen Handels, namentlich des Seeverkehrs, — eine Bedeutung, die ja gerade von den Merkantilisten noch so sehr überschätzt wurde — führte dazu, daß die aufstrebenden Nationen ihren ganzen Außenhandel selbst in der Hand haben und vermitteln wollten. Den stärksten Ausdruck haben diese Bestrebungen in der bekannten Navigations- — 56 — akte von 1651 gefunden, die Cromwell in England erließ und deren Zweck hauptsächlich die Vernichtung des holländischen Zwischenhandels war. In dieser Navigationsakte wurden alle fremden Fahrzeuge von der englischen Küstenschiffahrt ausgeschlossen. Waren nichteuropäischen Ursprungs sollten nach England und Irland nur auf Schiffen eingeführt werden, die britischen Unterthanen gehörten und deren Bemannung in ihrer Mehrheit aus britischen Seeleuten bestand. Europäische Waren durften nur entweder auf englischen Schiffen oder auf Schiffen des Ursprungslandes oder auf Schiffen desjenigen Landes, in dem diese Waren herkömmlicher Weise zuerst verladen wurden, nach England gebracht werden. Diese Bestimmungen wurden 1660 noch verschärft. Aber nicht nur der Seeschiffahrt suchte sich die merkantilistischc Handelspolitik zu bemächtigen, vor allem handelte es sich für sie um die Verteilung der neuen Welt, um die Kolonien. Die ganze französische und englische Kolonialpolitik im 17. und 18. Jahrhundert wurde beherrscht vom Geist des Merkantilismus. Die Kolonien, die gänzlich unter der Botmäßigkeit des Mutterlandes standen, deren Interessen ganz und gar denjenigen des Mutterlandes untergeordnet wurden, konnten in ganz anderer Weise ausgebeutet werden, als unabhängige Länder. Die Kolonien waren dem Merkantilismus vom größten Wert als Produktionsstätten von Gold und Silber, aber auch als Bezugsquellen für Rohstoffe, Nahrungsmittel und Kolonialwaren, deren Handel in den Händen des Mutterlandes monopolisiert wurde und dem Lande reiche Gewinne abwarf. Die Kolonien waren ferner von hohem Wert als Absatzgebiete für die heimischen Fabrikate. Im Handel mit den Kolonien konnte man das ganze Merkantilsystem restlos durchführen: man konnte von ihnen Rohstoffe, Nahrungsmittel, Gold und Silber beziehen und ihnen dafür Fabrikate liefern, und ein englischer Staatsmann hat vor dem amerikanischen Unabhängigkeitskrieg das große Wort gelassen ausgesprochen: nicht ein Schuhnagel dürfe in Nordamerika ohne Englands Einwilligung fabriziert werden. Das naturgemäße Streben aller derjenigen Nationen, die nicht, wie Deutschland und Italien, durch innere Unordnung zu sehr in Anspruch genommen und von der Bethätigung nach außen hin abgelenkt waren, war damals gerichtet auf die möglichste Ausdehnung ihrer Absatzmärkte, ihres Seeverkehrs und ihres Kolonialbesitzes. Vom Dreißigjährigen Krieg an waren die großen Kriege vielfach der- — 57 - ursacht durch die Handelseifersucht und den Streit um die Kolonien. Alle die zahlreichen Kämpfe zwischen Frankreich und England von der Mitte des 17. Jahrhunderts an wurden ausgefochten um die Weltherrschaft zur See und um den Kolonialbesitz. Seinen Abschluß und seine höchste Steigerung hat dieser welthistorische Streit gefunden in den Kriegen zu Anfang des 19. Jahrhunderts, zu der Zeit als Napoleon nach dem Besitz Ägyptens strebte und als er durch die Kontinentalsperre den englischen Handel zu vernichten suchte, während England seine Hand auf die französischen und holländischen Kolonien legte. Die merkantilistische Auffassung, nach der im internationalen Handel der eine nur gewinnen kann, was der andere verliert, hatte den internationalen Handel zu einem Kampf gemacht, für den alle Machtmittel des Staates in die Wagschale geworfen wurden. Statt auf den Wegen des friedlichen Wettbewerbs suchte man den Handel durch Kriege und Blockaden, kurz durch die politische Niederwerfung des Konkurrenten, in die Höhe zu bringen. Durch den Sieg in dem jahrhundertelangen Kampf um die Weltherrschaft zur See hat England in der That die Grundlagen zu seiner wirtschaftlichen Weltstellung gelegt; und Wohl auch für alle Zukunft wird die politische Macht von großem Einfluß für die Schicksale des auswärtigen Handels sein. Aber andrerseits ist nicht zu verkennen, daß England gerade in den günstigen Natnrbedingungen seines Landes, in seiner geographischen Lage nnd seinem Reichtum an Bodenschätzen einen Rückhalt für die Entfaltung feiner Macht gefunden hat, und daß andere Staaten, denen diese natürlichen Voraussetzungen fehlen, in den großen Kämpfen um Handel und Kolonien ihre Kräfte verzehrt und aufgebraucht haben, so vor allem Spanien und Portugal, die beim Beginn der neueren Zeit an der Spitze aller seefahrenden Nationen standen und zwischen denen damals der Papst durch den bekannten Federstrich auf der Erdkarte die ganze neue Welt verteilte. — Als in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts in dem Ent- scheidnngskampf zwischen England und Frankreich die praktische Politik die äußersten Konsequenzen des merkantilistischen Systems zog, hatten sich bereits starke Gegenströmungen gegen die merkantilistische Politik geltend gemacht, und in der Wissenschaft galten die theoretischen Grundlagen des Merkantilsystems bereits als völlig überwunden. Die Opposition gewichtiger praktischer Interessen gegen das Merkantilsystem machte sich zuerst uud am schärfsten in dem Lande — 58 — geltend, in welchem die merkantilistische Handelspolitik am reinsten und konsequentesten durchgeführt worden war, nämlich in Frankreich. Derjenige Erwerbszweig, der hier gegenüber dem Bevormundungssystem nnd den Handelsbeschränkungen des Merkantilismus am frühesten nach Handelsfreiheit rief, war die Landwirtschaft. Die Handelspolitik Colberts. die in streng merkantilistischem Sinn auf die möglichste Beförderung der Jndustrieausfuhr abzielte, die deshalb der Industrie billige Nahrungsmittel- und Rohstoffpreise verschaffen und erhalten wollte und von diesem Gesichtspunkt aus den Export landwirtschaftlicher Erzeugnisse erschwerte oder ganz unter Verbot stellte, — eine solche Handelspolitik mußte natürlich die französische Landwirtschaft aufs schwerste schädigen, und in ihrer Bedrängnis rief diese nach Bewegungsfreiheit. Sie fand noch zur Zeit der Blüte der Col- bertschen Macht einen eifrigen theoretischen Vertreter ihrer Interessen am freien Handel an Boisguillebert, der in dem allmächtigen Minister den Zerstörer der Grundlagen des französischen Volkswohlstandes aufs lebhafteste befehdete. Aber auch die Industrie, das Lieblingskind der merkantilistischen Handelspolitik, war mit all' den wohlgemeinten und väterlichen Bevormundungen nicht immer einverstanden, und ein französischer Kausmann soll Colbcrt zugerufen haben: laisss? nous tairs! — das Wort, das später die Parole eines neuen Systems geworden ist. Dieses neue System, das System des Freihandels, ist hervorgegangen aus dem Zusammenfluß der Kritik, welche seitens der englischen Theoretiker an den Grundlagen des Merkantilsystems geübt wurde, und gewisser Anschauungen, die sich in Frankreich als Reaktion auf die einseitige Überschätzung des Geldes und die einseitige Begünstigung der Industrie herausgebildet haben. In Frankreich wurde der Merkantilismus abgelöst durch die sog. „Physiokratische Schule", die von Quesnay, dem Leibarzt Ludwigs XV., begründet wurde. Während der Merkantilismus den Reichtum nur in den Edelmetallen sah, stellte Quesnay den Satz auf, daß der Grund und Boden die einzige Reichtumsquelle sei; nur die Landwirte seien produktiv, alle übrigen Berufe werden als „steril" bezeichnet, denn sie verarbeiten oder vertreiben nur die Erzeugnisse, die der Boden liefert und leben ganz und gar von den Produkten der Landwirtschaft. Die praktische Folgerung aus dieser Theorie war die Forderung, daß die Landwirtschaft von allen Beschränkungen durch die staatliche — 59 — Handelspolitik befreit werden müsse, daß ihr vor allem Handelsfreiheit gewährt werden müsse, nämlich Befreiung von allen Ausfuhrerschwerungen und Ausfuhrverboten für ihre Erzeugnisse. Aber auch von einem andern und tieferen Ausgangspunkte aus, als von seiner Produktivitätstheorie, kam Quesnay zur Forderung der Handelsfreiheit. Er unterschied zwischen einer „natürlichen" und „positiven Ordnung" der menschlichen Gesellschaft; erstere bestehe in den von der Vorsehung gegebenen Physischen und moralischen Gesetzen, die unveränderlich und gut seien; letztere, die positive, von Menschen geschaffene Ordnung müsse sich möglichst der natürlichen Ordnung anzupassen suchen und deshalb den in der natürlichen Ordnung gegebenen Kräften möglichst freien Spielraum gestatten; die für die Volkswirtschaft vorteilhafteste Handelspolitik sei deshalb die volle Freiheit der Konkurrenz nach innen und außen. Quesnah gewann seiner Theorie zahlreiche Anhänger, die ihn begeistert verehrten; sein hervorragendster Schüler war Turgot, der unter Ludwig XVI. von 1774 bis 1776 Finanzminister war und sich in dieser kurzen Zeit energisch in dem freiheitlichen Sinn der neuen Schule bethätigte. Er beseitigte die Zünste und Innungen und hob die Frondienste auf, aber alle diese Maßregeln wurden nach seinem Sturz wieder rückgängig gemacht. Turgot hat außerdem die phhsiokratische Lehre theoretisch weiter gebaut, und zwar durchaus in der Richtung der Forderung der freien wirtschaftlichen Bethätigung der Individuen, der freien Konkurrenz und des freien Handels. Ungefähr gleichzeitig mit der Entwicklung dieses Jdeenkreises in Frankreich wurde in England das Merkantilshstem in seinen Grundgedanken einer scharfsinnigen und durchdringenden Kritik unterzogen. Die Kritik setzte ein bei der Überschätzung des Geldes und der Edelmetalle. Man erkannte, daß Gold und Silber nur einen geringen Teil des Volksreichtums ausmachen, und daß gar kein volkswirtschaftliches Interesse daran besteht, in einem Land mehr Geld anzuhäufen, als zur Bewältigung der Umsätze notwendig ist. Man sah ein, daß, wer Waren importiert und Geld dasür hingiebt, dies nur thut, wenn die Ware für ihn mehr wert ist als das Geld, daß mithin das Land nicht ärmer wird, sondern gewinnt, auch wenn Geld außer Landes geht. Dieser Gedanke führte sofort zu einer Berichtigung der Theorie von der Handelsbilanz. Da das Geld nur als eine unter vielen Formen des Reichtums angesehen wurde, verlor die Möglichkeit, etwa einen Einfuhrüberschuß mit Edelmetall bezahlen zu müssen, ihre Schrecken. Aber die neuen Theoretiker, namentlich der Philosoph David Hume und der Begründer der Nationalökonomie Adam Smith bestritten überhaupt die Möglichkeit einer dauernden Geldausfuhr, ebenso die Möglichkeit einer dauernd starken Geldzufuhr. Schon einzelne Merkantilisten hatten die Beobachtung gemacht, daß jede starke Vermehrung der Geldmenge zu einem Sinken des Geldwertes oder, was dasselbe ist, zu einem allgemeinen Steigen der Preise führe, während umgekehrt jede starke Verminderung der Geldmenge den Geldwert erhöhe und die Warenpreise drücke. Wenn sich nun zwischen zwei Ländern, die miteinander in Handelsbeziehung stehen, infolge einer dauernd aktiven Handelsbilanz des einen Landes eine Verschiebung ihres Geldvorrates vollziehe, wenn also die Geldmenge in dem einen Land eine starke Vermehrung, im andern eine entsprechende Verminderung erfahre, so müsse sich in dem ersteren Land als notwendige Folge ein Steigen, im letzteren ein Sinken der Preise ergeben. Dadurch werde es für das erstere Land mit bisher günstiger Handelsbilanz vorteilhaft, in größerem Umfang als bisher in dem andern Land, in dem die Preise gesunken sind, zu kaufen; während es früher überwiegend Waren ausgeführt und Geld eingeführt hat, werde es jetzt seinen Vorteil dabei finden, Geld auszuführen und Waren einzuführen. Das ganze Verhältnis werde sich mithin von selbst regulieren. Gleichzeitig wurde darauf aufmerksam gemacht, daß die Handelsbilanz an sich keineswegs ausschlaggebend sei für die Gestaltung der Edelmetallbewegungcn. Die Zahlungen, welche die Länder für den Überschuß ihrer Wareneinfuhr ans Ausland zu leisten haben, sind vielmehr nur ein Posten, allerdings der wichtigste, in der ganzen Reihe der internationalen Zahlungen. Schon die Merkantilisten hatten erkannt, daß die Gewinne des internationalen Seehandels, die Frachten und Spesen, welche das Ausland für die Vermittlung der internationalen Transporte zahlt, dem Aktivsaldo der Handelsbilanz hinzugerechnet werden müssen. Dazu kommen nun aber noch die Zinsen von Kapitalien, die an das Ausland geliehen sind, und die Einkünfte aus Unternehmungen aller Art, die von Landesangehörigen im Ausland betrieben werden. Das sind alles Summen, die in der Handelsbilanz nicht in Erscheinung treten und die statistisch überhaupt nicht erfaßt werden können, die aber das in der Handelsbilanz gegebene Bild — 61 — erheblich alteriercn. Man hat alle diese Momente, die thatsächlich maßgebend sind für die internationalen Zahlungen zwischen den einzelnen Ländern, — alle diese Momente, von denen die Handelsbilanz nur eines ist, hat man unter dem Namen „Zahlungsbilanz" der Handelsbilanz gegenübergestellt. Welche Summen dabei neben der eigentlichen Handelsbilanz in Betracht kommen, und wie Wenig infolge dessen die Handelsbilanz sür die Beurteilung auch nur des Zuflusses oder Abflusses von Edelmetall, geschweige denn für die Vermehrung des Volksreichtums ausreichend ist, dafür sind die Verhältnisse Englands das am meisten bezeichnende Beispiel. Ein bekannter englischer Nationalökonom, Sir Robert Giffen, hat vor kurzem einen Vortrag gehalten, in dem er die Einnahmen Englands aus seinen Schiffahrtsdiensten für das Ausland auf 70 Millionen F, die Einnahmen an Zinsen und Unternchmergewinnen aus Kapitalanlagen im Ausland auf 90 Millionen F, und die Einnahmen aus Zwischenhandelsdiensten auf 18 Millionen K schätzte; zusammen betragen diese drei Posten 178 Millionen F, 3560 Millionen Mk.. und sie decken damit vollauf den ganzen beträchtlichen Überschuß der englischen Warcneinfuhr. Dadurch erklärt es sich, daß gerade die wirtschaftlich am weitesten vorgeschrittenen Völker eine sog. ungünstige Handelsbilanz haben; sie brauchen nicht ihre gesamte Wareneinfuhr mit der Ausfuhr von Waren zu bezahlen, sondern können einen Teil begleichen durch die Forderungen, die sie ans Ausland haben. Und umgekehrt: die wirtschaftlich zurückgebliebenen Länder, die zu ihrer Entwicklung auf das Kapital des Auslands angewiesen sind, können nicht ihre gesamte Warenausfuhr zum Einkauf von Importwaren verwenden, sondern müssen einen Teil des Erlöses zur Verzinsung der fremden Kapitalien an das Ausland abführen. Die fog. ungünstige Handelsbilanz ist mithin, weit entfernt die Verarmung des Landes zu bedeuten, meist ein Symptom, das auf seinen Wohlstand und Reichtum schließen läßt, während die sog. „günstige Handelsbilanz" häufig gerade auf der Armut des Landes, auf seiner Verschuldung an das Ausland, beruht. Mit dieser Kritik der Überschätzung des Geldes und der Handelsbilanz war das Merkantilsystem in seinem eigentlichen Kern theoretisch überwunden. Wenn ein Land nur für ein bestimmtes Geldquantum Verwendung hat, was sollen dann alle die Eingriffe des Staates, welche ihm mehr Geld zuführen wollen als es braucht. Wenn die — 62 — Handelsbilanz und die Geldbewegungen sich durch ihre eigene Rückwirkung auf die Warenpreise der miteinander in Handelsbeziehungen stehenden Länder von selbst immer wieder ins Gleichgewicht setzen, was vermögen dann alle staatlichen Maßnahmen anderes, als diese natürliche Ausgleichung zu stören und zu verzögern? Und wenn schließlich jeder Handel für beide Teile vorteilhaft ist, ohne Unterschied, welcher Teil mehr Geld und welcher mehr Waren hingiebt, was haben dann alle staatlichen Beschränkungen des Außenhandels sür einen Sinn? Die Folgerung aus allen diesen Fragen, die sich nach der kritischen Zerstörung der theoretischen Grundlagen des Merkantilismus von selbst aufdrängten, war, daß in Übereinstimmung mit den französischen Phystokraten an Stelle des Systems staatlicher Bevormundung und staatlicher Zwangs- und Gewaltmaßregeln die Handelsfreiheit als das am meisten im Interesse der nationalen wie der universellen Gesamtheit liegende Ziel proklamiert wurde. Vierter Vortrag. Freihandel und Schutzzoll. Das System der Handelsfreiheit, diejenige Theorie, welche die Nichteinmischung des Staates in den auswärtigen Handelsverkehr als das ideale Ziel aufstellt, ist ein integrierender Bestandteil des imponierenden Lehrgebäudes, welches der Schotte Adam Smith aus den zerstreuten und wenig zusammenhängenden volkswirtschaftlichen Erkenntnissen und Reflexionen seiner Zeit zusammengefügt hat und das zum Grundstein unserer nationalökonomischen Wissenschaft geworden ist. Aus dem Geist dieses großen Werkes heraus muß die Theorie des Freihandels begriffen werden. Die Nachfolger des großen schottischen Nationalökonomen haben, wie seine ganze Lehre, so auch speciell seine handelspolitische Theorie nicht in ihrem Grundgehalt verändert; sie haben sich darauf beschränkt, die Lehre im einzelnen zu vervollständigen, konsequenter durchzubilden und schärfer zu formulieren, aber der Geist ist derselbe geblieben. Um die scharfsinnige Ausgestaltung und elegante Formulierung der Lehre vom auswärtigen Handel hat sich von Adam Smiths Nachfolgern vor allem DavidRicardo verdient gemacht; er hat ihr im wesentlichen die Gestalt gegeben, in der sie im Laufe des 19. Jahrhunderts überall Verbreitung gefunden und Popularität erlangt hat. Aber auch Ricardo bewegte sich durchaus aus den von Adam Smith geschaffenen Grundlagen. Um Ihnen das Verständnis der Freihandelslehre als eines Teils der gesamten Lehre der sog. klassischen oder britischen Nationalökonomie zu erleichtern, will ich zunächst in wenigen Worten den Ausgangspunkt dieses nationalökonomischen Systems darstellen. — 64 — Wahrend die Merkantilisten den Reichtum in den Edelmetallen erblickt hatten, wahrend die Physiokraten nur den Grund und Boden als Quelle des Reichtums gelten lassen wollten, stellte Adam Smith an die Spitze seines Systems den Satz, daß aller Reichtum auf der menschlichen Arbeit beruhe. Die Arbeit sei es. durch die allein Werte geschaffen und der Wohlstand des Volkes vermehrt werden -, Grund und Boden und Kapital dienen der Arbeit dabei lediglich als Hilfsmittel und Werkzeug. Jeder einzelne, das ist ungefähr der weitere Gedankeugang des Smithschen Freihandelssystems, hat ein Interesse daran, seine Arbeitskraft und sein Kapital so vorteilhaft wie möglich zu verwerten, und der Wohlstand der Gesamtheit werde am meisten gefördert, wenn man dem einzelnen bei der Verwertung seiner Arbeitskraft und seines Kapitals die möglichste Freiheit lasse; denn wenn jeder sich das Gebiet aussucht, auf dem er am meisten leisten kann, so wird dadurch der Gesamtertrag der volkswirtschaftlichen Thätigkeit die größte Steigerung erfahren. Dazu kommt, daß die freie Konkurrenz jeden einzelnen zur stärksten Anspannung seiner Kräfte und zur Benützung der vorteilhaftesten Arbeitsmethoden anspornt und dadurch den Fleiß der Bevölkerung und den technischen Fortschritt zum Besten der Gesamtheit so stark wie möglich befördert. Der Staat habe dabei nichts zu thun, als für Schutz gegen äußere Feinde und Rechtssicherheit im Innern zu sorgen und diejenigen Bildungs- und Verkehrsanstalten u. s. w. zu schaffen, die den Interessen der Gesamtheit dienen und deren Herstellung und Erhaltung die Kräfte der Privaten übersteigt. Diese als allgemeingültig aufgefaßten Grundsätze erfuhren eine sinngemäße und in den Einzelheiten besonders fein durchgebildete Anwendung auf den Außenhandel, auf den Verkehr mit fremden Ländern. Wie die verschiedenen Individuen, so seien auch die verschiedenen Länder und Völker in verschiedenem Maße geeignet zur Produktion der einzelnen Warengattungen. Deshalb müsse, wie unter den einzelnen Individuen und den privaten Unternehmungen eines Landes, so auch zwischen den einzelnen Ländern unter sich eine Arbeitsteilung und ein Güteraustausch Platz greifen, wenn anders nicht die einzelnen Länder ihrer eigenen Entwicklung zur höchsten Produktivität und zum höchsten Wohlstand im Wege stehen wollten. Es ist der Grundsatz jedes klugen Familienvaters, so führte Adam Smith aus, niemals zu — 65 — Hause machen zu wollen, was er billiger einkaufen kann. Was Klugheit im Verhalten jeder einzelnen Familie ist, das könne unmöglich für ein großes Land Thorheit sein. Wenn ein fremdes Land uns eine Ware billiger liefern kann, als wir sie herstellen können, so fahren wir am besten dabei, wenn wir diese Ware von dem fremden Land kaufen im Austausch gegen andere Waren, sür deren Herstellung die Bedingungen bei uns günstiger sind. Es sei das Interesse der großen Masse des Volkes, die benötigten Waren von denen zu kaufen, die sie am billigsten herstellen. Dieser sonnenklare Satz wäre niemals in Zweifel gezogen worden, wenn es nicht Kaufleute und Fabrikanten verstanden hätten, in ihrem Sonderinteresse den gesunden Menschenverstand zu verwirren, um Zölle aus ihre Produkte zu erlangen und so dem Volke das billigere Angebot von außerhalb fern zu halten. Die Produzenten der geschützten Waren allein vermöchten höhere Gewinne aus ihren Unternehmungen zu ziehen; aber diesen höheren Gewinnen entspreche nicht nur nicht eine Vermehrung, sondern direkt eine Verminderung der nationalen Produktivität und des Volkswohlstandes. Die vermehrten Gewinne der Produzenten rühren nur daher, daß die Verbraucher der Waren höhere Preise zahlen müssen als bei Freihandel, daß also aus ihren Taschen ein größerer Betrag in diejenigen der Fabrikanten wandert. Also was die Fabrikanten und die sonstigen Produzenten geschützter Waren mehr haben, das haben die Verbraucher weniger, und insoweit ist hinsichtlich des Gesamteinkommens der Volkswirtschaft anscheinend alles wie es vorher war. Aber da die Gesamtproduktion eines Landes begrenzt sei durch das verfügbare Kapital, da infolgedessen staatliche Eingriffe nicht die Größe der Produktion vermehren, sondern nur die Richtung der produktiven Thätigkeit verändern könnten, so müsse der Schutz sür einzelne Waren- gattuugen dazu führen, daß diesen Produktionszweigen ein größerer Teil des nationalen Kapitals und der nationalen Arbeitskräfte sich zuwende, der naturgemäß denjenigen Zweigen der Produktion entzogen werde, in denen günstigere natürliche Bedingungen vorhanden sind und in denen deshalb das Kapital nnd die Arbeit eine größere Gütermenge erzeugt haben würden. Wenn z. B. in einem Lande der Bedarf an Tuch mit einem Kostenaufwand von 100 hergestellt werden kann, der Bedarf an Eisen zu 200; umgekehrt in einem Nachbarlande der Bedarf an Tuch nur zu 200, der Bedarf an Eisen aber zu 100, so finden beide Länder Helfferich, Handelspolitik. g — 66 — ihren Vorteil dabei, wenn das erstere nur Tuch und das zweite nur Eisen produziert und wenn sie ihren Überschuß miteinander austauschen. Ein solches Beispiel habe ich Ihnen ja bereits in meiner ersten Vorlesung über die Bedeutung des Außenhandels gegeben, und damals habe ich Ihnen auch ausführlich die Vorteile erläutert, die aus einem solchen Austausch hervorgehen. Jetzt handelt es sich jedoch für uns um die Kehrseite, darum, was geschieht, wenn das eine oder das andere der beiden Länder künstlich durch Zölle seine Tuch- und Eisenproduktion vorteilhaft machen will. — Das erste Land, das von Natur ungünstigere Bedingungen für die Eisenproduktion hat als das zweite, will seine Eisenproduktion durch einen Zoll schützen; da es nur zu 200 produzieren kann, das andere Land aber zu 100, muß es einen Zoll von 100 auf das Eisen legen, wenn die Produktion im eigenen Lande rentabel werden soll. Nunmehr kann das Ausland Eisen nicht mehr zu wenig über 100, sondern nur noch zu etwas über 200 anbieten — es kommen ja zu den Produktionskosten außer dem Zoll auch noch der Handelsgewinn und die Transportkosten. Die Folge davon ist, daß nunmehr im ersteren Land die inländische Eisenproduktion „konkurrenzfähig" ist, daß ihr, wie man es heute ausdrückt, der „innere Markt gesichert ist"; und alle Patrioten freuen sich über die gute That. Aber was ist in Wirklichkeit das Ergebnis für die Volkswirtschaft? Ein Teil der Kapitalien und Arbeitskräfte, die sich sonst der Tuchindustrie zugewendet hätten, wenden sich nun zur Eisenproduktion, weil diese nunmehr ebenso gut „rentiert". Während aber in der Tuchindustrie ein Kostenaufwand von 100 genügt hätte, um soviel Tuch zu produzieren, als nötig gewesen wäre, um das ganze notwendige Eisenquantum vom Ausland zu kaufen, wird jetzt das Eisen mit einem Kostenauswand von 200 im Lande gewonnen; es ist also der doppelte Arbcits- und Kapitalaufwand zu seiner Beschaffung notwendig, als beim Freihandel. Alle Verbraucher von Eisen müssen die doppelten Preise bezahlen und was sie für das Eisen mehr ausgeben müssen, das beschränkt natürlich ihre Kauskraft für andere Erzeugnisse und vermindert ihre Kapitalansammlnng. Kurz, durch den Zollschutz, der dem Betrieb eines weniger produktiven Erwerbszweiges zugewendet wird, kann zwar die Rentabilität dieses Erwerbszweiges gesteigert werden, die Produktivität der gesamten Volkswirtschaft dagegen wird verringert; nur der freie Handel — 67 — gestattet mit der Ausnutzung der Verschiedenheit der Produktionsbedingungen die höchste Steigerung der nationalen Gütererzeugung. Dabei ist zu beachten, daß der freie Handel nicht nur die Ausnutzung der absoluten, sondern auch der relativen Verschiedenheiten der Produktionsbedingungen ermöglicht; ein Umstand, den zuerst Ricardo an folgendem Beispiel erläutert hat: Man nehme an, daß England zur Produktion einer gegebenen Menge Tuch die Jahresarbeit von 100 Männern, zur Produktion eines bestimmten Quantums Wein die Jahresarbeit von 120 Männern aufwenden müsse; daß dagegen in Portugal die Produktion des Weins nur die Jahresarbeit von 80 Männern, die Produktion des Tuchs die Jahresarbeit von 90 Männern koste. Unter dieser Voraussetzung würde Portugal aus England Tuch mit Vorteil importieren können, obwohl die Kosten der Produktion in Portugal niedriger wären als in England, indem sie nur 90 gegen 100 Jahresarbeiten ausmachten. Denn es bliebe für Portugal immer noch lohnender, sein Kapital und seine Arbeit auf die Produktion von Wein zu verlegen, bei dem der Unterschied der Produktiouskosten — 80 gegen 120 Jahresarbeiten — ein uoch wesentlich größerer ist. Da Tuch in England billiger ist als Wein, während in Portugal die Produktionskosten des Tuchs höhere sind als die des Weins, kann Portugal das Tuch billiger beschaffen, wenn es dasselbe im Austausch gegen Wein aus England bezieht, als wenn es einen Teil seiner Kapitalien und seiner Arbeit statt auf den Weinbau auf die Tuchproduktion verwenden würde. Freilich würde es, wie Ricardo selbst hervorhob, sür die Kapitalisten in England und die Gesamtheit der Konsumenten beider Länder am vorteilhaftesten sein, wenn sowohl Wein als auch Tuch in Portugal, dem Land der günstigsten Produktionsbedingungen, hergestellt würden. Aber die Erfahrung zeige, daß das vermeintliche oder wirkliche Risiko der Kapitalanlagen im Ausland in Verbindung mit der natürlichen Abneigung des Menschen, sein Heimatland zu verlassen, der Auswanderung des Kapitals nach den Ländern der absolut günstigsten Produktionsbedingungen entgegenwirke. Solange aber diese Gegenwirkung bestehe, ermögliche der auswärtige Handel nicht nur die Ausnutzung der absoluten, sondern auch der relativen Verschiedenheiten der Produktionskosten in den einzelnen Ländern. Auch wenn lediglich eine relative Verschiedenheit der Produktionskosten vorliegt, führt der Außenhandel zu einer gesteigerten Produktivität der 6* - 68 — nationalen Arbeit in beiden Ländern, wahrend die Erschwerung des Außenhandels durch Zölle und ähnliche Mittel den Ertrag beider Volkswirtschaften schmälern müßte. Sie sehen, die Freihandelstheorie hat nicht, wie von ihren Gegnern so oft behauptet wird, speciell das Interesse des Handels, das Interesse der Kaufleute, die den Verkehr zwischen Inland und Ausland vermitteln, zum Ausgangspunkt, sondern das Wohl der Gesamtheit. Freilich sind gerade diejenigen Kaufleute, die unmittelbar am ausländischen Handel beteiligt sind, in erster Linie interessiert daran, daß ihrer freien Bethätigung von seiten des Staates möglichst wenig Hindernisse entgegengestellt werden, und dieses Interesse des Kaufmanns an Bewegungsfreiheit ist sicherlich ebenso berechtigt und legitim, wie das Interesse aller anderen Berufszweige au der freien Bethätigung ihrer Kräfte. Als die französische Landwirtschaft unter dem Colbertschen Merkantilsystem sich in ihrer Entfaltung durch Ausfuhrverbote für ihre Produkte gehemmt sah, da rief sie uach Freiheit des Handels. Solange die deutsche Landwirtschaft mehr Getreide produzierte, als der deutsche Markt aufnehmen konnte, solange sie zur vollen Ausnutzung ihrer produktiven Kräfte auf den Weltmarkt angewiesen war, solange waren die deutschen Agrarier Freihändler. Sie sind erst ins schutzzöllnerische Lager übergegangen, als sie die Konkurrenz des Auslandes, namentlich der neu ausgeschlossenen überseeischen Gebiete, auf dem deutschen Markte selbst empfanden; da riefen sie nach Schutz vor der ausländischen Konkurrenz. Wer will es unter diesen Umständen dem ausländischen Handel, der Seeschiffahrt und allen Erwerbszweigen, die damit zusammenhängen, verdenken, wenn sie verlangen, daß ihnen nicht durch staatliche Maßnahmen Luft und Licht für ihre freie Entfaltung beschränkt werde? Aber, ich wiederhole, es waren keineswegs die Interessen des Handelsstandes, deren Vertretung zur Freihandelstheorie geführt hätte. Die Freihandelstheorie unterscheidet sich vielmehr von der in den heutigen handelspolitischen Kämpfen leider vorwiegenden Methode dadurch, daß sie nicht vom Interesse irgend eines bestimmten Berufszweigs ausgeht, sondern daß sie die gesamte Volkswirtschaft als ein Ganzes betrachtet und die Jnterefsen dieser Gesamtheit an einem möglichst hohen Ertrag, an einem möglichst großen Zuwachs an Wohlstand und Reichtum durchaus in den Vordergrund stellt und daß sie die Sonderintercssen einzelner Personen, Klassen und Berufe durchaus den Interessen der Gesamtheit unterordnet. — 69 — Gerade darin lag die große werbende Kraft, die das Freihandels- system lange Zeit hindurch auf die edelsten und besten Geister ausgeübt hat. Es eroberte sich in den letzten Jahrzehnten des 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, gleichzeitig mit der Erstarkung aller liberalen politischen und wirtschaftlichen Ideen, fast deu ganzen Kreis der gebildeten Welt und der Wissenschaft. In der Praxis konnte sich der Gedanke der Handelsfreiheit erst nach langen Kämpfen mit den ihm im Wege stehenden Sonderinteressen der einzelnen Produktionszweige einige Geltung verschaffen. Als Adam Smith seine freiheitlichen Grundsätze über die Handelspolitik entwickelte, war England mit einem geschlossenen Kreis von hohen Schutzzöllen auf alle wichtigen Produkte sowohl der Industrie als auch der Landwirtschaft umgeben. Der Einfluß der großen englischen Grundbesitzer war, wie ich in meinem letzten Vortrag bereits erwähnte, schon frühzeitig stark genug gewesen, um neben den auf merkan- tilistifchen Grundsätzen beruhenden Industrie-Einfuhrzöllen auch Zölle auf die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte durchzusetzen, die eigentlich mit dem leitenden Prinzip des Merkantilsystems in Widerspruch standen. Kurz nach dem Erscheinen von Adam Smiths Hauptwerk hatte es den Anschein, als wollte die englische Handelspolitik in ein liberaleres Fahrwasser einlenken. Im Jahre 1786 kam zwischen Frankreich und England der sog. „Eden-Vertrag" zu stände, der das bisherige Absperrungssystem der beiden Länder nicht unwesentlich abmilderte. Aber die kriegerischen Verwicklungen nach dem Ausbruch der französischen Revolution, die sich gleichzeitig zu einem Kampf um die Seeherrschaft und die Haudelssuprematie zwischen England und Frankreich zuspitzten, bewirkten, daß der einmalige Anlauf ohne Folgen blieb, ja daß das System der gegenseitigen Absperrung in der Kontinentalsperre die denkbar schärfste Form eines Handelskrieges annahm. Erst nachdem diese großen Kämpfe überwunden waren, ging in England die Saat der Freihandelstheoretiker allmählich auf. Es begann sich eine lebhafte Agitation für Handelsfreiheit zu regen. Von 1822 an fetzten die gesetzgeberischen Reformen nach dieser Richtung ein. Damals betrugen die Einfuhrzölle auf die wichtigsten Fabrikate noch 50 -80".» vom Wert, und außerdem bestanden noch Einsuhr- und Ausfuhrverbote. Der agrarische Schutzzoll hatte gerade in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts noch große Triumphe gefeiert. Er war im Jahre 1804 beträchtlich erhöht worden, und im Jahre 1815 - 70 — Wurde die Einfuhr von Weizen bei Preisen unter 80 Sh. Pro Quarter gänzlich verboten. Der Getreidepreis in England sollte dadurch auf einer Höhe gehalten werden, die nach Ansicht der Grundbesitzer zur Deckung der Produktionskosten ausreichen sollte. Es fällt schwer, dabei nicht an den Antrag Kanitz zu denken. Aber mit diesem Erfolg hatten die englischen Agrarier den Bogen zu straff gespannt. Im Jahre 1828 mußten sie sich zu einer wesentlichen Milderung des Agrarschutzes herbeilassen, und zehn Jahre später wurde unter der Leitung von Richard Cobdcn in Manchester die Anti-Kornzoll-Liga begründet, die sich über das ganze Land verbreitete und zu einer politischen Macht wurde, der gegenüber sich die agrarischen Interessen nicht länger halten konnten. Der Gedanke des Freihandels hatte in den breiten Massen Boden gefaßt, die Industriellen sahen ein, daß ihnen die hohen Jndustriezölle nichts nutzten, daß sie nicht nur auf dem heimischen Markt, sondern auch auf dem freien Weltmarkt jeder Konkurrenz gewachsen und überlegen waren, daß dagegen die Agrar- zölle eine Schwächung ihrer Stellung bedeuteten. Das Ergebnis war, daß von 1842 an unter der Leitung von Robert Peel in rascher Folge mit den meisten Zöllen gründlich aufgeräumt wurde, und daß vor allem das Gesetz vom 26. Juni 1846 die Getreidezölle bis auf den nur noch nominellen Betrag von 1 Sh. pro Quarter ermäßigte. Vom 1. Februar 1849 an trat dieser niedrige Satz in Kraft. Vollständig durchgeführt wurde das System der Handelsfreiheit im Jahre 1860 auf Grund eines mit Frankreich abgeschlossenen Handelsvertrages. Alle Zölle, die zum Schutz einheimischer Erwerbszweige gedacht waren, wurden gänzlich abgeschafft und es blieben nur wenige sogen. Finanzzölle, meist auf Gegenstände, die in England selbst nicht produziert werden, so auf Tabak, Thee, Kaffee, Wein u. f. w. bestehen, deren einzige Bestimmung war. der Regierung Einnahmen abzuwerfen; also nur noch eine Form der indirekten Besteuerung, aber nicht mehr ein Mittel der Handelspolitik. Der Handelsvertrag zwischen England und Frankreich, in welchem Frankreich alle seine Einfuhrverbote aufhob und seine Zölle auf Kohlen und Eisen herabsetzte, hatte eine Reihe von weiteren Verträgen, die gleichfalls eine Milderung des handelspolitischen Absperrungsshstems bedeuteten, zur Folge; der wichtigste davon war der Vertrag zwischen Frankreich und dem Teutschen Zollverein, der 1862 abgeschlossen wurde und beiderseits beträchtliche Tarisherabsetzungen brachte. Wir werden — 71 — bei der Besprechung der deutschen Verhältnisse sehen, daß Deutschland sich in den 60 er und 70 er Jahren von allen größeren Ländern am meisten dem englischen Vorbild der Handelsfreiheit genähert hat. Welche enormen Vorteile speciell England aus dem Übergang zum Freihandel gezogen hat, trotzdem die übrigen Staaten seinem Beispiel nur unvollkommen folgten und lediglich ihre Zollschranken etwas herabsetzten, — welchen beträchtlichen Zuwachs der englische Außenhandel in den Jahrzehnten nach der Einführung der Handelsfreiheit erfahren hat, davon geben folgende Zahlen beredtes Zeugnis: In den fünf Jahren 1821-1825, also beim Beginn der ersten Wendung zum Freihandel hin, betrug der englische Export 37 Mill. F im Jahresdurchschnitt. In der Periode 1861—1864, also vierzig Jahre später, nachdem der Freihandel zur vollen Durchführung gekommen War, betrug die englische Ausfuhr im Jahresdurchschnitt 139 Mill. F — gegen 37 Millionen F 1821—1825! —; und abermals 20 Jahre später, 1881-1884, war die jährliche Ausfuhr 237 Millionen F; im Jahre 1900 betrug sie 293 Millionen F. - — Wie das Mcrkantilshstem in der handelspolitischen Praxis seinen Gipfelpunkt erreichte zu einer Zeit, in welcher seine Grundlagen in der Theorie bereits überwunden waren, ähnlich hatte sich zu der Zeit, als die Handelsfreiheit sich praktisch durchzusetzen begann, in den Kreisen der Wissenschaft bereits eine gewisse Reaktion gegen die Prinzipien des absoluten Freihandels geltend gemacht. Die gegen die Handelsfreiheit im Sinne von Adam Smith und seiner Nachfolger gerichteten Anschauungen haben ihren vollkommensten Ausdruck gefunden in dem bekannten Werk unseres großen deutschen Nationalökonomen Friedrich List, das 1841 herausgegeben wurde und den Titel trug „Das nationale System der politischen Ökonomie". Schon der Titel giebt eine gewisse Andeutung über den Gedankengang. List spricht mit einer gewissen demonstrativen Absicht von dem „nationalen" System der politischen Ökonomie; er macht die Nation als solche, nicht den Einzelnen und nicht die gesamte Weltwirtschaft zu feinem Ausgangspunkt, und er stellt sein System in bewußten und scharf betonten Gegensatz zu der englischen Theorie, der er vorwirft, sie kenne bloß das einzelne wirtschaftende Individuum und die Gesamtheit der Weltwirtschaft, aber das wichtige Zwischenglied zwischen beiden, das Zwischenglied, auf das es für die politische — 72 — Ökonomie und für die Handelspolitik in allererster Reihe ankomme, nämlich die Nation, dieses Zwischenglied, werde von der englischen Schule gänzlich ignoriert. Und gerade die Nation, ihr Gedeihen und ihr Fortschritt, wurde von List zum Ausgangspunkt seines Systems gemacht. List gab zu. daß die Handelsfreiheit das beste System sei, wenn man die möglichste Steigerung der Produktiv» in der ganzen Weltwirtschaft und wenn man außerdem eine gegebene Verteilung der produktiven Kräfte auf die einzelnen Länder im Auge habe. Aber ebenso wie die möglichste Steigerung der Gütcrerzeugung in einem Land die Interessen von Einzelnen verletzen kann, ebenso könne das Prinzip der möglichsten Steigerung der Produktion in der ganzen Weltwirtschaft dazu führen, einzelne Nationen zurückzudrängen oder in ihrer Entwicklung zurückzuhalten. Ferner steht die Listsche Theorie, im Gegensatz zur englischen Freihandelslehre, ans dem Boden, daß die in einem gegebenen Augenblick vorhandene Verteilung der produktiven Kräfte auf die einzelnen Länder durchaus kein unabänderlicher, sondern zum Teil ein historisch gewordener und auch in der Zukunft veränderlicher Zustand sei. Freilich, gewisse Naturthatsachen, wie Klima, Bodensruchtbarkcit, Mincralreichtum u. s. w. entziehen sich der menschlichen Beeinflussung und bilden die Grundlage einer natürlichen und für alle Zeiten feststehenden Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Ländern und Völkern. So sprach List die Ansicht aus, daß die Tropen für alle Zeiten dazu bestimmt seien, den Ländern der gemäßigten Zone Rohstoffe, wie Baumwolle und Seide, Nahrungs- uud Genußmittel, wie Reis, Thee, Kaffee, Kakao u. f. w., zu liefern, und daß dafür die Länder der gemäßigten Zone die Tropen mit Erzeugnissen des Gcwerbe- fleißes, mit Fabrikaten aller Art zu versehen hätten. Aber List legte den Hauptnachdruck auf die Thatsache, daß neben diesen Grundlagen einer natürlichen Arbeitsteilung produktive Kräfte vorhanden sind, die in der Ausbildung und Zahl der Bevölkerung und in dem Kapitalreichtum der einzelnen Länder ihre Wurzel haben, produktive Kräfte, die jedes Land in seinem eigenen nationalen Interesse zur größten Leistungsfähigkeit erziehen müsse und die es durch Maßregeln der Wirtschaftspolitik, vor allem durch Maßregeln der äußeren Handelspolitik erziehen könne. Nach List durchlaufen die Nationen in ihrer Kulturentwicklung folgende Stadien: den Zustand der Barbarei, den Hirtenstand, die — 73 — Agrikulturperiode, die Agrikultur-Manufakturperiode und schließlich die Agrikultur-Manufaktur- und Handelsperiode. Jeder Übergang von dem niedrigeren Zustand in den höheren erweitere die „Bevölkerungskapazität" des Landes und ermögliche eine reichliche Befriedigung aller Bedürfnisse. Der Spielraum für die Bevölkerung werde durch ein solches Aufsteigen erweitert, und die Lebenshaltung und damit auch das ganze Kulturniveau des Landes werde verbessert. Es ist klar, daß im Zustande der ursprünglichen Wildheit nur eine ganz dünne Bevölkerung einen kärglichen Unterhalt finden kann, während ein Staat mit entwickeltem Ackerbau und entwickelter Industrie der hundertfachen Bevölkerung reichliche Nahrung gewährt. Es müsse also das Bestreben jedes Staates sein, auf der geschilderten Stufenleiter der wirtschaftlichen Entwicklung möglichst hoch zu steigen; und diesem Zweck habe die Handelspolitik vor allem zu dienen. Deshalb stellte List seine Theorie als ein System der produktiven Kräste demjenigen der englischen Nationalökonomen gegenüber, das er als ein System der Tauschwerte bezeichnete. Er sagte: es ist zuzugeben, daß bei einer gegebenen Verteilung der produktiven Kräfte das von den Engländern proklamierte Freihandelssystem jedem der beteiligten Staaten das Mazimum an Tauschwerten, an Gütern zuführt. Aber viel wichtiger als die Erlangung von möglichst vielen Gütern in einem gegebenen Augenblick ist für eine Nation die Erziehung ihrer schlummernden produktiven Kräfte; und wenn diese Erziehung einen vorübergehenden Verzicht auf das Maximum von Tauschwerten fordert, so ist dieses Opfer zu ertragen, denn es wird durch die Ausbildung der produktiven Kräfte in der Zukunft reichlich zurückerstattet. Deshalb könne die Handelsfreiheit nicht als unbedingt gültiges Prinzip aufgestellt werden, die Handelspolitik habe sich vielmehr stets dem Zustande der wirtschaftlichen Entwicklung der Nation anzupassen. Die Geschichte aller Länder zeige, daß der Übergang aus dem Zustand der ursprünglichen Wildheit zur Viehzucht, von der Viehzucht zum Ackerbau, von Ackerbau zu den ersten Anfängen der Industrie, des Handels und der Schiffahrt angeregt und befördert werde durch die Berührung mit weiter vorgeschrittenen Völkern; für diese Zwecke ist deshalb möglichst freier Handel am vorteilhaftesten. Dagegen habe sich überall gezeigt, daß die Ausbildung der Manufakturkraft, des Handels und der Schiffahrt eines Landes nur möglich sei, wenn die Handelspolitik der inländischen Industrie u. s. w. für — 74 — die Zeit der Entwicklung einen Schutz gegen die übermächtige ausländische Konkurrenz gewähre. Auf industriellem Gebiet haben die Länder mit altem Kapitalreichtum, mit entwickelter Maschinentechnik, mit erfahrungsreichen Unternehmern und geschulten Arbeitskräften einen großen Vorsprung vor allen Ländern, die — sei es anch auf Grund der günstigsten Naturbedingungen — ihre Manufakturkraft entwickeln und ihre Industrie hochbringen wollen. Die alten Industrien sind im stände, billiger zu produzieren als die neuen und so deren Aufkommen überhaupt zu verhindern. Das hatte sich besonders deutlich gezeigt nach Aufhebung der Kontinentalsperre. Unter dem Schutz dieser Gcwaltmaßregcl hatte sich in Deutschland eine Industrie entwickelt, die, als ihr dieser Schutz entzogen wurde, sich gegen die englische Konkurrenz nicht halten konnte, nicht, weil ihr etwa die natürlichen Voraussetzungen gefehlt hätten, sondern nur, weil Unternehmern und Arbeitern noch die entsprechende Schulung und Ausbildung fehlte. Wenn hier also der Staat seine produktiven Kräfte voll entwickeln wolle, dann könne er gar nicht anders, als durch Einfuhrzölle auf fremde Fabrikate der Industrie die Möglichkeit einer Entfaltung und Schutz vor der überlegenen Konkurrenz des Auslandes gewähren, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die industrielle Erziehung als vollendet angesehen werden könne. Niemals aber dürfe der Zoll ein so hoher sein, daß er dem Prinzip der industriellen Erziehung entgegenwirke, daß er den Produzenten den mühelosen Besitz des heimischen Marktes garantiere und dadurch den Ansporn zn technischen Verbesserungen und zur Anspannung aller Kräfte beseitige. Deshalb müsse auch schließlich, nachdem der industrielle Erziehungsprozeß vollendet sei, die Nation zum Freihandel zurückkehren, der auf die Dauer allein die nationale Industrie vor Erschlaffung und Indolenz bewahren könne. List giebt, wie ich bereits erwähnt habe, durchaus zu, daß der industrielle Erziehungszoll sür die Verbraucher von Jndustriewaren ein Opser bedeutet und für die Versorgung der Gesamtheit vorübergehend eine Schmälerung des möglichen Maximums mit sich bringt. Dieses Opfer müsse gebracht werden in Hinblick auf den für die Zukunft zu erwartenden viel größeren Gewinn, der sich sowohl für die einzelnen Verbraucher wie auch für die Gesamtheit aus der Erziehung der produktiven Kräfte ergebe. Aber, das ist die Kehrseite: die Auferlegung eines solchen Opfers ist nur dann gerechtfertigt, wenn dieses Opfer wirklich einen solchen Gewinn in Aussicht stellt, wenn durch einen Zollschutz wirklich die Erziehung eines nationalen Erwerbszweigs zu höherer Produktivität erreicht werden kann, wenn die natürlichen Bedingungen für eine Steigerung der Produktivität und für eine Entwicklung der Konkurrenzfähigkeit im Lande vorhanden sind und wenn nur die Schulung der produktiven Kräfte fehlt; nicht gerechtfertigt aber ist das Opfer, welches der Gesamtheit durch Einfuhrzölle auferlegt wird, wenn eine solche Erziehung nicht in Frage kommt, wenn die Überlegenheit der ausländischen Konkurrenz auf Naturthatsachen beruht, die durch kein Eingreifen der Gesetzgebung geändert werden können, wenn also die Zölle lediglich zur Erhaltung und Ausdehnung eines Produktionszweiges dienen, der aus natürlichen Gründen nur teurer produzieren kann als das Ausland, Deshalb hat List nur industrielle Schutzzölle gefordert und die Schutzzölle auf landwirtschaftliche Produkte unbedingt verworfen. Denn während bei der Industrie die Überlegenheit Englands zum größten Teil auf der industriellen Schulung seiner Bevölkerung beruhte, sind bei der Landwirtschaft die Unterschiede in der Konkurrenzfähigkeit abhängig in erster Linie von der Verschiedenheit der Bodenfruchtbarkeit, und in zweiter Linie haben dünn besiedelte vor dicht besiedelten Ländern einen Vorsprung, während List ja gerade die dichte Bevölkerung im nationalen Interesse als das erstrebenswerte Ziel ansah. So kam List zu dem Resultat: „Die innere Agrikultur durch Schutzzölle heben zu wollen, ist ein thörichtes Beginnen." Die Listsche Theorie steht, wenn Sie alle diese Punkte in Betracht ziehen, nicht in dem schroffen Gegensatz zur Freihandelslehre, wie oft angenommen wird; sie ist vielmehr eine sehr beachtenswerte Fortbildung der Freihandelslehre. Sie hat mit der Freihandelslehre vor allem den Ausgangspunkt gemeinsam, daß sie die möglichste Steigerung der Produktivität der Volkswirtschaft erstrebt und deu Weg dazu in der internationalen Arbeitsteilung und in dem internationalen Warenaustausch erblickt; freilich nicht in der Arbeitsteilung, die sich nach dem jeweiligen Stand der Ausbildung der produktiven Kräfte in den einzelnen Ländern richtet, sondern nur in der Arbeitsteilung, die der Verteilung der natürlichen Produktionsbedingungen entspricht, während die Ausbildung der in dem Stand und der Schulung der Bevölkerung gegebenen produktiven Kräfte von jedem einzelnen Staat in seinem eigenen Interesse aufs möglichste zu fördern sei. Die — 76 — Steigerung der Produktivität wird also von List nicht ausschließlich auf dem Weg des Freihandels, sondern auf dem Weg der Erziehung der produktiven Kräfte unter dem Schutz von Einfuhrzöllen erstrebt; und es kann keinem Zweifel unterliegen, daß alle Staaten, die eine neue Industrie großziehen wollen, genötigt sein werden, diese in ihrem Entwicklungsstadium vor der Vernichtung durch die ältere und deshalb überlegene ausländische Konkurrenz zu schützen. Aber das letzte Ziel des Listschen Schutzzolls ist, sich selbst überflüssig zu machen. Sobald der Erziehungszoll seinen Zweck erreicht hat, soll die Industrie im freien Wettbewerb mit dem Ausland ihre Kräfte stählen und weiterbilden. Ein Überblick über die ganze Wirtschaftsgeschichte zeigt, daß stets die einzelnen Länder zur Heranbildung einer Industrie den von List theoretisch dargelegten Weg betreten haben, und daß überall auf diesem Weg gewisse Erfolge erzielt worden sind. Aber nicht entfernt alle Schutzzölle und alle Protektionistischen Bestrebungen lassen sich durch die Listsche Theorie rechtfertigen. Denn nach dieser hat, das muß immer im Auge behalten werden, der Schutzzoll nur die bedingte Berechtigung als Mittel zum Zweck der Ausbildung produktiver Kräfte; in Wirklichkeit aber sind die Schutzzollbestrebungen meist hervorgegangen aus den Sonderinteressen der einzelnen Erwerbszweige, die sich die Konkurrenz des Auslandes möglichst weit vom Leibe halten wollen. Daran hat auch die Listsche Schutzzollthcorie nichts geändert. Ihre Bedeutung liegt so gut wie ausschließlich auf rein wissenschaftlichem Feld; hier ist sie die einzige geschlossene und innerhalb der von ihrem Urheber selbst gezogenen Grenzen berechtigte Vertretung des Schutzzollgedankens. Aber ihr Einfluß auf die praktische Handelspolitik war so gering, daß gerade in den Jahrzehnten nach dem Erscheinen des Werkes von List über das nationale System der politischen Ökonomie der Gedanke der Handelsfreiheit in Europa seine größten Fortschritte zu verzeichnen hatte; und wenn dann — etwa seit dem Ende der 70er Jahre — fast überall wieder eine schutzzöllncrische Reaktion eingetreten ist, dann war es nicht der Geist von Friedrich List, der in dieser Reaktion war. Auch List hatte ebenso wie Adam Smith und seine Schule immer die möglichst reichliche Versorgung der Gesamtheit im Auge; es war ja gerade sein Zweck, die Versorgung der Gesamtheit durch ein vor- — 77 — übergehend zu bringendes Opfer auf die Dauer am stärksten zu befördern. Für die neue Schutzzollära find dagegen ganz andere Gc- dankengänge ausschlaggebend als die möglichst reichliche Versorgung der Konsumenten. Hier sind vielmehr die Interessen der einzelnen Produktionszweige Ausgangspunkt. Jeder Bcrusszweig. dem es schlecht geht, einerlei aus welchem Grund, verlaugt, daß er geschützt wird. Wir hören täglich: die Landwirtschaft rentiert schlecht, folglich muß sie geschützt werden; kurz, je weniger leistungsfähig ein Zweig der nationalen Arbeit ist, desto größer ist sein Anrecht auf die staatliche Fürsorge und auf die durch Zölle und ähnliche Maßregeln erzwungene Unterstützung durch die Gesamtheit der Konsumenten. Graf Kanitz hat vor einiger Zeit im Deutschen Landwirtschaftsrat ganz unverblümt den Satz aufgestellt: „Wenn irgend eine Ware bei uns im deutschen Vaterlande nur unter größeren Kosten herzustellen ist als im Ausland, so soll dieser Kostenuntcrschied durch den Schutzzoll ausgeglichen werden." Diese Forderung bedeutet in ihrer Konsequenz den vollständigen Verzicht auf die Vorteile des Außenhandels, die ja gerade darin bestehen, daß gewisse Waren billiger vom Ausland bezogen, als im Inland produziert werden können. Eine solche Argumentation, die uns täglich in den Ohren klingt und an die sich die meisten Leute so gewöhnt haben, daß sie sie ganz natürlich finden, lag der englischen Freihandelstheorie und der Listschen Schntzzolltheorie in gleicher Weise fern. Das Interesse bestimmter Kreise von Produzenten kam für beide Systeme nicht maßgebend in Betracht; denn die Produktion als solche war sür sie nicht Selbstzweck, sondern lediglich das Mittel zum Zweck der Befriedigung des Bedarfs; deshalb war man der Ansicht, daß die Produktion sich nach dem Bedarf, nach den Konsumenten zu richten habe, und daß sie so gestaltet werden müsse, daß sie eine möglichst reichliche Befriedigung aller Bedürfnifse, die möglichste Verbesserung der Lebenshaltung aller Klassen der Bevölkerung und die möglichst große Zunahme des Volkswohlstandes gewährleiste. Kurz, man stand früher auf dem vielleicht doch nicht so ganz unsinnigen Standpunkt, daß die Produktion sür die Gesamtheit der Verbraucher da sei, nicht umgekehrt die Konsumenten sür die Produzenten. Heute ist das ja nach der Ansicht mancher wirtschaftspolitifcher Größen ein gänzlich veralteter Standpunkt. Der Konsument ist heute, namentlich in den Augen unserer Agrarier, eine (iimntits llßAliMkbls, ein durchaus nebensächliches — 78 — Individuum, an dessen Existenz überhaupt nur soweit ein höheres, ein „nationales" Interesse vorliegt, als der Konsument durch eine entsprechende Zollgesetzgebung zur Erhaltung und Steigerung der Rentabilität der Landwirtschaft und anderer bevorzugter Produktionszweige dienstbar gemacht werden kann. Die Landwirtschaft ist nach der agrarischen Auffassung nicht dazu da, damit die Masse der Verbraucher möglichst billiges Brot zu efsen hat, sondern umgekehrt ist die Masse der Verbraucher dazu da, um inländisches Getreide zu möglichst hohen Preisen zu kaufen und so zur Erhaltung der Rente der Grundbesitzer beizutragen. Das ganze System der modernen Schutzzollbestrebungen geht darauf hinaus, daß die einzelnen Produktionszweige durch hohe Zölle von der Gesamtheit der inländischen Käufer möglichst hohe Preise für ihre Waren erzielen wollen- Das Interesse des Teils wird hier über das Wohl der Gesamtheit gestellt, wir haben es mit einer Politik der wirtschaftlichen Sonderinteressen zu thun. Wirtschaftliche Sonderinteressen haben stets in der praktischen Handelspolitik die größte Rolle gespielt und sich oft nur der vom Gemeinwohl ausgehenden Ausführungen der Gelehrten und Theoretiker zur Verhüllung ihrer eigentlichen Motive bedient. Auch in unsrem Fall ist es gelungen, den Bestrebungen der Sonderinteressen ein wissenschaftliches Gewand zu geben. Man hat gesagt, von Sonderinteressen könne doch nicht mehr die Rede sein, wo nicht nur einem bestimmten Produktionszweig, sondern ohne Unterschied jedem schutzbedürftigen Produktionszweig — ob aus der Landwirtschaft oder der Industrie — das Anrecht auf einen Zoll zuerkannt werde. Man hat diese Politik als das „System der Solidarität der Protektionistischen Interessen" bezeichnet, und zu seinem Schlachtruf hat man das Wort vom „Schutz der nationalen Arbeit" gemacht- Es ist das System, dessen Geist unsre Zeit beherrscht und um dessen Berechtigung sich die handelspolitischen Kämpfe der Gegenwart bewegen. Bei der Erörterung der Fragen der aktuellen Handelspolitik werde ich Gelegenheit haben, ausführlich die sich aus diesem handelspolitischen System ergebenden Probleme zu behandeln. III. Die Mittel der Handelspolitik. Fünfter Vortrag. Die Mittel der Handelspolitik. In den letzten beiden Vorlesungen habe ich Ihnen die Entwicklung und Aufeinanderfolge der handelspolitischen Systeme und Theorien dargestellt, die verschiedenen Auffassungen von den Pflichten des Staates, in den Handelsverkehr mit dem Ausland einzugreifen. Wir gehen heute dazu über, zu betrachten, welche Mittel der staatlichen Handelspolitik zur Erreichung ihrer Zwecke zur Verfügung stehen. Bereits im bisherigen Verlauf, als wir uns mit den Auffassungen über die Zwecke der Handelspolitik beschäftigten, mußte ich dieses Thema des öfteren berühren, denn eine absolute Lostrennung der Mittel von den Zwecken läßt sich nicht durchführen. Wenn wir uns nun speciell der Betrachtung der Mittel zuwenden, über welche die Handelspolitik gebietet, und wenn wir dabei unsre Blicke von der Zeit des Merkantilsystems und der großen Kolonial- und Handelskriege schweifen lassen bis herab zu unsrer Zeit, so finden wir. daß unter den Mitteln der Handelspolitik eine Abstufung vorhanden ist von der Anwendung der brutalsten Macht und Gewalt bis zu friedlichen Abmachungen zwischen einzelnen Ländern, welche die Bedingungen des gegenseitigen Handelsverkehrs regeln und die wir deshalb als Handelsverträge bezeichnen. In der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert traten diejenigen Staaten, deren konsolidierte Verhaltnisse im Innern eine energische Bethätigung nach außen hin gestatteten, mit dem vollen Gewicht ihrer politischen Macht ein sür die Durchführung ihrer handelspolitischen Zwecke. Nicht nur durch die Güte ihrer wirtschaftlichen Leistungen und durch den Erlaß von Vorschriften über Einfuhr, Ausfuhr und Seeschisfahrt suchten sie ihre Zwecke zu fördern, sie suchten ihre Konkurrenten im Welthandel gewaltsam niederzuwerfen, ihre Hclfferich, Handelspolitik. 6 — 82 — Handelsflotten zu vernichten, ihren Kolonialbesitz an sich zu reißen. So hat England zuerst Holland und dann Frankreich niedergekämpft und sich den Löwenanteil am Kolonialbesitz der Welt erobert. Der Handel mit den Kolonien selbst wurde in den Händen des Mutterlandes monopolisiert, die Interessen der Kolonien wurden gänzlich denen des Mutterlandes untergeordnet, die neuen Länder wurden schrankenlos ausgebeutet, bis der Abfall der Vereinigten Staaten die großen Gefahren dieses Systems enthüllte. Im 19. Jahrhundet hat — und darin darf man einen großen Fortschritt der Kultur und Civilisation erblicken — die Handelspolitik im wesentlichen auf diese gewaltsamen Mittel Verzicht geleistet, das Wort vom friedlichen Wettbewerb der Völker hat eine praktische Bedeutung gewonnen. Aber denjenigen, die dieser Wandlung tiefer auf den Grund gehen, mögen doch gewisse Zweifel darüber aufsteigen, ob der Wandel von Dauer sein wird, ob eine Veredlung der Sitten und der Denkungsweise die ehemals so kriegerische Handelspolitik so friedlich gemacht hat und ob wir vor Rückfällen in die alte Gewaltpolitik bewahrt sind; oder ob nur aus äußerlichen Gründen ein gewisser Stillstand eingetreten ist, dadurch, daß der mächtigste Handelsstaat, daß Großbritannien zu einer gewissen Sättigung gekommen war, daß seine alten Gegner ungefährlich geworden waren, daß die neu sich entwickelnden Nationalstaaten, namentlich Deutschland, mit ihren inneren Verhältnissen noch genug zu thun hatten, daß den Vereinigten Staaten gleichfalls noch alle handelspolitischen Aspirationen fehlten, und daß Rußlands Fortschritte in Asien auf seiner sür England schwer angreifbaren Landmacht, nicht aber auf Fortschritten zur See beruhten. Das alles mußte von selbst eine Pause in den großen politischen Kämpfen um die Handelssuprematie herbeiführen. Aber im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts sind doch in dieser Lage sichtbare Verschiebungen eingetreten. Wie lange ist's her, daß man von „Imperialismus" spricht! und was ist dieser Imperialismus anders, als das alte Bestreben, die Machtmittel des Staates wieder an die Stelle des friedlichen Wettbewerbs der Völker zu setzen! Und wir haben auch bereits die blutigen Lebensäußcrungen des imperialistischen Gedankens vor unseren Augen. Amerika, das für eine Weltpolitik flügge geworden ist, hat Spanien zu Boden geworfen und sich nahezu den ganzen Rest des ehemals gewaltigen spanischen Kolonialbesitzes angeeignet; seit zwei Jahren kämpft das ehemals freiheitlichste Volk auf den Philip- — 83 - pinen einen blutigen Kampf, um die Einwohner dieser Inseln unter seine Herrschaft zu zwingen. Und was ist der Krieg Englands gegen Transvaal anders als ein Handelskrieg, ein Krieg um die Goldminen, um die politische Herrschaft über einen Boden, der Reichtümer birgt, die um ein gewaltiges größer sind als die Schätze der Inkas, um die einst die spanischen Konquistadoren gekämpft haben! Und dann die ganze große chinesische Frage, die schließlich nichts ist als die Frage der Aufteilung, wenn nicht des Territoriums, fo doch der handelspolitischen Herrschaft über dieses gewaltige Reich! Wird hier auf die Dauer ein blutiger Konflikt zwischen den rivalisierenden Mächten vermieden werden können? Angesichts dieses großen Problems und angesichts Cubas, der Philippinen und Transvaals kann kein Zweifel daran bestehen, daß wir noch weit entfernt sind von der Verwirklichung des Friedens - ideals im volkswirtschaftlichen Wettbewerb, daß der Stärkere auch heute noch geneigt ist, den Schwachen zu unterdrücken und zu vergewaltigen. Die Folgerung daraus für jede Nation, die nicht gewillt ist, sich zurückdrängen und mißhandeln zu lassen, liegt auf der Hand: Li vis xaeein, parg. deUuni; wer unbehelligt bleiben will, der muß im stände sein, der Gewalt Gewalt entgegenzusetzen, der muß im stände sein, dem Gegner auch im Fall des Unterliegens so furchtbare Wunden zu schlagen, daß es sich der Gegner zehnmal überlegt, ehe er seine Kanonen sprechen läßt. Gegenüber dem Wandel der Zeiten, der sich in den letzten Jahren so deutlich vor unseren Augen vollzogen hat, kann das Argument nicht ausrecht erhalten werden, Deutschlands auswärtiger und insbesondere Deutschlands überseeischer Handel sei ohne den Schutz einer starken Flotte groß geworden, er werde auch in Zukunft dieses Schutzes entbehren könuen. In den Zeiten, in denen aus gewichtigen Gründen ein gewisser Stillstand, ein gewisser Beharrungszustand in der Verteilung der Handelsmacht eingetreten war, hat sich allerdings der deutsche Handel zu einer glänzenden Stellung durchzuringen vermocht durch die Tüchtigkeit und Energie des deutschen Kaufmanns; und ohne diese Eigenschaften des deutschen Kaufmanns ist auch in Zukunft kein weiterer Fortschritt, ja nicht einmal die Erhaltung des Gewonnenen denkbar. Aber gerade unsere großen Erfolge haben den Neid und die Mißgunst des Auslandes geweckt und für gewisse Staaten unbestreitbar die Versuchung geschaffen, gegenüber den deutschen Fortschritten für ihren Handel von ihren Machtmitteln 6* — 84 — Gebrauch zu machen. Die politische Macht, vor allen Dingen die Macht zur See, hat mithin ihre Bedeutung als Mittel der Handelspolitik noch keineswegs verloren, selbst dann nicht, wenn es nicht nötig ist, sie aktiv in Wirksamkeit treten zu lassen, sondern wenn sie bloß durch ihr stummes Vorhandensein den Gegnern die Lust und den Mut zu einer Vergewaltigung des Handels benimmt. — Auch unter den an sich friedlichen Mitteln der Handelspolitik giebt es solche, die sich ihrer ganzen Art nach als tiefeinschneidende Gewaltmaßrcgeln charakterisieren, wie z. B. völlige Verbote der Einfuhr und Ausfuhr von gewissen Artikeln, Verbote der Schiffahrt an den Landesküsten, zwischen Mutterland und Kolonien und zwischen den Kolonien untereinander für Schiffe einer fremden Nation. Von diesen gewaltsamen Maßregeln unterscheiden sich diejenigen, die nur mittelbar die eigene Schiffahrt heben wollen, so Dampfersubventionen, Schiffbauprämien und Fahrtprämien, Tonnengelder auf fremde Schiffe; ebenso Maßregeln, welche die Ausfuhr befördern und die Einfuhr beschränken wollen, wie Ausfuhrvergütungen, Ausfuhrtarife bei den inländischen Bahnen, Einfuhrzölle u. f. w. Die drastischen Mittel der friedlichen Handelspolitik, die direkten Verbote, gehören im wesentlichen der Zeit des Merkantilsystems an; heute werden sie nur noch in Ansnähmefällen angewendet. Der Grund ist, daß sich im Lauf der Jahrhunderte doch die Erfahrung durchgerungen hat, daß derartige gewaltsame Eingriffe in die Handelsbeziehungen für das Land selbst, das von solchen Mitteln Gebrauch macht, sich als eine schwere Schädigung erweisen; daß auch dann, wenn die Entwicklung und der Schntz einheimischer Produktionszweige erstrebt wird, ein Schutzzoll besser ist als ein Einfuhrverbot, weil der Schutzzoll die unbestreitbar guten Wirkungen der ausländischen Konkurrenz, wie den Ansporn zu technischen Verbesserungen und zur Ver- billigung der Produktion, nicht so vollständig beseitigt, wie eine gänzliche Ausschließung des ausländischen Wettbewerbes. Nur die aller- stärkste Übertreibung des Interesses einer bestimmten Klaffe von Produzenten, eine Übertreibung, .die jeden Schimmer von Rücksicht auf das Gemeinwohl verloren hat. kann einer handelspolitischen Verbotspolitik das Wort reden. Und in der That beobachten wir auch sogar in denjenigen Kreisen, die in der Vertretung ihrer Sonderinteressen die größte Ungeniertheit und Offenherzigkeit an den Tag legen, doch noch soviel wirtschaftspolitisches Anstandsgefühl, daß sie die von ihnen — 85 — gewünschten Einfuhrverbote, z. B. für Fleisch und Schlachtvieh, nicht mit handelspolitischen Gründen zu motivieren wagen — und wenn sie es thun, dann höchstens aus Versehen —, sondern daß sie für ein solches Einsuhrverbot den einzigen Grund ins Feld führen, der, wenn er der Wahrheit entspräche, ein Einfuhrverbot vom Standpunkt der Allgemeinheit aus rechtfertigen könnte, nämlich den sanitätspolitischen Grund: das deutsche Vieh soll vor der Einschleppung von Seuchen, und der deutsche Staatsbürger soll vor der Vergiftung durch amerikanisches Büchsenfleisch geschützt werden. Nur haben leider die Befürworter dieser Einfuhrverbote mitunter allzudeutlich verraten, daß es ihnen weniger darauf ankommt, den deutschen Fleischkonsumeuten gesundheitlich zu schützen, als darauf, ihm durch Ausschluß der ausländischen Konkurrenz möglichst hohe Preise für Fleisch aufzuerlegen. Ebenso wie die Einfuhrverbote sind auch die Ausfuhrverbote in fast allen Staaten gänzlich gefallen. Sie finden nur noch in vorübergehenden Fällen Anwendung, wenn es sich bei einem ganz besonderen Notstand darum handelt, die im Inland befindlichen Bedarfsartikel dem Inland unbedingt zu erhalten. So hat Rußland im Jahre 1891 bei der großen Mißernte ein Getreideausfuhrverbot erlassen, und so ist in der letzten Zeit bei uns in Deutschland in Anbetracht der Knappheit an Kohlen und der Steigerung der Kohlenpreise der Erlaß eines Ausfuhrverbots für Kohlen mehrfach in Anregung gebracht worden. Jedes derartige Verbot bedeutet natürlich eine schwere Schädigung der inländischen Produzenten, denen die günstigere Absatzgelegenheit nach dem Ausland entzogen wird zu Gunsten der inländischen Konsumenten. Eine solche Maßregel ist deshalb nur dann zu rechtfertigen, wenn wirklich eine ganz dringende Notlage vorliegt. Das für die moderne Handelspolitik bei weitem wichtigste Mittel sind die Zölle, und zwar säst ausschließlich die Einfuhrzölle, die an der Landesgrenze oder an der von der Landesgrenze nicht erheblich abweichenden Zollgrenze erhoben werden. Zum deutschen Zollgebiet gehört z. B. Luxemburg, während die Freihäfen aus handelspolitischen, andere kleine Gebietsteile, wie z. B. Helgoland, aus geographischen Gründen außerhalb der Zollgrenze liegen. Die Zölle waren früher im wesentlichen ein Mittel der staatlichen Finanzpolitik, nicht ein Mittel der Handelspolitik; sie wurden deshalb nicht nur an der Landesgrenze erhoben, sondern es gab auch zahlreiche Binnenzölle, Zölle innerhalb eines und desselben Landes- — 86 — gebiets. Solche Zölle wurden vor allem an wichtigen Verkehrsstraßen, an Flüssen und Wegen als Passierzölle erhoben. Länger als die Binnenzölle, die sich überall frühzeitig als sehr hinderlich für die Entwicklung des Verkehrs erwiesen, hielten sich die sog. Durchfuhrzölle, die von Waren erhoben werden, die im Transitverkehr ein Land passieren. Im Deutschen Zollverein sind die Durchfuhrzölle erst im Jahre 1861 aufgehoben worden. Ein ähnliches Schicksal wie die Binnen- und Durchgangszölle hatten die Ausfuhrzölle. Im merkantilistischem System waren die Ausfuhrzölle auf Rohstoffe und Nahrungsmittel, durch welche der Preisstand dieser Güter im Inland zu Gunsten der Industrie künstlich auf einem niedrigen Niveau gehalten werden sollte, ein integrierender Bestandteil. Aber die durch sie bewirkte Schädigung der Produzenten der betr. Warenklassen hat in den meisten Ländern zu ihrer Aufhebung geführt. In England sind die Ausfuhrzölle 1842, in Deutschland 1873 beseitigt worden. Österreich-Ungarn und die Schweiz haben heute noch einen Ausfuhrzoll auf Lumpen, um diesen Rohstoff der einheimischen Papierindustrie zu sichern; zahlreiche Ausfuhrzölle von mehr fiskalischem als handelspolitischen Charakter bestehen noch in der Türkei, in Ägypten, Brasilien, China, Japan und anderen überseeischen Ländern. Von der größten Bedeutung für die Handelspolitik sind die Einfuhrzölle. Sie sind weitaus die wichtigste Waffe, welche in der modernen Zeit von den einzelnen Staaten zur Wahrnehmung ihrer wirklichen oder vermeintlichen nationalen Interessen im Handel mit andern Ländern angewendet wird. Je nach ihrem eigentlichen und hauptsächlichen Zweck unterscheidet man Finanzzölle, Schutzzölle und Kampszölle. Die Finanzzölle, zu denen die ganze Kategorie der Binnenzölle, meist auch die Durchfuhrzölle und die wichtigsten der noch bestehenden Ausfuhrzölle gehören, verfolgen zunächst nur den Zweck, der Staatskasse eine dauernde und ergiebige Einnahmequelle zu verschaffen. Die Schutzzölle dagegen haben den Zweck, der einheimischen Produktion für den inneren Markt einen Vorspruug vor der ausländischen Konkurrenz zu geben. Kampfzölle werden erhoben zu dem Zweck, bei handelspolitischen Differenzen ein Land durch eine besondere Schädigung seiner Warenausfuhr u. f. w. zum Nachgeben zu zwingen. So kann bei uns in Deutschland auf Grund des Tarifgesetzes vom 15. Juli 1879 und des Gesetzes vom 18. Mai 1895 der Kaiser mit der Zustimmung des Bundes- — 87 - rats durch eine Verordnung die zollpflichtigen Waren aus Staaten, welche deutsche Schiffe oder Waren ungünstiger behandeln als die andrer Länder, mit einem Zollzuschlag bis zu 100 Prozent, die zollfreien Waren aus solchen Staaten mit einem Zoll bis zu 20 °/u ihres Wertes belegen. Wenn zwei Länder gegenseitig ihre Ausfuhr durch Kampfzölle erschweren, so nennt man diesen Zustand „Zollkrieg". Zwischen Schutzzöllen und Finanzzöllen läßt sich in der Praxis nicht immer scharf unterscheiden; obwohl ihre Zwecke in direktem Widerspruch miteinander stehen, wirken die meisten Finanzzölle gleichzeitig in gewissem Umfang als Schutzzölle und die Schutzzölle als Finanzzölle. Ihre Zwecke stehen in Widerspruch miteinander, weil derjenige Schutzzoll als Schutzzoll am wirksamsten ist, der die Einsuhr der betr. Ware ganz verhindert; dann kann aber der Staat keine Einnahmen aus dem Zoll ziehen; — weil ferner derjenige Finanzzoll als Finanzzoll am besten ist, der die größte Einfuhr ermöglicht, also der inländischen Produktion gegenüber der ausländischen Konkurrenz keinen oder nur einen geringen Schutz gewährt. In Wirklichkeit werden jedoch diese extremen Ideale meist nicht erreicht, der Schutzzoll wirft dem Staat Einnahmen ab, weil er eben die Einfuhr nicht ganz verhindert, und der Finanzzoll wirkt als Schutz für die innere Produktion, soweit er thatsächlich die ausländische Konkurrenz erschwert. Ein reiner Finanzzoll besteht nur dort, wo ein Einsuhrzoll auf Waren gelegt ist, die im Inland nicht produziert werden, oder auf Waren, deren Herstellung im Inland mit einer dem Zoll gleichkommenden Steuer belastet ist ; so in England, wo nur Artikel wie Tabak. Kaffee, Thee und Wein, die im Inland nicht gebaut werden, und Artikel wie Branntwein und Bier, bei denen auch die Herstellung im Inland einer entsprechenden Steuer unterliegt, mit einem Einfuhrzoll belegt sind. In den meisten Ländern kommen beide Arten von Zöllen nebeneinander vor. Der finanzpolitische Gesichtspunkt hat auch bei uns in Deutschland bei der Neugestaltung des Zolltarifs am Ende der 70 er Jahre eine große Rolle neben den Protektionistischen Absichten gespielt und ein großer Teil der Einnahmen des Reichs beruht seither auf den — zum großeu Teil gleichzeitig im schutzzölluerischen Sinue gedachten — Einfuhrzöllen. Nach der Art ihrer Bemessung unterscheidet man die Zölle in Wertzölle und specifische Zölle, d. h. Zölle, die festgesetzt sind in Prozenten des Wertes der zollpflichtigen Ware, und Zölle, die bemessen sind in festen Sätzen von bestimmten Maß- und Gewichts- — 88 — einheilen oder von der Stückzahl der zollpflichtigen Waren. Ein Zolltarif, der auf Wertzöllen beruht, hat vor einem solchen, der sich aus specifischen Zöllen zusammensetzt, den großen Vorteil voraus, daß er einfacher und übersichtlicher ist; er kann eventuell aus dem einzigen Satz bestehen: für alle Waren der oder jener Art ist bei der Einfuhr ein Zoll von so und so viel Prozent ihres Wertes zu entrichten. Ein specifischer Zolltarif dagegen muß für jede einzelne Warengattung den speciellen Zoll festsetzen; hier ist mithin ein überaus umfangreiches Tarifschema notwendig. Außerdem hat der Wertzoll, ob man sich auf den protektionistischeu oder auf den finanzwirtschaftlichen Standpunkt stellt, den Vorteil, daß die feineren und teureren Waren entsprechend ihrem höheren Wert stärker belastet werden, ein Vorteil, den die specifischen Zölle nur durch Einteilung jeder einzelnen Warengattung in eine größere Anzahl verschiedener Qualitäten, und auch dann nur unvollkommen, erreichen können. Dafür hat jedoch der Wertzoll den Nachteil, daß er den ausführenden Organen, den Zollbeamten, für die willkürliche Abschätzung des Warenwertes und Feststellung des Zolles einen größeren Spielraum läßt als die nach objektiven Merkmalen festgestellten specifischen Zölle. Zollhinterziehungen und Defraudationen unter Mitwirkung der betreffenden Beamten werden deshalb durch einen Wertzolltarif sehr erleichtert. Wertzölle geben ferner sehr viel mehr Gelegenheit zu Chikanen bei der Zollabfertigung; ich erinnere Sie daran, daß ein großer Teil unserer deutschen handelspolitischen Beschwerden gegenüber den Vereinigten Staaten auf dem höchst lästigen und chikanösen Verfahren beruhen, das die Amerikaner auf Grund ihrer Wertzölle häufig bei der Zollabfertigung in Anwendung bringen. Speciell im Protektionistischen Sinn haben die specifischen Zölle ferner das vor den Wertzöllen voraus, daß der Zoll- betrag, absolut genommen, sich gleich bleibt, daß er mithin bei einem Rückgang der Warenpreise, also in dem Fall, in welchem der Schutz vor der ausländischen Konkurrenz im Protektionistischen Sinne besonders wünschenswert erscheint, prozentual größer wird, also einen höhereu Wertzoll darstellt, während er bei steigenden Warenpreisen prozentual geringer wird, also die Konsumenten nicht in der Weise belastet, wie ein mit den Warenpreisen steigender Wertzoll. Praktisch haben die meisten Länder ihren Zolltarif vorwiegend auf den specifischen Zöllen aufgebaut, mit der Maßgabe, daß man sich bei der Festsetzung der einzelnen Zollsätze durch Gruppenbildung inner- - 89 - halb der einzelnen Warengattungen der Idee der Wertbesteuerung genähert hat. Die wichtigste Ausnahme bilden die Vereinigten Staaten, die im großen Ganzen am Wertzoll festhalten. Den Einfuhrzöllen, als dem wesentlichsten Mittel der Handelspolitik zur Erschwerung der Konkurrenz des Auslandes auf dem inländischen Markt, stehen gewisse Einrichtungen gegenüber, deren Zweck es ist, den inländischen Produzenten die Konkurrenz auf dem Weltmarkt zu erleichtern. Hierher gehören vor allem die verschiedenen Arten der Ausfuhr- vergütungen. Die Ausfuhrvergütungen können sich beschränken auf eine bloße Rückvergütung des vom Produzenten oder Händler an den Staat gezahlten Zoll- oder Steuerbetrages. In diesem Fall wird durch die Ausfuhrvergütung dem Produzenten oder Exporteur keine besondere Vergünstigung sür seine Konkurrenz auf dem Weltmarkt gewährt, sondern es wird lediglich seine normale und natürliche Stellung auf dem Weltmarkt, die durch einen Einfuhrzoll oder eine Steuer beeinträchtigt ist, wiederhergestellt. Wenn die Einfuhr eines Rohstoffes oder Halbfabrikats mit einem Zoll belegt ist, so ist die Stellung des Fabrikanten, der diese Stoffe verarbeitet, auf dem Weltmarkt dadurch ungünstig beeinflußt, daß ihm das Rohmaterial verteuert wird. Wenn ein deutscher Müller Getreide aus Rußland bezieht und den Zoll dafür entrichtet, so bedeutet der Zoll sür ihn eine Erhöhung der Produktionskosten, die ihm eventuell den Wettbewerb aus dem Weltmarkt unmöglich macht. Wenn der Staat den gezahlten Zoll bei der Wiederausfuhr eines eingeführten Artikels, sei es in unveränderter Form, sei es in verarbeitetem Zustand, zurückvergütet, so hebt er mithin nur eine durch seinen Zoll geschaffene Erschwerung des ErPorts wieder aus. Ebenso steht es, wenn die Produktion eines Artikels mit einer inländischen Verbrauchssteuer belegt ist. Wenn die Steuer eine Fabrikatsteuer ist. d. h. wenn sie vom fertigen Fabrikat erhoben wird in dem Augenblick, in welchem dasselbe in den freien Verkehr gelangt, dann ist das einfachste Auskunftsmittel, daß von den zur Ausfuhr bestimmten Quantitäten überhaupt keine Steuer erhoben wird, sondern daß sie unter steueramtlicher Kontrolle direkt aus den Fabriken u. s. w. ins Ausland befördert werden. Aber dieses einfache Auskunftsmittel versagt, wenn die Steuer vom Rohmaterial erhoben wird oder wenn sie an den Fäbrikationsprozeß anknüpft, wie z. B. unsre deutsche — 90 — Branntwein- und Biersteuer und früher auch die Zuckcrsteuer. Am Rohmaterial — z. B. an den Zuckerrüben, am Malz u. s. w. — und am gesamten Fabrikationsprozeß läßt sich nicht abmessen, welches Quantum des Gesamtprodukts zur Ausfuhr gelangen wird; die Steuer muß hier notwendigerweise die ganze Produktion belasten, und wenn dadurch die Stellung der Produzenten auf dem Weltmarkt nicht verschlechtert werden soll, so muß auch hier eine Rückvergütung Platz greisen, bei der berechnet werden muß, wieviel an Steuer für die zur Ausfuhr gelangenden Mengen des fertigen Produkts während des Produktionsprozesses thatsächlich gezahlt worden ist, eine Feststellung, die meist nur annäherungsweise möglich ist, auf Grund von allgemeinen Anhaltspunktcn. Aber in diesen einfachen Rückvergütungen gezahlter Zoll- und Steuerbeträge liegt bereits der Keim für eine weitergehende Vergütung, für die sogenannte Ausfuhrprämie. Bei der Rückerstattung gezahlter Zölle liegt eine große Schwierigkeit darin, daß — wenn thatsächlich nur der bei der Einfuhr gezahlte Zoll bei der Wiederausfuhr zurückvergütet werden soll — der Nachweis der Jndentität der ausgeführtcu mit der vorher eingeführten Ware erforderlich ist. Dieser Nachweis ist bei Massenartikeln, wie Getreide. Mehl u. s. w. nicht immer leicht zu erbringen. Wird aber auf den Nachweis der Identität Verzicht geleistet, dann hat die Ausfuhr- Vergütung eine Wirkung, die darüber hinausgeht, daß sie lediglich die normale Stellung des Händlers, der eingeführte Waren wieder ausführt, und des Fabrikanten, der eingeführte Rohstoffe verarbeitet und die Fabrikate exportiert, wiederherstellt ; die Ausfuhrvergütung kommt dann auch den inländischen Produzenten der zollpflichtigen Stoffe zu gute; die Ausfuhrvergütung wird dann zu einer Ergänzung des Einfuhrzolls, durch welchen die Tendenz des Einfuhrzolls, den Inlandspreis um den Zollbetrag über den Weltmarktspreis zu erhöhen, wirksamer gemacht wird. Wir haben dafür in Deutschland ein interessantes Beispiel an der Ausfuhrvergütung für Getreide und Mühleufabrikate. Durch ein Gesetz vom 23. Juni 1882 wurde den Müllern der Zoll für eine ihrer Ausfuhr von Mehl entsprechende Qantität von Getreide erlassen, ohne Rücksicht darauf, wie weit das ausgeführte Mehl aus inländischem oder ausländischem Getreide hergestellt war. Die vollständige Aufhebung des Identitätsnachweises für die genannten Waren wurde — 91 — verfügt durch ein Gesetz vom 14. April 1894. Nach diesem Gesetz werden bei der Ausfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Raps und Rübsaat, ferner von Mühlen- und Malzfabrikaten dem Exporteur Einfuhrscheine zugewiesen, die zur zollfreien Einfuhr einer Warenmenge berechtigen, für die der gleiche Zollbetrag, wie für das ausgeführte Getreide u. s. w. zu entrichten wäre. Die ausgeführten Quantitäten von Mehl und Malz werden nach bestimmten Verhältnissen auf Getreide reduziert. Es ist besonders hervorzuheben, daß die Einfuhrscheine nicht nur zur zollfreien Einfuhr der entsprechenden Menge von Getreide u. s. w. berechtigen, sondern daß sie auch auf die Zollzahlung für bestimmte andere Waren, die in Deutschland selbst nicht produziert werden, wie Reis, Kaffee, Thee u. f. w. in Anrechnung gebracht werden. Infolgedessen sind die Einfuhrscheine für die Getreide exportierenden Landwirte u. f. w. so gut wie bares Geld; sie können dieselben jederzeit an Importeure von Getreide und von anderen Waren, sür welche die Einfuhrscheine als Zollzahlung gelten, veräußern zu einem Kurs, der dem Nennwert des Einfuhrscheines stets ganz nahe kommt. Dadurch sind namentlich die an der Grenze und an der Meeresküste seßhaften Landwirte in stand gesetzt, ihr Getreide nach dem Auslande mit demselben Gewinn um den vollen Zollsatz billiger zu verkaufen als nach dem Inland. Während der Zoll sich darauf beschränkt, die Einfuhr aus dem Ausland zu hemmen, solange nicht der Inlandspreis um den vollen Zollsatz über dem Auslandspreis steht, befördert die Ausfuhrvergütung nach Aufhebung des Identitätsnachweises den Export nach dem Ausland, solange nicht die volle Zolldifferenz zwischen Inlands- und Auslandspreis vorhanden ist. Vor der Aufhebung des Identitätsnachweises war ein Getreideexport aus Deutschland fast nur unter der Voraussetzung möglich, daß der Inlandspreis nicht merklich höher war als der Auslandspreis. In der That Wurden in den Jahren 1891—93 durchschnittlich nur 291 Tonnen Weizen und 432 Tonnen Roggen aus Deutschland exportiert; nach der Aufhebung des Identitätsnachweises ist die Getreideausfuhr ganz enorm gestiegen; der Weizenexport betrug 1899 197 400 Tonnen, der Roggenexport 120 500 Tonnen. Die Wirkung dieser Beförderung der Ausfuhr auf die Inlandspreise ist sehr einfacher Natur. Solange lediglich ein Einfuhrzoll, aber keine entsprechende Ausfuhrvergütung besteht, mag es vorkommen, daß eine reiche inländische Ernte den — 92 — Inlandspreis des Getreides herabdrückt, so daß er nicht mehr um den vollen Zollbetrag über dem Weltmarktspreis steht. Die Einfuhr von Getreide wird durch diese Verminderung der Preisdifferenz eingeschränkt, aber ein Abfluß der inländischen Fülle nach dem Ausland kann in größerem Umfange natürlich erst dann eintreten, wenn der Inlandspreis auf das Nivcan des Weltmarktpreises herabgeht. Der Einfuhrzoll allein giebt also gegenüber reichen Jnlandsernten keine vollständige Garantie für einen inländischen Preisstand, der den ausländischen um den Zoll übertrifft. Sobald jedoch durch die Gewährung von Ausfuhrvergütungen in der Höhe des Zolls die Ausfuhr lohnend ist, solange nicht der Inlandspreis um den vollen Zoll über dem Weltmarktspreis steht, kann auch die reichste Jnlandscrnte die Wirkung des Zolles auf den Inlandspreis nicht mehr paralysieren; denn jetzt hat die inländische Fülle einen Abzugskanal nach dem Weltmarkt. Wenn wir von allen Frachtkosten und sonstigen Spesen, die das Bild modifizieren, absehen, können wir sagen, daß unter der Doppelwirkung von Zoll und Aussuhrvergütung Getreide nicht importiert werden kann, sondern exportiert wird, solange nicht durch die Hemmung des Imports und die Beförderung des Exports der Inlandspreis um den vollen Zollbetrag über den Weltmarktspreis gesteigert ist. So betrug 1879—83, bei einem Zoll von 10 Mk. pro Tonne, die Preisdifferenz zwischen verzolltem Weizen in Königsberg und unverzolltem Weizen in Danzig nur 2,14 Mk.; dagegen erreichte die Differenz im Jahre 1899 mit 34,12 Mk. nahezu den Zollbetrag von 35 Mk.' Während die Aufhebung des Identitätsnachweises bei der Ausfuhr zollpflichtiger Artikel das Wesen der einfachen Rückvergütung in dieser Weise geändert hat, sind auch aus der Rückvergütung von Verbrauchssteuern auf im Inland produzierte Waren förmliche Ausfuhrprämien hervorgegangen. Ich habe bereits erwähnt, daß es bei Steuern, die aus dem Rohmaterial oder auf einem Zwischenfabrikat liegen, schwierig ist, das richtige Verhältnis für die Rückvergütung der Steuer bei der Ausfuhr zu finden. Die Gefahr liegt nahe, daß in solchen Fällen mehr zurückvergütet wird, als für das zur Ausfuhr gelangende Quantum thatsächlich an Steuer gezahlt wordeu ist, namentlich bei Waren, bei welchen durch technische Fortschritte fortgesetzt eine bessere Ausbeutung des Rohstoffes ermöglicht wird. Ein klassisches Beispiel dafür ^ Siehe Conrad in den Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 90 S. 109. - 93 — ist die Rückvergütung bei der Ausfuhr von Rübenzucker. Seit 1886 beruhte bei uns in Deutschland, wo die Zuckersteuer nach den Rüben bemessen wurde, das der Berechnung der Rückvergütung bei der Ausfuhr von Rübenzucker zu Grunde gelegte Verhältnis auf der Annahme, daß aus je 10^2 Zentner Rüben ein Zentner Zucker gewonnen werde. Technische Verbesserungen in der Zuckerfabrikation haben jedoch allmählich dazu geführt, daß schon aus je 8^/2—8^/4 Zentner Rüben ein Zentner Zucker extrahiert werden kann. Infolge dieser Verbesserung des Ausbeuteverhältnisses ist bei uns in Deutschland, solange wir eine Rübensteuer hatten, bei gleichbleibenden Rückvergütungssätzen ein immer größerer Betrag über die gezahlte Steuer hinaus zurückvergütet worden; über die eigentliche Rückvergütung hinaus ist eine Exportprämie entstanden, die fortgesetzt gewachsen ist, in dem Maße, daß schließlich, trotz der enormen Fortschritte der deutschen Zuckerproduktion und des inländischen Zuckerverbrauchs, die Aussuhrvergütungen fast den ganzen Ertrag der Rübensteuer auszehrten. Der Ertrag der Rübensteuer abzüglich der Rückvergütung ging herunter von 67,3 Millionen Mk. im Jahre 1882-83, auf 14.7 Millionen Mk. im Jahre 1887—88. Die Rückvergütung ist dann erheblich herabgesetzt worden, und sie kam ganz in Wegsall, als im Jahre 1892 die Rübensteuer durch eine Steuer auf Rohzucker, durch eine Fabrikatsteuer ersetzt wurde. Aber gleichzeitig wurde, um den Zuckerexport nicht allzu schwer durch die plötzliche Entziehung der Rückvergütungen zn schädigen, die in der Rückvergütung versteckte Exportprämie in eine offene Exportprämie umgewandelt. Auf diese Weise wird die Zuckerausfuhr direkt aus Staatsmitteln subventioniert, und die deutschen Zuckerproduzenten werden in stand gesetzt, an Engländer, Amerikaner u. s. w. billiger zu verkaufen, als an Inländer. Abgesehen von der Zucker-Exportprämie, die sich in einer großen Anzahl von Ländern in ähnlicher Weise herausgebildet hat, macht die moderne Handelspolitik von ausgesprochenen Exportprämien kaum mehr Gebrauch. Die ausgiebigste Verwendung von Exportprämien hat stattgehabt zur Zeit der Herrschaft des Merkantilsystems, als man geneigt war, in jedem Absatz nach auswärts einen reinen Gewinn zu sehen. Heute empfindet man es fast allgemein als einen Widersinn, daß mit Staatsunterstützung dem Ausland die Erzeugnisse des einheimischen Gewerbesleißes billiger geliefert werden sollen als den inländischen Konsumenten. Auch die Exportprämien auf Zucker halten sich nur — 94 — durch die Schwerkraft des Bestehenden. Jeder einzelne der Staaten, der solche Prämien gewährt, fürchtet durch ihre isolierte Aufhebung die Stellung seiner Zuckerindustrie auf dem Weltmärkte zu Gunsten der übrigen Länder mit Zuckerprämien preiszugeben, und die Versuche, ein internationales Übereinkommen über die Aufhebung der Zuckerprämien herbeizuführen, haben gleichfalls noch kein Resultat gehabt. — Neben den Einfuhrzöllen und Ausfuhrvergütuugen haben als Mittel der modernen Handelspolitik eine gewisse Bedeutung die Preise für die Beförderung auf Eisenbahnen und Wasserstraßen. Die Preise können so gestaltet werden, daß sie eine bestimmte Wirkung auf den auswärtigen Handel ausüben. Am häufigsten ist der Fall, daß gewisse Frachtermäßigungen für den Transport von Massengütern, wie Kohle, Getreide u. s. w., die zur Ausfuhr bestimmt sind, gewährt werden. Ganz allgemein, ohne bestimmte Absichten in Bezug auf die Gestaltung der Einfuhr oder Ausfuhr, dienen der Förderung des eigenen Außenhandels, des internationalen Seeverkehrs auf nationalen Fahrzeugen, abgesehen von den bereits besprochenen Schiffahrtsvcrboten, solche Abgaben (Tonnengelder), die Schiffe fremder Nationen stärker belasten als Schiffe der einheimischen Flagge; ferner Prämien auf den Bau von Schiffen auf einheimischen Wersten, Prämien auf gewisse Fahrtleistungen von nationalen Schiffen, und schließlich die Subventionen, die der Staat an heimische Schiffahrtsgesellschaften für die Unterhaltung gewisser Verbindungen zahlt. Hierher gehören auch diejenigen Einrichtungen, welche dazu bestimmt sind, den Außenhandel, soweit er lediglich internationaler Zwischenhandel ist, also die Interessen der einheimischen Produzenten nicht berührt, von den Erschwerungen zu befreien, welche durch Zölle u. f. w. für die Einfuhr in den freien inländischen Verkehr geschaffen sind. Außer den bereits besprochenen Rückvergütungen kommen hier vor allem in Betracht die zollfreien Transitlager, in welchen zollpflichtige Waren, deren Bestimmung für den inländischen Verkehr oder für die Wiederausfuhr noch nicht entschieden ist, unverzollt lagern können. Kommen sie zur Wiederausfuhr, so wird überhaupt kein Zoll erhoben; gelangen sie in den inländischen Verkehr, dann werden sie beim Verlassen des Transitlagers verzollt. Die großen Freihafengebiete sind an und für sich nichts anderes als Transitlager von riesigen Dimensionen; wie die Transitlager, nur in viel größerem Umsange und nicht nur für einzelne Warengattungen, sondern für alle Waren, dienen sie dazu, die bloße Vermittlung im — 95 — internationalen Verkehr von den Belästigungen, die mit den Einfuhrzöllen verbunden sind, frei zu halten. Wir können uns hier mit diesen Einrichtungen, mit diesen kleineren Mitteln der Handelspolitik nicht weiter beschäftigen; dazu ist unsre Zeit zu kurz bemessen. Statt uns hier auf die Einzelheiten näher einzulassen, wenden wir uns zu einer Frage, die für die neuere Handelspolitik von der allergrößten Bedeutung ist, nämlich zu dem Problem der Handelsverträge. Handelsverträge sind völkerrechtliche Verträge zwischen selbständigen Staaten, in denen die gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen geregelt werden. Sie können teilweise von Dingen handeln, die mit dem auswärtigen Handel nur in loser Beziehung stehen; sie können z. B. den Staatsangehörigen der Vertragsländer Niedcrlassungsfreiheit und das Recht zum Gewerbebetrieb unter denselben Bedingungen gewährleisten, wie den eigenen Unterthanen. Der wichtigste Inhalt der meisten Handelsverträge beschäftigt sich jedoch mit dem gegenseitigen Warenverkehr der betr. Staaten; sie setzen die Bedingungen fest, unter welchen die verschiedenen Arten von Waren die Grenze passieren dürfen; und diese Bedingungen sind eben in den meisten Fällen die Zölle. Häufig wird ausdrücklich vereinbart, daß der Warenverkehr — abgesehen von Ausnahmefällen — nicht durch Einfuhr-, Ausfuhr-, und Durchfuhrverbote gehemmt werden darf. Auf den zollpolitischeu Vereinbarungen liegt durchaus der Schwerpunkt der modernen Handelsverträge. Jeder Vertrag beschränkt in gewisser Hinsicht die Autonomie der vertragschließenden Staaten, er verpflichtet sie zu gewissen Handlungen und Unterlassungen. Das Verlangen nach autonomer Zollgesetzgebung bedeutet deshalb eine Abweisung jeder vertragsmäßigen Abmachung über die Zollpolitik. Das Verlangen nach einem autonomen Zolltarif wird damit begründet, der Staat müfse zur Währung der wirtschaftlichen Interessen der nationalen Produktion freie Hand behalten, er dürfe sich nicht dem Auslande gegenüber im Interesse des Auslands binden. Es wird dabei übersehen, daß die Bindung niemals eine einseitige ist, daß jeder Vertrag, der überhaupt diesen Namen verdient, aus Leistung und Gegenleistung besteht. Dasselbe Interesse, welches andere Staaten daran haben, daß ihr Handelsverkehr mit Deutschland auf einer gesicherten und vertragsmäßig festgelegten Basis beruht, — dasselbe Interesse haben wir daran, daß unsre Handelsbeziehungen mit dem Ausland auf eine stabile — 96 — Grundlage gestellt werden. Dasselbe Interesse, das Rußland daran hat, in Deutschland nicht zu ungünstigeren Bedingungen mit seinem Getreide zugelassen zu sein, als etwa Österreich oder Amerika, dasselbe Interesse hat die deutsche Maschinenindustrie oder Lederindustrie daran, daß ihre Waren von Rußland nicht mit einem höheren Eingangszoll belastet werden, als diejenigen französischer oder englischer Herkunft. Deshalb werden im allgemeinen stets beide vertragschließende Länder, wenn sie ihre Gesamtinteressen als maßgebend ansehen, bei einem Handelsvertrag ihren Vorteil finden. Allerdings, ein Handelsvertrag, mit dem alle die sich bekämpfenden und widerstreitenden Einzelinteressen innerhalb eines Staates zufrieden sind, ist eine Utopie, denn ohne Konzession kein Vorteil. Die Beschränkung der handelspolitischen Autonomie durch Handelsverträge kann dem Grade nach sehr verschieden sein. Einmal nach der Zeit, auf welche die Handelsverträge abgeschlossen werden. Handelsverträge, die jederzeit unter Jnnehaltung einer kurzbemessenen Kündigungsfrist aufgehoben werden können, lassen der Autonomie einen sehr viel freieren Spielraum, als Handelsverträge aus längere, etwa 10 und 12 jährige Fristen, oder gar als die ohne jede zeitliche Begrenzung abgeschlossenen sog. ewigen Handelsverträge. Aber dem Vorteil der freieren Bewegung bei den kurzfristigen Verträgen steht das vitale Interesse der Volkswirtschaft an stabilen nnd für längere Zeit gesicherten Grundlagen für den Handelsverkehr entgegen. Jedes Moment der Unsicherheit ist der Entwicklung geregelter und sür beide Teil vorteilhafter Beziehungen im Wege; uud natürlich binden sich die fremden Staaten nur für so lange, wie wir uns auch binden. Die geringere Einschränkung der zollpolitischen Autonomie durch kurze Kündigungsfristen läßt sich nur unter Preisgabe dieses ganz besonders wichtigen Vorteils der vertragsmäßigen Regelung erreichen. Ebenso wie durch ihre Dauer können die Handelsverträge auch durch ihren Inhalt die zollpolitische Autonomie in sehr verschiedenem Grade beschränken. Der wichtigste Unterschied in dieser Beziehung ist der zwischen Meistbegünstigungsvcrträgen und Tarifverträgen. Das Wesen der Meistbegünstigungsverträge oder der Meistbegünstigungsklausel innerhalb eines Handelsvertrags besteht darin, daß die vertragenden Staaten sich zusagen, ihre Angehörigen, Waren und Schiffe gegenseitig nicht ungünstiger behandeln zu wollen, als diejenigen dritter Staaten. Bei reinen Meistbegünstigungsverträgen bleiben — 97 — die kontrahierenden Staaten in Bezug auf die Festsetzung ihrer Zollsätze autonom; sie können ihren Zolltarif beliebig verändern, nur dürfen sie die Waren aus dem meistbegünstigten Staat nicht mit höheren Zöllen belegen, als diejenigen aus irgend welchen andern Ländern. Die Ausdehnung der Meistbegünstigung kann mehr oder minder beschränkt sein. Die vor 1860 abgeschlossenen Verträge enthielten meist nur eine bedingte Meistbegünstigung, in dem Sinn, daß sich die Vertragsstaaten nur diejenigen Begünstigungen gegenüber dritten Staaten ohne weiteres zusagten, die nicht durch ganz bestimmte Gegenleistungen seitens des dritten Staates erkauft würden. In diesem Sinn legen die Vereinigten Staaten bekanntlich ihren vielumstrittenen Vertrag mit dem Deutschen Zollverein bezw. mit Preußen aus. ^ Die neueren Meistbegünstigungsklauseln sind meist unbedingt. Die meistbegünstigten Staaten werden ohne weiteres aller Vorteile teilhaftig, die andern Staaten zugesichert werden. Wenn z. B. Deutschland mit Argentinien einen Meistbegünstigungsvertrag hat, und es schließt mit Rußland einen Tarifvertrag, der die Zollsätze Rußland gegenüber ermäßigt, so treten diese Ermäßigungen ohne weiteres Argentinien gegenüber in Kraft. Argentinien aber, das nur Meistbegünstigungsverträge und keine Tarifverträge abgeschlossen hat, kann seine Zollsätze beliebig erhöhen, ohne daß Deutschland mit Zollerhöhungen antworten kann. In Anbetracht dieser Thatsache ist es erklärlich, daß vielfach die Meistbegünstigungsverträge sehr ungünstig beurteilt und daß Anträge auf ihre Kündigung laut werden. Aber es wird dabei in der Regel ein wichtiger Umstand vergessen. Bei dem deutschen Handel mit Argentinien und andern Ländern, vor allem mit den Vereinigten Staaten, kommt es zwar natürlich auch auf die absolute Höhe der Zollsätze an, das kann nicht bestritten werden; aber noch weit mehr kommt es darauf an, daß Deutschland nicht mit höheren Zollsätzen belastet wird, als die übrigen mit ihm konkurrierenden Staaten. Eine Zollerhöhung in den Vereinigten Staaten und in Argentinien kann den deutschen Export dorthin einschränken; eine sogenannte differentielle Behandlung der deutschen Einfuhr aber müßte den deutschen Export vernichten und den Absatzmarkt den Franzosen, Engländern u. s. w. ausliefern. Also wenn wir auch ein großes Interesse an niedrigen Zollsätzen für unsre Ausfuhrwaren haben, so ist unser Interesse an gleichen Zollsätzen, wie denjenigen für Waren aus andern Ländern, doch noch erheblich größer. Es wäre ja am besten, Hclff er ich, Handelspolitik, 7 - 98 — es ließe sich beides erreichen; aber solange sich ein Land, das für unsre Waren ein wichtiger Abnehmer ist, nicht zu vertragsmäßiger Bindung seiner Zölle herbeiläßt, ist die Meistbegünstigung immer noch besser als die Vertragslosigkeit und die Differenzierung der Zölle zu unsrem Schaden. Wenn wir uns nun zu den Tarifverträgen wenden, so finden wir, daß auch diese in sehr verschiedenem Grade die zollpolitische Autonomie binden können. Sie können sich darauf beschränken, für wenige bestimmte Warengattungen die Zölle festzulegen; sie können die Zu- sicherung enthalten, daß überhaupt gegenüber dem bestehenden Tarif keine Zollerhöhungen während der Vertragsdauer vorgenommen werden fallen; sie können schließlich eine Reihe von Zollermäßigungen gegenüber dem allgemeinen Tarif festsetzen. In der Regel ist das letztere der Fall, Neben den allgemeinen Zolltarif, der für Länder gilt, mit denen keine Handelsverträge bestehen, neben den sog, Generaltarif tritt dann ein Vertragstarif oder Konventionaltarif, an dessen Ermäßigungen gegenüber dem Generaltarif die Länder mit Meistbegünstigung participieren. Der einheitliche Generaltarif bildet die Basis der Verhandlungen, und die Regierungen haben es, vorbehaltlich der Genehmigung durch die gesetzgebenden Körperschaften, in der Hand, Ermäßigungen der Zollsätze des Generaltarifs zuzugestehen. Das ist etwas ganz natürliches und selbstverständliches, und es wäre gar nicht notwendig, ein weiteres Wort darüber zu sagen, wenn nicht in den letzten Jahren ein neuer Gedanke aufgekommen wäre, der Gedanke, an Stelle des einheitlichen Generaltarifs einen autonomen Doppeltarif zu setzen. Dem Generaltarif, der als Maximaltarif gelten soll, will man einen Minimaltarif zur Seite setzen, unter den bei Verträgen die Zollsätze nicht sollen ermäßigt werden dürfen. Diejenigen Länder, die hinreichende Zugeständnisse machen, sollen den Minimaltarif erhalten, die übrigen werden mit dem Maximaltarif bedroht. Die Leute, welche diesen Gedanken für die Neuregelung unsrer handelspolitischen Verhältnisse befürworten, geben sich dem Glauben hin, daß sich die Völker der Welt unbesehen um unsren zukünftigen Minimaltarif reißen und daß sie uns die schönsten Zugeständnisse dafür anbieten werden. Ein solcher Glaube erscheint jedoch gänzlich ungerechtfertigt; entweder genügen dem fremden Staat unfre Konzessionen, und dann kommt ein Vertrag zu stand, einerlei ob diese Konzessionen vorher für uns in einem Minimaltarif festgelegt sind oder nicht; jedenfalls - 99 — aber werden dann unsre Konzessionen nicht geringer sein können als dem Minimaltarif entspricht, denn jeder fremde Staat wird das Maximum der Konzessionen verlangen, zu dem wir uns durch gesetzliche Festlegung eines Minimaltarifs bereit erklären. Oder aber, unsre Konzessionen genügen dem fremden Staat nicht, dann kommt eben der Handelsvertrag nicht zu stand, wenn nicht die Gesetzgebung schließlich sich doch zu einer Durchbrechung des Minimaltarifs entschließt, wie es in Frankreich, das dieses geniale System zuerst adoptiert hat, thatsächlich der Fall war. Den fremden Regierungen wird es höchst gleichgültig sein, ob wir uns vor den Verhandlungen uns selbst gegenüber die Hände binden; ihre Aktions- und VerHandlungsfähigkeit wird durch einen vom Deutschen Reichstag beschlossenen Doppeltarif nicht beeinträchtigt; beeinträchtigt wird vielmehr nur die Aktionsfähigkeit der deutschen Regierung, die sich durch die Zustimmung zu einem Doppeltarifgesetz im voraus die Möglichkeit verschließen würde, Konzessionen, die sie im Lauf der Verhandlung selbst als notwendig im allgemeinen Interesse erkennen würde — und andere als notwendige Konzessionen würde sie ja sicherlich nicht machen, — solche Konzessionen nun auch wirklich zuzugestehen. Die Regierung würde sich durch die Annahme eines Minimaltarifs selbst die Hände binden und sich die Bethätigung einer späteren besseren Erkenntnis des Notwendigen unmöglich machen. Das ist gewiß ein sonderbarer Weg, seine Position bei den Verhandlungen zu verbessern, ein Mittel, das nur erklärlich ist bei Leuten, die sich selbst nicht ganz trauen, die sich vor sich selbst fürchten. Das Verfahren kommt mir so absonderlich vor, daß ich aus dem ganzen Kreis der Geschichte und der Sagenwelt nur einen Fall weiß, der analog ist. Das war Odysseus, als er sich von seinen Gefährten an den Mastbaum binden ließ, um bei den Sirenen vorüberzufahren, ohne der verführerischen Wirkung ihres Gesangs zum Opfer zu fallen; seine Gefährten aber mußten sich die Ohren verstopfen. Das war in diesem Fall ein sehr kluges und des vielgewandten Odysseus würdiges Verfahren. Beim Doppeltarif liegt aber die Sache doch etwas anders. Wenn wir sehen, wie ein großer Teil des deutschen Volkes und seiner Vertreter sich die Ohren verstopft gegenüber der Sprache der Vernunft und des Gemeinwohls, so fehlt nur noch, daß sich die Regierung durch einen Minimaltarif an den Mastbaum binden läßt, und wir werden an dem sicheren Hafen der Handelsverträge vorbeifahren, mit vollen Segeln hinaus in die Stürme des Zollkriegs. - 7* IV. Deutschlands Handelspolitik im Jahrhundert. Sechster Vortrag. Der Zollverein'. Meine ersten fünf Vorträge waren in der Hauptsache der Theorie des auswärtigen Handels und der Handelspolitik gewidmet. Bevor wir in die Besprechung der aktuellen Fragen der Handelspolitik eintreten, erübrigt uns ein kurzer Rückblick auf die Gestaltung und die Wandlungen, welche die deutsche Handelspolitik im Laufe des letzten Jahrhunderts erfahren hat. Nichts ist geeigneter, einen Einblick in das Getriebe wirtschaftlicher Probleme zu geben, und nichts ist geeigneter, den Boden für eine fachgemäße und objektive Beurteilung wirtschaftlicher Streitfragen vorzubereiten, als eine historische Betrachtung, die sich über die kurzlebigen aber unmittelbar wirkenden Eindrücke des Augenblicks erhebt und die jeweilige Konstellation der Dinge als ein einzelnes Glied unter den vielen einer langen Entwicklungsreihe ins Auge faßt. Die deutsche Handelspolitik ist, wie ich bereits bei einer früheren Gelegenheit einmal erwähnte, verhältnismäßig jung. Das heilige römische Reich deutscher Nation war auf keinem Gebiete weniger eine Einheit, als auf dem wirtschaftlichen und handelspolitischen. Die einzelnen Territorien machten je nach dem Gutdünken ihrer Landesherren ihre eigene Wirtschaftspolitik, und zwar nach dem dreißigjährigen Kriege mehr und mehr in merkantilistischem Sinne. Die Beförderung der Industrie gegenüber der Landwirtschaft, die künstliche Züchtung von bestimmten Industriezweigen war auch hier meist das i Vergl. zu den beiden folgenden Vortrügen hauptsächlich Walt her Lotz, Die Ideen der deutschen Handelspolitik von 1860 bis 1891, Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 50, Leipzig 1832; ferner die anonyme Schrift: Die Handelspolitik des Teutschen Reichs vom Frankfurter Frieden bis zur Gegenwart, Berlin 1899. — 104 — Ziel; nur kam zur Erreichung dieses Zieles das wichtigste Mittel der merkantilistischen Wirtschaftspolitik, die auswärtige Handelspolitik, so gut wie nicht in Betracht. In Frankreich und England und anderwärts war es verhältnismäßig frühzeitig gelungen, geschlossene Wirtschaftsgebiete herzustellen, die nach außen durch Grenzzölle, durch Einfuhr- und Ansfuhrverbote abgeschlossen waren, während der Verkehr im Innern im wesentlichen frei gegeben war. In Deutschland dagegen lagen die einzelnen Territorien, die sich nicht zu einem Ganzen vereinigen ließen, derartig miteinander im Gemenge, daß Grenzzölle bei freiem inneren Verkehr auch für die größeren Staaten, die meist nicht aus untereinander zusammenhängenden Gebietsteilen bestanden, gänzlich ausgeschlossen waren. An Stelle der Grenzzölle bestand vielfach, so namentlich in Preußen, die sogenannte Accise, eine Art Verbrauchsabgabe auf alle möglichen Waren, die namentlich bei der Einbringung der besteuerten Waren in die Städte als Thorabgabe erhoben wurde. Mit einem solchen System waren begreiflicherweise keine großen handelspolitischen Wirkungen zu erzielen, und die Notwendigkeit einer durchgreifenden Reform wurde immer deutlicher. Die fortschreitende Zersetzung des Reichs und der gänzliche Verfall der Centralgewalt machte jedoch den einzigen Weg ungangbar, auf dem eine Beseitigung des trostlosen Zustandes — ungezählte Zollschranken und Verkehrserschwerungen im Innern und mangelhafte Abgrenzung nach außen — zu erreichen gewesen wäre. Die Verhältnisse erfuhren keine Besserung, als nach den napoleonischen Kriegen und nach der völligen Auflösung des Reiches der Deutsche Bund ins Leben gerufen wurde. Der Deutsche Bund war ein völkerrechtliches Gebilde, ein Staatenbund; seine Beschlüsse hatten nicht ohne weiteres Rechtskraft in den einzelnen Territorien, sie waren vielmehr bloß Verträge, die erst durch Landesgesetze in den einzelnen Staaten rechtskräftig wurden. Dieser Natur des Deutschen Bundes entsprach es, daß Einstimmigkeit bei allen seinen sogenannten Beschlüssen notwendig war; und so konnte ein einziger kleiner Staat durch partikularistischcn Eigensinn oder durch bösen Willen das Zustandekommen einer Einigung sogar auf solchen Gebieten verhindern, wo eine Einigung sowohl im Interesse der Gesamtheit, als auch im Interesse der Einzelstaaten selbst sich als dringend notwendig zeigte. Am stärksten fühlbar gemacht hat sich dieser Übelstand bekanntlich auf dem Gebiete des Münzwesens. Nirgends lagen die Mißstände und — 105 — die ganze Unsinnigkeit der Zersplitterung und Unordnung so sehr zu Tage wie hier, niemand konnte daran zweifeln, daß die Einzelstaaten selbst bei einer einheitlichen Ordnung nur gewinnen konnten. Aber trotzdem gelang es bis zur Gründung des Deutschen Reiches nicht, das ersehnte Ziel der deutschen Münzeinheit zu erreichen. Die einzelnen Staaten und Landesherren vermochten sich nicht dazu zu entschließen, so viel von ihren sogenannten Souveränitätsrechten preiszugeben, wie für eine einheitliche Ordnung unerläßlich gewesen wäre. Ähnliche Schwierigkeiten waren auch auf dem Gebiete des Zollwesens und der Handelspolitik vorhanden. Zwar hatte die Bundcsakte von 1815 ausdrücklich Verhandlungen über die Zoll- und Handelspolitik vorgesehen. Ihr Artikel 19 lautete: „Die Bundesglicder behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten sowie wegen der Schiffahrt uach Anleitung der auf dem Kongresse zu Wien angenommenen Grundsätze in Beratung zu treten." Aber die hier in Aussicht genommenen Verhandlungen haben niemals stattgefunden. Sie mußten schon deshalb unterbleiben, weil Österreich, der wichtigste und größte aller Bundesstaaten, nicht im entferntesten geneigt war, mit seinem strengen Absperrungssystem, das sich auch gegen die übrigen deutschen Staaten richtete, zu brechen. Daran scheiterten alle Versuche und Anregungen, mit dem Artikel 19 der Buudesakte ernst zu machen. Für die Regierungen der Einzelstaaten stellte es sich so als eine Unmöglichkeit heraus, mit den dringend notwendigen Reformen ihrer Zollverfassung auf eine Einigung der Bundesversammlung zu warten. Sie sahen sich genötigt, selbständig sür sich vorzugehen und für ihr eigenes Staatsgebiet diejenigen Reformen vorzunehmen, die unter den obwaltenden politifch-geographischen Verhältnissen überhaupt möglich waren. Es stellte sich jedoch bald heraus, daß isolierte Reformen — auf dem Gebiete des Zollwesens ebenso wie auf dem des Geldwesens — für die größeren Staaten mit beträchtlichen Schwierigkeiten und Unzuträglichkeiten verknüpft, und daß sie für die Kleinstaaten direkt unmöglich waren. War durch die Bundesverfassung und infolge der Haltung Österreichs ein gemeinschaftliches Vorgehen des ganzen Bundes unmöglich, so zeigte sich mindestens das Zusammenwirken einer größeren - 106 — Zahl von Einzelstaaten erforderlich, um überhaupt irgendwelche Fortschritte zu erzielen. So hat die Aktionsunfähigkeit des Bundes schließlich zu Separatverträgen und Separatvereinigungen innerhalb des Bundes geführt, zu den staatsrechtlich überaus interessanten Gebilden des Deutschen Zollvereins und des deutschen Münzvereins. Am klarsten erkannt wurde die Sachlage von den damaligen Staatsmännern Preußens. Der erste Schritt, den Preußen zur Neugestaltung der handelspolitischen Verhältnisse that, war, daß es seine eigene Zollverfassung, trotz aller Schwierigkeiten und Bedenken, auf eine rationelle Grundlage stellte. In Preußen gab es zur Zeit der Gründung des Deutschen Bundes nicht weniger als 57 verschiedene Accisen und Zolltarife mit im ganzen 2775 Warenklassen. Außerdem bestanden zahlreiche Einfuhr- und Ausfuhrverbote. Einem Ersatz dieses buntscheckigen Systems durch einen einheitlichen Zolltarif, einer Zusammenfassung des gesamten preußischen Territoriums zu einer wirtschaftlichen und handelspolitischen Einheit durch Aushebung der Binnenzölle und Erhebung eines einheitlichen Grenzzolles — dieser ganzen so notwendigen Reform stellten sich in der ungünstigen Gestaltung der preußischen Grenzen, in der Zerrissenheit des Staatsgebiets, dessen östlicher und westlicher Teil ohne Verbindung waren, die größten Schwierigkeiten entgegen. Gleichwohl wurde der Versuch unternommen; in dem Zollgesetze vom 26. Mai 1818 wurden alle Accisen und Binnenzölle beseitigt und ein einheitlicher Tarif für den Grenzzoll aufgestellt. An und sür sich bedeutete bereits die Ersetzung der bestehenden Unordnung durch einen einheitlichen Grenzzoll einen außerordentlichen Fortschritt. Aber nicht geringer war der Fortschritt, der in dem Inhalt des neuen Zolltarifs gegeben war. Der Geist, der in dem neuen Tarif herrschte, war der Geist der liberalen Aufklärung, wie ihn die Gesamtheit der Stein-Hardenbergschen Reformen atmet. Die Gewerbefreiheit im Innern, die bereits in den Jahren 1808 und 1810 eingeführt worden war, erhielt ihre Ergänzung durch eine Regelung des auswärtigen Handels, die sich weit mehr als in den andern Staaten in jener Zeit dem Ideal der englischen Freihandels-Theoretiker näherte. Von allen Einfuhrverboten blieb, in Rücksicht auf das bestehende königliche Regal, nur das auf Salz und Spielkarten erhalten; Ausfuhr und Durchfuhr wurden von allen Verboten befreit. Die Einfuhr der meisten Rohstoffe, namentlich auch der Wolle und des — 107 — Roheisens, wurde für zollfrei erklärt. Die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse wurde mit einer nur ganz geringfügigen Abgabe belastet; und die Zölle auf Jndustrieprodukte wurden so normiert, daß sie etwa 10 Prozent vom Wert ausmachten. Nur auf bestimmte Kolonialprodukte wurde ein Finanzzoll von 20 °/o gelegt. Verhältnismäßig hoch war die Belastung der Durchfuhr, mit ^ Thaler Pro Zentner; aber der Zweck dieses Durchfuhrzolles war rein taktischer Natur: er sollte dazu dienen, die an der Durchfuhr durch preußisches Gebiet interessierten deutschen Staaten zum Anschluß an das neue preußische Zollsystem zu nötigen. Das Vorgehen Preußens erregte einen förmlichen Sturm in den deutschen Landen. Nicht nur diejenigen Einzelstaaten, die sich infolge ihrer geographischen Lage — einige waren ja gänzlich von preußischem Gebiet umschlossen — durch die neuen preußischen Einfuhr- und Ausfuhrzölle in ihren Interessen geschädigt sahen, entrüsteten sich über Preußens rücksichtsloses Vorgehen, auch die begeisterten Vertreter und Vorkämpfer der deutschen Zolleinheit, so namentlich Friedrich List, sahen in dem preußischen Zollgesetz nur den Ausfluß eines rücksichtslosen Partikularismus. Sie waren weniger Realpolitiker als die leitenden preußischen Staatsmänner und erhofften immer noch alles Heil von dem gänzlich bewegungsunfähigen Bundestag. Friedrich List begründete im Jahre 1819, also ein Jahr nach der preußischen Zollreform, den Deutschen Handelsverein, der sich namentlich aus süddeutschen Fabrikanten und Kaufleuten zusammensetzte. In dessen Namen richtete er noch in demselben Jahre an den Bundestag in Frankfurt eine Denkschrift, die ihre Spitze namentlich gegen den neuen preußischen Tarif kehrte, die Abschaffung sämtlicher deutscher Binnenzölle und den Erlaß eines deutschen Zollgesetzes forderte. Mit beredten Worten schilderte er die unhaltbaren Zustände: „38 Zolllinien in Deutschland," so schrieb er damals, „lähmen den Verkehr im Innern und bringen ungefähr dieselbe Wirkung hervor, wie wenn jedes Glied des menschlichen Körpers unterbunden wird, damit das Blut ja nicht in ein anderes überfließe." Aber was List mit seiner ganzen großdeutschcn Begeisterung und mit seiner niemals ermüdenden Agitation sür den Gedanken der Zolleinheit nicht zu erreichen vermochte, das hat Preußen Schritt für Schritt durch seine nüchterne Realpolitik durchgesetzt. In einer Instruktion, die Fürst Hardenberg für den preußischen Vertreter auf — 108 — den Wiener Ministerkonferenzen des Jahres 1820 erließ, ist der Weg der preußischen Zollpolitik gegenüber dem Lärm der Einzelstaaten und der Entrüstung der großdeutschen Patrioten klar gezeichnet. Es heißt dort: „Zu gemeinsamen Anordnungen sür ganz Deutschland ist der Zustand und die Verfassung der einzelnen Staaten nichts weniger als vorbereitet----Es kann daher nur dadurch geholfen werden, daß die einzelnen Staaten, welche durch den jetzigen Zustand sich beschwert glauben, mit denjenigen Bundesgliedern, woher nach ihrer Meinung die Beschwerde kommt, sich zu vereinigen suchen und daß so übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weitergelcitet werden, welche den Zweck haben, die inneren Scheidewände mehr und mehr fallen zu lassen." Der erste Erfolg, den die preußische Politik in dieser Richtung erzielte, war, daß sich das von preußischem Gebiet ganz eingeschlossene Fürstentum Schwarzburg-Sondershauseu in das preußische Zollgebiet aufnehmen ließ (im Jahre 1819). Es folgten einige andere Kleinstaaten teilweise für ihr ganzes Gebiet, teilweise für ihre in Preußen liegenden Enklaven. Diese Staaten fanden dabei nicht nur ihren wirtschaftlichen sondern auch ihren finanziellen Vorteil; sie erhielten einen ihrer Bevölkerungszahl entsprechenden Anteil an den Zolleinnahmen, und das war auf alle Fälle erheblich mehr, als sie bei selbständiger Zollerhebung hätten herauswirtschaften können. Im Gegensatz zu diesen Kleinstaaten zeigten die Mittelstaaten anfänglich nicht die mindeste Lust zu einer Zolleinigung mit Preußen. Ihr Mißtrauen und ihre Abneigung gegen diesen aufstrebenden Staat bewirkten sogar, daß sie im Gegensatz zu Preußen einen Zusammenschluß unter sich erstrebten; aber ihre Bemühungen blieben lange ohne Erfolg, bis endlich im Jahre 1828 ein Zollverein zwischen Bayern und Württemberg zustande kam. Gleichzeitig hatte Preußen insgeheim Verhandlungen mit Hessen-Darmstadt geführt, das sich infolge der Isolierung Oberhesscns in einer zollpolitischen Zwangslage befand. Kurz nach dem Abschluß des bayrisch-württembergischen Zollvereins kam auch ein Zollverein zwischen Preußen und Hessen-Darmstadt zu stände (im Februar 1828), auf Grund eines Vertrags, der für den späteren deutschen Zollverein vorbildlich geworden ist. Selbstverständlich wurde auch dem Großherzogtum Hessen ein seiner Bevölkerung entsprechender Anteil an den Erträgnissen der Zölle zugestanden. Dazu kam aber, daß Preußen dem Souveränitätsgefühl Hessens das große Zugeständnis machte, daß Abänderungen des Zolltarifs nur in — 109 — gegenseitigem Einvernehmen der beiden Regierungen vorgenommen Werden sollten. Hessen, und später alle andern sich an den Zollverein anschließenden Staaten, wurden also zu gleichen Rechten an der Zollgesetzgebung beteiligt. Gegenüber diesem wichtigen Zugeständnis war es von geringerem Belang, daß auch die Zollverwaltung in Hessen der hessischen Regierung vorbehalten blieb, unter der Bedingung einer mit der preußischen übereinstimmenden Organisation. Der preußisch-hessische und der bayrisch-württembergische Zollverein, die fast aus derselben Stunde stammten, nahmen nicht, wie vielfach erwartet wurde, eine feindselige Haltung an, Sie waren ja beide hervorgegangen aus der Erkenntnis der ünhaltbarkeit des Partikularistischen Standpunktes und aus der Erkenntnis der Vorteile der Zolleinigung; und diese Vorteile mußten natürlich wachsen mit der Größe und Geschlossenheit des zollgeeinigten Gebietes. Dagegen zeigten die übrigen Mittelstaaten, namentlich Sachsen und Hannover, gegenüber der Ausdehnung des preußischen Zollgebiets eine durchaus feindliche Gesinnung. Unter sächsischer Führung schlössen sich die mitteldeutschen Staaten im Mai 1829 zu einem „Mitteldeutschen Handelsverein" zusammen, der jedoch nicht etwa wie die beiden anderen Zollvereine ein einheitliches Zollgebiet schuf, fondern seinen Mitgliedern im wesentlichen nur die Verpflichtung auferlegte, bis Ende des Jahres 1834 keinem anderen Zollverein beizutreten; also ein Zollverein gegen die Zollvereine. Aber gerade durch diese stärkste Überspannung der Partikularistischen Verbohrtheit wurde der nächste Anstoß zu einer umfassenden Organisation gegeben: der norddeutsche und der süddeutsche Zollverein reichten sich über die Köpfe der mitteldeutschen Regierungen hinweg die Hände und schloffen im Jahre 1829 mit einander einen Vertrag, der zwar keine Zolleinheit aber doch eine wesentliche Annäherung brachte. Eine vollständige Einigung war schon deshalb nicht leicht möglich, weil die territoriale Verbindung zwischen beiden Zollvereinen noch fehlte. Eine Verbindung wurde jedoch noch im Jahre 1829 dadurch hergestellt, daß es Preußen gelang, mit Gotha und Meiningen Verträge über die Herstellung zweier für den Transitverkehr zwischen dem norddeutschen und süddeutschen Zollverein freigegebener Straßen abzuschließen. Die Straßen hatten die Wirkung, den wichtigen Durchgangsverkehr zwischen Nord- und Süddeutschland an sich zu ziehen, und dadurch wurde vor allem Kurhessen betroffen, in dem Maße, daß es sich genötigt sah, Anschluß an den preußisch-hessischen - 110 — Zollverein zu suchen; das geschah durch einen Vertrag vom 25. Juli 1831. Durch den Beitritt von Kurhessen war ein breiter territorialer Zusammenhang zwischen den beiden Zollvereinen hergestellt. Die Verhandlungen über eine völlige Zolleinigung der beiden Vereine stießen jedoch auf manche schwere Hindernisse. Sie gelangten endlich am 22. März 1833 zum Abschluß. Gleichzeitig war Preußen in Unterhandlungen mit Sachsen und den thüringischen Staaten eingetreten, mit dem Erfolg, daß Sachsen durch einen Vertrag vom 30. März die thüringischen Staaten durch einen Vertrag vom 11. Mai ihren Beitritt erklärten. Der ganze Verband trat mit dem 1. Januar 1834 ins Leben als D eutsch er Z o llverein. In der Neujahrsnacht von 1833 auf 1834 fiel der größte Teil der im Innern Deutschlands bestehenden Zollschranken. 18 deutsche Staaten mit etwa 23 Millionen Einwohnern stellten nunmehr eine handelspolitische Einheit dar, mit sreiem Verkehr im Innern und einem einheitlichen Zolltarif für den auswärtigen Handel. Die staatsrechtliche Grundlage dieses Vereins, der nicht nur für die wirtschaftliche, sondern auch für die politische Entwicklung Deutschlands die größte Bedeutung erlangt hat, war in allen wesentlichen Zügen dieselbe, auf welchen im Jahre 1828 der preußisch-hessische Vertrag abgeschlossen worden war: Verteilung der Zolleinkünfte auf die einzelnen Staaten nach der Bevölkerungszahl, Handhabung der Zollverwaltung seitens der einzelnen Landesregierungen im Anschluß an die Organisation der preußischen Zollverwaltung, und schließlich das Mitbestimmungsrecht jedes einzelnen Staates bei Änderungen des Zolltarifs. Der Vertrag wurde zunächst auf 8, dann auf 12 Jahre geschlossen und bedürfte bei seinem Ablauf der Erneuerung. Das Organ des Zollvereins war die aus Bevollmächtigten der einzelnen Staaten zusammengesetzte Generalzollkonferenz, sür deren Beschlüsse in Konsequenz des Mitbestimmungsrechtes der Einzelstaaten einhellige Zustimmung aller beteiligten Regierungen erforderlich war. Diese Organisation war das Äußerste, was sich damals an Einheitlichkeit erreichen ließ. Gegenüber den Partikularistischen und centri- fugalen Kräften, die in den Einzelstaaten mächtig waren, war diese Form von sehr gebrechlicher Natur. Das Erfordernis der Einhelligkeit bei allen Beschlüssen mußte die Aktionsfähigkeit des Zollvereins umsomehr beeinträchtigen und seinen Bestand umsomehr gefährden, als zu der politischen Gegnerschaft und dem Partikularistischen Mißtrauen — 111 — namentlich gegenüber der Vormacht Preußen auch wirtschaftspolitische Gegensätze zwischen dem Norden und Süden hinzukamen. Preußen war freihändlerisch. Seine für die Handelspolitik maßgebenden Staatsmänner waren Freihändler aus theoretischer Überzeugung, wie damals fast ausnahmslos die Beamten- und Gelehrtenwelt, die stark unter dem Einfluß der britischen Nationalökonomie stand. Die politisch einflußreichste und damals auch wirtschaftlich wichtigste Klasse, die landwirtschaftlichen Grundbesitzer, waren Freihändler aus Interesse, solange sie den Export, namentlich nach England, lohnend fanden und solange sie eine ausländische Getreidekonkurrenz auf dem inneren deutschen Markt nicht zu fürchten hatten; sie waren interessiert am ungehinderten Export und außerdem am billigen Bezug von Jndustrieerzeugnifsen, der ihnen durch freie Einfuhr am sichersten gewährleistet wurde. Der deutsche Süden dagegen, der bereits erhebliche industrielle Interessen hatte, war protektionistisch gesinnt. Namentlich die Spinnereien haben stets einen ausgiebigen Zollschutz für ihre Fabrikate verlangt; und Friedrich List, der angesehene Vorkämpfer einer deutschen Zolleinigung, hat mit seiner Schutzzolltheorie diesen Bestrebungen Vorschub geleistet. Stoff zu Reibungen war also genug vorhanden, und in der That hat in der Folgezeit jede bedeutsame Fortbildung des Zollvereins und seines Tarifs nur unter schweren Krisen durchgeführt werden können. Die Kraft, welche den Zollverein auch späterhin in den schlimmsten Stürmen über Wasser hielt, war seine absolute Unentbehrlichkeit, die der praktischen Geschäftswelt in Fleisch und Blut übergegangen war. Ein Zurück in den alten Jammer der zollpolitischen Zersplitterung erschien als gänzlich undenkbar, und keine deutsche Regierung hätte es wagen können, es wirklich bis zum letzten Augenblick auf eine Auflösung des Vereins ankommen zu lassen. Dazu kam ferner der Umstand, daß die Zolleinkünfte für die beteiligten Einzelstaaten bald ein unentbehrlicher Teil ihrer Einnahmen wurden. Je größer das Zollgebiet, desto geringer die Verwaltungskosten im Verhältnis zum Zollertrag, desto größer der Reinertrag der Zölle; und dieser Vorteil hatte sich sür die Einzelstaaten sehr bald überaus angenehm fühlbar gemacht. So hat auch das finanzielle Interesse der Partikularstaaten stets als Bindemittel gewirkt und in schwierigen Krisen dazu beigetragen, ein Auseinanderfallen des Zollvereins zu verhüten. — 112 — Es war das Ziel der preußischen Politik, allmählich das gesamte Deutschland, mit Ausschluß von Österreich, in den Zollverein einzu- beziehen. Österreichs Ausschluß war bedingt teilweise durch wirtschaftliche, teilweise aber auch durch politische Gründe. Österreich mit den ihm angegliederten Ländern hatte von den deutschen Zollvereinsstaaten wesentlich verschiedene Wirtschaftsinteressen, und während namentlich Preußen und die norddeutschen Staaten für eine weitgehende Handelsfreiheit waren, während die Grundlage des Zollvereinstarifs das liberale preußische Zollgesetz von 1818 war, während auch die süddeutschen Staaten höchstens etwas stärkere Schutzzölle wünschten, bewegte sich Österreich nach wie vor durchaus iu den Bahnen der alten Verbotspolitik. Andrerseits sah Preußen in dem Zollverein ein Mittel, seine Vorherrschaft in Deutschland gegenüber Österreich zu begründen und zu befestigen. Seine Staatsmänner hatten, im Gegensatz zu Metternich, damals schon ein klares Bewußtsein davon, daß die wirtschaftliche Einigung schließlich auch zu einem politischen Band werden müsse. Gleich nach seiner Errichtung erfuhr der Zollverein eine neue Ausdehnung, indem Baden und Nafsau im Jahre 1835, Frankfurt a. M. im Jahre 1836 zum Beitritt bewogen wurden; anfangs der 40 er Jahre folgten Braunschweig, Lippe und Luxemburg. Aber während sich der Verein durch diese territoriale Ausdehnung seinem nationalen Ideal immer mehr näherte, wurde er in seinem Bestand durch innere handelspolitische Interessengegensätze und durch den Gang der Politischen Dinge stark gefährdet. In den 40 er Jahren entstand infolge des zunehmenden Druckes der Konkurrenz englischer Jndustrieerzeugnisse eine lebhafte schutz- zöllnerische Agitation, die sich namentlich über Süddeutschland erstreckte, während der Norden im wesentlichen dem Ideal der Handelsfreiheit treu blieb. Nicht ohne Reibung wurden in den Jahren 1842—1846 auf den Generalzollkonferenzen seitens der süddeutschen Staaten einige Zollerhöhungen durchgesetzt, so sür feinere Wollwaren, für Baumwoll- und Leinengarn; ein Schutzzoll für Roheisen wurde neu eingeführt. Der handelspolitische Interessengegensatz im Innern des Zollvereins gewann bald eine besondere Bedeutung in Verbindung mit der allgemeinen politischen Entwicklung. Die raschen Erfolge des Zollvereins hatten den Leiter der Geschicke Österreichs, den Fürsten Metternich, der anfänglich dem Zollverein nur geringe Beachtung geschenkt hatte, aufmerksam gemacht. Er be- — 113 - schränkte sich jedoch darauf, die dem Zollverein feindlichen Einzelstaaten, so namentlich Hannover, im geheimen in ihren Bestrebungen zu unterstützen. Einen Eintritt Österreichs in den Zollverein oder die Bildung eines antipreußischen Zollvereins mit den süddeutschen Staaten hielt er sür unthunlich. In dieser Politik trat eine Wendung ein. als nach Metter- nichs Sturz Fürst Schwarzen berg die Regierung übernahm. Sein Ziel war, „Großdeutschland unter der Leitung Gesamtösterreichs", und als Mittel zu diesem Ziel sollte vor allem der handelspolitische Zusammenschluß der deutschen Staaten mit Österreich dienen. Dieser Plan wurde vor allem betrieben durch Schwarzenbergs Handelsminister, Baron von Brück, der in einer Denkschrift an die Bundeskommission zu Frankfurt im Jahre 1850 folgendes ausführt: „Als den wichtigsten Schritt zu der politischen Einigung Österreichs und Deutschlands, gebaut nicht auf der Oberherrlichkeit dieses oder jenes Staates, sondern auf der organischen Einheit der Interessen, als Bürgschaft für eine glückliche Lösung der Wirrnisse, sowie für eine geordnete Entwicklung der inneren Zustände, betrachtet jeder durch Sonderbelange nicht befangene Deutsche, wie jeder unbefangene Österreicher die österreichisch-deutsche Zolleiniguug. Denn ein deutscher politischer Verein muß in unsrer Zeit auch zum Zollverein werden, und umgekehrt; oder das eine wie das andere bleibt eine Unwahrheit, eine Täuschung." Hier wurde also klipp und klar die politische Tendenz der österreichischen Zollvereinigungsbestrebungcn ausgesprochen. Der wirtschaftliche Gesichtspunkt trat für die österreichischen Staatsmänner ganz in den Hintergrund. Österreich hatte sür die nächste Zeit von einem Ausgehen in den Zollverein kaum wirtschaftliche Vorteile zu erwarten. Seine unter dem Schutz eines strengen Prohibitivsystems großgezogene Industrie war in den meisten Zweigen der deutschen Konkurrenz nicht gewachsen, und deshalb nahmen auch die österreichischen Industriellen entschieden Stellung gegen die zollpolitischen Pläne ihrer Regierung. Die Regierung aber ließ sich dadurch nicht irre machen, sie glaubte, für ihre großen politischen Ziele eventuell auch bedeutende wirtschaftliche Interessen opfern zu dürfen. Einer zollpolitischen Vereinigung Gesamtdeutschlands, wie sie die österreichische Regierung damals erstrebte, stand nun der bestehende Zollverein durchaus im Wege. Dort hatte Preußen die Führung. Helfferich, Handclspolitik. 8 — l14 — Wollte es keinen politischen Selbstmord begehen, so mußte es diese Führung behalten; es durste sie unter keinen Umständen mit Österreich teilen; mit andern Worten: es mußte Österreich überhaupt vom Zollverein fernhalten. Dementsprechend verhielt sich Preußen durchaus ablehnend gegen die österreichischen Vorschläge. Nur zu einem Handelsvertrag mit Österreich erklärte es sich bereit, nie und nimmer aber zu einem Zollverein mit Österreich. Bei dieser Haltung Preußens blieb der österreichischen Regierung, wenn sie ihre Pläne weiter verfolgen wollte, nichts übrig, als die Auflösung des bestehenden Zollvereins zu bewirken und aus den Trümmerstücken ein neues Gebilde zu formen, mit oder ohne Preußen. Und dieser Weg wurde seitens der österreichischen Politik nunmehr eingeschlagen. Den Anknüpfungspunkt gaben die handelspolitischen Differenzen innerhalb des Zollvereins. Die überwiegend protektionistisch gesinnten süddeutschen Staaten wurden systematisch aufgehetzt gegen das zu Zollermäßigungen und Verkehrserleichterungen neigende Preußen, und es wurden ihnen für den Fall eines Anschlusses an das Hochschutzzöllnerische Österreich goldene Berge in Aussicht gestellt. Das Mißtrauen der süddeutschen Regierungen gegen die gesamte preußische Politik vergrößerte die handelspolitische Spannung, und der Übermut der süddeutschen Staaten wurde aufs höchste gesteigert dadurch, daß sie sich für Preußen unentbehrlich glaubten. Sie bildeten, solange Hannover außerhalb des Zollvereins stand, den einzigen Zusammenhang zwischen der östlichen und westlichen Hälfte der preußischen Monarchie und deshalb glaubten sie, Preußen alle Bedingungen schlankweg diktieren zu können. Unter diesen Verhältnissen schien das Spiel für Preußen verloren. Seines Sieges gewiß, setzte Schwarzenberg am 10. Juli 1851 beim Bundestag die Bildung eines handelspolitischen Ausschusses durch, der die Zollvereinigung vorbereiten sollte. Damit schien das Schicksal des preußischen Zollvereins besiegelt. Preußen antwortete jedoch mit einem vorzüglichen Schachzug, der ganz und gar nicht in die Kreise der süddeutschen und österreichischen Berechnungen gezogen war. Es bewog Hannover und Oldenburg nach kurzen und völlig geheimen Verhandlungen durch das Zugeständnis sehr günstiger Bedingungen zum Eintritt in den Zollverein. Der Vertrag mit Hannover wurde am 7. September 1851 unterzeichnet — 115 — und am 11. September den übrigen Staaten des Zollvereins mitgeteilt. Durch den Abschluß dieses Vertrags war dem Zollverein auch für den Fall des Ausscheidens sämtlicher süddeutschen Staaten ein zusammenhängendes und kompaktes Gebiet gesichert. Hannover, Oldenburg und die beiden preußischen Landeshälften bildeten ein besser abgerundetes Territorium als der Zollverein in seinem bisherigen Bestand. Im Gefühl seiner nunmehr gesicherten Stellung kündigte Preußeu für den 1. Januar 1852 die Zollvereinsverträge, mit dem Beifügen, daß es auf Grund des hannöverschen Vertrags, der eine Reihe von Zollermäßigungen, namentlich auf Kolonialwaren, enthielt, zu einer Erneuerung bereit sei. Schwarzenberg bemühte sich, die süddeutschen Staaten zum Anschluß an Österreich zu bewegen. Aber diesmal erwies sich das finanzielle Interesse als der glückliche Geist des Zollvereins. Als Österreich sich weigerte, den süddeutschen Staaten ihre bisherigen Zoll- revenuen zu garantieren, wollten diese von einem Zollverein mit Österreich nichts mehr wissen. Sie beschlossen im April 1853 die Gründung eines eigenen Zollvereins, der sich eng an Österreich anschließen, aber nicht in einem österreichischen Verein aufgehen sollte. Unter diesen Verhältnissen mußte die österreichische Regierung vorläufig auf einen Eintritt in den Zollverein Verzicht leisten; aber sie bestrebte sich wenigstens, das Mögliche zu erreichen und begann Verhandlungen mit Preußen über den Abschluß eines Handelsvertrags. Nach langem Hin und Her kam ein solcher Vertrag am 19. Februar 1858 zu stände; er enthielt bedeutende Zollermäßigungen von beiden Seiten und die gegenseitige Meistbegünstigung. Für das Jahr 1860 nahm er weitere Verhandlungen über eine völlige Zolleinigung in Aussicht. Die süddeutschen Staaten saßen nun gänzlich zwischen zwei Stühlen. Es blieb ihnen nichts übrig, als sich ins Unvermeidliche zu fügen und dem neugestalteten Zollverein, trotz seiner vielfach ermäßigten Zollsätze beizutreten (durch Vertrag vom 8. April 1853). So ist der Zollverein aus dieser Krisis größer und stärker hervorgegangen. Freilich, die ganze Neuordnung, wie sie durch die verschiedenen Verträge zu Anfang der 50 er Jahre geschaffen wurde, war iu den wichtigsten Punkten nur eine provisorische; sie bedeutete in den Kämpfen sowohl um die Tarifpolitik als auch um den Eintritt Österreichs in 3* — 116 — den Zollverein nur einen Waffenstillstand, keineswegs einen endgültigen Friedensschluß. Österreich zeigte bald, daß es gewillt war. mit dem Paragraphen des Handelsvertrages, der für das Jahr 1860 Verhandlungen über eine völlige Zolleinigung in Aussicht nahm, Ernst zu machen, und bei diesen Bestrebungen konnte es nach wie vor auf die Unterstützung seitens der süddeutschen Staaten rechnen. Preußen dagegen war fest entschlossen, Österreich auch im Jahre 1860 und späterhin vom Zollverein fern zu halten. Nichts konnte dabei der preußischen Regierung willkommener sein, als die möglichste Zuspitzung der handelspolitischen Gegensätze zwischen Österreich und dem Zollverein. Eine solche Zuspitzung ergab sich in gewissem Umfange bereits ohne Zuthun der preußischen Regierung als unmittelbare Folge des Handelsvertrags von 1853. Aus beiden Seiten fand dieser Vertrag wenig Freunde und viele Gegner. Die deutschen Industriellen beklagten sich über die ungenügenden Zugeständnisse, die Österreich gemacht habe, und über die schlechte österreichische Währung, die den Handel mit Österreich sehr erschwerte. Die österreichische Industrie dagegen beklagte sich bitter über die deutsche Konkurrenz. Österreichs schutzzöllnerische Stimmung war in jener Zeit im Wachsen, während umgekehrt iu Deutschland die Bestrebungen zur Erleichterung des auswärtigen Handels einen großen Aufschwung nahmen. Das englische Vorbild übte hier eine große Wirkung aus. Es lag klar vor aller Augen, welchen ungeahnten Aufschwung der englische Handel nahm, seitdem er durch die Zoll- resormen der 40 er Jahre aller Protektionistischen Fesseln entledigt war. Zwar lagen in Deutschland die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich anders als in England; während in England die hochentwickelte Industrie im Freihandel das Mittel erblickte, ihre Pro- duktionsbedinguugen durch Verbilligung der Nahrungsmittel und Rohstoffe zu verbessern und sich durch Erleichterungen der Einfuhr in fremden Staaten die Herrschaft über den industriellen Weltmarkt zu verschaffen, war in Deutschland die Industrie bei ihrer jüngeren Entwicklung zu einem sehr wesentlichen Teil schutzzöllnerisch interessiert, und nur die Landwirtschaft hatte ein praktisches Interesse am Freihandel. Aber es waren in Deutschland zu jener Zeit überhaupt nicht in erster Reihe die praktischen Interessen, welche den handelspolitischen Strömungen ihre Richtung wiesen und ihnen ihre Stärke gaben; das Element der Bewegung war vielmehr in erster Linie eine uninteressierte — 117 — Begeisterung für liberale Ideen in politischer und wirtschaftlicher Beziehung. Die Freihandelslehre wurde verbreitet und in immer weitere Kreise getragen durch volkswirtschaftliche Parlamentarier und Publizisten, wie Priuce-Smith, Faucher, Otto Michaelis, Schulze-Delitzsch, Karl Braun, Victor Böhmert. Max Wirth und viele andere. Die Freihandelslehrc war ein integrierender Bestandteil der gesamten politischen und wirtschaftspolitischen Überzeugungen dieses Kreises, ein integrierender Bestandteil des großen Programms des nationalen Liberalismus. Dieselben Leute, welche sich iu ihren auf eine deutsche Reichseinheit mit liberaler Verfassung gerichteten Bestrebungen im Nationalverein zusammenschlössen, vertraten in dem im Jahre 1858 gegründeten Volkswirtschaftlichen Kongreß eine liberale Wirtschaftspolitik nach innen nnd außen. Es war die gleiche Flutwelle der Begeisterung, welche die nationalen Einheitsbestrebuugen und die Idee der Handelsfreiheit in die Höhe trug. Unter diesen Verhältnissen war es für die preußische Regierung die natürliche Politik, durch ein Eingehen auf die freihändlcrischen Bestrebungen den handelspolitischen Gegensatz zu Österreich zu verschärfen und die freihändlerische Bewegung dazu zu benutzen, den Ausschluß Österreichs aus dem Zollverein zu einem dauernden zu machen. Dieser Weg. der sich schon aus rein politischen Gründen sür die preußische Regierung als der gegebene darstellte, entsprach außerdem durchaus den volkswirtschaftlichen Überzeugungen der maßgebenden Persönlichkeiten. Innerhalb der preußischen Regierung gehörte zu den treuesten Anhängern der Frcihandelslehre Rudolph Delbrück, der sich schon um den Abschluß des preußisch-hannöverschcn Zollvereinsvertrags von 1851 hervorragend verdient gemacht hatte und der später als preußischer Handelsminister und als Präsident des Reichskanzleramts bis zum Jahre 1876 die Handelspolitik des Zollvereins und des deutschen Reiches fast ausschließlich leitete. Bei einer für Preußen so klaren Situation ist es begreiflich, daß alle handelspolitischen Annäherungsversuche, die Österreich nach dem Abschluß des Handelsvertrags von 1853 machte, um die völlige Zoll- einiguug herbeizuführen oder wenigstens vorzubereiten, trotz der Fürsprache und der Bemühungen der süddeutschen Staaten erfolglos blieben. Der einzige wenigstens scheinbare Erfolg Österreichs war der Abschluß des Wiener Münzvertrags vom 24. Januar 1857, durch welchen Österreich in den seit 1838 bestehenden und sich mit dem Zollverein — 118 - territorial deckenden deutschen Münzverein eintrat. Aber wenn der Münzverein gewissermaßen der Schatten des Zollvereins war, so war dieser Erfolg kein günstiges Vorzeichen. Denn nicht einmal seine Zugehörigkeit zum deutschen Münzverein vermochte Österreich effektiv zu machen ; es gelang ihm nicht, sich aus der Papierwährung, in die es 1848 geraten war, herauszuarbeiten, während der Münzvertrag ein direktes Verbot der Ausgabe von uneinlösbarem Papiergeld enthielt. Die österreichische Valuta stand nach wie vor in einem schwankenden Verhältnis zu der deutschen Silberwährung, und die einzige greifbare Folge des Münzvertrags — eigentlich der gesamten großdeutschen Bestrebungen überhaupt — war, daß Österreich eine Anzahl von Vereinsthalern Prägte, die fast ausschließlich in Deutschland in Umlauf gekommen sind, wo sie bis in die allerjüngste Zeit den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel behalten haben. Ehe die Frage der Aufnahme Österreichs in den Zollverein zum endgültigen Austrag gelangte, trat ein Ereignis ein, das für die handelspolitische Entwicklung der Welt von der größten Bedeutung geworden ist. Frankreich, das bisher durch und durch protektionistisch war, das an ungemcin hohen Zöllen, an zahlreichen Aus- und Einfuhrverboten festgehalten hatte, schloß unter der persönlichen Initiative Napoleons III. im Jahre 1860 mit England einen Handelsvertrag ab, der für England die völlige Abschaffung aller Schutzzölle brachte — nur Finanzzölle blieben bestehen —, für Frankreich die Abschaffung aller handelspolitischen Verbote und einen Maximalsatz seiner Zölle gegenüber England von 30°/o, von 1864 ab von 25°/o vom Wert der Waren. Der Eindruck war in der ganzen Welt ein ungeheuerer. Der Vertrag war der erste Sieg der Freihandelslehre auf internationalem Gebiete. Allenthalben hatte man das Bewußtsein, daß man am Beginn einer neuen vom Gedanken der Handelsfreiheit beherrschten Ära stehe. Napoleon selbst sah den Vertrag mit England nur als einen ersten Schritt auf dem von ihm betretenen Wege an und faßte sofort ähnliche Verträge mit andern Staaten, namentlich auch mit dem Zollverein, ins Auge. Um die andern Staaten zum Abschluß solcher Verträge zu nötigen, verallgemeinerte Frankreich die Zugeständnisse, die es England gemacht hatte, nicht ohne weiteres. Dadurch wurde die Konkurrenzfähigkeit auf dem französischen Markte für alle diejenigen Länder, welche sich nicht durch einen Handelsvertrag gleich- — 119 — falls die England gewährten Erleichterungen sicherten, in Frage gestellt ; und das war bei der Wichtigkeit des französischen Marktes ein sehr wirksamer Druck, der in der That ein ganzes Netz von Handelsverträgen, die demjenigen mit England nachgebildet waren, zur Folge hatte. In Preußen war die französische Anregung, einen Handelsvertrag in Erwägung zu ziehen, ganz besonders willkommen'. Die gesamte Entwicklung des Zollvereinstarifs war infolge des Einspruchsrechts der einzelnen Staaten während der 50 er Jahre ins Stocken geraten, und ein Vertrag mit Frankreich bot die Aussicht auf eine Tarifreform in freihändlerischem Sinne und damit gleichzeitig die Gelegenheit, Österreich jede weitere Annäherung an den Zollverein zu verleiden. In Österreich war zwar inzwischen, nach dem Tode des Barons von Brück, das Interesse an einer Zolleinigung sür den Augenblick eingeschlafen, und so kam es, daß die sür 1860 in Aussicht genommenen Verhandlungen nicht eingeleitet wurden. Erst als bekannt wurde, daß Preußen mit Frankreich über einen Handelsvertrag verhandle, der bedeutende Tarifermäßigungen herbeiführen und Frankreich die Meistbegünstigung gewähren sollte, erhob Österreich Einspruch (im September 1861). Die süddeutschen Staaten ergriffen abermals für Österreich Partei, und für Preußen blieb nichts übrig, als ebenso zu handeln wie in den Jahren 1852 und 185^>, nämlich unbeirrt seinen Weg zu gehen, dem Zollverein in einem fertigen Vertrage ein t'ait aeeomoli vorzulegen und es auf eine Auflösung des Vereins ankommen zu lassen. Mehr noch als zu Beginn der 50 er Jahre durfte Preußen darauf rechnen, daß das wirtschaftliche Band, das der Zollverein um die deutschen Staaten geschlungen hatte, zu stark war, als daß es die süddeutschen Staaten hätten zerreißen können, und daß auch das finanzielle Interesse der Einzelstaaten schließlich das Auseinanderfallen des Vereins verhindern werde. Vor allem aber hatte Preußen in diesem Entscheidungskampf die immer mehr freihändlerisch gewordene öffentliche Meinung Deutschlands aus seiner Seite. Am 29. März 1862 kam der Handelsvertrag zwischen Preußen und Frankreich zu stände. Er enthielt thatsächlich die gegenseitige Meistbegünstigung und erhebliche Zollermäßigungen. i Vcrgl. zu dc» folgenden Ausführungen vor allem Walther Lotz, Die Ideen der deutscheu Handelspolitik von 1860-1891, Leipzig 1892. — 120 - Die österreichische Regierung fühlte, daß für sie jetzt ihre ganze Zukunft in Deutschland auf dem Spiel stehe. Sie erhob in der schärfsten Weise Protest gegen diesen Vertrag, der dadurch, daß seine Bedingungen für Österreich unannehmbar seien, die Ausführung der im Handelsvertrage von 1853 in Aussicht genommenen Zolleinigung unmöglich mache und mithin gegen diesen Vertrag verstoße. Nicht genug damit, richtete die österreichische Regierung am 10. Juli 1862 eine Depesche an sämtliche Zollvereinsstaaten, in der sie die sofortige Zolleinigung auf Grund des bestehenden Zollvereinstarifs anbot. Alle die früheren protektionistischen Bedenken wurden, um das Schiff zu retten, kurzer Hand über Bord geworfen. Aber auch durch dieses verzweifelte Mittel ließ Preußen sich nicht beirren. Nachdem Ende, Juli das preußische Abgeordnetenhaus das Abkommen mit Frankreich mit 264 gegen 12 Stimmen angenommen hatte, wurde der Vertrag am 2. August 1862 definitiv unterzeichnet. Am 5. August wurde er den Zollvereinsstaaten mit einer ausführlichen Begründung mitgeteilt, in der es hieß: „Es kommt jetzt darauf an, den Handel, den Gewerbefleiß und die Schiffahrt der Zollvereinsstaatcn auf dem großen Felde, welches durch die Verträge erschlossen wird, ohne weiteren Verzug teilnehmen zu sehen und nicht andern Nationen die Vorteile zu überlassen, zu deren Mitgenuß der Verein fähig und berufen ist." Zuerst antwortete Bayern, indem es am 8. August den Beitritt zum Vertrag ablehnte. Es folgten Württemberg, Hessen-Darmstadt, Hannover und Kurhessen. Sachsen empfahl baldige Verhandlungen mit Österreich. Die meisten andern Staaten zeigten eine unschlüssige Haltung, nur Frankfurt und Braunschweig erklärten rückhaltslos ihre Zustimmung. In ganz Deutschland entstand eine mächtige Erregung und ein gewaltiger Kampf. Nicht nur die wirtschaftliche Einheit, die ganze politische Zukunft Deutschlands war in dieser schweren Krisis des Zollvereins in Frage gestellt. Das preußische Abgeordnetenhaus, der Kongreß deutscher Industrieller, der Kongreß deutscher Volkswirte und der deutsche Handelstag traten auf die Seite der preußischen Regierung, und selbst in den industriellen Kreisen Süddeutschlands zeigte sich lebhafte Zustimmung zum französischen Vertrag. Im Herbst 1862 trat Bismarck in die preußische Regierung ein. und er zeigte sofort seine Entschlossenheit, den Vertrag mit Frankreich aufrecht zu erhalten und jedem Versuch Österreichs, in den Zollverein — 121 — einzutreten, den äußersten Widerstand entgegenzusetzen. Als sich trotz aller Verhandlungen im Guten nichts erreichen ließ, kündigte er am 17. Dezember 1863 die Zollvereinsverträge. Diese Festigkeit machte Eindruck. Nachdem alle Versuche der Mittclstaaten, sei es im Anschluß an Österreich, sei es unter sich selbst einen nenen Zollverein zu schließen, gescheitert waren, und nachdem Sachsen im Mai 1864 seinen Beitritt znm Zollverein ans Grund des sranzösischen Vertrags erklärt hatte, kamen die übrigen Staaten einer nach dem andern, erst Hessen-Kassel und Thüringen im Juni, dann Hannover und Oldenburg im Juli, zuletzt folgten im Oktober Bayern und Württemberg. Schließlich gab sich auch Osterreich mit eiuem neuen Handelsvertrag mit dem Zollverein zufrieden, der am 11. April 1865 zum Abschluß kam; der Vertrag enthielt vor allem die völlige Beseitigung der Getreidezölle. Am 16. Mai 1865 wurde dann endgültig der neue Zollvereinsvertrag auf der Basis der Verträge mit Frankreich und Österreich zn stände gebracht. Alsbald nach dem Abschluß des neuen Zollvereinsvertrages wurde die vertragsmäßige Regelung der auswärtigen Handelsbeziehungen ergänzt durch Handelsverträge mit Belgien (vom 22. Mai 1865), mit Großbritannien (vom 30. Mai 1865), mit Italien (vom 31. Dezember 1865), außerdem mit der Türkei und einigen außereuropäischen Staaten. Teils handelte es sich dabei um bloße Meistbegünstigungsverträge; soweit Tarifsätze gebunden wurden, geschah es in Anlehnung an den französischen Handelsvertrag. Der neue Zollvereinstarif von 1865 brachte im wesentlichen die Verallgemeinerung der vertragsmäßig gebundenen Tarifsätze; daneben stellte er den Grundsatz auf, daß alle Waren, für die nicht ein specieller Zoll festgesetzt sei, zollfrei sein sollten, während bisher umgekehrt von allen nicht ausdrücklich für zollfrei erklärten Artikeln eine sogenannte allgemeine Eingangsabgabe erhoben worden war. Am 1. Januar 1866 trat die neue Ordnung in Kraft; aber sie blieb nicht lange ungestört. Wenige Monnte später brach der Krieg zwischen Preußen und Österreich aus, der in seinen Folgen zn einer gründlichen Umgestaltung des Zollvereins und schließlich zu seinem Ausgehen in das Deutsche Reich führte. Die Verfassung, die der Zollverein nach der Begründung des Norddeutschen Bundes erhielt, durch Verträge des Norddeutscheu Bundes mit Bayern und den andern Staaten südlich des Mains vom 8. Juli 1867, war nur eine Er- — 122 - streckung dcs Norddeutschen Bundes in Zollsachen auf die Südstaaten. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes wurde durch Delegierte der süddeutschen Staaten ergänzt zu einem Bundesrat des Zollvereins, und der Reichstag des Norddeutschen Bundes in derselben Weise durch Abgeordnete aus den süddeutschen Staaten zum Zollparlament. Damit hatte der Zollverein eine Gesetzgebung, die nach Mehrheitsbeschlüssen entschied, und die später, nach der Gründung des Reiches, ohne weiteres auf Bundesrat und Reichstag überging. Die Gründung des Deutschen Reiches hat endlich zwischen den deutschen Staaten die politische und staatsrechtliche Einheit hergestellt, die dem inneren Zusammenhang und der wirtschaftlichen Zusammengehörigkeit der deutschen Staaten entspricht; sie hat dadurch den Zollverein, der aus dem Gegensatz der wirtschaftlichen Einheit und der politischen Zersplitterung hervorgegangen war, überflüssig gemacht. Der Zollverein ging auf im Deutschen Reich. In territorialer Beziehung freilich herrschte zwischen Zollgebiet und Reichsgebiet noch nicht volle Übereinstimmung. Nach der Überwindung der Krisis, die durch den Handelsvertrag mit Frankreich hervorgerufen worden war. hatten sich von den deutschen Staaten noch folgende außerhalb dcs Zollvereins befunden: Schleswig- Holstein, die beiden Mecklenburg und die drei Hansestädte. Davon war Schleswig-Holstein, nachdem es als Provinz dem Königreich Preußen einverleibt worden war, ohne weiteres auch in den Zollverein aufgenommen worden. Die beiden Mecklenburg dagegen konnten auch nach der Begründung des Norddeutscheu Bundes nicht ohne weiteres einbczogen werden, da sie durch einen Handelsvertrag mit Frankreich an Zollsätze gebuudeu waren, die erheblich hinter denjenigen des Zollvereins zurückblicken. Erst im Jahre 1868, nachdem es gelungen war, Frankreich zum Rücktritt von diesem Vertrag zu bestimmen, konnte Mecklenburg Aufnahme in den Zollverein finden. Gleichzeitig trat damals die Freie Hansestadt Lübeck dem Zollverein bei. Außerhalb standen jetzt nur noch Hamburg und Bremen mit einigen angrenzenden preußischen Gebietsteilen. Auch durch die Begründung des Reichs wurde dieser Zustand zunächst nicht geändert. Die Hansestädte glaubten, im Interesse ihres Handels nicht auf ihre Sonderstellung verzichten zu können und die Reichsregierung wollte damals in dieser Beziehung keinen Druck auf sie ausüben. So bestimmte der Art. 34 der Reichsverfassung: „Die — 123 — Hansestädte Bremen und Hamburg mit einem dem Zweck entsprechenden Bezirke ihres oder des umliegenden Gebietes bleiben als Freihäfen außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze, bis sie ihren Einschluß in dieselbe beantragen." Dabei hatte es zunächst sein Bewenden. Vom Jahre 1880 an zeigte sich jedoch Bismarck entschlossen, die Aufnahme der beiden Hansestädte in den Zollverein um jeden Preis herbeizuführen. Bei dem Widerstand, den diese Bestrebungen namentlich in Hamburg fanden, mußte Bismarck einen starken Druck anwenden, um seine Absicht durchzusetzen. Erst durch die Drohung, Altona und St. Pauli, die bisher zu dem hamburgischen Freihafengebiet gehört hatten, von Hamburg zu trennen und Hamburg durch die Einbeziehung der Unterelbe in das Zollgebiet vom freien Meer abzuschneiden, gelang es, den hamburgischen Freistaat zum Eintritt in das Zollgebiet zu bewegen (1881). Außerhalb des Zollgebiets blieb nur ein Freihafen, der dem hamburgischen Handel und Gewerbe die Möglichkeit gewähren sollte, sich die bisherigen Vorteile der Zollfreiheit zu erhalten. Das Reich erklärte sich bereit, einen beträchtlichen Zuschuß zu den Kosten der Anlage des Freihafens zu leisten; für die Ausführung der Bauten und damit auch für den Eintritt Hamburgs in die Zollgrenze wurde ein Zeitraum von sieben Jahren in Aussicht genommen. Im Jahre 1885 folgte Bremen dem Beispiel Hamburgs. Am 15. Oktober 1888 ist der Zollanschluß der beiden Hansestädte in Kraft getreten. Seit dieser Zeit ist die territoriale Zolleinigung Deutschlands vollendet. Siebenter Vortrag, Das Deutsche Reich. Die durchgreifenden Änderungen, welche die staatsrechtlichen Formen der deutschen Zollgemeinschaft durch die Gründung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs erfuhren, ließen den Geist der deutschen Handelspolitik für's erste unberührt. Auch nachdem Österreich durch den Krieg von 1866 endgültig aus dem im Entstehen begriffenen neuen Reich ausgeschieden worden war, nachdem also für Preußen die Handelspolitik ihre Bedeutung als Mittel der hohen nationalen Politik verloren hatte, blieben die leitenden Staatsmänner dem Gedanken der Handelsfreiheit treu ; ein Beweis, daß auch vor 1866 nicht lediglich die politische Opportunität, sondern auch die handelspolitische Überzeugung für Preußens Stellungnahme zu Gunsten von Tarifermäßigungen und Verkehrserleichterungen ausschlaggebend gewesen ist. Nur darin brachten die Ereignisse von 1866 und 1870 einen Wandel, daß sie die deutsche Handelspolitik beträchtlich aktionsfähiger machten. Bisher war jede Reform der bestehenden Tarife nur unter den allergrößten Schwierigkeiten zu stände gekommen, weil der Widerspruch jedes einzelnen Mitgliedes genügte, um die geplanten Neuerungen unmöglich zu machen. Prenßen vermochte die Tarisreformen, die es für unbedingt notwendig hielt, nur vermittelst des Abschlusses von Handelsverträgen durchzusetzen, und die wichtigsten dieser Handelsverträge selbst vermochte es dem Zollverein nur dadurch aufzuerlegen, daß es den Bestand des ganzen Verbandes in Frage stellte und es darauf ankommen ließ, ob die widerspenstigen Einzelstaaten die Auflösung des Zollvereins oder die Annahme der von Preußen abge- fchlossenen Verträge als das kleinere Übel ansehen würden. Die schweren Kämpfe dieser Art sind seit 1867, seitdem den — 125 — Einzelstaatcn nicht mehr das Udsi'uin vsto zusteht und seitdem Bundesrat und Zollparlament und später Bundesrat und Reichstag auf dem geordneten Weg der Gesetzgebung über die handelspolitischen Maßnahmen beschließen. — seit jener Zeit sind die handelspolitischen Kämpfe zwischen den einzelnen deutschen Staaten in Wegsall gekommen; an ihre Stelle sind nicht minder heftige Kämpfe getreten, die Kämpfe zwischen den handelspolitischen Prinzipien und die Kämpfe der wirtschaftlichen Interessen nm die gesamte Richtung der deutschen Handelspolitik. Der Dämpfer, den das nationale Element, die Frage des Fortbestandes oder der Auflösung der zollpolitischen Einheit, diesen Streitfragen und Jnteressenkämpfen aufgelegt hatte, ist mit der Verwirklichung und Sicherung der politischen Einheit in Wegfall gekommen. Zunächst hatte die Beseitigung der staatsrechtlichen Hemmnisse für die Fortbildung der Zollgesetzgebung die Bedeutung, daß die Bahn srei gemacht wurde für eine energischere Bethätigung der freihändlerischen Überzeugung, Im Zeichen der Annäherung an die Handelsfreiheit war der Zollverein groß geworden, und die deutsche Volkswirtschaft war, trotzdem ihre industrielle Konkurrenzfähigkeit damals gegenüber dem Ausland, namentlich gegenüber England und Frankreich, eine wesentlich geringere war als heute, unter der liberalen Tarifpolitik des Zollvereins erheblich vorwärts geschritten. Namentlich von den 50 er Jahren an, nachdem die kurze Zeit der von Süddeutschland ausgehenden schutzzöllncrischen Reaktion überwunden war und nachdem die Verträge mit Hannover und mit Österreich erhebliche Zoll- crmäßigungen gebracht hatten, und dann, nach dem noch viel mehr freihändlerischcn Vertrag mit Frankreich von 1862, hatte Deutschland in wirtschaftlicher Beziehung einen so merkbaren Aufschwung zu verzeichnen, daß es durchaus erklärlich und natürlich erscheint, wenn die Leiter der Handelspolitik des Zollvereins auch uach der Begründung des Norddeutschen Bundes und des Reiches auf der von ihnen betretenen Bahn weiter zu gehen versuchten. Bismarck kümmerte sich in jener Zeit nur um die politische Seite der handelspolitischen Fragen, sowohl in seinem Verhalten gegenüber den deutschen Einzelftaaten, als auch gegenüber dem Ausland. Er hatte den Vertrag mit Frankreich und die Neuherstellung des Zollvereins auf dieser Basis so energisch betrieben, weil er im Zollverein wesentlich ein Instrument sah, das dem Zweck seiner nationalen und — 126 — internationalen Politik diente. Die eigentliche Leitung der handelspolitischen und zollpolitischen Fragen hatte er ganz und gar Rudolph von Delbrück überlassen, in dessen Verständnis, Sachkenntnis und Klugheit er das vollste Vertrauen setzte, Delbrück war nun seiner ganzen Überzeugung nach durchaus Anhänger der Handelsfreiheit. Es ist freilich billig, ihm deshalb — wie es seither so oft geschehen ist, — den Vorwurf zu machen, er sei ein Doktrinär gewesen und habe blind die Prinzipien der englischen Freihandelslehre auf die deutschen Verhältnisse anzuwenden versucht. Wenn man gerecht sein will, dann muß man zugeben, daß Delbrück sich für seine Überzeugung und für die seiner Überzeugung entsprechende Handelspolitik auf die praktischen Erfolge berufen konnte, welche die der Handelsfreiheit zuneigende Politik für die deutsche Volkswirtschaft gezeitigt hatte. Die erste Gelegenheit zu einer Fortbildung des Zolltarifs in der Richtung auf die Handelsfreiheit nach der Reorganisation des Zollvereins im Jahre 1867 bot sich bei der Erneuerung des durch den Krieg zerrissenen Handelsvertrags mit Österreich. Durch einen neuen Vertrag, der 1868 zu stände kam, wurden abermals wichtige Zollermäßigungen eingeführt, namentlich für Wein, Eisen und Leinengarn. Gleichzeitig mit diesem Vertrag wurde jedoch außerdem dem Zollparlament ein Gesetzentwurf vorgelegt, der im Anschluß au den österreichischen Vertrag eine erhebliche Vereinfachung des Zolltarifs herbeiführen und nach dem Vorbild Englands die Überführung des ganzen Zollwesens von Schutzzöllen zu reinen Finanzzöllen anbahnen sollte- Für 45 Warengruppen sollte vollständige Zollfreiheit, für 12 weitere eine erhebliche Zollreduktion Platz greifen. Aber soweit wurde die freihändlerische Gesinnung der Regierung von derjenigen des Parlamentes und der öffentlichen Meinung übertroffen, daß die Vorlage zweimal daran scheiterte, daß sogar die reinen Finanzzölle, welche zur Deckung des durch die übrigen Zollermäßigungen entstehenden Einnahmeausfalls eingeführt werden sollten, so namentlich der Zoll auf Petroleum, von der freihändlerischen Mehrheit des Parlaments abgelehnt wurden ^. Erst im Jahre 1870, nachdem die Regierung auf den Petroleumzoll verzichtet hatte, kam das neue Zollgesetz zu stände. Die ganze beträchtliche Zollermäßigung, die es enthielt, wurde eingeführt auf dem Wege der autonomen Zollgesetzgebung, ' Auch politische Bedenken spielten dabei mit; vergl. Lotz, a. a. O., S, 91. — 127 - nicht auf dem Wege der Verträge mit ausländischen Staaten und nicht als Konzession gegen andere Zugeständnisse, also voll und ganz aus eigenster Entschließung des Zollvereins. Mit dieser energischen Bekundung seiner freihändlerischen Politik hat der Zollverein seine selbständige Existenz abgeschlossen. Der erste handelspolitische Akt des Deutschen Reiches war der im ll des Frankfurter Friedens enthaltene Meistbegünstigungsvertrag mit Frankreich. Bismarck hätte an Stelle dieses Meistbegünstigungsvertrags gerne einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen oder wenigstens die Fortsetzung des in der ersten Hälfte der 60 er Jahre abgeschlossenen und durch den Krieg aufgehobenen Handelsvertrags erwirkt. Aber hier zeigten sich bereits die Anfänge der Protektionistischen Reaktion, die in wenigen Jahren über Europa hereinbrechen sollte. In Frankreich hatten bereits vor dem Ausbruch des Krieges die Schutzzöllncr wieder bedeutend an Einfluß gewonnen, und jetzt, bei den Verhandlungen mit Deutschland, hielt die französische Regierung so hartnäckig daran fest, daß sie mit den bisherigen Zöllen nicht auskommen könne und freie Hand für weitere Zollerhöhungcn behalten müsse, daß Bismarck ausrief, er wolle sich lieber einem Krieg mit Kanonen als einem Krieg mit Zolltarifen aussetzen. Es war indessen nicht zu verkennen, daß die Franzosen schon zur Beschaffung der Kriegskostenentschädigung die Möglichkeit haben mußten, höhere Erträge aus ihren Zöllen zu ziehen, und deshalb ging Bismarck schließlich auf den Vorschlag ein. daß beide Länder sich gegenseitig die Meistbegünstigung gewähren sollten. Die Meistbegünstigung des Vertrags ist jedoch keine unbedingte, sie enthält nur die gegenseitige Gleichstellung in der zollpolitischen Behandlung mit England, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich und Rußland. Ausgenommen von der Meistbegünstigung sind diejenigen Zugeständnisse, welche seitens eines der vertragenden Teile durch Handelsverträge andern als den eben genannten Ländern gewährt werden. Die ganze im Friedensvertrag enthaltene Abmachung ist unkündbar ; sie kann nur durch Gewalt und Vertragsbruch oder im Wege des Einverständnisses beider Teile aufgehoben oder abgeändert werden. — Es wäre ohne Zweifel für die ganze Entwicklung der deutschen Handelspolitik von großem Vorteil gewesen, wenn Regierung und Volksvertretung die Schwierigkeiten bei dem Abschluß eines neuen Handelsvertrags mit Frankreich als ein Zeichen der Zeit aufgefaßt — 128 — und Wenn sie anch den in andern Ländern, namentlich in Rußland und Österreich, immer stärker werdenden protektionistischen Bestrebungen mehr Aufmerksamkeit geschenkt hätten. Der Weg der autonomen Zollherabsetzungen und Zollbeseitigungen, der bereits vor dem Kriege betreten worden war, wäre dann vielleicht nicht weiter verfolgt worden, sondern man hätte sich dann Wohl weitere Schritte auf diesem Wege ausgespart als Gegenleistungen gegen entsprechende Zugeständnisse andrer Staaten. Aber der Reichstag selbst, allen voran der agrarische Teil des Reichstags, drängte die Regierung auf der Bahn des Freihandels noch weiter vorwärts, als sie selbst schon gegangen war. Schon seit längerer Zeit verlangten die Agrarier stürmisch die Beseitigung der Eisenzölle, von der sie sich eine erhebliche Verbilliguug der landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen versprachen. Im Mai 1873 wurde im Reichstag ein Antrag eingebracht, der die völlige Beseitigung der Eisen- und Maschinenzölle verlangte. Unterzeichnet war der Antrag in erster Reihe von konservativen Agrariern, von den Abgeordneten von Behr, von Below, von Wedell-Malchow, Graf Dohna, Freiherr von Frankenberg, von Minnigerode, außerdem von liberalen Freihändlern wie Prince-Smith und Bambcrger. Auch der Führer des Centrums, Windthorst, hatte seinen Namen unter den Antrag gesetzt. Der Antrag kam jedoch nicht zur Abstimmung, da die Regierung ihrerseits eine Tarifnovclle ankündigte, die dem Reichstag in der That wenige Wochen später, im Juni 1873 vorgelegt wurde. Diese Novelle enthielt ebenfalls Zollfreiheit sür Roheisen, nicht dagegen für Eisen- und Stahlwaren, sür die nur Zollermäßigungen vorgeschlagen wurden. Dagegen bot sie auch für einige andere Artikel Zollermäßigungen, so für Soda, und Zollbefreiungen, so sür Stärke, außerdem die Aushebung des Ausfuhrzolls für Lumpen. Die Vorlage ging den radikalen agrarischen Freihändlern lange nicht weit genug. Andrerseits fingen damals die Interessenten der deutschen Eisenindustrie an sich zu regen, nachdem sie bei dem glänzenden Gang der Geschäfte in den vorhergehenden Jahren kein allzugroßes handelspolitisches Interesse entfaltet hatten. Jetzt aber, wo sich bereits die Vorboten eines Rückschlags zeigten, begannen sie etwas mehr Eifer in der Vertretung ihrer Interessen zu entwickeln; freilich vorläufig noch ohne Erfolg. Die Regierungsvorlage wurde schließlich in der Fassung angenommen, daß Zollsreiheit sür Roheisen und einige andre weniger - 129 — Wichtige Artikel sofort eingeführt wurde und daß Eisenwaren, Stärke, Soda und andre Artikel zunächst Zollermäßigungen erfuhren und vom 1. Januar 1877 an zollfrei werden sollten. Dieses Gesetz war der letzte positive Erfolg der Anhänger der Handelsfreiheit in Deutschland. Von nun an wirkten verschiedene Umstände zusammen, um sie zuerst in die Defensive zu drängen und um schließlich eine gänzliche Umkehr in der deutschen Handelspolitik herbeizuführen. — Noch im Jahre 1873 brach eine allgemeine Absatzkrisis aus, durch die besonders hart die Eisenindustrie getroffen wurde. Die Krisis war die naturgemäße Folge der allzu starken Produktionsausdehnung. Als nach dem Friedensschluß in aller Schnelligkeit die Rüstungen ergänzt, neue Eisenbahnen gebaut, das rollende Material erneuert und vermehrt werden mußten, als gleichzeitig durch die Eröffnung des Suezkanals sich der Schiffahrt und dem Schiffbau neue Perspektiven eröffneten, da nahm die Nachfrage nach Eisen einen nie gekannten Umfang an. Die Eisenpreise gingen rapid in die Höhe. Der Durchschnittspreis sür die Tonne Roheisen in Hamburg war im Jahrzehnt 1861/70 69 Mk. gewesen. 1871 war der Durchschnittspreis 72,60 Mk., 1872 aber 125.40, 1873 gar 143,60 Mk, Also eine Verdoppelung des Preises in zwei Jahren! Unter solchen Verhältnissen wuchsen die Gewinne und mit ihnen die Unternehmungslust und die Betriebsaus- dehnungcn ins ungemessene. Es sollen in Preußen in den vier Jahren 1871—74 ebenso viele Hochöfen, Eisenhütten und Maschinenfabriken gegründet worden sein als in dem ganzen 70 jährigen Zeitraum vou 1800 bis 1870. Das alles für einen außerordentlichen Bedarf, der sich nur wenige Jahre auf seiner Höhe halten konnte. Bereits gegen Ende 1873 stellte es sich heraus, daß der Verbrauch mit der Ausdehnung der Produktion nicht mehr Schritt hielt. Es trat eine Absatzstockung ein, die sich immer mehr verallgemeinerte. Überall häuften sich die Vorräte, die Preise gingen zurück. Zahlreiche Unternehmungen kamen in Verlegenheit, und indem alle in der Hoffnung aus bessere Zeiten selbst unter Verlusten ihren Betrieb aufrecht zu erhalten suchten, wurde das Übel fortgesetzt verschlimmert. So hielt die Krisis jahrelang an, und nur ganz allmählich wurde die Produktion auf einen dem thatsächlichen Bedarf entsprechenden Umfang zurückgeführt. Diefe ganze schwere Krisis hatte an sich mit der Handelspolitik nichts zu thun. Aber es ist nur zu begreiflich, daß die bedrängten H elsferich, Handelspolitik, 9 — 130 — Eiseuindustriellen bei den obwaltenden Absatzschwierigkeiten nach Schutz gegen die ausländische Konkurrenz riefen. Der englische und teilweise auch der französische Wettbewerb wurden verantwortlich gemacht für die schwierige Lage der deutschen Eisenindustrie, und es wurden Zollmaßregeln verlangt, die der deutscheu Eisenindustrie den Absatz auf dem innern Markte möglichst ausschließlich sichern sollten. Zu Beginn des Jahres 1876 wurde zum Zweck einer umfassenden fchutzzöllnerischen Agitation der „Ccntralvcrband deutscher Industrieller" gebildet, der bis zum heutigen Tage die mächtige Organisation des protektionistischen Teils der deutschen Industrie darstellt- Außer den Eisenindustriellen traten ihm vor allem bei die Banmwollspinner, die Soda- und die Zuckcrfabrikanten. Der Centralverband entfaltete sofort eine umfassende agitatorische Thätigkeit, und er verlangte in einer Eingabe an den Reichskanzler eine Enquete über die Lage der Industrie. Dabei sprach die Eingabe die Erwartung aus, ,,daß die bestehenden Handelsverträge rechtzeitig gekündigt würden und daß die Regierung darauf Bedacht nehmen werde, die Interessen des vaterländischen Gewerbefleißes bei den neu abzuschließenden Verträgen in rationellerer Weise zu wahren, als dies bei den früheren Verträgen erreicht worden sei." Das nächste praktische Ziel der industriellen Schutzzöllner war. die Hinausschiebung des Termins der Zollfrciheit für Eisenwaren, der am 1. Januar 1877 eintreten sollte, zu erwirken. Der Reichstag wurde mit mehrfachen Anträgen dieser Art beschäftigt, aber alle wurden mit großer Majorität abgelehnt, zuletzt am 13. Dezember 1870 mit 201 gegen 116 Stimmen. Die Reichsregierung selbst verhielt sich jedoch in jener Zeit bereits schwankend gegenüber den neuen handelspolitischen Strömungen. Bis- marck hatte noch in einer Reichstagsrede vom 22. November 1875 die Aufhebung von allen Zöllen mit Ausnahme von hohen Finanzzöllen auf 10—15 Artikel als das erstrebenswerte Ziel bezeichnet; aber inzwischen war er an diesem Ziel irre geworden. Delbrück, der eigentliche Träger der liberalen Handelspolitik sah den Umschwung kommen und trat im Frühjahr 1876 zurück. Bismarck begann von diesem Zeitpunkte an die Leitung der Handelspolitik voll und ganz in seine eigene Hand zu nehmen. In der Absicht, andre Wege zu gehen, wurde er bestärkt durch die Schwierigkeiten, welche die Verhandlungen mit Österreich über die — 131 — Erneuerung des deutsch-österreichischen Handelsvertrags boten, und durch Zollerhöhungen in Rußland, die von der deutschen Industrie und dem deutschen Handel schwer empfunden wurden. Dazu kamen die Klagen der Eisenindustriellen, die ihren Eindruck auf den Kanzler nicht verfehlten. Schon im Oktober 1876 erklärte sich Bismarck im Ministerium für die Aufrechterhaltung der Eisenzölle über den 1. Januar 1877 hinaus. Aber der Widerspruch des Finanzministers Camphausen bestimmte ihn, auf die Durchführuug dieser Absicht zu verzichten. Dagegen zog er Repressalien gegen Frankreich in Erwägung, das seine Eisenausfuhr durch besondere Vergütungen begünstigte; und in einem vom 27. Oktober 1876 datierten Schreiben an den Staatsminister von Hofmann, dem er die Ausarbeitung von Vorschlägen über Gegen- maßrcgeln gegen Frankreich auftrug, sprach er aus: Deutschland dürse in handelspolitischen Dingen nicht vom guten Willen des Auslandes abhängig bleiben. Er wolle fortan keine Handelsverträge mehr schließen, die irgendwelche Fessel für die freie Bewegung der deutschen Tarife bestehen ließen oder neu herstellten. — Diese bestimmt und präcis ausgesprochene Ansicht bedeutete einen vollendeten Bruch mit der bisherigen Politik der Handelsverträge. Zu den Gründen, die Bismarck bestimmten, in das schutzzöllnerische Fahrwasser einzulenken, kam noch hinzu der Übergang der Agrarier zum Schutzzoll. Mit überraschender Schnelligkeit vollzogen damals die Agrarier eine totale Schwenkung in ihren handelspolitischen Ansichten und Bestrebungen. Noch im Jahre 1876 hatten sie sich strikt als Gegner eines jeden Schutzzolls erklärt. Der durch und durch agrarische Verein der Steuer- und Wirtschaftsreformer erklärte in seinem Statut von 1876 ausdrücklich: „Auf der Grundlage des Freihandels stehend, sind wir Gegner der Schutzzölle." Niemand hatte eifriger als die Agrarier für die freihändlerischen Tarifreformen seit 1868 gekämpft, niemand hat sich bis Ende 1876 eifriger gegen die Hinausschiebung des Termins, an dem die Zollfreiheit für Eisenwaren u. s. w. eintreten sollte, zur Wehr gesetzt. Aber gerade in jener Zeit vollzog sich eine entscheidende Wendung in der Stellung der deutschen Landwirtschaft im internationalen Verkehr. Deutschland fing an. überwiegend Getreide zu importieren. Der englische Markt verlor seine große Bedeutung für die deutsche Landwirtschaft mehr und mehr, teils weil die deutschen Agrarprodukte 9* — 132 — im Inland einen immer größeren Absatz fanden, teils weil sie dem Wettbewerb der überseeischen Konkurrenz aus dem englischen Markte nicht mehr gewachsen waren. Auch auf dem deutschen Markte erfuhren die Landwirte immer stärker den Druck der Konkurrenz des Auslandes, namentlich Rußlands. Durch diesen Umschwung erfuhren die handelspolitischen Interessen der Agrarier eine gänzliche Verschiebung. Während sie bisher interessiert gewesen waren an der Leichtigkeit des Exports und während sie sich nicht gewillt gezeigt hatten, sich die Exportbedingungen verschlechtern zu lassen durch Gegenmaßregeln des Auslandes, die durch hohe deutsche Jndustriezöllc hätten hervorgerufen werden können, erkannten sie jetzt mit einem Mal ihr überwiegendes Interesse in der Beschränkung der Einsuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Sinnesänderung der Agrarier vollzog sich so rasch, daß die geschworenen Freihändler von 1876, der Verein der Steuer- und Wirtschastsreformer, bereits im Herbst 1877 sich mit den industriellen Schutzzöllnern des Centralverbandes über ein gemeinschaftliches Vorgehen zu verständigen suchten. Zu dieser tief einschneidenden Wandlung in der Konstellation der praktischen Interessen und der wirtschaftspolitischen Majoritäten kam für Bismarck noch ein überaus wichtiges finanzpolitisches Moment. Die Finanzlage des Deutschen Reichs hatte sich von Jahr zu Jahr verschlechtert. Die fortgesetzt steigenden Ausgaben nötigten dazu, die Einzelstaaten in wachsendem Maße mit Matrikularbeiträgen heranzuziehen, so daß es immer mehr als notwendig erschien, dem Reich eigene Einnahmequellen zu erschließen. Da Bismarck den Gedanken direkter Reichssteuern unbedingt verwarf, erschien als das einzige Mittel zur Herstellung des Gleichgewichts im Reichsetat eine Reform der Steuern und Zölle. Mit dieser Reform wünschte Bismarck die Verwirklichung seiner handelspolitischen Ziele so weit wie möglich zu verbinden. Die Schwierigkeiten, auf die er dabei bei den andern Mitgliedern der Regierung stieß, veranlaßten ihn Ende März 1877, ein Abschiedsgesuch einzureichen, und nachdem diese Krisis beigelegt war, fanden seine gegen die französischen Ausfuhrvergütungen für Eisen gerichteten Entwürfe im Reichstage noch eine große Mehrheit von Gegnern. Aber Bismarck ließ trotzdem seine Projekte nicht fallen, sondern verfolgte sie mit verdoppelter Energie, nachdem der Finanzminister — 133 - Camphausen, der letzte Freihändler in der Regierung, im Februar 1878 zurückgetreten war. Er setzte im Frühjahr 1878 im Bundesrat die Berufung einer Enquete über die Lage der Eisenindustrie durch und später eine ähnliche Enquete über die Leinen- und Baumwollindustrie. Im August 1878 präsidierte er in Heidelberg einer Besprechung der Fiuanzminister der Einzelstaaten, die sich über die wesentlichen Grundzüge einer Steuer- und Zollreform im Sinne des Reichskanzlers einigten. Auch im Reichstag hatten sich inzwischen die Anschauungen und Mehrheiten beträchtlich verschoben, teils infolge der handelspolitischen Schwenkung der Agrarier, teils infolge der Reichstagsauflösung wegen der Ablehnung des Socialistengesetzes. Im Oktober 1878 gaben 204 Mitglieder, also einige mehr als die absolute Majorität, eine offenbar vom Reichskanzler selbst angeregte Erklärung ab, die eine Reform des Zolltarifs für notwendig erklärte. Bismarck antwortete darauf sofort in einem Brief an den Führer der Schutzzöllner im Reichstag, Freiherrn v. Varnbülcr, in dem er sich bereit erklärte, „eine umfassende Revision des Zolltarifs herbeizuführen und die dazu erforderlichen Anträge zunächst der Prüfung der verbündeten Regierungen Zu unterbreiten." Die Vorarbeiten seien bereits in Angriff genommen, und er werde Handelsverträge erst nach Erledigung der Tarifreform abschließen. — Dieser Brief wurde sofort der Öffentlichkeit übergeben, und damit war die große Aktion eingeleitet. Für ihre rasche und energische Durchführung setzte Bismarck nunmehr seine ganze Person ein. In einem Schreiben an den Bundesrat, das gerade zu Weihnachten 1873 in die Öffentlichkeit kam und das weit über die Grenzen Deutschlands hinaus das größte Aufsehen erregte, entwickelte er ausführlich sein Programm. Für ihn stehe, so hieß es in diesem Schreiben, in erster Linie die Vermehrung der Reichseinkünfte. Deutschland sei in der finanziellen Entwicklung seines Zollwesens weit hinter andern Staaten zurückgeblieben. Die lästige direkte Steuer solle so viel wie möglich durch die indirekte ersetzt werden, und zu diesem Zweck wolle er zu dem Prinzip des preußischen Tarifs von 1818, nämlich zu dem Prinzip der allgemeinen Zollpflichtigkeit der Einfuhrgüter zurückkehren ; nur unentbehrliche Rohstoffe, wie Baumwolle u. f. w., sollten frei bleiben. Solange die meisten Länder, mit denen Deutschland in Verkehr stehe, sich mit hohen Zollschranken umgäben, dürfe sich Deutschland bei der Befriedigung seiner — 134 — finanziellen Bedürfnisse nicht durch die Besorgnis stören lassen, daß dadurch den deutschen Produzenten ein Vorteil vor den ausländischen erwachse. Es sei vielmehr bei der Lage der Industrie eine Erhöhung der Zollsätze durchaus erwünscht. Die Abneigung gegen Schutzzölle, so führte er weiter aus, richte sich im wesentlichen gegen das Privilegium, welches den einzelnen geschützten Zweigen der Produktion angeblich auf Kosten der übrigen verliehen werde. Um nun nicht einzelnen Produktionszweigen ein solches Privilegium zu erteilen und dadurch die Eifersucht der übrigen zu erwecken, wolle er der gesamten inländischen Produktion einen Vorteil vor der fremden gewähren. Ein solches System könne nach keiner Seite hin drückend erscheinen, da es seine Wirkungen auf alle produzierenden Stände gleichmäßig verteile. Nur eine Benachteiligung der lediglich konsumierenden Minderheit der Nation sei denkbar, aber das dürfe nicht entscheidend ins Gewicht fallen; denn diese Benachteiligung werde sich durch die Hebung des Gesamtwohlstandes von selbst ausgleichen, ganz abgesehen davon, daß bei vielen Waren das Ausland den Zoll werde tragen müssen- In diesem historischen Aktenstück proklamierte also Bismarck den Schutz der gesamten nationalen Produktion als fein Ziel. Die Aufstellung eines diesem Ziele entsprechenden Tarifentwurfs wurde einer Bundesratskommission von 15 Mitgliedern übertragen, zu deren Vorsitzenden Freiherr v. Varnbüler ernannt wurde. Die Kommission begann am 3. Januar 1879 ihre Beratungen und arbeitete mit Hochdruck. Gegenüber der Entrüstung und der heftigen Opposition der liberalen Wirtschastspolitiker, die sich dem Bruch mit der bisherigen Handelspolitik auf das äußerste widersetzten, entfesselte Bismarck einen wahren Sturm der praktischen Interessen. Die gesamte Regierungspresse wurde in den Dienst der protektionistischcn Propaganda gestellt, Versammlungen von Interessenten wurden organisiert, Petitionen über Petitionen regneten, und jedermann, der einen Schutzzoll auf irgend etwas verlangte, war dem Reichskanzler willkommen. Auf Adressen und Eingaben antwortete er in zahlreichen Briefen, in denen die Interessenten aufgefordert wurden, sich zu rühren. Das bekannteste Beispiel für diese Kanzlcrbriefe ist das Antwortschreiben, das er am 16. April 1879 an den Freiherrn von Thüngen auf eine Beifallsadresse hin richtete. „Der Inhalt Ihres Briefes," schrieb er, „wäre mir lieber in der Öffentlichkeit als in meinen Akten; denn was mich betrifft, kann ich nur sagen: .V«u» i>röeüe2 s, uu eouverti^ und ich thue ohnehin was ich kann. Ich habe auf die Tarifkommission soviel ich konnte eingewirkt, um die Landwirtschaft pari Mssu mit der Industrie zu halten, in dieser Beziehung aber noch eher Anklang bei den Industriellen gefunden, als bei den Ministerien, nach deren Instruktion die Kommissionsmitglieder abstimmten. Ich verharre in diesem Bestreben, bedarf aber auf dem amtlichen und publizistischen Gebiet einer stärkeren und praktischeren Unterstützung, als ich sie bisher erfahren habe." Kein Wunder, wenn unter solchen Verhältnissen und bei der systematischen Aufreizung der privaten Interessen die Kämpfe um die Tarifreform die schlimmsten Formen annahmen. Wenn früher die Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl die selbstverständliche Forderung war, die an jeden gestellt wurde, der an der Gesetzgebung mitzuarbeiten berufen war, so wurde jetzt die rücksichtslose Geltendmachung der privaten Interessen förmlich herausgefordert und öffentlich belobt. Bei dem ungeheueren Ansehen des Reichskanzlers und bei der Stärke der Interessen an der Tarifreform war jeder Widerstand von freihänd- lerischcr Seite von vornherein aussichtslos. Bismarck verteidigte den neuen Tarif als sein ureigenstes Werk mit der größten Energie. Jeden prinzipiellen Widerspruch sah er geradezu als eine persönliche Kränkung an, und Leute, mit denen er bei der Begründung des Reichs zusammen gearbeitet hatte und die für seine große nationale Politik den Boden im Volk vorbereitet und ihre Durchführung auf das lebhafteste unterstützt hatten, Leute wie Lasker, Bamberger, Forckenbeck und andere brüskierte er wegen ihres Widerstandes gegen das Tarifgcsetz in einer Weise, durch die für die Zukunft alle Brücken abgebrochen wurden. Die ganze erste Hälfte des Jahres 1879 stand unter dem Zeichen des Tarifgesetzes. Fast mehr noch als auf der offenen Bühne des Reichstags und der Jnteressentenversammlungen wurde hinter den Coulissen gearbeitet, um das schwierige Werk der Einigung zwischen den verschiedenen schutzzöllnerischen Gruppen zu stände zu bringen und um eine möglichst große Majorität für das Tarifgesetz zu erzielen. Es soll zeitweise in den Wandelgängen des Reichstags hergegangen sein, wie auf einer Börse. Zölle wurden freigebig ausgeteilt, um möglichst viele Interessenten sür das ganze Gesetz zu gewinnen; die Zustimmung der einzelnen Gruppen zu einem sie nicht berührenden Zoll wurde erkauft durch die Gewährung eines neuen — 136 — Zolls oder einer Zollerhöhung, die der betr. Gruppe zu gute kommen sollte. Auf diese Weise gelang es vor allem, denjenigen Teil der Agrarier, der den Eisenzöllen noch immer abgeneigt war, durch eine Erhöhung des vorgeschlagenen Roggenzolls zufrieden zu stellen. Die Regierungsvorlage schlug einen Roheisenzoll vor von 1 Mk, pro 100 k^, den Satz, der von 1868 bis 1870 in Geltung gewesen war, während von 1870 bis 1873 der Zoll nur 50 Pf. betragen hatte. Andrerseits enthielt die Regierungsvorlage zwar einen Weizenzoll von 1 Mk. pro Doppelzentner, aber daneben einen Roggcnzoll von nur 50 Pf. Ein Teil der Agrarier, unter Führung des Abg. v. Wedell-Malchow, verlangte eine Herabsetzung des Eisenzolls auf 50 Pf., während umgekehrt ein Antrag v. Mirbach die Erhöhung des Roggcnzolls auf 1 Mk. verlangte. In der dritten Lesung einigte man sich schließlich dahin, daß die Eiscnprodnzenten ihren Zoll ungeschmälert behielten und daß die östlichen Grundbesitzer dafür den Einmarkzoll für Roggen bekamen ^. Am 12. Juli 1879 wurde das Tarifgesetz in dritter Lesung mit nahezu Zweidrittcl-Majorität, mit 217 von 336 Stimmen, angenommen. Am 15. Juli 1879 wurde das Gesetz publiziert. Seine wichtigsten Neuerungen waren folgende: In erster Reihe standen die bei den Beratungen im Reichstag und bei den Diskussionen in der Öffentlichkeit am meisten umstrittenen Getrcidezölle, 1 Mk. pro Doppelzentner auf Weizen, Roggen und Hafer, 50 Pf. auf die übrigen Sorten. Ferner brachte der neue Tarif Zölle auf Bau- und Nutzholz, auf Vieh, Fleisch und tierische Produkte. Von den Jndustriezöllen standen im Vordergrund die Zölle auf Eisen und Eisenwaren. Einen gesteigerten Zollschutz erhielt ferner die Textilindustrie. Die Zölle auf Garne und Gewebe wurden nach der Feinheit der betr. Artikel abgestuft und gegenüber den bisherigen Sätzen soweit erhöht, daß sie für gebleichte und gefärbte Baumwollgarne der feinsten Nummern bis zu 48 Mk. pro Doppelzentner betrugen, gegen 12 Mk. vor 1879. Auch die übrigen Industriezweige, welche der im wesentlichen aus der Eisen- und Spinnerei-Industrie hervorgegangenen schutzzöllnerischen Bewegung Vorschub geleistet hatten, erhielten teils neue Zölle, teils Zollerhöhungen; so die Sodafabrikation, die Papierfabrikation, die Glas- und Thonwarenindustrie, die Lederindustrie u. s. w. - Vcrgl, Loh, a. a. O.. S. 170—173. — 137 — Das Tarifgesetz enthielt außerdem einen wichtigen Paragraphen, durch welchen der Regierung die Befugnis verliehen wurde, solchen Staaten gegenüber, welche deutsche Schiffe und Waren ungünstiger behandelten als diejenigen andrer Länder, die Zölle des Tarifs um 50°o zu erhöhend Im ganzen war das Programm, das Bismarck für die Tarifreform in seinem Dezcmberbrief an den Bundesrat aufgestellt hatte, — allgemeine Zollpflichtigkeit der Einfuhrwaren mit Ausnahme der unentbehrlichsten Rohstoffe — in dem neuen Tarisgesetz in einer verhältnismäßig maßvollen Weise durchgeführt. Die Aufregung, die das Gesetz hervorgerufen hatte, beruhte weniger in der Höhe seiner Zollsätze als in der Thatsache, daß es eine prinzipielle Umkehr in der bisherigen deutschen Handelspolitik bedeutete. Und es zeigte sich bald, daß das Gesetz von 1879 nur einen ersten Schritt auf dem neuen Weg vorstellte. Die schutzzöllnerischen Interessenten zeigten sich keineswegs gänzlich befriedigt, und die folgenden Jahre brachten weitere, teilweise beträchtliche Zollerhöhungen; so die Jahre 1881, 1882 und 1885 für die Industrie, und die Jahre 1885 und 1887 für die Landwirtschaft. Die weitergehenden Schutzzollbestrebungen, namentlich der Agrarier, wurden wesentlich dadurch unterstützt, daß sich die wichtigsten fremden Staaten nicht bereit finden ließen, auf der Basis des neuen Tarifs mit Deutschland Handelsverträge, die eine Bindung ihrer Tarife gewährt hätten, abzuschließen. Die Verhandlungen mit Österreich, die bereits vor der Tarifreform eingeleitet worden waren, nahmen einen äußerst schleppenden Verlauf und wurden mehrfach abgebrochen. Schließlich kam nach endlosem Hin und Her im Mai 1881 ein bloßer Meistbegünstiguugsvertrag zu stände, der keinerlei Bindung der Tarife enthielt. Auch die Tarifverträge mit Belgien und der Schweiz wurden bei ihrem Ablauf durch bloße Meistbegünstigungsverträge ersetzt. Vor allem Österreich benutzte die ihm durch den bloßen Meistbegünstigungsvertrag gewährte Freiheit in der Tariffestsetzung zu wiederholten starken Erhöhungen seiner Zölle. Es führte 1882 Zölle auf die bisher zollfreien landwirtschaftlichen Produkte ein und erhöhte die Jndustriezölle beträchtlich. Bereits im Jahre 1887 ließ es eine abermalige Steigerung seiner Tarifsätze, namentlich für Textil- und Metallwaren, folgen. i Vergl. oben S. 86, 87. — 138 — Nach derselben Richtung ging Rußland vor. Fast Jahr für Jahr wurden neue Zollerhöhungcn eingeführt, die stärksten in den Jahren 1890 und 1891. Ebenso erzielte in Frankreich die Protektionistische Politik große Erfolge. Die Antwort auf das deutsche Tarifgesctz war hier, daß die Zölle auf die meisten Waren im Jahre 1881 um 24°/o erhöht wurden. Die folgenden Jahre brachten weitere Zollerhöhungen, namentlich für Zucker, Getreide und Vieh. Im Oktober 1890 wurde der Kammer ein Zollgesetz mit einem Maximal- und Minimaltarif vorgelegt. Die Sätze des Maximaltarifs waren durchschnittlich um70°/o. die des Minimaltarifs um 40°/« höher als die von 1881. Im Januar 1892 kam dieses Gesetz zu stände, und seine nächste Folge war Zollkrieg mit Spanien, der Schweiz nnd Italien. Fast alle europäischen Staaten wurden von der Protektionistischen Flutwelle mit fortgerissen, und dazu kam, daß auch die Vereinigten Staaten dnrch den Mac Kinley-Tarif von 1890 ihre Zölle so stark erhöhten, daß für die europäische Exportindustrie der Fortbestand des amerikanischen Absatzes förmlich in Frage gestellt wurde. Was die Anhänger der Handelsfreiheit immer vorausgesagt hatten, war eingetreten. Die Zollerhöhungen hatten sich nicht als ein Mittel erwiesen, andre Staaten zu Zollherabsetzungen zu bewegen, sondern sie hatten Zollcrhöhungen auf Zollerhöhungcn hervorgerufen, sie hatten gewirkt wic eine Schraube ohne Ende. Deutschland selbst sah sich auf der einmal betretenen Bahn immer weiter gedrängt, — wobei allerdings nicht feststeht, wie weit es der Regierung, und namentlich dem Fürsten Bismarck, erwünscht war, sich weiter drängen zu lassen. Die Zollerhöhungen des Jahres 1885 für zahlreiche Jndustrieprodukte und für Getreide (von 1 auf 3 Mk.) follten die Antwort sein auf die handelspolitischen Maßregeln Österreichs und Rußlands, die selbst als ein Gcgenschlag gegen die deutschen Tariferhöhungen von 1879 und 1881 ausgegeben wurden. Und als das Ausland die deutschen Zollerhöhungen von 1885 mit weiteren Steigerungen der Einfuhrtarife beantwortete, als namentlich Österreich und Rußland den deutschen Handel durch abermals erhöhte Tarife schwer schädigten, da antwortete Bismarck mit einer neuen Getreidezollerhöhung auf den in der modernen Wirtschaftspolitik bisher unerhörten Satz von 5 Mk. pro Doppelzentner (im Jahre 1887)-. - Die Regierungsvorlage hatte sogar einen Satz von 6 Mk. in Vorschlag gebracht. Der Einfluß, den die veränderte Richtung der deutschen Handelspolitik und die sich daran anschließenden zollpolitischcn Schritte des Auslandes auf die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft ausübten, ist nicht leicht zu beurteilen. Nicht einmal die Einwirkung der veränderten Verhältnisse auf den deutschen Außenhandel ist festzustellen; denn fast gleichzeitig mit dem Zollgesetz von 1879 trat eine tief einschneidende Änderung in der deutschen Handelsstatistik ein, auf Grund eines Gesetzes vom 20. Juni 1879, betr. die Statistik des Warenverkehrs des deutscheu Zollgebiets mit dem Ausland. Infolge der durch dieses Gesetz eingeführten Anmeldepflicht wird seit 1880 namentlich die Ausfuhr, deren Ermittelung bisher in Ermangelung jedes gesetzlichen Anhaltes eine sehr mangelhafte gewesen war, in sehr viel größerer Vollständigkeit statistisch erfaßt. Außerdem ist seit 1880 auch die unmittelbare Durchführ als solche auch bei zollfreien Artikeln besonders zu deklarieren, während sie bisher zum großen Teil als Einfuhr nach und Ausfuhr aus dem freien Verkehr erschienen war, wodurch infolge der überaus lückenhaften Feststellung der Ausfuhr namentlich die Einfuhrzahlen stark erhöht worden waren. Die ganze statistische Reform mußte mithin aus sich selbst heraus die Einfuhr im Verhältnis zur Ausfuhr beträchtlich kleiner erscheinen lassen, als die bisherigen Nachweisungen, und deshalb braucht die Änderung der Handelspolitik nicht zur Erklärung der Thatsache herangezogen zu werden, daß das Jahr 1880 zum erstenmal an Stelle des bisherigen beträchtlichen Einfuhrüberschusses einen geringen Ausfuhrüberschuß brachte. Jedenfalls ist es nicht möglich festzustellen, wieviel von diesem Umschwung auf die Änderung der Statistik, wieviel auf die Änderung des Zolltarifs zurückzuführen ist. Dagegen ist es höchst lehrreich, daß die „günstige Handelsbilanz", die von übereifrigen Anhängern des Schutzzolls als eine Frucht der Tarifreform von 1879 ausgegeben wurde, sich in den folgenden Jahren bei gleichbleibender statistischer Methode alsbali> wieder verschlechterte, trotz aller weiteren Erhöhungen der Einfuhrzölle, die im Laufe der 80er Jahre vorgenommen wurden; daß bereits von 1884 an wieder ein Einfuhrüberschuß in Erscheinung trat, der nach dem Eintritt von Hamburg und Bremen in das Zollgebiet einen sehr beträchtlichen Umfang annahm und von 1891 an den Betrag von 1 Milliarde Mk. nahezu erreichte oder gar überschritt. Im ganzen War die Entwicklung des deutschen Außenhandels in der Zeit von der Tarifreform von 1879 bis zu den Handelsverträgen von 1892/94 keine — 140 — allzu günstige. Zwar ist dic Einfuhr von 2819 Millionen Mk. im Jahre 1879 bis auf 3938 Millionen Mk. im Jahre 1894 gestiegen; ihren Höhepunkt hat sie erreicht im Jahre 1891 mit 4157 Millionen Mk. Aber die Ausfuhr ist in derselben Zeit nur von 2893 Millionen Mk. auf 2962 Millionen Mk. gewachsen, nachdem sie vorübergehend bis auf 3327 Millionen Mk. im Jahre 1890 gestiegen war'. Die Ausfuhr hat mithin in jener Zeit gesteigerten Zollschutzes nur unbeträchtliche Fortschritte gemacht, während das starke Wachstum der Einfuhr durch die Zölle nicht verhindert worden ist. Auch die innere Lage der deutschen Volkswirtschaft hat sich in der Zeit von 1879 bis 1394 keineswegs so günstig gestaltet, daß daraus auf irgendwelche besonders erfreuliche Wirkungen der neuen Handelspolitik zu schließen wäre. Zwar folgte noch im Jahre 1879 auf die lange Depression, die nach der Krisis von 1873 eingetreten war, ein kräftiger Aufschwung der Industrie. Aber dieser Aufschwung war internationaler Natur; er erhielt seine Anregung hauptsächlich von Nordamerika, und er war in England, das durchaus beim Freihandel verharrte, nicht weniger fühlbar, als in dem protektionistisch gewordenen Deutschland. Der Aufschwung war ferner von nicht allzulanger Dauer; er wurde bereits im Jahre 1882 wieder von einer allgemeinen Geschäftsstockung abgelöst, die in England und Amerika von 1886 an, in Deutschland dagegen erst vom Ende des Jahres 1888 an einer neuen Aufwärtsbewegung Platz machte. Schon das Jahr 1890 brachte abermals einen fcharfen Rückgang der Konjunktur. Die ungünstigsten Zeiten hatte die Industrie in den Jahren 1891 bis 1894, also gerade in den Jahren, in welchen dic Politik der gegenseitigen Aussperrung ihre größten Triumphe feierte. Daß die Landwirtschaft trotz der Erhöhung des Getreidezolles von 1 Mk. auf 5 Mk. immer stärker über ihre Notlage klagte, daß ihr mithin nach ihrem eigenen Zeugnis die große Steigerung des Zollschutzes nichts geholfen hat, diese Wahrnehmung ist geeignet, das Bild Don den Wirkungen des Zollschutzes zu vervollständigen. In der That lagen die Forschritte der deutschen Volkswirtschaft auch in der Zeit von 1880 bis 1894, soweit solche zu verzeichnen waren, trotz der starken Ausgestaltung des Agrarschutzes durchaus auf der Seite ' Die oben gegebenen Zahlen der Einfuhr und Ausfuhr enthalten nicht den Auslandsverkehr iu Edelmetallen. — 141 — der Industrie und des Handels. Die Berufszählungen von 1882 und 1895, die ungefähr den hier in Betracht kommenden Zeitraum umfassen, zeigen einen leichten Rückgang der landwirtschaftlichen Bevölkerung, dagegen eine starke Zunahme der Bevölkerung in Industrie und Handels Die Industrie aber, die sich immer mehr zur Gleichwertigkeit oder selbst zur Überlegenheit gegenüber derjenigen des Auslandes entwickelte, hat das Interesse an einer Beschränkung der Einsuhr zu einem großen Teil verloren und im gleichen Maße ein wachsendes Interesse an der Erleichterung der Ausfuhr gewonnen. Während bis zur Mitte der 70 er Jahre ein Teil der Großindustrie in Deutschland allein der Träger des Schutzzollgedankens gewesen war, während noch die Reform des Jahres 1879 den Interessen einzelner Industriezweige wesentliche Dienste geleistet hatte, hat im weiteren Verlauf gerade die deutsche Industrie die internationale Hochflut des Protektionismus immer lästiger empfunden, und die ehemals freihändlerischen Agrarier sind an ihre Stelle als Vorkämpfer der Absperrung vom Ausland getreten. — Als Fürst Bismarck im Jahre 1890 von seinem Amte zurücktrat, war die gesamte handelspolitische Lage außerordentlich zerfahren und verwickelt. Sein Nachfolger, Caprivi, fand eine ungewöhnlich schwierige Aufgabe vor. Daß es auf dem bisherigen Wege des gegenseitigen Hinauftreibens der Zölle nicht weiter gehen konnte, war klar. Aber wie sollte nach den jahrelangen handelspolitischen Kämpfen ein Ausweg aus dem vorhandenen unhaltbaren Zustand gefunden werden! Die Lage wurde noch kompliziert dadurch, daß die französischen Tarifverträge alle am 2. Februar 1892 abliefen, und daß in Frankreich keine Geneigtheit bestand, diese Verträge auf ihrer bisherigen Basis zu erneuern. Von diesen Verträgen aber hatte Deutschland, das fast nur noch Meistbegünstignngsverträge hatte, dadurch eineu großen Nutzen gezogen, daß es infolge der Meistbegünstigung der Vorteile, die andere Länder in Frankreich und Frankreich in andern Ländern auf Grund von Tarifverträgen genossen, gleichfalls teilhaftig wurde. Aus dem Wegfall der französischen Tarifverträge hatte mithin Deutschland schwere Schädigungen zu erwarten; und in der That bereiteten sich selbst solche Staaten, die prinzipiell mehr auf der Seite der Handelsfreiheit standen, wie die Schweiz, zu den bevorstehenden ' Vergl. oben S. 34. - 142 — Kämpfen um die Erneuerung der Verträge mit Frankreich durch beträchtliche Erhöhung ihres Generaltarifs vor. Es war also gar keine Frage, daß Deutschland, wenn es nicht seine wirtschaftlichen Interessen aufs schwerste gefährden wollte, mit bloßen Meistbegünstigungsverträgen nicht weiter würde auskommen können. Bei der in Amerika, in Rußland und in Frankreich herrschenden förmlich kriegerischen Stimmung für das Hochschutzzollsystem sah sich Deutschland für handelspolitische Verhandlungen zunächst auf die mitteleuropäischen Staaten angewiesen. Für alle diese Staaten, für Deutschland, Österreich-Ungarn, die Schweiz, Italien, Belgien, lag ein gemeinschaftliches Interesse vor. Alle waren durch die Handelspolitik Frankreichs, Rußlands und der Vereinigten Staaten in gleicher Weise bedroht. Hier durfte also die deutsche Regierung hoffen, einen günstigen Boden für eine handelspolitische Annäherung zu finden. Die Initiative dazu ergriff der deutsche Kaiser in eigener Person. Bei einer Zusammenkunft mit dem österreichischen Kaiser im Sommer 1890 in Schlesien erzielte er ein allgemeines Einverständnis über ein handelspolitisches Zusammenwirken. Daraufhin leitete Caprivi gegen Ende 1890 in Wien Verhandlungen ein. Aber bei den ersten Besprechungen erschien es kaum möglich, eine Einigung herbeizuführen. Jeder der beiden Teile stellte große Forderungen und wollte dafür nur kleine Zugeständnisse machen. Die Verhandlungen mußten ergebnislos suspendiert werden. Als aber Frankreich Ernst machte, als es seine Tarifverträge kündigte und als sein neuer ungewöhnlich hoher Zolltarif gesichert erschien, änderte sich die Lage. Die Verhandlungen in Wien wurden nun Anfang 1891 wieder aufgenommen und führten im Mai 1891 zum Abschluß eines Handelsvertrags. Deutschland gewährte in diesem Vertrage eine Herabsetzung des Getreidezolls von 5 Mk. auf 3,50, ferner Zollermäßigungen für eine Anzahl von Rohstoffen und Halbfabrikaten, für Papier und andere Waren. Österreich setzte seine Zölle ans Textilwarcn um durchschnittlich 20°,v herab und gewährte außerdem Ermäßigungen für Eisenwaren, Maschinen, Instrumente, Glas, Thonwaren u. s. w. Es war nicht die Absicht der deutschen Regierung, die Österreich gewährten Zugeständnisse ohne weiteres zu verallgemeinern; soweit nicht Meistbcgünstigungsverträge entgegen standen, wollte man sie andern Staaten nur im Austausch für andre Konzessionen zugestehen. Außerdem war ja der Vertrag mit Österreich von vornherein gedacht — 143 — als der erste Schritt für eine handelspolitische Zusammenfassung der mitteleuropäischen Staaten. In Konsequenz dieses Planes wurden noch im Sommer 1891 gemeinsam mit Österreich Verhandlungen mit der Schweiz, Italien und Belgien eingeleitet, und es gelang noch im Laufe desselben Jahres, mit diesen Staaten Verträge auf der Basis der Abmachungen mit Österreich abzuschließen. Am 10. Dezember 1891 konnte der Reichskanzler diese sämtlichen Verträge dem Reichstage vorlegen. Welche Aufnahme diese Verträge in der öffentlichen Meinung und im Reichstage fanden, ist ja in frischer Erinnerung. Noch während die Verhandlungen mit Österreich schwebten, hatten die agrarischen Parteien mit ihren Protesten gegen jede Ermäßigung der Getreidezölle begonnen. Caprivi wurde aufs heftigste angegriffen. Selbst sein großer Vorgänger, Fürst Bismarck, schloß sich der Opposition an. Er erklärte den Vertrag mit Österreich sür einen Versuch, das Einvernehmen zwischen Industrie und Landwirtschaft zu sprengen und wirtschaftliche Interessen mit den Fragen der auswärtigen Politik zu vermengen. Dagegen war es für die Reichsregierung ein günstiges Zusammentreffen, daß gerade das Jahr 1891 infolge einer allgemeinen europäischen Mißernte so ungewöhnlich hohe Getreidepreise zeigte, daß vielfach eine gänzliche Suspension der Getreidezölle verlangt wurde. Caprivi ließ sich durch die heftige Opposition seiner agrarischen Gegner nicht einschüchtern. Er vertrat die Handelsverträge vor dem Reichstag in ehrlicher Überzeugung und mit großem Nachdruck, und er erzielte den Erfolg, daß nach mehrtägiger Debatte die Verträge am 19. Dezember, ohne Kommissionsberatnng, mit 243 gegen 48 Stimmen im Plenum des Reichstags angenommen wurden. Selbst ein großer Teil der gemäßigten Konservativen gab seine Stimme für die Vorlage ab. Bis zum Ablauf des Jahres 1903 war damit dem deutschen Handel und der deutschen Industrie ein geschlossenes Gebiet gesichert; und dieses Gebiet wurde im folgenden Jahre erweitert durch den Abschluß analoger Handelsverträge mit Rumänien und Serbien. Frankreichs handelspolitische Absichten, soweit sie sich gegen Deutschland richteten, waren damit durchkreuzt. Während Deutschland für Jahre hinaus eine gesicherte Grundlage für seinen Verkehr mit wichtigen Abnehmern geschaffen hatte, geriet vielmehr Frankreich infolge seines Doppeltarifs von 1891 in Zollkrieg mit Spanien, der Schweiz und — 144 — Italien, und davon hat, was die beiden letzten Länder anlangt, gerade Deutschland nicht unerheblichen Vorteil gezogen Die agrarische Opposition gegen Caprivi hatte namentlich durch den Handelsvertrag mit Rumänien eine beträchtliche Steigerung erfahren. Aber der Schlußakt der ganzen Caprivischen Vertragspolitik stand noch aus: der Vertrag mit Rußland. Rußland hatte sich bisher streng aus die Grundlage einer stark protektionistischen und durchaus autonomen Handelspolitik gestellt, und es war zunächst nicht seine Absicht, darin nach dem Abschluß des deutsch-österreichischen Handelsvertrags eine Änderung eintreten zu lassen. Dagegen verlangte es von Deutschland die Anwendung des niedrigeren Getreidczolls auch auf seine Getreidczufuhr. Caprivi forderte jedoch für dieses Zugeständnis Konzessionen, die den österreichischen gleichwertig seien. Die Forderung wurde von der russischen Regierung kurzer Hand im April 1893 abgelehnt. Die deutsche Regierung gab sich dabei zunächst zufrieden. Aber Rußland setzte, nachdem die Reichsregierung einige kleinere Zugeständnisse, die die russische Regierung vorher schon Frankreich gemacht hatte, als ungenügend ablehnte, Deutschland gegenüber seinen Maximaltarif in Anwendung, und Deutschland anwortete im Juli 1893 mit einem Zollzuschlag von 50 °/v gegen russische Waren. Nunmehr betrug der Zoll auf russisches Getreide 7,50 Mk., gegen 3,50 Mk. auf dasjenige der Vertragsländer. Beide Teile wurden durch diesen Zollkrieg schwer geschädigt. Die russische Landwirtschast und der russische Getreidehandel litten ebenso sehr, wie die deutsche Exportindustrie und der Handel der östlichen Provinzen. Infolge dieser Wahrnehmungen war bereits im Herbst 1893 auf beiden Seiten Geneigtheit für eine Verständigung vorhanden. Die russische Regierung schickte in aller Stille Unterhändler nach Berlin; von deutscher Seite wurden der jetzige Reichsschatzsekrekär Freiherr v. Thielmann und Generalkonsul v. Lamczan mit der Leitung der Verhandlungen betraut. Nach außerordentlich langwierigen und hartnäckigen Verhandlungen war endlich im Februar 1894 das Zustandekommen eines Vertrags gesichert. Deutschland erzielte dabei den Mitgenuß aller der Vergünstigungen. die Rußland vorher an Frankreich gewährt hatte, und außerdem eine lange Reihe von Zollermäßigungen von teilweise beträchtlichem Wert. Von den 218 Positionen des russischen Tarifs wurden 86 teils ermäßigt, teils gebunden. Deutschlands Gegenkonzession bestand einzig und allein in der Ausdehnung seines Vertragstarifs auf Rußland. — 145 — Schon in äußerlicher Beziehung war dieser Vertrag ein Triumph für die deutsche Politik. Denn zum ersten Mal war es gelungen, Rußland von seinem starren Prinzip der autonomen Zollgesetzgebung abzubringen und es zu einer Ermäßigung und Bindung wesentlicher Positionen seines Tarifs zu bewegen. Noch größer war die wirtschaftliche Bedeutung des Vertrags in Anbetracht der Stellung, die Rußland im deutschen Außenhandel zukommt. Die Ermäßigung der Getreidezölle auch Rußland gegenüber konnte demgegenüber bei allen objektiv Denkenden nicht ins Gewicht fallen, zumal da die hohen Getreidezölle, die Rußland gegenüber während des Zollkrieges in Anwendung waren, auf das Verhältnis des deutschen Getreidepreises znm Weltmarktpreis keinen erkennbaren Einfluß ausgeübt hatten; von Bedeutung für die Preisbildung des Getreides in Deutschland war vielmehr auch vor dem russischen Handesvertrag lediglich der den meisten Getreideländern gegenüber geltende Konventionaltarif von 3,50 Mk. Trotzdem erreichte jetzt der agrarische Ansturm gegen die Handelspolitik Caprivis ihren Höhepunkt. Der Bund der Landwirte organisierte eine maßlose Hetze gegen die Regierung. Der Vertrag wurde in den agrarischen Blättern als eine unerhörte Schmach für Deutschland und als das Grab des deutschen Wohlstandes bezeichnet. Graf Mirbach behauptete im Reichstag, das ganze System der Handelsverträge bestehe einzig und allein in der konsequenten Schädigung der einheimischen Landwirtschaft. Konservative Abgeordnete reichten dem Kaiser, der persönlich auf das lebhafteste für den russischen Handelsvertrag eintrat, ihren Abschied als Offiziere der Reserve und der Landwehr ein. Führer des Bundes der Landwirte drohten mit ihrem Übergang zur Socialdemokratie. Die Parteien, welche sich selbst wohlgefällig als Stützen von Thron und Altar bezeichnen, befanden sich also in Hellem Aufruhr. Caprivi, der Mann ohne Ar und Halm, war die bestgehaßte Person in Deutschland. Aber alles nützte nichts. Der Kaiser und die Reichsregierung blieben fest; und in der Rcichstagskommission wurde der Vertrag am 8. März 1894 mit 16 gegen 12 Stimmen genehmigt. Am 16. März wurde er im Plenum des Reichstags angenommen, und am 20. März trat er bereits in Kraft. Damit waren die Grundlagen vollendet, auf denen seither ein wesentlicher Teil des deutschen Außenhandels beruht. Für ein volles Hclfferich, Handelspolitik. 1ö — 146 — Jahrzehnt waren dem deutschen Außenhandel mit den Vertragsländern stabile Zollverhältnisse gesichert, und auf dieser Basis hat das deutsche Wirtschaftsleben von 1894 an einen Aufschwung erlebt, wie er noch niemals in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zu verzeichnen war. Von 2962 Millionen Mark im Jahre 1894 ist die deutsche Ausfuhr auf 4611 Millionen Mark im Jahre 1900 gestiegen', um mehr als die Hälfte innerhalb von 7 Jahren, während die 15 Jahre von 1880 bis 1894 keine wesentliche Zunahme der Ausfuhr gebracht hatten. Die Zunahme des Volkswohlstandes, vor allem auch die Verbesserung der Lebenshaltung der breiten Massen unsrer Bevölkerung bei einem gleichzeitigen starken Wachsen der Bevölkerungszahl — auf all' das brauche ich hier nicht näher einzugehen, da ich diese Verhältnisse bereits in meinem zweiten Vortrag, bei der Darstellung der Bedeutung des Außenhandels für unsre deutsche Volkswirtschaft, ausführlich erörtert habe. Aber trotz der Offenkundigkeit der günstigen Wirkungen der Handelsverträge richtete sich die erbitterte Feindschaft der Agrarier nach wie vor in unverminderter Schärfe gegen das ganze System der Handelsverträge; und die große Frage der nächsten Zukunft, die Frage, die man sich in Anbetracht unsrer gesamten politischen und wirtschaftspolitischen Verhältnisse nur mit bangen Zweifeln vorlegen kann, ist die, ob es trotz der Macht und der gewaltigen Anstrengungen des Agrariertums gelingen wird, in langfristigen Tarifverträgen die Grundlage zu erhalten, auf welcher die deutsche Volkswirtschaft im letzten Jahrzehnt eine so glänzende Entwicklung erfahren hat. ' Abzüglich der Edelmetalle. V. Die aktuellen Fragen der Handelspolitik. 10* Achter Vortrag. Die gegenwärtige handelspolitische Situation. In meinen letzten beiden Vorträgen habe ich mich bemüht, Ihnen innerhalb der engen Grenzen, die mir durch die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit gezogen sind, die Entwicklung der deutschen Handelspolitik zu schildern, bis zum Abschluß der Handelsverträge von 1892 bis 1894, die gegenwärtig zu einem großen Teil die Basis unsres auswärtigen Handels bilden und deren Ablauf am Ende des Jahres 1903 die Wirtschaftspolitik des Deutschen Reiches abermals vor eine folgenschwere Entscheidung stellt. Ich habe Ihnen dargestellt, wie im zweiten Jahrzehnt des 19, Jahrhunderts sür die deutsche Handelspolitik eine neue Zeit begann mit dem Preußischen Zolltarif von 1818, der einen vollständigen Bruch mit der bis dahin maßgebenden merkantilistischen Überlieferung bedeutete, der alle Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbote beseitigte und die prohibitiv wirkenden Zölle durch einen so mäßigen Tarif ersetzte, wie er damals noch in keinem größeren Lande bestand. Der Zollverein ist diesen Traditionen der Verkehrsfreiheit treu geblieben, ja er hat diese Traditionen so weit sortgebildet, daß in den ersten Jahren nach der Gründung des Reichs die Durchführung eines reinen Finanzzollsystems auf wenige Einfuhrwaren ihrem Abschluß nahe gebracht wurde. Auch im Ausland faßte, befördert durch das englische Vorbild und die englische Propaganda, die Freihandelslehre in weiteren Kreisen Wurzel; und nach dem Abschluß des französisch-englischen Handelsvertrags von 1860 hatte es den Anschein, als ob die Zeit gekommen sei, in der — gleichzeitig mit der Überwindung des trennenden Raumes durch Dampf und Elektrizität — auch die künstlichen Schranken für den Verkehr von Land zu Land fallen sollten. Doch die hochfliegenden Hoffnungen jener Zeit erwiesen sich bald als trügerisch. Die Interessen an einer Beschränkung der ausländischen — 150 — Konkurrenz zeigten sich in einer Anzahl von Ländern, namentlich in Frankreich und in Österreich stark genug, um die staatliche Zollgesetzgebung wieder ins Fahrwasser des Protektionismus zu drängen; und als dann gegen Ende der 70er Jahre aus Bismarcks eigenster und energischster Initiative heraus auch die deutsche Handelspolitik von der nahezu vollkommen durchgeführten Handelsfreiheit mit einem plötzlichen Ruck zum' Prinzip des Zollschutzes für die Gesamtheit der nationalen Erwerbszweige umschwenkte, da gab es kein Halten mehr auf der Bahn des Protektionismus. ES begann ein förmliches Wettrennen zwischen den einzelnen Staaten. Jeder neue Zoll hier rief einen neuen Zoll dort hervor, und mehr als ein Jahrzehnt lang trieben sich die Staaten des europäischen Kontinents gegenseitig mit ihren Zöllen in die Höhe, bis es schließlich zu einer Reihe von Zollkriegen kam, so zwischen Frankreich einerseits, Italien, Spanien und der Schweiz andererseits, und zwischen Deutschland und Rußland. Die Erkenntnis der schweren Schädigungen, die sich die einzelnen Länder gegenseitig zufügten, und die Erkenntnis der Notwendigkeit eines Zusammenschlusses gegenüber den Absperruugstendenzen der Vereinigten Staaten und der geradezu prohibitiven Zollpolitik, die M^line in Frankreich inaugurierte, hat dann schließlich nach schwierigen Verhandlungen zu den mitteleuropäischen Handelsverträgen des Jahres 1892 und im Jahre 1894 auch zu dem Beitritt Rußlands geführt. Damit ist ein Stillstand in der sich überstürzenden Hochflut des Protektionismus eingetreten und der auswärtige Handel der Vertragsländer erhielt für 10 bis 12 Jahre hinaus eine gesicherte Grundlage. Wir stehen nun vor der Frage, ob die Handelsverträge nur eine kurze Episode bedeuten sollen, ob nach ihrem Ablauf im Jahre 1903 der vertragslose Zustand und das Wettrennen in Schutzzöllen von neuem beginnen werden, ob das System der Absperrung und der nationalwirtschaftlichen Isolierung, das mau vor Jahrzehnten bereits wissenschaftlich und praktisch überwunden glaubte, neue Triumphe feiern wird, und ob wir allmählich wieder ganz und gar zu den verkehrsfeindlichen Ansichten und Eingriffen des Merkantilismus zurückkehren. Der Termin des Ablaufs der in den Jahren 1892 bis 1894 abgeschlossenen Handelsverträge wird nicht nur unsre Verkehrsbeziehungen zu denjenigen Ländern berühren, mit welchen diese Verträge abgeschlossen worden sind. Auch unser Verhältnis zu solchen Staaten, mit denen — 151 — ältere Abmachungen, vorwiegend Meistbegünstigungsverträge, vorliegen, wird durch jede wesentliche Änderung unsrer mitteleuropäischen Handelsverträge stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Vor allem kommen hier in Betracht unsre Beziehungen zu England, das in unsrer Ausfuhr den ersten Platz einnimmt, und zu den Vereinigten Staaten, die in unsrer Einsuhr an erster Stelle stehen. Unser handelspolitisches Verhältnis zu England und zu seinem Kolonialreich war bis zum 30. Juli 1898 geregelt durch den Handelsvertrag, der am 30. Mai 1865 zwischen dem Zollverein und Großbritannien abgeschlossen worden war. Dieser Vertrag sicherte Deutschland die Meistbegünstigung sowohl in England als auch in den englischen Kolonien, mit der Maßgabe, daß die Erzeugnisse Deutschlands in den britischen Kolonien und Besitzungen keinen höheren und andern Eingangsabgaben unterliegen sollten als die Produkte des Vereinigten Königreichs selbst. Dieser Vertrag wurde von England im Jahre 1897 gekündigt, da ein Teil der Kolonien, namentlich Kanada, einen engeren handelspolitischen Anschluß an Großbritannien wünschte. Kanada hat von der ihm durch die Kündigung des Vertrags gewährten Bewegungsfreiheit sofort Gebrauch gemacht und die Zölle auf britische Produkte um ein Viertel, vom 1. Juli 1900 au sogar um ein Drittel gegenüber den Zöllen auf Produkte andrer Staaten ermäßigt. Zwischen Deutschland und England besteht seit dem 30, Juli 1898 nur eine provisorische Abmachung, die auf ein Jahr abgeschlossen und seither bei ihrem Ablauf stets um ein weiteres Jahr verlängert worden ist. Auf Grund dieses Abkommens behandeln sich das Deutsche Reich einerseits, Großbritannien und seine Kolonien (außer Kanada und Barbados) andrerseits, auf dem Fuß der Meistbegünstigung. Einer neuen definitiven Regelung der beiderseitigen Verkehrsbeziehnngen stehen große Schwierigkeiten entgegen, da England in einem künstigen Vertrag offenbar seine Kolonien nicht binden will, während die deutsche Regierung anscheinend nicht gewillt ist, ohne weiteres auf die Gleichstellung Deutschlands mit England in den britischen Kolonien zu verzichten. Andrerseits ist der Handel zwischen Deutschland und England ein so bedeutender, daß hier wie dort umfangreiche und gewichtige Interessen die Erhaltung guter Verkehrsbeziehungen gebieterisch verlangen. Nach welcher Richtung hin der provisorische Zustand in einen definitiven übergeführt werden wird, das hängt jetzt in allererster Reihe ab von der Entscheidung, die beim Ablauf der mitteleuropäischen — 152 — Handelsverträge über unser ganzes Tarifsystem fallen wird. Je mehr wir uns durch hohe Zölle vom Ausland absperren, desto geringer wird die Neigung und das Interesse Englands und seiner Kolonien sein, uns Zugeständnisse zn machen, desto stärker müssen vielmehr im britischen Weltreich die Bestrebungen werden, die auf einen Zollverein mit gegenseitiger Begünstigung von Mutterland und Kolonien hinauslaufen. Bei der großen Bedeutung sowohl Englands als auch seiner Kolonien für den deutschen Handel liegt hier ein Problem vor, das mit der äußersten Vorsicht behandelt werden muß. Noch prekärer sind die rechtlichen Grundlagen unsrer Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten. Niemals haben die Vereinigten Staaten mit dem Deutschen Zollverein oder dem Deutschen Reich einen Handelsvertrag abgeschlossen. Die Basis der gegenseitigen Verkehrsbcziehungen ist vielmehr ein Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten und dem Königreich Preußen vom 1. Mai 1828, der niemals sormell auf den Zollverein und das Reich erstreckt worden ist. Der Vertrag ist in Anbetracht der gewaltigen Entwicklung der Weltwirtschaft und des Welthandels, die seit seinem Abschluß eingetreten ist, lückenhaft und antiquiert, und über die Tragweite seines wichtigsten Inhalts, der Mcistbegünstigungsklausel, bestehen seit Jahrzehnten Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Regierungen. Während der Artikel V des Vertrags bestimmt, daß die preußische Einfuhr in den Vereinigten Staaten keine höheren und andern Zölle als die Einfuhr andrer Länder entrichten soll, lautet der Artikel IX folgendermaßen: „Wenn von einer der kontrahierenden Parteien in der Folge irgend einer andern Nation eine besondere Vergünstigung in betreff der Schiffahrt und des Handels zugestanden wird, so soll diese Begünstigung sofort auch der andern Partei zu teil werden, und zwar, wenn sie der betr. Nation ohne Gegenleistung zugestanden ist, gleichfalls ohne eine solche, wenn sie aber an die Bedingung einer Gegenleistung seitens der betr. Nation geknüpft ist, gegen Bewilligung derselben Gegenleistung ^. Die Handhabung dieser letzteren Bestimmung bietet in der Praxis große Schwierigkeiten. Die deutsche Regierung ist bisher von der Auffassung ausgegangen, daß die Einräumung aller Zugeständnisse, welche sie dritten Nationen auf Grund besonderer Verträge mache, eine hin- ' Vergl. George M. Fisk, Die Handelspolitik der Vereinigten Staaten von 1890—1900, Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 90, Leipzig 1900. — 153 - reichende Gegenleistung sei, auf Grund welcher sie das Recht habe, von den Vereingten Staaten gleichfalls den Mitgcnuß aller Zollbegünstigungen zu verlangen. Von dieser Auffassung ausgehend hat das Deutsche Reich im Jahre 1892 den Vereinigten Staaten ohne weiteres die niedrigeren Zollsätze der Caprivischen Handelsverträge zugestanden; und es hat in der Folgezeit Protest dagegen erhoben, als die Vereinigten Staaten Zollzuschläge auf Zucker legten, der aus Ländern kommt, die eine Ausfuhrprämie für Zucker zahlen, und ferner, als der Präsident von einer ihm durch das Tarifgcsetz von 1897 übertragenen Befugnis Gebrauch machte und Frankreich, Portugal und Italien gegen besondere Zugeständnisse Zollreduktionen gewährte. Deutschland beanspruchte aus Grund des bestehenden Meistbegünstigungsverhältnisses gleichfalls die Anwendung der ermäßigten Zölle auf seine Provenienzen; die Vereinigten Staaten dagegen erklärten sich auf Grund des Art. IX des Vertrags von 1828 und auf Grund der Bestimmungen des Tarifgesetzes von 1897, das Zollreduktionen nur gegen specielle und gleichwertige Zugeständnisse zuläßt, außer stand, der Forderung der deutschen Regierung zu entsprechen. Darauf teilte die Reichsregierung der Regierung der Vereinigten Staaten mit, daß der amerikanischen Einfuhr von deutscher Seite der Konventionaltarif nur dann noch weiterhin gewährt werden könne, wenn die infolge der amerikanischen Sondcrabkommen eingetretene differentielle Behandlung der deutschen Produkte beseitigt werde. Die amerikanische Regierung konnte sich der Berechtigung dieses Standpunktes nicht verschließen, und so kam am 10. Juli 1900 ein Abkommen zu stände, dessen wesentlichen Bestimmungen die amerikanischen Zollbegünstigungen an Frankreich, Italien und Portugal auch auf Deutschland ausdehnten, gegen Zu- sicherung des deutschen Konventionaltarifs. Damit ist eine provisorische Regelung erzielt, die jedoch von selbst hinfällig wird mit dem deutschen Konventionaltarif, der auf den Handelsverträgen von 1892—94 beruht. Eine endgültige und alle Zweifel ausschließende Regelung unsrer Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten erscheint nach wie vor dringend wünschenswert, und die gegebene Gelegenheit dafür wird fein die Neuordnung unsrer gesamten Handelspolitik bei dem bevorstehenden Ablauf der Caprivischen Handelsverträge. Günstig für unsre Position bei zukünftigen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten ist die Thatsache, daß unsre Einfuhr aus Amerika beträchtlich größer ist als unsre Aus- — 154 — fuhr dorthin. Im Jahre 1900 führte Deutschland aus den Vereinigten Staaten Waren ein im Werte von 1020,8 Millionen Mk., während unsre Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten nur 439,7 Millionen Mk. betrug'. Am^a selbst hat mithin ein ganz außerordentliches Interesse daran, gute Beziehungen mit Deutschland zu erhalten. Weniger günstig für unsre Position ist der Umstand, daß ein großer Teil unsrer Einfuhr aus Amerika aus Waren besteht, zu deren Bezug wir vorwiegend auf die Vereinigten Staaten angewiesen sind. Das gilt vor allem von der Rohbaumwolle, dem wichtigsten Rohstoff unsrer Textilindustrie, und dem Kupfer, das für unsre elektrische Industrie durchaus unentbehrlich ist. Von unsrer Gesamteinsuhr von Baumwolle im Jahre 1899 im Betrag von 228,5 Millionen Mk. kamen aus den Vereinigten Staaten allein 174,5 Millionen Mk., mehr als drei Viertel. An Kupfer lieferten uns die Vereinigten Staaten einen Wert von 71,1 Millionen Mark bei einer Gesamteinfuhr von 104 Millionen Mark und bei einer deutschen Kupferproduktiou im Wert von etwa 35 Millionen Mark. In diesen beiden Artikeln wäre ein anderweitiger voller Ersatz sür den Bezug aus den Vereinigten Staaten kaum möglich. Anders steht es mit unsrer amerikanischen Einfuhr von Getreide (1899 ca 220 Millionen Mk.) und Petroleum (ca 75 Millionen Mk.). In diesen Artikeln könnten wir, namentlich durch eine zollpolitische Begünstigung Rußlands, dem Export der Vereinigten Staaten großen Abbruch thun, ohne uns selbst allzuschwer zu schädigen. Man braucht nur die Warengattungen und die Werte zu nennen, die hier in Frage stehen, um die Bedeutung zu illustrieren, die einer Neuordnung unsrer handelspolitischen Beziehungen zu Amerika zukommt. Auch hier wird die Entscheidung zu einem guten Teil bei der Erneuerung oder Nichterneuerung der mitteleuropäischen Handelsverträge fallen. Und was für England und Amerika gilt, das gilt inutatis muwuclis auch für die meisten übrigen Länder, mit denen wir bedeutendere Handelsbeziehungen unterhalten. Unsre Handelsverträge mit den mitteleuropäischen Staaten sind förmlich das Rückgrat unsres i Nach der amerikanischen Statistik ist daS Mißverhältnis nicht ganz so kraß; sie beziffert für 1899 die Einfuhr ans. Deutschland auf 89,6 Millionen K, die Ausfuhr nach Deutschland auf 161,4 Millionen K; für 19W sind die entsprechenden Zahlen 103,S und 197,6 Millionen K, - 155 — handelspolitischen Verhältnisses mit allen Ländern der ganzen Kulturwelt, soweit sie mit uns überhaupt in irgend welchen Vertragsbeziehungen stehen. Da ferner auch die Länder, mit denen wir zu Beginn der 90 er Jahre Tarifverträge abgeschlossen haben, jedes für sich der Mittelpunkt eines Netzes von Tarif- nnd Mcistbegünstigungs- verträgen ist, kann man sagen, daß das unter Caprivi geschaffene System von Handelsverträgen die feste Grundlage bildet, auf der sich seither ein großer Teil des gesamten Weltverkehrs vollzieht. In Anbetracht dieser Verhältnisse ist es zweifellos, daß Deutschland durch seine Haltung einen beträchtlichen Einfluß auf die künftige Entwicklung der internationalen Handelspolitik ausüben wird. So sehr auch die Wünsche und Forderungen der Vertragsstaaten bei der Erneuerung oder Nichterneuerung der Handelsverträge in Betracht kommen, darüber kann kein Zweifel bestehen, daß die Erneuerung der Verträge in ganz besonderem Maße vom guten Willen Deutschlands abhängig ist. Auf der bisherigen Basis wäre Wohl ohue erhebliche Schwierigkeiten und mit ganz geringe« Modifikationen die Fortsetzung der Verträge zu erlaugen; ob auf wesentlich anderer Basis, ob vor allem mit einem stark erhöhten Zollschutz für landwirtschaftliche Produkte, das steht mindestens dahin. Es liegen vielmehr ganz bestimmte Anhaltspunkte dafür vor, daß der wichtigste der Staaten, mit denen wir Tarifverträge abgeschlossen haben, daß Rußland nicht gewillt ist, eine starke Erhöhung der deutschen Einfuhrzölle auf seiuen ersten Exportartikel, auf Getreide, ruhig hinzunehmen. In einem vielbesprochenen Artikel der offiziösen „Finanz- und Handelszeitung" hat der russische Fiuanzminister sich mit unzweideutiger Klarheit über diese Eventualität ausgelassen, und sein Schlußergebnis ist, daß jede Erhöhung der deutschen Getreidezölle für Rußland einen Handelsvertrag mit Deutschland wertlos und unannehmbar macht, ja daß Rußland sich durch eine Erschwerung der Getreideeinfuhr von deutscher Seite genötigt sehen würde, Differenzialzölle gegen die deutschen Einfuhrwaren in Anwendung zu bringen. Damit ist nur ausgesprochen, was an und sür sich fast selbstverständlich ist; wir können unmöglich erwarten, daß Zollerhöhungen auf wichtige Exportwaren des Auslands, die von unsrer Seite verfügt werden, ohne die entsprechende Beantwortung durch Zollerhöhungen seitens des Auslandes auf unsre Exportwaren bleiben werden. Wenn aber aus diese Weise die Verhandlungen über die Erneuerung — 156 — der Handelsverträge scheitern, dann wird aller Wahrscheinlichkeit nach von neuem eine Ära der gegenseitigen Zollsteigerung und Absperrung beginnen. So wird gerade Deutschland einen ganz besonderen Anteil an der Verantwortlichkeit sür die künftige Gestaltung der internationalen handelspolitischen Beziehungen tragen müssen. Wir stehen abermals vor einem großen Augenblick, in dem wir unser Schicksal in den Händen haben. Wie wird dieser Augenblick benutzt werden? Es ist zwar in der Tagespolemik viel von doktrinären Manchester- leuteu und Freihändlern die Rede. Aber wenn man sich umsieht in der Presse und in den Versammlungen, in denen die aktuelle handelspolitische Frage behandelt wird, dann könnte man finden, daß das Volk der Denker und Dichter fast etwas zu praktisch geworden ist; denn obenan in der Diskussion stehen nicht die prinzipiellen Streitfragen zwischen Schutzzoll und Freihandel, und auch das allgemeine Problem der Gesamtentwicklung unsrer Volkswirtschaft erfährt nur eine mehr beiläufige Behandlung, während die Sonderinteressen und die Sonderbestrebungen der einzelnen Erwerbszweigc den Kern aller Erörterungen bilden. Wir sind realistisch genug geworden, um zu wissen, daß der Gang der Wirtschaftspolitik weniger von allgemeinen und prinzipiellen Erwägungen, weniger von Vernunft und Gerechtigkeit bestimmt wird, als vielmehr von den politischeu Machtfaktoren des Tages, von den Sonderinteressen der einzelnen Klassen und Berufe. Sehr erfreulich ist diese Erkenntnis nicht, aber für den Optimisten bleibt wenigstens die Hoffnung, daß auch in diesem Kampfe der Sonder- intcressen anf die Dauer diejenigen sich durchsetzen werden, in deren Richtung die gesunde Entwicklung der Gesamtheit liegt. Wenn wir einen kurzen Blick werfen auf die Stellungnahme der einzelnen Berufe und Klaffen zu der bevorstehenden handelspolitischen Entscheidung, so erhalten wir folgendes Bild: Die große Masse der Bevölkerung, die handarbeitende Klasse, nimmt, soweit sie politisch und wirtschaftlich organisiert ist (in der Socialdemokratie, in socialistischen und christlichen Arbeitervereinen jeder Art), geschlossen und entschieden Stclluug gegen jede weitere Erhöhung der Zölle, insbesondere gegen jede Steigerung der Zölle auf die notwendigsten Lebensmittel. Die deutsche Arbeiterschaft ist während der Periode der Handelsverträge gut gefahren. Reichliche Arbeitsgelegenheit und steigende Löhne sind Hand in Hand gegangen mit im großen — 157 — Ganzen mäßigen Lebensmittelpreisen. Da die Zölle im allgemeinen eine Verteuerung der Konsumartikel bewirken und da keineswegs der Nachweis erbracht ist, daß die Arbeiterschaft für eine solche Verteuerung ein Äquivalent iu höheren Löhnen finden würde, befürchten die Arbeiter ans jeder Erhöhung der Zollsätze eine Verschlechterung ihrer Lage, während sie umgekehrt vou jeder Verminderung der Zölle eine weitere Verbesserung ihrer Lage erhoffen. In Konsequenz dieser Anschauung verlangt die Socialdemokratie nicht nur die Fortsetzung der Handelsvertragspolitik, sondern sie tritt ein für eine gänzliche Abschaffung vor allem der Getreidezölle, in denen sie eine durchaus ungerechtfertigte Belastung der großen Masse der Bevölkerung zu Gunsten weniger Großgrundbesitzer erblickt. Ebenso wie die Arbeiterbevölkerung haben auch die industriellen Unternehmer und der Handel allen Grund, mit den Wirkungen der Handelsverträge zufrieden zu sein. Industrie und Handel haben seit 1894 eine geradezu glänzende Entwicklung erfahren; niemals in der deutschen Wirtschaftsgeschichte war ein so lebhafter und nachhaltiger Aufschwung zu verzeichnen, wie in der Periode 1895 bis 1900. Infolge dessen ist es begreiflich, daß der einmütige Wunsch von Handel und Industrie dahin geht, daß die in den Handelsverträgen gegebenen Grundlagen sür die günstige Entwicklung der letzten Jahre erhalten bleiben. Freilich vernehmen wir neben diesem einmütigen Wunsche, der etwas allgemeiner Natur ist, Specialwüusche einzelner Industriezweige, von denen seitens der Interessenten angenommen wird, daß ihre Er- süllung das Zustandekommen neuer Handelsverträge nicht verhindern würde. Von denjenigen Gruppen, die in den 70 er Jahren des vorigen Jahrhunderts im Vordertreffen der schutzzöllnerischen Agitation standen, ist namentlich die Spinnerei in ihren Wünschen noch nicht ganz befriedigt; eine Erhöhung der Garnzölle, namentlich auf die feineren Nummern, wird vielfach verlangt. Der Eisenindustrie kommt es im wesentlichen darauf an, die bestehenden Zölle zu erhalten. Besonders hervorgethan hat sich in der letzten Zeit durch das Verlangen nach starken Zollerhöhungen die Papierfabrikation, obwohl die Papierindustrie durchaus zu unsren exportierenden Industrien gehört. Unsre Ausfuhr von Papier und Pappen betrug 1899 59.2 Millionen Mark bei einer gleichzeitigen Einfuhr von nur 6,6 Millionen Mark; speciell unsre Ausfuhr von Druckpapier betrug 6 Millionen Mark bei einer Einfuhr von nur 100000 Mark. Außerdem haben es gerade die — 158 — Fabrikanten von Druckpapier verstanden, durch die Bildung eines Syndikats die Preise ihrer Erzeugnisse während der letzten Zeit beträchtlich zu steigern. Das Verhalten der Papierfabrikanten ist überaus charakteristisch für das Wesen und die Bedeutung der industriellen Schutzzölle in dem gegenwärtigen Entwicklungsstadium der deutschen Volkswirtschaft, Diese Schutzzölle sind nicht mehr Erzichungszölle in dem Sinne, wie sie Friedrich List verlangt hat; denn die in Betracht kommenden Industrien sind ganz überwiegend der Konkurrenz des Auslandes vollauf gewachsen. Der fchutzzöllnerische Teil der deutschen Industrie umfaßt vielmehr zum großen Teil solche Industriezweige, in denen der Großbetrieb vorherrscht und denen ein Schutzzoll in ganz besonderem Grade die Möglichkeit giebt, durch Verabredungen oder durch förmliche Kartelle und Syndikate den inländischen Verbrauchern die Preise diktieren zu können. Der Schutzzoll garantiert diesen Betrieben den inländischen Absatz zu Preisen, die ihre Generalunkostcn decken und die ihnen so einen Export zu wesentlich niedrigeren Preisen nach dem Auslande ermöglichen. Je höher der in dem Schutzzoll bestehende Damm gegenüber der ausländischen Konkurrenz ist, desto höher läßt sich das Niveau der Inlandspreise aufstauen. Mehr noch als in Deutschland hat sich diese im nationalen Interesse sicherlich unerwünschte Wirkung in den Vereinigten Staaten unter dem Einfluß des dortigen Hoch- schutzzollshstems gezeigt. Wie in den 70 er Jahren haben die industriellen Schutzzöllner auch heute noch ihre wichtigste Vertretung in-dem einflußreichen Centralvcrband deutscher Industrieller. Der Centralvcrband begnügt sich nicht damit, die schutzzöllnerischen Wünsche der Industrie zu befürworten, sondern er hält fest an dem Programm der Solidarität der protek- tionistischen Interessen. Es ist nur zu natürlich, daß er gegenüber etwaigen freihändlerischen Strömungen, welche die bestehenden Jndustrie- zölle bedrohen könnten, die aus dem Jahre 1879 stammende Bundesgenossenschaft mit den agrarischen Schutzzöllnern aufrecht zu erhalten sucht nnd daß er infolge dessen die agrarischen Wünsche zu unterstützen geneigt ist, freilich nur so weit, als dadurch nicht die vitalen Interessen der Industrie selbst gefährdet werden. In den Jahren 1892 bis 1894 ist der Centralvcrband für die Handelsverträge eingetreten, obwohl sie die von den Agrariern so lebhaft bekämpfte Reduktion der landwirtschaftlichen Zölle gebracht habeu. Im Hinblick auf den be- — 159 - vorstehenden Ablauf der Handelsverträge hat sich der Centralverband mit einer Erhöhung der landwirtschaftlichen Zölle einverstanden erklärt, aber nur unter dem Vorbehalt, daß dadurch der Abschluß von neuen Handelsverträgen nicht unmöglich gemacht wird. Im allgemeinen kann man sagen, daß die Wünsche nach Zoll- erhöhuugen, soweit sie industrielle Produkte betreffen, zu unwesentlich sind, um eine Erneuerung der Handelsverträge auf ihrer gegenwärtigen Basis zu verhindern oder auch nur zu erschweren, zumal da auch von feiten der schntzzöllnerischen Industriellen der größte Wert auf die Erneuerung der Handelsverträge gelegt wird. Der größte Teil der Industrie und Wohl der gesamte Handel wünschen die Verlängerung des bestehenden Zustandes in seinen wesentlichen Zügen; sie stehen vor allem auf dem Standpunkt, daß eine neuerliche Erhöhung der landwirtschaftlichen Zölle, namentlich der Getreidezölle, selbst dann unterbleiben soll, wenn sie sich — was allerdings sehr unwahrscheinlich ist — mit dem Abschluß neuer Handelsverträge vereinbaren ließe. Ernsthaft bedroht ist die Fortsetzung der Handelsvertragspolitik einzig und allein durch die Forderungen der ländlichen Grundbesitzer. Sie haben die Handelsverträge bereits bei ihrem Abschluß auf das heftigste bekämpft. Weil diese Verträge den Getreidczoll, der erst im Jahre l887 von 3 Mk. auf 5 Mk. erhöht worden war, wieder auf 3,50 Mk. ermäßigt haben, ist das System der Handelsverträge als ein System zur Vernichtung der deutschen Landwirtschaft bezeichnet worden. Sie haben die bittersten Beschwerden darüber erhoben, daß ihre Interessen denjenigen der exportierenden Industrie geopfert worden seien. Die Notlage der Landwirtschaft, deren Bestehen in gewissem Sinne anerkannt werden muß, die aber von den Agrariern maßlos übertrieben wird — ich werde darauf noch im einzelnen zurückkommen —, diese Notlage, die bald nach dem Abschluß der Handelsverträge durch einen starken Preissturz des Getreides sich besonders fühlbar machte, wird von den Agrariern ausschließlich, oder doch vorwiegend, auf die Handelsverträge zurückgeführt; und ihre seit vielen Jahren mit dem größten Nachdruck betriebene Agitation bezweckt vor allem, eine wesentlich stärkere Beschränkung der landwirtschaftlichen Konkurrenz des Auslandes herbeizuführen. Am meisten sympathisch für diesen Zweck sind den Agrariern die radikalsten Mittel, Grenzsperre oder Verstaatlichung der Getreideeinfuhr im Wege des Antrags Kanitz. Aber als echte Realpolitiker sind die Agrarier bescheiden genug, sich vor- — 160 — läufig mit dem zufrieden zu geben, was ihnen unter den obwaltenden Verhältnissen als erreichbar erscheint, nämlich mit einem umfassenden, wesentlich erhöhten Zollschutz für die landwirtschaftlichen Produkte. Der wichtigste Punkt in ihren Forderungen ist die Erhöhung der Getreidezölle, eine Erhöhung, für die eine bestimmte Ziffer bisher noch nicht angegeben worden ist; nur das haben die Agrarier bisher übereinstimmend bekundet, daß ihnen eine Erhöhung auf den Satz des derzeitigen Generaltarifs, auf 5 Mk„ nicht als ausreichend erscheint. Ob durch eine solche Steigerung der Getreidezölle eine Erneuerung der Handelsverträge unmöglich gemacht wird, ob wir durch eine solche Maßregel in Zollkriege mit unsren wichtigsten Absatzländern gestürzt werden, das ist den Agrariern durchaus gleichgültig. Ja ein großer Teil von ihnen nimmt prinzipiell Stellung sowohl gegen langfristige Tarifverträge als auch gegen Meistbegünstigungsverträge. Sie wollen keine Bindung der Zollsätze; sie wollen auch keine Bindung, die einzelnen Staaten die Behandlung auf gleichem Fuß mit andern Staaten zusichert. Sie wollen vielmehr volle Zollautonomic. Deutschland soll sich freie Hand vorbehalten, damit es auf die zunächst erstrebten Zoll- erhöhungcn eventuell noch weitere folgen lassen kann, sobald solche der Regierung, bezw. dem Bund der Landwirte wünschenswert erscheinen. So weit geht freilich nur die radikalste Gruppe der Agrarier, die „Leute der schärfsten Tonart"; der größere und gemäßigtere Teil nimmt auf die Lebensbedingungen der übrigen Erwerbszweige wenigstens so viel Rücksicht, daß er Handelsverträge nicht a limius von der Hand weist; er will neue Handelsverträge zulassen, aber nur unter der Bedingung, daß sie sich mit den verlangten beträchtlichen Zollerhöhungen auf die landwirtschaftlichen Produkte vereinbaren lassen. Da hierauf wenig Aussicht ist, kommen die Forderungen der gemäßigten Agrarier praktisch auf dasselbe hinaus, wie diejenigen der radikalsten Gruppe. Der Abschluß neuer Handelsverträge, welche unsrem Verkehr mit dem Auslande ein ähnliches Maß von Freiheit und Sicherheit gewährleisten wie die nunmehr ablaufenden, wird sich nur gegen das Agrariertum durchsetzen lassen. Die politische Organisation der Agrarier beansprucht, als Vertretung der Interessen der gesamten deutschen Landwirtschaft angesehen zu werden. Wir wollen hier die Berechtigung dieses sehr bestrittenen Anspruchs nicht in Zweifel ziehen — darauf werde ich später noch eingehen —, sondern wir wollen einmal annehmen, daß thatsächlich — 161 — die ganze deutsche Landwirtschaft an den agrarischen Forderungen interessiert sei, und wir wollen uns die Frage vorlegen, wie schwer diese angeblich einer Fortsetzung der bisherigen Handelspolitik widersprechenden Interessen wiegen. Bei einer unbefangenen Würdigung kann man sich der Erkenntnis nicht verschließen, daß an volkswirtschaftlicher Bedeutung die Landwirtschaft in Deutschland in wichtigen Punkten hinter der Industrie und dem Handel zurücksteht. Die landwirtschaftliche Bevölkerung Deutschlands betrug 1895 nur I8V2 Millionen, gegen 26^ Millionen in Industrie und Handel. Der Wert der gesamten deutschen Getreideproduktion betrug in der Zeit von 1896 bis 1898 durchschnittlich 2582 Millionen Mark, während allein der Wert unsrer Ausfuhr von Fabrikaten — für den Wert der gesamten industriellen Produktion fehlen die Anhaltspunkte — in derselben Zeit durchschnittlich mehr als 2300 Millionen Mark betrug. Für das Jahr 1899 wurde der Wert der deutschen Getreideproduktion auf 3395 Millionen Mark geschätzt, der Wert der deutschen Fabrikatenausfuhr auf 2712 Millionen Mark. Wenn schon allein der Wert der Ausfuhr von deutschen Jndustrieerzeugnissen dem Wert der ganzen deutschen Getreidcproduktion sehr nahe kommt, so ergiebt sich daraus, daß der Wert der gesamten deutschen industriellen Produktion denjenigen der deutschen landwirtschaftlichen Produktion um ein vielfaches übertreffen muß. Ebenso wie im Umfang der Produktion bleibt die Landwirtschaft auch in ihrem Einkommen und noch mehr in ihren Steuerleistungen für den Staat beträchtlich hinter der Industrie und dem Handel zurück. In Preußen kamen von dem Stcucrcrtrag vom Einkommen der Physischen Personen im Jahre 1898/99 103 Millionen Mark auf die Städte und nur 33Vs Millionen Mark, nicht ganz ein Viertel der Gesamtleistung auf das Platte Land. Das deklarierte Einkommen, das die Einkommen über 3000 Mk. umfaßt, beträgt 1900/1901 4445 Millionen Mk. Davon entfallen auf den Grundbesitz 921 Millionen Mk., nur wenig mehr als ein Fünftel; und dabei ist der ganze städtische Hausbesitz mit inbegriffen. Aus Handel, Gewerbe und Kapitalvermögen dagegen stammen 2560 Millionen Mk., mehr als zwei uud einhalbmal soviel als aus Grundbesitz und mehr als die Hälfte des Gesamteinkommens. Dazu kommt, daß auch von den indirekten Steuern, die den Verbrauch belasten, die industrielle Hclfferich, Handelspolitik, 11 — 162 - Bevölkerung wegen ihres größeren Konsums an den besteuerten und zollpflichtigen Artikeln, wegen des größeren Konsums von Zucker, Tabak, Kolonialwaren u. s. w., einen wesentlich stärkeren Teil aufbringt, als die bedürfnislosere und genügsamere landwirtschaftliche Bevölkerung. In allen diesen Punkten, an Kopfzahl, an Produktivität und an Stcuerleistung. steht mithin die Landwirtschaft beträchtlich hinter der Industrie und dem Handel zurück. Aber die volkswirtschaftliche Bedeutung der Berufsinteressen ist nicht immer ausschlaggebend sür die politische Macht der Parteien, welche diese Sonderinteresseu vertreten. Als politischer Machtsaktor spielt das Agrariertum bei uns in Deutschland — darüber dürfte Wohl kein Zweifel obwalteu — die erste Rolle. Es übt durch seine geschlossene Organisation und durch sein zielbewußtes Vorgehen aus die maßgebenden politischen Parteien einen großen Einfluß aus, der mitunter geradezu an Terrorismus grenzt; es genießt ferner den großen Vorteil einer gänzlich veralteten Einteilung der Wahlkreise, durch die das platte Land im Reichstag gegenüber den industriellen Gebieten ganz außerordentlich bevorzugt ist; dazu kommt schließlich die traditionelle Stellung des adeligen Großgrundbesitzes und der konservativen Parteien zur Krone und zur Regierung und die mit dem größten Eifer und der größten Beflissenheit genährte Auffassung, daß gegenüber dem politischen Radikalismus Thron und Altar genötigt seien, sich auf die konservativen und agrarischen Parteien zu stützen. Auf diesen Verhältnissen beruht die politische Machtstellung der Vertreter der agrarischen Interessen. Der Streit um den zukünftigen Kurs unsrer Handelspolitik ist nur eine einzelne Episode in dem großen und hartnäckigen Kampf, in welchem der Grundbesitz die wirtschaftlichen Voraussetzungen sür seine beherrschende Stellung im Staat, die infolge des gewaltigen Aufschwungs der deutschen Industrie und des deutscheu Handels immer merkbarer dahinschwinden, durch das volle Aufgebot seines ererbten politischen Einflusses zu erhalten sucht. Aus diesem natürlichen Selbsterhaltungstrieb einer Klasse, die um die Erhaltung ihrer Machtstellung gegenüber den neu aufstrebenden Elementen kämpft, ist der Kampf der Agrarier gegen die Großbetriebe in Industrie und Handel hervorgegangen, während der landwirtschaftliche Großbetrieb durch die Institution der Fideikomisse besonders geschützt wird; aus diesem Geist heraus erklärt sich der Kampf gegen das mobile Kapital, während sür das in landwirtschaftlichen Betrieben festgelegte Kapital vom Staat die Garantie einer Rente verlangt wird; aus diesem Geiste stammt die agrarische Gegnerschaft gegen unsre Goldwährung und schließlich auch die Forderung einer radikalen Umkehr in unsrer Handelspolitik. In diesem letztereu Punkt, der hier für uns im Vordergrund steht, geht das nächste Bestreben der Agrarier daraus hinaus, die Regierung für die bevorstehenden Verhandlungen in betreff der Getreide- zolle auf einen hohen Minimalsatz festzulegen. Es besteht offenbar die Befürchtung, die Regierung könnte, wenn sich die Unmöglichkeit herausstellt, mit den von den Agrariern verlangten Getreidezöllen Handelsverträge zu erreichen, das Zustandekommen von Handelsverträgen den agrarischen Wünschen voranstellen, und das soll um jeden Preis verhindert werden. Aus diesem Grunde verlangen die Agrarier, daß der neue Generaltarif, dessen Entwurf demnächst dem Bundesrat zugehen wird, mindestens sür agrarische Produkte ein Doppeltarif sein soll; d. h. er soll neben einem allgemeinen Taris, der sür diejenigen Länder gelten soll, mit denen wir keine Verträge haben werden, einen Minimaltarif enthalten, unter den die Regierung bei den künftigen Handelsvertrags-Verhandlungen nicht herabgehen darf. Daß durch ein solches Tarifgesetz das verfassungsmäßige Recht des Kaisers, Verträge mit dem Ausland zu schließen, verkürzt wird, darauf legen die Parteien, die sich sonst als die eifrigsten Verteidiger der Rechte der Krone geberden, keinen Wert. Sie wollen sich nur dauu zufrieden geben, wenn ihnen die Regierung in der feierlichen und bindenden Form eines Gesetzes landwirtschaftliche Zölle in einer bestimmten Mindesthöhe ohne Rücksicht auf die daraus entstehenden Konsequenzen zusagt. Freilich, auch ein Doppeltarisgesetz ist nur ein Gesetz, das im Wege der Gesetzgebung jeder Zeit wieder aufgehoben werden kann; und wenn sich die Reichsregierung von der Unmöglichkeit überzeugt, mit den Minimalsätzen des Doppeltarifs Handelsverträge zu erhalten, dann steht es ihr frei, mit einer Vorlage an den Reichstag zu kommen, welche niedrigere Sätze als der Minimaltarif enthält. Ihre Position gegenüber den agrarischen Parteien wird dann aber noch weniger beneidenswert sein als heute; ihre Zustimmung zu den Mindestsätzen des Doppeltarifs wird als eine Anerkennung der Notwendigkeit dieser Sätze ausgelegt werden, und zu dem Vorwurfe der Preisgabe der Landwirtschaft wird der Vorwurf des Bruchs eines feierlichen Versprechens hinzutreten. 11* - 164 - Die Beschlußfassung über das neue Tarifgesetz wird sich mithin zur ersten großen Kraftprobe gestalten, deren Ausfall bereits die vorläufige Entscheidung darüber bringt, ob die Interessen an einer starken Erhöhung der Agrarzölle in der That mächtig genug sind, um eine Erneuerung der Handelsverträge auf ihrer jetzigen Grundlage zu hintertreiben. Neunter Vortrag. Die landwirtschaftlichen Zölle. Das einzige wesentliche Hindernis, das einer Fortsetzung der Handelsvertragspolitik im Wege steht, ist die agrarische Forderung innes beträchtlich gesteigerten Zollschutzes sür die landwirtschaftlichen Produkte, Diese Forderung ist so sehr der Angelpunkt unsrer ganzen handelspolitischen Situation, daß ohne sie eine handelspolitische Frage zur Zeit sür uns überhaupt nicht existieren würde, daß das Fortschreiten auf dem 1892 betretenen Weg als etwas schlechthin Selbstverständliches erscheinen würde. Bei dieser für den Kurs unsrer künftigen Handelspolitik geradezu ausschlaggebenden Bedeutung der agrarischen Zollwünsche ist es notwendig, denselben eine eingehende Untersuchung zu teil werden zu lassen. Es kann uns nicht genügen, daß die Forderung einer wesentlichen Erhöhung der Agrarzölle von einem mächtigen Interessen- Verband und von einflußreichen politischen Parteien erhoben wird; denn die bloße Macht deckt sich nicht immer mit Vernunft und Gerechtigkeit. Wir wollen deshalb zunächst untersuchen, wie die agrarischen Parteien ihre Zollforderungen begründen, und dann wollen wir sehen, welche Wirkungen sich von einer Erfüllung dieser Forderungen erwarten lassen, sowohl für die landwirtschaftlichen Interessen als auch sür die übrigen Erwerbszweige und namentlich für die große Masse der Arbeiterbevölkerung. Die Agrarier motivieren ihre Forderungen mit der Notlage der Landwirtschaft. Die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, namentlich des Getreides, seien auf dem deutschen Markt durch die ausländische Konkurrenz soweit herabgedrückt worden, daß sie die Produktionskosten nicht mehr deckten, und die deutsche Landwirtschaft sei infolge dessen auf dem besten Wege, zu Grunde zu gehen, wenn — 166 — ihr nicht durch ausreichende Zollerhöhungen geholfen werde; der sicherste und gerechteste Maßstab für die Berechnung der Getreide- zolle würde nach einem der maßvollsten Vertreter der agrarischen Forderungen der Unterschied sein zwischen den höchsten inländischen Produktionskosten, soweit zu denselben noch große Mengen Getreide produziert werden, und dem Preise, zu welchem das am billigsten produzierende Konkurrenzland das Getreide an die deutsche Zollgrenze bisher geliefert hat oder voraussichtlich wird liefern könnend Die Agrarier behaupten, daß die Handelsverträge gegen dieses Prinzip, über dessen höchst zweifelhafte Berechtigung wir hier nicht streiten Wolleu, auf das gröblichste verstoßen nnd dadurch die Lebensbedingungen der Landwirtschaft gefährdet haben. Unter der Herrschaft der Handelsverträge foll sich die Lage der Landwirtschaft fortgesetzt verschlechtert haben, in einem Grade, daß es jetzt höchste Zeit für eine durchgreifende Abhilfe sei, wenn nicht die Landwirtschaft gänzlich dem Untergang preisgegeben werden solle. Wenn wir die Preisentwicklung des Getreides ins Auge fassen, dann sehen wir, daß in der That die Jahre unmittelbar nach dem Abschluß der Handelsverträge einen starken Preissturz brachten. Das Jahr 1891 war ein Teuerungsjahr gewesen. Mißernten in Deutschland, Frankreich, Rußland und den Balkanländern hatten die Preise für Weizen und Roggen auf eine Höhe getrieben, die seit den 70 er Jahren nicht mehr erreicht worden war; und aus diesen ungewöhnlichen Hochstand der Preise folgte dann ein nahezu unvermittelter Preissturz, der im Jahre 1894 auf einem Tiefpunkt ankam, wie er seit den 30 er Jahren des 19. Jahrhunderts nicht mehr dagewesen war. Es ist begreiflich, daß die Agrarier, welche die Handelsverträge bei ihrem Abschluß aufs äußerste bekämpft und von ihnen die schlimmsten Wirkungen vorausgesagt hatten, von allen Ursachen dieser für die Landwirtschaft sehr ungünstigen Preisentwicklung nur die Handelsverträge sahen; und sicherlich hat gerade der starke Preissturz des Getreides in den Jahren unmittelbar nach dem Abschluß der Handelsverträge der agrarischen Agitation den großen Wiederhall verschafft, den sie in der landwirtschaftlichen Bevölkerung fast überall gefunden hat. Man darf sich jedoch in solchen Dingen nicht durch den ersten ' vr. Dade, Die Agrarzölle, Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 91, Leipzig 1901. — 167 - flüchtigen Eindruck zu einem Urteil über den inneren Zusammenhang der Erscheinungen bestimmen lassen. Wir brauchen nur die gesamte Preisgestaltung des Getreides während des bisherigen Verlaufs seit dem Abschluß der Handelsverträge zu verfolgen, und wir kommen bereits zu Resultaten, die von der agrarischen Auffassung erheblich abweichen; uud noch mehr wird das der Fall sein, wenn wir auch die Preisentwicklung der übrigen landwirtschaftlichen Produkte in Betracht ziehen und wenn wir die Gestaltung der Lage der Landwirtschaft an objektiven Kriterien prüfen. Es ist richtig: Der Weizenpreis in Berlin ist von 224 Mk. pro Tonne im Jahre 1891 auf 136 Mk. im Jahre 1894 gesunken, also um 88 Mk. Der Weizenpreis in Königsberg ist in der gleichen Zeit sogar von 222 Mk. auf 127 Mk., also um 95 Mk.. zurückgegangen, der Roggenpreis in Danzig von 208 auf 110 Mk., also um 98 Mk. Dieser Preisrückgang um 88—98 Mk. ist eingetreten, während die Getreidezölle nur um 15 Mk., von 50 Mk. pro Tonne ans 35 Mk.. ermäßigt worden waren. Das heißt mit andern Worten: der große Preissturz des Getreides, der nach dem Teuerungsjahre 1891 eintrat und dessen Beginn zufällig mit dem Abschluß der ersten Handelsverträge zusammenfiel, war mehr als sechsmal so groß, als die durch die Handelsverträge bewirkte Ermäßigung der Getreidezölle; nur ein Sechstel des Preisrückgangs, der die Landwirtschaft zu dem gewaltigen Ansturm gegen die Handelsverträge anreizte, kann überhaupt den Handelsverträgen zur Last gelegt werden. Dazu kommt, daß die Preise des Jahres 1891 Teuerungspreise waren, daß sie mithin als normal überhaupt nicht in Betracht kommen, daß ferner bereits die zweite Hälfte der 80 er Jahre zeitweise Preise aufgewiesen hatte, die nicht allzu hoch über denen des Jahres 1894 standen. Der durchschnittliche Roggenpreis in Danzig war 1887 mit 108 Mk. sogar niedriger als im Jahre 1894, in dem er sich auf 110 Mk. stellte. Aber auch die Preise von l894 waren keineswegs normal und dauernd. Sie waren begründet in einer starken Überproduktion und machten in den folgenden Jahren einer wesentlichen Steigerung Platz. Im Jahre 1898 notierte Weizen in Königsberg durchschnittlich 182 Mk. gegen 127 im Jahre 1894. Roggen stieg in Danzig von 110 bis auf 142 Mk.' i In Berlin sind infolge der Suspension der Produktenbörse in den Jahren 1897 bis 1899 keine Getreidepreisc notiert worden. Dr. Dade giebt den Berliner — 168 — Im allgemeinen war der Preisstand im Durchschnitt der Jahre 1898 bis 1900 nicht nur beträchtlich günstiger als in der ersten Hälfte der 90 er Jahre, sondern sogar höher als in den Jahren 1885 bis 1887. Dieser letztere Punkt ist um so wichtiger, als im Jahre 1887 die Zollerhöhung von 3 auf 5 Mk. nicht etwa vorgenommen worden ist, weil Fürst Bismarck diese Erhöhung als unumgänglich notwendig zum Schutz der Landwirtschaft angesehen hätte, sondern — das hat Freiherr von Marschall seinerzeit als Staatssekretär des Auswärtigen im Reichstage bei der Beratung des russischen Handelsvertrags nachdrücklich hervorgehoben — diese Zollerhöhung ist in erster Reihe hervorgegangen aus der Notwendigkeit, Rußland ein Paroli zu bieten für seine gegen Deutschland gerichteten Zollerhöhungen im Frühjahr 1887. Der im Jahre 1887 eingeführte Fünfmarkzoll war also nicht in erster Linie als Schutzzoll für die Landwirtschaft, sondern als Kampfzoll gegen Rußland gedacht; aber dadurch wurde die Entrüstung der Agrarier nicht abgeschwächt, als dieser Kampfzoll, nachdem er seine Schuldigkeit gethan, wieder aufgehoben wurde und an seine Stelle ein Zoll trat, der immer uoch um 50 Pf. höher war, als der vor 1887 bestehende. Das ist ein Beispiel dafür, wie leicht es ist, landwirtschaftliche Zölle zu erhöhen, und wie schwer, wenn es das allgemeine Interesse erfordert, sie wieder herabzusetzen. Soviel steht jedenfalls fest, daß im ganzen — wenn man von einem oder zwei besonders ungünstigen Jahren absieht — die Getreidepreise sich während der Ära der Handelsverträge wesentlich besser gehalten haben, als es von agrarischer Seite dargestellt zu werden pflegt, und daß die Preisgestaltung speciell der letzten Jahre, etwa von 1897 an, der Landwirtschaft nicht mehr Gelegenheit zu Klagen giebt, als die Preise um die Mitte der 80 er Jahre. Soweit aber im großen Ganzen das Preisniveau während der Ära der Handelsverträge ein niedrigeres war als vorher, ist es nicht angängig, lediglich der durch die Herabsetzung der Getreidezölle bewirkten Erleichterung der Getreidezufuhr aus dem Auslande, der angeblichen „Überschwemmung" des deutschen Marktes mit ausländischem Getreide, die Schuld au dem Preisrückgang zuzuschreiben. In der Versorgung des deutschen Marktes mit Brotgetreide sind von der Ära Durchschnittspreis für Weizen pro 1898 auf 194 Mk. an; das ist ein höherer Preisstand als er, mit Ausnahme der Jahre 1890 und 1891, seit 1833 zu verzeichnen war! — 169 — des Fünfmark-Zolls zur Ära der Handelsverträge folgende Veränderungen vorgegangen': Roggen und Weizen Erntejahre Erntcmenge Mehrcinfuhr Tonnen Tonnen 1887/88—1891/92 8 162 303 1 292 267 1992/93—1896 97 10 035 423 1 635 965 Zunahme 1 873 120 343 698 Die Zunahme der Getreideeinfuhr nach dem Abschluß der Handelsverträge war nach diesen Zahlen verschwindend gegenüber der Zunahme der inländischen Getreideproduktion. Wenn der Preisrückgang auf eine „Überschwemmung" des heimischen Marktes zurückgeführt wird, so hat die Steigerung des inländischen Ernteertrages zn dieser Überschwemmung wesentlich mehr beigetragen, als der Import aus dem Auslande. Auch die thatsächliche Gestaltung der Getreideeinfuhr ist mithin keine Rechtfertigung für die Auffassung, daß die Notlage der Landwirtschaft, soweit sie überhaupt besteht, auf die geringfügige Zollherabsctzung der Handelsverträge zurückzuführen sei. Die Getreidepreise sind ferner nicht der einzige für die Lage der Landwirtschaft ausschlaggebende Faktor, Ein großer Teil der deutschen Landwirtschaft, vor allem die zahlreichen Kleinbetriebe, find am Getreidebau wenig oder garnicht interessiert; ihr Interesse liegt mehr in der Viehzucht, der Milchwirtschaft, dem Gemüsebau, der Kultur von Handelsgewächsen, der Geflügelzucht u. s. w. Wenn man die Periode von der Mitte der 80 er Jahre bis zum Abschluß der Handelsverträge und die Ära der Handelsverträge mit einander vergleicht, so ergiebt sich, daß von allen landwirtschaftlichen Rohprodukten nur die verschiedenen Gctreideartcn^ und die Schafwolle einen nennenswerten Rückgang erfahren haben. Der Preisrückgang von Kartoffeln war geringfügig; Heu hat seinen Preisstand ungefähr bewahrt; Hopfen hat eine beträchtliche Preissteigerung zu verzeichnen; der Tabakpreis ist gleichfalls in die Höhe gegangen. Die Preise der verschiedenen Fleischsorten sind in Süddeutschland ungefähr stabil geblieben, in Norddeutschland teilweise beträchtlich gestiegen; ähnlich haben sich die ! Siehe Tadc, a. a. O., S. 17. - Der Preisrückgang des Hafers war nur ganz geringfügig; Hafer stand in Preußen in der Periode 1884/86-1891/92 durchschnittlich auf 142 Mr. Pro Tonne 1392/93—1899/1900 auf 138 Mk. — 170 — Preise für Eßbutter und Eier verhaltenDie günstige Preisentwicklung bei diesen Produkten ist eingetreten, obwohl auch hier die Handelsverträge Zollreduktionen brachten, die teilweise wesentlich bedeutender waren als die Herabsetzung der Getreidezölle. Aber auch soweit die landwirtschaftlichen Betriebe vorwiegend am Getreidebau interessiert sind, gestatten die Preise allein noch keine vollkommene Beurteilung; neben ihnen kommt vor allem in Betracht die Erntemenge. Wenn wir auf diese unser Augenmerk richten, dann kommen wir zu folgenden überraschenden Ergebnissen, Bei nahezu gleichbleibender Anbaufläche ist der Ernteertrag der wichtigsten Getreidearten in den letzten Jahrzehnten sehr beträchtlich gewachsen. Die Anbaufläche von Roggen ist von 1885 bis 1898 von 5 842 000 Im auf 5 945 000 Im, also um etwa 100000 iia gewachsen, die für Weizen von 1919 000 auf 1969000 da. Der Ernteertrag dagegen ist von 1886/90 bis 1896/98 gestiegen beim Roggen von 5 845 000 auf 7 233 000 Tonnen, beim Weizen von 3052 000 auf 3 769000 Tonnen. Dem Werte nach ist (unter Zugrundelegung der Preise von Altvrcußen) der Ertrag gestiegen beim Roggen von 836 auf 942 Millionen Mk., beim Weizen von 531 auf 629 Millionen Mk.bei beiden Getreidearten zusammen um etwas mehr als 200 Millionen Mk., bei nahezu gleichbleibender Anbaufläche! Auch weun man einen erheblichen Betrag, sür die Erhöhung der Produktionskosteu infolge der Erhöhung der Arbeitslöhne und einer intensiveren Gestaltung des Betriebs in Rechnung setzt, so ergiebt sich aus diesen Zahlen, daß die Behauptungen von i Folgende, nach der Arbeit von Dr. D ade zusammengestellte, Übersicht mag zur Erläuterung dienen: 1884/91 1892/99 Eßkartoffeln (Königreich Preußen)..... Mk. pro Tonne 63 49 „ , , 100 IlA 147 196 Tabak (Pfälzer Umblatt, Mannheim) .... „ , 100 „ 91 99 Rinder (Berlin, Schlachtgewicht, Mittelpreis für II)............. , 100 „ 104 115 Kälber(Berlin,Schlachtgewicht, Höchstpreis fürII) , 100 „ 100 113 Schweine (Berlin, Lebendgewicht, Höchstpreis für II)............. , 100 „ 93 101 Hammel (Schlachtgewicht, Mittelpreis für II) . , 100 „ 101 103 Eßbutter (Königreich Preußen)...... „ . 100 „ 216 217 Eier (Königreich Preußen)....... Pf. , Schock 336 356 ^ Bergl. I. Conrad, Die Stellung der landwirtschaftlichen Zölle in den 1903 zu schließenden Handelsverträgen Deutschlands, Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 90, S. 149. — 171 — einer wesentlichen Verschlechterung der Lage der Landwirtschaft während der Geltungszeit der Handelsverträge mindestens zu einem guten Teil auf Übertreibung beruhen müssen. Dafür spricht außerdem die Thatsache, daß bisher eine Einschränkung der für den Getreidebau benutzten Flächen nicht eingetreten ist, daß diese Fläche — die Zahlen habe ich Ihnen ja vorhin genannt — sogar noch eine kleine Zunahme erfahren hat. Dafür spricht ferner der Rückgang der Zwangsversteigerungen landwirtschaftlicher Grundstücke. In Preußen betrug die Gesamtzahl der versteigerten Grundstücke im Jahre 1886,87 2979 mit einer Fläche von 110 063 Im; es ist dann eine ununterbrochene Abnahme eingetreten bis auf 55 310 Im im Jahre 1890/91. Die folgenden beiden Jahre brachten — trotz der hohen Getreidepreise — wieder eine Steigerung bis auf 89 266 Im. Nun aber trat unter der Herrschaft der Handelsverträge und des ermäßigten Getreidezolls abermals eine kontinuierliche und starke Abnahme ein. Im Jahre 1898/99 betrug die Anzahl der versteigerten Güter nur noch 1411 gegen 2299 in 1892/93 und ihre Fläche 37 727 Im gegen 89 266 üa'. Trotzdem klagt die Landwirtschaft und namentlich der getreidebauende Teil der Landwirtschaft über eine fortgesetzt zunehmende Notlage. „Neun schwere Jayre", so hat kürzlich Gras Kanitz in der Versammlung des Landwirtschaftsrats ausgeführt, „hat die Landwirtschaft mit einer bewundernswerten Ruhe und Geduld ertragen und damit eine überzeugende Probe auf ihre Loyalität und Zuverlässigkeit abgelegt." Als Beweis dafür, daß der Getreidebau die Produktionskosten nicht mehr decke, wird angeführt, daß nach Erhebungen, die der deutsche Landwirtschaftsrat angestellt hat, nur 16°/<> der ermittelten Betriebe eine Verzinsung des Gesamtwertes von mehr als 3°/u aufweisen, während bei 50 °/o eine Verzinsung des Bodenkapitals oder eine Grundrente überhaupt nicht ermittelt worden sei. Wie läßt sich ein solches Ergebnis mit den Thatsachen, die ich Ihnen mitgeteilt habe, vereinbaren? Die Erträgnisse pro Hektar sind nicht unbeträchtlich gewachsen, und trotzdem eine geringe oder gar keine Verzinsung des Bodenkapitals! Der Widerspruch löst sich, wenn man die Entwicklung der Bodenpreise ins Auge faßt. Alle Kenner der Landwirtschaft stimmen darin ' Bergt. Conrad, a. a. O., S. 142. — 172 — überein, daß die Bewertung der landwirtschaftlichen Grundstücke in der besten Zeit der deutschen Landwirtschaft, in den 60 er und 70 er Jahren, als gleichzeitig mit der rationelleren Technik und der Steigerung des Ernteergebnisses auch der Getreidepreis stark in die Höhe ging, — daß damals die Bewertung der Grundstücke der Steigerung des Ertrags weit vorausgeeilt ist, und daß inzwischen, während der ungüustigeren Konjunktur, die notwendige Reduktion des Verkehrswertes nicht eingetreten ist'. Wenn ein Grundstück einen Ertrag abwirft von 10000 Mk. nnd ich kaufe dieses Grundstück zu 500000 Mk.. dann darf ich mich nicht Wundern, wenn das Grundstück nur zu 2°/o rentiert, ich habe dann aber auch kein Recht, vom Staat zu verlangen, er solle dafür sorgen, daß mein Grundstück zu 4 oder 5°/o rentiere. Der Wert eines Grundstückes muß sich nach seinem Ertrag richten, nicht umgekehrt der Ertrag nach einem übertrieben hohen Bodenwert. Wie enorm hoch aber bei uns der Bodenwcrt im Vergleich zu unsren wichtigsten Konkurrenzländern ist, darüber hat Prof. Brentano neulich in einem Vortrag folgende Angaben gemacht^ In Rußland kostet der Hektar in den Gouvernements, die am meisten am Getrcideexport nach Deutschland beteiligt sind, je nach der Lage 28—240 Mk. In den Vereinigten Staaten betrug der Preis nach einer amtlichen Statistik von 1891 in den wichtigsten Getreidegebieten 72-384 Mk. In Argentinien kostet der Hektar guten Landes, bequem an der Eisenbahn gelegen, 60 Mk. In Deutschland aber stellte sich das von der preußischen Ansiedelungskommissivn angekaufte Land im Jahre 1899 durchschnittlich ouf 824 Mk. pro Hektar. In Bayern veranstaltete Erhebungen haben einen durchschnittlichen Preis von 900 Mk. für den Hektar schlechten Bodens ergeben. In Westdeutschland ist der Bodenpreis noch beträchtlich höher. Der Bodenpreis in Deutschland ist mithin um das Doppelte i So schreibt Prof. Dr. Th, Frhr. von der Goltz, Die agrarischen Aufgaben der Gegenwart, Jena 18S4, S. 44: „In der ganzen Periode von etwa 1830 bis 1880 haben sich die Gutsbesitzer wie die Pachter an die durch die bisherige Erfahrung hervorgerufene Meinung gewöhnt, daß die Reinerträge fortdauernd steigen müszten. Hiernach wurden die Gutspreise von Käusern wie Verkausern, von Erben wie Erblassern bemessen. . . . Infolge dessen sind die sür Güter gezahlten Preise schon seit einem Jahrzehnt nicht nur dem zukünftig zu erwartenden, sondern auch dem gegenwärtigen Ertragswert nicht entsprechend; sie sind nach einem so hohen Ertragswert bemessen, wie sie ihn auch in der Vergangenheit niemals gehabt haben." " Siehe Lujo Brentano, Das Freihandclsargument, Berlin-Schöneberg, 1901, S. 17. - 173 — bis Fünfzehnfache höher als in den Konkurrcuzländcrn. Kann man sich unter diesen Verhältnissen darüber Wundern, wenn der Boden nur eine niedrige Verzinsung abwirft? und kann man dem Staat ernstlich zumuten, daß er durch seine Zollpolitik eine hinreichende Verzinsung dieses übertriebenen Bodenwertes gewährleiste? Schlimm ist es allerdings für die Grundbesitzer, wenn ihre Güter entsprechend dem zu hoch angenommenen Bodenwert verschuldet sind. Die willkürliche Überschätzung des Bodenwertes hat leider dazu geführt, daß viele Güter bei Käufen durch Kaufgeldrester, bei Erbteilungen durch Auteile der Miterben hypothekarisch viel zu hoch belastet worden sind, daß infolgedessen die Zinsen für die Grundschuld den ganzen Reinertrag absorbieren. Wenn ich ein Landgut, das etwa 10000 Mk. im Jahre abwirst, zu 500 000 Mk. kaufe und ich lasst davon 250000 Mk. als Hypothek zu 4«'o auf dem Gut stehen, dann habe ich 10000 Mk. jährlich zur Verzinsung dieses Kaufgeldrestes aufzuwenden, also den ganzen Reinertrag, uud mir bleibt nichts. Dann stellt sich die Behauptung ein, daß die Landwirtschaft die Produktionskosten nicht decke und daß die Landwirtschaft zu Gruude gehe, wenn ihr der Staat nicht durch eine Steigerung der Getreidepreise hilft. Leider befindet sich ein großer Teil der Landwirte, nicht nur durch zu hohe Kaufpreise, sondern vor allem auch durch eine zu hohe Veranschlagung des Bodenwertes beim Erbgang, uud dem entsprechend durch eine zu hohe Belastung, wenn einer unter mehreren Erben das ganze Gut übernimmt und den andern ihren Anteil auszahlen oder hypothekarisch sicher stellen muß. in einer solchen schlimmen Lage. Das Mißverhältnis zwischen Bodenwert und Bodenertrag ist der Kern der Notlage der Landwirtschaft^; es kann ans zwei Wegen beseitigt werden: durch eine niedrigere Bewertung des Bodens, oder durch eine Steigerung des Bodenertrags. Es ist begreiflich, daß die Grundbesitzer den letzteren Weg vorziehen. Es ist auch zuzugeben, daß sie vielfach sich bemühen, durch rationellere Wirtschaft das Ihrige zur Steigerung des Ertrags zu thun, wenn auch in dieser Beziehung sicherlich noch viel mehr geschehen könnte. Aber das Bequemste ist es, die Hilfe des Staates in Anspruch zu nehmen und die Ertragssteigerung durch hohe ' von der Goltz, a. a. O-, S. 46, schreibt: „Für den vorurteilsfreien Sachkenner steht es fest, dasz die Hauptursciche der bei den Landwirten herrschenden Not in der Überschuldung von deren Gütern zn suchen ist;" und die Überschuldung sührt er zurück aus die Überschätzung des Ertragswertcs des Bodens. — 174 - Zollsätze für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse herbeizuführen. Die Forderung nach einem umfassenden und stark erhöhten Zollschutz für sämtliche Erzeugnisse der Landwirtschaft erscheint mithin durchaus begreiflich, und da sich die Agrarier niemals durch allzu zarte Rücksichtnahme auf die Interessen andrer Berufe ausgezeichnet haben, darf man sich auch nicht Wundern, wenn sie sagen: „Erst erhöhte Zölle für uns — und dann für Euch vielleicht Handelsverträge; jedenfalls aber nur dauu Handelsverträge, wenn dadurch die Erhöhung der landwirtschaftlichen Zölle nicht berührt wird. — Die Agrarier versprechen sich also von den landwirtschaftlichen Zöllen eine Beseitigung der Notlage der Landwirtschaft, weil sie von ihnen eine Steigerung des Reinertrags ihrer Güter erwarten. Wir haben nun dieses Heilmittel auf seine Wirksamkeit zu prüfen, wir haben zu untersuchen, ob es in der That der Landwirtschaft als solcher die erwarteten Vorteile bringen und welche Wirkung es für die übrige Bevölkerung haben würde. Von allen Zollerhöhungen, welche die Agrarier verlangen, stehen obenan die Getreidezölle. Auf diese kommt es den Agrariern am meisten an. und andrerseits wird gerade die Erhöhung der Getreidezölle, da sie das wichtigste Nahrungsmittel betrifft, am lebhaftesten bekämpft. Wir beschäftigen uns zunächst mit dieser speciellen Frage. Eine Erhöhung der Getreidezöllc kann für die deutsche Landwirtschaft überhaupt nur dann eine Bedeutung haben, wenn der Inlandspreis von Getreide durch sie eine entsprechende Erhöhung erfährt, wenn also das Inland und nicht das Ausland den Zoll trägt. Von agrarischer Seite wird freilich stets wieder die Bemerkung in die Debatte geworfen, das Ausland trage den Zoll mindestens zeitweise, nämlich bei guten Ernten. So hat neulich Fürst HerbertBismarck im Reichstage ausgeführt: das fei der Hauptvorteil, den wir von den Zöllen haben, daß bei guten Ernten ein großer Teil der Zölle von dem Auslande getragen werde; Mißernten bildeten nicht die Regel, die Regel bilde vielmehr, daß ein großer Teil der Zölle vom Auslande getragen werde. Ich weiß nicht, wie man so etwas zu Gunsten der Getreidezölle ins Feld führen kann und wie man diese angebliche Wirkung der Getreidezölle geradezu als ihren Hauptvorteil bezeichnen kann. Wenn Fürst Bismarck Recht hat, wenn bei guten Ernten ein großer Teil des Zolls vom Auslande getragen wird, so werden die Zölle gerade im Falle niedriger Preise, wie sie eine gute Ernte — 175 — Zur Folge hat, der einheimischen Landwirtschaft nicht den erwarteten Schutz gewähren. Dagegen wird im Falle von Mißernten, sür den auch Fürst Bismarck zugiebt, daß dann das Inland den Zoll trage, der ohnedies hohe Getreidepreis noch um den vollen Zollbetrag ge^ steigert und die ohnedies geschädigten Konsumenten werden noch schwerer getroffen. Die Schwankungen der Getreidepreise von guten zu schlechten Jahren würden um den Zollbetrag vergrößert werden, zum Nachteil der Landwirtschaft und zum Nachteil der Konsumenten, die beide ein Interesse an möglichst stabilen Preisen haben. Der Zoll würde der Landwirtschaft gerade dann am wenigsten nützen, wenn sie ihn infolge des durch eine reiche Ernte bewirkten Preisrückgangs am nötigsten hat, und er würde die Konsumenten am schwersten belasten gerade dann, wenn sie für den Zoll infolge eines ohnedies hohen Preisstandes am empfindlichsten sind. Das Argument des Fürsten Herbert Bismarck wäre also, wenn es der Wirklichkeit entspräche, eine direkte Verurteilung der Getreidezölle. In Wahrheit bewirkt bei uns in Deutschland die Exportbonifikation für Getreide seit der Aufhebung des Identitätsnachweises, daß die Inlandspreise sich fast genau um die Zollhöhe über den Weltmarktspreisen halten'. Die Frage, ob diese Differenz zwischen deu Getreidepreisen Deutschlands und des Weltmarktes dadurch erzeugt wird, daß der deutsche Zoll und die deutsche Ausfuhrvergütung den Inlandspreis heben oder dadurch, daß sie deu Weltmarktspreis drücken, ist eine Doktorfrage, die theoretisch die schönsten Argumentationen und Spekulationen zuläßt, einer praktischen Entscheidung jedoch nicht zugänglich ist. Jedenfalls wird durch diese Frage die Beurteilung der agrarischen Behauptung, der Zoll werde mindestens zeitweise vom Ausland getragen, nicht berührt; denn der deutsche Landwirt kann stets nur soweit einen Vorteil von den Zöllen haben, als sie die Inlandspreise seiner Produkte und damit seine Rente erhöhen. Für die Industrie aber, namentlich soweit sie mit dem Auslande konkurriert, kommt, wie wir später sehen werden, neben der absoluten Höhe der Getreidepreise sehr wesentlich das Verhältnis der Inlandspreise zu den Auslandspreisen in Betracht. Man spricht nun von den Getreidezöllen ganz allgemein als einer Maßregel zum Schutz der Landwirtschaft, mit der stillschweigenden Voraussetzung, daß der Landwirtschaft als solcher, nicht etwa nur den ' Vergl. obm S. 30—92; siehe auch Conrad, a. a. O., S. 109 und 110. - 176 — derzeitigen Grundbesitzern, und daß ferner der Gesamtheit der Landwirte, nicht etwa nur einem Bruchteil, aus den Getreidezöllen ein Vorteil oder vielmehr der unbedingt notwendige „Schutz" erwachse. In Wirklichkeit trifft das jedoch nicht ganz zu. Zunächst ist an den Getreidezöllen nur ein Teil der sämtlichen Landwirte interessiert, nämlich diejenigen, die mehr Getreide produzieren, als sie in ihrer eigenen Wirtschaft verbrauchen. Im allgemeinen wird angenommen, daß erst die landwirtschaftlichen Betriebe von 5 Hektar an mit ihrer Getreideproduktion über ihren eigenen Verbrauch hinausgehen. Professor Conrad teilt in seiner neuesten Publikation mit, daß ihm gelegentlich des Studiums der bäuerlichen Verhältnisse in den Kreisen Fulda und Lauterbach allgemein versichert worden sei, daß der Bauer erst bei einem Besitz von 10 lia beginne, Getreide zu verkaufen. Bei weniger Land werde alles Brotgetreide, das nicht zur menschlichen Nahrung gebraucht werde, verfüttert. ^ Nehmen wir aber an, die Grenze sei bereits bei fünf Hektar und untersuchen wir auf dieser Grundlage, welcher Teil der landwirtschaftlichen Betriebe an hohen Getreidepreisen interessiert ist. Bei der Zählung von 1895 wurden iu Deutschland ermittelt 5 558 317 landwirtschaftliche Betriebe. Davon kamen auf die Betriebe mit Weniger als 2 w landwirtschaftlich nutzbarer Fläche 3 236367, das sind mehr als die Hälfte (58,2 °/o) sämtlicher Landwirtschaftsbetriebe. Auf die Betriebe unter fünf Hektar kamen 4 252 685, das sind 76,3 °/o, mehr als drei Viertel sämtlicher landwirtschaftlichen Betriebe. Man kann also sagen, daß drei Viertel aller landwirtschaftlichen Betriebe nicht an den Getreidezöllen interessiert sind. Betriebe von mehr als 5 ü» gab es nur 1 305 632. Diesen Betrieben würde eine Bevölkerungszahl von 6^2 Millionen Köpfen entsprechen — auf jeden Betrieb eine fünfköpfige Familie gerechnet. Das ist nicht einmal ein Achtel der Reichsbevölkerung. Die übrigen sieben Achtel sind zu einem kleineren Teil, soweit sie aus Landwirten bestehen, deren Gctreideproduktion ihren Bedarf gerade deckt, den Getreidezöllen gegenüber weder nach der einen noch nach der andern Seite interessiert; zum größten Teil werden sie durch die erhöhten Getreide- zöllc belastet, Sie haben den in die Reichskasse fließenden Zoll zu tragen und außerdem au die getreideverkaufenden Landwirte den Be- i A. a. O., S. IIS. — 177 - trag zu zahlen, um den die Getreidepreise durch den Zoll erhöht werden. Den Hauptvorteil von den Getreidezöllen haben die 25 000 Grundbesitzer mit mehr als 100 na. Aber auch ein Teil der durch die Getreidezölle unmittelbar nicht berührten oder nur wenig betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe wird indirekt durch die Getreidezölle geschädigt, nämlich diejenigen Betriebe, deren Schwerpunkt in der Viehzucht liegt. Die große Masse der Bevölkerung ist in Einkommensverhältnissen, bei denen jede starke Erhöhung der Getreide- und Brotpreise den Verbrauch von entbehrlicheren und teureren Dingen einschränken muß. Je billiger das Brot, desto mehr kann die breite Masse der Bevölkerung vor allem an Fleischnahrung verbrauchen. Je höher die Brotpreise, desto mehr wird der inländische Fleischverbrauch eingeschränkt werden müssen, mit desto niedrigeren Fleischpreisen werden sich die Viehzüchter zufrieden geben müssen. In dieser Beziehung ist derjenige Teil der landwirtschaftlichen Betriebe, der vorwiegend Viehzucht treibt, geradezu an niedrigen Getreidepreisen interessiert, doppelt interessiert an billigen Preisen für Futtermittel, die zu Gunsten des vorwiegend ackerbautreibenden Teils der Landwirte gleichfalls mit hohen Zöllen belastet werden sollen. Nun ist die Viehhaltung, wie die folgende Übersicht zeigt, relativ am stärksten gerade bei den kleinen und mittleren Betrieben. Nach der Zählung des Jahres 1895 kamen bei den einzelnen Größenklassen der landwirtschaftlichen Betriebe durchschnittlich auf eine Fläche von 100 Im: bei Betrieben in der Größe von unter 1 bis 2 bis 6 bis 20 bis 60 bis 100 bis über 1 kg, 2 iis. 6 kg, 20 ka. 60 da 100 Im 600 da 600 ka, Pserde . . 4,6 5,3 6,9 11,8 13,0 11,9 8,9 7,6 Rindvieh. 67,9 37,4 86,3 64,1 49,7 40,4 28,6 20.0 Schweine. 289,6 112,1 71,2 43,3 29,6 20,1 13,0 8,9 Schafe . . 46,1 20,2 14,9 19,3 33,7 40,0 69,7 91,7 Ziegen . . 248,6 47.1 9,0 2,6 0.8 0,3 0.1 0,0 Abgesehen von den Pferden und den Schafen nimmt die Viehhaltung im Verhältnis zur Fläche ab, je größer die Güter werden. Die relativ stärkste Viehhaltung findet statt bei den Schweinen und Ziegen in den Zwergbetrieben von weniger als einem Hektar, beim H e lfferi ch, Handel-Politik. 12 - 178 - Rindvieh in den kleinen Betrieben von 1—5 Hektar. Der Schwerpunkt der Viehzucht, soweit es bei ihr auf die Fleischproduktion ankommt, liegt also in den kleinen und mittleren Betrieben, von denen die ersteren von hohen Getreidepreisen in der Regel keinen Vorteil ziehen können, während bei den mittleren Betrieben das Interesse an hohen Getreidepreisen zu einem großen Teil aufgewogen oder gar überwogen werden dürfte durch das Interesse an billigen Futtermitteln und günstigen Fleischpreisen. Hier zeigt sich noch deutlicher als vorher, daß im allgemeinen nur die großen Besitzer ein mehr als scheinbares Interesse an einer Erhöhung der Getreidezölle haben. Freilich, die Erhöhung der Getreidezölle soll ja nur ein Glied in der Kette des von den Agrariern verlangten umfassenden Schutzes der landwirtschaftlichen Erzeugnisse darstellen; allen Zweigen der landwirtschaftlichen Produktion soll in gleicher Weise eine Erhöhung des Zollschutzes zu teil werden, dem Fleisch, der Milch, dem Käse, den Eiern, dem Obst, dem Gemüse u. s. w., selbst die Blumen werden nicht vergessen. Wird nun aber wirklich die Begünstigung, welche man den Viehzüchtern durch eine Erschwerung und Verteuerung der Einfuhr von Vieh und Fleisch zuzuwenden hofft, hinreichen, um für diese die Verteuerung der eignen Brotnahrung und der Futtermittel aufzuwiegen? — Das erscheint mindestens zweifelhaft; denn die Landwirte werden trotz aller Zollerhöhungen für Fleisch u. s. w. keine höheren Preise erzielen können, wenn die große Masse der Verbraucher dieser Artikel weniger kaufkräftig sein wird. Namentlich der in der Nähe der Städte in gesunder Entwicklung begriffene Kleinbetrieb, der sich mit Milchwirtschaft, Gemüsebau u. s. w. beschäftigt, würde durch die Verringerung der Kaufkraft der industriellen Bevölkerung empfindlich getroffen werden. Es ergiebt sich daraus, daß ein gleicher Zollschutz nicht bei allen Waren gleich wirksam ist. Die Wirksamkeit ist am größten bei den notwendigsten Bedarfsartikeln, bei denen eine Einschränkung des Konsums auch bei steigenden Preisen am wenigsten zu befürchten ist; aber gerade diese Wirksamkeit des Zolls bei den notwendigsten Nahrungsmitteln schränkt die Wirksamkeit des Zolls bei den entbehrlicheren Dingen ein, indem sie der preissteigernden Tendenz der Zollerhöhung ein Gegengewicht schafft in der preisdrückenden Wirkung der Verminderung der Kaufkraft der Bevölkerung. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet muß der Gedanke eines umfassenden, — 179 — allen Produktionsinteressen in gleicher Weise Rechnung tragenden Zollschutzes als eine Illusion, um nicht zu sagen eine Täuschung, erscheinen; und diese Wahrheit hat, wie wir soeben gesehen haben, ihre Bedeutung nicht nur für das Verhältnis von Landwirtschaft, Industrie und Handel, sondern auch für die einzelnen Zweige der Landwirtschaft selbst. Die Interessen der Landwirtschaft sind nicht solidarisch; sie können auch nicht solidarisch gemacht werden durch einen sich über sämtliche Produkte der Landwirtschaft erstreckenden Zollschutz. Nur der große Grundbesitz mit seiner Massenproduktion von Getreide hätte erheblichen Vorteil von einem solchen System, der mittlere und kleinere Besitz, der heute in der agrarischen Bewegung vielfach noch die Geschäfte des Großbesitzes besorgt, würde sich um die erhofften Vorteile betrogen sehen. — Nun aber die andere Frage! Es wird immer dargestellt, als seien die Interessen der Grundbesitzer identisch mit den Interessen derLand - Wirtschaft selbst, als müsse, wenn ein Teil der Grundbesitzer aus irgend welchen Gründen in Schwierigkeiten gerät, auch die Landwirtschaft als solche zu Grunde gehen; als werde durch die Zollmaßregeln, die die Rente der Grundbesitzer erhöhen, auch der Landwirtschaft schlechthin geholfen. Daß eine Erhöhung des landwirtschaftlichen Reinertrags durch gesteigerte Zölle die augenblicklichen Grundbesitzer begünstigen würde, ist außer Zweifel; aber sie würde nur den augenblicklichen Besitzern Vorteil bringen. Nach den Erfahrungen, daß der Verkehrswert des Bodens stets der Erhöhung seines Reinertrags noch vorausgeeilt ist, muß man mit Sicherheit erwarten, daß die durch den gesteigerten Zollschutz zu bewirkende Erhöhung der Reinerträge sich abermals äußern würde mindestens in einer entsprechenden, vielleicht meiner mehr als verhältnismäßigen Steigerung der Bodenpreise. Der augenblickliche Besitzer hätte den Vorteil, daß sein Einkommen gesteigert würde, während seine Schuldzinsen sich gleich blieben, und daß er seinen Besitz zu höheren Preisen verkaufen könnte. Sobald aber beim Besitzwechsel ein höherer Bodenwert zu Grunde gelegt wird, ist der neue Besitzer in derselben Notlage, wie der alte vor der Zollerhöhung: das Mißverhältnis zwischen Bodenpreis und Reinertrag, dieses Grundübel, besteht fort, und das Mißverhältnis zwischen den inländischen und ausländischen Bodenpreisen, das jetzt schon stark genug ist, würde sich noch weiter verschärfen; kurz, der Zoll würde zwar eine Art Kapitalschenkung für die gegenwärtigen Besitzer bedeuten, aber er würde die Lage der 12* — 180 — deutschen Landwirtschaft gerade durch die weitere Erhöhung der Bodenpreise nicht nur nicht verbessern, sondern direkt verschlechtern. Die verlangten Zollerhöhungen können mithin nicht durch das Interesse der Landwirtschaft, ja nicht einmal durch das einheitliche Interesse der augenblicklichen Bodenbesitzer, gerechtfertigt werden. Mit doppelter Sorgfalt ist deshalb zu prüfen, welche Rückwirkungen die Zollerhöhnng für die landwirtschaftlichen Produkte auf die übrigen Kreise der Bevölkerung ausüben würde. Die Agrarier behaupten, nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Industrie werde von der Erhöhung der Agrarzölle große Vorteile haben. „Hat der Bauer Geld, hat's die ganze Welt", ist das Leitmotiv für dieses Kapitel der agrarischen Argumentation, oder wissenschaftlicher ausgedrückt: der „innere Markt" sei für die gesamte nationale Produktion außerordentlich viel wichtiger als der Absatz nach dem Ausland. Der „innere Markt" aber, das sind in den Augen unsrer Agrarier in erster Linie — sie selbst. Wenn sie auf dieses Thema zu sprechen kommen, dann thun sie so, als ob sie in der edelmütigsten Weise der industriellen Bevölkerung im Wege erhöhter Getreide- und Fleischpreise nur deshalb mehr Geld abnehmen wollten, damit sie es ihnen doppelt und dreifach durch vermehrten Ankauf von Jndustrieerzeugnissen wieder zurückerstatten können. Namentlich die industriellen Arbeiter, so wird immer wieder versichert, seien an der Hebung der Kaufkraft des inneren Marktes vermittelst der agrarischen Zollerhöhungen ganz unmittelbar interessiert; denn nur durch die von dem guten Willen des Auslands unabhängige innere Kaufkraft sei ihnen eine dauernde und lohnende Beschäftigung gesichert, und das sei für die Arbeiterschaft unendlich viel mehr wert als niedrige Getreidepreise, zumal da der böse Zwischenhandel in Verbindung mit Müllern und Bäckern schon dafür sorgen würde, daß der Arbeiter sein Brot doch nicht viel billiger bekomme. Die Agrarier wollen also mit der Erhöhung der Agrarzölle nicht nur der Landwirtschaft helfen, sie wollen außerdem Socialpolitik in großem Stil treiben und gerade durch die Erhöhung der Korn- und Viehpreise die Lage der arbeitenden Bevölkerung wirksam verbessern. Der Gedankengang, der hier zu Grunde liegt, ist jedoch so kühn, er beruht auf so vielen zweifelhaften Voraussetzungen, daß man ihn nicht ohne nähere Prüfung passieren lassen kann. — 181 — Soviel ist sicher richtig, daß die gesamte Volkswirtschaft stets Vorteil hat von der Blüte eines jeden einzelnen Produktionszweiges und daß umgekehrt der Niedergang jedes einzelnen Produktionszweiges auch auf die übrigen Zweige zurückwirken muß. Die Frage ist nur, ob diese allgemeine Behauptung auch dann zutrifft, wenn die Blüte eines Produktionszweiges nicht auf einer Steigerung seiner Produktivität beruht, auf der Vermehrung der Gütermenge, die er mit dem gleichen Arbeits- und Kapitalaufwand der Volkswirtschaft zur Verfügung stellt, fondern wenn die Blüte künstlich geschaffen werden soll durch eine Erhöhung der Rentabilität auf Kosten der übrigen Bevölkerung. Durch eine Erhöhung der Getreidepreise, die der inländische Konsument an den inländischen Produzenten zahlen muß, kann unmöglich die Versorgung der Gesamtheit mit wirtschaftlichen Gütern gesteigert werden, und von einer auf diesem Weg künstlich erzeugten Steigerung der Rentabilität des Bodens können unmöglich diejenigen Erwerbszweige, auf deren Kosten die Rentabilität des Bodens gesteigert wird, einen Vorteil ziehen. Was den Landwirten durch den Zoll an Einnahmen und infolgedessen an Kaufkraft mehr zugeführt wird, das hat das übrige Inland — seien es nun die Händler, die Müller, die Bäcker oder die Konsumenten — an Einnahmen und an Kanfkraft weniger. Tausend Mark sind in der Tasche eines Grundbesitzers nicht mehr, als tausend Mark in der Tasche eines Getreidehändlers, und nicht mehr, als je zehn Mark in den Taschen von hundert Konsumenten. Die Kanfkraft der Landwirte gewinnt höchstens das, was die Kaufkraft der übrigen Bevölkerung verliert. Das Gesamteinkommen des Landes würde nicht steigen, sondern nur seine Verteilung würde zu Gunsten der landwirtschaftlichen Grundbesitzer verschoben werden. Socialpolitisch ist es nun von großer Wichtigkeit, welcher Teil der Bevölkerung besonders getroffen würde durch die Zuwendung an die Grundbesitzer; ob in der That, wie die Agrarier behaupten, im Ivesentlichen nur der Zwischenhandel und die Müller und Bäcker, nicht aber die Konsumenten, die höheren Getreidepreise zu tragen hätten. Der Satz, daß die Brotpreise unabhängig von den Getreidepreisen seien, und daß mithin nicht die Brotkonsumenten sondern nur die „Zwischenhand" die Erhöhung der Getreidepreise zu tragen habe, ist ebenso alt wie unzutreffend. Daß die Brotpreise den Schwankungen der Getreideprcise nicht in jeder kleinen Bewegung und nicht exakt — 182 — im Verhältnis folgen können, ist klar; denn der Getreidepreis ist nicht der einzige Faktor unter den Produktionskosten des Brotes. Die beträchtlichen Unkosten des Müllers und Bäckers, die sich nicht mit den Getreidepreisen verändern, kommen hinzu, und deshalb können die Preisschwankungen des Getreides in den Brotpreisen nur in abgeschwächtem Maße in Erscheinung treten. Da die Arbeitslöhne in der Müllerei und Bäckerei beträchtlich gestiegen sind, und ebenso die Mieten, die namentlich für den Bäcker in großen Städten von wesentlicher Bedeutung sind, ist es auch erklärlich, daß der Abstand zwischen dem Getreidepreis und dem Brotpreis allmählich etwas größer geworden ist. Vor allem aber sind auch die Veränderungen im Gewicht und in der Qualität des Brotes in Betracht zu ziehen. Eingehende statistische Untersuchungen der Getreide- und Brotpreise in Berlin haben nun einen vollständigen Parallelismus ergdben. Von 1886 bis 1898 ist nur in einem Jahr der Preis des Roggenbrotes gestiegen, während der Roggenpreis gefallen ist, und in diesem Fall — von 1895 auf 1896 — ist der durchschnittliche Roggenpreis um 0.8°/» gefallen, der Roggenbrotpreis um l^/s °/o gestiegen, also eine verschwindende Abweichung! In allen übrigen Fällen dagegen ist eine weitgehende Übereinstimmung in der Preisbewegung von Brot und Getreide vorhanden^. Dadurch wird bestätigt, was sich eigentlich der gesunde Menschenverstand von selbst sagen muß. Die Zwischenhand ist unter normalen Verhältnissen außer stand, eine starke Verteuerung des Getreides ohne eine Steigerung der Brotpreise zu tragen. Händler, Müller und Bäcker würden nur noch mit Verlust arbeiten können und bald zu Grunde gehen. Andrerseits sorgt die freie Konkurrenz dafür, daß die Zwischenhand bei sinkenden Getreidepreisen nicht dauernd die Brotpreise hoch halten und dauernd ungewöhnlich hohe Gewinne einstecken kann. Die Preiserhöhung des Getreides, wie sie von den Agrariern erstrebt wird, muß deshalb in letzter Linie die Konsumenten treffen; nicht die Zwischenhand, sondern die Konsumenten haben die Kosten der Preissteigerung zu bezahlen. Nun ist es eine feststehende Thatsache, daß im allgemeinen in den Wohlhabenden Schichten der Bevölkerung, in denen mehr an Fleisch, an Zucker u. s. w. verbraucht wird, der Brotverbrauch geringer ist, als in den unteren Schichten, die mehr auf überwiegende Brotnahrung angewiesen sind. Ein Zoll auf Getreide trifft deshalb die ärmeren ' Vergl. Conrad, a. a. O., S. 111. Klassen nicht nur relativ stärker, sondern auch mit einem absolut höheren Betrag als die günstiger gestellten Klassen. Wie hoch die Belastung der Arbeiterbevölkerung durch eine Zollerhöhung für Brotgetreide ist, ergiebt sich aus folgender Berechnung: Das Kaiserliche statistische Amt berechnet den durchschnittlichen Jahresverbrauch an Getreide für die menschliche Ernährung auf 192 kg pro Kopf für die Jahre 1894/99. Nehmen wir an, daß der Verbrauch iu der Arbeiterbevölkerung rund 200 KZ beträgt, das sind sür eine fünfköpfige Familie 1000 KZ im Jahr. Der gegenwärtige Getrcidezoll beträgt 35 Mk. pro 1000 kg und belastet mithin eine Arbeiterfamilie durchschnittlich mit diesem Betrag von 35 Mk. Eine Erhöhung auf 6 Mk., wie sie von den Agrariern als das Minimum des Zulässigen bezeichnet wird, belastet die Familie mit 60 Mk. pro Jahr. Das ist bei einem Einkommen von 800 Mk. eine Steuer von 7^/2°/o. bei einem Einkommen von 1000 Mk. noch eine Steuer von 6°/o; bei einem Einkommen von 5000 Mk. dagegen nur noch eine Steuer von 1,2°/», und bei 20000 Mk. nur noch eine Steuer von 0,3 °/o. Damit ist vom socialpolitischen Standpunkt aus das Urteil über die Wirkung der Getreidezölle gesprochen. Wir haben gesehen, daß die größten Grundbesitzer den Hauptvorteil von den Getreidezöllen haben, und jetzt sehen wir, daß gerade die ärmsten Klassen am meisten durch die Getreidezölle getroffen werden. Ihre Wirkung ist mithin daß sie die Reichen reicher und die Armen ärmer machen. — Aber damit ist die Wirkung der Getreidezölle noch nicht erschöpft. Wir haben bisher angenommen, daß die Kaufkraft des inneren Marktes zwar nicht steigen, aber doch dieselbe bleiben werde, wie bisher; daß die Grundbesitzer an Kaufkraft ebensoviel gewinnen würden, wie die übrige Bevölkerung — wie wir jetzt festgestellt haben, haupsächlich die Arbeiterbevölkerung — an Kaufkraft einbüßt infolge der höheren Getreidepreise. In Wirklichkeit aber würde die Kaufkraft des inneren Marktes nicht nur nicht steigen, sondern sogar eine ausgesprochene Abnahme erfahren müssen. Wenn man die Volkswirtschaft in ihrer Gesamtheit ins Auge faßt, dann verhält sich die Nahrung des Arbeiters zum Arbeiter selbst ungefähr so, wie die Kohle zur Dampfmaschine. Die Nahrung des industriellen Arbeiters gehört mit zu den Produktionskosten der Industrie. Je höher die Preise der Nahrungsmittel, desto höher die industriellen Produktionskosten; denn entweder müssen die Arbeits- — 184 — löhne entsprechend höher sein, und dann tritt die Erhöhung der Produktionskosten für den industriellen Unternehmer unmittelbar zu Tage; oder der Lohn bleibt niedrig, und in diesem Fall wird die Ernährung und Lebenshaltung des Arbeiters und damit seine Leistungsfähigkeit eine geringere. Es ist eine bekannte Thatsache, die durch einen vergleichenden Blick auf die verschiedenen Länder bestätigt wird, daß ein gewisses Verhältnis besteht zwischen der Lohnhöhe und der Leistungsfähigkeit des Arbeiters; daß die Länder mit den höchsten Arbeitslöhnen auch die leistungsfähigsten Arbeiter haben; und ein englischer Eiscnbahnunternehmer, der in allen Weltteilen Bahnen gebant hat, hat dabei die Erfahrung gemacht, daß infolge dieses Verhältnisses der effektive Preis der Arbeitsleistung eigentlich dort am niedrigsten war, wo er die höchsten Arbeitslöhne hat zahlen müssen. Also wenn die Erhöhung der industriellen Produktionskosten infolge der Steigerung der Getreidepreise nicht unmittelbar durch eine Steigerung der Löhne in Erscheinung tritt, dann muß sie sich auf diesem Weg indirekt Geltung verschaffen. Die Folge der Erhöhung der industriellen Produktionskosten ist nun, wenn wir ausschließlich den Jnlandsmarkt betrachten, daß entweder die Unternehmer weniger verdienen ; dann geht ihre Kaufkraft zurück; oder daß die Verbraucher von Jndustriewaren höhere Preise anlegen müssen; dann wird die Kaufkraft der Konsumenten eine geringere. Auf alle Fälle tritt eine Verringerung der Kaufkraft hier oder dort ein, der nirgends eine Zunahme gegenüber steht. Die Erhöhung der industriellen Produktionskosten würde aber außerdem die Stellung unsrer Industrie auf dem Weltmarkt aufs schwerste beeinträchtigen. Unsre Konkurrenzfähigkeit würde, da ja die Produktionskosten des mit uns in Wettbewerb stehenden Auslandes nicht geändert würden, eine merkbare Einbuße erleiden. Schon gegenwärtig sind wir durch unsere jetzigen Getreidezölle in diesem Punkt wesentlich schlechter gestellt, als unsre wichtigsten industriellen Konkurrenten. Die Tonne Weizen war in der Periode 1841—1860 in England noch um 56 Mk.. in der Periode 1861-80 noch um 27 Mk. teurer als in Preußen. Seitdem hat sich das Verhältnis umgekehrt. 1881—1890 war der englische Weizenpreis um 27 Mk„ 1891-1898 um 32 Mk. niedriger als der preußische. Gegenüber Süddeutschland war die Differenz noch beträchlich größer. ^ Das bedeutet eine große ' Bergl, Conrad, a. a. O-, S. 122, Belastung für unsre industrielle Konkurrenzfähigkeit, eine Belastung, die wir nicht durch weitere Zollerhöhungen noch erschweren dürfen, wenn nicht ein Teil unsres industriellen Absatzes verloren gehen soll. Dann aber würden die betroffenen inländischen Unternehmer nicht nur ihr Einkommen verlieren und das in ihren Unternehmungen steckende Kapital zum größten Teil entwertet sehen, sondern auch die von ihnen beschäftigten Arbeiter würden ihre Beschäftigung einbüßen und genötigt werden, zu ungünstigeren Bedingungen anderwärts ihr Brot zu suchen. Diese Wirkung würde sich selbst dann fühlbar machen, wenn die Länder, die mit uns in Handelsverkehr stehen und die für den Absatz unsrer Jndustrieprodükte vorwiegend in Betracht kommen, während sie für ihren Export von Agrarprodukten zum erhebliche:: Teil auf Deutschland angewiesen sind, — wenn diese Länder sich ruhig die Erhöhung der deutschen Agrarzölle gefallen ließen, ohne die mindesten Repressalien zu ergreifen, wenn diese Länder sogar ohne weiteres trotz der Erhöhung der Getreidezölle die bestehenden Handelsverträge erneuern würden. An eine solche günstige Möglichkeit ist aber, wie ich Ihnen in meinem letzten Vortrag gezeigt habe, gar nicht zu denken. Der günstigste Fall, der überhaupt in Betracht gezogen werden kann, ist der, daß Rußland und die übrigen Länder, die hier von Bedeutung sind, die Zölle auf die deutschen Fabrikate in gleichem Maße erhöhen werden, wie wir die Zölle auf ihre Agrarprodukte erhöhen. Wenn sich die deutsche Regierung mit einer so schweren Schädigung der deutschen Industrie zufrieden giebt, dann ist es ja möglich, daß neue Handelsverträge zustande kommen, Handelsverträge, die prohibitive Zölle hier wie dort enthalten würden und die ihren Namen nur noch daher leiten könnten, daß sie Verträge gegen den Handel darstellten. Wenn aber unsrer Regierung die Gegenmaßregeln des Auslands gegen unsre Getreidezölle zu weit gehen, dann wird eine friedliche Einigung gänzlich unmöglich sein, und nach den Herren vom Bund der Landwirte hat Deutschland ja einen Zollkrieg mit Rußland, Österreich-Ungarn, Amerika, England und einigen andern Ländern durchaus nicht zu fürchten. Wer diese mutige Zuversicht nicht teilt, der wird als ein antinationalcr Geselle und als ein Feigling, der sich vor dem Ausland fürchtet, gebrandmarkt. Es handelt sich hier aber nicht um Mut oder Furcht, sondern um die objektive Erwägung der Eventualitäten, zu denen eine Erhöhung der Getreidezölle führen kann; und der Mut mit dem man nicht seine eigene Haut, sondern eine fremde zu Markt — 186 — trägt, der Mut, mit dem die Agrarier die Interessen und Existenz- Grundlagen der Industrie und des Handels aufs Spiel setzen, — dieser Mut ist eine billige Tugend, vor der der Himmel diejenigen bewahren möge, denen er die Leitung der Geschicke eines großen Staates anvertraut. Wer nicht ausschließlich an seinen eigenen unmittelbaren Vorteil denkt, der kann nicht mit vornehmer Gleichgültigkeit über die Gefahr hinweggehen, mit der die agrarischen Forderungen unsre exportierende Industrie und die Millionen von Arbeitern bedrohen, die in ihr beschäftigt sind. Woher soll Ersatz kommen für die Industrien, die ihren Absatz, und für die Arbeiter, die ihr Brot verlieren? Die Agrarier haben leicht sagen: vom innern Markt, der durch die Zölle gestärkt wird. Wir haben gesehen, daß der innere Markt an Kaufkraft durch Zollerhöhungcn für Getreide nichts gewinnen kann, daß die Grundbesitzer nur soviel gewinnen können, als die andern verlieren, selbst wenn unser Export voll und ganz erhalten bliebe. Nun sehen wir, daß selbst im allergünstigsten Fall, beim denkbar weitesten Entgegenkommen der ausländischen Regierungen, unser Export Einbuße erleiden müßte, für die der innere Markt keinen Ersatz zu bieten vermag, und daß im ungünstigsten Fall, im Falle eines offenen Zollkrieges, für unsre Volkswirtschaft eine Katastrophe mit unabsehbaren Dimensionen heraufbeschworen werden würde. An Stelle der in Aussicht gestellten Stärkung des inneren Marktes würde die Kauskraft der großen Masse der Bevölkerung in starkem Maße verringert werden; an Stelle der gesicherten Beschäftigung, welche den industriellen Arbeitern von den Agrariern als wertvollere Gegengabe gegen die höhern Gctreidepreife versprochen wird, würde der Druck der hohen Getreidepreise verstärkt werden durch Arbeitslosigkeit und Lohnreduktionen. Eine Herabsetzung der Lebenshaltung der großen Massen, eine Zunahme der Auswanderung, eine leidensvolle Zurückdämmung der Be- völkerungszunahmc, das ist die Perspektive, die uns die Erfüllung der agrarischen Forderungen eröffnet. Vielleicht möchten dann die Agrarier am letzten Ende Recht behalten mit ihrer Behauptung, daß die deutsche Landwirtschaft bei ausreichend hohen Preisen im stände sei, den deutschen Nahrungsbedarf ausschließlich zu versorgen; aber nicht weil dann die deutsche Landwirtschaft entsprechend mehr produziert, sondern weil die deutsche Bevölkerung weniger konsumiert, weil sie in ihrer Zahl herabgedrückt und auf schmale Rationen gesetzt wird. Zehnter Vortrag. Das Problem des Industriestaates. Die Frage der Neugestaltung unsrer handelspolitischen Beziehungen ist von einer so allgemeinen Tragweite, daß es nicht angängig ist, sie lediglich vom Gesichtspunkt der Sondcrinteressen der einzelnen Klassen und Berufe zu beurteilen. In einer Frage, in der die ganze wirtschaftliche und schließlich auch politische Zukunft unsres Vaterlandes auf dem Spiele steht, dürfen die Sonderinteressen auch des mächtigsten Standes und der zahlreichsten Klasse nicht entscheidend sein, auch dann nicht, wenn das heiße Bemühen obwaltet, eine sogenannte „Mittellinie" zu finden, auf der sich die auseinandergehenden Einzelinteressen vereinigen lassen und die gewissermaßen das arithmetische Mittel aus den Sonderinteressen innerhalb der Volkswirtschaft darstellen soll. Dem Suchen nach einer solchen Mittellinie und der ganzen diesem Bestreben dienenden „Politik der Sammlung" liegt offenbar eine zu mechanische Auffassung der lebendigen Volkswirtschaft zu Grunde. Es giebt Interessen, die sich beim besten Willen nicht vereinigen lassen und bei denen jeder Kompromiß nach der einen oder anderen Seite hin zu einer falschen Halbheit werden muß. Daran muß auch praktisch das Bestreben scheitern, das die Einzelinteressen in den Vordergrund stellt und aus ihnen durch eine am letzten Ende doch nur willkürliche Abwägung ein fiktives Gesamtinteresse konstruieren will. Es kann natürlich niemandem einfallen, der Reichsregierung einen Vorwurf daraus zu machen, daß sie das Möglichste gethan hat, um alle haudclspolitischen Wünsche und Forderungen zu Wort kommen zu lassen und daß sie die umfangreichsten Erhebungen veranstaltet hat, um sich Material zu beschaffen für die Prüfung der Lage der einzelnen Erwerbszweige und ihrer Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft. — 188 - Aber es kann nicht genug gewarnt werden vor einer Überschätzung des auf diese Weise gewonnenen Materials. Die Zollforderungen einer kleinen, ihre Interessen energisch vertretenden Jnteressentengruppe treten laut und deutlich hervor, während das vielköpfige Konsumentenpublikum, das ein entgegengesetztes Interesse hat, meist zu schwerfällig ist, um sich zu rühren. Die Zahlen der Produktionsstatistik ferner, so interessant ihre Ergebnisse auch sein mögen, werden je nach der prinzipiellen Stellung ihrer Beurteiler — diesen selbst vielleicht unbewußt — so oder anders reden. Wenn ein Erwerbszweig umfangreich ist und sich günstiger natürlicher Vorbedingungen erfreut, soll man daraus folgern, daß in diesem Zweig die Stärke der nationalen Volkswirtschaft beruht und daß dieser Zweig deshalb mit besonderem Wohlwollen behandelt werden muß — wie etwa ein Gärtner einen Baum behandelt, der einen besonderen Reichtum an Früchten in Aussicht stellt —, oder soll man daraus folgern, daß dieser Zweig eine kleine Benachteiligung durch die Handelspolitik zu Gunsten anderer, weniger gnt situierter Erwerbszweige, ganz gut ertragen könne? Oder wenn umgekehrt ein Erwerbszweig von beschränktem Umfang ist und nicht recht vorwärts kommen kann, soll man ihm deshalb eine besondere Förderung zu teil werden lassen oder soll man ihn, weil er für die Hebung des Volkswohlstandes wenig verspricht, seinem Schicksal überlassen? — Man hat ja bekanntlich von der Statistik behauptet, daß man mit ihren Zahlen alles beweisen könne, und was an diesem Ausspruch Wahres ist, das trifft für die Verwendung der Zahlen in der praktischen Wirtschaftspolitik noch viel mehr zu als für ihren Gebrauch in der Wissenschaft. Dort wird stets die Gefahr vorhanden fein, daß man glaubt, unanfechtbare und uninteressierte Zahlen sprechen zu lassen, wo in Wirklichkeit nur der anfechtbare prinzipielle Standpunkt und das Sonderinteresse des Beurteilers den an und für sich stummen Zahlen eine Sprache verleiht. Der Versuch, auf statistischem Wege die Bedeutung der Sonderinteressen innerhalb der Volkswirtschaft gewissermaßen zu wiegen und zu messen, um dadurch zu einer einwandsfreien, von willkürlichen Erwägungen unbeeinflußten Richtschnur für die Neugestaltung unsrer Handelspolitik zn kommen, — dieser Versuch steht mithin auf einem sehr zweifelhaften Boden. Der ganze Ausgangspunkt erscheint verfehlt. Statt von den Sonderinteressen auszugehen und Kompromisse zwischen den stärksten Interessengruppen zu erstreben, durch die alle übrigen Interessen doch — 189 - schließlich nur majorisiert, nicht aber miteinander ausgeglichen werden, — statt dessen wäre es angebrachter, das Gesamtintcresse unsres Vaterlandes, das sehr Wohl mit den Forderungen einer starken Interessengruppe kollidieren kann, voranzustellen, um dann in zweiter Linie zu untersuchen, wie die sich etwa ergebenden Schädigungen entgegenstehender Einzelintcressen vermieden oder beschränkt werden können. Es liegt nun einmal im Wesen unsrer Wirtschaftsverfassung begründet, daß kein erheblicher Fortschritt für die Allgemeinheit erzielt werden kann, unter dem nicht bestimmte Einzclinteressen leiden. Alle ökonomischen Fortschritte laufen darauf hinaus, daß mit geringerem Aufwand von Kosten uud Arbeit dasselbe Resultat erzielt wird; alle technischen Verbcsserungen, alle Erfindungen wirken nach dieser Richtung hin, und ebenso liegt die große volkswirtschaftliche Bedeutung des Außenhandels, wie ich ja in meinen ersten Vorträgen ausführlich gezeigt habe, durchaus auf diesem Felde. Aber wie die Erfindung der Dampfmaschine, des mechanischen Webstuhls und ähnlicher Maschinen — so vorteilhaft diese Errungenschaften auch für die Gesamtheit waren — doch vorübergehend über einzelne Berufe und Klassen das schwerste Elend gebracht haben, so kann auch auf dem Gebiet des Außenhandels der Vorteil der Gesamtheit möglicherweise eine Benachteiligung und Zurückdrängung bestimmter Einzelinteressen in sich schließen. Keine Wirtschaftspolitik hätte es verantworten können, der Gesamtheit etwa die Vorteile des mechanischen Webstuhls oder der Eisenbahnen vorzuenthalten, weil dadurch in einem Fall die zahlreiche Klasse der Tuchhandwerker, im letzteren Fall die Fuhrleute in Bedrängnis geraten sind und den Boden ihrer Existenz unter den Füßen verloren haben. Eine Berücksichtigung der vor der Erfindung der Dampfmaschine vorhandenen Sonderinteressen hätte die Dampfmaschine niemals aufkommen lassen. Und wenn in unserm Fall aus dem Außenhandel der Gesamtheit die erheblichsten Vorteile erwachsen, wenn es wahr ist, daß die wirtschaftliche Blüte und mit ihr auch in letzter Linie die politische Machtstellung unsres Vaterlandes zu einem großen Teil auf dem Handelsverkehr mit dem Ausland beruhen, dann ist damit die Richtschnur sür die künftige Gestaltung unsrer Handelspolitik gegeben, und keine Einzelinterefsen, auch nicht das eines so zahlreichen und wichtigen Standes, wie desjenigen der Grundbesitzer, dürfen die deutsche Handelspolitik von dieser Richtschnur abdrängen. — 190 - Man mag in jeder andern Weise dafür sorgen, den Grundbesitzern die Schwierigkeit ihrer Lage möglichst zu erleichtern, aber die Geschichte wird dereinst jeden Staatsmann verurteilen, dessen Politik die Interessen des Teils über das Wohl der Gesamtheit stellt. Wichtiger als alle Untersuchungen der von der Handelspolitik berührten Einzelinteressen ist deshalb die prinzipielle Frage, ob die Fortsetzung der Politik der Handelsverträge im Gesamtinteresse Deutschlands geboten erscheint oder ob die Rücksicht auf das Wohl und auf das Gedeihen unsres Vaterlandes eine Änderung des Kurses unsrer Handelspolitik nötig macht. Auch die ausgesprochenen Vertreter bestimmter Klassen- und Berufsinteressen haben das Gefühl, daß dieser Gesichtspunkt schwerer wiegt als alles, was über die Schädigung bestimmter Erwerbsinteressen vorgebracht werden kann, und von Zeit zu Zeit nehmen sie einen Anlauf, um den Streit um die Erneuerung der Handelsverträge über das Niveau eiues jeden idealen Zuges entbehrenden Jnterefsenkampfes hinaus zu heben. Wenn den Interessen der Grundbesitzer die ebenso berechtigten Interessen der übrigen Bevölkerungskreise gegenübergestellt werden, dann wird seitens der Agrarier häufig dieser Einwand damit abgeschnitten, daß sie behaupten, es handle sich bei ihren Forderungen nicht ausschließlich, ja nicht einmal vorwiegend um das Schicksal der Landwirtschaft, sondern in ganz besonderem Maß um die Erhaltung der bestehenden Gesellschaftsordnung und der politischen Machtstellung Deutschlands. Es könne auf dem Weg der Entwicklung zum „Industriestaat" nicht so weiter gehen wie bisher, ohne daß die Grundlagen unsrer nationalen Existenz in Frage gestellt werden, und deshalb komme es bei der Neuordnung unsrer handelspolitischen Beziehungen zum Ausland vor allem darauf an, daß dieser verhängnisvollen Entwicklung Einhalt geboten werde. Solche Ansichten werden nicht nur von agrarischen Wortführern und agrarischen Blättern verbreitet, sondern zu dieser Ausfassung von der Bedenklichkeit unsrer industriestaatlichen Entwicklung bekennen sich auch einzelne Männer der Wissenschaft ^, die praktisch an den handelspolitischen Streitfragen gänzlich uninteressiert sind und deren Patriotismus und ehrliche Überzeugung von niemand in Zweifel gezogen werden kann. Die geschilderte Auffassung, die über die Handelsverträge, ja über i So vor allem Adolph Wagncr und Oldenverg. — 191 — jede Erleichterung des Außenhandels den Stab bricht, die ihr Ideal in der nationalwirtschaftlichen Isolierung, in der Selbstgenügsamkeit eines geschlossenen Handelsstaates erblickt, scheint auf den ersten Blick in diametralem Gegensatz zu stehen zu den thatsächlichen Beobachtungen, die wir während der Ära der Handelsverträge, ja während der ganzen Dauer unsrer Entwicklung vom Agrar- zum Industriestaat gemacht haben. Je mehr die Entfaltung unsres auswärtigen Handels uns die Möglichkeit gab, unsre Industrie und unsre Schiffahrt zu entwickeln und damit diejenigen Zweige der nationalen Arbeit besonders auszubilden, für welche bei uns die Bedingungen am günstigsten sind, desto größer ist der Zuwachs geworden, den die wirtschaftliche Wohlfahrt unsres Gesamtvaterlandes erfahren hat. Während der in der Industrie beschäftigte Teil der Reichsbevölkerung, der um die Mitte der 80 er Jahre noch beträchtlich hinter dem in der Landwirtschaft beschäftigten zurückstand, ein entschiedenes Übergewicht erlangt hat — im Jahre 1895. an der Schwelle des letzten großen industriellen Ausschwungs, entfielen auf die industrielle Bevölkerung bereits 39,1 °'v, auf die landwirtschaftliche nur noch 35,7 °/o der Gesamtbevölkerung —, während dieser Zeit ist eine so gewaltige Mehrung unsres Volksreichtums eingetreten, eine solche Hebung der Lebenshaltung auch in den untersten und breitesten Schichten, daß selbst Blinde und Fanatiker daran nicht achtlos vorübergehen können. Die Belege dafür im einzelnen habe ich Ihnen ausführlich mitgeteilt in einem meiner ersten Vorträge, als ich Ihnen die Bedeutung des Außenhandels für unsre Volkswirtschaft darzustellen versuchte. Damals habe ich Ihnen auch gezeigt, daß hier nicht ein bloß zufälliges Zusammentreffen vorliegt, sondern daß die Entwicklung zum Industriestaat, daß die Erweiterung und Blüte der Thätigkeit in Handel und Gewerbe eine der wichtigsten Ursachen uusres zunehmenden Volkswohlstandes gewesen ist. Wie verträgt sich nun mit diesen Wahrnehmungen, deren Augenfälligkeit sich auch der flüchtigste Beobachter nicht entziehen kann, die Ansicht von der Gemeingesährlichkeit der Entwicklung zum Industriestaat? Wie verträgt sich mit den offenkundigen Wahrnehmungen, die mit aller Klarheit und Deutlichkeit für eine weitere Erleichterung und Begünstigung des auswärtigen Handelsverkehrs zu sprechen scheinen, die Ansicht, daß die Wohlfahrt uusres Vaterlandes gebieterisch eine Umkehr zur nationalwirtschaftlichen Isolierung verlange ? Wie kommt es, daß nicht nur Leute, wie die politischen Führer der Agrarier, bei — 192 — denen man eine Trübung des Blickes durch ihre eignen Interessen, eine mangelhafte Unterscheidung zwischen dem eignen Wohl und dem der Gesamtheit annehmen könnte, sondern daß auch Leute, die in wirtschaftlichen Fragen über den Interessen stehen, daß vor allem auch Männer der Wissenschaft die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft zum „Industriestaat" so bedenklich finden, daß ihr durch eine Änderung unsres handelspolitischen Kurses unbedingt ein Riegel vorgeschoben werden müsse? Die Gegner der Handelsverträge und der industriestaatlichen Entwicklung geben teilweise die große Hebung der materiellen Wohlfahrt zu, die mit dem Überwiegen der Industrie eingetreten ist. Aber sie behaupten, diese vorübergehende Verbesserung unsrer wirtschaftlichen Verhältnifse sei erkauft durch schwere Schädigungen der Grundlagen unsres Staates und unsrer Volkswirtschaft; sie sei erkauft vor allem durch eine Preisgabe der Landwirtschaft, die doch das natürliche Fundament eines jeden gesunden Staates sei; mindestens durch eine Preisgabe des innern Gleichgewichts von Landwirtschaft und Industrie, das allein eine gesunde Entwicklung verbürgen könne; ferner um den Preis unsrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit vom Ausland. Und damit nicht genug, es wird auch behauptet, die ganze industriestaatliche Entwicklung müsse aus ihrem eignen Wesen heraus zu einem Zusammenbruch sühren; und wenn nicht eine Umkehr auf dem bisherigen Wege Platz greife, dann würden zuletzt die Trümmer des Industriestaats Deutschlands Glanz und Herrlichkeit begraben. Ein immer größerer Teil der Bevölkerung finde seine Existenzbedingung in den Industrien, die auf der Möglichkeit des Absatzes nach dem Ausland beruhten. Das Gebäude der deutschen Volkswirtschaft ruhe somit auf Pfeilern, die auf fremdem Boden stehen. Das Ausland habe ein Interesse daran, diese Pfeiler zu beseitigen. Es werde sich von unsrem industriellen Export emancipieren und dann müsse der große Einsturz erfolgend Das sind Gedanken, die ernsthafte Erwägung verdienen. Denn wenn in der That durch die Eingliederung der deutschen Volkswirt- ' Vergl. vor allem Oldenbcrg, Deutschland als Industriestaat, Göttingen 1897; A. Wagner, Grundlagen der Volkswirtschaft, 3. Aufl., Leipzig 1893, 2. Halb- band, S. 448 ff. Ferner A. Wagner, Die Frage vom Industriestaat und weltwirtschaftlicher Entwicklung, im Hamburger „Lotsen" vom 17. und 24. November 1900. — Den entgegengesetzten Standpunkt nimmt ein Dietzel, Weltwirtschaft und Voltswirtschaft, Dresden 1900, — 193 — schaft in die Weltwirtschaft, wie sie durch den auswärtigen Handel bewirkt wird, die Grundlagen unsrer nationalen Existenz gefährdet würden, dann wäre jeder Preis zu hoch, auch der Preis einer vorübergehenden Blüte unsrer Industrie und unserer Seeschiffahrt und selbst der Preis einer starken aber vorübergehenden Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der großen Masse der Bevölkerung. Ein Menschenalter ist in der Weltgeschichte nur ein kurzer Augenblick und wer sich mit der Politik, mit den Geschicken der Völker befaßt, der muß ein großes Zeitmaß anlegen. Deshalb müssen wir den Zukunftsgedanken der Gegner des Industriestaates eine genaue Würdigung zu Teil werden lassen. Soweit der Gedankengang auf der Voraussetzung beruht, daß die deutsche Landwirtschaft durch die Fortsetzung der Handelsvertragspolitik zu Grunde gerichtet werde, brauchen wir uns freilich nicht weiter mit ihm zu befassen. Ich habe Ihnen in meinem letzten Vortrag gezeigt, daß nicht die Landwirtschaft als solche sondern nur ein Teil der landwirtschaftlichen Grundbesitzer in ihrer Existenz bedroht ist, und daß nicht der deutschen Landwirtschaft schlechthin sondern nur einem Teil der Grundbesitzer Vorteile aus einer Erhöhung der landwirtschaftlichen Zölle erwachsen würden. Wir stehen mithin überhaupt nicht vor dem Dilemma: entweder Außenhandel oder Landwirtschaft, vor das uns die agrarischen Wortführer in maßloser Übertreibung stellen möchten; die Landwirtschaft wird uns vielmehr erhalten bleiben, sie wird sogar in einzelnen industriereichen Teilen des Reichs weitere erhebliche Fortschritte machen können, auch wenn in handelspolitischer Beziehung alles beim alten bleibt. Es ist begreiflich, wenn einzelne in schwieriger Lage befindliche Grundbesitzer ihr eigenes Schicksal mit dem der Landwirtschaft verwechseln, aber sür den ruhigen Beobachter und den verantwortlichen Politiker ist der drohende Ruin der Landwirtschaft nichts mehr als ein leeres Schreckgespenst. Anders steht es mit der Auffassung, daß für die dauernde Wohlfahrt des Staates die Erhaltung der Landwirtschaft auf einer Grundlage notwendig sei, die derjenigen der Industrie mindestens gleichkomme und die breit genug sei, um die volle Versorgung des inländischen Verbrauchs landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu ermöglichen. In Konsequenz dieser Auffassung, zu der sich namentlich die wissenschaftlichen Gegner des Industriestaats bekennen, wird verlangt, daß der Staat — nicht etwa im Interesse der ländlichen Grund- Helf fcrich, Handelspolitik. 13 — 194 - besitzer, sondern in seinem eigensten politischen und wirtschaftlichen Interesse vermittelst seiner Handelspolitik das Gleichgewicht zwischen der Landwirtschaft einerseits, der Industrie und dem Handel andrerseits gewährleiste. Friedrich List, zu dessen Zeiten Deutschland noch ein Agrarstaat war, hat die Landwirtschaft mit dem einen Arm, die Industrie mit dem andern Arm des Menschen verglichen, und er wollte, daß Deutschland in einer entwickelten Industrie einen zweiten Arm erhalte. Aus dieses Gleichnis des Mannes, der die Agrarzölle als eine Thorheit bezeichnet hat', nehmen heute die Gegner des Industriestaates Bezug; sie behaupten, der erste und wichtigere Arm des Staates sei im Begriff zu verkrüppeln, und das müsse der Staat unter allen Umständen und um jeden Preis verhindern. Die Notwendigkeit, die Parität zwischen Landwirtschaft und Industrie durch eine Einschränkung unsrer industriellen Ausfuhr und unsrer landwirtschaftlichen Einfuhr zu erhalten, wird aus politischen und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu begründen versucht. In politischer Beziehung wird der kräftige und königstreue Landwirt und Landarbeiter dem schwächlichen und socialdemokratischen Industriearbeiter gegenübergestellt. Sowohl die Wehrkraft des Reiches als auch der Bestand der Monarchie und unsrer Gesellschaftsordnung sollen in gleicher Weise auf der Landwirtschaft beruhen; sie sollen um so mehr gefährdet sein, je mehr die Landwirtschaft innerhalb des Staates an Bedeutung gegenüber der Industrie verliert. Es läßt sich gewiß nicht bestreiten, daß der Beruf des Landarbeiters für die körperliche Entwicklung gesunder ist, als die meisten industriellen Berufe, und daß die Bevölkerung der großen Jndustrie- centren fortgesetzt der Ergänzung und Auffrischung durch Zuzug vom Lande bedarf, soviel auch in sanitärer Beziehung während der letzten Jahrzehnte sowohl in den industriellen Betrieben als auch in den Großstädten geschehen ist. Aber was ist damit für die Wehrkraft des Reichs entschieden? Wenn auch der Prozentsatz der Militärtauglichen unter der industriellen Bevölkerung ein geringerer ist als derjenige der landwirtschaftlichen Bevölkerung, fo steht der Wirkung dieser Thatsache auf die Wehrkraft gegenüber der Umstand, daß die industrielle Bevölkerung eine sehr viel dichtere ist, als die landwirtschaftliche. Je mehr die deutsche Industrie sich entwickelt hat, je mehr dadurch der ' Vergl. oben S. 7S. — 195 — Bevölkerungsspielraum Deutschlands erweitert worden ist, desto größer ist auch die Zahl der Militärtauglichen geworden, trotz des leichten Rückgangs, den die landwirtschaftliche Bevölkerung erfahren hat. Dazu kommt, daß die geringere Militärtauglichkeit der industriellen Bevölkerung dem Maße nach durchaus abhängig ist von dem Grade der Lebenshaltung, von der besseren oder schlechteren Ernährung und Wohnung der Industriearbeiter. Die Thatsache, daß heute schon ein sehr wesentlicher Teil des deutschen Volkes in der Industrie beschäftigt ist und in der Industrie sein Brot finden muß, weil er es auch bei der denkbar weitesten Durchführung der agrarischen Forderungen in der Landwirtschaft nicht finden könnte, — diese Thatsache ist nun einmal nicht zu leugnen und durch keine Handelspolitik aus der Welt zu schaffen. Infolgedessen liegt es ganz unmittelbar im Interesse der deutschen Wehrkraft, daß die Lebensbedingungcn der industriellen Arbeiterbevölkerung so weit wie irgend möglich verbessert werden. Wenn nun aber die von den Agrariern erstrebte Begünstigung der Landwirtschaft für die Arbeiterbevölkerung die schlimmen Folgen haben würde, die ich Ihnen das letzte Mal ausführlich geschildert habe, wenn im Verfolg der agrarischen Politik das Brot verteuert und die Arbeitsgelegenheit verkürzt, wenn dadurch die Bevölkerung sowohl in ihrer Lebenshaltung und Gesundheit als auch in ihrer Zahl herabgedrückt würde, dann dürfte es doch Wohl mehr als fraglich erscheinen, ob auf diesem Wege sich die erstrebte Erhaltung und Förderung der deutscheu Wehrkraft erreichen ließe. Genau so steht es hinsichtlich der Hebung der Königstreue und der Sicherung des Bestandes unsrer Gesellschaftsordnung. Eine Handelspolitik, welche die Lage der ländlichen Grundbesitzer verbessert auf Kosten der Industrie nnd der in der Industrie beschäftigten Arbeiter, ist nicht geeignet, das Übel, das beseitigt werden soll, an der Wurzel zu fassen. Der Boden, auf dem die Umsturzbestrebungen gedeihen, heißt Unzufriedenheit, und die Unzufriedenheit wird nicht vermindert, sondern geschürt, wenn einer Klasse und einem Beruf vermittelst der Gesetzgebung auf Kosten der Gesamtheit Vorteile zugewendet werden. Das richtige Mittel gegen den Umsturz ist strenge Gerechtigkeit und Unparteilichkeit in den wirtschaftlichen Dingen und möglichste Verbesserung der Lage der großen Massen. Auf diesem Feld liegt die Möglichkeit einer Befestigung der Fundamente des Staates. Wie will man aber dem socialistischen Gedanken mit Erfolg entgegenwirken, 13" - 196 — Wenn man den agrarischen Forderungen nachgiebt, die darauf hinaus kommen, daß der Staat den Grundbesitzern eine bestimmte Rente garantiert. Wenn der Staat das Recht auf Reute durch seine Handelspolitik anerkennt, wenn er einem bestimmten Stand einen Anspruch auf lohnendes Einkommen aus einem bloßen Besitztitel zugesteht, wie kann er da fernerhin der socialistischen Forderung des Rechtes auf Arbeit und auf einen hinreichenden Arbeitslohn Widerstand leisten? Die Zuwendung von Sondervorteilen an einen bestimmten Stand ist zwar für eine Regierung ein bequemes Mittel, sich die Unterstützung einer Partei für die Erhaltung der bestehenden Ordnung zu gewinnen; und den Klassen, die vom Staat erhalten werden, kostet es keine Überwindung, staatserhaltend zu sein. Aber diese billige Staats- und Königstreue, die manche für unentbehrlich zum Schutz der bestehenden Einrichtungen halten, ist nicht frei von einem sehr unangenehmen Beigeschmack, zumal wenn mau sich erinnert, wie oft von jener Seite für den Fall, daß die verlangten Zuwendungen ausbleiben, mit dem Übergang zu den Umsturzparteien gedroht worden ist. Der Satz, daß die Gerechtigkeit das Fundament der Königreiche ist, gilt auch heute noch, und deshalb läßt sich auf die Dauer die Erhaltung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung nicht durch die Bevorzugung einzelner Klassen erkaufen. Solche Bevorzugungen bedeuten vielmehr den Verzicht auf eine Ausgleichung der socialen Gegensätze, einen Verzicht auf den socialen Frieden, und man darf sich nicht Wundern, wenn dadurch die Erbitterung wächst und die Umsturzbestrcbungcn sich ausbreiten und verschärfen. Die Begünstigung der Grundbesitzer auf Kosten der übrigen Bevölkerung, namentlich der Arbeiterschaft, ist mithin ein zweischneidiges Mittel zur Erhaltung des Staates. Der Staat, der sich aus Furcht vor einem großen Teil seiner eignen Angehörigen einer Minderheit in die Arme wirft und sich dadurch selbst zum Klassenstaat degradiert, beschwört sein eigenes Verhängnis herauf. -i- In wirtschaftlicher Beziehung ist der Grundgedanke der Gegner einer liberalen Handelspolitik ungefähr folgender: Der Umstand, daß infolge des zunehmenden Übergewichts von Industrie und Handel über die Landwirtschaft ein immer größerer Teil der zum Unterhalt der deutschen Bevölkerung notwendigen Lebensmittel vom Ausland bezogen werden müsse, führe zu einer fortgesetzt steigenden — 197 — Abhängigkeit vom Ausland. Diese Abhängigkeit werde sich schwer fühlbar machen, einmal im Falle von politischen Katastrophen, dann ober auch bei einem friedlichen Verlauf der Dinge infolge der fortschreitenden Emancipation derjenigen Länder, die uns gegenwärtig ihre Nahrungsmittel und Rohstoffe im Austausch gegen unsre Fabrikate liefern. Deutschland bezieht gegenwärtig etwa ein Drittel bis ein Viertel seines Weizenbedarfs und knapp ein Zehntel seines Bedarfs an Roggen aus dem Ausland. Im Fall eines Kriegs foll nun die Gefahr bestehen, daß uns diese notwendigen Zufuhren abgeschnitten werden und daß Deutschland infolgedefseu, selbst wenn seine Armeen unbesiegt an den Grenzen stand hielten, wie eine belagerte Festung durch den Hunger bezwungen werden könnte. Ich weiß nicht, ob es militärische Autoritäten giebt, die eine solche Ansicht vertreten, aber ich glaube, daß die Hochachtung vor dem deutschen Militär eine solche Annahme von vornherein ausschließt. Gerade bei der Gestaltung der deutschen Grenzen ist die Möglichkeit einer nachhaltigen Unterbindung der Getreideznführ so gut wie ausgeschlossen. Wir haben so viele Nachbarn, einmal das große Meer, dann Holland, Belgien, Frankreich, die Schweiz, Österreich, Rußland, — so daß es gänzlich undenkbar erscheint, daß uns alle die vielen Getreidezufuhrwege zu Wasser und zu Lande auf einmal versperrt werden könnten. Die ganze Welt müßte gegen uns im Bunde sein, und eine solche Möglichkeit überhaupt nur einen Augenblick fest ins Auge fassen, das heißt doch unsrer auswärtigen Politik ein grenzenloses Mißtrauen entgegenbringen. Aber selbst wenn die Getreidezufuhr im Kriegsfall wesentlich beschränkt werden würde, so würden wir doch im Inland kaum viel weniger an Getreide lagern haben, als wenn wir alles Getreide im Inland selbst erzeugten. Dafür sorgt schon der Getreidehandel, freilich nur, wenn man ihn in Ruhe läßt und ihm nicht durch fortgesetzte Belästigungen die Erfüllung seiner Funktionen unmöglich macht. Aber dieselben Agrarier, die sich für den Kriegsfall heute schon vor dem Verhungern sürchten, können sich nicht genug thun mit Vorwürfen gegen den Getreidehandel, daß er Deutschland mit Getreide überschwemme, und sie verlangen seit Jahren die Aufhebung aller Einrichtungen, die — wie die Transitlager und die Zollkredite — auch nur ein Korn Getreide mehr, als dem unmittelbaren Bedarf entspricht, nach Deutschland hereinbringen können. — 198 — Schwerer als dieses haltlose Schreckgespenst des Vcrhungerns im Kriegsfall sällt ins Gewicht die Frage, ob in der That auf die Dauer auf die Beschaffung von Lebensmitteln und Rohstoffen vom Ausland zu rechnen ist und ob wir im stände sein werden, unsren Fabrikaten- cxport, der zur Begleichung dieser Einfuhr dient, aufrecht zu erhalten. Es wird behauptet, die Gebiete, aus denen wir jetzt in der Hauptsache unsre Lebensmittel und Rohstoffe, die zur Ergänzung der einheimischen Produktion dienen, beziehen, seien alle bestrebt, eine eigne Industrie großzuziehen. In absehbarer Zeit werde es soweit gekommen sein, daß diese Länder ihren Bedarf an Jndustrieartikcln selbst deckten, damit werde der Absatz unsrer Exportindustrie ein Ende finden; ein Ende mit Schrecken, denn alle die auf den Export begründeten Unternehmungen müßten zu Grunde gehen, das in ihnen angelegte Kapital müsse wertlos werden und die große Masse der in dieser Industrie beschäftigten Arbeiter werde ihr Brot verlieren. Ihr Brot im wörtlichsten Sinne des Wortes. Denn mit unsrem industriellen Absatz verlieren wir den größten Teil der Mittel, die zur Bezahlung der Einfuhr aus dem Ausland dienen; und wer nicht bezahlen kann, dem wird nichts verkauft. Außerdem aber werde das Ausland bald nicht mehr imstande sein, uns überhaupt Brot zu liefern, denn es werde sein Getreide für seine eigne Bevölkerung brauchen. Kurz, die industriestaatliche Entwicklung mache uns erst vom Ausland abhängig und gebe uns dann dem Untergang preis. — Es ist nicht zu leugnen, daß auch diese Gedanken manches Einleuchtende enthalten. So vor allem die Wahrnehmung, daß die meisten Agrikultnrstaaten sich um die Förderung der Industrie im eignen Lande bemühen. Sie thun dasselbe, was früher Deutschland gethan hat zu einer Zeit, wo es noch fast ausschließlich ein Agrarstaat war. Sie werden es vielleicht auch teilweise mit demselben Erfolg thun, soweit thuen nämlich für die Entwicklung der Industrie ähnlich günstige Bedingungen zur Seite stehen. Aber wir brauchen nur unsre Blicke auf die industrielle Entwicklung Deutschlands und der übrigen Länder des europäischen Kontinents zu richten: wie lange hat es gedauert, bis hier die industrielle Emancipation von England sich vollzogen hat! Und so wird es auch in den übrigen Staaten gehen; dafür sorgt schon das Schwergewicht der eignen Interessen auch gegenüber einer überspannten Schutzzollpolitik. Unsre Agrarier waren Freihändler, solange sie beim Export ihre Rechnung fanden; und solange - 199 — die Länder, mit denen wir Fabrikate gegen Nahrungsmittel und Rohstoffe austauschen, überwiegend agrarische Interessen am Export haben, besteht in diesen Interessen eine mäßigende Gegenwirkung gegen die industrielle Absperrungspolitik. Für ein langsames Tempo sorgt aber vor allem auch der Umstand, daß die zur Entwicklung einer weitverzweigten, allen Bedürfnissen genügenden Industrie notwendige Bevölkerung, das erforderliche Kapital, die erforderliche Schulung der Arbeiter, — daß das alles nicht aus dem Boden zu stampfen ist, sondern daß diese Voraussetzungen nur in langsamer Entwicklung geschaffen werden können. Ich brauche Sie in dieser Beziehung nur auf Rußland zu verweisen. Sie haben dort ein autokratisches Regiment, das die Opposition der Landwirtschaft gegen eine übertriebene Begünstigung der Industrie einfach ignorieren kann und ignoriert hat. Sie haben dort einen zielbewußten und energischeu Minister, der sich die Erziehung einer leistungsfähigen Industrie zur Lebensaufgabe gemacht hat. Sie haben dort nicht nur hohe Zölle auf Industrie- Produkte, sondern auch umfangreiche direkte Staatssubventionen für industrielle Betriebe. Und alle diese Anstrengungen, dieses ganze Aufgebot von Mitteln hat nicht viel mehr erreicht, als daß Rußland nach einem kurzen treibhausartigen Aufblühen der industriellen Thätigkeit in eine überaus schwere ökonomische Krisis verfallen ist, die es trotz aller Staatshilfe für die notleidenden Betriebe um viele Jahre in seiner Entwicklung zurückwirft. Dieses Beispiel ist geeignet, denjenigen, welche den Staat für allmächtig halten, wieder einmal die Wahrheit vor Augen zu führen, daß die internationale Arbeitsteilung, soweit sie nicht überhaupt durch unwandelbare Naturthatsachen bedingt ist, auf Verhältnissen beruht, die auch die stärkste Regierung nicht im Handumdrehen nach ihrem Belieben verändern kann. Man mag einwenden: wenn es auch langsam geht, einmal muß der Augenblick, in dem sich unsre Absatzländer von uns emancipieren, doch kommen; und da im Völkerleben die Menschenalter nur als Augenblicke zählen, kann es hier auf etwas früher oder später nicht ankommen. Aber auch hier brauchcu wir unsre Blicke nur auf die bisherige Entwicklung zu richten, auf das Emporkommen der Industrie in den Ländern des europäischen Kontinents. Als Deutschland nach der Begründung des Zollvereins in den 30er und 40er Jahren des l9. Jahrhunderts anfing, größere Fortschritte in der Ausbildung einer eignen — 200 — Industrie zu machen, als Frankreich und andre europäische Länder, und als die Vereinigten Staaten von Amerika der englischen Industrie auf manchen Gebieten Konkurrenz zu machen begannen, da hat es nicht an Unglücksprophezeihungen gefehlt, die der englischen Industrie das letzte Stündlein ansagten'. Die Folge der industriellen Entwicklung der wichtigen Absatzgebiete der englischen Industrie werde keine andre sein, als daß die große Masse des englischen Proletariats vor die Wahl gestellt werde zu verhungern oder zu revolutionieren, so schrieb im Jahre 1845 der deutsche Socialist Friedrich Engels; er sagte auf Grund des gleichen Gedaukengangs England dasselbe Schicksal voraus, das heute unsre Agrarier dem Industriestaat Deutschland in Aussicht stellen, wenn er sich nicht uoch in letzter Stunde zur Umkehr besinne. Er setzte sogar einen bestimmten Termin für diese Katastrophe und sagte, binnen 20 Jahren werde es mit Englands Industrie zu Ende sein. Das war 1845. Aber England besann sich damals nicht zu einer Umkehr zur Selbstgenügsamkeit. Statt künstlich das Schwergewicht seiner Produktion durch landwirtschaftliche Zölle wieder in die Agrikultur zu verlegen, beseitigte es gerade in jenen Jahren die Getreidezölle. Und obwohl die Länder, von deren industriellen Konkurrenz pessimistische Gemüter den Ruin Englands erwarteten, sich teilweise selbst zu Industriestaaten ausgebildet haben, obwohl ihre industrielle Thätigkeit und ihr industrieller Export einen Umfang angenommen hat, den niemand zu prophezeien gewagt hätte, — trotzdem ist der englische industrielle Export nicht zu Grunde gegangen; die englische Aussuhr, die vor der Aufhebung der Getreidezölle bedenklich ins Stocken geraten war, ist vielmehr gestiegen von 50 Millionen F im Jahre 1840 auf 290 Millionen K im Jahre 1900, und iu gleichem Maße hat sich der englische Volksreichtum vermehrt. — Vielleicht, so könnte man auf den ersten Blick annehmen, ist dieses überraschend günstige Ergebnis deshalb erzielt worden, weil es England möglich war, für die sich emancipierenden Absatzmärkte überreichen Ersatz in anderen Gebieten, die mit der Industrie noch weiter in Rückstand waren, zu finden. Aber die Gebiete, die als Ersatz für verlorene Märkte in Betracht kommen, werden immer kleiner, und schließlich, so ist behauptet worden, bleiben als Weltmarktsgebiet in der Hauptsache nur noch die bewohnbaren Teile von Afrika übrig; auf diesem heißen Boden würden die Ncrgl, Dietzel, a> a. O., S. 68, 69. europäischen Industriestaaten sich für die verlorenen Absatzgebiete zu entschädigen haben'. Aber auch dieser Gedankengang beruht auf einer voreiligen Annahme und erfährt seine Berichtigung durch einen bloßen Blick auf die heutige Gestaltung des Außenhandels der sogenannten Industriestaaten. Ich will Sie nicht mit langen Zahlenreihen belästigen; aber es verlohnt sich doch der Mühe festzustellen, daß der Handelsverkehr Englands, des ausgesprochensten Industriestaates, heute noch am stärksten ist mit denjenigen Staaten, welche sich, wie man sagt, industriell emancipiert haben. Statt daß mit der Entwicklung der Industrie auf dem europäischen Kontinent und in den Vereinigten Staaten der Export Englands nach diesen Ländern aufgehört oder wenigstens eine erhebliche Einschränkung erfahren hätte, hat er einen reichlichen Anteil an der gesamten Steigerung des englischen Außenhandels gehabt. Deutschland, die Niederlande und Belgien haben an der englischen Ausfuhr im Jahre 1900 mit 49,8 Millionen F teil genommen, mit einem etwas größeren Betrag als ganz Australien, ganz Britisch Nordamerika und Britisch Südafrika, auf die zusammen ein Export von 47,9 Millionen F entfiel. Die englische Ausfuhr nach Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika, also die Aussuhr nach den industriell nach England am meisten entwickelten Ländern, blieb mit 90 Millionen K kaum nennenswert hinter der Ausfuhr nach sämtlichen britischen Kolonien und Besitzungen, einschließlich des indischen Reiches, die sich auf 94,3 Millionen F stellte, zurück. Der Gesamthandel Englands (Einfuhr und Ausfuhr) mit den vier europäischen Staaten Deutschland, Frankreich, Belgien und Holland belief sich auf 209,8 Millionen F, während der Gesamt- handcl Englands mit seinem gewaltigen Kolonialreich hinter dieser Ziffer mit nur 204,4 Millionen F noch um eine Kleinigkeit zurückblieb ^. Ähnlich setzt sich der deutsche Außenhandel zusammen. Im Jahre 1899 gingen von der Gesamtausfuhr im Betrag von 4368,4 Mill. Mk. nach den industriell am meisten entwickelten Staaten England, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und den Vereinigten Staaten zusammen ca. 1980,7 Millionen Mk., etwas mehr als 45 «/o». Das Beispiel Englands ist besonders lehrreich, weil es uns vor ' Siehe Oldenberg, a, a. O-, S. 17. ^ und ^ siehe die Tabellen auf nächster Seite. — 202 — die Thatsache stellt, daß die industrielle Entwicklung der Absatzländer den Export nicht unmöglich gemacht, sondern ihn sogar gesteigert hat. Was hier eingetreten ist, ganz gegen alle pessimistischen Erwartungen und ganz im Widerspruch zu den Unglücksprophezeihungen über das notwendige Ende des Industriestaates, das haben Leute, über welche die Agrarier vom Bund der Landwirte und auch manche gelehrte Herren auf dem Katheder heute überlegen die Achseln zucken, das haben die Begründer der Lehre von der Handelsfreiheit richtig vor- 2 Folgende Übersicht giebt die Tetailzahlen Willionen K): Länder der Herkunft Englands und Bestimmung Einsuhr Ausfuhr Gesamthandel 1. Deutschland...... 31,2 28,1 59,3 31.4 10,9 42,3 3. Belgien...... . 23,5 10,8 34,3 4. Frankreich...... 53.7 20.2 73,9 Summa 1—4 139.8 70,0 209,8 5. Vereinigte Staaten . . . 138,8 19,8 158,6 Summa 1—5 278,6 89,8 368,4 6. Australien...... 23,9 27,1 51,0 7. Südafrika...... 3,9 12,7 16,6 8. Britisch Nordamerika . . 22,3 8.1 30,4 Summa 6—8 S0,1 47,9 98,0 9. Sämtliche vrit, Besitzungen 110.1 94,3 204,4 2 Die genaueren Zahlen sind: Länder der Herkunft Deutschlands und Einfuhr Ausfuhr Gesamthandel Bestimmung T tillionen Mark 777,1 851,6 1628,7 Frankreich....... 303,1 216,7 519.8 203,3 327,7 531,0 246,1 207,1 453,2 Vereinigte Staaten .... 907,2 377,6 1284.8 Zusammen 2436,8 1980,7 4417,5 mit allen Ländern 5783,6 4368,4 10152,0 I — 203 — ausgesehen. „Je mehr sich ein Land wirtschaftlich entwickelt", so schrieb in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts David Hume, „desto mehr steigert sich die Nachfrage, mit der es an seine arbeitsamen Nachbarländer herantritt; je mehr der Wohlstand und die Geschicklich- keit der Einwohner steigt, desto mehr wünschen sie jedes Gut in der möglichsten Vollkommenheit zu kaufen: und da sie eine Menge von Gütern erzeugen, die sie im Austausch für andere Güter hingeben können, ist ihre Einfuhr aus dem Ausland eine umfangreiche. Die wirtschaftliche Thätigkeit der Nationen, von denen sie importieren, empfängt dadurch eine Anregung ; ihre eigne wirtschaftliche Thätigkeit wird gesteigert durch den Verkauf der Güter, die sie im Austausch für ihre Einfuhr hingeben." Die Staaten verhalten sich nach Hume in dieser Beziehung wie die einzelnen Individuen; ein einzelner könne nicht fleißig sein, wenn alle um ihn herum nichts thun; der Reichtum einzelner Glieder der Gesellschaft trage dazu bei, den Wohlstand der andern, einerlei, welches ihr Beruf ist, zu steigern, denn sie konsumieren die Produkte von deren Thätigkeit und geben im Austausch dafür ihre eignen Erzeugnisse hin^. Die Annahme, daß die einzelnen Länder, je mehr sie produzieren und je reicher sie werden, um so mehr von anderen kaufen, hat sich in der Erfahrung Englands durchaus bestätigt. Was aber mit England in seinem Verkehr mit den übrigen Ländern, die inzwischen zu industriellen Großmächten herangewachsen sind, geschehen ist, das wird in noch höherem Grade eintreten müssen, wenn diejenigen Gebiete, die heute in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung noch rückständig sind, weitere Fotschritte machen. Wenn sogar zwischen Ländern der gleichen Zone mit vielfach gleichartigen Prodnktionsbedingungen, wie zwischen Deutschland und England, eine so weitgehende Arbeitsteilung und ein so umfangreicher Warenaustausch Platz greifen kann, wie wir es vor uns sehen; wenn dieser Warenaustausch sogar durch die glänzende Entwicklung der deutschen Industrie und die damit gegebene Annäherung des Aufbaus der deutschen Volkswirtschaft an denjenigen der englischen nicht verringert, sondern gesteigert worden ist; wenn die noch vorhandenen relativ geringen Unterschiede in den Produktionsbedingungen eine sich immer weiter specialisierende Arbeitsteilung ermöglicht haben, — in wieviel höherem Grade muß das dann der Fall ' David Hume, Lssa^s, ok tks ^'eg.Ions)' of tiacle. — 204 — sein zwischen Ländern mit grundverschiedenen Naturbedingungen für die Produktion, zwischen den Ländern verschiedener Erdteile und verschiedener Zonen? Und wenn eine solche Arbeitsteilung sich erhalten und fortbilden kann innerhalb eines und desselben großen Zweiges der Volkswirtschaft, innerhalb der Industrie, sollte sich da, trotz aller industriellen Fortschritte der Gebiete, die uns heute mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln versehen, nicht auch die Arbeitsteilung ausrecht erhalten lassen zwischen den so verschiedenen Zweigen der Urproduktion und der Stoffverarbeitung ? Sollten da die Länder mit über den Durchschnitt günstigen Bedingungen für die Industrie, Länder mit großen Eisen- und Kohlenlagern und einem gemäßigten Klima, das die industrielle Arbeit leichter ermöglicht, — sollten solche Länder nicht fortfahren, Jndustrieerzeugnisse überwiegend zu exportieren und dafür aus Gebieten mit fruchtbarem Boden und günstigem Klima Rohstoffe und Nahrungsmittel zu importieren? — Beide Teile werden ihre Rechnung dabei finden, um so mehr, je weniger Hindernisse dem Verkehr entgegenstehen und je höher die Entwicklungsstufe der Volkswirtschaft und damit der Grad der Arbeitsteilung in beiden Gebieten ist. Davon, daß unsre gegenwärtige Entwicklung, deren Schwerpunkt in der Industrie liegt, über kurz oder lang zu einem Zusammenbruch führen müsse, kann also keine Rede fein. Es werden sich freilich infolge der niemals ruhenden Verschiebung der Produktionsverhältnisse stets gewisse Änderungen in der internationalen Arbeitsteilung und dementsprechend gewisse Verschiebungen in unsrem Außenhandel, wie schon in der Vergangenheit, so auch in der Zukunft als notwendig herausstellen, und solche Übergänge vollziehen sich nie ohne Schwierigkeiten und Krisen für die betroffenen Produktionszweige. Das ist nun einmal der Preis, der gemäß den unerbittlichen Gesetzen unsrer Wirtschaftsordnung für jeden wirtschaftlichen Fortschritt gezahlt werden muß. Aber was sind diese unvermeidlichen Übergangskrisen im Verhältnis zu der Katastrophe, in die uns die Erfüllung der agrarischen Wünsche stürzen würde! Unter dem Vorwand der Verhütung eines Zusammenbruchs der deutschen Exportindustrie tragen die Agrarier kein Bedenken, schon jetzt unsren Export und die durch ihn beschäftigten Arbeiter durch eine Nichterneuerung der Handelsverträge oder gar durch einen allgemeinen Zollkrieg dem Verderben preiszugeben! -i- s 5 »— — 205 — In Anbetracht aller der Verhältnisse, die ich Ihnen geschildert habe, können die Bedenken, die gegen unsre industrielle Entwicklung vorgebracht werden, eine handelspolitische Umkehr nicht rechtfertigen. Alle die Einwände, welche der unbestreitbaren Hebung des Gesamtwohlstandes und namentlich der Besserung der Lage der Arbeiterbevölkerung entgegengestellt werden, vermögen einer genaueren Prüfung nicht Stand zn halten. Es ist ein gänzlich verfehltes Beginnen, unsre Wehrkraft stärken zu wollen durch Maßregeln, welche die Lebenshaltung und Gesundheit des größten Teils unsrer Bevölkerung verschlechtern und die Volkszahl Herabdrücken müßten; man kann nicht der Socialdemokratie entgegenwirken, indem man durch eine Belastung der Unbemittelten zu Gunsten der Grundbesitzer die arbeitende Bevölkerung förmlich in das Lager des Umsturzes treibt; und es ist absurd, einen für eine entfernte Zukunft befürchteten Zusammenbruch unsrer Exportindustrie verhindern zu wollen, indem man diesen Zusammenbruch in der unmittelbaren Gegenwart willkürlich heraufbeschwört. Vou allen Gründen, die sich sür eine Änderung unsres handelspolitischen Kurses ins Feld führen lassen, bleibt mithin nur der Vorteil, der einer Anzahl von Grundbesitzern erwachsen würde. Man kann diesen Landwirten sehr Wohl gesinnt sein, man kann vor allen Dingen der deutschen Landwirtschaft, die im ganzen und auf die Dauer bei der Handelsvertragspolitik felbst am besten fahren wird, das größte Interesse entgegenbringen; aber davor wird man die Angen nicht verschließen können, daß Deutschland nicht in der Lage ist, seine wirtschaftliche Stärke, auf der auch seine politische Macht zu einem wesentlichen Teil beruht, den Interessen einer kleinen Minderheit der Bevölkerung und einer in sich selbst durchaus widerspruchsvollen Politik zu opfern. Wenn Deutschland seinen Rang unter den Völkern behaupten will, dann braucht es gegenüber den großen Weltreichen Englands, Rußlands und der Vereinigten Staaten von Amerika eine in gesundem Wachstum fortschreitende, leistungsfähige und zufriedene Bevölkerung. Eine solche können wir bei unsrem beschränkten Territorium und unsrem verhältnismäßig armen Boden nnr erhalten, wenn wir dem Fleiß und der Intelligenz unsres Volkes über die Grenzen des Reichsgebiets hinaus ein weites Feld für ihre Bethätigung sichern. Doppelt nötig haben wir eine starke und leistungsfähige Bevölkerung, wenn wir unsre politischen Machtmittel in die Wagschale werfen wollen, um dem Deutschtum in sremden Weltteilen eine Grundlage sür seine Ausbreitung und für die Erhaltung seiner Nationalität zu schaffen. Die Lasten, die eine vielleicht unvermeidliche Weltpolitik großen Stils mit sich bringt, wird das deutsche Volk nur tragen können, wenn seiner Industrie und seinem Handel durch günstige und langfristige Handelsverträge die Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt erhalten wird. Wirtschaftliche Isolierung und Weltpolitik sind unversöhnliche Widersprüche, die sich gegenseitig ausschließen; und deshalb hängt weit über dem Rahmen der rein wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus die Zukunft unsres Vaterlandes ab von der bevorstehenden Entscheidung über unsre Handelspolitik. Pisrersche Hofbuchdruckerei Stephan Geibel 6c Co. in Altenburg. Verlag von Duncker ä.- L)umblot in Leipzig. James Anderson. Drei Schriften über Korngesetze und Grundrente. Mit Einleitung und Anmerkungen von Lujo IZrentano. 1893. Kartonniert. Preis 3 M. 60 Pf. Robert Malthus. Drei Schriften über Getrcidezölle aus den Iahren 181^ und Herausgegeben und übersetzt von K. Leser. 1896. Kartomriert. Preis 2 M. 60 Pf. Lehrbuch des Wechselrechts. Von K. S. Hrünhut. 1900. Preis 9 M., gebunden 10 M. 60 Pf. Das Aönigreich Ungarn. volkswirtschaftlich und statistisch dargestellt von Alexander von Watkekovits. Zwei Bande. 1900. Preis 36 M. Die industrielle Entwickelung Polens. Von Mofa Luzemvurg. 1898. Preis 2 M. 20 Pf. Bei Rrupp. Eine socialpolitische Reiseskizze unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiter-Wohnungssürsorge. Von Wilhelm Kkey. Mit vielen Skizzen, graphischen Tafeln und Tabellen. 1899. Preis 3 M. 60 Pf. Verlag von Duncker L)umblot in Leipzig. -Philosophie des Geldes. Von Georg Simmet. 1300. Preis 13 M. Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Von Hustav Schmoller. Erster Teil. 1900. Preis 12 M.; geb. 13 M. 40 Pf. Geschichte des mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen Westdeutschland und Italien mit Ausschluß von Venedig. Herausgegeben von der Badischen Historischen Rommisston. Bearbeitet von Mops Schulte. L Bände mit Karten. 1900, Preis 30 M. Landwirtschaft und Aolonisation im spanischen Amerika. Von Karl Kaerger. I. Die La Plata-Staaten. II. Die südamerikanischen Weststaaten und Mexiko. 1901. Preis 42 M. 80 Pf. Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland. Von Herhart von Schulze-Hävernih. 1899. Preis 12 M. 60 Pf. I. Der ältere Merkantilismus. — II. Die mittelrussische Baumwollindustrie. — Hl. Die Slavophilen und die Panslavisten, — IV. Die Handelspolitik der achtziger Jahre. — V. Agraria. — VI. Zur Währungsreform. Aaiser Wilhelm I. Von Krich Warcks. Vierte, verbesserte und vermehrte Auflage. 1900. Preis 6 M.; gebunden 7 M. 60 Pf.