Verlag von C. L. Hirschfeld in Leipzig. HAND- UND LEHRBUCH DEE STAATSWISSENSCHAFTEN IN SELBSTÄNDIGEN BÄNDEN begründet von KUNO FRANKENSTEIN, ECRIfiESETZT VON MAX VON HECKEL. Bis jetzt sind erscÜMnen.: I. Abteilung: Volkswirtschaftslehre. 1. Band: Die Grundbegriffe der Nationalökonomie von weil. Prof. Dr. Julius Lehr München. 2. Auflage herausgegeben von Dr. Max von Heckel, Professor an der Universität Münster. 9 M. 2. Band: Geschichte der Nationalökonomie. I. Teil. Die Zeit vor Adam Smith. Von Dr. August Oncken, Professor an der Universität Bern. 16 M. 50 Pf. 3. Band: Geschichte des Sozialismus und Kommunismus von Plato bis zur Gegenwart. I. Teil. Von Dr. Georg Adler, Professor an der Universität Kiel. 8 M. 4. Band: Produktion und Konsumtion in der Volkswirtschaft. Aus dem Nachlasse von Prof. Dr. Julius Lehr in München herausgegeben und vollendet von Dr. Kuno Frankenstein, Dozenten an der Humboldt-Akademie in Berlin. 7 M. 5. Band: Das Einkommen und seine Verteilung. Von Dr. Friedrich Klein wächter, k. k. Hofrat und Professor an der Universität Czernowitz. 10 M. " 6. Band: Bevölkerimgslehre und Bevölkerungspolitik. Von Arthur Freiherr von Fircks, Geh. Regierungsrat, Mitglied des kgl. preuss. Statistischen Bureaus zu Berlin. 13 M. 50 Pf. 7. Band: Das Verkehrswesen. Von Dr. R. van der Borght, Geh. Reg. Rat und Vortragender Rat im Reichsamt des Innern, Berlin. 12 M. 50 Pf. 8. Band: Geld und Banken. I. Teil: Das Geld. Von Dr. Karl Helfferich, Professor und kaiserl. Legationsrat, Berlin. 17 M. 50 Pf. 10. Band: Eorstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Von Dr. Adam Schwappach, kgl. preuss. Forstmeister, Professor an der kgl. Forstakademie Eberswalde und Abteilungsdirigent bei der preuss. Hauptstation des forstlichen Versuchswesens. 10 M. 11. Band: Bergbau und Bergbaupolitik. Von Dr. Adolf Arndt, Geheimer Oberbergrat, Professor an der Universität Königsberg i. Pr. 6 M. 80 Pf. Verlag von C. L. Hirschfeld in Leipzig. 13. Band: Der Schutz der gewerblichen Urheberrechte des In- und Auslandes. Dargestellt von Dr. jur. K. Stephan, kaiserl. Geh. Regierungsrat, Abtheil.- Vorsitzendem im Patentamt und Paul Schmid, Rechtsanwalt beim Kgl. Landgericht I zu Berlin. 16 M. 50 Pf. 14. Band: Der Arbeiterschutz, seine Theorie und Politik. Von Dr. Kuno Frankenstein, Dozenten an der Humboldt-Akademie in Berlin. 11 M. 16. Band: Handel und Handelspolitik. Von Dr. R. van der Borght, Geh. Reg.-Rat und Vortragender Rat im Reichsamt des Innern, Berlin. 17 M. 50 Pf. 17. Band: Das Versicherungswesen. Von Hermann Brämer, Sekretär des Verbandes deutscher öffentlicher Feuerversicherungs-Anstalten in Merseburg, und Karl Brämer, Geh. Regierungsrat, Mitglied des kgl. preuss. Statistischen Bureaus in Berlin. 11M. 50 Pf. II. Abteilung: Finanzwissenschaft. 1. Band: Die Grundzüge der Finanzwissenschaft. Zur Einführung in das Studium der Finanzwissenschaft von Dr. Wilhelm Vocke, kaiserl. Geh. Oberrechnungsrat a. D., Ansbach. 11M. 2. Band: Die Steuern. Allgemeiner Teil. Von Dr. Albert Schäffle, k. k. Minister a. D., Stuttgart. 13 M. 3. Band: Die Steuern. Besonderer Teil. Von Dr. Albert Schäffle, k. k. Minister a. D., Stuttgart. 20 M. 4. Band: Das Budget. Von Dr. Max von Heckel, Professor an der Universität in Münster. " 10 M. III. Abteilung: Staats- und Verwaltungslehre. 1. Band: Allgemeine Staatslehre. I. Band: Die gemeinsamen Grundlagen des politischen Lebens. Von Dr. Richard Schmidt, Geh. Hofrat und Professor an der Universität Freiburg i. B. 8 M. 80 Pf. 2. Band: Allgemeine Staatslehre. II. Band. 1. Teil: Die verschiedenen Formen der Staatsbildung. 1. Kapitel: Die älteren Staatsgebilde. Von Dr. Richard Schmidt, Geh. Hofrat und Professor an der Universität Freiburg i.B. 12 M. 50 Pf. 3. Band: Das öffentliche Unterrichtswesen. I.und II. Teil. Von Prof. Dr. A. Petersilie, Geh. Regierungsrat, Mitglied des königl. preuss. Statistischen Bureaus in Berlin. 28 M. 6. Band: Das öffentliche Gesundheitswesen. Allgemeiner Teil, von Dr. O. Rapmund, Regierungs- und Geh. Medizinalrat in Minden i. W. 9 M. 50 Pf. Elegant halbfranz gebundene Exemplare kosten 2 Mark mehr. - :är A HAND- UND LEHRBUCH DER STAATSWISSENSCHAFTEN IN SELBSTÄNDIGEN BÄNDEN BEARBEITET VON Prof. Dr. G. A dler in Kiel, Geh. Oberbergrat Prof. Dr. A. A rndt in Königsberg, Geh. Eegierungsrat Dr. R. van der B orght in Berlin, Geh. Regierungsrat K. B rämer in Berlin, Verbandssekretär H. B rämer in Merseburg, weil. Geh. Regierungsrat A. Freiherr von F ircks in Berlin, weil. Doz. Dr. K. F rankenstein in Berlin, Prof. Dr. C. G rünberg in Wien, Prof. Dr. M. von H ecket , in Münster, Kais. Legationsrat Professor Dr. K. H elfeerich in Berlin, Geh. Regierungsrat Prof. Dr. R. von K aufmann in Berlin, k. k. Hofrat Prof. Dr. F. K leinwächter in Czernowitz, weil. Prof. Dr. J. L ehr in München, Bibliothekar Dr. P. L ippert in Berlin, Prof. Dr. E. M ischler in Graz, Prof. Dr. A. O ncken in Bern, Geh. Regierungsrat Prof. Dr. A. P etersilie in Berlin, Regierungs- und Geh. Medizinalrat Dr. R apmtjnd in Minden i. W., k. k. Minister a. D. Dr. A. S chäeele in Stuttgart, Geh. Hofrat Prof. Dr. R. S chmidt in Freiburg, Forstmeister Prof. Dr. A. S chwappach in Eberswalde, Verwaltungsgerichtsdirektor F. S iber in Berlin, Kais. Geh. Regierungsrat Dr. R. S tephan in Berlin, Rechtsanwalt P aul S chmid in Berlin, Kais. Geh. Oberrechnungsrat a. D. Dr. W. V ocke in Ansbach, Kais. Legationsrat Dr. A. Z immermann in Bei'lin. BEGRÜNDET VON KUNO FRANKENSTELN" FORTGESETZT von MAX VON HECKEL. Erste Abteilung: Volkswirtschaftslehre. VIII. Band. GELD UND BANKEN. Von Prof. Dr. Karl Helfferieh, Kaiserl. Legationsrat. In zwei Teilen. Erster Teil : das geld. LEIPZIG, VERLAG VON C. L. HIRSCHFELD 1903. Vorrede. Ein zusammenfassendes AVerk über das Geld bedarf zu seiner Rechtfertigung kaum eines Begleitwortes. Die Entwicklung des Geldwesens während der letzten Jahrzehnte hat eine Reihe neuer Probleme in Erscheinung treten lassen und auf manches alte Problem ein neues Licht geworfen. Die Literatur über Einzelfragen des ganzen grofsen Gebietes ist unter den Eindrücken dieser Entwicklung nahezu ins Unübersehbare angewachsen. Ich selbst habe während einiger Jahre meinen bescheidenen Teil zu dieser Literatur beigetragen, und der Wunsch nach einer alle Seiten des Geldproblems behandelnden Darstellung ist bei mir, je mehr ich mich mit dieser Materie beschäftigte, desto mehr zu dem Bedürfnis geworden, die Ergebnisse meiner eigenen Studien in einer solchen Darstellung zusammenzufassen. Ich habe deshalb, als mir der Herausgeber und der Verleger des Hand- und Lehrbuches der Staatswissenschaften gegen Ende des Jahres 1898 vorschlugen, die Bearbeitung der Bände über das Geld und die Banken zu übernehmen, diesen Vorschlag bereitwillig angenommen. Freilich bin ich bei der Ausführung des verlockenden Gedankens auf gröfsere Schwierigkeiten — äufsere und innere — gestofsen, als ich erwartet hatte. Bald nach der Übernahme der Arbeit war ich durch gesundheitliche Gründe genötigt, längere Zeit aufserhalb Deutschlands und fern von anstrengender Thätigkeit zuzubringen. Dann wiesen mich wissenschaftliche Interessen und meine Laufbahn auf handels- und kolonialpolitische Fragen hin; als ich im Oktober 1901 in die Kolonial- Abteilung des Auswärtigen Amtes berufen wurde, war der Band über das Geld zum gröfseren Teil fertiggestellt, aber seine Vollendung mufste bis zu meinem Herbsturlaub im Jahre 1902 vertagt werden. Dazu kam, dafs ich die Aufgabe selbst beträchtlich unterschätzt hatte. Es zeigte sich, dal's die abgerundete und alle Teile eines grofsen Gebietes gleichmäfsig durchdringende Darstellung, auch wenn man den Stoff mit einiger Vollständigkeit zu beherrschen glaubt, eine grofse Arbeitsleistung erfordert; eine. Anzahl von Einzelfragen, an denen man bisher vorbeigegangen ist, bleibt noch zu ergründen, eine Anzahl von Brücken zwischen Teilgebieten bleibt noch zu schlagen, und vor allem erfordert es Zeit und nochmals Zeit, bis man die eigene Kleinarbeit VI Vorrede. innerlich hinreichend überwunden hat, um ihre Ergebnisse richtig bewertet und am richtigen Ort in den grofsen Zusammenhang einreihen zu können. Der vorliegende Band erfordert seiner Natur nach eine Ergänzung durch eine Darstellung des Bankwesens. Obwohl ich mich auch mit dieser Materie eingehend befafst und sie seit Jahren zum Gegenstand von Vorlesungen gemacht habe, bin ich nach den bei der nunmehr abgeschlossenen Arbeit gemachten Erfahrungen und bei den grofsen Ansprüchen, welche meine Thätigkeit in der Kolonialverwaltung und meine Vorlesungen an meine Arbeitskraft stellen, nicht im stände, einen Termin für das Erscheinen des zweiten Bandes festsetzen zu können. In Rücksicht darauf sind die unmittelbar mit dem Geldwesen in Zusammenhang stehenden Fragen des Kredit- und Bankwesens in dem ersten Bande, soweit mitbehandelt worden, dafs dieser für sich allein ein geschlossenes Ganzes darstellt. Berlin, Anfang April 1903. Karl Helffericli. Inhalt. Seite Einleitung 1 Erstes Buch. Geschichtlicher Teil. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes und der Geldsysteme. 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes 4 § 1. Das fundamentale Unterscheidungsmerkmal von Geld und Ware 4. — § 2. Die rationalistische Erklärung der Entstehung des Geldes 6. — § 3. Die Ergebnisse der geschichtlichen Forschung über den Ursprung des Geldes 7. — §4. Die Edelmetalle als allgemeines Tauschmittel 18. — § 5. Die Erfindung der Münze 24. — § 6. Die Steigerung der Verwendbarkeit der Edelmetalle zu Geldzwecken durch die Münzprägung 28. — § 7. Die Verkörperung der Geldfunktion in der Münze 29. — § 8. Der Staat und die Münzprägung 32. •— § 9. Die Ausgestaltung des Geldbegriffs auf Grund der Münze 35. 2. Kapitel. Die Entwicklung der Münzsysteme 38 § 1. Die Münzsorten 38. — § 2. Das Sortengeld 44. — § 3. Das Problem der Einrichtung von Münzsystemen 49. -^- § 4. Die Schwankungen des Wertverhältnisses zwischen Gold und Silber 55. — § 5. Doppelwährung und Parallelwährung 57. — § 6. Die Entstehung der Goldwährung 62. — § 7. Die Papierwährung 68. — § 8. Metallische Währungen mit gesperrter Prägang 76. — § 9. Die Bedeutung der von der metallischen Grundlage losgelösten Währungen in der Entwicklungsgeschichte des Geldes 80. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetall- und WährungsVerhältnisse seit der Entdeckung Amerikas. Vorbemerkung 83 3. Kapitel. Edelmetallproduktion und Wert Verhältnis ... 83 § 1. Allgemeines über die Statistik der Edelmetallproduktion 84. — § 2. Allgemeine Übersicht über die Entwicklung der Produktion von Gold und Silber 86. — § 3. Die Goldproduktion von 1493 bis zur Gegenwart 91. — § 4. Die Silberproduktion von 1492 bis zur Gegenwart 101. — § 5. Das Wertverhältnis von Gold und Silber 111. 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle von 1493 bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts 116 § 1. Die Entwicklung von der Entdeckung Amerikas bis zum Ende des 18. Jahrhunderts 116. — § 2. Die Entwicklung bis zu den kalifor- VIII Iulialt. Seite nischen Goldfunden 124. — § 3. Die kalifornischen und australischen Goldfunde und ihre Wirkung- auf den Edelmetallmarkt 134. — § 4. Die Ausdehnung- des Goldumlaufs und ihre Bückwirkung auf den Wert der Edelmetalle 136. — §5. Die Mafsregeln der Doppelwährungsländer zur Erhaltung eines ausreichenden Silberumlaufs 139. — § 6. Weltmiinzbund und internationale Währungsfrage 141. 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform 147 § 1. Der Zustand des deutschen Geldwesens vor der Reform 147. — § 2. Die Reformbestrebungen 150. — § 3. Die Bedeittung des französischen Krieges und der Reichsgründung für die Münzfrage 153. — § 4. Die Einstellung der preufsischen Silberprägungen 155. — § 5. Die Reformgesetzgebung- 156. — § 6. Die Durchführung der Münzreform 168. 6. Kapitel. Die Au sbreitun g der Goldwährung und die Silber- entwertung von der deutschen Münzreform bis zur Gegenwart 174 § 1. Die Gestaltung der internationalen Währungsverfassung in den 70 Jahren des 19. Jahrhunderts 174. — § 2. Die währungspolitische Entwicklung von 1879 bis 1893 181. — § 3. Die neueste währungspolitische Entwicklung 187. — § 4. Die Ursachen der Silberentwertung 192. Zweites Buch. Theoretischer Teil. 205 220 230 I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. 1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes .... § 1. Allgemeines über die Definition des Geldes 205. — § 2. Die Stellung des Geldes im Organismus der Volkswirtschaft 207. — § 3. Anwendung der Begriffsbestimmung des Geldes auf seine einzelnen Erscheinungsformen 214. 2. Kapitel. Die Verkehrsobjekte und Verkehrsvorgänge. . § 1. Die Verkehrsobjekte 220. — § 2. Einseitige und doppelseitige Übertragungen 221. — § 3. Tausch und Zahlung 226. 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes § 1. Aufzählung der Funktionen des Geldes 230. — § 2. Die Funktion als allgemeines Tauschmittel 231. — § 3. Die Funktion als allgemeines Zahlungsmittel 236. — § 4. Die Funktion als Vermittler von Kapital- Übertragungen 242. — § 5. Die Funktion als allgemeines Wertmafs 245. — § 6. Die Funktion als Wertträger durch Zeit und Raum (Wertbe- wahrungs- und Werttransportmittel) 260. — § 7. Zusammenfassung 266. II. Abschnitt. Das Geld in.der Rechtsordnung. 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff 270 § 1. Das Verhältnis des volkswirtschaftlichen und des rechtlichen Geld- begriffs 270. — § 2. Der allgemein-rechtliche Geldbegriff 271. — § 3. Die Sonderstellung des Geldes in der Eigentumslehre 275. — § 4. Weitere Sonderbestimmungen über das Geld 277. — § 5. Der Geldbegriff im Institut des Kaufes und des Wechsels 281. — § 6. Die Abgrenzung des allgemein-rechtlichen Geldbegriffs 284. § 7. Die rechtlich bedeutsamen Funktionen des Geldes 286. — § 8. Das Währungsgeld (das Geld im engeren rechtlichen Sinne) 29S. Inhalt. IX Seite 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden 303 § 1. Das Problem des Inhalts der Geldschulden 303. — § 2. Die verschiedenen Theorien über den Inhalt der Geldschulden 308. — § 3. Kritik der Metall- und Kurswerttheorie 313. — § 4, Begründung der Nennwerttheorie 816. — § 5. Die Bedeutung von Vertragsabreden im Falle von Miinzveränderung'en 318. — § 6. Das Nennwerts Verhältnis zwischen altem Und neuem Geld 322. 6. Kapitel. Das Geld im öffentlichen Recht 327 § 1. Münzhoheit und Münzprägung 327. — § 2. Die öffentlich rechtlichen Wirkungen der Ausübung der Münzhoheit 333. — § 3. Die öffentlich rechtlichen Wirkungen der Beilegung der Geldeigenschaft an ein Geld fremden Gepräges 339. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. 7. Kapitel. Die Erfordernisse des Geldes 345 § 1. Vorbemerkung 345. — § 2. Die allgemeinen Erfordernisse des Geldes 346. ■— § 3. Die Voraussetzungen für den vorwiegenden Gebrauch der verschiedenen Geldstoffe 347. — § 4. Das Bedürfnis nach Geldstücken in verschiedener Wertgröfse 351. — §5. Das Erfordernis der Einheitlichkeit des Geldwesens 354. 8. Kapitel. Die Geldsysteme 355 I. Teilabschnitt. Die Währungssysteme und ihre Einteilung . 355 § 1. Der Begriff der Währung 355. — § 2. Gebundene und freie Währungen 356. — § 3. Die Unterarten der gebundenen Währung 359. — §'4. Die Unterarten der freien Währung 362. — §5. Die Unterscheidung der Währungssysteme nach den formalen Merkmalen der Geldverfassung 364. — § 6. Zusammenstellung der praktisch bedeutsamen Währungssysteme 366. II. Teilabschnitt. Die innere Einrichtung der Geldsysteme . . 367 § 1. Rechnungseinheit, Rechnungssystem und Stückelung 367. — § 2. Münzgewicht, Münzfufs, Feingehalt, Feinheit, Fehlergrenzen, Passiergewicht 370. — § 3. Prägerecht und Schlagschatz 375. — § 4. Vollwertiges und unterwertiges Geld 379. — § 5. Unterwertiges Geld in der Goldwährung und Silberwährung 385. — § 6. Die Silberentwertung und das Silbergeld der Goldwährungen 388. — § 7. Die papiernen Umlaufsmittel 394. — § 8. Die Regelung des Geldumlaufs 399. 9. Kapitel. Die internationale- Geldverfassung 402 § 1. Das Wesen der internationalen Geldverfassung 402. — § 2. Die Paritäten 403. — § 3. Die ausländischen Wechselkurse bei gleichen metallischen Währungen 406. — § 4. Die Valütaschwankungen im Verhältnis von Gold- und Silberwährungen und von freien Währungen 411. — § 5. Die Idee der internationalen Münzeinheit 414. — § 6. Der Doppelwährungsvertrag 418. — § 7. Die Währungsgleichheit auf der Grundlage des Goldes 420. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Vorbemerkung 422 10. Kapitel. Der Geldbedarf 422 X Inhalt. Seite § 1. Die Entwicklung der Theorie des Geldbedarfs 422. — § 2. Die wirklichen Bestimmungsgründe des Geldbedarfs 428. — § 3. Die Schwankungen des Geldbedarfs 441. 11. Kapitel. Die Geldversorgung 446 § 1. Die Bedeutung der Edelmetallproduktion für die Geldversorgung 446. — § 2. Die internationale Edelmetallverteilung 448. — § 3. Die Einwirkung des nationalen Geldbedarfs auf die internationale Edelmetallbewegung 452. — § 4. Die- industrielle Verwendung der Edelmetalle 459. — § 5. Die Statistik des industriellen Edelmetallverbrauchs 462. — § 6. Der endgültige Verbrauch an Edelmetall 466. — § 7. Die Versorgung des Geldbedarfs durch papierne Umlaufsmittel 468. 12. Kapitel. Der Geldwert 468 § 1. Die Wesentlichkeit der Werteigenschaft für das Geld 470. — § 2. Substanzwert und Funktionswert des Geldes 478. — § 3. Die Bestimmungsgründe des Geldwertes 484. — § 4. Die Einrichtung der Geldsystemse als Wertproblem 495. — § 5. Die Begleiterscheinungen und Folgen der Veränderungen des Geldwertes 501. — § 6. Die Wirkungen der Valutaschwankungen 508. — § 7. Die Methoden der Messung des Geldwertes 512. — § 8. Die Gestaltung des-Geldwertes in den letzten Jahrzehnten 517. — § 9. Das Ideal eines Geldes von unveränderlichem Wert 528. Inhaltsverzeichnis der Bibliographie. Bearbeitet von Dr. P. Lippert, Bibliothekar des Kgl. preufs. statist. Bureaus zu Berlin. Litteratur von 1892 „ 1893 „ „ 1894 * „ 1895 * 1896 „ 1897 Seite Seite 532 Litteratur von 1898 . . . ... 570 538 11 11 1899 . . . . . . 575 546 11 11 1900 . . . ... 579 553 >: » 1901 . . . ... 583 559 n n 1902 . . . ... 587 566 Einleitung. Es ist vielleicht kein Teil der volkswirtschaftlichen Disciplin so sehr mit der Gesamtheit der Volkswirtschaftslehre verwachsen, wie /die Lehre vom Geld. In dem komplizierten Mechanismus der modernen Volkswirtschaft ist das Geld dasjenige Instrument, welches die Beziehungen der einzelnen Glieder zum Ganzen trägt und vermittelt. Der Grundzug unsrer modernen Wirtschaftsverfassimg ist die Produktion für den Markt. Die wichtigste Voraussetzung für den wirtschaftlichen Fortschritt, die Arbeitsteilung, hat im Laufe der Kulturentwicklung eine fortgesetzte Verfeinerung erfahren, und damit haben sich die Produkte der Arbeit des Einzelnen immer weiter von seinen eignen Bedürfnissen entfernt. Die meisten Menschen erzeugen heute mit ihrer Arbeit nur einen verschwindenden Bruchteil von dem, was sie selbst brauchen, dagegen einen grofsen Überschufs an Dingen, für Avelche sie selbst keine Verwendung haben; das, was sie brauchen, müssen sie zum gröfsten Teil gegen ihre Arbeitserzeugnisse und gegen ihre Leistungen von andern eintauschen. Jeder Einzelne leistet unendlich viel mehr, wenn er seine Arbeitskraft auf einen einzelnen Arbeitszweig verwendet, als wenn er sie auf tausend Arbeitszweige zersplittern wollte; jeder Einzelne steht sich unendlich viel besser, wenn er sich als dienendes Glied dem Ganzen anschliefst, als wenn er selbst ein Ganzes sein wollte. Das komplizierte System von Leistungen und Gegenleistungen, zu welchem die sich stets verfeinernde Arbeitsteilung geführt hat, ist jedoch nur möglich geworden durch die Entwicklung des Geldes. Nur das Geld ermöglicht den Austausch von Gütern und Leistungen in dem Mafse, wie es unsre moderne Wirtschaftsverfassung verlangt, und die Vermittlung von Leistung und Gegenleistung durch „das Geld" hat den direkten Austausch immer mehr in den Hintergrund gedrängt. In unsrer heutigen Volkswirtschaft ist das Geld geradezu allgegenwärtig. Der Unternehmer, bis hinab zum kleinsten Handwerker und Landwirt, verkauft den Überschufs seiner Erzeugnisse gegen Geld, der Arbeiter stellt dem Unternehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung gegen einen Geldlohn, die Übertragung von Werten und von Vermögensmacht erfolgt in Geld, — kurz beim ganzen Produktions- und Verteilungsprozefs tritt das Geld in Erscheinung als das vermittelnde Glied zwischen dem Einzelnen und der Gesamtheit. Hklfferich, Das Geld. 1 Einleitung. Die wirtschaftliche Allgegenwart des Geldes hat schon früh die Aufmerksamkeit derjenigen, welche über staatliche und gesellschaftliche Einrichtungen nachdachten, auf sich gelenkt. Die Anfänge der modernen Nationalökonomie waren Versuche, das geheimnisvolle Wesen des Geldes zu ergründen. Das Geld beschäftigte die ersten nationalökonomischen Denker so sehr, dafs ihnen alles das, was wir Volksreichtum nennen, in Geld verkörpert erschien. Ebenso, wie sich die Alchymisten den Kopf darüber zerbrachen, wie sie Gold aus minderwertigen Stoffen herstellen könnten, ebenso war der erste Kreis der volkswirtschaftlichen Denker bei seinen Erwägungen, wie der Reichtum einer Nation vermehrt werden könne, durchaus darauf beschränkt, durch welche Mittel möglichst viel Edelmetall — und zwar Edelmetall als Geldstoff — ins Land gebracht werden könne. Ihre Überschätzung des Geldes beeinfiufste im 17. und teilweise noch im 18. Jahrhundert stark die praktische Wirtschaftspolitik. Die gesamte Handelspolitik der sogenannten merkantilistischen Periode ging aus von dem Bestreben, den auswärtigen Handel so zu gestalten, dafs durch ihn möglichst viel Edelmetall ins Land gezogen werde. Der naive Glaube, dafs das Geld alles sei, wurde jedoch bald erschüttert. Es folgte ihm das entgegengesetzte Extrem, eine weitgehende Nichtachtung des Geldes. Statt in ihm allen Reichtum verkörpert zu sehen, legte man ihm nur noch einen fiktiven Wert bei, liefs es nur noch als Wertzeichen gelten ( Locke, Httme, Montesquieu) Adam Smith stellte in seinem Werk über den Reichtum der Nationen den Satz auf, die Quelle allen Reichtums sei die Arbeit; die in einem Lande vorhandene Geldmenge sei gänzlich gleichgültig für die Beurteilung seines Reichtums; das Geld habe lediglich die Funktion, den Austausch von Gütern und Leistungen zu vermitteln, und um zu einer richtigen Erkenntnis der wirtschaftlichen Vorgänge und Verhältnisse zu gelangen, empfehle es sich, von dem lediglich vermittelnden Gelde gänzlich abzusehen, das Geld gänzlich auszuschalten und alle durch das Geld vermittelten Beziehungen als direkte Beziehungen aufzufassen. Zweifellos hat diese Methode zu einem grofsen Fortschritt in der nationalökonomischen Wissenschaft geführt; sie ist zur Auffindung und Feststellung volkswirtschaftlicher Wahrheiten ebenso unentbehrlich, wie die Voraussetzung des luftleeren Raumes für die Physik. Die Annahme, dafs die Vermittlung des Geldes nichts an den wirtschaftlichen Vorgängen ändern könne, geht jedoch zu weit. Denn ebenso wie die Luft durch ihr blofses Vorhandensein und durch ihre wechselnde Beschaffenheit die Bewegungen der Körper beeinflufst, ebenso übt sowohl die Vermittlung des Geldes an sich als auch die verschiedene Beschaffenheit des Geldes einen Einflufs aus auf die wirtschaftlichen Bewegungen. Einleitung. 3 Die Ergründung der Modifikationen, welche die wirtschaftlichen Wahrheiten durch die Dazwischenkunft des Geldes erleiden, gehört zu den schwierigsten und feinsten Aufgaben der Nationalökonomie, zugleich zu denjenigen Aufgaben, durch welche die volkswirtschaftliche Theorie der Übereinstimmung mit der praktischen Wirklichkeit näher gebracht wird. Daraus ergiebt sich, von welch groi'ser Wichtigkeit die Kenntnis des Geldwesens ist, sowohl für das gesamte Gebäude der Volkswirtschaftslehre als auch für die Beurteilung einzelner Fragen der praktischen Nationalökonomie. Die vorliegende Arbeit beabsichtigt das Geldwesen in seiner Totalität zur Darstellung zu bringen. Sie giebt zunächst eine Entwicklungsgeschichte des Geldes, und zwar sowohl des Geldes als eines wirtschaftlichen und juristischen Begriffes als auch der Organisation der Geldverfassung. Daran anschliessend sucht sie das Geld unserer modernen Volkswirtschaft theoretisch zu erfassen, in seinen Funktionen, in seinen Beziehungen zum Staat, nach seiner Organisation, nach den Ursachen und Wirkungen der in ihm vorgehenden Veränderungen. l* Erstes Buch. Geschichtlicher Teil. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes und der Geldsysteme. 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 1. Das fundamentale Unterscheidungsmerkmal von Geld und Ware. Was wir heute in volkswirtschaftlichem und juristischem Sinn unter „Geld" verstehen, im Unterschied zu allen übrigen Sachgütern, ist ein Gebilde der neueren Zeit. Wenn wir die Geschichte des Geldes zurückverfolgen wollen bis an seinen Ursprung, dann müssen wir von allen Besonderheiten sekundärer Art absehen und dürfen nur das wesentlichste Unterscheidungsmerkmal zwischen Geld und Ware ins Auge fassen. Dieses Unterscheidungsmerkmal liegt darin, dafs die Waren im allgemeinen zum direkten Verbrauch oder zum dauernden Gebrauch innerhalb einer und derselben Einzelwirtschaft hergestellt und erworben werden, während das Geld dazu verwendet wird, die Übertragung von Werten von Einzelwirtschaft zu Einzelwirtschaft zu vermitteln und zu erleichtern. Das Geld wird nicht um seiner selbst willen genommen, nicht um von seinem Empfänger verbraucht oder dauernd gebraucht zu werden, sondern um früher oder später sei es behufs einseitiger Wertübertragungen, sei es im Austausch gegen andere Güter wieder weggegeben zu werden. Freilich werden von privatwirtschaftlichem Standpunkt aus betrachtet auch solche Güter, welche niemand als Geld bezeichnen wird, eingetauscht, um unverändert oder verarbeitet weitergegeben zu werden; unverändert vom Händler, dessen Geschäft im Ankauf von Waren zum Wiederverkauf besteht, verändert vom Gewerbetreibenden, der Rohstoffe erwirbt, um daraus gebrauchsfertige Erzeugnisse herzustellen und diese zu veräufsern. Aber nur vom privatwirtschaftlichen Standpunkt aus handelt es sich hier um einen Erwerb zur Wiederveräufserung. Volkswirtschaftlich betrachtet sind die Gewerbetreibenden und Händler nur die Vermittler, welche die Waren in die für den Verbrauch und Gebrauch geeignete Form bringen und ihrer endgültigen Verwendung in der Wirtschaft des Einzelnen 1. Kapitel. Die Entstellung des Geldes. § 1. 5 zuführen; volkswirtschaftlich betrachtet sind alle Waren dazu bestimmt, in der Einzelwirtschaft konsumiert zu werden, während das Geld seine Zwecke erfüllt, indem es nirgends eine dauernde Stätte findet, sondern von Hand zu Hand geht. Der liier festgestellte Unterschied zwischen Geld und Ware beruht nicht auf einer verschiedenartigen stofflichen Beschaffenheit; er ist vielmehr nur ein Unterschied zweier Funktionen, die von einem und demselben konkreten Wertgegenstand erfüllt werden können und in der That erfüllt worden sind; so früher von Sklaven, Rindern, Muscheln u. s. w., später von Edelmetallen in Barren oder in Ringen und Spangen. Wie nun jeder Entwicklungsprozefs auf eine immer feinere Speciali- sierung hinausläuft, so auch die Entwicklung des Geldes: das Geld als solches hat sich immer mehr von dem Kreis der übrigen Güter abgesondert, die Funktion der Wertübertragung, insbesondere der Tausch - Vermittlung, hat in dem „Geld" eine Verkörperung gewonnen, Geld und Gebrauchsgut haben sich von einander geschieden und sich als verschiedene konkrete Erscheinungen einander gegenübergestellt. Aber auch heute ist die Trennung noch keine vollständige. Es giebt zwar bestimmte Arten von Geld, die ausschliefslich Geldfunktionen verrichten, so vor allem das Papiergeld, das nur als Geld, nicht aber als gewöhnliches Verbrauchs- und Gebrauchsgut verwendbar ist. Aber die Grundlage des normalen Geldwesens bildet auch noch auf der gegenwärtigen Entwicklungsstufe das sogenannte vollwertige Metallgeld, dessen Wert in der Geldform nicht höher ist als der Wert des Stoffes, aus welchem es besteht, das infolgedessen in grofsem Umfang zu anderen als zu Geldzwecken verwendet werden kann und verwendet wird: durch Ein- schmelzung und industrielle Verarbeitung. Bei unserem vollwertigen Metallgeld ist also die Grenze zwischen Geld und Gebrauchsgut keine feste, sondern eine durchaus flüssige, derselbe konkrete Stofl', der heute in gemünzter Form als Geld fungiert, kann dieser Verwendung jederzeit entzogen werden; anderseits garantiert eine der wesentlichsten Einrichtungen der modernen Geldverfassung, das freie Prägerecht, die unbeschränkte Möglichkeit der Umwandlung des dem Geldwesen zu Grunde gelegten Metalls in geprägtes Geld. Man braucht nun blofs die Erwägung anzustellen, dafs diejenigen Arten von Geld, welche nur Geldfunktionen verrichten können, wie das Papiergeld, auf Voraussetzungen beruhen, die nur bei einer bereits hochentwickelten Volkswirtschaft und bei ausgebildeten Rechtsverhältnissen gegeben sind, und man wird zu der Erkenntnis geführt, dal's die Scheidung zwischen Geld und Gebrauchsgut in dem Mafse, in welchem sie heute bestellt, nur als Ergebnis eines langen Entwicklungsprozesses entstanden sein kann. Wenn man nach den Anfängen des Geldes suchen will, wird man sich deshalb damit bescheiden müssen, an den gering- 6 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. fügigsten Differenzierungen zwischen Geld und Gebrauchsgut anzuknüpfen. und man wird dann zu verfolgen haben, wie diese Unterschiede allmählich zu schärferer Ausprägung gelangt sind. § 2. Die rationalistische Erklärung der Entstehung des Geldes. Die ersten Denker, welche sich mit der Ergründung des Geldwesens beschäftigten, haben sich die Aufgabe, die Entstehung des Geldes zu erklären, nicht allzuschwer gemacht. Sie hatten das Geld vor sich als eine fertige Einrichtung, welche gewisse auf der Hand liegende Zwecke auf das beste erfüllte; die Erkenntnis der Zweck- mäfsigkeit des Geldes sahen sie ohne weiteres als das treibende Moment bei der Einführung des Geldes an: sie hielten das Geld für ein Erzeugnis zweckbewufster menschlicher Willensthätigkeit. Das war die Zeit, in welcher die historische Erforschung weit zurückliegender Vorgänge sich noch keiner systematischen Pflege erfreute, und in welcher man die mangelnde Kenntnis der positiven Vorgänge durch deduktive Konstruktionen ersetzte. Alle zweckmäfsigen Einrichtungen des wirtschaftlichen und politischen Zusammenlebens wurden damals auf schöpferische Willensakte der Menschheit oder einzelner Völker zurückgeführt. Wie man die Entstehung des Staates daraus erklärte, dafs die einzelnen Individuen, um dem Kampf aller gegen alle ein Ziel zu setzen, einen „Gesellschaftsvertrag" geschlossen hätten, ebenso erklärte man sich die Entstehung des Geldes-daraus, dafs die Menschheit zur Erleichterung des Tauschverkehrs auf Grund eines Übereinkommens ein allgemeines Tauschmittel geschaffen und dafs sie die Edelmetalle wegen ihrer ganz besonderen Vorzüge für die hierbei in Betracht kommenden Funktionen zum allgemeinen Tauschmittel bestimmt habe. Der Gedanke ist in der That sehr naheliegend, dafs die uns zweck- mäfsig erscheinenden Einrichtungen, die ihrer Natur nach Menschenwerk sein müssen, aus der Erkenntnis ihrer Zweckmäfsigkeit, heraus mit bewufster Absicht geschaffen worden seien. Man ist geneigt, die zweckmäfsigen Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens, die nicht von einem Einzelnen geschaffen, sondern aus dem Zusammenleben hervorgegangen sind, ebenso zu betrachten, wie geistreiche Entdeckungen und Erfindungen eines einzelnen Kopfes. Die geschichtliche Forschung hat jedoch in dieser Beziehung aufklärend gewirkt und die sogenannte rationalistische Auffassung der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung widerlegt; sie hat gezeigt, dafs der Geist der Gesamtheit anders arbeitet als der Geist des Einzelnen, dafs das Zweckmäfsige im gesellschaftlichen Leben — namentlich auf den frühesten Stufen — nicht immer durch bewufste Willensakte, die auf einer klaren Erkenntnis beruhen, durchgeführt wird, sondern dafs es sich meist in einer unbewußten Entwicklung unter dem Drang der täglichen Notwendig- 1. Kapitel. Die Entstellung des Geldes. §§ 2. 3. 7 keiten des Lebens durchsetzt, ja dafs es oft erst die Verhältnisse schafft in welchen es in seiner vollen Zweckmäfsigkeit zu Tage tritt. Unsere ganze Wirtschaftsverfassung beruht auf dem Geld, das Geld erscheint auf Grund unsrer Wirtschaftsverfassung so zweckmäfsig und notwendig, dafs man sich den Gebrauch des Geldes überhaupt nicht wegdenken kann. Aber gerade deshalb mufs das Geld in gewissen Beziehungen das frühere gewesen sein, unsere Wirtschaftsverfassung erscheint in vielen und wichtigen Beziehungen als das Produkt des Geldes, und es ist deshalb unzulässig, die Entstehung des Geldes aus seiner Zweck- mäfsigkeit für unsere heutige Wirtschaftsverfassung zu erklären. § 3. Die Ergebnisse der geschichtlichen Forschung über den Ursprung des Geldes. Bei der Beschränktheit des Materials über die frühesten Stufen der wirtschaftlichen Entwicklung wird wohl niemals eine lückenlose Feststellung, die den gesamten Werdeprozefs des Geldes umfafst, möglich sein. Wir sind auf spärliche Überlieferungen und Notizen angewiesen, welche die Verhältnisse der grauen Vorzeit stellenweise beleuchten; zum Vergleich und zur Prüfung können wir die Beobachtungen verwenden, die in neuerer Zeit bei Völkerschaften, die noch auf einer niederen Entwicklungsstufe stehen, gemacht worden sind. Aber so beschränkt alles in allem das Material ist, so sind die Ergebnisse der bisherigen Forschungen immerhin ausreichend, um die wesentlichsten Züge der Entstehung des Geldes erkennen zu lassen. Zwischen der Ausbildung des Geldes und der Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft besteht eine so enge AVechselwirkung, dafs man zu den frühesten Anfängen des wirtschaftlichen Lebens zurückgehen mufs, wenn man die ersten Ansätze zur Entstehung des Geldes finden will. In dem ganzen Werdeprozefs der Volkswirtschaft ist die Tendenz zu erkennen, dafs die einzelnen Individuen und einzelnen Gruppen immer mehr zu einem durch komplizierte Beziehungen verbundenen Ganzen zusammenwachsen. Die wirtschaftliche und die gesamte gesellschaftliche Entwicklung geht aus von der Isolierung und führt zum Zusammenschlufs. Die Eigenproduktion, das Stadium, in welchem einzelne kleine Gruppen, Familien und Stämme mit ihrer Arbeit aus- schliefslich das und alles das beschaffen, was sie zur Befriedigung des eigenen Bedarfs nötig haben, stellt die früheste Stufe der Wirtschaft dar. Gewisse Herrschafts- und Autoritätsverhältnisse, verkörpert in dem Patriarchen oder Stammesältesten, waren hier sicherlich für eine ganz primitive Regelung der Produktion und der Verteilung bestimmend, den einzelnen Familien oder Stammesmitgliedern wurde die von ihnen zu leistende Arbeit und ihr Anteil am Arbeitsertrag zugewiesen. 8 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Innerhalb dieser sich selbst genügenden Gruppen gab es wohl bereits eine natürliche Arbeitsteilung, anknüpfend an die verschiedenartige Leistungsfähigkeit der beiden Geschlechter und der Altersklassen, aber es gab noch keinen wirtschaftlichen Verkehr, vor allem noch keinen Tausch. Damit fehlten die Voraussetzungen für ein Verkehrsinstrument, für ein Tauschmittel, kurz für das, was wir heute als Geld bezeichnen. Ein wirtschaftlicher Verkehr konnte erst dann in Erscheinung treten, nachdem sich innerhalb der nach aufsen isolierten, nach innen in gewissem Sinn kommunistischen Gruppen ein Eigentum entwickelt hatte; denn nur was man besitzt, kann man an andere übertragen, sei es unentgeltlich, sei es im Austausch gegen andere Güter. Es kann hier nicht die Absicht sein, in eine Untersuchung über die Entstehung des Eigentums einzutreten. Wenn wir das Eigentum ganz allgemein als die vollständige und ausschliefsliche Herrschaft über einen Gegenstand auffassen, in der Weise, dafs diese Herrschaft sowohl die Benutzung des Gegenstandes nach allen Seiten hin als auch die beliebige Wiederholung der Benutzung in der Zeit einschliefst, so haben wir damit in dem Eigentum-die denkbar stärkste Steigerung der vorübergehenden Nutzung und der Benutzung, die lediglich zu einem einzelnen bestimmten Zweck erfolgt. Das Eigentum kann also beruhen auf der Macht des Eigentümers, sich die dauernde und vollständige Benutzung eines Gegenstandes zu erhalten, d. h. andere davon auszuschliefsen, oder auf der Anerkennung durch Sitte und Eeclit, wobei die Gesamtheit an Stelle der Macht des Eigentümers das Eigentum garantiert. Die Möglichkeit und das Bedürfnis nach einer dauernden und aus- schliefslichen Benutzung ist in Hinsicht auf die verschiedenen Güter, die in einer primitiven Wirtschaft in Erscheinung treten, verschieden stark; und danach stuft sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch der Prozefs der Eigentumsausbildung ab. Sowohl die geschichtliche Forschung als auch die Beobachtung von Völkerschaften, die jetzt noch auf ganz niedriger Kulturstufe stehen, haben gezeigt, dafs das Eigentum sich zuerst entwickelt hat an Dingen, die ihrer Natur nach sich für einen ganz persönlichen Gebrauch besonders eignen, die infolge ihrer Beweglichkeit dem Besitzer überallhin, womöglich selbst ins Grab folgen können, und die einer Benutzung durch die Allgemeinheit am meisten widerstreben; ferner an Dingen, die das Ergebnis nicht gemeinschaftlicher, sondern ganz individueller Arbeit sind. 1 ) So erklärt es sich, dafs Grund und Boden, der in gemeinschaftlicher Arbeit urbar gemacht und bestellt wurde, am spätesten Gegenstand des Individual- 1) In dem Recht der indischen Geschlechtsgenossenschaft z. B. wird der Erwerb einer persönlichen Geschicklichkeit, wie etwa das Erlernen eines Handwerks, als das hauptsächlichste Mittel zur Gewinnung eines Sondergutes genannt (Simmel, Philosophie des Geldes, S. 361). 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 3. 9 eigentums geworden ist, während sich das Eigentum zuerst ausbildete an Dingen wie Kleidung, Schmuck, Waffen, Werkzeugen, an Kriegsbeute, an Sklaven und Sklavinnen und schliefslich am Vieh; soweit unsere Forschungen reichen, war bei Nomaden- und Hirtenvölkern stets das Vieh, das einem Herrn folgen kann, Gegenstand des Sondereigentums, im Gegensatz zum unbeweglichen Boden, der Gemeinbesitz war in einer kaum weniger allgemeinen Bedeutung als die Luft. Bei einzelnen Kategorien der genannten Güter ist die Ausbildung des Eigentumsbegriffs, die absolute Verknüpfung der Sache mit der Person, eine ganz besonders starke geworden, wie das der bei vielen Naturvölkern nachgewiesene Brauch beweist, dafs dem Toten der individuellste Teil seiner Habe, seine Frauen vielfach mit inbegriffen, ins Grab mitgegeben wird, oft freilich auf Grund abergläubiger Vorstellungen, die mit diesen Dingen des persönlichsten Gebrauchs die Seele des Verstorbenen verknüpfen; aber gerade diese abergläubige Verknüpfung von Person und Sache ist eben in sich selbst die stärkste Zuspitzung des Eigentumsbegriffs. An die Entstehung des Eigentums schliefsen sich bestimmte Formen des Eigentumswechsels an; vor allem die Form, an die man bei einer Betrachtung des Geldes zunächst zu denken pflegt, nämlich der Tausch; freilich ist der Tausch bereits eine komplizierte Form des Eigentumswechsels, weil er eine zweiseitige Aktion ist, die eine Willensübereinstimmung zweier Individuen voraussetzt. Die primitivsten Formen desBesitzwechsels waren jedenfalls der Raub und das Geschenk, die heute noch bei manchen Stämmen Polynesiens die einzige Form des Besitzwechsels sind. Raub und Geschenk sind einseitige Aktionen, hervorgehend aus dem Wollen nur eines Individuums. Der Raub ist die gewaltsame Aneignung ohne die Gewährung einer Gegenleistung, das Geschenk die freiwillige Enteignung ohne die Bedingung einer Gegenleistung. Vorteil und Nachteil liegen hier in vollem Umfang und ohne Ausgleichung auf nur einer Seite. Aus diesen Formen heraus mag der Tausch in folgender Weise entstanden sein: Das Geschenk unter Gleichstehenden, z. B. unter Gastfreunden, fand seine Ergänzung am Gegengeschenk; und dieselbe Sitte, welche das Gegengeschenk verlangte, bildete sich dahin aus, auch das Vorhandensein einer gewissen Relation von Geschenk und Gegengeschenk zu fordern. Damit haben wir eine Brücke, die zum eigentlichen Austausch führt. In der That kommt es heute noch bei uncivilisierten Völkerschaften vor, dafs der Tauschhandel sich in der Form des gegenseitigen Beschenkens vollzieht. Sobald man schenkt um eines ganz bestimmten Gegengeschenkes willen, sobald anderseits das Gegengeschenk nur gemacht wird, wenn ein ganz speciell gewünschtes Gut vorher geschenkt worden ist, verwandelt sich das Schenken in ein Tauschen. 10 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Soweit die gewaltsame Aneignung in Betracht kommt, entstellt die Überleitung zum Tausch dann, wenn der Eigentümer die Macht besitzt, den vom Andern begehrten Gegenstand festzuhalten, und wenn er so den Begehrenden nötigt, ihm eine entsprechende Gegenleistung zu bieten. Hier geht also der Tausch hervor aus der Machtgleichheit des Besitzenden und des Begehrenden. Der Schritt von den einseitigen Formen des Besitzwechsels zu der zweiseitigen des Tausches ist einer der bedeutsamsten in der menschlichen Kulturentwicklung. Schon Adam Smith hat hervorgehoben, dafs die Neigung zum Tauschen etwas specifisch Menschliches sei und bei keinem andern Lebewesen gefunden werde. Er bat dabei dahingestellt gelassen, „ob diese Neigung eine jener ursprünglichen Eigenschaften der menschlichen Natur ist, über die wir uns keine weitere Rechenschaft geben können, oder ob sie, was wahrscheinlicher sein dürfte, die notwendige Folge der Denk- und Sprechfähigkeit ist". Neuerdings hat Simmel den Tausch als einen Ausflufs „der ganz allgemeinen Charakteristik, in der das specifische Wesen des Menschen zu bestehen scheint", dargestellt. „Der Mensch ist das objektive Tier. Nirgends in der Tierwelt finden wir auch nur Ansätze zu demjenigen, was man Objektivität nennt, der Betrachtung und Behandlung der Dinge, die sich jenseits des subjektiven Fühlens und Wollens stellt. Gegenüber dem einfachen Wegnehmen oder der Schenkung, in denen sich der rein subjektive Impuls auslebt, setzt der Tausch eine objektive Abschätzung, Überlegung, gegenseitige Anerkennung, eine Reserve des unmittelbar subjektiven Begehrens voraus. Dafs diese ursprünglich keine freiwillige, sondern durch die Machtgleichheit der andern Partei erzwungene sein mag, ist dafür ohne Belang; denn das Entscheidende, specifisch Menschliche ist eben, dafs die Machtgleichheit nicht zum gegenseitigen Raub im Kampf, sondern zu dem abwägenden Tausch führt, in dem das einseitige und persönliche Haben und Habenwollen in eine objektive, aus und über der Wechselwirkung der Subjekte sich erhebende Gesamtaktion eingeht. Der Tausch, der uns als etwas ganz Selbstverständliches erscheint, ist das erste und in seiner Einfachheit wahrhaft wanderbare Mittel, mit dem Besitz Wechsel die Gerechtigkeit zu verbinden; indem der Nehmende zugleich Gebender ist, verschwindet die blofse Einseitigkeit des Vorteils, die den Besitzwechsel unter der Herrschaft eines rein impulsiven Egoismus oder Altruismus charakterisiert." — Wenn nun, wie wir gesehen haben, der Tausch auf der Voraussetzung des persönlichen Eigentums beruht, so hat anderseits zweifellos bei den meisten Völkern die Eigentumsbildung gerade durch eine bestimmte Art des Tauschhandels eine Förderung erfahren, nämlich durch den Tauschhandel mit fremden, bereits weiter vorgeschrittenen Völker- 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § y. 11 Schäften. Der Anreiz zum Tausch ist um so stärker, je verschiedenartiger die im Besitz verschiedener Personen befindlichen Güter sind; denn der Sinn des Tausches ist ja, dafs man etwas Anderes bekommen will an Stelle dessen, was man hat. Innerhalb derselben Gruppe und desselben Stammes, die auf primitiver Stufe eine grofse Einförmigkeit und Gleichartigkeit der Güterherstellung aufweisen, ist deshalb der Anreiz zum Tausch zunächst nur schwach; anders verhält es sich, wenn fremde Völker in Betracht kommen, die auf Grund anderer natürlicher und technischer Voraussetzungen andersgeartete Güter erzeugen. So mag der Tausch in die einzelnen Gruppen und Stämme vielfach von aufsen hineingetragen worden sein, und der Aufsenliandel mag auf diese Weise vielfach die Priorität vor dem Binnenhandel beanspruchen. Welch' ein starker Anreiz zum Tauschen liegt für wilde und halbwilde Stämme darin, wenn sie von unternehmungslustigen Kaufleuten aus vorgeschrittenen Kulturkreisen aufgesucht und wenn ihnen alle möglichen verlockenden Gegenstände gezeigt werden, Dinge, welche sie bisher nicht kannten, und deren Herstellung ihnen aus natürlichen und technischen Gründen unmöglich ist, wie Glasperlen, Baum wollzeuge, Eisenwaren u. s. w. Indem nun die Fremdlinge im Austausch gegen ihre Waren, welche die Begehrlichkeit der Wilden heftig anregen, ganz bestimmte andere Gegenstände verlangen, wie Felle und Pelze im Norden, Elfenbein, Kautschuk, Goldstaub u. s. w. in Afrika, lenken sie die Wilden darauf hin, diese Dinge planmäfsig für den Austausch zu beschaffen. So trägt der Verkehr mit Fremden wesentlich zur Förderung des Tauschverkehrs bei, und die Waren des Aufsenhandels, sowohl die Einfuhr- als die Ausfuhrwaren, bilden überall eine der frühesten Kategorien derjenigen Güter, an welchen ein persönliches Eigentum besteht. Mithin beruht nicht nur der Tausch auf der Voraussetzung des Eigentums, sondern die Möglichkeit des Tausches hat anderseits zur Ausbildung des Eigentums erheblich beigetragen. Der Tausch machte nun verschiedene Vorrichtungen erforderlich, die in einem viel weiteren Umfang als vorher dadurch notwendig wurden, dafs der Tausch die Herstellung einer Beziehung, einer Gleichung zwischen verschiedenartigen Dingen und verschiedenen Quantitäten voraussetzt. Neben dem Zählen der Gegenstände wird jetzt das genaue Messen und Wiegen von Wichtigkeit, vor allem aber das Vergleichen des Wertes der auszutauschenden Güter. Das Zählen bedurfte keinerlei künstlicher Vorrichtungen. Für das Abmessen benutzte man in primitiver Weise die am menschlichen Körper von der Natur gegebenen Dimensionen, wie den Arm, den Zoll, den Fufs, den Schritt. Die natürlichen Wagschalen sind die beiden Handflächen. Genaueres Wägen wurde zuerst notwendig bei den kostbarsten Gegenständen. Während man anfänglich von den dünnen Goldspiralen 12 Erstes Bncli. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Stücke nach dem Augenmafs abbrach, scheint die Goldwage nach den neuesten metrologischen Forschungen die erste künstlich konstruierte Wage gewesen zu sein, deren sich die Menschen bedienten. Das Gewicht wurde in Fruchtkörnern dargestellt. Das „Karat", das als Gewichtseinheit für Gold lange Zeit in der ganzen Kulturwelt in Geltung war, bei uns in Deutschland bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts hinein, ist arabischen Ursprungs und geht auf den Kern der Johannisbrotfrucht zurück. Neuerdings ist es glaubhaft gemacht worden, dafs auch das Gewicht, welches heute noch in England im Edelmetallhandel und in der Münze angewendet wird, das Troypfund, auf einer ähnlichen Grundlage beruht, indem seine kleinste Unterteilung, das Grän, von dem Gewicht des Gerstenkorns abgeleitet sein soll. Am kompliziertesten und interessantesten gestaltete sich das Abschätzen des Wertes. Hierfür giebt es keinen konkreten und greifbaren Mafsstab, wie für Ausdehnung und Gewicht; denn die Wert- bildung ist ein subjektiver Vorgang, der Wert haftet nicht an den Dingen selbst, sondern die Bewertung der Dinge vollzieht sich in der menschlichen Seele. Allerdings hat der Wert in dieser Hinsicht eine Doppelstellung ( Simmel , Philosophie des Geldes). Die weitgehende Gleichartigkeit und Übereinstimmung der Anschauungen und der Zweckmäfsigkeitsvorstellungen innerhalb einer und derselben menschlichen Gemeinschaft erzeugt gewisse Normen, die den subjektiven Bewertungsprozefs in der Einzelseele mafsgebend beeinflussen; diese Normen erscheinen, obwohl sie aus einer Summe gleichartiger subjektiver Vorgänge entstanden sind, als etwas aufserhalb der Einzelseele Stehendes, als etwas im Beich der Dinge Gegebenes, kurz als etwas Objektives. Der Tausch, bei welchem ein Gut gegen ein anderes hingegeben wird, hat aufserordentlich viel dazu beigetragen, den Wert als etwas den Dingen Anhaftendes, der Einzelwillkür Entrücktes erscheinen zu lassen, denn beim Tausch verkörpert sich der Wert des einen Gegenstandes in dem andern Gegenstand, für den er hingegeben wird. Aber trotzdem dadurch der Wert aus der Menschenseele in die Aufsenwelt verlegt erscheint und sich als eine den Dingen anhaftende Eigenschaft darstellt, ist damit noch kein greifbarer Mafsstab für die Wertermittelung gegeben. Selbst der Begriff des Wertmessers, wie wir ihn heute in unserm „Geld" verkörpert sehen, unterscheidet sich wesentlich von den Mafsen für Ausdehnung und Gewicht, die zur objektiven Ermittelung von Ausdehnung und Gewicht und gleichzeitig als gemeinschaftlicher Ausdruck für Ausdehnungs- und Gewichts- gröfsen dienen, während das Geld nur als gemeinsamer Wertausdruck fungiert, zu einer Wertermittelung jedoch nicht fähig ist. Aber auch der Begriff des Wertmessers in diesem beschränkten Sinn war der Zeit, in welcher das Geld erst im Entstehen war, noch gänzlich fremd. 1. Kapitel. Die Entstehung- des Geldes. § 3. 13 Wie sich aus dem Vorstellungskreis des Naturmenschen heraus der komplizierte Vorgang des Gleichsetzens von Werten gebildet und immer feiner entwickelt hat, davon ist auf Grund verhältnismäfsig spärlicher Anhaltspunkte wenigstens in ganz groben Zügen eine Anschauung möglich. Wenn uns berichtet wird, dafs die Eingeborenen des Bismarckarchipels im Tauschhandel schnurweise aufgereihte Kauri- muscheln, die sie Dewarra nennen, nach ihrer Länge verwenden, in der Weise, dafs sie für Fische dieselbe Länge in Dewarra geben, wie die Fische selbst lang sind; wenn man auch in anderen Gebieten der Erscheinung begegnet, dafs das gleiche Mafs zweier Dinge als wertgleich gilt, ein Mafs Getreide z. B. als wertgleich mit demselben Mafs von Kaurimuscheln'), — so haben wir. hiermit offenbar die primitivste Stufe der Wertgleichsetzung, eine Stufe, auf der die Wertgleichheit noch durch die quantitative Gleichheit gegeben erscheint, und der gegenüber „eine Wertvergleichung, die nicht auf quantitative Kongruenz hinausläuft, einen höheren geistigen Prozefs darstellt". Was nun diese sich über die blofsen Quantitätsvorstellungen erhebende Wertvergleichung anlangt, so ist es auf Grund neuerer Forschungen, namentlich von R idgeway 2 ), überaus wahrscheinlich, dafs sich auf primitiver Kulturstufe zwischen allen Gegenständen, welche freies Eigentum und mithin tauschbar geworden waren, konventionelle Wertverhältnisse ausgebildet haben, die als Normen für den Tauschverkehr galten, und die offenbar nur ganz langsamen Vereinbarungen unterlagen. Beobachtungen, die bei jetzt noch halbwilden Völkerschaften gemacht worden sind, bestätigen diese Annahme. So galt im alten Griechenland und in Irland ein männlicher Sklave gleich drei Kühen, und so bestehen heute noch bei zahlreichen halbwilden Völkerschaften Afrikas und der Südsee interessante Wertskalen, die aus den wichtigsten Tauschgütern bestehen. R idgeway und S churtz geben eine ganze Anzahl von Beispielen. Letzterer giebt z. B. nach M ollien (Reise nach dem Innern von Afrika) für Bondu im westlichen Sudan folgende Werttabelle: 1 Sklave = 1 Doppelflinte und 2 Flaschen Pulver = 5 Ochsen = 100 Stück Zeug: 1 Schnur Glasperlen = 1 Kürbisflasche voll Wässer = 1 Mafs Milch = 1 Arm voll Heu; 2 Schnüre Glasperlen = 1 Mais Hirse. 1) Vergl. Semmel a. a. 0. S.104; Sciiubtz , Grundrifs einör Entstehungsgeschichte des Geldes. 1898. S. 80 und die dort citierten Publikationen. 2) Siehe Ridgf.way . The origin of metallic currency. 1892. 14 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. In Darfour in Centraiafrika soll heute noch folgende Wertskala bestehen, deren Grundlage der männliche Sklave von bestimmter normaler Gröfse ist. Ein solcher Sklave gilt gleich 30 Stücken Baumwollgewebe von bestimmter Länge, gleich 6 Ochsen, gleich 10 spanischen Dollars von bestimmtem Gepräge. Das System wird ergänzt durch Zinnringe, Perlensclmiire u. s. w. Wie sich diese .Wertverhältnisse gebildet haben, welche Rolle dabei die Vorschriften über die Leistungen an die Priester und die Häuptlinge gespielt haben, ist nicht festzustellen. Dagegen erscheint es sehr begreiflich, dafs solche festen Wertverhältnisse entstanden sind. Je lebhafter und feiner der Handel entwickelt ist. um so empfindlicher ist das Bewertungsverhältnis der einzelnen Güter; je schwächer und primitiver der ganze Verkehr, desto schwerfälliger ist die Preisbewegung. Wir brauchen nur die Preisentwicklung an der Börse, dem feinsten Organ des modernen Handels, zu vergleichen mit derjenigen in entlegenen und verkehrsarmen Provinzen, wo es heute noch herkömmliche Preise und herkömmliche Löhne giebt, von denen man nur ungern und gezwungen abweicht. Hier herrscht das Herkommen als allgemeine Norm, dort die individuelle Abwägung in jedem Einzelfall. Es ist wahrscheinlich, dafs diese herkömmlichen Wertverhältnisse alle Güter umfafsten, die überhaupt veräufserliches Eigentum waren. Die feste gegenseitige Bewertung der Güter ist eine wesentliche Erleichterung des Tausclis, weil sie die schwierige Aufgabe der Wertbemessung für die einzelnen Tauschakte überflüssig macht. Ja es ist möglich, dafs der Tausch in gröfserem Umfang überhaupt nur durch die Festlegung der Tauschverhältnisse durch die obrigkeitliche oder priesterliche Gewalt ermöglicht wurde, da nur durch solche Normen die Schwierigkeit überwunden werden konnte, die in dem Mangel eines jeden greifbaren Anhaltspunktes für die Wertgleichsetzung verschiedenartige]' Güter bestand. Weit über die primitiven Zeiten hinaus, von denen hier die Rede ist, war für den Handel eine objektive Norm der Tauschverhältnisse und Preise ein Bedürfnis, dem Preistaxen und ähnliche Einrichtungen entsprachen. Man hat nun in den durch traditionelle Wert Verhältnisse verbundenen Gütern die erste Erscheinungsform des Geldes sehen wollen (Ridgeway und Lötz ). Aber diese Annahme ist mindestens solange nicht zutreffend, als die Wertskala sämtliche überhaupt tauschbaren Güter umfafst; solange das der Fall ist, haben sich das Geld und die übrigen Güter noch nicht differenziert; es fehlt noch das wesentliche Merkmal, dafs einzelne Güter aus dem ganzen Kreis der tauschbaren Objekte vorzugsweise dazu verwendet werden, den Austausch der andern zu vermitteln, dafs sie eingetauscht werden nicht um ihrer selbst willen, sondern um gegen andere Waren wieder ausgetauscht zu werden. 1. Kapitel. Die Entstehung- des Geldes. § 3. 15 Das Geld mufste sich also aus den Eigentum darstellenden und in herkömmlichen Austauschverhältnissen stehenden Gütern erst entwickeln. Wir müssen uns diese Entwicklung so vorstellen, dafs zuerst Güter, welche dem Gebrauch dienten, gelegentlich und nebenbei auch als Tauschmittel verwendet wurden. In Betracht kamen dafür wohl überall anfänglich nur solche Dinge, die nicht dem unmittelbaren Verbrauch dienen, sondern dem längeren Gebrauch. Der Wilde und Halbwilde zeichnet sich aus durch mangelhafte Vorsorge für die Zukunft. Ist ihm das Glück günstig, hat er eine gute Kriegsbeute oder Jagdbeute oder einen reichen Fischzug gemacht, dann lebt er in Saus und Braus, solange die erworbenen und erkämpften Vorräte reichen; dann leidet er wieder Mangel. Erlegtes Wild, Fische and Früchte werden so rasch wie möglich verzehrt. Dagegen können sich Schmuckgegenstände jeder Art, wie Ringe und Spangen aus Gold oder Bronze, Perlen und Muscheln, Waffen und kostbare Geräte, Sklaven und Sklavinnen, Viehherden u. s. w., im Besitz des Einzelnen in grofsen Massen ansammeln. Jedermann wird solche Dinge im gegebenen Falle gerne eintauschen, zunächst in der Absicht, sie zu behalten und für sich zu gebrauchen; im Notfall jedoch, oder wenn ihn etAvas Anderes mehr lockt, wird er sich entschliefsen, diese Dinge im Austausch gegen andere wieder fortzugeben. So tragen die indischen Frauen bis in unsere Zeit hinein ihren ganzen Geldbesitz in Form von Silberschmuck am eigenen Leib, d. h. das Silber dient ihnen als Schmuck, solange sie nicht genötigt sind, es als Geld zu verwenden. Je mehr dann in der weiteren Entwicklung der Tausch den Zustand der Eigenproduktion durchsetzte und dadurch zu einer Verfeinerung der Arbeitsteilung führte, desto mehr mufsten die Schwierigkeiten, welche auch schon unter den einfachsten Verhältnissen dem direkten Austausch entgegenstehen, zur planmäfsigen Benutzung gewisser Güter als Tauschmittel führen. Je mehr sich der Kreis der tauschbaren Güter erweitert, desto seltener wird der Fall, dafs sich zwei Leute begegnen, von denen jeder gerade das überflüssig hat, was der andere begehrt, und von denen jeder gerade die Menge überflüssig hat, welche der andere als Gegenwert für seine Ware verlangt. Die wachsende Schwierigkeit des direkten Austauschs mufste dazu führen, dafs man das Ziel auf Umwegen zu erreichen suchte. Die Schwierigkeit war nur zu überwinden, wenn diejenigen, welche bestimmte Waren überflüssig hatten, gegen diese zunächst solche Waren eintauschten, von denen sie erwarten durften, dafs sie für dieselben jederzeit die von ihnen wirklich benötigten Dinge erhalten könnten. Die früher nur gelegentlich zum Austausch verwendeten Güter wurden mehr und mehr plan- mäfsig für den Zweck des Austauschs angesammelt. Wenn wir diejenigen Dinge betrachten, welche nach historischen 16 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Überlieferungen in den Anfangsstadien der Verkehrswirtschaft bei den einzelnen Völkern als Geld fungiert haben, oder welche heute noch bei halbwilden Völkerschaften Gelddienste versehen, dann erhalten wir eine bunte Auswahl der verschiedenartigsten Gegenstände. Die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Stämme und Völker, das Vorwiegen der Jagd, der Viehzucht, des Ackerbaus, der Reichtum an bestimmten Metallen, die Berührung mit andern Völkern und Stämmen auf dem "Wege des Handels üben ihren Einflufs auf die Verwendung bestimmter Güter zu Geldzwecken aus. Dazu kommen .Satzungen der weltlichen und geistlichen Obrigkeit, durch welche die Leistung von Abgaben und die Entrichtung von Vermögensbufsen in bestimmten Gütern vorgeschrieben wird. Auch mystische und religiöse Vorstellungen aller Art sind häufig mit im Spiel und erzeugen mitunter absonderliche Bildungen auf dem Gebiet des primitiven Geldwesens. Bei Jägervölkern kommen als Tauschmittel vor allem Waffen in Betracht, bei Hirtenvölkern das Vieh, bei Stämmen, die mit fremden Kaufleuteu Handel treiben, die ein- und auszutauschenden Waren. Unmittelbar dem Konsum dienende Waren, wie Getreide, Reis, Thee, Kakaobohnen, Tabak, getrocknete Fische, Salz und ähnliche mehr, erfüllen aus den bereits angedeuteten Gründen meist erst in vorgeschrittenen Stadien der wirtschaftlichen Entwicklung die Funktionen von Tauschmitteln. Die Produkte selbst schon setzen einen regelrechten Wirtschaftsbetrieb voraus, und ihre Verwendung als Geld ist häufig in Fällen eingetreten, wo der Gebrauch von Metallgeld bereits bekannt war, die metallischen Umlaufsmittel selbst aber fehlten und durch Produkte der erwähnten Art ersetzt werden sollten, so z. B. noch am Ende des 18. Jahrhunderts in manchen Gebieten der Vereinigten .Staaten von Nordamerika. Neben den genannten Gütern hat sich eine Gruppe von Waren allenthalben frühzeitig zum Tauschmittel herausgebildet: diejenigen Gegenstände, welche als Schmuck Verwendung finden können, so kostbare Steine, Schmuckgegenstände aus Bronze und Edelmetall; auch die Kaurimuscheln sind wahrscheinlich durch ihre Verwendung zu Schmuckzwecken zu ihrer Funktion als Geld hindurchgegangen. Weitaus am wichtigsten von allen Stoßen, die zur Herstellung von Schmuckgegenständen dienten, sind für die Entwicklung des Geldes die Edelmetalle Gold und Silber geworden; sie haben im Lauf der Zeit mehr und mehr die übrigen Güter aus der Eolle als Tauschmittel verdrängt. Zu merkwürdigen Bildungen hat bei gewissen halbwilden Völkern die Verbindung mystischer Vorstellungen mit dem Gelde geführt. Seltsamkeit des Ursprunges, hohes Alter, Einholung des Geldes aus entfernten Gebieten und unter bestimmten Ceremonien, irgendwelche Verbindungen mit dem Totenkultus und dem Geisterglauben, — das alles 1. Kapitel. Die Entstehung; des Geldes. § 3. 17 verleiht vielfach bei halbwilden Völkern Gegenständen, die an und für sich wertlos sind, ein geheimnisvolles Ansehen. So leitet das merkwürdige Scherbengeld der Palau-Inseln seinen Wert von seinem hohen Alter und seinem angeblich himmlischen Ursprung ab. Das Steingeld der Insel Yap, mühlsteinartige Aragonitplatten von verschiedener Gröfse, wird unter grofsen Gefahren von den Palau-Inseln eingeholt. Die Bewohner des Bismarckarchipels pflegten ihr Muschelgeld zu ganz bestimmten Zeiten aus bestimmten Bezirken der Nordküste von Neupommern zu beschaffen. Wenn nun die als Tauschmittel dienenden Güter eine Auswahl aus dem ganzen Kreis der Tauschobjekte darstellten, so standen auch sie naturgemäfs unter der Herrschaft der herkömmlichen Wertverhältnisse, welche sich über die Gesamtheit der Tauschgüter erstreckten. Die traditionellen Wertverhältnisse schufen hier aus den verschiedenartigsten Gütern, aus Sklaven, Rindern, Schafen, Edelmetallringen und -spangen, Muscheln, Fellen, Salz u. s. w., gewissermafsen ein einheitliches Geldsystem. Aber diese primitiven Geldsysteme dürfen nicht unter einem unsern heutigen Geldsystemen entlehnten Gesichtspunkt betrachtet werden: die Grenze zwischen Tauschmittel und Tauschgut war vollkommen flüssig, das Geld stand den Waren noch nicht gegenüber wie eine in sich geschlossene Einheit der Vielheit; ferner entsprach den festen Wertverhältnissen zwischen den einzelnen als Tauschmittel dienenden Gütern durchaus nicht immer die Vertretbarkeit, durch welche die einzelnen Geldarten erst zu einem Geldsystem vereinigt werden. Wir begegnen vielmehr einer gewissen Rangordnung der einzelnen Geldarten, vermöge deren kostbare Güter nur durch ■entsprechend kostbare Tauschmittel eingetauscht werden können, während anderseits kostbare Tauschmittel nur zum Eintausch entsprechend wertvoller Waren, nicht aber zum Ankauf grofser Mengen geringwertiger Gegenstände verwendet werden dürfen. So konnte man in Afrika vielfach Sklaven nicht mit geringwertigen Tauschmitteln kaufen, sondern nur mit bestimmten kostbaren Gegenständen, wie Elfenbein oder Gewehren und Schiefspulver. In Angola kann Elfenbein nur gegen Schiefspulver und Gewehre eingehandelt werden. In Betschuanaland soll Rindvieh nicht gegen den sonst als Tauschmittel gebräuchlichen Tabak, sondern nur gegen Eisen und Zeuge käuflich .sein. Ebenso soll in gewissen Teilen Westafrikas Gold nicht für Glaswaren, Tabak u. s. w. erhältlich sein, sondern nur für Kleiderstoffe, Salz oder Bernstein. Auch für den Kauf von Frauen sind stellenweise nur ganz bestimmte Tauschmittel zulässig. 1 ) Die einzelnen Arten der Tauschmittel sind hier also trotz der 1) Siehe S chubtz a. a. 0. S. SO; S immel a. a. 0. S. 270. Helffhkich , Das Geld. 2 18 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. zwischen ihnen bestehenden herkömmlichen Wertverhältnisse in ihrem Verhältnis zu einander nicht lediglich auf eine quantitative Beziehungreduziert, es bestehen vielmehr zwischen ihnen noch gewisse qualitative Unterschiede, die sie noch nicht in einem Geldsystem untergehen lassen. Der jeder specifischen Qualität entbehrende Geldcharakter ist bei diesem Kreis von Tauschmitteln noch nicht ausgebildet. Nicht als Geld angesehen werden dürfen bestimmte Güter, deren Besitz zwar Macht und Ansehen verleiht, die aber im allgemeinen nicht als Tauschmittel dienen, sondern sich oft geradezu durch ihre Unveräufserlichkeit auszeichnen, die aber wegen ihrer Ähnlichkeit mit bestimmten Formen des Geldes mitunter gleichfalls als Geld angesehen worden sind. Hierher gehören z. B. die „feinen Matten" auf Samoa. Von diesen hat jede ihre mehr oder minder sagenhafte Geschichte, und nach der Bedeutung derselben richtet sich ihre Wertschätzung und das An- • sehen, das ihr Besitz verleiht. Sie sind ein wertvolles Besitztum der samoanischen Familienverbände, aber sie fungieren nicht als Tauschmittel. Sie wurden vielmehr bei jeder neuen Königswahl unter bestimmten, meist zu blutigen Fehden führenden Ceremonien neu verteilt und blieben dann bis zur nächsten Königswahl im Besitz eines und desselben Familien Verbandes. Wie wenig sie als Geld, als Verkehrsinstrument in irgend welchem Sinne aufgefafst werden können, zeigt ein in den Akten des Gouvernements von Samoa befindliches Schreiben des „hohen Häuptlings" Mataafa, in welchem der Gouverneur gebeten wird, die Matten als unpfändbar zu erklären, da sie heilig seien und für den Samoaner denselben Wert hätten, Avie Orden und Ehrentitel für die Deutschen. — Auch das sogenannte Steingeld von Yap, das schon wegen seiner Schwere durchaus ungeeignet ist, Geldfunktionen zu verrichten, wechselt — wenigstens in seinen gröfseren Stücken — nur in den seltensten Fällen seinen Besitzer; die Bestimmung der gröfseren Stücke liegt oifenbar weniger in der Verkehrsvermittlung als darin, dafs ihr Besitz, ähnlich wie auf Samoa der Besitz von feinen Matten, grofses Ansehen verleiht. § 4. Die Edelmetalle als allgemeines Tauschmittel. Wie bereits erwähnt, finden sich unter den als Tauschmittel dienenden Gütern fast überall frühzeitig Metalle, namentlich die Edelmetalle Gold und Silber, neben ihnen vor allem Kupfer und Bronze, Eisen, vielfach auch Zinn. Das Schmuckbedürfnis, dem hauptsächlich die Edelmetalle dienen, ist ebenso früh und allgemein entwickelt, wie anderseits das Bedürfnis nach Waffen und Werkzeugen, welchem die unedlen Metalle genügen; die daraus hervorgehende allgemeine Begehrtheit hat die Metalle als besonders geeignet zum Tauschmittel erscheinen lassen. 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 4. 19 Gold und Silber begegnet uns als Tauschmittel in der frühesten unsern Forschungen zugänglichen Zeit bei den Assyriern, Babyloniern und Ägyptern. Für Griechenland bezeichnet Plutabch das Eisen als das früheste allgemeine Tauschmittel, und in dem konservativen Sparta hat sich das Eisengeld noch bis in spätere Perioden hinein erhalten. In Italien hat von allen Metallen am frühesten das Kupfer Gelddienste versehen. Zinngeld finden wir namentlich bei den Malayen, deren Land sich durch einen grofsen Beichtum an diesem Metall auszeichnet. Überall jedoch haben mit fortschreitender Kultur die Edelmetalle den Vorrang geAvonnen und immer ausschliefslicher die Funktionen des Geldes in sich verkörpert. Neben ihnen sind unedle Metalle, namentlich Kupfer, nur in geringem Umfang zur Ergänzung des Geldsystems durch kleine Stücke beibehalten worden; alle übrigen Waren, •die ursprünglich Gelddienste versahen, haben diese Stellung gänzlich verloren. Man hat oft diese Entwicklung als etwas Wunderbares und Unerklärliches angesehen und einen inneren Widerspruch darin gefunden, clafs gerade die Edelmetalle, die keinem dringenden Bedürfnis, sondern nur dem Schmuckbedürfnis und der Eitelkeit dienen, zu der hervorragenden und beherrschenden Stellung im wirtschaftlichen Verkehr gekommen sind, die das Geld einnimmt, und dafs Jedermann bereit ist, die an sich entbehrlichen Edelmetalle im Austausch für die allernotwendigsten Bedarfsgüter anzunehmen. Aber dieser Widerspruch ist nur ein scheinbarer. Wie ein genaueres Eindringen zeigt, verdanken es die Edelmetalle gerade ihrer relativen Entbehrlichkeit, verbunden mit ihrer Schönheit, ihrer Seltenheit und anderen Eigenschaften, dafs sie zum Geld der Kulturwelt geworden sind. Ihre Schönheit und Form barkeit lassen sie als Kohstolf für Schmuck - gegenstände und für Geräte aller Art — ganz unabhängig vom Urteil über ihre „Nützlichkeit" — allgemein begehrt erscheinen. Obwohl nirgends ein zwingendes Bedürfnis nach Edelmetallen besteht, wie etwa nach Nahrung und Kleidung, so ist doch die Nachfrage nach Gold und und Silber zu Luxuszwecken viel weniger begrenzt, wie die Nachfrage nach den für die Erhaltung des Lebens notwendigsten Gütern. An Nahrung mehr aufzuhäufen, als man in absehbarer Zeit zur Sättigung bedarf, daran hat Niemand ein Interesse. Für die Aufhäufung von Schmuck- und Prunkstücken dagegen giebt es keine Schranken. Der menschliche Magen hat eine begrenzte Aufnahmefähigkeit, das Schmuckbedürfnis, die Eitelkeit und die Prunksucht dagegen kennen keine Sättigungsgrenze. Derjenige, welcher Überflufs an den notwendigsten Bedarfsgütern hatte, war deshalb stets geneigt, dafür edle Metalle, verarbeitet oder unverarbeitet einzutauschen, deren Besitz der Eitelkeit schmeichelt •) * 20 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. und Ansehen verleiht; und deshalb konnte man von den Edelmetallen erwarten, dafs man für sie jederzeit die benötigten und anderwärts überflüssigen Waren würde erhalten können. Die Unentbehrlichkeit der Nahrungsmittel u. s. w. erstreckt sich für den Einzelnen immer nur auf ein begrenztes Quantum; darüber hinaus sind sie absolut überflüssig, ja wegen der Mühe und Gefahr der Aufbewahrung sogar lästig. Bei den Edelmetallen jedoch entspricht gerade ihrer Entbehrlichkeit die ganz allgemeine und quantitativ unbegrenzte Begehrtheit und Verwendbarkeit. Die Edelmetalle besitzen ferner eine nahezu unbegrenzte Widerstandsfähigkeit gegen zerstörende Einflüsse. Gold und Silber werden weder vom Wasser noch von der Luft angegriffen; sie verlieren im Feuer nur bei ganz hohen Temperaturen von ihrer Substanz; Gold löst sich nur in Königswasser (3 Teile Salzsäure und 1 Teil Salpetersäure) und wird nur von Chlor. Brom und wenigen andern Chemikalien angegriffen, während Silber in Salpetersäure und konzentrierter Schwefelsäure löslich ist und von Salzsäure angegriffen wird. Auch den physikalischen Einflüssen der Reibung gegenüber zeigen sich die Edelmetalle, namentlich wenn sie einen passenden Zusatz anderer Metalle erhalten (Legierung), sehr widerstandsfähig. Infolge dieser Eigenschaften lassen sich die Edelmetalle, ohne sich in ihrer Substanz zu verändern, beliebig lange aufbewahren. Sie finden deshalb besonders leicht Annahme als Gegenwert für die übrigen Güter, weil in ihnen nicht, wie in den dem raschen Verderb ausgesetzten Waren, der Zwang liegt, sie alsbald zum eigenen Konsum oder zu einem abermaligen Tausche zu verwenden. Des weiteren ist die Beschaffenheit der Edelmetalle eine durchaus gleichartige in jedem einzelnen Stück, einerlei an welchem Ort das Metall gewonnen ist. Das trifft zwar streng genommen auch für die unedlen Metalle, wie das Kupfer, zu, nur dafs hier die stets vorhandene Beimischung anderer Metalle zu Unterschieden führt, deren Beseitigung im Wege der Affinierung — im Gegensatz zu den Edelmetallen — die Kosten nicht deckt. Die gleichartige Beschaffenheit der Edelmetalle bewirkt, dafs Unterschiede der Qualität nicht abzuwägen sind, dafs gleiche Gewichtsmengen desselben Metalls stets gleiche Werte darstellen und sich deshalb gegenseitig restlos ersetzen und vertreten können. Eine für die Geldfunktion der Edelmetalle sehr wesentliche Eigenschaft ist ferner ihre unbegrenzte Teilbarkeit. Man kann die Edelmetalle sehr exakt in die denkbar kleinsten Teile zerlegen und beliebig viele kleine Metallstückchen jederzeit und ohne nennenswerte Kosten wieder zu einem grofsen Klumpen zusammenschmelzen. Die letztere Möglichkeit sorgt dafür, dafs der Wert verschieden grofser Edelmetallstücke stets ihrem Gewicht entspricht, dafs mithin die Teilung in kleine 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 4. 21 Stücke keinen Wertverlust mit sich bringt. Nur diese Eigenschaft ermöglicht es, fast ohne Einschränkung beliebig grofse Werte darzustellen, im Gegensatz zu Gütern, die ihrer Natur nach unteilbar sind, wie etwa ein Sklave, oder bei denen die Teilung eine grofse Wertverringerung involviert, wie bei Diamanten, bei denen es bisher nur gelungen ist, aus einem grofsen mehrere kleine zu machen, nicht aber aus mehreren kleinen einen grofsen. Eine besondere Folge der Formbarkeit der Edelmetalle ist ihre Eignung zur Ann ahme eines Gepräges, durch das von autoritativer Seite Feinheit und Gewicht der einzelnen Stücke beglaubigt werden kann. Die grofse Wichtigkeit dieser Eigenschaft soll später erörtert werden. Aufserdem kommt in Betracht die relative Seltenheit und die daraus resultierende Kostbarkeit der Edelmetalle, ihr speciflscher Wert ist ein hoher, da der vorhandene Bestand gegenüber der allgemeinen Begehrtheit ein beschränkter ist und durch die Neugewinnung nur in langsamem Tempo vermehrt werden kann. Anderseits ist doch der vorhandene Bestand grofs genug, um den Edelmetallen in ausreichendem Umfang die Funktion als Geld zu ermöglichen, infolge des hohen Wertes in geringem Gewicht und Volumen stellen sich bei den Edelmetallen die Kosten der Aufbewahrung und des Transports ganz beträchtlich niedriger als bei den meisten andern Waren, und dadurch wird sowohl ihre Annahme als auch ihre Verausgabung im Tauschverkehr, sowohl ihre Erhaltung in ruhendem Zustande als auch ihre Bewegung ganz aufserordentlich erleichtert. Als eine ganz besonders wichtige Qualität kommt schliefslich noch hinzu die relative Wertbeständigkeit der Edelmetalle, die sich ihrerseits aus einigen der bisher aufgezählten Eigenschaften ergiebt. Diese Wertbeständigkeit steht zunächst in einem doppelten Zusammenhang mit der substantiellen Widerstandsfähigkeit der Edelmetalle gegen chemische und physikalische Einwirkungen. Durch diese Widerstandsfähigkeit sind einmal alle diejenigen Wertveränderungen ausgeschlossen, die sich bei anderen Gütern aus der unvermeidlichen Veränderung der Substanz selbst ergeben. Zweitens sammeln sich infolge der Dauerhaftigkeit der Edelmetalle die Ergebnisse der Edelmetallgewinnung zu Massen an, denen gegenüber die jährliche Neuproduktion selbst unter den günstigsten Verhältnissen nur einen kleinen Bruchteil ausmacht. Je rascherem Verderben oder Verzehr ein Gut ausgesetzt ist, desto gröfser ist im allgemeinen das Verhältnis der jeweiligen Neuproduktion zum vorhandenen Bestand, desto stärker ist die Einwirkung der Schwankungen der Neuproduktion auf den Preis. Während z. B. beim Getreide der jeweilige Ernteertrag den noch vorhandenen Vorrat aus früheren Ernten meist beträchtlich übersteigt, mithin das Jahr für Jahr verfügbare Getreidequantum und damit 22 Erstes Bucli. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. auch der Getreidepreis in erster Reihe von den Schwankungen des Ernteausfalls abhängt, hat selbst die ungewöhnlich grofse Goldproduktion der letzten Jahre (1000—1300 Millionen Mark) jährlich nur etwa 5 Prozent des auf 20—23 Milliarden Mark zu schätzenden monetären Goldbestandes der Welt betragen und vielleicht nur halb soviel im Verhältnis zu dem gesamten aus Geld und Gold waren bestehenden Goldvorrat. Die Dauerhaftigkeit der Edelmetalle giebt also der verfügbaren Menge eine aufserordentlich grofse Beständigkeit gegenüber den Schwankungen der Neuproduktion. Nur eine sich auf lange Zeiträume erstreckende ungewöhnlich hohe oder niedrige Edelmetallproduktion kann mithin einen merkbaren Einflufs auf die Wertgestaltung der Metalle ausüben. Diese. bedeutsame Wirkung der Dauerhaftigkeit der Edelmetalle wird verstärkt durch gewisse Folgen, die sich aus dem Luxuscharakter von Gold und Silber ergeben. Es ist eine bekannte Thatsache, dafs die Preisschwankungen am heftigsten sind bei den unentbehrlichsten Bedarfsgütern, und dafs sie umsomehr abnehmen, je entbehrlicher ein Gut ist. Bei Luxusartikeln genügt eine geringere Preisverminderung, als bei den unentbehrlichen Dingen, um das gestörte Verhältnis von Angebot und Nachfrage wieder in Übereinstimmung zu bringen. Weil der Bedarf an Brot keine wesentliche Einschränkung verträgt, weil .Tedermann lieber auf alles Andere verzichten als verhungern will, deshalb sind hier ganz andere Preiserhöhungen notwendig, um den auf Grund des verfügbaren Vorrates nicht zu befriedigenden Teil der Nachfrage auszuschalten, als bei Luxusgegenständen, auf die Jedermann am leichtesten verzichten kann. Anderseits ist der Verbrauch und Bedarf an den unentbehrlichsten Dingen, wie oben bereits gezeigt wurde, am wenigstens steigerungsfähig; ein starkes Mehrangebot von Nahrungsmitteln u. s. w. kann sich deshalb, namentlich wenn sie leichtverderblich sind, nur durch ganz unverhältnismäfsig viel gröfsere Preisherabsetzungen Absatz verschaffen, als ein vermehrtes Angebot von Luxusartikeln, für welche eine Schranke der Aufnahmefähigkeit überhaupt nicht existiert. Durch diese Verhältnisse erscheint die Wertbeständigkeit der Edelmetalle, für welche ihre substantielle Dauerhaftigkeit die erste Voraussetzung und ein äufserliches Symbol ist, in ganz besonders hohem Grade gewährleistet. Wenn auch einzelne der aufgezählten Eigenschaften bei anderen Objekten in gleichem oder gar in höherem Mafse gegeben sind, so findet sich doch eine derartig glückliche und vollkommene Vereinigung nur bei den Edelmetallen. Wenn z. B. den Diamanten die Kostbarkeit in höherem Mafse eigen ist, so besitzen, sie dafür die Unzerstörbarkeit nur in geringerem Grade, und die Formbarkeit geht ihnen völlig ab. Durch die Vereinigung der aufgezählten Eigenschaften sind die Edel- 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 4. 23 metalle in der Eignung zur Verrichtung von Geldfunktionen allen anderen Gütern überlegen, und sie haben infolgedessen die anderen Geldarten, von denen namentlich das Viehgeld fast überall eine grofse Rolle gespielt hat, allmählich verdrängt; freilich nicht in der Weise, dafs die klare Erkenntnis ihrer Vorzüge irgendwo und irgendwann zu einem ausgesprochenen Beschlufs, sie allein als Tauschmittel zu benutzen, geführt hätte; vielmehr hat sich die ihnen innewohnende Eignung zu diesem Zwecke ganz von selbst Geltung verschafft. Indem jeder Einzelne that, was ihm für seine persönlichen Interessen zweckmäfsig erschien, kam die Gesamtheit immer mehr zur ausschliefslichen Benutzung der Edelmetalle zur Tauschvermittlung. Das Unbewufste dieser Entwicklung tritt am meisten hervor, wenn man erwägt, dafs neben den positiven Vorzügen der Edelmetalle vor allen anderen Tauschmitteln auch ein negatives Moment die Entwicklung bestimmte. Durch den gesamten Fortschritt der Volkswirtschaft, beruhend auf der immer weiter gehenden Arbeitsteilung, mufsten die wichtigsten der anfänglich neben den Edelmetallen als Tauschmittel fungierenden Güter ganz von selbst ausgeschaltet werden. Wir brauchen nur an die neben den Edelmetallen wichtigste Kategorie der Tauschmittel, an das Viehgeld, zu denken. Es ist ohne weiteres klar, dafs das Vieh nur bei Nomaden und Hirtenvölkern die Dienste als allgemeines Tauschmittel versehen kann. Nur wo die Bedingungen für die Viehhaltung für Jedermann so gut wie unbegrenzt gegeben sind, kann das Vieh in grofsem Umfang den Dienst als Tauschmittel versehen. Schon mit der Einführung und Ausdehnung des Ackerbaues werden jedoch die Bedingungen für die Viehhaltung beschränkt; sie werden es immer mehr, je mehr sich die einzelnen Berufe von einander scheiden, und je mehr sich einzelne Berufszweige von dem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Grund und Boden loslösen. Gerade für diejenigen Berufe, welche späterhin die Geld Wirtschaft am meisten ausgebildet haben, für die städtischen Gewerbe, fehlen die Voraussetzungen für ein Viehgeld vollständig. Wie kann ein Handwerker, der keinen Grundbesitz und kein Weiderecht hat, Ochsen und Kühe im Austausch gegen seine Erzeugnisse annehmen! So mufsten allmählich alle diejenigen Güter, deren Gebrauchswert und deren Aufbewahrung von beruflichen Voraussetzungen abhängig ist, als Tauschmittel in Wegfall kommen, und es mufste sich ganz von selbst ergeben, dafs die Edelmetalle, deren Verwendbarkeit und Aufbewahrungsmöglichkeit an keine berufliche Voraussetzung gebunden ist, und deren natürliche Eigenschaften ihre Annahme im Austausch gegen andere Waren so sehr befördern, immer mehr zum allgemeinen und zum alleinigen Tauschmittel wurden. 24 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. § 5. Die Erfindung der Münze. Bei allen den natürlichen Vorzügen, welche die Edelmetalle zum allgemeinen Tauschmittel geeignet machten, stand der Ausdehnung ihres Gebrauchs zu Geldzwecken ein starkes Hindernis entgegen. Bei der grofsen Kostbarkeit des Silbers und namentlich des Goldes kam es in besonders hohem Grade auf die genaue Feststellung des Gewichtes und der Beschaffenheit der Edelmetallstückchen an. Solange die meisten Mitglieder eines Stammes Jäger waren, wufsten sie den Wert von Waffen und Jagdgerät aller Art sachverständig zu prüfen; solange die meisten Stammesgenossen Hirten waren, konnten sie ein Bind oder eine Ziege mit kundigem Blick abschätzen. Niemals aber war ein nennenswerter Bruchteil eines Volkes sachverständig bei der Prüfung von Edelmetallen. Schon das genaue Wiegen macht, auch nachdem die Goldwage erfunden ist, grofse Schwierigkeiten. Noch viel schwieriger aber ist die Feststellung, ob und wieviel unedles Metall dem Gold oder Silber beigemischt ist. Das Aussehen der Metallstückchen wird selbst durch relativ grofse Zusätze von Kupfer nur unmerklich verändert, und auch die grofse specifische Schwere der Edelmetalle, namentlich des Goldes, ist kein ausreichender Schutz gegen die betrügerische Beimischung anderer Metalle von geringerem Wert. Es ist deshalb ein auf besonderen Kenntnissen beruhendes Probierverfahren notwendig, um festzustellen, wie viel reines Edelmetall ein Barren enthält. Die Notwendigkeit des Wiegens und Probierens bei jedem einzelnen Tauschakt mufste jedoch die Verwendung der Edelmetalle als Tauschmittel stark beeinträchtigen. Diese Schwierigkeit führte dazu, die für den Tauschverkehr bestimmten Edelmetalle in eine bestimmte Form zu bringen, in Ringe und Barren von bestimmter Feinheit und bestimmtem Gewicht. In Babylonien 1 ), wo die Edelmetalle (Gold, Silber und daneben die Elektron oder Weifsgold genannte natürlich vorkommende Mischung beider Metalle) zuerst die Alleinherrschaft als Geld gewonnen zu haben scheinen, wurde nach bestimmten Gewichtseinheiten Edelmetall gerechnet. Das Gewichtssystem beruhte auf sexagesimaler Teilung: 1 Talent = 60 Minen zu 60 Schekel, ein System, das sich mit gewissen Modifikationen später über ganz Vorderasien, Ägypten und Griechenland verbreitet hat. Gold und Silber standen zu einander in dem als fest angenommenen Wertverhältnis von 13 '/:i zu 1; die Gewichtseinheit war für Gold und Silber in der Weise verschieden, dafs die (leichtere) Mine Gold gleich 10 Minen Silber galt. Auf Grund dieses Systems 1) Vergl. Brandis , Münz-, Mals- und Gewichtssystem in Vorderasien. 1866; Htjltsch , Griechische und römische Metrologie. 1882; Eduard Meyeh , Orientalisches und griechisches Münzwesen, im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. V. 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 5. 25 bestand namentlich in Babylonien eine entwickelte Geldwirtschaft und, auf dieser beruhend, sogar ein umfangreicher Kreditverkehr, von dem sich Zeugnisse in unzähligen Keilinschrif'ten, die unter den Trümmern der babylonischen Städte gefunden wurden, erhalten haben. Trotz dieser hohen Entwicklung ist von Münzprägung für jene Zeit noch keine Spur nachzuweisen. Man begnügte sich damit, die Barren nach den Unterabteilungen des Gewichtssystems in eine für den Verkehr handliche Form zu bringen, in Ziegeln und Stücke von bestimmtem Gewicht, die kleineren Stücke auch in die Form von Bingen, von denen sich auf ägyptischen Denkmälern zahlreiche Abbildungen erhalten haben. Gegen Betrug, namentlich in Bezug auf den Feingehalt, bestand in der Herstellung solcher gleichartiger Metallstücke noch keine hinreichende Sicherheit. Der Gedanke der Beglaubigung des Feingehaltes und Gewichts der Barren und Ringe durch eine Stempelung, die sich ja den Edelmetallen leicht aufprägen läfst, liegt aufserordentlich nahe, und es ist auffallend, dafs man erst verhältnismäfsig spät auf diesen Gedanken gekommen zu sein scheint; im alten Babylonien und Ägypten kannte man eine solche Stempelung, wie bereits erwähnt, überhaupt nicht. Bei den Juden wurde vor dem Babylonischen Exil das Metallgeld nur zugewogen; ebenso bei den Griechen zur Zeit Homers und bei den Römern wahrscheinlich bis zur Zeit der Decemvirn (pendere = wiegen; davon expensa, Stipendium u. s. w.). Der chinesische Tael ist heute noch nur eine Gewichtseinheit ungeprägten Silbers. Die ältesten mit einer gleichartigen Stempelung versehenen Edelmetallstückchen stammen, soweit unsre Kenntnis reicht, aus dem kleinasiatischen Grenzgebiet der griechischen und orientalischen Kultur und gehören dem 7. Jahrhundert vor Christi Geburt an. Schon Herodot hat behauptet, dafs die Lyder die ersten Menschen gewesen seien, die goldene und silberne Münzen geprägt haben. Die neueren Forschungen und Münzfunde haben diese Annahme durchaus bestätigt. Von Lydien aus scheint sich die Erfindung der Münze rasch über Vorderasien und Griechenland verbreitet zu haben, und nach und nach hat sie sich die ganze Welt erobert. Die ältesten lydischen Münzen, die wir kennen, sind von sehr einfachem Äufseren; sie sind ovale Metallpättchen, die auf der einen Seite eine Anzahl paralleler Streifen aufweisen, auf der andern einige unregelmäfsige Vertiefungen. Etwas späteren Ursprungs sind die Stücke, die auf der einen Seite ein eigentliches Münzbild, z. B. einen Löwenkopf, zeigen, auf der andern Seite an Stelle der unregelmäfsigen Vertiefungen ein Quadrat (quadratum incusum). Es hat lange gedauert, bis auch die Rückseite ein vollkommenes Münzbild erhielt (etwa von der Mitte des 5. Jahrhunderts an). Als Münzbilder finden wir aufser Tierköpfen Darstellungen religiösen Inhalts, wie Götterbilder, die auf 26 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. den Zusammenhang von Tempeln und Münzstätten, der lange bestanden hat, hindeuten. Inschriften, welche den Namen des Prägortes oder des Münzherrn angeben, kommen frühzeitig neben den erwähnten Bildnissen vor. Dagegen ist die Sitte, das Bildnis des Landesherrn auf die Münze zu setzen, erst in der hellenistischen Zeit aufgekommen. Es lag nahe, die ersten Münzen genau nach dem geltenden Gewichtssystem auszuprägen. Neuerdings ist allerdings die Auffassung vertreten worden, dafs die Münzen vielfach in enge Beziehung zu den bereits vor ihrer Entstehung vorhandenen Tauschmitteln gesetzt worden seien. Wo ungeprägtes Metall schon vor der Erfindung der Münze in einer durch das Gewichtssystem gegebenen Stückelung als Geld verwendet wurde, fallen beide Gesichtspunkte zusammen. Wo bei der Einführung des gemünzten Geldes das Yieh die wichtigste Eolle als Geld spielte, soll der Hauptmünze häufig ein Metallgehalt gegeben worden sein, der dem Wert eines Ochsen entsprechen sollte; und zum äufseren Zeichen dieser Wertübereinstimmung sind die ältesten Münzen vielfach mit dem Bild eines Ochsen u. s. w. versehen. Bei den Römern war nicht nur das Gepräge der Kupfermünzen „boum oviumque effigie" ausgestattet, sondern auch der Name „pecunia" (von pecus = Yieh) ist von dem früheren Viehgelde auf das spätere Metallgeld übergegangen. Was den Stoff, aus welchem die frühesten Münzen geprägt wurden, anbelangt, so ist folgendes zu bemerken: Die ersten Münzen Lydiens und der griechischen Nordstaaten in Kleinasien waren aus Elektron hergestellt, dessen Zusammensetzung nach Gold und Silber keine einheitliche ist, dessen Silberzusatz jedoch im Laufe der Zeit von etwa 1 /.i auf nahezu ' 2 /s steigt, wohl infolge absichtlicher Beimischung; diese Art der Münzverschlechterung konnte um so leichter betrieben werden, als offenbar noch ein zuverlässiges Verfahren zur exakten Feststellung des Feingehaltes der Elektronmischung fehlte. Die Elektronmünzen werden durchweg als Goldmünzen bezeichnet. Silbermünzen scheinen erst später aufgekommen zu sein und in Asien lediglich dem lokalen Verkehr gedient zu haben; das zeigt sich vor allem darin, dafs dort die Silbermünzen in den einzelnen Städten nach sehr verschiedenen Typen geprägt wurden, während hinsichtlich der Goldmünzen eine weitgehende Ubereinstimmung herrschte. In Griechenland selbst dagegen haben Silbermünzen den ganz überwiegenden Bestandteil des Münzumlaufs gebildet. Bemerkenswert ist, dafs man neben den Hauptstücken, deren Typus der Goldstater im Gewicht von etwa 14,2 g und im Wert von etwa 30 Mark und der '/ß Stater waren, auch ganz kleine Teilstücke prägte, bis herab zum '/24 Stater, einer Goldmünze im Wert von nur 1,25 Mark. Später hat Athen vereinzelt sogar Gold- und Silbermünzen bis herab 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 5. 2? zum 1 /s Obolus (Wert der Goldmünze etwa 27 Pfennig, der Silbermünze etwa 2 Pfennig) ausgeprägt! Erst spät hat man, um dem Bedürfnis des Verkehrs nach kleinem Geld zu genügen, mit der Prägung von Kupfermünzen begonnen; in Athen erst zur Zeit des Perikles. Allgemeine Verbreitung hat die Kupferprägung in Griechenland erst im 4. Jahrhundert vor Christi Geburt gefunden. 1 ) In Rom hat schon zur Zeit, als noch das Herdenvieh vorwiegend als Geld fungierte, ungeprägtes Kupfer gleichfalls als Tauschmittel gedient, und es hat allmählich das Vieh aus seiner Geldfunktion verdrängt. Wie bereits erwähnt, wurde das Kupfer bis zur Zeit der Decemvirn zugewogen, wenn auch angeblich schon zur Zeit des Königs Servius grofse Kupferbarren mit bestimmten Zeichen versehen worden sind (aes signatum). Silbermünzen sind in Rom erst im Jahre 268 v. Chr. eingeführt worden, Goldmünzen erst gegen Ende der Republik. — Wenn wir das Wesen der Münze einer genaueren Betrachtung unterziehen, so finden wir, dafs sie schon in der Form, in der sie uns bei ihrer Entstehung gegenübertritt, etwas mehr ist als ein durch eine Stempelung nach Gewicht und Feinheit beglaubigter Metallbarren. Schon vor der Erfindung der Münze hatten in Phönizien grofse und allgemeines Vertrauen geniefsende Kaufleute Edelmetallbarren zur Ersparung der Feingehaltsprüfung und des Wägens mit einer Stempelung versehen, und auch heute noch werden im Edelmetallhandel Barren mit gewissen Zeichen gestempelt, die ihre Feinheit und eventuell auch ihr Gewicht angeben. Eine Stempelung zur Bezeichnung der Feinheit ist sogar bei Gold- und Silberwaren ganz allgemein üblich. Aber gestempelte Barren wird an sich Niemand als Münzen bezeichnen, und zwar nicht nur aus dem Grunde, weil sie in ihrer Form und Gröfse nicht der Vorstellung entsprechen, die wir uns heute von der Münze machen, weil sie verhältnismäfsig schwere Stäbe und Ziegel sind, die sich für den Uralauf als Geld, das von Hand zu Hand gehen soll, nicht eignen. Es kommt vielmehr noch ein anderes, wichtigeres Moment hinzu. Bei den Barren ist die Stempelung durchaus individueller Natur; das einzelne Stück wird aufs genaueste untersucht und nach seinem Feingehalt bezeichnet; der Feingehalt ist rein individuell, und die einzelnen Barren zeigen selbst dann, wenn sie im grofsen Ganzen nach einem einheitlichen Typus gegossen sind, Verschiedenheiten in der Feinheit und namentlich im Gewicht, die bei der Kostbarkeit des Metalls beachtet werden müssen. Bei den Münzen dagegen ist die Stempelung eine durchaus generelle, das einzelne Münzstück ist nicht, wie der einzelne Barren, ein besonderes Individuum für sich, sondern 1) Vergl. Eduard Meyer a. a. 0. S. 910. 28 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. eine Species einer ganzen Gattung. Ein gestempeltes Edelmetall- Stückchen kann nur dann als Münze bezeichnet werden, wenn es als einzelnes Exemplar eines ganzen Kreises gleichartiger Stücke hergestellt worden ist. Deshalb ist bei den Münzen innerhalb der einzelnen Sorten nicht nur genaue Übereinstimmung im Feingehalt, sondern auch genaue Übereinstimmung im Gewicht nötig. Um eine betrügerische Verkürzung am Gewicht zu verhindern, überzieht bei der Münze, im Gegensatz zum gestempelten Barren, die Stempelung die ganze Oberfläche, soweit es technisch möglich ist; die Stempelung heifst dann „Gepräge". Die Gleichartigkeit der einzelnen Münzstücke innerhalb derselben Sorte ist ein Merkmal, das bei den Bestimmungen des Begriffes „Münze" mitunter übersehen wird; und doch ist gerade dieses Merkmal von ganz hervorragender Wichtigkeit für die gesamte Entwicklung des Geldwesens und für die Bedeutung des Geldes in der Volkswirtschaft. Die nach einem einheitlichen Typus geprägte Münze hat Wirkungen hervorgerufen, welche eine individuelle Stempelung von Edelmetallbarren niemals hätten zeitigen können, und die weit über die zunächst in die Augen fallende Ersparung des Wägens und Probierens bei jedem einzelnen Tausch oder Kauf hinausgingen. Mehr noch als die autoritative Beglaubigung nach Feinheit und Gewicht hat die Ausprägung nach einheitlichen Typen die Verwendbarkeit der Edelmetalle als Geld gesteigert, und sie hat den Ausgangspunkt abgegeben dafür, dafs sich das Geld vom Edelmetall als eine selbständige Gröfse loslöste. Das soll in den folgenden Paragraphen näher ausgeführt werden. § 6. Die Steigerung der Verwendbarkeit der Edelmetalle zu Geldzwecken durch die Münzprägung. Die Beglaubigung von Edelmetallbarren nach Feinheit und Gewicht durch eine bestimmte Prägung oder Stempelung beseitigte ein sehr wesentliches Hindernis, das der Verwendung der Edelmetalle zu Geldzwecken entgegenstand. Aber eine solche Beglaubigung an sich allein vermochte die Edelmetalle noch nicht allgemein zu Geldzwecken brauchbar zu machen. Mit Edelmetallbarren, von denen jeder einzelne nach Feinheit und Gewicht ein Individuum für sich ist, kann der Grofs- handel auskommen; im grofsen internationalen Zahlungsverkehr haben die Barren ihre Bedeutung als Geld bis zum heutigen Tage bewahrt, für den kleineren Verkehr dagegen eignen sich die Barren, auch wenn sie nach Gewicht und Feinheit beglaubigt sind, nicht als Tauschmittel. Auf den frühen Stufen der Kulturentwicklung verstehen die weitesten Kreise der Bevölkerung wohl das Zählen, aber nicht das Rechnen. Das Rechnen mit so komplizierten Zahlen, wie es die Feinheitsbezeichnungen von Edelmetallbarren sind, bei denen es noch auf die vierte 1. Kapitel. Die Entstellung- des Geldes. §§ 6. 7. 29 und fünfte Decimalstelle ankommt, bleibt stets eine Unbequemlichkeit, die zwar in den Kontoren des Grofshandels, wo es sich um die Übertragung grofser Werte handelt, leicht überwunden wird, die aber im Geben und Empfangen des täglichen Verkehrs nicht bewältigt werden kann. Das verwickelte Rechnen wird nun dadurch auf ein einfaches Zählen reduziert, dafs mehrere Münzsorten, von denen die gröfseren ein Vielfaches der kleineren darstellen, geschalten werden, und dafs innerhalb der verschiedenen Münzsorten die einzelnen Stücke in Feinheit, Gewicht und Gepräge vollständig gleichartig hergestellt werden. Dadurch wird es möglich gemacht, beliebige Wertsummen durch blofses Zuzählen gleichartiger Miinzstiicke zu übertragen. Erst durch diese Reduktion des Rechnens auf das Zählen erhielt das Edelmetall in der Form von Münzen jene ganz allgemeine Verwendbarkeit als Tauschmittel, die für die Entwicklung des Geldwesens, ja für die Entwicklung der gesamten Wirtschaftsverfassung geradezu ausschlaggebend geworden ist. Alle Vorzüge, mit welchen die Edelmetalle von Natur für die Verrichtung von Geldfunktionen ausgestattet sind, konnten jetzt erst in volle Wirksamkeit treten, auch in denjenigen Schichten des Verkehrs, die des Wiegens, Probierens und des Rechnens mit komplizierten Zahlen unkundig sind. In der Form von Münzen wurden die Edelmetalle auch dort im Austausch gegen andere Waren angenommen, wo man sie ungeprägt aus Mifstrauen über ihre wirkliche Beschalfenheit zurückgewiesen hätte. Zu allen ihren inneren Vorzügen verschaffte ihnen die Münzform die Leichtigkeit und Einfachheit der Übertragung, die für die Entwicklung des in der fortgesetzten Übertragung seine eigentliche Bestimmung findenden Geldes eine unerläfsliche Voraussetzung war. Deshalb ist es den Edelmetallen erst in gemünzter Form gelungen, alle übrigen Tauschmittel zu verdrängen. Während diese allmählich immer mehr wieder auf ihre Stellung als blofse Gebrauchs- oder Verbrauchsgüter zurückgeführt wurden, erfuhr die Gangbarkeit des gemünzten Geldes aus sich selbst heraus eine fortgesetzte Steigerung: je leichter das gemünzte Metall im Austausch gegen andere Güter anzubringen war, desto stärker wurde der Begehr nach ihm. So entwickelte sich in der Münze ein Objekt, vermittelst dessen man alle anderen tauschbaren Güter erhalten konnte, und welches deshalb Jedermann für die von ihm selbst nicht benötigten oder benutzten Güter zu erhalten strebte. § 7. Die Verkörperung der Geldfunktion in der Münze. Je mehr sich die Verwendung zu Geldzwecken auf eine einzelne Kategorie von Gegenständen konzentrierte, desto stärker mufste an sich schon der Gegensatz zwischen Geld und den übrigen Gütern hervortreten und empfunden werden. Solange alle tauschbaren Güter gleichzeitig 30 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Tauschgut und Tauschmittel waren, sind nur die Anfänge einer Differenzierung der Tauschmittelfunktion von den übrigen Funktionen und Brauchbarkeiten der Güter zu beobachten. Erst wenn die Funktion der Tauschmittel von einer einheitlichen, bestimmt abgegrenzten Gruppe von Gütern ausschliefslich ausgeübt wird, ist der Anlafs zu einer deutlichen Unterscheidung von Tauschmitteln und andern Gütern gegeben. Aber auch liier ist das allgemeine Tauschmittel noch nicht ausschliefslich Tauschmittel, sondern es vereinigt in sich die Eigenschaft als Tauschmittel und als Gebrauchsgut (so etwa bei einem Kindergeld und bei ungeprägtem Edelmetallgeld). Es giebt noch kein Tauschmittel als solches, sondern immer erst noch eine, allerdings auf eine einzelne Gütergruppe beschränkte Tauschmittelfunktion. Erst in der Münze hat diese Funktion Gestalt gewonnen. In der Münze wurde zum erstenmal das Tauschmittel äufserlich unterschieden und herausgegeben aus allen zum Verbrauch oder Gebrauch bestimmten Gütern. Solange die Metallbarren ebenso den Rohstoff für Schmuckgegenstände darstellten, solange Goldspiralen und Ringe ebenso Schmuckgegenstände waren, wie sie auch zum Austausch gegen andere Güter verwendet wurden, — solange war ein Unterschied zwischen Gebrauchsgut und Tauschmittel nicht in der Augenfälligkeit gegeben, mit welcher er jetzt in Erscheinung trat, wo der Unterschied in der Münze seinen körperlichen Ausdruck fand. Freilich wurde das gemünzte Metall durch die Prägung nicht dauernd und unwiderruflich aus dem Kreise der übrigen Güter ausgeschieden; die Münzen können ja durch Ein- sclimelzung jederzeit wieder in Rohmetall und durch Verarbeitung in Schmuckstände verwandelt werden. Aber solange sie Münzen sind, stellen sie doch in konkreter Weise die Geldfunktion dar, welche bisher von den Gebrauchsgütern nur nebenbei verrichtet worden war. Damit ist die Grundlage gegeben für eine das Geld von allen übrigen Gütern scharf unterscheidende Anschauungsweise und für die Herausbildung eines besonderen Geldbegriffs, der Geld und Ware, die ursprünglich als verschiedene Funktionen in demselben Objekt friedlich nebeneinander wirksam waren, als diametrale Gegensätze einander gegenüberstellt. Wir haben nun zu verfolgen, wie sich diese Trennung von Geld und Ware in Anknüpfung an die Münze vollzogen hat. Solange die Münze lediglich als ein nach Feingehalt und Gewicht beglaubigtes Metallstückchen erschien, war die Voraussetzung für die scharfe Trennung von Geld und Ware noch nicht gegeben; denn das Metall an sich gehörte dem Kreise der Gebrauchsgüter an. Die Münze mufste also erst dem Metall gegenüber, aus dem sie hergestellt wurde, eine gewisse Selbstständigkeit gewinnen, ehe jene Trennung stattfinden konnte. 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 7. Das gemünzte Geld zeigte sich nun, wie bereits hervorgehoben, in seiner Brauchbarkeit als Tauschmittel dem rohen Metall soweit überlegen, dafs die Vorstellung, welche man sich von der Münze machte, schon aus diesem Grunde sich bald von der Vorstellung eines blofsen durch Formgebung beglaubigten Metallquantums entfernen mufste. Wo einmal im allgemeinen Verkehr die Münze Fufs gefafst hatte, da war bald mit umgeprägtem Metall nichts mehr anzufangen; nur in gemünztem Zustand übte das Metall jene bald als geheimnisvoll erscheinende Macht über alle andern Waren aus. Mufste schon dadurch die Vorstellung geweckt werden, dafs die Prägung das Wesentliche an der Münze sei — die Prägung, die ursprünglich nur eine Beglaubigung des Wesens der Münze war! —,und dafs der Metallgehalt erst in zweiter Beihe käme: so wurde dieser Eindruck noch verstärkt durch die Wahrnehmung, dafs auch Münzen, die durch Abnutzung unter ihren ursprünglichen Metallgehalt herabgesunken oder die gar von Anfang an unter ihrem ursprünglichen Metallgehalt ausgeprägt worden waren, sich im Verkehr als gangbar erwiesen. Man fing an, die Prägung als eine Art Hexerei anzusehen, die nicht nur gewöhnliche Waren in Geld verwandeln, sondern auch aus geringeren Werten höhere Werte schaffen könne. Befördert wurde die Verselbständigung des Begriffs der Münze gegenüber demjenigen eines bestimmten Edelmetallquantums dadurch, dafs die Münzen überall eigene Namen erhielten. Auch dort, wo der Münzname ursprünglich nichts war als eine bestimmte Gewichtsbezeichnung, wie Seckel, Drachme, Talent, As, Livre, Pfund, Mark u. s. w., gewann er bald eine selbständige, von der Gewichtsbezeichnung unabhängige Bedeutung. Oft aber war der Miinzname von vornherein ein willkürlicher, der keinerlei Gewichtsbezeichnung enthielt. Diese scheinbare Formsache der Einführung eigner Namen für die Münzen wurde dadurch aufserordentlich wichtig, dafs überall, wo die Münze Boden fafste, die Kaufverabredungen und Zahlungsverträge nicht etwa in bestimmten Gewichtsmengen staatlich beglaubigten Goldes, Silbers oder Kupfers, sondern in bestimmten Summen von Gold-, Silber- oder Kupfermünzen abgeschlossen wurden. Vor der Erfindung der Münze, als das Geld als solches noch kein konkreter Gegenstand, sondern nur eine Funktion war, die nebenbei von gewissen Gebrauchsgütern erfüllt wurde, konnte es den Begriff der Geldsumme noch nicht geben; was wir heute Geldsumme nennen, deckte sich damals vollständig mit der Bezeichnung der Anzahl oder Gewichtsmenge der als Tauschmittel verwendeten Gebrauchsgüter; um Geldsummen zu messen und auszudrücken, brauchte man keine andern Vorstellungen und Mafseinheiten als die, welche zur Bestimmung und Bezeichnung der Quantität bei den gewöhnlichen Gütern notwendig waren. Solange in der Hauptsache Vieh ' • - • ..-V ' * r ''? y — — y 32 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. als Geld fungierte, war die Geldsumme identisch mit einer bestimmten Anzahl von Rindern, Schafen u. s. w.; solange ungeprägtes Metall als Tauschmittel verwendet wurde, war die Geldsumme identisch mit einer bestimmten Gewichtsmenge Metall. Mit der Münze entstand jedoch ein specieller Mafsstab für Geldmengen, ein Mafsstab, dessen Rechnungseinheit die Münze selbst war; und dadurch, dafs alle Güter mehr und mehr ausschliefslich gegen das geprägte Geld ausgetauscht wurden, fanden alle Werte ihren Gegenwert und mithin ihren Ausdruck in Geldsummen. Die Münze als Rechnungseinheit für Geldsummen wurde damit zur Mafseinheit für alle Werte überhaupt. So ist es bis zum heutigen Tage geblieben; wir drücken noch heute die Geldsummen und im An- schlufs daran alle Werte und Preise aus in Münzeinheiten, wie Mark, Frank, Dollar, Pfund Sterling, Gulden u.s.w., ebenso wie sie in der .ersten Zeit nach der Erfindung der Münze die kleinasiatischen Griechen in Stateren, die Perser in Dareiken berechneten; nicht aber bezeichnen wir Geldsummen in staatlich beglaubigten, d. h. in gemünzten Pfunden •Goldes oder Silbers. In dieser Beziehung bedeutet die Münze die Unabhängigkeitserklärung des Geldes vom Geldstoff, dem Edelmetall, und damit von allen Gebrauchsgütern überhaupt. Das Geld erscheint als eine selbständige Kategorie mit eigner Quantitätsbestimmung. Solange freilich de facto die Münze in Übereinstimmung blieb mit ihrem ursprünglichen Edelmetallgehalt, war diese entscheidende Lostrennung nur latent, nur potentiell vorhanden; sie mufste jedoch sofort effektiv werden, wenn sich der Metallgehalt der Münzen aus irgendwelchen Gründen veränderte. Wir sehen uns damit vor allem auf das Verhalten des Staates gegenüber dem Geld hingewiesen, denn der Staat hat sich sehr bald der Prägethätigkeit bemächtigt, und Veränderungen des Feingehalts der Münzen mufsten deshalb hauptsächlich, wenn auch nicht ausschliefslich, von dieser Instanz ihren Ausgang nehmen. § 8. Der Staat und die Münzprägung. Vor der Erfindung der Münze hat sich eine entwickelte Staatsgewalt, wie sie beispielsweise in Babylonien und Ägypten bestand, mit dem Geldwesen nur wenig zu beschäftigen gehabt, in der Hauptsache wohl nur so weit, als die an den Staat zu leistenden Zahlungen und Abgaben und die durch richterlichen Spruch festzusetzenden Entschädigungen und Geldstrafen zu regeln waren. Diese einseitigen Vermögensübertragungen sind vom Tausch wohl zu unterscheiden. Ihre Regelung hing insofern mit der Entwicklung -des Geldwesens zusammen, als wohl in der Hauptsache Leistung in solchen Gütern vorgeschrieben wurde, die als Tauschmittel fungierten. Denn die staatliche Obrigkeit, die Priester u. s. w. mufsten Wert darauf 1. Kapitel. Die Entstehung- des Geldes. § 8. 33 legen, für diejenigen Güter, welche sie nicht unmittelbar für ihre Zwecke verbrauchen konnten, jederzeit solche Dinge erhalten zu können, auf die sich ihr eigentlicher Bedarf richtete. Anderseits haben die Vorschriften über die Leistungen an den Staat und die Priesterschaft und über die Strafzahlungen sicher wesentlich dazu beigetragen, die Gangbarkeit gewisser Güter im Tauschverkehr zu steigern und ihnen den Charakter als Tauschmittel im Flufs der Zeiten zu bewahren. Denn schon aus dem Umstände, dafs ein bestimmtes Gut zu den genannten wichtigen Zwecken gebraucht werden kann oder gar gebraucht werden mufs, erwächst diesem Gute eine. Verwendbarkeit, die über seinen unmittelbaren Gebrauch und Verbrauch hinausgeht und ihm eine besondere Eignung zum Tauschmittel verleiht. Auf diese Weise haben die Vorschriften über Abgaben aller Art, über Opfer und namentlich auch über das Wehrgeld auf die erste Entwicklung des Geldwesens sicherlich einen beträchtlichen Einflufs ausgeübt, und es wurde ja auch bereits erwähnt, dafs die traditionellen Wertverhältnisse zwischen den wichtigsten tauschbaren Gütern wahrscheinlich durch die Vorschriften und Tarife über die Leistungen an die weltliche und geistliche Obrigkeit und über die Strafgelder eine besondere Befestigung erfahren haben. Mit der Münze entstand nun für den Staat eine völlig neue Aufgabe, die ihn weit über den bisherigen Umfang hinaus mit dem Geldwesen in Berührung setzte: Die Beteiligung an der Herstellung oder die ausschliefsliche Handhabung der Herstellung des gemünzten Geldes. Die Stempelung der Münzstücke mag zuerst, ähnlich wie heute noch die Stempelung von Barren, von angesehenen Kaufleuten, deren Geschäfte eine grofse Ausdehnung hatten, und deren Namen weithin bekannt war, erfolgt sein. Dafs vor der Erfindung der Münze eine Stempelung von Barren seitens phönizischer Kaufleute stattfand, wurde oben bereits erwähnt. Ob auch die eigentliche Münzprägung zuerst von Privaten ausgeübt wurde, ob sie von weithin angesehenen Heiligtümern ausging, darüber wissen wir nichts Bestimmtes. Sicher ist jedoch, dafs bereits im frühesten Stadium die Staatsgewalt die Münzprägung ausgeübt hat, und dafs diese bald als ein ausschliefsliches Recht der Staatsgewalt erscheint. Die Staaten haben seither das Monopol der Mtinzprägnng meist als ihr Beeilt beansprucht, und es ist in der That nur natürlich und folgerichtig, dafs die öffentliche Gewalt, welche im Interesse der Gesamtheit das Mafs- und GeAvichtswesen ordnete, welche Normalmafse und Normalgewichte herstellte, — sich auch des Münzwesens annahm; denn das öffentliche Interesse an richtig und gleiclimäfsig ausgeprägten Münzen steht nicht hinter dem an einem geordneten Mafs- und Gewichtssystem zurück. Dazu kommt, dafs auch für den primären Zweck der Münzprägung, für die Beglaubigung von Helfperich, Das Geld. 3 34 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwickungsgeschichte des Geldes. Gewicht und Feinheit, die öffentliche Gewalt viel geeigneter und wirksamer sein rnufste, als die gröfsten Kaufleute; nur die höchste Autorität kann der Münze die weite Verbreitung und allgemeine Annahme sichern, die sie aus ihrem eigentlichen Wesen heraus erstrebt. Schliefs- lich hat bei der Monopolisierung der Münzprägung in den Händen des Staates sicherlich mitgespielt die bereits erwähnte Wahrnehmung, dafs auch unter ihrem ursprünglichen Feingehalt ausgeprägte Münzen sich als gangbar erwiesen, dafs mithin das Münzregal eine fiskalische Ausnutzung gestattete. Welcher dieser Punkte in der allgemeinen Anschauung und in der Meinung der öffentlichen Gewalt selbst jeweilig - als der wichtigste erschien, das hing stets von dem allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Charakter der betreffenden Periode ab. Jedenfalls war von der frühesten Zeit an das Recht der Münzprägung in der allgemeinen Vorstellung so sehr mit der Staatsgewalt verknüpft, dafs es stets als ein wesentlicher Bestandteil der Souveränität angesehen wurde, und dafs die Geschichte seiner Ausübung in den einzelnen Staaten ein förmliches Spiegelbild für die Gesamtrichtung der Entwicklung der Staatsgewalt liefert. So hat schon Dabius die Goldprägung zum ausschliefslichen Monopol der Centralgewalt des persischen Reiches gemacht und nur die Prägung von Silbermünzen für den lokalen Umlauf den Satrapen und Vasallen überlassen. Nach der Unterwerfung Italiens durch die Römer wurde den italienischen Unterstaaten nur die Prägung kleinen Geldes überlassen, das grofse Geld wurde aus- schliefslich von Rom selbst geprägt. Augustus nahm, nachdem er die Herrschaft errungen hatte, für sich das ausschliefsliche Recht der Prägung von Gold- und Silbermünzen in Anspruch, dem Senat verblieb nur die Kupferprägung. In Deutschland hatte, solange unter den altfränkischen Königen noch eine starke Centralgewalt bestand, der König allein das Recht der Münzprägung. Mit der späteren Zersplitterung der Staatsgewalt ging eine völlige Decentralisation des Münzrechtes Hand in Hand. Geistliche und weltliche Herren und Reichsstädte erhielten zuerst die Befugnis zur Prägung von kleinen Münzen, bis in der Goldnen Bulle den Kurfürsten auch das Recht der Goldprägung verliehen wurde. Erst die Konsolidierung der gröfseren Territorial- staaten brachte in der mit der Auflösung der Reichsgewalt eingetretenen völligen Zersplitterung des Münzwesens eine Wendung zum Besseren zu stände, und eine der ersten Segnungen, die das neue Deutsche Reicli auf wirtschaftlichem Gebiete hervorbrachte, war die Herstellung der deutschen Münzeinheit. — Solche Analogien lassen sich überall beobachten. So hat auch in Frankreich im 11. und 12. Jahrhundert das Münzregal in Ubereinstimmung mit der Centralgewalt eine ähnliche Zersplitterung erfahren, wie in Deutschland; aber vom Beginn des 13. Jahrhunderts an hat der Sieg des Königtums über die Barone 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 0. 85 auch das königliche Münzregal wiederhergestellt. Und noch früher ist es in England gelungen, der Krone das ausschliefsliche Münzregal zu sichern. § 9. Die Ausgestaltung des Geldbegriffs auf Grund der Münze. Das staatliche Monopol der Münzprägung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, auf Grund deren sich die Sonderstellung des Geldes gegenüber den übrigen Gütern entAvickelte. Das Prägemonopol hat wesentlich dazu beigetragen, dafs die in der Münze gegebene selbständige Form mit einem selbständigen Inhalt erfüllt wurde, und dafs die durch die Münze bewirkte körperliche Ausscheidung des Geldes aus dem Kreise der übrigen Güter eine selbständige Ausbildung des Geldbegriifs nach sich zog. Der wesentliche Schritt war folgender: Die öffentliche Gewalt, welche die Hand auf die Münzprägung gelegt hatte, begnügte sich bald nicht mehr damit, dafs sie allein Münzen prägen durfte, sondern sie nahm auch das Recht in Anspruch, ihre Münzen so herzustellen, wie es ihr gutdünkte; sie begnügte sich ferner nicht damit, dem Verkehr in der Münze ein ganz besonders geeignetes Tauschmittel zu liefern, das mit den andern von früher her vorhandenen Tauschmitteln gewissermafsen in einen freien Wettbewerb hätte treten können, sondern sie stellte die Forderung auf, dafs ausscliliefslich die von ihr in Umlauf gesetzten Münzen Geld sein sollten. Die Grundlage, auf der diese beiden Ansprüche der öffentlichen Gewalt verwirklicht werden konnten, um dann das Wesen des Geldes selbst entscheidend zu beeinflussen, war die oben dargestellte Thatsache der Überlegenheit des gemünzten über das ungemünzte Metall und der Umstand, dafs nach der Erfindung der Münze die Münzeinheit gleichzeitig die Rechnungseinheit für Geldsummen geworden war. Wie ein immer enger werdendes Netz überzogen mit dem Fortschreiten der wirtschaftlichen Entwicklung Zahlungsverpflichtungen aller Art die ganze Volkswirtschaft. Die öffentlichen Abgaben und die privaten aus Kauf und Verkauf, Miete, Pacht u. s. w. hervorgehenden Zahlungsverpflichtungen. staatliche Besoldungen u. s. w. nahmen einen immer gröfseren Umfang an. Nun mufs man sich vergegenwärtigen, dafs nach der Einführung der Münze diese Zahlungsverpflichtungen in fortschreitendem Umfange auf bestimmte Münzeinheiten lauteten, die allerdings ursprünglich nichts waren als bestimmte Edelmetallquantitäten in staatlich beglaubigter Form. Dafs aber in der allgemeinen Vorstellung, die sich vom Wesen der Münze herausbildete, der Metallgehalt in den Hintergrund, die Prägung in den Vordergrund trat, ist bereits dargestellt. Und der Staat selbst, der die Prägung als sein ausschliefs- liches Recht in Anspruch nahm, mufste sich diese Auffassung schon 3* 36 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. aus folgenden Gründen zu eigen machen: Die Prägetechnik gestattete keine genau gleichmäßige Ausmünzung, und der effektive Metallgehalt der umlaufenden Münzen erfuhr durch die Abnutzung im Laufe der Zeit eine ganz unvermeidliche Veränderung. Gleichwohl mufste, wenn der Zweck der Münze überhaupt erreicht werden sollte, die Fiktion aufrecht erhalten werden, dafs alle einzelnen Münzstücke der gleichen Sorte in ihrem Werte übereinstimmten und sich untereinander zu dem ihnen beigelegten Werte vertreten könnten. Was in dieser Beziehung durch den Materialwert der Münzen nur unvollkommen erreicht werden konnte, liefs sich in vollkommenerer Weise nur durch einen Rechtssatz, der die Gleichartigkeit und gegenseitige Vertretbarkeit der einzelnen Münzstücke derselben Gattung dekretierte, durchsetzen. Die klare und ausgesprochene Erkenntnis dieses Verhältnisses finden wir bei den Römern; als diese an Stelle der Kupferbarren, die zugewogen wurden, geprägte Münzen einführten, haben sie von vornherein deren Annahme zu dem ihnen beigelegten Werte oder, wie man sich heute ausdrückt, zu ihrem „Nennwerte" vorgeschrieben, ohne Rücksicht darauf, ob ihr thatsächlicher Metallgehalt mit dem Nennwerte übereinstimmte. Wenn nun auch dieses Prinzip ursprünglich nur aus der mangelhaften Prägetechnik und der Abnutzung der Münzen hervorgegangen sein mag, so bedeutet es doch nicht mehr und nicht weniger, als dafs es Sache des Staates ist, zu bestimmen, dafs Zahlungsverpflichtungen, die auf seine Münze, auf sein Geld lauten, in denjenigen Stücken beglichen werden können und müssen, die er als solche Münzen bezeichnet, ohne Rücksicht auf ihren Effektivgehalt. Damit erschien es in das Belieben des Staates und seiner Gesetzgebung gestellt, Bestimmungen über den Metallgehalt der Münzen zu treffen und eventuell diese Bestimmungen zu verändern. Damit wurde das Geld eine juristisch selbständige Gröfse; das Edelmetallquantum, mit dem die Rechnungseinheit des Geldes ursprünglich zusammenfiel, wurde zum blofsen Substrat des Geldes, über dessen Festsetzung und Veränderung die Staatsgewalt die freie Verfügung beanspruchte. Das ursprüngliche Verhältnis von Metall und Münze erscheint damit völlig umgekehrt: während anfänglich der Metallgehalt das Gegebene und die Münzform nur eine Beglaubigung dieses Metallgehaltes war, erscheint jetzt die Münze als das Gegebene, und der Staat bestimmt und verändert nach Gutdünken ihren Metallgehalt. Diese Gewalt über das Geld konnte der Staat praktisch jedoch nur dann in vollem Umfange ausüben, wenn er alle fremden Elemente, die unabhängig von seinem Einfiufs waren, von den Geldfunktionen aus- schlofs. Über das gemünzte Geld hatte der Staat infolge des Prägemonopols die volle Herrschaft; die Herstellung desselben lag in seiner Hand. Über das Geld schlechthin konnte er diese Herrschaft nur in soweit vollkommen verwirklichen, als die von ihm hergestellten Münzen 1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 9. 37 das alleinige Geld waren. Nur dadurch, dafs die Staatsgewalt bestimmte, die von ihr geprägten Münzen sollten das alleinige Geld sein, konnte sie ihr Geld zu einer selbständigen Gröfse machen und alle Geldsubstanzen — in Frage kamen praktisch nur die Metalle — zu ihrem Willen unterworfenen Substraten herabdrücken. Durchaus zutreffend bemerkt deshalb Simmel zu der oben erwähnten römischen Rechtsnorm, welche die Annahme der Kupfermünzen nach ihrem Nennwerte und ohne Rücksicht auf ihren Metallgehalt vorschrieb, dafs diese Norm sogleich die Zusatzbestimmung erforderte: Geld sei überhaupt nur eben diese Münze, alles daneben bestehende konventionelle Geld sei blofse Ware; nur bei Forderungen auf jene kann man mit der strengen Geldschuldklage vorgehen, alle sonstigen Geldschulden sind, wie Warenschulden, nur auf den wirklichen, also durch ihr Nominal als Geld nicht beeinflufsten Wert einzuklagen. Dieses Bestimmungsrecht des Staates darüber, was überhaupt Geld sein soll, ist in der Folgezeit festgehalten und weiter ausgebildet worden in enger Wechselwirkung mit dem Verfügungsrechte des Staates über das Substrat seines Geldes. Allerdings sind diese Zusammenhänge nur selten klar erkannt worden, und der alte theoretische Streit, der bis auf Aristoteles zurückgeht, ob das Geld auf das Gesetz oder auf die Natur zurückzuführen sei, ob sein Wert auf seinem innern Metallgehalt oder auf der staatlichen Prägung beruhe u. s. w., — alle diese Fragen wären durch eine zutreffende Vorstellung von dem Entwicklungsgange des Geldes wesentlich vereinfacht worden. Es ist hier nicht der Platz, auf diese verschiedenen Theorien einzugehen; sie werden an anderer Stelle ihre Behandlung erfahren. Hervorgehoben werden mufs hier nur, dafs die Anschauung von dem Verfügungsrechte der öffentlichen Gewalt über den Metallgehalt ihrer Münzen und damit über das Substrat ihres Geldes in der Praxis von jeher geherrscht hat. Diese Anschauung hat sich historisch feststellbar zum erstenmal in absoluter Deutlichkeit geoffenbart in der bekannten Seisachthie, welche Solon im Jahre 594 vor Christus in Athen durchführte. Um die beabsichtigte Erleichterung aller Schulden um ein Viertel durchzuführen, schlug Solon nicht etwa den Weg ein, den Nominalbetrag der Schulden um ein Viertel herabzusetzen, sondern er verringerte den Metallgehalt der athenischen Münzen um ein Viertel und schrieb vor, dafs alle Gläubiger sich die Zahlung in der neuen, leichteren Münze zu ihrem Nennwerte gefallen lassen müfsten. Das athenische Geld existierte fort als rechtlich identische Gröfse, aber mit einem andern Substrat, das durch eine geringere Menge Edelmetall dargestellt wurde. Alle die zahlreichen Münzverschlechterungen, von denen kein Staatswesen verschont geblieben ist, sind praktische Äufserungen derselben Anschauung. Überall sehen wir, dafs sich der Metallgehalt 38 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. der Münzeinheit im Laufe der Zeit beträchtlich verringert hat. Das griechische Talent, das römische As, das Pfund oder Livre in Italien, Frankreich und England, die Mark und später der Gulden und Thaler in Deutschland, — alle diese Rechnungseinheiten blieben rechtlich identische Gröfsen, während ihr metallisches Substrat durch ein immer kleiner werdendes Quantum Metall dargestellt wurde. Zwar haben .wir es bei den Münzenverschlechterungen mit Mafsregeln zu thun, die oft aus falschen Vorstellungen wirtschaftlicher Natur und aus gewinnsüchtigen Motiven der Münzherren hei vorgegangen sind. Aber alle Irrtümer und Mifsbräuche dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dafs an der zweckmäfsigen Einrichtung des Geldwesens ein so starkes öffentliches Interesse besteht, dafs die Staatsgewalt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, auf diesem Gebiete regulierend einzugreifen. Nur aus diesem Grundsatze heraus, der die Identität von Geld und dem Metall, aus welchem das Geld jeweilig besteht, völlig aufhebt, der das Metall lediglich als die dem Bestimmungsrechte des Staates unterworfene Substanz des Geldes ansieht, — nur aus diesem Grundsatze heraus ist eine so einschneidende Mafsregel, wie ein moderner Währungswechsel, zu verstehen und juristisch zu rechtfertigen; denn ein Übergang etwa von der Silberwährung zur Goldwährung besteht ja gerade darin, dafs der Staat nicht nur das seiner Geldeinheit zu Grunde liegende Metallquantum verändert, sondern dafs er mit dem das Substrat des Geldes darstellenden Metall selbst wechselt, indem er an die Stelle des Silbers das Gold setzt. Wenn wir solche Vorgänge, ohne in theoretische Streitigkeiten einzutreten, einfach de lege lata betrachten, dann sehen wir, dafs das Geld seine rechtliche und wirtschaftliche Kontinuität bei wechselndem Metallgehalte der Münzeinheit bewahrt hat, und darin tritt die Selbständigkeit des Geldbegriffs gegenüber dem Stoffe, aus dem das Geld besteht, aufs deutlichste in Erscheinung. Erst mit dieser völligen Scheidung zwischen Geld und Geldstoff ist die Entstehung des Geldes vollendet. 2. Kapitel. Die Entwicklung der Greldsysteme. § 1. Die Münzsorten. Die Lostrennung des Geldes aus dem Kreise der übrigen Güter und die Ausbildung eines besonderen Geldbegriö's hat ihr Gegenstück und ihre Ergänzung in der Entwicklung der Geldsysteme. Der Entwicklungsprozefs des Geldes geht dahin, das Geld als eine Einheit der Vielheit der Waren gegenüberzustellen, und diese Zusammenfassung der verschiedenen konkreten Erscheinungsformen des Geldes zu einer Einheit hat sich in der Bildung der Geldsysteme vollzogen. Wir wissen, dafs in den ersten Stadien der Entstehung des Geldes 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 1. 39 eine Vielheit von verschiedenartigen Tauschgütern nebeneinander bestand, die durch herkömmliche Wertverhältnisse mit einander in Beziehung gesetzt waren, und von denen einzelne im Laufe der Zeit mehr und mehr ausschliefslich die Funktionen als Tauschmittel übernahmen. Von einem eigentlichen „Geldsystem" kann in diesem frühen Zustande, in dem überhaupt noch keine prinzipielle Scheidung von Geld und Ware erfolgt war, nicht die Bede sein. Aufserdem fehlte, wie oben auseinandergesetzt wurde, diesen Kombinationen von Tauschmitteln sowohl die Geschlossenheit nach aufsen hin, als auch die innere Einheit. Jeder Fortschritt des wirtschaftlichen Denkens mufste die freie und veränderliche Bewertung der einzelnen Güter gegenüber der Macht des Herkommens begünstigen und dadurch die an sich schon lose Verbindung der einzelnen Tauschmittel, die in dem traditionellen Wertverhältnis bestand, immer mehr lockern. Dadurch dafs die Edelmetalle mit der Zeit sich zum alleinigen Tauschmittel herausarbeiteten, war eine gewisse auf die Einheitlichkeit des Geldes gerichtete Tendenz gegeben, zumal da die Schwankungen im gegenseitigen Wertverhältnis von Silber, Gold und Kupfer auch während längerer Perioden offenbar nur ganz geringfügig waren. Aber diese auf die Entstehung eines einheitlichen Geldes gerichtete Entwicklungstendenz erfuhr eine Unterbrechung gerade durch die Erfindung der Münze, durch die nach der anderen Seite hin die Brauchbarkeit der Edelmetalle als Tauschmittel so sehr gesteigert wurde. Nunmehr entstand nämlich aus dem einzelnen Metall eine Vielheit von Münzsorten; und aus denselben Gründen, aus welchen die Münze an sich gegenüber dem Metall unabhängig wurde, bildete sich auch eine gewisse Selbständigkeit der einzelnen Münzsorten in ihrem gegenseitigen Verhältnis heraus. Die Bedürfnisse des Verkehrs mufsten von Anfang an zu einer Vielheit von Münzsorten hinführen. Das war ja gerade einer der wesentlichsten Vorzüge der Edelmetalle, dafs sie infolge ihrer unbeschränkten Teilbarkeit und Formbarkeit die Darstellung der verschiedensten Wertgröfsen gestatteten. Es ist deshalb ganz natürlich, dafs man nicht nur die eigentliche Münzeinheit selbst, sondern auch Bruchteile und Vielfache derselben ausmünzte. Aber bei dieser einfachen Stückelung eines und desselben Münztypus hatte es nicht sein Bewenden; es kam vielmehr eine Verschiedenheit der Grundtypen selbst hinzu. Das Prägemonopol des Staates für sein Gebiet, das in einer Ausschliefsung fremder Münzen seine notwendige Ergänzung hat, ist erst im Laufe der Zeit zu seiner vollen Ausbildung gelangt, und deshalb war der Münzumlauf vielfach ein gemeinschaftlicher, auch dann, wenn die einzelnen Städte oder Staaten verschiedene Typen ausmünzten. Auch innerhalb eines und desselben Staates wurde sehr häufig nach 40 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. verschiedenen Typen geprägt. Es kam vor, dafs einzelne Münzsorten zuerst von auswärts eindrangen, sich grofse Beliebtheit errangen, und dafs dann schliefslich der Staat selbst, ohne die Prägung seiner alten Münzen aufzugeben oder mindestens ohne die umlaufenden alten Münzen gänzlich zu beseitigen, den neuen Münztypus adoptierte. Je gröfser die Zersplitterung des Prägerechtes und je geringer die Geschlossenheit des Münzumlaufs nach aufsen hin, desto gröfser die Mannigfaltigkeit der Münzsorten. Gleich bei der ersten Einführung der Münze beobachteten wir eine solche Mannigfaltigkeit. In Lydien selbst, dem Ursprungslande der Münze, scheinen von Anfang an Goldmünzen nach zAvei verschiedenen Typen, • beruhend auf der Verschiedenheit des babylonischen und des von diesem abgeleiteten pliönizischen Edelmetallgewichtssystems, geprägt worden zu sein: Statere von etwa 14,2g Gewicht (phönizischer Fufs) und Statere von nur 10,8 g Gewicht (babylonischer [Silber-] Fufs), beide mit Teilstücken. Auch in den griechischen Stadtstaaten Kleinasiens prägte man nach verschiedenen Gewichtssystemen, teilweise nach dem phönizisch-lydischen Fufs, teilweise nach dem schweren babylonischen Goldgewicht (der Stater zu etwa 16,5 g); letzterer Typus wurde namentlich in Pholtäa geprägt zu der Zeit, als diese Stadt auf dem Höhepunkt ihrer wirtschaftlichen Bedeutung stand. Dafs hinsichtlich des Münzfufses der Silbermünzen in den griechischen Stadtstaaten Kleinasiens eine sehr viel weiter gehende Verschiedenheit herrschte, als hinsichtlich der Goldausmiinzungen, ist bereits erwähnt worden. Zu der Verschiedenheit der Münztypen, soweit sie sich im Rauhgewicht der Münzstücke äufserte, kam noch die Verschiedenheit der Zusammensetzung des Elektron nach Gold und Silber hinzu. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, wie sehr sich diese Mischung allmählich verschlechtert hat. Das Ergebnis einer mit einem phokäischen Stater vorgenommenen Schmelzprobe, das Mommsen in seiner Geschichte des römischen Münzwesens mitteilt, war eine Mischung von nur 412 Tausendteilen Gold, 539 Tausendteilen Silber und 49 Tausendteilen Kupfer. Schon der Lyderkönig Krösus sah sich, etwa ein Jahrhundert nacli der Erfindung der Münze, infolge der zahlreichen Spielarten der in seinem Königreiche umlaufenden Münzen und infolge der Verschlechterung des Elektron zu einer durchgreifenden Münzreform genötigt. Um das Münzwesen seines Staates auf eine einfachere und zuverlässigere Basis zu stellen, schaffte er die Elektronprägung ab und führte Münzen aus reinem Gold und Silber ein; aber auch die neuen Münzen wurden nicht nach einem einheitlichen, sondern abermals nach zwei verschiedenartigen Typen geprägt. Wir sehen also, wie sich gleich nach der Einführung des gemünzten Geldes innerhalb eines und desselben Cirkulationsgebietes verschiedene 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 1. 41 Münztypen entwickeln, von denen ein jeder mit seinen Teilstücken eine Gruppe für sich bildet. Noch deutlicher tritt diese Zersplitterung in einzelne von einander unabhängige Münzsorten in Erscheinung bei denjenigen Völkern, welche nicht durch den eignen Erfindiingsgeist, sondern durch die Berührung mit höher entwickelten, gemünztes Geld gebrauchenden Nationen die Münze als Tauschmittel kennen lernen. Bis zum heutigen Tage können wir beobachten, wie bei solchen Völkern sich die Münzen verschiedener handeltreibender Nationen zusammenfinden, vielfach solche Münzsorten, die in ihrem Ursprungslande nicht als Geld dienen, sondern ausschliefslicli für den Handel mit fremden, halbcivilisierten Völkern geprägt werden, wie Maria-Theresia-Thaler, spanische und amerikanische Trade-Dollars u. s. w. Oft werden solche Münzstücke zu einem Gliede des gewissermafsen naturalen Geldsystems und verrichten ihre Dienste als Tauschmittel neben Rindern, Salz, Kaurimuscheln und anderen Tauschgütern. Das Zusammentreffen verschiedener Münzsorten aus verschiedenen Ländern führt hier zu einem bunten Gemisch, dem jede innere Gliederung und jeder Zusammenhang fehlt. Nur auf verhältnismäfsig hohen Stufen der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung und bei einer straffen Centralisation der Staatsgewalt ist es gelungen, in Anlehnung an einen einheitlichen Münztypus aus wenigen Sorten von Ganzstücken, Teilstücken und Vielfachen ein harmonisches System zu konstruieren; so wenigstens einigermafsen in der besten Zeit des römischen "Weltreiches und später in vollkommenerer Weise in den modernen Staaten der europäischen Kultur. Für das Verständnis der Entwicklungsgeschichte des modernen Geldwesens ist eine etwas genauere Betrachtung der Geldverfassung des Mittelalters und der neueren Zeit notwendig. Das Münzwesen des römischen Kaiserreichs geriet mit dem Niedergange des Weltreichs in einen vollständigen Verfall. In den Stürmen der Völkerwanderung blieb von der römischen Münzverfassung nicht viel mehr übrig, als die Errungenschaft der geprägten Münze. Das Münzwesen der neu entstehenden staatlichen Gebilde lehnte sicli meist an die überlieferten römischen Münztypen an. Sie gebrauchten weströmisches und oströmisches Geld; daneben schlugen sie auch eigne Münzen nach diesen Vorbildern. Im Laufe der Zeit bildete sich in den einzelnen Ländern eine unglaubliche Mannigfaltigkeit von Münzsorten heraus, am meisten aus den bereits erwähnten Gründen dort, wo die geistlichen und Aveltlichen Territorialherren und die Städte sich eine verhältnismäfsig unabhängige Stellung errangen und das Recht der Münzprägung erhielten. Das war besonders in Deutschland der Fall, wo gegen Ende des Mittelalters etwa 600 Münzstätten bestanden. Ähnliche Zustände herrschten 42 • Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. infolge der politischen Zerspitterung in Italien, während Frankreich und namentlich England früher zu einer Centralisation ihres Münzwesens gelangten. Charakteristisch dafür, wie wenig die Staatsgewalt im Mittelalter und teilweise noch während der neueren Zeit die Gestaltung des Münzwesens in der Hand hatte, und wie wenig sie ein geschlossenes Münzsystem zu schaffen und. aufrecht zu erhalten vermochte, ist der Umstand, dafs sich die Neubildungen im Geldwesen, namentlich das Aufkommen neuer Münzsorten und der Übergang vom vorwiegenden Gebrauch des einen zu dem des andern Edelmetalls, unabhängig von der Autorität der einzelnen Regierungen — und zwar meist auf internationalem Wege — vollzogen. Das trifft namentlich für die gröfseren Münzsorten zu, die ihrer Natur nach in ihrem Umlaufe und ihrer Wirksamkeit nicht in demselben Mafse territorial beschränkt waren, wie das Kleingeld. Im 10. Jahrhundert breitete sich beispielswiese der Bisant oder Besant, eine byzantinische Goldmünze, die auf den römischen Goldsolidus zurückzuführen ist, über ganz Europa aus bis nach England. Das vorwiegende Umlaufsmittel blieb jedoch das Silbergeld, dessen Grundtypus der Denar war. Die fortgesetzte Verschlechterung dieses kleinen Silbergeldes führte allmählich dazu, dafs zuerst die Prägung von Grofsmünzen in Silber aufkam, deren Verschlechterung wiederum dazu beigetragen hat-, dafs später sich die Kaufleute immer mehr des Goldgeldes bedienten. Italien hatte in jenen Jahrhunderten die Führung im europäischen Münz- wesen. In Florenz sind wahrscheinlich schon seit 1182 grofse Silberstücke im Wert von 12 Denaren geprägt worden, in Venedig von 1194 an 24- und 26-Denarstticke. Wahrscheinlich sind diese Stücke Nachahmungen orientalischer Silbermünzen gewesen. Wegen ihrer in der damaligen Zeit für Europa ungewöhnlichen Gröfse erhielten sie den Namen „Grossi" oder „Grossoni". Sie tauchten dann in Frankreich auf als „gros tournois", in England als „groats" und in Deutschland von etwa 1300 an als „Groschen" oder „Dickpfennige". Aber auch diese grofsen Silbermünzen unterlagen allerwärts starken Verschlechterungen in Feingehalt und Gewicht, und zwar in den einzelnen Ländern und den einzelnen Territorien desselben Landes in verschiedenem Mafse. In Florenz ist der Grosso von 1252 bis 1347 auf ein Drittel seines ursprünglichen Feingehaltes gesunken. Diese Verschlechterung des Silbergrofsgeldes war es, welche dem Aufkommen der Goldmünzen den Boden bereitete. Die ersten Goldmünzen jener Zeit erschienen unter dem Namen „Florenen"; sie wurden nachweislich von 1252 ab, und wahrscheinlich nicht vor diesem Jahre, in Florenz geprägt, und ihr Name wird in der Regel vom Namen Florenz abgeleitet. Nach Le Blanc findet sich jedoch der Mtinzname Florenus 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 1. 43 schon 1148 in Urkunden, und es ist möglich, dafs das Wort Florenus von den Blumen auf dem Gepräge dieser Goldmünzen hergenommen ist, zumal da sie auch in Deutschland den Namen „Liliengulden" erhielten. Um dieselbe Zeit tauchten die Dukaten auf, ob zuerst in Apulien oder in Venedig, ist nicht aufgeklärt. Florenen und Dukaten scheinen ursprünglich identisch gewesen zu sein, entfernten sich aber bald von einander erheblich in Feinheit und Gewicht und bildeten zwei verschiedene Münztypen, die als solche mehrere Jahrhunderte lang die Goldprägungen der europäischen Staaten beherrschten. Wie die grofsen Silbermünzen unterlagen sie territorial verschieden starken Verschlechterungen. Am besten hielten sie sich in Italien, am meisten verschlechtert wurden sie in Deutschland, namentlich nachdem das Recht der Goldprägung im Jahre 1356 durch die Goldne Bulle den Kurfürsten zugestanden worden war. Nach der dritten Reichsmünzordnung von 1559, in welcher der Goldgulden (Florenus). und der Dukat als Reichsmünze anerkannt wurden, sollten aus der feinen Mark Gold 93 45 /m Goldgulden und 67" 7 /ti Dukaten geprägt werden; bis 1737 wurde diese gesetzliche Feingehaltsbestimmung nicht geändert. Später erfuhren eine ähnliche internationale Verbreitung die von Spanien ausgehenden Pistolen, welche das Vorbild der französischen Louisdor, der preufsischen Friedrichsdor u. s. w. geworden sind. Wie im 13. und 14. Jahrhundert die Verschlechterung des Silbergeldes das Aufkommen und die Verbreitung der neuen Goldmünzen befördert hatte, so hat im 15. Jahrhundert die Verschlechterung der Goldmünzen — neben der Steigerung der deutschen Silberproduktion — mit dazu beigetragen, dem Silber im Grofsverkehr wieder zu seiner alten Stellung zu verhelfen. In Venedig, dem wichtigsten Markt für das deutsche Silber, wurde schon im Jahre 1472 der Wert des Goldguldens in einer unerhört grofsen Silbermünze dargestellt. Dieses Beispiel fand Nachahmung zuerst bei den Erzherzögen Maximilian und Sigismund, die 1479 und 1484 damit begannen, das Silber ihrer Tiroler Bergwerke in solche grofse Stücke auszumünzen, welche zunächst den Namen Guldengroschen erhielten. Von 1519 an wurde dieses Münzstück (= '/s Mark Feinsilber) in grofsem Umfange von den Grafen Schlick in Joachimsthal in Böhmen geprägt; die Münzen wurden nunmehr „Joachimsthaler" oder schlechtweg „Thaler" genannt. Aus diesem Stücke sind die späteren „Silbergulden" und „Thaler", die in der neueren deutschen Münzgeschichte die wichtigste Rolle spielten, hervorgegangen. Der Silbergulden wurde in den Reichsmünzordnungen des 16. Jahrhunderts als die grofse Silbermünze des Reichs adoptiert. Die Thalerprägung wurde durch die Reichsmünzordnung von 1559 ausdrücklich unter Verbot gestellt, durch den Reichstagsabschied von Augsburg von 1566 wieder zugelassen, und dieser Thaler, der „Reichsspeciesthaler", von 44 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Vo Mark Feingehalt war für lange Zeit die Grundlage des deutschen Silbergeldes. Wir haben also in jener Zeit eine grofse Mannigfaltigkeit von Münzsorten, die nicht als Ganz- und Teilstücke zusammengehörten, von denen vielmehr jede mit ihren Ganz- und Teilstücken einen eignen Typus darstellte, und von denen jede ihre eigne, noch dazu nach Staaten und Territorien verschiedene Geschichte hatte. Noch viel gröfser war die Mannigfaltigkeit der Münzsorten und die Verschiedenheit je nach dem Orte und der Zeit der Prägung bei dem kleinen Gelde, das sich in einem fortgesetzten Flufs von Veränderungen befand und mit dem grofsen Geld nur einen ganz lockeren Zusammenhang hatte. Schon auf den ersten Blick ergiebt sich, dafs dieses bunte Gewirr sich nicht mit unsern modernen, auf einem einzigen Münztypus und einer einzigen Kechnungseinheit aufgebauten und nach dem Decimal- system oder einer andern rationellen Anordnung gegliederten Münzsystemen vergleichen läfst. Damit entsteht die Frage nach der Art und Weise des Nebeneinanders und nach dem gegenseitigen Verhalten der einzelnen Münzsorten. § 2. Das Sortengeld. 1 ) Es wurde bereits angedeutet, dafs die einzelnen Münzsorten in den Jahrhunderten, mit denen wir uns hier beschäftigen, ihr eignes Schicksal hatten, und dafs die Ursachen für diese gegenseitige Unabhängigkeit der Münzsorten prinzipiell dieselben sind, auf welche die Unabhängigkeit der Münze überhaupt gegenüber dem Münzmetall zurückzuführen ist. Die Kontrakte lauteten nicht auf Edelmetall schlechthin, sondern auf gemünztes Geld, und sobald verschiedene Münztypen aufkamen, konnten und mufsten sie auf die eine oder andere Münzsorte lauten. Die Veränderungen des Metallgehaltes der Münzen haben bewirkt, dafs die gleiche Geldsumme in schwankenden Quantitäten Edelmetall sich darstellte; sie haben auf diese Weise das feste Verhältnis zwischen gewichtsmäfsig normierten Edelmetallmengen und nach Münzeinheiten bestimmten Geldsummen aufgehoben. Wenn nun diese Veränderungen des thatsächlichen Metallgehaltes die verschiedenen neben einander umlaufenden Münztypen in verschiedenem Mafse trafen, so mufste daraus eine ebensolche Trennung zwischen den einzelnen Münzsorten hervorgehen. 1) Yergl. zu diesem Paragraphen meine Abhandlung über „Die geschichtliche Entwicklung der Münzsysteme" in meinen Studien über Geld- und Bankwesen, erstmals gedruckt in Conrads Jahrbüchern. 3. Folge. Bd. IX; ebendort die Ausführungen von Lexis über „Parallelwährung und Sortengeld"; ferner Schmoller , Über die Ausbildung einer richtigen Scheidemünzpolitik vom 14.—19. Jahrhundert, in Schmollers Jahrbuch. XXIV, 4; aufserdem Lexis , Art. „ParallelWährung" im Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Bd. VI. 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 2. 45 Die Ursachen der Feingehaltsveränderungen der Münzsorten waren nun im wesentlichen folgende: Die Mangelhaftigkeit der Prägetechnik bewirkte Ungleichmäfsig- keiten des Feingehaltes schon innerhalb einer und derselben Sorte. In solchen Fällen lohnte es sich stets, die zu schwer geratenen Stücke auszusuchen, während die zu leicht geratenen im Umlauf blieben. Der effektive Metallgehalt der umlaufenden Stücke entfernte sich damit von dem ursprünglichen und normalen Gehalt, und zwar bei den einzelnen Sorten in verschiedenem Mafse je nach der Sorgfalt der betreffenden Münzstätte und je nach der technischen Möglichkeit der gleichmäfsigen Ausprägung (bei kleinen Stücken sind aus natürlichen Gründen die Abweichungen vom normalen Gehalt relativ gröfser, als bei grofsen Stücken). Zu dieser unabsichtlichen Verschlechterung des Umlaufs kamen die absichtlichen Verringerungen von Feingehalt und Gewicht bei der Ausprägung. Diese Münzverschlechterungen waren bei denselben Münztypen, z. B. beim Dukaten, territorial aufserordentlich verschieden, aufserdem wurden innerhalb eines und desselben Territoriums die einzelnen Münztypen in sehr verschiedenem Mafse von der Münzverschlechterung betroffen. In Deutschland z. B. hatten die Münzherren für die Prägung des kleinen Geldes in viel höherem Grade freie Hand, als bei der Prägung der grofsen Silbermünzen und der Goldstücke. Infolgedessen waren die Verschlechterungen des kleinen Geldes weitaus stärker, als die der grofsen Münzen. Schliefslich kommt in Betracht die Abnutzung der Münzen im Umlauf und die betrügerische Verkürzung ihres Feingehaltes durch Beschneiden, Befeilen und ähnliche Praktiken, die durch die primitive Münztechnik, namentlich durch das Fehlen der Randprägung, sehr erleichtert wurden. Auch diese Momente wirkten auf die einzelnen Sorten in verschiedener Stärke ein. Je nach Gröfse und Dicke unterliegen die Münzen der Abnutzung in verschiedenem Grade; dünne Münzen sind leichter zu beschneiden als dicke, schlecht geprägte können unmerklicher in ihrem Feingehalte verkürzt werden, als gut geprägte. Alle diese Umstände im Verein wirkten dahin, dafs das Verhältnis des thatsächlichen Metallgehaltes der einzelnen Münzsorten fortgesetzten Schwankungen unterlag. Anderseits ist es der Staatsgewalt in jener Zeit noch nicht in vollem Umfange gelungen, den Münzen eine von ihrem Metallgehalte unabhängige Geltung beizulegen. Mafsgebend für die Bewertung, welche die einzelnen Geldsorten im Verkehr fanden, war vielmehr im grofsen Ganzen das Quantum von Edelmetall, das sie thatsächlich enthielten; neben diesem materiellen Moment kam aufserdem noch die gröfsere oder geringere Beliebtheit einzelner Münzsorten in Betracht. 46 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Die Folge war, dafs erstens die einzelnen Münzsorten zu einander nicht in festen, sondern in schwankenden Wertverhältnissen standen; dafs zweitens die einzelnen Sorten sich bei der Zahlungsleistung' nicht ohne weiteres vertreten konnten; kurz dafs die einzelnen Sorten nicht ein einheitliches System bildeten, sondern als verschiedene Arten von Geld neben einander existierten. Es gab kein einheitliches Geld, innerhalb dessen die Sorten gleichgültig sind, es gab vielmehr nur einzelne von einander unabhängige Münzsorten und Gruppen von Münzsorten, deren jede man nach Wahl oder Herkommen den Zahlungsverabredungen zu Grunde legte. Infolgedessen läfst sich diese Münzverfassung nicht auf eine Stufe stellen mit unsern modernen Währungssystemen, bei denen das Geld als eine von den Erscheinungsformen der einzelnen Münzsorten unabhängige Einheit erscheint; sie stellt vielmehr ein Vorstadium dar, aus dem heraus durch eine wirksame Zusammenfassung der einzelnen Sorten sich unsre modernen Geldsysteme erst zu entwickeln hatten, und das, weil in ihm die Münzsorte eine ihr in den eigentlichen Geldsystemen nicht mehr zukommende Bedeutung hat, sich wohl am besten als „Sortengeld" bezeichnen läfst. Der Zustand des „Sortengeldes" hat infolge der politischen Verhältnisse in Italien und vor allem in Deutschland die schärfste Ausprägung erfahren. In Italien') haben wir es namentlich mit drei Gruppen von Münzsorten zu thun, mit Goldgeld, grofsem Silbergeld und kleinem Silbergeld, und an diese einzelnen Gruppen schlofs sich eine getrennte Rechnung und Buchung an. In Florenz hatte man am Ende des 13. Jahrhunderts drei verschiedene Rechnungen neben einander, von denen jede ein Geldsystem für sich bildete: J. Die reine Goldrechnung mit dem Goldgulden zu 20 Goldschillingen ä 12 Denare („lira a oro"). 2. Die Goldrechnung mit dem Goldgulden zu 29 Soldi a florini ä 12 Denare (lira a fiorini). Diese Rechnung lehnte sich an das Wertverhältnis an, das im Jahre 1271 thatsächlich zwischen Goldgulden und Silbersoldo (grosso) bestand, und die daraus hervorgehende Rechnung wurde beibehalten, auch nachdem der Kurs des Soldo durch fortgesetzte Verschlechterungen stark gesunken war; dadurch wurde das Kleingeld dieser Rechnung zu einem fiktiven Kleingeld, ebenso wie das Kleingeld der reinen Goldrechnung von jeher ein fiktives, durch keinerlei Münzstücke dargestelltes gewesen war. 3. Die Rechnung in lira, soldi und denarii des umlaufenden Kleingeldes, die sich auf die Soldi und Denare aufbaute, und bei der die lira ebenso ein fiktives Geld war, wie bei den ersten zwei Rechnungen 1) Verg'l. Schmoller a. a. 0. 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 2. 47 die Unterabteilungen („lire e soldi di piccioli). Dabei bildeten nicht einmal die Soldi und Denare eine Einheit für sich; trotz wiederholter Bemühungen vermochte die florentinische Regierung den Soldo ebensowenig in ein festes Verhältnis zu dem kleinen Silbergeld wie zu dem Goldgeld zu bringen. Allerdings war der Florenus bei seiner Einführung im Jahre 1252 als ein Stück von 20 Soldi gedacht; in der Folgezeit aber wurde der Soldo noch soviel mehr verschlechtert als der Goldgulden. dafs 1346 bereits 60, später sogar bis zu 85 Soldi auf einen Goldgulden gingen; noch gröfser waren die Schwankungen zwischen dem grofsen und dem kleinen Silbergeld, den Soldi einerseits, den Denaren und Quattrini (= 4 Denare) anderseits. Die Zahlungen wurden in der einen oder andern dieser Münzsorten stipuliert. In ähnlicher Weise hatte Venedig eine Goldwährung und eine dreifache Silber Währung, die sich an den alten Soldo, den thatsächlich kursierenden Soldo und an das thatsächlich kursierende Kleingeld an- schlofs. Auch hier waren alle Versuche, den gegenseitigen Wert der einzelnen Münzsorten gesetzlich festzulegen, ohne Erfolg. In Deutschland war die Verwirrung fast noch schlimmer. Seit dem 14. Jahrhundert kamen zwei Typen von Goldmünzen, der Dukat und der Goldgulden, in Betracht, seit der Einführung der ganz schweren Guldengroschen oder Thaler drei grofse Kategorien von Silbermünzen, die Thaler und Silbergulden als erste Gruppe, ferner die Groschen und schliefslich das Kleingeld. Jede einzelne dieser Sorten existierte dazu noch in unzähligen Specialitäten je nach der Zeit und dem Ort ihrer Ausprägung. Wie grofs dabei die Schwankungen des gegenseitigen Wertverhältnisses selbst bei gleichbleibendem gesetzlichen Feingehalt waren, dafür sind die Veränderungen der Bewertung von Goldgulden und Dukaten aufserordentlich charakteristisch. Dem Münzfufs beider Sorten, wie er in der Reichsmünzordnung von 1559 festgesetzt wurde und bis 1737 unverändert blieb, hätte ein Verhältnis von 100 Dukaten = 137 1 -/äs Goldgulden entsprochen. In Wirklichkeit schwankte das Kursverhältnis beider Sorten, wie es sich aus Tarifierungen in Reichstagsbeschlüssen, Münzrecessen, Valvationstabellen u. s. w. ergiebt, zwischen den Gleichungen 100 Dukaten = 120 Goldgulden (1623 in Kursachsen) und 100= 164 '/s Goldgulden (Ende des 17. Jahrhunderts). Wenn hier schon bei gleichbleibendem gesetzlichen Feingehalte solche Schwankungen vorkommen, dann kann man sich denken, um wieviel gröfser die Schwankungen zwischen dem grofsen und dem kleinen Silbergeld gewesen sein müssen; denn während seit dem Reichstagsabschied von 1566 der Reichsspeciesthaler bis um die Mitte des 18. Jahrhunderts wenigstens in seinem gesetzlichen Feingehalte keiner Veränderung unterlag — die thatsächlichen Ausmünzungen blieben freilich meist hinter dem gesetzlichen Gehalte zurück —, erfuhren die 48 Ertses Buch. 1. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. mittleren und kleineren Silbermünzen ganz aufserordentliche Verschlechterungen, die in der bekannten Kipper- und Wipperzeit von J 620—1623 ihren Höhepunkt erreichten. Die grofse Masse der Umlaufsmittel bestand dabei aus kleineren Münzstücken, aus Groschen, Kreuzern, Hellern, Pfennigen u. s. w., deren Ausprägung nicht nur zeitlich, sondern auch territorial aufserordentlich verschieden war. Wie in Italien, so baute sich auch hier auf dieses sich fortgesetzt verschlechternde Kleingeld eine besondere Rechnung auf. Der Thaler und Gulden des gewöhnlichen Verkehrs waren nicht identisch mit dem „Speciesthaler" oder „Speciesgulden", die. als grofse Silberstücke geprägt wurden; der „Thaler in Rechnung" bedeutete vielmehr 24 Groschen, der Gulden 60 Kreuzer des umlaufenden Kleingeldes; sie waren keine geprägten Münzstücke, sondern Sammelbegriffe, wie etwa „Schock" und „Mandel". Der Thaler in Rechnung wurde in Preufsen erst seit 1750 in einem wirklichen Thalerstück, der Rechnungsgulden wurde in Süddeutschland erst 1837 durch ein wirkliches Guldenstück körperlich dargestellt, Vorher unterlagen die grofsen Silbermünzen fortgesetzten Wertschwankungen gegenüber dem Rechnungsgelde des gewöhnlichen Verkehrs. Am Ende des 17. Jahrhunderts wurde im Leipziger Miinz- recefs, der 1737 als Reichsmünzfufs adoptiert wurde, der Speciesthaler auf 32 Groschen = 11/3 Rechnungsthal er und auf 120 Kreuzer = 2 Gulden tarifiert. Aber auch diese Bewertung liefs sich nicht allgemein und nicht auf die Dauer durchsetzen. Alle Versuche, die verschiedenen Münzsorten einem einheitlichen System einzugliedern und feste Wertverhältnisse zwischen ihnen einzuführen, zeigten in Deutschland ebensowenig Erfolg wie in Italien. Die Reichsmünzordnungen des 16. Jahrhunderts vermochten nicht an die Stelle des Sortenwirrwars ein geordnetes Münzsystem zu setzen. Infolge des schwankenden Wertverhältnisses zwischen den einzelnen Münzsorten war es nicht gleichgültig, auf welche Sorte eine Zahlungsverabredung lautete. Eine allgemeine Geldschuld in unserm modernen Sinne gab es damals-nicht; die Wechselordnungen z. B. verlangten neben der Bezeichnung der Summe auch die Angabe der Geldsorte, in der gezahlt werden sollte; und noch in einem Cirkular Friedrichs des Grofsen „an alle Regierungen und Justizkollegien" vom 12. Januar 1762 lieifst es: „Es ist eine allgemeine, in der selbstredenden Billigkeit gegründete Rechtslehre, dafs ein jeder Schuldner das ihm geschehene Anleiten in eben der Münzsorte, wie er solches empfangen, nach dem in- und äufserlichen Werte zurückzuzahlen verbunden sei". Erst ver- hältnismäfsig spät scheinen Kontrakte auf Geld schlechthin, auf „Corrent" oder „gangbare Münze" häufiger geworden zu sein, und darüber, in welchen Sorten solche Kontrakte erfüllt werden sollten, waren häufig eigene gesetzliche Bestimmungen oder gerichtliche Entscheidungen not- 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 3. 49 wendig. So heifst es z. B. in der Generalwechselordnung' im Herzogtum Schlesien vom 21. August 1738 in Art. XXX: ... „lauten aber die Wechselbriefe schlechthin auf Corrent oder erhöhet Kaisergeld, so ist der Inhaber des Briefes von dem Acceptanten 17 kr. und 7 kr. (solche Stücke befanden sich damals im Umlauf!) oder kaiserlichen Beichsthaler in Zahlung anzunehmen schuldig Wenn aber im Wechselbriefe oder Assignaten keine Sorte am Gelde exprimieret ist, aber auch Corrent darinnen nicht enthalten, so kann die Zahlung auch in Dukaten oder in gewogener kleiner Münze geleistet werden". — Noch im Jahre 1755 wandte sich der Magistrat zu Wesel an die Re- gierung mit der Anfrage, ob Obligationen, die ursprünglich auf Zwei- drittelstiicke des Leipziger Fufses oder auf Louisblancs gelautet hatten und dann durch die fridericianische Münzreform von 1750 in Thaler preufs. Courant konvertiert worden waren, nur in ganzen, halben und viertel Thalerstücken oder auch in Acht-, Vier- und Zweigroschenstücken — die alle gleichmäfsig vollwichtig waren! — erfüllt werden könnten. Nicht nur die thatsächlichen Wertschwankungen der einzelnen Sorten, sondern auch das Fehlen eines rechtlichen Zusammenhangs zwischen ihnen läfst die Merkmale eines einheitlichen Münzsystems vermissen. Weil es damals nicht gelang, eine feste Wertrelation zwischen Gold- und Silbermünzen mit gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen, deswegen hat man geglaubt, diese Geld Verfassung nicht als „Doppelwährung" bezeichnen zu können. Man hat sie meist „Parallelwährung" genannt; aber auch diese Bezeichnung ist nicht ganz zutreffend, weil die für die Parallelwährung wesentliche Unabhängigkeit und Unvertretbarkeit der Goldmünzen einerseits, der Silbermünzen anderseits nicht charakteristisch sein kann für eine Geld Verfassung, in der sowohl innerhalb der Goldmünzen als auch innerhalb der Silbermünzen die einzelnen Sorten in ihrem Wertverhältnis schwanken und sich gegenseitig nicht vertreten können. Nicht das Nebeneinander zweier „Währungen", sondern das Nebeneinander einer Anzahl von Münzsorten ist das Wesen des geschilderten Zustandes, und deshalb ist dieser als „Sortengeld" von den modernen Währungssystemen scharf zu unterscheiden. § 3. Das Problem der Einrichtung von Münz9ystemen. Die bisherigen Ausführungen ergeben, dafs die Erfindung der Münze, so gewaltig der durch sie bewirkte Fortschritt war, doch keine Errungenschaft von ausschliefslichem Vorteil bedeutete. In zwei Beziehungen brachte die Münze einen Rückschritt. Die Wertbeständigkeit des Geldes wurde durch die verschlechterte Ausprägung, durch die natürliche Abnutzung und betrügerische Verkürzung des Feingehaltes der Münzen stark erschüttert. Ferner entwickelte sich aus Helfferich, Das Geld. 4 50 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. dem einzelnen Edelmetall eine grofse Anzahl selbständiger Münzsorten, nnd dadurch erfuhr die Einfachheit und Einheitlichkeit des Geldwesens eine schwere Beeinträchtigung. .Diese Nachteile, die sich namentlich in Zeiten des Verfalls der Staatsgewalt empfindlich geltend machten, haben mitunter dazu geführt, dafs der Grofs verkehr, welcher das gemünzte Geld am leichtesten entbehren kann, zur Benutzung des ungeprägten Edelmetalls als Zahlungsmittel zurückkehrte. Das war z. B. der Fall in der letzten Zeit des römischen Kaiserreichs*) und in norddeutschen Handelsstädten während des 12. und 13. Jahrhunderts. Auch die grofsen Girobanken, die in Italien, Holland und Deutschland während des 16. und am Anfang des 17. Jahrhunderts gegründet wurden, hatten mehr oder weniger ausgesprochen den Zweck, die beiden Nachteile des gemünzten Geldes zu vermeiden. Schon der Banco del Giro in Venedig hatte seine eigne einheitliche und von den Verschlechterungen des umlaufenden Geldes unabhängige Bankowährung, ebenso die Amsterdamer Wechselbank, welche nur gegen Einzahlung einer bestimmten vollwichtigen Münzsorte Gutschrift auf Girokonto leistete. Bei der Hamburger Girobank, welche den geschilderten Zweck am konsequentesten verfolgt hat, war seit 1770 die Grundlage der Bankowährung überhaupt kein geprägtes Münzstück mehr, sondern Feinsilber in Barren. Für die Kölnische Mark Feinsilber wurden 27 3 /-i Mark Banko gut geschrieben. Das Buchgeld, dessen sich der Hamburger Handel bis zum Jahre 1872 bediente, beruhte mithin auf ungeprägtem Silber. Während es auf diese Weise den Grofskaufleuten einzelner Handelsstädte gelang, für ihre besonderen Zwecke ein von den Übelständen des gemünzten Geldumlaufs freies Buchgeld zu schaffen, ist es der Staatsgewalt erst nach Jahrhunderten fruchtloser Versuche gelungen, dem geprägten Geld wieder die Einheitlichkeit und Wertbeständigkeit der ungeprägten Edelmetalle zu geben. Die Schwierigkeiten, welche zu überwinden waren, beruhten, wie aus den Darlegungen der letzten beiden Paragraphen hervorgeht, teilweise auf prägetechnischen Verhältnissen, teilweise auf absichtlichen Münz Verschlechterungen, teilweise auf der Deteriorierung der Münzen im Umlauf; und dazu kam schliefslich noch, was das gegenseitige Verhältnis von Silber- und Goldmünzen anlangt, die Veränderlichkeit des Wertverhältnisses beider Edelmetalle, ein Faktor, der um so mehr hervortreten mufste, je mehr es gelang, über die zuerst genannten Schwierigkeiten Herr zu werden. Es ist hier nicht der Platz für eine eingehende Schilderung der 1) Zur Zeit Konstantins wurde im grofsen Verkehr nicht mehr nach Münzeinheiten, sondern nach Gold- und Silberpfunden gerechnet; sogar die öifentlichen Kassen nahmen die officiellen Gold- und Silbermünzen nur nach dem Gewicht. 2. Kapitel. Die Entwicklung- der Geldsysteme. § 3. 51 Entwicklung der Prägetechnik von den nur einseitig geprägten Blech- münzen des Mittelalters (Brakteaten) bis zu unsern modernen Mtinz- stücken, die vermittelst komplizierter und äufserst exakt arbeitender Maschinen hergestellt und einem peinlich genauen Prüfungsverfahren (Justierung) unterworfen werden, ehe sie in Umlauf gelangen. Wie viel dadurch für ein geordnetes und einheitliches Münzwesen gewonnen wurde, leuchtet von selbst ein. Aber der technische Fortschritt, der die Herstellung fast absolut gleichmäfsiger Stücke ermöglichte, hat in einem Punkte nur in geringem Umfange Wandel schaffen können, nämlich hinsichtlich der Verschiedenheit der Prägekosten der grofsen und der kleinen Münzstücke. 1 ) Heute noch sind z. B. die Kosten der Prägung eines Zehnmarkstücks nicht geringer als diejenigen eines Zwanzigmarkstücks, mit andern Worten: die Kosten der Ausprägung einer bestimmten Summe in Zehnmarkstücken sind ungefähr doppelt so hoch, als die Kosten der Ausprägung desselben Betrages in Zwanzigmarkstücken. 2 ) Noch gröfser ist der Unterschied der Prägekosten, wenn Silber- oder gar Kupfermünzen den Goldmünzen gegenübergestellt werden. Aus den relativ hohen Prägekosten der kleinen Münzen erklären sich zu einem guten Teil die ganz besonderen Schwierigkeiten der Schaffung und Erhaltung eines geordneten Umlaufs von Kleingeld. Die höheren Prägekosten nötigten förmlich dazu, das Kleingeld unter dem ihm rechnungsmäfsig zukommenden Metallgehalte auszuprägen; denn nur durch einen Abzug vom vollen Metallgehalte konnte der Münzherr sich für die höheren Prägekosten schadlos halten; und die Auffassung, dafs der Münzherr im Interesse einer geordneten Geldcirkulation eventuell auch Verluste übernehmen müsse, lag jener Zeit, welche das Münzrecht als ein nutzbares Regal ansah, noch durchaus fern. Anderseits aber verstand man es damals noch nicht, das unterwertige Geld mit Kautelen zu umgeben, die ihm seinen den effektiven Metallgehalt überschreitenden Nennwert gesichert hätten. Meist wurde das kleine Geld mit einem noch viel geringeren Feingehalte geprägt, als den höheren Prägekosten entsprochen hätte, sodafs für die Münzherren gerade aus der massenhaften Prägung kleinen Geldes die gröfsten Gewinne erwuchsen. In solchen Fällen trat aber bald eine dem Minderfeingehalte entsprechende Entwertung ein; es gelang nicht, das kleine Geld über seinem Metallgehalte zu halten, und sobald sich dieser Ausgleich vollzogen hatte, waren die Münzherren, nur um auf ihre Prägekosten 1) Insbesondere Schmoller a. a. 0. hat auf dieses Moment nachdrücklich hingewiesen. 2) Die vom Reiche den einzelstaatlichen Münzstätten zu gewährende Prägevergütung beträgt pro Pfund Feingold bei den Doppelkronen 2,75 Mark, bei den Kronen dagegen 0 Mark. Vgl. Koch , Münzgesetzgebung. 4. Aufl. S. 7. 8. Anm. 9. 4* 52 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. zu kommen, zu einer abermaligen Verschlechterung ihres Kleingeldes gezwungen. Wo man diese Schäden einsah und ihnen durch die Festsetzung einer nur geringen Unterwertigkeit des kleinen Geldes entgegenzuwirken versuchte, zeigten sich andere Schwierigkeiten. So verlangte die Reichsmünzordnung von 1559, dafs die Pfennige und Heller nur um J/io hinter dem groben Geld an Feingehalt zurückbleiben sollten, und das bedeutete bei der damaligen Prägetechnik, dafs solche Ausmünzungen überhaupt nur mit Verlust möglich waren. Diejenigen Münzstände, welche gegen die Reichsmünzordnung nicht verstofsen wollten, unterliefsen deshalb die Ausprägung von kleinem Geld fast vollständig, und die Folge davon war, dafs sie in Rücksicht auf den kleinen Verkehr das ganz schlechte Kleingeld derjenigen Münzstände, die sich um die Vorschriften der Reichsmünzordnung überhaupt nicht kümmerten, auch in ihren Territorien zulassen mufsten. In England, wo man gleichfalls das Kleingeld mit einem so hohen Feingehalte ausstattete, dafs seine Prägung nur unter Verlusten für die Münzstätte möglich war und deshalb nur in ungenügendem Umfange erfolgte, herrschte im 15., 16. und teilweise auch im 17. Jahrhundert ein solcher Mangel an kleinen Münzen, dafs Städte und sogar Privatpersonen, namentlich Kaufleute, Zeichengeld aus Messing u. s. w. ausgaben. Die Schwierigkeit des Problems wurde gemildert durch das allmähliche Durchdringen der Einsicht, dafs der Staat für ein geordnetes Geldwesen nötigenfalls finanzielle Opfer zu bringen habe. Völlig gelöst wurde es jedoch erst durch die allmähliche Ausbildung der Grundsätze der modernen Scheidemünzpolitik, durch die Erkenntnis, dafs man das kleine Geld, ohne seinen Nennwert und ohne das ganze Geldwesen zu gefährden, unterwertig ausprägen kann, wenn man mit der Ausmünzung nicht über den Verkehrsbedarf hinausgeht, wenn man es durch Beschränkungen seiner Zahlungskraft auf einen niedrigen Maximalbetrag auf die Sphäre des Kleinverkehrs beschränkt, und wenn man ihm darüber hinaus allenfalls noch durch eine Verpflichtung des Staates zur Um- wechslung in vollwertiges Geld einen besonderen Rückhalt schafft, Ansätze zu einer diesem System entsprechenden Praxis sind schon frühzeitig dagewesen; so wurde in England in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts gleich nach der Einführung des staatlichen Kupfergeldes dessen Zahlungskraft auf kleine Beträge beschränkt, und in Brandenburg-Preufsen finden sich im 17. Jahrhundert gleichfalls vereinzelte Vorschriften, welche die Zahlungskraft der Pfennige und auch der Groschen mehr oder weniger begrenzten; auch hinsichtlich des Umfangs der Prägung von kleinem Geld wurde in einzelnen Perioden nach vernünftigen Prinzipien verfahren. Es fehlte aber an der konsequenten Durchbildung und Innehaltung der in der praktischen Er- 2. Kapitel. Die Entwicklung' der Geldsysteme. § 3. 53 fahrung gewonnenen Grundsätze, und in Deutschland speciell fehlte es an den politischen Vorbedingungen für eine richtige und konsequente Scheidemünzpolitik. Kein Territorium kann sich in der Ausgabe unter- wertigen Kleingeldes eine wirksame Beschränkung auferlegen, wenn es vom Nachbarterritorium jederzeit mit schlechtem Geld überschwemmt werden kann; ein ausschliefslich eigener Münzumlauf aber ist möglich nur bei einer bestimmten Gröfse und Geschlossenheit des Staatsgebietes. Von nicht geringerer Wichtigkeit wie die Frage der Eingliederung des kleinen Geldes in ein Münzsystem war das Problem der Aufrechthaltung der Vollwichtigkeit des umlaufenden Geldes. Die Prägetechnik spielt auch hier eine Rolle, indem ihre Entwicklung das betrügerische Befeilen und Beschneiden der Münzstücke immer mehr erschwerte. In den ersten Jahrhunderten des Mittelalters, als die Prägetechnik eine ganz unvollkommene und damit die Gefahr der raschen Verschlechterung des umlaufenden Geldes eine ganz besonders starke war, half man sich in radikaler Weise durch periodische Münzverrufungen und Umprägungen; das ganze cirkulierende Geld wurde aufser Kurs gesetzt und mufste dem Münzherrn zur Umprägung eingeliefert werden unter Bedingungen, die ihm gestatteten, nicht nur auf seine Kosten zu kommen, sondern noch einen Münzgewinn zu machen. Solange in Deutschland die jährlichen Münzverrufungen in Übung waren (bis ins 12. Jahrhundert), hielt sich thatsächlich der Denar auf dem gleichen Silbergehalte. Als aber diese Verrufungen, die eine schwere Belastung und Belästigung des Geldverkehrs bedeuteten, aufser Gebrauch kamen, begann die Periode der fortgesetzten Verschlechterung des Geldumlaufs. Aus der Unvermeidlichkeit der Abnutzung des umlaufenden Geldes hat noch I. G. H oltmann in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts den Schlufs gezogen, dafs jeder Münzfufs im Laufe der Zeit sich verschlechtern müsse. Da der Wert des geprägten Geldes sich im ganzen nach dem Durchschnitt des effektiven Metallgehaltes richte, da dieser durchschnittliche Metallgehalt durch die Abnutzung des cirkulierenden Geldes i mm er geringer werden müsse, könne der Staat selbst seine vollwertigen Prägungen gar nicht mehr aufrecht erhalten; der Edelmetallpreis müsse entsprechend der Abnutzung des umlaufenden Geldes soweit steigen, dafs die Prägung vollwichtiger Stücke nur noch unter Verlust möglich sei; und aufserdem würde ein solches Opfer vergeblich gebracht werden, denn der überdurchschnittliche Feingehalt der neuen vollwichtigen Stücke mache deren Einschmelzung zu einem lohnenden Geschäft für die Edelmetallhändler. Infolgedessen werde dem Staate nichts anderes übrig bleiben, als den durch die Abnutzung des umlaufenden Geldes veränderten Stand durch den "Übergang zu einem leichteren Münzfufse anzuerkennen. Inzwischen ist es jedoch auch in diesem Punkte gelungen, ein 54 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Auskunftsmittel zu finden, das die guten Wirkungen der früheren Miinzverrufungen mit erträglicheren Formen vereinigt, die Festsetzung eines Passiergewichts, einer Abnutzungsgrenze für die umlaufenden Münzen, durch deren Überschreitung die Münzstücke den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren. Der Zweck, auf diese Weise die abgenutzten Stücke aus dem Umlaufe zu entfernen, wird am vollkommensten erreicht, und die durch die Abnutzung entstehenden Kosten werden am gerechtesten verteilt, wenn der Staat die Verpflichtung übernimmt, die im Umlaufe auf natürliche Weise unter das Passiergewicht abgenutzten Stücke zu ihrem Nennwerte einzuziehen und in vollwichtige Stücke umzuprägen. Durch die exakte Ausprägung, welche durch Fortschritte der Technik wesentlich befördert wurde, und durch die Einführung eines nur wenig hinter dem Normalgewichte der Münzen zurückbleibenden Passiergewichts wurden die besonderen Ursachen der Entwertung des gemünzten Geldes beseitigt. Den Münzen wuide ihr ursprünglicher Metallgehalt gesichert, es gelang, sie auf dem ihnen gesetzlich gegebenen Metallwerte zu erhalten; kurz in Bezug auf ihren stofflichen Wert wurde die Münze wieder zu dem nach Gewicht und Feingehalt genau bestimmten Metallstückchen, das sie bei ihrer Erfindung darstellte, sie wurde wieder in eine unveränderliche Relation zu dem Prägemetall gebracht. — Mit der Beseitigung der Gründe, welche zu der Entwertung der Münzen gegenüber ihrem Grundstoffe geführt hatten, waren gleichzeitig die Ursachen, auf denen die Schwankungen im gegenseitigen Werte der aus demselben Metalle geprägten Münzen beruhten, aus der Welt geschafft. Indem jede einzelne Münzsorte in ihrem Werte auf ein bestimmtes Quantum ihres Edelmetalls zurückgeführt war, waren gleichzeitig feste Wertbeziehungen zwischen allen aus dem gleichen Metall geprägten Münzsorten geschaffen. Die Goldmünzen auf der einen Seite, die Silbermünzen auf der anderen Seite schlössen sich zu einer in sich unveränderlichen Einheit zusammen; der Staatsgewalt, welcher es gelungen war, der Verschlechterung der umlaufenden Münzen durch eine sorgfältige Kontrolle über den Geldumlauf vorzubeugen, wurde es auch möglich für eine rationellere Einrichtung ihres Münzsystems zu sorgen, die Vertretbarkeit der einzelnen Münzsorten des gleichen Metalls durchzusetzen und ihre Cirkulation vor dem Eindringen von ausländischen, schlecht in das Landesmünzsystem passenden Münzsorten zu bewahren. Dagegen konnten durch die geschilderten Fortschritte der Münzpolitik die Schwankungen zwischen Gold- und Silbermünzen, soweit diese auf den Veränderungen des Wertverhältnisses zwischen den Metallen Gold und Silber beruhten, nicht beseitigt werden. Für die Bedürfnisse des Verkehrs 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. §4. 55 erschien es jedoch wünschenswert, auch Gold- und Silbermünzen zu einem einheitlichen System zusammenzufassen. Das konnte natürlich nur gelingen, wenn man entweder das Wertverhältnis zwischen den Metallen Gold und Silber festzulegen vermochte, wenn es gelang, durchzusetzen, dafs ein Pfund Gold immer und unveränderlich soviel wert sei wie eine ganz bestimmte Anzahl von Pfunden Silber, oder aber wenn es gelang, den Wert der Münzen des einen Metalls von ihrem Metallgehalte, der bisher auf die Dauer für den Wert der Münzen ausschlaggebend gewesen war, unabhängig zu machen und ihn mit dem Wert des andern Metalls zu verbinden, wenn es beispielsweise gelang, das Gold allein zur Wertgrundlage aller Münzen des Systems, auch der Silbermünzen zu machen. Nur diese beiden Wege, die Beseitigung der Wertschwankungen zwischen Gold und Silber oder die Loslösung der Münzen des einen Metalls von ihrem gesetzlichen und thatsäch- lichen Metallgehalte und ihre Verbindung mit dem Werte des andern Metalls, konnten zum Ziele führen. Die Beseitigung der Wertschwankungen zwischen Gold und Silber ist bis zum heutigen Tage — wie hier vorgreifend bemerkt werden darf — nicht gelungen. Das Problem der Loslösung der Münzen des einen Metalls vom Werte ihres Metallgehaltes und ihre Verbindung mit den Münzen des andern Metalls ist erst in der modernen Goldwährung vollkommen gelöst worden. § 4. Die Schwankungen des Wertverhältnisses zwischen Gold und Silber. Die ältesten Nachrichten über die Wertrelation zwischen Gold und Silber stammen aus dem Babylonischen Reich, wo eine Gewichtseinheit Gold soviel galt wie 13 '/3 Gewichtseinheiten Silber. Es ist wahrscheinlich, dafs sich dieses Wertverhältnis während mehrerer Jahrhunderte ohne wesentliche Schwankungen erhalten hat. In Griechenland wurde im allgemeinen das Gold niedriger bewertet. Für das Jahr 400 vor Christus ist eine Relation von 1:12 zwischen Gold und Silber überliefert; bis zur Zeit Alexanders des Grofsen scheint sich das Wertverhältnis zwischen 1:13 '/s, der babylonischen Relation, und 1:11 '/2 bewegt zu haben. Nach der Eroberung des persischen Reiches sank der Wert des Goldes im Verhältnis zum Silber auf 1:10. In Rom war während der Zeit der Republik das gesetzliche Wert- verhältnis, das der Ausprägung von Silber- und Goldmünzen zu Grunde lag, 1 :11,91. Das effektive Wertverhältnis der Metalle auf dem offenen Markte wies jedoch zeitweise grofse Abweichungen von dieser Relation auf. So soll etwa ein Jahrhundert vor Christus die Entdeckung reicher Goldfelder bei Aquileia den Wert des Goldes gegenüber dem des Silbers um ein Drittel vermindert haben, und zur Zeit Cäsars soll die Wertrelation zwischen den beiden Metallen zeitweise auf etwa 1 : 8,9 herab- 56 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. gegangen sein. Für die ersten Jahrhunderte der Kaiserzeit ergeben die Prägevorschriften für Gold- und Silbermünzen Schwankungen zwischen 1:11,3 und 1:12,2. Die Zeit des Verfalls der römischen Herrschaft brachte eine wesentliche Steigerung des Goldwertes, die wohl zum gröfsten Teil darauf beruht haben mag, dafs in unruhigen und unsichern Zeiten das Gold, weil es bei gleichem Werte leichter zu transportieren und zu verbergen ist als das Silber, stets gegenüber dem weifsen Metall bevorzugt wird. Die Meinungen über die zahlenmäfsige Gestaltung der Wertrelation in jener Zeit gehen auseinander, da die Bedeutung gewisser kaiserlicher Verordnungen der Jahre 397 und 422 nach Christi Geburt, welche auf ein Wertverhältnis von 1 :14,4 und gar von 1:18 schliefsen lassen würden, nicht ganz klargestellt ist. Während des Mittelalters hat sich die Wertrelation der beiden Metalle im grofsen Ganzen zwischen 1 : 10 und 1:12 gehalten. Für einzelne Fälle freilich sind beträchtliche Abweichungen nach oben und unten über diesen Spielraum hinaus nachgewiesen, etwa von 1:8 bis 1 : 13,6. Der ersten deutschen Reichsmünzordnung von 1524 liegt ein Wertverhältnis von ] : 11,38 zwischen Silber und Gold zu Grunde. Vom Anfang des 16. Jahrhunderts an ist ein langsames Steigen des Goldwertes zu beobachten. Soetbeer berechnet die ungefähre Relation zwischen Silber und Gold von 1501 bis 1520 auf 1:10,75, für 1601 bis 1620 auf 1 : 12,25. In den folgenden fünf bis sechs Jahrzehnten erfuhr diese Entwicklung eine plötzliche und starke Beschleunigung. Die Wertrelation von 1660 bis 1680 wird von Soetbeer auf 1 :15 geschätzt. Für den Anfang des 18. Jahrhunderts haben wir eine Relation von 1 :15 V-i. Der Verlauf des 18. Jahrhunderts brachte zunächst einen relativen Rückgang des Goldwertes bis auf eine Relation von I : 14,56 von 1751 bis 1760, dann aber eine neue Steigerung bis auf etwa 1 : 15 '/2 um die Jahrhundertwende. In den ersten sieben Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts bewegte sich die Relation in verhältnismäfsig engen Grenzen um 1 :15 'Ii. Der ungünstigste Stand für das Silber war (nach den Londoner Silberpreisen) 1:16,12 im Jahre 1848, der günstigste 1 :15,03 im Jahre 1859. Vom Beginn der 70 er Jahre an trat eine heftige Entwertung des Silbers ein, die im Laufe von drei Jahrzehnten dem Silber mehr als die Hälfte seines Wertes dem Golde gegenüber entzog. Am Ende des 19. Jahrhunderts galten erst 34—35 Pfund Silber so viel wie ein Pfund Gold. Es ist hier noch nicht der Platz zur Untersuchung der Ursachen dieser Schwankungen; wir werden später finden, dafs ihre Gründe einmal in den Verhältnissen der Edelmetallproduktion liegen, dann in den Schwankungen der Nachfrage nach Gold und Silber, wie sie durch den Wechsel der Zeiten, durch die wirtschaftliche Entwicklung, welche 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. .§ 5. 57 die Verwendung des einen Metalls mehr als die des andern begünstigte, und schliefslich durch Änderungen der Ordnung des Münzwesens, welche ihrerseits wieder durch den Wechsel der wirtschaftlichen Bedürfnisse veranlafst waren, hervorgerufen worden sind. Vorläufig handelt es sich für uns nur darum festzustellen, dafs eine längere Zeit andauernde Beständigkeit des Wertverhältnisses beider Metalle — abgesehen vielleicht von der babylonischen Vorzeit, über welche wir nichts Genaueres wissen — niemals bestanden hat. Daraus ergiebt sich, wie ungemein schwierig die Aufgabe war, aus den beiden Edelmetallen ein in sich geschlossenes Geldsystem herzustellen, zu bewirken, dafs — trotz aller Wertschwankungen zwischen Gold und Silber — Gold- und Silbermünzen in einem unverrückbar festen Wertverhältnisse zueinander stehen, dafs z. B. 10 silberne Einmarkstücke stets genau ebensoviel wert sind, wie ein goldnes Zehnmarkstück. Dafs die Lösung dieser Aufgabe gelungen ist, sogar in einer Zeit, welche die stärksten Verschiebungen im Wertverhältnis der beiden Edelmetalle aufweist, sehen wir an den gegenwärtigen Münzverhältnissen der wichtigsten Kulturländer. Auf welchem Wege die Lösung gelungen ist, soll in den folgenden Ausführungen dargestellt werden. § 5. Doppelwährung und Parallelwährung. Es ist viel leichter, rückwärts schauend die Entwicklung von Jahrhunderten zu überblicken und zu erkennen, nur auf diesem bestimmten Wege konnte die oder jene Aufgabe gelöst werden, als im gegebenen Augenblicke sich über die zum gewollten Ziele führenden Wege klar zu werden. Oft ist die Menschheit Jahrhunderte lang in der Irre gegangen und hat sich auf falscher Fährte nach der Lösung eines Problems abgemüht, ohne sich über die Unmöglichkeit, auf dem eingeschlagenen Wege zum Ziel zu kommen, Rechenschaft zu geben; oft sind grofse Umwälzungen und Fortschritte nicht aus der klaren Erkenntnis des neuen besseren Zustandes hervorgegangen, sondern aus unklaren und tastenden Versuchen, auf die eine oder andere Weise die vorhandenen Übelstände zu beseitigen. So verhielt es sich auch bei dem Problem, das uns hier beschäftigt. Von allem Anfang an versuchten die Staaten, nicht nur zwischen Silbermünzeu unter sich und Goldmünzen unter sich, sondern auch zwischen diesen beiden Kategorien untereinander ein festes Wertverhältnis herzustellen, ohne sich der aus den Schwankungen des Wertverhältnisses zwischen den Rohmetallen hervorgehenden Schwierigkeiten völlig bewufst zu werden. Die Staatsgewalt machte sich die Aufgabe so leicht wie möglich, indem sie einfach vorschrieb, eine bestimmte Summe von Silbermünzen solle ebensoviel gelten, wie eine bestimmte Summe von Goldmünzen. 58 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Es mag dahingestellt bleiben, ob und wie weit diese Tarifierungen von Gold- und Silbermünzen einen Einflufs ausgeübt haben auf die Wertbewegungen von Gold und Silber. Sicher ist, dafs sie diese Wertbewegungen nicht beherrscht haben, dafs Schwankungen um das sich aus der Tarifierung von Gold- und Silbermünzen ergebende Wertverhältnis der Edelmetalle stattgefunden haben; dafs ferner der freie Verkehr die staatlichen Tarifierungen der Gold- und Silbermünzen nur solange beobachtete, als sie dem thatsächlich bestehenden Wertverhältnisse zwischen den rohen Metallen entsprachen, dafs er seine Bewertung der Gold- und Silbermünzen entsprechend den Schwankungen im Wertverhältnis der Metalle trotz der strengsten Vorschriften und Verbote änderte, und dafs der Staat sich immer und immer wieder genötigt sah, seine Tarifierungen denjenigen des freien Verkehrs anzupassen oder den Feingehalt der einen oder der andern Münzsorte entsprechend zu verändern. Allerdings haben Veränderungen im Wertverhältnis der Rohmetalle nicht immer ihren vollen Einflufs auf das Wertverhältnis von Gold- und Silbermünzen ausgeübt; die Macht staatlicher Verordnungen hat sich vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen stark genug erwiesen, um den vollen Einflufs der Veränderungen des Wertverhältnisses zwischen Gold und Silber auf die gegenseitige Bewertung der Gold- und Silbermünzen einzudämmen; wo das jedoch der Fall war, trat ein anderer Mifsstand in Erscheinung. Wenn sich der den Goldmünzen beigelegte Nennwert in Silbermünzen niedriger stellte, als dem jeweiligen Wertverhältnisse zwischen Gold und Silber auf dem Edelmetallmarkte entsprochen hätte, so kam das zunächst darin in Erscheinung, dafs der Staat für das Gold, das seinen Münzstätten zur Ausprägung gebracht wurde, einen geringeren Preis zahlte, als auf dem freien Markte für Gold zu erhalten war; die Folge davon war, dafs Niemand dem Staate Gold zur Ausmünzung brachte, sondern dafs Jedermann, der Goldbarren besafs, es vorzog, sie zu dem höheren Preise auf dem offenen Markte zu verkaufen. So hat in Frankreich, wo die Münzanstalt seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts stets 3100 Frs., abzüglich einer geringen Prägegebühr, für das Kilogramm Miinzgold (900 Tausendteile Feingold und 100 Tausendteile Kupfer) zahlte, Niemand Gold zur Münze gebracht, wenn er auf der Pariser Metallbörse dafür etwa 3150 Frs., also 50 Frs. mehr erhalten konnte. Das im Verhältnis zum freien Verkehr in der staatlichen Tarifierung zu ungünstig bewertete Metall bleibt also den Münzstätten fern, da sein Preis als Ware höher steht als der ihm staatlich beigelegte Geldwert. Es werden mithin in der Hauptsache, wenn der Staat nicht selbst das von ihm zu niedrig bewertete Metall zu einem höheren als dem Ausmünzungswerte entsprechenden Preise kaufen und dadurch 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 5. 59 bei der Prägung' Verluste erleiden will, nur Münzen aus dem gegenüber dem thatsächlichen Wertverhältnisse zu hoch bewerteten Metalle geprägt werden. Dazu kommt, dafs es für den Edelmetallhandel stets lohnend ist, die nicht allzustark abgenutzten Münzen des in der staatlichen Tarifierung zu ungünstig bewerteten Metalls einzuschmelzen und eventuell im Austausch gegen das zu günstig bewertete Metall nach dem Auslände zu exportieren. Wenn in 3100 Frs. französischer Goldmünzen — abgesehen von der Abnutzung — ein Kilogramm Münzgold enthalten ist, dann kann man, da die Schmelzkosten im Verhältnis zum Goldwerte nicht ins Gewicht fallen, einen Gewinn dabei machen, wenn man Goldmünzen einschmilzt und das so gewonnene Barrengold zu 3150 Frs. pro Kilogramm Münzgold auf dem inländischen Edelmetallmarkte oder nach dem Auslande verkauft. Daraus ergiebt sich, dafs jede Verschiebung des thatsächlichen Wertverhältnisses der Edelmetalle gegenüber der gesetzlichen Tarifierung das im Werte steigende Metall nicht nur von den Münzstätten fernhält, sondern auch zur Einschmelzung und Ausfuhr der aus ihm hergestellten und im Umlauf befindlichen Münzen führt. Jede Verschiebung des Wertverhältnisses zwischen Gold und Silber vertreibt mithin das in seinem relativen Werte steigende Metall aus der Cirku- lation und füllt den Geldumlauf mit dem sich entwertenden Metall. Das sind nicht etwa rein theoretische Erwägungen, sondern die Ergebnisse der Erfahrungen, die während mehrerer Jahrhunderte in den verschiedensten Ländern mit diesem System, das wir heute Doppelwähr ung nennen, gemacht worden sind. Überall, wo der Staat ein festes Wertverhältnis zwischen Gold- und Silbermünzen vorschrieb und beide Metalle in dem Umfange prägte, wie sie bei seinen Münzstätten eingeliefert wurden, hat bei jeder Schwankung des Wertverhältnisses der ungeprägten Edelmetalle das im Werte sinkende Metall das im Werte steigende Metall aus dem Umlaufe verdrängt. Die sich daraus ergebenden Nachteile machten sich zuerst dort fühlbar, wo die gesamte Volkswirtschaft am weitesten vorgeschritten und deshalb gegen Störungen auf dem Gebiete des Geldwesens am meisten empfindlich war. Das Land, welches in der modernen wirtschaftlichen Entwicklung am weitesten vorausgeeilt war, nämlich England, hat daher auch in der Entwicklung des modernen Geldwesens die Führung gehabt. Die englische Münzgeschichte ist deshalb hochbedeutsam für die Erkenntnis der Entwicklungsgeschichte der modernen Geldverfassung überhaupt. 1 ) Wie in allen andern Ländern, wurde auch in England zunächst 1) Vergl. zum folgenden insbesondere Ivalkmann , Englands Übergang zur Goldwährung im 18. Jahrhundert. 1895. 60 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. ein festes Wertverhältnis zwischen Silber- und Goldmünzen im Wege der staatlichen Tarifierung angestrebt. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bewirkten häufige Schwankungen der Wertrelation von Gold und Silber, dafs — ungeachtet der durch Veränderungen des Feingehaltes der Münzen vorgenommenen Korrekturen — Goldumlauf und Silberumlauf fortgesetzt miteinander abwechselten. Die daraus entstehenden Unbequemlichkeiten führten schliefslich dazu, dafs man einen neuen Weg einschlug, um Gold- und Silbermünzen dauernd nebeneinander im Umlauf zu erhalten. Das abwechselnde Verschwinden der Goldmünzen und der Silbermünzen hatte die dauernde Erhaltung des gleichzeitigen Umlaufs beider Münzsorten als ein besonders dringendes Bedürfnis erscheinen lassen, so dafs man bereit war, diesem Bedürfnis das feste Wertverhältnis von Gold und Silber, dessen Erstreb ung die Schuld an dem Wechsel des Geldumlaufs trug, zum Opfer zu bringen. Man verzweifelte an der Möglichkeit, Gold- und Silbermünzen in eine feste Beziehung zu bringen und dabei dem Verkehr einen genügenden Umlauf von beiden Münzsorten zu sichern. Als im Jahre 1663 eine neue Goldmünze, die Guinea, eingeführt wurde, verzichtete man im Gegensatz zur bisherigen Praxis darauf, deren Wert in Silbergeld gesetzlich festzulegen; man überliefs vielmehr die Bewertung der Guinea dem freien Verkehr und gestattete den Regierungskassen, die Guineas zum Tageskurse in Zahlung zu nehmen. Dieses System, mit welchem England von 1663 an einen Versuch machte, nennt man heute Parallel Währung, weil in ihm ein System von Goldmünzen und von Silbermünzen nebeneinander einhergeht, ohne dafs beide Systeme durch eine gesetzliche Tarifierung miteinander verbunden sind. Aber auch dieses System befriedigte nicht. Es war für den Verkehr überaus lästig, mit zwei verschiedenen Geldarten, die in schwankendem Kursverhältnisse zueinander standen, rechnen zu müssen. Unter dem Druck dieser Unbequemlichkeit mufste der Versuch mit der Parallelwährung, der nichts war als ein Verzicht auf ein einheitliches Geldwesen, bald wieder aufgegeben werden. Den ersten Anlafs zu einem neuen Eingriif der Regierung gab der Umstand, dafs das englische Silbergeld infolge betrügerischer Verkürzung seines Feingehaltes gegen Ende des 17. Jahrhunderts einen grofsen Teil seines ursprüglichen Metallgehaltes verlor — es wird behauptet bis zu 50 Proz. —, und dafs infolgedessen der Kurs der neuen und ver- hältnismäfsig vollwichtigen Guineas, die anfangs als ein Stück im Werte von etwa 20 Schilling gedacht waren, bis auf 30 Schilling und darüber stieg. Für die Regierung, welche eine Reform des verschlechterten Silberumlaufs beabsichtigte, war ein so hoher Guineakurs überaus unbequem, und um einer weiteren Steigerung einen Riegel 2. Kapitel. Die Entwicklung- der Geldsysteme. § 5. Gl vorzuschieben, verbot sie ihren Kassen im August 1695 die Annahme der Guinea zu einem höhern Kurse als 30 Schilling. Mit der Durchführung der Silbermünzreform wurde in den ersten Monaten des folgenden Jahres der Maximalkurs der Guinea schritttweise auf 22 Schilling herabgesetzt. Obwohl diese für die öffentlichen Kassen festgesetzten Maximalkurse die Guinea gegenüber der Marktrelation zwischen Gold und Silber zu günstig bewerteten — der Kurs von 22 Schilling hätte einem Wertverhältnis von 1 : 15,9 entsprochen, während das effektive Wertverhältnis 1:15 war —, wirkten diese Maximalkurse für den Verkehr doch ebenso wie eine feste Tarifierung. Solange die öffentlichen Kassen die Guinea zum Maximalkurse nahmen, gab sie auch im Verkehr Niemand zu einem billigeren Satze, und solange sie im Verkehr nicht im Kurse zurückging, lag für die öffentlichen Kassen kein Grund vor , unter den Maximalkurs herabzugehen. Damit war die Parallelwährung ihrem Wesen nach wieder preisgegeben, und der thatsächliche Zustand des englischen Geldwesens war wieder eine Doppelwährung, und zwar eine Doppelwährung, in welcher das Gold gegenüber seinem Marktwerte zu hoch bewertet war. Daran änderte sich auch dann nichts, als im Jahre 1699 der Maximalkurs der Guinea auf 21 '/a Schilling herabgesetzt wurde, und als sie im Jahre 1717 gesetzliche Zahlungskraft zu 21 Schilling erhielt. 1 ) Die Tarifierung zu 21 Schilling hätte einem Wertverhältnis von J : 15,2 entsprochen, während Newton selbst, auf dessen Rat diese Kursherabsetzung vorgenommen wurde, das thatsächliche Wertverhältnis auf 1 :14,97 berechnete. Er wollte die Reduktion nur versuchsweise vorgenommen wissen und nötigenfalls eine weitere Herabsetzung des Guineakurses erfolgen lassen. Zu einer solchen kam es jedoch nicht infolge des Unwillens, den die Veränderung des Nennwertes der damals schon das wichtigste Zahlungsmittel in England darstellenden Goldmünze erregte. Es erging vielmehr im Jahre 1718 ein Gesetz, welches bestimmte, dafs in Zukunft keine Veränderung der Gold- und Silbermünzen mehr stattfinden solle, weder in Bezug auf ihren Metallgehalt, noch in Bezug auf ihren Nennwert. Dieses Gesetz erging, obwohl sich damals bereits die unangenehmen Folgen der festen Tarifierung — die Knappheit an Silbergeld — schon wieder stark 1) Es wird darüber gestritten, ob die Guinea gesetzliche Zahlnngskraft zu einem festen Kurse von 21 Schilling oder zu einem Maximalkurse von 21 Schilling erhalten habe. Erstere Ansicht vertritt Kalkmann , letztere Lexis . Streng formell wäre die englische Wälirungsverfassung von 1717 an nur dann als Doppelwährung anzusehen, wenn der Guinea ein fester Kurs verliehen worden wäre. Da aber that- sächlich der Kurs von 21 Schilling als ein absolut fester gewirkt hat, kann diese formelle Seite der Frage als gleichgültig angesehen werden zumal im Hinblick auf das im folgenden Jahre (1718) erlassene Gesetz, das für die Zukunft jede weitere Änderung des Nennwertes von Gold- und Silbermünzen untersagte. 62 Erstes Buch. L, Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. fühlbar gemacht hatten; so dringend war das Bedürfnis nach einem festen Verhältnis zwischen Gold- und Silbergeld. Das Gesetz von 1717, welches der Guinea gesetzliche Zahlungskraft (statt des bisherigen Maximalkassenkurses) zu 21 Schilling in Silbergeld beilegte, und das Gesetz von 1718, welches jede künftige Änderung dieser Tarifierung ausschlofs, bedeuteten die völlige Abkehr von der Parallelwährung und die Rückkehr zum Doppelwährungssystem. Bei dieser neuen Doppelwährung war — wie bereits erwähnt — das Gold höher tarifiert als dem Wertverhältnis auf dem Markte entsprach. Da das letztere in den folgenden Jahrzehnten eine weitere Verschiebung zu Ungunsten des Goldes erfuhr, stellte sich das Wertverhältnis auf dem Markte bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts für das Silber beträchtlich günstiger, als die gesetzliche Relation, welche der gegenseitigen Bewertung der englischen Gold- und Silbermünzen zu Grunde gelegt war. Die Folge war. dafs — wie früher in denselben Fällen — das Silber der englischen Münzstätte fernblieb, und dafs es vorteilhaft war, die durch die Umprägung von 1695—1698 auf ihr volles gesetzliches Gewicht gebrachten Silbermünzen einzuschmelzen und als Barren zu verkaufen. Es zeigte sich bald, dafs die ganzen gewaltigen Kosten für die Umprägung der Silbermünzen umsonst aufgewendet waren. Alles vollwichtige Silbergeld verschwand, und im Umlaufe hielten sich nur Silbermünzen, die soweit abgenutzt waren, dafs sich ihre Ein- schmelzung trotz des hohen Silberpreises nicht lohnte. Die grofse Masse der Umlaufsmittel bestand aus den goldnen Guineas, die für alle grofsen Zahlungen benutzt wurden, und die Klagen darüber, dafs an dem abgenutzten Silbergeide nicht einmal genug für den Bedarf des kleinen Zahlungsverkehrs vorhanden sei, wurden immer lauter, zeitweise wurde sogar ein Agio auf das schlechte Silbergeld gezahlt; auch die schlechte Beschaffenheit der umlaufenden Silbermünzen gab zu grofsen Beschwerden Anlafs. Aber diesen Mifsständen war auf dem Boden der bestehenden Geldverfassung nicht abzuhelfen, da jede Neuprägung und A"euausgäbe vollwichtiger Silberstücke nur Material für die Schmelztiegel der Edelmetallhändler lieferte. Vergeblich suchte man nach einem Auswege aus diesem Zustande, vergeblich suchte man nach einem Mittel, um die Vorteile des überwiegenden Goldumlaufs, die man wohl zu schätzen wufste, mit der Erhaltung eines ausreichenden und geordneten Silberumlaufs zu vereinigen. § 6. Die Entstehung der Goldwährung. Die selbstthätige Entwicklung der Dinge leitete schliefslich mit zwingender Gewalt auf den Weg, der aus diesem unhaltbaren Zustande herausführte. Der nicht erneuerungsfähige Umlauf von Silbermünzen unterlag 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 6. 63 einer immer stärkeren Abnutzung bis zur gänzlichen Unkenntlichkeit des Gepräges. Der effektive Silberwert dieser Münzen sank beträchtlich unter den ihnen beigelegten Goldwert; während sie in ihrem gesetzlichen Feingehalte nach wie vor unterwertet waren, war ihr thatsächlicher Feingehalt geringer, als ihrem Nennwerte und ihrer Tariflerung in Goldgeld entsprach; sie waren durch die Abnutzung aus einem unterwerteten zu einem unterwertigen Geld geworden. Um nun Niemanden zu zwingen, ein solches Geld, dessen Materialwert geringer war als sein Nennwert, unbeschränkt in Zahlung nehmen zu müssen, bestimmte ein Gesetz vom Jahre 1774, dafs den Silbermünzen für Summen von mehr als 25 Pfd. Sterl. gesetzliche Zahlkraft nur noch nach dem Gewichte (zum Satze von 5 sh. 2 d. pro Unze) zustehen solle. Dadurch hatte die gesetzliche Doppelwährung eine wesentliche Modifikation erfahren: die volle gesetzliche Zahlungskraft der Silbermünzen war beschränkt, ihre formelle Gleichberechtigung mit den Goldmünzen war aufgehoben. Freilich hatte schon vorher bei dem Mangel an Silbergeld Niemand Silbermünzen zu größeren Zahlungen verwendet, sodafs diese formelle Modifikation thatsächlich keine Änderung brachte. Immerhin war auch nach 1774 das Silbergeld wenigstens nach dem Gewichte volles gesetzliches Zahlungsmittel. Die endgültige Preisgabe der Doppelwährung erfolgte erst am Ende des 18. Jahrhunderts und wurde verursacht durch eine neue Verschiebung des Wertverhältnisses der Edelmetalle. Im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts zeigte sich eine allmähliche Entwertung des Silbers gegenüber dem Golde. Das durchschnittliche Wert Verhältnis beider Metalle war 1771—1780 1:14,64; es trat dann eine Änderung zu Gunsten des Goldes ein, in den 90 er Jahren wurde das gesetzliche Wertverhältnis der englischen Währung 1 : 15,2 erreicht und schliefslich sogar überschritten. Damit trat die entscheidende Wendung ein. Die Ausprägung von Silber, die bisher nur unter Verlusten möglich gewesen war, .fing an lohnend zu werden, und die Ausprägung von Gold, die bisher lohnend gewesen war, begann nur noch unter Verlusten möglich zu sein; dagegen konnten die Edelmetallhändler, die bisher vollwichtige Silber- miinzen eingeschmolzen hatten, jetzt mit der Einschmelzung von Goldmünzen ein Geschäft machen. Für jeden in diesen Dingen Bewanderten war es sofort klar, dafs jetzt das alte Spiel von neuem beginnen werde, dafs Silber in grofsen Massen in den englischen Geldumlauf eindringen und das Gold verdrängen werde. In der That wurden grofse Mengen von Silber bei der Londoner Münze zur Ausprägung eingeliefert. Die englische Regierung war damit vor die Frage gestellt, ob sie ruhig das Silber aufnehmen und das Gold verschwinden lassen wollte; und das wollte sie nicht. Der ganze Verkehr hatte zwar stark unter 64 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. dem Mangel und der schlechten Beschaffenheit des Silbergeldes gelitten. aber um den Preis des so viel bequemeren Goldumlaufs wollte Niemand das Silbergeld erkaufen. Es fragte sich, was zur Erhaltung des Goldumlaufs gegenüber der Verschiebung des Wertverhältnisses geschehen könnte. Verbieten, dafs Goldmünzen eingeschmolzen und exportiert würden? — Man wufste aus vielen Erfahrungen, dafs solche Verbote unwirksam sind. Es blieb mithin nur übrig, das Silber nicht herein zu lassen; wenn es nicht in den Verkehr eindringen kann, vermag es das Gold nicht zu verdrängen. Eindringen kann es aber in den Verkehr nur in der Form geprägter Münzen, und der Staat allein hat das Recht, aus Silberbarren Münzen herzustellen. Wenn der Staat sich weigerte, das bei seinen Münzstätten eingelieferte Silber auszuprägen, dann war der drohenden Silberinvasion ein Riegel vorgeschoben. Die Weigerung, Silber in beliebigen Mengen auszuprägen, das war also der Weg, auf welchem der vorhandene Goldumlauf gegenüber den Veränderungon des Wertverhältnisses zwischen Silber und Gold wirksam verteidigt werden konnte. Die englische Regierung zögerte nicht, diesen Weg zu beschreiten, obwohl ein formales Hindernis entgegenstand. Seit dem Jahre 1666 war der englischen Münze die Verpflichtung auferlegt, jede Menge von Gold und Silber, die ihr gebracht wurde, für den Einlieferer unentgeltlich auszuprägen; Jedermann hatte mithin einen Anspruch und ein Recht darauf, sich von der staatlichen Münzanstalt beliebige Mengen von Gold und Silber ausprägen zu lassen. Man nennt dieses Recht, das in der modernen Geldverfassung von grofser Bedeutung ist,, das freie Prägerecht. Die englische Regierung setzte sich jedoch über dieses Bedenken hinaus. Noch ehe das für private Rechnung ausgemünzte Silber den Einlieferern zurückgegeben war, wurde die Münze angewiesen, die ausgeprägten Stücke wieder einzuschmelzen und fernerhin von Privaten kein Silber mehr zur Ausmünzung anzunehmen. Der Befehl war zweifellos ein Verstofs gegen das strenge Recht; aber die von der Regierung ergriffene Mafsregel erschien im allgemeinen Interesse als so selbstverständlich, dafs das Parlament nicht zögerte, sie zu legalisieren. Mit dieser im Jahre 1798 erfolgten Aufhebung des freien Prägerechtes für Silber war England aus der Doppelwährung heraus zu einem System gelangt, welches bereits die wesentlichen Merkmale unserer modernen Goldwährung an sich trug. Für das Gold allein bestand das freie Prägerecht fort, und damit war der Wert des englischen Geldes auf die Dauer mit dem Werte eines bestimmten Gewichtsquantums Gold verbunden. Die englische Münzstätte prägte damals — und prägt heute noch — aus der Unze Münz- 2. Kapitel. Die Entwicklung- der Geldsysteme. § 6. 65 gold (Standard Gold) von n /i2 Feinheit für Jedermann unentgeltlich 77 sh. 101/2 d. Der Preis der Unze Standard Gold kann deshalb nie merklich unter diesen Satz sinken, da dieser Preis stets durch Ein- lieferung bei der Münze zu erzielen ist. Anderseits ist in je 77 sh. 10 '/2 d englischer Goldmünzen — abgesehen von der geringfügigen Abnutzung — stets je eine Unze Standard Gold enthalten; es liegt deshalb für Niemand ein Grund vor, merklich mehr als 77 sh. 10 d für die Unze Standard Gold zu bezahlen, solange Gold das Hauptumlaufsmittel ist und man auf Verlangen jederzeit Zahlung in Goldmünzen erhalten kann. Der Preis der Unze Münzgold in Goldgeld kann also infolge der freien Prägung für Gold weder merklich über 77 sh. 10 72 d steigen noch unter diesen Preis fallen, zwischen dem ungeprägten Gold und den Goldmünzen ist eine feste Beziehung hergestellt. Dieselbe Mafsregel, welche dem Eindringen des Silbers einen Riegel vorschob, die Aufhebung der freien Prägung für Silber, war gleichzeitig die erste Voraussetzung dafür, dafs die Silbermünzen in ihrem Geldwerte von ihrem Silbergehalte unabhängig gemacht und dem Goldgeld angegliedert wurden. Solange freie Prägung auch für Silber bestand, konnten sich die vollwichtigen Silbermünzen ebensowenig von ihrem gesetzlichen Silbergehalte entfernen, wie die Goldmünzen von ihrem Goldgehalte. Die Silbermünzen konnten lediglich um den Betrag der Abnutzung unter ihren gesetzlichen Silbergehalt sinken, und die Abnutzung war ja damals bei den englischen Silbermünzen sehr erheblich; aber sie konnten niemals über ihren gesetzlichen Silbergehalt steigen; solange die Münze für ein Troypfund Standard Silber (von 37 /-io Feinheit) 62 Schilling gab, konnte der Preis des Troypfundes Standard Silber nicht unter 62 sh. sinken, der Schilling konnte nicht über den Wert von Troypfund Standard Silber steigen. Wenn der Wert des Silbers zurückging, mufste auch der Wert des aus ihm geprägten Geldes zurückgehen. Sobald aber die Münze kein Silber mehr zur Ausprägung annahm, konnten die Besitzer von Silberbarren in die Zwangslage kommen, sich mit weniger als 62 sh. für das Troypfund zufrieden zu geben; der Wert des geprägten Schillings konnte sich, weil der Staat nunmehr sein Prägemonopol faktisch ausübte, über den Wert seines Metallgehaltes erheben, aber nur bis zum Werte des Goldäquivalentes des Schillings, da ja Jedermann für die Unze Standard Gold 77 sh. 10 '/2 d erhalten kann und Niemand mehr als den durch diese Gleichung gegebenen Goldwert für die Beschaffung englischen Geldes aufzuwenden braucht. In der That zeigte es sich, dafs nach der Einstellung der freien Silberprägung die Silbermünzen, trotz des weiteren Bückgangs des Silberpreises und trotz ihrer beträchtlichen Abnutzung, sich auf dem ihnen beigelegten Werte, der sich seinerseits vom Goldgeld ableitete, erhielten. Helfferich , Das Geld. 5 66 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Die Aufhebung der freien Prägung für Silber, die auf den Bedarf des Verkehrs beschränkte und ausschliefslich für Rechnung des Staates erfolgende Ausprägung von Silbermünzen stellte sich mithin als das Mittel heraus, durch welches der Wert der Silbermünzen von ihrem Metallgehalte losgelöst und durch Tarifierung wirksam mit dem Gold- geld verbunden werden konnte. Freilich mit einer Einschränkung, die sich aus den bisherigen Ausführungen von selbst ergiebt. Der Wert einer Münze kann nie unter den Wert ihres effektiven Metallgehaltes sinken, weil die Münze jederzeit eingeschmolzen und in Rohmetall verwandelt werden kann. Nur ein ihren Metallgehalt übersteigender Wert kann den Münzen bei beschränkter Prägung beigelegt werden. Jede ihren Metallgehalt linterwertende Tarifierung treibt die Münzen in den Schmelztiegel; das hatte die bisherige Entwicklung zur Genüge gezeigt. Diese Erfahrungen und Erwägungen waren mafsgebend für die Grundzüge der Neuordnung des englischen Geldwesens, die im Jahre 3 81(5 vorgenommen wurde und zum erstenmal eine „Goldwährung" schuf. Die Neuordnung verzögerte sich bis zu diesem Jahre infolge der napoleonischen Kriege, die vorübergehend das englische Geldwesen in grofse Unordnung brachten. Die wesentlichsten Züge der im Jahre 1816 gesetzlich begründeten englischen Goldwährung sind folgende: Freie Prägung besteht allein für Gold; der Wert des Geldes ist dadurch mit dem Werte des Goldes verbunden. Die Silbermtinzen werden unter dem ihnen beigelegten Goldwerte ausgeprägt, und zwar ausschliefslich für Rechnung und auf Anordnung der Regierung und in einem den Bedarf des Verkehrs an Silbergeld nicht überschreitenden Umfange. Während bisher 62 sh. aus dem Troy- pfund Münzsilber geprägt worden waren, wurden von nun an 66 sh. aus dem Troypfund ausgebracht. Die Silbermünzen wurden also um mehr als 6 Proz. in ihrem Feingehalte verkürzt, und zwar in der Absicht, sie auch bei etwaigen künftigen Steigerungen des Silberwertes im Umlauf erhalten zu können, d. h. um auszuschliefsen, dafs ihr Silbergehalt bei einer solchen Steigerung ihren Nennwert überschreite und so ihre Einschmelzung lohnend mache; die Erfahrung des ganzen 18. Jahrhunderts, die gezeigt hatte, dafs nur durch Abnutzung unterwertig gewordene Silbermünzen sich im Umlauf halten konnten, war nicht umsonst gewesen. Die strenge Begrenzung der Ausgabe der unter- wertigen Silbermünzen auf den Umfang des Verkehrsbedarfs machte es möglich, sie auf dem ihnen beigelegten höheren Geldwerte zu erhalten. Schliefslich wurde nur den Goldmünzen die volle gesetzliche Zahlungskraft belassen, die Zahlkraft der Silbermünzen dagegen auf 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § (3. 67 Beträge von nickt mehr als 40 sh. beschränkt; Niemand sollte verpflichtet sein, mehr als 40 sh. in den unterwertigen Silbermünzen in Zahlung zu nehmen. Dadurch wurde dem Silbergeide die ihm von Natur zukommende Sphäre des Zahlungsverkehrs zugewiesen, das Publikum wurde davor bewahrt, gröfsere Summen in dem zu schweren und unbequemen Silbergeide annehmen zu müssen. Der Beschränkung der Zahlkraft der Silbermünzen lag ferner der münzpolitisch richtige Gedanke zu Grunde, welcher schon die Beschränkung der Zahlkraft des gemünzten Silbergeldes im Jahre 1774 veranlagst hatte, dafs nämlich nur ein Geld, das seinen vollen Wert in sich selbst, in seinem Stoffe trägt, ohne jede Beschränkung gesetzliches Zahlungsmittel sein dürfe, dafs man umgekehrt die Zahlungsempfänger vor dem Zwange, gröfsere Beträge in unterwertigen Münzen anzunehmen, sicher stellen müsse. Auf der beschränkten Zahlungskraft beruht der Begriff der modernen Scheidemünze. Während wir das Geld mit voller gesetzlicher Zahlungskraft als Courantgeld bezeichnen, nennen wir Scheidemünzen diejenigen Geldsorten, deren Zahlungskraft auf gewisse Maximalbeträge beschränkt ist. Das gesamte Silbergeld wurde also in der englischen Geldverfassung denselben Grundsätzen unterworfen, nach denen vorher schon das ganz kleine Geld behandelt worden war. Die im Jahre 1816 geschaffene englische Münzverfassung heilst Goldwährung, weil das allein frei ausprägbare Gold für den Wert des Geldes bestimmend ist und die Goldmünzen allein Courantgeld sind, und weil das Silber nur zur Ausprägung von Scheidemünzen und in dem Umfange verwendet wird, als es der Bedarf des Verkehrs an Geldstücken von geringerem Werte, die in Gold nicht dargestellt werden können, erfordert. Das System erscheint etwas künstlich und kompliziert, und es hat in der That eine starke und aufgeklärte Staatsgewalt und eine weit vorgeschrittene Gesetzgebung zur Voraussetzung. Eine Anzahl der Schriftsteller, die später die Goldwährung bekämpft haben und für die Doppelwährung eingetreten sind, haben daraus die Behauptung hergeleitet, das ganze System der Goldwährung sei am grünen Tische künstlich ausgedacht worden, die Goldwährung sei nichts als das Produkt eines theoretischen Doktrinarismus, und sie sei vermittelst eines gänzlich ungerechtfertigten Willküraktes an die Stelle der wohlbewährten Doppelwährung oder Silberwährung gesetzt worden. In Wirklichkeit hat es sich gerade umgekehrt verhalten. Die englische Doppelwährung hatte von selbst zu einem Zustande geführt, welcher in tliatsächlicher Beziehung der Goldwährung entsprach: zu einem fast ausschliefslichen Goldumlaufe mit einem den Bedürfnissen 68 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. des Verkehrs knapp genügenden, durch Abnutzung unter wertig gewordenen Silberuiulaufe; erst aus diesem thatsächlichen Zustande ist die Goldwährungstheorie hervorgegangen. Wenn man die geschilderte Entwicklung in ihrer Gesamtheit überblickt, so ergiebt sich: Die Goldwährung entstand aus dem Bestreben nach einem einheitlichen Münzsystem, innerhalb dessen beide Edelmetalle in einer ihren besonderen Eigenschaften entsprechenden Weise gleichzeitig im Umlauf sind, nachdem die Erreichung dieses Zieles auf dem Wege der Doppelwährung sich auf Grund der Erfahrungen von Jahrhunderten als unmöglich herausgestellt hatte. Alle Versuche, auf dem Wege der blofsen Tarifierung von Gold- und Silbermünzen die. Schwankungen der Rohmetalle Gold und Silber zu bewältigen, waren immer und immer wieder vergeblich gewesen, und deshalb war es nicht gelungen, auf diesem Wege Gold- und Silbermünzen zu einem geschlossenen System zu vereinigen. Diese vergeblichen Versuche haben schliefslich mit elementarer Notwendigkeit dazu gedrängt, das Geldwesen auf das den Bedürfnissen des Geldverkehrs einer entwickelten Volkswirtschaft besser entsprechende Gold allein aufzubauen, die Silbermünzen von ihrem Metallwerte loszulösen und sie in das einheitliche System als ein Geld zweiter Ordnung, als ein Hilfsgeld und als blofse Scheidemünze einzufügen. § 7. Die Papierwährung. Das Verhältnis des Geldes zu dem Geldstoffe hat im Laufe der bisher geschilderten Entwicklung folgende Wandlungen erfahren: Geld und Geldstoff traten sich erst von der Erfindung der Münze an als etwas Verschiedenes gegenüber: Das gemünzte Metall erschien ausschliefslich als das Geld, das rohe Metall als der Geldstoff. Die Verschiedenheit war ursprünglich nur eine rein formelle, denn anfangs war die Münzform nur als eine autoritative Beglaubigung einer bestimmten Edelmetallquantität gedacht. Aber bald wurde dies gemünzte Geld eine selbständige Wertgröfse, sein Metallgehalt sank zum veränderlichen Substrat seines Wertes herab. Das Geld bestand bei allen Veränderungen seines Metallgehaltes als rechtlich identische Gröfse fort. Aber auch in diesem Zustande war der effektive (wenn auch schwankende) Metallgehalt im grofsen Ganzen und auf die Dauer immer noch bestimmend für den Wert der einzelnen Münzsorten. Die Befreiung einer grofsen Kategorie von Münzen von der Gebundenheit an den Wert ihres Stoffes trat im weiteren Verlaufe der Entwicklung als eine prinzipielle Notwendigkeit hervor, als es sich um die Zusammenfassung der aus verschiedenen Metallen bestehenden Geldsorten zu einem einheitlichen Geldsystem handelte. Da eine Festlegung des Wertverhältnisses zwischen den beiden wichtigsten Geld- 2. Kapitel. Die Entwicklung' der Geldsysteme. § 7. 69 metallen nicht gelang, war ein einheitlicher Geldwert bei verschiedenen Geldstoffen nur zu erlangen dadurch, dafs man den Wert der Münzen des einen Metalls von dem Werte ihres Stoffes unabhängig machte und ihn — statt zu dem eigenen Stoffe — in Beziehung setzte zu den Münzen des andern Metalls. Die Lösung des Problems ist in der im vorigen Kapitel geschilderten Weise gelungen in der modernen Goldwährung. Die zu einem Goldwährungssystem gehörigen Silbermünzen leiten ihren Wert nicht ab von ihrem Silbergehalte, sondern von den die Grundlage des Geldsystems bildenden Goldmünzen und damit indirekt von einem bestimmten Quantum Gold; der Wert der Silbermünzen ist bei der Goldwährung nicht mehr gegeben durch den Stoff, aus dem sie bestehen, sondern durch einen anderen Stoff, zu dem sie keinerlei äufserliche Beziehung haben. Bei den Silbermünzen innerhalb einer Goldwährung ist also die vollständige Trennung von Stoffwert und Geldwert der Münzen vollzogen. Aber diese Trennung ist keine vollständige in Hinsicht auf die Beziehungen zwischen dem gesamten Geld einerseits und dem Metallwert anderseits. Die Trennung ist nur vorhanden bei einem Teile des Geldes, bei den Silbermünzen und den kleineren Scheidemünzen aus unedlem Metall, während die Goldmünzen, welche die Grundlage des Systems darstellen, in ihrem Werte mit dem Werte ihres Goldgehaltes übereinstimmen. Da der Wert der Geldeinheit bei dieser Währungsverfassung sich von den Goldmünzen ableitet, bleibt zwischen dem Gelde und dem Metalle Gold immer noch die engste Verbindung bestehen: Der Wert des Geldes schlechthin, einerlei aus welchem Metall die konkreten Münzen bestehen, ist abhängig vom Werte eines bestimmten Stoffes, vom Werte des Goldes. Insofern ist mithin bei der Goldwährung das Band zwischen dem Gelde und der übrigen Güterwelt noch nicht zerschnitten. Im Laufe der Entwicklung der neueren Zeit sind jedoch Währungssysteme entstanden, bei welchen jede derartige Verbindung zwischen dem Werte des Geldes und dem Werte eines dritten Wertgegenstandes fehlt, Systeme, bei welchen der Wert des Geldes von der ganzen übrigen Güterwelt unabhängig ist und sich ganz nach eigenen Gesetzen bewegt. Bereits im Altertum und Mittelalter kamen Versuche vor, das seinen Wert in seinem Stoffe tragende Metallgeld zu ergänzen oder zu ersetzen durch ein seinem Stoffe nach wertloses Zeichengeld. Nachdem sich infolge der Erfindung der Münze das Geld begrifflich als eine selbständige Güterkategorie, deren Herstellung in der Hand des Staates lag, entwickelt hatte, führte dieselbe Überschätzung der staatlichen Thätigkeit bei der Schaffung von Geld und dieselbe Unterschätzung des stofflichen Wertes der Münzen, welche die Münz Verschlechterungen 70 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. veranlafst hatte, zu Versuchen, gänzlich wertlosen, aber mit einem bestimmten staatlichen Zeichen versehenen Stoffen einen bestimmten Geldwert zu verleihen. In der neueren Zeit ist das Papier der Stoff geworden, aus welchem solches Geld ausschliesslich hergestellt wird. Es waren namentlich die Geldbedürfnisse des Staates, die ebenso wie zu Münzverschlechterungen auch zur Ausgabe von papiernen Geldzeichen führten. Wie bei der Ausprägung geringerhaltiger Münzen wurde auch bei der Ausgabe solcher Geldzeichen erstrebt, sie auf dem ihnen beigelegten Geldwerte zu erhalten. Das wirksamste Mittel zu diesem Zwecke ist das Versprechen, die papiernen Geldzeichen auf Verlangen zu ihrem Nennwerte in vollwertigem Metallgelde einzulösen. Diese Einlösung war von vornherein gegeben bei den von Privaten und von Banken ausgegebenen papiernen Geldzeichen, die ihrem Ursprünge nach nicht auf der staatlichen Befugnis, Zahlungsmittel zu schaffen, beruhten, sondern darauf, dafs sie Zahlungsversprechen von als zahlungsfähig bekannten Leuten und Instituten waren. Diese privaten Kreditpapiere haben sich zu den Banknoten im modernen Sinne entwickelt. Solange die Einlösbarkeit nicht ein toter Buchstabe ist, sondern wirklich aufrecht erhalten wird, kann sich der Wert des vom Staate ausgegebenen Papiergeldes und der Banknoten nicht von dem ihnen beigelegten Werte in vollwertigem Metallgelde entfernen; der Wert der papiernen Geldzeichen leitet sich dann ab von dem Werte eines bestimmten Quantums des dem Währungssystem zu Grunde liegenden Metalls. In zahlreichen Fällen ist jedoch diese Stütze für den Wert der papiernen Geldzeichen in Wegfall gekommen. An Stelle der Einlösbarkeit ist häufig sowohl bei staatlichem Papiergelde als bei Banknoten der „Zwangskurs" getreten, das staatliche Gebot, die vom Staate selbst oder von einer Bank ausgegebenen Zettel zu dem ihnen beigelegten Nennwerte ohne Rücksicht auf ihre Einlösbarkeit oder Uneinlösbarkeit in Zahlung zu nehmen. Mit dem Wegfall der Einlösbarkeit hörten die Zettel auf, Forderungen auf Metallgeld zu sein, sie wurden zu einem selbständigen Gelde, sie hörten auf, ihren Wert von dem geschuldeten Metallgelde herzuleiten. unterlagen vielmehr einer selbständigen Wertbildung, die sich von dem Werte des ursprünglich geschuldeten Metallgeldes entfernte, aber doch nur in seltenen Fällen zu einer gänzlichen Entwertung, entsprechend dem wertlosen Stoffe dieses Geldes, hinführte. Wo das Papiergeld in gröfseren Beträgen ausgegeben wurde und eine Entwertung gegenüber dem Metallgelde gleichen Nennwertes erfuhr, äufserte sich das darin, dafs das Metallgeld anfing, ein schwankendes Aufgeld gegenüber dein Papiergelde zu geniefsen. Sobald Jeder- 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 7. 71 mann verpflichtet ist, Papiergeld zu seinem Nennwerte in Zahlung zu nehmen, wird das Papiergeld entscheidend für die Wertbewegung des Landesgeldes. Wer in effektivem Metallgelde bezahlt werden will, mufs sich dazu verstehen, dieses zu einem höheren Kurse, als seinem Nennwerte entspricht, in Zahlung zu nehmen. Der Wert der Rechnungseinheit entfernt sich von dem Werte des ihr ursprünglich zu Grunde liegenden Metallquantums im Verhältnis zu dem Aufgelde, das für Metallgeld gezahlt wird. Das ursprüngliche Edelmetallgeld erscheint als Ware, deren schwankender Preis in dem eigentlichen Umlaufsmittel des Landes, dem uneinlösbaren Papiergelde, ausgedrückt wird. Einen solchen Zustand des Geldwesens, dessen charakteristisches Merkmal in der Loslösung der Rechnungseinheit von ihrer ursprünglichen metallischen Grundlage besteht, nennt man Papierwährung. Die ersten Beispiele von Papiergeldwirtschaft zeigen in ihrem Verlaufe eine unaufhaltsame und starke Entwertung des ausgegebenen Papiergeldes. Sie zeigen fast durchweg den Charakter sich rasch entwickelnder Krisen des Geldwesens, die schliefslich in einer aufserordent- lichen oder gar völligen Entwertung des Papiergeldes ihr Ende finden. Die erste Papiergeldwirtschaft in grofsem Stil entstand im Jahre 1720 in Frankreich im Gefolge der LAWSChen Unternehmungen. Die von Law gegründete Bank gab Noten aus, die den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel erhielten, und deren Betrag mit dem Umfange der von der Bank betriebenen Unternehmungen und des von ihr künstlich geförderten Börsenspiels schliefslich die Höhe von 3 Milliarden Livres nahezu erreichte. Der im Jahre 1720 erfolgte Zusammenbruch des ganzen Systems führte zu einer starken Entwertung und schliefslich zur völligen Beseitigung des Papiergeldes. Ähnlich verlief die zweite französische Papiergeldperiode zur Zeit der Revolution. Die Nationalversammlung beschlofs im Jahre 1789 Domänen zu veräufsern und den zu erwartenden Erlös bereits im voraus durch die Ausgabe von „Assignaten" nutzbar zu machen. Ursprünglich waren diese Assignaten verzinsliche Staatsobligationen, die auf je 10 000 Livres lauteten, später (1790) wurde die Verzinslichkeit aufgehoben, und den Assignaten wurde Zwangskurs verliehen; sie wurden also ein richtiges Papiergeld, dessen kleinstes Stück allmählich bis auf 3 Livres herabgesetzt wurde. Die Ausgabe dieses Papiergeldes nahm ungeheure Dimensionen an und erreichte Ende 1796 den Betrag von 45 7-2 Milliarden Livres. Ihr Kurs sank im gleichen Verhältnis und betrug 1796 nur noch etwa '/'aProz.ihres ursprünglichen Nennwertes; schliefslich sind sie trotz aller auf eine Steigerung ihres Kurses hinwirkenden Gewaltmafsregeln einer gänzlichen Entwertung zu verfallen. In Nordamerika gaben während des Unabhängigkeitskrieges die Kolonien zur Beschaffung der Mittel für die Kriegführung Papiergeld 72 Erstes Blich. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. aus, das sog. „Kontinentalgeld". Dasselbe unterlag binnen weniger Jahre einer starken Entwertung und wurde im Jahre 1781 zu 1 /20 seines Nennwertes gegen verzinsliche Certifikate ausgetauscht. Die Beispiele solcher Art liefsen sich beträchtlich vermehren. Allen ist gemeinsam, dafs die Papierwirtschaft wie eine akute Krankheit erscheint, die in der völligen Entwertung des Papiergeldes oder in seiner Beseitigung zu einem geringen Bruchteil des Nennwertes ihr Ende findet. Sowohl der öffentliche Kredit als auch die Macht des Staates über das Geldwesen waren noch nicht hinreichend entwickelt, um ein Papiergeld längere Zeit ohne eine allzustarke Entwertung im Umlaufe zu erhalten, es schliefslich wieder auf den Gleichwert mit dem ursprünglichen Metallgelde zu bringen und es zu diesem Werte wieder durch Metallgeld zu ersetzen. — Die Erscheinung, dafs Länder während längerer Perioden in der Papiergeldwirtschaft bleiben und sich des Papiergeldes als eines leidlichen Ersatzes für das Metallgeld bedienen, ja dafs sie in gewisser Weise ihren Papiergeldumlauf systematisch regulieren, ist neueren Datums. Die erste moderne Papierwährung in diesem Sinne war vorhanden in England während der sog. Bestriktionsperiode von 1797 bis 1824. während der die Bank von England von der Einlösung ihrer Noten entbunden war und ihre Noten mit Zwangskurs ausgestattet waren. Während anfänglich sich kein merklicher Unterschied zwischen den Noten und dem Metallgelde zeigte, begann von 1801 an ein Aufgeld auf Metallgeld in Erscheinung zu treten, das im Jahre 1810 bis auf 20 Proz., 1813 und 1814 auf 30—40 Proz. stieg. Die im Jahre 1811 erlassenen Verbote, Goldmünzen zu einem höheren Nennwerte in Noten oder Noten zu einem niedrigeren Werte in Goldmünzen anzunehmen, blieben ohne Wirkung. Die Goldmünzen verschwanden gänzlich aus dem Verkehr, und die Entfernung des Wertes der englischen Rechnungseinheit, des Pfundes Sterling, von seinem ursprünglichen Metalläquivalent zeigte sich in den erhöhten Preisen der Goldbarren. Nach der Wiederherstellung des Friedens ging das Goldagio rasch und erheblich zurück, d. h. der Wert des englischen Geldes näherte sich wieder seinem ursprünglichen Metallwerte. Im Jahre 1819 wurde die Wiederherstellung der Noteneinlösung für das Jahr 1823 angeordnet. Bereits vom Jahre 1821 an war das Metallaufgeld verschwunden; der Wert des Pfundes Sterling deckte sich wieder mit seinem Goldäquivalent, nachdem er sich von 1801 an in durchaus selbständigen Bewegungen unterhalb dieses Goldwertes gehalten hatte. Hier hat also die Papiergeldwirtschaft nicht zu einer dauernden und völligen Entwertung der papiernen Geldzeichen geführt, es ist vielmehr durch Mafsregeln der Bankpolitik und der staatlichen Finanzpolitik gelungen, dem Papiergelde stets noch einen gewissen Wert zu 2. Kapitel. Die Entwicklung- der Geldsysteme. § 7. 73 erhalten und es scliliefslich wieder auf die volle Parität mit dem Metallgelde zu bringen. Ähnlich verlief die Entwicklung der Papierwährung in zahlreichen andern modernen Staaten. Wie England durch die napoleonischen Kriege, so sind die Vereinigten Staaten von Amerika in der ersten Hälfte der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts durch den Bürgerkrieg in die Papiergeldwirtschaft geraten. Vom Jahre 1861 an wurde in steigenden Mengen Papiergeld in Umlauf gesetzt, das anfangs einlösbar war, bald aber (durch Gesetz vom 25. Februar 1862) durch nicht einlösbare Schatznoten ersetzt wurde, die den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel (ausgenommen für die Zollzahlung und für die Zahlung der Zinsen der Staatsanleihen) erhielten. Der in dem Gesetz von 1862 auf 150 Millionen Dollars fixierte Maximalbetrag für die Ausgabe dieses Papiergeldes wurde bei verschiedenen Gelegenheiten beträchtlich erhöht, zuletzt durch ein Gesetz vom 30. Juli 1864 bis auf 450 Millionen Dollars. Bereits im Jahre 1861 begann das Papiergeld sich gegenüber dem ursprünglichen Metallgelde zu entwerten. Es stellte sich ein Goldagio ein, das mit der Vermehrung des Papiergeldumlaufs rapid stieg und im Juli 1864 mit 185 Proz. seinen Höhepunkt erreichte. Das ent- Avertete Papiergeld erfüllte immer mehr die ganze Cirkulation und verdrängte selbst die kleinen Scheidemünzen aus dem Verkehr. Nach der Beendigung des Bürgerkrieges wurden Mafsregeln in Angriff genommen, welche den Umfang des Papierumlaufs allmählich vermindern und das Geldwesen wieder auf einen normalen Zustand zurückführen sollten. Wenn auch die Beseitigung des Papiergeldes an dem Widerstande mächtiger Interessengruppen scheiterte (es sind scliliefslich noch nahezu 350 Millionen Dollars Papiergeld im Umlauf geblieben), so gelang es doch, das Papiergeld einlösbar zu machen (von 1879 an) und die Einlösbarkeit fortan aufrecht zu erhalten. Von der Mitte des Jahres 1864 an ist eine weitere Entwertung des Papiergeldes nicht mehr eingetreten, vielmehr zeigte das Goldagio einen wesentlichen Rückgang; es betrug um die Mitte des Jahres 1865 nicht mehr ganz 50 Proz. und ist in den folgenden Jahren bis zur Aufnahme der Barzahlungen im Jahre 1879 allmählich ganz verschwunden. Auch hier ist also trotz einer anfänglich sehr heftigen Erschütterung des Geldwesens eine systematische Regulierung des Papierumlaufs, eine Verhinderung der gänzlichen Entwertung des Papiergeldes und scliliefslich sogar die Wiederherstellung der Einlösbarkeit und damit auch der Metallparität des Papiergeldes gelungen. Ähnliche Papiergeldperioden von kürzerer Dauer machte Frankreich durch von 1848 bis 1850 infolge der Februarrevolution und von 1870 bis 1877 infolge des Krieges mit Deutschland. In beiden Fällen 74 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. ■wurde die Bank von Frankreich zur Einstellung der Noteneinlösung ermächtigt. Die Abweichung der Noten von der metallischen Währungsgrundlage war nur gering; das Aufgeld auf Goldmünzen betrug 1848 im Maximum 12 Proz., 1871 nur 2,4 Proz. Preufsen hatte uneinlösbares Papiergeld mit Zwangskurs von 1806 bis 1824. Dieses unterschied sich in mehrfacher Beziehung von demjenigen Englands, Frankreichs und der meisten andern Staaten, zunächst dadurch, dafs dieses Papiergeld, die sog. Tresorscheine, nicht ursprünglich von einer Bank ausgegebene Noten waren, deren Einlösung aufgehoben wurde, sondern dafs sie von vornherein vom Staate selbst als Papiergeld emittiert wurden; ferner dadurch, dafs ihnen nicht nur Zwangskurs verliehen wurde, sondern dafs auch ein Zwang, bestimmte Teile der an die königlichen Kassen zu leistenden Zahlungen in diesen Scheinen zu zahlen, bestand; der Zwangskurs" selbst war zeitweise (Okt. 1806 bis Okt. 1807) suspendiert und lediglich durch den Zahlungszwang an den öffentlichen Kassen ersetzt, zeitweise (Okt. 1807 bis Febr. 1809) hatten die Tresorscheine Zwangskurs, aber nicht zu ihrem Nennwerte, sondern zu ihrem Kurswerte, und das sowohl für die öffentlichen Kassen als auch im Privatverkehr. Die Entwertung dieser Tresorscheine betrug in der schlimmsten Zeit (Juni 1813) 76 Proz. Im .Tahre 1815 wurde die Parität mit dem Metallgelde wieder nahezu erreicht. Eine Kabinettsorder vom 21. Dezember 1824 ordnete ihre Ersetzung durch einlösbare Kassenanweisungen an. Fast in allen Staaten haben Kriege, Revolutionen und ähnliche Ereignisse, die grofse Geldbedürfnisse zur Folge hatten, zu solchen Papiergeldperioden geführt. In den geschilderten Fällen gelang die Wiederherstellung der metallischen Währung im Laufe von verhältnis- mäfsig kurzer Zeit. Anders gestaltete sich der Verlauf, wenn die Finanzkraft des Staates nicht stark genug war, um die einmal verlorene metallische Währung wiederherzustellen, einerlei ob 'es sich darum handelte, das vom Staate selbst ausgegebene Papiergeld wieder durch vollwertiges Metallgeld zu ersetzen, oder darum, der Centraibank durch Zurückzahlung der dem Staate geleisteten baren Vorschüsse die Wiederaufnahme der Noteneinlösung zu ermöglichen. In solchen Ländern bildete sich die Papierwährung zu einer beinahe normalen Einrichtung aus; sie verlor den Charakter des Ungewöhnlichen, und da ihre baldige Beseitigung nicht zu erwarten stand, begann die Verkehrswelt sich mit ihr abzufinden und sich auf ihrer Grundlage für die Dauer einzurichten. Abgesehen von einer Reihe kleinerer Staaten in Europa und Amerika, die in der Hauptsache durch finanzielle Mifswirtschaft in die Papierwährung geraten sind, beobachten wir solche länger dauernden Papierwährungen namentlich in Rufsland und Österreich. Rufsland hatte vom Ende des 18. Jahrhundert an Papierwährung 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 7. 75 bis zum Jahre 1S99, mit der kurzen Unterbrechung von 1843—1854. Der erste Abschnitt dieser Papiergeldperiode endete mit einer beträchtlichen Entwertung des Papierrubels gegen den ursprünglichen Silberrubel. Im Jahre 1843 wurden die alten uneinlüsbaren Rubelassignaten gegen ein neues Papiergeld, die einlösbaren Reichskreditbillets, eingelöst, und zwar mit der Maßgabe, dafs für je 350 Rubel in Assignaten 100 Rubel in Ivreditbillets gegeben wurden. Solange die Kreditbillets einlösbar waren, bestand wieder eine Silberwährung. Aber infolge des Krimkrieges mufste im Jahre 1854 die Einlösung eingestellt werden, und die zweite Periode der russischen Papierwährung begann mit der Entstehung eines neuen Aufgeldes auf den Silberrubel. Dafs vom Jahre 1860 an die Kreditbillets als Noten der staatlichen russischen Reiehsbank erschienen, brachte keine materielle Änderung. Das Metallaufgeld stieg allmählich bis auf etwa 30 Prozent, bis der Russisch- Türkische Krieg im Jahre 1877 mit einer starken "Vermehrung der Papiergeldausgabe eine weitere heftige Steigerung des Agios herbeiführte. Der Kurs des Papierrubels bewegte sich von nun an in grofsen Schwankungen, die, nachdem das Silber in den wichtigsten Kulturstaaten demonetisiert und seine Prägung auch in Rufsland eingestellt worden war (1876), nicht mehr an dem ursprünglichen Währungsmetall, dem Silberrubel, gemessen wurden, sondern an den ausländischen Goldwährungen, namentlich an der deutschen Reichswährung. Der Berliner Rubelkurs erreichte in jener Periode seinen tiefsten Stand mit 164 Mark pro 100 Rubel im Jahre 1887, seinen höchsten Stand mit 265 Mark im Jahre 1890- Vom Jahre 1894 an gelang es den geschickten Operationen des russischen Finanzministeriums, in Vorbereitung der Einführung der Goldwährung den Berliner Rubelkurs auf etwa 220 Mark zu befestigen, und die im Jahre 1899 formell vollendete Goldwährung entspricht einem Rubelkurs von 216 Mark. Österreich hatte bereits während der französischen Revolutionskriege im Jahre 1793 seine Zuflucht zur Papiergeldwirtschaft genommen, die in ihrem Verlaufe zu einer sehr erheblichen Entwertung führte. Die für uneinlösbar erklärten Noten der "Wiener Stadtbank hatten im Jahre 1811 nur noch '/13 ihres ursprünglichen Metallwertes. Ihre Ersetzung durch ein neues Papiergeld hatte keinen Erfolg. Erst der im Jahre 1816 gegründeten Nationalbank gelang es, wieder geordnete Geldverhältnisse herzustellen. Die Unruhen des Jahres 1848 führten zur Einstellung ihrer Noteneinlösung, und damit begann eine neue Periode der Papierwährung, die bis heute noch nicht zum vollständigen Abschlufs gekommen ist. Neben den uneinlösbaren Banknoten wurde uneinlösbares Staatspapiergeld ausgegeben. Die Versuche zur "Wiederherstellung der Barzahlungen, die 1853, 1858 und 1866 gemacht wurden, scheiterten im ersten Falle an der beim Ausbruch 76 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. des Krimkrieges notwendig gewordenen Mobilmachung, im zweiten Falle am Ausbruch des Krieges mit Italien, im dritten Falle an dem Kriege mit Preufsen. Der Geldbedarf des Staates wurde durch diese Ereignisse stets im entscheidenden Moment so stark erhöht, dal's die Wiederherstellung der Silberwährung aufgegeben werden mufste. Das Aufgeld auf Silbergeld stieg 1850 bis auf 50 Prozent, 1859 bis auf 53 Prozent, Vom Beginn der 70 er Jahre an, während der Entwertung des Silbers, hielt sich der Wert des österreichischen Papiergeldes verhältnismäfsig stabil gegenüber den ausländischen Goldwährungen, und das Silberagio sank immer mehr, bis es schliefslich ganz verschwand. Ebenso wie für Rufsland war jedoch auch für Österreich ein festes Wer tverhältnis zwischen seinem Gelde und dem Silber, dem ursprünglichen Währungsmetall, gleichgültig geworden; wichtig war dagegen die Befestigung des österreichischen Geldwertes gegenüber dem Geldwerte der ausländischen Goldwährungen. Österreich kehrte sich deshalb durch Einstellung der freien Silberwährung vom Silber ab und begann Vorbereitungen zu treffen, sein Geldwesen auf dem Boden der Goldwährung wiederherzustellen. Das Gesetz von 1892 giebt der neuen Münzeinheit, der Krone (= J /2 Gulden), einen Goldwert von ungefähr 85 Pfennigen. Da die Noten der Österreichisch-Ungarischen Bank noch nicht einlösbar sind, ist der Kurs des österreichischen Geldes auch seit 1892 zeitweise um einige Prozente unter diesen Wert herabgegangen; im grofsen Ganzen jedoch hat es sich als möglich gezeigt, das österreichische Geld auf der ihm durch die neuen Währungsgesetze beigelegten Goldparität zu erhalten. Wir haben es in den zuletzt geschilderten Fällen mit einem Papiergelde zu thun, dessen Wert sich zwar von demjenigen seines ursprünglichen Metalläquivalents entfernt, das aber nicht einer raschen und schliefslich vollständigen Entwertung unterliegt, sondern sich viele Jahrzehnte hindurch — zwar mit grofsen Schwankungen im einzelnen, aber doch mit einer gewissen Wertstabilität im ganzen — im Umlauf erhält. Die Bewegungen seines Wertes werden weder durch seinen an sich wertlosen Stoff, noch durch sein ursprüngliches Metalläquivalent, noch durch irgend einen andern Wertgegenstand bestimmt; das Geld ist hier nicht nur dem Begriffe nach, sondern auch in seiner Wertbewegung durchaus unterschieden und unabhängig von allen übrigen Güterkategorien. § 8. Metallische Währungen mit gesperrter Prägung. Eine ähnliche Erscheinung im Gebiete des modernen Geldwesens, wie die Papierwährung, ist die metallische Währung mit gesperrter Prägung des Währungsmetalls. Bereits im System der Goldwährung haben wir Münzen aus Silber kennen gelernt, denen auf Grund der beschränkten Prägung ein ihren Stoifwert überschreitender Wert, der sich vom Golde ableitet, beigelegt ist. Es ist nun im Laufe der neuesten 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 8. 77 Entwicklung des Geldwesens in verschiedenen Fällen vorgekommen, dafs die Ausprägung von Silber, das die Grundlage der Währung darstellte, eingeschränkt oder gänzlich gesperrt worden ist, ohne dafs gleichzeitig Goldmünzen eingeführt, deren Prägung freigegeben und die Silbermünzen in den Goldmünzen tarifiert worden wären. In diesen Fällen trat, wie wir an den einzelnen Beispielen sehen werden, das Umgekehrte ein. wie bei der Einstellung der Einlösung von Banknoten und Papiergeld. Wenn die Einlösung von Papiergeld, das gesetzlichen Kurs erhält, verfügt wird, ist die Möglichkeit gegeben, dafs der Wert des Landesgeldes unter das der Rechnungseinheit ursprünglich zu Grunde gelegte Metalläquivalent herabsinkt, weil man keinen Anspruch und keine Sicherheit mehr hat, für das Papiergeld den gleichen Nennwert in vollwertigem Metallgelde zu erhalten. Wenn dagegen die Prägung des ursprünglichen Währungsmetalls eingestellt wird, dann ist die Möglichkeit gegeben, dafs sich der Wert des Landesgeldes über das der Rechnungseinheit ursprünglich zu Grunde gelegte Metalläquivalent erhebt, weil kein Anspruch und keine Sicherheit mehr besteht, gegen das ungeprägte Metall das gleiche Gewicht (ev. nach Abzug der geringfügigen Prägekosten) in geprägtem Gelde zu erhalten. Zum erstenmal trat diese Möglichkeit in bemerkenswerter und vielbemerkter Weise ein, als die Niederlande im Mai 1873 die freie Silberprägung einstellten, ohne für die Reform ihres Geldwesens irgend einen weiteren Schritt zu thun. Damit war die bisher bestehende feste Beziehung zwischen dem Silberwerte und dem Werte des niederländischen Geldes durchbrochen; der Wert des geprägten holländischen Silbergeldes vermochte über seinen Silberwert hinaus zu steigen, denn die Nachfrage nach niederländischen Zahlungsmitteln konnte nun nicht mehr durch die Ausprägung von Barrensilber befriedigt werden. Eine solche Steigerung trat in der That in dem Mafse ein, dafs, während das Silber im Verhältnis zum Gold eine Entwertung erfuhr, das geprägte holländische Silbergeld gegenüber dem Goldgelde der Goldwährungsländer eine beträchtliche Wertsteigerung aufwies. Während bis zum Anfang des Jahres 1875 der Silberpreis in London bis auf etwa 57 ] /2 d hinabging, stieg der Wert des niederländischen gegenüber dem des englischen Geldes soweit, dafs 1 Pfd. Sterl. statt — wie früher — 12 Gulden nur noch 11,6 Gulden notierte. Darin kam die Thatsache in Erscheinung, dafs der Wert des holländischen Guldens um etwa 10 Prozent über seinen Silbergehalt hinaus gestiegen war; der Wert des holländischen Geldes hatte sich über sein ursprüngliches Silberäquivalent hinaus merklich erhöht. Der Wert des Silbers war nur noch eine untere Grenze für den Wert des holländischen Geldes, der holländische Gulden konnte nicht unter seinen Silbergehalt herabgehen, aber nach oben hin konnte er unbegrenzt steigen. 78 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Diesem Zustande wurde im Jahre 1875 ein Ende gemacht durch die Einführung einer frei ausprägbaren Goldmünze, des Zehnguldenstücks, das gesetzliche Zahlungskraft zu seinem Nennwerte erhielt. Ein Zehnguldenstück enthält 6,72 g Münzgold von 9 /io Feinheit; aus dem Kilogramm Feingold werden 1653,43 Gulden geprägt, und da für das Kilogramm 5 Gulden Prägegebühr berechnet werden, kann man jederzeit für ein Kilogramm Feingold 1648,43 Gulden erhalten. Unter diesen Preis in niederländischem Gelde kann das Gold nie sinken, und mithin kann sich der Wert des niederländischen Geldes niemals über das diesem Preise entsprechende Goldäquivalent erheben. Solange der Metallwert des Silberguldens ein geringerer ist, als das Geldäquivalent des Goldguldens, und solange die niederländische Regierung nicht die Verpflichtung übernimmt, Silbergulden auf Verlangen in Goldgulden einzulösen, ist die Möglichkeit vorhanden, dafs der Silbergulden den ihm beigelegten Goldwert nicht erreicht, und dafs ein Aufgeld auf Goldmünzen entsteht. Der Zustand würde dann mit einer Papierwährung Ähnlichkeit haben, jedoch mit dem Unterschiede, dafs nicht eine grenzenlose Entwertung des niederländischen Geldes, sondern nur eine Entwertung bis auf den Silbergehalt des Silberguldens stattfinden könnte. In Wirklichkeit hat sich bisher das holländische Geld stets auf seiner Goldparität gehalten. Ein zweiter Fall dieser Art'wurde geschaffen durch die Einstellung der indischen Silberprägung im Juni 1893. Von vornherein verfolgte diese Mafsregel den Zweck, den Wert des indischen Geldes von dem sich fortgesetzt entwertenden Silber unabhängig zu machen und ihn in eine feste Beziehung zum Werte des englischen Goldgeldes zu bringen. Um das letztere Ziel zu erreichen, wurde gleichzeitig mit der Einstellung der freien Silberprägung verfügt, dals die indischen Münzstätten gegen Einlieferung englischer Goldmünzen indische Silberrupien verabfolgen sollten, und zwar 15 Rupien für den Sovereign oder für je 16 d in englischem Goldgelde eine Rupie. Die Folge dieser Mafsregeln war, dafs sich der AVert der Rupie über den Wert ihres Silbergehaltes erheben konnte, aber nicht wie der Wert des holländischen Silberguldens von 1873 bis 1875 unbegrenzt, sondern nur bis zu dem Werte von 16 d englischer Währung, der seinerseits gegeben ist durch ein bestimmtes Goldquantum. Der Wert des Silbergehaltes der Rupie in englischem Gelde ist bei einem Silberpreise von etwa 22 d pro Unze Standard Silber, wie er gegenwärtig (Dezember 1902) in London notiert wird, etwa 8 '/'t d. Der Wert der Rupie in englischem Goldgelde kann sich mithin bei einem Silberpreise von 22 d zwischen 8 Vi d und 16 d bewegen. Eine Erhöhung des Silberwertes gegenüber dem GoldAverte würde den Spielraum verengern, eine weitere Entwertung des Silbers würde ihn erweitern. 2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 8. 79 Die thatsächliche Entwicklung des Rupienkurses war folgende: Im ersten Jahre nach der Einstellung der freien Silberprägung trat ein beträchtlicher Preissturz des Silbers ein. Der Londoner Silberpreis giug bis auf 27 d in den ersten Monaten des Jahres 1894 zurück. Auch der Rupienkurs zeigte eine sinkende Tendenz, die jedoch in ihrer Stärke weit hinter derjenigen des Silbers zurückblieb. Der tiefste Kurs Avurde erreicht mit 12 3 /4 d im-Jahre 1894, während dem gleichzeitigen Silberpreise (27 d) ein Kurs von nur 10 V-i d entsprochen hätte; selbst damals hielt sich mithin der Wert der geprägten Rupie um 25 Prozent über dem Werte ihres Silbergehaltes. Seither ist der Rupienkurs, unabhängig von den Schwankungen des Silberpreises, allmählich und mit geringen Unterbrechungen gestiegen, er erreichte Ende 1895 14 d, stieg bis Ende 1897 auf 15 '/a d und kam im Januar 1898 zum erstenmal auf der erstrebten Goldparität von 1 (3 d an, auf der er sich seither mit geringen Abweichungen gehalten hat. Seit Anfang 1898 ist mithin der Goldwert thatsächlich bestimmend für den Wert der indischen Rupie, während, ebenso wie beim niederländischen Geldwesen, infolge des fast ausschliefslichen Silberumlaufs die Möglichkeit besteht, dafs der Wert der Rupie sich nach unten von der neuen Goldparität entfernt und auf den Wert ihres Silbergehaltes herabsinkt. Der dritte und interessanteste der hierher gehörenden Fälle ist das österreichische Geld von 1879 bis 1892. Österreich hatte, wie bereits dargestellt, seit 1848 eine Papierwährung an Stelle der ursprünglichen Silberwährung. Der Wert des österreichischen Papierguldens blieb in den ersten Jahren der Silberentwertung verhältnismäfsig stabil gegenüber dem Gelde der Goldwährungsländer, und das Silberagio sank immer mehr, bis es schliefslich um die Wende der Jahre 1878 und 1879 gänzlich verschwand. Man hat diesen Vorgang „Selbstregulierung der österreichischen Valuta" genannt, weil ohne jede Mafsregel des Staates oder der Österreichisch - Ungarischen Bank sich der Gleichwert zwischen dem uneinlösbaren Papiergelde und dem Silbergulden von selbst ergeben hatte. Von dem Augenblicke an, wo der Gleichwert zwischen dem Papier- und Silbergulden wieder hergestellt war, konnte sich nun bei einer weiteren Entwertung des Silbers gegenüber dem Golde das österreichische Geld gegenüber dem Gelde der Goldwährungsländer nicht mehr, wie seither, nahezu stabil halten. Da infolge der freien Silberprägung Jedermann für ein Pfund Feinsilber 45 Gulden erhalten konnte (nach Abzug von 1 Prozent Prägegebühr), konnte der Wert des Guldens nicht merklich über dem Wert von 1 /45 Pfund Silber stehen. Ging nun der Wert des Silbers gegenüber dem Golde zurück, dann mufste notwendigerweise auch der Wert des österreichischen Silberguldens gegenüber dem Goldgelde des Auslandes zurückgehen. Der Papier- 80 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. gülden anderseits konnte nicht höher stehen als der Silbergulden, denn — ganz abgesehen davon, dafs der Papiergulden ursprünglich nur eine Forderung auf Silbergulden darstellte — der Silbergulden war gesetzliches Zahlungsmittel, mit dem alle Zahlungsverpflichtungen ebensogut wie mit Papiergulden erfüllt werden konnten. Die österreichische Regierung war nun nicht gewillt, den Geldumlauf des Landes mit dem sich zur Münze drängenden Silbergeide anfüllen zu lassen. Das früher so oft vergeblich angestrebte Ziel der Wiederherstellung einer Silbercirkulation hatte infolge der währungspolitischen Umwälzungen aufgehört wünschenswert zu sein. Vor allem aber wollte man den Kurs des österreichischen Geldes in den Gold- währungsländern nicht durch den Rückgang des Silberpreises drücken lassen, und deshalb wurde in den ersten Monaten des Jahres 1879 auf dem Verordnungswege die freie Silberprägung aufgehoben. Diese Mafsregel schuf in Verbindung mit dem Fortbestehen der Uneinlösbarkeit des Papiergeldes einen ganz eigentümlichen Zustand. Bisher waren die Wertbewegungen des österreichischen Geldes nach unten hin unbegrenzt; da man keinen Anspruch hatte, für den stofflich wertlosen Papiergulden metallisches Geld zu erhalten, war die Möglichkeit einer unbegrenzten Entwertung des österreichischen Geldes gegeben. Diese Möglichkeit bestand auch 1879 weiter, da die Einlös- barkeit des Papiergeldes nicht wieder hergestellt wurde. Dagegen bestand bis 1879 für die Wertbewegungen des österreichischen Geldes nach oben hin eine Grenze an dem Silberwerte des Silberguldens. Durch die Aufhebung der freien Silberprägung war diese Grenze beseitigt, und das österreichische Geld konnte sich, wie das niederländische von 1873 bis 1875, unbegrenzt über seinen Silbergehalt erheben. Erst durch die Reformgesetze des Jahres 1892, welche eine Goldmünze mit gesetzlicher Zahlungskraft einführten, wurde dem österreichischen Geldwerte nach oben hin in dem Goldäquivalent der neuen Rechnungseinheit, der Krone, eine Grenze gezogen. Von 1879 bis 1892 dagegen konnte sich der Wert des österreichischen Geldes sowohl nach oben als aucli nach unten hin ohne jede Grenze bewegen. Der thatsächliche Gang der Dinge war, dafs sich der Wert des Guldens über dem immer mehr sinkenden Silberwerte hielt, Schon im Jahre 1879 war der Silbergehait des Silberguldens nur noch 96,85 Kreuzer wert, und er ging weiter zurück bis auf 91,95 Kreuzer im Jahre 1886 und 84,69 Kreuzer im Jahre 1891. § 9. Die Bedeutung der von der metallischen Grundlage losgelösten Währungen in der Entwicklungsgeschichte des Geldes. Sowohl die Papierwährung als auch die metallischen Währungen mit beschränkter Prägung unterscheiden sich darin von den übrigen 2. Kapitel. Die Entwicklung- der Geldsysteme. § 9. 81 Geldsystemen, dafs bei ihnen die Wertbildung des Geldes eine vollständig oder doch innerhalb weiter Grenzen freie ist, während bei der Goldwährung der Wert des Geldes durch ein bestimmtes Goldquantum, bei der Silberwährung durch ein bestimmtes Silberquantum, bei der Doppelwährung von dem in der gesetzlichen Relation zu günstig bewerteten Metalle bestimmt wird, und während bei der, Parallelwährung zwei von einander unabhängige Geldsysteme, eines auf dem Golde, das andere auf dem Silber beruhend, nebeneinander hergehen. Bei allen diesen Systemen beruht der Wert des Geldes auf dem Werte eines bestimmten Metalles: der Geldwert der Hauptmünzen, von dem sich der Wert sämtlicher Geldarten des Systems ableitet, fällt mit ihrem Stoffwerte zusammen. Bei den Währungen mit gesperrter Prägung dagegen übersteigt der Wert des geprägten Geldes seinen Stoffwert oft beträchtlich; bei der Papierwährung ist das stets der Fall, solange das Papiergeld überhaupt noch einen Wert hat. Es fragt sich, worauf bei diesen Währungen derWert des Geldes beruht. In unserer Wirtschaftsverfassung ist das Geld ein gänzlich unentbehrliches Verkehrswerkzeug. Fortgesetzt besteht eine gar nicht abzuschätzende Menge von Zahlungsverpflichtungen, die auf Geld lauten. Der Staat hat sich das Recht zu sichern gewufst, ausschliefslich das Geld herzustellen, dessen der Verkehr bedarf, und Münzen und Papierscheine irgend welcher Art zum gesetzlichen Zahlungsmittel für bestehende Geldschulden zu erklären. Wenn nun der Staat die Prägung des Währungsmetalls einstellt und damit eine Vermehrung der Umlaufsmittel verhindert, während gleichzeitig der Bedarf des innern Verkehrs an Geld und die Nachfrage auf dem Weltmarkte nach Zahlungsmitteln für das betreffende Land steigt, dann mufs das darin zum Ausdruck kommen, dafs sich derWert des geprägten Geldes über seinen Metallwert erhebt. Der Mehrwert des geprägten Geldes beruht darauf, dafs nur das geprägte Metall, nicht auch das ungeprägte Metall die Funktionen als Geld erfüllen kann und dafs der Staat sich weigert, auf Verlangen das Metall in geprägtes Geld zu verwandeln. Auch der Wert des uneinlösbaren Papiergeldes beruht ausschliefslich darauf, dafs es vom Staate zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt ist, dafs es zur Erfüllung bestehender Schuldverpflichtungen verwendet werden kann und dafs es für die wirtschaftlich gänzlich unentbehrlichen Funktionen des Geldes staatlich privilegiert ist. Der Wert beider Arten von Geld beruht mithin weder auf dem Werte ihres Stoffes an sich, noch darauf, dafs sie etwa eine Forderung enthielten, wie einlösbare Noten, sondern ausschliefslich auf dem ihnen beigelegten Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel. In diesem Sinne stellen diese Geldarten, namentlich das uneinlös- bare Papiergeld, einen Markstein in der Entwicklungsgeschichte des Helffericii, Das Geld. 6 82 Erstes Buch.. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes. Geldes dar; sie bilden den entgegengesetzten Pol zu demjenigen, von welchem die Entwicklung des Geldes ausgegangen ist. Das Geld enstand damit, dafs Güter, die ihre wesentliche Bestimmung im gewöhnlichen Gebrauch hatten, gelegentlich und nebenbei als Tauschmittel verwendet wurden. Die Funktionen als gewöhnliches Gebrauchsgut, z. B. als Schmuck, waren mit der Funktion als Tauschmittel in demselben Gegenstande vereinigt. Allmählich verengerte sich der Kreis der als Tauschmittel verwendeten Gebrauchsgüter, während gleichzeitig der gesamte Kreis der tauschbaren Güter eine grofse Erweiterung erfuhr; schliefslich bildeten sich die Edelmetalle immer mehr zum aus- schliefslichen Tauschmittel heraus. In der Münze erhielt die Funktion als Tauschmittel ihre eigentliche Verkörperung. In dieser Form waren die Edelmetalle nur noch Geld, in ungemünztem Zustande waren sie bald nur noch gewöhnliche Waren. Die Münze, welche anfangs nur ein nach Gewicht und Feingehalt beglaubigtes Stückchen Edelmetall war, löste sich im weiteren Verlaufe von dieser Grundlage los, sie wurde eine selbständige Gröfse mit wechselndem Substrat. Ihr durch wechselnde Edelmetallquantitäten gegebener Wert wurde die Einheit für die Bemessung von Geldsummen und damit die Einheit für die Bemessung von Werten überhaupt. Die einzige Gemeinschaft zwischen dem Gelde und den übrigen Gütern bestand jetzt nur noch darin, dafs das Geld seinen Wert jeweils von seinem etfektiven Metallgehalte ableitete. Allmählich aber wurde auch dieser letzte Zusammenhang gelockert. Bei einzelnen Münzstücken und Münzgruppen — zuerst bei den Münzen aus unedlem Metall und den kleinen, stark legierten Silbermünzen, dann bei der Gesamtheit der Silbermünzen innerhalb der Goldwährung — wurde ihr Wert als Geld von dem Werte ihres Stoffes losgelöst und mit dem Werte eines dritten Wertgegenstandes, mit dem sie stofflich nichts gemein hatten, in Verbindung gesetzt. Bei den Währungen mit gesperrter Prägung stieg der Geldwert, ohne sich von einem dritten Stoffe abzuleiten, über den ihm ursprünglich zu Grunde gelegten Metallwert und begann teilweise auf der Funktion als Geld zu beruhen. Schliefslich haben wir in dem uneinlösbaren Papiergelde eine Geldart, deren Wert bei dem gänzlichen Fehlen eines stofflichen Wertes ausschliefslich auf der Qualifikation zur Verrichtung von Geldfunktionen beruht. Damit ist der Kreis geschlossen: Während ursprünglich gewisse Gebrauchsgüter nebenbei auch Geldfunktionen verrichteten, während die metallischen Münzen durch Einschmelzung und Verarbeitung jederzeit in Gebrauchsgüter verwandelt werden können und ihr Wert anfangs ausschliefslich, später zum Teil auf der Möglichkeit der Umwandlung in Gebrauchsgüter beruht, ist das Papiergeld überhaupt nur als Geld zu gebrauchen, als Gebrauchsgut ist es wertlos; es ist die reine Verkörperung der Geldfunktion. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetall- und Währungsverhältnisse seit der Entdeckung Amerikas. Vorbemerkung. Im ersten Abschnitt wurde die Entwicklungsgeschichte des Geldes im allgemeinen dargestellt. Es wurde gezeigt, wie sich der Begriff des Geldes allmählich ausbildete und wie sich das Verhältnis des Geldes zu dem gesamten Kreise der übrigen Güter allmählich bis zu einer nahezu vollständigen Trennung differenzierte; es wurde ferner gezeigt, welchen Entwicklungsgang die Einrichtung des Geldwesens durchgemacht hat und wie es allmählich gelungen ist, die aus verschiedenen Stoffen bestehenden Geldsorten zu einheitlichen Geldsystemen zusammenzufassen. Bei der Darstellung dieser allgemeinen Entwicklungsgeschichte konnten die einzelnen konkreten Vorgänge auf dem Gebiete des Geldwesens nur soweit interessieren, und sie wurden nur soweit geschildert, als sie von markanter Bedeutung für die Entwicklung des Geldes waren und in typischer Weise den Fortschritt von einer niedrigeren zu einer höheren Stufe darstellten. Es handelte sich lediglich darum, das begrifflich Wesentliche aus der Flucht und Fülle der thatsächlichen Vorgänge und Erscheinungen herauszuschälen. Der folgende Abschnitt hat einen anderen Inhalt. Er beschäftigt sich mit der konkreten Gestaltung der Edelmetall- und Währungsverhältnisse: mit der Geschichte der Produktion, der monetären Verwendung und des Wertverhältnisses der Edelmetalle sowie der Ausbreitung der verschiedenen Währungssysteme über die einzelnen Kulturstaaten. Er reiht in pragmatischer Weise die thatsächlichen Vorgänge aneinander, aus denen der gegenwärtige Stand der internationalen Währungsverfassung hervorgegangen ist, indem er lediglich ihre thatsächliche Bedeutung, nicht ihre begriffliche Kelevanz ins Auge fafst. Im ersten Abschnitte, als die begriffliche Bedeutung der Goldwährung für die Entwicklung des Geldes dargestellt werden sollte, war es z. B. durchaus genügend, diese an der ersten Entstehung der Goldwährung in England darzuthun; die weitere Ausbreitung der Goldwährung über die einzelnen Kulturstaaten ist zwar von eminenter thatsächlicher Bedeutung, fügte aber der begrifflichen Entwicklung des Geldes kein neues Moment hinzu. Der Platz für die Behandlung dieser 6* 84 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Verhältnisse ist in dem nenen Abschnitt gegeben. Dabei ist freilich eine völlige Scheidung der beiden Materien nicht möglich. Wie im ersten Abschnitt stets auf konkrete Vorgänge und Erscheinungen Bezug genommen werden mufste, so wird auch im folgenden Abschnitt stets die begriffliche Entwicklung des Geldes zu berücksichtigen sein. Er schildert für den der Gegenwart am nächsten liegenden gröfseren Zeitabschnitt die Gesamtheit der wichtigeren Vorgänge, aus denen die Entwicklungsgeschichte des Geldes abstrahiert ist; er soll dadurch ebenso zum Verständnis der gegenwärtigen thatsächlichen Lage der internationalen Edelmetall- und Währungsverhältnisse beitragen, wie der erste Abschnitt zum Verständnis der Stellung des Geldes in der Güterwelt und der inneren Einrichtung der modernen Geldsysteme. 3. Kapitel. Edelmetallproduktion und Wertverhältnis. § 1. Allgemeines über die Statistik der Edelmetallproduktion. Die beiden Edelmetalle Gold und Silber sind seit Jahrtausenden der wichtigste Geldstoff der Kulturländer. Die Eigenschaften, welche sie als besonders tauglich zur Verrichtung von Geldfunktionen erscheinen lassen, sind bereits im vorigen Abschnitt geschildert worden; diese Eigenschaften haben bewirkt, dafs die Edelmetalle alle übrigen Geldarten verdrängt und dafs sie ihre Stellung im Geldwesen bis zum heutigen Tage behauptet haben; wenn auch die neuere Entwicklung in der Papierwährung ein Geldsystem hervorgebracht hat, das von der metallischen Grundlage gänzlich losgelöst erscheint, so gilt doch dieses Geldsystem in der allgemeinen Anschauung als eine Abnormität, als ein krankhafter Zustand des Geldwesens, dessen möglichst rasche Beseitigung stets von allen Staaten, die durch politische oder wirtschaftliche Krisen in die Papierwirtschaft geraten waren, angestrebt wurde. Aus dieser dominierenden Stellung der Edelmetalle ergiebt sich ohne weiteres die aufserordentliche Bedeutung, welche die Gestaltung der Edelmetallproduktion für die gesamte Entwicklung des Geldwesens haben mufste. Der Umfang der Produktion von Gold und Silber mufste einen wesentlichen Einflufs ausüben auf die Ausdehnung des Gebrauchs von Edelmetallgeld und damit auf die intensive und extensive Entwicklung der Geldwirtschaft. Die im Laufe der Zeit wiederholt eingetretenen Verschiebungen im gegenseitigen Verhältnis der Produktion von Gold und Silber stellen eines der wichtigsten Moniente für die Gestaltung der Währungsverhältnisse in der Kulturwelt dar. Die Produktionsverhältnisse der Edelmetalle sind ferner von beträchtlichem Einflufs sowohl auf die Gestaltung des Geldwertes an sich als auch für die Entwicklung des gegenseitigen Wertverhältnisses der beiden Edelmetalle. ! . : . 3. Kapitel. Edelmetallproduktion und Wertverhältnis, §1. 85 Deshalb erscheint es geboten, diesen neuen Abschnitt mit einer kurzen Darstellung der Entwicklung der Edelmetall Produktion einzuleiten. Eine Statistik der Edelmetallproduktion für weit zurückliegende Zeiten hat mit den gröfsten Schwierigkeiten zu kämpfen. Einiger- mafsen zuverlässige Angaben sind erst von der Entdeckung Amerikas an, die für das Geldwesen ebensosehr wie für die allgemeinen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Verhältnisse den Beginn der neueren Zeit bedeutet, vorhanden. Wir verdanken diese Statistik vor allem den fleifsigen und gewissenhaften Forschungen Adolf Soetbeers '), die eine wertvolle Ergänzung erfahren haben durch Arbeiten von Lexis und, namentlich für die allerneueste Zeit, durch die jährlichen Berichte des Miinzdirektors der Vereinigten Staaten von Amerika. Bei allem Aufwand von Sorgfalt, Avelche der Gewinnung zuverlässiger Zahlen für die Edelmetallproduktion gewidmet worden ist, gilt für diese Statistik bis in die Mitte der 70 er Jahre des 19. Jahrhunderts hinein die Bemerkung, die Soetbeer in seinen „Materialien" gemacht hat: „Blickt man auf die Statistik der Edelmetallproduktion früherer Zeiten, so wird jeder Sachverständige einräumen, dafs selbst den mit gröfster Mühe und Gewissenhaftigkeit nach wiederholter Prüfung endlich zu stände gebrachten Aufstellungen der Charakter grofser Unsicherheit verbleibt, dafs manche ziifermäfsige Angaben nur auf gewagten und ungefähren Schätzungen mit weiten Fehlergrenzen und mitunter selbst nur auf subjektiven WahrscheinlichkeitsVermutungen beruhen, welche sich an sehr Avenige und schwache Anhaltspunkte knüpfen. Wenn man aber nicht überhaupt auf eine zusammenhängende und umfassende Statistik der Edelmetalle verzichten will, so sind solche annähernden Schätzungen und Vermutungen als Notbehelf unentbehrlich." Es ist erklärlich, dafs in Anbetracht dieser unsicheren Grundlage die Besultate, zu denen die verschiedenen Forscher gekommen sind, für einzelne Perioden nicht unerheblich von einander abweichen. Im grofsen Ganzen haben sich für die Zeit bis zum Ende der 80 er Jahre des 19. Jahrhunderts die SoETBEEnschen Zahlen, für die spätere Zeit die Angaben des amerikanischen Münzdirektors des gröfsten Ansehens zu erfreuen. Seit dem Beginn der 70 er Jahre haben die Grundlagen der Statistik der Edelmetallproduktion an Zuverlässigkeit und Vollständigkeit so sehr gewonnen, dafs erheblichere Abweichungen von der Wirklichkeit und gröfsere Differenzen in den Ergebnissen der einzelnen 1) Siehe namentlich „Edelmetallproduktion und Wertverhältnis zwischen Gold und Silber seit der Entdeckung-Amerikas Ms zur Gegenwart". Gotha 1879; „Materialien zur Erläuterung und Beurteilung der wirtschaftlichen Edelmetallverhältnisse und clor Währungsfrage". 2. Aufl. Berlin 1886; „Literaturnachweis über Geld- und Münzwesen". Berlin 1892, 86 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung: der Edelmetall Verhältnisse. Untersuchungen nicht mehr möglich sind. Seitdem die „" Währungsfrage" aufgetaucht und brennend geworden ist, ist das praktische Interesse an den Edelmetallverhältnissen so stark geworden, dafs in allen wichtigen Produktionsgebieten der Beobachtung der Edelmetallgewinnung die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit zugewendet wird. § 2. Allgemeine Übersicht über die Entwicklung der Produktion von Gold und Silber.') Von den beiden Edelmetallen und wahrscheinlich von allen Metallen überhaupt ist das Gold zuerst von den Menschen gewonnen worden. Die Ursache ist, dafs Gold fast nur in gediegenem Zustande oder in Verbindung mit Silber vorkommt, und zwar vielfach im Sande und in den Ablagerungen der Flüsse in Form von Körnern und Plättchen, die bei der Widerstandsfähigkeit des Goldes gegen die Einwirkungen von Luft und Wasser durch ihren Metallglanz die Aufmerksamkeit auch der noch auf primitiver Kulturstufe stehenden Menschen auf sich ziehen mufsten. Zu der leichten Gewinnung des Goldes kommt hinzu seine leichte Formbarkeit, die es in Verbindung mit seinem schönen Metallglanz als ganz besonders geeignet zur Herstellung von allerlei Schmuckgegenständen erscheinen liefs. So erklärt es sich, dafs man primitiven Goldschmuck auch bei wilden Völkerschaften fast überall vorgefunden hat, wo die Flüsse Gold mit sich führen und wo Gold in Schwemmlanden vorkommt. Wesentlich ungünstiger liegen die Verhältnisse beim Silber. Das weifse Metall kommt nur in verhältnismäfsig geringen Mengen in gediegenem Zustande vor; meist ist es verbunden mit Chlor, Bleiglanz, Schwefel, Arsen und Antimon. Seine Gewinnung setzt im allgemeinen bereits einen regelrechten Bergbau und eine vorgeschrittene Verhüttungstechnik voraus; sie bietet nicht nur beträchtlich gröfsere Schwierigkeiten als die Goldgewinnung, sondern vielfach auch als die Kupfergewinnung. Es klingt deshalb durchaus nicht unwahrscheinlich, dafs die arischen Völker das Silber erst nach dem Golde und dem Kupfer kennen gelernt haben. Über die Produktion von Gold und Silber während des Altertums und Mittelalters liegen nur spärliche Notizen vor, deren Zuverlässigkeit — wenigstens in quantitativer Beziehung — mehr als zweifelhaft ist. Wir wissen aus einzelnen Inschriften u. s. w.. dafs in Vorderasien im 9., 8. und 7. Jahrhundert vor Christi Geburt schon recht erhebliche Mengen von Gold vorhanden gewesen sein müssen; 1) Vergl. aufser den bereits citierten Arbeiten von Soetbkek vor allem die Artikel „Edelmetalle", „Gold und Goldwährung", „Silber und Silberwährung" von Lexis im Handwörterbuch der Staatswissenschaften. :(. Kapitel. Edelmetallproduktion und Wertverhältnis. § 2. 87 so soll Sanherib laut einer Keilinschrift dein jüdischen König Hiskia eine Zahlung- von 300 Talenten Gold auferlegt haben, was — bei Bewertung des Goldtalentes auf etwa 70 000 Mark — eine Summe von etwa 21 Mill. Mark ergiebt. Sicherlich sind zur Zeit des lydischen Königreichs in Kleinasien aus den Ablagerungen der Flüsse erhebliche Mengen von Gold gewonnen worden. In Oberägypten und Nubien ist regelrechter Goldbergbau in Quarzgängen betrieben worden; auch aus Arabien, der Ostküste von Afrika und vielleicht auch von Indien ist in jener Zeit Gold nach Vorderasien gekommen. Zur griechischen Zeit wurde auf Thasos, in Thrazien und Mazedonien Gold im Wege des Bergbaus gewonnen; die Gruben wurden teilweise noch zur Römerzeit ausgebeutet. Zur Zeit des Polybius wurde viel Gold in den Schwemmlanden von A) 2 491 — — Amerika 194 237 541 921 4 476 584 374 704 Afrika 13 048 36 404 — — Australien 110 591 308 549 415 014 34 738 China 8 387 ') 23 400 — — Japan 1 662 ') 4 637 55 608 4 654 Britisch-Indien 14 197 39 609 Ostl. Indien (Brit. Inseln) 860 2 399 — — „ „ (Holl. Inseln) 654 1 825 2 509 2 10 Korea 6771 18 891 — — Asien 32 531 90 761 58 117 4 864 Insgesamt 384 641 1 073 148 5 377 008 450 071 *) Der amerikanische Bericht zieht hei den einzelnen Ländern nur die Produktion aus inländischen Erzen in Rechnung. 1) Zahlen für 1899 wiederholt. 2) Zahlen für 1898 wiederholt. 8) Vom amerikanischen Münzbureau geschätzt. 3. Kapitel. Edelmetallproduktion und Wertverhältnis. § 5. 111 § 5. Das Wertverhältnis von Gold und Silber. Nicht geringere Aufmerksamkeit als die Entwicklung der Produktion der beiden Edelmetalle verdient die Gestaltung des Wertverhältnisses von Gold und Silber. Insbesondere zum Verständnis der Entwicklung der internationalen Währungsverhältnisse ist die Kenntnis der Veränderungen der Wertrelation zwischen beiden Metallen eine ähnlich wichtige Voraussetzung, wie die Kenntnis, der Wandlungen der Edelmetallproduktion. Freilich besteht zwischen Edelmetallgewinnung und Wertrelation in der Art ihres Verhältnisses zur Gestaltung der universellen Währungsverfassung ein bedeutsamer Unterschied: Die Edelmetallproduktion ist in der Hauptsache von Faktoren abhängig, die mit der Gestaltung der monetären Verhältnisse nichts zu thun haben, von der Entdeckung neuer Lagerstätten und von technischen Fortschritten; die Wertrelation von Gold und Silber dagegen steht, abgesehen von der Einwirkung der Verschiebungen in der Edelmetallgewinnung, in grofsem Umfange unter dem Einflufs der Wandlungen, welche die monetären Verhältnisse durchgemacht haben. Wie sich aus der Darstellung der Geschichte der internationalen Währungs Verfassung ergeben wird, besteht ein komplizierter Kausalnexus zwischen Produktion, monetärer Verwendung und Wertverhältnis der beiden Edelmetalle; die interessantesten und wichtigsten Probleme der modernen Entwicklung der universellen Währungsverfassung liegen auf diesem Felde. Daraus ergiebt sich, dafs zwar einerseits ein Überblick über die Entwicklung der Wertrelation zu den Voraussetzungen für die Beschäftigung mit der Gestaltung der internationalen Wertverhältnisse gehört, dafs aber anderseits die Ursachen der Veränderungen der Wertrelation eine genügende Beleuchtung erst aus der Entwicklung der Währungsverhältnisse selbst erhalten können. An dieser Stelle kann deshalb nur die thatsächliche Gestaltung des Wertverhältnisses von Gold und Silber dargestellt werden, während eine Untersuchung der Ursachen zunächst noch vorbehalten bleiben mufs. Eine gedrängte Übersicht über die Schwankungen der Wertrelation von der grauen Vorzeit bis zur Gegenwart wurde bereits oben (S. 55 ff.) gegeben, als es sich darum handelte, die Schwierigkeit der Vereinigung beider Metalle zu einem einheitlichen System darzustellen. Zur Ergänzung dieser Angaben für die neuere Zeit folgt hier zunächst eine Tabelle, welche das Wertverhältnis für dieselben Zeiträume, für die oben die Edelmetallproduktion dargestellt worden ist, enthält. Auch auf diesem Gebiete sind die grundlegenden Arbeiten in erster Reihe von Soetbeer geliefert worden, der zu diesem Behufe für die Zeit vor 1687 die in Münzgesetzen, in Rechenbüchern und in der Litteratur enthaltenen Anhaltspunkte benutzt hat; für die Zeit von 1687 an liefern 112 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. die regelmäfsigen Notierungen des Gold- bzw. Silberpreises der Hamburger Börse ein zuverlässiges Material. In neuerer Zeit wird den Berechnungen des Wertverhältnisses meist der in London notierte Silberpreis zu Grunde gelegt. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit des für die frühere Zeit ermittelten Wertverhältnisses gilt Ähnliches,, wie für die Ziffern der Edelmetallproduktion. Soetbeek selbst hebt hervor, dafs trotz aller Vorsicht und Sorgfalt bei der Auswahl und Verwertung des Materials seine Angaben nur als ungefähre Schätzungen zu betrachten sind, schon deshalb, weil bei dem unvollkommenen Zustande der Verkehrsmittel zu gleicher Zeit an verschiedenen Orten erhebliche Unterschiede sowie am gleichen Orte rasch auf einander folgende Schwankungen im gegenseitigen Werte der Edelmetalle vorkamen. In der neueren Zeit sind die örtlichen Abweichungen des Wertverhältnisses auf ein Minimum reduziert. Für Einzeluntersuchungen kommen aufser den Londoner Notierungen heute vor allem die Notierungen an der Newyorker, Hamburger und Pariser Börse in Betracht. Das Wertverhältnis zwischen Silber und Gold. Durchschnittszahlen für längere Perioden von 1501—1900. Perioden ' 1 kg Gold = wieviel kg Silber Perioden 1 kg Gold = wieviel kg Silber Perioden 1 kg Gold = wieviel kg Silber 1501—20 10,75 1701—20 15,21 1851—55 15,41 1521—40 11,25 1721—40 15,08 1856 — 60 15,30 1541—60 11,30 1741—60 14,75 1861—65 15,40 1561—80 11,50 1761—80 14,72 1866—70 15,55 1581—1600 11,80 1781—1800 15,09 1871—75 15,97 1601—20 12,25 1801—10 15,61 1876—80 17,81 1621—40 14,00 1811—20 15,51 1881—85 18,63 1641—60 14,50 1821—30 15,80 1886—90 21,16 1661—80 15,00 1831—40 15,75 1891—95 26,32 1681—1700 15,00 1841—50 15,83 1896—1900 33,45 Ein Überblick über die Gesamtentwicklung der Wertrelation von Gold und Silber zeigt, dals vom Beginn des 16. Jahrhunderts an das Silber imVerhältnis zum Gold erheblich und fast ununterbrochen im Werte gesunken ist. Eine nennenswerte Ausnahme machen nur die Perioden 1720 bis 1780 und 1850 bis 1865, in denen der Silberwert im Verhältnis zum Goldwert eine kleine und vorübergehende Steigerung erfuhr. Die Intensität der relativen Wertverringerung des Silbers ist jedoch in den einzelnen Zeitabschnitten sehr verschieden. Während des ganzen 16. Jahrhunderts und in den ersten beiden Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts bröckelte der Silberwert allmählich, aber ununterbrochen ab; die Periode 1601 bis 1620 zeigte eine durchschnittliche Wertrelation von 1:12,25 gegen 1:10,75 ein Jahrhundert zuvor; das war eine Entwertung des Silbers um etwa 12 Prozent im Laufe von 3. Kapitel. Edelmetallproduktion und WertVcrhältnis. §5. 118 100 Jahren. Es sei daran erinnert, dafs in jener Zeit die Silberproduktion einen ganz aufserordentlichen Aufschwung nahm, während die Goldproduktion nur verhältnismäfsig langsam anwuchs. Die folgenden Jahrzehnte brachten eine erhebliche Beschleunigung im Rückgang des Silberwertes; die Wertrelation war schon 1621 bis 1640 1 : J 4, sie ging auf 1:15 in den 40 Jahren 1661 bis 1700 und auf l : 15,21 in der Periode 1701 bis 1720. Wie wenig die Produktionsverhältnisse allein entscheidend sind für die Gestaltung des gegenseitigen Wertes der beiden Metalle, zeigt sich in dieser Periode ganz besonders deutlich: Diese Entwertung des Silbers um nahezu 20 Prozent vollzog sich bei stockender und abnehmender Silbergewinnung und zunehmender Goldproduktion; der Anteil des Goldes am Gewichte der Gesamtproduktion stieg in jener Zeit von 2 Prozent auf 3,5 Prozent. Von 1720 an begann der Silberwert wieder etwas zu steigen. 1761 bis 1780 war die durchschnittliche Relation 1 :14,72. In dieser ersten Periode der Unterbrechung des Wertrückganges des Silbers wies die Goldproduktion infolge der Entdeckung der brasilianischen Goldfelder zum erstenmal seit der Entdeckung Amerikas eine sehr erhebliche Steigerung auf, durch die — trotz der gleichzeitigen Steigerung der Silbergewinnung — der Anteil des Goldes am Gewicht der Gesamtproduktion zeitweise (1741 bis 1760) bis auf 4,4 Prozent gesteigert wurde. Mit der Abnahme der Goldgewinnung bei einer vorläufig noch weiter steigenden Silberförderung begann der Silberwert um die Neige des 18. Jahrhunderts abermals zu sinken; die Wertrelation hielt sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im grofsen Ganzen zwischen 1 :15,5 und 1:16, mit einer namentlich gegen Ende dieser Periode hin deutlich hervortretenden Tendenz zur weiteren Verringerung des Silberwertes. Mit der Entdeckung der kalifornischen Goldfelder trat die Entwicklung in eine neue Phase. Die Wertrelation erfuhr eine ausgesprochene Verschiebung zu Ungunsten des Goldes und zu Gunsten des Silbers. Die durchschnittliche Relation des Jahrfünfts 1856 bis 1860 war 1 : 15,30, und im Jahre 1859 ging die Wertrelation auf dem Londoner Markte zeitweise bis auf 1 :15,03 zurück, während sie im Jahre 1848 vorübergehend 1:16,12 gewesen war. Der Gewichtsanteil des Goldes an der- Gesamtproduktion der Edelmetalle hob sich in den 50 er Jahren auf mehr als 18 Prozent. Schon in der zweiten Hälfte der 60 er Jahre trat jedoch abermals ein Umschwung ein, und mit den 70 er Jahren begann der rapide und unaufhaltsame Preissturz des Silbers; in zwei Jahrzehnten verlor das weifse Metall die Hälfte seines Wertes, und gegenwärtig (Ende 1902) ist bei einem Londoner Silberpreise von 22—23 d l kg Gold ungefähr soviel wert wie etwa 42 kg Silber. Die Zeit, in der sich diese autfallende Entwicklung, deren Ursachen Helfferich, Das Geld. 8 114 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. heftig umstritten sind, vollzog, war charakterisiert durch folgende Merkmale. t. Hinsichtlich der Produktionsverhältnisse: Bis zur Mitte der 80 er Jahre ging die Goldproduktion zurück bei erheblich steigender Silbergewinnug; in den folgenden Jahren nahm zwar die Goldproduktion wieder zu, aber die Silberförderung stieg bis etwa 1893 in noch viel höherem Mafse, sodafs der Anteil des Goldes am Gewicht der Gesamtproduktion wieder bis auf 4,8 Prozent im Durchschnitt der Periode 188(5 bis 1895 zurückging. Von 1894 an zeigte allerdings die Goldproduktion eine wesentlich stärkere Zunahme als die Silbergewinnung, ohne dafs dadurch eine nachhaltige Erholung des Silberpreises bewirkt worden wäre. 2. Hinsichtlich der monetären Verhältnisse: Seit dem Beginn der 70 er Jahre hat sich in der Währungsverfassung der Kulturwelt eine gewaltige Verschiebung vollzogen. Fast alle Länder, die für den Weltverkehr in Betracht kommen, haben dem Silber ihre Münzstätten verschlossen und die Goldwährung mehr oder minder vollständig durchgeführt. Die Verwendung des Silbers zu Geldzwecken ist mithin beschränkt worden, während der Gebrauch des Goldgeldes eine sehr erhebliche Ausdehnung erfahren hat. Diese Andeutungen müssen hier genügen, um die Gestaltung der Wertrelation mit der Gesamtentwicklung in Beziehung zu setzen. In Anbetracht der Wichtigkeit der Vorgänge während des letzten halben Jahrhunderts sind in der Tabelle auf S. 115 die Londoner Silbernotierungen und das sich daraus ergebende durchschnittliche Wertverhältnis für die Zeit von 1848 bis 1900 zusammengestellt. Dazu ist folgendes zu bemerken. Die Londoner Silbernotierung lautet auf pence (d) pro Unze Standard Silber (oz. st.). Das Standard Silber ist 37 /4o fein. Aus einer Unze Standard Gold von ll /i2 Feinheit werden anderseits 3 Pfd. Sterl. 17 sh. 10 '/2 d = 934,5 d geprägt. Daraus ergiebt sich, wenn man die Londoner Notierung = a setzt, zur Berechnung des Wertverhältnisses zwischen der feinen Unze Silber und der feinen Unze Gold folgender Kettensatz: x Unzen feines Silber 1 Unze feines Gold 11 Unzen feines Gold I Unze Standard Gold a pence 40 Unzen Standard Silber Danach ist x = 12 Unzen Standard Gold 934,5 pence 1 Unze Standard Silber 37 Unzen feines Silber. 12x934.5x37 11 x 40 x a 942,995454 . . . a Man mufs mithin die konstante Zahl 942,995454 ... mit dem Londoner Silberpreise dividieren, um die Eelationszahl zu ermitteln. 3. Kapitel. Edelmetallprodnktion und Wertverhältnis. § 5. 115 Der Londoner Silberpreis und das sich daraus ergebende Wertverhältnis zwischen Silber und Gold 1848—1900. Niedrigster Höchster Durchschnittl. Durchschnittlicl Jahre Silberpreis Wertverhältnis (pence pro Unze Standard) 1 : X 1848 58'/» 60 5972 15,85 1849 59'/» 60 59-74 15,76 1850 59'/2 61'/2 61 '/l e 15,44 1851 60 61 5 / 8 61 15,46 1852 59 7 /s 61 7 /s 6072 15.58 1853 60 5 /s 61 7 /8 6 P/2 15,33 1854 60 7 /s 6 I 7 / 8 6 P/2 15,33 1855 60 61 r '/s 6171G 15,38 1856 60 '/a 62 74 6171 Ü 15,38 1857 61 62% 6174 15,27 1858 60 3 // 2 „ 0 J7 1 JJ 38 „ 10 6 „ 774 „ 6 „ 474 „ Zweifellos wäre die Geldwertverringerung und die ihr entsprechende Preisrevolution eine beträchtlich stärkere gewesen, wenn nicht das starke Bedürfnis nach einer Ausdehnung der Geldwirtschaft den grofsen Massen neuen Metalls ein weites Verwendungsfeld gesichert hätte. Weil die vermehrte Produktion einem starken wirtschaftlichen Bedürfnis entgegenkam, übte sie nicht ihre volle Wirkung auf den Wert des Edelmetallgeldes aus. Weil aber dieses starke wirtschaftliche Bedürfnis sich ausschliefslich auf das Silbergeld erstreckte, weil 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauoll der Edelmetalle. § 1. 119 das weite Feld, das in jener Zeit der Geldwirtschaft neu erschlossen wurde, nur für das für kleinere Zahlungen geeignete Silber Verwendung hatte, deshalb erscheint die Einwirkung der veränderten Produktionsverhältnisse auf die Wertrelation der beiden Metalle in noch viel höherem G-rade abgeschwächt, als die Einwirkung auf den Geldwert schlechthin. Durch die rasch fortschreitende Ausdehnung der Geldwirtschaft auf die unteren Schichten der Volkswirtschaft gewann das Silber gegenüber dem Golde so sehr an Bedeutung und Verwendbarkeit innerhalb des Geldwesens, dafs trotz der vielfach stärkeren Vermehrung der Silbergewinnung nur eine geringfügige Änderung der Wertrelation zu Gunsten des Goldes eintrat, eine Verschiebung von 1:10,75 auf 1:12,25. — Die Periode von etwa 1620 an zeigt in den wesentlichsten Punkten eine umgekehrte Tendenz. Bei abnehmender Silbergewinnung fährt die Goldproduktion fort zu steigen. Gleichzeitig wächst ans verschiedenen Gründen die monetäre Nachfrage nach Gold. Die europäische Welt wurde damals durch langwierige und verheerende Kriege heimgesucht, und in solchen unsicheren Zeit ist das Gold, weil es leichter zu transportieren und zu verbergen ist, stets mehr gesucht als das Silber. Von der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts an kam hinzu der Aufschwung des internationalen Verkehrs und die Vergröfserung der Umsätze. Dadurch wurde in ähnlicher Weise, wie in der vorhergehenden Periode durch die Ausdehnung der Geldwirtschaft nach unten hin für das Silber, so jetzt für das Gold ein weiteres Verwendungsgebiet und eine stärkere Nachfrage geschaffen. Denn je mehr der internationale Verkehr wächst, bei dem es sich um die Versendung beträchtlicher Summen auf grofse Entfernungen handelt, und je gröfser die Umsätze auch im Inlandverkehr werden, desto stärker wird das Bedürfnis nach Zahlungsmitteln, die in kleinem Volumen einen hohen Wert repräsentieren, und in dieser Beziehung ist das Gold dem Silber weit überlegen. Nur aus dieser Zunahme der Goldnachfrage läfst es sich erklären, dafs von 1620 an das Gold gegenüber dem Silber erheblich im Werte stieg, während gleichzeitig der Anteil des Goldes an der Gesamtproduktion der beiden Metalle eine nicht unwesentliche Steigerung aufwies. Das Wertverhältnis zwischen Silber und Gold ging von 1 : 12,25 in der Periode 1601 bis 1620 auf 1 : 14 im Durchschnitt der folgenden 20 Jahre, und es hob sich bis auf 1:15,21 im Durchschnitt der Jahre 1701 bis 1720. Das war die stärkste Veränderung der Relation seit dem Beginn des Mittelalters, und sie ist auch späterhin nur übertroffen worden durch die Silberentwertung im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. Die Möglichkeit, dafs der grofse Silberzuflufs aus der Neuen Welt, der von 1545 an begonnen hatte, seinen Einüufs auf das Wertverhältnis der beiden Metalle erst von etwa 1620 an in vollem Umfange 120 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung- der Edelmetallverhältnisse. ausübte, nachdem sich die jährliche Neuproduktion allmählich zu grofsen Massen aufgestaut hatte, soll bei der Erklärung des ungewöhnlichen Rückgangs des Silberwertes nicht ganz von der Hand gewiesen werden. Gänzlich abzulehnen sind dagegen die Versuche, den Umschwung in der Wertrelation aus den Einflüssen der staatlichen Münzgesetzgebung daraus zu erklären, dafs in der in Frage stehenden Periode die Goldmünzen in staatlichen Verordnungen gegenüber den Silbermünzen fortgesetzt höher tarifiert worden seien. Der ursächliche Zusammenhang ist vielmehr der umgekehrte. Jeder Kenner der damaligen monetären Verhältnisse weifs, dafs in jener Zeit die staatlichen Tarifierungen von Gold- und Silbermünzen nicht nur auf das Wertverhältnis der unge- prägten Metalle ohne Einflufs waren, sondern dafs sie nicht einmal den Wert der geprägten Münzen zu fixieren vermochten. Die Münzen waren vielmehr der schwankenden Bewertung des freien Verkehrs unterworfen, und die häufigen Änderungen der offiziellen Tarifierungen der Münzen wurden dadurch hervorgerufen, dafs die offizielle Bewertung nicht mehr im Einklang mit der thatsächlichen Bewertung stand. Weit entfernt, die Ursache der veränderten Bewertung der beiden Metalle im freien Verkehr zu sein, waren mithin die Veränderungen der gesetzlichen Tarifierung damals die Wirkung des veränderten Marktwertes der Edelmetalle. Während in dem Jahrhundert 1620 bis 1720 die Wirkung der Produktionsverhältnisse auf das Wertverhältnis beträchtlich überboten wurde durch Verschiebungen in der monetären Nachfrage nach Gold und Silber, übte in den folgenden Jahrzehnten die reiche Goldausbeute Brasiliens einen sichtbaren Einflufs aus. Die Wertrelation begann eine Veränderung zu Ungunsten des Goldes zu zeigen. Während sie in dem Jahrzehnt 1701 bis-1710 durchschnittlich 1:15,27 gewesen war, stellte sie sich 1751 bis 1760 auf 1:14,56. Aufser der ungewöhnlichen Steigerung der Goldgewinnung mag zu dieser Veränderung der Umstand beigetragen haben, dafs der sich immer mehr entwickelnde Verkehr mit Indien fortgesetzt grofse Mengen von Silber absorbierte. Abgesehen von der Einwirkung auf das Wertverhältnis, die sich bald als vorübergehend herausstellte, hatte die grofse Steigerung der Goldproduktion die dauernde Folge, dafs in dem Lande, das immer mehr die Führung in der wirtschaftlichen Entwicklung übernahm, nämlich in England, der vorwiegende Gebrauch des Goldgeldes sich einbürgerte. Schon gegen Ende des 17. Jahrhunderts hatte das Gold in der englischen Cirkulation gegenüber dem Silber erheblich an Boden gewonnen. Begünstigt worden war diese Entwicklung, wie oben in anderm Zusammenhange dargelegt wurde, durch den schlechten Zustand des Silbergeldes und nach der Silbermünzreform von 1695 durch das Verhalten der öffentlichen Kassen, welche die Goldmünze, die Guinea, zu einem 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. § 1. 121 höheren Werte in Zahlung nahmen, als der Marktrelation zwischen Silber und Gold entsprochen hätte. Bis zum Jahre 1717 war allerdings der Privatverkehr nicht an den Kurs der öffentlichen Kassen gebunden; wenn trotzdem die Guinea auch im Privatverkehr zu einem im Verhältnis zur Marktrelation der Metalle zu günstigen Kurs in Zahlung genommen wurde, so war das nur möglich auf Grund der Thatsache, dafs die vorgeschrittene englische Volkswirtschaft für das Goldgeld ein sich immer mehr erweiterndes Verwendungsfeld bot. In den Jahren 1717 und 1718 wurde dann formell ein Doppelwährungssystem eingeführt, die Guiuea erhielt einen festen, auch für den Privatverkehr verbindlichen Kurs von 21 Schilling, und dieser Kurs entsprach einem Wertverhältnis von 1: 15,2. Thatsächlich hatte England damals schon einen fast ausschliefslichen Goldumlauf, und da die neue gesetzliche Relation für das Gold gegenüber der Marktrelation immer noch zu günstig war-, ist auch in der Folgezeit der englischen Cirkulation fast ausschliefslich Gold zugeflossen. Von 1701 bis 1816 wurden für mehr als 90 Millionen Pfd. Sterl. Goldmünzen geprägt, an Silbermünzen dagegen nur für 908 200 Pfd. Sterl. 1 ) Bemerkenswert ist, dafs die englische Doppelwährung nicht die Wirkung hatte, den gegenseitigen Marktwert der Edelmetalle in Übereinstimmung zu setzen mit der gesetzlichen Relation. Vielmehr entfernte sich das Wertverhältnis der beiden Metalle auf dem Markte in den auf die formelle Einführung der Doppelwährung folgenden Jahrzehnten immer weiter von dem gesetzlichen Wertverhältnis. Der von Soetbeer für das Jahrzehnt 1711 bis 1720 berechnete Durchschnitt von 1:15,15 kam der gesetzlichen Relation der englischen Doppelwährung 1 :15,2 sehr nahe; aber späterhin veränderte sich die Marktrelation bis auf 1 :14,56 im Durchschnitt des Jahrzehnts 1751 bis 1760. England hatte eben in jener Zeit kein Silber abzugeben; es hatte nur einen spärlichen und abgenutzten Silberumlauf. Infolgedessen vermochte es der relativen Wertsteigerung des Silbers nur insoweit entgegenzuwirken, als es einen grofsen Teil des neuproduzierten Goldes bereitwillig aufnahm und dadurch den Einflufs der Steigerung der Goldproduktion auf den relativen Goldwert einigermafsen paralysierte. Der gewaltige Aufschwung der englischen Volkswirtschaft während des 18. Jahrhunderts machte eine starke Vermehrung der Geldcirkulation überhaupt und bei der Gröfse der Umsätze speciell des Goldumlaufs dringend wünschenswert. Auch auf die monetären Verhältnisse der übrigen Länder scheint die vermehrte Goldgewinnung um die Mitte des 18. Jahrhunderts einen 1) Kalkmann a.a.O. S. 64, 65; Lexis , Handwörterbuch der Staats Wissenschaften. IV. S. 90. 122 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetall Verhältnisse. gewissen Einflufs ausgeübt haben. .Eine Zunahme der Goldcirkulation scheint damals fast überall eingetreten zu sein, namentlich in den wirtschaftlich am meisten entwickelten Ländern, wie in Frankreich. Während jedoch in diesen Ländern der mit dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts einsetzende neuerliche Umschwung in den Produktionsverhältnissen der Edelmetalle wieder zum fast ausschliefslichen Silberumlauf zurückführte, hat England den einmal gewonnenen Goldumlauf auch gegenüber den "Wandlungen in der Produktion und im Wertverhältnis der Edelmetalle sich dauernd zu sichern verstanden, und zwar durch Mafsnahmen, die auf die Einführung der Goldwährung hinausliefen, und die bereits in dem Kapitel über die Entstehung der Goldwährung genauer dargestellt sind. Die rasche Abnahme der Goldproduktion nach der Erschöpfung der brasilianischen Goldfelder führte in Verbindung mit der fortgesetzt steigenden Silbergewinnung von neuem zu einer Verschiebung des "Wertverhältnisses zu Ungunsten des Silbers. In der zweiten Hälfte der 90 er Jahre kam die Marktrelation auf einem Punkte an, welcher die Ausprägung von Silber auf der Londoner Münzstätte und das Einschmelzen der englischen Goldmünzen als lohnend erscheinen liefs. Da aber die Ersetzung des vorhandenen Goldumlaufs durch einen vorwiegenden Silberumlauf in England der Regierung und dem Parlament nicht wünschenswert erschien, wurde die Einstellung der bisher formell freien Silberprägung verfügt (1798). Bei der Entwicklungsgeschichte der Geldsysteme hat uns dieser Vorgang interessiert, weil er der erste Schritt zur Ausbildung der Goldwährung, zur wirksamen Zusammenfassung von Gold- und Silbermünzen in einem System war. An dieser Stelle haben wir seine Bedeutung für den thatsächlichen Umfang der monetären Verwendung der Edelmetalle, insbesondere des Silbers zu würdigen. Die Sperrung der englischen Münze für das Silber im Jahre 1798 war die erste „Demonetisation" des Silbers. Wenn man den Vorgang nach seiner rein formalen Seite hin betrachtet, so wurde dem Silber ein grofses und wichtiges Verwendungsgebiet verschlossen, und es liegt deshalb nahe, von einer künstlichen Beschränkung der Silbernachfrage vermittelst der Miinzgesetzgebung zu sprechen. Die Münzgesetzgebung erscheint hier zum erstenmal als unmittelbar bestimmend, in welchem Umfange die beiden Metalle zu Geldzwecken verwendet werden sollen, und sie scheint dadurch einen direkten Einflufs auf den gegenseitigen "Wert der beiden Metalle zu gewinnen. Damit taucht die grofse Streitfrage auf, welche später die „"Währungsfrage" in grofsem Umfange beherrschen sollte: ob die Münzgesetzgebung die Ursache der Silberentwertung sei, und ob durch die Münzgesetzgebung der Silberwert wieder hergestellt und befestigt werden könne. Zur richtigen Beurteilung der Bedeutung, welche der Einstellung 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. § 1. 123 der englischen Silberprägung zukommt, sind vor allem folgende Momente zu beachten. Die Mafsnahme, welche in formeller Beziehung eine entscheidende Änderung der englischen Münzverfassung involvierte, war in thatsächlicher Beziehung lediglich eine Aufrechterhaltung des bestehenden Zustandes. Der vorhandene Goldumlauf wurde gegenüber der Gefahr einer Verdrängung durch das billiger werdende Silber sichergestellt, und wie schon bisher, so mufste sich nun auch in Zukunft die englische Nachfrage nach Geld ausschliefslich auf das Gold richten. Dieser bestehende Zustand wurde durch die Sperrung der Silberprägung gesichert, weil er den Bedürfnissen des Verkehrs entsprach und weil nach der allgemeinen Ansicht eine Verdrängung des Goldumlaufs durch einen Silberumlauf den Interessen des englischen Verkehrs entgegen gewesen wäre. Durch dieses Verhältnis wird die Annahme, die Nachfrage nach Silber sei durch die Sperrung der englischen Silberprägung künstlich beschränkt worden, in das richtige Licht gesetzt. Die am Ende des 18. Jahrhunderts durch den Rückgang des Silberwertes entstehende Möglichkeit der Silberverwertung durch Ausprägungen in der Londoner Münzstätte war nur eine durch die automatische Wirkung des bestehenden Doppelwährungssystems geschaffene Absatzmöglichkeit, nicht aber eine auf den wirklichen Bedürfnissen des lebendigen Verkehrs beruhende Nachfrage nach silbernen Zahlungsmitteln. Der Gesetzgebungsakt, welcher die Einstellung der Silberprägung verfügte, hat also nicht eine wirklich vorhandene Silbernachfrage künstlich beschränkt, er war vielmehr lediglich der Ausdruck dafür, dafs der englische Verkehr für die eindringenden Silbermengen keine Verwendung hatte. Die Gesetzgebung war also nicht die letzte Ursache für die dauernde Beschränkung des Silbergebrauchs im englischen Verkehr und für die daraus sich ergebenden Wirkungen auf das Wertverhältnis von Silber und Gold; die Gesetzgebung war vielmehr nur das Instrument, durch welches sich die Bedürfnisse des Verkehrs, die sich früher unmittelbar in der wechselnden Bewertung von Gold- und Silbermünzen äufsern konnten, Geltung verschafften. Die Sperrung der Silberprägung hat nicht die Nachfrage nach Silber zu Geldzwecken beschränkt, vielmehr wurde, weil die Bedürfnisse des englischen Geldverkehrs sich nicht auf das Silber, sondern auf das Gold richteten, die Einstellung der Silberprägung verfügt. Die entscheidende Bedeutung des ganzen Vorgangs liegt darin, dafs zum erstenmal ein grofes Land und zwar das Land, welches in der wirtschaftlichen Entwicklung die erste Stellung einnahm, sich weigerte, das Silber in beliebigen Mengen, wie sie die jeweilige Produktion lieferte, in seinen Geldumlauf aufzunehmen; dafs vielmehr eine den gegebenen Unterschieden zwischen Gold und Silber entsprechende rT _- , 124 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung: der Edelmetall Verhältnisse. verschiedene Behandlung der beiden Metalle eintrat, indem das Silber auf die Sphäre der kleinen Zahlungen, für die das Gold zu wertvoll ist, beschränkt wurde, während die Sphäre der gröfseren Zahlungen, für die das Silber als zu schwer und unbequem erschien, ausschliefslich dem Golde vorbehalten wurde. Diese Beschränkung des Silbergeldes auf einen bestimmten Kreis war gleichzeitig der erste und wichtigste Schritt zur Herstellung eines einheitlichen aus Gold- und Silbermünzen bestehenden Geldsystems. So fand in der Goldwährung gleichzeitig die bisher noch niemals vollkommen gelungene Zusammenfassung von Gold- und Silbermünzen, wie auch die den Bedürfnissen eines entwickelten Verkehrs entsprechende Begrenzung des Silberumlaufs eine zweckentsprechende Verwirklichung. § 2. Die Entwicklung bis zu den kalifornischen Goldfunden. Aufserhalb Englands war im 18. Jahrhundert und in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts das Bedürfnis nach einem vorwiegenden Goldumlauf noch nicht vorhanden. Die kleineren wirtschaftlichen Verhältnisse boten für das Silber noch ein breites Verwendungsfeld; und wenn auch das um die Mitte des 18. Jahrhunderts in gröfseren Mengen eindringende Gold keineswegs ungern vom Verkehr aufgenommen wurde, so hat doch, als die Abnahme der Goldproduktion eintrat, während die Silberproduktion zu steigen fortfuhr, der Verkehr ohne merklichen Widerstand auf das Gold verzichtet. Der gemeinschaftliche Zug der Entwicklung des Geldwesens auf dem europäischen Kontinent in den letzten Jahren des 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist die Thatsache, dafs das Silbergeld zur fast ausschliefslichen Herrschaft kam, so .verschieden auch die formelle Geldverfassung in den einzelnen Ländern war. In Deutschland war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts aus dem Chaos des Sortengeldes heraus die Parallelwährung hervorgegangen und zur Anerkennung gelangt. In dem Münzedikt Friedrichs des Grofsen vom 14. Juli 1750, das für die spätere Entwicklung des deutschen Münzwesens grundlegend geworden ist — es führte den Thaler mit einem Feingehalt von Vi4 köln. Mark Silber ein, aus dem unsere heutige Reichsmark hervorgegangen ist —, in diesem Münzedikt wurde zwar der Wert der neuen preufsischen Goldmünze, des Friedrichsdors, auf 5 Thaler in Silber festgesetzt und die genaue Beobachtung der „Proportion zwischen Gold und Silber" befohlen (Ziffer 11 des Edikts). Aber dasselbe Edikt enthielt bereits die Bestimmung (Ziffer 5), dafs alle Verschreibungen auf Goldmünzen in Friedrichsdor, alle Verschrei- bungen auf Silbermünzen in Silbercourantgeld konvertiert und dementsprechend bezahlt werden sollten. Gold- und Silbermünzen konnten sich mithin als Zahlungsmittel gegenseitig nicht vertreten, und damit 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. §2. 125 war die Festsetzung einer festen Relation zwischen Gold- und Silbermünzen ihrer wesentlichsten Bedeutung entkleidet. Schon auf Grund des Edikts von 1750 charakterisiert sich mithin die preufsische Münzverfassung nicht als eine Doppelwährung, sondern als eine formell freilich nicht ganz konsequent durchgeführte Parallelwährung. Der Verkehr beobachtete das Verhältnis 1 Friedrichsdor = 5 Silberthaler von allem Anfang an nicht. Die Relation war für das Gold zu ungünstig, und die Friedrichsdore erhielten sofort ein Agio gegenüber ihrem gesetzlichen Werte in Silbergeld. In der Folgezeit wurde das feste Verhältnis zwischen Gold- und Silbergeld auch formell preisgegeben; in einem Reskript vom 30. Juli 1764 wurde ein „Agio" zwischen dem Friedrichsdor und dem Silbercourantgeld bis zur Höhe von 5 Prozent verstattet und die Aufnahme des jeweiligen Kurses des Friedrichsdors in den Kurszettel erlaubt. Schliefslich bestimmte ein Patent vom 2. Februar 1787, dafs die Goldmünzen kein durch Gesetz bestimmtes Verhältnis zum Silbercourant haben sollten, sondern „die Bestimmung des Agios" sollte „lediglich der Konkurrenz überlassen bleiben". In Österreich ging die Entwicklung nach derselben Richtung; durch ein Edikt vom 21. Februar 1786 hob Kaiser Joseph „alle wegen Belegung der Geldsorten mit einem Agio ehemals erlassenen Verbote und Strafgesetze auf". Auch in den übrigen deutschen Territorien verzichtete man darauf, ein festes Wertverhältnis zwischen Gold- und Silbermünzen durchzusetzen. So tarifierte ein im Jahre 1765 zwischen den wichtigsten süddeutschen Staaten vereinbarter Münzvertrag den Dukaten auf 4 Gulden 10 Kreuzer des 20 Guldenfufses, gestattete aber den vertragenden Staaten, „das Aufgeld deren 10 Kreuzer entweder in totum oder in tantum abzubrechen". Innerhalb dieser formellen Parallel Währung hatte jedoch das Silber von Anfang an entschieden das Übergewicht. Das Silbergeld nahm im Umlauf einen viel gröfseren Raum ein als das Gold. Es erschien ferner in der allgemeinen Auffassung als das eigentliche Ländesgeld, während die Goldmünzen immer mehr als blofse Handelsmünzen angesehen wurden. Das kommt deutlich darin zum Ausdruck, dafs nur das Silbergeld als unveränderlicher Wertmafsstab angesehen wurde, während das Goldgeld einen schwankenden Kurs, ein veränderliches Aufgeld gegenüber seinem gesetzlichen Normalwerte erhielt. Wie bereits erwähnt, wurde im Jahre 1764 die Aufnahme des Friedrichsdors in den Kurszettel gestattet, und der süddeutsche Münz verein von 1765 bestimmte, dafs Veränderungen in der offiziellen Tarifierung von Gold- und Silbermünzen „niemahlen in der Erhöhung des Silbers (als bey dem der 20-Guldenfufs ohnabänderlich beyzubehalten ist), sondern alleinig in der Erniedrigung des Goldes gesucht werden sollen". Dieser Aulfassung entsprach es, dafs man unter Zahlungsverträgen, die auf Geld ohne nähere Zusatzbe. 126 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Stimmungen lauteten, Zahlungsverpflichtungen auf Silbergeld verstand. In Preufsen bestimmte das Gesetz vom 29. März 1764, das nach den Wirren des Siebenjährigen Krieges wieder eine geordnete Geldverfassung herstellte, dafs Verschreibungen auf „Courant" oder auf Geld schlechthin in Silbercourant zu zahlen seien, in Friedrichsdoren nur dann, wenn ausdrücklich Gold oder Friedrichsdor bedungen. In England hatte sich ein Jahrhundert früher das System der Parallelwährung mit einem schwankenden Kurse der Goldmünzen als unhaltbar gezeigt; es war geradezu unerträglich geworden, nachdem der Goldumlauf den gröfseren Teil der Cirkulation ausmachte, und deshalb war im Jahre 1718 ausdrücklich durch ein Gesetz jede weitere Veränderung des Kurses der Guinea untersagt worden. In Deutschland dagegen lagen die Verhältnisse anders. Bei dem geringeren Volkswohlstande und den kleineren Umsätzen genügte das Silber noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Ansprüchen des Verkehrs in durchaus befriedigender Weise, und das Fehlen eines stärkeren Goldumlaufs wurde nicht als lästig empfanden. Da aber das Goldgeld nur in beschränkten Mengen vorhanden war und im Verkehr eine nur nebensächliche Kolle spielte, erschienen auch die Kursschwankungen des Goldgeldes als erträglich, zumal da der deutsche Verkehr bei der herrschenden Münzzersplitterung daran gewöhnt war, mit Kursveränderungen zahlreicher umlaufender Münzsorten zu rechnen. Freilich hat der schwankende Kurs der Goldmünzen in der Folgezeit dazu beigetragen, dafs der goldne Teil der deutschen Parallelwährung immer mehr verkrüppelte. Da Münzen, von denen Niemand weifs, wieviel sie am nächsten Tage gelten, nicht gern in Zahlung genommen werden, konnte das Goldgeld sich in Deutschland nicht einbürgern. Die zur Ausprägung gelangten deutschen Goldmünzen wurden daher, wie später die Ergebnisse der Einziehung bei der deutschen Münzreform zeigten, in sehr viel stärkerem Umfange eingeschmolzen und exportiert, als die Silbermünzen. Auch der Rückgang der Goldproduktion hat wesentlich dazu beigetragen, dafs der deutsche Goldumlauf in seiner Entwicklung zurückblieb. Das Goldwährungsland England zog einen erheblichen Teil des neuen Goldes an sich, und Deutschland sah sich, ebenso wie die meisten andern Kontinentalstaaten, zur Ergänzung seines Geldumlaufs immer mehr auf das Silber angewiesen. So glitt das deutsche Geldwesen unmerklich von der Parallelwährung zur reinen Silberwährung hinüber. In Preufsen wurde im Jahre 1830 dem Silbergeide die Fähigkeit beigelegt, bei Zahlungen an die öffentlichen Kassen, die in Gold festgelegt waren, den Friedrichsdor nach dem festen Satze von 5 2 /ä Thaler zu vertreten. Im folgenden Jahre erhielt der Friedrichsdor zum gleichen Satze Kassenkurs für das Silbergeld. Gleichzeitig ging der preufsische 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. § 2. 127 Staatshaushalt völlig zur Silberrechnung über. Alle Forderungen und Leistungen, die bis dahin auf Gold gestellt waren, wurden zum Satze von 5 2 /:s Thaler pro Friedrichsdor in Silbergeld umgerechnet. Der süddeutsche Münzverein 1837, der südlich vom Main endlich geordnete Geldverhältnisse schuf, that der Goldmünzen überhaupt mit keinem Worte Erwähnung; ebenso verhielt sich der Dresdener Münzvertrag von 1838, der sämtliche Zoll vereinsstaaten umfafste. Deutlicher als durch dieses stillschweigende Ignorieren konnten die Goldmünzen nicht als aufserlialb der eigentlichen Geldverfassung stehend bezeichnet werden. Ihren formellen Abschlufs fand die Entwicklung zur Silberwährung in dem Wiener Münzvertrage von 1857. In den Verhandlungen, welche diesem Vertrage vorausgingen, wurde für Deutschland zum erstenmal die Währungsfrage aufgerollt. Als im November 1854 in Wien die im preufsisch - österreichischen Handelsvertrage von 1853 verabredete Münzkonferenz zusammentrat, hatten die Verhältnisse der Edelmetallproduktion durch die Entdeckung der kalifornischen und australischen Goldfelder bereits eine völlige Umwandlung erfahren. Österreich stellte den Antrag, das neu zu schaffende deutsche Geldwesen auf der Basis der Goldwährung zu begründen, um dadurch den Anschlufs Deutschlands an den Weltverkehr, in dem das Gold vorherrsche, zu ermöglichen. Aber die Vertreter der deutschen Staaten lehnten es ab, auf dieser Grundlage zu verhandeln; sie begründeten ihr Verhalten folgender- mafsen: es habe grofse Bedenken, alle auf bestimmte Quantitäten Silber lautenden Zahlungsverbindlichkeiten nach einem mehr oder minder willkürlichen Verhältnis in solche umzuwandeln, welche in Gold erfüllt werden könnten, und das besonders in einer Zeit, in welcher noch eine weitere Entwertung des Goldes in Aussicht stehe oder wenigstens allgemein befürchtet werde, in welcher aber jedenfalls der Goldwert noch manche Schwankung und Krisis werde durchmachen müssen, ehe er einen auch nur annähernden Grad von Festigkeit und Dauer erlangen werde. Die Meinungsverschiedenheit zwischen Österreich und den deutschen Staaten schien unüberbrückbar, und infolgedessen wurden die Verhand- lungen bis zum Jahre 1856 unterbrochen. Österreich entschlofs sich in der Zwischenzeit, auf die Goldwährung zu verzichten, und so kam am 24. Januar 1857 der Wiener Münzvertrag auf Grund der reinen Silberwährung zu stände. In förmlich demonstrativer Weise proklamierte der Vertrag das „Festhalten an der reinen Silberwährung". Die Prägung aller bisherigen Goldmünzen wurde untersagt, und an ihrer Stelle wurden zwei „Vereins-Handels-Goldmünzen" eingeführt, die „Krone" und die „halbe Krone" im Feingehalt von 10 bzw. 5 g. Um jedoch die Silberwährung gegenüber dieser Goldmünze völlig intakt zu halten, wurde vorgeschrieben, dafs der Wert der Krone in Landes- 128 Erstes Buch. IL Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. silberwährung nicht fixiert werden dürfe, sondern dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage überlassen bleiben müsse. Auch sollte diesen Münzen kein dauernder und fester Kassenkurs beigelegt werden dürfen; solche Tarifierungen sollten höchstens für 6 Monate Gültigkeit haben und dann auf Grund des durchschnittlichen Börsenkurses erneuert werden. Den alten Landesgoldmünzen, deren weitere Prägung untersagt wurde, gestand man allerdings auch fernerhin noch einen festen Kassenkurs zu; aber die Regierungen sollten darauf Bedacht nehmen, diese Münzen allmählich zu beseitigen. Auch die aufserhalb des Zollvereins stehenden deutschen Staaten hatten Silberwährung mit der einzigen Ausnahme der freien Stadt Bremen, in welcher eine Goldwährung bestand. Die Sitte der Goldzahlung in bestimmten Fällen und Geschäftszweigen hat sich in den einzelnen deutschen Gebieten in verschiedener Stärke erhalten, am meisten in Hannover und Braunschweig; in diesen Staaten haben auch weitaus die stärksten Goldprägungen stattgefunden. Aber auch hier war das Silber das vorherrschende Zahlungsmittel und das eigentliche Landesgeld. Im ganzen sind in den Staaten des heutigen Deutschen Reichs, soweit Nach Weisungen vorliegen, in dem Zeiträume 1764 bis 1871 ausgeprägt worden (nach Abzug der Wiedereinziehungen) Goldmünzen 530,9 Mill. Mark Silbercourantmünzen 1714,7 „ „ Silberscheidemünzen 83,6 „ „ Davon befanden sich zur Zeit des Beginns der Münzreform noch im Umlauf: Goldmünzen 95 Mill. Mark Silbercourantmünzen 1456 „ ,, Silberscheidemünzen 79 „ „ Während mithin die Ausprägung von Silbermünzen nur etwa dreimal so stark war, als die Ausprägung von Goldmünzen, vermochten sich die letzteren auf Grund der geschilderten Verhältnisse so wenig im Verkehr zu halten, dafs der thatsächliclie Goldumlauf Deutschlands im Jahre 1871 nur den 16. Teil des Silberumlaufs ausmachte. — Während in Deutschland die Entwicklung der Parallelwährung zu einem fast ausschliefslichen Silberumlauf und schliefslich zur gesetzlichen Proklamierung der Silberwährung führte, kam Frankreich innerhalb eines Doppelwährungssystems zu einer vorwiegenden Silber- cirkulation, bis die kalifornischen Goldfunde einen Umschwung herbeiführten. In Frankreich beharrte man während des 17. und 18. Jahrhunderts bei den Versuchen, den gegenseitigen Wert der Gold- und Silbermünzen durch gesetzliche Tarifierungen zu fixieren. Diese Tarifierungen wurden 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. § 2. 129 häufig geändert; denn da sicli die Edelmetalle den Verordnungen nicht fügten, mufsten sich die Verordnungen nach den Schwankungen der Marktrelation von Gold und Silber richten, wenn anders man nicht auf die Münzen des einen oder andern Metalls gänzlich verzichten wollte. Was den thatsächlichen Zustand des französischen Geldumlaufs anlangt, so erscheint es sicher, dafs die starke brasilianische Goldproduktion das Goldgeld beträchtlich vermehrt hat. In den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts ist dann, entsprechend der Abnahme der Goldgewinnung und der Steigerung der Silberproduktion, ein Umschwung eingetreten. Die Verschiebung der Marktrelation zu Gunsten des Goldes führte zur Einschmelzung. und zum Export der nunmehr in der gesetzlichen Relation unterwerteten Goldmünzen, und dieser Vorgang gab den Anlafs zu einer neuen Tarifierung, die in der Folgezeit von der gröfsten Bedeutung geworden ist. Auf Veranlassung des Ministers C alonne erschien unterm 30. Oktober 1785 eine „Declaration du Roi portant fixation de la valeur de l'or relativement ä l'argent etc.", in welcher eine Verringerung des Feingehaltes der Goldmünzen bei gleichbleibendem Nennwerte vorgeschrieben wurde; das der neuen Bemessung des Feingehaltes zu Grunde gelegte Wertverhältnis von Silber und Gold war 1 :15,5. Diese Tarifierung ist später von der Gesetzgebung der Republik beibehalten worden, als diese im Jahre 1803, durch das Gesetz vom 7. Germinal des Jahres XI (28. März 1803), das französische Geldwesen auf Grund der Frankenrechnung neu ordnete. Es verdient hervorgehoben zu werden, dafs in dem französischen Münzgesetz von 1803 der Grundsatz der Doppelwährung mit einer dauernd festen Tarifierung beider Metalle keineswegs präcis ausgesprochen ist. Das Gesetz begründete die französische Münzverfassung vielmehr der Form nach auf das Silber, indem es erklärte: „Fünf Gramm Silber von 9 /io Feinheit bilden die Münzeinheit". Das Gold kam nur subsidiär hinzu in der Form, dafs das Gesetz vorschrieb: „Es werden Goldstücke von 20 und 40 Frs. geprägt". Der ursprüngliche Entwurf enthielt sogar den ausdrücklichen Vorbehalt, dafs die Goldstücke (nicht aber die Silberstücke) eventuell in ihrem Feingehalte sollten geändert werden können. Eine solche Änderung ist jedoch niemals erfolgt, und da- den Goldmünzen und Silbermünzen in gleicher Weise der Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel zukam und sie sich bei den Zahlungsleistungen gegenseitig zu ihrem Nennwerte vertreten konnten, da ferner beide Metalle gegen eine mäfsige Münzgebühr frei ausprägbar waren, ist das französische Münzsystem des Jahres 1803 als eine Doppelwährung zu bezeichnen. Das Wertverhältnis von 1 : 15,5 war, als es von C alonne eingeführt wurde, für das Gold erheblich zu günstig gegriffen. Die Entwertung des Silbers jedoch, welche im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts Helfferich, Das Geld. 9 130 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. begann und in England, zur Einstellung der freien Silberprägung führte, brachte am Anfang des 19. Jahrhunderts, zur Zeit als das Münzgesetz von 1803 erlassen wurde, das Markt Verhältnis in annähernde Übereinstimmung mit der gesetzlichen Relation der französischen Doppelwährung. Der Rückgang des relativen Silberwertes setzte sich jedoch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts fort. Die weitere Abnahme der Goldproduktion, welche sich bis in die 20 er Jahre hinein erstreckte, wirkte zusammen mit der erfahrungsgemäfs in kriegerischen Zeiten steigenden Goldnachfrage. Vom zweiten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts an zeigte allerdings der Anteil des Goldes an der Produktion beider Edelmetalle eine Zunahme, und auch das Wertverhältnis zeigte eine vorübergehende Veränderung zu Gunsten des Silbers. Der Goldbedarf Englands, das am Ende des 18. Jahrhunderts in die Papiergeldwirtschaft geraten war und nunmehr durch umfangreiche Geldbeschaffungen die Wiederaufnahme der Barzahlungen vorbereitete, führte jedoch bald zu einer neuen Steigerung des relativen Goldwertes. Dazu kam als ein immer wichtigeres Moment die grofsartige Entwicklung des internationalen Verkehrs, innerhalb dessen der englische Goldsovereign in grofsem Umfange an die Stelle des spanischen Silberpiasters trat. Diese Ursache bewirkte, dafs trotz der nachhaltigen Steigerung der Goldgewinnung von den 20 er Jahren an das Wertverhältnis auf dem Markte für das Gold dauernd günstiger war, als die gesetzliche Relation in Frankreich. Namentlich in den 40 er Jahren zeigte sich eine ausgesprochene Tendenz zur weiteren Verringerung des Silberwertes. Der Londoner Silberpreis sank im Jahre 1848 bis auf 58 '/-2 d, entsprechend einem Wertverhältnis von 1:16,12. Auch auf der Pariser Börse ging der Goldpreis fortgesetzt in die Höhe. Gold und Silber werden dort in Promillen „prime" und „perte" auf den Münzpreis berechnet. Der Aufschlag für Gold überstieg bereits im Jahre 1847 zeitweise die Höhe von 20 Promille. Aus dem durchschnittlichen Gold- und Silberpreise des Jahres 1848 ergiebt sich ein Wertverhältnis von 1 :15,94. Zeitweise stieg in jenem Jahre infolge der politischen Wirren der Aufschlag für Gold auf 65 Promille, während der höchste Aufschlag für Silber nur 3 Promille betrug; das sich daraus ergebende Wertverhältnis ist 1:16,66. Die Folge war, dafs die grofse Vermehrung, welche die französische Cirkulation in jener Periode erfuhr, ausschliefslich auf das Silber entfiel, während der Goldumlauf durch Einsclnnelzung und Export immer mehr zusammenschrumpfte. Von 1830 bis 1847 (für die frühere Zeit existieren keine Zahlen) weist die französische Handelsstatistik eine überwiegende Ausfuhr von Gold auf. In 13 von den J 8 Jahren war eine Mehrausfuhr zu verzeichnen. Insgesamt betrug der Ausfuhrtiberschufs 73 Mill. Frs. Dazu kommen die Beträge, die heimlich oder unter falscher Deklaration 4. Kapitel. Die Wandlungen im Gebrauch der monetären Edelmetalle. § 2. 131 ausgeführt worden sind, und der ganze industrielle Gold verbrauch in Frankreich selbst. In der gleichen Zeit fand ein ununterbrochener Zuflufs von Silber statt, der sich (nach Abzug der gleichzeitigen Ausfuhr) auf 1692 Mill. Frs. stellte. Die Silberprägungen auf den französischen Münzstätten beliefen sich von 1820 bis 1850 auf 3186,5 Mill. Frs., die gleichzeitigen Goldprägungen dagegen nur auf 483,4 Mill. Frs.; von 1842 bis 1847 wurden nur für 17,3 Mill. Frs. Goldmünzen geschlagen, bei einer gleichzeitigen Silberprägung von 427,8 Mill. Frs. Die Zahlen der Goldausfuhr zeigen dafs die gleichzeitigen Einschmelzungen von Goldmünzen die Ausprägungen beträchtlich überwogen haben. Das Goldgeld, das in Cirku- lation blieb, erhielt ein Agio. Die goldnen Zwanzigfrankenstücke notierten an der Pariser Börse ein Aufgeld, dessen Höchstbetrag in normalen Zeiten zwischen etwa 10 und 20 Promille schwankte, und das in der Verwirrung des Jahres 1848 sogar bis auf 120 Promille stieg. 1 ) Gegenüber den Schwankungen der Marktrelation von Gold und Silber gelang es mithin der französischen Doppelwährung weder die Goldmünzen einwandfrei in das Geldsystem einzufügen, noch die beiden Metalle gleichberechtigt im Umlaufe zu erhalten. Gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts bestand die französische Cirkulation aus einem durchaus überwiegenden Silberumlaufe und einem geringen Vorräte von Goldmünzen mit schwankendem Aufgelde. Auch hier ist also das Silber in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wieder zur nahezu aüsschliefs- lichen Herrschaft gelangt. Ähnlich wie in Frankreich entwickelten sich die Verhältnisse in denjenigen Ländern, welche das französische Frankensystem adoptierten, in Belgien, der Schweiz und in Italien; nur dafs in diesen Ländern die Silberwährung ausdrücklich anerkannt wurde. So nahm das belgische Münzgesetz vom 5. Juni 1832 den Silberfranken als Münzeinheit an, ohne die Prägung von Goldfranken anzuordnen oder zuzulassen. — Die Vorherrschaft des Silbers auf dem europäischen Kontinent während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und der feste Glaube an die Dauer dieses Zustandes wird am besten charakterisiert durch eine münzpolitische Mafsregel, zu welcher die Niederlande sich im Jahre 1847, am Vorabend der gewaltigen Umwälzung der Edelmetall- und "Währungsverhältnisse, entschlossen. Von allen mitteleuropäischen Staaten hatten in der ersten Hälfte, des 19. Jahrhunderts die Niederlande allein einen ansehnlichen Goldumlauf. Durch ein Gesetz vom 28. September 1816 hatten sie eine Doppelwährung angenommen, der eine Relation von 1 :15,873 zu Grunde lag. In dieser Kelation war das Gold im Verhältnis zur Marktrelation 1) Yergl. Lexis , Art. „Doppelwährung" im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. III. 9* 132 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. zu hoch bewertet. Die Folge davon war, dafs in Holland ausschliefslich Gold und überhaupt kein Silbergeld geprägt wurde. Wenn trotzdem die Einziehungen gelegentlich der holländischen Münzreform um die Mitte des 19. Jahrhunderts etwa 94 Mill. Fl. in Silber und nur 50 Mill. Fl. in Gold ergaben, so kam das daher, dafs die alten Silbermünzen zu stark abgenutzt waren, als dafs sie die Einschmelzung und den Export gelohnt hätten, während umgekehrt von dem Goldgelde, das ausschiefslich den Verkehr mit dem Auslände vermittelte, stets erhebliche Beträge wieder abflössen. Von 1816 bis 1847 waren 172 Mill. Fl. in Gold ausgemünzt worden, von denen, wie oben erwähnt, 1847 nur noch 50 Mill. Fl. vorhanden waren. Trotz der starken Goldprägungen galt in der öffentlichen Meinung das Silber nach wie vor als das eigentliche Geld, das den Sitten und Gebräuchen des Landes am meisten entspreche. Die Erkenntnis, dafs bei dem bestehenden Wertverhältnis die Zulassung des Goldes eine nachhaltige Verbesserung des Silberumlaufs unmöglich mache, hat schliefslich eine gegen das Gold gerichtete Münzgesetzgebung hervorgerufen. Nach langwierigen Verhandlungen kam am 26. November 1847 ein Münzgesetz zu stände, das an Stelle der formell bestehenden Doppelwährung eine reine Silberwährung einführte. In der Durchführung dieses Gesetzes wurde im Jahre 1850 das umlaufende Goldgeld eingezogen und unter erheblichen Kosten durch einen Silberumlauf ersetzt. Deutlicher als durch diese holländische Münzreform konnte die allgemeine Auffassung, dafs für absehbare Zeit das Silber das Geldmetall des europäischen Kontinents sein werde, nicht zum Ausdruck gebracht werden. Im Gegensatz zu der geschilderten Entwicklung in den europäischen Staaten vollzogen sich die Dinge in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die amerikanische Geldverfassung beruhte ursprünglich auf dem Gesetz vom 2. April 1792. Dieses Gesetz bestimmte, dafs der verliältnis- mäfsige Wert von Gold und Silber in allen Münzen der Vereinigten Staaten 15:1 sein sollte, dafs die Gold- und Silbermünzen gesetzliches Zahlungsmittel bei jeder Art von Zahlung sein sollten und dafs die Münzanstalten für Jedermann unentgeltlich Gold- und Silbermünzen ausprägen sollten. In diesen Bestimmungen war die Doppelwährung formell in vollendeterer Weise proklamiert, als vorher in England und später in Frankreich. Das Wertverhältnis von 15:1 entsprach bei seiner Einführung ungefähr der Relation auf dem Weltmarkte. Aber der Rückgang des relativen Silberwertes, der in England die Veranlassung zur Begründung der Goldwährung gab, während er in Frankreich zu einem überwiegenden Silberumlauf führte, erzeugte bald eine Differenz zwischen 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. § 2. 133 der Marktrelatiön und dem Wertverliältnis des amerikanischen Münzgesetzes. Infolgedessen gewann auch in den Vereinigten Staaten der Silbertf.mlauf die ausschliefsliche Herrschaft. Die wenigen Goldmünzen, welche sich in der amerikanischen Cirkulation hielten, bekamen ein Aufgeld, das in den 20 er Jahren des 19. Jahrhunderts bis auf 5 Proz. stieg. Der gröfste Teil des amerikanischen Geldumlaufs bestand aus fremden Silbermünzen, namentlich aus spanischen Piastern, die zu einem gesetzlich festgestellten Kurs cirkulierten. Bei der frühzeitigen Entwicklung der amerikanischen Volkswirtschaft und bei den lebhaften Verkehrsbeziehungen zu England wurde der Goldumlauf nur ungern vermifst. Um die Schaffung und Erhaltung eines Goldumlaufs zu ermöglichen, wurde durch ein Gesetz vom 28. Juni 1834 der Feingehalt des Golddollars so weit verringert, dafs das Wertverhältnis der amerikanischen Doppelwährung sich auf 1 :16 stellte. Damit war die gesetzliche Relation wieder in leidliche Übereinstimmung mit dem Wertverhältnis auf dem Markte gebracht, und während einiger Jahre hielten sich Gold- und Silberprägungen ungefähr die Wage. Vom Beginn der 40 er Jahre an begannen jedoch die Goldprägungen das Übergewicht zu gewinnen, und der von 1848 an eintretende Rückgang des Goldwertes bewirkte, dafs sich einheimische Silbermünzen bald nur noch mit Agio im Verkehr hielten und dafs neben ihnen zahlreiche ausländische Silbermünzen, die mit schwankendem Kurswerte umliefen, den Dienst von Scheidemünzen versahen. So hatte sich schliel'slich um die Mitte des 19. Jahrhunderts überall ein stark überwiegender Umlauf des einen oder des andern der beiden Edelmetalle herausgebildet, und zwar ebenso sehr in den Ländern mit gesetzlicher Doppelwährung, wie in den Ländern, deren Gesetzgebung die einfache Währung — sei es die Goldwährung oder Silberwährung — sanktioniert hatte. Bei dieser Verteilung der beiden Metalle herrschte das Silbergeld unbedingt vor auf dem europäischen Kontinent und in dem gröfsten Teile der aufsereuropäischen Welt, namentlich' in den grofsen Staaten Asiens, in Vorder- und Hinterindien, in China und Japan. Neben England hatten nur einige kleinere Staaten, wie Portugal, ferner die Vereinigten Staaten von Nordamerika und englische Kolonien, wie Canada und Australien, einen überwiegenden, aber an sich unbedeutenden Goldumlauf. Diese ungleiche Teilung der Welt in Gold- und Silberländer schien durch den Stand der Edelmetallproduktion für längere Zeit festgelegt zu sein. Die geringfügige Vermehrung des Weltgoldbestandes durch die damalige Goldproduktion liefs — von einem Übergang zur Goldwährung gar nicht zu reden — einen ausgiebigeren Gebrauch des Goldes zu Geldzwecken selbst dort unmöglich erscheinen, wo die Doppelwäh- rung Gold und Silber formell auf gleichem Fufs behandelte. So sehr auch gerade in den 30 er und 40 er Jahren des 19. Jahrhunderts der aus der steigenden Verwendung der Dampfkraft hervorgegangene Aufschwung aller wirtschaftlichen Verhältnisse eine stärkere Verwendung von Goldgeld für die Länder des europäischen Kontinents als wünschenswert erscheinen liefs: praktische Folgen für die internationalen Währungsverhältnisse und für die Münzpolitik der einzelnen Staaten konnten sich daraus nicht ergeben, solange nicht genug Gold vorhanden war, um den Platz des Silbers im Geldumlauf auszufüllen. § 3. Die kalifornischen und australischen Goldfunde und ihre Wirkung auf den Edelmetallmarkt. 134 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts bewirkte ein Zusammentreffen verschiedener Ereignisse eine vollständige Umwälzung sowohl in den Produktions- als auch in den Nachfrageverhältnissen der beiden Edelmetalle. Die enorme Zunahme der Goldgewinnung infolge der Entdeckung der Goldfelder in Kalifornien und Australien ist bereits dargestellt worden. In den zwei Jahrzehnten von 1850 bis 1870 wurde Gold produziert im Gewicht von nahezu 4 Millionen kg und im Werte von fast 11 Milliarden Mark. Diese Vermehrung des Weltgold Vorrates war gröfser als der heutige Goldumlauf in Deutschland, Frankreich und England zusammen genommen, der insgesamt nur etwa 9 Milliarden Mark erreicht. Der Kulturwelt war auf einen Schlag das Material für eine erhebliche Ausdehnung des Gebrauchs von Goldgeld zur Verfügung gestellt, und das in einer Zeit, in der ein glänzender Aufschwung der Produktions- und Transporttechnik überall auf wirtschaftlichem Gebiete die Verhältnisse ins Riesenhafte wachsen liefs, in der durch die Vergröfserung der Umsätze und die Steigerung des Verkehrs ein wertvolleres und deshalb bequemeres Zahlungsmittel als das Silber immer mehr als dringendes Bedürfnis erschien. Gleichzeitig mit dem enormen Neuangebot von Gold trat eine beträchtliche Steigerung der Nachfrage nach Silber ein, und zwar zur Versendung nach Asien. Der Bedarf war teilweise verursacht durch grofse indische Silberanleihen, die zu Eisenbahnbauten, zur Bekämpfung der häufig wiederkehrenden Hungersnot und zur Unterdrückung des grofsen Eingeborenenaufstandes von 1857 aufgenommen wurden. Zum andern Teil lag der Grund der vermehrten Silberverschiffungen in der gesteigerten indischen Ausfuhr. Vor allem machte der amerikanische Bürgerkrieg für einige Jahre die Zufuhr von Baumwolle aus den Südstaaten der Union unmöglich, und die europäische Baumwollindustrie sah sich dadurch genötigt, Ersatz in der indischen Baumwolle zu suchen. Indiens Mehrausfuhr von Waren entwickelte sich in jener Zeit folgendermafsen: 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. § 3. 135 Mehrausfuhr von Waren Durchschnittlich pro Fiskaljahr (1000 Rupien) 1840/41—1849/50 65170 1850/51—1859/60 88240 1860/61-1864/65 254110 1865/66—1869/70 201000 Auf Grund dieser Verhältnisse nahm die Silberausfuhr nach Indien einen gewaltigen Umfang an. In einzelnen Jahren überstieg Indiens Nettoeinfuhr von Silber die gesamte gleichzeitige Neuproduktion der Erde, wie sich aus folgender Zusammenstellung ergiebt. Perioden (Durchschnittl.) Silberproduktion kg Mehreinfuhr von Indien 1000 Rupien Silber in kg') Uberschufs der Silberproduktion über die indische Silbereinfuhr 1841—50 780 415 15 325 163 900 616 515 1851—55 886115 21846 233 650 652 465 1856—60 904 990 100 725 1 077 380 —172390 1861—65 1 101150 99 680 1 066 100 35 050 1860—70 1 339 085 94 290 1 008 450 350 050 1) 93,5 Rupien = 1 kg Silber. In der zweiten Hälfte der 50 er Jahre hat mithin Indien etwa 172000 kg Silber pro Jahr mehr absorbiert, als gleichzeitig neu produziert wurde, und auch in der ersten Hälfte der 60er Jahre blieb für die Welt aufserhalb Indiens nur ein ganz unbedeutender Teil (etwa 3,2 Proz.) der Silberproduktion verfügbar. Ihren höchsten Betrag erreichte die indische Mehreinfuhr von Silber im Fiskaljahre 1865/66 mit 186687 000 Rupien = etwa 2 Mill. kg Silber bei einer Weltproduktion von nur etwa 1,2 Mill. kg. Die folgenden Jahre brachten dann eine rasche und starke Abnahme der indischen Silbernachfrage. Die gesteigerte Goldgewinnung und die vermehrte Silbernachfrage bewirkten zunächst einen Umschwung im Wertverhältnis der beiden Edelmetalle. Während seit dem Ende des 18. Jahrhunderts der Silberwert eine im grofsen Ganzen sinkende Tendenz gezeigt hatte, fing er jetzt an in die Höhe zu gehen. Die Notierung des Silbers in London zeigte eine steigende Bewegung (vgl. Tabelle auf S. 115). Der Durchschnittspreis des Jahres 1859 war 62 '/ ig d, das entsprechende Wertverhältnis 1 : 15,19. Der höchste Silberpreis war 62 3 /i entsprechend einem Wertverhältnis von 1: 15,03. Die Steigerung des Silberwertes übertrug sich auch auf Frankreich. Von 1850 an zeigte die bisher nur unbedeutende „prime" auf Silber eine beträchtliche Steigerung, und an die Stelle des Aufschlags auf Gold wurde während längerer Zeiträume „perte" notiert. Der Silberpreis erreichte seinen höchsten Stand im Laufe des Jahres 1864 mit 38 Promille prime; aus dieser Notierung und dem gleichzeitigen Goldpreise ergab sich ein Wertverhältnis von 15,15:1. 136 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Sowohl auf dem Londoner Silbermarkte als auch in Paris selbst sank mithin das Gold gegenüber dem Silber beträchtlich unter die der französischen Doppelwährung zu Grunde liegende Relation. § 4. Die Ausdehnung des Goldumlaufes und ihre Rückwirkung auf den Wert der Edelmetalle. Die nächste Folge des Umschwungs im Wertverhältnis der Edelmetalle war eine entsprechende Umwälzung im französischen Münzumlaufe. Im Gegensatz zu den bisherigen Verhältnissen wurde es lohnend, Gold zur Ausprägung nach den französischen Münzstätten zu bringen und Silbergeld einzuschmelzen und zu exportieren. Die Goldprägungen nahmen vom Jahre 1851 einen gewaltigen Umfang an, während die Silberausmünzungen zeitweise bis zur völligen Bedeutungslosigkeit zusammenschrumpften. Von 1851 bis 1866 betrugen die französischen Goldprägungen 5.608 Mill. Frs., die Silbercourantprägungen nur 268,6 Mill. Frs. Der höchste Jahresbetrag der Goldausmiinzungen fällt auf das Jahr 1859 mit 702,7 Mill. Frs. Die geringste Silbercourant- prägung fand statt im Jahre 1864 mit 160 840 Frs. Während der zehn Jahre 1857 bis 1866 wurde insgesamt nur für 35,1 Mill. Frs. Silber- courantgeld geprägt. Diese Zahlen erhalten ihre Ergänzung durch die Statistik des französischen Edelmetallverkehrs. Folgende Übersicht veranschaulicht den Umschwung, der sich hier vollzog. Jahre Gold Mehreinfuhr j Mehrausfuhr Mill. Frs. Silber Mehreinfuhr 1 Mehrausfuhr Mill. Frs. 1830—1847 73 1692 1848—1851 146 — 609 1852—1864 3 377 — 1 726 1865—1870 1 630 — 562 — Während in der Periode 1830 bis 1847 bei starkem SilberzufluJ's Gold überwiegend exportiert worden war, brachte die Übergangszeit 1848 bis 1851 eine Mehreinfuhr von Gold bei immer noch starkem Silberzuflufs. Die Periode 1852 bis 1864 wies Jahr für Jahr eine beträchtliche Mehrausfuhr von Silber auf, die sich insgesamt auf 1 3 /4 Milliarde Frs. belief. Gleichzeitig erfolgte eine aufserordentlich starke Einfuhr von Gold. Die letztere setzte sich in den Jahren 1865 bis 1870 noch fort, während infolge des damals sich bereits bemerkbar machenden neuen Rückganges des Silberwertes auch wieder Silber in gröfseren Mengen nach Frankreich gebracht wurde. Die starken Silberexporte der Jahre 1852 bis 1864 zehrten in Verbindung mit dem industriellen Verbrauch von Silber den gröfseren Teil der französischen Silbercirkulation auf. Das eindringende Gold bot 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. § 4. 137 dafür einen überreichlichen Ersatz. So verwandelte sich binnen weniger Jahre der fast ausschliefsliche Silberumlauf in einen stark liberwiegenden Goldumlauf, dank der automatischen Wirkung der französischen Doppelwährung, welche, sobald der Silberwert über die Relation von 1 :15,5 stieg, das Gold zuströmen und das Silber abfliefsen liefs. Zweifellos hat das französische Geldwesen in jener Zeit einer völligen Umwälzung der Edelmetallproduktion und -Verteilung einen ausgleichenden Einflufs auf das Wertverhältnis der Metalle ausgeübt. Dadurch dafs Frankreich der gesteigerten Silbernachfrage den gröfsten Teil der eignen grofsen Silbercirkulation zur Verfügung stellte und dafs es an Stelle des abfliefsenden Silbers das neu produzierte Gold in grofsen Massen aufnahm, wirkte es der Steigerung des Silberwertes und dem Rückgang des Goldwertes entgegen. Während der Anteil des Goldes an der Produktion beider Edelmetalle von etwa 3 Proz. auf mehr als 18 Proz. stieg, ging der Londoner Silberpreis in seiner gröfsten Spannung von 58 1 /2 d auf 62 3 /4 d in die Höhe, d. h. der Goldpreis des Silbers stieg nur um etwa 7,3 Proz. Wir haben es hier jedoch nicht mit einer Wirkung zu tliun, welche das Doppelwährungssystem an sich und unter allen Umständen ausüben mufs. Die Betliätigung dieser ausgleichenden Wirkung war vielmehr an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden. Erstens daran, dafs Frankreich, als die Umwälzung in den Verhältnissen des Edelmetallmarktes begann, einen grofsen Silberumlauf angesammelt hatte, den es im Austausch gegen das neue Gold der gesteigerten Silbernachfrage zur Verfügung stellen konnte; wäre an Stelle der Steigerung der Goldproduktion und der Silbernachfrage eine ähnliche Steigerung. der Silbergewinnung und des Goldbedarfs getreten, dann wäre die französische Doppelwährung, da sie mit Silber gesättigt und arm an Gold war, gänzlich aufser stände gewesen, den Einflufs dieser Verhältnisse auf die Wertrelation der beiden Metalle zu brechen. Die zweite Voraussetzung war, dafs der Übergang von einer Silber- zu einer Goldcirku- lation den Interessen des französischen Verkehrs entsprach, und dafs infolgedessen Frankreich den Austausch von Silber gegen Gold ruhig über sich ergehen liefs. Wo die automatischen Wirkungen der Doppelwährung den Bedürfnissen des Verkehrs widersprochen haben, dort hat bisher nirgends die Rücksicht auf ihre ausgleichende Wirkung auf das Wertverhältnis der Edelmetalle die Gesetzgebung davon abgehalten, über die Doppelwährung den Stab zu brechen. So hat England im Jahre 1797, als ihm die Doppelwährung einen Silberumlauf an Stelle seines Goldumlaufs zu bringen drohte, durch die Sperrung der Silberprägung die Doppelwährung beseitigt; und ebenso hat sich später Frankreich verhalten, als bei dem neuen Preisrückgänge des Silbers die Doppelwährung seinen kaum gewonnenen Goldumlauf bedrohte. 138 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung- der Edelmetallverhältnisse. Wie sehr um die Mitte des 19. Jahrhunderts auf dem europäischen Kontinent der Boden für das Goldgeld durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung vorbereitet war, zeigt sich daran, dafs nicht nur in Frankreich, wo das Gold auf Grund der Doppelwährung ohne weiteres Eingang fand, sich eine umfangreiche Goldcirkulation bildete, sondern auch in Ländern, deren Münzverfassung formell für das Gold keinen .Raum hatte. Zunächst drangen die neuen französischen Goldmünzen in denjenigen Ländern ein, welche das Frankensystem auf der Basis der reinen Silberwährung angenommen hatten, in Belgien, der Schweiz und Italien. Überall befreundete sich der Verkehr sofort mit dem Golde, und, weit entfernt Mafsregeln gegen das Goldgeld zu verlangen, das die nationale Geldverfassung bedrohte, verlangte und erreichte die öffentliche Meinung überall seine gesetzliche Zulassung. Auch in Deutschland nahm der Umlauf ausländischer Goldmünzen, namentlich französischer Zwanzigfrankenstücke, in jener Zeit stark überhand, unbeschadet der im Wiener Münzvertrag von 1857 feierlich proklamierten Silberwährung. Diese Gegenwirkungen gegen die starke Vermehrung der Goldgewinnung wurden in der ersten Zeit nach den kalifornischen Goldfunden vielfach übersehen. Obwohl der Verkehr überall das neue Gold bereitwillig aufnahm, fehlte es nicht an Leuten, welche diese Umwälzung mit grofsen Bedenken ansahen. Der französische Nationalökonom Michel Chevalier prophezeihte eine beträchtliche Entwertung des Goldes als unausbleibliche Folge der Goldfunde und riet, das in seinem Werte bedrohte Metall als Geldstoff abzuschaffen und zur reinen Silberwährung überzugehen. Ähnliche Stimmen liefsen sich selbst in England vernehmen. Nur wenige erkannten bereits damals, dafs die vermehrte Goldgewinnung zu einer stärkeren Verwendung des Goldes als des tauglicheren und dem modernen Verkehr besser entsprechenden Geldstoffes führen und dadurch von selbst jeder starken Entwertung entgegenwirken werde. Der erste, welcher diese Ansicht vertrat, bereits in den fünfziger Jahren, war der Deutsche Adole Soetbeer. Der Gang der Dinge hat Soetbeers Auffassung bestätigt. Niemand dachte im Ernst daran, dem eindringenden Golde in ähnlicher Weise die Thür zu schliefsen, wie England am Ende des 18. Jahrhunderts dem Silber. Allgemein wurde der Goldumlauf gegenüber dem schweren und unbequemen Silbergeide als eine Wohltat empfunden, und in dieser Thatsache, nicht in dem formalen Mechanismus der französischen Doppelwährung ist der tiefere Grund dafür zu erblicken, dafs der Wert von Gold und Silber unter dem Einflufs der veränderten Produktionsverhältnisse nicht weiter auseinanderging. Im Verhältnis zu den übrigen Gütern hat allerdings das Gold infolge der gewaltigen Produktionssteigerung eine gewisse Entwertung 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. §5. 139 erfahren, die sich bis zum Jahre 1873 erstreckte. Die meisten Warenpreise haben in jener Zeit, trotz der Verbesserung und Verbilligung der Produktion und des Transports durch technische Fortschritte, eine wesentliche Steigerung erfahren. Nach der Statistik des Londoner „Economist" ist die Durchschnittszahl (index number) aus 22 wichtigen Warenpreisen von 1845—50 bis 1873 von 100 auf 134 Prozent gestiegen. Aber infolge der Verknüpfung mit dem Schicksal des Goldes hat gleichzeitig auch das Silber ungefähr in demselben Mafse an Kaufkraft verloren. Das zeigt sich darin, dafs nicht nur die in London nach Goldgeld berechneten Warenpreise eine Steigerung erfuhren, sondern dafs auch die Preise in Silberwährungsländern sich nach derselben Eichtling entwickelten. Nach einer Statistik, die Soetbeer auf Grund der hamburgischen Preise aufgestellt hat, ist die Verhältniszahl von 100 in den Jahren 1847—50 auf 127,75 im Jahre 1871, dem letzten Jahre der deutschen Silberwährung, gestiegen. Die vermehrte Goldproduktion hat mithin schon damals ihren Einflufs nicht nur auf den Wert des Goldes, sondern auch auf den Wert des für Indien stark gefragten Silbers ausgeübt, da das neue Gold für die europäischen Länder einen willkommenen Ersatz für das Silber darstellte und mithin das Silber in grofsem Umfange entbehrlich machte. § 5. Die MaCsregeln der Doppelwährungsländer zur Erhaltung eines ausreichenden Silberumlaufes. Der Fortschritt, welcher in der Ersetzung des Silberumlaufs durch eine Goldcirkulation bestand, war allerdings nicht ganz frei von gewissen unangenehmen Nebenwirkungen. Wo die Doppelwährung für die Cirkulation des Goldes einen gesetzlichen Boden gewährte,- nahm die Verdrängung des Silbers einen solchen Umfang an, dafs sich bald ein empfindlicher Mangel an Silbermünzen für den kleinen Verkehr fühlbar machte. Am frühesten zeigte sich das — wie bereits erwähnt — in den Vereinigten Staaten, deren Doppelwährung das Gold noch wesentlich höher bewertete als die Doppelwährung Frankreichs. Dann machten sich dieselben Mifsstände in Frankreich und den übrigen Ländern der Frankenrechnung geltend. Sowohl diesseits als auch jenseits des Oceans stellte sich die Notwendigkeit ein, Mafsregeln zu treffen, um das Silber in dem für die kleineren Zahlungen notwendigen Umfange im Verkehr zu halten. Zuerst gingen die Vereinigten Staaten mit einer Änderung ihres Münzgesetzes vor. Die Münzverfassung Englands zeigte den Weg. Durch ein Gesetz vom 21. Februar 1853 wurden die Silbermünzen vom t/2 Dollarstück abwärts in Scheidemünzen verwandelt. Ihr Feingehalt wurde soweit verringert, dafs sich daraus ein Wertverhältnis von 1:14,88 zwischen Silber und Gold ergab; ihre Prägung wurde in die 140 Erstes Bnch. II. Abschnitt. Die Gestaltung- der Edelmetallverhältnisse. Hand der Regierung gelegt und ihre Zahlungskraft auf Beträge bis zu 5 Dollar beschränkt. Das System der Doppelwährung wurde jedoch durch diese Mafsregel nur modifiziert, aber noch nicht ganz verlassen: das Eindollarstück blieb formell als frei ausprägbare Courantmünze, als „Standard Dollar" bestehen. Thatsächlich wurde allerdings von dem Prägerecht für Silber nur ein ganz geringfügiger Gebrauch gemacht. In dem ganzen Zeitraum von 1834—1873 wurden insgesamt nur 8 Millionen Dollar in silbernen Eindollarstücken ausgemünzt, und selbst diese geringe Summe fand ihre Verwendung wohl ausschliefslich als Handelsmünze im Verkehr mit Ostasien. Zu Beginn der 60 er Jahre sahen sich die Frankenländer zu ähnlichen Mafsregelu gedrängt. Schon im Jahre 1851 hatte die französische Regierung eine Kommission eingesetzt, welche auf Grund der veränderten Produktionsverhältnisse die Münzfrage untersuchen sollte. Sie zeitigte kein brauchbares Ergebnis. Eine zweite im Jahre 1857 berufene Kommission wufste nur den unannehmbaren Vorschlag zu machen, die Silberausfuhr durch einen hohen Zoll oder durch Verbote zu erschweren. Zu praktischen Mafsnahmen kam es in Frankreich erst, nachdem die übrigen Frankenländer den Anstofs dazu gegeben hatten. Der erste Schritt zur Erhaltung des für den Kleinverkehr unentbehrlichen Silbergeldes geschah in der Schweiz. Dort wurden vom Jahre 1860 an die kleineren Silbermünzen als unterwertige Scheidemünzen ausgeprägt, zwar im gleichen Gewicht, wie bisher, aber in einer Feinheit von 8 /io gegen 9 /io- Italien folgte diesem Beispiel und reduzierte die Feinheit seiner Silbermünzen vom Zweifrankenstück abwärts auf 835 Tausendteile. Endlich im Jahre 1864 fing auch Frankreich an, seine 50- und 20-Centimesstücke im Feingehalte von 835 Tausendteilen auszumünzen. Im Anschlufs an diese Mafsregeln begannen Verhandlungen zwischen den einzelnen Frankenländern, deren Münzumlauf damals schon zum grofsen Teil ein gemeinschaftlicher war. Das Ergebnis war der sogenannte Lateinische Münzvertrag vom 23. Dezember 1865, der Frankreich, Belgien, die Schweiz und Italien umfafste. Das Münzsystem als solches blieb in diesem Vertrage unverändert. Die einzelnen Staaten sicherten sich die gegenseitige Annahme ihrer Münzen an ihren öffentlichen Kassen zu. Hinsichtlich des Silbergeldes wurde beschlossen, die Münzen vom Zweifrankenstück abwärts als Scheidemünzen in einer Feinheit von 835 Tausendteilen auszuprägen, und zwar ausschliefslich für Rechnung der beteiligten Staaten und in einem Höchstbetrage von 6 Frs. pro Kopf der Bevölkerung; die Zahlungskraft dieser Scheidemünzen wurde auf 50 Frs. beschränkt. Das silberne Fünffrankenstück, der sogenannte Fünffranken thaler, blieb — ebenso wie in Amerika der Standard Dollar — als frei aus- 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. §6. 5 41 prägbare Courantmünze erhalten; die gesetzliche Doppelwährung blieb mithin bestehen, wenn auch die Prägung von Fünffrankenstücken zur völligen Bedeutungslosigkeit herabsank. Belgien, die Schweiz und Italien hatten bei den Verhandlungen über den Münzvertrag den sofortigen Übergang zur Goldwährung verlangt; aber in Frankreich arbeiteten einflufsreiche Kreise, namentlich die Haute Finance und die Bank von Frankreich, für die Erhaltung der Doppelwährung, und die französische Regierung widersetzte sich deshalb dem Verlangen der übrigen Münzbundstaaten. Sowohl für die Vereinigten Staaten als auch für die Länder des Lateinischen Münzbundes schuf die Doppelwährung mit Silberscheidemünzen befriedigende Verhältnisse, solange das Wertverhältnis der Edelmetalle die formell fortbestehende freie Silberprägung praktisch nicht zuliefs. Unter dieser Bedingung brachte das System alle Vorteile der reinen Goldwährung: einen überwiegenden Goldumlauf und einen hinreichenden Silberumlauf für den kleinen Verkehr. Ein Umschwung im Wertverhältnis zu Gunsten des Goldes mufste die Lage ändern. Sobald das Silber wieder unter den ihm beigelegten Wert zurückging und damit die Silberprägung wieder anfing, lohnend zu werden, entstand für die Länder mit der modifizierten Doppelwährung dieselbe Frage, vor die sich England am Ende des 18. Jahrhunderts gestellt sah, und die es ohne Besinnen mit der Preisgabe des Doppelwährungssystems löste: die Frage, ob sie ihren überwiegenden Goldumlauf durch das Silber verdrängen lassen wollten. Aber diese eigentlich entscheidende Frage stand vorläufig noch im Hintergrunde, und ehe sie praktisch wurde, traten Ereignisse ein, welche ihre schliefsliche Lösung stark beeinflufsten und beschleunigten. Inzwischen Avendeten sich die Interessen des Tages mit Eifer einem Problem zu, dessen bisher rein theoretische Erörterung durch den Ab- schlufs des Lateinischen Münzbundes seiner Verwirklichung nahe gerückt schien, der Idee einer Weltmünzeinheit, § 6. Weltmünzbund und internationale Währungsfrage. Der Gedanke einer Weltmünzeinheit ist fast so alt, wie die Verschiedenheit der Münzverfassung der einzelnen Länder. Gewisse ganz auf der Oberfläche liegende Vorteile, die Ersparung der Umwechselung und der Umrechnung u. s. w. und die ideale Vorstellung eines Zusammengehens der ganzen Menschheit in einer bestimmten Einrichtung haben ihm stets Anhänger verschafft. Besonders nahe mufste der Gedanke eines Weltmünzbundes in einer Zeit liegen, in welcher die Menschheit noch unter dem frischen und vollen Eindruck des gewaltigen Fortschrittes stand, der aus der Erleichterung des Verkehrs von Nation zu Nation hervorgegangen war. Nachdem die Errungenschaften der 142 Erstes Buch. IL Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. modernen Technik die Überwindung des trennenden Raumes erleichtert und so die natürlichen Schwierigkeiten des internationalen Verkehrs wesentlich vermindert hatten, war man bestrebt, auch die künstlichen Hindernisse zu beseitigen. Unter der lebhaften Mitwirkung Napoleons III. war in den Handelsverträgen mit England, dem Zollverein und andern Staaten die bisherige Politik der Absperrung preisgegeben worden. Ebenso wie durch die Herabsetzung der Zollschranken wollte man den internationalen Güteraustausch fördern durch die Einführung eines universellen Mafs- und Gewichtssystems und durch die Begründung einer Weltmünzeinheit. In der That ist es den Franzosen gelungen, ihrem metrischen Mafs- und Gewichtssystem eine nahezu universelle Verbreitung zu geben. In der Münzfrage jedoch stiefsen diese kosmopolitischen Bestrebungen auf grofse Schwierigkeiten. Der eifrigste Förderer des Gedankens eines Weltmünzbundes innerhalb des französischen Regierung war Herr De Paeibu , Vicepräsident und später Präsident des Staatsrates. Für ihn war der Lateinische Münzbund nur eine Vorstufe für die erstrebte Weltmünzeinheit. Im Text des Lateinischen Münzvertrags selbst war dieser Gedanke zum Ausdruck gebracht. Der Artikel 12 des Vertrags lautete: „Das Recht zum Beitritt zur gegenwärtigen Übereinkunft ist jedem Staate vorbehalten, der ihre Verbindlichkeiten übernehmen und das Vereinsmünzsystem in Betreff der Gold- und Silbermünzen einführen will." Aufserdem teilte Frankreich den Vertrag sofort nach seinem Ab- schlufs den Regierungen der wichtigeren Staaten mit und forderte sie zum Beitritt auf. Der Erfolg des französischen Vorgehen entsprach nicht der begeisterten Aufnahme, den der Abschlufs des Lateinischen MiinVertrags bei der kosmopolitisch gestimmten Meinung der meisten Kulturstaaten gefunden hatte. Nur Griechenland trat der Münzunion formell bei; der Kirchenstaat, Spanien und Rumänien nahmen auf dem Wege der autonomen Gesetzgebung, ohne sich dem Münzvertrage anzuschliefsen, das Frankensystem an. Bei allen übrigen Regierungen stiefs die Aufforderung Frankreichs auf grofse Bedenken, die teilweise aus der Rücksicht auf das eigene, seit langer Zeit eingebürgerte Münzsystem der betreffenden Länder hervorgingen. Namentlich der Umstand, dafs die Lateinische Münzunion auf Grund der Doppelwährung errichtet war, ver- anlafste die fremden Regierungen fast allgemein zu einer grofsen Zurückhaltung, und es zeigte sich, dafs eine befriedigende Entscheidung der Währungsfrage die erste Voraussetzung für einen Weltmünzbund sei. Die französische Regierung suchte die Schwierigkeiten zu überwinden, indem sie anläfslich der Pariser Weltausstellung von 1867 einen grofsen internationalen Meinungsaustausch über die Weltmünze 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. § 6. 143 veranstaltete. Auf der von ihr berufenen internationalen Münzkonferenz waren 19 europäische Regierungen und aufserdera die Vereinigten Staaten von Amerika offiziell vertreten. Zwar hatte die Konferenz nur den Charakter einer unverbindlichen Besprechung; sie sollte keine Beschlüsse von praktischer Tragweite fassen, sondern nur die Grundlage für weitere diplomatische Verhandlungen liefern. Aber trotzdem gewähren ihre Verhandlungen einen interessanten und wichtigen Einblick in die Stellung der verschiedenen Regierungen zur Münzfrage, in ihre Beurteilung der münzpolitischen Situation und in ihre münzpolitischen Absichten, namentlich soweit die Währungsfrage in Betracht kommt. In Bezug auf die Weltmünzeinheit selbst kam es nur zu Beschlüssen ganz allgemeinen Inhalts. Es wurde empfohlen, bei künftigen Münzreformen in Ländern, die noch nicht das Frankensystem angenommen hätten, das goldene Fünffrankenstück als „denominateur commun", als „gemeinsamen Nenner" anzunehmen, d. h. eine Rech nun gs- einheit, die in einem einfachen Verhältnis zu dieser Münze stehe, dem Münzsystem zu Grunde zu legen. Aber die wichtigsten Staaten, namentlich England, die deutschen Staaten und Holland, machten sofort weitgehende Vorbehalte, indem sie erklärten, dafs sie mit Rücksicht auf ihre wohlbewährten und in den Volksgewohnheiten eingewurzelten Systeme ihren Beitritt zu einem internationalen Münzsystem nicht in sichere Aussicht stellen könnten. Während man in Bezug auf das internationale Münzsystem über das „non liquet" nicht hinauskam, herrschte in Bezug auf die Währungsfrage nahezu völlige Einstimmigkeit. Es fanden umfangreiche Verhandlungen darüber statt, auf Grund welchen Währungssystems eine Weltmünzeinheit errichtet werden könne; und diese Frage wurde mit allen Stimmen gegen die eine der Niederlande dahin entschieden, dafs weder die Silber Währung, noch die Doppelwährung, sondern nur die reine Goldwährung in Betracht komme. Dieser Beschlufs brachte die übereinstimmende Meinung der auf der Konferenz vertretenen Regierungen zum Ausdruck, dafs die Goldwährung das Währungssystem der Zukunft sei. Die dem Beschlufs vorausgegangenen Verhandlungen liefsen keinen Zweifel darüber bestehen, dafs die bereits im Besitz der Goldwährung befindlichen Staaten unter keinen Umständen gesonnen waren, die Goldwährung wieder preiszugeben, und dafs ferner die in absehbarer Zeit vor der Notwendigkeit einer Geldreform stehenden Länder die Goldwährung als die Grundlage ihres künftigen Geldwesens anstrebten. Die englische Regierung erklärte auch in der Folgezeit auf das bestimmteste, dafs sie unbediugt bei der Goldwährung bleiben werde und dafs jede Münzeinigung mit einem Doppelwährungslande ausgeschlossen sei. Belgien, die Schweiz und Italien, die schon bei der Begründung des Lateinischen 144 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung- der Edelmetall Verhältnisse. Münzbundes die Goldwährung als Grundlage, gefordert hatten, vertraten nach wie vor dieselbe Meinung. Österreich hatte bereits im Jahre 1854 beim Beginn der Verhandlungen über den Wiener Münzvertrag den Ubergang zur Goldwährung verlangt; sein Vertreter auf der Pariser Konferenz vertrat dieselbe Forderung und schlofs wenige Tage nach Schlufs der Konferenz mit Frankreich eine Präliminarkonvention über Österreichs Beitritt zur Münzunion ab, welche als Vorbedingung für beide Teile ausdrücklich den Übergang zur Goldwährung festsetzte. Die Vereinigten Staaten von Amerika, die damals ebenso wie Österreich Papierwährung hatten, zeigten sich gewillt, ihr Geldwesen auf der Basis der Goldwährung wiederherzustellen. Das Gold war vor dem Bürgerkriege, der die Ausgabe von Papiergeld mit Zwangskurs ver- anlafst hatte, das fast ausschliefsliche Zahlungsmittel gewesen, und die Thatsache des formellen Fortbestehens der Doppelwähi'ung war geradezu in Vergessenheit geraten. Das zeigte sich auch während der Papiergeldperiode darin, dafs die Zölle in Gold erhoben wurden und dafs die Auszahlung der Zinsen der Nationalschuld in Gold erfolgte. Über das Doppelwährungssystem urteilte der Vertreter der Vereinigten Staaten auf der Pariser Konferenz folgendermafsen: „Die Gesetzgeber und das Volk der Vereinigten Staaten haben genugsam die Erfahrung gemacht, wenn nicht durch Studien, so doch durch die Erfahrung, dafs das System der Doppelwährung nicht nur eine Unklugheit, sondern eine Unmöglichkeit ist." Zurückhaltender sprachen sich bei aller Anerkennung der Vorzüge der Goldwährung nur die deutschen Vertreter und diejenigen der skandinavischen Staaten aus. Der preufsische Delegierte erklärte, nicht zu wissen, wann und wie in Preufsen der Übergang von der Silberwährung zur Goldwährung stattfinden könne, und die skandinavischen Vertreter machten den Übergang zur Goldwährung abhängig vom Verhalten Deutschlands, auf das sie handelspolitisch am meisten angewiesen waren. Der einzige Staat, welcher sich dem Übergang zur Goldwährung grundsätzlich abgeneigt zeigte, waren die Niederlande. Ihr Vertreter erklärte die Doppelwährung theoretisch für die vollkommenste Münzverfassung, aber trotzdem stimmte er für eine Doppelwährung nur unter der Voraussetzung, dafs ein allgemeiner Münzverein auf dieser Grundlage zu stände käme. Eine isolierte Doppelwährung hielt er für undurchführbar. Eine universelle Doppelwährung aber war, wie sich auf der Konferenz zeigte, gänzlich aussichtslos. Diese grofse internationale Aussprache über die Währungsfrage ist ein bleibendes Dokument für die damalige Zeitströmung, die sich völlig zu Gunsten der Goldwährung gewendet hatte. Man hat die Bedeutung dieser Aussprache in neuerer Zeit herabzusetzen versucht mit der Be- 4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. § 6. 145 hauptung, die Pariser Konferenz habe sich nicht für die Goldwährungentschieden, sondern nur dafür, dafs die Münzeinheit auf Grundlage der Goldwährung erreicht werden solle. 1 ) Nachdem später die Münzeini- gungsbestrebungen sich als aussichtslos gezeigt hätten, sei auch der Beschlufs der Pariser Konferenz zu Gunsten der Goldwährung gegenstandslos geworden; man könne deshalb aus diesem Beschlüsse nicht folgern, dafs eine starke Strömung zu Gunsten der Goldwähning in der Kulturwelt vorhanden gewesen sei. Bei dieser Argumentation wird der Inhalt der Verhandlungen über den Beschlufs gänzlich ignoriert; aus diesen Verhandlungen geht, wie oben gezeigt wurde, deutlich hervor, dafs die Vertreter der einzelnen Staaten die Goldwährung nicht lediglich als Mittel zum Zweck einer Münzunion betrachteten, sondern dafs sie die Goldwährung an sich für das vollkommenste Geldsystem ansahen und dafs sie ganz ohne Rücksicht auf ein etwaiges Zustandekommen des Weltmünzbundes gewillt waren, die Goldwährung, wo sie bestand, festzuhalten, wo sie nicht bestand, auf ihre Einführung Bedacht zu nehmen. Es wird aufserdem übersehen, dafs die Goldwährung ihrer Natur nach nicht lediglich Mittel zum Zweck eines Weltmünzbundes sein konnte, ein Mittel, das durch die Aussichtslosigkeit jenes Zweckes seinen Wert verloren hätte. Der wichtigere Teil der von einem Weltmünzbunde zu erwartenden Vorteile war bereits auf dem Boden der blofsen Währungsgleichheit zu erreichen, und deshalb war kein Grund vorhanden, nach dem Scheitern der Weltmünzidee auch auf eine Währungsgleichheit zu verzichten. Und das Votum der Pariser Konferenz, dafs die Münzeinheit nur auf Grundlage der Goldwährung erreichbar sei, besagte gleichzeitig, dafs auch eine Währungsgleichheit für die Kulturvölker nur auf Grundlage der Goldwährung gedacht werden könne. Wenn man mit einem raschen Blick die seitherige Entwicklung überfliegt, dann sieht man, dafs die Thatsachen inzwischen dieser Auffassung Recht gegeben haben. Nichts hat in den letzten drei Jahrzehnten so sehr zur Ausbreitung der Goldwährung beigetragen, als die immer enger werdende Verkettung der handelspolitischen und finanziellen Interessen der Völker, die eine Währungsgleichheit gebieterisch verlangt. Alles in allem geben die Pariser Verhandlungen davon Zeugnis, wie sehr die Goldfunde nicht nur die thatsächlichen Verhältnisse des Geldumlaufs in der Kulturwelt, sondern auch die währungspolitischen Ansichten in kurzer Zeit umgewandelt hatten. Von der Demonetisation des Goldes in den Niederlanden im Jahre 1847, welche gewissermafsen den Glauben an die Silberwährung besiegelte, bis zur Pariser Konferenz von 1867, welche die Goldwährung als das System der Zukunft prokla- l) Vergl. die Drucksachen No. 14 und 20 der deutschen Silberkommission von 1894. Helfperich, Das Geld. 10 146 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. mierte,— : eine kurze Spanne von zwei Jahrzehnten! Das Überhandnehmen der Goldcirkulation in grofsen Gebieten und die Wandlung - der währungspolitischen Auffassung hatte den Boden vorbereitet für eine neue Ära der Münzgesetzgebung, als deren Aufgabe es sich darstellte, den Goldumlauf, wo er bestand, ohne durch die gesetzliche Goldwährung gesichert zu sein, dauernd zu erhalten und ihn dort, wo er infolge der bestehenden Münzverfassung keinen Eingang finden konnte, zu ermöglichen. Es fehlte nur noch der Anstofs, um den Stein ins Rollen zu bringen. Wie die Dinge in der zweiten Hälfte der 60 er Jahre lagen, mufste man erwarten, dafs dieser Anstofs von Frankreich ausgehen werde. Frankreich hatte in der münzpolitischen Entwicklung die Führung übernommen; sein Ehrgeiz, einen Weltmünzbund unter französischer Hegemonie zu stände zu bringen, mufste es weiter vorwärts drängen; nach der Richtung der Goldwährung schon deshalb, weil nach den Erklärungen der Pariser Konferenz die Goldwährung die unerläfsliche Vorbedingung für einen Weltmünzbund war. Sobald aber Frankreich endgültig die Doppelwährung preisgab und die Goldwährung annahm, war für die Länder der europäischen Kultur die Währungsfrage praktisch entschieden. Dafs die Schweiz, Belgien und Italien sich einem solchen Schritte mit Freuden angeschlossen hätten, war sicher. Gegenüber diesen Staaten, gegenüber England und seinen wichtigsten Kolonien und gegenüber dem fast ausschliefslich auf Gold beruhenden Welthandel wären Deutschland, Holland und Skandinavien mit ihrer Silberwährung in eine währungspolitische Isolierung geraten. Es war für Deutschland ein grofses Glück, dafs es nicht vor diese Eventualität gestellt wurde und dafs in Frankreich die Anhängerschaft der Doppelwährung immer noch stark genug war, um dort ein entschlossenes Vorgehen zu verzögern. Noch im März 1867, einige Monate vor der internationalen Konferenz, hatte sich eine Kommission mit 5 gegen 3 Stimmen für die Beibehaltung der Doppelwährung entschieden. Nun wurde im Jahre 1868 eine neue Münzkommission berufen, die eine umfangreiche Enquete veranstaltete und Gutachten der Handelskammern, der General-Steuereinnehmer und der Bank von Frankreich einholte. Letztere beharrte noch immer auf dem Standpunkte der Doppelwährung; aber von 66 Handelskammern erklärten sich 45, von 91 Steuereinnehmern 69 für die Goldwährung. Die Enquetekommission selbst empfahl mit 17 von 23 Stimmen die Beseitigung des Silbercourant- geldes, mindestens aber die sofortige Einstellung oder Beschränkung der Ausprägung silberner Fünffrankenstücke und die Beschränkung ihrer Zahlungskraft auf Beträge bis zu 100 Frs. Der doppelwährungsfreundliche Finanzminister Magne unterwarf sich jedoch nicht den Beschlüssen der Enquetekommission, sondern setzte es durch, dafs die Frage an ein neues Forum zur nochmaligen 5. Kapitel. Die deutsche Miinzrefonn. § 1. 147 Beratung verwiesen wurde, nämlich an den Conseil Superieur du Commerce, de l'Agriculture et de l'Industrie. Dieser Conseil begann seine Verhandlungen im November 1867 und beendete seine Arbeiten erst im Juli 1870, nach Ausbruch des Krieges mit Deutschland; er vernahm eine grofse Anzahl von Sachverständigen aller Länder und aller Parteien und gab sein Schlufsvotum mit beträchtlicher Mehrheit zu Gunsten der Goldwährung ab. Aber jetzt war die Zeit für eine französische Initiative auf dem Gebiete des Geldwesens vorüber. Der Krieg machte zunächst jede Mafsregel unmöglich, und in seinen Folgen brachte er eine Umwälzung der Verhältnisse, durch welche die Führung auch auf währungspolitischem Gebiete von Frankreich an Deutschland überging. 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 1. Der Zustand des deutschen Geldwesens vor der Reform. Die deutsche Münzreform nimmt in der neuesten Entwicklung des Geldwesens eine so hervorragende Stellung ein, dafs es sich schon daraus rechtfertigt, sie an dieser Stelle etwas eingehender zu behandeln. Der ganze moderne Währungsstreit geht auf die deutsche Münzreform zurück, und ein begründetes Urteil in dieser vielumstrittenen Frage ist nur möglich auf Grund der Erkenntnis der Stellung, welche der deutschen Münzreform in dem Entwicklungsprozefs der internationalen Währungsverfassung zukommt. Die Verhältnisse, aus welchen die Bestrebungen nach einer Reform des deutschen Geldwesens ursprünglich hervorgegangen waren, hatten mit der internationalen Entwicklung des Geldwesens nichts zu thuh, sondern waren durchaus nationaler Natur. Der von Alters her am meisten beklagte Mifsstand im deutschen Geldwesen war die Vielheit der in den einzelnen Territorien geltenden Münzsysteme sowie die Mannigfaltigkeit und der schlechte Zustand der einzelnen Münzsorten, die teilweise aus längst abgeschafften Prägesystemen herrührten. Zur Zeit der Münzreform bestanden im neuen Deutschen Reich noch sechs verschiedene Münzsysteme: die Thalerwährung im gröfsten Teil von Nord- und Mitteldeutschland, die Guldenwährung in den süddeutschen und einigen mitteldeutschen Staaten, die Franken Währung in den neu erworbenen Reichslanden, die Lübische Währung in den freien Städten Hamburg und Lübeck, die auf Feinsilber begründete Bankowährung für den hamburgischen Grofshandel. die Thalergold- währung in Bremen. Die Thalerwährung selbst zerfiel in verschiedene Systeme: in das preufsische, welches den Thaler in 30 Silbergroschen zu 12 Pfennigen einteilte, während der Groschen in Sachsen und einigen mitteldeutschen Staaten nur zu 10 Pfennigen gerechnet wurde und während man in Mecklenburg nach Thalern zu 48 Schilling rechnete. 10* 148 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung- der Edelmetall Verhältnisse. Noch schlimmer als diese Vielheit von Münzsystemen war das Chaos des wirklichen Münzumlaufes. Bei der Einführung eines neuen Prägesystems war meist nicht darauf Bedacht genommen worden, die umlaufenden Stücke des alten Münzfufses zu beseitigen, und so hatten die deutschen Münzsysteme von anderthalb Jahrhunderten im deutschen Münzumlauf ihre Niederschläge hinterlassen. Dazu kamen das Papiergeld von 21 deutschen Staaten und die Noten von 31 deutschen Banken, aufserdem eine Fülle ausländischen Metall- und Papiergeldes. Am schlimmsten lagen in dieser Beziehung die Verhältnisse in Südwestdeutschland. Die dort herrschende Münzverwirrung kann kaum drastischer dargestellt werden als durch ein Dokument, das Ludwig Bamberger gelegentlich einer Rede über die Notwendigkeit der deutscheu Münzeinigung am 5. Mai 1870 dem Zollparlament vorlegte. Er sagte: „Ich habe hier ein sogenanntes Borderau, d. h. die specifizierte Aufstellung von Geldsorten, womit ein Handeltreibender eine seinem Bankier überschickte Sendung begleitet. Das Borderau, welches ich Ihnen hier vorzeige, lautet über 15834 Gulden und datiert vom 19. Dezember 1869; ich habe es mir aus den Briefen eines Bankhauses herausgenommen. Es enthält also die Münzen, aus denen diese 15 834 Gulden zusammengesetzt waren, und damit Sie verstehen, welche Bedeutung das hat, mufs ich sagen: die Sendung kam aus einem kleinen Landstädtchen der Provinz Rheinhessen. Es ist dies eine kleine Stadt von 3—4000 Seelen mit einem einzigen Gasthaus, welches nicht etwa die Fremden der Merkwürdigkeit wegen besuchen; es ist eine Zahlung, hervorgegangen aus Pacht- und Kaufzielen der Bauern, aus verkauftem Weizen, Gerste, Hülsenfrüchten und dergleichen Abtragungen, die aus den einzelnen umliegenden Dörfern in diese kleine Landstadt gebracht und durch Vermittlung eines Handeltreibenden einkassiert werden. Was aus den Taschen der Bauern zusammengeflossen ist, ist folgendes: die Summe von 15 834 Gulden bestand ausDoppelthalern, Kronenthalern, 2 '/i-Guldenstücken, 2-Guldenstücken, 1-Guldenstücken, ^-Guldenstiicken, '/s-, '/c-, Vi2-Reichsthalern, 5-Franken-, 2-Franken-, 1-Frankenstücken; dann kommt das Gold: Pistolen, doppelte und einfache Friedrichsdor, V2-S0- vereigns, russische Imperialen, Dollars, Napoleons, holländische Wilhelms- dor, österreichische und württenbergische Dukaten, hessische 10-Gulden- stücke und schliefslich noch ein Stück dänisches Gold." Auf diesem Gebiete der Einheitlichkeit des Münzsystems und der Ordnung der Cirkulationsmittel that Abhilfe am frühesten und am dringendsten not, und hier setzten von Anfang an die Reformbestrebungen ein. Aber so grofs auch die Einigkeit in der Anerkennung dieses Mifsstandes war, so gering war die Einigkeit im Zusammenwirken zu einer durchgreifenden Reform. Die einzelnen deutschen Staaten und Fürsten wachten ängstlich über ihre Souveränität, und gerade das 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 1. 149 „Münzregal" wurde stets als eines der wichtigsten Souveränitätsrechte angesehen, von dem nichts preisgegeben werden dürfe. Dadurch war vor der Reichsgründung eine einheitliche Ordnung des deutschen Geldwesens unmöglich gemacht. Alles, was sich erreichen Ii eis, waren Münzverträge zwischen den Staaten des Zollvereins, die gewisse einheitliche Grundsätze für die Münzprägung enthielten und den Thaler und Doppelthaler zur Vereinsmünze mit gesetzlicher Zahlungskraft im ganzen Vereinsgebiete machten. Im Jahre 1837 hatten sich die süddeutschen Staaten bereits zu einem Münzverein zusammengeschlossen, der die Gulden Währung einheitlich regelte; 1838 folgte ein Münz vertrag zu Dresden zwischen den sämtlichen Staaten des Zollvereins. Der wichtigste dieser Verträge war der Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857, der auch Österreich mit einbezog. Da Österreich jedoch aus seiner Papierwährung nicht herauskam, wurde der Münz verein mit diesem Staate nur insoweit wirksam, als eine Anzahl von Vereinsthalern mit gesetzlicher Zahlungskraft im ganzen Vereinsgebiete auch in Österreich geprägt wurde. Nach dem Kriege von 1866 schied Österreich aus dem Münzverein aus. Neben der Münzzersplitterung war ein grofser Mifsstand des deutschen Geldwesens der Mangel eines ausreichenden und geordneten Goldumlaufes, ein Fehler, der in der deutschen Währungsverfassung begründet war und sich mit dem Fortschreiten der wirtschaftlichen Entwicklung und der Vergröfserung des Volkswohlstandes immer mehr fühlbar machte. Das Fehlen eines ausreichenden Goldumlaufs begünstigte, da die Silbermünzen für jede gröfsere Zahlung zu unbequem waren, ein starkes Überhandnehmen des Umlaufs papierner Geldzeichen. Namentlich die kleineren deutschen Staaten machten sich diese Verhältnisse zu nutze und brachten grofse Mengen von Papiergeld in den Verkehr, meist in Scheinen, die auf ganz kleine Beträge, bis herab zu 1 Thaler, lauteten und für deren Sicherstellung entweder überhaupt keine oder nur ungenügende Vorkehrungen getroffen waren. Ähnlich verhielten sich die meisten Notenbanken, die durch die Ausgabe ungedeckter Banknoten möglichst hohe Gewinne zu erzielen suchten. Da man dem Publikum unmöglich zumuten konnte, sich mit dem lästigen Silber abzuschleppen, war die einzige Möglichkeit, das bedrohliche Übermafs von Papiergeldzeichen einzuschränken, die Schaffung eines den Bedürfnissen des gesteigerten und verfeinerten Verkehrs entsprechenden Umlaufs von Goldmünzen. Nach der gleichen Richtung hin wirkte die bereits geschilderte Entwicklung der internationalen Währungsverhältnisse. Uberall hatte der Gebrauch von Goldgeld eine bedeutende Zunahme erfahren, überall zeigten sich — wie insbesondere auf der Pariser Münzkonferenz von 1867 hervortrat — in wachsender Stärke Bestrebungen, den Gold- 150 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. umlauf, wo er von selbst Boden gefafst hatte, durch die gesetzliche Einführung der Goldwährung dauernd festzuhalten und ihm dort, wo er sich infolge der bestehenden Münzgesetze nicht einbürgern konnte, durch die Einführung der Goldwährung Eingang zu verschaffen. Es zeigte sich immer deutlicher, dafs ein Beharren bei der Silberwährung Deutschland währungspolitisch isolieren niufste. Sowohl in Rücksicht auf den eignen Geldumlauf als auch in Rücksicht auf die internationale Gestaltung der Währungsverhältnisse mufste deshalb neben der Münzeinigung die Herstellung eines Goldumlaufs als das wichtigste Ziel der deutschen Münzreform erscheinen. § 2. Die Keformbestrebungen. Das Verlangen nach einer deutschen Münzeinheit, das nahezu ebenso alt war, wie die deutsche Münzzerplitterung, war durch die vor der Reichsgründung in den Münzvereinen erzielten Erfolge keineswegs befriedigt. So grofs auch der Fortschritt war, den namentlich der Wiener Münzvertrag von 1857, hauptsächlich durch seine einschneidenden Bestimmungen über die Scheidemünzen und durch die Erhebung des Einthalerstücks zur Vereinsmünze, brachte, so blieb doch selbst innerhalb des Zollvereinsgebietes eine Trennung nach zwei Landeswährungen — Thalerwährung und süddeutsche Guldenwährung —, innerhalb des Münzvereins (einschliefslich Österreichs) sogar eine dreifache Verschiedenheit der Landeswährungen bestehen. Dazu kam, dafs nur die Vereinsmünzen ohne Unterschied der Münzstätten, aus denen sie hervorgingen, gesetzliches Zahlungsmittel im ganzen Vereinsgebiete sein sollten; diesen allerdings war die unbedingte gesetzliche Zahlungskraft in einer so prägnanten Weise beigelegt, dafs ihnen für die künftige Entwicklung — ganz abgesehen davon, dafs sie mit den wichtigsten Courantmünzen des wichtigsten Teiles des Vereinsgebietes identisch waren — ein Übergewicht über das Landescourantgeld gesichert schien; Zahlungsverträge, die auf Landescourantgeld lauteten, sollten nach Art. 8 des Wiener Vertrags in Vereinsmünzen erfüllt werden können, während ZahlungsVerträge, die auf Vereinsmünzen gestellt wurden, ausschliefs- lich in Vereinsmünzen zu erfüllen sein sollten. Dagegen hatten hinsichtlich der Landesmünzen die einzelnen Staaten während der Verhandlungen über den Vertrag ausdrücklich die Übernahme auch nur der Verpflichtung abgelehnt, die Münzen der mitvertragenden Staaten in ihrem Gebiete wenigstens nicht zu verbieten. Aber die Bedeutung des Landescourantgeldes gegenüber den Vereinsmünzen ist infolge der Erklärung des Einthalerstückes zur Vereinsmünze neben dem schon seit dem Münzvertrage von 1838 zur Vereinsmünze erhobenen Doppel- thalerstück und durch die den Vereinsmünzen beigelegten rechtlichen Qualitäten seit 1857 sehr zurückgegangen. Die Prägeziffern sind dafür 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 2. 151 ein sprechender Beweis. Von 1838—1857 wurden im Gebiete des Zollvereins nur wenig mehr als 50 Millionen Thaler in Vereinsmünzen (Doppelthalerstücken) ausgeprägt, während gleichzeitig allein an Courant- münzen süddeutscher Währung eine Summe von etwa 80 Millionen Tlialer zur Ausmünzung gelangte. Dagegen wurde von 1857—1871 in den Zollvereinsstaaten an Vereinsmünzen (Ein- und Zweithalerstücken) eine Summe von 229 Millionen Thaler geprägt, während die gleichzeitige Ausmünzung von Landescourantgeld der Thaler- und der süddeutschen Gulden Währung nur 6 '/3 Millionen Thaler betrug; davon kamen etwa 2 Millionen auf die Landescourantmünzen der Thaler- währung ('/3- und '/ß'Thal er stücke) und 4 '/3 Millionen Thaler auf die Landescourantmünzen der Guldenwährung. Die in dem Wiener Münzvertrage aufrechterhaltene süddeutsche Guldenwährung war mithin nahe daran, durch die Vereinsmünzen erdrückt zu werden; von der gesamten Courantausmünzung der Guldenstaaten selbst entfielen in der Zeit vom Wiener Vertrage bis zur deutschen Münzreform nur etwa 8,4 Proz. auf die Landesmünzen, dagegen 91,6 Proz. auf die Vereinsmünzen. Wenn auch diese aus der unentrinnbaren wirtschaftlichen Notwendigkeit hervorgehende Entwicklung eine allmählich immer weiter fortschreitende Annäherung an das Ziel der völligen Gemeinschaft der deutschen Umlaufsmittel in Aussicht stellte, so lag darin doch immerhin nur ein geringer Trost für diejenigen, welche im täglichen Verkehr die Mifsstände der Münzzersplitterung empfanden. Der Wiener Vertrag war nur halbe Arbeit, und gerade deshalb regte er ganz besonders das Verlangen an, dafs in der Frage der deutschen Münzeinigung ganze Arbeit gethan werden möge. Zu der Forderung der Münzeinigung traten vom Ausgang der 50 er Jahre an mit wachsender Stärke die Bestrebungen auf Einführung der Goldwährung. Die münztechnischen Vorzüge der Goldwährung hatten bereits in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts einen kenntnisreichen und eifrigen Vertrete]' in dem verdienstvollen Nationalökonomen J. G. Hoffmann. 1 ) Aber damals hatten solche Erörterungen in Anbetracht der oben geschilderten Verhältnisse der Edelmetall Produktion lediglich theoretische Bedeutung; für einen münztechnisch noch so gerechtfertigten Übergang zur Goldwährung fehlte das Wesentlichste, das Gold. Erst der gänzliche Umschwung der Edelmetallproduktion von 1848 an hat einerseits die Bahn zur Goldwährung freigemacht, während anderseits die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung eine solche Währungsänderung immer mehr als eine Notwendigkeit erscheinen liefs. Die 1) Von seinen Arbeiten kommen hier insbesondere in Betracht: „Drei Aufsätze über das Münzwesen". Berlin 1832; „Die Lehre vom Gelde als Anleitung zu gründlichen Urteilen über das Geldwesen". Berlin 1838; „Zeichen der Zeit im deutschen Münzwesen, als Zugabe zu der Lehre vom Gelde". Berlin 1841. 152 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Entwicklung der internationalen Währungsverfassung und die Rücksicht auf den inneren Geldumlauf, in welchem mangels eines bequemen Zahlungsmittels das Papier bedrohlich überhandnahm, wirkten zusammen, um neben der Münzeinigung die Herstellung eines ausreichenden und geordneten Gold Umlaufes als das wichtigste Ziel einer deutschen Münzreform erscheinen zu lassen. Uber den Weg, auf welchem dieses letztere Ziel erreicht werden könnte, herrschte jedoch in der öffentlichen Meinung anfänglich noch grofse Unklarheit. Der erste deutsche Handelstag, der 1861 in Heidelberg versammelt war und sich mit der Münzfrage beschäftigte, hielt die Münzeinigung für ein so dringendes Bedürfnis, dafs ihre Verwirklichung nicht durch eine Verkettung mit der Währungsfrage erschwert werden dürfe. Der dritte Handelstag, der im Jahre 1865 in Frankfurt a. M. stattfand, zeigte bereits einen beträchtlichen Umschwung der Meinungen. Das Bedürfnis nach der Schaffung eines Goldumlaufs wurde fast einhellig als dringend anerkannt, aber über die Art und Weise, wie das Goldgeld dem deutschen Münzsystem eingefügt werden sollte, herrschte noch grofse Meinungsverschiedenheit. Man einigte sich auf einen Beschlufs, der die Prägung einer Goldmünze im Feingehalt des Zwanzigfrankenstücks verlangte; dieser Münze sollte ein fester, falls sich aber die Regierungen dazu nicht entscliliefsen könnten, wenigstens ein von Zeit zu Zeit veränderlicher Kassenkurs beigelegt werden. Der Vorschlag wollte nur ein Auskunftsmittel zeigen, das gleichzeitig „zur Anbahnung der Goldwährung" dienen sollte. In den folgenden Jahren zog die von Frankreich ausgehende Bewegung zu Gunsten eines Weltmünzbundes auch die deutschen Reformbestrebungen in ihre Kreise. Der Abschlufs des Lateinischen Münzbundes und die glanzvolle Pariser Münzkonferenz von 1867 gaben dem Gedanken einer Weltmünze eine besondere Flugkraft. Gleichzeitig wirkten die Verhandlungen der Pariser Konferenz aufklärend in der Währungsfrage. Die Wirkung in Deutschland zeigte sich auf dem Volkswirtschaftlichen Kongrefs von 1867 und dem deutschen Handelstage von 1868, die beide gleichzeitig mit der deutschen Münzeinheit den Anschlufs an das Frankensystem und den Übergang zur Goldwährung verlangten. Auch der Norddeutsche Reichstag fafste im Juni 1868 eine Resolution, welche ein Münzsystem forderte, das „möglichst viel Garantien einer Erweiterung zu einem allgemeinen Münzsystem aller civilisierten Länder biete"; ein Jahr später wurde vom Zollparlament eine gleichlautende Resolution beschlossen. Es stellte sich jedoch bald heraus, dafs weder England noch die Vereinigten Staaten geneigt waren, das französische Münzsystem anzunehmen. Frankreich selbst zögerte, die auf der Pariser Konferenz von seiner eigenen Regierung und allen andern Staaten mit Ausnahme 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 3. 153 der Niederlande anerkannte Voraussetzung für einen internationalen Münzbund, nämlich den Übergang zur gesetzlichen Goldwährung, zu verwirklichen. Dazu kam schliefslich der deutsch-französische Krieg; angesichts des blutigen Ringens zweier mächtiger Kulturvölker mufste die Idee einer internationalen Münzverbrüderung verblassen. Man begann Vorteile und Nachteile einer Münzgleichheit mit dem Auslande praktisch abzuwägen und kam zu dem Schlufs, dafs die wichtigsten Vorteile durch die auf dem Boden der Goldwährung zu erstrebende Währungsgleichheit erreicht werden könnten, während eine Gleichheit des Münzsystems und infolgedessen eine Gemeinschaft des Münzumlaufs für Deutschland nicht nur eine lästige Umrechnung aus dem bisherigen Gelde nötig gemacht hätte, sondern auch in andern Beziehungen zu grofsen Bedenken Anlafs gab. Namentlich die in jener Zeit in die Öffentlichkeit gedrungenen Mitteilungen über die Ungenauigkeit der französischen Ausmünzungen und das Fehlen von Vorschriften über die Erhaltung der Vollwichtigkeit der französischen Münzen liefsen es nicht wünschenswert erscheinen, mit Frankreich in eine völlige Münzgemeinschaft zu treten. Ohnedies war die Aufgabe der Münzeinigung und des gleichzeitigen Übergangs zur Goldwährung grofs genug, und alles sprach dagegen, sich die Lösung durch das Streben nach einer schon durch das Verhalten Englands und Amerikas aussichtslosen internationalen Miinz- einigung noch mehr zu erschweren. § 3. Die Bedeutung des französischen Kriegs und der Reichsgründung für die Münzfrage. Die staatsrechtlichen Voraussetzungen für eine ganz Deutschland umfassende Münzreform wurden erst durch die Gründung des Reichs geschaffen. Zwar hatte bereits die Verfassung des Norddeutschen Bundes die Ordnung des Münz-, Papiergeld- und Bankwesens der Gesetzgebung des Bundes unterstellt; aber solange Süddeutschland noch aufser- lialb der Bundesgemeinschaft stand, konnte nur auf dem schwerfälligen Wege von Verträgen mit den einzelnen süddeutschen Staaten eine einheitliche Reform durchgeführt werden. Gleichwohl beschlofs der Bundesrat im Frühjahr 1870 eine Enquete über die bei der Münzfrage in Betracht kommenden Verhältnisse zu veranstalten, und das Zollparlament fafste eine Resolution, welche die verbündeten Regierungen ersuchte, die Münzreform als eine gemeinsame Angelegenheit des Zollvereins zu behandeln und deshalb die geplante Enquete auch auf Süddeutschland zu erstrecken. Die Regierung des Norddeutschen Bundes war geneigt, diesen Wunsch zu erfüllen, aber die Resolution wurde überholt durch die allgemeine politische Entwicklung. Die Fragebogen für die Enquete 154 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. waren ausgearbeitet und lagen zur Versendung bereit, als der Krieg mit Frankreich ausbrach, dessen Folgen die Bedingungen für eine deutsche Geldreform gänzlich veränderten. Vor dem Kriege stand Frankreich, wie oben dargestellt wurde, am Ende langer und eingehender Erhebungen über die Währungsfrage, die ganz entschieden zu Gunsten der Goldwährung ausgefallen waren. Die Einführung der Goldwährung bot damals in Frankreich keinerlei Schwierigkeiten. Da Frankreich ganz überwiegend Goldgeld und nur wenig Silbergeld im Umlauf hatte, bedurfte es nur eines Gesetzes, welches die freie Silberprägung aufhob und die Zahlungskraft der silbernen Fünffrankenstücke beschränkte. In Deutschland dagegen genügte zur Einführung der Goldwährung nicht ein blofses Gesetz, sondern der vorhandene Silberumlauf, der den Betrag von 1 '/a Milliarden Mark überstieg, mufste zum gröfsten Teile beseitigt und durch einen Goldumlauf ersetzt werden. Durch die Schliefsung der französischen Münzstätten für das Silber mufste dieses Metall nach der allgemeinen Annahme eine gewisse Entwertung erfahren; und je stärker das Silber gegenüber dem Golde im Werte zurückging, desto schwieriger und kostspieliger mufste für Deutschland die Umwandlung seines Silberumlaufs in einen Goldumlauf werden. Der Ausgang des Krieges kehrte die Lage um. Frankreich wurde durch die Folgen des Krieges daran gehindert, in der Währungsfrage den so eingehend vorbereiteten entscheidenden Schritt zu thun. Infolge des Kriegs hatte die Bank von Frankreich die Einlösung ihrer Noten einstellen müssen; wenn die französische Regierung auf die möglichst rasche Wiederaufnahme der Barzahlungen hinarbeiten wollte, dann durfte sie sich die Mittel dazu nicht durch die Einstellung der Silberprägungen beschränken. Einen ähnlichen Zwang übte die Kriegskostenentschädigung aus. Da Frankreich zur Zahlung der Kontribution auch silberne Fünffrankenstücke verwenden durfte, erleichterte es sich die Abtragung, wenn es möglichst viel Silber zur Ausprägung annahm. An eine Aufhebung der Silberprägung und einen Übergang zur Goldwährung war also für Frankreich vorläufig nicht mehr zu denken. Umgekehrt wirkte der Ausgang des Krieges für Deutschland. Die Gründung des Reichs beseitigte das letzte staatsrechtliche Hindernis, das bisher die Münzreform erschwert und verzögert hatte. Die Kriegsentschädigung löste die Frage, woher Deutschland das zur Goldwährung nötige Gold nehmen sollte; die fünf Milliarden brachten, soweit sie nicht in effektivem Golde, sondern in Wechseln, Bankanweisungen u. s. w. eingingen, hinreichend Mittel. um Gold zu Prägezwecken auf ausländischen Märkten anzukaufen. Die ungewöhnliche Gunst des Augenblicks wurde in Deutschland 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 4. 155 mit Energie und Geschick ausgenutzt Die im Jahre 1870 beschlossene Enquete unterblieb, da die Reichsregierung jetzt die Zeit für zu kostbar und die Münzfrage für hinreichend geklärt hielt, als dafs noch eine zeitraubende Enquete am Platze gewesen wäre. Nach der jahrelangen öffentlichen Diskussion über die Münzreform war die Enquete in der That überflüssig, und die fast gleichlautenden Beschlüsse einer freien Kommission von Reichstagsmitgliedern, die im Juni 1871 zusammentrat, und des im August 1871 zu Lübeck tagenden Volkswirtschaftlichen Kongresses konnten mit Recht als der Ausdruck der nahezu einmütigen öffentlichen Meinung erscheinen. Diese Beschlüsse verlangten die Einführung eines einheitlichen, sich von der Thalerwährung ableitenden Münzsystems mit decimaler Einteilung und auf Grundlage der Goldwährung. § 4. Die Einstellung der preußischen Silberprägungen. Noch ehe die Gesetzgebung des neuen Reichs Gelegenheit hatte, sich mit der Münzfrage zu befassen, geschah seitens der preufsischen Regierung ein währungspolitisch höchst bedeutsamer Schritt. Durch die französische Kontribution wurde auf dem gesamten internationalen Geldmarkte eine starke Nachfrage nach Zahlungsmitteln für Deutschland hervorgerufen, und im Hinblick auf die an die Reichsregierung zu leistenden Zahlungen wurden grofse Beträge von Silber nach Deutschland geschickt und bei den deutschen Münzstätten zur Ausprägung eingeliefert. Die deutschen Staaten hatten zwar Silberwährung, aber das freie Prägerecht für Silber war gesetzlich nicht festgelegt; freie Silberprägung bestand vielmehr nur thatsächlich und zwar in der Form, dafs die deutschen Münzstätten das ihnen angebotene Silber zu einem öffentlich bekannt gemachten, wenig hinter dem Ausmünzungs- werte zurückbleibenden und innerhalb enger Grenzen veränderlichen Preise ankauften. Im zweiten Quartal des Jahres 1871 exportierte nun England allein für nahezu 2 Mill. Pfd. Sterl. Silber nach Deutschland, und den deutschen Münzstätten wurden trotz der Herabsetzung ihres Ankaufspreises, die einer Erhöhung ihrer Prägegebühr gleichkam, fortgesetzt grofse Mengen von Silber zur Ausprägung gebracht. Der starke Silberzuflufs in jener Zeit erklärt sich daraus, dafs Deutschland durch die von Frankreich zu zahlende Kriegskostenentschädigung gewisser- mafsen Gläubiger der ganzen Welt geworden war. Auf allen Märkten wurden für französische Rechnung Zahlungsmittel für Deutschland gesucht. Namentlich die Londoner Banken stellten Wechsel auf Deutschland zur Verfügung und suchten für deren Deckung durch die Versendung von Edelmetall nach Deutschland zu sorgen. Da Deutschland damals noch Silberwährung hatte, kam als Edelmetallrimesse ganz vorwiegend das Silber in Betracht, das ohnedies in jener Zeit — infolge der Zunahme der Produktion und infolge des Nachlassens des 156 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Silberbedarfs für Indien — dem Londoner Markte wieder in gröfseren Mengen zur Verfügung stand. Der starke Silberzuflufs kam der deutschen Regierung in einem Augenblicke, in dem sie mit dem Plane der Herstellung eines Goldumlaufs umging, natürlich sehr ungelegen. Zwar war ein Beschlufs darüber, ob der erstrebte Goldumlauf im Wege der reinen Goldwährung oder im Wege der Doppelwährung hergestellt werden sollte, noch nicht gefafst, die Reichsregierung wollte vielmehr ausdrücklich diese Entscheidung bis zum Erlafs eines definitiven Münzgesetzes offen halten. Aber die durchschlagende Logik der TbatSachen sprach deutlich genug; wollte man wirklich einen ansehnlichen Goldumlauf herstellen, dann mufste man jedem weiteren Anschwellen des Silberumlaufs entgegenwirken. Nachdem die Berliner Münze mit der Herabsetzung des Ankaufspreises für Silber bis auf 29 Thaler 23 Sgr. keine Verminderung der Silbereinlieferungen zu bewirken vermocht hatte, wurde seitens der preufsischen Regierung die gänzliche Einstellung des Silberankaufs verfügt. Vom 3. Juli 1871 an kaufte die Berliner Münze kein Silber mehr von Privaten an. Bei der alle andern deutschen Münzstätten weit überragenden Bedeutung der Berliner Münzanstalt war dieser Schritt gleichbedeutend mit der Aufhebung der freien Silberprägung. Der endgültigen Entscheidung in der Frage, ob Doppelwährung oder Goldwährung, war damit im Drange der Notwendigkeit vorgegriffen. In jenem Akt, der den Charakter einer Defensivmafsregel trug, kam bereits klar die Erkenntnis zum Vorschein, die das Prinzip der Doppelwährung verurteilt, nämlich die Erkenntnis, dafs die Schaffung und Erhaltung eines Goldumlaufs und die unbeschränkte Prägung für . Silber nicht miteinander vereinbar sind. § 5. Die Reformgesetzgebung. Im Oktober 1871 wurde dem Bundesrat der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vorgelegt. Wie schon der Titel besagt, war mit dem Entwurf noch nicht eine endgültige Regelung des deutschen Geldwesens erstrebt, sondern zunächst nur die Schaffung von Reichsgoldmünzen, die zwar als Grundlage für die künftige einheitliche deutsche Münzverfassung dienen sollten, die aber in die bestehende Münzverfassung nur provisorisch eingefügt werden konnten. In den Händen des Reichstags ist das Gesetz weit über seine ursprüngliche Bedeutung hinausgewachsen; es wurden ihm Bestimmungen eingefügt, welche die wichtigsten der für ein definitives Münzgesetz vorbehaltenen Entscheidungen vorweg nahmen. Trotz erheblicher Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten in einzelnen Punkten, namentlich in der Frage der staatsrechtlichen 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 5. 157 Ordnung des deutschen Münzwesens, konnte das Gesetz, betreifend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, schon am 4. Dezember 1871 verkündigt werden. Das Gesetz machte die Mark, die in 100 Pfennige eingeteilt wird, zur Rechnungseinheit des neuen Münzsystems. Die Mark wurde dem dritten Teil des Thalers gleichgesetzt, und ihr Wert in den Münzeinheiten der übrigen deutschen Landeswährungen wurde entsprechend diesem Verhältnis zum Thaler bestimmt. Die Mark selbst wurde definiert als der zehnte Teil einer Reichsgoldmünze, von der 139 1 /2 Stück aus dem Pfunde feinen Goldes ausgebracht werden; neben dem Zehnmarkstück wurde ein Zwanzigmarkstück im Feingehalt von - Pfund Feingold geschaffen. Die Ausprägung anderer Münzen des neuen Systems wurde noch nicht angeordnet. Die blofse Schaffung einer Reichsmünze machte auch bei einem als ein Provisorium gedachten Gesetze eine Anzahl weiterer Vorschriften notwendig. Bei dem Charakter des Reichs als Bundesstaat mufste zunächst die Frage entstehen: wer soll die Reichsmünzen prägen, das Reich oder die Einzelstaaten, und was für ein Gepräge sollen die Reichsmünzen tragen. Eine mächtige Strömung ging dahin, dafs für alle Zukunft in Fragen des Münzwesens das Reich die einzige Instanz bilden dürfe, dafs mithin die gesamte das Münzwesen betreffende Verwaltungsthätig- keit, Prägung, Einziehung u. s. w. nur Sache des Reichs sein dürfe. Die einzelstaatlichen Regierungen dagegen und die Partikularisten im ganzen Reich wollten die Prägethätigkeit und alle damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten im Gegensatz zu der ausdrücklich dem Reich übertragenen Münzgesetzgebung den Einzelstaaten vorbehalten. Schon im Bundesrat kam es in dieser Frage zu einem Kompromifs zwischen beiden Forderungen, das allerdings mehr nach der partikularistischen Seite hinneigte; der Reichstag hat jedoch die wichtigsten Bestimmungen ihres partikularistischen Charakters entkleidet und die Frage der staatsrechtlichen Ordnung des Münzwesens der Sache nach — wenn auch unter Konzessionen in der Form — in unitarischem Sinne entschieden. Nach den Vorschriften des Gesetzes vom 4. Dezember 1871. die später durch das Münzgesetz von 1873 für sämtliche Reichsmünzen eine Ergänzung erfuhren, übt das Reich die Münzprägung nicht selbst aus; die Ausprägung von Reichsmiinzen geschieht vielmehr auf den Münzstätten derjenigen Bundesstaaten, die sich dazu bereit erklärt haben. Aber die Ausprägung geschieht auf Kosten und auf Anordnung des Reichs. Der Reichskanzler bestimmt unter Zustimmung des Bundesrates die auszumünzenden Beträge, die Verteilung dieser Beträge auf die einzelnen Münzsorten und Münzstätten, sowie die den letzteren für 158 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverliältnisse. die Prägung jeder einzelnen Münzgattung gleichmäfsig zu gewährende Vergütung; ebenso versieht er die Münzstätten mit dem Prägemetall, das für die ihnen zugewiesenen Ausmünzungen erforderlich ist.. Auch das Verfahren bei der Ausprägung wird vom Bundesrat festgestellt und unterliegt der Beaufsichtigung von seiten des Reichs. Das den Einzelstaaten vorbehaltene Prägerecht entbehrt mithin jeder selbständigen Bedeutung; es erstreckt sich lediglich auf die Ausführung von Anordnungen, die vom Reich ausgehen. Eine formelle Konzession wurde den Einzelstaaten auch bei der Festsetzung des Gepräges der Reichsmünzen gemacht. Es wurde bestimmt, dafs die Reichsgoldmünzen auf der einen Seite den Reichsadler und die Inschrift „Deutsches Reich", auf der andern Seite das Bildnis des Landesherrn bezw. das Hoheitszeichen der Freien Städte mit einer entsprechenden Umschrift tragen sollten. Im Reichstage wurde der Versuch gemacht, den Landesherren das Recht, die Reichsmünzen mit ihrem Bildnis versehen zu lassen, zu nehmen und nur das Bildnis des Kaisers zuzulassen; aber kein geringerer als Fürst Bismarck selbst warnte dringend davor, in dieser Frage „einen politisch in hohem Grade verstimmenden Druck auf die Bundesgenossen auszuüben". 1 ) Die Sorge für die Aufrechterhaltung der Vollwichtigkeit des Miinz- umlaufs, die Einziehung abgenutzter Reichsmünzen, sowie die zur Durchführung der Münzreform notwendige Einziehung der Landesmünzen sollte nach dem im Bundesrat festgestellten Entwurf Sache der Einzelstaaten sein. Der Reichstag hob jedoch diese Bestimmungen auf und übertrug auch diese Angelegenheiten in richtiger Erkenntnis der Gemeinschaftlichkeit des zu schaffenden Geldwesens der Centralgewalt. Der Feingehalt der durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 eingeführten Reichsgoldmünzen wurde in der Weise bestimmt, dafs ein Wertverhältnis von 1 :15,5 zwischen Silber und Gold angenommen wurde. Da der Thaler nach seinem gesetzlichen Feingehalte '/so Pfund Silber enthält, mithin die Mark, als '/s Thaler. '/so Pfund Silber, er- 1 giebt sich für das Zehnmarkstück ein Feingehalt von 10 x — —-- = JU ^ 1 Ojt) ■——Pfund Gold. Das Wertverhältnis von 1:15,5 wurde gewählt. 139,5 weil es ungefähr dem durchschnittlichen Wert Verhältnis seit dem Beginn des 18; Jahrhunderts entsprach, weil es ferner zur Zeit der Beratung des Gesetzes mit dem auf dem Londoner Markte thatsächlich bestehenden übereinstimmte, und schließlich. weil es die Grundlage des Münzsystems der Länder der Lateinischen Münzunion war. 1) Nach dem Münzgesetz von 9. Juli 1873 werden die Silbermünzen zu 5 und 2 Mark mit demselben Gepräge wie die Reichsgoldmünzen ausgestattet; die kleineren Silbermünzen, sowie die Nickel- und Kupfermünzen tragen aufser dem Eeichsadler nur die Wertbezeichnung. 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 5. 159 Der ursprüngliche Entwurf wollte die Reichsgoldmünzen vorläulig nur in der Weise in die bestehenden Geldsysteme einfügen, dafs er ihnen keinen gesetzlichen Kurs zu einem bestimmten Nennwerte, sondern nur einen Kassenkurs gab, der erforderlichen Falls noch sollte geändert werden können. Schon im Bundesrat wurde jedoch der Kassenkurs durch den vollen gesetzlichen Kurs ersetzt. In einem andern Punkte hat erst der Reichstag durchgegriffen. Im Reichskanzleramt und im Bundesrat stimmte man zwar darin überein, dafs nur die Goldwährung als das Endziel der deutschen Münzreform in Betracht kommen könne; gleichwohl betrat man nur zögernd den Weg, der zu diesem Ziele führte. Da man sich, obwohl innerlich entschlossen, doch noch die Wahl zwischen Doppelwährung und Goldwährung offen halten wollte, wurde in dem Gesetzentwurf keinerlei Bestimmung über die Einstellung der Silberprägung getroffen; man begnügte sich vielmehr im Bundesrat mit einer protokollarischen Übereinkunft, in welcher sich die Einzelregierungen gegenseitig zusagten, von der Ausmünzung von Silbercourantgeld bis auf weiteres Abstand nehmen zu wollen. Der Reichstag zog jedoch die Konsequenzen aus der Wahrnehmung, dafs an die Schaffung und Erhaltung eines Goldumlaufs bei gleichzeitiger Vermehrung des deutschen Silbergeldes nicht zu denken sei; er fügte in das Gesetz einen Paragraphen ein. welcher die weitere Ausprägung von grobem Silbergeld, abgesehen von Denkmünzen, untersagte. Mit diesem Schritte war die Entscheidung über die künftige Währungsverfassung Deutschlands, welche der Entwurf des Gesetzes einem endgültigen Münzgesetze vorbehalten wollte, zu Gunsten der Goldwährung gefällt. Auch in einem andern auf dem Gebiete der Währungsverfassung liegenden Punkte ging der Reichstag über den vom Bundesrat beschlossenen Entwurf hinaus. Der letztere hatte nur hinsichtlich der Landesgoldmünzen eine Bestimmung über die Einziehung getroffen, über die Einziehung von Landessilbermiinzen enthielt er nichts. Der Reichstag ergänzte diese Bestimmung dadurch, dafs er dem Reichskanzler die Ermächtigung erteilte, die Einziehung der bisherigen groben Silbermünzen der deutschen Bundesstaaten anzuordnen. Damit war bereits die Absicht einer Einschränkung der deutschen Silbercirkulation auf das bei einer Goldwährung zulässige Mafs ausgesprochen. Durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 waren also trotz der Beibehaltung seines bescheidenen Titels die Grundlagen für die neue deutsche Münzverfassung geschaffen. — Die Reformgesetzgebung wurde in allen wesentlichen Punkten abgeschlossen durch das Münzgesetz vom 9. Juli 1873. Das Gesetz proklamierte in seinem ersten Artikel die reine Goldwährung formell als das Endziel der Münzreform und ordnete 160 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung' der Edelmetall Verhältnisse. die Verfassung dieser „Reichsgoldwährung" in allen ihren Einzelheiten. Aufser den Zwanzig- und Zehnmarkstücken, deren Prägung bereits im Gesetz vom 4. Dezember 1871 verfügt worden war. schuf das Gesetz von 1873 eine dritte Reichsgoldmünze, das Fünfmarkstück (Art. 2). Diese Münze hat sich freilich nicht bewährt. Es wurde an solchen Stücken nur ein geringer Betraa; (ca. 28 Mill. Mark) ausgeprägt, und durch die Münznovelle vom 1. Juni 1900 ist ihre Einziehung und Aufserkurssetzung angeordnet worden. Die Ausprägung der Goldmünzen für private Rechnung wurde im Prinzip freigegeben durch folgende Bestimmung in Art. 12 des Münzgesetzes: „Privatpersonen haben das Recht, auf denjenigen Münzstätten, welche sich zur Ausprägung auf Reichsrechnung bereit erklärt haben, Zwanzigmarkstücke für ihre Rechnung ausprägen zu lassen, soweit diese Münzstätten nicht für das Reich beschäftigt sind. Die für solche Ausprägungen zu erhebende Gebühr wird vom Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesrates festgestellt, darf aber das Maximum von 7 Mark auf das Pfund Feingold nicht übersteigen." Gemäfs diesem Artikel erfolgte am 8. Juni 1875 eine Bekanntmachung des Reichskanzlers, in welcher die Prägegebühr auf 3 Mark pro Pfund Feingold normiert wurde. Eine wichtige Ergänzung hat das freie Prägerecht für Gold erfahren durch § 14 des Bankgesetzes vom 14. März 1875. Dort wurde der Reichsbank die Verpflichtung auferlegt, Barrengold zum festen Satze von 1392 Mark für das Pfund fein gegen ihre Noten umzutauschen. Der Satz vou 1392 Mark pro Pfund fein entspricht dem Ausmünzungs- werte des Pfundes Feingold von 1395 Mark abzüglich der Prägekosten von 3 Mark. Da bei der Reichsbank der Umtausch von Gold gegen Noten Zug um Zug erfolgt, während bei den Münzstätten die effektive Ausprägung abgewartet werden mufs, ist die Einlieferung von Gold bei den Münzstätten mit einem Zinsverlust verbunden. Infolgedessen ist der Reichsbank die gesamte Vermittlung der Privatprägungen zugefallen. Neben den frei ausprägbaren und volles gesetzliches Zahlungsmittel darstellenden Goldmünzen, welche als der Grundstock und die Hauptmasse des neuen deutschen Geldumlaufs gedacht waren, schuf das Münzgesetz ein System von Scheidemünzen aus Silber, Nickel und Kupfer. Für die Silbermünzen wurde, da sie als Scheidemünzen gedacht waren, mit Absicht ein geringerer Feingehalt angesetzt, als dem Gehalt der bisherigen Silbercourantmünzen und der dem Währungswechsel zu Grunde gelegten Relation von Silber und Gold entsprach. Ihr Feingehalt wurde auf '/ton Pfund pro I Mark bestimmt (Art. 3 § 1), während 5. Kapitel. Die deutsche Müiizreform. § 5. 1.61 der bisherige Drittelthaler Vno Pfund Feinsilber enthalten hatte. Der Münzfufs der Gold- und Silbermünzen ergab ein Wertverhältnis von 13,95:1, während der Ubergang zur Goldwährung auf Grund einer Relation von 15,5 : 1 stattfand. Die Unter Wertigkeit der Silberscheidemünzen gegenüber den bisherigen Courantsilbermünzen und der Relation des Währungswechsels stellt sich mithin auf 10 Prozent. Die Zahlungskraft der Reichssilbermünzen wurde auf Beträge bis zu 20 Mark, die der Nickel- und Kupfermünzen auf Beträge bis zu 1 Mark beschränkt; von Reichs- und Landeskassen dagegen sind die Reichssilbermünzen, nicht aber auch die Nickel- und Kupfermünzen bis zu jedem Betrage in Zahlung zu nehmen (Art. 9). Ferner zog das Münzgesetz eine Grenze für die Ausmünzung von Scheidemünzen, indem es vorschrieb, dafs der Gesamtbetrag der Reichssilbermünzen bis auf weiteres 10 Mark, der Gesamtbetrag der Nickel- und Kupfermünzen 2. 1 /2 Mark pro Kopf der Reichsbevölkerung nicht übersteigen sollte (Art. 4). In der Münznovelle vom I . Juni 1900 ist die Grenze für die Reichssilbermünzen, entsprechend dem inzwischen gewachsenen Bedarfe an Silbergeld, auf 15 Mark pro Kopf der Reichsbevölkerung erweitert worden. Schließlich suchte man dem Nennwerte der unterwertigen Scheidemünzen dadurch eine besondere Stütze zu geben, dafs dem Reich die Verpflichtung auferlegt wurde, an bestimmten, vom Bundesrat zu bezeichnenden Kassen gegen Reichssilbermünzen in Beträgen von mindestens 200 Mark und gegen Nickel- und Kupfermünzen in Beträgen von mindestens 50 Mark auf Verlangen Reichsgoldmünzen zu verabfolgen (Art. 9, Abs. 2). Eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. Dezember 1875 hat die Reichsbankhauptkasse in Berlin und die Kassen der Reichsbankhauptstellen in Frankfurt a, M., Königsberg i. P. und München mit dieser Funktion beauftragt. — Mit diesen Vorschriften war das künftige Münzwesen in strenger Übereinstimmung mit den Prinzipien der reinen Goldwährung geordnet. Aber diese neue Ordnung konnte nicht mit einem Schlage an die Stelle der vorhandenen Münz Verfassung gesetzt werden. Die erforderlichen Prägungen von Reiclismünzen beanspruchten eine Reihe von Jahren, und nur in dem Mafse, wie diese Prägungen fortschritten, und wie die neuen Münzen in den Verkehr gelangten, konnten die umlaufenden Landesmünzen eingezogen und aufser Kurs gesetzt werden. Es war Aufgabe des Münzgesetzes, neben der Ordnung des künftigen Münzwesens Bestimmungen zu treffen, welche den Übergang von den bestehenden Landeswährungen zur Reichswährung regelten. Vor allem wurden die Modalitäten der Einziehung und Aufserkurssetzung der Landesmünzen festgesetzt; dem Bundesrat wurde die Befugnis zur Aufserkurssetzung der Landesmünzen und zur Feststellung der für Helfferich, Das Geld. lt 162 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. dieselbe erforderlichen Vorschriften erteilt; es wurde die Veröffentlichung der Aufserkurssetzung in den für die Veröffentlichung von Landesverordnungen bestimmten Blättern und im Reichsanzeiger vorgeschrieben; ferner wurde bestimmt, dafs eine Aufserkurssetzung erst eintreten dürfe, wenn eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und mindestens drei Monate vor ihrem Ablauf öffentlich bekannt gemacht sei (Art. 8). Ein Termin für die Vollendung der Einziehung der sämtlichen Landesmünzen wurde nicht bestimmt; es wurde in dieser Beziehung nur vorgeschrieben, dafs bei jeder Ausgabe von Reichssilbermünzen ein dem Nennwerte nach gleicher Betrag von umlaufenden groben Landessilbermünzen eingezogen werden sollte (Art. 4, Abs. 2), eine Bestimmung, die nach 1879 nicht mehr genau inngehalten worden ist. Weil sich ein bestimmter Zeitpunkt für die gänzliche Beseitigung der Landessilbermünzen, namentlich der Thaler, nicht absehen liefs. und weil man anderseits den Übergang aus den Landeswährungen in die neue einheitliche Ordnung nicht von der Beseitigung des letzten Thalers abhängig machen wollte, wurde in dem Gesetz ein Übergangsstadium vorgesehen, das im Gegensatz zu der als Endziel aufgestellten „Reichsgoldwährung" als „Reichswährung" bezeichnet wurde. In diesem Übergangsstadium sollte bereits nach Mark gerechnet werden und alle Zahlungsverpflichtungen sollten, statt auf das frühere Landesgeld, auf Reichsmünzen lauten; aber an Stelle der Reichsgoldmünzen sollten auch die noch nicht völlig beseitigten Courantmiinzen der Thalerwäh- rung gesetzliches Zahlungsmittel bis zu jedem Betrage sein. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reichswährung sollte durch eine mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassende kaiserliche Verordnung bestimmt werden (Art. 2, Abs. 2), und er ist durch eine Verordnung vom 22. September 1875 auf den 1. Januar 1876 festgesetzt worden. Aus der Reichswährung sollte sich nach den Intentionen des Münzgesetzes die Reichsgoldwährung durch die allmähliche Beseitigung des Silber- courantgeldes von selbst entwickeln. Im Anschlufs an die eigentliche Münzgesetzgebung wurde der Papiergeld- und Banknotenumlauf geregelt. Der enge Zusammenhang, der zwischen den Mifsständen auf dem Gebiete des eigentlichen Münzwesens und auf dem Gebiete der papiernen Cirkulation bestand, ist bereits bei der Darstellung des Zustandes des deutschen Geldwesens vor der Reform betont worden. In der Erkenntnis dieses Zusammenhangs hegten sowohl die Regierungen der meisten Einzelstaaten als auch die Mehrheit des Reichstags den Wunsch, die Ordnung der papiernen Cirkulationsmittel in unmittelbarem Anschlufs an die Reform der metallischen Umlaufsmittel zu erledigen. Wenn sich trotzdem die Vorlage von Gesetzentwürfen über das Papiergeld und die Noten- 5. Kapitel. Die deutsche Miinzreform. § 5. 163 banken verzögerte, so lag die Ursache in Meinungsverschiedenheiten zwischen den Verbündeten Regierungen über wichtige Punkte der angestrebten Reform, insbesondere über die Art der den Einzelregierungen für die Einziehung ihres Papiergeldes zu gewährenden Erleichterungen und Entschädigungen und über die Frage der Umwandlung der Preufsi- schen Bank in eine Reichsbank. Es war bekannt geworden, dafs ein Bankgesetzentwurf, der die Schaffung einer Reichsbank enthielt, bereits im Jahre 1872 ausgearbeitet worden war und sogar bereits die Unterschrift des Reichskanzlers trug, als er im letzten Augenblick an dem Widerstande des preufsischen Finanzministers Camphausen scheiterte. Um einen Druck auf die Regierungen zur möglichst schleunigen Erledigung der Papiergeld- und Bankfrage auszuüben, fügte der Reichstag dem Münzgesetz einen Artikel bei, der gewisse einschneidende Bestimmungen über Staatspapiergeld und Banknoten traf. In der Fassung, in welcher dieser Artikel 18 in der zweiten Lesung angenommen wurde, schrieb er vor, dafs bis spätestens zum 1. Januar 1875 alle nicht auf Reichswährung lautenden Zettel — einerlei ob Noten oder Staatspapiergeld — eingezogen werden sollten; von diesem Termin an sollten nur noch solche papiernen Umlaufsmittel geduldet werden, die auf Reichswährung in Beträgen von mindestens 100 Mark lauteten. Da die Existenzfähigkeit namentlich des kleinstaatlichen Papiergeldes wesentlich darauf beruhte, dafs es in kleinen Abschnitten, die erfalirungsgemäfs seltener als grofse Abschnitte zur Einlösung präsentiert werden, ausgegeben war, da aufserdem der vorgeschriebene Termin sehr knapp anberaumt war, sah sich der Bundesrat in der That ver- anlafst, sich sofort mit der Materie zu befassen. Die Meinungsverschiedenheiten waren aber auch jetzt innerhalb des Bundesrats noch so grofs, dafs es nicht gelang, bis zur dritten Lesung des Münzgesetzes zu einer Einigung zu kommen. Da der Reichstag sich nicht mit unverbindlichen Erklärungen zufrieden geben wollte, unterbrach er die dritte Lesung des Münzgesetzes, bis die Regierung im stände wäre, bestimmte Vorschläge hinsichtlich des Staatspapiergeldes zu machen. Im Bundesrat einigte man sich nun im Prinzip darüber, das Staatspapiergeld durch ein Reichspapiergeld, die Reichskassenscheine, zu ersetzen, die behufs Erleichterung der Einziehung des Staatspapiergeldes an die Einzelstaaten nach Mafsgabe ihrer Bevölkerung verteilt werden sollten. Ein Gesetzentwurf kam jedoch nicht zu stände, da Bayern auf der gleichzeitigen Regelung der Papiergeld- und Bankfrage bestand, und da Bismarck aus politischen Gründen eine Majorisierung Bayerns vermeiden wollte. Aber auf der Grundlage des Gedankens der Schaffung eines Reichspapiergeldes kam es schliefslich unmittelbar vor Schlufs der Reichstagssession doch noch zu einer Einigung zwischen den Verbündeten Regierungen und dem Reichstag über die Formulierung des viel li * 164 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetall Verhältnisse. umstrittenen Artikel 18 des Münzgesetzes. Hinsichtlich der Banknoten blieb es bei der ursprünglichen Bestimmung, nur dafs der Termin für die Einziehung der nicht auf Reichswährung lautenden Noten und für die Beseitigung der auf weniger als 100 Mark lautenden Notenabschnitte auf den 1. Januar 1876 verschoben wurde; hinsichtlich des Staatspapiergeldes dagegen wurde bestimmt: „Das von den einzelnen Bundesstaaten ausgegebene Papiergeld ist spätestens bis zum 1. Januar 1876 einzuziehen und spätestens 6 Monate vor diesem Termin öffentlich aufzurufen. Dagegen wird nach Mafsgabe eines zu erlassenden Reichsgesetzes eine Ausgabe von Reichspapiergeld stattfinden. Das Reichsgesetz wird über die Ausgabe und den Umlauf des Reichspapiergeldes sowie über die den einzelnen Bundesstaaten zum Zweck der Einziehung ihres Papiergeldes zu gewährenden Erleichterungen die näheren Bestimmungen treffen." Das im Schlufsartikel des Münzgesetzes in Aussicht gestellte Reichsgesetz wurde unterm 30. April 1874 als Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen, verkündigt. Es entsprach in allen wesentlichen Punkten der bereits im Juni 1873 im Bundesrat erzielten prinzipiellen Einigung. Als Normalbetrag der Ausgabe von Reichskassenscheinen wurde die Summe von 120 Mill. Mark. 3 Mark pro Ivopf der damaligen Bevölkerung, festgesetzt; diese 120 Mill. Mark waren zur Verteilung an die Einzelstaaten behufs Erleichterung der Einziehung des Staatspapiergeldes bestimmt; aber die Verteilung hatte nach Mafsgabe der Bevölkerung an sämtliche Bundesstaaten zu erfolgen, einerlei ob sie Staatspapiergeld ausgegeben hatten oder nicht. Anderseits war damals nach amtlichen Feststellungen ein Gesamtbetrag von 184 Mill. Mark Staatspapiergeld im Umlauf; namentlich eine Anzahl von Kleinstaaten hatte erheblich mehr als 3 Mark pro Kopf ihrer Bevölkerung an Papiergeld ausgegeben, und der auf sie entfallende Anteil von Reichskassenscheinen wurde nicht als eine ausreichende Erleichterung erachtet. Infolgedessen wurde bestimmt, dafs denjenigen Staaten, deren Papiergeldausgabe ihren Anteil an den Reichskassenscheinen überschreite, zwei Drittel des überschiefsenden Betrags als Vorschufs aus der Reichskasse zu überweisen sei, und zwar, soweit die Bestände der Reichskasse die Gewährung dieser Vorschüsse in barem Gehle nicht gestatteten, gleichfalls in Reichskassenscheinen; der Reichskanzler wurde ermächtigt, Reichs- kassenscheine über den Betrag der 120 Mill. Mark hinaus bis zur Höhe der zu gewährenden Vorschüsse anfertigen zu lassen und in Umlauf zu setzen. Die Vorschüsse sollten innerhalb 15 Jahren, vom 1. Januar 1876 an gerechnet, in gleichen Jahresraten zurückgezahlt werden. Da Vorschüsse in Metallgeld nicht gewährt worden sind, hat sich die anfängliche Ausgabe von Reichskassenscheinen auf 174 Mill. Mark gestellt, und dieser Betrag ist plangemäfs bis zum Jahre 1892 auf 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 5. 165 120 Mill. Mark, den gesetzlich vorgesehenen Normalbetrag, reduziert worden. Es ist mithin zunächst nur eine ganz geringe Einschränkung des Papierumlaufs durch die Ersetzung des Landespapiergeldes durch Reichskassenscheine bewirkt worden, und erst im Laufe von 15 Jahren ist der Betrag des umlaufenden Papiergeldes auf etwa zwei Drittel des bei Beginn der Münzreform ausgegebenen Betrags eingeschränkt worden. Der unmittelbare Vorteil der Reform, soweit sie das staatliche Papiergeld betraf, lag mithin weniger in der nahezu allgemein für erstrebenswert gehaltenen Verringerung des Papierumlaufs, als in der Einheitlichkeit und Ordnung des neuen Papiergeldes. Reichskassenscheine und Banknoten sollten sich nach der Absicht der Reformgesetzgebung keine Konkurrenz machen. Während für die Notenbanken auch späterhin das in Art. 18 des Münzgesetzes ausgesprochene Verbot der Ausgabe von Abschnitten zu weniger als 100 Mark aufrecht erhalten wurde, sind für die Reichskassenscheine Abschnitte zu 50, 20 und 5 Mark gewählt worden. Namentlich die Abschnitte zu 20 und 5 Mark gehören in eine Sphäre des Zahlungsverkehrs, welche im allgemeinen von den metallischen Cirkulationsmitteln ausgefüllt wird; aber auch innerhalb dieser Sphäre giebt es gewisse Zwecke, zu denen ein papierner Zettel brauchbarer ist, als ein metallisches Geldstück (Versendung in Briefen u. s. w.). Über die rechtlichen Qualitäten der Reichskassenscheine ist Folgendes zu bemerken. Im Privatverkehr ftndet ein Zwang zu ihrer Annahme nicht statt, sie sind nicht allgemeines gesetzliches Zahlungsmittel. Dagegen schreibt das Gesetz vor, dafs sie bei allen Kassen des Reichs und sämtlicher Bundesstaaten zu ihrem Nennwerte in Zahlung genommen werden müssen; sie haben mithin einen sogenannten „Kassenkurs". Ferner ist die Reichshauptkasse verpflichtet, die Reichskassenscheine auf Rechnung des Reichs jederzeit auf Erfordern gegen bares Geld einzulösen. Ein Fonds zur Einlösung der Reichskassenscheine wurde jedoch nicht geschaffen ; vielmehr wird de facto die Einlösungsverpflichtung des Reichs durch die Reichsbank wahrgenommen. Das Bankgesetz vom 14. März 1875 hat der Reichsbank die Führung der Kassengeschäfte des Reichs übertragen; gemäfs dieser Bestimmung übertrug eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Dezember 1875 die Wahrnehmung der Centraikassengeschäfte des Reichs auf die Reichsbaukhauptkasse, welche dieselben unter der Benennung „Reichshauptkasse" zu führen hat. Die Reichshauptkasse ist mithin nichts anderes als eine Abteilung der Reichsbankhauptkasse. Die Zweclonäfsigkeit der Einlösungs Verpflichtung und die Vorent- haltung des gesetzlichen Kurses wurde namentlich von Bambekger lebhaft angefochten. In kritischen Lagen werde sich die Einlösbarkeit 166 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. nicht aufrecht erhalten lassen, und der gesetzliche Kurs werde verliehen werden müssen, sobald infolge entstehenden Mifstrauens die Scheine nicht mehr freiwillig genommen würden. Die in Rede stehenden Bestimmungen bildeten deshalb nur eine scheinbare Sicherheit, sie seien nur „ein gemaltes Fenster". Aber diese zutreffenden Argumente vermochten bei der allgemeinen Stimmung, die sich an Kautelen gegenüber dem papiernen Umlaufsmittel nicht genug thun konnte, nicht durchzudringen. Den Abschlufs des grofsen Gesetzgebungswerkes der deutschen Geldreform bildete das Bankgesetz vom 14. März 1875. Es regelte die Banknotenausgabe, den Banknotenumlauf, den Geschäftskreis der Notenbanken u. s. w. Es ordnete ferner die Umwandlung der Preufsischen Bank in eine Eeichsbank an, der die Aufgabe der Regelung und Überwachung des deutschen Geldumlaufs zugewiesen wurde. Eine eingehende Darstellung und Erörterung dieses Teiles der deutschen Geldreform mufs dem zweiten Bande des vorliegenden Werkes, in welchem das Kredit- und Bankwesen behandelt wird, vorbehalten bleiben. Es seien hier nur die wesentlichsten Punkte hervorgehoben, die sich unmittelbar auf den Banknotenumlauf beziehen. Die Befugnis zur Ausgabe von Banknoten kann nur durch Reichsgesetz erworben oder über den bei Erlafs des Bankgesetzes zulässigen Betrag der Notenausgabe hinaus erweitert werden. Banknoten dürfen nur auf Beträge von 100, 200, 500 und 1000 Mark oder von einem Vielfachen von 1000 Mark ausgefertigt werden. Eine Verpflichtung zur Annahme von Banknoten bei Zahlungen, die gesetzlich in Geld zu leisten sind, findet nicht statt und kann auch für Staatskassen durch Landesgesetz nicht begründet werden; dagegen sind die Kassen des Reichs und der Einzelstaaten im Wege von Verwaltungsverordnungen zur Annahme der Reichsbanknoten angewiesen worden; die Noten der übrigen Notenbanken, der sog. Privatnotenbanken, werden von den Reichs- und Staatskassen nicht im ganzen Reiche, sondern nur innerhalb eines beschränkten Umlaufsgebietes angenommen. Jede Bank ist verpflichtet, ihre Noten sofort auf Präsentation zum vollen Nennwerte einzulösen und nicht nur an ihrem Hauptsitz sondern auch an ihren Zweiganstalten jederzeit zum vollen Nennwerte in Zahlung zu nehmen. Die Notenausgabe der einzelnen Banken ist teilweise durch Gesetz oder Statut auf einen bestimmten Maximalbetrag beschränkt, teilweise ist eine direkte Grenze nicht gezogen; so hat die Reichsbank das Recht, „nach Bedürfnis ihres Verkehrs" Noten auszugeben, dagegen ist z. B. das Notenrecht der Bayrischen Notenbank auf einen Betrag von 70 Mill. Mark begrenzt. Indirekt ist die Notenausgabe beschränkt durch die Vorschrift der sogenannten Drittelsdeckung und durch das System der 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 5. 167 Notensteuer. Die erstere Vorschrift verlangt, dafs die Banken für den Betrag der von ihnen in Umlauf gesetzten Noten jederzeit mindestens ein Drittteil in kursfähigem deutschen Gelde und Reichskassenscheinen oder in Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Pfund fein zu 1392 Mark gerechnet, bereit halten. Das System der Notensteuer besteht darin, dafs einer jeden Notenbank ein bestimmter Betrag für die ihren Barvorrat übersteigende Notenausgabe zugewiesen ist, bei dessen Überschreitung von der Mehrausgabe 5 Prozent jährlich an die Reichskasse zu zahlen sind. Dadurch sollen die Banken dahin geführt werden, dafs sie mit ihrer durch Barvorrat nicht gedeckten Notenausgabe innerhalb der Grenzen des ihnen zugewiesenen Kontingents bleiben. Die Summe der steuerfreien Kontingente ist durch das Bankgesetz auf 385 Mill. Mark bemessen worden; davon hat die Reichsbank allein 250 Mill. Mark erhalten, mit der Mafsgabe, dafs ihr die Kontingente der auf ihr Notenrecht verzichtenden Banken zuwachsen. Im Jahre 1901) waren von den 32 Privatnotenbanken, die zur Zeit des Erlasses des Bankgesetzes bestanden, nur noch 7 vorhanden, und das steuerfreie Notenkontingent der Reichsbank war auf 293,4 Mill. Mark angewachsen. Die Banknovelle vom 7. Juni 1899 hat das steuerfreie Kontingent der Reichsbank auf 450 Mill. Mark erhöht; inzwischen sind diesem weitere 20 Mill. Mark durch den Verzicht der Frankfurter Bank und der Bank für Süddeutschland (Darmstadt) auf ihre Notenrechte zugewachsen. Die Reichsbank unterscheidet sich von den Privatnotenbanken nicht nur durch die Gröfse aller ihrer Verhältnisse, ihres Grundkapitals und Reservefonds, ihres Metallvorrates, ihres Notenumlaufs u. s. w. und durch ihr sich über das ganze Reich erstreckende Filialennetz, sondern auch dadurch, dafs die wichtige Aufgabe der Regelung des Geldumlaufs ausschliefslich von ihr erfüllt wird. Sie überwacht und reguliert die auswärtigen Beziehungen des deutschen Geldwesens, indem sie einerseits infolge der Bestimmungen über den Goldankauf die Vermittlerin zwischen der Verkehrs weit und den Münzanstalten ist und auf diese Weise in erster Reihe alles vom Auslande kommende und zu monetären Zwecken bestimmte Gold an sich zieht; sie ist anderseits das Reservoir, auf welches der Goldbedarf für ausländische Zahlungen in erster Reihe sich angewiesen sieht. Auf die sich durch ihre Kassen vollziehenden internationalen Goldströmungen übt sie ihrerseits durch die Handhabung ihrer Diskontpolitik, gelegentlich auch durch andere, kleinere Mittel einen regulierenden Einflufs aus. Was den inländischen Geldumlauf anlangt, so benutzt die Reichsbank ihre Notenausgabe vor allem zu dem Zwecke, den Geldumlauf den Schwankungen der Geldnachfrage anzupassen, während anderseits auch auf diesem Gebiete ihre Diskontpolitik auf den Geldbedarf selbst einen regulierenden Einflufs ausübt. 168 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Ferner ist die Reichsbank infolge ihrer zahlreichen Filialen die gegebene Instanz für die örtliche Regulierung des Geldumlaufs innerhalb des Reichsgebietes. Durch Gesetz und Verordnungen sind ihr in dieser Beziehung eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt, so die Um- wechslung von Reichsscheidemünzen gegen Goldgeld, die Einlösung von Reichskassenscheinen u. s. w. In der Praxis geht die Reichsbank jedoch weit über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus, indem sie im allgemeinen einerseits Zahlung in allen beliebigen Geldsorten annimmt, anderseits ihre Zahlungen in den gewünschten Geldsorten leistet. Dadurch setzt sie den Verkehr in den Stand, alle überflüssigen Beträge bestimmter Sorten an ihre Kassen abzustofsen und sich aus ihren Kassen mit den benötigten Sorten zu versehen. An dieser Stelle müssen diese kurzen Andeutungen genügen; die ausführlichere Darstellung der hier in Betracht kommenden Verhältnisse mufs, wie bereits erwähnt, dem zweiten Bande vorbehalten bleiben. § 6. Die Durchführung der Münzreform. Mit der Münzgesetzgebung war nur ein Teil der schwierigen Aufgaben der Münzreform gelöst. Der zweite Teil fiel der Verwaltungs- thätigkeit der Reichsregierung zu; diese hatte die Reichswährung und Goldwährung aus dem Gesetzbuch heraus zum wirklichen Leben zu führen. Die der Reichsverwaltung zufallende Aufgabe war ihrer Art und ihrem Umfange nach bisher ohne Vorgang. Während England bei seinem Übergange zur Goldwährung nur den thatsächlichen Zustand, der sich unter der gesetzlichen Doppelwährung herausgebildet, festgehalten und formell sanktioniert hatte, war in Deutschland der fast ausschliefsliclie Silberumlauf durch eineu Goldumlauf zu ersetzen. Die Frage, woher das Gold, war durch die Kriegskostenentschädigung wenigstens teilweise gelöst; aber die Frage, wohin mit dem Silber, bestand in unverminderter Schwere fort. Die Ergebnisse der Silbereinziehung haben gezeigt, dafs damals etwa 1530 Mill. Mark Silbergeld in Deutschland vorhanden waren; davon konnten bei der damaligen Bevölkerung nicht viel mehr als 450 Mill. Mark als Silberscheidemünzen beibehalten werden. Der grofse Rest von etwa 1080 Mill. Mark war den Intentionen der Reformgesetzgebung entsprechend gegen Gold zu veräufsern. Dieser Betrag stellte etwa 6 Mill. kg Silber dar, während die damalige Jahresproduktion von Silber sich auf etwa 2 Mill. kg belief. Bei der Abstofsung dieses Silberquantunis hatte die Regierung keine geringe Verantwortung; denn bei der gewaltigen Masse, um die es sich handelte, bedeutete der geringste Preisunterschied eine Differenz von Millionen; schon in ihrem eigenen finanziellen Interesse mufste sich deshalb die Regierung davor hüten, durch ihre Verkäufe einen allzu starken Druck auf den Silbermarkt auszuüben. 5. Kapitel. Die deutsche Milnzreform. § 6. 169 Es ist deshalb begreiflich, dafs die Reichsregierung nur zögernd mit den Silberverkäufen vorging. Wäre die französische Milliardenzahluug nicht dazwischen gekommen, dann hätte die Regierung die Mittel zur Goldbeschaffung im wesentlichen aus den Erlösen der Silberverkäufe beschaffen müssen; so aber konnte sie die Goldbeschaffung und -Ausprägung unabhängig von den Silberverkaufen betreiben, und von dieser Möglichkeit wurde im gröfsten Umfange Gebrauch gemacht. Nicht nur das effektiv eingehende Gold wurde in Reichsgoldmünzen umgeprägt, auch die übrigen Eingänge der Kontribution, Wechsel, Bankanweisungen u. s. w. wurden zu einem grofsen Teil zum Ankauf von Gold auf dem Londoner Markte benutzt. Erst von 1875 an wurden die Goldankäufe ausschliefslich aus den Mitteln bewirkt, die der Reichsregierung aus ihren Silberverkäufen in London zuflössen. Wie grofs die damals vor sich gehende Verschiebung im internationalen Goldumlaufe war, geht aus folgenden Zahlen hervor: Das Reich hat aus der Kontribution fremde Goldmünzen im Betrage von 220 Mill . Mark unmittelbar erhalten. Es hat ferner teilweise aus den übrigen Eingängen der Kontribution, teilweise aus den Erlösen der Silberverkäufe von 1871 bis 1879 für etwa 1260 Mill. Mark Gold beschafft. In Summa hat es also in diesen neun Jahren für 1480 Mill. Mark Gold vom Auslande erhalten. Dazu kam von 1875 an eine nicht unbeträchtliche private Goldeinfuhr. Bis zum Schlufs des Jahres 1879 waren Reichsgoldmünzen im Betrage von 1719 Mill. Mark ausgeprägt, davon etwa BO'/s Mill. Mark aus den eingezogenen deutschen Landesgoldmünzen. Auf die einzelnen Jahre verteilte sich die Goldbeschaffung des Reichs und die Goldausmimzung folgendermäfsen: Goldbeschaifung Ausprägung von Jahre des Reichs Beichsgoldmünzen Mark Mark 1871 und 1872 523 976 336 ») 421 474 130 1873 516 335 963 ') 594 362 890 1874 318 219 93 507 380 1875 100 974 011 166 420 850 1876 53 655 681 159 424 280 1877 166 086 223 112 539 475 1878 91 953 155 125 130 790 1879 27 314 325 46 387 060 1480 613 913 1719 246 855 1) Ausschliefslich der eingezognen Landesgoldmünzen, aber einschliefslich der auf die französische Kontribution eingezahlten fremden Goldmünzen. Auch die Verteilung des den deutschen Münzstätten überlieferten Prägegoldes auf Goldbarren und die einzelnen Münzsorten ist nicht ohne Interesse. Im ganzen wurde den Münzstätten von 1871 bis 1879 eine Goldmenge von 1 172 731 Pfund fein überwiesen. Darunter waren 170 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung- der Edelmetallverhältnisse. 4 271 086 7 102 900 647 557 Pfund fein in Barren 391976 „ „ „ Franken und Napoleondor 49 770 „ „ „ russischen Goldmünzen 37 532 „ „ „ Dollars und Eagles 30 404 „ „ „ Sovereigns 12823 „ „ „ spanischen Isabellinen, der Rest in diversen Goldmünzen von geringerer Bedeutung. Freilich hat zeitweise eine gewisse Reaktion gegen diese gewaltige Übertragung von Goldgeld nach Deutschland stattgefunden; namentlich in den Jahren 1874 und 1875 sind nicht unerhebliche Beträge von Gold aus Deutschland wieder abgeflossen. Aber es blieb doch eine gewaltige Vermehrung des deutschen Goldgeldbestandes übrig, die sich nach genauen Berechnungen für die Zeit vom Beginn der Reform bis 1879 auf etwa 1 300 Millionen Marli beziffern dürfte. Viel weniger energisch ging die Reichsregierung mit der Abstofsung des durch die grofsen Goldausprägungen überflüssig werdenden Silbergeldes vor. Das Bestreben, durch möglichste Schonung des Silbermarktes den Preis des Silbers vor einem starken Rückgang zu bewahren, vereinigte sich mit einer beträchtlichen Unterschätzung der Menge des abzustofsenden Silbergeldes. Die zur Einziehung gelangenden Landessilbermünzen wurden bis zum Jahre 1876 vorwiegend zur Umprägung in Reichssilbermünzen verwendet, nur zum kleineren Teil wurde das Silber verkauft. Wohl trieben die Männer, welche den Verlauf der Dinge mit sicherem Blick voraussahen, vor allem Bambebgeb und Soetbeeb , die Regierung unaufhörlich zur Eile an; wohl wurden späterhin, namentlich im Jahre 1877, günstige Konjunkturen zu grofsen Verkäufen benutzt; aber die anfängliche übertriebene Zurückhaltung rächte sich dadurch, dafs in den späteren Jahren bei einem immer stärkeren Rückgange des Silberpreises die Verkäufe immer gröfsere Verluste ergaben. Auf die einzelnen Jahre verteilte sich die Überweisung von Prägesilber an die deutschen Münzstätten und der Verkauf von Silber folgender- mafsen: Jahre Überweisung von Prägesilber an die deutschen Münzstätten Silberverkäufe Pfund fein 83 177 574 484 1 232 898 2 197 734 172 236 10 557 39 300 770 300 215 000 1 343 600 2 969 400 1 387 500 377 800 Pfund fein 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 6. 171 Aufserdem hat die Hamburgisclie Bank in der ersten Hälfte des Jahres 1873 etwa Million Pfund Feinsilber, die Preufsische bezw. 'Reichsbank von 1871 bis 1876 etwa 430000 Pfund Feinsilber verkauft. Während dieser Verkäufe ging der Silberpreis erlieblich zurück, und die anfängliche iibergrofse Zurückhaltung der Reichsregierung verfehlte somit ihren eigentlichen Zweck. Zu Anfang der 70 er Jahre stand der Silberpreis in London auf etwa 61 d pro Unze Standard, in den ersten Monaten des Jahres 1879 schwankte er um 50 d; das waren etwa 150 Mark pro kg Feinsilber, während — von der Abnutzung und unter- wertigen Ausprägung ganz abgesehen — erst 180 Mark in alten Silbermünzen ein Kilogramm Feinsilber enthielten. Bis zum Frühjahr 1879 hatte die Reichsregierung im ganzen etwa 3 '/2 Mill. kg Silber verkauft und dabei einen Verkaufs Verlust von 72 Mill. Mark erlitten. Man schätzte damals von sachverständiger Seite die noch vorhandenen Thaler auf etwa 475 Mill. Mark und berechnete, dafs man bei deren Veräufserung einen weiteren Verlust von 90—100 Mill. Mark erleiden werde. Der Rückgang des Silberpreises selbst, der 1 zahlreiche Interessen verletzte, wurde vielfach auf die deutschen Silber Verkäufe zurückgeführt, obwohl diese, so bedeutend sie an und für sich waren, gegenüber den übrigen für den Silbermarkt mafsgebenden Faktoren nur im Jahre 1877 erheblich ins Gewicht fielen. Die übertriebene Vorstellung von der Einwirkung der deutschen Silberverkäufe auf die Entwertung des Silbers und die grofsen Verluste, welche bei der Fortsetzung der Silberverkäufe zu erwarten waren, veranlafsten im Mai 1879 den Reichskanzler, die Einstellung der Silberverkäufe anzuordnen. Diese Mafsregel, welche die planmäfsige Durchführung der Reform unterbrochen hat, ist seither nicht wieder rückgängig gemacht worden. Nur der im Jahre 1879 im Besitz des Reichs verbliebene kleine Rest von Silberbarren, ergänzt durch die Einschmelzung von etwa 1 Mill. Mark Vereinsthalern, ist in den Jahren 1885 und 1886 an die ägyptische Regierung, die damals in Berlin Silbermünzen herstellen liefs, verkauft worden. Aufserdem ist im Jahre 1892 ein Abkommen mit Österreich- Ungarn abgeschlossen worden, nach welchem dieser Staat von den in Deutschland umlaufenden österreichischen Thalern einen Betrag von 26 Mill. Mark zur Einschmelzung übernahm. Dadurch hat sich der Bestand an Thalern, der im Jahre 1879 zurückblieb und damals etwa 475 Mill. Mark betragen haben mag, um etwa 27 '/-i Mill. Mark verringert. Wichtiger war, dafs die fortschreitende Zunahme der Reichsbevölkerung es möglich und notwendig gemacht hat, einen grofsen Teil des Thalerbestandes in Reichssilbermünzen umzuprägen. Dadurch 172 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung- der Edelmetallverhältnisse. hat sich der Thalerrest bis zum Erlafs der Münznovelle vom 1. Juni 1900 auf etwa 360 Mill. Mark verringert. Dem Bundesrat ist bereits durch ein Gesetz vom 6. Januar 1876 die Befugnis erteilt worden, die Thaler zu Scheidemünzen gleich den Reichssilbermünzen zu erklären. Von dieser Befugnis ist jedoch kein Gebrauch gemacht worden, und die Thaler sind deshalb heute noch neben den Reichsgoldmünzen gesetzliches Zahlungsmittel bis zu jedem Betrage, obwohl ihr Silbergehalt infolge der immer weiter vorgeschrittenen Silberentwertung heute bei einem Silberpreis von 23 d nur noch 1,15 Mark wert ist. Das Prinzip der Goldwährung ist in diesem Punkte durchbrochen. Wohl wird der Wert des deutschen Geldes, sowohl der Goldmünzen als auch der Silber-, Nickel- und Kupfermünzen, durch den Wert des Goldes bestimmt, in der Weise, dafs der Wert einer Mark stets mit ganz geringen Schwankungen dem Wert von - Pfund Fein- 1395 gold entspricht; aber die Goldmünzen sind nicht allein volles gesetzliches Zahlungsmittel, sondern sie teilen sich in diese Eigenschaft mit den Silberthalern. Man nennt deshalb unsere Geldverfassung eine „hinkende Goldwährung". Erst in der allerneuesten Zeit ist die Beseitigung dieses Zustandes in nähere Aussicht gerückt worden, und zwar durch die Münznovelle vom 1. Juni 1900. Diese Novelle erhöhte, wie bereits erwähnt, den Maximalbetrag für die Ausprägung von Silbermünzen auf 15 Mark pro Kopf. Da für die Prägung von Reichssilbermünzen Thaler einzuziehen und zu verwenden sind, wird bei dem voraussichtlichen Zuwachs der Reichsbevölkerung in etwa 10 Jahren die Umprägung des ganzen Thalerrestes in Reichssilbermünzen durchgeführt werden können. Das silberne Courantgeld wird mithin in absehbarer Zeit verschwinden, und die deutsche „hinkende Goldwährung" wird dadurch zu einer „reinen Goldwährung",.die „Reichswährung" zur „Reichsgoldwährung" werden. Über die thatsächliche Gestaltung des deutschen Geldumlaufs seit dem Beginn der Münzreform mögen folgende Zahlen Aufschlufs geben. Seit 1871 wurden geprägt, abzüglich der wieder eingezogenen Beträge 1. Goldmünzen Mark 20-Markstücke 3157 783 720 10- „ 612823610 5- „ 3 720070 Summe der Goldmünzen 3 774 327 400 2. Silbermünzen 5-Markstiicke 128 976465 2- „ 154 696 318 5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 6. 173 1-Markstücke 203512200 50-Pfennigstticke 71450 831 20- „ 6 30382 8 Summe der Silbermünzen 564939642 3. Nickel- und Kupfermünzen. Summe 84 930 468 Von den Goldmünzen dürfte nach Abzug- der für industrielle Zwecke eingeschmolzenen und auf ausländischen Münzstätten umgeprägten Stücke am Ende des Jahres 1901 noch ein Betrag von etwa 3 Milliarden Mark vorhanden gewesen sein; dem Bestände an Reichsgoldmünzen ist der Vorrat an Goldbarren und fremden Goldmünzen, der in der Reichs- bank als Notendeckung dient und im Jahre 1901 durchschnittlich 179 Mill. Mark betragen hat, hinzuzurechnen. Der monetäre Goldvorrat Deutschlands würde sich demnach auf 3180 Mill. Mark berechnen. Bei den Reichssilbermünzen wird man in Berücksichtigung der Abgänge durch Verschleuderung etc. einen Bestand von rund 550 Mill. Mark annehmen dürfen. Dazu kommen noch Tlialer im Betrage von etwa 330 Mill. Mark, sodafs sich das deutsche Silbergeld insgesamt auf einen Betrag von 880 Mill. Mark stellen würde. Setzt man für die Nickel- und Kupfermünzen 80 Mill. Mark ein, so erhält man einen Gesamt- geldvorrat von etwa 4140 Mill. Mark, von dem 3180 Millionen, also ungefähr drei Viertel, auf das Gold kommen. Was die papiernen Cirkulationsmittel anlangt, so entfällt ein feststehender Betrag von 120 Mill. Mark auf die Reichskassenscheine. Die durchschnittliche Notenausgabe der Reichsbank hat im Jahre 1901 1190,2 Mill. Mark, die der Privatnotenbanken 158,6 Mill. Mark betragen, der gesamte deutsche Notenumlauf stellte sich mithin auf 1348,8 Mill. Mark, der gesamte Papierumlauf auf rund 1470 Mill. Mark. Der durch Metall nicht gedeckte Notenumlauf betrug jedoch bei einem Metallbestande der deutschen Notenbanken von insgesamt 992,5 Mill. Mark nur 356.3 Mill. Mark; rechnet man dazu die 120 Mill. Mark Reichskassenscheine, für die eine Deckung nicht vorhanden ist, so er- giebt sich ein Betrag von etwa 476 Mill. Mark ungedeckter Papierscheine. Das ungedeckte Papier machte mithin im Durchschnitt des Jahres 1901 noch nicht ein Achtel des Metallgeldvorrates und noch nicht ein Sechstel des Goldvorrates aus. Weitaus der gröfste Teil der deutschen Umlaufsmittel besteht mithin aus Gold. Welche Wandlungen sich seit dem Beginn der Münzreform und seit ihrem verfrühten Abschlufs im Jahre 1879 in der Gröfse und der Zusammensetzung des deutschen Metallgeldbestandes vollzogen haben, ergiebt sich aus der folgenden Übersicht: 174 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverliältnisse. Zeitpunkt Deutsche Goldmünzen Goldgeld Ausländ. Goldmünzen u. Barren Zusammen Silbergeld Nickel- u. Kupfermünzen Gesamter Metallgeldbestand Mill. °/o Mill. % Mill. °/o Mill. °/o Mill. % Mill. M. 1. Beginn der Mi M. M. M. M. Münzreform . 95 4,8 150 7,6 245 12.4 62.5 1735 87,4 3,6 0,2 1 985 2. Ende 1879 1470 60,0 60 2,5 1530 875 35,7 45 1,8 2 450 3. Ende 1901 . 3 000 72,5 180 4,3 3 180 76,8 880 21,3 80 1,9 4 140 Zunahmeä.gegenl. Zunahme3.gegen2. +2 905 +1 530 + 30 +120 — +2 935 +1 650 — 1—855 1-5 — 4-76,4 +35 — -}-2 155 -j-1 690 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung von der deutschen Miinzreform Ibis zur Gegenwart. § 1. Die Gestaltung der internationalen Währungsverfassung in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts. Indem Deutschland sich im Jahre 1871 entschlofs, von der Silber- währung zur Goldwährung überzugehen, hat es als erster Staat die Folgerung aus der durch das kalifornische und australische Gold bewirkten Änderung der internationalen Währungsverhältnisse gezogen. Seit Jahren hatte man die Annahme der Goldwährung in den wichtigsten Staaten eifrig erörtert; Deutschland machte nun von der durch den Krieg geschaffenen Gunst des Augenblicks Gebrauch, um zuerst zu handeln und sich in dem als unvermeidlich erscheinenden Prozefs der Umwandlung der Währungsverfassung einen Vorsprung vor den übrigen Nationen zu sichern. Wenn die Annahme richtig war, auf Grund deren Deutschland sich in erster Beihe zum Übergange zur Goldwährung entschlossen hatte, dann konnte Deutschland auf dem eingeschlagenen Wege nicht lange allein bleiben; und in der That fand es bald genug Nachfolger. Bereits im Jahre 187*2 betraten die skandinavischen Königreiche Schweden, Norwegen und Dänemark den von Deutschland eingeschlagenen Weg, getreu dem von ihrem Vertreter auf der Pariser Münzkonferenz von 1867 aufgestellten Grundsatze, dafs sie ihren Übergang zur Goldwährung von dem Verhalten Deutschlands abhängig machen müfsten. Die drei Staaten, die bisher, wie Deutschland, Silberwährung hatten, beschlossen durch einen Vertrag vom 18. Dezember 1872 die Einführung eines gemeinsamen Münzsystems, das auf der Goldwährung beruhen sollte. Der Übergang von der Silberwährung zur Goldwährung wurde von 1873 bis 1876 von den einzelnen Staaten selbständig durchgeführt. Bei der Kleinheit des Münzumlaufs waren weder erhebliche Silberabstofsungen noch Goldbeschaffungen notwendig. 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. § 1. 175 Im ganzen hat Dänemark für etwa 17 Mill. Mark, Schweden und Norwegen für etwa 22 Mill. Mark Silber auf den Markt gebracht. — In den Niederlanden 1 ) erstattete im Dezember 1872 eine zur Prüfung der Münzfrage eingesetzte Kommission ihren Bericht, welcher zu dem Schlufs kam, dafs die Silberwährung für Holland unhaltbar geworden sei. Entsprechend dem Standpunkte, den das Königreich auf der Pariser Konferenz von 1867 eingenommen hatte, wurde die internationale Doppelwährung als die theoretisch beste Währungsverfassung erklärt; aber diese sei praktisch aussichtslos, falls sich nicht Deutschland noch nachträglich für die Doppelwährung entscheiden sollte. Um den Weg zur Doppelwährung und zur Goldwährung in gleicher Weise offen zu halten, empfahl die Kommission die vorläufige Annahme der Doppelwährung mit der Mafsgabe, dafs die Silberprägung beschränkt oder aufgehoben werden könnte. Die Niederländische Bank stellte daraufhin ihre Silberankäufe ein (im Dezember 1872). Die holländische Regierung liefs sich durch ein Gesetz vom 21. Mai 1873 die Ermächtigung zur Einstellung der Silberprägung erteilen und machte von dieser Befugnis sofort Gebrauch. Wie die deutschen, so waren jetzt auch die holländischen Münzstätten dem Silber verschlossen, und zwar zunächst ohne dafs die Ausprägung- von Goldmünzen verfügt worden wäre. Ein Gesetzentwurf, der die Einführung eines goldenen Zehnguldenstiicks und die Demonetisation des Silbers vorschlug — also den formellen Übergang zur Goldwährung —, wurde am 2. März 1874 von der zweiten Kammer der Generalstaaten verworfen. Aber die Silberprägung blieb mit einer kurzen Unterbrechung eingestellt. Die Befugnis zur Einstellung der Silberprägung war der Regierung zunächst nur provisorisch bis zum 1. Mai 1874 erteilt worden; von diesem Zeitpunkte an stand die Utrechter Münze dem Silber wieder offen, und dieses strömte sofort in grofsen Beträgen herbei. Bis Ende November 1874 waren 32 Millionen Silbergulden zur .Ausprägung gelangt. Nunmehr wurde durch ein Gesetz vom 3. Dezember 1874 abermals die Einstellung der Silberprägung verfügt. Da nun weder Gold noch Silber in holländisches Geld umgewandelt werden konnte, trat bei dem günstigen Stande der holländischen Zahlungsbilanz ein beträchtliches Steigen der holländischen Valuta ein, das sich in einem ungewöhnlichen Rückgänge der Wechselkurse auf das Ausland äufserte. Der niederländische Handel wurde dadurch in seinen Kalkulationen gestört, die grofsen Forderungen an das Ausland, die Holland besitzt, erschienen in niederländischem Gelde entVertet; und um diesem unerwünschten Zustande ein Ende zu machen, gab es nur ein Mittel: Die 1) Vergl. Kalkmann , Hollands Geldwesen im 19. Jahrhundert, in Schmoll uns Jahrbuch, XXV. 4. 176 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung' der Edelmetallverhältnisse. Verbindung der holländischen Valuta mit dem Golde vermittelst der Freigabe der Goldprägung. Unter dem Drucke dieser Notwendigkeit kam das Gesetz vom 6. Juni 1875 zu stände, welches ein goldnes Zehnguldenstück schuf und dessen Ausprägung für private Rechnung gestattete. Die Silberprägung, die bisher nur provisorisch gesperrt worden war, wurde durch ein Gesetz vom 9. Dezember 1877 endgültig eingestellt. Das umlaufende Silbergeld wurde jedoch nicht demonetisiert. Durch ein Gesetz vom 27. April 1884 wurde der .Regierung wenigstens die Befugnis erteilt, im Falle eines ungewöhnlichen Rückgangs der holländischen Valuta Silbergulden bis zum Betrage von 125 Millionen einzuschmelzen und gegen Gold zu verkaufen. Infolge der günstigen Zahlungsbilanz Hollands hat sich der Kurs des holländischen Geldes bisher stets auf seiner Goldparität gehalten. In Niederländisch-Indien wurde durch ein Gesetz vom 28. März 1877 dieselbe Münzverfassung eingeführt, wie sie das Mutterland besafs. Wenn auch durch diese Mafsregeln kein Silbergeld eingezogen und auf den Markt gebracht wurde, so bedeutete die Einstellung der Silberprägungen für Holland und seine Kolonien eine weitere, nicht unerhebliche Einschränkung der Verwertungsgelegenheit für das Aveifse Metall. — Während die Niederlande durch die Notwendigkeit, ihre Valuta gegenüber derjenigen der wichtigsten Handelsvölker stabil zu erhalten, halb gegen ihren Willen vom Silber zum Golde gedrängt wurden, vollzog sich in den Vereinigten Staaten die entscheidende Wandlung ohne jeden derartigen äufseren Zwang. Die amerikanische Union befand sich seit dem Bürgerkriege in einer Papiergeldwirtschaft; ihre Valuta war also ohnedies eine schwankende, und Änderungen in der metallischen Grundlage des Geldwesens waren bis zur Herstellung der Barzahlungen ohne unmittelbare praktische Bedeutung. Auch während der Papiergeldperiode wurde jedoch das Gold in entschiedener Weise vor dem Silber bevorzugt; das Gold war seit der Änderung des Doppelwährungssystems in den Jahren 1834 und 1853 in der üifentlichen Aulfassung immer mehr die Grundlage des amerikanischen Geldwesens geworden, und als gegen Ende der 60 er Jahre die Beseitigung der Papiergeldwirtschaft ins Auge gefafst wurde, dachte kaum mehr Jemand an die Rückkehr zur Doppelwährung. Im Jahre J 869 wurde im Schatzamt der Entwurf zu einer Revision sämtlicher Münzgesetze ausgearbeitet. In diesem Entwürfe war der Silberdollar als frei ausprägbare Courantmünze beseitigt, und die Zahlungskraft der sämtlichen Silbermünzen wurde auf Beträge bis zu 5 Pfd. Sterl. beschränkt. Da später die Behauptung aufgebracht worden ist, die Beseitigung des Standarddollars sei in das Münzgesetz heimlich 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. § 1. 177 eingeschmuggelt worden, ist es notwendig, darauf hinzuweisen, dafs die Beseitigung bereits im ersten Entwürfe enthalten war, dafs der dem Entwürfe beigegebene Bericht auf diese Beseitigung ausdrücklich hinwies, und dafs bei den Debatten über den Entwurf die Aufhebung der freien Silberprägung und die Beschränkung der Zahlungskraft des Silbergeldes mehrfach nach Für und Wider erörtert wurde. Der Entwurf, dessen Beratungen wiederholt unterbrochen wurden, erhielt am 12. April 1873 Gesetzeskraft. 1 ) Das Gesetz fand damals wenig Beachtung, da es praktisch zunächst alles beim Alten liefs. Die Papierwährung blieb vorläufig noch bestehen, Silber war schon lange nicht mehr für private Rechnung geprägt worden und die Standard-Silberdollars, deren Zahlungskraft beschränkt wurde, gehörten im Umlauf zu den gröfsten Seltenheiten. Erst die starke Entwertung des Silbers in den Jahren 1875 und 1876 hat die Aufmerksamkeit der Silberinteressenten auf das Gesetz von 1873 gelenkt.— Von besonderer Wichtigkeit in dem Kreise der währungspolitischen Entscheidungen jener Zeit waren die Mafsnahmen der zum Lateinischen Münzbunde gehörigen Länder, insbesondere Frankreichs. In Frankreich war ja vor dem Kriege die Währungsfrage am meisten erörtert worden. Während die übrigen Staaten des Münzbundes schon bei dessen Begründung für die Goldwährung eingetreten waren, hatte das Doppel Währungssystem in Frankreich noch eifrige Anhänger, und man kann sagen, dafs es allein deren Widerstand war, der vor dem Kriege von 1870 die Entscheidung der internationalen Währungsfrage zu Gunsten der Goldwährung verhinderte. Jedenfalls wäre ohne die Dazwischenkunft des Krieges die Entscheidung auf französischem Boden gefallen. Der Krieg und seine Folgen machten es Frankreich für einige Zeit unmöglich, aktiv in die Entwicklung einzugreifen. Das französische Münzsystem selbst war gestört durch die Einstellung der Noteneinlösung seitens der Bank von Frankreich. Durch den Zwangskurs der Banknoten wurde der Zudrang von Metall zu den französischen Münzstätten während der Jahre 1871 und 1872 stark beeinträchtigt und damit auch die Wirkung des in jener Zeit eintretenden neuen Umschwungs im Wertverhältnis der Edelmetalle. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dafs für Frankreich die letzte Nötigung zu einer währungspolitischen Entscheidung fehlte, solange das Wertverhältnis der beiden Metalle sich so stellte, dafs eine Verdrängung des französischen Goldumlaufs durch die frei ausprägbaren silbernen Fünffrankenthaler nicht in Frage kam. Seit der Mitte der sechziger Jahre nun war gleichzeitig mit der Abnahme des Silber- 1) Vergl. insbesondere Pbagee , Die Währungsfrage in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. 1897. H elfferich , Das Geld. 12 178 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. bedarfs für Asien ein leichter Rückgang des Silberpreises eingetreten. Während noch im Juni 1866 auf dem Londoner Markte ein durchschnittliches Wertverhältnis von 1 :15,19 bestand, näherte sich in der Folgezeit das Wertverhältnis auf dem Markte immer mehr der Relation der französischen Doppelwährung. Im Durchschnitt des Jahres 1867 war es bereits für das Silber etwas ungünstiger, als der französischen Relation entsprach (1: 15,57), und das weifse Metall wurde von nun an wieder in gröfseren Beträgen zur französischen Münze gebracht. Während in den vier Jahren von 1863 bis 1866 insgesamt nur für wenig mehr als 1 Million Frs. Silbercourant ausgemünzt worden Avar, stellten sich die Prägungen der Jahre 1867 bis 1870 auf 259,6 Mill. Frs.; allerdings überwogen auch in diesem Zeiträume die Goldprägungen mit 828,2 Mill. Frs. die Silberprägungen noch ganz beträchtlich. Infolge des Zwangskurses der Noten der Bank von Frankreich schrumpften die Prägungen sowohl von Gold als auch von Silber in den Jahren 1871 und 1872 stark zusammen; sie betrugen an Silbercourantgeld an Goldmünzen 1871 4710905 Frs. 50 169880 Frs. 1872 389 190 „ — Inzwischen war die Verschiebung im Wertverhältnis der Edelmetalle zu Ungunsten des Silbers beträchtlicher geworden. Gegen Ende 1872 betrug die nach dem Londoner Silberpreise berechnete Relation 1:15,85 und ging im dritten Quartal 1873 bis auf 1 :16. Dadurch und durch den Rückgang des Agios auf Metallgeld in Frankreich begann die Ausprägung von Silber auf den Münzstätten der Lateinischen Münzunion in hohem Grade lohnend zu werden. In Frankreich allein zeigte das Jahr 1873, in dem überhaupt kein Gold geprägt wurde, eine Ausmünzung von Silbercourant im Betrage von 154,6 Mill. Frs., obwohl vom September an die Silberprägung keine unbeschränkte mehr war. In der ganzen Lateinischen Münzunion erreich - ten die Silberprägungen in diesem Jahre den Betrag von 308,5 Mill. Frs. Damit war die mit dem Doppelwährungssystem verbundene Gefahr der Umkehr zu einem überwiegenden Silberumlaufe plötzlich in die unmittelbarste Nähe gerückt, und die Länder des Lateinischen Münzbundes waren nunmehr zu einer Entscheidung darüber gezwungen, ob sie diese Wirkung ihres Währungssystems hinnehmen oder ihr Währungssystem der Erhaltung eines vorwiegenden Goldumlaufs opfern wollten. Um die Mitte des Jahrhunderts, als sich im Wertverhältnis der Edelmetalle eine Verschiebung nach der umgekehrten Richtung vollzog j hatte in Frankreich aufser einigen Theoretikern Niemand daran gedacht, den vorhandenen Silberumlauf durch eine Aussperrung des herbeiströmenden Goldes zu schützen. Alles, was man gethan hatte, war, dafs man schliefslich das für den kleinen Verkehr notwendige 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. §1. 179 Quantum von Silbergeld durch seine Ausprägung als unterwertige Scheidemünze dem Umlauf sicherte. Jetzt aber zeigte man sich nicht gewillt, den durch diese Passivität entstandenen Goldumlauf gegen das eindringende Silber preiszugeben. Die öffentliche Meinung, namentlich in den Kreisen des Handels und der Industrie, verlangte die Einstellung der Silberprägungen, und obwohl in jener Zeit sowohl in Frankreich als auch in Belgien die Finanzminister bekannte Anhänger des Doppel Währungssystems waren, sahen sich die Regierungen zu einem Eingreifen veranlafst. Anfang September 1873 beschränkte der belgische Finanzminister Malott die Prägung von Fünffrankenthalern auf der Brüsseler Münze auf 150 000 Frs. pro Tag, während sie vorher etwa 300 000 Frs. pro Tag erreicht hatte. Um dieselbe Zeit, am 6. September 1873, wurde die Pariser Münze angewiesen, mit ihren täglichen Silberausmiinzungen, die den Betrag von 750000 Frs. erreicht hatten, 200 000 Frs. nicht zu überschreiten; der Münze in Bordeaux wurde ein Höchstbetrag von 80 000 Frs. zugewiesen. Die Schweiz prägte damals keine eigenen Münzen. Auf ihre Anregung trat im Januar 1874 eine Konferenz der Münzbundstaaten zusammen, um über die Lage zu beraten und Beschlüsse zu fassen. Die Schweiz verlangte die völlige Einstellung der Silberprägung, aber die Konferenz ging nicht soweit; sie begnügte sich damit, durch die Konvention vom 31. Januar 1874 den einzelnen Münzbundstaaten Höchstbeträge für die Ausprägung von Fünffrankenthalern zuzuteilen, im ganzen 140 Mill. Frs. Für die folgenden Jahre wurden ähnliche Kontingentierungen festgesetzt (durch Konventionen vom 5. Februar 1875 und 6. Februar 1876). Mitte 1876 endlich wurde sowohl in Frankreich als auch in Belgien die Ausmünzung von Silbercourantgeld prinzipiell eingestellt, nur das von den französischen Münzanstalten gegen Münzscheine bereits angenommene Silber wurde in den nächsten Jahren noch ausgeprägt. Auf Grund eines Abkommens vom 5. November 1878 wurde schliefslich die Einstellung der Silberprägung für das gesamte Gebiet des Lateinischen Münzbundes verfügt. Immerhin waren die Silbercourantprägungen der Lateinischen Miinz- union auch in den Jahren 1874 bis 1879 nicht unbedeutend, wie sich aus folgender Zusammenstellung ergiebt. Jalire Frankreich Belgien Italien Schweiz Griechenland Zusammen 1874 1875 1876 1877 1878 1879 59 996 010 75 000 000 52 661 315 16 464 285 1 821 420 12 000 000 14 904 705 10 799 425 60 000 000 50 000 000 31 951 715 22 048 285 9 000 000 20 000 000 7 978 250 5 988 995 9 429 345 44 525 139 974 260 145 893 700 104 841 800 38 557 095 10 821 420 20 000 000 Summe | 205 943 030 |37 704 130 193 000 000 | 7 978 250 15 462 865 460 088 275 12* 180 Erstes Buch. IL Abschnitt. Die Gestaltung- der Edelmetallverhältnisse. Eine Abstofsung von Silbergeld hat in den Staaten der Lateinischen Münzunion ebensowenig stattgefunden, wie in den Niederlanden und in den Vereinigten Staaten. Die vorhandenen Fiinffrankenthaler im Betrage von mehreren Milliarden Frs. blieben als Courantgeld im Umlauf. Aber bei der günstigen Zahlungsbilanz Frankreichs hielten sich die Fünf- frankenthaler trotz des Fortschreitens der Silberentwertung auf der ihnen beigelegten Goldparität, ebenso wie in Holland die Silbergulden und in Deutschland die Thaler. Seit 1878 konnte eine Vermehrung der französischen Cirkulation nur durch einen Zuflufs von Gold eintreten, und ein solcher Zuflufs hat thatsächlich in starkem Umfange stattgefunden, sodafs der Betrag des Silbercourantgeldes im Verhältnis zum gesamten Münzumlauf immer mehr an Bedeutung verloren hat. — Mit der gänzlichen Einstellung der Silbercourantprägungen des Lateinischen Münzbundes war das Schicksal des Silbers als Münzmetall für die Länder der europäischen Kultur besiegelt. Selbst in dem Papierwährungslande Österreich-Ungarn wendete man sich vom Silber ab, als um die Wende der Jahre 1878 bis 1879 durch den Rückgang des Silberpreises bei relativ stabilem Kurse des österreichischen Papierguldens das Aufgeld des Silberguldens verschwand und die Ausprägung von Silbergulden infolgedessen wieder anfing lohnend zu werden. Obwohl die Münzstätten gesetzlich zur Ausprägung von Silber auf private Rechnung verpflichtet waren, wurden sie im Frühjahr 1879 durch eine Anweisung des Finanzministers beauftragt, kein Silber mehr zur Ausmünzung anzunehmen. Da alle bedeutenden Handelsvölker ihr Geldwesen auf die Basis des Goldes gestellt hatten, konnte für Österreich eine Rückkehr zur ursprünglichen Silberwährung nicht mehr in Betracht kommen. — Auch in Rufsland wurde in jener Zeit aus denselben Gründen während des Fortbestehens der Papierwährung die freie. Prägbarkeit des Silberrubels aufgehoben. — So vollzog sich innerhalb weniger Jahre eine tiefgehende Änderung in der internationalen Währungsverfassung. Dem Silber, das während der 50 er und 60 er Jahre in grofsen Massen nach Asien abgeflossen war, wurde, als es in den 70er Jahren wieder in den europäischen Geldumlauf einzudringen begann, von einem Staate nach dem andern, selbst von Papierwährungsländern, die Thür verschlossen. Ludwig Bambebger bezeichnete diesen welthistorischen Vorgang damals treffend als die „Entthronung eines Weltherrschers". Alle bedeutenden Staaten europäischer Kultur sperrten das Silber, das seit Jahrtausenden gleichberechtigt mit dem Golde als Geld gedient hatte, von ihren Münzstätten aus; nur Asien, Mexiko und einige mittel- und südamerikanische Staaten blieben dem Silber noch offen. 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung- und die Silberentwertung. § 2. 181 § 2. Die währungspolitische Entwicklung von 1879 bis 1893. Wir haben gesehen, wie sich vom Beginn der 70 er Jahre an Schlag auf Schlag in einer Reihe der wichtigsten Kulturstaaten die gegen das Silber gerichteten münzpolitischen Mafsregeln folgten. In dieser Entwicklung trat gegen Ende der 70 er Jahre eine Ruhepause ein, die länger als ein Jahrzehnt andauerte. Der Stillstand erklärt sich aus verschiedenen Gründen. Zunächst war die Sperrung der Münzstätten für das Silber in allen bedeutenderen Staaten europäischer Kultur mit den Mafsregeln der 70 er Jahre vollständig abgeschlossen. In allen wichtigen Ländern europäischer Kultur, die überhaupt ein auf metallischer Basis geordnetes Geldwesen besafsen, war die Goldwährung oder wenigstens eine Goldvaluta zur Durchführung gekommen. Die Länder, welche noch aufser- lialb der Goldvaluta standen, waren teilweise finanziell nicht im stände, ein geordnetes Geldwesen herzustellen und aufrecht zu erhalten, so Rufsland, Österreich, Spanien, zahlreiche südamerikanische Staaten; teilweise waren sie noch unberührt von den Bedürfnissen, welche in den Ländern europäischer Kultur eine Begrenzung des Silberumlaufs und einen vorwiegenden Goldumlauf als wünschenswert hatten erscheinen lassen, so die Silberwährungsländer Asiens. Der zweite Grund des plötzlich eingetretenen Stillstandes war die Abnahme der Goldproduktion, die sich von der zweiten Hälfte der 70 er Jahre an fühlbar machte. Es sei daran erinnert, dafs die durchschnittliche jährliche Goldgewinnung in den 50 er und 60 er Jahren nahezu 200 000 kg betragen hatte, und dafs die Goldproduktion Ins zum Jahre 1883 unter 150 000 kg zurückging. Diese Abnahme wurde als eine dauernde Erscheinung aufgefafst. Gerade in jener Zeit erschien das oben besprochene Werk von Eduard Stxess über „Die Zukunft des Goldes", das auf Grund einer geologischen Hypothese eine dauernde Abnahme der Goldproduktion in Aussiebt stellte. Verstärkt wurde die Wirkung des Rückgangs der Goldgewinnung speciell für die europäischen Staaten durch gewisse Verschiebungen in der internationalen Goldbewegung. Während die Vereinigten Staaten bisher den gröfsten Teil ihrer Goldproduktion an Europa abgegeben hatten, begannen sie vom Ende der 70er Jahre an, nachdem sie die Barzahlungen aufgenommen hatten, Gold in zeitweise erheblichen Beträgen an sich zu ziehen; eine Reihe überaus günstiger Ernten setzte sie dazu in Stand. Gleichzeitig ging Indiens Goldeinfuhr beträchtlich in die Höhe. Wie sehr durch alle diese Verhältnisse die Gold Versorgung der Welt aufserhalb der Vereinigten Staaten und Indiens vorübergehend beeinträchtigt wurde, ergiebt sich aus folgender Übersicht. 182 Erstes Buch. IL Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Perioden (Jahresdurchschnitte) Goldgewinnung der Welt 1000 Mark Goldgewinnung der Verein. Staaten JOOO Mark Goldgewinnung aufserhalb der Verein. Staaten 1000 Mark Mehrausfuhr von Gold aus den Verein. Staaten 1000 Mark Mehreinfuhr von Gold in Indien 1000 Mark Von der jHhrl. Goldproduktion für die Welt au'sferhalb der Ver. Staaten und Indiens verfügbar. 1000 Mark 1871—75 1876—80 1881—85 1886—90 1891—95 1896—1900 485 200 481 000 432 300 467 700 685 600 1 082 000 166 000 178 700 134 100 140 100 157 900 273 000 319 200 312 300 298 200 327 600 527 700 809 000 + 161000 — 47 200 — 84 400 + 14 800 -j-160 200 — 106 000 43 900 10 500 77 100 43 800 17 900 ') 98 000 ') 436 300 254 600 136 700 298 600 670 000 605 000 1) Zuzüglich der indischen Goldproduktion. Wenn man in Erwägung zieht, wie dringend notwendig die Ausdehnung des Goldumlaufs damals in jenen Ländern war, die ihre Münzstätten dem Silber verschlossen hatten und sich teilweise in einem recht schwierigen Übergangszustande befanden, dann wird man verstehen, dafs durch die Abnahme der Goldgewinnung und namentlich des für die Welt aufserhalb der Union und Indiens verfügbaren jährlichen Gold Zuwachses die Ausdehnung der Goldwährung über die Staaten mit Silberwährung und mit zerrütteten Währungsverhältnissen vom Ende der 70 er Jahre an beträchtlich erschwert wurde. Dazu kam scliliefslich die Macht der mit dem Silberwerte wirklich oder vermeintlich verbundenen Interessen. Der Rückgang des Silberpreises stellte sich dar als eine Schädigung des Silberbergbaus. Ferner wurden durch die Silberentwertung betroffen die zahlreichen Besitzer von Wertpapieren, die auf Silberwährung lauteten (österreichische, mexikanische Anleihen u. s. w.). Scliliefslich erschütterte die Silberentwertung die Wechselkurse zwischen Gold- und Silberwährungsländern in einer bisher, unerhörten Weise. Bisher hatten sich bei der relativen Stabilität des Wertverhältnisses von Gold und Silber die Schwankungen der Wechselkurse zwischen Gold- und Silberwährungsländern innerhalb verhältnismäfsig enger Grenzen bewegt. Der starke Preissturz des Silbers zerrifs nun diese annähernde Festigkeit und führte zu einem Rückgange der Silbervaluten, dessen Ende sich nicht absehen liefs. Alle Kulturstaaten wurden durch diese Wirkungen der Silberentwertung in Mitleidenschaft gezogen. Die Schädigung des Silberbergbaus traf in erster Linie die Vereinigten Staaten, nach ihnen vor allem Deutschland. Auch am Besitz von Silberwerten war Deutschland stark beteiligt. Die Erschütterung der Silbervaluten brachte ein Moment der Unsicherheit in den Weltverkehr, namentlich in den Verkehr mit dem asiatischen Osten, durch welches England am schwersten betroffen wurde. Aufserdem wurden die engen finanziellen Beziehungen, welche England mit seinem indischen Reiche verbanden, durch die Silberentwertung sehr gestört. — Dazu kamen dann noch 6. Kapitel. Die Ausbreitung' der Goldwährung- und die Silberentwertung'. § 2. 183 die illegitimen Interessen derjenigen, welche aus einer Geldentwertung Vorteil zu ziehen hofften, und denen deshalb das Silber gerade wegen seiner Entwertung das Ideal eines Geldstoffes war (so den amerikanischen „Inflationisten"), und aufserdem der uninteressierte Glaubenseifer der theoretischen Anhänger des bimetallistischen Systems. In Anbetracht dieser Verhältnisse ist es erklärlich, dafs lebhafte Bestrebungen zur Wiederherstellung des Silberwertes hervortraten. Es entstand die bimetallistische Agitation, deren Ziel die „Rehabilitierung des Silbers" war: Die Münzstätten der Kulturwelt sollten dem Silber, um seinen Wert wieder auf den alten Stand zu bringen, von neuem ohne jede Beschränkung, ebenso wie dem Golde, geöffnet werden; das Silber sollte als Geldmetall wieder in seine Gleichberechtigung mit dem Golde eingesetzt werden. Dort, wo stets die materiellen Interessen sich am brutalsten geltend gemacht haben, und wo gleichzeitig die Interessen am Silberbergbau den gröfsten Umfang hatten, in den Vereinigten Staaten, kam es am frühesten zu einer starken Bewegung zu Gunsten des Silbers; dort allein hat die Silberpartei grofse positive Erfolge erzielt, und von dort aus ist stets wieder bis in die neueste Zeit der Anstois für eine internationale bimetallistische Agitation ausgegangen. Ihr eigentliches Ziel, die Wiederherstellung der freien und unbeschränkten Silberprägung, hat allerdings die silberfreundliche Bewegung nirgends erreicht. Abgesehen von der radikalen Silberpartei in den Vereinigten Staaten, deren Einflufs sich niemals voll durchsetzen konnte, galt es überall als ausgemacht, dafs die Wiederaufnahme der freien Silberprägung auf Grund eines Doppelwährungssystems nur dann Erfolg haben könne, wenn sie gemäfs einer internationalen Vereinbarung von den wichtigsten Kulturstaaten gleichzeitig durchgeführt werde. Aber alle Versuche, ein solches internationales Übereinkommen herbeizuführen, sind gescheitert. Im August 1878 trat auf Einladung der Vereinigten Staaten eine internationale Münzkonferenz zusammen „zum Zweck einer internationalen Vereinbarung über ein bimetallistisches Geldsystem und Sicherstellung eines festen Wertverhältnisses zwischen Gold und Silber". Deutschland hatte die Beschickung der Konferenz abgelehnt, England hatte die Einladung erst nach einigem Zögern angenommen. Es zeigte sich alsbald, dafs eine Einigung über eine internationale Doppelwährung nicht zu erzielen war, und alles, was schliefslich zu stände kam, war eine gänzlich nichtssagende Resolution des Inhalts, dafs die Münzaufgabe des Silbers ebensogut wie diejenige des Goldes aufrecht erhalten werden müsse; dafs aber die Wahl des einen oder des andern der beiden Edelmetalle oder der gleichzeitige Gebrauch beider nach der besonderen Lage jedes Staates geschehen müsse. 184 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Nachdem Deutschland im Jahre 1879 seine Silberverkäufe ein- ■ gestellt hatte, wurde ein neuer Versuch zur internationalen Regelung der Währungsfrage gemacht. Im Jahre 1881 liefsen die Vereinigten Staaten zusammen mit Frankreich abermals Einladungen zu einer Münzkonferenz nach Paris ergehen. Diesmal war auch Deutschland vertreten, und zwar in der Person des gegenwärtigen Staatssekretärs des Reichsschatzamtes, des Freiherrn von Thielmann. Die Konferenz wurde am 19. April 1881 eröffnet. Eine Anzahl von Staaten erklärte sich für den Bimetallismus, aber nur im Falle der Beteiligung Englands und Deutschlands. Aber sowohl England als auch Deutschland stellten höchstens kleine Konzessionen an das Silber in Aussicht, gaben aber gleichzeitig die bestimmteste Erklärung ab, dafs sie das Prinzip der Goldwährung nicht aufgeben könnten. Nach ergebnislosen Beratungen vertagte sich die Konferenz im Juli 1881 bis zum April 1882, um diplomatischen Verhandlungen von Kabinett zu Kabinett Raum zu geben; als aber auch auf diesem Wege nichts erreicht wurde, liefs man die ganze Angelegenheit stillschweigend einschlafen. In der Folgezeit wurden die Regierungen Englands und Deutschlands, bei denen man den Hauptwiderstand erblickte, durch eine starke bimetallistische Agitation bearbeitet, jedoch gleichfalls ohne Erfolg. Trotzdem unternahmen die Vereinigten Staaten, gedrängt durch die fortgesetzte Verschlechterung ihres eignen, infolge der gleich zu besprechenden Silbergesetze geschwächten Geldumlaufs, im Jahre 1891 abermals einen Versuch, die europäischen Staaten zu einer gemeinsamen Aktion zu Gunsten des Silbers zu bestimmen. Auf ihre Einladung hin trat in Brüssel aufs neue eine internationale Konferenz zusammen, deren einziger Erfolg war, dafs sie deutlicher noch als die früheren ähnlichen Veranstaltungen die gänzliche Aussichtslosigkeit des internationalen Bimetallismus darthat; und wie wir sehen werden, sind bald darauf wichtige Konsequenzen aus dieser Aussichtslosigkeit gezogen worden. Wenn auch in dieser Weise die auf die Wiederherstellung der freien Silberprägung gerichteten Bestrebungen ihr eigentliches Ziel verfehlten, so gelang es ihnen doch zum mindesten, die währungspolitische Entwicklung während der 80 er Jahre in einem gewissen Schwebezustande zu erhalten und selbst einige positive Mafsregeln zweiter Ordnung zu Gunsten des Silbers durchzusetzen. In Deutschland ist zwar die Einstellung der Silberverkäufe weniger auf die Bewegung zu Gunsten des Silberwertes als auf die grofsen Verluste bei den Silberverkäufen zurückzuführen. Aber die Silberagitation hatte wenigstens den Erfolg, dafs sie eine Wiederaufnahme der Silberverkäufe verhinderte und die Welt über die Zukunft der deutschen Währuugsverfassung in Zweifel setzte. 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. § 2. 185 In den meisten übrigen Staaten, namentlich in denen des Lateinischen Münzbundes, gelang es der bimetallistischen Agitation, jeden Schritt, der über die Einstellung der freien Silberprägung hinausging, zu verhindern, vor allem jede Abstofsung überflüssiger Silbermengen. Positive Erfolge erreichte die Silberbewegung in dem Lande, von welchem sie eigentlich ihren Ausgang genommen hat, und das durch die Bedeutung seines Silberbergbaus am meisten an einer Hebung und Befestigung des Silberwertes interessiert war, in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Die sogenannte Blandbill vom 28. Februar 1878 wies das Schatzamt an, monatlich 2—4 Mill. Pfd. Sterl. Silber anzukaufen und in Standarddollars mit voller gesetzlicher Zahlungskraft ausprägen zu lassen. Die Blandbill blieb bis 1890 in Kraft, und während ihrer Wirksamkeit wurden Silbermengen von etwa 9 Mill. kg im Werte von mehr als 300 Mill. Dollars in Standarddollars ausgeprägt. Durch die Shebman-Bill vom 14. Juli 1890 wurden die Silberankäufe des Schatzamtes beträchtlich erhöht. Die monatlichen Ankäufe wurden auf 4V-2 Millionen Unzen Feinsilber normiert, und gegen dieses Silber, das zum gröfsten Teile ungeprägt aufbewahrt werden sollte, hatte das Schatzamt Schatznoten auszugeben. Die Shebman- Bill blieb bis zum Herbst 1893 in Wirksamkeit. Während ihrer dreijährigen Dauer kaufte das Schatzamt etwa 5 Vi Mill. kg Silber zum Preise von etwa 156 Mill. Dollars an, beträchtlich mehr als ein Drittel der gleichzeitigen Weltproduktion von Silber. — Alle die geschilderten Verhältnisse, die Abnahme der Goldproduktion, die Ungunst der Goldverteilung und die silberfreundliche Bewegung wirkten zusammen, um von 1879—1893 jede weitere entscheidende Veränderung der internationalen Währungsverfassung zu Ungunsten des Silbers zu verhindern. Die Staaten, die im Laufe der 70 er Jahre zur Goldwährung oder wenigstens zur Goldvaluta übergegangen waren, behielten beträchtliche Mengen von Silbercourantgeld zurück; so Deutschland 475 Mill. Mark in Thalern, die hauptsächlich durch Umprägungen in Reichssilbermünzen allmählich auf 330 Mill. Mark verringert worden sind, so die Lateinische Union etwa 3 Milliarden Frs. in Fünffrankenthalern, so Holland seinen ganzen Courantgulden- bestand. Österreich-Ungarn hat auch nach der Aufhebung der freien Silberprägung im Jahre 1879 noch umfangreiche Silberprägungen auf Staatsrechnung vorgenommen; Spanien hat von 1876 bis 1892 noch 640 Mill. Frs. in silbernen Fünfpesetastücken ausgeprägt; in Indien wurden Jahr für Jahr Silberausmiinzungen im Werte von 130—140 Mill. Mark vorgenommen, und dazu kommen schliefslich die enormen Silberankäufe und Silberprägungen der Union. Alles in allem sind in den zwei Jahrzehnten 1873 bis 1893 durchschnittlich pro Jahr ganz erheblich stärkere Silberausmiinzungen vorgenommen worden, als in 186 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung- der Edelmetallverhältnisse. irgend einer früheren Zeit. Nur in den Staaten des europäischen Kontinents hat die monetäre Silberverwertung eine beträchtliche Einschränkung erfahren. Nach L exis •) haben die Silberausmünzungen in Europa, den Vereinigten Staaten und Indien im Jahresdurchschnitt betragen (nach dem alten Silberwerte gerechnet) 1851—60 163 Mill. Mark. 1861—70 340 „ , 1887—91 479 „ „ . Bei der letztgenannten Ziffer ist die mit der Ausprägung gleichbedeutende Hinterlegung von Barrensilber in den Vereinigten Staaten auf Grund der S hbbmak -B ill nicht mit in Rechnung gezogen. Die erhebliche Silbereinfuhr Chinas, die zum grofsen Teile aus mexikanischen Piastern besteht, ist in keiner der oben gegebenen Ziffern mit in Anschlag gebracht. Die nachweisbare Gesamtprägung von Silber betrug, immer nach L exis , von 1878 bis 1893 nach dem alten Wertverhältnis 9 800 Mill. Mark, von denen etwa 400 Mill. Mark, die auf Umprägungen alter Münzen in deutsche und skandinavische Scheidemünzen kommen, abzuziehen sind, während auf der andern Seite die Hinterlegungen von Barrensilber in den Vereinigten Staaten hinzugerechnet Werden müssen. Trotz dieser gewaltigen Silberprägungen und trotzdem vom Ende der 70 er Jahre an bis zum Jahre 1893 die internationale Währungsverfassung keine weitere Veränderung zu Ungunsten des Silbers erfuhr, gelang es doch den für die Wiederherstellung des Silberwertes wirkenden Kräften nicht, auch nur den weiteren Fortschritten der Silberentwertung Einhalt zu gebieten. Die Einstellung der deutschen Silberverkäufe im Mai 1879 erfüllte nicht die auf diese Mafsregel vielfach gesetzte Erwartung; die Silberprägungen, welche die Blandbill von 1878 in den Vereinigten Staaten anordnete, haben kaum irgend eine sichtbare Einwirkung auf den Silberpreis ausgeübt; auch die vom Anfang der 80 er Jahre an wieder steigende Silber einfuhr Indiens vermochte nicht, den weiteren Rückgang des Silberpreises aufzuhalten. Der durchschnittliche Londoner Silberpreis stand 1878 auf 52 9 /io d, 1879 auf 5P/4 d pro Unze Standard; er stieg im Jahre 1880, wohl hauptsächlich infolge der Einstellung der deutschen Silber Verkäufe, auf 52 'A d, erreichte aber damit noch nicht einmal wieder sein Niveau von 1878; dann ging er langsam zurück bis auf 50 5 /s und 50 3 /-t d in den Jahren 1883 und 1884, kam also schon damals auf einem tieferen Stande an als in irgend einem Jahre während der Durchführung der deutschen Münzreform. Von 1885 an machte die Silberentwertung trotz der Fortdauer der amerikanischen Silberankäufe und Silberprägungen 1) Art. „Silber und Silberwährung" im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. VI. • 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung'. § 3. 187 geradezu rapide Fortschritte; der durchschnittliche Silberpreis des Jahres 1889 war nur noch 42 u /i6 d, der niedrigste Silberpreis in diesem Jahre war 42 d. Die gewaltige Steigerung der amerikanischen Silberankäufe durch die Sherman-Bill bewirkte, dafs im August 1890 der Silberpreis bis auf 54 5 /s d in die Höhe schnellte. Aber diese spekulative Preissteigerung brach rasch wieder zusammen; bereits im November 1890 sank der Preis wieder auf 47 J /s d; im Jahre 1891 wurde der niedrigste Silberpreis mit 43 1 /2 d, im Jahre 1892 mit 37 7 /s d notiert, und in der ersten Hälfte des Jahres 1893 machte der Preisrückgang noch weitere Fortschritte. Der Preis stand beträchtlich tiefer als' vor dem Erlafs des Sherman-Bill , und seit dem Jahre 1879 hatte die Silberentwertung, obwohl die internationale Währungsverfassung in jener Zeit keine wesentliche Änderung erfahren hatte, sich um etwa 25 Proz. verschärft. § 3. Die neueste währungspolitische Entwicklung. Der unaufhaltsam erscheinende Rückgang des Silberpreises hat schliefslich, in Verbindung mit einer neuerlichen Steigerung der Goldproduktion im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts, eine zweite Reihe von währungspolitischen Mafsregeln hervorgerufen, die sich als die Fortsetzung der in den 70 er Jahren eingetretenen Umwälzung darstellen. Je stärker die Silberentwertung Avurde, desto mehr verringerten sich die Aussichten auf die angestrebte Rehabilitation des Silbers, desto fester wurde in der ganzen Welt die Überzeugung, dafs das Silber seine Rolle als ein mit dem Golde gleichberechtigtes Geldmetall gänzlich ausgespielt habe und dafs die Währungsgleichheit mit den wichtigsten Handelsvölkern nur auf der Grundlage des Goldes zu erreichen sei. Der letztere Gesichtspunkt hat selbst asiatische Staaten, wie Indien und Japan, für welche vom Gesichtspunkte des inneren Verkehrs aus das Silber in weit gröfserem Umfange verwendbar ist als das Gold, in ihrer Währungspolitik ausschlaggebend beeinflufst. Die schon seit der Mitte der SO er Jahre wieder in der Zunahme begriffene Goldproduktion hat von 1890 an einen Umfang angenommen, der alles bisher Dagewesene, selbst die kalifornische und australische Periode, weit hinter sich läfst. Von 415 Mill. Mark im Jahre 1883 stieg die Goldgewinnung auf etwa 500 Mill. Mark im Jahre 1890; im Jahre 1895 betrug sie bereits 834 Mill. Mark, und im Jahre 1899 hat sie den Betrag von 1287 Mill. Mark im Gewicht von etwa 461000 kg erreicht. In den 10 Jahren 1851 bis 1860 betrug die durchschnittliche Jahresproduktion von Gold etwa 560 Mill. Mark im Gewicht von 200 000 kg; der Wert der durchschnittlichen Jahresproduktion von Gold und Silber zusammen belief sich damals auf etwa 720 Mill. Mark. Die heutige Goldproduktion ist also beträchtlich mehr als 188 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. doppelt so grofs wie diejenige der Glanzzeit der kalifornischen und australischen Goldfunde, und sie ist dem Werte nach um 80 Prozent gröfser als die damalige Gold- und Silberproduktion zusammen. Vom Beginn des Jahres 1891 an bis zum Ende des Jahres 1900 sind für etwa 8,9 Milliarden Mark Gold produziert worden gegen etwa 4,5 Milliarden ini Jahrzehnt 1881 bis 1890. Der zu Geldzwecken dienende Goldvorrat der Welt wurde für das Jahr 1890 auf etwa 15 Milliarden Mark geschätzt. Von der Neugewinnung dürften etwa 250 Mill. Mark pro Jahr in der Industrie Verwendung gefunden haben; es blieben dann von der Goldgewinnung des letzten Jahrzehnts für Geldzwecke verfügbar etwa 6,4 Milliarden Mark. Dadurch hätte der Goldgeldbestand der Welt von 1890 bis 1900 eine Vermehrung von 15 auf mehr als 21 Milliarden Mark, d. h. um nahezu die Hälfte, erfahren. Wie die grofsen Goldfunde der 50 er Jahre, so hat auch diese noch gewaltigere Vermehrung des Goldvorrats eine starke Ausdehnung des monetären Goldgebrauchs zur Folge gehabt. Die Steigerung der Goldgewinnung hat — in einigen wichtigen Staaten zusammen mit einer Besserung der Finanzlage während einer langen Friedenszeit — den Übergang grofser Wirtschaftsgebiete zur Goldwährung oder wenigstens zu einer der Goldwährung nahekommenden WährungsVerfassung ermöglicht, einen Übergang, der infolge der fortgesetzten Silberentwertung doppelt dringlich erschien. Zunächst haben Österreich-Ungarn und Rufsland darauf Bedacht genommen, die Goldwährung einzuführen, und sie haben zu diesem Zwecke einen grofsen Teil des neuen Goldes in den Kassen ihrer Finanzverwaltung und ihrer Centraibanken angesammelt. Rufsland allein hat von 1891 bis 1899 eine Mehreinfuhr von Gold im Betrage von etwa 1,8 Milliarden Mark zu verzeichnen gehabt, gleichzeitig eine eigene Goldproduktion von etwa 930 Mill. Mark. Österreich-Ungarn hat von 1891 bis 1900 für etwa 530 Mill. Mark Gold mehr ein- als ausgeführt. Rufslands Übergang zur Goldwährung wurde vom Jahre 1894 an schrittweise durch eine Reihe von Venvaltungs- mafsnahmen des Finanzministeriums und von Gesetzen durchgeführt; er ist zum Abschlufs gekommen durch das Gesetz vom 7./19. Juni 1899. In Österreich-Ungarn ist durch ein Gesetz vom 2. August 1892 die Goldwährung im Prinzip angenommen worden, aber ihre Durchführung ist noch zu vollenden durch die Aufnahme der Barzahlungen seitens der Österreichisch-Ungarischen Bank. Von direktem Einflufs war die Silberentwertung für die währungspolitischen Mafsregeln Indiens, Japans und der Vereinigten Staaten. Indien hat jährlich grofse Beträge in Gold zu zahlen, teils an Zinsen für Geldanleihen, teils an Gehältern und Pensionen für englischindische Beamte. Die zu diesem Zwecke stattfindenden Councilbill- 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. § 3. 189 Begebungen haben von 1890 an etwa 16 Mill. Pfd. Sterl. jährlich betragen. Da Indiens Einnahmen in Silber eingingen, wurde bei dem Fortschreiten der Silberentwertung ein immer gröfserer Teil der Einkünfte durch die Goldausgaben verschlungen. Eine feste Beziehung zwischen dem indischen Gelde und der englischen Goldwährung erschien deshalb schon zur Vermeidung eines Zusammenbruchs der indischen Finanzen notwendig. Um eine solche feste Beziehung herzustellen, mufste der Wert der indischen Münzeinheit, der Rupie, unabhängig gemacht werden von dem sich entwertenden Silber. Nachdem die Brüsseler Münzkonferenz die Aussichtslosigkeit eines internationalen Zusammenwirkens zur Hebung und Befestigung des Silberwertes dar- getlian hatte, geschah der entscheidende Schritt am 26. Juni 1893 durch die Einstellung der freien Silberprägung. Man hatte dabei ins Auge gefafst, den Kurs der Eupie auf 16 d englischer Währung zu befestigen, und dieses Ziel ist durch die Sperrung der Silberprägung in den letzten Jahren erreicht worden, obwohl der Wert des Silbergehalts der Rupie bis auf 10 d und weniger gesunken ist. In den letzten Jahren hat Indien einen beträchtlichen Goldschatz angesammelt, der zur Aufrechterhaltung des der Rupie beigelegten Goldwertes dienen soll. Durch ein Gesetz vom 15. September 1899 wurde der englischen Hauptgoldmünze, dem Sovereign, gesetzliche Zahlungskraft zu 15 Rupien (entsprechend einem Rupienwert von 16 d) beigelegt. Damit hat Indien hinkende Goldwährung mit freilich stark überwiegendem Silberumlauf. Aber der Silberumlauf ist nicht beliebig vermehrbar, und der Wert des Geldes ist von seinem Silbergehalte losgelöst und zu einem bestimmten Goldquantum in Beziehung gesetzt. Die Goldeinfuhr Indiens hat von 1896 an erheblich zugenommen. Der Überschufs über die Goldausfuhr hat in dem Jahrzehnt 1891 bis 1900 3 428900 Unzen = etwa 275 Mill. Mark betragen. Japan hat nach Beendigung des Krieges mit China eine Reform seines Geldwesens vorgenommen. Es hat die von China gezahlte Kriegsentschädigung benutzt, um sieb das zum Übergange zur Goldwährung nötige Gold zu verschaffen. Die Goldwährung wurde eingeführt durch ein Gesetz vom 29. März 1897. Bei der Durchführung dieses Gesetzes wurde ein Teil des cirkulierenden Silbergeldes eingeschmolzen und verkauft. Die Vereinigten Staaten schliefslich sahen sich bereits im Jahre 1893 genötigt, ihre silberfreundliche Politik aufzugeben. Nachdem die Brüsseler Konferenz von 1892 resultatlos auseinander gegangen war, nachdem auf die Einstellung der indischen Silberprägung ein neuer scharfer Preisrückgang des Silbers erfolgt und um dieselbe Zeit eine panikartige Beunruhigung über das Schicksal der mit Silber überfüllten amerikanischen Währung entstanden war, wurde der Kongrefs im Herbst 1893 zu einer aufserordentlichen Session einberufen, in 190 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. welcher die Aufhebung der Shebman-Bill beschlossen wurde. In den folgenden Jahren gab es heftige Kämpfe zwischen den Parteien, die sich auf der einen Seite für freie Silberprägung, auf der andern für die Goldwährung erklärten. Seine schärfste Zuspitzung erfuhr dieser Streit bei der Präsidentschaftswahl im November 1897, bei welcher der Kandidat der Freisilberleute Eryan gegen Mc. Kinley unterlag. Mc. Kinivey , der aus innerpolitischen Gründen den Anhängern des Silbers entgegen kommen wollte, schickte zwar nach seinem Amtsantritt im Jahre 1898 eine Kommission nach Europa, die sich um ein internationales Abkommen zu Gunsten des Silbers bemühen sollte. In Europa hatte sich inzwischen die bimetallistische Agitation nach dem heftigen Preissturz des Silbers im Jahre 1893 von neuem erhoben und namentlich in Deutschland in Verbindung mit der agrarischen Bewegung einen grofsen Umfang angenommen. Graf C aprivi hatte im Jahre 1894 eine Kommission „behufs Erörterung von Mafsregeln zur'Hebung und Befestigung des Silberwertes" berufen, und am 15. Februar 1895 hatte sich Fürst Hohenlohe bereit erklärt, mit den Verbündeten Regie- rungen über die Zweckmäfsigkeit eines Meinungsaustauschs über die Währungsfrage mit fremden Regierungen in Unterhandlungen zu treten. Aber die von bimetallistischer Seite auf diese Erklärung gebauten Hoffnungen brachen bald zusammen. Eine Anfrage des deutschen Reichskanzlers in London, ob die englische Regierung eventuell bereit sei, die indischen Münzstätten wieder für das Silber zu öffnen — ein Schritt, der als erste Vorbedingung für alle weiteren silberfreundlichen Mafsregeln erscheinen mufste —, wurde negativ beantwortet, und auf Grund dieser Antwort beschlofs der Bundesrat am 23. Januar 1896, der Resolution des Reichstags vom Februar 1895, welche die Einberufung einer internationalen Münzkonferenz verlangte, keine Folge zu geben. Bald darauf (am 17. März 1896) erklärte die englische Regierung im Unterhause, dafs nach der einstimmigen Ansicht des Kabinetts eine Preisgabe der Goldwährung für England unmöglich sei, dafs sie aber, wenn mehrere ausländische Staaten die freie Silberprägung wieder herstellten, die Öffnung der indischen Münzstätten und andere kleinere Konzessionen an das Silber in Erwägung zu ziehen bereit sei. Da sich die deutschen Bimetallisten im festen Vertrauen auf einen Sieg der bimetallistischen Sache in England auf die Parole „Bimetallismus nur mit England" festgelegt hatten, besiegelte diese Erklärung des englischen Kabinetts den Zusammenbruch der Silberbewegung auf dem europäischen Kontinent. Nur noch der heftige Wahlkampf in den Vereinigten Staaten, der um „Gut Geld" und „Frei Silber" ausgefochten wurde, hielt das Interesse an der Währungsfrage in Europa noch für einige Zeit wach. So war die Lage, als im Jahre 1898 die amerikanische Silber- 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. §3. 191 gesandtschaft nach Europa kam. Sie fand in Frankreich, wohin sie sich zunächst wendete, bei dem Kabinett Meline das weiteste Entgegenkommen. Gemeinschaftlich mit Frankreich wurden die Verhandlungen in London fortgesetzt. Frankreich sowohl als auch die Union erklärten sich bereit, die Silberprägung auf Grundlage des alten Wertverhältnisses von 1: 15,5 freizugeben, wobei die Freigabe der Silberprägung in allen andern Staaten, auch in England, als wünschenswert bezeichnet wurde. Nachdem England dieses Ansinnen kurzer Hand abgelehnt hatte, wurden andere Propositionen gemacht, deren wichtigste die Wiedereröffnung der indischen Münzstätten für das Silber war; aufser- dem sollte England dem Silber in seiner eigenen Cirkulation einen breiteren Raum gewähren und sich zu jährlichen Silberankäufen von bestimmter Höhe verpflichten. Das englische Kabinett gab die Entscheidung über die Öffnung der indischen Münzstätten in die Hand der indischen Regierung selbst. Diese sprach sich in einem ausführlich begründeten Entschlufs gegen die Wiederherstellung der freien Silberprägung aus. Die Einstellung der Silberprägung habe ihren Zweck, den Rupienkurs auf 16 d zu befestigen, nahezu erreicht, es liege mithin in deu indischen Verhältnissen kein Grund vor, die erfolgreiche Mafsregel wieder rückgängig zu machen. Ein auf Frankreich und die Vereinigten Staaten beschränkter Bimetallismus biete keine ausreichende Sicherheit für die Befestigung des Wertverhältnisses, ein Fehlschlag des geplanten Experiments müsse aber die Lage Indiens aufs neue aufserordentlich verschlimmern. Aufserdem müsse, nachdem sich die indischen Verhältnisse dem gesunkenen Silberwerte und Rupienkurs angepafst hätten, eine so plötzliche und starke Erhöhung des Silberpreises, wie sie in der von Frankreich und Amerika proponierten Relation liege, für die gesamte indische Volkswirtschaft die verhängnisvollsten Wirkungen haben. Mit dieser Antwort war das Schicksal der Verhandlungen endgültig entschieden. Die amerikanischen Unterhändler kehrten zurück, und seither ist die Silberagitation so gut wie völlig verstummt. Die Vereinigten Staaten haben sich mit den gegebenen Verhältnissen abgefunden. Sie haben darauf Bedacht genommen, ihren Goldvorrat erheblich zu stärken, und das ist ihnen dank ihrer günstigen Handelsbilanz in gröfstem Umfange gelungen. Während sie in den sämtlichen Jahren von 1889 bis 1896 eine Mehrausfuhr von Gold zu verzeichnen hatten, betrug der Überschufs der Goldeinfuhr in den drei Jahren 1897 bis 1899 etwa 200 Mill. Dollars. Wenn auch alles in allem in dem Jahrzehnt 1891 bis 1900 die Ausfuhr von Gold um etwa 270 Mill. Mark die Einfuhr überwog, so steht dieser Mehrausfuhr doch eine gleichzeitige eigene Goldproduktion im Werte von etwa 2,1 Milliarden Mark gegenüber, so dafs sich der Gesamtzuwachs der Vereinigten 192 Erstes Buch. IL Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Staaten an Gold während des genannten Jahrzehnts auf etwa 1,8 Milliarden Mark berechnet. Auch gesetzlich haben die Vereinigten Staaten die Konsequenzen aus der währungspolitischen Weltlage gezogen: eine Bill vom 14. März 1900 hat den Golddollar formell als die Währungseinheit der Vereinigten Staaten proklamiert. Wenn man alle diese Änderungen, die durch das Vorgehen einer Anzahl kleinerer Wirtschaftsgebiete ergänzt wurden, überblickt, dann ergiebt sich die Wahrnehmung, dafs die Goldwährung und der Gebrauch des Goldgeldes innerhalb des letzten Jahrzehnts eine Ausdehnung erfahren haben, die sich sehr wohl vergleichen läfst mit den Vorgängen der 70 er Jahre. Hier wie dort hat es die gewaltige Vermehrung des Goldvorrates möglich gemacht, dieses Metall in weit gröfserem Umfange als Geldstoff zu verwenden. Die internationale WährungsVerfassung hat einen beträchtlichen Fortschritt zur Konsolidierung auf der Basis des Goldes gemacht. * * * Über die thatsächlichen Verhältnisse des Geldumlaufs der einzelnen Länder giebt die nach den Schätzungen des amerikanischen Münzdirektors berechnete Tabelle auf S. 193 eine ungefähre Übersicht. § 4. Die Ursachen der Silberentwertung-. Aus der bisherigen Darstellung geht hervor, dafs die grofsen Veränderungen der internationalen Währungsverfassung, die mit den 70er Jahren begonnen haben, von einer starken Erschütterung des Wertverhältnisses zwischen Silber und Gold begleitet wurden. Während seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Anfang der 70 er Jahre das Wertverhältnis nur zwischen etwa 1:15 und 1:16 geschwankt hatte, stellte sich die durchschnittliche Relation des Jahres 1879 auf 1:18,40. Bis zum Jahre 1892 erfolgte ein weiterer Rückgang des Silberwertes bis zu einer Relation von etwa 1 :23 Von 1893 an erfolgte ein neuer starker Preissturz, so dafs am Ende des 19. Jahrhunderts ein Wertverhältnis von 1:34 bis 1: 35 bestand. Die Thatsache dieser starken Entwertung des Silbers gegenüber dem Golde wurde in der Schilderung der Entwicklung der internationalen Währungs Verfassung verzeichnet, ohne dafs auf die Feststellung der Ursachen dieser in der Geschichte der Edelmetalle bisher unerhörten Erschütterung des Wertverhältnisses der beiden Metalle eingegangen worden wäre. Die Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der internationalen Edelmetall- und Währungs Verhältnisse würde jedoch der Vollständigkeit entbehren, wenn hier eine Erörterung der Ursachen dieser gewaltigen Verschiebung des Wertverhältnisses und 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. §4. 193 Monetärer Edelmetallvorrat der Welt am 1. Januar 1900. Länder Gold Mill. M. Silber Ungedecktes Papier Mill. M. Auf den Kopf der Bevölkerung mit voller Zahlkraft mit be- sohr. Zahlkraft insgesamt Gold 1 (Silber Papier Summe Mill. Mark Mark Mark Mark Mark Europa Deutschland England Österreich- Ungarn . Rufsland Finland . . Dänemark . Norwegen . Schweden . Portugal Rumänien . Frankreich . Belgien . . Italien . . Schweiz . . Griechenl. . Niederlande Spanien . . Serbien . . Bulgarien . Türkei . . Amerika Canada . . Yer. St. y. Amerika. Cuba . . . Haiti . . . Mexico . . Central- Amerika. Süd-Amer. . Afrika Ägypten Kap-Kolonie Südafr. Republik Australien Asien Japan . . Indien . . China . . Siam . . . Straits Settlements . Insgesamt Helfferi 2 931,2 2 044,1 1 026,1 3 325,1 18.5 66,4 36,1 56,3 21,8 29,8 3 404,5 88.6 411,6 100,8 i< 7 115,5 324,2 6,3 4,2 210,0 359.5 210,0 1 520,0 147,0 67.2 2,1 209.6 14.3 126,0 515.8 470.0 194,5 438.9 1,7 23.5 10.1 28.6 41.2 2,5 249.1 21,0 117.2 44,9 4,2 14.7 1 023,5 7,1 14.3 42,0 875.3 470,0 404,5 438,9 1,7 23.5 10.1 28.6 41.2 2,5 1 769,1 168,0 184.4 44,9 6,3 224,3 1 023,5 7,1 28,6 168,0 730,0 471,7 391,9 39.1 26.0 22.7 130,2 311,2 59.2 815,2 390.2 734,6 86.1 121.0 174.3 661.1 13.8 56,07 50,23 22,13 25,41 7,10 28,85 17,18 11,00 4.28 5.29 88,41 13,23 12,89 32,51 0,71 22,64 18,31 2,65 1,26 8,57 16,72 11,55 8,74 3,32 0,63 10,21 4.79 5.59 8,06 0,46 45,95 25,07 5.80 14,49 2.60 43,97 57,83 2,94 8,65 6,85 13,94 11,55 8,44 15,03 11,34 10,79 25,49 61,03 10,54 21,17 58,21 23,02 27,76 50,40 34,19 37,34 5,75 86,73 73.33 39,31 28,73 22,76 50,40 32,76 42,08 (3,31 16,29 155,53 96,51 41,71 74,76 53,71 100,80 113,48 11.34 9,91 15,42 14 222,8 2 655,7 3 264,8 5 920,5 5 178,3 33,18 13,81 | 12,08 59,07 84.0 4 284,8 8,4 4,2 36.1 5,9 306,2 2 365,9 4,2 445,2 39,1 35,3 21.0 336,0 6,3 6,3 10.1 66,4 21,0 2 701,9 6,3 . 10,5 445,2. 49,2 101,7 170,1 1413,7 14,7 228,5 31,9 4 956,8 15,25 56,15 5,25 4,20 2,86 1,68 7,90 3,78 35,41 3,91 10,50 35,32 14,03 2,60 30,95 18,52 14,70 18,14 9,11 128,10 49,98 110,08 9,16 29,40 56,32 24,82 138,60 4 729,3 2 889,7 446,1 3 335,8 6 815,7 33,98 | 23,96 48,96 106,90 126,0 157.5 122.6 — 26,9 4,2 5,0 26,9 4,2 5,0 — 12,85 71,61 111,47 2,73 1,89 4,58 — 15,58 73,50 116,05 406,1 — 36,1 36,1 — 31,00 2,76 — 33,76 540,1 — 25,6 25,6 — 120,04 5,67 — 125,71 540,1 — 25,6 25,6 — 120,04 5,67 — 125,71 256,2 93,2 84,0 1 635,1 3 150,0 810,6 1 008,0 109,6 8,4 109,6 1 635,1 3 150,0 810,6 1 016,4 293,4 136,1 8,8 5,84 0,29 16,80 2.48 5,50 8,23 162,12 225,83 6,72 0,46 1,68 15,04 6,25 8,23 180,60 225,83 433,4 6 603,7 118,0 6 721,7 438,3 | 0,59 9,16 0,60 10,35 20 332,0 ch, Das Gel 12 149,1 i. 3 890,6 16 039,7 12 432,3 | 15,37 12,14 13 9,41 | 36,92 194 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. namentlich des Zusammenhangs der veränderten Münzgesetzgebung und der Silberentwertung unterbliebe. Eine weit verbreitete Ansicht geht dahin, dafs ausschliefslich die Änderungen der Münzgesetzgebung, welche zuerst in den 70 er Jahren und später von 1893 an erfolgten, die Entwertung des Silbers hervorgerufen hätten. Vor allem habe die Aufhebung der französischen Doppelwährung die Entwertung des Silbers überhaupt erst ermöglicht, während die grofse Stabilität des Wertverhältnisses in den ersten sieben Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts ausschliefslich der Wirksamkeit der französischen Doppelwährung zu danken gewesen sei. Den Anstofs zu der verhängnisvollen Entwicklung habe der deutsche Währungswechsel gegeben, der die übrigen Kulturstaaten gezwungen oder wenigstens veranlafst habe, sich gleichfalls vom Silber abzuwenden. Der deutsche Währungswechsel selbst wird mitunter als die That eines verblendeten Doktrinarismus, als ein Willkürakt aufgefafst, der eben so gut hätte unterbleiben können; und von allem, was dann folgte, soll der Satz gelten: Das eben ist der Fluch der bösen That, dafs sie fortzeugend Böses mufs gebären. Ohne weiteres ist zuzugeben, dafs die Beschränkung und die gänzliche Einstellung der freien Silberprägung in einer grofsen Anzahl von Kulturstaaten eine erhebliche Verkleinerung des Verwendungsgebietes für Silber bedeutete, die sich namentlich in den 70 er Jahren, vorder Blandbill und vor dem neuen Aufschwünge des indischen Silberbedarfs, fühlbar machen mufste. Auch die spätere enorme Ausdehnung der Silberprägungen in Amerika und Asien vermochte keinen ausreichenden Ersatz zu bieten für den Wegfall der freien Prägbarkeit in den Ländern europäischer Kultur. Wohl wurde der gröfste Teil des neuen Silbers der monetären Verwendung zugeführt; aber das war auf dem gegenüber der Zeit vor 1870 geographisch kleineren und an volkswirtschaftlicher Bedeutung hinter Europa zurückstehenden Gebiete nur möglich unter einer beträchtlichen Minderung des Silberwertes. Anderseits aber haben wir gesehen, dafs gerade der Kiickgang des Silberpreises der Grund war, der in einer Anzahl von wichtigen Ländern, so in den Niederlanden, in den Staaten des Lateinischen Münzbundes, in Österreich-Ungarn und später in Indien die Einschränkung oder völlige Einstellung der Silberprägung herbeigeführt hat. Das Verhältnis von Silberentwertung und Münzgesetzgebung ist mithin kein einseitiges; die Ausschliefsung des Silbers von den Münzstätten ist nicht lediglich als Ursache der Silberentwertung hinzunehmen, sondern die Einstellung der Silberprägungen geht selbst vielfach auf die Silberentwertung als auf ihre wesentlichste Ursache zurück; es liegt mithin eine Wechselwirkung vor. Diese Wechselwirkung mögen diejenigen, welche die Wandlungen der Münzgesetzgebung als Willkürakte 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung- und die Silberentwertung. § 4. 195 ansehen, als einen circulus vitiosus betrachten: Die Münzgesetzgebung- verschuldete die Silberentwertung, und die Silberentwertung veranlasste wieder ein weiteres Umsichgreifen der silberfeindlichen Gesetzgebung. Eine Betrachtung der geschichtlichen Vorgänge wird uns darüber belehren, ob wirklich in der gesamten währungspolitischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte ein solcher fehlerhafter Cirkel vorliegt. Wir haben die Währungsverhältnisse der Welt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in einer gewissen Stabilität gesehen; erst die von den kalifornischen Goldfunden eingeleitete Umwälzung der Produktionsverhältnisse der Edelmetalle hat neues Leben in den Ent- wicklungsprozefs gebracht. Das neugewonnene Gold wurde von den Ländern, die sich bisher überwiegend des Silbers bedient hatten, bereitwillig als Geldstoff aufgenommen; denn die wirtschaftliche Entwicklung hatte den vermehrten Gebrauch von Goldgeld wünschenswert gemacht. Die vermehrte Produktion fand mithin ihr Gegengewicht an einem starken Verkehrsbedarf und an einer vermehrten monetären Verwendung. Dafs die Länder mit Doppelwährung die Verdrängung ihres bisherigen Silberumlaufs durch das neue Gold ruhig geschehen liefsen, dafs die Länder mit Silberwährung, vor allem Deutschland, sich einen Goldumlauf zu verschaffen wünschten, war die einfache Folge der unbestreitbaren That- sache, dafs für den gröfseren Teil des modernen Verkehrs das Gold ein tauglicherer Geldstoff ist als das Silber. Das vermehrte Angebot eines tauglicheren Verkehrsmittels hat nun die notwendige Wirkung, die Nachfrage nach dem weniger tauglichen zu vermindern, ja selbst einen Teil der bisher verwendeten weniger tauglichen Verkehrsmittel freizusetzen. Mit andern Worten: Die starke Vermehrung der Goldproduktion mufste das Bedürfnis des Verkehrs nach Silbergeld einschränken und damit die Tendenz zu einer Entwertung des Silbers schaffen. Wie wenig dieser Zusammenhang eine Konstruktion ex post ist, wird dadurch bezeugt, dafs diese Ansicht schon zu einer Zeit ausgesprochen wurde, als die Umwälzungen in der Währungsgesetzgebung und die Silberentwertung noch nicht eingetreten waren. Soetbeer schrieb in der Hamburger Börsenhalle vom 15. Juli 1869: „Wie paradox es anfangs vielleicht lauten mag, es liegt doch eine gewisse Wahrheit darin, dafs im grofsen und ganzen genommen und auf die Dauer die aufser- ordentliche Steigerung der Goldproduktion mehr auf die Wertverringerung des Silbers als des eigenen Produkts ihre Wirkung äufsern mufs". Und die Rolle der Münzgesetzgebung in diesen aus der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den Produktionsverhältnissen der Edelmetalle resultierenden Vorgängen ? Die Münzgesetzgebung ist, wie bereits in einem früheren Abschnitt gelegentlich der Sperrung der englischen Silberprägung im Jahre 1798 13* 196 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. ausgeführt wurde, lediglich das Instrument, durch welches in unsrer modernen Rechts- und Wirtschaftsordnung der Geldumlauf den Ansprüchen und Bedürfnissen des Verkehrs entsprechend gestaltet wird. Ebenso wie in England im Jahre 1798 durch die Einstellung der freien Silberprägung nicht etwa eine wirkliche Verkehrsnachfrage nach Silber künstlich beschränkt, sondern wie durch diesen Akt nur eine den lebendigen Verkehrsbedürfnissen widersprechende Verdrängung des Goldumlaufs durch einen Silberumlauf verhindert wurde, — ebenso hat die Münzgesetzgebung in den Staaten des europäischen Kontinents, nachdem die Goldfunde die Mittel zu einer den modernen Verkehrsbedürfnissen besser entsprechenden Gestaltung der Cirkulation geliefert hatten, überall dort eingreifen müssen, wo sich das Gold nicht automatisch an Stelle des Silbers setzen konnte, oder wo der einmal gewonnene Goldumlauf durch eine spätere gegenteilige Wirkung der Münzverfassung aufs neue durch das Silber bedroht erschien. Solange der starke indische Silberbedarf der 50 er und 60 er Jahre grofse Silbermengen aus Europa nach Asien führte, vollzog sich für die Staaten mit Doppelwährung die Verminderung des Silberumlaufs und die Ausdehnung des Goldumlaufs ganz von selbst. Ein Eingreifen der Gesetzgebung war nur insoweit notwendig, als es sich um die Erhaltung der anbedingt notwendigen kleinen Silbermünzen handelte; im grofsen Ganzen aber wirkte das bimetallistische System in diesem Falle in einer den Wünschen und Bedürfnissen des Verkehrs entsprechenden Weise. Deutschlands Bedürfnis nach einem Goldumlauf dagegen konnte nur befriedigt werden durch eine Abschaffung der gesetzlich bestehenden Silberwährung und den Übergang zur Goldwährung. Auch für die Doppelwährungsländer mufste — ganz unabhängig von Deutschlands Vorgehen — ein Eingreifen der Gesetzgebung nötig werden, sobald der aufserordentliche Silberbedarf für den Osten nachliefs und dazu noch eine starke Vermehrung der Silberproduktion kam. Mit dem Eintreten dieser Möglichkeiten mufste sich die Frage entscheiden, ob das Silber den Teil seines monetären Absatzgebietes in Europa, den es an das Gold verloren hatte, wieder würde gewinnen können. Wie wenig damals ein wirklicher Verkehrsbedarf nach mehr Silber in Europa existierte, das zeigte sich während der 7uer Jahre besonders auffallend in Deutschland, und zwar darin, dafs der deutsche Verkehr, nachdem die Preufsische Bank bezw. Reichsbank die Zahlungen in Gold aufgenommen hatte, fortgesetzt grofse Beträge von Silbergeld in Austausch gegen Goldgeld an die Reichsbank abgab. Von Mitte 1875 bis Mitte 1879 hat der deutsche Verkehr etwa 735 Mill. Mark Silbergeld an die Reichsbank abgestofsen und etwa 695 Mill. Mark Goldgeld aus der Bank entnommen. Hier, wo der freie Verkehr sich nach seinen wirklichen Bedürfnissen aus dem Metallvorrate der Centraibank ver- 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. §4. 197 sorgen konnte, trat es deutlich zu Tage, dafs nicht nur kein weiterer Verkehrsbedarf nach Silber, sondern dafs sogar ein beträchtlicher Überschufs au Silbergeld über den Verkehrsbedarf vorhanden war. Es waren mithin nicht die Münzgesetze, welche die Nachfrage nach Silber für Geldzwecke in einer für den Wert des weifsen Metalls entscheidenden Weise verringerten, sondern der wirkliche Sachverhalt war folgender: Die gesteigerte Produktion und Verwendung von Gold als des tauglicheren und im Verkehr beliebteren Cirkulationsmittels hatte den Bedarf der europäischen Staaten an Silbergeld wesentlich eingeschränkt; um den Silberumlauf auf einen dem veränderten Verkehrsbedarf annähernd entsprechenden Umfang wirksam zu beschränken, dazu war die Einstellung der freien Silberprägung und der Übergang zur Goldwährung notwendig, und zwar für Silberwährungsländer von vornherein, für Doppelwährungsländer von dem Moment an, in welchem infolge von Veränderungen in Angebot und Nachfrage auf dem Silbermarkte ihren Münzstätten wieder gröfsere Silbermengen zuflössen. — Die Faktoren aüfserhalb der Münzgesetzgebung, welche um die Wende der 60 er und 70 er Jahre die für das Schicksal des Silbers entscheidende Wendung auf dem Silbermarkte herbeiführten, waren in der Hauptsache folgende. 1. Die Steigerung der Silberproduktion von 1,1 Mill. kg im Durchschnitt der Jahre 1861/65 auf 2 Mill. kg im Durchschnitt der Periode 1871/75 und 2,5 Mill. Mark im Durchschnitt der Periode 1876 bis 1880. 2. Die Verringerung des indischen Silberbedarfs von mehr als 100 Mill. Rupien im Durchschnitt der Jahre 1855 bis 1865 auf etwa 71 Mill. Rupien im Durchschnitt der Jahre 1866 bis 1869 und etwa 35 Mill. Rupien 1870 bis 1876. Das Zusammenwirken dieser beiden Faktoren prägte sich darin aus, dafs von der Mitte der 60 er Jahre an, wie die folgende Übersicht ausweist, fortgesetzt gröfsere Silbermengen für die europäische Kulturwelt verfügbar blieben. Perioden Mehreinfuhr von Silber in llberschufs der (JahresdurchSilberproduktion Indien Silberprod. über d. ind. Mehreinf. schnitte) kg 1000 Rupien kg 1 ) kg 1856—1860 904 990 100 725 1 077 380 — 172 390 1861—1865 1 101150 99 680 1 066 100 35 050 1866—1870 1 389 085 94 290 1 008 450 380 635 1871—1875 1 969 425 30 631 327 600 1 641 825 1876—1880 2 450 252 70 542 754 440 1 695 812 1881—1885 2 808 400 60 806 650 330 2 158 070 1886—1890 3 635 500 96 351 1 030 500 2 605 000 1891—1895 4 941 720 112 220 1 200 220 3 741 500 1896—1900 5 205 050 32 290 000 1 004 200 4 200 850 1) 93,5 Rupien = 1 kg Silber. 198 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Während Indien von 1855 bis 1860 beträchtlich mehr Silber absorbierte, als gleichzeitig produziert wurde, stieg der Überschufs der Silberproduktion über den indischen Bedarf von 331 000 kg im Jahrfünft 1866 bis 1870 in den beiden folgenden fünfjährigen Perioden auf 1 642000 kg und 1696000 kg. An dieser Stelle müssen die Gründe des aulfallenden Rückgangs der indischen Silbernachfrage während der für das Silber kritischen Zeit einer kurzen Erörterung unterzogen werden. Der Rückgang der Silberverschiffungen nach Indien hatte seine Ursache zum Teil in dem Wegfall der ungewöhnlichen Verhältnisse, welche die aufserordentlichen Verschiffungen während der 50 er und 60er Jahre veranlagst 1 hatten, vorwiegend aber darin, dafs die Zahlungen in Gold, welche Indien nach England zur Verzinsung von Anleihen. zur Auszahlung von Gehältern und Pensionen u. s. w. zu leisten hatte, sich rapid vermehrten. Die Mittel für diese in England zu leistenden Geldzahlungen wurden und werden heute noch aufgebracht durch die Begebung der sogenannten India-Councilbills auf dem Londoner Markte. Die Councilbills sind Wechsel, die vom Indischen Rat in London auf die indische Finanzverwaltung gezogen werden und in Bombay, Calcutta oder Madras in indischer Währung zahlbar sind. Diese Councilbills oder Schatzwechsel waren als Zahlungsmittel für Indien besser verwendbar als das Silber. Ihre Versendung machte geringere Kosten und bedingte keinen Zinsverlust; die Möglichkeit ihrer telegraphischen Übertragung machte sie besonders brauchbar in Fällen eines akuten Geldbedarfs in Indien und gestattete aufserdem die Vermeidung von Kursverlusten, denen Silber und gewöhnliche Wechsel auf Indien infolge des langen Zeitraums zwischen Ankauf in London und Verwendung in Indien ausgesetzt waren. Deshalb war die Gröfse des Angebots von Schatzwechseln für die Silbernachfrage und der Kurs, zu welchem sie begeben wurden, für den Silberpreis von grofsem, oft sogar von entscheidendem Einflufs. Es traf sich nun, dafs gerade in der für das Silber kritischen Zeit die Begebungen von Schatzwechseln infolge der steigenden Verschuldung Indiens an England einen grofsen Umfang annahmen. Während sich die jährlichen Begebungen im Durchschnitt der 50 er Jahre auf 21,8 Mill. Rupien belaufen hatten, stellten sie sich in der zweiten Hälfte der 60 er Jahre schon auf 55,2 Mill. Rupien, um 1871/75 auf 120 Millionen, 1876/80 auf mehr als 150 Mill. Rupien zu steigen. Zeitweise überstieg ihr Betrag den Wert der gesamten englischen Silberausfuhr. Auf diese Weise nahmen die Councilbills auf Kosten des Silbers unter den Rimessen für Indien einen immer gröfseren Raum ein, wie folgende Ziffern beweisen. 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. § 4. 199 Indiens Mehreinfuhr Durchschnittlich von Silber 1000 Rupien Begebungen von Councibills 1000 Rupien 1865/66—1869/70 1870/71—1874/75 94 290 30 631 55 200 120 840 Abnahme 63 659 Zunahme 65 640 Wenn die starke Abnahme des indischen Silberbedarfs und die gleichzeitige Steigerung der Silberproduktion an sich schon hingereicht hätten, um die europäischen Staaten, namentlich die Länder der Lateinischen Doppelwährung, zu einer Entscheidung darüber zu zwingen, ob sie das Silber in ihrem Geldumlaufe wieder zur Vorherrschaft kommen lassen wollten, — so mufste die Notwendigkeit dieser Entscheidung allerdings in hohem Grade beschleunigt werden durch das Vorgehen irgend eines bedeutenden Staates, der sich dem Silber verschlofs oder gar einen Teil seines bisherigen Silberumlaufs auf den Markt brachte. Eine solche Beschleunigung hat die deutsche Münzreform herbeigeführt. aber auch nur eine Beschleunigung der Entwicklung, nicht die Entwicklung selbst. Durch die Feststellung der Thatsache, dafs die gegen das Silber gerichtete Münzgesetzgebung nur das Mittel war, durch welches der Geldumlauf den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechend gestaltet wurde, ist allein schon die Frage beantwortet, ob es sich bei den entscheidenden Änderungen der Münzgesetzgebung um Willkürakte handelte oder um wirtschaftliche Notwendigkeiten; und die Frage, welchen Anteil die deutsche Münzreform und die Aufhebung der französischen Doppelwährung an den Ursachen der Silberentwertung haben, ist damit auf die ihr zukommende bescheidene Bedeutung zurückgeführt. Wenn die gegen das Silber gerichtete Münzgesetzgebung der europäischen Staaten in ihrer Gesamtheit nur die Wirkung einer tiefer liegenden gemeinsamen Ursache war, dann ist es miifsig, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, ob der eine oder der andere Staat den Anstofs zu der ganzen Entwicklung gegeben oder zu der Entwertung des Silbers mehr als die andern beigetragen hat. Immerhin ist es nicht überflüssig, speziell die Wirkung der Beseitigung der französischen Doppelwährung und die Stellung der deutschen Münzreform in dem Kreis der zur Entwertung des Silbers zusammenwirkenden Faktoren zu erörtern. Die französische Doppelwährung soll während ihres Bestehens von 1803 bis 1873 ein stabiles Wertverhältnis zwischen Gold- und Silbermünzen gesichert haben; es wird behauptet, nur die Aufhebung der freien Silberprägung in den Staaten der Lateinischen Münzunion habe überhaupt eine Silberentwertung möglich gemacht. Es erscheint zunächst auffallend, warum gerade der französischen Doppelwährung eine solche Wirkung zugeschrieben wird. Vom Jahre 200 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. 171-7 bis 1798 bestand in England ein Doppelwährungssystem; aber trotzdem England in jener Zeit eine bedeutendere Stellung im internationalen Geld- und Edelmetallverkehr einnahm, als Frankreich zur Zeit des Bestehens seiner Doppelwährung, hat bisher Niemand der englischen Doppelwährung eine ähnliche Wirkung auf das Wertverhältnis der Edelmetalle zugeschrieben, wie sie vielfach für die französischen Doppelwährung vindiziert worden ist. Die Thatsache, dafs während der ganzen Zeit des Bestehens des englischen Doppelwährungssystems das Wertverhältnis auf dem offenen Markte für das Silber ein günstigeres war, als die gesetzliche englische Relation, steht gegen jede Anzweiflung fest. Hier hat also das Doppelwährungssystem die ihm zugeschriebene Wirkung nicht ausgeübt; wenu thatsächlich während des Bestehens der französischen Doppelwährung sich das Marktverhältnis mit der gesetzlichen Relation gedeckt hätte, so Avtirde sich aus dem Versagen der englischen Doppelwährung der Schlufs ergeben, dafs die behauptete Wirkung nicht eine sich mit Notwendigkeit aus dem System ergebende sein kann. Aber die Behauptung selbst, die französische Doppelwährung habe das Wertverhältnis der beiden Edelmetalle auf der Relation von 1: 15,5 stabilisiert, ist nicht ganz zutreffend. Wie bereits dargestellt wurde, zeigte der Silberpreis in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine sinkende Tendenz; in London sank der Preis der Unze Standard Silber im Jahre 1848 bis auf 58 d, entsprechend einem Wertverhältnis von 1 :16,12 zwischen Silber und Gold. In den Jahren der Steigerung der Goldgewinnung trat die umgekehrte Bewegung ein; der Londoner Silberpreis stieg bis auf 62,75 d, entsprechend einem Wertverhältnis von 1 : 15,03. Die Spannung stellt sich auf 7 l /i Prozent. Man hat eingewendet, dafs diese Schwankungen auf dem Londoner Markte nur durch die Kosten des Transports von Gold und Silber zwischen London und Paris entstanden seien. Wenn in Paris das Wertverhältnis der beiden Edelmetalle sich in genauer Übereinstimmung mit der gesetzlichen Relation befunden hätte, so habe in London, falls Silber nach Paris versendet werden sollte, das Silber um die Transportkosten billiger sein müssen; umgekehrt, wenn London Silber aus Paris beziehen wollte, so habe das Silber in London um die Transportkosten höher sein müssen, als dem französischen Wertverhältnis entsprochen hätte. Dieser Einwand hätte jedoch nur dann eine Berechtigung, wenn wirklich auf dem Pariser Edelmetallmarkte sich das Wertverhältnis der beiden Edelmetalle auf dem Satz von 1 :15,5 erhalten hätte. Aber diese Voraussetzung trifft nicht zu. Wir haben fortlaufende Notierungen des Preises von Gold- und Silberbarren auf dem Pariser 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. 1 l BiblloteV Markte, und diese Notierungen ergeben, dafs Schwanknngen\«Mt4ln^-n fanden zwischen 1: 16,66 und 1 :15,15. Die Schwankungen de^ l "" ,,,l Jahresdurchschnitte stellen sich auf 1 : 15,94 bis 1 :15,33. Die Spannung der Jahresdurchschnitte war in Paris etwas kleiner als in London, die gröfste Spannung der einzelnen Kurse dagegen war in London kleiner als in Paris. Die Thatsache, dafs Schwankungen um das gesetzliche Wertverhältnis-auch in Paris selbst stattfanden, und zwar ungefähr in demselben Umfange wie in London, steht mithin fest. Die Erklärung dieser Schwankungen um den Satz des französischen Wertverhältnisses durch die Kosten des Transports nach dem Auslande ist also hinfällig. Erschwerend kommt in Betracht, dafs unter der Herrschaft der französischen Doppelwährung sich nicht nur das ungemünzte Metall von der gesetzlichen Relation entfernte, sondern dafs in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch das geprägte Goldgeld ein Agio auf seinen Nennwert notierte. Das französische Doppelwährungsgesetz vermochte also nicht einmal Schwankungen im Wertverhältnis zwischen den französischen Gold- und Silbermünzen zu verhindern. Von einer Beherrschung des Wertverhältnisses der ungeprägten Metalle kann erst recht keine Rede sein. An dieser Thatsache vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dafs sich die Schwankungen des Wertverhältnisses innerhalb verhältnis- mäfsig enger Grenzen hielten. So gut eine Prämie von 6 1 /2 Prozent auf Goldbarren und ein Aufgeld von 12 Prozent auf goldne Zwanzigfrankenstücke entstehen konnte, so gut eine Prämie von 3 4 /s Prozent auf Silber entstehen konnte, eben so gut hätte die Abweichung von dem gesetzlichen Wertverhältnis, wenn sich die mafsgebenden Faktoren weiter zu Ungunsten des einen oder andern Metalls verändert hätten, beträchtlich gröfser werden können. Wenn bimetallistische Schriftsteller mit Vorliebe darauf hinweisen, dafs die Abweichungen von der gesetzlichen französischen Relation in keinem Verhältnis zu der aufserordentlichen Umwälzung der Verhältnisse der Edelmetallproduktion, wie sie durch die Goldfunde der 50 er Jahre hervorgerufen worden ist, gestanden hätten, so ist zuzugeben, dafs die Wirksamkeit der französischen Doppelwährung thatsächlich den Einflufs dieser Umwälzung auf das Wertverhältnis beträchtlich abgeschwächt hat. Aber diese Wirkung war an ganz bestimmte Vorbedingungen geknüpft, die bereits oben bei der Darstellung der Geschichte der französischen Doppelwährung präcisiert wurden. Diese Vorbedingungen waren, dafs der französische Münzumlauf, als die enorme Steigerung der Goldproduktion und der Silbernachfrage für Indien eintrat, ganz mit Silber gesättigt war; dafs ferner der Übergang von einem Silber- zu einem Goldumlaufe den Bedürfnissen des Verkehrs entsprach. 202 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse. Als zu Beginn der 70 er Jahre eine neue Umkehr des Wertverhältnisses stattfand, war die erste der beiden Vorbedingungen ebenfalls gegeben. Frankreich und die übrigen Länder der Lateinischen Münzunion hatten einen grofsen Vorrat von dem in seinem relativen Werte steigenden Metall. Unter diesen Verhältnissen war die französische Doppelwährung an sich abermals im stände, dem Weltmarkte grofse Beträge des im Werte steigenden Goldes zur Verfügung zu stellen, das im Werte sinkende Silber aufzunehmen und dadurch ausgleichend auf die Veränderung des Wertverhältnisses hinzuwirken. Wie lange die französische Doppelwährung gegenüber der gewaltigen Steigerung der Silberproduktion und den andern auf eine Entwertung des Silbers hinwirkenden Faktoren im stände gewesen wäre, die Silberentwertung hintan zu halten, ist eine Frage für sich. Aber die zweite Vorbedingung, welche bei dem Umschwung der 50 er Jahre für die Wirksamkeit der französischen Doppelwährung gegeben war, fehlte diesmal. Die Wirksamkeit der Doppelwährung hätte diesmal den Münzbundstaaten nicht einen tauglicheren an Stelle eines weniger tauglichen Geldstoifes, das Gold an Stelle des Silbers gebracht, sondern umgekehrt das Silber an Stelle des Goldes. 1850 kostete es Frankreich kein Opfer, sein Doppelwährungssystem ausgleichend auf die Veränderung des Wertverhältnisses wirken zu lassen; es brachte ihm sogar eine Verbesserung seines eigenen Geldumlaufs. Zu Beginn der 70 er Jahre dagegen hätten die Staaten der Lateinischen Münzunion, um ihre Doppelwährung dieselbe Wirkung ausüben zu lassen, ihren Goldumlauf aufgeben müssen, und um diesen Preis waren sie nicht gewillt, sich um die Stabilität des Wertverhältnisses der Edelmetalle verdient zu machen. Münzgesetz und Verkehrsbedürfnis kamen hier in Konflikt, und da der Verkehr nicht für die Münzgesetze, sondern die Münzgesetze für den Verkehr da sind, mufste in diesem Konflikt das Verkehrsbedürfnis siegen: die Doppelwährung wurde durch Einstellung der freien Silberprägung beseitigt. Die Stellung der deutschen Münzreform unter den währungspolitischen Mafsregeln jener Zeit und ihr Anteil an der Silberentwertung ist dadurch gleichfalls bereits in gewissem Grade aufgeklärt. Die von bimetallistischer Seite aufgestellte Behauptung, dafs der deutsche Währungswechsel die Ursache der Preisgabe der französischen Doppelwährung gewesen sei, steht im Widerspruch mit der von derselben Seite vertretenen Ansicht, dafs das Bestehen der französischen Doppelwährung eine Entwertung des Silbers nicht zugelassen haben würde; denn unmöglich werden konnte die Aufrechterhaltung der Doppelwährung nur durch eine starke Abweichung des thatsächlichen von dem gesetzlichen Wertverhältnis, im vorliegenden Falle durch eine beträchtliche Entwertung des Silbers, die ja angeblich, solange die 6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung' und die Silberentwertimg. § 4. 203 Doppelwährung bestand, gar nicht eintreten, also auch nicht durch die deutsche Münzreform hervorgerufen werden konnte. Auch der Einwand, Frankreich habe sich gegen das von Deutschland abgestofsene Silber verteidigen müssen, ist nicht stichhaltig. Denn einmal hat Deutschland mit seiner Silberabstofsung erst im Oktober 1873 begonnen, als die Beschränkung der freien Silberprägung in Frankreich und Belgien bereits erfolgt war. Ferner lag für Frankreich und die übrigen Staaten des Lateinischen Münzbundes nur dann eine Veranlassung vor, sich gegen das deutsche Silber zu verteidigen, wenn man das Silber überhaupt nicht wollte, wenn man also zwischen Silber und Gold den Unterschied machte, dessen Bestehen die bimetallistische Theorie nicht gelten lassen will. Wollte aber die französische Münzunion sich das Silber fernhalten und sich ihren Goldumlauf sichern, dann mtifste sie — ganz unabhängig von der deutschen Münzreform — durch das Steigen der Silberproduktion und die Abnahme der indischen Silbernachfrage zur Einstellung der freien Silberprägung gedrängt werden, nur dafs die Notwendigkeit eines solchen Schrittes vielleicht erst einige Jahre später hervorgetreten wäre. Nicht nur in Bezug auf das Verhalten der Lateinischen Münzunion, sondern auch in Bezug auf die sämtlichen gegen das Silber gerichteten Avährungspolitischen Mafsregeln der letzten Jahrzehnte heifst es das Verhältnis von Ursache und Wirkung umdrehen, wenn man den deutschen Währungswechsel als den Grund für die Einstellung der Silberprägungen in den andern Staaten bezeichnet. Die Währungsfrage war Jahre lang vor der deutschen Münzreform vor der internationalen Öffentlichkeit diskutiert worden; in der ganzen Kulturwelt war das ausgesprochene Bestreben zu Tage getreten, die Goldwährung, wo sie thatsächlich bestand, gesetzlich festzuhalten, und sie einzuführen, wo sie nicht bestand. Die Umstände fügten es, dafs Deutschland als erster Staat in den Umwandlungsprozefs eintreten und sich dadurch relativ günstige Bedingungen sichern konnte. Dafs die andern Staaten Deutschlands Vorgehen folgten, war mithin lediglich eine Bestätigung der richtigen Voraussicht, auf Grund deren Deutschland sich zur Goldwährung entschlossen hatte. Deutschland hat die übrige Kulturwelt nicht vor die Entscheidung über das Silber gestellt, sondern höchstens die Entscheidung beschleunigt. Es wurde bei seinem Währungswechsel von denselben Beweggründen geleitet, wie diejenigen Staaten, die seinem Beispiel folgten; nur dafs jeder Staat, der sich vom Silber abwendete, das Schwergewicht dieser Motive verstärken mufste, indem er das Verwendungsgebiet für das Silber einschränkte und dadurch die übrigen Staaten um so mehr dem Andränge des Silbers aussetzte. Solange aber die Verkehrswelt Silber und Gold als gleichwertig und gleichberechtigt von monetärem Standpunkte aus ansah, konnte selbst der stärkste 204 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung- der Edelmetallverliältnisse. Silberandrang keine gesetzgeberischen Mafsregeln zur Aussperrung des Silbers hervorrufen. Der tiefere Grund für die sogenannte „Demoneti- sation" und für die Entwertung des Silbers ist mithin zu suchen in einem Verdikt des Verkehrs über den Gebrauchswert des Silbers als Geldstoff. Nachdem aus dem Kreise der zahlreichen Güter, welche anfänglich als Geld fungiert hatten, die beiden Edelmetalle wegen ihrer besonderen Tauglichkeit zu diesem Zwecke allein als Geldstoff übrig geblieben waren, nachdem Gold und Silber Jahrtausende lang nebeneinander Gelddienste geleistet hatten, ist nunmehr innerhalb der Kulturwelt im Laufe einer kurzen Spanne Zeit der an Tauglichkeit zurückstehende dieser beiden Stoffe von dem tauglicheren verdrängt worden, weil die Edelmetallgewinnung plötzlich das tauglichere Metall der Kulturwelt in viel gröfseren Mengen zur Verfügung gestellt hat. Die den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechende Beschränkung des Silbergeldes innerhalb des gesamten Geldumlaufs war gleichzeitig, wie im ersten Abschnitt dieses Buches dargestellt wurde, die Voraussetzung für die Herstellung eines einheitlichen Geld Systems aus beiden Edelmetallen. Nur bei einer beschränkten Ausgabe von Silbermünzen ist es möglich, dem Silbergeide einen von seinem eigenen Stoffe unabhängigen und sich vom Golde herleitenden Wert beizulegen. So hat die Ausdehnung der Goldwährung und die Beschränkung der Silberprägung nach zwei Seiten hin den Bedürfnissen des modernen Geldverkehrs Rechnung getragen. Zweites Buch. Theoretischer Teil. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. 1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 1. Allgemeines über die Definition des Geldes. Die Feststellung des Geldbegriffs galt von jeher als ein schwieriges Problem der theoretischen Nationalökonomie. So geläufig die Vorstellung des Geldes ihrem allgemeinen Inhalte nach für Jedermann ist, so schwer erscheint es, diese allgemeine Vorstellung in eine kurze Formel zu fassen. Bei näherer Betrachtung stellt sich das Geld als so vielgestaltig in seinen Erscheinungsformen und Funktionen dar, dafs das Gemeinsame und Wesentliche in dem grofsen Komplex der Einzelwahrnehmungen unterzugehen droht. So kommt es, dafs wir zwar eine grofse Anzahl von Definitionen des Geldes besitzen, aber keine, die allgemeine Anerkennung gefunden hätte. Die meisten Definitionen des Geldes knüpfen nicht an die Substanz des Geldes, sondern an seine Funktionen an, und das augenscheinlich mit Recht. Denn das Geld ist, wie im historischen Teile dieses Buches bereits dargestellt wurde, nicht ein Ding an sich, wenigstens nicht notwendig ein Ding an sich; vielmehr kann ein und derselbe Gegenstand Geld sein, soweit er innerhalb der Volkswirtschaft bestimmte Funktionen erfüllt, und er hört auf Geld zu sein, soweit er andere Funktionen erfüllt. Allerdings haben wir gesehen, dafs die Entwicklung des Geldes die Tendenz hat, zu einer selbständigen Darstellung, zu einer Verkörperung der Geldfunktionen zu führen; dafs z. B. das Metall in gemünzter Form in der Regel nur Geldfunktionen erfüllt, und dafs das Papiergeld seiner ganzen Beschaffenheit nach überhaupt nur als Geld dienen kann. Aber diese Entwicklungstendenz hat sich im modernen Geldwesen noch nicht entfernt im ganzen Umfange durchgesetzt. Die Regel, dafs die Edelmetalle in gemünzter 206 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. Form nur als Geld funktionieren, hat ihre Ausnahmen; auch heute noch finden Münzen, die mit allen denkbaren Erfordernissen des Geldes ausgestattet sind, gelegentlich als Schmuck Verwendung — es sei nur auf die Benutzung von Reichsmünzen mit dem Bildnis Kaiser Friedrichs III. als Brochen u. s. w. hingewiesen —; und wenn ein Goldschmied Münzen zurücklegt, nicht um sie'später wieder zu verausgaben, sondern um sie als Tiegelgut zu verwenden, so haben diese Münzen damit aufgehört, Geld zu sein. Im internationalen Verkehr vollends ist bei den Edelmetallen aus ihrer Erscheinungsform heraus eine Unterscheidung, ob sie Geld oder nicht Geld sind, ganz und gar unmöglich. Hier flottiert geprägtes und ungeprägtes Edelmetall neben- und durcheinander. Es Averden in Goldbarren grofse Zahlungen geleistet, während umgekehrt geprägtes Gold in grofsem Umfange der industriellen Verwendung zugeführt wird. Aus diesen Gründen kann eine Definition des Geldes nicht an die Substanz und die Erscheinungsform des Geldes anknüpfen, sondern nur an seine Funktionen. Ein bestimmtes Objekt ist Geld, soweit es Träger gewisser, näher festzustellender Funktionen ist. Dabei ist jedoch ein Fehler zu vermeiden, der häufig gemacht worden ist. Man hat mitunter, um zu einer Definition des Geldes zu kommen, die sämtlichen Funktionen, welche das Geld in unsrer Volkswirtschaft, sei es ausschliefslich, sei es neben andern Gütern, versieht, zu ermitteln gesucht. Als vorbereitende Arbeit hat ein solches Verfahren gewifs seine gute Berechtigung, aber eine blofse Aneinanderreihung dieser Einzelfunktionen kann als eine korrekte Definition nicht anerkannt werden. Denn eine genauere Betrachtung ergiebt, dafs diese Einzelfunktionen sich teilweise aus einer Grundfunktion ableiten, teilweise nur regelmäfsig oder gar nur beiläufig mit den begriffswesentlichen Funktionen verknüpft sind; ist das der Fall, dann gehören diese Funktionen nicht in eine Definition, welche nur die wesentlichen, nicht auch die abgeleiteten und unerheblichen Merkmale der zu definierenden Erscheinung zu umfassen hat. — Zur Feststellung des wesentlichen Merkmales giebt es nun zwei Wege: entweder mufs man von den Einzelfunktionen ausgehen, eine jede davon für sich betrachten, sie zu den andern in Beziehung setzen und sie aufeinander oder auf eine dritte Funktion zurückführen, um so durch Ausscheidung des Unwesentlichen und Abgeleiteten das wesentliche Merkmal des Geldes festzustellen; oder aber man mufs den Gesamtorganismus der Volkswirtschaft zum Ausgangspunkt nehmen und die Stellung des Geldes in diesem Gesamtorganismus zu präcisieren suchen. Wir schlagen zunächst den letzteren Weg ein. Die später vorzunehmende Untersuchung der einzelnen Funktionen des Geldes wird ge- wissermafsen die Probe auf das Exempel liefern. 1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 2. 207 § 2. Die Stellung des Geldes im Organismus der Volkswirtschaft. Die in der Volkswirtschaft in Erscheinung tretenden Gegenstände unterliegen einer fundamentalen Unterscheidung von dem Gesichtspunkte aus, ob sie unmittelbar dem Konsum dienen, oder ob sie nur Mittel sind, welche dazu verwendet werden, gebrauchsfertige Güter herzustellen und sie dem Konsum zuzuführen. Die letzteren, die sich zu den ersteren wie das Mittel zum Zweck verhalten, und die sich im Gegensatz zu den „Konsumgütern" als „Mittelsgüter" bezeichnen lassen 1 ), zerfallen in verschiedene Gruppen: 1. In Produktionsmittel im engeren Sinne 2 ), d. h. solche Güter, welche als Rohstoffe oder Hilfsstoffe oder Werkzeuge u. s. w. zur Umformung der gegebenen Materie in einen für den Verbrauch geeigneten Zustand dienen; hierher gehören Stoffe wie Baumwolle, Wolle, Erze, Metalle, Getreide, Kohlen, Werkzeuge, Maschinen u. s. f. 2. In Transportmittel, d. h. solche Güter und Vorrichtungen, welche die Überführung von Gütern nach dem Orte ihrer weiteren, sei es vorübergehenden oder endgültigen Verwendung, sei es der Verwendung im Produktionsprozefs oder in der Konsumtion, bewerkstelligen; hierher gehören die Karren, Wagen, Schiffe, Eisenbahnen, welche das Getreide vom Acker zur Mühle, das Mehl von der Mühle zum Bäcker, das Brot vom Bäcker zum Konsumenten, welche die Baumwolle von der Plantage zur Spinnerei, das Garn von der Spinnerei zur Weberei, das Gewebe von der Weberei zum Schneider und schliefslich das fertige Kleidungsstück zu seinem endgültigen Träger führen. Diese beiden Kreise von Mittelsgütern treten in Erscheinung, sobald die Menschen von einer lediglich occupatorischen zu einer produktiven Thätigkeit übergehen, sobald sie aufhören, sich darauf zu beschränken, die Genufsmittel, welche ihnen die Natur freiwillig liefert, an Ort und Stelle zu verzehren, und sobald sie anfangen, aktiv in den Naturprozefs einzugreifen und sich planmäfsig an der Hervorbringung von Gütern zu beteiligen. Produktionsmittel und Transportmittel würden in gleicher Weise auch in einer zukünftigen, nach sozialistischen oder kommunistischen Prinzipien geordneten Gesellschaft, die kein Sondereigentum kennt, nicht entbehrt werden können. Diese beiden Gruppen von Mittelsgütern haben mithin lediglich die Grundthatsache des Wirtschaftens, die Beteiligung des Menschen an der Hervorbringung von Gütern, die als Mittel zur Bedürfnisbefriedigung dienen, zur Voraussetzung. 1) K oschek unterscheidet Güter erster Ordnung oder Gebrauchs- und Verbranchsgüter, und Güter zweiter Ordnung oder Produktivgüter; Dietzel unterscheidet, m. E. korrekter, zwischen Objekten und Mitteln der Wirtschaft. 2) Im Gegensatz zu der vielfach gebrauchten Anwendung der Bezeichnung „Produktionsmittel" auf sämtliche Mittelsgüter. 208 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. 3. Im Gegensatz zu diesen Gruppen von Mittelsgütern ist weder im Zustande der Eigenwirtschaft noch in einer kommunistischen Wirtschaftsverfassung ein Existenzgrund vorhanden für eine dritte Gruppe, die uns bei der Betrachtung der vor unsern Augen liegenden volkswirtschaftlichen Erscheinungen auffallt, und die sich auf den ersten Blick mit dem Begriffe deckt, den wir mit dem Worte „Geld" bezeichnen. Diese dritte Kategorie beruht auf der Kombination zweier Grundthatsachen, nicht des Wirtschaftens überhaupt, sondern unsrer gegenwärtigen Wirtschaftsverfassung: auf der Arbeitsteilung und dem Sondereigentum. Wo Arbeitsteilung besteht, dort erzeugt jeder nur einen kleinen Teil der Güter, auf die sich sein eigener Bedarf erstreckt; die meisten Güter, die er sowohl für seinen Unterhalt als auch für die Zwecke seiner wirtschaftlichen Thätigkeit nötig hat, werden von andern geschaffen. Wo aufseräem Sondereigentum sowohl an Produktionsmitteln als auch an Konsumgütern besteht, können sowohl die zu einer Unternehmung notwendigen Mittelsgüter und Arbeitskräfte, als auch die für den Unterhalt einer Person notwendigen Konsumgüter dem Unternehmer oder Verbraucher aus den Händen ihrer Besitzer und Inhaber nur zur Verfügung gestellt werden durch einen Vorgang, den wir als „Verkehr" bezeichnen, nicht als Verkehr im Sinne von Transport (interlokaler Verkehr), sondern im Sinne der Übertragung des Eigentums oder Verfügungsrechtes von einer Person auf eine andere (interpersonaler Verkehr); wir wenden das Wort „Verkehr" in der folgenden Darstellung ausschliefslich im letzteren Sinne an. Für den Verkehr in diesem Sinne bildet, wie bereits erwähnt wurde, wie aber nochmals ausdrücklich betont sein möge, die Kombination von Arbeitsteilung und Sondereigentum die Grundlage, nicht etwa eine dieser Thatsachen für sich allein. Wo keine Arbeitsteilung besteht, avo jeder selbständig alles beschafft, was er nötig hat, dort ist auch kein Anlafs zu einem Verkehr vorhanden. Wo ferner bei bestehender Arbeitsteilung kein Sondereigentum vorhanden ist, wo alles, was der einzelne auf Grund einer Arbeitsteilung mit der Gesamtheit gehörigen Produktionsmitteln schafft, der Gesamtheit zufliefst und von den Organen der Gesamtheit wieder auf die Einzelnen verteilt wird, da mag es wohl eine geordnete Organisation der Güterverteilung geben, aber keinen Verkehr zwischen den wirtschaftenden Individuen. Aus der in unsrer historisch gewordenen Wirtschaftsverfassung gegebenen Thatsache des Verkehrs ist die Institution des Geldes erwachsen. Wie der Mensch sich dazu gedrängt sah, bei seiner auf die zweckmäfsige Veränderung der Form und Beschaffenheit der Materie sowie des Standortes der Güter gerichteten Thätigkeit die Arbeit durch den Gebrauch von Mittelsgütern zu erleichtern und wirksamer zu gestalten, genau ebenso drängte sich ihm die Benutzung von Mittels- 1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. gittern auf für die Zwecke der Güterübertragung von Person zu Person. Die Schwierigkeiten des unmittelbaren Verkehrs, wie sie am deutlichsten beim unmittelbaren Austausche hervortreten mufsten, liefsen sich nur überwinden durch die Einschiebung von Zwischengliedern, und zwar sowohl von Zwischengliedern sachlicher als auch persönlicher Natur. Das personale Zwischenglied des Verkehrs ist der Händler, das sachliche Zwischenglied ist das Geld. Der Händler erwirbt Güter, um sie wieder zu veräufsern. Derjenige, der Güter einer bestimmten Art benötigt, braucht nicht erst einen Produzenten u. s. w. zu suchen, der diese Dinge gerade überflüssig hat; er braucht sich nur an den Händler zu wenden, dessen Beruf ja gerade darin besteht, bestimmte Güter immer zur Veräufserung bereit zu haben. Umgekehrt findet derjenige, der Güter veräufsern will, in dem Händler einen Abnehmer, dessen Nachfrage nicht durch seinen eigenen persönlichen Bedarf begrenzt ist, da sein Beruf darin besteht, zu kaufen, um wieder zu verkaufen. Der Händler ist mithin für den Verkehr eine Zwischeninstanz, in der von den verschiedensten Punkten aus das Angebot und die Nachfrage zusammenlaufen und die dadurch den einzelnen wirtschaftenden Individuen sowohl die Beschaffung als auch die Veräufserung von Gütern erleichtert. Ganz analog ist die Mittelsstellung des Geldes. Wie der Händler die Güter erwirbt, um sie wieder zu veräufsern, so wird das Geld von Jedermann erworben, um wieder veräufsert zu werden. Daraus ergiebt sich, dafs sich für den Händler alle Dinge, mit denen er Handel treibt, verhalten wie das Geld für Jedermann, während sich umgekehrt für Jedermann das Geld so verhält, wie für den Händler seine Handels- Waren. Jedermann ist bereit, im allgemeinen sogar gezwungen, gegen Geld zu verkaufen, da gegen Geld alle andern Güter und alle Leistungen, wenn nicht ausschliefslich, so doch mindestens ungleich sicherer und einfacher zu erlangen sind, als gegen andere Werte. Man kommt rascher, im allgemeinen sogar nur dann zum Ziel, wenn man gegen Geld verkauft und gegen das erhaltene Geld die benötigten Güter erwirbt. Auf das Geld richtet sich mithin das Gesamtangebot, und vom Gelde geht die Gesamtnachfrage nach Gütern und Leistungen aus. Wie der Händler in personaler Beziehung, so steht das Geld in sachlicher Beziehung im Brennpunkte von Angebot und Nachfrage; wie der Händler die Mittelsperson des Verkehrs ist, so ist das Geld der Mittelsgegenstand, das Instrument des Verkehrs; nur dafs es nicht — wie der Händler — ausschliefslich zweiseitige Übertragungen vermittelt, bei denen ein Gut gegen ein anderes hingegeben wird, sondern auch die zahlreichen einseitigen Übertragungen von Vermögenswerten, die sich aus der bestehenden wirtschaftlichen und rechtlichen Organisation der Gesellschaft ergeben, wie z. B. Abgaben und Steuern. Helfferich, Das Geld. 14 ■in f;i i'" . 210 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. Damit ist, entsprechend dem oben Bemerkten, nur eine Aussage über eine Verrichtung-, eine Funktion des Geldes gemacht. Das Geld ist aber nicht eine abstrakte, von jeder materiellen Verkörperung losgelöste Funktion, es tritt uns vielmehr in jeder gegebenen Wirtschaftsverfassung und in jedem gegebenen Wirtschaftsgebiete als ein bestimmter Kreis konkreter Objekte gegenüber. Wir bezeichnen als Geld die Gesamtheit derjenigen Objekte., welche die oben festgestellte Funktion erfüllen, und zwar nicht etwa nur gelegentlich und beiläufig, sondern regelmäfsig und in ihrer ordentlichen Bestimmung. Wir sehen die Entstehung des Geldes erst dann als vollendet an und sprechen erst dann von Geld im vollen Sinne des Wortes, wenn bestimmte, nach äufserlichen Merkmalen unterscheidbare Objekte (vor allem die Münzen) in ihrer ordentlichen Bestimmung die besonderen Funktionen der Verkehrsvermittelung erfüllen, wobei natürlich nicht ausgeschlossen ist, dafs sie ausnahmsweise dieser Verrichtung entzogen und zu andern Zwecken verwendet werden, oder dafs gelegentlich Objekte, deren ordentliche Bestimmung auf einem andern Gebiete liegt, der Verkehrsvermittelung dienen. Wir verstehen also unter „Geld" die Gesamtheit derjenigen Objekte, welche in einem gegebenen Wirtschaftsgebiet und in einer gegebenen Wirtschaftsverfassung die ordentliche Bestimmung haben, denVerkehr (oder die Uber- tragung von Werten) zwischen den wirtschaftenden Individuen zu vermitteln. Mit dieser Definition ist die Stellung des Geldes im Kreise der wirtschaftlichen Erscheinungen dahin bestimmt, dafs es als dritte Gruppe der Mittelsgüter den Produktionsmitteln im engeren Sinne und den Transportmitteln gleichgeordnet zur Seite steht. Diese Bestimmung- der Stellung des Geldes in der Volkswirtschaft dürfte sich gegenüber der von andern Geldtheoretikern vorgenommenen wohl begründen lassen. Im Anschlufs an die allgemein übliche Dreiteilung des Lebensprozesses unsrer Wirtschaftsverfassung, die Produktion, die Verteilung- und den Konsum, ist von den Einen das Geld als Mittel der Güterverteilung den Produktionsmitteln und den Konsumgütern als ein dritter selbständiger Kreis volkswirtschaftlicher Forschungsobjekte gegenübergestellt Avorden, während von Anderen das Geld unter den Begriff des „Kapitals", d.h. der produzierten Produktionsmittel, als eine mit 10 oder 12 anderen Unterabteilungen koordinierte Gruppe eingereiht worden ist. Knies, der die erstere Auffassung gegenüber der allgemeiner angenommenen letzteren Einteilung vertreten hat, begründet seine abweichende Rubrizierung nicht nur durch den Hinweis auf die erwähnte Dreiteilung der wirtschaftlichen Vorgänge, sondern auch 1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 2. 211 damit, dafs ein „Kauf-Verkauf für sich doch eben kein Akt der Güterproduktion, sondern der (interpersonalen) Güterübertragung" sei; der Einzelne als Geldbesitzer habe in seinen Geldstücken ein Mittel, nur um Güter zu bekommen, die bereits von andern produziert sind, und das an einen Andern weggegebene Geld sei ohne jegliche Einwirkung auf das, was mit den für das Geld empfangenen Gütern weiterhin gemacht wird. In dieser Frage der Einteilung hängt natürlich alles davon ab, was unter den Begriffen „Produktion" und „Verteilung" verstanden wird. Versteht man unter „Verteilung" die.Zuführung der für den Konsum fertigen Güter an die einzelnen Individuen, die Repartierung des Gesamtergebnisses des Produktionsprozesses auf die einzelnen Glieder der Volkswirtschaft — und nur in diesem Sinne läfst sich der Verteilungsprozefs dem Produktionsprozefs gegenüberstellen —, dann ist das Geld in unsrer Wirtschaftsverfassung entschieden mehr als lediglich das Mittel dieser Verteilung. Es giebt zahlreiche und wichtige Gruppen von Verkehrsvorgängen, die durch das Geld vermittelt werden, die aber unzweifelhaft dem Produktionsprozefs angehören. Hierher gehören alle diejenigen Verkehrs Vorgänge, welche Güter, Nutzungen und Leistungen zum Zwecke der Produktion zusammenführen, welche Arbeitsräume, Maschinen, Roh- und Hilfsstoffe und Arbeitskräfte dem Unternehmer für die Zwecke seiner Produktion zur Verfügung stellen. Das Geld dient hier zur wirksamen Zusammenfassung von Produktionskräften und Produktionsmitteln, zur Organisation der Produktion. Seine Funktion ist in gewissem Sinne analog derjenigen der Transportmittel, welche ebenso wie das Geld nicht nur dazu dienen, das fertige Produkt dem endgültigen Verbraucher räumlich zuzuführen, sondern auch dazu, Produktionsmittel und Produktionskräfte räumlich zu vereinigen. Indem wir dabei die Wahrnehmung machen, dafs die Transportmittel stets anstandslos als eine Kategorie des „Kapitals", d. h. der produzierten Produktionsmittel, betrachtet worden sind, kommen wir zu der Frage, wie der Begriff der „Produktion" abzugrenzen ist. Wenn wir diesen Begriff auf die planmäßige Umformung der Materie zu höherer Brauchbarkeit beschränken, dann ist klar, dafs die Transportmittel ebensowenig wie das Geld „Produktionsmittel" darstellen. Mit einer kleinen Variante läfst sich mit den oben citierten Worten von Knies gegen die Rubrizierung der Transportmittel unter die „Produktionsmittel" dasselbe sagen, was er gegen die Einbeziehung des Geldes in die Produktionsmittel ausführt: ein Transport ist für sich kein Akt der Güterproduktion, sondern der (interlokalen) Güter üb ertragung. Eine Umformung der Güter tritt durch den Transport ebensowenig ein, wie durch den durch das Geld vermittelten Besitz Wechsel. Fafst man also die „Produktion" in dem oben definierten engeren Sinne auf, dann wären aufser dem Gelde, dem Instrument der interpersonalen Güterübertragung, 14* 212 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung auch die Transportmittel aus der Kategorie „Produktionsmittel" und mithin auch aus der Kategorie „Kapital" auszuscheiden. Auch wenn man von dem Kriterium der „Umformung" der Materie als wesentlich für den Produktionsbegriff (und damit auch für den Kapitalbegriff) absehen will und an deren Stelle als das entscheidende Moment die Thatsache ansieht, dafs ein Gut durch eine auf dasselbe gerichtete wirtschaftliche Bethätigung einen höheren Wert erhält, möge es dabei immerhin in seiner äufseren Erscheinung und Beschaffenheit unverändert bleiben —, so wird auch dadurch an der analogen Stellung von Transportmitteln und Geld zum Begriff der Produktion und des Kapitals nichts Wesentliches geändert. Wohl ist es die wirtschaftliche Bestimmung des Transports, die Güter von einem Orte an einen andern zu führen, an dem sie eine erhöhte Brauchbarkeit besitzen und infolgedessen einen höheren Wert darstellen; aber in gleicher Weise ist es der Zweck der interpersonalen Güterübertragung, die Güter aus einer Hand in eine andere, in der sie eine erhöhte Brauchbarkeit haben, überzuführen; wie später noch ausführlich zu zeigen sein wird, beruht nicht nur der Transport auf der Thatsache einer Wertdifferenz eines und desselben Gutes an zwei verschiedenen Orten, sondern es beruht auch jeder Austausch auf einer Verschiedenheit der Wertschätzung der auszutauschenden Güter durch die tauschenden Individuen. Bei der weiteren Begrenzung des Begriffs der Produktion würde mithin das Geld in gleicher Weise wie die Transportmittel unter die Produktionsmittel und unter den Kapitalbegriff fallen. Wenn man folgerichtig verfahren will, dann mufs man also entweder das Geld ebenso wie die Transportwerkzeuge den Produktionsmitteln zuzählen, oder man mufs den Produktionsmitteln nicht nur das Geld als Mittel der interpersonalen Güterübertragung, sondern auch die Transportwerkzeuge als Mittel der interlokalen Güterübertragung als je eine selbständige Kategorie zur Seite stellen. Im ersteren Falle wäre dann das Wort „Produktionsmittel" im weiteren Sinne gebraucht, im letzteren Falle im engeren Sinne. Mit Rücksicht auf die möglichste Klarheit der Terminologie dürfte es sich empfehlen, das Wort „Produktionsmittel" nur im engeren Sinne zu benutzen, für die weitere Bedeutung aber die Bezeichnung „Mittelsgüter" zu gebrauchen. Die Stellung des Geldes zum „Kapital" ist mit den vorstehenden Ausführungen gleichfalls klargestellt. Wenn man die „produzierten Produktionsmittel" unter dem Begriffe Kapital zusammenfafst, so kann nach der allgemeinen Anwendung des Begriffs Kapital in der Volkswirtschaftslehre — soweit auch die Anwendung bei den verschiedenen Theoretikern im einzelnen auseinandergehen mag — darüber kein Zweifel bestehen, dafs in diesem Falle der Begriff Produktionsmittel im weiteren Sinne gebraucht ist, dafs mithin das Geld als Verkehrsmittel 1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 2. 213 neben Transportmitteln und den Produktionsmitteln im engeren Sinne eine Untergruppe des Kapitals darstellt. — Über diese allgemeine Bestimmung des Geldbegriffs kann kaum hinausgegangen werden, wenn man den Geldbegriff nicht in die einzelnen Funktionen des Geldes auflösen will. Anderseits ist die Besonderheit der Stellung des Geldes im Kreise der wirtschaftlichen Güter durch diese allgemeine Begriffsbestimmung hinreichend gekennzeichnet. Es unterscheidet sich von allen andern Gütern, die in den Verkehr eintreten, und die man als „Waren" zu bezeichnen pflegt, dadurch, dafs es allgemein nicht für den Verbrauch oder dauernden Gebrauch, also nicht um seiner selbst willen, erworben wird, sondern als Mittel zur Erwerbung der eigentlich benötigten Güter; dafs derjenige, der Gegenstände seines Besitzes veräufsern will, im allgemeinen gewillt und genötigt ist, sie zunächst in Geld umzusetzen. und dafs, wer von andern Güter, Nutzungen oder Dienstleistungen erwerben will, sich im allgemeinen genötigt sieht, dafür Geld zu geben Bei der absoluten Klarheit dieses Verhältnisses hat der Streit darüber, ob das Geld selbst eine „Ware" sei oder nicht, keinerlei sachliche Bedeutung; er ist ein blofser Streit um Worte. Versteht man unter „Ware" im Gegensatz zu den in der eigenen Wirtschaft erzeugten und ebendort zum Verbrauch gelangenden Gütern alle diejenigen Güter, die aus dem Kreise der Eigenproduktion heraus in den Verkehr, auf den „Markt" gelangen, um im Austausch gegen andere Werte den Besitzer zu wechseln, dann ist das Geld die Ware y.ur' e'S,o%rjv\ denn seine ganze Bestimmung besteht ja darin, im Verkehr zu sein und den Besitzer zu wechseln. Versteht man aber unter Waren nur diejenigen Verkehrsgüter, auf welche sich der eigentliche Bedarf der Individuen für den Gebrauch oder Verbrauch in ihrer wirtschaftlichen Thätigkeit oder für ihre unmittelbare Bedürfnisbefriedigung richtet und deren Umsatz gerade durch das Geld vermittelt wird, dann allerdings kann man das Geld als das „gerade Gegenteil der Ware" bezeichnen (R, H ilde- bkand ). Auch diejenigen, welche denSatz aufgestellt und vertreten haben, dafs das Geld eine Ware sei, haben damit durchaus nicht die Besonderheiten des Geldes gegenüber allen andern Verkehrsgütern leugnen Avollen; die ursprüngliche Bedeutung des Satzes lag vielmehr auf einem andern Felde. Gegenüber der Auffassung, dafs das Geld kein Wertgegenstand an sich, sondern nur ein Wertzeichen, nur eine Anweisung auf andere Wertgegenstände sei, dafs es keinen wirklichen, sondern nur einen fiktiven Wert habe, — gegenüber solchen Aufstellungen sollte mit dem Satze „das Geld ist eine Ware" die Realität des Geldes als eines selbständigen Wertgegenstandes, dessen Wert denselben Gesetzen wie derjenige aller andern Objekte der Volkswirtschaft unterliege, betont werden —, ein Problem, das in einem späteren Abschnitte zu erörtern ist. 214 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. § 3. Anwendung der Begriffsbestimmung 1 des Geldes auf seine einzelnen Erscheinungsformen. Bevor wir zur Feststellung des Verhältnisses schreiten, in welchem die Einzelfunktionen des Geldes zu seiner im vorigen Paragraphen ermittelten Stellung im Gesamtorganismus der Volkswirtschaft stehen, sei noch eine Untersuchung darüber vorgenommen, wie sich die ermittelte Begriffsbestimmung zu den konkreten Erscheinungsformen des Geldes verhält, ob sie einerseits Baum hat für alle diese Erscheinungsformen. und ob sie anderseits nicht auch auf Dinge zutrifft, welche allgemein nicht als Geld angesehen und behandelt werden. Bei dieser Untersuchung bietet sich die bereits angedeutete eigentümliche Schwierigkeit, dafs das Geld nicht ein Objekt als solches, sondern nur ein Objekt als Träger bestimmter Funktionen ist. Wenn nun auch die Entwicklung des Geldes dahin geführt hat, dafs allmählich nach bestimmten Merkmalen unterscheidbare Objekte vorzugsweise oder nahezu ausschliefslich die Funktion des Geldes erfüllen, so bleibt doch — wenigstens beim gegenwärtigen Stande der Wirtschaftsverfassung im allgemeinen und der Geldverfassung im besonderen — bei der Scheidung zwischen Geld und den übrigen Verkehrsobjekten noch ein ungelöster Rest, der darin besteht, dafs die Objekte, welche regelmäfsig die Funktionen des Geldes versehen, wenigstens teilweise dieser Verrichtung entzogen und einer andern Verwendung zugeführt werden können, und dafs umgekehrt die Verrichtung des Geldes gelegentlich auch von solchen Verkehrsobjekten ausgeübt werden kann, die ihre eigentliche Bestimmung und ihren Entstehungsgrund in einer andern Verwendung haben. Bei der denkbar gröfsten Klarheit über die Funktionen des Geldes können mithin Zweifel entstehen hinsichtlich der Objekte, welche als Geld zu bezeichnen sind. Das kommt auch in der oben gegebenen De fini tion zum Ausdruck, in welcher als „Geld" die Gesamtheit derjenigen Objekte, welche in einem gegebenen Wirtschaftsgebiete und in einer gegebenen Wirtschaftsverfassung die ordentliche Bestimmung haben, den Verkehr zwischen den wirtschaftenden Individuen zu vermitteln. Man mag gegen diese Definition einwenden, dafs der Ausdruck „ordentliche Bestimmung" keine genaue Abgrenzung enthalte; aber darin entspricht die Definition nur dem zu definierenden Begriff, dessen Grenzen aus den oben dargestellten Gründen keine festen, sondern flüssige sind. Wenn wir nun diese Definition auf die konkreten Erscheinungsformen des Geldes und der dem Gelde nahestehenden Objekte anwenden, so mufs zunächst betont werden, dafs es sich an dieser Stelle lediglich um wirtschaftliche, nicht um juristische Gesichtspunkte handelt; 1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 3. 215 denn die gegebene Definition bezieht sich lediglich auf den wirtschaftlichen Geldbegriff. Die Erörterung der Frage, was in juristischem Sinne als Geld anzusehen ist. bleibt dem folgenden Abschnitte vorbehalten. Die verschiedenen Arten von Verkehrsobjekten, welche als Träger der Geldfunktionen, sei es in ihrer ordentlichen Bestimmung, sei es nur gelegentlich, in Betracht kommen, lassen sich in folgende Kategorien scheiden: 1. Das gemünzte Metallgeld, 2. Das vom Staat ausgegebene Papiergeld, 3. Die Banknoten, 4. Checks, Wechsel und ähnliche Obligationen, 5. Briefmarken, Coupons, Konsumvereinsmarken u. dgl. Das gemünzte Metallgeld wird in der Regel als die klassische Form des Geldes überhaupt angesehen, und das nicht mit Unrecht sowohl in Anbetracht der geschichtlichen Entwicklung, als auch der heutigen Geldverfassung der meisten und wichtigsten Kulturländer. Es wurde im historischen Teil dieses Buches gezeigt, wie die Funktion des Geldes in der geprägten Münze ihre erste Verkörperung fand, wie das Geld in der Münze zum erstenmal äußerlich unterschieden den übrigen Verkehrsobjekten gegenübertrat. Ein Nimbus dieser ersten deutlichen Ausscheidung des Geldes aus dem Kreise der übrigen Verkehrsgüter ist noch heute der Münze geblieben; sie ist heute die einzige Erscheinungsform des Geldes, der von der Theorie ganz allgemein und ohne jeden Widerspruch der Charakter als Geld zuerkannt wird. Trotzdem ist es nicht unnütz, daran zu erinnern, dafs es Münzsorten giebt, deren Geldcharakter selbst innerhalb des Staates, der sie ausprägt, nicht ganz aufser Zweifel steht oder denen überhaupt Niemand Geldcharakter beimifst; so z. B. die Handelsmünzen, die für den Verkehr mit fremden Staaten geprägt werden, wie die österreichischen Maria-Theresia-Thaler. Niemand wird diese letzteren als österreichisches Geld ansehen trotz der Münzform und trotz ihrer Herstellung auf denselben staatlichen Münzstätten, welche die als Geld anerkannten österreichischen Münzen der Gulden- oder Kronen Währung prägen. Und warum nicht? —weil diese Handelsmünzen in Österreich selbst nicht die ordentliche Bestimmung haben, den Verkehr zwischen den wirtschaftenden Individuen zu vermitteln. An diesem Ausnahmefall geprüft, trifft mithin unsere Definition zu: die äufsere Erscheinung der Münze ist für den Geldcharakter nicht entscheidend, sondern die ordentliche Bestimmung zu einer speciellen Funktion. Erheblich auseinander gehen die Ansichten bereits über den Charakter des vom Staate ausgegebenen Papiergeldes. Während die einen das Staatspapiergeld bedingungslos als Geld anerkennen, bestreiten andere ihm den Geldcharakter, weil es keinen „Eigenwert" enthalte, sondern — ob einlösbar oder nicht — seinen Wert nur vom 216 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung-, Metallgeld herleiten könne, sei es dafs sie den „Eigenwert" oder „Substanzwert" an sicli für wesentlich für den Geldbegriff halten, sei es dafs sie einem des Eigenwertes entbehrenden Verkehrsobjekte die Möglichkeit, als Wertmafs zu fungieren, absprechen. Andere tragen auch in die Frage nach dem wirtschaftlichen Charakter des Staatspapiergeldes ein juristisches Moment hinein, indem sie das mit gesetzlichem Zwangskurse ausgestattete Papiergeld als Geld anerkennen, nicht aber das Papiergeld ohne Zwangskurs. Noch beträchtlicher sind die Meinungsverschiedenheiten über den Geldcharakter der Banknote, während hinsichtlich der Wechsel, Checks und ähnlicher Papiere, sowie hinsichtlich der mitunter an Geldesstatt verwendeten Briefmarken, Coupons usw. wohl ganz allgemein darin Übereinstimmung herrscht, dafs sie aufserhalb des Begriffs des Geldes stehen. Der Umstand, dafs die Banknote zweifellos eine Urkunde über eine auf Geld lautende Forderung ist, hat vielfach Veranlassung zu der Folgerung gegeben, dafs sie selbst nicht Geld sein könne, obwohl sie thatsächlich die gleichen Funktionen wie das Geld oder wenigstens einen Teil dieser Funktionen erfülle. Nach A. Wagneb ist die Banknote prinzipiell den Checks, fälligen Coupons, Sichtwechseln mit Blankoindossament usw., welche ebenfalls mitunter gewisse Funktionen des Geldes verrichten, gleichzustellen; die Aufstellung eines Unterschieds zwischen den letztgenannten „Kreditumlaufsmitteln" und der Banknote sei wissenschaftlich unhaltbar, da sowohl die Banknoten als auch die Checks, Wechsel usw. das Geld nur in seiner Funktion als Tauschund Umlaufsmittel vertreten könnten, während sie sich in ihrer Funktion als Preismafs ausdrücklich auf das Geld zurückbezögen. Andere wollen auch in Ansehung der Banknote die Entscheidung über die Geldqualität von dem Vorhandensein der gesetzlichen Zahlungskraft, mit oder ohne Verbindung mit einer Aufhebung der Einlösbarkeit, abhängig machen. Wieder andere sehen die Banknote auf Grund der thatsächlich von ihr im Verkehr geleisteten Dienste und auf Grund des Umstandes, dafs von der Verkehrswelt Metallgeld, Papiergeld und Banknoten gleichmäfsig als Barschaft behandelt werden, als Geld an, ganz ohne Rücksicht auf Einlösbarkeit oder Annahmezwang. Nach unserer Definition kann die Entscheidung über die Zugehörigkeit der verschiedenen hier in Rede stehenden Kreditinstrumente und Papierzeichen zum Geld kaum zweifelhaft sein. Zunächst steht an und für sich nichts im Wege, dafs eine Forderung oder Anweisung irgend welcher Art zum Geld gerechnet wird, denn auch Forderungen und Anweisungen können als Instrument des Verkehrs zwischen den wirtschaftenden Individuen, insbesondere als Tauschmittel dienen und mithin Träger der Grundfunktion des Geldes sein. Dafs sie keinen „Eigenwert" besitzen, schliefst diese Möglichkeit nicht 1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 8. 217 aus; denn einmal ist nach den Erscheinungen der modernen Papierwährung- die Auffassung-, dafs ein eigener stofflicher Wert zu den begriffswesentlichen Erfordernissen des Geldes gehöre, nicht zu halten; ferner ist gegenüber dem Gedanken, dafs die sich auf das eigentliche Geld zurückbeziehenden Papierscheine und Banknoten nicht Wertmesser sein können, darauf hinzuweisen, dafs — abgesehen von der noch zu erörternden Frage der Begriffswesentlichkeit der Wertmafsfunktion — in der ganz allgemein als normal angesehenen Geldverfassung, bei der das Wertverhältnis zwischen den einzelnen aus verschiedenen Stoffen hergestellten Geldsorten und die gegenseitige Vertretbarkeit dieser verschiedenen Sorten feststeht, ; — dafs in einer solchen Geldverfassung niemals die einzelne Sorte Wertmesser sein kann, sondern nur die durch die Währungsverfassung gegebene Einheit, auf die alle Sorten, ob Gold, Silber, Nickel, Kupfer oder Papier, in gleicher Weise lauten. Dem Thaler z. B. wird Niemand die Eigenschaft als Geld absprechen, trotzdem sein stofflicher Wert ohne Bedeutung für seinen Geldwert ist, trotzdem er sich in seinem Geldwerte ebenso wie die Banknote auf die Reichsgoldmünzen zurückbezieht, trotzdem er also kein selbständiges Preismafs sein kann. Auch der Einwand, dafs Forderungen auf Geld doch nicht selbst Geld sein könnten, ist nicht durchschlagend. Wir können innerhalb des Kreises der Geld darstellenden Güter sehr wohl verschiedene Arten unterscheiden, von denen die eine Art gebildet wird durch Anweisungen auf Geld der andern Art. Einlösbares Papiergeld, Banknoten und andere Forderungsurkunden brauchen dann nicht Forderungen auf Geld schlechthin zu sein, sondern nur Forderungen auf eine bestimmte Art von Geld, wodurch eigene Geldeigenschaft nicht ausgeschlossen wird. Nachdem so die Möglichkeit, dafs Forderungen und Anweisungen irgend welcher Art Gehl sein können, festgestellt ist, kommen wir zu der Thatfrage, in wie weit die oder jene bestimmten Papierzeichen in unsrer Wirtschaftsverfassung Geld sind. Wenn wir an die hier in Betracht kommenden Erscheinungen das Kriterium anlegen, dafs als Geld diejenigen Verkehrsobjekte anzusehen sind, welche die ordentliche Bestimmung haben, als Instrument der interpersonalen Übertragungen zu dienen, und wenn wir uns dann die Bestimmung ansehen, aus welcher die einzelnen auf Geldbeträge lautenden Papierzeichen hervorgehen, dann müssen wir zu dem Schlufs kommen, dafs Staatspapiergeld und Banknoten dem Gelde zuzuzählen sind, nicht aber Checks, Wechsel, gewöhnliche Bankanweisungen, Coupons, Dividendenscheine, Postwertzeichen, Konsumvereinsmarken und ähnliche Dinge. Darüber, dafs die ordentliche Bestimmung- von Coupons, Dividendenscheinen, Briefmarken usw. gänzlich aufserhalb 218 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. der Grundfunktion des Geldes liegt, braucht kein Wort verloren zu werden; ihre gelegentliche Verwendung zu Zahlungsleistungen statt zur Erhebung von Zinsen und Dividenden oder zur Frankierung von Briefen macht sie bei der Deutlichkeit dieser ihrer ordentlichen Bestimmung weder in der allgemeinen Verkehrsanschauung noch in ihrer rechtlichen Stellung zu Geld. Schwieriger liegt die Frage, wie zugegeben werden mufs, hinsichtlich der übrigen auf Geldbeträge lautenden Papiere. Wechsel und Checks einerseits, Staatspapiergeld und Banknoten anderseits verrichten in grofsem Umfange ähnliche Funktionen; speciell zwischen Wechsel und Banknote besteht bei der ganzen Struktur des modernen Zettelbankwesens ein direkter organischer Zusammenhang. Eine genauere Betrachtang ergiebt jedoch folgenden Unterschied: Staatspapiergeld und Banknoten haben ihre unzweifelhafte und ausschliefsliche Bestimmung darin, gleich dem Metallgelde und neben dem Metallgelde, eventuell auch an Stelle des Metallgeldes als „Umlaufs- mittel" zu dienen, einerlei ob ihnen ausdrücklich die Eigenschaft als gesetzliches Zahlmittel zuerkannt ist oder nicht und ob sie in Metallgeld einlösbar sind oder nicht. Das Motiv ihrer Ausgabe braucht deshalb noch nicht auf dem Gebiete des Geldwesens zu liegen, es kann sehr wohl darin bestehen, dafs der Staat oder die Bank durch die Ausgabe der Zettel gewissermafsen im Wege der Aufnahme einer unverzinslichen Anleihe Mittel beschaffen will; aber auch dieser Zweck wird nur erfüllt, soweit die Zettel im Verkehr bleiben, in welchem sie gar keine andere Funktion als diejenige des Mittels der interpersonalen Übertragungen erfüllen können. Auch bei der Ausgabe von verzinslichen Staatsanleihen ist für die Finanzverwaltung das Motiv die Beschaffung von Mitteln; letztere ist auf dem Wege der Ausgabe von Obligationen irgend welcher Art nur möglich, soweit diese Obligationen ihrerseits für das Publikum einen nützlichen Zweck erfüllen; die Bedeutung von Staatsanleihen für das Publikum liegt in der sicheren und verzinslichen Anlage von verfügbaren Kapitalien; bei Staatspapiergeld und Banknoten dagegen liegt die Bedeutung für das Publikum lediglich in deren Funktion als Verkehrsinstrument. Dagegen liegt beim Wechsel die ordentliche Bestimmung offenbar in der besonderen Sicherung einer aus irgend einem Grunde erwachsenen, in verhältnismäfsig naher Zeit fälligen Forderung. Er kann diesen seinen ordentlichen Zweck durchaus erfüllen, wenn er keinen einzigen Umsatz und keine einzige Zahlung vermittelt, sondern vom Tage der Ausstellung bis zum Tage des Verfalls ruhig in einer und derselben Hand bleibt. Auch wenn er in Umlauf gesetzt wird, ist seiue Umlaufszeit von vornherein durch die Angabe des Fälligkeitstermins strikt auf einen eng begrenzten Zeitraum beschränkt, während bei Banknote und Staatspapiergeld irgend welche Beschränkung der Umlaufsdauer 1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 3. •219 nicht besteht. Dafs der Wechsel infolge seiner Eigenschaft als besonders gesicherte und zu einem nahen Termin fällige Obligation auch zur Vermittlung von Umsätzen und Vermögensübertragungen Verwendung finden kann und tliatsächlich findet, beweist für seine Geldeigen- schaft prinzipiell ebensowenig, wie die durch andere Eigenschaften bedingte Verwendung von Briefmarken zu Zahlungszwecken; der Unterschied gegenüber der ausschliefslich zu Cirkulationszwecken benutzten Banknote ist ein prinzipieller, der Unterschied gegenüber der Briefmarke ist — soweit die Verrichtung von Geldfunktionen in Frage steht — nur eiu gradueller. Ebenso verhält es sich mit dem Check und ähnlichen Anweisungen. Die ordentliche Bestimmung des Checks besteht nicht in der Verrichtung von Geldfunktionen, er ist vielmehr lediglich ein Zahlungsmandat eines Kaufmanns oder eines andern Wirtschaftssubjekts an die Bank, die seine Kasse führt, eine Bestimmung, die von derjenigen, selbst als Zahlungsmittel zu dienen, augenscheinlich verschieden ist. Wie der Wechsel kann allerdings auch der Check die Funktion als Umsatz- und Zahlungsmittel erfüllen; aber der Unterschied gegenüber den ausschliefslich für diesen Zweck bestimmten Banknoten zeigt sich gerade beim Check mit aller Deutlichkeit darin, dafs die Natur des Checks jede längere Cirkulation vollständig ausschliefst, da während derselben das Guthaben, auf Grund dessen der Check ausgestellt ist, abgehoben oder durch Zusammenbruch der Bank wertlos werden kann; in richtiger Würdigung dieser Verhältnisse verlaugt die Verkehrsgewohnheit und das Checkrecht der meisten Staaten die Präsentation des Checks binnen weniger Tage nach der Ausstellung. Der Unterschied in der ordentlichen Bestimmung der hier behandelten Papiere findet seinen Ausdruck auch in dem rein äufser- lichen Merkmal, dafs Staatspapiergeld und Banknoten dadurch in das Geldsystem eingepafst sind, dafs sie ebenso wie die Münzen, auf bestimmte runde Summen lauten, während Wechsel und Check entsprechend ihrer specifischen Zweckbestimmung auf die zufälligen und ungeraden Beträge lauten, die ihr eigentlicher Entstehungsgrund involviert. Dafs auch juristisch wesentliche Unterschiede bestehen, die gleichfalls auf die Verschiedenheit der ordentlichen Bestimmung zurückgehen, wird an anderer Stelle noch zu erörtern sein. Hier sei nur auf den überaus wichtigen Punkt hingewiesen, dafs Staatspapiergeld und Banknoten im Gegensatz zu Wechseln und Checks ohne jede Förmlichkeit übertragen werden können, und dafs, falls der Staat oder die Bank der bestehenden Einlösungsverpflichtung nicht nachkommt, keinerlei Regrefs auf die Vorinhaber stattfindet. Die Einbeziehung des Staatspapiergeldes und der Banknoten unter den Geldbegriff und der Ausschlufs der Wechsel, Checks, Anweisungen, 220 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. Briefmarken usw. entspricht vollkommen dem Sprachgebrauch, der allgemeinen Verkehrsmeinung und der allgemeinen Geschäftspraxis. Wenn sich diese Abgrenzung andrerseits aus unserer Begriffsbestimmung des Geldes als desjenigen Kreises von Gütern, deren ordentliche Bestimmung die Vermittlung der interpersonalen Wertübertragung ist, mit zwingender Folgerichtigkeit ergiebt, so haben wir darin eine bedeutsame Bestätigung der Richtigkeit unserer Begriffsbestimmung zu erblicken. 2. Kapitel. Die Verkehrsobjekte und Verkehrsvorgänge. § 1. Die Verkehrsobjekte. Im vorigen Kapitel wurde die Stellung des Geldes im Gesamtorganismus unsrer Wirtschaftsverfassung dahin festgestellt, dafs es den Verkehr zwischen den wirtschaftenden Individuen vermittelt. Damit ist gleichzeitig die kardinale Funktion des Geldes bezeichnet; die Einzelfunktionen des Geldes müssen sich, wenn anders die Kardinalfunktion richtig ermittelt ist, von. dieser ableiten oder zu ihr in Beziehung setzen lassen. Ehe jedoch zu dieser Ableitung geschritten werden kann, mufs die Gesamtheit der Erscheinungen, die bisher unter dem Worte „Verkehr" zusammengefafst worden ist, einer Analyse unterzogen werden, und zwar nach zwei Seiten hin: zunächst sind die Gegenstände des Verkehrs, die körperlichen und unkörperlichen Objekte, in Bezug auf welche interpersonale Übertragungen stattfinden, festzustellen; dann sind die Verkehrsvorgänge selbst, die verschiedenen Arten von Uber- tragungen, einer Betrachtung zu unterziehen. Was die Verkehrsobjekte anlangt, so haben wir folgende grofsen Kreise zu unterscheiden. 1. Sachgiiter, die zu Eigentum, also mit dem vollen und aus- schliefslichen Verfügungsrechte, übertragen werden. 2. Nutzungen an Sachgütern, deren Übertragung erfolgt ohne gleichzeitige Übertragung des Eigentums an deu betreffenden Sachgütern; hier wird also nur ein zu Gunsten der nach wie vor Eigentümer bleibenden Person zeitlich und sachlich beschränktes Verfügungs- recht übertragen. Eine solche Übertragung ist nur möglich bei Dingen, die durch die beabsichtigte Nutzung nicht aufgezehrt oder vernichtet werden, sondern in ihrer Substanz mehr oder Aveniger unverändert erhalten bleiben. Vor allem gehören hierher die im Wege der Pacht, der Miete und der Gebrauchsleihe erfolgenden Übertragungen. 3. Nicht in Sachgütern verkörperte Leistungen sowohl von Unternehmungen als auch von Einzelpersonen. Unter die Leistungen von Unternehmungen gehört z. B. die von Transportunternehmungen jeder 2. Kapitel. Die■ Verkehrsobjekte und Verkehrsvorgänge. § 1. 221 Art bewirkte Beförderung von Gütern und Personen. Diese Leistungen, welche mit den unter 2. aufgeführten Nutzungen verwandt zu sein oder gar zusammenzufallen scheinen, müssen dennoch von den Nutzungen sehr wohl unterschieden werden. Es ist etwas anderes, ob ich einen Wagen oder ein Schiff miete, um darauf meine Güter zu befördern, oder ob ich die Beförderung durch den Besitzer des Wagens oder Schiffes bewirken lasse. Bei den persönlichen Leistungen jeder Art handelt es sich um die Übertragung eines zeitlich und sachlich beschränkten Verfügungsrechtes über Menschen als Träger bestimmter Kräfte und Fähigkeiten; ein solches Verfügungsrecht kann unbeschränkt in unsrer Gesellschafts- und Rechtsordnung, welche die Sklaverei, das Eigentum am Menschen, nicht kennt, nicht übertragen werden. Wir haben es hier mit der Übertragung von Nutzungen an Personen zu thun. Diese persönlichen Nutzungen sind danach zu unterscheiden, ob sie die Gesamtheit von mehr oder weniger bestimmt abgegrenzten Leistungen einer Person innerhalb einer bestimmten Zeit umfassen, wobei derjenige, dem die Nutzung der Kräfte und Fähigkeiten einer Person übertragen ist, innerhalb eines gewissen Spielraums über die Art und Richtung der Bethätigung dieser Kräfte verfügen kann (so beim Gesinde, Tagelöhner, Arbeiter, Beamten), oder ob es sich um eine nach Art und Umfang genau bestimmte Einzelleistung handelt (so beim Botengang eines Dienstmanns, der Leistung eines Arztes oder eines Musikers). 4. Der letzte grofse Kreis von Verkehrsobjekten wird dargestellt durch Forderungen, die meist auf Sachgüter lauten, die aber auch auf Nutzungen und Leistungen aller Art lauten können, und deren Erfüllung zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkte durch die Übertragung der verabredeten Sächgüter u. s. w. zu erfolgen hat. Solche in der Zukunft zu erfüllende Forderungen können, namentlich wenn sie in Dokumenten und Urkunden verkörpert sind, in der Gegenwart ebenso übertragen werden, wie die Sachgüter u. s. w., auf die sie lauten, und sie spielen thatsächlich in der Welt des Verkehrs nicht die letzte Rolle. In diesen vier Gruppen haben wir im wesentlichen die Objekte des Verkehrs zusammengefafst. Es erübrigt uns nun, die sich auf diese Objekte erstreckenden Bewegungsvorgänge zu betrachten. § 2. Einseitige und doppelseitige Übertragungen. Wenn wir das Wesen des Verkehrs in der interpersonalen Übertragung sehen, so ist damit sofort eine fundamentale Unterscheidung der Verkehrs Vorgänge gegeben, eine Unterscheidung, auf die bereits im historischen Teil hingewiesen ist: Die interpersonale Übertragung kann eine einseitige und eine doppelseitige sein. Die einseitige Übertragung ist eine solche, die ohne eine specielle Gegenleistung oder überhaupt ohne jede Gegenleistung erfolgt, bei der mithin nur ein Verkehrsobjekt in Frage steht und der eine Teil nur giebt, der andere Teil nur empfängt. Hierher gehören Schenkungen, Stiftungen, Vermächtnisse, Mitgift und andere freiwillige Vermögensübertragungen; ferner die von Gerichten auferlegten Vermögensstrafen, Entschädigungen und Ersatzleistungen; schliefslich alle zwangsweise auferlegten Leistungen an die weltliche und geistliche Obrigkeit, an Grundherrn, Gemeinde, Staat und Kirche. Wenn auch in den letztgenannten Fällen meist eine gewisse allgemeine Entgeltlichkeit von Leistung und Gegenleistung obwaltet, insoweit als der Grundherr gewisse Verpflichtungen gegenüber den Hörigen hat und als die Wirksamkeit von Gemeinde, Staat und Kirche jedem Einzelnen, der Abgaben und Steuern zahlen mufs, zu gute kommt, so fehlt doch die specielle Entgeltlichkeit, das Abwiegen des Wertes von Leistung und Gegenleistung seitens der Parteien und die freie Willensentschliefsung der Beteiligten. Die Abgaben, Steuern u. s. w. werden von der Obrigkeit einseitig und zwangsweise den Individuen auferlegt, und letztere können sich diesen Leistungen nicht etwa dadurch entziehen, dafs sie auf die Wohlthat des Rechtsschutzes u. s. w. verzichten. Wir haben es also bei den von der Obrigkeit auferlegten Leistungen, trotz der allgemeinen Beziehung zu der Wirksamkeit der Obrigkeit, mit einseitigen Übertragungen zu thun. Bei der doppelseitigen oder entgeltlichen Übertragung kommen nicht nur zwei Personen, sondern auch zwei Verkehrsobjekte in Frage; jedes der beiden Verkehrsobjekte stellt das Entgelt für das andere dar, und ihre Übertragung erfolgt zwischen den beiden beteiligten Personen in umgekehrter Richtung, sodafs jede der beiden Personen zugleich Geber und Empfänger ist. Innerhalb der Kategorie dieser doppelseitigen Übertragungen haben wir nun einen sehr wichtigen Unterschied zu machen: zwischen Übertragungen, bei denen Leistung und Gegenleistung sich in einem und demselben Augenblicke Zug um Zug vollziehen, und solchen, bei welchen Leistung und Gegenleistung zeitlich auseinanderfallen, indem die Gegenleistung für einen späteren Termin bedungen wird. Der erstere Fall bedarf seiner Einfachheit wegen keiner weiteren Erläuterung. Hinsichtlich des zweiten Falles sei folgendes bemerkt: Ein zeitliches Auseinanderfallen von Leistung und Gegenleistung ist eine unvermeidliche Notwendigkeit in allen den Fällen, in welchen die Leistung sich auf einen Augenblick zusammendrängt, wie z. B. die Übertragung eines Sachgutes, während die Gegenleistung sich ihrer Natur nach auf einen längeren Zeitabschnitt erstreckt, wie z. B. 222 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. 2. Kapitel. Die Verkehrsobjekte und Verkehrsvorgänge. § 2. 223 die sämtlichen Nutzungen an Sachgütern und alle Dienstleistungen. Wenn es sich um einen Miets- oder Pachtvertrag oder um einen Arbeitsvertrag handelt, wobei die Leistung auf der einen Seite z. B. in Geld besteht, dann mufs die Geldübertragung entweder erfolgen, ehe die Nutzung oder Arbeitsleistung vollendet ist, oder die Nutzung wird ausgeübt und die Arbeit wird geleistet, bevor die entsprechende Geldübertragung erfolgt. Von der Übertragung von Sachgütern gegen Nutzungen und Dienstleistungen ist eine andere Art von Übertragungen, bei denen Leistung und Gegenleistung zeitlich auseinanderfallen, wohl zu unterscheiden. Es kann ein Sachgut in der Gegenwart zu Eigentum übertragen werden, während die gleichfalls in der Übertragung eines Sachguts zu Eigentum bestehende Gegenleistung erst in einem zukünftigen Zeitpunkt erfolgen soll. Hier ist das zeitliche Auseinanderfallen von Leistung und Gegenleistung nicht in der Natur der Dinge begründet, sondern in zweckbewufster Absicht herbeigeführt. Der ganze Kreis der hier in Betracht kommenden Vorgänge hat mit der Übertragung von Nutzungen den wirtschaftlichen Zweck gemein: es soll die Nutzwirkung von Sachgütern für bestimmte Zeit einem Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Übertragung der blofsen Nutzung unter Vorbehalt des Eigentums ist nur bei solchen Dingen möglich, welche durch die Art ihrer Nutzung nicht aufgebraucht werden, sondern nach vollzogener Nutzung in nicht wesentlich verändertem Zustande dem Eigentümer zurückgestellt werden können. Soll die Nutzwirkung von Sachgütern, bei denen Gebrauch gleichbedeutend mit Verbrauch ist, an Dritte übertragen werden, so mufs die Übertragung zu Eigentum erfolgen, und auf die spätere RückÜbertragung derselben Sachgüter mufs Verzicht geleistet werden. An Stelle der RückÜbertragung der identischen Sachgüter kann, wenn es sich um vertretbare (fungible) Dinge handelt, z. B. um Getreide oder um Geld, die Rückerstattung einer entsprechenden Menge von Gütern der gleichen Gattung ausbedungen werden, oder es kann die RückÜbertragung eines entsprechenden Gegenwertes in irgend einer beliebigen andern Gütergattung verabredet werden; bei nicht vertretbaren Gütern bleibt nur die letztere Möglichkeit. Die wichtigsten hier in Betracht kommenden Fälle sind nach Entstehung der Geldwirtschaft folgende: 1. Es wird in der Gegenwart ein nicht Geld darstellendes Sachgut, zu Eigentum hingegeben (z. B. Getreide oder Baumwolle oder eine Maschine) gegen eine in der Zukunft zu bewirkende Gegenleistung in Geld. 2. Es wird in der Gegenwart eine Geldsumme zu Eigentum hingegeben gegen die in der Zukunft zu bewirkenden RückÜbertragung einer Geldsumme (Darlehen). 224 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. In den hier in Betracht kommenden Fällen vollzieht sich, wenn wir den Vorgang genauer betrachten, in der Gegenwart eine Übertragung eines Sachgutes gegen die Einräumung einer Forderung; in der Zukunft vollzieht sich ein zweiter Vorgang, der in der Erfüllung der Forderung besteht. Die Formen, in welchen im Wege einer entgeltlichen Übertragung Forderungen entstehen, die zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkte erfüllt werden sollen, sind aufserordent- licli zahlreich. Die angeführten Fälle stellen nur die einfachsten Beispiele dar. Die bei einem für längere Zeit gewährten Darlehen für bestimmte Termine verabredeten Zinsen sind eben so gut Gegenstand einer Forderung, wie die Bückzahlung des Kapitals selbst. Ebenso liegt es bei Facht-, Miet-, Leih- und Dienstverträgen, die für längere Zeit abgeschlossen sind, und bei denen der in Geld bestehende Gegenwert nicht in der Gegenwart erstattet wird, sondern als Facht-, Mietoder Leihzins, als Lohn oder Gehalt in der Zukunft zu regelmäfsig wiederkehrenden Terminen zu übermitteln ist. Ähnlich verhält es sich beim Kauf einer Kente; hier wird — sei es durch einmalige Hingabe einer Geldsumme, sei es durch eine Anzahl jährlicher Zahlungen — eine in der Zukunft zu erfüllende Forderung auf bestimmte Beträge pro Jahr erworben. Auch die im Wege der Versicherung erworbenen Ansprüche gehören hierher; die Zahlung jährlicher Prämien giebt bei Feuerversicherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen eine Forderung, die jedoch nur beim Eintritt bestimmter vorgesehener Eventualitäten, bei einem Brandschaden, einem Unfall oder einem Todesfall, zu erfüllen ist. Ferner können Forderungen nicht nur gegen Sachgüter, gegen Nutzungen und Dienstleistungen erworben werden, sondern auch gegen Forderungen selbst. In letzterer Beziehung kommen nicht nur Fälle in Betracht, in denen verschiedenartige Forderungen auf Geld gegeneinander umgesetzt werden, z. B. Banknoten gegen Wechsel oder Staatsschuldverschreibungen, sondern auch Fälle, in denen Forderungen auf Geld gegen Forderungen auf andere Verkehrsobjekte gegeben und genommen werden. Hierher gehören vor allem die Lieferungsverträge, das gesamte Termingeschäft in Waren und Wertpapieren. Im Getreidetermingeschäft verpflichtet sich z. B. A, zu einem zukünftigen Zeitpunkt eine bestimmte Quantität Getreide an B zu liefern, während B sich verpflichtet, für das Getreide bei der Lieferung einen bestimmten Preis zu zahlen; es wird also eine doppelseitige Übertragung von Sachgütern, deren Bedingungen in der Gegenwart festgesetzt werden, auf die Zukunft verschoben, und daraus ergeben sich zwei sich gegenseitig bedingende Verpflichtungen bezw. Forderungen. Wenn sich so aus einer besonderen Art der doppelseitigen Übertragung Forderungen ergeben, die in einem zukünftigen Zeitpunkte zu jr 2. Kapitel. Die Verkehrsobjekte und Verkehrs Vorgänge. § 2. 225 erfüllen sind, so können anderseits solche Forderungen auch aus einseitigen Übertragungen entstehen. A kann an B eine Forderung an sich selbst ohne Gegenleistung übertragen, so gut wie er den Gegenstand selbst, auf den die Forderung lautet, ohne Gegenleistung übertragen kann; die Forderung ist dann in dem vorgesehenen späteren Zeitpunkte genau ebenso zu erfüllen, wie wenn sie auf Grund einer entgeltlichen Übertragung entstanden wäre. Es ergiebt sich daraus, dafs die Erfüllung einer Forderung nicht lediglich als der letzte Akt einer doppelseitigen Übertragung, bei der die Gegenleistung in die Zukunft hinausgeschoben wird, angesehen werden kann. In der Tliat haben wir es bei der Erfüllung von Forderungen mit einem eigenartigen Verkehrs vorgange zu thun, der gerade für die Ausbildung und die Wirksamkeit des Geldes von ganz besonderer Wichtigkeit ist. Während die doppelseitige Übertragung von Verkehrsobjekten irgendwelcher Art auf einer freiwilligen, den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Augenblicks Rechnung tragenden Entschliefsung beider Parteien beruht, steht die Forderung, auch wenn sie aus einer in der Vergangenheit vorgenommenen freiwilligen Übertragung hervorgegangen ist, sobald sie einmal zu stände gekommen ist, dem Willen des Verpflichteten als etwas Fremdes und Selbständiges gegenüber der Verpflichtete kann an der Verpflichtung Aveder in Bezug auf die Erfüllungszeit noch in Bezug auf ihren Inhalt einseitig irgend etwas ändern, und darin ist die einmal eingegangene Verpflichtung den seitens der Obrigkeit zwangsweise auferlegten einseitigen Leistungen verwandt. Umgekehrt sind die sich Zug um Zug vollziehenden Übertragungen dem Einflufs der staatlichen Gesetzgebung nahezu völlig entzogen, während die staatliche Gesetzgebung in der Lage ist, den Inhalt und die Erfüllungsmodalitäten der Forderungen mafsgebend zu beeinflussen; auch hierin tritt eine Verwandtschaft mit den seitens der Obrigkeit einseitig auferlegten Leistungen zu Tage. Wir werden uns später insbesondere noch eingehend damit zu beschäftigen haben, wie der Erlafs von Vorschriften über die Erfüllung von auf Geld lautenden Verbindlichkeiten das wichtigste Mittel zur Ordnung des Geldwesens durch den Staat darstellt. Die in die Zukunft hinausgeschobene Leistung bei der einseitigen Übertragung und Gegenleistung bei der doppelseitigen Übertragung gewinnen auf diese Weise eine besondere Bedeutung, die es rechtfertigt, die Erfüllung von Forderungen bezw. Verpflichtungen als eine selbständige Art von Verkehrsvorgängen neben der einseitigen und der doppelseitigen Übertragung zu behandeln. Helfferich, Das Geld. 15 Luäel: 226 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. § 3. Tausch und Zahlung. Bei der Darstellung der Verkehrsvorgänge im vorigen Paragraphen kam es lediglich darauf an,» die sich im interpersonalen Verkehr vollziehenden Übertragungen nach den wesentlichsten unterscheidenden Merkmalen in einige grofse Gruppen einzuteilen. Es ist dabei, da es auf die Begriffe und nicht auf die Bezeichnungen ankommt und da die Begriffe erst festgestellt werden müssen, ehe über die Terminologie entschieden werden kann, nach Möglichkeit von der Anwendung solcher Bezeichnungen abgesehen worden, über deren Bedeutung ein allgemeines Einverständnis nicht besteht. Die durch das Geld vermittelten Verkehrsvorgänge werden in der Regel unterschieden in „Tausch", der durch die Dazwischenkunft des Geldes zum Kauf und Verkauf wird, und „Zahlung"; gerade über den Inhalt dieser Bezeichnungen ist eine vollständige Übereinstimmung nicht vorhanden. Es wurde deshalb bei den vorstehenden Ausführungen manchmal, wo es nahe gelegen hätte, von „Tausch" zu sprechen, das umständlichere Wort „doppelseitige Übertragung", und wo es nahe gelegen hätte, das Wort „Zahlung" anzuwenden, die Bezeichnung „einseitige Übertragung" gebraucht. Da nun unter den einzelnen Funktionen des Geldes stets diejenigen als allgemeines Tauschmittel und als allgemeines Zahlungsmittel aufgezählt werden, erscheint es angebracht, vor der Erörterung der Einzelfunktionen des Geldes die Begriffe Tausch und Zahlung klarzustellen. Im gewöhnlichen Sprachgebrauche bezeichnet man jede Übertragung einer Geldsumme als Zahlung; das Wort Zahlung bedeutet ursprünglich nichts anderes als das Vorzählen von Geldstücken (numeratio). In diesem allgemeinen Sinne findet eine Zahlung auch dann regelmäfsig statt, wenn ein Tausch durch das Geld vermittelt wird. Wer seine Waren gegen Geld hingiebt, um mit dem erhaltenen Gelde eine andere Ware, auf die sich sein Bedarf richtet, zu erwerben, empfängt und leistet eine Zahlung; er empfängt eine Zahlung als Verkäufer der ihm ursprünglich gehörenden Ware, und er leistet eine Zahlung als Käufer der von ihm benötigten Ware. In diesem allgemeinen Sinne stellt sich also die Zahlung als ein Teil des durch Geld vermittelten Tausches dar. Dafs aber auch die Zahlung im allgemeinen Sinne mehr ist als die eine Seite des durch Geld vermittelten Tausches, ergiebt sich daraus, dafs eine grofse Reihe von Zahlungen stattfindet, ohne dafs dabei ein Tausch in Frage kommt. Überall, wo eine einseitige Übertragung in Geld bewirkt wird, greift zwar eine Zahlung, aber kein Tausch Platz. Nun hat man innerhalb des weiteren Begriffs der Zahlung, der alle in Geld erfolgenden Übertragungen umfafst, einen engeren Begriff 2. Kapitel. Die Verkehrsobjekte und Verkehrsvorgänge. § 3. 227 der Zahlung konstruiert, der die in Geld bestehende Leistung- beim Tausch nicht einbegreift, und in diesem Sinne hat man zwischen der Tauschmittelfunktion und der Zahlungsmittelfunktion des Geldes unterschieden. Zahlung im engeren Sinne wäre demnach jede in Geld bestehende Leistung, die nicht auf einen Tausch Vorgang zurückzuführen ist. 1 ) Es liegt nahe, an Stelle dieser negativen Bestimmung des Begriffs der Zahlung im engeren Sinne, die ohnedies erst noch eine Feststellung des Begriffes „Tausch" erfordert, eine Unterscheidung in der Weise zu treffen, dafs man das Wort Zahlung im engeren Sinne für die einseitigen Übertragungen (soweit sie in Geld bestehen) anwendet. Aber eine solche Unterscheidung würde uns einmal in gewisse Konflikte mit dem allgemeinen Sprachgebrauch bringen, und sie würde aufserdem in Anbetracht der Sonderstellung, welche die Erfüllung von Forderungen unter den Verkehrs Vorgängen einnimmt, keineswegs durchgreifend sein. Soweit es sich um eine doppelseitige Übertragung von Sachgütern handelt, die sich Zug um Zug vollzieht, kann die Bezeichnung Tausch und, wenn eine der beiden Leistungen in Geld besteht, die Bezeichnung Kauf und Verkauf keiner Einwendung begegnen. Das gilt auch von den Verabredungen über die in einem zukünftigen Zeitpunkte zu bewirkende doppelseitige Übertragung von Sachgütern, von den Lieferungsverträgen und den Termingeschäften, bei denen man von Kauf und Verkauf auf Zeit spricht. Anders dagegen steht es bereits, wenn Xu tzungen und Dienstleistungen in eine doppelseitige Übertragung eintreten. Wenn die Nutzung an einem Grundstücke, einem Gebäude, einem Kleidungsstücke für bestimmte Zeit gegen eine in Geld bestehende Gegenleistung übertragen wird, wenn ferner ein Arbeiter gegen Geldlohn sich in den Dienst eines Unternehmers stellt, oder wenn eine Transportunternehmung für einen verabredeten Geldbetrag für einen Dritten Speditionsgeschäfte u. s. w. besorgt, so spricht man in allen diesen Fällen nicht von Tausch oder von Kauf und Verkauf von Nutzungen und Dienstleistungen. Dem Tausch- bezw. Kauf-Verkaufvertrage wird vielmehr der Pacht-, Miet- und Leihvertrag, der Werkvertrag und Dienstvertrag nicht nur im gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch in der Terminologie der Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft zur Seite gestellt. Immerhin liegt zwischen diesen Verkehrsvorgängen und dem Austausch von Sachgütern eine so nahe Verwandtschaft vor, dafs man im übertragenen 1) Leistungen, die nicht auf einen Tauschvorgang zurückzuführen sind, haben ebenso wie der Tausch bereits vor der Entstehung und dem Gebrauch des Geldes stattgefunden und stattfinden müssen. Es fehlt uns nur ein zusammenfassendes Wort für diese in natura stattfindenden Leistungen, das sich zu dem für die Geldwirtschaft angewendeten Worte Zahlung ebenso verhalten würde, wie die Bezeichnung Tausch zu der Bezeichnung Kauf und Verkauf. 15* 228 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung-. Sinne vom Kauf oder Verkauf von Nutzungen und Leistungen spricht. Schon der alte Gajus hat ausgeführt (L. 2 Dig. XIX. 2): „Pacht und Miete ist dem Kauf-Verkauf ganz nahestehend und denselben Rechts- regeln unterworfen. Wie ein Kauf zu stände kommt, indem ein Preis (pretium) stipuliert wird, so Pacht und Miete, indem ein Pacht- und Mietzins (merces) vereinbart ist; ja manchmal wird es ganz zweifelhaft, ob ein Vorgang Kauf, Pacht oder Miete ist". Unbedenklich angewendet werden die Bezeichnungen Kauf und Verkauf in Bezug auf die entgeltliche Übertragung von Forderungen, mindestens soweit die Forderungen in Urkunden und Dokumenten, die wie Sachgüter von Hand zu Hand gehen können, verkörpert sind. Man spricht von Ankauf und Verkauf von Staatsschuldverschreibungen, von Pfandbriefen, von Hypotheken, von Wechseln u. s. f.. jedoch nur, soweit es sich um die Übertragung bereits bestehender Forderungen handelt, nicht aber soweit die Entstehung und Erfüllung solcher Forderungen in Frage kommt. Das wird sich klar ergeben aus der- Betrachtung derjenigen Verkehrsvorgänge, bei denen die Leistung in der Gegenwart bewirkt wird, während die Gegenleistung für einen zukünftigen Zeitpunkt ausbedungen ist. Wir ziehen auch hier nur die beiden einfachsten Fälle in Betracht, den Verkauf auf Kredit und das Darlehen. Wenn in der Gegenwart ein nicht Geld darstellendes Verkehrsobjekt hingegeben wird gegen eine in der Zukunft zu leistende Geldsumme, so läfst sich dieser Vorgang als ein Tausch des betr. Verkehrsobjekts gegen eine Geldforderung auffassen. Dem Sprachgebrauch, der einen solchen Verkehrsvorgang als Kauf und Verkauf bezeichnet, entspricht es jedoch besser, die in Rede stehende Übertragung aufzulösen in einen gewöhnlichen Verkaufsakt und ein Darlehen. Das Getreide oder die Baumwolle wird verkauft gegen ein bestimmtes Geldquantum; wenn nun dieses Geldquantum nicht sofort in die Hände des Verkäufers übergeht, sondern dem Käufer bis zu einem bestimmten Zeitpunkte kreditiert wird, so ist das daraus entstehende Verhältnis zwischen den beteiligten Personen genau dasselbe, wie wenn A an B anstatt der bezeichneten Waren die als deren Gegenwert festgesetzte Geldsumme gegen die Verpflichtung der Rückerstattung übertragen hätte. Wie steht es aber in dem Falle des Darlehens selbst? Man hat gesagt, das Darlehen sei „ein wahrer Tausch gegenwärtiger gegen zukünftige Güter" (v. Böhm-Bawebk ) ; aber gegen diese Auffassung ist eingewendet worden, von Tauschvorgängen könne nur in dem Sinne gesprochen werden, dafs verschiedenartige Güter gegeben und genommen werden, eine verschiedene Güterart könne jedoch bei zwei — jetzt und später gegebenen — Geldsummen nicht anerkannt werden ( Knies). 2. Kapitel. Die Verkehrsobjekte und Verkehrsvorgänge. § 3. 229 In der That ist der normale, sich Zug 1 um Zug vollziehende Tausch nur insoweit denkbar, als verschiedenartige Verkehrsobjekte gegeben und genommen werden; denn die Verschiedenartigkeit der Verkehrsobjekte einerseits, der Bedürfnisse der beteiligten Personen anderseits ist ja die einzige Veranlassung für einen solchen Tauschvorgang. Wenn nun beim Darlehen in einer für beide Parteien durchaus zweckmäfsigen und erwünschten Weise die zukünftige Gegenleistung in derselben Art von Sachgütern ausbedungen wird, aus der die gegenwärtige Leistung besteht, so mufs anerkannt werden, dafs offenbar durch das rein zeitliche Auseinanderfallen von Leistung und Gegenleistung das Wesen und die wirtschaftliche Bedeutung des Tausches erheblich verändert wird. Der bezeichnete Einwand könnte entkräftet werden, wenn man das Darlehen als die Hingabe von Geld gegen eine Forderung bezeichnet. Nunmehr liegt eine Verschiedenartigkeit der beiden Verkehrsobjekte vor (Geld und Geldforderung). Trotzdem lehnt sich der Sprachgebrauch gegen die Bezeichnung eines Darlehens als Tauschgeschäft, bezw. als Kauf oder Verkauf einer Forderung auf. So anstandslos man von Verkauf von Forderungen, z. B. von Schatzanweisungen und Wechseln, spricht, wenn diese Forderungen bereits vor dem betreifenden Verkehrsvorgange vorhanden sind, so wenig will die Bezeichnung Kauf und Verkauf für einen Verkehrsvorgang passen, durch den eine vorher nicht bestehende Forderung überhaupt erst in Erscheinung tritt. Mit einer womöglich noch stärkeren Auflehnung des Sprachgebrauchs haben wir es zu thun, wenn wir den zweiten in der Zukunft liegenden Verkehrsvorgang eines auf Kredit beruhenden Geschäfts — sei es eines Verkaufs auf Kredit oder eines Darlehens — auf einen Tausch zurückführen wollen. Man könnte zur Not der Hingabe der Geldsumme, auf welche die Forderung lautet, die Rückgabe der Forderung selbst gegenüberstellen und so abermals einen Austausch zwischen einer Forderung und einem Sachgut oder, da das Sachgut in den vorliegenden Fällen Geld ist, den Rückkauf einer Forderung künstlich konstruieren. Man spricht auch in der That vom Rückkauf einer Forderung, aber bezeichnender Weise nur dann, wenn die Zurückerwerbung seitens des aus der Forderung Verpflichteten vor dem Fälligkeitstermin der Forderung erfolgt, wenn es sich dabei also um einen freiwilligen, durch den Inhalt der Forderung nicht erzwungenen Akt handelt. Dagegen wird Niemand die Einlösung eines fälligen Wechsels, die Einlösung einer jederzeit fälligen Banknote, die Auszahlung eines täglich fälligen Depositums oder die Entrichtung fällig gewordener Zinsen als eine doppelseitige Übertragung bezeichnen, bei welcher der zur Zahlung Verpflichtete eine Forderung an sich selbst ankauft. Das Moment des Zwangs, der bindenden Verpflichtung unterscheidet alle derartigen Leistungen scharf von den auf freiwilliger Vereinbarung der 230 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. beiden Parteien beruhenden Verkehrs Vorgängen, für die im allgemeinen die Bezeichnung Tausch oder Kauf und Verkauf angewendet wird. Dagegen wird gerade für die Erfüllung von Verbindlichkeiten, soweit diese in Geld bestehen, oder soweit die Erfüllung ursprünglich nicht auf Geld lautender Verpflichtungen schliefslich in Geld erfolgt, das Wort Zahlung in ganz besonders prägnantem Sinne angewendet, sodafs „Zahlung" im allerengsten Sinne, namentlich im juristischen Sinne genommen, gleichbedeutend gesetzt wird mit der solutio von Verbindlichkeiten. 3. Kapitel. Die Eiiizelfiuiktionen des (Veldes. § 1. Aufzählung der Funktionen des Geldes. Die Analyse der Verkehrsvorgänge bietet die natürliche Überleitung von der Feststellung der Grundfunktion zu einer Betrachtung der Einzelfunktionen des Geldes. Letztere sind zum Teil von der Art, dafs sich die Grundfunktion in sie auflösen läfst, zum Teil lassen sie sich von der Grundfunktion als Konsekutivfunktionen ableiten oder zu der Grundfunktion als accidentielle Funktionen in eine mehr beiläufige und zufällige Beziehung setzen. An solchen Einzelfunktionen werden in Lehrbüchern und Abhandlungen über das Geld meist folgende aufgezählt: Die Funktion als allgemeines Tauschmittel; Die Funktion als allgemeines Zahlungsmittel; Die Funktion als allgemeines Wertniafs; Die Funktion als Wertträger durch Zeit und Raum (Wertbewah- rungs- und Werttransportmittel). Dazu wird von einigen als besondere Funktion noch diejenige als Vermittler des Kapital Verkehrs hinzugefügt. Wenn wir einen Rückblick auf die geschichtliche Entwicklung des Geldes werfen, dann tritt aus den aufgeführten Funktionen des Geldes die Funktion als allgemeines Tauschmittel am meisten hervor. Wir haben gesehen, wie die Entstehung des Geldes in erster Linie zu erklären ist aus der Notwendigkeit, die grofsen, sich mit der Erweiterung des Kreises der tauschbaren Güter fortgesetzt steigernden Schwierigkeiten des direkten Austauschs zu überwinden. Die Funktion als allgemeines Tauschmittel erscheint infolgedessen als die historisch primäre Funktion des Geldes. Auch unter den Verhältnissen unsrer modernen Wirtschaftsverfassung springt unter den Funktionen des Geldes die Vermittlung des Güteraustauschs so sehr in die Augen, dafs sie vielfach nicht nur als die wesentlichste, sondern sogar als die einzige wesentliche Funktion des Geldes angesehen wird, der gegenüber sich die übrigen als blofse Konsekutivfunktionen oder accidentielle 3. Kapitel. Die Einzelfmikticmen des Geldes. § 2. 231 Funktionen darstellten. Namentlich Menger vertritt diese Ansicht; er schreibt: „Der ursprüngliche und der allen Entwicklungstufen des Geldes gemeinsame Begriff desselben ist der eines allgemein gebräuchlich gewordenen Tauschmittels. Alle Begriffsbestimmungen des Geldes, welche die dem Gelde entwickelter Kulturvölker eigentümlichen Funktionen dem Gelde als solchem zuschreiben, im wesentlichen nichts anderes als eine Zusammenfassung aller aus der Beobachtung des Geldes der modernen Kulturvölker sich ergebenden Funktionen (auch der blofsen Konsekutivfunktionen der Tauschmittelfunktion) des Geldes sind, müssen demnach als irrig, im allgemeinen auch als ge- schichtswidrig zurückgewiesen werden. Sollen die Konsekutivfunktionen und die sonstigen gebräuchlichen Benutzungsarten des Geldes mit Rücksicht auf ihre hohe praktische Wichtigkeit der Begriffsbestimmung des Geldes beigefügt werden, so mufs das in einer ihren konsekutiven bezw. ihren accidentiellen Charakter kennzeichnenden Weise geschehen. .Geld' ist jedes Verkehrsobjekt, welches als allgemein gebräuchliches Tauschmittel und infolge dieses Umstandes aller Kegel nach auch als Mafsstab des Tauschverkehrs funktioniert, Funktionen, mit denen sich auch regelmäfsigdie eines Mittels für einseitige und subsidiäre vermögensrechtliche Leistungen, eines Vermittlers des Kapitalverkehrs, falls der Geldstoff hierzu geeignet ist, auch die eines Thesaurierungsmittels verbinden." Ohne jetzt schon die Berechtigung dieser Auffassung zu prüfen und auf das gegenseitige Verhältnis der Einzelfunktion des Geldes näher einzugehen, treten wir an die nähere Betrachtung der Tauschmittelfunktion des Geldes heran. § 2. Die Funktion als allgemeines Tauschmittel. Es sei zunächst wiederholt, dafs wir es beim Tausch mit einer doppelseitigen und Zug um Zug erfolgenden Vermögensübertragung zu thun haben, bei der ein Wert gegen einen andern gegeben wird, die aber insofern einen einheitlichen und in sich geschlossenen Vorgang darstellt, als der erstrebte Zweck mit dem einmaligen Austausche zweier Verkehrsobjekte erfüllt ist. Der einheitliche Vorgang des Tausches wird nun durch die Da- zwischenkunft des Geldes in zwei getrennte und relativ selbständige Aktionen zerlegt, in einen Verkauf und einen Kauf. Wenn beim Tausch z. B. Schuhe unmittelbar gegen Brot hingegeben werden, so werden nach der Dazwischenkunft des Geldes die Schuhe zunächst gegen Geld hingegeben und dann das Geld gegen Schuhe. Die eminenten Vorteile, welche aus dieser scheinbaren Komplikation eines einfachen Vorgangs für die Volkswirtschaft erwachsen, 232 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. sind bereits im historischen Teile dargestellt worden. Es erübrigt deshalb an dieser Stelle nur eine kurze Rekapitulation und systematische Zusammenfassung. Die Vorteile des Gebrauchs eines allgemeinen Tauschmittels bestehen in der Überwindung der dem naturalen Austausch entgegenstehenden Hindernisse. Diese sind in der Hauptsache folgende: 1. Nur selten werden sich zwei Leute treffen, von denen jeder im Wege des Austausches gerade das Gut abgeben will, das der andere zu erwerben wünscht; z. B. ein Nagelschmied, der Brot braucht, einen Bäcker, der Nägel nötig hat. 2. Noch viel seltene]' wird das Gut, das der eine abzugeben hat, im Werte ungefähr dem Gute entsprechen, das er dafür von einem Andern erwerben möchte; wer z. B. Brot braucht und einen kostbaren Stein abzugeben hat, kann, selbst wenn er einen Bäcker findet, der bereit ist, den Edelstein gegen Brot zu erwerben, nicht soviel Brot brauchen, wie der Stein wert ist. Diese Schwierigkeiten müssen um so gröfser werden, je mehr die Arbeitsteilung fortschreitet, je mehr sich die Thätigkeit der einzelnen wirtschaftenden Individuen und Gruppen specialisiert, je zahlreicher und verschiedenartiger die Verkehrsgüter werden; richtiger ausgedrückt: ohne eine Beseitigung dieser dem Güteraustausch entgegenstehenden Schwierigkeiten wäre auf Grundlage des Privateigentums und der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Individuen eine über die rohesten Anfänge hinausgehende Arbeitsteilung und eine ergiebigere Gestaltung der Produktion überhaupt nicht denkbar. Die Produktion konnte zu der Ergiebigkeit, zu der sie durch die arbeitsteilige Organisation und durch die nur auf Grund einer arbeitsteiligen Organisation möglichen technischen Fortschritte gekommen ist, nur gesteigert werden dadurch, dafs sie von der Rücksicht auf den Konsumbedarf des produzierenden Individuums befreit wurde, dafs für sie immer mehr der Bedarf gröfserer Gesamtheiten in Betracht kam, der für eine rationelle Ausgestaltung des Produktionsprozesses nach dessen eignen Gesetzen freien Spielraum liefs. Die unmittelbarste Bindung der Produktion an den Konsumbedarf ist gegeben im Zustand der isolierten, verkehrslosen Einzelwirtschaft, wo jedes Individium, jede kleine Gruppe nur für den eignen Bedarf produziert. Gegenüber diesem Zustande bedeutet bereits der primitive und unmittelbare Tauschverkehr eine gewisse Befreiung der Produktion von den Fesseln des individuellen Bedarfs. Aber solange sich noch kein Tauschmittel in diesen Verkehr eingeschoben hatte, wurde die Richtung der produktiven Arbeit notwendig bestimmt, — zwar nicht mehr ausschliefslich durch die Rücksicht auf den eignen Bedarf, aber doch durch die Rücksicht auf den individuellen Bedarf des eng begrenzten Kreises von Personen, auf die man zur Beschaffung 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 2. 233 der zur Befriedigung des eignen Bedarfs dienenden Güter unmittelbar angewiesen war. Erst das Geld als allgemeines Tausclimittel hat diese Bindung vollkommen gelöst; es hat durch die Zerlegung des einheitlichen Tausches in einen Verkaufs- und einen Kaufvorgang, durch diese scheinbare Komplikation, den wirtschaftlichen Verkehr zwischen den einzelnen Gliedern der Volkswirtschaft ganz aufserordentlich vereinfacht und erleichtert, indem es das wirtschaftende Individium in stand setzte, die benötigten Bedarfsgüter von andern als den Abnehmern der eignen Erzeugnisse zu beziehen. Wenn in dem oben erwähnten Falle der Nagelschmied Brot braucht, dann ist er, sobald in dem Gelde ein allgemeines Tauschmittel vorhanden ist, nicht mehr auf die Bäcker, als die Erzeuger von Brot, als Abnehmer für seine Nägel angewiesen; er kann diese vielmehr an irgend eine beliebige Person verkaufen, die im stände ist, ihm den Gegenwert in dem allgemeinen Tauschmittel zu erstatten; derjenige, der sich eines kostbaren Steines gegen andere Dinge entäufsern will, ist nicht genötigt, den ganzen Gegenwert in den Erzeugnissen seines Abnehmers in einem den eigenen Bedarf weit überschreitenden Umfange anzunehmen; er kann vielmehr mit dem Gelde, das er erlöst, tausenderlei verschiedenartige Dinge von tausend verschiedenen Personen erwerben; er kann ferner das erlöste Geld zu Zahlungen irgendwelcher Art und zur Gewährung von Darlehn verwenden. Durch diese weitgehende Aufhebung der Bindung zwischen individueller Produktion und individuellem Bedarf wird der nötige Spielraum für eine zweckmäfsige Ausgestaltung des Produktionsprozesses geschaffen. Die Bedeutung des Bedarfs für die Produktion wird auf die ganz allgemeine Beziehung reduziert, dafs überhaupt innerhalb des durch wirtschaftlichen Verkehr verbundenen Kreises ein entsprechender Bedarf für die zu produzierenden Güter vorhanden sein mufs; und dieser Kreis wird um so gröfser, mithin die Befreiung der Produktion von den Individualverhältnissen des Bedarfs um so wirksamer, je dichter die Bevölkerung sich im Räume zusammendrängt, und je mehr durch Verbesserungen der Transportmittel der trennende Raum überwunden wird. Das Geld hat die Produktion von den Fesseln, in die ihre Entwicklung durch die Bindung an den individuellen Bedarf geschlagen war, ebenso befreit, wie die Verbesserung der Transportmittel die Produktion von der Gebundenheit an den lokalen Bedarf befreit hat. Wie infolge der Erleichterung und Ver- billigung des Transports die Produktion in stand gesetzt wurde, in jedem einzelnen ihrer mannigfaltigen Zweige die Orte der günstigsten Produktionsbedingungen aufzusuchen, wie dadurch eine gar nicht abzuschätzende Steigerung der Produktivität der Arbeit bewirkt worden ist, so hat es das Geld möglich gemacht, die Produktion in den einzelnen •,BXiTlMUi 234 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geid in der Wirtschaftsordnung'. Zweigen ohne Rücksicht auf den Bedarf der an ihr beteiligten Individuen zu organisieren; und dabei war die durch das Geld bewirkte Lösung der Produktion vom individuellen Bedarf die erste Voraussetzung für die durch die Trangsportmittel bewirkte Lösung der Produktion vom Orte des Konsums. Die Befreiung der Produktion durch das Geld tritt nach zwei Richtungen hin zu Tage: Einmal können die produzierenden Individuen und Unternehmungen innerhalb des Gesamtbedarfs der Wirtschaftsgemeinschaft ihre besonderen Kräfte und Fähigkeiten in besonderen Produktionszweigen ausnutzen, ohne durch die Rücksicht auf die Art ihres eignen Güterbedarfs oder des Güterbedarfs einer bestimmten und beschränkten Gruppe von Individuen gebunden zu sein; jeder, der irgend eine Specialität auf den Markt bringt, hat, sofern er mit seinem Angebot nur innerhalb des Gesammtbedarfs bleibt, durch das Geld die Sicherheit, seinen individuellen Bedürfnissen genügen zu können; jeder kann infolgedessen seine Aufmerksamkeit voll und ganz auf die möglichste Vervollkommnung seiner eignen Specialproduktion lenken, ohne sich durch die Frage der Deckung der eignen individuellen Bedürfnisse ablenken zu lassen. Selbst für Zwischenprodukte, die keinem Konsumbedarf unmittelbar genügen können, ist die Möglichkeit des Absatzes gegen Geld, mit dem jederzeit die notwendigen Bedarfsartikel beschafft werden können, gegeben; dadurch wird es dem Einzelnen möglich gemacht, sich einer Teiloperation innerhalb des Prozesses der Produktion einer einzelnen Ware zu widmen. Gerade dadurch, dafs vermittelst des Geldes das Individuum aus jedem Zwischenstadium der Produktion heraus sofort zu seinem Endzweck, der eignen Bedarfsbefriedigung, gelangen kann, wird die im Produktionsinteresse gelegene Zerspaltung des Produktionsprozesses in einzelne Stadien und die Verteilung der einzelnen Stadien auf verschiedene selbständige Unternehmungen möglich. Wie die Specialisierung der Produktion, so wird durch das Geld zweitens die Organisation der Produktion in der auf Privateigentum und Selbstbestimmungsrecht der Individuen begründeten Wirtschaftsordnung möglich gemacht. Das Geld allein gestattet, Kapitalien und menschliche Arbeitskräfte zu einem einheitlichen Produktionswerke, dessen Resultat an sich keine Repartierung zuläfst, zusammenzufassen. Dadurch dafs die an sich unteilbaren Erzeugnisse kombinierter Kapitalien und Arbeitskräfte gegen Geld, das die exakteste Zerlegung in kleine und grofse Wertbruchteile zuläfst, veräufsert werden, wird es möglich. Kapitalien und Arbeitskräfte entsprechend ihrer Mitwirkung an dem gemeinsamen Produktionswerke zu entlohnen; und erst durch diese Möglichkeit ist der Boden geschaffen für das wirksame Organ der Gütererzeugung, das wir als „Unternehmung" bezeichnen. 3. Kapitel. Die Emzelfunktioneii des Geldes. § 2. 235 Arbeitsteilung und Arbeitsvereinigung beruhen mithin in ihrer Ausbreitung und Verfeinerung wesentlich auf der Voraussetzung des Geldes in seiner Eigenschaft als Tauschmittel. Das Geld ermöglicht auf diese "Weise eine Zusammenfassung aller Kräfte zu den Zwecken der Gesamtheit, wie sie sonst nur auf Grund der stärksten Herrschaftsverhältnisse möglich wäre. Freilich ist die durch den freien Austausch, wie ihn das Geld ermöglicht, gegebene individuelle Freiheit nichts Aveniger als eine absolute Unabhängigkeit: jeder Einzelne ist, je weiter die Arbeitsteilung fortschreitet, um so mehr abhängig von den andern, an die er verkaufen und von denen er kaufen mufs, um leben zu können; aber je mehr die Geld Wirtschaft fortschreitet, je mehr alle Waren gegen Geld verkauft und gekauft werden, desto weniger ist der Einzelne von bestimmten andern abhängig; seine Abhängigkeit bezieht sich vielmehr auf eine unbestimmte und unpersönliche Gesamtheit, auf den „Markt"; diese Gesamtheit gebietet ihm nicht mit der strikten Schärfe eines persönlichen Willens, was er thun und nicht thun soll; sie leitet ihn vielmehr, indem sie ihm anheim giebt, Erwägungen über den eignen Vorteil anzustellen und danach seine Entschlüsse zu treffen; und das wird als Freiheit empfunden. Anderseits ist die nicht als Unfreiheit empfundene Abhängigkeit des Einzelnen von gröfseren Gesamtheiten das wichtigste Prinzip, auf dem die gesellschaftliche Kultur beruht. — Der Gebrauch eines Tauschmittels mufs, nachdem er infolge seiner einleuchtenden Vorzüge sich in der Gewohnheit eingebürgert hat, aus sich selbst heraus eine Erweiterung und Steigerung bis zu dem Punkte erfahren, dafs nicht mehr lediglich der durch die Erkenntnis des ökonomischen Vorteils bestimmte freie Wille die Benutzung des Tauschmittels herbeiführt, sondern dafs die Benutzung des Tauschmittels für die einzelnen Glieder einer arbeitsteilig organisierten Volkswirtschaft in der Regel eine Notwendigkeit ist. Die Benutzung bestimmter Güter als Tauschmittel steigert den Begehr nach diesen Gütern und damit ihre Absatzfähigkeit weit über die durch den gewöhnlichen Konsumbedarf gegebenen Grenzen hinaus. Weil jedermann sicher ist, gegen das allgemeine Tauschmittel leichter und vorteilhafter alle andern Verkehrsobjekte erwerben zu können, deswegen will bald jedermann seine Erzeugnisse u. s. w. nur noch gegen das allgemeine Tauschmittel hingeben, und damit ist für jeden, der von andern irgendwelche Güter eintauschen will, der Zwang geschaffen, sich zunächst mit Geld zu versehen, d. h. seine eignen Erzeugnisse u. s. w. regelmäfsig nur noch gegen Geld abzugeben. In unsrer modernen Volkswirtschaft ist diese Entwicklung soweit abgeschlossen, dafs alle Verkehrsobjekte, die auf den Markt kommen, in der Regel nur gegen Geld veräufsert und gegen Geld erstanden werden. Als allgemeines Tauschmittel ist das 236 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in (1er Wirtschaftsordnung. Geld der notwendige Durchgangspunkt für den gesamten Austausch- prozefs, es ist der Träger der allgemeinen und unbeschränkten Kaufkraft gegenüber allen Verkehrsobjekten und damit der Träger der abstrakten, an keinen besonderen Verwendungszweck gebundenen, sondern in ihrer Verwendung unbeschränkten Vermögensmacht. „Pe- cuniam habens habet omnem rem, quam vult habere." Während alle andern Verkehrsobjekte nur ganz bestimmten Verbrauchs- und Gebrauchszwecken genügen können und, wenn sie zur Erwerbung andrer verwendet werden sollen, zunächst gegen das eine Verkehrsobjekt Geld umgesetzt werden müssen, ist das Geld von jeder Beschränkung auf einen besonderen Verbrauchs- oder Gebrauchszweck befreit, und seine Verwendung zum Erwerb andrer Verkehrsobjekte ist ebenso unbegrenzt wie die Welt des Verkehrs selbst, § 3. Die Funktion als allgemeines Zahlungsmittel. Wir haben bei der Betrachtung der Verkehrsvorgänge gesehen, dafs der Tausch nur eine bestimmte Art der Übertragungen darstellt, im wesentlichen nur die Zug um Zug erfolgende doppelseitige Übertragung. Dem Tausch koordiniert sind die zahlreichen anderen Verkehrsvorgänge, insbesondere die einseitigen Übertragungen und die Übertragungen, welche in Erfüllung von Forderungen geschehen. Wenn man die Gruppe von Übertragungen, die nicht Tauschvorgänge darstellen, mit dem Worte Zahlung bezeichnet (soweit sie in Geld bewirkt werden), so ist damit im allgemeinen die neben der Tauschmittelfunktion wirksame Funktion des Geldes als Zahlungsmittel gekennzeichnet. Einseitige Vermögensübertragungen, sowohl freiwillige als auch zwangsweise auferlegte, geschehen vorzugsweise in Geld, vermögensrechtliche Forderungen werden ohne Rücksicht auf ihren Entstehungsgrund vorzugsweise in Geld normiert. Schliefslich dient das Geld als Mittel zur Erfüllung auch solcher, nicht auf Geld lautender Verbindlichkeiten, deren Leistung in dem eigentlich geschuldeten Objekt dem Verpflichteten aus irgend einem Grunde unmöglich ist; man hat die letztere Verwendungsart des Geldes häufig — namentlich von juristischer Seite — als eine besondere für den Begriff des Geldes entscheidende Funktion aufgefafst, als die Funktion des letzten zwangsweisen Solutionsmittels. Dafs ein engerer Zusammenhang zwischen der Zahlungsmittelfunktion und der Tauschmittelfunktion des Geldes besteht, liegt auf der Hand. Aber das Wesen dieses Zusammenhangs ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen möchte, und wie es meist aufgefafst worden ist. Die eine Seite der hier vorliegenden Beziehung ist folgende: Das Vorhandensein des Geldes als Tauschmittel bedingt seine allgemeine Verwendung als Zahlungsmittel. 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 3. 237 Wo in dem Gelde ein Verkehrsobjekt besteht, vermittelst dessen alle übrigen Verkehrsobjekte am leichtesten und billigsten beschafft werden können und in das alle übrigen Verkehrsobjekte am einfachsten umgesetzt werden können, da erfolgen einseitige Vermögensübertragungen, ob freiwillige oder zwangsweise auferlegte, der Regel nach am besten in Geld, nämlich in allen denjenigen Fällen, in welchen der freiwillig oder gezwungen Leistende nicht im stände ist, aus seinem Eigenen heraus gerade die Verkehrsobjekte abzugeben, auf welche sich der specielle Bedarf des Empfängers richtet. Ist der gebende Teil dazu nicht in der Lage und sollte trotzdem die Übertragung in natura geschehen, dann würde entweder der Empfänger sich genötigt sehen, gegen die erhaltenen Güter auf dem Wege des Austausches die Objekte seines unmittelbaren Bedarfs zu beschaffen, oder der Gebende mufs seinerseits vor der Übertragung diesen Austausch bewirken. Die Leistung in demjenigen Verkehrsobjekt, das als allgemeines Tauschmittel für jeden beschaffbar und zur Beschaffung eines jeden anderen Verkehrsobjekts unbeschränkt verwendbar ist, stellt hier das gegebene Kompromifs zwischen den Interessen beider Teile dar. Bei durchaus freiwilligen Übertragungen, bei Schenkungen, Vermächtnissen, Ausstattungen u. s. w.. nimmt die naturale Leistung deshalb noch einen verhältnismäfsig breiten Baum ein, weil dem Schenkenden die Unbequemlichkeit des Umsatzes der in seinem Besitz befindlichen Verkehrsobjekte nicht zugemutet werden kann; am meisten kann eine solche Zumutung noch dort gestellt werden, wo die Schenkung auf einer gewissen Verpflichtung durch die Sitte beruht, wie etwa bei der Mitgift. Wo dagegen Vermögensleistungen zwangsweise auferlegt werden, da hat es die den Zwang ausübende Gewalt in der Hand, in allen Fällen, in denen nicht durch naturale Leistung ihren Zwecken am besten entsprochen wird — wie z. B. bei Requisitionen im Kriegsfalle, bei Einquartierungen im Manöver u. s. w. —, die Leistung in Geld zu erzwingen. Sind die zwangsweise auferlegten Leistungen auf Grund richterlichen Urteils an einen Dritten zu leisten, wie im Falle des Ersatzes für zerstörte Vermögensobjekte und der Entschädigung (auch für Injurien und Körperverletzungen), oder ist im Falle der Unmöglichkeit der Erfüllung einer ursprünglich übernommenen nicht auf Geld lautenden Verbindlichkeit eine subsidiäre vermögensrechtliche Leistung erforderlich, durch welche sich der Verpflichtete von seiner Verpflichtung befreien kann und mufs, oder handelt es sich um die Auferlegung von Vermögensstrafen für Rechtsverletzungen, — überall sind die in Rede stehenden einseitigen Leistungen von bestimmten Personen zu erfüllen, während sich beim Tausch jedermann seinen Gegenkontrahenten nach Belieben aussuchen kann; ihre Erfüllung kann 238 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. ferner nicht von einer Einigung über die Art der Leistung abhängiggemacht werden, sondern mufs unter allen Umständen herbeigeführt werden, während der Tausch mangels einer solchen Einigung ohne weiteres unterbleibt. Das Recht sieht sich mithin vor die Notwendigkeit gestellt, Bestimmungen über den Gegenstand der in Rede stehenden Leistungen zu treffen. Da es sich bei den Ersatzleistungen und der subsidiären Erfüllung von Verbindlichkeiten gerade darum handelt, dafs ein bestimmter Gegenstand von specifischem Gebrauchswert nicht geleistet werden kann, und da es sich bei Entschädigungen und Geldstrafen von vornherein nur um allgemeine Vermögensleistungen handelt, so drängt sich in allen diesen Fällen ganz von selbst die Normierung der Leistung in demjenigen Verkehrsobjekt auf, das als allgemeines Tauschmittel jedes specifischen Gebrauchswertes entkleidet ist und lediglich abstrakte Vermögensmacht darstellt, das für die Gesamtheit der dem Recht unterworfenen Individuen leichter beschaffbar und anderseits für alle wirtschaftlichen Zwecke leichter verwendbar ist, als irgend ein andres willkürlich gewähltes Verkehrsobjekt. Dieselbe auf der Tauschmittelfunktion beruhende Eigenschaft des Geldes hat darauf hingewirkt, dafs die zwangsweise auferlegten Leistungen an die Obrigkeit in unsrer Wirtschaftsverfassung fast ausnahmslos in Geld festgesetzt werden. Das Geld löst hier die lästige Bindung zwischen der Beschaffung der Mittel für die obrigkeitliche Thätigkeit und dieser Thätigkeit selbst, ebenso wie es durch seine Vermittlung des Tauschverkehrs die Bindung zwischen der Produktion und dem Bedarf der einzelnen Individuen wirksam gelöst hat. Die Festsetzung der Leistungen in Geld stellt dem Staate, der Gemeinde u.s.w. die Summe allgemeiner Kaufkraft zur Verfügung, derer diese Gemeinwesen zur Beschaffung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Güter und Leistungen bedürfen. Die Verteilung der Lasten auf die einzelnen Individuen kann nur bei der Erhebung der Abgaben in Geld unabhängig gestaltet Averden von der Besonderheit der Güter und Leistungen, auf die sich der unmittelbare Bedarf des Staates erstreckt. Dadurch wird einmal die Beschaffung der Mittel in ganz gewaltigem Mafse ausgiebiger gestaltet; denn nunmehr kann der Staat auch solche Personen zur Bewältigung seiner Aufgaben heranziehen, für deren besondere Erzeugnisse und besondere Leistungen er keine oder keine vollständige Verwendung hat. Ferner wird erst durch diese Trennung der Aufbringung der Mittel von ihrer Verwendung für das Gemeinwesen die Möglichkeit geschaffen, die Kosten seiner Wirksamkeit auf die einzelnen Glieder nach ihrer allgemeinen, von der konkreten Form ihres Besitzes und ihrer Thätigkeit unabhängigen Leistungsfähigkeit zu verteilen. Schließlich weist auch die Thatsache, dals allgemeine Vermögens- 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 3. 239 rechtliche Forderungen, wie Kenten- und Zinsansprüche, Forderungen auf Rückerstattung übertragener Vermögenswerte u. s. w., vorzugsweise in Geld normiert werden, auf die Tauschmittelfunktion des Geldes zurück. Bei keinem andern Verkehrsobjekt hat der Forderungsberechtigte eine auch nur entfernt gleich grofse Garantie der unbedingten Verwendbarkeit in dem zukünftigen Zeitpunkte der Erfüllung der Forderung, wie beim Gelde, vermittelst dessen alle andern Verkehrsobjekte eingetauscht werden können. Auch der Verpflichtete hat im allgemeinen bei keinem andern Verkehrsobjekt eine ähnliche Sicherheit für die Möglichkeit der Beschaffung und eine ähnliche Freiheit in Bezug auf die auf die Beschaffung des Objekts gerichtete Thätigkeit. Sogar dort, wo ursprünglich Verpflichtungen üblich waren, die auf Gegenstände lauteten, welche dem Verpflichteten aus seiner Wirtschaft unmittelbar zufliefsen, z. B. eine Körnerrente als Pachtzins für ein Grundstück, hat nicht etwa nur das einseitige Interesse des Bezugsberechtigten auf die Umwandlung der Verpflichtung in eine Geldverpflichtung hingedrängt, sondern auch seitens der Verpflichteten wurde eine solche Umwandlung im allgemeinen als eine Erleichterung, vor allem als eine Mehrung der Freiheit in der persönlichen und wirtschaftlichen Betätigung empfunden. Alles in allem liegt eine augenfällige und weitgehende Bedingtheit, der Zahlungsmittelfunktion durch die Tauschmittelfunktion des Geldes vor; auf der Beobachtung dieses Zusammenhangs beruht die oben wiedergegebene Auffassung, nach welcher die Tauschmittelfunktion die einzige begriffswesentliche Funktion des Geldes ist, von der sich die Zahlungsmittelfunktion als eine blofse Konsekutivfunktion ableite. — Das Verhältnis zwischen den beiden Funktionen ist jedoch kein einseitiges; ihre Bedingtheit ist vielmehr sowohl historisch als auch theoretisch eine wechselseitige. Die Zahlungsmittelfunktion des Geldes hat auf dessen Verwendung als allgemeines Tauschmittel ebenso einen gewissen Einflufs ausgeübt, wie die Tauschmittelfunktion auf seine Verwendung als Zahlungsmittel; und gerade in der modernen Geldverfassung ist die Verwendung des Geldes als Tauschmittel ganz besonders bedingt durch seine Qualifikation als allgemeines und namentlich auch als gesetzliches Zahlungsmittel. Gewisse einseitige Vermögensübertragungen, namentlich Abgaben an die weltliche und geistliche Obrigkeit, Vermögensstrafen und Entschädigungen, mufsten frühzeitig eine Regelung erfahren; im historischen Teile wurde darauf hingewiesen, dafs die Festsetzungen über diese einseitigen Leistungen einen wesentlichen Einflufs auf die Entwicklung bestimmter Tauschgüter zum Gelde ausgeübt haben. Der hin und wieder nachweisbare enge Zusammenhang zwischen Wehrgeld und Geld giebt nach dieser Richtung hin einen deutlichen Fingerzeig. Freilich 240 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung'. kann man sagen: als Mittel für einseitige Vermögensübertragungen wurden naturgemäfs vorzugsweise solche Dinge festgesetzt, die als Tauschmittel bereits allgemein in Gebrauch waren. Aber dabei wird übersehen, dafs die Benutzung bestimmter Güter zur Tauschvermittlung und ihre Benutzung zu einseitigen Yermögensübertragungen sich wechselseitig beeinflufst haben. Mit dem gleichen Rechte, mit dem aufgestellt wird, dafs bestimmte Tauschgüter als Gegenstand einseitiger Leistungen deshalb festgesetzt. worden seien, weil sie durch ihre Funktion als allgemein gebräuchliches Tauschmittel die Möglichkeit der Erlangung andrer Güter am sichersten gewährleistet hätten, mit demselben Rechte kann man sagen: dadurch dafs für bestimmte einseitige Leistungen dieses oder jenes Gut vorgeschrieben wurde, hat dieses Gut eine besondere Eignung zur Tauschmittelfunktion erhalten; Jedermann ist leicht geneigt, ein solches Gut im Austausch gegen andere Verkehrsobjekte hinzunehmen, weil er es eventuell zu Leistungen an die Kirche, den Staat u. s. w. verwenden kann. Ferner gehen beide hier in Rede stehenden Funktionen des Geldes auf dasselbe psychologische Grundmotiv zurück. Dieselben Eigenschaften, welche gewisse Güter in den ersten Anfängen des Verkehrs zu Tauschmitteln prädestinierten, mufsten die gleichen Güter — und zwar wahrscheinlich bereits vor den Anfängen des Tauschverkehrs — auch als Gegenstände einseitiger Leistungen als besonders geeignet erscheinen lassen. Wenn die ersten Tauschmittel daraus entstanden sind, dafs bestimmte Güter bereits vorher Gegenstand eines allgemeinen Begehrs waren und ihrem Besitzer Ansehen verliehen, so ist es ganz natürlich, dafs die Häuptlinge und Priester bei der Festsetzung der an sie zu leistenden Abgaben ihr Augenmerk in erster Linie gleichfalls auf solche Dinge richteten, auch ehe deren „Absatzfähigkeit" durch ihre Verwendung als Tauschmittel jene weitere grofse Steigerung erfahren hat, die ihnen schliefs- lich die Herrschaft über alle andern Verkehrsobjekte sicherte. Die Verwendbarkeit bestimmter Verkehrsobjekte zu einseitigen Leistungen hat mit der Entwicklung des Staates und der Ausdehnung seiner Wirksamkeit an Bedeutung für das Geldwesen noch erheblich gewonnen; dazu ist mit der Entwicklung des Rechts und des auf der Rechtssicherheit beruhenden Kreditverkehrs die grofse Bedeutung der Funktion als Solutionsmittel von Verbindlichkeiten hinzugetreten. Infolgedessen sind in unsrer heutigen Wirtschaftsverfassung die Festsetzungen über den Gegenstand der einseitigen und zwangsweise auferlegten Leistungen, insbesondere an den Staat selbst, und noch mehr die Rechtssätze über die Erfüllung von auf Geld lautenden Verbindlichkeiten von dem allergröfsten Einflufs auf die Verwendung bestimmter Objekte als Vermittler des Tausch Verkehrs. Wenn es in Bezug auf die Entstehung des Geldes vielleicht zweifelhaft sein kann, ob nicht 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 3. 241 die Funktion als allgemeines Tauschmittel das Geld für sich allein begründet und das Geld auch zum Gegenstande einseitiger Leistungen und zum Gegenstande allgemeiner vermögensrechtlicher Forderungen gemacht hat, so steht es doch für unsre Wirtschaftsverfassung ganz aufserhalb eines jeden Zweifels, dafs in einzelnen Staaten bestimmte Geldsorten, in andern die Gesamtheit des Geldes überhaupt nur deshalb Geld sind und nur deshalb auch als Tauschmittel fungieren, weil die zwangsweise auferlegten einseitigen Leistungen und die auf Geld lautenden Verpflichtungen in diesen bestimmten Objekten erfüllt werden müssen oder erfüllt werden können. Um das extremste Beispiel zu nehmen: man denke nur an die Verhältnisse bei einer Papierwährung ! Offensichtlich werden die in ihrem Stoffe wertlosen Papierscheine nur deshalb in Austausch gegen andere Verkehrsobjekte genommen, weil ihnen durch die Gesetzgebung die Fähigkeit beigelegt ist, zur Erfüllung von Geldschulden zu dienen, weil sie ferner zu Zahlungen an den Staat verwendet werden können oder müssen, weil schliefslich die gerichtlichen Urteile, soweit sie auf Geld lauten, diese Scheine als Geld anerkennen oder festsetzen. Der Inhaber einer vermögensrechtlichen Forderung mufs es sich gefallen lassen, dafs das Recht über den Inhalt seiner Forderung und die Modalitäten ihrer Erfüllung Bestimmungen trifft, er ist nicht in der Lage, die Erfüllung in Papiergeld zurückzuweisen, wenn der Staat dem Papiergelde gesetzliche Zahlungskraft verleiht. Beim Tausch dagegen und ebenso beim Verkauf ist jeder Einzelne im stände, sich den Gegenwert auszube- dingen und eventuell ausdrücklich auf der Entrichtung des Kaufpreises in vollwertigem Metallgelde zu bestehen; wenn letzteres trotzdem nach Verleihung der gesetzlichen Zahlungskraft an Papierscheine in der Regel nicht geschieht, wenn vielmehr der Verkäufer sich bereit finden läfst, den Kaufpreis in Papierscheinen anzunehmen, so liegt der Grund ausschliefslich in der Erwägung, dafs diese Scheine gesetzliches Zahlungsmittel sind. Ganz klar und deutlich beruht mithin hier die Tauschmittelfunktion des Geldes auf seiner Zahlungsmittelfunktion. Die Auffassung der Zahlungsmittelfunktion als einer Konsekutivfunktion der Funktion des Geldes als allgemeines Tauschmittel ist demnach abzulehnen. Beide Funktionen bedingen sich wechselseitig und stehen koordiniert nebeneinander. Beide Funktionen sind in gleicher Weise Teilfunktionen der kardinalen Funktion des Geldes als Vermittler des interpersonalen Verkehrs; sie ergeben sich aus dieser kardinalen Funktion in gleicher Weise, wie der Tausch und die Zahlung aus dem Grundvorgange des interpersonalen Verkehrs. H ejlfferich, Das Geld. 16 242 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. § 4. Die Funktion als Vermittler von Kapitalübertragungen. Von den übrigen Funktionen des Geldes, wie sie oben aufgezählt worden sind, steht der Tausch- und Zahlungsmittelfunktion am nächsten die Funktion als Vermittler des Kapitalverkehrs. Auch beim „Kapitalverkehr" handelt es sich, ebenso wie beim Tausch und bei der Zahlung, um die Übertragung von Vermögenswerten von Person zu Person, während sowohl bei der Funktion als Wertmafs als auch bei der Funktion als Wertträger durch Zeit und Kaum eine unmittelbare Vermittlung von Verkehrsvorgängen irgend welcher Art nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Wenn man die durch das Geld vermittelten Verkehrs Vorgänge in Tauschvorgänge und Zahlungsvorgänge einteilt, so bleibt offenbar kein Raum für eine selbständige Funktion des Geldes als Vermittler des Kapitalverkehrs. Dennoch ist die Wirksamkeit des Geldes auf dem hier in Rede stehenden Gebiete volkswirtschaftlich so bedeutsam, dafs sich auch dann eine gesonderte Betrachtung der Vermittlerdienste des Geldes bei der Übertragung von Kapitalien empfiehlt, wenn man diese Dienste in die Funktion als Zahlungsmittel einzuordnen geneigt ist. Der Verkehrsvorgang, der bei dem Kapitalverkehr durch das Geld vermittelt wird, ist das Darlehen. Die blofse zeitweilige Überlassung der Nutzung eines Gegenstandes ohne Übertragung des Eigentums an demselben fällt nicht unter den Begriff des Kapital Verkehrs, da hierbei nicht das Kapital selbst, sondern nur die Nutzung an dem Kapital übertragen Avird. Wenn man von „Kapitalverkehr", „Kapitalmarkt" u. s. w. spricht, so versteht man dabei unter Kapital nicht die grofse volkswirtschaftliche Kategorie der produzierten Produktionsmittel, sondern denjenigen Teil des mobilen Vermögensbesitzes, der seinem Besitzer einen Zins oder eine Rente abwirft und Ihm damit zur Gewinnung eines Anteils an dem Gesamteinkommen der Volkswirtschaft dient. Die Besonderheit der Verkehrsvorgänge, welche in der Übertragung von Vermögenswerten in der Gegenwart gegen zukünftige Leistungen liegen, namentlich des Verkaufs auf Kredit und des Gelddarlehens, ist oben bereits hervorgehoben worden: obwohl in diesen Fällen ein Sachgut, sei es Geld oder ein anderes Verkehrsobjekt, gegen eine auf Geld lautende Forderung hingegeben wird, sind diese Vorgänge von dem Eintausch oder dem Kauf von bereits bestehenden Forderungen ebenso zu unterscheiden, Avie die Erfüllung der Forderungen von dem Rückkauf noch nicht fälliger Forderungen; anderseits fehlt bei dem Verkauf auf Kredit und bei der GeAvälirung eines Gelddarlehens das ZAvangs- moment, welches die Erfüllung rechtsgültig erwachsener Forderungen als Zahlung y.ur' £'£,o%rjv charakterisiert. Auch auf Grund dieser Erwägungen läfst sich eine gesonderte Betrachtung der Funktion des. Geldes als Vermittler des Kapitalverkehrs rechtfertigen. 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 4. 243 Wenn es sich darum handelt, mobiles Kapital im Wege des Darlehens dritten Personen auf Zeit und gegen Entgelt (Zins) zur Verfügung zu stellen, so erfolgt eine solche Übertragung in allen denjenigen Fällen, in welchen nicht die von der dritten Person — sei es für Konsum-, sei es für Erwerbszwecke — benötigten Güter gegeben werden, für beide Teile am zweckmäfsigsten in Geld. Selbst dann, wenn die Übertragung in nicht Geld darstellenden Gütern erfolgt, wird der in der Zukunft zu entrichtende Gegenwert am zweckmäfsigsten in Geld festgesetzt. Ein Kapitalbesitzer, dessen Kapital nicht in Geld besteht, und der nicht selbst zum Zweck der leihweisen Verwendung seinen Besitz in Geld umsetzt, kann sein Kapital nur an solche ausleihen, deren Kapitalbedarf sich gerade auf die besondere Art der in seinem Besitze befindlichen Kapitalien erstreckt. Mit Geld dagegen kann der Empfänger eines Darlehens alle die Dinge beschaffen, die er für Konsum- und Erwerbszwecke braucht. Die Möglichkeit der nutzbringenden Verwendung des nicht in Geld bestehenden Kapitalbesitzes ist mithin in ähnlichem Mafse beschränkter als die Verwendungsfähigkeit eines Geldkapitals, wie die Möglichkeit des Austauschs irgend eines Gebrauchsgutes gegenüber der Kaufkraft des Geldes. Zu dieser unbeschränkten Verwendbarkeit des Geldkapitals kommt noch ein weiteres Moment. Wenn eine Übertragung von Kapitalbesitz in natura erfolgt und die Rückerstattung in natura verabredet wird, so taucht sofort eine grofse Schwierigkeit für die Regelung dieses Geschäftes auf: die meisten Güter, die durch ihre Benutzung aufgebraucht oder erheblich abgenutzt werden, die sich also nicht zur blolsen Nutzungsübertragung im Wege der Pacht, Miete und Gebrauchsleihe eignen, sind nicht ohne weiteres durch andere Güter der gleichen Art vertretbar, sondern sie weisen untereinander grofse Qualitätsunterschiede auf. Wenn ein Pferd nicht nur für die Dauer eines Spazierrittes ausgeliehen, sondern einem Andern zu vollem Eigentum übertragen wird unter der Bedingung der Rückerstattung eines Pferdes nach 10 Jahren, so ist damit zu rechnen, dafs Pferde, selbst wenn sie nach Rasse und Alter gleich sind, sehr verschiedenwertig sein können. Dagegen ist das Geld das fungibelste aller Verkehrsobjekte; Unterschiede der Qualität innerhalb des Geldes eines und desselben Staatswesens sind, solange geordnete Verhältnisse bestehen, völlig ausgeschlossen, so dafs gleiche Summen ohne Rücksicht auf die Stücke, aus denen sie bestehen, sich unbedingt vertreten können. Die Schwierigkeit der Festsetzung des in der Zukunft zu erstattenden Gegenwertes fehlt mithin von vornherein, wenn die Kapital Übertragung in Geld erfolgt; sie wird, falls die Kapitaliibertragung in natura erfolgt, dadurch behoben, dafs die Rückerstattung nicht in natura, sondern in einer als Preis für die 16* 244 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. überlassenen Sachgüter verabredeten Geldsumme festgesetzt wird. Ähnliche Erleichterungen bietet die Vermittlung des Geldes hinsichtlich der Festsetzung der Zinsen für die Zeit der Darlehensdauer. Die grofsen Vorteile und Erleichterungen, welche die Vermittlung des Geldes im Kapitalverkehr gewährt, haben es bewirkt, dafs der Kapitalverkehr sich nahezu in derselben Ausschliefslichkeit wie der Austausch von Waren in Geld vollzieht. Sowohl der Kapitalbedarf für kurze Zeit als auch der Kapitalbedarf für langfristige Investierungen richtet sich in unsrer Wirtschaftsverfassung in erster Linie auf das Geld, und ebendeshalb ist für diejenigen, welche ihren Kapitalbesitz nicht in einer eignen Unternehmung ausnutzen, keine Form des Kapitals so leicht und vorteilhaft verwendbar, wie das Geldkapital. Anderseits wäre ohne den Geldgebrauch wegen der grofsen, dem naturalen Kapitaldarlehen entgegenstehenden Hindernisse eine irgend erhebliche Ausdehnung des Kapitalverkehrs und damit auch der Kapitalansammlung ebenso unmöglich gewesen, wie eine erhebliche Ausdehnung des Güteraustausches und damit auch der Güterproduktion. Daraus ergiebt sich ohne weiteres die eminente volkswirtschaftliche Bedeutung der hier in Rede stehenden Geldfunktion; sie verhält sich zu derjenigen der Tauschmittelfunktion ebenso, wie die Bedeutung des Marktes für Leihkapital (des „Geldmarktes" im weitesten Sinne) zu derjenigen des Warenmarktes. Was die Frage der Beziehungen zwischen der Funktion des Vermittlers des Kapitalverkehrs zu den bisher besprochenen Funktionen des Geldes anlangt, so ist — sobald man die erstgenannte Funktion als eine selbständige neben denen des Tausch- und Zahlungsmittels auffafst .— auch hier das Bestehen eines wechselseitigen Verhältnisses anzuerkennen. Während einerseits die Eignung des Geldes zur Vermittlung des Kapitalverkehrs dadurch bedingt ist, dafs die Verwendbarkeit des Geldes infolge seiner Tauschmittel- und Zahlungsmittelqualität, für den Darlehensempfänger eine unbegrenzte ist, wird anderseits das Bestreben, Geld als Gegenwert für andre Güter einzutauschen und einseitige Leistungen in Geld zu bedingen, wesentlich verstärkt durch die Thatsache, dafs Vermögenswerte in Form des Geldkapitals ungleich leichter und wirksamer nutzbringend angelegt werden können, als in irgend einer anderen Form. Zu der Grundfunktion des Geldes als Instrument des interpersonalen Verkehrs steht die Vermittelung des Kapitalverkehrs in demselben Verhältnis einer Teilfunktion, wie die Tausch- und Zahlungsvermittelung, sobald die Übertragung von Leihkapital als besonderer Verkehrsvorgang neben dem Tausch und der Zahlung angesehen wird. 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 5. 245 § 5. Die Funktion als allgemeines Wertmafs. Die bisher besprochenen Funktionen des Geldes leiten sich ganz unmittelbar ab von der Stellung, welche das Geld unter den Verkehrs- gütern einnimmt. Das Geld vermittelt den interpersonalen Verkehr, indem es im Austausch gegen die andern Verkehrsobjekte gegeben und genommen, indem es als Gegenstand der Zahlungen hingegeben wird, und indem es den Gegenstand von Kapitalübertragungen bildet. In allen diesen Fällen tritt das Geld selbst in den Verkehr ein, es bewirkt den Besitzwechsel, indem es selbst von Hand zu Hand geht, es vermittelt den Verkehr dadurch, dafs es selbst Gegenstand des Verkehrs wird. Ganz anders verhält es sich mit der dem Gelde zugeschriebenen Funktion als Wertmafs oder Preismafs. Die Messung der Werte oder Preise mag zwar als eine allgemeine und unerläfsliche Voraussetzung für einen jeglichen Verkehr, mindestens für einen im Austausch bestehenden Verkehr angesehen werden. Aber soweit das Geld diese Messung vollzieht, dient es dem Verkehr höchstens indirekt; es nimmt nicht unmittelbar an der Vermittelung des Verkehrs teil, es tritt nicht in den Verkehr selbst ein. Seine Funktion als Wertmafs läfst sich deshalb nicht unmittelbar aus seiner Grundfunktion als Vermittler des Verkehrs zwischen den wirtschaftenden Individuen ableiten, sie bildet nicht, wie die bisher behandelten Funktionen, einen Teil dieser Grundfunktion selbst; es mufs vielmehr der innere Zusammenhang erst noch aufgeklärt werden, auf Grund dessen in dem Geld eine Wert- oder Preismafsfunktion mit der unmittelbaren Verkehrsvermittelung verbunden ist. Zunächst erforderlich ist die Feststellung des Wesens derjenigen Verrichtungen des Geldes, welche man unter der Funktion als Wertmafs zusammeufafst. Diese Feststellung ist infolge der Vieldeutigkeit des Wertbegriffes und infolge der endlosen Kasuistik, zu der sich die Wertlehre in der modernen Nationalökonomie ausgewachsen hat, eine etwas komplizierte Aufgabe. Der Wert ist keine den Dingen an sich anhaftende Eigenschaft, wie Ausdehnung, Farbe, Härte, Temperatur; er beruht vielmehr auf den Beziehungen, welche das menschliche Subjekt zu den Objekten der Aufsenwelt hat, er ist der Ausdruck eines Urteils des Subjektes über die Bedeutung der Objekte der Aufsenwelt für das Subjekt oder für die menschliche Gemeinschaft. Mit Recht ist die Thatsache, dafs seitens des Subjektes eine Bewertung der Dinge stattfindet, dafs es einen Wert giebt, als ein dem Sein der Dinge analoges Urphänomen bezeichnet worden, sodafs jede Definition und Deduktion des Wertes nur die Bedingungen kenntlich i ¥ 246 Zweites Buoli. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. macht, auf Grund welcher der Wert sich einstellt, ohne doch aus ihnen hergestellt zu werden, und dafs alle Beweise für den Wert eines Objektes nichts bedeuten als die Nötigung, den für irgend ein Objekt bereits vorausgesetzten Wert auch einem andern Objekt zuzuerkennen ( Simmel ). Die Bedingungen, auf denen der wirtschaftliche Wert, der für uns allein in Betracht kommt, beruht, erkennen wir darin, dafs die Dinge der Aufsenwelt einerseits Gegenstand eines Bedürfnisses sind, während anderseits ihrer Erlangung Hemmnisse entgegenstehen, deren Überwindung mit Arbeit und Opfer verbunden ist. Nur wenn diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, wird den Dingen eine wirtschaftliche Bedeutung, ein wirtschaftlicher Wert seitens des wirtschaftenden Subjektes beigelegt. Soweit sich der Wertungsprozefs in der Einzelseele vollzieht, ist er ein subjektiver Vorgang, und die Bangordnung der Werte, der Grad des Wertes der einzelnen Gegenstände ist das Ergebnis dieses subjektiven Vorgangs. Der Messung zugänglich ist jedoch nur das Objektive. Wir können die Ausdehnung oder das Gewicht eines Körpers, die beide von unserm Fühlen, Wollen und Urteilen als gegebene Eigenschaften eines Objektes unabhängig sind, vermittelst eines bestimmten Verfahrens an einer gegebenen Ausdehnung oder einem gegebenen Gewicht messen, d. h. wir können eine bereits vorhandene Beziehung zwischen zwei gegebenen Gröfsen derselben Art durch objektive Ermittelung feststellen. Wenn dagegen das isolierte Subjekt ein Rind gleich bewertet mit einer Anzahl von kupfernen Spangen, so ist diese Gleichsetzung nicht das Resultat einer seitens des Subjektes vorgenommenen Messung eines objektiven Verhältnisses zAvischen Rind und Kupferspangen, sondern die Wertgleichheit zwischen beiden Objekten ist der Ausflufs eines subjektiven Bewertungsvorganges; sie ist von dem wertenden Subjekt nicht ermittelt® sondern geschaffen, es liegt also nicht eine Wertmessung, sondern lediglich eine Wertsetzung vor. Der Wert der Dinge wird aus der subjektiven Sphäre dadurch herausgehoben, dafs der Mensch nicht isoliert für sich steht, sondern das einzelne Glied einer grofsen menschlichen Gemeinschaft, einer Gesellschaft ist. Infolge der weitgehenden Gleichartigkeit der psychologischen und materiellen Voraussetzungen, der Bedürfnisse und der Lebensbedingungen entstehen, gefördert durch Gewohnheit und Erziehung, innerhalb eines und desselben gesellschaftlichen Verbandes gewisse Gemeinüberzeugungen und gewisse eine allgemeine Gültigkeit beanspruchende Werturteile, die dem einzelnen Subjekt als etwas aufserhalb des eigenen Ichs Liegendes, als etwas Objektives gegenüberstehen, und welche die Werturteile der einzelnen Individuen in hohem Grade bestimmen, so sehr sie ihrerseits aus der Gesamtheit der subjek- 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § ä. 247 tiven Werturteile hervorgegangen sind und der Beeinflussung durch die Wandlungen in den Werturteilen der Einzelpersönlichkeiten unterliegen. Das einzelne Glied der Gesellschaft bildet sich nicht selbständig für sich eine Welt von Werten, sondern es findet eine auf überkommenen Anschauungen und Gewohnheiten ruhende Rangordnung von Werten vor, in welchen der Wert als etwas den Dingen Anhaftendes, von der Anerkennung durch das Einzelsubjekt Unabhängiges erscheint. Von ganz besonderer Wichtigkeit für die Erhebung des Wertes über die rein subjektive Sphäre ist der Tausch. Beim Tausch tritt das Subjekt mit einem andern in Beziehung, dessen Werturteil über die auszutauschenden Gegenstände ihm als etwas Objektives gegenübersteht; der Tausch selbst ist eine objektive Thatsache des Inhalts, dafs eine bestimmte Quantität des einen Gutes als Gegenwert für eine bestimmte Quantität des andern Gutes gegeben und genommen wird. Zur Bestimmung dieses Austauschverhältnisses ist mindestens die Willensübereinstimmung der beiden beteiligten Subjekte notwendig, das Einzelsubjekt ist für die Festsetzung dieses Verhältnisses nicht mehr autonom, wie in seinen isolierten Beziehungen zu den Dingen. Meist jedoch ist bei der Bestimmung des Austauschverhältnisses ein weit gröfserer Kreis beteiligt, als die beiden unmittelbaren Kontrahenten. Nicht nur, dafs die Thatsache, wie andere Mitglieder derselben Gemeinschaft die in Rede stehenden Dinge werten, einen psychologischen Einflufs ausübt, dafs auf gewissen Stufen der wirtschaftlichen Entwicklung das allgemeine Werturteil sich zu festen traditionellen Wertverhältnissen zwischen den einzelnen Tauschgütern verdichtet — wie wir es im historischen Teil bei der Darstellung der Anfänge des Geldes beobachtet haben —, oder dafs das allgemeine Werturteil sogar in obrigkeitlichen Vorschriften, Avie in Preistaxen, eine bestimmte Gestalt gewinnt und so als ein äufserer Zwang auftritt, dem das Individuum sich zu unterwerfen hat; — auch wo Gesetzgebung und Sitte der Bethätigung des subjektiven Werturteils im Verkehr den denkbar weitesten Spielraum lassen, ist bei jedem nur einigermafsen entwickelten Verkehr das Verhältnis, in welchem die Güter gegeneinander ausgetauscht werden, das Produkt einer unübersehbaren Vielheit von subjektiven Werturteilen, das als solches der Machtsphäre des einzelnen Subjektes entzogen ist oder seinem Einflufs in nur geringem Mafse unterliegt. Das Wertverhältnis, das zu einem gegebenen Zeitpunkte auf einem bestimmten Markte durch den Austausch zwischen zwei Güterarten realisiert wird, beruht auf den Massenfaktoren Angebot und Nachfrage. Weil im allgemeinen Niemand für ein Gut dem einen mehr giebt, als ein beliebiger anderer für das gleiche Gut verlangt, weil umgekehrt der Gegenkontrahent sein Gut nicht für einen geringeren 248 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung'. Gegenwert abläfst, als er von einem beliebigen Dritten dafür erhalten kann, deshalb entscheiden nicht die unmittelbaren Kontrahenten allein, sondern alle ihre Konkurrenten in Angebot und Nachfrage über das Wertverhältnis, auf Grund dessen der Tausch wirklich zu stände kommt. Dieses im effektiven Austausch realisierte Wertverhältnis ist keineswegs identisch mit dem subjektiven Werturteil der am Tausch beteiligten Subjekte. Im Gegenteil, es ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines jeden Tauschs, dafs das subjektive Werturteil der tauschenden Personen sowohl untereinander als auch von dem in dem Tausche verwirklichten Wertverhältnis abweicht. Es ist keineswegs die Absicht der tauschenden Subjekte, Dinge, welche sie selbst gleich bewerten, gegeneinander umzusetzen; der ganze Zweck des Tauschs ist vielmehr, an Stelle eines Gutes, das man hat, ein anderes Gut, das man auf Grund seiner ganzen ökonomischen Lage und Zwecke höher bewertet, zu erlangen; und ein Tausch kommt nur zu stände, wenn jeder das vom andern gebotene Gut in der gebotenen Qualität und Quantität höher schätzt, als das von ihm dafür hinzugebende Gut. So wenig nun das im thatsächlich zu stände gekommenen Tausch verwirklichte Wertverhältnis zwischen zwei Gütern dem Werturteil irgend eines der tauschenden Subjekte genau entspricht, so sehr ist es doch das Produkt der verschiedenen divergierenden Werturteile aller derjenigen, zwischen denen — gerade wegen des Auseinandergehens ihrer Werturteile — ein Tausch auf dieser Basis zu stände gekommen ist. Wenn 10 Leute Einder gegen Schafe im Austausch hingegeben haben auf Grund des Verhältnisses 1 Bind = 8 Schafe, so ist dieses den 10 Tauschvorgängen zu Grunde liegende Wert Verhältnis nur dadurch zu stände gekommen, dafs mindestens 10 Leute, die Einder be- safsen, je 8 Schafe höher bewerteten als 1 Eind, während umgekehrt mindestens 10 Leute, die Schafe besafsen, 1 Eind höher bewerteten als 8 Schafe. Damit ist die Brücke geschlagen zwischen dem subjektiven Werturteil der Individuen und dem im Verkehr verwirklichten Wertverhältnis zwischen den einzelnen Tauschgütern. Dieses im Verkehr in Erscheinung tretende Wertverhältnis zwischen den Tauschgütern steht den einzelnen wirtschaftenden Subjekten voll und ganz als eine objektive Thatsache gegenüber, die von dem Einzelsubjekt nach Mafsgabe der praktischen Wirksamkeit, welche es durch Angebot oder Nachfrage seinem abweichenden Werturteil zu geben vermag, modifiziert werden kann, deren Anerkennung als solcher sich jedoch auch die mächtigste Einzelpersönlichkeit nicht zu entziehen vermag, während im allgemeinen die einzelnen Subjekte sich zur nahezu restlosen Unterwerfung gezwungen sehen. Die Bedeutung des den Umsätzen jeweils zu Grunde liegenden Wertverhältnisses wird für die wirtschaftenden Individuen 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 5. 249 um so gröfser, je mehr die Eigenproduktion durch die Produktion für den Markt verdrängt wird. Je weiter die arbeitsteilige und verkehrswirtschaftliche Organisation der Volkswirtschaft sich vervollkommnet, je mehr die einzelnen Individuen die Dinge, auf die sich ihre Bedürfnisse richten, auf dem Umwege des Austauschs zu beschaffen gezwungen sind, desto mehr hängt die Endwirkung der wirtschaftlichen Thätigkeit, der Grad der erreichten Bedürfnisbefriedigung, davon ab, was man für seine Arbeitsleistung oder deren Erzeugnisse auf dem Wege des Austausches zu beschaffen vermag. Das objektive Vorhandensein eines Austauschverhältnisses zwischen zwei Gütern leitet zu der Abstraktion, dafs jedes der beiden Güter mit einem bestimmten, von der Schätzung der einzelnen Individuen unabhängigen objektiven Wertquantum ausgestattet sei, das als „Verkehrswert" oder „Tauschwert" 1 ) bezeichnet wird. Der „Verkehrswert" ist im Unterschied zu dem Werte, welchen das Einzelsubjekt den Dingen beilegt, derjenige Wert, welchen der „Verkehr" selbst, die unpersönliche Gesamtheit aller miteinander in wirtschaftliche Beziehungen tretenden Individuen, den Dingen zuerkennt; er beruht nicht mehr auf der unmittelbaren Beziehung der Dinge zu einem einzelnen Subjekt; vom Einzelsubjekt aus gesehen ist der Verkehrswert vielmehr in dem Verhältnis der Dinge zu einander enthalten. Ebenso findet der Verkehrswert sein Mafs nicht mehr in der unmittelbaren Beziehung der Dinge zum wirtschaftenden Subjekt, sondern jeweils an dem Gegenstand, der beim Austausch als Gegenwert erscheint. Den Gegenwert selbst, der im Austausch gegen ein Verkehrsobjekt hingegeben wird, bezeichnet man als den „Preis"; jedes von zwei gegen einander umgesetzten Verkehrsobjekten stellt mithin, vom wechselnden Standpunkte der beiden tauschenden Personen gesehen, den Preis des andern Verkehrsobjektes dar. Wo die Geldwirtschaft zur vollen Ausbildung gekommen ist, unter deren Herrschaft alle übrigen Verkehrsobjekte regelmäfsig zunächst gegen Geld umgesetzt werden, versteht man unter „Preis" ausschliefslich den in Geld bestehenden oder wenigstens in Geld ausgedrückten Gegenwert, der gegeben und empfangen wird. Der Preis erscheint mithin als die Verwirklichung, als die körperliche und greifbare Darstellung des Tauschwertes eines Verkehrsobjekts in einem andern Verkehrsobjekt. „Preis einer Ware nennen wir den 1) Der Gebrauch des Wortes „Tauschwert" zur Bezeichnung der "Fähigkeit eines Gutes, gegen andere Güter ausgetauscht zu werden, ist m. E. ebenso abzulehnen, wie die Anwendung des Wortes „Gebrauchswert" zur Bezeichnung der Tauglichkeit eines Gegenstandes, irgend einem Bedürfnis zu dienen. Tauschfähigkeit und Nützlichkeit sind als konstituierende Elemente des Tauschwertes, bezw. des Wertes überhaupt, von dem Werte selbst zu unterscheiden. 250 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. Tauschwert derselben, ausgedrückt in dem Quantum einer bestimmten andern Ware, das dafür eingetauscht worden ist oder werden soll" (Rosches ). „Der Tauschwert verhält sich zum Preise, wie die blofse Möglichkeit, für ein Gut ausgetauscht zu werden, zur Wirklichkeit des Ausgetauschtwerdens" ( Wagner). Mit dieser so einleuchtend klingenden Ableitung des Preises von dem als den Dingen innewohnend gedachten Tauschwert ist ein fehlerhafter Zirkel geschlossen, der viel Verwirrung in die Wert-, Preis- und Geldlehre, vor allem in die Auffassung des Geldes als eines Wertoder Preismafses hineingetragen hat. Wir müssen daran festhalten, dafs der in der Einzelseele sich vollziehenden Bewertung der Dinge als einzige objektive Tliatsache, die einen Anhaltspunkt für den Begriff eines Tauschwertes giebt, das Verhältnis gegenübersteht, in welchem verschiedenartige Verkehrsobjekte gegen einander umgesetzt werden. Die blofse Tliatsache, dafs zwei verschiedenartige Güter, z. B. Gold gegen Eisen, umgesetzt werden, sagt über Wert und Preis noch gar nichts; das thut erst die weitere Tliatsache, ohne welche die erstgenannte übrigens gar nicht denkbar ist, dafs nämlich die beiden Güter in einem bestimmten Verhältnis gegen einander umgesetzt werden, z. B. 1 kg Gold gegen 50000 kg Eisen. In diesem Verhältnis ist aber der Preis bereits enthalten. Es vollzieht sich kein Tausch, bei dem der Preis nicht sofort ebenso feststeht, wie die Tliatsache des Tausches selbst. Der Preis ist nichts anderes als die eine Seite der den Tausch darstellenden Gleichung, und er ist, wie der Tausch selbst, das unmittelbare Produkt der divergierenden subjektiven Werturteile der auf Seite von Angebot und Nachfrage am Verkehr teilnehmenden Individuen. Dagegen ist der den Dingen beigelegte „Tauschwert" oder „Verkehrs wert", wie oben gezeigt wurde, nur eine Abstraktion aus der Tliatsache, dafs zwei Verkehrsobjekte in bestimmtem quantitativen Verhältnis gegeneinander umgesetzt werden. Da aber in diesem Verhältnis der Preis eines jeden der beiden Verkehrsobjekte jeweils in dem andern bereits gegeben ist, so resultiert der Preis nicht aus dem Tauschwerte als dessen Verwirklichung, sondern auch zum Preis verhält sich der Tauschwert wie die Abstraktion zur Wirklichkeit. Daraus ergiebt sich für die Funktion des Geldes als Wertmafs oder Preismafs folgendes: Um den Austausch zweier Verkehrsobjekte im allgemeinen und um den Austausch eines Verkehrsgutes gegen Geld insbesondere zu bewerkstelligen, bedarf es keiner Messung des Verkehrswertes der auszutauschenden Güter. Die uralte, schon von Aristoteles vertretene Ansicht, dafs es beim Tausch darauf ankomme, dafs jedes der beteiligten beiden Individuen den gleichen Wert erhalte, dafs infolgedessen vor 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 5. 251 dem Tausch der Wert der zu tauschenden Güter gemessen werden müsse (ein Zweck der dureh das Geld erfüllt werde) 1 ), stellt den Thatbestand geradezu auf den Kopf. Fassen wir den Tausch isoliert, so kommt er zu stände durch die Divergenz des Werturteils zweier Subjekte über das dem Tausch zu Grunde zu legende Verhältnis der beiden in Frage stehenden Güter, von denen jedes dasjenige höher schätzt, das im Besitz des andern ist; irgend ein objektiver Wert, der gemessen werden könnte, steht diesen auseinandergehenden subjektiven Werturteilen noch nicht gegenüber. Erst dadurch dafs die beiden Individuen sich innerhalb der durch ihre subjektiven Werturteile gezogenen Grenzen auf ein bestimmtes Austauschverhältnis einigen und auf dieser Grundlage den Tausch vollziehen, kommt eine objektive Thatsache zu stände, die eine Wertgleichung enthält und eine Messung des Verkehrswertes des einen Gutes an dem andern ermöglicht. Das Austauschverhältnis wird also nicht durch eine Messung ermittelt, sondern es wird durch eine Vereinbarung der tauschenden Individuen festgesetzt und giebt seinerseits erst die Grundlage für eine gegenseitige Messung der ausgetauschten Werte. Mit andern Worten: der Preis wird nicht durch eine Messung der Tauschwerte bestimmt, sondern er macht eine Messung des Tauschwertes überhaupt erst möglich. Was wir beim isolierten Tausch beobachten, das gilt auch für den auf einem gegebenen Markte bei einer Konkurrenz von Angebot und Nachfrage sich vollziehenden Tausch, der nicht der erste seiner Art ist, sondern Vorgänger hat. Auf einem solchen Markte bestehen bereits Austauschverhältnisse und Preise, die von jedem neu hinzukommenden Tauschlustigen in Rechnung gezogen werden müssen. Es könnte auf den ersten Blick scheinen, als ob in einer solchen Berücksichtigung bereits verwirklichter Austauschverhältnisse eine Messung des Tauschwertes der neu auf den Markt gebrachten Verkehrsobjekte liege. Aber soweit die bestehenden Preise für den Abschlufs neuer Tauschgeschäfte von Wichtigkeit sind, wirken sie unmittelbar; es braucht zur Festsetzung des Preises für den neu abzuschliefsenden Tausch nicht erst von den alten Preisen auf den „Tauschwert" der in Betracht kommenden Güter geschlossen zu werden. Ferner sind auch die bestehenden Preise nur das Produkt aus der Divergenz der in Angebot und Nachfrage zum Ausdruck kommenden subjektiven Werturteile und nicht etwa das Ergebnis einer Messung des Tauschwertes, die ja selbst hinwiederum nur an Preisen erfolgen kann. Kurz da der Preis das einzige denkbare Mafs für den Tauschwert der Verkehrsobjekte ist, kann die Messung des Tauschwertes nicht die Voraussetzung für die Festsetzung des Preises sein. 1) Arist., Nik. Eth., V. 7. „So -wenig- eine Gemeinschaft möglich wäre ohne Austausch, so wenig ein Austausch ohne Gleichheit und eine Gleichheit ohne Maß". 252 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. Wenn wir dem Gelde die Funktion als Wertmesser zuerkennen, so kann mithin diese Funktion nicht darin bestehen, dafs das Geld zur Ermittelung des Tauschwertes der Güter behufs Festsetzung des Austauschverhältnisses oder des Preises dient. Welcher Inhalt bleibt aber dann der Wertmafsfunktion des Geldes? Vielfach wird die Wertmafs- oder Preismesserfunktion des Geldes darin erblickt, dafs in unsrer Wirtschaftsverfassung', unter der Herrschaft der Geld Wirtschaft, die Preise aller nicht Geld darstellenden Verkehrsobjekte ausscliliefslich in Geld ausgedrückt werden, sodafs man — wie oben bereits erwähnt — im allgemeinen unter Preis nur noch den in Geld ausgedrückten Preis versteht. Dieser Vorgang ist lediglich eine Folge des Umstandes, dafs das Geld als allgemeines Tauschmittel dient, und dafs infolgedessen die Verkehrsobjekte regel- mäfsig zunächst gegen Geld umgesetzt werden; von den beiden Gegenwerten besteht mithin der eine regelmäfsig in einem bestimmten Geldbetrage. Zweifellos erleichtert die Thatsache, dafs die Preise der Verkehrsgüter allgemein in Geld ausgedrückt werden, die Vergleichung der Preise untereinander ganz aufserordentlich; aber von einer Messung der Preise durch das Geld kann gleichwohl korrekter Weise nicht die Rede sein: die Preise werden nicht durch das Geld g e messen, sondern infolge der Anwendung des Geldes als allgemeines Tauschmittel werden die Preise regelmäfsig in Geld bemessen, sie bestehen in Geld. Dagegen ist der Preis seinerseits — als die eine Seite der im Austausch verwirklichten Wertverhältnisse — das Mafs für den Ver- kelirswert der Güter; und sobald die Geldwirtschaft soweit fortgeschritten ist, dafs der naturale Tausch durch Kauf und Verkauf verdrängt ist, sobald mithin die eine Seite der in den Umsätzen verwirklichten Wertgleichung regelmäfsig in einem Geldpreise besteht, haben wir im Gelde das allgemeine Mafs für den Tauschwert aller Verkehrsgüter. Die dem Geldsystem eines Landes zu Grunde liegende Einheit fungiert im Anschlufs daran als Einheit für die Angabe von Werten überhaupt. In Geld wird nicht nur der Wert der Güter bezeichnet, die in einem gegebenen Augenblicke effektiv gekauft und verkauft werden, wobei das Mafs ihres Wertes in Geld in dem gezahlten Preise unmittelbar feststeht, sondern auf Grund der im Verkehr gezahlten Preise wird der Wert aller Dinge, die denkbarer Weise Gegenstand eines Umsatzes werden können, in Geld abgeschätzt. In diesem Sinne dient das Geld thatsächlich als einheitlicher Wertausdruck oder, wenn man so will, als Wertmafs, und es erfüllt damit eine Aufgabe von eminenter Bedeutung für die Volkswirtschaft. Wie Brüche mit verschiedenen Nennern erst dann addiert werden können, wenn man sie vorher auf einen gemeinschaftlichen Nenner gebracht hat, so läfst sich der Gesamtwert eines Komplexes ver- 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 5. 253 schieden artiger Güter nur dadurch ausdrücken, dafs man diese Güter auf einen einheitlichen Wertausdruck zurückführt, dafs man den Wert der verschiedenen Güter nach einer und derselben Werteinheit abschätzt; nur auf diesem Weg ist es möglich, ein Mafs für die „Mittel und Ergebnisse der Wirtschaft" zu gewinnen. Ein Urteil über die Gröfse des Vermögens einer Person würde sich mangels eines einheitlichen Wertausdrucks, wie wir ihn im Geld haben, nur durch eine vollständige Aufzählung der einzelnen Vermögensobjekte gewinnen lassen, wobei die einzelnen Stücke noch nach Gröfse, Beschaffenheit u. s. w. beschrieben werden mlifsten. Es bedarf keiner Erläuterung der aufserordentlichen Wichtigkeit, welche der Ermittelung des Gesamtwertes des Vermögens einer Person in zahlreichen Fällen des praktischen Lebens zukommt; so bei Erbteilungen und sonstigen Vermögensauseinandersetzungen, bei der Gewährung von Kredit, bei Steuerveranlagungen u. s. w. Auch für die Beurteilung der Bedeutung, welche den einzelnen Objekten für das Vermögen und die Wirtschaft einer Person zukommt, ist die Abschätzung in Geld eine aufserordentliche Erleichterung. Ebenso lassen sich die in natura erfolgenden Aus- und Eingänge einer Wirtschaft, ihre Leistungen und Bezüge, nur durch eine Reduktion ihres Wertes auf Geld zusammenfassen und vergleichen. Erst durch diese Vergleichbarkeit von Aus- und Eingängen wird aber eine planmäfsige Wirtschaftsführung möglich; das gilt ebenso von der Verbrauchswirtschaft (Haushaltung) wie von der Erwerbswirtschaft (Unternehmung) und von den Gemeinwirtschaften (Staat, Kommunen u. s. w.). „Erst die allgemeine Vornahme der Güterwertschätzung in Geld ermöglicht genaue Berechnungen der Produktionskosten und des Ertrags in den einzelnen Unternehmungen und dadurch ihre genaue Vergleichung und die exakte quantitative Beurteilung des Produktionserfolges für das Vermögen des Unternehmers. Die Abschätzung aller in die Wirtschaft eingehenden oder von ihr ausgehenden Güter und Leistungen in Geld ist die notwendige Grundlage jeder Rentabilitätsberechnung und damit einer genauen Grundlage der Wirtschaftsführung" (v. P hillipovich). Die durch das Geld gegebene Möglichkeit der Berechnung der Rentabilität eines Unternehmens ist nicht nur für den einzelnen Unternehmer wichtig, sondern sie ist auch lür die gesamte Volkswirtschaft von der gröfsten Bedeutung. In unsrer Wirtschaftsverfassung, bei welcher die wirtschaftliche Thätigkeit der Einzelnen nicht durch einen einheitlichen leitenden Willen planmäfsig nach dem Bedarf der Gesam- heit an den verschiedenen Gütern reguliert wird, bei welcher vielmehr das Individuum die Richtung seiner Bethätigung nach seinem freien Ermessen wählt, — bei dieser „anarchischen Produktionsweise" ist die Rentabilität der einzelnen Arten und Zweige der wirtschaftlichen 254 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. Bethätigung das regulierende Prinzip, durch welches die Produktion nach Art und Umfang jeweils dem Bedarf angepafst "wird. Bleibt die Produktion einer bestimmten Güterart hinter dem Bedarfe zurück, so äufsert sich das darin, dafs die Preise dieser Güterart steigen und dadurch die Rentabilität der Produktion dieser Güter erhöhen; die gröfseren Gewinnaussichten führen dem betreifenden Produktionszweige Kapital und Arbeit zu. Umgekehrt bewirkt eine den Bedarf überschreitende Produktion einen Rückgang der Preise und damit eine Verminderung der Rentabilität; Kapital und Arbeit wird dadurch von diesen Produktionszweigen zurückgehalten und zieht sich, soweit es ohne allzu grofse Verluste möglich ist, aus denselben zurück. Die den Produktionsprozefs regulierende Kraft der Rentabilität, die das Selbstinteresse des Individuums in den Dienst der Gesamtheit stellt, kann um so besser funktionieren, je leichter sich die Rentabilität der einzelnen wirtschaftlichen Bethätigungen übersehen läfst, und eine solche Übersicht wird erst durch das Geld ermöglicht. Auch die gegenseitigen Beziehungen zwischen den einzelnen Volkswirtschaften, wie sie in Einfuhr und Ausfuhr zu Tage treten, sind nur dadurch einer tiefer gehenden Beurteilung zugänglich, dafs die eingeführten und ausgeführten Waren auf einen einheitlichen Wertausdruck gebracht werden. Die in Geld berechneten Einfuhr- und Ausfuhrwerte gestatten eine Vergleichung der Gesamteinfuhr und Gesamtausfuhr eines Landes und damit die Berechnung seiner Handelsbilanz; sie ermöglichen die Vergleichung der Ein- und Ausfuhrwerte der aufeinanderfolgenden Jahre und damit eine Beurteilung der Entwicklungstendenzen der Volkswirtschaft; sie gestatten eine Feststellung der Bedeutung, welche den einzelnen Warengattungen innerhalb der Gesamteinfuhr und Gesamtausfuhr zukommt; sie ermöglichen ferner sowohl eine Beurteilung der Stellung, welche die einzelnen fremden Länder im gesamten Einfuhr- und Ausfuhrhandel einnehmen, wie auch eine Vergleichung der Einfuhr aus einem bestimmten Lande mit der Ausfuhr ebendorthin. — Wenn man in der Abschätzung des Wertes aller übrigen Verkehrsobjekte in Geld den Inhalt der dem Gelde beigelegten Funktion als Wertmafs erblickt, so mufs doch auf einige bedeutsame Unterschiede hingewiesen Averden, die zwischen der Messung der Werte durch das Geld und der Messung aller übrigen quantitativen Verhältnisse, wie Ausdehnung und Gewicht, bestehen. Wenn die Ausdehnung oder das Gewicht eines Körpers gemessen werden soll, so wird in einem besonderen Verfahren das zwischen dem zu messenden Körper und der Mafseinheit bestehende Verhältnis exakt ermittelt. Bei der Messung der Werte durch das Geld dagegen liegt es anders. Ein objektives Wertverhältnis zwischen Ware und Geld 3. Kapitel. Die Einzelfnnktioiieii des Geldes. § 5. 255 besteht nur in dem Augenblicke, in welchem die Ware gegen das Geld umgesetzt wird; das ist so sehr der Fall, dafs ein einmal erfolgter Umsatz im allgemeinen nicht unter den gleichen Bedingungen wieder rückgängig gemacht werden kann; denn der Umsatz ist ja nur deshalb zu stände gekommen, weil jeder der beiden Kontrahenten das empfangene Verkehrsobjekt höher schätzte als das gegebene. Keinesfalls aber besagt die Thatsache, dafs eine Ware zu einem bestimmten Geldpreise verkauft worden ist, dafs nunmehr eine beliebige Anzahl von Waren der gleichen Gattung zu demselben Preise gekauft und verkauft werden könne. Der Preis, zu dem der thatsächliche Umsatz zu stände gekommen ist, ist nur das Produkt einer augenblicklichen Marktlage, die durch jedes erhebliche neue Angebot oder jede erhebliche neue Nachfrage geändert wird. Auf den Märkten des Grofsverkehrs wird deshalb häufig ein Angebot und ein Nachfragepreis verzeichnet und zwar an Stelle oder neben den Preisen, welche den thatsächlich zu stände gekommenen Abschlüssen zu Grunde gelegt worden sind. Die letzteren Preise pflegt der Kurszettel bei uns mit b (bezahlt) zu bezeichnen, die Angebotspreise mit B (Brief), die Nachfragepreise mit G (Geld). Es ergiebt sich daraus, dafs die in den effektiven Umsätzen verwirklichten Preise nur einen ungefähren Anhaltspunkt für die Schätzung des Wertes der Verkehrsobjekte liefern, dafs aber eine exakte Ermittelung des Wertes der Güter durch das Geld, wie etwa der Oberfläche eines Grundstückes durch ein gegebenes Fläclienmafs, nicht stattfinden kann. Die exakte Feststellung des Wertes der Güter in dem als allgemeines Wertmafs bezeichneten Gelde ist nur insoweit möglich, als die Güter in einem gegebenen Augenblicke effektiv zum Umsatz gegen Geld gebracht werden. und auch dann hat das Ergebnis dieser Feststellung Gültigkeit nur für den Zeitpunkt des Umsatzes selbst. Am deutlichsten tritt die Besonderheit der Wertmessung durch das Geld darin zu Tage, dafs ein und derselbe Wertgegenstand in einem und demselben Zeitpunkte verschieden bewertet werden mufs, je nachdem es sich darum handelt, den Wertgegenstand zu beschaffen oder ihn zu veräufsern, — ein Fall, der namentlich bei Schadenersatzansprüchen praktisch wird, vor allem hinsichtlich solcher Objekte, für die stets nur ein kleines Angebot und eine kleine Nachfrage vorhanden ist, sodafs der Unterschied zu dem Preise, zu welchem sie gekauft und verkauft werden können, erheblich ist. Mengek führt als treffendes Beispiel den Unterschied in dem Schadenersatz an, den der Besitzer eines für den Eigengebrauch bestimmten künstlichen Auges und den etwa der Erbe für ein im Nachlafs befindliches Objekt dieser Art, für das er selbst keine Verwendung hat, beanspruchen kann. Der zweite Punkt, in dem sich das Geld als Wertmesser von 256 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. allen andern Mafsen wesentlich unterscheidet, ist die Thatsache, dafs der Wert des Geldes selbst, mit dem gemessen wird, keine unbedingt feststehende und sich gleichbleibende Gröfse ist, wie die Einheiten unsres Mafs- und Gewichtssystems. Während das Meter, das Kilogramm u. s. w. genau bestimmte und unveränderliche Einheiten darstellen, unterliegt der Wert des Geldes im Laufe der Zeit und von Ort zu Ort ebensolchen Veränderungen, wie der Wert aller übrigen Verkehrsobjekte. Das einzige, was auf dem Gebiete des Verkehrswertes objektiv feststeht, sind, wie immer wiederholt werden mufs, die Austauschverhältnisse, in welchen die einzelnen Verkehrsobjekte gegeneinander umgesetzt werden. Nur aus diesen Austauschverhältnissen können wir einen in dem einzelnen Gute enthaltenen Verkehrswert abstrahieren, und dieser Verkehrswert findet sein Mafs jeweils nur an demjenigen Gut, gegen welches er ausgetauscht wird. Örtliche Verschiedenheiten und zeitliche Veränderungen des Verkehrswertes eines Gutes treten deshalb nur darin objektiv in Erscheinung, dafs das thatsäcliliche Verhältnis, in welchem das eine Gut gegen ein andres ausgetauscht wird, nach Ort und Zeit verschieden ist. Konstatierbar ist also zunächst nur eine Verschiedenheit oder Verschiebung im Wertverhältnis zwischen zwei Gütern, nicht aber eine Verschiedenheit oder Verschiebung im Werte eines Gutes. Wenn man schon aus der Thatsache, dafs im Tausch ein Wertverhältnis zwischen zwei Verkehrsobjekten realisiert wird, zu der Abstraktion kommt, dafs jedes der ausgetauschten Objekte ein bestimmtes Quantum vom Verkehrswert enthalte, das aber der fortgesetzten Veränderung durch alle im Verkehr wirksamen, niemals im stabilen Gleichgewicht befindlichen, sondern stets vibrierenden Kräfte unterliegt, so bleibt bei einer Verschiebung des Austauschverhältnisses zwischen zwei Verkehrsobjekten die Frage stets eine offene, ob und in welchem Mafse das eine oder das andere oder beide Verkehrsobjekte ihren Wert verändert haben. Wenn in einer naturalen Tauschwirtschaft an einem gegebenen Orte und zu einer gegebenen Zeit 1 Bind gegen 8 Schafe ausgetauscht wird, an einem andern Orte und zu einer andern Zeit dagegen 1 Kind gegen 6 Schafe, so ist einleuchtend, dafs nicht ohne weiteres gesagt werden kann, ob der Wert des Rindes für sich genommen kleiner geworden, oder ob der Wert des Schafes für sich genommen gröfser geworden ist. Höchstens indirekt durch eine Betrachtung der die Austauschverhältnisse der Güter beeinflussenden Faktoren, wie der Gröfse und Intensität des Angebots und der Nachfrage, eventuell auch durch Beobachtungen darüber, wie sich die Austauschverhältnisse eines jeden der beiden Verkehrsobjekte zu andern Verkehrsgütern gestaltet haben, wird man zu Schlufsfolgerungen darüber kommen können, auf der Seite welches der beiden Tauschobjekte Ursachen vorhanden sind, welche die Veränderung des Austausch- Verhältnisses zu erklären geeignet sind; aber auch solche Schlufsfolge- rungen können bei der Unmefsbarkeit der in Betracht kommenden Ursachen und des Grades ihrer Einwirkung auf das Austauschverhältnis immer nur ganz vager Natur sein. Dasselbe, was für den naturalen Austausch gilt, trifft auch für den Austausch der Verkehrsobjekte gegen Geld zu. Wenn der Geldpreis einer Ware oder eines gröfseren Komplexes von Gütern an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten von einander abweicht, so bleibt auch hier die Frage offen, ob und wie weit der Grund des Unterschiedes auf Seite der Ware oder auf Seite des Geldes liegt. Wir werden uns später noch ausführlich damit zu beschäftigen haben, wie das Geld — ebenso wie alle übrigen Verkehrsobjekte, die gegen Geld umgesetzt werden — Gegenstand eines nach Gröfse und Intensität wechselnden Bedarfs und eines teils auf elementaren Verhältnissen (Produktionsverhältnisse der Edelmetalle), teils auf wirtschaftlichen Entwicklungen (Kreditzahlungsmittel), teils auf bewufsten Handlungen der Staatsregierungen (Ausgabe von Staatspapiergeld) beruhenden, nach Gröfse und Intensität wechselnden Angebots ist. Die populäre Annahme und die allen kaufmännischen Berechnungen zu Grunde liegende Voraussetzung, sowie die juristische Fiktion der Wertbeständigkeit des Geldes, die sich darin äufsert, dafs alle Veränderungen der Geldpreise irgend welcher Verkehrsobjekte lediglich als Veränderungen des Wertes dieser Verkehrsobjekte aufgefafst und behandelt werden, erklärt sich nicht nur aus einem zwingenden praktischen Bedürfnis, sondern vor allem auch aus der centralen Stellung des Geldes in der Welt des Verkehrs. Dadurch, dafs alle übrigen Verkehrsobjekte regelmäfsig nur gegen das eine Objekt „Geld" umgesetzt werden und ihr Wert mithin stets nur in dem einen Objekt „Geld" ausgedrückt wird, während das Geld gegen alle umgesetzt wird und den Wert aller ausdrückt, erscheint das Geld als der feste Pol in der Bewegung der Verkehrswerte. Die Bewegungen der Warenwerte werden vom Geld aus gesehen, dessen Wert selbst ein veränderlicher ist, ebenso wie wir die Bewegungen der Gestirne so sehen, wie sie sich auf die sich selbst bewegende Erde projizieren. Man kann diesen zweiten wichtigen Unterschied der Messung der Werte durch das Geld gegenüber allen andern Messungen kurz darauf zurückführen, dafs bei den letzteren sowohl die zu messende Gröfse als auch die messende Gröfse jede für sich objektiv feststeht — so die Fläche eines Grundstücks und das Quadratmeter, der Ballen Baumwolle und das Gewichtstück —, und dafs die Aufgabe der Messung in der Ermittlung der Relation zwischen der zu messenden und der messenden Gröfse besteht; während in Bezug auf den Verkehrswert die objektiv gegebene und feststehende Thatsache die Relation zweier Werte ist, Helfperich, Das Geld. 17 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 5. 258 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. aus welcher unmittelbar die absolute Gröfse eines jeden der beiden Werte nicht entnommen werden kann, sodafs auch eine örtliche Abweichung oder zeitliche Verschiebung der Relation kein unmittelbares Urteil darüber gestattet, ob und wie weit die Ursache der Abweichung auf der einen oder andern Seite des Wertverhältnisses liegt. Beeinträchtigt wird durch die Möglichkeit einer örtlichen und zeitlichen Verschiedenheit des Geldwertes die Vergleichung der in Geld ausgedrückten Werte von Ort zu Ort und für verschiedene Zeiten. Selbst die populäre Vergleichung örtlich und zeitlich verschiedener Verhältnisse pflegt fyei auffallenden Unterschieden die Beobachtung zu machen, dafs das Geld hier oder dort einen gröfseren oder geringeren Wert hat, oder dals das Geld zu dieser oder jener Zeit einen andern Wert hatte; umgekehrt ausgedrückt: das Leben ist dort oder war damals billiger oder teurer. — Keineswegs beeinträchtigt wird jedoch durch die Möglichkeit von Geldwertschwankungen die Vergleichbarkeit der unter den nämlichen örtlichen und zeitlichen Verhältnissen in Geld ausgedrückten Werte; an demselben Orte und zu derselben Zeit ermöglicht die Abschätzung in Geld eine zutreffende Vergleichung des Vermögens verschiedener Personen und der Verkehrswerte der Güter; es gestattet eine exakte Berechnung der Zugänge und Ausgaben der Wirtschaft und damit des Reinertrags oder Verlustes. Die grofse praktische Wichtigkeit der Wertmesseifunktion des Geldes hat dazu geführt, dafs sie meist der Tauschmittelfunktion koordiniert zur Seite gestellt worden ist; von manchen, namentlich auch von Juristen, ist die Funktion des Geldes als Wertmesser als die eigentliche begriffswesentliche Funktion des Geldes angesehen worden. Eine nähere Betrachtung ergiebt jedoch, dafs wir es bei der Wertmesserfunktion mit einer Verrichtung des Geldes zu thun haben, die sich aus der Funktion als allgemeines Tauschmittel und allgemeines Zahlungsmittel als eine Konsekutivfunktion ableiten läfst. Es wurde bereits bei der Darstellung des Wesens der Wertmafsfunktion wiederholt darauf hingewiesen, dafs das Geld deshalb zum allgemeinen Wert- mafs geworden ist, weil bei der fortschreitenden Verdrängung der Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft alle übrigen Verkehrsgüter mehr und mehr nur noch gegen Geld umgesetzt wurden, sodafs sie schliefslich nur noch am Gelde ihren regelmäfsigen Gegenwert und damit ihren regelmäfsigen Wertausdruck fanden. Das allgemeine Tauschmittel mufste so ganz von selbst zum allgemeinen Wertmafs werden, in dem Sinne, in welchem nach der obigen Ausführung überhaupt von einem Wertmafs gesprochen werden kann. Eine ähnliche wechselseitige Bedingtheit, wie wir sie zwischen den Funktionen des Geldes als Tauschmittel und als Zahlungsmittel 3. Kapitel. Die Einzelfimktionen des Geldes. § 5. 259 festgestellt liaben, ist zwischen der Funktion als Wertmafs und als Tauschmittel nicht zu erkennen; es ist nicht ersichtlich, wie irgend ein Verkehrsgut dadurch zur Funktion als Tauschmittel oder Zahlungsmittel kommen sollte, dafs es als Wertmafs dient. Allerdings ist auch ein solcher Zusammenhang mitunter behauptet worden. So schreibt Knies : „Eine gesetzliche Bestimmung über das Wertmafs erfolgt dadurch, dafs der Staat Gold oder Silber, oder Silber und Gold als denjenigen Wertgegenstand feststellt, in dessen Verkehrswert das Wertquantum jedes anderen Wertobjekts rechtsgültig abgeschätzt werden soll, so oft eine richterliche Entscheidung hierüber erforderlich wird; welcher Gegenstand ebendeshalb den Stoff' für die Münzen, den Inhalt für die quantitativ gestückelten Intervalle der Wertmessung abgeben soll. Durch die gesetzliche Feststellung des Preismafsstabes wird bestimmt, welches Quantum der als Wertmafs zu gebrauchenden Güter als Einheit für Berechnung von Preisen dienen soll; in welchen Multiplen und Aliquoten dieser Einheit rechtsgültig geschätzt, in welchen Wertquoten Verbindlichkeiten rechtsgültig konstituiert und solviert werden können, die ebendeshalb auch in den mit fides publica ausgestatteten Münzstücken repräsentiert sein müssen." Mit andern Worten: die Münzstücke sind deshalb Gegenstand der Zahlungsleistung, weil sie „die quantitativ gestückelten Intervalle der Wertmessung" sind, das Geld ist deshalb Zahlungsmittel, weil es der Mafsstab des Wertes der durch richterlichen Spruch abzuschätzenden Vermögensobjekte und weil die Münzeinheit der Mafsstab für den Inhalt der Geldschulden ist. Diese Konstruktion kehrt den logischen Sachverhalt geradezu um. Nicht weil das Geld Wertmafs ist, sind durch gerichtliche Entscheidung festzusetzende Entschädigungen und Strafen in Geld zu leisten und können Geldschulden in Geld solviert werden; vielmehr mufs die Schätzung und Feststellung des zu leistenden Vermögenswertes in Geld erfolgen, Aveil das Geld allgemeines und gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel ist, weil Entschädigungen und Geldstrafen in Geld zu leisten und Geldschulden in Geld zu erfüllen sind, und weil es sich dabei natürlich immer nur um Geld in bestimmten Summen handeln kann. Gegen die unbedingte Ableitung der Wertmesserfunktion von den Funktionen des Geldes als Tausch- und Zahlungsmittel hat man ferner eine historische Beobachtung ins Feld geführt: den Umstand, dafs mitunter Tauschmittel und Wertmafs durch zwei verschiedene Arten von Gütern dargestellt worden sein sollen; vor allem wird in der Regel auf Homeb verwiesen, dessen Griechen die Vermögenswerte in Rindern geschätzt, aber in Edelmetall gezahlt haben sollen. — Auch dieses Argument erscheint nicht durchschlagend. Es widerspricht keineswegs der theoretischen und grundsätzlichen Ableitung der Wertmafsfunktion von der Funktion als Tausch- und Zahlungsmittel, wenn der alte Wert- 260 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. ausdruck sich noch zu einer Zeit erhält, in der das ursprüngliche Tauschmittel bereits durch ein neues verdrängt ist, und dieser Fall lag bei den homerischen Griechen, die kaum vom Eindergeld zum Edelmetallgeld gekommen waren, offenbar vor. Wir machen Beobachtungen dieser Art auch noch in unsrer modernen, als „raschlebig" charakterisierten Zeit. Die Engländer rechnen heute noch vielfach nach ihrer alten, seit 1816 beseitigten Goldmünze, der Guinea, während sie in Sovereigns zahlen. In Süddeutschland wurde stellenweise im Viehhandel noch lange Jahre nach Einführung der Reickswährung nach „Karolinen", einer längst verschwundenen Goldmünze, gerechnet. Von der in Norddeutschland immer noch üblichen Rechnung in Thalern will ich gar nicht reden, weil ja die Thaler als Münze und gesetzliches Zahlungsmittel, wenn auch in das Reichsmünzsystem rezipiert, noch existieren. Die zeitweilige Beibehaltung des alten Wertausdrucks über die Einführung und Einbürgerung eines neuen Tausch- und Zahlungsmittels hinaus beweist genau betrachtet das Gegenteil der Begriffs- wesentlichkeit der Wertmafsfunktion oder der gleichen Bedeutung derselben mit der Tausch- und Zahlungsmittelfunktion: wenn die homerischen Griechen mit Edelmetall tauschten und zahlten, aber den Wert der Güter in Rindern schätzten, so wird Niemand deshalb die Rinder für das Geld der homerischen Epoche halten, so wenig wie man die überhaupt nicht mehr umlaufenden Guineas heute noch als englisches Geld ansehen kann, weil gewisse Preise herkömmlicher Weise noch in dieser Münze normiert werden. § 6. Die Funktion als Wertträger durch Zeit und Raum (Wertbewahrungs- und Werttransportmittel). Wenn wir das Wesen des Geldes darin gefunden haben, dafs es der Vermittler des Verkehrs zwischen den wirtschaftenden Individuen ist, und wenn wir gesehen haben, dafs es diesen Verkehr vermittelt, indem es selbst in den Verkehr eintritt und beim Tausche, bei der Zahlung und der Kapitalübertragung von Hand zu Hand geht, so fungiert in allen diesen Fällen das Geld als Wertträger von Person zu Person, es kann dabei gleichzeitig auch als Wertträger durch Zeit und Raum fungieren, wie im Falle der Hinterlegung behufs späterer Auszahlung an eine bestimmte Person oder im Falle der Übertragung zwischen Personen, die an verschiedenen Orten wohnen; wesentlich für die Funktion des Geldes als Verkehrsvermittler ist jedoch lediglich die interpersonale Wertübertragung. Dieser kardinalen Funktion des Geldes können die weiteren Funktionen als Wertträger durch Zeit und Raum, als Wertbewahrungs- und Werttransportmittel nur dann als besondere Funktionen zur Seite gestellt werden, wenn damit nicht etwa nur bestimmte Seiten der Tausch- und Zahlungsvorgänge 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 6. 261 sondern selbständige Dienste, die das Geld unabhängig von der Tauschund Zahlungsvermittlung leistet, bezeichnet werden sollen, mit andern Worten: wenn das Geld als Wertträger durch Zeit und Raum, ohne dafs es gleichzeitig als Wertträger von Person zu Person dient, nachgewiesen werden kann. In der That leistet das Geld Dienste als Wertträger durch Zeit und Raum, ohne gleichzeitig die Person des Besitzers zu wechseln. Es ist ein erstes Zeichen planmäfsiger Wirtschaft, dafs die Handlungen des Menschen sich nicht mehr blofs auf die unmittelbare Bedarfsbefriedigung richten, sondern dafs eine gewisse Vorsorge für die Zukunft platzgreift, eine Vorsorge, die sich in ihren Anfängen nur darin äufsert, dafs der Mensch die Dinge, die er nicht unmittelbar verzehren kann, nicht mehr mutwillig oder sorglos verkommen läfst, und die sich schliefslich dahin steigert, dafs der Mensch zum Zwecke der wirtschaftlichen Sicherstellung seiner Zukunft seinen Verbrauch in der Gegenwart unter fühlbaren Entbehrungen freiwillig beschränkt. Nun steht der längeren Aufbewahrung von Gütern, die für den unmittelbaren Konsum bestimmt sind, das grofse Hindernis entgegen, dafs weitaus die meisten Verbrauclisgilter, und zwar gerade diejenigen, welche den elementaren Lebensbedürfnissen dienen, einem verhältnis- mäfsig raschen Verderb ausgesetzt sind: Brot, Fleisch, Fische, Früchte u. s. w. Dazu kommt, dafs die Aufbewahrung irgend erheblicher Quantitäten solcher Güter wegen ihres grofsen Volumens Vorkehrungen und Räume erfordert, über die der Einzelne in der Regel nicht verfügt. Zur Aufbewahrung für längere Dauer eignen sich deshalb nur Dinge, die eine weitgehende Widerstandsfähigkeit gegen zerstörende Einflüsse der äufsern Natur besitzen, und unter diesen namentlich solche, welche in kleinem Volumen einen grofsen Wert enthalten; letzteres ist auch deshalb besonders wichtig, weil solche Gegenstände ungleich leichter gegen Raub und Diebstahl gesichert werden können als voluminöse Güter, sei es durch Verbergen, sei es durch besondere technische Vorkehrungen. Aus ganz natürlichen Gründen haben Dinge dieser Art, wie Schmuck, wertvolle Geräte und Waffen, Metalle, kostbare Steine u. s. w. am frühesten den Gegenstand dauernden Besitzes gebildet, früher als Viehherden, die bereits eine planmäfsige Wirtschaft voraussetzen. Diese Dinge haben sich im dauernden Besitz der Einzelnen angesammelt, ohne dafs dabei der Gedanke einer Vorsorge für die wirtschaftliche Zukunft mitgewirkt hätte, vielmehr lediglich deshalb, weil sie ihrer Natur nach nicht einem einmaligen Verbrauche, sondern einem dauernden Gebrauch, oft durch Generationen hindurch, zu dienen bestimmt waren. Es setzt bereits den Übergang von der Eigenproduktion zur Tauschwirtschaft voraus, wenn die Ansammlung solcher Güter gleichzeitig 262 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. dem gegenwärtigen Schmuckbedürfnis und der Vorsorge für die Zukunft dient, wie etwa bei der Inderin, die ihre Habe in Form von Silberschmuck an ihrem Körper trägt und das Silber in schlimmen Zeiten gegen Brot und die sonstigen unentbehrlichen Bedarfsgüter hingiebt. Hier haben wir Gebrauchsgut, Wertbewahrungsmittel und Tauschmittel in Einem. Kaum anders verhält es sich mit den grofsen „Horten", von denen unsre Sagen zu melden wissen, und mit den Schätzen, wie sie heute noch von indischen Fürsten gehalten werden. Sie dienen in normalen Zeiten dem Schmuck- und Prunkbedürfnis der Grofsen als glänzende Zeichen ihres Beicht ums und ihrer Macht; sie stellen gleichzeitig eine gewaltige Vermögensmacht dar, die im Bedarfsfalle gegen nötigere Güter umgesetzt und zur Besoldung von Heeren verwendet werden kann. Die reine Form der Aufspeicherung von Werten für eine zukünftige Verwendung (Thesaurierung) haben wir dort, wo die aufbewahrten Gegenstände für die Dauer der Aufbewahrung allen Gebrauchszwecken entzogen sind, wo ausschliefslich die Sicherstellung von Mitteln für künftige Zeiten das treibende Motiv für die Ansammlung und Aufbewahrung ist. Nachdem das Geld entstanden ist und in der Münze eine besondere Form erhalten hat, in der es nur noch Geld, nicht mehr Schmuckgegenstand ist, wird das Geld das wichtigste Objekt einer solchen Aufspeicherung oder Thesaurierung. Der einzige Gebrauch, den das wirtschaftende Individuum von dem Gelde als solchem machen kann, ist der, dafs es das Geld ausgiebt; jede Aufbewahrung von Geld ist mithin für die Zeit der Aufbewahrung ein totaler Verzicht auf seinen Gebrauch. Die harten Thaler im Strumpfe des Bauern alten Schlags, die Geldstücke in der Truhe, womöglich in der Erde vergraben, sind die deutlichsten Beispiele einer solchen Thesaurierung. Aber auch ein Kriegsschatz, wie wir ihn heute noch in den 120 Mill. Mark Eeichsgoldmiinzen im Juliusturm zu Spandau haben, bildet in seiner reinen und nüchternen Zweckbestimmung für einen künftigen Bedarf ein interessantes Gegenstück zu dem aus Diamanten, Juwelen, kostbaren Geräten und sonstigen Prunkstücken bestehen Schatz eines indischen Fürsten. Hierher gehören schliefslich mit später zu besprechenden Einschränkungen auch die baren Kassen Vorräte, welche in den einzelnen Wirtschaften im Hinblick auf einen mehr oder weniger unbestimmten künftigen Bedarf gehalten werden, und unter diesen vor allem die gewaltigen Barvorräte der modernen Centraibanken, auf die nicht nur unmittelbar die betreifende Bank selbst, sondern mittelbar auch die gesamte Volkswirtschaft im Bedarfsfalle soll zurückgreifen können. Wenn auf Grund solcher Beobachtungen feststeht, dafs in grofsem Umfange Werte, die zu einer Verwendung irgend welcher Art in der 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 6. 263 Zukunft bestimmt sind, in Geld aufbewahrt werden, so haben wir nunmehr den Zusammenhang zwischen dieser Funktion des Geldes als „Wertträger durch die Zeit" und dem Wesen des Geldes selbst zu untersuchen. Wir machen zunächst die bei der engen Verwandtschaft zwischen den Funktionen als Wertträger von Person zu Person und als Wert- träger durch die Zeit nahezu selbstverständliche Wahrnehmung, dafs einige wichtige Eigenschaften, welche gerade die Edelmetalle zum Gelde, insbesondere zum allgemeinen Tauschmittel, hervorragend geeignet erscheinen lassen, die Edelmetalle und das Edelmetallgeld auch zum Mittel der Aufbewahrung von Vermögenswerten für eine künftige Verwendung ganz besonders befähigen; so ihre Dauerhaftigkeit und ver- hältnismäfsig grofse Wertbeständigkeit, ihr hoher Wert bei kleinem Volumen und Gewicht, ihre allgemeine Begehrtheit. Wenn in dieser Hinsicht die Funktion des Geldes als Mittel des interpersonalen Verkehrs und die Funktion als Wertträger durch die Zeit gewissermafsen auf demselben Boden gewachsen sind, so ist in einer andern wichtigen Beziehung die Funktion des Geldes als Thesau- rierungsmittel von der kardinalen Funktion des Geldes abzuleiten. Bei der Aufbewahrung von Vermögenswerten für eine künftige Verwendung, mag dabei eine Verwendung zu unmittelbarem Verbrauch ins Auge gefafst sein oder eine Verwendung zu Erwerbszwecken, läfst sich meist der zukünftige Bedarf im einzelnen nicht im voraus übersehen; soweit er sich übersehen läfst, stehen der Aufbewahrung der Bedarfsgüter selbst meist die bereits dargestellten Hemmnisse entgegen. Unter diesen Umständen giebt die Aufbewahrung von Geld dem wirtschaftenden Individuum die denkbar gröfste Bewegungsfreiheit gegenüber unvorhergesehenen Eventualitäten und in der künftigen Verwendung seiner Mittel zu Konsumtions- oder Produktionszwecken. Weil gegen Geld alle überhaupt erhältlichen Dinge mit Sicherheit beschafft werden können, weil das Geld jederzeit zu vorhergesehenen und unvorhergesehenen Zahlungen verwendet Averden kann, weil das Geld ferner die bequemste und willkommenste Form für die Ausleihung von Kapitalien ist, — kurz weil das Geld der Vermittler des interpersonalen Verkehrs ist, deshalb eignet es sich noch besser als alle andern ihrer Natur nach zur Wertbewahrung geeigneten Güter zur Ansammlung von Vermögenswerten für eine zukünftige Verwendung. Alle andern Wertobjekte, wie kostbare Steine und Perlen, Grundbesitz u. s. w., müssen im Bedarfsfalle zur Beschaffung der benötigten Dinge zunächst in Geld umgesetzt werden, vielleicht in Zeiten, in denen eine notgedrungene Veräufserung nicht ohne Verluste möglich ist; nur das Geld ist für alle Fälle stets bereit und schlagfertig. Trotzdem ist das Geld keineswegs das ausschliefsliche Thesau- 264 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. rierung'smittel geworden, so wie es etwa zum allgemeinen Tausclimittel oder Zahlungsmittel geworden ist. Stets haben aufser dem Gelde Schmuckgegenstände, Edelsteine, Perlen, Tafelgerät aus edeln Metallen und andere Kostbarkeiten neben ihrem unmittelbaren Gebrauchszwecke in gewissem Umfange die Bedeutung beibehalten, eine leicht realisierbare Reserve für schlimme Zeiten zu bilden. Mitunter dient auch der Grundbesitz, der als unbeweglichstes Gut dem Gelde als dem beweglichsten aller Güter in fast allen Beziehungen diametral gegenübersteht, ausgesprochenermafsen dem Zwecke einer unbedingt sicheren V ermögensanlage. Vor allem aber ist hervorzuheben, dafs die ganze neuzeitliche Entwicklung der Volkswirtschaft, die darauf hinausläuft, alle wirtschaftlichen Kräfte für die Schaffung neuer Werte dienstbar zu machen und soweit wie möglich auszunutzen, die Tendenz hat, die Verwendung des Geldes zu Thesaurierungszwecken aufs möglichste zu beschränken. Das Geld im Kasten liegt brach, es bringt während der Zeit der Aufbewahrung weder dem Eigentümer etwas ein, noch schafft es einen Nutzen für die gesamte Volkswirtschaft. Sobald nun die Rechtssicherheit so fest begründet ist, dafs eine auf Geld lautende Forderung für die Zukunft nahezu dieselbe Verfügung über Geld gewährt, wie der effektive Besitz des Geldes selbst, kommt der Einzelne in die Lage, das in der Gegenwart von ihm nicht benötigte Geld, das er sich für die Zukunft sicher stellen will, an vertrauenswürdige Personen und Unternehmungen gegen Zinsen ausleihen oder zur Anlage in zinsbringenden Wertpapieren verwenden zu können. Der kleine Mann bringt seine Ersparnisse, statt sie selbst aufzubewahren, zur Sparkasse. Die Geschäftsleute vertrauen ihre baren Reserven den Banken an, grofse Vermögen werden, statt in barem Gelde, in zinstragenden Papieren angelegt. Solange das Vertrauen in die Sparkasse, die Bank, den Staat oder den sonstigen Schuldner nicht täuscht, wird auf diese Weise der Zweck der Wertbewahrung ebenso gut erfüllt, wie bei der Thesaurierung baren Geldes, aber die angesammelten Werte sind gleichzeitig produktiv, sie werfen dem Besitzer Zinserträgnisse ab und stehen für die wirtschaftlichen Zwecke der Gesamtheit zur Verfügung. Infolge dieser gewaltigen Vorteile ist in unsrer Zeit die Ansammlung baren Geldes in den Einzelwirtschaften, soweit sie den Betrag für den regelmäfsigen Kauf- und Zahlungsbedarf überschreitet, so sehr abgekommen, dafs uns der Strumpf voller Thaler und die goldgefüllte Truhe als Kuriositäten erscheinen. Wenn anderseits sich in den grofsen Centraibanken, wie bereits erwähnt, gewaltige, den täglichen Zahlungsbedarf dieser Institute beträchtlich überschreitende Bestände von Metallgeld angesammelt haben, die in früheren Zeiten nicht ihres Gleichen finden, so widerspricht das der Tendenz der Zurückdrängung der 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 6. 265 Thesaurierungsfunktion des Geldes keineswegs; diese grofsen Bestände sind lediglich das Ergebnis einer gewaltigen Konzentration der baren .Bestände der Einzelwirtschaften, und sie sind, so ungeheuer sie erscheinen mögen, immer noch gering gegenüber der Summe der einzelnen Barbestände, deren Unterhaltung durch sie überflüssig gemacht wird. Die Thatsache, dafs au die Stelle der Thesaurierung von Geld immer mehr die zinsbare Anlage der Geldvorräte tritt, bedeutet nichts anderes, als dafs die Funktion des Geldes als Wertbewahrungsmittel immer mehr durch die Funktion des Geldes als Vermittler des Kapitalverkehrs ersetzt wird; richtiger gesagt: dafs immer mehr die erstere Funktion sich mit der letzteren verschmilzt; denn das Geld als solches, allerdings nicht die bestimmten angesammelten Geldstücke, bleibt Wertbewahr er, auch wenn es ausgeliehen wird, und alle Gründe, die früher die wirkliche Thesaurierung von Geld gegenüber der Ansammlung von andern Vermögenswerten begünstigt haben, wirken auch heute noch dahin, dafs die Vermögen, soweit sie nicht in der Erwerbs- und Verbrauchswirtschaft des Besitzers eine gegenwärtige Verwendung finden, gerade in Forderungen auf Geld und nicht in Forderungen auf andere Verkehrsobjekte angelegt zu werden pflegen. Über die Funktion des Geldes als Wertträger durch den Kaum ist wenig zu sagen. Als selbständige Funktion kommt die Vermittlung des Werttransports nur insoweit in Betracht, als das Geld dabei im Besitze einer und derselben Person bleibt, also in den Fällen, in denen das Geld seinen Besitzer bei dessen Ortsveränderungen begleitet. Ein selbständiger Dienst des Geldes als Wertträger durch den Raum ist z. B. nicht vorhanden bei der Begleichung eines Saldos in der internationalen Zahlungsbilanz durch Geldsendungen; denn hier wird mit dem Gelde der Überschufs der Wareneinfuhr und der dem Auslande zu zahlenden Frachten, Zinsen u. s. w. über die Warenausfuhr und die vom Auslande zu leistenden Zahlungen beglichen. Das Geld fungiert in diesem Falle als Tauschmittel und Zahlungsmittel, und wenn gröfsere internationale Kapitalbewegungen mitsprechen (Investierung inländischen Kapitals in ausländischen Anleihen oder Unternehmungen und umgekehrt), als Mittel der Kapitalübertragung, mithin als Wertträger von Person zu Person; als Wertträger durch den Kaum fungiert es zwar gleichfalls, aber nur insoweit und nur deshalb, weil der Standort der Personen, zwischen denen das Geld den Verkehr vermittelt, ein verschiedener ist. Dagegen liegt eine selbständige Vermittlung des Werttransports durch das Geld in den Fällen vor, in denen das Geld seinen Besitzer auf Reisen, bei Umzug oder Auswanderung begleitet, oder in denen der Besitzer sein Vermögen oder einen Teil desselben in Form von Geld von einem nach einem andern Orte behufs Aufbewah- 266 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. rung oder produktiver Verwendung überträgt. Der Auswanderer z. B. sieht sich genötigt, seinen unbeweglichen Besitz und einen Teil seiner beweglichen Habe gegen Geld umzusetzen, um überhaupt sein Vermögen mit sich nehmen zu können. Schon der Umstand, dafs ein Tausch oder eine Zahlung regelmäfsig einen Werttransport erforderlich machen, mitunter einen Werttransport auf grofse Entfernungen, mufste bewirken, dafs nur leicht transportierbare, also zum Werttransport geeignete Güter, wie insbesondere Edelmetalle, allgemeines Tausch- und Zahlungsmittel werden konnten. Aufser der Leichtigkeit des Transports selbst ist für einen Wertträger durch den Raum die leichte Verwendbarkeit an dem Orte, nach dem die Übertragung stattfindet, von Wichtigkeit, und dieses Erfordernis ist im denkbar höchsten Grade in dem allgemeinen Tausch- und Zahlungsmittel erfüllt. Wie die Funktion als Wertbewahrungsmittel, so ist mithin auch die Funktion als Werttransportmittel teilweise durch dieselben Erfordernisse bedingt, wie die kardinale Funktion des Geldes als Mittel des interpersonalen Verkehrs, teilweise erscheint sie als eine Folge der kardinalen Funktion des Geldes selbst. § 7. Zusammenfassung. Die Betrachtung der einzelnen Funktionen des Geldes ergiebt alles in allem eine Bestätigung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aus der Betrachtung der Stellung des Geldes im Organismus der Volkswirtschaft gewonnenen Definition des Geldbegriffs. Die Funktionen als Tauschmittel, Zahlungsmittel und Kapitalübertragungsmittel verhalten sich zu der Funktion als Mittel des Verkehrs zwischen den wirtschaftenden Individuen wie Teile zum Ganzen, sie sind Teilfunktionen der Grundfunktion des Geldes. Die Funktion als Wertmafs ergiebt sich mit Notwendigkeit aus der Funktion als Instrument des interpersonalen Verkehrs, insbesondere aus der Funktion als Tauschmittel ; sie läfst sich als eine Konsekutivfunktion des Geldes bezeichnen. Die Funktionen als Wertbewahrungs- und Werttransportmittel sind einerseits bedingt durch ähnliche Erfordernisse, wie die Grundfunktion des Geldes, anderseits ist das Geld in seiner Eigenschaft als Tausch-, Zahlungs- und Kapitalübertragungsmittel besonders geeignet für The- saurierungs- und Werttransportzwecke. Da jedoch der Zusammenhang mit der Grundfunktion des Geldes kein derartig enger und zwingender ist, wie bei der Funktion als Wertmafs, da aufserdem das Geld sich in die genannten Funktionen mit anderen Verkehrsobjekten teilt, haben wir es hier mit Nebenfunktionen des Geldes zu thun. Alle in der Regel aufgezählten Einzelfunktionen des Geldes führen mithin, sei es als Teilfunktionen, sei es als Konsekutiv- oder Neben- 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 7. 267 funktionell auf die eine Grundfunktion als Instrument des interpersonalen Verkehrs zurück. In ihrer Gesamtheit ist die Institution des Geldes eine unentbehrliche Voraussetzung für unsre auf Arbeitsteilung, Privateigentum und freier Selbstbestimmung der Individuen beruhende Wirtschaftsverfassung. Nur die durch das Geld gegebene, nahezu unbegrenzte Verkehrsmöglichkeit hat die wirtschaftliche Bethätigung des Einzelnen von der Bindung an den Bedarf der eignen Person oder eines eng begrenzten Kreises unmittelbarer Abnehmer der eignen Erzeugnisse befreit und damit eine über die primitivsten Anfänge hinausgehende Arbeitsteilung gestattet; nur das in dem Gelde gegebene Verkehrsinstrument ermöglicht unter Wahrung der persönlichen Freiheit und unter Aufrechterhaltnng des Privateigentums die Organisation der Produktion in der Unternehmung, die Zusammenfassung von Arbeitskräften und Kapitalien zu einem einheitlichen Produktionszweck und die Entlohnung der Arbeit und des Kapitals aus den Erträgnissen einer solchen Unternehmung; nur das Geld hat die Voraussetzung geliefert für die gewaltige Ansammlung mobilen Vermögens, dessen die rationelle und ergiebige Produktion ebenso sehr bedarf wie der Arbeit und der Arbeitsteilung; nur das Geld schliefslich ermöglicht eine Übersicht über die Rentabilität der einzelnen Produktionszweige und dadurch eine aus dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte selbstthätig hervorgehende Regulierung der Produktion nach dem Bedarf. Infolgedessen kann das Geld aus unsrer Wirtschaftsordnung nicht ausgeschaltet werden, ohne dafs diese Wirtschaftsordnung selbst dadurch umgestürzt würde. Alle Schwierigkeiten, die mitunter auf das Geld als solches zurückgeführt werden, insbesondere die Schwierigkeit, jederzeit zu lohnenden Preisen Abnehmer für die eignen Erzeugnisse und die eigne Arbeitsleistung zu finden, beruhen in letzter Linie nicht auf der Dazwischenkunft des Geldes, sondern auf der Struktur unsrer Wirtschaftsverfassung, innerhalb welcher der Bedarf der Gesamtheit die wirtschaftliche Thätigkeit des Einzelnen gerade durch die Leichtigkeit und Schwierigkeit des Absatzes reguliert. Es soll keineswegs in Abrede gestellt werden, dafs Mängel in der Einrichtung des Geldwesens und Störungen des Geldwesens zu schweren Störungen im Verkehr und im gesamten Wirtschaftsleben führen können; aber die Behauptung, dafs das Geld an sich durch sein blofses Vorhandensein den Absatz von Waren erschwert, steht im vollsten Widerspruche zu der ^tatsächlichen Wirksamkeit des Geldes. Diese Behauptung wird mit dem Hinweis darauf vertreten, dafs in der Geldwirtschaft ein jeder Einzelne gezwungen sei, seine Erzeugnisse oder seine Arbeitskraft gegen Geld zu verkaufen, weil er selbst nur mit Geld kaufen könne, dafs er mithin in der Möglichkeit des Absatzes 268 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung. auf den engen Kreis von Leuten beschränkt sei, die ihm Geld als Gegenwert geben können, während der Absatz an alle, die zwar kein Geld, aber Waren als Gegenwert zu bieten in der Lage seien, verschlossen sei. Bei dieser Argumentation wird zunächst aufser Acht gelassen, dafs auch in der Geldwirtschaft in allen denjenigen Fällen, in welchen ein direkter Austausch den wirtschaftlichen Zwecken der beiden Teile entspricht, ein solcher Austauscli keineswegs ausgeschlossen ist; ein solcher direkter Austausch findet in kleinen Verhältnissen in der That auch heute noch in gewissem Umfange statt, freilich meist unter der äufseren Form des Geldverkehrs: wenn z. B. ein Fleischer und ein Bäcker ihren Bedarf an Brot und Fleisch von einander beziehen, dann wird in der Regel jeder das, was er dem andern zu zahlen hat, auf den Geldbetrag, den er von ihm zu empfangen hat, verrechnen. Aber die Bedeutung des Geldes lag ja von Anfang an darin, dafs ein solcher direkter Austausch nur in seltenen Fällen möglich ist. Kein Produzent verbessert seine Position, wenn er seine Erzeugnisse, auf deren Absatz er angewiesen ist, an einen andern ab- läfst, der ihm weder Geld noch solche Waren, für die er unmittelbar Verwendung hat, sondern nur Dinge, die er nicht brauchen kann, die er vielmehr selbst erst wieder gegen andre Dinge austauschen müfste, als Gegenleistung zu geben vermag. Man hat geglaubt, diese Schwierigkeit des direkten Austausches unter Umgehung des Geldes durch eine Konzentration der Tauschgeschäfte in einem einheitlichen Institut, in einer „Tauschcentrale", einer „Tauschbank" oder „Warenbank" überwinden zu können. Die Einrichtung eines solchen Instituts wird so gedacht, dafs jeder Einzelne seine Erzeugnisse an dieses Institut zu jeder Zeit soll abliefern können, nicht gegen Geld, sondern gegen eine Anweisung auf die von andern einzuliefernden Güter, die er benötigt. Die kleinen Versuche, die mit solchen Tauschbanken gemacht worden sind, haben nach kürzerer oder längerer Zeit Schilfbruch gelitten. Sie mufsten scheitern, Aveil der ganze Gedanke an einer innern Unmöglichkeit krankt. Wenn eine Tauschbank in unbeschränktem Mafse Erzeugnisse irgendwelcher Art annimmt, dann kann sie nicht den Einlieferern schrankenlos Anweisungen auf die Dinge erteilen, die von diesen benötigt werden, ohne gleichzeitig die Macht zu haben, die gesamte Produktion nach dem Bedarfe zu regulieren; sie wird grofse Mengen von Dingen erhalten, die von niemandem gefragt werden, und es werden von ihr gegen die eingelieferten Gegenstände Anweisungen auf Dinge verlangt werden, die sie nicht oder nicht in dem entsprechenden Umfange erhält. Konsequent durchgedacht würde eine solche Tauschbank, die das Geld ersetzen soll, ihre Anweisungen nicht nur gegen Sachgüter, sondern auch gegen alle die Arbeitsleistungen, die heute mit Geld entlohnt werden, verabfolgen müssen, und sie würde 3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 6. 269 anderseits nicht nur Anweisungen auf Sachgüter, sondern auch auf Arbeitsleistungen geben müssen. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist, ebenso wie die Herstellung des Gleichgewichts zwischen Produktion und Bedarf, innerhalb unserer Gesellschaftsordnung eine Unmöglichkeit. Darin zeigt sich, dafs auch auf dem Wege der Tauschbank mit dem Gelde ein Rad aus der Maschine unsrer Wirtschaftsordnung ausgeschaltet werden würde, ohne das die Maschine nicht mehr funktionieren könnte. Nur das Geld, das im freien Austausch von Individuum zu Individuum als Gegenwert für alle übrigen Wertobjekte und alle Leistungen gegeben wird, in einem Verhältnis, das jeweils durch das Gesamtverhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt wird, giebt, die Möglichkeit, die Arbeit und den Kapitalbesitz des Einzelnen unter Aufrechterhaltung seiner wirtschaftlichen Selbstbestimmung in den Dienst der Gesamtheit zu stellen und ihm anderseits aus den Erzeugnissen der Gesamtheit die Gegenstände seines Bedarfs zuzuführen; kurz: nur das Geld ermöglicht das in unsrer Wirtschaftsordnung verwirklichte Kompromifs von persönlicher Freiheit und gesellschaftlicher Organisation. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 1. Das Verhältnis des volkswirtschaftlichen und des rechtlichen Geldbegriffs. Das Geld ist seinem Ursprünge nach keine rechtliche, sondern eine volkswirtschaftliche Institution. Aus zwingenden Bedürfnissen, die sich mit dem ersten Schritte über die isolierte Eigenproduktion hinaus einstellen mufsten, ist das Geld entstanden, ohne dafs es vom Recht geschaffen worden wäre, wenn auch obrigkeitliche Normen über zwangsweise Vermögensleistungen aller Art die Ausbildung des Geldes im einzelnen beeinflufst und befördert haben mögen. Dagegen hat das Geld ebenso wie andere gesellschaftliche Einrichtungen seine volle Ausbildung erst durch den Staat und seine Rechtsordnung erhalten* Die hauptsächlichsten Momente, welche die Staatsgewalt dazu drängten, sich mit dem Gelde zu befassen, sind bereits im Laufe der bisherigen Darstellung, namentlich im historischen Teile, mehrfach angedeutet worden. An der obrigkeitlichen Regelung des Geldsystenis liegt ein ähnliches Interesse vor, wie an der Regelung des Mafs- und Gewichtssystems; eine solche Regelung mufste nach dem Aufkommen des gemünzten Geldes naturgemäfs an die Münze anknüpfen, und sie hat dazu geführt, dafs die Staatsgewalt die Herstellung des gemünzten Geldes für sich als ein ausschliefsliches Recht in Anspruch nahm, woraus Wirkungen rechtlicher und volkswirtschaftlicher Natur entstanden sind, die in ihrer Bedeutung weit über die blofse Fabrikation von Münzstücken hinausgehen. Ferner hat das bürgerliche Recht in wesentlichen Punkten Bestimmungen über das Geldwesen erforderlich gemacht; so hinsichtlich der Regelung des Schadenersatzes, falls die Wiederherstellung in natura nicht in Betracht kommt; so ferner bei der Regelung des Interesseersatzes, wenn die ursprünglich geschuldete Leistung unmöglich geworden ist unter Verhältnissen, welche nicht die Befreiung des Schuldners von der Leistung herbeiführen. In solchen Fällen, in denen eine Leistung nach Gattung oder Species bestimmter Sachen nicht in Betracht kommt, sondern lediglich eine Leistung abstrakter 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 2. 271 Vermögensmacht, hat das Recht festzustellen, in welcher Sachenart die Entschädigung oder der Interesseersatz von dem Schuldner geleistet und von dem Gläubiger angenommen werden mufs. Da das Geld als der Träger abstrakter Vermögensmacht für solche Leistungen allein geeignet ist, sieht sich die Gesetzgebung genötigt zu bestimmen, was sie als Geld anerkennt. Weiterhin wird eine solche Bestimmung erforderlich durch das Bestehen zahlreicher auf Geld lautender Verbindlichkeiten, über deren Inhalt und Erfüllung gegebenenfalls die Gerichte zu entscheiden haben. Nicht minder verlangt die Handhabung des Strafrechts, soweit Vermögensbufsen in Betracht kommen, Rechtssätze über das Geld, auf welches die richterlichen Urteile zu lauten haben. Schliefslich hat die Finanzwirtschaft des modernen Staates ein rechtlich geordnetes Geldwesen zur Voraussetzung. Aus allen diesen Gründen war die Staatsgewalt genötigt, das Geld in die Kreise ihrer Bethätigung einzubeziehen. Der Einflufs der Rechtsordnung auf die Ausgestaltung des Geldbegriffs und der Geldverfassung war ein derartig wirksamer und durchgreifender, dafs die Institution des Geldes in ihrer Gesamtheit durch eine lediglich volkswirtschaftliche Betrachtungsweise nicht ausreichend gewürdigt werden kann, dafs vielmehr sogar die Wirkungen und Verrichtungen des Geldes auf rein wirtschaftlichem Gebiete in grofsem Umfange auf der rechtlichen Regelung des Geldwesens beruhen. Erst der Staat und sein Recht haben das Geld zu dem kunstvollen und wirksamen Instrument gemacht, das im stände ist, in dem gewaltigen Organismus der modernen Volkswirtschaft die Funktion des Verkehrsmittels zu erfüllen, diejenige Funktion, welche die sämtlichen wirtschaftlichen Beziehungen der Individuen sowohl untereinander als auch zum Ganzen trägt und damit den Charakter unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung bedingt. Eine Betrachtung der rechtlichen Natur des Geldes ist mithin auch in einem volkswirtschaftlichen Werke unerläfslich. § 2. Der allgemeine rechtliche Geldbegriff. Die Feststellung des juristischen Geldbegriifs, welche sich als unsre nächste Aufgabe darstellt, begegnet nicht geringeren Schwierigkeiten, als sie bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Geldbegriifs zu überwinden waren. Auch auf diesem neuen Gebiete löst sich bei näherer Untersuchung der sich auf den ersten Blick so einfach ausnehmende Gegenstand in eine Reihe von Erscheinungen auf, deren Merkmale zum Teil nicht übereinstimmen, zum Teil sich sogar zu widersprechen scheinen. Wenn wir z. B. bei unsern Reichsmünzen das hervorspringende Merkmal in der gesetzlichen Zahlungskraft, finden, in einer Eigenschaft, die von vielen als die für das Geld im Rechtssinne be- 272 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. griffswesentliche angesehen wird, wenn wir anderseits dem entgegenhalten, dafs nach der geltenden Rechtsordnung Geldschulden auch auf ausländische Währungen lauten können, ohne deshalb im inländischen Eechtsgebiete den Charakter als Geldschulden zu verlieren, und dafs ausländische Münzen den allgemeinen Rechtssätzen über das Geld unterliegen; wenn wir weiter sehen, dafs hinsichtlich des vom Reiche ausgegebenen Papiergeldes, der Reichskassenscheine, ausdrücklich bestimmt ist, dafs ein Zwang zu ihrer Annahme im Privatverkehr nicht stattfindet: so mögen sich schon daraus die Schwierigkeiten der Feststellung eines einheitlichen juristischen Geldbegriffs hinreichend ergeben. Eine Einrichtung wird aus der Sphäre des rein Wirtschaftlichen in die Sphäre des Rechts dadurch erhoben, dafs sie durch Gewohnheitsrecht oder Gesetz in ihren Funktionen anerkannt wird. Es liegt deshalb nahe, den rechtlichen Begriff des Geldes einfach auf seinen wirtschaftlichen Begriff zurückzuführen. So sagt Goldschmidt 1 ): ..Die innerhalb eines oder mehrerer Staaten allgemein als Geld anerkannte und verwendete Sache ist für dieses Gebiet Geld im Rechtssinne". Erläuternd fügt er hinzu: „Die allgemeine, somit staatliche Anerkennung geschieht in Form eines Gewohnheitsrechtssatzes oder, vollkommener, in Form eines Gesetzes, welches über die blofse Anerkennung hinaus die Benutzung der als Geld dienenden Sache erleichtert, regelt und sichert". Und Knies 2 ) definiert das Geld im juristischen Sinne als „denjenigen Gegenstand, welcher als Geld zu verwenden ist, soweit Geldgebrauch rechtsgültig normiert ist". Es ist klar, dafs mit einer solchen Definition für die Feststellung des juristischen Geldbegriffs noch nicht allzuviel gewonnen ist. Selbst wenn wir den wirtschaftlichen Geldbegriff als ganz allgemein und unbestritten feststehend annehmen, stehen wir vor der Thatsache, dafs kaum irgendwo ein Gesetz ausdrückliche Erklärungen, darüber gegeben hat, welche Sachen es als Geld schlechthin anerkennt; die Gesetze legen vielmehr den Sachen, die allgemein als Geld angesehen werden, regelmäfsig nur bestimmte Eigenschaften und Funktionen bei, z. B. die Eigenschaft als Zahlungsmittel, wobei es Sache der Theorie bleibt, welche Funktionen und Merkmale sie als wesentlich für den Geldbegriff ansieht; die Gesetze enthalten ferner eine Anzahl von Rechtssätzen, die sich auf das Geld, schlechthin beziehen, wobei es Aufgabe der juristischen Theorie ist, einmal aus Rechtssätzen, Gewohnheitsrecht und Verkehrssitte festzustellen, auf welche Sachen diese Rechtssätze Anwendung finden, ferner aus den an den Geldbegriff geknüpften Rechtswirkungen die juristisch wesentlichen Merkmale des Geldbegriffs zu ermitteln. 1) Handelsrecht, S. 1069. 2) Das Geld. 2. Aufl. 1885. S. 343. 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 2. 273 Wie in der Volkswirtschaftslehre, so hat auch in der Rechtswissenschaft die Feststellung des Geldbegriffs fast ausnahmslos die Funktionen des Geldes zum Ausgangspunkt genommen. Das Geld ist bald als gesetzlicher Wertmesser, bald als Wertrepräsentant, bald als allgemeines Tausch- und Cirkulationsmittel definiert worden, bald hat man in einer Verbindung mehrerer oder sämtlicher dieser Funktionen das wesentliche Merkmal für den juristischen Geldbegriff sehen wollen. So führt G oldschmidt , nachdem er die staatliche Anerkennung als Geld als wesentlich für die rechtliche Geldqualität bezeichnet hat, zur näheren Bestimmung die Funktionen besonders an, deren Anerkennung er als ausschlaggebend ansieht: „Nach zwei Richtungen macht das Bedürfnis staatlicher Anerkennung sich vorwiegend geltend und pflegt daher auf diese sich zu beschränken: auf die Feststellung der Eigenschaft als Wertmesser und als Zahlungsmittel. Wo diese beiden Eigenschaften rechtlich anerkannt sind, ist die Anerkennung der übrigen von selbst gegeben". Nach v. S avigny 1 ) ist das Geld gleichzeitig Wertmesser und Wertrepräsentant. Nach R avit 2 ), der den Hauptnachdruck auf die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel legt, ist das Geld die durch allgemeine Übereinstimmung oder durch das Gesetz zum Mafs- stab für die Wertschätzung erwählte Materie, wenn derselben kraft des Gesetzes die Eigenschaft beigelegt ist, dafs durch sie solutio erwirkt wird (gesetzliches Zahlungsmittel), wodurch sie eo ipso das Äquivalent des Tauschwertes aller übrigen in den Verkehr kommenden Gegenstände werde. Die Anknüpfung an die Funktionen des Geldes hat mithin auch auf juristischem Gebiete zu keiner Übereinstimmung über die Natur des Geldes geführt. Auch hier bleibt nichts anderes übrig, als entweder den Begriff des Geldes aus seiner Sonderstellung in der Verkehrsordnung zu ermitteln oder die einzelnen Funktionen auf ihre juristische Bedeutsamkeit und ihren inneren Zusammenhang zu untersuchen, um sie dadurch aufeinander oder auf eine allgemeinere dritte Funktion zurückzuführen. Nach beiden Richtungen hin hat die im vorigen Kapitel vorgenommene Untersuchung über die Stellung des Geldes in der Volkswirtschaft und über seine einzelnen Funktionen und deren Zusammenhang vorgearbeitet. Dadurch dafs das Geld durch eine gesetzliche oder gewohnheitsrechtliche Anerkennung seiner Funktionen aus der Sphäre der Volkswirtschaft in die Sphäre des Rechts gehoben wird, können seine Gesamtstellung im Reiche der Sachen und seine Funktionen wohl im einzelnen eine schärfere Ausprägung, aber keine Wesensänderung erfahren. Dabei ist es unerheblich, ob eine oder die andere 1) Obligationenrecht, I. S. 405. 2) Beiträge zur Lehre vom Gelde. 1862. S. 12. Helfferich, Das Geld. 18 274 Zweites Bueli. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. Sachenart ihre Stellung als Geld in der Volkswirtschaft dadurch bekommen hat, dafs ihr vom Recht bestimmte Eigenschaften, z. B. die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel, beigelegt Avorden sind, oder ob die rechtliche Anerkennung bestimmter Funktionen einer Sache die Folge davon ist, dafs die Sache diese Funktionen in der Volkswirtschaft thatsächlich ausgeübt hat und ausübt. In welchen bestimmten Sachen sich die Geldfunktionen verkörpern, dafür ist in dem letzteren wie in dem ersteren Falle die Rechtsordnung entscheidend, nicht aber für das Wesen der Geldfunktionen und das Wesen des Geldes selbst. Diese Erkenntnis liegt auch der von Goldschmidt gegebenen allgemeinen Begriffsbestimmung des Geldes zu Grunde, nach welcher Geld im Rechtssinne die innerhalb eines Rechtsgebietes staatlich als Geld anerkannte Sache ist. Dieser Definition brauchen wir nur das Ergebnis unsrer Ermittelungen über den wirtschaftlichen Geldbegriff zu substituieren, anstatt ohne weiteres die staatliche Anerkennung als Geld durch die Anerkennung zweier Einzelfunktionen, die Goldschmidt als ausreichend zur Konstituierung des Geldes im Rechtssinne ansieht, zu ersetzen. Wir kommen dann zu folgender Begriffsbestimmung: Geld im Rechtssinne ist in einem jeden Staatsgebiete die Gesamtheit derjenigen Gegenstände, die von der Rechtsordnung in der ordentlichen Bestimmung, die Übertragung von Vermögenswerten von Person zu Person zu vermitteln, anerkannt sind. 1 ) Diese Abgrenzung des Geldbegriffs mag denjenigen, welche die Geldeigenschaft einer Sache davon abhängig machen, dafs der Sache eine oder die andere oder mehrere bestimmte Funktionen durch die Rechtsordnung ausdrücklich zuerkannt werden (vor allem die Funktion als Zahlungsmittel), beträchtlich zu weit gegriffen erscheinen. Dem gegenüber mag hier die Frage offen gelassen werden, ob nicht etwa innerhalb des in der obigen Definition festgestellten allgemeinen Geldbegriffs ein engerer Geldbegriff zu ermitteln ist, der sich durch die ausdrückliche gesetzliche Beilegung bestimmter Geldfunktionen charakterisiert. An dieser Stelle handelt es sich zunächst lediglich um die Frage, ob abseits der ausdrücklichen Beilegung specieller Funktionen sich in unsrer Rechtsordnung eine Anerkennung eines allgemeinen Geldbegriffs findet, dessen Merkmale mit den oben gegebenen übereinstimmen. 1) Im Prinzip stimmt diese Definition mit der von G. H aetmann , Über den rechtlichen Begriff des Geldes u.s.w., gegebenen überein, nach der als Geld anzusehen sind „alle Sachen, welche durch unsern Verkehr thatsächlich in der ordentlichen Bestimmung anerkannt sind, nur durch ihren Tauschwert zu dienen, •— zunächst schon als Mittel der Wertaufbewahrung, dann um effektiv den Güterumsatz zu vermitteln". 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 3. 275 § 3. Die Sonderstellung des Geldes in der Eigentumslehre. Schon GL H aB.tmann , der als erster die Notwendigkeit der Anerkennung eines allgemeinen, nicht auf der Beilegung specieller Funktionen beruhenden Geldbegriffs betont hat, hat zur Erhärtung seiner Auffassung nachdrücklich auf die Stellung des Geldes in der Eigentumslehre hingewiesen. Es war ein Grundsatz des römischen Rechts, der mit einigen Modifikationen in die meisten neueren Gesetzbücher übergegangen ist, dafs ein Gegenstand, der seinem rechtmäfsigen Eigentümer auf irgend eine Weise entfremdet worden oder abhanden gekommen ist, vindiziert werden kann, auch wenn er inzwischen von einem Dritten gutgläubig erworben worden ist. Dieses Prinzip ging soweit, dafs es selbst dann seine Kraft behielt, wenn der in Rede stehende Gegenstand durch Vermischung mit einem in fremdem Eigentum stehenden Gegenstand seine individuelle Erkennbarkeit verloren hatte; bei Flüssigkeiten, bei denen die Verschmelzung eine vollständige ist, trat Miteigentum pro partibus indivisis ein; bei festen Körpern, die durch die Vermengung gleichfalls ihre individuelle Erkennbarkeit verlieren, wie bei Getreide, wurde die Ausnahme zugestanden, dafs die Vindikation, statt auf die genau bezeichnete konkrete Sache, sich richten könne auf eine entsprechende Quantität des Gemenges. Nur hinsichtlich des Geldes ist das Prinzip der Vindikation gänzlich durchbrochen: eine dem rechtmäfsigen Besitzer entfremdete Geldsumme kann von dem gutgläubigen Erwerber nicht herausverlangt werden, sobald die individuelle Erkennbarkeit der einzelnen Stücke nicht mehr vorhanden ist; selbst die letztere Einschränkung ist in manchen neueren Rechten (z. B. im Allg. Preufs. Landrecht und im Österr. Bürgerlichen Gesetzbuch) in Wegfall gekommen. Diese Sonderstellung des Geldes ist allerdings in unserm neuen Bürgerlichen Gesetzbuch dadurch etwas verwischt worden, dafs die Vindikation hinsichtlich sämtlicher beweglichen Sachen erheblich eingeschränkt worden ist. 1 ) § 932 BGB. bestimmt, dafs an beweglichen Sachen der gutgläubige Erwerber auch dann Eigentümer wird, wenn die Sache nicht dem Veräufserer gehörte; eine Ausnahme ist nur gemacht für den Fall, dafs die Sache dem rechtmäfsigen Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war (§ 935). Die Sonderstellung des Geldes findet aber auch nach dem neuen Recht ihren Ausdruck darin, dafs die erwähnte Ausnahme für Geld nicht gilt, dafs also das Eigentum an Geld unter allen Umständen auf den gutgläubigen Erwerber übergeht. Dem Gelde sind darin allerdings auch die Inhaberpapiere gleichgestellt; diese können 1) Ähnlich schon im Code Napoleon („En fait des meubles la possession vaut titre"). Die Beschränkung der Vindikation entspricht dem alten deutschrechtlichen Grundsatz: „Hand, wahre Hand". Yergl. auch das alte Handelsgesetzbuch Art. 306. 18* 276 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung-. jedoch im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden, aufser Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheinen sowie auf Sicht zahlbaren unverzinslichen Schuldverschreibungen. Bei Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheinen, die abhanden gekommen oder vernichtet sind, kann jedoch der bisherige Inhaber, falls er den Verlust dem Aussteller vor Ablauf der Vorlegungsfrist anzeigt, nach Ablauf der Frist die Leistung von dem Aussteller verlangen, soweit nicht der abhanden gekommene Schein vor Ablauf der Frist zur Einlösung vorgelegt worden ist. Jede Art von Vindikation, Aufgebotsverfahren u. s. w. ist mithin nur bei den auf Sicht zahlbaren unverzinslichen Schuldverschreibungen ausgeschlossen, und das hat namentlich für die Banknoten Bedeutung, hinsichtlich welcher schon das Bankgesetz vom 14. März 1875 (§ 4) jeden Ersatz bei Verlust oder Vernichtung ausschliefst. Es mag dabei hier noch die Frage offen bleiben, wie weit die Banknoten ohnedies unter das „Geld" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehören. Jedenfalls ist gerade bei den Banknoten der Ausschlufs einer jeden Vindikation und eines jeden andern Verfahrens zur Sicherstellung des rechtmäfsigen Eigentümers im Falle des Verlustes oder der Entfremdung deshalb doppelt charakteristisch, weil die individuelle Erkennbarkeit vermittelst der den Noten aufgedruckten Nummern im Gegensatz zum gemünzten Gelde hier leicht festzuhalten und nachzuweisen ist. Die besondere Behandlung des Geldes in Bezug auf den Eigentumsschutz weist nun ganz deutlich auf den oben definierten allgemeinen Geldbegriff zurück. Der gröfsere Schutz des gutgläubigen Erwerbers, von dem der Vorbesitzer auch im Falle, dafs ihm das Geld gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist, die Herausgabe nicht verlangen kann, bedeutet eine aufserordentliche Erleichterung für die Übertragung von Geld; denn nach keiner Seite hin ist der gutgläubige Erwerber des Geldes zur Prüfung des Erwerbstitels des Veräufserers genötigt; er ist nur dann nicht im guten Glauben, „wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist. dafs die Sache nicht dem Veräufserer gehört" (§ 932). Diese besondere Förderung der Übertragbarkeit des Geldes hat ganz offenbar ihren Grund in der ordentlichen Bestimmung des Geldes, selbst als Vermittler der Übertragung von Vermögenswerten zu dienen; um diesen besonderen Zweck erfüllen zu können, mufs das Geld selbst so ungehindert wie möglich aus dem Eigentum der einen in das Eigentum der andern Person übergehen können; die Eigenschaft, die es für seinen besonderen Zweck vor allem nötig hat, ist die gröfstmögliche Beweglichkeit, die rechtlich nur gewährleistet werden kann durch den weitestgehenden Schutz des gutgläubigen Erwerbers. Wenn einerseits die besondere Behandlung des Geldes in Bezug auf Eigentumsschutz seiner allgemeinen Natur durchaus entspricht, ■■ 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 4. 277 so ist es andrerseits klar, dafs in diesem wichtigen Punkte nur die allgemeine Natur des Geldes, nicht ein engerer, auf irgendwelchen speciellen Funktionen oder Eigenschaften begründeter Geldbegriff ausschlaggebend sein kann. Weder das Vorhandensein der gesetzlichen Zahlungskraft noch die Münzform bedingen für sich allein jene Sonderstellung in Bezug auf den Eigentumsschutz. Alle inneren Gründe, welche die möglichste Beschränkung des Prinzips der Vindikation hinsichtlich des mit gesetzlichem Kurse versehenen Geldes fordern, sind offenbar in gleichem Mafse gegeben auch bei solchen Münzen, die in einem Verkehrsgebiete ohne ausdrückliche Verleihung der gesetzlichen Zahlungskraft als Mittel der Übertragung von Vermögenswerten fungieren und als solche stillschweigend anerkannt werden. So hat Hartmann schon darauf hingewiesen, dafs die römischen Juristen den „victoriatus", eine Handelsmünze, die aufserhalb des einheimischen Münzsystems stand, in Bezug auf die Vindikation durchaus als Geld behandeln mufsten. In der Gegenwart bietet eines der augenfälligsten Beispiele zur Verdeutlichung des hier vorliegenden Verhältnisses der Geldumlauf der Länder der Lateinischen Münzunion. In Frankreich ist den Gold- und Silbermünzen der übrigen Vertragsstaaten (Belgien, Schweiz, Italien, Griechenland) keine gesetzliche Zahlungskraft im Privatverkehr beigelegt, nur zur Annahme an ihren öffentlichen Kassen haben sich die Vertragsstaaten gegenseitig verpflichtet. Trotzdem sind in Frankreich in Bezug auf den Eigentumsschutz die nicht mit gesetzlicher Zahlungskraft ausgestatteten Münzen der andern Vertragsstaaten unbedingt als Geld anzusehen. Ebenso steht es hinsichtlich des Papiergeldes, einerlei ob es mit gesetzlicher Zahlungskraft versehen ist oder nicht. Auf die Banknoten ist der besondere Eigentumsschutz durch die Bestimmung über unverzinsliche auf Sicht zahlbare Inhaberpapiere auch für den Fall ausdrücklich ausgedehnt, dafs man sie nicht ohne weiteres unter den Begriff des Geldes im Sinne der Eigentumslehre rechnen will. Das Moment des eignen stofflichen Wertes und des selbständigen Wertmessers scheidet mithin gleichfalls aus. Die Sonderstellung des Geldes hinsichtlich des Eigentumsschutzes läfst sich mithin lediglich auf seine ordentliche Bestimmung, als Mittel der Übertragung von Vermögenswerten zu dienen, zurückführen. § 4. Weitere Sonderbestimmungen über das Geld. Wenn in dem bisher besprochenen Punkte das Recht insofern die Konsequenz aus der allgemeinen Natur des Geldes gezogen hat, als es die für die Erfüllung seines Zweckes erforderliche Übertragbarkeit und Beweglichkeit durch Hinwegräumung eines in den allgemeinen Rechtssätzen über den Eigentumserwerb bestehenden Hindernisses förderte, so treten nach einer andern Seite in einer Reihe von Rechts- 278 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. Sätzen Wirkungen zu Tage, die auf den Eigenschaften beruhen, welche das Geld in seiner allgemeinen Bestimmung von andern Sachen unterscheiden. Als Mittel für Vermögensübertragungen von Person zu Person ist dem Gelde einerseits jeder specifische Gebrauchswert fremd, es stellt lediglich abstrakte Vermögensmacht dar, die entweder einseitig oder gegen Entgeld übertragen wird; andrerseits hat das Geld als Vermittler der Vermögensübertragungen selbst den denkbar gröfsten Grad von Übertragbarkeit, es ist mithin im Wege der Übertragung, sei es zum Zwecke des Kaufes, der Zahlung oder des Darlehens, in jedem Augenblicke nutzbringend verwendbar. Von den Rechtssätzen, in welchen sich dieser Unterschied zwischen dem Gelde und allen übrigen Sachen am deutlichsten ausprägt, seien hier folgende aufgeführt: Zunächst der Satz, dafs der Schuldner Geld im Zweifel auf seine Gefahr und Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln hat, während bei allen andern Sachen im Zweifel die Leistung an dem Orte zu erfolgen hat, an dem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte (§§ 269 und 270 BGB.). Ganz offenkundig trägt dieser Unterschied der allgemeinen Natur des Geldes als der beweglichsten aller Sachen Rechnung. Ferner ergiebt sich aus der Abwesenheit eines jeden specifischen Gebrauchswertes der denkbar höchste Grad der Vertretbarkeit der einzelnen Geld darstellenden Sachen; darauf beruhen wichtige Rechtssätze, wie z. B. diejenigen über das depositum irreguläre. Die Vertretbarkeit erstreckt sich keineswegs nur auf die einzelnen Stücke derselben Sorte, sie umfafst vielmehr bei den modernen Geldsystemen alle zu einem Geldsystem gehörigen Sorten. Auf dieser denkbar weitestgehenden Vertretbarkeit beruht ferner der Rechtssatz, dafs bei einer Geldschuld, die auf eine bestimmte Münzsorte lautet, die unverschuldete Unmöglichkeit der Leistung den Schuldner nicht, wie bei allen andern Sachen, von der Leistung befreit, sondern dafs in diesem Falle die Zahlung so zu leisten ist, wie wenn keine Münzsorte verabredet gewesen wäre (§ 245 BGB.). In ähnlicher Weise kommt diese aus der Abwesenheit jedes eigenartigen Gebrauchszweckes des Geldes geschöpfte Gleichgültigkeit der Verabredung einer speciellen Geldsorte in dem Rechtssatze zum Ausdruck, dafs eine im Inlande zahlbare in ausländischer Währung ausgedrückte Geldschuld in Reichs Währung erfüllt werden kann, falls nicht ausdrücklich die Zahlung in ausländischer Währung bedungen ist (§ 244 BGB., Art. 37 WO.) Hierher gehört ferner der Kreis von Rechtssätzen, nach denen nur bei Geldschulden gesetzliche Zinsen vorgesehen sind. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist z. B. eine Geldschuld während des Verzugs mit 4 vom Hundert für das Jahr zu verzinsen, soweit der ■3B . ' ff. imHr." 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 4. 279 Gläubiger nicht aus einem andern Kechtsgrunde höhere Zinsen verlangen kann; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist dabei nicht ausgeschlossen (§ 288). Ebenso ist der Käufer verpflichtet, den (in G-eld bestehenden) Kaufpreis von dem Zeitpunkte an, von welchem an die Nutzungen des gekauften Gegenstandes ihm gebühren, mit 4 Proz. zu verzinsen, sofern nicht der Kaufpreis gestundet ist (§ 452). Desgleichen ist Verzinsung vorgeschrieben für den Geldbetrag, der wegen Entziehung oder Beschädigung einer Sache zu erlegen ist, und zwar von dem Zeitpunkte an, der der Bestimmung des Wertes zu Grunde gelegt wird (§ 849). Schliefslich sei erwähnt, dafs der Vormund, wenn er das Geld des Mündels für sich verwendet, den Betrag von der Zeit der Verwendung an verzinsen mufs (§ 1854). — Im Gegensatz dazu tritt in allen Fällen, in denen es sich nicht um eine Geldschuld handelt, z. B. beim Verzuge einer nicht in Geld bestehenden Leistung oder bei dem zu Unrecht entzogenen Gebrauche einer nicht Geld darstellenden Sache, eine Entschädigung des Gläubigers u. s. w. nur insoweit ein, als dieser die Höhe des Schadens nachweist. Es wird mithin vorausgesetzt, dafs es bei Geldschulden im Falle des Verzugs u. s. w. des besonderen Nachweises eines Schadens bis zu einer bestimmten Höhe nicht bedürfe, während der Nachweis eines Schadens und der Höhe des Schadens in allen übrigen Fällen für erforderlich gehalten wird. Darin liegt eine Anerkennung des Geldes als des Vermögens in der beweglichsten und schlagfertigsten Form, welche zu jedem Zeitpunkte eine nutzbringende Anlage ermöglicht, während bei allen andern Sachen die Möglichkeit, einen Vermögens vor teil aus ihnen zu ziehen, nicht in demselben Mafse für sicher angesehen wird. Der Unterschied in der Behandlung der auf Geld lautenden Schulden und der übrigen Verbindlichkeiten ist also darauf zurückzuführen, dafs alle Dinge aufser dem Gelde speciflschen Gebrauchszwecken dienen, deren Vorteil nicht für jeden Augenblick und nicht dem Grade nach ohne weiteres feststeht; während hinsichtlich des Geldes irgend ein speciftscher Gebrauchszweck nicht abgewogen zu werden braucht, dafür aber die jederzeitige sofortige Verwendbarkeit als Mittel der Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere auch als Mittel der Kapitalübertragung im Wege des Darlehens, als unbedingt gegeben angesehen wird. Schliefslich sei hingewiesen auf die Sonderstellung, welche dem Gelde in dem eingebrachten Gute der Ehefrau und in dem der Nutzniefsung des Vaters unterliegenden Vermögen des Kindes angewiesen ist. Der Ehemann hat das zu dem eingebrachten Gute der Frau gehörende Geld in mündelsicheren Papieren verzinslich anzulegen, soweit es nicht für die Bestreitung von Ausgaben bereit zu halten ist. Dagegen darf der Ehemann andre zum eingebrachten Gute gehörende verbrauchbare Sachen 280 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. auch für sich veräufsern oder verbrauchen mit der Mafsgabe, dafs er den Wert dieser Sachen nach der Beendigung der Verwaltung und Nutzung zu ersetzen hat (§ 1377 BGB.). Der Vater darf verbrauchbare Sachen, die zu dem seiner Nutzniefsung unterliegenden Vermögen seines Kindes gehören, für sich veräufsern oder verbrauchen, Geld jedoch nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts; der Wert ist nach Beendigung der Nutzniefsung zu ersetzen (§ 1653 BGB.). Der Unterschied, der in den beiden Fällen zwischen dem Gelde und den übrigen verbrauchbaren Sachen gemacht ist, läfst sich ebenfalls nur aus dem allgemeinen Begriffe des Geldes erklären; alle nicht Geld darstellenden verbrauchbaren Sachen haben ihren Zweck in einem speciflschen Gebrauch, dem sie nicht vorenthalten werden dürfen, wenn nicht die Nutzniefsung des Ehemanns oder Vaters illusorisch gemacht werden soll; das gilt von den für den unmittelbaren Verbrauch bestimmten Gegenständen ebenso, wie etwa von den zu einem Warenlager gehörenden beweglichen Sachen, welche das Bürgerliche Gesetzbuch gleichfalls zu den „verbrauchbaren Sachen" rechnet (§ 92). Daher ist hier der Verbrauch und die Veräufserung gegen späteren Wertersatz bedingungslos gestattet. Die Gefahr, dafs der Nutzniefser bei Beendigung der Nutzniefsung zu dem vorgeschriebenen Wertersatze nicht im stände sein wird, mufs hier in Kauf genommen werden. Anders beim Gelde. Weil dem Gelde kein speciflscher Gebrauchszweck innewohnt, der zum Verbrauche hindrängt, weil andrerseits die auf der Eigenschaft des Geldes als Verkehrsinstrument beruhende Möglichkeit der jederzeitigen zinsbringenden Anlage für den Ehemann oder Vater eine Nutzniefsung bei gleichzeitiger Sicherstellung des Geldes für die Ehefrau bezw. das Kind gestattet, deshalb kann die Verfügung des Vermögensverwalters über das Geld so sehr viel mehr beschränkt werden, als die Verfügung über die übrigen verbrauchbaren Sachen. — Für die Ableitung der sämtlichen hier angeführten Eechtssätze aus dem Begriff des Geldes gilt durchweg dasselbe, was oben über die Sonderstellung des Geldes in Bezug auf den Eigentumsschutz ausgeführt worden ist: die Ableitung ist nur möglich aus der allgemeinen Bestimmung des Geldes, als Mittel der Wertübertragung zu dienen, und aus den Eigenschaften, welche die Erfüllung dieser allgemeinen Funktion erfordert oder mit sich bringt; dagegen kommen irgendwelche Einzelfunktionen und specielle Eigenschaften des Geldes als mafs- gebend für die besondere Behandlung des Geldes in den aufgeführten Fällen in keiner Weise in Betracht. Für den Satz, dafs der Schuldner Geld im Zweifel dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln hat, ist es offenbar gänzlich gleichgültig, ob das geschuldete Geld mit gesetzlicher Zahlungskraft versehen ist oder nicht; er gilt offenbar für ausländisches Geld und für inländische Handelsmünzen ebenso wie für 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 5. 281 inländisches Geld mit gesetzlicher Zahlungskraft, für Papiergeld ebenso, wie für vollwertiges Edelmetallgeld. Hinsichtlich der Schulden, welche auf nicht mehr im Umlauf befindliche Münzen oder auf eine ausländische Währung lauten, liegen die Verhältnisse ganz besonders klar. Ob die zur Erfüllungszeit nicht mehr im Umlauf befindliche Münzsorte in dem betreffenden Rechtsgebiete oder überhaupt irgendwo und zu irgend einer Zeit gesetzliches Zahlungsmittel oder allgemeiner Wertmesser war, ist offenbar gänzlich bedeutungslos; ebenso ob das Geld ausländischer Währung, an dessen Stelle inländisches Geld geleistet werden darf, im Inlande irgendwelche besondere rechtlichen Qualitäten hat oder gehabt hat. Trotzdem Avird eine Schuld, welche Leistungen dieser Art zum Inhalte hat, als Geldschuld bezeichnet und behandelt, was nur möglich ist, wenn von allen speciellen Funktionen und Eigenschaften des Geldes abgesehen und nur seine allgemeine Natur als Verkehrsinstrument zu Grunde gelegt wird. Auch hinsichtlich der gesetzlichen Zinsen für Geldschulden kann nur die allgemeine Natur des Geldes als ratio legis anerkannt werden; ob die Schuld, mit welcher der Verpflichtete in Verzug gekommen ist, auf Münzen mit gesetzlicher Zahlkraft, ob auf Handelsmünzen oder ausländische Münzen, ob auf Papiergeld oder Banknoten lautet, ob der Vormund Geld des Mündels in Form von Landesmünzen oder in Form von Banknoten für sich verbraucht hat, ist für den inneren Grund der Festsetzung gesetzlicher Zinsen und für die praktische Anwendung der hier in Betracht kommenden Rechtssätze durchaus unerheblich. Dasselbe gilt von der inneren Begründung und praktischen Anwendung der Rechtssätze über die besondere Behandlung des Geldes, das sich im eingebrachten Gute der Frau oder in dem der väterlichen Nutzniefsung unterliegenden Vermögen des Kindes befindet; die Abwesenheit eines jeden individuellen Gebrauchszweckes und die jederzeitige nutzbringende Verwendbarkeit, die auf der Bestimmung des Geldes als Vermittler von Wertübertragungen beruht, ist bei ausländischen Münzen, bei Papiergeld und Banknoten ebenso gegeben, wie bei dem mit gesetzlicher Zahlkraft ausgestatteten inländischen Metallgelde; deshalb würde niemand im Ernst die Auffassung vertreten können, dafs etwa die Verpflichtung zur verzinslichen Anlage sich nicht auf die im eingebrachten Gute der Frau befindlichen Banknoten, sondern nur auf das Metallgeld beziehe. § 5. Der Geldbegriff im Institut des Kaufes und des Wechsels. Eine wichtige Bestätigung der rechtlichen Bedeutsamkeit unseres allgemeinen Geldbegriffs ist vor allem gegeben in den Instituten des Kaufes und des Wechsels. Das Wesen des Kaufvertrags besteht darin, dafs bei einem doppelseitigen Vertrage die Leistung des einen Teils in einer Sache bestellt. während die Leistung des andern Teils in Geld festgesetzt wird. Auf der Festsetzung der Gegenleistung in Geld beruht die Unterscheidung zwischen Kauf (emptio-venditio) und Tausch (permutatio), sowie die Unterscheidung von Ware und Kaufpreis (merx und pretium), von Käufer und Verkäufer (emptor und venditor). Dabei kann nun das Geld in keinem anderen Sinne als in demjenigen der in ihrer ordentlichen Bestimmung als Verkehrsinstrument anerkannten Sache gedacht werden. Wenn nicht ganz willkürliche Momente in die Unterscheidung von Tausch und Kauf-Verkauf hineingetragen werden sollen, so haben wir das Wesen des Tauschs darin zu erblicken, dafs bei einer doppelseitigen Übertragung zwei specifischen Bedarfszwecken dienende Sachen übertragen werden, das Wesen des Kauf-Verkaufs darin, dafs eine der beiden Leistungen in einer Sache besteht, die allgemein nicht zum Zwecke des eignen Gebrauchs oder Verbrauchs, sondern zum Zwecke des weiteren Umsatzes gegen eine andere Sache genommen wird. Rechtlich bedeutsam wird dieser Unterschied von dem Augenblicke an, wo gewisse Sachen durch Verkehrssitte, Gewohnheitsrecht oder Gesetz in der ordentlichen Bestimmung, als Mittel der Übertragung von Vermögenswerten von Person zu Person zu dienen, anerkannt sind. Ausschliefslich dieser allgemeine Geldbegriff, weder ein engerer, noch ein weiterer, liegt nun ganz olfenkundig der Anwendung des rechtlichen Unterschieds zwischen Tausch und Kauf zu Grunde. Der Kaufpreis braucht keineswegs in gemünztem Edelmetallgelde, das mit gesetzlicher Zahlungskraft versehen ist, zu bestehen, um Kaufpreis zu sein und das Geschäft als Kauf zu charakterisieren; auch wenn der Preis in Handelsmünzen, in ausländischem Gelde oder in Banknoten besteht, bleibt das Geschäft ein Kauf. Wenn man diese Arten von Geld nicht als Geld im juristischen Sinne gelten lassen will, so liegt freilich der Ausweg nahe, in den bezeichneten Fällen einen Kauf mit stillschweigend vereinbarter Hingabe an Zahlungstatt für den eigentlich gewollten Geldpreis anzunehmen. Aber das Wesen eines solchen Geschäftes als Kauf bleibt auch dann unberührt, wenn diese Erklärung dadurch ausgeschlossen ist, dafs in dem Kaufvertrage der Kaufpreis ausdrücklich in Handelsmünzen oder ausländischen Münzen oder Banknoten bedungen wurde. Der Rechtssatz, dafs die Zahlung einer in ausländischer Währung normierten im Inlande zahlbaren Geldschuld in Reichswährung erfolgen kann, soweit nicht die Zahlung in ausländischer Währung ausdrücklich bedungen ist, zeigt ganz besonders klar, dafs im Falle des Kaufvertrags der Kaufpreis in einer im Inlande nicht gesetzliche Zahlkraft geniefsenden Münzsorte festgesetzt werden kann, und dafs bei der Entrichtung des Kaufpreises in dieser Münzsorte keine Hingabe an Zahlungsstatt, sondern eine wirkliche Zahlung vorliegt. Praktisch ist freilich der Unterschied zwischen Tausch und Kauf Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 5. 283 nach dem bei uns geltenden Rechte nur wenig bedeutsam. Nach § 515 BGB linden auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung. Gleichwohl kann unter Umständen der Unterschied immer noch eine gewisse praktische Bedeutung gewinnen. So kann z. B. ein Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten über den Gegenstand, in Ansehung dessen das Vorkaufsrecht besteht, einen Kaufvertrag abgeschlossen hat (§ 504), während der Abschlufs eines Tausch Vertrags zur Ausübung des Vorkaufsrechtes nicht berechtigt. Auch dieser specielle Unterschied weist auf die allgemeine Natur des Geldes zurück: beim Tausch will der Veräufserer des mit dem Vorkaufsrechte behafteten Gegenstandes eine individuellen Gebrauchszwecken dienende Sache erwerben, wobei nicht ohne weiteres feststeht, ob er diese individuelle Sache von dem Vorkaufsberechtigten überhaupt und in derselben Beschaffenheit erhalten könnte; dagegen ist hinsichtlich des jeden specifischen Zwecks entkleideten und mit dem höchsten Grad der Vertretbarkeit ausgestatteten Geldes die Person des Leistenden absolut gleichgültig, so dafs der Vorkaufsberechtigte, sobald die Gegenleistung in Geld festgesetzt ist, ohne weiteres und ohne jeden Nachteil in die Bestimmungen des mit einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrags eintreten kann. — Ebenso wie für das Institut des Kaufes ist das Geld für das Institut des "Wechsels eine wesentliche Voraussetzung. Die Wechselschuld ist eine besondere Art der Geldschuld; zu allen Zeiten und nach dem Rechte der verschiedenen Länder war und ist die Form des Wechsels nur für auf Geld lautende Obligationen zulässig. So zählt die Allgemeine Deutsche Wechselordnung (ADWO.) in Art. 4 unter den Erfordernissen eines gezogenen Wechsels, in Art. 96 unter den Erfordernissen eines eigenen Wechsels „die Angabe der zu zahlenden Geldsumme" auf. Was ist in diesem Falle unter Geld verstanden? Das Geld in dem von uns definierten allgemeinen Sinne, oder lediglich das vollwertige Metallgeld, oder das mit gesetzlicher Zahlungskraft versehene Geld? — Dafs der Begriff „Geld" nur im allgemeinen Sinne angewendet sein kann, ergiebt sich mit aller Deutlichkeit daraus, dafs die "Wechselordnung selbst den Fall vorsieht, den wir hinsichtlich der gewöhnlichen Geldschuld bereits besprochen haben, dafs nämlich der Wechsel auf Münzsorten und Währungen lauten kann, denen am Zahlungsorte keinerlei specielle rechtliche Qualitäten zustehen. In § 37 ADWO. heifst es: „Lautet ein "Wechsel auf eine Münzsorte, welche am Zahlungsorte keinen Umlauf hat, oder auf eine Rechnungswährung, so kann die Wechselsumme nach ihrem Werte zur Verfallzeit in der Landesmünze gezahlt werden, sofern nicht der Aussteller durch den Gebrauch des Wortes „effektiv" oder eines ähnlichen Zusatzes die Zahlung in der im Wechsel benannten Münzsorte ausdrücklich bedungen hat." 284 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. Der Wechsel mufs also zwar auf Geld lauten, er braucht aber nicht auf die Landesmünze zu lauten; er kann vielmehr gültig auch auf Geldsorten gestellt werden, denen besondere juristische Funktionen im eigenen Rechtsgebiete nicht beigelegt sind. Auch für das Institut des Wechsels kommt mithin nur der allgemeine Geldbegriff in Betracht. § 6. Die Abgrenzung des allgemein-rechtlichen Geldbegriffs. Die Frage, ob abseits von der ausdrücklichen Beilegung specieller Funktionen an bestimmten Sachen sich in unsrer Rechtsordnung die Anerkennung eines allgemeinen Geldbegriffs nachweisen läfst, dessen Merkmal die ordentliche Bestimmung zur Vermittlung der Übertragung von Vermögenswerten ist, — diese Frage ist nach den Ergebnissen unsrer Untersuchung zweifellos zu bejahen. Der Einwand, dafs es sich bei diesem allgemeinen Geldbegriffe lediglich um das Geld im volkswirtschaftlichen Sinne handeln könne, ist nicht stichhaltig; der rechtliche Charakter und die rechtliche Bedeutsamkeit des allgemeinen Geldbegriffs dürfte vielmehr an den angeführten Beispielen genügend dargethan sein. Wenn, um auf das zuletzt gegebene Beispiel zurückzugreifen, die Wechselordnung die Angabe der zu zahlenden Geldsumme auf dem Wechsel verlangt, so ist das, was hier unter Geld verstanden wird, ausschliefslich Geld im Rechtssinne und wenn wir sehen, dafs hier unter Geld nicht nur das mit bestimmten, gewöhnlich als wesentlich für den juristischen Geldbegriff angesehenen Qualitäten ausgestattete Geld verstanden ist, dann ist — bei aller Anerkennung der Wichtigkeit einzelner specieller Geldqualitäten — doch der Schlufs unabweisbar, dafs dem allgemeinen, an die blofse Anerkennung der ordentlichen Bestimmung als Verkehrsinstrument geknüpften Geldbegriff nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine juristische Bedeutung zukommt. Freilich sind die Grenzen dieses Geldbegriffs ebensowenig ganz präcis, wie diejenigen des rein wirtschaftlichen Geldbegriffs, da sein Merkmal nicht die ausdrückliche gesetzliche Beilegung bestimmter Geldfunktionen ist, sondern nur die sich mittelbar in der Gesetzgebung und der Praxis der Rechtsprechung ausdrückende Anerkennung der ordentlichen Bestimmung einer Sache, als Mittel der Wertübertragungen von Person zu Person zu dienen. Der wichtigste Zweifelsfall ist der, ob die Banknote unter diesen allgemeinen rechtlichen Geldbegriff fällt oder nicht; hinsichtlich des gemünzten Geldes dürfte ein Zweifel überhaupt nicht bestehen, und hinsichtlich des vom Staate ausgegebenen Papiergeldes dürfte jeder denkbare Zweifel dadurch beseitigt sein, dafs der Staat Papiergeld mit der deutlichen Zweckbestimmung, im Verkehr als Geld zu dienen, ausgiebt, sodafs allein in der Thatsache der staatlichen Ausgabe eine hinreichende rechtliche Anerkennung der ordentlichen Bestimmung des Papiergeldes liegt. 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 6. 286 Die Banknote ist nun allerdings ein yon privaten Instituten, die regelmäfsig, aber nicht notwendig unter staatlicher Beaufsichtigung stehen, ausgegebenes unverzinsliches und auf Vorzeigung einzulösendes Inhaberpapier. Die Thatsache, dafs sie von der ausgebenden Bank mit der Bestimmung, gleich dem Metallgelde als Verkehrsinstrument zu dienen, in Verkehr gebracht wird, beweist an und für sich noch nicht, dafs sie von der Rechtsordnung in der ordentlichen Bestimmung als Verkehrsinstrument anerkannt ist. Diese Anerkennung steht jedoch gänzlich aufser Zweifel, sobald der Banknote durch die Rechtsordnung ausdrücklich gesetzliche Zahlungskraft gleich dem Metallgelde verliehen wird, wie in England und Frankreich; aber auch dort, wo lediglich die Staatskassen angewiesen werden, die Banknoten in Zahlung zu nehmen — wie bei uns in Deutschland hinsichtlich der Reichsbanknoten — liegt unzweifelhaft eine rechtliche Anerkennung des Geldcharakters der Banknoten vor; denn die Verleihung eines solchen Kassenkurses erfolgt stets in der Absicht, die Banknoten auch im freien Verkehr als Cirkulationsmittel einzubürgern, oder in der Anerkennung der im Verkehr bereits vollzogenen Einbürgerung als Verkehrsinstrument. Man kann sogar unbedenklich soweit gehen, aus jeder staatlichen Regelung der Notenemission, welche das Recht der Notenausgabe von der Verleihung oder Anerkennung durch die Gesetzgebung abhängig macht, eine rechtliche Anerkennung des Geldcharakters der Banknote zu folgern. Da die Banknote ihrer Natur gemäfs ihre ordentliche und ausschliefsliche Bestimmung darin hat, wie das Metallgeld als Verkehrs- instrument zu dienen, mufs die ausdrückliche staatliche Autorisation zur Ausgabe von Banknoten als rechtliche Anerkennung dieser Bestimmung gedeutet werden. Dafs in der Sprache unsrer Gesetze die Banknoten in bestimmten Fällen zweifellos in dem Begriffe „Geld" mit enthalten sind, wurde bei der Untersuchung über das Vorhandensein eines allgemein-rechtlichen Geldbegriffs mehrfach hervorgehoben. Die Beispiele liefsen sich beträchtlich vermehren. 1 ) Anderseits ist in den Reichsgesetzen das Wort Geld häufig in einem engeren Sinne gebraucht, welcher die Banknoten und mitunter auch das Reichspapiergeld ausdrücklich ausschliefst. So heifst es in § 2 des Bankgesetzes: „Eine Verpflichtung zur Annahme von Banknoten bei Zahlungen, welche gesetzlich in Geld zu leisten sind, findet nicht statt und in § 195 des Handelsgesetzbuches: „Als Barzahlung 2 ) gilt nur die Zahlung in deutschem Gelde, in Reichskassenscheinen sowie in gesetzlich zugelassenen Noten 1) Eine grofse Anzahl interessanter Beispiele ist zusammengestellt bei Dr. Adolf Webeb , Die Geldqualität der Banknote. 1900. 2) Es handelt sieh in dem betreifenden Paragraphen um die durch Barzahlung zu leistenden Einlagen bei Aktiengesellschaften. § 7. Die rechtlich bedeutsamen Funktionen des Geldes. Wenn gegenüber dem bisher dargestellten und in seinen Rechtswirkungen untersuchten allgemeinen Geldbegriff ein engerer Geldbegriff feststellbar und juristisch bedeutsam ist, so kann dieser engere Geldbegriff nur darauf beruhen, dafs bestimmten Objekten durch Rechtssatz ausdrücklich bestimmte Geldfunktionen beigelegt sind. Der Ermittlung eines engeren rechtlichen Geldbegriffs mufs mithin eine Untersuchung darüber vorausgehen, welche von den wirtschaftlichen Funktionen des Geldes auch juristisch von Bedeutung sind, und wie sich von rechtlichem Gesichtspunkte aus die einzelnen Funktionen zu einander verhalten. Von den drei Teilfunktionen, in welche sich die Kardinalfunktion des Geldes zerlegen läfst, bieten für eine juristische Betrachtung die Funktionen als Tauschmittel und als Vermittler des Kapitalverkehrs kaum einen Anknüpfungspunkt. Beide Funktionell sind ihrem Wesen nach durchaus wirtschaftlicher Natur. Sowohl der Kauf als auch die leihweise Übertragung von Kapitalien beruhen auf einer Vereinbarung der beiden Parteien, welche Zwangsvorschriften irgend welcher Art kaum einen Spielraum läfst. Der Staat kann ein Tauschmittel nicht zum „gesetzlichen Tauschmittel" machen, d. h. zu einem Tauschmittel, mit welchem der Käufer kaufen und gegen welches der Verkäufer verkaufen mufs. Ein stärkerer Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit, wie ein Verbot an die Verkäufer, ihre Waren gegen ein anderes als gegen das vom Staate bezeichnete Gut abzulassen, liefse sich kaum ausdenken. Wie insbesondere die Geschichte der französischen Assignate zeigt, ist ein solcher Eingriff selbst dann auf die Dauer nicht durchführbar, wenn zur Verhinderung eines passiven Widerstandes der Verkäufer ein strikter Zwang zum Verkauf gegen das gesetzliche Tauschmittel eingeführt wird und wenn zur Verhinderung einer Umgehung des Verkaufszwangs, wie sie durch das Fordern exorbitanter Preise möglich ist, ein Preismaximum für die einzelnen Verkehrsobjekte gesetzlich festgestellt wird. In unsrer Rechtsordnung ist der Freiheit der Vertragschliefsung bei Tausch und Kauf der weiteste Spielraum gelassen. Die Parteien können sich nach ihrem Belieben sowohl über 286 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld iu der Rechtsordnung. deutscher Banken". Obwohl hier und an andern Stellen die Banknoten dem Gelde gegenübergestellt sind, zeigt gerade der letzterwähnte Satz mit besonderer Deutlichkeit, dafs neben dem dort genannten engeren Geldbegriffe ein allgemeinerer Geldbegriff auch juristisch in Betracht kommt, der alles das umfafst, womit nach der in dem Satze selbst enthaltenen Definition „Barzahlung" geleistet werden kann. Da die Bezeichnung „Geld" in den Reichsgesetzen in beiden Bedeutungen gebraucht ist, bleibt es in den Einzelfällen Sache der Interpretation, ob ein engerer oder der allgemeine Geldbegriff in Rede steht. 4. Kapitel. Der juristische Geldbeg-riff. § 7. 287 die Art als auch über die Höhe von Leistung und Gegenleistung einigen. Wenn thatsächlich das vom Staate anerkannte und geschaffene Geld als allgemeines Tauschmittel dient, so beruht das nicht auf irgend einem Rechtssatz über die Tauschmittelfunktion des Geldes, sondern entweder darauf, dafs die thatsächlich benutzten Tauschmittel in der Rechtsordnung als Geld im allgemein rechtlichen Sinne anerkannt und eventuell ausdrücklich mit einer juristisch in Betracht kommenden Geldfunktion (z. B. als gesetzliches Zahlungsmittel) ausgestattet werden, oder darauf, dafs bestimmte Objekte infolge der ihnen verliehenen rechtlichen Funktionen auch als Tauschmittel thatsächlichen Eingang finden. Geld als Gegenleistung (als Tauschmittel im weitesten Sinne) ist nach unsern deutschen Gesetzen wohl nur in einem Falle ausdrücklich vorgeschrieben: nach § 115 der Gewerbeordnung haben die Gewerbetreibenden (bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 2000 Mark, im Unvermögensfalle einer Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten) die Löhne ihrer Arbeiter „bar in Keichswährung auszuzahlen". Wir befinden uns liier auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes, auf welchem die Vertragsfreiheit aus sozialpolitischen Gründen auch nach andern Richtungen hin ausnahmsweise Einschränkungen erfahren hat. Übrigens handelt es sich dabei nicht mehr um einen Kauf- oder Tauschvertrag in rechtlichem Sinne, sondern um einen Dienstvertrag. Ebensowenig wie der Staat in der Lage ist, ein Tauschmittel zum „gesetzlichen Tauschmittel" zu machen, vermag er Vorschriften über das Geld als Mittel des Kapitalverkehrs zu erlassen. Auch hier ist der Natur der Sache nach für den Gegenstand, in welchem die Kapitalübertragung erfolgt, einzig und allein entscheidend der Wille der ver- tragschliefsenden Parteien. Dagegen ist die dritte Teilfunktion des Geldes, die Funktion als Zahlungsmittel offenbar von ganz eminenter Wichtigkeit für die rechtliche Bedeutung des Geldes. Im Gegensatz zum Tausch und zu der Kapitalübertragung bieten die Zahlungsvorgänge der Gesetzgebung in weitem Umfange die Möglichkeit, den Gebrauch bestimmter Sachen, welche als Geld verwendet werden sollen, bindend vorzuschreiben. Die Möglichkeit liegt am deutlichsten auf der Hand bei allen jenen einseitigen Übertragungen, die vom Staate und seinen Gerichten den Individuen zwingend auferlegt werden. Eine freie Parteiverabredung kommt hier nicht in Betracht, sondern nur der Wille des Gesetzgebers, der sich hier völlig ungehindert durchzusetzen vermag. Bei der Festsetzung von Steuern und Abgaben ist der Staat in der Lage, nicht nur die Höhe des Betrags, sondern auch die Art der Zahlungsmittel vorzuschreiben. Ebenso kann die Gesetzgebung für wichtige Kategorien vermögensrechtlicher Leistungen, die durch richterlichen Spruch aufzuerlegen sind, die Festsetzung der Leistung in Geld anordnen; die Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. wichtigsten Fälle dieser Art, Schadenersatz, Unvermögen zur Erfüllung der eigentlich geschuldeten Leistung, Vermögensbufsen u. s. w., sind bereits mehrfach erwähnt worden. Die Festsetzung aller dieser Leistungen in Geld erfordert Bestimmungen darüber, welche Sachen bei diesen Zahlungen als Geld anzusehen sind, und durch den Erlafs solcher Bestimmungen macht die Gesetzgebung einen engeren Kreis aus der Gesamtheit der Gegenstände, welche Geld im allgemeinrechtlichen Sinne darstellen, zum gesetzlichen Zahlungsmittel. Aber auch hinsichtlich derjenigen Zahlungen, welche auf einem vertragsmäfsig begründeten Schuldverhältnis zwischen Privatpersonen beruhen, ist die Macht des Gesetzes wesentlich gröfser, als hinsichtlich des Zug um Zug erfolgenden Tausches und der Kapitalübertragung. Es ist eine alte Beobachtung, dafs man den Menschen viel schwerer zwingen kann etwas zu thun, als etwas zu dulden. So wenig ein Gesetz im stände wäre, die wirtschaftenden Individuen wirksam zu zwingen, ihre Waren nur gegen eine bestimmte Sache, aber gegen diese Sache unter allen Umständen abzugeben, so leicht ist es, durch den Erlafs eines Rechtssatzes die Gläubiger zu zwingen, sich mit einer bestimmten Art der Erfüllung ihrer bestehenden Forderungen zufrieden zu geben. Gerade bei Forderungen, die auf Geld lauten, ist die Gesetzgebung nicht nur im stände, sondern geradezu genötigt, Vorschriften darüber zu erlassen, in welchen bestimmten Sachen der Schuldner die Leistung zu bewirken und der Gläubiger die Leistung anzunehmen hat; ohne solche allgemeine Vorschriften wäre in Anbetracht der verschiedenartigen und wechselnden konkreten Erscheinungsformen des Geldes, auf Grund welcher das, was an einem bestimmten Orte und zu einer bestimmten Zeit Geld ist,niemals so unzweifelhaft feststeht als etwa das, was Getreide ist, in jedem einzelnen Streitfalle eine besondere Entscheidung durch die Gerichte nicht zu umgehen. Die eigenartigen Verhältnisse, welche in dieser Beziehung auf dem Gebiete des Geldwesens im Anschlufs an die Einführung des gemünzten Geldes entstanden sind, haben bereits im historischen Teil eine eingehendere Behandlung erfahren. Wären auch nach der Einführung der Münze Geldsummen lediglich in bestimmten Gewichtsmengen (jetzt geprägten) Edelmetalls ausgedrückt und zum Gegenstand von Obligationen gemacht worden, dann hätte sich kaum jemals ein Anlafs zu einschneidenden Bestimmungen darüber ergeben, durch welche Sachen sich bei einer Geldschuld der Schuldner liberieren kann, lind welche Sachen der Gläubiger bei Vermeidung des Verzugs annehmen mufs. Dadurch aber dafs die Münzen selbständige Namen erhielten, welche ihnen auch bei Veränderungen ihres Metallgehaltes blieben, ferner dadurch, dafs die Geldsummen nicht in Edelmetallquantitäten, sondern in Münzeinheiten ausgedrückt wurden und dafs 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 7. 289 der Staat selbst die Herstellung der Münzen als sein ausschliefsliches Recht in Anspruch nahm, — aus diesen Umständen ergab es sich von selbst, dafs der Staat in die Lage kam, zu verlangen, dafs die von ihm mit einem bestimmten Münznamen bezeichneten Stücke zur Tilgung der auf solche Münzen lautenden Geldschulden sollten verwendet werden können. Sobald sich das Band zwischen der Münze und ihrem ursprünglichen Edelmetallgehalte gelockert hatte — und eine solche Lockerung mufste, abgesehen von willkürlichen Feingehaltsveränderungen seitens des prägenden Staates, schon durch die Mangelhaftigkeit der Prägetechnik und die natürliche Abnutzung der Münzen eintreten —, war der als Rechnungseinheit für Geldsummen dienende Münzname eine Form, deren Inhalt nicht mehr ohne weiteres feststehen konnte; infolgedessen ist die Gesetzgebung genötigt, einzelnen nach bestimmten Merkmalen bezeichneten Sachen, wie Münzen und Papierscheinen, ausdrücklich die Fähigkeit zu verleihen, als Zahlungsmittel für Geldschulden zu dienen. Die Zahlungsmittelfunktion des Geldes ist mithin nicht nur einer weitgehenden Regelung durch das Recht zugänglich, sondern sie macht eine rechtliche Regelung zur Notwendigkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Zahlungskraft des Geldes sind ferner, wie ein Blick auf die thatsächlichen Verhältnisse lehrt, in unsrer Rechts- und Wirtschaftsordnung von geradezu entscheidender Bedeutung für die Gestaltung des Geldwesens. Diejenigen Gegenstände, welchen der Staat die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel beilegt, finden regelmäfsig im Verkehr auch als Tauschmittel und Mittel der Kapitalübertragungen Eingang. Am deutlichsten zeigt sich dieser beherrschende Einflufs der gesetzlichen Zahlungskraft in den Fällen, in welchen die Staatsgewalt einem absolut wertlosen Stoffe, wie Papierschemen, die gesetzliche Zahlungskraft beilegt. Die Zettel werden, falls nicht ganz aufserordentliche Verhältnisse mitspielen, alsbald auch als Kaufpreis und als Darlehen genommen, lediglich deshalb, weil jedermann in der Lage ist, mit ihnen fällige Zahlungen zu leisten, sei es an den Staat, sei es an Private. Je mehr sich die Kreditwirtschaft ausbreitet, je mehr die Zug um Zug erfolgenden Übertragungen zurückgedrängt werden, desto stärker mufs der Einflufs der Verleihung der gesetzlichen Zahlungskraft nach dieser Richtung hin zu Tage treten. Die unverkennbare Wichtigkeit der gesetzlichen Zahlungskraft hat den Anlafs gegeben, dafs vielfach die gesetzliche Zahlungskraft .als das einzige juristisch bedeutsame Merkmal des Geldes angesehen worden und das Geld schlechthin als das „allgemeine gesetzliche Zahlungsmittel" definiert worden ist; mit welchem Rechte, das läfst sich erst entscheiden, nachdem die rechtliche Bedeutung der noch verbleibenden Einzelfunktionen des Geldes untersucht ist. Was die Funktionen als Wertträger durch Zeit und Raum Helfferich, Das Geld. 19 290 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. anlangt, so dürfte es kaum gelingen, für sie eine juristische Bedeutsamkeit nachzuweisen. 1 ) Soweit diese Funktionen nicht in Verbindung mit Zahlungs- und Tausch Vorgängen, sondern selbständig wirksam werden, besteht an ihnen juristisch schon deshalb keinerlei Interesse, weil keine Übertragung von Vermögenswerten von Person zu Person, überhaupt keinerlei Verhältnis zwischen zwei Personen in Frage steht; das Geld bleibt während der Dauer der Aufbewahrung und ebenso während des Transports Eigentum eines und desselben Eechtssubjekts. Dagegen ist, wie im Eingang zu diesem Kapitel bereits erwähnt wurde, neben der Funktion als Zahlungsmittel der Wertmesser - funktion des Geldes gerade von juristischer Seite stets eine grofse Bedeutung für den rechtlichen Begriff des Geldes beigelegt worden, wenn auch vereinzelt (so von Haetmann ) dieser Funktion jedes „juristische Moment von selbständiger Bedeutung und Brauchbarkeit" abgestritten worden ist. Die Klarstellung des Wesens der Wertmafsfunktion, wie sie im vorigen Kapitel versucht worden ist, wird uns die Beantwortung dieser Streitfrage erleichtern. Wir haben gesehen, dafs das Geld kein Mefs- instrument ist, wie etwa ein Meterstab oder ein Litermafs, vermittelst dessen die Länge eines gegebenen Gegenstandes oder der Rauminhalt eines Gefäfses exakt ermittelt werden kann, sondern dafs die Kräfte des lebendigen Verkehrs zur Bildung und Veränderung der Preise für die einzelnen Verkehrsobjekte führen. Diese Preise selbst werden nicht in Geld gemessen, sondern sie bestehen in Geld, und zwar in bestimmten Quantitäten Geld, die zahlenmäfsig natürlich nur in bestimmten Geldeinheiten (wie Mark, Frank, Dollar u. s. w.) ausgedrückt werden können. Wenn Objekte, die zur Zeit nicht im Verkehr stehen, auf Grund der für ähnliche Objekte im Verkehr bestehenden Preise in Geld abgeschätzt werden sollen, so kann diese Schätzung natürlich auch nur in bestimmten Quantitäten Geld, in einer bestimmten Summe von Geldeinheiten erfolgen. Die ausdrückliche Festsetzung der Kechnungseinheit, in der die Gröfse von Geldsummen auszudrücken ist, ist nötig, sobald verschiedene Münzsorten in feste Beziehungen zu einander gebracht und mit gegenseitiger Vertretbarkeit ausgestattet werden sollen. Solange eine einzige Münzsorte als Geld in Betracht kommt, ist die betreffende Münze selbst die Einheit, in welcher Geldsummen ausgedrückt werden, eine Geldsumme ist gleich einer bestimmten Stückzahl von Münzen. Sobald jedoch verschiedene Münzsorten vorhanden sind, die ein einheitliches Geld bilden sollen, mufs notwendig eine davon zur Einheit, in welcher der Wert der anderen Sorten auszudrücken ist, gemacht werden; oder um gekehrt: wenn das Verkehrsbedürfnis eine Vielheit 1) Der von Knies a. a. 0. S. S98 ff. gemachte Versuch ist m. E. gänzlich mifs- lungen. 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 1. 291 verschieden grofser Münzen erfordert, sieht sich der Staat veranlafst, aufser der Münze, welche die Rechnungseinheit des Geldes darstellt, andere Münzen auszuprägen, welche Bruchteile und Vielfache der Rechnungseinheit darstellen sollen. Jedenfalls kann die Gesetzgebung, wenn sie einer Sache gesetzliche Zahlungskraft beilegt, nicht umhin, Bestimmungen darüber zu treffen, für welchen Betrag diese Sache gesetzliche Zahlungskraft haben soll. Das alles sind jedoch offenbar Fragen, welche die innere Einrichtung der Münzsysteme betreffen, aber nicht irgendwelche Funktionen des Geldes; die Ausführungen über diesen Punkt sind an dieser Stelle nur deshalb nötig, weil man in der Festsetzung der Rechnungseinheit des Geldes, in welcher Geldsummen überhaupt und Preise insbesondere (die ja nichts anderes sind als Geldsummen, die als Gegenwert für andere Verkehrsobjekte hingegeben werden) ausgedrückt werden sollen, eine gesetzliche Feststellung des Preismafsstabes hat erblicken und damit das Vorhandensein einer juristisch erheblichen Preismesserfunktion des Geldes hat begründen wollen ( Knies ). ') Es kann unmöglich eine Funktion des Geldes daraus konstruiert werden, dafs Geldsummen in bestimmten Geldeinheiten, die allerdings in der Regel gesetzlich festgestellt sind, ausgedrückt werden. Eine Wertmafsfunktion des Geldes kann vielmehr, wie wir gesehen haben, volkswirtschaftlich nur darin gefunden werden, dafs soweit bei einzelnen Gütern und Güterkomplexen ein Bedürfnis zur Abschätzung des Wertes vorliegt, diese Abschätzung in der Regel in Geld erfolgt; eine juristisch bedeutsame Wertmafsfunktion des Geldes liegt vor, sobald diese wirtschaftliche Funktion durch bestimmte Rechtssätze ausdrücklich anerkannt wird. Die Frage, „ob das Recht als solches überhaupt einen Wertmesser anerkennt, oder, mit andern Worten, ob die Eigenschaft eines Dinges, Wertmesser zu sein, eine rechtlich bedeutende ist" ( Goldschmtdt), dürfte sich allerdings nicht verneinen lassen. In zahlreichen Fällen schreibt das Recht eine Abschätzung des Wertes von Gütern und Güterkomplexen, von Leistungen, von Gewinnen und Verlusten u. s. w. entweder direkt vor oder es macht mittelbar eine solche Abschätzung erforderlich. Eine solche Schätzung in Geld ist notwendig bei den meisten richterlichen Urteilen, die auf Geld lauten und für welche es beispielsweise auf die Abschätzung eines erlittenen Schadens oder entgangenen Gewinns ankommt; eine Abschätzung in Geld ist in gleicher Weise erforderlich bei der Festsetzung der Geldrente, welche bei geschiedener Ehe zur Gewährung des Unterhaltes zu entrichten ist (§ 1580 BGB.); ferner zur Berechnung des Einkommens und Vermögens behufs Feststellung der zu zahlenden Steuern u. s. w. 1) Über den von Knies zwischen Preismaßstab und Wertmals gemachten Unterschied vergleiche die oben S. 259 citierte Stelle. 19* Auch alle Vorschriften über die Buchführung und Bilanzierung (vergl. insbesondere §§ 40 u. 261 HGB.) haben die Anwendung des Geldes in seiner Funktion als Wertmafs zur Voraussetzung. Hierher gehören ferner die Bestimmungen des Aktienrechts, nach welchen die Aktien auf einen bestimmten in Geld ausgedrückten Nominalbetrag lauten müssen, obwohl der Aktionär lediglich an dem vorwiegend nicht in Geld bestehenden Gesellschaftsvermögen zu einem aliquoten Teil beteiligt ist. In allen diesen zahlreichen Beziehungen ist das Geld als Wertmafs gesetzlich anerkannt. Die Auffassung, dafs der Begriff des Wertmafses juristisch überhaupt nicht in Frage komme, dürfte sich mithin nicht halten lassen; und wenn Hartmann zur Verteidigung dieser Auffassung anführt, dafs sich die Höhe des in dem Gelde enthaltenen Wertes gar nicht durch Rechtssätze bestimmen lasse, dafs es vielmehr der Verkehr sei, der naturgemäfs frei werte, so ist darauf mit Recht entgegnet worden, dafs es darauf gar nicht ankomme, dafs sich vielmehr das Recht damit begnügen dürfe und müsse, die Benutzung einer Sache, auch wenn sie, wie alle andern, in ihrem Werte der staatlichen Fixierung entzogen ist, als Wertmafs anzuerkennen und für bestimmte Fälle vorzuschreiben. Eine andre Frage ist jedoch, ob die rechtliche Anerkennung der Qualität als Wertmafs der Beilegung der gesetzlichen Zahlungskraft in ihrer Bedeutung gleichsteht, oder ob zwischen diesen beiden rechtlich in Betracht kommenden Funktionen ein Abhängigkeitsverhältnis nachweisbar ist. Wie sich wirtschaftlich das Verhältnis zwischen den einzelnen Funktionen des Geldes gestaltet, ist bereits ausführlich besprochen worden. Es liegt in der Natur der Sache, dafs dieses Verhältnis in der Sphäre des Rechts nicht anders gestaltet sein kann, als in der Sphäre der Volkswirtschaft. Deshalb ist schon an dieser früheren Stelle') die Ableitung der Zahlungsmittelfunktion aus der Wertmafsfunktion zurückgewiesen worden. Die Abschätzung erfolgt in allen Fällen nur deshalb in Geld, weil es sich um eine in Geld zu bewirkende Leistung handelt; nicht aber hat die Zahlung deshalb in Geld zu erfolgen, weil die Abschätzung in Geld vorgenommen worden ist. Mit andern Worten: rechtlich wie volkswirtschaftlich ist die Wertmesserfunktion lediglich eine abgeleitete Funktion; sie kann mithin aus sich selbst heraus kein selbständiges Moment für die Feststellung eines engeren juristischen Geldbegriffs innerhalb des durch die allgemeine rechtliche Anerkennung als Verkehrsinstrument gegebenen weiteren Geldbegriffs darbieten. 2 ) 1) Siehe oben S. 258 ff. 2) Vergl. auch Lajsand , Staatsrecht, Bd. II. Dort ist zu der Definition des Geldes als „gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel" hinzugefügt: „Damit hängt es unzertrennlich zusammen, dafs Forderungen und Schulden nach dem Münzsystem bemessen, Zweites Blich. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 8. •293 § 8. Das Währungsgeld (das Geld im engeren rechtliehen Sinne). Das Ergebnis der Untersuchung über die juristische Bedeutsamkeit der einzelnen Geldfunktionen läfst sich kurz dahin zusammenfassen, dafs die einzigen Funktionen, die rechtlich als bedeutsam anzusehen sind, diejenigen als Zahlungsmittel und als Wert- mafsstab sind, von denen die letztere sich als Konsekutivfunktion der ersteren darstellt. Es bleibt mithin offenbar nur die Zahlungsmittelfunktion, an welche die Ermittelung eines engeren rechtlichen Geldbegriffs anknüpfen kann. In der That hat trotz aller Definitionen, welche die Eigenschaft des Geldes als Wertmafs oder "Wertrepräsentant in den Vordergrund rückten, die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel in den juristischen Erörterungen über das Geld stets die erste Rolle gespielt. Vielfach ist die Ansicht vertreten worden, dafs vom Geld im Rechtssinn überhaupt erst dann die Rede sein kann, wenn der Staat einer bestimmten Sachenart „gesetzliche Zahlungskraft", „gesetzlichen Kurs" oder „Zwangskurs" ') beilege, sodafs der Schuldner sich durch Hingabe der mit dieser Eigenschaft ausgestatteten Sache liberieren könne. So erklärt Laband : „In juristischem Sinne ist das Geld ganz gleichbedeutend mit gesetzlich anerkanntem Zahlungsmittel", und nach Bekkeb ist Geld „das, womit solutio von Geldschulden bewirkt werden kann". Die Fassung unsrer Münzgesetze bestätigt offenbar diese Auffassung. So sind in dem Gesetze vom 5. Dezember 1871, betr. die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, diese neuen Goldstücke dadurch als Geld eingeführt worden, dafs § 8 bestimmte: Alle Zahlungen, welche gesetzlich in Silbermünzen der Thalerwährung u. s. w. zu leisten sind oder geleistet werden dürfen, können in Reichsgoldmünzen dergestalt geleistet werden, dafs gerechnet wird: Das Zehnmarkstück zum Wert von 3 1 ls Thalern, u. s. w." Die neuen Münzen, welche durch diese Bestimmung neben dem noch weiter bestehenden Landes- d. h. quantitativ bestimmt werden. Dafs das Geld zur ,Abschätzung' als Wertmafs' dient, ... ist juristisch nicht als eine selbständige und eigentümliche Funktion desselben anzuerkennen, sondern durch seine Eigenschaft als gesetzliches Zahlvingsmittel bereits implicite gegeben. Um eine Schuld irgendwelcher Art in Geld zu tilgen, mufs man sie — wenn sie nicht schon auf Geld lautet — auf eine Geldschuld reduzieren. Durch die Abschätzung wird die Verpflichtung zu einer zahlbaren Schuld gemacht". 1) Das Wort „Zwangskurs" wird in zwei verschiedenen Bedeutungen gebraucht, einmal zur Bezeichnung der gesetzlichen Zahlungskraft schlechthin, dann in dem Specialfall der Papierwährung zur Bezeichnung der einem uneinlösbaren Papiergelde verliehenen Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. In diesem Sinne unterscheiden die Franzosen zwischen cours legal und cours force. Es dürfte sich der Deutlichkeit halber empfehlen, aucli im deutschen das Wort „Zwangskurs" nur finden letzterwähnten Specialfall zu gebrauchen uud sich im übrigen der Bezeichnung „gesetzliche Zahlungskraft" und „gesetzlicher Kurs" zu bedienen. 294 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. gelde als Geld zugelassen wurden, sind in dem Münzgesetze vom 9. Juli 1873 dadurch zu dem Gelde des Deutschen Reiches erklärt worden, dafs bestimmt wurde (Art. 14): „Vom Eintritt der Reichswährung an gelten folgende Vorschriften: § 1. Alle Zahlungen, welche bis dahin in Münzen einer inländischen Währung oder in landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Münzen zu leisten waren, sind, vorbehaltlich der Vorschriften in Art. 9, 15 und 16 in Reichsmünzen zu leisten". Artikel 9 enthält die Bestimmung, dafs niemand verpflichtet ist, Reichssilbermünzen im Betrage von mehr als 20 Mark, sowie Nickel- und Kupfermünzen im Betrag von mehr als einer Mark in Zahlung zu nehmen. Artikel 15 läfst die Thal er neben den Reichsmünzen in ähnlicher Weise als Geld vorläufig weiterbestehen, wie das Gesetz von 1871 die Reichsgoldmünzen als Geld neben den Landesmünzen eingeführt hatte, indem er nämlich vorschreibt, dafs sie auch über den Eintritt der Reichswährung hinaus bis zu ihrer Aufserkurssetzung bei allen Zahlungen an Stelle der Reichsmünzen anzunehmen sind. Artikel 16 traf eine ähnliche Bestimmung für die bisherigen (inzwischen längst beseitigten) Lau desgoldmünzen. Schliefslich mufs hier erwähnt werden, dafs die alten Landesmünzen dadurch als Geld 1 ) beseitigt worden sind, dafs sie durch Verordnungen des Bundesrats (auf Grund einer in Art. 8 des Münzgesetzes erteilten Ermächtigung) „aufser Kurs" gesetzt worden sind. Die Aufserkurssetzung ist nichts anderes als die Entziehung der Eigenschaft als Zahlungsmittel, und die betreffenden Bundesratsverordnungen bestimmen dementsprechend ganz übereinstimmend, dafs von einem bestimmten Zeitpunkte an niemand mehr verpflichtet sein soll, die oder jene Münzsorte in Zahlung zu nehmen. Aus diesen grundlegenden Bestimmungen über die Einführung unsres neuen Reichsgeldes und die Beseitigung des alten Landesgeldes ergiebt sich offenbar die Schlufsfolgerung, dafs die Funktion als Zahlungsmittel rechtlich von hinreichender Erheblichkeit ist, um innerhalb des allgemeinrechtlichen Geldbegriffs einen juristisch bedeutsamen engeren Geldbegriff zu begründen. Diese Schlufsfolgerung wird bestärkt durch das Bestehen der bereits erwähnten Vorschriften über die Reichskassenscheine und Banknoten, nach welchen eine Verpflichtung zur Annahme dieser Zettel als Zahlung nicht stattfindet. Ergänzend kommt noch hinzu die Bestimmung in Art. 13 des Münzgesetzes von 1873, nach welcher der Bundesrat befugt ist: 1. den Wert zu bestimmen, 1) Ihre faktische Beseitigung auch als Münzen geschah durch die Einziehung und Einschmelzung. „Geld" waren aber auch die nicht eingezogenen Stücke nach ihrer Aufserkurssetzung nicht mehr. 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 8. 295 über welchen hinaus fremde Gold- und Silbermünzen nicht in Zahlung angeboten und gegeben werden dürfen, sowie den Umlauf fremder Münzen gänzlich zu untersagen; 2. zu bestimmen, ob ausländische Münzen von Reichs- oder Landeskassen zu einem öffentlich bekannt zu machenden Kurse im inländischen Verkehr in Zahlung genommen werden dürfen, sowie in diesem Falle den Kurs festzusetzen. Wir haben also innerhalb des weiteren Geldbegriffs zu unterscheiden zwischen Geld, das in Zahlung gegeben werden darf, aber nicht in Zahlung genommen werden mufs (Reichskassenscheine, Banknoten, ausdrücklich oder stillschweigend zugelassenes ausländisches Geld), und Geld, in welchem die Zahlung verlangt werden kann und angenommen werden mufs (Reichsmünzen und Thaler). Letztere Kategorie wird vielfach als „ W ä h r u n g s g e 1 d " bezeichnet, ein Ausdruck, dessen Beibehaltung sich in Anbetracht der alten Bedeutung des Wortes Währung (Leistung, Zahlung) empfiehlt. Dafs neben diesem Gelde im engeren rechtlichen Sinn ein Geld im weiteren Sinne gesetzlich als vorhanden anerkannt wird, kommt in den angeführten Bestimmungen besonders deutlich in der dem Bundesrate erteilten Ermächtigung zur Zulassung fremder Münzen, natürlich ohne gesetzliche Zahlungskraft, und zum Verbote des Umlaufs fremder Münzen zum Ausdruck. Freilich sind gegen die Definition des Geldes im engeren rechtlichen Sinne als gesetzliches Zahlungsmittel gewichtige Bedenken geltend gemacht worden. Der Begriff der Zahlung, durch welchen hier der Begriff des Geldes bestimmt werden soll, läfst sich in einem weiteren und in einem engeren Sinne auffassen. Verbindet man mit der „Zahlung" den Sinn, in welchem das Wort im gewöhnlichen Sprachgebrauche angewendet wird, nämlich die Leistung von Geld, so scheint der Begriff der Zahlung selbst wieder den Begriff des Geldes, der durch den Begriff der Zahlung definiert werden soll, zur Voraussetzung zu haben; der Satz „Geld ist das gesetzliche Zahlungsmittel" würde dann nichts heifsen, als „Geld ist der Gegenstand, in welchem die auf Geld lautenden Leistungen gesetzlich zu bewirken sind". Fafst man aber das Wort Zahlung in einem weiteren Sinne, nämlich als gleichbedeutend mit der Leistung einer geschuldeten Verbindlichkeit überhaupt, dann scheint die Definition des Geldes als gesetzliches Zahlungsmittel nicht zuzutreffen; „Zahlungsmittel" ist dann vielmehr der bestimmte Gegenstand oder die Sachenart, auf welche die Verbindlichkeit lautet, einerlei ob Geld oder beispielsweise Getreide, und innerhalb des Geldes einerlei ob „Währungsgeld", dem doch ausdrücklich gesetzliche Zahlungskraft beigelegt ist, oder etwa ausländische Münzen, die ausdrücklich bedungen sind. Die Definition des Währungsgeldes als des gesetzlichen Zahlungsmittels scheint mithin — je nach der Bedeutung, die dem Worte Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. „Zahlung" beigelegt wird — entweder einen falschen Zirkel oder eine Unrichtigkeit zu enthalten. Andrerseits ist die Wesentlichkeit des Unterschieds zwischen dem Gelde, dem ausdrücklich durch Gesetz die Eigenschaft beigelegt ist, dafs es in Zahlung genommen werden mufs, und anderem Gelde, von dem etwa das Gesetz ausdrücklich sagt, dafs ein Zwang zu seiner Annahme nicht stattfindet, so unverkennbar, dafs nicht ein Verzicht auf das Merkmal der gesetzlichen Zahlungskraft, sondern vielmehr eine Klarstellung dieses Merkmals geboten erscheint. In der That läfst sich der Zirkel, der in der Definition des Geldes als gesetzliches Zahlungsmittel vorzuliegen scheint, dadurch beseitigen, dafs man den Begriff Geld genauer präcisiert. Der Satz: „Geld ist der Gegenstand, in welchem die auf Geld lautenden Leistungen gesetzlich zu bewirken sind", erhält einen brauchbaren Sinn, wenn man ihm die Bedeutung giebt: Geld im engeren rechtlichen Sinne oder Währuiigsgeld sind diejenigen Sachen, in welchen im Zweifel, d.h. falls nicht eine bestimmte Geldsorte ausdrücklich bezeichnet ist, die auf Geld im allgemeinen Sinne oder auf Geld schlechthin lautenden Leistungen gesetzlich zu bewirken sind, und zwar in der Weise, dafs der Gläubiger einerseits die Leistung in diesen Sachen vom Schuldner verlangen kann, und dafs er andrerseits die ihm vom Schuldner angebotene Leistung in diesen Sachen bei Vermeidung der Rechtsfolgen des Annahmeverzugs nicht ablehnen darf. Diese Bestimmung des Begriffs des Währungsgeldes erweist sich in der Anwendung auf unsre verschiedenartigen Cirkulationsmittel als zutreffend. Wenn z. B. eine Forderung schlechthin auf 1000 Mark lautet, so kann der Gläubiger Bezahlung in Währungsgeld, d. h. in Reichsgoldmünzen oder Thalern, verlangen, falls nicht etwa ausdrücklich Zahlung in Reichsbanknoten oder Reichskassenscheinen bedungen oder zugelassen ist. Andrerseits mufs er sich mit der Bezahlung in gesetzlichen Zahlungsmitteln jeder Art zufrieden geben, z. B. auch mit der Bezahlung in Thalern, falls nicht ausdrücklich eine bestimmte Sorte von Geld verabredet oder eine bestimmte Sorte gesetzlicher Zahlungsmittel (z. B. Thaler) ausgeschlossen ist. Reichskassenscheine und Reichsbanknoten können mithin gleichfalls Zahlungsmittel sein, aber sie sind es nicht auf Grund des Gesetzes wie die Reichsgoldmünzen, sondern auf Grund einer Vertragsabrede; andrerseits können Geldarten, die gesetzliche Zahlungskraft haben, vertragsmäfsig als Zahlungsmittel ausgeschlossen werden. Ähnlich, wie heute das durch seine Wertbezeichnung mit dem Währungsgelde in ein und dasselbe Rechnungssystem eingegliederte Geld ohne gesetzlichen Kurs, standen früher die goldnen Handelsmünzen bei der Silberwährung. Man konnte sich eine Zahlung in diesen Goldmünzen, z. B. in Friedrichsdor, ausbedingen, obwohl nach dem Wiener 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 8. -297 Münzvertrage ausschliefslich die Silbermünzen gesetzliches Zahlungsmittel sein sollten. War aber eine Forderung auf Thaler-Gold oder auf Friedrichsdor gestellt, so mufste der Schuldner in Goldmünzen zahlen, und der Gläubiger mufste Goldmünzen annehmen; die Goldmünzen waren eben hier das vertragsmäfsige Zahlungsmittel. Dagegen waren die Silbermünzen das gesetzliche Zahlungsmittel für alle Schulden, die schlechthin auf Thaler lauteten; die vertragsmäfsige Ausbedingung durch eine Bezeichnung wie Silberthaler oder Thaler in Silber war nicht erforderlich. Die Ausbedingung von Handelsgoldmünzen entsprach mithin in ihrer Bedeutung der Ausbedingung einer nicht mit gesetzlicher Zahlungskraft versehenen Geldsorte. Dagegen steht es der Bezeichnung einer bestimmten Geldsorte als Zahlungsmittel nicht ohne weiteres gleich, wenn eine im Inlande zahlbare Geldschuld auf eine ausländische Währung ausgestellt ist; nach den bereits angeführten Bestimmungen in § 244 BGB und in Art. 37 ADWO kann der Gläubiger, falls nicht durch einen besondern Zusatz die effektive Zahlung in den Münzen der fremden Währung zugesichert ist, die Zahlung in der auswärtigen Währung nicht verlangen, sondern mufs sich mit der Zahlung in deutschem Währungs- gelde zufriedengeben; die fremde Währung kann mithin zwar ausdrücklich und dann für beide Teile bindend zur vertragsmäfsigen gemacht werden, aber im Zweifel hat der Schuldner die Wahl, ob er in dem vertragsmäfsigen oder dem gesetzlichen Zahlungsmittel leisten will. In allen den angeführten Fällen gilt der Satz, dafs, falls die Leistung in dem vertragsmäfsigen Zahlungsmittel unmöglich ist, z. B. durch Verschwinden der betr. Münzsorte, das gesetzliche Zahlungsmittel an die Stelle des vertragsmäfsigen tritt: die Zahlung ist so zu leisten, wie wenn keine bestimmte Geldsorte verabredet wäre. Da es der Gesetzgebung freisteht, jede inländische Geldsorte durch Aufserkurssetzung und Einziehung zu beseitigen und ferner die Zahlungsleistung in ausländischen Geldsorten unter Verbot zu stellen, kann sie jede vertrags- mäfsig in einer bestimmten Geldsorte zu tilgende Schuld auf eine in dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu tilgende Schuld reduzieren. So sind in der Durchführung der deutschen Münzreform auch die goldenen Handelsmünzen, die keine gesetzliche Zahlungskraft hatten, und für welche ein bestimmtes Verhältnis zu dem silbernen Währungsgelde nicht feststand, wie die Friedrichsdor und Zollvereinskronen, in aller Form aufser Kurs gesetzt und eingezogen worden; die auf diese Münzsorten lautenden Zahlungsverträge waren vom Zeitpunkte der Aufserkurssetzung an in Reichswährung zu erfüllen. „Aufserkurssetzung" bedeutet natürlich in diesem Falle nicht Entziehung der Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel, denn gesetzliches Zahlungsmittel in unserm Sinne waren ja diese Münzen nie gewesen, Aufserkurssetzung bedeutet hier Ent- 298 Zweites Bueh. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung-. zieliung der Eigenschaft, als vertragsmäfsiges Solutionsmittel für die auf diese Münzen ausgestellten Zahlungsverpflichtungen zu dienen. Die durch ein solches Vorgehen bewirkte Umwandlung einer auf eine bestimmte, nicht mit gesetzlicher Zahlungskraft versehene Geldsorte lautenden Geldschuld in eine durch gesetzliches Zahlungsmittel zu tilgende allgemeine Geldschuld ist ganz besonders charakteristisch für das Gemeinsame und Trennende zwischen dem Gelde im allgemeinrechtlichen Sinne und dem Währungsgelde. Das Gemeinsame kommt evident darin zur Erscheinung, dafs eine auf Geld, das nicht Währungsgeld ist, lautende Schuld doch so sehr Geldschuld ist, dafs sie vom Staate durch Aufserkurssetzung der verabredeten Sorte stets in eine jeder vertragsmäfsigen Verabredung über die Sorte entbehrende und demgemäfs in gesetzlichem Zahlungsmittel zu tilgende Schuld verwandelt werden kann. Die ver- tragsmäfsig bedungene Sorte und mithin der Unterschied zwischen Geld mit und Geld ohne gesetzliche Zahlungskraft erscheint demnach als nebensächlich gegenüber dem Charakter der Schuld als Geldschuld. Bei Schuldverhältnissen, die nicht auf Geld lauten, wäre ein ähnliches Vorgehen der Gesetzgebung undenkbar; es wäre ausgeschlossen, dafs ein Gesetz verordnen könnte, die auf Getreide lautenden Verpflichtungen seien von irgend einem Zeitpunkte an nicht mehr in Getreide, sondern etwa in Kohle zu erfüllen. — Andrerseits tritt bei der Beseitigung eines nicht gesetzliche Zahlungskraft geniefsenden Geldes der Unterschied zwischen Währungsgeld und Nicht Währungsgeld darin deutlich hervor, dafs das letztere nur auf Grund einer besonderen Verabredung der Parteien, und nur solange eine solche Verabredung gültig besteht, Zahlungsmittel ist, während das erstere kraft Gesetzes die Funktion als Zahlungsmittel überall dort ausübt, wo nicht eine vertragsmäfsige Abrede ausdrücklich ein anderes bestimmt, und wo eine vertragsmäfsige Abrede aus irgend einem Grunde, der z. B. auch vom Staate selbst absichtlich herbeigeführt werden kann, hinfällig geworden ist. Das Verhältnis des Währungsgeldes zum Gelde im allgemeinrechtlichen Sinne ist damit klar gestellt: Währungsgeld oder gesetzliches Zahlungsmittel ist keineswegs die Gesamtheit von Sachen, mit welchen die Erfüllung einer jeden Geldschuld bewirkt werden kann; es bestätigt sich vielmehr, dafs als Währungsgeld sich diejenigen Objekte aus dem ganzen Kreise der Geld darstellenden Sachen herausheben, in welchen für den (in der Gegenwart normalen) Fall, dafs entweder überhaupt keine, oder dafs keine gültige vertragsmäfsige Abrede über die zu leistende Geldsorte vorliegt, die Geldschulden kraft gesetzlicher Bestimmung zu erfüllen sind. — Von einem andern Ausgangspunkte aus kommen wir zu einer Ergänzung und Vertiefung dieses Ergebnisses. 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 8. 299 Wenn wir die einzelnen Zahlungsvorgänge betrachten, so finden wir, dafs neben den Zahlungen, die auf Verträgen beruhen, bei denen mithin eine vertragsmäfsige Abrede über die Geldsorte möglich ist, solche Zahlungen einen breiten Raum einnehmen, die durch die öffentliche Autorität oder durch richterlichen Spruch einseitig auferlegt werden. Unter diesen letzteren Zahlungen haben wir zwei Gruppen zu unterscheiden: solche, die auferlegt werden, ohne dals vorher überhaupt ein Schuldverhältnis bestanden hätte, wie Steuern und Geldstrafen; ferner solche Zahlungen, welche auf Grund richterlichen Spruchs behufs Erfüllung einer ursprünglich auf andere Leistungen gerichteten Verbindlichkeit gemacht werden müssen, z. B. Geldentschä- digungen im Falle der Unmöglichkeit, der Unthunlichkeit oder der Verweigerung der in erster Linie geschuldeten Naturalrestitution, — ferner Geldzahlungen im Falle der Unmöglichkeit der ursprünglich geschuldeten Leistung, soweit der Schuldner durch die Unmöglichkeit nicht von jeder Leistung befreit ist. Bei allen diesen Zahlungen kann ihrem Ursprünge nach die ver- tragsmäfsige Verabredung einer bestimmten Geldsorte nicht in Betracht kommen, sie können mithin, soweit nicht die Gesetzgebung selbst ein anderes bestimmt, nur auf Geld schlechthin lauten und müssen in gesetzlichem Zahlungsmittel geleistet werden, sodafs man also — freilich mit einem noch zu besprechenden Vorbehalte — sagen kann: Währungsgeld oder gesetzliches Zahlungsmittel sei dasjenige Geld, in welchem die vom Staate selbst und seinen Gerichten festzusetzenden Zahlungen geleistet werden müssen. In der That kann man z. B. das Bestehen der preufsischen Silberwährung von dem Zeitpunkte an datieren, in welchem der Staat seine Abgaben, die vorher teils in Silber teils in Gold erhoben wurden, aus- schliefslich in Silbergeld normierte, wobei allerdings der Friedrichsdor einen festen Kassenkurs zu 5 2 /s Thaler erhielt (1831). Vorher waren die Abgaben, namentlich auch die Zölle, zum Teil in Gold festgesetzt und mufsten in Gold bezahlt werden; der Staatshaushalt wurde teils in Gold teils in Silber geführt; kurz das Stadium der Parallelwährung war noch nicht ganz überwunden. 1 ) Wenn später von dem „Festhalten an der Silberwährung" gesprochen wurde (z. B. im Wiener Münzvertrage von 1857), obwohl man den Goldmünzen eine selbständige Existenz neben dem Silbergeide liefs, so kam dieses Festhalten vor allein darin zum Ausdruck, dafs alle von öffentlichen Instanzen festzusetzenden Zahlungen auf Silbergeld lauten mufsten. Freilich machen wir anderwärts die Beobachtung, dafs der Staat für einzelne der von ihm zu erhebenden Abgaben die Leistung in be- 1) Vergl. oben S. 126. 300 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. stimmten Geldsorten, denen er selbst gesetzliche Zahlungskraft beigelegt hat, ausschliefst. Besonders häufig ist der Fall, dafs in Ländern, die Papiergeld mit Zwangskurs ausgegeben haben, die Zölle in Metallgeld zu entrichten sind, während das mit gesetzlicher Zahlungskraft versehene Papiergeld überhaupt nicht oder nur zu einem den ihm beigelegten Nennwert nicht erreichenden Kurswerte genommen wird. In Österreich sind sogar lange Jahre hindurch die Zölle in Goldgulden (1 Fl. = 2 '/2 Frank) erhoben worden, in Münzen, die als Handelsmünzen ausgeprägt worden waren, und denen niemals die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel zuerkannt worden war. Das sind jedoch ausnahmsweise, durch specielle Gründe') veranlafste Durchbrechungen des ordentlichen Prinzips, nach welchem der Staat selbst in erster Linie das Geld in Zahlung nehmen mufs, welchem er die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel beilegt. Durch eine weitgehende Aus- schliefsung einzelner gesetzlicher Zahlungsmittel von den staatlichen Kassen würde der Staat sein eignes Geld diskreditieren. Häufiger ist der umgekehrte Fall, dafs die Staatskassen im Wege des Gesetzes oder der Verordnung angewiesen sind, auch solche Geldsorten, die nicht gesetzliches Zahlungsmittel sind, in Zahlung zu nehmen. Im Gegensatze zur „gesetzlichen Zahlungskraft" oder zum „gesetzlichen Kurse" spricht man hier von einem „Kassenkurse", der dem betreffenden Gelde verliehen ist. So enthält das Gesetz vom 30. April 1874, betr. die Ausgabe von Reichskassenscheinen, die Bestimmung, dafs die Reichskassenscheine, zu deren Annahme im Privatverkehr ein Zwang nicht stattfindet, bei allen Kassen des Reichs und sämtlicher Bundesstaaten nach ihrem Nennwerte in Zahlung anzunehmen sind. Die Reichsbanknoten werden von den Reichs- und Staatskassen auf Grund administrativer Verordnungen in Zahlung genommen. Hinsichtlich der Reichssilbermünzen, die im Privatverkehr nur bis zum Betrage von 20 Mark in Zahlung genommen werden müssen, enthält das Münzgesetz von 1873 (Art. 9 Abs. 2) die Bestimmung, dafs sie von den Reichs- und Landeskassen in jedem Betrage in Zahlung zu nehmen sind. Die Gründe sind, dafs man zwar einerseits Niemanden durch gesetzliche Vorschrift zwingen will, ein Geld, das nicht seinen vollen Wert in seinem Stoffe enthält, als Zahlungsmittel, sei es bis zu jedem Betrage, sei es überhaupt anzunehmen, während auf der andern Seite der Umlauf solchen Geldes durch die Annahme bei den öffentlichen Kassen nach Möglichkeit erleichtert und begünstigt werden soll. Wir beobachten also bei den einseitig auferlegten, an den Staat selbst zu leistenden Zahlungen Modifikationen, welche in ihrer Wirkung 1) Z. B. Notwendigkeit der Beschaffung von Metallgeld behufs Verzinsung der ausdrücklich auf Metallgeld lautenden Anleihen; hei den Zöllen spielt mit, dafs zu einem guten Teil Ausländer getroffen werden. 4. Kapitel. Der juristische Geldbegriff. § 8. 301 der vertragsmäfsigen Ausschliefsung oder Zulassung gewisser Geldsorten gleichkommen. Vollkommen ausgeschlossen ist jede derartige Modifikation bei denjenigen Zahlungen, welche auf Grund richterlichen Spruchs an Stelle einer andern ursprünglich geschuldeten Leistung an dritte Personen zu entrichten sind. Solche Verurteilungen können nach der bestehenden Rechtsordnung nur auf Geld schlechthin lauten, der Gläubiger kann hier unbedingt gesetzliches Zahlungsmittel verlangen und mufs sich mit gesetzlichem Zahlungsmittel zufrieden geben. Der Umstand, dafs hier keine Modifikation durch Vertragsabrede oder besondere gesetzliche Anordnung in Betracht kommt, läfst gerade hier, wo die Leistung in Geld zwangsweise an Stelle einer andern unmöglichen oder vom Schuldner verweigerten Leistung verhängt wird, den Charakter des Währungsgeldes am reinsten zu Tage treten. In Anbetracht dessen hat Hartmann , um den oben wiedergegebenen Bedenken gegen die Definition des Währungsgeldes als gesetzliches Zahlungsmittel aus dem Wege zu gehen, den Geldbegriff im engeren juristischen Sinne dahin definiert: Geld ist eine Materie, welche rechtlich die ordentliche Bestimmung hat, als eventuell letztes zwangsweises Solutionsmittel zu dienen. Als zwangsweises Mittel, weil der Schuldner äufsersten Falls darauf zu verurteilen ist, und weil anderseits die als solches Kondemnationsobjekt vorgesehene Sachenart rechtlich mit der Eigenschaft versehen sein mufs, dafs dem Gläubiger gegenüber bei Strafe der mora accipiendi ein Annahmezwang stattfindet; als eventuell letztes Mittel, weil in vielen Fällen Geld den nächsten und ursprünglichen Gegenstand der Schuld ausmacht, und weil in den andern Fällen der Eintritt einer (verschuldeten) Unmöglichkeit der Naturalerfüllung Voraussetzung ist. Hartmann ist zu dieser Definition gekommen, indem er von dem bekannten (später eingeschränkten) Satze des klassischen römischen Rechts ausging, dafs jede richterliche Kondemnation auf Geld gerichtet sein müsse, dass also jede auf eine vermögensrechtliche Leistung irgendwelcher Art lautende Verbindlichkeit nicht nur bei Unmöglichkeit, sondern auch bei Verweigerung der Naturalerfiillung zuletzt auch gegen den Willen des Berechtigten in Geld erfüllt werden konnte. So wichtig dieser Satz ist, der, wie Haktmann richtig bemerkt, in gewissem Sinne „eine magna charta der persönlichen Freiheit im Gebiete des Privatrechts" bildet, so läfst sich doch die von ihm abgeleitete und zur Bestimmung des engeren juristischen Geldbegriffs verwendete Funktion des Geldes als „eventuell letztes des gesetzlichen Solutions Zahmittel" zu dienen, auf unsern Begriff lungsmittels zurückführen. Wir haben das Währungsgeld als das gesetzliche Zahlungsmittel hl 302 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. den übrigen Geldsorten gegenübergestellt, die nur als vertragsmäfsiges Zahlungsmittel in Betracht kommen, und das Verhältnis zwischen beiden Kategorien haben wir dahin präcisiert, dafs eine auf Geld gerichtete Leistung in gesetzlichem Zahlungsmittel zu bewirken ist, wenn eine vertragsmäfsige Verabredung einer bestimmten Geldsorte entweder nicht getroffen worden oder eine getroffene hinfällig geworden ist. Der Begriff des Geldes als des eventuell letzten zwangsweisen Solutionsmittels ordnet sich, in einem Punkte dem Begriffe des gesetzlichen Zahlungsmittels unter; denn wenn durch richterlichen Spruch eine Geldleistung an die Stelle einer andern Leistung gesetzt wird, dann kann natürlich eine vertragsmäfsige Abrede über eine bestimmte Geldsorte nicht bestehen, sodafs also ohne weiteres das gesetzliche Zahlungsmittel zum Leistungsobjekt wird. In einem andern Punkte aber ergiebt sich aus der Betrachtung der Funktion des Geldes als eventuell letztes zwangsweises Solutionsmittel eine Erweiterung und Vertiefung des Begriffs des gesetzlicheu Zahlungsmittels und damit des Geldbegriffs überhaupt. Wenn wir das Wort „Zahlung" in dem weiteren Sinne der „solutio" auffassen, dann sehen wir, dafs das Währungsgeld sich nicht nur gegenüber dem nicht mit gesetzlichem Kurse versehenem Gelde als gesetzliches Zahlungsmittel verhält, sondern in ähnlicher Weise (mit Modifikationen, die dem allgemeinrechtlichen Geldbegriffe Rechnung tragen) allen andern vermögensrechtlichen Inhalten eines Schuldverhältnisses gegenüber. Sobald in einem Schuldverhältnis eine specielle Leistung bedungen ist, ist diese specielle Leistung das vertragsmäfsige Solutionsmittel; wird die vertragsmäfsige Abrede über diese specielle Leistung aus einem Grunde hinfällig, durch den der Schuldner nicht von der Leistung befreit wird, so ist die Leistung in dem gesetzlichen Solutionsmittel zu bewirken, d.h. in Währungsgeld. Aus welchen Gründen die vertragsmäfsige Abrede hinfällig wird, ob lediglich durch die objektive Unmöglichkeit und das subjektive Unvermögen, ob auch durch die Verweigerung einer möglichen Leistung, das ist Sache des positiven Rechts; ebenso die Bestimmung der Gründe, welche im Falle der Hinfälligkeit der vertrags- mäfsigen Abrede über den Leistungsgegenstand die Befreiung des Schuldners von jeder Leistung herbeiführen; prinzipiell wichtig ist nur, dafs im Falle der Hinfälligkeit der vertragsmäfsigen Abrede über den Inhalt des Schuldverhältnisses ohne gleichzeitig eintretende Befreiung des Schuldners von jeder Leistung an die Stelle des vertragsmäfsigen Solutionsmittels das Geld im engern Sinne als das gesetzliche Solutionsmittel tritt. Ob von vornherein eine Geldschuld vorlag, sodafs der vertragsmäfsige Leistungsgegenstand durch eine bestimmte Geldsorte mit oder ohne gesetzlichen Kurs dargestellt wurde, macht dabei nur insofern einen Unterschied, als in diesem Falle auch die un- 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 1. 303 verschuldete Unmöglichkeit nicht — wie regelmäßig bei den nicht auf Geld lautenden Leistungen — die Befreiung von der Leistung herbeiführt. Die Ursache dieses Unterschiedes ist aber bereits auseinandergesetzt: es liegt in der Natur des Geldes, das als blofses Mittel der Wertübertragungen eines jeden specifischen Gebrauchszwecks entkleidet ist, dafs jede Geldsorte in ihrer ordentlichen Bestimmung durch eine andere vertreten werden kann. Wir fassen das Ergebnis dieser Untersuchung zusammen. Wenn wir das Geld im engeren rechtlichen Sinne oder Währungsgeld als das gesetzliche Solutions- oder Zahlungsmittel bezeichnen, so heilst das: Währungsgeld ist die Gesamtheit derjenigen Sachen, welche in unsrer Rechtsordnung die ordentliche Bestimmung haben, kraft Gesetzes als Erfüllungsmittel zu dienen 1. bei Geldschulden, welche keine vertragsmäfsige Abrede über die zu leistende Geldsorte oder eine hinfällig gewordene vertragsmäfsige Abrede dieser Art enthalten, 2. bei allen übrigen Schuldverhältnissen, bei welchen die vertragsmäfsige Abrede über den speciellen Leistungsgegenstand ohne gleichzeitige Befreiung des Schuldners von der Leistung hinfällig geworden ist. 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 1. Das Problem des Inhalts der Geldschulden. Die in den vorigen Paragraphen vorgenommene Feststellung des rechtlichen Geldbegiffs findet ihre praktische Anwendung in der wichtigen und schwierigen Streitfrage über den Inhalt der Geldschulden, welche für die meisten juristischen Untersuchungen über das Geld den Anlafs und Anknüpfungspunkt gebildet hat. Die Frage erscheint auf den ersten Blick durch die Bestimmung des Geldbegriffs vollkommen und restlos gelöst ; denn der Inhalt einer Geldschuld ist die Leistung von Geld, und sobald über den Geldbegriff Klarheit geschaffen ist, scheint ein Weiteres nicht mehr erforderlich zu sein. Dennoch ist nach zwei Richtungen hin noch eine genauere Bestimmung notwendig. Wir haben gefunden, dafs Geld im allgemeinrechtlichen Sinne diejenigen Sachen sind, die von der Rechtsordnung eines bestimmten Territoriums in der ordentlichen Bestimmung, als Mittel der Uber- tragung von Yermögenswerten zu dienen, anerkannt sind, — und dafs Geld im engeren rechtlichen Sinne diejenigen Sachen sind, denen die Rechtsordnung ausdrücklich die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel in dem oben präcisierten Sinne beilegt. Die auf diese Weise als Geld anerkannten Sachen können jedoch auch unabhängig von ihrer Geldeigenschaft den Inhalt von Schuldverhältnissen bilden; in 304 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. diesem Falle ist die Obligation nach allgemeinem Einverständnis nicht als eine Geldschuld anzusehen. Eine Geldschuld liegt demnach nicht vor, wenn nicht eine Geldsumme, sondern einzelne bestimmte Geldstücke als Species den Inhalt der Schuld bilden, wie im Falle eines depositum reguläre, bei welchem die bestimmten, zur Aufbewahrung iibergebenen Geldstücke zurückerstattet werden müssen. Eine Geldschuld liegt ferner auch dann nicht vor, wenn Geldstücke einer bestimmten Sorte zwar der Gattung nach zum Gegenstande der Schuld gemacht worden sind, jedoch nicht um ihrer Geldeigenschaft willen, sondern in Rücksicht auf andere von ihrer Geldqualität unabhängige Eigenschaften, wie z. B. wegen ihres Wertes für Sammler oder wegen der besonderen Feinheit des in dieser Sorte enthaltenen Edelmetalls, die sie zur industriellen Verwendung geeigneter erscheinen läfst, als andere Sorten. Eine Geldschuld liegt nur dann vor, wenn die Leistung von Geld als solchem den Inhalt der Obligation bildet. Eine Geldschuld kann auf Geld schlechthin lauten in der Weise, dafs sie keine vertrags- mäfsige Abrede über die zu leistende Geldsorte enthält, sie ist dann eine „allgemeine Geldschuld". Eine Geldschuld kann ferner auf bestimmte Geldsorten lauten; sie heifst dann „Geldsortenschuld". Die allgemeine Geldschuld ist unter unsern heutigen Verhältnissen die Regel, während früher aus den im historischen Teil dieses Buches dargelegten Gründen die Geldschulden in grofsem Umfange auf bestimmte Geldsorten lauteten und die Gesetzbücher lediglich subsidiarische Bestimmungen darüber enthielten, in welchen Sorten eine Geldschuld zu erfüllen sei, bei der eine Bestimmung über die Münzsorte fehle, 'j Wenn aber auch Vereinbarungen über die zu leistende Münzsorte heute nicht mehr allgemein üblich sind, so hat doch bis jetzt nirgends ein Gesetz solche Vereinbarungen bei Verträgen, die auf Geld lauten, ausgeschlossen. Wohl ist für bestimmte Arten von Obligationen gesetzlich vorgeschrieben, dafs sie nur auf Geld lauten dürfen; so darf ein Wechsel nur auf Geld lauten,.,und in das Grundbuch dürfen bei uns Schuldurkunden sogar nur eingetragen werden, wenn sie auf Reichs- 1) Das Preufsische Landrecht bestimmte in Teil I. Titel 5. § 257: Ist bei einer Geldsumme die Münzsoite nicht ausgedrückt, so wird im zweifelhaften Falle die an dem Orte, wo die Zahlung vorgehen soll, gangbare Münzsorte verstanden. § 258. Überhaupt aber ist anzunehmen, dafs dergleichen Verträge auf Silber- courant geschlossen werden. Ahnlich bestimmte das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen in § 065: Ist eine Geldsumme Gegenstand einer Forderung und über die Art der Geldstücke keine Bestimmung vorhanden, so kann in jeder zur Zeit und am Orte der Zahlung gültigen inländischen oder dieser durch Gesetz gleichgestellten ausländischen Münzsorte gezahlt werden. 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 1. 305 Währung lauten. Dafs beim Wechsel neben der Bezeichnung des Geldbetrags die Bezeichnung der Geldsorte zulässig ist, geht ohne weiteres aus den mehrfach oben citierten Bestimmungen der Wechselordnung hervor. Bei der Hypothek ist die Zulässigkeit der Eintragung einer bestimmten Sorte des die Reichswährung bildenden Geldes allerdings angefochten worden, und zwar in dem Streite um die sogenannte „Gold kl au seiwelche die Rückzahlung des Kapitalsund die Zahlung der Zinsen in Reichsgoldmünzen unter Ausschlufs von Silbermünzen bedingt. Die Anzweifelung der Zulässigkeit der Goldklausel ist jedoch juristisch nicht zu halten. Die Vorschrift, dafs in das Grundbuch nur auf Reichswährung lautende Schuldurkunden eingetragen werden dürfen, schliefst lediglich die Eintragung in ausländischen Währungen und die Eintragung von Schuldurkunden, die auf andere Dinge als Geld lauten, aus, sie beseitigt aber nicht die Möglichkeit und Zulässigkeit einer Vertragsabrede über die zu leistende Geldsorte innerhalb der Reichswährung. J ) Gegenüber der gegenteiligen Auffassung hat das Kammergericht in wiederholten Entscheidungen, zuletzt in einen Beschlufs vom 22. September 1902 2 ), die Zulässigkeit der Eintragung der Goldklausel anerkannt. Über die Wirkung der Goldklausel gegenüber eventuellen Währungsänderungen in der Zukunft ist an anderer Stelle zu sprechen. Die Abgrenzung der Geldschuld mit ausdrücklicher Verabredung einer bestimmten Sorte gegenüber den oben charakterisierten, nicht Geldschulden darstellenden Obligationen wird allerdings im Einzelfalle streitig sein können. Die wichtigste Konsequenz daraus, dafs eine auf Münzstücke lautende Schuld nicht als Geldschuld anzusehen ist, besteht darin, dafs der Schuldner im Falle der unverschuldeten Unmöglichkeit der Leistung von der Leistung befreit ist, während — wie wir gesehen haben — bei der Geldschuld eine solche Befreiung von der Leistung nicht eintritt. — Wenn wir den Begriff der Geldschuld auf solche Obligationen begrenzt haben, deren Inhalt die Leistung von Geld als solchem ist, so erübrigt uns nun die weitere Ermittelung, wonach sich die Quantität des zu leistenden Geldes bestimmt. Auch die Antwort auf diese weitere Frage mag auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen. Alle Geldschulden lauten auf bestimmte Geldeinheiten mit oder ohne Bezeichnung einer speciellen Geldsorte; das Gesetz nun, welches einem Münzstück oder einem Papierschein Zahlungskraft beilegt, wird regelmäfsig auch eine Bestimmung darüber treffen, für welche Anzahl von Geldeinheiten das Münzstück 1) Vergi. die scharfsinnige Schrift von B ülling , Die Wirksamkeit der Goldklausel. Berlin 1894. 2) Vergl. auch den Beschlufs des Reichsgerichts vom 22. Januar 1902 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Civilsachen, 50. Band. S. 145). H elffkrich, Das Geld. 20 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung'. oder der Papierschein in Zahlung genommen werden mufs. Diese Bestimmung erfolgt in der Regel dadurch, dafs der Staat den Geldstücken einen bestimmten in der bekannten und anerkannten Geldeinheit, auf welche die Geldschulden lauten, ausgedrückten Nennwert beilegt, und dafs er vorschreibt, dafs die betreffenden Geldstücke zu zu diesem ihren Nennwerte in Zahlung zu nehmen sind. Es ist jedoch auch schon der Fall vorgekommen, dafs die Gesetzgebung bestimmten Geldsorten Zahlungskraft nicht zu dem ihnen beigelegten Nennwerte gegeben hat, sondern zu dem durch den Verkehr zu bestimmenden Kurswerte gegenüber dem ursprünglichen Landesgelde. Ein Beispiel dafür: Im Oktober 1807 wurden die preufsischen Tresorscheine, ein Staatspapiergeld, welches im Februar 1806 zum erstenmal ausgegeben und dessen Einlösung im Oktober 1 806 eingestellt worden war, zum gesetzlichen Zahlungsmittel nach ihrem Kurswerte erklärt, d. h. eine Schuld, die auf 1000 Thaler lautete, konnte, statt in dem ursprünglichen Silbergeide, auch in den auf Thaler lautenden Tresorscheinen solviert werden; aber im letzteren Falle waren nicht Scheine im nominellen Betrage von 1000 Thalern zu zahlen, sondern der zu zahlende Nominalbetrag bestimmte sich nach dem jeweiligen Kurs des Papiergeldes gegenüber den Silberthalern in der "Weise, dafs bei einem Kurs des Tresorscheins von 50 Prozent ein Nominalbetrag von 2000 Thalern in Tresorscheinen nötig war, um eine auf 1000 Thaler lautende Leistung zu bewirken. — Aber auch in diesem Ausnahmefalle war von der Gesetzgebung eine Bestimmung über das quantitative Moment der Zahlungskraft der Tresorscheine insofern getroffen, als das Merkmal für die Bestimmung des Betrags, für welchen die Scheine gesetzliches Zahlungsmittel sein sollten, festgesetzt war. Die Regel ist jedoch, dafs in einem gegebenen Zustande des Geldwesens alle Münzstücke und Papierscheine, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, nicht eine schwankende, von irgendwelchen dritten Umständen und Instanzen abhängige, sondern eine ein für allemal bestimmte gesetzliche Zahlungskraft zu dem ihnen beigelegten Nennwerte haben; dafs ferner, wenn ein neues Geldstück mit gesetzlicher Zahlungskraft ausgestattet wird, ihm gleichzeitig ein Nennwert beigelegt wird, zu welchem es in Zahlung genommen werden mufs. So hat z. B. das Gesetz vom 4. Dezember 1871 den neu auszuprägenden Reichsgoldmünzen gesetzliche Zahlungskraft beigelegt zu einem in den verschiedenen damals bestehenden deutschen Landeswährungen festgesetzten Werte, nämlich „dem Zehnmarkstück zum Werte von 3 '/3 Thaler oder 5 Gulden 50 Kreuzer süddeutscher Währung, 8 Mark 5 '/s Schilling lübischer und hamburgischer Courantwährung, 3 '/ü3 Thaler Gold Bremer Rechnung", dem Zwanzigmarkstück zu den entsprechenden Werten (§ 8 des Gesetzes, betr. die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871); 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 1. 307 ebenso ist in der bestehenden Reichs Währung', deren Rechnungseinheit die Mark ist, der Thaler bis zu seiner Außerkurssetzung- gesetzliches Zahlungsmittel zum Werte von 3 Mark (Art. 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873). Trotzdem auf diese Weise in der Regel das Gesetz selbst, welches einer Geldsorte gesetzliche Zahlungskraft verleiht, auch den Betrag, zu welchem das betreffende Geldstück gesetzliche Zahlungskraft hat, festsetzt, läfst sich eine prinzipielle Prüfung der Gesichtspunkte, nach welchen sich der Inhalt der Geldschulden nach der quantitativen Seite bestimmt, nicht umgehen. Eine solche prinzipielle Prüfung scheint vielmehr aus folgenden Gründen erforderlich. Zunächst ist es von Interesse, die Gesichtspunkte festzustellen, welche de lege ferenda bei der Verleihung der gesetzlichen Zahlungskraft an ein neues Geld in Betracht kommen. Es handelt sich dabei vor allem darum, ob die übliche Verleihung der gesetzlichen Zahlungskraft zu einem ein für allemal bestimmten Werte in dem alten Gelde der Natur des Geldes entspricht oder nicht; ferner darum, nach welchen Gesichtspunkten, falls die erste Frage bejaht wird, die Zahlungskraft des neuen Geldes gegenüber dem alten quantitativ zu bemessen ist. Zweitens darf nicht übersehen werden, dafs in einzelnen Fällen gerichtliche Entscheidungen über den Inhalt von Geldschulden auch dort notwendig werden können, wo im allgemeinen die Zahlungskraft der einzelnen Geldsorten durch den ihnen beigelegten Nennwert normiert ist, z. B. wenn es sich um eine Geldschuld handelt, die auf eine nicht mehr umlaufende Geldsorte lautet, die im Inlande niemals gesetzliche Zahlungskraft gehabt und niemals zu dem inländischen Währungsgelde in einem gesetzlich fixierten Verhältnis gestanden hat; wonach bestimmt sich hier der Betrag vom Währungsgeld, durch dessen Leistung die Schuld zu tilgen ist? Schliefslich kommt in Betracht, dafs alle Rechtsvorschriften ein territorial begrenztes Machtbereich haben; es fragt sich mithin, ob und wie bei Veränderungen des Geldwesens die den Inhalt der Geldschulden berührenden Rechtssätze aufserhalb der Grenzen des Staates, der sie erlassen hat, wirksam sind. Zweifellos ist, dafs soweit die Macht der einheimischen Gesetzgebung und der einheimischen Gerichte reicht, jedermann durch Gesetz gezwungen werden kann, an Stelle des ursprünglich geschuldeten Geldes ein neues Geld zu einem bestimmten Betrage in Zahlung zu nehmen oder in Zahlung zu geben. Welche Bedeutung aber hat der Erlafs eines deutschen Münzgesetzes dieser Art für den Inhalt einer auf deutsches Geld lautenden Schuld, deren Erfüllungsort aufserhalb des Machtbereichs des deutschen Gesetzes liegt? Die Fragen, um welche es sich hier handelt, lassen sich dahin 20* 308 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. präcisieren: Welches ist gegenüber dem Wechsel der Geld darstellenden Objekte der bleibende Inhalt einer Geldschuld und als solcher das Mals dafür, wieviel von den jeweilig mit gesetzlicher Zahlungskraft ausgestatteten Geldstücken zur solutio der Geldschuld erforderlich sind? § '2. Die verschiedenen Theorien über den Inhalt der Geldschulden. Es hängt mit der Auffassung des gemünzten Edelmetallgeldes als blofser nach Feinheit und Gewicht beglaubigter Edelmetallquantitäten zusammen, dafs man vielfach in dem ungeprägten Edelmetall, das dem Währungsgeld eines Landes zu Grunde liegt, das bleibende Mafs für den Inhalt der Geldschulden suchte. Aus dieser Auffassung heraus erklärt sich insbesondere die Behandlung, welche die Lehre vom rechtlichen Inhalt der Geldschulden in epochemachender Weise durch v. Savigny >) erfahren hat. Da die meisten späteren Erörterungen, die sich eingehender mit der hier vorliegenden Frage beschäftigen, auf Savigny Bezug genommen haben, da aufserdem die Grundgedanken Savignys eine gute Basis für die Untersuchung abgeben, möge auch hier an seine Darstellung angeknüpft werden. Sa vigny unterscheidet als mögliche Kriterien für die Bemessung des Inhalts einer Geldschuld, bezw. für die quantitative Feststellung der Zahlungskraft der jeweils vorhandenen gesetzlichen Zahlungsmittel: den Nennwert, den Met all wert und den Kurswert des Geldes. Unter dem Nennwerte versteht er denjenigen Wert, welcher jedem Geldstück nach der Absicht des Staates beizulegen ist. Unter Metall wert will er den Wert verstehen, „welcher jedem Geldstück zuzuschreiben ist wegen des in ihm enthaltenen Gewichts von reinem Silber oder Gold". Als Kurswert schliefslich wird der Wert bezeichnet, welchen „der allgemeine Glaube, also die öffentliche Meinung, irgend einer Art des Geldes beilegt". Als „unwandelbare Grundlage" des nach Ort und Zeit veränderlichen Kurswertes soll der Wert der edlen Metalle, des Silbers oder Goldes betrachtet werden, je nachdem Silber- oder Goldwährung in einem Lande besteht. Der Kurswert und seine Feststellung wird an dem Specialfall des Papiergeldes erläutert: „Wenn also bei irgend einer Art des Papiergeldes der Kurswert für zwei Zeitpunkte, die zehn Jahre auseinanderliegen, verglichen werden soll, so mufs man in deutschen Staaten fragen, wieviel reines Silber in dem einen oder andern Zeitpunkte für einen Thaler (oder einen Gulden) jenes Papiergeldes gekauft werden konnte; dadurch ist der Kurswert für beide Zeitpunkte fest bestimmt". Sowohl der „Metallwert", als auch der „Kurswert" sind mithin, genauer betrach tet, bestimmte Quantitäten Edelmetall, die im ersteren 1) Obligationenrecht, Band I. S. 403—508. 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 2. 309 Falle in den Geldstücken enthalten sind, im letzteren mit den Geldstücken gekauft werden können. Savigny sieht als entscheidend für den Inhalt einer Geldschuld den „Kurswert" an. Das Geld ist nach seiner Ansicht „Kaufkraft" oder „abstrakte Vermögensmacht", und es ruht als solche auf der öffentlichen Meinung. Diese öffentliche Meinung findet in Bezug auf die quantitative Zahlungskraft des Geldes ihren Ausdruck im Kurswert; somit ist nach Savigny der Kurswert als Mafsstab für den Inhalt einer Geldschuld die notwendige Folge aus der allgemeinen Natur des Geldes. Nach dieser Theorie wäre als der Wertinhalt einer Geldschuld anzusehen das Quantum Gold oder Silber, das zur Zeit der Entstehung der Schuld mit dem Geldbetrage, auf den die Schuld lautet, gekauft werden konnte; zu erfüllen wäre die Schuld aber nicht in diesem Quantum ungemiinzten Edelmetalls, sondern in gesetzlichem Zahlungsmittel, jedoch in dem Betrage, der zur Zeit der Erfüllung für den Ankauf des der Schuld angeblich zu Grunde liegenden Edelmetallquantums ausreichend und notwendig ist. In ähnlicher Weise ist später in einem praktisch gewordenen Falle von nicht geringer Wichtigkeit von manchen Seiten argumentiert worden. Eine Anzahl österreichischer Eisenbahngesellschaften hatte vor der deutschen Münzreform Obligationen ausgegeben und grofsenteils in Deutschland untergebracht, die gleichzeitig auf österreichische Silbergulden und auf deutsche Thalerwährung (teilweise auch auf Franken und Pfund Sterling) lauteten, und zwar in dem durch den Silbergehalt von Gulden und Thaler gegebenen Verhältnis, nach dem 1 Gulden gleich 2/3 Thaler war. Nach dem Übergange Deutschlands zur Goldwährung trat infolge der Silberentwertung eine nicht vorhergesehene Verschiebung im Wertverhältnis zwischen dem österreichischen Silbergulden und dem Thaler, bezw. der Reichsmark, ein, in der Weise, dafs ein österreichischer Silbergulden zur Beschaffung von 2 /3 Thalern, bezw. 2 Mark, nicht mehr ausreichte. Die österreichischen Bahngesellschaften verweigerten, als die Differenz anfing erheblich zu werden, die weitere Auszahlung der fälligen Zinsbeträge in deutschem Gelde zu dem angegebenen Nennwerte, sie zahlten vielmehr nur soviel in deutschem Gelde aus, als dem jeweiligen Kurswerte des in österreichischen Silbergulden angegebenen Betrags entsprach. Es sind darüber eine Reihe von Prozessen sowohl vor deutschen als auch vor österreichischen Gerichten geführt worden, bei denen neben der Frage, die uns hier in erster Linie interessiert, eine Reihe von andern streitigen Momenten in Betracht kam, vor allem die Frage nach dem Sitz der Obligationen und die Frage, ob dem deutschen Gläubiger überhaupt Zahlung in deutschem Gelde versprochen worden sei oder ob die Bezeichnung des geschuldeten Betrags in deutscher Währung neben der 310 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung-. Bezeichnung- in österreichischen Silbergulden nur den Wert einer un- mafsgeblichen Erklärung gehabt habe u. s. w. Für die Entscheidung der einzelnen Gerichte, von denen die österreichischen zu Gunsten der österreichischen Schuldner, die deutschen, mit einer Ausnahme, zu Gunsten der deutschen Gläubiger entschieden, haben diese für uns unwesentlichen Punkte eine grofse Rolle gespielt. In der juristischwissenschaftlichen Diskussion jedoch, die durch diese Prozesse hervorgerufen wurde, ist die prinzipielle Frage, wonach sich der Inhalt einer Geldschuld, sobald man von den positiven Rechtsnormen abstrahiert, bestimme, eingehend erörtert worden. Dabei hat namentlich E. J. Bekkee eine Auffassung vertreten, die der Savignys sehr nahe kommt. Nach Bekkee 1 ) ist jedes Münzstück gedacht „als aliquoter Teil einer dem angenommenen Grundgewicht entsprechenden Masse Edelmetalls". Die „Yulgärnamen" seien nur Zeichen für diesen Quotenbegriff. „20 Mark sind V69 ,75, 10 Mark sind 7139,5, 5 Mark sind V279 Pfund Gold. Eine Mark in der Rechnung ist 1 /'i 395 Pfund Gold." Dazu wird jedoch die Einschränkung gemacht: „Aber nicht die Quantität des edeln Metalls an sich, sondern nur diejenige, die eine bestimmte Behandlung erfahren hat, ist Geld im engeren Sinne. Nach heutigen Begriffen wird das vom Staate unter Einhaltung bestimmter Rechtsvorschriften ausgeprägte Edelmetall Geld". Der Inhalt einer Geldschuld ist mithin nach Bekkee Edelmetall und Geld in Einem, ein bestimmtes Quantum Edelmetall, zahlbar in Geld, das mit gesetzlicher Zahlungskraft versehen ist. Demgemäfs kommt er über den Inhalt einer Schuld, die zur Zeit der Silberwährung kontrahiert worden ist und nach dem Übergange zur Goldwährung fällig wird, zu folgendem Ergebnis: „Ursprünglich ging die Forderung auf diese Quantität Silber, zahlbar in Silberwährung; unmöglich geworden ist die Zahlung in Silberwährung, Silberwährung existiert nicht mehr; aber die Forderung geht doch auf Geld, Währung, und ist darum auch jetzt in Währung, da es keine andere giebt, in Goldwährung zu zahlen; die Menge der zu zahlenden Goldwährung aber bestimmt sich nach dem ursprünglichen Umfange der Schuld, diese Quantität Silber sollte der Gläubiger in Währung und zwar jetzt (am Fälligkeitstermin) erhalten, mithin ist ihm soviel in Goldwährung zu geben, wie erforderlich, um diese Quantität Silber jetzt damit zu erstehen. Die Änderung der Währung hat den Modus der Auszahlung, nicht aber das Mafs der Schuld verändert." 1) Über die Couponprozesse der österreichischen Eisenbahngesellschaften und über die internationalen Schuldverschreibungen. 1881. 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 2. 311 Bekkeb stimmt also mit Savigny darin überein, dafs ein bestimmtes Quantum des der Währungsverfassung zu Grunde liegenden Metalls das bleibende, alle Änderungen des Geldwesens überdauernde Mafs, mithin den eigentlichen Wertinhalt einer Geldschuld bilde, während die jeweilig vorhandenen konkreten Geldstücke nur als Mittel zur Darstellung dieses eigentlichen Wertinhaltes der Geldschuld anerkannt werden. 1 ) Im Gegensatz zu dieser Auffassung, welche dem zur Zeit der Schuldentstehung die Währungsgrundlage bildenden Metall die Rolle eines bleibenden Mafsstabes für den Inhalt der Geldschulden zuweist, kommt die von Goldschmidt ursprünglich 2 ) vertretene Ansicht darauf hinaus, dafs nach vollzogener Währungsänderung das neue Währungsmetall diese wichtige Rolle spiele; nach vollzogenem Übergange von der Silber- währung zur Goldwährung könne für den Inhalt der früher begründeten Geldschulden nur der Kurs von Silber zu Gold zur Zeit der Schuldentstehung mafsgebend sein; d. h. es sei zu berechnen, welches Silberquantum damals die Geldeinheiten, auf welche die Schuld lautet, gesetzlich repräsentierten; dann welches Goldquantum lür jenes Silberquantum nach dem damaligen Stande des Edelmetallmarktes erhältlich war; schliefslich durch wieviel Einheiten des neuen Geldes dieses Goldquantum gesetzlich repräsentiert wird. Nach dieser Theorie würden mithin Geldschulden, die ursprünglich auf gleiche Beträge lauteten, nach vollzogenem Währungswechsel je nach dem Zeitpunkte ihrer Entstehung einen verschiedenen Inhalt haben und in verschieden grofsen Beträgen des neuen Geldes zu erfüllen sein. Nach der Bekker sehen Theorie, welche das alte Währungsmetall als Mafsstab des Inhalts der vor dem Währungswechsel begründeten Geldschulden auch über den Währungswechsel hinaus beibehält, würden Geldschulden, die auf gleiche Beträge der alten Geldeinheit lauten, je nach dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in verschieden grofsen Beträgen des neuen Geldes zu erfüllen sein. Konsequenterweise würde sowohl nach Savigny und Bekker als auch nach Goldschmidt jede vor einem Währungswechsel entstandene 1) Eine Verschiedenheit zwischen der Auffassung Savignys und Bekkers liegt insofern vor, als Bekkeb den gesetzlichen Metallgehalt des ursprünglich geschuldeten Geldes (1 Thaler = '/ 30 Pfund Feinsilber) als mafsgebend ansieht, Savigny dagegen die Quantität Silber, welche zur Zeit der Schuldbegründung für das ursprünglich geschuldete Geld thatsächlicli erstanden werden konnte (in der Regel etwas mehr, zeitweise auch etwas weniger als '/so Pfund Feinsilber pro Thaler). Wenn aber schon ein Quantum Edelmetall als eigentlicher Wertinhalt, die konkreten Geldstücke nur als Mittel der Darstellung dieses Wertinhalts gedacht werden, dann ist die Theorie Saviönys die konsequentere. 2) Handelsrecht, I. S. 1175; später hat Goldschnitt die dort vertretene Auffassung preisgegeben. 312 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Eechtsordnung. und nach demselben fällige Schuld individuell zu behandeln sein. Dadurch würde die heilloseste Verwirrung entstehen: Forderungen, die vor dem Währungswechsel gleich grofs und damit geeignet waren, sich zu kompensieren, würden je nach ihrer Entstehungs- oder Fälligkeitszeit auf verschieden grofse Summen in dem neuen Gelde lauten. Nach der BEKKERSchen Theorie würde sogar der Betrag neuen Währungsgeldes, welcher zur Tilgung einer in altem Gelde begründeten Schuld erforderlich ist, bis zum Zeitpunkte der Fälligkeit ganz in der Schwebe bleiben, da sich ja das in diesem Zeitpunkte bestehende Wertverhältnis von Silber und Gold unmöglich vorausbestimmen läfst; besonders empfindlich würde diese Ungewifsheit, wie Bekker selbst anerkennt, bei langfristigen Renten und verzinslichen Obligationen hervortreten, bei denen der Schuldner nie vorausberechnen könnte, wieviel er im nächsten Jahre zu zahlen, der Gläubiger nicht, wieviel er zu empfangen hätte. In Anbetracht dieser Folgen, deren praktische Unerträglichkeit sich nicht verkennen läfst, wird auch von den Vertretern der dargestellten Theorien anerkannt, dafs der Staat bei Änderungen der geschilderten Art nicht umhin kann, eine einheitliche gesetzliche Umrechnungsnorm für alle Schulden, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Entstehung oder Fälligkeit einer jeder einzelnen, zu fixieren. Bei der Festsetzung einer solchen einheitlichen Norm, die in der Beilegung der gesetzlichen Zahlungskraft an das neue Geld zu einem bestimmten Nennwerte des alten Geldes ihre Ergänzung finden würde, wäre folgerichtiger Weise nach der einen Theorie das durchschnittliche Verhältnis zwischen den beiden Währungsmetallen während eines gewissen Zeitraumes vor dem Währungswechsel, nach der andern Theorie das für die auf den Währungswechsel folgende Zeit zu erwartende Wertverhältnis als mafsgebend anzusehen sein. Wenn nun aber auch — aus Gründen der „publica utilitas" (Bekker) =— die Notwendigkeit der gesetzlichen Festsetzung eines bestimmten Verhältnisses zwischen dem alten und neuen Gelde und damit der Anwendung der „Nennwert"-Theorie allgemein anerkannt wird, so bleibt doch die Frage offen, ob die Rechtsvorschriften, welche das Verhältnis zwischen dem neuen und dem ursprünglichen Gelde ordnen, für den ausländischen Schuldner irgendwelche verbindliche Kraft haben. Und diese Frage mufs verneint werden, solange man von der Voraussetzung ausgeht, dafs der bleibende Inhalt der Geldschuld in einem bestimmten Quantum des einen oder andern Edelmetalls, zahlbar in Währungsgeld, bestehe. Ein Gesetz kann, soweit seine Macht reicht, den Schuldner zwingen, an Stelle des Wertes von 100 Pfund Silber eine bestimmte Quantität von Goldwährungsgeld, die den Wert von 100 Pfund Silber je nach den Schwankungen im Wertverhältnis der Edelmetalle um mehr oder weniger übersteigt, in Zahlung zu geben; 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 3. 313 der ausländische Schuldner aber, auf den sich die Macht eines solchen, mindestens im Einzelfall unbilligen Gesetzes nicht erstreckt, wird nicht angehalten werden können, mehr zu zahlen, als er nach strengen Eechtsregeln schuldet. Aber ist denn die Voraussetzung, dafs ein bestimmtes Edelmetallquantum der Wertinhalt, das Geld nur der Auszahlungsmodus der Geldschulden sei, zutreffend? Allein schon die Thatsache, dafs die auf einen Währungswechsel angewendeten Konsequenzen dieser Voraussetzung praktisch zu einer unerträglichen Verwirrung aller durch das Geld vermittelten Beziehungen führen müfsten, so dafs die „publica utilitas" eine Nichtbeachtung dieser Konsequenzen, soweit die Macht des inländischen Gesetzes reicht, geradezu gebieterisch verlangt, — allein schon dieser Umstand müfste genügen, um den Ausgangspunkt der ganzen Theorie als dringend der Nachprüfung bedürftig erscheinen zu lassen. § 3. Kritik der Metall- und Kurswerttheorie. Zum Zwecke der Nachprüfung der dargestellten Auffassungen wollen Avir zunächst einmal jeden Gedanken an eine Münz- oder Währungsänderung beiseite lassen und den Inhalt einer gewöhnlichen Geldschuld bei einer gegebenen Geldverfassung auf Grund der thatsäch- lichen Verhältnisse und unter Vermeidung jeder Abstraktion feststellen. Der Inhalt einer auf 3000 Mark lautenden Geldschuld ist — um mit einer in diesem Falle unvermeidlichen Selbstverständlichkeit zu beginnen — die Leistung von 3000 Mark. Was sind diese „3000 Mark"? Ein bestimmtes Quantum Gold oder Silber? Gewifs nicht; die zu leistenden 3000 Mark sind vielmehr eine bestimmte Summe deutscher Geldstücke, eine bestimmte Summe vertretbarer, durch besondere That- bestandsmerkmale kenntlicher Gegenstände, die durch Eechtssatz zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt sind, und zwar in der Weise, dafs jeder einzelnen Sorte dieser Geldstücke die gesetzliche Zahlungskraft für eine bestimmte Anzahl von Geldeinheiten, die in der deutschen Geldverfassung die Bezeichnung „Mark" tragen, beigelegt ist: der Krone für den Betrag von zehn Mark, der Doppelkrone für den Betrag von zwanzig Mark, dem Thalerstück für den Betrag von drei Mark u. s. w. Der in der Geldeinheit ausgedrückte Betrag, zu welchem ein Geldstück (sei es eine Münze oder ein Papierschein) gesetzliches Zahlungsmittel ist, wird allgemein als sein „Nennwert" bezeichnet. Demnach ist der Inhalt einer auf 3000 Mark lautenden Geldschuld die Leistung einer Anzahl von gesetzliches Zahlungsmittel darstellenden Geldstücken, deren Nennwert zusammen 3000 Mark beträgt. Auch Savigny und Beickeb stimmen darin überein, dafs bei einer Geldschuld Geldstücke der Gegenstand der Leistung sind; der grund- 314 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in (1er Rechtsordnung. legende Unterschied zwischen ihrer Theorie und der hier vertretenen Auffassung besteht darin, dafs sie als Mafs der geschilderten Leistung von Geldstücken nicht den in Geldeinheiten ausgedrückten Nennwert der Geldstücke gelten lassen wollen, sondern ein bestimmtes Edelmetallquantum. Theoretisch ist die Aufstellung, dafs ein Edelmetallquantum — sei es nach Savigny das zur Zeit der Schuldbegründung für den Nennbetrag der Schuld erhältliche, sei es nach Bektcrb das zur Zeit der Schuldbegründung in dem Nennbeträge nach dem geltenden Münzfufse gesetzlich enthaltene oder enthalten sein sollende Quantum Währungsmetall — den Mafsstab des Schuldinhalts bilde, eine petitio principii; historisch steht diese Auffassung im schärfsten Widerspruch zu der thatsächlichen Entwicklung des Geldes und des Geldbegriffes, praktisch widerspricht sie den überall bestehenden Eechtsvorschriften und der allgemeinen Verkehrsübung. Eine petitio principii liegt vor, weil in keiner Weise ersichtlich ist, warum das Mafs für eine auf Geldstücke lautende Schuld ein nicht in obligatione befindliches Quantum rohen Edelmetalls sein soll. Historisch ist es falsch, die Geldeinheit als ein bestimmtes Quantum obrigkeitlich nach Feinheit und Gewicht beglaubigten Edelmetalls aufzufassen. Von ihren ersten geschichtlich nachweisbaren Anfängen an war vielmehr die Münze gegenüber dem Edelmetall, aus dem sie geprägt wurde, ein selbständiger Wertgegenstand; von allem Anfang an lauteten die Geldschulden nicht auf bestimmte Gewichtsmengen staatlich beglaubigten Edelmetalls, sondern auf eine bestimmte Stückzahl von Münzen; die ganze Entwicklung des Geldbegriffs und des Geldwesens ist nur daraus zu verstehen und zu erklären, dafs die staatliche Prägung und die Anerkennung der gesetzlichen Zahlungskraft das gemünzte Geld allen übrigen Waren, auch den Edelmetallen, als eine selbständige Gröfse gegenüberstellte, die ihren Mafsstab in sich selbst fand. Nur in seltenen und charakteristischen Ausnahmefällen wurden Gewichtsmengen Edelmetalls zum Mafsstab der Zahlungskraft von Geldstücken und damit zum Mafsstab des Inhalts von Geldschulden gemacht; so durch das englische Gesetz vom Jahre 1874, nach welchem Silbermünzen für Zahlungen von mehr als 25 Pf. Sterl. gesetzliche Zahlungskraft nur noch nach ihrem Gewichte, nämlich zu 5 sh. 2 d pro Unze, haben sollten. Die Hamburger Bankvaluta zählt nicht hierher, weil in diesem Falle von vornherein Feinsilber in Barren und nicht gemünztes Silber den Gegenstand von Geldschulden bildete. Aber abgesehen von solchen Ausnahmefällen hat überall die Geldeinheit gegenüber dem ihr ursprünglich zu Grunde liegenden Metallquantum eine selbständige Gröfse dargestellt, deren Wert nicht lediglich auf dem Metallgehalte der Münzen beruhte. Ein Thaler war, ganz abgesehen von den juristischen Unterschieden, nicht, wie Bekkee sagt, 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 3. 315 Vso Pfund Feinsilber, weder seinem tliatsächlichen Gehalte noch seinem Werte nach; im Durchschnitt blieben die im Verlauf der deutschen Münzreform eingezogenen Thaler aus den Jahren 1823—1856 um 0,541 Proz., die Thaler aus den Jahren von 1857 an um 0,306 Proz. hinter ihrem gesetzlichen Feingehalte von '/so Pfund zurück; an der auf Feinsilber in Barren beruhenden Mark Banko gemessen, schwankte der Kurs des Thalers von 1851 — 1870 zwischen 148 74 und 154 Thaler pro 300 Mark Banko, also um etwa 4 Proz. gegenüber dem Werte des ungeprägten Silbers. Am deutlichsten hat sich die Selbständigkeit des Geldes gegenüber dem Geldmetall in gewissen Erscheinungen der modernen Währungsgeschichte gezeigt, vor allem an den Währungen mit gesperrter Prägung des Währungsmetalls; in Indien war von der Einstellung der freien Silberprägung im Juni 1893 an der Wert der Rupie mit beträchtlichen Schwankungen höher als der Wert des in der Rupie enthaltenen Rohsilbers (793,5 kg), Goldmünzen mit gesetzlicher Zahlungskraft wurden erst im September 1899 eingeführt; die Rupie war eine durchaus selbständige Wertgröfse, der gegenüber die beiden Edelmetalle den gröfsten Wertschwankungen unterlagen. Wie hätte hier der Grundsatz, dafs der gesetzliche Silbergehalt der Rupie das Mafs des Inhaltes einer auf Rupie lautenden Schuld bilde, angewendet werden können? Schliefslich ist die Auffassung, dafs bestimmte Edelmetallmengen den Mafsstab für den Inhalt von Geldschulden bilden, mit dem geltenden Recht aller Staaten und der Verkehrsgewohnheit aller civilisierten Länder unvereinbar. Dieser Mafsstab wird bei gleichbleibenden Währungsverhältnissen nirgends angewendet. Wer heute eine Schuld von 3000 Mark zu zahlen hat, fragt nicht danach, was etwa der am Golde gemessene „Kurswert" dieser 3000 Mark zur Zeit der Schuldbegründung war oder zur Zeit der Schuldtilgung ist, und der Gläubiger fragt nicht danach, wieviel Gold in den gezahlten Geldstücken thatsächlich enthalten ist. Der Gläubiger kann Geldstücke, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, im Nennwerte von 3000 Mark verlangen und mufs sich mit der Leistung derselben zufrieden geben. Ob diese Geldstücke irgend ein bestimmtes Goldquantum darstellen, unterliegt nicht seiner Prüfung; er mufs sogar Zahlung in 1000 Thalerstücken, die kein Gramm Gold enthalten, annehmen, lediglich weil das Gesetz dem Thalerstück Zahlungskraft zum Nennwerte von 3 Mark beigelegt hat. Er mufs eventuell auch Goldstücke annehmen, die infolge natürlicher Abnutzung nicht ihr normales Gewicht haben. Allerdings zieht das Gesetz hier eine Grenze: wenn das Gewicht der Reichsgoldmünzen um mehr als 5 Tausendteile hinter dem Normalgewichte zurückbleibt (Passiergewicht), brauchen sie im Privatverkehr nicht mehr in Zahlung genommenzu werden. Danach kann also der Einzelne die Geldstücke prüfen. Aber diese 316 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung-. Prüfung ist ihrem Wesen nach nichts anderes, als die Prüfung- des Gepräges auf seine Echtheit und seinen unbeschädigten Zustand; ebenso wie unter das Passiergewicht abgenutzte Stücke können auch unechte, aber vollhaltige Stücke, ebenso durchlöcherte und gewaltsam beschädigte Stücke zurückgewiesen werden (§ 9 des Gesetzes vom 4. Dezember 1871 und Artikel 10 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873). Die gesetzliche Zahlungskraft kommt eben den einzelnen Geldstücken nur insoweit zu, als die gesetzlich vorgeschriebenen Thatbestandsmerkmale vorhanden sind, zu denen ein bestimmter Metallgehalt ebenso gehören kann wie eine bestimmte und intakte Prägung. Soweit aber diese Merkmale vorhanden sind, entscheiden ausschliefslich die gesetzlichen Vorschriften darüber, für welchen Nennbetrag ein Geldstück gesetzliches Zahlungsmittel ist. § 4. Begründung der Nennwerttheorie. Wir kommen auf Grund der im vorigen Paragraphen gemachten Ausführungen zu folgendem Ergebnis. Nirgends, wo gemünztes Geld oder Papierscheine als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sind, besteht der Inhalt einer Geldschuld in der Leistung eines bestimmten Metallquantums, mit der Mafsgabe, dafs diese Leistung dem Werte nach in Währungsgeld zu bewirken ist; überall ist vielmehr Gegenstand einer Geldschuld eine nach dem Nennwerte bestimmte Anzahl von Geldstücken, die durch die Rechtsordnung als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sind. Das Edelmetall ist nicht der Wertinhalt der Geldschulden, das Geld nicht blofs Auszahlungsmodus dieses Wertinhalts, Edelmetall und Geld sind vielmehr zwei selbständige Wertgröfsen, von denen nur eine, nicht beide in Einem im Verhältnis von Inhalt und Form, Gegenstand eines bestimmten Schuldverhältnisses sein kann. Allerdings kann durch besondere Vorkehrungen (freies Prägerecht) eine enge Verbindung zwischen dem Werte des ungeprägten Metalles und des daraus geprägten Geldes geschaffen werden; aber eine solche Verbindung ist für den Charakter eines Gegenstandes als Geld nicht unerläfslich und begriffswesentlich. Allerdings ist ferner ein bestimmtes Quantum Edelmetall zumeist eines der Thatbestandsmerkmale, an welches die Verleihung der Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel anknüpft; aber das Edelmetallquantum ist eben nur eines unter mehreren Thatbestandsmerkmalen, und auch das nur innerhalb der von der Gesetzgebung ausdrücklich gezogenen Grenzen. Die juristische Unwesentlichkeit des Geldstoffes kommt darin klar zum Ausdruck, dafs das Gesetz Geldstücken aus verschiedenen Stoffen gleichmäfsig Zahlungskraft und gegenseitige Vertretbarkeit bei der Zahlungsleistung beilegt. Das Edelmetall ist lediglich das Substrat des Geldes, nicht das Geld selbst. Innerhalb einer gegebenen Geldverfassung bestimmt die Gesetzgebung nicht nur, welche Gegen- 5., Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 4. 317 stände gesetzliches Zahlungsmittel sind, sondern auch für welchen Betrag sie gesetzliches Zahlungsmittel sind; irgend ein Edelmetallquantum kann für die Beurteilung des Inhalts einer Geldschuld nicht in Betracht kommen. Dieselben Prinzipien nun, nach welchen sich der Inhalt einer Geldschuld bei unveränderter Geldverfassung bestimmt, haben auch bei Änderungen der Geldverfassung Anwendung zu finden. Wenn während des Bestehens der Silberwährung nicht irgend ein Silberquantum der Inhalt der auf Thaler lautenden Geldschulden war, sondern eine dem Nennwerte nach bestimmte Anzahl von deutschen Geldstücken, dann kann es sich nach dem WährungsWechsel nicht anders verhalten, und auch der ausländische Schuldner wird nicht behaupten können, Gegenstand seiner Leistung sei ein bestimmtes Quantum Silber. Wenn in einer bestehenden Geldverfassung die einzelnen Geldstücke nicht nur ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel, sondern — untrennbar davon — auch den Nennwert, zu welchem sie gesetzliches Zahlungsmittel sind, lediglich kraft Gesetzes haben, so kann auch ein neu einzuführendes Geld den Grad seiner Zahlungskraft, ebenso wie seine Zahlungskraft selbst, nur aus dieser Quelle herleiten. Der Ausländer, welcher eine Schuld in deutschem Gelde kontrahiert, verpflichtet sich ebenso wie der Inländer im gleichen Falle zu einer Leistung, deren Art und Gröfse, sowohl in Anbetracht der bestehenden Geldverfassung als auch im Hinblick auf eventuelle Änderungen derselben, lediglich durch die deutsche Gesetzgebung bedingt ist; es fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, die inländische Gesetzgebung nur für die Art. nicht auch für die Gröfse der von einem Ausländer geschuldeten Leistung mafsgebend sein zu lassen, wie es B ekkee thut. Man kann in Anbetracht der Bedingtheit des Geldes durch die staatliche Gesetzgebung einen Vertrag, der eine Geldschuld begründet, mit einem Vertrage vergleichen, bei dem die Bestimmung der Leistung einem Dritten, nämlich der Gesetzgebung des Staates, auf dessen Geld die Schuld lautet, überlassen ist. Wir kommen also zu dem Schlufs, dafs im Falle der Einführung eines neuen Geldes neben dem alten oder im Falle der Ersetzung des alten durch ein neues Geld die gesetzliche Norm, welche die Zahlungskraft des neuen Geldes in der bisherigen Geldeinheit oder die Umrechnung der alten Geldeinheit in die neue Geldeinheit regelt, für alle Schulden, die auf das Geld des betreffenden Staates lauten, mafsgebend sein mufs, und zwar ohne jede Rücksicht auf den Sitz der Obligation im Inlande oder Auslande. Dafs nach allseitiger Übereinstimmung zwingende Gründe der „publica utilitas" den Staat dazu nötigen, bei der Einführung eines neuen Geldes dessen Zahlungskraft im Verhältnis zum alten Gelde zu bestimmen, wurde bereits angedeutet; ich glaube in den eben abgeschlossenen Darlegungen gezeigt zu haben, dafs durch diese notwendige Mafsregel irgendwelche allgemeinen Rechtsprinzipien nicht durchbrochen werden, dafs vielmehr die Bestimmung des Betrags, für welchen ein Geldstück gesetzliches Zahlungsmittel ist, unlösbar verbunden ist mit der Verleihung der Qualität der gesetzlichen Zahlungskraft. Wenn das alte Geld durch ein neues ersetzt werden soll, dann ist eine Bestimmung darüber, durch welchen Betrag neuen Geldes die auf altes Geld abgestellten Schulden rechtsgültig getilgt werden können, unerläfslich. Würde die Gesetzgebung die Norm nicht vorschreiben, dann würden mangels Übereinstimmung der Parteien die Gerichte in die Lage kommen, eine solche Norm festzusetzen. Die Entscheidung in einer so schwierigen Frage würde bei den verschiedenen Gerichten verschieden ausfallen; Geldschulden, die auf gleiche Quantitäten alten Geldes lauten, würden in verschiedenen Quantitäten neuen Geldes zu tilgen sein; niemand würde wissen, zu welchem Betrag er die neuen Geldstücke zur Tilgung einer fällig werdenden alten Schuld verwenden kann; kurz die alten Schulden wären keine „obligationes certae" mehr, sondern Schulden auf einen unbestimmten Betrag des neuen Geldes. Da es aber zum Wesen der Geldschuld gehört, dafs sie auf einen bestimmten Betrag Geldes lautet, so ergiebt sich für den Staat, der eine Änderung seiner Geldverfassung vornimmt, die unbedingte Notwendigkeit, die Kontinuität seines Geldes dadurch aufrecht zu erhalten, dafs er das Verhältnis des Nennwertes des neuen zu dem Nennwerte des alten Geldes in einer einheitlichen Norm vorschreibt. Diese Lösung ergiebt sich, ebenso wie die unbedingte Wirksamkeit einer solchen Norm, aus der Natur des Geldes als einer selbständigen juristischen Gröfse, die als solche durch Gegenstände von wechselnden Thatbestands- merkmalen dargestellt werden kann.') § 5. Die Bedeutung von Vertragsabreden im Falle von Münzveränderungen. Die im vorigen Paragraphen entwickelten Grundsätze finden ihre unbedingte Anwendung auf allgemeine Geldschulden. Einige Modifikationen greifen Platz, wenn es sich um Obligationen handelt, deren Inhalt durch eine besondere Vertragsabrede näher bestimmt ist. 1) G. Habtmann (Internationale Geldschulden) drückt diesen Gedanken treffend aus, indem er schreibt: „Das Geld als juristische Gröfse ruht seinem Wesen nach nicht gerade auf dieser individuellen Metallart, so dafs es mit ihr steht und fällt. Es kann sich vielmehr von ihr ablösen und als rechtlich identische Gröfse mit einem andern Substrat, an eiuer entsprechend gewerteten Einheit andern Metalls fortbestehen". 318 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 5. 319 Eine Vertragsabrede kann sich sowohl auf die Art der zu leistenden Zahlungsmittel als auch auf die Quantität der zu leistenden Zahlungsmittel erstrecken. Es kann z. B das Prinzip der Kurswerttheorie oder der Metallwerttheorie, das, wie wir gesehen haben, für den Inhalt der Geldschulden ipso iure nicht in Betracht kommt, vertragsmäfsig zur Norm für die Leistung erhoben werden; etwa in der Weise, dafs sich der Schuldner zur Leistung derjenigen Summe in Reichswährung oder in bestimmten Sorten der Reichswährung (Reichsgoldmünzen) verpflichtet, welche zur Zeit der Fälligkeit der Schuld auf Grund des Kurses von Feingold in Hamburg dem Werte von J000 kg Feingold entspricht; oder in der Weise, dafs der Schuldner sich verpflichtet, Goldmünzen, die zur Zeit der Fälligkeit der Schuld gesetzliches Zahlungsmittel sein werden, zu leisten, und zwar in einem Betrage, der ebensoviel Feingold enthält, wie heute eine bestimmte Summe von Reichsgoldmünzen. Bei der Beurteilung des Inhalts solcher Obligationen haben wir die oben dargelegte Unterscheidung zwischen vertragsmäfsigem und gesetzlichem Zahlungsmittel anzuwenden. Wir haben zunächst daran festzuhalten, dafs die Leistung in gesetzlichen Zahlungsmitteln nach der Wahl des Schuldners und zu ihrem gesetzlichen Nennwerte vom Gläubiger bei Vermeidung des Verzugs nur insoweit angenommen werden mufs, als eine vertragsmäfsige Abrede über die zu leistende Zahlung entweder nicht vereinbart worden ist oder insoweit als eine getroffene Abrede durch irgendwelche Verhältnisse hinfällig geworden ist. Dieser Satz gilt auf Grund des Verhältnisses zwischen vertragsmäfsigem und gesetzlichem Zahlungsmittel sowohl bei gleichbleibender Geldverfassung als auch im Hinblick auf Veränderungen der Geldverfassung, nur dafs Veränderungen der Geldverfassung an sich schon geeignet sind, ein Hinfälligwerden von vertragsmäfsigen Abreden zu bewirken. Die hier zu prüfenden Fragen, die infolge der Anwendung der oben bereits erwähnten „Goldklausel" zeitweise lebhaft diskutiert worden sind, gehen in der Hauptsache dahin, inwieweit einerseits vertragsmäfsige Abreden über die Art und den Betrag einer in der Zukunft zu leistenden Zahlung die Wirkungen künftiger Änderungen der Geldgesetzgebung ausschliefsen können, und inwieweit anderseits durch Änderungen der Gesetzgebung über das Geldwesen vertragsmäfsige Abreden der bezeichneten Art hinfällig gemacht werden können. Was zunächst die letztere Frage anlangt, so steht aufser Zweifel, dafs Änderungen der Münzgesetzgebung, durch welche die Erfüllung einer vertragsmäfsigen Abrede über eine Zahlungsleistung thatsächlich zur Unmöglichkeit gemacht wird, die vertragsmäfsige Abrede aufheben und die Obligation auf eine allgemeine Geldschuld reduzieren. Wenn z. B. in einer Geldschuld die Leistung einer bestimmten Geldsorte be- 320 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. düngen ist. und wenn diese Sorte durch eine Änderung der Münzgesetzgebung beseitigt wird, so ist die Schuld in den zur Zeit ihrer Fälligkeit mit gesetzlicher Zahlungskraft ausgestatteten Münzen oder Scheinen zu erfüllen, wie wenn keine specielle Sorte bedungen worden wäre. Anders liegt die Frage, ob Änderungen der monetären Gesetzgebung auch dann, wenn sie nicht die thatsächliche Unmöglichkeit der Erfüllung der Vertragsabrede bewirken, dennoch den Schuldner von der Erfüllung der Vertragsabrede entbinden können. Um den praktischen Fall der Goldklausel als Beispiel zu nehmen: wenn der Schuldner sich zur Rückzahlung des ihm gewährten Darlehens in Reichsgoldmünzen zu deren Nennwerte verpflichtet, bleibt dann diese besondere Verpflichtung auch in dem Falle bestehen, dafs vor dem Fälligkeitstermin ein Übergang zur Doppelwährung stattfindet in der Weise, dafs neben den Reichsgoldmünzen neue Silbermünzen eingeführt werden, die neben dem jetzigen Courantgelde bei allen Zahlungen anzunehmen sind? In diesem Falle ist die Erfüllung der Vertragsabrede nach wie vor thatsächlich möglich. Trotzdem wird von manchen Seiten behauptet, dafs eine gesetzliche Änderung der bezeichneten Art die Vertragsabrede ohne weiteres hinfällig mache, da ja die Einführung der Doppelwährung überhaupt nur in der Weise möglich sei, dafs die Annahme der neuen Silbermünzen in Zahlung an Stelle des bisherigen Courantgeldes vorgeschrieben werde. M. E. ist diese Folgerung unrichtig. Eine gesetzliche Bestimmung der bezeichneten Art kann sich ohne weiteres nur auf allgemeine Geldschulden beziehen; denn ebenso wie bei gleichbleibendem Stande der Münzgesetzgebung die Rechtsvorschriften über die gesetzlichen Zahlungsmittel nur insoweit Platz greifen, als gü)tige und erfüllbare Vertragsabreden über den Inhalt der Geldschuld nicht bestehen, ebenso mufs das Verhältnis von vertragsmäfsigen und gesetzlichen Solutionsmitteln auch für den Fall von Änderungen der monetären Gesetzgebung angesehen werden. So gut wie unmittelbar nach der Einführung der Doppelwährung gültige Kontrakte, die Zahlung in Goldmünzen bedingen, abgeschlossen werden können, soweit solche Abmachungen nicht ausdrücklich untersagt sind, ebensogut mufs eine thatsächlich noch erfüllbare Abrede dieser Art auch dann eingehalten werden, wenn sie aus der Zeit vor der Gesetzesänderung stammt. An der unveränderten Gültigkeit einer solchen Abrede ist insbesondere dann nicht zu zweifeln, wenn sie (nach dem Vorschlage Bullings ) die ausdrückliche Bestimmung enthält, dafs die Zahlung auch dann in Goldmünzen zu leisten ist, wenn der Schuldner gesetzlich befugt wäre, in Silber zurückzuzahlen. Wir haben also die Möglichkeit anzuerkennen, dafs Vertragsabreden die Wirkung künftiger Änderungen der Münzgesetzgebung auszuschliefsen vermögen. 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 5. 321 Aber diese Möglichkeit ist auf der andern Seite keine absolute. Ebenso wie es denkbar ist, dafs ein Staat, der die Doppelwährung einführt, Vertragsabreden, nach welchen dem Schuldner die Wahl des Zahlungsmittels beschränkt wird, verbietet — ein Fall der meines Wissens allerdings niemals praktisch geworden ist —, ebenso wäre ■es möglich, dafs ein Staat bei dem Übergang von der Gold- zur Doppelwährung alle vor diesem Währungswechsel vereinbarten Vertragsabreden über den Inhalt von Geldschulden für ungültig und nichtig erklärt. Diese Möglichkeit mufs als vorhanden anerkannt werden, auch wenn man ein solches Verfahren de lege ferenda zu verwerfen geneigt ist. Ein Verfahren dieser Art wäre in der That zu verwerfen, weil das Gesetz sich niemals dazu hergeben sollte, eine Verletzung von Treu und Glauben zu sanktionieren, indem es den Verpflichteten berechtigt, etwas anderes zu leisten, als beim Vertragssclilufs nach Meinung beider Parteien zum Gegenstand der Leistung bestimmt wurde. Aber die Gültigkeit eines solchen Gesetzes würde gleichwohl aufser Frage stehen. Die hier vorgetragene Auffassung befindet sich in Übereinstimmung mit einer Anzahl von Beschlüssen des Kammergerichts über die Eintragbarkeit der Goldklausel in das Grundbuch und die Rechtswirkungen dieser Eintragung. So heilst es in einem Beschufs vom 11. Juli 1887: Durch die Eintragung, dafs die Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals auf Verlangen des Gläubigers in deutschen Reichsgoldmünzen geleistet werden müsse, sei kundgegeben, „dafs die Art der Rückzahlung, welche die bestehende Gesetzgebung zur Zeit anordnet'), von den Parteien zugleich zu einer vertragsmäfsigen erhoben ist, was rechtliche Bedeutung gewinnen kann, wenn Z .B.Deutschland — ohne weitere Änderung der Gesetzgebung — die Doppelwährung einführen sollte." — Ähnlich heifst es in einem Beschlufs des Kammergerichts vom 22. April 1889, dafs durch die Eintragung der Verpflichtung, alle Zahlungen an Kapital und Zinsen in jetziger deutscher Reichsgoldwährung zu leisten, die Interessenten „diejenige Art der Zahlung, welche die bestehende Gesetzgebung zur Zeit anordnet, zu einer vertragsmäfsigen erhoben" hätten. „Diese Abrede würde für den Fall der Einführung der Silberwährung neben der jetzt bestehenden Goldwährung insofern von Erheblichkeit sein, als sie den Schuldner dann verpflichtet, anstatt nach seiner Wahl in einer der Währungen, nach Mafsgabe der Goldwährung zu leisten. Da sonach jenes Abkommen der Gläubigerin für einen denkbaren Fall mehr Rechte gewährt, als ihr bei dem gegenwärtigen Stande der Intabulata zukommen, so erscheint die Eintragung des Vermerks, durch welchen die getroffene Abrede gegen jeden 1) Die Courantgeldeigenschaft der Tlialer ist dabei übersehen. Helfferich, Das Geld. 21 322 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. nachfolgenden Grundstückseigentümer wirksam wird, keineswegs überflüssig." Die neueste Entscheidung in dieser Frage ist enthalten in einem Beschlufs des Kammergerichts vom 22. September 1902. Dieser Beschlufs erklärte die Eintragung der Klausel, „dafs die Zahlung des Kapitals auf Verlangen der Gläubigerin in deutschen Reichsgoldmünzen zu leisten ist, welche in Gemäfsheit des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 ausgeprägt sind", für zulässig und führt aus, dafs der Sinn dieser Klausel sich nur dahin auffassen lasse, „dafs, soweit nach dem deutschen Miinzsystem neben den Goldmünzen auch Silbermünzen währungsgemäfses Zahlungsmittel sind, auf Verlangen der Gläubigerin ausschliefslich in den währungsgemäfsen Goldmünzen gezahlt werde. Sie will sich in ihren Wirkungen also sowohl auf das gegenwärtige Münzsystem erstrecken, wonach gesetzlich die noch im Umlauf befindlichen Thalerstücke neben den Reichsgoldmünzen als Zahlungsmittel zugelassen sind, als auch auf den Fall der eigentlichen Doppelwährung, bei der Silbermünzen schlechthin neben dem Goldgelde währungsgemäfses Zahlungsmittel bilden". In diesen Beschlüssen haben wir mithin die Auffassung, dafs eine vertragsmäfsige Abrede über die Art der Zahlungsleistung die Wirkung künftiger Gesetze über das Geldwesen ausschliefsen könne, und dafs Bestimmungen über die gesetzlichen Zahlungsmittel nur insoweit Platz greifen, als nicht gültige Abreden über ein vertragsmäfsiges Zahlungsmittel bestehen. Der erste der angeführten Beschlüsse deutet jedoch an, dafs in der Weise, wie es oben dargestellt wurde, die Gültigkeit von Vertragsabreden über die Art der Zahlungsleistung ihrerseits durch die Gesetzgebung aufgehoben werden kann, auch dann wenn die Vertragsabrede thatsächlich erfüllbar bleibt. Nur in diesem Sinne läfst sich die oben gesperrt gedruckte Einschaltung „ohne weitere Änderung der Gesetzgebung" interpretieren. Die Goldklausel gewinnt rechtliche Bedeutung, wenn Deutschland zur Doppelwährung übergeht, ohne gleichzeitig eine weitere (d.h. über die Einführung der Doppelwährung hinausgehende) Änderung der Gesetzgebung vorzunehmen, durch welche die Gültigkeit früherer Vereinbarungen über die Art der Zahlungsleistungen ausdrücklich aufgehoben wird. Das prinzipielle Verhältnis von Vertragsabreden und gesetzlichen Bestimmungen über die Art der Zahlungsleistung ist damit festgelegt. Im einzelnen Falle wird alles von der Formulierung sowohl der Vertragsabreden als auch der bei einer Veränderung der Geld Verfassung erlassenen Gesetzesvorschriften abhängen. Ein theoretisches Interesse an der Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten liegt nicht vor. Ebenso ist die Frage, in welcher Formulierung Vertragsabreden über die Art der Zahlungsleistung in das Grundbuch eingetragen werden können, für die Geldtheorie nicht von Belang. Die Entscheidung richtet. 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 6. 323 sich nach dem das Grundbuch betreifenden positiven Recht, und es ist für das Wesen der hier dargestellten Verhältnisse gleichgültig, ob das positive Recht irgend eines Staates etwa nur die Eintragung allgemeiner Geldschulden in das Grundbuch zuläfst, oder ob und in welchem Umfange es die Eintragung von Vertragsabreden über die Art der Zahlungsleistung gestattet. § 6. Das Nennwerts Verhältnis zwischen altem und neuem Gelde. Wenn oben die sich aus dem Wesen des Geldes ergebende Notwendigkeit einer gesetzlichen Festsetzung des Nennwertes eines neuen Geldes im Verhältnis zum Nennwerte des bisherigen Geldes dargelegt worden ist, so erübrigt noch die Frage, nach welchen Grundsätzen dieses Verhältnis zu bemessen ist, eine Frage, die nicht nur de lege ferenda in Betracht kommt, sondern eventuell auch für gerichtliche Entscheidungen, z. B. in dem Falle.dafs eine nicht mehr umlaufende Münzsorte, über deren Umrechnung keine gesetzliche Vorschrift existiert, Gegenstand einer fälligen Geldschuld ist. Es sind historisch unzählige Münzänderungen vorgenommen worden aus Beweggründen, denen wir heute die Berechtigung abstreiten, so Herabsetzungen des Feingehaltes der Münzen zum Zweck der fiskalischen Bereicherung oder zum Zweck einer Entlastung der Schuldner auf Kosten der Gläubiger; aber auch heute noch wird jeder Staat, wenn es sich um Sein oder Nichtsein handelt, unbedenklich zur Ausgabe von Papiergeld mit Zwangskurs greifen, um sich die Mittel zu seiner Selbsterhaltung zu verschaffen. Auch ein solches Papiergeld, das der Gefahr einer starken Entwertung ausgesetzt ist, kann zweck- mäfsiger Weise nur mit gesetzlicher Zahlungskraft zum Nennwerte ausgestattet werden. Für den Staat kommt es darauf an, mit diesem Papiergelde im freien Verkehr Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zu beschaffen, er wird das um so leichter und vollkommener erreichen, je höher der Verkehr sein Papiergeld bewertet; und die Fähigkeit, zu einem festen Nennwerte zur rechtskräftigen Tilgung von Geldschulden zu dienen, wird dem Papiergelde natürlich einen weit höheren Verkehrswert sichern, als wenn ihm •— wie früher mitunter versucht worden ist — nur Zahlungskraft zu einem von Tag zu Tag schwankenden Kurswerte gegeben würde. Abgesehen von solchen Notlagen, welche jedes Prinzip brechen, gilt es heute als Gemeinüberzeugung, dafs der Staat durch Veränderungen des Geldes keine ökonomischen Verschiebungen, durch welche die eine oder andere Klasse geschädigt werden mufs, herbeiführen dürfe; mit andern Worten: der „Wert des Geldes" soll durch Veränderungen des Geldsystems möglichst wenig betroffen werden, der Schuldner soll durch eine das Geld betreffende Mafsregel ebensowenig 21* Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung wie der Gläubiger geschädigt werden. Die Ermittelung einer angemessenen Relation ist mithin ein nationalökonomisches Problem. 1 ) Wird bei einer Geldverfassung, in welcher zwischen der Geldeinheit und einem bestimmten Quantum Edelmetall durch freie Prägung oder eine ähnliche Vorkehrung ein annähernd festes Wertverhältnis besteht, lediglich der Münzfufs geändert, so wird man im allgemeinen geneigt sein, den Nennwert der neuen Geldeinheit zu demjenigen der alten nach dem Verhältnis des gesetzlichen Feingehaltes der beiden Geldeinheiten zu normieren, da sich in einem gegebenen Augenblicke der Wert zweier verschiedener Quantitäten des gleichen Edelmetalls natürlich genau ebenso verhält, wie Jdie Gewichtsmengen. 2 ) Abweichungen von dem durch den gesetzlichen Feingehalt gegebenen Wert Verhältnis erscheinen unter gewissen Voraussetzungen zulässig; zum Beispiel dann, wenn der thatsächlich vorhandene Münzumlauf infolge langjähriger Abnutzung einen Mindergehalt gegenüber der gesetzlichen Norm aufweist, und wenn infolgedessen der Wert der umlaufenden Münzen geringer ist als der Wert ihres gesetzlichen Feingehaltes. So ist im Jahre 1857, als die Wiener Münzkonvention an Stelle der alten Kölnischen Mark das Zollpfund als Münzgewicht einführte, der neue Thaler im Silbergehalt von x /3o Pfund dem alten Thaler im Silbergehalt von '/u Kölnische Mark gleichgesetzt worden, obwohl der gesetzliche Feingehalt des neuen Thalers um 0 ,2235 Proz. hinter dem des alten Thalers zurückblieb. Beträchtlich schwieriger als bei einer blofsen Änderung des Münz- fufses ist die Frage der Relation zwischen dem alten und neuen Gelde. wenn das Währungsmetall geändert wird. Zwischen Silber und Gold besteht kein durch blofse Gewichtsverhältnisse gegebenes Wertverhältnis, wie etwa zwischen l /u Kölnische Mark Feinsilber und Va0 Pfund Feinsilber. Wohl besteht auf dem Edelmetallmarkte in jedem Augenblicke ein feststellbares Wertverhältnis zwischen Silber und Gold, und auf dieses wird man zurückgreifen müssen, wenn man ein in seinem Werte bisher wesentlich durch das Silber bestimmtes Geld durch ein vermittelst freier Prägung u. s. w. mit dem Golde in Beziehung zu bringendes Geld ersetzen will. Aber das Wertverhältuis der beiden Edelmetalle auf dem Markte unterliegt fortgesetzten Schwankungen, es ist zu verschiedenen Zeitpunkten verschieden; welcher Zeitpunkt soll für die Bestimmung des Verhältnisses vom neuen Goldgelde zum alten Silbergeide der mafsgebende sein? 1) Nähere Ausführungen sind unten in Abschnitt IV, Kapitel XII enthalten. 2) Dieser Grundsatz ist ausgedrückt im allgemeinen Landrecht I Titel a § 785 i: „Ist seit der Zeit des gegebenen Darlehens der Münzfufs verändert worden, so bestimmt das Verhältnis des alten gegen den zur Zeit der Rückzahlung bestehenden Münzfufs die Verbindlichkeit des Schuldners". 5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 6. 325 Diejenigen, welche auf den mehr oder weniger weit zurückliegenden Entstehungstermin der schwebenden Obligationen sehen, verlangen — wie bereits in anderem Zusammenhange erwähnt —, dafs das durchschnittliche Wertverhältnis eines längeren Zeitraums vor dem Währungswechsel als mafsgebend angenommen werde; wer den Zeitpunkt der Fälligkeit von Obligationen als prinzipiell entscheidend für die Umrechnungsnorm ansieht, mufs konsequenter Weise die möglichste Berücksichtigung der zukünftigen Gestaltung des Wertverhältnisses zwischen beiden Metallen empfehlen. .Die einen sehen mit rückwirkender Kraft das neue Währungsmetall, die andern mit über den Währungswechsel hinauswirkender Kraft das alte Währungsmetall als den wahren Mafsstab des Wertes an. In Wahrheit ist weder das eine noch das andere Metall in seinem Werte unveränderlich. Bei Veränderungen des Wertverhältnisses in den Jahren oder Jahrzehnten vor dem Währungswechsels kommt es ferner nicht darauf an, wie früher der Wert des Geldes im Verhältnis zu dem neuen Währungsmetall war, da, auch wenn die Ursache der Schwankungen auf der Seite des bisherigen Landesgeldes liegen sollte, eine restitutio in integrum nicht in Betracht kommt, sondern einzig und allein die möglichste Erhaltung des nun einmal gegebenen Geldwertes. Zukunftsbetrachtungen über die Gestaltung des Wertverhältnisses sind höchst prekär; auch würde einer etwa vorauszusehenden Entwertung des bisherigen Währungsmetalls kein Einflufs auf die Festsetzung der Relation eingeräumt werden dürfen, da es natürlich nicht in der Absicht liegen kann, das neue Geld an dieser Entwertung teilnehmen zu lassen; höchstens eine zu erwartende Wertsteigerung des neuen Währungsmetalls dürfte berücksichtigt werden. Ich deute diese Gedankengänge, die gelegentlich weit ausgesponnen worden sind, nur an. um zu zeigen, dafs man sich mit solchen Erwägungen auf durchaus nebelhaften Gebieten bewegt. Die einzige stabile Grundlage für die dem Wälmmgswechsel zu Grunde zu legende Relation ist das Wertverhältnis, welches zur Zeit des Währungswechsels effektiv auf dem Markte besteht. Wenn dieses Wertverhältnis zui' Zeit des Beginns der deutschen Münzreform mit ganz geringen Schwankungen 1:15 '/2 war, wenn ferner der Wert des Thalers im grofsen Ganzen dem Werte seines Silbergehaltes von '/3o Pfund entsprach, sodafs mithin die neue Rechnungseinheit, die Mark, welche ein Drittel des Thalers sein sollte, gleich J /oo Pfund Feinsilber gesetzt werden konnte, — so durfte man ihr Goldäquivalent ohne grofse Bedenken 1 1 a uf — - — Pfund = Pfund normieren und danach den Gold- 90 X15 '/2 1395 inhalt der neuen Reichsmünzen bestimmen. Der neue Faden wurde auf diese Weise gewissermafsen an demselben Punkte angeknüpft, an dem der alte abgeschnitten wurde. — Freilich auch „der Zeitpunkt des Währungs- Das Geld in der Rechtsordnung-, Wechsels" ist noch eine praktisch unbrauchbare Zeitangabe. Wird darunter der Zeitpunkt verstanden, an welchem das den Währungswechsel bewirkende Gesetz in Kraft tritt, wie liefse sich da das Wertverhältnis dieses Zeitpunktes dem G-esetze selbst zu Grunde legen? Man wird also das Wert Verhältnis zur Zeit der Beratung und Feststellung des Währungsgesetzes in Betracht ziehen müssen; bei den Schwankungen, welche die Marktrelation während dieser Zeit selbst erfahren kann, bleibt schliefslich ein willkürlicher Griff wohl niemals ganz erspart. Ahnlich wie beim Übergange von einer Silber- zu einer Goldwährung gestaltet sich das Problem, wenn ein seit längerer Zeit von jeder metallischen Währungsgrundlage losgelöstes Geld durch eine neue Metallwährung mit freier Prägung ersetzt werden soll. Wenn Papiergeld mit Zwangskurs während längerer Jahre das eigentliche Landesgeld bildet, dem gegenüber das ursprüngliche Metallgeld ein schwankendes Agio geniefst, auf welcher Basis soll dann die Rückkehr zu einer metallischen Währung erfolgen? Soll das seit Jahren entwertete Papiergeld zu dem früheren Metallwerte wieder durch Metallgeld ersetzt oder soll seine Entwertung als etwas gegebenes hingenommen werden und seine Ersetzung durch Metallgeld von entsprechend geringerem Feingehalte erfolgen? Wie verhält es sich schliefslich, wenn die ursprüngliche Metallwährung dadurch als mögliche Grundlage in Wegfall gekommen ist, dafs — wie es in Österreich ja thatsächlich geschehen ist') — infolge einer Einstellung der freien Prägung des ursprünglichen Währungsmetalls der Wert sowohl des Papiergeldes als auch des ursprünglichen Metallgeldes sich frei über dem Werte des alten Währungsmetalls bewegt? Auch hier wird nur eine Anlehnung an das im Verkehr bestehende Verhältnis zwischen dem alten Gelde und dem neuen Währungsmetall möglich sein. 2 ) Je schwieriger das Problem, desto notwendiger ist es, dafs die Gesetzgebung selbst durchgreift und dadurch die Entscheidung den widersprechenden Urteilen der einzelnen Gerichte entzieht. Wo hinsichtlich einzelner nicht mehr im Umlauf befindlicher Münzsorten ein gesetzliches Verhältnis zu dem geltenden Währungsgelde nicht vorhanden ist, wird allerdings, falls die Parteien sich nicht einigen, eine richterliche Entscheidung unvermeidlich. Diese wird nach denselben Gesichtspunkten zu fällen sein, die hier de lege ferenda entwickelt worden sind. 1) Siehe oben S. 79 und 80. , 2) Yergl. zu diesen Fragen vor allem Landesbebgeb , Wahrungssystem und Eelation. 1891: Ostersetzee , WährungsWechsel und Aufnahme der Barzahlungen, 1892 6. Kapitel. Das Geld im öffentlichen Recht. § 1. 327 6. Kapitel. Das Geld im öffentlichen Recht. § 1. Münzhoheit und Münzprägung. Die Beziehungen des Staates zum Geldwesen beschränken sich nicht darauf, dafs er über das G-eld Rechtssätze erläfst, die ihrem Inhalte nach dem Privatrecht angehören. Das Geld als solches ist vielmehr eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, deren Ordnung und Instandhaltung dem Staate eine Reihe von Aufgaben öffentlichrechtlicher Natur auferlegt. Man hat früher unter dem Wort „Münzregal" das gesamte Verhältnis des Staates zu seinem Gelde zusammengefafst. Für die tiefer eindringenden juristischen Erwägungen hat es sich jedoch notwendig gezeigt, innerhalb des alten Begriffs Münzregal zwei verschiedenartige Bestandteile zu unterscheiden, die wir mit Laband als „Münzhoheit" und „Münzprägung" bezeichnen können. Münzhoheit ist das in der Staatsgewalt enthaltene und von der Staatsgewalt untrennbare Recht, das Geldsystem durch den Erlafs von Rechtssätzen zu regeln; die Münzprägung umfafst den technischen Akt der Herstellung der dem Geldsystem entsprechenden Münzstücke. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen ist uns durch die staatsrechtliche Verfassung des deutschen Münzwesens ganz besonders nahegelegt. Das Reich übt auf Grund der Reichsverfassung (Art. 4 Ziffer 3) die Gesetzgebung über das Münzwesen und die Ausgabe von Papiergeld aus; auf Grund dieser Bestimmung hat es die zur Zeit der Reichsgründung in Deutschland geltenden Landeswährungen durch die Reichs Währung ersetzt (Art. 1 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873) und die fernere Ausprägung von andern als den durch Reichsgesetz festgestellten Münzen untersagt (Art. 11 des Münzgesetzes). Dagegen übt das Reich keinerlei Prägethätigkeit aus. Die Herstellung der Reichsmünzen erfolgt vielmehr für Rechnung des Reichs auf den Münzstätten derjenigen Bundesstaaten, welche sich dazu bereit erklärt haben (§ 6 des Gesetzes vom 4. Dezember 1871; Art. 3 § 4 und Art. 12 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873). Mit dem Prägerecht der Einzelstaaten, das bei den Verhandlungen über die Münzgesetze im Reichstage seitens der Vertreter der Einzelregierungen als „Münzregal" bezeichnet wurde '), hängt es zusammen, dafs die Reichsgoldmünzen sowie die silbernen Fünfmark- und Zweimarkstücke zwar auf der einen Seite den Reichsadler und die Inschrift „Deutsches Reich" tragen, auf der andern Seite aber „das Bildnis des Landesherrn, beziehungsweise das Hoheitszeichen der freien Städte mit einer entsprechenden Um- 1) Der bayrische Bevollmächtigte zum Bundesrat definierte das Münzregal als das Recht, Münzen aus edlem Metall zu prägen. 328 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. schrift" (§ 5 des Gesetzes vom 4. Dezember 1871; Art. 3 § 2 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873). Das Reich übt also die Münzhoheit aus, die Einzelstaaten besitzen das Recht der Münzprägung innerhalb der durch die Reichsmünzgesetze gezogenen Grenze. Dafs die Regelung des Geldwesens ein Hoheitsrecht ist, durch dessen Ausübung sich die Staatsgewalt bethätigt, ist unbestritten; dagegen besteht Meinungsverschiedenheit über die rechtliche Erheblichkeit der Münzprägung. Während die einen der letzteren jede rechtliche Bedeutung absprechen (so Laband ), sehen andere in der Münzprägung eine Handlung, die der Staat „als Urkundsperson des öffentlichen Rechts" vornimmt 1 ), wieder andere fassen die Herstellung von Münzen auf als einen dem Erlafs eines Gesetzes gleichstehenden publizistischen Akt, durch den einem Metallstücke Geldcharakter beigelegt werde. 2 ) Eine genauere Analyse sowohl der Regelung des Geldwesens als auch der Münzprägung wird über die juristische Bedeutung beider Begriffe und über ihr gegenseitiges Verhältnis Klarheit schaffen. Die Regelung des Geldwesens erfolgt durch Rechtssätze, deren Inhalt ein doppelter ist; zum Teil beziehen sich die Rechtssätze auf den Aufbau des GeldSystems, zum Teil sprechen sie die Beilegung der Geldqualität an bestimmt bezeichnete Gegenstände aus. Soweit der Aufbau des Geldsystems in Betracht kommt, erfolgt die Regelung des Geldwesens dadurch, dafs der Staat die Rechnungseinheit des Geldsystems und ihre Einteilung feststellt, sowie die Geldstücke, durch welche die Rechnungseinheit, ihre Bruchteile und Vielfachen dargestellt werden sollen. So stehen an der Spitze des ersten vom Deutschen Reich über das Münzwesen erlassenen Gesetzes (vom 4. Dez. 1871) die folgenden Bestimmungen: § 1. Es wird eine Reichsgoldmünze ausgeprägt, von welcher aus einem Pfund feinen Goldes 139 '/2 Stück ausgebracht werden. § 2. Der zehnte Teil dieser Goldmünze wird Mark genannt und in 100 Pfennige eingeteilt. In § 3 wurde die Ausprägung von Reichsgoldmünzen zu 20 Mark angeordnet. Ebenso bestimmte das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 in seinem 1. Ai'tikel: „An die Stelle der in Deutschland geltenden Landeswährungen tritt die Reichsgoldwährung. Ihre Rechnungseinheit bildet die Mark, wie solche durch § 2 des Gesetzes vom 4. Dez. 1871, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, festgestellt worden ist." Im Anschlufs daran sah Art. 2 die Ausprägung eines goldnen 1) L andesbeboeb in D orns Volkswirtschaft!. Wochenschrift vom 19. Nov. 1891. 2) Vergl. M ommsen , Komisches Miinzwesen, S. 194; K üntze , Inhaberpapiere, 5. 482—490, citiert hei H artmann , Begriff des Geldes, S., 58. 6. Kapitel. Das Geld im öffentlichen Recht. § 1. 329 Fünfmarkstilckes vor. Artikel 3 ordnete die Ausprägung - der Reichssilber-, Nickel- und Kupfermünzen an. Für alle diese Münzstücke sind Bestimmungen über Feinheit und Gewicht, über die zulässigen Fehlergrenzen bei der Ausprägung und über das Gepräge notwendig. Hierher gehören auch die Vorschriften über die Ausgabe von Reichskassenscheinen zu 5, 20 und 50 Mark (§ 1 des Reichskassenscheingesetzes vom 30. April 1874) und die Vorschrift, dafs Banknoten nur auf Beträge von 100, 200, 500 und 1000 Mark oder von einem Vielfachen von 1000 Mark ausgefertigt werden dürfen (§ 3 des Bankgesetzes vom 14. März 1875). Neben der Festsetzung der einzelnen Geldstücke ist eine Bestimmung darüber notwendig, wer befugt ist, diese Geldstücke herzustellen und in Verkehr zu setzen. Der Staat kann sich selbst dieses Recht aus- schliefslich vorbehalten; in einem Bundesstaate kann es die Centraigewalt für sich in Anspruch nehmen, wie in der Schweiz und in den Vereinigten Staaten, oder es den Einzelstaaten überlassen, wie im Deutschen Reich. Behält sich der Staat die Münzprägung als sein aus- schliefsliches Recht vor, so kann er dieses ausnutzen, indem er die Formgebung nur in beschränktem Umfange bewirkt oder für sie einen höheren Preis fordert, als sie ihn selbst kostet, oder er kann hinsichtlich aller oder einzelner Münzsorten auf die Ausnutzung des Prägemonopols verzichten, indem er die Prägung für Jedermann gegen eine die Selbstkosten nicht wesentlich übersteigende Gebühr oder ganz unentgeltlich vollzieht (Prägung auf Privatrechnung). Der Staat kann schliefslich die Herstellung und Emission der Geldstücke Dritten überlassen mit oder ohne besonders festzusetzende Kautelen, z. B. einem fremden Staate oder Privaten. So hat z. B. die Schweiz lange Zeit hindurch wohl ein gesetzlich geordnetes Münzsystem mit dem Franken als Rechnungseinheit gehabt, ohne jedoch Courantmlinzen dieses Systems auszuprägen; als solche dienten ihr vielmehr die von Frankreich, Belgien und Italien ausgeprägten Stücke. Ferner haben die Vereinigten Staaten von Amerika neben den staatlichen Nationalmünzstätten lange Zeit private Münzstätten geduldet, welche Goldmünzen des amerikanischen Geldsystems herstellten.') Die Ausgabe von Banknoten erfolgt — abgesehen von den seltenen Fällen, dafs sie durch eine reine Staatsbank emittiert werden — durch private Institute. Wo der Staat die Herstellung und Ausgabe von Geldstücken sich selbst vorbehält oder in Form einer ausschliefslichen Ermächtigung bestimmten dritten Personen oder Verbänden überträgt, kann in der Regel auf einen strafrechtlichen Schutz gegen unbefugte Herstellung der 1) So namentlich in Kalifornien noch zu Anfang der 50 er Jahre des 19. Jahrhunderts; vergl. Fr. N oback , Münz-, Mafs- und Gewichtsbuch. 1879. 330 Zweites Buch. 11. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. betreffenden Münzen und Papiersclieine nicht verzichtet werden. Vielfach wird sogar die unberechtigte Herstellung auch von ausländischen Münzen, Papiergeld und Banknoten mit Strafe bedroht (§ 146 StGB.). — Der Staat ist ferner in der Lage, ausländisches Geld dadurch aus seinem Geldumlauf fernzuhalten, dafs er seine Verwendung zu Zahlungen im Inlande unter Verbot stellt (vergl. Art. 13 des Münzgesetzes von 1873). Im Gegensatz zu diesen das Rechnungssystem des Geldwesens und die Herstellung und Zulassung von Geldstücken betreffenden Anordnungen besteht der zweite Teil der Regelung des Geldwesens in dem Erlafs von Rechtssätzen über die Geldeigenschaft der einzelnen Geldsorten. Diese Rechtssätze gehören, wie wir in den letzten Paragraphen gesehen haben, nach ihrem Inhalt und Zweck wesentlich dem Privatrecht an; ihrem Ursprünge nach, als Ausflufs der Staatsgewalt, sind sie wie alle andern Rechtssätze publizistischer Natur, und wir werden sehen, dafs sich aus ihnen, neben ihren privatrechtlichen Wirkungen, auch für das öffentliche Recht bedeutsame Folgen ergeben. Der Inhalt der hier in Betracht kommenden Rechtssätze bezieht sich auf diejenige Funktion, welche wir als die für den rechtlichen Begriff des Geldes allein wesentliche' festgestellt haben, auf die Funktion als Zahlungsmittel. Die Qualität als Zahlungsmittel kann an die einzelnen Arten von Münzen und Papierscheinen in verschiedenem Grade verliehen werden. Die Verleihung kann uneingeschränkt erfolgen, in der Weise, dafs die bezeichneten Stücke für jeden Betrag, und zwar sowohl bei den staatlichen Kassen als auch im Privatverkehr, zu dem ihnen beigelegten Nennwerte in Zahlung genommen werden müssen (Währungsgeld). Die Zahlungskraft kann ferner bei einzelnen Sorten auf gewisse Maximalbeträge beschränkt werden (Scheidemünzen); so sind die Reichssilbermünzen für Beträge bis zu 20 Mark, die Nickel- und Kupfermünzen für Beträge bis zu 1 Mark gesetzliches Zahlungsmittel. Schliefslich kann, unter Ausschlufs eines Annahmezwangs im Privatverkehr, einzelnen Geldsorten Zahlungskraft gegenüber den Staatskassen, ein sogenannter Kassenkurs, verliehen werden, wobei zu unterscheiden ist, ob der Kassenkurs durch Gesetz beigelegt ist, wie bei den Reichskassenscheinen, oder durch Verwaltungsverordnungen, die jederzeit widerrufen werden können, wie bei den Reichsbanknoten. Neben diesen Hauptunterschieden sind noch mannigfache Modifikationen zu beobachten. So haben z.B. die Noten der Bank von Frankreich und der Bank von England gesetzliche Zahlungskraft zu jedem Betrage sowohl bei den öffentlichen Kassen als auch im Privatverkehr; nur in der Hand der Banken selbst, welche sie ausgegeben haben, sind sie nicht gesetzliches Zahlungsmittel, ihnen gegenüber kann .Tedermann auf Zahlung in metallischem Landesgelde bestehen. So müssen ferner die deutschen Reichssilbermünzen, 6. Kapitel. Das Geld im öffentlichen Recht. § 1. 331 welche im Privatverkehr nur für Beträge bis zu 20 Mark gesetzliches Zahlungsmittel sind, — nicht aber auch die Nickel- und Kupfermünzen — von den öffentlichen Kassen auf Grund gesetzlicher Vorschrift (Art. 9 des Münzgesetzes v. 1873) in jedem Betrage in Zahlung genommen werden. Kegelmäfsig wird die Geldqualität in irgend einem der bezeichneten Grade denjenigen Münzstücken und Papierscheinen beigelegt, die der Staat selbst mit der Bestimmung als Cirkulationsmittel herstellt. Aber die Regel ist nicht ohne Ausnahme. Der durch den Wiener Münzvertrag von 1857 eingeführten Goldkrone wurde in den sämtlichen an. dem Münzvertrage teilnehmenden Staaten aufser Hannover und Oldenburg nicht einmal ein Kassenkurs verliehen, geschweige denn ein gesetzlicher Kurs Ähnlich steht es mit Handelsmünzen, wie den Maria- Theresia-Thalern und Trade-Dollars, die ausschliefslich für den Verkehr mit ausländischen Gebieten geprägt werden. Andrerseits kann die Qualität als Zahlungsmittel in den verschiedenen Abstufungen auch an Münzstücke und Papierscheine verliehen werden, die nicht vom Staate selbst hergestellt und in Verkehr gesetzt werden. Es braucht in dieser Beziehung nur an die bereits erwähnte gesetzliche Zahlungskraft der Banknoten in England und Frankreich und an die gesetzliche Zahlungskraft der französischen Münzen in' der Schweiz erinnert zu werden, oder auch an die österreichischen Thaler, die bis vor kurzem im Deutschen Reich gesetzliches Zahlungsmittel waren, während sie in ihrem Ursprungslande, in Österreich-Ungarn, schon durch Verordnungen vom 12. und 19. April 1893 aufser Kurs gesetzt worden Avaren; ein ähnliches Beispiel sind die durch den Wiener Münzvertrag von 1857 geschaffenen Goldkronen, die in den Staaten selbst, welche sie ausprägten, niemals gesetzliches Zahlungsmittel waren, jedoch von der aufserhalb des Münzvereins stehenden freien Stadt Bremen als gesetzliches Zahlungsmittel adoptiert wurden. Schon diese Klarstellung des Inhaltes und der Bethätigung der Münzhoheit zeigt, dafs der Münzprägung eine selbständige juristische Bedeutung nicht zukommen kann. Die Auffassung, Avelche in der Münzprägung einen Akt von öffentlich-rechtlicher Bedeutung sieht, eine Schaffung von Geld, dem bestimmte rechtliche Qualitäten anhaften, unterscheidet, nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit zwischen dem Rechtssatze, der einem Metallstücke oder Papierscheine von bestimmter Prägung Geldqualität beilegt, und dem rein technischen Vorgange der Herstellung solcher Metallstücke und Papierscheine. Es ist einzig und allein das Gesetz, das diesen Metallstücken und Papierscheinen juristische Eigenschaften, durch die sie sich von allen andern Dingen unterscheiden, beilegt, nicht der Akt der Prägung. Das ergiebt sich besonders klar daraus, dafs einerseits der Staat auch solchen Münzen und Papierscheinen, die er nicht hergestellt hat, Geldqualität beilegen Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung'. kann, während andrerseits die Geldqualität nicht ohne weiteres allen vom Staate selbst hergestellten Münzstücken zukommt; das Gepräge an sich besagt nichts über die rechtlichen Eigenschaften eines Münzstückes: ein Stück mit der Prägung eines ausländischen Staates kann inländisches Währungsgeld sein, ein Stück mit der Prägung des eigenen Staates kann unter Umständen diese Eigenschaft nicht oder nicht mehr besitzen; über den Grad der einem Münzstücke zukommenden Zahlungskraft giebt nicht sein Gepräge, sondern nur das Gesetz Aufschlufs; der den Münzen aufgeprägte Nennwert kann durch Gesetz geändert sein, die Stücke sind Geld nicht zu dem Betrage, der ihnen aufgedruckt ist, sondern zu dem Betrage, den das Gesetz bestimmt. Irgendwelche Rechtswirkungen leiten sich also nicht aus der Prägung her, sondern nur aus den kraft der Münzhoheit des Staates erlassenen Eechtssätzen. Wenn trotzdem die Münzprägung in früheren Zeiten und teilweise bis herab zur Gegenwart als der wesentliche Inhalt der Münzhoheit angesehen worden ist, so kommt das in erster Linie daher, dafs die Herstellung yon Münzen für den mittelalterlichen und neuzeitlichen Staat eine ergiebige Einnahmequelle bildete. Aus diesem fiskalischen Gesichtspunkte heraus ist das „Münzregal", ebenso wie andere nutzbare Regalien,- entstanden. Dafür dafs auch heute noch der Staat in der Regel die Herstellung des gemünzten Geldes für sich als ein aus- schliefsliches Monopol in Anspruch nimmt, sind allerdings fiskalische Gründe erst in zweiter Linie mafsgebend; in erster Reihe steht die Sorge für die Schaffung und Erhaltung eines wohlgeordneten und allen Ansprüchen der Volkswirtschaft genügenden Geldumlaufs. Die Staaten haben aus den Münzwirren früherer Zeiten gelernt, dafs das Geldwesen nicht als fiskalisches Ausbeutungsobjekt behandelt werden darf, sondern nötigenfalls selbst mit grofsen finanziellen Opfern in geordnetem und leistungsfähigem Zustande erhalten werden mufs. Aber auch das aus solchen Gründen im grofsen Ganzen aufrecht erhaltene Monopol der Münzprägung hat nicht den Charakter eines Hoheitsrechts, so wenig wie etwa das Monopol der Briefbeförderung, das gleichfalls neben fiskalischen Zwecken einem öffentlichen Verkehrbedürfnis dient. Die Münzprägung ist und bleibt eine rein technische Verrichtung, die an sich unfähig ist, irgendwelche Rechtswirkungen zu erzeugen. 1 ) 1) Vergl. L aband, Staatsrecht, Bd. II. S. 162 ff.: „Die Herstellung von Münzen ist nicht die Ausübung- eines Hoheitsrechtes, ist keine Bethätigung' der Staatsgewalt, keine Normierung des Rechtszustandes, sondern ein industrielles Unternehmen, eine mit Gewinn verbundene Arbeitsleistung, welche man im allgemeinen dem Betriebe jeder beliebigen Metallwarenfabrik gleichstellen kann. Sowie der Staat im Betriebe der Post ein Frachtführer und im Betriebe der Bank ein Bankier ist, so ist er im Betriebe der Münzanstalten ein Fabrikant von Gold- und Silberwaaren" „Der Staat kann auf die Herstellung von Münzen verzichten, ohne ein Hoheitsrecht preiszugeben und ohne irgend eine seiner Aufgaben unerfüllt zu lassen." 6. Kapitel. Das Geld im öffentlichen Becht. § 2. 333 § 2. Die öffentlichrechtlichen Wirkungen der Ausübung der Münzhoheit. Die privatrechtlichen Wirkungen, welche sich aus dem Erlafs von Rechtssätzen über das Geld "ergeben und die für die rechtliche Sonderstellung des Geldes im Kreise der Verkehrsobjekte von entscheidender Bedeutung sind, mufsten bereits bei der Erörterung des juristischen Geldbegriffs und der rechtlich bedeutsamen Funktionen des Geldes dargestellt werden. Hier erübrigt uns noch die Untersuchung, welche Wirkungen von öffentlich-rechtlicher Bedeutsamkeit sich aus der Ausübung der Münzhoheit ergeben. Dafsdem Staate als solchem gewisse Verpflichtungen aus der Ausgabe von Geld erwachsen, die über die allgemeine Sorge für die Erhaltung des Geldumlaufs auf einem guten Stande hinausgehen, ist ohne weiteres klar hinsichtlich desjenigen Geldes, das der Staat mit einem seinen Stoffwert überschreitenden Nennwerte versieht. Wo der Staat unterwertigen Scheidemünzen oder Papierscheinen die Geldqualität zuerkennt, da kann er sich nach allgemeiner Übereinstimmung der Verpflichtung nicht entziehen, diese Münzen und Scheine — wenn nötig durch besondere Vorkehrungen — auf dem ihnen beigelegten Nennwerte zu erhalten. Diesem Zwecke dient z. B. die Vorschrift in Artikel 9 Absatz 2 des deutschen Münzgesetzes von 1873, nach welchem bestimmte vom Bundesrate zu bezeichnende Kassen auf Verlangen Reichsgoldmünzen zu verabfolgen haben gegen Einzahlung von Reichs- silbermünzen in Beträgen von mindestens 200 Mark sowie von Nickel- und Kupfermünzen in Beträgen von mindestens 50 Mark; ebenso die Bestimmung in § 5 des Reichskassenscheingesetzes vom 30. April 1874, nach welchem die Reichskassenscheine von der Reichshauptkasse auf Erfordern jederzeit gegen „bares Geld" einzulösen sind. Auch wo eine solche Einlösungspflicht gegenüber unterwertigem Gelde für die Dauer der Gültigkeit dieses Geldes nicht ausdrücklich durch gesetzliche Bestimmungen feststeht, darf nach der allgemeinen Rechtsanschauung der Staat einem solchen Geld nicht seine Geldqualität durch Aufserkurssetzung entziehen, ohne es zu seinem Nennwerte einzulösen. Soweit herrscht Übereinstimmung. Dagegen weichen die Ansichten von einander ab hinsichtlich der Frage, welcher Natur diese Verpflichtung des Staates ist, ob öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur, und ob sich dieselbe lediglich auf die unter Erzielung eines fiskalischen Gewinnes von vornherein als unterwertiges Geld ausgegebenen Münzen und Papierscheine bezieht oder auch auf die als vollwertiges Geld ausgegebenen Münzen, die der Staat eventuell auf private Rechnung geprägt hat. Diese Fragen sind von verschiedenen Seiten dahin beantwortet 334 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. worden, dafs dem Staate gegenüber dem von ihm geschaffenen vollwertigen Gelde eine Einlösungsverpflichtung irgendwelcher Art nicht obliege. Die Emission eines solchen Geldes, namentlich wenn seine Ausmünzung auf Privatrechnung vorgenommen wird, erfolge als Zahlung, und „die Zahlung ist ein rechtstilgender, kein rechtsbegründender Akt".. . „Ein Staat der vollwertige Courantmünzen ausprägt, setzt überhaupt keine rechtsgeschäftliche Handlung, leistet keine Unterschrift — am wenigsten aber vollzieht er einen Verpflichtungsakt, den er honorieren müfste" ( Landesbeeger ). >) In diesem Gedankengange liegt die petitio principii verborgen, dafs irgendwelche dem Staat aus der Schaffung von Geld erwachsenden Verpflichtungen nur privatrechtlichen Ursprungs sein, nur auf einem Rechtsgeschäft beruhend gedacht werden könnten. Dem entspricht es, dafs man die Umwechselungs- und Einlösungspflicht gegenüber dem unterwertigen Gelde daher leitet, dafs der Staat mit der Ausgabe eines solchen Geldes eine schwebende Schuld kontrahiere, für die er unter allen Umständen aufkommen müsse. Vielleicht am prägnantesten ist diese ganze Auffassung bei den Verhandlungen über einen praktisch sehr wichtigen Fall, auf den wir noch zu sprechen kommen, von dem belgischen Minister Pirmez 2 ) formuliert worden: „Die Hauptmünzen sind rein stoffliche Gegenstände, welche ihren Wert ganz in sich selbst tragen; der Inhaber hat an diesen schlechthin nur ein Eigentumsrecht, ein ausschliefslich dingliches Recht, welches die Juristen ,ius in re' nennen. Die Scheidemünzen dagegen haben einen Kreditcharakter; sie geben dem Inhaber mehr als das Metall, aus dem sie gemacht sind, nämlich ein Forderungsrecht gegen den Staat, der sie ausgeprägt hat, ein ,ius in perSonam'." Gegenüber dieser Auffassung ist zunächst zu betonen, dals sie weder der gesetzgeberischen Praxis noch dem allgemeinen Rechtsgefühl entspricht. Seitdem sich die Ansicht zur Geltung durchgerungen hat, dafs das Münzwesen nicht in erster Linie eine fiskalische Einnahmequelle, sondern eine dem öffentlichen Interesse dienende Einrichtung ist, sind die früher üblichen „Verrufungen" von gesetzlich als Geld anerkannten Münzen ohne gleichzeitige Einlösungen kaum mehr vorgekommen, einerlei ob es sich um vollwertig ausgegebene Courantmünzen oder um unterwertig ausgegebene Scheidemünzen handelte. AVelche Entrüstung würde — um ein krasses Beispiel anzuführen — heraufbeschworen werden, wenn heute das Deutsche Reich die Thaler, die ursprünglich als vollwertiges Geld ausgegeben worden sind, an denen mithin eine Verpflichtung privatrechtlicher Art gar nicht haften kann, ohne Einlösung aufser Kurs setzen und sie damit in den Händen 1) Dorn « Volkswirtschaft!. Wochenschrift vom 19. November 1891. 2) Rede im belgischen Abgeordnetenhaus in der Sitzung vom 11. August 1885. 6. Kapitel. Das Geld im öffentlichen Iiecht. § 2. 335 ihrer Inhaber aus einem Geldstück im Werte von 3 Mark in eine Silberscheibe im Werte von etwa 1 ,10 Mark verwandeln würde! Diese Erwägung weist uns darauf hin, dafs die dem Staate aus der Ausübung seiner Münzhoheit erwachsenden Verpflichtungen nicht lediglich privatrechtlicher Natur sein können, dafs vielmehr die Ausübung der Münzhoheit gewisse öffentlich-rechtliche Verpflichtungen mit sich bringen mufs. Die Ausübung der Münzhoheit, auf deren Wesen wir behufs Ableitung irgendwelcher Verpflichtungen zurückgreifen müssen, besteht, wie wir gesehen haben, darin, dafs der Staat durch Rechtssatz Geld schafft, dafs er durch Rechtssatz Münzstücken und Papierscheinen Geldqualität verleiht, sei es beschränkten oder unbeschränkten gesetzlichen Kurs, sei es Kassenkurs zu einem bestimmten Nennwerte. Indem nun der Staat bestimmte Objekte mit gesetzlicher Zahlungskraft versieht, zwingt er jedermann, diese Objekte zu dem ihnen beigelegten Nennwerte in Zahlung zu nehmen, und er giebt damit andrerseits jedermann das Recht, diese Objekte zu demselben Nennwerte, zu welchem er sie hat nehmen müssen, auch seinerseits zu Zahlungen zu verwenden; dieses Recht ist die notwendige Ergänzung zu dem Annahmezwang. Wer deutsches Goldgeld oder Thalerstiicke in Zahlung empfängt, der nimmt diese Münzen nicht als Stücke Barrengoldes oder Barrensilbers an, sondern als deutsches Geld, in welchem er seinerseits wieder Zahlungen leisten kann und will. Das ist besonders deutlich beim Thaler, dessen Silbergehalt nicht viel mehr als ein Drittel seines Geldwertes kosten würde. Es trifft aber in gleicher Weise beim Goldgeld zu; dafs dessen Metallgehalt und Nennwert fast genau miteinander übereinstimmen, dafs mithin der Verkauf der Stücke als rohes Gold keinen oder nur einen geringen Verlust ergeben würde, ist allerdings volkswirtschaftlich von Erheblichkeit, juristisch dagegen bedeutungslos. Denn die Reichsgoldmünzen werden von dem Zahlungsempfänger nicht angenommen als Waren, die sie verkaufen wollen, sondern in ihrer vom Recht bestätigten Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Pflicht zur Annahme und Recht zur Weitergabe in Zahlung fallen nun in einem gegebenen Ruhezustand der Dinge völlig untrennbar zusammen; die gesetzliche Zahlungskraft zwingt den einen Zahlungsempfänger nur soweit zur Annahme, wie sie alle Gläubiger zwingt, und dadurch ist normaler Weise die Möglichkeit der weiteren Verwendung der empfangenen Stücke als gesetzliches Zahlungsmittel vollkommen garantiert. Wie aber wenn der Staat den Geldstücken die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel entzieht? Dann kommt für jedes einzelne Geldstück der Augenblick, wo es von seinem Empfänger nicht mehr als Geld weitergegeben werden kann. Hier ist mithin der Punkt, wo für den Staat gewisse sich aus der Verleihung der 336 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. Geldqualität ergebende Verpflichtungen einsetzen: Wenn auf Grund eines Rechtssatzes ein bisher mit der Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel ausgestattetes Geldstück diese Eigenschaft verliert, so fällt dem Staat die Verpflichtung zu, dem Inhaber gegen das seine Geldeigenschaft verlierende Objekt ein anderes Objekt, das gesetzliches Zahlungsmittel zum gleichen Nennwerte ist und bleibt, herauszugeben; kurz der Staat darf sein Geld nicht aufser Kurs setzen, ohne es einzulösen.') Mit diesem Satze befindet sich das allgemeine Rechtsgefühl und die gesetzgeberische Praxis bis auf gewisse Zweifel, die noch zu besprechen sind, in voller Ubereinstimmung. So hat Artikel 8 des Münzgesetzes von 1873, der dem Bundesrate die Ermächtigung zur Aufserkurssetzung der Landesmünzen erteilte, ausdrücklich vorgeschrieben: „Eine Aufserkurssetzung darf erst eintreten, wenn eine Einlösuugs- frist von mindestens vier Wochen festgesetzt und mindestens drei Monate vor ihrem Ablaufe bekannt gemacht worden ist." Auch in allen andern Ländern ist es Rechtsübung, ein Geld nur nach vorhergehender Einlösung aufser Kurs , zu setzen; eine Unterlassung der Einlösung würde überall als eine Rechtsverletzung empfunden werden. Neben dieser allgemeinen, sich auf vollwertiges wie auf unter- wertiges Geld erstreckenden Verpflichtung zur Einlösung bei Entziehung der Geldqualität kann der Staat allerdings zur Sicherung des Nennwertes des unterwertigen Geldes noch besondere Verpflichtungen übernehmen. die darin bestehen, dafs er sich bereit erklärt, solches Geld auch während seiner Geltungsdauer — also ganz abgesehen von der Eventualität einer Aufserkurssetzung -— auf Verlangen jederzeit gegen vollwertiges Geld umzuwechseln. Es wurde bereits gezeigt, dafs das Deutsche Reich eine solche Verpflichtung hinsichtlich der Scheidemünzen und der Reichskassenscheine übernommen hat. Dagegen haben z. B. England und die Vereinigten Staaten eine solche Umwechslungsver- pflichtung hinsichtlich ihrer Scheidemünzen nicht übernommen. Ob die vom Staate übernommene Umwechselungsverpflichtuug dem Inhaber des unterwertigen Geldes einen privatrechtlichen Anspruch giebt, ob mithin die Umwechselung durch Klage erzwingbar ist, darüber besteht keine Einstimmigkeit; die vom Staate übernommene Umwechselung läfst sich vielmehr auch als eine publizistische Veranstaltung auffassen, die 1) Die Einlösung braucht nicht unter allen Umständen vom Staate selbst und auf Rechnung des Staates bewirkt zu werden, aber stets wird der Staat dafür Sorge zu tragen haben, daß die Einlösung überhaupt stattfindet; wenn z. B. der Staat den Noten einer Bank Zwangskurs verliehen hat, so wird er ihnen die gesetzliche Zahlungskraft erst dann wieder entziehen können, wenn die Bank die Einlösung ihrer Noten wieder aufnimmt. 6. Kapitel. Das Geld im öffentlichen Recht. § 2. 337 lediglich dem öffentlichen Interesse an der Instandhaltung und Regelung des Geldwesens dient. So ist der Staatsschatz der Vereinigten Staaten verpflichtet, auf Verlangen Scheidemünzen gegen Courantgeld herauszugeben; hier handelt es sich offenbar ausschliefslich um eine Bestimmung öffentlichrechtlicher Natur, denn Niemand wird den Golddollar als den Träger einer Forderung auf Scheidemünzen ansehen. Aber auch wenn man der vom Staate hinsichtlich des unterwertigen Geldes übernommenen Umwechselungspflicht privatrechtliche Natur zuschreiben will, so wäre es doch falsch, die Pflicht des Staates zur Einlösung dieser Münzen bei der Aufserkurssetzung lediglich für einen Specialfall der als privatrechtlich angesehenen Umwechselungspflicht aufzufassen; diese Einlösungspflicht besteht vielmehr als eine öffentlichrechtliche gegenüber jedem Gelde, einerlei ob gleichzeitig eine Um- wechslungspflicht besteht oder nicht; sie läfst sich mithin auch dort, wo der Staat eine Umwechselungspflicht übernommen hat, nicht aus dieser letzteren, sondern nur aus der Thatsache der früheren Verleihung der Geldqualität, die nur als ein öffentlich-rechtlicher Akt gedacht werden kann, ableiten. Wenn nun auch im allgemeinen diese Einlösungspflicht des Staates gegenüber seinem Gelde anerkannt ist, so bestehen doch — wie bereits erwähnt — in einzelnen Punkten über die Ausdehnung dieser Einlösungspflicht gewisse Zweifel. Der erste dieser zweifelhaften Punkte ist folgender. Ein Geldstück kann nach den münzgesetzlichen Bestimmungen der meisten Staaten seine Geldeigenschaft ganz von selbst, ohne jede formelle Aufserkurssetzung einbiifsen, und zwar durch die natürliche Abnutzung im Umlauf; das in den meisten Münzgesetzen normierte Passiergewicht bedeutet die äufserste Grenze für die Abnutzung, deren Überschreitung von selbst den Verlust der Geldeigenschaft herbeiführt. Niemand ist in Deutschland genötigt, Reichsgoldmünzen, deren Gewicht infolge der natürlichen Abnutzung um mehr als l ji Prozent unter das Normalgewicht gesunken ist, in Zahlung zu nehmen. In der Hand irgend eines gutgläubigen Empfängers mufs sich zu irgend einem Zeitpunkte dieser Verlust der gesetzlichen Zahlungskraft ereignen. Ist auch hier .der Staat zur Einlösung des auf natürlichem Wege zur blofsen Ware gewordenen Geldes verpflichtet? Man wird konsequenter Weise diese Frage nur bejahen können; wenn auch der Staat in diesem Falle nicht durch einen bewufsten Akt die Geldeigenschaft entzieht, so hat er doch die Entziehung der Geldeigenschaft allgemein ausgesprochen für einen Fall, der sich bei jedem Geldstücke, das nicht vorher eingeschmolzen wird, im normalen Verlaufe der Dinge und ohne das Verschulden des zufälligen letzten Inhabers ereignen mufs. Abgesehen davon, dafs volkswirtschaftliche Gründe, vor allem die Rücksicht auf H elffjsrich , Das Geld. 22 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das. Geld in der Rechtsordnung. die Erhaltung eines möglichst vollwichtigen Münzumlaufs, die Einlösung abgenutzter Geldstücke wünschenswert erscheinen lassen, dürfte auch vom juristischen Gesichtspunkte aus das deutsche System der staatlichen Einlösung der unter das Passiergewicht abgenutzten Münzen den Vorzug verdienen vor dem englischen System, ' das eine solche Einlösungspflicht nicht anerkennt und den Verlust auf dem zufälligen Inhaber sitzen läfst. Der zweite Zweifelspunkt betrifft die Frage, wie es bei der Aufserkurssetzung mit einem Gelde zu halten ist, das nicht volle gesetzliche Zahlungskraft, sondern nur Zahlungskraft gegenüber den öffentlichen Kassen geniefst. In diesem Falle ist freilich kein Privater gezwungen, die betreffenden Geldstücke in Zahlung zu nehmen, er kann sie vielmehr zurückweisen und auf der Leistung von Geldstücken, die volle gesetzliche Zahlungskraft haben, bestehen. Es läfst sich jedoch nicht verkennen, dafs die Verleihung des Kassenkurses an eine Münze oder einen Papierschein im allgemeinen in der Absicht erfolgt, auch die Privaten zur Annahme der Münze oder des Papierscheins in Zahlung zu bestimmen. Indem der Staat erklärt, dafs er diese Geldsorten an seinen Kassen zu einem bestimmten Nennwerte in Zahlung nehmen wird, leistet er gewissermafsen Garantie dafür, dafs derjenige, der solches Geld in Zahlung nimmt, es zu seinem Nennwerte in Zahlung wird weitergeben können, entweder direkt an die öffentlichen Kassen oder an Personen, die an öffentliche Kassen Zahlung zu leisten haben; das trifft besonders dann zu, wenn der Kassenkurs durch Gesetz, nicht nur durch eine leicht widerrufbare Verordnung verliehen wird. Auf Grund dieser staatlichen Gewährleistung wird im allgemeinen das Kassenkurs geniersende Geld im Verkehr thatsächlich dieselbe Stellung einnehmen,, wie das mit gesetzlicher Zahlungskraft ausgestattete; in ihren praktischen Folgen wird mithin hier eine Aufserkurssetzung ohne Einlösung auf dasselbe hinauskommen, wie bei dem vollkommenen Währungsgelde. Ist das aufser Kurs zu setzende Geld der Art, dafs es geeignet ist, als Sorte den Gegenstand einer Geldschuld zu bilden, wie etwa die alten Friedrichsdor und andere nicht in das eigentliche Landesgeld- system eingeordnete Münzen, so bedeutet die Aufserkurssetzung, wie in anderem Zusammenhange bereits erwähnt, die Entziehung der Eigenschaft, als vertragsmäfsig verabredetes Solutionsmittel zu dienen, so- dafs die Zahlung an Stelle der verabredeten Sorte in dem allgemeinen gesetzlichen Zahlungsmittel erfolgen mufs; in diesem Falle ist es klar, dafs der Staat nicht dem Friedrichsdor die Fähigkeit entziehen kann, als Solutionsmittel für auf Friedrichsdor lautende Geldschulden zu dienen, ohne den Friedrichsdor gegen gesetzliches Zahlungsmittel einzulösen, sogar dann wenn er bei den öffentlichen Kassen nicht zu einem bestimmten Nennwerte im eigentlichen Landesgelde genommen worden ist. Ii. Kapitel. Das Geld im öffentlichen Recht. § 3. 339 Aber auch solche Geldsorten, welche infolge ihrer Angliederung an das eigentliche Landesgeldsystem nur ausnahmsweise zum vertragsmäfsigen Zahlungsmittel gemacht werdeii, wie etwa die Reichskassenscheine, werden ihrer auf dem Kassenkurs beruhenden Geldqualität nicht ohne Einlösung entkleidet werden können, wenn auch zugegeben werden mufs, dafs sich die Einlösungspflicht des Staates aus der Verleihung des blofsen Kassenkurses nicht mit derselben geradezu zwingenden Notwendigkeit ergiebt, wie aus der Verleihung der vollen gesetzlichen Zahlungskraft. Schliefslich bleibt die wichtige Frage, inwieweit eine Einlösungsverpflichtung besteht hinsichtlich eines Geldes ausländischen Ursprungs, dem durch inländisches Gesetz Geldqualität beigelegt worden ist, woran sich die völkerrechtliche Frage anschliefst, wie weit in solchen Fällen die einzelnen Staaten untereinander zur gegenseitigen Einlösung des Geldes, das ihr Gepräge trägt, verpflichtet sind. Es handelt sich hier um die rechtliche Beurteilung von Verhältnissen, wie sie namentlich auf Grund von internationalen Münz vertragen, die einen mehr oder weniger gemeinschaftlichen Geldumlauf in den vertragscliliefsenden Ländern zum Zweck haben, eingetreten sind; vor allem kommen in Betracht die Verhältnisse innerhalb der Lateinischen Münzunion und die Auseinandersetzung zwischen Deutschland und Österreich in der Frage der Beseitigung der Thaler österreichischen Gepräges. Wir haben es hier mit einem schwierigen Problem des internationalen öffentlichen Rechts zu thun, das sein Gegenstück in dem oben (S. 309) erörterten Problem des internationalen Privatrechts hat. § 3. Die öffentlichrechtlichen Wirkungen der Beilegung der Geldeigenschaft an ein Geld fremden Gepräges. Für die Beurteilung dieser schwierigen Fragen mufs zunächst daran erinnert werden, dafs die Einlösungsverpflichtung des Staates sich lediglich aus dem Akte der Verleihung der Geldqualität herleitet, während der Akt der Münzprägung an sich keinerlei derartige Konsequenzen mit sich zu bringen geeignet ist. Daraus, dafs der Staat einen Rechtssatz erläfst, welcher zur Annahme einer Münze in Zahlung zwingt, nicht daraus, dafs der Staat Metallstückchen mit seinem Gepräge versieht, ergiebt sich die Einlösungspflicht bei Entziehung der Geldqualität; ob die Zahlungskraft an eine von dem betreffenden Staate selbst hergestellte Münze oder an eine im Auslande geprägte Münze verliehen wird, ist dabei gleichgültig, denn im Inlande wird die Münze nicht auf Grund des ausländischen Prägestempels oder der ihr im Auslande beigelegten Geldqualität genommen, sondern nur auf Grund des inländischen Rechtssatzes. Der Fall lag bei den österreichischen Thalern dadurch besonders klar, dafs der ihnen in Deutschland gesetzlich beigelegte Nennwert von 3 Mark seit dem Übergange 99* 340 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. Deutschlands zur Goldwährung- und seit der Silberentwertung- höher war, als der ihnen in Österreich beigelegte Nennwert von 1 '/2 Silbergulden. Die österreichischen Thaler wurden nun doch nicht deshalb in Deutschland zu 3 Mark in Zahlung- gegeben und genommen, weil sie in Österreich gesetzliches Zahlungsmittel für 1 x /-2 Gulden im Werte von etwa 2,50 bis 2,60 Mark waren, sondern ausschliesslich deshalb, weil sie zuerst auf Grund der in den deutschen Staaten in Gemäfsheit des Wiener Münzvertrags von 1857 erlassenen Gesetze zum Werte eines deutschen Thalers in Zahlung genommen werden mufsten und weil später durch das Reichsgesetz vom 20. April 1874 bestimmt wurde, dafs die österreichischen Thaler in gleicher Weise wie die Thaler deutschen Gepräges bis zu ihrer Aufserkurssetzung bei allen Zahlungen an Stelle der Reichs- goldmünzen anzunehmen seien, unter Berechnung des Thalers zu 3- Mark. Infolgedessen konnte kein Zweifel darüber bestehen, dafs nicht Österreich-Ungarn, sondern das Deutsche Reich den Reichsangehörigen gegenüber zur Einlösung dieser Thaler im Falle ihrer Aufserkurssetzung verpflichtet war. Als offen betrachtet werden konnte, wie die Dinge lagen, nur die Frage, ob das Deutsche Reich als solches Österreich-Ungarn gegenüber einen Anspruch auf Einlösung der von den deutschen Reichsangehörigen bei den Reichskassen zur Einlösung gebrachten Thaler österreichischen Gepräges geltend machen könne. Der Wiener Münzvertrag, auf Grund dessen die österreichischen Thaler geprägt worden waren, enthält über diesen Punkt keine Bestimmung, ebensowenig das am 13. Juni 1867 zu Prag unterzeichnete Abkommen, durch welches Österreich von dem Deutschen Münzverein zurücktrat. Eine ähnliche Lage hatte sich im Lateinischen Münzbund entwickelt. Der Münzvertrag von 1865 zwischen Frankreich, Italien, Belgien und der Schweiz hatte eine vollständige Gemeinschaft des Umlaufs der Gold- und Silbermünzen dieser Länder dadurch hergestellt, dafs jeder der einzelnen Staaten sich verpflichtete, die von den andern Staaten geprägten Münzen an den öffentlichen Kassen ebenso wie die Münzen eigner Prägung zu ihrem Nennwerte anzunehmen. Eine Einlösungsverpflichtung für die Dauer und namentlich auch für den Fall der Kündigung des Münzvertrags wurde nur hinsichtlich der Silberscheidemünzen vertrags- mäfsig vorgesehen. Als später infolge der Einstellung der freien Silberprägung und der Silberentwertung auch die ursprünglich als vollwertige Courantmünzen ausgeprägten silbernen Fünfmarkstücke, die sogenannten „Fünffrankenthaler", zu einem unterwertigen Gelde wurden, bekam die Frage eine grofse praktische Bedeutung, wie es im Falle der Auflösung der Münzgemeinschaft mit der Einlösung dieser Fünffrankenthaler zu halten sei. Auch hier bestand kein Zweifel darüber, dafs zunächst jeder Staat gegenüber seinen Angehörigen zur Einlösung der aufser Kurs zu setzenden Münzen der -aus der Union 6. Kapitel. Das Geld im öffentlichen Recht. § 3. 341 ausscheidenden Staaten verpflichtet sei, ebenso wie z. B. die Schweiz, die während des Deutsch-französischen Krieges von 1870/71 infolge einer akuten Knappheit anMetallgeld dem englischen Sovereign zu 25,10 Frank gesetzlichen Kurs verliehen hatte, diese ausländische Münze, als sie ihr die gesetzliche Zahlungskraft wieder entzog, zu dem ihr beigelegten Nennwerte eingelöst hatte. Streitig war nur, ob und wieweit die einzelnen Staaten selbst gegen einander verpflichtet seien, die von ihnen vollwertig ausgeprägten, aber durch den Gang der Ereignisse unterwertig gewordenen Fünffrankenthaler gegen vollwertiges Goldgeld zurückzunehmen. Die entscheidenden Punkte treten bei der Frage der österreichischen Thaler klarer hervor, als bei der Liquidationsfrage des Lateinischen Münzbundes. Im Lateinischen Münzbunde konnte ein einzelner Staat, z. B. Belgien, die von ihm geprägten Fünffrankenthaler schon deshalb nicht ohne Einlösung aufser Kurs setzen, weil sie im eignen Gebiete ebenso thatsächlichen Umlauf hatten wie in den übrigen Münzbundstaaten, und weil sie hier wie dort gesetzliches Zahlungsmittel zu dem gleichen Nennwerte waren. Hier bestand also die Verpflichtung zur Einlösung hinsichtlich der Stücke belgischen Gepräges als eine staatsrechtliche Verpflichtung gegenüber den eignen Unterthanen. Wenn nun der Fall der Aufserkurssetzung praktisch wurde, konnte Belgien unmöglich einen Unterschied machen zwischen den Fünffrankenstücken, je nachdem diese sich in der belgischen Cirkulation oder in dem Umlauf der übrigen Münzbundstaaten befunden hatten. Auf diese Weise war den übrigen Staaten die Gelegenheit so gut wie gesichert, auch die in ihrem Gebiete umlaufenden Stücke in Belgien zur Einlösung zu bringen; aber durch diese thatsächliche Kombination ist natürlich die völkerrechtliche Prinzipienfrage noch nicht entschieden. — Hinsichtlich der österreichischen Thaler aber lagen die Dinge so, dafs von Anfang an infolge der in Österreich herrschenden Papierwährung und später wegen des höheren Geldwertes, welcher diesen Münzstücken in Deutschland beigelegt war, fast der ganze zur Ausprägung gelangte Betrag nach Deutschland abgeflossen war, und dafs zu Beginn der 90er Jahre, als Österreich-Ungarn an die Regulierung seiner Valuta herantrat, man annehmen konnte, dafs alle noch vorhandenen Thalerstücke österreichischen Gepräges sich im deutschen Umlauf befanden. Infolgedessen Aväre Österreich in der Lage gewesen, diese Münzen, die ja thatsächlich nur noch deutsches, nicht mehr österreichisches Geld waren, ohne Einlösung aufser Kurs zu setzen, ohne eine Verpflichtung gegenüber seinen Unterthanen zu verletzen. Andrerseits konnte das Deutsche Keich den österreichischen Thalern nicht ohne Einlösung die ihnen beigelegte Geldeigenschaft entziehen, auch nicht unter Hinweis auf eine Einlösungsverpflichtung Österreichs als des Staates, dessen Gepräge die Münzen trugen; denn selbst wenn 342 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung. Österreich eine Einlösungsverpflichtung anerkannt hätte, so hätte die Einlösung doch unmöglich zu einem höheren Werte als zu dem ihnen durch die österreichische Gesetzgebung verliehenen gesetzlichen Nennwerte von 1 72 Gulden = etwa 2.50 Mark erfolgen können, sodafs durch eine eventuelle Einlösung von Seiten Österreichs den deutschen Inhabern von österreichischen Thalern erhebliche Verluste nicht erspart worden wären. Hier ist mithin jede mifsverständliche Auffassung der Prinzipienfrage ausgeschlossen: das Deutsche Reich mußte, in Konsequenz der Verleihung der gesetzlichen Zahlungskraft an die österreichischen Thaler zum Nennwerte von 3 Mark, diese Thaler bei einer eventuellen Aufserkurssetzung zu 3 Mark das Stück einlösen; Österreich war infolge des Verschwindens der Thaler aus der österreichischen Cirkulation einer analogen Einlösungspflicht gegenüber seinen Staatsangehörigen enthoben. Es blieb mithin nur die Frage nach dem Bestehen einer völkerrechtlichen Einlösungsverpflichtung Österreichs gegenüber dem Deutschen Reich, Besondere Abmachungen über diesen Punkt bestanden nicht, sodafs also nur eine Entscheidung aus allgemeinen rechtlichen Gründen möglich war. Die Frage ist vielfach dahin beantwortet worden, es sei zweifellos, dafs jeder Staat für sein Gepräge aufkommen müsse, und dafs ein Staat die mit seinem Gepräge versehenen Stücke nicht ohne Einlösung aufser Kurs setzen dürfe; das gelte ebensosehr gegenüber fremden Staaten, wie gegenüber den eigenen Staatsangehörigen. Man kann gegen diesen Standpunkt Gründe der volkswirtschaftlichen Billigkeit ins Feld führen. Man kann darauf hinweisen, dafs Österreich seiner Zeit seine Thaler als vollwertige Münzen ausgeprägt hat, wohl vorwiegend für private Rechnung, ohne einen irgend erheblichen Münzgewinn zu ziehen; dafs ferner diese Stücke sich fast aus- schliefslich im deutschen Geldumlauf befunden, Österreich selbst aber keinerlei Nutzen gebracht haben; dafs es mithin im höchsten Grade unbillig erscheinen müsse, Österreich mit dem an diesen Münzen erwachsenen Verlust zu belasten. Ebenso kann man in der Frage der Fünffranken- thaler die evidente Unbilligkeit hervorheben, welche in der Entscheidung der Einlösungsfrage nach dem Gepräge liegen würde. Auf der Brüsseler Münzstätte sind infolge ihrer günstigen Lage und ihres prompten Arbeitens gewaltige Beträge von Fünffrankenthalern auf private Rechnung ausgeprägt worden, die von vornherein für den Umlauf in den andern Münzbundstaaten bestimmt waren und welche heute noch die Aufnahmefähigkeit des belgischen Münzumlaufs beträchtlich überschreiten. Andrerseits hat die Schweiz, solange die Prägung von Silber in den übrigen Münzbundstaaten frei war und infolgedessen an der Prägung nur die normale Prägegebühr zu verdienen war, überhaupt keinerlei Courantmünzen ausgeprägt, sondern ihren Münzumlauf au 6. Kapitel. Das Geld im öffentlichen Recht. § 3. 343 den Prägungen der andern Münzbundstaaten bezogen. Bei einer Entscheidung der Einlösungspflicht nach dem Gepräge wird hier Belgien mi t. Verlusten belastet, die an Münzen enstanden sind, die auf seiner Münzstätte für die übrigen Staaten geprägt worden sind; die Schweiz dagegen, welcher die Vorteile des gemeinschaftlichen Münzumlaufs ebenso zu gute gekommen sind, wie allen übrigen Unionsstaaten, braucht den an dem gemeinsamen Cirkulationsmittel entstandenen Verlust nicht mitzutragen. Offenbar würde hier der Billigkeit nur die Lösung entsprechen, dafs der Verlust an dem gemeinsamen Umlauf auf die einzelnen Staaten nach Mafsgabe der Gröfse ihres Münzumlaufs, oder einfacher nach Mafsgabe ihrer Bevölkerungszahl verteilt würde. Aber freilich müfste man sich hier mit dem alten Satze „summum jus —summa injuria" zufrieden geben, wenn nicht auch ein Rechtsgrund für die eben angedeutete Entscheidung der Einlösungsfrage nachgewiesen wird. Wir haben nun gesehen, dafs sich aus dem Akte der Münzprägung und mithin auch aus dem Gepräge irgendwelche Rechtswirkungen nicht herleiten lassen. Es. ist nicht ersichtlich, auf welche Weise der juristisch indifferente Akt der Münzprägung eine entscheidende rechtliche Bedeutung auf dem Gebiete des Völkerrechts erlangen sollte. Wir haben ferner gesehen, dafs die Einlösungspflicht des Staates nur aus der Verleihung der Geldeigenschaft hergeleitet werden kann, daraus, dafs der Staat seine Angehörigen zur Annahme bestimmter Müuzsorten und Papierscheine als Zahlungsmittel zwingt oder wenigstens bestimmt. Die Einlösungspflicht ist infolgedessen ohne das Autoritätsverhältnis zwischen Staatsgewalt und Untertlian überhaupt nicht denkbar; sie kann deshalb ihrer ganzen Natur nach nur eine staatsrechtliche Verpflichtung sein. Für die Konstruktion einer völkerrechtlichen Einlösungspflicht fehlt jeder Boden, sodafs man sagen kann: es giebt keine völkerrechtliche Einlösungspflicht. Infolgedessen werden praktische Streitfragen dieser Art nur als Fragen der Billigkeit oder als Machtfragen behandelt werden können. Über die österreichischen Thaler haben sich die beiden beteiligten Regierungen in einem Abkommen vom 20. Februar 1892 in einer Weise geeinigt, die im grofsen Ganzen dem Gesichtspunkte der Billigkeit Rechnung trägt. Österreich-Ungarn hat sich bereit erklärt, ein Drittel des damals als noch vorhanden geschätzten Bestandes dieser Münzen, 8 % Millionen von 26 Millionen Thalern, zu 1 l ji Fl. pro Stück von der Reichsregierung zu übernehmen, während Deutschland für die restlichen zwei Drittel auf alle Ansprüche an Österreich verzichtete. Auch die Staaten des Lateinischen Münzbundes haben die Frage der Liquidation der Fünffrankenstücke im Hinblick auf eine mögliche Auflösung des Bundes vertragsmäfsig in der Liquidationsklausel vom 6. November 1885 geregelt. Hier jedoch haben Frankreich und die Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung-. Schweiz die Zwangslage, in der sich Belgien befand, ausgenutzt. Zwar hat sich Belgien zur direkten Einlösung (in Gold oder silbernen Fünffrankenstücken des empfangenden Staates oder Wechseln auf den letzteren) nur für die Hälfte seiner im französischen Umlauf befindlichen Fünffrankenthaler und für höchstens 6 Millionen Frs. der in der Schweiz umlaufenden Stücke dieser Art verpflichten müssen; jedoch darf es während der auf die Auflösung der Münzunion folgenden fünf Jahre seine Fünffrankenthaler nicht aufser Kurs setzen, damit der in Frankreich und der Schweiz verbleibende Rest auf kommerziellem Wege zurückgeleitet werden kann. Ähnliche Verpflichtungen mufste auch Italien übernehmen. Das Offenhalten der kommerziellen Riick- leitung für die Stücke, die nicht sofort nach Auflösung des Bundes zur Einlösung präsentiert werden können, bedeutet nichts anderes, als dafs Belgien in der Endwirkung den ganzen an den Stücken seiner Prägung erwachsenen Verlust ohne jede Milderung zu tragen haben wird. Es ist klar, dafs diese Lösung der rechtlichen Natur des Geldes nicht entspricht. * * ♦ Die Gesamtergebnisse der Erörterung über die Stellung des Geldes in der Rechtsordnung, sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht, sind eine wesentliche Ergänzung der im I. Abschnitt dieses Buches gegebenen Untersuchung über die Stellung des Geldes in der Volkswirtschaft. Sie bilden einen unerläfslichen Teil des Fundamentes, auf dem sich die in den beiden folgenden Abschnitten zu gebende Darstellung der Geldverfassung und der Probleme des Geldbedarfs, der Geldversorgung und des Geldwertes aufzubauen hat. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. 7. Kapitel. Die Erfordernisse (22 Karat) und dessen Silbermünzen eine Feinheit 37 /4o (11 Unzen 2 Penuyweight) haben. Die Metallmasse, welche das für die Ausmünzung vorgeschriebene Mischungsverhältnis darstellt, nennt man „Münzmetall", „Münzgold" oder „Münzsilber" (in England „Standard gold" und „Standard silver"). Um die tliatsächliche Beschaffenheit der Münzen möglichst im Einklang mit der von den Münzgesetzen vorgeschriebenen Beschaffenheit zu halten, ist es notwendig, einmal eine möglichst exakte Ausmünzung vorzuschreiben und ferner für die Beseitigung der durch den Umlauf abgenutzten und der beschädigten Münzstücke Sorge zu tragen. Da eine absolute Genauigkeit in dem Feingehalte und dem Gewichte der einzelnen Münzstücke nur mit ganz unverhältnismäfsigen Aufwendungen zu erreichen wäre, setzen die Münzgesetze sogenannte „Fehlergrenzen" fest, innerhalb deren eine Abweichung vom gesetzlichen Schrot und Korn gestattet ist. Bei den deutschen Kronen und Doppelkronen darf die Abweichung in der Feinheit nicht mehr als 2 Tausendteile, im Rauhgewicht nicht mehr als 2 V-2 Tausendteile betragen, bei den Reichssilbermünzen in der Feinheit 3 Tausendteile, im Gewicht 10 Tausendteile. In den andern Staaten sind ähnliche Fehlergrenzen festgesetzt. Diese gestattete Abweichung von der normalen Feinheit und dem normalen Gewicht nennt man „Remedium" oder „Toleranz". Der mifsbräuchlichen Ausnutzung dieser Fehlergrenzen, die namentlich •in früheren Zeiten üblich war, kann durch eine Vorschrift, wie sie sich in den deutschen Münzgesetzen findet, vorgebeugt werden; die deutschen Münzgesetze gestatten sowohl bei den Gold- als auch bei den Silberprägungen Abweichungen nur bei dem einzelnen Stück, nicht aber in der gesamten Prägemasse, hinsichtlich derer vielmehr eine vollständige Genauigkeit nach Gehalt und Gewicht verlangt wird (§ 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 1871; Art. 3 § 1 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873). Die Prüfung der Feinheit des Münzmetalls und des Gewichtes der Münzplättchen nennt man „Justierung". Für die umlaufenden Münzen wird in der Regel eine „Abnutzungsgrenze" vorgesehen, die natürlich etwas weiter gegriffen sein mufs als die für die Ausmünzung gestattete Abweichung vom Normalgewicht. Bei den Scheidemünzen, deren Wert von vornherein als unabhängig von ihrem Metallgehalte gedacht ist, Avird meist von einer ziffermäfsigen Festsetzung der Abnutzungsgrenze abgesehen. Bei den deutschen Reichsgoldmünzen ist eine Abnutzung von 5 Tausendteilen gegenüber dem Normalgewicht gestattet; solange diese Abnutzung Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. nicht überschritten ist, haben sie bei allen Zahlungen als vollwichtig zu gelten (§9 des Gesetzes vom 4. Dez. 1871). Hinsichtlich der Scheidemünzen ist lediglich vorgeschrieben, dafs „Reichssilber-, Nickel- und Kupfermünzen, welche infolge längerer Cirkulation und Abnutzung an Gewicht oder Erkennbarkeit erheblich eingebüfst haben", auf Rechnung des Reichs einzuziehen sind (Art. 10 Abs. 2 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873). Das Mindestgewicht, bei welchem die Münzen ihre Eigenschaftals gesetzliches Zahlungsmittel bewahren, heifst „Passiergewicht". Das Passiergewicht ist mithin gleich dem Normalgewicht abzüglich der gestatteten Abnutzung. Die unter das Passiergewicht abgenutzten Münzen werden in den verschiedenen Staaten verschieden behandelt. In Deutschland sind die unter das Passiergewicht abgenutzten Münzen bei allen Kassen des Reichs und der Bundesstaaten zu ihrem vollen Nennwerte anzunehmen und für Rechnung des Reichs zum Einschmelzen einzuziehen. Der durch die Abnutzung entstehende Verlust wird hier von der Gesamtheit getragen. In England dagegen verlieren die unter das Passiergewicht abgenutzten Münzen ihre gesetzliche Zahlungskraft nicht nur gegenüber den Privaten, sondern auch gegenüber den Staatskassen. Eine Verpflichtung des Staates zur Einziehung der abgenutzten Münzen liegt nicht vor, und jedermann ist berechtigt, solche Stücke, die ihm in Zahlung angeboten werden, zu zerschneiden und sie dem Besitzer zurückzugeben, ein Recht von dem besonders die Banken Gebrauch machen. Wie sich diese beiden Systeme vom Gesichtspunkt der juristischen Theorie aus verhalten, ist bereits an anderer Stelle besprochen worden. Hier sei nur festgestellt, dafs sich das deutsche System in der praktischen Erfahrung besser bewährt hat als das englische. In England werden die abgenutzten Stücke notorisch von denjenigen Kassen ferngehalten, die vom Rechte des Zerschneidens Gebrauch machen; sie cir- kulieren hauptsächlich in der Provinz und erfahren dort häufig eine Abnutzung bis weit unter das Passiergewicht hinab. Der Zweck, den Umlauf von allzustark abgenutzten Münzen frei zu halten, wird also nicht in befriedigender Weise erreicht. In Deutschland dagegen, wo niemand aus der Zahlung mit abgenutzten Stücken einen Verlust zu fürchten hat, ergiebt sich von selbst ein Rückflufs der abgenutzten Münzen zu denjenigen Kassen, die sie zur Einschmelzung an das Reich abzuliefern haben und zu denen aufser den Reichs- und Staatskassen auch die Provinzial- und Kommunalkassen sowie die Geld- und Kreditanstalten gehören. Die Überlegenheit des deutschen Systems tritt deutlicli darin in Erscheinung, dafs sich England wiederholt genötigt gesehen hat, die abgenutzten Sovereigns aufzurufen und auf Rechnung des Staates umzuprägen. 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 3. 375 § 3. Prägerecht und Schlagschatz. Die im vorigen Paragraphen besprochenen Bestimmungen über die auszuprägenden Münzstücke und deren Beschaffenheit sind wesentlich technischer Natur. Anders verhält es sich mit denjenigen Vorkehrungen und Bestimmungen, durch welche der Wert der Geldeinheit in Beziehung zum Werte eines Geldstoffes gesetzt werden soll, und durch welche die einzelnen aus verschiedenen Stoffen bestehenden Geldsorten zu einem einheitlichen System zusammengefafst werden sollen. Das Mittel, durch welches der Wert der Geldeinheit zum Wert eines bestimmten Metallquantums in eine feste Beziehung gesetzt wird, haben wir in der freien Prägung bereits kennen gelernt. Sobald der Staat unentgeltlich oder gegen Berechnung einer geringfügigen Gebühr jedes beliebige Metallquantum für den Einlieferer ausmünzt, kann der Wert des gemünzten Metalls sich vom Wert des Rohmetalls nur unmerklich entfernen. Es entsprach den merkantili- stischen Anschauungen früherer Zeiten, dafs die Münzherren in der That eine solche Praxis, wenigstens hinsichtlich der gröfseren Geldstücke, ausübten. Man sah jeden Zuflurs sowohl von Gold als auch von Silber als einen grofsen und bedingungslosen Vorteil an und prägte alles Edelmetall, dessen man habhaft werden konnte. Vielfach war sogar vorgeschrieben, dafs die Erträgnisse der heimischen Edelmetallgewinnung an die Münzstätten zur Ausprägung abgeliefert werden mufsten, eine Vorschrift, wie sie heute noch in Rufsland für das Gold besteht. Wo Bergwerke fehlten, wurde häufig vorgeschrieben, dafs alles eingeführte Edelmetall in Barren, Bruch oder fremden Münzen zu einem festgesetzten Preise bei der Münzstätte oder einem Wechselamte einzuliefern sei. Auch dort, wo solche Vorschriften nicht bestanden oder in Wegfall kamen, erhielt sich bei den Münzstätten die Übung, entweder das angebotene Gold und Silber zu einem innerhalb enger Grenzen veränderlichen und nicht erheblich hinter ihrem Ausmünzungswerte zurückbleibenden Preise anzukaufen oder diese Edelmetalle für den Einlieferer gegen eine geringe Gebühr auszumünzen. Später wurde diese Praxis gesetzlich festgelegt; so wurde nachweisbar in England bereits im Jahre 1666 der Münzstätte gesetzlich die Verpflichtung auferlegt, Gold und Silber auf Verlangen für den Einlieferer unentgeltlich auszuprägen. Diesem Beispiel sind dann die meisten Staaten hinsichtlich eines oder beider Edelmetalle gefolgt, mit der Abweichung, dafs die Ausprägung für private Rechnung gegen Erhebung einer mäfsig bemessenen Gebühr erfolgen sollte. Verhältnismäfsig spät ist die gesetzliche Festlegung dieses „freien Prägerechtes" in Deutschland erfolgt. Während in Österreich die Silbercourantmiinzen, welche gemäfs dem Wiener Münzvertrag von 1857 eingeführt wurden, gesetzlich frei ausprägbar waren (gegen 376 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung'. 1 Prozent Prägegebühr)'), bestand in den deutschen Staaten nur eine thatsächliche freie Ausprägung, indem die Münzstätten Silber zu einem öffentlich bekannt gemachten Preise, der je nach den Schwankungen des Angebots und der Nachfrage innerhalb der engsten Grenzen reguliert wurde, ankauften; eine gesetzliche Verpflichtung zu einem solchen Ankaufe war ihnen nicht auferlegt. Erst das Münzgesetz von 1873 hat im Prinzip das freie Prägerecht anerkannt. Vielfach ist in den modernen Geld Verfassungen das freie Prägerecht ergänzt worden durch Bestimmungen, welche den Notenbanken die Verpflichtung auferlegen, das Währungsmetall zu einem bestimmten Satze gegen ihre Noten anzukaufen. So kauft die Bank von England Gold zum festen Satze von 77 sh, 9 d pro Unze Standard an, bei einem Ausmünzungswerte von 77 sh. 10 l Ji d pro Unze Standard. Ebenso ist, wie oben 2 ) bei der Darstellung der deutschen Geldreform bereits hervorgehoben wurde, der Reichsbank im deutschen Bankgesetze vom 14. März 1875 die Verpflichtung auferlegt, Barrengold zum festen Satze von 1392 Mark für das Pfund fein gegen ihre Noten umzutauschen, bei einem Ausmünzungswerte von 1395 Mark pro Pfand Feingold. Da in Deutschland die Münzstätten bei der Ausprägung von Gold für private Rechnung eine Prägegebühr von 3 Mark berechnen, erhalten die Einlieferer von Gold bei der Reichsbank denselben Betrag in Noten, wie an der Münze in Goldgeld. In England dagegen macht die Bank einen Abzug von 1 f /-2 d gegenüber dem von der Münzstätte, die keine Prägegebühr berechnet, zu erstattenden Betrage. Trotzdem wird auch in England, weil bei der Bank der Austausch von Gold gegen Noten Zug um Zug erfolgt, während bei der Münzstätte erst die Ausprägung des eingelieferten Metalls abgewartet werden mufs, wobei ein Zinsverlust entsteht, das für monetäre Zwecke bestimmte Gold von den Privaten regelmäfsig nur zur Bank gebracht, die ihrerseits, soweit ein Bedarf vorliegt, die Ausprägung der angekauften Barren und fremden Münzen vornehineu läfst. Wenn nun die freie Prägung die Wirkung hat, dafs der Wert des geprägten Metalls nur um die Prägegebühr, zuzüglich Zinsverlust bei der Ausprägung, oder um den von einer Centraibank beim Goldankauf gemachten Abzug, dessen Höhe jedoch durch die Prägegebühr bedingt ist, sich über den Wert des ungeprägten Währungsmetalls erheben kann, so erhellt daraus die Bedeutung, welche der Bemessung der Prägegebühr für die Stabilität des Wertverhältnisses zwischen Geld und Geldmetall zukommt : je höher die Prägegebühr, desto gröfser die Schwankungsmöglichkeit zwischen Geld und Geldmetall. 1) Vergl. den Erlafs des Finanzministeriums vom 8. Oktober 1858 bei Ignaz Gruber , Die österreichische Gesetzgebung über Münzen u. s. w. Wien 1886. 2) S. 160. 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 3. 377 In früheren Zeiten, als die Münzprägung noch ganz vom Gesichtspunkte eines nutzbaren Regals aus betrachtet wurde, haben die Münzherren in der Regel einen die eigenen Prägekosten weit übersteigenden „Schlagschatz" erhoben. Solange sie — wie oben erwähnt — für ihre Münzstätten ein förmliches Monopol des Ankaufs sowohl des in inländischen Bergwerken produzierten als auch des importierten Edelmetalls aufrecht erhielten, konnten sie die Einlieferer von Edelmetall zwingen, sich einen beträchtlichen Abzug vom Ausmünzungswerte des eingelieferten Goldes oder Silbers gefallen zu lassen. Auf die Dauer war jedoch die Erhebung eines hohen Schlagschatzes nur möglich auf dem Wege fortgesetzter Münzverschlechterungen. Das Ankaufsmonopol für Gold und Silber liefs sich nicht streng durchführen; wenn die Münzstätten Edelmetall bekommen wollten, mufsten sie die durch den geringeren Gehalt des umlaufenden Geldes bedingten höheren Barrenpreise bewilligen; einen Schlagschatz konnten sie dann jeweils nur durch eine erneute Verkürzung des Prägegehalts der auszuprägenden Münzen herauswirtschaften. Die moderne Auffassung des Geldwesens als einer öffentlichen Einrichtung, zu deren Instandhaltung der Staat nötigenfalls beträchtliche finanzielle Opfer bringen mufs, hat es zur Eegel werden lassen, dafs der Staat bei den auf private Rechnung erfolgenden Ausmünzungen im allgemeinen nur die Selbstkosten erhebt. In England und in den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ausprägung sogar unentgeltlich; in andern Staaten werden wenige Tausendteile vom Werte des Prägemetalls erhoben. Bei aller Ablehnung des Gedankens einer fiskalischen Ausnutzung der Prägung von Währungsgeld können in der Frage der Bemessung der Prägegebühr verschiedene Ansichten bestehen. Eine sehr interessante Auseinandersetzung über die hier in Betracht kommenden Gesichtspunkte hat bei der Beratung des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 im Reichstage zwischen dem Vertreter der Regierung, Otto Michaelis, nnd Ludwig Bambergeb stattgefunden. 1 ) Ersterer vertrat den Standpunkt, dafs bei Goldausprägungen auf Privatrechnung ein Zuschlag zu den Prägekosten zu Gunsten des Reichs erhoben werden müsse, um die Reichskasse für die Kosten der Aufrechterhaltung der Vollwichtigkeit der auf private Rechnung geprägten Goldmünzen schadlos zu halten; aus dem Zuschlage zu den Prägekosten sollte nicht nur der aus der Abnutzung der betreffenden Stücke zu erwartende Verlust, sondern auch der Kostenbetrag der dem Reiche obliegenden späteren Umprägung der abgenutzten Stücke gedeckt werden. Auf dieser Grundlage berechnete Michaelis eine Prägegebühr von 8 Mark pro Pfund 1) Verg'l. meine Geschichte der deutschen Geldreform S. 219—224. 378 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassnng. Feingold. Für diese relativ hohe Prägegebühr führte er jedoch nicht nur den dargelegten finanziellen Gesichtspunkt an, sondern auch eine volkswirtschaftliche Erwägung; er behauptete, durch eine relativ hohe Gebühr werde der Wert des geprägten Geldes in entsprechender Weise über seinem blofsen Stoffwerte gehalten, und dadurch werde die Ausfuhr und die Ein Schmelzung des geprägten Geldes erschwert. Gegenüber diesen Ausführungen zu Gunsten einer reichlichen Bemessung der Prägegebühr ist Folgendes zu sagen: Es liegt keinerlei Grund vor, diejenigen, welche Gold ausprägen lassen, mit den Kosten der Abnutzung und der späteren Umprägung der für ihre Rechnung ausgeprägten Stücke zu belasten. Die deutschen Staaten hatten — im Gegensatz zu England — die Einziehung und Umprägung der unter das Passiergewicht abgenutzten Stücke deshalb auf die Kosten der Allgemeinheit übernommen, weil die Stücke sich im Dienste der Allgemeinheit abnutzen; die auf Privatrechnung ausgeprägten Stücke laufen aber ebensogut im Dienste der Allgemeinheit um, wie die auf Staatsrechnung ausgeprägten. Ebenso wie man das englische System, das den Verlust der Abnutzung auf dem letzten zufälligen Inhaber sitzen läfst, als unbillig empfand, ebenso mufste deshalb die Belastung des Ausprägers mit den nicht durch die Prägung, sondern durch den Umlauf entstehenden Kosten als unbillig erscheinen. Im übrigen war die von Michaelis für die Prägegebühr aufgemachte „Apothekerrechnung" aus sich selbst heraus leicht ad absurdum zu führen; man hat ihr mit Recht entgegen gehalten, dafs konsequenterweise auch der Verlust an der Abnutzung der einmal umgeprägten Stücke und die Kosten der zweiten Umprägung u. s. w. in infinitum der Prägegebühr zugeschlagen werden müfsten. Auch der angebliche Schutz gegen Ausfuhr und EinSchmelzung des gemünzten Geldes kann durch eine hohe Prägegebühr bei freier Prägung nicht geschaffen werden. Eine hohe Gebühr kann nur solange den behaupteten Einflufs auf das Wertverhältnis zwischen geprägtem und ungeprägtem Metall ausüben, als der Bedarf der Volkswirtschaft an geprägtem Metall für die innere Cirkulation den Bedarf an Metall für industrielle Zwecke und für die Ausfuhr übersteigt. Tritt aber der umgekehrte Fall ein. dann mufs der Wert des geprägten Geldes notwendigerweise auf den Wert seines Metallgehaltes herabgehen; der angebliche Schutz gegen Einschmelzung und Ausfuhr versagt also gerade unter den Umständen, unter denen er in Wirkung zu treten hätte. Umgekehrt bildet eine hohe Prägegebühr immerhin eine gewisse Erschwerung für einen Zuflufs von Währungsmetall; im internationalen Edelmetallhandel sind die kleinsten „Margen" ausschlaggebend; der Arbitrageur berechnet auf Bruchteile von Promillen, ob der Ankauf von Wechseln auf Deutschland oder die Versendung und Ausprägung von Gold sich für ihn billiger stellt, und je höher die Prägekosten, desto gröfser ist mithin die Wahrscheinlichkeit gegen die Goldeinfuhr. Nicht .nur im Interesse der möglichsten Einschränkung der Schwankungsmöglichkeiten von Metallwert und Geldwert, sondern auch im Interesse der möglichst leichten Versorgung des Geldumlaufs erscheint deshalb eine niedrige Bemessung der Prägegebühr geboten. § 4. Vollwertiges und unterwertiges Geld. Solange die einzelnen Geldstoffe in ihrem gegenseitigen Wertverhältnis Schwankungen unterliegen, kann die Schaffung und Erhaltung eines festen Wertverhältnisses zwischen den aus ihnen hergestellten Geldsorten nicht durch die materielle Beschaffenheit der einzelnen Sorten bewirkt werden, sondern nur dadurch, dafs die einzelnen Sorten zu Trägern bestimmter rechtlicher Qualitäten gemacht werden. Der erste hier zu beachtende Punkt ist, dafs den Geldsorten ein bestimmter Nennwert beigelegt wird, der in der Bechnungseinheit des Geldsystems ausgedrückt ist. Da die Bechnungseinheit selbst keine von vornherein gegebene Gröfse ist, sondern sich von irgend einer Münzsorte, „dem Grundgelde", ableitet, bedeutet die Beilegung des Nennwertes an die übrigen Geldsorten, dafs sie in ein bestimmtes Wertverhältnis zu diesem Grundgelde gesetzt werden: durch Beilegung des Nennwertes werden alle Geldsorten in dem Grundgelde „tarifiert". Die einzelnen Münzstücke und Papierscheine werden in ihrem Gepräge oder Aufdruck nach dem ihnen beigelegten Nennwerte bezeichnet, oder es wird ihnen ein bestimmter Nennwert durch Gesetz oder Verordnung beigelegt. Unsre Beichsmünzen und Beichskassenscheine tragen eine auf Mark und Pfennig lautende Wertbezeichnung; den Thalern dagegen, welche eine solche auf die geltende Bechnungseinheit lautende Wertbezeichnung nicht tragen, ist durch das Münzgesetz von 1873 ein Wert von 3 Mark beigelegt. Die Aufprägung einer bestimmten Wertbezeichnung auf ein Geldstück ist an und für sich bedeutungslos. Sie erlangt erst eine Bedeutung dadurch, dafs kraft Rechtssatzes die einzelnen Geldstücke zu dem ihnen beigelegten Nennwerte Geldqualität haben, sei es gesetzliche Zahlungskraft, sei es Kassenkurs. Aber, wie wir im geschichtlichen Teil gesehen haben, ist die Verleihung der Geldqualität an die einzelnen Sorten in verschiedenen Nennwertsverhältnissen an sich noch nicht genügend, um ein diesen Nennwerten entsprechendes unverrückbares Wertverhältnis zwischen den einzelnen Geldsorten zu garantieren. Die Geldstücke leiten ihren Wert nicht nur aus ihrer durch das Becht bedingten Zahlungskraft ab, sondern auch aus dem Stoffe 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 4. 380 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. aus dem sie bestehen; infolgedessen ist die Wirksamkeit der gesetzlichen Tariflerung der Münzen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bei den Münzen des frei ausprägbaren Währungsmetalls bietet der stoffliche Wert den natürlichen Rückhalt für ihr gesetzliches Nenn- wertverhältnis. Da der Wert der frei ausprägbaren Münzen bis auf eine minimale Differenz durch ihren Feingehalt bedingt ist, kann das Wertverhältnis der aus dem Währungsmetall hergestellten Münzsorten durch ihr Feingehalts Verhältnis unbedingt gesichert werden; Stoffwert und Nennwert befinden sich hier in vollem Einklang. Bei den übrigen Münzen dagegen mufs sich notwendig der Stoffwert in einem fortgesetzten Konflikt mit dem ihnen beigelegten Nennwerte befinden; auch wenn ihr Metallgehalt so bestimmt werden würde, dafs er sich auf Grund des augenblicklich bestehenden Wertverhältnisses der Metalle mit ihrem Nennwerte deckte, so würden doch die unvermeidlichen Änderungen in diesem Wertverhältnis ein Auseinandergehen von Stoff- wert und Nennwert zur Folge haben. Nun ist es zunächst klar, dafs der Staat einer Geldsorte durch Verleihung der Geldqualität in Verbindung mit andern Vorkehrungen denkbarer Weise einen ihren Stoffwert überschreitenden Neunwert beilegen kann, dafs aber die Beilegung eines hinter dem Stoffwerte zurückbleibenden Nennwertes niemals wirksam sein kann; im letzteren Falle würde die Münze als Rohmetall einen höheren Wert haben denn als Geld, sie würde infolgedessen eingeschmolzen und als Rohmaterial verwendet werden, oder sie würde einen veränderlichen, ihren Nennwert übersteigenden Kurs erhalten und .so aus dem Geldssystem herausfallen. Wenn also eine Tariflerung von nicht aus Währungsmetall bestehenden Münzen eine Gewähr für ihre Wirksamkeit in sich tragen soll, so mufs der Stoffwert der tarifierten Münzen soweit hinter ihrem Nennwerte zurückbleiben, dafs auch die absehbaren Erhöhungen ihres Stoffwertes nicht über ihren Nennwert hinausgehen. Die nicht aus dem Währungsmetall bestehenden Münzen müssen deshalb im Hinblick auf die Möglichkeit einer Erhöhung ihres Stoffwertes von vornherein als unter- wertige Münzen ausgeprägt werden, ihr Metallgehalt mufs hinter demjenigen zurückbleiben, der auf Grund des augenblicklich bestehenden Wertverhältnisses zwischen ihrem Stoff und dem Währungsmetall ihrem Nennwert entsprechen würde. Die vollwertigen Münzen, deren Geldwert sich mit ihrem Stoffwerte deckt, haben mithin zu ihrer Ergänzung aus andern Stoffen hergestellte unterwertige Münzen nötig, deren Stoffwert hinter dem ihnen beigelegten Nennwerte zurückbleibt. Eine den Stoffwert überschreitende Tariflerung kann andrerseits nur unter der Voraussetzung wirksam sein, dafs der Staat die Herstellung und Ausgabe des unterwertigen Geldes in seiner Hand behält. Wie die freie Prägung das Mittel ist, um den Wert des geprägten 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 4. Geldes mit dem Werte seines Stoffes in Beziehung zu halten, so ist eine beschränkte Prägung die Voraussetzung dafür, dafs sich die unter- wertig ausgeprägten Münzen auf dem ihnen beigelegten Gleichwerte mit den vollwertigen Münzen halten können. Unter der Voraussetzung der beschränkten Ausprägung und Ausgabe kann die blofse Verleihung der gesetzlichen Zahlungskraft oder auch nur des Kassenkurses zu einem bestimmten Nennwerte genügen, um den unterwertigen Geldsorten allgemeine Geltung zu ihrem Nennwerte zu verschaffen. Darüber hinaus kann jedoch dem unterwertigen Gelde sein Nennwert durch besondere Vorkehrungen gesichert werden, indem es nämlich zum Träger einer Forderung auf vollwertiges Geld zum gleichen Nennbetrag gemacht wird. Ein unbestreitbar privatrechtliches Kreditverhältnis liegt vor bei den Banknoten; diese werden zu ihrem Nennbetrage gegeben und genommen, weil sie von der Bank, die sie ausgegeben hat, jederzeit gegen den Betrag Metallgeld, auf welchen sie lauten, eingelöst werden müssen. Das Vertrauen auf die Zahlungsfähigkeit der Bank sichert den Noten auch dann ihre Geltung zum vollen Nennwert, wenn ihnen durch die Gesetzgebung keinerlei Geldqualität ausdrücklich beigelegt worden ist; ihre Geltung beruht lediglich auf dem Kredit. In dem Kapitel über das Geld im Rechtssinne wurde erwähnt, dafs es streitig ist, ob die vom Reich in Ansehung der Reichskassenscheine und Reichssilbermünzen übernommene Einlösungsverpflichtung als eine privatrechtliche Verpflichtung oder als eine publizistische Vorkehrung anzusehen sei.') Zweifellos ist, dafs diese Vorkehrung dazu bestimmt war, eine besondere Sicherung für die Umlaufsfähigkeit und die Erhaltung des Nennwertes der genannten Geldsorten zu schaffen, und zwar dadurch, dafs der Kredit des Reichs für den Nennwert dieser Sorten eingesetzt wurde. Diejenigen unterwertigen Geldsorten, deren Nennwert durch ein Forderungsrecht besonders gesichert ist, nennt man „Kreditgeld". Das Kreditgeld ist zu unterscheiden in fundiertes und unfundiertes Kreditgeld, je nachdem ein besonderer Betriebsfonds für die Einlösung bereitgestellt ist oder nicht. Fundiertes Kreditgeld sind im allgemeinen nur die Banknoten. Die Banken müssen im Interesse ihrer eigenen Zahlungsfähigkeit stets einen hinreichenden Fonds von Barmitteln für die Einlösung ihrer Banknoten bereit halten; meist sind sie gesetzlich zu einer bestimmten Minimaldeckung und einer bestimmten Art der Deckung für die von ihnen ausgegebenen Noten verpflichtet. Dagegen hält der Staat in der Regel keine besondere Deckung für das von ihm ausgegebene Kreditgeld, er bewirkt vielmehr die Einlösung, soweit sie verlangt 1) Siehe oben S. 333, 33fi u. 337 382 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. wird, aus den bereiten Mitteln der Staatskasse, die für sämtliche Staatsausgaben bestimmt sind. In Deutschland ist weder für die Einlösung der Reichskassenscheine noch für die Einlösung der Scheidemünzen ein besonderer Fonds vorhanden. Die Einlösung wird vielmehr durch die Reichsbank aus dem bei ihr stehenden Reichsguthaben bewirkt. Von den meisten Theoretikern wird alles Geld, dessen Stoffwert hinter dem ihm beigelegten Nennwerte zurückbleibt, als „Kreditgeld" bezeichnet, jedoch zu Unrecht, wie daraus hervorgeht, dafs es unter- wertiges Geld giebt, das keinerlei Forderungsrecht in sich schliefst. Ein Beispiel aus dem deutschen Geldsystem sind die Thaler, die sich dadurch von den Reichssilbermünzen unterscheiden, dafs ihnen gegenüber das Reich keinerlei Verpflichtung hat, sie auf Verlangen in Reichsgoldmünzen umzuwechseln. Allerdings lag es im Plan der deutschen Münzreform, dafs die Thaler allmählich auf Kosten des Reichs gegen Reichsmünzen eingezogen werden sollten, das Stück zu drei Mark; aber seit der Einstellung der deutschen Silberverkäufe im Jahre 1879 ist die Einziehung unterbrochen, sie erfolgt nur in dem Mafse, als Thäler zur Neuprägung von Reichssilbermünzen notwendig sind. Trotzdem hat sich der Thaler, dessen Silbergehalt heute (Januar 1903) bei einem Silberpreise von etwa 21—22 d nur noch 1,05—1,10 Mark wert ist,, auf dem ihm beigelegten Nennwerte von 3 Mark erhalten. Wie in Deutschland die Thaler, so stehen in England und in Amerika die sämtlichen Silbermünzen: eine Verpflichtung des Staates, die unterwertigen Scheidemünzen auf Verlangen gegen vollwertiges Goldgeld umzuwechseln, besteht nicht. Der ihren Stoffwert überschreitende Geldwert dieser Münzen kann mithin nicht auf einem in ihnen enthaltenen Forderungsrecht an den Staat beruhen. Seine Ursache ist vielmehr ausschliefslich darin zu suchen, dafs der Staat diesen Münzen die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel, sei es mit, sei es ohne Beschränkung, beilegt, und dafs sie entweder überhaupt nicht vermehrt oder in beschränktem Umfange in Verkehr gesetzt werden. Die Thalerstücke gelten drei Mark, weil sie nach dem Artikel 15 des Münzgesetzes von jedermann an Stelle aller Reichsmünzen in Zahlung zu nehmen sind, das Stück zu drei Mark gerechnet, und diese Tari- flerung ist wirksam, weil nur ein beschränkter und nicht vermehrbarer Betrag von Thalern vorhanden ist. Bei den freien Währungen, bei welchen in allen Geldsorten der Stoffwert der Münzen hinter ihrem Geldwerte zurückbleibt, ist es schon deshalb gänzlich ausgeschlossen, den höheren Geldwert auf den Kredit zurückzuführen, weil es gar kein vollwertiges Geld giebt, in welchem das unterwertige Geld einlösbar sein und von dem es auf dem Wege des Kredits seinen Wert ableiten könnte. Im niederländischen Geldwesen gab es von 1873 bis 1875, im österreichen von 1879 bis 1892, im 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 4. 383 indischen von 1893 bis 1899 überhaupt kein vollwertiges Geld. Der den Stoffwert überschreitende Geldwert des holländischen und österreichischen Silberguldens und der indischen Rupie war ein durchaus selbständiger, von keinem andern Wertgegenstand abgeleiteter Wert. Er beruhte nicht einmal auf einer Tarifierung in vollwertigem Gelde geschweige denn auf einem Forderungsrecht auf vollwertiges Geld, sondern einzig und allein auf dem diesen Münzen beigelegten Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel und der beschränkten Prägung. Wie wenig sich die Theorie bisher von der Vorstellung befreit hat, dafs unter- wertiges Geld Kreditgeld sein müsse und mindestens seinen Wert von einem vollwertigen Gelde ableiten müsse, zeigt die Unklarheit, welche teilweise heute noch über das Verhalten der österreichischen Währung vom Jahre 1879 an besteht. Die Erscheinung, dafs sich der Wert des geprägten österreichischen Silberguldens nach der Einstellung der freien Silberprägung über den Wert seines Silbergehaltes erhob, verblüffte in erster Beihe deshalb, weil man nicht sah, von welcher in ihrem Stoffe höherwertigen Geldsorte der Silbergulden den seinen Silbergehalt überschreitenden Geldwert ableitete. Man verfiel deshalb auf die sonderbare Erklärung, dafs der Wert des Silberguldens nur durch seine Verknüpfung mit dem Papiergulden über seinen Metall wert gehoben worden sei, ohne sich Rechenschaft darüber zu geben, durch welche Verknüpfung der Papiergulden über seinem Papierwerte gehalten werde. 1 ) Wir haben mithin bei dem unterwertigen Gelde folgende Arten zu unterscheiden: 1. Unterwertiges Geld, das seinen Geldwert von einem vollwertigen Gelde ableitet a) durch blofse Verleihung der Geldqualität zu einem bestimmten Nennwerte, b) durch zusätzliche Verleihung eines dem beigelegten Nennwert entsprechenden Forderungsrechtes auf vollwertiges Geld; 2. Unterwertiges Geld, dessen Geldwert kein abgeleiteter, sondern ein selbständiger ist und ausschliefslich auf seinem Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel beruht. Beschränkte Ausgabe ist für jede Art unterwertigen Geldes un- erläfsliche Voraussetzung. Die unter 1 a und b genannten Arten ergänzen das vollwertige Geld in den gebundenen Währungen; die unter 2 genannte Art bildet das Geld in den freien Währungen. — Die Stellung des unterwertigen Geldes in dem System der gebundenen Währung erfordert noch eine besondere Betrachtung. 1) Vergl. Lexis , Artikel „Papiergeld" im Handwörterbuch der Staatswissenschaft Bd. VI. S. 17; dazu meine Schrift über die Folgen des deutsch-österreichischen Miinz- vereins, S. 102. Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassuiiff. Die gebundene Währung hat ihr Fundament in dem frei ausprägbaren vollwertigen Gelde; das unterfertige Geld ist dem System als eine notgedrungene Ergänzung eingefügt, und danach bestimmt sich die Behandlung, welche das unterwertige Geld erfährt. Die Beschränkung der Ausprägung, welche die notwendige Voraussetzung für jedes unterwertige Geld ist, ergiebt sich hier mit besonderer Strenge schon aus dem Gedanken, dafs neben dem vollwertigen Gelde unterwertiges Geld nur insoweit existieren soll, als es nicht entbehrt werden kann. Aus dieser Erwägung heraus ist in den meisten Währungssystemen ein Höchstbetrag für die Ausgabe unterwertiger Scheidemünzen vorgeschrieben, der nach dem schätzungsweise ermittelten Verkehrsbedarf bemessen ist. In Deutschland durfte nach dem Münzgesetz von 1873 die Ausgabe von Reichssilbermünzen 10 Mark pro Kopf der Beichsbevölkerung nicht überschreiten; nachdem es sich gezeigt hatte, dafs der Betrag für den wirklichen Verkehrsbedarf an Silbergeld zu niedrig gegriffen war — nur durch das Vorhandensein der Thaler war diese Beschränkung überhaupt erträglich gewesen —, ist in der Münznovelle vom 1. Juni 1900 der Höchstbetrag auf 15 Mark pro Kopf der Bevölkerung festgesetzt worden. In den Ländern des Lateinischen Münzbundes war früher das Maximum für die Ausgabe von Silberscheidemünzen 6 Franken pro Kopf der Bevölkerung; dieses Kontingent ist durch Vertrag vom 29. Oktober 1897 um 1 Franken pro Kopf erhöht worden, wobei für Frankreich auch die vorher für die Berechnung des Kontingents nicht mitgezählte Bevölkerung Algiers einbezogen wurde. Vielfach wird der Regierung durch ein besonderes Gesetz die Neuausprägung von Scheidemünzen gestattet und ihr innerhalb des zugelassenen Betrages freie Hand gegeben, so in England und in den Vereinigten Staaten. Wie die Beschränkung der Ausprägung, so liegt auch die Beschränkung der Zahlungskraft der unterwertig ausgeprägten Münzen auf einen bestimmten Höchstbetrag durchaus im Sinne der gebundenen Währung. Durch diese Beschränkung der Zahlungskraft werden die unter wertigen Münzen zu Scheidemünzen im Gegensatz zu den unbeschränkte gesetzliche Zahlungskraft besitzenden C o u r a n t m ü n z e n. Das normale Geld im Sinne der gebundenen Währung ist dasjenige, welches seinen vollen Wert in sich selbst trägt; denn nur bei dem vollwertigen Gelde ist die Verbindung zwischen Geldwert und Geldstoff, auf welcher die gebundene Währung ihrem Weesen nach beruht, eine vollständige und gesicherte. Dem entspricht es, dafs die unter- wertigen Münzen, die nun einmal nicht ganz zu entbehren sind, auf diejenige Sphäre des Geldverkehrs beschränkt werden, für welche das vollwertige Geld nicht gebraucht werden kann. Das Silbergeld, die Nickel- und Kupfermünzen sind innerhalb der Goldwährung nötig, um 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 5. 385 die kleineren Zahlungen zu vermitteln. Die Beschränkung ihrer gesetzlichen Zahlungskraft auf gewisse Maximalbeträge schützt die Zahlungsempfänger davor, gröfsere Summen in unterwertigem und unbequemem Silbergeide annehmen zu müssen. Deshalb ist fast in allen Fällen, in welchen in den gebundenen Währungssystemen bewufst unterwertige Münzen eingeführt wurden, dieses unterwertige Geld als Scheidegeld eingeführt worden, seine Zahlungskraft ist beschränkt worden. Unterwertige Münzen als Courantgeld bestehen meist nur dort, wo es sich um ursprünglich vollwertiges Geld, das durch währungspolitische Umwälzungen unterwertig geworden ist, handelt; so ist es in Deutschland mit den Thalern, in Frankreich mit den silbernen Fünffrankenstücken, in der neuen österreichischen Goldwährung mit den Silbergulden. Selbst in den Vereinigten Staaten von Amerika, in welchen im Jahre 1878 die Prägung von unterwertigen Silberdollars mit voller gesetzlicher Zahlungskraft neu aufgenommen wurde, war nicht die bewufste Absicht, unterwertiges Geld mit voller Zahlungs- kraft zu prägen, für die Gesetzgebung bestimmend, sondern man ging von der Hoffnung aus, durch diese Mafsregel die Hebung des Silberwertes und dadurch gerade die Wiederherstellung der Vollwertigkeit des Silberdollars zu befördern. § 5. Unterwertiges Geld in der Goldwährung und Silberwährung. Es liegt in der Natur der Sache, dafs die Silberwährung mit einem wesentlich geringeren Mafs von unterwertigen Scheidemünzen auskommen kann als die Goldwährung. Während bei der Goldwährung nur Stücke von relativ hohem Werte in dem Währungsmetall und deshalb als vollwertige Münzen ausgeprägt werden können, ist es bei der Silberwährung möglich, sehr kleine Beträge in vollwertigen Münzen darzustellen. Eine Goldmünze im Werte von weniger als 10 Mark oder bestenfalls 10 Franken ist bereits zu klein für die Ansprüche des Verkehrs, ein vollwertiges silbernes Zwanzigpfennigstück dagegen würde an Gröfse und Gewicht fast genau unserm Fünfzigpfennigstück entsprechen und mithin ein ganz brauchbares Geldstück sein. Freilich machen bei der Silberwährung die verhältnismäfsig sehr viel höheren Prägekosten der kleinen Stücke aus fiskalischen Gründen eine unterwertige Ausprägung der kleinen Silbermünzen notwendig, sodafs z. B. bei der Thalerwährung die Silbermünzen vom 2 V2 Groschenstück abwärts, bei der Guldenwährung die Silbermünzen vom 6 Kreuzerstück abwärts als unterwertige Scheidemünzen ausgeprägt wurden. Während aber bei der Silberwährung auch in Berücksichtigung dieses Umstandes die Münzen etwa bis zum Fünfzigpfennigstück herab vollwertig ausgeprägt werden könnten, müssen bei einer Goldwährung die unterwertigen Scheidemünzenden ganzen Raum unterhalb etwa des Zehnmarkstückes einnehmen. Helfferich , Das Geld. 25 386 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. Diesem Vorzug der Silberwährung steht jedoch ein wesentlicher Nachteil gegenüber. Bei der Goldwährung kann das Silber als Hilfsmetall in einem seinem relativen Werte entsprechenden Umfange benutzt werden; die Silbermünzen können dem Münzsystem eingefügt werden als Scheidemünzen, als unterwertiges Geld mit beschränkter Zahlungskraft, in der Weise, dafs ihnen ein bestimmter von den Goldmünzen abgeleiteter Nennwert gesichert ist. Dagegen ist es unmöglich, Goldmünzen in ähnlicher Weise in das System einer Silberwährung einzufügen. Das Mittel, durch welches die Silbermünzen in das System einer Goldwährung eingefügt und in ihrem Werte von dem Golde abhängig gemacht werden, ist, wie oben dargelegt wurde, die unterwertige Ausprägung, durch welche ein Steigen ihres Stoffwertes über den Wert ihres Goldäquivalentes ausgeschlossen werden soll, verbunden mit der Beschränkung der Ausprägung, welche ein Sinken ihres Geldwertes unter den Wert ihres Goldäquivalentes verhindern soll. Als Konsequenz: der Unterwertigkeit haben wir die beschränkte Zahlungskraft, durch welche die Zahlungsempfänger davor bewahrt werden, gröfsere Beträge in unterwertigem Gelde annehmen zu müssen. Diese Modalitäten sind für Goldmünzen in einer Silberwährung uicht anwendbar. Vollwertig- keit des Geldes ist in Rücksicht auf den Verkehr mit dem Auslande sehr viel wichtiger, als in Rücksicht auf den inländischen Verkehr. Die Wirksamkeit der staatlichen Tarifierung erstreckt sich nicht über die Landesgrenze, und Geld, das aus dem Lande geht, um eingeschmolzen und in fremdes Geld umgeprägt zu werden, kann seinen Wert nur von seinem Stoff, nicht von dem bei diesen Prozeduren in Wegfall kommenden Prägestempel herleiten. Der Auslandverkehr vollzieht sich nun in grofsen Zahlungen, die in Gold bequemer zu bewerkstelligen sind als in Silber; die kleineren Zahlungen dagegen, für welche das Silber das einzige in Betracht kommende Metall ist, gehören durchaus dem Inlandverkehr an. Schon in Rücksicht darauf ist es eher zulässig, die für die Bewältigung des kleinen Verkehrs notwendigen Silbermünzen unterwertig auszuprägen, als die zur Vermittlung gröfserer Zahlungen bestimmten Goldmünzen. Aber auch allgemein erscheint es natürlich und berechtigt, dafs die kleinere Werte darstellenden Münzen unterwertig ausgeprägt werden und ihren Wert von den gröfsere Beträge darstellenden Münzen ableiten, während vollwertige Münzen für die kleinen, unterwertige Münzen für die grofsen Zahlungen widersinnig erscheinen würden. Dazu kommt, dafs die in der Unterwertigkeit begründete Beschränkung der Zahlungskraft sich wohl auf die Silbermünzen in einer Goldwährung anwenden läfst. nicht aber auf die Goldmünzen bei einer Silberwährung. Die Aufgabe der Silbermünzen, kleinere Zahlungen zu vermitteln, steht mit der auf kleine 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 5. 387 Beträge beschränkten Zahlungskraft durchaus im Einklang. Dagegen können die Goldmünzen nur den Zweck haben, zur Vermittlung von gröfseren Zahlungen zu dienen, für welche das Silber zu schwer ist. Eine Beschränkung der Zahlungskraft würde mit dieser Aufgabe im absoluten Widerspruch stehen. Deshalb hat in der geschichtlichen Entwicklung die Silberwährung stets einen ausgedehnteren Gebrauch von Goldmünzen unmöglich gemacht. Die Einfügung von Goldmünzen in das System einer Silberwährung ist stets nur auf einem Wege versucht worden, der die Silberwährung aufhob und eine Doppelwährung an ihre Stelle setzte, indem die Goldmünzen als vollwertige und frei ausprägbare Courantmünzen einen festen Nennwert in dem Silbergeide erhielten. Oder aber man hat die Goldmünzen als „Handelsmünzen" mit schwankendem Kurs aufserhalb des eigentlichen Landesgeldsystems gestellt und damit ein System geschaifen, das sich von der Parallelwährung nur durch die juristische Qualität der Goldmünzen und durch die Bedeutungslosigkeit des Goldumlaufs unterschied. Der in dem Wesen der Silberwährung begründete Ausschlufs des Goldgeldes hat nun die Wirkung, dafs der Verkehr für alle Zahlungen, für welche Silber zu schwer ist, sich einer andern Art unter- wertigen Geldes, nämlich papierner Geldzeichen, bedienen mufs. Auch bei vernünftigen Bestimmungen über die Deckung der papiernen Geldzeichen kann der Verkehrsbedarf nach solchen Zetteln leicht zu einer allzustarken Ausdehnung des ungedeckten Papiergeldes führen. Unter allen Umständen wird das im freien Umlauf befindliche vollwertige Metallgeld im Verhältnis zu den papiernen Geldzeichen beträchtlich kleiner sein müssen als bei einer Goldwährung. Dadurch wird der Vorteil des geringeren Bedarfs an unterwertigen Scheidemünzen bei einer Silberwährung mehr als aufgewogen. Bei unsrer deutschen Goldwährung z. B. müssen die Zahlungen von weniger als 10 Mark in unterwertigem Gelde geleistet werden; dagegen kommen papierne Geldzeichen im wesentlichen nur für Beträge von 100 Mark aufwärts in Betracht. Bei einer Silberwährung müfsten die papiernen Geldzeichen in Rücksicht auf die Bequemlichkeit des Geldverkehrs mindestens bei Beträgen von 5 Mark anfangen; denn beim heutigen Silberpreis würde man mindestens drei Silbermünzen in der Gröfse unsres heutigen Fünfmarkstückes brauchen, um den Betrag von 5 Mark in vollwertigem Silbergeld darzustellen. Während bei unsrer jetzigen Goldwährung die Sphäre der Zahlungen von 20 bis 100 Mark durchaus dem vollwertigen Goldgelde gehört, würde bei der Silberwährung die Sphäre des vollwertigen Geldes auf Zahlungen von etwa 20 Pfennig bis 5 Mark beschränkt sein. Die Doppelwährung würde in dieser Beziehung die Vorzüge der Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. Goldwährung und der Silberwährung vereinigen, wenn sie über die formale Gleichstellung des Goldgeldes und des Silbergeldes hinausgehen und einen gleichzeitigen Umlauf der beiden Metalle gewährleisten würde. Solange aber Wertschwankungen zwischen Gold und Silber stattfinden, die bald das Gold, bald das Silber aus dem Umlaufe verdrängen, entspricht der thatsäcliliche Zustand des Geldwesens bei einer gesetzlichen Doppelwährung entweder einer Silberwährung oder einer Goldwährung; im ersteren Falle mufs auf den ausgiebigen Gebrauch von Goldgeld Verzicht geleistet werden, im letzteren Falle läfst sich das für den Kleinverkehr notwendige Silbergeld nur dadurch dem Umlauf erhalten, dafs man es — ebenso wie bei der Goldwährung — zur untenvertigen Scheidemünze macht. In der That haben sowohl die Vereinigten Staaten als auch die Länder der Lateinischen Münzunion schon vor der völligen Preisgabe ihrer Doppelwährung zur unter- wertigen Ausprägung wenigstens ihrer kleineren Silbermünzen schreiten müssen. In Wirklichkeit kann also die Doppelwährung nicht mit dem geringen Mafs unterwertigen Geldes wie eine Silberwährung auskommen, sondern sie braucht einen ähnlichen Scheidemünzumlauf wie die Goldwährung, während auf der anderen Seite der Goldumlauf der unbedingten Sicherung entbehrt, die bei einer Goldwährung gegeben ist. § 6. Die Silberentwertung und das Silbergeld der Goldwährungen. Die mit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eingetretene Entwertung des Silbers hat bewirkt, dafs in den damals bereits bestehenden oder zur Einführung gelangenden Goldwährungen die Unterwertigkeit der Silbermünzen unerwartet grofs geworden ist. Während in England, der Lateinischen Münzunion, in Deutschland u. s. w. die Unterwertigkeit der Silberscheidemünzen ursprünglich auf 6—10 Prozent bemessen wurde, beträgt heute der Stoffwert der Silberscheidemünzen kaum mehr ein Drittel des ihnen beigelegten Nennwertes. Dazu kommt, dafs in den Ländern mit hinkender Währung die gröfseren oder kleineren Mengen des ursprünglich vollwertigen Silbercourant- geldes, die bei dem Ubergange zur Goldwährung nicht abgestofsen worden sind, ein ähnliches Schicksal erfahren haben: bei einem Silberpreis von 62 Mark pro Kilogramm beträgt der Stoffwert des französischen Fünffrankenthalers und des deutschen Thalers nur noch 34 l /u Prozent ihres Nennwertes. Ebenso wie der Grad der Unter Wertigkeit der von vornherein als unterwertig gedachten Münzen ist mithin auch der Betrag des unterwertigen Geldes durch die Entwertung des Silber - courants in einzelnen Ländern über die ursprünglich gewollte Begrenzung hinaus beträchtlich gesteigert worden. Es ist nicht zu leugnen, dafs niemand auf den Gedanken kommen würde, ein um 65—70 Prozent unterwertiges Silbergeld zu schaffen. Die 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 6. 389 unterwertige Silbermünze ist als ein notwendiges Übel dem Sj^stem der Goldwährung eingefügt worden, und es ist an und für sich als ein durchaus berechtigtes Verlangen anzuerkennen, dafs dieses Übel möglichst auf den Umfang beschränkt bleiben soll, der die Erhaltung eines dem Yerkehrsbedarf entsprechenden Umlaufs von Silbermünzen im Rahmen der Goldwährung sicher stellt. Nachdem aber durch den selbstthätigen Gang der Dinge sich eine weit gröfsere Unterwertigkeit des Silbergeldes herausgestellt hat, und nachdem der Betrag des unter - wertigen Silbergeldes in den Ländern mit hinkender Goldwährung einen nicht unerheblich gröfseren Umfang angenommen hat, als ursprünglich beabsichtigt war, sind die sich aus dieser ungewollten Entwicklung ergebenden Bedenken, die im Währungsstreit zeitweise eine grofse Eolle gespielt haben, zu prüfen und mit den Aufwendungen zu vergleichen, die eventuell zur Abstellung des Mifsstandes gemacht werden müfsten. Das erste Bedenken ist folgendes. Man hat die Befürchtung ausgesprochen, unsere Silbermünzen möchten, da ihr Silbergehalt so weit hinter ihrem Nennwerte zurückbleibt, in betrügerischer Weise in ihrem richtigen Feingehalt und Gewicht nachgeprägt werden. Da man jetzt bereits für 62—65 Mark ein Kilogramm Silber kaufen kann, aus dem 200 Einmarkstücke hergestellt werden können, wäre bei einer solchen „echten Nachprägung" in der That ein ganz aufserordentlicher Gewinn zu machen, und man hat behauptet, die durch solche Gewinnmöglichkeiten geschaffene Versuchung sei zu grofs, als dafs „echte Nachprägungen" nicht in erheblichem Umfange stattfinden sollten. Gegenüber dieser Befürchtung ist jedoch zu erwägen, dafs solche Nachprägungen, wenn sie sich nicht bereits durch mangelhaftes Gepräge verraten sollen, nur mit sehr komplizierten Maschinen, mit bedeutendem Kapital und mit einer Anzahl von Arbeitern und Gehilfen, also mit einer Anzahl von Mitwissern, hergestellt werden können. Ein solcher Betrieb könnte unmöglich lange verborgen bleiben. Thatsäch- lich hat man, in Deutschland wenigstens, bisher noch keine Versuche dieser Art festgestellt; trotz des niedrigen Silberpreises haben die Falschmünzer bei dem grofsen Risiko ihres Gewerbes überall durch die Verwendung geringwertiger Legierungen zu profitieren gesucht. Jedenfalls ist — und das haben die Regierungsvertreter in der deutschen Silberkommission von 1894 ausdrücklich anerkannt — die Gefahr der Fälschung von Papiergeld und Banknoten bei dem heutigen Stande der Vervielfältigungstechnik beträchtlich gröfser, als die Gefahr der echten Nachprägung von Silbermünzen. Von erheblicherer Bedeutung ist ein zweites Bedenken. Wir wissen, dafs kein Geldsystem ohne unterwertiges Geld aus- 390 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassimg. kommen kann, dafs aber jedes unterwertige Geld die Gefahr in sich birgt, in Zeiten politischer oder wirtschaftlicher Katastrophen auf seinen Materialwert zurückzusinken. Die hier vorliegende Gefahr ist um so gröfser, je stärker die Unterwertigkeit ist, und je mehr der Umlauf unterwertigen Geldes den Verkehrsbedarf übersteigt. Auf Grund dieser allgemein anerkannten Wahrheiten hat man namentlich aus der Gestaltung des deutschen Silberumlaufs bei der politisch exponierten Situation unsres Vaterlandes grofse Gefahren für einen Kriegsfall herzuleiten gesucht.') Man hat die Perspektive vorgezeichnet, dafs beim Ausbruch politischer Krisen das Vertrauen der Bevölkerung in das unterwertige Silbergeld erschüttert werden könnte, dafs dann das Silbergeld zur Einlösung an die öffentlichen Kassen zurückströmen würde, die bald diesen Anforderungen nicht mehr würden genügen können; dann aber werde ein Agio auf Goldgeld entstehen und damit die Goldwährung zusammenbrechen. Auch diese Befürchtungen erscheinen, wenigstens soweit unsre deutschen Verhältnisse in Betracht kommen, übertrieben. Der Verkehr kann die Silbermünzen auch in kritischen Zeiten nicht entbehren, denn er kann unmöglich ohne Münzen unter dem goldenen Zehnmarkstück auskommen; niemand würde mehr, wenn er beim Ausbruch eines Krieges nichts besseres zu thun wüfste, als mit seinem Silbergeide zu den öffentlichen Kassen zu laufen, ein Pfund Fleisch oder Brot kaufen können. Gerade in kritischen Zeiten, wo erfahrungsgemäfs jedermann eine gröfsere Kasse für alle Eventualitäten zu halten sucht, wird der Bedarf des Verkehrs an Silbergeld eher steigen als fallen, die öffentlichen Kassen würden mithin wohl kaum in die in Aussicht gestellten Einlösungssclnvierigkeiten geraten. Bedenklich wäre in solchen Zeiten weniger die Unterwertigkeit des Silbergeldes an sich, als ein Übermafs an unterwertigem Silbergeide; nur was der Verkehr nicht braucht, kann zur Einlösung zurückströmen. Bei uns in Deutschland liegen die Verhältnisse in dieser Beziehung folgendermafsen. Infolge der vorzeitigen Einstellung der Silberverkäufe im Jahre 1879 übersteigt der gesamte Bestand Deutschlands an Silbergeld allerdings den normalen Verkehrsbedarf; der Überschufs ist zwar infolge der Zunahme der Bevölkerung und der Besserung, der Lebenshaltung der unteren Klassen im Laufe der Jahre ein geringerer geworden, aber er ist noch nicht ganz verschwunden. Im freien Verkehr dagegen befindet sich heute schon nicht mehr Silbergeld, als benötigt wird: der überschüssige Rest liegt in der Reichsbank. Er hat sich 1) Yergl. insbesondere Adolph Wagner , Die neueste Silberkrisis und unser Münzwesen. 1894. 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 6. 39t •dort angesammelt, da die Reichsbank einerseits Silbermünzen bis zu jedem Betrage in Zahlung- nimmt, während sie andrerseits niemandem Silbermünzen aufzwingt, sodafs also der Verkehr in der Lage ist, alles nicht benötigte Silber an die Reichsbank abzustofsen. Die Reichsbank hatte in den letzten Jahren einen durchschnittlichen Bestand an Thalern und Scheidemünzen von etwa 250 Millionen Mark, von denen sie etwa 120 Millionen Mark als Betriebsfonds für die örtliche Regulierung des Münzumlaufs 1 ) nötig hat. Überflüssig sind mithin von den etwa 870 Millionen des deutschen Silbergeldes nur etwa 130 Millionen des in der Reichsbank liegenden Bestandes. Aus dem Verkehr heraus wäre also in kritischen Zeiten ein bedrohliches Rückströmen von Silber nicht zu befürchten. Dagegen ist zuzugeben, dafs bei der gegenwärtigen Sachlage die Reichsbank mit einem Silberbestande belastet ist, den sie, solange sie im Interesse der deutschen Valuta darauf hält, ihren Verbindlichkeiten auf Verlangen in Goldgeld nachzukommen, nicht gebrauchen kann. Die Bardeckung der Reichsbank wird durch den Silberballast verschlechtert, und die Bank mufs deshalb in Zeiten einer stärkeren Anspannung ihres Standes mit mehr Vorsicht, als sonst nötig wäre, über die Aufrechterhaltung eines genügenden Verhältnisses zwischen ihrem Goldbestande und ihren Verbindlichkeiten wachen. Das überflüssige Silbergeld Deutschlands bedeutet mithin eine Schwächung der Position der Reichsbank, die zwar nicht gefährlich ist, sich aber doch mitunter für die Diskontpolitik der Reichsbank fühlbar machen kann. Dagegen sind die Befürchtungen, die Reichskank könne in kritischen Zeiten in die Lage kommen, ihre Noten infolge der Erschöpfung ihres Goldvorrats in Silbergeld einlösen zu müssen, als durchaus gegenstandslos zurückzuweisen. Der Silberbestand der Reichsbank beträgt heute schon durchschnittlich nur etwa 250 Millionen Mark. Im Falle eines Krieges würde die Bank von diesem Bestände eiuen erheblichen Teil dem Reiche zur Auslohnung der Truppen u. s. w. zur Verfügung zu stellen haben. Der Notenumlauf der Reichsbank dagegen betrug in den letzten Jahren durchschnittlich etwa 1200 Millionen Mark und hat im Laufe des letzten Jahres in einem Falle den Betrag von 1500 Millionen Mark erreicht; er würde im Kriegsfalle beträchtlich anschwellen. Die Noten müssen nach den Bestimmungen des Bankgesetzes zu einem Drittel durch Metall und Reichskassenscheine gedeckt sein. Bei einem Notenumlauf von 1500 Millionen Mark würde die Dritteldeckung 500 Millionen Mark betragen; unter diesen Stand könnte der Barvorrat der Reichsbank nicht heruntergehen, ohne dafs die Suspendierung der Barzahlungen erfolgen miifste. Da mit einem 1) Vergl. § 8 dieses Kapitels. Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geld Verfassung. Silberbestand von mehr als 250 Millionen Mark kaum zu rechnen sein würde, müfste mithin die Einstellung der Barzahlungen längst erfolgen, ehe die Reichsbank in die Lage käme, in Silber zahlen zu müssen. Eine Gefährdung der deutschen Währung kann daher nicht durch das noch vorhandene Übermafs von Silbergeld, sondern nur durch ein im Kriegsfalle allerdings sehr mögliches Mifsverhältnis zwischen der Notenausgabe und dem gesamten Barbestande der Centraibank heraufbeschworen werden. Wenn aber infolge einer Suspension der Barzahlungen der Reichsbank eine Valutaentwertung eintreten sollte, so wage ich für diesen Fall die zunächst vielleicht paradox klingende Behauptung, dafs es für den gesamten Geldverkehr ein Glück ist, wenn die Silbermünzen unterwertig sind und sich infolgedessen im Gleichwert mit dem Papiergelde gegenüber der ursprünglichen Goldparität der Valuta entwerten können. Es ist eine bekannte Erfahrung, dafs uneinlösbares Papiergeld das vollwertige Geld, das ein Agio geniefst, aus dem Umlaufe verdrängt; letzteres wird zurückgehalten in der Spekulation auf eine weitere Steigerung seines Aufgeldes, und es wird eingeschmolzen und exportiert. Wenn das kleine und mittlere Geld vollwertig ist, dann unterliegt es denselben Gesetzen, wie zahlreiche Erfahrungen beweisen. Österreich, das vor 1848 Silberwährung und damit auch vollwertig ausgeprägte kleine Münzen hatte, verlor, als die Revolution den Zwangskurs und die Uneinlösbarkeit seines Papiergeldes herbeiführte, sein kleines Geld in dem Mafse, dafs mit der Unmöglichkeit der Zahlungsleistung der gesamte Kleinverkehr in- die schwierigsten Verhältnisse kam. Noch im letzten Jahrzehnt hat Italien eine ähnliche Erfahrung gemacht. Sein Silbergeld ist zwar nicht vollwertig, aber es wurde auf Grund des Lateinischen Münzvertrages an den Kassen Frankreichs, der Schweiz und Belgiens zu seinem Goldnennwerte in Zahlung genommen; es erhielt sich infolgedessen auf seinem Goldwerte, auch als zu Beginn der 90 er Jahre ein Rückgang der italienischen Valuta eintrat. Die Folge war, dafs es in grofsen Massen nach den übrigen Frankenländern abflofs, wo es mehr galt, als seinem Nennwerte in italienischem Papiergeld entsprach. Wer damals, etwa im Jahre 1893, in Italien reiste, dem wird die daraus entstandene grenzenlose Verwirrung stets im Gedächtnis bleiben. Aufser den Banknoten, deren kleinste auf 50 Lire lautete, war fast nur noch Kupfergeld im Verkehr, sodafs sich der Staat genötigt sah, kleine Papierscheine zu 1, 2, 5, 10 und 25 Lire auszugeben. Um sein Silbergeld wieder zu bekommen, mufste Italien die übrigen Miinzbundstaaten ersuchen, das italienische Silber von der Annahme au ihren Kassen auszuschliefsen und ihm dadurch die Garantie der Vollwertigkeit zu entziehen. Erst nachdem das italienische 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 6. 393 Silbergeld im Auslande genügend diskreditiert und nachdem seine Unter Wertigkeit für jedermann klar gemacht war, konnte es die italienische Regierung wagen, wieder Silber in den Verkehr zu bringen und dagegen die häfslichen und unappetitlichen kleinen Scheine einzuziehen. Es ergiebt sich daraus, dafs die Unterwertigkeit des Silbergeldes gerade für den Fall einer Erschütterung der WährungsVerhältnisse, die bei dem heutigen Stande des Geldwesens nur von den papiernen Umlaufsmitteln ausgehen kann, eine gewisse Sicherheit gegen Störungen giebt, durch die der mittlere und kleine Verkehr am meisten bedroht ist. — Auch wenn man die mit der Unterwertigkeit des Silbergeldes verbundenen Bedenken beträchtlich höher veranschlagt, als es hier geschehen ist, bleibt die Frage, ob die Mittel zur Abhilfe im Verhältnis zu den Gefahren stehen. Ein radikales Mittel zur Abhilfe wäre die völlige Änderung unsrer Geldverfassung, der Übergang von der Goldwährung zu einem bimetallistischen System. Dieses Mittel kann an dieser Stelle, da die Durchführbarkeit und die Folgen eines solchen Systems noch nicht erörtert sind, nicht diskutiert werden. Auf dem Boden der bestehenden Goldwährung bewegen sich die Vorschläge, die umlaufenden Silbermünzen einzuziehen und sie durch neue, mit einem der SilberentAvertung entsprechenden stärkeren Silbergehalte auszustattende Münzen zu ersetzen. Sogar wenn es gelänge, durch die infolge einer solchen Mafsregel gesteigerte Silbernachfrage den Silberpreis von 6'2 Mark pro kg auf etwa 90 Mark, die Hälfte des alten Silberpreises zu erhöhen, dann wäre, um unsern Silberumlauf vollwertig zu machen, eine Ausgabe von 430 bis 440 Millionen Mark erforderlich. Ganz offensichtlich stände ein solcher Aufwand in keinem Verhältnis zu der Gefahr der echten Nachprägung; und wenn man wegen der Unterwertigkeit der Silbermünzen von einem Kriegsfalle Gefahren für unsre Währung befürchtet, so kann doch wohl kein Zweifel bestehen, dafs die 430—440 Millionen Mark in wirksamerer Weise zur Sicherung unsrer Währung verwendet werden könnten; jedes Panzerschiff und jedes Bataillon würde in solchen Zeiten bessre Dienste tliun, als die Umprägung der Silbermünzen. Zu diesen Erwägungen kommt hinzu, dafs nach geschehener Umprägung jeder neue Rückgang des Silberpreises abermals ein unter- wertiges Silbergeld schaffen würde. Ferner würden die neuen Silbermünzen ein aufserordentlich unhandliches Geld sein. Ein Zweimarkstückwäre, wenn der Ausmünzung ein Preis von 80 Mark pro Kilogramm zu Grunde gelegt wurde, ebenso grofs, wie unser heutiges Fünfmarkstück, und wer zehn Mark in Silber bei sich führen wollte, müfste infolgedessen das Gewicht von fünf heutigen Fünfmarkstücken mit sich herumtragen. I 394 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassnng. Eine gewisse Abhilfe gegen die Mifsstände unsres heutigen Silber- umlanfs war möglich gelegentlich der Münznovelle von 1900. Nach dem Regierungsentwurf sollten die bei der Umprägung von Thalern in Reichssilbermünzen entstehenden Münzgewinne zur Deckung von Verlusten aus zu verkaufendem Thalersilber verwendet werden. Infolge dieser Bestimmung wäre der deutsche Silberumlauf dem Nennwert nach um etwa 27 Millionen Mark verringert worden. Die silberfreundlichen Parteien haben jedoch, da sie keine Silb erver kaufe wollten, die Streichung dieser Bestimmung durchgesetzt; die Wirkung ist, dafs nunmehr durch die Umprägung der beim Erlafs der Novelle noch vorhandeneil Thaler im Werte von 360 Millionen Mark eine Vermehrung des Nennbetrags unsres Silberumlaufs um etwa 40 Millionen Mark entstehen wird. Diese eigentümliche „Verbesserung" ist denselben Leuten zu verdanken, welche sich bis dahin in Übertreibungen der Gefahren des Übermafses unsres unterwertigen Silberumlaufs nicht genug hatten thun können. § 7. Die papiemen Umlaufsmittel. Eine von den unterwertigen Münzen verschiedene Stellung nehmen im Geldsystem die papiernen Geldzeichen ein, die wir gemäfs den in den vorhergehenden Abschnitten gemachten Ausführungen gleichfalls zum Geld im wirtschaftlichen und allgemein-rechtlichen Sinne zählen. Es sind zwei Arten solcher papiernen Geldzeichen zu unterscheiden: Staatspapiergeld und Banknoten. Weitaus die meisten Staaten kennen nur die letzteren. Das Deutsche Beich allerdings hat neben den Noten der verschiedenen mit dem Recht der Notenausgabe ausgestatteten Banken, von denen die Reichsbank alle anderen zusammen genommen ganz beträchtlich überragt, auch ein Staatspapiergeld ausgegeben, die sogenannten Reichskassenscheine. Sie unterscheiden sich von den Banknoten in sehr wesentlichen Punkten. Zunächst lauten sie auf kleinere Beträge, auf 5, 20 und 50 Mark, während Banknoten nur auf Beträge von 100 Mark und mehr ausgestellt werden dürfen. Ferner sind sie in einem ein für allemal festgesetzten Betrage (120 Millionen Mark) ausgegeben, während die Banknotenausgabe bei einzelnen Banken allerdings auf einen Höchstbetrag beschränkt ist, bei andern dagegen, vor allem bei der Reichsbank selbst, keiner direkten Begrenzung unterliegt. „Die Reichsbank hat das Recht, nach Bedürfnis ihres Verkehrs Banknoten auszugeben" (§16 des Bankgesetzes vom 14. März 1875). Einige indirekte Beschränkungen (steuerfreies Kontingent und Dritteldeckung) liegen allerdings vor; über diese wird in dem Bande über das Bankwesen näheres zu sagen sein. Aber auch dort, wo ein Höchstbetrag für die Notenausgabe vorgeschrieben ist, stellt die that- sächliche Notenausgabe keinen festen, sondern einen von Tag zu Tag ver- 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 7. 395 änderlichen Betrag dar, dessen Umfang sich jeweils nach den an die Bank herantretenden Kreditansprüchen richtet. Wir werden in der Banknote das wichtigste Mittel kennen lernen, das dazu dient, den Geldumlauf mit dem Geldbedarfe möglichst im Gleichgewicht zu halten. Dieser wichtigen Aufgabe und gleichzeitig der weiteren Aufgabe, ein bequemes Zahlungsmittel für grofse Summen zu liefern, können die Banknoten vollkommen entsprechen, wenn sie auf gewisse Mindestabschnitte beschränkt werden; andrerseits hat das Verbot der Ausgabe von Banknoten, die auf Beträge unter 100 Mark lauten, den Zweck gehabt, der effektiven Goldcirkulation einen möglichst breiten Raum zu sichern; es soll der Goldcirkulation gegen das Papier nach oben hin denselben Schutz gewähren, wie die Beschränkung der Zahlungskraft der Reichssilbermünzen ihn nach unten hin gewährt. Es ist eine alte Erfahrungstatsache, dafs Zettel, die auf kleine Beträge lauten, seltener zur Einlösung gebracht werden als grofse Abschnitte, und weit mehr die Tendenz haben, dauernd in den Geldumlauf überzugehen ; der Banknotenumlauf soll aber möglichst elastisch sein, und die Noten sollen häufig genug zur Bank zurückkehren, um diese zur Haltung eines hinreichenden Einlösungsfonds zu nötigen und dadurch die Sicherheit der Noten möglichst zu befestigen. Bei den Reichskassenscheinen dagegen kommen solche Gesichtspunkte nicht in Betracht. Staatspapiergeld ist in der Regel nicht aus Gründen ausgegeben worden, die in dem Interesse an einem geordneten und gut funktionierenden Geldwesen ihren Sitz haben. Meist waren finanzielle Bedürfnisse der Anlafs, und in diesem Falle besteht seitens der Finanzverwaltung der Wunsch, diese Scheine möglichst dauernd im Umlauf zu halten. Die Ausgabe unsrer Reichskassenscheine allerdings hatte ihren Grund nicht in finanziellen Bedürfnissen des Reichs, aber auch nicht in rein monetären Gesichtspunkten. Sie ist, wie im geschichtlichen Teil dargestellt wurde 1 ), beschlossen worden zu der Zeit, als Deutschland gerade die fünf Milliarden von Frankreich erhalten hatte. Der Grund war der Wunsch, den Einzelstaaten bei der Einziehung des von ihnen ausgegebenen Staatspapiergeldes, das auf Grund des Art. 18 des Münzgesetzes von 1873 vom 1. Januar 1876 an verschwinden mufste, Erleichterungen zu gewähren, ohne ihnen direkt bares Geld zu überweisen. Die 120 Millionen Mark Reichskassenscheine wurden geschaffen, um behufs Einziehung des einzelstaatlichen Papiergeldes an die Einzelstaaten überwiesen zu werden. Wenn ihre Ausgabe in kleinen Abschnitten erfolgte, so haben dabei gewisse bereits erwähnte Bedürfnisse nach einem solchen kleinen Papiergelde mitgesprochen, in der Hauptsache aber der grundsätzlich verschiedene 1) Siehe oben S. 163. 396 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassnng. Charakter von Staatspapiergeld und Banknote, von denen das erstere als fester, die letztere als elastischer Bestandteil der Cirkulation gedacht ist, ein Unterschied, der ja schon in der quantitativen Normierung der Papiergeld- und Banknotenausgabe hinreichend zum Ausdruck kommt. Der prinzipielle Unterschied zwischen Staatspapiergeld und Banknote ist für die Beurteilung der Frage, auf welche Weise diesen Arten von Geld, deren Stoffwert gleich Null ist, ein bestimmter Nennwert zu sichern ist, von erheblicher Wichtigkeit. Hinsichtlich der Banknote kann kein Zweifel daran bestehen, dafs diese Sicherung durch die Einlösbärkeit auf Präsentation zu geschehen hat. Die Banknote ist ihrer Natur nach eine stets fällige Forderung und nicht nur ihre Geltung, sondern auch die Erfüllung ihrer besonderen Funktionen innerhalb des Geldwesens beruhen auf ihrer Einlösbärkeit. Nur durch diese kann sich ihr Umlauf nach den Schwankungen des Geldbedarfs regulieren. Nur weil sie einlösbar ist, kann von der Festsetzung eines Höclistbetrags für ihre Ausgabe abgesehen werden, denn die Einlösbärkeit, ist die wirksamste Schranke gegen eine übertriebene Notenemission. In richtiger Erkenntnis dieser Thatsache hat z. B. Frankreich, als es im Jähre 1870 seine Centraibank von der Einlösung ihrer Noten entband, ein Maximum für die vorher unbeschränkte Notenausgabe festgesetzt. Ist die Einlösbärkeit aufgehoben, dann ist die Note nicht mehr der ergänzende Bestandteil einer gebundenen Währung, sondern sie ist, falls sie — wie stets bei suspendierter Einlösung — gesetzlichen Kurs hat —, bestimmend für den Charakter des Währungssystems und den Wert des Geldes. Anders steht es mit einem in geringem Betrage ausgegebenen Staatspapiergelde. Zwar sind die Reichskassenscheine, wie bereits erwähnt, ausdrücklich für einlösbar erklärt; aber es ist bestritten, ob bei diesen Scheinen eine solche Einlösbärkeit notwendig und zweck- mäfsig ist. Kein geringerer als Ludwig Bambebger ist, so sehr er grundsätzlich Gegner eines jeden Staatspapiergeldes war, dafür eingetreten, dafs man, wenn schon ein Reichspapiergeld geschaffen werde, davon absehe, es einlösbar zu machen. 1 ) Seine Annahme bei den Reichs- und Staatskassen („Steuerfundation") würde — in Verbindung mit dem geringen Ausgabebetrage — in der That vollkommen ausreichen, um ihm in normalen Zeiten seinen Nennwert zu sichern, und in kritischen Zeiten wird sich das Reich wohl ohnedies genötigt sehen, seine Einlösung aufzuheben, zumal da keinerlei Einlösungsfonds bereit gestellt ist. So sehr ein Einlösungsfonds bei den Banknoten nötig ist, so wenig ist er es bei dem für den dauernden Umlauf bestimmten Staatspapiergelde; wenn man aber auf einen solchen beim 1) Siehe oben S. 165 u. 166. 8. Kapitel. Die Geldsysterae. II. § 7. 397 Staatspapiergelde verzichten zu können glaubt, dann sollte man konsequenter Weise aucli auf die Einlösbarkeit verzichten, deren notgedrungene Aufhebung in kritischen Zeiten das Papier mehr diskreditiert, als wenn es niemals einlösbar gewesen wäre. Wenn trotz dieser naheliegenden Erwägungen in Deutschland im Jahre 1874 die Einlösbarkeit der Reichskassenscheine beschlossen worden ist, so ist dieser Beschlufs zu erklären aus den Eindrücken, welche durch den allerdings höchst unerfreulichen Zustand des deutschen Papiergeldwesens vor der Reform hervorgerufen worden waren. Diese erklärliche Voreingenommenheit gegen die papiernen Cir- kulationsmittel hat auch in einem anderen Punkte ihren Einflufs ausgeübt: in der Frage, ob den Reicliskassenscheinen und den Reichsbanknoten gesetzlicher Kurs auch im Privatverkehr oder blofs ein Kassenkurs zu verleihen sei. Auch in dieser Frage wurde den papiernen Geldzeichen nur das allernotwendigste zugestanden. Man hat in dem Aufbau der deutschen Geldverfassung die Konsequenzen der Goldwährung auf das strengste gezogen, theoretisch wenigstens, während praktisch durch die Beibehaltung der Thaler diese Folgerichtigkeit später durchbrochen worden ist. Ebenso wie man für die Ausprägung von Reichssilbermünzen einen sehr knapp bemessenen Höchstbetrag festsetzte, wie man ihre Zahlungskraft auf einen Höchstbetrag beschränkte, der nur halb so hoch ist, wie in England und Frankreich, und wie man dem Reiche die Verpflichtung des Umtauschs von Scheidemünzen gegen Goldmünzen auferlegte, — ebenso hat man auch Reichskassenscheine und Banknoten gegenüber dem Goldgelde durch alle denkbaren Kautelen möglichst unschädlich zu machen gesucht. Nicht nur den Banknoten, sondern auch den vom Reiche selbst ausgegebenen Reichskassenscheinen wurde ein gesetzlicher Kurs im Privatverkehr nicht beigelegt, obwohl — wie an anderer Stelle bereits erwähnt — in anderen Staaten, namentlich in England und Frankreich, den Noten der Centraibanken die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels unbedenklich zugestanden worden ist. Die Reichskassenscheine müssen wenigstens auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung (§ 5 des Gesetzes vom 30. April 1874) „bei allen Kassen des Reichs und sämtlicher Bundesstaaten nach ihrem Nennwerte in Zahlung genommen" werden. Dagegen ist hinsichtlich der Banknoten ausdrücklich vorgeschrieben. dafs eine Verpflichtung zu ihrer Annahme in Zahlung auch für Staatskassen nicht stattfindet und durch Landesgesetz nicht begründet werden kann; nur auf dem Wege jederzeit widerruflicher VerwaltungsVerordnungen ist den Reichsbanknoten Kassenkurs beigelegt. Die Konsequenz der gebundenen Währung ist hier bis aufs äufserste gezogen: niemand soll verpflichtet sein, ein Geld, das seinen Wert nicht voll in sich selbst trägt — und vollwertes Geld 398 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. sind bei einer Goldwährung nur die Goldmünzen — in Zahlung anzunehmen. Die theoretische Folgerichtigkeit deckt sich jedoch nicht immer mit den praktischen Erfordernissen. Thatsache ist, dal's sowohl die Reichskassenscheine als auch die Reichsbanknoten im Privatverkehr von jedermann anstandslos angenommen werden, ja dal's die wenigsten Leute wissen, dafs sie rechtlich in der Lage sind, Zahlungen in Kassenscheinen oder Banknoten zurückzuweisen und auf Zahlung in Reichsgoldmünzen oder Thalern zu bestehen. Sollte, aber einmal in kritischen Lagen der Fall eintreten, dafs die Annahme von Reichskassenscheinen und Reichsbanknoten im freien Verkehr auf Schwierigkeiten stofsen würde, z. B. bei politischen Krisen, dann würde die Verleihung der gesetzlichen Zahlungskraft an beide Arten von Papierscheinen sich nicht umgehen lassen. Namentlich im Kriegsfalle kann eine solche Möglichkeit praktisch werden. Bei dem enormen Geldaufwande, den die blofse Mobilisierung der gewaltigen Volksheere zu unserer Zeit gleich im allerersten Augenblicke erfordert, dem gegenüber auch der deutsche Kriegsschatz im Juliusturme nur einen Tropfen auf einen heifsen Stein bedeutet, dem ferner auch durch eine erfolgreiche Aufnahme von Anleihen nicht mit der absolut erforderlichen Promptheit genügt werden könnte, — in Anbetracht dieser Verhältnisse ist jeder moderne Grofs- staat im Kriegsfalle auf die unbedingte Unterstützung durch ein mächtiges Bankinstitut angewiesen. Ein solches kann sofort Hunderte von Millionen zur Verfügung stellen, sei es aus seinem Bestände an Metallgeld, sei es an Banknoten; aber die Wirksamkeit dieser Hilfe wird nur dann eine vollkommene und gesicherte sein, wenn von vornherein jede Möglichkeit einer Zurückweisung der Banknoten in diesem kritischen Augenblick ausgeschlossen ist. Meist wird auch die Befreiung der Bank von der Verpflichtung der Noteneinlösung sich als notwendig herausstellen. Aber diese letztere Notwendigkeit wird durch das Fehlen des gesetzlichen Kurses bei den Banknoten zweifellos sehr erheblich beschleunigt werden. Solange jedermann weifs, dafs er in den Noten zu deren Nennwert Zahlung leisten kann, ist die Veranlassung zu einem „run" auf die Bank behufs Noteneinlösung wesentlich geringer, als dann, wenn jedermann befürchten mufs, dafs die Annahme der Noten vom Gläubiger verweigert wird. Der gesetzliche Kurs der Noten allein schon bedeutet mithin in kritischen Zeiten einen gewissen Schutz für den Metallvorrat der Centraibank; mufs er dagegen in kritischen Zeiten erst durch Gesetz verliehen werden — und die deutsche Reichsverfassung kennt keine NotstandsverOrdnungen —, dann wird eine solche Mafsregel nicht nur geeignet sein, Mifstrauen gegen die Banknoten zu erregen, sondern bis zum Zustandekommen eines solchen Gesetzes mag das Fehlen der gesetzlichen Zahlungskraft Verhängnis- 8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 8. 39D volle und nicht mehr gut zu machende Wirkungen ausüben. Der den Banknoten bereits in normalen Zeiten zustehende gesetzliche Kurs würde mithin unter Umständen die Aufhebung der Einlösbarkeit der Banknoten in kritischen Zeiten hinausschieben und damit diese Mafs- regel bei einem günstigen Gange der Dinge vielleicht ganz ersparen können, während er andrerseits an den thatsächlichen Umlaufsverhältnissen in normalen Zeiten nichts ändern würde. Es wäre zu wünschen, dafs die allzu ängstlichen Bestimmungen über Reichskassen- scheine und Banknoten nach dieser Richtung bei der ersten sich bietenden Gelegenheit geändert würden, sonst könnte es sich in kritischen Lagen zeigen, dafs nicht nur blinder Eifer, sondern mitunter auch übertriebene Vorsicht von Übel ist. § 8. Die Regelung des Geldumlaufs. Auch die denkbar besteingerichtete Geldverfassung ist keine Maschine, die ganz von selbst funktioniert. Das Geldwesen bedarf vielmehr, wenn es seine Zwecke in vollkommener Weise erfüllen soll, einer lebendigen Kraft zu seiner ständigen Überwachung und Regelung. Die auf diesem Gebiete zu erfüllenden Aufgaben sind folgende: 1. Die Überwachung und Regelung der auswärtigen Beziehungen des Geldwesens; 2. Die Sorge für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts des inneren Geldbedarfs und des Geldumlaufs; 3. Die örtliche Regelung des Geldumlaufs. In den modernen Staaten sind diese Aufgaben regelmäfsig einer Centraibank übertragen, denn die Erfüllung dieser Aufgaben läfst sich, wie wir sehen werden, zu einem wesentlichen Teil nur durch gewisse banktechnische Mafsnahmen erreichen. Das deutsche Bankgesetz vom 14. März 1875 nennt in § 12 unter den der Reichsbank zugeteilten Aufgaben an erster Stelle die Regelung des Geldumlaufs. Teilweise ist die Thätigkeit der Centraibanken, die hier in Betracht kommt, ein so integrierendes Stück ihrer gesamten Wirksamkeit, dafs eine eingehendere Darstellung erst in dem Bande über das Bankwesen gegeben werden und dafs an dieser Stelle nur das für das Gesamtbild der Geldverfassung Unerläfsliche ausgeführt werden kann. Bei der oben an erster Stelle genannten Aufgabe handelt es sich um die Beobachtung und Beeinflussung der internationalen Edelmetallbewegungen und der Faktoren, auf denen das Zu- und Abströmen von Geldmetall beruht; vor allem die auswärtigen Wechselkurse und ihre Regulierung spielen hier eine wichtige Rolle, auf die im nächsten Kapitel noch zurückzukommen ist. Es handelt sich hier ferner um die Schaffung eines Reservoirs, dem einerseits das vom Auslande im- Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geld Verfassung. portierte Geldmetall in erster Linie zufliefst. und aus dem nötigenfalls der Bedarf an Zahlungsmitteln für das Ausland schöpfen kann. Nur eine grofse Centraibank ist für die Erfüllung dieser Aufgaben geeignet. Das wichtigste Mittel zur Beeinflussung der auswärtigen Wechselkurse und der Goldbewegungen ist die planmäfsige Beeinflussung des Wechselzinsfufses, die sogenannte Diskontpolitik, und diese kann natürlich nur von einem grofsen Bankinstitut gehandhabt werden. Ebenso ist nur eine über grofse Mittel verfügende und mit dem Beeilte der Notenausgabe ausgestattete Bank im stände, beliebige Mengen des Währungsmetalls aufzunehmen, die Ausprägung des importierten Metalls zu vermitteln und dauernd einen Metallgeldbestand zu halten, der allen absehbaren Anforderungen für Zahlungen an das Ausland genügt. Dafs speciell der Reichsbank die unbeschränkte Verpflichtung des Ankaufs von Barrengold gegen ihre Noten auferlegt ist, wurde bereits in andern Zusammenhange mehrfach erwähnt. 1 ) Die unter 2. genannte Aufgabe kann gleichfalls ihrer Natur nach nur von einem grofsen, mit dem Rechte der Notenausgabe ausgestatteten Bankinstitute erfüllt werden. Abgesehen von der bereits unter 1. behandelten Herbeiziehung von Geldmetall aus dem Auslande ist die Regulierung des Verhältnisses zwischen Geldumlauf und innerem Geldbedarf erreichbar einerseits durch die in der Notenausgabe gegebene elastische Ergänzung des metallischen Geldumlaufs, andrerseits durch eine Einwirkung auf den inländischen Geldbedarf selbst, die ähnlich wie die Beeinflussung der internationalen Beziehungen des Geldwesens im Wege der Diskontpolitik ausgeübt werden kann: Ebenso wie hohe Warenpreise die Nachfrage nach Waren beschränken, ebenso beschränken hohe Diskontsätze die im Wege des Begehrs nach kurzfristigem Kredit an die Banken und den Geldmarkt herantretende Geldnachfrage. Während in diesen beiden Punkten specifische Aufgaben der Notenbanken vorliegen, ist die unter 3. genannte Aufgabe kein wesentlicher Bestandteil des Bankgeschäftes, sondern eine Verrichtung, die an sich auch von der staatlichen Finanzverwaltung vorgenommen werden könnte und die vielfach auch — sei es ausschliefslich. sei es neben den Centraibanken — von der staatlichen Finanzverwaltung wahrgenommen wird. Bei der örtlichen Regulierung des Geldumlaufs handelt es sich um die den wechselnden Bedürfnissen des Verkehrs entsprechende Verteilung sowohl der gesamten Geldcirkulation als auch der einzelnen Geldsorten auf die einzelnen Landesteile. Die Jubiläumsdenkschrift der Reichsbank, welche der Aufgabe der Regelung des Geldumlaufs l) Siehe oben S. 160 u. 37fi. 8. Kapitel. Die Geldsysterae. II. § 8. 401 ein eigenes, sehr interessantes Kapitel gewidmet hat, führt über diesen Punkt folgendes aus.') „Es ist eine Erfahrung, dafs einzelne Bezirke eine fortwährende Zufuhr von Geld nötig haben, sei es weil ihr Geldbedarf in fortgesetztem Wachsen begriffen ist, sei es weil die Natur ihrer wirtschaftlichen Beziehungen das ihnen zugeführte Geld stets wieder nach anderen Bezirken abfliefsen läfst. Namentlich in Bezug auf die einzelnen Geldsorten sind solche Verhältnisse häufig festzustellen. Es besteht das grofse volkswirtschaftliche Bedürfnis, den an einzelnen Orten sich ansammelnden Überschufs von Geld überhaupt und von einzelnen Geldsorten im besonderen dorthin zu leiten, wo sich ein entsprechender Mangel zeigt. Dieses Bedürfnis ist besonders stark hin'sichtlich der Scheidemünzen. Die allzustarke Ansammlung von Scheidemünzen in einzelnen Bezirken mufs im Interesse der Ordnung des Geldumlaufs unbedingt vermieden werden. Diejenigen, in deren Händen sich gröfsere Beträge ansammeln, können diese Münzen infolge ihrer beschränkten Zahlungskraft nicht zu grofsen Zahlungen verwenden und sind deshalb darauf angewiesen, sie gegen Courantgeld austauschen zu können. Andrerseits liegt ein eben so starkes öffentliches Interesse daran vor, dafs diejenigen, welche gröfserer Beträge an kleinem Gelde bedürfen, z. B. zu Lohnzahlungen, solches in Austausch gegen Noten und Goldgeld erhalten können." In gewissem Umfang ist das ganze System der öffentlichen Kassen eines Staates geeignet, dieser Aufgabe zu dienen. Das Publikum ist in der Lage, bei seinen Zahlungen an diese Kassen die nicht benötigten Sorten abzustofsen; eine Erleichterung ist dabei die in den verschiedenen Ländern regelmäfsig wiederkehrende Bestimmung, dafs die Beschränkung der Zahlungskraft wenigstens der Silberscheidemünzen bei Zahlungen an die staatlichen Kassen keine Anwendung findet. Aber die Wirksamkeit der staatlichen Kassen auf diesem Felde hat ihre ■engen Grenzen. Sie sind nicht in der Lage, im Wege der Kreditgewährung oder der Auszahlung auf anderswo fällige Forderungen einem Bezirk mit wachsendem Geldbedarf Umlaufsmittel zuzuführen, und sie verfügen nicht über hinreichend grofse Bestände, welche ihnen die Umwechslung von überflüssigen gegen benötigte Geldsorten in irgend welchem erheblichen Umfange gestatten würden. In diesen Punkten ist vielmehr eine Centraibank, die stets über beträchtliche Kassenbestände verfügt und zahlreiche über das ganze Land verteilte Zweigniederlassungen besitzt, an ihrem Platze. Es ist charakteristisch, dafs die dem Reiche in dem Münzgesetz von 1873 auferlegte Pflicht der Umwechslung von Scheidemünzen gegen Goldgeld auf be- 1) A. a. 0. S. 193. Helffericii. Das Geld. 26 402 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. stimmte Reichsbankhauptstellen übertragen worden ist. Die Bestände der einzelnen Niederlassungen einer grofsen Centraibank sind das gegebene Reservoir, aus dem der Verkehrsbedarf das benötigte Geld in den benötigten Sorten bezieht, und an das er das überflüssige Geld in den überflüssigen Sorten abgiebt. Ganz abgesehen davon, wie weit einer solchen Bank durch das Gesetz bestimmte Verpflichtungen auf diesem Gebiete auferlegt sind, sieht sich ein centrales Bankinstitut schon in Rücksicht auf seinen eigenen Geschäftsbetrieb genötigt, seine Filialen in einer den örtlichen Verkehrsbediirfnissen entsprechenden Weise mit Kassenvorrat auszustatten und dem Publikum sowohl bei der Entgegennahme von Einzahlungen und der Leistung von Auszahlungen als auch in Bezug auf die Umwechslung der einzelnen Sorten nach Möglichkeit entgegenzukommen. In welcher hervorragenden Weise die Reichsbank — weit über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus — der Aufgabe der örtlichen Regelung des Geldumlaufs gerecht wird, ist in dem oben citierten Kapitel der Reichsbankdenkschrift ausführlich dargestellt. 9. Kapitel. Die internationale Greldverfassung. § 1. Das Wesen der internationalen Geldverfassung. Im allgemeinen hat jeder Staat seine eigne Geldverfassung, die der Geldverfassung aller anderen Staaten selbständig gegenüber steht. Die Geldverfassung ist eben ein Erzeugnis der Gesetzgebung, die jeder Staat für sich ausübt, und deren Wirksamkeit an den Landesgrenzen ihr Ende findet. Infolgedessen fehlt für den internationalen Verkehr ein einheitliches Instrument der Wertübertragungen, wie es der nationale Verkehr in dem Landesgelde besitzt. Während im inländischen Verkehr die Wertübertragung auf dem einfachen Wege der Übertragung von Landesgeld erfolgen kann und der Austausch von Gütern in der Weise vermittelt wird, dafs die Waren gegen Landesgeld verkauft und mit Landesgeld gekauft werden, ist es im internationalen Verkehr zur Vermittlung dieser Transaktionen notwendig, das Geld des einen Landes gegen das Geld des anderen Landes umzusetzen. Der Inländer, der im Auslande eine Zahlung zu leisten hat, mufs im allgemeinen gegen das in seinen Händen befindliche Landesgeld ausländisches Geld beschaffen; der Inländer, der aus dem Auslande eine Zahlung in ausländischem Gelde empfängt, sieht sich meist genötigt, dieses gegen Landesgeld umzusetzen. Es giebt also kein einheitliches internationales Geld und keine eigentliche internationale Geldverfassung, sondern nur ein Nebeneinander verschiedener nationaler Währungen. Aber das Verhältnis, in dem diese verschiedenen nationalen Währungen zu einander stehen,. 9. Kapitel. Die internationale Geldverfassimg. § 2. 403 ist für den ganzen internationalen Verkehr von der allergröfsten Wichtigkeit, und dieses Verhältnis hat man meist im Auge, wenn man von der internationalen Geldverfassung spricht. Wenn der durch Geld zu vermittelnde Verkehr von Land zu Land den Umsatz des Geldes des einen Landes gegen das Geld des andern Landes erfordert, so ist es für die Gestaltung dieses Verkehrs offenbar von sehr erheblicher Bedeutung, in welchem Verhältnis der Austausch zwischen dem inländischen und dem ausländischen Gelde sicli vollziehen läfst, ob dieses Verhältnis ein stabiles ist, oder ob es grofsen Schwankungen unterliegt. Es ist klar, dafs die internationalen Verkehrsbeziehungen sehr erschwert werden, wenn zwischen dem Gelde der verschiedenen Länder kein annähernd festes Wertverhältnis besteht. Wer nach dem Ausland Waren verkauft und ausländisches Geld dafür in Zahlung empfängt, wer im Ausland Kapital investiert, dessen Zinsen oder sonstige Erträgnisse in ausländischem Geld eingehen, der mufs Wert darauf legen, mit einiger Sicherheit berechnen zu können, wie viel das ausländische Geld zur Zeit des Zahlungsempfanges in seinem heimischen Landesgeld e wert sein wird. Je gröfser die Schwankungen, die in dem Wertverhältnis des Geldes verschiedener Länder stattfinden, desto gröfser wird die Gefahr eines Verlustes für diejenigen, die in ausländischem Geld Zahlung zu empfangen oder Zahlung zu leisten haben; es kommen mithin bei grofsen Schwankungen nur solche Transaktionen zu stände, bei denen entsprechend hohe Gewinnaussichten dem gröfseren Risiko gegenüberstehen. Man nennt eine Währung in ihren Beziehungen zu fremden Währungen „Valuta", die Wertveränderungen zwischen dem inländischen und ausländischen Gelde nennt man „Valutaschwankungen". Die Feststellung der Ursachen, welche die Valutaschwankungen beherrschen, und der Mittel, welche geeignet sind, die Valutaschwankungen zu beseitigen oder wenigstens auf ein unschädliches Mafs einzuschränken, stellt einen wichtigen Teil der Wissenschaft vom Gelde dar. § 2. Die Paritäten. Das Problem des gegenseitigen Verhältnisses zweier nationaler Währungen ist ein verschiedenes bei den beiden Hauptkategorien von Währungssystemen, die wir unterschieden haben: bei den gebundenen und den freien Währungen. Bei den letzteren, bei denen die Wertbewegung des Geldes nicht durch einen bestimmten dritten Wertgegenstand, der auch andern Geldsystemen zu Grunde liegt, bedingt ist, können im Verhältnis zu fremden Währungen unbegrenzte Schwankungen stattfinden. Wo aber der Wert des Geldes in Beziehung gesetzt ist zu einem bestimmten Gewichtsquantum Edelmetall, da erscheinen Valutaschwankungen gegenüber den auf dem gleichen Wäh- 26* 404 Zweites Buch III. Abschnitt. Die Geldverfassung'. rungsmetall beruhenden fremden Währungen gänzlich ausgeschlossen, und gegenüber den auf dem andern Edelmetall beruhenden Währungen erscheinen die Valutaschwankungen bedingt und begrenzt durch die Veränderungen im Wertverhältnis der beiden Edelmetalle. Wenn zwei Länder Goldwährung haben, sodafs in einem jeden der Wert der Geldeinheit durch ein bestimmtes 'Gewichtsquantum Gold bedingt ist, so ergiebt sich daraus ein Gleichungspunkt für das Verhältnis des Wertes der beiden Geldeinheiten, der dem Verhältnis der Gewichtsquanten Gold, welche den beiden Geldeinheiten zu Grunde liegen, entspricht. Diesen Gleichungspunkt zweier Valuten nennt man „Parität". Um das Wesen dieser „Parität" an einem Beispiel klar zu machen: Deutschland und Frankreich haben beide Goldwährung in dem Sinne, dafs der Wert der Geldeinheit in Beziehung gesetzt ist zu einem bestimmten Goldquantum. Nach den deutschen Münzgesetzen werden aus einem Pfund feinen Goldes 1395 Mark geprägt, also aus dem Kilogramm Feingold 2790 Mark; nach den französischen Münzgesetzen werden aus einem Kilogramm Münzgold von 900 Tausendteilen Feinheit 3100 Franken, also aus dem Kilogramm Feingold 31000 ——- Franken geprägt. Mithin ergiebt sich zwischen dem deutschen und französischen Geld die Gleichung: 3100 9 2790 Mark = - n Franken (= 1 kg Feingold) , , 2790X9 , 81 ,, . also: 1 Frank = tt Mark = —- Mark. 31000 100 Die Parität zwischen der deutschen und französischen Valuta ist mithin: 100 Franken = 81 Mark. In je 81 Mark ist soviel Gold enthalten, dafs 100 Franken daraus geprägt werden können. Die Berechnung der Parität ist etwas umständlicher, wenn die Münzgewichte bei den in Frage kommenden Geldsystemen nicht in einfachem Verhältnis zu einander stehen. Aber im Prinzip bleibt die Berechnung bei allen Währungen mit gleicher Währungsgrundlage dieselbe. So ergiebt sich die Parität zwischen dem deutschen und englischen Gelde aus folgendem Kettensatz: x Mark I Pfd. Sterl. 934,5 d 1 ) 12 Unzen Standard Gold 1 Unze Feingold g Feingold 1 Pfd. Sterl. 240 d I Unze Standard Gold II Unzen Feingold 31,1034 962 g Feingold 2790 Mark. 1) = 3 Pfd. Sterl. 17 sh lO'/a d. 9. Kapitel. Die internationale Geldyerfassung. § 2. 405 Daraus ergiebt sich die Gleichung: 240 x 11 x 31,1 034 962 x 2790 X — 934,5X12X 1000 Mithin x = 20,42945, d. h. die Parität zwischen der englischen und deutschen Valuta ist 1 Pfd. Sterl. = 20,42 945 Mark oder rund 20,43 Mark. In je 20,43 Mark ist so viel Gold enthalten, dals 1 Pfd. Sterl. daraus geprägt werden kann. In derselben Weise lassen sich die Paritäten zwischen allen Goldvaluten berechnen, ebenso die Paritäten zwischen allen Silbervaluten. Dagegen besteht eine feste Parität nicht zwischen Goldvaluten einerseits undSilbervaluten andrerseits, denn hier fehlt die Gleichung zwischen dem Geldwert der beiden Valuten und einem und demselben Geldmetall. Wenn sich das Wertverhältnis zwischen Gold und Silber ändert, dann mufs sich auch der Gleichungspunkt zwischen einer Gold- und einer Silbervaluta verschieben. Bei einem Silberpreis von 61 d pro Unze Standard berechnete sich die Parität zwischen der englischen und indischen Valuta folgendermafsen: x di 1 Rupie 32 Rupien | 11 Unzen Feinsilber 37 Unzen Feinsilber 40 Unzen Standard Silber 1 Unze Standard Silber i 61 d Daraus ergiebt sich die folgende Gleichung: 11 x 40x61 nna _ , X - 82X37 22 > b ' ä ' Dagegen berechnete sich, solange Indien freie Silberprägung hatte, bei einem Silberpreise von 40 d die Parität zwischen der englischen und indischen Valuta auf ungefähr 15 d. Bei einem Silberpreise von 61 d konnte man mit je 22 2 /s d soviel Silber kaufen, als zur Ausprägung einer Rupie nötig war; bei einem Silberpreise von 40 d genügten schon 15 d zu diesem Zwecke; jede kleine Verschiebung des Wertverhältnisses zwischen Silber und Gold, die sich in dem in englischem Goldwälirungsgelde ausgedrückten Silberpreise äufserte, mufste auch die Parität zwischen dem englischen und indischen Gelde verändern. Dagegen blieb bis zur Einstellung der indischen Silberprägungen das indische Silbergeld stets in einer festen Parität zu den übrigen Silbervaluten, z. ß. zu der chinesischen, japanischen und mexikanischen Silberwährung. Zwischen gebundenen Währungen und freien Währungen, sowie zwischen freien Währungen untereinander bestellt, wie bereits betont, keinerlei Parität, da die freien Valuten in ihrem Wertgange nicht an irgend einen dritten Stoff gebunden sind. 406 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung'. § 3. Die ausländischen Wechselkurse bei gleichen metallischen Währungen. Auch bei den gebundenen Währungen bedeutet die Parität nicht etwa genau das Wertverhältnis, in welchem der Geldwert zweier Länder in jedem Augenblicke zu einander steht, sondern nur den durch den Metallgebalt der frei ausprägbaren Münzen gegebenen Gleichungspunkt, um welchen sich das Verhältnis der beiden Valuten innerhalb eines bestimmten und eng begrenzten Spielraums bewegt. Das Verhältnis zweier Valuten findet jeweilig seinen Ausdruck in den beiderseitigen Wechselkursen, das Verhältnis zwischen der deutschen und englischen Valuta in dem Kurs des Wechsels auf London in Berlin oder im Kurs des Wechsels auf Berlin in London, und diese Wechselkurse stehen selten genau auf der Parität, während sie sich andrerseits nur innerhalb der engsten Grenzen von der Parität entfernen. Ehe wir auf die Ursachen und Grenzen der Wechselkursschwankungen eingehen, sei die Bedeutung des Wechsels im internationalen Zahlungsverkehr kurz beleuchtet. Der Wechsel wird im internationalen Verkehr als Mittel zur Ausgleichung von Zahlungen und zur Ersparung von Bargeldsendungen aus einem Lande in das andere benutzt. Folgendes Beispiel mag zur Erläuterung dienen. Eine deutsche chemische Fabrik hat Farbstoffe nach England verkauft und hat den Gegenwert von dort zu empfangen; gleichzeitig hat eine deutsche Spinnerei in England Baumwolle gekauft und schuldet den Betrag dem englischen Händler. Um die Sendung von Metallgeld nach England, die Transport- und Versicherungskosten verursachen würde, zu vermeiden, läfst sich die deutsche Spinnerei von der chemischen Fabrik deren Forderung an den englischen Färber übertragen; das geschieht in der Form, dafs die Fabrik auf ihren englischen Abnehmer einen Wechsel zieht und diesen an die Spinnerei verkauft. Die deutsche Spinnerei bezahlt nun den englischen Baumwollhändler mit diesem Wechsel, der Baumwollhändler präsentiert ihn seinem Landsmanne, dem Färber, zur Einlösung und macht sich auf diese Weise in barem Gelde für seine Baumwolle bezahlt. Der Vorteil der Manipulation besteht darin, dafs an die Stelle zweier kostspieliger Bargeldsendungen (von England nach Deutschland und umgekehrt) zwei inländische Barzahlungen, eine in Deutschland (vom Spinner an die chemische Fabrik) und eine in England (vom Färber an den Baumwollhändler) getreten sind. In der Regel vollzieht sich übrigens die ganze Operation nicht auf dem der Einfachheit halber geschilderten direkten Wege, sondern durch die Vermittlung von Bankinstituten, welche Wechsel auf das Ausland ankaufen und verkaufen. Solange sich die von zwei Ländern an einander zu leistenden Zahlungen die Wage halten, kann ein vollständiger Ausgleich und eine 9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung'. § 3. 407 vollständige Ersparung der Bargeldsendungen von einem nach dem andern Lande durch die Vermittelung des Wechsels bewirkt werden; solange das der Fall ist, besteht ferner keinerlei Grund für eine Abweichung des Wechselkurses von der Parität. In der Regel jedoch überwiegen auf der einen oder andern Seite die zu leistenden Zahlungen, und dann mufs zur Begleichung des Saldos als ultima ratio eine Versendung von Bargeld eintreten. Wenn Deutschland in einem gegebenen Augenblicke mehr von England zu fordern als an England zu zahlen hat, so ist die Folge davon, dafs von deutschen Kaufleuten u. s. w. mehr Wechsel auf England gezogen werden und auf den Markt gebracht werden können, als behufs Zahlungsleistung an England auf dem deutschen Markte gefragt sind und untergebracht werden können. Diejenigen, welche nicht im stände sind, ihre Wechsel auf England auf dem deutschen Markte abzusetzen, sind genötigt, ihre Wechsel nach England zur Einlösung zu schicken und das bare Geld von dort nach Deutschland kommen zu lassen. Wenn umgekehrt in einem gegebenen Zeitpunkte die Forderungen Englands an Deutschland überwiegen, dann wird auf dem deutschen Markte die Nachfrage nach Wechseln auf England das Angebot an solchen Wechseln übersteigen. Wer nicht im stände ist, sich behufs Zahlungsleistung an England einen Wechsel auf England zu beschaffen, sieht sich zur Versendung von Bargeld nach England gezwungen. Um die Kosten der Barsendung u. s. w. zu vermeiden, werden sich im ersteren Falle die Verkäufer von Wechseln lieber mit einem etwas niedrigeren Kurse als dem der Parität entsprechenden begnügen, und im letzteren Falle werden sich aus dem gleichen Grunde die Käufer von Wechseln bereit finden, lieber einen etwas höheren Kurs als den der Parität entsprechenden zu bezahlen. Die Wechselkurse können mithin sowohl nach aufwärts als auch nach abwärts sich von der Parität entfernen je nach dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Aber diese Schwankungen der Wechselkurse um die Parität haben an ihrer Ursache auch ihre Grenze. Man zahlt allenfalls mehr als den Parikurs oder giebt sich mit weniger zufrieden, um die Kosten der Barsendung u. s. w. zu vermeiden. Sobald aber der Wechselkurs so hoch über die Parität gestiegen oder unter die Parität gesunken ist, dafs die Abweichung allen aus der Barzahlung erwachsenden Kosten gleichkommt, ist ein weiteres Steigen oder Fallen der Wechselkurse unmöglich, weil eben dann niemand mehr einen Wechsel kaufen oder verkaufen, vielmehr jedermann zur Regulierung in Metallgeld greifen würde. Die beiden Grenzkurse, bei welchen der Bezug oder die Versendung von Bargeld anfängt lohnend zu werden, nennt man die „Goldpunkte". Neigen sich die Wechselkurse dem Goldpunkte zu, der den Bezug von Gold aus dem Auslande ermöglicht, so spricht man 408 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. von „günstigen" Wechselkursen, und. diesen Goldpunkt selbst nennt man den „Goldpunkt für" das betreifende Land; im umgekehrten Falle spricht man von „ungünstigen" Wechselkursen und vom „Goldpunkt gegen" das betreffende Land. Diese Terminologie ist alt; sie stammt aus der Zeit der merkautilistischen Anschauung, welche in der Zufuhr von Edelmetall das letzte Ziel des auswärtigen Handels erblickte. Ob die günstigen Wechselkurse gegenüber der Parität niedriger oder höher sind, hängt von der Art der Notierung der auswärtigen Wechselkurse ab. In Deutschland und in den meisten anderen Ländern werden die Wechselkurse in der Weise notiert, dafs angegeben wird, wie viel inländisches Geld für einen bestimmten Betrag ausländischen Geldes gezahlt wird, z. B. wieviel Mark für 100 Franken oder wieviel Mark für ein Pfund Sterling. Bei dieser Art der Notierung sind günstige Wechselkurse gleichbedeutend mit niedrigen, ungünstige gleichbedeutend mit hohen Wechselkursen: je niedriger der Preis ist, der für ausländische Wechsel erzielt wird, desto mehr nähert man sich dem Punkt, bei welchem es die Inhaber der Wechsel vorziehen, sie im Auslande zur Einlösung zu präsentieren lind den Betrag in Metallgeld kommen zu lassen; je höher andrerseits der Kurs steigt, desto mehr nähert man sich dem Punkte, bei dem es diejenigen, welche Zahlungen nach dem Auslande zu leisten haben, vorziehen, Bargeld nach dem Auslande zu versenden. — In England dagegen werden die ausländischen Wechselkurse in der Weise notiert, dafs der Kurs jeweils anzeigt, wieviel fremdes Geld, z. B. wieviel Mark oder wieviel Franken, man für 1 Pfd. Sterl. erhalten kann. Hier fallen mithin niedrige und ungünstige, nohe und günstige Wechselkurse zusammen. Je weniger deutsches Geld in Wechselform man in England für ein Pfund Sterling erhält, desto unvorteilhafter wird der Ankauf deutscher Wechsel gegenüber der Versendung von Bargeld nach Deutschland; je mehr deutsches Geld in Wechselform man in London für ein Pfund Sterling geben mufs, desto unvorteilhafter wird der Verkauf deutscher Wechsel gegenüber der Einlösung in Deutschland und dem Bezüge des Barbetrages. Der Spielraum, innerhalb dessen die Wechselkurse von der Parität abweichen können, ist bisher der Einfachheit halber lediglich als durch die Kosten der Barsendung von dem einen zum andern Lande bedingt hingestellt worden. In Wirklichkeit ist dieser Spielraum von komplizierteren Faktoren abhängig, die einer genaueren Feststellung bedürfen. Aufser den Versendungskosten, zu denen Fracht, Versicherung, Kommission u. s. w. gehören, sind zunächst noch diejenigen Faktoren in Betracht zu ziehen, welche dadurch gegeben sind, dafs das Geld des einen Landes in dem anderen Lande nicht unmittelbar als Zahlungsmittel verwendbar ist. Wenn Deutschland zur Begleichung 9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung. § 3. 409 eines Passivsaldos seiner Zahlungsbilanz Metallgeld nach England schicken mufs und es steht für diesen Zweck nur geprägtes Goldgeld zur Verfügung, so mufs das deutsche Goldgeld auf irgend eine Weise in englisches Geld umgewandelt werden. Die ultima ratio ist hier die Einschmelzung der deutschen Münzen und ihre Umprägung in englisches Goldgeld. In diesem Falle würden Kosten erwachsen aus der Abnutzung der umzuprägenden deutschen Münzen und aus der Umprägung selbst. Das Verhältnis bleibt dasselbe, wenn eine wirkliche durch den Versender zu bewirkende Umprägung dadurch überflüssig wird, dafs eine Centraibank die fremden Goldmünzen gegen ihre Noten zu einem bekannt gemachten Preise ankauft; denn dieser Preis wird herkömmlicherweise nicht nach dem Nennwerte der fremden Münzen, sondern nach dem Gewicht bemessen, sodafs die Abnutzung auch hier in Erscheinung tritt; der Preis hält sich in der Regel ebensoweit unterhalb des Ausmünzungswertes, wie der Ankaufspreis von Barrengold, und darin liegt ein Äquivalent für die Prägekosten. Es kommen mithin in dem hier in Rede stehenden Falle, dafs geprägtes Geld des eigenen Landes verschickt wird, zu den Versendungskosten die Kosten der Umwandlung in das fremde Geld hinzu. Etwas geringer stellen sich diese Spesen, wenn im Falle der Notwendigkeit von Barsendungen nach dem Auslande Geld des betreffenden fremden Staates im Inlande zu einem seinem Goldgehalte entsprechenden Preise beschafft werden kann oder auch wenn Goldbarren zu ihrem Ausmünzungswerte zur Verfügung stehen; im letzteren Falle kommen die durch die Abnutzung der geprägten Münzen entstehenden Kosten in Wegfall, während die Prägekosten, bezw. der Abzug, den die Cen- tralbank des fremden Staates beim Ankauf von Goldbarren von deren Ausmünzungswerte macht, bestehen bleiben; im ersteren Falle dagegen kommt weder eine Abnutzung noch eine Umprägung in Betracht, die Kosten der Barsendung erfahren vielmehr nur insoweit einen Zuschlag, als die fremden Münzen etwa nur zu einem den Parikurs übersteigenden Preise erhältlich sind. Es ergiebt sich daraus, dafs die Goldpunkte auch bei gleichbleibenden Barsendungskosten nicht unbedingt festliegen, sondern je nach Lage der eben berührten Verhältnisse mehr oder weniger von der Parität abweichen können. Wenn die Bank von England einen Bestand an deutschen Goldmünzen hat und diese zu ihrem Ausmün- zungswert in englischem Gelde oder zu einem nur wenig höheren Kurse verkauft, oder wenn sie Barrengold zu seinem Ausmünzungswerte ab- giebt, wird der Goldpunkt für Deutschland der Parität näher stehen, als wenn für die Barsendung nach Deutschland nur abgenutzte Sove- reigns zur Verfügung stehen. Eine weitere Abweichung der Wechselkurse von der Parität ist 410 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung-. bei solchen Währungen möglich, welche nicht die Sicherheit bieten, dafs man jederzeit für jede beliebige G-eldsorte vollwertiges Geld zu seinem Nennwerte beschaffen kann. Es kommen hier vor allem die sogenannten hinkenden Währungen in Betracht. Wo nur Goldmünzen unbedingtes gesetzliches Zahlungsmittel sind, ist selbstverständlich das Goldgeld jederzeit zu seinem Nennwerte beschaffbar. Wo aber, wie in Frankreich und formell auch in Deutschland, aufser den Goldmünzen auch unterwertige Silbermünzen, die nicht ohne enormen Verlust eingeschmolzen und als Metall verkauft oder umgeprägt werden könnten, Courantmünzen sind, da besteht die Möglichkeit, dafs derjenige, der Zahlungen ans Ausland zu leisten hat, wohl solche Silbermünzen zu ihrem Nennwerte auftreiben kann, während er für Goldmünzen sich zur Zahlung eines Aufgeldes bequemen mufs. Da der Bedarf an Metallgeld behufs Begleichung internationaler Zahlungen in der Regel aus den grofsen Barbeständen der Centraibanken schöpft, spitzt "sich die Frage praktisch darauf zu, ob bei einer hinkenden Goldwährung die Centraibank auf Verlangen jederzeit anstandslos in Goldgeld zu seinem Nennwerte zahlt, ob sie ihre Noten auf Verlangen in Goldgeld einlöst, ob sie Auszahlungen aus den bei ihr stehenden Giroguthaben u. s. w. auf Verlangen in Goldgeld zu seinem Nennwert bewirkt, ob sie Wechsel auf Verlangen in Goldgeld diskontiert u. s. w., — oder ob sie von ihrem Rechte der Zahlung in Silbergeld in der Weise Gebrauch macht, dafs sie sagt: ich bin berechtigt in Silbergeld zu zahlen; wenn Du auf Zahlung in Goldgeld Wert legst, so mufst Du Dir einen kleinen Abzug gefallen lassen, ich berechne für Goldzahlung eine Prämie. Die Politik der unbedingten Goldzahlung ist jederzeit von der deutschen Reichsbank befolgt worden; die Politik der Berechnung einer Goldprämie wird zeitweise von der Bank von Frankreich gehandhabt. Es ist hier nicht der Platz, in eine eingehende Würdigung dieser beiden viel umstrittenen Systeme einzutreten; eine solche ist nur möglich in Verbindung mit der Darstellung der Grundzüge der Diskontpolitik, die dem zweiten Bande dieses Werkes vorbehalten bleiben mufs. Hier ist lediglich festzustellen, dafs, wo eine Prämie auf Gold erhoben wird, diese Prämie als ein weiterer Zuschlag zu den Versendungs- und Umwandlungskosten von Metallgeld hinzutritt, und zwar als Kosten der Beschaffung exportfähigen Metallgeldes. Der Spielraum der Wechselkursschwankungen erfährt dadurch eine Erweiterung. Das Verhalten der französischen Wechselkurse ist der praktische Beweis dafür; während die Versendungs- und Umwandlungskosten von Goldgeld zwischen Frankreich einerseits, England und Deutschland andrerseits höchstens auf 0,4 oder 0,5 Proz. zu berechnen sind, haben sich die Wechselkurse zwischen Franki'eicli und den beiden genannten Ländern zeitweise um mehr als eilt volles Prozent von der Parität entfernt. 9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung. § 4. 411 Indem wir uns mit der Frage des Spielraumes der Wechselkurs- Schwankungen bei den Ländern mit gebundenen Währungen beschäftigten, mufsten gleichzeitig die Ursachen dieser Schwankungen angedeutet werden: die Veränderungen des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage nach Zahlungsmitteln für das Ausland, das seinerseits auf der „internationalen Zahlungsbilanz" beruht. Über die Bestimmungsgründe der Zahlungsbilanz, von deren Gestaltung die Versorgung der einzelnen Volkswirtschaften mit Metallgeld im wesentlichen abhängt, wird an andrer Stelle ausführlicher zu sprechen sein. § 4. Die Valutaschwankung'en im Verhältnis von Gold- und Silberwährungen und von freien Währungen. In dem Verhältnis der auf derselben Währungsgrundlage beruhenden gebundenen Valuten können auch die stärksten Schwankungen der Zahlungsbilanz nur die geringfügigen durch die beiden Goldpunkte begrenzten Bewegungen hervorrufen, während das Wechsel- pari von allen diesen Schwankungen der Zahlungsbilanz gänzlich unberührt bleibt. Schon das Verhältnis von Gold- und Silbervaluten liegt um eine kleine Schattierung anders. Hier ist die Parität keine feste, sie verändert sich vielmehr mit dem Silberpreis; bei einem gegebenen Silberpreis aber können die Wechselkurse zwischen Gold- und Silbenvährungs- ländern von der aus dem Silberpreise zu berechnenden Parität gleichfalls nur innerhalb des engen Spielraums abweichen, der durch die Kosten der Versendung und Ausprägung von Silberbarren einerseits, durch die Kosten des Bezugs und der Einschmelzung von Silbermünzen und den Betrag der Abnutzung der Silbermünzen andrerseits gegeben ist. Darin liegt die prinzipielle Ähnlichkeit des Verhältnisses mit dem zwischen Goldwährungen unter sich und Silberwährungen unter sich bestehenden. Der Unterschied liegt jedoch darin, dafs die Zahlungsbilanz zwischen Gold- und Silberwährungsländern stets einen gewissen Einflufs auf den Silberpreis und damit auf die Veränderungen der Parität zwischen Gold- und Silbervaluten hat. Es hat sich im historischen Teil dieses Buches oft genug Gelegenheit geboten, auf den grofsen Einflufs hinzuweisen, den der Silberbedarf für Indien stets auf den Silberpreis ausgeübt hat, solange die indische Münzstätte dem Silber offen stand. In der neuesten Zeit, nachdem die indische Zahlungsbilanz ihren Einflufs auf die Gestaltung des Silberpreises verloren hatte, haben zwei Ereignisse den Einflufs der Zahlungsbilanz der Silber- wälirungsländer auf den Silberpreis deutlich gezeigt: der chinesischjapanische Krieg, der das Silber von 25 d auf nahezu 32 d in die Höhe gehen liefs, und später der Feldzug der vereinigten euro- Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geklverfassnns'. päischen Mächte in China, der gleichfalls eine Unterbrechung in der sinkenden Tendenz des Silberpreises herbeiführte. Während die Zahlungsbilanz zwischen Ländern mit gleicher Währungsgrundlage nur die geringfügigen Schwankungen um das unbedingt feststehende Pari bewirken kann, ist mithin die Zahlungsbilanz zwischen Gold- und Silberwährungsländern im stände, die Parität selbst zu verschieben. Immerhin ist die Zahlungsbilanz der Silberwährungsländer nur ein einzelner unter vielen und teilweise mächtigeren Faktoren, welche für die Preisbildung des Silbers in Betracht kommen. Die Verhältnisse der Silberproduktion, die Gestaltung der Münzpolitik der grofsen Handelsstaaten und die Nachfrage nach Silber zu industriellen Zwecken müssen in ihrer Gesamtheit in der Einwirkung auf die Preisgestaltung des Silbers den Einflüfs der Nachfrage nach Zahlungsmitteln für Silberwährungsländer ganz erheblich übertreffen. Auch bei dem Verhältnis zwischen Gold- und Silbervaluten ist mithin das jeweilige Pari durch den jeweiligen Wert des Silbers gegenüber dem Golde festgelegt, und um dieses Pari können nur die bezeichneten geringen Schwankungen stattfinden, wenn auch der in Goldgeld ausgedrückte Silberpreis und damit das Pari zwischen den Gold- und Silbervaluten einer gewissen Beeinflussung durch die Zahlungsbilanz der Silberwährungsländer unterliegt. Im vollen Gegensatz zu den zwischen gebundenen Währungen bestehenden Beziehungen steht das Verhältnis der freien Währungen zu den ausländischen Geldsystemen. Da bei diesen der Wert des Geldes nicht mit einem dritten Gute verbunden ist, haben alle diejenigen Einflüsse, welche bei den gebundenen Währungen nur die durch die Ein- und Ausfuhrpunkte für Edelmetall begrenzten unbedeutenden Wechselkursschwankungen um die Parität bewirken können, bei den freien Währungen für die Wertgestaltung der Valuta einen sehr viel gröfseren Einflüfs; sie bewirken hier Schwankungen von vielen Prozenten, während sie dort nur Schwankungen von wenigen Promillen hervorrufen können. Während ein vollwertiges Geld jederzeit eingeschmolzen und bei gleicher Währungsgrundlage durch Umprägung oder, wenn Gold- und Silberwährung sich gegenüberstehen, durch Verkauf des gewonnenen Barrenmetalls in das Geld des andern Landes mit verbaltnismäfsig geringen Kosten umgewandelt werden kann, kann ein Papiergeld weder als blofser Stoff verwendet, noch in das Geld eines andern Landes umgewandelt werden, und damit ist die Möglichkeit seiner totalen Entwertung gegenüber dem Gelde andrer Länder gegeben. Während ferner bei gebundenen Währungen das Währungsmetall oder das vollwertige Geld der Länder mit gleicher Währungsgrundlage im Wege der freien Ausprägung jederzeit in inländisches Geld verwandelt werden kann, wodurch dem Steigen der inländischen 9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung'.. § 4. 413 Valuta ein Riegel vorgeschoben ist, kann die Valuta eines Landes, das für keines der Metalle freie Prägung kennt, im Falle einer nicht zu deckenden Nachfrage nach Zahlungsmitteln für das betreffende Land ins Ungemessene steigen. Bei denjenigen freien Währungssystemen, bei denen der Wert des Geldes nur nach oben oder nur nach unten begrenzt ist oder nach oben und unten weit auseinanderliegende Grenzen hat, ist wenigstens innerhalb dieses erheblichen Spielraums die Möglichkeit grofser Valutaschwankungen gegeben. Diese unbegrenzte oder innerhalb weiter Grenzen gegebene Schwankungs- mögliclikeit besteht nicht nur gegenüber gebundenen Valuten, sondern auch im gegenseitigen Verhältnis von freien Valuten. Denn die Wertbewegung einer freien Valuta hat ihre Bestimmungsgründe jeweils in Faktoren, die nur das eigene Land betreffen; die Nachfrage nach Zahlungsmitteln für das Papierwährungsland Argentinien kann infolge grofser Getreideexporte eine starke sein und die argentinische Valuta heben, während gleichzeitig das Papierwährungsland Brasilien infolge gedrückter Kaffeepreise einen Bückgang seiner Valuta erfahren kann. Zu den Schwankungen der Zahlungsbilanz treten bei den freien Valuten, namentlich bei den Papierwährungen, noch einige andere Schwanklingsursachen, die bei den gebundenen Valuten keine Rolle spielen können, nämlich die Handhabung der Ausgabe von Geld und die den Staatskredit betreffenden Verhältnisse. Bei der gebundenen Valuta ist infolge der freien Prägung des Währungsmetalls die Schaffung neuen Geldes gewissermafsen automatisch reguliert; die Politik der Geldemission scheidet deshalb aus. Bei metallischen Währungen mit gesperrter Prägung und bei Papierwährungen dagegen hat der Staat die Regulierung des Angebots von neuem Gelde in der Hand; davon, wie er sich in diesem Punkte verhält, ob er. seine Prägungen oder die Ausgabe von Papiergeld vorsichtig beschränkt, oder ob er grofse Massen neuen Geldes in den Verkehr wirft, mufs natürlich auch zu einem grofsen Teil die Bewertung seines Geldes auf dem Weltmarkte abhängen. Vor allem sind die meisten starken Entwertungen von Papiervaluten durch das Übermafs der Ausgabe von Papiergeld bewirkt worden. Auch die den Staatskredit berührenden Faktoren sind gegenüber einer gebundenen Währung, soweit sie durch die ausschliefsliche Zulassung vollwertigen Geldes als unbedingtes gesetzliches Zahlungsmittel oder wenigstens durch das beträchtliche Überwiegen des vollwertigen Courantgeldes eine Garantie für ihren Bestand in sich trägt, deshalb ohne merkbaren Einflufs, weil der Wert des vollwertigen Geldes durch seinen eigenen Stoff in einer von allen andern Verhältnissen durchaus unabhängigen Weise gedeckt ist. Bei einem Geldsystem dagegen, das ausschliefslich oder überwiegend unterwertiges Geld umfafst, hängt 414 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung-. die Bewertung der Valuta auf dem Weltmarkte auch von den Erwägungen ab, die sich auf die wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Aussichten des betreifenden Staatswesens beziehen. Insbesondere bei einem Papiergelde wird stets die Frage mitspielen, ob und wann und zu welchem Kurse eine Wiederaufnahme der Barzahlungen zu erwarten ist. Wirtschaftliche und politische Krisen und eine schlechte Finanzwirtschaft verschlechtern diese Aussichten und haben somit die Tendenz, die Valuta herabzudrücken, eine günstige wirtschaftliche, finanzielle und politische Entwicklung ist geeignet, die Valuta zu heben. Die einschneidende Wirkung aller dieser Faktoren liefse sich an der Geschichte der Valuta eines jeden Landes mit freier Währung nachweisen. Es sei mir gestattet, in dieser Beziehung insbesondere auf meine Untersuchung über das Verhalten der russischen Papiervaluta während der 80 er Jahre des 19. Jahrh. hinzuweisen. 1 ) Es ist dort vor allem die weitgehende Abhängigkeit des Berliner Rubelkurses von den Schwankungen des russischen Getreideexports, des wichtigsten und beweglichsten Faktors in der russischen Zahlungsbilanz, dargethan, während andrerseits einige charakteristische Unterbrechungen dieses Zusammenhangs auf die Einwirkung der politischen Verhältnisse zurückgehen. § 5. Die Idee der internationalen Münzeinheit. Das Ergebnis unsrer Untersuchung über das gegenseitige Verhältnis der einzelnen nationalen Währungen ist, dafs nur zwischen den gebundenen und auf dem gleichen Edelmetall beruhenden Währungen eine den Bedürfnissen des internationalen Verkehrs entsprechende, nur minimalen Schwankungen unterliegende Beziehung besteht, während im gegenseitigen Verhältnis von Gold- und Silberwährungen sowie im Verhältnis von gebundenen und freien Währungen und zwischen freien Währungen unter einander die Möglichkeit von heftigen und im voraus nicht zu berechnenden Schwankungen gegeben ist. Aber auch die geringfügigen Kursschwankungen zwischen den gleichen gebundenen Währungen, ferner die Unbequemlichkeiten, welche aus der Verschiedenheit der Geldeinheiten eines und desselben gebundenen Währungssystems entstehen, die Beschränktheit der Gültigkeit des Geldes der einzelnen Länder auf ihr staatliches Territorium und die Notwendigkeit, im internationalen Verkehr das Geld des einen Landes gegen das Geld des andern Landes umzusetzen, alle diese im Verhältnis zu den grofsen Valutaschwankungen geringfügigen Unbequemlichkeiten sind schon frühzeitig als ein Nachteil empfunden worden. 1) Aufsenhandel und Valutaschwankungen, zuerst in Schmollers Jahrbuch Bd. XXI, 2, dann in meinen „Studien über Geld- und Bankwesen" veröffentlicht. 9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung. § 5. 415 Aus solchen Wahrnehmungen erklären sich die zu verschiedenen Zeiten mit wechselnder Stärke aufgetretenen Bestrebungen, welche darauf hinausgingen, aus dem Nebeneinander verschiedener nationaler Geldverfassungen eine einheitliche internationale Geldverfassung zu schaffen. Ein einheitliches Weltgeld erscheint rein theoretisch in der That als die letzte Konsequenz desjenigen Erfordernisses des Geldes, welches mit gebieterischer Notwendigkeit zu einem einheitlichen nationalen Gelde geführt hat, nämlich des möglichst weiten Geltungsbereichs. Namentlich in Zeiten eines grofsen Aufschwungs des Weltverkehrs hat sich der Wunsch nach einem einheitlichen Weltgelde lebhaft geregt. Weitaus am stärksten sind die auf eine Weltmünzeinheit gerichteten Bestrebungen in den Jahren 1860 bis 1870 hervorgetreten, im deutlichen Zusammenhange mit den Wirkungen der verbesserten Transportmittel und mit der Ermäfsigung und teilweisen Beseitigung der hohen Zollschranken, die bisher die Völker von einander getrennt hatten. Es ist im historischen Teil dargestellt worden, wie diese Bestrebungen — trotz eines glänzenden Anlaufs und trotz ihrer Förderung durch das damals auf dem Gipfelpunkte seines Ansehens stehende französische .Kaisertum — nur zur Bildung des einige wenige Staaten umfassenden Lateinischen Münzbundes geführt haben, nicht aber zu der die Welt umspannenden Münzeinheit, von der die französischen Staatsmänner eine Zeit lang träumten. Die Gründe des Scheiterns der Weltmünzidee lagen nicht nur in den blutigen politischen Ereignissen der Jahre 1870/71, welche die internationalen Verbrüderungsgedanken zurückdrängten und mit der Steigerung des Gefühls der inneren nationalen Zusammengehörigkeit auch das Gefühl für die nationalen Gegensätze hoben; diese Gründe lagen vielmehr in der Hauptsache in den inneren Schwierigkeiten des Problems der Weltmünze selbst. Ein einheitliches Geldwesen und ein gemeinschaftlicher Geldumlauf ist — bei dem entscheidenden Einflufs der staatlichen Gesetzgebung auf das Geld — nur soweit ohne Bedenken möglich, als eine einheitliche Gesetzgebung besteht, und das ist nur innerhalb eines und desselben Staatsgebietes der Fall. Wohl können internationale Verträge über die Regelung des Geldwesens und über einen mehr oder weniger gemeinsamen Geldumlauf abgeschlossen werden, und solche Verträge sind ja auch abgeschlossen worden, aber — wie wir zum Teil bereits gesehen haben — die Erfahrungen, die mit solchen Verträgen bisher gemacht worden sind, können keineswegs als ermutigend angesehen werden. Wenn auch nur auf dem Papier hinreichende Garantien für die ordnungsmäfsige Instandhaltung eines gemeinschaftlichen Geldumlaufs geboten werden sollen, dann müssen die vertragsmäfsigen Verpflichtungen der einzelnen Teile so weit gehen, dafs sie meist nicht mehr vereinbar mit der Souveränität der Staaten und der für jeden einzelnen Staat aus vitalen Gründen erforderlichen Bewegungsfreiheit gefunden werden dürften; das war ja die grofse Schwierigkeit, die vor der Reichsgriiudung sogar innerhalb des deutschen Zollvereins die Herstellung einer vollständigen Münzeinheit unmöglich gemacht hat. Einschneidende Bestimmungen über den Scheidemünzumlauf, weitgehende gegenseitige Kontrolle der Genauigkeit der Ausmünzungen, Vereinbarungen über das Passiergewicht und die Einziehung abgenutzter Münzen, Vorkehrungen gegen die Gefahren, welche dem Geldwesen aus der Ausgabe uneinlösbaren Papiergeldes drohen, — alle diese Punkte bedürfen einer Regelung, wenn ein gemeinsamer Geldumlauf Platz greifen soll. In der Lateinischen Münzunion hat man sich allerdings mit halber Arbeit begnügt, im wesentlichen damit, dafs man die einzelnen Münztypen nach Gewicht und Feingehalt festsetzte, die Ausprägung von Scheidemünzen kontingentierte und den einzelnen Staaten die Verpflichtung der Einlösung ihrer Scheidemünzen auferlegte; man verzichtete jedoch auf die Kontrolle der Ausmünzungen, auf die Festsetzung eines Passiergewichts, auf Bestimmungen über die Einlösung abgenutzter Courantmtinzen und auf Vorkehrungen gegen« die Gefahren der Papiergeldausgabe. Gerade die Ende der 60 er Jahre des vorigen Jahrhunderts in die Öffentlichkeit gedrungenen Nachrichten über den Mangel an Exaktheit bei den Ausprägungen der Pariser Münze und das Fehlen einer wirksamen Vorkehrung gegenüber einer allzustarken Abnutzung des Geldumlaufs hat in Deutschland, wo man die Schäden ungenauer Prägungen und eines abgenutzten Münzumlaufs lauge genug erfahren hatte, die Begeisterung für eine Münzgemeinschaft mit Frankreich erheblich herabgestimmt. Dazu kam die Wahrnehmung, dafs Italien im ersten Jahre nach dem Abschlufs des Lateinischen Münzbundes (1866) sich genötigt sah, seinen Banknoten Zwangskurs zu verleihen. Trotz der nominell gleichen Geldeinheit und der auf dem Papier stehenden Münzgemeinschaft ging die italienische Valuta gegenüber derjenigen der anderen Münzbundstaaten erheblich zurück; aufser- dem flössen die italienischen Scheidemünzen nach den übrigen Miinzbund- staaten ab, wo sie vertragsmäfsig von den öffentlichen Kassen zu ihrem vollen Nennwerte genommen werden mufsten, das 1 Lirastück als der zwanzigste Teil des goldenen 20 Frankstückes, während es in Italien infolge seiner Unter Wertigkeit mit dem im Kurse sinkenden Papiergelde im Gleichwerte blieb. Es konnte mithin jedermann einen Gewinn dabei machen, wenn er in Frankreich italienisches Papiergeld kaufte, etwa 105 Lire für 100 Franken, wenn er dann in Italien das Papiergeld gegen Silberscheidemünzen umsetzte und dann diese Silberscheidemünzen in Frankreich zu ihrem Werte in Goldgeld anbrachte. Auch später, namentlich im Jahre 1893, hat sich Italien aus den gleichen Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. 9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung. § 5. 417 Gründen in derselben Lage befunden'). Der Abflufs der Silber Scheidemünzen nach den anderen Münzbundstaaten war für den italienischen Geldverkehr eine überaus schwere Belästigung. Für die übrigen Münz- bundstaaten machte das Eindringen der italienischen Scheidemünzen die Kontingentierung des Scheidemünzumlaufs illusorisch. Im Interesse beider Teile hat man schliefslich den Münzvertrag von 1865 durch einen Zusatzvertrag ergänzt, nach welchem die italienischen Scheidemünzen von' den übrigen Miinzbundstaaten ausgeschlossen wurden und Italien von diesen Staaten die dorthin abgeflossenen Scheidemünzen zu ihrem Nennwerte in Goldgeld zurücknahm. Auch wenn die Absicht besteht, alle denkbaren Sicherheiten für einen gemeinschaftlichen Geldumlauf vertragsmäfsig festzulegen, so lassen sich doch selbst bei der gröfsten Vorsicht unmöglich alle Fälle, die für das Geldwesen in der Zukunft einmal von entscheidender Bedeutung werden können, bei Abschlufs eines Münzvertrags voraussehen; es sei hier nur an die infolge von Ereignissen, die unmöglich in Rechnung gezogen werden konnten, aufgetauchten Fragen der Liquidation der österreichischen Thaler und der silbernen Fünffrankenstücke erinnert. Aber auch dann, wenn alle denkbaren Ivautelen vorgesehen sind, fehlt es an jeder Garantie dafür, dafs die vertrags- mäfsigen Verabredungen im entscheidenden Augenblicke gehalten werden; die finanzielle Unmöglichkeit oder die Rücksicht auf die Selbsterhaltung des Staates kann die weitestgehenden Vertragsbestimmungen illusorisch machen, zum Schaden aller an der Geldgemeinschaft beteiligten Staaten. So hat z. B. der Wiener Münzvertrag von 1857 die ausdrückliche Bestimmung enthalten, dafs keiner der beteiligten Staaten uneinlösbares Papiergeld mit gesetzlicher Zahlungskraft ausstatten dürfe; trotzdem hat Österreich, das sich zur Zeit des Vertragsabschlusses in der Papierwirtschaft befand, nach einem kurzen Versuch zur Aufnahme der Barzahlungen sich genötigt gesehen, den Zwangskurs wieder einzuführen, und es ist während der ganzen Geltungsdauer des Vertrags in der Papierwährung geblieben. Gegenüber den aus solchen Erfahrungen und Erwägungen hervorgehenden Bedenken sind die Vorteile der eigentlichen Münzeinheit — die Ersparung des Umwecliselns und Umrechnens — nicht allzuhoch anzuschlagen. Der grofse internationale Zahlungsverkehr vollzieht sich, wie wir gesehen haben, zum weitaus gröfsten Teil nicht in Metallgeld. sondern in Wechseln und ähnlichen Papieren. Der Wechsel aber würde auch bei gleichen Rechnungseinheiten einen schwankenden Kurs haben, weil auch bei gleicher Rechnungseinheit und vollständiger Münzgemeinschaft die Versendung von Geld aus dem einen in das 1) Vergl. oben S. 392, 393. H elfferich, Das Geld. 418 Zweites Buch. Iii. Abschnitt. Die Geldverfassung. andere Land notwendig werden und Kosten verursachen würde. Man braucht nur den Stand und die Veränderungen des Pariser Wechselkurses in der Schweiz zu betrachten, um sich zu überzeugen, wie wenig für den internationalen Zahlungsverkehr durch die Münzgemeinschaft erreicht werden kann. Die Vorteile der Münzgleichheit würden im wesentlichen nur dem internationalen Reiseverkehr zu gute kommen, und diese Vorteile haben sich doch überall gegenüber den geschilderten Bedenken und gegenüber der grofsen Unbequemlichkeit der Umrechnung aller bestehenden Geldverbindlichkeiten in ein fremdes, von dem eigenen gänzlich verschiedenes Münzsystem als zu geringfügig erwiesen, um den Gedanken einer Weltmünzeinheit praktische Gestalt annehmen zu lassen. Um so mehr aber hat sich namentlich seit dem Beginn der starken Erschütterung des Wertverhältnisses zwischen Silber und Gold das Bedürfnis des internationalen Verkehrs nach einer möglichst weitgehenden internationalen Währungsgleichheit herausgestellt. Auf diesem Boden allein können die grofsen, den Weltverkehr schwer beeinträchtigenden Schwankungen zwischen den Valuten der einzelnen Länder auf das Minimum herabgesetzt werden, das auch durch das Hinzukommen der Gleichheit des Münzsystems kaum noch eine weitere Einschränkung erfahren kann; und zwar kann dieses Ziel auf dem Boden der Währungsgleichheit erreicht werden ohne jede vertragsmäfsige Bindung und ohne jede Gemeinschaft des Geldumlaufs der einzelnen Länder, also ohne die Bedenken, welche den internationalen Münzverträgen und der Gemeinschaft der Umlaufsmittel entgegenstehen. § 6. Der Doppelwährungsvertrag. Es hatte nach dem Eintritt der Silberentwertung längere Zeit hindurch den Anschein, als ob auch eine blofse Währungsgleichheit auf dem Boden der autonomen Münzgesetzgebung der einzelnen Staaten nicht erreichbar sei, als ob infolge der thatsächlichen Gestaltung des Geldumlaufs der einzelnen Länder und der Edelmetallproduktion die Erde geteilt bleiben müsse in Goldwährungs- und Silberwährungsländer, zwischen denen nur eine Brücke denkbar sei: die vertragsmäfsige Doppelwährung. Die vertragsmäfsige Doppelwährung oder der Bimetallismus bedeutet an sich keineswegs einen gemeinschaftlichen Münzumlauf, wie er etwa in den Ländern des Lateinischen Münzbundes besteht, auch nicht eine Gleichheit des Münzsystems oder auch nur ein einfaches Verhältnis der verschiedenen nationalen Rechnungseinheiten, wie es auf der Pariser internationalen Münzkonferenz von 1867 schliefslich in Vorschlag gebracht wurde. Der Doppelwährungsvertrag soll sich vielmehr seinem Wesen nach nur auf das Währungssystem erstrecken, die einzelnen 9. Kapitel. Die internationale Geldverfassimg. § 6. 419 Staaten sollen sich lediglich verpflichten, die Doppelwährung- auf Grund eines und desselben Wertverhältnisses einzuführen, d. h. Gold- und Silbermünzen, die sich zu dem ihnen beigelegten Nennwerte vertreten können, nach einem und demselben Wertverhältiiis als Courantgeld unbeschränkt für Private auszuprägen. Das System wäre natürlich nur unter der Voraussetzung durchführbar, dafs die gemeinsame Festsetzung des den Ausmünzungen zu Grunde zu legenden Wertverhältnisses einen beherrschenden Einflufs auf das thatsächliche Wertverhältnis zwischen Gold und Silber ausüben würde. Solange diese Voraussetzung zuträfe, würde in der That durch den Doppelwährungsvertrag eine vollkommene Währungsgleichheit zwischen allen Ländern geschaffen werden, die sich des Goldes oder des Silbers oder beider Edelmetalle als Umlaufsmittel bedienen. Die gegen einen mehreren Staaten gemeinschaftlichen Münzumlauf oben geltend gemachten Bedenken können gegen die vertragsmäfsige Doppelwährung nichts besagen, da dieses System ohne gemeinschaftlichen Münzumlauf möglich ist. Gleichwohl bleiben auch gegen einen Doppelwährungsvertrag noch sehr gewichtige Bedenken bestehen. Man hat von bimetallistischer Seite darauf hingewiesen, dafs die modernen Staaten sich nicht scheuen, auf einer Reihe von Gebieten von grofser volkswirtschaftlicher Bedeutung die freie Selbstbestimmung durch internationale Verträge zu beschränken, z. B. durch Verträge auf dem Gebiete des Postwesens, durch Handelsverträge, Eisenbahn- verträge u. s. w.; man hat daraus die Folgerung gezogen, dafs auch gegen einen Währungsvertrag prinzipielle Bedenken nicht geltend gemacht werden könnten. Dabei wird jedoch eine Besonderheit der das Geld betreffenden Verträge übersehen. Wenn ein Staat einen Postvertrag oder einen Handelsvertrag abschliefst und das Vertragsverhältnis wird nach einiger Zeit wieder gelöst, so ergiebt sich daraus keine dauernde Belastung des Staatswesens; vielleicht hat der Staat während der Gültigkeitsdauer des Vertrags unter ungünstigen Bestimmungen zu leiden gehabt, aber die Wirkungen sind nicht unwiderruflich. Anders steht es bei einem Doppelwährungsvertrag. Eine solche Vereinbarung würde einen jeden der vertragschliefsenden Staaten verpflichten, jedes beliebige Quantum Silber, das zu seinen Münzstätten gebracht wird, auszuprägen und es damit zu gesetzlichen Zahlungsmitteln zu machen. Die sich daraus für den Staat ergebenden Verpflichtungen wären mit der Auflösung des Doppelwährungsvertrags keineswegs erschöpft. Wenn der Vertrag in die Brüche ginge, sei es weil der Ausbruch eines Krieges ihn hinfällig macht, sei es weil der Vertrag von dem einen oder andern Teile nicht loyal ausgeführt würde, sei es weil das bimetallistische Währungssystem sich aus inneren Gründen auf die Dauer nicht aufrecht erhalten liefse, — so wäre die Lage aller 420 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung'. derjenigen Staaten, die mit einer gesicherten Goldwährung in den Vertrag eingetreten sind, eine wesentlich ungünstigere als zur Zeit des Vertragsabschlusses. Die während der Vertragsdauer ausgeprägten Silbermünzen würden den Staat mit einer fortdauernden Verantwortlichkeit belasten, sie würden eine Bedrohung des Geldwesens bilden, und die Rückkehr zu gesicherten WährungsVerhältnissen, wie sie vor dem Vertragsabschlufs bestanden, würde nur unter enormen Opfern möglich sein. In diesen Bedenken ist eines der stärksten Hindernisse zu suchen, die sich in dem Vierteljahrhundert der bimetallistischen Agitation dem Abschlüsse eines Doppelwährungsvertrags entgegengestellt haben. Die meisten Menschen sind gewissenhafter, als sie selbst glauben, sobald sie in verantwortliche Stellungen kommen. Das hat sich in der Frage des Bimetallismus mit aller Deutlichkeit darin gezeigt, dafs Staatsmänner, die als unverantwortliche Politiker und Parlamentarier mit grofsem Eifer die bimetallistische Idee vertreten hatten, sich vor der praktischen Verwirklichung ihrer Ideale, nachdem sie zur Begierimg gekommen waren, doch noch eines andern besonnen haben. Dazu gehört z. B. der gegenwärtige englische Premierminister Arthur Balfour , auf den gerade die deutschen Bimetallisten vor seinem Eintritt in das englische Kabinett so grofse Hoffnungen gesetzt hatten, um dann eine um so schwerere Enttäuschung zu erfahren. Auch der frühere preufsische Finanzminister von Scholz , der anfänglich gleichfalls einige bimetallistische Neigungen hatte, hat gelegentlich erklärt, durch das pflichtgemäfse Studium der bimetallistischen Vertragsentwürfe, welche der Pariser Münzkonferenz von 1881 unterbreitet wurden, sei er bekehrt worden. Er habe niemals einen bimetallistischen Vertragsentwurf gesehen, den ein Staatsmann unterzeichnen könne, der sein Vaterland lieb habe und es nicht verraten wolle. § 7. Die Währungsgleichheit auf der Grundlage des Goldes. Die Entwicklung des letzten Jahrzehnts hat gezeigt, dafs ein Fortschritt in der internationalen Währungsgleichheit auch ohne ver- tragsmäfsige Doppelwährung möglich ist. Das Bedürfnis der wirtschaftlich noch weniger entwickelten Silberwährungsländer und der in die Papierwährung geratenen Kulturstaaten nach einem engen An- schlufs und einem ungestörten Verkehr mit den grofsen den Weltmarkt beherrschenden Handelsstaaten hat — in Verbindung mit der Steigerung der Goldproduktion — den im historischen Teil geschilderten Entwicklungsprozefs herbeigeführt, durch welchen das Gold die Währungsgrundlage für den ganz überwiegenden Teil aller am Weltverkehr beteiligten Länder geworden ist. Die schweren Schädigungen, die während einiger Jahrzehnte aus den Valutaschwankungen zwischen 9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung'. § 7. 421 den Goldwährungen einerseits, den Silberwährungen und namentlich auch den Papierwährungen andrerseits hervorgerufen worden sind, haben durch die geschilderte Entwicklung eine wesentliche Einschränkung erfahren, und die iuternationale Geldverfassung ist auf dem Boden der Goldvaluta dem erstrebenswerten Ziele möglichst stabiler Beziehungen zwischen dem Gelde der einzelnen Länder um ein Erhebliches näher gebracht worden. Aufserhalb des Bereichs der Goldvaluta stehen — abgesehen von den Papierwährungsländern — heute vor allem noch das grofse chinesische Wirtschaftsgebiet und die Straits, ferner Mexiko und einige unbedeutende mittel- und südamerikanische Staaten. In den Handelsbeziehungen zu diesen Ländern hat sich allerdings der im Laufe des -Jahres 1902 erneut eingetretene Preisrückgang des Silbers schwer fühlbar gemacht; und während diese Blätter im Drucke sind, scheint es, als ob Versuche zur Stabilisierung der Valuta auch dieser Länder gemacht werden sollten: Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika übermittelte am 29. Januar 1903 dem Kongrefs Noten des mexikanischen Botschafters und des chinesischen Geschäftsträgers, welche die Vereinigten Staaten um ihre Mitwirkung bei Mafsregeln ersuchen, die ein festes Kursverhältnis zwischen den beim Silbergeide gebliebenen Ländern und den Staaten mit Goldwährung herbeiführen sollen. Ein Begleitbericht des Staatssekretärs Hat sagt, es werde von den Vereinigten Staaten mit diesem Ersuchen keine Änderung ihres Währungssystems verlangt, und es solle auch keine Rede von einem Versuche sein, auf die Ideen des internationalen Bimetallismus zurückzukommen. Auf welchem Wege eine Stabilisierung der mexikanischen und chinesischen Valuta erreicht werden soll und kann, bleibt allerdings zunächst noch unklar. Die Verhältnisse liegen in beiden Ländern ungemein sclnvierig. Von entscheidender Bedeutung bleibt jedoch die Thatsache, dafs man auch seitens der beiden weitaus wichtigsten der noch vorhandenen Silberwährungsländer nicht mehr auf ein bimetal- listisches System rechnet, sondern eine Stabilisierung des Goldkurses der eigenen Valuta erstrebt. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Vorbemerkung. Nachdem im theoretischen Teil dieses Werkes bisher der Begriff und die Funktionen des Geldes in der Volkswirtschaft, die Stellung des Geldes im Recht und die Organisation des Geldwesens eingehend behandelt worden sind, erübrigt noch die Darstellung eines Komplexes von theoretischen Problemen, die unter sich auf das engste zusammenhängen. Es sind zu erörtern die Fragen nach der Gröfse des Bedarfs der Volkswirtschaften an Geld, nach den diesen Bedarf bestimmenden Faktoren und nach den Ursachen der Veränderungen des Geldbedarfs. In unmittelbarer Verbindung mit diesen Fragen stehen die anderen, welche sich auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld beziehen; die Gegenüberstellung beider Kreise von Fragen ergiebt von selbst das weitere Problem des Gleichgewichts zwischen Geldbedarf und Geldversorgung und der Wirkungen von Unstimmigkeiten zwischen Geldbedarf und Geldversorgung. Wie bei allen wirtschaftlichen Gütern die Gröfse des Angebots und die Gröfse der Nachfrage und Änderungen im gegenseitigen Verhältnis dieser beiden Faktoren auf den Wert der Güter einen Einflufs ausüben, so darf man eine solche Wirkung auch hinsichtlich des Geldes annehmen; auf diese Weise werden wir von der Erörterung derjenigen Probleme des Geldwesens, die man als rein quantitative bezeichnen kann, zur Erörterung des Geldwertes und seiner Bewegungen, dadurch schliefslich auch zur Erörterung der Wirkungen der Geldwertveränderungen auf die Gesamtheit der wirtschaftlichen Verhältnisse hingeführt. 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 1. Die Entwicklung der Theorie des Geldbedarfs. Die Auffassung der merkantilistischen Periode, nach welcher das Geld die eigentliche Verkörperung des Reichtums ist, kannte den Begriff des Geldbedarfs als einer durch die jeweiligen Verhältnisse der Volkswirtschaft bedingten Gröfse noch nicht; die Ansammlung möglichst grofser Bestände von Edelmetall — nur solches wurde als Geld betrachtet — erschien, ohne jede Rücksicht auf bestimmte Verwendungszwecke, an sich als erstrebenswert; das Geld als solches wurde 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 1. 423 noch mit denselben Augen angesehen, wie etwa die Schätze indischer Fürsten, deren Anhäufung Selbstzweck ist und in keiner speciellen Verwendung eine Bedarfsgrenze findet. Erst die Erkenntnis, dafs die Nützlichkeit des Geldes ebenso wie die aller anderen Güter darin besteht, dafs es bestimmte wirtschaft- schaftliche Zwecke erfüllt, und dafs das Geld überflüssig ist, soweit es zur Verrichtung seiner speciellen Funktionen nicht benötigt wird, hat zum Nachdenken über die Gröfse des Geldbedarfs Anlafs gegeben. Die Erkenntnis ferner, dafs die Gegenstände, welche die Funktion des Geldes erfüllen, dem unmittelbaren Gebrauch und Verbrauch entzogen sind und nur dazu dienen, die Übertragungen der Gebrauchsund Verbrauchsgüter zu vermitteln, hat schliefslich dazu geführt, dafs man — im direkten Gegensatz zu der ursprünglichen Auffassung — einen Vorteil darin erblickte, mit möglichst wenig Geld die dem Gelde obliegenden Verrichtungen zu erfüllen. Das Geld ist gewissermafsen die Maschine, welche die in unserer Wirtschaftsverfassung notwendigen Übertragungen bewirkt; und ebenso, wie man bei allen anderen Maschinen einen Vorteil in der möglichst billigen Herstellung und dem möglichst billigen Betrieb findet, ebenso hat die Volkswirtschaft ein Interesse daran, dafs ein möglichst geringes Geldquantum zur Ver- mittelung der Übertragungen benötigt wird. Schon Adam Sjiith hat die Ersparung von Metallgeld durch den Gebrauch von papiernen Geldzeichen mit der Ersparung verglichen, die eintreten würde, wenn der Transport von Gütern, der Strafsen benötigt und dadurch Boden- fiächen dem Ackerbau entzieht, teilweise durch die Luft bewirkt werden könnte, sodafs die Strafsenfläche für die landwirtschaftliche Produktion verfügbar würde. Die ersten Vorstellungen, welche sich über die Gröfse des Geldbedarfs bildete, ging dahin, dafs eine Gleichung bestehen müsse zwischen dem Gesamtbetrag des in einem Lande vorhandenen Geldes einerseits und der Gesamtmenge der übrigen Waren andrerseits. Diese Anschauung ist nachweisbar schon im Jahre 1588 von Davanzati (Lezione sulle monete) vertreten worden; nach seiner Darstellung sind alle Dinge, welche zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse dienen, durch Konvention allem Golde, Silber und Kupfer an Werte gleich, wobei sich die Teile wie das Ganze verhalten. Der englische Philosoph Locke hat diese Ansicht übernommen und sie durch das Gleichnis einer Wage, auf deren einer Schale die Waren, auf deren anderer das Geld liegt, verdeutlicht. Beide Schalen dieser grofsen Wage müssen sich nach seiner Ansicht in stetem Gleichgewichte befinden. Die Beziehung zur Theorie des Geldwertes liegt hier sehr nahe: die Gleichung zwischen Geld und Waren kann nur eine Gleichung des Wertes der beiden grofsen in ihrer Menge veränderlichen Güterkate- 424 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. gorien sein; eine Veränderung der Geldmenge bei unveränderter Warenmenge läfst mithin den Gesamtwert des Geldes unverändert, bewirkt aber gerade deshalb eine Veränderung des Wertes der einzelnen Geldstücke, und zwar in der Weise, dafs bei unveränderter Warenmenge durch eine Vermehrung der Geldmenge eine entsprechende Verminderung des Wertes des einzelnen Geldstückes, durch eine Verminderung der Geldmenge eine entsprechende Steigerung des Wertes des einzelnen Geldstückes hervorgerufen wird. Diese Auffassung ist leicht zu widerlegen durch den Hinweis darauf, dafs von dem gesamten Gütervorrate einer Nation sich stets nur ein Bruchteil im Zustande der Übertragung befindet und so dem Gelde gegenübertritt, dafs ferner in weitaus den meisten Einzelwirtschaften die Vorräte an barem Gelde nur einen geringen Bruchteil des in anderen Gütern (wie Grund und Boden, Gebäuden, Maschinen, Rohstoffen, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen u. s. w.) investierten Vermögens ausmachen. Diese sehr naheliegende Wahrnehmung hat zu der Einschränkung der eben dargestellten Auffassung geführt, dafs die Menge des Geldes dem Werte nach der Menge nur der veräufserlichen oder zur Ver- äufserung bestimmten Güter entsprechen müsse. Von dieser Ansicht brauchte es nur einen kleinen Schritt zu der weiteren Modifikation, dafs ein Bedarf an Geld nur soweit vorhanden sei, als thatsächlich Waren umgesetzt werden. Da nun aber ein und dasselbe Geldstück in einem gegebenen Zeitraum wiederholt von Hand zu Hand gehen und so wiederholt Umsätze vermitteln kann, so ist schliefslich die lange Zeit hindurch herrschende Theorie entstanden, dafs der Geldbedarf einer Volkswirtschaft sich bestimme: erstens nach der Gesamtmenge der in einem gegebenen Zeitraum umzusetzenden Waren, zweitens nach der „Umlaufsgeschwindigkeit" des Geldes. Man hat diesen Satz durch das Gleichnis zu erläutern gesucht, dafs die Leistung eines Transportschiffes sich nicht nur nach seinem Raumgehalte, sondern auch nach der durch seine Fahrgeschwindigkeit bedingten Anzahl seiner Fahrten innerhalb einer gegebenen Zeit bestimme; man hat ihn ferner in eine mathematische Formel gebracht; indem man den Gesamtwert der jährlichen Umsätze = n, die benötigte Geldmenge = m, die durchschnittliche Cirkulationsgeschwindigkeit des Geldes, d. h. die Anzahl von Malen, welche das Geld innerhalb eines Jahres von Hand zu Hand gellt', = s setzte, kam man zu der Gleichung: m = —Stuart Mill präcisiert diesen Gedanken in folgenden s Worten: „If each piece of money changes hands on an average ten 1) Vergl. Roscher , Grundlagen der Nationalökonomie. 23. Aufl. 1890. S. 855 ff. 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 1. 425 times, while goods are sold to tlie value of a million it is evident that the money required to circulate those goods is 100 000 £ u . Sismondi formuliert die Theorie folgendermafsen: „Die Summe der Umlaufsmittel im Staate mufs gleich sein der Summe der Zahlungen, die während einer gewissen Zeit geleistet werden, dividiert mit der Anzahl der Male, wie oft inzwischen jene ihre Eigentümer wechseln". Auch in dieser Form ist die Theorie des Geldbedarfs nicht unangefochten geblieben. Zunächst wurde darauf aufmerksam gemacht — und das wurde auch von den klassischen Nationalökonomen der englischen Schule als selbstverständlich angenommen —, dafs die Ersparung des Gebrauchs von Bargeld durch Geldsurrogate und besondere auf Kredit beruhende Einrichtungen neben der Gesamtheit der Umsätze und der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes ein wesentlicher Faktor für die Gröfse des Geldbedarfes sei; je mehr Umsätze unter Ersparung von Bargeld stattfinden, desto geringer der Geldbedarf. Bei der oben wiedergegebenen mathematischen Formel müfste mithin von n (der Gesamtsumme der Umsätze) eine Zahl für die Summe der unter Ersparung des Geldgebrauchs vermittelten Umsätze in Abzug gebracht werden. Andrerseits ist darauf hingewiesen worden, dafs die Yermittelung der Umsätze von Waren keineswegs die einzige Funktion des Geldes sei, dafs vielmehr das Geld im Verkehr auch als Mittel von einseitigen Wertübertragungen und als Vermittler des Kapitalverkehrs diene. Selbst wenn man zur Ermittelung des Geldbedarfs die in einem gewissen Zeiträume zu leistenden Zahlungen im weitesten Sinne zu Grunde lege, einerlei ob sie auf doppelseitigen Übertragungen beruhen, oder ob sie als einseitige Übertragungen erfolgen, — selbst dann bleibe noch ein weiterer Rest, da das Geld auch in seiner Funktion als Wert- bewahrer (Thesaurierungsmittel) Gegenstand eines bestimmten, nach dem ganzen Charakter der einzelnen Volkswirtschaften und der Einzelwirtschaften verschiedenen Bedarfes sei. So schreibt Menger '): „Auch diejenigen', welche den Geldbedarf einer Volkswirtschaft aus den innerhalb einer bestimmten Periode umzusetzenden Gütermengen oder dem Betrag der innerhalb einer Periode (gleichzeitig!) zu leistenden Zahlungen einerseits und andrerseits aus der /Umlaufsgeschwindigkeit' des Geldes (aus der gröfseren oder geringeren Zahl der Fälle, in welchen mit den nämlichen Geldstücken in der betreffenden Periode Zahlungen zu leisten sind) zu berechnen suchen, verkennen die wahren Bestimmungsgründe des Geldbedarfs einer Volkswirtschaft. Sie übersehen, dafs die Geldmenge, welche bei Zahlungen jeweilig zur Verwendung gelangt, nur einen Teil der einem Volke 1) Art. „Geld" im Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 2. Aufl. Bd. IV. S. 104. 426 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. nötigen Barmittel bildet, ein andrer dagegen in der Form von Reserven mancherlei Art für die Sicherstellung ungewisser, in vielen Fällen thatsächlich überhaupt nicht stattfindender Zahlungen (im Interesse der ungestörten Funktion der Volkswirtschaft!) bereit gehalten werden mufs. Die im Metallschatze der Zettelbanken, in den Kassen des Staates, der Sparkassen, der Depositenbanken, der Kreditinstitute, der Privatwirtschaften u. s. w. befindlichen, nur für einen ungewissen Bedarf, für seltene und ungewöhnliche Gefahren, ja zum Teil nur für äufserste Fälle bereit gehaltenen Bestände von Barmitteln bilden, ob- zwar für Zahlungen regelmäfsig nicht in Anspruch genommen, doch ebensowohl einen Teil des Geldbedarfs der Volkswirtschaft als der Bedarf an Scheidemünzen, welche mehrmals im Tage aus einer Hand in die andere übergehen. Auch die von den Einzelwirtschaften the- saurierten Geldsummen sind hierher zu rechnen. Der Geldbedarf der Volkswirtschaft findet ähnlich wie derjenige der einzelnen Privathaushalte in den Zahlungen, welche innerhalb einer bestimmten Periode zu leisten sind, entfernt nicht den richtigen Ausdruck." Nach Menger vermag zu einer der realen Sachlage entsprechenden Theorie des Barmittelbedarfs einer Volkswirtschaft nur eine Untersuchung zu führen, welche von dem Barmittelbedarf der Einzel- und der Geineinwirtschaften, aus denen sich die „Volkswirtschaft" zusammensetzt, ihren Ausgang nimmt. Im Stadium der Geldwirtschaft bedinge jede einzelne Aufwands- und Erwerbswirtschaft eine gewisse Kassahaltung, deren Gröfse sich nach den Aufgaben und den verfügbaren Mitteln der betreffenden Wirtschaft und ihrer Stellung in der Volkswirtschaft richte. Der Geldbedarf einer Volkswirtschaft sei der Inbegriff der durch die Einzel- und Gemeinwirtschaften eines Volkes beanspruchten Geldbestände, in deren Gesamtheit er somit sein letztes Mafs finde. Noch weit radikaler hat Hildeband 1 ) die bezeichnete Theorie kritisiert. Er will' sie überhaupt nicht gelten lassen. Zunächst sei es ein Fehler, den Bedarf an Geld mit dem Umsatz von Waren in eine direkte Verbindung zu bringen, denn zum Kaufen, das ein blofses Eingehen einer Zahlungsverbindlichkeit sei, brauche man überhaupt kein Geld in irgendwelcher bestimmter Menge, sondern nur zur Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten, die keineswegs mit dem Kaufen zusammenzufallen brauche. Nur als Zahlmittel, nicht auch schon als Umsatzmittel sei mithin das Geld Gegenstand eines bestimmten Bedarfs, und der Bedarf an Geld könne deshalb immer nur durch die Summe der fällig gewordenen Zahlungsverbindlichkeiten, niemals aber schon durch die Summe der zu bewerkstelligenden Umsätze bestimmt werden. 1) Die Theorie des Geldes. Jena 18S3. S. 33 ff. Der zweite Fehler der herrschenden Theorie liege in dem Begriffe der „Umlaufsgeschwindigkeit" des Geldes. Die Analogie mit der Fahrgeschwindigkeit eines Schiffes sei falsch, da es sich bei dem Besitzwechsel des Geldes nicht um einen mechanischen Vorgang handle, der wie beim Schiff wesentlich von der technischen Beschaffenheit des sich bewegenden Gegenstandes abhänge; die sogenannte Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes hänge vielmehr einzig und allein von Umständen ab, die ganz aufserhalb des Geldes lägen, oder denen gegenüber das Geld eine vollkommen passive Bolle spiele. Infolgedessen besage die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes garnichts über die eigentlichen Bestimmungsgründe des Geldbedarfs, und der Satz, dafs die Effektuierung einer gegebenen Summe von Zahlungen eines gegebenen Zeitraumes um so weniger Geld in Anspruch nehme, je mehr von diesen Zahlungen mit Hilfe eines und desselben Geldstückes vollbracht werden können, bedeute nicht mehr, als dafs zwei mal zwei vier sei. Die ganze Theorie von der Bestimmung des Geldbedarfs durch die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes sei mithin ein durchaus leerer und nichtssagender Formalismus. Aufserdem sei es rein unmöglich, die „mittlere Cirkulationsgeschwindigkeit" des Geldes in einem Lande auch nur annähernd zu schätzen, gesclnveige denn zu messen. Die ganze Theorie bleibe etwas vollkommen Unfruchtbares. Hildebrand wollte in seiner Kritik der Theorie nicht ebenso unfruchtbar bleiben, wie die Theorie selbst; er suchte deshalb auf einem neuen Wege zur Bestimmung des Geldbedarfs zu kommen. Der einzuschlagende Weg besteht nach seiner Auffassung darin, dafs man nicht die einzelnen Geldstücke,' sondern den Zahlungsprozefs selbst ins Auge fafst, und dafs man ferner bei der Fragestellung nicht gleich auf einen ganzen Zeitraum, sondern zunächst nur auf einen bestimmten Zeitpunkt Bezug nimmt; auf diese Weise bestimme sich der Geldbedarf „ganz einfach nach dem Gesamtbetrage der in dem betreffenden Lande in einem gegebenen Augenblicke, d. h. gleichzeitig, auszuführenden Zahlungen, oder aber, insofern es sich darum handelt, den Maximalbedarf an Geld innerhalb eines ganzen Zeitraums, z. B. eines Jahres, festzustellen, nach dem höchsten Gesamtbetrage, den die gleichzeitig auszuführenden Zahlungen innerhalb dieses Zeitraumes daselbst erreichen können". Dabei macht Hildebkand aber die Einschränkung, es sei bei dieser seiner Theorie stillschweigend vorausgesetzt, dafs alle Zahlungsverbindlichkeiten in bar zu begleichen seien, während in Wirklichkeit gerade bei der Konzentration der Zahlungen auf bestimmte Zeitpunkte und Plätze oder Institute an Stelle der baren Begleichung eine umfangreiche Kompensation der Zahlungsverbindlichkeiten stattfinden könne, wodurch der Geldbedarf entsprechend verringert werde. 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 1. § 2. Die wirklichen Bestimmungsgründe des Geldbedarfs. Eine genauere Betrachtung sowohl der sogenannten „herrschenden Theorie" als auch der Einwendungen Mengees und Hildebeands , die ich hier als besonders charakteristisch angeführt habe, ergiebt folgendes. Als der erste und grundlegende Faktor für die Gröfse des Geldbedarfs einer Volkswirtschaft ist der Umfang der durch Geld zu vermittelnden Übertragungen anzusehen, — und zwar sowohl der einseitigen als auch der doppelseitigen Übertragungen, also sowohl der Tauschvorgänge als auch der Zahlungen im engeren Sinne und der sich in Geld vollziehenden Kapitalübertragungen. Fraglich kann erscheinen, ob das Geld auch in seinen übrigen Funktionen Gegenstand eines bestimmten und bestimmbaren Bedarfs ist. In seiner Funktion als Wertmafsstab ist das Geld offenbar kein Gegenstand eines bestimmten Bedarfs; um den Wert eines Gutes in Geld auszudrücken, mufs zwar das Geld überhaupt als eine bestimmte Wertgröfse existieren, aber es ist für diesen Zweck gänzlich gleichgültig, in welcher Menge es existiert. Schwieriger ist die Frage, in wieweit nach dem Gelde als Wertträger durch Zeit und Kaum ein bestimmter Bedarf besteht. Die selbständige Funktion des Geldes als Werttransportmittel ist, wie im 1. Kapitel des theoretischen Teils dargestellt worden ist, von so geringer Bedeutung, dafs sie hier füglich aufser Acht gelassen werden kann; wirklich in Frage kommt nur der Bedarf an Geld zu Thesau- rierungszwecken. Wenn man nun, dem Hinweis Mengees folgend, die kleinen und grofsen Geldbestände, die in einer Volkswirtschaft von den privaten Haushaltungen und Unternehmungen, von den Bankinstituten und den Staaten selbst angesammelt und unterhalten werden, näher ins Auge fafst, dann drängt sich von selbst die Unterscheidung auf zwischen Geldbeständen, die gänzlich miifsig und unausgenutzt daliegen, wie etwa die alten „Horte" oder die Thaler im Strumpfe des Bauern auf der einen Seite, und andrerseits den Kassenvorräten der Einzelwirtschaften, die zu dem unmittelbaren und ausschliefslichen Zweck der Zahlungsleistung und Zahlungsbereitschaft gehalten werden oder auf denen sich, wie auf den Barbeständen der grofsen Banken, gewisse Einrichtungen aufbauen, deren Zweck und letzte Wirkung eine intensivere Ausnutzung des Geldes zur Vermittelung von Übertragungen jeder Art ist, — Zwecke, die bei der Thesaurierung im strengsten Sinne, bei welcher das Geld nicht als Zahlungsmittel, sondern einfach nur als Träger von Vermögenswert aufbewahrt wird, nicht mitspielen. Der Unterschied in Bezug auf den Umfang des Geldbedarfs tritt darin in Erscheinung, dafs ein irgendwie zu bestimmender Bedarf an Geld zur reinen Vermögensansammlung ohne jede Beziehung 428 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung' und Geldwert. 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 2. 429 zur Funktion des Geldes als Übertragungsmittel nicht existiert, so wenig wie etwa der Reichtum an sich eine bestimmbare Bedarfsgröfse in der Volkswirtschaft ist; in dieser Beziehung gilt heute noch das, Avas oben über die merkantilistische Auffassung gesagt worden ist. Anders steht es dagegen mit denjenigen Geldbeständen, welche entweder direkt zu Zahlungszwecken oder indirekt als Grundlage für Einrichtungen, welche der Zahlungsausgleichung dienen, gehalten werden; soweit solche Geldbestände in Betracht kommen, ist das Geld allerdings, wie Menger richtig hervorhebt, Gegenstand eines bestimmten Bedarfs. Aber der Bedarf der Volkswirtschaft an solchen Kassenvorräten und Barreserven ist, wie wir gleich sehen werden, von dem Bedarf der Volkswirtschaft an Geld für Zahlungen (im weitesten Sinne) überhaupt nicht zu scheiden. Wir kommen damit auf einen Punkt, an welchem sowohl die von Hildebrand aufgeworfene Frage, ob nicht an Stelle eines Zeitraumes ein Zeitpunkt der Bestimmung des Geldbedarfs zu Grunde zu legen sei, als auch der Zusammenhang der Kassenvorräte und Barreserven mit der „Cirkulationsge- schwindigkeit" des Geldes einer Erörterung unterzogen werden müssen. Wenn wir, wie es Hildübrand will, in einem gegebenen Zeitpunkt den Gesamtbestand des in einer Volkswirtschaft zur Vermittelung von Übertragungen bestimmten Geldes ins Auge fassen, so befindet sich nur ein Teil, meist sogar nur ein verschwindender Teil in Bewegung und mithin in der wirklichen Erfüllung seiner ordentlichen Bestimmung; der andere Teil dagegen befindet sich im Ruhezustände in den Geldbeuteln der einzelnen Individuen und den Kassen der Einzelwirtschaften. Erstreckt sich nun in der That der Geldbedarf der Volkswirtschaft, wie Hildebrand behauptet, nur auf das jeweilig in Bewegung befindliche Geld, und entspricht in der That der Maximalbedarf einer Volkswirtschaft an Geld innerhalb eines gröfseren Zeitraumes dem höchsten Gesamtbetrage, den die gleichzeitig auszuführenden Zahlungen innerhalb dieses Zeitraumes erreichen? Oder aber hat Menger Recht, der neben dem Bedarf für die jeweils thatsächlich zu vermittelnden Übertragungen einen Bedarf an Geld für Reserven- und Kassen Vorräte aller Art anerkennt? Die Fragestellung allein schon enthält auf den ersten Blick eine Beantwortung zu Gunsten Mengers ; denn niemand wird behaupten können, dafs die in einem gegebenen Augenblicke ruhenden Kassenvorräte für die Volkswirtschaft überflüssig sind. Was Hildebrand als Zeitpunkt der Zahlungen dem Zeitraum gegenüberstellt, das ist eben nicht minder eine Abstraktion, wie die von ihm so hart kritisierte „Cirkulationsgeschwindigkeit" des Geldes. Eine Konzentration der Zahlungen auf einen und denselben Augenblick kann nicht ernsthaft einer Untersuchung zu Grunde gelegt werden; sobald aber die Zah- 430 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. lungen, von denen man sagt, dafs sie „gleichzeitig'" zu leisten sind, sich auf einen, wenn auch noch so kurzen Zeitraum verteilen — etwa auf eine Stunde oder einen Tag —, dann tritt wieder das Moment in Erscheinung, das Hildebband aus seiner Untersuchung gänzlich ausschalten will, dafs nämlich ein und dasselbe Geldstück zu mehreren Zahlungen benutzt werden kann. Der Geldbedarf einer Stunde oder eines Tages wird mithin unter Umständen kleiner sein können, als die Gesamtsumme der innerhalb der Stunde oder des Tages zu leistenden Zahlungen, auch wenn man von jeder Kompensation der zu leistenden Zahlungen absieht. Nach der anderen Seite hin kommen wir zu folgender Erwägung. Wenn an einem Tage ein bestimmter Betrag von Zahlungen zu leisten ist, der als solcher den, Höchstbetrag innerhalb eines Jahres darstellt, so kann dieser Betrag als Höchstbetrag des Bedarfs der Volkswirtschaft an Geld zu Zahlungszwecken nur dann angesehen werden, wenn die am nächsten Tage zu leistenden Zahlungen jeweils mit denselben Geldstücken geleistet werden können, die bereits am Tage zuvor zur Zahlungsleistung gedient haben. "Wenn in einem gegebenen Zeitpunkte 100 Millionen Mark zu zahlen sind, am folgenden Tage nur 50 Millionen Mark, jedoch von Leuten, die am ersten Tage keine Zahlungen bekommen haben, so müssen — wenn nicht ganz bestimmte Voraussetzungen bestehen, von denen gleich zu sprechen ist — bereits am ersten Tage sich 50 Millionen Mark in den Kassen der Leute, die am zweiten Tage zu zahlen haben, als bereite Bestände befinden; der Höchstbetrag des Geldbedarfs der Volkswirtschaft ist dann nicht 100 Millionen, sondern mindestens 150 Millionen Mark. Der Fall, den die HiLDEBBANDSche Theorie als selbstverständlich voraussetzt, dafs nämlich in dem zweiten Zeitpunkte dieselben Geldstücke zur Zahlungsleistung in Bewegung gesetzt werden, die schon im ersten Zeitpunkte zur Zahlungsleistung gedient haben, kann nur unter zwei Voraussetzungen eintreten: entweder müssen die Zahlungen des zweiten Zeitpunktes von denselben Personen und Unternehmungen zu leisten sein, die im ersten Zeitpunkte hinreichend grofse Zahlungen empfangen haben, oder aber das für die Leistung der Zahlungen des zweiten Zeitpunktes nötige Geld mufs den Zahlungspflichtigen auf dem Wege des Kredits von denen zur Verfügung gestellt werden, die im ersten Zeitpunkte Zahlungen erhalten haben. Soweit die beiden Voraussetzungen nicht zutreffen, kann kein Zweifel obwalten, dafs die am zweiten Zeitpunkte zur Zahlung Verpflichteten bereits im ersten Zeitpunkte einen ruhenden Geldvorrat besitzen müssen, und dafs andrerseits die Zahlungsempfänger des ersten Tages ihr Geld am zweiten Tage mlifsig im Kasten liegen sehen. Kann man nun den Bedarf an Geld für Zahlungen, die an einem 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 2. 431 späteren Zeitpunkte zu leisten sind, oder die kraft der besonderen Natur des ihnen zu Grunde liegenden Schuldverhältnisses zu einem jeden Zeitpunkte gefordert werden können, dem Bedarf an Geld für die jeweilig effektiv zu leistenden Zahlungen als etwas Verschiedenes gegenüberstellen? . Läfst sich, mit anderen Worten, der Bedarf an Zahlungsmitteln im Ruhezustande von dem Bedarf an Zahlungsmitteln in Bewegung überhaupt unterscheiden? Meines Erachtens nicht; vielmehr leitet eine genauere Prüfung dieser Frage zu einem Problem, das mit dem Problem der Cirkulationsgeschwindigkeit des Geldes verwandt ist, ohne sich mit ihm ganz zu decken. Wenn wir soeben gesehen haben, dafs die in einem bestimmten Zeitpunkte zu leistenden Zahlungen nicht ausschliefslich bestimmend sind für den Geldbedarf einer Volkswirtschaft, dafs sich dieser vielmehr auch auf das in späteren Zeitpunkten für die thatsächlich oder möglicherweise zu leistenden Zahlungen notwendige Geld erstreckt, so ergiebt sich daraus, dafs ein gröfserer Zeitraum der Ermittelung des Geldbedarfs zu Grunde zu legen ist. Dann aber ist neben dem Bedarf an Geld für Zahlungszwecke nicht auch noch ein Bedarf an Geld zu Reserve- oder Thesaurierungszwecken anzuerkennen; denn ein solcher Bedarf besteht eben nur insoweit, als das Geld innerhalb eines gröfseren Zeitraums zu Zahlungszwecken thatsächlich oder möglicherweise benötigt wird. Die in einem gegebenen Augenblicke jeweilig ruhenden Barvorräte werden um so gröfser sein müssen, je geringer — nicht etwa die Cirkulationsgeschwindigkeit des Geldes ist, es handelt sich hier um einen viel weiteren Begriff —, sondern je geringer die Intensität der Ausnutzung des Geldes ist, von der die Cirkulationsgeschwindigkeit nur einen Teil darstellt, aber immerhin einen Teil. Wenn die Zahlungen eines zweiten Zeitpunktes ganz oder zum grösseren Teil mit denselben Geldstücken geleistet werden können, wie diejenigen des ersten Zeitpunktes, so brauchen im ersten Zeitpunkte nicht in demselben Umfange ruhende Kassenvorräte vorhanden zu sein, wie wenn die Zahlungen des zweiten Zeitpunktes ganz oder vorwiegend mit andern Stücken geleistet werden müfsten; der Geldbedarf der Volkswirtschaft ist im ersteren Falle ein geringerer, weil die Intensität der Benutzung des Bargeldes — hier gleichbedeutend mit der Cirkulationsgeschwindigkeit — eine gröfsere ist. Wie oben auseinandergesetzt wurde, kann in diesem Falle die erhöhte Cirkulationsgeschwindigkeit des Geldes und mithin der geringere Geldbedarf darauf beruhen, dafs dieselben Einzelwirtschaften innerhalb der Volkswirtschaft in rascherFolge Zahlungen zu empfangen und zu leisten haben. In diesem Punkte verhalten sich nun die verschiedenen Einzelwirtschaften innerhalb einer Volkswirtschaft keineswegs gleichmäfsig. Wir haben nebeneinander den Tagelöhner, der Tag für Tag, 432 Zweites Buch. IY. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. den Arbeiter, der Woche für Woche seinen Lohn empfängt nnd verausgabt; in diesen Hanshaltungen können sich, soweit man von erheblicheren Ersparnissen absieht, niemals gröfsere Kassen Vorräte ansammeln. Anders steht es schon beim Beamten, der vierteljährlich sein Gehalt bezieht; wenn wir hier gleichfalls von Ersparnissen und andrerseits auch von der vorübergehenden Nutzbarmachung der überschüssigen Bestände absehen, so finden wir in diesen Haushaltungen zu Beginn der Vierteljahre gröfsere Kassenbestände, die sich bis zum Ende des Quartals langsam aufzehren; die Geldstücke, welche in der letzten Woche des Quartals zu Zahlungen benutzt werden, haben während des ganzen Quartals müfsig in der Kasse gelegen. Dieselben Unterschiede, wie sie sich an die verschiedenen Termine der Entlohnung persönlicher Arbeitsleistungen anschliefsen, stellen sich auch ein hinsichtlich der Termine der zu leistenden Zahlungen. Wo jährliche Zins- und Pachtzahlungen zu machen sind, müssen die für diese Zwecke notwendigen Summen in den Einzelwirtschaften allmählich angesammelt werden; dadurch werden gröfsere Summen der eigentlichen Cirkulation entzogen, als durch gleich grofse Ausgaben, die sich gleicli- mäfsiger über das Jahr verteilen. Ähnliche Unterschiede beobachten wir bei ganzen Gruppen von wirtschaftlichen Unternehmungen. Die Landwirtschaft hat ihre grofse Einnahmezeit im Herbst nach der Ernte. Bei den Industrien dagegen verteilen sich die Einnahmen auf das ganze Jahr, freilich wohl bei keiner Industrie gleichmäfsig; Absatzzeiten und Zahlungstermine hängen auch hier in grofsem Umfange vom Wechsel der Jahreszeiten ab, so insbesondere bei den Bekleidungsindustrien; aber im grofsen Ganzen ist der Pulsschlag von Einnahmen und Ausgaben ein lebhafterer und regelmäfsigerer als bei den landwirtschaftlichen Unternehmungen. So sehr nun auch das Bedürfnis der Kassahaltung im Verhältnis zu den zu leistenden Zahlungen bei den Einzelwirtschaften innerhalb derselben Volkswirtschaft ein verschiedenes ist, so lassen sich doch über das Verhalten der Volkswirtschaften in diesem Punkte gewisse allgemeine Wahrnehmungen machen. Der Geldbedarf ist im Verhältnis zum Gesamtbetrag der während eines längeren Zeitraums durch das Geld zu vermittelnden Übertragungen um so geringer, je gleichmäfsiger sich der Zahlungsprozefs über den ganzen Zeitraum verteilt, und je mehr die Einzelwirtschaften, bei denen Zahlungseingang und Zahlungsleistung sich in raschem Wechsel folgen, überwiegen. Gebiete mit dichter Bevölkerung, entwickelter Industrie und lebhaftem Verkehr beanspruchen deshalb im Verhältnis zur Gröfse der gesammten Umsätze einen geringen Geldbestand, als Gebiete mit spärlicher Bevölkerung, die nur zu bestimmten Zeiten miteinander in Verkehr tritt und bei der das Vorwiegen der Landwirtschaft die Geldeingänge auf bestimmte Jahreszeiten konzentriert. 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 2. 433 Ferner können die Kassen Vorräte, welche die einzelnen Privatwirtschaften halten müssen, im Verhältnis zn der Gesamtheit der durch Geld zu bewirkenden Umsätze um so kleiner sein, je entwickelter der Kreditverkehr ist, der das bare Geld von den Stellen, an denen es augenblicklich nicht benötigt wird, den Stellen zuführt, an denen zur Zeit ein Geldbedarf besteht; denn je mehr das Ausleihen vorübergehend nicht benötigter Beträge sich einbürgert, desto gröfser ist die Sicherheit für die Einzelwirtschaften, dafs sie gegebenenfalls das erforderliche Bargeld im Wege des Kredits beschaffen können, desto geringer ist mithin die Notwendigkeit der Haltung grofser Kassenreserven. Wir stofsen hier auf die wichtige Thatsache, dafs der Kredit den Geldbedarf nicht nur in der von der sogenannten „herrschenden Theorie" allein hervorgehobenen Weise verringert, indem er nämlich Umsätze vermittelt, die sonst durch bares Geld zu vermitteln wären, sondern auch dadurch, dafs er den Übergang des Bargeldes von Hand zu Hand fördert und damit den Betrag der durch das einzelne Geldstück innerhalb einer gegebenen Zeit vermittelten Übertragungen steigert; mit andern Worten: dadurch dafs er die Cirkulationsgeschwindigkeit des Geldes erhöht und so zu einer intensiveren Ausnutzung der vorhandenen Geldvorräte führt. Während auf diesem Wege der Kredit den Bedarf an Kassenvorräten im Verhältnis zur Gesamtheit der Übertragungen zu verringern geeignet ist, beobachten wir weiterhin, dafs sich auf gewissen Arten von Barvorräten vermöge des Kredits Zahlungseinrichtungen aufbauen, die ebenso oder gar in noch höherem Grade als die Steigerung der Cirkulationsgeschwindigkeit des Geldes eine intensivere Ausnutzung der vorhandenen Geldbestände zu den Zwecken der Verkehrsvermitte- lung ermöglichen. Hierher gehören die grofsen Barbestände der Banken, auf deren Grundlage sich der Checkverkelir, der Giroverkehr und der Abrechnungsverkehr abspielen. Da die Umsätze im Check-, Giro- und Abrechnungsverkehr Barbestände zur Voraussetzung haben, ist die Meinung irrig, dafs diese Umsätze sich unter einer unmittelbaren und völligen Ersparung von Bargeld vollziehen; erspart wird vielmehr bei diesen Einrichtungen zunächst nur die Bargeld üb er tragung: das Bargeld bleibt bei den auf seiner Grundlage bewirkten Umsätzen in den Kassen der Banken im Ruhezustände. Aber diese Einrichtungen stellen eine intensivere Art der Ausnutzung des Bargeldes dar, als sie durch die gewöhnlichen Bargeldübertragungen herbeigeführt werden könnte, und diese intensivere Ausnutzung des Bargeldes wird nicht erreicht — wie in dem vorhin betrachteten Falle des Leihverkehrs in Geld — durch eine Steigerung der Beweglichkeit und der Bewegungen des Geldes, sondern umgekehrt, da sie sich auf Grund ruhender Geldvorräte vollzieht, bei gleichzeitiger Verminderung der effektiven Cirkulationsgeschwindigkeit des Geldes. Helfferich, Das Geld. 28 434 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Es mufs dem Bande über das Kredit- und Bankwesen vorbehalten bleiben, die Bargeldübertragungen ersparenden Einrichtungen eingehend darzustellen; hier kann nur auf die wichtigsten Züge hingewiesen werden. Nehmen wir zunächst die Übertragung der Kassenführung für Einzelwirtschaften an Bankinstitute uud den sich daran anschliefsen- den Giro- und Checkverkehr. Hier ist es klar, dafs in der Konzentration der Kassenführung für eine grofse Anzahl von Haushalten und Unternehmungen an einer einzigen Stelle allein schon ein Bargeld ersparendes Moment liegt. Eine Bank, die für 1000 Personen Zahlungen leistet und empfängt, braucht nicht entfernt eine ebenso grofse Kasse zu halten, wie die 1000 Personen zusammengenommen ohne diese Konzentration halten müfsten. Denn einmal verteilen sich die Zahlungsleistungen und Eingänge auf verschiedene Zeitpunkte, und dann ist, da die einzelnen Kunden derselben Bank vielfach an einander Zahlungen zu leisten haben, die Möglichkeit gegeben, die Zahlungen durch blofse Umschreibungen in den Büchern der Bank auszugleichen. Beim Giroverkehr einer grofsen Bank mit zahlreichen Filialen nehmen die notwendig werdenden Auszahlungen gegenüber den Buchübertragungen einen verschwindend geringen Raum ein. Vermöge dieser Konzentration des Zahlungsprozesses kann dieselbe Summe von Zahlungsausgleichungen auf Grund eines Bruchteils des sonst nötigen Bargeldbestandes bewirkt werden; die Banken sind infolgedessen im stände, einen erheblichen Teil der ihnen anvertrauten Kassenbestände im Wege der Kreditgewährung dem freien Verkehr wieder zur Verfügung zu stellen, zum Teil können sie die Guthaben selbst, auf Grund deren sich die Zahlungsausgleichungen vollziehen, im Wege der Kreditgewährung schaffen, etwa indem sie Wechsel diskontieren und den Betrag, statt ihn in Metallgeld oder Noten auszuzahlen, dem Einreicher des Wechsels auf seinem Konto gutschreiben. Eine noch weitere Steigerung erfährt die Intensität der Ausnutzung des Bargeldes, wenn die einzelnen kassenführenden Banken untereinander in ein Abrechnungsverhältnis treten und die durch die Kassenführung für ihre Kunden von Bank zu Bank erwachsenden Forderungen untereinander ausgleichen. Ihre höchste Vervollkommnung hat diese Einrichtung in der Organisation der Abrechnungsstellen (Clearinghäuser) in London und an deutschen Bankplätzen gefunden. Hier kompensieren die einzelnen Banken ihre gegenseitigen Forderungen in der Weise, dafs auch die verbleibenden Salden nicht zur baren Auszahlung gelangen, sondern ihre Ausgleichung durch Giroübertragungen in den Büchern der Centraibank, der Bank von England und der Reichsbank, finden, ohne dafs überhaupt ein Pfennig Bargeld in Bewegung gesetzt zu werden braucht. Ebenso ergiebt die Kombination des Giroverkehrs und der Noten- 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 2. 435 ausgäbe bei einer und derselben Bank eine aufserordentliche Steigerung der Möglichkeit einer intensiven Ausnutzung des Bargeldes. Es sei in diesem wichtigen Punkte auf die interessanten Erfährungen der deutschen Reichsbank verwiesen. 1 ) Giroguthaben und Notenumlauf stehensich darin gleich, dafs beide zwar nicht eine volle Deckung durch Metallgeld, immerhin aber eine Deckung durch Metallgeld erfordern, die für alle möglichen Eventualitäten zur Aufrechterhaltung der baren Auszahlungen und der Noteneinlösung genügt. Nun hat sich gezeigt, dafs die Höhepunkte und Tiefpunkte der sogenannten „fremden Gelder", die in der Hauptsache Giroguthaben sind, und der Notenausgabe auf verschiedene Zeitpunkte fallen, dafs sich mithin die Bewegungen dieser beiden Passivposten untereinander in weitem Umfange ausgleichen. Die Spannung zwischen dem Höchst- und Mindestbetrag der sämtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten der Reichsbank (Noten + fremde Gelder) war in den 25 Jahren von 1876—1900 mit Ausnahme eines einzigen Jahres prozentual geringer als die Spannung zwischen dem Maximum und Minimum des Notenumlaufs allein; in 17 von den 25 Jahren war die Spannung sogar dem absoluten Betrage nach kleiner bei den sämtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten, als bei dem Notenumlauf allein. Wenn man die durch Barvorrat nicht gedeckten sämtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten und die durch Barvorrat nicht gedeckten Noten miteinander vergleicht, so war dem absoluten Betrage nach in dem bezeichneten Zeitraum, mit Ausnahme von zwei Jahren, die Spannung der ungedeckten Noten allein gröfser, als die Spannung der sämtlichen durch Barvorrat nicht gedeckten Verbindlichkeiten. Die am weitesten gehende Kompensation von Noten und fremden Geldern hat im Jahre 1892 stattgefunden, in welchem die Spannung des ungedeckten Notenumlaufs 415 Millionen Mark, die der durch Barvorrat nicht gedeckten sämtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten dagegen nur 197 Millionen Mark betragen hat. Infolge dieser gegenseitigen Ausgleichung aber braucht die Bank für Noten und fremde Gelder zusammen nur einen wesentlich geringeren Bestand von Bargeld als Deckung zu halten, als zwei getrennte Banken halten miifsten, von denen die eine den gleichen Giroverkehr, die andere den gleichen Notenumlauf hätte, ja man kann auf Grund der bisherigen Erfahrungen sagen: die Reichsbank braucht für ihre Noten und fremden Gelder kaum einen höheren Barvorrat, als sie ihn für ihre Noten allein nötig hätte; mit andern Worten: die Kombination von Notenausgabe und Giroverkehr hat eine nahezu um die ganzen Milliardenumsätze des Giroverkehrs (1902: 169 Milliarden Mark) gesteigerte Ausnutzung des in der Reichsbank liegenden und allein 1) Vergl. Die Denkschrift „Die Reichsbank 1876—1900", S. 67, 68. 28* 436 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Notendeckung erforderlichen Bargeldbe- schon für die Zwecke der Standes möglich gemacht. Der Check- und Giroverkehr verringert infolge der dargestellten Wirkungen zweifellos den Gesamtbetrag an Kassenvorrat, der für die Bewerkstelligung einer bestimmten Summe von Zahlungsausgleichungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums gehalten werden mufs. Gleichzeitig erhöhen diese Zahlungseinrichtungen jedoch die „sichtbaren Geldvorräte"; denn das in den Banken konzentrierte Geld gelangt durch deren Ausweise zur allgemeinen Wahrnehmung, welcher die Kassenvorräte der Einzelhaushalte und Einzelunternehmungen entzogen sind. Es kommt hinzu, dafs diese sichtbaren Geldbestände, auf deren Grundlage sich der Check- und Giroverkehr vollzieht, sich in einem dauernden Kuhezustande befinden und nur verhältnismäfsig geringen Veränderungen unterliegen im Gegensatz zu den Kassenbeständen der gewöhnlichen Einzelwirtschaften, die sich in mehr oder weniger raschem Wechsel erschöpfen und wieder füllen; während man die Kassenvorräte der Einzelwirtschaften zum „cirkulierenden Geld - ' rechnet, werden die sichtbaren Bestände der grofsen Banken als der Cirkulation entzogen aufgefafst. An diesen Unterschied ist in einem neueren Werke angeknüpft worden, um weitgehende Folgerungen für die Theorie des Geldes und für die praktische Gestaltung des Geldwertes in den letztverflossenen Jahrzehnten zu ziehen. In seiner „Bankpolitik" ! ) stellt Scharling dem „cirkulierenden Geld" das „ruhende Geldkapital" gegenüber, und er versteht unter dem letzteren diejenigen Geldsummen, welche die Banken vorrätig halten müssen, um jederzeit ihrer Verpflichtung, die deponierte Geldsumme zur Verfügung ihres Besitzers zu stellen, genügen zu können; das sind im wesentlichen die Bestände, auf deren Grundlage sich der Check- und Giroverkehr vollzieht. Scharling führt diesen Unterschied auf einen Unterschied in den Funktionen des Geldes zurück; das Geld hat nach seiner Ansicht neben der Funktion, als allgemeines Cirkulationsmittel zu dienen, noch die andere, disponibles Kapital zu repräsentieren; die erstere Funktion wird durch das „cirkulierende Geld", die letztere durch das „ruhende Geldkapital" erfüllt. Die Konsequenzen, die Scharling daraus für die Gestaltung des Geldwertes zieht, lassen sich hier noch nicht im einzelnen prüfen, müssen jedoch der Vollständigkeit halber und zur Charakterisierung der Tragweite der ScHARLiNGSchen Unterscheidung in Kürze dargestellt werden. Er behauptet, dafs die stete Zunahme von Kapitalvorräten eine stete Zunahme der ruhenden Geldkapitalien erfordere, dafs mithin von der Neugewinnung an Gold oft nur ein verschwindender Teil „in Cirkulation" komme; die Geldkapitalien könnten aber, solange sie sich im 1) W. Scharling . Bankpolitik. 1900. 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 2. 437 Ruhezustände befinden, keinen Einflufs auf den Warenmarkt und darum keinen Einflufs auf den Wert des cirkulierenden Geldes oder auf die Warenpreise ausüben; nur insoweit die auf Grundlage der ruhenden Geldkapitalien ausgegebenen Bank- und Staatsnoten vermehrt würden, erfahre auch das cir kulier ende Geld eine Vermehrung. Wir haben hier die Ansicht, dafs ein Bedarf an Geld nicht nur für Zahlungszwecke im weitesten Sinne, sondern auch für Reservezwecke bestehe, in der schärfsten Zuspitzung; aber gerade in dieser Zuspitzung wird die Hinfälligkeit des Unterschiedes ZAvischen dem Geldbedarf zu Zahlungszwecken und zu Reservezwecken am deutlichsten sichtbar. Die Geldbestände der grofsen Banken sind nur insofern ruhende Geldbestände, als die auf ihrer Grundlage vermittelten Umsätze und Zahlungsausgleichungen sich vollziehen', ohne dafs die einzelnen Geldstücke selbst von einer Hand in eine andere überzugehen brauchen; sie sind jedoch nicht in dem Sinne ruhende Geldvorräte, dafs sie der Funktion des Geldes, Übertragungen zu vermitteln, entzogen wären. Der ganze sich auf der Grundlage solcher „ruhenden" Geldvorräte aufbauende Check-, Giro- und Abrechnungsverkehr dient vielmehr genau denselben Zwecken, wie das „cirkulierende Geld"; das Geld ist Verkehrsinstrument, einerlei ob es als Münze oder Note von Hand zu Hand geht, oder ob es als Grundlage von Zahlungsmethoden und Zahlungseinrichtungen dient, bei welchen die effektive Übertragung von Bargeld erspart wird; nur ist seine Leistungsfähigkeit als Vermittler von Übertragungen im letzteren Falle eine wesentlich höhere, und die gleiche Summe von Bargeld kann zur Vermitte- lung eines weit gröfseren Betrags von Zahlungen dienen, wenn sie sich als Unterlage für den Check- und Giroverkehr im Ruhezustande in einer Bank befindet, als wenn sie selbst körperlich in den Zahlungs- prozefs eintritt. Wir haben bisher an Wirkungen des Kredits auf den Geldbedarf festgestellt, dafs erstens der eigentliche Leihverkehr in Geld die Cir- kulationsgeschwindigkeit des Geldes erhöht und die ruhenden Geldbestände verringert, indem er das an der einen Stelle zur Zeit nicht benötigte Geld denjenigen zuführt, welche dafür unmittelbare Verwendung haben; dafs ferner die auf Kredit beruhenden Zahlungseinrichtungen, wie Check-, Giro- und Abrechnungsverkehr, unter Ersparung der Bargeldumsätze eine gröfsere Menge von Zahlungsausgleichungen auf Grund eines kleineren Bestandes von Bargeld ermöglichen; in beiden Fällen bewirkt der Kredit eine intensivere Ausnutzung des Geldes, er ermöglicht eine gröfsere Anzahl von Umsätzen mit dem gleichen Geldbestande und wirkt mithin einschränkend auf den Geldbedarf. Zu diesen beiden Fällen tritt nun die dritte Einwirkung des Kredits, die darin besteht, dafs Kreditinstrumente irgendwelcher Art 438 Zweites Buch. IY. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. in ähnlicher Weise wie das Geld selbst die Umsätze vermitteln und so zu einer unmittelbaren Ersparung von Bargeld führen. Hierher würden vor allem die durch Bargeld nicht gedeckten Noten und staatlichen Papiergeldscheine zu rechnen sein, wenn wir diese Papiere, deren ordentliche Bestimmung in der Vermittelung von Übertragungen besteht, nicht selbst zu dem „Gelde" rechnen würden. Immerhin müssen diese Geld darstellenden Papiere bei den Erörterungen über den Geldbedarf berücksichtigt und von dem Metallgelde unterschieden werden; denn die Befriedigung des Geldbedarfs durch die Ausgabe solcher Papiere beruht auf ganz anderen Voraussetzungen, als die Befriedigung des Geldbedarfs durch metallische Umlaufsmittel, ein Problem, auf die bei der Erörterung der Geldversorgung näher einzugehen sein wird; die Ausgabe solcher Papiere bedeutet ferner, soweit sie nicht lediglich in irgend welchen Kassen angesammeltes Metallgeld in der Cirkulation vertreten, sondern die zu ihrer Deckung dienenden Bestände überschreiten, eine Verminderung des Bedarfs an metallischem Gelde, Aufser dem Staatspapiergeld und den Banknoten, die selbst Geld sind, dienen jedoch auch andere, eine Forderung irgendwelcher Art enthaltende Dokumente, die ihre ordentliche Bestimmung nicht in der Vermittelung von Übertragungen haben, gelegentlich und nebenbei als Verkehrsinstrument. Bei der Abgrenzung des Geldbegriffs im ersten Kapitel dieses theoretischen Teils') ist auf diese Krediturkunden, die nicht Geld sind, aber gelegentlich Geldfunktionen verrichten, näher eingegangen worden; es sind dort, als unter diese Kategorien fallend, aufgezählt worden: Checks, Wechsel, Zins- und Dividendenscheine, Briefmarken u. s. w. Es liegt nicht, wie es auf den ersten Blick scheinen möchte, ein Widerspruch darin, dafs der Check hier abermals aufgezählt wird, während der Checkverkehr als solcher bereits unter der Rubrik der eine intensivere Ausnutzung des vorhandenen Bargeldes ermöglichenden Zahlungseinrichtungen genannt worden ist. Thatsächlich ist nämlich die Funktion des Checks eine verschiedene, wenn der Aussteller ihn zur Zahlungsleistung und der Empfänger ihn zur Einkassierung des Betrages, sei es direkt, sei es durch Vermittelung seines Bankiers, verwendet, oder wenn er von dem Empfänger zur Zahlungsleistung an einen Dritten, von diesem an einen Vierten u. s. f. weitergegeben wird, ehe er zur Einkassierung des Betrags, auf den er lautet, bei der bezogenen Bank präsentiert wird. Im ersteren Falle ist der Check lediglich das Instrument, durch welches der für den Aussteller die Kasse führende Bankier zu einer Zahlung angewiesen wird, er ist nichts als das Vehikel der bankmäfsigen Kassenführung, und in dieser Verrichtung liegt seine ordentliche Bestimmung; im letzteren Falle dagegen fungiert der Check ebenso wie das Metall- 1) Vergl. oben S. 215—220. 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 2. 439 geld oder die Banknote als Cirkulationsmittel, und diese Funktion liegt so wenig in seiner ordentlichen Bestimmung, dafs in denjenigen Staaten, in welchen der Checkverkehr am meisten entwickelt ist, eine bestimmte, auf wenige Tage bemessene Frist vorgeschrieben ist, innerhalb deren der Check bei der bezogenen Bank zur Zahlung präsentiert werden mufs. Soweit aber der Check neben seiner eigenen Funktion auch als Cirkulationsmittel dient, bedeutet seine Verwendung eine unmittelbare Ersparung von barem Oelde. Dasselbe gilt vom Wechsel. In seiner ordentlichen Bestimmung, als Beurkundung und besondere Sicherung des kurzfristigen kaufmännischen Kredits zu dienen, erspart der Wechsel weder Bargeld an sich noch auch — wie etwa die Giroüberweisung — eine Bargeldübertragung; er verschiebt lediglich den Zeitpunkt der Bargeldübertragung von der Gegenwart auf einen bestimmten zukünftigen Termin. Wenn der Spinner den Lieferanten der Baumwolle einen in drei Monaten fälligen Wechsel für seine Lieferung ziehen läfst und diesen Wechsel acceptiert, wenn ferner dieser Wechsel, ohne in der Zwischenzeit zu Zahlungszwecken gedient zu haben, dem Spinner nach drei Monaten zur Zahlung präsentiert wird, so hat damit der Wechsel seine ordentliche Bestimmung durchaus erfüllt, ohne eine Bargeldübertragung überflüssig gemacht zu haben. Wenn aber der Baum wollhändler den Wechsel seinerseits an einen Dritten in Zahlung giebt, so fungiert dabei der Wechsel an Stelle baren Geldes als Vermittler von Übertragungen in der gleichen Weise, wie in dem soeben betrachteten Falle der Check. Über Coupons, Briefmarken u. s. w. wären ähnliche Bemerkungen zu machen. Alle diese Dinge können ihre eigentlichen Zwecke vollauf erfüllen, ohne Gelddienste zu thun; soweit sie aber Gelddienste verrichten, bedeuten sie eine Ersparung von Bargeld und mithin eine Verringerung des auf das wirkliche Geld gerichteten Bedarfs der Volkswirtschaft. Die Ersparung von Bargeld ist hier eine unmittelbare und absolute im Gegensatz zu der mittelbaren und relativen, die sich aus der Verwendung des Kredits zur intensiveren Ausnutzung vorhandener Geldbestände ergiebt. Eine Zusammenfassung aller der dargelegten Gesichtspunkte ergiebt: Gewifs hat Menger Recht, wenn er als das Mafs des Geldbedarfs der Volkwirtschaft die Summe der durch die Einzel- und Gemein wirtschaften eines Volkes beanspruchten Geldbestände bezeichnet. Aber die Geldbestände, welche diese Einzel- und Gemeinwirtschaften halten müssen, unterliegen gewissen gemeinsamen Bestimmungsgründen, die eben dadurch zu den allgemeinen .Bestimmungsgründen für den Geldbedarf der Volkswirtschaft werden. Diese sind 1. die Gröfse der thatsächlich oder möglicherweise innerhalb eines 440 Zweites Bucli. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. bestimmten Zeitraums zu leistenden Zahlungen sowie die Verteilung der Zahlungseingänge und Zahlungsleistungen auf die Zeit und auf die Einzelwirtschaften innerhalb der Volkswirtschaft; 2. die Intensität der Ausnutzung des Geldes, beruhend auf der Entwicklung des Leihverkehrs in Geld und auf der Ausbildung von Zahlungsmethoden und Zahlungseinrichtungen, die sich auf ruhenden Geldvorräten aufbauen; 3. die Vermittelung von Übertragungen durch Krediturkunden und F orderungsdokumente. Der auf diesen Faktoren beruhende Geldbedarf wird in den einzelnen Ländern reichlicher oder knapper befriedigt, je nachdem die Wohlhabenheit des Landes und die gleichmäfsige Verteilung des Vermögens auf weite Schichten der Bevölkerung eine reichlichere Deckung zuläfst und je nachdem der kaufmännische Geist auf eine möglichst wirtschaftliche Ausnutzung der Umlaufsmittel hindrängt. Die grofsen Unterschiede in den Geldbeständen der einzelnen Länder und namentlich auch in der Quote, die durchschnittlich auf den Kopf der Bevölkerung der einzelnen Länder entfällt, lassen sich durchweg auf diese Faktoren zurückführen. Wenn z. B. Frankreich sowohl pro Kopf seiner Bevölkerung als auch im ganzen einen soviel gröfseren Geldbestand hat, als die meisten übrigen grofsen Länder, namentlich auch als Deutschland und England'), obwohl Frankreich an Lebhaftigkeit des Verkehrs und an Gröfse der jährlichen Umsätze und Zahlungen hinter Deutschland und England zurücksteht, so erklärt sich dies aus folgenden Gründen: Zunächst sind die auf eine intensivere Ausnutzung des Bargeldes hinwirkenden Einrichtungen in Frankreich nicht in demselben Mafse entwickelt wie in Deutschland oder gar in England; infolgedessen wird in Frankreich für die Bewältigung der gleichen Übertragungen ein gröfserer Betrag von Bargeld benötigt. Ferner aber ist Frankreich an Reichtum im Verhältnis zu seiner Bevölkerung jedenfalls Deutschland beträchtlich überlegen: wenn es auch England in diesem Punkte nicht gleichkommen mag, so ist dafür der Reichtum in Frankreich über die breiten Schichten der Bevölkerung viel gleichmäfsiger verteilt als in den meisten andern Ländern. Es ist mithin ein viel gröfserer Teil der Bevölkerung als anderwärts in der Lage, seinen Bedarf an Kassenbestand reichlich zu decken; und gerade die Schicht der mittleren Wohlhabenheit beansprucht im allgemeinen im Verhältnis zu dem gesamten Vermögen einen gröfseren Geldbestand, als die reichsten Haushalte. Dazu kommt beim Franzosen die verhältnismäßig geringe Ausbildung des kaufmännischen Geistes; es kommt ihm nicht so sehr, wie etwa dem Engländer, darauf an, ob er an dem Bargeld, 1) Vergl. die Tabelle auf S. 193. 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 3. 441 das er mit sich herumträgt oder in seinen Kassen liegen hat, Zinsen verliert; dieser Verlust wird vielmehr für ihn durch die Bequemlichkeit eines jederzeit bereiten reichlichen Kassenbestandes überwogen. § 3. Die Schwankungen des Geldbedarfs. Mit der Feststellung der den Geldbedarf bestimmenden Faktoren ist zugleich die Grundlage für die Erörterung der Schwankungen des Geldbedarfs gewonnen; die Veränderungen des Geldbedarfs in derZeit müssen sich auf dieselben Bestimmungsgründe zurückführen lassen, auf welchen die Verschiedenheit des Geldbedarfs der einzelnen Volkswirtschaften in einem gegebenen Zeitpunkte beruht. Wenn wir uns ein Bild von den zeitlichen Schwankungen des Geldbedarfs innerhalb einer und derselben Volkswirtschaft machen wollen, so werden wir zu der Wahrnehmung geführt, dafs die Bewegungen des Geldbedarfs sich nicht als einfache Kurven darstellen, die in grofsen, mehr oder weniger gleichmäfsig verlaufenden Zügen auf- und abwärtsführen; die grofsen Züge der Bewegung unterliegen vielmehr in sich selbst starken Modifikationen. Wir beobachten zunächst die grofsen Wandlungen des Geldbedarfs, die in der — ich möchte sagen — säkularen Entwicklung der Volkswirtschaft begründet sind, in dem Vordringen der Geldwirtschaft, in der Zunahme der Bevölkerung, in der Steigerung der Gütererzeugung und des Verkehrs, in der Vermehrung des allgemeinen Wohlstandes, in der Ausbildung des Leihverkehrs in Geld, in der Entwicklung verbesserter Zahlungsmethoden und Zahlungseinrichtungen, in der Einbürgerung des Gebrauchs von Geldsurrogaten. Diese in der Gesamtentwicklung der Volkswirtschaft gelegenen Faktoren, die sich unter einander teils verstärken, teils entgegenwirken, bestimmen in den grofsen Linien die Veränderungen des durchschnittlichen Geldbedarfs längerer Zeiträume. Innerhalb dieser grofsen Bewegungen beobachten wir periodische Sclnvankungen von kürzerer Dauer, die mit dem Wellenschlag des Wirtschaftslebens, mit dem Auf und Ab der Konjunkturen zusammenhängen. Auch wenn die ganze Signatur einer längeren Periode eine gleichartige ist, so fehlt doch nicht der Wechsel von Zeiten des Aufschwungs und Zeiten der Depression und des Bückgangs. Die gewaltige Entwicklung der einzelnen Wirtschaftsgebiete, welche im verflossenen Jahrhundert durch die Umgestaltung der Produktions- und Transporttechnik ausgelöst worden ist, die unübersehbare Steigerung der Gütererzeugung und des Verkehrs, die Vermehrung der Kapitalien und des Wohlstandes hat sich keineswegs in ruhigem Flufs, sondern ruckweise vollzogen. Wir beobachten in einzelnen Perioden ein stürmisches Vorwärtsdrängen; die Gütererzeugung scheint der Nachfrage 442 Zweites Buch. IV, Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung' und Geldwert. nicht genügen zu können, die Preise der Waren, sowohl der fertigen Erzeugnisse als auch der wichtigsten Roh- und Hilfsstoffe, zeigen eine allgemeine Steigerung; dadurch werden die Unternehmer zu Betriebsausdehnungen und Neugründungen veranlafst. Ebenso wie die Nachfrage nach Materialien steigt die Nachfrage nach Arbeitskräften, und infolgedessen erhöhen sich die Arbeitslöhne; dazu kommt die Steigerung der Umsätze auf dem Anlagemarkt; die günstigen Erträgnisse der Unternehmungen veranlassen das Publikum zur Kapitalanlage und zur Spekulation in Dividendenpapieren, deren Kurse infolge der vermehrten Nachfrage gleichfalls eine steigende Richtung einschlagen. In solchen Zeiten vermehren sich die Umsätze von Waren und Wertpapieren nicht nur ihrer Menge nach, sondern infolge der Preis- und Kurssteigerung benötigt auch der Umsatz gleicher Warenmengen und gleicher Beträge von Industriepapieren u. s. w. einen höheren Geldbetrag; die ganze Bewegung wirkt mithin in verdoppelter Stärke auf eine Steigerung des Geldbedarfs. Da im kaufmännischen Verkehr der Wechsel dasjenige Instrument ist, durch welches sich die einzelnen Unternehmungen Geld im Wege des kurzfristigen Kredits zu beschaffen suchen, ist die Gröfse des Betrags der jeweils in Umlauf gesetzten Wechsel ein ziemlich zuverlässiges Symptom für diese Bewegungen des Geldbedarfs. Während der letzten grofsen Aufschwungsperiode (1894—1900) ist in der That der Betrag der in Deutschland in Umlauf gelangten Wechsel von 14,7 auf 23,3 Milliarden Mark gestiegen. 1 ) Freilich pflegen solche Zeiten nicht nur eine Steigerung des Geldwertes der zu bewältigenden Übertragungen zu bringen, sondern gleichzeitig auch eine Steigerung der Intensität der Ausnutzung des vorhandenen Geldbestandes. Von der mehr oder weniger problematischen Steigerung der Umlaufsgeschwindigkeit des cirkulierenden Geldes soll hier abgesehen werden; es sei nur auf die feststehende Erscheinung • hingewiesen, dafs unter dem Druck des steigenden Geldbedarfs die grofsen Barreserven der Volkswirtschaft, die in den Kellern der Banken liegen, dadurch eine Verminderung erfahren, dafs seitens dieser Institute gröfsere Barbeträge als sonst dem Verkehr im Wege der Wechseldiskontierung u. s. w. zur Verfügung gestellt werden, während andrerseits auf Grund der schmaleren Bargeldbasis ein gröfserer Betrag von Zahlungsausgleichungen als in normalen Zeiten bewirkt wird. Bei der näheren Betrachtung der gewaltigen Steigerung, welche die Giroguthaben der Reichsbank im Laufe des ersten Vierteljahrhunderts ihres Bestehens erfahren haben, drängt sich die Wahrnehmung auf, dafs die Zunahme der Guthaben in der Hauptsache auf die Perioden eines stockenden Geschäftsganges entfiel, während die Jahre eines wirt- 1) Vergl. die interessante Tabelle in der Denkschrift ,.,Die Reichsbank", S. 362/68. 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 3. 443 schaftlichen Aufschwungs meist einen Stillstand oder gar einen Rückschlag brachten; vor allem aber beobachten wir, dafs der durchschnittliche Umsatz der Giroguthaben in den Jahren lebhafter Geschäftstätigkeit ein viel höherer war. als in Perioden der geschäftlichen Depression. Auf je eine Mark des durchschnittlichen Bestandes der privaten Giroguthaben bei der Reichsbank kam ein Umsatz von 274 Mark in den Jahren 1894 und 1895; dieser Umsatz hat sich während der folgenden Aufschwungsperiode bis auf 399 Mark im Jahre 1899 und 405 Mark im Jahre 1900 gesteigert, während gleichzeitig die durchschnittliche metallische Deckung der sämtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten von etwa 63 Proz. auf etwa 49,5 Proz. herabgegangen ist. Wenn man den Barvorrat, den die Reichsbank gemeinschaftlich für ihre sämtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten hält, pro rata auf die einzelnen Arten von täglich fälligen Verbindlichkeiten (Noten, Girogelder u. s. w.) verteilt, so kann man sagen, dafs im Giroverkehr der Reichsbank 49,5 Pfennige des Barvorrates im Jahre 1900 einen Umsatz von 405 Mark bewältigt haben, während in den Jahren 1894 und 1895 durch 63 Pfennige nur ein Jahresumsatz von 274 Mark bewältigt worden ist; oder dafs im Giroverkehre der Reichsbank 1 Pfennig Bargeld in den Jahren 1894 und 1895 einen Jahresumsatz von 4,35 Mark, im Jahre 1900 dagegen einen Jahresumsatz von 8,30 Mark bewältigt hat. Der Bedarf an barem Geld braucht mithin in solchen Zeiten nicht ganz entsprechend der Steigerung der durch das Geld zu vermittelnden Übertragungen zu wachsen. Wenn der wirtschaftliche Aufschwung, wie es erfahrungsgemäfs immer wieder der Fall ist, schliefslich zu einer allzustarken Ausdehnung der Unternehmungen, zu einer Uberproduktion und Uberspekulation führt, wenn infolgedessen der naturgemäfse Rückschlag mit einem Sinken der Preise und der Kurse, mit einem Rückgang der Umsätze und der neuen Investierungen von Kapital eintritt, dann vollzieht sich die Bewegung des Geldbedarfs nach der umgekehrten Richtung hin; der Geldbedarf nimmt ab, und die Ausnutzung der vorhandenen Geldbestände wird eine weniger intensive. Neben diesen sich über längere Zeiträume erstreckenden Auf- und Abwärtsbewegungen des Wirtschaftslebens stehen diejenigen akuten Erscheinungen, die man als Krisen zu bezeichnen pflegt, und welche in der Regel den Übergang von einer Aufwärtsbewegung zu einer Depression einzuleiten pflegen; freilich können Krisen auch aus andern Gründen, die an sich nicht einmal wirtschaftlicher Natur zu sein brauchen, entstehen, z. B. infolge politischer Ereignisse, wie beim Ausbruch von Kriegen und inneren Unruhen. Die Signatur der Krisis gegenüber der chronischen Absatzstockung ist die akute Erschütterung des Vertrauens. Von solchen plötzlichen Vertrauenserschiitte- 444 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. rungen werden vor allem die Kreditverhältnisse betroffen; der Leihverkehr in Geld, der für die Intensität der Ausnutzung des vorhandenen Geldbestandes von so grofser Wichtigkeit ist, erfährt eine empfindliche Einschränkung. Für die einzelnen Wirtschaften wird dadurch die Möglichkeit, sich die Barmittel für die jeweils erforderlich werdenden Zahlungen im Wege des Kredits zu beschaffen, in Frage gestellt; sie sind infolgedessen genötigt, beträchtlich gröfsere Barbestände als in normalen Zeiten zu halten. Die ausgeliehenen Gelder werden, soweit sie täglich fällige Verbindlichkeiten darstellen oder gekündigt werden können, in grofsem Umfange zurückgezogen, auch wenn der Gläubiger keine augenblickliche Verwendung für diese Gelder hat. Dadurch werden einerseits grofse Beträge von Bargeld brach gelegt, während andrerseits der aufserordentliche Umfang der Zurückziehung von dargeliehenem Geldkapital den Bedarf an Zahlungsmitteln in ungewöhnlichem Mafse anschwellen läfst. Soweit sich die Zurückziehung von Geldern auf Depositen bezieht, die einem Bankinstitute als Grundlage für die Kassenführung übertragen worden waren, macht sie sich in der Weise fühlbar, dafs die Bargeld ersparende Wirkung der Kompensation der Kassenführung im Wege des Check-, Giro- und Abrechnungsverkehrs zu einem grofsen Teile beseitigt wird, und dafs ferner die betroffenen Bankinstitute sich ihrerseits genötigt sehen, zur Leistung der von ihnen geforderten Rückzahlungen ausgeliehene Gelder zurückzuziehen, sich in ihrer Gewährung von Krediten Zurückhaltung aufzuerlegen und darüber hinaus selbst mit einer starken Nachfrage nach Geld an den Markt heranzutreten. Dazu kommt, dafs die in normalen Zeiten den Geldbedarf einschränkende Verwendung von Kreditpapieren, wie namentlich von Wechseln und Checks, zur Vermittelung von Übertragungen gleichfalls zu einem grofsen Teile in Wegfall kommt, da infolge des allgemeinen Mifstrauens die Zahlungsleistung in solchen Papieren auf viel gröfsere Schwierigkeiten stöfst als in Zeiten des ungestörten geschäftlichen Vertrauens. Das Versagen des Kredits und der auf dem Kredit beruhenden Zahlungsmittel und Zahlungseinrichtungen bewirkt mithin in kritischen Zeiten eine akute und enorme Steigerung des Bedarfs an Bargeld, die ganz und gar aus dem Rahmen der normalen Gestaltung des Geldbedarfs herausfällt. — Ebenso, wie wir innerhalb der grofsen mit der Gesamtentwicklung der Volkswirtschaften zusammenhängenden, sich über Jahrzehnte und vielleicht über Jahrhunderte erstreckenden Bewegungen des Geldbedarfs die durch den Wechsel der Konjunkturen hervorgerufenen periodischen Schwankungen des Geldbedarfs beobachtet haben, ebenso lassen sich innerhalb der durch einen guten Geschäftsgang bewirkten Aufwärtsbewegungen und der durch eine geschäftliche Depression be- 10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 3. 445 wirkten Abwärtsbewegungen des Geldbedarfs gewisse Schwingungen feststellen, die sich innerhalb der einzelnen Jahre mit grofser Regelmäfsig- keit wiederholen, und die man als die Jahreskurven des Geldbedarfs bezeichnen kann. Diese Bewegungen treten deutlich hervor in den Ausweisen der grofsen Centraibanken der europäischen Länder, bei welchen der Geldbedarf der Volkswirtschaft, soweit er den Umfang des jeweilig in Cirkulation befindlichen Geldes überschreitet, in letzter Linie sich zu decken sucht, sei es durch Diskontierung von Wechseln, sei es durch Inanspruchnahme von Lombardkredit, sei es durch Entnahme aus Guthaben. An diesem Mafsstabe gemessen, zeigen die Monatsschliisse und noch mehr die Quartalswechsel und die Jahreswenden eine überdurchschnittliche Anspannung des Geldbedarfs. Auf diese Termine drängen sich die Regulierungen von Rechnungen und Zahlungverpflichtungen jeder Art, sowohl aus dem kleinen als aus dem grofsen Verkehr, zusammen; Zinszahlungen und Dividendenausschüttungen, Miets- und Pachtzahlungen, Gehaltszahlungen erfolgen vorwiegend zu diesen Zeitpunkten, Wechsel werden vorwiegend auf solche Zeitpunkte fällig gestellt, kurz ein sehr erheblicher Teil der gesamten während eines Jahres zu leistenden Zahlungen wird nach unseren Zahlungsgewohnheiten an den bezeichneten Terminen bewirkt. Es ist wiederholt vorgekommen, dafs der Reichsbank in der letzten Woche eines Quartals oder eines Jahres etwa 100 Millionen Mark an Metallgeld entzogen worden sind, und dafs sie gleichzeitig dem Verkehr noch gröfsere Beträge durch eine Steigerung ihrer Notenausgabe zur Verfügung stellen mufste; in den ersten Wochen des neuen Quartals oder Jahres tritt dann mit dem Nachlassen des akuten Geldbedarfs regel- mäfsig ein Rückflufs dieser Mittel zu den Kassen der Reichsbank ein. Mit der Feststellung der Thatsache, dafs die Jahreskurven des Geldbedarfs ihre Höhepunkte an den Monats- und Quartalswenden haben, ist jedoch die Charakterisierung dieser Jahreskurven noch nicht erledigt. Es kommt die Aveitere Thatsache hinzu, dafs das ganze Niveau des Geldbedarfs innerhalb der einzelnen Jahreszeiten sich in einer regelmäfsig wiederkehrenden Weise ändert. Schon bei der Darstellung der konstituierenden Faktoren des Geldbedarfs wurde darauf Inngewiesen, in welchem Mafse die Verteilung der innerhalb einer Volkswirtschaft zu leistenden Zahlungen über das Jahr von den Absatz- und Zahlungszeiten der wichtigeren Erwerbszweige abhängig ist. Die Landwirtschaft hat ihre Geschäftszeit im Herbst nach der Ernte; in dieser Zeit setzt sie ihre Produkte zum ganz überwiegenden Teile ab und beschafft sich dadurch die Mittel für die Fortführung ihres Betriebs bis zur nächsten Ernte. Aber auch zahlreiche und Avichtige IndustriezAveige haben im letzten Jahresviertel die lebhafteste Geschäfts- thätigkeit. In unserm Klima steigert der Winter den Bedarf an einer 446 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Reihe von Dingen, namentlich an Kleidung- und Heizung; nach der gleichen Richtung wirkt die Sitte der Weihnachtsgeschenke, durch welche die Umsätze der letzten Jahreswochen und, da die Händler und Detaillisten sich vorher decken müssen, der letzten Jahresmonate sehr erheblich gesteigert werden. Jahr für Jahr kehrt infolgedessen die Erscheinung wieder, dafs vom September an der Geldbedarf der Volkswirtschaft wächst, und dafs während der drei letzten Jahresmonate an die grofsen Centraibanken beträchtlich gröfsere Geldansprüche herantreten, als in den übrigen Quartalen. Aus den oben dargelegten Gründen zeigt der Geldbedarf seinen Höhepunkt meist am Jahresschlufs. Nach der Jahreswende pflegt ein rasches und starkes Nachlassen des Geldbedarfs einzutreten in dem Mafse, dafs — an dem Status der Reichsbank gemessen — der deutsche Geldbedarf meist seinen niedrigsten Stand bereits in der zweiten Hälfte des Februar erreicht. Bis in den September hinein treten dann in der Regel — abgesehen von den Steigerungen an den Monats- und Quartalswechseln — keine erheblichen Veränderungen ein; dann läfst der Beginn des Herbstgeschäftes den Geldbedarf aufs neue anschwellen. 11. Kapitel. Die Oeld Versorgung. § 1. Die Bedeutung der Edelmetallproduktion für die Geldversorgung. Solange das Metallgeld die wichtigste Erscheinungsform des Geldes ist, kommt für die Versorgung des Geldbedarfs der Volkswirtschaften in erster Reihe die Edelmetallproduktion in Betracht. Die währungspolitischen Umwälzungen der letzten Jahrzehnte, durch welche das Silber aus seiner gleichberechtigten Stellung mit dem Golde mehr und mehr verdrängt worden ist, haben der Silbergewinnung ihre Bedeutung für das Geldwesen der Kulturländer zum grofsen Teil entzogen, immerhin keineswegs vollständig, wie die an andrer Stelle 1 ) mitgeteilten Zahlen über die Silberprägungen seit 1870 beweisen. Je mehr aber das Prinzip der Goldwährung, das sich mit umfangreicheren Silberprägungen nicht verträgt, zum Durchbruch kommt, desto aus- schliefslicher wird die Goldproduktion für die Befriedigung des im allgemeinen steigenden Geldbedarfs der Kulturländer in Betracht kommen. England, Deutschland, die Länder des Lateinischen Münzbundes und andere europäische Staaten haben seit ihrer Abkehr vom Silber ihren Geldumlauf ausschliefslich oder nahezu ausschliefslich durch Goldprägungen vermehrt; die Vereinigten Staaten von Amerika, die unter der Herrschaft der Bland- und Shermanbill für mehrere Milliarden Dollar Silber in ihren Umlauf aufgenommen haben, sind seit der Aufhebung der Shermanbill im Jahre 1893 gleichfalls für das Silber 1) Vergl. oben S. 185, 186. 11. Kapitel. Die Geldversorgung. § 1. 447 verschlossen, und die ganze gewaltige Vermehrung der Metallcirkulation dieses Staatswesens hat sich seit jener Zeit nur durch den Zuwachs an Goldgeld vollzogen. In der Goldproduktion haben wir mithin die Quelle zu sehen, aus der bei der gegenwärtigen internationalen Wähi'ungsverfassung der Geldumlauf der Kulturwelt in der Hauptsache gespeist wird. Je wertvoller ein Gut im Verhältnis zu seinem Gewicht und Volumen ist, je geringer infolgedessen die Kosten seines Transports im Verhältnis zu seinem Werte sind, desto gleichgültiger ist für die Weltwirtschaft der Ort seiner Produktion. Beim Gold machen die Transportkosten auch auf grofse Entfernungen nur einen nach Tausendteilen zu berechnenden Bruchteil seines Wertes aus, die Freizügigkeit des Goldes ist somit nahezu unbegrenzt. Während bei gewissen weniger kostbaren Mineralien, wie Eisen oder Kohle, die Möglichkeit der Produktion im eignen Lande von unabsehbarer Bedeutung für die ganze Volkswirtschaft ist, weil diese wichtigen Stoffe durch jeden gröfseren Transport eine beträchtliche Verteuerung erfahren, ist es für die ausreichende Befriedigung des Geldbedarfs eines Landes unerheblich, ob es selbst Edelmetall produziert oder nicht. Die europäischen Länder, welche Gold überhaupt nicht oder nur in ganz unbedeutenden Mengen produzieren, wie England, Frankreich und Deutschland, haben an der Goldausbeute der Vereinigten Staaten, Australiens, Südafrikas und Eufslands einen beträchtlichen Anteil erhalten. Auf der andern Seite vermochte z. B. Rufsland trotz seiner sehr erheblichen Goldgewinnung viele Jahrzehnte hindurch sich nicht aus der Papierwährung herauszuarbeiten und einen metallischen Umlauf wiederherzustellen; in ähnlicher Weise haben die Vereinigten Staaten in den 60er und 70er Jahren, als sie bereits das weitaus erste Goldproduktionsland waren, Papierwährung gehabt, und noch in den Jahren 1893 und 1894 haben sie die Erhaltung ihrer Währung trotz einer jährlichen Goldproduktion von mehreren hundert Millionen Mark durch einen starken und anhaltenden Goldäbflufs, der durch die Silberprägungen und Silberankäufe hervorgerufen war, ernstlich bedroht gesehen. Bei der grofsen Beweglichkeit der Edelmetalle läfst sich mithin nur eine allgemeine Beziehung zwischen der gesamten Weltproduktion an Gold oder an Silber auf der einen Seite und dem gesamten sich auf das eine oder andre dieser beiden Metalle richtenden Weltbedarf feststellen. Die Frage, wie sich die Ergebnisse der Edelmetallproduktion auf die einzelnen Länder verteilen, ist eine Frage für sich, die später zu behandeln ist. Wenn nun dem Weltbedarf an Metallgeld die Weltproduktion an Geldmetall gegenüber steht, so fragt es sich vor allem, ob und wie- 448 Zweites Bucli. XV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. weit Veränderungen des Geldbedarfs und der Edelmetallgewinnung korrespondieren. Ein flüchtiger Blick über die geschichtliche Gestaltung der Edelmetallproduktion genügt, um zu zeigen, dafs eine solche Übereinstimmung nicht vorliegt. Die Bewegungen des Geldbedarfs sind von ganz andern Bestimmungsgründen abhängig, als die Veränderungen der Edelmetallproduktion, und die Edelmetalle gehören nach der ganzen Natur ihres Vorkommens zu denjenigen Gütern, bei welchen der Umfang der Erzeugung nahezu vollständig der Einwirkung der veränderten Nachfrage entzogen ist; wenn reiche Goldfelder entdeckt werden, so ist es für deren Ausbeutung und damit für die Gestaltung der Goldgewinnung gleichgültig, ob der Geldbedarf der Welt steigt oder abnimmt; in Zeiten einer Erschöpfung der bekannten Produktionsstätten ist es für den Rückgang der Edelmetallgewinnung nicht von Bedeutung, ob etwa der Geldbedarf der Welt gleichzeitig wächst. Immerhin ist die Bedingtheit der Erzeugung von Gehlmetall durch die Veränderungen des Geldbedarfs nicht bis auf den letzten Best ausgeschaltet. Ohne näher auf die Theorie des Geldwertes einzugehen, können wir annehmen, dafs ein zunehmender Geldbedarf bei gleichbleibender oder abnehmender Produktion des Geldmetalls geeignet ist, den Wert des Geldmetalls im Verhältnis zu den übrigen Gütern zu steigern, wodurch in gewissem Umfange der Abbau auch solcher Edelmetall vor kommen, der vorher nicht lohnte, rentabel gemacht werden kann; umgekehrt verhält es sich bei einer Abnahme des Bedarfs bei gleichbleibender oder zunehmender Produktion eines Geldmetalls. Es liegt jedoch auf der Hand, dafs es sich hier nur um eng begrenzte Bückwirkungen gegen gröfsere Unstimmigkeiten in Bedarf und Produktion handelt, durch welche die Selbständigkeit der Bewegungen von Edelmetallproduktion und Geldbedarf nicht berührt wird. Für die Theorie des Geldwertes ist diese Thatsache von grofser Wichtigkeit. § 2. Die internationale Edelmetall Verteilung. Wenn wir uns von dem Problem der Geldversorgung der gesamten Weltwirtschaft zu der Frage der Deckung des Geldbedarfs der einzelnen Volkswirtschaften wenden, so ist zunächst festzustellen, dafs die Versorgung der einzelnen Länder mit Metallgeld sich keineswegs ausschliefslich auf die Bildung eines Anteils an dem jeweilig neu produzierten Quantum des Geldmetalls erstreckt; neben der Neuproduktion dienen vielmehr häufig genug die im Verlauf langer Jahre in dem einen Lande angesammelten Bestände an Metallgeld dazu, den Geldbedarf eines andern Landes befriedigen zu helfen. Das vor Jahrhunderten produzierte und in gemünzter Form umlaufende Gold ist ebenso beweglich, wie das Gold, das neu aus der Erde kommt, 11. Kapitel. Die Geldversorgung'. § 2. 449 und. die metallischen Umlaufsmittel eines Landes sind keineswegs ein aus dem gesamten Metallgeldvorrat der AVeit ein für allemal fiir die Zwecke dieses Landes ausgeschiedener Bestand. Es giebt zahlreiche ' Beispiele erheblicher Verschiebungen in der Metallcirkulation der einzelnen Länder. Als die Vereinigten Staaten infolge des Bürgerkriegs zu Beginn der 60 er Jahre in die Papierwährung gerieten, haben sie aufser dem Ertrag ihrer Neuproduktion von Gold einen erheblichen Teil ihres vorher bereits vorhandenen Goldbestandes an Europa abgegeben; als Deutschland zu Beginn der 70er Jahre die Goldwährung einführte und vermittelst der Eingänge aus der französischen Kriegskostenentschädigung die gewaltige Goldmenge für die ersten Prägungen von Reichsgoldmünzen beschaffte, hat es in grofsem Umfange aus den Goldbeständen Frankreichs. Englands und der Vereinigten Staaten geschöpft; ähnliches gilt fiir die Goldbeschaffungen, die in den 90er Jahren von Rufsland, Österreich und Japan zum Zwecke der Einführung der Goldwährung durchgeführt worden sind, ebenso von den erheblichen Goldimporten, durch die in der zweiten Hälfte der 90 er Jahre die Vereinigten Staaten ihre Währungsverhältnisse auf Grundlage der Goldvaluta mit grofsem Erfolge verbessert haben. Für die Geldversorgung der einzelnen Volkswirtschaften kommt mithin nicht nur in Frage, welchen Anteil sie sich an der jährlichen Weltproduktion des Geldmetalls sichern können, sondern auch wie weit sie ihren vorhandenen Bestand an Metallgeld behaupten und wie weit sie etwa Metallgeld aus den Beständen andrer Volkswirtschaften an sich zu ziehen vermögen; neben der Höhe der Weltproduktion an Edelmetall ist für die Geldversorgung der einzelnen Volkswirtschaften bestimmend die Gestaltung der sogenannten internationalen Edelmetallbewegung. Wir sehen uns damit vor die Frage gestellt, von welchen Faktoren der Anteil einer Volkswirtschaft an den internationalen Edelmetallbewegungen abhängt. Dieses Problem hat die Anfänge der volkswirtschaftlichen Theorie, wie sie in dem merkantilistischen Gedankenkreise gegeben sind, geradezu beherrscht. Die Frage, die im Jahre 1613 der Italiener Serra zum Titel einer für die damalige Auffassung charakteristischen Schrift machte, „Avie kann sich ein Land, das keine Bergwerke besitzt, Reichtum an Gold und Silber verschaffen?" mufste bei der mangelnden Unterscheidung zwischen Geld und Reichtum als der Kern aller volkswirtschaftlichen Fragen erscheinen. Man glaubte die Frage beantwortet zu haben, indem man die Ein- und Ausfuhr von Edelmetall in Abhängigkeit setzte von der Gestaltung der Handelsbilanz. Edelmetall, so nahm man an, kommt ins Land als Gegenwert für die ausgeführten Waren, und es geht aufser Landes als Gegenwert für die eingeführten Waren; eine Helpferich, Das Geld. 29 450 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Edelmetalleinfuhr müsse deshalb eintreten, sobald die Warenausfuhr die gleichzeitige Waren einfuhr übersteige, und eine Edelmetallausfuhr ' müsse Platz greifen, sobald die Wareneinfuhr die Warenausfuhr überwiege. Im ersteren Falle nannte man deshalb die Handelsbilanz „günstig", im letzteren Falle „ungünstig", Bezeichnungen, die sich bis zum heutigen Tage neben den farbloseren Bezeichnungen „aktive" und „passive" Handelsbilanz erhalten haben. Zweifellos ist die Handelsbilanz ein überaus wichtiger Faktor für die Gestaltung der Edelmetallbewegungen; aber allein schon die that- sächliche Wahrnehmung, dafs gewisse Länder, so vor allem Deutschland, England und Frankreich, dauernd eine sogenannte ungünstige Handelsbilanz haben und trotzdem nicht nur kein Edelmetall "verlieren, sondern sogar im stände sind, ihre Metallgeldbestände durch Zuflufs von aufserhalb erheblich zu vermehren, mufste zu einer Berichtigung und Ergänzung der Handelsbilanztheorie führen. Man wies darauf hin, dafs die Bewegungen der Edelmetalle als Zahlungsmittel nicht ausschliefslich bestimmt werden könnten von den Zahlungen, die von Land zu Land speciell für ein- und ausgeführte Waren zu leisten sind, dafs vielmehr bestimmend sein müsse die Gesamtheit sämtlicher von Land zu Land zu leistender Zahlungen ohne Rücksicht auf ihren Entstehungsgrund; man hat damit der Handelsbilanz einen weiteren Begriff, der als „Zahlungsbilanz" bezeichnet wird, gegenübergestellt. Die Handelsbilanz ist ein Teil der Zahlungsbilanz und nimmt innerhalb der Zahlungsbilanz wohl eines jeden Landes ziffernmäfsig den breitesten Baum ein. Dennoch wird, wie das Beispiel der oben genannten Länder zeigt, die Einwirkung der Handelsbilanz auf das Endresultat der Zahlungsbilanz vielfach durch die übrigen internationalen Zahlungen, die nicht aus dem Warenverkehr hervorgegangen sind, geradezu umgekehrt. Diese die Wirkung der Handelsbilanz modifizierenden Faktoren sind in der Hauptsache folgende: 1. Der Besitz eines Volkes an ausländischen Wertpapieren (Obligationen, Aktien u. s. w.) in seinem Verhältnis zum Besitz des Auslandes an inländischen Werten dieser Art. Je gröfser das Übergewicht des inländischen Besitzes an ausländischen Werten ist, desto stärker ist der Überschufs an Zinsen und Dividenden, der einem Lande Jahr für Jahr aus dem Auslande zufliefst. 2. Die von Angehörigen des einen Landes in einem andern Lande betriebenen Unternehmungen, deren Erträgnisse, ebenso wie die Zinsen ausländischer Wertpapiere, dem Heimatlande des Kapitalisten und Unternehmers zu gute kommen. 3. Der Betrieb von internationalen Vermittelungsgeschäften auf dem Gebiete des Handels und der Schiffahrt. Man braucht bei diesem Posten der Zahlungsbilanz nur an die enormen Gewinne zu denken, 11. Kapitel. Die Geldversorgung. § 2. 451 welche z. B. England aus der Vermittelung des internationalen Geld- verkehrs zieht, und an die Einnahmen aus der internationalen Personen- und Güterbeförderung, welche die englische und deutsche Seeschiffahrt abwerfen. Um welche Summen es sich bei diesen Posten handeln kann, davon geben die Zahlen ein Bild, welche vor einiger Zeit der englische Nationalökonom und Statistiker Sir Robebt Gieeen für die englischen Verhältnisse gegeben hat. Nach seiner Schätzung beträgt die Einnahme Englands an Zinsen und Unternehmergewinnen von ausländischen Kapitalanlagen jeder Art 90 Millionen Pfd. Sterl. pro Jahr, die Einnahmen aus internationalen Zwischenhandelsdiensten 18 Millionen Pfd. Sterl., die Einnahmen aus Schiffahrtsdiensten für das Ausland 70 Millionen Pfd. Sterl. pro Jahr: zusammen betragen diese drei Posten 178 Millionen Pfd. Sterl. = etwa 3630 Millionen Mark, mithin mehr als der sich zwischen 3 und 3'/^ Milliarden Mark bewegende Passivsaldo der englischen Handelsbilanz. Die sämtlichen genannten Faktoren bilden zusammen mit den aus der Wareneinfuhr und -ausfuhr von Land zu Land hervorgehenden Zahlungsverpflichtungen die Zahlungsbilanz. Aber auch diese Zahlungsbilanz ist nicht unbedingt entscheidend für die thatsächliche Gestaltung der internationalen Edelmetallbe- wegungen. Zu allen den Zahlungen, die aus Zahlungsverpflichtungen irgendwelcher Art hervorgehen, kommen vielmehr noch die freiwilligen Übertragungen von Geldkapital von Land zu Land als ein die Edelmetallbewegungen wesentlich beeinflussendes Moment hinzu. Wir können hier unterscheiden zwischen kurzfristigen Kapitalübertragungen und dauernden Kapitalinvestierungen. Übertragungen der erstgenannten Art finden namentlich statt zur Ausnutzung der Differenz der Zinssätze in den einzelnen Ländern. Das internationale Geldkapital, das kurzfristige Anlage sucht, wendet sich vorzugsweise nach denjenigen Ländern, die jeweilig bei gleichem Risiko die höchsten Zinssätze für den kurzfristigen Kredit, also vor allem die höchsten Diskontsätze, aufweisen. Eine vorübergehende ungünstige Gestaltung sämtlicher übrigen Momente der Zahlungsbilanz kann in ihrer Wirkung auf die Edelmetallbewegungen durch den Stand der Diskontsätze vollständig paralysiert werden, ein Punkt, der in dem Bande über Bankwesen bei der Diskontpolitik Anlafs zu eingehender Untersuchung geben wird. Im Gegensatz zu den sich in fortgesetzter Bewegung befindlichen kurzfristigen Übertragungen stehen die grofsen einmaligen Kapitalübertragungen, wie sie namentlich bei internationalen Anleiheoperationen stattfinden oder bei Unternehmungen grofsen Stils, die in einem Lande mit ausländischem Kapital durchgeführt werden (z. B. Eisenbahnbauten in überseeischen Gebieten, die noch nicht über eine hinreichende Kapital- 29* 452 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung' und Geldwert. ansammlung verfügen). Auch Verschiebungen im Besitz an internationalen Wertpapieren und einseitige Leistungen, wie Kriegskosten- entschädigungen oder wie der Peterspfennig, gehören hierher. Dazu kommen scliliefslich noch diejenigen Übertragungen von Bargeld, die durch den internationalen Reiseverkehr und durch Auswanderung hervorgerufen werden. Die Ausgaben der sich vorübergehend in der Schweiz, in Italien u. s.w. aufhaltenden Ausländer oder des Fremdenpublikums, das etwa in Paris zur Weltausstellung zusammenströmt, ferner die Gelder, welche die Auswanderer bei der Übersiedelung in ihre neue Heimat mit sich führen, stellen ebenso wie die Zinszahlungen und die im Wege des Leihverkehrs bewirkten Kapital übertragungeil einen Zuflufs in barem Geld! dar, dem keine entsprechende Warenausfuhr gegenübersteht. Alle diese die internationale Edelmetallbewegung beeinflussenden Faktoren lassen sich auf die Funktionen des Geldes als Tauschmittel (Handelsbilanz), als Zahlungsmittel (Zinszahlungen u.s.w.), als Vermittler des Kapitalverkehrs (internationaler Leihverkehr) und als Werttransportmittel (Reisenden- und Auswandererverkehr) zurückführen. § 3. Die Einwirkung des nationalen Geldbedarfs auf die internationale Edelmetallbewegung. Nach der Feststellung der Ursachen, auf welchen die internationalen Edelmetallbewegungen beruhen, entstellt auch hier — ebenso wie vorher hinsichtlich der Edelmetallgewinnung — die Frage, wie weit der Geldbedarf bestimmend einwirkt. Die alte merkantilistisclie Auffassung, nach welcher die internationalen Verschiebungen im Edelmetallbesitz ausschliefslich durch die Handelsbilanz beherrscht erscheinen, schliefst jede Einwirkung des Geldbedarfs aus; während die Versendung aller übrigen Waren von Land zu Land ganz selbstverständlich als bedingt gedacht wird durch den Bedarf an solchen Waren, sollen allein die Edelmetalle, weil sie der Grundstoff des zur Bezahlung der übrigen Waren dienenden Geldes sind, von Land zu Land geführt werden nicht durch den auf sie selbst gerichteten Bedarf, sondern durch das gänzlich aufserhalb ihrer selbst liegende Moment der Ein- und Ausfuhr der andern Güter, also im letzten Grunde durch den auf andre Güter gerichteten Bedarf; weil Deutschland einen durch die eigene Produktion nicht gedeckten Bedarf an Getreide hat, nicht etwa weil Amerika Bedarf an Gold hat, soll Gold aus Deutschland nach Amerika abfliefsen. Das Verhältnis erfährt noch keine prinzipielle Änderung, wenn man die Handelsbilanz als den bewegenden Faktor durch den weiteren Begriff der Zahlungsbilanz ersetzt. Auch alle die Forderungen und Verpflichtungen, die aus dem Stande der gegenseitigen Kreditgewährung der einzelnen Länder oder aus dem Betriebe von Unternehmungen 11. Kapitel. Die Geld Versorgung. § 3. 453 im Auslände oder schliefslich aus dem Betriebe internationaler Ver- mittelungsgeschäfte irgendwelcher Art hervorgehen, sind Bestimmungsgründe für die internationalen Edelmetallbewegungen, die mit dem Geldbedarf der einzelnen Länder an sich nichts zu thun haben. Dagegen liegt offenbar eine unmittelbare Beziehung zu dem Geldbedarf vor bei denjenigen Modifikationen, welche die Edelmetallbewegungen durch den internationalen Leihverkehr in Geld erfahren. Wie der Bedarf an Waren in der Höhe des Preises zum Ausdruck kommt und durch diese Einwirkung auf den Preis die Versendung der Waren beeinflufst, ebenso äufsert sich der Bedarf an Kapital in der Höhe des Zinsfufses und beeinflufst dadurch die Bewegungen des internationalen Kapitalverkehrs. Nun mufs man sich freilich hüten, den Bedarf an Kapital und den Bedarf an Geld für gleichbedeutend zu halten und anzunehmen, dafs die grofsen internationalen Kapitalübertragungen, wie sie etwa durch die Aufnahme von Anleihen kapitalbedürftiger Staaten in kapitalreichen Ländern veranlafst werden, ausschliefslich oder auch nur zu einem sehr beträchtlichen Teil in Geld erfolgten. Wenn z. B. ein Staat wie Indien in England eine Anleihe zum Zwecke des Baues von Eisenbahnen aufnimmt, so wird er den Wert der Anleihe effektiv zu einem grofsen Teil nicht in Edelmetall oder Geld, sondern in Schienen und anderen Materialien empfangen, also in denjenigen Kapital darstellenden Gütern, auf welche sich sein eigentlicher Bedarf richtet und zu deren Beschaffung das auf die Anleihe eingezahlte Geld lediglich eiu Mittel ist. Freilich kann sich der Bedarf, der zur Aufnahme von Anleihen im Auslande führt, auch auf Kapital in Geldform richten; das war z. B. in der ausgesprochensten Weise der Fall bei den grofsen Anleihen, die im Laufe der letzten Jahrzehnte von Italien, Österreich-Ungarn, Rufsland und andern Ländern aufgenommen worden sind, um eine Papierwährung wieder durch eine metallische Währung zu ersetzen. Was für die ausländischen Anleihen des Staates gilt, bei denen Grund und Zweck meist ohne weiteres klar liegen, gilt in derselben Weise für den nach Grund und Zweck sehr viel weniger übersichtlichen internationalen Kapitalverkehr, der aus den Kapitalbedürfnissen der Einzelwirtschaften innerhalb einer jeden Volkswirtschaft resultiert. Der Kapitalbedarf einer jeden einzelnen Unternehmung richtet sich, ebenso wie der Kapitalbedarf des Staates selbst, auf bestimmte Erscheinungsformen des Kapitals, von denen das Geld nur eine unter Tausenden ist; soweit die Summe dieser Kapitalnachfrage im Inlande keine Deckung findet und sich deshalb an das Ausland wendet, mufs es ganz von der besonderen Art des die inländischen Mittel überschreitenden Kapitalbedarfs abhängen, in welcher Form die kreditierten Werte importiert werden. 454 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf. Geldversorgung' und Geldwert. Während der Bedarf an Kapital, der im Wege des langfristigen Kredits gedeckt wird, nur in Ausnahmefällen sich auf Geld richtet, ist die Inanspruchnahme kurzfristigen Kredits der Weg, auf dem sowohl die Finanzwirtschaft des Staates und anderer Körperschaften als auch die privaten Unternehmungen und sonstigen Einzelwirtschaften sich die vorübergehend benötigten Zahlungsmittel zu beschaffen suchen. In diesem Sinne unterscheidet man zwischen dem Kapitalmarkt als dem Markt für langfristige Anlagen und dem Geldmarkt als dem Markt für kurzfristigen Kredit. Die Zinssätze der einzelnen nationalen Geldmärkte sind in grofsem Umfang abhängig von der Stärke der Geldnachfrage; da die Höhe der Zinssätze für kurzfristigen Kredit in den einzelnen Ländern einen weitgehenden Einflufs auf die Edelmetallbewegungen ausübt, so liegt hier allerdings eine Einwirkung des Geldbedarfs der einzelnen Länder auf die internationale Edelmetallbewegung vor. Der Leihverkehr in Geld kann mithin in der That die aus dem Warenverkehr und aus andern Ursachen hervorgehenden internationalen Zahlungsverpflichtungen in ihrer Wirkung auf die Versendung von Geld und Geldmetall paralysieren, ebenso wie das einzelne wirtschaftende Individuum sich das benötigte Bargeld aufser auf dem Wege des Verkaufs von Gütern und der Einziehung von Forderungen auch auf dem Wege des Kreditnehmens beschaffen kann. Aber ebenso wie beim Verkehr zwischen Individuen, so hat auch im Verkehr zwischen den einzelnen Ländern die Geldübertragung im Wege des Kredits keinen unbegrenzten Spielraum. Auf die Dauer leiht man nur, wenn man das Ausgeliehene wieder zurückerhält; es entscheidet nicht allein die Gröfse des Bedarfs, sondern auch die Vertrauenswürdigkeit und Leistungsfähigkeit des Schuldners. Ein dauernder Fehlbetrag in der nationalen Zahlungsbilanz kann deshalb nicht im Wege des internationalen Leihverkehrs ausgeglichen werden, weil die Möglichkeit der Zurückzahlung der auf dem internationalen Geldmarkt aufgenommenen Darlehen und damit die Grundlage für die ausgleichende Wirkung des internationalen Kreditverkehrs schliefslich schwinden müfste. Immerhin steht soviel fest, dafs gegenüber einer Gestaltung der Zahlungsbilanz, deren Wirkung auf die internationale Edelmetallbewegung der Entwicklung des Geldbedarfs eines Landes nicht entsprechen würde, wenigstens vorübergehend im Wege des Kreditverkehrs eine Beeinflussung der internationalen Edelmetallbewegungen durch den Geldbedarf der einzelnen Länder möglich ist. Es bleibt die weitere Frage, ob in der That der Geldbedarf der einzelnen Länder nur durch die Vermittlung des internationalen Kreditverkehrs auf die Edelmetallbewegungen einzuwirken vermag, und ob wirklich jede Einwirkung des Geldbedarfs auf die übrigen Faktoren, welche die Edelmetallbewegungen beeinflussen, ausgeschlossen 11. Kapitel. Die Geldversorgung. § 3. 455 ist. Der ursprünglichen Theorie, nach welcher die Zu- und Abflüsse von Edelmetall lediglich als die notwendige und selbstverständliche Wirkung der Gestaltung der Handelsbilanz anzusehen waren, ist schon von David Hume die These gegenübergestellt worden, dafs die Versendung von Geld von Land zu Land, ebenso wie die Versendung aller anderen Waren, im letzten Grunde durch die Unterschiede des Bedarfs an Geld bestimmt werde. Wenn ein Land infolge einer ungünstigen Handelsbilanz erhebliche Mengen von Geld an ein anderes Land abgeben müsse, so sei unter sonst gleichen Umständen die Folge, dafs das erstere Land Mangel, das letztere Überflufs an Geld habe. Diese Verschiedenheit in der Deckung des Geldbedarfs müsse sich äufsern in dem Werte des Geldes gegenüber den andern Gütern: in dem Lande mit dem verringerten Geldumlauf steigt der Wert des Geldes gegenüber den Waren, in dem andern Lande sinkt der Wert des Geldes gegenüber den Waren; oder — mit andern Worten ausgedrückt — im ersteren Lande sinken die Geldpreise der Waren, im letztern Lande steigen sie. Diese Verschiebung im Preisniveau der beiden Länder bewirkt einen Umschwung in der Gestaltung ihrer Handelsbilanz: während bisher das erstere Land mehr Waren ein- als ausgeführt und gerade deshalb Geld an das Ausland verloren hat, wird jetzt, bei den niedrigen Preisen im Inlande und den höheren Preisen im Auslande die Einfuhr von Waren erschwert und die Ausfuhrbefördert; kurz die bisher ungünstige Handelsbilanz wird — infolge des durch sie verursachten Geldabflusses und Geldmangels und infolge der Wirkung dieser Vorgänge auf die Warenpreise — auf automatischem Wege wieder günstig, uud an die Stelle des Geldabflusses tritt ein Geldzuflufs. Diese Theorie, die an Stelle des einseitigen Verhältnisses von Handelsbilanz und Edelmetallbewegungen, wie es die Merkantilisten konstruiert hatten, ein Wechsel wir kungsverhältnis annimmt, greift bereits weit hinüber in die Fragen der Bestimmungsgründe und der Wirkungen der Geldwertveränderungen. Die Unterlagen dieser Theorie werden deshalb später genauer zu prüfen sein. Hier genüge die allgemeine Erwägung, dafs es bei näherem Zusehen durchaus natürlich erscheinen mufs, dafs die Verteilung der wichtigsten Geldstoffe über die einzelnen Länder denselben Einflüssen unterliegt, wie die Verteilung der übrigen Güter; und diese Einflüsse sind die Stärke des Bedarfs auf der einen Seite, der Grad der Verfügung über Mittel des Erwerbs (Kaufkraft) auf der andern Seite. Ein jeder Einzelne und ebenso ein jedes Land kann auf Grund seiner gesamten wirtschaftlichen Kraft alle seine Bedürfnisse bis auf einen gewissen Sättigungspunkt decken, in der Weise, dafs die verfügbaren Mittel stets für die Befriedigung des dringenderen Bedürfnisses zunächst Verwendung finden. Es ist nicht einzusehen, warum das Geld aufserhalb dieses Kreises stehen soll und 456 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgmig und Geldwert. warum ein Land, das im Wege der eigenen Produktion und des auswärtigen Handels alle andern Bedürfnisse bis zu einem gewissen Sättigungspunkte zu decken vermag, nicht auch seinen Bedarf an Cirku- lationsmitteln bis zu demselben Grade sollte decken oder einen seinen Bedürfnissen entsprechenden Geldumlauf sollte festhalten können. Wenn freilich die gesamte wirtschaftliche Kraft eines Landes zurückgeht, wenn durch einen Zerfall seiner Produktivität der Grad der Bedürfnisbefriedigung beeinträchtigt wird, dann wird es auch sein Bedürfnis nach Cirkulationsmitteln nicht mehr ebenso reichlich wie bisher zu decken vermögen. Die Thatsache, dafs es Ländern mit zerrütteten wirtschaftlichen und finänziellenVerhältnissen schwer wird, einen geordneten metallischen Geldumlauf aufrecht zu erhalten, widerspricht mithin nicht der Auffassung, dafs auch die internationalen Bewegungen der Geldmetalle durch den auf sie gerichteten Bedarf und die Zahlungsfähigkeit der Nachfrage der einzelnen Länder beeinflufst werden. Freilich ist gerade in Bezug auf die Deckung des Geldbedarfs ein besonderer Punkt mit in Betracht zu ziehen. Bei ungenügender Deckung des Bedarfs kann kein Gut leichter durch Surrogate ersetzt werden als das metallische Geld; an die Stelle des metallischen Geldes können Papierscheine gesetzt werden, während die Güter, die zur Befriedigung von Nahrung, Kleidung, Wohnung und anderer Bedürfnisse dienen, nicht in einer gleich einfachen und nahezu kostenlosen Weise durch stofflich wertlose Dinge ersetzt werden können. Alle die Störungen, welche sich aus einer ungenügenden Deckung des Bedarfs an Cirkulationsmitteln ergeben, drängen die mafsgebenden Instanzen, sei es die staatliche Finanz Verwaltung oder eine mit dem Recht der Notenausgabe ausgestattete Bank, nahezu unwiderstehlich dazu, dem Geldbedarf durch eine stärkere Ausgabe papierner Geldzeichen entgegenzukommen. Dadurch wird natürlich die von Hume dargestellte Reaktion eines ungenügend gedeckten Geldbedarfs auf die Handelsbilanz und die Edelmetallbewegungen ganz oder teilweise ausgeschaltet; die Spannung zwischen Geldbedarf und Geldumlauf, die an sich die internationalen Edelmetallbewegungen zu beeinflussen geeignet wäre, ist durch die Papiergeldemission beseitigt. Die Thatsache, dafs Länder, die im Falle einer Knappheit an Cirkulationsmitteln zum Auskunftsmittel der Papiergeldausgabe greifen, kein Metallgeld an sich ziehen, beweist mithin nichts gegen die Theorie, dafs der Geldbedarf, falls ihm auf diese Weise nicht genügt wird, die Tendenz hat, sich durch die Beeinflussung der internationalen Edelmetallbewegungen Befriedigung zu schaffen. Ihre völlige Klarstellung können diese Verhältnisse erst auf Grund der noch zu erörternden Theorie des Geldwertes erhalten. An dieser Stelle sei zur Erhärtung der Ansicht, dafs sich das Metallgeld auf die einzelnen Länder im allgemeinen nach Mafsgabe des Geldbedarfs, 11. Kapitel. Die (ield Versorgung. § 3. 457 der sowohl den Zinssatz für kurzfristigen Kredit als auch die Gestaltung des Aufsenhandels beeinflufst, zu verteilen strebt, auf das wichtigste Beispiel einer durch äufsere Verhältnisse herbeigeführten Störung der internationalen Cirkulationsverhältnisse, nämlich die französische Kriegskostenentschädigung und die darauf folgende Reaktion, hingewiesen. Die Übertragung der 5 Milliarden Franken an Deutschland fand bekanntlich nur zu einem kleinen Teile unmittelbar in Metallgeld statt.•) Abgesehen von geringen Beträgen in deutschen und englischen Goldmünzen wurden etwa 273 Millionen Franken = 220 Millionen Mark in französischen Goldmünzen gezahlt; an deutschen Silbermünzen gingen etwa 24 Millionen Mark ein, an französischen Silbermünzen etwa 27Ü Millionen Mark. Der weitaus gröfste Teil der von Frankreich gegebenen Zahlungsmittel bestand in Wechseln und Bankanweisungen auf deutsche Plätze (zusammen für etwa 2400 Millionen Mark), ferner aus Wechseln auf England (für mehr als 500 Millionen Mark), auf Holland (für etwa 200 Millionen Mark) und Belgien (für etwa 116 l li Millionen Mark). Davon wurden namentlich die Wechsel auf England zum grofsen Teile zum Ankauf von Gold auf dem Londoner Edelmetallmarkte verwendet. Im ganzen hat die Reichsregierung in den Jahren 1871 bis 1873 aus der französischen Kriegskostenentschädigung für etwa 1040 Millionen Mark Gold teilweise unmittelbar erhalten, teilweise aus den nicht in Gold bestehenden Eingängen beschafft. Für den weitaus gröfseren Teil der Milliarden hat Deutschland den Gegenwert in Wertpapieren und Waren empfangen. Die französischen Banken haben grofse Beträge von österreichischen, italienischen und andern fremden Wertpapieren durch Vermittelung- deutscher Banken an das deutsche Publikum abgestofsen, das infolge der Zurückzahlung erheblicher Beträge von deutschen Staatsanleihen im stände war, diese Werte aufzunehmen; sie haben gegen diese Verkäufe die grofsen Beträge von Wechseln auf deutsche Plätze ziehen können, die sie der französischen Regierung als Einzahlung auf die gewaltigen Anleihen zur Verfügung stellten, und welche die französische Regierung als Zahlungsmittel auf die Kontribution an die deutsche Regierung weiter gab. In welchem Umfange der Gegenwert für die von Frankreich in Zahlung gegebenen Wechsel und Anweisungen in Waren bestand, zeigt die Gestaltung der deutschen Handelsbilanz, deren Einfuhrüberschufs im Jahre 1872 941460 000 Mark, im Jahre 1873 1 454 245 000 Mark, im Jahre 1874 1251579000 Mark betrug. Bezeichnend ist, dafs in Frankreich in jenen Jahren an Stelle des vorher bestehenden Einfuhrüberschusses ein Ausfuhrüberschufs getreten ist. 1) Vergl. zum folgenden meine „Reform des deutschen Geldwesens nach der Gründung des Reiches", Bd. II. S. 23Gff ; siehe auch oben S. 169 und 170. 458 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Obwohl nur etwa ein Viertel der ganzen Kontribution in Gold realisiert und der ganze Rest in Wertpapieren und Waren übertragen wurde, machte sicli die durch diese Zahlung hervorgerufene Störung der internationalen Cirkulationsverhältnisse stark fühlbar. Der deutsche Metallgeldbestand hat zwar infolge gewisser sich aus der Durchführung der Münzreform ergebender Gegenwirkungen 1 ) nicht unmittelbar um den vollen Betrag des durch die Kontribution erhaltenen und beschafften Goldes zugenommen, immerhin ist er nach eingehenden Berechnungen 2 ) von etwa 1985 Mill. Mark bei Beginn der Münzreform (Mitte 1871) auf 2810 Mill. Mark um die Mitte des Jahres 1873 angewachsen; das war innerhalb zweier Jahre eine Zunahme um 825 Mill. Mark oder um mehr als 40 Prozent des zu Beginn der Münzreform in Deutschland vorhandenen Geldbestandes, die sich auf Kosten des Metallgeldvorrates der übrigen europäischen Länder, namentlich Frankreichs, Belgiens und Englands, vollzog. Dadurch wurde in Deutschland relativer Geldüberflufs und in den beteiligten ausländischen Gebieten relativer Geldmangel erzeugt. Die Beaktion auf diese Verschiebung war, dafs erstens nach der Beendigung der Milliardenzahlung und nach dem Aufhören des durch die Überspekulation und die Krisis von 1873 verursachten aufserordentlichen Geldbedarfs die Zinssätze für kurzfristigen Kredit auf dem deutschen Geldmarkte sich für längere Zeit niedriger stellten als auf irgend einem ausländischen Geldmarkte, dafs zweitens auch nach der Abtragung der Kontribution die deutsche Handelsbilanz fortfuhr,- einen sehr erheblichen Einfuhrüberschufs aufzuweisen. Der stärkere Geldbedarf des Auslandes machte mithin, soweit er sich in höheren Zinssätzen äufserte, die zinsbare Anlage von Geld im Auslande für die deutschen Kreditgeber zu einem lohnenden Geschäft; ferner beförderte die Thatsache, dafs der Geldbedarf der deutschen Volkswirtschaft in einem beträchtlich höheren Umfange gedeckt war, als der Bedarf der deutschen Volkswirtschaft an andern Gütern, den Austausch des in Deutschland relativ überflüssigen Geldes gegen solche Erzeugnisse des Auslandes, nach denen in Deutschland ein gröfserer Begehr vorhanden war, ein Austausch, der sich nur vollziehen konnte, solange in Deutschland für die in Frage kommenden Güter höhere Geldpreise gezahlt wurden als im Auslande, d. h. solange in Deutschland der relative Überflufs an Geld den Wert des Geldes gegenüber den Gütern, deren Bedarf in geringerem Mafse gedeckt war, niedriger hielt als im Auslande. Die Reaktion auf die gewaltige Geldübertragung an Deutschland 1) Namentlich die Austreibung- der in grofsen Mengen umlaufenden fremden Münzen (österr. Gulden, Fünffrankenthaler u. s. w.) hat in den ersten Jahren der Münzreform der Vermehrung des Geldvorrats entgegengewirkt. 2) Siehe meine „Reform des deutschen Geldwesens", II. S. 365 ff. und S. 402. 11. Kapitel. Die Geldversorgung'. § 4. 459 war mithin ein teilweise im Wege des Kreditverkehrs, teilweise im Wege der Bezahlung von Einfuhrgütern sich vollziehender Rückflufs von Geld nach dem Auslande. Dieser Rückflufs hat sich von der Mitte des Jahres 1874 an unter einer erheblichen Steigerung der auswärtigen Wechselkurse vollzogen und hat im grofsen Ganzen bis in das Jahr 1879 angedauert; zeitweise wurde er durch die aus der Durchführung der deutschen Geldreform hervorgehenden Einschränkungen der deutschen Geldcirkulation unterbrochen, so namentlich in der zweiten Hälfte des Jahres 1875 durch die Zurückziehung grofser Beträge von papiernen Umlaufsmitteln, die durch das Inkrafttreten der neuen Ordnung des Notenbankwesens erforderlich gemacht wurde; in den folgenden Jahren hat die Einziehung der Silbermünzen zeitweise den Umfang des deutschen Geldumlaufs nicht unerheblich eingeschränkt, und sie hat auch in ihrem Endresultat eine gewisse Verminderung des deutschen Geldumlaufs herbeigeführt, da bei dem Rückgang des Silberpreises für die eingeschmolzenen Silbermünzen nur ein hinter dem ursprünglichen Nennwerte derselben zurückbleibender Betrag von Goldmünzen beschafft werden konnte. Im ganzen hat der deutsche Metallgeldbestand, der von 1985 Mill. Mark um die Mitte des Jahres 1871 auf 2 810 Mill. Mark um die Mitte des Jahres 1873 zugenommen hatte, in den folgenden Jahren eine fast ununterbrochene Abnahme bis auf 2 420 Mill. Mark um die Mitte des Jahres 1879 erfahren. Von den 825 Mill. Mark, um die der deutsche Metallgeldvorrat in den ersten zwei Jahren der Münzreform infolge der Milliardenzahlung zugenommen hatte, ist mithin im Jahre 1879 nur noch eine Zunahme von 435 Mill. Mark übrig gewesen, eine Zunahme, die, auf die 8 Jahre von 1871 bis 1879 verteilt, nichts Ungewöhnliches mehr hat. An diesem in seiner Art bedeutsamsten Beispiel sehen wir deutlich, in welchem Umfange und auf welche Weise der Geldbedarf der einzelnen Volkswirtschaften auf die internationalen Bewegungen der Geldmetalle seinen Einflufs ausübt. § 4. Die industrielle Verwendung der Edelmetalle. Von der Gesamtmenge des einer Volkswirtschaft zur Verfügung stehenden und ihr aus der jeweiligen Produktion neu zufliefsenden Geldmetalls findet nur der eine Teil wirklich zu Geldzwecken Verwendung, sei es dafs er als gemünztes Geld in den Verkehr kommt, oder dafs er in Form von Münzen oder Barren zur Deckung papierner Umlaufsmittel und als Grundlage besonderer Zahlungseinrichtungen dient; der andere Teil wird, wie alle andern Waren, gewöhnlichen Gebrauchszwecken zugeführt; er dient als Rohstoff zu Geräten und Schmuck- 460 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. gegenständen, als Material zum Vergolden und Versilbern, zum Plombieren von Zähnen u. s. w. Man fafst die Verwendung der Edelmetalle zu nichtmonetären Zwecken zusammen als „industrielle Verwendung". Über die theoretischen Beziehungen der monetären und der industriellen Verwendung der Geldmetalle ist wenig zu sagen. Es liegen hier dieselben Verhältnisse vor wie bei allen andern Gütern, die für verschiedene Verwendungszwecke in Betracht kommen. Die Intensität und die Zahlungsfähigkeit der Nachfrage für die verschiedenen in Betracht kommenden Verwendungen entscheiden über das Verhältnis, in welchem sich der gesamte verfügbare Bestand auf die einzelnen Verwendungsarten verteilt; die genannten Faktoren äufsern sich im Preise, den die Nachfrage für die eine oder andere Verwendungsart zu zahlen bereit ist; alles Edelmetall, das von dem industriellen Bedarf nicht zu einem Preise aufgenommen wird, der seinem Ausmünzungs- werte abzüglich der Ausmiinzungskosten entspricht, fliefst naturge- mäfs den Münzstätten zu. Ebenso wie der Geldbedarf der einzelnen Volkswirtschaften von einer Reihe verschiedenartiger Faktoren abhängt, so auch das Verhältnis der Verwendung der Edelmetalle zu monetären und zu gewöhnlichen Gebrauchszwecken. Namentlich der Reichtum eines Volkes und seine gleichmäfsige oder ungleichmäfsige Verteilung ist für den Umfang, in welchem Edelmetall zur Herstellung von Schmucksachen und Geräten verwendet und in Form von Schmucksachen und Geräten aufbewahrt wird, von sehr erheblicher Bedeutung, und zwar teilweise nach andern Eichtungen als für die monetäre Verwendung der Edelmetalle. Wohl hat ein gröfserer nationaler Wohlstand, wie oben auseinander gesetzt wurde, an und für sich infolge der gröfseren Umsätze die Wirkung, den Geldbedarf der Volkswirtschaft zu steigern und eine reichlichere Deckung des Geldbedarfs zu ermöglichen; gleichzeitig hat er eine vermehrte Nachfrage nach Edelmetall zu Luxuszwecken zur Folge. In ihrer Richtung ist mithin die Wirkung des gröfseren Wohlstandes für beide Verwendungsarten der Edelmetalle die gleiche. In ihrer Stärke jedoch ist diese Wirkung mindestens von einem gewissen Punkte an eine verschiedene; schon deshalb, weil alle den Geldbedarf einschränkenden Zahlungseinrichtungen und Kreditumlaufsmittel einen gewissen Wohlstand zur Voraussetzung haben und sich bei den wohlhabendsten Völkern am vollkommensten entwickeln können, während die Nachfrage nach Luxusgütern sich bei zunehmendem Wohlstande, ohne solche Gegenwirkungen zu erfahren, auszudehnen vermag; weil ferner auch hier die ganz allgemeine Wahrnehmung gilt, dafs unter sonst gleichen Umständen, je gröfser der Wohlstand eines Volkes ist, ein um so gröfserer Teil des gesamten Nationalvermögens auf die Befriedigung von weniger dringenden Be- 11. Kapitel. Die Geldversorgung. § 4. 461 dürfnissen verwendet werden kann; und zweifellos dient die industrielle Verwendung der Edelmetalle gegenüber der monetären Verwendung einem Luxuszweck. Eine ähnliche Wahrnehmung ist von besonderer Wichtigkeit für die Beurteilung der Frage, wie die G-leichmäfsigkeit oder Ungleich- mäfsigkeit der Verteilung des Volksreichtums auf das Verhältnis der monetären und industriellen Verwendung der Edelmetalle einwirkt. Je ungleichmäfsiger die Verteilung des Nationalvermögens ist, je mehr grofse Vermögen in den Händen einzelner angesammelt sind, und je geringer der Wohlstand der breiten Masse eines Volkes ist, desto gröfser ist der Teil des gesamten Nationalvermögens, der Luxusbedürfnissen dient. Man braucht sich nur das eine Extrem der absolut gleichmäfsigen Verteilung des Vermögens und Einkommens vorzustellen; die breiten Schichten des Volkes würden eine etwas auskömmlichere Existenz haben, aber niemand innerhalb der ganzen Volkswirtschaft würde im stände sein, Kostbarkeiten irgendwelcher Art zu beschaffen. Die Nachfrage nach Edelmetall zu Luxuszwecken würde mithin aufserordentlich zusammenschrumpfen. Auf der andern Seite haben Avir — speciell an dem Beispiele Frankreichs — gesehen, dafs eine gleichmäfsige Verteilung des Volkswohlstandes den Bestand von Edelmetall in Geldform zu erhöhen geeignet ist. Je weniger gleich- mäfsig die Verteilung der Vermögen innerhalb einer Volkswirtschaft ist, desto gröfser wird deshalb im allgemeinen der zu Gebrauchszwecken dienende Teil des nationalen Edelmetallbestandes gegenüber dem monetären Zwecken dienenden Teil sein. Die Grenze zwischen dem monetären und dem nichtmonetären Edelmetallbestande einer Volkswirtschaft ist keineswegs eine feste. Bei der Kostbarkeit der Edelmetalle ist der Wert der Form, in die sie gebracht sind, relativ gering; infolgedessen ist die Überführung der Edelmetalle von der einen Verwendungsart zur andern in ähnlicher Weise leicht, wie die internationale Bewegung der Edelmetalle infolge der relativ geringfügigen Transportkosten. Namentlich wird gemünztes Metall in grofsem Umfange eingeschmolzen und als Material für Schmucksachen u. s. w. benutzt, da der Formwert der fabrikmäfsig im grofsen hergestellten Münzen gegenüber ihrem Stoffwerte gänzlich unbedeutend ist. Beispielsweise beträgt die von den deutschen Münzstätten erhobene Prägegebühr für das 20 Markstück nur 4,3 Pfennig. Bei dieser geringfügigen Wertdifferenz zwischen geprägtem und un- geprägtem Edelmetall ist es, namentlich wenn es sich um kleine Quantitäten handelt, stets einfacher und häufig billiger, sich das benötigte Gold durch Einschmelzen von Münzen zu beschaffen, die im Verkehr in jedem Augenblick erhältlich sind, als Goldbarren zu beziehen. — Aber auch die Einschmelzung von Geräten und Schmucksachen aus Edel- 462 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgmig- und Geldwert. metall und die Verwendung des Schmelzergebnisses zur Ausprägung von Münzen ist trotz des höheren Form wertes dieser Gegenstände keineswegs etwas Ungewöhnliches; namentlich ist es eine bekannte Erfahrung, dafs in Zeiten einer akuten Steigerung des Geldbedarfs, wie z. B. bei Kriegen und politischen Katastrophen, grofse Mengen von Geräten u. s. w. aus Edelmetall zur Ausmünzung gebracht werden. Alle diese Ausführungen beziehen sich lediglich auf die frei ausprägbaren Edelmetalle, bei denen allein die selbstthätig wirksamen Kräfte des Verkehrs über das Verhältnis der Verwertung zu monetären und industriellen Zwecken entscheiden können; sie gelten nicht, soweit die Prägung des einen oder andern der beiden Edelmetalle beschränkt und in das Belieben der Regierung gelegt oder gar gänzlich eingestellt ist. Bei beschränkter Prägung bestimmt vielmehr die Staatsgewalt den Betrag des Edelmetalls, der zu Geldzwecken verwendet werden soll, und der ganze Rest des Edelmetallquantums bleibt für Gebrauchszwecke verfügbar und mufs für solche Zwecke Absatz finden. Bei gesperrter oder beschränkter Prägung des Währungsmetalls äufsert sich eine Steigerung des Geldbedarfs, die bei freier Prägung Edelmetall für die monetäre Verwendung heranzuziehen und damit die Gesamtmenge des monetären Zwecken dienenden Edelmetalls zu vergröfsern geeignet wäre, nach einer andern Richtung: in einer Erhöhung des Wertes des geprägten Edelmetallgeldes über den Wert des ungeprägten Metalls. § 5. Die Statistik des industriellen Edelmetallverbrauchs. Die statistische Erfassung des industriellen und des monetären Verbrauchs der Edelmetalle begegnet noch weit gröfseren Schwierigkeiten, als etwa die Feststellung der Edelmetallproduktion und der internationalen Edelmetallbewegungen. Schon die Ermittelung, wie viel Gold und Silber jährlich in den einzelnen Ländern in der Industrie Verwendung findet, wird bei der grofsen Anzahl der Betriebe, die hier in Betracht kommen, kaum jemals einwandfrei möglich sein. Die genauesten Erhebungen über die industrielle Verwendung der Edelmetalle werden seit Jahrzehnten in den Vereinigten Staaten veranstaltet, und dort hat sich früher der die Erhebungen leitende Münzdirektor mit seinen Anfragen direkt an die Gewerbetreibenden, die Edelmetall verarbeiten, gewendet. Auch eine im Deutschen Reich in den .Jahren 1896 und 1897 veranstaltete Untersuchung hat diesen Weg eingeschlagen. Bei dieser Art der Erhebung liegt zunächst die Gefahr vor, dafs man von einer grofsen Anzahl der Befragten überhaupt keine oder unrichtige Angaben erhält. Ist aber eine ungefähre Ziffer für den gesamten Jahresverbrauch 11. Kapitel. Die Geldversorgung. § 5. 463 an Edelmetall ermittelt, so entstehen die weiteren Fragen, wieviel von dem verarbeiteten Edelmetall neu produziert, wieviel altes Material ist, wieviel aus dem Münzumlauf des eignen Landes entnommen ist und wieviel aus der Einsckmelzung fremder Münzen stammt. Diese letzteren Fragen können wenigstens annäherungsweise beantwortet werden durch Nach Weisungen der Münzanstalten, der offiziellen Probierämter, der grofsen Scheideanstalten u. s. w. über den Umfang und die Herkunft der an Gewerbetreibende u. s. w. verkauften Edelmetallmengen. Auf der Grundlage solcher Nachweisungen beruhen seit dem Jahre 1889 die Ermittelungen des amerikanischen Münzdirektors über den industriellen Edelmetallverbrauch in den Vereinigten Staaten (NachWeisungen der Münze in Philadelphia, des United States Assay Office in Newyork und privater Scheideanstalten). Es fehlt jedoch bei diesem Verfahren an Anhaltspunkten für die Beträge von Münzen, welche von den einzelnen Goldschmieden und andern Edelmetall verarbeitenden Industriellen selbst eingeschmolzen und damit aus der monetären in die industrielle Verwendung übergeführt werden. Der amerikanische Münzdirektor macht für diese Beträge einen mehr oder weniger willkürlich geschätzten Zuschlag. Die deutsche Enquete von 1896 und 1897 hat sowohl die Nachweisungen der Scheideanstalten über Umfang und Herkunft des an Gewerbetreibende verkauften Materials benutzt, als auch die einzelnen Gewerbetreibenden über den Umfang und die Art des von ihnen verwendeten Goldes befragt. Auch der amerikanische Münzdirektor hat in der letzten Zeit seine Erhebungen wieder durch eine solche Anfrage bei den einzelnen Gewerbetreibenden zu ergänzen gesucht; die Resultate sind jedoch noch nicht veröffentlicht. ') Fast jeder Anhaltspunkt für die Beurteilung der Herkunft des in der Industrie u. s. w. verarbeiteten Materials fehlt bei den Nachweisungen über die bei den Probierämtern oder Punzierungs- ämtern gestempelten Gold- und Silberwaren, wie wir sie z. B. für Frankreich und Österreich-Ungarn besitzen. Diese Ausführungen zeigen, mit welcher Vorsicht auch die auf den fleißigsten Untersuchungen beruhenden Schätzungen des industriellen Verbrauchs der Edelmetalle zu beurteilen sind. Bei allen solchen Aufstellungen haben wir es bestenfalls mit Näherungswerten zu thun, die sich innerhalb nicht zu enger Fehlergrenzen bewegen. Soetbeer hat im Jahre 1886 2 ) folgende Übersicht über den industriellen Verbrauch von Gold und Silber in den wichtigsten Ländern der europäischen Kultur gegeben: 1) Vergl. den Report of the Director of the Mint. 1901. S. 44. 2) Materialien u. s. w. S. 38. 464 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung' und Geldwert. Gold Silber Länder BruttoAbzug NettoBruttoAbzug fui altes Netto- verbrauch für altes Material verbrauch verbrauch Material verbrauch kg Proz. kg kg Proz. kg Vereinigte Staaten . 21700 10 19 500 135 000 15 115 000 Großbritannien . . 20 000 15 17 000 90 000 20 72 000 Frankreich .... 21 000 20 16 800 100 000 25 75 000 Deutschland .... 15 000 20 12 000 110 000 25 82 000 Schweiz 15 000 30 10 500 32 000 25 24 000 Niederlande u. Belgien 3 200 20 2 900 30 000 20 24 000 Österreich-Ungarn. . 2 800 15 2 400 40 000 20 32 000 Italien 6 000 25 4 500 25 000 25 19 000 Rufsland 3 000 20 2 400 40 000 20 32 000 Andere Kulturländer 2 300 2 000 50 000 20 40 000 Zusammen 110 000 90 000 652 000 515 000 Der amerikanische Münzbericht giebt über den industriellen Verbrauch von Gold und Silber (nach Abzug des Altmaterials) in den einzelnen Kulturländern für das Jahr 1900 folgende Aufstellung: . Gold « Silber Länder Gewicht Wert Gewicht Wert kg Dollar kg Dollar Österreich-Ungarn .... 3 709 2 464 900 55 125 1 098 600 Belgien 2 543 1 690 100 20 000 398 600 Frankreich 20 800 13 823 700 196 800 3 922 100 Deutschland 10 743 7 139 800 150 000 . 2 989 400 Grofsbritannien 23 812 15 825 500 225 050 4 485 100 Italien 5 000 3 323 000 21 000 418 500 Niederlande 628 417 400 10 951 218 200 Rufsland 4 259 2 830 500 114 733 2 286 600 Schweiz 6 420 4 266 700 56 500 1 126 000 Vereinigte Staaten .... 25 079 16 667 500 355 938 7 093 600 Andere europäische u. amerikanische Staaten .... 9 703 6 448 500 71 049 1 416 000 Zusammen 112 696 74 897 600 1 277 146 25 452 700 Der jährliche industrielle Goldverbrauch der sämtlichen Kulturländer würde nach den Zahlen des amerikanischen Münzdirektors einen Wert von etwa 300 Mill. Mark darstellen. Lexis hat noch im Jahre 1900') den industriellen Goldverbrauch der ganzen Welt (einschliefs- lich Indiens und der übrigen asiatischen Länder) für das Jahr 1897 auf 250 Mill. Mark geschätzt; auch der amerikanische Münzbericlit nahm für das Jahr 1897 noch einen wesentlich geringeren Betrag als für 1900 an, nämlich 59 Mill. Dollars = etwa 248 Mill. Mark, also einen Betrag, der sich mit der Lexis sehen Schätzung ungefähr deckt. Wenn man diese Schätzung als ungefähr zutreffend annimmt, so würde der 1) Siehe Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 2. Aufl. Bd. IY. S. 761. 11. Kapitel. Die Geldversorgung'. § 5. 4-65 Jahresverbrauch von Gold in der Industrie u. s. w. 1 U bis '/s der jährlichen Neuproduktion betragen, und 2 /3 bis 3 ji der Neuproduktion würden für monetäre ZAvecke verfügbar bleiben. Zweifellos hat sich mit der allgemeinen Hebung des Wohlstandes in den Ländern der europäischen Kultur auch der industrielle Goldverbrauch in den letzten Jahrzehnten nicht unbeträchtlich gesteigert. Man darf jedoch annehmen, dafs die Steigerung hinter der gleichzeitigen Zunahme der Goldproduktion beträchtlich zurückgeblieben ist. Als Soetbeee für die Mitte der 80 er Jahre den jährlichen Goldverbrauch in der Industrie auf 250 Mill. Mark schätzte, berechnete er die gleichzeitige Goldgewinnung nur auf etwa 435 Mill. Mark. Wenn man mit Lexis die SoETBEEssche Schätzung des industriellen Verbrauchs für zu hoch hält, und wenn man sie um etwa ein Viertel reduziert, so würde auch dann noch der damalige industrielle Goldverbrauch dem monetären Goldverbrauch nahezu gleichgekommen sein. Für Deutschland speciell hat die Enquete von 1896 und 1897 einen jährlichen industriellen Goldverbrauch von etwa 16000 kg im Werte von 45 Mill. Mark nachgewiesen. Darunter befanden sich etwa 5300 kg im Werte von 15 Mill. Mark, die von den Scheideanstalten aus inländischem Altmaterial gewonnen worden waren, d. h. aus alten Schmucksachen und Geräten, sowie aus Abfällen, die sich bei der Herstellung von Goldwaren ergeben hatten. Abzüglich dieser Goldmenge würde sich für Deutschland ein jährlicher Netto verbrauch von etwa 10 700 kg im Werte von 30 Mill. Mark ergeben, und diese Ziffern hat auch der amerikanische Münzdirektor in seine Nach Weisung aufgenommen. Von diesem Netto verbrauch kamen 7100 kg im Werte von 20 Mill. Mark auf' deutsche Goldmünzen, 1800 kg im Werte von 5 Mill. Mark auf fremde Goldmünzen und ebensoviel auf Goldbarren, die den Industriellen von den deutschen Scheideanstalten, zu einem geringen Teil auch von der Keiclisbank geliefert worden sind. — Die Schätzungen des industriellen Silberverbrauchs haben seit der Verdrängung des Silbers aus seiner Eolle als Währungsmetall erheblich an Bedeutung verloren. Die industrielle Verwendung von Silber ist seit der Einstellung der freien Silberprägung in den sämtlichen Ländern unsrer Kultur kein Moment mehr, das für die Geldversorgung irgendwelche Bedeutung hätte. Gerade wegen der Beschränkung der monetären Silberverwendung namentlich vom Jahre 1893 an 1 ) und wegen der Steigerung der Silberproduktion während der letzten Jahrzehnte mufste der Verbrauch von Silber in den Ländern europäischer Kultur eine erhebliche Zunahme erfahren. In den Vereinigten Staaten, deren Erhebungen am zuverlässigsten sind, wurde der industrielle Silber- 1) Vergl. die Ausführungen oben auf S. 188 ff. Helfperich, Das Geld. 30 466 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geld Versorgung- und Geldwert. verbrauch im Jahre 1883 auf einen Münzwert von 5,6 Mill. Dollar veranschlagt, im Jahre 1900 auf einen Münzwert von 14,8 Mill. Dollar. Immerhin bleibt der von dem amerikanischen Münzdirektor für das Jahr 1900 veranschlagte Weltverbrauch von Silber zu industriellen Zwecken mit 1 277 000 kg, wenn diese Zahl auch mehr als doppelt so hoch ist wie die von Soetbeer für die Mitte der 80 er Jahre berechneten 515 000 kg, so erheblich hinter der gleichzeitigen Produktion im Betrage von mehr als 5V2 Millionen kg zurück, dafs starke Zweifel an der auch nur annähernden Eichtigkeit der aufgestellten Schätzungen sich nicht unterdrücken lassen. Schlägt man zu der industriellen Silberverwendung in den Kulturländern noch die ganze indische Mehreinfuhr an Silber im Betrag von etwa 1250000 kg (1900/01) hinzu, so bleiben immer noch nahezu 3 Millionen kg Silber, mehr als die Hälfte der Jahresproduktion, für die ein hinreichender Verwendungsnachweis fehlt. § 6. Der endgültige Verbrauch an Edelmetall. Durch die Ausprägung in Münzen oder die "Verwendung zu Schmucksachen u. s. w. werden die Edelmetalle noch keineswegs endgültig konsumiert. Sie häufen sich vielmehr in diesen verschiedenen Formen zu grofsen Beständen auf, die durch Einschmelzung wieder in Barren verwandelt und stets aus einer in eine andere Form, von einem zu einem andern Verwendungszweck übergeführt werden können. Von Interesse für die Beurteilung der Geldversorgung der Kulturwelt ist aber nicht nur die Frage, wieviel von dem jährlich neu verfügbaren Goldquantum der industriellen und der monetären Verwendung zugeführt wird, sondern auch die weitere Frage, wieviel Edelmetall in beiden Verwendungszweigen endgültig konsumiert wird. Der endgültige Verbrauch an Edelmetall entsteht durch die Abnutzung sowohl der umlaufenden Münzen als auch der Schmucksachen und Geräte, ferner durch die Verwendung von Edelmetall zu Zwecken, welche eine Wiederdarstellung des Edelmetalls unmöglich machen; dazu kommen die unvermeidlichen Abgänge bei der Einschmelzung und Umarbeitung und schliefslich die Verluste, welche durch Verschleuderung, Vergraben, Schiffsunfälle u. s. w. entstehen. Es ist gänzlich unmöglich, diesen endgültigen Konsum an Gold und Silber mit einiger Zuverlässigkeit zahlenmäfsig zu erfassen. Einige Anhaltspunkte liegen immerhin noch vor hinsichtlich der Abnutzung von Münzen. So hat man in England bei der vor einigen Jahren durchgeführten Einziehung und Einschmelzung der vor dem Kegierungs- antritt der Königin Viktoria geprägten Goldmünzen im Durchschnitt bei den Sovereigns einen jährlichen Gewichtsverlust von 0,3 Tausendteilen, bei den halben Sovereigns von 0,8 Tausendteilen festgestellt. 11. Kapitel. Die Geldversorgung'. § 6. 467 Die durchschnittliche jährliche Abnutzung der 20 Franken stücke hat man in Frankreich und der Schweiz auf 0,2 Tausendteile berechnet. Nach Soetbeeb haben genaue Wägungen gröfserer Partien von deutschen Doppelkronen nach mehrjährigem Umlauf sogar nur eine durchschnittliche jährliche Abnutzung von 1/7 Tausendteil ergeben. Kleinere Münzen unterliegen der Abnutzung in stärkerem Mafse als gröfsere, da die der Reibung ausgesetzte Oberfläche im Verhältnis zum Metallgehalt bei den kleinen Münzen gröfser ist. Ebenso darf angenommen werden, dafs die Abnutzung anfänglich geringer ist, als in einem späteren Stadium, da bei den neuen Stücken infolge der erhabenen Randleisten nur ein geringerer Teil der Miinz- oberfläche der Reibung ausgesetzt ist. In Anbetracht dieser Erwägungen wird man den jährlichen Goldverlust durch Münzabnutzung auf etwa 0,4 Tausendteile des gesamten monetären Goldbestandes schätzen können, also gegenwärtig bei einem Weltgoldbestande, der auf 20 bis 22 Milliarden Mark veranschlagt wird, auf etwa 8 bis 9 Millionen Mark = rund 3000 kg Gold. Der Abnutzungsverlust, der an Silbermünzen entsteht, ist ver- liältnismäfsig stärker, schon deshalb, weil die kleinere Werte darstellenden Silbermünzen in beträchtlich rascherem Wechsel von Hand zu Hand gehen als die Goldmünzen. Bei den grofsen Silberstücken darf man auf Grund zahlreicher Feststellungen eine durchschnittliche jährliche Abnutzung von 0,2 bis 0,3 Tausendteilen annehmen. Die Beobachtungen über die Abnutzung der silbernen Fünffrankenstücke ergeben ungefähr diese Zahl. Die Einschmelzung von Thalern während der deutschen Münzreform zeigte eine durchschnittliche jährliche Abnutzung von 0,25 Tausendteilen bei den Stücken aus den Jahren 1817—1822, von 0,21 Tausendteilen bei den Stücken von 1823—1856 und von 0,22 Tausendteilen bei den Stücken von 1857—1871. Dagegen hat sich bei den Drittelthalerstücken eine jährliche Abnutzung von etwa 1,3 Tausendteilen pro Jahr herausgestellt; bei den kleineren Silbermünzen ergab sich ein noch beträchtlich stärkerer Gewichtsverlust. Beim französischen Einfrankenstück soll eine durchschnittliche jährliche Abnutzung von 1,6 Tausendteilen festgestellt sein. Zuverlässige Anhaltspunkte für die Beurteilung der Abnutzung, welcher die Metalle Gold und Silber in der Form von Geräten und Schmucksachen unterliegen, sind nicht vorhanden. Die Verluste an Edelmetall, die durch Verschleuderung, Schiffsunfälle u. s. w. entstehen, sind im Verhältnis zu dem gesamten Edelmetallvorrat und auch zum Betrage der jährlichen Neuproduktion von Gold und Silber offenbar ganz unerheblich. Das Gleiche gilt von den Schmelzverl usten. Infolge der verbesserten Technik sind diese früher nicht unbedeutenden Abgänge so erheblich eingeschränkt worden, dafs 30* 468 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. beispielsweise der Schmelz- und Prägeverlust der Münzstätte der Vereinigten Staaten nur noch etwa 0,1 Promille beträgt. Dagegen wird ein beträchtliches Quantum beider Metalle zu Zwecken verwendet, die eine Wiedergewinnung des Metalls der Regel nach unmöglich machen. Das ist der Fall bei der Herstellung von Blattgold und Doublewaren, bei der galvanischen Vergoldung und Versilberung, bei der Herstellung von chemischen Präparaten zur Verwendung in der Photographie u. s. w. In Amerika werden ungefähr 772 Prozent des gesamten industriellen Goldverbrauchs allein zur Blattgoldfabrikation verbraucht, von dem industriellen Silberverbrauch kommen ungefähr 9 Prozent auf die Herstellung von Chemikalien für photographische Zwecke. Nach der deutschen Enquete von 1896 und 1897 kommt von dem industriellem Goldverbrauch Deutschlands ein Quantum von etwa 4800 kg im Werte von 13,5 Millionen Mark auf sogenanntes Verlustgold; das sind etwa 30 Prozent des gesamten industriellen Goldverbrauchs. Lexis schätzt den endgültigen Goldkonsum der Kulturwelt pro Jahr 1 auf etwa 50 Millionen Mark = —- des gesamten aus Münzen, Schmucksachen u. s. w. bestehenden Goldbestandes; den endgültigen Verbrauch 1 von Silber schätzt er auf etwa — — des gesamten Silberbestandes. § 7. Die Versorgung des Geldumlaufs durch papierne Umlaufsmittel. Die Versorgung des Geldbedarfs durch die Ausgabe papierner Umlaufsmittel erfordert eine besondere Betrachtung. Die Ausgabe von Papiergeld jeder Art ist in viel höherem Mafse in das Belieben der Staatsgewalt gestellt, als die von der Edelmetallproduktion und den Edelmetallbewegungen abhängige Schaffung metallischer Umlaufsmittel. Von vornherein scheint mithin auf diesem Felde die Möglichkeit einer planmäfsigen Anpassung der Geldversorgung an den Geldbedarf gegeben. Wir haben jedoch in Bezug auf die Geldversorgung folgende Arten der Ausgabe papierner Geldzeichen zu unterscheiden: 1. Papierscheine, die gegen Hinterlegung des vollen Wertes in geprägtem oder ungeprägtem Geldmetall ausgegeben werden; man nennt solche Scheine „Certifikate". Sie fügen dem gesamten Geldumlauf eines Landes nichts hinzu, sondern geben dem Verkehr lediglich ein bequemeres an Stelle eines unbequemeren Umlaufsmittel. So haben z. B. die Vereinigten Staaten zur Ausgabe von Certifikaten gegriffen, als sich die Unmöglichkeit herausstellte, die grofsen Mengen des unter den Silbergesetzen von 1878 und 1890 angekauften Silbers in gemünzter Form in Umlauf zu bringen. 11. Kapitel. Die Geldversorgnng. § 7. 469 2. Papierscheine, die bei einer metallischen Währung ohne specielle Metalldeckung oder in einem ihre Metalldeckung überschreitenden Betrage ausgegeben werden. 3. Papierscheine, die ein selbständiges, von jeder metallischen Grundlage unabhängiges Geld darstellen. In dem unter Ziffer 2 genannten Falle sollen die papiernen Umlaufsmittel lediglich eine Ergänzung der metallischen Cirkulation sein; sie beziehen sich dementsprechend vermöge der ihnen beigelegten Ein- lösbarkeit oder auf irgend eine andere Weise auf das Metallgeld zurück Ihre Ausgabe läfst sich nach dem jeweiligem Stande des Geldbedarfs regulieren, jedoch nicht unbegrenzt, sondern nur innerhalb der Schranken, die durch die Rücksicht auf die Einlösbarkeit der Scheine u. s. w. gezogen sind. In der Regel geschieht die Ausgabe solcher Papierscheine durch Vermittelung einer bankmäfsigen Organisation im Wege der kurzfristigen Kreditgewährung. Die Fälle, dafs bei einer metallischen Währung neben den Banknoten ein Papiergeld vom Staate selbst ohne bankmäfsige Vermittelung in Umlauf gesetzt wird, sind Ausnahmefälle bei denen es sich stets — wie bei unsern deutschen Reichskassen- scheinen — nur um geringfügige Beträge handelt. Die bankmäfsige Ausgabe papierner Umlaufsmittel bietet folgende Vorteile: Einmal sieht sich die ausgebende Stelle im Interesse ihrer eignen Zahlungsfähigkeit genötigt, für die stete Einlösbarkeit ihrer Noten und damit für die anschädliche Einordnung der papiernen Umlaufsmittel in die metallische Währung Sorge zu tragen. Ferner treten die Schwankungen des Geldbedarfs der Volkswirtschaft im Wege der Kreditansprüche unmittelbar an die ausgebende Stelle heran; diese sieht sich dadurch bei steigendem Geldbedarf zu einer Ausdehnung ihrer Notenausgabe veranlafst, während andrerseits bei sinkendem Geldbedarfe die ausgegebenen Noten im Wege der Rückzahlung der gewährten Kredite von selbst zur Bank zurückfliefsen. Innerhalb der durch die Rücksicht auf die Erhaltung des Gleichwertes der papiernen und der metallischen Umlaufsmittel gegebenen Grenze, die je nach den Besonderheiten der Währungs- und Bankverfassung eines Landes enger oder weiter sein kann, ergiebt sich mithin eine gewisse automatische Anpassung der papiernen Umlaufsmittel an die Veränderungen des Geldbedarfs. Schliefslich ist hervorzuheben, dafs die bankmäfsige Ausgabe von papiernen Umlaufsmitteln die Möglichkeit giebt, dafs die ausgebende Stelle durch die Normierung des Zinssatzes, zu welchem sie ihre Noten im Wege der kurzfristigen Kreditgewährung dem Verkehre zur Verfügung stellt, auf den Umfang des Geldbedarfs selbst innerhalb gewisser Grenzen einen regulierenden Einflufs ausübt. Im Gegensatz zu dem einer metallischen Währung eingefügten 470 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung' und Geldwert. Papierumlauf ist das selbständige Papiergeld an und für sich ohne jede Beschränkung regulierbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Staat das Papiergeld selbst ausgiebt, oder ob er dessen Emission einer Bank, die von der Einlösungspflicht befreit ist, iiberläfst. Theoretisch würde die Möglichkeit bestehen, ein reines Papiergeld in seiner Ausgabe vollkommen den Schwankungen des Geldbedarfs der Volkswirtschaft anzupassen und dadurch manche Störungen zu vermeiden, die bei den metallischen Währungen aus Verschiebungen des Gleichgewichts zwischen Geldbedarf und Geldversorgung hervorgehen können. Praktisch dagegen ist bisher in den Papierwährungsländern, soweit man nicht — wie in Rufsland und Österreich-Ungarn in den 90 er Jahren des vorigen Jahrhunderts — durch Regulierung des Kurses des eignen Geldes in ausländischen Goldvaluten eine künstliche Anlehnung an eine metallische Basis suchte und damit im Prinzip die bei einer metallischen Währung notwendige Beschränkung der Papiergeldausgabe auf sich nahm, der Umfang der Papiergeldausgabe meist von ganz andern Faktoren bestimmt worden, als von der Rücksicht auf den Geldbedarf der Volkswirtschaft. Für die Entstehung der Papierwährung selbst ist der regelmäfsige Grund nicht ein durch Metallgeld nicht zu befriedigender Geldbedarf der Volkswirtschaft, sondern ein durch ungewöhnliche Verhältnisse oder finanzielle Mifswirtschaft hervorgerufener Bedarf der Staatskasse. 12. Kapitel. Der Geldwert. § 1. Die Wesentlichkeit der Werteigenschaft für das Geld. In der Vorbemerkung zu diesem Abschnitte wurde ausgeführt, dafs die Betrachtung des Geldbedarfs und der Geldversorgung der Volkswirtschaften von selbst hinüberleitet zu einer Betrachtung des Geldwertes, der ja wohl, wie der Wert aller übrigen Güter, durch die Gestaltung der Gröfse des Bedarfs und seiner Versorgung, durch Nachfrage und Angebot beeinflufst werde. Aber indem wir nunmehr dieses neue Gebiet betreten, sehen wir uns unvermittelt vor einer Frage, die uns den Weg sperrt, vor einer Frage, die ungefähr ebenso alt ist wie das ernsthafte Nachdenken über das Wesen des Geldes selbst; sie lautet: Mufs das Geld aus seiner Natur heraus einen „Wert" haben? Ist es hinsichtlich der Wertqualität allen übrigen wirtschaftlichen Gütern gleichgestellt? Ist es selbst ein wirtschaftliches Gut, eine „Ware"? — Oder kann das Geld als solches der Werteigenschaft entbehren? Steht es den wirtschaftlichen Gütern als ein blofses Zeichen und Symbol gegenüber ? Die Anschauung, dafs das Geld einen eigenen Wert nicht habe oder nicht notwendig haben müsse, ist namentlich in der Zeit der 12. Kapitel. Der Geldwert. § 1. 471 Reaktion auf die merkantilistischen Vorstellungen, nach denen das Geld in ganz besonderem Grade die Verkörperung von Wert und Reichtum darstellte, mit Nachdruck vertreten worden. Schon Locke hat die Ansicht geäufsert, dafs die Menschheit dahin übereingekommen sei, dem Gold und Silber einen imaginären Wert („imaginary value") beizulegen; es sei auf Grund eines allgemeinen Übereinkommens ein allgemeines Unterpfand („common pledge"), gegen welches die wirtschaftenden Individuen mit Sicherheit Dinge im gleichen Werte, wie die von ihnen gegen das Geld weggegebenen, erhalten könnten. David Hume hat das Geld als eine blofse „representation of labour and com- modities" dargestellt, als ein Zeichen, das nur zur Messung und Abschätzung des Wertes von Arbeit und Gütern diene. Ähnlich haben sich Montesquieu und eine Anzahl neuerer Schriftsteller (wie Oppenheim, Macleod u. s. w .) geäufsert. Die entgegengesetzte Auffassung ist hauptsächlich von den Physio- kraten ( Tdrgot ) , den klassischen englischen Nationalökonomen und deren Nachfolgern in Frankreich und Deutschland, ferner von Kahl Marx in seinem „Kapital - ' vertreten worden. Roscher hat sie in einem oft citierten Satz daliin zugespitzt: „Die falschen Definitionen des Geldes lassen sich in zwei Hauptgruppen teilen; solche, die es für mehr, und solche, die es für weniger halten als eine Ware". Ganz neuerdings haben die Erscheinungen der modernen Papierwährung und der Währung mit gesperrter Prägung den Streit um die Wertqualität des Geldes aufs neue angefacht. Entsprechend der starken Betonung, welche von den meisten Theoretikern bisher die Funktion des Geldes als Wertmafs erfahren hat, ist die Frage, ob das Geld einen eignen Wert haben müsse, vorwiegend unter dem Gesichtspunkte behandelt worden, ob die Wertmafsfunktion für das Geld die Notwendigkeit eines eignen Wertes involviere oder nicht. So schreibt Knies 1 ): „Es ist eine naturgesetzliche Notwendigkeit, dafs man zur Messung, d. h. zur Feststellung des quantitativen Verhältnisses in irgend einem quantitativ bestimmbaren Objekte nur einen solchen Gegenstand als Mefswerkzeug, als Mefsmittel verwenden kann, welcher selbst dasjenige, was gemessen werden soll, in einem speciellen Quantum besitzt; es wird dann das in betreif des zu messenden Objektes unbekannte Quantum durch Verwendung des bekannten Quantums in dem artgleichen Mefswerkzeug ermittelt". Eine Längenerstreckuug lasse sich nur durch ein Mefsmittel bestimmen, welches selbst Länge hat, wie der Fufs, der Schritt, der Meterstab u. s. w.; eine Flächenausdehnung nur durch ■eine Fläche, wie den Quadratfufs oder das Quadratmeter u. s. w. Es 1) A. a. 0. S. 147. 472 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. könne wohl sein, dafs die wörtliche Form irgend einer Aussage bezüglich eines GröfsenVerhältnisses im "Widerspruch mit jenem Satze stehe, aber stets werde eine kurze Überlegung zur Auflösung des scheinbaren Widerspruchs genügen; so z. B. wenn man eine räumliche Entfernung nach einer Zeitlänge, z. B. nach „Stunden" oder „Marschtagen" angebe, oder wenn man umgekehrt die Zeit nach dem Raum messe, den der Uhrzeiger durchläuft; nach dem wahren Sachverhalt sei nichts anderes gemessen worden, als im ersten Falle eine Längenerstreckung durch ein Längenmafs von Schritten, von denen eine bestimmte Anzahl während einer Stunde oder eines Tages nach einander zu zählen waren, im zweiten Falle eine Zeitdauer durch eine Zeitlänge von Minuten oder Stunden, während deren Verlauf sich der Uhrzeiger von einem Striche des Zifferblattes zu einem andern bewegt. „Es steht deshalb ebenso unumstöfslich fest, dafs, wenn und soweit überhaupt das besondere Quantum wirtschaftlichen Wertes, welches die konkreten Güter umschliefsen, geschätzt und bemessen werden kann und soll, dies nur mittels eines Gegenstandes möglich ist, der selbst wirtschaftlichen Wert hat, selbst ein wirtschaftliches Gut ist." Diese anscheinend durchschlagende Argumentation ist neuerdings in geistreicher Weise kritisiert worden. In seiner „Philosophie des Geldes" führt Simmel folgendes aus. 1 ) Es sei allerdings richtig, dafs man die Quanten zweier verschiedener Objekte nur vergleichen könne, wenn sie von einer und derselben Qualität seien: wo also das Messen nur durch unmittelbare Gleichung zwischen zwei Quanten geschehen könne, da setze es in der Tliat Qualitätsgleichheit voraus. Aber neben dieser unmittelbaren Ver- gleichung sei noch eine zweite Art des Messens möglich. Wo eine Änderung, eine Differenz oder das Verhältnis je zweier Quanten gemessen werden solle, da genüge es, dafs die Proportionen der messenden Substanzen sich in denen der gemessenen spiegelten, um diese völlig zu bestimmen, ohne dafs zwischen den Substanzen selbst irgend eine Wesensgleichheit zu bestehen brauche. Simmel erläutert seine Auffassung durch den Hinweis darauf, dafs man zwar die Kraft des Windes, der einen Baumzweig bricht, mit der Hand, die dasselbe thut, nur insofern vergleichen könne, als diese Kraft in beiden qualitativ gleich vorhanden sei. Aber man könne die Kraft des Windes auch an der Dicke des Zweiges messen, den er geknickt hat. Zwar drücke der geknickte Zweig nicht an und für sich schon das Energiequantum des Windes in demselben Sinne aus, wie der Kraftaufwand der Hand es ausdrücken möge; allein das Stärkeverhältnis zwischen zwei Windstöfsen und damit die relative Stärke des ein- 1) S. 69 ff. 12. Kapitel. Der Geldwert. § 1. 473 zelnen sei wohl daran zu messen, dafs der eine einen Zweig zerbrochen habe, den der andere noch nicht habe verletzen können. Ganz entscheidend erscheint Simmel das folgende Beispiel: „Die ungleichartigsten Objekte, die wir überhaupt kennen — die Pole des Weltbildes, die aufeinander zu reduzieren weder der Metaphysik noch der Naturwissenschaft gelungen ist —, sind materielle Bewegungen und Bewufstseinserscheinungen. Die reine Extensität der einen, die reine Intensität der andern haben bisher keinen Punkt entdecken lassen, der allgemein überzeugend als ihre Einheit gelte. Dennoch kann der Psychophysiker nach den Änderungen der äufseren Bewegungen, die als Reize unsere Sinnesapparate treffen, die relativen Stärkeänderungen der bewufsten Empfindungen messen." Indem also zwischen den Quanten des einen und denen des anderen Faktors ein konstantes Verhältnis bestehe, bestimmten die Gröfsen des einen die relativen Gröfsen des andern, ohne dafs irgend eine qualitative Beziehung oder Gleichheit zwischen ihnen zu bestehen brauche. Damit sei das logische Prinzip durchbrochen, das die Fähigkeit des Geldes, Werte zu messen, von der Thatsache seines eigenen Wertes abhängig zu machen scheine. Ehe wir die Konsequenzen dieses Einwandes für die Frage des Geldwertes weiter verfolgen, wollen wir uns über die Berechtigung des Einwandes klar zu werden suchen. Wir haben in der Tliat zwischen zwei verschiedenen Arten der Messung zu unterscheiden. Bei der ersten wird das zu messende Objekt unmittelbar mit dem messenden Objekt verglichen, und hier ist Artgleichheit zwischen beiden Objekten unbedingt erforderlich. Die zweite Art ist komplizierter: es giebt Gröfsen, deren unmittelbare Messung mit gleichen Gröfsen nicht möglich ist, weil sie nicht unmittelbar neben einander gestellt und unmittelbar verglichen werden können. Das gilt von allen abstrakten Gröfsen, von der Stärke des Windes und der Stärke der bewufsten Empfindungen ebenso, wie etwa Von der Wärme und von der Zeit; unmittelbarer Vergleichung zugänglich sind eigentlich nur die Gröfsen der körperlichen Ausdehnung. Infolgedessen sind wir genötigt, bei den meisten Messungen, d. h. Feststellungen des quantitativen Verhältnisses zweier qualitativ gleichen Substanzen oder Faktoren uns eines Zwischengliedes zu bedienen, indem wir zwischen den beiden zu vergleichenden, aber nicht unmittelbar an einander mefsbaren Gröfsen einerseits und unmittelbar mit einander vergleichbaren räumlichen Gröfsen und Vorgängen andrerseits eine konstante Beziehung feststellen. So messen wir die Zeit an Bewegungsvorgängen im Räume, und zwar in allen Methoden, ob man die Veränderungen des Standes der Sonne unmittelbar beobachtet, ob man sich einer Sonnenuhr, einer Sanduhr oder eines Uhr- 474 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung- und Geldwert. Werkes, das den Zeiger bewegt, bedient; so messen wir die Wärme an der verschiedenen räumlichen Erstreckung einer der Einwirkung der verschiedenen Wärmequanten ausgesetzten Quecksilbersäule, das Gewichtsverhältnis zweier Körper an der räumlichen Bewegung der Wagschalen; so können wir ferner nach den SiMMEL 'schen Beispielen die verschiedene Stärke des Windes an der Dicke der Zweige messen, die er zu brechen vermag, und die verschiedene Stärke der bewufsten Empfindungen an Änderungen äufserer Bewegungen. Knxes hat nun offenbar insoweit Becht, als das gewollte Endergebnis des Messungsvorgangs in allen Fällen, bei der unmittelbaren und bei der mittelbaren Vergleichung, das ist, dafs die bisher unbekannte Quantität einer Gegebenheit irgend welcher Art ausgedrückt wird in einem bekannten oder als bekannt angenommenen Quantum einer artgleichen Gegebenheit. Ebenso wie nach dem von Knies gegebenen Beispiel ein Zeitquantum bei der Messung durch die Uhr ausgedrückt wird in der Zeiteinheit, während welcher der Uhrzeiger einen bestimmten Weg auf dem Ziffernblatt zurücklegt, ebenso wird in den SiMMEL 'schen Beispielen die Stärke des Windes bei der Messung durch die Dicke der Zweige im Endergebnis ausgedrückt in dem bestimmten Energiequantum, das zum Knicken eines Zweiges von gegebener Dicke erforderlich ist, und die Stärke der bewufsten Empfindungen bei der Messung durch Bewegungsvorgänge durch eine andere Empfindungsstärke, die einen bestimmten Bewegungsvorgang zur Voraussetzung hat oder auslöst. Aber mit dieser Konstatierung, dafs das Endergebnis und der Sinn der Messung nur die Ermittelung eines quantitativen Verhältnisses zwischen artgleichen Gröfsen sein kann, ist Simmels Einwand noch nicht zurückgewiesen: das „Meiswerkzeug" oder „Mefsmittel", von dem Knies spricht, mufs nur bei der Messung durch unmittelbare Vergleichung die Qualität selbst besitzen, die es messen soll: ein Meterstab mufs Länge haben, ein Hohlmafs Rauminhalt; aber die Vorgänge im Baum und die räumlichen Gröfsenverhält- nisse, vermittelst welcher wir Zeit-„Räume", wie wir bezeichnender Weise sagen, Wärmequanten, Energiequanten, Empfindungsstärken u. s. w. messen, sind mit den zu messenden Gröfsen nicht artgleich. Die Anwendung dieser Ergebnisse auf das Geld läfst nun allerdings die Frage offen, ob das Geld als Wertmesser im Wege der unmittelbaren Vergleichung funktioniert und infolgedessen notwendiger Weise selbst Wertqualität haben mufs, oder ob es lediglich als mittelbares Mefsinstrument zur Vergleichung des Wertes der Waren dient und infolgedessen an und für sich die Wertqualität entbehren könnte. Simmel erläutert die letztere Möglichkeit folgendermafsen. Er nimmt ein ganz allgemeines Verhältnis zwischen Güterquantum und Geldquantum als gegeben an, ein Verhältnis, wie es sich in dem 12. Kapitel. Der Geldwert. § 1. 475 freilich oft verdeckten und an Ausnahmen reichen Zusammenhange zwischen wachsendem Geldvorrat und steigenden Preisen, wachsendem Gütervorrat und sinkenden Preisen zeige. „Wir bilden danach, alle nähere Bestimmung vorbehalten, die Begriffe eines Gesamtwarenvorrates und eines Gesamtgeldvorrates und eines Abhängigkeitsverhältnisses zwischen ihnen. Jede einzelne Ware ist nun ein bestimmter Teil jenes verfügbareil Gesamtwarenquantums; nennen wir das letztere \ a, so ist jene etwa a; der Preis, den sie bedingt, ist der entsprechende Teil jenes Gesamtgeldquantums, so dafs es, wenn wir dieses \ b nennen, gleich — b ist. Kennten wir also die Gröfsen a und b. m und wiifsten wir, einen wie grofsen Teil der verkäuflichen Werte überhaupt ein bestimmter Gegenstand ausmacht, so wüfsten wir auch seinen Geldpreis und umgekehrt. Ganz unabhängig davon also, ob das Geld und jenes wertvolle Objekt irgend eine qualitative Gleichheit haben, gleichgültig also dagegen, ob das erstere selbst ein Wert ist oder nicht, kann die bestimmte Geldsumme den Wert des Gegenstandes bestimmen oder messen." Es braucht dieser Vorstellung nicht in den Einzelheiten ihrer Grundlagen und Konsequenzen nachgegangen zu werden. Der fundamentale Fehler der ganzen Konstruktion, den Simmel selbst offenbar gefühlt hat, ist aus dem bisher Gesagten bereits mit hinreichender Klarheit ersichtlich zu machen; er liegt darin, dafs die vorausgesetzte allgemeine Beziehung zwischen Gesamtgeldvorrat und Gesamtgüter- vorrat, soweit man eine solche Beziehung überhaupt zugeben will, nicht anders, denn als Wertgleichheit denkbar ist. Simmel behauptet zwar, seine Konstruktion enthalte keineswegs den Zirkel, dafs die Fähigkeit einer bestimmten Geldsumme, den Wert einer einzelnen Ware zu messen, auf das Gleichungsverhältnis alles Geldes mit allen Waren gegründet werde, dieses selbst aber schon die Mefsbarkeit des einen an dem andern voraussetze; denn eine Messung relativer Quanten sei eben schon daraufhin möglich, dafs ihre absoluten Quanten in irgend einem Verhältnis stehen, welches nicht Messung oder Gleichheit zu sein braucht. Welches Verhältnis aufser dem der Wertgleichheit zwischen den Ge- samtquanten von Waren und Geld gedacht werden kann, darauf bleibt Simmel die Antwort schuldig. Wenn wir die Zeit an einem räumlichen Verhältnis vermittelst eines Bewegungsvorganges messen, so ist die Beziehung zwischen dem räumlichen Mafsstab und der zu messenden Zeit darin gegeben, dafs jede Bewegung ihrem Wesen nach den beiden Kategorien Zeit und Raum gleichmäfsig angehört. Wenn wir bewufste Empfindungen an äufseren Bewegungsvorgängen messen, so liegt hier ein seinem inneren Wesen nach freilich nicht aufgeklärtes, 476 Zweites Buch. IY. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. aber empirisch festgestelltes Verhältnis von Ursache und Wirkung vor, ebenso wie in den andern Fällen, in denen die Stärke des Windes an der Dicke des Zweiges, den er zu brechen vermag, oder die Temperatur an der Ausdehnungsveränderung einer Quecksilbersäule gemessen wird. Welcher Art soll aber die Beziehung zwischen dem Gesamtquantum an Geld und an Waren sein, wenn wir nicht die Beziehung der Äquivalenz annehmen wollen? Locke selbst, der das Geld nur als ein Unterpfand von fiktivem Wert gelten lassen wollte, hat doch auf der andern Seite, wie oben erwähnt wurde 1 ), den Satz aufgestellt, dafs der Wert des Gesamtgeldquantums stets dem Werte des gesamten Warenquantums gleich sein müsse, und er hat damit indirekt das Erfordernis eines eigenen Wertes für das Geld zugegeben. Solange nicht irgend eine andere vorstellbare Beziehung zwischen dem Gesamtgeldvorrat und dem Gesamtwarenvorrat nachgewiesen ist, als diejenige der Äquivalenz, kommt man mithin auch in Verfolg der SiMMEL 'schen Gedankengänge zu dem Schlufs, dafs das Geld Wertqualität besitzen mufs. Dieser Schlufs wird bestätigt, wenn man die Besonderheiten der Wertmessung und des Wertbegriffs selbst, wie sie bei der Besprechung der Wertmafsfunktion des Geldes erörtert worden sind 2 ), in Berücksichtigung zieht. Der „Tauschwert" oder ..Verkehrswert" der Verkehrsobjekte, der hier allein in Eede steht, ist, wie wir gesehen haben, lediglich eine Abstraktion aus der Thatsache, dafs die Verkehrsobjekte in irgendwelchen quantitativen Verhältnissen gegeneinander umgesetzt werden. Der in der Einzelseele sich vollziehenden Bewertung der Dinge steht, wie oben ausgeführt wurde, als einzige objektive Thatsache, die einen Anhaltspunkt für den Begriff des Tauschwertes giebt, das Verhältnis gegenüber, in welchem verschiedenartige Verkehrsobjekte gegeneinander umgesetzt werden. Aus der Thatsache des Umsatzes und des in ihm verwirklichten quantitativen Verhältnisses zwischen den umgesetzten Objekten leiten wir die Abstraktion her, dafs jedes der beiden Objekte mit einem bestimmten objektiven Wertquantum, das als Tauschwert bezeichnet wird, ausgestattet sei. Jedes der beiden Objekte findet den Ausdruck oder — wenn man so will — das Mafs seines Tauschwertes an dem als Gegenwert gegebenen Objekt, und sobald alle anderen Verkehrsobjekte fast ausschliefslich gegen Geld ausgetauscht werden, ist der in Geld bestehende Preis das allgemeine Mafs, mithin das Geld selbst der allgemeine Mafsstab der übrigen Verkehrsobjekte. Die Wertmafsfunktion des Geldes ist folgerichtiger Weise aus der Funktion des Geldes als allgemeines Tauschmittel hergeleitet worden, und wenn der Tauschwert nichts ist als eine Abstraktion aus der Thatsache des Ausgetauschtwerdens, so I) S. 245 ff. 2) Vergl. oben S. 249 ff. 12. Kapitel. Der Geldwert. § 1. 477 mufs dem Geld — in erster Linie aus seiner Funktion als Tauschmittel und damit indirekt aus seiner durch die Tauschmittelfunktion bedingten Wertmafsfunktion — ebenso gut ein Tauschwert zugesprochen werden, wie allen anderen Verkehrsobjekten, die unter sich oder gegen Geld ausgetauscht werden. Gegen diese Folgerung ist nur der eine Einwand möglich, der bereits eingangs erwähnt wurde: dafs nämlich im Austausch in dem Geld nicht ein Ding an sich gegeben werde, sondern nur eine Anweisung, eine Repräsentation oder ein Symbol für andere Dinge, dafs mithin bei einem Umsatz einer Ware gegen Geld eigentlich ein Umsatz einer Ware gegen eine andere für das gegebene Geld erhältliche Ware Platz greife, während das Geld selbst nur das wesenlose Zwischenglied für diesen Umsatz sei. Der Einwand findet in der Stellung, die das Geld in unserer Wirtschaftsverfassung einnimmt, keinerlei Berechtigung. Wenn das Geld nicht ein Gut an sich, sondern nur ein Zeichen oder eine Anweisung für wirkliche Güter wäre, so müfsten gegen das Geld bestimmte Güter in bestimmten Mengen von bestimmten Instanzen zu erhalten sein; denn eine Anweisung oder Stellvertretung oder Symbolisierung irgendwelcher Art ist nicht denkbar, ohne dafs das Angewiesene, Vertretene oder Symbolisierte feststeht. Es Wäre nun in der That rein theoretisch eine Verkehrsvermittelung denkbar, bei der die Stelle des Geldes als Umsatzmittel durch Anweisungen auf Waren vertreten würde. Der oben besprochene Gedanke der „Tauschbank" ') beruht auf diesem Prinzip. Aber dieses Prinzip wird ja gerade von seinen Vertretern dem in unserer Wirtschaftsordnung verwirklichten Prinzip der Verkehrsvermittelung durch das Geld als etwas diametral verschiedenes entgegengestellt, und das mit Recht. In dem Gelde erhält der Einzelne ein Etwas, das ihm gegen niemanden einen zwingenden Anspruch auf eine andere Sache giebt und das, soweit es im Austausch gegen andere Dinge genommen wird, der freien Bewertung in diesen anderen Dingen unterliegt, genau ebenso wie jede Ware, die gegen eine andere umgesetzt wird. Dafs gegen Geld in unserer Wirtschaftsordnung im allgemeinen alle veräufserlichen Dinge thatsächlich erhältlich sind, ist gegenüber den Waren, die für den Absatz auf dem Markte hergestellt werden, nur ein Unterschied des Grades, nicht ein Unterschied in der Art. Ebenso wie das Geld vorwiegend genommen wird, um andere Dinge damit zu beschaffen, ebenso werden die Waren in unserer Wirtschaftsordnung hergestellt, um zur Erwerbung der von den Einzelwirtschaften eigentlich benötigten Dinge zu dienen. Wenn man die Anweisung des Inhaltes entkleidet, dafs sie einen be- 1) S. 268. 478 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. stimmten Anspruch an bestimmte Personen und auf bestimmte Sachen giebt, und ihr nur jden Inhalt läfst, dafs sie zur Beschaffung unbestimmter Sachen in unbestimmten Quantitäten und von unbestimmten Personen dient, dann ist nicht nur das Geld, sondern jede Ware, die auf den Markt gebracht wird, eine Anweisung; dann würde sieb aber die Frage nach dem Tauschwert des Geldes sehr einfach dahin erledigen, dafs es überhaupt keinen Tauschwert gäbe, oder dafs auch die Anweisungen in diesem Sinne, mithin auch das Geld, selbständigen Tauschwert haben. Wenn man aber dem Sinn der Worte nicht Gewalt anthun und die Grenzen der Begriffe nicht verwischen will, so wird man daran festhalten müssen, dafs eine Anweisung nur einen nach den bezeichneten Richtungen hin bestimmten Inhalt haben kann, dafs eine Anweisung infolgedessen nicht in veränderlichen Verhältnissen gegen die angewiesenen Dinge umgesetzt werden kann, dafs vielmehr, wo eine veränderliche Bewertung bei einem Umsätze stattfindet, der selbständige Wertcharakter der umgesetzten Objekte eine unerläfsliche Voraussetzung ist. Das Geld als solches ist mithin nicht eine Anweisung auf irgendwelche Wertgegenstände, sondern es ist selbst ein Wertgegenstand. Das schliefst natürlich nicht aus, dafs innerhalb einer gegebenen Geldverfassung einzelne Geldsorten den Charakter von Anweisungen haben können, wie etwa die Banknoten; aber solche Geld darstellende Anweisungen sind stets Anweisungen auf andere Geldsorten, die einen selbständigen Wert besitzen. § 2. Substanzwert und Funktionswert des Geldes. 1 ) Die Feststellung, dafs das Geld seinem Wesen nach Wertqualität besitzen mufs, leitet uns auf die weitere Frage hin, welcher Art der Wert des Geldes ist. Die hier zu entscheidende Frage, ob nur ein „an sich wertvoller Stoff" Geld sein oder ob das Geld als solches ohne die Grundlage eines stofflichen Wertes gedacht werden könne, ist häufig genug mit dem im vorigen Paragraphen dieses Kapitels behandelten Problem der Erforderlichkeit der Wertqualität für das Geld zusammengeworfen worden, und dadurch ist ein gutes Stück Unklarheit in die Diskussion über die beiden auseinander zu haltenden Fragen hineingetragen worden. Die Ansicht, dafs die Wertqualität eine integrierende Eigenschaft des Geldes ist, steht und fällt keineswegs mit der weitergehenden Auffassung, dafs das Geld die Wertqualität nur von einem „an sich wertvollen Stoff" herleiten könne, oder — wie man es ausgedrückt hat —■ dafs der Wert des Geldes ein Substanz wert sein müsse; ebenso 1) Yergl. zu diesem Paragraphen aufser Simmel , Philosophie des Geldes, II. Kapitel, auch Otto Heyn , Papierwährung mit Goldreserve für den Auslandsverkehr. 1S94, sowie Irrtümer auf dem Gebiete des Geldwesens. 1900. 12. Kapitel. Der Geldwert.. § 2. 479 wenig mufs die Beobachtung, dafs es Geld ohne stoffliche Wertgrundlage giebt, mit Notwendigkeit zu dem Schlufs führen, dafs das Geld der Wertqualität entbehren könne; vielmehr bleibt die Möglichkeit offen, dafs für den Wert des Geldes eine andere Grundlage nachgewiesen wird, als der Wert des Geldstoffes. Gegenüber der früher vorwiegend vertretenen Auffassung von der Notwendigkeit des Substanzwertes des Geldes hat die Beobachtung der modernen Gebilde der „freien Währungen", sowohl der Papierwährungen als auch der Währungen mit gesperrter Prägung des ursprünglichen Währungsmetalls, immer mehr der Erkenntnis zum Durchbruch verholfen, dafs der Wert des Geldes unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von dem Werte irgend eines Geldstoffes für sich bestehen kann. Sowohl im geschichtlichen Teil als auch in dem Abschnitt über die Geldverfassung haben wir Systeme kennen gelernt, bei welchen der Wert des Geldes nicht durch seinen Stoff gegeben ist, sich auch nicht im Wege eines Kreditverhältnisses von einem Avertvollen Stoff ableitet, sondern einzig allein darauf beruht, dafs die zu Geld erklärten Münzen oder Scheine für die Verrichtung der volkswirtschaftlich unentbehrlichen Geldfunktionen privilegiert sind. Wenn bei der Papierwährung der Stoff, aus dem das Geld besteht, wertlos ist, wenn ferner die Papierscheine keinerlei Forderungsrecht auf einen wertvollen Stoff enthalten, so hat doch das Papiergeld, solange es im Austausch gegen irgendwelche andern Verkehrsobjekte genommen wird, einen im Verhältnis zu allen übrigen Werten veränderlichen und damit von allen übrigen Wertgegenständen unabhängigen Wert, der ausschliefslich auf seiner Funktion als Geld beruhen kann. Wenn ferner bei einer Silberwährung mit gesperrter Prägung der Wert der Geldeinheit ein wesentlich höherer ist als der Wert des der Geldeinheit zu Grunde liegenden Silberquantums, so kann der höhere Wert des geprägten Geldes nur darauf beruhen, dafs dieses die Geldfunktionen erfüllt, die durch das ungeprägte Metall nicht erfüllt werden können. Das Ergebnis dieser Wahrnehmungen läfst sich dahin formulieren: der Wert des Geldes mufs nicht unbedingt ein Substanzwert, sondern er kann ein blofser Funktionswert sein. Wenn durch die erwähnten Erscheinungen auf dem Gebiete des modernen Geldwesens der thatsächliche Nachweis für die Möglichkeit eines von seiner stofflichen Grundlage unabhängigen Geldwertes erbracht ist, so wird eine theoretische Betrachtung des Verhältnisses von „Substanzwert" und „Funktionswert" ergeben, dafs beide Arten von Wert in den gleichen allgemeinen Voraussetzungen, auf denen jeder wirtschaftliche Wert beruht, ihre Wurzeln haben, und zwar so sehr, dafs die anscheinende Antinomie zwischen Funktionswert und Substanzwert sich vollkommen auflöst. 480 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, G-eldversorgung und Geldwert. Schon bei der Besprechung der Wertmafsfunktion des Geldes wurde davon ausgegangen, dafs der Wert keine den Dingen an sich anhaftende Eigenschaft, wie Ausdehnung, Härte, Farbe u. s. w. ist, dafs er vielmehr lediglich auf den Beziehungen beruht, die das menschliche Subjekt zur Aufsenwelt hat; der Wert der Dinge ist infolge dessen nichts, was durch das Sein der Dinge gegeben, in der Substanz der Dinge enthalten wäre; die Bedingungen, auf denen der wirtschaftliche Wert der Dinge beruht, haben wir vielmehr darin erkannt, dafs die Dinge der Aufsenwelt einerseits Gegenstand eines menschlichen Bedürfnisses sind, während andrerseits ihrer Erlangung Hemmnisse entgegenstehen, deren Überwindung mit Arbeit und Opfern verbunden ist. Gegenstand eines Bedürfnisses sind keineswegs nur diejenigen Dinge, die unmittelbar der Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse dienen, sondern daneben auch alle diejenigen Dinge, welche mittelbar zur Herstellung und Beschaffung der eigentlichen Konsumgüter Verwendung finden. Nahrungsmittel und Kleidungsstücke, Schmuckgegenstände und Wohnräume stehen in diesem Punkte den Werkzeugen und Maschinen, den Rohstoffen und Hilfsstoffen, welche der Herstellung der unmittelbaren Verbrauchsgüter dienen, ferner den Transportmitteln, welche sowohl im Produktionsprozefs als auch zur Überführung der gebrauchsfertigen Produkte an den Ort des Konsums benutzt werden, vollständig gleich. Aber auch das Geld, das die wichtige Aufgabe hat, die Übertragungen von Gütern, Nutzungen und Leistungen von Person zu Person zu vermitteln, gehört in diese Reihe; indem es im Produktionsprozefs die sachlichen Produktionsmittel und Arbeitskräfte zusammenführt, indem es die fertigen Waren aus der Hand der Produzenten zu den Verbrauchern leitet, dient es der Bedürfnisbefriedigung in derselben Weise, wie alle anderen Arten von Mittelsgütern. Ein Unterschied liegt nur insofern vor, als die Konsumgüter, die eigentlichen Produktionsmittel und die Transportmittel in jeder Wirtschaftsverfassung Gegenstand eines Bedürfnisses sind, während das Geld lediglicli einem Bedürfnis dient, das nur in unserer auf der freien Selbstbestimmung der Individuen, dem Privateigentum und der Arbeitsteilung beruhenden Wirtschaftsordnung gegeben ist. Solange aber diese Wirtschaftsordnung besteht, teilt das Geld mit allen andern wirtschaftlichen Gütern die eine Voraussetzung des wirtschaftlichen Wertes, dafs es Gegenstand eines Bedürfnisses ist. Andrerseits teilen alle übrigen Güter mit dem Gelde die Eigenschaft, dafs sie einen Wert nicht durch ihr blofses Sein, durch ihre blofse Substanz besitzen, sondern nur dadurch, dafs sie durch die Erfüllung bestimmter Funktionen direkt oder indirekt die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse bewirken. Ja die Edelmetalle selbst leiten ihren Wert, sobald sie als Geld Verwendung finden, ebensowohl von ihrer 12. Kapitel. Der Geldwert. § 2. 481 Geldfunktion her, wie von ihrer Brauchbarkeit als Rohstoffe für Schmuckgegenstände und Geräte. Genau betrachtet ist mithin jeder wirtschaftliche Wert ein „Funktionswert", einen „Substanzwert" giebt es nicht.') Die zweite Voraussetzung des wirtschaftlichen Wertes, die mit Arbeit und Opfern verbundene Beschaffung, ist beim Gelde ohne weiteres gegeben, falls der Geldstoff nur mit gröfserem Kostenaufwand produziert werden kann, oder falls der Geldstoff sich einerseits durch natürliche Seltenheit auszeichnet, während andrerseits sich eine erhebliche Nachfrage auch zu anderen als zu Geldzwecken auf ihn richtet. Wenn aber das Geld aus einem Stoffe hergestellt wird, der, wie Papierscheine, nahezu kostenlos produziert werden kann, ist auch dann der zweiten Voraussetzung für den wirtschaftlichen Wert genügt? Wir müssen uns hier vergegenwärtigen, dafs die Schwierigkeit der Beschaffung keineswegs ausschliefslich in den Widerständen und der Kargheit der Natur zu bestehen braucht, die den Menschen die Mittel zu ihrer Bedürfnisbefriedigung nur gegen einen Aufwand von Arbeit und Opfern und nur in einem Umfange, der für die vollständige Befriedigung aller Bedürfnisse nicht ausreicht, zur Verfügung stellt. Die Schwierigkeit der Beschaffung kann ihren Grund auch haben in der rechtlichen Organisation von Gesellschaft und Volkswirtschaft; das ist z. B. der Fall, wenn eine Person oder eine Körperschaft das Monopol der Herstellung oder des Besitzes von Objekten hat, die für andere Gegenstand eines Bedürfnisses sind; diese anderen werden' sich zur Erlangung der benötigten Dinge zu Gegenleistungen verstehen müssen; an die Stelle der natürlichen Schwierigkeit der Beschaffung oder zu dieser hinzu tritt mithin eine in der Gesellschaftsordnung begründete, eine soziale Schwierigkeit, die geeignet ist, den betreffenden Objekten einen Wert zu verleihen oder ihren Wert zu steigern. Beim Geld ist dieser Fall offenbar in der ausgesprochensten Weise gegeben. Der Staat hat in unserer Rechtsordnung die ausschliefsliche Befugnis der Herstellung derjenigen Münzen und Scheine, denen die Eigenschaft als Geld zukommt. Der Einzelne kann vom Staat das Geld nur erlangen, indem er etwas dafür giebt oder leistet. Der Staat ist mithin an sich zweifellos in der Lage, für sein Geld, auch wenn die natürlichen Schwierigkeiten seiner Erlangung (seine „Produktionskosten") nahezu gleich Null sind, durch Ausnutzung seines Geld- herstellungs-Monopols ein künstliches Beschaffungshindernis zu errichten und ihm damit die zweite Voraussetzung des wirtschaftlichen Wertes zu sichern. Der anscheinend prinzipielle Gegensatz von Geld mit Substanz- 1) Vergl. auch S ihjiel a. a. 0. S. 136. Helfferich, Das Geld. 31 482 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. wert und Geld mit blofsem Funktionswert löst sich auf Grund dieser Ausführungen dahin auf: Der Wert beider Arten von Geld beruht auf den zwei kardinalen Voraussetzungen eines jeden wirtschaftlichen Wertes, auf der Eignung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse und auf der Schwierigkeit der Erlangung. . Es bleibt nur der Gradunterschied, dafs das Geld mit blofsem „Funktionswert" seiner Beschaffenheit nach nur die Dienste als Geld zu leisten im stände ist, während bei dem Geld mit sogenanntem Substanzwert" der Geldstoff auch zur Befriedigung anderer Bedürfnisse Verwendung finden kann. Immerhin kann man dieser Erklärung entgegenhalten, es sei eine petitio principii, dafs ein zu keinem andern Zwecke brauchbarer Stoff überhaupt die Funktion als Geld verrichten könne. Dieser Einwand ist in gewisser Beziehung nicht unberechtigt; denn zwischen dem Gelde und allen übrigen wirtschaftlichen Gütern besteht folgender Unterschied: Bei den letzteren ist die Fähigkeit, Mittel zur Befriedigung eines Bedürfnisses zu sein, lediglich eine Voraussetzung des Wertes, nicht aber ist umgekehrt die Thatsache, dafs ihnen infolge der Schwierigkeit der Beschaffung wirklich ein Tauschwert zukommt, Voraussetzung ihrer Nützlichkeit; das Wasser dient zur Stillung des Durstes ganz unabhängig davon, ob es infolge seiner Knappheit und schwierigen Beschaffung einen Wert repräsentiert oder nicht. Beim Geld allein liegt es anders; das Geld kann offenbar seinen Funktionen als Mittel der Wertübertragung nur unter der Voraussetzung genügen, dafs es wertvoll ist; ein Geld ohne Wert, für das niemand etwas giebt, kann weder als Tauschmittel und Wertmafs, noch als Kapitalübertragungsmittel dienen, noch werden Zahlungsverpflichtungen in einem solchen Gelde vereinbart, noch kann es als Wertträger durch Zeit und Raum in Betracht kommen. Wenn nun aber das Geld Nutzwirkungen irgend welcher Art nur soweit zu leisten vermag, als es Wertqualität besitzt, dann scheint es nicht angängig zu sein, seine Wertqualität aus- schliefslich von seinen Nutzwirkungen als Geld abzuleiten; es scheinen vielmehr nur solche Sachen als Geld funktionieren zu können, die vermöge anderer Nutzwirkungen bereits einen Wert haben. Wie im geschichtlichen Teil gezeigt worden ist, haben in der That zuerst solche Güter als Tausch- und Zahlungsmittel und als Wertmafs gedient, die als Gebrauchsgüter Wert besafsen. Erst nachdem der Gebrauch solcher Güter als Geld die Wirtschaftsverfassung in einer Weise umgestaltet hatte, dafs das Geld als solches unentbehrlich geworden war, konnte der Wert der als Geld verwendeten Sachen mehr und mehr auf der Grundlage ihrer Geldfunktionen beruhen. Um aber ein Geld rein auf die Grundlage seiner Geldfunktionen zu stellen, dazu war die staatliche Ordnung des Geldwesens und das 12. Kapitel. Der Geldwert. § 2. 483 Bestehen von Zahlungsverpflichtungen notwendig. Es mufs, wie soeben ausgeführt wurde, ohne weiteres zugegeben werden, dafs niemand eine Sache ohne Wert im Austausch gegen eine wertvolle Sache annehmen Avird; wir haben ferner bei den Erörterungen über die Stellung des Geldes in der Rechtsordnung gesehen, dafs die Gesetzgebung der Volkswirtschaft nicht eine Sache als Tauschmittel aufzwingen kann, die der freie Verkehr als Tauschmittel ablehnt, und das lieifst nichts anderes, als dafs einer Sache, die nicht schon aus anderen Gründen wertvoll ist, weder aus einer freiwilligen, noch aus einer erzwungenen Verwendung als Tauschmittel ein Wert erwachsen kann. Dagegen steht es anders mit der Zahlungsmittelfunktion des Geldes. Zwar wird niemand geneigt sein, sich für die Zukunft die Leistung einer wertlosen Sache auszubedingen; wenn aber einmal zwischen den einzelnen Gliedern der Volkswirtschaft auf Geld lautende Zahlungsverpflichtungen in grofsem Umfange bestehen und wenn die staatliche Gesetzgebung in der Lage ist, zu bestimmen, in welchen Sachen der Gläubiger die Zahlung annehmen mufs, so kann der Staat auch Sachen, die keinerlei andere Brauchbarkeiten in sich schliefsen, mit dieser gesetzlichen Zahlungskraft ausstatten und ihnen damit eine Nutzwirkung geben, die geeignet ist, in Verbindung mit dem staatlichen Monopol der Geldherstellung als selbständige Wertgrundlage zu dienen. Wer Zahlungen zu leisten hat, braucht nichts danach zu fragen, ob die Sache, in der er kraft Rechtens Zahlung leisten kann, zu irgend einem andern Zwecke brauchbar ist; die Funktion als Mittel zur Erfüllung einer bereits bestehenden Zahlungsverpflichtung ist mithin eine von allen andern Brauchbarkeiten unabhängige Nutzwirkung, die, solange die lediglich als Zahlungsmittel brauchbare Sache von dem Zahlungsverpflichteten nur unter Überwindung von Schwierigkeiten beschafft werden kann — eine Voraussetzung, die bei beschränkter Ausgabe zutrifft —, ausreichend ist, um dieser Sache einen Wert zu verleihen. Auf Grund dieses rein aus der gesetzlichen Zahlungskraft erwachsenen Wertes kann die Sache dann auch als Tauschmittel und in allen übrigen Geldfunktionen Verwendung finden. Historisch freilich mufs das Geld entstanden sein, ehe auf Geld lautende Zahlungsverpflichtungen und damit die Grundlage für ein Geld, das nur als Geld eine Brauchbarkeit darstellt, entstehen konnte. Die Entstehung des Geldes mufste deshalb in der geschilderten Weise mit der Verwendung von Gebrauchsgütern als Tausch- und Zahlungsmittel u. s. w. beginnen. Sobald aber einmal in einem späteren Stadium der Geldentwicklung auf Geld lautende Zahlungsverpflichtungen gegeben sind, sobald der Staat sich die Bestimmungen über die Erfüllung von Geldschulden und die Herstellung des Geldes selbst vorbehalten hat, ist die logische und praktische Möglichkeit der Schaffung von Geld gegeben, das lediglich als Geld Brauchbarkeit und Wert besitzt. 31* 484 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Diese Möglichkeit liegt naturgemäfs in einem um so höheren Grade vor, je mehr infolge der Entwicklung des Kreditverkehrs die Zahlungsverpflichtungen sich ausdehnen und die Funktion des Geldes als Erfüllungsmittel für Zahlungsverpflichtungen gegenüber den der Einwirkung der Gesetzgebung entzogenen Funktionen als Mittel der freiwilligen Übertragung (namentlich als Tauschmittel) an Bedeutung gewinnt, je mehr ferner die staatliche Organisation sich verfeinert und mit ihren Wirkungen die wirtschaftlichen Beziehungen der Individuen durchdringt. Aber die geschilderte Möglichkeit ist gleichwohl auf keiner Entwicklungsstufe von Staat und Volkswirtschaft eine unbedingte. Der lebendige Verkehr kann ihr vielmehr die Voraussetzungen nehmen, wenn das Geld, das ihm der Staat liefert, seinen Bedürfnissen nicht entspricht. Wenn der Staat nicht durch eine kluge Handhabung seines Monopols der Geldherstellung für sein aus einem wertlosen oder geringwertigen Stoffe hergestelltes Geld der Verkehrswelt dasjenige Vertrauen einzuflöfsen vermag, das dem Gelde mit Substanzwert eben wegen des Wertes seiner auch zu andern Zwecken brauchbaren Substanz entgegengebracht wird, so kann der Verkehr, wie zahlreiche historische Beispiele lehren, in den neu zu begründenden Schuldverhältnissen Leistungen vereinbaren, welche der Einwirkung des Staates entzogen sind, er kann sich auf diese Weise ein neues Geld schaffen. Beispiele dafür sind die Rückkehr des Verkehrs zu Edelmetallbarren an Stelle der geprägten Münzen in Zeiten starken Mifsbrauchs der staatlichen Münzhoheit und der Gebrauch von ausländischem Metallgeld in Staaten mit einem sich stark entwertenden Papiergeld; wenn keine neuen Zahlungsverpflichtungen mehr in dem staatlichen Geld eingegangen werden, dann mufs allmählich die Grundlage schwinden, auf der allein ein Geld ohne Substanzwert denkbar ist. In dieser Beleuchtung erscheint auf Grund der neuesten Entwicklung des Geldwesens und der Geldtheorie das Wertproblem in der schon von Aristoteles aufgeworfenen Frage, ob das Geld „vnuio" oder „cpvaei ist, ob es auf der durch das Gesetz geschaffenen oder der von Natur gegebenen Ordnung der Dinge beruht. § 3. Die Bestimmungsgründe des Geldwertes. Wir haben im vorigen Paragraphen gesehen, dafs der Wert des Geldes, einerlei ob er ein „Substanzwert" oder ein blofser „Funktionswert" ist, dieselben Voraussetzungen hat, wie jeder wirtschaftliche Wert überhaupt: die Fähigkeit, einem Bedürfnis zu genügen und die nur unter Opfern mögliche Beschaffung. Es stellt sich nunmehr die weitere Frage ein, wonach sich die Höhe des Geld wertes bestimmt. Auch bei der Erörterung dieses neuen Problems mufs daran erinnert werden, dafs wir in der Vorstellung, nach welcher die einzelnen 12. Kapitel. Der Geldwert. § 3. 485 Güter mit einem veränderlichen, aber mefsbaren Quantum von Verkehrswert ausgestattet sind, lediglich eine Abstraktion aus der That- sache erblicken können, dafs die einzelnen Verkehrsgüter gegeneinander in quantitativen Verhältnissen, die fortgesetzten Veränderungen unterliegen, ausgetauscht werden. Es kann nun aber überhaupt kein Austausch zwischen zwei Verkehrsobjekten stattfinden, ohne dafs das quantitative Verhältnis, in welchem die beiden Objekte gegeneinander umgesetzt werden, durch Faktoren bestimmt wird, die auf jeder der beiden Seiten wirksam sind. Wenn 1 Rind gegen 8 Schafe gegeben wird, so kann dieses Austauschverhältnis nur das Ergebnis von Erwägungen und Thatsachen sein, die sich sowohl auf das Rind als auch auf die Schafe beziehen. Der Grad der Nützlichkeit und die Stärke der darauf beruhenden Nachfrage, die gröfsere oder geringere Schwierigkeit der Beschaffung und damit die Stärke des Angebots bilden, indem sie bei beiden Tauschobjekten in verschiedenem Mafse vorhanden sind, die Grundlage für das Verhältnis, in welchem sich der Austausch vollzieht. Die Veränderungen jedoch, die in den Austauschverhältnissen irgendwelcher Verkehrsobjekte eintreten, können möglicherweise ihre Ursache auf der Seite nur eines der beiden Verkehrsobjekte haben, indem sich die für das Tauschverhältnis mafsgebenden Bestimmungsgründe nur hinsichtlich dieses einen Gutes ändern, während sie hinsichtlich des andern Gutes unverändert bleiben. Das alles gilt in Anbetracht des Umstandes, dafs der Wert des Geldes auf denselben Voraussetzungen beruht, wie der Wert aller andern Verkehrsobjekte, für das zwischen Geld und den übrigen Verkehrsobjekten bestehende Austauschverhältnis ebenso, wie für die Austauschverhältnisse der übrigen Verkehrsobjekte unter sich. Das Problem der Höhe des Geldwertes und der Veränderungen derselben umschliefst mithin zwei ihrem Wesen nach verschiedene Fragen. 1. Die Frage nach dem thatsächlich bestehenden Austauschverhältnis zwischen dem Gelde und den übrigen Verkehrsobjekten. — Da man die Umsätze von Geld gegen andere Verkehrsobjekte als „Kauf" und das in Geld bestehende Äquivalent als „Preis" bezeichnet, ist die Frage nach der Höhe und den Veränderungen der „allgemeinen Kaufkraft des Geldes" und des „allgemeinen Preisniveaus" mit dieser ersten Seite des Problems identisch. Die Aufgabe ist lediglich statistischer Natur, sie erstreckt sich auf die Feststellung der thatsächlich bestehenden Preise (im weitesten Sinne) und ihrer Verschiebungen. 2. Die Frage nach den auf der Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründen für das zwischen dem Gelde und den übrigen Verkehrsobjekten bestehende Austauschverhältnis und dessen Verschiebungen. — Die Frage ist analytischer Natur, sie geht über die Feststellung ^tatsächlicher Verhältnisse hinaus, ihre Lösung erfordert 486 Zweites Buch. IY. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. die Ergriindung der Ursachen gewisser Thatsachen und Vorgänge des Verkehrs. Man hat die erste Frage als das Problem des „äufseren Tauschw ertes", die zweite als das Problem des „inneren Tauschwertes" des Geldes bezeichnet. *) Die Anwendung der letzteren Bezeichnung für die Frage nach den auf Seite des Geldes liegenden Bestimmungsgründen des Austauschverhältnisses zwischen dem Geld und den übrigen Objekten ist — wie man sich stets vor Augen halten mufs — nur auf Grund der Vorstellung möglich, dafs ein jedes von zwei Verkehrsobjekten, die in irgendwelchem quantitativen Verhältnis gegeneinander umgesetzt werden, ein bestimmtes Quantum von Tauschwert umschliefse; in diesem Tausch- wertquantum, das absolut genommen überhaupt nicht vorstellbar ist, denkt man sich die auf der Seite des Geldes für das Austauschverhältnis wirksamen Bestimmungsgründe gewissermafsen kondensiert. Aus Gründen der Einfachheit der Terminologie empfiehlt es sich in der That, die Wirkung der auf der Seite des Geldes liegenden Bestimmungsgründe für die Austauschverhältnisse zwischen dem Gelde und den übrigen Waren unter der Bezeichnung „innerer Tauschwert des Geldes" oder noch einfacher unter der Bezeichnung „Geldwert" zusammenzufassen. Nur mufs man sich dann die Bedeutung dieses Wortes [stets vor Augen halten und jedes Durcheinanderwerfen dieses Begriffs mit den that- sächlichen Austauschverhältnissen, in denen aufser dem „Geldwert" auch der „innere Tauschwert" der übrigen Verkehrsobjekte in Erscheinung tritt, vermeiden. — Im folgenden soll der „äufsere Tauschwert des Geldes" im oben definierten Sinne als „Kaufkraft" des Geldes, der innere Tauschwert des Geldes schlechthin als „Geldwert" bezeichnet werden. Wenn wir nach dieser Klarstellung des Problems und der Terminologie an die Frage nach den auf der Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründen für die Austauschverhältnisse herantreten, so bietet sich für die Lösung dieser Aufgabe kein anderer Anknüpfungspunkt als die fundamentalen Thatsachen, welche die Voraussetzung eines jeden Wertes sind. Aber sofort machen wir die Beobachtung, dafs zwischen den Voraussetzungen des Wertes und den Austauschverhältnissen selbst ein einfaches Verhältnis nicht besteht. Weder der Grad der Brauchbarkeit zweier Güter noch der Grad der Schwierigkeit ihrer Beschaffung gestatten eine unmittelbare Ableitung des zwischen den beiden Gütern im Austausch realisierten oder zu realisierenden Wertverhältnisses. Allerdings haben wir in der sogenannten „Grenznutzen-Theorie" einen geistreichen Versuch, den Verkehrswert der Güter in unmittelbare Beziehung zu dem Grad ihrer Nützlichkeit zu setzen. Wenn von einem Gute ein bestimmter Vorrat gegeben ist, so werden aus diesem Vorrat 1) Vergl. Menger im Handwörterbuch der Staatswissenschaften 2. Aufl., IV. Bd. S. 88—95 (Artikel „Geld")- 12. Kapitel. Der Geldwert. § 3. 487 zuerst die dringendsten, dann die nächstdringenden Bedürfnisse befriedigt; ist das Gut nur zur Befriedigung eines einzigen Bedürfnisses geeignet, so wird, je mehr Einheiten des Gutes verbraucht werden, ein desto stärkerer Sättigungsgrad erreicht, sodafs der noch zu befriedigende Grad des Begehrens immer geringer wird. Die geringste Nutzwirkung, zu welcher ein Gut bei gegebener Menge noch zu verwenden ist, wird als „Grenznutzen" bezeichnet. Der Grenznutzen sinkt nach den eben gemachten Ausführungen bei zunehmendem Vorrat und steigt bei zunehmendem Bedarf. Dieser Grenznutzen der einzelnen Güter soll unmittelbar bestimmend sein für ihren Verkehrswert. Jeder Einzelne wird eine Einheit eines in seinem Besitz befindlichen Gutes nur dann gegen ein anderes Gut hingeben, wenn er mit dem letzteren eine höhere Nutz Wirkung erzielen kann, als dem geringsten mit dem wegzugebenden Gut noch zu erzielenden Nutzen entspricht; der im Austausch zu realisierende Verkehrswert kann sich mithin nur zwischen den Grenzen bewegen, die durch die Verschiedenheit des Grenznutzens der ausgetauschten Güter für die beiden austauschenden Individuen gegeben sind. Nimmt man einen Mai'kt mit einer Mehrzahl von Käufern und Verkäufern, so soll der volkswirtschaftliche Grenznutzen darin zum Ausdruck kommen, dafs die Verkäufer genötigt sind, sich mit einem Preise zufrieden zu geben, welcher der geringsten Schätzung entspricht, bis zu der das Angebot der Nachfrage folgen mufs; d. h. mit einem Preise, der durch den geringsten in Geld ausgedrückten Nutzen, der mit der angebotenen Menge bei den Nachfragenden noch befriedigt werden kann, bestimmt ist. Die Meinungen, wie weit dieser Versuch einer unmittelbaren Darstellung von Preis und Tauschwert aus der Nützlichkeit geglückt ist, sind geteilt. Namentlich ist darauf hingewiesen worden, dafs der Grad der Nützlichkeit der Gütereinheiten für die Individuen schlechterdings nicht quantitativ bestimmbar ist und deshalb auch keinen wirklichen Anhalt für die quantitative Bestimmung des Verkehrswertes der Güter geben kann. Wir brauchen uns hier auf eine Kritik umsoweniger einzulassen, als der Anwendung der Grenznutzen-Theorie auf das Geld ein eigentümliches Hindernis entgegen steht. Während diese Theorie den Verkehrswert der Güter aus dem Grad ihrer Nützlichkeit innerhalb der Einzelwirtschaften zu bestimmen sucht, ist umgekehrt der Grad der Nützlichkeit des Geldes für die Einzelwirtschaften ganz offensichtlich durch seinen Verkehrswert gegeben. Wir stehen hier vor demselben Phänomen wie im vorigen Paragraphen bei der Erörterung des Funktionswertes des Geldes. Dort haben wir gesehen, dafs das Geld nur unter der Voraussetzung Nutzwirkungen ausüben kann, dafs es Verkehrs wert hat; hier machen wir die Beob- 488 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgvmg und Geldwert. achtung, dafs auch der Grad dei' Nützlichkeit des Geldes bestimmt ist durch die Höhe seines Verkehrs wertes. Die Schätzung des Geldes in der Einzelwirtschaft richtet sich danach, was man für das Geld an Gütern, die dem unmittelbaren Verbrauch oder Gebrauch dienen — sei es in Haushaltung oder Erwerbswirtschaft —, bekommen kann, oder danach, was man zur Beschaffung des für fällige Zahlungen benötigten Geldes an andern Güter hingeben mufs. Der Grenznutzen des Geldes in einer gegebenen Einzelwirtschaft ist mithin der geringste Nutzen, der mit den Gütern, die durch das zur Verfügung stehende Geld beschafft werden können oder für das benötigte Geld hingegeben werden müssen, noch zu erzielen ist; und dieser Grenznutzen hat bereits einen bestimmten Verkehrswert des Geldes zur Voraussetzung, so dafs der letztere nicht vom ersteren abgeleitet werden kann. Wenn man die Gesamtheit einer Volkswirtschaft ins Auge fafst, so ergiebt sich die Unanwendbarkeit der Grenznutzen-Theorie für das Geld aus folgender Erwägung: Der Begriff des Grenznutzens beruht darauf, dafs mit einer gegebenen Gütermenge nur ein bestimmter Bedarf befriedigt und damit nur eine bestimmte Reihe von Nutzwirkungen herbeigeführt werden kann; der geringste noch erzielbare Nutzen steht bei gegebenem Bedarf und Vorrat fest. Er bestimmt nach der Grenznutzen-Theorie den Wert des Gutes im Verhältnis zu den anderen Gütern, die als Gegenwert angeboten werden, und zwar in der Weise, dafs derjenige Teil der Nachfrage, der durch -den gegebenen Vorrat nicht befriedigt werden kann, dadurch ausgeschaltet wird, dafs er einen dem Grenznutzen entsprechenden Gegenwert nicht zu bieten vermag. Die Voraussetzung, dafs mit einer gegebenen Gütermenge an sich schon auch die mögliche Nutzwirkung gegeben ist, die dann ihrerseits den Wert bestimmen könne, trifft nun zwar für alle anderen Güter zu, aber nicht für das Geld. Mit tausend Tonnen Getreide kann eine bestimmte Anzahl von Menschen bis zu einem bestimmten Grade gesättigt werden, und zwar unabhängig vom Verkehrswert des Getreides. Dagegen befindet sich die Nutzwirkung einer gegebenen Geldmenge nicht nur für die Einzelwirtschaften, sondern auch innerhalb der gesamten Volkswirtschaft in unmittelbarer Abhängigkeit von dem Werte des Geldes. Je höher der Wert der Geldeinheit gegenüber den übrigen Gütern ist, desto gröfsere Gütermengen können durch die Vermittelung der gleichen Summe von Geldeinheiten umgesetzt werden. Allerdings richtet sich der Bedarf des Einzelnen zur Erfüllung einer aus früherer Zeit stammenden Zahlungsverpflichtung auf eine bestimmte Geldsumme, die als solche unabhängig ist von dem gegenwärtigen Geldwert; aber der Bedarf an Geld als Tauschmittel in der Gegenwart und der Umfang der Zahlungsverpflichtungen, die jeweils aus dem Ankauf von Waren auf Kredit u. s. w. entstehen, richtet sich ganz und 12. Kapitel. Der Geldwert. § 3. 489 gar nach dem Werte, den das Geld im Verhältnis zu den übrigen Gütern hat. Schon David Hume hat den in seinem Kern unzweifelhaft richtigen Satz aufgestellt, dafs die Menge des Geldes an sich für die volkswirtschaftliche Nutzwirkung des Geldes gleichgültig sei, dafs die Hälfte des in einer Volkswirtschaft vorhandenen Geldes bei doppeltem Werte gegenüber den übrigen Gütern die gleichen Dienste leisten werde, wie der ganze Geldvorrat. Während bei allen andern Gütern der Wert aus der Beschränkung der bei einem gegebenen Vorrat möglichen Nutz Wirkungen resultiert und im allgemeinen um so höher ist, je höhere Grade von Nutzwirkungen durch die Beschränktheit des Vorrates ausgeschlossen sind, die Nutzwirkungen des Vorrates selbst aber durch seinen Wert nicht erhöht werden, — kann beim Gelde die Nutzwirkung eines gegebenen Vorrates durch Erhöhung des Wertes der Geldeinheit eine beliebige Ausdehnung erfahren. Wir sehen mithin, dafs in der Einzelwirtschaft wie in der Volkswirtschaft die Nutzwirkungen des Geldes — im Gegensatz zu denjenigen aller übrigen Güter — nicht durch seine Menge beschränkt sind, sondern durch Veränderungen seines Verkehrs wertes bedingt werden, dafs mithin sein Verkehrswert selbst nicht aus der Begrenztheit seiner Nutz Wirkungen durch einen gegebenen Vorrat abgeleitet werden kann. Wir müssen deshalb für das Geld noch mehr als für die übrigen Güter darauf verzichten, die Höhe des Wertes unmittelbar aus den Faktoren, welche die Voraussetzung des Wertes bilden, darzustellen. Wenn aber auch die Voraussetzungen des Wertes, die Brauchbarkeit zur Befriedigung eines Bedürfnisses und die Schwierigkeit der Beschaffung keine direkte Ableitung der Höhe des Verkehrswertes der Güter gestatten, so ergeben sich doch aus den Verschiedenheiten und den Veränderungen des Grades, in dem diese Voraussetzungen bei den einzelnen Gütern vorliegen, gewisse allgemein feststellbare Tendenzen für die Bildung und Änderung der Austauschverhältnisse. Sobald es sich nicht mehr um einen Tausch zwischen isolierten Wirtschaftssubjekten, sondern um Tauschvorgänge auf dem „Markte", d. h. zwischen einer Mehrzahl von miteinander konkurrierenden Individuen auf beiden Seiten handelt, sind Angebot und Nachfrage die Faktoren, welche unmittelbar die Austauschverhältnisse regulieren; je gröfser das Angebot, desto geringer ist im allgemeinen der zu erzielende Gegenwert, weil mindestens ein Teil der Verkäufer sich lieber mit einem geringeren Gegenwert zufrieden giebt, als dafs er auf seiner Ware sitzen bleibt; je stärker die Nachfrage, desto höher ist im allgemeinen der zu erzielende Gegenwert, weil mindestens ein Teil der Käufer gewillt ist, seine Nachfrage nötigenfalls auch zu höheren Preisen zu decken. Das Verhältnis ist jedoch nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht; es wirkt nämlich nicht nur die 490 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf. Geld Versorgung und Geldwert. Gestaltung von Angebot und Nachfrage auf den zu erzielenden Gegenwert ein, sondern der erzielte Gegenwert übt seinerseits auch eine gewisse Rückwirkung auf die Gestaltung von Angebot und Nachfrage aus; ein hoher Preis ist geeignet, die Nachfrage zu beschränken und das Angebot zu erhöhen, ein niedriger Preis wirkt nach der umgekehrten Richtung. In dem Grade dieser Wechselwirkung sind die wichtigsten Besonderheiten der Preisbildung bei den einzelnen Kategorien der Verkehrsobjekte begründet. Je unentbehrlicher ein Gut, je gröfser und dringender deshalb die auf dasselbe gerichtete Nachfrage ist, desto höher wird bei geringerem Angebot der Preis steigen müssen, um die Nachfrage entsprechend zu beschränken; je weniger ausdehnungsfähig die Nachfrage ist, desto stärker mufs ein steigendes Angebot auf den Preis drücken, um Absatz zu finden. Daraus erklärt sich die bekannte Beobachtung, dafs die Preise derjenigen Güter, die einerseits in einem gewissen Quantum von jederman benötigt werden, an deren Anhäufung über ein gewisses Mafs hinaus jedoch niemand ein Interesse hat, wie etwa die notwendigsten Nahrungsmittel, beträchtlich stärkeren Preisschwankungen unterliegen als Luxusgüter, die zwar entbehrlich sind, deren Absatzmöglichkeit auf der andern Seite aber praktisch unbegrenzt ist. — Auf der Seite des Angebots ist die Ausdehnungs- und Beschränkungsfähigkeit gleichfalls bei den einzelnen Gütern sehr verschieden. Je weniger beschränkungsfähig das Angebot ist, desto stärker mufs bei sinkender Nachfrage der Preis zurückgehen; so z. B. ist der Preis bei Gütern, die einem raschen Verderb unterliegen, einem stärkeren Sinken ausgesetzt, als bei dauerhafteren Gütern, deren Angebot wenigstens zeitweise zurückgehalten werden kann. Je schwerer andrerseits das Angebot ausgedehnt werden kann, desto stärker müssen bei wachsender Nachfrage die Preise steigen; daraus erklärt sich die Verschiedenartigkeit der Preisbewegung der Güter, die ohne Steigerung der Kosten beliebig vermehrbar sind, und der Güter, die entweder überhaupt nicht oder nur zu steigenden Kosten vermehrt werden können, — wobei die Unmöglichkeit oder Schwierigkeit der Vermehrung ebensowohl in natürlichen als auch in rechtlichen Verhältnissen (Monopolen) ihren Grund haben kann. — Es braucht nicht hervorgehoben zu werden, dafs wir es bei den auf der Seite des Angebotes wirksamen Verhältnissen mit dem Faktor der Schwierigkeit der Beschaffung, bei den auf Seiten der Nachfrage wirksamen Verhältnissen mit dem Faktor der Brauchbarkeit zur Befriedigung von Bedürfnissen zu thun haben. Auf unser besonderes Problem angewendet, ergeben diese für den Verkehrswert der Güter im allgemeinen entwickelten Sätze, dafs auch die auf der Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründe für das Austauschverhältnis zwischen dem Gelde und den übrigen Verkehrs- 12. Kapitel. Der Geldwert. § 3. 491 objekteil in der Gestaltung von Nachfrage und Angebot, in der Gestaltung von Geldbedarf und Geldversorgung zu suchen sind. Dieser an sich nicht viel besagende Satz erhält seinen Inhalt durch die ausführliche Analyse, welche Geldbedarf und Geldversorgung in den beiden ersten Kapiteln dieses Abschnitts erfahren haben. Aus einer Betrachtung der Besonderheiten eines jeden dieser beiden Faktoren ergiebt sich für den Geldwert folgendes: Die Geldversorgung ist bei dem metallischen Gelde im allgemeinen eine relativ stabile Gröfse. Infolge der Dauerhaftigkeit der Edelmetalle haben sich im Laufe der Jahrhunderte und Jahrtausende so erhebliche Bestände an Edelmetall angehäuft, dafs die jährliche Neuproduktion und deren Schwankungen nur einen geringfügigen Ein- flufs auf den der Volkswirtschaft zur Verfügung stehenden Edelmetallvorrat ausüben. Nur ganz gewaltige Veränderungen in der Edelmetallgewinnung, wie sie durch die Entdeckung Amerikas und im 19. Jahrhundert durch die Entdeckung der kalifornischen und australischen Goldfelder hervorgerufen worden sind, können nachhaltige und merkbare Verschiebungen herbeiführen. Soweit die Geldversorgung durch Ausgabe papierner Scheine erfolgt, läfst sich etwas Allgemeines nicht aussagen, da der Umfang und die Veränderungen der Geldversorgung hier von der Politik des Staates oder der Bank abhängt, welche die Scheine emittieren. Die Nachfrage nach Geld, die von den oben geschilderten zahlreichen und komplizierten Bedingungen abhängig ist, unterliegt sowohl im grofsen Lauf der Entwicklung der Volkswirtschaften, als auch innerhalb der kürzeren Entwicklungsabschnitte gröfseren Veränderungen. Was die Gesamtentwicklung des Geldbedarfs bei Völkern anlangt, die vollkommen zur Geldwirtschaft durchgedrungen sind, so beobachten wir, dafs die einzelnen auf den Geldbedarf einwirkenden Faktoren geeignet sind, sich zu kompensieren. Die mit dem Fortschreiten der Volkswirtschaft verbundene Zunahme einerseits der durch Geld zu vermittelnden Umsätze, andrerseits der Intensität der Ausnutzung des Geldvorrates heben sich in ihrer Wirkung auf die Gesamtgestaltung des Geldbedarfs bis zu einem gewissen Grade auf. Hinsichtlich der Rückwirkung des für das Geld zu erzielenden Gegenwertes auf die Geldversorgung kann an die Ausführungen erinnert werden, die oben gelegentlich der Analyse der Geldversorgung gemacht worden sind. Der erste Faktor der Geldversorgung bei Ländern mit metallischer Währung, die Neuproduktion von Edelmetall, kann nur in geringem Umfange durch die Gestaltung des für Geld zu erzielenden Gegenwertes beeinflufst werden, nämlich nur so weit, als bei einer Steigerung des Gegenwertes, der ja auch in Arbeitskräften und bergbaulichen Produktionsmitteln bestehen kann, die lohnende Ausbeutung ärmerer 492 Zweites Buch. IY. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Fundstellen möglich wird, während bei einer Minderung des Gegenwertes der Betrieb der am wenigsten ertragreichen Minen eingestellt werden mufs. Starke und anhaltende Verschiebungen in der Edelmetall- gewinnung erscheinen deshalb an sich geeignet, gröfsere Veränderungen des Geldwertes zu bewirken. Bei der Betrachtung dieses Faktors darf jedoch nicht vergessen werden, dafs die Versorgung eines einzelnen Landes mit Metallgeld — und darauf kommt es im konkreten Fall allein an — nicht unmittelbar durch die Gestaltung der Edelmetallproduktion beeinflufst wird, sondern sich auf die in allen vom Weltverkehr berührten Ländern angesammelten Edelmetallbestände erstreckt; diese Edelmetallbewegungen aber werden innerhalb der oben bezeichneten Grenzen durch die relative Stärke der Geldnachfrage in den einzelnen Ländern und die Höhe des für das Metallgeld in den verschiedenen Gebieten zu erzielenden Gegenwertes, mag dieser durch den Ankauf von Waren, Wertpapieren u. s. w. oder als Zinsvergütung für die leihweise Überlassung von Geld realisiert werden, mafsgebend beeinflufst. Die internationale Beweglichkeit und Freizügigkeit der Edelmetalle hat für die einzelnen Länder die Wirkung einer auf Gegenseitigkeit begründeten Versicherung gegenüber den Schwankungen des Geldbedarfs; die nach verschiedenen Bichtungen gehenden Veränderungen des Geldbedarfs der einzelnen Volkswirtschaften haben die Tendenz, sich in ihrer Wirkung auf den Wert des Geldmetalls gegenseitig auszugleichen. Dazu kommt, dafs die Edelmetalle nicht nur Geldzwecken, sondern in einem sehr erheblichen Umfange auch der Verwendung zu Luxuszwecken dienen. Für diesen zweiten Teil ihrer Verwendung trifft das oben Ausgeführte zu, dafs die Nachfrage durch Veränderungen des Angebots und deren Wirkungen auf den zu erzielenden Gegenwert ebenso leicht eingeschränkt wie ausgedehnt werden kann. Ferner bietet das in Form von Schmucksachen und Geräten angehäufte Geldmetall gegenüber einer erheblichen Steigerung des Geldbedarfs und der für Geld zu erzielenden Gegenwerte eine sehr wichtige Rücklage. Die Anpassungsfähigkeit der Geldversorgung an den Geldbedarf und damit die Garantien für eine relative Stabilität des „innern Tauschwertes" des Geldes werden mithin durch die Verwendbarkeit der Edelmetalle zu Luxuszwecken beträchtlich verstärkt. Schliefslich ist hervorzuheben, dafs der Geldumlauf bei den auf metallischer Grundlage beruhenden Währungssystemen durch die bank- mäfsige Ausgabe papierner Geldzeichen eine weitgehende Anpassungsfähigkeit gegenüber den Veränderungen des Geldbedarfs erhält; bei einer rationellen Ordnung des Bankwesens and bei einer richtigen Handhabung der Bankpolitik vermag der elastische Notenumlauf den auf dem Wechsel der wirtschaftlichen Konjunkturen und der ungleichen 12. Kapitel. Der Geldwert. § 3. 493 Verteilung der Zahlungsleistungen innerhalb der einzelnen Jahre beruhenden Schwankungen des Geldbedarfs zu genügen, sodafs diese periodischen Schwankungen des Geldbedarfs als Bestimmu vigsgrün d e des Geldwertes ausgeschaltet oder mindestens erheblich abgeschwächt werden. Bei denjenigen Währungssystemen, bei welchen die Ausgabe von Geld ganz im Belieben der Regierung steht, wäre theoretisch eine völlige Anpassung des Geldumlaufs an die Veränderungen des Geldumlaufs denkbar. Die praktischen Schwierigkeiten sind weiter unten noch ausführlicher zu besprechen. Hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit der Geldnachfrage ist zunächst zu bemerken, dafs unter normalen Verhältnissen den Schwankungen der Gröfse der durch Geld zu bewirkenden Übertragungen in weitem Umfange genügt werden kann durch die mehr oder minder intensive Ausnutzung der vorhandenen Cirkulationsmittel und durch die Ergänzung des eigentlichen Geldumlaufs durch Kreditpapiere, die ihre ordentliche Bestimmung in andern als den eigentlichen Geldfunktionen haben; dafs mithin eine Vermehrung der durch Geld zu vermittelnden Wertübertragungen, wie oben namentlich am Beispiel des Giroverkehrs gezeigt wurde, noch keineswegs einen Mehrbedarf an Cirkulationsmitteln im allgemeinen und an Metallgeld im besonderen hervorzurufen braucht. Vor allem aber ist die Rückwirkung des für das Geld zu erzielenden Gegenwertes auf die Nachfrage eine intensivere als bei irgend einem andern Gut, und zwar auf Grund der bereits mehrfach hervorgehobenen Thatsache, dafs das Geld das einzige Gut ist, dessen Nutzwirkungen auf seinem Verkehrs wert beruhen und mit seinem Verkehrs wert steigen und fallen. Bei allen andern Gütern können bei einer Veränderung im Verhältnis von Angebot und Nachfrage diese beiden Faktoren nur dadurch wieder ins Gleichgewicht gebracht werden, dafs im Falle einer Überschreitung des Angebots durch die Nachfrage derjenige Teil der Nachfrage, der durch das Angebot nicht gedeckt werden kann, durch steigende Preise zum Verzicht gezwungen und ausgeschaltet wird; dafs umgekehrt im Falle einer Überschreitung der Nachfrage durch das Angebot der Umfang der Nachfrage durch eine Herabsetzung der Preise, welche neue, weniger leistungsfähige Käufer herbeizieht und die bisherigen Käufer zu einer reichlicheren Deckung ihres Bedarfs veranlafst, erweitert wird. Die Preisschwankungen müssen, wie oben ausgeführt, um so stärker sein, je zäher die Nachfrage der Rückwirkung der Preise widersteht. Bei dem Gelde nun schrumpft der Widerstand des Bedarfs gegen die restringierenden und stimulierenden Einwirkungen der Veränderungen seines Verkehrswertes auf ein Minimum zusammen Sobald die auf Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründe für das Austauschverhältnis zwischen dem Gelde und den sonstigen Ver- 494 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung' und Geldwert. kehrsobjekten sich durchgesetzt und zu einer Erhöhung des für ein gegebenes Geldquantum zu erzielenden Gegenwertes geführt haben, kann einem gesteigerten Geldbedarf durch die gleiche Geldmenge, die nunmehr einen erhöhten Verkehrswert repräsentiert, genügt werden; im umgekehrten Falle einer Minderung des Verkehrswertes des Geldes wird die gleiche Geldmenge durch einen geringeren Geldbedarf beansprucht. Der Geldbedarf der Volkswirtschaft richtet sich nicht auf eine bestimmte Menge an Edelmetallstückchen oder Papierscheinen, sondern darauf, dafs die vorhandene Geldmenge einen bestimmten Wert gegenüber den übrigen Verkehrsobjekten darstelle; deshalb kann jeder beliebige Geldbedarf mit jeder beliebigen Geldversorgung durch eine entsprechende Änderung im Austauschverhältnis zwischen dem Gelde und den übrigen Verkehrsobjekten ins Gleichgewicht gesetzt werden. Eine Diskrepanz zwischen Geldbedarf und Geldversorgung kann auf Grund dieser Sonderstellung des Geldes nur insoweit und solange stattfinden, als eine Veränderung der für das Austauschverhältnis wirksamen Bestimmungsgründe sich in dem Austauschverhältnis selbst noch nicht völlig durchgesetzt hat. Die Wirkungen einer solchen Unstimmigkeit sind weiter unten zu besprechen. Der Gedanke, dafs der einer Volkswirtschaft zur Verfügung stehende Geldbestand sich durch Veränderungen seines Wertes dem Geldbedarf anpassen könne und anzupassen strebe, liegt nahezu allen Theorien des Geldwertes zu Grunde. Die Mängel der einzelnen Theorien resultieren daraus, dafs die komplizierten Faktoren des Geldbedarfs und der Geldversorgung nicht richtig aufgefafst worden sind. Die alte Theorie Locke s glaubt den Geldbedarf einer Volkswirtschaft gegeben durch den gesammten Gütervorrat, gewisse neuere Spielarten der „Quantitätstheorie" erblicken das veränderliche Moment unter den Bestimmungsgründen des Geldwertes ausschliefslich oder ganz vorwiegend in der Geldversorgung, wie sie durch die jeweilige Edelmetall- produktion — in Papierwährungen durch den Umfang der Papiergeldausgabe — dargestellt wird. Diese Theorien, die nur einen Faktor unter allen auf das Austauschverhältnis von Geld und Waren einwirkenden als ausschlaggebend ansehen und die zahlreichen Gegenwirkungen übersehen oder wenigstens nicht ausreichend würdigen, müssen notwendiger Weise zu einer Überschätzung der Veränderlichkeit des Geldwertes und damit zu einer Überschätzung der vom Gelde ausgehenden Einwirkungen auf die Veränderungen der Preise u. s. w. gelangen. Eine tiefer eindringende Analyse der Faktoren Geldbedarf und Geldversorgung und des zwischen diesen beiden Faktoren bestehenden Wechselwirkungsverhältnisses, wie sie hier versucht worden ist, führt zu dem Besultat, dafs wohl bei kaum einem andern Gute die für das Austauschverhältnis massgebenden Bestimmungsgründe in ihrer 12. Kapitel. Der Geldwert. § 4. 495 Gesamt Wirkung eine so grofse Stabilität garantieren, wie sie bei dem Gelde auf Grund seiner wirtschaftlichenSonderstellungund vor allem auch auf Grund der Organisation der modernen Geldverfassung gegeben ist. § 4. Die Einrichtung der Geldsysteme als Wertproblem. Nach der Feststellung der Voraussetzungen und Bestimmungsgründe des Wertes im allgemeinen und des Geldwertes im besonderen sind wir in der Lage, uns über die tiefere Bedeutung und die Wirkungsgrenzen derjenigen Mafsnahmen Bechenschaft zu geben, durch welche der Staat die einzelnen aus verschiedenen Stoffen bestehenden Geldsorten zu einem einheitlichen System zusammenfafst und diesem System in einem der Edelmetalle eine Wertgrundlage giebt. Wir haben an dieser Stelle aus den Prinzipien der Werttheorie die inneren Zusammenhänge aufzuklären, deren Wirkungen bereits im historischen Teil und in dem von der Geldverfassung handelnden Abschnitt des theoretischen Teils dargestellt werden mufsten. Die beiden Voraussetzungen des Wertes sind Nützlichkeit und Schwierigkeit der Beschaffung, und die Höhe des Wertes ist bedingt durch die Gröfse der Nachfrage, die von dem Grade der Nützlichkeit abhängig ist, und durch die Gröfse des Angebots, die von dem Grade der Schwierigkeit der Beschaffung abhängt. Wie stellen sich von diesen Gesichtspunkten aus betrachtet die Mafsnahmen dar, durch welche eine Festlegung des Wertverhältnisses zwischen dem Gelde und dem Geldmetall oder einem dritten Wertgegenstande und zwischen den einzelnen Geldsorten unter sich erstrebt wird? Wir haben in der freien Prägung das Mittel kennen gelernt, durch welches eine feste Beziehung zwischen dem geprägten Gelde und dem ungeprägten Metall hergestellt werden kann. Die hier noch aufzuklärende Frage ist, welche Wirkung die freie Prägung für den Grad der Nützlichkeit und der Schwierigkeit der Beschaffung von Geld und Geldmetall hat. Dadurch dafs die frei ausprägbaren Edelmetalle ohne weiteres im Wege der freien Ausprägung in Geld verwandelt werden können, wird zunächst die Wirkung hervorgerufen, dafs der Wert der Edelmetalle nicht mehr ausschliefslich auf ihrer Brauchbarkeit zur Herstellung von Schmucksachen, kostbaren Geräten u.s.w. beruht, sondern zu einem sehr erheblichen Teil auch auf ihrer Verwendbarkeit als Geld. Die Wesensgleichheit des sogenannten „Substanzwertes" und des „Funktionswertes" des Geldes tritt hier mit besonderer Deutlichkeit darin in Erscheinung, dafs im Falle der freien Prägung der Wert der Geldsubstanz (des Währungsmetalles) selbst mit bedingt ist durch die Verwendbarkeit dieser Substanz in der Funktion als Geld. Alles Edelmetall, das monetäre Zwecke erfüllt, ist der Verwendung zu Luxuszwecken ent- 496 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geld Versorgung und Geldwert. zogen, nicht dauernd und unwiderruflich, aber docli für die Zeit seiner Verwendung zu Geldzwecken. Wenn der ganze gewaltige Bestand an Edelmetall, der heute als Geld funktioniert, in seiner Funktion als Geld in irgend einer Weise ersetzt und der industriellen Verwendung zugeführt werden könnte, so würde mit dieser Beschränkung der Verwendbarkeit eine beträchtliche Verringerung des Wertes der Edelmetalle herbeigeführt werden; beim Silber hat die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hinreichend Gelegenheit gegeben, die Wirkungen einer Beschränkung der monetären Verwendbarkeit auf den Wert des Edelmetalls zu beobachten. Während nun auf der einen Seite der Wert eines frei ausprägbaren Metalls in so erheblichem Umfange durch die Verwendbarkeit zu Geldzwecken mit bedingt ist, setzt die freie Prägung auf der andern Seite den Wert des gemünzten Geldes in eine Abhängigkeit von dem Werte seines Metallgehaltes. Indem der Staat sich bereit erklärt, jedes beliebige Quantum Gold für den Einlieferer unentgeltlich oder gegen eine geringe Gebühr in Goldmünzen auszuprägen, limitiert er die Schwierigkeit der Beschaffung- von Goldmünzen auf die Schwierigkeit der Beschaffung des in ihnen bestimmungsgemäfs enthaltenen Goldquantums zuzüglich der eventuell festgesetzten Prägegebühr und der sonstigen mit der Ausprägung etwa verbundenen Kosten (Zinsverlust u. s. w.). Der Wert des Goldes in Geldform kann mithin den Wert des Barrengoldes nur um minimale Differenzen übersteigen, während andrerseits der Wert der Goldmünzen natürlich nicht geringer sein kann als der Wert des in ihnen effektiv enthaltenen Goldes. Da bei freier Ausprägbarkeit des Goldes jede Nachfrage nach Geld durch die Beschaffung von Gold befriedigt werden kann, wirken alle den Wert des Geldes beeinflussenden Faktoren auf den Wert des Goldes ein. Man ist in neuerer Zeit vielfach geneigt, diese Seite des hier vorliegenden Wechselwirkungsverhältnisses zwischen Geld und Geldmetall zu überschätzen, ja man ist soweit gegangen, zu bestreiten, dafs die freie Prägung den Wert des Geldes in Abhängigkeit setze von dem Werte des Geldmetalls, indem man behauptet hat, der Wert des sogenannten vollwertigen Goldgeldes beruhe ebenso unabhängig von seinem Stoffwert auf seiner Zahlungs- und Kaufkraft, wie etwa der Wert eines unein- lösbaren Papiergeldes. Der durch die Zahlungs- und Kaufkraft der Mark gegebene Wert, nicht das in den Reichsgoldmünzen steckende Gold sei für den Wert des deutschen Geldes mafsgebend, es sei deshalb falsch, die deutsche Währung eine „Goldwährung" zu nennen, sie sei eine „MarkWährung".') Da zwischen dem Geldmetall und dem gemünzten Gelde bei freier 1) Vergl. Heyn , Irrtümer auf dem Gebiete des Geldwesens. 1900. S. 1 — 12. 12. Kapitel. Der Geldwert. § 4. 497 Prägung ein festes Verhältnis besteht, so wäre die notwendige Konsequenz der eben geschilderten Auffassang, dafs der Wert der unge- prägten Geldmetalle seinerseits bestimmt würde durch den Wert der geprägten Münzen. Eine kurze Überlegung ergiebt jedoch die Unrichtigkeit dieser Auffassung. Die den Wert des deutschen Geldes beeinflussenden Faktoren, die — wie wir gesehen haben — auf den Wert des Goldes einwirken, könnten nur unter der Voraussetzung den Wert des Goldes vollkommen bestimmen, wenn das Metall Gold zu keinen andern Zwecken als demjenigen, als deutsches Geld zu dienen, verwendbar wäre. Ebenso wie die Verwendbarkeit als deutsches Geld wirkt jedoch auch die Verwendbarkeit als englisches, französisches, amerikanisches und anderes Geld auf den Wert des Metalles Gold ein, in gleicher Weise wird der Wert des Goldes beeinflufst durch seine Verwendbarkeit zu industriellen Zwecken. Die Gesamtheit dieser Verwendungsmöglichkeiten stellt den Grad der Nützlichkeit des Goldes dar und damit den einen Faktor der Wertbildung des Goldes; sie bestimmt in Verbindung mit der Schwierigkeit der Goldbeschaffung den Wert des Metalles Gold. Wo im Wege der freien Prägung ein festes Wertverhältnis zwischen der Geldeinheit und einem bestimmten Metallquantum besteht, liegt mithin eine doppelseitige Beziehung vor, indem der Wert der Geldeinheit in eine feste Beziehung zu dem Werte des Geldmetalls gesetzt ist, der seinerseits durch die Nachfrage nach Geld für das betreffende Land bis zu einem gewissen Grade mit beeinflufst wird. Die klare Erkenntnis dieses Verhältnisses ist wichtig nicht nur für das Wesen der freien Prägung und des durch sie geschaffenen Zusammenhanges selbst, sondern auch für das Verständnis der gesamten Konstruktion der Geldsysteme. Würde in der durch die freie Prägung geschaffenen Gleichung zwischen Geld und Geldstoff der Wert des letzteren von dem des ersteren in Abhängigkeit gesetzt, dann würde es keinerlei Schwierigkeit machen, die aus verschiedenen Stoffen bestehenden Geldsorten in eine feste Wertbeziehung zu setzen. Wenn der Wert der Mark das gegebene ist, und wenn bei freier Goldprägung der Wert des Pfandes Feingold bestimmt wäre durch den Wert von 1395 Mark, dann könnte bei gleichzeitiger freier Silberprägung der Wert des Pfundes Feinsilber auf einen beliebigen Betrag in Mark festgelegt werden, ebenso der Wert des Nickels und des Kupfers; dann wäre die Zusammenfassung von Münzen aus verschiedenen Stoffen zu einem einheitlichen Geldsystem und vor allem auch die Durchführbarkeit der Doppelwährung niemals ein Problem gewesen. Die Schwierigkeiten, die sich nach diesen Richtungen hin im geschichtlichen Verlauf der Dinge ergeben haben, werden aber in ihrem Wesen durch die richtige Erkenntnis des bei freier Prägung zwischen dem Metall und den daraus Helfperich, Das Gold. 32 498 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. geprägten Münzen bestehenden Verhältnisses sofort klar. Ebenso wie der Wert des Goldes durch die Bestimmung, dafs aus einem Pfund Feingold je 1395 Mark, die gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland sind, geprägt werden sollen, keineswegs festgelegt wird, wie er vielmehr neben der Verwendbarkeit als deutsches Geld durch alle die andern monetären und industriellen Verwendungsmöglichkeiten und durch die Gesamtheit der Goldversorgung bestimmt wird, ebenso verhält es sich hinsichtlich des Silbers und der andern Geldstoffe. Der Staat, der Gold und Silber für frei ausprägbar erklärt und den Gold- und Silbermünzen gesetzliche Zahlungskraft zu einem bestimmten Nennwertverhältnis und gegenseitige Vertretbarkeit zu diesem Verhältnis beilegt, trifft zwar eine Bestimmung über die Nützlichkeit und Venvendbarkeit beider Edelmetalle, aber diese Bestimmung erstreckt sich nur auf die Verwendbarkeit zu einem ganz bestimmten Zwecke, nicht auf die Gesamtheit der Verwendungsmöglichkeiten; andrerseits bleibt die Schwierigkeit der Beschaffung sowohl von Gold als auch von Silber von irgendwelchen Bestimmungen, welche die monetäre Verwendbarkeit der beiden Metalle betreffen, gänzlich unberührt. Bei keinem der beiden Metalle kann mithin die staatliche Gesetzgebung durch Bestimmungen über ihre freie Ausprägung und die gesetzliche Zahlungskraft der aus ihnen hergestellten Münzen einen beherrschenden Einflufs auch nur auf einen der beiden Faktoren ausüben, durch welche die Höhe des Wertes bedingt ist; die staatliche Münzgesetzgebung kann vielmehr lediglich in mehr oder weniger weitgehendem Umfange auf den einen der Avert- bestimmenden Faktoren — auf die Verwendbarkeit — einen modifizierenden Einflufs ausüben. Es ist aber klar, dafs die Festlegung eines Wertverhältnisses zwischen zwei Gegenständen nur unter der Voraussetzung denkbar ist, dafs entweder ihre Verwendungsmöglichkeit oder ihr Beschaffungswiderstand in eine volle gegenseitige Abhängigkeit gebracht Avird. In diesem Zusammenhang ist die theoretische Unmöglichkeit der Doppelwährung, deren praktische Undurchführbarkeit uns im historischen Teil beschäftigt hat, begründet. Zweifellos vermag die Doppel- Avährung einen Einflufs auf das Wertverhältnis der beiden Edelmetalle auszuüben, indem sie deren Verwendbarkeit für einen bestimmten ZAveck in eine feste Beziehung setzt. Ihr Einflufs müfste ferner zweifellos um so gröfser sein, je gröfser der Teil der Verwendbarkeit der Edelmetalle ist, der durch sie berührt Avird. Eine isolierte Doppelwährung trifft nur Bestimmung über die monetäre Verwendbarkeit von Gold und Silber für das eine bestimmte Land, nicht auch über die monetäre Verwendbarkeit der beiden Metalle in andern Ländern und über das gesamte Gebiet der industriellen Verwendung. Eine vertragsmäfsige, die wichtigsten Handelsstaaten umfassende Doppelwährung AVürde die 12. Kapitel. Der Geldwert. § 4. 499 monetäre Verwendbarkeit von Gold und Silber für das ganze Vertragsgebiet in eine feste Beziehung setzen und damit einen weit gröfseren Teil der gesamten Verwendungsmöglichkeit beider Metalle regeln. Wenn Frankreich und England Doppelwährung auf Grund der gleichen Wertrelation hätten, dann könnte ein in Frankreich auftretender Bedarf an Zahlungsmitteln für England sowohl mit Gold als auch mit Silber befriedigt werden; er könnte deshalb das in Frankreich bestehende Wertverhältnis zwischen den beiden Metallen nicht in derselben Weise stören, wie wenn England nur freie Prägung für Gold hätte und ein Geldbedarf für England mithin ausschliefslich durch Gold befriedigt werden müfste. Aber auch bei einer vertragsmäfsigen Doppelwährung bliebe das weite Feld der industriellen Verwendung und auf der andern Seite die Schwierigkeit der Beschaffung beider Edelmetalle aufserhalb des Einflusses der Münzgesetzgebung. Auch bei einem die Welt umfassenden bimetallistischen System ist mithin die Möglichkeit von Schwankungen des gegenseitigen Wertverhältnisses von Silber und Gold keineswegs völlig ausgeschlossen. Wenn nun bei freier Prägung für beide Metalle die Goldmünzen mit einem bestimmten Goldquantum, die Silbermünzen mit einem bestimmten Silberquantum in eine feste Beziehung gesetzt sind, welches ist dann die Wirkung von Schwankungen im Wertverhältnis der Metalle Gold und Silber auf das Geldwesen? Entweder hat die Verleihung der gesetzlichen Zahlungskraft an die frei ausprägbaren Silber- und Goldmünzen thatsächlich die Wirkung, die bisher vorausgesetzt wurde, dafs die monetäre Verwendbarkeit eines bestimmten Goldquantums vollkommen gleich ist der monetären Verwendbarkeit eines bestimmten Silberquantums. Wenn nun aber für einen bestimmten Zweck zwei verschiedene Güter in absolut gleicher Weise brauchbar sind, so findet — da sich der Bedarf mit dem geringstmöglichen Opfer zu befriedigen sucht — für diesen bestimmten Zweck nur dasjenige Gut Verwendung, dessen Beschaffung am leichtesten ist, während das andere Gut denjenigen Verwendungen zugeführt wird, in welchen es durch das leichter beschaffbare Gut nicht ersetzt werden kann. In diesem Falle würde stets nur das leichter beschaffbare Metall als Geld Verwendung finden. Oder aber die Beilegung der gesetzlichen Zahlungskraft zu einem bestimmten Nennwertverhältnis an zwei aus verschiedenen Stoffen bestehende Geldsorten hat nicht eine unbedingte Wirkung auf das Wertverhältnis, in welchem beide Sorten als Geld Verwendung finden. In diesem Falle würden sich die Wertschwankungen zwischen Silber und Gold auf die frei ausprägbaren Gold- und Silbermünzen übertragen können und müssen. Dieser letztere Fall entspricht den thatsächlichen Verhältnissen. 32* 500 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Wir haben oben gesehen, dafs die Bestimmungen, durch welche der Staat bestimmten Gegenständen die Fähigkeit giebt, als Erfüllungsmittel für bestehende Geldschulden zu dienen, dem Staate keineswegs eine unbedingte Macht über das Geld verleihen. Der Staat kann den Gläubiger zwingen, sich die Begleichung seiner bestehenden Forderungen in den Gegenständen gefallen zu lassen, denen die gesetzliche Zahlungskraft beigelegt ist; aber ebensowenig, wie der Staat verhindern kann, dafs neue Darlehnsverträge auf andere Wertobjekte, als die von ihm zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärten, abgeschlossen werden, ebensowenig kann er den Gläubiger hindern, eine bestimmte Sorte von gesetzlichen Zahlungsmitteln, die dieser aus irgend einem Grunde höher schätzt, zu einem höheren Werte als ihrem gesetzlichen Nennwerte in Zahlung zu nehmen, ebensowenig kann er die Verkäufer hindern, nur gegen bestimmte Geldsorten zu verkaufen oder einen verschiedenen Preis in den verschiedenen Geldsorten zu normieren, ebensowenig kann er es schliefslich hindern, dafs die Nachfrage nach Geld zu Thesaurierungs- zwecken sich vorwiegend oder ausschliefslich auf Geldsorten, die aus einem bestimmten Stoffe bestehen, erstreckt. Aus allen diesen Gründen ist die Beilegung der gesetzlichen Zahlungskraft und der gegenseitigen Vertretbarkeit zu einem bestimmten Nennwertverhältnis an zwei aus verschiedenen Stoffen bestehende Geldsorten hoch keineswegs gleichbedeutend mit der Herstellung eines festen Verhältnisses auch nur der monetären Verwendbarkeit der beiden Sorten; es bleibt vielmehr die Möglichkeit, dafs auch als Geld die eine Sorte höher bewertet wird als die andere, dafs sie ein „Aufgeld" erhält. Diese Möglichkeit besteht prinzipiell in gleicher Weise in dem Falle, dafs der Staat Silbermünzen und Goldmünzen gesetzliche Zahlungskraft in einem bestimmten Nennwertverhältnis beilegt, wie in dem Falle, dafs er metallischem Geld und Papierscheinen die gleiche gesetzliche Zahlungskraft verleiht. Wenn der Staat ein festes Wertverhältnis zwischen Geldsorten aus zwei verschiedenen Stoffen herstellen will, so kann er das mithin nur auf dem Wege erreichen, dafs er mindestens hinsichtlich einer dieser Geldsorten die Beschaffungsschwierigkeit reguliert. Wenn der Wert der Goldmünzen durch freie Prägung in ein festes Verhältnis zu dem Werte ihres Goldäquivalentes gebracht ist, so kann die Verleihung einer bestimmten Zahlungskraft an Geldsorten aus andern Stoffen nur dann diese Geldsorten den Goldmünzen in einem bestimmten Wertverhältnis angliedern, wenn der Staat durch die thatsächliche Ausübung des Monopols der Geldherstellung, d. h. durch beschränkte Prägung und Emission, die Beschaffungsschwierigkeit für diese Geldsorten bis auf den Punkt steigert, dafs die Wertgleichheit mit den Goldmünzen dadurch gesichert wird. Wenn neben den Goldmünzen auch Silbermünzen frei ausprägbar sind, dann ist die Schwierigkeit der Beschaffung 12. Kapitel. Der Geldwert. $ 5. 501 von Silbermünzen gegeben durch die Schwierigkeit der Beschaffung eines bestimmten Quantums Silber zuzüglich der mit der Ausprägung verbundenen Kosten. Nur dadurch dafs der Staat sich weigert, jedes beliebige Quantum Silber in Geld zu verwandeln, kann er die Schwierigkeit der Versorgung des Bedarfs an Silbergeld über die Schwierigkeit der Beschaffung des Metalls Silber hinaus so sehr steigern, dafs sie der Schwierigkeit der Beschaffung von Goldgeld entspricht. Ebenso ist bei der Emission von Papiergeld die strenge Beschränkung der Ausgabe das einzige Mittel, um die Beschaffungsschwierigkeit auf der Höhe derjenigen für Metallgeld zu halten. Die Übereinstimmung kann dadurch absolut gesichert werden, dafs der Staat die Verpflichtung übernimmt, das von ihm in Umlauf gesetzte Geld, soweit es aus andern Stoffen als aus dem frei ausprägbaren Währungsmetall besteht, zu seinem Nennwerte gegen Geld der letzteren Art umzuwechseln; solange man ohne weiteres gegen Geld aus Silber, aus unedlen Metallen und aus Papier den gleichen Nennwertbetrag in Goldgeld erhalten kann, ist die Schwierigkeit der Beschaffung von Goldgeld gleich derjenigen der unterwertigen Geldsorten. Aber diese letzte Sicherung ist an und für sich nicht notwendig, solange die Emission eines seinem Stoffe nach unterwertigen Geldes sich in solchen Grenzen hält, dafs die Schwierigkeit seiner Beschaffung in Geldform als ein hinreichender Zuschlag zu der Schwierigkeit der Beschaffung seines Stoffes erscheint. Die Unmöglichkeit, Geldsorten, die aus verschiedenen Stoffen bestehen, auf andere Weise zu einem einheitlichen System zu vereinigen, als dadurch, dafs die freie Ausprägung lediglich für das eine Währungsmetall zugelassen und dafs die Ausgabe der aus den übrigen Stoffen bestehenden Sorten durch den Staat reguliert wird, geht mithin auf die Grundthatsache eines jeden Wertes zurück, nämlich darauf, dafs die Höhe des Wertes durch den Grad der Nützlichkeit und durch den Grad der Beschaffungsschwierigkeit reguliert wird. § 5. Die Begleiterscheinungen und Folgen der Veränderungen des Geldwertes. Die oben festgestellte Thatsache, dafs jede beliebige Geldmenge durch Veränderungen des Geldwertes einem jeden Geldbedarf restlos angepafst werden kann, darf nicht zu der Folgerung verleiten, dafs Veränderungen in der Geldmenge oder im Geldbedarf, die in ihrer Endwirkung eine Verschiebung des „inneren Tauschwertes" des Geldes bedeuten, die wirtschaftlichen Verhältnisse unberührt liefsen. Solche Verschiebungen vollziehen sich vielmehr nicht ohne Begleiterscheinungen von erheblicher Bedeutung und ohne nachhaltige Folgen für die gesamte Volkswirtschaft. 502 Zweites Bueli. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Um zunächst ein Bild von den Begleiterscheinungen der Geldwertveränderungen zu gewinnen, haben wir zu betrachten, auf welche Weise die auf der Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründe sich in dem Austauschverhältnis zwischen dem Gelde und den übrigen Verkehrsobjekten durchsetzen, und welche Wirkungen aus der während der Ubergangszeit vorhandenen Unstimmigkeit von Geldversorgung und Geldbedarf entstehen. Der Weg, auf welchem Verschiebungen im Geldbedarf und Geldvorrat auf die Austauschverhältnisse, auf Warenpreise, Arbeitslöhne u. s. w. einwirken, ist keineswegs ohne weiteres ersichtlich. Eine Beobachtung der thatsächlichen Vorgänge zeigt uns, dafs z. B. bei einer erheblichen Steigerung der Goldproduktion oder einem erheblichen Goldzuflufs aus dem Auslande das neue Geld durchaus nicht immer den übrigen Verkehrsobjekten unmittelbar gegenübertritt, sodafs die Inhaber von Geld infolge ihres gesteigerten Geldangebots sich mit einem geringeren Äquivalent in Waren begnügen müfsten. Wir sehen vielmehr, dafs sich eine Vermehrung des Zuflusses von Metallgeld in der Hauptsache zunächst an einer ganz andern Stelle äufsert, nämlich an den Barvorräten der grofsen Banken und auf dem Geldmarkt. Wir haben in den Centraibanken die Vermittler des internationalen Geldverkehrs kennen gelernt; ihren Kassen fliefst das von aufsen kommende Metall zu, aus ihren Kassen schöpft andrerseits der Geldbedarf für das Ausland; in der Höhe ihrer Kassenbestände finden mithin Verschiebungen der Geldversorgung ihren nächsten Ausdruck. Aber nicht nur Veränderungen des Geldvorrats, sondern auch die Schwankungen des inländischen Geldbedarfs wirken in grofsem Umfang unmittelbar auf die Barbestände der Centraibanken und auf den Geldmarkt ein; wir beobachten, wie in Zeiten eines abnehmenden Geldbedarfs die Metallvorräte dieser Banken anwachsen, wie sie andrerseits in Zeiten eines anziehenden Geldbedarfs abnehmen; der Wechsel der wirtschaftlichen Konjunkturen, die regelmäfsigen Jahresschwankungen des Geldbedarfs und die einzelnen grofsen Zahlungstermine spiegeln sich hier deutlich wieder. Offenbar besteht zwischen den in den Banken liegenden Geldbeständen und deii Verschiebungen der Warenpreise, Arbeitslöhne u. s. w. keine unmittelbare Beziehung; wohl aber liegt eine solche Beziehung nach einer andern Eichtling hin vor, nämlich zu den Zinssätzen für kurzfristigen Kredit. Die Banken sind im Interesse ihrer eigenen Zahlungsfähigkeit genötigt, ein gewisses Verhältnis zwischen ihrem Barbestand und ihren Verbindlichkeiten aufrecht zu erhalten. Dieses Verhältnis wird um so ungünstiger, je gröfser die an sie im Wege des Begehrs nach kurzfristigem Kredit herantretenden Geldansprüche sind, die durch die Ausgabe von Noten, durch Gutschrift auf den Girokonten 12. Kapitel. Der Geldwert. § 5. 503 oder durch Verabfolgung- von Metallgeld befriedigt werden. Die Banken sehen sich deshalb genötigt, dem steigenden Geldbegehr mit erhöhten Zinssätzen zu begegnen; nur auf diesem Wege können sie die an sie herantretenden Ansprüche einschränken, ohne zu dem harten Mittel direkter Kreditverweigerungen zu greifen. Die Erhöhung des Zinssatzes trägt ferner dazu bei, Geldmetall aus dem Auslande herbeizuziehen oder einen Abflufs von Geldmetall nach dem Auslande einzuschränken. Auf der andern Seite erfordert es das geschäftliche Interesse der Banken, dafs keine überflüfsigen Barmittel zinslos brach liegen; wenn der Barvorrat über das erforderliche Mafs hinaus steigt, so wird ihnen dadurch eine Ermäfsigung ihrer Zinssätze und damit eine Herbeiziehung neuer Ivreditansprüche ermöglicht. Da die grofsen Centraibanken die letzte Instanz des Geldverkehrs in ihren Wirtschaftsgebieten darstellen, besteht zwischen den Veränderungen ihres Zinssatzes und demjenigen der übrigen Banken und des gesamten Geldmarktes eine enge Wechselwirkung. Die nächste Wirkung von Änderungen von Geldversorgung und Geldbedarf ist mithin offenbar eine allgemeine Verschiebung der Zinssätze für kurzfristigen Kredit und, da dieser vorwiegend in der Form der Diskontierung von Wechseln gewährt wird, hauptsächlich der Diskontsätze. Vielfach sind hohe Diskontsätze als gleichbedeutend mit einer Steigerung des Geldwertes, niedrige Diskontsätze als gleichbedeutend mit einer Senkung des Geldwertes angesehen, und die Veränderungen des „Leihpreises" des Geldes sind häufig mit den Veränderungen des in andern Verkehrsobjekten bestehenden Tauschäquivalentes für Geld, mit der Kaufkraft des Geldes, durcheinander geworfen worden. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um Erscheinungen, die auf durchaus verschiedenen Gebieten liegen. Wenn der Wert eines Gutes nur in seinem Austausch gegen ein anderes Gut in Erscheinung treten kann, dann vermag der in Geld bestehende Leihpreis für die zeitweilige Überlassung einer Geldsumme nichts über den Wert des Geldes zu besagen. Die Thatsache, dafs Veränderungen im Geldangebot und in der Geldnachfrage in unsrer Geldverfassung die Tendenz haben, zunächst auf den Leihpreis für Geld einzuwirken, entscheidet jedoch noch keineswegs die Frage, ob sich damit die Wirkung dieser Veränderungen erschöpft. Um diese Frage zu beantworten, müssen wir zunächst auf die Ursache der unmittelbaren Einwirkung der bezeichneten Veränderung auf die Zinssätze eingehen. Diejenigen, welche Geld benötigen, sei es um zu kaufen, sei es um Zahlungen zu leisten, können sich das Geld auf zwei Wegen verschaffen: indem sie andere Verkehrsobjekte gegen Geld veräufsern oder indem sie Kredit in Anspruch nehmen; umgekehrt können diejenigen, welche 504 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geld Versorgung und Geldwert. überflüssiges Geld zur Verfügung haben, dieses Geld entweder gegen andere Verkehrsobjekte umsetzen oder gegen Zinsen ausleihen. Die Beschaffung von Geld im Wege des Kredits wird im allgemeinen umso- mehr bevorzugt werden, je niedriger die Zinssätze und je ungünstiger die Preise sind, die bei einer Veräufserung von Waren u. s. w. erzielt werden können; ebenso wird die Verfügung über Geld im Wege des Kredits umsomehr bevorzugt werden, je höher die Zinssätze und je geringer die Vorteile des Umsatzes von Geld gegen andere Verkehrsobjekte sind. Dazu kommt, dafs bei höheren Zinssätzen mancher Kauf auf Kredit unterbleibt, während niedrige Zinssätze zum Kauf auf Kredit anreizen. Nun haben wir im Kredit das Medium kennen gelernt, welches die mehr oder weniger intensive Ausnutzung des vorhandenen Geldbestandes vermittelt. Ein steigender Geldbedarf oder eine Verringerung des Geldvorrates kann durch eine intensivere Ausnutzung des Geldes in seiner Wirkung auf Warenpreise u. s. w. paralysiert werden; da aber eine solche gesteigerte Ausnutzung des Geldvorrats nur im Wege einer stärkeren Kreditanspannung möglich ist, so ist ihre notwendige Begleiterscheinung ein steigender Diskontsatz. Umgekehrt liegt es bei einer Zunahme des Geldvorrats oder einer Verringerung des Geldbedarfs. Soweit die Verschiebungen im Verhältnis von Geldversorgung und Geldbedarf innerhalb solcher Grenzen bleiben, dafs sie durch die sich im Wege des Kreditverkehrs vollziehende Verstärkung oder Ab- schwächung der Intensität der Geldausnutzung ausgeglichen werden können, braucht die Wirkung dieser Verschiebungen nicht auf das Austauschverhältnis zwischen dem Gelde und den übrigen Verkehrsobjekten überzugreifen. So ist z. B. im normalen Verlauf der Dinge keine Einwirkung der regelmäfsigen Jahresschwankungen des Geldbedarfs und der Zinssätze auf das Niveau der Warenpreise zu erkennen. Aber die Intensität der Ausnutzung der Umlaufsmittel hat nach oben und unten ihre Grenzen; es können ebenso wenig beliebige Summen im Wege des Kredits zur Verfügung gestellt wie untergebracht werden. Wenn bei einem Auseinandergehen von Geldbedarf und Geldversorgung die Geldbeschaffung oder die Verfügung über Geld im Wege des Kredits infolge zu hoher oder zu niedriger Zinssätze unmöglich oder unwirtschaftlich wird, so bleibt schliefslich nur der Weg des Umsatzes andrer Güter gegen Geld oder von Geld gegen andere Verkehrsobjekte. Sobald aber dieser Moment gekommen ist, beginnt die Verschiebung in der Geldversorgung und Geldnachfrage auf die Austauschverhältnisse einzuwirken. Der Geldbedarf, der bisher nur an die Banken und den Geldmarkt herangetreten war, führt jetzt zu einem Ausbieten von Waren und wirkt damit auf eine Senkung der Preise; im umgekehrten Falle führt das Geldangebot, das bisher sich nur im Leihverkehr fühlbar gemacht hatte, zu einer Nachfrage nach andern Verkehrsobjekten und schafft damit 12. Kapitel. Der Geldwert. § 5. 505 die Tendenz zu einer Steigerung der Preise. Auf diese Weise setzen sich schliefslich die veränderten Bestimmungsgründe des Geldwertes in der Gestaltung der Austauschverhältnisse durch und bringen damit Geldvorrat und Geldbedarf wieder in das normale Gleichgewicht. Es liegt in der Natur dieses Prozesses, dafs die Veränderungen des Geldwertes keineswegs gleichzeitig und gleichmäfsig auf sämtliche Austauschverhältnisse zwischen dem Gelde und den übrigen Verkehrsobjekten einwirken. Wenn die auf der Seite des Geldes wirkenden Bestimmungsgründe auf eine Verschiebung der Austauschverhältnisse zu Gunsten des Geldes hinauskommen, wenn also eine Geldwertsteigerung eintritt, so wird sich der Rückgang der Warenpreise, Arbeitslöhne und der sonstigen in Geld bestehenden Äquivalente dort am frühesten zeigen, wo die Widerstandsfähigkeit gegenüber einer ungünstigeren Gestaltung des Austauschverhältnisses am geringsten ist. Der Grad der Widerstandsfähigkeit der Preise u. s. w. verändert sich in den verschiedenen Stadien der wirtschaftlichen Entwicklung; auf den früheren Stufen des Verkehrs verleiht das Herkommen und die Sitte — wie wir im historischen Teil gesehen haben — den Austauschverhältnissen eine grofse Stabilität; je mehr sich der Verkehr entwickelt, je mehr sich im Handel Parteien gegenüberstehen, von denen eine jede die kleinsten Verschiebungen in den Marktverhältnissen zu ihren Gunsten auszunutzen sucht, desto unmittelbarer und intensiver wirken Veränderungen in den Faktoren der Preisbildung auf die Austauschverhältnisse ein. In diesem Punkte verhalten sich nicht nur die einzelnen Entwicklungsstadien der Volkswirtschaft verschieden, sondern auch innerhalb einer und derselben Volkswirtschaft die einzelnen Kreise des Verkehrs und die einzelnen Verkehrsobjekte. Die Preisbildung ist im Grofshandel empfindlicher als im Kleinverkehr; bei den Rohstoffen und Halbfabrikaten, die als Massenartikel die Objekte des Grofshandels sind, ist sie empfindlicher als bei den fertigen Produkten, die ihren Absatz im Kleinverkehr finden. Arbeitslöhne und noch mehr für längere Zeit fixierte Gehälter haben ein gröfseres Beharrungsvermögen als Waren, über deren Bewertung der Verkehr Tag für Tag neu entscheidet. Dazu kommen die Unterschiede in der Position der einzelnen Gruppen von Käufern und Verkäufern. Wer sich gezwungen sieht, zu verkaufen, wird im Falle einer Geldwertsteigerung die Wirkungen früher und stärker verspüren, als diejenigen, welche in der Lage sind, mit ihrem Angebot zurückzuhalten. Wer gezwungen ist, zu kaufen, wird im Falle einer. Geldwertverringerung sich früher genötigt sehen, für die von ihm begehrten Verkehrsobjekte höhere Geldpreise zu bewilligen, als diejenigen, welche im stände sind, abzuwarten. In beiden Fällen sind die wirtschaftlich Stärkeren im stände, aus den eintretenden Verschiebungen auf Kosten der wirtschaftlich Schwächeren Vorteil zu 506 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung' und Geldwert. ziehen. Bis sich die vollständige Ausgleichung aller Austauschverhältnisse durchgesetzt hat, gewinnen bei einer Geldwertsteigerung diejenigen, welche am längsten in der Lage sind, die alten Preise für ihre Waren, Arbeitsleistungen u. s. w. aufrecht zu erhalten, während sie im stände sind, die übrigen Verkehrsobjekte billiger zu bezahlen; bei einer Geldentwertung diejenigen, die am frühesten in der Lage sind, für ihre Waren, Arbeitsleistungen u. s. w. höhere Preise zu erzielen, während sie für die übrigen Verkehrsobjekte noch keine höheren Preise zu bewilligen haben. Bei der relativen Stabilität der Arbeitslöhne liegt die zur Gemeinüberzeugung gewordene Annahme nahe, dafs die Arbeitslöhne sich zuletzt von allen in Geld bestehenden Äquivalenten den Veränderungen des Geldwertes anpassen, dafs mithin eine Geldwertsteigerung die Arbeiter vorübergehend auf Kosten der Unternehmer begünstige, während eine Geldentwertung die Unternehmergewinne auf Kosten der Lebenshaltung der Arbeiter erhöhe. Wie weit diese Wirkungen Platz greifen, hängt in grofsem Umfange von der sozialen Machtstellung der Arbeiterschaft ab; je geringer diese ist, desto leichter ist es für die Unternehmer, wenn sie bei einer Geldwertsteigerung geringere Preise für ihre Produkte erhalten, die Arbeitslöhne entsprechend zu reduzieren; je grölser die Machtstellung der Arbeiter ist, desto leichter können diese im Falle einer Geldentwertung und einer Steigerung der Preise ihrer Lebensbedürfnisse eine entsprechende Erhöhung ihrer Arbeitslöhne herbeiführen. Eine bleibende Verschiebung wird durch Veränderungen des Geldwertes in dem Verhältnis zwischen Schuldnern und Gläubigern hervorgerufen. Eine Geldwertsteigerung bedeutet eine Begünstigung aller derjenigen, welche Geld zu fordern haben, sei es auf Grund eines gewährten Darlehens, sei es auf Grund fester Renten- oder Gehaltsansprüche. Eine Geldentwertung bedeutet eine Begünstigung aller derjenigen, welche zu solchen feststehenden Zahlungen verpflichtet sind. Häufig sind die Gläubiger ganz allgemein als die „wirtschaftlich Stärkeren", denen eine Benachteiligung nichts schade, die Schuldner als die „wirtschaftlich Schwächeren", denen man eine Erleichterung gönnen und wünschen dürfe, hingestellt worden. Es mufs deshalb darauf hingewiesen werden, dafs „Gläubiger" in dem hier in Betracht kommenden Sinne nicht nur der grofse Kapitalist ist, sondern auch der kleine, oft unfreiwillige Rentner und der Arbeiter, der seine Ersparnisse in einer Sparkasse angelegt hat; dafs andrerseits „Schuldner" nicht nur die Bauern sind, deren Grundbesitz hypothekarisch belastet und überlastet ist, sondern auch die grofsen und gröfsten Unternehmer, die teilweise mit fremdem Kapital arbeiten, die Aktiengesellschaften mit Prioritätsanleihen u. s. w. Die Arbeiterklasse ist im allgemeinen nicht verschuldet, da ihr nur in beschränktem Umfange Kredit gewährt wird; 12. Kapitel. Der Geldwert. § 5. 507 dagegen sind gerade die besten Elemente der Arbeiterschaft im stände, kleine Ersparnisse zurückzulegen. Abgesehen von den Verschiebungen zu Gunsten und zu Ungunsten einzelner Kreise und Gruppen innerhalb der Volkswirtschaft üben die Veränderungen des Geldwertes einen Einflufs auf den gesamten Gang des Wirtschaftslebens aus. Eine Verringerung des Geldwertes, die sich allmählich in einer Steigerung aller Preise und aller übrigen in Geld bestehenden Gegenwerte durchsetzt, ist geeignet, einen spekulativen Aufschwung zu befördern. Schon die Ermäfsigung der Zinssätze, die sich als nächste Folge eines Überwiegens des Geldangebots über den Geldbedarf ergiebt, hat die Tendenz, eine Ausdehnung der Unternehmungen zu begünstigen. Manches Geschäft, das bei 5 Prozent Diskont keinen Gewinn mehr bringen würde, erscheint bei 3 Prozent Diskont noch lohnend. Die Geldflüssigkeit bewirkt ferner ein Steigen der Kurse der sicheren und zu einem festen Satze verzinslichen Ahlage- papiere. Dadurch wird das Publikum zur Aufnahme von Dividendenpapieren günstig gestimmt. Die Nachfrage nach Industriepapieren regt zu Gründungen an, die ihre Berechtigung nicht in den Verhältnissen des Warenmarktes haben, die vielmehr nur in Rücksicht auf die günstige Absatzgelegenheit für Industrie- und Bankaktien vorgenommen werden. Die sich allmählich über die einzelnen Warengruppen erstreckende Preissteigerung, die — solange sie sich nicht allgemein durchgesetzt hat — einzelnen Produktionszweigen erhöhte Gewinne ermöglicht, trägt dazu bei, einen Aufschwung zu begünstigen, der von vornherein auf falschen Voraussetzungen beruht. Indem die erweiterten und neugegründeten Unternehmungen Waren produzieren, für welche die wirkliche Nachfrage nicht entsprechend vermehrt ist, führen sie zur Überproduktion, indem die vorübergehenden hohen Gewinne einzelner Unternehmungen, die niedrigen Zinssätze und die hohen Kurse der sicheren Anlagewerke zu einer übertriebenen Nachfrage nach Industriepapieren Anlafs geben, führen sie zur Überspekulation, bis schliefslich der unvermeidliche Zusammenbruch eintritt. Umgekehrt hat man sich die Wirkungen einer Geldwertsteigerung vorzustellen. Die Erhöhung der Zinssätze, in welchen sich die das Angebot übersteigende Geldnachfrage zunächst äufsert, übt eine einschränkende Wirkung auf die Geschäftsthätigkeit aus. Der Preisrückgang, der allmählich Platz greift, verringert die Gewinne und lähmt den Unternehmungsgeist. Die zuerst und am schwersten von dem Preisrückgang betroffenen Unternehmungen, die ihre Produktionskosten — vor allem die Arbeitslöhne — nicht entsprechend dem geringeren Erlös für ihre Erzeugnisse herabzudrücken vermögen, erleiden Einbufsen und sehen sich zu Betriebseinschränkungen oder gar zu Betriebseinstellungen gezwungen. Die geringere Nachfrage nach 508 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Arbeitskräften drückt schüefslich auch die Arbeitslöhne, und zwar unter Begleiterscheinungen, die für Unternehmer und Arbeiter gleich traurig sind. Veränderungen des Geldwertes sind mithin — einerlei nach welcher Richtung hin sie erfolgen — geeignet, bedenkliche Verschiebungen in der Einkommens- und Vermögens Verteilung, Erschütterungen der Grundlagen einer jeden wirtschaftlichen Kalkulation und damit erhebliche Störungen im ganzen Wirtschaftsleben hervorzurufen. Sowohl im allgemeinen Interesse der Volkswirtschaft als auch aus Gründen der Gerechtigkeit erscheint deshalb die möglichste Stabilität des Geldwertes, d. h. die möglichste Unveränderlichkeit der auf Seiten des Geldes wirksamen Bestimmungsgründe für die Austauschverhältnisse, als das erstrebenswerte Ziel. Wenn in diesen Ausführungen versucht wurde, die Begleiterscheinungen und Folgen der Geldwertverschiebungen darzustellen, so darf der Hinweis nicht unterlassen werden, dafs wir es hier nicht mit Wirkungen zu thun haben, die unbedingt eintreten müssen, dafs vielmehr die auf der Seite der übrigen Verkehrsobjekte wirksamen Faktoren geeignet sind, die vom Gelde ausgehenden Wirkungen aufzuheben und zu überbieten. In Anbetracht der oben dargelegten Thatsache, dafs die Besonderheit der auf der Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründe dem Werte des Geldes eine weit gröfsere Beständigkeit sichert, als wir sie bei den meisten andern Verkehrsobjekten voraussetzen dürfen, müssen wir sogar damit rechnen, dafs in der ^tatsächlichen Gestaltung der Austauschverhältnisse und der Bewegungsvorgänge der Volkswirtschaft die vom Gelde ausgehenden Wirkungen gänzlich durch die von den übrigen Verkehrsobjekten ausgehenden Wirkungen in den Hintergrund gedrängt werden. Je weniger sich in den ^tatsächlichen Vorgängen und Erscheinungen ein Einfiufs des Geldes nachweisen läfst, je indifferenter das Geld für den Gang des Wirtschaftslebens ist, desto mehr nähert sielt das Geld dem Ideal der Unveränderlichkeit seines Wertes. § 6. Die Wirkungen der Valutaschwankungen. Ein specieller Fall von Veränderungen des Geldwertes, der hier noch kurz berührt werden mufs, liegt vor, wenn eine Verschiebung der Valuten zweier Länder, die miteinander in Verkehrsbeziehungen stehen, eintritt. Die in den gegenseitigen Wechselkursen sich zeigende Veränderung, die eine Entwertung des Geldes des einen Landes gegenüber dem Gelde des andern Landes bedeutet, kann aus Ursachen hervorgehen, die nur in dem Geldwesen der beiden Länder liegen; so int Verhältnis von Goldwährungsländern und Silberwährungsländern aus einer Veränderung des Wertverhältnisses der beiden Edelmetalle oder 12. Kapitel. Der Geldwert. § 6. 509 im Verhältnis eines Goldwährungslandes zu einem Papierwährungslande aus einem vermehrten Papiergeldangebot oder aus einer Erschütterung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Papierwährungslandes. Das in den beiden Ländern bestehende Preisniveau kann von der Veränderung der ausländischen Wechselkurse nicht auf die Dauer unberührt bleiben. Der Einflufs der Valuta Verschiebung äufsert sich zunächst in den Preisen derjenigen Waren, für deren Bezug die beiden Länder am meisten aufeinander angewiesen sind. Wenn der Exporteur des Goldwährungslandes für die in dem Papier Währungslande, dessen Valuta zurückgegangen ist, abzusetzenden Waren nach wie vor den gleichen Erlös in Goldgeld erzielen will, so sieht er sich genötigt, die von ihm in dem Papiergelde geforderten Preise dem Valutarückgang entsprechend zu erhöhen. Wenn umgekehrt eine Ware in Frage steht, die das Land mit sinkender Valuta ausführt, so erzielt der Exporteur dieses Landes für den gleichen Goldpreis einen höheren Erlös in dem heimischen Papiergelde, und diese Thatsache mufs natürlich auf den Inlandpreis der betreffenden Ware zurückwirken. Bei Waren, welche die beiden Länder in Konkurrenz miteinander produzieren, ist freilich auch der umgekehrte Fall denkbar, dafs der Exporteur des Goldwährungslandes die volle Preiserhöhung, die zur Erzielung des bisherigen Erlöses in Goldgeld erforderlich ist, nicht durchzusetzen vermag, und dafs diese Thatsache auch einen gewissen Druck auf die Inlandpreise des Goldwährungslandes ausübt, oder dafs der Exporteur des Landes mit sinkender Valuta, um seinen Absatz zu erhalten oder auszudehnen, sich mit einem niedrigeren Preise in Goldgeld, der für ihn immer noch den gleichen oder gar einen höheren Preis im heimischen Papiergelde bedeuten kann, zufrieden giebt und dadurch den Preisstand der Ware in dem Goldwährungslande drückt. Welche von den beiden Eventualitäten oder wie weit eine jede von beiden sich verwirklicht, ob eine Senkung der Preise in dem Lande mit hochwertiger Valuta, ob eine Preissteigerung in dem Lande mit sinkender Valuta, darauf sind von grofsem Einflufs die wirtschaftlichen Gröfsenverhältnisse der beiden in Betracht kommenden Währungsgebiete und die Konkurrenzverhältnisse auf dem Weltmarkte. Wenn der Absatz nach dem Lände mit Silber- oder Papierwährung nur einen kleinen Bruchteil des Konsums in dem exportierenden Goldwährungsland oder des Absatzes nach andern Goldwährungsländern darstellt, wenn ferner der Export des Landes mit Silber- oder Papierwährung nur einen kleinen Bruchteil der Versorgung des Weltmarktes ausmacht, dann mufs die Einwirkung der Valutaschwankungen auf die Preise der Goldwährungsländer weit zu- 510 Zweites Buch; IV; Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. riickstehen hinter der Rückwirkung, den die Valutaveränderung auf die Preise in den Silber- und Papierwährungsländern ausübt. Ferner übt ein Valutarückgang eines Silber- oder Papierwährungslandes auf den Weltmarktspreis seiner Exportwaren je nach der Lage des Marktes eine verschiedene "Wirkung aus; bei einem Überwiegen der Nachfrage über das Angebot liegt für den Exporteur des Landes mit sinkender Valuta kein Grund war, sich mit geringeren Goldpreisen zu begnügen, er wird vielmehr an der günstigen Preisgestaltung in vollem Umfange teilnehmen wollen; bei der umgekehrten Marktlage allerdings kann er sich veranlafst sehen, sich den in Frage gestellten Absatz durch eine Reduktion seiner Preisforderungen zu erzwingen. Das Endergebnis für das Preisniveau der beiden Währungsgebiete mufs jedoch im wesentlichen davon abhängen, auf welcher Seite die Ursache für die Valutaschwankung zu suchen ist. Wenn z. B. infolge einer beträchtlichen Steigerung der Silberproduktion und des Silberangebotes der Preis des Silbers und mit ihm der Kurs der Silbervaluten einen Rückgang erfährt, wenn infolgedessen die Exportartikel der Silberwährungsländer — bei gleichem Preise in Silbergeld — zu einem billigeren Preise in Goldgeld beschafft werden können, wenn dadurch der Export dieser Waren und zu dessen Bezahlung der Import von Silber einen gröfseren Umfang annimmt, so ergiebt sich aus diesen Verhältnissen, welche den Geldumlauf der Goldwährungsländer gänzlich unberührt lassen, eine Vermehrung des Geldumlaufs in dem Silberwährungslande, die schon deshalb, weil sie durch eine Steigerung der Nachfrage nach Exportwaren des Silberwährungslandes herbeigeführt worden ist, die Tendenz hat, eine Preissteigerung herbeizuführen. Die der Valutaveränderung entsprechende Verschiebung des beiderseitigen Preisniveaus mufs sich für die Gesamtheit der Verkehrsobjekte um so rascher durchsetzen, je enger die Verkehrsbeziehungen zwischen den beiden Währungsgebieten sind, und sie erfolgt um so langsamer, je geringer die beiderseitigen Berührungspunkte sind. Solange sich die Ausgleichung nicht vollständig vollzogen hat, geniefst die Produktion des Landes mit sinkender Valuta in der Konkurrenz mit dem andern Lande einen gewissen Vorsprung. Die in heimischem Landesgelde bestehenden Produktionskosten stellen infolge des Valutarückgangs, solange die Preise der Produktionsmittel und der Arbeitslöhne nicht entsprechend gestiegen sind, einen geringeren Betrag in Goldgeld dar als bisher; der heimische Produzent kann infolgedessen sowohl auf dem eigenen Markte als auch auf dem Weltmarkte mit den Produzenten der Goldwährungsländer erfolgreicher in Konkurrenz treten. Man hat infolgedessen behauptet, eine sinkende Valuta wirke für das betroffene Land wie ein Schutzzoll gegen die fremde Einfuhr und wie eine Prämie für die eigene Ausfuhr. In gewissem 12. Kapitel. Der Geldwert. § 6. 511 Sinne trifft diese Behauptung nach den oben gemachten Ausführungen zu, jedoch mit folgenden Einschränkungen. Eine Verschiebung zu Gunsten des Landes mit sinkender Valuta tritt nur für einen Teil der Produktionskosten ein. Soweit die Produktionskosten nicht in heimischem Gelde, sondern in Naturalien bestehen, wie vielfach bei den landwirtschaftlichen Arbeitslöhnen, soweit die Produktionsmittel aus Ländern mit Goldwährung bezogen und entsprechend dem Sinken der Valuta teurer bezahlt werden müssen, wie vielfach Maschinen und Kohlen, ist der Valutarückgang auf das Verhältnis der Produktionskosten in beiden Währungsgebieten offenbar ohne Einflufs. Dasselbe gilt für die wichtigsten Rohstoffe der industriellen Produktion, deren Verbilligung, die etwa infolge einer Entwertung der Valuta des Erzeugungslandes eintritt, auch den Goldwährungsländern zu gute kommt. So hat die Silberentwertung und der Rückgang der indischen Valuta für die indische Spinnerei den auf die Rohbaumwolle entfallenden Teil der Produktionskosten ebensowenig zu Ungunsten der Goldwährungsländer beeinflussen können, wie den auf die aus Europa importierten Maschinen entfallenden Teil; ebenso wie letztere infolge des Valutarückgangs teurer bezahlt werden mufsten, ebenso hätte bei gleichbleibendem Preise in indischem Gelde die indische Baumwolle von den europäischen Spinnereien zu einem billigeren Preise in Goldgeld bezogen werden können. Gelegentliche Berechnungen haben ergeben, dafs überhaupt nur etwa 10 Proz. der Produktionskosten von Garn mittlerer Qualität denkbarer Weise durch die Entwertung der indischen Valuta zu Gunsten der indischen und zu Ungunsten der europäischen Spinnerei haben beeinflufst werden können.') Ferner ist die möglicher Weise eintretende Verschiebung der Produktionskosten nur vorübergehend; sie verschwindet von selbst, sobald die notwendige Ausgleichung des Preisniveaus der beiden Währungsgebiete auf der Grundlage des neuen Wertverhältnisses der beiden Valuten eingetreten ist. Auch mit diesen Beschränkungen und Vorbehalten läfst sich die mit einem Schutzzoll und einer Exportprämie verglichene Wirkung der sinkenden Valuta nicht — wie es namentlich von bimetallistischer Seite häufig geschehen ist — als ein unzweifelhaftes Glück hinstellen. Denn einmal kann man über die Wohlthaten von Schutzzoll und Exportprämie an sich schon verschiedener Ansicht sein, namentlich dann, wenn der Schutzzoll und die Exportprämie unterschiedslos die verschiedenen Einfuhrwaren treffen, der „Schutzzoll" auch die für die eigene wirtschaftliche Entwicklung notwendigen Produktionsmittel, wie Kohlen, Eisen, Maschinen u. s. w., die „Exportprämie" auch die für die 1) Vergl. meine Abhandlung über Aufs enh and el und Valutaschwankungen in S chmollehs Jahrbuch. XXI. 2. 512 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Ernährung der eigenen Bevölkerung notwendigen Lebensmittel und die Rohstoffe der eigenen gewerblichen Produktion. Ferner aber stehen den kleinen und vorübergehendenden Vorteilen, die sich aus den geschilderten Wirkungen etwa ergeben können, schwere Nachteile gegenüber. Einem Valutarückgang sind diejenigen Länder am meisten ausgesetzt, deren wirtschaftliche und finanzielle Kraft am wenigsten entwickelt ist. Solche Länder bedürfen zur Aufschliefsung und Nutzbarmachung ihrer Hilfsquellen der Unterstützung durch das Kapital der weiter vorgeschrittenen Goldwährungsländer. Unsichere Valutaverhältnisse sind jedoch für die Heranziehung dieses Kapitals ein grofses Hindernis. Die Kapitalisten der Goldwährungsländer, die ihr Kapital in solchen Gebieten anlegen, laufen Gefahr, dafs die in der schwankenden Valuta eingehenden Erträgnisse gegenüber dem Goldgeld entwertet werden; soweit sie sich durch dieses Risiko nicht abschrecken lassen, müssen sie sich durch Ansprüche auf höhere Zinsen oder eine gröfsere Rentabilität schadlos halten. Vielfach sehen sich sowohl die staatlichen Finanz Verwaltungen, als auch die privaten Unternehmer in solchen Ländern genötigt, das Kapital durch die Zusage der Verzinsung und Rückzahlung in Goldgeld heranzuziehen; dann hat das Land mit unsicherer Valuta selbst das ganze Risiko zu tragen, da für die zukünftigen Goldzahlungen mit jedem weiteren Rückgang der Valuta ein gröfserer Betrag einheimischen Geldes aufzuwenden ist. Die sich aus diesen Verhältnissen ergebende Erschwerung der Kapitalzufuhr bedeutet für die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Länder mit schwankender Valuta eine Hemmung, die beträchtlich schwerer ins Gewicht fällt, als der vorübergehende Anreiz, der sich aus einem Valutarückgang für einzelne Produktionszweige möglicher Weise ergeben kann. So erklärt es sich, dafs die Länder, welche die Wirkungen einer schwankenden Valuta an sich selbst erfahren haben, von den Wohlthaten einer Valutaentwertung nichts wissen wollen, dafs sie vielmehr bereit sind, für die Herstellung eines festen Kursverhältnisses zwischen ihrem Gelde und dem Gelde der Goldwährungsländer erhebliche Opfer zu bringen. § 7. Die Methoden der Messung des Geldwertes. Die Erkenntnis, dafs das Geld, dessen wir uns als des allgemeinen Ausdrucks für alle Werte bedienen, in seinem Werte nicht unveränderlich ist, dafs es sowohl in seiner Kaufkraft gegenüber allen übrigen Werten, als auch in den auf seiner Seite wirksamen Bestimmungsgründen seines Wertverhältnisses zu allen übrigen Verkehrsobjekten Veränderungen unterliegt, mufste mit Notwendigkeit zu Versuchen führen, die Veränderungen des Geldwertes selbst einer Messung zu unterziehen, um dadurch ein zutreffendes Urteil über das Wesen der 12. Kapitel. Der Geldwert. § 7. 513 Preisverschiebungen zu gewinnen. Eine solche Messung kann sowohl für den „äufseren", als auch für den „inneren" Tauschwert des Geldes versucht werden. Eine unmittelbare Messung ist in beiden Fällen ausgeschlossen; eine solche würde ein Verkehrsobjekt voraussetzen, das im erstem Falle zu der Gesamtheit aller übrigen Verkehrsobjekte stets in dem gleichen Austauschverhältnis stehen würde, das im letzteren Falle keiner Veränderung der auf seiner Seite wirksamen Bestimmungsgründe seines Austauschverhältnisses mit allen anderen Verkehrsobjekten unterliegen würde. Solche Verkehrsobjekte giebt es nicht. Mail hat zwar Versuche nach dieser Richtung gemacht, indem man den Wert der Verkehrsobjekte auf das zu ihrer Herstellung nötige Quantum menschlicher Arbeit zurückführen wollte und indem man die für die Herstellung oder Beschaffung der Güter notwendige Arbeitszeit oder das für die Ernährung der Arbeiter notwendige Quantum an Subsistenzmitteln, namentlich an Getreide, als ein relativ zuverlässiges Mafs des Wertes der Güter annahm. Wir brauchen uns nicht auf diese Theorien einzulassen, von denen die erstere — von allen inneren Schwierigkeiten der Reduktion qualitativ verschiedener Arbeit auf ein einheitliches Mafs abgesehen — daran krankt, dafs der Wert nicht nur von der durch Arbeit zu überwindenden Schwierigkeit der Beschaffung, sondern auch von dem Grade der Nützlichkeit der Verkehrsobjekte abhängt'), während die letztere an dem weiteren Fehler leidet, dafs es der Sinn einer jeden produktiven Thätigkeit ist, höhere Werte zu produzieren, als während der Produktion von dem Produzenten verbraucht werden. Das Suchen nach einem Gute von unwandelbarem äufseren oder inneren Tauschwerte mufs mithin aus der Natur des Wertbegriffs heraus ergebnislos bleiben. Es kann nur eine auf einer umfassenden Statistik der Preise und Löhne beruhende Ermittelung der zeitlichen Veränderungen oder örtlichen Verschiedenheiten der allgemeinen Kaufkraft des Geldes und eine allgemeine Feststellung der auf Seite des Geldes liegenden Ursachen für diese Veränderungen und Verschiedenheiten in Frage kommen. Schon die Ermittelung der allgemeinen Kaufkraft des Geldes und ihrer örtlichen und zeitlichen Verschiedenheiten bietet Schwierigkeiten, deren völlige Überwindung unmöglich ist. Die Preise der einzelnen Verkehrsobjekte entwickeln sich dem Grade und der Richtung nach in der verschiedensten Weise. Auf welchem Wege ist es denkbar, aus diesem chaotischen Auf und Ab einen einheitlichen und wenn auch nicht im einzelnen — was der Natur der Sache nach unmöglich ist —, so doch im grofsen Ganzen richtigen einheitlichen Ausdruck für die Kaufkraft des Geldes zu finden? 1) Auch S immel hebt am Schlufs seiner scharfsinnigen Erörterung der Idee des .„Arbeitsgeldes" diese Schwierigkeit hervor (a. a. 0. S. 450 ff.). H elfferich, Das Geld. 33 514 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Es ist klar, dafs die statistische Erfassung aller in einer gegebenen Volkswirtschaft in Geld bestehenden Preise und Löhne unmöglich ist. Verhältnismäfsig einfach ist die Feststellung der Preisbewegung der wichtigeren Grofshandelswaren, und auf diese haben sich die Untersuchungen über die Kaufkraft des Geldes oder, umgekehrt ausgedrückt, über das allgemeine Preisniveau in der Hauptsache beschränkt. Für den Endzweck aller "Wirtschaft jedoch, für den Konsum, sind gerade die schwer zu erfassenden und schwer für gleichartige Qualitäten festzustellenden Kleinhandelspreise der fertigen Produkte ausschlaggebend. Die sich auf den Preisen gewisser Stapelartikel aufbauenden Berechnungen können deshalb nur Ergebnisse über einen bestimmten Ausschnitt des allgemeinen Preisniveaus liefern, die für die Kaufkraft des Geldes nicht ohne weiteres verallgemeinert werden können. Eine zweite, allerdings leichter zu überwindende Schwierigkeit ist, dafs man nicht ohne weiteres den Durchschnitt aus den Preisen mehrerer verschiedenartiger Güter zielien kann. Wenn die Tonne Weizen 160 Mark, die Tonne Kohlen 20 Mark, das Kilogramm Silber 120 Mark kostet, so kann man daraus nicht einen durchschnittlichen Preis für alle drei Artikel von 100 Mark berechnen, der sich bei einem Rückgange des Kohlenpreises auf 10 Mark, des Silberpreises auf 80 Mark und einer Steigerung des Getreidepreises auf 180 Mark auf 90 Mark ermäfsigen würde. In dieser Beziehung hat man sich in dem von dem englischen Statistiker Newmabch zuerst in gröfserem Umfange angewendeten System der sogenannten „Index Numbers" folgendermafsen geholfen. Man hat für einen bestimmten Zeitraum und Ort den durchschnittlichen Preis aller der einzelnen Artikel, welche man zur Ermittelung des allgemeinen Preiniveaus heranziehen wollte, gleich 100 gesetzt und für die Preise der folgenden Zeitpunkte oder Zeiträume die Verhältniszahlen berechnet; nicht aus den wirklichen Preisen, sondern aus diesen Verhältniszahlen hat man dann für jeden einzelnen Zeitpunkt den Durchschnitt berechnet. Die sich ergebenden Durchschnitte der Verhältniszahlen, welche die Veränderungen des Preisniveaus ausdrücken sollen, hat man „Index Numbers" genannt. In dem oben angeführten Beispiel würden sich die Indexzahlen für die drei Artikel folgendermafsen berechnen: Weizen Kohlen Silber Indexzahl Tonne Mark Verhältniszahl Tonne Mark Verhältniszahl kg Mark Verhältniszahl 1. Zeitpunkt 2. Zeitpunkt Auf dies 160 180 er Grunc 100 112,5 läge bau 20 10 ten sich 100 50 eine Anz 120 80 ahl umfi 100 66,67 isseuder 100 76,39 Preis- Statistiken auf Die unter Soetbeers Leitung vom Hamburgischen 12. Kapitel. Der Geldwert. § 7. 515 handelsstatistischen Bureau aufgestellte Statistik umfafst die Preise von 100 der wichtigsten Hamburger Importartikel und 14 der wichtigsten englischen Exportartikel. Die durchschnittlichen Preise der Jahre 1847—50 sind gleich 100 gesetzt. Die Statistik ist leider nur bis zum Jahre 1890 durchgeführt worden. 1 ) Eine zweite Preisstatistik ist die des englischen Statistikers Sauebbeck , welche die Preise von 45 wichtigen Grofshandelswaren umfafst, und bei der die durchschnittlichen Preise der Jahre 1867—77 gleich 100 gesetzt sind; sie reicht bis zur Gegenwart. Dazu kommt die Statistik, welche die Londoner Wochenschrift „The Economist" fortlaufend veröffentlicht; sie beruht auf den Preisen von 22 Artikeln und hat die Jahre 1845—50 als Ausgangspunkt. Die Gestaltung der Indexzahlen und damit das Urteil über die Kaufkraft des Geldes hängt bei diesen Berechnungen wesent- von der Auswahl der beobachteten Warengattungen ab. Wenn sich unter den 22 Artikeln des „Economist" die Baumwolle in verschiedenen Stadien der Verarbeitung viermal, aufserdem Rohseide, Flachs, Hanf und Schafwolle je einmal vertreten finden, sodafs also die für die Textilindustrie in Betracht kommenden Stoffe achtmal vorkommen, während die Nahrungs- und Genufsmittel nur fünfmal vertreten sind, dann mufs natürlich die Gestaltung der Indexzahlen eine andere sein, als beispielsweise bei Sauebbeck , bei dem die Textilstoffe unter 45 Artikeln nur 8 mal, die Nahrungs- und Genufsmittel aber 19 mal berücksichtigt sind. Wir kommen damit auf eine weitere Schwierigkeit. Zur Ermittelung der allgemeinen oder durchschnittlichen Kaufkraft des Geldes ist es offenbar nicht angängig, allen Waren, ob wichtig oder unwichtig, den gleichen Einflufs auf die Endziffer, welche das Preisniveau charakterisieren soll, einzuräumen. Man hat mit Recht eingewendet, dafs, wenn etwa das Fleisch im gleichen Verhältnis im Preise steigt, wie der Preis von Thee zurückgeht, die Kaufkraft des Geldes gegenüber beiden Artikeln für den Konsumenten nicht gleich geblieben, sondern gesunken ist; da er sehr viel mehr Fleisch als Thee verbraucht, mufs der Konsument zur Deckung seines Bedarfs an beiden Artikeln einen höheren Geldbetrag aufwenden. Daraus ergiebt sich die Forderung, dafs bei solchen Berechnungen die relative Wichtigkeit der einzelnen Artikel in der Volkswirtschaft berücksichtigt werden mlifste, indem man die Verhältniszahlen, bevor man aus ihnen den Durchschnitt zieht, mit einem der Gröfse ihres Verbrauchs entsprechenden Koeffizienten multipliziert. Interessante Versuche dieser Art sind gemacht worden von Inglis Palgbave 2 ) auf Grund der Preisstatistik 1) Die Statistik ist veröffentlicht bis 1885 in den „Materialien u. s. w.", bis 1890 in den „Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik", III. Folge, 3. Band. 2) In der Beilage B zum dritten Bericht der englischen Parlaments-Kommission „On the depression of trade and industry", London 1886. 33* 516 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. des „Economist", sowie von dem amerikanischen Statistiker Roland P. Falkner ') auf Grund der Ermittelung von 223 Warenpreisen. Aber auch die umfassendsten, scharfsinnigsten und sorgfältigsten Arbeiten dieser Art dürfen uns nicht darüber täuschen, dafs wir auf diesem Wege nicht mehr gewinnen können, als ein mehr oder minder zutreffendes Bild der Entwicklung der Kaufkraft des Geldes, ein Bild, das — wie es Soetbeer in seinen „Materialien" versucht hat — durch eine Beobachtung der Veränderungen der Preise von Grund und Boden, der Pacht- und Mietpreise, der Löhne und Gehälter u. s. w. ergänzt werden mufs, wenn es wirklich ein annähernd begründetes Urteil über die Verschiebungen des „äufseren Tauschwertes" des Geldes ermöglichen soll. Keinesfalls dürfen die Indexzahlen und ihre Veränderungen als ein Ausdruck der Verschiebungen der auf der Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründe für die Austauschverhältnisse, als ein Ausdruck der Bewegungen des „Geldwertes" aufgefafst werden. Ein unmittelbarer Rückschlufs von den Indexzahlen auf den Geldwert wäre selbst bei einer richtigen und vollständigen Zusammenfassung aller Preise nur unter der Voraussetzung zulässig, dafs sich in der Preisbewegung der verschiedenen Waren alle auf der Seite der Waren wirksamen Bestimmungsgründe vollkommen kompensierten, so dafs in den Endzahlen nur noch die auf der Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründe der Preise in Erscheinung kämen. Nun darf man ja allerdings annehmen, dafs bei der Zusammenfassung einer beträchtlichen Anzahl verschiedener Warenpreise die zufälligen Besonderheiten der Preisbildung der einzelnen Waren zurücktreten und dafs somit die Schwankungen der Indexzahlen auf gewisse Ursachen allgemeiner Natur schliefsen lassen. Es wäre jedoch eine petitio principii, wenn man ohne weiteres annehmen wollte, dafs diese Ursachen allgemeiner Natur ausschliefslich in Veränderungen des Geldwertes bestehen könnten. Die durch die Aufschliefsung neuer Produktionsgebiete und durch die gewaltigen Fortschritte der Produktions- und Transporttechnik bewirkte Verminderung des Aufwandes von Kapital und Arbeit, der zur Herstellung von Gütern und für ihren Transport auf den Markt und zu den Konsumenten erforderlich ist, stellt eine Ursache von durchaus allgemeiner Natur dar, die gerade bei den meisten der Artikel, auf denen sich die Berechnungen von Index Numbers aufbauen, während des letzten halben Jahrhunderts wirksam war und die bei gleichbleibendem Geldwert zu einem nahezu allgemeinen Rückgang der Preise dieser Artikel führen mufste. Die Arbeit des Analysierens der auf Seite des Geldes und der auf Seite 1) Veröffentlicht unter dem Titel „Wholesale prices, wages and transportation". Washington 1893. 12. Kapitel. Der Geldwert. § 8. 517 der übrigen Verkehrsobjekte wirksamen Bestimmungsgründe wird mithin auch durch das denkbar beste System von Indexziffern nicht erspart. Die Aufklärung- dieser Bestimmungsgründe kann nur im Wege der Einzeluntersuchung' für gegebene Zeiträume und Wirtschaftsgebiete erfolgen. Lediglich gewisse allgemeine Gesichtspunkte lassen sich für solche Untersuchungen aufstellen. Man wird zunächst allen derartigen Beobachtungen ausreichend lange Zeiträume zu Grunde legen müssen, um nicht durch die besonderen während eines kürzeren Zeitraumes wirksamen Verhältnisse getäuscht zu werden; man wird ferner die verschiedenen Arten von Preisen, vor allem Grofshandelspreise und Detailpreise, in ihrer Entwicklung vergleichen müssen, um ein Bild von der Besonderheit der hier wie dort wirksamen Ursachen zu gewinnen; man wird insbesondere auch die Entwicklung der Arbeitslöhne der Gestaltung der Preise entgegenhalten müssen, und schliefs- lich wird man sich nach dem Vorhandensein derjenigen Symptome — namentlich auch im Verhalten der Zinsfüfse und des Geldmarktes — umsehen müssen, welche nach den Ausführungen im vorigen Paragraphen die aus Veränderungen des Geldwertes hervorgehenden Verschiebungen der Austauschverhältnisse begleiten. Nur aus der Gegenüberstellung und sorgfältigen Prüfung aller dieser Erscheinungen kann ein ■einigermafsen begründetes Urteil über den Anteil des Geldes an der Gestaltung der Verkehrsvorgänge gewonnen werden. § 8. Die Gestaltung des Geldwertes in den letzten Jahrzehnten. Wenn wir uns nun Rechenschaft geben wollen über die Gestaltung des Geldwertes während der letzten Jahrzehnte und über den Einflufs, den die auf der Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründe während dieses Zeitraumes auf die Gesamtheit der volkswirtschaftlichen Bewegungsvorgänge ausgeübt haben, so müssen wir zunächst die Thatsachen konstatieren, aus denen wir unsere Schlüsse zu ziehen haben. Diese Thatsachen sind in Kürze die folgenden. Die Preise der von den verschiedenen Statistikern für die Berechnung von Indexzahlen in Betracht gezogenen Grofshandelsartikel haben, wie die unten stehenden Endzahlen Soetbeebs und Saueebecks zeigen, im ganzen genommen von 1850—1873 eine erhebliche Steigerung erfahren; in den folgenden Jahrzehnten ist nach allen Statistiken im ganzen ein Rückgang der Grofshandelspreise eingetreten. Der Rückgang war keineswegs ein gleichmäfsiger und kontinuierlicher; die Preisbewegung der einzelnen Warengattungen zeigt vielmehr erhebliche Abweichungen, und der Rückgang der Endzahlen ist von Zeit zu Zeit durch eine Steigerung unterbrochen worden. Die von Soetbeer und Sauebbeck berechneten Indexzahlen sind: 518 Zweites Buch. IV. Abschnitt. . Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Jahre soetbeer Satjerbeck Jahre soetbeer Sauerbeck 1847/50 100 81 1877 127,70 94 1851 100,21 75 1878 120,60 87 1852 100,69 78 1879 117,10 83 1853 113,69 95 1880 121,89 88 1854 121,25 102 1881 121,07 85 1855 124,23 101 1882 122,14 84 1856 123,27 101 1883 122,24 82 1857 130,11 105 1884 114,25 76 1858 113,52 91 1885 108,72 72 1859 116,34 94 1886 103,99 69 1860 120,98 99 1887 102,02 68 1861 118,10 98 1888 102,04 70 1862 122,65 101 1889 106,13 72 1863 125,49 103 1890 108,12 72 1864 129,28 105 1891 72 1865 122,63 101 1892 68 1866 125,85 102 1893 68 1867 124,44 100 1894 63 1868 121,99 123,38 99 1895 62 1869 98 1896 61 1870 122,87 96 1897 62 1871 127,03 100 1898 64 1872 135,62 109 1899 68 1873 138,28 111 1900 — 75 1874 136,20 102 1901 — 70 1875 129,85 96 1902 69 1876 128,33 95 Im Gegensatz zu dieser Entwicklung der Großhandelspreise der wichtigsten Rohstoffe und Halbfabrikate steht die sich auf die statistisch allerdings nur schwer zu erfassenden Detailpreise der fertigen Produkte beziehende Beobachtung, dafs das „Leben" in den letzten Jahrzehnten nicht billiger, sondern eher teurer geworden ist. Die Kleinhandelspreise der gebrauchsfertigen Waren sind mindestens nicht in demselben Verhältnis billiger geworden, wie die Stapelartikel des Grofsverkehrs. Eine von den Grofshandelspreisen wesentlich verschiedene Entwicklung haben in den Ländern der europäischen Kultur nahezu allgemein die Grundstückspreise, sowie die Pacht- und Mietpreise erfahren. Die Preise der landwirtschaftlichen Grundstücke und die dafür gezahlten Pachten haben in Deutschland von den 40 er Jahren an bis in die 80 er und 90 er Jahre hinein eine sehr erhebliche Steigerung erfahren; erst in den letzten Jahren ist stellenweise ein nennenswerter Rückschlag eingetreten. Die Preise der städtischen Grundstücke und Mieten setzten ihre Steigerung nahezu ohne Unterbrechung fort. Ebenso steht die Gestaltung der Arbeitslöhne im Widerspruch mit der Entwicklung der Grofshandelspreise, Es ist eine allgemeine und durch zahlreiche statistische Untersuchungen erhärtete Beobachtung, dafs die Arbeitslöhne in den Staaten europäischer Kultur, namentlich auch in Deutschland, während der Zeit des Rückganges der meisten und wichtigsten Grofshandelspreise eine nicht unerhebliche Steigerung erfahren haben, ganz abgesehen von der indirekten Er- 12. Kapitel. Der Geldwert. § 8. 519 höhung- des Arbeitslohnes, die bei uns in Deutschland durch die den Unternehmern auferlegten Leistungen für die Arbeiterversicherungen u. s. w. herbeigeführt worden ist. Was die Gestaltung der Barvorräte der Centralbanken anlangt, so beobachten wir überall ein beträchtliches Anwachsen, das sich freilich unter lebhaften Schwankungen vollzogen hat. Der Metallvorrat der deutschen Reichsbank ist von 510,6 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1876 bis auf etwa I Milliarde Mark im Jahre 1895 gestiegen, um nach einem vorübergehenden Rückgang in den folgenden Jahren diese Höhe im Jahre 1902 ungefähr wieder zu erreichen. Die Bewegungen der Diskontsätze stehen im allgemeinen mit dieser Entwicklung im Einklang. Im ganzen ist, wie die folgende Aufstellung zeigt, die Tendenz einer Ermäfsigung der Diskontsätze in den letzten Jahrzehnten unverkennbar, aber diese Tendenz war zeitweilig durch starke Rückschläge unterbrochen, namentlich in den Jahren 1896—1900. Diskontsätze in Berlin, London und Paris. Jahre Berlin London Paris Markt- | Bank- Diskont Proz. Proz. Markt- | Bank- Diskont Proz. Proz. Markt- | Bank- Diskont Proz. Proz. 1870 4,50 4,89 3,10 3,12 3,44 3,99 1871 3,63 4,16 2,94 2,87 5,12 5,71 1872 3,94 4,29 4,94 4,12 4,81 5,15 1873 4,50 4,95 4,69 4,75 5,00 5,15 1874 3,25 5,38 3,56 3,75 3,75 4,30 1875 3,75 4,70 3,19 3,25 3,25 4, 1876 3.06 4,16 2,35 2,62 2,32 3,40 1877 3,31 4,42 2,63 2,87 1,69 2,28 1878 3,31 4,34 3,69 3,75 2,00 2,18 1879 2,75 3,70 2,25 2,37 2,19 2,58 1880 3,04 4,24 2,25 2,75 2,50 2/75 1881 3,50 4,42 2,75 3,38 3,67 3,83 1882 3,89 4,54 3,42 4,08 3,59 3,71 1883 3,08 4,05 2,94 3,57 2,80 3,07 1884 2,90 4,00 2,50 2,96 2,60 3,00 1885 2,85 4,12 2,12 3,00 2,50 3,00 1886 2,16 3,28 2,12 3,02 2,38 3,00 1887 2,30 3,41 2,88 3,30 2,53 3,00 1888 2,11 3,32 2,38 3,31 2,75 3,30 1889 2,63 3,68 3,25 3,61 2,60 3,13 1890 3,78 4,52 3,71 4,51 2,68 3,00 1891 3,02 3,78 1,50 3,30 2,62 3,00 1892 1,80 3,20 1,33 2,45 1,75 2,70 1893 3,17 4,07 1,67 3,05 2,25 2.50 1894 1,74 3,12 1,70 2,00 1,62 2,50 1895 2,01 3,14 0,81 2,00 1,63 2,09 1896 3,04 3,66 1,52 2,48 1,83 2,00 1897 3,08 3,81 1,87 2,63 1,96 2,00 1898 3,55 4,27 2,65 3,25 2,12 2,20 1899 4,45 5,04 3,29 3,75 2,96 3,06 1900 4,41 5,33 3,70 3,96 3,17 3,25 1901 3,06 4,10 3,20 3,72 2,48 3,00 1902 2,19 3,32 2,99 3,33 2.43 3,00 520 Zweites Buch, IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Welche Folgerungen ergeben sich aus allen diesen Erscheinungen für das Verhalten des Geldwertes? Eine nicht geringe Anzahl von Schriftstellern, darunter solche von grofser Bedeutung 1 ), waren früher, namentlich in den 80er Jahren,, geneigt, auf Grund der Entwicklung der Grofshandelspreise eine Geld- wertsteigerung in den Goldwährungsländern anzunehmen. Man glaubte die Bestimmungsgründe der Veränderungen dieser Grofshandelspreise^ deren Durchschnittsziffern man mit dem allgemeinen Preisniveau iden- diiizierte, mit aller Sicherheit auf der Seite des Geldes nachweisen zu können. Während bis zu den 70 er Jahren in der europäischen Kulturwelt Gold und Silber zusammen als Geldstoffe gedient hatten, wurde infolge der fortschreitenden Demonetisation des Silbers der Geldbedarf immer ausschließlicher auf das Gold angewiesen; dazu kam die Tkat- sache, dafs die Goldproduktion von Ende der 60 er bis zur Mitte der 80er Jahre eine merkliche Abnahme zeigte; auf diese Weise soll die Geld Versorgung des hier in Eede stehenden Wirtschaftsgebiets eine Einschränkung erfahren haben, die zu einer Gold- und Geldverteuerung habe führen müssen, und an die sich schon eine ausreichende Erklärung für den allgemeinen Preisrückgang biete. Diese Beweisführung ist nichts weniger als zwingend. Wenn man zunächst eine Einschränkung der Geldversorgung als Folge der Aus- schliefsung des Silbers von den Münzstätten einer Reihe wichtiger Staaten zugiebt, so ist damit noch keineswegs die Notwendigkeit einer Geldverteuerung bewiesen. Die Steigerung der Edelmetallproduktion, und zwar ganz überwiegend der Goldgewinnung, war seit dem Jahre 1848 so stark, dafs schon auf Grund dieser Thatsache für die zwei Jahrzehnte von 1850 bis 1870 die Wahrscheinlichkeit einer Geldwertverringerung vorliegt; die erhebliche Steigerung der Preise auch derjenigen Waren, deren Produktion und Transport nach dem Markte damals schon durch die Fortschritte der Technik und die wirksamere Gestaltung der Organisation der Unternehmungen erheblich erleichtert wurde, deren Preise mithin bei gleichbleibendem Geldwert hätten sinken müssen, läfst sich nur daraus erklären, dafs der „innere Tauschwert" des Geldes damals noch beträchtlich stärker zurückgegangen ist, als derjenige der grofsen Massengüter. Wenn aber in jenen beiden Jahrzehnten die überreiche Geldversorgung eine erhebliche Verringerung des Geldwertes herbeigeführt hat, dann mufste eine Einschränkung der Geldversorgung, wie sie durch die Ausschliefsung des Sil!)ers von den Münzstätten und die Verringerung der Goldproduktion herbeigeführt wurde, nicht unbedingt eine Geldwertsteigerung herbeiführen; die Wirkung dieser Umstände konnte sich vielmehr darauf beschränken, 1) Vergl. namentlich Goschen , On the probable results of an increase in the purchasing power of gold, 1885; Giffen , Trade depression and low prices, 1885. 12. Kapitel. Der Geldwert. § 8. 521 den Rückgang - des Geldwertes einzudämmen und dem Geldwert wieder eine annähernde Stabilität zu verleihen. Ferner ist zu beachten, dafs die seit dem Beginu der 70 er Jahre des vorigen Jahrhunderts eingetretene Beschränkung der Geld Versorgung der Gold Währungsländer nicht entfernt so bedeutend war, wie es auf den ersten Blick aussehen möchte. Es ist unrichtig zu sagen, dafs in den damals zur Goldwährung übergegangenen Ländern das Gold allein dieselben Dienste habe thun müssen, wie vorher Gold und Silber zusammen. Eine Abstofsung von Silbergeld hat, wie im geschichtlichen Teil dargestellt wurde, nur in einem Umfange stattgefunden, der gegenüber dem Vorrat an Silbergeld, der auch in den neuen Goldwährungsländern beibehalten wurde, und gegenüber den Silberprägungen, die bis in die 90 er Jahre hinein für die Vereinigten Staaten von Amerika und für europäischeLänder vorgenommen wurden, nicht ins Gewicht fallen konnte. Beschränkt worden ist mithin nicht der in den Ländern europäischer Kultur vorhandene Geldvorrat, es ist vielmehr durch die geschilderten Umstände nur das Tempo der Vermehrung dieses Geldvorrats verlangsamt worden. Um die Wirkung dieser Verlangsamung zu beurteilen, mufs man sich erinnern, dafs die enorme Goldproduktion der Jahre 1850 bis 1870 die Mittel für eine gewaltige territoriale Ausdehnung des Gebrauchs von Goldgeld zur Verfügung gestellt hatte und dafs dafür die europäische Cirkulation die sehr beträchtlichen Silber mengen, die damals nach Indien verschilft wurden, freigegeben hat. Die starke Goldproduktion der genannten zwei Jahrzehnte hat mithin einem ganz aufserordentlichen einmaligen Bedarf genügt; die Erhaltung und die den Verkehrsbedürfnissen entsprechende Vermehrung der einmal geschaffenen Goldcirkulation konnte natürlich mit einer wesentlich geringeren Zufuhr neuen Metalls bewirkt werden. Dazu kommt schliefslich die Steigerung der Intensität der Geldausnutzung, beruhend auf der Verbreitung und Vervollkommnung der sich auf dem Kredit aufbauenden Zahlungsmethoden und Zahlungseinrichtungen, — eine Entwicklung, die gerade von den 70er Jahren an staunenswerte Fortschritte gemacht hat. Man denke nur an die Entwicklung der Depositenbanken in England und des Giroverkehrs in Deutschland! Durch die Ausbildung dieser Zahlungseinrichtungen allein hätte die Wirkung einer beträchtlichen Steigerung des Geldbedarfs und einer wesentlichen Einschränkung der Geldversorgung ausgeglichen werden können. Die Entwicklungder Edelmetall- und Währungsverhältnisse während der letzten Jahrzehnte ist mithin nicht geeignet, von vornherein die Frage zu entscheiden, ob der Rückgang der Grofshandelspreise seine Ursache ganz oder teilweise auf der Seite des Geldes hat. Auf der andern Seite lassen sich bei allen den grofsen Warengruppen, deren Preise im Laufe der letzten Jahrzehnte einen erheb- 522 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung' und Geldwert. licheren Rückgang erfahren haben, gewichtige, aufserhalb des Geldes liegende Gründe nachweisen, die einen Preisrückgang nicht nur erklären, sondern — bei stabilem Geldwert — geradezu notwendig erscheinen lassen. Der zur Beschaffung der wichtigsten Grofshandelswaren notwendige Aufwand an Kapital und Arbeit hat eine sehr erhebliche Verminderung erfahren, deren Hauptursachen folgende sind. Die Produktionstechnik hat bei einer Reihe von Waren aufser- ordentliche Verbesserungen erfahren. Die Vervollkommnung der Maschinen und Werkzeuge, die Steigerung der Ausnutzung der Roh- und Hilfsstoffe der Produktion, die Anwendung neuer und billigerer Herstellungsmethoden haben zu einer bei den einzelnen Warengruppen allerdings verschieden starken, im ganzen aber sehr beträchtlichen Er- mäfsigung der Produktionskosten geführt, und das nicht etwa nur auf dem Gebiete der stoffveredelnden Industrie, sondern auch in der landwirtschaftlichen und bergmännischen Urproduktion. Auf dem Gebiete des Bergbaus und der Industrie ist die leistungsfähigere Gestaltung der Organisation der Produktion infolge des Vordringens des mit geringeren Kosten arbeitenden Grofsbetriebs hinzugekommen. Ferner hat die Verbesserung der Transportmittel den Bezug gewisser Warengattungen aus ihren vom europäischen Markte weit entfernten Produktionsstätten ganz erheblich verbilligt. Im Seeverkehr sind die weniger leistungsfähigen hölzernen Schiffe durch immer leistungsfähigere Typen von eisernen Schiffen ersetzt worden, und die Seefrachten haben infolgedessen einen Rückgang erfahren, der bei einzelnen Warengattungen allein schon hinreicht, um ihren Preisrückgang zu erklären. Vor allem aber hat der Ausbau des Eisenbahnnetzes in den Vereinigten Staaten, in Argentinien, in Rufsland, in Indien u. s. w. grofse Gebiete erschlossen, in denen namentlich die landwirtschaftliche Produktion, teilweise auch die Gewinnung von Mineralien zu wesentlich geringeren Kosten möglich war, als in den bisher im Bereiche des Weltmarktes gelegenen Produktionsländern. Es dürfte schwer sein, eine Grofshandelsware von erheblicherer Bedeutung nachzuweisen, deren Beschaffungskosten nicht durch einen oder mehrere der eben genannten Faktoren eine nennenswerte Er- mäfsigung erfahren hätten. Wenn dem aber so ist, dann mufste bei gleichbleibendem Geldwerte unbedingt ein starker Rückgang der Preise dieser Waren eintreten. Freilich bleibt — da sich die Einwirkungen der Produktions- und Transporterleichterungen auf die Preise ebensowenig exakt berechnen lassen, wie die Wirkungen der oben dargestellten auf der Seite des Geldes vorgegangenen Veränderungen — die Frage noch unentschieden, ob der volle Preisrückgang der Waren auf die Er- mäfsigung ihrer Beschaffungskosten zurückzuführen ist, oder ob er nicht wenigstens zu einem Teile durch das Geld verursacht sein könnte. 12. Kapitel. Der Geldwert. § 8. 523 Gegen diese letztere noch offene Möglichkeit spricht zunächst das Verhalten des Geldes gegenüber den übrigen Verkehrsobjekten. Wir haben gesehen, dafs die Kaufkraft des Geldes nur gegenüber den Grofs- handelspreisen der Stapelartikel eine entschiedene Abnahme zeigt, dafs aber gegenüber den Kleinhandelspreisen fertiger Produkte eine Abnahme nicht mit derselben Sicherheit festzustellen ist, während die Kaufkraft des Geldes gegenüber den Grundstücken und deren Nutzungen eher eine Verminderung, gegenüber den persönlichen Arbeitsleistungen sogar eine ausgesprochene Verminderung zeigt. Insonderheit der letztere Punkt ist für die Beurteilung der hier vorliegenden Frage wichtig. Der Arbeiter kann nur dann bei sinkenden Preisen der von ihm hergestellten Waren auf die Dauer einen gleichbleibenden oder gar einen höheren Lohn erhalten, wenn er infolge technischer Verbesserungen der Produktion mit dem gleichen Kapital- und Arbeitsaufwand mehr Waren produziert als bisher; also nur dann, wenn der Preisrückgang der Produkte durch eine entsprechende Vermehrung der Produktion bei gleichem Arbeits- und Kapitalaufwand ausgeglichen wird. Würde dagegen der Preisrückgang der Produkte auf einer Steigerung des Geldwertes beruhen, so bliebe dem Unternehmer nur übrig, auch die Arbeitslöhne entsprechend der Steigerung des Geldwertes herabzusetzen oder mit Verlust zu arbeiten und schliefslich zu Grunde zu gehen. Steigende Arbeitslöhne bei sinkenden Warenpreisen lassen es deshalb ausgeschlossen erscheinen, dafs der Rückgang der Warenpreise durch eine Erhöhung des Geldwertes verursacht sein könnte. Wir können uns jedoch, wenn wir eine tiefer gehende Aufklärung über die Bestimmungsgründe der Preisveränderungen haben wollen nicht mit dieser allgemeinen Erörterung der Ursachen der im grofsen Ganzen während der letzten drei Jahrzehnte vorliegenden sinkenden Tendenz der Grofshandelspreise begnügen. Diese Tendenz war eben nur im grofsen Ganzen vorhanden, während sie im einzelnen charakteristische Unterbrechungen erfuhr. Die Untersuchung der Ursachen dieser periodischen Schwankungen der Preise wird dazu beitragen, den Anteil des Geldes an der Preisbewegung weiter aufzuklären. Wenn man die Zahlenreihen in der auf S. 518 gegebenen Tabelle verfolgt, dann drängt sich für jeden Kenner der Wirtschaftsgeschichte des letzten halben Jahrhunderts die Wahrnehmung auf, dafs die Schwankungen der Indexzahlen vollständig mit dem Wechsel der auf- und absteigenden Konjunkturen zusammenfallen. Die Jahre guten Geschäftsgangs und wachsender Unternehmungslust zeigen erhöhte Indexzahlen, so die Perioden 1852—1857, 1870—1873, 1879—1883, 1887—1890,1896—1900. DieZeiten einer rückläufigen Konjunktur weisen niedrige Indexzahlen auf, so die Periode nach 1857, die Jahre 1874—1879, 1884 — 1887, 1892—1886, 1901 und 1902. Der Wechsel der Konjunkturen 524 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung' und Geldwert. selbst ist in der Struktur unserer Wirtschaftsordnung begründet. Er beruht darauf, dafs die Nachfrage und das Angebot in ihren Gesamtverhältnissen sich kaum jemals im Gleichgewicht befinden, sich aber stets durch ihre Einwirkung auf Preise und Gewinne auszugleichen streben. Die periodischen Schwankungen der Preise sind nichts anderes als ein integrierender Teil dieser grofsen volkswirtschaftlichen Bewegungen. Nun wäre es an sich denkbar, dafs das Auf und Ab der Konjunkturen beherrscht oder mindestens stark beeinflufst würde durch die Veränderungen in der Geld Versorgung und im Geldwert; bei erheblicheren Störungen auf dem Gebiete des Geldwesens ist — wie oben gelegentlich der Begleiterscheinungen von Veränderungen des Geldwertes dargestellt wurde — eine solche Einwirkung sogar überaus wahrscheinlich. Wenn wir aber die thatsächliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte ins Auge fassen, dann machen wir die Beobachtung, dafs die auf dem Gebiete des Geldwesens vorliegenden Veränderungen keinerlei Beziehungen zu dem Wellenschlag der Konjunkturen aufweisen. Die auf die Krisis von 1873 folgende Depression erreichte ihr Ende gerade im Jahre 1879, zu der Zeit, in welcher die Goldproduktion die stärkste Abnahme zeigte und die Goldversorgung Europas sich infolge der starken Goldeinfuhr der Vereinigten Staaten und Indiens ganz besonders ungünstig gestaltete. 1 ) Im Jahre 1883 trat dann eine neue Depression ein, obgleich sowohl die Goldproduktion, als auch speziell die Goldversorgung Europas sich damals wieder günstiger entwickelten. Während der langen Depressionsperiode von 1891—1895 erlebten die europäischen Gold Währungsländer einen Zuflufs von Gold, wie.er bis dahin kaum jemals zu verzeichnen gewesen Avar. Der im Jahre 1895 eingetretene starke Aufschwung entwickelte sich allerdings gleichzeitig mit der gewaltigen Steigerung der Goldgewinnung; aber von dem neuen Golde kam — wie oben dargelegt wurde 2 ) — der weitaus gröfste Teil den neu zur Goldwährung übergehenden oder ihr Geldwesen auf der Basis der Goldvaluta konsolidierenden Staaten, wie der Union, Eufsland, Österreich-Ungarn, Indien und Japan zu gute. Auch der seit dem Jahre 1900 eingetretene Rückschlag der Konjunktur läfst sich nicht aus irgend welchen auf der Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründen erklären. Vor allem aber zeigt eine Vergleichung der Entwicklung der Diskontsätze mit denjenigen der Warenpreise, dafs eine Zurückführung der Konjunkturen und periodischen Preisschwankungen auf Veränderungen innerhalb des Geldes völlig ausgeschlossen ist. Wir haben oben festgestellt, dafs in unserer modernen Geld Verfassung eine vom Gelde ausgehende Verschiebung der Austauschverhältnisse sich zunächst in den Zinssätzen für kurzfristigen Kredit zeigen miifste; sinkende 1) Vergl. oben S. 181 u. 181. 2) Yergl. oben S. 188 — 192. 12. Kapitel, Der Geldwert. § 8. 525 Preise, deren Ursache eine Geldwertsteigerung wäre, miifsten von steigenden Diskontsätzen begleitet sein, steigende Preise, deren Ursache eine allzu reichliche Geldversorgung und damit eine Geldentwertung wäre, müfsten von sinkenden Diskontsätzen begleitet sein. Nun läfst sich allerdings bei einer Gegenüberstellung der Indexzahlen und der Diskontsätze für die letzten Jahrzehnte ein durchgehender Zusammenhang feststellen, aber der Zusammenhang ist gerade demjenigen entgegengesetzt, der sich bei einer Zurückführung der Preis- und Diskontveränderungen auf das Geld einstellen müfste. Durchweg fallen steigende Warenpreise mit steigenden Diskontsätzen, sinkende Warenpreise mit sinkenden Diskontsätzen zusammen. Der grofse nach dem Kriege von 1870 einsetzende Aufschwung hat neben der enormen Preissteigerung auch steigende Diskontsätze gebracht; der nach der Krisis von 1873 eintretende Preisrückgang hat eine sehr beträchtliche Ermäfsigung, die Besserung der Preise von 1879 an hat eine erneute Steigerung der Diskontsätze zur Folge gehabt. Während der Depression und dem Tiefstand der Preise von 1883—1887/88 beobachten wir speziell in Deutschland einen niedrigen Diskontsatz, der mit der Änderung der wirtschaftlichen Konjunktur gegen Ende der 80 er Jahre durch eine erneute Steigerung abgelöst wurde. Die erste Hälfte der 90er Jahre brachte gleichzeitig mit den niedrigsten Indexzahlen, die für das 19. Jahrhundert festgestellt sind, auch die gröfste jemals dagewesene Geldflüssigkeit und die niedrigsten jemals dagewesenen Diskontsätze; in Berlin wurde im Durchschnitt des Jahres 1894 ein Marktdiskont von 1,74 Proz., in London wurde im Jahre 1895 ein durchschnittlicher Marktdiskont von nur 0,81 Proz. verzeichnet. Die folgende sich bis zum Jahre 1900 fortsetzende Aufschwungsperiode hat gleichzeitig mit der wesentlichen Erhöhung der Grofshandelspreise eine ungewöhnliche Steigerung der Diskontsätze gebracht; in Deutschland sah sich die Reichsbank in den letzten Tagen des Jahres 1899 zu einer Erhöhung ihres Diskontsatzes auf 7 Proz. genötigt, der Marktdiskont überschritt um diese Zeit sowohl in Berlin als auch in London den Satz von 6 Proz. Der im Jahre 1900 einsetzende Rückschlag hat mit sinkenden Preisen auch wieder eine Erleichterung des Geldmarktes und sinkende Zinssätze herbeigeführt. Aus dem Gelde heraus läfst sich dieser Parallelismus von Grofs- handelspreisen und Zinssätzen für kurzfristigen Kredit schlechterdings nicht erklären; wir würden vielmehr vor einem unlösbaren Widerspruch stehen. Dagegen erscheint dieser Parallelismus nicht nur erklärlich, sondern durchaus notwendig, sobald man von dem Gelde als der treibenden Ursache der Preis- und Diskontbewegungen absieht und die auf der Seite der Waren vorliegenden Bestimmungsgründe zum Ausgangspunkt nimmt. Wenn die Richtung der grofsen wirtschaftlichen 526 Zweites Buch. 1Y. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung nnd Geldwert. Wellenbewegungen durch die Verschiebungen im Verhältnis von Produktion und Bedarf bedingt sind, wenn der steigende und ungenügend gedeckte Bedarf die Preise erhöht, wenn dann allein schon infolge der erhöhten Preise und Unternehmergewinne die Produktion sich ausdehnt und die Umsätze sich vermehren, so ist die notwendige Folge eine gesteigerte Inanspruchnahme des Geldmarktes. Es ist bereits bei der Klarstellung der Schwankungen des Geldbedarfs auf diesen Einflufs der vermehrten Umsätze und erhöhten Preise hingewiesen worden. Der einzelne Unternehmer sucht sich gegenüber den gröfseren Umsätzen und erhöhten Preisen zu helfen, indem er einen stärkeren Kredit in Anspruch nimmt, vor allem indem er auf gröfsere Beträge Wechsel zieht oder auf sich ziehen läfst, die dann zur Diskontierung gebracht werden und den Diskontsatz steigern. — Wenn umgekehrt die Warenproduktion die Aufnahmefähigkeit des Marktes übersteigt, wenn infolgedessen ein Rückgang der Preise und Unternehmergewinne, eine Lähmung des Unternehmungsgeistes und eine Einschränkung der Umsätze eintritt, so ist die notwendige Folge eine geringe Inanspruchnahme des vorhandenen Geldbestandes und eine Ermäfsigung der Zinssätze für kurzfristigen Kredit. In diesem Lichte betrachtet, stellen sich mithin steigende Diskontsätze als die Folge steigender Preise und wachsender Umsätze, niedrige Diskontsätze als die Folge sinkender Preise und abnehmender Umsätze dar. Nun haben wir aber bei der Betrachtung der Begleiterscheinungen der Geldwertveränderungen einen umgekehrten Kausalnexus festgestellt: die auf Veränderungen in Geldversorgung und Geldbedarf beruhende Erhöhung der Diskontsätze übt, wie wir gesehen haben, einen Druck auf Preise und Umsätze aus, während eine Ermäfsigung der Diskontsätze die Tendenz hat, eine Steigerung der Preise und Umsätze zu bewirken. Es liegt mithin eine Wechselwirkung zwischen den Preisen und Umsätzen auf der einen Seite, den Diskontsätzen auf der andern Seite vor; ein Wechselwirkungsverhältnis, bei welchem die Wirkung modifizierend auf die Ursache zurückwirkt. An sich kann jeder der beiden Faktoren sowohl die ausschlaggebende Ursache als auch die lediglich modifizierende Wirkung sein. Die Erhöhung der Preise und Steigerung der Umsätze kann die Ursache der Erhöhung der Diskontsätze sein, während letztere lediglich modifizierend auf Preise und Umsätze zurückwirken; oder aber die Steigerung der Diskontsätze ist die Ursache des Rückganges der Preise und Umsätze, und dieser Rückgang übt lediglich eine einschränkende Rückwirkung auf die Steigerung der Diskontsätze aus. Die erstere Möglichkeit setzt voraus, dafs der Anstofs und das treibende Moment der Entwicklung auf der Seite der Waren liegt; die letztere Möglichkeit ist gegeben, wenn der Anstofs 12. Kapitel. Der Geldwert. § 8. 527 und das treibende Moment vom Gelde ausgeht. Je neutraler und indifferenter sich das Geld in diesen Vorgängen verhält, desto deutlicher mufs die Abhängigkeit der Diskontsätze von den Preisen und Umsätzen in Erscheinung treten. Denn eine durch eine Erhöhung der Preise bewirkte Diskontsteigerung kann nicht durch eine Geldverteuerung erklärt werden, da eine solche ja in sinkenden Preisen zum Ausdruck kommen müfste; und ein niedriger Diskontsatz, der auf sinkenden Preisen beruht, läfst sich nicht auf eine Geldentwertung, der steigende Preise entsprechen müfsten, zurückführen. Solange in der thatsächlichen Entwicklung die Bewegung der Diskontsätze in dem Mafse, wie es in den letzten Jahrzehnten der Fall war, von der Gestaltung der Preise und der gesamten wirtschaftlichen Konjunktur beherrscht ist, haben allerdings diejenigen, welche eine Geldverteuerung nachweisen wollen, zu jeder Zeit die Möglichkeit, entweder einen Preisrückgang oder steigende Diskontsätze für ihre Ansicht ins Feld zu führen; und wer die deutsche bimetallistischeTageslitteratur vom Ende der 70er Jahre an verfolgt, der bat Gelegenheit, mit jedem Umschwünge der Konjunktur diesen Wechsel des Beweisinstrumentes zu beobachten. Aber umgekehrt kann man dem Preisrückgang stets die gleichzeitige Ermäfsigung der Diskontsätze, der Steigerung der Diskontsätze stets die gleichzeitige Erhöhung der Preise als Beweis gegen eine Geldknappheit und Geldverteuerung entgegenhalten. In Wirklichkeit beweist das regelmäfsige Zusammenfallen von Preissteigerung und Diskonterhöhung, von Preisrückgang und Diskontermäfsigung nichts anderes, als dafs der Einfiufs des Geldes sowohl auf die Bewegung der Preise als auch auf die Schwankungen der Diskontsätze gänzlich hinter der Einwirkung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse und Bewegungen zurücktritt; dafs die auf Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründe sowohl in der Preisbewegung als auch in den Veränderungen des Diskontsatzes höchstens modifizierend und deshalb latent, nicht aber entscheidend und deshalb greifbar zum Ausdruck kommen. Soweit das Geld in;dem geschilderten Zusammenhange einen rückwirkenden und modifizierenden Einfiufs auf die grofsen volkswirtschaftlichen Bewegungsvorgänge ausübt, erfüllt es die aufserordentlich wichtige Funktion eines Regulators der periodischen Schwingungen des Wirtschaftslebens. Wenn eine aufsteigende Konjunktur mit ihren erhöhten Preisen und Umsätzen eine intensivere Ausnützung des vorhandenen Geldbestandes und damit ein Anziehen des Diskonts zur Folge hat, wenn ferner die erhöhten Diskontsätze eine retardierende Wirkung auf die Preissteigerung und die Ausdehnung der Unternehmungen ausüben, so liegt in dieser vom Gelde ausgehenden Rückwirkung eine gewisse Eindämmung der Gefahr spekulativer Ausschreitungen in Produktion und Handel und eine Milderung des auf die 528 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung- und Geldwert. Übertreibungen einer günstigen Konjunktur regelmäfsig erfolgenden Rückschlages. Wenn umgekehrt bei einer allgemeinen Depression der Zinsfufs für kurzfristigen Kredit sich ermäfsigt, so erleichtert der niedrige Zinsfufs die Überwindung der schwierigen Zeit und befördert das Wiederaufleben des Unternehmungsgeistes. § 9. Das Ideal eines Geldes von unveränderlichem Wert. Die Vorstellung der gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit ver- stofsenden und die wirtschaftliche Entwicklung ungünstig beeinflussenden Wirkungen der Veränderungen des Geldwertes haben den Wunsch nach einem in seinem Werte absolut stabilen Gelde laut, werden lassen, nach einem Gelde, dessen Angebot jederzeit in ungestörtem Gleichgewicht mit dem Geldbedarf gehalten werden kann, so dafs von Seiten des Geldes niemals irgendwelche Einwirkungen auf den Gesamtprozefs des Wirtschaftslebens ausgehen könnten. Soviel gröfser als bei allen anderen Wertgegenständen auch die Sicherheiten sein mögen, welche die Edelmetalle, insbesondere das Gold, als Grundlage des Geldwesens für eine Stabilität des Geldwertes bieten, so sehr auch diese Sicherheiten durch die elastische Ergänzung, die das moderne Geldwesen durch die auf Kredit beruhenden Zahlungsmittel und Zahlungseinrichtungen erhalten hat, verstärkt werden mögen, so bleibt doch bei den auf den Edelmetallen begründeten Währungen der Geldwert elementaren Einflüssen ausgesetzt, die sich jeder planmäfsigen Regulierung entziehen. Im Gegensatz zu den metallischen Währungen haben wir in der Papierwährung eine Geldverfassung kennen gelernt, die, rein theoretisch betrachtet, die Regulierung des Geldwertes in die Hand der staatlichen Organe zu geben scheint. Die Geldversorgung ist in einer solchen Geldverfassung nicht abhängig von Vorgängen, die aufserhalb unseres Machtbereiches stehen, wie etwa von der Höhe der Edelmetallgewinnung oder den internationalen Edelmetallbewegungen; sie liegt vielmehr ganz im Belieben derjenigen Instanzen, welche die Ausgabe des Papiergeldes besorgen. An und für sich erscheint es mithin möglich, bei einer solchen Geldverfassung die Geldversorgung jederzeit in voller Übereinstimmung mit dem Geldbedarf zu halten und so eine volle Stabilität des Geldwertes und eine gänzliche Indifferenz des Geldes in den wirtschaftlichen Vorgängen herbeizuführen. Es kommt hinzu, dafs in gewissem Sinne das reine Papiergeld den äufsersten Punkt der Entwicklungsgeschichte des Geldes bildet. Während ursprünglich nur Gebrauchsgüter Geldfunktionen verrichteten, während die metallischen Münzen durch Einschmelzung und Verarbeitung jederzeit in Gebrauchsgüter verwandelt werden können, und während ihr Wert anfangs ausschliefslich, später mindestens noch teilweise auf der Möglichkeit ihrer Umwandlung in Gebrauchsgüter beruht, ist das 12. Kapitel. Der Geldwert. § 9. 529 Papiergeld überhaupt nur als Geld zu gebrauchen, es ist die reine Verkörperung der Geldfunktion. Nicht nur die Gerechtigkeit und das Gesamtinteresse der Volkswirtschaft, sondern auch die Entwicklungsgeschichte des Geldes scheint mithin auf die reine Papierwährung als auf die ideale Geldverfassung hinzuweisen. Es bestehen jedoch gewisse praktisch unüberwindliche Hindernisse, welche die Erreichung dieses Endpunktes der logisch denkbaren Entwicklung des Geldes in unerreichbare Fernen hinausschieben. Solange gewisse wesentliche Züge unsrer politischen und wirtschaftlichen Verfassung fortbestehen, und so lange unsre Einsicht in die wirtschaftlichen Zusammenhänge nicht sehr viel tiefer und sicherer ist als bei dem gegenwärtigen Stande der nationalökonomischen Wissenschaft, wird die Papierwährung stets nur als eine Anomalie betrachtet und die Verbindung des Geldwertes mit einem der Edelmetalle als der wünschenswerte und normale Zustand angestrebt werden, und zwar ausfolgenden Gründen: So sehr man auf den ersten Blick einen Vorteil der reinen Papierwährung darin erblicken mag, dafs sie die Staatsgewalt in die Lage setze, durch eine Regulierung der Geldausgabe nach dem Geldbedarf den Geldwert in voller Stabilität zu erhalten, so grofse Schwierigkeiten würden der praktischen Verwirklichung dieses Vorteils entgegenstehen. Zunächst fehlt uns jedes zuverlässige Kriterium für die Veränderungen des Geldwertes. Man braucht sich nur die wissenschaftliche Litteratur anzusehen, in der das Kriterium für einen nicht genügend gedeckten Geldbedarf teilweise in einer Steigerung der Zinssätze für kurzfristigen Kredit, teilweise in einem Sinken der Warenpreise gesucht wird, und man braucht demgegenüber nur die soeben geschilderte thatsächliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte ins Auge zu fassen, in der regel- mäfsig nicht etwa steigende Diskontsätze und sinkende Preise, sondern umgekehrt steigende Diskontsätze und steigende Preise zusammenfielen. Nach der Ansicht derjenigen, welche in mehr oder weniger komplizierten Preisstatistiken den exakten Mafsstab des Geldwertes sehen, hätte bei einer Geldverfassung, welche dem Staate die Regulierung der Geldversorgung völlig in die Hand giebt, der Geldumlauf Deutschlands in den Jahren 1897 bis 1899, um der allgemeinen Preissteigerung entgegen zu wirken, erheblich eingeschränkt werden müssen, und das bei einem offiziellen Diskontsatze von zeitweise 6 und 7 Prozent! Welche Katastrophen durch eine solche „Regulierung des Geldwertes" heraufbeschworen worden wären, ist kaum auszudenken. Umgekehrt hätte nach der Auffassung derjenigen, welche in den Bewegungen des Diskontsatzes das Kriterium des Geldbedarfs erblicken, der Geldumlauf durch eine schrankenlos erweiterte Emission von Papiergeld im Wege der Kreditgewährung zu einem niedrigen Zinsfufs vermehrt und die Überproduktion und Überspekulation noch künstlich ermutigt werden müssen. Helfferich, Das Geld. 34 530 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert. Bekennt man sich aber zu der Ansicht, dafs sowohl in den Warenpreisen als auch in den Diskontsätzen nicht nur die auf der Seite des Geldes wirksamen Bestimmungsgründe, sondern ganz überwiegend die in unsrer Wirtschaftsverfassung begründeten Schwankungen der Konjunkturen zum Ausdruck kommen, an welcher konkreten Erscheinung will man dann einen Anhaltspunkt für die Regulierung des Geldwertes gewinnen? Aber die Unzulänglichkeit unsrer Erkenntnis ist nicht das einzige Hindernis; mindestens ebenso schwer fällt ins Gewicht der Mangel einer jeden Sicherheit dafür, dafs bei einer reinen Papierwährung die Regulierung der Geldausgabe lediglich nach den Erfordernissen der Gerechtigkeit und nach dem allgemeinen Interesse der Volkswirtschaft gehandhabt werden würde. In der Hand des Staates selbst ist die unbeschränkte Möglichkeit, aus Nichts Geld zu machen, zu verlockend, als dafs ein jeder Mifsbrauch zu fiskalischen Zwecken ausgeschlossen sein sollte. Dazu kommt, dafs gerade in unsrer Zeit der rücksichtslosen Verfechtung wirtschaftlicher Sondervorteile um die Regulierung des Geldwertes ein Interessenkampf entstehen würde, der bei dem Mangel eines objektiven Kriteriums von vornherein nicht durch Vernunft und Gerechtigkeit, sondern nur durch brutale Macht entschieden werden könnte. Auf der einen Seite würden alle, die Geld schulden, für eine möglichst starke Geldausgabe und die möglichste Verringerung des Geldwertes kämpfen, auf der andern Seite würden alle Gläubiger und alle diejenigen, welche feste Gehälter, Renten und Löhne empfangen, an einer Hochhaltung und Steigerung des Geldwertes interessiert sein. Der Kampf um den Geldwert miifste mehr als jeder andere wirtschaftliche Interessenkonflikt zur Demoralisation des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens führen. Solche zerstörenden Kämpfe können vermieden werden — freilich nicht ganz, sonst hätte es ja niemals eine „Währungsfrage" gegeben —, wenn der Geldwert in Abhängigkeit von einem der Edelmetall gesetzt wird, dessen Wertbildung aufserhalb des Einflusses der wirtschaftlichen Parteien steht und dessen besondere Eigenschaften eine gröfsere Sicherheit für eine annähernde Stabilität seines Wertes bilden, als sie bei einem andern Gute bisher wahrscheinlich gemacht worden ist. Die Verbindung des Geldwertes mit einem der Edelmetalle ist jedoch nicht nur notwendig, um dem Staate die unerfüllbare Aufgabe einer Regulierung des Geldwertes zu ersparen und um diese Regulierung dem Streite brutaler Interessen so viel wie möglich zu entziehen, sondern auch in Rücksicht auf den internationalen Verkehr. Die Störungen, welche die internationalen Handelsbeziehungen durch Schwankungen im gegenseitigen Wertverhältnis der verschiedenen Länder erfahren, sind bereits ausführlich dargestellt worden. Wir haben gesehen, dafs diese Schwankungen nur dadurch beseitigt werden können, dafs die verschiedenen Länder den Wert ihres Geldes von einem und demselben Geldstoff in 12. Kapitel. Der Geldwert. § 9. 531 Abhängigkeit setzen. Die Entwicklung- der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dafs der weitaus gröfste Teil aller am Weltverkehr beteiligten Länder auf dem Boden der Goldvaluta den gegenseitigen Wert ihres Geldes festgelegt hat. Hätten diese Länder ein Papiergeld, dessen Wert unabhängig wäre von demjenigen eines konkreten Sachgutes und der durch staatliche Mafsnahmen reguliert werden würde, die ihrerseits von der Rücksichtslosigkeit und der wechselnden Macht der widerstreitenden Interessen abhängig wären, — dann könnte ein einigermafsen stabiles Verhältnis zwischen dem Gelde dieser Staaten nicht bestehen, solange nicht die gesamte Papiergeldaasgabe für sämtliche Staaten eine einheitliche wäre und von einer Centralstelle aus geleitet werden würde. Die Voraussetzungen für ein solches Papiergeld wären keine geringeren als diejenigen für den ewigen Frieden. Man mag es bedauern und kritisieren, dafs bei der sich auf metallischer Grundlage aufbauenden Geldverfassung, welche wir als die normale Geldverfassung anzusehen gewohnt sind, der Wert des Geldes durch Gewalten beherrscht wird, die unserm Machtbereich entzogen sind und die denkbarer Weise einmal grofse Vermögensverschiebungen und starke Erschütterungen der Volkswirtschaft hervorrufen können. Die bisherige Entwicklung des Geldwesens kann uns jedoch veranlassen, uns auch liier — wie auf so vielen andern Gebieten — mit der allen menschlichen Einrichtungen anhaftenden Unvollkommenheit zu bescheiden; denn die Geschichte der einzelnen Papierwährungen drängt uns zu dem für die menschliche Unzulänglichkeit bezeichnenden Schlufs, dafs die Geldversorgung der Volkswirtschaft und mithin auch der Geldwert meist gerade bei derjenigen Währungsverfassung am schlechtesten reguliert war, bei der die Regulierung am vollständigsten im Machtbereich des menschlichen Willens liegt. Auch der stärkste Glaube an die intellektuelle und moralische Entwicklungsfähigkeit des Menschengeschlechts kann nicht darüber hinwegtäuschen, dafs es noch lange dauern wird, bis die Mangelhaftigkeit der menschlichen Erkenntnis und die Macht der menschlichen Selbstsucht und Leidenschaft soweit überwunden sein werden, dafs für das alle wirtschaftlichen Beziehungen tragende und durchdringende Geld ohne Gefahr auf die Verankerung in dem festen Grunde eines allgemein anerkannten Wertes verzichtet werden kann. Der gegebene Weg zur Einschränkung der Unvollkommenheit des auf metallischer Grundlage beruhenden Geldes ist der Ausbau derjenigen Einrichtungen des Zahlungsverkehrs und des Bankwesens, welche die Anpassungsfähigkeit des Geldes gegenüber den Bedürfnissen der Volkswirtschaft zu steigern und damit die Wirkung der die Stabilität des Geldwertes beeinträchtigenden Verschiebungen einzudämmen vermögen. 34* Bibliographie. Vorliegende Bibliographie beginnt mit der Aufführung der im Jahre 1892 erschienenen Bücher und veröffentlichten gröf seren Zeitschriftenartikel aus dem G-ebiet der Edelmetalle, des Geldes, der Gold- und Silberwährung, des Münzwesens, welchem 1. Abschnitt sich zehn weitere derselben Materie für die Jahre 1898 bis 1902 anschliefsen. Von einer Bibliographie der älteren Litteratur von 1891 an abwärts ist für vorliegendes Werk aus dem Grunde Abstand genommen worden, weil solche in dem Buche von Ad. Soetbeer „Literaturnachweis über Geld und Münzwesen insbesondere über den Währungsstreit 1871—91" auf das Erschöpfendste sich darbietet. 1892. Annual report of the Deputy Master of the Mint. London 1892. (Parliam. paper.) Annual report of the Comptroller of the Currency, 1892. Washington, House of Representatives, 1892. Annual report of the Director of the Mint to the Secretaiy of the Treasury for the fiscal year ended June 30 1892. Washington. Report of the Director of the Mint upon the production of the precious metals in the United States during the calendar year 1892. Washington. Ansiaux, La question monetaire en Belgique. Liege 1892. Bagehot, W., A new Standard of value: Econom. Journ., vol. II., Sept. London 1892. Bahrfeldt, M., Die Münze und das Münzwesen der Herzogtümer Bremen und Verden unter schwedischer Herrschaft 1648—1719. Zugleich Beiträge zur deutschen Geld- und Münzgeschichte: Zeitschr. d. histor. Vereins für Niedersachsen, Jahrg. 1892. Hannover. Balfour, British industries and international bimetallism. London 1892. Bamberger, L., Silber. 1. u. 2. Aufl. Berlin 1892. Bäsch, J., Wirtschaftliche Weltlage. Börse und Geldmarkt. Jahrg. 1891 (bezw. Folge II ff. Berlin lS92ff. Bastable, C. F., Money and indebtedness in foreign commerce: The commerce of nations. London ls92. Beauregard, De la contraction monetaire et de ses consequences. Paris 1892. Bell, A. E. (Miss), How women may keep their money: Englishwoman's Review, vol. XXIlI, London 1892. April, July, Oct. Bland, R. P., Free coinage and an elastic currency: Forum, vol. XIII. New York 1892, March u. April. Boissevain, G. M., Engelsch Indie en de zilverquestie. 's Gravenhage 1892. —, De Muntconferentie te Brüssel (22. XI. 1892): de Economist, jaarg. 1892, Decbr. 's Gravenhage. Buehta, E., La nuova Valuta Austro-Ungarica. Ed. illustr. Trento 1892. Buck, Th., Die Goldvorräte der russischen Regierung: Vierteljahrsschrift für Volkswirtschaft etc. Jahrg. XXIX. Berlin 1892, Bd. III. Camp, W. A., On the New York Clearing House: North Americ. Rev., vol. CLIV. New York 1892, June. Bibliographie. 533 Clews, H., Money and usury: North Americ. Rev., vol. 154, Apr. New York 1892. Cobb, A. St., Metallie reserves and the meeting of Parliament. London 1892. Coe, G. S.) Why the silver law should be jrepealed: Forum, vol. XII. New York 1892, January—Febr. Cohen, Description des monnaies romaines. 2« ed. Yol. VII et VIII. Paris 1892—93. Cowperthwait, J. H., Monej r silver, and finance. 2 nd ed. New York und London 1892. Crump, A., On Mr. Goschen's currency proposals and one pound notes: Economic Journ., vol. II. London 1892, March. Cucheval-Clavlgny, L'Union latine et la nouvelle conferance monetaire: Rev. des deux Mondes, vol. CXIV. Paris 1892. Daniell, C., India's demand for a gold currency: Blackwood's Edinb. Magazine, vol. 152. Edinburgh 1892, Oct. Davis, John, The money question: Arena, vol. V, Apr. & May. Boston & London 1892. Dawson, M. M., The true basis of currency: Arena, vol. VI, June and July. Boston 1892. Deisting, Carl, Die Valutaregulierung in Ursache und Wirkung geschildert für das Volk, seine Freunde und Vertreter, zwecks Abwehr der Übergriffe des mobilen Kapitals. Graz 1892. De La Tour, H., Atlas des monnaies gauloises. Paris 1892. Av. 55 planches. Deloume, A., Les nianieurs d' argent ä Rome jusqu'ä 1' Empire. 2 ieme edition. Paris 1892. Drews, B., Die Bänknote und ihre Stellung zum Gelde. Göttingen 1892. (Promotionsschrift.) Dreyfus, E., L'arbitrage international. Paris 1892. Dub, M., Die österreichische Währungsreform: Wochenschr. f. Aktienrecht u. Bankw., Jahrg. I. Berlin 1892. Dunbar, C. F., On the bank-note question: Quarterly Journ. of Econom., vol. VII. Boston 1892, Oetober. Dunning, N. A., On the volume of currency: Arena, vol. VI., Boston 1892, Novbr. Dutton, Cl. E., Money fallacies: Bulletin of the Philosophical Society of Washington; vol. XI. Washington 1892. Edgeworth, F. Y., On recent attempts to evaluate the coin in circulation: Econom. Journ., vol. II., March. London 1892. Ehrich, L. R., The question of silver, comprising a brief summary of legislation in the United States, together with a practical analysis of the present Situation, and of the arguments of the advocates of unlimitecl silver. New York 1892. Ettinger, Einflufs der Goldwährung auf das Einkommen der Bevölkerungsklassen und des Staates. Wien 1892. Evans, John, A plea for thirty-Shilling pieces: Longman's Magazine, vol. XXI, Nov. London 1892. Ewen, Rob., A commonsense currency: Westminster Rev., vol. 138, Oct. London 1892. Earquhar, II., The govemment and the currency: Americ. Journ. of Polit., vol. I. New York 1892, Septbr. Fenn's Compendium of the English and foreign funds. 14"' editionff. With an addendum giving latest information, by R. L. Nash. London 1892 ff. Foxwell, H. S., The intcrnat. Monetary Conference at Brüssels, 1892: Contemp. Review, vol. LXII, Dec., London 1892. —, On Mr. Goschen's currency proposals and one pound notes: Econom. Journ., vol. II. London 1892, March. Erederiksen, N. C., Gold money without gold: Bankers' Magaz., vol. LIV., Nov. London 1892. Gabbot, E. R., How to invest money. London 1892. Gairdner, Ch., The making of the gold reserve. London 1892. Ganser, Ant., Die Valutaregulierung in Österreich-Ungarn. Ein kurzer Hinweis auf die wirklichen Schwierigkeiten derselben. Graz 1892. 534 Bibliographie. George, H. W., The history of a Dollar Bill: Chautauquan, vol. XIV. London 1892, March. G-hon, Carl, Populäre Erläuterungen über die Regelung des österreichischen Geldwesens. o. 0. u. J. (Villach 1892.) Griffen, Rob., The case against bimetallism. London 1892. —, Fancy monetary Standards: (Reply to „afixed value of bullion", by A. Williams) [s. d.]: Econom. Joum., vol. II., Sept. London 1892. Goldmann, Ch. S., The financial, Statistical and general history of the gold and other companies of Witwaters Rand, South Africa. London *1892. Grahame, James, A digest of parliamentary opinion on bank note issues, etc. 1797 bis 1819. London 1892. Grapheus, D., Kurze systematische Darstellung der wirtschaftlichen Funktion des Geldes und Kredits. " Leipzig 1892. Greene, Mary A., On legal business transactions: Chautauquan, vol. XV. London 1892, June. —, The law of promissory notes and bank cheques: Chautauquan, vol. XIV. London • 1892, May. Gruber, J., Nationales oder internationales Geld? Die Quintessenz der Währungsfrage. Wien 1892. Halstead, Murat, A silver Senator reviewed. (Reply to „the rule of the gold längs, by W. M. Stewart) [s. d): North Amer. Rev., vol. CLIV. New York, 1892, June and July. Hamilton, R. G. C., Lending money to Australia: Nineteeeth Century, London, August 1892. Hammer, Eduard, Entwurf eines Gesetzes, womit die Herstellung der Valuta erwirkt wird, samt den Motiven zu demselben. Als Manuskr. gedruckt, o. 0. u. J. (Wien 1892). —, Die Fragepunkte für die Valuta-Enquetekommissionen. Nebst Denkschrift hierzu, o. 0. u. J. (Wien 1892). —, Die Herstellung der Valuta. Projektiert von E.H. Wien 1892. —, Das Unwahre in der Valutafrage, o. 0. u. J. (Wien 1892). Harrison, F. C., An attempt to estimate the circulation of the rupee: Economic Journal, vol. II, No. 6. London, June 1892. —, Silver in India: Econom. Journal, vol. II., London 1892, Decbr. —, On the State of the Indian currency: Bankers' Magazine vol. 54. London 1892, Octob. Harter, M. D., The blight of our commerce: Forum, vol. XIII. New York 1892, May and June. Haupt, 0., Gold, Silber und die Valutaherstellung. Wien 1892. —, The monetary question in 1892. London 1892. Heiligenstadt, C., Beiträge zur Lohre von den auswärtigen Wechselkursen: Jahrb. f. Nationalök. etc. III. Folge Bd. IV. Jena 1892, S. 817/851. Hempliill, J.j C., On the loss of Southern statesmanship: Forum, vol. XIII. New York 1892, May and June. Hertzka, Th., Das internationale Währungsproblem und dessen Lösung. Leipzig 1892. —, II. W., „Das internationale Währungsproblem und dessen Lösung" durch Theodor Hertzka oder die paritätische Silber-Goldwährung? Kritische Bemerkungen: Wonkers Flugblätter Nr. 1. Budapest 1892. Higgins, II. A., The basis of money: Arena, vol. VI, July. Boston u. London 1892. Holman, W. S., On spending public money: North Americ. Review, vol. CLIV. New York 1892, March and April. Hoppenstedt, A., Zum Checkgesetz. Kritik des dem Bundesrate vorgelegten Entwurfes eines Checkgesetzes für das Deutsche Reich. Berlin 1892. —, Ein zweites Wort zum Checkgesetz. Berlin 1892. v. Inama - Sternegg, K. Th., Die neue Währungs- und Münzgesetzgebung von Oesterreich-Ungarn: Zeitschr. f. Volkswirtsch., Sozialpolitik etc. Bd I. Wien 1892, Heft 4. Bibliographie. 535 de Johannis, A. J., Le monopole de la production de l'argent. Fiorence 1892. Killing, the, of the Silver Bill: Belford's Monthly etc. Review, vol. II. New York 1892, May. Kleinmann, La Conference monetaire de Bruxelles et l 'union latine. Paris 1892. Knox, J. J., On bank circulation and free coinage: Forum, vol. XII u. XIII. New York 1892, February and March. lalande, Necessite du bimetallisme. Lettre adressee ä MM., les niembres de la Conference monetaire internationale de Bruxelles. Bordeaux 1892. Landesberger, Jul., Denkschrift über die Prämienpolitik. Dem hohen k. k. Finanzministerium ehrerbietigst überreicht, o. 0. (Wien) 1892. Folio. —, Über die Goldprämien-Politik der Zettelbanken. Denkschrift erstattet zur Valutareform in Oesterreich-Ungarn. Wien 1892. Lawson, W. R., Is silver hopeless? A plan for international notes: Bankers'Magaz., vol. LIV. Dec. London 1892. Leech, E. 0.,The fall of silver and its causes: Forum, vol. XIII, Jnne. NewYork 1892. —, Would free coinage bring European silver here? Forum, vol. XIII. New York 1892, March and April. Levy, R. Gr., La baisse persistante du mötal argent et son influence economique et sociale: Reforme sociale, Xle annee, Paris 1892. Lewinstein, G., Der Entwurf eines deutschen Checkgesetzes: Vieiijahrschr. f. Volkswirtschaft etc. Jahrg. XXIX, Bd. III. Berlin 1892. Lexis, W., Edelmetalle: Handwörterbuch d. Staatsw., Bd. III. S. lff. Jena 1892. ■—, Gold und Goldwährung: IIWB. d. Staatsw., Bd. IV. S. 81/95. Jena 1892. —, Lateinischer Münzbund: IIWB. d. Staatsw., Bd. IV. S. 1246ff. Jena 1892. —, Münzwesen: IIWB. d. Staatsw., Bd. IV. S. ,1248ff. Jena 1892. •—, Geld: IIWB. d. Staatsw., Bd. IV. S. 780ff. Jena 1892. Loys, La question de l'argent ä la Conference de Bruxelles. Les effets du Silver- bill. s. 1. 1892- Lindsay, S. M., Die Silberfrage in den Ver. Staaten Amerikas: Jahrb. f. Nat.-Ok. u. Statist. III. Folge. Bd. III. Jena 1892. Linker, E., Durch Patriotismus zur Goldwährung. Reproduktion des sub 20. Februar 1892 an S. E. Dr. Steinbach, k. k. österr. Finanzminister, gerichteten Schreibens. 2. Aufl. Wien 1892. Lötz, W., Zur Frage der Valutaregulierung in Oesterreich-Ungarn: Jahrb. f. Gesetzgeb., Verw. u. Volksw., Jahrg. XVI. Leipzig 1892. Lusehin v. Ebengreuth, A., Das Wertverhältnis der Edelmetalle in Deutschland während des Mittelalters. Brüssel 1892. Luzzatti, G., Prezzi ideali e prezzi effetivi: note di studio sul valore della moneta in una economia di popolo. Milano, 1892. Mataja, Victor, Die Regelung der Valuta in Oesterreich-Ungarn. Vortrag. Innsbruck 1892. Mathiesons' Highest and lowest prices. XX 1,1 year of issue. London 1S92. Maurici, Gius., Della moneta legale. Foligno 1892. Mazal, K., Zur Frage der Valuta-Regulierung. Wien 1892. Menger, Carl, Beiträge zur Währungsfrage in Oesterreich-Ungarn. Jena 1892. —, Der Gesetzentwurf betreffend Feststellung der Kronenwährung in Oesterreich- Ungarn: Jahrb. f Nat.-Ök. u. Statist., III. Folge, Bd. III. Jena 1892. — , Der Übergang zur Goldwährung. Untersuchungen über die Wertprobleme der österreichisch-ungarischen Volutareform. Wien 1892. — Die Valutaregulierung in Oesterreich-Ungarn: Jahrb. f. Nationalök. etc. III. Folge. Bd. 3. Jena 1892, S. 496ff. u. S. 641 ff. u. Bd. 4. Ebd. 1892. S. 39/55. —, On the origin of money: Economic Journal, vol. II, No. 2. London, June 1892. Meyer, Mor., Der internationale Geldmarkt (1889—1891). Wirtschafts- und finanzstatistische Studie. Minden 1892. de Molinari, G., La Conference monetaire de Bruxelles: Journal des Economistes. Paris, decembre 1892. Montagu, Sam., Silver und Indian finance: Fortnightly Review, vol. LIL, London, October 1892. 536 Bibliographie. Moses, B., Legal tendemotes in California: Quarterly Journal of Economics, vol. VII. Nr. 1. New York, Oct. 1892. Münk, L., Die Regelung der Valuta in Oesterreich-Ungarn: Wochenschr. f. Aktienrecht u. Bankw., Jahrg. I. Berlin 1892. v. Neupauer, Jos. (Ritter), Die Schäden und Gefahren der Valutaregulierung für die Staatsfinanzen, die Volkswirtschaft und die Kriegsbereitschaft. Wien 1892. Nikolskij, T., ByMaa ;Hbia ^enwn Bt > Pocein. Kasan 1892. (Das Papiergeld in Russland. Norman, J. H., Complete guide to the world's twenty-nine metal monetary sj'stems, also to the foreign and colonial exchanges of gold, silver, and inconvertible paper on the unit of weight System, with aids to the construction of the science of money. London 1892. Ostersetzer, Alfr., Währungswechsel und Aufnahme der Barzahlungen. Übersichtliche Darstellung der Valutafrage. 2 Teile. Wien 1892. Palgrave, R. H. Inglis, On the reason why small notes were discontinued in England: Bankers' ilagaz., vol. L1V. London 1892. Papadopoli, N., Le bimetallisme ä Venise au moyen äge. Memoire presente au Con- gres international de numismatique de Braxelles. Bruxelles 1892. Pownall, G. H., Bank reserves, the central stock of gold, and £ 1 notes (Mr. Goschen's proposals.) Manchester 1892. —, The insufficiency of our cash reserves. Econom. Journal, vol. II., Septemb. London 1892. Quadros y Ramon, Man. Vidal, Catalogo de su colecciön de monedas y metallas. 4 vols." Barcelona 1892. Raffalovieh, Arthur, Le marche financier, annees 1891 ff. (France, Angleterre, Alle- magne, Autriche, Etats-Unis, Russie, Suisse, Italie, Portugal, Espagne). Paris 1892 ff. —, La production de l'or en Australie et dans 1'Afrique meridionale: Journal des Economistes, Paris, deeembrc 1892. Heed, T. B., On spending public money: North Americ. Rev., vol. CL1V, New York 1892, March and April. Ridgeway, Will., The origin of metallic currency and weight Standard. Cambridge 1892. Ross, E. A., Standard, the, of deferred payments: Annais of the Amer. Acad. of Pol. & Soc. Science, vol. III, Nov. Philadelphia 1892. Sachs, Ludw., Die italienische Valutaregulierung: Jahrb. f. Nationalök. III. Folge, Bd. 3. Jena 1892. S. 827 ff. Scharling, W., -Ostrig-Ungams Overgang til Guldfoden (Ubergang zur Goldwährung) og dens Folger for Evropa: Nationalokonomisk Tidskrift. Aarg. 1892. (Kopenhagen) p. 281/337. —, Österreich-Ungarns Valutaregulierung und ihre Folgen für Europa: Preufsische Jahrbücher, Bd. LX., Berlin 1892, Juni. Seheimpflug, K., Über die sozialpolitische Bedeutung des Clearing. Die Überwindung des wucherischen Kapitalismus durch den realen Kapitalismus, insbesondere mittelst der internationalen Ausgestaltung des Clearing. Wien 1892. Seheuner, R., Die Münzen der Stadt Görlitz: Neues Lausitzisches Magazin, Bd. LXVII1. Görlitz 1892. Sehrenzel, M., Die Valutaregulierung vor dem Reichsrate. Wien 1892. Scott, Honest bi-metallism. Respectfully addressed to the National Representatives of Brüssels Intern. Monetary Confer. of 1892. Toledo 1892. Sewen, M., Studien über die Zukunft des Geldwesens. Leipzig 1892. Skarzynski, S., Le bimetallisme trait d' union international. Paris 1892. Springer, W. M., An international monetary Conference: North Americ. Review, vol. 154, March & Apr. New York 1892. Stackpole, W. T., The dollar mark: Belford's Monthly etc. Rev., vol. III. Chicago 1892, Octob. Stern, Rob., Das neue Geld Erläuterung zur Valutaregulierung. Wien 1892. —, Krone und Gulden. 2. Aufl. Wien 1892. Bibliographie. 537 Stewart, W. M., The rule of the gold kings: North Americ. Rev., vol. CLIV. New York 1892, May. Streeter, E. W., Precious stones and gems: their history, sources and characteristics, illustrated. 5 1,1 edition. With chapters on the ruby mines of Burma. London 1892. Suess, E., Die Zukunft der Silbers. Wien 1892. Supino, C., II valore della moneta: II saggio dello sconto. Torino 1892. Taussig, F., On the working of the Silber Act: Econom. Journ., vol. II. London 1892, June. Thöry, La question de l'argent en 1892. Paris 1892. Tupp, A. C., Does the fall in silver in any way a benefit to India?: Asiatie Quarterly, vol. 1Y. Calcutta 1892, July. Upton, J. K., On the resumption of specie payment: Seribner's Magaz., vol. XII. London 1892, July. de Vaissiere, P., La decouverte ä Augsbourg des instruments mecaniques du monnayage moderne et lern- importation en France en 1550, d' apres les depeches de Charles de Marillac, ambassadeur de France. Montpellier 1892. Vilas, W. F., The threat of the present coinage law: Forum, vol. XIII. New York 1892, May and June. Virtue, Gr. 0., Official returns of gold shipments: Quarterly Journal of Economics, vol. VI, July. Boston 1892. Warner, A. J., (General), Silver as it was, as it is, and as it should be: Americ. Journ. of Politics, vol. I. New York 1892, July. Watney, D., An Indian and imperial question: Greater Britain, vol. IV, July. London 1892. Westphal, Phil., Die Aufnahme der Barzahlungen in Oesterreich-Ungarn. Ein Kompromifsvorschlag. Wien 1892. Williams, A., On a „fixed value of bullion" Standard: Econom. Journ., vol. IL June and Dec. London 1892. Wilson, Ch., A honest and suffieient currency: Nation. Review, vol. XX, November. London 1892. Windmüller, L., The folly of the silver agitation: Forum, vol. XIII. New York 1892, August. Wolf, Jul., Verstaatlichung der Silberproduktion und andere Vorschläge zur Wäh- mngsfrage. Zürich 1892. —, Vorschläge zur Währungsfrage. Der internationalen Münzkonferenz zu Brüssel 1892 gewidmet, o. 0. 1S92. Zay, E., Histoire monetaire des colonies frangaises d' apres les documents officiels. Paris 1892. Zrödlowski, Staat und Geld. Ein Baustein zur Lösung der sozialen Frage. Zürich 1892. Amonedaeiönes e introducciönes de metales preciosas ä las casas de moneda. Ano fiscal de 1890—91. Mexico 1892. An die hohen österreichischen und ungarischen Legislativen zur Valutaregulierung pro salute publica von einem praktischen Sozialpolitiker ethisch-koinmerzieller Prägung. Wien 1892. Annais, early, of the Indian mints: Calcutta Rev., vol. 95. Calcutta 1892. Bimetallism, a Manchester madness: Investors' Review, vol. 1. Nov. London 1892. Coins and medals: their place in history and art, bv the author of the Britith Museum official catalogues. Edited by Stanley Laie Poole. London 1892. Compte rendu de 1'administration des monnaies et medailles (fabrication) pour les exercices 1892 ff. Paris 1893 ff. —•, Budget annexe de 1'administration des monnaies et medailles, pour les exercices 1892 ff. Paris 1893 ff. Conference monetaire internationale, 1892. Proces-verbaux. Bruxelles 1892. 424 pag. Curious money: Leisure Hour, vol. XLII. London 1892, November. Denkschrift über den Gang der Währungsfrage seit dem Jahre 1867. Verfafst im k. k. Finanzministerium. Wien, Staatsdruckerei, 1892. 538 Bibliographie. Denkschrift über das Papiergeidwesen der österreichisch - ungarischen Monarchie. Vertatst im k. k. Finanzministerium. Wien 1892. Diskussion über die neuen Münzen der künftigen Goldwährung: Protokoll der Plenarversammlung des Vereins für kaufmännische Interessen v. 21. I. 1892. Wien 1892. Fragen und Antworten über die Valutaregulierung. Wien 1892. Gesetzentwürfe betreffend die Regelung der Valuta und die Konvertierung einiger Kategorien der Staatsschuld. Regierungsvorlage: No. 436 der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Abgeordnetenhauses, XI. Session 1892. Wien, Staatsdruckerei 1892. Gesetze vom 2. August 1892 betreffend die Kegelung der Valuta. Wien 1892. Gold, silver, and currency in the East: Bankers' Magaz., vol. LIV. London 1892, Novemb. How to etablish a fixed ratio between gold and silver (by F. A. A.) London 1892. Medailles frangaises dont ies coins sont conserves au Musee monetaire. Paris 1892. Mexico and its silver problem: Investors 'Review, vol. I., November. London 1892. Monetary Conference, international, Brüssels 1892. Report and proceedings. Nur die Währungsfrage löst die soziale Frage. Eigenartiger Kurs des Sincerus. Berlin 1892. People's money, the: Century Magaz., vol. XLIV. New York 1892, May. Plans, three, for establishing a gold Standard in India: Bankers'Magaz., vol. LIV, August, and reply to three plans etc., vol. LIV, London. 1892, Sept. Protokolle, stenographische, über die vom 8. bis 17. März 1892 abgehaltenen Sitzungen der nach Wien einberufenen Währungs-Enquetekommission. Wien 1892, Report of Mr. Balfour's speech on bimetallism at Manchester: Bankers' Magaz., vol. 54, Dec. London 1892. Report, the, of the mint and the supply of silver coin: Bankers'Magaz., vol. LIV, Sept. London 1892. Situazione, la, del mercato monetario: Giornale degli Economisti, Gennaio-Dicembre. Anni 1902 ff. Roma. Tabellen, statistische, zur Währungsfrage der Österreich-ungarischen Monarchie. Wien, k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1892. Mit graphischen Darstellungen. Verslag, algemeen, van liet muntcollegii, 1892 ff. 's Gravenhage 1893 ff. Wie werden wir mit dem neuen Gelde daran sein? (Krone und Heller). Budapest 1892 (in ungar. Sprache). 1893. Annual report, XXIIDd, of the Deputy-Master of tlie Mint. London 1893 (Pari, pap.) Annual report of the Comptroller of the Currency, 1893. Washington, Ilouse of Representatives, 1893. Annual report of the Director of the Mint to the Secretary of the Treasure for the fiscal vear ended June 30 1893. Washington. Report of the Director of the Mint upon the production of the precious metals in the United States during the calendar year 1893. Washington. Amati, L., Traite sur Ies Operations de banque et de bourse entre i'Italie et les principales places etrangeres. Rome 1893. Ali, Ameer, The rupee and the ruin of India: Nineth. Cent., vol. XXXIII. London 1893, March. Andrews, E. B., Money as an international question: Atlantic Monthly, vol. LXXI. Boston 1893, April.' —, The future of silver production: Rev. of Reviews, Amer. edit., vol. VIII. New York 1893, Nov. Bibliographie. 539 Arendt, Otto, Leitfaden der Währungsfrage. 8. unter Berücksichtigung- der Schliefsung der indischen Münzstätten veränderte Aufl. Berlin 1893. —, Das goldene Zeitalter Ludwig Bambergers. Eine Währungsschrift aus dem 20. Jahrhundert. Berlin 1893. (2. u. 3. Aufl. mit Anhang: Die Schliefsung der indischen Münzstätten, ebd. 1893; 4. u. 5. Aufl. mit Anhang: Die Aufhebung der Sherman-Bill, ebd. 1893.) Astor, W. W., The case for gold: Pall Mall Magaz., vol. I, Sept. London 1893. Bain, F. W., The corner in gold; its history and theorv; being a reply to Mr. Robert Griffen'» „Case against bi-metallism. London 1*893. Balfour, A. J., Die Währungsfrage. Bede, gehalten im Mansion House in London am 5. VIII. 1893. Berlin 1893. (Schriften des deutsch. Vereins f. intern. Doppelwährung, Heft 18.) Bamberger, L., Die Stichworte der Silberleute. Berlin 1893. , Die Entthronung des Weltherrschers (des Silbersi: Die Nation, Jahrg. X, Nr. 41. Berlin 1893. —Die Ehrenrettung der hinkenden Währung: Die Nation, Jahrg. X, Nr. 42. Berlin 1893. —, Über falsches Gold aus echtem Silber: Die Nation, Jahrg. X, Nr. 49. Berlin 1893. Bemis, E. W., The silver question in Colorado: Rev. of Reviews, Amer. edit., vol. VIII. New York 1893, Sept. (van den Berg), Zilverinvoer in British Inclie: de Economist, jaarg. 1893, deel 2. 's Gravenhage, p. 724 ff. Bethell, A. J., On the South African gold mines and the present condition of the world's bullion: Bankers' Magaz. vol. LVI. London 1893, Oct. Bever, C. F., Die Frage des Goldes und Silbers und ihrer Währungen. 3. Bearbeitung. Köln 1893. Bigelow, M. M., Elements of the law of bills, notes und cheques. London 1893. Bland, R. P., On the currency and the demoeratie party: North Amer. Rev., vol. CLVI. New York 1893, Apr. —, The demoeratie party and the currency: North American Review, vol. CLVI, April. New York 1893. —, In the interest of free coinage: North Amer. Rev., vol. CLVI. New York 1893, Febr. and March. Boissevain, G. M., De Muntconferentie te Brüssel: de Economist, jaarg. 1893. deel. I. s'Gravenhage 1893 p. 1/30. —, De sluiting der munt in Britisch Indie: de Economist, jaarg. 1893, deel II. s'Gravenhage, p. 503/523. —, De toestand der geldmarkt in 1892: de Economist, jaarg. 1893, deel I. s'Gravenhage, p. 153/167. Bowers, W. W., On silber coinage: California illustrat. Magaz., vol. IV. San Francisco 1893, Sept. Brisbane, Alb., The currency problem through a vista of fifty years: Arena, vol. VIII. Boston 1893, Sept. Brühl, M., An appeal to retire govemment paper money: Forum, vol. XV. New York 1893, March. Buell, C. J., The money question: Arena, vol. VIII. Boston & London 1893, July. Buerstatte, R. T., The desirability of a gold Standard: Amer. Journ. of Polit., vol. III. New York 1893, Nov. Bunnell, N. L., A farmer's view of free coinage: North Amer. Rev., vol. CLVII. New York 1893, June. Cannan, Edw., Bimetallism, acriticism: Economic Review, vol. III, No. 4. London, Oct. 1893. Casasus, D., Le probleme monetaire et la Conference monetaire internationale de Bruxelles. Bruxelles 1893. —, La question de l'argent au Mexique. Paris 1893. Chalmers, Rob., A history of currency in the British colonies (from the earliest times to the present day.) London 1893. Chesney, Geo., The silver question andlndia: Nineth. Century, vol. XXXIII. London 1893, Jan. 540 Bibliographie. Ciaffi, Fi - ., La questione nionetaria e la legge latina. Subiaco 1893. Clark, J. F., The money question: Arena, vol. VII. Boston & London 1893, March. Coe, G. S., The real currency for commerce: Engineering Magaz., vol. VI, Oct. New York 1893. Cohnstaedt, L., Goldwährung und Bimetallismus. Berlin 1893. Coste, T. EL Perry, The advantages of a decimal coinage: Westminster Rev., vol. 139, January. London 1893. Courtney, L., Bimetallism once more: Nineth. Centuiy, vol. XXXIII, April. London 1893. Cram, C., The slave power and the money power: Arena, vol. VIII. Boston 1893, Nov. Dannenberg, IL, Münzgeschichte Pommerns im Mittelalter. Nebst Nachtrag. Berlin 1893—97. Mit 57 Taf. Douglass, G. C., A money famine in a nation rieh in money's worth: Arena, vol. VIII. Boston 1893, Sept. —, Can the United States restore the bimetallic Standard of money: Arena, vol. IX. Boston 1893, Decbr. Eckels, Jas. H., The present crisis (rel. to the silver question): North Amer. Rev., vol. CLVH. New York 1893, Aug. Melden, J. C., Bimetallism and commercial depression. Liberty Review, vol. 1. No. 2, London, July 1893. Fischer, J. S., Has Congress a constitutional authority to demonetize silver?: Amer. Journ. of Polit., vol. III. New York 1893, Sept. Fisk, A. C., Does the country demand the free coinage of silver? Arena, vol. VIII. Boston 1893, June. Fonda, A. J., A new basis for money: Amer. Journ. of Politics, vol. II, July. New York 1893. Foote, Allen Ripley, The repeal of the Silver Purchase Act: Prosperity and politics. Washington 1893. Foster, Ch., The Brasseis Conference reviewed: North American Review. New York, April 1893. Fowler, W., India and the report of the Committee on Currency: Econ. Journal, vol. III. London, 1893, Decbr. Foxwell, II. S., Bimetallism; its meaning and aims: Econ. Review, vol. III, July. London 1893. —, Cannan, Edw., Reply topaper: Bimetallism etc. Econ. Rev. vol. III., Oct. 1893. Frangois, G., Le billet de banque international: Revue d'economie politique, 7a annee, No. 1. Paris, Janvier 1893. —, La reforme monetaire dans Finde: Journal des Econom., LHe annee. Paris 1893, Octobre. Frederiksen, N. C., Common-sense and agio: Bankers' Magaz., vol. LVI. London 1893, Dezember. —, A plea for Indian currency reform: Bankers' Magaz., vol. LVI. London 1893, September. Frewen, Moreton, Silver in the LUIrd Congress: Nation. Rev., vol. XXII. London 1893, Decbr. —, Silver up to date: Fortnightly Rev., vol. LIII. London 1893, Jan. Gabbot, E. R., How to invest in mines: A review of the mine, the Company and the market. London 1893. Gesell, II systema monetario argentino sus ventajas y su perfercionamients. Buenos- Ayres 1893. Gibbs, H. Hucks, The case for silver: Pall Mall Magaz., vol. I., Oct. London 1893. —, The crisis in silver: Forum, vol. XIV, January. New York 1893. Gomel, Ch., Une refonte de la monnaie d'or sous Louis XVI: Journ. des Econom., 52 e annee. Paris 1893, Avril. Gregory, C. N., The corrupt use of money in politics, and laws for its prevention. Madison (Wisconsin) 1893. Bibliographie. 541 Grenfeil, W.'H., The case for silver: Pall Mall Magaz., vol. I, Sept. London 1893. —, Mr. Gladstone and tlie currency: Fortnightly Rev., vol. LIY, Sept. London 1893. Gundelfinger, J., Die nissische Währung. Wien 1893. Hackett, F. W., The Internat. Monetary Conference: Was the United Staates ready for it?: Amer. Journ. of Polit., vol. II. New York 1893, Febr. Hammer, Ed., Zur Stabilisierung der neuen Relation, welche zwischen dem österreichisch-ungarischen und dem sogenannten Goldgelde bestehen soll. Wien 1893. (Als Manuskr. gedruckt:) Harrison, F. C., On the Indian Currency Committee's report: Econ. Journal, vol. III. London 1893, Sept. —, On the past action of the Indian government with regard to goid: Econ. Journ., vol. III. London 1893, March. Harter, Mich. D., ün American banking and the money supply of the future Annais of the Amer. Acad. of pol. and soc. science, vol. III. Philadelphia 1893, March. Hartland, Sidney, The monetary Conference and plans to restore silver: Imperial and Asiatic Quarterly Review. II" 11 series, vol. V, No. 9. London, January 1893. v. Hartmann, Ed., Die Geldkrisen: Deutsche Rundschau, Jahrg. XX. Berlin 1893. Haupt, Ottom., On the latest monetary statistics: Bankers' Magaz., vol. LV. London 1893, April. Hazlitt, W. Carew, The coinage of the European continent. London 1893. With 250 lllustrations. Hecht, C., 66 Thesen zur Währungsfrage. Frankfurt a/M. 1893. Heiligenstadt, 0., Beiträge zur Lehre von den auswärtigen Wechselkursen: Jahrb. f. Nationalök. III. Folge. Bd. V. Jena 1893, S. 193/243. (Forts, aus III. F. Bd. IV, s. d.) Heim, G., Ist eine Abnahme der Goldproduktion zu befürchten? Eine Vorfrage zur Währungsfrage. Berlin 1893. Heineeke, 0., Der Valutenausgleichszoll. Ein Beitrag zur Lösung der Währungsund Schutzzollfrage. Leipzig 1893. Heils, Clemens, Die grofsen Einkommen in Deutschland und ihre Zunahme in den letzten Jahrzehnten: Annalen des Deutschen Reichs, Jahrg. XXVI. München 1893. Henze, A., Das Geld aller Völker . . .., enthaltend die kursierenden Münzen und das kursierende Papiergeld aller Staaten der Erde in naturgetreuen Abbildungen. Leipzig-Neustadt, 1893—95. Hill, G. C., Is gold any more sound as money than silver?: Amer. Journ. of Polit., vol. III. New York 1893, Sept. —, Silver mines, debtors, and money: Americ. Journ. of Polit., vol. III. New York 1893, Nov. Hohenemser, II., Die Konsumtion des Geldes durch Vermischung und Verausgabung. Marburg 1893. von Holst, On silver question: Review of Reviews (Amer. edit.l, vol. VIII. New York 1893, Sept. Hopkins, John S., Another view of the silver question: Amer. Joum. of Polit., vol. III. New York 1893, Sept. Horton, Dana, On the suspended rupee and the policy of contraction: Econ. Journal, vol. III. London 1893, Sept. —, The silver question: Fortnightly Review, vol. LIV., Oct. 1893. London. Houldsworth, W. H., On the Suspension of the mintage of the rupee: Nation. Rev., vol. XXI. London 1893, Aug. Howell, Edw. B., The evils of an appreciating currency: Rev. of Reviews, Amer. edit., vol. VIII. New York 1893, Oct. Howell, J. H., Bimetallism, or, currency reform. Bristol 1893. Hoxie, R. F., On compensatory tlieory of bimetallism.: Journ. of Polit, Economv, vol. I., March. Chicago 1893. —, On the silver debate of 1890: Journ. of Polit. Econ., vol. I. Chicago 1893, Sept. Hutobard, Evelyn, The rupee difficulty: Nation. Rev., vol. XXII. London 1893, Sept. Bibliographie. Jägei-, A., Nationale Währung und Wohlfahrt. Bielefeld 1893. Kern, S. F., Das natürliche Geldsystem oder die Entdeckung der Goldmacherkunst. 2. Aufl. Berlin 1893. Kimball, G.S., Money and civilization: Amer. Jour. of Politics, vol. II. New York 1893. Kinley, David, The history, Organization and influence of the independent treasury of the United States. New York 1893. —, The independent treasure System of the United States. New York 1893. Kleinmann, E., La crise de l'argent. Denoncerons-nous l'union latine? Paris 1893. —, La crise de l'argent et 1' etalon d'or. Paris 1893. Kleinwächter, Fr., Die Valutaregulierung in Österreich-Ungarn: Zeitschr. f. d. ges. Staatsw., Jahrg. XLIX. Tübingen 1893. Knapp, W., On currency reform: Amer. Journ. of Polit., vol. II. New York 1893, May. —, On the remonetization of silver: (Currency object lessons: Amer. Journ. of Polit., vol. II. New York 1893, March. —, Series of articles on the silver question and currency reform: Amer. Journ. of Politics, vol. II, March, May and August. New York 1893. La Eree, J. J. et J. A., Regularisation de 1' instrument d' echange et de la production. Amhem 1893. Laughlin, J. L., On Indian monetary history: Journal of Polit. Econ., vol. I. Chicago 1893, Sept. —, On silver question: Rev. of Reviews (Amer. ed.), vol. VTTT. New York 1893, Sept. Leeeh, E. 0., The doom of silver: Forum, vol. XIV., January. New York 1893. —, Silver legislation and its results: North Amer. Rev., vol CLVII. New York 1893, July & Aug. Lehr, J., Die Währungsfrage: Vierteljahrschr. f. Volkswirtsch.etc., Bd. 118. Berlin 1893. LeifFmann, Mor., Gold, Silber, Papier. Eine Studie. 3. u. 4. Aufl. Düsseldorf 1893. Lexis, W., Der gegenwärtige Stand der Silber- und Währungsfrage: Jahrb. f. Nat.-Ök. und Statist., III. Folge, Bd. 6. Jena 1893. Lindsay, S. McCune, Die Preisbewegung der Edelmetalle seit 1850 verglichen mit der der anderen Metalle unter besonderer Berücksichtigung der Produktionsund Konsumtionsverhältnisse. Jena 1893. Lorini, Eteocle, La questione della valuta in Austria-Ungheria. Monografia fatta per inearico del ministero del tesoro. Torino 1893. Lötz, W., Besprechung neuerer münzpolitischer Litteratur: Jahrb. f. Gesetzgeb., Ver- walt. etc., Jahrg. XVI. Leipzig 1893, Heft 4. —, Monetary Situation in Germauy. Philadelphia 1893. und Joetze, Die drei Flugschriften über den Münzstreit der sächsischen Albertiner und Emestjner um 1530. Leipzig 1893. Lubbock, John, The ease for gold: Pall Mall Magaz., vol. I., Oct. London 1893. —, The present crisis (on the Suspension of the mintage of therupee): North Amer. Rev., vol. CLVII. New York 1893, Sept. Maelellan, J. W., The future of silver: Bankers' Magaz., vol. LVI, Decbr. London 1893. Mayer, H., Münzwesen und Edelmetallproduktion Rufslands. Leipzig 1893. Mc Master, J. B., A century's struggle for silver: Forum, vol. XVI. New York 1893, Oct. and Nov. Meriam, Lucius S., The theory of final utility in its relation to money and the Standard of deferrend payments. Philadelphia 1893. Meyners d'Estrey, Excursions aux mines d'or de la Mandchourie: Journal des Economistes. 52 6 annee. Janvier, Paris 1893. Mineral industry, the, its statistics, technology and trade in the United States and other countries. Edited by Rieh. P. Rothwell. Vol. I (fron the earliest times to the end of 1892). New* York 1893. (Gold & Silver s. p. 171/232.) Montagu, H., The copper, tin and bronze coinage, and patterns for coins of England from the reign of Elizabeth to that of Her present Majesty. 2 nd edition. London 1893. Bibliographie. 543 Moreton Frewen, The currency crisis in the United States: Fortnightly Review, June 1893. London. —, Siiver: National Review, Dezember 1893. London. Musick, J. R., What is money?: Amer. Journ. of Politics, vol. III, Nov. New York 1893. Nagle, A. F., An engineer's view of the money qnestion: Cassier's Magaz., vol. V New York 1893, Dec. de Tfavarro, Jose F., Bimetallic parity under a gold Standard: Forum, vol. XV. New York 1893, April. —, Commons, John R., Bullion notes and an elastic currency (Peply to the paper: Bimetallic parity, by Navarro): Annais of the Amer. Acad. of pol. & soc. science, vol. III. Philadelphia 1893, Sept. Neweomb, S., Has the Standard gold dollar appreciated? Joum. of Polit. Econ., vol. 1. Chicago 1893, Sept. Nicholson, J. Shield, The Indian currency experiment (Schliefsung der Münzstätten): Contemp. Rev., vol. LX1V. London 1893,'Sept. —, Money and monetary problems. New edition. London 1893. Orti y Brüll, V., La cuestion monetaria. Madrid 1893. Palgrave, R. H. J., The new mint report: Bankers' Magaz., vol. 56. London 1893. Parker, Gr., At the sign of the eagle: National Rev. London 1893, June. Parnes, 0., Internationales Papiergeld. Lemberg 1893. Pennoyer, Gr. S., After the four hundred years, what? .(relat. to the siiver question): North Amer. Rev., vol. CLV1I. New York 1893, Angust. Priee, L. L., Some objections to bimetallism viewed in connection with the report (of the Committee on currency): Econ. Journ., vol. III. London 1893, Decbr. Prinee, J., John Sherman as a „great financier": Amer. Journ. of Polit., vol III. New York 1893, Aug. Probyn's (L. C.) scheine of a gold Standard for India: Bankers' Magaz., vol. LV. London 1893, Jan. & Febr. —, Norman, J. IL, Reply to the paper: Probyn's scheme of a gold Standard: Bankers' Magaz.. vol. LV. London 1893, Jan. Raffalovich, A., The monetary question: Liberty Review, vol. I, No. 2. London 1893, July. Rameri, L., Barbarismi di economia monetaria: Giornale degli Economisti, Novem- bre 1893, Roma. Reinach, Th., Les origines du bimetallisme, etude sur la valeur proportionnelle de l'or et de l'argent dans l'antiquite grecque. Paris 1893. Reunert, T.. Diamonds and gold in South Africa. With maps etc. London 1893. Rochussen, W. F., De enquete omtrent lies Britisch-Indische muntwezen. 's Graven- hage 1893. —, Na twintig jaren. Sociale quaestie en muntquaestie. 's-Hage 1893. Röhrich, W. A., Oesterreichs Geldwesen und dessen gegenwärtige Regelung in gern einfafslieher Darstellung. Stuttgart 1893. de Rothschild, Alfr., Bimetallism: New Review, vol. VIII, Jan., London 1893. — , Houldsworth, W., Reply to bimetallism, by de Rothschild: New Rev., vol. VIII. Jan. 1893. Rothwell, R. P., Universal bimetallism and an international monetary Clearing house. New York 1893. Sauerbeek, A., Prices of commodities during the last seven years, with discussion: Journal of the Royal Statist. Society, vol. LVI. London 1S93, June. Savage, M. J. ; The power and volue of money: Arena, February 1893. Boston. Scharling, W., Ostrig-Ungarns Guldanskaffelser (Goldaufkäufe): Nationalokonomist Tidsschrift, aarg. 1893. Kopenhagen, p. 225/242. Scherer, Gh., La nationalisation du Systeme monetaire suisse et l'adoption de l'etalon d'or. Geneve 1S93. Seheuner, R., Zwei Bücher aus der Görlitzer Münze: Neues Lausitzisches Magaz., Bd. 69, Heft 2. Görlitz 1893. 544 Bibliographie. Schalk, Emil, A scientific analysis of money: Engineering Magaz., vol. V. New York 1893, Sept. Schiff', A. G., On rehabilitation of silver: Fortnightly Rev. vol. LIV, Octob., London 1893. Schipp el, Max, Indien und die Silberkrisis: Neue Zeit, Jahrg. XI, 1892/93, II. Halbjahr, Nr. 44. Stuttgart, 1893. Schmidt-Weifeenfels, E., Geschichte des modernen Reichtums. Berlin 1893. Schwerin, H., Zur Kritik von Dr. Bambergers „Die Stichworte der Silberleute" und zur Verständigung in der Silberfrage. Berlin 1893. Scott, F. J., The gospel of bimetallism.: Amer. Journ. of Polit., vol. III. New York 1893, Oct. Seminario, M. E., La cuestiön monetaria en la Americana espaiiola. Paris 1893. Seymour, H. W., On the free coinage of silver: Amer. Joum. of Polit., vol. III. New York 1893, July. Shearman, T. G., Need, not of „more money" but better exchange : Forum, vol. XVI. New York 1893, Decbr. Sheldon, L. A., Shall we have silver coinage?: California illustr. Magaz., vol. III. San Francisco 1893, April. Sherwood, Sidney, The history and theory of money. Philadelphia 1893. Smart,Win.. Is money a mere commodity?: Fortnightly Bev., vol.54,Nov. London 1893. Smith, Ch. W., Original tlieories upon and remedies for depression in trade, land, agriculture, and silver. London 1893. Smith, G. H., Some elementaiy questions concerning money: Amer. Journ. of Politics, vol. III, Octob. New York 1893. Spahr, B., Giffen's case against bimetallism.: Polit. Science Quarterly, vol. VIII, No. 3. Boston, September 1893. Spiegel, E., Die südafrikanische Bepublik und ihre Goldproduktion. Berlin 1893. Stall, B., Die Zukunft des Silbers. Berlin 1893. Standish, W. H., Seven facts about silver: Arena, vol. VIII. Boston 1893, Sept. Stern, Rob., Katechismus der in Oesterreich-Ungarn neu eingeführten Kronenwährung. 2. Aufl. Wien 1893. —, Krone und Gulden. 4. Aufl. Wien 1893. —, Theorie und Praxis des Goldimportes nach Oesterreich-Ungarn. Übersichtliche Darstellung der Goldarbitragen auf der Basis der Kronenwährung. Wien 1893. Stewart, W. M., Monometallism revolutionär}' and destruetive: Arena, vol. VIII. Boston 1893, Aug. —, The Senate and the silver question (on the misrepresentation of the Senate): North Amer. Bev., vol. CLV1I. New York 1893, Nov. Street, A. J, Monetary and financial chronicle, 1892 — 93: Journ. of Polit, Econ., vol. II. Chicago 1893, Dec. v. Sydow-Dobberphul, Beiträge zur Währungsfrage. Berlin 1893. (Schriften des deutsch. Vereins för intemat. Doppelwährung, Heft 16.) Taussig, F. W., On repeal of the Sherman law: Econom. Journ., vol. III. London 1893, Decbr. —, The silver Situation in the United States. New York & London 1893. Temple, Bich., On the silver crisis in India: New Review, vol. IX. London 1893, Aug. Terry, F. S., A Solution of currency difficulties: Bankers' Magaz., vol. LV. Febr. and LVI, Nov. London 1893. Thiebauld, Ch., Ed. van der Smifsen et Arm. Julien, La question monetaire et la crise agricole en Belgique. Bruxelles 1893. Trenholm, W. L., The people's money. New York 1893. Tacker, B. R., Money and land. Greenbackism: Instead of a book by a man too busy to write one. New York 1893. Tupp, A. C., On the (Brüssels) Monetary Conference and plans to restore silver: Asiatie Quarterly, vol. V. Calcutta 1893, January. Twigg, J. H, A piain Statement of the currency question, with reasons why we should restore the old English law of bimetallism. Edinburgh 1893. Bibliographie. 545 Verbeek. E. D., Het ontwerp eener mijnwet voor Nederl. Indie. Leiden 1893. Volkmar, Gr., Die Währungs- und die Arbeiterfrage. Wien 1893. Vrolik, J., De muntronferentie van 1892. Haarlem 1893. Wagner, Ad , Die neueste Silberkrisis und unser Münzwesen: Preufs. Jahrb., Bd. 14. Berlin 1893. Walker, F. A., On free coinage of silver: Journ. of Polit. Econ., vol. I. Chicago 1893, March. —, Dunn, J. F., Reply to the paper by F. A. Walker: Journ. of Polit. Econ., vol. I Chicago 1893, June. —, Powers, F. P., Rejoinder.: Journ. of Polit. Econ., vol. I. Chicago 1893, Sept. —, On value of money: Quarterly Journ. of Economics, vol. VIII. Boston 1893, Oct. Walsh, Bimetallism and mono-metallism: What they are and how they bear upon the Irish land question. 2 nä ed. Dublin 1893. —, Bimetallismus und Monometallismus. Ihre Bedeutung und ihre Einwirkung auf die irische Landfvage. Übersetzt von W. v. Kardorff-Wabnitz. Berlin 1893. (Schriften des deutsch. Vereins f. internat. Doppelwährung, Heft 17.) Warner, A. J., Silver or fiat money: Arena, vol. VIII. Boston 1893, Oct. Webb, W. W., The currencies of the Hindu States of Bajputana. London 1893. Wells, D. A., The downfall of certain financial fallacies (on silber coinage): Forum, vol. XVI. New York 1893, Octob. & Nov. White, Hör., India's action (Suspension of the mintage) and the Sherman law: Forum, vol. XV. London 1893, Aug. White, Trumbull, The wizard of Wall street, and his wealth; or the life and deeds of Jay Gould. Chicago 1893. Wiley, C. W., Another Suggestion for the use of silver: Amer. Journ. of Polit., vol. III. New York 1893, Nov. Williams, G. F., Imminent danger from the Silver Purchase Act: Forum, vol. XIV. New York 1893, Febr. Wilson, Ch., How agriculture is affected by the currency: Nation. Review, vol. XXI, March. London 1893. Woodford, A. Burnham, On tlie use of silver as money in the United States: an historical study. Philadelphia 1893. Woodhull, Martin (Mrs.), The principles of finance (on currency questions): Huma- nitarian, vol. III. London 1S93, Sept. Wullschleger, 0. und J. Fr. Schär, Zur Währungsfrage: Schweizerische Blätter für Wirtschafts- und Sozialpolitik. Jahrg. I. Bern 1893 (Art. II u. III (Schlufs) führen den Titel: II. Übersicht der Währungsverhältnisse der Kulturländer; III. Die Schweiz und die lateinische Münzkonvention). Zani, Bart., La questione monetaria in relazione alla questione sociale. Mantova 1893. Zuekerkandl, R., Die bimetallistische Bewegung in England: Jahrb. f. Nat.-Ök. u. Statist., III. Folge. Bd. 6. Jena 1893. Bimetallismus, der, und die Arbeiter: Neue Zeit, Jahrg. XII. Bd. 1. Berlin 1893. China, and the absorption of silver: Bankers' Magaz., vol. LVI. London 1893, Nov. Conference monetaire entre la Belgique, la France, la Grece, l'Italie et la Suisse en 1893. Arrangements et proces-verbaux. Paris 1893. Currencies, the, of India: Bankers' Magaz., vol. LVI. London 1893, July. Currency question. Report of the Herschell Committee proeeedings in the imperial legislative Council. London 1893. Effect, the, of depreciation of silver in Mexico: Mc. Lionel Garden's report: Investors' Rev., vol. II. London 1893, Nov. Eingabe der Handelskammer zu Köln an Se. Exc. den Herrn Reichskanzler betreffend die Erhaltung der deutschen Reichsgoldwährung. Köln 1893. (12 SS.) G-old mines, the, of Mexico: Board of Trade Journ., vol. XVI. London 1893, March. Gutachten über den Entwurf eines Gesetzes, wodurch die Rechnung in der Kronen- wälirung allgemein obligatorisch eingeführt wird, die Verhältnisse des allgemeinen Helffkkich, Das Geld. 35 546 Bibliographie. Münzverkehrs geordnet werden, ferner die Anwendung der Kronenwährung auf die Rechtsverhältnisse geregelt wird. Wien, Staatsdruckerei, 1893—94. Gutachten, wissenschaftliehe, über die Währungsfrage. Berlin 1893. Indian Currency Commifsion, the: Blackwood's Magaz., vol. CLIY. Edinburgh 1893, August. Komiteeberieht, der, über die indische Währungsreform in deutscher Übertragung. Eingeleitet von 0. Ostersetzer. Wien 1893. Münzgesetz (englisches) vom 5. VIII. 1891. (Zusatz zur „Coinage Act" 1870: Zeitschr. f. d. ges. Handelsrecht, Bd. XLI. Stuttgart 1893. Notes on Indian currency: Econ. Journal, vol. III. London 1893, Sept. Kapport de la Commission de controle de la circulation monetaire, au President de la Republique pour les exercices 1892 ff. Paris 1893 ff. Reg-ulations affecting currency in the United States: Board of Trade Journal, vol. XV. London 1893, August. Report of Mr. Gladstone's speech on bimetallism in the House of Commons on Febr. 28, 1893: Bankers' Magaz., vol. LY, April. London 1893. Report from the Ilead Commissioner of paper currency, to the Secretary of the Government of India upon the Operations of the Currency Department for the year 1892—93. Calcutta 1893. Silver man (a) on Indian currency: Bankers' Magaz., vol. LV. London 1893, February. Silver question, the, and the Indian government: Bankers' Magaz., vol. LYI. London 1893, Aug. Some old money troubles: Bankers' Magaz., vol. LVI, Oct. London 1893. Stock markets, the, and the currency question: Bankers'Magaz., vol. LYI. London 1893, August. Tabellen zur japanischen Währungsenquete. 1893—95. 2 Bde. Tokio. (In japanischer Sprache.) Währungsfragen: Die Grenzboten, Jahrg. 1993, Bd. II. Leipzig. Zur Silberfrage: Grenzboten, Jahrg. 1893, Bd. III. Leipzig. 1894; Annual report of the Deputy Master of the Mint. Nr.24. London 1894. (Parliam. paper). Annual report of the Director of the Mint for the fiscal year ended June 30, 1894. Washington. Annual report of the Comptroller of the currency to the congress of the United States. Washington 1894. Report of the Director of the Mint upon the production of the precious metals in the United States during the calendar year 1894. Washington. Abraham, Die neue Aera der Witwatersrand-Goldindustrie Berlin 1894. Adami, J. H., Nicht Bimetallismus sondern Kombinationswährung. Berlin 1894. Adams, Brooks, The gold Standard: Fortnightlj' Rev., vol. LVI. London 1894. Aug. Andrews, E. B., On the bimetallist eommittee of Boston and New England: Quart. Journ. of Econ. vol VIII. Boston 1894, April. —, Tariff reform and monetary reform: North Amer. Rev., vol. CLVIII. New York 1894, Apr. Arendt, 0., Die Lösung der Währungsflage durch internationale Silberzertifikate. Berlin 1894. —, Die Silberenquete. Eine Auseinandersetzung mit Ludwig Bamberger. Berlin 1S94. (Sonderabdruck aus „Deutsches Wochenblatt".) —, Wie Deutschland zur Goldwährung kam und wie diese wirkt. Aktenstück zur Währungsfrage. Berlin 1894. Bibliographie. 547 Armsden, J., The irnperfections of our currency: Free Bev., vol. II. London 1894, Aug. Arnaime, A., La monnaie, le credit et le change. Paris 1894. dArtois. Question monetaire, ses consequences. Paris 1894. Aschendorff, E. A., Die wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Währung. Berlin 1894. Atkinson, Edw., The gold basis fixed by commerce itself: Forum, vol. XVI. New York 1894, Febr. & March. Atkinson, F., Memorandum on a proposed basis for an international monetary agreement. Allahabad (India) 1894. Bahr, 0., Die Währungsfrage: Die Grenzboten, Jahrg. 1894, Bd. I. Leipzig. Bamberger, L., Die Goldklausel. (Besprechung der Bullingschen Schrift: Die Wirksamkeit der Goldklausel): Die Nation, Jahrg. XI, Nr. 43. Berlin 1894. —, Eine Karrikatur der Wissenschaft (behandelt den Kampf der nationalökonomischen Schulen um das Currencyprinzip): Die Nation. Jahrg. XI, Nr. 32. Berlin 1894. —, Die neue Silberkommission. Berlin 1894. (Abdruck aus „Die Nation".) —, Le metal argent ä la fin du XIX e siecle. Traduit par Raphael-G. Levy. Paris 1894. Barbour, Dav., The currency question: Nation. Bev., vol. XXIII. London 1894, July. Barclay, B., On the appreciation of gold: Fortnightly Bev., vol. LY. London 1894, May. —, The disturbance in the Standard of value. London 1894. —, The silver question and the gold question 4 th ed. London 1894. Barker, W. EL, The gold fields of Western Australia. London 1894. With large geological map of Western Australia and plans of the various gold fields. BayerdörfFer, A., Die Preise von Waren und Barrensilber in Hamburg: Jahrb. f. Nationalök., III. Folge Bd. 8. Jena 1894, S. 603 ff. Beauelerk, T., On recent currency legislation in India: Econ. Journ., vol. IV. London 1894, March. Beeton, H. R., Bimetallism; the case for monetary reform. London 1894. van de Berg, N. P., Holland's monetary policy. 's Gravenhage 1894. —, Het muntvraagstuk in Britiseh-Indie. 2 delen. Batavia 1894. Bland, B. P., Seigniorage Bill, 1894: the hopes of free silver: North Amer. Bev., vol. CLYIII. New York 1894, May. v. Böhm-Bawerk, The ultimate Standard of value: Ann. of the Amer. Acad. of polit. u. soc. sc., vol. V. Philadelphia 1894, Sept. Boissevain, G. M , Drie ministers over de muntquaestie: de Economist, jaarg 1894, deel I, p. 44/53 's Gravenhage. —, De geldmarkt in 1893: de Economist, jaarg. 1894, deel I. p. 106-126. 's Gravenhage. —, Twee vergaderingen van voorstanders van het bimetallisme: de Economist, jaarg. 1894, deel II, p. 513/528. s' Gravenhage. —, De duitsch zilver-commifsie en de muntkwestie: de Economist, jaarg. 1894, deel II, p. 794/825. Boutwell, G. S., The peril of the Treasure (on the case for gold): North Amer. Bev., vol. CLIX. New York 1894, Oct. Brough, W., The natural law of money: the successive steps in the growth of money traced from the days of barter to the introduction of the modern clearing- house, and monetary priiiciples examined in their relation to past and present legislation. New York 1894. Browne, A. S-, An outline of a monetary panacea: Amer. Journ. of Polit., vol. IV. New York 1894, Febr. Bruni, E., Deila moneta. Torino 1894. Buck, Tlieod., Die russische Valuta im Jahre 1893: Die Nation, Jahrg. XI. Berlin 1894. Bulling, C., Die Wirksamkeit der Goldklausel, nachgewiesen. Berlin 1894. Cayla, Monnaies: Dictionn. des finances, vol. II, pag. 502/612. Paris 1894. Christie, J. Bobertson, On the value of the sliare certificate: Juridic Bev., vol. VI. Edinburgh 1894, Jan. 35* 548 Bibliographie. Cläre, Gr., A. B. C. des changes etrangers. Traduit de l'anglais parManrel. Paris 1894. —, Le marche monetaire anglais et la clef des changes. Traduit de l'anglais et an- note par G. Giraud. Paris 1894. (Suivi d'une etude sur Ies changes ä base de papier-monnaie.) Conrad. J., Die Preise des Jahres 1893 in Deutschland und der Einflufs des Zolles auf die Getreidepreise: Jahrb. f. Nationalök. III. Folge Bd. 7. Jena 1894, S. 301 ff. Cox, Har., IIow to save the rupee: Nation. Review, vol. XXIV. London 1894, Sept. Crandall, 0. A., The currency primer. Sedalia (Missouri, Un. St.), 1894. Cummings, J., On monetary Standards: Journ. of. Polit. Econ., vol. II. Chicago 1894, June. Cunningliam, H. Stew., On Indian finance troubles: Asiatic Quart. Kev., vol. VII. Calcutta 1894, April. Davis, John, Colonial currencies from 1723: Arena, vol. IX. New York 1894, Febr & June. —, Iiistory of silver coinage in England: Arena, vol. IX. New York 1894, Jan. & Febr. —, Jloney in Politics (on the case for gold): Arena, vol. X. New York 1894, Aug. Dick, G. H., International bullion money. London 1894. Eckels, J. H., How to prevent a money famine: North Amer. Rev., vol CLVIII. New York 1894, Jan. & Febr. Edgeworth, F. Y., Monetary Standards: Recent writings on index numbers: Eco- nom. Journ., vol. IV. London 1894, March. Elliot, R. II., The Indian silver question: Gold, sport, and coffee planting in. Mi- sore. London 1894. Ellstaetter, K., Indiens Silberwährung. Stuttgart 1894. (Münchener volkswirtliche Studien, Heft 4.) Farnam, H. W., The bimetallic theory in the light of recent history und discussion: Yale Rev, vol. III New Häven (Connect.) 1894, Aug. Farquhar, A.B. aud H., The panic and the silver movement: Amer. Journ. of Polit., vol. V. New York 1894, July. Farrer (Lord), Shall we degrade our Standard of value? Nation. Rev., vol. XXIV. London 1894, Oct. —, Silver and the tariff at Washington: Fortnightly Rev. London 1894, Aug. Ferguson, J. H., Het bimetallisme en de jongste muntverordening van British- Indie. Amsterdam 1894. Fisher, Irving, The mechanics of bimetallism: Econ. Journ., vol. IV. London 1894, Sept. Eorbes, F. B., On Indian trade with the far East and the new ruppee: Econ. Journ., vol. IV. London 1894, March. Portoes, J. Macbeth. Inscriptions on bank notes: Bankers' Magaz., vol. LVII, London 1894, Febr. Frankel, J. E., Die Zukunft des Silbers. Hamburg 1894. —, The world's production of gold, is the supply sufficient?: Forum, vol. XVI. New York 1894, Febr. Frederiksen, N. C., The monetary principles: Bankers' Magaz., vol. LVIII. London 1894, Sept. Freeman, T. J. A., Money, and how to make it: Amer. Catliol. Quarterly Rev. vol. XIX. Philadelphia 1894, July. Futterer, K., Afrika in seiner Bedeutung für die Goldproduktion in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Berlin 1894. Mit 9 Taf. u. Karte. G-eorge, E. Manson, The silver and indian currency questions. Treated in a practical manner. London 1894. Görard, Giraud et Cläre, Le marche monetaire anglais et la clef des changes. Paris 1894. Gerlaeh, 0., Die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und die Edelmetallwähningen: Die Grenzboten, Jahrg. 1894, Bd. I. Leipzig. Bibliographie. 549 Gibbs, H. H., Colloqujr on currency. 3 rd ed. London 1894. Gordon, S. B., A new System of paper money: Amer. Journ. of Polit., vol. IV. New York 1894, Jan. Greene, J. L., Bimetallism, or the double Standard : Journ. of Soc. Science (Sara- toga papers), No. 31. Boston 1894, Jan. Grünwald, Geschichte des italienischen Zwangskurses und der Wiederherstellung der Valuta: Finanzarchiv, Jahrg. XI. Stuttgart 1894, S. 77/151. Grunzel, Jos., China und die Silberkrisis: Jahrb. f. Nationalök., III. Folge, Bd. 7. Jena 1894. S. 613 ff. Hammer, E., Die Mafsnahmen zur Herbeiführung definitiv geregelter Valutaverhältnisse. Wien 1894. Hardy, S. M., Quantity of money and prices: Journal of Polit. Econ. vol. III. Chicago 1894, Dec. Harrison, F. C., The Indian currency question: Econ. Journ., vol. IV. London 1894, June. —, The existing Stocks of the precious metals with special reference to India: Cal- cutta Rev., vol. XCIX. Calcutta 1S94, Oct. Harter, M. D., The money that would rule the world: Forum, vol. XVII. New York 1894, July. Harvey, W. II., Coin's financial school. Chicago 1894. Haupt, 0., La mine de Huanchaca et l'avenir de l'argent. Paris 1894. Hazard, R. & Ch. B. Spahl-, Giffen's case against bimetallism: Polit. Sc. Quarterly, vol. IX. Chicago 1894, June. Hecht, K., Anti-Bamberger. Kritik der „Stichworte der Silberleute". Berlin 1894. Heiligenstadt, K., Die internationalen Goldbewegungen, ihre Ursachen, ihre Richtungen und die Stellung der Bankpolitik ihnen gegenüber: Jahrbuch f. Gesetzgeb., Verw. u. Volksw., Jahrg. XVIII, Heft 2. Leipzig 1894. Helfferich, K., Die Folgen des deutsch - österreichischen Münzvereins von 1857. Ein Beitrag zur Gold- und Währungstheorie. Strafsburg 1894. Helm, E., The joint Standard; a piain exposition of monetary principles and of the monetary controversy. London 1894. Hepburn, A. B., On the „Baltimore plan" of currency reform: Forum, vol. XVIII. New York 1894, Dec. Hertzka, Th., Wechselkurs und Agio. Eine währungspolitische Studie. Wien 1894. Heseltine, J. P., The gold question; an appeal to monometallists: Ninet. Cent., vol. XXXVI. London 1894, Sept. —, The scramble for gold: Nineteenth Cent., vol. XXXV. London 1894, Jan. Heyn, 0., Papierwährung mit Goldreserve für den Auslandsverkehr: Ein Mittel zu Lösung der Währungsfrage. Berlin 1894. —, Der indische Silberzoll und die Hebung des Rupienkurses in ihrer Bedeutung für Europa. Berlin 1894. Homer, C. C., and A. P. Hepburn, On the „Baltimore plan" of currency reform: Engineer. Magaz., vol. VIII. New York 1894, Dec. Howard, II., Die Währungsfrage. Wie gelangt man zu einem Urteil? Leipzig 1894. Howell, J. II., Bimetallism; or, currency reform: a paper read at the Bristol Liberal Club, February 9, 1893. 5. ed. London 1894. Hucke, J., Das Geldproblem und die soziale Frage. 4. Aufl. der Schrift: „Das verwünschte Geld." Berlin 1894. (Inhalt: Geldumlauf und Preisgestaltung. — Kredit- und Surrogatgehl — Geldumlauf und Zins.) Ichenhaeuser, J.. Finis argenti. Eine Beantwortung des Fragebogens der Silberenquetekommission. Zittau 1894. v. Inama-Sternegg, Iv. Th., Die Goldwährung im Deutschen Reiche während des Mittelalters: Zeitschr. f. Sozial- und Wirtschaftsgesch., Bd. III, Heft 1. Weimar 1894. Jenks, Present aspect of the silver problem: Journ. of Soc. Science (Saratoga papers), no. 32. Boston 1894, Nov. Isemonger, E. E., On debased silver and British trade: Nation. Rev., vol. XXIII. London 1894, August. 550 Bibliographie. Karden, E., Die Missachtung des Geldes in Preufsen. Berlin 1894. Keasbey, L. M., The new sectionalism, a Western warning to the East (on the silver question): Forum, vol. XVI. New York 1894, Jan. Kingsbury, E. J., Three factors of wealth: Journal of Social. Science (Saratoga papers). No. 31. Boston 1&94, Jan. Knapp, Will., On artificial panic in retrospect (on the case for gold): Amer. Journ. of Econ., vol. IV. New York 1894, June. Koenigs, Zur Währungsfrage: Preufs. Jahrb., Bd. 75. Berlin 1894. Laughlin, J. L., On the „Baltimore plan" of currency reform: Joum. of Polit. Econ., vol. III. Chicago 1894, Dec. Launhardt, W., Mark, Rubel und Rupie. Erläuterungen zur Währungsfrage und Erörterungen über das Wesen des Geldes. Berlin 1894. Lawson, W. R., On the Indian currency muddle: Blackwood's Magaz., vol. CLV. Edinburgh 1894, March. Leavitt, Sam., India silver, wheat and cotton: Arena, vol. X. New York 1894, July. Leroy-Beaulieu, P., Le regne de l'argent: Rev. des deux Mondes, vol. 122, 123, 127, 129. Paris 1894. Levy, R. G., L'avenir des metaux precieux: Melanges financiers. Paris 1894. —, Le change: Rev. des deux Mondes, vol. 122. Paris 1894. Lexis, W., Das Papiergeld der Zukunft: Jahrb. f. Nat. III. Folge, Bd. 8. Jena 1894, S. 249 ff. —, Zur Münz- und Währungsfrage: Jahrb. f. Nationalök., III. Folge, Bd. 7. Jena 1894, S. 459 ff. —, Die deutsche Silberkommission: Jahrb. f. Nationalök., III. Folge, Bd. 7. Jena 1894, S. 734ff. Lötz, Walther, Die Lehre vom Ursprung des Geldes: Jahrb. f. Nationalök. III. Folge, Bd. 7. Jena 1894, S. 337ff. Maeleod, II. D., Bimetallism. London 1894. —, The monometallist creed: Ninet. Cent., vol. XXXVI. London 1894. Nov. (Reply to the paper: The gold question, by P. Ileseltine, (s. d.). Mead, Edw., Our silver experiment: Amer. Journ. of Polit., vol. V. New York 1894, Oct. Merriam, L. S., Money as a mesure of value: Ann. of. the Amer. Acad. of pol. & soc. science, vol. IV. Philadelphia 1894, May. Meyer, M., Gold- oder Doppelwährung? Im Anschlufs an die Silberenquete beantwortet. 1. und 2. Aufl. Berlin 1894. Meyer, Rud., Zur Valutafrage. Wien 1894. Michälius, E. R., Die Geldmetalle und ihre Wertverhältnisse im Altertum. Ein Beitrag zur Geschichte des Geldes. 2. Aufl. München 1894. Miller, J. W., The distribution of wealth by money. London (1894). Moffat, Rob. Sc., On the natural conditions of a currency: Free Review, vol. I. London 1894, Jan. Molesworth, Guilford L., Indian currency: Annais of the Amer. Acad. of pol. & soc. science, vol. IV. Philadelphia 1894, Jan. Mulhall, M. G., Bimctallists at the Mansion House: Contemp. Rev., vol. LXV. London 1894, June. Uöve, Elements de la question monetaire. Le bimetallisme rationnel. Bruxelles 1894. Nicholson, J. Shield, On the effects of the depreciation of silver, with special refe- rence to the Indian currency experiment: Econ. Journ., vol. IV. London 1894, March. —, Measurement of Utility by money: Econom. Journal, vol. IV. London 1894, June. de Noailles, L'avenir du bimetallisme: Rev. des deux Mondes, vol. 125. Paris 1894. Norman, John II., Gold prices since 1873, and the science of money: Bankers' Magaz., vol. LVII. London 1894, May. —, The science of money: Bankers' Magaz., vol. LVI1I. London 1894, July. —, The science of money. London 1894. —, The scientific method of working of the world's foreign and colonial exchanges. Money wliat it is, and liow it does its work. London 1894. Bibliographie. 551 Palgrave, R. H. Inglis, Hindrances to the acceptance of bimetaliism: Econ. Journ., vol. IV. London 1894, March. — Reply to, by Henry H. Gibbs: ibid., 1894, March. Parners, Osias, Internationales Papiergeld. Lemberg 1894. Peyer im Hof, J. F., Die Währung der Zukunft. Eine Studie. Frauenfeld 1894. Pierson, N. G., Goldmangel. In das Deutsehe übertragen von R. Reisch. AVien o. J. (1894). Poinsard, L., La question monetaire consideree dans ses rapports avec la condi- tion sociale des divers pays et avec les crises economiques. Paris 1894. Pollax, Les mines d'or du Transvaal. Paris 1894. v. Pourtales, James (Graf), Zur Währungsfrage. Breslau 1894. (Bimetallistischer Tendenz.) Probyn, L. C., Indian coinage and currency. Papers on an Indian gold Standard, with.th'e Indian Coinage and Currency Acts, corrected to date. London 1894. —, On the Indian monetary problem: Asiatic Quart. Rev., vol. VII. Calcutta 1894, April. Properzi, Fil., Studio di un nuovo sistema monetario a valore descrescente. Rocca (Rocca di Papa) 1894. Prossard, J. D., The nicke! ores of Sudbury (Canada). London 1894. Rector, E. L., The functions of money: Amer. Journ. of Politics, vol. V. New York, 1894, November. Reinhold, M., Die Goldklausel im Hypothekenverkehr. Berlin 1894. v. Renner, V., Griechische Münzen. Teil I. Wien 1894. Mit 3 Taf. Picea Salerno, G., La teoria del valore nella storia delle dottrine e dei fatti econo- mici. Torino 1894. Ripley, A. L., Currency an State banks in the United States: Yale Rev., vol. III. New Häven (Connect.) 1894, Nov. Robertson, J. Barr, Imaginative currency statistics: Fortnightly Rev., vol. LVI. London 1894, Sept. Reply to the paper by Mulhall: Bimetallists at the Mansion House (s. d.). Roehussen, J., Reichsgold oder Weltgeld. Berlin 1894. Root, J. W., Silver up to date. London 1894. Ross, E. Aisworth, Total Utility Standard of deferred payments. Philadelphia 1894. v. Schraut, M., Die Währungsfrage. Leipzig 1894. Scott, F. J., Shall the United States lead or be led in the matter öf bimetaliism?: Amer. Joum. of Polit., vol. IV. New York 1894, March. Seidler, Ernst, Die Schwankungen des Geldwertes (der Kaufkraft des Geldes) und die juristische Lehre von dem Inhalte der Geldschulden: Jahrb. f. Nationalök. III. Folge. Bd. 7. Jena 1894, S. 685ff. Seyd, Ern., A defence of the joint Standard: Bankers' Magaz., vol. LVHI. London 1894, July. Spahr, C. B., Present Status of silver: Journ. of Soc. Science (Saratoga papers), no. 31. Boston 1894, Jan. Spitzer, Solution de la question monetaire au moyen äge d'un Systeme bimetallique integral et differentiel. Paris 1894. Stall, B., Internationales Gold — Nationales Silber. Berlin 1894. Stewart, W. M., Silver and the science of money. Washington 1894. Stieda, Hansisch-venetianische Handelsbeziehungen im 15. Jahrhdt. Festschrift. Rostock 1894. (S. 72—89 über mittelalterliches Münzwesen.) Stokes, A. Ph., Joint-metallism. A plan by whieh gold and silver together, at ratios always based on their relative market values etc. New York 1894. Talbot, W. II., An illustration of some of the evils inflicted . upon gold Standard countries by their attempt to demonetize silver. Shanghai 1894. (Publication of the Eastern Bimetallic League, established 1894.) —, The adverse influence of gold appreciation upon the trade of gold-standard countries with the East, exemplified in China. Shanghai, printed at the „North- China Herald" office, 1894. 552 Bibliographie. Thöry, E., La crise des changes, la baisse de l'argent et ses consequences, la Situation monetaire du monde, Je bimetallisme universel. Paris, A. L. Charles, 1894. —, La crise monetaire en Indo-Chine: Economiste Europeen, vol. I. Paris 1894. —, Effets commerciaux de la hausse des changes au Mexique et en Italie: Economiste Europeen, vol. II. Paris 1894. —, La rehabilitation de 1' argent: iSconomiste Europeen, vol. I. Paris 1894. Thomas, C. S., Monometallism and protection: Arena, vol. X. New York 1894, July. Val d'Eremao, J. P., The currency problem in the British Empire: Asiatic Quarterly Rev., vol. VIII. Calcutta 1894, July & Sept. de Vienne, De l'usurpation dans le monnayage feodal. Nancy 1894. Vogel, Jul., The scramble for gold: Ninet. Cent., vol. XXXV. London 1894, Jan. Wagner, Ad., Die neueste Silberkrisis und unser Münzwesen. Berlin 1894. (Zwei Aufsätze aus den „Preufsischen Jahrbüchern", Jahrg. 1893.) Waite, Davis H., Are the Silver States ruined?: North Amer. Rev., vol. GLVIII. New York 1894, Jan. & Febr. Walker, Fr. A., Bimetallism, a tract for the times. Böston 1894. Walker, J. H., Money, trade, and banking. New edition. Boston 1894. Walmesley, 0., Guide to the mining laws of the world. London, 1894. Walsh, Bimetallisme et mononetallisme. Traduit par A. Chabry Paris 1894. Warner, A. J., Bimetallism considered from the Standpoint of national interests: Amer. Journ. of Polit., vol. IV. New York 1894, May. Wethereil, W., British Investors and American currency legislation: Forum, vol. XVI. New York 1894, Jan. & Febr. Wetmore, W. J., The Eastern Bimetallic League, (established 1894). Shanghai 1894. Wheelbarrow, The workingmans dollar. The paper dollar: Articles änd discus- sions on the labor question. Chicago 1894. White, Hör., On the „Black Friday" 1869: Yale Bev., vol. III. New Häven (Conn.) 1894, May. Wieser, F., Die Währungsfrage und die Zukunft der Österreich-ungarischen Valutareform. Prag 1894. Williamson, Gr. C., The money öf the bible. New York and Chicago 1894. Wilmanns, H., AVährung-, Industrie, Minenbetrieb. Berlin 1894. Wilson, G., David A. Wells and „financial fallacies": Arena, vol. XI. Boston 1894, Dec. Wimmer, R., Über das Vorkommen und die Nachhaltigkeit des Silbers in wirtschaftlicher Beziehung. Eisleben 1894. Wirth, M., Die Notenbankfrage in Beziehung zur Währungsreform in Oesterreich- Ungarn. Frankfurt a./M. 1894. Wood, H., Money and coinage: The political economy of natural law. Boston 1894. Wülfing, 0., Währungsfrage und Industrie. Denkschriften für die Silberkommission von 1894 nebst Antwort auf ein Rundschreiben der Handelskammer Frankfurt a. M. über diese Denkschriften. Berlin 1894. Zimmermann, A. R., Internationale arbitrage. Leiden 1894. Zuckerkandl, R., La mesure des transformations de la valeur de la monnaie: Revue d'econ. polit. 8® annee. Paris 1894, No. 3, Mars. Aeeuimilation, the, of gold: Chambers' Journ., vol. XI. Edinburgh 1894, July. Berieht der Beratung über die Verhältnisse der Gold- und Silberproduktion unter Zuziehung von Sachverständigen. (17.—20. Sitzung.) Berlin 1894. Bimetallisme? Uitvoerbaar. Schets eener internal, muntconvehtie. Amsterdam 1894. Bibliographie. 553 Bimetallist agitation, the; some advantages of „laisser-faire": Bankers' Magaz., vol. LVII. London 1894, June. — Reply to, by J. P. Heseltine: Bankers' Magaz., vol. LVII1. 1894, July. Conference monetaii'c entre la Belgique, la France, la Grece, l'Itaiie et la Suisse. Arrangement et proces-verbaux. Paris 1894. Confereneia internaciönal bimetalica de Londres: El Economista, aüo 1894. Madrid, No. 418. Cuestiön, la, monetaria en Puerto Rico: El Economista, aüo 1894. Madrid, No. 439. English money in American mines: Westminst. Rev., vol. CXL1I. London 1894, Sept. Monetary review of 1893: Bankers' Magaz., vol. LVII. London 1894, Jan. Note sur la circulation monetaire et les moyens d'echange dans les colonies fran- gaises et pays de proteetorat. Melun 1894. 1 Numnms-orbis-terrarum. Eine freie einheitliche, silberne Weitmünze für den Handelsverkehr. Köln 1894. Politieal economy and bimetallists: Bankers' Magaz., vol. LVIII, London 1894, August. Produeion de oro en Filipinas: El Economista, ano 1894. Madrid, No. 437. Protokolle der deutschen Silberkommission. 3 Bde. Berlin 1894. Silver, and the tariff at Washington, ex-speaker Reed's views: Fortnightly Rev., vol. LV. London 1894, June. — Reply to ; by (Lord) Farrer, ibid., vol. LYI, July. — Rejoinder to reply by J. Shie'ld Nicholson, ibid., vol. LVI, July. Tables of the production of gold and silver in the world since the discovery of America: Journ. of the Royal Statist. Society, vol. LVII, part 2. London 1894, June. Verhandlungen der internationalen bimetallistischen Konferenz in London, veranstaltet von der englischen Bimetallistenliga am 2. u. 3. V. 1894. Berlin 1894. (Schriften des Deutsch. Vereins für internat. Doppelwährung. Heft 19).. Verhandlungen der deutschen Silberkommission. Stenographischer Bericht der Beratungen über den bimetallistischen Hauptantrag (8.—17. Sitzung). Berlin 1894. Verslag van de meeting (op. uitnoodiging van Hollandsche Maatschappij van land- bouw) gohouden te 's Gravenhage, den 18 Juni 1894, ter bespreking van het vraagstuk van het bimetallisme. 'sHage 1894. Volume, the, of currency and prices: Bankers' Magaz., vol. LVIII. London 1894, November. 1895. Annual report, XXV., of the Deputy Master of the Mint. London 1895. Annual report of the Director of the Mint for the year ended June 30 1894. Washington 1895. Report of the Director of the Mint upon the production of the precious metals in the United States during the calendar year 1895. Washington. Annual report of the Comptroller of the Currency to the congress of the United States. Washington 1895. Adams, Brooks, The gold Standard : an historical study. AVashington 1895. (Die Schrift plaidiert für Wiederherstellung der Parität des Silbers zum Golde.) Adler, W., Die Reichsbank als Hüterin der deutschen Goldwährung. Breslau 1895. Allard, Alph., La crise agricole et monetaire. Rapport. Bruxelles 1895. (3e Congres internat. d'agriculture de 1895 ä Bruxelles. 5®8 section: Le regime monetaire.) —, La question monetaire, son influence sur la politique douaniere et sur l'union du parti conservateur en Belgique. Bruxelles 1895. Arendt, Otto, Herr Reichsbankpräsident Dr. Koch und die Währungsfrage. Antwort auf die Herrenhausrede des Herrn Dr. Koch vom 16. V. 1893. 3. Aufl. Berlin 1895. 554 Bibliographie. Arendt, Otto, Leitfaden der Währungsfrage. 15. Aufl. Berlin. 1S95 (s. auch: Sozialdemokratie und die Währungsfrage etc.) Atkinson, E., The United States currency: The Economist, year 1895, p. 521 & 655. London. d'Aulnis de Bourouill, Overzicht van den tegenwoordigen stand van het muntvraag- stuk: de Economist, jaarg. XLIY, l e deel. 'sGravenhage 1895. p. 73/97. Bamberger, L., Der Yicekanitz: Die Nation, Jahrg. XII, Nr. 20. Berlin 1895. —, Die Ehre gerettet: Die Nation, Jahrg. XII, Nr. 22. Berlin 1895. Barth, Th., Ohne unserer Reichswährung zu präjudiziellen: Die Nation, Jahrg. XII, Nr. 25. Berlin 1895. —, Discere autem: Die Nation, Jahrg. XII, Nr. 48. Berlin 1895. Bascom, J. W., A Standard of values: Quart. Journ. of Economics, vol. IX. Boston 1895, Oct. van den Berg, N P., The financial and economical condition of Xetherlands India since 1870 an the effect of the present currency System. 3ried. the Hague 1895. Binns, II., Against bimetallism. •—The real silver question: Essays on trade ques- tions. The theory of the yearly trade movement. London 1895. Boissevain, Gr. M., Memorie betreffende het muntvraagstuk. Amsterdam 1895. —, Le probleme monetaire et sa Solution. Amsterdam 1895. —, Zur Währungsfrage. Denkschrift. Übersetzung aus dem Holländischen. Berlin 1895. Bourguin, Maur,, La mesure de la valeur et la monnaie. Paris 1895. Avec4 table- aux graphiques. Boutan, E., Resume de la question monetaire et nouveau projet de monnaie internationale. Paris 1895. Brassey (Lord), The closing of the Indian mints: Nineteenth Cent., No. 224. London 1895, Oct. Cahn, J., Münz- und Geldgeschichte der Stadt Strafsburg im Mittelalter. Strafsburg 1895. Caron, Waith., Die Beseitigung der internationalen Silberkrisis. Düsseldorf o. J. (1895). Castelnau, M. F., Les mines d'or de la France. Avec une prefaee de M. Le Verrier. Paris 1895. Chabry, A., La monnaie; theorie de la monnaie ä frappe libre, sous forme de Petition aux Chambres frangaises. Paris 1895. —, La crise monetaire et la crise economique. Clermont-Ferrand 1895. Clark, J. B., The gold Standard in recent theory: Polit. Sc. Quarterly, vol. X. Chicago 1895, Sept. Cohnstaedt, L., Goldzuwachs und Warenpreise. Frankfurt a/M. 1895. (Sonderabdruck aus der „Frankfurter Zeitung" vom 4.—11. X. 1895.) Crickmay, H., Gold production and prices: The Economist, year 1895 p. 52. London. Cuthbertson, C., Sketch of the currency question. London 1895. Devraigne, G., La crise et la question du bimetallisme. Amiens 1895. Desimoni, C., La moneta e il rapporto dell' oro all' argento. Roma 1895. Donnelly, J., The american people's money. Chicago 1895. (Discussions on the currency question and the present condition of finances; the income tax; trusts; the greath wealth now concentrated in a few hands; the poverty of the poor, etc.) des Essars, P., Deila velocitä di circolazione della moneta: Giorn. d. Economisti. Roma 1895, Maggio. —, La vitesse de circulation de la monnaie. Paris 1895. Fareinet, Melanges de numismatique et d'historie et recherches en Poitou. Paris et Londres 1895. Feith, R., De hoeveelheidstheorie (Geldumlauf, Silberfrage und Preisbewegung im Lichte der Quantitätstheorie): de Economist, jaarg. XLIV. deel I. s'Gravennage 1895. p. 344/389. Bibliographie. 555 Ferguson, J. H., Le bimetallisme et la recente ordonnance monetaire de l'Inde bri- tannique. Etüde d'economie politique internationale: Rev. de droit internal et de legislat. compar., tome XXVII. Bruxelles 1895, No. 3. Fetter, F., Theories of value and the Standard of deferred payments: Ann. of the Amer. Acad. of polit. & soc. sc., vol. V. Philadelphia 1895, May. Flürscheim, Mich., Währung und Weltkrise. Ein Versuch zur Beseitigung des Geldmonopols (Abdruck aus „Die Zeit"). Wien 1895. Fonda, A. J., Honest money. London 1895. (Contents: On value an the Standard of value existing. — Monetary Systems etc.) Foote, Allen Ripley, A sound currency and banking System. How it may be se- cured. New York 1895. Ford, Worthington C., Foreign exchanges and movement of gold; 1894—1895: Yale Rev., vol. IV. New Häven (Connect.) 1895, Aug. Fougeirol, Question monetaire. Conference faite les 6 et 13 fevrier 1895 au groupe agricole de la Chambre des deputes. Paris 1895. Fournier de Flaix, Le probleme monetaire, suite 5: Lutte de l'argent contre l'or, chap. 1. La crise Argentine; suite 6: Lutte de l'argent etc. chap. 2. La crise de l'argent aux Etats-Unis: Journal de la Societe de statist. de Paris, XXXVIe annee. Paris 1895. (Die Vorgänge dieses Artikels befinden sich in den Jahrg. .1886, 1887, 1889, 1891.) Foxwell, H. S., The monetary Situation, a paper read, 27th. of March, 1895, before the political economy circle, National Liberal Club. London 1895. With 2 charts. Friedrieh, J., Die Währungs- und Diskontopolitik der deutschen Reichsbank. Mit einer Statistik der Geschäftsentwickelung der Reichsbank von 1876 —1894. Breslau 1895. G-abrici, E., Contributo alla storia della moneta Romana da Augusto a Domiziano: Atti della Real Accademia di Napoli, vol. XIX. Napoii 1895. Gilbert, G., Die älteste Münze Athens: Neue Jahrbb. f. Philologie etc. hrsg. von Fleckeisen. Jahrg. 1895. S. 537/44. Leipzig. •v. G-raffenried, W., Entwurf eines Ausfuhrungsgesetzes zu Artikel 39 der Bundesverfassung (betreffend das Bankotenmonopol). Bern 1895. Hancock, L., Golden facts and silver fictions. Galveston 1895. Harvey, W. H., Coin's financial school up to date. Chicago 1895. Havas, M., Englands Übergang zur Goldwährung: Közgazdasägi Szemle (Volkswirtschaftliche Revue). Jahrg. XIX. Budapest 1895, September. Helfferich, K., Adam Riese und Herr Wülfing der Bimetallist: Die Nation, Jahrg. XII, Nr. 40. Berlin 1895. —, Die geschichtliche Entwicklung der Münzsysteme. Jahrb. f. Nat.-Ok. u. Statist., HI. F., Bd. 10. Jena 1895. —, Bimetallistische Kampfesart. Eine Auseinandersetzung mit Herrn Dr. Otto Arendt. Neustadt a H. 1895. —, Der argentinische Währungsweizen: Die Nation, Jahrg. XII, Nr. 31. Berlin 1895. —, Gegen den Währungsumsturz. Mit Vorwort von L. Bamberger. Berlin, L. Simion, 1S95. (A. u. d. T.: Volkswirtschaftliche Zeitfragen, Heft 128.) —, Die Währungsfrage. Stuttgart 1895. (Währungsbibliothek, Serie I, Heft 1.) —, Währung und Landwirtschaft. Stuttgart 1895. (Währungsbibliothek, Serie I, Heft 3.) —, Der gegenwärtige Stand der Währungsfrage. Berlin 1895. Hertwig, J. G., The silver question. Cincinnati 1895. Hertzka, Th., Goldwährung und Papierumlauf: Jahrb. f. Nat.-Ök. u. Statist., III. F., Bd. 10. Jena 1895. S. 192 ff. Heym, 0., Die Erfolglosigkeit einer Hebung des Silberpreises (mit oder ohne internationale Einführung des Bimetallismus) als Mittel zur Heilung der Schäden des deutschen Erwerbslebens. Berlin 1895. Hooper, W., Monev market: Palgrave, Dict. of Polit. Econ., vol. II. London 1895. p. 796ff. Horton, S. Dana, Silver and gold and their relation to the problem of resumption to which is added: Sir Isaac Newton and England's prohibitives tariff upon silver money. An open letter to Prof. W. Stanley Jevons. Cincinnati 1895. 556 Bibliographie. Hueke, J., Die Zwickmühle im Gelde oder clie Regel de Tri des relativen Lohnes. Berlin 1895. Ingall, W.T.F.M., Remarks on and suggestions for a deeimal currency: Journ. of the Roy. Statist. Soc., vol. LVIII, part 2. London 1895, June. Jamieson, G., The silver question in China. Report on the consumption of silver in China as shown the balance of trade between China and foreign eoun- tries, and on the effect of the fall in silver on prices of commodities in China and on the volume of exports. Shanghai s. 1. (1895). —, The silver question: injury to British trade and manufactures. London 1895. Jansen, J. H., De muntkwestie. Goud- of zilvergeld? Heerlingen 1895. Kalkmann, Ph., Englands Übergang zur Goldwährung. Strafsburg 1895. (A. u. d. T.: Abhandlungen aus dem staatswissenschaftlicnen Seminar zur Strafsburg:, Heft 15.) Kleinmann, La Situation monetaire et economique en 1895. Paris 1895. Klüpfel, G., Die Gold- und Silberproduktion und ihr Einflufs auf den Geldwert. Stuttgart 1895. (Währungsbibliothek, I. Serie, Heft 4.) Köhler, U., Zur Geschichte des athenischen Münzwesens : Sitzungsberichte der k.preufs. Akad. d. Wissensch., Jahrg. 1895, S. 1089/97. Berlin. Kopseh, H., Gold monometallism; the upas tree of Great Britain: further notes illustrative of the blighting effect on British industries; with a hypothetical example of the cost of monometallism. Shanghai 1895. (Publication of the „Eastern Bimetallic League".) Kreibig, J. C., Der Levantiner Thaler und seine Zukunft: Volkswirtsch. Wochenschrift, Jahrg. 1895, Bd. II, S. 273 f. u. 337. La Bree, J. J. et J. A., Regularisation de l'instranient d'echange et de la pro- duction. Arnheim 1895. (Die Verfasser plaidieren für Einführung eines internationalen Papiergeldes.) Landon, Melville [pseud.: Eli Perkins], Money, gold, silver, or bimetallism. Chicago 1895. (Der Autor bekämpft als gemäfsigter Bimetallist die freie Silberprägung.) v. Langendorff, H., Gold und Silber. Ein Beitrag zur Erklärung und Lösung der Währungsfrage. Berlin 1895. de Launay, L., L'argent (geologie, metallurgie, röle economique.) Paris 1895. Lawson, W. R., President Cleveland's currency scheme: Bankers' Insurance Managers' etc. Magaz. London 1895, Jan. Leeeh, E. 0., The United States currency : The Economist, year 1895, p. 656. London. Lengner, A., Der Wechsel in seiner wirtschaftlichen Bedeutung. Eine Einführung in die Kredit- und Geldmarktverhältnisse. Berlin 1895. Lenz, 0., Über das Geld bei Naturvölkern. Hamburg 1895. (Sammlung gemein- verständl. etc. Vorträge, Nr. 226.) Leuchten, Fr.. Der Schiedsrichter im Streite um die richtige Währung. Der erste kalte Wasserstrahl zur Abkühlung aller im Streite um die richtige Währung erhitzten Gemüter. Für Sozialisten eine lesenswertere „Arbeiterbibel" als das „Kapital" von Karl Marx. Liefer. 1—3. Hamburg-Eppendorf 1895. (soweit als erschienen.) Levy, R: G., Les finances russes. Le budget et le rouble: Rev. des deux Mondes, vol. 130. Paris 1895. Lexis, W., Bemerkungen über Parallelwährung und Sortengeld: Jahrb. f. Nat.-Ök. u. Statist., 3. F., Bd. 10. Jena 1895. —, Die deutsche Silberkommission: Preufs. Jahrb., Bd. LXXIX. Berlin 1895, März. —, Der gegenwärtige Stand der Währungsfrage. 'Vortrag, geh. am 16. II. 1895. Dresden 1895. —, The agio on gold and international trade: Econom. Journal, vol. V. London 1895. —, Zur Frage des Geldwertes: Die Zukunft, Jahrg. 1895, Nr. 5. Berlin. Lötz, W., Die Ergebnisse der deutschen Silberenquete: Jahrb. f. Gesetzgeb., Verw. u. Volksw., Jahrg. XIX. Leipzig 1S95, Heft 1 u. Heft 3. Macleod, II. Dunning, Bimetallisme: Journ. des Econom., 54 e annee. Paris 1895, Fevr. Bibliographie. 557 Macleod, H. Dunning and J. W. Cross, Bimetallism, 1, as a bubble, by Macleod; 2, as a new way tö pay old debts, by Cross: Ninet. Cent., No. 220. London 1895, June. del Mar, A., The historical aspect of the monetary question: Fortniglitly Review. London, April 1895. —, History of montetary Systems: a record of actual experiments in money made by various States of the ancient and modern world, as drawn from their Statutes, customs, treaties, mining regulations, jurisprudence, history, archaeology, coins, nummulary sj'stems, etc. London 1895. —, History of money in the Netherlands. London 1895. Markus, M., A Valuta. Vilag-problema. Budapest 1895. (Die Valuta. Ein Weltproblem.) Merfeld, Die Goldklausel bei Hypotheken und Grundschulden: Gruehots Beiträge, Bd. XXXIX. Berlin 1895. ' Merignliac, A., Traite theorique et pratique de l'arbitrage international. Paris 1895 Merriman, F., Gold and silver; or, some of the alleged effects of a legal ratio. Manchester 1895. Miklashewsky, Study of chief positions of the classical theory in regard to the question of money." Moskau 1895. Miller, H. G., Chapters on silver Chicago 1895. (Coin's financial series, Vol. II. No. 5.) Moos, Ferd , Ursprung, Entwiclcelung und Zusammenbruch der Spekulation in Goldaktien: Jahrb. f. Nat.-Ök. u. Statist. III. F. Bd. 10. Jena 1895, S. 913ff. Muhleman, M. L , Character and volume of the money of the Unit. States 1878—1893: Bulletin de l'Institut internat de statistique, tome VIII. Home 1895. —, Monetary Systems of the world. A study of prcsent currency Systems and Statistical Information relative to the volume of the world's money with com- plete abstracts of various plans, proposed for the Solution of the currency problem. New York 1895. Normann, J. IL, The currency problem: Bankers' Insur. Managers' etc. Magaz., vol. 60. London 1895. —, The science of money etc. London 1895. —, The world's two metal and four other currency intermediaries. London 1895. Oldenberg, K., Die Preise in Deutschland und England: Jahrb. f. Gesetzgeb., Verw. u. Volksw., Jahrg. XIX., Heft 3. Leipzig 1895. van Oss. S. F., The gold-mining madness in the city: Ninet. Cent., No. 224. London 1895, Oct. Ostersetzer, Alfr., Die Entwicklung der Valuta und die Zukunft der Währungsreform. Wien 1895. Peabody, H. W., Address in Opposition to bimetallism. Boston 1895. Pfeil, Ludw. (Graf), Geld und Währung. Berlin 1895. Pierson, N. G., Goldmangel: Ztschr. f. Volksw., Sozialpolit. etc. Bd. IV, Heft 1. Wien 1895. —, Index numbers and appreciation of gold: Econ. Journ., vol. V. London 1895, Sept. Poinsard, L., La question mon£taire, consideree dans ses rapports avec les crises eeonomiques. Paris 1895. Probyn, Lesley C., Gold and silver, and the money of the world: Journ. of the Roy. Statist. Society, vol. LV1II, part 4. London 1895, Dec. Quartus, Zur Währungsfrage: Preufs. Jahrb., Bd. 80. Berlin 1895. v. Renner, V., Griechische Münzen. Teil II. Wien 1895. Bitterling, E., Der Gesamtfund römischer Denare aus Marienfels: Westdeutsche Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst, Jahrg. 1895, S. 267/74. Trier. Robertson, J. Barr, Some statistics bearing upon bimetallism: 1. Production of the precious metals and bimetallism; 2. Bimetallism in France: 3. Movement of the precious metals in France under bimetallism; 4. Mint prices, market prices, and the foreign exchanges, with 11 tables appendices, etc.: Journ. of the Roy. Statist. Soc., vol., LVIII, part 3. London 1895, Sept. 558 Bibliographie. Roehaid, (comte), La campagne bimetalliste. Paris 1895. —, Le libre-echange monetaire; bribes econoiniques. Eennes 3895. Rochussen, N. G., Ons geicl. Proeve eener popuiaire uiteenzetting van geldleer en bimetallisme. Haarlem 1895. Rossi, A., La questione monetaria ne' suoi rapporti con l'agricoltura italiana. Pia- cenza 1895. Rüssel, Zur Währungsfrage. (Aufserord. Plenarversammlung des deutschen Handelstages) : Handel u. Gewerbe, Jahrg. II. Berlin 1895. Scharling, W-, Die deutsche Silberkommission: Preufs. Jahrb., Bd. LXXIX. Berlin 1895, März. Schraut, La question monetaire. Strasboui-g 1895. Schwerin, H , Die Lösung der Silberfrage auf Basis der Goldwährung und ihre Bedeutung für die Industrie. Berlin 1895. Senlecq, C. M., L'or et l'argent dans la circulation monetaire. Le monometallisme or cause preponderance de la ruine agricole et industrielle. Paris 1895. Shaw, W. A., The history of currency, 1252 to 1894, being an account of the gold and silver moneys and monetary"Standards of Europe and America, together with an examination of the effects of currency and exchange phenoinena. London 1895. With 6 graphics. —, Select tracts and documents illustrative of English monetary history 1626—1730, comprising works of Sir Robert Cotton, Henry Robinson, Sir Richard Temple, Sir Isaac Newton, John Conduitt. etc., together with extracts from the domestic State papers at fl. Maj's Record Office. London 1895. Stall, B., Die Silberfrage für Industrie und Handel. Berlin 1895. Supino, C., La depressione economica e il ritorno dell' aggio (1887 — 1891): Storia della circolazione bancaria in Italia dal 1860 al 1894. Torino 1895. Taussig, F. W., Results of recent investigations on prices in the Unit. States: Bulletin de l'Institut internat. de statistique, tome VIII. Rome 1895. Th§ry, Edm., Die internationale Währungskrise. Eine Untersuchung über die Wirkungen des Silberpreisfalles. Aus dem Französischen. Wien 1895. Thöry et Lejeune, Conference faite le 12 fevrier 1895, ä la Societe des agricul- teurs de France, sur la question monetaire. Paris 1895. Thorwart, F., Soll Deutschland seine Goldwährung aufgeben? Stuttgart 1895. (Währungsbibliothek, Serie I Heft 2.) Tritton, J. II., Der Sturm auf die Währung. Autorisierte Übersetzung v. J. Ichenhaeuser. Zittau 1895. Tuek, E., Is bimetallism a delusion? Nineth. Cent. London 1895, Febr. —, The United States currency: The Economist, year 1895, p. 555 & 724. Verrijn Stuart, C. A., Index numbers: de Economist, jaarg. XLV, II. deel 's Gravenhage 1895, p. 643/59. Walsh, W. J., Bimetallism and monometailism. Chicago 1895. (Coin's financial series, No. 1.) "Weissinger, Rozel, What is money? A discussion of the silver question; with a brief historical account of the coinage legislation of the U. States; some criticism of „Coin's financial school'- etc. Louisville (Kentucky) 1895. Wetmore, W. S., Monömetallist perplexities. Shanghai 1895 (Publication of the „Eastern Bimetallic League"). —, Why gold prices continue to decline. Shanghai 1895. (Publication of the Eeastern Bimetallic League). Wiehe, G., Zur Geschichte der Preisrevolution des 16. und 17. Jahrhunderts. Leipzig 1S95. (Staats- und sozialwissenschaftliche Beiträge. Herausgeg. von A. v. Miaskowski. Bd. II, Heft 2.) Williams, H. W., Money and bank credits in the United States: Ann. of the Amerie. Acad. of polit. u. soc. sc., vol. V. No. 4. Philadelphia 1895, Jan. Wittelshöfer, 0., Der Kursgewinn der österreichisch-ungar. Bank an ihrem Goldschatze: Ztschr. f. Volkswirtsch., Sozialpol., Bd. IV, Wien 1895, Heft 4. Wülfing, 0., Währungsfrage und Industrie. 2. Aufl. Berlin 1895. Bibliographie. 559 Canje, el, de moneda en Puerto Rico: El Economista, No. 500. Madrid 1895. Countries where international prices are governed by silver: The Economist. No. of 8 th Decemb. 1895. London. Colocaciön de capitales en Espana: El Economista, No. 491. Madrid 1895. Crisis, la, agricolas y el bimetalismo: El Economista, No. 490. Madrid 1S95. Daling der prijzen en bimetallisme, door G. M. B.: de Economist, jaarg. XLIV, II deel 'sGravenhage 1895, p. 124 ff. Free silver coinage debates, opening by J. W. Jenks, with remarks of A. J. Warner, J. Patterson, J. Sheldon etc.; Journ. of Soc. Science, No. XXXIII. (Saratoga papers of 1895.) Boston 1895, Nov. G-old Standard Defence Association. No. 1—32. London 1895 — 98. Hauptmünzamt, das k. k. in Wien und die Einführung der Kronenwährung, von A.B.: Oesterr.-ungar. Revue, Bd. XIX. Wien 1895. Menaeed by silver-using countries: San Francisco Weekly Chronicle of 18th April 1895. San Francisco. Monedas, las nuevas, de Puerto Rico: El Economista, No. 495. Madrid 1895. Money, the, of India: New silver coinages for „the Orient", by Carolus. London 1895. Mozambique, een nieuw diamantland. Amsterdam 1895 Papierwährung, die russische, und die Vorschläge zu ihrer Beseitigung von G. S. Riga 1895. Producion de oro en el Ai'rica meridional: El Economista, No. 498. Madrid 1895. Silver question, the. Injury to British trade and manufactures. The paper by George Jamieson, togetner with two other papers on the same subject by Thom. Holyake Box and Dav. Oct. Croal, also a preface and sequel by H. M. Meysey-Thompson. London 1895. Situaeiön monetaria de Austria: El Economista, No. 496. Madrid 1895. Sound Currency. A compendium of infinnation on currency questions. New York 1895 ff. Sozialdemokratie, die, und die Währungsfrage. Eine Auseinandersetzung zwischen Dr. Otto Arendt, Mitglied des Hauses der Abgeordneten, und Max Schippel (Mitglied des Reichstags.) Berlin 1895. (Sonderabdruck aus dem „Sozialpolitischen Centraiblatt.") Suggestion, a, for the settlement of the monetär}' difficulty, by A. B. H. R Washington 1895. Transformaeiön dal regimen inonetario en Filipinas: El Economista, No. 459. Madrid 1895. Währungsbibliothek. Herausgeg. vom Verein zum Schutz der deutschen Goldwährung. Serie I, Heft 1—9. Stuttgart 1895—98 (soweit als erschienen). Währungsdebatte, die, im Reichstage am 15. u. 16.11. 1895. Stenogr. Bericht der Reden der Abgeordneten Graf v. Mirbach, Dr. Barth, Graf v. Bismarck- Schönhausen etc. (Schriften des deutschen Bimetallistenbundes, Heft 20.) Zu dem Bedarf an Umlaufsmitteln. Stuttgart 1895. (Aus der Goldwährungskorrespondenz, herausgeg. von Prof. Huber. No. 3. Sept. — Okt. 1895.) Zur Währungsfrage. Verhandlungen in den am 17. II. 1894 und 13. III. 1895 in Hamburg abgehaltenen Versammlungen eines ehrbaren Kaufmanns. Hamburg 1895. 1896. Annual report of the Deputy-Master of the Mint for 1896 (27 lh annual). London. (Pari, pap.) Annual report of the Director of the Mint to the Secretary of the Treasury for the fiscal year ended June 30 1896. Washington 1896. Annual report of the Comptroller of the Currency to the Congrcss of the United States 1896. Washington 1896. 560 Bibliographie. Report of the Director of thc Mint upon the procluction of the precious metals in the United States and föreign oountries during 1895. Washington 1896. Administration des monnaies et medailles. Rapport au ministre des finances. Annee 1. Paris 1896. Asehendorff, E., Die Währungsreform. Eine gemeinfafsliche Darstellung der Währungsfrage. Berlin 1896. Barclay, R., The disturbance in the Standard of value. 2 ed. London 1896. Barth, Th., Der Kampf um die freie Silberprägung in den Verein. Staaten: Die Nation, Jahrg. XIII, (1895/96) Berlin, S. 697 ff. und 713 ff. Barthelemy, A., Note sur l'origine de la monnaie Tournois. Paris 1896. Bellessort, A., Chile et Bolivie, art. III: Pulacayo, Huanehaca, les mines de l'argent: Rev. des deux Mondes, annee LXVI. Paris" 1896, Dec. Biermer, M., Leitsätze zur Beurteilung der Währungsfrage. Aus seinen Vorlesungen über „Geld und Kredit" zusammengestellt. Berlin 1896. (Herausgeg. vom Verein zum Schutze der deutsch. Goldwährung.) —, Leitsätze zur Beurteilung der gegenwärtigen Währungssituation. Aus den Vorlesungen über Geld und Kredit. Berlin 1896. (Nicht im Handel.) Bisshop, W., Roosegaarde, De opkomst der Londensche geldmarkt, 1640 — 1826. Historische en kritische beschouwing. 's Gravenhage 1896. Borden, J., Essay on value with a short aceoimt of American currency. Chicago, s. a. (1896). Borelli, Les reformes monetaires de 1873 et leurs consequences economiques. Marseille 1896. Bourguin, Maur., La inesure de la valeur et la monnaie. Paris 1896. (Serie d'articles publies dans la „Revue d'economie politique".) —, La question monetaire et la baisse des prix, Conference faite ä Lille et ä Gand. Lille 1896. d'Aulnis de Bourouill, Etüde sur la question monetaire: Rev. d' econ. polit., 10 e annee. Paris 1896, Fevr. v. Brandt, M., Der Währungs- und Wahlkampf in den Verein. Staaten von Amerika Stuttgart 1896. (Währungsbibliothek, 1. Sei - ., Heft 6.) Buck, Th., Die Währungsfrage in Rufsland: Die Nation, Jahrg. XIII (1895/96) Berlin, S. 307 ff. Büttgenbach, Fr., Gold und Silber. Eine Skizze. Essen 1896. Busch, Th., Falsche Prophezeiungen der Silberleute: Die Nation, Jahrg. XIII (1895/96) Berlin. Capparelli, F. A., Principii fondamentali della teoria del valore d' uso economico, di scambio. Roma 1896. Chabry, A., Le bimetallisme frangais, attaque par un Anglais, defendu par un Frangais. Paris 1896. —, Bimetallisme et monometallisme. Paris, s. d. (1896). —, Rapport au Congres de Lyon, le 26 novembre 1896. Paris s. d. (1896). Cläre, G., A money-market primer and key to exchanges. 2 nd ed. London 1896. With diagrams. Clark, J. B., After effects of free coinage: Polit. Science Quart., vol. XI. New York 1896, Sept. —, The coinage and prosperity: Polit. Sc. Quarterly, vol. XI. New York 1896, June. Cohn (Zürich), Der neue (Österreich.) Checkgesetzentwurf: Handelsmuseum, Bd. XI, Nr, 8. Wien 1896, Febr. de Colleville, La question monetaire et la frappe libre de l'argent. Paris 1896. Communeau, Demonetisation des pieces divisionnaires d'argent, anterieures ä 1864 et 1866. Beauvais 1896. Conant, C. A., A history of modern banks of issue; with an account of the economic crises of the present Century. New York 1896. Bibliographie. 561 ■Conrad, J., Die Preisentwickeiung im Jahre 1895 und in den Vorjahren: Jahrb. f. Nat.-Ok. u. Statist., III. F., Bd. 11. Jena 1896, S. 602 ff. Coraggioni, Leodegar, Miinzgeschichte der Schweiz. Basel 1896. gr. 4. Mit 50 Lichtdrucktafeln. Cuthbertson, C., A sketch of the currency!; question. London 1896. Davis, And. McFarland, Currency discussion in Massachusetts, in the XVIII. Century (art. I.): Quart. Journ. of Econom. Boston 1896, Oct. Demaehy, E. D., Banque de France; caisses d'epargne; l'or et l'argent, etc. Paris 1896. (362 pag.) Descamps, Essai sur 1' Organisation de l 'arbitrage international: Rev. de droit inter- nat. & de legisl. compar., tome XXVIII. Bruxelles 1896. Dolabaratz, La crise monetaire ä la Reunion. Nancy 1896. Dorn, A., Rasche Valutaregulierung: Volkswirtsch. Wochenschr., Jahrg. 1896, Bd. I. S. 323 ff. —, Silberkourant: Volkswirtsch. Wochenschr., Jahrg. 1896, Bd. I, S. 343 ff. Eclgcumbe, Rob. P. (Sir), Populär fallacies regarding bimetallism. London 1896. Ehrenberg, Rieh., Das Zeitalter der Fugger. Geldkapital und Kreditverkehr im 16. Jahrhundert. 2 Bde. Jena 1896. (Bd. I: Die Geldmächte des 16. Jahrh.— Bd. II. Die Weltbörsen und Finanzkrisen des 16. Jahrh.) Fetter, Frank, The gold reserve: Polit. Science Quart., vol. XI. New York 1896, June. Eiseher, Will., Facts about money, a rejoinder: Quarterly Journ. of Econom. Boston 1896, July. Eisher, W., Recent American books on money: Quarterly Journ. of Econom. Boston 1896, April. Eord, Worthington C.,. Silver in commerce: Polit. Sc. Quarterly, vol. XI. New York 1896, Sept. Franijois, G., Notes et statistiques sur la question monetaire: Rev. d'economie polit., 10 0 annee. Paris 1896, Juin ä Oct. Erederiksen, D. M., The silver question in the United States and its effect on trade: Bankers' Insur. Managers' etc. Magaz., vol. LXII, p. 380 ff. London 1896. Euchs, K. Joh., Die Geld- und Bankfrage in den Ver. Staaten: Jahrb. f. Gesetzgeb., Verw. u. Volksw., Jahrg. XX. Leipzig 1896, Heft 3. Gennadius, J., International arbitration: Cosmopolis, I st j'ear. London 1896, Febr. G-ibbs, H. C., A bimetallic primer. 3 rd ed. revis. London 1896. Gilbert, G., Die älteste Münze Athens: Neue Jahrb. für Philolog., Jahrg. 1896. Leipzig, S. 537 ff. Grapheus, D., Kurze systematische Darstellung der wirtschaftlichen Funktion des Geldes und Kredits. 2. Aufl. Leipzig 1896. Greeiano, P., Du röle de l'etat en matiere monetaire. Histoire de la monnaie. Le monometallisme-or. Les crises monetaires. Paris 1896. van Gülpen, A., Terminhandel und Währung. Berlin 1896. Hardy, F. H., America and the silver question: Fortnightly Rev. London 1896, July. Harper, J. W., Money and social problems. Edinburgh 1896 (379 pp.) [Contents: Origin and use of money in ancient times. — The use and development of money in Britain. — The economic basis of our monetär}^ system. — etc.] Harrison, Benj., What free coinage means: Compulsory dishonesty: Forum. New York 1896, Oct. Haupt, 0., Finanz- und Miinzpolitik Japans: Reuters Finanzchronik, Jahrg. 1896. London, Nr. 50 u. 51. —, Silber und die indische Goldwährung: Reuters Finanzchr., Jahrg. 1896. London, Nr. 48 u. 49. —, Industrielle Verwendung der Edelmetalle: Reuters Finanzchr., Jahrg. 1896. London, Nr. 9. —, Die Währungsverhältnisse in Frankreich: Reuters Finanzchr., Jahrg. 1896. London, Nr. 5. —, Zukunft des Silbers: Reuters Finanzchr., Jahrg. 1896. London, Nr. 8. H elfferich, Das Geld. 36 562 Bibliographie. Hazlitt, W. Carew, The coin collector. Bloomsbury 1896. With 12 collotype plates- depicting 129 rare pieces. Heeht, Die Chancen einer Münzkonferenz: Keuters Finanzchronik. Jahrg. 1896, Nr. 12 u. 13. London. —, Der Schatzkanzler und die Währung: Keuters Finanzchr. Jahrg. 1896, Nr. 27 bis 30. London. Helfferich. K.,' Die indische Baumwollspinnerei und die Silberentwertung: Reuters Finanzchr., Jahrg. 1896, Nr. 14, 15 u. 16. London. —, Die Erklärung des deutschen Reichskanzlers und die Währungsfrage: Reuters Financhr., Jahrg. 1896, Nr. 9. London. —, Zur Geschichte der Goldwährung. Berlin 1896. (Volkswirtsch.Zeitfragen, IIeftl37.) —, Über die rechtliche Natur eines mehreren Staaten gemeinsamen Geldes: Archiv f. öff. Recht. Bd. XI. S. 386/419. Freiburg i. B. 1896. —, Das deutsche System der Kontingentierung des Notenumlaufs: Finanzarchiv, Jahrg. XIII, Bd. II. Stuttgart 1896. —, Die juristische Seite der Währungsfrage: Deutsche Juristenzeitung, Jahrg. 1896. S. 173. —, Germany and the Gold Standard: Gold Standard Defence Association. Nr. 15. London 1896. Herdman, J. 0., The old silver dollar: Contemp. Rev. London 1896, Oct. Joseph, P. u. E. Fellner, Die Münzen von Frankfurt a. M. nebst einer münzgeschichtlichen Einleitung und mehreren Anhängen. 2 Bde. mit 75 Lichtdrucktaf. Frankfurt a. M. 1896. Jordan, W. Leighton, The Standard of value. VII" 1 ed. London 1896. (216 pp.). Kantorowiez, Frz., Rubelkurs und russische Getreideausfuhr. Eine Währungsstudie. Jena 1896 (Staatswissenschaftliche Studien herausgeg. von Ludw. Elster, Bd. VI. Heft 3). King, Edw., Free coinage and trust companies: Forum. New York 1896, Oct. Kleinwächter, F., Die Entwickelung des Geld- und Währungswesens in Österreich- Ungarn unter der Regierung des Kaisers Franz Joseph I. Czernowitz 1896. Köhler, U., Zur Geschichte des athenischen Miinzwesens: Sitzungsberichte d. k. preufs. Akad. d. Wissensch., Jahrg. 1896, S. 1089 ff. Kopsch, H., Brevities on eastern birnetallism. Shanghai 1896. (Publication of the „Eastem Bimetallic League".) Kramär, E., Die rassische Valutareform. Wien 1896. Kubitschek, W., Rundschau über ein Quinquennium der antiken Numismatik, 1890—94. Wien 1896. Lalor, J. J., Early and recent currency legislation, a contrast: Forum. New York 1896, Sept. Landesberger, J., Die Chancen einer Münzkonferenz: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1896, Nr. 9 u. 10. —, Österreich-Ungarn und die Währungsfrage: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1896, Nr. 2. London. de Launay, L., L' argent. Paris 1896. —, Les mines d'or du Transvaal (districts du Witwatersrand, d' Heidelberg et de Klerksdorp.) Paris 1896. Lavoix, H., Catalogue des monnaies musulmanes de la Bibliothöque nationale. Tome HI. Egypte et Svrie. Paris 1896. Lawson, W. R., American currency cranks: Contempor. Rev. London 1896, Sept. —, The reflux of gold to America: Bankers' Insur. Manag, and Agents' Magaz., vol. LXH. London 1896. —, The United States gold problem: Bankers' Insur. Manag. & Agents' Magaz. vol. LXI. London 1896. —, What is the McKinley dollar to be ? Bankers' Insur. Manag. & Agents' Magaz., vol. LXH. London 1896. Leroy-Beaulieu, Anat., Le rögne de l'argent, art. 7: L' internationale de l 'or et la „bancocratie": Rev. des deux Mondes, LXVIe annee. Paris 1896, Mai. Leroy-Beaulieu, Paul, La monnaie: L' evolution de 1' echange; Valeur de la monnaie; L' etalon monetaire; L' influence de la demonetisation de 1873 ä 1894; BBS Bibliographie. 563 Le bimetallisme international: Traite theorique et pratique de 1' economie poli- tique. Tome III. Paris 1896 (694 pag.). Levat, E. D., Memoire sur 1' exploitation de 1' or en Siberie Orientale. 1 töre partie: Transbai'kalie. Paris 1896. (205 pag. et planches.) Lövy, Raph.-Georges, Evolution monetaire: Rev. des deux Mondes, LXVIe annee Paris 1896, Nov. Lexis, W., Die Bedingungen der Preisbildung: Handelsmuseum, Bd. XI. Nr. 3. Wien 1896, Januar. —, Die Edelmetallgewinnung und -Verwendung in den letzten 10 Jahren: Jahrb", f. Nat.-Ok. und Statist., III. Folge, Bd. 11. Jena 1896, S. 507/57. —, Der gegenwärtige Stand der Währungsfrage. Dresden 1896. Lindsay, Mc. C., International Monetary Conferences: Palgrave Dict. of. Polit. Econ. vol. II. London 1896, p. 783 ff. Litwiniszyn, St. L., Arbeit und Gewinn auf Grund einer neuen Wert- und Preistheorie, I. Stirn. Krakau 1S96. Lorini, E., La moneta e il principio del costo comparativo. Torino 1896. (436 pp.) Lowry, R., Shall the United States undertake alone the free coinage of silver at the ratio of sixteen to one? Chicago 1896. (275 pp.) Mc Call, J. A., Free coinage and life insurance eompanies: Forum. New York 1896, Oct. Macfarlane, C. F., Pennsylvania paper currency: Ann. of the Americ. Aead. of Polit. & Soc. Sc., vol. VIII. Philadelphia 1896, July. Mallock, W. H., Bimetallism. (Illustrated by diagrams): Fortnightly Rev London 1896, Aug. Manisty, Currency for the crowd; or, Great Britain herseif again. London 1896. Manuel des mines d'or: (Republique sud-africaine; Transvaal; Autres pays de 1' Afrique; Australie; Amerique, Pays divers.) Paris (LIX—359 pag.). (Publi- cation de la Banque frang. de 1' Afrique du Sud.) dcl Mar, Alex., The science of money. 2 nd ed. London 1896. Matern, J., Um Milliarden! Das internationale Währungs- und Geldsystem der Zukunft. Leipzig 1896. (406 SS.) Mayo- Smith, R., Free silver and wages: Polit. Science Quart., vol. XI New York 1896. Michaelis, A., Der Silberschatz von Boscoreale: Preufs. Jahrb., LXXXV. Bd. Berlin 1896, Juli. v. Mirbach-Sorquitten, Aus den Verhandlungen der Reichssilberkommission von 1894. Nach den amtlichen stenographischen Berichten. Berlin 1896. (Schriften des deutschen Bimetallistenbundes, Heft 21.) Mitchell, W. E., Quantity theory of the value of money: Journ. of Polit. Economv, vol. IV. Chicago 1896, March. Mülberger, A., (Crailsheim), Weder Silber noch Gold. Ein Beitrag zur Währangs- frage: Deutsche Worte, Jahrg. XVI., Nr. 12. Wien 1896, Dez. Müntz, Karl, Zur Geschichte und Theorie der Banknote mit besonderer Rücksicht auf die Lehren der klassischen Nationalökonomie. Bern 1896. Oker, C. W., The fallacy of index numbers: Journ. of Polit. Economy, vol. IV. Chicago 1896, Sept. Onstad, Erick J., Mc Gee, Ch. A. A., Marshall, J. W. and H. F. Cochems, The truth about money: a practica! and impartial investigation of the money question; with introduetion by H. J. Johnston. Milwaukee (Wisc.) 1896 (272 pp.). Parvus, Die Goldwährung in Rufsland: Neue Zeit. Jahrg. XIV, Bd. II, Nr. 34. Stuttgart 1896. Pechot, L., Le bimetallisme international et la crise monetaire actuelle, rapport presente ä la Societe d'agriculture d' Alger. Alger 1896. Peyer im Hof, J. F., Streiflichter auf die Währungsfrage. Berlin 1896. Pierson, N. G., Ilet muntwezen in de middeleeuwen. 's Gravenhage 1896. Powers, L. G., Gold and the prices of the produets of the farm: Yale Rev., vol. V, No. 3. New Häven (Connectic.) 1896, Nov. 36* l a^iLiiniiWPffWiwii!! r» - 564 Bibliographie. Preston, R. E., History of the monetary legislation and of the currency System of the Unitecl States etc. Philadelphia" 1 896. Priee, Jul. M., The land of gold: being the narrative of a visit to the Western Australian gold fields in the antumn of 1895. London 1896. With map etc. Price, L. L., Money and its relation to prices: being an inquiiy into the causes, measurement, and effects of changes in general prices. London 1896. Probyn, L. C., Indian currency. (Indian Gold Standard Act.): Bankers' Insur. Manag & Agents' Magaz., vol. 61. London 1896. Raffalovieh, A., Historie du rouble - credit (1768 — 1896): Journ. de la Societe de statist. de Paris, XXXVII® annee. Paris 1896, Oct. Ritterling, E., Ein Gesamtfund römischer Denare aus Marienfels: Westdtsch. Zeitschr. f. Geschichte etc., Jahrg. 1896. Trier, S. 267 ff. Roberts, J., Wages, fixed incomes, and the free coinage of silver; or, danger in- volved in the free coinage of silver at the ratio of 16—1 to all wage-eamers and workingmen, to Clerks and persons holding salaried positions, and to all persons with fixed incomes. Philadelphia 1896. Roby, H. R., Gold and silver question at a glance. Containing valuable and desirable information for the million together with a comprehensive vocabulaiy, etc. New York 1896. Rochussen, J., Währung, Banken und Handel. Berlin 1896. Rothwell, R. P., Universal bimetallism and an international monetary clearinghouse, together with a record of the world's money, statistics of gold & silver, etc. New York 1896. Rozenraad, 0., The financial and monetary Situation in the United States. London 1896. Rüeker, A., Einiges über das Goldvorkommen in Bosnien. Monographische Skizze. Wien 1896. Mit einer geolog. Karte und einer Karte über die alten Römer- strafsen und die goldführenden Flüsse. Sehippel, Max, Die Währungsfrage und die Sozialdemokratie. Berlin 1896. Sehlickeysen, F. W. A., Erklärung der Abkürzungen auf Münzen der neueren Zeit, des Mittelalters und des Altertums. 3. Aufl. von Pallmann. Berlin 1896. Schoenliof, J., History of money and prices, being an inquiiy into their relations from the 13"' Century to the present time. New York 1896. Sehuekers, J. W., The New York National Bank presidents' conspiracy against in- dustry and property: a history of the panic of 1893. Chicago, tue American Bimetallic Union, 1896. Smith, J. A., The multiple money Standard: Ann. of the Amer. Acad. of Pol. & • Soc. Science, vol. VII, No. 2. Philadelphia 1896, March. v. Soboleff, M., Die wirtschaftliche Gesetzgebung Rufslands 1895. I. Geld- und Kreditwesen: Jahrb. f. Nat.-Ök. u. Statist. III. F. Bd. 11. Jena 1896. Spies, W., Zur Reform der russischen Währung: Jahrb. d. intern. Vereinig, f. vergl. Rechtswissensch, u. Volkswirtschaftslehre, Jahrg. II. Berlin 1896. Stahl, J. M., Free coinage and farmers: Forum. New York 1896, Oct. Stevans, 0. M., Silver versus gold: Free silver and the people: a_campaign hand- book for the struggling millions against the gold-hoarding millionaires. New York 1896. Tandy, Fr. Daschwood, Money and interest: Voluntary socialism. Denver (Colorado) 1896. Taussig, F. W., Bond sales and the gold Standard: Forum. New York 1896, Nov. —, The international silver Situation: Quarterly Journ. of Econ. Boston 1896, Oct. Thery, E., Objections formulees contre le bimetallisme international. Refutations presentees au nom du conseil general de la Ligue nationale bimetallique. 4 e ed. Paris 1896. —, Refutations des objections formulees contre le bimetallisme international. Paris 1896. Thorold, A. W. (late Lord Bishop of Winchester), On money. London 1896. Tourgee, A. W., The war of the Standards. Coin and credit versus coin without credit. New York 1896. Twining, A., Money: Economics. An account of the relations between private propeily & public welfare. London 1896. Bibliographie. 565 Verbeek, R. D., Het gewijzigd ontwerp eener mijnwet voor Nederl.-Indie. s' Graven- hage 1896. Walker, Francis, A., International bimetaliism. New York 1896. 302 pp. (Originally in the form of leetures to the students of Harvard University. Contents: Augustus to Columbus. — Bimetaliism in England, 1666 to 1816. — French and American bimetaliism to 1851. — French bimetaliism to 1873.) —, International bimetaliism, a rejoinder: Yale Kev., vol. V, No. 3. New Häven 1896, Nov. —, Farnam, H. W., An explanation, ibid. —, Money: Palgrave, Dictionary of polit. economy.. Vol. H. London 1896 p. 787/796. Warner, A. M., Free silver analyzed. Silver leaders answered, silver fallacies exploded by facts, figures, records, arguments. New York 1896. Warner, J. DeWitt, Free coinage dissected. New York 1896. Wernieke, Job., Japan und die Silberentwertung: Jahrb. f. Nat.-Ok. u. Statist., III. F. Bd. 11. Jena 1896, S. 887 ff. —, Indien und die Silberentwertung: Jahrb. f. Nat.-Ök. u. Statist., III. F. Bd. 11. S. 417 ff. White, A. D., Fiat money in France. IIow it came, what it brought and how it ended. New ed. New York 1896. White, H., Money and banking illustrated by American history. New populär ecütion. Boston 1896 (498 pp.). Willis, H. Parker, Yienna Monetary Treaty of 1857 : Journ. of Polit. Economy, vol. IV. Chicago 1896, March. Worsfold, W. B., The gold era of South Africa: Fortnightlv Rev. London 1896, Febr. Zagnoni, Moneta e costi comparati: Giornale d. Econom. Roma 1896, Sett. Annuaire des mines d'or pour 1896. Renseignements generaux sur les mines d'or et de metaux precieux du monde entier. Paris 1896. (249 pag.) Aus den Verhandlungen der Reichssilberkommission von 1894. Nach den amtlichen stenographischen Berichten von v. Mirbach-Sorquitten. Berlin 1896. (Schriften des deutschen Bimetallistenbundes, Heft 21.) Circulaciön monetaria, la, en los Estados Unidos: El Economista. Madrid, ano 1896, No. 532. Failure, the, of the bi-metallist: Economist. London 1896, p. 355f. Gutachten über die Fortführung der Valutareform in Österreich. Gesammelt und herausgegeben von der Gesellschaft österreichischer Volkswirte in Wien. Wien 1896. Hauptmünzamt, das k. k., in Wien und die Einführung der Kronenwährung, von A.B.; Österr.-Ung. Revue, Bd. XIX. Wien 1896, S. 52ff. Information respecting United States bonds, paper currency, coin, production of precious metals etc. Washington 1896 (Circular Nr. 123, July 1896). Monatsschrift, bimetallistische. Organ des deutschen Bimetallistenbundes. Jahrg. II. Berlin 1896. Money and the masses in America: Quarterly Rev., No. 368. London 1896, Oct. Money and prices in foreign countries, being a series of reports upon the currency Systems of various nations in their relation to prices of commodities and wages of labor. 2 vols. AVashington 1896/97. (Issued from the Bureau of statistics, Department of State.) Münzreformprojekt, russisches, von 1896. Eine Stimme aus Rufsland. Leipzig 1896. Present problems. Vol. I Nos 4 — 8. New York 1896. (Contents: No. 4: Wages vs. 16 to l, by J. de Witt Warner; No. 5: The silver Standard, by G. H. Yeaman; No. 6: The dollar of the fathers, by J. R. Praetor; No. 7 : A free coinage catc- chism, reprinted by permission from the „Evening Post"; No. 8: Free coinage and the farmer.) Frospects, the, of the money market: Investors' Rev. London 1896, Nov. Tabellen zur Währungsstatistik. Verfafst im k. k. Finanzministerium. 2. Ausg. Teil I. Wien 1896—99. 566 Bibliographie. Währungsdebatte, die,' im englischen Unterhaus vom 17. III. 1896. Stuttgart 1896. (Währungsbibliothek, I. Serie, Heft 5.) World's gold production: Eeonomist. London 1896, p. 66 f. 1897. Annual report of the Deputy- Master of the Mint for 1897 (28annual). London. (Parliam. Pap.) Annual report of the Director of the Mint to the Secretarv of the Trasury for the fiscal year ended June 30 1897. Washington 1897. Annual report of the Comptroller of the Currency to the Congress of the United States, 1897. Washington, House of Repräsentatives, 1897. Report of the Director of the Mint upon the production of the precious metals in the United States and foreign countries during 1896. Washington 1897. gr. in -8. 404 pp. and numerous photographs. Administration des monnais et medailles. Rapport au ministre des finances. Annee II: 1897. Paris 1897. Apostol, P., Un bimetalliste russe: Journ. d. Econom. LVIe annee. Paris 1897. Atkinson, Fr. J., Silver prices in India: Journ. of the Royal Statist. Soc., vol. LX, part 1. London, March 1897. Babelon, E., Les origines de la monnaie, considerees au point de vue economique et historique. Paris 1897. (439 pag.) Bahrfeldt, M., Nachträge und Berichtigungen zur Münzkunde der römischen Republik: Numismatische Zeitschr., Bd. XXVIII, S. 1—170. Wien 1897. Bamberger, L., Der Herzog von Wellington über Doppelwährung: Die Nation, Jahrg. 1896/97, S. 478 ff. Boissevain, G. M., De munttoestaud in 1897. Amsterdam 1897. —, La Situation monetaire en 1897. Traduction du liollandais. Paris 1897. Bothwell, W. T., Bi-metallism explained. London 1897. (292 pp.) Bourguin, Maur., L' etalon d'or au Japon: Rev. d'econ. polit., 11® annee, Nos 7, 9 & 10. Paris 1897. Boutmy, G., Zur Währungsfrage. Betrachtungen eines südrussischen Landwirtes. Mit einem Vorwort von Otto Arendt. Berlin 1897. Bramble, C. A., Klondike: a manual for gold-seekers. New York 1897. (303 pp. & map.) Buck, Tb., Der gegenwärtige Stand der Währungsreform in Rufsland: Die Nation, Jahrg. 1896/97, S. 557 ff. Berlin. Cliabry, A., L'accaparement monetaire et l'indepondance economique. Berlin 1897. —, La monnaie et les capitalistes chretiens. Paris 1897. —, Les rapines monetaires. Discours prononce le 10 avril 1897 devant la societe des agriculteurs de France. Paris 1897. Conacher, II. M., Recent aspects of the currency question: Econ. Rev., vol. VII No. 3. London 1897, Julv. Cornwell, W. C., Sound money monographs. London 1897. Cunow, II., Die weltgeschichtliche Bedeutung des Geldkapitals am Ausgange des Mittelalters: Neue Zeit, Jahrg. X, 1896/97, Bd. IL Stuttgart 1897. Dali, W. Healey, Alaska and the new gold-fields: Forum. New York 1897, Sept. Darwin, L., Bimetallism. A summary and examination of the arguments for and against a bimetallic svstem of currency. London 1897. Davenport, II. J., Money: Outlines of elementary economics. London 1897. Denny, G. A., The Klerksdorp gold fields: being a description of the geologic and of the economic conditions obtaining in the Klerksdorp district, South African Republic. London 1897. (268 pp. witli plans, inaps, etc.) mm i Bibliographie. 567 Dodsworth, W., Our legal tender System; its evils and their remedy. Being a series of editorial articles, published in Februarv 1897 in the „Journal of Commerce and commercial bulletin". New York 1897. Donald, T., Accounts of gold mining and exploration companies. With instructions and forms for rendering the same to the Head Office. London 1897. Dorn, A., Der Goldbesitz der Österreich - ungarischen Bank: Volksw. Wochenschr., Jahrg. 1897, Bd. II. Wien. Dreher, W. C., Der Preissturz des Silbers seit 1873: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1897. London. Dunbar, C. F., The safety of the legal tender paper: Quarterly Journ., vol. XII., No. 3. Boston 1897, April. Duncans, How money makes money. London 1897. Edgcumbe, Kob. P., Populär fallacies regarding bimetallism. London 1897. Ehlers, 0., Das Geld: Die Umschau, Jahrg. 1897, Nr. 14 u. 15. Frankfurt a. M. Farrow, Th., The money-lender unmasked. 3 r(1 ed. London 1897. (Flürscheim, Michael), The real history of money island. 2 " d ed. Manchester 1897. Franconie, J., La reforme monetaire russe: Annales de l'Ecole libre des sc. polit., annee 1897, Sept. Paris. Gesell, Die Anpassung des Geldes und seiner Verwaltung an die Bedürfnisse des' modernen Verkehrs. Buenos Aires 1897. v. Gömöry, 0., Die Preise als selbständige Kategorie: Jahrb. f. Nat.-Ok. etc. III. F. Bd. 13. S. 177—92. Jena 1897. Götze, A., Der trojanische Silberbarren der Schliemannsammlung. Beitrag zur Urgeschichte des Geldes: Globus. Bd. 71, S. 217 ff. Braunschweig 1897. Grenfell, H. R., Bimetallism and the Bank: Contemp. Rev. London 1897, Nov. Grupp, G., Die Anfänge der Geldwirtschaft: Zeitschr. f. Ivulturgesch., Bd. IV. Heft 4 u. ff. Weimar 1897. Hallard, J. H., Gold and silver, an elementary treatise on bimetallism. London 1897. Handmann, R., Goldvorkommen in Bosnien: Natur und Offenbarung. Jahrg. 1897, S. 595/607. Münster. Haupt, Otto, Die sichtbaren Edelmetallvorräte der Welt: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1897. London. —, Die japanische Goldwährung: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1897. London. —, Die japanische Münzpolitik und ihre Folgen: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1897. London. —, Die Zukunft des Silbers: Reuters Finanzchi'on., Jahrg. 1897. London. Hecht, C., Zinsfufs und Währung: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1897. London. —, Zur Lage des Silbermarktes: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1897. London. Helfferich, K., Aufsenhandel und Valutaschwankungen: Jahrb. f. Ges. u. Verwalt., Jahrg. 1897, Heft 2, S. 48 ff. Heyn, 0., Kritik des Bimetallismus. Berlin 1897. Hill, Com., Bimetallism and the Bank: Contemp. Rev. London 1897, Oct. Hittell, Th. II., Account of the early mining times: Gold distribution and gold rushes, etc.: History of California. Vol. III. San Francisco 1897. (987 pp.) Houdard, Ad., Le malentendu monetaire. Etüde critique du monomi'tallisme et du bimetallisme :i rapport constant. Paris 1897. Howarth, W., Our Clearing System and Clearing houses. 3 rd ed. London 1897. Hucke, J., Die Geldverrichtungen in der Preis-, Lohn- und Zinsgestaltung. Berlin 1897. Hughes, A., C. G. Crump and C. Johnson, Debasement of the coinage under Edward HL: Econ. Journ., vol. VII. London 1897, June. Imhoof-Blumer, Lydische Stadtmünzen. Neue Untersuchungen. Genf 1S97. (Mit 7 Facs.-Taf.) Ingersoll, E., Golden Alaska. An up-to-date guide: Klondike district, Yukon vallev. Chicago 1897. James, Fr., The Klondike goldfields and how to get there. London 1897. Jordan, W., The Standard of value. 7 th ed. London 1897. 568 Bibliographie. Jurnitsehek, 0, Über die wirkliche Entstehung der Kapitalien. Berlin 1897. Kaemmerer, Gr. H., Reichsbank und Geldumlauf. Berlin 1897. Kalt-Reuleaux, 0., Entwickelung des Gold- und Silberpreises im Laufe der Geschichte: Die Umschau. Nr. 45. Frankfurt a. M. 1897. Kannenberg, K., Kleinasiens Naturschätze, seine wichtigsten Tiere, Kulturpflanzen und Mineralschätze. Berlin 1897. Kleinmann, E., L' etalon d'or aux Indes. Paris 1897. —, Le röle futur de l'or et de Targent. Paris 1897. Landry, Ad., La loi de foffre et la monnavage: Rev. d'econ. polit., 11» annee, No. 5. Paris 1897, Mai. Laughlin, J. L., The history of bimetallism in the United States. 4 th ed. New York 1897. Lawson, W. R., American banking and currency Systems: Bankers' Insurance etc. Magaz., vol. LXIY. London 1897. —, Another free silver fiasco: Bankers' Insurance etc. Magaz., vol. LXIY. London 1897. Leroy-Beaulieu, Anat., Le regne de l'argent (suite): La bourse, la speculation et la puissance frang.: Rev. des deux Mondes, vol. 139. Paris 1897. Lestiboudois, Essai sur le bimetallisme. Perigueux 1897. Letourneau, Ch., Le commerce et la monnaie en Chine: Rev. internal de sociolog., 5 e annee, No. 4. Paris 1897, Avril. Levat, Ed. David, L'or en Siberie Orientale. Publie par Th. V. Sabachnikoff. 2 vols. Paris 1897. (670 pag. avec 36 planches.) Levy, R. G., La hausse du ble et la baisse du metal argent: Rev. des deux Mondes,, vol. 143. Paris 1897. Lexis, W., Die internationale Bewegung der Edelmetalle in den letzten 10 Jahren: Jahrb. f. Nat.-Ök., 3. Folge Bd. XV. Jena 1897. —, The present monetary Situation: Publicat. of the Amer. Econ. Association,, vol. 1 No. 4 New York 1897. Lorini, Eteocle, La riforma monetaria della Russia. Monografia fatta per incarico del ministero del tesoro. Torino 1897. Luzzatti, G., Credito capitalistico e moneta nazionale: note di studio. Milano 1897. MacJeod, H. Duning, La loi de Gresham et ses rapports avec le bimetallisme: Rev. d'econ. polit., 11« annee. Paris 1897, Mars. —, On John Law's theory of paper money: Theory of credit 2" d ed. London 1897.. —, On Lord Overstone's definition of currency: Theory of credit. 2 nJ ed. London 1897. —, The theory of credit. 2 nd ed. Vol II. part 2. London 1897. Mark, M., Das Gold — nicht mehr Geld. Die Tauschkraftwährung und die auf Täuschkrafteinheiten lautenden Banknoten. Briefe an einen Finanzmaun. Mit einem Anhang: Ein neues volkswirtschaftliches, zugleich auch soziales Programm. Budapest 1897. Martens. 0., Die Einwirkung des Wertverkehrs mit dem Auslande auf das Volksvermögen und den Volkswohlstand. Ein Beitrag zu den Prägen der Handelsund der Zahlungsbilanz, des Wechselkursus und der Währung. Berlin 1897. Meade, Edw. Sherwood, Fall in the price of silver since 1873: Journ. of Polit. Econ., vol. V, No. 3. Chicago 1897, June. —, Production of gold since 1850: Joum. of Polit. Econ., vol. V, No. 4. Chicago 1897, Decbr. v. Mecenseffy, E., Bericht über den Goldbesitz der österreich.-ungar. Bank. Wien 1897. —, Das Vermögen der österreich.-ungar. Bank. Wien 1897. Meili, Jul., Das brasilianische Geldwesen. I. Teil: Die Münzen der Kolonie Brasilien 1645 bis 1822. Zürich 1897. Mit 22 Taf. Michaelis, H., Kritische Würdigung der Preise des Edictum Diocletiani vom national- ökonomischen Standpunkte aus: Zeitschr. f. d. ges. Stäatswissensch., Jahrg. 1897, S. 1—50. Tübingen. Mitchell, W., Greenbacks and the cost of the civil war: Journ. of Polit Econ., vol. V, No. 2. Chicago 1897, March. Mongin, Marcel, La monnaie et la mesure des valeurs: Rev. d'econ. polit,, 11 e annee. Paris 1897. Bibliographie. 569 Müller, Gustav (New York), Gut und Geld. Volkswirtschaftliche Studien eines Praktikers. Stuttgart 1897. Oppenheim, J., Een dringend volksbelang. Het groote gevaar van onzen munt- toestand. Groningen 1897. Pagat, Les funerailles de l'argent. Paris 1897. Parker, Willis, H., Monetary reforni in Russia: Joum. of Polit. Econ., vol. V, No. 3. Chicago 1897, June. Petit, Etüde critique des differentes theories de la valeur dans l'echange interieur. Paris 1897. Prager, Max, Die Wiihrangsfrage in den Yer. Staaten von Amerika. Eine wirtschaftsgeschichtliche Studie. Stuttgart 1897. (Münchener volkwirtschaftliche Studien, Stück XXIII.) Probyn, L. C., Indian coinage and currency. Papers on an Indian gold Standard, with the Indian Coinage and Currency Acts corrected to date. London 1897. Riggauer, H., Zur kleinasiatischen Münzkunde. München 1897. Rocliussen, W. F., Frappe clandestine et frappe libre: Rev. d'econ. polit., 11 e annee. Paris 1897, Mars. —, Mr. N. G. Pierson's muntleer en „muntpolitiek" beoordeeld. Amsterdam 1897. Roels, Boers et Anglais. Autour des mines d'or du Transvaal. Paris 1897. Kouanet, G., Revue des revues (echec au bimetallisme): Rev. socialiste, Nr. 156. Paris 1897, Dec. Rücker, A., Einiges über das Goldvorkommen in Bosnien. Monographische Skizze. Wien 1897. Mit 1 geolog. Karte und 1 Karte über die alten Römerstrafsen und die goldführenden Flüsse. Schalk. C., Der Wiener Münzverkehr von 1650 bis 1750 (der Einführung des Kon- ventionsmiinzfufses): Numismatische Zeitschr. Bd. XXVIII, S. 269/92. Wien 1897. Schiller, J., Christentum und Geld: Der Beweis des Glaubens, redig. von Zöckler. Jahrg. 1897, S. 15—28. Schmeifser, Die Goldlagerstätten und der gegenwärtige Stand des Goldbergbaues in Australasien. Berlin 1897. Schmitz-Dumont, Die Gesetze der südafrikanischen Republik vom Jahre 1896, betr. die Bergwerksindustrie: Zeitschr. f. Bergrecht, Jahrg. XXXVIII. Bonn 1897. Seeck, 0., Entstehung des Geldes (nach „Ridgeway, Origin of metallic currency"): Deutsche Rundschau, Jahrg. 1897, Juni, S. 366/78. Spiess, W., Zur Reform der russischen Währung: Jahrbuch d. internat. Vereinig, fürvergl. Rechtsw. und Volkswirtschaftslehre. Jahrg. II., S. 584—601. Berlin 1897. Statham, F. R., Südafrika wie es ist. Aus dem Englischen übersetzt von P. Baltzer. Berlin 1897. (Aus dem Inhalt: Gold in Transvaal. — Das Auftreten' der Millionäre.) S trau ['s, La question monetaire en Belgique: Rev. polit. et parlem., 4» annee. Paris 1897, Mars. Tiedeman, C. G., Silver free-coinage and the legal tender decisions: Annais of the Americ. Acad. of polit. & soc. science, vol. IX, No. 2, Philadelphia 1897, March. Walsh, C. M., The steadily appreciating Standard: Quarterly Journ. of Econ., vol. XII, No. 3. Boston 1897, April.- "Waltemath, W. K., Die Ursachen der niedrigen Preise unserer Zeit und der Bimetallismus. Berlin 1897. Whittick, W. A., Value and a invariable unit of value: an important discovery in economics. Philadelphia 1897. (Untersuchung zwecks Ergründung einer wissenschaftlichen Basis für ein brauchbares Geldsystem.) Wickseil, K., Der Bankzins als Regulator der Warenpreise: Jahrb. f. Nationalök. etc. III. Folge Bd. 13, S. 228/43. Jena 1897. Willers, H., Römische Silberbarren mit Stempeln: Numismat. Zeitschr. Bd. XXX. Wien 1898. Williams, T., Silver in China: Ann. of the Amer. Acad. of Polit. & soc. sc., vol. IX, No. 3. Philadelphia 1897, May. «aatrr' i* • ÜL# :_ri! 570 Bibliographie. Correspondence respecting proposals on currency made b}' tbe special envoys from the United States. London, October 1897. (Parliam. paper.) Geographie des Geldes, die. (Währungen der Länder): Reuters Finanzchron., Jahrg. 1897. London. Indian currency position: Bankers' Insurance etc. Magaz., vol. LXIV. London 1897. Invalvation, die, des Kreditrubels: Finanzchron., Jahrg. 1897. London. Preisumwälzung, die, des 16. u. 17. Jahrbdts., nach G. Wiebe: Histor.-polit. Blätter, Bd. 118, S. 434/45. München 1897. Report of the Director of the imperial mint, Osaka, for the year ending 3Ist march 1897. Tok} r o 1897. Report of the Monetary Commission to the executive committee of the Indianapolis Monetary Convention, s. 1. 1897. Report of subcommittee on Straits currency. Singapore 1897. (Publication of the Singapore Chamber of Commerce.) Silberfrage, die, und Preisfluktuationen in China: Handelsmuseum, Bd. XII, Nr. 40. Wien, Okt. 1897. Zur Vorgeschichte des Präsidentenwahlkampfes in den Ver. Staaten. Von einem Amerikaner. Stuttgart 1897. (Währungsbibliothek, Serie I Heft 7.) 1898. Axmual report, XXVIII., of the Deputy Master and Controller of the Mint. Londonl898. Annual report of the Director of the Mint,, for the year ended June 30 1897. Washington 1898. Report of the Director of the Mint upon the production of the precious metals in the United States during the calendar year 1898. Washington. Annual report of the Comptroller of the Currency to the congress of the United States. Washington 1898. Administration des monnaies et medailles. Rapport au Ministre des finances. Annöe III. Paris 1898. Arendt, Otto, Goldproduktion und Währungsfrage: Deutsches Wochenblatt, Jahrg. 1898, Nr. 39. Berlin. —, Der Sieg des Goldes: Deutsches Wochenblatt, Jahrg. 1898, Nr. 17. Berlin. —, Die Währungsfrage in Indien: Deutsches Wochenblatt, Jahrg. 1898, Nr. 14. Berlin. Arndt, P., Die Kaufkraft der Rupie. Beitrag zum Kampfe um die Währung. Zeitschr. f. d. ges. Staatsw., Jahrg. LIV. Tübingen 1898, S. 40/119. Atkinson, Fr. J., The Statistical aspects of the recent bimetallic proposals: Journ. of tbe Roy. Statist. Society, vol. LXI, part 1. London 1898, March. •—, Silver priees in India for 1897: Journ. of the Roy. Statistic Society, vol. LXI, part 2. London 1898, June. Bamberger, L., Die russische Münzreform: Die Nation, Jahrg. XV. Berlin 1898, Nr. 17. Beaure, A., Theorie et matique de la monnaie, Tome I. Traite thöorique de la monnaie et statistique des metaux prdeieux. Berlin 1899. Avec 3 tableaux concernant les monnayages. Biedermann, Ernst, Die Statistik der Edelmetalle, als Materialien zur Beurteilung der Währungsfrage in Tabellen und graphischen Darstellungen unter Anlehnung an die Soetbeer'schen Materialien zusammengestellt und fortgeführt bis Ende 1895, nebst einem Anhang zur Einführung in die Hauptprobleme der Währungsfrage. Berlin 1898. Boissevain, G. M., De Fransch-Amerikaansche onderhandelingen met Engeland betreffende eene internationale muntregeling: de Economist, jaarg.XLVIl. 'sGraven- liage 1898, Jan. —, De regeering voorstellen betreffende de muntregeling in Britsch - Indie: de Economist, jaarg.XLVIl. 'sGravenhage 1898, Aug. Bibliographie. 571 Boutmy, G., Kapital und Schulden. Aus dem Russischen von 0. Walther (Odessa). Berlin 1898. (Bimetallistische, von Wilh. v. Kardorff-Wabnitz bevorwortete Streitschrift.) —, Die Währungsfrage in Rufsland: Deutsches Wochenblatt, Jahrg. 1898, Nr. 11. Berlin. Broemel, L., Zur Geschichte der deutschen Geldreform (nach Helfferich): Die Nation, Jahrg. XV, S. 431 ff. Berlin 1898. Brough, W-, Open mints and free banking: New York 1898. (Aus dem Inhalt: The precious metals as affected in their relative value by production and by demonetization.) Bunzel, Gust., Das moderne Geld- und Kreditwesen: Zeitschr. f. Volkswirtsch., Sozialpolit. u. Verw., Bd. VII, Heft 3. Wien 1898. S. 337/89. Carlile, W. W., The quantitative theory of money: Econom. Rev., vol. VIII, No. 1. London 1898, Jan. —, The transition to gold in England and in India: Joum. of Pol. Econ., vol. VII, No. 1. Chicago 1898, Dec. Chabry, A., L' etalon d'or. A propos de la proposition de l'etablissement de 1' etalon d'or au Perou. Montpellier 1898. Dannenberg, H., Die deutschen Münzen der sächsischen und fränkischen Kaiserzeit. Bd. III. Berlin 1898. Darwin, (Major) L., Questions to be considered by the Indian Currency Committee. London 1898. Davidson, J., Canada and the silver question: Quarterly Journ. of Econ. Boston 189S, Jan. Denis, H., La statistique monetaire: Annal. de 1' Instit. des scienc. social, IVe annee, No. 4. Paris 1898. Droppers, G., Monetary changes in Japan: Quarterly Journ. of Econ. Boston 1898, Jan. Ehlers, 0., Der Währungsstreit: Umschau, Jahrg. 1898, Nr. 14 u. 15. Frankfurt a. M. Erhardt, R., Zur russischen Währungsreform: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1898. S. 662 ff. u. 708 ff. London, des Essars, Pierre, Chronique des banques, changes et rnetaux precieux: Journ. de la Societe de statist. de Paris, XXXIX o annee, No. 5. Paris 1895, Mai. Fan-Jung, N., La reforme de la circulation monetaire en Russie: Rev. d' econ. polit., annee XII, No. 12. Paris 1898, Decbr. Parrer (Lord), Studies in currency 1898 or, inquiries into certain modern problems connected with the Standard of value and the media of exchauge. London 1898. (424 pp.) Eiamingo, G. M., The measure of the value of money according to European eco- nomists: Journ. of Polit. Econonw, vol. VII, No. 1. Chicago 1898, Dec. de Foville, A., Les monnaies primitives de 1' Afrique: L' Economiste franQ., annee 1898, tome 2. p. 276 ff. —, Spanish currency: Journ. of Polit. Econ., vol. VII, No. 1. Chicago 1898, Dec. Giffen, Rob., The Indian gold Standard problem: Economic Journ. London 1898, Sept. de Greef, G., Essais sur la monnaie, le credit et les banques: Annal. de 1' Instit. des sciences sociales, IV 6 annee, No. 1. Paris 1898. Grupp, G., Die Anfänge der Geldwirtschaft (Art. II): Zeitschr. f. Ivulturgesch. Bd. V. Weimar 1898. Haupt, 0., Die Herstellung der Valuta in Rufsland: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1898, S. 436. London. —, Die kommerzielle Lage des Silbers: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1898, S. 228 f. u. 257 f. London. —, Die Lösung des indischen Währungsproblems: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1898, S. 356. London. Hazell, A. P., The quantity theory of money from the Marxist Standpoint: Journ. of Polit. Econ., vol. VII, No. 1. Chicago 1898, Dec. Hecht, C., Die Schwankungen der sichtbaren Geldvorräte und des Zinsfufses: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1898, S. 836 f. u. 884 f. London. Helfferich, K, Das silberne Jubiläum der deutschen Goldwährung. Die Nation, Jahrg. XI, Nr. 41. Berlin 189S. 572 Bibliographie. Helfferieh, K., Deutschlands Münzreform uncl die Silberentwertung - . Ein Wort zur bimetallistischen Geschichtsschreibung. Stuttgart 1898. —, Die Entwickelung des deutschen Notenwesens unter dem Bankgesetz von 1875: Jahrb. f. Gesetzgeb., Verwalt. u. Volkswirtsch., Jahrg. XXI, Heft 3. Leipzig 1898. —, Die Reform des deutschen Geldwesens nach der Gründung des Reiches. 2 Bde. Leipzig 1898. (Bd. I. Geschichte der deutschen Geldreform; Bd. II. Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform.) Höimcher, E., Theorie der fremden Wechselkurse nach G. J. Goschens theory of foreign exchanges unter Berücksichtigung der neuesten volkswirtschaftlichen Littei'atur. Leipzig 1898. Holländer, J. H., The India currency proposals: Quarterly Joum. of Econ. Boston 1898, Oct. Iehenhaeuser, J., Die Devalvation des Kreditrubels: Beuters Finanzchron., Jahrg. 1898, S. 20 f. u. 48 f. London. —, Währung und Landwirtschaft.: Gegenwart, Jahrg. 1898, Nr. 7. Berlin. Johnson, J. F., Proposed reforms of the monetary Systems: Annais of theAmeric. Acad. of pol. & soc. science, vol. XI, No. 2. 'Philadelphia 1898, March. Kalkmann, Ph., Eine Geschichte der deutschen Währungsreform nach K. Helfferieh: Deutsche Worte, Nr. 206. Wien 1898. Kleinwächter, F., Valutaregulierung in Österreich-Ungarn: Deutsche Worte, Jahrg. 1898, Nr. 50 u. 51. Wien. Köhler, Die attische Goldprägung: Zeitschr. f. Numismatik. Bd. XXL 1898. S. 1 ff. van Kol, H. H., De Indische mijnwet en het eigendomsrecht der mijnen. Amsterdam 1898. Kreibig, F. C.,..Das österreichische Währungs- und Münzwesen während der letzten 5fr Jahre: Osterr.-Ung. Rev., Bd. 24. Wien 1898, S. 16/85 u. 85/102 mit 3 Taf. Lawson, W. R., British influence on American currency reform: Bankers' Insur. Managers' etc. Magaz., vol. LXVI. London 1898. —, India on a gold basis: Contempor. Rev. London 1898, Apr. Leroy-Beaulieu, Anatole, Le regne de l'argent (suite): La speculation et l'agiotage: Rev. des deux Mondes, vol. 145. Paris 1898. Leroy-Beaulieu, Paul, De la produetion et de l'emploi de l'or dans le monde: L' Economiste franc., annee 1898, vol. 2 pag. 469 ff. & 501 ff. Paris. Lexis, W., Die internationale Bewegung der Edelmetalle in den letzten 10 Jahren: Jahrb. f. Nat.-Ok. u. Statist., III. Folge, Bd. 15, S. 233 ff. Jena 1898. —, Geldwirtschaft: Elster, Wörtcrb. der Volksw., Bd. I, S. 805 ff. Jena 1S98. —, Preis und Preisbildung: Elster, Wörterb. d. Volksw., Bd. II, S. 367/75. Jena 1898. —, Die Währungsfrage und die englische Untersuchungskommission: Jahrb. f. Nat.-Ök. u. Statist.,_1IL Folge, Bd. 16, S. 321 ff. (I. Art.) Jena 1898. —, Zur Geschichte der deutschen Münzreform (nach Helfferieh): Jahrb. f. Nat.-Ök. u. Statist., III. F., Bd. 16. Jena 1898. Lötz, W., Doppelwährung: Elster, Wörterb. d. Volksw., Bd. I, S. 558 ff. u. S. 1087. Jena 1808. —, Edelmetalle: Elster, Wörterb. d. Volksw., Bd. I, S. 561/67 u. 1087f. Jena 1898. —, Geld: Elster, Wörterb. d. Volkw., Bd. I, S. 796/805. Jena 1898. —, Goldwährung: Elster, Wörterb. d. Volksw., Bd. I, S. 941/45. Jena 1898. —, Münzprägung: Elster, Wörterb. d. Volksw., Bd. II, S. 276 ff. Jena 1898. —, Münzsystem: Elster, Wörterb. d. Volksw., Bd. II, S. 278 ff. Jena 1898. —, Paritäten (Münzparitäten):, Elster, Wörterb. d. Volksw., Bd. II., S. 339 f. Jena 1898. —, Silberwährung: Elster, Wörterb. d. Volksw., Bd. II, S. 502 f. Jena 1898. Macfarlane, C. W., Value, price, and distribution: an historial, eritical, and con- struetive study in economic theory. Philadelphia 1898. Mc Leod, F. F., Fiat money and currency Inflation in New England from 1620 to 1789: Annais of the Amer. Acad. of Pol. & soc. sc., vol. XI. Philadelphia 1898, Sept. Macleod, H. D., Indian currency. London 1898. Marriott, Edwin Fr., Indian currency policy: Fortnightly Rev., year 1898, Oct. London. Bibliographie. 573 Martello, Car., Gli spezzati d'argento italiani e il sistema monetario della lega greco-latina. Bassano 1898. Mayo -Smith., Movements of prices: Polit. Science Quart., vol. VIII, No. 3. New York 1898, Sept. Menadier, J., Deutsche Münzen. Aufsätze zur Geschichte des deutschen Münzwesens, Bd. IV. Berlin 1898. Miller, Henry A., Money and bimetallism. A study of the uses and Operations of money and credit; with a critical analysis of the theories of bimetallism, etc. New York 1898. (316 pp.) Mitchell, W. C., Value of the „greenbacks" during the civil war: Journ. of Polit. Econ., vol. VI, No. 2. Chicago 1898, March. Norman, J. H., British India's future Standard currencj^. London 1898. —, The world's exchanges in 1898. s. 1. (London) 1898. Pavli c ek, A., Der Check. Eine vergleichende Studie mit besonderer Berücksichtigung des österreichischen Entwurfes. Wien 1898. Peez, C. und J. Raudnitz, Geschichte des Maria-Theresienthalers. Wien 1898. Pelissier, La question monetaire et la piastre indo - chinoise. Paris 1898. Avec diagrammes. Peyer, J. F. im Hof, Neue Beiträge zur Beleuchtung der Währungsfrage. Berlin 1898. Poor, H. V., The money question. A handbook for the times. New York 1898. (345 pp.) Porter, Bob. P., The currency question. American paper currency: Report on the commercial and industrial condition of the island of Cuba. Washington 1898. Prinee, Helen C., At the sign of the silver crescent. Boston 1898. Ratner, D., Rubel- und Wechselkurse 1885—1895. Ein Beitrag zur Lehre von den auswärtigen Wechselkursen. München 1898. Rene de Batz, Les gisements auriferes de Siberie. Notes sur leur condition actuelie et leur avenir. Paris 1898. (Avec photogravures, planches et 1 carte miniere de la Siberie.) Ripley, A. L., Two plans for currency reform: Yale Rev., vol. VII, No. 1. New Häven (Connecticut) 1898, May. Russell, II. B., International monetary Conferences, their purposes, character and results with a study of the conditions of currency and finance in Europe and America during intervening periods, and in their relations to international action. London & New York 1898. Salefranque, L., Le papier-monnaie dans le. departement de Lot-et-Garonne de 1791 ä 1795: Journ. de la Societe de Statist, de Paris, XXXIX ieme annee, No. 3. Paris 1898, Mars. Sandoz, A, The bank-notc system of Switzerland: Quarterly Journ. of Econom. Boston 1898, April. Schanz, G., Check. Elster, Wörterbuch d. Volksw., Bd. I, S. 512 ff. u. 1085. Jena 1898. Schaube, Adolf, Die Wechselbriefe König Ludwigs des Heiligen von seinem ersten Kreuzzuge und ihre Rolle auf dem Geldmarkt in Genua: Jahrb. f Nat.-Ök. u. Statist., III. Folge, Bd. 15, S. 603 ff. u. 730 ff. Jena 1898. Simmel, G., Fragment aus einer Philosophie des Geldes: Zeitschr. f. immanente Philos., Jahrg. 1898, S. 395/428. Berlin. Solvay, E., La monnaie et le compte: Annal. de 1'Institut des scienc. soc., annee VII, No. 6. Paris 1898. Soyeda, J., Gold monometallisme in Japan: Polit. Science Quarterly, vol. VIII, No. 1. New York 1898, March. Steiger, J., Die Silberentwertung und ihre Bedeutung für die Volkswirtschaft der Gegenwart, zumal für die Schweiz: Zeitschr. f. Schweiz. Statist., Jahrg. XXXIV. Bern 1898.' Steller, P., Die Erweiterung des Notenrechts der Reichsbank. Vortrag. Köln 1S98. Sterns, W. P., A new Standard and a new currency. Journ. ol Polit. Econ., vol. IV, No. 4. Chicago 1898, Sept. Stewart, W. M., Analysis of the functions of money. Washington 1898. 574 Bibliographie. Straulino, Gio\\, Le istituzioni di credito e la circolazione monetaria nello Stato. Studio di economia politica. Firenze 1898. Sumner, W. G., The coin Shilling of Massachusetts Bay (art. I): Yale Rev., vol. VII, No. 3. New Häven (Connectic.) 1898, Nov. Taylor, F. M., Report of the Indianopolis Monetary Commission: Journ. of Polit. Econ., vol. VI, No. 3. Chicago 1898, June. Toro, Gaspar, Nota sobre arbitraje internacional en las republicas latino-americanas. Santiago 1898. Truscott, S. J., Witwatersrand goldfields banket and mining practice. London 1898. Viallate, A., L' etablissement et I'echec du bimetallisme aux Etats-Unis (1782 bis 1861): Journ. des Econom., LVIle annee. Paris 1898, Nov. —, La question monetaire aux Etats-Unis: Annal. de 1' Ecole libre des seienc. polit. Paris 1898, Mai. Vinch, E., La reforme monetaire aux Etats-Unis: Annal. de 1'Instit. des sciences social., 4 e annee, No. 4. Paris 1898. Will, T. E-, Stable money: Journ. of Polit. Econ., vol. VII, No. 1. Chicago 1898, Dec Willers, IL, Römische Silberbarren mit Stempeln: Numismat. Zeitschr., Bd. XXX. Wien 1898. Wilmanns, IL, Die Goldwährung zu Anfang 1898. Berlin 1898. Wilms, A., Vom kranken und gesunden Staate oder: Vom Wesen der Währung. Leipzig 1898. Wyman, G., Public Iand and mining laws of Alaska, the northwest territory, and the province of British Columbia. Fruitville 1898. Zieliriski, L., Der Rubel jetzt und vor 100 Jahren. Beitrag zur rassischen Währungspolitik seit der Einführung des Papiergeldes: Jahrb. f. Nat.-Ök. u. Statist, III. Folge, Bd. 16. Jena 1898, S. 433/82 u. 598/641. Agioreserve, die, der österreichisch-ungarischen Bank. (Der sogenannte „Kursgewinn der österreichisch - ungarischen Bank an ihrem Goldschatze".) Eine Studie zur Währungs- und Bankfrage. Wien 1898. Correspondence respecting the proposals on currency made by the govemment of India. London 1898. (Parliam. paper.) Currency and the money market in India: Bankers' Insur. Managers' Magaz., vol. LXV. London 1898. Currency proposals of the Indian government: The Economist, year 1898, p. 683. London. Einführung, die, der Kronenwährung (Österr.-Ungarn: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1S98, S. 50. London. Einführung der Metallvaluta in Rufsland: Export, Jahrg. 1898, Nr. 16. Berlin. Fiasko, das neue, der internationalen Doppelwährung. Englischer Parlamentsbericht vom 22. X. 1897. Stuttgart 1898. (Währungsbibliothek, Serie I, Heft 8.) Gold production and distribution: The Economist, year 1898 p. 1483. London. Gold and silver: The Economist, year 1898, pag. 195. London. Gold Standard, the. A selection from the papers issued by the Gold Standard Defence Association in 1895—1898. London 1898. Indian currency: The Economist, year 1898, p. 190, 503, 790, 1251, 1282, 1516, 1588 part. London. Indian (the) Currency Commission: Bankers' Insur. Managers' etc. Magaz., vol. LXV. London 1898. Indian exchange banks, the, and the currency puzzle: Bankers' Insur. Managers' etc, Magaz., vol. LXVI. London 1898. Indian gold Standard, the: Edinburgh Rev. No. 386. Edinburgh 1898, Oct. India's trade and her absorption of precious metals: The Economist, year 1898, p. 832. London. Kampagne, bimetallistische, in Frankreich: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1898, S. 11. London. Bibliographie. 575 Konsolidierung der indischen Währung: Der deutsche Ökonomist, Jahrg. 1898, S. 253. Berlin. Recensement monetaire du 15 sept. 1897: L'Economiste frang., annee 1898, p. 67, 163 & 201. Paris. Reichsbank, die. Verhandlungen der Plenarversammlung des Deutschen Handelstags am 14. III. 1898. Mit einer Einleitung von K. Helfferich. Stuttgart 1898. (Währungsbibliothek, Serie I, Heft 9.) Report from the select Committee of the House of Commons on money lending, with proceedings, evidence, appendix, and index. London, November 1898. Report of the Monetary Commission of the Indianopolis Convention of boards of trade, Chambers of commerce, commercial clubs, and other similar boclies of the United States. Chicago 1898. Russian currency reform: The Economist, year 1898, p. 111. London. Stand, der gegenwärtige, der Währungssysteme: Ztschr. f. d. ges. Aktienwesen, Jahrg. I. Leipzig 1898, Nr. 3. Valutafrage, die, in Amerika: Export, Jahrg. 1898, Nr. 35. Berlin. Währungsfrage, von Z.: Histor.-polit. Blätter, Bd. 122. München 1898, S. 210/20. Währungsreformaussiehten in den Verein. Staaten: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1898, S. 129. London. 1899. Annual report of the Deputy-Master of the Mint for 1899 (30 th annual). London (Parliam Pap.) Annual report of the Director of the Mint, covering the Operations of the mints and assay Offices of the United States for the year ended June 30, 1898, with such available statistics and information as may be valuable in connection there- with. Washington 1899. Report of the Director of the mint upon the production of the precious metals in the United States and foreign countries during 1898. Washington 1899. Annual report of the Comptroller of the Currency to the Congress of the United States 1897. Washington, House of Representatives, 1899. Administration des monnais et medailles. Rapport au ministre des finances. Annee IV. 1899. Paris 1899. Ameh (O. Callet), L'or aux Indes Orientales Neerlandaises. Etüde sur l'ctat actuel de l'industrie aunfere. Batavia 1899. Andrew, A. P., What ought to be called money: Quart. Journ. of Econorn., vol. XIII, No. 2. Boston 1899, January. Arendt, Otto, Die Ursache der Silberentwertung. An die rechtlich Denkenden aller Parteien. Eine Antwort für Herrn Dr. Helfferich. Berlin 1899. Beaure, A., Theorie et pratique de la monnaie. Tome II. Histoire de la politique monetaire. Statistique des frappes et mouvements des metaux precieux dans les principaux pays. Berlin 1899. Beckmann, J., Was ist uns Geld? Wien 1899. Beresford, Ch., The break-up of China, with an account of its present commerce, currency, etc. London 1899 (527 pp. w. maps.) Boissevain, G. M., llet verslag van de Indian Currency Commissie: de Economist, XLVIII. jaarg. s'Gravenhage 1899, Juli-Aug. —, Engeische voorstellen tot regeling der muntkwestie: de Economist, XLVIII. jaarg. s'Gravenhage 1899, Mei. Brown, Nie., The Organization of gold mining business. New York 1899. Buchenau, IL, Untersuchungen zur mittelalterlichen Münzgeschichte der Vögte von Weida, Gera und Plauen und anderer thüringischer Dynasten: Archiv F. Brak- teatenkunde, Bd IV. Wien 1899. 576 Bibliographie. Buchenau, H., Beiträge zur Münzkunde von Würzburg, Augsburg und Bamberg im 11. und 12. Jahrh.: Zeitschr. f. Numismatik, Bd. XXI, S. 307/320. Berlin 1899. Buek, Th., Das neue russische Münzgesetz und der Fortgang der Währungsreform: Die Nation, Jahrg. XY1. No. 44. Berlin 1899. Bunzl, C., Das Kontingent der steuerfreien Banknoten: Zeitschr. f. Volkswirtsch., Sozialpol. u. Verw., Bd. VIII, Heft 4. Wien 1899. Carlile, W. Warrand, Historieal changes in the monetary Standard: Journal of Polit. Econ., vol. VII, 3. Chicago 1899, June. Chabry. A. et Bessonnet-Favre, Les systemes monetaires. Histoire monetaire des principaux Etats du monde anciens et modernes. Paris 1899. Chaffers, W., Hall marks on gold and silver plate. Ulustr. with revised tables of annual date letters employed in the assay Offices of England, Scotland and Ire- land. llthed. London 1899. Cleveland, F. A., The final report of the Monetary Commission: Annais of the Amer. Acad. of Pol. and soc. sc., vol. XIII, No. 1. Philadelphia 1899, Jan. Cohn, Georg, Check: HWörterb. d. Staatsw., 2. Aufl. Bd. III, S. 20 ff. Jena 1899. Collet, L'or aux Indes orientales neerlandaises. Etüde sur l'etat actuel de rindustrie aurifere. Batavia 1899. Conrad, J., Die Entwickelung des Preisniveaus in den letzten Dezennien und der deutsche Getreidebedarf in den letzten Jahren: Jahrb. f. Nat., III. Folge. Bd. 19. Jena 1899. Daniels, Winthrop More, The elements of public finance, incl. the monetary System of the United States. New York 1899. (388 pp.) Darwin, Leon., The stability of gold and silver prices in recent years: Journ. of the Roy. Statist. Soc., vol. LXII, part. 2. London 1899, June. Dunbar. Can we keep a gold currency: Quarterly Journ. ofEcon., vol. XIII, No. 3. Boston 1899, April. v. Ernst, C., Die Münzstätte Salzburg unter österreichischer Herrschaft, 1806—09: Monatsbl. d. numismat. Gesellschaft, Jahrg. 1899, S. 307ff. u. Numismat. Ztschr., Bd. XXXI, S. 51/144. Wien 1899. Favre, Ch., La genese de l'argent: Kev. d'econ. polit., XHIe annee, No. 4. Paris 1899, Avr. Ferraris, M., II rialzo del cambio. Appunti: Nuova Antologia fasc. 664. Roma, 16. VIII. 1899. Fiamingo, G. M., Prevailing theories in Europe as to the influence of monev on international trade: Yale Rev., vol. VII, No. 4. New Häven (Connect.) 1899, Febr. Flürscheim, M., Die Nationalsozialen und die Geldfrage: Deutsche Volksstimme, Jahrg. 1899, S. 70 ff. Fowler, W., Indian currency; an essay. London 1899. Heilprin, A., Alaska and the Klondike. A jaurney to the new Eldorado. London 1899. (With 3 maps.) Heim, G., Die stärkste Goldquelle der Welt (Transvaal): Histor.-politische Blätter, Bd. 123. S. 845 ff. München 1899. Helfferich, K., Vollendung der deutschen Münzreform: Die Nation, Jahrg. XVII, No. 4. Berlin 1899. —, Hinkende Währung und unterwertiges Silbergeld: Die Nation, Jahrg. XVII, No. 11. Berlin 1899. —, Der Abschlufs der deutschen Münzreform. Berlin 1899. (A. u. d. T.: Volkswirtsch. Zeitfragen, Heft 166.) Heyn, Otto, Währungsreform: Gegenwart. Jahrg. 1899, No. 50. Berlin. Hill, G. F., Handbook of Greek and Roman coins. London 1899. v. Höfken, R., Prägungen schwäbischer Dynasten aus der Zeit des Interregnums: Monatsbl. d. numismat. Gesellsch., Jahrg. 1899, S. 297/302 u. 310/13. Wien. Imhoof-Blumer, Die Prägorte der Abba'iter, Epikteter, Grimenothyriten und Te- menothyriten: Festschrift für Otto Benndorf. Wien 1899, S. 201/08. v. Inama-Sternegg, K. Th., Zur Währungsstatistik: Statistische Monatsschr. Neue F., Jahrg. IV. Wien 1899, März-Aprilheft. Bibliographie. 577 Jevons, W. St., Money and the mechamsm of exchange. 12. ed. London 1899. Kalkmann, Die Entwertung der österreichischen Valuta im Jahre 1893 und ihre Ursachen. Freiburg i. B. 1899. (Mit 7 lith. Taf.) [Wiener staatswissensch. Studien, Bd. I, Heft 3.] Kirk, Rob. C., Twelve months in Klondike. London 1899. ( 286 pp. with 100 illustr. and a map.) Köberlin, A., Fränkische Münzverhältnisse zu Ausgang des Mittelalters. Bamberg 1899. Kreibig, Jos. Cl., Unser Währungs- und Münzwesen während der letzten 50 Jahre: Oesterr-ungar. Rev.), 24. Bd., S. 240/60. u. 329/53. Wien 1899. Kummer, A., Die deutschen Reichsmünzen vom Jahre 1871 bis mit 1898 und bezügliche Gesetze. Dresden 1899. Labriola, Art., La teoria del valore di C. Marx: studio sul III libro del „capitale". Palenno 1899.' Laughlin, J. L., The gold Standard in India: Joum. of. Polit. Econ., vol. YIII, No. 4. Chicago 1899, Sept. Lawson, W. R., Two currencj r experiments (India and Argentina): Bankers' Insur. Menagers' etc. Magaz., vol.' LXVIII. London 1899. Leiffmann, Kräfte und Pflichten des deutschen Geldmarktes im Kriegsfalle. Düsseldorf 1899. Leroy-Beaulieu, Paul, La reforme monetaire aux Indes: L'Economiste francais, annee 1899, No. 35 u. 39. Paris. Levy, Raph. G., Qualites monetaires des valeurs mobilieres: Journ. des Econom., LVllP annee. Paris 1899, Dec. —, Du taux actuel de l'interet et de ses rapports avec la production des metaux precieux et les autres phenomenes economiques: Journ. des Econom., LVIIIe annee, Paris 1899, Mars et Avril. Lexis, W., Neuere Schriften über Münz- und Geldwesen besprochen: Jahrb. f. Nat.- Ök. u. Statist. III. F. Bd. 18. S. 395/410. Jena 1899. Lübbecke, A., Griechische Münzen aus meiner Sammlung: Zeitschr. f. Numismat., Bd. XXI. Berlin 1899. v. Luschin, E. A., Die Chronologie der Wiener Pfennige des 13. und 14. Jahrh. Wien 1899. Mit 2 Taf. Maeleod, H. Dunning, Indian currency: Contemp. Rev., April 1899. London. Del Mar, A., The history of money in America from the earliest times to the establishment of Constitution. New York 1899. —, Les systemes monetaires. Histoire monetaire des principaux Etats du monde anciens et modernes. Traduit par A. Chabry (secretaire ä la Ligue bimetallique francaise) et par C. Bessonet-Favre (publiciste). Paris 1899. Matsukata Masaj'oshi (Counti, Report on the Adoption of the gold Standard in Japan. Tokio 1899. Mayo-Smith, Richm., Money and credit: Statistics and economics. New York 1899 (480 pp.) Meade, E. S., The recent production of silver and its probable future: Annais of the Amer. Acad. of pol. and soc. sc., year. 1899, Sept. and Nov. Philadelphia. —, The relative stability of gold and silver: Annais of the Amer. Acad. of pol. & soc. sc., vol. XIV, no. 1. Philadelphia 1899, July. Meliot, M. et A., Monnaies: Dictionnaire financier international. Paris 1899 (VIII — 914 pag.) Mülberger, A., Über Geldwesen: Sozialist. Monatshefte, Jahrgang 1S99, S. 30 35 u. 76/79. Berlin. Müller, J., Münzreformen in Oesterreich, 1848 — 1898: Festschrift zum 50 jähr. Regierungsjubiläum Frz. Josef I. S. 95/150. Wien 1899. Nagl, A., Goldwährung und die handelsmäfsige Geldrechnung im Mittelalter. Art. VI. Goldwährung in Süditalien: Numismat. Zeitschr., Bd. III., S. 237/82. Wien 1899. Obst, G., Theorie und Praxis des Checkverkehrs. Ein Wegweiser für den modernen Checkverkehr. Stuttgart 1899. Phear, J. B. (Sir), Notes on money and international excliauges. London 1899. Helffehich, Das Geld. 37 578 Bibliographie. Polakowsky, H., Zur Währungsfrage in Chile: Deutsches Wochenblatt, Jahrg. 1899, Nr. 15. Berlin. Potter, F. J., De geldinstituten en de suikerindustrie op Java. Amsterdam 1899. Raff'alovich, A., Un chapitre d'histoire monetaire en Allemagne: L'Economiste frang., annee 1899, no. 45. Paris. —, Le marche financier en 1898 — 1899. Paris 1899. (777 pag.) (chap. 15: Metaux precieux et questions monetaires.) —. La question monetaire aux Indes: Journ. des Econom., LYIII e annee. Paris 1899. Raudnitz, J., Die österreichischen Währungsgesetze samt den darauf bezüglichen ergänzenden und erläuternden Verordnungen. Wien 1899. Rofeberg, Der Frankfurter Vereinstaler von 1857—65: Numismat. Anzeiger, Jahrg. 1899, S. 41/45. Hannover. Ruetz, Zur Geschichte der russischen Valutareform. Die Währungspolitik Kufslands in den Jahren 1881—1895. Stettin 1899. Schmeifser, K. and K. Vogelsang, The goldfields of Australasia, trad. by H. Louis. New York 1899. (274 pp. with maps, plans, etc.) —. Schmidt, H., Indian currency: Bankers' Insur. Managers' etc. Magaz., vol. LXVIII. London 1899. Schwab, J. C., Prices in the Confederate States: Polit. Sc. Quarterly, vol. XIV, no. 2, New York 1899, June. Simmel, G., Fragment aus einer Philosophie des Geldes: Jahrb. f. Gesetzgeb., Verw. u. Volksw., Jahrg. XXIII. Leipzig 1899, S. 813/54. Solvay, La monnaie et le compte. Seconde note complementaire. L'interet de l'argent, l'interet comptabiliste et l'impot. Bruxelles 1899. —, La monnaie et le compte: Annal. de l'Institut des scienc. soc., annee V, no. 4. Paris 1899. Ströll, M., Ueber das deutsche Geldwesen im Kriegsfall: Jahrb. für Gesetzg., Verw. u. Volkswirtschaft, Jahrg. XXIII, Heft 1 u. 2, S. 173—95 u. 437—66. Leipzig 1899. Sumner, W. G., The com Shilling of Massachusetts Bay, (Art. II): Yale Bev., vol. VII, no. 4. New Häven 1899, February. Svoboda, H., Die Goldfelder und die Goldgewinnung in Westaustralien: Oesterr Zeitschr. f. Berg- u. Hüttenwesen, Jahrg. 1899. Wien. Toula, Fr., Ueber den neuesten Stand der Goldfrage: Schriften des Vereins z. Verbreitung naturwiss. Kenntnisse, Bd. 39, S. 461/520. Wien 1899. Truhelka, C., Die slavonischen Banaldenare. Beiträge zur kroatischen Numismatik: Wissenschaft. Mitteilgn. aus Bosnien u. der Herzegowina, Bd. VI, S. 328/446. Wien 1899. Tupper, Alvaro Bianchi, El Gramor: Estudio sobre la adopciön de una nueva uni- dad monetaria. Santiago de Chile, 1899. Vinek, La nouvelle philosophie de la monnaie: Annales de l'Instit. d. scienc. social., annee V, no. 5. Paris 1899. Vliegen, W. II., Niederländisch-Indien und das neue Minengesetz: .Neue Zeit, Jahrg. XVIII, 1899/1900, I. Bd. Nr. 30. Stuttgart 1899. Walker, Francis A., Money and bimetallism: Discussions in economics and statistics. Vol. I. New York 1899. Watson, D. K, History of American coinage. New York 1899. "Willis, H. Parker, Russian monetary reform: Journ. of Polit. Economy, vol. VII, no 4. Chicago 1899, Sept. Wittelshöfer, 0., Der österreichisch-ungarische Ausgleich. Art. V: Der Ausgleich und das Geldwesen: Deutsche Worte, Jahrg. XIX. Wien 1899, Märzheft. Argentine currency, (the): The Economist, year 1899, p. 1281 ff. London. Ausmünzungen von Münzen der Kronenwährung und Handelsmünzen in Oesterreich-Ungarn vom Jahre 1892 bis Ende 1898: Mitteilgn. des k. k. Finanzministeriums, Jahrg. V, Heft 2. Wien 1899, Mai. Bibliographie. 579 Currency legislation in the United States: The Economist, year 1899. London. Currency reform in Ecuador: The Economist, year 1899. London. Ein Schritt zur Lösung der Währungsfrage (für die Verein. Staaten): Export, Jahrg. 1899, No. 6 Berlin. Einführung, die, der Goldwährung für Britisch-Indien: Der deutsche Oekonomist, Jahrg. 1899. Berlin. Einführung, die, der Goldwährung in Indien: Zeitschr. f. Volkswirtsch., Rechtspfl. u. Verw., Hrsg. v. H. Hirsch, Jahrg. 1899. Olmütz. Portführung, die, unserer Goldwährung: Das neue Jahrhundert, Jahrg. 1899, Bd. II, No. 6. Köln. Fortsetzung, die, der österreich-ungar. Währungsreform: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1899, Nr. 32. London. Geldreform, die deutsche (nach Helfferich): Die Grenzboten, Jahrg. 1899, Quart. I. Leipzig. Groldaufgeld, das, in Italien: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1899. No. 30. London. Italian silver coin in France: The Economist, year 1899. London. Report of the Indian Currency Commission: Bankers' Insur. Managers' etc. Magazine, vol. LXVIII. London 1899. Report, the, of the Indian Currency Committee: The Economist, year 1899. London. Eusslan currency reform, the: The Economist, year 1899. London. United States Treasury, the, and the currency: The Economist, year 1899. London. Währungsreformen und Staatsfinanzen (mit Bezug auf Oesterreich): Reuters Finanzchron., Jahrg. 1899, Nr. 45. London. 1900. Annual report, XXXth, of the Deputy-Master of the Mint for 1899. London 1900. Annual report, XXXVII., of the Director of the Mint to the Secretaiy of the Treasury for the fiscal year ended June 30, 1900. Washington 1900. Annual report of the Comptroller of the Currency to the Congress of the United States 1900. Washington 1900. Report of the Director of the Mint upon the production of the precious metals in the United States, during the calendar year ,1899. 2 parts. (Part II: Production of gold and silver in foreign countries.) Washington 1900. (435 pp.) Administration des monnaies et medailles. Rapport au Ministere des finances. 5 e annee, 1900. Paris 1900. (392 pag.) Barth, Th., Amerika Deutschlands Gläubiger: Die Nation, Jahrg. XVII. Berlin 1900. Berg, G., Goldlagerstätten von Raposos in Brasilien: Zeitschr. f. prakt. Geologie, Jahrg. 1900, S. 81/84. Berlin. Bigelow, Melville Madison, Bills, notes and cheques. Boston 1900. (349 pp.) Boissevain, G. M., Het ontwerp van wet tot nadere regeling van het Nederlandsche muntwezen: de Economist, XLIX. jaarg. 's Gravenhage 1900, Sept. Bonn, Max J., Die Vorgänge am Edelmetallmarkt in den Jahren 1870 —1873. Stuttgart 1900. (Münchener volkswirtsch. Studien, Stück 40.) Brosius, Marriott, Progress toward an ideal currency: Journ. of Soc. Science, con- tain. the proceedings of the Americ. Association, No. XXXVHI. Washington 1900, Dec. Bry, G., Les monnaies et le credit public: Histoire industrielle et economique de l'Angleterre etc., livre IV. chap. 6. Paris 1900. Bullock, Ch. J., Essavs on the monetaiy history of the United States. New York 1900. Cannon, J. G., Clearing-houses, their history, methods and administration. New York 1900. 37* 580 Bibliographie. Carlile, W. Warrand, The place of money in economics: Econom. Review, vol. X, No. 1. London 1900, Jan. —, A significant ehapter in the history of currency: Econom. Kev., vol. X No. 3. London 1900, July. Chemin, O., De Paris aux mines d'or de l'Australie occidentale. Paris 1900. 370 pag. av. 7 cartes etc. Conant, Ch. A., The distribution of money: Journal of Polit. Econ., vol. VIII, No. 4, Chicago 1900, Dec. —, The law of the value of money: Ann. of the Amer. Acad. of pol. and soc. sc., vol. XVI, No. 2. Philadelphia 1900, Sept. Conrad, J., Die Preisentwickelung im Hamburger Handel in den letzten Jahren: Jahrb. f. Nat.-Oek. u. Statist., III. F. Bd. 20, S. 699 ff. Jena 1900. Crivellari, G., I precedenti della riforma monetaria in Austria-Ungheria: Giorn. degli Econom. Roma 1900, Sett. Curran, J. H., Das neue Geldgesetz v. 13. III. 1900 in den Ver. Staaten: Jahrb. f. Nat. Oek., III. F., Bd. 20. Jena 1900. S. 213ff. Dannenberg, H., Münzmeister auf Mittelaltermünzen: Zeitschr. f. Numismatik, Bd. XXII., S. 277/94. Berlin 1900. Darapsky, L. , Das Departement Taltal (Chile.) Seine Bodenbildung und Schätze. Berlin 1900. Mit 16 Taf. u. 14 Karten. De Witt, B. T., Are legal-tencler laws ex post facto?: Polit. Sc. Quarterly, vol.XY, No. 1. Boston 1900, March. Dressel, II., Altgriechischer Münzfund aus Ägypten: Zeitschr. f. Numismat., Bd. XXII, S. 231/58. Berlin 1900. Dreyfus, P., La fin du bimetallisme aux Etats-Unis: L'Eeonomiste frangais, annee 1900, No. 14, Paris. Falkner, Roland P., The Currency Law of 1900: Ann. of the Amer. Acad. of polit. and soc. sc., vol. XVI, No. 1. Philadelphia 1900, July. Fiala, E., Die Goldprägung der Prager Münzstätte im 16. u. 17. Jahrhundert: Numismat. Zeitschr., Bd. XXXI, S. 399—409. Wien 1900. de Foville , A., La consecration de la baisse de l'argent: L'Eeonomiste franQais, annee 1900. No. 52. Paris. Friedensburg, F., Die schlesischen Münzen Friedrichs von der Pfalz, des Winterkönigs: Mitteilgn. der bayer. numismat. Gesellseh., Jahrg. X"VIII., S. 23 ff. München 1900. Gesell, S., Ist die Papierwährung möglich? Antwort an Dr. Staudinger: Deutsche Volksstimme, Berlin 1900, S. 276 ff. Golowin, K., Die finanzielle Politik Rufslands und die neue Goldwährung. Berlin i900. Grenee, J. L., An ideal currency: Joum. of Soc. Science, eontain. the proeeedings of the Amer. Association, No. XXXVIII. Washington 1900, Dec. Grünau, G., Münzdelikte: Numismat. Anzeiger. Jahrg. 1900, S. 18 ff. u. 29 ff. Hannover. Harvey, W. Hope, Coin on money, trusts, and imperialism. Chicago 1900. (184 pp.) (Coin's financial series, vol. VI, No. 26.) Helfferieli, K., Studien über Geld-und Bankwesen. Berlin 1900. (Aus dem Inhalt: Die geschichtliche Entwickelung der Münzsysteme. — Die Einführung der Goldwährung in England. — Aufsenhandel und Valutaschwankungen. — Das deutsche System der Kontingentierung des Notenumlaufs. — Zum silbernen Jubiläum der deutschen Goldwährung. — Die Wirkungen der gesteigerten Goldproduktion.) —, Die deutsche Münznovelle: Neue Freie Presse, No. vom 5. I. 1900. Wien. —, Die Entwickelungsgesehichte des Geldes: Die Nation, Jahrg. XVII, No. 23 u. 24. Berlin 1900. —, Diskont und Währung: Die Nation, Jahrg. XVII, No. 27/29. Berlin 1900. —, Ludwig Bamberger als Währungspolitiker (Einleitung zu Bambergers ausgewählten Reden und Aufsätzen). 1900. Heyn, O., Irrtümer auf dem Gebiete des Geldwesens. Berlin 1900. Heynemann, D. F., Zur Geschichte der Nickelmünze: Frankf. Münzblätter. Jahrg. II, S. 184/89 u. 208/12. Frankfurt a/'M. 1900. Bibliographie. 581 Hill, Gr. F., On coins of Olbu, Cannalis, and Lalassis: Numismatic Chronicle, year 1900. London. Johnson, J. F., The Currency Act of March 14, 1900: Poiit. Soc. Quarterly, vol. XV, No. 3. Boston 1900, Sept. Kalkmann, Ph., Untersuchungen über das Geldwesen in der Schweiz und die Ursachen des hohen Standes der auswärtigen Wechselkurse. St. Gallen 1900. (Mit 4 Taf. graph. Darstellungen.) Kenyon, K., On the Shrewsbury Mint and its officers under Henry III: Numismatic Chronicle, year 1900. London. Köberlin, A., Deutsche Wirtschafts- und Münzgeschichte: Deutsche Geschichtsbilder, Bd. II, S. 12/17. Gotha 1900. Kuli, J. V., Kepertorium zur Münzkunde Bayerns, I. Fortsetz.: Mitteilgn. der bayer. numismat. Gesellsch., Jahrg. XIX, S. 455/607. München 1900. Labriola, Alb. F., Discussioni teoretiche su alcuni punti della dottrina della moneta. Roma 1900. Laburtke, R., De l'influence de la monnaie sur les prix: Rev. polit. et parlem., annee VI. Paris 1900. Laughlin, J. L., Recent monetary legislation: Joum. of Polit. Econ., vol. VIII, No. 2. Chicago 1900, June. Leo, V., Die Anklagen gegen die Goldwährung und die „Vorzüge" des Bimetallismus. Berlin 1900. Leroy-Beaulieu, P., La question du change: L'Economiste franc., annee 1900, tome 2. Paris. de Lestrade, Combes, La Perse et son Systeme monetaire: Journ. des Econom., annee LIX. Paris 1900, Aoüt. Levy, Raph. G., Achevement de notre reforme monetaire: l'Etalon d'or: Rev.polit. et parlem., tome XXIII, No. 69. Paris 1900. Lexis, W., Doppelwährung: HWörterbuch d. Staatsw., 2. Aufl. Bd. III. Jena 1900. S. 237 ff. —, Edelmetalle: HWörterbuch d. Staatsw., 2. Aufl. Jena 1900. S. 260 ff. —, Lateinischer Münzbund: HWörterb. d. Staatsw., 2. Aufl. Bd. V. Jena 1900. S. 893 ff. —, Das Münzwesen im allgemeinen: HWörterbuch d. Staatsw., 2. Aufl. Bd V. Jena 1900. S. 898 ff. —, Das Münzwesen der neueren Zeit: HWörterbuch d. Staatsw., 2. Aufl. Bd. V. Jena 1900. S. 928 ff. Liebenau, W., Goldbergbau in Ägypten: Zeitschr. f. prakt. Geologie, Jahrg. 1900. S. 9/15. Berlin. Lockner, G. H., Beiträge zur würzburgischen Münzkunde: Mitteilgn. der bayer. numismat. Gesellschaft, Jahrg. XVIH. S. 42/57. München 1900. —, Die letzten Mainzer Goldgruben mit dem Wappen der vier rheinischen Kurfürsten: Frankf. Münzblätter, Jahrg. II, S. 164/68. Frankfurt a/M. 1900. Lorini, Et., La Persia economica contemporanea e la sua questione monetaria. Roma 1900. Maedonald, G., The Amphora letters on coins of Athens: Numismatic Chronicle, year 1900. London. Maekenzie, Malcolm, Social and political dynamics: an exposition of the function of money as the measure of contract, trade, and government, viewed from the principles of natural philosophy and jurisprudence, in refutation of economic dogmas. London 1900. Markgraf, R., Zur Geschichte des Leipziger Münzwesens: Antiquitäten-Zeitg., Jahrg. 1900, No. 52. Stuttgart. Maurice, M. J., Essai de Classification chronologique des emissions monetaires de l'atelier dAntioche pendant la periode Constantinienne: Numismatic Chronicle, year 1900. London. Meyer, Erich K., Über die Annahme von Banknoten an öffentlichen Kassen: Annal. des Deutsch. Reichs, Jahrg. XXX. München 1900. Mayo-Smith, Richmond, Money and prices: Polit. Science Quarterly, vol. XV, No. 2. Boston, 1900, June. 582 Bibliographie. Meade, E. Sherwood, The stability of the gold Standard: Journ. of.Soc. Science, contain. the proceedings of the Amer. Association, No. XXXVIII. Washington 1900, Dec. 6 Meyer, Ed., Orientalisches und griechisches Münzwesen: HWörterbuch d. Staatsw. 2. Aufl. Bd. Y. Jena 1900. S. 906 ff. Moxon, B., Our bank note System and its effect upon commerce: Transactions of the Manchester statist. Society, session 1890/91. Manchester. Nelson, P., On the coinage of the isle of Man: Numismatic Chronicle, year 1900. London. de Korvins, L., Les milliardaires Americains. Paris 1900. Olaneseo, G. P., Apparition et disparition de l'agio de Roumanie. Bucarest 1900. Paden, Prices and index numbers: Journ. of Polit. Econ., vol. VIII, No. 1. Chicago 1900, March. Pamperl, K., _ Universalgeld auf Grundlage des metrischen Gewichtes und des Monometallismus, vorzüglich der Silberwährung. Eine zwanglose Plauderei. Ruckerlberg bei Graz' 1900. Phillips, M.. Token money of the Bank of England: Bankers' Insur. Managers' etc. Magaz., vol. LXIX. London 1900. Piek, B., Römisches Münzwesen: HWörterbuch d. Staatsw. II. Aufl. Jena 1900. S. 914 ff. Prager, M., Die Währungs- und Bankreform in den Verein. Staaten: s. Schriften des Vereins zum Schutze der deutschen Goldwährung. Priee, L. L., Money and its relations to prices. Being an inquiry into the causes, measurement, and effects of changes in general prices. London 1900. Prince, Helen Choate, At the sign of the silver crescent. Boston 1900. (Riverside pap. series.) Pritchard, J. E., On Bristol tokens of the XVIth and XVIIth centuries: Numismatic Chronicle, year 1900. London. Reboud, P., Essai sur les changes etrangers. Paris 1900. Riggauer, H., Entwickelung des bayerischen Münzwesens unter den Wittelsbachern: Sitzungsberichte der k. bayerisch" Akad. d. Wissenschaften, Jahrg. 1900, S. 173/92. München. Robinson, Ph. A., Coin, currency and commerce. An essay in exposition of their actual relations and containing outlines of monetary the'ory. Washington 1900. Rozenraad, C., The internat. monev market. With discussion: Journ. of the Roy. Statist. Soc., vol. LXIII, part 1. London 1900. Sardy, A. L., Money panics: Practical economics. Chicago 1900. Sauerbeek, A., Prices of commodities in 1899: Journ. of the Roy. Statist. Society, vol. LXIII, part 1. London 1900. Schmoller, G., Ueber die Ausbildung einer richtigen Scheidemünzpolitik vom 14. bis 19. Jahrhundert: Jahrb. f. Gesetzgeb., Verw. u. Volkswirtsch., Jahrg. XXIX. Heft 4. Leipzig 1900. Scholz, J.,Die österreichischen Konventionszwanziger: Numismat. Zeitschr., Bd. XXXI, S. 421/72. Wien 1900. Schräder, Th., Zur Münzgeschichte Hamburgs (nach P. H. Meier): Mitteilgn. d. Vereins f. hamb. Geschichte, Jahrg. XIX, S. 112 ff. Hamburg 1900. Simmel, Georg, Philosophie des Geldes. Leipzig 1900. Skinner, Walter R, The Mining manual for 1900. London 1900. Sommerlad, Theo, Mittelalterliches Münzwesen: HWörterbuch d. Staatsw. 2. Aufl. Bd. V. Jena 1900. S. 921 ff. Taussig,- F. W., The Currency Act of 1900: Quart. Journ. of Econ., year 1900, May. Boston. Tille, Annin, Getreide als Geld: Jahrb.f. Nat.-Ök., III. F. Bd. 20, S. 721/54. Jena 1900. Towne, E. C., The story of money: a science handbook of money questions. New York 1900. (264 pp.). (Contents: Earliest origin and idea of money. — Growth of money; origin of stamped coin. Fiatism and currency. — Bimetallism in England, France, United States and Gerinany. — India and the gold Standard etc.) Bibliographie. 583 Voetter, 0., Die Kupferprägungen der Diocletianischen Tetrarchie: Numismat. Zeitsehr., XXXI. Bd., S. 223/310. Mit 27 Taf. Wien 1900. "Weber, A., Die Geldqualität der Banknote. Eine juristisch-sozialökonomische Untersuchung. Leipzig 1900. "Weber, H., On finds of archaic greek coins in Lower Egypt: Numismatic Chronicle, year 1900. London. "Willers, H., Römische Silberbarren aus dem British Museum: Numismat. Zeitsehr. Bd. XXXI, S. 367/86. Wien 1900. Wroth, W., On Greek eoins acquired by the British Museum in 1898: Numismatic Chronicle, year 1900. London. Annahme, die, der deutschen Münznovelle: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1900. Berlin. Congres international de numismatique reuni ä Paris, en 1900. Proees-verbaux et memoires (Av. 34 planches). Paris 1900. Durchführung, die, der deutschen Goldwährung: Reuters Finanzchr., Jahrg. 1900. Berlin. Ende, das, des österreichischen Vereinstalers: Zeitsehr. f. d. ges. Aktienwes., Jahrg. 1900 Nr. 12. Leipzig. "Pin, la, du bimetallisme: Journ. des Econ., annee LV1II, (Societe d'economie polit.: Diseussion). Paris 1900. Gesetz, betr. Änderungen im Münzwesen. (Entwurf und Kritik des Entwurfs von einer Anzahl Handelskammern!: Handel u. Gewerbe, Jahrg. VIT, S. 7 6 ff. Berlin 1900, Gesetzgebung, österreichische, betr. die Goldwährung: Zeitsehr. f. d. ges. Handelsrecht, Bd. XLIX. Stuttgart 1900. G-old as a legal tender in India: The Economist, vol. LVIH. London 1900. Goldwährung, die, in den Ver. Staaten: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1900. Berlin. Indian currency, the: The Economist, year 1900, vol. LYHI, pag. 1368 & 14SJ9. London. Kippermünzfund, der, zu Leutershausen: Frankfurter Münzblätter, Jahrg. II., S. 153/64 u. 179/84. Frankfurt a. M. 1900. Mesures monetaires, les nouvelles, en Allemagne: L'Economiste frangais, annee 1900, No. 1. Paris. Monetary condition, the, of India: Economic Journal, vol. IX. London 1900, Dec. Münzgesetz, russisches, vom 7. Juni 1899: Zeitsehr. f. d. ges. Handelsrecht, Bd. XLIX. Stuttgart 1900. Oesterreichs Währungsreform und Handelsbilanz: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1900. Berlin. Reforme, la, de la circulation monetaire en Coiombie. (Diseussion): Journ. des Econom., LIXe annee. Paris 1900, Sept. Reiehsmünzstätten, die römischen: Antiquitäten-Zeitung, Jahrg. 1900, Nr. 45 u. 46. Schriften des Vereins zum Schutze der deutschen Goldwährung. Bd. I. Ludwig Bambergers ausgewählte Reden und Aufsätze über Geld und Bankwesen. Hrsg. von K. Helfferieh. — Bd. II. Die Währungs- und Bankreform in den Ver. Staaten von Amerika, von Max Prager. Berlin 1900. United States currency (the): The Economist, year 1900, vol. LVIII. London. Währungsreform, die, in Österreich-Ungarn: Reuters Finanzchron., Jahrg. 1900. Berlin. Wieder ein bimetallistischer Versuch: Deutscher Ökonomist, Jahrg. 1900. Berlin. Wirkungen der gesteigerten Goldproduktion, Deutscher Ökonomist, Jahrg. 1900. Berlin. 1901. Report of the Deputy-Master of the Mint for 1900. (31 st annual.) London 1901. Annual report of the Director of the Mint to the Secretary of the Treasury for the fiscal year ended June 30 1901. Washington. 584 Bibliographie. Arraual report of the Comptroller of the Currency to the Congress of the United States. Washington 1901. Report of the Director of the Mint upon the production of the precious rnetals in the United States during the calendar year 1899. Washington 1901. Rapport de 1' administration de monnaies et medailles au ministre des finances. 6e annee, 1901. Paris 1901. Rapport du Commissaire des monnaies au ministre des finances et des travaux publics. le annee, 1900. Bruxelles 1901. Abraham, F., Methodische Wertbeurteilung der Witwatersrand-Goldbergbauunternehmungen. Ein Yademecum mit 3 mathematischen und 125 statistischen Tafeln. Berlin 1901. Adams, T. S., Index numbers and the Standard of value (art. I.): Journal of Politic. Econ., year 1901, Dec. Chicago. Andrew, A. P., Indian currency problems of the last decade: Quarterly Journ. of Econom., year 1901, Aug. Boston. Andrews, W. J., Numismatic history of the reign of Henry I. Part 1— 4 : Numis- matic Chronicle, published by the Numismat. Society of London, year 1901. London. Aupetit, A., Essai sur la theorie generale de la monnaie. Paris 1901. Bahrfeldt, E., Beiträge zur Ravensbergischen Münzkunde: Berliner Münzblatter, Jahrg. XXI. Berlin 1901. —, Nachträge und Berichtigungen zur Münzkunde der römischen Bepublik: Numismat. Zeitschr., Bd. XXXII, S. 1/116. Wien 1901. —, Zur Münzgeschichte der Stadt Worms im Mittelalter: Berliner Münzblätter, Jahrg. XXI. Berlin 1901. —, Zur Münzpolitik Friedrichs des Grofsen: Berliner Münzblätter, Jahrg. XXI. Berlin 1901. Behrens, H., Münzen der Stadt Lübeck: Berliner Münzblätter, Jahrg. XXI. Berlin 1901. Beta, 0., China und die Währung: Die Finanzchronik, Jahrg. 1901, S. 180ff. London. Bolles, Albert Sidney, American finance, with chapters on money and banking. New York 1901 (314 pp.). Bourgaret, G., Les mouvements d'or en 1900: L'Economiste Europeen, annee 1901, sem. 1. Paris. —, Le change espagnol: L'Economiste Europ., annee 1901, sem. 1. Paris. Brandt, Die Barzahlungen in Osterreich-Ungarn. Ein Beitrag zur Geschichte der Österreich. Valutafrage: Monatssclir. f. christl. Sozialref., Jahrg. XXIII, Heft 9, S. 427/36. Freiburg (Schweiz) 1901. Brenning, E., Gold und Währung. Zwei Vorträge. Göttingen 1901. v. Bruchhausen, K., Gold in Erythraea: Beiträge zur Kolonialpolitik, Jahre;. II, S. 252/30. Berlin 1901. Cahn, Jul., Der Rappenmünzbund. Eine Studie zur Münz- und Geldgeschichte des oberen Rheintliales. Heidelberg 1901. (Mit 4 Taf.) Calligaris, L., Die neuen Valuta- und Bankgesetze. Wien 1901. Carlile, W. Wjirrand, The Indian currency „experiment": Econom. Review, vol. XI, No. 2. London 1901, Apr. —, The evolution of modern money. London 1901. (398 pp.) Conant, Ch. A., A special report on coinage and banking in the Philippine islands, made to the Secretary of war, november 25, 1901. Washington 1901. Cooke, T., The effect of the new currency law on banking in the West: Quart. Journ. of Economics, year 1901, Febr.' Boston. Crivellari, G., La riforma monetaria in Austria-Ungheria: Giorn. degli Economisti, anno 1901, Febbr. Roma. Cunningham, W., American currency difficulties in the XVIIIth Century: Econom. Review, vol. XI, No. 1. London 1901, Jan. Davis, Andrew Mc Farland, Currency and banking in province of the Massachusetts- Bav. 2 parts (Part I. Currency, 485 pp., Part II. Banking, 312 pp.) New York, putlished for the American Economic Association, 1901. Bibliographie. 585 Dnguid, Ch., How to read the money article. 2 nd ed. London 1901. Duncker, K., Gold ersparende Zahlungsmethoden in dem heutigen Bankverkehr Deutschlands unter besonderer Berücksichtigung des Hamburger Giro-, Check- und Abrechnungsverkehrs. München 1901. Ernst, P., Philosophie des Geldes: Die Zukunft, Bd. XXXV, S. 377/87. Berlin 1901. Eulenburg, Franz, Philosophie des-Geldes: Beilage zur Allgem. Zeitung, Jahrg. 1901, Nr. 218/20. München. Falkner, R. P., The private issue of taken coins: Polit. Sc. Quarterly, vol. XVI, No. 2. Boston 1901, June. Fittier, Die sibirische Goldindustrie: Berg- u. hüttenmännische Zeitung, Jahrg. 1901, S. 31/35. Leipzig. de Foville, A., Etudes monetaires: L'Economiste franc., annee 1901, No. 29. Paris. Friedensburg, F., Nachträge und Berichtigungen zu Schlesiens Münzgeschichte im Mittelalter: Berliner Münzblätter, Jahrg. XXI. Berlin 1901. Gesell, S., Das Monopol der schweizerischen Nationalbank und die Grenzen der Geldausgabe im Falle einer Sperrung der freien Goldausprägung. Bern 1901. G-uthridge, J., The currency legislation of the 56"' Congres: Sound Currency, vol. VIII, part 1. New York 1901, March. Hooper, Wynnard, The recent gold production of the world: Journ. of the Roy. Statist. Society, vol. LXIV, part 3. London 1901, Sept. Hucke, J., Die Handelsbilanz. Die Obliegenheiten des Wechsels. Die Valuta. Der Zettelbankapparat. Vier nationalökonomische Abhandlungen. Berlin 1901. Jannasch, R., Goldbergbau in Siebenbürgen: Export, Jahrg. 1891, No. 38, Berlin. Joel, K., Simmeis Philosophie des Geldes: Neue deutsche Rundschau, Jahrg. 1901, S. 812/26. Berlin. Kalkmann, Ph., Hollands Geldwesen im 19. Jahrhund.: Jahrb. f. Gesetzgeb., Verw. u. Volksw., Jahrg. XXV, Heft 4. Leipzig 1901. Kinley, Dav., Credit currency and population: Journ. of Polit. Economy, yearl903, Dec. Chicago. Kuli, J. V., Zur Münzgeschichte des Fürstbischofs von Freising: Altbayer. Monats- schr., Jahrg. II, S. 140 ff. München 1901. Laughlin, J. Laurence, Gold and prices since 1873. Chicago 1901. Leroy-BeauLieu, P., La depreciation du change dans les pays ä finances avariees: L'Economiste frang., annee 1901. Paris. —, Le relevement de l'Espagne et la question du change: L'Econom. fran§., annee 1901. Paris. Levy, R. G., Les marches äterme: Annal. d. scienc. polit., annee 1901, Janv. Paris. Loria, Ach., II valore della moneta. 2» ediz. riveduta e ampliata. Torino 1901. Maeleod, H. D., The law of Gresham, and its relation to bimetallism: Transactions of the political economy circle of the National Liberal Club, vol. III. London 1901. Mc Elwaine, E., The truth about Alaska, the Golden Land of the Midnight Sun. Bradford, (Staat Pennsylvanien, Grafseh. Mac Kean) 1901. (With maps, etc.) Markl, A., Der Provinzialkouraut unter Kaiser Claudius II. Gothicus: Numismat. Zeitschr., Bd. XXXII, S. 149/83. Wien 1901. Morrison, R. S., and E. D. De Sota, Mining rights in the Western States and temtories; lode and placer Claims, possessory and patented etc. 10"' ed. Denver (Color.) 1901. (500 pp.) Muhleman, M. L., The stock of gold in the United States: Polit. Sc. Quarterly, vol. XVI, no 1. Boston 1901, March. Nafe, A., Die pfalzgräflichen Ruprechtsgoldgulden: Mitteilgn. d. Bayer, numismat. Gesellschaft, Jahrg. XX., S. 7/68. München 1901. Obst, G., Organisation des Zahlungsverkehrs. Stuttgart 1901. Oertzen, O., Zur mecklenburgischen Münzkunde: Berliner Münzblätter, Jahrg. XXI. Berlin 1901. Oppenheimer, Frz., Der Kapitalsmarkt: Preufs. Jahrb., Jahrg. 1901, Juni. Berlin. Orton, J., Underground treasures: how and where to find them; a key to the 586 Bibliographie. ready determination of all the useful minerals witliin tlie United States. Philadelphia 1901. Penning, W. H., Gold and dianionds. South African facts and inferences. London 1901. Pierre des Essars, Le ehange et les questions monetaires: Pour gerer sa fortune, Paris 1901. Phillips, Mabely, The token money of the Bank of England, 1797 to 1816. London 1901. Quesada, Sixto J., Historia de los bancos modemös. Bancos de descuentos. La moneda y el credito. 2 yols. Buenos Aires 1901. Rössing, Adb., Geschichte der Metalle. Berlin 1901. (Verhandlungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbefleifses, 1901. Ergänzungsheft.) Boot, L. Carroll, The currency question in the Philippines: Sound Currency, vol. VIII, part 1. New York 1901, March. Posendorff, R., Goldprämienpolitik der Banque de France und ihre deutschen Lobredner: Jahrb. f. Nat.-Oek. etc. III. F., Bd. 21, S. 032/63. Jena 1901. Saluzzi, P., Sui prezzi in Egitto nell' etä tolemaica: contributo alla storia dei prezzi. Messina 1901. Salvioni, G. B., Zecche e metalli preziosi nel 1899: Giomale d. Economisti, anno 1901, Gennaio. Roma. Seytzeff, A., Goldlagerstätten des Atschins-Minussink-Kreises in Sibirien: Zentralbl. f. Mineralogie, Jahrg. 1901, S. 136 ff. Stuttgart. Schmidt, Conrad, Eine Philosophie des Geldes: Sozialistische Monatshefte, Jahrg. VII, S. 180/85. Berlin 1901. Schmoller, G., Simrnels Philosophie des Geldes: Jahrb. f. Gesetzgeb., Verwalt. u. Volkswirtsch., Jahrg. XXV., Heft 3. Leipzig 1901. v. Schrötter (Frh.), Prägungen der kursächsischen Sechspfennigstücke 1701 und 1702: Zeitschr. für Numismatik, Bd. XXIII, S. 1/50. Berlin 1901. Seligman, R. A., Social elements in the theory value: Quarterly Journ. of Econo- mics, year 1901, May. Boston. Skinner, Walter R., The mining manual for 1901. London 1901. Stange, E., Bericht wegen der Müntz in der Grafschaft Ravensberg: Numismat. Anzeiger, Jahrg. 1901, S. 1/5 u. 9/12. Hannover 1901. Thery, Edm., La question du ehange en Espagne: L'Economiste Europ., annee 1901. sein. I, pag. 230 ff. Paris. Villaverde, R., Le probleme du ehange en Espagne: L'Economiste Europ., annee 1901, sem. II, pag. 4 ff. Paris. Vivienne, M., Travels in Western Australia. London 1901. — ( Description of gold- fields, etc.) Voetter, O., Münzen des Kaisers Gallienus und seiner Familie: Numismat. Zeitschr., Bd. XXXII, S. 117/47. Wien 1901. Voll, K., Medaillen und Münzfunde des Gesamthauses Wittelsbach: Beilage zur All- gem. Zeitung, Jahrg. 1901, No. 221. Walter, F., Simmeis Philosophie des Geldes: Histor. polit. Blätter, Jahrg. 1901, S. 920/26. München. "Willis, II. Parker, The deposit and Clearing house System in Austria-Hungaiy: Sound Currency, vol. VIII, part. 2. New York 1901, March. —, History of the Latin monetary union: a study of international monetary action. Chicago 1901. (339 pp.) "Wilske, K., Umwechslungs- oder Zahlungsmöglichkeiten bei der Wahl von höchstens sieben deutschen Reichsmünzen: Der praktische Schulmann, Jahrg. 1901, S. 657/68. Leipzig. Wood, H., Political economy of humanism. New ed. Boston 1901. (With 2 addi- tional chapters upon current topics of special interest: „gold produetion and values" etc.) Bibliographie. 587 Credit, currency, and banking laws of the United States, 1791—1900: Sound Currency vol. VIII, part 3. New York 1901, Sept. Currency note circulation, the, in India: Bankers' Insurance Managers' etc. Magaz. vol. 71. London 1901. Geld, überflüssiges: Die Grenzboten, Jahrg. 1901, No. 41 und 42. Leipzig. Geldmächte des 16. Jahrhunderts: Deutsche Stimmen, Jahrg. 1901, S. 504/07. Berlin. Gepräge des rheinischen Albus: Frankfurter Münzzeitung, Jahrg. 1901, S. 153/56. Frankfurt a. M. Gold law, the, relating to digging for and dealingin precious metals: South Afrika- Papcrs relating to certain legislation of the late South African Republic affecting natives. London 1901. (Pari, pap.) Monetary policy, the, of the Spanish Government: the Economist, year 1901, vol. LIX, pag. 1648 f. London. Münzgesetzgebung, die deutsche: Berliner Münzblätter, Jahrg. XXI. Berlin 1901. Nachträge zu „Dannenberg, Die deutschen Münzen der sächsischen und fränkischen Kaiserzeit", Bd. I—III: Berliner Münzblätter, Jahrg. XXI. Berlin 1901. Redemption, the, of national bank-notes: Sound Currency, vol. VIII, part. 2. New York 1901, June. Reichsbank, die, 1876 bis 1900. Berlin 1901. Report, of the Director of the imperial mint, Osaka, for the year ending 31 st of the 3 rd month of the 34 lh year of Meiji. Tokyo 1901. Report upon the Operations of the Paper Currency Deparment for the year 1900 to 1901- Calcutta 1901. Restoration, the, of thegold coinage: The Economist, year 1901, vol. LIX, p. 1049. London. Spanish finance and currency in 1901: The Economist, year 1901, vol. LIX, p. 1044. London. Zur Geschichte der Nickelmünzen: Frankf. Münzzeitung, Jahrg. II, S. 235/37,248/50. Frankfurt a./M. 1901. 1902. Report of the Deputy-Master of the Mint for 1901. (32st annual.) London 1902. Annual report of the Director of the Mint to the Secretary of the Treasury for the fiscal year ended June 30 1902. Washington. Annual report of the Comptroller of the Currency to the Congress of the United States. Washington 1902. Report of the Director of the Mint upon the production of the precious metals in the United States during the calendar year 1900. Washington 1902. Rapport de l'administration des monnaies et medailles au ministre des finances. 7 e annee: 1902. Paris 1902. (XXXIV — 479 pag.) Administration des monnaies de Belgique. Rapport du commissaire des monnaies au ministre des finances et des travaux publics. 2s annee: 1901. Bruxelles 1902. Adams, T. S., Index numbers and the Standard of value: Journal of Political Eco- nomy, vol: X, No. 2. Chicago, March 1902. Arnaune, A., La monnaie, le credit et le change. 2® ed. Paris 1902. Berg, G-, Goldlagerstätten von Raposos in Brasilien: Zeitschr. f. prakt. Geologie. Jahrg. 1902, S. 81/84. Berlin. Bonsall, C., Money: its nature and its functions: a logical, historie and economic treatise. Salem (Ohio) 1902. Borrelli de Serres, Les variations monetaires sous Philippe le Bei et les sources de leur histoire. Paris 1902. (Extrait de la Gazette numismatique frangaise.) Bradford, W., The Creswick field and its mining. Ballarat (colony of Victoria) 1902. (The „Indicator", series of booklets on gold mining, No. 3.) Cahn, J., Zur vorderösterreichischen Miinzgeschichte: Numismat. Zeitschr., Jahrg. XXIII. Wien 1902, S. 221/32. 588 Bibliographie. Carlile, W. Warrand, The postulates of the monetary Standard: Economic Review, vol. XII, No. 1. London, January 1902. Carnegie, Anclr., The ABC of money: The empire of business. New York 1902. (355 pp.) Cleveland, Fred. A., Is the United States Treasury responsible for the prescnt monetary disturbance? Annais of the Americ. Acad. of pol. and soc. science, vol. XX, No. 3. Philadelphia, Nov. 1902. Conant, Ch. A., The currency of the Philippines islands: Annais of the Americ. Acad. of polit. and soc. science, vol. XX, No. 3. Philadelphia, Nov. 1902. Cumont, G., Etudes sur le cours des monnaies en Brabant pendant le regne de la duchesse Jeanne, veuve depuis 1388 jusquä 1406. Bruxelles 1902. Curie, J. II., Gold mines of the world. Written after an inspection of mines to Transvaal, Rhodesia, India, etc. 2 nd ed. London 1902. (384 pp.) Dartiguenave, A., Relation de la Banque de France avec le Tresor. Paris 1902. Edkins, J., Chinese currency. A history of Chinese currency from the earliest to the present time. London 1902. Ehrenberg, Rieh., Grosse Vermögen, ihre Entstehung und ihre Bedeutung. Die Fugger-Rothschild-Krupp. Jena 1902. Eisler, Rob., Studien zur Werttheorie. Leipzig 1902. Evans, J., A gold coin of Addedomaron: Numismatic Chronicle, year 1902, part 1. London. Forrer, R., Keltische Numismatik vom Rhein- uud Donaulande: Jahrb. d. Gesellsch. f. lothr. Gesch. u. s. w. Jahrg. XIII. Metz 1902, S. 1/36. Godet, Marcel, Das Problem der Zentralisation des schweizerischen Banknotenwesens: Staats- u. soziahvissensch. Forschungen, hrsg. von G. Schmoller, Bd. XXI, Heft 1. Leipzig 1902. Helfferich, K., Goldproduktion, internationale Goldbewegungen, inländischer Geldbedarf und Diskontsatz: Bankarchiv, Bd. II, Teil 1, S. 173 ff. Berlin 1902. Hepburn, A. Barton, Branch banks and the currency problem: Sound Currency, vol. IX, part. 1: New York, March 1902. Hourwieh, J. A., Production and consumption of the precious metals: Journ. of Polit. Econ., vol. X, No. 4. Chicago, Sept. 1902. Ippen, Th., Münzen Albaniens: Numismat. Zeitschr., Jahrg. XXIII, Wien 1902, S. 189/96. Jutzi, W., Deutsches Geld und deutsche Währung. Leipzig 1902. Kassner, Th., Gold-seeking in South Africa. A handbook for intending explorers, prospectors, and settlers. London 1902. With maps etc. Kogler, Ferd., Übersicht über das Mtinzwesen Tirols bis zum Ausgang des Mittelalters: Finanzarchiv, Jahrg. XIX, Bd. II. Stuttgart 1902. Kretzschmar, J., Zur Mfinzgeschichte Hamelns: Numismat. Anzeiger, Jahrg. 1902, S. 9/13 u. 17/21. Hannover. Küchler, A., Die Währungsverhältnisse europäischer lind aufsereuropäischer Länder und die Diskontpolitik der grofsen europäischen Zentralbanken. Darmstadt 1902. Lahn, J. J. 0., Der Kreislauf des Geldes und der Mechanismus des Soziallebens. Mit Vorwort von Ad. Wagner. Berlin 1902. Mit Karte. Laughlin, J. L., Prices and the international movement of specie: Journ. of Polit. Econ., vol. X, No. 4. Chicago, Sept. 1902. Lawrence, L. A., A find of silver coins of Edward IV. Numismat. Chronicle, year 1902, part 1. London. Leroy-Beaulieu, Paul, Le change espagnol et le moyen de l'ameliorer: L'Econo- miste frang., annee 1902, pag. 337 ff. Paris. —, La nouvelle baisse de l'argent metal: L'Economiste frang. annee 1902, pag. 601 ff. Paris. Levasseur, E., Memoires sur les monnaies du regne de Frangois Ier. Paris 1902. (237 pag.) Liebenau, W., Goldbergbau in Ägypten; Zeitschr. f. prakt. Geologie, Jahrg. 1902. S. 9/15. Berlin. Bibliographie. 589 Loria, Ach., Des methodes proposees pour r^gulariser la valeur de la monnaie: Kevue d'economie polit., XYle annee, 1902, 110. 2, Fevrier. Paris. Lorini, E., La repubblica Aigentina e i suoi maggiori problemi di economia e di finanza. Vol. I. La questione monetaria. Koma 1902. —, Sulla teorica del nuinerario (a proposito della riforma monetaria della repubblica Argentina: Giorn. degli Econom., 1902, Maggio. Roma. Lustig, II., Südafrikanische Minenwerte. Handbuch für Banquiers und Kapitalisten. Berlin 1902. (606 SS.) Mansuetus, La monnaie: Le milieu social, chap. 22, pag. 235—253. Paris 1902. Markl, A., Provinzialkourant unter Kaiser Claudius II. G-othicus: Numismatische Zeitschr., Jahrg. XXIII. Wien 1902, S. 51/72. Maurice, J., L'atelier monetaire de Thessalonica pendant la periode Constantini- enne: Numismat. Zeitsohr., Jahrg. XXIII. Wien 1902, S. 111/46. —, Classification clironologique de l'atelier d'Alexandrie pendant la periode Con- stantinienne: Numismat. Clironicle, year 1902, part 2. London. Mo Vey, Frank L., Reclassification of the paper currency: Journal of Polit. Eco- nomy, vol. X. no. 3. Chicago, June 1902. Medina, J. T., Las monedas Chilenas. Santiago de Chile 1902 (Folio). Nicholson, J. Shield, Bankers' money. A Supplement to a treatise on money. London 1902. Norton, J., Pease, Statistical studies in the New York money-market, preceded by a brief analysis under the theory of money and credit, New York 1902. Raffalovich, A., Le marche financier (annee economique et financiere 1901-1902). Paris 1902. (pag. 833/74: Metaux preeieux et questions monetaires.) Rosendorff, E., Deutsche Aktien in ausländischer Währung: Bankarchiv, Jahrg. II. S. 145 ff. Berlin 1902. Rozenraad, C., De internationale geldmarkt: de Economist, LI. jaarg. 's Graven- hage 1902. Scholz, J., Der österreichische Konventionszwanziger: Numismat. Zeitschr., Jahrg. XXIII. Wien 1902, S. 233/50. v. Sehrötter, Fr., Das preufsische Miinzwesen im 18. Jahrhundert. Beschreibender Teil. Heft 1: Die Münzen aus der Zeit der Könige Friedrich I. und Friedrich Wilhelm I. Berlin 1902. Mit 19 Liehtdrucktaf. Spitzmüller, Alex., Die österreichisch-ungarische Währungsreform: Zeitschr. f. Volksw., Sozialpolit. u. Verwalt. Bd. XI, Heft 4, 5 u. 6. Wien 1902. (inzwischen auch in Buchform erschienen.) Swan, Ch. Herb., The international gold coinage: Transactions of the Manchester Statistic. Society, session 1901/1902. (Manchester 1902.) —, The reformation of the silver dollar: Sound Currency, vol. IX, part. 1. New York, March 1902. Sykes, E. W., The growth of London as the financial centre of theworld: Journ. of the Institute of Bankers, Octob. 1902. London. Thery, Edm., Le marche frangais en 1901: L'Economiste Europ., annee 1902, Der semestre, p. 7 ff. Paris. Tritton, J. H., Bills of exchange and their functions: Journ. of the Institute of Bankers, year 1902, May. London. —, The short loan fund of the London money market: Journ. of the Instit. of Bankers, year 1902, April. London. Truscott, S. J., The Witwatersrand goldfields banket and mining practice. New edition. With an appendix on the banket of theTarkwa goldfield, West Africa. London 1902. (544 pp.) Voetter, 0., Münzen des Kaisers Gallienus und seiner Familie: Numismat. Zeitschr., Jahrg. XXIII. Wien 1902, S. 73—110. "Wadia, Jamsetji Ardaseer, The artificial currency and commerce of India. 2 ni1 ed. Bombay 1902. "Warren, H., Story of the Bank of England: a history of English banking and sketch of money market, London 1902. 590 Bibliographie. "Watson, E. R., The law r.elating to cheques. London 1902. "Welton, William S., Practical goldmining, its commercial aspects. A collection of statistics and data, relating to goldmining and goldmining finance companies. London 1902. "White, Laura R.. Philippine money; a golden law and the golden rule: Sound Currency, vol. IX, part 1. New York, March 1902. Williams, Gardner F., The diamond mines of South Africa; some account of their rise and development. London 1902. "Willis, H. Parker, A history of the Latin Monetary Union. Chicago 1902. (342 pp.) "Wilson's Handbook of South African Mines. London 1902. "Woolmer, H. E., The metric, decimal, and imperial Systems of coinage: Transac- tions of the Manchester Statistic. Society, 1901/1902. (Manchester 1902). Zablet, Maur., Les Operations de la monnaie de Paris en 1901: Journ. d. Econo- mistes, LXIe annee. Paris 1902. Zmave, J., Die Geldtheorie und ihre Stellung innerhalb der wirtschafts- und staatswissenschaftlichen Anschauungen des Aristoteles: Zeitschr. f. d. ges. Staatswissensch., Jahrg. LYI, S. 48—79. Tübingen 1902. Cape of Göod Hope gold, silver, and platinum. Selections from the Precious Minerals Act No. 31 of 1898. London 1902. Change espagnol, le: Journal d. Econom., annee LXI, (Societe d'economie polit., 5 juin 1902), pag. 408 ff. Paris. China und der Silbermarkt: Finanzchronik, Jahrg. 1902, S. 628 f. London. Clearing house returns of the United States of America: Joum. of the Instit. of Bankers, year 1902, March. London. Fowler banking, the, and Currency Bill: Sound Currency, vol. IX, part. 1. New York 1902. Mint (of London), the, and its work: Bankers' Insur. Managers' etc. Magaz. vol. 73, p. 204 ff. London 1902. Proposais for the better regulation of the monej' market: The Economist, vol. LX, p. 204 f. London. Report from ■ the select Committee on coinage (with the proeeedings of the Com- mittee, minutes of evidence, etc.). Melbourne (Pari. pap. dat. 4. IV. 1902). Report upon the Operations of the Paper Currency Department for the year 1901 to 1902. Calcutta 1902. Rösume des decisions intervenues en 1897 sur le monnayage du Japon. Bruxel- les 1902. Tabular history of the money market: Investors' Monthly Manual, year 1902, pp. 286ff., 680ff. London. Zukunft des Goldes, die: Finanzchronik, Jahrg. 1902, S. 823 f. London. P. Lippert. Druck von J. B. Hirschfeld in Leipzig. VERLAG von C. L. HIRSCHFELD in LEIPZIG-. Vierteljahrschrift für Social- und Wirtschaftsgeschichte unter ständiger Mitarbeit von Dr. G eorges E spinas (Paris), Prof. Dr. T h. L udwig (Strassburg), Prof. h enri P irenne (Gent), Prof. Gros. S alvioli (Palermo), Prof. P. vlnogradoff (London) herausgegeben von Prof. Dr. St. Bauer Prof. Dr. Gr. von Below in Basel, in Tübingen, Dr. L. M. Hartmann in "Wien, Die Vierteljahrsclirift erscheint in 4 Heften von je 10 Bogen. Preis für den Band Mk. 20.—. Preis des Einzelheftes Mk. 7.—. Die Zeitschrift ist durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes, auch direkt durch die Post unter No. 8090 a zu beziehen. , > % WA. ■■ ■ M Ä ß WB S# - ^- mmrm Derlao von Buncfcer & Ibumblot in Xeip3iQ. Mt XWürnt te ixiutt|ilfim QMbtapm# itarlj bßr ©rimbixitg öbs ßctrfjBa. 23ou Karl 1|BlflferTrf|» 3toei ©nitbe. 1898. ^SretS 22 3)IF. I. QöBMjirfjft fcer freufpijfett ©Eltrrefurnt. XI, 474 ©eiten. «preis 10 SM II. Bciftägt jxtr ©vlYfiirfjfc tuet ÖfteUrreform. X, 509 Seiten. «preis 12 SKf. „Sin Setyrer ber 58iatljemntil Bflegtc bie 9iorm aufjuftetten, ba§ eine elegant gelijfte mat&ematifdje SJufgalje ft$ wie ein Sßoman lefen lttüffe. £elffert<5>S SDarftettung eine« fo (grüben Stoffeä wie ber beutfdjeit ©elbreform, (omntt biefem 3bea[e uafje. 9Jlan Wirb eine foli^c litterarifdje S'unftteiftung um fo banlfiarer t>egriifien, ats eine ®arfteltung biefeö Widjtigen SapitetS au« ber bcutf<$en $ottSn>irtfcf>aft faft ganj fehlte, unb bic giittung ber Siiae eine Efrenpftidjt ber äBiffen« fdjaft War :c. jc." (3a§rSudj f. ©cfe£gc6ung :c. XXIII. 2.) llanMsptflifik- Bürfräge, gBljalfett in Ifamfcuxg.im Dinier1900/01 im JluffragE ber ^amBurgift^en ßbErfrfjnüiEljürbE toon Karl 2|rl|frritl|. 1901. *ßrei8 4 60 ?ßf. r geBiutbett 5 TU. 80 $f. 3n6alt: I. 2)ie 23ebeutung bcö 3Iu§enl?anbel$ für bic moberne 95oIfötoirtfc^aft. — II. £ie IjanbciSpolitifdjen ©tyftcmc unb jEtyeorieu. — III. 2)ie Littel ber .^anbelöpolitif. — IV. 2)eutfd)= lanbS §anbeI§^otitif im 19. 3a§r1)unbcrt. — Y. 2)ie aftueften fragen ber £anbel$pofitif. 2)cr SBerfaffer bietet einen Maren (Sinfcltcf in bic (Srgebniffe ber hnffenföaftlic^en Unterfudjungcn ber fragen ber -§>anbclS£oIitif, toobei bic aftueflen fragen ber heutigen ^anbelöpoUti!, atfo bor altem bic lanbn>irtfd)aftlirf)cn 3öfte, Problem bc§ 3fnbuftrieftaate§ unb bic fommenben 23ertrag§* unter^anblungen befonberg einge^enb beljanbclt iuerben. 3ur «Erneuerung öes 6cutfd)cn Bantgejeftes. SBon Karl Ifrlflfertrfi. (ärluciterter ©.=21. au§ ©d;motIcr§ SatirBud; XXII. 3. 4. 1899. ^3reiS 3 SRI. ,,T"i tt VV * ms W rft , V? V '^A mm