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Wie man sieht, hat sich nicht erst 1868, sondern bereits 1848/49 und in den darauf folgenden Jahren die Weizeneinfuhr nach England gegen die Einfuhr von 1845 in dem Maasse vergrössert, wie Herr B. angiebt, und nach ihm ist offenbar auch diese Zunahme durch die Frage zu erklären: „Haben sich etwa die Verdauungswerkzeuge der Reichen vergrössert?“ Und in der That gab es auch in England Freihändler, die so sehr in Partei- und Schulansichten befangen waren, dass sie folgerten, dem britischen Volke habe im Verhältniss der vergrösserten Getreide-Einfuhr auch mehr Brod als früher zur Verfügung gestanden. (Vgl. Tooke und Newmarch II. 25). Das Absurde dieser Folgerung hat aber schon Newmarch betont. Er hat gezeigt, dass die Zunahme und Abnahme in dem Betrag der Getreide-Einfuhr in den angegebenen Jahren in Verbindung stehe mit der nach Abschaffung der Korngesetze im britischen Reiche eingetretenen theilweisen Verwandlung von Getreide- in Weideland und mit dem Ausfall der britischen Erndten unter dem Einfluss der Witterung. Und nichts giebt es, das nicht schon a priori einleuchtender wäre! Oder haben etwa die Verdauungswerkzeuge der englischen Arbeiterklasse im Jahre 1850 — 51 im Verhältniss von 4,2:6 sich vergrössert, sind dann im Jahre 1851 — 52 im Verhältniss von 6:3,7 wieder zusammengeschrumpft, und im Jahre 1852—53 im Verhältniss von 3,70,7 wieder gewachsen? Wahrlich es stände schlimm mit den Nachweisen der Verbesserung der Lage der Arbeiterklasse, w'äre man auf Herrn Bamberger’s Belege dafür beschränkt! Ebenso aber wie über die Belege für diese Verbesserung, diffe- rire ich mit Herrn B. über die Ursachen derselben. Wie schon aus dem Vorhergehenden hervorgeht, waren diese Ursachen nicht die auf der Smith’schen Lehre basirten ökonomischen Reformen, sondern die moderne Arbeitsgesetzgebung und die Gewerkvereine (Herr B. vgl. darüber Concordia, 11. Juli 1872). Aber da kommen wir zu einem neuen Punkte, wo Herr B. die Geschichte auf’s Ergötzlichste construirt hat. „Die kräftigeren Acte zur Ueberwachung der Fabriken, zur Plebung der Schule“, sagt Herr B. (S. 44), „datiren in England aus der Zeit, da die Manchesterlehre in der Handels- und Colonialpolitik maassgebend war“, und an anderer Stelle (S. 25) behauptet er von der englischen Arbeitsgesetzgebung im Allgemeinen, dass bei ihrem Erlasse „niemals der Gedanke auftauchte, sich zur Wirthschafts- und Staatslehre des Adam Smith in Widerspruch zu setzen“. Also haben die Freihändler auch noch das Verdienst des Erlasses dieser Gesetze! Man möchte so grobe Geschichtsfälschungen kaum für möglich halten; da man denselben indess auch bei den Herren Böhm er t und Oppenheim begegnet, scheint die Verbreitung derselben nicht zufällig. Aber es genügt hier wirklich zur Widerlegung auf die allergewöhnlichsten Compendien zu verweisen. Herr B. lese doch einmal Harriet Martineau’s Geschichte von England seit 1815 (Deutsch von Bergius), — um von Alfred’s History of the Fac- tory Movement ganz zu schweigen, — und er wird selbst bei dieser, wie Pauli bezeugt, den Freihändlern äusserst parteiischen Schriftstellerin finden, dass die Oekonomisten und Freihändler der Zehn- stunden-Agitation von Anfang bis zu Ende principiell aufs Pleftigste. i7 entgegen waren. Die Betreiber der Zehnstundenbill waren wenige radikale Fabrikanten, wie Fielden und Brotherton, und Tories, insbesondere Sadler, Oastler und Lord Ashley (jetzt Lord Shaftesbury). In allen ihren Reden und Schriften stellten sich diese in unbewusster Weise in directen Gegensatz zu Adam Smith und der Manchesterschule. Insbesondere hatte Lord Ashley harte Kämpfe mit dieser zu bestehen, und zwar insbesondere mit John Bright (vgl. Shaftes- bury’s Speeches 1868 p. 213), dem „die kräftigeren Acte zur Hebung der Schule“ so sehr am Herzen lagen, dass er die zu Gunsten der Zehnstundenbill geltend gemachte Nothwendigkeit der Letzteren für die Fortbildung der Jugend, mit dem Hinweis darauf bekämpfte: auch er sei seit seinem 15. Jahre in keiner Schule gewesen (vgl. J. M. Gilchrist, The Life of John Bright p. 71 ff.). Als Lord Ashley ferner das Bergwerksgesetz von 1842 vertheidigte, wurde ihm entgegnet, „diese Art der Gesetzgebung führe in die Barbarei des Mittelalters zurück“ (Shaftesbury’s Speeches p. 58). Man warf ihm vor, warum er sich nicht um die Lage der Ackerbauarbeiter, statt um die der Fabrikarbeiter kümmere, eine Aufforderung, der er als Lord Shaftesbury nachkam (Shaftesbury’s Speeches p. 410). Man versprach ihm, wenn er für die Abschaffung der Korngesetze stimmen wolle, wolle man dem Zehnstundengesetz nicht mehr entgegen sein, und als Lord Ashley für die Abschaffung gestimmt und deshalb sogar seinen Sitz im Unterhause verloren hatte wurde die ganze Freihandelspartei wortbrüchig; Hume, Cobden, Bright, Bowring, Roebuck, der neubekehrte Peel, und im Oberhause Lord Brougham, widersetzten sich bis zum letzten Augenblicke dem Zehnstundengesetze, das im Princip verwerflich und verderbenschwanger in seinen Wirkungen sei (vgl. Alfred II. Ch. 14—16). Nur Macaulay zeigte in einer glänzenden, durch und durch „kathedersocialistischen“ Rede, dass man gleichzeitig in Zollfragen Freihändler und doch für das Zehnstundengesetz sein könne und müsse (vgl. diese Rede Macau- lay’s im Anhang). Aber es scheint wirklich, dass lediglich krasse Unwissenheit die Mutter jener Behauptungen des Herrn B. ist. Denn da er (S. 11} sagt: „der preussische Toryismus ist vielfach als Dehunciant und Hetzer gegen den Aufschwung der Mittelklassen in die Oeffentlich- keit getreten — eine Erscheinung, die wir in keinem andern Lande der Welt ausfindig machen können“, ist er offenbar nicht nur ganz unbewandert in der Geschichte der eng- Brentano, „"Wissenschaftl.“ Leistung. 2 i8 lischen Arbeitsgesetzgebung, über die er nichtsdestoweniger schreibt, sondern sogar in der allgemeinen Weltgeschichte. Denn augenscheinlich hat er nie von Tory-Chartisten, von Jung-England, von Dis- raeli’s Sybil gehört; er weiss nur von der „kleinen Intrigue, welche vor Kurzem in London zwischen einigen aristokratischen Heissspornen und Internationalisten spielte“, und selbst da will sein Unstern, dass zu jenen Aristokraten nicht blos Tories, sondern auch Whigs, wie der Marquis von Lome, zu den Arbeitern kein einziges Mitglied der Internationalen gehörten, dass die „Intrigue“ weder von Aristokraten noch von Arbeitern, sondern von einem verrückten Architekten ausging, und dass, sobald dies bekannt wurde, Aristokraten und Arbeiter sich zurückzogen, ohne sich jemals begegnet zu sein. Allein, wie schon gesagt, Herr B. lebt auch mit der allgemeinen Geschichte nicht auf vertrautem Fusse. Er hat wohl niemals gehört, dass in allen Zeiten und Ländern die Obersten sich sehr häufig mit der untersten Klasse gegen die in der Mitte Stehenden verbanden: die Könige z. B. mit den Bürgern gegen den Adel oder die Bischöfe mit den Handwerkern gegen die Patrizier, und dass selbst heute schon Fabrikanten in England die ungelernten Arbeiter gegen die gelernten ähnlich zu hetzen versuchten. Und nichts ist natürlicher. Jede obere Klasse hasst stets diejenige am meisten, die ihr zunächst auf dem Nacken sitzt, und sucht durch Parteiergreifung für eine tiefere dieselbe in Schach zu halten. Man sehe ähnliche Regungen bei Herrn Bamberger selbst gegen Ende von S. 102 seines Buches. Nicht besser als mit den Fabrik- und Bergwerksgesetzen geht es Herrn B. mit der Einkommensteuer, wegen deren er gleichfalls den Dank der englischen Arbeiter gegen die Manchesterschule beansprucht, denn über die Einkommensteuer sagt John Briglit (Speeches p. 481 u. a. a. O.): „Sie ist dem Volke so verhasst, wie sie es von jeher gewesen, und zw'ar hauptsächlich deshalb, weil sie ungerecht ist.“ Besser dagegen, wenigstens scheinbar, steht es für Herrn B., wenn er sagt, dass die Arbeiter die Existenz der Gewerkvereine der Manchesterschule verdanken; denn, wie schon gezeigt, hat in der That die alte Smith’sche Schule die Coalitionsverbote beseitigt. Allein mit ganz andern Augen hat die spätere Theorie, die eigentliche Manchesterschule, die Coalitionen betrachtet. Ich erinnere nur an John Bright’s berühmten Brief, in dem er sagt, man müsse nur jedem Arbeiter das Stimmrecht geben, damit er ebenso über- 19 zeugt, wie Herr Bright selbst werde, „dass Coalitionen auf die Dauer ihm ebenso schädlich, wie dem Arbeitgeber seien“ (vgl. Macmillan’s Magazine, March 1861 p. 363), eine Ansicht, die er freilich später so weit geändert hat, dass er den Gewerkvereinen den sehr bedenklichen Rath gab, sie möchten ihre Organisation auch zur Verfolgung politischer Interessen gebrauchen (Bright’s Speeches, p. 392). Und ebenso w'ie früher Bright, donnerte bis nach Beendigung der Untersuchungen der englischen Gewerkvereinscommission mit Hunderten von Zungen die ökonomistische Tagesliteratur Englands. Aber ganz abgesehen hievon, eine einfache Arbeitseinstellung ist etwas ganz Andres, als ein Gewerkverein, und der Letztere beruht auf Principien, die von denen Adam Smith’s und seiner nächsten Nachfolger völlig verschieden sind. Wenn nämlich Plerr B. (S. 26) sagt, Smith und seine Schule seien „seit dem letzten Viertheil des vorigen Jahrhunderts bis auf diesen Tag für den Grundsatz eingestanden: dass die freie Bewegung des Individuums, sei es vereinzelt, sei es in freiwilliger Genossenschaft mit andern, das Fundament alles bürgerlichen Gedeihens ist“, so ist dies einfach nicht wahr. Die deutsche Freihandelsschule allerdings, die in eine sehr viel spätere Zeit, als die Entstehung der englischen fallend, manche Erfahrungen, die man in England bereits gemacht hatte, sich zu Nutzen machte, dafür aber auch an Consequenz Einbusse erlitt, hat sich hauptsächlich unter Schulze-Delitzsch’s Einfluss für freiwillige Genossenschaften erklärt. Allein Smith und seinen nächsten Nachfolgern waren die den Genossenschaften zu Grunde liegenden Principien vollständig fremd. Sie kannten bloss den krassesten Individualismus. Man vergleiche nur die heutzutage geradezu komischen Auslassungen eines M’Culloch über Arbeitseinstellungen, um zu sehen, wie es ihm vermöge seiner theoretischen Anschauungen unmöglich war, die Natur der Gewerkvereine auch nur zu ahnen (s. meine Arbeitergilden I. 198, 199), oder bedenke, dass das Bestehen eines Gew'erkvereins unmöglich ist, ohne Beschränkungen bezüglich der Lehrlinge (vgl. Fawcett, Pol. E. 2. ed. p. 257) und sonstige Beschränkungen der Concurrenz, und vergleiche damit die Theorien und Forderungen der Manchesterschule. Und was das englische Genossenschaftswesen (Cooperation) angeht, so entsprang dasselbe bekanntlich direct aus Ow’en’schen Ideen und Versuchen, war als Socialismus bei den englischen Oekonomisten lange Zeit in Verruf (vgl. noch „The Edinburgh Review'“, Jan. 1851), bis Mill und 2 * 20 Fawcett sich seiner annahmen, und dasselbe individualistisch zu con- struiren bestrebt waren, ein Versuch, der, wie das Schicksal der Rocli- daler Baumwollspinnerei zeigt, auf dem Papiere besser gelang, als in der Praxis. Im Grossen und Ganzen steht das englische Genossenschaftswesen aber noch heute unter Owen’schen Einflüssen, wie das Durchblättern auch nur eines Jahrgangs des englischen Organs für Genossenschaftswesen zeigt. Aber noch in einem weitern Punkte habe ich Herrn B.’s Darstellung der Gewerkvereine zu berichtigen. Wie schon früher bemerkt, müsste man nach seiner Darstellung meinen, die Niedersetzung der englischen Gewerkvereins - Commission im Jahre 1867 sei eine den Arbeitern gewährte Gunst gewesen, die Mehrheit ihrer Mitglieder habe aus Freunden der Gewerkvereine bestanden und auf Grund des Berichts dieser Mehrheit sei das Gewerkvereinsgesetz von 1871 erlassen worden. Allein von Allem dem ist das directe Gegentheil wahr. Die Niedersetzung der Commission wurde auf Antrag Roebuck’s, des Anwalts der Sheffielder Arbeitgeber, nach dem Vorkommen der bekannten Sheffielder Greuelthaten der Regierung abgenöthigt. Man identificirte damals schlechtweg jeden Gewerkverein in England mit jenen Schandthaten und die Commission sollte ein Inquisitionstribunal sein, um das Material zu liefern, auf Grund dessen sämmtliche Gewerkvereine gesetzlich unterdrückt oder doch wenigstens lahmgelegt werden könnten. Als nun die Gewerkvereine ausserhalb Sheffields hiervon hörten, petitio- nirten auch sie sofort um Niedersetzung einer Untersuchungs-Commission. Sie hatten von solcher Untersuchung nichts im Geringsten zu fürchten. Im Gegentheil; sie hofften davon ihre Rehabilitirung beim Publicum und gesetzlichen Schutz für ihr Vermögen. Es trafen also beide Parteien in dem Verlangen einer Untersuchung zusammen, weil beide eine Aenderung der Gesetze, allerdings in entgegengesetzter Richtung verlangten. Aber wie die Niedersetzung der Commission selbst von den Gegnern der Gewerkvereine ausging, so wurde auch die Mehrheit der Commission aus ihren Gegnern zusammengesetzt. Indess trotz aller bei Niedersetzung der Commission und innerhalb derselben herrschenden Animosität gingen die Gewerkvereine glänzend aus der Untersuchung hervor. Gegenüber den wirklichen Verhältnissen, welche nun zum Tageslicht kamen, brach die Anklage völlig zusammen, und umgekehrt verlangten die Angeklagten. 21 nunmehr Gerechtigkeit. Allein die in vorgefassten Meinungen eingerostete Mehrheit war dieselbe keineswegs zu gewähren geneigt. Sie beauftragte einen eingefleischten Gegner der Gewerkvereine, Herrn Booth mit Abfassung des Entwurfs eines Berichts, der am Ende des n. Bandes des Commissions-Berichts abgedruckt ist. Nur mit Mühe gelang es der Minderheit, die gröbsten Unrichtigkeiten und vorurtheils- vollsten Gehässigkeiten aus diesem Entwürfe zu beseitigen. Allein dies ist ihr nicht völlig gelungen. So wird u. A. in dem aus diesem Entwürfe hervorgegangenen Mehrheitsberichte die Ernennung eines besonderen Staatsanwalts für Verfolgung von Vergehen und Verbrechen, die in Verbindung mit Coalitionen begangen werden, gefordert, ferner als Bedingung der Einregistrirung, d. h. Verleihung von Erwerbsfähigkeit an einen Gewerkverein ganz im Geist der Manchesterschule verlangt, dass er auf Beschränkung der Lehrlingszahl, auf Widerstand gegen Mittelsleute und Stücklohn, auf Unterstützung der feiernden Arbeiter anderer Gewerke aus seinen Geldern verzichte, sowie dass er die Unterstützungscasse wegen Arbeitslosigkeit von den übrigen Unterstützungscassen trenne. Und dagegen machte selbstverständlich die Minderheit ein Separatvotum. Allein anders als in der Commission, gestalteten sich Minderheit und Mehrheit im Lande und Parlamente. Die in jener die Minderheit hatten, hatten in diesem die Mehrheit. Auf Grund des Minderheitsberichtes der Commission wurde das Ge werk-Vereinsgesetz von 1871 erlassen. In demselben ist von keinem Staatsanwalt, von keinem manchesterlichen Verbot irgend welcher gewerblicher Bestimmungen, insbesondere auch von keiner Trennung der Kassen die Rede. Alles, was die Minderheit forderte, ist dagegen in demselben gewährt. Indem das Gesetz den Gewerkvereinen, die sich einregistriren lassen, Erwerbs- und Gerichtsfähigkeit verlieh, wurden, ■—• was immer Herr B. auch daran zu mäkeln bestrebt ist (S. 140) — Gewerkvereine gesetzlich anerkannt, und wie ich unter dem 18. März aus England hörte, sind bereits 88 Gewerkvereine unter dem Gesetze einregistrirt worden. (Für die Belege dieser Darstellung siehe meine Arbeitergilden I. S. 233; andere Belege, darunter u. A. einen kürzlich an mich gegen Hrn. Bamberger gerichteten Brief eines Mitgliedes der ehemaligen Gewerkvereins - Commission, werde ich in ■einem Anhänge mittheilen.) Endlich bleibt mir noch übrig, den Mäkelungen Hrn. B.’s an der Ausdehnung der englischen Gewerkvereine entgegenzutreten. 22 Er behauptet (S. 85): „Die vereinzelten Angaben von 500,000 oder 850,000, welche zuweilen als Thatbestand erwähnt werden (Ludlow, Jones und Eberty), sollen jedenfalls nicht nur die Trade-Unions, sondern alle Arten von Gesellschaften sumiren.“ Welchen Anhaltspunkt Hr. B. für dieses „jedenfalls“ hat, lässt er im Dunkern. Jedenfalls ist das Gegentheil wahr von dem, was er sagt: denn es heisst bei Ludlow und Jones (Progress of the W. C. p, 205): „Die Gewerkvereinler selbst schätzen ihre Zahl auf 700,000; wir bleiben jedenfalls unter ihrer Zahl, wenn wir dieselbe als 500,000 angeben.“ Und im Widerspruch mit seiner angeführten Mäkelung an den Angaben von Ludlow und Jones beruft sich Hr. B. selbst, wo es ihm passt (S. 62), auf die Thatsache, dass nach dem Anschläge eines unbefangenen Darstellers die Zahl der englischen Gewerkvereinler zum Mindesten eine halbe Million Menschen betrage. Aber ohne Zweifel beträgt sie noch mehr: denn bereits 1867 belief sich die Zahl der Mitglieder von nur 18 Gewerkvereinen auf 201,690, und im Commissions-Bericht heisst es von der Gewerkvereinsbewegung: „Es giebt keine Industrie im Lande, abgesehen von wenigen äusserst zweifelhaften Ausnahmen, die sie nicht ergriffen hat, und sehr wenige Theile des Landes, wo sie- nicht vorherrscht.“ (Eleventh Report p. XXXII; vgl. auch Thorn- ton, Deutsche Ausgabe S. 173. 174). Dies wäre, was ich hier über Hrn. B.’s positive Darstellung bemerken wollte. Es geht aus meiner Beleuchtung derselben hervor, dass Herr B.'sich entweder in der erstaunlichsten Unwissenheit über die Dinge befindet, über die er mit einer wahrhaft verblüffenden Sicherheit schreibt, oder dass er trotz besseren Wissens Falsches verkündet. Insbesondere zeigte sich der von ihm behauptete Zusammenhang zwischen Stimmrecht und Arbeitsgesetzgebung als falsch, seine Indignation über die Angabe, die Manchesterlehre beschränke die Thätigkeit des Staats auf den Rechtsschutz, als unberechtigt, seine Darstellung, als sei die Hebung der Arbeiterklasse Englands in den letzten 40 Jahren dem Einfluss der Manchesterschule zu verdanken und als sei die englische Arbeitsgesetzgebung bis auf die jüngsten Tage und die Entwicklung der englischen Gewerkvereine und Genossenschaften im Einklänge mit der Manchesterlehre erfolgt, als im Widerspruch mit der Wahrheit. Nur die Abschaffung der Coalitionsverbote, sahen wir, ist ein Verdienst der Schule der alten englischen Oekonomisten. Ferner sahen wir, dass- 2X Herr B., je nachdem es ihm passt, ohne Scheu an der einen Stelle das Gegentheil von dem sagt, was er an anderer Stelle behauptet. Ich werde im Weiteren noch manche andere Unrichtigkeit des Ilrn. B. zu widerlegen haben. Indessen ist es unmöglich, allem Falschen, was er geäussert hat, zu widersprechen, und es genügt auch wohl das Vorstehende, um über die Geschichtskenntnisse, die geschichtliche Methode und Gewissenhaftigkeit des Hrn. B. ein Ur- theil zu fällen. Wie aber steht es mit Hrn. B.’s Kritik der Katheder-Socialisten und insbesondere des Schreibers dieses? II. „Wenn Professor Brentano oder Scheel zu Adam Smith oder Friedrich Bastiat sagen: Wir sind gut und ihr seid schlecht, so antworten diese mit vollem Rechte: i) Gehört das nicht zur Sache, und 2) Wie beweist Ihr uns das?“ Mit diesem Satze tritt Herr Bamberger (S. 41) der angeblichen Behauptung der sog. Katheder- socialisten über ihre Gegner entgegen: „Dass der Gegensatz der Anschauungen nicht vom besseren Wissen, sondern vom' besseren Wollen ausgehe“ (S. 39). Allein es ist einfach nicht wahr, dass dies „der Grundgedanke“ sei, „welcher sich überall und in allen möglichen Tonarten in den Auslassungen der neuen Schule wiederfindet.“ Ich weiss nicht, ob Herr von Scheel jemals eine derartige Aeusserung gethan hat; ich entsinne mich keiner. Was aber mich angeht, so fordere ich I-Ierrn B. auf, mir irgend eine Stelle in einer meiner Schriften zu zeigen, wo ich einen Theoretiker in der insinuir- ten Weise bekämpft habe. Gerade im Gegentheil ist es lediglich die Befangenheit der Smith’schen Schule in Abstractionen, und ihr theoretischer Dogmatismus, welche ich als die Ursachen ihres Ver- kennens der Wahrheit beschuldige. (Vgl. z. B. Arbeitergilden II. 198, 199, 212, 213, 285, 321 u. a. a. O.) Friedrich Bastiat’s Namen ferner habe ich in keiner Schrift bisher auch nur genannt, und Herr B. kann sicher sein, dass ich Jemanden, der wie Bastiat, „vom praktischen Erwerbsleben so sehr nur eine poetische Anschauung“ (vgl. Bamberger S. 56) hat, dass er dasselbe als harmonische „Idylle“ (s. Michaelis, Volkswirthschaftl. Schriften I. 238) auffasst, gewiss eines ganz andren Fehlers, als gerade bösen Willens, beschuldigen würde. Und was Adam Smith angeht, so habe ich geradezu auf seiner Gesinnung und seiner Methode fussend allzeit behauptet, dass er, wenn er die Erfahrungen gekannt hätte, die wir seit ihm gemacht haben, auf unsrer Seite stehen würde. (Vgl. meine Polemik mit Herrn Oppenheim im „Hamb. Corresp.“ 1872, insbes. No. 49 v. 27. Febr. 1872; ferner Arbeitergilden II. 9, 50, 150, 160, 164, 25 198, 321 -) Wenn aber Herr Bamberger die Entstehung des sog. Kathedersocialismus in den Neid und die Missgunst setzt (S. 11 bis 14, 52), mit dem „ein armer Adel, ein schlecht besoldetes Beamtenthum und ein von Haus aus dürftiger Gelehrtenstand“ den „mit tropischer Heftigkeit aufschiessenden Reichthum“ der Industrie- und Finanzmänner angeblich betrachtet, was begeht er da Anderes, als denselben Fehler, dessen er uns fälschlich bezichtigt?! Aber ich bin Herrn B. sehr dankbar, dass er so unverfroren diese und noch einige andere Aeusserungen über die sog. Katheder- socialisten und mich insbesondere gemacht hat. Er erleichtert mir dadurch ungemein meine Aufgabe, zu zeigen, dass, wenn Herr B. Jeden, der ausserhalb der Geschäftswelt steht, für in ökonomischen Dingen unfähig, Jeden, der gegen Arbeitgeber Vorwürfe erhebt, für „befangen“, und Jeden, der ein Wort zu Gunsten der Arbeiter hat, für in dieselben „verliebt“ erklärt, der Grund einfach der ist, dass Classenanschauungen seinen Geist völlig umnachten. Oder liegt in Herrn B.’s. Angabe über die Entstehung des Kathedersocialismus nicht etwa das offene Eingeständniss, dass Jeder, der die Süssigkeiten, welche die Manchestertheorie dem Unternehmer bringt, nur einmal am eigenen Leibe gekostet hat, nothwendig für alle Zeiten und' in Allem auf Seite des Unternehmerstandes sich stellt? Und lässt es sich vielleicht anders erklären, wenn Herr B. (S. 56) ausführt, wer auf dem akademischen Lehrstuhle stehe, möge er auch die Fabriken der halben Welt durchwandert, die Acten aller englischen Strikes studirt haben, der könne vom wichtigsten Theile desjenigen Lebens, das er zum Gegenstand seiner Kritik, mache, doch nur eine poetische Anschauung erhalten, oder wenn er sagt (S. 58), man brauche zwar nicht an der Spitze einer Baumwollspinnerei oder eines Eisenhammers gestanden zu haben, aber man müsse doch mit den Unternehmern rechnen und fühlen gelernt haben, oder wenn er in ähnlichem Sinne spricht (S. 130) von „der Neigung zu socialistischen Experimenten mit der Industrie- und Geschäftswelt, w r elche jetzt die ausserhalb jener praktischen Welt lebenden Köpfe erfüllt?“ Diese ganze Auffassung, dass man nothw'endig am Handelsund Gewerbsleben direct betheiligt sein müsse, um das richtige Verständnis davon zu erlangen, ist keineswegs neu. Zu jeder Zeit haben die Unternehmer mit dem Vorwurf des Mangels an Verständnis wegen mangelnden directen Interesses Diejenigen bekämpft, — 26 — welche von höheren Gesichtspunkten aus Forderungen bezüglich des industriellen Lebens zur Geltung brachten. Und in der That, es ist bemerkenswert?!, dass Herr B. als Freihändler sich jetzt derselben Argumente bedient, welche ehedem die Schutzzöllner den deutschen Freihandelsbestrebungen entgegensetzten (vgl. Degenkolb, Arbeitsverhältnisse, 2. Auf!., 1849). Allein ganz anderer Ansicht waren Adam Smith und J. G. Hoffmann. Gerade im Gegentheil meinten sie: bei aller Ehrlichkeit sähen die einzelnen Gesellschaftsklassen die wichtigste Nationalangelegenheit stets in der Förderung ihrer Sonderinteressen, und eben mit Rücksicht hierauf waren sie keineswegs gegen das von Herrn B. (S. 60) perhorrescirte Sichdreinmengen der „Apostel der Wissenschaft“. Aber freilich auch sie waren Professoren, die „den Kampf urn’s Dasein im Schatten eines umfriedeten Studienkreises bewältigten“, mit den Unternehmern nicht „fühlten und rechneten“, vielmehr oft recht schlecht von ihnen sprachen, und „hoch zu Ross“ auf ihrer Theorie „mit Tamerlanischer Gleichgültigkeit auf die Leichen der Erschlagenen blickten!“ (S. 60.) Indessen ist jene Auffassung des Herrn B. keineswegs auf die Unternehmerkreise beschränkt; sie findet sich ebenso in Arbeiterkreisen. Im Jahre 1840 erschien in Frankreich ein Journal „l’Atelier“, dessen oberster Grundsatz war, „dass man, um gründlich die Lage der Arbeiter zu kennen, selbst Arbeiter sein müsse (Stein, Socialismus und Communismus, S. 432); ich selbst erinnere mich ferner einer Conversation mit einem Uhrmacher in London, einem hervorragenden Mitgliede der Internationalen, der mit der grössten Verachtung gegen mich mir versicherte, nur wer selbst Handarbeiter sei, könne die Arbeiterfrage verstehen; und offenbar kennt Herr B. ebensowenig wie die englische Geschichte die Pamphlete und Zeitungen der englischen Arbeiter, in denen sie sich über die poetischen Harmonien der älteren ökonomischen Doctrinäre ergötzen, eine Beurtheilung, die in ernsteren Zeiten in der Denunciation der National- Oekonomie als einer vom Capital zur Unterdrückung der Arbeit erfundenen Theorie zum Ausdruck gelangt. Und in der That, wenn man als Vorbedingung eines „wissenschaftlichen Nationalökonomen“ verlangt, dass er Unternehmer, warum nicht auch, dass er Handarbeiter gewesen sei?! Besteht die Volkswirthschaft etwa nur aus einem Aggregat von Unternehmerwirthschaften, oder nicht vielmehr von ebensoviel Einzelwirthschaften, als gesonderte Bedürfnisskreise bestehen, welche eine ausschliesslich auf sie beschränkte Herstellung und Ver- wendung von Gütern verlangen? (Vgl. Hermann, Staatswirthschaftl. Unters., 2. Aufl., S. 34). Oder besteht etwa die grosse Mehrheit dieser gesonderten Bedürfnisskreise aus denen der Unternehmer? Oder verlangt Herr B., dass die Professoren der Volkswirthschafts- lehre nur die Wirthschaften der Minderheit ihren Untersuchungen unterziehen? Oder meint er etwa endlich, da er in den Professoren die zu einer richtigen wirthschaftlichen Auffassung unentbehrliche Betheiligung am praktischen Erwerbsleben vermisst, Professoren hätten keinen gesonderten Bedürfnisskreis, welcher eine ausschliesslich auf ihn beschränkte Herstellung und Verwendung von Gütern verlange ? Doch halt! ich komme in Gefahr zu übertreiben. Herr B. fordert ja nicht, dass man an der Spitze einer Baumwollspinnerei' oder eines Eisenhammers stehe, er verlangt nur, dass man mit den Unternehmern „rechne und fühle“. Und da kommt denn freilich mein und meiner Freunde Verbrechen heraus: dass wir nicht einseitig auf eine industrielle Klasse unsere Gefühle beschränkten! Nun ist es allerdings die Regel, wie die Ausführungen des Herrn B. in- direct zugestehen, dass man, wenn man einmal Unternehmer gewesen ist, nicht leicht dazu kommt, seine Gefühle auszudehnen und auch für die Arbeiter zu rechnen und zu fühlen. Allein auch diese Regel, die, wie gezeigt, gleichfalls zu den von A. Smith ausgesprochenen „ewigen Wahrheiten“ gehört, ist nicht ohne Ausnahmen. Zu diesen gehörte vor Allem Jemand, mit dem die sogenannten Katheder- socialisten allerdings recht wenig gemein haben und den ich nur deshalb anführe, weil Herr B. vor seinen „socialistischen Experimenten mit der Industrie- und Geschäftswelt“ grossen Respect haben muss, denn er lebte innerhalb „jener praktischen Welt“ und wurde darin zum Millionär: nämlich Owen. Ferner gehört dazu der Fabrikant Fielden, der englische Agitator für den Normalarbeitstag, ferner Mundella u. A. Allein Herr B. würde ganz Recht haben, wenn er erwiderte: dies seien die Ausnahmen, welche die Regel bestätigen. Als Regel sind die Unternehmer, wie die Angehörigen jeder Klasse, in ihren Sympathien auf ihre Klassengenossen beschränkt. Und kommt einmal Jemand, der weder zur Unternehmer- noch zur Arbeiterklasse gehörig, von Unternehmern begangene Sünden blos- legt, auch mit den Arbeitern „rechnet und fühlt“ und seinem Beruf gemäss rücksichtslos die Verhältnisse bespricht, wie sie liegen, so ist das von ihm Dargelegte den Betheiligten und ihren Doctrinären, 28 die gewohnt waren, den harmonischen Zustand der Welt lediglich nach dem Saldo zu bemessen, so überraschend und neu, dass sie sich nicht anders zu helfen wissen, als dass sie den Darleger für, weil „von Haus aus dürftig“, „befangen“, für „verliebt“ und seine Auffassung für „poetisch“ erklären. Als Disraeli seine „Sybil“ schrieb, — nicht nur seine beste, sondern in der That eine sehr vortreffliche, selbst von Bright bewunderte literarische Leistung, — schickte er die Bemerkung voraus, dass er, wo er von der Lage und von dem Charakter der Arbeiterklasse spreche, in seinen Schilderungen hinter der Wirklichkeit zurückbleibe: denn das Publikum, für das er schreibe, sei so sehr an eine von der Wirklichkeit völlig verschiedene Auffassung gewöhnt und kenne so wenig das Leben und Treiben der Arbeiterbevölkerung, dass er, wenn er die volle Wahrheit sagen würde, sich dem Vorwurf aussetze, er übertreibe. Für einen Roman, gegen den man ohnedies eher den Verdacht der Uebertreibung als der Genauigkeit hegt, war dies die richtige Taktik. Allein eine andere ist die Aufgabe des wissenschaftlichen Arbeiters, und da ich mit peinlicher Gewissenhaftigkeit für jede einzelne meiner Angaben Beweise beibrachte, hätte ich es wagen dürfen, überall die ungeschminkte Wahrheit zu sagen; und wenn ich dies auch als Regel allenthalben that, so habe ich trotzdem an einzelnen Stellen die Darstellung zu Gunsten der Unternehmer abgeschwächt. Allein dessen ungeachtet war Herrn B. das in meinem Buche Gebotene so neu und störend, dass er den Inhalt des ihm unbequemen Buches nur meiner poetischen Auffassung zurechnen kann, und sobald er dieses ingeniöse Aus- kunftsmittel entdeckt, wiederholen die Organe seiner Partei, indem sie ihren Lesern von dem „Romane der englischen Gewerkvereine“ oder von dem „phantasiereichen jungen Gelehrten“ erzählten, freudig: Land! Land! Aber Herr B. hat ja auch Belege für meine Befangenheit beigebracht, und kann ich auch das Urtheil über diese Belege meiner Seelenschwärze den Lesern meines Buches getrost selbst überlassen, so liest doch nicht Jeder mein Buch. Es scheint deshalb nöthig, diese angeblichen Beweise noch besonders in ihr Nichts aufzulösen. Denn da auch einflussreiche Organe, die in dem gegenwärtigen Schulstreite bis jetzt zumeist Schweigen beobachtet haben, nunmehr mit wehmüthig gefärbtem Seufzer beklagen, dass Herr Brentano in seinen Arbeiten über die englischen Gewerkvereine so wenig unbefangen gewesen sei, scheint es dringend noth- 2Q wendig, dem Publikum zu zeigen, dass diese Phrase jene Arbeiten in gar nichts berührt. Welches aber sind die Belege, welche Herr B. für sein ,,Hic niger est“ beibringt? Da wird vor Allem der „Pessimismus, um nicht zu sagen, die Animosität und Unterschätzung“, welche ,ich in die Schilderung und Auffassung des Arbeitgebers hineintragen soll, durch meine Terminologie bewiesen, welche „befremdlicher Weise hinter keiner socialistischen Brandrede zurücksteht“. Nun besteht diese meine angebliche „Terminologie“ in nichts Anderem, als in einer Anzahl scharfer Ausdrücke, deren ich mich zur Charakterisirung bestimmter concreter Verhältnisse bediente, und ich fordere die Leser auf, sich durch Nachschlagen der einschlägigen Stellen in meinem Buche zu überzeugen, ob ich Unrecht gethan, indem ich bestimmte Ausführungen gewisser Politiker als „pharisäische Heuchelei und Verdächtigung“ (Arbeitergilden I. Seite 63, 64), das Verhalten der Arbeitgeber im Strumpfwirkergewerbe am Anfang dieses Jahrhunderts als „schamlose Ausbeutung“ (ib. I. S. m) und den Zustand der Industrie unmittelbar nach Auflösung der alten industriellen Ordnung als den des' „gewerblichen Faustrechtes“ (ib. 1 .130) bezeichne. Dass mir letzterer Ausdruck Seitens eines Anhängers der Schule, welche ganz mit Recht alle industriellen Fragen als Machtfragen ansieht, zum Vorwurf gemacht wird, dürfte wohl ebenso wunderlich sein, als Herrn B.’s Anstoss an den Worten „selbstsüchtige Gewinnsucht“, da doch die alte Schule, wie sie selbst sagt, von der Annahme ausgeht, dass die Menschen von nichts Anderem, als von dem eigennützigen Streben nach dem grösstmöglichen Gewinne beseelt sind. Auch der Charakterisirung der aus dem Truck- und Cottagesysteme entstehenden Verhältnisse, welche in der Stelle (ib. II. 122) gegeben ist, wo von den „hochschlotigen Fabriken“, die in der Mitte der Cottages wie „feudale Zwingburgen in der Mitte ihrer Hörigen“ stehen, wird der Leser, wenn er über jene Verhältnisse sich unterrichtet, beipflichten, und wenn er in der englischen Arbeiterfrage zu Hause ist, wird er wissen, dass die Charakterisirung nicht etwa von Marx oder Lassalle herstammt, sondern die in England ganz übliche ist. Sie findet sich -schon bei dem zur alten Schule gehörigen Gaskell (Artizans and Machinery, London, 1836, p. 293 ff.) Ebenso wird Niemand, der unbefangen, die als solche bezeichneten gerichtlichen Acte (ib. I. 162) anders als eine- „Classenjustiz“ auffassen können, und sollten Herrn B. die an der 30 Stelle, auf die er verweist, angegebenen Fälle nicht genügen, so bin ich bereit, ihm eine Reihe noch drastischerer Beispiele ohne viel Mühe zur Verfügung zu stellen. Wenn Herr B. aber gar in Entrüstung über die Stelle (Arbeitergilden I. 127) geräth, wo ich, noch dazu vom Parlamente vor 1832 sprechend, „mit Ekel mich von dieser mit dem Scheine der Volksherrschaft sich brüstenden Verfolgung von Classeninteressen abwende“, so ist er offenbar in den Reden der Häupter der Manchesterschule recht wenig belesen, denn Cobden wie Bright bestritten nicht nur dem Parlamente vor 1832 (vgl. Bright’s Speeches, p. 294), sondern ebenso dem reformirten Parlamente von 1832—1867 das Recht, sich als Repräsentant der Nation zu betrachten, und be- zeichneten seine Herrschaft als eine Classenherrschaft (vergl. Bright’s Speeches p. 280, 370, 378, 379, 380, 395). Nur durch die Furcht vor Insurrektion oder durch allgemeine Hungersnoth, ist der ewige Refrain von Bright’s Reden, hätte diese Classenherrschaft zu dem Erlasse von dem Volke so nothwendiger Gesetze, wie die Reformbill von 1832 und die Abschaffung der Korngesetze genöthigt werden 'können. (Vgl. Bright’s Speeches, p. 280, 296, 328, 351, 367, 396.) Und ich bedaure lebhaft, Bright’s oratorisches Meisterstück zu Gunsten der Reformbill hier nicht anführen zu können, dessen Pointe ist: „Die Klasse, welche dieses Land bisher beherrscht hat, hat elendiglich Fiasko gemacht. Sie schwelgt in Macht und Reichthum, während zu ihren Füssen — eine furchtbare Gefahr für die Zukunft, — die Menge liegt, die sie vernachlässigt hat. Wenn eine Classe Fiasko gemacht hat, versuchen wir’s mit der Nation!“ (Siehe die Rede im Anhang). Und gegenüber solchen in höchstem Maasse generalisirenden Auslassungen des gegenwärtigen Hauptes der Manchesterschule soll meine bestimmte concrete Verhältnisse in ähnlicher Weise, nur unendlich viel milder bezeichnende Redeweise meine Voreingenommenheit gegen die Arbeitgeber beweisen! Ja Herr B. (S. 61) sagt noch mehr. „Wer die Menschen menschlich beurtheilt“, sagt er, „wird niemals seinen Pinsel in solche Farben tauchen, zumal da, wo es der wissenschaftlichen Würdigung von Verhältnissen gilt, in welche die Einzelnen aus den allergegebensten Voraussetzungen in der unmittelbarsten Weise hineingewachsen sind, . . und so natürlich diese Sprache einem Agitator ansteht, so gründlich schädigt durch sie ein Mann der Wissenschaft seine auch noch so hervorragenden Leistungen.“ Aber ist dies wirklich Herrn B.’s Ernst? Dann staune ich über die 3i Bewunderung, die er Adam Smith zollt. Oder kennt er nicht Stellen bei A. Smith wie die folgenden: „Alles für uns und Nichts für andere Leute scheint in jedem Zeitalter der niederträchtige Grundsatz der Beherrscher der Menschheit gewesen zu sein“ (Wealth of Kations III, 4); oder: „Es giebt keine Kunst, die eine Regierung rascher von der anderen erlernt als die, den Taschen des Volks Geld zu entziehen“; oder: „Es ist die grösste Anmaassung und Impertinenz von Königen und Ministern, wenn sie vorgeben über die Oekonomie der Privaten zu wachen.. . sie selbst sind immer und ohne irgend welche Ausnahme die grössten Verschwender in der Gesellschaft“ (ib. II. 3); oder: „Die angebliche Besorgniss des Gesetzgebers, es möge irgend eine ungeeignete Person beschäftigt werden, ist augenscheinlich eben so impertinent als bedrückend“; oder: „wenn immer die Gesetzgebung versucht, Zwistigkeiten zwischen Arbeitergebern und Arbeitern zu regeln, sind die Arbeitgeber stets ihre Rathgeber“ (ib. I. 10)? Oder handelt es sich etwa da nicht um Verhältnisse, in welche die Regierungen „aus den allergegebensten Verhältnissen hineingewachsen“ waren, und hat also auch A. Smith die Menschen unmenschlich beurtheilt? Ausser auf die betreffenden Stellen meines Buches, wo ich die bestimmten Verhältnisse schildere, welche den Gebrauch der von Plerrn B. denuncirten Ausdrücke rechtfertigen, verweise ich den Leser aber noch auf die Stelle meines Werkes (II. S. 335), ■ wo ich ex officio über die Arbeitgeber spreche. Wer mich danach noch für gegen die Arbeitgeberklasse voreingenommen hält, weil ich concrete schändliche Verhältnisse gebührend brandmarkte, der muss eben von der Klassenbefangenheit des Herrn B. sein, die sich auf S. 255 äussert in einem charakteristischen Plaidoyer um milde Beurtheilung des harten Sinnes englischer Fabrikanten gegen ihre Arbeiter wegen der „langen Reihe furchtbarer Ausschreitungen, welche auf Rechnung der englischen Arbeiterwelt kommen“. Sonst wissen selbst Anhänger der alten Schule, wie Gaskell, die aber allerdings mitten in den Fabrikdistrikten lebten, von einem andern Causalzusammenhang zu erzählen! Nicht besser als mit den Belegen für meine Voreingenommenheit gegen die Arbeitgeber, steht es mit Herrn Bambergers Nachweis meiner „Verliebtheit“ in die Arbeiter. Einmal soll ich mich vorzugsweise von ihnen über die von mir behandelten Fragen haben mündlich belehren lassen, wie vielfach aus meinen Citaten zu ent- 32 nehmen sei (S. 66 ). Allein diese Angabe ist so, wie Herr B. sie macht, wieder einmal einfach nicht wahr. Mündlich Hess ich mich nur in äusserst wenigen Fällen von Arbeitern belehren, und zwar nur in solchen Fällen, wo eben nur durch mündliche Belehrung Information erlangt werden konnte. Nur zu einem einzigen Kapitel bezog ich „gedrucktes“ Material, und selbst da nicht ausnahmslos von Arbeitern, nämlich zu dem Kapitel, welches die geschichtliche Entwickelung des Gewerkvereins der Maschinenbauer behandelt, und ich möchte wissen, von wem anders ich dieses Material hätte erlangen können, als von den Letzteren. Meine ganze übrige Darstellung aber beruht hauptsächlich auf Material, das in den englischen Blaubüchern niedergelegt ist, und Niemand, der meine Arbeiten wirklich studirt hat, kann sagen, dass ich bei dieser Darstellung nur die Aussagen der Gewerkvereinler und nicht auch die Aussagen von Arbeitgebern und von Arbeitern, die den Gewerkvereinen feindlich waren, benutzt hätte. — Sodann soll ich behauptet haben (S. 62), „dass in unserem Gesellschaftsverband die ärmeren Volksklassen mit mehr Edelmuth ausgestattet seien, als die gebildeten Mittelklassen“. Was ich dagegen wirklich sage (Arbeitergilden II. 19g), ist, dass „bei den englischen Arbeitern, wie bei allen Klassen, welche noch nach Gleichberechtigung ringen, in Folge des Druckes, gegen welchen sie ankämpften, aus der Selbstliebe der Einzelnen das Gefühl ihrer Zusammengehörigkeit, der Gemeinsinn, die Aufopferungsfähigkeit und andere Tugenden und Leidenschaften entstanden“ seien, und wie wenig ich an einen angestammten Edelmuth der Arbeiterklasse glaube, geht aus dem hervor, was ich von dem innerhalb derselben bestehenden Antagonismus der Interessen und der möglichen Spaltung derselben sage (Arbeitergilden II. 328). Mit dem in dem Angeführten ausgesprochenen Gedanken stimmt aber Herr B. selbst überein, wenn er es für ein Naturgesetz erklärt (S. 61), welches auch auf die Arbeiter seine Anwendung finde, „dass unter Umständen in Augenblicken gemeinsamer Auflehnung die edleren Gefühle in jeder Masse herausgefordert werden“. — Endlich soll ich im ersten Bande meiner Arbeit (S. 143), „die Mitglieder der englischen Gewerkvereine, die ein unbefangener Darsteller auf wenigstens eine halbe Million Menschen veranschlagt, für „lauter erprobte Charaktere“ erklären (S. 62), und durch die beigefügten Anführungszeichen scheint der Beweis unwiderleglich erbracht, dass ich eine solche Absurdität ausgesprochen habe. Allein wer die betreffende S. 143 nachschlägt, sieht dass es 33 ■sich da um etwas ganz Anderes, als um allgemeine Charaktertüchtigkeit handelt, wie man nach Herrn B.’s Darstellung meinen möchte. Ich spreche an jener Stelle von der Art und Weise, wie die englischen Gewerkvereine die Mittel zur Bestreitung ihrer Unterstützungen erheben. Dies geschieht: i) durch bestimmte Wochenbeiträge und . 2 ) in jedem einzelnen Falle, in dem die so erhobenen Mittel zur Deckung eines Bedürfnisses nicht reichen, durch bestimmte Beisteuern (levies), welche von allen Mitgliedern erhoben werden. Vom Standpunkt der nach wohlerprobten Berechnungen geleiteten Versicherungsgesellschaften der Kapitalisten, sage ich, ist diese Art der Beitragserhebung sehr verwerflich: denn wollte man bei diesen in jedem einzelnen Falle, in dem Unterstützung nöthig, die Beiträge erheben, so wäre, da sie aus beliebigen, sich unbekannten Personen ohne Rücksicht auf gute und schlechte Eigenschaften bestehen, nie die nöthige moralische Sicherheit vorhanden, dass jedes Mitglied seiner Pflicht nachkomme. Bei den englischen Gewerkvereinen aber, deren Mitglieder einander persönlich bekannt und die, da eine „Aufnahmsbedingung in den Gewerkverein die Zufriedenheit der Mitglieder mit dem Charakter der neu eintreten Wollenden“ ist, (S. die Seite vor der von Herrn B. citirten S. 143), „von erprobtem Charakter“ sind, ist die zu jener Art von Beitragserhebung nöthige moralische Sicherheit möglich. Ich meine, es sei evident, in welchem Sinne ich hier vom „erprobten Charakter“ der Gewerkvereinsmitglieder spreche, und abgesehen von der Erfahrung, bestätigt ja auch Herrn B.’s oben angeführtes Zugeständniss betreffend die Fälle, in denen natur- gesetzmässig „die edleren Gefühle in jeder Masse herausgefordert werden“, meine Behauptung, dass bei dem Charakter der Gewerk- vereinler jene oben erörterte Sicherheit möglich sei: denn an jener Stelle ist von ausserordentlichen Beisteuern die Rede, die im Falle von Arbeitseinstellungen und von Gefahr für das Weiterbestehen des Gewerkvereins erhoben werden. — Es zeigen sich also auch Herrn B.’s Belege für meine „Verliebtheit“ in die Arbeiter, die mich in denselben „Wesen höherer Gattung“ (S. 189) erblicken lassen, bei näherer Beleuchtung als Dunst. Die im Vorgehenden erörterten Dinge stehen in Zusammenhang mit gleich unstichhaltigen Angriffen, welche Herr B. an anderen Stellen .seines Buches gegen mich richtet, und die ich deshalb und um Wiederholungen zu vermeiden am besten gleich hier .berücksichtige. Die Angriffe richten sich gegen meine angebliche Brentano, „Wissenschaft!.“ Leistung. 3 Anschauung über die mit Gewerkvereinen verbundenen Invaliden- cassen und gegen meine Ansichten über die Cassentrennung. Beide Fragen sind untrennbar verbunden, und die zu entscheidende Vorfrage ist die letztere. Die englischen Gewerkvereine nämlich haben nur eine einzige Casse, aus welcher sie alle Unterstützungen, die sie ihren Mitgliedern gewähren, bestreiten. Es fragt sich nun vor Allem, ob bei solcher Einrichtung die Leistung aller versprochenen Unterstützungen wirklich gesichert sei, insbesondere da statutenmässig die Möglichkeit besteht, dass die Gewerkvereine genöthigt werden, plötzlich ihr ganzes Vermögen auf die Leistung einer einzigen der versprochenen Unterstützungen zu verwenden. Was immer die besonderen Grundsätze sein mögen, nach denen die Altersunterstützung gewährt wird, so hängt ihre Sicherheit lediglich ab von der Solvenz der allgemeinen Casse. Ist diese nicht unter allen Umständen gesichert, so schwebt die Altersunterstützung, nach welchen Grundsätzen immer sie versprochen sein mag, in der Luft; ist die Solvenz der allgemeinen Casse unter allen Umständen sicher, so ist dies auch die Leistung der Altersunterstützung. Nun lehre ich, dass diese Solvenz der allgemeinen Casse besteht, indem „so oft ein Bedürfniss hervortrete, zu dessen Befriedigung die vorhandenen Mittel unzureichend seien, einfach, nach Bewilligung durch allgemeine Abstimmung, eine ausserordentliche Steuer (levy) von allen Mitgliedern erhoben werde, und zwar eine so hohe, als das zu befriedigende Bedürfniss erheischt.“ Solche Umlagen fanden, wie ich in meinem ersten Bande zeigte, seit dem Bestehen der Vereinigten Gesellschaft der Maschinenbauer vielfach’ statt. Auch von der Gewerkvereins-Commission werden häufig derartige Umlagen seitens anderer Gewerkvereine erwähnt, z. B. zum Zweck der Krankenunterstützung. (Vgl. qu. 11532—3). Nach Arbeitseinstellungen und Aussperrungen sind dieselben sehr häufig nothwendig. Derartige Umlagen machen aber selbstverständlich alle Vorhersagungen der Actuare von Versicherungsgesellschaften über die bevorstehende Insolvenz der Gewerkvereine zu Schanden- „Sie haben gehört“, fragte der Präsident der Gewerkvereins-Commission einen dieser Actuare (Tucker) „was Herr Applegarth (Generalsecretäir des der' drohenden Insolvenz geziehenen Gewerkvereins der Schreiner und Zimmerleute) vorgebracht hat; wünschen Sie Ihre früheren Angaben in irgend einem Punkte zu ändern?“ — „Nein; ausser, dass- 35 soweit die Gewerkvereine im Stande sind, durch ausserordentliche Steuern irgend welches entstehende Deficit zu decken, dies alle meine Einwendungen bezüglich der Unzulänglichkeit ihrer Beiträge beseitigen muss.“ (qu. 6763). (Arbeitergilden II. 347). „So lange es noch Kämpfe zwischen Arbeitgebern und Arbeitern giebt“, sage ich dann weiter (ib. 349), „werden die Arbeiter bereitwillig alle Beiträge zahlen, die ihr Gewerkverein von ihnen fordert“, und ich habe dies nicht nur mit Beispielen aus der Erfahrung belegt, sondern Herr B. selbst dürfte nach seiner oben angeführten Auslassung dagegen schwerlich Einwendungen erheben. Abgesehen davon, dass die Solvenz der ungetrennten Gewerkvereins- casse also nicht gefährdet ist, spricht ferner gegen eine Trennung derselben, dass die Vereinigung der verschiedenen Unterstützungs- cassen in einer sowohl im Interesse der Arbeiter wie des Pub- licums ist. Im Interesse der Arbeiter insbesondere deshalb, weil die Einheit der Cassen dem Gewerkvereine in Fällen plötzlicher Bedürfnisse jeglicher Art grössere Mittel zur Verfügung stellt. Im Interesse des Publicums: denn wollte man die eigentliche Gewerk- vereinscasse von den übrigen Unterstützungscassen trennen, so würde ein Fond angesammelt, der eben, weil er zu nichts anderem als zu Arbeitseinstellungen verwendet werden könnte, die Zahl derselben nothwendig vermehren würde, während jetzt der Reichthum der Gewerkvereine, eben weil er in Folge der Vereinigung der eigentlichen Gewerkvereins- und Unterstützungscasse anf Kranken-, Alters- und andere Unterstützungen verwendet werden kann, sie anerkannnter Maassen friedfertig gestimmt hat. Dies meine Lehre. Was nun macht Herr B. daraus? 1. Meine Lehre befindet sich im Widerspruch mit den Einrichtungen der Vereinigten Gesellschaft der Maschinenbauer in England (S. 198). Wirklich? Die Entdeckung ist mir überraschend, da meine Lehre gerade eine Rechtfertigung der Einrichtungen dieser Gesellschaft giebt. Aber hören wir Herrn B.’s Belege! 2. „Brentano versichert mit gewohnter Emphase (Bd. I. S. 157), dass es den wahren Charakter eines Gewerkvereins auf’s Unerhörteste verkennen heisse, wenn man in dessen Cassenwesen das „kapitalistische“' Princip einführen wollte, eine Scala der Unterstützungen nach einer Scala der Beiträge, des Alters und der Dauer der Mitgliedschaft festzusetzen etc.“ — Herr B. hat hier äusserst flüchtig gelesen! Bereits auf Seite 142 (Bd I.) sage ich, dass eine derartige Scala 3 * 36 heute besteht, früher aber nicht bestand. Gegen die Einführung dieser Scala sage ich kein Wort. Auf S. 157 aber giesse ich nicht „meinen Hohn aus über eine Union“, die eine solche Scala ein führen wollte, sondern gegen den Secretär einer Union, der in einer solchen Scala, die allerdings die Solvenz einer modernen Versicherungsgesellschaft sichern könnte, die Gewähr für die Solvenz — nicht etwa der Invalidencasse, wie Herr B. sagt, denn eine solche war mit dem Gewerkverein damals gar nicht verbunden — sondern des Gewerkvereins sah. Die Union aber war meiner Meinung: dass die Gewähr der Solvenz eines Vereins, der statutenmässig genöthigt werden könne, plötzlich sein ganzes Vermögen auf eine Arbeitseinstellung zu. verwenden, nicht in jener Scala liegen könne, und verwarf die Vorschläge des Secretärs. Es handelt sich also an jener Stelle nicht darum, ob jene Scala eingeführt werden solle, sondern ob in solcher Scala eine Sicherheit für die Solvenz liege. Es handelt sich ferner nicht um die Solvenz der Invalidenkasse, sondern des Gewerkvereins. Und endlich befinde ich mich nicht im Widerspruch sondern in Uebereinstimmung mit der Union. — 3. „An einer anderen Stelle (Bd. I. S. 153) betlieuert Brentano, dass es keine solidere Bürgschaft für die künftige Zahlungsfähigkeit einer solchen Gesellschaft gebe, als die freiwilligen Beiträge.“ Aber trotzdem sei ich „gezwungen, wiederholt und offenbar mit Bedauern einzuräumen, dass selbst in denjenigen Trade - Unions, welche zeitweise aus Verlegenheit zu dem freiwilligen Beitrage griffen, stets aus einer nur allzu natürlichen Anlage — die Tendenz zur Einführung des obligatorischen Beitrags wieder emporkam (S. 153—158).“ — Hier ist der Widerspruch zwischen dem, was ich wirklich sage, und dem, was Herr B. mich sagen lässt, so gross, dass „Flüchtigkeit“ wohl nicht ausreichend sein Verfahren kennzeichnen dürfte. „Bemerkenswerth“, sage ich wörtlich an jener Stelle, auf die Herr B. ausdrücklich verweist, „ist die uns auch hier wieder entgegentretende allmähliche Umwandlung von freiwilligen Beiträgen in zwangsmässige, unregelmässige Steuern, und deren theilweise Uebernahme auf die angesammelten Gelder. Hervorzuheben ist jedoch auch, wie sicher und regelmässig diese Steuern während des ganzen Bestehens der Gesellschaft eingingen. Noch nie hat eine ausgeschriebene ausserordentliche Auflage (levy) den Dienst versagt.“ Nun sage ich hier offenbar mit keiner Sylbe, dass die Bürgschaft für die Solvenz der Gesellschaft in „freiwilligen Beiträgen“ beruhe, ich sage im Gegentheil, sie beruhe in „zwangs- 37 mässigen unregelmässigen Steuern“, und was Herr B. von dem „Bedauern“ erzählt, womit ich die Verwandlung der freiwilligen Beiträge in „zwangsmässige, unregelmässige Steuern“ einzuräumen gezwungen sei, so ist dies aus dem Stegreif erfunden. — 4) Im Gegensätze zu mir „deducirten die Generalsecretaire aus Strafgeldern, aus zwangsweisen Austreibungen und verloren’gehenden Ansprüchen wegen unterbrochener Beiträge die Zulänglichkeit der Mittel, um ihre aufrecht bleibenden Verbindlichkeiten zu erfüllen“. Auch dieses ist wiederum unrichtig; die Generalsecretaire beriefen sich allerdings auch auf jene Strafgelder, Austreibungen und verlorengehende Ansprüche, um die Solvenz ihrer Vereine zu zeigen. Das Durchschlagende aber, worauf sie sich beriefen, war ihre von mir geltend gemachte Fähigkeit, durch ausserordentliche Steuern irgend welches entstehende Deficit zu decken. Dies that Applegarth, der Generalsecretair der Schreiner und Zimmerleute (vgl. die oben angeführte qu. 6763) und Allan, der Generalsecretair der Maschinenbauer (qu. 706—7), die einzigen Gewerkvereinsecretaire, die in dieser Frage vernommen wurden. Hätte Herr B. wirklich aus den Quellen gearbeitet, wie seine Freunde vorgeben, so hätte er dies gewusst. So aber verliess er sich auf die Darstellung Jannasch’s, der diese ihm unbequemen Aussagen einfach unterschlug. — 5) „Die Minderheit der Commission der Untersucher (die den Trade-Unions günstigen Fr. Harrison und Ths. Hughes) stützt sich den Aussagen der Sachverständigen gegenüber hauptsächlich auf das Argument, dass ja die Unions überhaupt nur ganz ausnahmsweise sich mit Altersversorgungen abgeben, dass von den mehreren Tausenden, die bestehen, nur fünf diesen Zweck verfolgen, alle übrigen nur für die Bedürfnisse des Augenblicks sorgen.“ — Was aber thut die Minderheit wirklich? Sie beruft sich allerdings, ebenso wie ich dies thue (Arbeitergilden II. S. 27), auf die Thatsache, dass nur in sehr wenigen Gewerkvereinen die Altersunterstützung, durch deren angebliches Ungenügen das ganze Gewerkvereinssystem gerichtet sein soll, sich überhaupt findet. Ausserdem aber sagt sie auf derselben Seite, auf die Herr B. verweist: „Die Antwort der Gewerkvereinssecretäre auf die Kritik der Actuare ist folgende. Ein Gew-erkverein, sagen sie, ist keine Handelsgesellschaft. Er ist ein Club von Arbeitsgenossen, die einen starken esprit de corps haben, in erster Linie zu Gewerkzwecken gegründet und gewohnt, besonderen Anforderungen durch gelegentlich neue Beitragserhebungen und Umlagen zu genügen. So erhoben die Eisengiesser, um dem ausserordentlichen Nothstand im Jahre 1867 38 zu begegnen, eineSteuer von 5 s per Mitglied (Jron Founders’ Society Report p. 171).“ Die Minderheit sagt also genau dasselbe wie ich. Es giebt übrigens noch einen besonders ergötzlichen Ümstand, der diesen und eine Reihe anderer Versuche des Herrn B., mich mit dem Minderheitsbericht in Widerspruch zu setzen, vernichtet, dessen Mittheilung ich aber für eine andere Stelle verspare. Dies Herrn B.’s Angriffe gegen mich gelegentlich der Altersunterstützung. Hören wir, was er gelegentlich der Frage der Cassentren- nung behauptet. Da heisst es (S. 222): 1) Meine oben angeführte Ausführung, dass die Einheit der Cassen im Interesse des Publicums liege, weil Cassentrennung zur Vermehrung der Arbeitsstreitigkeiten führe, „mache sich theoretisch ganz gut“, aber — nun meint man, es käme eine Widerlegung derselben aus der Praxis; aber nein, es folgt nur ein aprioristisches Gerede, Deductionen aus Herrn B.’s Menschenkenntniss. So trefflich diese nun sonst auch sein mag, so wird sie in unserem Falle durch die Erfahrung widerlegt; denn der Gewerkverein der englischen Steinmetzen, bei dem Cassentrennung von jeher bestand, ist anerkannter Maassen ewig im Streite mit den Arbeitgebern; und umgekehrt hat der bei Casseneinheit angeschwollene Reichthum einzelner Gewerkvereine eine Abneigung der Mitglieder derselben gegen Arbeitseinstellungen hervorgerufen. (Vgl. Allan’s Aussage vor der Gewerkvereins-Commission qu. 827; citirt Arbeitgilden I. 209). — 2) In höherem Grade stimmt Herr B. meiner Ausführung bei, dass Casseneinheit im Interesse der Gewerkvereine sei, dass sie ihnen bei Arbeitseinstellungen und Aussperrungen grössere Mittel zur Disposition stelle, wenn er auch zuweit geht, wenn er (S. 223) sagt, dass die Rassentrennung die meisten Arbeitseinstellungen im Keime ersticken würde. Sie würde letztere sogar mehren, aber dieErreichung des Zweckes derselben in Frage stellen. Dagegen hat Flerr B. Recht, wenn er (S. 224—5) ausführt, dass die Mehrheit der Gewerkvereins-Commission, um die Gewerkvereine zu schädigen, ihnen am liebsten verboten hätte, andere Unterstützungen als wegen Arbeitslosigkeit überhaupt zu gewähren, und da ein solches Verbot absolut unthunlich war, eine Trennung der Cassen der Gewerkvereine vorschlug, um diese wenigstens zu schädigen. Absolut unwahr aber ist, wenn Herr B. behauptet, auch die arbeiterfreundliche Minderheit finde diesen Vorschlag „viel eher ausführbar“. Ausser den Gründen, welche sie selbst nach Herrn B. gegen denselben in’s Feld führt und noch anderer, die Herr B. nicht angiebt, schliesst sie ihre auf diesen Vorschlag be- 39 zügliche Ausführung: „Der Ruf nach Trennung der Cassen kommt nicht von betrogenen Mitgliedern, die sich gegen die Gewerkvereine in ihrer Eigenschaft als Versicherungsgenossenschaften beklagen, sondern von ihren gewerblichen Gegnern, welche sie als Gewerkvereine fürchten. In der That, der Vorschlag erscheint uns in jedwelcher Form nur als ein indirectes Mittel, die Gewerkvereine zu verkrüppeln, und als solcher ist er ein Vorschlag, von dem wir aufs Emphatischste dissentiren müssen.“ — Endlich 3) sagt Herr B., der Vorschlag der Gewerkvereinsmehrheit sei in dem Gewerkvereinsgesetz von 1871 „als zu complicirt fallen gelassen.“ Dies ist nun völlig erdichtet. Jener Vorschlag ist in dem Gesetz von 1871 fallen gelassen, weil dasselbe überhaupt nicht auf Grund des Mehrheits-, sondern des Minderheitsberichtes erlassen wurde, und weil die englischen Gewerkvereine erklärten, lieber als ein Gesetz, das Trennung der Cassen anordne, wollten sie gar kein Gesetz; sie hätten so lange ohne dessen Privilegien existirt, dass sie, lieber als wegen derselben tödtlich geschädigt zu werden, derselben auch noch weiter entbehrten. Und in der That, sie hatten ganz Recht. Die abweichende Einrichtung der Hirsch- Duncker’schen Vereine kann als Gegenargument nicht gelten. Sie werden lediglich auf Grund theoretischer Anschauungen getroffen, und diese Gewerkvereine bestehen zu kurz, als dass von einer Erprobung jener Einrichtung durch die Erfahrung die Rede sein könnte. Wir müssen abwarten, ob in diesen Gewerkvereinen, wenn sie zu der Blüthe der englischen gelangt sein werden, das Princip der Cassen- trennung noch besteht. Dies sind die Angriffe, die Herr B. gelegentlich der Cassenfrage gegen mich richtet, Angriffe, die ihren Höhepunkt in einer höhnenden Tirade (S. 200) gegen mein Werk als das Corpus Juris und gegen mich als den Justinian der Arbeiterrechte finden. Nach der Beleuchtung, die ich diesen Angriffen soeben zu Theil werden liess, bedarf ich keines Wortes mehr , um auf diese Schmähungen zu erwidern. Ich registrire sie nur als charakteristisch und wende mich zur weiteren Betrachtung von Herrn B.’s „Kritik meines Systems“. „Das garize System“, urtheilt Herr Bamberger (S. 62) über meine Arbeiten, „oscillirt zwischen romantischer Hinneigung zu den tausend Rechtsabzirkelungen der alten Privilegiumsgenossenschaften und dem Sturm und Drang nach durchgreifender Reorganisation der ganzen Gesellschaft im Styl der kühnsten Neuerer.“ Allein in Wirklichkeit hat es weder mit jener romantischen Hinneigung noch mit dem Drang nach durchgreifender Reorganisation der Gesellschaft seine Richtigkeit. Denn, um von dem Letzteren zuerst zu reden: als Regel wird unter einer solchen Reorganisation eine Neuordnung der Gesellschaft durch Gewalt auf Grundlage neuer Principien verstanden. Nun stehe ich aber bei Allem, was ich als nothwendig oder wünschenswerth zeige, auf dem historisch gegebenen Boden, bin vor Allem darauf bedacht, die geschichtliche Continuität streng zu wahren, und statt einer durchgreifenden Reorganisation der ganzen Gesellschaft erstrebe ich allenthalben den- concreten geschichtlichen Verhältnissen angepasste Reformen, die nöthig sind, um die bestehende Organisation der Gesellschaft zu erhalten. Mit dem „Styl der kühnsten Neuerer“, scheint mir, hat dies recht wenig gemein. Was sodann jenen Vorwurf „romantischer Hinneigung“ u. s. w. angeht, so erklärt er sich einmal aus vorgefassten Meinungen des Herrn B. gegen mich, sodann aus seinem absoluten Mangel an historischem Sinn, den wir bereits bei Prüfung seiner positiven Darstellung kennen gelernt haben und der sich in einer Reihe von Stellen seines Buches in Ausfällen gegen mich wegen meiner Anknüpfung der Gewerkvereine an das gewerbliche Leben der Vergangenheit äussert, und endlich aus einem unzureichenden Verständnisse der Anforderungen, die an eine wissenschaftliche Behandlung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Fragen zu stellen sind. Ich will versuchen, Herrn B. kurz auseinanderzusetzen, wie sich die Sache verhält. Die Aufgabe der Wissenschaft, darin wird Herr B. mit mir übereinstimmen, ist die Darlegung des ursächlichen Zusammenhanges der Dinge. Als Consequenz ergiebt sich hieraus, dass es vor Allem darauf ankommt, die Entstehung einer Erscheinung zu erforschen; und demgemäss verwandte ich auch grosse Mühe und Sorgfalt auf die Erforschung der Entstehung der Gewerkvereine. Ich fand, dass in allen Gewerben, bezüglich deren überhaupt Nachrichten vorhanden sind, die Gewerkvereine im vorigen und zu Anfang dieses Jahrhunderts entstanden in einer Zeit des Uebergangs, nämlich bei Auflösung der alten Ordnung der Industrie unter den bei dieser Auflösung Leidenden zunächst zum Zweck ihrer tatsächlichen Aufrechterhaltung. Dies war eine äusserst interessante Entdeckung. Nun kam aber noch etwas Weiteres hinzu: Die englischen Gewerkvereine zeigen nämlich in Einrichtungen und Geist eine so augenscheinliche Aehnlichkeit mit den alten Gilden, dass ihre Freunde wie ihre Feinde- 4i schon lange vor meinen Arbeiten sie für eine Fortsetzung derselben erklärten, die Einen um dadurch ihr Dasein zu rechtfertigen, die Andern um, ohne weiterer Gründe zu bedürfen, sie verdammen zu können. Nicht ich erst, wie Herr B. insinuirt (S. 45), habe sie also- als „correcte Fortsetzungen“ der alten Gilden erklärt, ja wenn Herr B. unter „correcten Fortsetzungen“ verstehen sollte, dass die Gewerkvereine nichts weiter als die Fortsetzungen der alten Zünfte seien, nachdem die Arbeitgeber sich aus diesen zurückzogen, habe ich sogar das Gegentheil gethan, indem ich die für diese Theorie geltend gemachten Argumente als nichtig darlegte. Das, was ich vielmehr that, war Folgendes: Ich unterzog die Entstehung der verschiedenen Arten der Gilden einer Untersuchung, und da fand sich denn, dass alle diese verschiedenen Gildearten gleichfalls in Zeiten des Ueber- gangs, in Zeiten der Auflösung einer alten Ordnung zum Schutze der unter dieser Auflösung Leidenden entstanden. Es zeigte sich also eine Gesetzmässigkeit in der Entstehung der verschiedenen Gildeformationen, und dieselbe zeigte sich ferner nicht nur in ihrer Entstehung, sondern ebenso in ihrer weiteren Entwicklung und schliess- lichem Zerfall. Ja noch mehr: es zeigte sich auch, dass unter bestimmten Verhältnissen diese alten Gildeformationen ähnliche Einrichtungen trafen, wie die heutigen englischen Gewerkvereine unter ähnlichen Verhältnissen. Um es kurz zu fassen: ich habe die Gewerkvereine nicht als die correcte Fortsetzung der alten Gildenformationen, sondern als die neueste Entwicklungsform des Gildewesens gezeigt. Nun hat Herr B. ganz Recht, wenn er sagt (S. 45), dass die alten Gildeformationen „vergangen sind wie sie entstanden waren: aus den wechselnden Bedürfnissen der Gesellschaft, und man ganz beruhigt darüber sein kann, dass die Macht des ausgedehnten Wirtli- schaftslebens, welches sie zersprengt hat, sie auch am Wiederaufkommen hindern wird“. Die alten Zünfte haben ihren Dienst gethan und kommen nicht mehr zurück, und nur darin hat Flerr B. Unrecht, dass es nach seiner Darstellung scheint, als behaupte ich etwas Anderes. Habe ich doch vielmehr ausführlich gezeigt, dass die Zeit dieser alten Meistergenossenschaften vorbei ist, und dann noch deductiv begründet, warum sie nicht mehr bestehen können: weil nämlich das Princip der Unternehmer, wie das aller Herrschenden, die Concurrenz ist. Dies sagt jedoch gar nichts dagegen, dafes nicht heute bei ähnlichen Verhältnissen unter den dieselben Bedürfnisse wie die alten Zunftgenossen empfindenden Arbeitern 42 ähnliche Bildungen bestehen. Gewiss muss (vgl. Arbeitergilden I. 90) die Nothwendigkeit solcher Bildungen „aus den Bedürfnissen und Möglichkeiten von heute, nicht aus der lückenhaften Geschichte zurückliegender Jahrhunderte begründet werden“ (Bamberger S. 45.) Und mit dieser Begründung aus den concreten Verhältnissen der Gegenwart beschäftigt sich das erste Kapitel meines ersten Bandes und mein ganzer zweiter Band. Ich meine nun: diese Behandlungsweise hat vom „Romantischen“ ebensowenig, wie von „Hinneigungen“ an sich; sie ist nichts weiter als eine exacte wissenschaftliche Methode, die wie jedes wissenschaftliche Verfahren voraussetzungslos und radikal an alle Erscheinungen herantritt, die auch Bildungen, welche mit dem Schlagwort „romantisch“ verdammt zu werden pflegen, kühl und unbefangen als zu berücksichtigendes Material betrachtet, und auch davor nicht zurückschreckt, wenn ihre Resultate modernen Vorurtheilen in’s Gesicht schlagen. Wenn in Folge dieser Behandlungsweise auch Einrichtungen der Vergangenheit, welche die, um mit Comte zu reden, noch im metaphysischen Stadium sich befindende politische Schule der französischen Revolutionsära von abstracten Gesichtspunkten aus rücksichtslos verdammte, als den Verhältnissen ihrer Zeit entsprechend und somit für dieselbe berechtigt erscheinen, so ist dies kein Vorwurf, sondern ein wissenschaftliches Verdienst. Mit Phrasen wie „romantische Hinneigung zu den tausend Rechtsabzirkelungen der alten Privilegiumsgenossenschaften“ wird IlerrB. bei wissenschaftlichen Männern dagegen nichts ausrichten. Dies zur Wahrung meines allgemeinen Standpunktes gegenüber den Auslassungen des Herrn B. Die weiteren Ausstellungen desselben an einzelnen meiner Bemerkungen, die er als meine ganze Arbeit charakterisirend hervorhebt, sind zusammenhangslos. Es bleibt mir sonach nur übrig, sie in der Reihenfolge, in der er sie vorbringt, zu beleuchten. Eine Ausnahme mache ich nur mit dem, was er über meine Staatsauffassung sagt, worauf ich später zurückkommen werde. 1. Ohne viel Mühe lässt sich der Vorwurf beseitigen, man begegne bei mir „dem „illegitimen (!) Arbeiter“, welcher nämlich nicht vorschriftsmässig gelernt habe (S. 160, Bd. I)“: denn ich detaillire an der bezeichneten Stelle lediglich die von einem Gewerkvereine befolgte gewerbliche Politik, wobei ich mich jeglichen Urtheils über \ 43 dieselbe enthalte. „Illegitime Arbeiter“ ist nichts Anderes als die Uebersetzung des terminus technicus: „Illegal hands“. 2. Complicirter ist die zweite Ausstellung. „Man lese' 1 , sagt Herr B. (S. 63), „im I. Bande S. 123 und 124 den Nachweis, dass ein Mann, dessen Kunstfertigkeit durch eine neuerfundene Maschine entbehrlich wird, dieselben Ansprüche auf Staatsentschädigung hat, wie ein Hauseigenthümer, über dessen Grund eine Eisenbahn geführt wird“. Allein es ist mir unbegreiflich, wie Herr B. sagen kann, ich rede an der bezeichneten Stelle von Leuten, deren „Kunstfertigkeit durch neuerfundene Maschinen entbehrlich werde“. Ich spreche an jener Stelle von der Lage derjenigen Arbeiter, welche die bis 1814 vom Staate vorgeschriebene siebenjährige Lehrzeit durchgemacht hatten, als diese Vorschrift 1814 aufgehoben wurde, und sage, dass sie ebenso wie der Landeigenthümer bei Expropriationen einen Anspruch auf Entschädigung hatten, zum mindesten bis zum Betrage der in den sieben Jahren auf Bildung im Gewerbe verwendeten Kosten. Denn was Anderes hatten jene Arbeiter sich gegen Aufwand der durch das staatliche Verlangen einer siebenjährigen Lehrzeit verursachten Kosten erworben als eine Kundschaft? Kundschaften betrachten wir aber seit Hermann, ebenso wie das Land als Kapital. Wenn ich nun sage, dass der englische Staat bei Aufhebung des Lehrlingsgesetzes 1814 den Arbeitern, welche eine siebenjährige Lehrzeit durchgemacht hatten, ebenso eine Entschädigung schuldete, wie den Landeigenthümern bei Expropriationen, so bin ich deshalb noch keineswegs der Ansicht, dass „ein Mann, dessen Kunstfertigkeit durch eine neuerfundene Maschine entbehrlich wird“, z. B. ein Uhrschlüsselfabrikant nach Erfindung der Taschenuhren, die man am Bügel aufzieht,' einen Anspruch auf Entschädigung habe. Letzterer Fall ist nämlich nicht im geringsten mit dem von mir Erörterten analog. Beide Fälle haben allerdings das gemeinsam, dass in Beiden eine Kundschaft verloren wird. In dem einen Falle aber war in Folge besonderer staatlicher Bestimmungen, um diese Kundschaft zu erlangen, ein Capitalaufwand nöthig, der nicht nothwendig gewesen wäre, hätte jene staatliche Bestimmung nicht bestanden; für die Uhrschlüsselfabrikanten war dies nicht der Fall. Hebt nun der Staat im ersten Falle jene Bestimmungen auf, so ist es allerdings theoretisch zu billigen, wenn die durch diese Aufhebung in ihren Interessen Geschädigten den Anspruch erheben, dass der Staat ihnen mindestens die Erhöhung der zur Erwerbung der Kundschaft 44 nöthigen Kosten ersetze, welche seine früheren positiven Einrichtungen verursacht hatten: denn die alten Gewerbtreibenden befinden sich in Folge der grösseren von ihnen aufgewendeten Kosten nun im Nachtheil im Verhältniss zu den neuen Gewerbtreibenden, welche diese Kosten nicht auf wenden mussten. Auch hat der Staat in andern Fällen diesen Anspruch auf Entschädigung anerkannt. So wurde in Breslau bei der Aufhebung der Realrechte einiger Gewerke die Gemeinde nicht weniger als 1,165,320 Rthlr. Entschädigung an sie schuldig. Und hierin zahlte man nur den Verlust in der Kundschaft, der dem Einzelnen durch Concurrenz neuer Gewerbeglieder drohte, welche die früher zum Erwerb einer Kundschaft nöthigen Kosten nicht mehr aufzuwenden hatten. Die Kundschaft, welche, nachdem diese Concurrenz eingetreten, jeder ehemals- Berechtigte wirklich hatte, behielt doch ihren Tauschwerth. (Vgl. Hermann, Staatswirthschaftl. Unters. 1. Aufl. S. 8.) Hätte Herr B. seine volkswirthschaftlichen Studien bei deutschen Gelehrten, statt bei Bastiat gemacht, so würde er über meine Ausführungen nicht in Verwunderung gerathen sein. 3. Ein dritter Vorwurf des Herrn B. gegen mich ist der, dass ich als der Erste und Einzige das „Rattening“ der Sheffielder Gewerkvereine gerechtfertigt habe. Unter Rattening aber wird zwar nicht, wie Herr B. sagt (S. 63), „das Wegstehlen der Werkzeuge, gegen diejenigen Kameraden verübt, welche sich dem Arbeitsverbot der Strikemacher nicht unterwerfen“, sondern das Verstecken der Werkzeuge von Arbeitern, welche einen Paragraphen der Statuten verletzen oder ihre Beiträge nicht zahlen, bis sie diesen von ihnen übernommenen Pflichten genügt haben, verstanden. Nun ist dieses Verfahren der Sheffielder Gewerkvereine unzweifelhaft ungesetzlich, und es ist mir weder an dieser noch an irgend einer andern Stelle eingefallen, etwas Ungesetzliches zu rechtfertigen. Das was ich that, war vielmehr Folgendes: Bei meinen Nachforschungen über die englischen Gewerkvereine wurde mir von allen englischen Sachverständigen, die ich kennen lernte, mitgetheilt, dass sich in Sheffield die Tradition erhalten habe, dieses Rattening datire aus der Zeit König Aelfred’s, und ich wurde aufgefordert, doch einmal zu prüfen, wie sich die Sache verhalte, weil jene Tradition, wenn richtig, eine Erklärung geben könne dafür, dass das Rattening gerade in Sheffield, wo die ganze Industrie noch vielmehr von den alten gewerblichen Verhältnissen an sich hat, sich findet. Nun fanden sich zwar keine Beweise für das Vorkommen des Rattening in König Aelfred’s Zeiten; wohl aber fand ich, dass Rattening das Executionsmittel aller Zünfte war, der englischen wie der continentalen. Die Zunft betrachtete sich als Gläubiger und pfändete in der angegebenen Weise ihre Mitglieder, bis diese ihre Pflichten erfüllten. In Deutschland nannte man dieses Rattening „Handwerklegen“. Ein derartiges Pfändungsrecht des Gläubigers gegen seinen Schuldner findet sich ferner in den ältesten Gesetzen aller germanischen Stämme. Dies nun hob ich gegenüber dem maasslos übertriebenen Spectakel, der wegen des Rattening von den den Gewerkvereinen feindlichen Arbeitgebern, die noch dazu selbst etwas Aehnliches (Arbeitergilden II. 261), allerdings unter gesetzlichem Schutze betrieben, hervor. Wenn aber eine Erklärung ebenso viel ist wie eine Rechtfertigung, dann wehe allen Criminalpsvchologen! 4. Nimmt Herr B. Anstoss, dass ich die Malthus’sche Lehre rechtfertige. Was ich wirklich thue, ist, dass ich sie in beschränktem Maasse als richtig anerkenne, und diesen Fehler habe ich mit den meisten wissenschaftlichen Nationalökonomen, mit Ausnahme von Bastiat und Carey, gemein. Wenn aber Herr B. weiter sagt, „ich erwecke im Leser den Gedanken, dass wir einst auch Zeugungsämter haben müssen, welche die menschliche Reproduction plan- mässig in jedem einzelnen Falle von Gesellschaftswegen regeln, statt sie dem manchesternen Individualitätstrieb zu überlassen“, so ist dieser Einfall so heiter, dass ich wohl begreife, dass ihn Herr B. selbst auf die Gefahr hin, sich einer Verläumdung schuldig zu machen, nicht an sich halten konnte. In Wirklichkeit nämlich erkläre ich mich „mit gewohnter Emphase“ gegen jegliche staatliche Beschränkung der Ehe (Arbeitergilden II. 172) und das Einzige, was ich für nothwendig erkläre, ist, dass für die in der Industrie beschäftigten Arbeiter Verhältnisse geschaffen werden, welche, ähnlich wie das kleine Grundeigenthum auf die vom Ackerbau Lebenden wirkend, jeden Einzelnen von selbst die Nothwendigkeit eines vernünftigen Verhaltens in Bezug auf die Ehe erkennen lassen und ihn zu entsprechendem Verhalten bewegen. Herr B. lässt mich also das meinen wirklichen Anführungen direct Entgegengesetzte sagen, ebenso wie er an anderer Stelle (S. 182) mich als Bekenner einer Richtung anführt, welche „die Arbeiter nicht mehr nach Verschiedenheit der Leistungen will ‘ernten lassen, sondern vielfach begehrt, entweder dass der Fleissige, Starke und Fähige nicht mehr schaffe als der 46 Schwache, Faule und Unfähige, oder dass er doch dafür nicht mehr Lohn empfängt“, trotzdem ich diese Richtung in meinem Werke (II. 71, 72, 85, 329) ausdrücklich und aufs Entschiedenste verurtheilt habe! Aber wenn es gilt seinen Gegner zu schmähen, ist es Herrn B. ganz gleichgültig was er sagt. So schreibe ich an einer Stelle (Bd. II. S. 286) von der zunehmenden Möglichkeit die kommenden Preise aus gegenwärtigen Anzeichen vorauszuberechnen und führe statistische Berechnungen an, welche eine zunehmende Fertigkeit der Spe- culation in der genannten Vorausberechnung aufs Schlagendste zeigen. Man sollte nun meinen, Herr B. würde mir im Interesse seiner Standesgenossen dankbar sein für die Hervorhebung der Thatsache, dass Speculationsgewinnste immer mehr dem Verdienst statt dem Spiele des Zufalls zu danken sind. 'Aber höhnend ruft er: Specu- lanten und solche, die es werden wollen, würden nicht verfehlen, sich auf die Stelle zu stürzen, wo von der Möglichkeit die Rede ist, die künftigen Preise aller Dinge mit Sicherheit voraus zu berechnen: und damit glaubt er meine Ausführungen vernichtet zu haben! Indess der Hass des Herrn B. gegen mich und seine Wuth mich todt zu schlagen, hat auch seine heiteren Seiten. Sehr oft verleiten sie ihn zu Widersprüchen mit sich selbst (vgl. S. 62 und 85, S. 30 und 54, S. 3 und 60 u. a. m.) und Herr B. schmäht mich dann auf der einen Seite, weil ich dies, und auf der andern, weil ich dessen Gegentheil thue. Nirgends jedoch hat der Zorn das Ge- dächtniss des Herrn B. so rasch getrübt, als zwischen S. 65 und 70. Auf S. 65 heisst es: Schlage man meine Schlusscapitel auf, so endige Alles in den Fischschwanz der altbekannten und kaum besprechens- werthen Empfehlungen. „Der Nachdruck des ganzen Finales in Brentano’s Zukunfts-Oekonomie liegt auf einer Ansprache an die Reichen, doch recht fromm und menschlich zu sein, namentlich nicht zu viel zu speculiren, und nicht noch reicher werden zu wollen“. Auf S. 70 befinden sich die wüthendsten Tiraden gegen mich, weil ich in meinen Forderungen sogar über die arbeiterfreundliche Minderheit der englischen Gewerkvereins-Commission hinausgehe!! Der Zorn auf S. 65 entspringt offenbar Herrn B.’s Aerger, dass ich trotz aller schonungslos von mir aufgedeckten Missbräuche, welche das „Capital“ sich zu Schulden kommen liess, das Kind nicht mit dem Bade ausschütte, und nicht mit den Socialdemokraten nach „Abschaffung des Capitals“ verlange. Selbst der Versuch einer Wi- 47 derlegung meiner Arbeiten wäre dann überflüssig gewesen! Indessen besagen meine Schlusskapitel doch das Gegentheil von dem, was Herr B. sie sagen lässt. Auf S. 366 meines zweiten Bandes führte ich aus, dass eine Concentration der Industrie in den Händen weniger reicher Arbeitgeber naturgemäss eintreten, aber nichts weniger als ein Nachtheil für die Arbeiter sein werde, und auf S. 338 bezeichne ich als das unentbehrliche Mittel zur Losung der wirthschaftlichen Seite der socialen Frage: „die Regelungen der organisirten Selbsthülfe der Arbeiter und, wo diese nicht ausreicht, der Gesetzgebung.“ Doch ich verweise den Leser auf meine Schlusskapitel selbst. Mit dem Widerspruch, in dem ich mich mit der Minderheit der englischen Gewerkvereins-Commission befinden soll, hat es aber seine besondere Heiterkeit. Schon Herr Oppenheim hat es einmal versucht englische Autoritäten, auf die ich mich berief, gegen mich ins Feld zu schicken. Damals war es Mundelia, der auf seiner Seite stehen sollte (vgl, „Hamb. Corresp.“ 27. Jan. 72). Allein er wurde von mir in meiner Entgegnung darüber dermaassen heimgeschickt (vgl. „Hamburger Corresp.“ 27. Febr. 72), dass der betreffende Passus i 1 Oppenheim’s „Kathedersocialismus“ verschwand. Herr Bamberger hat nun gleichfalls dasselbe Kunststück versucht, einmal mit dem englischen Grafschaftsrichter Kettle und sodann mit der Minderheit der Commission. „Kettle“, sagt Herr B. S. 242, „bekennt sich nicht wie Mundelia zu der Ansicht, dass die Organisation in Gewerkvereinen (für die er minder begeistert ist) nothwendige Voraussetzung sei, um dem Compromiss von Seiten der Arbeiter die nöthige Adhäsion zu verschaffen“, und dafür beruft er sich auf eine 1864 erschienene Broschüre Kettle’s. Allein Herr Kettle hat seine in dieser Broschüre niedergelegte Ansicht 1871 ausdrücklich zurückgenommen in einer Rede, die ich wörtlich mitgetheilt habe (S. 297), die Herr B. aber unterschlägt; er hat ferner'auf Anregung und in Verbindung mit den Gewerkvereinen eine Bill über Einigungsämter und Schiedsgerichte ausgearbeitet, die am 6. August 1872 Gesetz wurde, von der aber Herrr B. nichts weiss; und zum Ueberfluss ist Herr Kettle noch in einem Briefe an mich vom 10. März 1873 den Auslassungen des Plerrn B. über ihn entgegentreten, den ich mit seiner Erlaubnis im Anhänge abgedruckt habe. Am schlimmsten aber ergeht es Herrn B., wenn er den Minderheits-Bericht der englischen Gewerkvereins-Commission an verschiedenen Stellen (S. 70, 196, 201, 243, 344) seines Buchs gegen mich in’s Feld zu führen versucht. Es ist 48 dann nämlich beinahe so, als beweise er aus meiner eigenen Seelenreinheit die Schwärze meiner Seele. Der Verfasser des Minderheitsberichts, auf Grund dessen das Gewerkvereinsgesetz von 1871 erlassen wurde, war nämlich der mir befreundete Herr Frederic Harrison, und da er wusste, dass ich mit der Gegenwart der englischen Gewerkvereine ebenso und mit ihrer Vergangenheit noch besser vertraut war als er, da er ferner meine Gesinnung kannte und auch wusste, dass ich die allgemeine politische Lage in England hinreichend kannte, um die Rücksichten zu verstehen, die auf dieselbe genommen werden mussten, gab er mir seinen Bericht, bevor er ihn bei der Commission einreichte, zur Prüfung. Wir stimmten nun' bezüglich dieses Berichtes in Allem und Jedem überein, insbesondere auch darin, dass der Vorschlag, die Gewerkvereine gegen Unterwerfung unter Normativbedingungen zu befähigen, dass sie auf gesetzlichem Wege Beiträge und Geldstrafen erheben könnten, zurückzuweisen sei. Dieser Vorschlag ging nämlich nicht von den competenten Vertretern der Gewerkvereine, sondern von Roebuck, einem ihrer heftigsten Gegner, aus. Seine Tendenz war nicht, die 'Gewerkvereine zu fördern', sondern sie zu vernichten, denn die vorgeschlagenen Normativbedingungen waren der Art, dass kein Gewerkverein sie, ohne Selbstmord zu begehen, hätte annehmen können. Dies Alles würde Herrn B. bekannt sein, hätte er die in dem von ihm übrigens nur verstümmelt wiedergegebenen Minderheitsgutachten als Beleg angeführte Quaestio 6641 in den Zeugenaussagen nachgeschlagen. Wenn ich aber auch alles in dem Minderheitsbericht Gesagte mit Rücksicht auf die Verhältnisse für das zur Zeit Richtige halte, so spricht das nicht gegen meine weitere Ansicht, dass mit Weiterentwickelung der Verhältnisse die Gesetzgebung in die Lage kommen wird, noch weiter gehen zu müssen. Damit übrigens der Leser nicht meine, dass ich ihm Märchen erzähle, hat mir Herr’ Harrison einen das hier Gesagte bezeugenden Brief geschrieben, den ich im Anhänge mittheilen werde. Vermuthlich wird darnach Herrn B. und Genossen die Lust vergehen, mich als im Widerspruch mit meinen Freunden in den Dingen zu bezeichnen, in denen ich mich mit ihnen Eins weiss. Man sieht aber: Plerr Bamberger ist als Kritiker ebensowenig glücklich, wie als Geschichtschreiber! Im Vorgehenden habe ich die gegen mich gerichtete Kritik des Herrn Bamberger beleuchtet. Die folgenden Zeilen sollen seine Bemerkungen gegen den Katheder-Socialismus im Allgemeinen betrachten. Allein aus • zwei Gründen wird sich auch diese Betrachtung vornehmlich mit dem Verhältnisse der' Angriffe des Herrn B. zu mir zu beschäftigen haben. Der eine Grund ist der: Es lässt sich allerdings nicht mit Bestimmtheit sagen, wen Herr B. (S. 16) unter dem einen Gelehrten versteht, auf dessen Einfluss der Katheder-Socialismus zurückzuführen sei. Allein da Herr B. auf S. 16 und 17 von mir vornehmlich redet, und da die Spitze seines ganzen Pamphlets sich gegen mich hauptsächlich richtet, scheint er an mich zu denken, wenn er von dem einen Manne und einem Buche redet', die genügt hätten, um die sog. Katheder-Socialisten-Schule zu stiften. Sollte diese Auffassung aber richtig sein, so muss ich die Ehre, die mir Herr B. erweist, als eine völlig unverdiente zurückweisen. Es ist dann nur ein neuer Beweis gegeben, wie wenig die sog. deutsche Freihandelsschule über Diejenigen unterrichtet ist, gegen die sie fortwährend ankämpft. Zuerst nämlich entdeckte Herr Eras im Geheimrathe Dr. Engel die Quelle alles Uebels. Sodann sprach Herr Oppenheim in der „Gegenwart“ von einer Wagner’schen Schule und nannte mich einen Schüler Adolph Wagner’s. Hierauf redete Herr Meyer in der „Spener’schen Zeitung“ von der Roscher’schen Schule, und nun entdeckt Herr Bamberger in mir Denjenigen, nach dessen Hinrichtung die ganze „neue Richtung“ erschlagen ist. Wenn die Ehre des 7Cqwtov yjevdog noch den übrigen sog. Katheder-Socialisten der Reihe nach zuertheilt sein wird, wird die Freihandelsschule der Wahrheit ziemlich nahe gekommen sein. Denn, während wir freudig bekennen, auf den Schultern von Roscher, Knies, Engel u. A. zu stehen, haben wir Jüngeren Alle von einander gelernt. Brentano, ,»Wissenschaft!.“ Leistung. 4 50 Würde somit eigentlich kein Grund vorhanden sein, die gegen den Katheder-Socialismus im Allgemeinen gerichteten Angriffe als gegen mich gerichtet zu behandeln, so zwingt doch ein zweiter Grund zu letzterem Verhalten. Herr B. verfährt nämlich so, als ob wir Alle, die wir Katheder-Socialisten heissen, in Allem und Jedem dieselben Anschauungen hätten. Nun herrschen aber unter uns, ebenso wie unter den deutschen Freihändlern, theihveise recht verschiedene Meinungen, und während Herr B. mich insbesondere für Ansichten des Herrn von Scheel verantwortlich macht, -besteht zwischen Schmoller und mir einerseits und Herrn von Scheel und Anderen andererseits gerade die grösste Verschiedenheit. Da jedoch, wie gesagt, Herr B. mich stets mit seinen Angriffen gegen den Katheder- Socialismus verquickt, bleibt nichts übrig, als dass ich diese Angriffe als gegen mich allein gerichtet behandle. Die famosen Angaben des Herrn B. über die Entstehung des Kathedersocialismus aus dem Neid und der Missgunst der jungen „von Haus aus dürftigen“ Gelehrtenwelt wurden schon früher berührt. Nachdem der Kathedersocialismus aus so jämmerlichen Motiven--, entstanden, haben „die sich so nennenden Realisten der deutschen Nationalökonomie“, nach Herrn B. (S. 17), aber „auch nicht einen kritischen Satz geliefert, der ihnen nicht aus dem alten St. Simon, aus Fourier undProudhon vorzulegen wäre“. Nun ist das hauptsächliche kritische Resultat, welches sich aus meinen Arbeiten ergiebt, nicht etwa der allerdings sehr richtige Satz, „dass die Manchesterschule blos die Erzeugung der Werthe ins Auge fasse ohne Rücksicht auf deren Verdrehung“, noch auch besteht es in „Theorien über Staat und Gesellschaft“, sondern in der Lehre, dass die Theorie Adam Smith’s, dass jeder Einzelne sich selbst überlassen die nöthige Einsicht und Energie besitze, um sein Wohl und damit das der Gesammtheit am meisten zu fördern, nur für die ökonomisch Ausgezeichneten richtig sei, dass dagegen die grosse Masse, der Mittelschlag, ohne besondere Organisation nicht einmal das Mittelmaass erreiche, sondern nur tiefer herabsinke. Ich weiss wirklich nicht, ob sich diese Lehre bei den französischen Socialisten schon findet, und würde Herrn B. sehr dankbar sein, wenn er den Nachweis lieferte, dass dem in der That so sei. Ich muss ihm aber im Voraus versichern, dass ich, weit entfernt zu rufen: Pereant, qui ante nos nostra dixerunt, darin, dass Männer, wie er sagt, von Scharfsinn, schon früher denselben Satz aussprachen, zu dem ich durch Induction aus den wirklichen Verhältnissen des Lebens gelangte, nur einen Beweis für die Richtigkeit dieses Satzes sehen, darum aber mein Verdienst nicht geschmälert glauben würde: denn nicht kommt es in der Wissenschaft, wie Herr B. anzunehmen scheint, an auf das Aussprechen neuer Sätze, — was ja, solange man sie nicht zu beweisen braucht, ad libitum stattfinden kann, — sondern auf die Begründung eines Satzes. Aber Herr B. hält dafür, dass in der besonderen Staatsauffassung das Hauptmerkmal des Kathedersocialismus bestehe, und dass der Letztere mit dem wilden Russen Bakunin das gemein habe, dass Beide den Eingriff des obersten Regiments in die Privatthätig- lceit nicht als die Ausnahme, sondern als regelmässige Anforderung vom Staatsgedanken ableiteten. Die sog. Manchesterschule dagegen sei keineswegs principiell gegen Staatseinmischung, sondern sei gern mit derselben als Ausnahme einverstanden, wo im einzelnen Falle die Nothwendigkeit nachgewiesen werde. Was die letztere Behauptung angeht, so wurde sie, als wir die positive Darstellung des Herrn B. betrachteten, bereits in ihrer Unrichtigkeit gezeigt. Was die Behauptung angeht, ich leite die Staatseinmischung als regelmässige Anforderung vom Staatsgedanken ab, so ist sie einfach nicht wahr. Herr B. ist entschieden unglücklich gewesen, indem er gerade mich mit dieser seiner Behauptung in Verbindung brachte, denn unter allen sogenannten Kathedersocial isten bin ich wohl Derjenige, der einer aus dem Staatsgedanken abgeleiteten Staatseinmischung am abgeneigtesten ist. Allerdings verweist Herr B. (S. 62) sogar auf eine angebliche Ausführung meinerseits, „dass in dem Begriff des Staates auch schon die Schlussfolgerung gegeben liege von der Omnipotenz des Staates“. Jene meine Ausführung besagt aber etwas ganz Anderes. Ich spreche an jener Stelle (Arbeitergilden 1 .126) gegen die principielle Verwerfung jeglicher Staatseinmischung seitens der Smith’schen Schule, welche die Thätigkeit des Staates lediglich auf den Rechtsschutz beschränkt wissen wolle. Dem entgegen hebe ich hervor, dass aus dem Begriff des Staates hervorgehe, dass principiell nichts von der Staats- thätigkeit ausgeschlossen sein könne, bezüglich dessen eine Gemeinsamkeit der Bedürfnisse des Volkes besteht, dass auch thatsächlicli niemals die Staatsthätigkeit mit dem blossen Rechtsschutz zusammengefallen sei, dass vielmehr die Staatsthätigkeit überall da eingreifen muss, „wo ohne sie die Befriedigung der Bedürfnisse des Volkes, 4 * respective der Mehrheit desselben, gar nicht oder nur unter unsäglichen Leiden möglich ist.“ Diese Staatsauffassung ist aber „gleich weit von der absolutistischen Theorie einer alles verschlingenden Staatsgewalt, wie von der naturrechtlichen Verherrlichung des Individuums und seiner Willkür. Indem sie den Staat in den Fluss deshistorischen Werdens stellt, giebt sie zu, dass seine Aufgaben je nach den Culturverhältnissen bald engere, bald weitere sind.“ (Schmol - ler, Eisenacher Verhandlungen S. 3). Es bleibt also nach ihr Sache der Einzeluntersuchung, zu zeigen, wo Staatsthätigkeit eingreifen muss. „Zeigen sich“, sagte ich in meinem gegen Herrn Oppenheim gerichteten Aufsatze über abstracte und realistische Volkswirthe, „bei der realistischen Untersuchung Nothstände, welche beseitigt werden müssen und nicht anders als durch Staatshülfe beseitigt werden können, so- wird Staatshülfe verlangt; wo dies nicht der Fall ist, genügt Selbsthülfe.“ Und diesem Grundsätze entsprechend bin ich bei allen’meinen Arbeiten verfahren. In keinem einzigen Falle habe ich die Noth- wendigkeit einer Staatseinmischung durch Ableitung aus dem Staatsgedanken begründet, sondern in den wenigen Fällen, in denen ich von solcher Nothwendigkeit sprach, stets aus den Bedürfnissen des wirklichen Lebens. So namentlich auch in der vielfach angefeindeten Stelle (Arbeitergilden II. 304 ff.), in der ich es als wahrscheinlich darstelle, dass der englische Staat in der Gewerkvereinsfrage in Zukunft noch weiter thätig werden müsse, als er durch das Gewerkvereinsgesetz von 1871 und das Schiedsgesetz von 1872 thätig geworden ist. Es ist dies ein Punkt, in dem ich mich auch von meinem Freunde Harrison trenne, obwohl ich mit ihm darin übereinstimme, dass die- Bestimmungen genannter Gesetze das zur Zeit allein Richtige sind. Aber für die Zukunft befürchte ich eine Degeneration der Gewerkvereine und der Einigungsämter oder Arbeitskammern, weil Alles degenerirt, was einmal das Herrschende geworden. Sollten die wirklichen Verhältnisse die von mir befürchtete Entwicklung nicht nehmen, so bin ich der Letzte, der weitere Staatsthätigkeit fordern wird. Wenn aber Herr B. (S. 33) nichts gegen Staatsthätigkeit einzuwenden hat, wo deren Nothwendigkeit im einzelnen Falle nachgewiesen wird, so sehe ich nicht ein, warum er meine Grundanschauung über die Sphäre des Staates angreift. Es kann dann höchstes über die einzelnen Fälle, in denen der Staat eingreifen soll, ein Streit zwischen uns bestehen, und allerdings würden derartige Streitigkeiten 53 im Einzelnen zwischen uns wohl recht häufig sein, da Herr B. auf S. 20 erklärt, „das Höchste, was er der obersten Ueberwachung zutraue, sei die negative Leitung“. Es tritt hier in der That ein tiefer liegender Unterschied zu Tage, der zwischen uns Beiden besteht, und der sich auch an einer Stelle des Buches des Herrn B. (S. 53) äussert, wo er die Nationalökonomie sehr zu ihren Ungunsten mit der Arzneikunde vergleicht: „Je mehr die Naturwissenschaft vordringt, desto bescheidener wird unsere praktische Medizin. . . . Nicht so die Apotheke unserer jungen Wirthschaftslehre.“ Der zwischen den sogenannten deutschen Freihändlern und meiner Anschauung bestehende tiefer liegende Unterschied erscheint hiernach als eine Verschiedenheit der Anschauung über die Möglichkeit eines berechneten Eingreifens in das Wirthschaftsleben. Von den sogenannten deutschen Freihändlern wird als Regel diese Möglichkeit mit dem Hinweis auf die Naturgesetze des wirthschaftlichen Lebens bestritten, deren Lauf durch keinerlei Eingreifen geändert werden könne. Nun ist es mir allerdings fraglich, ob Alles, was die bisherige Nationalökonomie als Naturgesetz annahm, als solches wirklich sich halten lässt. Die Frage des Bestehens einzelner bestimmter Naturgesetze ist jedoch eine Frage für sich, und wer irgend mit meinen Arbeiten bekannt ist, wird bezeugen, dass mir nichts ferner liegen kann, als die Existenz von Gesetzmässigkeiten im gesellschaftlichen und wirthschaftlichen Leben im Allgemeinen zu leugnen. Allein wo immer es der Natur allein überlassen wird, durch ihr Wirken •Unordnungen zu beseitigen und nothwendige Fortschritte herbeizuführen, ist sie grausam, Kräfte verschwendend und zerstörend in ihrem Schalten. Nach Erkenntniss der Naturgesetze kann es deshalb die Aufgabe des Menschen nicht sein, alles dem Wirken der Natur zu überlassen und sich — ganz abgesehen von dem Eingreifen, welches den Naturgesetzen zuwider ist, — auch jeglichen berechneten Wirkens zur Ergänzung jener Mängel der Natur zu enthalten. -Es ist vielmehr ein menschliches Eingreifen nöthig, ein Eingreifen, welches entweder durch Beseitigung der Ursachen verderblicher Erscheinungen die Nothwendigkeit des Eintritts der letzteren beseitigt, oder welches da, wo man es mit unabänderlich gegebenen Ursachen zu thun hat, eine Anticipation ist des natürlichen Wirkens. So beseitigt der Arzt mit kühnem Schnitt das dem Brande verfallene Glied um Kräfte zu schonen, Schmerzen zu ersparen und den ganzen Körper zu retten. Von demselben Gesichtspunkte aus hat es Huxley vor einigen Jahren 54 in einer trefflichen Rede als die Aufgabe der Erziehung bezeichnet, die Menschen zur Erkenntniss der Naturgesetze zu führen, um eine diesen Gesetzen entsprechende Regelung des Lebens zu ermöglichen. Und dieselbe Bedeutung wie die Erkenntniss der Naturgesetze im Allgemeinen für das allgemeine Verhalten der Menschen hat im Be- sondern die Erkenntniss der wirthschaftlichen Gesetze für das Verhalten im wirthschaftlichen Leben. Allein während in Folge der Erkenntniss der Gesetze der physischen Natur heutzutage jeder Kluge sein Haus durch einen Blitzableiter zu schützen sucht, befinden sich die Gegner jeglichen berechneten Eingreifens in das Wirthschaftsleben noch auf dem Standpunkt des Wilden, der, wenn der Blitz seine Hütte in Brand steckt, sich niederwirft»und den Donnergott anbetet: nur heisst der Donnergott hier Naturgesetz. Mit dem Aussprechen dieses Wortes glauben sie nämlich ihre ganze Aufgabe im social - politischen Leben erfüllt. Schlägt der Blitz irgendwo ein, d. h. tritt eine öconomische Katastrophe ein, werden so und so viel Häuser bankerott, so und so viel Arbeiter brodlos, sinkt der Lohn unter das Maass, das dem Arbeiterstamm das Fortbestehen ermöglicht, oder entwickeln sich aus bestehenden ökonomisch-politischen Verhältnissen gar revolutionäre und reactionäre Bewegungen, so ist das Höchste, wozu sie sich versteigen, dass sie die Ursache untersuchen, das Resultat in eine wissenschaftliche Formel bringen, z. B. sagen: Das Angebot überstieg die Nachfrage, oder umgekehrt, und dann beruhigen sie sich selbstzufrieden mit dem Bewusstsein dieser Erkenntniss. Aber warum musste der Blitzstrahl die Ilütte in Brand stecken? Warum musste das Angebot die Nachfrage übersteigen? Dass durch die Beseitigung der Ursachen die Naturnothwendigkeit des Eintretens der Wirkungen aufhört, will Keinem in den Kopf, ebensowenig wie die Wahrheit, dass man bei unabänderlich gegebenen Ursachen durch der Erkenntniss der Naturgesetze entsprechendes berechnetes Eingreifen dahin gelangen kann, dieselben Wirkungen herbeizuführen, wie die sich selbst überlassene Natur, allein ohne die Grausamkeit, Verschwendung und Zerstörung, welche deren Eingreifen begleiten. Und während in der praktischen Medizin der Standpunkt der Prager und Wiener Schule, welche aus Verzweiflung an der Möglichkeit des gedeihlichen berechneten Eingreifens sich zu einem medizinischen laissez- aller bekannte, längst überwunden ist, sträuben sich die deutschen Freihändler, wenn auch nicht mehr in Folge ihrer Anschauungen 55 über die Staatssphäre, so doch, weil sie an der Möglichkeit des Gelingens verzweifeln, gegen jegliche positive Regelung des Wirthschafts- lebens. Im Gegensatz zu dieser Anschauung halte ich nun, ähnlich wie die neueste medicinische Schule dafür, dass uns die Erkenntniss der Naturgesetze nicht nur dazu dienen könneund solle, uns vor jeglichem diesen Gesetzen widersprechenden Verhalten zu bewahren, sondern auch dazu, um unser Leben diesen Gesetzen entsprechend positiv einzurichten. Bezüglich dieser Einrichtung besteht aber noch ein weiterer Gegensatz zwischen Manchesterschule und Kathedersocialismus. Der Letztere behauptet, die Volkswirthschaft solle auf „ethischen Grundlagen“ beruhen. Herr B. dagegen erklärt es ,(S. 40) für „erhabenen Unsinn, von einer ethischen Richtung in der Volkswirthschaft zu reden“. Allein auch hier gilt, wie so oft wo Herr B. tadelt, der Satz: Ars non habet osorem nisi ignorantem! Indess wäre es ungerecht, ihm hier allein die Schuld seiner Unwissenheit zuzuschreiben, denn in der That, „von ethischer Volkswirthschaft“ ist in den letzten Jahren Von Vielen in einer Weise geredet jvorden, dass man nur sagen kann: Vergieb ihnen, denn sie wussten nicht, was sie thaten! Ich will nun kurz auseinandersetzen, welches der Sinn ist, in welchem ich in meinen bisher veröffentlichten Schriften für ethische und allgemein politische Gesichtspunkte bei Behandlung wissenschaftlicher Fragen Beachtung beanspruchte, und in welcher Weise ich in meinen einleitenden geschichtlichen Vorlesungen über Nationalökonomie im November 1872 meinen Zuhörern klar zu machen suchte, was unter Volkswirthschaft auf ethischer Grundlage zu verstehen sei. Die Sache ist höchst einfach. Die politische Oekonomie beschäftigt sich mit den materiellen Interessen der Völker, mit der wirth- schaftlichen Seite des Volkslebens. Indem sie dieses thut, geht sie jedoch keineswegs von der Anschauung aus, dass die Erzeugung und Anhäufung von Reichthum das Hauptziel des Strebens eines Individuums oder einer Nation sein solle. Sie betrachtet die materiellen Güter vielmehr deshalb besonders, weil materielles Wohlbefinden die nothwendige Bedingung zum sittlichen und intellectuellen Wohlbefinden des Einzelnen, eines ganzen Volks und des Menschengeschlechts ist, und weil materieller Reichthum nothwendig ist zur Erreichung der Zwecke und zur Blüthe des Staatswesens: also untergeordnet unter allgemein ethische und allgemein politische Gesichtspunkte. Dies beweist der Gang und die Entwicklung der ökonomischen Wissenschaft. Alle die Schriftsteller des Alterthums, welche ökonomische Fragen behandelten, Aristoteles, Xenophon u. A., selbstverständlich auch die hierher gehörigen mittelalterlichen Schriftsteller, ferner Baco, Colbert, Crom weh und die merkantilistischen Theoretiker, die Physio- kraten und Adam Smith traten mit dieser Grundanschauung an die Behandlung ökonomischer Fragen heran. Ja selbst die englische Freihandelsschule erkennt, wie aus Bright’s (Speeches p. 328) Ausspruch: „Ich habe versucht, mich nach den Vorschriften der Nationalökonomie zu richten und mich von den höhern Vorschriften der wahren Moral führen zu lassen“, ■ hervorgeht, theoretisch wenigstens die Unterordnung der ökonomischen unter ethische Rücksichten an, wenn sie freilich praktisch bei Collisionen nicht selten sich gegen solche Unterordnung sträubte: so z. B. als es galt, die Fabrikgesetze zu erlassen: ja noch 1869 vereitelte Bright den Erlass eines Gesetzes, welches die Controle der Reinheit und Unschädlichkeit der von Detailverkäufern verkauften Lebensmittel bezweckte, weil dies eine unerträgliche Einmischung in das Geschäftsleben wäre (Hausard’s Parliamentary Debates. Third Series vol. 194 pag. 763—4.) Nun sagen die sog. Kathedersocialisten, es ergebe sich aus der erörterten untergeordneten Stellung der ökonomischen Interessen, dass wo immer die ökonomische Entwickelung einen Gang zu nehmen drohe oder bereits genommen habe, in Folge dessen der Reichthum zwar ungemein wachse, sittliche, culturliche oder politische Interessen des Volkes aber verkümmert zu werden drohten, an den Staat die Pflicht herantref;e, Maassnahmen zu ergreifen, um diese höhern sittlichen, culturlichen oder politischen Interessen zu wahren, selbst wenn dadurch der materielle Reichthum in seiner Zunahme etwas verküm-' mert werden sollte. Mit anderen Worten, sie sagen, dass in praktischen ökonomisch-politischen Fragen ethische und allgemein politische Rücksichten den rein ökonomischen vorgehen. Diese Anschauung hat aber keineswegs etwas unserm Staatswesen Fremdes; aus ihr entsprang z. B. unsere Fabrikgesetzgebung. Als ferner während des französischen Krieges mehrere Berliner Häuser sich an der Kriegsanleihe Gambetta’s betheiligten, fand Jedermann selbstverständlich, dass solche ökonomisch zwar gerechtfertigte Betheiligung aus politischen Rücksichten unstatthaft sei. Nur die deutsche Freihandelsschule scheint das Wachsthum des Reichthumsj_als Selbstzweck zu betrachten: denn als ich in meinem Aufsatz über „abstracte und realistische Volkswirthe“ schrieb, die sog. Kathedersocialisten „verlangten die Berücksichtigung der ethischen Natur des Staats auch in volkswirth- 57 schaftlichen Fragen, sie betonten, dass diese letzteren nicht ausserhalb des Gesammtzustands eines Volkes behandelt werden dürften, dass ethische und allgemein politische Rücksichten vor den ökonomischen vorgehen“, wurde ich deshalb von Herrn Oppenheim im „Hamb. Corresp.“ (27. Jan. 1872) und von Herrn A. Meyer in der „Breslauer Zeitung“ (17. März 1872) angegriffen. Nach dieser Auseinandersetzung wird eine „Volkswirtschaft auf ethischen Grundlagen“ dem Leser wohl so wenig als „erhabener Unsinn“ erscheinen, dass ich vielmehr seinen Vorwurf erwarte, es sei damit nur Altes und Selbstverständliches gesagt. Und in der That wird damit nichts gesagt, was nicht schon alle oben genannten Schriftsteller sagten. Nur der deutschen Freihandelsschule Vergessen und Verneinen der untergeordneten Stellung der Volkswirtschaftlichen gegenüber ethischen und allgemein politischen Interessen konnte zu ihrer Wiederbetonung veranlassen, eine Wiederbetonung, die um so nothwendiger scheint, als Lasker am 15. Februar dieses Jahres im Abgeordnetenhause mittheilte, dass einzelne Theile des Volkes für das Gefühl der Ehre im wirtschaftlichen Leben halb abgestumpft seien. „Mir ist selbst“, sagte er, „aus diesen Kreisen mitgetheilt worden, dass sie in jüngster Zeit vielfach über die Grenze zwischen Recht und Unrecht ins Unklare gekommen sind und dass viele von ihnen selbst die Gelegenheit zur Bestimmung willkommen heissen, um beurteilen zu können, wie weit sie das Schickliche verletzt und eingehalten haben.“ Betrachten wir nach den vorstehenden allgemeinen Auseinandersetzungen noch wenige Einzelausstellungen, die Herr Bamberger an den sog. Katheder-Socialisten macht. Da muss ich vor Allem gegen Herrn Bamberger’s Bemerkungen über die Frage, über welche der Streit zwischen Katheder-Socialismus und Manchester-Schule entbrannt ist, Einsprache erheben. Herr B. behauptet hierüber: 1) Die Katheder-Socialisten stimmten mit den Social-Demokraten darin überein, dass sie eine sociale Frage in deren Sinn als zu Recht bestehend anerkennten, nämlich eine Frage, die gleichbedeutend sei mit der Antwort, dass es systematisch möglich sei, alles wirthschaft- liche Elend, die Armuth im eigentlichen Sinne aus der Welt zu schaffen. 2) Eine sociale Frage in diesem vollen Sinne existire nämlich nur für den, welcher auch eine sociale Antwort kenne. 3) Die Nationalökonomie alten Styls spreche nicht von einer socialen Frage, weil sie keine Antwort kenne, die Socialdemokraten stellten die so- 58 ciale Frage, weil sie behaupteten, im Besitz der socialen Antwort zu sein; der Katheder-Socialismus allein verkünde die sociale Frage ohne die sociale Antwort. Nach dieser Auslassung besteht ein merkwürdiger Unterschied zwischen Herrn B. und anderen Menschen: Für andere Menschen hört die Existenz von Fragen auf, in dem Augenblicke, in dem ihnen die Antwort auf dieselben bekannt ist; für Herrn B. entsteht umgekehrt die Frage erst mit der Antwort auf dieselbe. Aber abgesehen von dieser geistreichen Absurdität habe ich schon früher gesagt, dass ich die sociale Frage keineswegs fasse als die Frage nach Beseitigung alles wirthschaftlichen Elends, und ebensowenig wie von mir, wird sie von irgend einem anderen sog. Katheder-So- cialisten auf diese Weise gefasst. Dagegen hat allerdings die englische Manchesterschule die sociale Frage im Sinne der Socialdemokraten proclamirt, wenn diese, wie Herr B. sagt, identisch ist mit der Antwort, dass es systematisch möglich sei, alles'wirthschaft- liche Elend aus der Welt zu schaffen: denn in dem Millennium, welches in Folge der systematischen Durchführung der Freihandels- principien in Aussicht gestellt wird, soll keinerlei wirthschaftliches Elend mehr existiren. Drittens endlich haben wir schon früher gesehen, dass Herrn Bamberger’s Vorwurf, dass der Kathedersocialismus ohne Antwort auf die sociale Frage bleibe, lediglich darauf beruht, dass L’honneur de contredire a pour lui tant de Charmes, Qu’il prend contre lui-meme assez souvent les armes. Denn, wie schon früher gesagt, steht dieser Vorwurf in grellem' Widerspruch zu den wüthenden Invectiven, mit denen Herr B. sich gegen die Lösungsmittel wendet, die ich in Anregung brachte. Oder ist es etwa eine mit jenem Vorwurf vereinbare Tirade, wenn Herr B. S. 70 ruft, ich suche den Reichstag zu bereden, auf gesetzlichem Wege das zu versuchen, was bis jetzt nur den Wortführern des communistischen Classenkrieges als letztes Ideal vorschwebte: die Einrichtungen der englischen Gewerkvereine auf Grund einer demokratischen Dictatur im französischen Geiste socialer Projectenmacherei von Staatswegen als „Arbeitskammern“ einzuführen?“ Uebrigens will ich, wenn der Leser nach diesem aufregenden Ausruf sein inneres Gleichgewicht bewahrt hat, um einer nüchternen Erklärung folgen zu können, kurz auseinandersetzen, was denn Herrn B. so wüthend entflammt hat. 59 Nach den früheren Darlegungen über die Möglichkeit und Noth- wendigkeit eines die Wirkungen der sich selbst überlassenen Natur anticipirenden berechneten Eingreifens in das Wirthschaftsleben, wird dies nicht schwer sein. Die Sache ist nämlich die: In eingehenden Untersuchungen hatte ich gezeigt, dass in England nach Beseitigung der alten Ordnung der Industrie bei einem Systeme der Schrankenlosigkeit unter unsäglichen Kämpfen eine Neuordnung natur- gemäss sich entwickelt habe und immermehr zu befestigen beginne. Diese Neuordnung besteht in den Arbeitskammern (alias Einigungsämtern), und diese Einigungsämter setzen das Bestehen von Gewerkvereinen einerseits und Gesellschaften von Arbeitgebern andererseits- voraus. Nun wäre es offenbar ein recht rohes, dem Zustand unserer Civilisation wenig entsprechendes Verfahren, wollten wir von dieser Erkenntniss nicht profitiren, sondern erst alle von den Engländern durch jene Kämpfe erlittenen .Schmerzen am eigenen Leibe erproben, und abwarten, bis sich auch bei uns aus solchen Kämpfen dieselbe Neuordnung von selbst bilden wird. Es scheint viel entsprechender für vernünftige Menschen, sofort die Art und Weise zu ermitteln, wie wir zu demselben Resultate gelangen können, wie die sich selbst überlassene Natur, ohne die Kräfteverschwendung, welche deren Schalten begleitet. Nun zeigt aber die Geschichte und das politische Leben der Deutschen, dass bei ihnen, sehr viel anders wie bei den Engländern, derartige Organisationen nur sehr langsam und kümmerlich sich entwickeln, wo eine staatliche Mitwirkung fehlt. Und mit Rücksicht auf diese verschiedenen Erwägungen schrieb ich im vorigen Jahre bei Erörterung der möglichen Stellung des Staates zur Gewerkvereinsfrage in den „Preussischen Jahrbüchern“: „Oder drittens ein Staat, die Lehre, welche die Geschichte anderer Staaten giebt, benutzend, sieht die Nothwendigkeit einer Organisation »des- Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeiter, ähnlich der in den englischen Arbeitskammern (alias Einigungsämtern), ein, sucht die Gewerkvereine als die Organisation der Arbeiter in denselben zu fördern, wo sie bestehen, sie zu schaffen, wo sie nicht bestehen, erkennt sie als die gesetzliche Organisation der Arbeiter an, unterwirft sie aber selbstverständlich für diese Anerkennung seiner Regelung nach den früher erörterten Gesichtspunkten. Diese Politik wäre am Meisten in Uebereinstimmung mit dem Charakter, der Geschichte und dem politischen Leben der Deutschen.“ ' Dies nun ist der unglückliche Absatz, dem ich eine ganze Fülle 6o von Invectiven des Herrn B. verdanke. Nicht nur in der oben angeführten Tirade, auch an einer Reihe von anderen Stellen (z. B. S. 144) werde ich deshalb als „französischer Nachahmer“ englischer Vorbilder bezeichnet. Allein wie der Leser aus meinen Ausführungen sieht, ist jener Absatz lediglich das Resultat, welches sich unter Anwendung einer wissenschaftlichen Methode aus gegebenen Verhältnissen nothwendig ergab. Ist Herr B. mit diesem Resultate unzufrieden, so zeige er den Fehler in der Arbeit. Die Denunciation als „französisch“ ist meiner Art zu arbeiten gegenüber zum Lachen und sie zeigt vielmehr, dass Herr B. selbst bei seinem langen Aufenthalte in Frankreich jene Oberflächlichkeit annahm, die wir mit den Franzosen unlöslich verbunden glauben. Mit der Bezeichnung als „französischer Projectenmacher“ wird kein Denkender mich für widerlegt halten, ebensowenig wie die Ergüsse des Herrn B. über die „Einregimentirung des ganzen Arbeiter- und folglich auch Fabrikantenstandes vom Staate“ (S. 244), über den „Zwangsversuch der Versöhnung“ (S. 247), über die „Zwangseinigungsämter, die mit zwingender Gewalt auf dasselbe wie die Staatsindustrie herauskommen“, (S. 49, 249) mir bei vernünftigen Lesern meiner Arbeiten schaden werden. Oder bin ich dafür verantwortlich zu machen, wenn sich Herr B. unter einer Förderung und Schaffung der Einigungsämter und der gewerblichen Organisationen, auf-denen sie beruhen, durch den Staat, nichts anders als die Einrichtung derselben durch mechanische Gewalt und auf Commando, statt durch Belehrung und Begünstigung vorstellen kann? Ebensowenig wie ich in meinen literarischen Arbeiten, sind die Referenten des Eisenacher Congresses mit Vorschlägen im Rückstände geblieben. Herr B. setzt an diesem Congress aus, dass die Führer mit ihrer eigentlichen Parole dabei hinter dem Berge gehalten. Allein dies ist eine nichtswürdige Insinuation, die ich nur re- gistrire als indirectes Eingeständniss, dass die Eisenacher Resolutionen, über die ihrer Zeit so grosser Lärm geschlagen worden, nichts Tadelnswerthes enthielten, und dass Herr Bamberger, um die Referenten schlecht zu machen, ihnen das Schlechte erst andichten muss. Sodann nennt Herr B. die praktischen Ergebnisse des Congresses „wieder das Unoriginellste von der Welt, Anpreisung von längst bekannten Recepten, Wiederholung lobenswerther Desiderien“. Aber ich meine, seitdem auf dem volkswirthschaftlichen Congresse zu Stuttgart eine schutzzöllnerische Resolution angenommen wurde, 6i hätten die deutschen Freihändler 'das geringste Recht, die Anreger eines Congresses für dessen Beschlüsse verantwortlich zu machen. Und wenn die von den Referenten beantragten Resolutionen nur allbekannte Recepte und lobenswerthe Desiderien enthielten, warum wurden sie denn vom volkswirthschaftlichen Congresse niemals beantragt? Und was ihre Originalität angeht, ist etwa Aufgabe eines Congresses die, originelle Ideen auszuhecken oder vielmehr die längst als berechtigt anerkannten Forderungen zur praktischen Anerkennung zu bringen? Waren etwa die Ideen, für die der Volkswirthschaftliche Congress Propaganda machte, originell? Oder war Cobden’s und Bright’s Verlangen nach Abschaffung der Kornzölle etwas Originelles ? Oder sind etwa Herrn Bamberger’s Expectorationen über den Katheder-Socialismus originell? Aber „schwer versündigen“ sollen sich die Kathedersocialisten, wenn auch nicht dadurch, dass sie die Welt auf den Kopf stellen wollen, so doch dadurch, dass sie die Missstände der bestehenden Welt eingestehen, welche Geständnisse die wirklich staats- und gesellschaftsfeindlichen Parteien zu den Acten registrirten. Indem sie den drohenden „Weltbrand“ verhindern wollten, riefen sie den Wolf herbei, indem sie ihn ankündigten. Es sind dies die Einwendungen, welche Allen entgegengehalten werden, welche • auf Manchen unbequeme Reformen dringen. Oder musste nicht Lasker am 15. Febr. dieses Jahres gegenüber einem ähnlichen Vorwurf hervorheben: „Nicht das Hervortreten der Krankheit, die Krankheit ist schädlich“. Hatten nicht Cobden und Bright dem Vorwurf stets zu begegnen, sie hetzten Klasse gegen Klasse (vgl. Bright’s Speeches pag. 317, 350, 435 ff.)? In der That, es geht aus ihren Reden hervor, dass sie sich fortwährend gegen beinahe wörtlich dieselben De- nunciationen zu vertheidigen hatten, deren ihre deutschen Schüler sich heute gegen die sogenannten Kathedersocialisten bedienen. Und insbesondere auch der Vorwurf, dass sie "die Förderer gefährlicher Aufregungen seien, wurde gegen sie ebenso wie gegen uns heute geschleudert. „Unsere Gegner“, sagt Bright in einer Rede vom 6. Decbr. 1866 {Speeches, p. 396), „unsere Gegner haben, manche von ihnen offen im Parlament, manche anonym in der Presse, uns beschuldigt, dass wir die Förderer seien einer gefährlichen Aufregung. Sie sagen, wir seien die Quelle der Gefahr, welche droht; sie haben die Frechheit mich geradezu zu beschuldigen, ein Freund zu sein öffentlicher Unordnung. Ich bin Einer vom Volke. Und gewiss, wenn in einem freien Lande irgend etwas klarer ist als etwas Anderes, so ist es dies, dass Jeder vom Volke offen reden mag zum Volke. Wenn ich zum Volke rede von seinen Rechten und ihm den Weg zeige, sie zu erlangen — wenn ich zu den Monopolisten der Macht von der Gefahr rede, die ihnen droht — bin ich nicht ein weiser Rathgeber sowohl des Volkes wie seiner Beherrscher? Angenommen, ich stände am Fusse des Vesuvs oder Aetna und angesichts eines an ihrem Abhange erbauten Weilers oder Gehöftes sagte ich zu deren Bewohnern: Ihr seht das Wölkchen, welches vom Gipfel des Berges aufsteigt. Dieses Wölkchen mag ein dichter schwarzer Rauch werden, der den Himmel verdüstert. Ihr seht das Tröpfeln der Lava aus den Ritzen und Spalten in den Wänden des Berges. Dieses Lavagetröpfel mag ein Feuerstrom werden. Ihr hört das Gemurmel in den Eingeweiden des Berges. Dieses Gemurmel mag ein brüllender Donner werden, die Stimme einer heftigen Zuckung, die einen halben Continent erschüttert. Ihr wisst, dass zu euren Füssen das Grab grosser Städte ist, für die es keine Auferstehung giebt, ebenso wie nach dem, was die Geschichte uns meldet, Dynastien und Aristokratien vergingen und ihr Name für immer nicht mehr bekannt ist. Wenn ich dies den Bewohnern des Bergabhanges sage, und wenn hierauf eine Katastrophe erfolgt, welche das Schaudern der Welt erregt, bin ich verantwortlich für diese Katastrophe? Ich habe den Berg nicht gebaut, noch ihn mit zündenden Stoffen gefüllt. Ich habe nur die Menschen gewarnt, die in Gefahr sich befanden.“ Und haben etwa die Kathedersocialisten die zündenden Stoffe geschaffen, deren Existenz sie eingestehen? Zeigen sich nicht allenthalben Wölkchen, Tröpfeln der Lava und Donnergemurmel? Ja, haben wir nicht vor zwei Jahren Zuckungen erlebt, die weit eher wie das Vorspiel als wie der letzte Act eines „Weltbrands“ erschienen? r IV. „Wir verlangen nicht“, ruft Herr Bamberger (S. 267) am Schlüsse seines Plaidoyers für Verwerfung des von Schulze - Delitzsch im Reichstag schon mehrfach eingebrachten Entwurfs eines Vereinsgesetzes, „wir verlangen nicht, dass der Gesetzgeber im Streite der Schulen sofort Partei ergreife“. Allein es hiesse sich, ruft er an anderer Stelle, (S. 162), „zum Spielball einer Tagesmode, einer literarischen Novität machen“, wollte man den Gesetzentwurf annehmen, und nach so emphatischen Versicherungen scheine ich also entschieden im Unrecht gewesen zu sein mit meiner früheren Behauptung, dass kein Zusammenhang zwischen den beiden Theilen des Bamberger’schen Buches bestehe, wenn nicht etwa die im ersten Theile gegen mich gerichteten Angriffe dem Antrag auf Verwerfung des Schulze’schen Entwurfes im zweiten Theile zu Hülfe kommen und die Verwerfung dieses Entwurfs durch den Reichstag meiner Verurtheilung im ersten Theile das Siegel aufdrücken soll. Weit ’entfernt eine Parteinahme des Reichstags gegen mich provociren zu wollen, scheint Herr B. nach den citirten Sätzen nur darum bemüht, eine Parteinahme des Reichstags für die Katheder-Socialisten zu hindern. Indess dürfte kein aufmerksamer Leser des Bamberger’schen Buches durch diesen advocatischen Kunstgriff meines Anklägers sich täuschen lassen. Herr B. verlangt vom Reichstag die Verwerfung des Schulze’schen Entwurfes unter anderen Gründen auch deshalb, weil die sog. Katheder-Socialisten sich dafür ausgesprochen haben; ■die Verwerfung des Entwurfs durch den Reichstag soll also gleichzeitig eine Verdammung der sog. „neuen Schule“ sein. Ich werde dies im Folgenden beweisen; und nachdem ich in meinen früheren Aufsätzen durch Zurückweisung der direct gegen die Katheder-Socialisten und mich gerichteten Kritik des Herrn B. die Nachtheile, welche ■den deutschen Gewerkvereinen aus der Zusammenstellung mit mir 64 erwachsen könnten, beseitigt habe, werde ich nun zeigen, dass eine allenfalsige Verwerfung des Schulze’schen Entwurfs durch den Reichstag, den Bestrebungen der Kathedersocialisten und meinen Arbeiten den beabsichtigten Todesstoss nicht versetzen würde. Dabei werde ich gleichzeitig die Einwendungen des Herrn B. gegen den Schulze’schen Entwurf näher beleuchten und die Gründe, welche für die Annahme des Entwurfs sprechen, hervorheben. Eine Vertheidigung der deutschen Gewerkvereine gegen die von Herrn B. gegen sie erhobenen Angriffe beabsichtige ich nicht zu geben; diese Vereine werden wohl in Herrn Hirsch einen bei Weitem sachverständigeren Vertheidiger finden. Ich folge in den folgenden Angaben über den Schulze’schen Entwurf der Darstellung des Herrn Bamberger. „Zum erstenmale“, berichtet HerrB. (S. 155), „ward der Schulze’- sehe Gesetzentwurf eingebracht im preussischen Landtag'Januar 1869, etwa gleichzeitig mit der Gründung der Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine.“ Allein trotzdem Schulze-Delitzsch diese Gründung patro- nisirte, wäre es nach Herrn B. verfehlt, anzunehmen, dass Schulze seinen Entwurf mit besonderer Rücksicht auf die Gewerkvereine eingebracht habe. Herr B. weist zu wiederholten Malen die Annahme zurück, als ob Schulze von vornherein sich des Zusammenhangs seines Entwurfs mit den Gewerkvereinen stark bewusst gewesen. (S. 74, 152 u. a. a. O.) Schulze’s Absicht gilt sogar noch jetzt (S. 76) Vereinen aller Art. Und wenn mir diese Angaben auch neu sind, so kann ich, da Herr B. unzweifelhaft die beste Gelegenheit hatte, sich über Schulze’s ursprüngliche und jetzige Ansichten zu unterrichten, hur constatiren: dass nach Herrn B.’s Zeugniss Schulze’s Absicht weder als er 1869 seinen Entwurf im Landtag zuerst brachte, noch auch heute den Gewerkvereinen besonders gilt. Damals i. J. 1869 kam der Antrag im Landtag nicht zur Verhandlung. Er wurde darauf von Neuem im Norddeutschen Reichstag und zwar im Monat Mai desselben Jahres 1869 gestellt. Hier ging er durch alle drei Berathungen und wurde auf Grund eines; ausführlichen Commissionsberichtes endgültig am 21. Juni 1869 angenommen. Zum entscheidenden Bundesraths-Beschluss über denselben kam es nicht. In der ersten Sitzungsperiode des ersten deutschen Reichstages erschien der Abgeordnete Schulze-Delitzsch von Neuem mit seinen Antrag, formulirt nach der.Fassung, mit welcher derselbe aus dem Beschluss des Norddeutschen Reichstags hervor- 65 gegangen war (18. April 1871). Wiederholt wurde derselbe an eine Commission verwiesen, welche mit unerheblichen Veränderungen die vorgelegte Fassung dem Reichstag zur Annahme empfahl. Indessen kam der Reichstag nicht zur Behandlung des Entwurfs. Bei allen diesen Berathungen tauchte nach Herrn B. nur hie und da eine Anspielung auf, dass der Gesetzentwurf ins sociale Gebiet übergreife. Ja als der Abgeordnete Greil die sociale Saite der Aufgabe anschlug, wurde er ausgelacht. (Bamberger, S. 155—158.) Ganz anders als Schulze - Delitzsch am 17. April 1872 seinen Entwurf zum vierten Male vorbrachte. Gleich bei der ersten Lesung trat hier die Abneigung gegen den Entwurf zu Tage, weil derselbe auch den Gewerkvereinen zu Gute kommen würde. Er wurde an eine Commission verwiesen, deren schliesslich zu Stande gekommenes Produkt an allen Ecken und Enden nur den halbwegs unterdrückten Ansatz zu einem Special-Gesetz über Gewerkvereine verrieth. Aber auch diesen Commissionsentwurf nahm der Reichstag nicht in Berathung, „jedenfalls eine bezeichnende That- sache“, sagt Herr B. (S. 166) „und nichts weniger als ein blosser Zufall.“ Beim nächsten Auftauchen, meint Herr B. (S. 73), werde der Gesetzentwurf ohne Zweifel die Debatte ins volle offene Land der socialen Frage hineintragen. „Unter den jetzigen Umständen, und gerade nach dem vorausgegangenen und wachsenden Widerstreit der Richtungen“ (S. 171) würde jedoch seine Annahme durch den Reichstag „einen ganz anderen' Sinn und eine andere Tragweite“ haben, als seine Annahme durch den Norddeutschen Reichstag i. J. 186g, und deshalb plaidirt Herr B. für seine Verwerfung. Nun geht gerade aus der vorstehenden Darstellung des Herrn B. schlagend hervor, dass der Schulze’sche Entwurf von Anfang an mit den sog. Kathedersocialisten nichts im Geringsten zu thun hat. Es ist also klar, dass I-Ierr B. die Verwerfung nicht beantragen kann, weil durch die Annahme des Entwurfs dem „Homunculus der socia- listischen Studirstube der Ehrenbürgerbrief für’s deutsche Reich mit Glanz überreicht werden würde“ (S. 267), sondern nur weil auch die sog. Kathedersocialisten dem bereits viermal berathenen Entwurf ihre Zustimmung gaben. Er wendet sich nicht blos gegen die Annahme des Entwurfs auf Grund einer „literarischen Novität“, er fordert Verwerfung auf Grund dieser „literarischen Novität“; mit andern Brentano, „"Wissenscbaftl.“ Leistung. N c 66 Worten: er fordert einAnathem des Reichstags gegen die sog. „neue Richtung“. Wenn es mit der Darstellung des Herrn B. seine Richtigkeit hat, so wird ferner dadurch bewiesen, dass Herr B. vollständig im Unrecht ist, wenn er die Hirsch-Duncker’schen Gewerkvereine als „den eigentlichen Zielpunkt“ des Schulze’schen Entwurfs bezeichnet, oder wenn er insinuirt, dass die Fortschrittspartei die Annahme eines Gesetzes zu Gunsten aller Vereine lediglich aus Liebe zu den Ge werk vereinen betreibe. Unter einem Zielpunkte ist offenbar dasjenige zu verstehen, dessenthalben man etwas unternimmt. Nun ist gerade nach Herrn B. der Schulze’sche Entwurf ohne alle Rücksicht auf die Gewerkvereine entstanden. Gerade nach seiner Darstellung wurde man sich erst allmälig bewusst, dass das von Schulze beantragte Gesetz auch auf die Gewerkvereine Anwendung finden würde. Und im Gegensätze zu dem, was er der Fortschrittspartei zuschreibt, betreibt er lediglich aus Abneigung gegen die Gewerkvereine die Verwerfung eines Gesetzes zu Gunsten aller Vereine. Was aber haben die deutschen Gewerkvereine verbrochen, dass ihrethalben allen andern noch nicht mit Corporationsrecht versehenen Vereinen die Gerichtsfähigkeit und das Recht Eigenthum zu erwerben vorenthalten werden soll? Da ist vor Allem die Entstehung der deutschen Gewerkvereine, welche Anstoss erregt und deren Verschiedenheit von der Entstehung der englischen Gewerkvereine nachdrücklich hervorgehoben wird. Nun haben sich allerdings die englischen Gewerkvereine ohne Beihülfe von aussen unter den Arbeitern der einzelnen Gewerbe natur,- gemäss gebildet, im Augenblick als die alte Ordnung der Industrie sich auflöste, und zwar' in den einzelnen Gewerben früher oder später, je nachdem diese Auflösung früher oder später staufand. Die deutschen Gewerkvereine dagegen wurden vornehmlich in Folge der Thätigkeit des Dr. Max Hirsch in’s Leben gerufen, der selbst zur Fortschrittspartei gehörig seinen Schöpfungen auch Sympathien unter den Anhängern derselben zu erwerben verstand. Allein Herr B. selbst ist weit entfernt (S. 98), den deutschen Gewerk vereinen aus dieser ihrer Entstehung einen Vorwurf zu machen. Der Grund, warum er dies nicht thut, „weil ohne die Initiative der Gründer der Gewerkvereine die Sache weder in Gang gekommen wäre, noch ohne ihre Thätigkeit in Gang bliebe“, wird allerdings durch den 67 völlig selbstständig erwachsenen und sehr kräftigen deutschen Buchdrucker-Verband widerlegt. Allein ist es nicht natürlich, dass man in Deutschland von den früheren Erfahrungen Englands zu profitiren bestrebt war, und sind nicht alle unsere modernen politischen Einrichtungen in ähnlicher Nachahmung englischer politischer Einrichtungen entstanden, und zollt man ihnen deshalb vielleicht Verachtung? Aber die Verbindung der Gewerkvereine mit der politischen Fortschrittspartei, wird Herr B. erwidern, ist das Grundübel, an dem sie leiden. Indess ist es nicht richtig, wenn Herr B. die Gewerkvereine als Creaturen der Fortschrittspartei als solcher darstellt. Dies wird weder dadurch bewiesen, dass ein Mitglied der Fortschrittspartei sie ins Leben rief, noch dadurch dass einzelne Mitglieder der Fortschrittspartei die Gewerkvereine im Fall der Noth beträchtlich unterstützten, noch auch dadurch, dass hie und da das Organ der Gewerkvereine sich in fortschrittlichem Sinne auslässt. Soviel ich weiss, ist es gerade ein Hauptgrundsatz der Hirsch-Duncker’- schen Vereine, die Politik von ihren Angelegenheiten fern zu halten. Wenn ihr Organ hie und da eine fortschrittliche Aeusserung thut, so kommt dies eben daher, dass thatsächlich die Mitglieder der Gewerkvereine der Fortschrittspartei angehören, und ohne Zweifel finden sich ähnliche Auslassungen in dem Organe der Schulze’schen Genossenschaften, deren Mitglieder der Mehrheit nach gleichfalls zur Fortschrittspartei gehören. Und will etwa Herr B. der Fortschrittspartei daraus einen Vorwurf machen, dass einzelne ihrer Mitglieder durch Hervorrufung der Gewerkvereine bewirkten, dass eine grosse Anzahl der Arbeiter, die sich sonst der Social-Demo- kratie zugewandt hätten, der Fortschrittspartei erhalten blieb? Oder ist es Wunder zu nehmen, dass die Mitglieder der Hirsch-Duncker'- schen Gewerkvereine und der Schulze’schen Genossenschaften der Mehrzahl nach zur Fortschrittspartei gehören, da vor dem Auftreten der sog. Katheder-Socialisten, die ihre Anhänger unter allen Parteien haben, es lediglich Angehörige der Fortschrittspartei waren, welche der Arbeiter lebhaft sich annahmen, und zumal da Herr B. selbst sagt (S. 129), dass die natürlichen Gegner der Arbeitsverkäufer im Preiskampf, die Arbeitskäufer, gemeiniglich, gemässigteren politischen Richtungen angehören? Oder ist es endlich ein Grund, wirthschaftlichen Vereinen Corporationsrechte vorzuenthalten, weil die Mehrzahl ihrer Mitglieder einer bestimmten politischen Partei - 3 68 angehört? In der Reactionsperiode würde Herr B. eine solche Anschauung mit Entrüstung zurückgewiesen haben. Aber, ist ein neues Argument des Herrn B., die Annahme des Schulze’schen Entwurfs gäbe dem Reichstag den Anschein, als ob er die Zwecke der Gewerkvereine billige. Hauptzweck der Gewerkvereine ist aber „die Wahrung der Interessen der Arbeiterklasse in den verschiedenen Industriezweigen, namentlich Beschützung der Arbeiter gegen die vermeintliche ungehörige Uebermacht des Kapitals auf Seiten der Arbeitgeber“ (S. 123). Der Reichstag würde durch Annahme des Entwurfs die Verantwortlichkeit übernehmen, „feierlich das Striken als eine heilsame, lobens- und bewunderns- werthe Veranstaltung gepriesen und empfohlen zu haben“ (S. 161). Allein, muss ich hierauf erwidern, ist denn das, was Herr B. als Hauptzweck der Gewerkvereine bezeichnet, nicht etwas völlig Berechtigtes? Haben die Unternehmer nicht ihre Vereine, Handelskammern und Handelstage zur Wahrung ihrer Interessen, und werden seitens dieser nicht häufig Massregeln zur Beschützung der Arbeitgeber gegen die Arbeiter berathen und vereinbart? Hat ferner die Gesetzgebung nicht dadurch, dass sie sich auf den Boden der Anschauung stellte, dass der Arbeiter nichts Anderes als der Verkäufer einer Waare sei, und dass sie ihn zur Besserung seiner Lage ebenso wie jeden andern Waarenverkäufer auf die Wahrnehmung seiner Conjunctur im Kampf ums Dasein verwies, auch das Striken als etwas Berechtigtes anerkannt? Und endlich ist denn nach Herrn B.’s eigener Darstellung der Schulze’sche Vereinsgesetzentwurf lediglich der Gewerkvereine oder nicht vielmehr aller Vereine wegen eingebracht worden und käme deshalb nicht die Verwerfung des Entwurfs durch den Reichstag wegen der Gewerkvereine einer Verurteilung jener eigenen Grundsätze der Gesetzgebung gleich, während seine Annahme das gerade ßegentheil einer Billigung des Strikens enthielte? Denn, um bei dem Letztem kurz zu verweilen, es ist durch die Erfahrung bewiesen und a priori schon einleuchtend, dass die Gewerkvereine mit wachsendem Vermögen „zur äussersten Sorgfalt es nicht verschwenderisch zu verausgaben, geneigt“ (vgL Arbeitergilden I. 209) und deshalb weniger strikelustig werden, und der Reichstag würde die Gewerkvereine, indem er ihnen die Möglichkeit einer Anlegung ihres Vermögens gäbe, geradezu darauf hin- weisen, dass eine anderweitige Anlegung ihrer Gelder besser sei, als ihre Verausgabung in Strikes. 6g Endlich, heisst es, ist keine Nothwendigkeit für Ertheilung des Corporationsrechts an die Gewerkvereine seitens des Reiches gegeben. Die bayerischen und sächsischen Gewerkvereine sind bereits in deren Besitz: es bleiben also höchstens noch 20000 preussische Gewerkvereinsmitglieder. Diesen stehen aber keineswegs die gesetzlichen Schwierigkeiten im Wege, mit welchen die englischen Ge- werkvereine bis 1869 zu kämpfen hatten. Und was die Verleihung von Corporationsrechten angeht, so lohnte es sich dieser Mühe gegenüber den 800,000 englischen Gewerkvereinsmitgliedern, nicht aber für 20,000 preussische Gewerkvereinler. — Und in der That, handelte es sich wirklich um den Erlass eines besondern Gewerkvereinsgesetzes, so wäre diese Argumentation für mich schlagend. Zwar stehen nach Herrn B.’s eigenen Angaben (S. 133) den Gewerkvereinen keineswegs keinerlei gesetzliche Schwierigkeiten im Wege, indem nach dem Gesetze von 1850 die Verzweigung einzelner Vereine untereinander verboten ist. Allein da diese Beschränkung gegen den Verband der Gewerkvereine niemals angerufen worden ist, hätte man ihre Geltendmachung abwarten können, um auf ihre Beseitigung zu dringen, und ich würde deshalb das Verlangen nach einem besonderen Gewerkvereinsgesetze als ein zur Zeit ungerechtfertigtes und verfrühtes nur haben tadeln können. Allein noch einmal, nach Herrn B’s eigener Darstellung handelt es sich nicht um Annahme •eines eigenen Gesetzentwurfs, welcher lediglich um den Gewerkvereinen Corporationsrecht zu verschaffen, die Ertheilung von Cor- porationsrecht an alle Vereine in Anregung bringt, sondern um die Verwerfung eines Entwurfes, welcher allen Vereinen Corporationsrecht zu ertheilen beabsichtigt aus dem einzigen Grunde, weil dadurch u. A. auch die Gewerkvereine Corporationsrecht erlangen würden. Je weniger nun der gesetzlichen Schwierigkeiten sind, welche den Gewerkvereinen ohnedies noch im Wege stehen, und je geringer die Zahl ihrer Mitglieder ist, denen das Gesetz gleichfalls zu Gute kommen würde, desto absurder ist es, der Gewerkvereine wegen eine Verwerfung des Gesetzes zu verlangen. Es bleiben sonach nur noch zwei Gründe des Herrn B. für die Verwerfung des Schulze’schen Entwurfs: die neuerliche Freundschaft zwischen den Gewerkvereinen und den verhassten Kathedersocialisten und Herrn B.’s Furcht und Misstrauen gegenüber der Arbeiterklasse. Was die erstere angeht, so wird sie den Gewerkvereinen von Herrn B. wirklich als Verbrechen angerechnet (S. 226 u. a. a. 0 .). 70 Allein mit Hinwegräumung der von Herrn B. gegen die Katheder- socialisten erhobenen Einwendungen in den vorgehenden Artikeln sind auch die Nachtheile beseitigt, welche den Gewerkvereinen aus ihrer neuen Freundschaft erwachsen könnten. Sodann wäre es jedenfalls ganz ungerechtfertigt und grausam, allen Vereinen Corpora- tionsrechte vorzuenthalten wegen der Freundschaft zwischen bestimmten Vereinen und literarischen Gegnern des Herrn Bamberger. Die Furcht und das Misstrauen des Herrn B. ferner, die Arbeiterklasse möchte die Verleihung von Corporationsrechten an die Gewerkvereine missbrauchen, tritt in seinem ganzen Buche und besonders im 7. Kapitel desselben hervor. Allein wie schon bemerkt, der Erlass des Gesetzes würde dahin wirken, die conservative Gesinnung der Arbeiter zu kräftigen. Jedenfalls aber würde der Erlass des Gesetzes nichts schaden, wie die Erfahrung in Sachsen und Bayern beweist. Was Sachsen angeht, so bestreitet allerdings Herr B. (S. 169), dass das „Gesetz, die juristischen Personen betreffend“, vom 15. Juni 1868 den Gewerkvereinen Corporationsrechte verleihe. Allein nach dem Wortlaute' des Gesetzes sind seine dafür vorgebrachten Argumente, wie mir Juristen bezeugten, nicht haltbar. Indessen angenommen er habe Recht, wenn er sagt, dass nach der Praxis der sächsischen Verwaltung die Gewerkvereine durch das Gesetz nicht ohne Weiteres Corporationsrechte erlangten, so bleibt immer der unbezweifelte Vorgang in Bayern. In Bayern fehlt es aber weder an Gewerkvereinen, noch fehlt es in Würzburg, Nürnberg, Fürth, Augsburg und München an socialdemokratischen Elementen. Trotzdem 'sind in Bayern aus der Gerichts- und Eigenthumsfähigkeit der Gewerkvereine noch keine Schwierigkeiten entstanden. Und gewiss sind auch im ganzen Reiche von der Annahme des Schulze’schen Entwurfs keine solchen Schwierigkeiten zu erwarten: denn die unruhigen Socialdemokraten, von denen dieselben befürchtet werden, würden alzu sehr gefesselt, wollten sie von dem Gesetze Gebrauch machen. Wenn aber trotz der Erfahrungen in Bayern Herr B., wie einst der verstorbene Lord Derby die Annahme der Disraeli’schen Reformbill, die Annahme des Schulze’schen Entwurfes als einen „Sprung ins Dunkle“ bezeichnet (S. 159) und aus Furcht vor der Arbeiterklasse von seiner Annahme abräth, so rathe ich ihm, in den Reden des von ihm verehrten John Bright zu lesen, wo dieser Denjenigen entgegentritt, welche „aus Furcht vor fünf oder sechs Millionen. 7i Engländern, erwachsenen Männern, denen erlaubt ist zu heirathen, Haus zu halten und Kinder aufzuziehen, von denen erwartet wird, dass sie ihren Lebensunterhalt verdienen, welche Steuer zahlen, dem Gesetz gehorchen und in ihrer ganzen Aufführung ehrbare Bürger sein müssen“, dieselben „auf’s Beleidigendste der gewöhnlichen Ausflüsse des Bürgerrechts berauben wollen.“ ( Speeches , p. 333). „Von allen Thorheiten und Verbrechen, welche Regierungen begehen können“, ruft Bright an anderer Stelle (ib. p. 351), „ist das stete Misstrauen in ihre Unterthanen, in ihre Mitbürger, in ihr Volk, die irrigste und das thörichtste“. Mit der ganzen Wucht seiner Rede denuncirt er diejenigen als die wahren Revolutionäre, welche durch Vereitelung von rechtzeitigen, gemässigten Gesetzen den späteren Erlass viel weitergehender Gesetze herbeiführen. „Wir alle wissen“, sagt er am Schluss einer glänzenden Rede im Unterhause, „dass die Arbeiter lesen, discutiren, nachdenken und sich coaliren, und sie wissen, dass in allen unseren Colonien und in den Vereinigten Staaten die Lage ihrer Klasse eine sehr viel bessere ist. Ich bin überzeugt, dass, wenn ihr Euern Ton und Eure Anschauungen gegenüber der grossen Masse der Arbeiterklasse nicht ändert, Ihr Euer Land allmählich durch immer zunehmende Auswanderung geschwächt finden werdet, oder dass Ihr bald ein Ereigniss eintreten seht, in Folge dessen Ihr unter Androhung und möglicher Weise unter Zufügung von Gewalt etwas mehr zu thun haben werdet, als heute Abend von Euch verlangt wird.“ (Bright’s Speeches, p. 352 vergl. auch ib. p. 324, 337, 339, 342, 364, 365). Mag aber der Schulze’sche Entwurf, auch wenn er zum fünften Male vorgelegt wird, noch nicht zur Annahme gelangen, so wird dies weder den Kathedersocialisten schaden noch auch die schliess- liche Verleihung von Corporationsrechten an die Gewerkvereine verhindern. Es würde den Wissenschaftlichen Leistungen der Kathedersocialisten nichts schaden: denn wissenschaftlichen Arbeiten gegenüber dürften Reichstagsbeschlüsse ebenso bedeutungslos sein wie die Decrete eines Concils. Es würde aber auch ihren praktischen Bestrebungen keinen Eintrag thun, denn schliesslich werden diese doch zur Anerkennung gelangen, da sie den Bedürfnissen des nach Befriedigung verlangenden Theils unseres Volkes entsprechen, und Fragen, die nicht gelöst sind, nicht Rücksicht nehmen auf die Ruhe der Nationen. SCHLUSSBETRACHTUNG. In vier eingehenden Aufsätzen bin ich Herrn Bamberger in seiner positiven Darstellung, seinen Angriffen und seinen Forderungen gefolgt. Nichts von Bedeutung, ja selbst nichts Unbedeutendes, was er gegen mich vorgebracht hat, habe ich übergangen. Ich habe mir wissentlich an keinem Punkte, an dem eine Berichtigung noth- wendig schien, die Mühe einer solchen erspart, und vielleicht hat mancher geneigte Leser, der mir bis hierher gefolgt ist, staunend darüber den Kopf geschüttelt, dass sich meine Polemik statt gegen wenige breite Principien gegen eine Fülle von kleinen nergelnden Einzelbemerkungen wandte. Aber nichts ist besser im Stande, dem Leser einen Begriff von der Arbeit des Herrn B. zu geben, als die Nothwendigkeit, in der ich mich befand, so zu handeln: denn nicht mein ist die Schuld, dass ich so that. Mit Freuden hätte ich es be- grüsst, wären mir wenige wissenschaftliche Grundprinzipien entgegengetreten, die ich hätte bekämpfen müssen, oder hätte Herr B. den Kern meiner Arbeiten angegriffen, und es hätte sich für mich um dessen Vertheidigung gehandelt. Doch von All’ dem ist nirgends die Rede. Herrn B.’s Arbeit gleicht wie ein Ei dem andern, einer medisanten Salonunterhaltung, die bald dahin bald dorthin 'abspringend nur bei einzelnen Worten oder Sätzen sich aufhält, dieselben bald in heiterem bald in halbfeierlichem Tone glossirt, aber nie mehr als die Oberfläche flüchtig betrachtet, und bei der Niemand sich wundern würde, bräche der Sprecher in helles Lachen aus, wenn Jemand sein Geplauder für ernsthafte Wahrheit nähme. Dieser Form fanden wir in den frühem Artikeln genau den Inhalt entsprechend. In der positiven Darstellung geistreiche Effekthascherei bei massloser Oberflächlichkeit und wahrhaft erstaunlicher Unwissenheit. In den Angriffen auf Gegner; Unkenntniss, Flüchtigkeit, Dreistigkeit im Verdrehen der Ansicht der Gegner, a selbst 73 Unterschiebung gerade des Entgegengesetzten von dem, was sie säg- ten ; und als Hauptbeweismittel: das Streben den Gegner durch Verzerren seiner Lehren lächerlich zu machen, Gepolter und Denuncia- tionen. Als Hauptbeweggrund der praktischen Forderungen fanden wir endlich: Hass gegen literarische Widersacher und Furcht, hervorgegangen aus Classenbefangenheit. Gegenüber solcher Kampfweise konnte natürlich auch keine Entgegnung stattfinden, welche durch neue Untersuchungen selbst wieder die Wissenschaft forderte. Es konnte sich nur darum handeln, der Unkenntniss des Angreifers eine Belehrung in den Anfangsgründen, dem flüchtigen Herausreissen einiger Worte und Sätze den Zusammenhang, in dem sie gebracht, Missverständnissen Aufklärung, und Verdrehungen oder falschen Behauptungen den wahren Sachverhalt gegenüber zu stellen. Dies ist in den vorgehenden Artikeln geschehen. Kein einziger Angriff des Herrn B. ist unberücksichtigt geblieben. Ein jeder hat sich bei näherer Untersuchung als ohne Bedeutung gezeigt. Ist sonach das Feld gesäubert, sind alle Behauptungen und Einwendungen, die gegen meine Lehren erhoben wurden, widerlegt, und erscheint der Werth meiner Arbeiten durch keinerlei Nebel mehr in Frage gestellt, so bin ich doch eher zu melancholischen Betrachtungen als zu Frohlocken über den erschlagenen Gegner geneigt. Der Gründe hierzu giebt es mehrere: Vor Allen einen rein persönlichen: Habe ich nämlich auch im Vorstehenden die Angriffe meines Gegners als äusserst oberflächlich und völlig nichtig gezeigt, so habe ich damit gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit dargethan, dass dieselben frivolen Waffen, dass insbesondere Verdrehung meiner Lehren und Unterschiebung falscher Behauptungen mir aufs Neue ■entgegen treten werden. Ich denke Niemanden werden nach dem, was wir von Herrn B. im Vorstehenden kennen gelernt haben, diese Worte zu hart erscheinen. Für denjenigen, bei dem dies dennoch •der Fall wäre, folgende letzte Probe der Kampfweise meines ■Gegners. Auf S. 217 und 218 seines Buches erklärt Herr B., dass er von ■den auf der Eisenacher Versammlung im vorigen Herbst gehaltenen Reden abstrahirend, nur Kenntniss von dem authentischen Text der von Schmoller streng formulirten Anträge nehme. Ich will es nun dahin gestellt lassen, inwiefern es billig ist, diese Anträge gesondert von den Reden zu betrachten, welche dieselben erklärten und moti- 74 virten. Jedenfalls geht aus Herrn B.’s Worten hervor, dass er mit diesen streng formulirten Anträgen bekannt war. Wie aber hat der erste dieser Anträge gelautet? — „Die Versammlung“, beantragt r 1 der Referent, „möge sich dafür aussprechen, dass es wünschens- werth sei, die volle heute bestehende Coalitionsfreiheit zu erhalten,. i auch keine besonderen Strafen auf den Bruch bestehender Con- tracte neu einzufiihren. “ Nun will ich ganz davon absehen, dass die ganze Debatte in | Eisenach sich lediglich darum gedreht hat, ob Cr im in aistrafen auf j Bruch des Arbeitsvertrages festgesetzt werden sollen; auf alle Fälle ist, wenn irgend etwas, in dem angeführten Anträge gesagt, einmal, dass keine Strafen wegen Bruch des Arbeitsvertrags, die nicht auch für andere Contractsbrüche Geltung hätten, bestehen, und zweitens,, dass keine solchen Strafen neu eingeführt werden sollen. Alles, was über andere Contractbrüche festgesetzt ist, soll also auch nach dem Anträge für Bruch des Arbeitsvertrages Geltung haben, ferner sollen alle bereits bestehenden Strafen in Geltung bleiben. Die bestehenden allgemeinen Bestimmungen über Contractsbrüche gehen aber dahin, dass dem einen Contrahenten gegen den contractbrüchigen anderen Contrahenten ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Nichtsdestoweniger ruft Herr B. auf S. 88 seines Buches: „Bei uns hat £ kürzlich die neue Richtung dem Arbeitgeber sogar bürgerlichen- Schadensanspruch wegen Contractbruches der Arbeiter vorenthalten wollen!“ Nun haben wir das ausdrückliche Zugeständniss des Herrn Bamberger, dass er die Anträge des Eisenacher Referenten gekannt, dass er also, indem er den oben angeführten Satz schrieb, wider besseres Wissen eine unwahre Thatsache behauptet hat. Niemand ferner wird leugnen, dass die von Herrn B. behauptete Thatsache, wenn richtig, die „neue Richtung“ in der öffentlichen Meinung herabwürdigen würde. Der § 187 des Strafgesetzbuches aber sagt: „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen Anderen eine unwahre Thatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Credit zu gefährden geeignet ist, wird wegen verleumderischer : Beleidigung mit Gefängniss bis zu zwei Jahren und, wenn die Verleumdung öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen begangen ist, mit Gefängniss nicht unter Einem Monat bestraft.“ Und in der That, nichts kann Herrn B. 75 vor „Gefängniss nicht unter Einem Monat“ retten, als dass er statt bestimmte Namen zu beschuldigen, allgemein die „neue Richtung“ verleumdete, welche keine juristische Persönlichkeit hat, und deshalb auch nicht zu klagen im Stande ist. Gegenüber einem Gegner, der selbst die eben dargelegten Mittel nicht scheut, wird aber der Leser nicht nur meine oben ausgesprochene Befüchtung, sondern auch manchen anderen scharfen Ton, der sich in meine Entgegnung eingeschlichen haben mag, gerechtfertigt finden. Bei solchem Sachverhalt wird er ferner auch begreifen, wenn ich nach Würdigung der Leistung des Herrn Bam- berger auch aus allgemeineren, als den besprochenen persönlichen Gründen, mehr zu melancholischen Betrachtungen als zu Frohlocken geneigt bin. Oder sollte man nicht von Unmuth erfasst werden, dass heute der Stand der ökonomischen Wissenschaft in Deutschland der ist, dass es noch nöthig ist, von Angriffen, wie die erörterten des Herrn Bamberger, überhaupt Notiz zu nehmen? In keiner anderen wissenschaftlichen Disciplin wäre es gegenüber Angriffen, wie sie Herr B. auf meine Arbeiten unternommen hat 1 , nothwendig gewesen, auch nur die Feder zu rühren: denn jeder, der in anderen Wissenschaften sich ein Urtheil erlaubt, ist als Regel so disciplinirt, dass er ohne besonderer Nachhülfe zu bedürfen, Angriffe, wie die hier behandelten, in ihrer ganzen Frivolität sofort erkennen würde. Nun bin ich gewiss weit entfernt zu behaupten, dass Diejenigen, welche sich in Deutschland mit ökonomischen Dingen wirklich wissenschaftlich beschäftigen, meiner Zurückweisung der Bamberger’schen Angriffe noch besonders bedurft hätten. Aber einmal ist es durch eine eigen- thümliche Entwickelung dahin gekommen, dass heute in Deutschland eine zumeist aus Journalisten und Vertretern der Unternehmerinteressen bestehende Coterie in ökonomischen Dingen die öffentliche Meinung bestimmt und durch ihrUrtheil denProducten ihrer Genossen in den Augen des Publikums wissenschaftlichen Charakter verleiht. So wurde auch das Buch des Herrn Bamberger als „wissenschaftliche“ Leistung und als „meisterhaft“ angepriesen, eine Verleihung der wissenschaftlichen Meisterschaft, die nach unserer eingehenden Prüfung des Meisterstücks keine grosse Meinung über das wissenschaftliche Urtheil der Verleiher hervorrufen dürfte. Sodann aber ist ein weiterer Missstand der ökonomischen Wissenschaft im Vergleich mit anderen wissenschaftlichen Disciplinen die Ursache, dass es in ihr 76 noch nöthig ist, den Nachweis der Unexactheit und Nichtigkeit von Arbeiten zu führen, die in anderen Disciplinen nicht mehr beachtet werden. Die ökonomische Wissenschaft hat nämlich im Grossen und Ganzen noch keineswegs das exacte Stadium erreicht, in dem sich schon andere Disciplinen befinden. Ja, dies ist noch so wenig der Fall, dass viele Oekonomisten sich nicht einmal selbst der Unexactheit der meisten bisherigen Arbeiten und des Ungenügenden der bisher meist üblichen Methode bewusst sind. Auch zu diesen Oekonomisten gehören mit wenigen Ausnahmen die Angehörigen jener Coterie. Allerdings nehmen sie selbst für ihre Methode Exact- heit und für die Resultate ihrer Arbeiten wissenschaftliche Geltung in Anspruch. Allein schlagend passt auf sie das Wort Auguste Comte’s (Cours de Philosophie Positive t. IV. p. 266 Paris 183g) von der „Leerheit der wissenschaftlichen Prätensionen unserer Oekonomisten, welche beinahe stets aus den Reihen der Advokaten oder Literaten hervorgegangen, nicht im Stande waren, an irgend einer regelmässigen Quelle jenen Geist exacter Rationalität zu schöpfen, welchen sie in ihre Untersuchungen übertragen zu haben glauben. Durch ihre Bildung jeder Idee wissenschaftlicher Beobachtung selbst gegenüber den geringfügigsten Erscheinungen, jedem Verständniss dessen, was ein Naturgesetz ist, jedem Urtheil über die Exactheit eines Beweises unvermeidlich fremd, ist es offenbar, dass, was immer die natürliche Schärfe ihres Verstandes sein mochte, sie nicht auf die schwierigsten Analysen eine Methode, von der sie nicht einmal die einfachsten Anwendungen kannten, plötzlich anwenden konnten ohne weitere philosophische Vorbereitung als die Kenntniss einiger vager und ungenügender Vorschriften allgemeiner Logik, die jeder reellen Wirksamkeit baar sind. Auch offenbart das Gesammtresultat ihrer Arbeiten auf den ersten Anblick jedem competenten und geübten Beurtheiler die entscheidendsten Merkmale völlig unexacter Conceptionen.“ Indess nützt es nichts über diese Missstände missmuthig zu klagen. Sie sind einmal zur Zeit gegeben. Nur durch die Heranbildung einer neuen Generation zu wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiete der politischen Oekonomie, ähnlich wie dies in anderen Wissenschaften der Fall ist, sind sie zu beseitigen, und da eine Reihe tüchtiger Lehrkräfte von der gleichen Anschauung wie der hier ausgedrückten beseelt ist, ist Hoffnung, dass die ökonomische Disciplin nun in desto rascherem Tempo ihren vorgeschrittenem Schwestern nacheile. 77 Bedenkenerregender dagegen ist ein anderer Missstand, der in der Behandlung der ökonomischen Dinge in Deutschland zur Zeit vorherrscht. Unter dem Einflüsse der oben erwähnten Coterie ist es dahin gekommen, dass bei uns die einseitige Vertretung der Interessen einer wirthschaftlichen Partei in der öffentlichen Meinung als Wissenschaft gilt. Tritt dann Jemand in wirklich wissenschaftlichem Geiste vorurtheilsfrei und voraussetzungslos an die Untersuchung ökonomischer Fragen heran und kommt er zu Resultaten, wonach im Interesse des Ganzen der einseitigen Interessenverfolgung jener Partei gewisse Schranken gezogen werden müssen, so sieht er sich den schlimmsten Anschuldigungen ausgesetzt. So ist es, wie aus den früheren Artikeln hervorgeht, auch mir ergangen, weil ich gezeigt habe, wie in England die absolute Schrankenlosigkeit im wirthschaftlichen Leben zwar zur grösstmöglichsten Entfaltung der Kräfte der ökonomisch Ausgezeichneten, allein zu einer Verschlechterung der Lage der mit ökonomischen Durchschnittseigenschaften begabten Masse geführt hat, bis diese sich zur Wahrung ihrer Interessen in Gewerkvereinen zusammenschloss, die nach langen Kämpfen einen Zustand der Arbeiterklasse geschaffen haben, bei dem, was immer die politische Configuration der englischen Gesellschaft sein mag, die Grundlagen, auf denen diese Gesellschaft beruht, unangetastet bleiben werden. Dass diese Darstellung kein Roman ist, als welche meine Gegner sie gelten lassen möchten, beweisen ausser den von mir dafür beigebrachten Belegen aufs Neue die Briefe Kettle’s und Harrison’s, die ich im Anhänge abdrucke. Ja Herr Bamberger selbst bezeugt die Richtigkeit meiner Angabe, wenn er (S. 48) hervorhebt, dass England trotz seiner seit einem halben Jahrhundert hochgehenden Gewerkvereinsbewegung heute am wenigsten erschreckt und erschüttert sich zeigt. Wenn ich aber trotz aller Belege und Zugeständnisse voh den Angehörigen jener Coterie in der bezeich- neten Weise angegriffen werde, so kann ich in Wahrheit behaupten,, dass diese Angriffe mich nicht überraschen. Als ich meine Arbeiten veröffentlichte, habe ich die Angriffe, wie sie erfolgt sind, erwartet. Diese Angriffe haben mich nicht im Geringsten überrascht. Ja neben dem Beifall, den meine Arbeiten bei wissenschaftlichen Männern gefunden haben, hat mich nichts so befriedigt, als das Missfallen, was sie bei jener Partei erregten. Ich hätte es als ein Fiasco angesehen, wäre es anders gekommen; denn: Keinem gefallen ist schlimm, doch schlimmer ist Allen gefallen. 78 Allein haben die Angriffe, die ich erlitten, auch mich nicht gekränkt, so führt doch die Heftigkeit, mit der Jeder, der nicht blos mit den Unternehmern „rechnet und fühlt“, verfolgt wird, zu einer ernsteren Erwägung zwar nicht mit Rücksicht auf die sog. Katheder- socialisten, — deren Aufgabe und Stellung ganz Anderes als die Uebernahme der Führung der Arbeiterclasse erheischt, — sondern mit Rücksicht auf die eigentlichen Führer der Arbeiterclasse. Was ich meine wird durch einen Vergleich am besten erklärt: Ich bin mir zwar all’ des Schiefen bewusst, welches Vergleiche der Gegenwart mit der Geschichte des Alterthums mit sich zu bringen pflegen, und bis jetzt habe ich derartige Vergleiche stets sorgsam vermieden. Allein trotzdem konnte ich mich bei den Angriffen unserer Gegner der Erinnerung oft nicht entschlagen, dass im alten Rom, nachdem ein Gracchus oder ein Drusus, die sich der Masse angenommen hatten, erschlagen waren, die Mörder es mit einem Catilina zu thun hatten. Und nichts ist natürlicher. Je gefährlicher die Aufgabe gemacht wird, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass Niemand sich ihr unterziehen werde, als leidenschaftliche, ja verzweifelte Menschen, die unbekümmert sind um Folgen für sich sowohl wie für Andere. Und so haben auch wir in unseren Tagen es schon erlebt, dass Diejenigen, welche uns in der Stellung von Führern der Arbeiterclasse entgegentreten, keineswegs Männer vom reinsten Charakter waren, und je mehr Diejenigen, welche der Arbeiterclasse sich annehmen, von den anderen Gesellschaftsclassen proscribirt werden, desto mehr wird dies auch in Zukunft der Fall sein. Ist diese Erscheinung aber nothwendig? Muss unsere heutige Entwicklung ein genaues Nachbild der analogen Entwicklung im Alterthum sein? Gewiss nicht; denn vor Allem unterscheiden wir uns von dem Alterthum durch den Besitz der damals und seitdem oft wieder gemachten Erfahrung. Diese Erfahrung aber müssen wir, wie die früher ausführlich erörterte Anschauung der Katheder- socialisten ist, benutzen, um durch berechnetes Eingreifen die noth- wendige Entwicklung zu demselben Ziele zu leiten, zu dem die sich selbst überlassene Natur sie führen würde, nur mit Ersparung der das Schalten derselben begleitenden Nachtheile. Je heftiger daher die Anfeindungen berechtigter Bestrebungen der Arbeiterclasse seitens der Vertreter der herrschenden Partei werden, je lebhafter die Angriffe werden, die gegen die sog. KathedersociMisten selbst geschleudert werden, desto weniger kann es in deren Sinn kommen, die 79 •einmal ergriffene Fahne zu verlassen, desto mehr wird es ihre Pflicht: dahin zu wirken, dass das Eintreten für die berechtigten Interessen der Arbeiter ungefährlicher werde, damit die reineren Elemente in der Arbeiterbewegung die Oberhand behalten oder erlangen und eine nothwendige Entwicklung in gedeihlicher Weise zu ihrem Ziel gelange. Denn es ist eine nothwendige Entwicklung, um die es sich handelt, und auf Diejenigen, welche sich ihr entgegenstemmen, passen die Worte John Bright’s (Speeches p. 341) über seine Widersacher: „Sie mögen den Strom dämmen, sie mögen die Wasser zurückstauen, aber das Gewicht derselben nimmt immer mehr zu und schwillt an mit beschleunigter Macht, und die Zeit wird kommen, wenn in aller Wahrscheinlichkeit, ja, — wenn nicht Weisheit an die Stelle von Thorheit tritt, — mit Gewissheit die Wasser ihre Dämme sprengen werden, und diese Männer, welche sich einbilden, sie hielten diese imaginäre Erscheinung der Demokratie zurück, hinweggefegt werden durch den resoluten Willen eines geeinten und entschlossenen Volks.“ ANHA N G. Brentano, „Wissenschaft!.“ Leistung. 6 BEILAGE I. „The Spectator“ über den Bericht der englischen Gewerkvereinscommission. t . Herr Bamberger legt an verschiedenen Stellen seines Buches grosses Gewicht auf den Bericht, welchen die englische Gewerkvereinscommission auf Grund der Aussagen der von ihr vernommenen Zeugen der Königin erstattete. Zur Orientirung über diesen Bericht und zur Bestätigung des von mir im Texte darüber Be-- merkten diene folgende Kritik desselben, welche, zur Zeit seiner Veröffentlichung in der dem damaligen Ministerium befreundeten englischen Wochenschrift „The Spectator“, „a paper which certainly is not very Radical“ (John Bright, Speeches p. 454), erschien. Die folgenden Artikel stehen in den Nummern vom 20. und 27. März 1869. Der Bericht der Gewerkvereinscommission. Die Gewerkvereinscommission hat ihren „Elften und Schlussbericht“ veröffentlicht. Die Trompete giebt indess nur einen ungewissen Ton. Es ist Zwiespalt im Lager. Eine Minderheit hat sich von der Mehrheit getrennt, und beide, Mehrheit und Minderheit, sind in sich wieder getheilt. Sir William Erle, Lord Elcho, Sir D. Gooch, Herr Herman Merivale, Herr Booth, Herr Roebuck, Herr Mathews unterzeichnen den eigentlichen Bericht; allein Lord Elcho und Herr Merivale dissentiren gemeinsam von zwei Theilen desselben, und Lord Elcho allein von einem weitern Theile. Eine Minderheit von Dreien, Lord Lichfield, Herr Hughes und Herr Harrison weigern sich, den Bericht der Mehrheit zu unterzeichnen und hängen ein Separatvotum an, welches praktisch ein Minderheitsbericht ist; allein die Herren Hughes und Harrison fügen eine „besondere Angabe ihrer Gründe“ an, der Lord Lichfield nicht völlig zustimmen 6 * 8 4 kann, und welche das Gegenstück zu einem Berichtsentwurf des Herrn Booth bildet, auf den sich der Mehrheitsbericht beruft, und der offenbar die Ansichten dessen vertritt, was man die „äusserste Rechte“ der Commission nennen kann, ebenso wie das Schriftstück der Herren Hughes und Harrison diejenigen der „äussersten Linken“ vertritt. Aber abgesehen von den besonderen dissentirenden Voten ist der Ton des Mehrheitsberichts selbst ein ungewisser. Der Vergleich mit dem Entwürfe des Herrn Booth zeigt, dass dieser, das Substrat des wirklichen Berichts, in einem den Gewerkvereinen entschieden feindlichen Geiste abgefasst ist. Ein grosser, wenn nicht der grösste Theil des fraglichen Entwurfs besteht in blosser Argumentation gegen sie. Er würde „rücksichtslos unterdrücken“ alles Ausstellen von Schildwachen bei Arbeitseinstellungen; würde allen Locomotivführern die Verpflichtung einer monatlichen Kündigung, bevor sie eine Eisenbahngesellschaft verlassen, auferlegen, ohne der Letzteren eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen; und würde die Existenz der verschiedenen Amalgamirten Gewerkvereine — ohne alle Frage die am besten geleiteten von allen — untergraben durch Ungültigerklärung jedes Statuts, wodurch der leitende Ausschuss autorisirt wird, während eines Streites mit einem Arbeitgeber den Zweigen derselben Gesellschaft in einer andern Stadt blosen Rath zu ertheilen. Und obwohl die 43 Seiten dieses verderblichen Products auf 22 zusammengeschnitten worden sind und der wirkliche Bericht von dessen schlimmsten Extravaganzen gesäubert worden ist, wirkt an der Seite von Theilen, welche von einem breiteren und grossherzigen Geiste eingegeben sind, sein bitterer Grundton beständig durch die letzteren durch und giebt dem Ganzen den Charakter von Unfreundlichkeit. Materiell neigen die Vorschläge der Commission zu einer beträchtlichen Milderung der bestehenden Gesetze. Wir gebrauchen das Wort „neigen“ mit Absicht, da die einzelnen gemachten Vorschläge mit Bedingungen und Beschränkungen so überladen sind, so wenig Erkenntniss der Fragen zeigen, um die es wirklich sich handelt, so deutlich sich als blose Compromisse zwischen im Grunde unversöhnlichen Ansichten erkennen lassen, dass sie sich, wenn buchstäblich ausgeführt, beinahe als illusorisch bewähren würden. Das Coalitionsrecht soll, w r as die Festsetzung der Arbeitsbedingungen angeht, nominell wenigstens, allgemein gemacht werden (jetzt ist es auf zwei Punkte, Lohn und Arbeitsstunden, beschränkt). Das Ausstellen von Schildwachen soll der Wirksamkeit der bestehenden Gesetze überlassen bleiben. Gewerkvereine sollen das Recht erhalten, registrirt zu werden und juristische Persönlichkeit erlangen zu können, vorausgesetzt, dass ihre Statuten nicht „abgefasst sind in Verletzung der wohlbegründeten Grundsätze der ökonomischen Wissenschaft“; und vier Punkte werden aufgezählt, welche die Registrirung aus- schliessen sollen. Endlich wird eine Trennung der Gelder für Wohl- 85 thätigkeits- und Gewerbszwecke energisch verlangt, und obwohl nicht geradezu vorgeschlagen wird, dass die Trennung gesetzlich erzwungen werden soll, wird empfohlen, dass (Gesellschaften, welche diese Trennung durchführen, mit besonderen Privilegien als „Gewerk- und Unterstützungsvereine erster Klasse“ versehen werden sollen. Das Christenthum, hat man gesagt 1 ), sei Theil und Stück des ■Gesetzes von England. Der Bericht vor uns bezweckt, wie man sieht, die politische Oekonomie zum Theil und Stück des Gesetzes zu machen. Worauf die Arbeiter wohl fragen mögen — „Welche politische Oekonomie? Die Wissenschaft selbst hat erst innerhalb des letzten Jahrhunderts ihren Namen erhalten. Sie hat bereits mehrere sich unterscheidende Schulen. Vor dreissig Jahren sprach Dr. Arnold von „jenen einäugigen Menschen, den Nationalökonomen“. Seid ihr gewiss, dass sie zur Zeit das Licht beider Augen so völlig erlangt haben, dass man ihnen das Recht anvertrauen kann, das Gesetz in einer Frage festzustellen, welche nach unserem Dafürhalten unser tägliches Brod betrifft und die Möglichkeit es zu verdienen für uns selbst, für unsre Weiber und unsre Kinder?“ Einen eigenthümlichen Commentar zu dem Verlangen von den Wohlthaten des Gesetzes auszuschliessen die Gewerkvereine, deren Statuten „abgefasst sind in Verletzung der wohlbegründeten Grundsätze der ökonomischen Wissenschaft“, liefert wahrlich die Thatsache, dass einer der vier als solche Verletzung bezeichneten Fälle auch eine der ausdrücklichen Ursachen eines gemeinsamen Separatvotums zweier Mitglieder der Commissionsmehrheit, Lord Elcho’s und Herrn Merivale’s, bildet. Nun aber entsteht die Frage: — „Verletzen“ nicht diese Herren, welche beantragen alle Gewerkvereine zu ignoriren, welche die „wohlbegründeten Grundsätze der ökonomischen Wissenschaft“ verletzen, wirklich in ihren Vorschlägen die Grundsätze jener ökonomischen Schule, zu der sie augenscheinlich gehören? Nichts wird den Arbeitern von den heutigen Plutonomisten täglich mehr einzutrichtern versucht, als dies: „die Arbeit ist eine Waare“. Die Commissions- mitglieder stellen sich augenscheinlich auf diesen Standpunkt, wenn sie solche Ausdrücke gebrauchen wie „das Angebot der Arbeit“, der „Arbeitsmarkt“, der „Verkauf der Arbeit“ und das „Feilschen“ über die Bedingungen, zu der sie verkauft wird. Aber wenn dem so ist, warum soll der Verkauf dieser Waare besonders geregelt und eingeschränkt werden? Ein Gewerkverein, sagt ihr, strebt nach einem Monopol dieser Waare innerhalb gegebener Grenzen? Wohlan, alle Gesetze gegen Wuchern, Ingrossiren, Aufkäufen sind abgeschafft worden. Selbst bevor dies der Fall war, galt, wie das eigene Memorandum des Sir W. Erle zeigt, der Aufkauf des ganzen Ergebnisses einer Walfischsaison nicht als eine Verletzung des gemeinen Rechts. Keine Bestimmung des Gesetzes verhindert einen T ) Blacbstone. einzelnen Kapitalisten, wenn er könnte, jedes Korn Getreide und' .jede Unze Mehl, die sich im Lande befindet oder nach demselben kommt, aufzukaufen, Alles zurückzuhalten, bis die Hälfte der Bevölkerung Hungers gestorben wäre und es dann den Ueberlebenden für sein Gewicht in Gold auszutheilen. Keine gesetzliche Bestimmung verhindert eine Firma von Kapitalisten dies zu thun, keine verhindert eine Actiengesellschaft so zu handeln; es würde eine absolut neue und unerhörte Anwendung des Gesetzes über Verschwörung sein, wenn irgend welche Mittel geschaffen würden, eine Coa- lition aller Bäcker des Landes oder aller Mehlhändler oder aller Müller u. s. w. oder irgend zweier oder mehrerer dieser Gewerbe zusammen zu verhindern, desgleichen zu thun. Das Gesetz schreitet nirgends ein, um die Anhäufung irgend einer Waare, mag sie noch so nothwendig zum Leben der Gesammtheit sein, in einer oder mehreren Händen zu verhindern, zu beschränken oder zu regeln. Es verhindert nicht einmal die Anhäufung der Waare Arbeit in einer einzigen Hand, vorausgesetzt, dass diese Hand die des Käufers ist. Es beschränkt nirgends einen Arbeitgeber alle gelernte Arbeit in einem bestimmten Gewerbe aufzukaufen, — es würde ihn nicht verhindern alle Arbeit im Lande aufzukaufen. Allein wenn die Frage die der Anhäufung der Waare Arbeit in den Händen ihrer Verkäufer ist, so ändert sie ihr Gesicht völlig. Ob zwei oder mehr solcher Verkäufer über die Bedingungen, zu denen sie verkaufen wollen, gesetzlich Übereinkommen können, wird eine sehr ernsthafte Geschichte. Wahrscheinlich, sagen die Commissionsmitglieder, dürfte es nicht gefährlich sein, sie mit Strafen zu verschonen, wenn sie so- thun; aber ihre Uebereinkommen dürfen nicht bindend sein. Gesellschaften von Arbeitsverkäufern mag sogar gestattet werden juristische Persönlichkeit zu erlangen; allein nur, wenn sie sich enthalten: i) der Einmischung in den Verkauf der Arbeit von Lehrlingen, z) in die Benutzung von Maschinen, 3) in die Uebernahme von Subcon- tracten, Arbeit nach Stücklohn oder in das gemeinsame Arbeiten mit Nichtgewerkvereinlern; 4) der Unterstützung irgend welcher nicht mit ihnen verbundener Gesellschaften aus ihrem Vermögen, wenn diese sich im Streit mit Arbeitskäufern befinden. Aber wenn es kein Gesetz geben soll um den Arbeitskäufer zu beschränken, mag es einer oder mehrere sein, mag er keinerlei Lehrlingsarbeit oder nur solche, keine Gewerkvereinler-Arbeit oder nur solche kaufen, mag er nirgends oder allenthalben Maschinen benutzen, alle Sub- contracte.in seinem Geschäfte verpönen oder alle Arbeit an Sub- contrahenten ausgeben, mag er andern Arbeitskäufern, die sich im Streite mit Arbeitsverkäufern befinden, alle Hülfe verweigern oder sein Vermögen mit ihnen theilen, — warum sollen die Arbeitsver- käufer von den Vortheilen des Gesetzes ausgeschlossen werden wegen angeblicher Verletzungen der ökonomischen Wissenschaft, welche die Arbeitskäufer ungestraft begehen und dabei jeglichen 87 gesetzlichen Schutzes sich erfreuen können? Nehmen wir die Fälle, welche vielleicht am meisten an das moralische Gefühl appelliren, diejenigen, in denen eine Gesellschaft nach Beschränkung der Lehrlingszahl strebt (eine Praxis, wie man sich erinnern muss, die als völlig gerechtfertigt unter Anwälten gilt), oder in denen eine Gesellschaft Nichtgewerkvereinler von gemeinsamer Arbeit ausschliesst (der herrschende Brauch der Advokaten u. s. w.), in was unterscheiden sich, wenn die Arbeit nichts als eine Waare ist, diese Fälle in ihrer juristischen und wissenschaftlichen Wirkung von dem Falle, in dem ein Brauer Schenkwirthen die Verpflichtung auferlegt kein Bier zu kaufen ausser das seine? Welcher gesetzliche Grundsatz hindert den Verkäufer es zu einer Verkaufsbedingung zu machen, dass der Käufer mit keinem andern Verkäufer derselben Waare Handel treibe? Die Sache kommt täglich vor. Wo immer irgend ein Artikel durch seine Seltenheit, seine VortrefTlichkeit, seinen Namen, wie unverdienter oder betrügerischer Weise er immer gewonnen sein mag, fähig scheint mehr oder minder des Monopols des Marktes sich zu erfreuen, werden sofort Anstrengungen gemacht, durch Sendung von Reisenden durch das Land, um mit Händlern bezüglich der ausschliesslichen Benutzung dieses Artikels Vereinbarungen zu treffen, sich jenes Monopols zu versichern. Warum sollen die Arbeitsverkäufer von den Vortheilen eines solchen Monopols in der Waare, die sie zu verkaufen haben, ausgeschlossen werden? Selbstverständlich muss die Dareinmischung von Betrug oder Zwang in den Versuch, das Angebot von Arbeit oder den Verkauf derselben zu gewissen Bedingungen sich zu sichern, vor dem Gesetze verantwortet werden, aber warum in anderer Weise als wenn der gleiche Betrug oder Zwang in den gleichen Versuch in den Fall irgend eines andern Artikels eingemischt würde? Je mehr in diese Frage eingedrungen wird, desto mehr wird man ersehen, dass gerade die „Grundsätze der ökonomischen Wissenschaft“, auf welche die Commission sich beruft, d. h. diejenigen der herrschenden Schule der Plutonomisten, erheischen, dass der Verkauf von Arbeit und alle Coalitionen, welche sich darauf beziehen, absolut frei sein sollen nicht nur wie der Plandel in Arbeit, sondern wie der in jedem andern Handelsartikel und wie alle Coalitionen, die sich auf den Handel in den letztem beziehen, und nur den gewöhnlichen gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, die sich auf die Missbräuche im Verkehr zwischen Verkäufer und Käufer beziehen. Wir sagen nicht, dass diese Grundsätze die höchsten, ja dass sie selbst die richtigen für den Haushalt eines Volkes sind. Wir sagen nur, dass wenn diese Grundsätze angewendet werden, sie gleichmässig, gerecht und ehrlich auf alle Klassen angewendet werden sollen. Ein Gesetzentwurf, der den Vorschlägen der Commissionsmitglieder entspräche würde von diesem Ziele weit entfernt sein. Wir müssen es uns für ein andermal Vorbehalten das Separatvotum der nicht unterzeichnenden Minderheit zu commentiren. Inzwischen dürfen wir nicht vergessen den Commissionsmitgliedern zu danken für ihre herzliche Zustimmung zu den Einigungsämtern, ebenso wie für ihr qualificirtes Lob des Genossenschaftswesens. Die dissentirenden Mitglieder der Gewerkvereinscommission. Das Separatvotum oder der Minderheitsbericht der nicht unterzeichnenden Mitglieder der Gewerkvereinscommission, über den die Times einen höchst phantasievollen Bericht erstattet hat, —■ ist ein bemerkenswerthes Actenstück. Die drei Unterschriften sind für sich allein von grossem Gewicht. Sehr wenig Männer könnten genannt werden, welche die Frage der gewerblichen Coalitionen vom praktischen Gesichtspunkte aus so völlig bemeistert haben wie Herr T. Hughes und Herr Harrison, während derAntheil, den vor wenigen Jahren Lord Lichfield nahm, durch den Versuch einer freundlichen Vermittlung der Arbeitseinstellung und Aussperrung der Eisenarbeiter in Staffordshire ein Ziel zu setzen in der Erinnerung vieler Leser noch frisch sein wird. Das geringste Nachdenken muss zeigen, dass die wirkliche Handhabung einer einzigen grossen Gewerbthätigkeit durch eine uninteressirte Person und ihre Familiarität mit den Mitteln, wodurch dieser Streit auf Seite der Arbeiterklasse geführt wird, sehr viel mehr wahre Kenntniss der Sache verleihen als die ist, die z. Iä. Sir W. Erle dadurch erworben haben mag, dass er lediglich im Gerichtshof mit dem in Berührung kam, was, da es angeblich ungesetzlich und verbrecherisch ist, als die schlimmsten Entwicklungen solchen Streites angesehen werden muss, oder als die Kenntniss ist, welche Herr Booth und Herr Merivale durch philosophisches Nachdenken erworben haben mögen; während die Anschauungen von Sir Daniel Gooch und Herrn Mathews, als von Arbeitgebern, nicht als uninteressirt gelten können, noch auch die des Herrn Roebuck, als die eines Politikers, der noch unter frischer Niederlage ächzt 1 ). Es bleibt von der Mehrheit also blos Lord Elcho, dessen Freiheit von Klasseninteressen und dessen persönliche Bekanntschaft mit Arbeitern und ihren Organisationen ihm ungefähr die gleiche Autorität geben, wie seinen nicht unterzeichnenden Collegen, und es ist bemerkenswerth, dass er gerade der ist, der die Tragweite seiner Unterschrift durch den grössten Betrag von Nichtübereinstimmung beschränkt hat. Es ist sonach augenscheinlich, dass von den zehn Commissionsmitgliedern gerade die vier, welche ohne Klassen- *) Roebuck war bei der allgemeinen Parlamentswahl im Herbste 1868 . in Folge der Gegnerschaft der Gewerkvereine, welche vielmehr die Wahl ' des Fabrikanten Mundelia durchsetzten, nicht wiedergewählt worden. befangenheit am meisten mit der Materie vertraut sind, auch diejenigen sind, welche am wenigsten für Aufrechthaltung einer besonders restrictiven Politik gegenüber Gewerkvereinen sind. In einem Punkte in der Tnat, wo es sich um den Ausschluss von Gewerkvereinen, welche andre Gewerkvereine zu unterstützen beabsichtigen, von der gesetzlichen Anerkennung handelt, ist es klar, dass, da Lord Elcho hier von Herrn Merivale unterstützt wird, die Mitglieder der Commission nominell fünf gegen fünf getheilt sind, factisch aber, wenn wir die beiden Arbeitgeber auSschliessen, die uninteressirte Majorität der Commission gegen solchen Ausschluss ist. Die Ansicht der drei Nicht-Unterzeichner ist, „dass die Lehre des gemeinen Rechts, wonach vorausgesetzt wird, dass alle Coali- tionen sowohl von Arbeitern als auch von Arbeitgebern ungesetzlich und nach einigen Autoritäten als Verschwörungen strafbar sind“, „rückhalt- und zweifellos beseitigt“ werden solle. Kein genügender Grund, ist ihre Meinung, „ist geltend gemacht worden für die Fortdauer von Ausnahmegesetzen für die Verwendung von Arbeit.“ Die in den bestehenden Coalitionsgesetzen bezeichneten Vergehen „sollten gemäss dem allgemeinen Strafrecht behandelt werden“, und „es mag Sache fernerer Erwägung sein, ob weitere Gesetzgebung nothwendig ist zum Schutze aller Klassen“ von Unterthanen vor „persönlicher Belästigung“. „Einfache Registrirung und Schutz des Eigenthums sollte gleichmässig allen Gesellschaften, sowohl von Arbeitern als auch von Arbeitgebern gewährt werden ... unter keiner andern Bedingung als der, dass sie ihre Statuten zusammen mit Einnahmen und Ausgaben dem Registrator vorlegen und ihn überzeugen, dass sie frei sind von irgend etwas, was crimineller Natur ist“. Was das beabsichtigte Verbot gegenseitiger Unterstützung der Gesellschaften unter einander angeht, so sehen sie keinen Grund, „wenn eine Coalition von Arbeitern oder Arbeitgebern gesetzlich ist ... warum die Vereinigung zweier solcher Coalitionen ungesetzlich sein soll“. Indem sie vorschlagen, dass solche Associationen nach geschehenem Eintrag in das Register des Vortheils der Bestimmungen der Theile des Friendly Societies’ Acts, welche sich auf die Ernennung von Curatoren für ihr Vermögen, auf die Art Streitigkeiten zu erledigen und auf die Rechtsmittel gegen Betrug beziehen, theilhaft werden sollen, fügen sie bedeutsamer Weise die Worte hinzu „und dieser Theile des Friendly Societies’Acts allein“, — d. h. sie geben zu verstehen, dass die Gewerkvereine nicht die Fähigkeit haben sollen, Beiträge gerichtlich einzutreiben, Land zu besitzen, noch irgend andere der gegenwärtigen Privilegien der Friendly Societies, sondern dass sie einfach in die Position wiedereingesetzt werden sollen, in welche sie 1855 durch eine Clausel des Friendly Societies’ Acts versetzt zu werden gesucht hatten, deren Vortheile seitdem grossentheils durch gemeinrechtliche Zweifel illusorisch gemacht worden sind,— genau ebenso wie nach Abschaffung go des Bubble Act ähnliche Zweifel erhoben wurden, um die Rechts- gültigkeit der Actiengesellschaften zu beeinträchtigen. Schliesslich halten es die Nicht-Unterzeichner für „unzweckmässig, irgendwelchen weitern gesetzlichen Charakter den Einigungsämtern und Schiedsgerichten“ zu verleihen, würden jedoch „grössere Leichtigkeit geben“, der Durchsetzung von gemeinsam vereinbarten Arbeitsordnungen. Da die Times das Gegentheil angegeben hat, ist es vielleicht nöthig, noch zuzufügen, dass bezüglich der Gesetzesverbesserungen kein Differenzpunkt zwischen Lord Lichfield und seinen beiden nicht unterzeichnenden Collegen besteht, sondern nur bezüglich einiger der Argumente, mittelst deren die letzteren ihre Ansichten stützen. Die beigefügte Auseinandersetzung der Herren Hughes und Harrison, — in welcher jedoch, wie sich ohne zu viel zu sagen behaupten lässt, die Feder des Letztem hauptsächlich zu erkennen ist, — ist, obwohl die Ordnung der Materie etwas hätte verbessert werden können, ein ausnehmend treffliches Actenstück. Keine so vollständige Darlegung des Gegenstandes ist in der That dem Publikum bis jetzt vorgelegt worden, und abgesehen von der dem Gewerkvereinswesen durchaus günstigen Anschauung, bildet sie gleichzeitig einen werthvollen Auszug aus der gewaltigen Masse von Zeugenaussagen, welche die Commission gesammelt hat (und welche die Times noch nicht veröffentlicht wähnt). In ihren Einwendungen gegen die vier vorgeschlagenen Ursachen, aus denen die Gewerkvereine zur Registrirung disqualificirt werden sollen, scheinen uns die Argumente der Herren Hughes und Harrison unwiderlegbar. In den meisten Fällen genügt es ihnen in der That, eine Parallele zu ziehen. Was Arbeit im Stücklohn angeht, sagen sie, „der Vorschlag, Statuten und Ausgaben nicht zu gestatten, welche irgend welche Beziehung zu Arbeit im Stücklohn haben, scheint uns ebenso unbillig, wie ein Versuch sein würde, eine Firma einer Strafe zu unterwerfen, wenn sie ihre Arbeiter im Taglohn und nicht im Stücklohn bezahlt.“ Was Lehrlinge angeht, „so erscheint uns das Benehmen Derjenigen, welche sich weigern unter einem Systeme der unbeschränkten Lehrlingszahl zu arbeiten genau dasselbe wie das von Arbeitgebern, welche auf diesem Systeme bestehen“. Die Weigerung mit Nichtgewerkvereinlern zu arbeiten und die Praxis des Schild- wachausstellens selbst haben zum „genauen Gegenstück“ die „ganz, allgemeine Praxis der Gesellschaften der Arbeitgeber Listen der Arbeiter, welche die Arbeit eingestellt haben oder welche entlassen worden sind, umherzusenden“; während „der Ostracismus verhasster Gewerkvereinler gleichfalls als eine häufige Form des Druckes erscheint“, und „der Versuch ein Abgangszeugniss als ein Mittel um Gewerkvereinler von Wiederbeschäftigung auszuschliessen fortschreitend wiederkehrt“. Ferner würde die Wirkung des Vorschlags die Gewerkvereinsgelder für „Wohlthätigkeitszwecke“ zu trennen einfach der sein, „eine permanente Strikekasse“ zu schaffen, welche in 9i keiner andern Weise verwendet werden kann, und zu verhindern,, dass sie zu gewöhnlichen Versicherungszwecken verwendet würden“. Und es ist in der That für Jeden, der irgend welche Erfahrung in dem Leben dieser Gesellschaften hat, unmöglich ohne Staunen die Gunst zu betrachten, mit der dieser letzte Vorschlag von der Mehrheit der Commission aufgenommen worden ist. Wenn es irgend etwas giebt, was mehr als andere Mittel dazu dient, Gewerkvereine von Kämpfen abzuhalten, wo immer sie dieselben für vermeidlich erachten, — wenn es ein Ding giebt, welches sie die furchtbare Verantwortung empfinden lässt, einen socialen Krieg anzufachen oder selbst anzunehmen, —■ so ist es gerade dies, dass ihre Gelder eins sind, — dass jedes kranke, arbeitsunfähige, altersschwache Mitglied, jede pensionheziehende Wittwe das Risico des Conflicts zusammen mit den Jungen und Starken ertragen muss; dass auf dessen Ausgang jede Art vorsorglicher Ersparung gestellt wird, selbst diejenige nicht ausgenommen, welche der Arbeiter so sehr schätzt: die Kosten seines anständigen Begräbnisses. Der Beweis hiefür liegt wahrlich in der Thatsache, dass die gelernten Arbeiter dieses Landes jene Gewerkvereine, welche zu blosen Ge- werbszwecken bestehen, mehr und mehr zu Gunsten von Organisationen aufgeben, welche auch andere Vortheile umfassen. Wir haben vor uns den „ersten Jahresbericht der Amalgamirten Gesellschaft der Hausverzierer und Maler“. Die Vorrede desselben zeigt, dass obwohl die localen Gesellschaften im Gewerbe, einige von altem Datum, in eine Gesellschaft mit einem Generalausschuss vereinigt worden waren, „die blos zu Gewerbszwecken gegründet war“, die Zahl der Mitglieder rasch abnahm, bis beschlossen wurde eine Organisation zu bilden, welche dieselben Vortheile wip die Amalgamirten Maschinenbauer, die Amalgamirten Schreiner und Zimmerleute u. A. gewähren würde. „Früher, suchte der Tod die Familien der Mitglieder heim, und doch kam keine Hülfe von der Gesellschaft, — Krankheit wüthete an ihrem Herde, doch die Gesellschaft brachte keine Unserstützung“. Aber „jetzt, nachdem unser Gewerbe seine besondere Institution geschaffen hat, zu Vertheidi- gungs-, Bildungs- und Wohlthätigkeitszwecken“, vertraut derSecretär, „werden wir nicht lange hinter irgend einem Industriezweig im Königreich, was Vollständigkeit der Organisation oder Geschicklichkeit der Handhabung angeht, Zurückbleiben“. Das Gewerbe selbst ist ein kleines und die 15 Zweige der Gesellschaft zählen nur 374 Mitglieder; aber ihre erste Bilanz zeigt, December 1868, ein Vermögen von Pfd. Sterl. 291. 2 s. 4 d. nach einer Ausgabe von Pfd. Sterl. 553. 13 s. 11 7 2 d. Kein klarerer Beweis könnte ohne Zweifel gegeben werden, dass während gelehrte Commissionsmitglieder, bewaffnet, wie sie sich glauben, mit „ökonomischer Wissenschaft“, den Gewerkvereinen anrathen ihre Zwecke und ihre Gelder zu trennen, hart erkaufte Erfahrung die Arbeiter lehrt sie in ihren Organisationen zu vereinigen. 92 Sind Herr Hughes und Herr Harrison andrerseits im Rechte, wenn sie diese grossen Organisationen, welche in vielen Fällen den Arbeitsmarkt praktisch regeln, als blose Clubs behandeln und bestrebt sind ihnen die Fähigkeit zu klagen und verklagt zu werden vorzuenthalten und alle gesetzlichen Mittel zur Durchsetzung von Statuten und Vereinbarungen sowohl der Gesellschaft gegen ihre Mitglieder, als auch der Mitglieder gegen die Gesellschaft auszu- schliessen? Sind sie weise, wenn sie mit der Mehrheit ihrer Genossen in der Commission übereinstimmen, „dass es unzweckmässig ist irgendwelchen gesetzlichen Charakter Einigungsämtern und Schiedsgerichten zu verleihen“? Die Zeit wird lehren. Dem Schreiber dieses Artikels scheint es in der That, dass es nicht erwartet werden kann, dass Herrn Mundella’s Erfolg in Nottingham, so glänzend er ist, weder allgemein noch dauernd auf Basis des reinen Voluntarismus bestehen kann; und dass wo immer irgend eine bedeutende Gesellschaft von Arbeitern oder irgend eine einflussreiche Firma zu dem unautoritativen Entscheide eines Einigungsamtes entschlossen sagt, „Wir wollen nicht“, die Nothwendigkeit einer gesetzlichen Sanction und zwingenden Gewalt für das Einigungsamt einerseits, und andererseits die Nothwendigkeit gesetzlicher Autorität und gesetzlicher Verantwortlichkeit gegenüber ihren Mitgliedern auf Seite der Gewerkvereine, sofort gefühlt werden werden. In der Zwischenzeit wagen wir vorherzusagen, dass wenn das Parlament es unternehmen wird für die Gewerkvereine Gesetze zu erlassen, die einfachen und consequenten Anschauungen der drei nicht-unterzeichnenden Commissionsmitglieder sehr viel wahrscheinlicher der Gesetzgebung sich empfehlen werden, als die Summe von Widersprüchen und Compromissen, unter die ihre Collegen ihre Namen gesetzt haben. Bemerkung des Uebersetzers. Die letztere Prophezeiung ist, wie schon oben im Texte (S. 21) bemerkt wurde (vgl. auch den folgenden Brief Harrison’s) eingetroffen. Aus dem vorletzten Absatz des vorstehenden Artikels geht hervor, dass dessen Verfasser dieselben Anschauungen über die Nothwendigkeit eines Nochweitergehens der englischen Gesetzgebung über Gewerkvereine und Einigungsämter in der Zukunft hat, wegen deren ich von Herrn Bamberger (s. oben S. 48, 52) heftig angegriffen wurde. BEILAGE II. Frederic Harrison gegen Herrn Ludwig Bamberger. 7 New Square Lincolns Inn. Lieber Professor Brentano! Ich bin nicht überrascht, von den Angriffen und Entstellungen- zu hören, denen Sie in Ihrer Vertheidigung der Gewerkvereine ausgesetzt sind. Wir haben dies vor Jahren auch durchgemacht. Nun aber ist die Schlacht gewonnen; und Gewerkvereine gehören zu den gesetzlichsten und conservativsten Elementen in unserem Systeme. Nach dem Zugeständniss der Communisten selbst hat der Commu- nismus in England keine Zukunft, weil die berechtigten Bedürfnisse der Arbeiter in den Gewerkvereinen und in dem Wahlrechte zum Parlamente anerkannt sind. Für jedes Hundert Mitglieder der Internationalen, die Ihr in Deutschland habt, haben wir kaum Eines in England, und selbst dieses Eine ist entweder ein Fenier oder ein Flüchtling. Die Gewerkvereine machen die Internationale zur Unmöglichkeit in England. Und Arbeitseinstellungen haben hier so wenig politischen Charakter, wie der Preis von Kohlen oder Zucker 1 ). Was den Vorwurf angeht, dass Sie für die Gewerkvereine mehr verlangen sollen, als wir gethan haben, so ist die Idee lächerlich. Sie und ich waren in völliger Uebereinstimmung in dieser Frage, und Ihr Buch ist in demselben Geiste wie der Min- derheitsbericht abgefasst 2 ). Aber bemerken Sie, dass dieser Bericht jetzt Gesetz ist, — ein Gesetz, über das sich unsere ultra- ökonomistischen und conservativen Schulen nicht beklagen. Ich kann den Einwand nicht verstehen, den Herr Bamberger, wie Sie sagen, mit Rücksicht auf das englische Gesetz über Gewerk- T ) Vergl. oben S. 77. 2 ) Vergl. oben S. 48. Bamberger S. 70, 226, 227, 243, 244, 344. 94 vereine erhebt. Das englische Gesetz soll die Gewerkvereine nicht regeln? 1 ) Ist dies in gutem Glauben gesagt? Ist irgend ein deutscher Publicist so unwissend, so etwas zu sagen? Wurde doch durch den Act 35 Victoria c. 31 (1871) der ungesetzliche Charakter der Gewerkvereine beseitigt und eine sorgsam ausgedachte Maschinerie eingeführt, um sie wie andere Gesellschaften in ein öffentliches Register einzutragen, um ihr Vermögen zu schützen und um geeignete Beamten zu schaffen, die in ihrem Namen klagen. Die Sache ist die, dass in Folge dieses Gesetzes ein Gewerkverein. Alles, was die Zwecke einer juristischen Person, Gerichtsfähigkeit, das Recht Eigenthum zu besitzen u. s. w. angeht, nun in derselben Lage ist wie eine Handelsgesellschaft unter dem Actiengesellschaftsgesetze. Wenn Herr Bamberger oder irgend Jemand sagt, dem sei nicht so, so versucht er das deutsche Publikum zu täuschen. Das Gesetz bewährt sich vortrefflich und Niemand beklagt sich. Das, woran Herr Bamberger denkt, ist dass die „Minderheit“ und in der That auch die Mehrheit es für besser hielten, die Gewerkvereine in ihren inneren Angelegenheiten frei zu lassen. Ein hinterlistiger Vorschlag 2 ) war gemacht worden, die Gewerkvereine der Möglichkeit auszusetzen, durch die Gerichte umgestaltet und beaufsichtigt zu werden, den Gerichten die Fähigkeit zu geben, sie aufzulösen oder ihre Beschlüsse auf Antrag weniger Mitglieder, die von Arbeitgebern bestochen sein mochten, zu annulliren. Dem leisteten wir Widerstand; und das Gesetz, wie es nun Geltung hat, stimmt mit unserer Anschauung völlig überein. Durch das Gewerkvereinsgesetz sind die Gewerkvereine nun zu gesetzlichen Körperschaften geworden mit juristischer Persönlichkeit, Gerichtsfähigkeit, dem Recht Eigenthum zu besitzen und darauf zu bestehen, dass ihre Beamten Rechnung ablegen u. s. w. Wenn dies nicht gesetzliche Anerkennung ist 3 ), so weiss ich nicht, was es ist. Nur dass die Gewerkvereine frei sind in ihren inneren Angelegenheiten nach Belieben zu schalten. Die Gerichte haben keine Controle über ihre innere Leitung, und hierin sind sie wie ein Club. Allein hierin liegt kein Nachtheil für sie. Dies ist ein grosser Vortheil, und zwar einer, auf den wir in ihrem Interesse bestanden. Die Gewerkvereine sind jetzt in der Lage unsrer grossen Clubs, mit dem Unterschied, dass sie, wenn sie wollen, in ein öffentliches Register förmlich eingetragen werden und gewisse ihnen gewährte Erleichterungen gebrauchen können, um Eigenthum zu besitzen und ihre eigenen Beamten zu controliren. Ihre Lage ist die beste, die sie möglicher Weise sein könnte. Kein Gewerkvereinler verlangt mehr. Ohne Zweifel ist es notorisch 4 ), dass die Gewerkvereinscommission eingesetzt wurde nach den scheusslichen Enthüllungen der ’) Vergl. Bamberger, S. 196, 226, 344. — 2 ) Su oben S. 48; vgl. Bamberger S. 345. — 3 ) Vgl. Bamberger S. 140. ■—- "*) S. oben S. 8, 21. 95 Sheffielder Verbrechen, und Herr Roebuck, der Anwalt der Shef- fielder Arbeitgeber, war die Person, welche die Untersuchung der Regierung aufdrängte. Die Arbeiter antworteten hierauf und sagten: „Untersuchung um jeden Preis, wir haben nichts zu fürchten, — ja wir werden Euch sogar zeigen, dass wir unbillig behandelt werden.“ Und sie haben es gezeigt. Der Mehrheitsbericht 1 ) beurtheilt sich selbst. Jeder wird finden, dass er der Entwurf des Herrn Booth ist, sehr modificirt, und beinahe gänzlich seines Charakters beraubt. Der Minderheitsbericht wurde unterzeichnet von Lord Lichfield, dem Mitglied der Commission, das den höchsten Rang hatte, und dem einzigen Pair, von dem Parlamentsmitgliede Herrn Hughes und von mir. Der Anhang, der von Hughes und mir unterzeichnet ist, ist nur eine Verbreiterung des Minderheitsberichtes. Lord Lichfield würde ihn wahrscheinlich unterzeichnet haben, wären nicht einige Stellen und Sätze gewesen, welche wir vielleicht besser ausgelassen hätten. Materiell war er vollständig einverstanden mit uns. In keinem Punkte unserer Gesetzesvorschläge war er anderer Meinung wie wir. Das „Gewerkvereinsgesetz von 1871“ verkörperte vollständig Alles, was wir in diesem Berichte forderten 2 ), und Alles, was wir jetzt verlangen. Weder ich noch irgend ein Gewerkvereinler verlangen nach irgend welcher Verbesserung des Gesetzes. Die Gewerkvereine sind völlig befriedigt 3 ). Wir haben Alles erhalten, was wir 1867 forderten, und Alles, was wir jemals verlangten und jemals fordern werden 4 ). Die Strafnovelle (The Criminal Law Amendment Act c. 32) ist eine ganz andere Sache und wir erhoben dagegen starke Einwendungen. Allein dies bezieht sich nicht auf Gewerkvereine. Das „Gewerkvereinsgesetz 1871“ ist der Fall, in dem ein Gesetz eine recht verwickelte Frage endgültig löst 5 ). Möget Ihr ein eben so gutes und eben so conservatives Gesetz erhalten. Stets der Ihre Frederic Harrison. *) S. oben S.21 . — 2 ) S. oben S. 21; vgl. Bamberger S. 91.— 3 ) Vgl. dazu Bamberger S. 15, 91 etc. — 4 ) S. oben S. 48, 52, 92. — 5 ) Vgl. dazu Bamberger S. 15 u. a. a. O. BEILAGE III. Beleg zu S. 21 über die Ausdehnung der Gewerkvereinsbewegung. Registrar of Friendly Societies, 28, Abingdon Street, S. W. London, 18. März 1873. Sehr geehrter Herr, Bis zum heutigen Tage haben wir 88 Gewerkvereine in''s Register eingetragen. Ergebenst J. M. Ludlow, Esq. E. W. Brabrook. BEILAGE IV. Rupert Kettle gegen Herrn Ludwig Bamberger. (Vergl. oben S. 47;. Bamberger S. 241, 242, 92.) Merridale, Wolverhampton, den IO. März 1873. Lieber Dr. Brentano, Ich bin sehr betrübt, dass Sie wegen Vertheidigung der Gewerkvereine der Gegenstand feindlicher Angriffe sind. Als meine Broschüre über „Arbeitseinstellungen und Schiedsgerichte“ („Strikes and Arbitrations “) vor acht Jahren veröffentlicht wurde, war meine eigene Anschauung über die Gewerkvereine nicht so reif, wie sie durch spätere Erfahrung geworden ist. Sie haben vollständig Recht, wenn Sie der Meinung sind, dass ich als die beste praktische Basis eines Schiedssystems, um Gewerbsstreitigkeiten zu schlichten, eine Gesellschaft von Arbeitgebern auf der einen und von Arbeitern auf der andern Seite gefunden habe. In der That, was die Arbeitgeber angeht, so bieten Ihnen die Gewerkvereine die beste Gewähr, die Sie haben können, dass die Arbeiter dem Schiedsspruch sich unterwerfen. Ich finde, dass die Leiter der Gewerkvereine stets darauf bestehen, dass die Arbeiter dem Schiedsspruch getreulich nachkommen. Die Politik der Gewerkvereine war darauf gerichtet, den Erlass eines Parlamentsactes herbeizuführen, vermöge dessen Schiedssprüche in Gewerbsstreitigkeiten gesetzlich durchgesetzt werden können. Sie fragen nach dem Erfolg meines Rathes, den ich auf dem in London stattgefundenen Congresse gab. Das Resultat desselben war der Erlass des Gesetzes, welches ich für die Gewerkvereine entworfen hatte, in etwas veränderter Form. Durch dieses Gesetz sind grosse Erleichterungen gegeben worden betreff, das Verfahren in gewerblichen Schiedsgerichten und die gerichtliche Durchsetzung der Schiedssprüche. Brentano, „Wissenschaft!.“ Leistung. 7 — 98 — Ich schrieb dem Gewerksvereinscongress, der kürzlich in London abgehalten wurde, um ihm zum Erlass des Schiedsgesetzes zu gratuliren, und drückte meine Meinung aus, dass das neue Gesetz es für die Arbeiter noch nothwendiger mache, ihre Gewerkvereine zu unterstützen. Damit nicht das geringste Missverständniss über meine Meinung bestehe, sende ich Ihnen die Statuten eines der mächtigsten englischen Gewerkvereine, welche, wie Sie sehen werden, von mir revidirt sind. Auf S. n werden Sie die Bestimmungen dieser Statuten über Schiedsgerichte finden*). Zum Schlüsse möchte ich noch sagen, dass jetzt in unserm Lande völlige Uebereinstimmung herrscht, dass Gewerkvereine eine sociale Nothwendigkeit geworden sind, und dass denkende Männer aller Parteien erwägen, auf welche Weise sie am Heilbringendsten entwickelt werden können. Gewerkvereine als solche haben keinerlei Recht, sich mit Fragen allgemeiner Politik zu befassen. Sie haben für die gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu sorgen, und wenn sie über dies hinausgehen, überschreiten sie den legitimen Zweck, zu dem sie gegründet wurden: Denn Gewerkvereine sind nicht politische Vereine. Ganz ergebenst der Ihre Prof. Dr. Brentano. Rupert Kettle. *) Wurde bereits von mir benutzt: Arbeitergilden II. S. 298. BEILAGE V. 35 & 36 Victoria, Chapter 46. Gesetz um weitere Fürsorge für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch Schiedsspruch*) zu treffen. (6. August 1872). Da durch das Gesetz vom fünften Jahre Georg’s des Vierten, Kapitel sechs ui\d neunzig, betitelt „Gesetz zur Consolidation und Amendirung der auf die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch Schiedsspruch bezüglichen Gesetze“, welches hier von nun an citirt wird als das „Hauptgesetz“, Fürsorge getroffen wird, gewisse Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern in einer dazu bestimmten Weise durch Schiedsspruch zu entscheiden: Und da es zweckmässig ist weitere Fürsorge für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch Schiedsspruch zu treffen: Sei gesetzlich bestimmt durch Ihre Majestät die Königin mit und unter Beirath und Zustimmung der geistlichen und weltlichen Lords und der Gemeinen, welche in dem gegenwärtigen Parlament versammelt sind, und Kraft der Autorität derselben, wie folgt: I. Die folgenden Bestimmungen sollen Wirksamkeit haben mit Rücksicht auf Vereinbarungen, die unter diesem Gesetze getroffen werden: (1.) Eine Vereinbarung unter diesem Gesetze soll entweder bezeichnen: als Schiedsrichter ein Amt, einen Rath, mehrere Personen oder eine Person, oder die Zeit und Art und Weise der Ernennung von Schiedsrichtern oder von einem *) Vgl. hierzu „Zur Geschichte der englischen Arbeiterbewegung im Jahre 1871“. Leipzig 1872. S. 71 ff. 7 * IOO Schiedsrichter; sie soll ferner bezeichnen dem Namen nach oder durch Nennung eines Amtes oder auf andere Weise eine Person, welche im Falle der Nichtübereinstimmung der Schiedsrichter als Unparteiischer entscheiden soll, oder eine Person oder Personen, (die nicht zu den Schiedsrichtern gehören), welche einen solchen Unparteiischen ernennen sollen: (2). Ein Arbeitgeber und ein Arbeiter sollen gegenseitig verpflichtet werden durch eine Vereinbarung unter diesem Gesetze, (welche hier von nun an als „die Vereinbarung“ citirt wird), wenn der Arbeitgeber oder sein Vertreter dem Arbeiter ein gedrucktes Exemplar der Vereinbarung giebt und der Arheiter es annimmt: Unter der Voraussetzung, dass der Arbeiter innerhalb acht und vierzig Stunden, nachdem ihm die Vereinbarung eingehändigt ist, dem Arbeitgeber oder dessen Agenten ankündigen kann, dass er durch die Vereinbarung ■ nicht gebunden sein will, worauf die Vereinbarung wirkungslos für das Verhältniss zwischen solchem Arbeiter und dem Arbeitgeber sein soll: (3.) Wenn ein Arbeitgeber und Arbeiter durch die Vereinbarung gebunden sind, so sollen sie so gebunden bleiben während der Dauer jeglichen Beschäftigungs- und Dienstvertrags, welcher zwischen ihnen zur Zeit der Abschliessung, der Vereinbarung in Kraft ist, und hierauf so lange als sie beiderseitig von Zeit zu Zeit Übereinkommen Arbeit zu geben und zu nehmen ohne die Vereinbarung annullirt zu haben. Ferner mag die Vereinbarung bestimmen, dass eine beliebige, sechs Tage jedoch nicht überschreitende Kündigungsfrist auf Seiten der Arbeitgeber wie der Arbeiter nothwendig sein soll, und in diesem Falle sollen die durch die Vereinbarung gebundenen Parteien so gebunden bleiben, bis nach Ablauf der verlangten Anzahl Tage nachdem solche Kündigung seitens einer der beiden Parteien stattgefunden hat: (4.) Die Vereinbarung mag vorschreiben, dass die dadurch gebundenen Theile während ihrer Dauer durch jegliche Bestimmungen gebunden sein sollen, welche die Vereinbarung enthält, oder welche von den Schiedsrichtern oder dem Schiedsrichter oder von dem Unparteiischen getroffen werden mögen betreff, den zu zahlenden Lohn oder die Arbeitsstunden oder das zu leistende Arbeitsquantum oder die Bedingungen oder Regeln, unter denen die Arbeit zu leisten ist, und mag für Verletzung jeder solchen Bestimmung Strafen festsetzen, welche von den Schiedsrichtern, dem Schiedsrichter oder dem Unparteiischen zur Anwendung gebracht werden können: IQI i <■ I <\5.) Die Vereinbarung mag auch vorschreiben, dass wenn irgend einer der folgenden Fälle eintreten soll, dieselben durch die oder den Schiedsrichter erledigt werden sollen, nämlich: a. Jede Misshelligkeit und Streitigkeit, die in der zweiten Section des Hauptgesetzes erwähnt ist; oder b. Jede Frage, jeder Fall oder Angelegenheit, auf welche die Bestimmungen der Master and Servant Act, 1867, zur Anwendung kommen; und im Falle alsdann irgend eine derartige Frage unter den Parteien, so lange sie durch die Vereinbarung gebunden sind, entsteht, so sollen die oder der Schiedsrichter oder der Unparteiische Gerichtsbarkeit haben für Vernehmung und Entscheidung in derselben, und wenn sie in der Frage vernehmen und entscheiden, so soll in derselben Frage kein anderes Verfahren eintreten vor irgend einem andern Gerichte oder irgend einer andern Person; wenn jedoch in dieser Frage nicht innerhalb einundzwanzig Tagen von der Zeit ihrer Entstehung vernommen und entschieden worden ist, so soll die Gerichtsbarkeit der Schiedsrichter, des Schiedsrichters oder des Unparteiischen aufhören, es sei denn dass die Parteien seit Entstehung der Frage schriftlich eingewilligt haben, dass sie ausschliesslich durch die oder den Schiedsrichter oder den Unparteiischen entschieden werden soll: Die Entstehung einer Misshelligkeit oder Streitigkeit soll datirt werden von der Zeit der Handlung oder Unterlassung, auf welche sie sich bezieht: (6.) Die oder der Schiedsrichter oder der Unparteiische können vernehmen und entscheiden in jeder Angelegenheit, die in der von ihnen für geeignet gehaltenen oder durch die Vereinbarung vorgeschriebenen Weise vor sie gebracht wird: (7.) Die Vereinbarung und ebenso jegliche von den Schiedsrichtern, dem Schiedsrichter oder dem Unparteiischen in Gemässheit der Vorschriften der Vereinbarung getrolfene Bestimmung soll in allen Proceduren sowohl vor ihnen als auch vor jedem Gerichte als Beweis der Bedingungen des Arbeitsvertrags der durch die Vereinbarung gebundenen Parteien gelten: (8.) Die Vereinbarung soll als eine Vereinbarung erachtet werden im Sinne der dreizehnten Section des Hauptgesetzes für alle Zwecke dieses ■ Gesetzes : (9.) Wenn die Vereinbarung Vorschriften enthält betreffend die Vorzeigung und Prüfung jeglicherBücher, Documente oder Rechnungen, unterworfen oder nicht unterworfen unter irgend welche Bedingungen bezüglich der Art und 1 ■ i 102 Weise ihrer Vorzeigung und Prüfung, so mögen (unter Beobachtung dieser Bedingungen) die oder der Schiedsrichter oder der Unparteiische die Vorzeigung oder Prüfung irgend solcher Bücher, Documente oder Rechnungen, die sich im Besitz oder Bereich irgend einer als Zeuge vorgeforderten Person befinden, verlangen, und wer durch die Vereinbarung und die Vorschriften des Hauptgesetzes über das Erscheinen und den Gehorsam der Zeugen gebunden ist, soll um solche Vorzeigung oder Prüfung an- suchen: II. Dieses Gesetz soll citirt werden als „Das Gesetz von 1872 über Schiedsgerichte in Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern“ („The Arbitration [Masters and Workmen] Act, 1872“). BEILAGE VI. Rede John Bright’s über die Klassenherrschaft in England. (John Bright’s Speeches, Author’s Populär Edition. London 1869 p. 378 ff.) (Am 16. October 1866 bewegte sich ein Zug von vielen tausenden Freunden der Reform durch die Strassen der Stadt Glasgow und ordnete sich zu einer grossen Versammlung auf dem Glasgow Green. Die Zahl der Anwesenden wurde verschiedentlich geschätzt, doch schien es als ob beinahe die ganze männliche Bevölkerung der Stadt dort gewesen. Am Abende wurde eine grosse Versammlung im Stadthause gehalten und Herrn Bright eine Adresse überreicht, auf welche er mit der folgenden Rede antwortete.) Herr Vorsitzender und Bürger keiner geringen Stadt, — 'Ich nehme diese Adresse, welche vor ihren Ohren verlesen und die mir überreicht worden, ist, mit einem Gefühle tiefer Dankbarkeit an gegen Diejenigen, welche eine so wohlwollende Gesinnung gegen mich ausgedrückt haben, gleichzeitig aber mit tiefgefühlter Besorgniss, wenn ich Absicht und Zweck dieses Documentes erwäge. Ich finde Trost, wenn ich es gewissermaassen als einen Vertrag ansehe, welcher heute Abend geschlossen worden ist zwischen Euch und denen, die ihr vertretet, und mir und denen, von denen angenommen werden kann, dass ich sie bis zu einem gewissen Grade vertrete, und dass wir einander geloben, Alles was uns erlaubt ist zu thun um die grosse Sache zu fördern, welche heute das Herz von Glasgow erregt hat. Ich kann nur wenig thun — jeder Einzelne kann nur wenig thun; aber Ihr in Euren grossen Massen könnt viel thun, indem ihr Euch mit nicht geringeren Massen in ' andern Theilen des Landes verbindet. Ich habe die feste Ueberzeugung, dass der Tag rasch herannaht, der den Triumph unsrer Sache erblicken wird, und ich denke, dass der in der That blind und thöricht sein muss, der nicht bereitwillig zugesteht, dass es eine grosse Frage ist, welche dem Volke 104 des Vereinigten Königreiches nun vorliegt. Versammlungen von Zwanzigtausenden 'von Männern, die sich vom Süden bis zum Norden erstrecken, müssen irgend eine grosse Ursache haben. Männer verlassen nicht ihre tägliche Arbeit, die nothwendigen Beschäftigungen ihres Lebens, um sich so zu versammeln, es sei denn, sie glauben, dass eine grosse Frage ihnen vorgelegt ist, in der sie ein tiefes und überwältigendes Interesse haben. Und diese Frage ist die — Ob in Zukunft die Regierung und Gesetzgebung dieses Landes von einer privilegirten Klasse in einem Scheinparlamente gehandhabt werden soll, oder nach den Grundsätzen der Constitution der Nation, durch ihre Vertreter, die sie ehrlich und fr.ei gewählt hat? Es giebt Leute, die denken werden, ich spreche hart von dem bestehenden Parlamente. Manche in dieser Versammlung sind wahrscheinlich der Meinung, dass Herr Beales einen zu allgemeinen Ausdruck gebrauchte, als er sagte, dass unsre Vertretung mit Cor- ruption getränkt sei. Allein ich bin gewiss, dass, wenn die Vertretung dieses Landes in irgend einem andern Lande bestände und ihre Einzelheiten den Engländern dargelegt würden, nicht fünf Engländer innerhalb der Grenzen von England, oder fünf Briten innerhalb der Grenzen dieser Insel sich fänden, die nicht zugeben würden, dass die Bezeichnung, die er auf das Parlament zur Anwendung brachte, korrekt war. Das, dessen wir das Parlament beschuldigen ist dies, — dass es von Wählerschaften gewählt ist, die nicht nur so klein sind, dass sie die Nation nicht entsprechend repräsentiren und repräsentiren können, sondern von Wählerschaften, die so klein sind, dass sie durch Bestechung und jegliche Art von Motiven, die weder national noch patriotisch sind, beeinflusst werden. In unsern Marktflecken z. B. ist die Zahl der Wähler meistentheils äusserst gering. Es giebt, so viel ich weiss, 254 Marktflecken im Vereinigten Königreiche, allein darunter sind nur 54, welche eine Wählerschaft von 2000 Wählern und mehr besitzen, und grosse und ehrliche Wählerschaften sind immer die Ausnahme. In Schottland sind eure Wählerschaften in den Marktflecken, wenn auch im Allgemeinen nicht sehr gross, so doch grösser als die in England, und zu eurer Ehre muss es gesagt werden, das sie bei weitem weniger bestechlich sind, als die englichen Wählerschaften. In den Grafschaften vermindern sich die Freisassen (freeholders), — diejenigen, die Land eignen, um es zu bebauen, — ständig in ihrer Zahl, und der Theil der Wählerschaften, die nicht aus Freisassen besteht, besteht aus Pächtern, — wahrscheinlich der abhängigsten Klasse von Landbesitzern in der Nation. Nun aber lasst mich eine oder zwei Thatsachen hervorheben, welche sich dem Geiste Aller tief einprägen sollten. Von jedem Hundert erwachsener Männer im Vereinigten Königreiche haben 105 achtundvierzig kein Stimmrecht. Diese Achtundvierzig könnten eben so gut für alle Zwecke constitutioneller Regierung, so weit sie unmittelbar interessirt sind — diese Achtundvierzig könnten*"eben so gut in Russland leben, wo es keine auf einem Wahlsystem beruhende Regierung giebt, oder in jenen andern Ländern, deren Zahl nun in der That sehr gering ist, in denen Parlamente und Volksvertretungen unbekannt sind. Wenn es eine Thatsache ist, dass nur sechszehn Menschen in jedem Hundert Stimmrecht haben, so ist es auch eine Thatsache. dass diese sechszehn so vertheilt und so geordnet sind, dass ihr Wahlrecht in Wirklichkeit beinahe völlig vernichtet ist. Wenn die Wähler ehrlich auf alle Parlamentsmitglieder vertheilt würden, so würden beinahe 2000 Wähler auf jedes Parlamentsmitglied kommen; welches aber ist der Zustand der Dinge? Er ist der, dass ein Drittel des Unterhauses oder 220 Mitglieder, factisch durch 70000 Stimmen erwählt werden, — d. h. dass 220 Mitglieder des Unterhauses durch eine Anzahl über das Land zerstreute Menschen erwählt werden, die beinahe um die Hälfte weniger als die Zahl der erwachsenen Männer in der Stadt Glasgow allein betragen. Und weiter, die Hälfte des Unterhauses ist gewählt durch ungefähr 180,000 Wähler, dem siebenten Theile nur der ganzen Wählerzahl und sehr viel weniger als die Anzahl Männer in den Städten Edinburgh und Glasgow. Und wenn wir zu dem grossen Ereigniss kommen, welches so viel Interesse erregt, welches aber in der Regel von so geringer Bedeutung ist, — eine allgemeine Wahl, — so finden wir, wenn ich nicht irre, dass nicht mehr als xo unter 100, nicht mehr als zehn Percent der ganzen erwachsenen männlichen Bevölkerung des Vereinigten Königreichs jemals zur Abstimmung kommen und bei der Wahl für ein neues Parlament ihre Stimme abgeben. Was eine allgemeine Wahl angeht, so lesen Manche von euch und wissen Viele von euch etwas von den Kosten und den Bestechungen bei einer allgemeinen Wahl. Ich will euch einen Fall und einen Beleg davon geben. Es war allezeit meine Meinung, dass es die Pflicht der Regierung Lord Russel’s nach der Niederlage ihrer Reformbill in der letzten Session gewesen wäre, das Parlament aufzulösen. Ich habe keinen Grund die Versicherung nicht zu glauben •dass Lord Rüssel selbst dieser Meinung war. Allein eine allgemeine Wahl war eine Last, welche die Parlamentsmitglieder nicht tragen wollte;!. Ich sprach mit einem Mitgliede der Regierung über diese Frage zur Zeit, als eben die Resignation der vorigen Regierung der Königin unterbreitet werden sollte, und ich sagte ihm, dass ich dafür halte, die richtige Politik, die constitutionelle Politik der Regierung sei es, das Parlament aufzulösen. EinTheil seiner Antwort war Folgendes: — Ein Mitglied, das auf unserer Seite des Hauses sitzt, habe mit ihm darüber gesprochen. Es sagte: „Meine Wahl hat"mich schon ,£ 9000 gekostet“ — und es fügte hinzu „Ich habe ausser- o6 dem noch weitere £ 3000 zu zahlen“. Der Betreff, sagte ferner, was-- sehr vernünftig war, dass dies eine schwere .Last sei, und dass es empfindlich sei, sie zu tragen, dass sie ihn in ausserordentliche Verlegenheit setze, und wenn das Parlament aufgelöst werde, könnte er nicht die Kosten tragen, um das Mandat seiner Grafschaft oder seines Marktfleckens, je nachdem der Fall war, zu kämpfen, sondern würde genöthigt sein, das Feld zu räumen, und den Kampf, wenn es einen Kampf geben sollte, einem Andern zu überlassen. Ihr werdet demnach verstehen, dass die Regierung durch diese Erwägung tief bedrückt war.; und diese Erwägung, möglicher Weise neben andern, vermochte sie lieber zu resigniren als das Parlament aufzulösen. So habt ihr einen Beweis, dass während Corruption und Fäulniss der Verderb sind, der meisten Körperschaften, die sie erfassen, die Corruption des gegenwärtigen Parlaments die Ursache war und ist seines gegenwärtigen Bestehens. Nun erinnert euch, dass dieser Zustand der Dinge, den ich beschrieben habe, besteht im gegenwärtigen Augenblicke, vier und dreissig Jahre nach der Annahme der grossen Reform-Bill. Was die Regierung vor Annahme dieser Bill gewesen sein muss, ist kaum möglich zu beschreiben oder sich einzubilden; aber ich habe keinen Zweifel darüber, dass sie eine der schlechtesten Regierungen in civili- sirten Ländern und in Europa war*), und ich glaube, dass dies billiger Weise geschlossen werden kann aus der Thatsache, dass das; Land 150 Jahre lang vor dieser Reform in unauflösliche Kriege verwickelt war; aus der enormen Schuld, die geschaffen wurde; aus den erdrückenden Steuern, die dem Volke aufgelastet wurden; und, schlimmer als dies, aus jenem infamsten Gesetz, das jemals ein Parlament civilisirter Menschen erliess — dem Gesetze, welches das Angebot von Brod dem Volke beschränkte. Wenn nun der Secretär des Unterhauses sich bei Temple Bar aufstellte und wenn er Auftrag hätte, auf die Schulter jedes anständig angezogenen und dem Anschein nach sauber gewaschenen Mannes zu klopfen, der durch dieses alterthümliche Thor hindurchginge, bis er sechs hundert und acht und fünfzig gezählt hätte; und wenn die Krone diese Sechshundert und acht und fünfzig berief, das Parlament des Vereinigten Königreiches zu sein, so ist meine ehrliche Ueber- zeugung, dass ihr dann ein besseres Parlament haben würdet als jetzt besteht. Diese Versicherung wird einige furchtsame und einige gute Menschen stutzig machen; aber lasset mich euch mich erklären. Es würde ein Parlament sein, dessen Mitglieder keine unmittelbare Wählerschaft haben würden, aber es würde ein Parlament sein, das wie eine Jury handeln würde, das den ihm vorgelegten Thatsachen und Argumenten einige Aufmerksamkeit schenken würde. Es würde : ) Vgl. S. 30 ; Arbeitergilden I. S. 127, Bamberger S. 61. io7 jedenfalls von den Klassenvorurtheilen frei sein, welche das jetzige Unterhaus beherrschen. Es würde frei sein von der überschattenden Gegenwart dessen, was man edle Familien nennt. Es würde grossen Landeigenthümern keine Treue schulden, und ich hoffe, es würde weniger Männer unter sich zählen, welche durch Eintritt ins Parlament ihren eignen Gewinn suchen. Bei dem Parlamente, welches wir jetzt haben und welches wir gehabt haben, gelten Thatsachen und Argumente wenig. Nehmt die Frage, die ich erwähnt habe, die das Angebot vom Brod dem Volk zu beschränken. Das Korngesetz stand einunddreissig Jahrelang im Gesetzbuch — sechszehn Jahre vor der Reformbill und fünfzehn Jahre nach Annahme derselben — aber vom ersten Augenblick seines Erlasses bis zur Stunde seiner Vernichtung waren die dagegen sprechenden Thatsachen gleich klar und gleich schlagend. Sie wollten nicht überzeugt werden, und wenn Einer von den Tod- ten auferstände, und das, was sie schliesslich überzeugte war die Entstehung einer grossen Hungersnoth in Irland, welche Hunderte und Tausende von Bürgern des Landes vernichtete und ausser Lands trieb. Ich behaupte mit der vollsten Ueberzeugung, dass das Unterhaus, wie es jetzt Grafschaften und Marktflecken, wie ich sie beschrieben habe, vertritt, nicht die Intelligenz und Gerechtigkeit der Nation, sondern die Vorurtheile, die Privilegien und den Egoismus- einer Classe vertritt*). Welches aber sind die Resultate dieses Systems der Gesetzgebung? Einige derselben wurden in dieser Adresse berührt, welche so freundlich mir überreicht wurde. Ihr erwähnt der Gesetze über Grundeigenthum. Seid ihr bekannt mit einer Thatsache, welche ich unlängst in einer Abhandlung über diesen Gegenstand constatirt fand, — dass die Hälfte des Grund und Bodens von England im Besitze ist von weniger als hundertundfünfzig Menschen? Seid ihr bekannt mit der Thatsache, dass die Hälfte des Grund und Bodensin Schottland im Besitze ist von nicht mehr als zehn oder zwölf Menschen? Seid ihr bekannt mit der Thatsache, dass das Monopol in Land im Vereinigten Königreich stetig mehr und mehr zunimmt? Und das Resultat hiervon ist dies — die allmälige Ausrottung der Mittelklasse als Landeigenthümer und die stetige Verschlechterung der Lage der Bodenbebauer. Nehmt eine Frage, von der viele schottischen Pächter etwas wissen, — nehmt die ewige Beschwerde über die Wildgesetze. Im Unterhause kann diese Frage kaum discutirt werden. Das Interesse der Grundeigenthümer trampelt, wie kürzlich in der Debatte über die Rinderpest, Regierung und Mitglieder für Städte, Jeden und Jedes nieder, was seinen Neigungen in die Quere kommt. Nehmt die allgemeine, leider, muss ich sagen, zu *) S. a. a. O. io8 allgemeine — Unterwürfigkeit der Pächter in Wahlfragen in eurem Land — in Schottland. Ich hege die Hoffnung, dass ihr den Weg zur Befreiung des Pächters von dieser Sclaverei bahnen werdet. Bei den letzten Wahlen für Kincardineshire und für Aberdeenshire haben die Pächter die Politik dieser Grafschaften in ihre eigene Hand genommen. Ich hoffe und glaube, dass die Pächter von Schottland, — die gebildetsten Ackerbauer, die es auf dem Erdboden giebt, — ich hoffe sie werden noch, bei völliger Gerechtigkeit und völliger Hochachtung gegen ihre Grundherrn, ihren legitimen und berechtigten Einfluss in der Wahl von Mitgliedern für die schottischen Grafschaften zur Geltung bringen. Aber nehmt — wovon Manche von euch keinen Begriff haben, — nehmt die hülflose Armuth der Ackerbauarbeiter in den südlichen Grafschaften Englands. Ihr Lohn ist äusserst gering. Ihre Hülf- losigkeit ist zum Aeussersten. Ihre Fähigkeit, sich selbst zu befreien, ihre Fähigkeit sich zu coaliren, scheint auf der tiefsten Stufe. Seht ihre Unwissenheit an! Einer meiner Freunde — ein Mitglied des Unterhauses, der innerhalb sechs Meilen der königlichen Stadt und des Schlosses von Windsor wohnt, sagte mir erst neulich, dass er den Fall einer Familie in der Nähe seines Hauses kenne, in der elf Kinder aufgewachsen seien, von denen alle weder lesen noch schreiben konnten. Und er sagte, er habe kürzlich auf seinem Besitze sieben Männer beschäftigt, von denen vier weder lesen noch schreiben konnten, zwei von ihnen konnten nur sehr ungenügend lesen, und einer von ihnen konnte ungefähr so gut lesen und schreiben, wie die zwei andern lesen konnten. Erwägt, dass Alles dies innerhalb sechs Meilen des königlichen Schlosses von Windsor vorkommt. Es kommt vor in einer Nachbarschaft wo es von Lords und Grundeigen- thümern und zur Staatskirche gehörigen Geistlichen schwärmt. Dies ist der Zustand der Unwissenheit dieser Bevölkerung in diesem Augenblicke. In der Grafschaft dagegen, aus der ich komme, verdienen Mädchen.von fünfzehn bis zwanzig Jahren, viele, wie ich glaube, das Doppelte des Wochenlohns eines kräftigen, ländlichen Arbeiters, des Hauptes und Vaters einer Familie, in einigen der südwestlichen Grafschaften Englands. Was aber muss die Unwissenheit dieser Bevölkerung sein, dass, wenn ihnen solche Löhne in Lancashire und Yorkshire geboten werden, sie nicht einmal davon hören! Sie scheinen keinen Wunsch zu haben, ihre Lage zu bessern, und es besteht keine merkliche Auswanderung aus diesen elenden Grafschaften nach den glücklicheren Grafschaften des Nordens. Eure Adresse erwähnt des Pauperismus — des Abgrunds des Pauperismus. Im Vereinigten Königreich giebt es augenblicklich mehr als 1,200,000 Paupers. Der Pauperismus des Vereinigten Königreichs kostete im vorigen Jahre, — und er wird - in diesem Jahre, wie ich glaube, nicht weniger kosten den Steuerzahlern, — denen, welche die Steuern zur Unterstützung der Paupers zahlen — 109 — —• mehr als sieben und eine halbe Million Sterling, und dies schliesst nicht die Kosten vieler Tausender Vagranten ein, welche mitunter gleichfalls mit dem Namen Pauper benannt werden. Nun betrachtet, ich bitte euch, diese Masse Elends. Es ist eine solche Masse, dass Wohlthätigkeit sie nicht erreichen kann. Wenn Wohlthäthig- keit sie erreichen könnte, so gäbe es keinen Pauperismus in England, denn in keinem Lande giebt es, wie ich glaube, so viel Wohlthätigkeit wie im Vereinigten Königreich. Die Plerzensgiite der Frauen Englands ist über alles Maass und über alles Lob meinerseits erhaben. Es giebt unter den Geschöpfen unter dem Range der Engel keine, die liebreicher und barmherziger wären als die Frauen des Vereinigten Königreichs. Allein Wohlthätigkeit kann kaum den Rand dieser grossen Unordnung berühren. Es giebt aber eine andere Tugend, könnten wir beifügen, und diese Tugend und diese Eigenschaft ist Gerechtigkeit. Es ist nicht Wohlthätigkeit sondern Gerechtigkeit, die riesigen Missständen begegnen kann. Es war nicht Wohlthätigkeit, was dem Volke vor zwanzig Jahren Brod gab, sondern es war Gerechtigkeit, die sich in der Abschaffung eines grausamen und schuldvollen Gesetzes verkörperte. Allein Gerechtigkeit kommt unmöglich von einer Klasse. Sie kommt am gewissesten und leichtesten von einer Nation; und ich glaube wir können die Tiefen der Unwissenheit und des Elends und des Lasters in diesem Lande nur erreichen durch eine Berufung an die Gerechtigkeit, die Einsicht und die Tugenden des ganzen Volkes. Jene Adresse hat eine andere Frage erwähnt, — die Frage eurer nationalen Ausgaben für eure Armee und eure Flotte; und ich will nur eine Thatsache bezüglich der Flotte hervorheben. Ich glaube die Flotte dieses Landes hat seit dem grossen Kriege, seit 1815, mehr als vierhundert Millionen Sterling gekostet. Ich glaube während der letzten sechs Jahre hat sie so viel gekostet wie die Flotte der Vereinigten Staaten in derselben Zeit: wir waren in einem Zustande tiefen Friedens; die Vereinigten Staaten hatten sechshundert Schiffe zu bauen oder zu kaufen, sie zu bemannen, mit Kriegsmaterial zu versehen, und sie kämpfen zu lassen in dem grössten Kampfe, den eine Nation jemals geführt. Und trotzdem sehen wir in diesem Augenblicke, nachdem wir soviel ausgegeben haben, den grossen Reconstructor Sir John Packington ins Amt kommen, und versprechen, nicht die Freiheiten des Volkes zu erweitern, sondern die Flotte zu reconstruiren, in welche solche enorme und unberechenbare Summen schon gesteckt worden sind. Dann nehmt die Steuern. Einiges ist geschehen um die Steuern gleicher zu machen. Aber nehmt die Steuern, welche unter dem Namen Testaments- und Legats- und Erbschaftssteuern erhoben werden; und ich will euch einen Fall mittheilen, von dem es möglich ist, dass ihr ihn schon früher aus meinem Munde gehört habt. Ein Mitglied des Unterhauses, —wenigstens war derBetr. eines, als er iio mir die Thatsache angab, obwohl er es zu meinem Bedauern jetzt nicht mehr ist, — ein Mitglied des Unterhauses erzählte mir, dass ihm von einer ihm nicht blutsverwandten Person ein Gut hinterlassen worden sei, dessen Werth in Grund und Boden £ 21,000 betrug, das Holz darauf war £ 11,000 werth; in Summa <£ 32,000. Die Steuer beträgt, wenn ein Vermögen einer Person hinterlassen w'ird, welche kein Verwandter des Erblassers ist, zehn Percent; die Steuer würde demnach £ 3200 betragen; und wenn irgend einer von euch ein Legat wie das angegebene baar, oder in Actien, in Schiffen, in Gewerbskapitalien, oder irgend einem der Dinge erhielte, die nicht Land oder Häuser sind, so würde er £ 3200 bezahlen. Aber mein Freund bezahlte, als er sein Legat und das Holz darauf erhielt, gerade £ 700. Und warum? Wegen dieses Grundes allein, dass das Gesetz von einem Parlament von Grundeigentümern gemacht war, und die Eigenthümer und Erben von Ländern und Häusern als Berücksichtigung besonders werth erachtet wurden. Aber, mag ich gefragt werden, — und ohne Zweifel wird irgend Jemand, der nach dieser Versammlung seine Feder aufnimmt, um eine Kritik meiner Rede oder dieser Versammlung zu schreiben, fragen, — wie kommt es, wenn das Parlament so schlecht ist, dass so viele gute Dinge vom Parlamente während der letzten dreissig oder vierzig Jahre vollbracht worden sind? Ich erkenne an, dass gute Dinge vollbracht wurden, und ich sollte es auch wissen, da ich bei dem Vollbringen einiger derselben betheiligt war. Aber von wem wurden sie vollbracht? Hauptsächlich durch die Kraft im Parlament, welche dahin von den Wählerschaften der grossen und freien Marktflecken des Königreiches gesandt wird. Die Mitglieder für die grossen Städte, — obwohl eine Minderheit, und keine grosse Minderheit, — sind die Triebkraft, durch welche diese guten Dinge vollbracht worden sind. Es ist nicht die Politik der Tories gewesen, gute Dinge zu vollbringen — und ich habe die Zeit gesehen, wenn die Whigs viel weniger eifrig waren, solche zu vollbringen, als ich wünschen konnte. Diese Dinge sind vom Volke ausgegangen, und das Volk hat sie durChgesetzt. Was im Parlamente von wirklicher Vertretung vorhanden war, hat diese Gesetze vorwärts gebracht. Was von Scheinvertretung darin war, hat ihnen stets widerstanden. Ich bin der Meinung, dass die reichen Leute eines Landes, welche die Macht in Händen haben und in der Regel für die reichen Leute allein sprechen, nicht hinreichend für die Menge und die Armen sorgen können. Sie sind persönlich ganz gute Menschen, aber sie haben kein Interesse für die Masse des Volkes. Sie haben eine Stelle in der Heiligen Schrift gelesen, ,,Die Armen habt ihr immer um euch“ — und deshalb bilden sie sich ein, dass es eine Einrichtung der Vorsehung sei, dass ein kleiner Theil des Volkes reich und mächtig, und dass die grosse Masse des Volks hartarbeitend und arm sein solle. Es ist ein weiter Weg von Schlössern III -und Landsitzen und grossen Häusern und überströmendem Luxus bis zur Lage der grossen Masse des Volkes, welche kein Eigenthum haben, und von denen allezeit zu viele am Abgrund der Armuth sich befinden. Wir Alle wissen sehr gut, wie sehr wir durch die unmittelbaren Verhältnisse, die uns umgeben, beeinflusst werden. Die Reichen finden alles gerecht was ihnen beliebt. Das Land bedarf keiner Reform. Es giebt kein Land in der Welt, das für reiche Leute so angenehm ist wie dieses. Aber ich leugne vollständig, dass die Reichen allein geeignet sind, für die Armen Gesetze zu machen, ebensowenig wie die Armen allein geeignet sein würden für die Reichen Gesetze zu machen. Meine ehrliche Ueberzeugung ist, dass wenn wir Alle berufen würden, Gesetze für Alle zu geben, Alle gerechter behandelt werden und glücklicher sein würden, als wir jetzt sind. Wir würden dann einen Durchschnitt haben; wir würden den Einfluss haben von Reichthum und hoher Cultur und jenen Eigenschaften, die von der Müsse kommen, und den Einfluss jener kräftigen Eigenschaften, welche von Emsigkeit kommen und von der Arbeit. Nehmen wir, ohne für diesen oder jenen besonderen Reformvorschlag zu plaidiren, nun an, dass wir eine weitere Million zu den bestehenden Wählerschaften hinzufügen könnten, was würde das Resultat sein? Wir würden die Wählerschaften modificiren. Statt dass das Volk auf den Wahlplatz bei der Ernennung der Candidaten käme und für diesen oder jenen Candidaten die Hand aufhöbe und - meistentheils bei der Wahl selbst keine Macht hätte, würden die Bewohner der Stadt eine viel grössere Macht haben als sie jetzt haben. Die Wählerschaft .würde weniger als jetzt der Beeinflussung offen sein; Majoritäten auf der einen oder der anderen Seite würden grösser und weniger der Bestechung zugänglich sein; und wir würden Mitglieder haben, deren Meinungen und Verhalten durch diese, Infusion neuen und frischen Bluts in die Wählerschaften, welche sie zum Parlament senden, modificirt werden würden. Wir würden ferner Folgendes erreichen — wir würden die Reichen und Grossen mehr in Berührung mit dem Volke bringen, und in eine bessere Bekanntschaft mit den menschlichen Bedürfnissen und mit den Nothständen und Gefühlen ihrer Landsleute. Was würde weiter geschehen? Ich wage dies zu behaupten, dass das Parlament alsdann das Volk nicht verunglimpfen und verleumden würde, wie es jetzt thut. Noch auch würde es in wahnsinniges Bravo ausbrechen, wenn seine Landsleute in scheusslichen und gehässigen Farben geschildert werden. Wahrscheinlich würde man dessen, was ich die Botany Bay Anschauung*) jp meiner Landsleute nenne, los werden und wir würden auf mehr Sinn 'r *) Dies bezieht sich auf Lowe , der lange Zeit in Australien lebte und in den Debatten über die Parlamentsreform sich als heftiger Gegner und als .grosser Verächter der arbeitenden Klassen zeigte. 112 für Gerechtigkeit und Grossherzigkeit in dem Gefühl treffen, mit dem sie die Masse der Nation betrachten. Und wenn eine grössere Kennt-- niss des Volkes vorhanden wäre, gäbe es ohne Zweifel mehr Sympathie mit demselben; und ich glaube, dass die Gesetzgebung des Hauses mehr in Uebereinstimmung mit den allgemeinen Gefühlen und in jeder Beziehung weiser und besser sein würde. Die Nation würde geändert. Es gäbe unter uns ein grösseres Wachsthum von Allem, was gut ist. Darf ich fragen ob irgend welche Diener der Religion unter meinen Zuhörern sind? Ich habe oft gedacht, dass ich gern eine Zuhörerschaft von vier oder fünftausend von ihnen haben möchte, . denen ich eine politische Predigt predigen könnte und denen ich Einiges sagen könnte, was ihre theologischen Schulen, wie ich fürchte, unterlassen haben ihnen zu lehren. Ein hervorragender Mann eures Landes der verstorbene Dr. Chalmers äusserte, als er über die Freihandelsfrage und insbesondere über den Kampf für Abschaffung der Korngesetze sprach, einige erinnernswerthe V T orte. Er sagte, er denke «dass Nichts so sehr geeignet sein würde das Leben der britischen Gesellschaft zu versüssen, als die Abschaffung der Korngesetze. Ich glaube jetzt, dass Nichts so sehr geeignet sein würde, das Leben der britischen Gesellschaft zu versüssen als die Zulassung einer grossen Anzahl der Arbeiterklassen zum Bürgerrecht und zur Ausübung des Wahlrechts. Sollten nun meine Worte die Ohren und das Herz irgend eines Mannes erreichen, der Interesse nimmt an der Förderung der Religion dieses Landes, so bitte ich ihn zu erwägen, ob nicht grosse politische Hindernisse der Ausbreitung der Civilisation und Moral und Religion innerhalb der Grenzen des Vereinigten Königreiches im Wege stehen. Wir glauben — diese Diener der Religion, ihr und ich — wir glauben an einen höchsten Lenker der Welt. Wir glauben an seine Allmacht; wir glauben und vertrauen demüthig seiner Gnade. Wir wissen, dass das stärkste Argument, welches gegen diesen Glauben von denen, die ihn verwerfen, gebraucht wird, ein Argument ist, welches hergeleitet ist aus dem Elend und aus der Hültlosigkeit und der Finsterniss so vieler Angehöriger unsrer Race selbst in Ländern, die sich civilisirt und christlich nennen. Ist nicht dies eine Thatsache? Wenn ich aber glaubte, dass dieses Elend und diese Hülflosigkeit und diese Finsterniss nicht angegriffen und umgewandelt werden könnten, würde ich selbst genöthigt werden, die beinahe überwältigende Wucht dieses Arguments anzuerkennen; allein ich bin überzeugt dass gerechte Gesetze und eine aufgeklärte Anwendung derselben das Antlitz dieses Landes verändern würden. Ich glaube, dass Unwissenheit und Leiden in unberechenbarem Maase gemindert werden könnten, und dass manches Eden, schwellend in Blumen und reich in Früchten hervorgerufen werden könnte in der wüsten Wild- niss, die sich vor uns ausbreitet. Allein keine' Klasse kann dies H3 vollbringen. Die Klasse, welche bis jetzt in diesem Lande geherrscht hat, hat elendiglich Fiasco gemacht. Sie schwelgt in Reichthum und Macht, während zu ihren Füssen, — eine furchtbare Gefahr für die Zukunft, — die Menge liegt, die sie vernachlässigt hat. Wenn aber eine Klasse Fiasco gemacht, versuchen wir’s mit der Nation. Dies ist unser Glaube, dies ist unsere Absicht, dies ist unser Schrei: — Versuchen wir’s mit der Nation. Dies ist, was diese unzählbaren Massen Volkes zusammengebracht hat, um eine Aenderung zu verlangen; und, wenn ich darüber nachdenke und über diese Zusammenkünfte, erhaben in ihrer Unermesslichkeit und in ihrem Vorhaben, so glaube ich zu sehen gleichsam über den Bergspitzen der Zeit den Schimmer der Dämmerung eines besseren und edleren Tages für das Land und das Volk, das ich so sehr liebe. Brentano, „Wissenschaft!.“ Leistung - . 8 BEILAGE VII. Rede Macaulay’s über die Zehnstundenbill. (Aus Macaulay’s Reden, deutsch von Bülau, 1854. II. S. 206). (S. oben S. 17). Rede, gehalten im Hause der Gemeinen, am 22. Mai 1846. (Am 29. April 1846 beantragte Mr. Fielden, Mitglied für Oldham, die zweite Lesung einer Bill zur Beschränkung der Arbeit junger Personen in den Fabriken auf zehn Stunden des Tages. Die Debatte wurde vertagt und wurde wiederholt in langen Zwischenräumen wieder aufgenommen. Endlich am 22. Mai wurde die Bill mit 203 Stimmen gegen 193 verworfen*)- An diesem Tage wurde die folgende Rede gehalten.) Es ist unmöglich, Sir, dass ich nach dem Aufruf, der in so bestimmter Weise von meinem ehrenwerthen Freunde dem Mitglied für Sheffield**) an mich gerichtet worden ist, im Schweigen beharren könnte. Und selbst wenn dieser Aufruf nicht an mich gerichtet worden wäre, würde ich sehr danach verlangt haben, eine Gelegenheit zu haben, die Gründe zu erklären, aus denen ich für die zweite Lesung dieser Bill stimmen werde. Es ist, wie ich hoffe, unnöthig für mich, meinem ehrenwerthen Freunde zu versichern, dass ich jene Verdächtigungen äusserst missbillige, welche, sowohl in diesem Hause als ausserhalb desselben, gegen die Fabrikeigenthümer erhoben worden sind. Für diese schätzbare Classe von Menschen empfinde ich nichts, als Achtung und guten Willen. Ich bin überzeugt, dass mit ihren Interessen die Interessen des ganzen Gemeinwesens und insbesondere der arbeitenden Classen unzertrennlich verknüpft sind. Ich kann auch mit vollkommener Aufrichtigkeit erklären, dass die Stimme, die ich *) Sie wurde erst am 8. Juni 1847 Gesetz. **) Mr. Ward. heute Abend abgeben werde, keine Parteistimme sein wird. In der That unter keinen Umständen würde ich glauben, dass die Gesetze politischer Feindschaft mir gestatteten, diese Frage als eine Parteifrage zu behandeln. Aber in dem gegenwärtigen Augenblicke würde ich die Hände der Minister Ihrer Majestät viel lieber kräftigen, als schwächen. Es ist keinesweges angenehm für mich, genöthigt zu sein, ihnen zu opponiren. Ich versichere ihnen, ich versichere meinen Freunden auf dieser Seite des I-Iauses, von denen ich so unglücklich bin, verschiedener Meinung zu sein, und insbesondere meinem ehrenwer-then Freunde dem Mitglied für Sheffield, das, wie ich sagen muss, in einem eher zu klagenden Tone sprach, dass ich nicht danach begehre, auf ihre Kosten den Ruf der Humanität zu erwerben. Ich glaube vollkommen, dass ihre Gesinnung für die Arbeiterbevölkerung ganz so freundlich ist, wie die meine. Es besteht kein Zwiespalt zwischen uns in Betreff der Zwecke; es besteht eine ehrliche Meinungsverschiedenheit in Betreff d_er Mittel, und wir müssen sicher im Stande sein, die Punkte, über die wir verschieden •denken, ohne Eine zornige Gemiithsbewegung, ohne Ein bittres Wort zu erörtern. Die Einzelheiten der Bill, Sir, werden angemessener und geordneter erörtert werden, wenn wir sie im Cornite erwägen. Gegenwärtig haben wir es mit dem Princip zu thun, und viele Gentlemen von grosser Autorität sagen uns, das Princip sei unrichtig. Ihrer Meinung nach kann weder diese Bill, noch irgend eine andere die Arbeitsstunden regelnde Bill vertheidigt werden. Das, sagen sie, ist eine von denjenigen Angelegenheiten, über die wir überhaupt keine Gesetze geben sollen, eine von denjenigen Angelegenheiten, die sich selbst weit besser ordnen, als irgend eine Regierung sie ordnen kann. Nun es ist höchst wichtig, dass dieser Punkt völlig aufgeklärt werde. Gewiss dürfen wir uns keine Funktionen an- maassen, die uns nicht eigentlich gebühren; aber auf der andern Seite dürfen wir (auch) nicht Functionen entsagen, die uns eigentlich zukommen. Ich weiss kaum, was die grössere Pest für die Gesellschaft ist: ein väterliches Regiment, d. h. ein spürendes, entmischendes Regiment, das sich in jeden Theil des menschlichen Lebens eindrängt und das da meint, es könne Alles für Jedermann besser thun, als irgend jemand irgend Etwas für sich selbst thun kann, oder ein sorgloses, müssiggängerisches Regiment, welches solche Beschwerden, die es auf einmal beseitigen könnte, wachsen und sich vervielfachen lässt, und das auf alle Klage und Vorstellung nur Eine Antwort hat: „wir müssen die Dinge für sich lassen; wir müssen die Dinge ihren Lauf nehmen lassen; wir müssen die Dinge sich ausgleichen lassen.“ Es giebt kein wichtigeres. Problem in der Politik, als die rechte Mitte zwischen diesen zwei höchst verderblichen Extremen festzustellen, die Linie richtig zu ziehen, welche diejenigen Fälle, in denen es die Pflicht des Staates ist, einzu- 8 * n6 schreiten, von denjenigen Fällen scheidet, in denen es die Pflicht des Staates ist, sich des Einschreitens zu enthalten. In alten Zeiten war die die Regenten bedrohende Sünde unstreitig eine ungeregelte- Neigung zum Einmischen. Der Gesetzgeber sagte den Leuten beständig, wie sie ihre Laden halten, wie sie ihre Felder bestellen, wie sie ihre Kinder erziehen, wie viele Gerichte sie auf ihren Tischen haben, wie viel die Elle sie für das Tuch geben sollten, woraus ihre Röcke gemacht wurden. Er versuchte beständig, irgend einem. Uebel abzuhelfen, das nicht eigentlich in seinem Bereich fiel, und die Folge war, dass er die Uebel vergrösserte, denen er abzuhelfen versuchte. Die von Theuerung unzertrennliche Noth schmerzte ihn so, dass er Gesetze gegen Vorkaufen der Plöker machte, und so- die Theuerung in eine Hungersnoth verwandelte. Die Schlauheit und Hartherzigkeit der Geldausleiher ärgerte ihn so, dass er Gesetze gegen Wucher machte, und die Folge war, dass der Aufborger, der, wenn er unbeschützt geblieben wäre, Geld zu zehn p. C. bekommen haben würde, unter dem Schutze es kaum zu fünfzehn p. C. bekommen konnte. Einige ausgezeichnete Staatsphilosophen des vorigen Jahrhunderts stellten mit grosser Geschicklichkeit die Thorheit einer solchen Gesetzgebung ans Licht, und indem sie das thaten, leisteten sie der Menschheit einen grossen Dienst. Es hat eine Reaction stattgefunden, eine Reaction, die ohne Zweifel viel Gutes erzeigt hat, die aber, wie die meisten, nicht ohne Uebel und Gefahren gewesen ist. Unsre Staatsmänner können jetzt nicht der Vielgeschäftigkeit beschuldigt werden. Aber ich fürchte-, dass, selbst bei Einigen der Befähigtsten und Redlichsten unter ihnen, eine Tendenz zu dem entgegengesetzten Fehler besteht. Ich will ein Beispiel von dem geben, was ich meine. Vor fünfzehn Jahren wurde es klar, dass die Eisenbahnen bald, in jedem Theile des Königreiches, die alten Hochstrassen in grossem Maasse ersetzen würden. Die Bestimmung des Zuges der neuen Strassen, welche die ganzen Hauptstädte, Häfen und Schiffsarsenale der Insel verbinden sollten, war eine Sache von der höchsten nationalen Bedeutung. Aber zum Unglück weigerten sich Diejenigen, die für die Nation hätten handeln sollen, sich einzumischen. In Folge dessen wurden zahlreiche Fragen, welche in der That öffentliche Fragen waren, welche die öffentliche Bequemlichkeit, das öffentliche Gedeihen, die öffentliche Sicherheit betrafen, als Privatfragen behandelt. Dass die ganze Gesellschaft dabei interessirt sei, ein gutes System der inneren Communication zu haben, schien vergessen zu sein. Der Speculant, der eine grosse Dividende für seine Actien brauchte, der Grundeigenthümer, der einen grossen Preis für seine Aecker brauchte, erlangte ein vollständiges Angehör. Aber Niemand meldete sich, um in Betreff des- Gemeinwesens gehört zu werden. Die Wirkungen dieses grossen Irrthums empfinden wir, und werden nicht :'so).bald aufhören, sie zu empfinden. Wenn ich mich nicht irre, sind wir in Gefahr, - heute ii7 Abend einen Irrthum derselben Art zu begehen. Das ehrenwerthe Mitglied für Montrose* **) ) und mein ehrenwerther Freund das Mitglied für Sheffield denken, die uns vorliegende Frage sei lediglich eine Frage zwischen den alten und neuen Handelstheorien. Sie können nicht begreifen, wie irgend ein Freund des Freihandels wünschen könne, zwischen dem Capitalisten und dem Arbeiter zu interveniren. Sie sagen: „Ihr macht kein Gesetz, um den Preis der Handschuhe, oder die Beschaffenheit der Handschuhe, oder die Dauer des Credits festzustellen, den der Handschuhmacher geben soll. Ihr überlasst es ihm, zu entscheiden, ob er hohe oder niedere' Preise ansetzen will, ob er derbes oder lockeres Material anwenden, ob er credi- tiren, oder auf baarem Gelde bestehen will. Ihr erkennt an, dass das Dinge sind, die man ihm überlassen muss, mit seinen Kunden abzumachen, und dass wir uns nicht hineinmischen dürfen. Es ist möglich, dass er seinen Laden schlecht dirigirt. Aber es ist gewiss, dass wir ihn schlecht dirigiren würden. Aus denselben Gründen, aus denen ihr es dem Verkäufer von Handschuhen und dem Käufer von Handschuhen überlasst, selbst miteinander übereinzukommen, müsst ihr es auch dem Verkäufer von Arbeit und dem Käufer von Arbeit überlassen, selbst mit einander übereinzukommen.“ Ich habe grosse Achtung, Sir, für die, welche so folgern; aber ich kann die Sache nicht in dem Lichte sehen, in dem sie ihnen erscheint, und w r enn ich auch meinem eignen Urtheile misstrauen mag, muss ich mich doch durch dasselbe leiten lassen. Ich bin, wie ich glaube, dem richtig verstandenen Princip des Freihandels so stark ergeben, wie irgend ein Mitglied dieses Hauses. Handel, bloss als Handel betrachtet, bloss mit Bezug auf das pecuniäre Interesse der contrahirenden Parteien betrachtet, kann kaum zu frei sein. Aber es giebt einen guten Theil von Handel*), der nicht bloss als Handel betrachtet werden kann, und der höhere als pecuniäre Interessen berührt. Und zu sagen, dass die Regierung niemals einen solchen Handel reguliren dürfe, ist eine monströse Behauptung, eine Behauptung, vor welcher Adam Smith erschrocken sein würde. Wir legen dem Handel einige Beschränkungen aus polizeilichen Gründen auf. So verstatten wir nicht einem Jeden, der ein Cabriolet und Pferd hat, auf den Strassen von London nach Passagieren zu suchen. Wir lassen das Fuhrlohn nicht durch das Angebot und die Nachfrage bestimmt werden. Wir verstatten einem Kutscher nicht, eine Guinee für die Fahrt von einer halben Meile an einem Regentage zu erpressen, wo kein Fuhrwerk auf dem Stande ist. *) Mr, Hume, der Veteran der Freihandelspartei. **) Es mag bemerkt werden, dass der Redner nicht durchgeliends vom Handel im engern Sinne, sondern auch vom Gewerbe, überhaupt vom Verkehr spricht, welches 'alles das englische trade bezeichnet. Sein Princip des „Freihandels“ umfasst die gesammte Gerwerbs- und Verkehrsfreiheit. ii8 Wir legen dem Handel einige Beschränkungen aus finanziellen Gründen auf. So verbieten wir einem Pachter, auf seinem eignen Boden, Tabak zu bauen. Wir legen dem Handel einige Beschränkungen der Nationalvertheidigung halber auf. So nöthigen wir einen Mann, der lieber pflügen oder weben würde, in die Miliz zu gehen, und wir bestimmen den Betrag der Bezahlung, die er erhalten soll, ohne ihn um seine Zustimmung zu fragen. Auch liegt in dem allen nichts, dass sich nicht mit der gesundesten Wirth- schaftspolitik vertrüge. Denn die Wissenschaft der Wirthschafts- politik lehrt uns nur, dass wir uns nicht aus commerciellen Gründen in die Freiheit des Handels mischen sollen, und in den Fällen, die ich angeführt habe, mischen wir uns in die Freiheit des Handels aus hohem, als commerciellen Gründen. Und nun, Sir, um näher zu dem Falle zu kommen, mit dem wir es zu thun haben, sage ich, erstens dass, wo das Pleil des Gemeinwesens betheiligt ist, es die Pflicht des Staates sein kann, sich in die Verträge der Einzelnen zu mischen, und ich bin ganz sicher, dass Ihrer Majestät Regierung dieser Behauptung von Herzen beistimmen wird. Ich habe eben einen interessanten Bericht gelesen, den zwei Mitglieder dieser Regierung, der Pierzog von Buccleuch, und der edle Earl, der vor Kurzem Ober-Commissar der Wälder und Forste war, und der jetzt Secretair für Irland*) ist, unterzeichnet haben, und seit dieser Bericht dem Hause vorgelegt wurde, hat der edle Earl selbst, mit Genehmigung des Cabinets, eine Bill zum Schutze der öffentlichen Gesundheit eingebracht. Durch diese Bill ist bestimmt, dass es Niemand verstattet sein soll, in irgend einer grossen Stadt auf seinem eignen Grund und Boden ein Haus zu bauen, ohne gewissen Commissarien Nachricht zu geben. Niemand darf einen Keller anlegen, ohne die Zustimmung dieser Commissare. Das Haus darf nicht unter einer vorgeschriebenen Breite sein. Kein neues Haus darf ohne eine Schleuse gebaut werden. 'Wenn ein altes Haus keine Schleuse hat, können die Commissare den Eigenthtimer anweisen, eine Schleuse zu machen. Wenn er sich weigert, so machen sie eine Schleuse für ihn und schicken ihm die Rechnung zu. Sie können ihn an weisen, sein Haus zu tünchen. Wenn er sich weigert, so können sie ihm Leute mit Eimern und Bürsten zuschicken, es für ihn, auf seine Kosten, zu tünchen. Nun, angenommen, irgend ein Hauseigenthümer zu Leeds oder Manchester wollte mit der Regierung in der Sprache hadern, in der die Regierung mit den Anhängern dieser Bill für die Regulirung der Fabriken hadert. Angenommen, er wollte zu dem edlen Earl sprechen: „Eure Lordschaft versichert, ein Freund des Freihandels zu sein. Der Doctrin eurer Lordschaft zufolge muss es *) Der Earl von Lincoln. • — I IQ — Jedermann freistehen, wohlfeil zu kaufen und theuer zu verkaufen. Warum darf ich denn da nicht ein Haus so wohlfeil aufführen, als ich kann, und meine Zimmer so theuer vermiethen, als ich kann? Eure Lordschaft liebt keine Eläuser ohne Schleusen. Nehmen Sie daher keines von den meinigen. Sie halten meine Schlafkammern für schmutzig. Niemand zwingt Sie, darin zu schlafen. Bedienen Sie Sich Ihrer eigenen Freiheit; aber beschränken Sie die Ihrer Nachbarn nicht. Ich kann gar manche Familie finden, die gern einen Schilling die Woche für die Erlaubniss bezahlt, in dem, was Sie eine Hütte nennen, zu leben. Und warum sollen sie nicht solch Obdach haben, als ich ihnen für diesen Schilling schaffen kann? Warum schicken Sie einen Mann, ohne meine Zustimmung mein Haus zu säubern, und zwingen mich dann, für etwas zu bezahlen, was ich nie bestellt habe? Meine Miethsleute glaubten das Haus sauber genug für sich, sonst würden sie nicht meine Miethsleute gewesen sein, und da sie und ich zufrieden waren, warum mischten Sie Sich, allen Grundsätzen des Freihandels direct zum Trotze, unter uns ein?“ Dieses Raisonnement ist genau aus einem Stücke mit dem Raisonnement des ehrenwerthen Mitgliedes für Montrose und meines ehrenwerthen Freundes des Mitgliedes für Sheffield. Wenn der edle Earl mir gestatten will, seine Vertheidigung zu übernehmen, so glaube ich, dass er die Einrede so beantworten würde: „Ich halte“, würde er sagen, „an der richtigen Lehre des Freihandels. Aber ihre Freihandelslehre ist eine Uebertreibung, eine Carricatur der richtigen Lehre, und durch Ausstellung einer solchen Carricatur bringen Sie die richtige Lehre in Miscredit. Wir würden nichts mit den Verträgen zwischen Ihnen und Ihren Wirthsleuten zu thun haben, wenn diese Verträge blos pecuniäre Interessen berührten. Aber es handelt sich um höhere als pecuniäre Interessen. Das Gemeinwohl ist dabei interessirt, dass die grosse Masse des Volkes nicht in einer Weise lebt, die das Leben elend und kurz macht, die den Körper schwächt und den Geist befleckt. Wenn grosse Mengen unserer Landsleute sich durch das Leben in Häusern, welche Schweineställen gleichen, die Gewohnheiten der Schweine angeeignet haben, wenn sie so vertraut mit Schmutz und Gestank und Verpestung geworden sind, dass sie ohne Widerwillen in Höhlen kriechen, die jedem Menschen von reinlichen Gewohnheiten den Magen umkehren würden, so ist das nur ein hinzukommender Beweis, dass wir zu lange unsre Pflichten versäumt haben, nur ein hinzukommender Grund, dass wir sie jetzt erfüllen.“ Zweitens sage ich, dass es, wo die öffentliche Moral betheiligt ist, die Pflicht des Staates sein kann, sich in die Verträge der Individuen zu mischen. Nehmt den Handel mit unsittlichen Büchern und Gemälden. Will Jemand leugnen, dass der Staat, angemessener Weise, diesen Handel verbieten kann? Oder nehmt den Fall mit den Lotterien. Wir wollen annehmen, ich habe ein Gut, für 120 welches ich zwanzigtausend Pfund zu bekommen wünsche. Ich kündige meine Absicht an, tausend Loose, jedes zu zwanzig Pfund, auszugeben. Der Inhaber der Zahl, die zuerst gezogen wird, soll das Gut haben. Aber die Obrigkeit schreitet ein; der Vertrag zwischen mir und den Käufern meiner Loose wird annullirt, und ich werde genöthigt, eine schwere Busse dafür zu bezahlen, dass ich einen solchen Vertrag gemacht. Ich berufe mich auf das Princip des Freihandels, wie es von den ehrenwerthen Gentlemen den Mitgliedern für Montrose und Sheffield erklärt worden. Ich sage zu euch, den Gesetzgebern, die meine Freiheit beschränkt haben: „Was habt ihr damit zu thun, zwischen einem Käufer und einem Verkäufer einzugreifen? Wenn ihr die Speculation für eine schlechte haltet, so nehmt keine Loose. Aber verbietet nicht anderen Leuten, für sich selbst zu urtheilen.“ Gewiss würdet ihr antworten: „Sie würden Recht haben, wenn dies eine blosse Handelsfrage wäre; aber es ist eine Moralfrage. Wir verbieten Ihnen, über Ihr Eigenthum in dieser besonderen Weise zu verfügen, weil es eine Weise ist, die zur Ermunterung einer höchst verderblichen Richtung des Geistes dient, einer Richtung des Geistes, die mit allen den Eigenschaften, von denen das Wohlsein der einzelnen und der Nationen abhängt, unverträglich ist.“ Es muss daher, wie ich denke, zugegeben werden, dass, wo die Gesundheit betheiligt ist und wo die Sittlichkeit betheiligt ist, der Staat gerechtfertigt ist, wenn er sich in die Verträge der Einzelnen einmischt. Und wenn dies zugegeben wird, so folgt, dass der Fall, mit dem wir es jetzt zu thun haben, ein Fall zur Einmischung ist. Wird es geläugnet werden, dass die Gesundheit eines grossen Theiles der aufwachsenden Generation durch die Verträge, welche diese Bill zu regeln bestimmt ist, ernstlich berührt werden kann? Kann irgend Jemand, der die uns vorliegenden Aussagen gelesen hat, kann irgend Jemand, der jemals junge Leute beobachtet hat, kann irgend Jemand, der sich seiner eignen Empfindungen, wie er jung war, erinnert, bezweifeln, dass zwölf Stunden des Tages Arbeit in einer Fabrik zuviel für einen dreizehnjährigen Burschen sind? Oder wird es geläugnet werden, dass dies eine Frage ist, bei welcher die öffentliche Sittlichkeit interessirt ist? Kann irgend Jemand bezweifeln — ich bin gewiss, keiner von meinen Freunden um mich herum bezweifelt es — dass Unterricht eine Sache von der höchsten Bedeutung für die Tugend und das Glück eines Volkes ist? Nun wir wissen, dass es keinen Unterricht ohne Müsse geben kann. Es ist augenscheinlich, dass, wenn man von dem Tage zwölf Stunden für Arbeit in einer Fabrik und die weiteren zur Bewegung, Erholung und Ruhe nöthigen Stunden abzieht, nicht Zeit genug für den Unterricht bleiben wird. Ich habe jetzt, wie ich meine, gezeigt, dass diese Bill nicht 121 im Princip anfechtbar ist, und doch habe ich noch nicht den stärksten Theil unsrer Sache berührt. Ich halte dafür, dass, wo die Gesundheit des Volks betheiligt ist, und wo die Sittlichkeit des Volks betheiligt ist, der Staat gerechtfertigt ist, wenn 'er selbst die Verträge von Erwachsenen regelt. Aber wir schlagen vor, nur die Verträge von Kindern zu regeln. Nun gab es jemals eine civilisirte Gesellschaft, in welcher die Verträge von Kindern nicht unter irgend einer Regelung standen? Giebt es ein einziges Mitglied dieses Hauses, das da sagen würde, ein vermögender Minderjähriger im Alter von dreizehn Jahren sollte vollkommene Freiheit haben, eine Abtretung seines Gutes zu vollziehen, oder eine Verschreibung auf fünfzigtausend Pfund auszustellen? Wenn irgend Jemand so verkehrt wäre, zu sagen: „was hat die Gesetzgebung mit der Sache zu thun? Warum könnt ihr den Handel nicht frei lassen? Warum behauptet ihr, das Interesse des Knaben besser zu verstehen, als er es versteht?“ — so würdet ihr antworten: „wenn er aufwächst, so mag er sein Vermögen vergeuden, wenn es ihm beliebt; gegenwärtig aber ist der Staat sein Vormund, und er soll sich nicht ruiniren, bis er alt genug ist, zu wissen, was er vornimmt“. Die Minderjährigen, die wir zu beschützen wünschen, haben freilich kein grosses Besitzthum w'egzuwerfen, sind aber deshalb nicht weniger unsre Mündel. Ihre einzige Erbschaft, der einzige Fond, von dem sie ihren Unterhalt das Leben hindurch envarten müssen, ist der gesunde Geist im gesunden Körper. Und ist es nicht unsre Pflicht, sie abzuhalten, jenes kostbarste Gut zu vergeuden, bevor sie seinen W T erth kennen? Aber man hat gesagt, wenn^diese Bill auch unmittelbar nur die Arbeit der Kinder beschränkt, so wird sie doch, durch eine mittelbare Wirkung, auch die Arbeit der Erwachsenen beschränken. Nun, Sir, obwohl ich nicht darauf vorbereitet bin, für eine Bill zu stimmen, welche die Erwachsenen direct beschränkt, so will ich (doch) offen sagen, dass ich nicht glaube, die Beschränkung der Arbeit der Erwachsenen w r ürde nothwendig alle jene furchtbaren Folgen nach sich ziehen, die wir haben Voraussagen hören. Ihr ruft mir in sehr triumphirenden Tönen zu, als u r enn ich irgend ein ungeheuerliches Paradoxon ausgesprochen hätte. Bitte, fällt es Keinem von euch ein, dass die Arbeit der Erwachsenen jetzt in diesem Lande beschränkt ist? Ist es euch nicht bewusst, dass ihr in einer Gesellschaft lebt, in welcher die Arbeit der Erwachsenen auf sechs Tage von sieben beschränkt ist? Ihr seid es, nicht ich, die ein den Ansichten und den Gebräuchen aller Nationen und Zeitalter zuwiderlaufendes Paradoxon behaupten. Hörtet ihr jemals von einem einzigen civilisirten Staate seit dem Anfang der Welt, in dem nicht ein bestimmter Theil der Zeit durch öffentliche Autorität für die Ruhe und Erholung der Erwachsenen ausgeschieden worden w'äre? In der Regel ist diese Anordnung durch die Religion geheiligt wor- den. Die Aegyptier, die Juden, die Griechen, die Römer hatten ihre Feiertage; der Hindu hat seine Feiertage; der Muselmann hat seine Feiertage; es gibt Feiertage in der griechischen Kirche, Feiertage in der römischen Kirche, Feiertage in der englischen Kirche. Ist es nicht ergötzlich, einen Gentleman zuversichtlich erklären zu hören, jede Gesetzgebung, welche die Arbeit Erwachsener beschränke, müsse verhängnissvolle Folgen für die Gesellschaft nach sich ziehen, ohne einmal zu bedenken, dass es in der Gesellschaft, in der er lebt, und in jeder andern Gesellschaft, die da besteht, oder jemals bestanden hat, eine solche Gesetzgebung ohne irgend eine üble Folge gegeben hat? Es ist wahr, dass eine puritanische Regierung in England und eine atheistische Regierung in Frankreich die alten Feiertage als abergläubisch abschaffte. Aber diese Regierungen erkannten es als unbedingt nothwendig, neue Feiertage einzuführen. Bürgerliche Festtage wurden an die Stelle religiöser Festtage gesetzt. Ihr werdet unter den Verfügungen des langen Parlamentes ein Gesetz finden, welches bestimmt, dass, an der Stelle der Tage der Ruhe und Ergötzung, welche das Volk gewohnt gewesen war, zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten zu feiern, der zweite Dinstag jedes Monats dem Arbeitsmann gegeben werden solle, und dass jeder Lehrling, der am zweiten Dinstag irgend eines Monats zur Arbeit genöthigt würde, seinen Meister vor eine Magistratsperson bringen könne. Die französischen Jakobiner beschlossen, dass der Sonntag nicht länger ein Ruhetag sein solle; aber sie führten einen andern Ruhetag ein, die Decade. Sie schafften die Feiertage der römisch-katholischen Kirche ab; aber sie führten eine andere Art von Feiertagen ein, die Sanscullottiden, Einen dem Genie geweiht, Einen der Industrie, Einen der Meinung u. s. w. Ich sage daher, dass der Gebrauch, die Arbeitszeit der Erwachsenen durch Gesetz zu beschränken, so fern davon ist, ein unerhörter und monströser Gebrauch zu sein, wie einige Gentlemen zu glauben scheinen, dass er (vielmehr) ein so allgemeiner Gebrauch ist, wie das Tragen von Kleidern, wie die Benutzung der Hausthiere. Und hat sich dieser Gebrauch durch Erfahrung als schädlich erwiesen? Nehmen wir das Beispiel, mit dem wir am vertrautesten sind. Untersuchen wir, welches die Wirkung jener Gesetze gewesen ist, die in unserm eignen Vaterlande die Arbeit der Erwachsenen auf sechs Tage unter je sieben beschränken. Es ist ganz unnöthig, die Frage zu erörtern, ob Christen, durch ein göttliches Gebot, den Sonntag zu beobachten verpflichtet sind, oder nicht. Denn es ist klar, dass, mag nun unser wöchentlicher Feiertag von göttlicher oder von menschlicher Einsetzung sein, die Wirkung auf die zeitlichen Interessen der Gesellschaft immer dieselbe sein wird. Nun, findet sich in der ganzen Rede meines ehrenwerthen Freundes des Mitgliedes für Sheffield ein einziges Argument, das nicht gerade ebenso stark gegen die Gesetze, welche die Beobachtung des Sonn- 123 tags vorschreiben, wie gegen die Bill auf unsrer Tafel spräche? Gewiss, wenn sein Raisonnement in Rücksicht auf Stunden richtig ist, so muss es ebenso richtig in Rücksicht auf Tage sein. Er sagt: „wenn diese Beschränkung für die arbeitende Bevölkerung gut ist, so verlasst euch darauf, dass sie es ausfinden ward, und dass sie es selbst, ohne irgend ein Gesetz, einführen wird“. Warum nicht in derselben Weise in Betreff des Sonntags schliessen? Warum nicht sagen: „wenn es eine gute Sache für die Leute in London ist, ihre Läden Einen Tag unter sieben zu schliessen, so werden sie es ausfinden, und werden ihre Läden ohne ein Gesetz schliessen“. Sir, die Antwort liegt nahe. Ich zweifle nicht, dass, wenn Sie die Londoner Ladenhalter abstimmen lassen wollten, Sie eine ungeheure Majorität, vielleicht von hundert gegen eins, zu Gunsten des Schliessens der Läden am Sonntage finden würden, und doch ist es unbedingt nöthig, dem Wunsche der Mehrheit die Weihe eines Gesetzes zu geben; denn, wenn kein solches Gesetz bestände, so würde die Minderzahl, durch Oeffnen ihrer Läden, die Mehrzahl bald nöthigen, dasselbe zu thun. Aber, sagt mein ehrenwerther Freund, ihr könnt die Arbeit Erwachsener nicht beschränken, wenn ihr nicht den Lohn fixirt. Diese Behauptung stellt er wiederholt auf, versichert uns, sie sei unbestreitbar, und scheint sie in der That für selbstverständlich zu halten; denn er hat sich nicht die Mühe genommen, sie zu beweisen. Sir, meine Antwort wird sehr kurz sein. Wir haben, viele Jahrhunderte lang, die Arbeit Erwachsener auf sechs Tage unter sieben beschränkt, und doch haben wir den Betrag der Löhne nicht fixirt. Aber, hat man gesagt, ihr könnt nicht für alle Gewerbe Gesetze geben, und deshalb thätet ihr besser, für keines Gesetze zu geben. Blicket auf die arme Nähterin. Sie arbeitet weit länger und schwerer, als das Fabrikkind. Sie führt ihre Nadel manchmal fünfzehn, sechzehn Stunden in den vierundzwanzig. Sehet, wie die Hausmagd arbeitet, um sechs jeden Morgen auf, und Trepp auf Trepp ab sich plackend bis nahe an Mitternacht. Ihr gesteht, dass ihr für die Nähterin und für die Hausmagd nichts 'thun könnt*). Warum euch also um das Eabrikkind bekümmern? Hütet euch, dass ihr nicht durch Beschützung Einer Classe die Beschwerden verschlimmert, welche Classen erdulden, die ihr nicht beschützen könnt. Nun, Sir, Hesse sich nicht das alles, Wort für Wort, gegen die Gesetze sagen, welche die Beobachtung des Sonntags vorschreiben? Es giebt Classen von Menschen, die ihr nicht verhindern könnt, am Sonntag zu arbeiten. Es giebt Classen von Menschen, die ihr, wenn ihr (auch) könntet, nicht verhindern dürft, am Sonntag zu arbeiten. Nehmt die Nähterin, von der so viel gesprochen worden ist. Ihr *) Durch die Gesetzgebung von 1867 ist der den Fabrikkindern gewährte Schutz auch auf die iNähterinnen ausgedehnt worden. 124 könnt sie nicht abhalten, den ganzen Sonntag in ihrer Dachkammer zu nähen und zu säumen. Aber ihr haltet das nicht für einen Grund, den Covent-Garden-Markt und den Leadenhall-Markt und den Smithfield-Markt, und die ganzen Läden von Mile-End bisHyde- Park den ganzen Sonntag offen zu lassen. Ja, diese Fabriken, über die wir debattiren, — schlägt irgend Jemand vor, dass ihnen gestattet sein solle, den ganzen Sonntag zu arbeiten? Sehet, wie in- consequent ihr seid. Ihr haltet es für ungerecht, die Arbeit des •Fabrikkindes auf zehn Stunden des Tags zu beschränken, weil ihr die Arbeit der Nähterin nicht beschränken könnt. Und doch seht ihr keine Ungerechtigkeit darin, die Arbeit des Fabrikkindes, ja und des Fabrikmannes, auf sechs Tage in der Woche zu beschränken, obschon ihr die Arbeit der Nähterin nicht beschränken könnt. Aber ihr sagt, durch Beschützung einer Classe würden wir die Leiden aller der Classen verschlimmern, die wir nicht beschützen können. Ihr sagt das; aber ihr beweist es nicht, und alle Erfahrung beweist das Gegentheil. Wir schreiten am Sonntag ein und lassen die Läden schliessen. Wir schreiten nicht gegen die Arbeit der Hausmagd ein. Aber haben die Londoner Hausmägde am Sonntage schwerere Arbeit, als an anderen Tagen? Factisch findet notorisch das Gegentheil statt. Denn eure Gesetzgebung hält das Gefühl des Publicums in der rechten Richtung, und beschützt so indirect diejenigen, die sie nicht direct beschützen kann. Will mein ehrenwerther Freund das Mitglied für Sheffield behaupten, dass das Gesetz, das die Zahl der Arbeitstage beschränkt, der arbeitenden Bevölkerung nachtheilig gewesen ist? Ich bin gewiss, dass er es nicht wird. Wie kann er da von mir erwarten, dass ich glauben soll, ein Gesetz, das die Zahl der Arbeitsstunden beschränkt, müsse nothwendig der arbeitenden Bevölkerung nachtheilig sein? Gleichwohl scheint er und Diejenigen, welche mit ihm übereinstimmen, sich über unsre Beschränktheit zu wundern, weil wir nicht sofort die Wahrheit der Lehre zugeben, die sie über diesen Gegenstand vortragen. Sie raisonniren so. Wir können die Zahl der Arbeitsstunden in Fabriken nicht reduciren, ohne den Betrag der Production zu reduciren. Wir können den Betrag der Production nicht reduciren, ohne den Lohn des Arbeiters zu reduciren. Mittlerweile werden Ausländer, denen es freisteht, zu arbeiten, bis sie bei ihren Webstühlen todt daniederfallen, uns bald von allen Märkten der Welt vertreiben. Die Löhne werden schnell heruntergehen. Die Lage unsrer Arbeitsleute wird weit schlechter sein, als sie ist, und unsre unweise Einmischung wird, wie die unweise Einmischung unsrer Vorfahren in den Verkehr des Getreidemäklers und des Geldverleihers, die Noth derselben Classe vergrössern, der wir zu helfen wünschen. Nun, Sir, ich gebe vollkommen zu, dass eine solche Beschränkung der Arbeitsstunden möglich wäre, welche die üblen Folgen nach sich ziehen würde, mit denen wir bedroht werden, und das ist, I : 125 ohne Zweifel, ein sehr guter Grund, mit grosser Umsicht zu gesetzgebend, unsern Weg zu tasten, alle die Einzelheiten dieser Bill wohl ins Auge zu fassen. Aber es ist sicherlich nicht wahr, dass jede Beschränkung der Arbeitsstunden diese Folgen erzeugen müsste. Und ich muss sagen, dass ich verwundert bin, wenn ich Männer von ausgezeichneter Befähigung und Kenntniss die Behauptung, einer Verminderung der Arbeitszeit müsse eine Verminderung der Arbeitslöhne folgen, als eine allgemein wahre Behauptung, als eine des strengen Beweises fähige Behauptung, als eine Behauptung aufstellen höre, über die so wenig Zweifel bestehen könne, als über irgend einen Lehrsatz im Euklid. Sir, ich leugne die Wahrheit der Behauptung, und aus diesem einfachen Grund. Wir haben bereits, durch Gesetz, die Arbeitszeit in Fabriken wesentlich reducirt. Vor dreissig Jahren sagte der verewigte Sir Robert Peel*) dem Hause, dass es ein gewöhnlicher Gebrauch sei, acht Jahr alte Kinder fünfzehn Stunden des Tags, in Fabriken arbeiten zu lassen. Es ist seitdem ein Gesetz gemacht worden, welches Personen, die unter achtzehn Jahren alt sind, verbietet, mehr als zwölf Stunden des Tags in Fabriken zu arbeiten. Dieses Gesetz wurde genau aus denselben Gründen bekämpft, aus denen die vor uns liegende Bill bekämpft wird. Es wurde damals dem Parlamente gesagt, wie ihm jetzt gesagt wird, dass mit der Arbeitszeit die Masse der Production abnehmen würde, dass mit der Masse der Production die Löhne abnehmen würden, dass eure Manufacturisten ausser Stande sein würden, mit fremden Manufacturisten zu concurriren, und dass die Lage der arbeitenden Bevölkerung, statt durch die Einmischung der Gesetzgebung gebessert worden zu sein, verschlimmert werden würde. Leset jene Debatten durch, und ihr könnt euch einbilden, dass ihr die Debatte dieses Abends läset. Das Parlament berücksichtigte jene Prophezeiungen nicht. Die Arbeitszeit wurde beschränkt. Sind die Löhne gefallen? Hat der Handel mit baumwollenen Waaren Manchester mit Frankreich oder Deutschland vertauscht? Ist die Lage der arbeitenden Bevölkerung unglücklicher geworden? Ist es nicht allgemein anerkannt, dass die Uebel, die so zuversichtlich vorausgesagt worden, nicht eingetreten sind. Man verstehe mich wohl. Ich behaupte nicht, dass, weil ein Gesetz, das die Stunden der täglichen Arbeit von fünfzehn auf zwölf reducirte, die Löhne nicht herabbrachte, ein Gesetz, das diese Stunden von zwölf aut zehn oder ilf herabbrachte, nicht möglicherweise die Löhne herabbringen könnte. Das würde ein sehr wenig schlüssiges Raisonnement sein. Was ich behaupte, ist: dass, da ein Gesetz, das die Stunden der täglichen Arbeit von fünfzehn auf zwölf reducirte, 'dieLöhne nicht herabgebracht hat, die Behauptung, jede Reduction der Arbeitsstunden müsse nothwendig die Löhne herabbringen, eine falsche Behauptung, *) Der Vater des berühmten Staatsmannes. I2Ö ist. Es ist offenbar irgend ein Mangel in jener Beweisführung, die mein ehrenwerther Freund für so vollständig hält, und welches der Fehler ist, werden wir vielleicht entdecken, wenn wir auf den analogen Fall blicken, auf den ich mich so oft bezogen habe. Sir, gerade vor dreihundert Jahren traten grosse religiöse Veränderungen in England ein. Viel wurde, in jenem forschenden und neuernden Zeitalter, über die Frage gesprochen und geschrieben, ob Christen einer religiösen Verpflichtung unterlägen, Einen Tag in der Woche von der Arbeit zu ruhen, und es ist wohlbekannt, dass die Hauptreformer, sowohl hier, als auf dem Festland, das Vorhandensein irgend einer solchen Verpflichtung in Abrede stellten. Angenommen denn, im Jahre 154.6 hätte das Parlament ein Gesetz gemacht, dass fernerhin kein Unterschied zwischen dem Sonntag und jedem anderen Tage bestehen solle. Nun, Sir, wenn unsere Gegner consequent sein wollen, so müssen sie annehmen, dass ein solches Gesetz den Reichthum des Landes und den Lohn des Arbeiters unermesslich vergrössert haben würde. Was für eine Wirkung müsste, wenn ihre Principien richtig waren, der Zusatz eines Sechstheils zu der Arbeitszeit hervorgebracht haben! Welche Vermehrung der Production! Welches Steigen der Löhne! Wie gänzlich ausser Stande müsste der fremde Gewerbtreibende, der noch immer seine Fest- und Ruhetage hatte, sich befunden haben, eine Mitbewerbung mit einem Volke zu bestehen, bei dem vom Morgen bis zur Nacht an dreihundertundfünfundsechszig Tagen des Jahres die Läden offen, die Märkte gedrängt, die Spaten und Aexte und Hobel und Kellen und Ambosse und Webstühle beschäftigt waren! Die Sonntage von dreihundert Jahren betragen fünfzig Jahre unserer Arbeitstage. Wir wissen, was der Fleiss von fünfzig Jahren verrichten kann. Wir wissen, welche Wunder der Fleiss der letzten fünfzig Jahre bewirkt hat. Die Gründe meines ehrenwerthen Freundes führen uns unwiderstehlich zu dem Schlüsse, dass, wenn, während der letzten drei Jahrhunderte, der Sonntag nicht als ein Ruhetag behandelt worden wäre, wir ein weit reicheres, ein weit höher civilisirtes Volk sein würden, als Avir jetzt sind, und dass insbesondere die arbeitende Glasse Aveit besser daran geAvesen sein Avürde, als gegenAvärtig. Aber glaubt er, glaubt irgend ein Mitglied des Hauses im Ernste, dass das der Fall geAvesen sein Avürde? Ich für meinen Theil habe nicht den geringsten Zweifel, dass, AA'enn Avir und unsere Vorfahren, Avährend der letzten drei Jahrhunderte, an den Sonntagen gerade ebenso stark gearbeitet hätten, wie an den Wochentagen, Avir in diesem Augenblicke ein ärmeres Volk und ein Aveniger civilisirtes Volk sein Avürden, als Avir sind, dass Aveniger Production stattgefunden haben Avüirde, als stattgefunden hat, dass die Löhne des Arbeiters niedriger geAvesen sein Avürden, als sie sind, und dass irgend eine andere Nation jetzt BaumAvollenstoffe und Schaafwollen- stoffe und MesserschmiedAverk für die ganze Welt machen Avürde. 127 Natürlich, Sir, will ich damit nicht sagen, ein Mann werde nicht mehr in einer Woche produciren, wenn er sieben Tage arbeitet, als wenn er sechs Tage arbeitet. Aber ich zweifle sehr stark, ob er, am Ende eines Jahres, in der Regel durch sieben Tage die Woche Arbeiten mehr producirt haben wird, als durch sechs Tage die Woche (Arbeiten), und ich glaube fest, dass er am Ende von zwanzig Jahren viel weniger durch sieben Tage die Woche Arbeiten, als durch sechs Tage die Woche Arbeiten producirt haben wird, ln derselben Weise stelle ich nicht in Abrede, dass ein Fabrikkind in einem einzelnen Tage durch zwölf Stunden Arbeit mehr produciren wird, als durch zehn Stunden Arbeit, und durch fünfzehn Stunden Arbeit mehr, als durch zwölf Stunden Arbeit. Aber ich stelle in Abrede, dass eine grosse Gesellschaft, in welcher Kinder fünfzehn oder auch nur zwölf Stunden des Tages arbeiten, in der Lebenszeit einer Generation, ebensoviel produciren wird, als wenn diese Kinder weniger gearbeitet hätten. Wenn wir den Menschen lediglich aus einem commerciellen Gesichtspunkte betrachten, wenn wir ihn lediglich als eine Maschine zum Produciren von Garn und Calico betrachten, so lasst uns (doch) nicht vergessen, w'as für ein Stück Mechanismus er ist, wie sorgsam und wundervoll bereitet. Wir behandeln ein schönes Pferd oder einen klugen Hund nicht .genau so, wie. wir eine Spinnmaschine behandeln. Auch v'ird kein Sklavenbesitzer, der Verstand genug hat, sein eigenes Interesse zu kennen, seine Menschenheerden genau so behandeln, w*ie er seine Pferde und seine Hunde behandelt. Und würdet ihr den freien englischen Arbeiter wie ein blosses Rad oder Winde behandeln? Verlasst euch darauf, dass angestrengte Arbeit, zu früh im Leben begonnen zu lange jeden Tag fortgesetzt, das Wachsthum des Körpers hemmend das Wachsthum des Geistes hemmend, keine Zeit zu gesunder Bewegung lassend, keine Zeit zu geistiger Ausbildung lassend, all jene hohen Eigenschaften schmälern muss, die unser Vaterland gross gemacht haben. Eure überarbeiteten Knaben werden ein schwaches und unedles Geschlecht von Menschen werden, die Väter einer schwächeren und unedleren Nachkommenschaft; auch wird es nicht lange währen, bis die Verschlechterung des Arbeiters sich für eben die Interessen, denen seine physische und moralische Energie geopfert worden, nachtheilig fühlbar machen wird. Auf der-anderen Seite muss ein Tag Ruhe, in jeder Woche wiederkehrend, müssen zwei oder drei Stunden Müsse, Bewegung, unschuldiges Vergnügen oder nützliches Studium, an jedem Tage wiederkehrend, den ganzen Menschen physisch, moralisch, geistig verbessern, und die Verbesserung des Menschen wird alles verbessern, was der Mensch erzeugt. Wie kommt es, Sir, dass der hindostanische Kattunfabrikant, dicht an dessen Thore die Baumwolle -wächst, auf dem Bazar seiner •eignen Stadt keine Mitbewerbung des englischen Kattunfabrikanten aushalten kann, welcher Tausende von Meilen nach dem Rohstoff zu schicken hat, und welcher dann den verarbeiteten Stoff Tausende von Meilen zum Markte zu schicken hat? Ihr werdet sagen, es sei der Vortrefflichkeit unsers Maschinenwesens zu danken. Und wem ist die Vortrefflichkeit unsers Maschinenwesens zu danken? Wie viele der Verbesserungen, welche an unserm Maschinenwesen getroffen worden, verdanken wir dem Scharfsinn und dem geduldigen Nachdenken von Arbeitern! Adam Smith sagt uns in dem ersten Capitel seines grossen Werkes, dass man kaum in eine Fabrik gehen könne, ohne irgend eine sehr hübsche Maschine — das ist sein Ausdruck — zu sehen, welche irgend ein Arbeiter ersonnen. Har- graves, der Erfinder der Spinnmaschinen, war ein gewöhnlicher Handwerker. Crompton, der Erfinder der Streckmaschine (mule jenny), war ein Arbeiter. Wie viele Stunden der Kinderarbeit würden so viel für unsere Manufacturen bewirken, als Eine dieser Verbesserungen bewirkt hat? Und in welcher Art von Gesellschaft lassen sich solche Verbesserungen am wahrscheinlichsten erwarten? Gewiss in einer Gesellschaft, in welcher die Fähigkeiten der arbeitenden Bevölkerung durch Unterricht entwickelt sind. Wie lange werdet ihr warten, bis irgend ein Neger, der unter der Peitsche in Louisiana arbeitet, eine bessere Maschinerie zum Auspressen des Zuckerrohrs erfinden wird? Mein ehrenwerther Freund scheint mir, in all seinen Raisonnements über die Plandelsblüthe der Nationen, gänzlich die Hauptursache zu übersehen, von welcher diese Bliithe abhängt. Was ist es, Sir, das den grossen Unterschied zwischen Land und Land bildet? Nicht die Fruchtbarkeit des Bodens; nicht die Milde des Klimas; nicht Bergwerke, noch Häfen, noch Flüsse. Diese Dinge sind allerdings werthvoll, wenn sie durch menschliche Einsicht zu ihrem rechten Gebrauche verwendet werden; aber menschliche Einsicht kann viel ohne sie thun, und ohne menschliche Einsicht können sie nichts thun. Sie bestehen im höchsten Maasse in Gegenden, deren Einwohner wenig und schmutzig und barbarisch und nackend und hungerleidend sind, während man auf unfruchtbaren Felsen, inmitten ungesunder Moräste und unter unfreundlichen Himmelstrichen ungeheure Bevölkerungen finden kann, gut genährt, gut wohnend, gut gekleidet, gut regiert. Die Natur bestimmte Aegypten und Sicilien, die Gärten der Welt zu sein. Sie waren es einst. Giebt es irgend etwas in der Erde oder in der Luft, das Schottland blühender machte, als Aegypten, das Holland blühender machte, als Sicilien? Nein; der Schotte war es, der Schottland gemacht hat; der Plolländer war es, der Holland gemacht hat. Blicket auf Nordamerika. Vor zwei Jahrhunderten waren die Stellen, an denen sich jetzt Fabriken erheben und Plotels und Banken und Collegien und Kirchen und die Senatshäuser blühender Gemeinwesen, Wüsten, dem Panther und dem Bären preisgegeben. Was hat die Umwandlung bewirkt? War es die reiche Fruchterde, oder die überströmenden Flüsse? Nein: die Prairien waren damals so fruchtbar, der Ohio und der Hudson, waren so breit und so voll, wie jetzt. War die Verbesserung die Wirkung irgend einer grossen Uebertragung von Capital aus der alten Welt in die Neue? Nein: die Auswanderung führte in der Regel nicht mehr, als eine Kleinigkeit, aus; aber sie führte englisches Herz und Kopf und Arm aus, und englisches Herz und Kopf und Arm verwandelten die Wildniss in Kornfeld und Baumgarten und die ungeheuren Bäume des Urwalds in Städte und Flotten. Der Mensch, der Mensch ist das grosse Werkzeug, das Reichthum erzeugt. Der natürliche Unterschied zwischen Cam- panien und Spitzbergen ist unbedeutend im Vergleich mit dem Unterschied zwischen einem vonMenschen voll körperlicher und geistig er Kraft bewohnten Lande und einem von in körperlichen und geittigen Verfall verkommenen Menschen bewohnten Lande. Daher kommt es, dass wir nicht ärmer, sondern reicher geworden sind, w’eil wir, viele Jahrhunderte hindurch, Einen Tag unter sieben von unserer Arbeit geruht haben. Dieser Tag ist nicht verloren. Während der Fleiss ausgesetzt ist, w’ährend der Pflug in der Furche liegt, während die Börse schweigt, währendkein Rauch aus der Fabrik aufsteigt, geht ein für den Reichthumder Nationen ganz ebenso wuchtiger Process, als irgend ein Process der an geschäftigeren Tagen ausgeführt wird, vor sich. Der Mensch, die Maschine der Maschinen, die Maschine, im Vergleich mit „welcher die ganzen Erfindungen der Watts und der Arkwrights werthlos sind, w'ird hergestellt und aufgezogen, so dass er am Montag mit klarerem Geiste, mit belebterem Sinne, mit erneuter Körpei kraft zu seinen Arbeiten zurückkehrt. Niemals werde ich glauben, dass das, was eine Bevölkerung stärker und gesünder und weiser und besser macht, sie schliesslich ärmer machen kann. Ihr versucht, uns zu schrecken, indem ihr uns erzählt, in einigen deutschen Fabriken arbeiteten die jungen Leute siebenzehn Stunden in den vierundzwanzig, sie arbeiteten so stark, dass sich dort unter Tausenden ■nicht Einer finde, der die nöthige Grösse erreiche, um in die Armee aufgenommen zu werden, und ihr fragt, ob wir uns, wenn wir diese Bill annehmen, gegen derartige Mitbewerbung zu halten vermögen können. Sir, ich lache über den Gedanken an solche Mitbewerbung. Wenn wir jemals genöthigt sind, die erste Stelle unter den Handelsvölkern abzutreten, so werden wfr sie nicht einem Geschlecht entarteter Zw'erge, sondern irgend einem an Körper und an Geist vorragend kräftigen Volke abtreten. Aus diesem Grunde, Sir, billige ich das Princip dieser. Bill, und werde, ohne Bedenken, für die zweite Lesung stimmen. Auf welches Maass V'ir die Arbeitsstunden herabzusetzen haben, ist eine Frage von grösserer Schwierigkeit. Ich denke, wir, sind in der Lage eines Arztes, der sich überzeugt hat, dass eine Krankheit da ist und dass es eine specifische Arznei für die Krankheit giebt, der aber nicht gewiss ist, welche Quantität dieser Arznei die Constitution Brentano, „Wissenschaft].“ Leistung. q 130 des Patienten vertragen wird. Ein solcher Arzt würde wahrscheinlich sein Heilmittel in kleinen Gaben reichen und sorgfältig dessen Wirkung beobachten. Ich kann nicht umhin, zu glauben, dass, wenn wir auf einmal die Arbeitsstunden von zwölf auf zehn herabsetzen, wir zu viel wagen. Die Aenderung ist gross und muss vorsichtig und allmälig gemacht werden. Angenommen, es fände ein unmittelbares Sinken der Löhne statt, was nicht unmöglich wäre. Könnte da nicht eine heftige Reaction eintreten? Könnte das Publicum nicht die Vorstellung fassen, unsre Gesetzgebung wäre im Princip- irrig gewesen, wenn auch in Wahrheit unser Irrthum nicht ein Irrthum im Princip,sondern lediglich im Grade gewesen wäre ? Könnte nicht das. Parlament verleitet werden, seine Maassregeln zurückzunehmen? Könnten wir es nicht schwierig finden, auch nur die gegenwärtige Beschränkung aufrechtzuhalten? Das weiseste Verfahren würde, nach meiner Ansicht, sein, die Arbeitsstunden von zwölf auf elf herabzusetzen, die Wirkung dieses Versuches zu beobachten, und wenn, wie ich hoffe und glaube, das Ergebniss befriedigend sein sollte, dann eino weitere Reduction von elf auf zehn vorzunehmen. Das ist jedoch eine Frage, welche sich besser erwägen lässt, wenn wir im Comite sind. Ein Wort, Sir, bevor ich mich niedersetze, zur Erwiederung auf meinen edlen Freund in meiner Nähe*). Er scheint zu glauben, dass die Zeit für diese Bill nicht gut gewählt sei. Ich gestehe, dass ich nicht mit ihm übereinstimmen kann. Wir brachten am vorigen Montag eine Bill an die Schranke der Lords hinauf, welche die verhassteste und verderblichste Beschränkung beseitigen wird, welche jemals dem Handel aufgelegt worden. Nichts kann passender sein, als in derselben Woche ein Heilmittel gegen ein grosses Uebel von einer direct entgegengesetzten Art anzuwenden. Als. Gesetzgeber haben wir zwei grosse Fehler zu bekennen und zu verbessern. Wir haben etwas gethan, was wir nicht hätten thun sollen. Wir haben etwas ungethan gelassen, was wir hätten thun sollen.. Wir haben etwas geregelt, was wir sich selbst hätten regeln lassen sollen. Wir haben etwas ungeregelt gelassen, was wir zu regeln verbunden waren. Wir haben einigen Industriezweigen einen Schutz gewährt, der sich als ihr Gift erwiesen hat. Wir haben der Gesundheit des Volks und der Moralität des Volks den Schutz vorenthalten, der ihnen gebührt. Wir haben den Arbeiter verhindert,, sein Brod zu kaufen, wo er es am wohlfeilsten bekommen konnte; aber wir haben ihn nicht verhindert, seinen Körper und Geist durch, vorzeitige und maasslose Arbeit zu ruiniren. Ich hoffe, dass wir das Ende sowohl von einem fehlerhaften Systeme der Einmischung, als von einem fehlerhaften Systeme der Nichteinmischung gesehen haben, und dass unsre ärmeren Landsleute nicht länger Ursache haben werden, ihre Leiden sei es unsrer Einmischung oder unsrer Vernachlässigung zuzuschreiben. ) Lord Morpeth. BEILAGE VIII. Uebersehene Corrigenda im zweiten Bande meiner „Arbeitergilden“. Seite 210 Zeile i von oben lies „ohne“ statt „durch“. Seite 237 Zeile 18 von unten lies „Alfred“ statt „Arthur“. Seite 248 Zeile 16 von oben lies „schon“ statt „noch“. Seite 258 Zeile 17 von oben lies „sagen“ statt „leugnen“. Seite 323 Zeile 10 von oben lies „Baumwollspinnerei“ statt „Kornniühle“. Seife 323 Zeilen 7 und 9 von unten lies „Spinnerei“ statt „Mühle“. Seite 324 Zeile_4 von unten lies „der Person des Arbeiters von seiner Waare“ .1,-ä -I ^-T ' •" ir-v«; Druck von Bär & Hermann in Leipzig. läf:- BSK<$ Verlag von Duncker & Humblot in Leipzig. DIE DEUTSCHE ARBEITERPRESSE DER GEGENWART. VON D R - A. HELD, PROFESSOR DER STAATSWISSENSCHAFTEN IN BONN. 200 S. gr. 8. 1873. Preis 1 Thlr. 10 Sgr. DAS DEUTSCHE HANDWERK UND DIE SOCIALE FRAGE. VON ' J. F. H. DANNENBERG. Gr. 8. 1872. Preis 24 Sgr. Inhalt: Einleitung. — Die früheren Zünfte. — Die Beseitigung der Zünfte. — Die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern. — Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. — Gewerbestreitigkeiten vor den gewöhnlichen Gerichten. — Lehrlings wesen. — Prüfungen. — Gewerbliche Hülfskassen. — Das selbstständige Kleingewerbe. — Die Strikes. — Schlussbetrachtung. DIE MODERNE WO EINUNGSNOTEL SIGNATUR, URSACHEN UND ABHILFE. VON D R - E. ENGEL, D1RECT0R DES KÖNIGL. PREUSS. STATIST. BUREAU. 110 S. gr. 8. Preis 20 Sgr. X DIE VERHANDLUNGEN DER EISENACHER VERSAMMLUNG ZUR BESPRECHUNG DER SOCIALEN FRAGE AM 6. UND 7. OCTOBER 1872. Auf Grund der stenographischen Niederschrift von Heinrich Roller in Berlin lierausgegeben vom STÄNDIGEN AUSSCHUSS. gr. 8. 16 Bogen. Preis 1 Thlr. 10 Sgr. Im Anschluss hieran erscheinen demnächst: GUTACHTEN ÜBER DAS ACTIENGESELLSCHAFTSWESEN. IM AUFTRAGE des ständigen Ausschusses der Eisenacher Versammlung zur Besprechung der socialen Frage erstattet von Dr. Wiener in Berlin, Dr. Goldschiiidt in Leipzig, Prof. Dr. Behrend in Berlin. GUTACHTEN ÜBER FABRIKGESETZGEBUNG EINIGUNGS- UND SCHIEDSÄMTER. IM AUFTRAGE des ständigen Ausschusses der Eisenacher Versammlung zur Besprechung der socialen Frage erstattet von Geh. Reg.-Rath Jacobi in Liegnitz, Staatsrath Bitzer in Stuttgart, Handelslcammersekretär Gensel in Leipzig, Stadtrath Ludwig-Wolf in Meerane, Landrath Tiedemann in Mettmann, R. Härtel in Leipzig, von Helldorf in Halle a. S., Handelskammersekretär J. Schulze in Mainz, Fabrikbesitzer Dr. Websicy in Wüste-Waltersdorf, Professor Dr. Neumann in Freiburg i. Br. ZUR GESCHICHTE DER ENGLISCHEN ARBEITERBEWEGUNG IM JAHRE 1871. VII. 79 S. gr. 8. 1872. Preis 16 Sgr. Inhalt: Der Ausstand zu Newcastle am Xyne und Gateshead im J. 1871. — Stimmen aus der englischen Presse über die Arbeiterbewegung im J. 1871. — : Anmerkungen. DIE ABSCHAFFUNG DES PRIVATEN GRUNDEIGENTHUMS. VON ADOLPH WAGNER. V. 48 S. gr. 8. 1870. Preis 12 Sgr. Inhalt: I. Das Grundeigenthum vor dem socialdemocratischen Arbeiter- congress in Basel. II. Das Privateigenthum am Grund und Boden, in seiner gesellschaftlich nothwendigen und berechtigten Entwickelung. III. Das Gemeineigenthum am Grund und Boden nach russischen Erfahrungen. DIE STERBLICHKEIT IN SACHSEN. NACH AMTLICHEN QUELLEN DARGESTELLT VON G. F. KNAPP. VIII. 216 S. Lex.-8. 1869. Preis 1 Thlr. 20 Sgr. Russlands ländliche Zustände seit Aufhebung der Leibeigenschaft. Drei russische Urtheile übersetzt und commentirt von JULIUS ECKARDT. XII. 264 S. gr. 8. 1870. Preis 1 Thlr. 24 Sgr. DIE GEGENWÄRTIGEN AGRARVERHÄLTNISSE RUSSLANDS. URTHEILE EINES AUSLÄNDISCHEN LANDM'IRTHES. VON L. VON WURSTEMBERGER. ioo S. gr. 8. Preis 18 Sgr. BETRACHTUNGEN über Socialismus und Communismus in ihrem Verhältniss zu den Grundformen des Rechts, zur politischen Oeconomie, zur socialen Praxis und zur Politik. von Franz von Kirdly. XI. 151 S. gr. 8. 1869. Preis 28 Sgr. JAHRBUCH für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege DES DEUTSCHEN REICHS. Herausgegeben von Franz von Holtzendorff. 1. Jahrgang oder i. Band. VI. 711 S. gr. 8. 1872. Preis 3 Thlr. 10 Sgr. In Separatabdrücken erschienen daraus: Fischer, die Verlcelirsanstalten des Deutschen Reichs. 6 Sgr. Friedberg, das deutsche Reich und die katholische Kirche. 6 Sgr. Lehfeldt, die Venvaltungseinrichtungen von Eisass und Lothringen. 6 Sgr. Meitzen, die Statistik des Deutschen Reichs. 6 Sgr. Romberg, Marine und Seewesen im Deutschen Reich. 6 Sgr, Wagner, das Reichsfinanzwesen. 10 Sgr. 2. Jahrgang oder 2. Band. Erste Plälfte. 210 S. gr. 8. 1873. Preis 1 Thlr. 10 Sgr. Enthält: I. Uebersicht der Geschäftsthätigkeit des Deutschen Reichstags, von Geh.-R. Metzei. — II. Grundlagen der heutigen deutschen Kriegsverfassung. Von Professor Thudichum. — III. Handel und Zollwesen; Auswanderung; wirtschaftliche Gesetzgebung. Von A. Lammers. — IV. Die deutsche Münzfrage. Von A. Soetbeer. — V. Seewesen. Von Dr. Romberg. — VI. Die Reichsgesetzgebung. Die 2. Hälfte erscheint Juni 187t und bringt Beiträge von Gell. Postrath Fischer, Prof. Dr. A r issen, Gell. Reg.-Rath Meitzen , Stadtrichter Lehfeldt, Dr. E. ISezold, sowie die von Prof. Rnd. Gneist herausgegebenen „Commissionsberichte über die preussischen Kirchengesetze“. t •• £*74,-*.; &&*£&& £ *•*;£* •7i" <►•?.*.*■ ■ ! %Ä ■>w* ikfl&v