ir UnchsbanK 187Sl900 Berlin «- -Gedruckt in der 1K.eicbsdruckerei Inhalt. Seite Einleitung............................. 1—20 Das deutsche Geld- und Bankwesen vor der Rcichsgründnng................................ 1 Die Reform des Münz, und Papiergeldwesens.......................................... 4 Die Aufgaben der Bankreform........................................................ 5 Der Bankgesetzentwurf und die Reichsbank.............................................. li Die Grundzüge des Bankgesetzes vom 14. März 1875 ..................................... 8 Die allgemeinen Bestimmungen ............................................... 8 Die Reichsbank............................................................ 10 Die Verfassung der Reichsbank......................................... 10 Die Rechte und Pflichten der Reichsbank.................................. 12 Die Errichtung der Reichsbank........................................................ 15 Die Ncichsbank als deutsche Zentralbank................................................ 16 Die im Bankgesctz gegebene Grundlage......................................... 16 Die Verminderung der Zahl der Privatnotenbanken............................... 18 Die Ausdehnung des Mialnctzes der Ncichsbank.................................. 19 Die Reichsbank als letzte Instanz des deutschen Geldvcrkehrs........................ 19 Die Verwaltungsorganisation.................. 21—37 Die Organisation im Allgemeinen..................................................... 21 Die Hauptbank.............................................................,....... 22 Die Zweiganstalten................................................................. 23 Innere Organisation........................................................ 24 Selbständige Anstalten ................................................ 24 Unteranstalten....................................................... 25 Territoriale Einteilung..................................................... 28 Grundsätze der Errichtung und thatsächlicher Ausbau des Systems............... 28 Gegenwärtige Eintheilung............................................... 30 Das System der Kontrolle........................................................... 31 Das Personal............................------................................... ^ Gesetzliche Grundlagen..............................:........................ 33 Vorbildung und Gliederung.................................................. 34 Dienstbezüge.............................................................. 35 Besondere Bestimmungen................................................... 3ti s,' ! IV Inhalt, ^ ^ ß ^! I'' i M M ^ Zeit?, Die Notenausgabe........................ 38—49 Die Notenausgabe als wichtigstes Passivgeschäft der Reichsbank.............................. 38 Die gesetzlichen Bestimmungen über die Notenausgabe der Neichsbank......................... 39 Die indirekten Beschränkungen der Notenausgabe.................................. 39 Die Bestimmungen über die Annahme der Banknoten als Zahlungsmittel.............. 39 Die Einlösungsverpflichtung.................................................. 40 Die Stückelung............................................................ 40 Die Aufrufung und Einziehung............................................... 40 Schutzmaßregeln gegen Fälschungen von Banknoten....................................... 40 Die Entwickelung des Notenumlaufs................................................... 42 Die Gestaltung der gesammten Notenausgabe.................................... 42 Die Gestaltung des ungedeckten Notenumlaufs................................... 43 Die Ursache der stärkeren Schwankungen des ungedeckten Notenumlaufs................ 44 Ungedeckter Notenumlauf und Kontingent....................................... 4«! Das Verhältniß zwischen Notenumlauf und Notendcckung.................................. 47 Der Giro- und Abrechnungsverkehr.............. 50—74 Der Giroverkehr................................................................... 5V Das Wesen des Giroverkehrs................................................. 50 Gründe für die Neuordnung des Giroverkehrs................................... 5l Die Einführung der unentgeltlichen Fernübertragung im Giroverkehr.................. 52 Die Organisation des Giroverkehrs............................................. 53 Der Ausbau des Giroverkehrs................................................ 54 Die Einzahlungen von Nichtkonteninhabern................................. 54 Der Giro - Inkassoverkehr............................................... 56 Der Domizilzwang für Accepte von Girokunden............................. 57 Der Verrechnungszwang................................................ 57 Weitere Bestimmungen zur Erleichterung der privaten ttassenführung............. 58 Die territoriale Ausdehnung des Giroverkehrs (Einbeziehung der Untcranstalteu). , , . 59 Der Antheil der verschiedenen Berufszweige und Behörden am Giroverkehr............. 6l Die Entwickelung des Giroverkehrs ........................................... 61 Die Gesammtcntwickelung............................................... 61 Die Entwickelung der einzelnen Zweige des Giroverkehrs...................... 62 Die örtlichen Verschiedenheiten der Entwickelung............................ 63 Die Steigerung der Ausnutzung der Giroguthaben.......................... 65 Die Girogelder als Betriebsmittel sür die Reichsbank.............................. 66 Die Abrechnungsstellen..........................................>................... 69 Die Aufgaben des Abrechnungsverkehrs......................^.................. 69 Die Errichtung und Organisation der Abrechnungsstellen in Deutschland............... 69 Die Entwickelung des Abrechnungsverkehrs..................................... 71 Der Depositen- und Anwcisungsvcrkehr ................................................ 72 Die Annahme von Depositengeldern............................................ 72 Der Anwcisungsvcrkehr..................................................... 73 Die Ausstellung von Kreditbriefen............................................. 74 M Inhalt, V Der Ankauf und die Einziehung von wechseln und N)erth- vapieren............................. 75—104 Bedeutung des Wechselankaufs für die Reichsbank als Zeutralnotenbank....................... 75 Allgemeine Grundsähe............................................................... 76 Mehrzahl der Wechselvcrbundenen........................................... 76 Acceptzwang.............................................................. 77 Die Kreditwürdigkeit der Wechselverbundenen..................................... 77 Die Kontrolle der Kreditgewährung........................................... 78 Berücksichtigung der geschäftlichen Natur des Wechsels.............................. 78 Modifikationen............................................................ 79 Weitcreutwickelung der Grundsähe unter Anpassung an veränderte Verhältnisse................... 79 Die Nachtheile des Inkassoaustausches der Privatbanken für die Reichsbank............ 79 Der Wettbewerb der Privatnotenbanken......................................... 80 Die Einführung des Privatscchcs für die Reichsbank............................... 8> Kreditgewährung an kleine Geschäftsleute........................................ 82 Genossenschaftswechsel...................................................... 8ü Die Ausdchnuug des Filialnetzes und der Inkassobezirke............................ 84 Gebührenfreie Accevteinholung................................................ 84 Reduktion der Mindestlaufzeit der Wechsel und des Mindcstabzuges bei der Diskontiruug.. 85 Aufhebung einer veralteten strengen Vorschrift. >.................................. 86 Schutzmaßregeln gegen Fälschung und Mißbrauch von Domizilwechseln................. 86 Der Antheil der Wechselanlage der Reichsbank an dem Wechselumlauf Deutschlands............. 87 Der Wechselankauf der Reichsbank als Symptom der wirthschaftlichen Lage..................... 89 Zusammensetzung der Wcchselanlagc.................................................... 90 A Platz- und Versandtwechsel................................................. 9V Zum Privatdiskont angekaufte Wechsel.......................................... 90 Stückelung................................................................ 90 Durchschnittliche Größe...................................................... 91 Durchschnittliche Laufzeit..................................................... 9l Die Kreditberechtigten nach Berufen und die Höhe ihrer Kredite.............................. 92 Die Höhe der gewährten Kredite............................................. 92 Handel.................................................................. 9>'! Industrie................................................................. 94 Landwirthschast............................................................ 94 !>f Genossenschaften............................................................ 96 Der Wechselankauf in den verschiedenen Wirthschaftsgebieten................................. 96 Gewinn und Verlust aus dem Diskontgeschäft........................................... 98 Der Ankauf und Verkauf von Auslandswechseln......................................... 99 Die Diskontirung von Werthpapieren.................................................. U>2 Auftragsweise Einziehung von Wechseln u. s, w............................-.............. ? Der Lombardverkehr..................... 105—122 Die Bedeutung des Lombardgeschäfts.................................................. 105 Die Regelung der Lombardanlage dnrch die Höhe des Zinsfußes............................. 106 Die Organisation des Lombardgeschäfts................................................. 107 Die Person des Schuldners.................................................. 167 VI Inhalt. Seite Effekten, Wechsel, Edelmetalle als Unterpfänder................................... 107 Die Prüfung des Unterpfandes hinsichtlich seiner Sicherheit.................... 108 Die Pfandbestcllung................................................... 108 Waaren als Unterpfänder.................................................. 108 Schwierigkeiten technischer Art........................................... 108 Schwierigkeiten rechtlicher Art........................................... 110 Besondere Erleichterungen bei der Belcihung von Getreide, Zucker und Spiritus ... 111 Die Beleihungsgrenzen... .................................................. 111 Gesetzliche und thatsächliche.............................................. 111 Werthverminderung des Unterpfandes..................................... 113 Der Lombardvertrag........................................................ 113 Die Beurkundung..................................................... 113 Die Darlehnsbedingungen.............................................. 114 Der Mindestbetrag der Darlehne............................................. 115 Die kontokorrentartige Benutzung des Pfandscheins................................ 115 Maßregeln gegen mißbräuchliche Ausnützung der Lombardeinrichtungcn seitens der Spekulation 116 Der Lombardvcrkehr bei den Nebenstellen ....................................... 11t! Die thatsächliche Entwickelung......................................................... 117 Die Bewegung der Lombardanlage............................................ 117 Die Zusammensetzung der Lombardanlage....................................... 118 Das Lombardgeschäft in den verschiedenen Wirtschaftsgebieten....................... 120 Gewinne nnd Verluste...................................................... 122 Die Diskontpolitik...................... 123—183 Vorbemerkungen.................................................................... 123 Begriff und Bedeutung der Diskontpolitik....................................... 123 Diskontpolitik und Notcnsteuer................................................ 125 Diskontpolitik und Geldmarkt................................................. 127 Die Bedingungen für die Wirksamkeit der Reichsbank von 1876 bis 1900 ..................... 127 Die wirthschaftliche Entwickelung Deutschlands im letzten Vierteljahrhundert............. 128 Die Durchführung und Erhaltung der Reichswährung.............................. 130 Der Wettbewerb der Privatnotenbanken......................................... 132 Geschichte der Diskontpolitik der Reichsbank.............................................. 133 Die einzelnen Perioden der Geschäftsthätigkeit der Reichsbank........................ 133 1876 — 1879. Die allgemeine Wirthschafts läge.......................................... 134 Die Wirkungen der Geldreform.......................................... 134 Die Aufnahme der Goldzahlungen........................................ 137 Einschränkung der Betriebsmittel bei der Umwandlung der Preußischen Bank in die Rcichsbank,' die Gegenmaßrcgeln der Banklcitung, insbesondere die Reorganisation des Giroverkehrs.................................................... 138 Geldflüssigkeit und Abnahme des Diskontgeschäfts der Reichsbank von 1876 bis 1879 139 Abnahme des Goldvorraths bei Zunahme des Mctallbestandes der Reichsbank...... 140 Zwiespältigkeit der die Diskontpolitik beeinflussenden Faktoren und sprunghafte Entwickelung des Diskontsatzes............................................ 142 1879—1883. Der wirthschaftliche Aufschwung und sein Einfluß auf den Geldbedarf............ 143 Inhalt. VII Scitc Die Sorge um die Erhaltung der Goldwährung nach der Einstellung der Silber- Verkäufe........................................................... 144 Zinsfreie Vorschüsse auf Goldlicscrnngen und Erhöhung des Ankaufspreises von Gold 146 Die Einführung des Privatdiskonts und Versuche mit einer Ermäßigung des Lombard- Zinsfußes......................................................... 148 Die Gestaltung des Diskontsatzes von 1879 bis 1883 ....................... 149 1883 — 1888. Die wirthschaftliche Depression........................................... 150 Die Entwickelung des Status der Neichsbank............................... 151 Die Bewegung der Diskontsätze.......................................... 153 1888—1890. Die allgemeine wirthschaftliche Lage....................................... 154 Der steigende Geldbedarf und die Reichsbank............................... 155 Die Bewegung der Diskontsätze.......................................... 157 1891 — 1895. Die wirthschaftliche Depression und ihre Ursachen............................ 159 Die Entwickelung des Geldmarktes ....................................... 160 Der Stand der Reichsbank............................................. 161 Die Bewegung der Diskontsätze.......................................... 163 1895 — 1900. Der wirthschaftliche Aufschwung......................................... 164 Die Entwickelung des Geldmarktes ....................................... 166 Der Stand der Reichsbank............................................. 167 Die Aufgaben der Bankpolitik........................................... 169 Die Einschränkung der Lombardanlage .................................... 170 Die Bewegung des Diskontsatzcs im Allgemeinen............................ 171 Der Diskont im Jahre 1895 ........................................... 172 Der Diskont von 1896 bis 1898 ....................................... 173 Der Diskont im Jahre 1899 ........................................... 175 Der Diskont im Jahre 1900 ........................................... 177 Rückblick......................................................................... 180 Die Leistungen für die Linanz-verwaltungen des Reichs und der Vundesstaaten ....................... 184—190 Gesetzliche Grundlagen............................................................... 184 Zahluugsvcrmittelung für das Reich................................................... 184 Zahlungsvermittelung für die Bundesstaaten............................................. 185 Die geschäftlichen Formen............................................................ 186 Wirkung des Giroverkehrs der Reichs- und Staatskassen.................................... 188 Sonstige Dienste für die Finanzverwaltungen............................................. 189 Die Regelung des Geldumlaufs ............. 191—200 Die Aufgabe der Regelung des Geldumlaufs ............................................ 191 Die Ueberwachung des Geldumlaufs auf seinen guten Zustand............................... 191 Behandlung der Falschstücke.................................................. 191 Behandlung der beschädigten Münzen........................................... 192 VIII Inhalt, Seite Behandlung der abgenutzten Münzen.......................................... 192 Vorschriften über die Prüfung der Münzstückc.................................... 192 Behandlung falscher und beschädigter Reichskasscnscheine und Banknoten................ 192 Die Aufgabe der örtlichen Rcgulirung des Geldumlaufs.................................... 193 Die einzcluen Verpflichtungen der Rcichsbank zur örtlichen Regulirung des Geldumlaufs, , U>3 Notencinlösung , ,.................................................... !93 Annahme der Privatbanknotcn........................................... 194 Einlösung der Rcichskasscnscheiue......................................... >94 Verabfolgung von Goldgcld gegen Rcichsscheidemünzen........................ 194 Die freiwillige Thätigkeit der Ncichsbank für die örtliche Regelung des Geldumlaufs..... 195 bei der Anuahme von Reichskassenschcinen................................. 195 bei der Annahme von Privatbanknotcn.................................... 195 bei der Annahme und Verabfolgung von Scheidemünzen...................... 196 bei der Benutzung von Thalern zu größeren Zahlungen....................... 197 Beschränkungen für die Reichsbanknebenstcllen.................................... 198 Die zur örtlichen Regelung des Geldumlaufs geschaffene Organisation................. 198 Die Verwahrung und Verwaltung von Werthgegenständen. Der An- und Verkauf von ZVerthpapieren.......... 201—212 Die Verwahrung und Verwaltung von Wcrthgegenständcn.................................. 201 Verschlossene Depositen.............................................................. 202 Offene Depots..................................................................... 205 Mündeldepots....................- '.............................................. 211 An> und Verkauf von Effekten für fremde Rechnung ...................................... 211 Die Ranknovelle vom 7. Juni 1899 als Lrgebniß der bisherigen Entwickelung ....................... 213 — 225 Die Erfahrungen mit der deutschen Bankvcrfafsung........................................ 213 Der Entwurf der Banknovclle........................................................ 214 Die Erhöhung des Grundkapitals und des Reservefonds der Reichsbank ..................... 215 Die Erweiterung des Notcnkontingents der Ncichsbank..................................... 2l7 Die Bindung des Diskvntsatzes der Privatnotcnbankcn an denjenigen der Reichsbank............. 220 Bestimmungen über den Privatdiskontsatz der Reichsbank. >............................... 222 Die Vcrtheilung des Reingewinns der Rcicksbank zwischen dcn Antheilseignern und dem Reiche , , , , -!-!^ Bclcihungsfähigkeit der von Bodcnkreditinstitutcn gegen Darlehne an kommunale Korporationen ausgegebenen Schuldverschreibungen..................................................... 224 Die Beseitigung der Noten der Preufiiscbeu Bank........................................ 224 Zusammenfassung.................................................................. 225 Tabellen. Verwaltungsorganisation. 1. Oberste Verwaltungs. und Aufsichts-Organe......................................... 229 2. Zahl der Beamten.......................................................^.. .. 232 3. Gcschäftsbczirke der selbständigen Reichsbankanstalteu................................... 234 4. Bankbczirke nach Flächeninhalt und Einwohnerzahl.................................... 265 5. Zwciganstalten................................................................ 267 Inhalt. IX Status. Seite. 6. Status nach jährlichen nnd fünfjährigen Durchschnittszahlen ............................ 268 7. Status nach jährlichen und fünfjährigen Durchschnittszahlen. In Prozenten der Ziffern des Jahres 1876 bezw. der Periode 1876/80......................................... 270 8. Gesammt-Umsätze in Einnahme und Ausgabe........................................ 272 Baarvorrath. 9. Baarvorrath.................................................... ............ 273 1V. Durchschnittliche Zusammensetzung des Baarvorraths................................... 274 11. Metallvorrath................................................................. 275 12. Durchschnittliche Zusammensetzung des Metallvorraths.................................. 276 13. Goldbestände.................................................................. 279 14. Bestand an deutschen Münzen nach den einzelnen Sorten in jährlichen und fünfjährigen Durchschnitten................................................................... 280 15. Metallvorräthe an den einzelnen Wochenausweistagen.................................. 282 16. Goldbarren und ausländische Münzen.............................................. 286 Notenumlauf. 17. Notennmlauf im Ganzen ........................................................ 289 18. Stückelung der Noten........................................................... 290 19. Ungedeckter Notenumlauf. Durch Baarvorrath nicht gedeckter bezw. überdeckter Notennmlauf. . . 29^ 2V. Ungedeckter Notenumlauf. Durch Metallvorrath nicht gedeckter bezw. überdeckter Notenumlauf.. 293 21. Durch den Baarvorrath ungedeckte bezw. überdeckte Noten an den einzelnen Wochenausweistagen 294 22. Notenreservc und Kvntingeutsüberschreitungen ........................................ 299 23. Notenumlauf und Metallvorrath an den Tagen einer Kontingentsübcrschrcituug............. 300 24. Deckungsverhältnisse der Noten................................................... 304 25. Banknotenanfertigung und Vernichtung............................................ 305 Fremde Gelder. 26. Fremde Gelder im Ganze»....................................................... 307 27. Gliederung der fremden Gelder.................................................... 308 Sämmtliche täglich fälligen Verbindlichkeiten (Noten und fremde Gelder). 28. Sämmtliche täglich fälligen Verbindlichkeiten......................................... .'!!^ 29. Durch Baarvorrath nicht gedeckte täglich fällige Verbindlichkeiten......................... 313 30. Vergleichende Uebersicht der Spannungen der sämmtlichen täglich fällige» Verbindlichkeiten..... 314 31. Deckuugsvcrhältnissc der sämmtlichen täglich fällige» Verbindlichkeiten...................... 317 Giro- und Abrechnungsverkehr. 32. Umsätze im Giroverkehr. Einnahme................................................ 318 33. Umsätze im Giroverkehr. Ausgabe................................................. 320 34. Gesammt-Umsätze im Giroverkehr. Einnahme und Ausgabe zusammen..................... 322 35. Giro-Uebertragungcn im Fernverkehr............................................... 324 b X Inhalt. ÄZkitc 30. Giroverkehr mit besonderer Berücksichtigung der Bankanstalten mit Abrechnungsstellen, Einnahme, Ausgabe................................................................... 326 37. Giroverkehr mit besonderer Berücksichtigung der Bankanstalten mit Abrechnuugsstellrn. Einnahme und Ausgabe zusammen......,................................................ 328 38., Gcsamnit-Resultate im Giroverkehr................................................. 33V 39. Gliederung der Girobestände vom 7, Mai 1900 nach der Höhe der einzelnen Guthaben....... 332 40. Gliederung der Giroguthabcn vom 7, Mai 1900 nach dem Beruf der Konteninhaber......... 335! 4t. Umsätze der einzelnen Abrechnungsstellen............................................. 334 42. Zahlungs'Anweisungen.......................................................... 336 43. Unverzinsliche Depositengelder..................................................... 337 Ankauf und Einziehung von wechseln und A)erthpapieren. 44. Gcsammtes Wcchselgeschäft für eigene Rechnung....................................... 338 45. Ankauf von Wechseln auf das Inland. (Platz- und Versandtwcchsel)..................... 340 46. Ankauf von Platzwechseln........................................................ 342 47. Ankauf vvn Versandtwechscln..................................................... 344 48. Ankauf von Wechseln unter Bankdiskont. (Platz- nnd Vcrsandtwechsel)................... 346 49. Wechselankauf in den einzelnen Bankbezirken......................................... 348 50. Liquidität des Wcchsclportefcuilles................................................. 354 5t. Stückelnug der angekauften Wechsel auf das Inland................................... 355 52. Zahl und Höhe der von der Ncichsbank festgesetzten Wcchsclkredite in ihrer Verthcilnng auf die verschiedenen Berufsklassen ..................................................... 356 53. Die Kreditberechtigtcn in ihrer Vertheilung auf die Berufsklassen in den verschiedenen Wirthsebafts- gebieten. August 1900........................................................ 358 54. Ankauf von Wechseln auf das Ausland............................................. 360 55. Der Wechsclverkehr der Preußischen Bank und der Reichsbank in seiner Beziehung zum gesammtcn Wcchselvcrkchr in Deutschland................................................... 362 56 Einziehung von Wechseln und anderen Wertpapieren für fremde Rechnung................. 364 ^Lombardvertehr. 57. Allgemeine Uebersicht über den Lombnrdvcrkehr....................................... 366 58. Bestände an Lombardfordcrungcn.................................................. 368 50. Gliederung der Lombarddarlehne nacb den verschiedeneu Bcrufsklassen und Geschäftsbetrieben der Schuldner. Stand vom 30. September 1900...................................... 37t 60. Gliederung der Lombardbcstände nach Darlchnen uud Unterpfändern in den verschiedenen Wirth- scbaftsgcbictcn. Stand vom 7. September .900................................... 372 61. Lombardvcrkehr in den einzelnen Bankbezirkcn....................................... 374 Nutzbringende Kapitalanlage. 62. Nutzbringende Kapitalanlage...................................................... 380 Jinssätze. 63. Offizielle Zinssätze.............................................................. 382 n>, Offizielle Diskontsätzc »ach der Zahl ihrer Aenderungen nnd nach ihrer Gültigkeitsdauer....... 383 65. Offizielle Diskontsätze an den einzelnen Wochen-Abschlnßtagcn........................... 384 66. Zinssätze im Wechsclverkehr unter dem offiziellen Satz.................................. 387 Inhalt, XI Snte, l>7. Offizicilc Ziussä!»' und Rentabilität dcr Wcchscl- und Lvmbardanlage» in jährlichen nnd fünf jährigen Durchschnittszahlen.................................................... 391 68. Privatdiskont an der Berliner Börse............................................... 392 l>9, Bankdiskont, Rentabilität der Anlage von Wechsel» ans das Inland und Privatdiskont an der Berliner Börse in jährlichen und fünfjährigen Durchschnittszahlen...................... 3l>5 Leistungen für die Finaryverwaltungen des Reichs und der Bundesstaaten. 70. Verkehr mit den Reichs- und Staatskassen.......................................... 39i, 7t. Mitwirkung der Neichsbank bei Zahlung von Zinsen deutscher Reichsauleiheu ............... 398 72. Mitwirkung der Neichsbank bei Zahlung von Zinsen preußischer Staatsanleihen............. 400 73. Im Giro-Postanweisnngsverkehr ausgezahlte Beträge.................................. 403 Regelung des Geldumlaufs. 74. Uebersicht der von den Zwciganstalten erbetenen und als entbehrlich bezeichneten, sowie dcr ans ihren Antrag versendeten Geldsortcn in den Jahren 1895 bis 1990.................... 494 Verwahrung und Verwaltung von Werthgegenständen. 75. Offene Depots (Kontor der Rcichshanptbank für Wertpapiere) .......................... 408 76. Verschlossene Depositen.......................................................... 410 Verschiedenes. 77. Geschäfte mit Korrespondenten .................................................... 411 78. Gebühren i» den verschiedenen Geschäftszweigen....................................... 412 79. Der Gewinn nnd seine Vertheilnng. Einnahmen..................................... 414 80. Der Gewinn nnd seine Verthcilung. Ausgaben und Reingewinn ........................ 4>i> 81. Zweifelhafte Forderungen und erlittene Verluste..................................... 418 Gesetzlicher Reservefonds. Reserve für zweifelhafte Forderungen.......................... 420 83. Kurse und durchschnittliche Rentabilität dcr Rcichsbankantheile.......................... 422 84. Vertheilnng dcr Antheilseigner und der Anthcilscheinc auf das Inlcmd und Ausland......... 423 85. Grundstücke................................................................... 424 Anlagen. 1. Bankgesetz vom 14. März 1875 ................................................... 427 2. Gesetz, bctrcffcnd die Abändcrnng dcs Bankgcsetzes vom 14. März 1875. Von, 18. Dezember 1889 145 3. Gesctz, bctrcffcnd die Abändcrnng dcs Bankgcsetzes vom I I. März 1875. Vom 7. Juni 1899 447 4. Statut dcr Reichsbank vom 21. Mai 1875 unter Berücksichtigung dcr Verordnung betreffend dessen Abänderung vom 3. September 1900 ............................................ 451 5. Vertrag zwischen Preußen »ud dem Deutschen Reiche über die Abtretung dcr Preußischen Bank an das Deutsche Reich vom 17./18. Mai 1875 .................................... 4l>7 6. Ilebersichtskartc dcr Bankbezirke und Bankplätzc. Register................................ >7> Einleitung. as neugegründete Deutsche Reich fand an der Ordnung des Münz-, Papiergeld- Das deutsche Geld> und Banknotenwesens eine ebenso dringliche wie schwierige Aufgabe vor. Die ^^chA^ Nachtheile der'politischen Zersplitterung Deutschlands waren wohl aus keinem Gebiete der gesammten Volkswirthschaft so schars hervorgetreten wie aus diesem/ auf keinem wirthschaftlichen Gebiete stellte die politische Einigung größere Vortheile in Aussicht. Während der Zollverein den größten Theil Deutschlands zu einer handelspolitischen Einheit in glücklicher Weise zusammengefaßt hatte, waren gleichartige Bestrebungen aus dem Gebiete des Geldwesens nur von bescheidenem, und aus dem Gebiete des Bankwesens überhaupt von keinem Erfolg gewesen. Der am meisten beklagte Uebelstand war die Vielheit und Verschiedenheit der in den einzelnen Territorien geltenden Münzsysteme (im Ganzen sieben) sowie das Fehlen eines ausreichenden und geordneten Umlaufs von Goldmünzen. Dieser letztere Mangel hatte seinen Grund in der Währungsversassung. Alle deutschen Staaten, mit einziger Ausnahme der Freien Stadt Bremen, deren Geldsystem aus der Goldwährung beruhte, hatten Silberwährung. Goldmünzen befanden sich also nur in beschränktem Umfang und mit schwankendem Kurse im Umlauf. In Folge der allgemeinen wirthschaftlichen Entwickelung war jedoch in den letzten zwei Jahrzehnten vor der Errichtung des Reichs das Bedürfniß nach einem bequemeren Zahlungsmittel für mittlere und größere Beträge erheblich gewachsen/ das Silbergeld wurde für solche Zahlungen immer mehr als lästig und unbequem empfuuden. Dieses Bedürfniß hatte zur Folge, daß der Umlauf von papiernen Geldzeichen, und zwar nicht nur von Staatspapiergeld, fondern auch von Banknoten einen übergroßen Umfang annahm. Zwar bestand in Deutschland keine sogenannte »Baufreiheit«, die Errichtung von Notenbanken durfte nur auf Grund einer staatlichen Konzession erfolgen/ aber thatsächlich wurden, besonders in einer Anzahl kleinerer Staaten, zahlreiche Banken mit sehr 1 -2 Einleitung, weitem oder gar unbegrenztem Recht der Notenausgabe konzessionirt, die von vornherein darauf angelegt waren, ihren Geschäftsbetrieb und ihre Notenausgabe über das Gebiet des konzesfionirenden Staates hinaus auf die angrenzenden deutscheu Territorien zu erstrecken. So bestanden vor der Gründung des Reiches in Deutschland 31 Notenbanken, für welche von den einzelnen Staaten ganz verschiedenartige Bestimmungen getroffen waren und deren Statuten erheblich von einander abwichen. Eine große Anzahl dieser Banken war bestrebt, das Recht der Notenausgabe möglichst weit auszunutzen, also möglichst viele Noten in Umlauf zu setzen. Da erfahrungsgemäß Noten, die auf kleine Beträge lauten, seltener zur Einlösung an die Ausgabestelle zurückgebracht werden als große Abschnitte, wurden vor Allem erhebliche Beträge von kleinen Zetteln, bis herab zu Einthalerscheineu, wie von den Einzelregierungen, so auch von den Banken, emittirt. In Folge der vielfach ungenügenden gesetzlichen Regelung der Notenemission war bei manchen Banken nicht in der wünschenswerthen Weise für die Deckung der Notenausgabe gesorgt. Außerdem betheiligten sich die Notenbanken theilweise an Geschäften, welche zu einer dauerndeu Festlegung der Betriebsmittel führten, sich mithin nicht für eine Bank eigneten, deren Passiven aus jederzeit fälligen Verbindlichkeiten, wie Noten, bestehen. Bei der Unmöglichkeit, einheitliche Vorschriften sür die deutschen Notenbanken zu Stande zu bringen, suchten mehrere deutsche Staaten die Noten der von anderen deutschen Staaten konzessionirten Banken durch Umlaufsverbote von sich fern zu halten. Diese Verbote wurden im freien Verkehr nicht streng beachtet, waren aber für alle öffentlichen Kassen maßgebend und wurden vom Publikum als große Belästigung empfunden. Die Mißstände der Geldverfassung und des Bankwesens waren aufs engste mit einander verflochten. Gleichwohl konnte die längst als nothwendig erkannte Reform in ihrer Gesammtheit nicht mit einem Schlage ins Leben gerufen werden. Die zu lösende Ausgabe war so vielgestaltig, daß nur Schritt für Schritt vorgegangen werden konnte, freilich unter steter Berücksichtigung des innern Zusammenhangs unter den einzelnen Theilen des ganzen Reformwerks. Solange nicht ein einheitliches deutsches Münzwesen geschaffen, solange nicht für einen hinreichenden Goldumlauf gesorgt war, konnte eine durchgreifende Neuordnung des Papiergeld- und Banknotenwesens nicht vorgenommen werden. Andererseits erschwerten die Mißstände aus diesem letzteren Gebiete die Durchführung der Münzreform. Eine rationelle Bankverfassung gehört zu den wichtigsten Vorbedingungen für die Erhaltung eines geordneten Geldwesens/ die Regelung Einleitung. 3 des Bankwesens mußte den Schlußstein des ganzen Reformwerks bilden und die neue Ordnung mit lebens- und entwickelungsfähigem Geiste erfüllen. Die staatsrechtliche Voraussetzung für eine einheitliche Geld- und Baukreform war geschaffen durch den Artikel 4 der Verfassung des Norddeutsche» Bundes vom 26. Juli 1867, bezw. der Versassung des Deutscheu Reiches vom 16. April 1871^ nach welchem zu den der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Bundes bezw. Reiches unterliegenden Angelegenheiten gehört: 3. die Ordnung des Maß-, Münz- und Gewichtssystems, nebst der Feststellung der Grundsätze über die Emission von sundirtem und unsundirtem Papiergelde/ 4. die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen. Eine durchgreifende Ordnung des Geld- und Bankwesens bot aber so lange er- hebliche Schwierigkeiten, als die süddeutschen Staaten noch außerhalb des Bundes standen. Auf dem Gebiete des Münzwesens kam es deshalb vor der Reichsgründung nur zu Vorbereitungen für eine Enquete über die Münzfrage, die jedoch in Folge des Krieges mit Frankreich unterblieb. Auf dem Gebiete des Papiergeldes und der Banknoten wurden Gesetze erlassen, deren Bestimmung es war, einer weiteren Vermehrung dieser Geldzeichen vorzubeugeu. Das Gesetz über die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 1870 schreibt vor, daß die Befugniß zur Ausgabe von Banknoten nur durch ein Bundesgesetz ertheilt werden und daß in gleicher Weise die Erweiterung bestehender Notenprivilegien nur durch ein Bundesgesetz gestattet werden dürfe. Das Gefetz wurde nach der Gründung des Reichs zum Reichsgesetz erklärt und trat iu Baden, Südhessen, Württemberg und Bayern am 1. Januar 1872 in Kraft. Württemberg und Baden, welche bisher noch keine Notenbanken besaßen, errichteten noch kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes solche Institute, die »Württembergische Notenbank« zu Stuttgart und die -> Badische Bank« zu Mannheim. Dadurch wurde die Zahl der deutschen Notenbanken aus 38 vermehrt. Das Gesetz sollte ursprünglich nur bis zum 1. Juli 1872 gelten. Die Gültig- keitsdauer mußte jedoch in der Folgezeit dreimal verlängert werden. Eine ähnliche Beschränkung wurde hinsichtlich des Staatspapiergeldes durch das später ebenfalls zum Reichsgesetz erklärte Gesetz über die Ausgabe von Papiergeld vom 16. Juni 1870 verfügt, welches die fernere Ausgabe von Papiergeld von dem Erlaß eines Bundesgesetzes abhängig machte. Auf diese beiden, lediglich den bestehenden Zustand vor weiterer Verschlechterung schützenden Gesetze beschränkten sich die legislatorischen Maßregeln, welche während der Zeit des Norddeutschen Bundes aus dem Gebiete des Geld- und Bankwesens «, Einleitung, ergriffen wurden. Die Gründung des Reichs, welche den Süden in die politische Einheit mit einbezog, gab der Gesetzgebung eine größere Aktionsfreiheit, die sofort benutzt wurde. Die Reform des Unmittelbar nach dem Abschlüsse des Friedens mit Frankreich trat die Reichs« ^""g'eldwesms'''"' regierung an die Ordnung des Müuzwesens heran. Bereits am 4. Dezember 1871 konnte das Gesetz, betreffend die Ausprägung von Neichsgoldmünzen, ver- kündigt werden, welches in Bezug auf das Münzsyftem, die Währung uud die staatsrechtliche Verfassung des deutschen Münzwesens grundlegende Bestimmungen traf. Der Ausbau der deutschen Münzverfassung wurde vollendet durch das Münzgesetz vom 9. Juli 1873/ dieses Gesetz proklamirte die Reichsgoldwährung, welche an die Stelle der einzelnen Landeswährungen zu treten habe, als Endziel der Münzreform, und es regelte alle Eiuzelheiten sowohl des für die Zukunft ins Auge gefaßten Systems als auch des vorläufig zugelassenen Uebergangszustandes, während dessen neben den Reichsgoldmünzen auch noch die groben Münzen der Thalerwährung Kurantgeld sein sollten, eines Zustandes, der zum Unterschied von der definitiven Reichsgoldwährung als »Reichswährung« bezeichnet wurde. Das Münzgesetz vom 9. Juli 1878 erhielt aus der Initiative des Reichstags einen Schlußartikel, welcher den Boden des eigentlichen Münzwesens verließ und einschneidende Bestimmungen über die Banknoten und das Staatspapiergeld traf. Es wurde vorgeschrieben, daß das von den einzelnen Bundesstaaten ausgegebene Papiergeld spätestens bis zum 1. Januar 1876 eingezogen und daß au seiner Stelle auf Gruud eines zu erlassenden Neichsgesetzes Reichspapiergeld ausgegeben werden sollte. Hinsichtlich der Banknoten wurde bestimmt: »Bis zum 1. Januar 1876 sind sämmtliche nicht auf Neichswährung lautenden Noten der Banken einzuziehen. Von diesem Termin an dürfen nur solche Banknoten, welche auf Reichswährung in Beträgen von nicht weniger als 100 Mark lauten, im Umlaufe bleiben oder ausgegeben werden«. Das Reichsgesetz über die Papiergeldausgabe, welches der Artikel 18 des Münzgesetzes in Aussicht stellte, wurde am 30. April 1874 verkündet als Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenschcinen. Es ersetzte das Staatspapiergeld, welches 22 verschiedene Staaten ausgegeben hatten, durch ein einheitliches Ncichspapiergeld, für welches ein endgültiger Betrag von 120 Millionen Mark (gegen ca. 184 Millionen Mark umlaufenden Landespapiergeldes) festgesetzt wurde. Diese Summe wurde indeß anfangs dadurch erhöht, daß au Eiuzelregieruugen Vorschüsse in Neichskassenscheinen gewährt wurdeu, die zur Erleichterung der Einziehung des Landespapiergeldes dienen sollten und im Laufe von 15 Iahren (bis 31. Dezember 1890) zurückzuzahlen waren. Einleitung. ,'> Die Ordnung der Papiergeldfrage war dadurch verzögert worden, daß sie Dic Aufgaben der mit der Banksrage in nahen Beziehungen stand und daß sich einer befriedigenden Lösung dieser letzteren eine Reihe von Schwierigkeiten entgegenstellten. Die einzelnen Pnvawotcnbanken Notenbanken waren Privatinstitute, ihre Nvtenprivilegien stellten wohlerworbene Privat- "»d Ernchtuug einer Reichsbank. rechte dar. Die schwierige Frage war, wie man eine durchgreifende Neuordnung herbeiführen konnte, ohne diese wohlerworbenen Privatrechte zu verletzen. Von vornherein war eine direkte Aufhebung der Notenprivilegien ausgeschlossen/ der einzige gangbare Weg war der Erlaß von einheitlichen Vorschriften allgemeiner Natur, durch welche die Banken zu einer sachgemäßen Beschränkung ihrer Geschäftszweige, zu einer Verminderung und genügenden Deckung ihres Notenumlaufs angehakte» werden konnten. Die Schwierigkeit bestand hier darin, dic Vorschriften hinreichend wirksam zu gestalten, ohne die durch die Achtung vor den wohlerworbenen Privatrechten gezogenen Grenzen zu verletzen. Die gesammte öffentliche Meinung und die ganz überwiegende Mehrheit der Fachleute war jedoch der Ansicht, daß sich die Bankreform nicht auf solche Maßregeln beschränken dürfe. In den Erfahrungen während der Krisen von 1857 und 1866 war die Erkenntniß gereist, daß die Notenbanken noch andere Ausgaben haben als die Befriedigung privatwirthschaftlicher Kreditansprüche, daß sie vielmehr daneben wichtige Funktionen, die im öffentlichen Interesse liegen, zu erfüllen haben, so vor Allem die Überwachung und Regelung des gesammten Geldumlaufs sowohl im Hinblick auf den inneren Verkehr als auch in den Beziehungen zu den ausländischen Valuten. Immer mehr kam die Ueberzeugung zum Durchbruch, daß diese Aufgaben uur von einer einzigen Stelle aus erfüllt werden und eine einheitliche Leitung nicht entbehren können/ sie machen deshalb eine Zentralbank nothwendig, welche entweder allein für sich steht oder alle anderen Notenbanken an Bedeutung so weit überragt, daß sie einen beherrschenden Einfluß ausübt. Für das Königreich Preußen hatte bisher schon die »Preußische Bank« diese wichtigen Funktionen erfüllt/ sie hatte sich namentlich im Jahre 1866, als eine Reihe anderer Notenbanken ihre Diskontirungen einschränkten oder gar einstellten und so im entscheidenden Momente der Volkswirthschaft ihre Dienste verweigerten, dem gesammten Geld- und Kreditverkehr einen festen Rückhalt gewährt. Ihre Wirksamkeit war jedoch im Wesentlichen auf das Gebiet des Preußischen Staates beschränkt. Sie hatte nicht das Recht, Filialen außerhalb Preußens zu errichten/ vielmehr war im Jahre 1865, als die preußische Regierung durch ein Gesetz die Preußische Bank zur Errichtung von Bankkontoren außerhalb des Staatsgebiets ermächtigen wollte, vom Landtag an die Er- theilung dieser Ermächtigung die Bedingung einer Begrenzung der ungedeckten Noten- «; Einleitung. ausgäbe auf 60 Millionen Thaler geknüpft worden, eine Bedingung, an welcher das Gesetz scheiterte. Als nach dem Kriege mit Frankreich die Errichtung einer Bankfiliale im Elsaß sich als nothwendig herausstellte, um der durch die Liquidation der Filialen der Bank von Frankreich hervorgerufenen Kreditnoth zu steuern, mußte die Ermächtigung zu diesem Schritt durch eine Nothstandsverordnung vom 10. Juni 1871 auf Grund des § 63 der Verfassung ertheilt und später durch das Gesetz vom 26. Februar 1872 genehmigt werden. Ebenso"' war der Erlaß eines Spezialgesetzes nothwendig, um der Bank zu gestatten, dem Wunsche der Freien Stadt Bremen zu willfahren und dort eine Filiale zu errichten."- (Gesetz vom 15. Juni 1872.) Die Verhältnisse in Elsaß-Lothringen und in Bremen zeigten, wie sehr für die außerpreußischen Gebiete ein Bedürfniß nach Anschluß au eine große Zentralbank bestand. Das einheitliche deutsche Wirthschaftsgebiet bedürfte eines gemeinschaftlichen Mittelpunktes, in welchem alle Fäden des Geld- und Kreditverkehrs zusammenlaufen konnten/ eine deutsche Reichsbank, deren vornehmste Aufgabe in der Ueberwachung und Regulirung des deutschen Geldwesens bestehen sollte, stellte sich dar als die naturgemäße Vollendung der deutschen Geld- und Bankresorm. Die Neglementirung der bestehenden Notenbanken konnte nur bestehende Mißstände einschränken. Die Reichsbank dagegen erschien als die lebendige Kraft zur Durchführung, Erhaltung und Fortentwickelung der neuen Geld- und Bankverfassung. Wie die Verhältnisse lagen, konnte es sich bei der Ausführung dieses Gedankens nicht um die Neugründung einer Neichsbank handeln, sondern nur um die Umwandlung der Preußischen Bank in ein Reichsinstitut. Für den weitaus größten Theil des Deutschen Reichs nahm die Preußische Bank bereits die Stellung ein, welche der Reichsbank für ganz Deutschland zugedacht war. Eiue Reichsbank neben und über der Preußischen Bank wäre unmöglich gewesen. Bankgesetz-Entwurss verzögerten und schließlich dahin führten, daß im Juli 1874 dem Bundesrath ein Entwurf vorgelegt wurde, der von der Errichtung einer Reichsbank vorläufig absah und sich auf den Erlaß von Normativbestimmungen über die bestehenden Notenbanken beschränkte, außerdem aber denjenigen Notenbanken, welche sich nicht auf das Territorium ihres Staates beschränkt sehen wollten, die Verpflichtung auferlegte, darein zu willigen, daß ihnen zum 1. Januar 1886 seitens des Bundesraths ihr Notenrecht gekündigt werden könne. Zu diesem Zeitpunkt sollte mithin das Reich für eine gründliche Neuordnung freie Hand bekommen. Der Bundesrats nahm den Entwurf mit geringfügigen Aenderungen an. Am 5. November ging die Vorlage an den Reichstag. Der Bcmkgesetz- cntwurf und die Reichsbank. Der Umwandlung der Preußischen Bank in eine Neichsbank stellten sich jedoch erhebliche Schwierigkeiten entgegen, welche die Ausarbeitung und Einbringung eines Einleitung. 7 Gleich beim Beginn der ersten Lesung (am 16. November 1874) zeigte es sich, daß eine große Mehrheit des Hauses die sofortige Errichtung einer Neichsbank als nothwendige Vorbedingung für die Bankreform betrachtete. Der Entwurf wurde an eine Kommission verwiesen, die in ihrer ersten Sitzung (21. November 1874) sofort mit 13 gegen 4 Stimmen die Erklärung beschloß, »daß die Kommission die Diskussion des Bankgesetzes nicht für wünschens- werth erachte, ehe ein Beschluß über die Einführung der Neichsbank und deren Modalitäten gefaßt sei«. Die in Folge dieses Beschlusses aufgenommenen Verhandlungen über die Abtretung der Preußischen Bank an das Reich führten nunmehr zu dem gewünschten Ergebnisse. Preußen erklärte sich bereit, die Preußische Bank, nach Zurückziehung seiner Kapitaleinlage von 5 720 400 Mark und des ihm gesetzlich bei der Auflösung der Bank zufallenden Antheils am Reservefonds mit 9 Millionen Mark, an das Reich behufs Um- Wandelung in eine Reichsbank abzutreten, und zwar uuter folgenden Bedingungen: 1. Preußen erhält für den ihm nunmehr entgehenden Reingewinn aus der Preußischen Bank eine einmalige Entschädiguug von 15 Millionen Mark. 2. Die Reichsbank übernimmt die Verpflichtung, die der Preußischen Bank im Vertrage von 1856 auferlegte bis zum Jahre 1925 laufende jährliche Rente von 1 865 730 Mark an Preußen zu zahlen. 3. Bezüglich der Uebernahme der Grundstücke der Preußischen Bank soll eine besondere Verständigung Platz greifen. 4. Die privaten Antheilseigner der Preußischen Bank sollen das Recht haben, ihre Antheilscheine gegen Antheilscheine der Reichsbank im gleichen Nennwerth auszutauschen. Die Vorschläge Preußens wurden vom Bundesrathe angenommen und auf dieser Grundlage wurde die Umwandelung der Preußischen Bank in eine Reichsbank beschlossen. Die in dem bereits vorliegenden Entwurf enthaltenen Bestimmungen über die bestehenden Notenbanken, die nunmehr im Gegensatze zur Reichsbank als »Privatnotenbanken« bezeichnet wurden, erfuhren durch die Einschiebung der Neichsbank keine wesentliche Aenderung. Um die Einbringung eines neuen Gesetzentwurfs und eine abermalige erste Lesung zu vermeiden, wurde ein Mitglied der Reichstagskommission veranlaßt, die vom Bundesrathe beschlossenen Abänderungen formell als seine eigenen Anträge einzubringen. Sowohl in der Kommission als auch später bei der zweiten und bei der dritten Lesung im Plenum des Reichstags wurde der durch die Schaffung der Neichsbank ergänzte Entwurf ohne tiefgreifende Aenderungen angenommen, und das Gesetz wurde als Bankgesetz vom 14. März 1875 publiziert. 8 Einleitung. Die allgemeinen Die Grundzüge des Bankgesetzes sind folgende: öestimnmngen des ^ ^lM zunächst eine Reihe allgemeiner Bestimmungen über die Noten- Bankgesetzcs. / «i /> / ^ > o ausgäbe. Die Befugniß zur Notenausgabe kann nur durch Reichsgesetz erworben oder erweitert werden/ eine Verpflichtung zur Annahme von Banknoten in Zahlung im Privatverkehr findet nicht statt und kann auch für Staatskassen durch Landesgesetz nicht begründet werden/ der Umlauf ausländischer Banknoten, die auf Reichswährung lauten, ist untersagt/ Banknoten dürfen nur auf Beträge von 109, 200, 500, 1000 und ein Vielfaches von 1000 Mark lauten/ die Banken sind verpflichtet, ihre , Noten jederzeit zu ihrem vollen Nennwerth einzulösen/ den Notenbanken ist es nicht gestattet, Wechsel zu acceptiren und für eigene oder fremde Rechnung Termingeschäfte in Waaren und Werthpapieren abzuschließen/ viermal im Monat haben sie den Stand ihrer Aktiva und Passiva nach einem genau spezifizirten Schema durch den Neichsanzeiger zu veröffentlichen, ebenso spätestens drei Monate nach dem Schlüsse des Geschäftsjahres eine genaue Bilanz nebst dem Jahresabschlüsse des Gewinn- und Verlustkontos. Unter den für alle Banken geltenden Vorschriften ist von besonderer Bedeutung die sogenannte »indirekte Kontingentirung« der nicht durch Baarvorrath gedeckte» Noten. Jeder einzelnen der bestehenden Notenbanken und ebenso der Neichs- bank wnrde ein bestimmter Betrag für die ihren Baarvorrath übersteigende Notenausgabe zugewiesen. Im Falle der Überschreitung dieses Betrages ist vom Ueberschuß eine Steuer von 5 Prozent jährlich an die Reichskasse zu entrichten. Als Baarvorrath gilt dabei »der in den Kassen der Bank befindliche Betrag an kursfähigem deutschen Gelde, an Reichskassenscheinen, an Noten anderer deutschen Banken und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Pfund fein zu 1 392 Mark berechnet«. Falls die Bcfug- niß einer Bank zur Notenausgabe erlischt, wächst das ihr zugetheilte Kontingent uuge- deckter Noten dem Antheile der Neichsbank zu. Die Gesammtheit der Kontingente wurde auf 385 Millionen Mark berechnet, wovon 250 Millionen Mark auf die Neichsbank entfielen. Durch dieses System der Notensteuer war eine Beschränkung der ungedeckten Notenausgabe auf einen für das deutsche Geldwesen unbedenklichen Umsang erstrebt, welche jedoch — im Gegensatze zur euglischen Bankakte — nicht durch eine unüber- schreitbare Grenze auf Kosten der Elastizität des Notenumlaufs erreicht werden sollte. Die feste Begrenzung der ungedeckten Notenausgabe der Bank von England hatte in verschiedenen Fälleu zur Verschärfung von Krisen geführt/ die Furcht, die Bank möchte an der Grenze ihrer Notenreserve ankommen und in Folge dessen gezwungen sein, ihre Kreditgewährung einzustellen, bewirkte mehrfach in kritischen Zeiten einen panikartigen Einleitung, 9 Andrang zu den Schaltern der Bank, da Jedermann sich noch rechtzeitig durch Wechsel- diskontirung R, mit Barmitteln, seien es nun Noten oder Metallgeld, zu versehen trachtete. Zur Beschwichtigung der Panik hatte es sich in drei Fällen als nothwendig gezeigt, die Begrenzung der ungedeckten Notenausgabe zu suspendiren. Diese Erfahrungen veranlaßten den deutschen Gesetzgeber, einen neuen Weg einzuschlagen. Den Banken wurde zwar die Überschreitung des ihnen zugewiesenen Notenkontingents gestattet, aber durch die fünfprozentige Steuer auf die Mehrausgabe von ungedeckten Noten sollten die Banken veranlaßt werden, durch eine Erhöhung ihres Diskontsatzes auf mindestens 5 Prozent der Überschreitung des Kontingents entgegenzuwirken. Für die Gestaltung der Notenausgabe in Deutschtand ist dieses System von großer Bedeutung geworden. Die bisher ausgeführten Bestimmungen, welche allen Notenbanken als zwingendes Recht auferlegt wurden, erschienen jedoch nicht als ausreichend, um die bei der Reform des Bankwesens ins Auge gefaßten Ziele zu erreichen. Um weitergehende Vorschriften mit der Achtung vor den wohlerworbenen Privatrechten in Einklang zu bringen, wurde den Privatnotenbanken im Bankgesetze die Wahl gelassen, ihren Notenumlauf und ihren ganzen Geschäftsbetrieb streng auf das Territorium des Staates, der ihnen das Notenrecht verliehen hatte, beschränkt zu sehen, oder sich freiwillig einer Reihe von tiefgreifenden Bestimmungen zu unterwerfen. Insbesondere hatten sich die Banken danach zu verpflichten, jederzeit für mindestens ein Drittel der von ihnen ausgegebenen Noten eine Deckung in kursfähigem deutschen Gelde, Reichskassenscheinen oder Gold in Barren oder ausländischen Münzen, für den Rest bankmäßige Wechsel bereit zu halten. Die Banken hatten außerdem darein zu willigen, daß ihre Befugniß zur Notenausgabe zuerst zum 1. Januar 1891 und in der Folgezeit von zehn zu zehn Iahren gekündigt werden kann. Dadurch sollte der Gesetzgebung freie Hand für eine künftige einheitliche Ordnung des Bankwesens gesichert werden. Des Weiteren waren Borschriften über Einlösungsstellen sür die Banknoten, über die gegenseitige Annahme von Noten der sich den fakultativen Vorschriften unterwerfenden Banken, über die Ausammlung eines Reservefonds und über die Publikation des Diskontsatzes getroffen. Gewisse Erleichterungen wurden vorgesehen für Banken, welche ihre Notenausgabe aus den Betrag ihres Grundkapitals einschränken würden. In der Hauptsache waren diese Vorschriften bereits in dein Negierungsentwurf enthalten. w Einleitung. Die Neichsbank. Dazu kamen mm die Bestimmungen über die Neichsbank. In § 12 des Bankgesetzes heißt es: »Unter dem Namen »Neichsbank« wird eine unter der Aufsicht und der Leitung des Reichs stehende Bank errichtet, welche die Eigenschaft einer juristischen Person besitzt und die Aufgabe hat, den Geldumlauf im gesammten Reichsgebiete zu regeln, die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen«. Das Grundkapital der Neichsbank wurde ans 120 Millionen Mark festgesetzt') (anstatt 60 Millionen bei der Preußischen Bank)/ es wurde getheilt in 40 000 auf Namen lautende Antheile von je Z 000 Mark Von einer Kapitalbetheiligung des Reichs wurde abgesehen. Die wohlbewährte Verfassung der Preußischen Bank war in allen wesentlichen Zügen vorbildlich für die Verfassung, welche der Reichsbank gegeben wurde. Die dem Reiche zugetheilte Aufsicht über die Neichsbauk wird von dem Bankkuratorium ausgeübt, welches aus dem Reichskanzler als Vorsitzenden und vier Mitgliedern besteht/ eines dieser Mitglieder ernennt der Kaiser, die übrigen der Bundes- rath. Die Leitung der Reichsbank wird ausgeübt vom Reichskanzler und unter diesem vom Neichsbank-Direktorium. Für den Reichskanzler kann ein Stellvertreter ernannt werden. Das Neichsbank-Direktorium ist die verwaltende und ausführende sowie die die Neichsbank nach außen vertretende Behörde (vergl. S. 21). Es besteht aus einem Präsidenten, einem Vice-Präsidenten (seit 1887) und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern, die aus den Vorschlag des Bundesraths vom Kaiser auf Lebeuszeit ernannt werden. Die Beamten der Reichsbank haben die Rechte und Pflichten vou Reichsbeamteu/ sie dürfen keine Antheilscheine der Bank besitzen. Die Rechnungen der Neichsbank unterliegen der Revision durch den Nechnungshos des Deutschen Reichs. Gegenüber dieser weitgeheuden Kompetenz des Reichs ist die Mitwirkung der privaten Antheilseigner an der Verwaltung der Bank eine sehr beschränkte. Die Vertretung der Antheilseigner hat im Wesentlichen die Aufgabe, der Baukleituug mit sachverständigem Rathe zur Seite zu stehen und außerdem einen gewissen Schntz zu bilden gegen die Gefahren, welche häufig genug für große Notenbanken aus einer zu engen Verbindung mit der Finanzverwaltuug des Staates hervorgegangen sind. Die Antheilseigner üben die ihnen zustehende Betheiligung an der Verwaltung der Neichsbank aus durch die Generalversammlung und einen aus der Mitte derselbe« gewählten Zentralausschuß. i) In Gemäßheit der Banknovelle vom 7. Juni 1899 ist das Grundkapital durch Begebung neuer Antheilscheine bis zum Ende des Jahres 1900 auf 15V Millionen Mark gebracht worden und ist bis zum Eudc des Jahres 1905 auf 180 Millionen Mark zu erhöhen (vergl. S. 215 ff). Einleitung, ! > Nach dem »Statut« der Neichsbank (vergl. Anl. 4) findet die Generalversammlung der Antheilseigner alljährlich im März zu Berlin statt, kann aber auch jederzeit außerordent- lich berufen werden. Sie empfängt jährlich den Verwaltuugsbericht nebst der Bilanz und Gewiunberechnung und wählt die Mitglieder des Zentralausschusses/ sie hat serner über die Erhöhung des Grundkapitals und über Abänderungen des Statuts zu beschließen. Der Zentralausschuß ist die ständige Vertretung der Autheilseigner gegenüber der Verwaltung. Er besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Sämmtliche Mitglieder müssen im Reichsgebiet und mindestens neun von ihnen in Berlin ihren Wohnsitz haben. Der Zentralausschuß versammelt sich mindestens einmal monatlich unter dem Vorsitze des Präsidenten des Neichsbank-Direktoriums / es werden ihm allmonatlich Nachweisungen über den gestimmten Geschäftsgang vorgelegt uud die Ansichten des Direktoriums über die allgemeine Geschäftslage uud Vorschläge über die etwa erforderliche« Maßregeln mitgetheilt. In einer Reihe von Fragen ist der Zcntralausschuß gutachtlich zu höre», so namentlich über die Festsetzung des Diskontsatzes und über den Höchstbetrag, bis zu welchem die Mittel der Bank zu Lombarddarlchnen verwendet werden können. Der An« kaus von Effekten für Rechnung der Bank kann uur erfolgen, nachdem die Höhe des Betrags, bis zu welcher die Fouds der Bank zu diesem Zwecke verwendet werden können, zuvor mit Zustimmung des Zentralausschusses festgesetzt ist. Die fortlaufende spezielle Kontrolle über die Verwaltung der Neichsbank üben drei von dem Zentralausschuß aus dem Kreise seiner Mitglieder auf eiu Jahr gewählte Deputirte. Diese siud berechtigt, allen Sitzungen des Direktoriums mit berathender Stimme beizuwohnen und die Bücher der Bank einzusehen. Geschäfte mit der Finanzverwaltung des Reichs oder deutscher Bundesstaaten, für welche andere als die allgemein geltenden Bedingungen des Bankverkehrs in Anwendung kommen sollen, müssen vor ihrem Abschluß zur Kenntniß der Deputirten gebracht und auf Antrag auch nur eines von ihnen dem Zentralausschuß vorgelegt werden,- sie müssen unterbleiben, falls sich dieser nicht mit Stimmenmehrheit für die Zulässigkeit ausspricht. In ähnlicher Weise wie dem Neichsbank-Direktorium in Berlin stellte das Bankgesetz auch den Vorstandsbeamten der in größeren Plätzen außerhalb Berlins zu errichtenden Neichsbankhauptstellen eine Vertretung von Antheilseignern zur Seite, und zwar in den Bezirksausschüssen, deren Mitglieder vom Reichskanzler aus dem Kreise der am Sitze der Hauptstellc oder in dessen unmittelbarer Nähe wohnenden Anthcilseigner ausgewählt werden. Den Bezirksausschüssen werden in monatlichen Sitzungen die Uebersichten über die Geschäfte der Hauptstelle vorgelegt. Zwei bis drei vom Bezirksausschuß aus seiner Mitte gewählte Beigeordnete üben eine fortlaufende spezielle Kontrolle über den Geschäftsgang bei den Hauptstellen aus. 2' Einleitung. Durch das Zusammenwirken der die Reichsbank leitenden Behörde, deren Mitglieder an den finanziellen Erträgnissen der Bank nicht interessirt sind, mit den im praktischen Erwerbsleben stehenden Vertretern der privaten Antheilseigner wird eine dem allgemeinen Interesse Rechnung tragende Verwaltung der Bank gewährleistet, und gleichzeitig wird die Erfahrung und Geschästskenntniß der an dem Gedeihen der Bank finanziell interessirtcn Antheilseigner der Banklcitnng dienstbar gemacht. Diese Bankverfassung, welche die Mitte hält zwischen einer reinen Staatsbank und einer reinen Privatbank, hat sich in der Erfahrung der meisten Länder Europas als das beste System bewährt. Bei Gelegenheit der Berathungen über die Erneuerung des Privilegiums der Reichsbank in den Iahren 1889 und 1899 ist allerdings mehrseitig die Forderung der »Verstaatlichung« der Neichsbank aufgestellt worden, uud zwar in dem Sinne, daß das Reich die sämmtlichen Antheilscheine der Bank erwerben und so die privaten Antheilseigner und deren Mitwirkung bei der Bankverwaltung überhaupt beseitigen solle. Sowohl die Negierung als auch die Mehrheit des Reichstags verhielten sich aber in beiden Fällen dieser Forderung gegenüber ablehnend. Der Vertreter der Verbündeten Negierungen gab bei den Kommissionsverhandlungen über die Banknovelle von 1899 die bestimmte Erklärung ab, die Verbündeten Regierungen seien sich darin einig, »die Verstaatlichung der Reichsbank aus politischen, wirthschaftlichen und finanziellen Rücksichten aufs Aeußerste zu bekämpfen«. Zur Erfüllung der Aufgaben, welche das Bankgesetz der Neichsbank zuweist, ist dieses Iustitut mit wichtigen Rechten ausgestattet, und es sind ihm weitgehende Verpflichtungen auferlegt. Die Neichsbank hat zunächst das Recht, nach Bedürfniß ihres Verkehrs ohne jede direkte Beschränkung Noten auszugeben. Indirekt ist ihre Notenausgabe begrenzt einmal durch die fünfprozentige Steuer auf die das ihr zugewiesene Kontingent überschreitende ungedeckte Notenausgabe, zweitens durch die Bestimmung, daß die Bank stets für mindestens ein Drittel ihrer Notenausgabe Metall und Neichskassenscheine und für den Rest distontirte bankmäßige (vergl. S. 75) Wechsel als Deckung bereit halten muß. Die Neichsbank muß ihre Noten gegen kursfähiges deutsches Geld einlösen, und zwar bei ihrer Hauptkasse in Berlin sofort auf Präsentation, bei ihren Zweiganstalten, soweit es deren Barbestände und Geldbedürfnisse gestatten. Die Neichsbank hat ferner das Necht, überall im Reichsgebiete Zweiganstalten zu errichten/ der Bundesrath ist befugt, die Errichtung von Zweiganstalten an bestimmten Orten anznordnen. Die Neichsbank und ihre Zweiganstalten sind im ganzen Reichsgebiete frei von staatlichen Einkommen- und Gewerbesteuern. Wenn der Schulduer eiues im Lombardverkehr gewährten Darlehns in Verzug ist, hat die Neichsbank das Recht, ohne gerichtliche Ermächtigung oder Mitwirkung das Einleitung. 13 bestellte Faustpfand zu veräußern und sich aus dem Erlös für Kapital, Zinsen und Kosten bezahlt zu machen. Auf der anderen Seite sind der Reichsbank anßer der ihr nur in allgemeiner Fassung zuertheilten Aufgabe der Regelung des Geldverkehrs R, (vergl. S. 191 ff.) eine Reihe bestimmter Verpflichtungen zugewiesen. Sie ist nach § 22 des Bankgesetzes verpflichtet, ohne Entgelt für Rechnung des Reichs Zahlungen anzunehmen und bis auf Höhe des Reichsguthabens zu leisten. Zur Uebernahme der nämlichen Geschäfte für die Bundcsstaaten ist sie berechtigt. Durch den § II des Reichsbankstatuts hat jene Verpflichtung eine Erweiterung dahin erfahren, daß die Reichsbank das Reichsguthaben unentgeltlich zn verwalten und über die für Rechnung des Reichs angenommenen und geleisteten Zahlungen Buch zu führen und Rechnung zu legen hat (vergl. S. 184). Die Geschäfte, deren Betreibung der Neichsbank gestattet ist, sind genau bestimmt. Sie beschränken sich auf den Edelmetallhandel, die Diskvntirung von Wechseln, welche eine Versallzeit von höchstens drei Monaten haben und aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete hasten/ den Ankauf und Verkauf von Schuldverschreibungen des Reichs, der Bundesstaaten oder inländischer kommunaler Korporationen, welche nach spätestens drei Monaten mit ihrem Nennwerthe fällig sind/ die Gewährung von Lombarddarlehnen auf bewegliche Pfänder bestimmter Art/ den Handel mit bestimmten absolut sicheren Effekten deutscher Herkunft/ die Besorgung von Inkassos/ den Ankauf und Verkauf vou Edelmetallen uud Effekte« für fremde Rechnung/ die Annahme von unverzinslichen und unter gewisser Beschränkung von verzinslichen Geldern im Depositengeschäft und Giroverkehr/ die Verwahrung und Verwaltung von Werthgegenftänden. Vou großer Bedeutung für unsere Währuugsverfassung ist die der Reichsbank in 14 des Bankgesetzes auferlegte Verpflichtung, Barrengold zum festen Satze von 1 392 Mark für das Pfund fein gegen ihre Noten umzutauschen. Da aus dem Pfuude Feingold 1 395 Mark geprägt werden uud die Münzstätten auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 8. Juni 1875 bei der Prägung von Gold auf Privatrechnung eine Gebühr von 3 Mark pro Pfund Feiugold erheben, entspricht der Preis, welchen die Reichsbank für Barrengold zu zahlen verpflichtet ist, der Summe, welche die Münzstätten bei der Ausprägung auf Privatrechnung liefern. Bei den Münzstätten erleidet der Eiulieferer vou Gold jedoch einen Zinsverlust, da er die Ausprägung abwarten muß/ bei der Reichsbank dagegen erfolgt der Austausch des Goldes gegen die Noten Zug um Zug. In Folge dessen wird thatsächlich alles Gold, das zu monetären Zwecken bestimmt ist, bei der Neichsbank eingeliefert, und die Neichsbank ist der > l Einleitung, einzige Private, welcher von dem freien Prägerechte Gebrauch macht. Hierin liegt ein nothwendiger Ausgleich dafür, daß der Bedarf an Gold zur Versendung nach dem Ausland schließlich aus dem Baarschatze der Zentralbank gedeckt werden muß. Durch den § 14 des Bankgesetzes wird mithin der Neichsbank die denkbar weiteste Kontrolle über die gesammten internationalen Beziehungen des deutschen Geldwesens gesichert. Hierdurch in Verbindung mit dem Privatprägcrecht wird die Währung aufs engste mit der Bankverfassung und den Verhältnissen des Geldmarkts verknüpft. Die Neichsbank hat ferner ihren Diskontsatz und Lombardzinsfuß bekannt zu machen. Sie ist verpflichtet, die Noten der sich den fakultativen Normen des Bankgesetzes unterwerfenden Banken sowohl in Berlin als auch bei ihren Zweiganstalten in Städten von mehr als 80 009 Einwohnern oder am Sitze der Bank, welche die Noten aus« gegeben hat, zum vollen Nennwerth in Zahlung zu nehmen, solange die ausgebende Bank ihrer Einlösungspflicht pünktlich nachkommt. Sie darf diese Noten jedoch nur zu Zahlungen an diejenige Bank, welche sie ausgegeben hat, oder zu Zahlungen an dem Orte, wo letztere ihren Hauptsitz hat, verwenden, oder sie muß sie zur Einlösung prä- sentiren. Die Noten der Neichsbank dagegen dürfen von den Privatnotenbanken beliebig in Zahlung weitergegeben werden. Das Reich partizipirt schließlich an dem Reingewinn der Reichsbank. Ueber die Vertheilung des Neingewinns traf der § 24 des Bankgesetzes folgende Bestimmung: Zunächst wird den Antheilseignern eine ordentliche Dividende von 4,5 Prozent des Grundkapitals berechnet/ sodann wird von dem Mehrbetrag eine Quote von 20 Prozent dem Reservefonds zugeschrieben, solange derselbe nicht ein Viertel des Grundkapitals beträgt/ den alsdann verbleibenden Ueberschuß erhalten das Reich und die Antheilseigner je zur Hälste, soweit die Gesammtdividende der Antheilseigner 8 Prozent nicht übersteigt/ von dem weiter verbleibenden Neste erhalten die Antheilseigner ein Viertel, das Reich drei Viertel. Durch das Gesetz vom 18. Dezember 1889, betreffend die Abänderung des Bankgesetzes (vergl. Anl. 2), wurde, entsprechend dem allgemeinen Rückgänge des landesüblichen Zinsfußes, die Vordividende der Antheilseigner auf A,s Prozent reduzirt, und wurden dein Reich drei Viertel des Überschusses zugewiesen, soweit die Gesammtdividende der Antheilseigner 6 Prozent überschritt.') ') Eine weitere Verringerung der Bezüge der Antheilseigner bringt die Banknovelle vom 7. Juni 1899, nach welcher der nach Berechnung der Vordividende von 3,5 Prozent und der gesetzlichen Zuschrift zum Reservefonds verbleibende Rest zu drei Viertel» dem Reich, zu einem Viertel den Antheilseigner» überwiesen wird (vergl. S. 224). Einleitung. 15 Der § 41 des Bankgesetzes behält dem Reich das Recht vor, zuerst zum 1. Januar 1891, alsdann aber von zehn zu zehn Iahren nach vorausgegangener einjähriger Ankündigung entweder die Neichsbank aufzuheben und deren Grundstücke gegen Erstattung des Buchwerths zu übernehmen oder die sämmtlichen Antheilscheine der Neichsbank zum Nennwerthe zu erwerben. In beiden Fällen geht der bilanzmäßige Reservefonds, soweit derselbe nicht zur Deckung von Verlusten in Anspruch zu nehmen ist, zur Hälfte an die Antheilseigner und zur Hälfte an das Reich über. Zur Verlängerung des Privilegiums der Reichsbank ist die Zustimmung des Reichstags erforderlich. Da zu denselben Terminen wie der Reichsbank auch denjenigen Banken, welche sich den fakultativen Vorschriften des Bankgesetzes unterworfen haben — und das sind alle bis auf die Braunschweigische Bank — das Notenrecht gekündigt werden kann, hat die deutsche Gesetzgebung von zehn zu zehn Jahren freie Hand, die Bankverfassung den veränderten Verhältnissen anzupassen und sich als nothwendig oder wünschenswert!) ergebende Reformen vorzunehmen. Um die Reichsbank in der vom Bankgesetze vorgesehenen Verfassung durch Um- Die Errichtung der Wandelung der Preußischen Bank ins Leben treten zu lassen, war eine Reihe umfassender Rnchsbcmk. administrativer Maßnahmen erforderlich. Insbesondere war die Kündigung des Privilegiums der Preußischen Bank seitens der preußischen Regierung und der Abschluß eines Vertrags zwischen Preußen und dem Reich zu bewirken. Die Kündigung des Privilegiums der Preußischen Bank war aus Grund des § 2 des preußischen Bankgesetzes vom 7. Mai 1856 im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung des Bankwesens vor dem Ablaufe des Jahres 1871 erfolgt. Nach dem angezogenen Paragraphen hatten die Antheilseigner Anspruch aus die Erstattung des Nennwerths ihrer Antheilscheine zuzüglich der Hälfte des Reservefonds, während dafür das gesammte Vermögen der Preußischen Bank dein Staate Preußen anheimfiel. Zu dem Abschluß eines Vertrags über die Abtretung der Bank an das Reich (vergl. Anl. 5) erhielt die preußische Negierung die Ermächtigung durch einGesetz vom27. März 1875, während die Ermächtigung für die Neichsregierung im Bankgesetz vom 14. März 1875 ausgesprochen wurde. Von beiden Seiten wurden die Bedingungen des abzuschließenden Vertrags fixirt, und zwar in Uebereinstimmung mit denjenigen, welche dem Bundesrath im November 1874 bei der Berathung über die Errichtung der Neichsbank seitens der preußischen Negierung vorgeschlagen worden waren, und die oben mitgetheilt sind. Der aus Grund dieser Bedingungen abgeschlossene Vertrag zwischen Preußen und dem Deutschen Reich wurde am 17./18. Mai 1875 ratifizirt. Das Reich übernahm auf Grund dieses Vertrages am 1. Januar 1876 die Preußische Bank mit allen ihren Rechten und Ver- u; Einleitung, pflichtungen, um sie auf die in Gemäßheit des Bankgesetzes zu errichtende Neichsbank zu übertragen. Die Uebergabe hatte in der Art zu erfolgen, daß der Chef der Preußischen Bank das Vermögen der letzteren dem Neichsbank-Direktorium am 1. Januar 1876 schriftlich zur weiteren Verwaltung überwies. In Uebereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Reich und Preuße» traf das Bankgesetz und das auf Gruud des § 40 des Baukgesetzes vom Kaiser im Einvernehmen mit dem Bundesrath erlassene Statut die zur Errichtung der Neichsbank nöthigen Maßregeln. Das Grundkapital der Neichsbank sollte aufgebracht werden durch das Einschußkapital derjenigen Anteilseigner der Preußischen Bank, welche von dem ihnen in dem Vertrage mit Preußen vorgehaltenen Rechte des Umtausches ihrer Antheilscheine gegeu solche der Neichsbank Gebrauch machen würden, ferner durch die Begebung des Nestes der neuen Bankantheilscheine durch deu Neichskanzler. Nur für 81 Antheilscheine der Preußischen Bank, lantend auf 243 000 Mark, wurde von dem Umtauschrecht keiu Gebrauch gemacht. Gemäß dem Vertrage mit Preußen hatte die Neichsbank den Eignern dieser Antheilscheine ihr Einschußkapital uud ihreu Antheil am Reservefonds herauszuzahlen. Im Ganzen gelangten 20 081 Antheilscheine im Gesammtnennwcrthe von 60 243 000 Mark zur Begebung, und zwar 20 000 Stück auf Grund einer Bekauntmachnng des Reichskanzlers vom 24. Mai 1875 im Wege öffentlicher Subskription, daneben die 81 Stück, hinsichtlich derer von der Umtauschbefugniß kein Gebrauch gemacht worden war, durch Verkauf an der Börse. Bei der Begebung wurde ein Kurs von 130 erzielt, und das Aufgeld im Ge- sammtbetrage von ca. 18 Millionen Mark wurde zur Abtragung der auf Grund des Abtretungsvertrags an Preußen zu zahlenden Entschädigung von 15 Millionen Mark verwendet, der Rest wurde dem Reservefonds zugeschrieben. Am 31. Dezember 1875 wurde das Vermögen der Preußischen Bank durch einen Erlaß ihres bisherigen Chefs, des preußischen Handelsministers, an das Neichsbank- Direktorium überwiesen. Mit dem 1. Januar 1876 trat die neue Ordnung des deutschen Bankwesens in ihren wichtigsten Zügen in Wirksamkeit. Die Reichsbank als In der durch das Bankgesetz vom 14. März 1875 geschaffenen Bankversassung deutsche w^. Prinzip der Zentralbank so weit verwirklicht, als es mit den wohlerworbenen Zentralbank. Rechten der bestehenden 32 Privatnotenbanken vereinbart werden konnte. Das Uebergewicht der Neichsbank war gesichert durch die für die damaligcu Verhältnisse und im Vergleiche mit den übrigen Notenbanken ungewöhnliche Höhe ihres Grundkapitals, serner durch den Umfang ihres steuerfreien Notenkontingents, welches Einleitung. 17 die Summe der sämmtlichen übrigen Kontingente erheblich überschritt und in der Folgezeit dadurch, daß ihm die Kontingente der auf ihr Notenrecht verzichtenden Banken zuwachsen sollten, sich noch mehr ausdehnen mußte. Für die Ausdehnung des Notenumlaufs der Reichsbank bildete, falls der allgemeine Geldbedarf eine solche nöthig machte, die Notensteuer keine wirksame Beschränkung, da die Neichsbank sich nicht vor Verlusten durch die Steuer scheute, wenn das öffentliche Interesse eine Ausdehnung ihrer Notenemission verlangte. Außerdem wurde das Uebergewicht der Neichsbank gefördert durch das Recht, überall im Reichsgebiete Zweiganstalten zu errichten, während für die Privatnotenbanken die Errichtung von Filialen außerhalb ihres Landesterritoriums an gewisse erschwerende Bedingungen geknüpft wurde. Es war Sache der Neichsbank, auf dieser Grundlage den Gedanken einer deutschen Zentralnotenbank zu verwirklichen. Wie es in der Absicht des Gesetzgebers lag, eine solche Entwickelung der Neichsbank zu begünstigen, so entsprach es auf der anderen Seite seinem Grundgedanken, die Privatnotenbanken von der Notenausgabe auf andere Geschäftszweige, namentlich den Depositenverkehr, hinzuweisen und ihnen den freiwilligen Verzicht auf ihr Notenrecht nahezulegen. Zu einem solchen Ergebnisse mußte ohnehin jede sachgemäße Normirung der Bedingungen für die Notenausgabe führen. Die Beschränkung der Geschäftszweige aus diejenigen, welche sich mit der Notenausgabe vertragen, im Wesentlichen auf das Diskont- und Lombardgeschäft, ist nur für eine aus verhältnißmäßig breiter Basis ruhende Bank ohne allzu starke Einschränkung des finanziellen Erträgnisses durchführbar/ diese Begrenzung war aber für alle Banken vorgeschrieben, die sich nicht in ihrem ganzen Betrieb auf das Territorium des Einzelstaates, der sie konzessionirt hatte, beschränkt sehen wollten/ nur denjenigen Banken, welche ihre Notenausgabe auf deu Betrag ihres Grundkapitals begrenzen wollten, wurden gewisse Erleichterungen gewährt. Aber sowohl diese Begrenzung der Notenausgabe wie auch die Beschränkung auf das Landesterritorium mußte den betreffenden Banken als Notenbanken jede Bedeutung für den deutschen Geldverkehr entziehen. Das System der Notensteuer förderte die beabsichtigte Entwickelung unter zwei Gesichtspunkten. Es bewirkte, daß die Banken in normalen Zeiten, in welchen der Diskontsatz 5 Prozent nicht erreicht, die ihnen zugewiesenen Kontingente nicht erheblich und für längere Zeit überschreiten köunen, ohne dadurch eine finanzielle Einbuße zu erleiden/ auch wenn der Diskontsatz 5 Prozent erreicht, haben die Banken keinerlei Interesse an der Ausdehnung ihres uugedeckten Notenumlaufs über ihr Kontingent hinaus, da die Zinserträgnisse der über die Steuergrenze hinaus emittirten Noten durch i^ Einleitung. die fünfprozentige Steuer absorbirt werden/ selbst bei höheren Diskontsätzen ist der aus Kontingentsüberschrcituugen entstehende Gewinn nur ein verhältnißmäßig geringer. In Folge dessen hat die Nvtensteuer dahin gewirkt, die ungedeckte Notenausgabe der Privat« Notenbanken im Großen und Ganzen auf die ihnen zugewiesenen Kontingente zu begrenzen. Auf der anderen Seite hat der Umstand, daß als Baarvorrath zur Berechnung des ungedeckten Notenumlaufs uud der Notensteuer die gesammten Kafsenvorräthe der Banken gelten, die Banken auf die Pflege des Depositengeschäfts hingewiesen/ denn auch die aus dem Depositengeschäft sich ergebenden Kassenbestände sind Notendeckung im Sinne des Bankgesetzes. Wie weit diese mit der deutschen Bankverfassuug beabsichtigte Entwickelung sich verwirklicht hat, geht daraus hervor, daß heute von den 32 Privatnotenbanken, die im Jahre 1875 bestanden, nur noch 7 vorhanden sind. Bereits vor dem Inkrafttreten des Bankgesetzes verzichteten 12 Privatnotenbanken auf ihre Privilegien. Von den gegenwärtig noch bestehenden Privatnotenbanken hat sich nur eine einzige, die Braunschweigische Bauk, den fakultativen Bestimmungen des Bankgesetzes nicht unterworfen/ ihr Privilegium läuft bis zum Jahre 1952. In Preußen besteht neben der Neichsbank nur noch eine einzige Notenbank, die Frankfurter Bank. Während alle übrigen preußischen Privatnotenbanken ihr Notenrecht entweder durch freiwilligen Verzicht oder durch Nichterncuerung des Privilegiums bei dessen Ablauf seiteus der preußischen Negierung verloren haben, wurde das Notenrecht der Frankfurter Bank in Rücksicht auf die Konkurrenz der benachbarten süddeutschen Notenbanken mit einjähriger Kündigungsfrist auf unbestimmte Zeit verlängert. Die übrigen den Normativbestimmungen des Bankgesetzes unterworfenen fünf Privatnotenbanken sind folgende: die Bayerische Notenbank in München, die Sächsische Bank zu Dresden, die Württembergische Notenbank zu Stuttgart, die Badische Bank zu Mannheim, die Bank sür Süddeutschland zu Darmstadt. Von ihnen haben sich namentlich die beiden erstgenannten einen verhältnißmäßig geschlossenen Wirkungskreis zu erhalte» gewußt uud sich ein größeres Filialnetz geschaffen, das jedoch durchweg auf ihr Landesterritorium beschränkt geblieben ist. Durch deu Verzicht von 25 Privatnotenbanken hat das Notenkontingent der Reichsbank sich von 250 Millionen Mark allmählich auf 293,4 Millionen Mark Einleitung. 1!^ vergrößert^), während die Summe der Kontingente der Privatnotenbanken nur noch 91,6 Millionen Mark beträgt. Wichtiger als dieser Zuwachs war für die Stellung der Neichsbank, daß sie alsbald ihre Filialen über ganz Deutschland ausdehnte. Wie stark außerhalb Preußens das Bedürfniß nach dem Anschluß an eine Zentralbank war, geht daraus hervor, daß bereits im Jahre 1875 aus diesen Gebieten, namentlich aus Sachsen, zahlreiche Wünsche an die Preußische Bank herantraten, welche auf die Errichtung von Filialen bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Bankverfassung gerichtet waren. Dasselbe Gesetz vom 27. März 1875, das die preußische Regierung zum Abschlüsse des Vertrages über die Abtretung der Neichsbank ermächtigte, ertheilte auch der Preußischen Bank, welche bisher außerhalb Preußens nur in Elsaß-Lothringen uud Bremen auf Grund besonderer Gesetze Zweiganstalten errichtet hatte, für die kurze Zeit, die sie noch als solche existirte, die ihr bisher nicht zustehende Befngniß, Zweiganstalten im ganzen Reich zu errichten, und von dieser Befugniß wurde sofort Gebrauch gemacht, nicht nur für Sachsen, sondern auch für Hessen, Baden, Braunschweig und Neuß ä. L. Nach dem 1. Iauuar 187(> kam das gesammte übrige Deutschland hinzu. Von entscheidender Bedeutung für die Stellung der Reichsbank in der deutschen Bankverfassung ist jedoch der Umstand, daß die Privatnotenbanken ihrer ganzen Geschäftsführung nach mehr und mehr aufgehört haben, einen bestimmenden Einfluß auf die Regelung des Geldverkehrs und auf die internationalen Beziehungen unseres Geldwesens zu üben. Die Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben fiel mehr und mehr der Reichsbank zu. Die Reichsbauk ist der letzte Rückhalt des inneren deutschen Geldverkehrs. Sie befriedigt jede Steigerung des an sie herantretenden Geldbedarfs aus eigenen Mitteln durch eine Vermehrung ihrer Notenausgabe, auch wenn diese ihr steuerfreies Kontingent weit überschreitet, während sie auf der anderen Seite durch die Festsetzung ihres Diskontsatzes den Geldbegehr regulirt und einer allzu starke» Ausdehnung ihres Noteu- umlaufs entgegenwirkt. Sie lehnt sich weder an andere Banken an, noch rediskontirt sie Wechsel -— wie die Privatnotenbanken —, um auf diese Weise ihre Anlage zu vermindern und ihre Betriebsmittel durch Inanspruchnahme Dritter zu verstärken. Ebenso liegt die Überwachung der auswärtigen Beziehungen des deutschen Geldwesens ausschließlich in den Händen der Reichsbank. Sie ist bestrebt, einen ausreichenden Goldvorrath zu halten, aus welchem jederzeit der etwa vorhandene Ueberschuß unserer Verpflichtungen an das Ausland beglichen werden kann, ohne daß unsere Währung dadurch ') Nach der Banknovelle vom 7. Juni 1899 ist es auf 450 Millionen Mark erhöht «vergl. S. 217 ff.j. '^u Einleitung. eine Erschütterung erfährt. Sie ist andererseits, in Folge der Bestimmung des Bankgesetzes über den Goldankauf, diejenige Stelle, welcher das vom Auslande kommende Gold in erster Reihe zufließt. Sie übt schließlich durch die Festsetzung ihres Diskontsatzes, ebenso wie auf den inneren Kreditbegehr, so auch auf die internationalen Goldbewegungen einen gewissen regulirenden Einfluß aus. Dies wurde von den Privatnotenbanken bereits im Jahre 1887 anch formell anerkannt durch Abschluß einer Vereinbarung, mittels welcher sie sich verpflichteten, nicht unter dem Satze der Reichsbank zu diskontiren^), sobald diese einen drohenden Goldabfluß signalisirt. Wie die Reichsbank im Einzelnen ihre Ausgaben zu lösen gesucht hat, wird im Folgenden dargestellt werden. -) Vergl. jetzt Art. 7 der Banknovelle vom 7. Zuni 1899. Die Verwaltungsorgamsation. !ei Errichtung der Reichsbank wurde die bewährte Verwaltungsorganisation der Preußischen Bank im Wesentlichen übernommen. Die durch die veränderten Verhältnisse bedingten Abweichungen waren überwiegend rein formeller Natur und nur vereinzelt von materieller Bedeutung. An der Spitze der Reichsbank steht der Reichskanzler, welcher die gesammte Bankverwaltung innerhalb der Bestimmungen des Bankgesetzes und des Bankstatuts leitet. Diese Leitung findet Ausdruck nicht nur iu einer Reihe wichtiger Einzelbefngnisse, die das Gesetz aufzählt, insbesondere in der Befugniß, Geschäftsanweisungen und Dienstinstruktionen zu erlassen, sondern daneben in der allgemeinen Vorschrift, daß das dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Reichsbank-Direktorium überall seinen Weisungen Folge zu leiste» hat. Gleichzeitig ist er Vorsitzender des Bankkuratoriums, welches die dem Reiche zustehende Aufsicht über die Reichsbank ausübt. In Vehinderungsfällen vertritt ihn in den auf die Neichsbank bezüglichen Funktionen ein hierfür vom Kaiser ernannter Stellvertreter. Das Neichsbank-Direktorium, welches unter dem Reichskanzler die Neichsbank leitet, wird vom Bankgesetz als die verwaltende und ausführende, sowie die, die Neichsbank nach außen vertretende Behörde bezeichnet. Es ist mit eigenen, nicht abgeleiteten, wenn auch nach oben beschränkten Befugnissen ausgestattet, tritt als Zentralverwaltungs- instanz der Reichsbank nach außen stets in eigenein Namen auf, saßt seine Beschlüsse nach Stimmenmehrheit auf eigene Verantwortlichkeit und hat die Eigenschaften einer »obersten Reichsbehörde«. Im Gegensatze dazu sind die Bankanstalten nicht Träger eigener gesetzlicher Macht- befugnisse. Allerdings wird die Reichsbank als Ganzes durch die ordnungsmäßige Unterschrift der Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen innerhalb ihres Geschäftskreises in allen Fällen, auch da wo die Gesetze eine SpezialVollmacht erfordern, ebenso gut verpflichtet als durch diejenige des Reichsbank-Direktoriums (B. G. § 38, Bekanntm. d. Reichskanzlers vom 27. 12. 1875), aber diese Befugniß ist nur eine abgeleitete, Die Organisation in> Allgemmu'». Die Verwaltungsorganisation. nichts weiter als eine gesetzliche Vollmacht. Nur bei der Hauptbank in Berlin mit ihrem Bezirk ist eine solche Übertragung der Befugnisse nicht erfolgt. Das Reichsbank- Direktorium vereinigt hier vielmehr zweierlei Funktionen in sich: die Gesammtleitung der Neichsbank und die örtliche Leitung der Niederlassung Berlin. Die Hauptbank. Die Thätigkeit des Reichsbank-Direktoriums als Spitze der Zentralverwaltung für die ganze Bank äußert sich nicht nur in der anordnenden Thätigkeit, in dem Erlaß der Dienstverfügungen und der Aufstellung der Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der Gesetze und Verordnungen sowie der Weisungen des Reichskanzlers, sondern auch in der verantwortlichen Oberleitung des Geschäftsbetriebes selbst. Alle Handlungen, die sich auf die Reichsbank als Ganzes beziehen, ferner alle, denen eine irgendwie größere Bedeutung innewohnt oder die über den Rahmen des gewöhnlichen Verkehrs hinausgehen, wie er in den Dienstinstruktiouen abgegrenzt ist, sind dem Neichsbank-Direktorium vorbehalten, während zahlreiche andere Gegenstände zwar von den Bankanstalten bearbeitet werden, aber der Genehmigung des Reichsbank-Direktoriums in jedem einzelnen Falle bedürfen. Indessen unterliegen die Bankanstalten, auch da wo ihnen selbständige Befugnisse übertragen sind, der Ueberwachung seitens der Zentralbehörde, welche durch Berichte und Nachweisnngen über den Geschäftsgang dauernd unterrichtet ist und sich durch besondere Organe, mitunter auch durch Vornahme von Revisionen von dessen Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Das Reichsbank-Direktorium ist ein Kollegium, mit einem Präsidenten an der Spitze, seit 1887 auch mit einein Vizepräsidenten, serner mit sechs weiteren Mitgliedern. Präsident und Mitglieder des Direktoriums werden auf Vorschlag des Bundesraths, die Mitglieder nach Anhörung des Zentralausschusses, vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt. Der Besoldungs- und Pensions-Etat des Direktoriums wird jährlich durch den Neichshaushalts-Etat festgesetzt. Die Verbindung der Funktionen als Zentralverwaltungsstelle mit der Geschäfts- leitung sür den Bankbezirk Berlin verfolgt den Zweck, dem Reichsbank-Direktorium die unmittelbare Fühlung mit der Praxis des Geschäftsverkehrs und der Technik des Dienstes zu sichern. Diesem Zwecke dienen ferner zwei besondere Einrichtungen, die zugleich geeignet sind, der Zentralbehörde über die Gestaltung der allgemeinen Geschäftslage innerhalb der verschiedenen Bankbezirke zuverlässige, auf eigenen Wahrnehmungen der Reichsbankorgane beruhende Mittheilungen zu verschaffen. Zunächst sind es die Berichte über die Lage von Handel und Industrie, die von den selbständigen Bankanstalten regelmäßig zweimal, von den Nebenstellen einmal jährlich dem Präsidenten des Neichsbank-Direktoriums erstattet werden, sodann die jährlich je einmal an verschiedenen Orten meist unter Vorsitz des Präsidenten stattfindenden Konferenzen der Die Verwaltungsorganisation. 5> Leiter von Provinzialbankanstalten, in denen die allgemeinen Geschäfts- und Kredit. Verhältnisse, ferner etwa vorgeschlagene oder in Aussicht genommene Aenderungen und Ergänzungen der Bestimmungen hinsichtlich der Berwaltungsorganisatiou und der Technik des Dienstes besprochen werden. Die Reichshauptbank, in welcher gleichfalls zentrale uud örtliche, aus den Bankbezirk Berlin beschränkte Funktionen vereinigt sind, gliedert sich in folgende Büreaus: das Zentralbüreau, den Geschäftskreis des Präsidenten umfassend, die Hauptbuchhaltern, welche das Buchungswesen sämmtlicher Bankanstalten kontrollirt, die Verrechnuug derselben unter einander bewirkt, das gesammte Buchungsmaterial sammelt, die endgültigen Buchungen auf den verschiedenen Konten vornimmt, die wöchentlichen Ausweise zusammenstellt') und am Jahresschlüsse die Aufstellung der Bilanz vorbereitet, das Archiv, welches die Bücher über die Bankantheile führt, die Statistische Abtheilung, in welcher das gesammte für die Bankleitnng in Betracht kommende statistische Material gesammelt und verarbeitet wird, die Neichsbankhauptkafse, welcher zugleich die Wahrnehmung der Zentralkassengeschäfte des Reichs unter der Benennung »Reichshauptkasse« übertragen ist, das Giro-, das Diskonto- und das Lombardkontor, die Lombardkontrolle, das Büreau für die Annahme verschlossener Depositen, endlich die Registratur und die Kanzlei. Eine eigene Stellung im Verwaltungskörper der Reichsbank nimmt das Kontor der Reichshauptbank für Werthpapiere ein lvergl. S. 205 ff.). Ein besonderer Beamter sür Abnahme der Rechnungen hat die sämmtlichen Rechnungeu der Reichsbank abzuuehmen, zu prüfen uud au den Rechnungshof des Deutschen Reichs, welchem die Revision der Rechnungen gemäß § 29 des Bankgesetzes obliegt, weiter zu geben. Die durch das Bankgesetz erstrebte Zentralisation des Notenbankwesens, die im Die Jweiganstatten. Lause der Zeit durch Wegfall weitaus der meiste» Privatnotenbanken für große Theile Da die von den Bankanstalten hierfür zu liefernden Einzelnachwcisungen, um ein wirklich zutreffendes Bild des jeweiligen Standes zu geben, im Gegensatze zn dem bei anderen großen Zentralnotenbanken geübten Verfahren bei allen Bankanstalten genau in demselben Moment angefertigt werden, so kann wegen der großen Entfernung mancher Zweiganstalten oon Berlin die Zusammenstellung für die ganze Reichsbank und die Veröffentlichung der Ausweise immer erst einige Tage nach den Abschlußterminen erfolgen. ^ Die Verwaltungsorganisation. Deutschsands thatsächlich eingetreten ist, setzt für die Neichsbank ein verzweigtes und wohlorganisirtes System von Zweiganstalten voraus, damit sie ihren gesetzlichen Zwecken nachkommen und die berechtigten Ansprüche des Verkehrs aus eineu de» jeweiligen örtlichen Bedürfnissen angepaßten Geld- und Notenumlauf erfüllen kann. Das Bank- gesetz hat ihr die Befugniß ertheilt, »aller Orten im Reichsgebiete Zweiganstalten zu errichten«, uud den Bundesrath ermächtigt, die Errichtung von Zweiganstalten an bestimmten Plätzen anzuordnen. 12). Die Reichsbank brauchte bei ihrer Errichtung das Iilialnetz der Preußischen Bank nur mit Rücksicht auf den nunmehr das ganze Reich umfassenden Geschäftsbezirk auszudehnen und dasselbe nach Maßgabe des sich weiter entwickelnden Geschäftsverkehrs auszugestalten. Das galt zunächst für die innere Organisation der Zwciganstalten der Preußischen Bank. Die Reichsbankhauptstellen, Reichsbankstellen, -Nebenstellen und .Waarendepots entsprechen den Bankkontoren, -Kommanditen, -Agenturen uud Waarendepots der Preußischen Bank. Die verflossenen 25 Jahre haben außer bei den Nebenstellen keine wesentlichen Aenderungen der alten bewährten Organisation gebracht. Zwischen den Reichsbankhauptstellen und Neichsbankstellen, die auf Gruud der ihnen zustehenden Befuguisse in der Dienstsprache mit dem gemeinsamen Namen »selbständige Bankanstalten« bezeichnet werden, bestehen Unterschiede von größerer praktischer Bedeutung nicht. Sie haben die Bestimmung, innerhalb des ihnen vom Reichsbank-Direktorium überwiesenen Bezirks diejenigen Geschäfte selbständig zu betreibe«, zu welchen die Neichsbank nach § 18 des Bankgesetzes überhaupt berechtigt ist. Ihre Bedeutung ist also im Allgemeinen die von (kaufmännischen) Zweigniederlassungen, jedoch nur in wirthschaftlicher Beziehung. Rechtlich ist ihre Verfassung besonders geordnet. Entsprechend ihrem Zweck der unmittelbaren selbständigen Pflege des Geschäftsverkehrs besitzen sie nach außen unbeschränkte Vertretungsbesugnisse, nach innen stehen sie zwar als Theile der gesammten Neichsbank in direktem Bekehr, nicht aber auch in Verrechnung mit einander, die vielmehr lediglich durch die Hauptbank erfolgt. Sie sind der Leitung von je zwei Vorstandsbeamten unterstellt. Von diesen oder den als ihre Stellvertreter bezeichneten Beamten müssen die Unterschriften der selbständigen Bankanstalten vollzogen sein, um die Reichsbank rechtlich zu verpflichten. IedeReichsbankhauptstelle steht unter Aufsicht eines vom Kaiser ernannten Kommissars. Bei den Reichsbankstellen sind Justitiare ernannt, welche fast dieselben Funktionen auszuüben haben. Im Uebrigen unterscheiden sich die Reichsbankhauptstellen und Neichsbankstellen durch die bei den ersteren nach Maßgabe des § 36 errichteten Bezirksausschüsse der Antheilseigner. Die VcrwaltungSorqanisatio». ^,'> Nur in einer Beziehung sind die Reichsbantstellen den Neichsbankhauptsttllcn bezirksweise angegliedert/ bei der Festsetzung höherer Normaltrcditc für bedeutendere Firmen im Bezirke der Ncichsbaukstellen findet eine gewisse Mitwirkung der Beigeordneten der Hauptstellen statt (vergl, S, 77) Die unterste Instanz des Bankorganismus bilden die Reichs bankneben stellen, die nicht dem Reichsbank-Direktorium, sondern den selbständigen Bankanstalten unmittelbar untergeordnet sind. Auch ihr Zweck ist, innerhalb ihres Geschäftsbezirkes die der Ncichs- bank gestatteten Geschäfte zu betreiben/ aber einmal ist ihr Geschäftsbezirk, wenn nichts Anderes ausdrücklich bestimmt ist, auf ihren Amtssitz beschränkt, so daß ihre Aufgabe also nur in der Pflege des rein örtlichen Verkehrs besteht/ vor Allem aber sind sie dabei vollständig von der ihnen vorgesetzten Bankanstalt abhängig, und zwar nach innen, indem sie in der Regel nur mit der vorgesetzten Bankanstalt in unmittelbarem dienstlichen Ver< kehr und in Abrechnung stehen/ nach außen, indem ihre Geschäfte grundsätzlich der Genehmigung derselben unterworfen sind. Ihre mehr vermittelnde Thätigkeit kommt uuter Anderem darin zum Ausdruck, daß kein Wechsel von ihnen angekauft werden soll, der nicht der vorgesetzten Bankanstalt vorher vorgelegen hat und von dieser zur Dis- koutirung angenommen ist. Diese Vorschrift ist freilich stufenweise allmählich dahin gemildert worden, daß der Nebenstelle seitens ihrer vorgesetzten Bankanstalt diejenigen Personen und Handelshäuser benannt werden, von denen innerhalb der für sie festgesetzten Grenzen des Kredits ohne vorherige jedesmalige Rückfrage, jedoch unter dem Vorbehalt, daß die Genehmigung nachträglich versagt werden kann, Wechsel angekauft werden dürfen. Dieser Grnndcharakter völliger Abhängigkeit ist den Nebenstellen in den verflossenen 25 Iahren erhalten geblieben, wenngleich er in vielen Punkten durch fortwährende Erweiterung ihrer Befugnisse geändert worden ist. Die Erweiterungen waren die nothwendige Folge des Ausbaues und der Einbürgerung der Einrichtungen der Neichsbank, sowie der wirthschaftlichen Entwickelung selbst mit ihren steigenden Anforderungen, vor Allem aber die Folge von Aenderungen der Beamtenorganisation. Einen Haupthindcrungsgrund für die freie Eutwickelung der Nebenstellen bildete von jeher die Nothwendigkeit, die Kassenbetriebsmittel ans Gründen der Sicherheit auf ein bestimmtes Maaß zu beschränken. Ucberall, wo nur ein Beamter dic Geschäfte führte, konnten nur geringe Bestände gehalten werden, bei deren Bemessung es nicht zuletzt auf ein persönliches Moment, die Höhe der von ihm gestellten Kaution, ankam. In Folge dessen konnten Wünsche der Geschäftswelt auf Ausdehnung des Geschäftskreises stets nur mit einer gewissen Zurückhaltung behandelt werden, da sonst allzu häufige Hin- und Hersendungen größerer Geldsummen zn gewärtigen waren. Aus gleichen Gründen konnte auch die Annahme verschlossener Depositen und Die Verwaltungsorganisation, die eigene Aufbewahrung und Verwaltung lombardirter Effekten den Nebenstellen nicht gestattet werden, so wünschenswert!) dies auch im Interesse des Publikums erscheinen mochte. Rechtfertigte aber der Umfang des örtlichen Geschäfts die Anstellung eines zweiten Beamten, so konnten bei der nuu gewährleisteten viel größeren Sicherheit diese Rücksichten zum großen Theil fallen. In ähnlicher Weise stand einer rascheren Entwickelung der Umstand im Wege, daß bei Errichtung der Reichsbank die meisten Vorstände von Nebenstellen nicht bankmäßig geschulte Beamte, sondern Agenten waren, die ihre Stellung zum Theil nur im Nebenamte versahen uud dafür kein festes Gehalt, sondern eine Tantieme vom Gewinn erhielten. Es war nicht immer angängig, ihnen ohne Weiteres in Geschäftszweigen, die keinen unmittelbaren Gewinn abwarfen, eine erweiterte Thätigkeit zuzumuthen, eine Rücksicht, die in Fortfall kommen mußte, als die Bauk bei steigeudem Verkehr dazu überging, den größten Theil der Agenten allmählich durch von ihr selbst in allen Zweigen ausgebildete, auf festes Gehalt angestellte Beamte zu ersetzen. Selbstverständlich mußte-anch die Neichsbauk, ehe sie sich zur Einführuug gewisser Neuerungen bei den Nebenstellen entschloß, erst Erfahrnngen abwarten, um sich ein Urtheil bilden zu können, ob auch die bei ihnen vorhandenen Einrichtungen ausreicheud waren, um den neu zu gewärtigenden Anforderungen zu genügen. Aus diesen Gründen konnte die Reichsbank ihre Nebenstellen zu wichtige» Funktionen, wie zum Giroverkehr, zur Einlösung von Zinsscheinen, zum Verkehr mit Staatskassen, erst im Laufe der Entwickelung heranziehen. Eine solche Entwickelung hat bei den weitaus meisten Nebenstellen stattgefunden und zur Ausbildung des heute vorwiegenden und normalen Typus der vou einem Beamten verwalteten »Nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giroverkehr« geführt. Abseits von dieser Entwickelung sind die wenigen Nebenstellen ohne Kasseneinrichtung auf ihrem alten Standpunkte stehen geblieben, deren Thätigkeit sich nach wie vor auf die Vermittelung von Wechselankäufen und Lombardgeschäften beschränkt/ doch ist zu bemerken, daß inzwischen viele von ihnen Kasseneinrichtung erhalten haben und damit in die erstgenannte Kategorie eingetreten sind. Aber selbst die Befugnisse, die im Laufe der Zeit alleu Nebenstellen mit Kasseneinrichtung ertheilt werden konnten, reichten da, wo ein besonders starker Geschäftsverkehr bestand, nicht aus. An einzelnen solcher Orte schuf die Neichsbauk versuchsweise seit 1888 in den von zwei Beamten gemeinsam verwalteten Reichsbanknebenstelleu, den »Reichsbanknebenstellen mit zwei Vorstandsbeamten«, eine neue Form, die nicht nur ausgezeichnet war durch den vollständigen Giroverkehr wie bei den selbständigen Bankanstalten, sondern auch durch eiue viel selbständigere Behandluug des Lombard- Die Vcrwaltungsorgcmistition, '^7 geschäfts, durch die Annahme verschlossener Depositen und durch bedeutend erhöhte Kassenbestände. Seit Mitte der 90 er Jahre hat die Reichsbank indessen nach einigen ungünstigen Erfahrungen diesen Weg wieder verlassen und an Orten mit starkem Verkehr die Nebenstellen nicht mehr mit zwei Vorstandsbcmnten besetzt, sondern ihre Leitung nach wie vor einem Vorstand überlassen und ihm nur einen vorzugsweise mit der Kasscn- führnng betrauten oder mehrere Assistenten beigegeben. Diesen Nebenstellen konnten ähnliche Vefugnisse beigelegt werden. Insbesondere ist ihr »erweiterter Giroverkehr« dein der selbständigen Bankanstalten fast gleich/ nur im inneren dienstlichen Verkehr zeigt er noch einige Beschränkungen, die aber für die Geschäftswelt in keiner Weise mehr fühlbar werden. Auch in anderen Geschäftszweigen, so im Lombardverkehr, in der Aufbewahruug verschlossener Depositen, konnten ihnen weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, indessen hat die Reichsbank hier jegliche Schematisirung streng gemieden und sich stets nach den örtlichen Bedürfnissen gerichtet. Das Aufkommen dieser neuen ^orm der Nebenstellen an Plätzen mit stärkerem Geschäftsverkehr hat eine weitere Ausdehnuug der Nebenstellen mit zwei Vorstandsbeamten verhindert, die letzteren sind zum größten Theil in Reichsbankstellen umgestaltet/ die letzte, diejenige in Hcil- bronn, ist im Jahre 1900 in eine »Nebenstelle mit erweitertem Giroverkehr« verwandelt worden. Den Nebenstellen mit zwei Vorstandsbeamten ähnlich waren die in völlig unveränderter Gestalt von der Preußischen Bank übernommenen unselbständigen Kommanditen Cöslin, Instcrburg und Stolp. Man hatte hier damals mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und Wünsche des örtlichen Verkehrs zwar davon Abstand genommen, die Umwandlung dieser mit etwas größeren Befugnissen versehenen Anstalten in gewöhnliche Nebenstellen vorzunehmen, andererseits war aber der Geschäftsumsatz dort noch nicht erheblich genug, um die Umwandlung in eine Neichsbankstelle zu rechtfertigen. Erst später hat dieselbe stattgefunden, und zwar in Stolp im Jahre 1877, in Cöslin 1889 und in Insterburg 1900. Gleichfalls einen Rest aus der alten Verwaltnngsorganisation der Preußischen Bank bildeten in ihrer älteren Verfassung die Reichsbanknebenstellen Trier, Marienwerder nnd Saarbrücken, die bis 1891 bezw. 1892 und 1890 von den dortigen preußischen Negierungshauptkassen bezw. der Königlichen Bergwerks-Direktion verwaltet worden waren. Demgemäß hat die Reichsbank heute nur noch drei Arten von Nebenstellen, solche mit einem Bankvorstande, solche mit einem Bankvorstand und einem oder mehreren Assistenten, beide nach ihrem Hauptunterscheidungsmerkmal Nebenstellen mit beschränktem bezw. mit erweitertem Giroverkehr genannt, neben denen als dritte noch diejenigen ohne Kasseneinrichtung bestehen. 4' I>« Die Verwaltungsorganisation. Erwähnt seien an dieser Stelle als fernere von den Reichsbaukhauptstellen und Reichsbankstellen ressortirende Unteranstalten die wenigen, nnr in den nördlichen und östlichen preußischen Provinzen bestehenden Waarendepots, die indessen fast nur zur Vorbereitung und Vermittelung von Lombardgeschäften dienen (vergl. S. 110). Die äußere Organisation der Reichsbank, die Vertheilung ihrer Zweiganstalten auf das ganze Reichsgebiet, war zum größten Theil durch die Preußische Bank gegebe«. Die nothwendigen Aenderungen auf diesem Gebiete waren fast nur bedingt durch die Erweiteruug des Geschäftsgebiets auf das ganze Reich und selbst in dieser Beziehung hatte die Preußische Bank ihrer Nachfolgerin wesentlich vorgearbeitet, indem sie auch außerhalb Preußens schon vor 1875, hauptsächlich aber in diesem Jahre selbst im Hinblick auf die bevorstehende Umwandlung an zahlreichen Orten, nämlich in Elsaß-Lothringen, Sachsen, Baden, Hessen, Brannschweig, Neuß ä, L. und Bremen Zweiganstalten eröffnet hatte. Was zunächst die Neichsbankhauptstellen anlangt, so erfolgt deren Errichtung auf Antrag des Reichskanzlers durch den Bundesrath. Nach der ausdrückliche» Bestimmung des Gesetzes sind sie nur an größeren Plätzen zu errichten. Innerhalb dieses Nahmens ging man davon aus, daß jeder größere Bundesstaat und jede preußische Provinz eine Reichsbankhauptstelle bekommen solle. Demgemäß wurden die nach dem gleichen Grundsatz errichteten preußischen Bankkontvre in Hauptstellen umgewandelt, nur mit der Abweichung, daß mit Rücksicht auf den örtlichen Geschäftsverkehr an Stelle von Münster Dortmund, an Stelle von Altona Hainburg eine Hauptstelle erhielt. Die Provinz Schleswig-Holstein, deren Geschäftsverkehr damals noch wenig entwickelt war, bekam keine eigene Hauptstelle, wurde vielmehr derjenigen in Hamburg angegliedert. Für die übrigen Staaten wurden entsprechend München, Leipzig, Stuttgart, Mannheim, Bremen und Straßburg zum Sitz vou Hauptstellen bestimmt. Unter dem gleichen Gesichtspunkte wurde im Jahre 1879, nach der Theilung der Provinz Preußen in Ost- und Westpreußen, die Reichsbankstelle Danzig in eine Reichsbankhauptstelle umgewandelt. Die Errichtung von Reichsbankstellen erfolgt durch deu Reichskanzler, regelmäßig auf Antrag des Reichsbank-Direktoriums/ besondere Erfordernisse stellt das Gesetz dafür nicht auf. Seit Vollendung eines das ganze Deutsche Reich umfassenden Filialnetzes sind Reichsbankstellen nur noch durch Umwandlung von Nebenstellen entstanden, da an Orten, die bis dahin noch nicht Bankplätze waren, nach Maßgabe ihres Verkehrs immer zuerst Unteranstalten errichtet worden sind. Maßgebend für eine solche Umwandlung ist zunächst die Bedeutung des Platzes selbst/ hauptsächlich aber ist entscheidend die Rücksicht auf die Größe des Bezirks und den dadurch bedingten Umfang der Geschäfte Die VerwaltungsmMnislitivn, ^> derjenigen selbständigen Bankanstalt, der die Nebenstelle bisher untergeordnet war. In zahlreichen Bezirken hat sich im Laus der Zeit der Geschäftsverkehr der Reichsbank so ausgebreitet und bei gleichzeitiger Steigerung der Arbeitslast so intensiv gestaltet, daß den selbständigen Bankanstalten vielfach die Uebersicht über ihren eigenen unmittelbaren Bezirk wie über den ihrer blühenden und sich immer mehrenden Nebenstellen außerordentlich erschwert ist. Namentlich wegen der oft recht komplizirten Kreditverhältnisse eines Bezirks, deren genaue Beobachtung für die Reichsbank die allergrößte Bedeutung hat, war und ist gegebenen Falles eine Theilung zu groß gewordener Bezirke unbedingt erforderlich. Bei Gründung der Reichsbank wurden, sofern selbständige Kommanditen der Preußischen Bank vorhanden waren, diese als Neichsbankstellen übernommen, im Uebrigen eiue Reihe von Stellen neu errichtet. Im Lauf der 25 Jahre sind, abgesehen von den Stellen, welche im Jahre 1876 errichtet worden sind, noch diejenigen in Stolp (1877), Cottbus (1883), Cösliu (1889), Duisburg (1892), Wiesbaden (1894), Bochum (1896), Darmstadt (1897), Planen (1897), Hildesheim, Ulm (1898), Freiburg (1899), Schweidnitz, Allenstein, Insterburg, Barmen und Fulda (1900) hinzugetreten. Die Eintheilung, die 1876 vollauf gerechtfertigt und ausreicheud erscheinen mußte, war es in späteren Iahren nicht mehr. Es liegt aber auf der Hand, daß die in der Zunahme der Bevölkerung und der dauernden geschäftlichen Entwickeluug begründete steigende Belastung mancher Stellen sich in Zeiten der Hochkonjunktur besonders fühlbar machen mußte. Die gewaltigen Umsatzziffern und großen Gewinne mancher Bankbezirke brachten dies auch zahlenmäßig zum Ausdruck. Gerade die letzten Jahre des wirthschaftlichen Aufschwungs haben daher besonders zu Veränderungen in der territorialen Organisation der Reichsbankstellen Anlaß gegeben. Während in der ersten Hälfte der 25 jährigen Periode die Zahl der selbständigen Bankanstalten nur um zwei zugenommen hat, hat sie sich in der zweiten Hälfte um nicht weniger als 14 vermehrt, von denen allein 11 auf die letzten 5 Jahre entfallen. Die Errichtung der Unteranstalten ist lediglich Sache des Neichsbank-Direktoriums/ sie erfolgt überall da, wo eiu Bedürfuiß dazu vorliegt. Nicht immer ist indessen schon von vornherein mit einiger Sicherheit festzustellen, ob und in welcher Weise der Verkehr an einer neuen Nebenstelle sich entwickeln wird. In Rücksicht auf die hohen Kosten der Errichtung nnd Unterhaltung, zugleich auch, um bei den maßgebenden Kreisen des betreffenden Ortes eine ernste Prüfung der — erfahrungsgemäß von diesen stets leicht bejahten — Bedürfnißfrage zu veranlassen, hat das Neichsbank-Direktorium seither in zweifelhaften Fällen immer gewisse von deu städtischen Behörden oder den Handelskreisen zu erfüllende Bedingungen gestellt/ doch haben dieselben, da sie fast immer nur für eine Zl. Die Vcrmaltungsorgnnisation. gewisse Anzahl von Iahren gestellt werden, durchaus vorübergehenden Charakter, sie fallen weg, sobald sich die Lebensfähigkeit der Nebenstelle erwiesen hat. 130 Unteranstalten (unselbständige Kommcmditen, Agenturen und Waarcndepots) wurden von der Preußische» Bank übernommen und 17 kurz darauf im Jahre I87i> neu errichtet: sie haben sich — wenigstens in den ersten Iahren — nicht ununterbrochen vermehrt, hier und da sind Nebenstellen, hauptsächlich aber Waarendepots, deren Geschäfte sich uicht iu der erwarteten Weise entwickelten, wieder eingegangen (vergl. Tab. 5). So hat ihre Zahl in den ersten 12 Iahren nach 187<> nur um 25 zugenommen, um so stärker war aber die Steigerung in den letzten 12 Iahren. Ende 1900 hatte die Neichs- bank 255 Unteranstalten auszuweisen gegen 147 im Jahre 1876 und 172 am Ende des Jahres 1888, ein um so bemerkenswertheres Resultat, wenn man bedenkt, daß inzwischen die Zahl der Waarcndepots sich von 27 auf 14 vermindert hat, daß 16 Nebenstellen in Neichsbankstellen umgewandelt siud und 43 den erweiterten Giroverkehr erhalten haben. Die in den letzten Iahren in Folge der Erweiternng ihrer Befugnisse immer mehr gewachsene Bedeutung der Unteranstalteu zeigt sich auch darin, daß ihre Vermehrung iu stärkerer Progression vor sich gegangen ist als die der selbständigen Anstalten/ während Ende 1876 auf eine der letzteren 2,49 Unteranstalten kamen, stellte sich das Verhältniß Ende 1888 auf 1 : 2,»-> und Ende 1900 auf 1 : 3,4. Die Vermehrung der Zweiganstalten der Reichsbank insgesammt ist nicht nur eine absolute, insofern sich ihre Anzahl von 206 (1876) auf 330 (1900) bei gleichgebliebener Größe des Reichsgebiets vermehrte, sondern auch eine relative (vergl. Tab. 5). Sie ist in stärkerer Progression erfolgt als diejenige der Bevölkerung, da eine Bankanstalt Ende 1876 auf 209 000, Ende 1900 dagegen auf nur 170 000 Einwohner kam, ein Zeichen für die erhöhte Iutensität der Thätigkeit der Bank, die in letzter Linie durch die veränderte Gestaltung des deutschen Wirtschaftslebens, durch das mächtige Emporblühen von Industrie und Handel bedingt ist. Die Dichtigkeit der Bevölkerung und die wirtschaftliche Struktur der einzelnen Gebiete sind im Großen und Ganzen für die territoriale Gestaltung des Filialsystems der Reichsbank maßgebend (vergl. Tab. 4). In dichtbevölkerten, hochentwickelten Gegenden liegen die Zweiganstalten enger bei einander als in vorwiegend landwirthschaftlichen. Darum sind die Bankbezirke in Gegenden mit ausgebildetem Handel uud reicher Industrie viel kleiner als anderswo. Nimmt man die durchschnittliche Größe eines jeden der 76 Bank- bezirke mit 7114hKm an, so ergiebt sich, daß sast alle mit vorwiegend Industrie und Handel treibender Bevölkerung hinter diesem Durchschnitte zurückbleiben. Es sällt dies umsomehr in die Augen, wenn man berücksichtigt, daß die Bezirke bedeutender Bankanstalten, wie Leipzig, Esseu, Dortmund und Chemnitz zu den kleineren, ja zum Theil Dic Verwaltungsm'ganisation. 31 zu den kleinsten gehören. Dic 5 kleinsten Bezirke sind hochentwickelte Zentren der Industrie, nämlich Bochum, Elberfeld, Düsseldorf, Barmen und Duisburg mit weniger als 1 000 <^i ti o n. Hinblick auf die Bestände, sondern auch auf die Buchführung, die nach einem eigenen, bewährten System erfolgt, und dercu große Zuverlässigkeit darin begründet ist, das; alle Bücher von verschiedeneu Beamten doppelt geführt werden, Eiuc fortlaufende Kontrolle seitens vorgesetzter Bankorgane wird ermöglicht durch Ausstellung und Eiureichuug zahlreicher das ganze Geschäftsgebiet der Bank umfassenden Nachweisungen. Die selbständigen Bankanstalten liefern dieselben an bestimmten Terminen, namentlich an den Wochen- und Monatsschlußtagen unmittelbar an die Hauptbank ein, bei welcher sie in der Hauptbuchhalterei geprüft werden. Sie gewähren der Zentralleituug jederzeit nicht nur über die stattgehabten Umsätze, sondern auch über die buchmäßig vorhandenen Bestände einen genauen und detaillirteu Ueberblick. Eine gewisse selbstthätige Kontrolle üben dic Bankanstalten auch bei ihrem durch die lausenden Geschäfte bedingten direkten Schriftwechsel unter einander aus. Die Kontrolle der Unteranstalten liegt entsprechend ihrer Organisation vollständig in den Händen der ihnen vorgesetzten selbständigen Bankanstalten, doch beschränkt sich hier das zu liefernde Material nicht auf periodische Nachweisungeu, vielmehr senden die Nebenstellen allabendlich — nach Schluß der Geschäfte — ihre sämmtlichen Kassenbeläge uebst genaue», selbst die kleinsten Einzelheiten enthaltenden Auszügen aus ihreu Büchern ein, so daß täglich das gesammte Buchungsmaterial der Nebenstelle in die Hände der vorgesetzten Bankanstalt gelangt. Ein weiteres wichtiges Mittel der Kontrolle bilden die Revisionen, durch welche iu erster Linie festgestellt werden soll,, ob die Sollbestände aller bei den verschiedenen Bankanstalten buchmäßig uachgewiesenen Gelder und sonstigen Werthschaften mit den thatsächlich vorhandenen übereinstimmen. Bei den selbständigen Anstalten finden regelmäßig monatlich Revisionen statt, außerordentliche werden außerdem von Zeit zu Zeit vou dem Präsidenten des Reichsbank-Direktoriums augeordnet. Dem Zweck und Wesen dieser letzteren Art von Revisionen entspricht es, daß die zu revidireuden Dienststellen bis zum Beginn der Revision sich über den Zeitpunkt derselben in völliger Unkenntniß befinden. Alle Revisionen erfolgen gleichzeitig bei der Hcmptbank und sämmtlichen selbständigen Zweiganstalten. Bei der Hauptbank werden sie durch Mitglieder des Reichsbank-Direktoriums unter Mitwirkuug der Deputirten des Zeutralausschusses vorgenommen, bei den Hauptstellen durch den Kommissar unter Zuziehung der Beigeordneten, bei den Ncichsbank- stellen durch den Justitiar. Bei den Nebenstellen finden nur außerordentliche Revisionen, diese aber mehrmals im Jahre statt, sie werden von der vorgesetzten Bankanstalt angeordnet und in der Regel von einem der beiden Vorstandsbeamten vorgenommen. Die Bestimmuug der Anzahl und die Wahl des Zeitpunktes für diese Revisionen liegt den Vorstandsbeamten der vorgesetzten Bankanstalt ob. Die Verwalwngsorganiscition, Darüber hinaus halten zuweilen Mitglieder des Reichsbank - Direktoriums Revisionen ab. Eine selbstthätige öffentliche Ueberwachung des Geschäftsbetriebs der Bank erfolgt durch das betheiligte Publikum, z. B. durch die diesem überlassene Prüfung der Eintragungen in die Girokontogegenbücher und die Lombardpfandscheiue. Auch im Giroübertragungsverkehr bietet das Publikum die Handhabe zur Kontrolle, da es in der Geschäftswelt allgemein üblich ist, daß der Absender einer Giroüberweisung dem Destinatär dieselbe stets sofort avisirt. Besondere, durch die Geschäftsbedingungen der Reichsbank ihren Kunden vorgeschriebene Maßnahmen, welche eine öffentliche Kontrolle herbeiführen sollen, bestehen indessen nur hinsichtlich der Nebenstellen, insofern die Neichs- bank die Rechtsgültigkeit von größeren Zahlungen an dieselben in Verlustfällcn lediglich dann anerkennt, wenn der Einzahler der vorgesetzten Bankanstalt unmittelbar nach erfolgter Zahlung davon Mittheilung gemacht hat. Diese Anzeigepflicht greift nur bei bestimmten Arten von Zahlungen Platz, nach Maßgabe der Bedingungen über die einzelnen Geschäftszweige. Entsprechend dem Charakter der Reichsbank als Reichsbehörde sind anch Das Personal, ihren Beamten die Rechte und Pflichten von Neichsbeamten durch das Bank- gesetz (§ 28) ausdrücklich beigelegt worden. Das gesammte Beamtenrecht der letzteren, insbesondere das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten vom 31. März 1873, findet daher auch auf die Reichsbankbcamten Auwendung. Für das Pensionswesen und die Fürsorge für die Wittwen und Waisen ist dies durch mehrere Kaiserliche Verordnungen (vom 23. Dezember 1875, 31. März 1880, 8. Juni 1881, 20. Juni 1886, 18. März 1888 uud 26. Juli 1897) außer Zweifel gestellt. Wegen der Eigenart des Geschäftsbetriebes der Neichsbank waren indessen, namentlich hinsichtlich des Kautionswesens, Abweichungen vom allgemeinen Recht nothwendig. Schon in den vorerwähnten Verordnungen vom 23. Dezember 1875 und vom 31. März 1880 waren Sonderbestimmungen in dieser Richtung sür die Reichsbankbeamten enthalten. Von ganz besonderer Wichtigkeit aber ist es, daß das Gesetz wegen Aufhebung der Kcmtions- . Pflicht der Neichsbeamten vom 20. Februar 1898 auf die Reichsbankbeamten keine Anwendung findet (§ 3). Alle diese Verordnungen, die ihrem Inhalt nach auf Gesetze Bezug nehmen, sind als nachträglich eingefügte Theile des Bankstatuts anzusehen und auf Grund des B. G. (H 40) erlassen. Die Beamten haben damit die Garantien einer gesetzlich, nicht blos vertragsmäßig gesicherten Stellung erhalten, sind andererseits aber auch den disziplinar-rechtlichen Vorschriften des Neichsgesetzes und den Neichs-Disziplinar- behörden unterworfen. Die Anstellung der Reichsbankbeamten erfolgt mit Ausnahme des Präsidenten, Vizepräsidenten und der Mitglieder des Neichsbank-Direktoriums ivergl. S. 10) und der 5 ^4 Die Verwaltungsorganisation. Bank-Kommissare bei den Ncichsbankhauptstellen (vergl. S. 24, 35), die der Kaiser sämmtlich ernennt, nach Maßgabe der Verordnung vom 19. Dezember 1875 durch den Reichskanzler oder auf Grund der von dem letzteren ertheilten Ermächtigung durch den Präsidenten des Reichsbank-Direktoriums, welcher als »vorgesetzte Dienstbehörde« der Beamten bezeichnet ist und die entsprechenden Aufsichts- und Disziplinarbefugnisse ausübt. Diese Ermächtigung ist durch Erlaß des Reichskanzlers vom 8. November 1875 ertheilt und bezieht sich auf alle Beamten mit Ausnahme der ersten Vorstandsbeamten der Ncichsbankhauptstellen. Die Beamten der Reichsbank sind größtenteils aus dem Kaufmannsberuf, in den unteren Graden auch aus dem Stande der civilversorgungsbercchtigten Militärs hervorgegangen. Voraussetzung der Anstellung im Bankdicnst ist bei den ersteren der Nachweis der Reife für die erste Klasse eines Gymnasiums, eines Realgymnasiums oder einer Ober- Realschule oder aber einer entsprechenden bei einer anderen höheren Lehranstalt erworbenen Schulbildung. Der Bewerber muß in einem Bank- oder in einem anderen namhaften Handlungshause die Handlung ordnungsmäßig erlernt haben uud dann noch einige Zeit in einem solchen als Handlnngsgehülfe thätig gewesen sein. Die Aufnahme in den Bankdienst, die mit der Vereidigung erfolgt, hängt von dem Ausfall einer dreimonatlichen Probezeit und eiuer nach derselben abzulegenden Prüfung ab. Für den Kalkulatur-, Negistratur- und Kanzleidienst, sowie für den Dienst der Geldzähler und Unterbeamten (Kassendiener) werden nach Maßgabe der dnrch Allerhöchste Kabinetsordre vom 10. September 1882 genehmigten »Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit den Militäranwärtern« unter gewissen durch die Natur der Sache gebotenen Bedingungen Militäranwärter angestellt. Für alle übrigen Stellen kommen nur kaufmännisch-technisch ausgebildete Beamte in Betracht. Den au der Spitze jeder selbständigen Bankanstalt stehenden zwei Vorstandsbeamten liegt die Leitung der Geschäfte und die Ueberwachung der Ausführung durch die untergeordneten Beamten gemeinschaftlich ob,- sie vollziehen im Namen der Zweiganstalt alle Urkunden, Berichte, Schreiben und Verhandlungen in Konzept und Reinschrift/ der erste Vorstandsbeamte (Bankdirektor) ist besonders sür die ordnungsmäßige Geschäftsführung verantwortlich, er vertheilt die Arbeiten gemäß der von dem Neichsbank- Direktorium für jede Zweiganstalt erlassenen bezw. genehmigten besonderen Geschäftsvertheilung uuter die Beamten, kann diese jedoch darüber hinaus auch in anderen Geschäftszweigen zu der nothwendigen vorübergehenden Aushülfe herauziehen. Der zweite Vorstandsbeamte ist der ordentliche Vertreter des ersten, zu wichtigen Geschäften ist seine Zustimmuug erforderlich. Bei kleineren Bankanstalten versieht er zugleich die Funktionen des Kassirers. Die Vorstaudsbeamten werden je in Behinderungsfällen durch einen der übrigen älteren Beamten (Kassirer und Buchhaltereibeamten) vertreten, bei den größeren Die Verwaltungsorgcinisation. -'.5> Reichsbankhauptstellen ist ein ständiger Vertreter in der Person des sogenannten dritten Beamten vorhanden. Je nach der Größe der Anstalten sind mit der Wahrnehmung der Kassengeschäfte ein oder mehrere Kassirer betraut. Die Buchführungsgeschäste sind Sache der Buchhaltereibeamten, die aus den Oberbuchhaltern und Buchhaltern, sowie den Buchhaltern - Assistenten und diätarisch beschäftigten Beamten bestehen. Die Nebenstellen unterstehen der Leitung eines -> Bankvorstaudes«. Ihm sind mitunter ein oder mehrere Buchhaltereibeamte beigegeben, deren einem die Führung der Kasse übertragen werden kann. Die Bankvorstände sind entweder von der Bank selbst ausgebildete und bei ihr schon in anderen Stellungen thätig gewesene Beamte, oder Agenten, d. h. kaufmännisch gebildete Personen, bei denen dies nicht Her Fall ist. Auch die Agenten haben die Eigenschaft als Reichsbeamte/ sie beziehen indessen nicht festes Gehalt, sondern Tantiemen vom Gewinne der Nebenstelle, auch sind sie nicht fest angestellt, vielmehr besteht zwischen ihnen uud der Neichsbauk ein gegenseitiges Kündigungsrecht. Die bei allen selbständigen Bankanstalten bestellten Kommissare bezw. Justitiare haben nicht nur die vom Neichsbank-Direktorium angeordneten Revisionen vorzunehmen, sondern sie stehen auch den Vorstandsbeamten in wichtigen Angelegenheiten, namentlich in allen juristischen Fragen zur Seite. Auch haben sie die etwa zwischen den Beamten entstehenden Meinungsverschiedenheiten womöglich auszugleichen oder zur Kenntniß des Reichsbank-Direktoriums zu bringen. Sie sind praktische Juristen, in der Regel höhere richterliche Beamte, Staatsanwälte, auch Verwaltungsbeamte, die indessen ihre Funktionen bei der Neichsbauk nur im Nebenamt ausüben. Die Beamtenorganisation bei der Hauptbank entspricht im Wesentlichen derjenigen bei den Zweiganstalten, jedoch mit mehrfachen, durch die oben S. 22 und 23 geschilderte Organisation der Hauptbank bedingten Modifikationen. In Folge der Errichtung besonderer Bureaus für die einzelnen Geschäftszweige unter der Leitung besonderer Vorsteher sowie zur Wahrnehmung der Zentralverwaltungsgeschäste bestehen hier einige Beamtenkategorien, die bei den Zweiganstalten nicht, oder doch nur ganz vereinzelt vertreten sind. Die Besoldungen und sonstigen Dienstbezüge, sowie die Pensionen und Unterstützungen für die Hinterbliebenen der Beamten trägt die Neichsbank. Der Besoldungsund Pensions-Etat des Reichsbank-Direktoriums wird jährlich durch deu Neichshaushalts- Etat, der der übrigen Beamten jährlich vom Kaiser im Einvernehmen mit dem Bundesrath aus Antrag des Reichskanzlers festgesetzt (B. G. § 28 Absatz 2). Die Gehälter der Reichsbankbeamten sind wie die der Neichsbeamten überhaupt gegenwärtig nach Dienstaltersstuseu geregelt. Auch die übrigen Bezüge uuterliegen den allgemeinen für 5' 36 Die Verwaltungsvrgcmiscitwn. Neichsbeamte geltenden Grundsätzen, so insbesondere die Gebühren bei Dienstreisen und die Umzugskosten. Anstatt der Wohnungsgeldzuschüsse werden Miethsentschädigungen gewährt, bei deren Bewilligung nach ähnlichen Grundsätzen verfahren wird. Auf Grund einer altbewährten, von der Preußischen Bank übernommenen Einrichtung steht den verantwortlichen Vorstandsbeamten der selbständigen Bankanstalten, nicht aber auch den Mitgliedern des Neichsbank-Direktoriums, ein bestimmter Theil vom Gewinn als »Tantieme« zu. Die Einrichtung verfolgt einerseits den Zweck, durch Erzeugung eiues gewissen unmittelbare» Interesses an dem finanziellen Erträgniß auf möglichste Steigerung der geschäftlichen Thätigkeit hinzuwirken. Andererseits soll sie auch Gewähr dafür schaffen, daß nur gute und sichere Geschäfte abgeschlossen werden, da die aufkommende Tantieme den Bezugsberechtigten nicht baar ausgezahlt, sondern für sie aufgesammelt und nach Bestimmung des Direktoriums zinstragend angelegt wird. Sie bildet einen dauernd wachsende» Garantiesonds und haftet für die bei dem Geschäftsbetriebe der Bankanstalt durch Maugel an Vorsicht oder Umsicht der betreffeudeu Vorstaudsbeamten entstehenden Verluste, nach Entscheidung des Direktoriums vorbehaltlich des Rekurses au den Reichskanzler, jedoch mit Ausschluß des Rechtswegs. Der Tantiemefonds gilt als ein Theil der Amtskaution. Er wird an den Berechtigten erst ausgehändigt, sobald nach beendeter Amtsführung feststeht, daß er aus derselben Verluste nicht mehr zu vertreten hat. Die Pflichte» der Reichsbankbeamten sind, sofern sie allgemeiner Natur sind, durch die für alle Reichsbeamten geltenden Gesetze und Verordnungen geregelt/ im Einzelnen, namentlich soweit sie durch die Geschäftsführung der Reichsbank bedingt sind, durch die Dienstanweisuugen des Reichskanzlers und die Verfügungen des Reichsbank- Direktoriums. Erwähnt sei hier das besondere Verbot der Börsenspekulation, welches schon bei der Preußischen Bank bestanden hat, und dessen Uebertretung mit strenger disziplinarischer Strafe bedroht ist. Ferner besteht, wie fchon bei der Preußischen Bank, die Bestimmung, daß kein Beamter der Reichsbank Antheilscheine derselben besitzen darf (B. G. § 28), im Gegensatze zu den meisten privaten Erwerbsgesellschaften, in deren Statuten sür die oberen Beamten der Besitz einer Anzahl von Aktien des Unternehmens geradezu vorgeschrieben ist. Bei Errichtung der Reichsbank sind die Beamten der Preußischen Bank mit übernommen worden. Die Ausdehnung des Geschäftsbezirkes auf das ganze Reich hatte natürlich die sofortige erhebliche Vermehrung des Beamtenpersonals zur Folge (vergl. Tab. 2). Den von der Preußische« Bank übernommenen 767 Beamten traten im ersten Jahre 327 hinzu. Auch weiterhin hat sich mit der wachsenden Bedeutuug der Reichsbank und der Vermehrung ihrer Zweiganstalten ihr Beamtenpersonal stetig vermehrt. Die Gesammt- ^ Die Verwaltungsorgtinisiition, !>7 zahl ihrer Beamten und sonstigen Angestellten belief sich Ende 1876 auf 1 094, 1900 dagegen auf 2322, das bedeutet eine Zunahme um 112 Prozent. Auch hier fällt die Vermehrung ganz überwiegend in die zweite Hälfte der abgelaufenen 25 jährigen Periode, sie betrug von Ende 1876 bis Ende 1888 298 oder 25 im Durchschnitt jedes Jahres, von da bis 1900 dagegen 930 oder 77 im Jahr, und davon entfallen wieder allein 503 oder 100 im Jahresdurchschnitt auf die Jahre seit 1895, eine Zeit außerordentlichen geschäftlichen Aufschwunges und außergewöhnlicher Steigerung der Arbeitslast. Von allen Beamten entfielen Ende 1876 307, 1900 664 auf die Hauptbank, auf die Zweiganstalten 1876 787, 1900 1658, im Durchschnitte der 25 Jahre auf die Hauptbank 29 Prozent, auf die Zweigaustalten 71 Prozent Die Vermehrung hat bei beiden ziemlich gleichmäßig stattgefunden, nämlich von 307 auf 664 oder 116 Prozent bei der Hauptbank, und von 787 aus 1658 oder 111 Prozeut bei den Zweiganstalten. Von allen Angestellten der Bank waren durchschnittlich 82 Prozent etatsmäßige Beamte, so daß auf die außeretatsmäßigen Beamten und sonstigen Angestellten 18 Prozent entfielen. Die letzteren umfassen die Diätare, serner die außerordentlichen und ständigen Hülfsarbeiter und Hülfskafsendiener, die von der Bank vorübergehend oder probeweise zum Zwecke späterer dauernder Aufnahme in den Bankdienst beschäftigt werden, ebenso die Agenten von Nebenstellen und Vorsteher von Waarendepots. Daneben beschäftigt die Reichsbank dauernd gegen Lohn resp. Tagegelder noch zahlreiche Arbeiter und Arbeiterinnen für die Heizungs- und Beleuchtungsanlagen, sowie zur Reinigung der Diensträume. Die Notenausgabe. Die Notenausgabe als wichtigstes Passivgeschnft der Reichsbank, ie Ausgabe der Banknoten ist das wichtigste Passivgeschäft der Reichsbank, dasjenige, durch welches sie ihren besonderen Charakter erhält, an welches sich ihre übrigen Passivgeschäfte anschließen und durch welches die Art ihrer Aktivgeschäfte bedingt wird. Das Recht der Notenausgabe ist ein Privilegium, an dessen Verleihung die eingehende gesetzliche Regelung der Geschäftsthätigkeit der Bank und die weitgehende Betheiligung des Reichs an ihrer Verwaltung und ihrem Reingewinn in der Hauptsache anknüpft. Darin, daß die Banknoten täglich fällige Verbindlichkeiten sind und für die Volkswirthschaft eine ähnliche Bedeutung haben, liegt ihre Verwandtschaft mit den Giroguthaben, und hierdurch ist der Ausbau des Giroverkehrs, des nach der Notenausgabe wichtigsten Passivgeschäfts der Reichsbank, angeregt und wesentlich gefördert worden. Wenn die Banknote ihre Funktionen erfüllen und nicht mehr schaden als nützen soll, so ist es nothwendig, daß die Banken ihre Notenausgabe, soweit sie ihren Metallvorrath übersteigt, nur zur Gewährung von kurzfristigem Kredit verwenden, so daß sich aus ihrer Anlage von selbst ein rascher Rückfluß von Mitteln zur Einlösung der jederzeit fälligen Verbindlichkeiten ergiebt. Auf Grund dessen beschränkt das Bankgesetz die Aktivgeschäste der Reichsbank im Wesentlichen aus die Gewährung kurzfristigen Kredits. Wie die Verfassung und der Geschäftskreis, so beruht auch die volkswirtschaftliche Bedeutung der Reichsbank in erster Reihe auf dem Recht der Notenausgabe^ dieses Recht setzt sie in den Stand, den Geldumlauf innerhalb gewisser Grenzen den Schwankungen des Geldbedarfs anzupassen, es macht sie zur letzten Geldquelle für die deutsche Volkswirthschaft und giebt ihr dadurch einen gewissen Einfluß auf den Geldmarkt und seine Umsätze, der sie befähigt, sowohl auf deu inneren Geldbedarf als auch auf die auswärtigen Beziehungen des deutschen Geldwesens regulirend einzuwirken. Die Notenausgabe. 39 Die Notenausgabe der Reichsbank ist durch das Bankgesetz vom 14. März 1875 Die gesetzlichen Be . < . . ^ stiininunqeu über bi folgendermaßen geregelt: Notenausgabe der Die Reichsbank hat das Recht, nach Bedürfniß ihres Verkehrs Banknoten aus- Reichsbaut, zugeben (§ 16). Eine indirekte Beschränkung dieses Rechtes liegt jedoch einmal in dem bereits (S. 8) geschilderten System der indirekten Kontingentirung, nach welchem die Reichsbank ihren den Baarvorrath um mehr als eine bestimmte Summe (anfänglich 250 Millionen Mark) überschreitenden Betrag mit jährlich 5 Prozent an das Reich zu versteuern hat (Htz 9 u. 10)/ ferner in der sogenannten »Dritteldeckung«, in der Bestimmung, daß mindestens für ein Drittel des Betrags der ausgegebenen Banknoten ein Bestand von kursfähigem deutschem Gelde, Reichskassenscheinen und Gold in Barren oder ausländischen Münzen bereit gehalten werden muß (H 17). Beide Einschränkungen verfolgen den Zweck, die Bank zur Aufrechterhaltung eines gesunden Verhältnisses zwischen Baarbestand und Notenumlauf zu veranlassen, dadurch ein allzu starkes Anwachsen des ungedeckten Notenumlaufs zu verhindern und die Einlösbarkeit der Noten zu sichern. Derselbe Zweck der Sicherung der Noteneinlösung liegt der Bestimmung zu Grunde, daß der den Baarvorrath überschreitende Theil des Notenumlaufs in diskontirten Wechseln, welche eine Verfallzeit von höchstens 3 Monaten haben und aus welchen in der Regel 3, mindestens aber 2 als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, gedeckt sein muß (§ 17). Die Noten der Reichsbank sind ebensowenig wie die Noten der Privatnotenbanken gesetzliches Zahlungsmittel. Für sämmtliche deutschen Banknoten gilt die Bestimmung in § 2 des Bankgesetzes: »Eine Verpflichtung zur Annahme von Banknoten bei Zahlungen, welche gesetzlich in Geld zu leisten sind, findet nicht statt und kann auch für Staatskassen durch Landesgesetz nicht begründet werden«. Jedoch sind die Neichs- und Landeskassen im Verwaltungswege angewiesen worden, die Neichsbanknoten in Zahluug zu nehmen. Außerdem ist jede Bank verpflichtet, ihre eigenen Noten sowohl an ihrem Hauptsitz als auch an ihren Zweiganstalten jederzeit zu ihrem vollen Nennwert!) in Zahluug anzunehmen (H 4). Diejenigen Banken ferner, welche sich den fakultative« Bestimmungen des Bankgesetzes unterworfen haben, müssen alle deutschen Banknoten, deren Umlauf im gesammten Reichsgebiete gestattet ist, an ihrem Sitze und bei ihren in Städten von mehr als 80 000 Einwohnern befindlichen Zweiganstalten in Zahlung nehmen/ während sie jedoch die Noten der Privatnotenbanken nur entweder zur Einlösung Präsentiren oder zu Zahlungen an diejenige Bank, welche die Noten ausgegeben hat, oder zu Zahlungen an dem Orte, wo diese ihren Hauptsitz hat, verwenden dürfen, ist es ihnen gestattet, die Noten der Neichsbank unbeschränkt in Zahlung weiter zu geben (§ 44, Absatz 1, Nr. 5). 40 Die Notenausgabe. Die Neichsbank ist verpflichtet, ihre Noten sofort auf Präsentation zum vollen Nennwerth einzulösen/ bei den Zweiganstalten »soweit es deren Baarbestände und Geldbedürfnisse gestatten« (H 18). Die Einlösungspflicht erstreckt sich auch auf beschädigte Noten, sofern der Inhaber entweder einen Theil der Note präsentirt, der größer ist als die Hälfte, oder den Nachweis führt, daß der Nest der Note, von welcher er nur die Hälfte oder weniger vorzeigt, vernichtet ist. Dagegen ist die Bank nicht verpflichtet, für vernichtete oder verlorene Noten Ersatz zu leisten (H 4). Beschädigte oder beschmutzte Banknoten dürfen von den Kassen der Bank nicht wieder ausgegeben werden (Z 5). Hinsichtlich der Stückelung der Banknoten enthält das Bankgesetz (Z 3) die Vorschrift, daß Banknoten auf Beträge von 100, 200, 500, 1000 oder von einem Vielfachen von 1000 Mark ausgefertigt werden dürfen. Die Reichsbank hat bisher nur Noten von 100 und von 1000 Mark ausgegeben. Da indessen alle Rechte und Verpflichtungen der vormaligen Preußischen Bank auf die Neichsbank übergegangen sind, stehen die vor dem 1. Januar 1876 von der Preußischen Bank ausgegebenen Noten in allen rechtlichen Beziehungen den Noten der Neichsbank gleich. (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Dezember 1875.) Von diesen ist nur ein geringfügiger Betrag noch nicht zur Einlösung gelangt. Ein Theil davon lautet auf Thalerwährung, ein anderer Theil, der während des Jahres 1875 ausgegeben wurde, auf Markwährnng, und zwar auf Beträge von 100, 500 und 1000 Mark/) Die Noten der Reichsbank bestehen beinahe zu drei Viertheilen aus 100 Mark-Noten (vergl. Tab. 18). Der Aufruf und die Einziehung von Banknoten darf nur auf Anordnung oder mit Genehmigung des Bundesraths erfolgen, der die Art, die Zahl und die Fristen der über den Aufruf zu erlassenden und durch das Reichsgesetzblatt zu veröffeutlichenden Bekanntmachungen vorzuschreiben, ferner den Zeitraum der Einlösung, die Einlösungs- stellen, die Maßgaben, unter denen nach Ablauf der Einlösungsfrist noch eine Einlösung stattzufinden hat, und die übrigen zur Sicherung der Noteninhaber erforderlichen Maßregeln zu bestimmen hat (Z 6). Dieser Vorschrift entsprechend sind die auf Thalerwährung lauteudeu und die 100 Mark-Noten der Preußischen Bank durch Bekanntmachungen vom 15. März 1878 und vom 10. April 1878 aufgerufen, aber nicht präkludirt worden. Schutzmaßrcgcln Bei dem geringen Werthe des Stoffes, aus welchem die Banknoten hergestellt gegen Fälschungen werden, liegt die Gefahr der Fälschung besonders nahe. Um dieser Gefahr nach i) Die Banknovelle vom 7. Juni 1899 hat diese Noten, von denen der weitaus größte Theil verloren gegangen sein dürfte, vom 1. Januar 1901 ab aus der Bilanz der Reichsbank beseitigt. Siehe unten i» dem Schlußabschnitt über »Die Banknovelle vom 7. Juni 1899« S. 213 ff. Die Notenausgabe. U Möglichkeit zu begegnen, ist die Fälschung von Banknoten in § 149 des Strafgesetz- buches der Fälschung von Metallgeld und Papiergeld gleichgestellt. Die auf die Fälschung gesetzte Strafe ist Zuchthaus nicht unter zwei Iahren. Nach einem Bundesrathsbeschlusse vom 30. November 1876 haben sämmtliche Reichs- und Landeskassen die bei ihnen eingehenden nachgemachten uud verfälschten Reichsbanknoten anzuhalten und, falls sie ohne Weiteres als Fälschungeu erkauut werden, sofort der zuständigen Justiz- oder Polizeibehörde unter Vorlegung des Falschstücks Anzeige zu machen, falls aber die Unechtheit zweifelhast erscheint, die Note dem Neichs- bank-Direktorium zur Prüsuug einzusenden. Dem Reichsbank-Direktorium ist von jeder wegen Fälschung oder Nachahmung von Reichsbanknoten erfolgten Einleitung eines Unter- suchungs- oder Ermittelungsverfahrens und über dessen Ergebnisse durch die betreffende Justiz- oder Polizeibehörde Mittheilung zu machen/ die Falschstücke sind dem Reichsbank- Direktorium, sobald es ohne Nachtheil für das Verfahren geschehen kann, vorzulegen und von ihm aufzubewahren. Die möglichste Erschwerung von Fälschungen wird erstrebt durch das Verfahren bei der Herstellung der Banknoten und durch ihre technische Beschaffenheit. Die An- und Ausfertigung, Einziehuug und Vernichtung der Reichsbanknoten erfolgt unter der Kontrolle der Reichsschulden-Kommission. Die Reichsbanknoten werden in der Reichsdruckerei angefertigt, uud zwar aus eiuem eigenthümlich geriffelten Hanfpapier mit eingestreuten Pflanzenfasern, aus dem auch die Neichskassenscheine hergestellt werden. Die Fabrikation dieses Papiers, das nach seinem Erfinder, einem Amerikaner, Wilcox-Papier heißt, ist mit technischen Schwierigkeiten verbunden. Das Recht der ausschließlichen Anwendung des Wilcox'schen Verfahrens wurde durch die vormalige Preußische Staatsdruckerei käuflich erworben uud ist mit deren Uebernahme auf das Reich zum Eigenthum des Reichs geworden. Im Jahre 1882 wurden unter Anwendung dieses Papiers neue Reichskassenscheine hergestellt und im Austausch gegen die Scheine der alten Emission (mit dem Datum 11. Juli 1874) in Verkehr gesetzt. Bald jedoch wurdeu Fälschungen entdeckt, die vermittels eines dem Wilcox-Papier mehr oder weniger täuschend nachgemachten Papiers hergestellt waren. Um eiue größere Sicherheit gegen solche Fälschungen zu schaffen, wurde durch ein Gesetz vom 26. Mai 1885 ein strafrechtlicher Schutz des zur Anfertiguug von Neichskassen- scheinen verwendeten Papiers eingeführt. Papier, welches dem zur Herstellung von Neichskassenscheinen verwendeten Papier hinsichtlich seiner äußeren Merkmale so ähnlich ist, daß die Verschiedenheit nur durch Auswendung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen werden kann, darf ohne .Erlaubniß des Reichskanzlers oder einer von diesem bevollmächtigten Behörde weder angefertigt, noch aus dem Ausland eingeführt, noch 6 Die Notenausgabe. Verkauft, noch feilgehalten oder sonst in Verkehr gebracht werden. Vorsätzliche Zuwiderhandlung wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre, und wenn die Handlung zum Zwecke eines Münzverbrechens begangen worden ist, mit Gefängniß von drei Monaten bis zu zwei Iahren bestraft. Auf fahrlässige Zuwiderhandlung ist eine Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder Gefängniß bis zu 6 Wochen gesetzt. Dieser Schutz ist nicht auf das Wilcox-Papier, dessen Name in dem Gesetz überhaupt nicht genannt wird, beschränkt, sondern erstreckt sich auf jedes Papier, welches in Zukunft vielleicht zur Herstellung von Reichskassenscheinen verwendet wird. Andererseits aber wird der Schutz nur dem Papier der Reichskassenscheine gewährt/ die Neichs- banknoten genießen die Vortheile dieses Schutzes jedoch thatsächlich solange mit, als sie aus demselben Papier angefertigt werden. Bisher sind umfangreiche Fälschungen nicht vorgekommen, mit Ausnahme eines einzigen Falles, in welchem es sich um Veruntreuungen durch einen Beamten der Reichsdruckerei handelte. Die Entwickelung Der Notenumlauf der Neichsbank hat seit ihrer Begründung eine starke und nur in es Notenumlaufs, ^mgm Iahren unterbrochene Ausdehnuug erfahren (vergl. Tab. 17). Während er im Durchschnitte des Jahres 1876 684,9 Millionen Mark betrug, stellte er sich im Durchschnitte des Jahres 1899 auf 1 141,8, 1900 auf 1138,6 Millionen Mark. Diese Ausdehnung vollzog sich parallel mit der Entwickelung der gesammten wirthschaftlichen Verhältuisse Deutschlands und vor Allem mit der Zunahme des deutschen Metallgeldbestandes, die von ungefähr 2 670 Millionen Mark beim Beginne des Jahres 1876 auf nahezu 3 800 Millionen Mark im Jahre 1900 veranschlagt worden ist. Dabei ist der Antheil, welchen die Noten der Reichsbank in dem deutschen Geldumlauf außerhalb der Kassen der Neichsbank ausmachen, gleichfalls gewachsen. Der Metallvorrath der Neichsbank betrug im Durchschnitte des Jahres 1876 510,6 Millionen Mark/ außerhalb der Neichsbank befand sich mithin an deutschem Metallgeld ein Betrag von etwa 2 160 Millionen Mark, während der durchschnittliche Notenumlauf der Reichsbank 684,9 Millionen Mark betrug, das sind etwa 32 Prozent des im freien Umlaufe befindlichen Metallgeldes. Im Jahre 1900 dagegen betrug der durchschnittliche Metallvorrath der Neichsbank 817,i Millionen Mark, im freien Umlaufe befand sich mithin Metallgeld im Betrage von etwa 2 983 Millionen Mark, bei einem Umlaufe von Neichsbanknoten im durchschnittlichen Betrage von 1138,6 Millionen Mark oder etwa 38 Prozent des im freien Verkehr befindlichen Metallgeldes. Die Veränderungen des durchschnittlichen Notenumlaufs von Jahr zu Jahr zeigen, bei der im großen Ganzen vorhandenen beträchtlichen Steigerung, deutlich deu Einfluß Die Notenausgabe. u; des Wechsels der wirthschaftlichen Konjunkturen. Die durchschnittliche Notenausgabe blieb in den Iahren wirthschaftlichen Rückgangs 1878 und 1879 hinter derjenigen der beiden ersten Jahre des Bestehens der Reichsbauk zurück/ sie zeigt dann bis zum Jahre 1882 eine erhebliche Zunahme, von 622,« Millionen Mark im Jahre 1878 auf 747 Millionen Mark im Jahre 1882/ es folgte in den nunmehr beginnenden Iahren wirthschaftlichen Stillstandes ein leichter Rückgang bis auf 727,4 Millionen Mark im Jahre 1885, dann eine neue Steigerung bis auf 987,z Millionen Mark im Jahre 1889, dem Höhepunkt der neuen Hochkonjunktur/ die Depressionsjahre 1890 bis 1898 bleiben hinter dieser Ziffer zurück/ von 1894 an tritt eine neue Zuuahme ein bis auf 1141,8 Millionen Mark im Jahre 1899. Außer den Bewegungen des Wirthschaftslebens, die in der Hauptsache ausschlaggebend für diese Schwankungen der Notenausgabe waren, haben die Veränderungen in der Goldzusuhr einen gewissen Einfluß ausgeübt und einige Modifikationen in dem Gesammtbilde bewirkt. Da nämlich das aus dem Auslande eingeführte Gold in erster Linie der Reichsbank zufließt, und zwar im Wesentlichen im Austausch gegen ihre Noten, muß jeder starke Import von Gold an sich zu einer Steigeruug der Notenausgabe führen. So haben die großen Goldaukäufe der Reichsbauk in den Iahren 1885 bis 1888 (vergl. Tab. 16) sicher zn der starken Aus- dehuung des Notenumlaufs während jener Jahre beigetragen, ferner ist die starke Ausdehnung des Notenumlaufs von 1893 bis 1895 nm 111 Millionen Mark vor allem der starken Goldeinfuhr des Jahres 1894 zuzuschreiben. Weit charakteristischer als die Veränderungen des Notenumlaufs im Ganzen sind die Schwankungen des ungedeckten Notenumlaufs (vergl. Tab. 19, 21). Während der gesammte Notenumlauf eine nur wenig unterbrochene Zunahme zeigt, war die Entwickelung des ungedeckten Notenumlaufs viel ungleichmäßiger. Die Jahre wirthschaftlichen Stillstandes zeigen einen entschiedeneu Rückgang, namentlich diejenigen, welche gleichzeitig einen starken Goldzufluß aufzuweisen hatten/ die Jahre wirthschaftliche» Aufschwungs zeigen stets eine beträchtliche Zuuahme. Während der durchschnittliche ungedeckte Notenumlauf im Jahre 1879 bis auf 78,5 Millionen, 1892 bis auf 8,? Millionen Mark, 1894 bis auf 80,6 Millionen Mark zurückging, und während im Jahre 1888 der durchschnittliche Baarvorrath den durchschnittlichen Notenumlauf sogar um etwas mehr als eine Million Mark überstieg, erreichte der durchschnittliche ungedeckte Notenumlauf in den Iahren, welche die Gipfelpunkte einer aufsteigenden Konjunktur bezeichnen, stets eiue bedeutende Höhe/ er betrug 1882 und 1890 152 Millionen, 1899 gar 281,1 Millionen uud 1900 284,? Millionen Mark. Dieselbe Erscheinung ist innerhalb der einzelnen Jahre zu beobachten/ sowohl der gesammte Notenumlauf als auch der ungedeckte Notenumlauf geben ein getreues Spiegelbild 6' ! > Die Notenausgabe. der Bewegungen des Geldbedarfs (vergl. Tab. 21). Beide sind regelmäßig am niedrigsten in den ersten Monaten des Jahres, in welchen der Geldbedarf der Volkswirthschaft ein geringer ist, am höchsten im letzten Viertel des Jahres, das sich stets durch eine starke Getdnachfrage auszeichnet,- beide zeigen sprunghafte Erhöhungen an den Monatsund namentlich an den Ouartalswendeu, an welchen sich stets große Zahlungen zusammendrängen. Aber auch diese Bewegungen treten bei dem ungedeckten Notenumlauf viel schärfer hervor als bei dem gesammten Notenumlauf. Im Jahre 1899 z. B. bewegte sich der gesammte Notenumlauf zwischen 1013 Millionen Mark am 23. Februar und 1 383 Millionen Mark am 30. September/ die Spannung betrug mithin 370 Millionen Mark. Der ungedeckte Notenumlauf schwankte in demselben Jahre zwischen 70,s Millionen Mark am 23. Februar und 664,« Millionen Mark am 30. September/ die Spannung betrug mithin hier 594,i Millionen Mark, sie war also um mehr als 200 Millionen Mark größer als die Spannung des gesammten Notenumlaufs. Die Ursache dieser Erscheinung liegt darin, daß der inländische Geldbedarf sich ebenso sehr auf Metallgeld wie auf Banknoten erstreckt. Eine aussteigende Konjunktur erhöht nicht nur den Bedarf an Noten für größere Zahlungen, sondern auch den Bedarf an kleinerein Geld für die Zahlungen von Löhnen :c. Die Steigerung des Bedarfs an Metallgeld ist sogar oft beträchtlich größer, weil die großen Umsätze, sür welche die Banknoten allein in Betracht kommen, meist durch eine gesteigerte Ausnützung der Baargeld ersparenden Zahlungseinrichtungen bewältigt werden. Die in Zeiten aufsteigender Konjunktur festzustellende Vermehrung der Giroumsätze der Reichsbank, oft bei einer gleichzeitigen Verminderung der Giroguthaben, geben davon Zeugniß/ ebenso die erhöhten Umsätze der Abrechnuugsstellen. Da diese Einrichtungen nur für größere Zahlungen in Betracht kommen, wirken sie wohl einer Vermehrung des Notenumlaufs entgegen, nicht aber in gleicher Weise der Steigerung des Bedarfs an Metallgeld für die kleineren Zahlungen. Da der Metallvorrath der Neichsbank das Reservoir ist, aus welchem der Verkehrsbedarf durch Diskontirung von Wechseln zc., durch Einlösung von Noten und Abhebungen aus Guthaben seinen Bedarf an Metallgeld deckt, so bewirken aufsteigende Koujunkturen mit einer Steigerung der Notenausgabe der Reichsbank häusig eiue noch stärkere Verminderung ihres Metallvorraths, und beide Bewegungen kommen in der Ziffer des ungedeckten Notenumlaufs summirt zum Ausdruck. Die ungedeckten Noten sind eben der elastische Theil des Geldumlaufs, und die Veränderungen ihres Umfanges lassen die Schwankungen der an die Reichsbank herantretenden Geldnachfrage am deutlichsten erkennen. Seit der Begründung der Reichsbank haben in gleichem Schritte mit der Entwickelung der gesammten wirthschaftlichen Ver- Dic Notenausgabe. >,'> Hältnisse auch die innerhalb der einzelnen Jahre stattfindenden Schwankungen des inländischen Geldbedarfs eine beträchtliche Vergrößerung erfahren, und damit sind die Anforderungen, welche der Verkehr an die Elastizität des ungedeckten Notenumlaufs der Reichsbank stellt, erheblich gewachsen. Während bei der Entwickelung des gesmnmten Notenumlaufs die beträchtliche und stetige Zuuahme im Durchschnitt der einzelnen Jahre von 685 Millionen Mark im Jahre 1876 auf 1142 Millionen Mark im Jahre 1899 resp. 1139 Millionen Mark im Jahre 1900 am meisten in die Augen springt, ist bei der ungedeckten Notenausgabe eine stetige Zunahme überhaupt nicht vorhanden/ noch im Jahre 1895 war der durchschnittliche ungedeckte Notenumlauf mit 50 Millionen Mark erheblich kleiner, als im Jahre 1876 mit 120 Millionen Mark, und auch unter den angespannten Verhältnissen der Jahre 1899 und 1900 war der durchschnittliche ungedeckte Notenumlauf der Reichsbank nur um 161 bezw. 164 Millionen Mark größer als im Jahre 1876, während bei dem gesammten Notenumläufe der Unterschied 457 bezw. 454 Millionen Mark betrug Die am meisten auffallende Thatsache bei der Entwickelung des ungedeckten Notenumlaufs ist vielmehr in der Zunahme der Spannungen innerhalb der einzelnen Jahre zu erblicken. Während im Jahre 1876 die Spannung zwischen dem Maximum und dein Minimum des ungedeckten Notenumlaufs nur 212,5 Millionen Mark betrug, stellte sie sich 1899 auf 594,1 Millionen Mark. Daß die Zunahme eine im großen Ganzen kontinuirliche war, ergiebt sich, wenn man die bisherige Entwickelung nach fünfjährigen Perioden betrachtet. Man erhält dann folgende Ergebnisse: Maximum Minimum Durch- . schnittlicher Perioden des ungedeckten Notenumlaufs Spannung ungedeckter NotenDatum Betrag Datum Betrag umlauf 1 000 Mark 1 000 Mark 1 000 Mark 1 000 Mark i 2 3 4 S K 7 1876—80 7.1. 1876 242 201 23. III. 1879 — 25350') 267 551 102 263 1881—85 31. XII. 1884 306 551 15. III. 1883 4082 302 469 117 113 1886-90 31. XII. 1889 396 058 7. VI. 1888 — 170630-) 566 688 73 943 1891—95 31. XII. 1895 441 683 23. II. 1895 — 177764') 619 447 48 879 1896—1900 30. IX. 1899 664 633 23.11. 1898 — 28103-) 692 736 228 623 Die Zunahme der Spannungszahlen ist, wie ein Vergleich von Spalte 6 mit Spalte 7 ergiebt, unabhängig von der Bewegung des durchschnittlichen ungedeckten Noten- >) Uebcrdcckung der Noten durch den Baarvorrath, 4'; Die Notenausgabe. Umlaufs/ sie hat auch von 188I/85bis1891/95 erhebliche Fortschritte gemacht, während der Durchschnitt der ungedeckten Notenausgabe von 117 auf 49 Millionen Mark zurückging. Je größer die Schwankungen des ungedeckten Notenumlaufs wurden, desto weniger wurde es für die Neichsbank möglich, die durch das System der Notensteuer für die ungedeckte Notenausgabe gezogene Grenze einzuhalten (vergl. Tab. 19, 22). Der Jahresdurchschnitt der ungedeckten Notenausgabe war freilich stets kleiner als das Kontingent, ja er ist in den weitaus meisten Iahren ganz beträchtlich hinter dessen Betrag zurückgeblieben, aber die ganze Entwickelung des deutschen Geldverkehrs hat dazu geführt, daß die Kontingentsüberschreitungen an den einzelnen Ausweistagen immer häufiger und stärker geworden sind. Während in den ersten sünf Iahren des Bestehens der Reichsbank die Spauuung zwischen dem Maximum und Minimum des ungedeckten Notenumlaufs (267,6 Millionen Mark) hinter dem Betrage des Notenkontingents der Neichsbank (273,9 Millionen Mark) noch um einige Millionen Mark zurückblieb, war die Spannuug in dem einen Jahre 1899 (594,i Millionen Mark) doppelt fo groß als das Notenkontingent. Der Höchstbetrag des ungedeckten Notenumlaufs war 1876 nur um 122 Milliouen Mark, 1899 dagegen um 383 Millionen Mark höher als der Jahresdurchschnitt/ das Jahr 1899 hätte mithin eine durchschnittliche Ueberdeckung von etwa 90 Millionen Mark ausweisen müssen, wenn eine Koutingentsüberschreitung hätte vermieden werden sollen. Unter diesen Verhältnissen ist es begreiflich, daß die Anzahl und die Stärke der Kontingentsüberschreitungen sortgesetzt zugenommen hat. In den ersten sünf Iahren des Bestehens der Neichsbank fand überhaupt keine Überschreitung statt. Die Periode 1881/85 wies 5 Ueberschreitungen aus, die stärkste mit 32,? Millionen Mark am 31. Dezember 1884. Die folgenden fünf Jahre 1886/90 brachten bereits 10 Ueberschreitungen, wovon allein 6 auf das eine Jahr 1890 fielen/ die stärkste mit 109,5 Millionen Mark fiel auf den 31. Dezember 1889. In den folgenden Iahren geschäftlichen Stillstands und geringen Geldbedarfs nahmen die Kontingentsüberschreitungen ab, es fanden deren 1891/95 nur 4 statt, die größte am 31. Dezember 1895 mit 148,s Millionen Mark. Die Aufschwungsperiode, welche bereits im Jahre 1895 begonnen hatte und die zu einer beträchtlichen Vergrößerung sowohl des Durchschnitts als auch der Schwankungen des ungedeckten Notenumlaufs führte, brachte eine ganz außerordentliche Vermehrung und Steigerung der Kvntingents- überschreitnngen/ ihre Anzahl belief sich in den fünf Iahren 1896 bis 1900 auf 71, sie erreichte» ihre größte Stärke am 30. September 1899 mit 371,2 Millionen Mark. Die Bedeutung dieser zunehmenden Kontingentsüberschreitungen für die Diskontpolitik der Reichsbank und die durch die Banknovelle vom 7. Iuui 1899 bewirkte Ver- größeruug des Kontingents der Neichsbank wird in besonderen Abschnitten dargestellt werden (vergl. S. 123 ff. und 217 ff.). Die Notenausgabe. 17 Bei der Einführung des Kontingentirnngssystems war der Gesichtspunkt maß- Das Verhältniß gebend, daß eine in den Verhältnissen des Geldverkehrs begründete Ueberschreitnng des Notenkontingents stets möglich sein sollte. Anders verhält es sich hinsichtlich der Vor- deckmig. schrift der -> Dritteldeckung«. Die Bestimmung, daß mindestens für ein Drittel des Notenumlaufs Metall und Neichskassenscheine in den Kassen der Bank als Deckung vorhanden sein müssen, ist eine absolut biudeude. In Wirklichkeit war die Noteudeckung der Reichsbauk stets beträchtlich güustiger als die vorgeschriebene Mindestdeckung (vergl. Tab. 23, 24). Das ungünstigste Deckungsverhältniß, am 30. September 1899, war immer noch derart, daß Metall und Neichskassenscheine zusammen noch 50,93 Prozent des Notenumlaufs ausmachten. Die Deckung der Noten durch Metall war nur an diesem einen Ausweistag um etwas ungünstiger als 50 Prozent. Im gesammten bisherigen Verlaufe war die Baardeckung des Notenumlaufs ähnlichen Schwaukungen unterworfen, wie der ungedeckte Notenumlauf. Jede Vergrößerung des ungedeckten Notenumlaufs muß bei gleichbleibendem Baarvorrath auch das Deckungsverhältniß verschlechtern. In ihrer Richtung gehen deshalb die Veränderungen des Deckungsverhältnisses parallel mit denjenigen des ungedeckten Notenumlaufs. In ihrer Stärke wurden sie jedoch dadurch beeinflußt, daß der Baarbestand der Reichsbank im großen Ganzen eine beträchtliche Zunahme erfahren hat/ denn bei einem größeren Baarvorrath ergiebt der gleiche ungedeckte Notenumlauf ein günstigeres Deckungsverhältniß. So war der durchschnittliche ungedeckte Notenumlauf (im Sinne des § 9 des Bankgesetzes) im Jahre 1890 ebenso wie im Jahre 1882 152 Millionen Mark/ während aber im letzten Jahre der Baarvorrath sich nur auf 595 Millionen Mark belaufen hatte, betrug er 1890 832 Millionen Mark, und in Folge dessen war bei gleichem ungedecktem Notenumlauf das Baardeckungsverhältniß 1882 nur 79,6 Prozent, 1890 dagegen 84,5 Prozent. Ferner war das Metalldeckungsverhältniß in den Iahren 1881 mit 75,2s Prozent und 1898 mit 75,6? Prozent fast das gleiche, im letzten Jahre sogar etwas günstiger/ dabei betrug der metallisch ungedeckte Notenumlauf 1881 nur 183 Millionen Mark, 1898 dagegen 273 Millionen Mark (vergl. Tab. 20). In Folge der Zunahme der Baarbeständc hat sich mithin das Deckungsverhältniß im Allgemeinen stärker verbessert, als der ungedeckte Notenumlauf jeweils abnahm, und es hat sich in geringerem Maße verschlechtert, als der jeweiligen Zunahme des ungedeckten Notenumlaufs entsprochen hätte. Die metallische Notendeckung betrug im Durchschnitte des Jahres 1876 74,5s Prozent/ nur in den Iahren 1882, 1899 und 1900 trat in der Folgezeit ein ungünstigeres Decknngsverhältniß ein. Die günstigste Metalldeckung bestand im Jahre 1888 mit 96,32 Prozent. In den Iahren 1892, 1894 und 1^ Die Notenausgabe. 1895 wurde dieses Verhältniß mit 95,6? Prozent, 93,40 Prozent und 92,ss Prozent nahezu erreicht. Der gewaltige Geldbedarf der letzten fünf Jahre hat eine so starke Zunahme der Notenausgabe uud Abuahme des Metallbestandes zur Folge gehabt, daß die durchschnittliche Metalldeckung allmählich bis auf 72,so Prozent im Jahre 1899 uud 71,8 Prozent im Jahre 1900 heruntergegangen ist. Es muß hervorgehoben werdeu, daß dieses Deckungsverhältniß nur wenig hinter demjenigen des ersten Jahres der Reichs- bank zurückbleibt, obwohl der durchschnittliche metallisch ungedeckte Notenumlauf der Reichsbauk im Jahre 1899 316 Millionen Mark uud im Jahre 1900 321 Millionen Mark gegen nur 174 Millionen Mark im Jahre 1876 betrug. Da die Reichsbauk im Interesse der deutschen Reichswährung auf Verlangen ihre Zahlungen stets in dem einzigen vollwerthigen Gelde, nämlich in Goldgeld, leistet, ist es von besonderer Wichtigkeit, wie sich innerhalb der metallischen Notendeckung speziell die Golddeckung entwickelt hat (vergl. Tab. 24). Wenn man den Metallvorrath der Reichsbank unter diesem Gesichtspuukte betrachtet, so ergiebt sich zunächst, daß in den ersten Iahren des Bestehens der Reichsbank, in welche die Umwandelung des deutschen Silberumlauss in einen Goldumlauf fällt, sich der Goldvorrath, der in der vormaligen Preußischen Bauk zum Zwecke dieser Umwcmde- lung angesammelt worden war, verminderte, und zwar von 287 Millionen Mark im Durchschnitte des Jahres 1876 auf 207 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1881, während gleichzeitig der Silbervorrath eine beträchtliche Zunahme aufwies (vergl. Tab. 12). Die Folge davou war, daß sich die Golddeckung des Notenumlaufs vou 41,9 Prozent auf 28 Prozent verschlechterte. Seither hat der Goldvorrath der Reichsbank — nicht ohne beträchtliche Schwankungen — eine wesentliche Kräftigung erfahren, während der Silbervorrath, mit einer kurzen Unterbrechung zu Beginn der 90 er Jahre, stetig zurückgegangen ist. Die Folge davon war, daß die Golddeckung der Noten, die seit 1881/82 sich im Wesentlichen in derselben Richtung bewegte, wie die gesammte Metalldeckuug, sich im großen Ganzen beträchtlich günstiger gestaltet hat, als die letztere. Im Jahresdurchschnitte hat sie schon seit 1883 stets erheblich mehr betragen, als die in Hinsicht auf den gesammten Metallvorrath und die Reichskassenscheine vorgeschriebene Dritteldeckung, seit 1887 ist sie im Jahresdurchschnitt niemals unter 50 Prozent heruntergegangeu. Selbst bei der großen Anspannung des Jahres 1899 hat sie sich noch auf 50,2 Prozent gehalten, bei einem Notenumläufe von 1142 Millionen Mark und einer metallischen Deckung von 72,zo Prozent, während sie im Jahre 1881, bei einem Notenumläufe von nur 740 Millionen Mark und einer metallischen Deckung von 75,2s Prozent, nur 27,9 Prozent betragen hatte. Die günstigste durchschnittliche Golddeckung wiesen die Jahre 1888 mit 65,2 Prozent uud 1895 mit 64,z Prozent aus. Es geht aus diesen Zahlen hervor, welche außerordent- Die Notenausgabe. I!> lichc Verbesserung gerade der wichtigste Theil der metallischen Notendeckung seit dem Beginne der 8V er Jahre erfahren und wie sehr sich gleichzeitig die gesammten Währung?- Verhältnisse Deutschlands konsolidirt haben/) ') Häufig ist der Vorwurf erhoben worden, daß den Authcilseigucru der Reichsbank durch die Verleihung des NotenrcchtS ei» Geschenk gemacht worden sei, das ihnen jährlich viele Millionen abwerfe. Namentlich das Verlangen nach einer gänzlichen Verstaatlichung der Reichsbank ist stets damit begründet worden, daß die Erträgnisse des Notenprivilegiums dem Reiche, das allein dieses Recht ausüben oder verleihen dürfe, zufließen müßten. Hierbei sind indessen meist die Gcgeulcistuugeu der Ncichsbank sonne die Bedingungen übersehen oder doch erheblich unterschätzt worden, an welche da>Z Recht der Notenausgabe gesetzlich geknüpft ist. Vor allen Dingen komme» die Leistungen an das Reich in Betracht, zu de»e» die Reichsbank verpflichtet ist. Dazu gehören zunächst die »»entgeltliche Kassenführnng für das Reich und die Verpflichtung, a» gewissen Bankkassen Rcichsgoldmünzen gegen Scheidemünzen zu verabfolge». Außerdem sind ihr gewisse Geldleistungen auferlegt. Diese bestehen einmal aus dem jährlich au das Reich abzuführende» Gewinnanthcile, zweitens aus der an das Reich im Falle von Koutingc»tsüberschreitungeu zu zahlende» Notenstcucr/ dazu kommt die von der Preußische» Bank übernommene »ud an Preußen bis zum Jahre 1925 zu zahlende Ne»tc im Betrage vou 1 865 730 Mark, und schließlich die im Jahre 1876 bei der Errichtung der Bank an Preußen gezahlte einmalige Entschädigung von 15 Millionen Mark. Insgesammt hat die Ncichsbank in den 25 Jahren ihres Bestehens gezahlt i an Preußen an einmaliger Entschädigung und n« Iahrcsrentcn 61,>> Millionen Mark/ an das Reich a» Notensieuer 9,s Millionen Mark und 133,4 Millionen Mark an Gewinnantheilcn, sodaß sich ihre Geldleistungen an das Reich und Preußen bisher auf M4,s Millionen Mark belaufen (vcrgl. Tab. 30). Auch die vou der Reichsbank iu den ersten Iahren ihres Bestehens an einige Privatnotcubankc» für die Aufgabe ihres Notenrechts gezahlten Entschädigungen im Gesammtbetrage von 169 066 Mark sind von den Erträgnissen des Notenrechts der Reichsbank in Abzug zu bringe». Dem gegenüber läßt sich der Reingewinn aus der Notenausgabe nur annähernd feststellen, weil sich der Baarvorrath der Bank nicht ohne weiteres auf die Noten nnd auf die sonstigen Verbindlichkeite» vertheilen läßt. Außerdem ist ciu angemessener Antheil an den Verwaltungskosten der Bank sowie der in den Bilanzen gesondert aufgeführte Betrag für die Bauknoteuanfertigung von dem Bruttoertrage der Notenausgabe abzusetzen. Würde hiernach eine Berechnung aufgestellt, waS natürlich nur annähernd möglich wäre, so würde sich ergeben, daß man die finanzielle Bedeutung des Notenrechts vielfach überschätzt hat und daß namentlich nach der neueren, die Dividende der Antheilseigner wesentlich verkürzenden Gesetzgebung dcni Reiche auch oh»c »Verstaatlichung« der Ncichsbank der Ertrag des Notenrechts gesichert ist. 7 Der Giro- und Abrechnungsverkehr. Der Giroverkehr. Das Wescn dcs GirvvcrfchrÄ, as Wesen des Giroverkehrs besteht in einer Baargeld ersparenden Vermittelung von Zahlungen zwischen den Kunden derselben Bank/ statt der Baarzahlung erfolgt die Umschreibung in den Bankbüchern in der Weise, daß die zu zahlende Summe von dem Guthaben des Zahlenden auf das Guthaben des Zahlungsempfängers übertragen wird. Daran schließen sich die Annahme von baaren Einzahlungen sür die Giroguthaben uud die Leistung von baaren Auszahlungen aus den Guthaben, sowie Verrechnungen aller Art — aktiv und Passiv — mit den Konteninhabern. Die Uebertragung größerer Summen in den Büchern der Bank hat große Vorzüge vor der Baarzahlung. Die Mühe der Prüfuug und des Zählens, die Gefahr und die Kosten des Transports von Baargeld kommen in Wegsall. Die geschehene Zahlung ist durch die Uebertragung in den Büchern der Bank sicher beurkundet. Die Abnutzung, welche bei dem umlaufenden Geld unvermeidlich ist, wird erspart, wenn das Geld ruhig in der Bank liegt, und ebenso der Verlust an Zinsen während eines Geld- transports. Diese Vortheile erfahren eine wesentliche Steigerung durch den Umstand, daß, nachdem sich der Giroverkehr einmal eingebürgert hat, die Möglichkeit einer Zurückziehung der sämmtlichen Guthabe» völlig ausgeschlossen ist, weil die Geschäftswelt auch in kritischen Zeiten die Erleichterungen des Giroverkehrs nicht entbehren und deshalb ihre Giroguthaben nicht vollständig abheben kann. In Folge dessen kanu die Bcmk die Giroguthaben benutzen, um kurzfristigen Kredit zu gewähren. Dadurch wird eine weitere sehr bedeutende Ersparnis; von Baargeld herbeigeführt. Die Giroguthaben werden zum Theil den: freien Verkehr im Wege der Kreditgewährung wieder zur Verfügung gestellt, zum Theil werden sie selbst erst im Wege der Kreditgewährung geschaffen. Der Giro- und Abrechnungsverkehr. Der Giroverkehr hat nun zur Voraussetzung, daß der Konteninhaber jederzeit durch baare Abhebung über sein Guthaben verfügen kann. Die Girogelder sind deshalb täglich fällige Verbindlichkeiten und bankpolitisch ähnlich zu behandeln wie die Banknoten. Schon in Folge dieser Gleichartigkeit eignet sich die Pflege des Girogeschäfts in besonderem Maße für Notenbanken. Die Vortheile der Kombination von Notenausgabe und Giroverkehr treten besonders darin in die Erscheinung, daß das den Notenbanken im Wege des Giroverkehrs zufließende Baargeld ihren ungedeckten Notenumlauf verringert. Die Reichsbank wurde bei ihrer Begründung durch verschiedene Umstände auf eine intensive Pflege des Girogeschäfts hingewiesen. Das Bankgesctz schreibt ihr die Aufgabe zu, »die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen«, und dieser Ausgabe konnte sie nicht besser genügen, als indem sie im Wege des Giroverkehrs die Baargeldzahlungen in großein Umfange durch Buchübertragungen ersetzte nnd die müßigen Kafsenvorräthc der einzelnen Geschäfte zu einein großen produktiv verwerthbaren Fonds von Giroguthaben ansammelte. Nach derselben Richtung wurde sie mit beinahe zwingender Kraft geleitet durch den Umstand, daß ihr die der Preußischen Bank überlassenen gerichtlichen Depositengelder entzogen wurden und daß gleichzeitig durch das System der Notensteuer die bisher unbegrenzte Notenausgabe wenigstens indirekt eine Beschränkung erfuhr. Für die dadurch hervorgerufene Verminderung ihrer Betriebsmittel mußte Ersatz geschaffen werden. In dem verzinslichen Depositengeschäft konnte ein Ersatz nicht gesucht werden. Alle Fachleute stimmen darin überein, daß sich verzinsliche Depositen für eine Notenbank uicht eiguen, und deshalb hatte das Bankgesetz § 13 Abs. 7 den Betrag der verzinslichen Depositen auf die Höhe des Grundkapitals und Reservefonds der Bank beschränkt. So wies alles hin auf die Pflege des Giroverkehrs, namentlich der Umstand, daß auch die durch den Giroverkehr zugeführten Baarbeftände als Notendeckung im Sinne des Bankgesetzes anzusehen sind, und daß in Folge dessen jede Erweiterung des Giroverkehrs die für die Notenansgabe gezogene Grenze weiter hinausrncken mußte. Die Neichsbank sah sich, als sie am 1. Januar 1876 ins Leben trat, vor die Nothwendigkeit gestellt, auf dem Gebiete des Giroverkehrs etwas völlig Neues zn schaffen/ denn der Giroverkehr ihrer Vorgängerin, der Preußischen Bank, war nahezu bedeutungslos. Die Leistungen der Preußischen Bank im Giroverkehr gingen über die Vortheile, welche auch die privaten Institute in diesem.Geschäftszweige zu bieten vermochten, nicht hinaus. Ihr Giroverkehr beschränkte sich überdies hauptsächlich auf Berlin/ außerhalb Berlins bestand 1875 nur noch die unbedeutende Giroanstalt in Danzig. 52 Der Giro- und Abrechnungsverkehr, Gleich bei der Umwandlung der Preußischen Bank in die Neichsbank erfuhr der Giroverkehr des neuen Instituts eine beträchtliche Ausdehnung durch die Uebernahme der staatlichen Hamburger Girobank, welche den Giroverkehr als Platzverkehr fast bis zur Vollendung ausgebildet und die Hamburger Verkehrswett zur ausgiebigsten Benutzung der Giroeinrichtungen erzogen hatte. Mit der Hamburger Bank übernahm die Reichsbank — das war eine ausdrücklich gestellte Bedingung — auch deren Giroverkehr, im Wesentlichen in seinen bisherigen Formen, Die Einführung Das wichtigste Mittel zur Belebung dieses Geschäftszweiges lag jedoch auf eiuem er ....entgeltlichen GMct, auf welchem weder die Hamburger Bank noch ein fremdes Bankinstitut zum Iernuvertragniui ^ ^ ^ > im Giroverkehr, Vorbilde dienen konnte. Auch der Hamburger Giroverkehr war lediglich ein Platzverkehr, Was aber demjenigen der Reichsbank zu seiner großen Entfaltung verholfen und ihn auch für das Ausland zu eiuem uachahmenswerthen und vielfach nachgeahmten Muster gemacht hat, das war die Aushebung des trennenden Raumes durch Einsühruug der kostenfreien Giroübertragung von einem Platze auf den andern. Die Neichsbank machte zunächst alle ihre selbständigen Filialen zu Giroanstalten (vergl, Tab. 38), die durch das Mittel der kosteufreien Uebertragungen nach auswärts zu einem geschlossenen System verbunden wurden. Der Giroverkehr wurde dadurch aus einem beschränkten Platzverkehr zu einem das ganze deutsche Wirthschaftsgebiet umfassenden Fernverkehr ausgestaltet. Indem die Reichsbank zu den bereits im Giroverkehr der Preußischen Bank unentgeltlich gebotenen Vortheilen noch denjenigen, im ganzen Gebiete der Reichsbank kostenfrei Zahlungen leisten und empfangen zu können, hinzufügte, wurde der Besitz eines Reichsbank-Girokonto selbst an solchen Orten werthvvll, an denen die Vorbedingung eines nützlichen Platzgiroverkehrs, nämlich hinlängliches zur Kompensation geeignetes Material fehlte. Der im Allgemeinen gebührenpflichtige gewöhnliche Ein- und Auszahlungsverkehr der Bank ist, soweit er sich zwischen Girointeressenten vollzieht, durch die Neuerung unentgeltlich geworden. Das Ueberweisungsgeschäft der Bank hat so in der Form der Giroübertragung von Platz zu Platz eine ungeahnte Ausdehnung erlaugt, und in gleichem Maße hat der Geldverkehr in Deutschland an Leichtigkeit gewonnen. Durch die immer weitere Ausbreitung dieses Girosystems wurde die allmähliche Hinüber- führuug, wenn nicht des gesammten deutschen Zahlungsprozesses, so doch desjenigen des mittleren und großen Handelsbetriebes in die Formen des Giroverkehrs in die Wege geleitet. Selbst für diejenigen Banken, welche ihrerseits das Girogeschäft mit besonderem Kundenkreise pflegen, ist sür ihren gegenseitigen Verkehr der Giroverkehr der Reichsbank, dessen Vortheile sie ihren Kunden vermitteln, unentbehrlich geworden. Die Buchungen bei der Reichsbank stellen aus diese Weise die Resultate eincs reich Der Giro- und Abrechnungsverkehr. 53 gegliederten Zahlungsverkehrs dar, und die Reichsbank selbst erscheint als ein großes, das gesammte Reich umfasseudes Verrechnung-Institut. Mit den vorbereitenden Arbeiten zu der Organisation begann das Hauptbank- Die Org.nns.iiil.'» Direktorium in Berlin gleich nach Erlaß des Bankgesetzes. Sie wurden beschleunigt, ^ Girovni.l» ' nachdem der preußische Staat am 1. Februar 1876 vou dem ihm nach § 12 des Vertrags vom 17/18. Mai 1875 (vergl, Anl. 5) zustehenden Rechte der Kündigung der gerichtlichen Depositen Gebrauch gemacht hatte. Die Einrichtung des reorganisirten Giroverkehrs ist in ihren wesentlichen Zügen die folgende: Die Grundlage bildet die zum Zeichen des Vertragsabschlusses erforderliche Vollziehung der gedruckten »Bestimmungen für den Giroverkehr der Neichsbank« durch deu Konteninhaber. Die Eröffnung des Konto erfolgt durch Einlage eines Baarbetrags als »Guthaben«. Dieses erfährt einen Zuwachs durch baare Einzahlungen, durch Uebertragung von anderen Girokonten und durch Verrechnuug zwischen der Bank und dem Konteninhaber (Gutschrift von diskontirten Wechseln, gewährten Lombarddarlehnenzc.). Die Verfügung über das Guthaben findet statt durch baare Abhebung, Uebertragung auf andere Girokonten und durch Verrechnung zwischen der Bank und dem Konteninhaber (Belastung der vom Konteninhaber bei der Bank zahlbar gestellten Wechsel, fälliger Lombarddarlehne?c.). Für die Uebertragungen von Konto zu Konto wurde der rothe Check eingeführt, der die eigentliche Giroanweisung darstellt. Zur Abhebung von Baargeld aus einem Guthabeil uud zur Verrechnung mit der Bank dienen die weißen Checks. Der rothe Check lautet auf deu Namen uud kauu nicht auf Dritte übertragen werden. Der weiße Check dagegen wird auf den Nameu mit dem Zusätze »oder Ueberbriuger« gestellt. Für die Zahlungsleistung im Fernverkehr kommt praktisch fast nur der rothe Check, also die Uebertraguug von Konto zu Konto, in Betracht, da die Baarzahluug aus eiuem Guthaben auf Grund eines weißen Checks an einem andern Platze nur gegeu Entrichtung einer Gebühr und erst dann erfolgen kann, wenn das Vorhandensein des Guthabens bei der das Konto führenden Zweiganstalt festgestellt ist. Die Giroeinrichtung der Reichsbauk ist allen Klassen der Bevölkerung zugänglich, ebenso wie Anstalten uud Behörden. Die Bank eröffnet jedem ein Konto, welcher das für den Giroverkehr nöthige Vertrauen genießt. Sie erwartet, daß der Inhaber ein der Mühewaltung entsprechendes Guthaben hält. Ein bestimmter Maßstab hierfür ist zwar nicht gegeben, die Höhe der Guthaben läßt sich vielmehr erst bestimmen nach Art und Umfang, in welchem der Konteninhaber die Dienste der Bank in Anspruch nimmt. Indessen wird die Eröffnung von Girokonten für Kaufleute vou 5.1 Der Giro- und Abrechnungsverkehr. Der Ausbau des Giroverkehrs. Die Einzcihlnmien von Nichtkonten- iuhaber». einer vorherigen Verständigung über die Höhe des der Bank in der Regel zu belassenden Mindestguthabens abhängig gemacht, welches an kleineren Orten nicht unter t l)l)0 Mark herabsinken, an größeren Handelsplätzen aber mehrere Tausend Mark betrage» soll. Steigen die Umsätze auf dem Konto über das entsprechende und erwartete Maß hinaus, und findet die Bank sich auch anderweitig nicht ausreichend eutschädigt, so kann sie den Konteninhaber anhalten, sein Guthaben entsprechend zu ver- stärkeu. Die Bank kann ein Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, wozu hauptsächlich eine mißbräuchliche Benutzung desselben führen kann. Am 10. April 1876 konnte der Giroverkehr auf der neuen Grundlage in Berlin und bei sämmtlichen selbständigen Bankanstalten eröffnet werden. Der neue Geschäftszweig begann sogleich mit einem ausgedehnten Kreise von Interessenten. Die Mittel, welche der Bank aus seiuer Pflege zuflössen, erhöhten sich in rascher Folge. Die Giro- guthaben hatte«, soweit sie sich aus Privatguthaben zusammensetzten, am 1. Januar 1876, uach Uebernahme der großen Bestände der Hamburger Girobank, den Betrag von 16 Millionen Mark um Weniges überstiegen, betrugen aber schon am 31. Mai, kaum zwei Monate uach der allgemeinen Einführung des Verkehrs, über 94,5 Millionen Mark. Die neuen Einrichtungen haben sich auch in der Folge im Großen und Ganzen als zweckmäßig erwiesen und erfuhren nur eiumal bei der Einrichtung der Abrechnungsstellen (vergl. S. 69 ff.) eine erheblichere Aenderung. Zum allmählichen Ausbau des Systems, zur immer weiteren Ausdehnung und Erleichterung des Verkehrs sowohl der Bank mit ihren Kunden, wie zwischen diesen selbst und sogar mit Dritten, hat die Bank eine Reihe wichtiger Maßnahmen getroffen. Dahin gehört die Einführung der Giroeinzahlungen von Nichtkonten- inhaliern, ferner die Uebernahme des Wechselinkassos für ihre Girokunden, sowie die Einführung eines gewissen Domizilirungszwanges und endlich die schrittweise immer weiter entwickelte Ausdehnung des Giroverkehrs auf die Reichs banknebe »stellen. Schon im Jahre 1876 erweiterte die Bank den Umkreis ihres Geschäfts dahin, daß sie Jedermann gestattete, bei allen am Giroverkehr betheiligten Bankanstalten für Rechuung auswärtiger Girokunden unentgeltlich Einzahlungen in jedem Betrage zu bewerkstelligen. Die Auuahme dieser »Einzahlungen von Nichtkvnteninhabern» bildete eine nothwendige Ergänzung der Giroorganisation, falls die Giroübertragung der Reichsbank in weitestem Maß an die Stelle der veralteten Zahlungsvermittelung durch gebührenpflichtige Bankanweisungen treten sollte. In der Jedermann gewährten Vergünstigung der unentgeltlichen Ueberweisung nach außerhalb hatte die Reichsbank den Nichtkonteninhabern einen Theil der den Girointeressenteu zustehenden Vortheile eingeräumt. Der Giro- und Abrechnungsverkehr. .'^ Die Einrichtung wurde rasch beliebt, wie sich darin zeigt, daß die Einzahlungen von Nicht- konteninhabern (vergl. Tab. 35), welche im Jahre 1876 nur 133,9 Millionen Mark betragen hatten, sich bis zum Jahre 1882 bereits auf 1 317 Millionen Mark, das sind reichlich 25 Prozent der in diesem Jahre durch rothe Checks nach auswärts übcr- wiesenen Summen, gesteigert hatten. In der Zunahme dieser Einzahlungen aber lag ein der Gesammtentwickelung des Giroverkehrs hinderliches Moment. Da sich der am meisten ins Auge springende Vortheil der Girokunden, unentgeltlich nach auswärts Zahlungen leisten zu können, in der kostenfreien Ueberweisung der Nichtkonteninhaber ohne den Zwang der Festlegung eines gewissen Kapitals ebenso gut darbot, so wurden zahlreiche Interessenteil vom Beitritte zum eigentlichen Giroverkehr abgehalten. Das Publikum beachtete hier nur den am nächsten liegenden Vortheil und bedachte nicht, daß die Wirksamkeit dieses Verkehrs nicht nur von der Bereitwilligkeit größerer Kreise abhängt, Girozahlungen zu machen, sondern auch davon, daß genügend Konten Vorhände» sind, auf die diese Einzahlungen gemacht werden können. Nur der Verkehr der Girokonteninhaber untereinander kann als eigentlicher Giroverkehr angesehen werden, auch kann die Bank nur in den unverzinslichen Guthaben das Entgelt für ihre Bemühungen finden. An mehr wie einem Platz war aber die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Einzahlungen von Nichtkonteninhaber» im Verhältniß zu der Zahl der Girokunden einen übermäßigen Umfang angenommen hatten. Darum beschloß die Bank, die Unentgelt- lichkcit dieser Einzahlungen aufzuheben und dadurch die hauptsächlichste» Interessenten dieses Verkehrs in den eigentliche» Giroverkehr hinüberzuziehen. So sehr die Baut Werth darauf legen muß, an dem Prinzip der unentgeltlichen Uebertragungen im Giroverkehr festzuhalten, so kam doch hier die Erwägung in Betracht, daß bei der Annahme dieser Einzahlungeil Personen ein Dienst erwiesen wird, welche an den Giroverkehr überhaupt nicht angeschlossen sind. Allerdings befinden sich unter diesen Einzahlern manche, die Inhaber eines Girokontos an einem anderen Orte sind und nun selbst oder durch ihre Geschäftsreisende» die durch die Reichsbank gebote»e günstige Zahlungsweisc zu Ablieferuuge» a» ihre eigene Firma benutze». Zuweilen geschieht diese Benutzung auch hauptsächlich im Interesse des Empfängers, welchem sonst die Kosten der Uebermittcluilg obliegen würden. Im allgemeinen steht jedoch die Erhebung einer Gebühr auf Einzahlungen von Nichtkonteninhabern nicht im Widerspruch zum Prinzip der Unentgeltlichst im Giroverkehr und rechtfertigt sich zudem durch die der Baut entstehenden Auslagen für die Avisirung und Lieferung der Formulare. Die am 1. Juli 1884 eingeführte Gebühr ist, als sich die beabsichtigte Wirkuug — Anreiz zum Anschluß an den Giroverkehr — nnr langsam äußerte, wiederholt Der Giro- und Abrechnungsverkehr. erhöht worden/ sie beträgt jetzt vom Tausend, mindestens jedoch 30 Pf. auf die einzelne Einzahlung. Immerhin stellt sich diese Art der Zahlung noch billiger als die umständliche und unwirthschaftlichc Baarseudung per Post durch Geldbricf/ auch die Postanweisung, die überdies nur in mäßigen Beträgen möglich ist, stellt sich nur bei ganz kleinen Summen billiger, also auf einein Gebiet, auf dem die Reichsbank mit der Post überhaupt nicht in Wettbewerb treten will. Die Wirkung der erhöhten Gebühr äußerte sich darin, daß die von Nichtkonreninhabern eingezahlten Summen sich in den beiden Iahren 1884 und 1885 nicht wie seither weiter gesteigert, sondern um mehr als 200 Millionen Mark verringert haben, während allerdings die Stückzahl der Einzahlungen noch einen bescheidenen Zuwachs zu verzeichnen hatte/ daneben ging eine gewaltige Steigerung der Uebertragungen nach auswärts von Konto zu Konto und eine beträchtliche Vermehrung der Zahl der Konteninhaber einher. Die Neichsbank hat mithin ihren Zweck erreicht, die Einzahler der großen Beträge wurden Girokunden und überwiesen jetzt auf Grund rother Checks, während sich freilich die kleinen Einzahler weiter vermehrten. Seit 1886 haben die Einzahlnngen der Nichtkonteninhaber nach Stückzahl und Betrag wieder ununterbrochen zugenommen. Von 389 442 Stück im Gesammtbetrage von 1 104,-i Millionen Mark im Jahre 1885 sind sie bis 1897 auf 733 805 Stück im Betrage von 3 047,i Millionen Mark gestiegen. Diese Zunahme ist freilich nicht ausschließlich durch die privaten Einzahler herbeigeführt worden, sondern zum Theil auch durch die staatlichen Kassen in der Provinz, welche ihre entbehrlichen Bestände aus diesem Wege den ihnen übergeordneten, namentlich aber den zentralen Kassen in Berlin zuführten. Dies zeigt sich darin, daß im Jahre 1898, nachdem der Anschluß ganzer Systeme von staatlichen Kassen an den Giroverkehr erfolgt war (vergl. S. 61 und 187ff.), die Einzahlungen von Nichtkonteninhaber» auf 2 777,9 Millionen Mark zurückgingen und daß der Rückgang im Jahre 1900 sich weiter auf 1 545,9 Millionen Mark fortsetzte. Der Giro-Inkass» Gleich der Einrichtung der Einzahlung von Nichtkonteninhabern, hatte auch die kostenfreie Einziehung von Wechseln, Checks, Anweisungen u. am Platze für Rechnung der Girokunden (Giroeinzugswechsel, vergl. Tab. 56) der Hauptsache nach eine Erleichterung des Zahlungsverkehrs zum Zweck. Bald nach der Reorganisation des Giroverkehrs wurden jedoch Klagen über die mißbräuchliche Ausnützung dieser Einrichtung laut. Es wurden der Reichsbank große Mengen kleiner und kleinster Wechsel als Girocinzugswechsel übergeben, deren Verbundene für die Reichsbank meist nur von geringem Interesse waren, und deren Einziehung eine unverhältnißmäßig große Mühewaltung verursachte. Zudem wurde ein erheblicher Prozentsatz dieser kleinen Wechsel bei der Präsentation nicht sofort eingelöst und mußte den Einreichern zurückgegeben werden. In diesem Punkte konnte eine Restriktion Platz greifen, ohne daß dadurch der Grund- Der Giro- und Abrechnungsverkehr. 5.7 satz der Unentgeltlichkeit im Giroverkehr verletzt worden wäre. Wie bei der Oesterreichisch-ungarischen Bank wurde daher im Jahre 1888 eine Gebühr (von je 20 Pf.) aus diejenigen Giroeinzugswechsel gelegt, welche dem Einlieferer als unbezahlt zurückgegeben werdeil müssen. Die Wirkung der Maßregel äußerte sich in dem starken Rückgange der eingelieferten Giroeinzugswechsel, von 713 108 Stück im Jahre 1887 auf 335 299 Stück im Jahre 1889. Da es sich hier in der Hauptsache nur um kleine Wechsel handelte, ist der Rückgang der Stückzahl auf den Gesmnmtbetrag der eingelieferten Girocinzugswechsel ohne jeden Einfluß geblieben. Die Summen bezifferten sich im Jahre 1887 auf 859,s Millionen Mark, im Jahre 1889 aber auf 882,7 Milliouen Mark. Seitdem ist das Geschäft in Giroeinzugswechseln ziemlich stabil. Die Wechseldomizilirung bei der Preußischen Bank seitens ihrer Girokonten- inhaber konnte, schon wegen der geringen Entwickelung ihres Giroverkehrs überhaupt, eine größere Bedeutung nicht erlangen. Die Reichsbank hat sich auch dieses Zweiges mit Energie angenommen. Sie stellte gleich von vornherein bei Eröffnung eines Girokonto allgemein die Bedingung, daß der Konteninhaber die Wechsel, aus denen er zu einer Zahlung verbunden ist, also seine Accepte, bei der Reichsbank zahlbar zu stellen habe, so daß bei Verfall die Einlösung auf Grund einer einfachen Anweisung durch Verrechnung gegen das Giroguthaben erfolgen konnte. Im Jahre 1888 wurde den Konteninhabern gestattet, außer ihren Accepten auch die bei ihnen domizilirten Wechsel zu Lasten ihres Konto bei der Reichsbank einlösen zn lassen. Andererseits wurde die Domizilirungspflicht für Accepte an Plätzen mit Abrechnungsstellen dahin gemildert, daß hier die Reichsbank die Domizilirung außer bei sich selbst auch bei denjenigen anderen Bankhäusern zuließ, welche mit ihr in täglicher Abrechnung stehen. Da die Bank selbst stets einen großen Theil aller fälligen Wechsel in Händen hat, so wird ihr wie dem betheiligten Publikum durch Wegfall der Präsentation und baarcu Zahlung der Geschäftsgang erleichtert. Diese Erleichterung tritt aber auch baun ein, wenn der bei ihr d'omizilirte Wechsel sich im Besitze eines Dritten befindet/ denn dieser Dritte ist fast immer ein Bankier, der selbst täglich mit der Bank im Girowege Geschäfte zu erledigen hat. Hier wird zwar die Präsentation nicht erspart, wohl aber wieder die Baarzahlung, indem in den weitaus meisten Fällen der Wechsel dem Vorzeiger einfach auf Girokonto gutgeschrieben werden kann. Damit gelingt es der Bank, diesen Theil des Zahlungsverkehrs bei sich zu konzentriren nnd den Betrag des jeweils — immer doch in letzter Linie von ihr selbst — in Umlauf zu setzenden baaren Geldes erheblich zu vermindern. Die wesentlichste Maßregel zur weiteren Ausgestaltung des Giroverkehrs nnd zu seiner Verknüpfung mit den übrigen Geschäftszweigen der Bank war die im Februar 1883 Der Dvmizilzwmig für Accepte von Girokundcn. Ocr Verrechnung?' ;w>i»>i. 58 Der Giro- und Abrechnungsverkehr. Weitere Bestimmungen zur Erleichterung der privaten Kassen- führung. getroffene Bestimmung, derzufolge alle Zahlungen, welche ein Girokunde auf Grund irgend eines Geschäfts vou der Bank zu empfangen hat, nicht mehr unmittelbar in baar zu leisten, sondern dem Konto gut zu schreiben sind. Es handelt sich dabei nicht blos um Forderungen aus bei der Bank zahlbaren Wechseln und Checks, sondern auch um die Valuta der bei ihr diskontirten, sowie der ihr zur Einziehung übergebenen Wechsel und der von ihr ertheilten Lombarddarlehne. Ueber diese Beträge kann der Konteninhaber jetzt nur noch auf dem Wege des Giroverkehrs verfügen. Die Maßregel lag im Interesse der Bank wie des Publikums. Alle Zahlungen der Bank an den Konteninhaber konzentriren sich jetzt auf dessen Girokonto, da sie nunmehr nur noch auf Gruud vou weißen Checks baare Gelder an ihn hergiebt. Damit ist ein wirksames Mittel gegen Betrügereien, Fälschung?» und dergl. gegeben. Seit Einführung dieser Bestimmung hält die Reichsbank strenger darauf, daß die Girokunden die Vorschrift, ihre Accepte bei der Bank zahlbar zu stellen, innehalten. Ferner werden seit jener Zeit Firmen n. s. w., welche mit der Reichsbank einen Diskontverkehr zu uuterhalten wünschen, aufgefordert, sich ein Girokonto eröffnen zu lassen. Das Bestreben, immer mehr Zweige der privaten Kassenführung in den Giroverkehr aufzunehmen, hat zu einer Reihe weiterer Maßregeln Veranlassung gegeben. An einer Anzahl von Plätzen wurde im Jahre 1887 mit der PostVerwaltung eine Vereinbarung getroffen, welche jetzt alle mit Giroverkehr ausgestattete Bcmkaustalten umfaßt uud derzufolge Postanweisuugen an Girointeressenten auf Wuusch auf ihr Girokonto eingezahlt werden, während andererseits die Girokunden den Betrag der bei den Postämtern eingelieferten Postanweisungen in Checks aus die Reichsbauk entrichten dürfen (vergl. Tab. 73). Im Jahre 1900 haben die Gutschriften von auszuzahlenden Postanweisungsbeträgen 1 252 Millionen Mark, die mittelst Checks eingezahlten Postanweisungsbeträge dagegen nur die Summe von 119 Millionen Mark erreicht. In ähnlicher Weise erfolgt seit 1885 bezw. 1892 die Auszahlung der Schuld buch zinsen der preußischen Staatsschuldenverwaltung und der Neichsschuldeu- verwaltung nach Wunsch der Empfänger auf dein Wege des Giroverkehrs (vergl. Tab. 71 und 72)/ ebenso seit 188-1 die Auszahlung der Zinsen von Werthpapieren, die bei der Reichsbauk deponirt sind. Auch hier ist die Bedeutung der Giroübcrtragung von Jahr zu Jahr gestiegen j im Jahre 1886 entfielen von den durch die Bankanstalten an die Deponenten geleisteten Zins- und Dividendenzahlungen der Stückzahl uach 80,ü Prozent auf die Barzahlungen uud 19,s Prozent auf die Giroübertragungen/ im Jahre 1900 hatte sich dies Verhältniß auf 65,9 bezw. 34,i Prozent verschoben. Der Giro< und Abrechnungsverkehr. 59 Der Giroverkehr der Neichsbank war zunächst ausschließlich auf die selbständigen Bauk- Die territoriale anstalten, die Reichsbankhauptstellen und Neichsbankstellen, beschränkt. Die allgemeine ''^.^"^'.^.z^ Einbeziehung der Nebenstellen in den Giroverkehr (vergl. Tab. ^8) war zwar von (Einbeziehung der Anfang an ins Auge gefaßt, zunächst jedoch praktisch noch nicht durchführbar. Einmal Unteranstalten), bot die Kontrolle über die großen Kassenbestände, wie sie der Giroverkehr bedingt, bei den Nebenstellen gewisse Schwierigkeiten. Dazu kam, daß um die Mitte der siebziger Jahre die Verwaltung der Unteranstalten noch ausschließlich Agenten anvertraut war, die meist anderen Bernfsklassen entnommen wurden und ihre Stellung mehr als ein bloßes Nebenamt ausfaßten, ihre Remuneration aber in der Hauptsache iu Antheilen am Gewinne der von ihnen vermittelten Aktivgeschäfte empfingen. Diesen durfte aber ohne eine anderweite Regelung ihrer Bezüge die mit dem Giroverkehr verbundene Arbeitslast nicht aufgebürdet werden, denn der Giroverkehr wirft als Passivgeschäft keine sichtbaren Gewinne ab, an denen die Agenten hätten betheiligt werden können. Die »Geschäftsanweisung für den Giroverkehr« vom 25. Februar auf Grund deren das Girosystem der Reichsbank ins Leben trat, enthielt deshalb noch keine Bestimmungen über den Giroverkehr der Nebenstellen. Die Einbeziehuug der Nebenstellen war vielmehr das Ergebniß einer allmählichen Entwickelung, die hauptsächlich dadurch ermöglicht und gefördert wurde, daß die Organisation und das Wesen der Unteranstalten im Laufe der Zeit eine vollständige Umwandlung erfahren hat. Aus kleinen Agenturen sind von geschulten Beamten verwaltete Verkehrsstellcn geworden, bei denen zur Bewältigung der Arbeit die Krast eines Einzelnen häufig uicht mehr ausreicht. Die erste allgemeine Anordnung, welche die Neichsbank im Interesse des Giroverkehrs an Plätzen mit Unteranstalten traf, gestattet den daselbst wohnenden Giroknnden, sich zu baaren Abhebungen aus ihrem Guthaben bei der vorgesetzten Reichsbankstelle der kostenfreien Vermitteluug der Nebenstelle zu bedienen. Freilich war auch dieses Verfahren noch recht schwerfällig. Bedeutsamer war die bald darauf den Nebenstellen ertheilte Befugniß zur An- uahme der Einzahluugen von Nichtkonteninhabern. Für die Firmen am Sitze einer Unteranstalt war dieses Recht, solange der Besitz eines Girokontos für sie mit soviel Umständlichkeiten verknüpft war, besonders werthvoll. Für die daselbst wohnenden Girokunden aber, schloß diese Maßnahme zugleich das wichtige Recht iu sich, auf das eigeue bei der vorgesetzten Bankanstalt geführte Konto am Wohnort Einzahlungen leisten zu können. Der entscheidende Schritt war jedoch die Verlegung der Kontoführung au die Nebenstelle selbst. Erst mit der Möglichkeit, die Girveinrichtungen der Neichsbank direkt, ohne Vermittelung der Post, benutzen zu können, erlangten diese für die Girokunden Der Giro- und Abrechnungsverkehr. ihre volle Bedeutung. Der Kontrolle halber werden allerdings die bei der Nebenstelle errichteten Konten bei der vorgesetzten Bankanstalt noch einmal geführt. Das Konto, wie es hier geführt wird, ist für das Verhältniß der Reichsbank zum Girvkunden rechtlich das maßgebende, und der Letztere ist verpflichtet, die vorgesetzte Bankanstalt von seinen Giroeinzahlungen bei der Nebenstelle in Kenntniß zu setzen. Auch die Ueber- tragungen von der Nebenstelle und an dieselbe erfolgten vorläufig noch durch Vermittelung der vorgesetzten Bankanstalt. In dieser Gestalt war der Giroverkehr bei einigen württembergischen Nebenstellen bereits im Jahre 1876 versuchsweise eingeführt worden. Mißftände hatten sich nicht ergeben, und so ist die provisorische Einrichtung, deren Nützlichkeit offenkundig war, bald auf andere Unteranstalten ausgedehnt worden. Die weiteren Fortschritte sind mit der Erweiterung der Befugnisse der Nebenstellen im Uebertraguugsverkehr nach auswärts in den Iahren 1883 und 1888 erfolgt. Im Jahre 1883 sind die selbständigen Bankanstalten, im Jahre 1888 auch die Nebenstellen angewiesen worden, die Uebertraguugeu auf Nebenstellen nicht mehr der vorgesetzten Bankstelle, sondern direkt der empfangenden Unteranstalt zu avisiren. Im Hinblick auf das Anschwellen der Barbestände durch die großen Einzahlungeu und mit Rücksicht auf die Arbeitslast des Avisirens konnte diese Befngniß indessen bei Nebenstellen, die von einem Beamten verwaltet werden, über gewisse Schranken nicht ausgedehnt werden (»beschränkter Giroverkehr«). Die von zwei Beamten verwalteten Nebenstellen dagegen sind hierin meistens mit unbeschränkter Vollmacht ausgestattet (»erweiterter Giroverkehr«). Mit dem inneren Ausbau des Giroverkehrs ging die Ausdehnung dieses Geschäftszweiges auf immer zahlreichere Unteranstalten Hand in Hand. Von den 330 Jweiganstalten der Neichsbank sind hente nur noch die wenigen Nebenstellen und Waarendepots, welche Kasseneinrichtungen nicht besitzen, von dem Giroverkehr ausgeschlossen. Dabei liegt der Schwerpunkt des Geschäfts bei den Nebenstellen fast überall im Giroverkehr. Vermöge dieses Geschäftszweiges ist die Niederlassung der Neichsbank an Orten möglich geworden, an welchen für die Pflege des Diskont- und Lombardgeschästs allein ein genügendes Feld nicht hätte gefuudeu werden können. Während so auf der einen Seite die große Ausdehnung des Filialnetzes, in welcher die Neichsbank alle anderen Zentralbanken übertrifft, zu einem guten Theil auf der Einrichtung des Giroverkehrs beruht, hat andererseits der Giroverkehr selbst durch die fortgesetzte Erweiterung des Filialnetzes erst seine volle Bedeutung für den deutschen Zahluugsverkehr erlangt. Ganz Deutschland ist durch den Giroverkehr in Verbindung mit der großen Zahl und der allgemeinen Verbreitung der Zweiganstalten der Reichsbank gewissermaßen zu einem einheitlichen Bankplatze geworden. Der Giro- und Abrechnungsverkehr. '!> Es ist bereits bemerkt, daß die Vortheile der Zahlungserleichterung, welche sich über das ganze Reichsgebiet erstrecken, allen Berufszweigen zugänglich sind. Wie aber bei der territorialen Ausdehnung der Giroverkehr den günstigsten Boden gefunden hat in den großen Verkehrsmittelpunkten, so haben sich diejenigen Bcrufszweige, welche ihrer Natur nach einen lebhafteren Zahlungsverkehr bedingen, am meisten die Vortheile des Giroverkehrs zu Nutze machen können. In erster Linie stehen hier die Banken, deren Geschäftsbetrieb ja zu einem großen Theil im Handel mit Geld und Geldforderungen, im Empfangen und Leisten von Zahlungen besteht. Es folgt der übrige Handel, dann Industrie und Gewerbe und schließlich die Landwirthschaft. Eine am 7. Mai 1900 vorgenommene Feststellung (vergl. Tab. 40) hat iu dieser Beziehung Folgendes ergeben: Von den 13 689 privaten Girokonten mit einem Guthaben im Gesammtbctrage von 240 Millionen Mark entfielen auf den Handel, das Bank-, Transport- und Versicherungswesen allein 7 368 Konten mit insgesammt 179 Millionen Mark, das sind 53,8 Prozent aller Girokonten von Privaten und 74,K Prozent ihrer Guthabensumme. Auf die Banken allein kommen dabei Guthaben in der Höhe von 142 Millionen Mark. Der Antheil von Industrie und Gewerbe ist schon bedeutend geringer, und zwar weniger nach der Zahl der Konten, als nach der Höhe der Guthaben. Mit 51,? Millionen Mark betrugen letztere aber immer noch 21,s Prozent der Privatguthaben/ die Zahl der Konten war 5 189, also 37,s Prozent. Die Landwirthschast und deren Nebengcwerbe hat nur 183, also nur 1,z Prozent aller Girokonten aufzuweisen, die Guthaben betrugen mit 923 000 Mark sogar nicht einmal ^ Prozent sämmtlicher Privatguthaben. Die durchschnittliche Höhe eines Konto stellte sich beim Handel:c. auf 24 297 Mark, bei den Banken .allein auf 57 541 Mark, bei Industrie und Gewerbe auf 9 955 Mark, bei der Landwirthschaft auf 5 046 Mark. Eine gleiche, Eude 1898 angestellte Untersuchung hatte in der Gliederung nach dem Beruse der Konteninhaber zu ganz ähnlichen Ergebnissen geführt. Lange Zeit war der Giroverkehr der Reichsbank in der Hauptsache auf die Geschäftswelt beschränkt/ die Behörden befreundeten sich mit ihm im Allgemeinen nur langsam. Nur die Reichspostverwaltung machte von der Giroeinrichtnng der Bank in ausgedehntem Maße Gebrauch (seit 1879) (vergl. S. 186). Eine energischere Zusammenfassung staatlicher Gelder in den Händen der Bank ist erst in den letzten Iahren (vou 1896 an) durch den Anschluß ganzer Gruppen staatlicher Kassen des Reichs, Preußens und Badens an den allgemeinen Giroverkehr der Bank erfolgt (vergl. S. 187 ff.). Durch die planmäßig durchgeführte Organisation des Giroverkehrs ist es der Reichsbank gelungen, diesen Geschäftszweig zu großer Entfaltuug zu bringen (vergl. Tab. 34, 38). Die Umsätze im Giroverkehr, welche im Jahre 1875 bei der Preußischen Bank nur Der Antheil der verschiedenen Bcrufs- zweigemidVchördcn am Giroverkehr. Die Geseunmtent- wickelung des Giroverkehrs. Der Giro- und Abrechnungsverkehr. 834 Millionen Mark, bei der Hamburger Bank 2 658 Millionen Mark betragen hatten, haben sich im ersten Jahre des Bestehens der Reichsbank auf 16,? Milliarden Mark und bis zum Jahre 1900 auf 164 Milliarden Mark gehoben. Die Zahl der Konten, welche die Neichsbank von den genannten Instituten übernommen hatte, betrug insgesammt nicht viel mehr als 700. Sie steigerte sich noch im Jahre 1876 auf 3 245 und bis zum Ende des Jahres 1900 auf 15 847. Die aufsteigende Entwickelung vollzog sich indessen nicht ununterbrochen. Nachdem die Zahl der Theilnehmer schon seit Ende der siebziger Jahre nahezu stabil geblieben war, trat im Jahre 1882 sowohl in den Umsätzen wie in den Guthaben ein Rückgang ein, der um so bemerkenswerther ist, als gerade in diesem Jahre die Geschäftsthätigkeit eine ungewöhnlich starke war. Seitdem ist nur noch im Jahre 1892 eine vorübergehende Abnahme der Umsätze eingetreten, offenbar im Zusammenhange mit der wirthschaftlichen Depression dieses Jahres. Wenn man im großen Ganzen den Gang des wirthschaftlichen Lebens mit der Entwickelung des Giroverkehrs vergleicht, so ist ein Zusammenhang allerdings nicht immer deutlich festzustellen. Die ziffermäßige Entwickelung des Giroverkehrs war bis jetzt noch überwiegend durch den fortschreitenden Ausbau des Systems, in letzter Zeit namentlich durch seine Ausdehnung auf immer weitere Plätze und die Einbeziehung von Staatskassen in den Giroverkehr bedingt, und gegenüber diesen Faktoren kam die wirthschaftliche Entwickelung nicht zu einem ausschlaggebenden Einflüsse. Die Entwickelung Die obeu mitgetheilte« Zahlen geben einen Begriff von der Entfaltung des der einzelnen Zweige gesamten Giroverkehrs. des Giroverkehrs. Die hierbei erkennbare Zuuahme findet sich aber auch in allen einzelnen Zweigen dieser Einrichtung, freilich in verschiedenem Maße. Die Ein- und Auszahlungen in Baargeld weisen eine langsamere und geringere Zunahme auf als die Verrechnungen und Ueberschreibungen, bei welchen Baargeld erspart wird (vergl. Tab. 34). Der prozentuale Autheil der Baarzahlungen an den Gesammtumsätzen geht kontinuirlich zurück/ er betrug noch im Jahre 1886 28/2 Prozent, 1900 dagegen nur mehr 16,8 Prozent. In Folge von Aenderungen in der Buchung (vergl. Anm. 2 auf Tab. 32) sind nur die Jahre innerhalb der drei Perioden 1876—1885, 1886—1892, 1893—1900 miteinander vergleichbar/ aber innerhalb eines jeden dieser Abschnitte ist der prozentuale Antheil der Baarzahlungen an den Gesammtumsätzen zurückgegangen, und zwar von 39,s Prozent im Jahre 1876 auf 35,9 Prozent im Jahre 1885, von 28,2 Prozent im Jahre 1886 auf 27 Prozent im Jahre 1892 und von 19,4 Prozent im Jahre 1893 Der Giro- und Abrechnungsverkehr. 63 auf 16,8 Prozent im Jahre 1900 (vergl. Tab. 34). Die Ersparung von Baargeld im gesammten Giroverkehr hat mithin erhebliche Fortschritte geinacht. Die als Uebertragungen im Fernverkehr vereinnahmten Summen haben sich in starker Progression und sast ununterbrochen vermehrt von 2 Milliarden Mark im Jahre 1876 auf 25,9 Milliarden Mark im Jahre 1900 (vergl. Tab. 32). Der prozentuale Antheil der Fernübertragungen an den Gesammtnmsätzen hat im Jahre 1881 mit 32,i Prozent seinen Höhepunkt erreicht und hat, nachdem er zeitweise bis auf 26,i Prozent herabgegangen war (1891), im Jahre 1900 30,? Prozent betragen (vergl. Tab. 34). Hier zeigen mithin die ersten Jahre des reorganisirten Giroverkehrs die relativ stärkste Entwicklung. Die Erklärung dafür ist, daß bei den Fernübertragungen die Vortheile des Giroverkehrs in der Ersparniß von Porto und Zinsen klarer hervortreten als bei den Platzübertragungen, bei welchen sie hauptsächlich in einer ziffernmäßig kaum auszudrückenden Arbeitsersparniß beruhen. Die Erkenntniß der Vortheile des Platzverkehrs ist jedoch allmählich gleichfalls in immer weitere Kreise gedrungen. Gerade in den letzten Iahren haben die Platzübertragungen die stärkste Zunahme aufzuweisen. Von 1893 bis 1900^) sind die im Platzverkehr vereinnahmten Beträge von 10,4 aus 24,2 Milliarden Mark gestiegen (vergl. Tab. 32)/ der Antheil der Platzübertragungen an den Gesammtumsätzen hat sich in der gleichen Zeit von 25,z auf 29,s Prozent gehoben (vergl. Tab. 34). Ein vollkommenes Bild der Entwickelung ergiebt sich jedoch erst dann, wenn man etwas tiefer in ihre Einzelheiten eindringt. Der Boden für den Platzgiroverkehr ist um so günstiger, je größer der lokale Zahlungsverkehr ist uud je mehr sich der ge- sammte Geldverkehr eines größeren Gebietes in einem gemeinschaftlichen Mittelpunkt konzentrirt. Je mehr diese Bedingungen gegeben sind, desto stärker können sich die Platzübertragungen im Verhältniß zu den Uebertragungen im Fernverkehr entwickeln. Die Voraussetzungen für einen großen Platzverkehr waren von Anfang an am meisten vorhanden in denjenigen Bankplätzen, an denen die Reichsbank in den achtziger Iahren, gerade wegen der Fülle des dort vorhandenen Kompensationsmaterials, Abrechnungsstellen errichtete (vergl. S. 69 ff.). Wenn man diese Plätze den übrigen Bankanstalten gegenüberstellt (vergl. Tab. 37), so ergiebt sich folgendes Bild: Bei den zehn Plätzen mit Abrechnungsverkehr kamen auf die Platzübertragungen im Jahre 1893 31 Prozent, 1900 35,? Prozent der Gesammtumsätze, auf die Uebertragungen von uud uach auswärts 22,9 bezw. 25,6 Prozent. Umgekehrt stellt sich das Verhältniß bei den übrigen Bankanstalten. Hier haben wir in den beiden bezeichneten Die örtlichen Verschiedenheiten der Entwickelung. ') Nur die seit 1893 angestellten Vergleichungen geben ein treffendes Bild, da die Buchung der Plcchüber- tragurigen vorher nach andere» Grundsätzen bewirkt wurde. Der Giro, und Abrechnungsverkehr. fahren einen Prozentsatz von I I bezw. 18,i Prozent für Platzübertragungcn, während auf die Fernübertraguugen 36,6 bezw. 49, > Prozent entfallen. Der Unterschied ist augenfällig/ aber gleichzeitig ergiebt sich, weun man bei beiden Gruppen von Bankanstalten die Jahre 1893 und 1999 vergleicht'), die Wahrnehmung, daß eine gewisse Tendenz zur Ausgleichung dieses Unterschiedes vorhanden ist. Die Platzübertragungen sind bei den Bankanstalten ohne Abrechnungsstelle» viel erheblicher gewachsen, als bei denjenigen mit Abrechnungsstellen, und viel stärker als die Ucbertragungen von Ort zu Ort bei beiden Gruppen. Von den gestimmten Platzübertragungen kamen 1893 nur 12,4 Prozent auf die Anstalten ohne Abrechnungsverkehr, 1!>99 dagegen 21,i Prozent, während sich der Antheil dieser Anstalten an den Uebertragungen uach außerhalb in derselben Zeit zwar gleichfalls steigerte, aber nur von 38,? auf 45,4 Prozent. Diese Verschiebung ist zum Theil dadurch verursacht, daß der Platzverkchr an den Orten mit einem stark ausgebildeten Bankwesen bereits bald nach Eröffnung des Giroverkehrs eine hohe Stufe erreicht hatte, während an den anderen Plätzen die Entwickelung eine allmählich fortschreitende war. Von ähnlichem Interesse wie die Vergteichung dieser beiden Gruppen von Bankanstalten ist eine Gegenüberstellung des Giroverkehrs der Reichsbankhauptstelle Hamburg und sämmtlicher übrigen Bankanstalten. Die Gliederung der Umsätze aus dem Hamburger Girokonto kann bei der Jahrhunderte alten Gewöhnung des dortigen Handelsstandes als Vorbild für die anderen Bankstellen dienen. Während im Jahre 1876 in Hamburg die Baarzahlungen 11,5 Prozent des Umsatzes betrugen, stellten sie sich bei den übrigen Bankstellen noch auf 54,4 Prozent.") Die Uebertragungen am Platze dagegen machten in Hamburg 81,z Prozent der Gesammtumsätze, bei den übrigen Bankstellen nur 13,i Prozent aus. Bis zum Jahre 1999 haben sich nun gegen diesen Stand von 1876 folgende Verschiebungen ergeben: Die Baarzahlungen sind in Hamburg von 11,s Prozent auf 5,3 Prozent des Umsatzes gesunken, bei sämmtlichen anderen Bankanstalten von 54,4 Prozent aus 18 Prozent. Die Platzübertragungen Hamburgs sind von 81,z Prozent auf 65,i Prozent seines Gesammtumsatzes zurückgegangen, bei den übrigen Anstalten von 13,i Prozent auf 26 Prozent gestiegen. Der Antheil der Fernübertragungen am Ge- sammtumsatz in Hamburg ist von 7,i Prozent im Jahre 1876 auf 19,9 Prozent im Jahre 1999 angewachsen, bei den anderen Bankanstalten von 32,4 Prozent aus 31,s Prozent zurückgegangen. 1) Nur die Aufzeichnungen seit 1893 geben bei der Vergleichung ein treffendes Bild, da die Buchung der Platznbertraguugcn vorher nach anderen Grundsätzen bewirkt wurde. 2) Bei der Beurtheilung dieser Zahlen ist indessen die Anmerkung 2 auf Tab. 32 zu berücksichtigen. Der Giro- mii> Abrechnungsverkehr, Mehr und mehr nähert sich mithin der Giroverkehr der übrigen Neichsbank- anstalten in seiner ganzen Zusammensetzung den Zahlen Hamburgs, wo diese Zahlungsmethode schon vor der Grüuduug der Neichsbank ganz vorzüglich entwickelt war, und darin zeigt sich, wie allmählich in ganz Deutschland sich die Zahluugs- gewohnheiten immer mehr die in dem Giroverkehr der Neichsbank gebotenen Erleichte- rnngen aneignen. Das geht vor Allem auch daraus hervor, daß der durchschnittliche Betrag, auf welchen die rothen Checks lauteu, die nur zu Ueberschreibungen dienen, von 12 500 Mark im Jahre 1876 ans 7 500 Mark im Jahre 1900 gesunken ist (vergl. Tab. 35). Die durchschnittliche Größe der Baareinzahluugen wie der Uebertragungen am Platze weist ähnliche Rückgänge aus. Im Gegensatze dazu ist die durchschnittliche Große des weißen Checks, der meistens zu Baarauszahlungen präsentirt wird, noch immer ebenso hoch wie im Jahre 1876, nämlich 15 000 Mark. Wäbrcnd der Check nur langsam in die kleinen Geschäftskreise eindringt, wächst das Verständniß der Konteninhaber für eine sinngemäße Benutzung der Giroeiurichtuugen um so rascher. Die geldersparendc Wirkung des Giroverkehrs steigert sich in Folge dessen, während die Bewegungen der Giroguthaben an Stetigkeit gewinnen und die Girogelder für die Bank als Faktor der Diskontpolitik immer werthvoller werden. Der große volkswirtschaftliche Nutzen, welcher sich aus der Entwickelung des Die Steiger»,,« der Giroverkehrs ergeben hat, ist jedoch erst dann vollständig zu übersehen, wenn man die ^""„"hU'en' Vergrößerung der Giroumsätze zu derjenigen der Giroguthaben in Beziehung setzt (vergl. Tab. 88). Während die Gesammtgiroumsätze auf den privaten Konten von 16,? Milliarden Mark im Jahre 1876 auf 135,2 Milliarden Mark im Jahre 1900 gestiegen sind, sich mithin mehr als verachtfacht haben, zeigt der durchschnittliche Bestand der privaten Giroguthaben nur eine Zunahme von 70,6 ans 333,? Millionen Mark, er ist also noch uicht gauz auf das Fünffache gestiegen. Auf je 1 Mark des durchschnittlichen Guthabens kam also im Jahre 1876 ein Umsatz von 237 Mark, im Jahre 1900 dagegen ein Umsatz von 405 Mark. Die gleiche Erscheinung tritt in folgender Entwickelung zu Tage: Die durchschnittliche Höhe des Guthabens aus deu eiuzeluen Konten ist von 21 748 Mark im Jahre 1876 auf 23 690 Mark im Jahre 1900, also um etwa 11 Prozent gestiegen j dagegen hat sich der durchschnittliche Umsatz pro Konto in derselben Zeit von 5,i auf 9,7 Millionen Mark, also ans nahezu das Doppelte erhöht. Die gesteigerte Umsatzgeschwindigkcit der im Giroverkehr bewegten Summen zeigt sich auch darin, daß die durchschnittliche Zeit, während welcher die im Giroverkehre von Privaten vereinnahmten Beträge auf den betreffenden Konten belassen worden sind, sich stetig vermindert hatj sie ist von 3 Tagen im Jahre 1876 auf 1,t? Tage im Jahre 1900 gesunken. 9 Der Giro- und AbrechnumM'crt'ehr Die Intensität der Ausnutzung der Girognthaben hat sich mithin ganz erheblich gesteigert/ der gleiche Betrag des Giroguthabens vermittelt heute erheblich größere Umsätze als vor 25 Iahren. Ebenso ist die Ersparniß an Umlaufsmittelu eine größere. Von den Gesammt> Umsätzen auf den privaten nnd Staatskouten wurden die Barzahlungen erspart I88K bei 41,. Milliarden Mark'), 1 !>00 bei 1ZK,-> Milliarden Mark (vcrgl, Tab !j4). Auf je 1 Mark des durchschnittlichen Giroguthabens kommt mithin ein durch Verrechnung uud Ucberschreibung bewirkter Umsatz von 17^ Mark im Jahre 1886 nnd von 2M> Mark im Jahre 1900. ?tt> Giro^>l!x> >ils Bei alledein ist aber nicht zu vergessen, daß die Guthaben, auf Grund deren sich "d^^'^^-d! >t"' ^ Menge von 'Zahlungsausgleichungen abwickelt, keineswegs zu ihrem vollen Betrag in Metallgeld vorhanden sind Theilwcise sind diese Guthabe», wie oben bemerkt, entstanden im Wege der Kreditgewährung, indem der Gegenwerth diskontirter Wechsel und gewährter Lombarddarlehnc nicht ausgezahlt, sondern gutgeschrieben wird/ die aus baaren Einlagen hcrvvrgegangcnen Guthaben können zur Kreditgewährung benutzt werden, ohne daß der Umlauf ungedeckter Noten vermehrt wird. Diese letztere Benutzung der Girogelder rechtfertigt sich dadurch, daß die Bank niemals zu befürchten braucht, daß alle oder der größte Theil der Girogelder ihr plötzlich abgefordert werden (vergl. S. 50). Eine besondere Garantie gegen eine solche Möglichkeit liegt in dem Erforderniß eines gewissen, wenn auch nicht immer von vornherein zahlenmäßig fixirteu Mindestgnthabcns. Diese Mindestguthaben können der Bank überhaupt nicht entzogen werden, wollen nicht die Girokundeu gewärtigen, daß ihnen das Konto gelöscht wird, an dessen Beibehaltung gerade in schwierigen und kritischen Zeiten sie selbst das größte Interesse haben. Die Bank kann jedoch mit einem die Mindestguthaben beträchtlich überschreitenden Betrag von Girogclderu als eiuem dauernden Bestand rechnen. In gewöhnlichen Zeiten, und zwar in um so höherem Grade, je größer die Anzahl der Girokonten ist, gleichen sich entgegengesetzte Bewegungen auf denselben aus/ den Entnahmen und Belastungen auf dein einen Konto treten Einzahlungen und Gutschriften auf den anderen gegenüber. Diese ausgleichende Wirkung zeigt sich auch bei ganzen Gruppen von Konten. Vor allem folgen die Bewegungen der privaten nnd der öffentlichen Gelder verschiedenen Gesetzen. Vielfach wächst die eine Gruppe, während die andere abnimmt, wodurch häufig Kompensationen herbeigeführt werden. Bei der einen dieser Gruppe, den öffentlichen Guthaben, sind allerdings recht erhebliche Schwankungen zu konstatiren, die sich schon aus der Gliederung dieser Guthaben erklären. Von ihrem Gesammtbetrage von 14l>,2 Millionen Mark (am ") Eine Vergleichnug ist erst von ILM ab möglich,, weil vorher unter den B>icir,;Muua,cu mich die Verrechnungen gebucht wurde». Ocr Kiw. und AbrechnuiuisverK-hr. l!7 7. Mai 1900, vergl. Tab. 39) kamen 104,« oder 71,- Prozent auf 9 Konten von mehr als 1 Million Mark. Auf Beträge zwischen 100 000 lind 1 Million Mark stellten sich 82 Konten mit insgesammt 24 Millionen Mark oder 16,4 Prozent des gesammten öffentlichen Guthabens. Der Nest von 11,9 Prozent vertheilte sich auf 1 685 Konten. Bei dieser ungleichmäßigen Vertheiluug findet nur in geringem Maße eine gegenseitige Ausgleichung der Bewegungen der einzelnen Guthaben statt. Dagegen vollziehen sich die Schwankungen der öffentlichen Gelder im Ganzen mit großer Regelmäßigkeit. Jeder Monatsschluß bringt vorübergehend stärkere Entnahmen. Bor allem aber sammeln sich im Laufe des Quartals die öffentlichen Gelder allmählich an, sie erreichen in der vorletzten Woche ihren Höhepunkt, um dann kurz vor uud »ach Schluß des Bierteljahrs ziemlich rasch auf ihren niedrigsten Stand zu sinken. Viel größer ist die Stetigkeit der privaten Guthaben (vergl. Tab. 27). Ihre Bewegungen geheu zwar nicht mit der großen Regelmäßigkeit vor sich wie die der öffentlichen Gelder, aber die Schwankungen vollziehen sich in viel engeren Grenzen. Die größten Spannungen, die innerhalb des Jahres 1900 zwischen dem höchsten und niedrigsten Bestände vorgekommen sind, waren bei den Privatkonten 387 zu 281 Millionen Mark, bei den öffentlichen aber 291 zu 110 Millionen Mark. Die größere Stabilität der privaten Guthaben beruht hauptsächlich auf ihrer gleichmäßigeren Gliederung. Am 7. Mai 1900 waren ans 21 Konten mit Guthaben von mehr als je 1 Million Mark zusammen 73,« Millionen Mark depouirt oder nur 30,> Prozeut aller Privatguthabeu (vergl. Tab. 39). Es sind dies fast ausschließlich Guthaben von Banken und Bankiers. Auf 5<>1 Konten standen Guthaben zwischen 50 000 nnd 1 Million Mark, die zusammen 90,>> Millionen Mark oder 37,»; Prozeut aller Privatguthaben darstellen / sie sind überwiegend ebenfalls Bankguthaben. Aber anch die 13 168 Konten mit Guthaben von 1 000 bis 50 000 Mark enthalten noch 77,^ Millionen Mark oder 31,9 Prozent. Diese zahlreichen, darum gerade für die Neichsbauk so zuverlässigen Konten des mittleren Kaufmaunsstandes, der Industrie und der Landwirthschaft sind ein wichtiges Element für die zeitliche Gleichmäßigkeit der Guthaben. Von ganz besonderer Wichtigkeit ist die Thatsache, daß sich nicht nur die Zahlungen innerhalb des Giroverkehrs in ihrer Wirkung auf die Höhe des Bestandes von Girogeldern bis zn einem gewissen Grade ausgleichen, sondern daß eine ähnliche Kompensation stattfindet zwischen den fremden Geldern auf der eiuen Seite und dem Notenumlauf auf der auderen Seite (vergl. Tab. 30). s^ür die gesammte Bankpolitik ist eine möglichste Gleichmäßigkeit im Stand der sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten einschließlich des Notennmlaufes erwünscht j je größer die Schwankungen, desto schwieriger wird für die Bank die Aufgabe, die intensive Ausnützung ihrer Betriebsmittel, die ja auch im Der Giro- und Abrechnungsverkehr, Interesse der ganzen Volkswirthschaft liegt, mit der Aufrechterhaltung einer in allen Fällen genügenden Baarreserve zu vereinigen. Die sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten der Bank haben nun durch den Giroverkehr eine starke Vergrößerung erfahren/ im Jahre 1900 kam zu einem durchschnittlichen Notenumlauf von 1188,6 Millionen Mark ein durchschnittlicher Bestand von fremden Geldern im Betrage von 512,7 Millionen Mark hinzu, so daß sich die Summe der sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten auf 1 051,l! Millionen Mark stellte. Dagegen sind die Schwankuugen im Bestand der sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten nicht entsprechend gewachsen. Die Bewegung der fremden Gelder ist von anderen Faktoren abhängig, als die Bewegung der Notenausgabe/ Höhepunkt und Tiefpunkt fallen bei diesen beiden wichtigsten Passivposten ans verschiedene Zeiten. Die Folge ist eine weitgehende Kompensationswirkung. Die Spannung zwischen dem Höchst- nnd Mindcstbetrag der sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten, war mit Ausnahme eines Jahres prozentual geringer als die Spannung zwischen dein Maximum und Minimum des Notenumlaufs allein/ in 17 von 25 Iahren war die Spannung fogar im absoluten Betrag kleiner bei den sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten als bei den Noten. Noch stärker tritt die ausgleichende Wirkung hervor, wenn man die durch Baar- vorrath nicht gedeckte Notenausgabe mit den durch Baarvorrath nicht gedeckten täglich fälligen Verbindlichkeiten vergleicht. Hier ist mit Ausnahme von zwei Iahren (1884 und 1899) der Betrag der Spannung bei dem Notenumlauf größer als bei den Noten und fremden Geldern zusammen. Die am weitesten gehende Kompensation hat stattgefunden im Jahre 1892, in dem die Spannung des ungedeckten Notenumlaufs 415 Millionen Mark, die der ungedeckten Noten und fremden Gelder zusammen aber nur 197 Millionen Mark betrug. Die Girogelder sind mithin nicht allein in ihrem eigenen Bestand nur verhältnißmäßig geringen Veränderungen unterworfen und deshalb einer intensiven Ausnützuug zur Kreditgewährung fähig/ sie erhöhen vielmehr außerdem noch die Beständigkeit der gesammten Betriebsmittel, die der Bank zur Verfügung stehen und ermöglichen dadurch auch eine rationellere Ausnützung der Notenausgabe. Dieselben Guthaben, welche den 164 Milliarden Mark Giroumsätzen zu Grunde liegeu, habe» mithin die zur Kreditgewährung verfügbaren Mittel der Neichsbank um Hunderte von Millionen Mark gesteigert/ sie haben der Neichsbank die große Ausdehnung ihres Wechsel- und Lombardgeschäfts ermöglicht, welche durch die rasche und glänzende Entwickelung der deutschen Volkswirthschaft während des letzten Vierteljahrhunderts nöthig gemacht wurde. Der Giro- und Abrechnungsverkehr, l',',! Die Abrechnungsstellen. Eine überaus wichtige Ergänzung hat der Giroverkehr erfahren durch die von der Die Auf^de» Neichsbank angeregte und durchgeführte Organisation des Abrechnuugswcseus (erring'). ^ 'vertchr'"''^' Die Erleichterung der Zahluugsausgleichungen kann durch den Giroverkehr nur soweit in vollem Umfang erreicht werden, als der Zahlungsverkehr bei einer einzigen Bank konzentrirt ist. Die Ersetzung der Barzahlung durch Umschreibung im Wege des Giroverkehrs ist nur möglich zwischen den Kunden einer und derselben Bank Wo aber an einem Platze mehrere große Banken, jede mit einer zahlreichen Klientel, sich in die Vermittelung der Geldgeschäfte theilen, da ist der Giroverkehr nicht ausreichend. Hier handelt es sich darum, im Wege der Skontration die Ausgleichung der zwischen einer Anzahl von Banken fort und fort entstehenden Forderungen und Zahlungsverpflichtungen zu erleichtern. Eiu solches Bedürfniß hat sich frühzeitig da fühlbar gemacht, wo das Publikum seine Kafseuführung in großem Umfange den Bauken anvertraut und die meisten Zahlungen nicht in Baargeld, sondern in Checks auf seinen Bankier leistet. Das trifft vor Allem für England nnd die Vereinigten Staaten von Amerika zu, und deshalb ist es iu diesen Ländern frühzeitig zu eiuer Organisation des Abrechnungsverkehrs gekommen (Clearinghäuser). ^n Deutschland dagegen hat sich der Checkverkehr nnr langsam entwickelt/ er dringt bei uns, von Hainburg abgesehen, bei Weitem nicht in dem Maße in die kleinen Geschäftskreise ein, in welchem sich das Verständniß für einen sinngemäßen Gebrauch der Girocinrichtungen der Neichsbank ausgebildet hat. Die Ursache dieser Entwickelung liegt zum Theil eben darin, daß die bankmäßige Organisation des deutschen Zahlungsgeschäfts überwiegend aus die Girocinrichtungen der Neichsbank gegrüudet ist, . in deren ausgebreitetem Wialnetz das Uebertragungsverfahren eine kräftige Stütze findet. Als ein ferneres Hemmnis; der Entwickelung erweist sich audanernd der Mangel eines deutsche» Checkgesetzes. Die mit Rücksicht auf die Bedentnng einer gesetzlichen Regelung dieser Materie unternommenen, ans den Erlaß eines Checkgesetzes gerichteten Schritte haben den gewünschten Erfolg bisher nicht gehabt. Durch diese Verhältnisse ist in Deutschland die planmäßige Einrichtung eines Die Errichtung Abrechnuugsverkehrs verzögert worden, bis im Jahre ^1883 die Neichsbank bei der Abrecht oben geschilderten weiteren Ausbildung ihres Giroverkehrs die Gelegenheit ergriff, die stellen in Deutsch Begründung von Abrechnungsstellen in die Wege zu leiten (vergl. Tab. 41). Das Prinzip dieser Einrichtung besteht darin, daß die Vertreter der betheiligten Banken sich an einem bestimmten Orte (der Abrechnungsstelle) zu bestimmter Zeit treffen, ihre Wechsel, Checks, Rechnungen u. s. w. gegenseitig austauschen uud uach zu Hause vorgenommener land. 7l. i>r <^ir^> und Atncchinuiqsvcvkehv. Prüfung bei einer zweiten Zusammenkunft gegen einander verrechnen, so daß nicht jedes einzelne Papier, auch nicht einmal jeder einzelne Posten in baar beglichen zu werden braucht, soudcrn zur schließlichen Ausgleichung nnr die aus der Verrechnung verbleibenden Salden gelangen. In dieser Weise wird nicht, wie im Giroverkehr, eine einzelne Baut für alle anderen thälig, sondern sämmtliche betheiligten Banken nehmen in gleicher Weise und in gemeinschaftlichen? Verfahren an der Geschäftsabwickelung theil. Die Neichsbank ist bei allen Abrechnungsstellen aktiv und passiv Theilnehmerin, d. h. es kommen auch die vou ihr und die gegen sie zu erhebenden Forderungen zur Abrechnung. Außerdem fuugirt sie als Leiterin des Abrechnuugsgeschästs und als »Bank der Banken«, indem die sich bei der Abrechnung schließlich ergebenden Salden durch Gutschrift bezw. Belastung auf den Girokonten der Reichsbank ausgeglichen werden, sodaß also eine Baarzahlnng überhaupt nicht stattfindet. Die erste Abrechnungsstelle wurde laut Vertrag vom 14. Febrnar 1888 in Berlin errichtet. Frankfurt a. M., Stuttgart, Köln, Leipzig, Dresden und Hamburg folgten mit Einrichtung solcher Anstalten noch in demselben Jahre nach, 1884 auch Breslau und Bremeu. Die zuletzt (1898) errichtete ist die in Elberfeld. Diese Abrechnungsstellen beruhen juristisch auf gemeinschaftlichen Verträgen der sämmtlichen bethätigten Bankhäuser und der Neichsbank. Für sie alle war das Berliner Abkommen vorbildlich. Die Rücksichtnahme auf besondere örtliche Verhältnisse hat indessen zahlreiche Unterschiede hervorgerufen, die hauptsächlich in der verschiedenen Umgrenzung des für die Abrechnung bestimmten Materials, in der Zahl der täglichen Zusammenkünfte u. f. w., bestehen. Prinzipiell rechnet zunächst jeder Gläubiger unmittelbar mit seinem Schuldner ab, die schließliche Ausgleichung der verbleibenden Nestforderungen erfolgt — wie bereits erwähnt — nicht in baar, sondern durch Umschreibung auf Neichsbankgirokonto. Die Einlieferung eines Papiers gilt als gehörige Präsentation zur Zahlung im Sinne des bürgerlichen Rechts, die Ausgleichung im Abrechnungsverfahrcn als Zahlung. Ein zurückgehendes Papier braucht also nicht nochmals im Geschäftslokal des Schuldners vorgelegt zu werden, sondern kann sogleich mangels Zahlung protestirt werden. Ueberall ist die Vertretung der Mitglieder durch besonders zu bezeichnende Vertreter oder Beamte gestattet. Den Geschäftsraum stellt die Neichsbank. Die übrigen Kosten werden von allen Mitgliedern zu gleichen Theilen getragen. Die bei den Abrechnungsstellen betheiligten Banken haben sich, zum Theil in dem Bestreben, das fehlende Checkgesetz zu ersetzen, über eine gemeinsame Form des (Anweisuugs-) Checks geeinigt. Durch den qner durch den Text geschriebenen oder gedruckten Zusatz »^cur zur Verrechnung« kann dem Check der Charakter einer Bnchungs- Dcr Giro- und Mrechmuuisvrrfchr, 7! auwcisung verliehen werden, er darf nämlich alsdann nicht baar bezahlt, sonder» nur znr Verrechnung bei dein Bezogenen oder einem anderen Mitgliede der Abrechnungsstelle verwendet werden. Mit den oben angedeuteten leitenden Gedanken steht serner die besonders die Hebung des Checkverkehrs bezweckende Bestimmung in enger Verbindung, wonach die Mitglieder sich verpflichten, Checks auf die übrigen Mitglieder der Abrechnungsstelle nicht blos von ihren Kunden, sondern auch von anderen am Platze ansässigen Firmen anzunehmen. Die Errichtung von Abrechnungsstellen ist von langer Hand vorbereitet worden/ die Bestimmungen der Rcichsbank hinsichtlich der Giroeinzugswcchsel, namentlich aber die Anordnung der Zahlbarmachung der Accepte von Girokunden bei der Neichs- bank oder einem Bankhaus?, welches mit ihr in täglicher Abrechnung steht, dienen u. a, dazu, für die Wirksamkeit dieser Anstalten hinreichendes Kompensationsmaterial zu schaffen. Diese Organisation, wie die ganze Einrichtung der Abrechnungsstellen nberhanpt, hat sich durchaus bewährt. Das anfänglich kühle Verhalten, ja Widerstreben der Bankhäuser an einzelnen Plätzen ist der allgemeinen Ueberzeugung gewichen, daß die Abrechnungsstellen einen wohlthätigen und bedeutsamen Fortschritt in unserem Geldverkehr darstellen uud für unser Wirthschaftsleben unentbehrlich geworden sind. Die Umsätze, die für alle 10 Abrechnungsstellen zusammen monatlich im Reichs- ^ic Entwicklung anzeiger mit der Wochenübersicht der Rcichsbank veröffentlicht werden, zeigen eine, wenngleich langsame, doch unnntcrbrochene Zunahme nach der Stückzahl und, von dem bald überwundenen Rückgänge der ^ahre 18W bis 18!>2 abgesehen, auch nach dem Betrage der Dcbetsummen. Während 1884 die Stückzahl sich auf 1i>79 012, der Betrag auf 12,i Milliarde» Mark belief, waren es 1W0 5 186 287 Stück mit 2!),ö Milliarden, die Zahl der Mitglieder hatte sich in der gleichen Zeit nur von 112 aus 126 vermehrt. Gleichzeitig hat sich auch die Kompensationswirkung verbessert. Ihr Umsang ist allerdings an den einzelnen Plätzen sehr verschieden, er ist am größten in Hamburg, wo sich in den letzten fahren etwa !>4 Prozent aller Einlieserungen kompensirten, so daß nur etwa 6 Prozent auf Girokonto ausgeglichen werden mußten. Wenn die deutschen Abrechnungsstellen seither in ihrer Entwickelung hinter ihren Vorbildern, den englischen und amerikanischen Clearinghäusern, ganz erheblich zurückgeblieben sind, so liegt das an dem bereits erörterten Umstände, daß der Check sich in Deutschlaud nnr langsam einbürgert, während er in jenen Ländern schon zum normalen Zahlungsmittel geworden ist. ^m Fernverkehr wird freilich der Check bei uns niemals eine so durchaus vorherrschende Form des Zahlungsverkehrs werden können. Bei uns finden dcs Mrcchn»»g5 vnlchrs. 7^! Der Girv> und Abrechmuigsvertchr. die Zahlungsausgleichungen von Ort zu Ort im Wege des Giroverkehrs durch Umschreibung in den Büchern der Bank statt, während dort diese Ausgleichungen durch Uebersendung von Checks erfolgen, die im Wege der Abrechnung zur Einlösung gelangen. Giroverkehr und Abrechnnngsstellen ergänzen sich gegenseitig zu einer geschlossenen Einheit. Der gesammtc Zahlungsverkehr, soweit er durch die Hände der bei den Abrechnnngsstellen betheiligten Banken geht, ist wirksam zusammengefaßt, und, soweit er sich nicht in sich selbst kvmpensirt, findet er seine letzte Ausgleichung auf den Girokonten der Neichsbank. Der Depositen- und Anweisungsverkehr. Neben dem Giroverkehr betreibt die Neichsbank noch eine Reihe verwandter Passivgeschäfte, deren Bedeutung jedoch in Folge der Entwickeluug des Giroverkehrs mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt worden ist. Annahnuvv»Ocpo Die Annahme unverzinslicher Depositengelder ist der Reichsbank wie die Annahme von Girogeldern unbeschränkt gestattet, diejenige von verzinslichen dagegen nur bis zum Betrage des Grundkapitals und des Reservefonds (vergl. Anl. 1 § 13 Ziff. 7). ^n dem Vertrag über dieAbtretung der PreußischenBank an dasReich vom 17./18. Mai 1875 waren die seit dem 5, Oktober 184t) bestehenden Rechte und Verpflichtungen der Bank, betreffend die Beleguug von Geldern der gerichtlichen Depositoricn, der Kirchen, Schulen, Hospitäler, milden Stiftungen und öffentlichen Anstalten vorbehaltlich beiderseitiger Kündigung auf die Neichsbank übertragen worden. Auch nahm diese anfänglich, wie früher die Preußische Bank, freiwillig verzinsliche Depositen von Vormündern, Pflegern und Privatpersonen an. Der Zinsfuß war für die verschiedenen Gattungen dieser Depositen verschieden nnd belicf sich auf 2 bis 8 Prozent. Schon am I. Februar 187t> wurden jedoch der Neichsbank seitens der preußischen Staatsregierung die gerichtlichen Depositen gekündigt. Wie bereits erwähnt (vergl. S. 51), war die Entziehung dieser Mittel einer der Gründe, welche ans die schleunige Reorganisation des Giroverkehrs hinwirkten. 7w Folge der raschen Entwickelung dieses neuen Geschäftszweigs und des damit verbundenen Zuströmens unverzinslicher Gelder hatte die Bank ihrerseits für die ihr verbliebenen verzinslichen Depositen bald keine rechte Verwendung mehr. Am 26. November 1878 machte sie deshalb bezüglich dieser von ihrem Kündigungsrechte gegenüber der preußischen Staatsregierung Gebrauch, und die vorhandenen Bestände gelangten im ^'aufe des Jahres t>^7!> zur Rückzahlung. Seitdem hat die Neichsbank nur noch unverzinsliche Depositen. Der Giro- und Avrechmmgsvcrkehr, 7!! Diese unterscheiden sich von den Girogcldern darin, daß sie nicht täglich fällige Verbindlichkeiten sind, sondern daß ihre Rückzahlung an eine achttägige Kündigungsfrist gebunden ist. Der Unterschied ist jedoch rein formeller Natur, da die Bankanstalten ermächtigt sind, von der Innehaltung der Kündigungsfrist seiteus der Einleger abzusehen, und diese Gelder auf Wunsch der Deponenten bisher stets sofort zurückgezahlt worden sind. Die Depositengelder können serner nur an dem Platze, an welchem sie deponirt worden sind, wieder abgehoben werden. Die Niederlegung der Gelder bei der Baut und die Verfüguug über dieselben seitens der Deponenten ist an althergebrachte Formalitäten geknüpft. Der ganze Geschäftszweig ist neben dem Giroverkehr beibehalten worden, um solchen Personen und Behörden zu dienen, welche ihre Kapitalien für vorübergehende Zeit sicher aufbewahren wollen, ohne eine Verzinsung oder irgend welche weitere Dienstleistungen von der Bank zu verlangen. Da der Giroverkehr auch für solche Deponenten wegen des bequemeren und ausgedehutereu Verfügungsrechts über das Depositum weit vortheilhafter ist als der unverzinsliche Depositenverkehr, mußte die Bedeutung dieses letzteren Geschäftszweigs allmählich immer mehr verschwinden (vergl. Tab. 43). Der Bestand der unverzinslichen Depositengelder hat sich von 1 164 172 Mark am Schluß des Jahres 1876 auf 319 882 Mark am Schlüsse des Jahres 1900 vermindert. Das vorübergehende Anschwellen der Depositenbeständc und Umsätze in den Iahren 1885—1896 ist darauf zurückzuführen, daß seit 1885 für die Königliche Generallotteriekasse seitens der Lottericeinnehmer Gelder deponirt wurden j seit 1896 wurdeu den Letzteren Girokonten eröffnet und der Depositenverkehr sank in Folge dessen auf seinen jetzigen Tiefstand herab. Ende 1900 vertheilten sich die Depositengelder ans 191 Konten, von denen 92 in Berlin und 89 in Köln geführt werden, während auf sämmtliche übrigen Bankanstalten nur 10 kamen. In Köln handelt es sich in der Hauptsache um stehengebliebene Reste von gerichtlichen Geldern und um private Depositen, deren Einleger verschollen siud. Die Beträge sind durchweg gering, nur weuige überschreite« 100 Mark, ein Konto lautet auf 10 Pfennig, ein anderes ans 5, ein drittes gar nur auf 3 Pfennig. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat im § 1808 die Hinterlegung von baaren Mündelgeldern u. s. w. bei der Reichsbank unter gewissen Voraussetzungen angeordnet (vergl. S. 211) Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs für solche Kreise, für welche sich der Der Anweisung. Anschluß an den Giroverkehr nicht lohnt, dient die Einrichtung der Zahlungsanweisung und der Einzahlung zur Wiederauszahlung. Zahlungsanweisungen hatten bei der Preußischen Bank eine ziemlich große Bedeutung erlangt. Manche Bedenken aber, namentlich das häusigere Vorkommen von Fälschungen und 10 7 l Der Giro- und Mrechnungsverkehr, Verlusten, haben dazu geführt, die Benutzung der Zahlungsanweisung als eines zum Umlauf geeigneten Präsentationspapiers einzuschränken und sie durch ein anderes Verfahren zu ersetzen. Alle selbständigen Bankanstalten und die von zwei Beamten verwalteten Neben- stellen nehmen seit 1876, ähnlich wie die Post in ihrem Postanweisungsverkehre, gegen eine Gebühr von ^ vom Taufend Einzahlungen zur Wiederauszahlung an dritte Personen bei einer anderen der genannten Anstalten entgegen. Dem Einzahler wird aber nicht mehr wie früher eine Anweisung ausgehändigt, die er an den Dritten weitergeben und auf Grund deren dieser bei der angewiesenen Bankanstalt den Betrag erheben könnte, sondern der Einzahler empfängt nur eine Quittung, die Auszahlung aber au deu Adressaten wird seitens der Einzahlungs-Bankanstalt im inneren dienstlichen Verkehre durch Geschäftsschreiben an die auszahlende Bankanstalt veranlaßt, Anweisungen werden nur noch ausnahmsweise auf besonderes Verlangen abgegeben. Dieser ganze, schlechthin »Anweisungsverkehr« genannte Geschäftszweig, hat bei der Ncichsbank einen größeren Umfang nicht angenommen (vergl, Tab. 42), Die wichtigsten Zahluugsempfänger sind dem Giroverkehr angeschlossen, für sie ist jenes umstäudliche uud gebührenpflichtige Verfahren überflüssig. Seit dem Jahre 1891 haben die umgesetzten Summen allerdings eine Steigerung erfahren, da zeitweife dieser Geschäftszweig von preußischen Rcgierungs- und Nentenbankkassen in weitem Umfange benutzt wurde. Eiue stärkere Zunahme im Jahre 1895 ist zu einem Theil auf Aenderungen in der Buchung zurückzuführeu. Durch den seit 1896 allmählich, aber konsequent durchgeführten Anschluß der öffentlichen Kassen an den Giroverkehr haben aber die Umsätze auf diesem Gebiete wieder bedeutend nachgelassen. Der niedrigste Umsatz war 36,7 Millionen Mark im Jahre 1884, der höchste 348,2 Millionen Mark im Jahre 1895, 1900 belief sich der Umsatz nur auf 58 Millionen Mark. I>i>'Ausstellung von Wenig Gebrauch ist bisher auch von einer anderen Einrichtung gemacht worden, «»-dltvrich'n, ^ Kreditbrief. Die Reichsbank stellt einfache uud Zirkularkreditbriefe mit höchstens sechswöchentlicher Gültigkeit auf sämmtliche selbständigen Zweiganstalten aus. Die Aushändigung an die die Ausstellung beantragende Person erfolgt nicht ausschließlich gegen Vorausbezahlung des Baarbetrags, sondern auch aus Kredit gegen Hinterlegung lombardfähiger Werthpapiere und diskontabler Wechsel, Diese Kreditbriefe empfehlen sich da, wo ein Geschäftsmann für Geschäftsabwickelungen an einem oder mehreren auswärtigen Orten (z, B. auf den Wollmärkten) zu Baarzahlungeu Gelder in einem einstweilen noch nicht geuau fixirten Betrage flüssig machen muß. » Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und A)erthpapieren. >as wichtigste Aktivgeschäft der Notenbanken ist die Wechseldiskontirnng. Ihre Noten können täglich zur Einlösung präsentirt und die freiudeu Gelder, welche ihnen hauptsächlich im Giroverkehr zufließen, können täglich zurückgefordert werden. Da indessen die Präsentation und Rückforderung ersahruugsmäßig nicht auf einmal und Plötzlich erfolgt, sind die Banken nicht genöthigt, volle Baardecknng für alle täglich fälligen Verbindlichkeiten zu halten, sie können vielmehr einen Theil jener Gelder und ihrer Noten zinstragend anlegen. Diese Anlage muß jedoch sicher seiu, uud die Banken dürfen ihre Mittel nur auf kurze Fristen festlegen, damit sich einerseits ihre fällig werdende» Forderungen uud andererseits die an sie herantretende Notenpräsentation und baare Abhebung aus den Guthabe» uach Möglichkeit die Waage halten. Das wird am sichersten und leichtesten erreicht durch die Anlage in Wechseln mit knrzer Lerfallzeit, Das Bankgesetz schreibt deshalb vor (§ 17), daß die Reichsbank für den Betrag ihres nicht baar gedeckten Notenumlaufs diskontirte Wechsel, welche eine Bersallzcit von höchstens drei Monaten haben, und aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, in ihren Kassen als Deckung bereit zu halten hat. Abweichend von der Preußischen Bankordnuug von 1tt4<>, welche außer deu Wechseln als bankmäßige Decknng auch Lombardsorderungen bis zu einem Sechstel der umlaufenden Noten zuließ, erkennt das Bankgesetz mit gutem Grunde neben dem Baarvorrath lediglich die Wechfelanlage als snbsidiäre Notendeckung an (vergl. S, 12). Die Neichsbank kaust sowohl Wechsel auf inländische wie auf ausländische Plätze. Es liegt iudessen in der Natur der Sache uud entspricht den allgemeinen volks- wirthschaftlichen Aufgaben der Neichsbank, daß der weitaus größte Theil (durchschnittlich etwa 99 Prozent) der in ihrem Portefeuille befindlichen Wechsel im Inlande zahlbar ist. 10» Bedeutung d>'5 Wechselcink.iufS für i>ie NeicksdtnN' >i>s ' 7l! Der Ankauf und die EinzieKung von Wechseln und Werthpapiercu, Allgemeine Grundsätze. Mehrzahl der W e ch se l v e r b n n d e n e n. Ist doch die Ncichsbank in erster Linie berufen, dem inländischen Kreditbedarf zu genügen und die ihr zufließenden, der nationalen Wirthschaftsthätigkeit entstammenden Gelder auch den inländischen Erwerbskreisen wieder im Wege des Wechselankaufs dienstbar zu macheu. Von diesem nationalwirthschaftlichen Gesichtspunkt aus ist auch der Grundsatz zu beurtheilen, daß von ausländischen Firmen Wechsel nicht augekauft werden. Von dem ihr durch das Bankgcsetz 18) verliehenen Recht zur Weiterveräußcrung der erworbenen Wechselfordcruugen auf inländische Plätze hat die Reichsbank niemals Gebrauch gemacht. Als Zentralnotenbank mit bedeuteudeu eigene» Mittel« und weitgehenden Befugnissen ausgestattet, ist sie die stärkste und letzte Kreditquelle des Landes/ sie kaun nicht wie andere Banken eine höhere Kreditinstanz in Anspruch nehmen (vergl. S. 19). Die Reichsbank hat jeweilig den Prozentsatz öffentlich bekannt zu macheu, zu welchem sie diskontirt. (B. G. H 15.) Ueber die Höhe des vom Reichsbank-Direktorium festzusetzenden Diskontsatzes, sowie über Veränderungen in den Grundsätzen und Fristen der Kreditertheilung ist der Zeiüralausschuß gutachtlich zuhören/ auch sind demselben die wöchentlichen Nachweisungen über die Wechselbestände zur Einsicht vorzulegen i§ 82). Die allgemeinen Grundsätze der bankmäßigen Kreditgewährung beim Ankauf von Wechseln entsprechen bei der Reichsbank nahezu denen der Preußischen Bank. In einem wichtigen Punkte jedoch brachte das Bankgcsetz vom 14. März 1875 eine erhebliche Beschränkuug gegenüber den weitergehenden Bestimmungen der Preußischen Bankordnung von 1846. Zwar galt auch für die Preußische Bank die Vorschrift, daß aus den angekauften Wechseln in der Regel drei als zahlungsfähig bekannte Verbundene hasten müssen. Während aber iu der Preußischen Baukordnung Abweichungen von dieser Regel beschränkenden Bestimmungen nicht unterlagen, von der Bank also auch ausnahmsweise Wechsel mit nur einer Unterschrift diskoutirt werden durften, zog das Bankgcsetz vom 14. März 1875 iusoferu eine Grenze, als es die Haftung von mindestens zwei Verbundenen vorschrieb. Die Anordnung des Chefs der Preußischen Bauk in § 5 der Dienstanweisung vom 24. November 1829, welche der Preußischen Bauk den (direkten) Ankauf uuacceptirter Tratten von unbedenklich sicheren Ausstellern gestattete, eine Bestimmung, die durch die Bankordnung von 1846 nicht berübrt worden war, ist durch die erwähnte Vorschrift des Bankgesetzes von 1875 endgültig beseitigt worden. In dieser Neuerung liegt die Gewähr einer größeren Sicherheit des Wechselportefeuilles der Reichsbank gegenüber demjenigen der Preußischen Bank, denn das unbedingte Festhalten an der Haftung mehrerer, mindestens zweier Verbundenen, die übrigens nicht derselben Geschäftssozietät angehören dürfen, bewirkt eine Verminderung des für die Bank vorhandenen Risikos. Der Anknuf und die Einziehung ve>n Wechseln und Wcrthpapicrcn, 7, Die Vorschrift rechnet mit der Möglichkeit, daß auch der vorsichtigste und wohlhabendste Schuldner bis zum Versalltermin in eine Lage gerathen kauu, welche die prompte Erfüllung seiner Zahluugsverbiudlichkeiteu iu Frage stellt. Die Reichsbauk besteht ferner ebeuso wie früher die Preußische Baut daraus, daß Aeceptzwmui, die in ihr Portefeuille gelangenden Wechsel mit dem Accept des Bezogenen versehen sind. Alle am Ankaufsorte zahlbaren Wechsel sowie die domizilirten Versandtwechsel müssen bereits bei ihrer Einreichuug acceptirt sein. Dagegen legt die Neichsbank Versandtwechsel, welche am Wohnorte des Bezogenen zahlbar sind, nach ihrem Ankauf selbst zum Accept vor. Es versteht sich von selbst, daß in formeller Hinsicht alle von der Bank augekauften Wechsel den Vorschriften der Wechselordnung bezw. den am ausländischen Ausstellungsort geltenden wechselrechtlichen Bestimmungen entsprechen müssen. Während die Preußische Bankordnuug vou 1846 die Diskontirung von Geldauweisuugen ausdrücklich gestattete 2), ist der Reichsbank der Ankaus vou Anweisungen, von Accreditiven, Mandaten und sonstigen Zahlungsaufforderung^!, welche keine Wechsel sind, nicht erlaubt. Außer der Auzahl der Unterschriften ist für die Bank die Prüfung der Kreditwürdigkeit der Zahlungsfähigkeit (Bonität) der aus dem Wechsel Verpflichteten von größter Wichtigkeit, 'n»d>m», denn aus der Zahlungsfähigkeit, welche der Bank die Gewißheit giebt, daß die Wechsel am Verfalltage baar eingelöst werden, beruht in erster Linie die Sicherheit der erworbeneu Wechselordnungen. Die Kreditnehmer müssen den Vorstandsbeamten ganz genan und als zuverlässig bekannt sein. Aus diesem Grunde dürfen die Bankanstalten in der Regel nur solche Kreditsucheudeu zum Diskontverkehr zulassen, deren Wohnsitz zu ihrem Geschäftsbezirk gehört. Für die Höhe der Personalkredite, welche die Reichsbank den bei ihr im Diskout- verkehr zugelassenen Personen oder Firmen gewährt, sind neben persönlichen Eigenschaften die Vermögensverhältnisse der Kreditsucheudeu sowie Art uud Umsang des Geschäftsbetriebes maßgebend. Ueber die Festsetzung haben die Bankanstalten dem Reichsbant- Direktorium Vorschläge einzureichen. Wenn es sich nm größere Kredite handelt, sind bei den Provinzialbankanstalten die Beigeordneten derjenigen Reichsbankhauptstelle, zu deren Bezirk die betreffende Bankanstalt gehört, gutachtlich zu hören. Die endgültige Normirung der Kredite erfolgt durch das Reichsbank-Direktorium. Firmen, welche nach ihren Verhältnissen oder nach dem Charakter und Ruf ihrer Inhaber kein Vertrauen verdienen, werden zum Verkehr mit der Neichsbank nicht zugelassen. Die Unterlage zur Beurtheilung der Kreditwürdigkeit bildet eiue wohlorganisirte Informationsthätigkeit bei den einzelnen Dienststellen. Sie wird ermöglicht durch 7> Der Ankauf und dir Einziehung von Wechseln nnd Werthpapiercn. persönliche Beziehungen der Vorstandsbeamten zum Handelsstand, durch Einsichtnahinc in die Bilanzen der Kreditnehmer und durch Einholung von Auskünften, Die Beamten haben über alle zu ihrer Kenntniß kommenden Kreditangelegenheiten strengstes Stillschweigen zu beobachten. Kontrolle der Ueber die thatsächliche Inanspruchnahme der gewährten Personalkredite werden von Kreditgewährung. ^ Bankanstalten genaue buchmäßige Kontrollen geführt, welche jederzeit einen Ueberblick über die Höhe der gesammteu Wechsclverpflichtungen der einzelnen Kreditnehmer bei der Neichsbank, sowie über die Gesammtsumme der ihnen zur Last gestellten Wechselbeträge gestatten. Berücksichtigung der Die von der Bank geübte sachliche Wechselcensur erstreckt sich nicht nur auf die ^^de^MechM^ Prüfung der Bonität der Wechselverbundenen, sondern auch aus den geschäftlichen Ursprung (die Natur, es,u8n.) der zum Diskont angebotenen Wechsel. Die Kenntniß des wirthschaftlichen Zweckes des Wechsels, sowie der Umstände, welchen er seine Entstehung verdankt, ist für die Beurtheilung der Sicherheit seiner Einlösung am Berfalltage von hoher Bedeutung. Im Allgemeinen entspricht den Anforderungen der Bank nur der Wechsel, der im Augenblick seines Entstehens an eine zwischen den Wechselverbundenen bereits vollzogene Vermögensübcrtragung anknüpft und diese bei Verfall wieder auszugleichen bestimmt ist. Besonders trifft dies zu bei dem sogenannten Waarenwechsel. Solche Wechsel, welche aus Kauf oder Verkauf von Waaren herrühren, bilden daher eine besonders passende Anlage für die Neichsbank, denn die Waare, die als Gegenwerth des Wechsels in die Hände des Schuldners gelangt, ist ihrer Natur nach zu raschem Umsatz bestimmt. Ihr Weiterverkauf führt dem Schuldner bis zum Verfall des Wechsels die Mittel zu dessen Einlösung zu. Unter ähnlichen Voraussetzungen sind auch auf reinen Kreditgeschästen beruhende Wechsel (Kreditwechsel) ein für die Reichsbank unbedenkliches Diskontmaterial, wenngleich hier die Bedeutung der durch den Wechsel znm Ausdruck gelangenden Kreditoperation nicht immer leicht zu übersehen ist/ es ist deshalb besondere Vorsicht beim Ankauf solcher Wechsel geboten. Dagegen muß die Neichsbank alle Wechsel, die nicht auf Geschäften der vorerwähnten Art beruhen, ihrem Portefeuille nach Möglichkeit fernzuhalten suchen. Insbesondere hat sie wie ihre Vorgängerin stets den Ankauf aller Gefälligkeitswechsel, Reitwechsel, Finanzwechsel abgelehnt, bei deren Kreirung, Acceptation nnd Indossirung lediglich der Zweck verfolgt wird, zur Beschaffung von Betriebsmitteln oder zu Spcku- lationszwecken die nöthige Zahl von Garantieunterschriften zu sammeln. Unter diesen Begriff fallen auch die in gleicher Absicht geschaffenen direkten Ziehungen in langer Sicht zwischen Bankhäusern, außerdem solche Wechsel, denen eine geschäftliche Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Wcrthpapieren. 7!> Transaktion nach dem Beruf oder der Geschäftsart der Verbundenen nicht zu Grunde liegen kann. Diese Grundsätze unterlagen bereits zu der Zeit, als die Reichsbank ihre Thätigkeit begann, gewisseu von der Preußischen Bauk eingeführten Modifikationen. Die be- merkenswerthesten derselben (aus dem Jahre 1856) bestehen in erheblichen Erleichterungen für den Verkehr der Landwirthe mit der Bank. Wechsel, welche aus dem Betrieb ländlicher Gewerbe, wie aus dem Ankauf von Getreide und Kartoffeln zur Brennerei, von Oelsaaten für Oelmühlen, aus dem Verkauf von Holz, Getreide, Spiritus u. f. w. hervorgegangen siud, dürfen auch ohne Hinzutritt eines kaufmännischen Verbundene« von Gutsbesitzern allem diskontirt werden, wenn die Sicherheit unzweifelhaft ist. Ausnahmsweise dürfen in den Zeiten des gewöhnlichen Geldbedarfs der Gutsbesitzer auch solche Wechsel angekauft werde», welche aus dem landwirthschaftlichen Gewerbe nicht hervorgegangen, sondern nur zur Befriedigung vorübergehender Geldbedürfnifse ausgestellt sind. Die während des letzten Vierteljahrhuuderts in den Grundsätzen über die bankmäßige Kreditgewährung vorgenommenen Neuerungen und Aenderungen dienten in der Hauptsache dem Ausbau uud der Vervollkommnung des Systems und der Anpassung desselbeu an die Bedürfnisse des sich fortwährend entwickelnden und umgestaltenden Verkehrs. Vor Allem mußte die Reichsbank stets darauf bedacht sein, ihre Stellung als Zentralnotcnbank zu wahren und sich einen größeren Theil des heimischen Wechselumlaufs zu sichern, zum wenigsten freilich in der Absicht, ihre Kapitalanlage und ihren Gewinn auf entsprechender Höhe zn halten, sondern hauptsächlich, um stets die ihr zugewiesenen Aufgaben erfüllen zu können. Zu diesem Zwecke muß sie eine ausreichende und fortlaufende, aus eigener unmittelbarer Anschauung gewonnene Uebersicht über Kreditbedarf und Kreditgewährung besitzen. Diese Uebersicht aber wurde gleich in den ersten Iahren ihres Bestehens stark bedroht, einmal durch den neu cmstandenen, sich immer mehr ausdehnenden sogenannten »Inkassoaustausch« der Privatbanken und Bankiers, sodann aber durch den gesteigerten Wettbewerb der privaten Diskonteure, vor Allem der Privatnotenbanken. Vor 1876 pflegten die Privatbanken und Bankiers ganz allgemein alle in ihrem Porteseuille befindlichen, nicht am Ankaussorte zahlbaren Wechsel aus Bcmkplätze spätesteus kurz vor Verfall bei der Preußischen Bank zu diskontiren. Obwohl die Versandtwechfel hierbei einem Diskontabzug vou mindestens zehn Tagen unterlagen, empsahl sich doch die Diskontirung auch in all den Fällen, in denen es dem Verkäufer uicht sowohl auf Erlangung von Kredit, als vielmehr ans die Einkassirung des Wechsels ankam, da eine anderweitige gleich günstige Inkassogelegenheit nicht bestand. In dieser Praxis vollzog Modifikationen. Weiterentwickclung der Grundsätze unter Anpassung an vcr< änderte Verhältnisse. Die Nachtheile des Inkassoaustauschs der Privatbanken für die Reichsbank Der Ankauf und dic Einziehung von Wechseln und Werthpcipieren. sich seit der Einrichtung des Giroverkehrs der Neichsbank eine vollständige Umwälzung. Viele an verschiedenen Orten ansässige Privatbanken und Bankiers vereinigten sich zu einer Art Kartell, um eiuander gegen eine äußerst geringe Provision ihre Wechsel auf die betreffenden Plätze zum Einzug zuzusenden. Die Uebermittelung des Gegenwerths, welche bisher bei Benutzung der Post erhebliche Portokosten verursacht hatte, konnte nunmehr völlig kostenlos durch Ueberweisung auf Girokonto mittels rothen Checks erfolgen. "Zudem unterzogen sich viele Banken nicht einmal der Mühe, die Wechsel selbst durch ihre eigenen Kassenboten Präsentiren zu lassen, sondern übergaben sie der Neichsbank zur unentgeltlichen Einziehung und Gutschrift auf Girokonto (vergl. S. 56). Als Diskontmaterial wurden der Neichsbank so die der Preußischen Bank bisher zugesührten kurzen Wechsel fast ganz entzogen, ihr Diskontgewinn wurde vermindert und die für sie so werthvolle Uebersicht über die wichtigsten Kreditoperationen erschwert/ die eigentliche Mühewaltung aber wurde ihr in zahlreichen Fällen nach wie vor zugemuthet. Die Banken selbst wurden zu dem geschilderten Versahren umsomehr gedrängt, je weniger ihnen ein Kreditbedürfniß zur Diskontirung Anlaß gab, da das Inkasso sich durch den Austausch erheblich billiger bewerkstellige» ließ als durch Begebung bei der Reichsbank mit zehntägigem Diskontabzug. Für letztere mußte sich daher die Einrichtung besonders zu Zeiten flüssigen Geldstandes unangenehm fühlbar machen, wenngleich sich die innere Berechtigung der ueuen, an sich durchaus praktischen und vortheilhaften Einrichtung nicht verkennen ließ.. In noch höherem Grade als durch den Inkassoaustausch wurde die führende Stellung der Reichsbank auf dem Geldmarkt namentlich in Zeiten flüssigen Geldstandes durch den Wettbewerb der Privatnotenbanken bedroht. Die Zeit des wirthschaftlichcn Stillstandes im Ausgang der siebziger Jahre hatte eine große Geldflüssigkeit zur Folge, und die privaten Geldgeber stellten dem Markte die ihnen zufließenden Gelder im Wechselankaufe zu Zinssätzen zur Verfügung, welche weit hinter den offiziellen Diskontsätzen der deutschen Notenbanken zurückblieben Selbst ausländische Zentralnotenbanken, die belgische und die österreichisch-ungarische Bank, hatten auf den, deutschen Markt zu billigen Diskontsätzen große Beträge angelegt und dadurch den Börsendiskont noch mehr gedrückt. Mehrere, ineist süddeutsche, Privatnotenbanken waren deshalb zu der Praxis übergegangen, neben dem von ihnen nach der Vorschrift des Bankgesetzes zu veröffentlichenden Zinssatz einen ermäßigten, dem Diskont am offenen Markte nahe oder gar gleichkommenden Zinsfuß anzuwenden, zu welchem sie größere Wechsel in langer Sicht von sogenannten ersten Häusern diskontirten. Die Folge davon war, daß dic Mittel der Reichsbank brach lagen und ihr andrerseits dadurch, daß gerade die größten und besten Wechsel jetzt ihrem Portefeuille fernblieben, der Einblick in den Kreditvertchr des Landes erheblich beschränkt wurde. Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Wcrthpapicrcn. 81 Wollte die Neichsbcmk sich nicht ganz vom Wechselmarkt verdränge» lassen, so mußte cmch sie die von den Privatnotenbanken geübte Praxis anwenden, nnd zwar erschien dies um so mehr geboten, als sie hoffen durfte, damit zugleich solche Wechsel iu langer Sicht an sich zu ziehen, welche ihr in Folge des Inkassoaustausches der Privatbanken nicht einmal mehr kurz vor Versall zuflössen. Die Neuerung wurde bei ihrer Eiuführuug im Januar 1880 zunächst aus diejenigen Zweiganstalten beschränkt, an deren Sitz ein börsenmäßiger Verkehr in Wechseln stattfand, bald darauf aber iu Folge der von vielen Handelskammern geäußerten Wünsche aus sämmtliche selbständige Zweiganstalten ausgedehnt. Sogar durch Vermitteluug der Reichsbankncbenstellen durften damals schon Wechsel unter dem offiziellen Banksatz zum Diskout eingereicht werden, anfänglich war dies jedoch nur zu etwas höheren Sätzen als bei den selbständigen Bankanstalten gestattet. Zunächst war den Bankanstalten die Festsetzung des Vorzugssatzes, der übrigens lediglich beim Ankaufe »börsenmäßiger« Wechsel zur Anwendung gelangte, mit der Maßgabe gestattet, daß derselbe in keinem Falle niedriger sein dürse, als der jeweilig an der Berliner bezw. der Frankfurter Börse notirte Satz. Der letztere galt nur für die süddeutschen Plätze. Schon im April desselben Jahres wurde jedoch diese hier und da mißbrauchte Bestimmung aufgehoben und die jeweilige Festsetzung des für den Ankauf von Wechseln unter Banksatz maßgebenden Minimaldiskonts erfolgte von nun an einheitlich für sämmtliche Zweiganstalten durch das Reichsbank-Dircktorium. Auch die Anforderungen an die Qualität der zu einem Vorzugssatz angekauften Wechsel wurden schon 1880 einheitlich geregelt und nach einigen Abänderungen dahin präzisirt, daß nur solche Wechsel uuter dem offizielle» Banksatz angekauft werden dürfen, welche in der Regel noch volle sechs Wochen zu lausen haben, die serner über nicht weniger als 3000 Mark lauten') und deren Unterschriften zusammen eine gewisse hochbemessene Kreditsumme repräsentiren. Der Ankauf von Wechseln unter dem offiziellen Satz seitens der Reichsbank war Anfangs lebhaften Anfeindungen ausgesetzt, namentlich von Seiten derjenigen Bankiers, mit welchen beim Ankauf derartiger Wechsel jetzt die Neichsbcmk in Wettbewerb trat, während jene früher als Käufer für eigene und fremde Rechnung allein am Markt gewesen waren. Auch im Reichstage fand dieser Standpunkt eine beredte Vertretung. Man verkannte indes dabei, daß die Reichsbank nicht zum wenigsteil gerade durch den Inkassoaustausch der Bankiers zur Anwendung billigerer Sätze im Diskontverkehr gedrängt worden war, und daß ihr nach dem Vorgehen der Privatnotenbanken nichts anderes übrig blieb, als der von diesen geübten Praxis zu folgen, wenn sie i) Nur ausnahmsweise und zwar dann, wenn größere Posten von Wechseln eingereicht werden, unter denen sich einzelne von etwas kürzerer Laufzeit oder etwas geringerein Betrage befinden, durfte von diesen Grundsätzen abgewichen werden. 11 ,^ Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Wertpapieren, ihre müßigen Fonds sicher und bankmäßig anlegen und sich gleichzeitig ihren bisherigen Einfluß auf dem Geldmarkt erhalten wollte. Gleichwohl hat sie sich von Anfang an zur Pflicht gemacht, die Ankäufe von Wechseln unter Bankdiskont lediglich an sich herankommen zu lassen, dergleichen Geschäfte aber nicht aufzusuchen und selbst den Schein zu meiden, als ginge sie denselben nach, Ziehungen auf Bankhäuser, von denen anzunehmen ist, daß sie nur den Zweck verfolgen, dem Diskontanten unter Benutzung des billigen Zinssatzes fehlende Betriebsmittel zu verschaffen, sind vom Ankauf zum Privatdiskont grundsätzlich ausgeschlossen. Auch hat die Reichsbank an ihrem Hauptsitz in Berlin niemals Wechsel zu einem niedrigeren Satz als dem jeweiligen offiziellen Bankdiskont angekauft. Ueberhaupt aber hat sie seit dem Jahre 1881 die Ankäufe zum Vorzugssatz stets daun eingestellt, wenn ihr offizieller Banksatz auf 5 Prozent und höher gestiegen war oder wenn der Stand der auswärtigen Wechselkurse den Abfluß von Gold ins Ausland zuließ. Es ist nicht zweifelhaft, daß das Diskontiren von Wechseln uuter Bankdiskont bei vorsichtiger Handhabung dazu beigetragen hat, der Reichsbank den für eine Zentralbank so nothwendigen Ueberblick über deu Wechselumlauf zu erhalten. Der leicht bewegliche Privatdiskont ermöglichte es der Bank, in steter Fühlung mit dem Geldmarkt zu bleiben uud defseu Bewegungen gegebenenfalls zu beeinflussen. Ihre Herrschaft über den Markt wird aber um so größer sein, je mehr sie den Bewegungen des Geldmarktes folgt, und je mehr sich das Kreditbedürfniß daran gewöhnt, auch in Zeiten flüssigen Geldstandes bei ihr Befriedigung zu suchen und zu finden. Nur wenn auch bei flüssigem Geldstande ihre Diskontirungeu erhebliche sind, kann man mit Sicherheit darauf rechnen, daß es ihr bei drohender Gefahr eines Goldabflusfes oder unter anderen Verhältnissen, welche eine Steigerung der Zinssätze wünschenswerth erscheinen lassen, gelingen wird, auch auf den Börsendiskont rechtzeitig die gewollte Wirkung auszuüben. Kreditgewährung an Von vornherein hat die Reichsbank wie schon die Preußische Bank ihre Ausgabe kleine Geschäftsleute. erblickt, soweit im Einzelnen die unerläßlichen Bedingungen erfüllt werden, der nationalen Wirthschaft in allen ihren Zweigen gleichmäßig zu dieuen. Sie hat sich darum nicht auf das Gebiet des Handels und der Industrie beschränkt, sondern ausdrücklich selbst darauf hingewiesen, daß Handwerker und ähnliche Gewerbetreibende, also der kleingewerbliche Mittelstand, ebenso gut wie Kaufleute uud Industrielle zum direkten Wechselverkehr zugelassen werden, obwohl sie die Schwierigkeiten nicht verkannte, die ihr gerade hier in den Weg treten mußten. Schon frühzeitig, 1878, hat sie eine Erleichterung ihrer Kreditbedingungen eintreten lassen, die zwar nicht ausdrücklich und ausschließlich, thatsächlich aber in der Hauptsache jenen Kreisen zu Gute kommen mußte, indem sie den Mindestbetrag des zur Bewilligung eines Kredits Der Ankmif und dic Einzichnng vvn Wechseln nnd Wcrthp^pieren. erforderten Vermögens sehr erheblich herabsetzte. Thatsächlich aber blieb der direkte Diskontverkehr mit den kleingewerblichen Kreisen doch ein eng begrenzter. Denn auch jene Herabsetzung der Anforderungen hinsichtlich des Vermögens kam bei der durch die Rück« sicht aus die Notenausgabe bedingten Unmöglichkeit noch weiteren Entgegenkommens immerhin nur den Wohlhabenderen uuter ihnen zu Gute. Zudem ist die Gelegenheit zu umnittelbarem Diskontverkehr mit kleineren Gewerbetreibenden überhaupt selten, weil es denselben fast durchweg an geeignetem Diskontmaterial fehlt. Schon der bei solchen Wechseln häufige rein formelle Mangel einer ausreichenden zweiten Unterschrift muß der Reichsbauk den unmittelbaren Ankauf der aus dem Kleinverkehr, also der untersten Schicht des Erwerbslebens stammenden Wechsel unmöglich machen. Die unmittelbare Befriedigung des Kreditbedürfnisses dieser Kreise, soweit die Wechseldiskontirnug dabei in Betracht kommt, muß die Reichsbank daher in der Hauptsache audereu Faktoren überlassen. Indirekt konnten aber auch diesen kleinen Geschäftsleute« ebeuso wie den ihnen Genossenschasts- hierin in mancher Beziehung gleichstehenden Landwirthen die Vortheile zugeführt werden, die die Reichsbank zu gewähren vermag, nicht nur, indem diese den Privatbankicrs ihre aus jenen Kreisen stammenden Wechsel diskontirte, sondern vor Allem, indem sie dem Genossenschaftswesen die größte Aufmerksamkeit zuwandte. Mit besonderer Bereit« Willigkeit war schon die Preußische Bank deu Geuosseuschafteu entgegengekommen, indem sie ihnen vor allen anderen Diskontanten eine wichtige Ausnahmestellung einräumte. Zwar blieb auch bei den Geuosseuschaften das eigene Vermögen, Stammantheile und Reservefonds, die eigentliche Grundlage der Kreditgewähruugj daneben konnte jedoch die unbeschränkte Solidarhaft der Mitglieder berücksichtigt und demzufolge bis zu einer erheblich größeren Quote des Genosseuschaftsvermögeus Kredit ertheilt werden. Das neue Gesetz vom 1. Mai 1889, betreffend die Erwerbs- und Wirthschafts, genossenschaften, durchbrach das Prinzip der unbeschränkten Solidarhaft der Genossenschaften, indem es neben die Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht diejenige mit beschränkter Haftpflicht stellte. Bei dieser letzteren hat die Rcichsbank anfänglich nach den strengen allgemeinen Grundsätzen verfahren, was sich so lange rechtfertigte, als über diese neue Form noch jegliche Erfahrung fehlte. Diese Erfahrungen waren indessen durchaus günstige. Zahlreiche Genossenschaften, namentlich Vorschußvereine, wandelten sich in solche mit beschränkter Haftpflicht um, ohue daß sie irgeud eine Verschlechterung in ihren Verhältnissen erfuhren. Im Gegentheil gewahrte man vielfach, daß durch energisches Abschütteln unsolider Elemente und Eintritt zahlreicher gut situirter Leute, die die vorherige unbeschräukte Haftpflicht uicht mit Unrecht gescheut hatten, diese Vereine innerlich erstarkten. Es lag daher kein Grund mehr zu differcntieller ii' Oer ?lnkauf und die Einziehung von Wechseln und Wertpapieren, Behandlung vor/ die Reichsbank räumt seit 1896 den größeren Genossenschaften der neuen Art dieselbe Ausnahmestellung ein, wie den größeren Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht. Für die Genossenschaften mit unbeschränkter Nachschußpflicht sind von Anfang an die erwähnten Erleichterungen zur Anwendung gelangt. Ausdehnung des Eine wirksame Förderung mußte auch der Wechselverkehr der Reichsbauk durch ^Inkass?^ ^ fortschreitende Erweiterung ihres Filialnetzes, insbesondere durch die Errichtung zahlreicher Nebenstellen erfahren. Zwar unterhalten von jeher viele Geschäftsleute mit der Bankanstalt ihres Bezirks, auch wenu sie nicht am betreffenden Ort selbst wohnen, einen ihnen stets bereitwillig eröffneten, mitunter recht lebhaften Diskvntverkehr, der allerdings durch die uothwendige Form der Korrespondenz einigermaßen erschwert ist. Durch Errichtung einer Nebenstelle am Wohnort des Diskontanten selbst wird natürlich dieser Geschäftsverkehr bedeute»!) erleichtert. Vor Allem aber fällt ins Gewicht, daß gerade bei kleinen Bankanstalten die Anknüpfung und Unterhaltung fortwährender unmittelbarer Beziehungen zur Geschäftswelt und damit die sür den Kreditverkehr in so hohem Maße wichtige uuinittelbare Kenntniß der persönlichen Eigenschaften und Vermögensverhältnisse bedeutend gefördert wird. Zugleich aber hebt sich nicht nur das Diskontgeschäft am Platze selbst, der Ort wird auch zum Bankplatze / Wechsel auf ihn werden bankfähig und so wird zugleich bei den auswärtigen Bankanstalten das Diskontmaterial vermehrt, ein Umstand, der nicht allein für die Reichsbank selbst, sondern auch für den Verkehr einen Vortheil bedeutet. Nicht miuder wichtig für eine gesteigerte Inanspruchnahme der Bank im Diskontverkehr war die fortwährende Ausdehnung der sogenannten Inkassobezirke der einzelnen Bankanstalten. Die Zahl der Straßen, in welchen die Reichsbank Wechsel nicht zur Zahlung vorlegt, ist im Laufe der Zeit immer kleiner geworden. Die Bank hat sich in zahlreichen Fällen auch bereit finden lassen, abgelegene Vororte in ihr Inkassogebiet einzubezieheu. Gebührenfreie Eine weitere Konzession an das Publikum dieute dazu, eine durch das Bank- Accepteinholung. verursachte Erschweruug des Diskontgeschäfts auszugleichen. Die Bestimmung, daß nur noch Wechsel mit mindestens zwei Unterschriften diskontirt werden dürfen, hat es der Bank unmöglich gemacht, unacceptirte Tratten vom Aussteller direkt anzukaufen. Die Preußische Bank, welche dies durfte (vergl. S. 76), hielt bei solchen Wechseln, die am Orte der ankaufenden Bankanstalt selbst zahlbar sind, freilich darauf, daß der — am Orte wohnende — Aussteller vorher das Accept einholte. Bei Versandtwechseln indessen, d. h. solchen, die am Sitz einer anderen Bankanstalt zahlbar sind, holte sie ebenso wie bei anderen unacceptirten Wechseln, auch wenn aus diesen mehrere Verbundene haften, das Accept nachträglich selbst ein. Dies verursachte der Bank viel Oev Ankauf und die Einzielmug von Wechseln und Werthp.ipien'N, Weniger Mühewaltung als dem Aussteller, da sie ohnehin die Wechsel unmittelbar nach dem Ankauf an die Bankanstalt des Zahlungsorts sandte. Die ihren Diskontanten mm durch die veränderte Gesetzgebung droheude Unbequemlichkeit suchten die Neichsbaukanstalten dadurch zu beseitigen, daß sie die zum Diskont bei ihnen bestimmten Wechsel zur vorherigen gebührenfreien Aecepteinholuug aunahmen und demAussteller erst dann diskontirten, wenn von der Bankanstalt des Zahlungsorts die Benachrichtigung über die erfolgte Acceptirung eingetroffen war. Dies Verfahren wurde, nachdem es wegen der übermäßigen Belästigung mancher Bankanstalten längere Zeit auf Ausnahmefälle beschränkt geblieben war, 1886 allgemein und ausdrücklich gestattet. Die Reichsbauk ging dabei von der Auffassung aus, daß sie die durch das Gesetz geschaffene Schwierigkeit durch größere Mühewaltung ausgleichen müsse, sollte sie nicht eine Schmälerung ihres Diskontmaterials erfahren. Weitere Erleichterungen beim Wechselankauf, deuen neben ihrer bankpvlitischen Reduktion der auch eine allgemein wirthschaftliche Bedeutung innewohnt, sind im Jahre 1886 erfolgt, ^"ch^^",^'^^ Für Versandtwechsel (d. h. nicht am Diskontirungsort zahlbare Wechsel), Miudestabzuges bei welche in Stücken von 20 000 Mark und mehr, oder bei Posten von mindestens ^'^ Diskontivun^ 30 000 Mark in Stücken von nicht nnter 5 000 Mark eingereicht wurdeu, sollten, anstatt wie früher mindestens 10, fortan nur miudestens 5 Tage Zinsen in Anrechnung kommen. Ein Jahr später ist diese Vergünstigung auf einzelne Wechsel von wenigstens 10 000 Mark und auf Posten von mindestens 20 000 Mark ausgedehut worden. Für Platzwechsel blieb die schon bei der Preußischen Bank üblich gewesene Berechnung eines Minimalabzugs von 4 Zinstagen für kürzere Wechsel bestehen. Zugleich war sowohl bei Platz- wie bei Versandtwechseln für jedes einzelne Appoint im Betrage von 100 Mark und weniger der geringste Abzug von 60 Pf. auf 30 Pf. und für alle übrigen Wechsel auf 50 Pf. herabgesetzt worden. Die Reichsbank hoffte durch diese Erleichterungen auch diejenigen größeren Wechsel, welche ihr zum Privatdiskont in langer Sicht nicht gegeben wurden, wenigstens kurz vor Verfall ihrem Portefeuille zuzuführen, ohne dabei dem Wettbewerb anderer Banken für Wechsel in längerer Sicht irgendwie zu nahe zu treten. Nur dadurch, daß sie sich stets einen gewissen Antheil am deutschen Wechselverkehr sicherte, konnte sie ihre Herrschaft über den Geldmarkt bewahren und befestigen. Auch sollte durch die Herabsetzung des Mindestbetrages im Interesse der Reichs- bank dem gegenseitigen Inkassoaustausch der Privatbanken die Spitze genominen werden, indem nun dic Diskontirung jener Wechsel (d. h. sofortige Auszahlung bezw. Gutschrift des um jenen geringen Minimalzinsabzug gekürzten Wechselbetrags) ebenso vorteilhaft erscheint, als die provisionsfreie Gutschrift des ganzen Betrags am Verfalltage. So bezweckte die Reichsbank durch jeue Maßnahmen die Erzielung eines Erfolgs, den die Bank 8t! Der Ankauf und die Einziehuug von Wechseln und Wertpapieren, Aufhebung einer veralteten strengen Vorschrift, Schutzmaßregeln gegen Fälschung nnd Mißbrauch von Domizilwechseln, von Frankreich bereits seit Jahrzehnten erreicht hatte, nämlich den Gesammtverkehr in kurzen Wechseln bei sich zu konzentriren/ und zwar nicht nur, weil sie dadurch eiuen vollen Ueberblick über den Geschäftsverkehr erlangt, sondern hauptsächlich, weil kurze Wechsel die liquideste und folglich für eine große Zettelbank die geeignetste Zinsanlage bilden. Neben diesen Erwägungen war bei der Herabsetzung des Minimalsatzes für Wechsel von 100 Mark und darunter für die Neichsbank ein sozialpolitischer Gesichtspunkt maßgebend, Sie beabsichtigte nämlich durch jene Bestimmung, den Verkehr in kleinen Wechseln nach Kräften zu erleichtern, um dadurch dem deutschen Kleinhandel die Anwendung kurzfristiger Wechsel zur Schuldregulirung an Stelle des allgemein gebräuchlichen Borgsystems, der Regulirung durch Buchschulden, nahe zu legen. Zugleich schuf diese Ermäßigung für die kleineren Wechsel eine Inkassogelegenheit, die weit vortheilhafter ist, als die Einziehung durch Postauftrag. Denn nicht nur stellt sich die letztere erheblich theurer, sie ist auch mit einem kleinen Zinsverlust verbunden, da die Post erst nach Eingang des Wechsels, die Reichsbank aber schon früher, sofort bei der Diskontirung den Gegenwerth auszahlt. Vor Allem aber übernimmt die Post im Gegensatze zur Reichsbank keinerlei Gewähr für die rechtzeitige und ordnungsmäßige Protestirung des Wechsels im Nichtzahlungssalle. Von weit geringerer Bedeutung als diese Erleichterungen im Diskontverkehr war die den veränderten Verkehrsgewohnheiten entsprechende Aufhebung einer strengen von der Preußischen Bank übernommenen Vorschrift, welche der Bekämpfung eines im Verkehr tief eingewurzelten Mißstandes diente. Nach derselben wurden unacceptirte Wechsel unter 150 Mark, selbst wenn sie die Klausel »Mangels Annahme ohne Kosten« trugen, im Falle der Nichtannahme zum Protest gegeben. Solche Wechsel, welche bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes, betreffend die Wechselstempelsteuer, vom 10. Juni 1869 stempelfrei waren, wurden, auch nach Einführung der Stempelpflicht, häufig lediglich zu Zwecken der Geldbeschaffung, benutzt. Die vielen kleinen, ohne Accept bleibenden Ziehungen namentlich auf Bankiers wurden mitunter als eine wahre Plage empfunden. Nachdem noch zur Zeit der Preußischen Bank in der Hauptsache der Zweck jener Bestimmung erreicht war, konnte diese von der Neichsbank 1876 aufgehoben werden. Nur in Rheinland und Westfalen, wo der alte Mißbrauch noch nicht beseitigt war, mußte sie einstweilen noch aufrecht erhalten bleiben, konnte aber auch hier im Jahre 1880 abgeschafft werden. Hatte so einerseits die Neichsbank durch die geschilderten Maßnahmen und durch die sonstigen Erleichterungen und Negulirungen ihres Diskontverkehrs den veränderten Verkehrsbedingungen Rechnung getragen, so durfte sie andererseits nicht unterlassen, geeignete Schritte zu thun, um einer mißbräuchlichen oder gar betrügerischen Ausnutzung ihrer Einrichtungen wirksam zu begegnen. Dahin gehören vor Allem Schutzmaßregeln Der Ank.iuf und die Einziehung von Wechseln und Werthpapicrcn. ^7 gegen die Fälschung von Domizilwechseln, durch deren Ankauf der Reichsbank wiederholt nicht unerhebliche Verluste erwachsen sind. Derartige, mit gefälschtem Accept versehene, dem Zweck der Geldmacherei dieuende Wechsel Pflegen beim Aussteller selbst oder einer anderen mit diesem in Verbindung stehenden Person domizilirt zu sein. Selbst bei wiederholter Prolongation konnte die Fälschung uueutdeckt bleibe», da die Wechsel immer wieder vom Aussteller selbst oder jener dritten vorgeschobene» Person, angeblich im Namen des Bezogenen eingelöst wurden und so der Bezogene selbst von der ganzen Angelegenheit nichts erfuhr. Erst die Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers brachte dann die Geldmacherei und die oft lange Reihe von Fälschungen zum Vorschein/ die Neichsbank selbst erlitt namentlich in denjenigen Fällen empfindlichen Schaden, in welchen sie den Wechsel direkt vom Aussteller, also ohne weitere Garantieunterschrift im Glauben an die Echtheit des Accepts angekauft hatte. Schon früher war wiederholt die Aufmerksamkeit der Bank aus solche Wechsel gelenkt worden/ bereits die Preußische Bank hatte Vorsichtsmaßregeln getroffen. Die Reichsbank sah sich zu strengerem Vorgehen veranlaßt und ordnete im Jahre 1892 für diefe Wechsel die Benachrichtigung des Bezogenen über die Existenz und den Ankauf des Wechsels durch die Reichsbank an. In den Kreisen der mit der Bank in Verbindung stehenden Geschäftswelt haben diese Vorschriften großen Beifall gefunden, da durch sie nicht nur eine Sicherung der Reichsbank, sondern auch eine solche des Publikums gegen verlustbringende Fälschungen bewirkt wurde. Noch aus einem anderen als dem erwähnten Grunde erfordert die Diskontirung von Domizilwechseln ein besonders wachsames Auge. Zuweilen werden Wechsel ohne äußere erkennbare Ursache an einem vom Wohnorte des Ausstellers und des Bezogenen weit entfernten Bankplatze zahlbar gestellt, um unlautere Kreditoperationen, Wechselreiterei und dergleichen zu verstecken und den Neichsbankbemnten den Einblick in die Verhältnisse und die Kreditgeschäfte ihres Bezirkes zu entziehen. In allen solchen Fällen wird seit dem Jahre 1883 der Bankanstalt, in deren Bezirk der Aussteller und der Bezogene wohnen, seitens der ankaufenden Bankanstalt eine entsprechende Nachricht zugesandt, so daß also auch hier im Großen und Ganzen der erforderliche Ueberblick gesichert wird. Die Stellung, welche eine Zentralnotenbank auf dem Geldmarkt ihres Landes einnimmt, hängt wesentlich davon ab, einen wie großen Antheil aller im Lande umlaufenden Wechsel sie durch Diskontirung in ihrem Portefeuille vereinigt. Je größer dieser Antheil ist, um so größer wird die Herrschaft der Bank über den Markt sein und um so erfolgreicher wird ihre Diskontpolitik wirken können. Allerdings wird naturgemäß mit dem steigenden Reichthum eines Landes auch der Einfluß seiner Zentralnotenbank abnehmen/ denn je mehr Kapital im Lande erzeugt wird und sich in den ver- ,^ Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Wcrthvlipieren, schiedensten Händen ansammelt, in um so geringcrem Maße wird der Kapitalbedarf bei der Zentralbank Befriedigung suchen. Im Unterschied von anderen Zettelbanken bildet bei der Reichsbank die Wechsel- diskontirung nicht nur zeitweise, sondern stetig auch dem Umfange nach das Hauptaktivgeschäft und die stärkste Grundlage für ihre Existenz. Im Jahre 1900 bezifferte sich der durchschnittliche Wechselbestand aus 42,z Prozent ihrer gesmnmten Aktiva. Die ziustragende liquide Kapitalanlage der Neichsbank hat stets zum weitaus größten Theil aus Wechseln aus das Inland bestanden. Die ausgeliehcnen Lombarddarlehne und die diskontirten Effekten treten hinter der Wechselanlage ganz in den Hintergrund (vergl. Tab. 62). Im Durchschuitt der letzten 23 Jahre schwankte der Antheil der Anlage in inländischen Wechseln an der gesmnmten liquiden Kapitalanlage zwischen 79,s Prozent im Jahre 1881 und 88,3 Prozent im Jahre 1876. Im Jahre 1900 hat er 85,9 Prozent betragen lvergt. Tab. 45). Dementsprechend bilden auch die Wechsel, welche die Neichsbank mittelst Dis- kontirnng in ihrem Portefeuille vereinigt, einen erheblichen Bestandtheil aller in Deutschland ausgestellten Wechsel (vergl, Tab. 55). Freilich hat die Kapitalbildung in Deutschland iunerhalb der letzten 25 Jahre ganz bedeutende Fortschritte gemacht, und man könnte glauben, daß mit dem gestiegenen Reichthum des Laudes und der wachsenden Konkurrenz zahlreicher Privatbanken auch der Antheil des Wechselportefeuilles der Reichsbank am gesammten Wechselumlauf ein geringerer geworden wäre. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Reichsbank hat vielmehr ihren Antheil am gesammten Wechselumlauf in Deutschland noch zu steigern vermocht. Während im Jahre 1876 die Reichsbank 33,3 Prozent, also genau ^ aller während dieses Jahres in Umlauf gelangten Wechsel ankaufte, hat sich dieser Antheil bis zum Jahre 1899 nach mannigfachen Schwankungen bis auf 39 Prozent gesteigert, um allerdings im Jahr 1900 wieder bis auf 36,? Prozent zurückzugehen. Es sind also im Jahr 1899 nahezu ^5 aller iu Deutschland ausgestellten Wechsel bei der Neichsbank diskontirt worden. Geringer, aber immer noch bedeutend genug, um der Bank eine ausreichende Herrschaft über den Markt zu sicher», ist der Antheil ihrer durchschnittlichen Wechselanlage am durchschnittlichen Gesammtwechsel- umlaus. Derselbe hat geschwankt zwischen 11,3 Prozent im Jahr 1881 und 15,8 Prozent im Jahr 1893. Im Jahre 1900 betrug er 13,3 Prozent, also mehr als der achte Theil aller im Umlauf befindlichen Wechsel. In Zeiten gesteigerten Geldbedarfs innerhalb der einzelnen Jahre, z. B. an den Onartalschlüssen, steigert sich dieser Antheil erheblich, während er in Zeiten flüssigen Geldstandes geringer wird. Die Thatsache, daß der Antheil des durchschnittlichen Portefeuillebestaudes am gesammten Wechselumlaus (im Jahre 1900 13,3 Prozent) so wesentlich zurückbleibt hinter dem Antheil aller von Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Werthpapicrcn. 89 der Bank diskontirten Wechsel am Gesammtbetrage der in Deutschland überhaupt in Umlauf gelaugten Wechsel (36,? Prozent) findet ihre Erkläruug darin, daß die Lebeusdauer der in Deutschlaud umlaufende» Wechsel durchschnittlich etwa 90 Tage beträgt, während die von der Reichsbank angekauften Wechsel viel kurzfristiger sind (vergl. Tab. 44). Ihre Laufzeit — vom Tage des Ankaufs bis zum Verfalltage gerechnet — schwankte in den letzten 25 Iahren im Jahresdurchschnitte zwischen 33 und 41 Tagen, sie hat im Durchschnitt des Jahres 1900 33 Tage betragen. Im Allgemeinen zieht die Reichsbank in Zeiten gesteigerter wirthschaftlicher Ent- Der Wcchselankauf der Reichsdank als Wickelung, in denen der Verkehr größerer Beträge an Zahlungsmitteln bedarf, einen Symptom der Wirth, höheren Prozentsatz des gesammten Wechselverkehrs au sich als in Zeiten des Stillstandes schastlichm Lage, oder gar des Niederganges, welche unter dem Zeichen der Geldflüssigkeit stehen. So hatte schon während der Hochkonjunktur und der Krise im Jahre 1873 die Preußische Bank durchschnittlich 15,5 Prozent des gesammten deutschen Wechselumlaufs iu ihrer Hand vereinigt. Bis 1875 war allerdings der Antheil der Bank am Wechselumlaus wieder aus 11,: Prozeut zurückgegangen. Daß seit Errichtung der Reichsbank sich deren Antheil am deutschen Wechselumlauf trotz des wachsenden Reichthums iu Deutschlaud, trotz der Ansammlung von großen Kapitalien in den Händen zahlreicher neu entstandener Kreditbanken nicht dauernd verriugert, vielmehr uoch gesteigert hat, erklärt sich aus verschiedenen Ursachen. Eurerseits ist in Folge der starken Entwickelung deutscher Wirthschaftsthätigkeit der Bedarf an Kredit und Zahlungsmitteln fast andauernd gestiegen, andererseits flössen der Reichsbauk durch das Erlöschen zahlreicher Privatnotenbanken und durch die Einrichtung des Giroverkehrs fortwährend bedeutende Mittel zu, mit welchen sie die gesteigerten Anforderungen des Kredits bei gleichzeitiger Ausdehnung ihres Filialnetzes im Wege des Diskontverkehrs befriedigen konnte. Die durchschnittliche Anlage der Reichsbank in Inlandswcchseln ist dieser Entwickelung entsprechend im Ganzen erheblich gewachsen (vergl. Tab. 45). Gleichwohl spiegeln sich in ihren Bewegungen im Eiuzelnen die Schwankungen des Wirthschaftslebens deutlich wieder. , Den Tiefpunkt hat die Inanspruchnahme der Bank im Jahre 1879 erreicht bei einer durchschnittlichen Anlage in Inlandswechseln von nur 324,? Millionen Mark und einem Gesammtaukaus von 2 367 915 Stück im Betrage von 3 369,4 Millionen Mark. Seit jenem Jahre, welches für die deutsche Erwcrbswclt eiue Zeit tiefsten wirtschaftlichen Niederganges war, hat die Baut ihre» Wechselverkehr auf mehr als das Doppelte der damaligen Umsätze gesteigert. Im letzten Jahre, das den Abschluß ihrer 25jährigen Entwickelung bildet, sind der Nerchsbank mehr Wechsel zugeflossen, als je zuvor. Seit Iahren hat die Neichsbank in der durchschnittlichen Wechselanlage alle bestehenden Zentralnotenbanken überflügelt, und mit alleiniger Ausnahme der Bank von Frankreich hat keine . 12 Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Werthpapieren. dieser Banken gerade im letzten Jahre so viele Wechsel in so hohem Gesammtbetrage angekauft wie die Reichsbank. Bei einer durchschnittlichen Anlage inländischer Wechsel von 773 Millionen Mark hat die Neichsbank im Jahre 1900 4 416 417 Wechsel im Ge- sammtbetrage von 8 551,8 Millionen Mark angekauft. Die Reichsbank scheidet die von ihr angekauften Wechsel auf das Inland in Platzwechsel, das sind solche, welche im Bezirk der ankaufenden Bankanstalt selbst, und Versandtwechsel, solche, welche an irgend einem anderen Bankplatze zahlbar sind (vergl. Tab. 46,47). Seit dem Jahre 1876 ist der prozentuale Antheil der Platzwechsel am Gesammt- portefeuille gestiegen, derjenige der Versandtwechsel entsprechend gefallen. 1876 überwogen noch die Versandtwechsel mit 56,? Prozent aller angekauften Wechsel auf inländische Plätze erheblich, 1900 war gerade das umgekehrte Verhältniß zu beobachten. Die Platzwechsel waren auf 56,z Prozent gestiegen, während die Versandtwechsel nur 43,? Prozent aller angekaufte» Wechsel auf das Inland ausmachten. Die durchschnittliche Anlage in Versandtwechseln schwankte innerhalb der verflossenen 25 Jahre zwischen 163,4 und 352,8 Millionen, diejenige in Platzwechseln zwischen 149,? und 445,2 Millionen Mark. Der Antheil der zum Privatdiskont angekaufte« Wechsel an allen von der Neichsbank angekaufte» Inlandswechscln war naturgemäß großen Schwankungen unterworfen, schon aus dem Grunde, weil die Zahl der Tage, an denen die Bank zum Vorzugssatze Wechsel in ihr Portefeuille hereinnahm, in den einzelnen Iahren sehr verschieden gewesen ist (vergl. Tab. 66). Während des ganzen Jahres 1891, sowie vom 2. April des Jahres 1896 bis zur Gegenwart hat die Bank Wechsel zu Vorzugssätzen überhaupt nicht diskontirt. Im Jahre 1890 fanden solche Käufe nur an 76 Tagen statt. Am andauerndsten wareu dieselben in den Iahren 1883, 1884, 1886 bis 1888, 1892 uud 1894, in welchen die Zahl der Tage, an denen die Bank jährlich Wechsel zum Privatsatz diskontirte, zwischen 323 (im Jahre 1888) und 350 (im Jahre 1884) schwankte. Die Stückelung der angekauften Wechsel läßt eiuen interessanten Rückschluß auf den Umfang zu, iu dem gerade diejenigen am Wechselverkehre der Neichsbank direkt oder indirekt bctheiligt sind, die Kredit nur iu kleinen Beträgen in Anspruch nehmen (vergl. Tab. 51). Aus einer Statistik, die über sämmtliche vom 1. April bis 30. Juni 1900 fällig gewordenen, von der Reichsbank angekauften Wechsel aufgestellt worden ist, hat sich ergeben, daß weit über die Hälfte der Gesammtzahl aller Wechsel, nämlich 55,5 Prozent, und zwar bei den Platzwechseln 43,2 Prozent, bei den Versandtwechseln über 60 Prozent auf Beträge von 500 Mark und weniger lauteten/ 72,2 Prozeut aller Wechsel überstiegen nicht deu Betrag vou 1 000 Mark, und nur 11,2 Prozent waren größer als 3 000 Mark. Die Wechsel aber unter 1 000 Mark stammen zum allergrößte» Theile aus dem Stande der mittleren uud kleiu c» Gewerbetreibenden, die, wenn auch uur zum kleiusten Theile Der Ankauf und die EiuzieKuug ve>» Wechsel» und Wcrthpapiere», !>! direkt, in besonders hohem Maße die Mittel der Bank in Anspruch nehmen. Ins« besondere ist die Stückzahl der Wechsel unter 100 Mark absolut wie im Verhältnisse zur Gesammtzahl aller angekauften Wechsel stark im Steigen begriffen, ein Zeichen, daß diese ganz kleinen Wechsel in höherem Maße zunehmen als die großeu und daß der Wechselverkehr und der Wechselkredit der Rcichsbank in den kleinen Verkehr immer tiefer eindringt. Die seit 1889 verfolgbare allerdings nicht ununterbrochene Zunahme ist besonders bei den Versandtwechseln zu beobachten, bei den Platzwechseln steht ihr, wenn auch nur prozentuell, eiue geringe Abnahme gegenüber lvergl, Tab, 45, 46, 47). Die durchschnittliche Größe der sämmtlichen angekauften Wechsel auf das Inland war ziemlich bedeutenden Schwankungen unterworfen (vergl. Tab. 45)/ sie war am niedrigsten in den Iahren 1878 und 1879, einer Zeit nur sehr schwachen Kreditbegehrs, am größten in den Iahren 1899 und 1900, wo das überaus starke Kreditbedürfniß zur Ausstellung zahlreicher großer Wechsel geführt hat. Ganz ähnlich war auch 1890, in einem Jahre, in dem gleichfalls der Höhepunkt einer Konjunkturperiode erreicht wurde, die durchschnittliche Größe der einzelnen Wechsel auf eine bis dahin noch nicht erreichte Höhe, nämlich auf 1 727 Mark gestiegen. Die in den letzten Iahren zu beobachtende Steigerung der durchschnittlichen Größe der Wechsel hat insbesondere ihren Grund darin, daß der sogenannte Acceptkredit, die Ziehungen ans Banken und Bankiers, die fast immer auf fehr hohe Beträge lauten, in steigendem Maße in Aufnahme gelangt ist. Im Ganzen ist bei der Neichsbank die Zahl der angekauften kleineren Wechsel erheblich höher, die durchschnittliche Größe der sämmtlichen Wechsel erheblich geringer als bei den Privatnotenbanken, ausgenommen bei der Sächsischen Bank. Es beweist dies, daß, entgegen der verbreiteten Meinung, die Mittel der Reichsbank in höherem Grade dem mittleren uud kleinen Geschäftsmann zu Gute kommen als diejenigen der Privatnotenbanken. Die durchschnittliche Laufzeit, welche die Wechsel auf das Inland bei ihrer Diskontirung uoch hatten, schwankte zwischen 33 und 41 Tagen (vergl. Tab. 45, 50). Sie wird, abgesehen von den in den verschiedenen Wirthschafts- gebieten herrschenden Usancen und von der Natur der im Wechsel zum Ausdrucke gelangenden Kreditbedürfnisse, stark dnrch den bestehenden Diskontsatz beeinflußt. In Zeiten hohen Zinsfußes bieten die Diskontanten der Reichsbank möglichst nur Wechsel in kurzer Verfallzeit zum Ankaus au, so daß selbst in Iahren so starken Kreditbedürfnisses wie 1899 und 1900 in Folge des hohen Zinsfußes die durchschnittliche Laufzeit immerhin nur 35 bezw. 33 Tage, dagegeu in der Zeit größter Geldflüssigkeit wie 1894, als der durchschnittliche Bankdiskont nur 3,n? Prozent war, 41 Tage betrug. Das Wechselportefeuille ist um so liquider, je kürzer die durchschnittliche Laufzeit aller angekauften Wechsel ist. Aber selbst im Jahre 1894, in dem in dieser Beziehung ungünstigsten, 12' ^ Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Werthpapieren. in welchem sie 41 Tage betrug, entsprach das Wechselportefeuille noch durchaus den Anforderungen, die im Interesse der jederzeit gesicherten Noteneinlösung in dieser Richtung gestellt werden müssen, da immer noch durchschnittlich 25,8 Prozent sämmtlicher Wechsel in den ersten 14 Tagen, weitere 17,z Prozent in den nächsten 14 Tagen, also innerhalb der ersten 4 Wochen 43,i Prozent sämmtlicher Wechsel fällig waren. Am günstigsten war das Verhältniß 1882 bei einer durchschnittlichen Laufzeit.von 33 Tagen, hier waren sogar 51,? Prozent innerhalb der ersten vier Wochen fällig. 1900 waren es bei einer durchschnittlichen Lauszeit von 33 Tagen 47,s Prozent. Der Durchschnittsbetrag wie auch die durchschnittliche Laufzeit der einzelnen Wechsel war bei den Platzwechseln beträchtlich höher, als bei den Versandtwechseln. Beide sind naturgemäß bei den unter Banksatz angekauften Wechseln bedeutend größer, schon aus dem Grunde, weil die Neichsbank zu einem Privatsatz überhaupt nur Wechsel in einer Größe von mindestens 3 000 Mark und einer Lauszeit von mindestens 42 Tagen ankauft. Die Kreditberech. Die Zahl aller Firmen und Personen, welche direkt oder indirekt zum Wechsel- und "die?ö? chr^ ^l)^' Neichsbank zugelassen sind, belief sich im April 1896 auf 55 027, im Dezember 1898 Kredite. aus 58 988, bis zum August 1900 war sie auf 62 763 gestiegen. Als direkt zugelassen gelten diejenigen, welche selbst bei der Reichsbank diskontiren, als indirekt zugelassen alle übrigen aus den angekauften Wechseln haftenden Personen und Firmen, deren Kreditfähigkeit beim Ankaufe der Wechsel für die Neichsbank mit entscheidend ist. Es entfielen aus im August im Dezember im April Kredite in Höhe von 1900 1898 1896 Kreditberechtigte »/ /» Kreditberechtigte 0/ /o Kreditberechtigte 0/ /» Mark 1000— 10 000 ......... 24 943 40 23 288 40 21742 40 » 11000—20 000 ......... 14155 2Z 13519 2Z 12 547 2Z » 21 000— 30 000 ......... 6 795 II 6 641 11 6 237 11 » 31000— 60 000 ......... 7 754 12 7 274 12 6 920 12 » 61 000—100 000 ......... 3 872 6 3 528 6 3214 6 » 101000—500 000 ......... 4 596 7 4158 7 3 826 7 » 501 000 und mehr......... 648 1 580 1 541 1 62 763 IOO 58 988 100 55 027 IOO Die erste Gruppe der kleinen Kredite umfaßt weitaus die meisten Firmen und Personen mit 24943 oder 40 Prozent aller sestgesetzten Kredite, uud nahezu drei Viertel Der Ankauf und dic Einziehung von Wechseln und Wcrthpnpicreu. !'^! aller Kreditberechtigten, nämlich 74 Prozent, bewegen sich bei Gewährnng des Reichs- bankkrcdits in den mäßigen Grenzen unterhalb 80 900 Mark. Dagegen ist nur 9116 Firmen oder 14 Prozent aller zugelassenen Firmen Wechselkredit in Hohe von mehr als 60 000 Mark eingeräumt, ein deutlicher Beweis dafür, in wie hohem Grade den mittleren und kleinen Betrieben die Mittel der Reichsbank zur Verfügung stehen. Interessant ist das Verhältniß, in welchem die verschiedenen Erwerb streife Wechselkredit bei der Neichsbank genießen (vergl. Tab. 52, 53). Zwar sind die Bedingungen, unter welchen die Neichsbank bankmäßigen Kredit durch Ankauf von Wechseln gewährt, für alle Erwerbszweige gleich, wenn man von den bereits erwähnten Erleichterungen gegenüber der Landwirthschast, dem Handwerkerstand und den Genossenschaften absieht. Nicht aber sind die innerhalb der verschiedenen Erwerbszweige entstehenden Wechsel in gleicher Weise für das Portefeuille der Reichsbank geeignet, weil die Bedürfnisse nach Personalkredit in Bezug auf Umfang, Dauer und Entstehungsgrund durchaus verschieden sind. Dementsprechend ist auch das Maß, in welchem der Kredit der Reichsbank im Diskontgeschäft thatsächlich den einzelnen Erwerbsständen zur Verfügung steht und von ihnen in Anspruch genommen wird, sehr ungleich. Nach der Statistik vom 1. August 1900 entfällt der größte Theil aller Kredit- berechtigten auf den Handelsstand mit 43,4 Prozent (einschließlich Banken und Bankiers). Daß gerade der Handelsstand im Vergleich zu den anderen Erwerbsständen sich des Wechselkredits der Neichsbank am stärksten bedient, erklärt sich daraus, daß in diesem Erwcrbszweige der Wechselverkehr selbst in den kleinen Betrieben die größte Verbreitung gefuudcn hat. Das kommt auch darin zum Ausdruck, daß etwa 51,9 Prozent der bei der Neichsbank zum Wechselverkehr zugelassenen Kaufleute sich mit Krediten von höchstens 10 000 Mark begnügen müssen. Die Betheiligung der handeltreibenden Bevölkerung am Wechselkredit der Neichsbank ist naturgemäß am größten in denjenigen Städten und Gegenden, in welchen der Handel besonders in Blüthe steht und die übrigen Erwerbszweige an Bedeutung überragt. Das ist besonders der Fall im Westen und Süden Deutschlands sowie in den freien Städten. In Bremen z. B. gehören sogar 74 Prozent aller bei der Reichsbank Kreditberechtigten dem Handelsstande an. Besonderes Interesse bietet die Feststellung, welchen Antheil speziell die Banken und Bankiers am Wechselverkehr der Neichsbank nehmen j auf diese entfallen 3,8 Prozent aller bei der Neichsbank zum Wechselverkehr zugelassenen Personen und Firmen. Sie nehmen, im Gegensatz zu dem übrigen Handel, der Industrie und der Landwirthschaft den Wechselkredit der Neichsbank hauptsächlich in den höheren Kreditstufen in Anspruch. Während nur 28,s Prozent aller kreditberechtigten Bankgeschäfte sich mit ihren Krediten !! > Der Ank.iuf und die Einziehung von Wechseln nnd Werthpapicrcn, innerhalb der Grenzen von 89 000 Mark bewegen, genießen 71,2 Prozent der kreditberechtigten Banken Wechselkredite, welche diesen Betrag zum großen Theil erheblich übersteigen. Bei der Würdigung der Stellung der Banken und Bankiers im Kreditverkehr der Neichsbank ist stets zu beachten, daß sie in erster Linie Kredit vermitteln, und daß der von der Ncichsbank ihnen gewährte Kredit indirekt den anderen Erwerbszweigen zu Gute kommt. Ein großer Theil der von den Bankfirmen bei der Reichsbank diskontirten Wechsel erlangt erst durch das Giro des betreffenden Bankhauses die im Bankgesetz (§13 Ziff. 2) für den Diskontverkehr der Reichsbank geforderten Eigenschaften, und die Banken selbst diskontiren diese Wechsel nur auf Grund der Möglichkeit, sie mit ihrem Giro jederzeit bei der Reichsbank rediskontiren zu können. Da Handel und Industrie in weit höherem Maße Bankverbindungen unterhalten als die Landwirthschaft, so ist der Antheil der Banken an der Anzahl aller bei der Reichsbank Kredit genießenden Firmen und Personen in den ostelbischcn hauptsächlich Landwirtschaft treibenden Provinzen erheblich geringer, als in den südlichen und westlichen Theilen des Reichs. Die Industrie und Iudustriegesellschaften sind mit 30,4 Prozent an der Gesammt- zahl aller kreditberechtigten Firmen und Personen am Wechselvcrkehr der Neichsbank betheiligt. Dieser für das ganze Reich ermittelte Durchschnittssatz wird natürlich in den indnstriereichen Plätzen, besonders in der Nheinvrovinz, in Westfalen uud im Königreich Sachsen ganz erheblich übertroffen. So gehören in Krefeld (Sammt- und Seidenindustrie) 61 Prozent, in Aachen (Tuche und chemische Produkte) 53 Prozent, in Dortmund (Kohle und Eisen) 4!) Prozent, in Chemnitz (Spinnerei, Wirkindustrie und Maschinenindustrie) 60 Prozent und in Planen (Textilindustrie) sogar 66 Prozent aller bei den betreffenden Zweiganstalten der Neichsbank im Wechselverkehr zugelassenen Personen und Firmen den Kreisen der Industrie an. Am geringsten ist die Betheiligung der Landwirthschaft (einschließlich der ländlichen Gewerbe- und Fabrikbetriebe) am Wechselverkehr der Reichsbank mit nicht ganz 14 Prozent aller Kreditberechtigten. Das hat seinen natürlichen Grund in der geringen Betheiligung dieses Berufszweiges am Wechselverkehr überhaupt. Insofern der Landwirth aber zur Erlangung und Verstärkung seiner Betriebsmittel Personalkredit verständigerweise in Anspruch nehmen kann, braucht er denselben meist aus lange Fristen, so daß die Reichsbank für ihu trotz ihrer den Grundbesitzern gewährten Erleichterungen als Kreditquelle nur ausnahmsweise in Frage kommt. Auffällig kann es erscheinen, daß in der Landwirth- schast die kleinen und mittleren Besitzer in viel höherem Grade an dem Wechselverkehr der Neichsbank betheiligt sind als im Handel nnd in der Industrie, indem 56 Prozent der landwirthschaftlichen Kreditnehmer Kredite bis höchstens 10 000 Mark genießen (gegen 52 Prozent beim Handel einschließlich des Bankiergewerbes und 29 Prozent bei der Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Wertpapieren, 95 Industrie). Es erklärt sich dies daraus, daß heute noch der kleine und mittlere Betrieb in der deutschen Landwirthschaft einen sehr viel breiteren Ramn einnimmt als in den anderen beiden Produktionsklassen. Im Verhältniß zu den anderen Berufszweigeu noch am meisten dient die Reichsbank der Landwirthschast in den östlichen und nördlichen Provinzen. So gehören z. B. im Bezirk der Neichsbankstelle in Insterburg 51 Prozent, in Flensburg 50,5 Prozent, in Tilsit 47,5 Prozent, in Stolp 39 Prozent, in Graudcnz 38 Prozent, in Thorn 37 Prozent, in Posen 36 Prozent aller in den betreffenden Bankbezirken Kreditberechtigten der Landwirthschaft an. Inwieweit eine thatsächliche Inanspruchnahme der Mittel der Reichsbank stattgefunden hat, darüber sind speziell mit Bezug aus die Landwirthschaft Erhebungen für zwei Jahre und zwar für die Zeit vom 8. April bis zum 7. April des nächstfolgenden Jahres 1893 und 1897 veranstaltet worden. Nicht in allen Fällen, in welchen die Reichsbank den Landwirthen gegenüber als eigentliche Kreditgeberin fungirt, kommt dies zur Kenntniß des Kredit nehmenden Landwinhs, da dieser seine Wechselschnld mit dem ersten Wechselnehmer ordnet. Der meist an einem Bankplatze domizilirte Wechsel gelangt erst aus zweiter oder dritter Hand in das Portefeuille der Reichsbank. Ihre Kreditgewährung gegenüber der Landwirthschaft ist daher vielfach eine indirekte. Da die von Landwirthen geschaffenen Wechsel nur selten Waarenwechsel, vielmehr überwiegend reine Kreditwechsel sind, kommen sie auch fast nur im Platzwechselverkehr der Reichsbank vor, zumal der Kredit, den der Landwirth genießt, meist ein territorial beschränkter ist/ seine Kreditwürdigkeit kann mit Sicherheit nur an Ort und Stelle oder in der Nachbarschaft geprüft werden. Die von Landwirthen, landwirthschaftlichen Gewerbe- und Fabrikbetrieben direkt angekauften Wechsel betrugen in 1897/98 immerhin 68,s Millionen Mark gegen nur 23,8 Millionen Mark vier Jahre vorher/ eine sehr bedeutende Steigerung, namentlich wenn man berücksichtigt, daß der Betrag sämmtlicher im deutschen Reiche angekauften Wechsel sich in der gleichen Zeit nur um 25 Prozent gehoben hat. Die Summe der mit deu Unterschriften von Landwirthen, landwirthschaftlichen Genossenschaften und landwirthschaftlichen Betrieben außerdem diskontirten Wechsel stieg in der Zeit von 1893/94 bis 1897/98 von 216 auf 280 Millionen Mark. Die Summe aller für die Landwirthschast in Betracht kommenden Wechsel stellte sich mithin im Jahre 1897/98 auf 348 gegen 240 Millionen Mark in 1893/94, d. h. anf 5,i Prozent gegen 4,z Prozent aller diskontirten Wechsel. Davon entfallen auf die 6 östlichen Provinzen Preußens (ausschließlich Berlin) nahezu zwei Drittel allein, nämlich 203,9 Millionen Mark oder 20,2 Prozent aller daselbst angekauften Wechsel gegen 157,9 Millionen Mark oder 19 Prozent in 1893/94. Bei einzelnen Bankanstalten übersteigt die Summe der angekauften land- m> Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Wertpapieren. wirthschaftlichen (d, h. die Unterschrist von Landwirthen tragenden) Wechsel die Hälfte aller diskontirten Wechsel, bei anderen kommt sie der Hälfte nahe. Sie betrug z, B. im Jahre 1897/98 im Bezirke der Reichsbank in Flensburg 58,s Prozent, in Cöslin 52,2 Prozent, in Tilsit 49,s Prozent, in Posen 41,4 Prozent. Bei dem besonderen Interesse, welches die Reichsbank stets den Genossenschaften bewiesen, weil sie die Form darstellen, in welcher auch den minder wohlhabenden Klassen die Wohlthat des Baukkrcdits zu Gute kommen kann, und in Anbetracht der für sie eben deshalb geltenden Erleichterungen in den Grundsätzen der bankmäßigen Kreditgewährung haben auch Erhebungen über die den Genossenschaften gewährten Kredite stattgefunden. Von allen bei der Neichsbank im Wechselverkehr zugelassenen Firmen entfallen 1,2 Prozent auf Genossenschaften aller Art. Nach dem letzten Bericht über die auf Selbsthülfe gegründeten deutschen Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften bestanden am 3 I.März 1999 im Reiche 17 988 Genossenschaften. Davon genießen 773 oder 4,3 Prozent Wechselkredit bei der Reichsbank. Indirekt ist aber noch eine viel höhere Anzahl von Genossenschaften zum Wechselverkehr der Reichsbank zugelassen, da theilweise auch die zu Verbänden vereinigten Genossenschaften mit der Reichsbank arbeiten. Die den Genossenschaften zur Verfügung stehenden Kredite sind verhältnißmäßig hoch. Genau die Hälfte der zugelasscuen Genossenschaften genießt Kredit innerhalb der Grenzen von 21 999 bis 199 999 Mark. Eine so starke Betheiligung au diesen mittleren und höhere» Krediten wird von keiner anderen Gruppe, auch uicht vou den Banken mit 41 Prozent erreicht. Die Summe der von den Genossenschaften thatsächlich in Anspruch genommenen Kredite im Wechselverkehr bclief sich in der Zeit vom 8. April 1897 bis zum 7. April 1898 auf 293 Milliouen Mark, das sind 3,i Prozent aller in diesem Zeitraum von der Neichsbank angekauften Wechsel. Der Wechsclankauf Die Ergebnisse der Vertheilung der von der Reichsbank gewährten Wechselkredite in den verschiedenen cu^ die verschiedenen Erwerbszweige werden bestätigt durch den Antheil, welchen die Wirtschaftsgebieten. einzelnen Wirtschaftsgebiete Deutschlands am Wechselverkehr der Reichsbank nehmen (vergl Tab. 49). Der indnstriereiche Westen ist an den Wechseldiskontirungen der Bank weit stärker betheiligt als der Osten. Im Jahre 1999 z. B. entfielen von dem Betrage aller bei der Neichsbank diskontirten Wechsel auf die Nheinprovinz 13,6 Prozent, während auf die Landwirthschaft treibenden nordöstlichen Gebiete des Reiches (Ostpreußen, West- Preußen, Posen, Pommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg mit Ausschluß des Bezirks der Hauptbank in Berlin) zusammen nur 9,8 Prozent entfielen. Ans den Bezirk der Hauptbank Berlin kamen allein 19 Prozent, Schlesien war mit 6,2 Prozent, die freien Städte mit 7,6 Prozent, Sachsen mit 7 Prozent, Bayern und Baden mit je 5 Prozent betheiligt. Auch iu den Ergebnissen der einzelnen Bankbezirke sind die wirthschaftlichen Bedingungen, Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Werthpapieren. !>7 welche in den verschiedenen Territorien maßgebend sind, unschwer zn erkennen. Im Jahre 1900 wurde von den 10 bedeutendsten der bestehenden 76 selbständigen Bankanstalten etwa die Hälfte aller Wechsel angekauft und ebenso war es schon im Jahre 1876, in welchem auf 9 Bankanstalten von 60 die Hälfte aller Ankäufe entfiel. Im Jahre 1900 waren die 10 bedeutendsten Bankanstalten in Bezug auf die von ihnen bewirkten Wechsel- ankaufe, nach ihrer Bedeutung geordnet: Berlin, Jrcmkfnrt a. M., Hamburg, Leipzig, Mannheim, Cöln, Breslau, München, Elberfeld, Dortmund. Seit der Errichtuug der Reichs' bank haben sich in der territorialen Vertheilung des Wechsclverkehrs bemerkenswerthe Verschiebungen vollzogen. Die Ausdehnung der Reichsbank auf das ganze nichtpreußische Deutschland ist zwar schon bei der Errichtung der Neichsbank, zum Theil sogar schon früher, noch zur Zeit der Preußischen Bank, erfolgt, aber erst allmählich konnte die Neichsbank namentlich in denjenigen außerhalb Preußens belegenen Gebieten, in welchen noch Privatnotenbanken bestanden und zum Theil noch bestehen, sich einen ihrer Stellung als Zentralnotenbank entsprechenden Einfluß auf den Märkten der einzelnen Gebiete sichern. Das tritt deutlich hervor, wenn man den Autheil der in Preußen belegenen Bankanstalten am Wechselankauf der Reichsbank mit demjenigen der im übrigen Deutschland thätigen Zweiganstalten innerhalb ihrer 25 jährigen Entwickelung vergleicht. Während im Jahre 1876 auf Preußen (einschließlich der Thüringischen Staaten, Oldenburg und Braunschweig) noch 78 Prozent aller von der Neichsbank diskontirten Wechsel entfielen, verminderte sich dieser Antheil bis 1880 auf 68,2 Prozent, bis 1885 auf 66,6 Prozent und bis 1890 auf 64,5 Prozent, während umgekehrt der Antheil der im übrigen Deutschland belegenen Anstalten sich entsprechend vermehrte. Im letzten Jahrzehnt hat allerdings wieder eine geringfügige Bewegung in entgegengesetzter Richtung zu Gunsten der preußischen Gebietstheile stattgefunden, so daß der Antheil Preußens bis 1900 wieder auf mehr als zwei Drittel der Gesammtankäufe gestiegen ist. Die Bewegung der bei den einzelnen Bankanstalten während der letzten 25 Jahre diskontirten Wechsel steht unter dem Zeichen der Entwickelung des wirthschaftlichen Verkehrs. Es muß dabei indessen berücksichtigt werden, daß vielfach die Errichtung von neuen Unteranstalten, sowie die Theilung größerer selbständiger Bankbezirke eine intensivere Inanspruchnahme der Reichsbank in vielen Gebieten verursacht hat, die für den Portefeuillebestand zahlreicher Zweiganstalten von Bedeutung gewesen ist. Oertliche Verschiebungen in der Benutzung des Bankkredits sind vielfach hierdurch entstanden. Den Beträgen der in den einzelnen Wirthschaftsgebieten angekauften Wechsel nicht ganz parallel hat sich die Bewegung der im Diskontirungsgeschäft erzielten Gewinne vollzogen. Ueberall da, wo die besondere Art der ökonomischen Thätigkeit langfristige Kredite vorwiegend benöthigt, wo dementsprechend auch die durchschnittliche Laufzeit der angekauften 13 Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln nnd Werthpapieren. Wechsel eine längere ist, wird auch der Antheil des Zinsgewinnes dieser Gebiete an den Gesammtgewinnen größer sein als der Antheil der in diesen Gebieten angekauften Wechselbeträge an allen angekauften Wechseln. Deshalb sind die östlichen Provinzen Deutsch- lands, in denen die Landwirthschaft Wechsel mit einer relativ längeren Laufzeit hervorbringt, stärker am Gesammtgcwinn als am Gesammtbetrage der diskontirten Wechsel betheiligt. Gewinn und Verlust Die Gewinnergebnisse aus dem Diskontgeschäste der Reichsbank seit ihrem Be- " g"schäst'^"^ im Großen und Ganzen ein Bild der wirtschaftlichen Entwickelung Deutschlands (vergl. Tab. 45). In den ersten vier Iahren in fortwährendem Rückgange begriffen, hob sich der Diskontgewinn von 1880 bis 1882 nahezu auf die im Jahre 1876 innegehabte Höhe, um bis 1886 fast ununterbrochen bei weichenden Diskontosätzen auf seinen Tiefstand von nicht ganz 10,5 Millionen Mark zu sinken. Die stark aufsteigende wirthschaftliche Entwickelung, die ihren Höhe- und Endpunkt im Jahre 1890 fand, brachte fast unuuterbrochen sprunghafte Steigerungen der Erträgnisse auf die bis dahin noch nicht erreichte Höhe von 23 Millionen Mark. Die nachfolgende Depression findet auch in dem nur einmal unterbrochenen Rückgange des Diskontgewinns bis 1895 Ausdruck. Der darauf beginnende beispiellose Aufschwung machte sich in einer ganz außerordentlichen Steigerung der Zinserträgnisse geltend, die übrigens in einer weit höheren Progression erfolgte, als die nebenhergehende Steigerung der Zinssätze. In allererster Linie ist sie zurückzuführen auf die ganz bedeutende Zunahme der Ankäufe und uur in bescheidenem Maße auf den höheren Diskont. Zugleich sei erwähnt, daß 1880 bei einem Durchschnittsdiskont von 4,24 Prozent nur 13,4 Millionen Mark, 1898 bei annähernd gleichen Zinssätzen (4,26? Prozent) 28,8 Millionen Mark Diskontgewinne zu verzeichnen waren. Während 1890 23 Millionen Mark bei einem Durchschuittssatze von 4,s Prozent erzielt wurden, ergab sich das noch etwas höhere Erträgniß von 23,7 Millionen Mark 1897 bei einem Dnrchschnittssatze von 3,« Prozent. Die Zahl und Summe der seitens der Wechselbezogenen nicht oder nicht rechtzeitig eingelösten Wechsel, bei denen also erst die übrigen Wechselverbuudenen im Regreßweg in Anspruch genommen werden müssen, schwankt nach den Gefchäftsgcwohn- heiten, nach der wirthschaftlichen Lage der verschiedenen Gegenden, Zeiten und Berufsklassen. Im Jahre 1900 sind der Stückzahl nach 4,z? Prozent, dem Betrage nach nur 1,v8 Prozent aller angekauften Wechsel nicht oder nicht rechtzeitig eingelöst worden, ein Zeichen, daß die kleineren Wechsel in höherem Maße betheiligt sein müssen, als die größeren. Besonders auffällig tritt diese Thatsache bei den Wechseln unter 100 Mark in Erscheinung, von denen sogar 8,6b Prozent ihrer Gesammtstückzahl unbezahlt blieben. Der Grund hierfür liegt darin, daß die größeren Kaufleute prompter in ihren Zahlungen Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Werthpapieren. !»!> sind und eifriger über den Ruf ihrer vollen Zahlungsfähigkeit wachen als die kleineren Geschäftsleute, daß ferner die Bezogenen die Protestirung größerer Wechsel weit mehr scheuen als diejenige von kleineren, auch darin, daß die Bank größere Wechsel ohne Accept in ihr Portefeuille nicht aufnimmt, kleinere aber wenigstens dann, wenn sie nicht mehr lange laufen / einen unacceptirten Wechsel läßt aber der Bezogene eher mangels Zahlung zurückgehen, als einen acceptirteu. Aus ähnlichem Grunde war auch das Verhältniß der unbezahlt gebliebenen Wechsel zur Gesammtsumme aller zur Zahlung vorgelegten Wechsel bei Platzwechseln günstiger, als bei den Versandtwechseln, weil jene ausnahmslos bereits bei der Diskontirnng mit Accevt versehen sein müssen, diese dagegen nicht. Von den Platzwechseln wurden der Stückzahl nach 2,?i Prozent, der Summe nach 0,69 Prozent, bei den Versandtwechseln dagegen 5,oe Prozent bezw. 1,?2 Prozent nicht oder nicht rechtzeitig eingelöst. Die Summe der sogenannten Stockwechsel d. h. derjenigen, deren Zahlung bei Verfall auch seitens der übrigen Wechsclverbundenen nicht zu erlangen war und die darum ins Stocken geriethen lvergl. Tab. 81), betrug wäbrend der 25 Jahre des Bestehens der Neichsbank insgesammt nur 11,8 Millionen Mark oder 96,io Mark auf jede Million Mark angekaufter Wechsel? doch ist hiervon der weitaus größte Theil nachträglich noch eingelöst worden. Die Verluste der Neichsbank im Wechseldiskontgeschäft sind- somit nur gering gewesen (vergl. Tab. 81). Der gesmnmte Ausfall hat nämlich im Jahresdurchschnitte der 25 Jahre des Besteheus der Reichsbank 152 803 Mark, also nur 0,8i Prozent des durchschnittlich 18 802 671 Mark betragenden Gewinns ergeben. An jeder Million Mark angekaufter Wechsel hat die Neichsbank 31,2 Mark Verlust erlitten. Allerdings ist dabei zu be- rücksichtigen, daß die Reichsbank in den 25 Iahren ihres Bestehens von großen politischen und ernsteren wirtschaftlichen Krisen gänzlich verschont geblieben ist. Der Kauf und Verkauf von Wechseln auf das Ausland ist der Reichs« Der Ankauf bcmk durch das Bankgesetz unter den gleichen Voraussetzungen gestattet, wie derjenige von Wechseln ans das Inland (§13 Nr. 2). Es liegt aber in der Natur der Sache, daß die Bank bei der Pflege dieses Geschäftszweigs zum Theil strengere, zum Theil überhaupt andere Grundsätze anwenden muß. Das Erfordernis) größter Vorsicht ist hier noch dringender wegen der nur schwer zu erlangenden und unvollkommenen Kenntniß der Verhältnisse der ausläudischen Wechsclschnldner, nicht minder wegen der Schwankungen, denen die Wechselkurse unterworfen sind, und der großen Verschiedenheit der Gesetze und Usancen in den einzelnen Ländern. Demgegenüber kommt aber für das Devisengeschäft der Neichsbank ein Gesichtspunkt in Betracht, der das Halten eines gewissen Vorraths an ausländischen Wechseln wünschenswert!) erscheinen läßt. Ein solcher ist zu Zeiten einer im Auslande beginnenden Geldknappheit ein nicht zu unterschätzendes Schutz- 13' 100 Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Wertpapieren. Mittel gegen das Steigen der Wechselkurse und gegen den Abfluß von Gold, in Zeiten wirthschaftlicher und politischer Krisen im Inland ein Mittel zur Heranziehung von Gold aus dem Auslande. Durch ihr Devisengeschäft kommt die Reichsbank nicht nur in die Lage, zum Zwecke von Zahlungen nach dem Auslande Wechsel aus ihrem Portefeuille abzugeben und so die preissteigernde, mitunter recht plötzlich auftretende Nachfrage am Markte selbst zu vermindern, sondern erforderlichen Falles auch eine Zeit lang durch gesteigertes Angebot an den Börsen einem Steigen der Wechselkurse über ein gewisses Maß hinaus erfolgreich entgegen zu arbeiten. Die Stärke dieses Einflusses hängt unmittelbar von dem Verhältnisse der Devisenbestände der Bank zur jeweiligen Nachfrage ab. Wenn er auch in der Regel ein nur beschränkter sein kann, so ist es der Reichsbank doch wiederholt gelungen, aus diesem Wege Überschreitungen des Goldpunkts und drohende Goldausfuhren wirksam zu verhindern oder doch wenigstens für eine gewisse Zeit hinauszuschieben und so nach Dauer und Umfang zu beschränken. Andererseits muß jedoch die Neichsbank aus verschiedenen Gründen Bedenken tragen, ihren Devisenvorrath über ein gewisses Maß hinaus zu vermehren. Ganz abgesehen von der erwähnten nicht immer leichten und zuverlässigen Prüfung der Kreditfähigkeit ausländischer Firmen bedarf die Neichsbank ihrer gesetzlich begrenzten Mittel zur Befriedigung der legitimen Ansprüche des Inlandes. Der Vorrath an ausländischen Wechseln ist überdies ein begrenzter und durch die Handelsbewegung einschließlich der Arbitrage zwischen den betreffenden Ländern bedingt. Würde nun die Reichsbank als Konkurrentin bei dem Ankauft solcher Wechsel in allzu erheblichen Summen an den Markt herantreten, so würde sie nothwendigerweise den Kurs steigern und damit den Abfluß von Gold aus dem Lande, also das Gegentheil von dem herbeiführen, was sie erreichen wollte. Der Ankauf von Bankiertratten, die auf einer reinen Kreditoperation beruhen, wäre nutzlos, da hier der Trassant für seine Ziehung in der Regel selbst erst Deckung schaffen muß, deren Bereitstellung den bei Verfall des Wechsels im Auslande einkassirbaren Goldbetrag wieder in das Ausland zurückführt. Die Reichsbauk kann nur Wechsel auf solche ausländischen Staaten ankaufen, deren Währung hinreichend gesichert erscheint. Wechsel, die stark schwankenden Kursen unterworfen sind, muß sie ihrem Portefeuille fernhalten. Die Zahl der Länder, auf welche sie Wechsel ankauft, hat sich seit ihrem Bestehen erheblich vermehrt. Sie hat sich auch hier im Wesentlichen nach den Bedürfnissen des Verkehrs gerichtet, soweit solche unmittelbar an sie herantraten und groß genug erschienen, um eine besondere Geschäftsverbindung im Auslande anzuknüpfen. Gegenwärtig kauft sie Wechsel auf die wichtigeren Plätze von England, Frankreich, Holland, Belgien, Schweiz, Dänemark, Skandinavien und Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Wcrthpapinl'», U>> Italien an. Die Bedingungen sind naturgemäß verschieden und richten sich hauptsächlich danach, ob die Wechsel an einem Haupt- oder Nebenplatze zahlbar sind, ferner uach ihrer Größe und Laufzeit. Bei der Kursberechnung wird aber in der Regel nur die Kursnotirnng an der Berliner Börse zu Grunde gelegt. Ans England werden außer Wechseln auch Checks angekauft, da diesen dort der Charakter von Wechseln innewohnt. Der Wechselankauf auf ausläudische Plätze ist im Laufe der Zeit fortwährend ausgedehut und erleichtert worden. Insbesondere ist auch die Ankaufsgebühr wesentlich ermäßigt worden, sie beträgt heute ^ bezw. 1 pro Mille, je nachdem für die Wechsel der lange oder der kurze Kurs zu berechne« ist, mindestens aber 50 Pfg. für jeden Wechsel. Die in ihr Portefeuille gelangenden Auslandswechscl sendet die Neichsbank, soweit sie nicht im In lande wieder verkauft werden, an ihre Korrespondenten im Auslande, die sie für ihre Rechnung einziehen. Mit dem Ankauf von Auslandswechseln steht deren Verkauf in engster Verbindung. Die Reichsbank giebt stets, svweit dieselben in geeigneten Beträgen in ihren Beständen vorhanden sind, Wechsel auf ausländische Plätze ab. Sind geeignete Wechsel nicht vorhanden oder verfügbar, so beschafft sie solche kommissionsweise an der Börse, in einigen Fällen führt sie die betreffenden Aufträge auch durch vou ihr selbst ausgestellte Checks auf ihre ausländischen Korrespondenten aus. Die dafür zu erstattende Gebühr beträgt 1 pro Mille/ sie gelangt nicht zur Berechuung in allen Fällen, in denen für den Geldbetrag vom Käufer Wechseldiskout- oder Lombardgeschäfte mit mindestens lOtägigem Zinsgewinne gemacht werden. Der Ankauf von Auslandswcchseln hat sich im Großen und Ganzen in ziemlich engen Grenzen bewegt/ während er im Jahre 1876 nur 17,6 Millioueu Mark betrug, belief er sich im Jahre 1900 auf 211,8 Millioueu Mark (vcrgl. Tab. 54). Unter den Ländern, auf welche die Neichsbank Devisen ankauft, stehen natürlich diejenigen voran, die am Ausfuhrhandel Deutschlands am Meiste» betheiligt sind. Die große Mehrzahl aller angekauften Auslandswechsel lautete stets auf England, uicht allein wegen der regeu Handelsbeziehungen mit diesem Laude, sondern hauptsächlich weil immer noch England einen großen Theil aller internationalen Zahlungen vermittelt. Der Antheil der Wechsel aus England an der Summe aller angekauften Wechsel auf ausländische Plätze ist nie unter 75,2 Prozent (1877) gesunken j am größten war er im Jahre 1900, wo er in Folge starker Ankäufe englischer Devisen an der Börse aus 95,i Prozeut stieg. Sehr bedeutend war er auch in den Iahren 1886 und 1899, in welchen er sich auf 91,6 bezw. 88,? Vrozeut stellte. Unter den einzelnen Bankanstalten nehmen, abgesehen von Berlin, diejenigen naturgemäß die erste Stelle ein, in deren Bezirk eine stark für den Export arbeitende 102 Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Werthpapieren. Die Diskontirung von Wertpapieren, Auftragsweisc Einziehung von Wechseln?c. Industrie ihren Sitz hat, so neben den rheinischen Bezirken vor allen Dingen Chemnitz und Münster. Aenderungen in der Handelspolitik ausländischer Staaten, die den Export dorthin wesentlich beeinflussen, machen sich auch in dem Devisengeschäfte geltend. So hatte die Seiden- und Sammtindustrie des Kreselder Bezirks früher einen starken Absatz nach Nordamerika, aus welchem sehr erhebliche Beträge von Wechseln namentlich auf Euglaud hervorgingen, die bei der Reichsbankstelle in Krefeld in so großem Umfange diskontirt wurden, daß dieselbe unter den am Devisengeschäfte hauptsächlich betheiligtcn Bankanstalten fast die erste Stelle einnahm. Die neuere nordamerikanische Schutzzollpolitik legte diesen lebhaften Export von Seidenwaaren vollständig lahm/ während 1888 in Krefeld noch für über 6^ Millionen Mark Auslandswechfel angekauft wurden, ist diese Summe bis zum Jahre 1900 fast ununterbrochen auf 1,6 Millionen Mark gesunken. Dem Wechseldiskoutgeschäfte sehr verwandt, wenn auch an volkswirtschaftlicher Bedeutuug ihm auch nicht annähernd zu vergleichen, ist die Diskontirung von Werth- papiercn, welche nach einer bestimmten Frist zur Zahlung fällig werden. Durch das Baukgesetz ist der Neichsbcmk gestattet, Schuldverschreibungen des Reichs, eines deutschen Staats oder inländischer kommunaler Korporationen, welche nach spätestens drei Monaten mit ihrem Nennwcrthe fällig sind, anzukaufen (§13 Nr. 2). Unter den von der Reichsbank angekauften Werthpapieren kommen am meisten in Betracht Schatzanweisungen des Reichs und der Bundesstaaten sowie Steuer-Nückvergütuugsanerkenntnisse auf zur Ausfuhr gelangten Branntwein und Zucker, seit 1. August 1892 auch Ausfuhr- zuschußscheiue auf inländischen Zucker. Im Einzelnen gelten bei diesem Geschäftszweige ähnliche Grundsätze wie beim Wechselankaus, auch der gleiche Diskontsatz gelangt zur Anwendung. Seit 1882 ist die Reichsbank nach und nach dazu übergegangen, die genannten Werthpapiere jeweilig zu einem Privatdiskont unter Bedingungen anzukaufen, die den beim Ankaufe vvu Wechseln unter dem offiziellen Diskontsatz üblichen entsprechen. Der Geschäftszweig hat im Vergleiche zu den übrigen Aktivgeschäften stets nur eine relativ untergeordnete Bedeutung gehabt (vergl. Tab. 62), die durchschnittliche Anlage in diskontirten Werthpapieren hat weder absolut noch im Verhältnisse zur gesammten Kapitalsanlage einen größeren Umfang erreicht mit Ausnahme der Zeit von 1879 bis 1887, in welcher sie im Betrage zwischen 13,5 Millionen Mark und 40,9 Millionen Mark, im Verhältnisse zur gesammten zinsbringenden Kapitalsanlage zwischen 3,2 Prozent und 8,8 Prozent schwankte. Seitdem ist ihr Antheil an der letzteren aus nur 1 Prozent bis 2 Prozent beschränkt geblieben. Im Gegensatz zum Ankauf von Wechseln und Werthpapieren für eigene Rechnung bildet deren kommissionsweise Einziehung (sogenannte Auftragspapiere) einen von jedem Risiko losgelösten Geschäftszweig. Die gesammte Verantwortlichkeit der Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Werthpcipieren. Reichsbank erschöpft sich dabei in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen als Kommissionär, die sie bei Annahme des Auftrags zur Einkassirung eingeht. Von bankpolitisch bedeutsamen Grundsätzen wird hier im Allgemeinen nicht die Rede sein können, die Reichsbank leistet dem Verkehr auf diesem Gebiete, unterstützt durch die große Zahl ihrer Niederlassungen, einen wichtigen, aber mehr mechanischen Dienst. Gegenstand ihres Inkassoverkehrs können alle Urkunden sein, die sofort bei ihrer Vorzeigung oder spätestens binnen 14 Tagen nach der Einreichung an einem Vankplatze zahlbar sind, also Wechsel, Anweisungen und Werthpapiere aller Art, Zins- und Gewinnantheilscheine u. s. w. Bei Bemessung der Bedingungen, überhaupt bei Pflege dieses Geschäftszweiges geht die Reichsbank davon aus, in erster Linie diejenigen Papiere heranzuziehen, die ihr nicht schon anderweit als Diskontmaterial zufließen, sei es deshalb, weil sie aus allgemein gesetzlichen Gründen vom Diskont ausgeschlossen sind, wie z. B. Anweisungen, Checks, Quittuugen und dergleichen, sei es, weil sie wegen irgend eines speziellen Mangels sich zum Ankaufe nicht eignen. Gleichzeitig muß die Baut es aber vermeiden, durch eiuc zu weitgehende Begünstigung des Inkassoverkehrs, namentlich in Wechseln, ihrem eigenen Diskontgeschäft eine Konkurrenz zu schaffen, da gerade in der Pflege dieses Geschäftszweiges eine ihrer Hauptaufgaben als Zentralnotenbank besteht und außerdem nur die von ihr diskontirten Wechsel neben dem Baarvorrath als Notendeckung fungiren. Die Bedingungen, unter denen die Reichsbank im Einziehungsgcschäfte thätig wird, sind im Große» und Ganzen im Laufe der Zeit wesentlich erleichtert worden. Die Bank hat sich den gesteigerten Anforderungen des Verkehrs hinsichtlich der Gebührensätze und der Schnelligkeit des Verfahrens angepaßt. Die Gebühr ist entsprechend dem fehlen jeglichen Risikos sehr gering, sie beträgt jetzt im Allgemeinen 1 pro Mille, mindestens 50 Pf. für jedes Stück, bei Zinsscheinen ^ Prozent, mindestens 50 Pf. für jede Gattung, bei Werthpapieren muß auch das Porto erstattet werden. Für Wechsel, die unbezahlt bleiben, ist eine feste Gebühr von 1 Mark bezw. 50 Pf. zu zahlen, je nachdem sie mit oder ohne Protest zurückgehen. Bei der Reichsbank domizilirte Wechsel, Checks auf eine auswärtige Reichsbankanstalt (seit 1879) oder ein Bankhaus, welches Mitglied einer Abrechnuugsstelle ist (seit 1884), unterliegen nur einer Gebühr von ^5 vom Tausend, mindestens aber 30 Pf. das Stück. In dieser letzten überaus mäßigen Gebühr kommt nicht nur die geringere Mühewaltung bei der Präsentation und Einziehung zur Geltuug, sondern auch die Absicht der Reichsbank, den Zahlungsverkehr bei ihr selbst wie bei den Abrechuungsstellen auch auf diesem Wege thunlichst zu fördern. Die Bankanstalt des Zahlungsortes zieht die ihr zugehenden Papiere unter thunlichster Beschleunigung ein und benachrichtigt ebenso umgehend die Einliefernngsbankanstalt von der erfolgten Zahlung, so daß der Gegenwerth nunmehr unmittelbar erhoben werden 104 Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Werthpapieren. kann. Die Nebenstellen haben die Befugniß zur direkten Benachrichtigung nicht, die vielmehr durch ihre vorgesetzte Bankanstalt erfolgt, nur Nebenstellen mit mehreren Beamten ist sie seit 18. Dezember 1899 gestattet und vorgeschrieben. Das Inkassogeschäst der Reichsbank hat in den ersten Iahren ihres Bestehens keine Fortschritte, sondern sogar Rückschritte gemacht (vergl. Tab. 56). Seit dem Jahre 1885, nach der Errichtung der Abrechnungsstellen und der dadurch begünstigten Entwickelung des Checkverkehrs hat es sich rasch und stetig erweitert. Die jährliche Gesammtsumme der eingezogenen Auftragspapiere hat sich seitdem von 6 Millionen Mark ans 125 Millionen Mark gehoben. In der 1885 gleichfalls beginnenden Zunahme der durchschnittlichen Größe der Einlieferungen zeigt sich der steigende Antheil der auf größere Beträge lautenden Checks. Der seit 1890 wieder eingetretene Rückgang des durchschnittlichen Betrages der Ein- lieferuugen weist nicht auf einen seitdem wieder verminderten Antheil der Checks, sondern auf deren immer tieferes Eindringen in die Volkswirthschaft hin, in der sie auch sür kleinere Zahlungen, also auch in kleinen Beträgen in immer steigendem Maße in Aufnahme kommen. Unter den Checks selbst stehen im Jahre 1900 wieder diejenigen aus die Mitglieder der Abrechnungsstellen mit ungefähr der Hälfte an der Spitze, fast ein Viertel waren Checks auf die Reichsbank, so daß also fast ^4 zu dem ermäßigten Satze von ^5 pro Mille eingezogen wurden. Die Minimalgebühr von 30 Pf. gelangte bei rund 20 Prozent, diejenige von 50 Pf. bei nur vier Prozent sämmtlicher eingelieferten Checks zur Anwendung. Zur Einziehuug von Wechseln und sonstigen Werthpapieren für fremde Rechnung gehört auch die Einziehung der von Girokunden eingelieferten, auf den Platz selbst lautenden Inkafsopapiere (sogenannte Giroeinzugswechsel vergl. S. 56). Die Ein« lieferung dieser Papiere muß spätestens am Vormittage des dem Verfalltage unmittelbar vorhergehenden Werktages geschehen. Die Einziehung erfolgt gebührenfrei, nur auf unbezahlt gebliebene Wechsel ist eine seste Gebühr von 20 Pf. für jedes Stück zu entrichten. Auch Papiere auf das Ausland übernimmt die Reichsbank zur Einziehung, doch hat dieser Geschäftszweig einen nenuenswerthen Umsang bisher nicht erreicht. Der -Lombardvertehr. as Lombardgeschäft, d. i. die Beleihung von Faustpfändern, steht in seiner Dic Bedeut»».^ Bedeutung für die modernen Notenbanken hinter dem Ankauf vou Wechseln ^""^'^schäfts. weit zurück, nicht wegen seines geringeren wirtschaftlichen Werthes, sondern wegen der Uuverwendbarkeit der Lombarddarlehne als Notendcckuug, Die Lombardanlage kann hinsichtlich der Möglichkeit ihrer raschen und sicheren Realisirung mit einem Portefeuille sorgfältig uach bankpolitischen Gesichtspunkten ausgewählter Wechsel in keiner Weise verglichen werden. Denn das Lombarddarlehn beruht nicht immer und unbedingt aus geschäftlicher Grundlage, wie der Geschästswechsel, insbesondere der solide Waarcnwechsel. Es hat vielmehr oft die Bestimmung, einen vorübergehenden Mangel an Betriebsmitteln zu decken, während der Gegenwerth des Wechsels bei regelmäßigem Verlauf von Produktion und Absatz von der Entstehung an bis zu der Einlösung vorhanden sein muß, sei es als Substanz der Waare, oder, salls dieselbe verkauft ist, als Erlös. Zwar dient auch eine gewisse Klasse von Wechseln zur Beschaffung fehleuden Kapitals. Die Natur derselben bleibt dem Praktiker aber meist nicht verborgen. Diese Klarheit besitzt das Lombarddarlehn nicht. Merkmale, welche auf die Art des im Lombarddarlehn beanspruchte» Kredits schließen lassen, fehlen in der Regel. Von der Art der Kapitalsverwendung hängt aber wieder der Grad der Wahrscheinlichkeit ab, mit welchem ans die Rückzahlung des Vorschusses bei Verfall zu rechneu ist. Diefe, dem einzelnen Lombarddarlehn und damit auch der gcsammten Lombardaulage anhaftenden Mängel können durch die Sicherheit des Unterpfandes auch bei Beobachtung der vorsichtigsten Beleihungsgrenzen nicht ganz behoben werden. Denn diese Sicherheit und, was damit im Zusammenhang steht, die jederzcitige Einbringlichkeit der ausstehenden Forderungen, hängen schließlich doch davon ab, ob der Markt bei der zwangsweisen Veräußerung der Unterpfänder auch im Stande ist, diese aufzuuehmen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß hierauf mit Zuversicht nicht gerechuet werden darf/ haben sich doch in kritischen Zeiten, wenn die Zcntralnotenbanken mit Rücksicht auf die prompte Einlösung ihrer Noten und 14 106 Der i.'oml'>irdr'erkchr. die Rückzahlung der Depositen zur Nealisiruug ihrer Forderungen schreiten mußten, die Lombardanlagcn vielfach als Kapitalfeftlcgungcn erwiesen. Aus diesen Grüuden bestimmt das Bankgesetz, daß außer dem Baarvorrath nnr die Wechsel-, nicht auch die Lombardanlage als Notendeckung anzusehen ist und ferner, daß über den Höchstbetrag, bis zu welchem die Fonds der Bank zu Lombarddarlehnen verwendet werden dürfen, der Zentralausschuß gutachtlich zu hören ist 32, Absatz 2c1). Die wöchentlichen Nachweisungen über die Lombardbcständc sind dem Zentralausschuß zur Einsicht vorzulegen (§ 32 Absatz 1). Das wirthschaftlich uud techuisch mit dem Lvmbardgeschäft nahe verwandte Reportgeschäft ist den Notenbanken allgemein untersagt (§ 7 Absatz 2). Andererseits erleichtert das Bankgesetz der Neichsbank die Befriedigung des Bedürfnisses nach Lombardkrcdit, indem es die Nealisirbarkeit der Unterpfänder durch die Erthcilung der Sonderbefngniß erleichtert, bei Verzug des Schulduers das Faustpfand ohne gerichtliche Ermächtigung oder Mitwirkung öffentlich versteigern oder zum Börsenpreis verkaufen zu lassen uud sich aus dem Erlöse wegen Kapital, Zinsen und Kosteu bezahlt zu machen. Dieses Recht behält die Bank auch gegenüber anderen Gläubigern und gegenüber der Konkursmasse des Schuldners (§ 20), Zinssatz zu berechueu. Nur bei der selten vorkommenden Beleihung von edlen Metallen, welche nach anderen Gesichtspunkten beurtheilt werden muß, erfolgt die Berechnung der Zinsen zum Wechseldiskont, Der Unterschied zwischen Wechsel- und Lombardzinsfuß hat bei der Reichsbauk in der Regel ein Prozent betragen. Nur ganz vorübergehend war es ihr möglich, den Lombardzinsfuß auf gleicher Höhe mit dem Diskont oder auf einem diesen nur um '/z Prozent übersteigenden Satze zu halten. Selbst die im Interesse einer leichteren Unterbringung der deutschen Reichs- und Staats-Schuldverschreibungen im März 1884 getroffene Anordnung, uach welcher die Zinsen von Darlehnen gegen ausschließliche Verpfändung von Werthen dieser einen Gruppe von Papieren zu einem ermäßigten Satze zu berechnen waren, hat sich auf die Dauer nicht anfrccht erhalten lassen. Sie ist mit dem 1. Juli 1897 wieder aufgehobeu worden. Wie beim Wechselaukauf ist auch beim Lombardvcrkehr die Bemessung des Zinsfußes das wichtigste Mittel gewesen, dessen sich die Bank zur Negulirung ihrer Anlage bedient hat. Bei diesem Verfahren war es der Bank jederzeit möglich, jedes gegen sicheres Unterpfand beantragte Darlehn zn gewähren. Sie war nie genöthigt, im Lombardverkehr sonstige mehr oder minder willkürliche, den Dartehnsnehmer hart Die Regelung der Lombardanüige durch die Höhe des Zinsfußes. Die Nothwendigkeit, die Lombardforderungen stets in den durch die Vorsicht gebotenen Greuzen zu halten, hat die Reichsbank wie auch die meisten übrigen Notenbanken dahin geführt, für diese Darlehne einen den Wechseldiskont übersteigenden Der L v »> I? a rdve r te h r. 107 treffende Restriktionen eintreten zu lassen, wie früher die Preußische Bank, welche durch die Bankordnung und die damalige Wuchergesetzgebung bis zum Jahre 1864 bezw. 1866 noch in der vollen Freiheit der Festsetzung ihres Lombardzinsfußes behindert war. Der Prozentsatz, zu welchem die Reichsbank ziusbare Darlehnc ertheilt, ist jeweilig bekannt zu machen (§ 15). Die Aenderungen erfolgen fast ausnahmslos gleichzeitig mit denjenigen des Diskontsatzes. Der neue Zinssatz gilt für alle Darlehne vom Tage seiner Festsetzung an. Die in der Folge darzustellenden Grundsätze, nach welchen die Reichsbank Lombardkrcdit gewährt, uud die Formen, in denen sich dieser Verkehr vollzieht, sind im Wesentlichen durch die Nothwendigkeit der Auswahl geeigneter Unterpfänder uud einer zuverlässigen Werthsermittelung, der Erlangung und Erhaltung wirksamer Pfandbesitzrechte sowie durch die Rücksichtnahme auf die höchstmögliche Liquidität der Lombard- anlagc bedingt. Die Verhältnisse des Schuldners bleiben zwar nicht ganz außer Betracht, insofern die ihm gewährten Darlehne zu seinem Vermögen in keinem Mißverhältniß stehen sollen. Auch erfordert es die Sicherheit der Bank, daß sich der Darlehnsnehmer eiues guten, unbescholtenen Rufes erfreut, uud daß alle Zweifel behobcu sind, ob das Unterpfand ihm rechtmäßig zugehört. Damit der Kredit der Bank nicht zu wirthschaftlich schädlichen Zwecken mißbraucht werde, sollen ferner nur Personen Darlehne erhalten, vou denen anzunehmen ist, daß sie die Lombardirung nicht zum Zwecke einer Spekulation vornehmen. Die Person des Darlehensnehmers tritt aber im Ganzen doch so sehr in den Hintergrund, daß die gcsammte Neglementirung des Geschäftszweigs überwiegend durch die Rücksicht auf die Sicherheit beherrscht wird, welche das Darlehu in dem Unterpfand fiuden soll. An Ausländer werden, wie schon bei der Preußischen Bank, Darlehne nicht gewährt. Die Bestimmung der für die Beleihung geeigneten Gegeustäude erfolgt im Nahmen des Bankgcsetzes, welches in § 13 Ziffer 3 die Beleihuug vou Gold und Silber, Werthpapieren, Wechseln und im Inlande lagernden Kaufmannswaaren gestattet, wobei die einzelnen für die Beleihung geeigneten Effektengruppen genau umschrieben sind. Dies sind zinstragende auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen des Reichs, deutscher uud ausländischer Staaten, deutscher kommunaler Korporationen, sonstige inländische Schuldverschreibungen, falls deren Zinszahlung staatlich garantirt ist, Pfandbriefe landschaftlicher, kommunaler uud anderer unter staatlicher Aufsicht stehender Bodenkreditinstitute Deutschlands und deutscher Hypothekenbanken auf Aktien (vergl. S. 224). Auch unverzinsliche deutsche staatliche und kommunale Schuldverschreibungen, wie Reichsschatzschcine, Steuer- vergütuugsanerkenntnisse sind beleihbar, wenn sie spätestens nach einem Jahre fällig werden. Loinbardsähig sind ferner die zinstragende» inländischen uud staatlich garantirten 14* Die Organisation des Lombard Geschäfts. Die Person des Schuldners. Effekten, Wechsel, Edelmetalle als Unterpfänder. 108 Oer Lombardverkehr, fremden Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen, endlich voll eingezahlte Stamm- und Stamm- prioritäts-Aktien deutscher Eisenbahngesellschaften, deren Bahnen im Betriebe befindlich sind. Alle übrigen Aktien sind von der Beleihung ausgeschlossen. Unter diesen gesetzlich zugelassenen Papieren nimmt das Neichsbank-Direktorium eine weitere Auswahl vor. Seine Entscheidung trifft es in der Regel aus Antrag der emittirenden Behörden oder Institute, überhaupt derjenigen, welche an der Beleihbarkeit des Papiers ein besonderes Interesse haben, und zwar nach sorgfältiger Prüfung der rechtlichen Verhältnisse, der materiellen Sicherheit — der sogen. Fundirung — und insbesondere auch der Marktgängigkeit. Dabei wird der Rath von Sachverständigen, welcher dem Neichsbank-Direktorium im Zentralausschuß zur Verfügung steht, regelmäßig angehört, obgleich eine gesetzliche Verpflichtung hierzu nicht besteht. Ausländische, an sich zwar solide, an den deutschen Börsen aber nicht eingesührte Werthe, deren Verkäuflichkeit daher eine beschränkte ist, sind von der Beleihung ausgeschlossen. Werthpapiere, welche den Bedingungen entsprechen, werden auf das »Verzeichnis; der im Lombardverkehr der Neichsbank beleihbaren Effekten« gesetzt. Gewisse einheimische Fonds, wie die Anleihen vieler Städte und Kreise, welche den Anforderungen zwar genügen, deren Markt aber nur ein örtlich begrenzter ist, werden oft mit der Maßgabe zur Beleihung zugelassen, daß die Beleihung nicht bei allen Bankanstalten, sondern nur im Bezirk des Ausgabeorts, oder einein diesem Bezirk benachbarten Gebiet ersolgcn darf/ zu der Beleihung bei anderen Bankanstalten bedarf es der besonderen Genehmigung des Reichsbank - Direktoriums. Hinsichtlich der Beleihung von Wechseln hält die Reichsbank gruudsätzlich daran fest, daß Wechsel, welche nicht diskontirungsfähig sind, auch uicht beliehen werden sollen. Die Pfandbestellung bietet bei der Beleihung von Effekten, Wechseln und Edelmetallen keinerlei Schwierigkeiten. Werthe dieser Art können ohne Weiteres im Tresor der Bank in Verwahrung genommen werden. Große Werthe sind hier in körperlich geringfügigen Objekten enthalten. Die Kosten uud Mühewaltungen des Transports derselben sind im Verhältniß zum Unterpfandswerth so unbedeutend, daß auch Personen und Firmen, die ihr Domizil nicht am Sitz einer Bankanstalt haben, solche Werthe noch mit Nutze« am nächsten Bankplatze zur Beleihuug bringen köunen. Anders gestaltet sich die Lombardirung von »Kaufmannswaaren«. Dieser erwachsen in der Natur der Waare uud iu der Gesetzgebung begründete Hindernisse, welche der Entwickelung dieses Geschäftszweigs stets im Wege standen. Es handelt sich hier nicht nur um Ermittelung der zur Beleihnng überhaupt geeigneten Waarengattungen — welche das Reichsbank-Direktorium vornimmt —, sondern.auch darum, im konkreten Falle zu erkennen, ob sich die Waare in einem beleihungsfähigen Zustand Der ^vml'tivdvcvkehr. 109 befindet, wenn auch die Kategorie, der sie angehört, an und für sich zur Lombardirung zugelassen ist. Hierbei ist auf den Aufbewahrungsort Rücksicht zu nehmen, ob er zu längerem Lagern der Waare, ohne auf ihre Beschaffenheit schädigend einzuwirken, geeignet ist, ob er hinreichenden Schutz gegen Beschädigungen, Beraubungen und dergl. bietet, insbesondere aber darauf, ob der Lagerraum die für die Rechtsgültigkeit des Pfandbesitzes so wichtige Absonderung des Pfandes von anderen nicht verpfändeten Gütern zuläßt. Ferner ist auf die Aufbewahrungsmittel Bedacht zu nehmen, z. B. bei Flüssigkeiten auf das Gebinde, Auch die Schätzung des Unterpfandswerths ist schwierig/ schon die Feststellung der Waarenmenge ist vielfach mit Umständlichkeiten verknüpft, mehr noch die Ermittelung der Qualität. Es handelt sich hier um eine Reihe von individualisireuden Thätigkeiten, bei deren Verrichtung die Bank auf das mehr oder minder zuverlässige Urtheil Sachverständiger, der ständigen »Taxatoren«, angewiesen ist. Bei den Gefahren des Waarenlombards hat sich das Neichsbank-Direktorium hinsichtlich gewisser Kaufmannsgüter, die es von der Lombardirung zwar prinzipiell nicht ausschließt, deren Beleihuug jedoch aus Gründen der Sicherheit oder wirthschaftlichen Nützlichkeit des Darlehns unter Umständen bedenklich werden kann, in jedem einzelnen Falle die Entscheidung vorbehalten. Da die Neichsbank eigene Räume zur Aufnahme von Waaren nicht besitzt, so erfolgt die Beleihnng regelmäßig in den Räumlichkeiten der VerPfänder, in öffentlichen Waarenspeichern, in Packhöfen zc., in denen die Güter bereits lagern, — oft unter steueramtlichem Verschluß. Die Bank ist dabei meist auf die Mitwirkung einer weiteren Persönlichkeit, des »Pfandaufsehers«, angewiesen, welcher für sie die Pfandobjckte in Gewahrsam zu nehmen und dauernd zu beaufsichtigen hat. Die Funktionen der Taxatoren und Pfandaufseher sind vielfach in einer Person vereinigt. Es werden dazu nur zuverlässige und sachverständige, möglichst von Behörden und Gerichten bereits als solche anerkannte und vereidete Persönlichkeiten dauernd angestellt. Lagern die Pfandobjekte unter Stcnerverschluß, so fnngirt die Steuerbehörde als »Pfandaufsehcr«, welche für ihre Dienstleistungen nach einem festen Tarif entschädigt wird. Nach der für die Reichsbankanstalten heute noch gültigen »Instruktion für die Taxatoren uud Revisoren der Waarenunterpfändcr bei den Agenturen der Preußischen Bank« vom 23. August 1851 erfolgt die Feststellung der Menge uud Qualität sowie die Abschätzung des Unterpfandswerthes nur auf Grund eines schriftlichen Auftrags der Bank und an der Hand eines Verzeichnisses der in Pfand zu nehmenden Waaren, das sie dem Taxator einhändigt. Das Taxinstrmnent, das derselbe ausstellt, ist für die Höhe der Beleihung maßgebend. Der Lombardverkehr. Die Vortheile des Waarenlombards der Reichsbank sind im Wesentlichen nur denen zugänglich, deren Waaren am Sitz einer Bankanstalt oder doch in solcher Nähe von derselben lagern, daß die Beaufsichtigung des Unterpfandes von der lombardirenden Stelle aus noch möglich ist. In den überwiegend Landwirthschaft treibenden und verhältnißmäßig schwach bevölkerten östlichen nnd nordöstlichen Provinzen Preußens, in denen das Bedürfniß nach Waarenbeleihungen schon zu Zeiten der Preußischen Bank ein ungewöhnlich großes war und heute noch ist, die indessen mit Bankanstalten nur schwach ausgestattet sein können, würden deshalb die Vortheile des Waarenlombards nur einem ziemlich beschränkten Kundenkreise zu Gute kommen können, wenn nicht durch die Errichtung von sogenannten Waare ndepots ein Answeg geschaffen worden wäre. Sie werden ausschließlich zum Zwecke der Waarenbeleihung an solchen Orten errichtet, an welchen eine Zweigniederlassung der Neichsbank für eine ersprießliche Thätigkeit keinen hinlänglichen Wirkungskreis finden würde. Die Vorsteher der Waarendepots üben ihre Thätigkeit im Dienste der Bank in der Regel im Nebenamt ans. Sie werden unter denselben Bedingungen angestellt, wie die übrigen bei der Reichsbank angestellten Taxatoren und Pfandaufseher. Die Waareudepots sind den selbständigen Bankanstalten unterstellt und treten nur auf deren spezielle Anweisung in Thätigkeit. Häufig vermitteln sie auch noch den Ankauf von Wechseln, führen aber keine eigene Kasse. Die Errichtung erfolgt auf den Antrag der Interessenten nach Bedürfniß durch das Neichsbank-Direktorium. Das erste Waarendepot wurde im Jahre 1847 von der Preußsichen Bank in Nagnit errichtet. Anfangs der fünfziger Jahre, als die Hülfeleistung, welche bis dahin durch die im Gesetz vom 15. April 1848 begründeten, laut Gesetzes vom 30. April 1851 aber wieder ausgelösten staatlichen Dartehnskassen bewirkt war, auf die Preußische Baut überging, sind sodann Waareudepots, namentlich in Ost- und Westpreußcn, Pommern und Posen, in rascher Reihenfolge und in großer Anzahl errichtet worden, wozu die hierfür hauptsächlich in Betracht kommenden Bankkontvre selbständig autorisirt waren. Nicht wenige Waarendepots sind inzwischen wieder eingegangen, andere haben sich zu Nebenstellen oder zu selbständigen Bankanstalten weiter entwickelt (vergl. Tab. 5). Auf die Form der Pfandbestellung im Waarenlombard haben die Rechtsprechung und die Gesetzgebung wiederholt Einfluß ausgeübt. Die blos symbolische, nicht körperliche Uebergabe der Sicherheit, welche die Neichsbank bis zum Inkrafttreten der Neichs- Konknrsordnung im Geltungsbereich des Allgemeinen Preußischen Landrechts — uuter gewissen Voraussetzungen und uuter Beobachtung der nothwendigen Vorsichtsmaßregeln — zuließ, gestattet sie seitdem nicht mehr. Die Verpfändung der Waaren hat sich jetzt vielmehr da, wo eine Verbringung des Pfandes in die eigenen Räumlichkeiten der Bank unthunlich Der Lvmbardvcrkehr, 111 ist, in Formen zu vollziehen, welche den Besitz thatsächlich an die Bank übertragen, ihn für die Dauer des Darlehns erhalten und geeignet sind, ihr ein gültiges effektives Pfandrecht zu sichern. Die Fortdauer des durch die Uebernahme erlangten Besitzes wird äußerlich kenntlich gemacht durch Anbringung von Tafeln mit der Aufschrift »Reichsbank«, sowie durch Anbringung eines besonderen Verschlusses. Häufig erweise» sich andere, den örtlichen Verhältnissen anzupassende Vorkehrungen als nothwendig, um Verdunkelungen des Thatbestandes, Verwechselungen uud Wegnahme der Waaren zu verhindern. Ueber den Hergang der Pfandbestelluug wird eine Verhandlung aufgenommen. Daß die verpfändeten Waaren auch noch gegen Feuersgefahr versichert sein müssen, und die Forderungen aus dem Brandschaden unter Uebergabe der Police an die Bank zu eediren sind, bedarf kaum der Erwähnung, Obwohl im Deutschen Reich ein Warrantgesch nicht besteht, hat es die Reichs- bank doch ermöglicht, im Lauf der Jahre im Waarenlombard beträchtliche Erleichterungen eintreten zu lassen, die hauptsächlich der Laudwirthschaft zu Gute kommen. So beleiht die Bank seit dem Jahre 1887 unter Steuerverschluß in Privatlagern befindlichen inländischen Spiritus, ohne daß es einer Spezifikation, Taxe, Uebernahme und Revision des Pfandes bedarf. Auf gleiche Weise wird iu Preußen seit 1895 auch unter Steuerverschluß iu Privatlagern befindlicher Zucker belieheu. Die Qualität des Zuckers ist durch einen vereideten Probezieher festzustellen, auch ist das Attest eines vereidetcn Chemikers über das Rendiment beizubringen. Das Attest über die Unterpfandsmenge giebt die Steuerbehörde, welche auch das Unterpfand für die Reichsbauk in Pfandbesitz nimmt. Seit 1896 beleiht die Bank auch solches Getreide, das noch auf den Gütern lagert, wenn geeignete Speicher vorhanden sind und sich eine Person findet, die als Psandaufseher brauchbar ist. Der Entwickelung der Bcleihung von Getreide auf dem Grundstücke steht indeß ein ernstes, in der Gesetzgebung begründetes Hinderniß im Wege, insofern das abgeerntete, aber auf dem Grundstücke noch befindliche Getreide den Realgläubigern haftet. Dieses Vorrecht der Nealgläubiger ist, ehe die Lombardirung erfolgen kann, zu beseitigen. Dazu bedarf es des im Gruudbuche einzutrageudeu Verzichts der Realgläubiger. Gleichzeitig hat die Eiutraguug einer Sicheruugshypothek in Höhe des Lombarddarlehns zum Zweck der Erlangung eines Vorrechts den etwa später znr Eintragung gelangenden Ncalgläubigern gegenüber zu ersolgen. Der Höchstbetrag, zu dem ein Unterpfand beliehen werden darf, ist durch das Die BcKihunqs. Bankgesetz bestimmt (§18 Ziffer 8). Danach sind die deutschen Werthpapiere — die I. Klasse im »Verzeichniß der bei der Reichsbank beleihbaren Effekten« — höchstens zu drei Vierteln des Knrswerths, ausländische — die II. Klasse dieses Verzeichnisses 112 Der ^ombardvcrkchr. aber nur höchstens mit der Hälfte des Kurswerths bcleihbar. Die Grenze ist bei den letztere» 'nicht nur mit Rücksicht auf die geringere Sicherheit und die größere» Kursschwankungen, sondern auch noch aus finanz- und wirthschaftspolitischcn Gesichtspunkten niedriger gezogen, weil die Beleihung fremder Werthpapiere bis zu eiuem gewissen Grade einer indirekten Gewährung von Kredit an das Ausland gleichkommt, Kaufmannswaaren sind höchstens bis zu zwei Dritteln des Werthes, Edelmetalle, gemünzt und ungemünzt, aber zu ihrem vollen Werthe beleihbar. Diese feststehenden »gesetzlichen« Beleihungsgrenzen sind mit den Grenze», innerhalb deren die Reichsbank ein Darlehn als sicher erachtet, indeß nicht immer identisch. Letztere sind, den sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen entsprechend, innerhalb des gesetzlichen Rahmens zum Theil wiederholt enger und weiter gezogen worden. So unterschied die Reichsbank bis zum Jahre 1880, wie schon die Preußische Bank, bei der Belcihnng deutscher Wcrthpapiere zwei Unterabtheilungen und belieh die erste Abtheilung mit ^, die zweite aber nur mit "/g des Kurswerths, hielt sich dabei aber noch an eiue zweite, vom Nominalwerth abhängige Grenze, indem das Darlehn über 80 Prozent des Nennwerths nicht hinausgehen dürfte. Die erste dieser Unterabteilungen umfaßte die vom Reich oder einem deutschen Bundesstaat ausgegebenen Anleihen, die Pfandbriefe der preußischeu Landschaften und anderer auf ähnlicher Grundlage beruhenden Realkreditinstitute / die zweite dagegen bestand aus den Aktien und Prioritäten deutscher Eiseubahnen, aus den Anleihen deutscher Städte, Kreise und aus anderen diesen ähnlichen Werthen, aus Papieren also, die sich damals entweder durch starke Kursschwankungen auszeichneten oder einen beschränkten Markt hatten. Den Anstoß zu der völligen Gleichstellung der beiden Arten gab die Verstaatlichung der wichtigsten preußischen Eisenbahnsysteme, in Folge deren die Aktien und Obligationen, die bisher den wesentlichsten Bestandtheil der zweiten Unterabtheilung ausgemacht hatten, aus dieser ausschieden und in die erste eintraten. Damit hat sich die Neichsbank enger an die betreffenden Bestimmungen des Bankgesetzes angelehnt und die darüber hinaus gehenden strengen Vorschriften beseitigt, welche allmählich zu einem Hemmniß für eine gedeihliche Entwickelung des Lombardgeschäftes geworden waren. Beim Wechsellombard tritt nur der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabschlag von 5 Prozent ein. , wie sie bei der Bank von Frankreich so beliebt sind. Die Nützlichkeit des Lombardverkehrs in dieser Form tritt am lebhaftesten an den großen Zahlterminen in die Erscheinung, wenn die zu unmittelbar bevorstehenden Zahlungszwccken aufgesammelten Geldbeträge den Banken wieder entzogen werden. Während der kurzen Zeit, welche zwischen der Entnahme der Gelder bei den Banken und ihrem Rückfluß in dieselben liegt, verschafft sich der Bankier die Mittel zu weiterer 15* Der Mindestbctrag der Darlehne. Die kontokorrent' artige Benutzung des Pfandscheins. 116 Der Lombardverkehr. Maßregeln gegen mißbräuchliche Ausnutzung der Lombard- cinrichtungen seitens der Spekulation. Der Lombardverkehr bei den Nebenstellen. Kreditgewährung vielfach zweckmäßig durch die Inanspruchnahme des Lombardkredits der Neichsbank. Gelder, auf deren Eingang in den nächsten Tagen schon mit Sicherheit gerechnet werden darf, kann der Bankier jetzt schon anlegen, indem er sich in der Zwischenzeit mit dem empfangenen Vorschuß behilft, ein Vortheil, der nicht allein dem Bankier, sondern der gesummten Volkswirthschaft zu Gute kommt, uud der gerade bei dem gespannten Geldstand am Quartalswechsel von besonderer Bedeutung ist. Wenige Tage vor diesen Terminen sieht man die Lombardanlage der Reichsbank darum auch regelmäßig sprunghaft anschwellen und in den beiden nächsten Wochen ebenso rasch wieder abnehmen. So bequeme Einrichtungen können freilich mißbraucht werden. In der That sind denn auch in früheren Iahren am Monatsschlusse Bankierdarlehne auf Werthpapiere und Wechsel in großen Beträgen auf höchstens 2 Tage, dem Anscheine nach zu Zwecken der Ultimoliquidation, öfter entnommen worden. Hieraus nahm die Neichsbank bereits im Jahre 1880 Anlaß, auf solche in den letzten vier Werktagen oder am ersten Werktag eines Monats beanspruchten Darlehne, welche sie nicht geradezu verweigern kann, sich die Anrechnung von Zinsen für mindestens drei Tage vorzubehalten, auch wenn die Rückzahlung des Darlehns früher erfolgen sollte. Diese Frist ist schon im folgenden Jahre aus 5, und ein halbes Jahr später auf 8 Tage erhöht worden. Um jeden Mißbrauch seitens der Börsen zu verhindern, werden seit Beginn des Jahres 1887 auf diese sogenannten Ultimodarlehne, wenn sie beim Quartalswechsel genommen werden, sogar Zinsen für volle 14 Tage berechnet. Eine Ausnahme tritt an den Zweiganstalten nur bei solchen Darlehnsnehmern ein, die der Börsenspekulation augenscheinlich fern stehen. Bei diesen kommt auch auf die Darlehne, welche um die Zeit des Monats- und Vierteljahrswechsels entnommen werden, die übliche Berechnung der Zinsen für die thatsächliche Dauer zur Anwendung. Dasselbe gilt für alle im Waarenlombard ertheilten Vorschüsse. Der Lombardverkehr der einzelnen Bezirke ruht in der Hand der selbständigen Bankanstalt. Diese stellt die Pfandscheine für den ganzen Bezirk, auch für die ihr untergeordneten Nebenstellen ans. Sie nimmt ferner die gesammten Effekten und Wechselunterpfänder in Verwahrung. Nur einige größere, mit zwei oder mehreren Beamten besetzte und deswegen neuerdings mit erweiterten Befugnissen ausgestattete Nebenstellen dürfen die bei ihnen hinterlegten Lombardeffekten in eigenen Gewahrsam nehmen. Aber auch die Funktionen aller übrigen Nebenstellen im Lombardverkehr sind allmählich beträchtlich erweitert worden. Der Lombardverkehr wickelt sich seitdem bei den Nebenstellen, von einigen wenigen, die rasche Erledigung der Geschäfte nicht berührenden Kontrollen abgesehen, mit derselben Leichtigkeit und Einfachheit ab, wie bei den selbständigen Bankanstalten. Der Lombardverkehr. In den geschilderten, im großen Ganzen einfachen und bei allen Gattungen von Unterpfändern im Prinzip gleichen Formen hat die Neichsbank ihren Lombardverkehr bereits von der Preußischen Bank übernommen. Sie hat ihn dann mit geringfügigen, durch die Verschiedenheit der Landesgesetzgebung bedingten Modifikationen auf die Zweiganstalten in den außerpreußischen Bundesstaaten und in den Reichslanden übertragen, soweit dies nicht schon durch die Preußische Bank geschehen war. Seitdem ist eine Reihe in der Hauptsache bereits erwähnter Erleichterungen getroffen worden, durch welche dieser Geschäftszweig wiederholt Anregungen erfahren hat, die Organisation desselben aber doch nur wenig berührt worden ist. Die Gestaltuug der Lombardanlage ist von der allgemeinen wirthschaftlichen Die Bewegung der Entwickelung bei weitem nicht in dem Maße abhängig, wie die Wechselanlage. Einmal werden die Kredite der Neichsbank im Lombardverkehr von einer nicht unerheblichen Anzahl von Privaten und Körperschaften in Anspruch genommen, deren Bedarf von der wirtschaftlichen Konjunktur kaum beeinflußt wird (vergl. Tab. 59). Sodann aber haben bankpolitische, dein Einfluß der wirthschaftlichen Entwickelung zum Theil direkt entgegen wirkende Maßnahmen zeitweise eine Steigerung der ertheilten Darlehne herbeigeführt, zeitweise zur Einschränkung der im Vergleich zum Wechselbcstand der Bank allzusehr gestiegenen Lombardanlage beigetragen. Nach der ersten Richtung wirkte vor allem die bereits erwähnte im März 1884 erfolgte Einführung eines Vorzugszinssatzes bei Lombardirung deutscher Reichs- lind Staatsanleihen, welche die Belebung des bei der damaligen großen Flüssigkeit des Geld« markts darniederliegenden Lombardgeschäfts der Bank gefördert hat und gleichzeitig die Unterbringung der erwähnten »Standardpapiere« begünstigte (vergl. Tab. 58 und S. 106). Die durchschnittliche Lombardanlage ist in Folge dessen von 45,8 Millionen Mark im Jahre 1883 auf 49,2 Millionen Mark im Jahre 1884, trotz zunehmender Flüssigkeit des Geldmarkts gestiegcu. Eine stark ausgesprochene Steigerung trat ein mit der Wirth-, schaftlichen Hochkonjunktur der Jahre 1889 und 1890 und dann abermals in den Iahren von 1895 an. Ihren Höhepunkt erreichte die durchschnittliche Anlage im Jahre 1897 mit 108,s Millionen Mark, Ende 1895 und 1896 wurde sogar der zugelassene Höchstbetrag überschritten/ die Lombardanlage belief sich an diesen Ausweistagen auf 211,2 bezw. 197,2 Millionen Mark. Mit der Aufhebung des Vorzugssatzes bei Lombardiruug von Reichs- und Staatsanleihen am 1. Juli 189? lenkte die Entwickelung in andere Bahnen ein. Die durchschnittliche Lombardanlage ging schon 1898 auf 96,4 Millionen Mark zurück und ist dann weiter bis zum Jahre 1900 auf 80 Millionen Mark gesnnken, also in einer Zeit, in welcher die aufsteigende Wirthschaftsthätigkeit auf eine starke Inanspruchnahme des Bankkredits hindrängte. 118 Der Lombardverkchr, Besonders groß sind die Spannungen zwischen dem jeweiligen höchsten und niedrigsten Bestände der Lombardanlagc innerhalb der einzelnen Jahre, da vielfach Darlehne aus ganz kurze Fristen in großem Umfang an den Monats- und Vierteljahrsschlüssen entnommen werden. Die Inanspruchnahme der Neichsbank an den Monats- uud Quartalsschlüssen, die besonders in früheren Iahren theilweise erfolgte, um den Darlehnsnehmern über die Ultünoliauidation hinwegzuhelfen, ist allerdings einigermaßen eingeschränkt worden durch die Berechnung von mindestens 8 bezw. 14 tägigen Zinsen auf solche Darlehne. Der Antheil der Lombardanlage an der gesammten nutzbringenden Kapitalanlage der Neichsbank (vergl. Tab. 62) belief sich im Durchschnitt des Jahres 1876 auf 11,2 Prozent. Im Laufe der 25 jährigen Entwickelung hat das Verhältniß zur gesammten Kapitalanlage zwischen 15,5 Prozent im Jahre 1891 und 8,!, Prozent in den Iahreu 1899 und 1900 geschwankt. Seit 1897 hat es sich in Folge Aufhebung des Vorzugszinssatzes bei Beleihung deutscher Reichs- und Staatsanleihen stetig vermindert. Die Zahl der Pfandscheine, welche einen Rückschluß auf die Anzahl der Darlehnsnehmer gestattet (vergl. Tab. 57), bewegte sich zwischen 4544 Ende 1881 und 9088 Ende 1895. Die durchschnittliche Größe der gewährten Darlehne hat im Jahre 1900 19476 Mark betragen, sie ist seit 1895, in welchem Jahre sie sich auf 13 430 Mark belief, stetig gestiegen. Umgekehrt zeigt die durchschnittliche Dauer der Darlehne in den letzten Iahren eine rückläufige Bewegung. Sie hat zwischen 84 Tagen in den Iahren 1876 und 1892 uud 17 Tagen in den Iahren 1899 und 1900 geschwankt/ in Zeiten billigen Geldstandes zeigte sie in der Regel Neigung zum Anwachsen, bei steigenden Zinssätzen znr Abnahme, ist jedoch in ihren Bewegungen durch die erwähnten bankpolitischen Maßnahmen nicht unerheblich beeinflußt worden. Kapitalbesitzes in der Form von Werthpapieren die Ursache dasür, daß das Waarenlombard- geschäft allmählich ganz in den Hintergrund gedrängt worden ist. Während der Antheil der auf Waaren ausgeliehenen Summen au dem Gesammtdarlehnsbestande bei Errichtung der Reichsbank im Jahresdurchschnitt noch 18,6 Prozent, der Antheil der auf Werthpapiere aus- geliehcnen 80,2 Prozent betrug, veränderte sich das Verhältniß bis zum Jahre 1896 auf 3,7 Prozent bezw. 94,i Prozent. Seit der Aufhebung des Vorzugszinssatzes bei der Belcihung deutscher Fonds im Jahre 1897 (vergl. S. 106, 117, 171) hob sich der prozentuale Antheil der auf Waaren ausgeliehenen Beträge an dem gesammten Darlehnsstande wieder auf 5,z Prozent im Jahre 1900, während derjenige der auf Effekten ausstehenden Forderungen umgekehrt auf 86,? Prozent herabsank. Seit dem Jahre 1897 hat sich Oic Zusnnuiu». schmiß der ^'»ü'avdcmlagc. Die Unterlagen des Lombardverkehrs der Neichsbank haben sich im Laufe der Jahre geändert (vergl. Tab. 58). In der Hauptsache war das Anwachsen des mobilen Der Lombcn'dvcrkehr, 1I!> das Effektenlombardgeschäft stark verringert, während das Waarenlombardgeschäft seinein Umfange nach ziemlich unverändert blieb. Aber auch innerhalb des Effektenlombards haben sich hinsichtlich der Unterpfänder interessante Verschiebungen vollzogen. Die Eisenbahnpapiere, auf welche im Jahre i876 57,2 Prozent aller ans Effekten ausstehenden Darlehne ausgelieheu waren, sind in Folge der Verstaatlichung aller wichtigen Privatbahnen bis zum Jahre 1893 aus den Unterpsandsbeständen fast verschwunden. Durch die Bevorzugung, welche die deutschen Werthpapiere bei der Verpfändung seit dem Jahre 1884 fanden, ist diese Entwickelung noch beschleunigt worden, wie die Znsammensetzung des Unterpfandsbestandes hierdurch überhaupt andauernd auf das Nachhaltigste beeinflußt worden ist. In welchem Umsange die Verschiebung seit Einführung des Vorzugszinssatzes stattgefunden hatte, ergiebt sich aus der Thatsache, daß im Durchschnitt des Jahres 188Z nur 59,8 Prozent aller gegen Verpfändung von Werthpapieren ertheilten Darlehne durch Staatspapiere überhaupt — die beträchtlichen Bestände fremder Fonds mit inbegriffen — sowie durch Schuldverschreibungen zahlreicher deutscher Städte gedeckt waren, während nach einer am 5. Juni 1897 aufgestellten Statistik 8i,s Prozent aller im Werthpapierlombard ertheilten Darlehne durch unmittelbar vom Reiche oder einem deutschen Bundesstaat ausgegebene Anleihen sichergestellt waren. Es ist aber ein anerkannter, von den Zentralnotenbanken allgemein befolgter Grundsatz, die Lombardanlage nicht auf eine einzige Unterpfandsgattung zu basiren, auch wenn diese die Solidität der deutschen Staatspapiere besitzt, sondern das Risiko möglicher Verluste und Stockungen im Rückfluß aus der Lombardanlage auf thnnlichst viele Unterpfandskategorien zu vertheilen. Die Zahl der beleihbaren Effekten wird daher ununterbrochen vermehrt, seit dem Jahre 1890 namentlich durch die Schuldverschreibungen (»Pfandbriefe-.) solider deutscher Hypothekenbanken. Die Bewegungen der auf Wechsel ausgeliehenen Beträge lassen keine Regelmäßigkeit erkennen. Der Antheil dieser Beträge am Gesammtdarlehnsstande hat zwischen 9,9 Prozent im Jahre 1876 und 8 Prozent im Jahre 1909 geschwankt. Die Beleihuug von Wechseln hat durchaus den Charakter des Zufälligen, Ausnahmsweisen, zu der nur geschritten wird, wenn besondere Umstände vorliegen, die es für den Inhaber zweckmäßiger machen, ein Darlehen zu entnehmen, anstatt die Wechsel zu diskontiren. Deshalb hat der Wechsellombardverkehr immer nur vorübcrgcheud einige Bedeutung erlangt. Von ganz untergeordneter Bedeutung ist der Edelmetall-Lombardvcrkehr der Neichs- bank. Die ausgeliehenen Beträge haben die Summe von 1 '/^ Millionen Mark seit Bestehen der Bank nur zwei Mal, in den Iahren 1882 und 1891, erreicht. In der Regel waren es nur wenige Tausend Mark, meist von Juwelieren auf Barren oder von Münzsammlern auf seltene Münzen entnommen. I2U Der Lombardverkehr. Von den verschiedenen Gattungen geschäftlicher Unternehmungen, welche die Lombardkredite der Neichsbank in Anspruch nehmen, waren nach einer am 30, September 1900 aufgenommenen Statistik (vergl, Tab. 59) die Banken und Bankiers in hervorragendem Maße betheiligt. Schon nach der Stückzahl der Pfandscheine stehen sie an dritter Stelle, obwohl sie nach der Zahl der überhaupt vorhandenen Betriebe weit hinter allen übrigen Geschäftszweigen zurückbleiben. Ihre überragende Bedeutung für das Lombardgeschäft der Reichsbank erhellt aber besonders daraus, daß sie dem Betrage nach von allen ausstehenden Lombarddarlehnen 40,6 Prozent, also viel mehr und je viel höhere Beträge als alle übrigen aufzuweisen haben,' hierbei ist indessen zu berücksichtigen, daß am Quartalstermin die Ansprüche der Banken und Bankiers außergewöhnlichen Umfang anzunehmen pflegen. Der übrige Handel stellt in diesem Geschäftszweig relativ geringe Anforderungen, auf ihn entfielen der Zahl nach 30,2, dem Betrage nach nur 16,6 Prozent aller ausstehenden Lombardforderungen. Noch kleiner sind naturgemäß im Verhältniß die an Privatpersonen ertheilten Darlehne, die zwar 26,s Prozent aller Pfandscheine, aber nur 7,2 Prozent des gesammten Darlehnsbetrages aufwiesen. Die Forderungen an Industrielle und industrielle Gesellschaften stellten mit 12,2 Prozent der Stückzahl und mit 12,3 Prozent dem Betrage nach den Durchschnitt dar. Sehr groß war die durchschnittliche Größe der an öffentliche Sparkassen und Genossenschaften ertheilten einzelnen Darlehne. derselbe nur in Preußen, insbesondere in den Zentren des Bankwesens, wie Berlin, und in den überwiegend Landwirthschast treibenden östlichen und nordöstlichen Provinzen erlangt. Von sämmtlichen, im Jahre 1900 ertheilten Lombarddarlehnen entfielen dem Betrage nach auf Berlin 12,6i Prozent'), auf ganz Preußen, einige kleinere Staaten mit einbegriffen, aber 79,i Prozent. In den -industriellen westlichen Provinzen, im Königreiche Sachsen und in Süddeutschland tritt der Lombardverkehr hinter dem Wechselankauf ganz zurück, insbesondere ist er bei den in Bayern belegenen Bankanstalten wegen der dort bestehenden Stempelpflicht der Lombardgeschäfte ganz geringfügig. Auf diese Bankanstalten fällt noch nicht Prozent der in jenem Jahre ertheilten Darlehne. Dieser ungleiche, mit der kommerziellen und industriellen Bedeutung weiter Gebiete im Gegensatz stehende Stand der Entwickelung bei den einzelnen Bankanstalten bestätigt, daß das Lombarddarlehn mit der Erzeugung uud dem Absätze von Gütern bei Weitem nicht in dem Maße zusammenhängt wie der Wechsel. Der Lombardkredit der Reichsbank Das Lombardgeschäft in den verschiedenen Wirtschaftsgebieten. Die einzelnen Wirthschaftsgebiete Deutschlands sind am Lombardverkehr der Neichsbank ziemlich ungleichmäßig betheiligt (vergl. Tab. 61). Eine große Bedeutuug hat ') Im Jahre 1880 waren eS sogar 44, s Prozent. Der Lombardverkehr. 121 ist theurer als ihr Wechselkredit und als der Kredit zahlreicher privater Finanzinstitute, die der Reichsbank in diesen Gebieten, die zugleich der Sitz des Kapitalreichthums sind, erfolgreiche Konkurrenz bereiten. Der Lombardkredit der Reichsbank wird daher dort weniger in Anspruch genommen, als in den auch heute noch mit bedeutenderen privaten Kreditinstituten schwächer ausgestatteten östlichen Provinzen, die außerdem von jeher mit höheren Zinsen zu rechnen gewöhnt sind. Die Verschiedenheit der einzelnen Wirthschafts, gebiete hinsichtlich des Lombardverkehrs erklärt sich serner geschichtlich durch die jahrzehntelange Thätigkeit der Preußischen Bank, die lange Zeit für große Landestheile die einzige größere Kreditquelle bildete und dort unter günstigeren Bedingungen als den heutigen die Inanspruchnahme des Bankkredits in Form des Lombarddarlehns einbürgerte und gebräuchlich machte. Damals kam überhaupt dem Lombardgeschäft eine höhere Bedeutung zu als heutzutage/ hat doch z. B. Ende der vierziger Jahre die Lombardanlage die Portefeuillebestände lange Zeit hindurch erheblich überragt. Die Reichsbank konnte daher mit ihrem Lombardverkchr nicht bei allen Bankanstalten den gleichen Erfolg haben, selbst wenn die wirthschaftlichen Verhältnisse überall die gleichen gewesen wären. Jedoch erzielt sie mit der Einbürgerung desselben in den anßerpreußischen Bundesstaaten stetige Fortschritte. Der Antheil der dort ertheilten Darlehne an der gestimmten Darlehnsgewährung hat sich seit dem Jahre 1876 von 4,4 Prozent auf 20,9 Prozent gehoben, in Preußen ist er entsprechend zurückgegangen/ während die Lombardumsätze sich hier verdreifacht haben, sind sie dort um mehr als das Sechszehnfache gewachsen. Bayern allein macht aus dem bereits erwähnten Grunde eine Ausnahme. Nach den einzelnen Wirthschaftsgebieten ist auch die Zusammensetzung der Unterpfänder recht verschieden (vergl. Tab. 60). Der Antheil der verpfändeten deutschen Neichs- und Staatsanleihen am gesammten Unterpfandsbestande der Bank, der am 7. September 1900 sich auf 63,0 Prozent belief, wird immer geringer, je weiter man sich von den Sitzen des Kapitalreichthums und der Industrie im Westen und Süden Deutschlands entfernt. In manchen Bankbezirken übersteigt er den Satz von 80 Prozent beträchtlich, z. B. in Cöln, Essen, Hamburg, Frankfurt a. M, Mannheim, dagegen sinkt er in Elbing bis auf 20,8 Prozent herab, während dortselbst die landschaftlichen Pfandbriefe den hohen Prozentsatz von 65,4 Prozent erreichen, die umgekehrt im Westen und Süden fast gar nicht vertreten sind. Aehnlich verhält es sich mit dem Antheil der gegen Verpfändung dieser Werthpapiere ertheilten Darlehne am gesammten Darlehnsbestande der Bank. Auf die Provinzen Ost- und Westprenßen, Pommern, Posen, Brandenburg, Schlesien, Lübeck, Mecklenburg und Schleswig-Holstein kommen allein 92,8 Prozent aller bei der Bank verpfändeten landschaftlichen Pfandbriefe. Das ostelbische Deutschland 16 . 122 Der Lombardverkehr. ist das älteste und wichtigste Gebiet für die Entwickelung der Landschaften, deren Pfandbriefe hier ihren natürlichen Markt finden. Ans dieselben Gebiete entfallen daneben 44 Prozent der verpfändeten Pfandbriefe deutscher Hypothekenbanken. Noch stärker vertreten sind diese in Rheinland und Westfalen, Mittel- und Süddeutschland, wo die Landschaften in ihrer Wirksamkeit zum Theil durch Grundkreditinstitute auf Aktien ersetzt sind. Die Beleihung fremder Werthpapiere hat stets nur in mäßigem Umfange stattgefunden. An den gesammten Unterpfändern waren sie nur mit 2,6 Prozent betheiligt. Nur bei einer einzigen Bankanstalt erreichten sie den Antheil von 11,s Prozent. Die Beleihung von Waaren ist jetzt fast ganz auf den Osten und Nordosten Deutschlands beschränkt. So entfiel von den am 7. September 1900 gegen Verpfändung von Waaren ertheilten Darlehnen im Gesammtbetrage von 2 997 100 Mark der größte Theil mit 2 911 500 oder 97,2 Prozent auf Oft- und Nordostdeutschland. Die Industrien der Spiritus-, Getreide- und Holzverarbeitung, sowie der Handel in diesen Produkten finden dort ihre natürliche Grundlage. Die Handelsplätze an der Ostsee und deren Zuflüssen sind zugleich natürliche Stapelplätze für russisches Holz und Getreide und für die Erzeugnisse der fast ausschließlich Landwirthschaft treibenden Bewohner des Ostens. Die Befriedigung des Geldbedarfs dieser Gebiete ist auch heute noch überwiegend auf die Reichsbank angewiesen/ der Waarenlombard ist daselbst von Alters her eingebürgert, während im übrigen Deutschland die Verpfändung von Waaren vielfach gegen den kaufmännischen Gebrauch verstößt. Gewinne und Die im Lombardverkehr erzielten Zinsgewinne (vergl. Tab. 57) hoben sich unter Verluste, starken Schwankungen von 2,6s Millionen Mark im Jahre 1876 bis auf 5,v9 Millionen Mark im Jahre 1900. Das geringste Erträgniß im Betrage von nur 1,98 Millionen Mark brachte das Jahr 1886, das zugleich auch den niedrigsten Diskontgewinn seit Bestehen der Bank aufwies, das höchste mit 5,»9 Millionen Mark das Jahr 1900. Der Antheil ^ der Lombardgewiuue an den gesammten Bruttogewinnen der Reichsbank (vergl. Tab. 79) ^ schwankte zwischen 9,» Prozent im Jahre 1900 und 17 Prozent im Jahre 1892, . Die Reichsbank hat im Lombardverkehr nur geringe, verhältnißmäßig noch wesentlich geringere Verluste als beim Wechselankauf erlitten (vergl. Tab. 81). Seit Bestehen der Bank sind nur Darlehne im Gesammtbetrage von 157 931 Mark ins Stocken gerathen, das sind 6,49 Mark von je einer Million Mark überhaupt ertheilter Darlehne,- davon mußten 72 120 Mark, also nur 86 Pfennig auf je tausend Mark des gesammten in den 25 Iahren aus diesem Geschäftszweige erzielten Gewinnes oder 2,96 Mark von jeder Million ertheilter Darlehne als Verlust abgeschrieben werden. Die Diskontpolitik. Vorbemerkungen. ie wichtigste und zugleich schwierigste Aufgabe der Vaukverwaltung ist, die Begriff und Be> möglichste Ausgleichung der Schwankungen des Geldbedarfs zu vereinigen dn.t.mgdcrDiskont mit der Rücksicht darauf, daß die Bank jederzeit im Stande sei, ihre Noten einzulösen und ihren sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten nachzukommen. Die Rücksicht auf die eigene Zahlungsfähigkeit der Bank fällt zusammen mit der Sorge um die Aufrecht- erhaltuug der Reichswährung. Denn die von der Neichsbank ausgegebenen Noten bilden einen so großen Theil des gcsammten deutscheu Geldumlaufs, daß die Verweigerung ihrer ' Einlösung gegen vollwerthiges Geld und ihre daraus entstehende Entwerthung den Zu- sammenbruch des deutschen Geldwesens herbeiführen müßte. Es sei gestattet, dies zunächst theoretisch etwas weiter auszuführen. Die Deckung der von der Neichsbank ausgegebenen Noten besteht nach den Vorschriften des Bankgesetzes in kursfähigem deutschem Geld uud Gold in Barren oder ausländischen Münzen, in Reichskassenscheinen und in diskontirten Wechseln von höchstens dreimonatlicher Berfallzeit (vergl. S. 39, 75). Für die Deckung der sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten besteht eine solche Vorschrift nicht,- hier kommen außer der für die Noten vorgeschriebenen Deckung auch Note» anderer deutscher Notenbanken, diskoutirte Effekten und Lombarddarlehne in Betracht. Von diesen Deckuugsmitteln ist mir der Metallvorrath unmittelbar verwendbar zur Noteneinlösung und zur Auszahlung zurückgeforderter Guthaben. Die Bcmk muß deshalb darauf sehen, daß zwischen ihrem Metallvorrath einerseits, ihrer Notenausgabe und ihren sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten andererseits stets ein Verhältniß bestehe, das ihr ermöglicht, allen zu erwartenden Anforderungen gerecht zu werden. Das Bankgesetz schreibt vor, daß mindestens ein Drittel des Notenumlaufs der Reichsbank durch Metall und Reichskafseuscheine gedeckt sein muß, und zieht für 16' 124 Die Diskontpolitik. die den gestimmten Bcmrvorrcith der Bank (Metals, Reichskassenscheine und Noten anderer Banken) übersteigende Notenausgabe eine Grenze, deren Ueberschreitung durch eine fünf- prozentige Steuer auf den Mehrbetrag der ausgegebenen Noten erschwert ist (vergl. S. 8, 46). Alle derartigen Vorschriften müssen jedoch ihrer Natur nach, wenn sie nicht mehr schaden als nützen sollen, so weit gegriffen sein, daß sie die Elastizität der Notenausgabe nicht allzusehr einschränken, und sie müssen deshalb dem Ermessen der Bankleitung einen weiten Spielraum lassen. Die Mittel uud Wege, die der Leitung einer großen Notenbank zur Verfügung stehen, um ein befriedigendes Verhältniß zwischen ihrem Baarvorrath und ihren Verbindlichkeiten, insbesondere ihren Noten aufrecht zu erhalten, ergeben sich von selbst aus der Feststellung der Umstände, welche dieses Verhältniß verschieben können. Baargeld kann der Bank entzogen werden durch die Präsentation von Noten zur Einlösung und durch die Zurückziehung von Guthaben. In diesem Falle ver- mindern sich allerdings die Verbindlichkeiten der Bank um den gleichen Betrag wie ihr Barbestand, aber da der Barbestand stets erheblich kleiner ist als die sämmtlichen Verbindlichkeiten, bedeutet die gleiche absolute Abnahme eine prozentual stärkere Verminderung des Baarvorraths, mithin eine Verschlechterung des Deckungsverhältnisses. Der Baarbestand kann ferner eine Verminderung erfahren durch die Diskontirung von Wechseln, die Gewährung von Lombarddarlehnen R., wenn der Kreditnehmer den Betrag in Baargeld verlangt. Hier tritt eine Abnahme des Baarvorraths bei gleichbleibendem Notenumlauf und bei gleichbleibenden sonstigen Verbindlichkeiten ein. Verlangt aber der Kreditnehmer den Betrag in Noten oder läßt er sich denselben auf Girokonto gutschreiben, so wird dadurch eiue Vermehruug der Notenausgabe oder der sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten bei unverändertem Baarbestande bewirkt. Eine Ausdehnung der Kreditgewährung der Bank muß mithin stets eine Verschlechterung der Baardeckung der Noten und der anderen Verbindlichkeiten bewirken, der durch Wechsel- uud Lombardforderungen gedeckte Theil der Verbindlichkeiten vergrößert sich auf Kosten der Baardeckung. Eine Vermehrung des Notenumlaufs und der sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten kann, außer durch eine Steigerung der Anlage, eintreten durch die Einlieferung von Gold und geprägtem deutschem Gelde gegen Noten oder gegen Gutschrift auf Girokonto. In diesem Falle wächst der Baarvorrath um denselben absoluten Betrag, aber eben deshalb in relativ höherem Maße als die Verbindlichkeiten, das Verhältniß von Baarvorrath zu den Noten und sonstigen Verbindlichkeiten wird ein besseres. Die Diskontpolitik. 125 Die Bank kann mithin eine Verschlechterung des Decknngsverhältnisses bekämpfen durch Maßregeln, die einer allzu starken Ausdehnung der Anlage entgegenwirken und zur Herbeiziehung von Baargeld geeignet sind. Die Anlage der Bank ist in der Hauptsache das Ergebniß des inländischen Be- ^ gehrs nach kurzfristigem Kredit. Da die Bank Anträge auf Kreditgewährung, falls sie den Erfordernissen des Bankgesetzes entsprechen, nicht ohne große Härte willkürlich zurückweisen kann, so ist sie darauf angewiesen, den an sie herantretenden Kreditbegehr mittelbar zu reguliren, und zwar vermittelst der Normirung des Zinsfußes, zu welchem sie sich bereit erklärt, Kredit zu gewähren. Bei der überwiegenden Bedeutung der Wechselanlage kommt hier sast ausschließlich der Diskontsatz in Betracht. Wie bei den Waaren ein hoher Preis einschränkend, ein niedriger Preis belebend auf die Nachfrage wirkt, so beschränkt ein hoher Zinssatz die Kreditansprüche und wirkt dadurch einerseits einer übermäßigen Ausdehnung des Notenumlaufs, andererseits einer allzu starken Verminderung des Baarvorraths der Bank entgegen. Gleichzeitig ist ein hoher Diskontsatz geeignet, Gold aus dem Auslande herbeizuziehen oder auch eiuen Goldabfluß nach dem Auslande zu verhindern, und zwar dadurch, daß er dem internationalen Geldkapital eine günstige Anlagegelegenheit bietet. Für die Reguliruug des inländischen Geldbedarfs ist die Normirung des Zinssatzes das einzige wirksame Mittel. Für die Beeinflussung der Baargeldbewegungen zwischen Inland und Ausland ist der Zinssatz zwar nicht das einzige, aber, wie von allen Autoritäten anerkannt wird, das weitaus wichtigste und wirksamste Mittel. Neben ihm kommen noch gewisse Maßregeln von geringerer Bedeutung in Betracht, welche den Zweck haben, für die Einfuhr von Gold kleine Erleichterungen zu schaffen und die Ausfuhr etwas zu erschweren/ hierher gehört die Gewährung zinsfreier Borschüsse auf Goldzufuhren und die Veränderungen im Ankaufs- uud Verkaufspreise von Gold in Barren und ausländischen Münzsorten. Solche Maßregeln sind jedoch neben der planmäßigen Reguliruug des Diskontsatzes, der sogen. Diskontpolitik, nur von untergeordneter Bedeutung. Im Bankgesetz vom 14. März 1875 ist der Versuch gemacht, die deutschen Diskontpolitik und Notenbanken einschließlich der Reichsbank zu einer richtigen Diskontpolitik gewissermaßen otensteucr. mechanisch zu nöthigen. Die fünfprozentige Steuer auf die einen bestimmten Betrag überschreiteude Ausgabe von nicht baargedcckten Noten soll die Banken veranlassen, einer allzu starken Ausdehnung des ungedeckten Notenumlaufs durch einen die Notensteuer ^ deckeudeu höheren Zinssatz entgegenzuwirken. »Der höhere Steuersatz«'), so heißt es ') Außer der Sprozeutigen Notensteuer auf die das Kontingent überschreitende ungedeckte Notenausgabe war im Entwürfe des Bankgesetzes eine I prozcntige Steuer auf den ganzen ungedeckten Notenumlauf vorgesehen, die jedoch vom Reichstage beseitigt wurde. x'' 126 Die Diskontpolitik, in den Motiven des Bankgesetz-Entwurfs, »veranlaßt die Banken, steigender Nachfrage des Geldmarkts, wie es auf allen anderen Märkten die Regel bildet, mit steigenden Preisen zu begegnen, er setzt sie bei einem gestiegenen Diskontsatz, der die höhere Steuer bezahlt, in den Stand, den außerordentlichen Bedarf, der diese Steigerung hervorrief, zu befriedigen, und wirkt durch die Steigerung der Diskontsätze anlockend auf das Kapital, mäßigend auf den Unternehmungsgeist, er giebt endlich den Banken das Interesse, sobald der außerordentliche Bedarf vorüber ist, mit ihrem Notenumlauf wieder hinter die regelmäßige Grenze zurückzukehren. Indem er die Banken zu rechtzeitiger Erhöhung der Diskontsätze veranlaßt, wird er auf die Schwankungen des Diskontsatzes ausgleichend wirken und ohne alle störenden Eingriffe der gefahrbringenden Neigung des Verkehrs begegnen, die einmal in Folge der Konjunktur gewonnene Ausdehnung des ungedeckten Notenumlaufs dauernd festzuhalten.« Das System der Notensteuer konnte jedoch für die Diskontpolitik der Reichsbank nicht von maßgebendem Einfluß werden. Abgesehen davon, daß für die Sicherheit der Noteneinlösung uicht der absolute Betrag der ungedeckten Notenausgabe, sondern das Verhältniß zwischen Baarbestand und Notenumlauf, ja darüber hinaus das Verhältniß zwischen Baarbestand und den sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten (einschließlich der Girogelder) entscheidend ist, kommt für die Diskontpolitik einer Zentralbank nicht nur die Größe, sondern auch die Art des an sie herantretenden Geldbedarfs in Betracht. Ein Goldabfluß nach dem Auslande macht schärfere Gegenmaßrcgeln nöthig, als eine vorübergehende Goldentziehung für den inneren Verkehr. Ein auf Ueberspekulation und Ueberproduktion beruhender Geldbedarf erfordert schärfere Restriktionen, als die in der ganzen Struktur des normalen Zahlungsprozesses begründete, periodisch wiederkehrende Steigerung der Geldnachfrage am Quartals- und Jahreswechsel. Alle diese Unterschiede lassen sich nicht in Zahlen fassen, und deshalb läßt sich die Diskontpolitik nicht nach einem rein mechanischen Prinzip reguliren. Das System der Notensteuer konnte deshalb nur in ganz allgemeinem Sinne für die Diskontpolitik der Reichsbank zur Richtschnur dienen, aber es konnte die stete Sorgfalt und Wachsamkeit der Bankleitung nicht ersetzen. Die pflichtgemäße Prüfung aller Umstände mußte vielmehr die Bankleitung in manchen Fällen zu starken Diskonterhöhungen nöthigen, während die Steuergrenze nicht überschritten war, und sie konnte es andererseits der Bankleitung in Fällen einer Kontingentsüberschreitung möglich Machen, einen niedrigeren Diskontsatz als 5 Prozent aufrecht zu erhalten, wobei freilich der Minderertrag der Diskontirungen gegenüber der Notensteuer von der Bank getragen werden mußte. Die Diskontpolitik. 127 So wenig sich die Reichsbank bei der Handhabung ihrer Diskontpolitik streng Diskontpolitik und an die Intentionen des Systems der Notensteuer binden konnte, so sehr mußte sie Geldmarkt, Rücksicht nehmen auf die realen Faktoren, welche die Gestaltung des Geldmarkts 4 beherrschen, auf Angebot und Nachfrage. Auch die mächtigste Zentralbank kann bei der Festsetzung ihres Zinssatzes nicht willkürlich verfahren, sondern sie ist abhängig von der Gestaltung des offenen Geldmarkts/ sie kann die Zinssätze nicht diktiren, .sondern sie vermag nur innerhalb enger Grenzen regulirend einzugreifen. Eine Notenbank, deren Diskontsatz denjenigen, der sich auf dem offeuen Markte bildet, erheblich und dauernd. übersteigt, würde von den Kreditsuchenden soviel wie möglich gemieden werden, und sie würde, wenn sie überhaupt Geschäfte machen und die Fühlung mit der Verkehrswelt aufrecht erhalten will, sich durch das Brachliegen ihrer Mittel bald genöthigt sehen, mit einer Herabsetzung ihres Zinssatzes den Verhältnissen des offenen Marktes Rechnung zu tragen. Umgekehrt müßte ein im Verhältniß zur thatsächlichen Marktlage zu niedriger Diskontsatz der Bank eine Uebersülle von Kreditansprüchen zuführen, dadurch eine Verminderung ihres Baarbestandes uud eine Ausdehnung ihrer Verbindlichkeiten bewirken und so schließlich .die Fähigkeit zur Noteneinlösung und zur Leistung von Barauszahlungen aus den bei ihr stehenden Guthaben in Frage stellen. Jede Erschütterung des Vertrauens in die Sicherheit der Bank und in die Festigkeit der Währuugsgrundlage führt jedoch ^— abgesehen von allen anderen schlimmen Folgen — mit Unfehlbarkeit gerade zu der Steigerung des Zinsfußes, deren Vermeidung durch eine unrichtige und aussichtslose Politik erstrebt worden wäre. Dieser engen Schranken muß man sich bei der Beurtheilung der Diskontpolitik einer Zentralbank stets bewußt bleiben, namentlich wenn es sich um Vergleichungen zwischen Zentralbanken verschiedener Länder handelt, deren Geld- und Kapitalreichthum und deren wirthschastliche Entwickelung erheblich von einander abweichen. Nur ein ruhiges und sachliches Abwägen der realen Verhältnisse, welche die Gestaltung des Zinsfußes für kurzfristigen Kredit im Allgemeinen bedingen, ermöglichen ein objektives Urtheil über die Diskontpolitik einer großen Notenbank. Die Bedingungen für die Wirksamkeit der Xeichsbank von 1876 bis 1900. Die Größe und Schwierigkeit der Aufgaben, welche der Reichsbank bei ihrer Begründung zufielen und deren Würdigung für ein Urtheil über ihre Diskontpolitik unerläßlich ist, beruht einerseits aus der gewaltigen Entwickelung der deutschen Volks- 128 Die Diskontpolitik, wirthschaft in den letzten fünfundzwanzig Jahren, andererseits auf dem beim Beginn ihrer Wirksamkeit noch unfertigen Zustande des damals noch im Umwandlungsprozesse begriffenen deutscheu Münzwesens, schließlich auf der Stellung der Reichsbank im Kreise der ganzen deutschen Bankverfassung, auf der mitunter zu Tage tretenden Erschwerung ihrer Politik durch die neben ihr bestehenden Privatnotenbanken. Diese Verhältnisse sollen uacheiuauder betrachtet werde». Oic wirthschaftliche Der fast beispiellose Ausschwung, welchen das deutsche Wirthschaftsleben im letzten Entwickelung Vicrteljahrhundcrt erfahren hat, konnte sich nicht vollziehen, ohne den Bedarf an Um- lchtm Viertel- laufsmitteln und die Ansprüche an die Zentralbank erheblich zu steigern. Einige Zahlen j.ihrhimdcrt. mögen die großen Dimensionen der wirthschastlichen Entwickelung unseres Vaterlandes während jener Zeit andeuten. Von 1875 bis 1900 ist die Reichsbevölkerung von 42^ auf 56 Millionen Seelen gestiegen. Der Werth unseres Außenhandels ist in derselben Zeit von 6 134 Millionen Mark auf 10 388 Millionen Mark angewachsen. Der Werth der Ausfuhr allein hat sich von 2 56i Millionen Mark aus 4 555 Millionen Mark gehoben'). Das deutsche Eisenbahnnetz hat sich von 27 981 Km Streckenlänge im Jahre 1875 ans 49 930 Km am Ende des Rechnungsjahrs 1898 ausgedehnt. Der Betrag der aus deu deutschen Eisenbahnen beförderten Tonnenkilometer ist von 10,4 Milliarden auf 32,? Milliarden gestiegen. Der Rauminhalt der mit Ladung in deutschen Häfen angekommenen Seeschiffe betrug 1875 5^ Millionen, 1898 dagegen 16^ Millionen Negistertons. Die Produktion von Roheisen innerhalb des Zollgebiets hat sich von 2,o Millionen Tonnen im Jahre 1875 vermehrt auf 8,i Millionen Tonnen im Jahre 1899. Der Verbrauch von Roheisen ist in derselben Zeit gestiegen von 2,z Millionen auf 8,6 Millionen Tonnen. Bei der Kohle (Steinkohle und Braunkohle) hat sich die Produktion von 47,8 Millionen auf 135,8 Millionen, der Verbrauch von 47,s Millionen auf 136,g Millionen Tonnen gehoben. In Anbetracht der Unmöglichkeit, die Entwickelung ,der gesammtcn deutscheu Produktion und des gesammten deutschen Handels statistisch zu erfassen uud darzustellen, mögen diese wenigen Angaben einen Begriff von der enormen Ausdehnung geben, welche die wirthschaftliche Thätigkeit Deutschlands seit der Mitte der siebziger Jahre gewonnen bat. Ein Vergleich mit der gleichzeitigen Entwickelung in England uud Frankreich rückt die wirthschaftliche Kraftentfaltung Deutschlands in ein noch helleres Licht. Während die deutsche Ausfuhr, wie bereits erwähnt, in der Zeit von 1875 bis 1900 von 2 561 Millionen auf 4 555 Millivueu Mark stieg, wuchs die Ausfuhr Englands nur vou 223'/..' Millionen auf 29i'/., Millionen die Ausfuhr Frankreichs gar nur vou 3 873 Millionen auf 4 078 Millionen Francs). >) Für 19M liegen nur vorläufige Werthzahlcn vor. 2) Die Zahlen der französischen Ausfuhr des Wahres IM» sind gleichfalls nur vorläufige. Die Diskontpolitik, 129 Die deutsche Ausfuhr, welche 1875 uicht viel mehr als die Hälfte der englische» betrug und um etwa 15 Prozent hinter der französischen zurückblieb, ist nur noch um ein Viertel bis Fünftel geringer als die englische Ausfuhr und um zwei Fünftel größer als die französische/ sie ist in dem fünfundzwauzigjährigen Zeitraum um 78 Prozent gestiegen, die englische dagegen nur um 35 Prozent, die französische nur um 5'/z Prozent, Es läßt sich daraus entnehmen, wie beträchtlich viel stärker die deutsche Volkswirthschaft im letzten Vierteljahrhuuderte sich entwickelt hat als diejenige der beiden erwähnten europäischen Staaten. Und wenn man nun weiter bedenkt, daß sich diese soviel inten> sivere Kraftentfaltung vollzogen hat auf der Grundlage eines ganz erheblich geringeren Nationalreichthums, dann erhält man eine Vorstellung davon, iu wie viel stärkerem Maße in Deutschland alle Mittel und Kräfte, wie viel stärker namentlich der Kapital- und Geldvorrath bei uns in Anspruch genommen worden sind, als in jenen Ländern, die bereits in den siebziger Jahren aus eine weit vorgeschrittene Kapitalansammluug zurückblicken konnten und deren gcsammte wirthschaftliche Entwickeluug im Vergleiche mit Deutschland damals schon auf einem gewissen Ruhepunkt angekommen war. Jede Ausdehnung der wirtschaftlichen Thätigkeit bedeutet eine Vermehrung der durch Geld zu vermittelnden Umsätze. Der Verkehr sucht sich zunächst gegenüber dem gesteigerten Bedarf an Umlaufsmitteln selbst zu helfeu, indem er die vorhandene Geldzirkulation ergänzt durch einen größeren Betrag von Wechseln, die innerhalb gewisser Schranken das Geld ersetzen können. Die Wechselstempelsteuer (vergl. Tab. 55) giebt einen Anhalt zur Berechnung des Betrags der jährlich in Deutschlaud ausgestellteu Wechsel, und danach ist dieser Betrag zu veranschlagen für das Jahr 1876 auf 12,9 Milliarden Mark, für das Jahr 1900 auf 23,3 Milliarden Mark, Da jedoch die Verwenduugsfähigkeit des Wechsels als Zahluugsmittel nur eine beschränkte ist, gelangt weitaus der größte Theil der Wechsel zur Diskontirung bei den Banken. Der gesteigerte Bedarf des Verkehrs an allgemein verwendbaren Zahlungsmitteln, an Baargeld und Banknoten, mußte sich vor Allem äußern in einer verstärkten Inanspruchnahme der Neichsbank, da die Reichsbank einerseits die Vermittlerin des Goldzuflusses aus dem Auslande ist, andererseits vermöge ihres weitgehenden Notenrechts allein den Umsang der Zirkulatiou durch die Ausgabe metallisch nicht gedeckter Noten erheblich auszudehnen vermag, so daß jede wesentliche Vermehrung des deutschen Geldumlaufs nur von der Reichsbank ausgeht, mindestens aber durch die Reichsbank vermittelt wird. Die Inanspruchnahme der Bank läßt sich ersehen aus ihrer Anlage im Wechsel- und Lombardgeschäfte, Im Jahre 1875 hat die durchschnittliche Anlage der Preußischen Bank in diesen Geschäftszweigen 421,s Millionen Mark betragen? die durchschnittliche Anlage der Neichsbank') im ersten Jahre Einschließlich der diskontirtcn Schatzanweisnngcn und der sonstigen diölvntilten Effekten, 17 130 Die Diskontpolitik, ihres Bestehens (1876) stellte sich auf 454,2 Millionen Mark/ im Jahre 1899 dagegen betrug sie 909,2 Millioneu Mark, sie hat sich also im Laufe des Vierteljahr- Hunderts genau verdoppelt. Mit der Steigerung des Geldbedarfs ist gleichzeitig eine Vergrößerung der periodischen Schwankungen der Gcldnachfrage eingetreten (vergl. Tab. 62). Bezeichnend dafür ist, daß die Anlage der Reichsbank im Jahre 1876 nur zwischen 387,6 und 524,? Millionen Mark schwankte, daß die Spannung mithin nur 137,i Millionen Mark betrug, während sich im Jahre 1899 die Anlage zwischen 634,? und 1251,4 Millionen Mark bewegte, was eine Spannung von 616,? Millionen Mark ergiebt. Diese Gestaltung der Geldnachsmge stellte der Reichsbank eine doppelte Aufgabe. Um der aus der Vermehrung der Umsätze hervorgehenden Steigerung des Geldbedarfs gerecht zu werden, mußte sie einerseits auf eine intensivere Ausnutzung der vorhandenen Umlaufsmittel hinwirkeil durch die Einführuug und Ausgestaltung von Baargeld ersparenden Zahlungsmethoden (Giro- und Abrechnungsverkehr, vergl. S. 50 ff.), andererseits mußte sie eine Vermehrung der Geldzirkulation herbeizusühreu suchen j eine Steigerung ihrer ungedeckten Notenallsgabe war für diesen letzteren Zweck nur innerhalb der durch die Rücksicht auf eine ausreichende Notendeckung gezogeuen Grenze möglich, und deshalb hatte die nothwendige Vermehrung des Geldumlaufs in der Hauptsache durch die Herbei- ziehung von Gold aus dem Auslande zu erfolgen. Die Vergrößerung der Schwankungen des an die Reichsbank herantretenden Geld- . bedarfs nöthigte die Reichsbankleitung, in den Zeiten geringer Anspannung stets mit großer Vorsicht eine für die zu erwartende große Steigerung der Kreditansprüche ausreichende Reserve zu halten, und unbeeinflußt durch die Eindrücke des Augenblicks stets die gesammte Entwickelung längerer Zeiträume ihren Maßnahmen zu Grunde zu legen. Oic Durchführung Nicht geriuger waren die Anforderungen, welche sich aus dem Zustaude der Rc?ch!wä^ deutschen Währungsverfassung sür die Neichsbauk ergaben. Als die Reichsbank ihre Thätigkeit begann, befand sich Deutschland im Uebergange von der Silberwähruug zur Goldwährung. Das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 hatte die Reichsgoldwähruug als das Ziel der deutsche» Münzreform aufgestellt, und die Reichsregierung war seit jener Zeit damit beschäftigt, den deutschen Silberumlauf, soweit Silbergeld nicht für den mittleren und kleineil Verkehr nöthig war, zu beseitigeil und ihn durch eine überwiegende Goldzirkulation zu ersetzen. Bis zum Beginne des Jahres 1876 war die Lösuilg dieser Aufgabe noch nicht weit vorgeschritten. Zwar hatte es die französische Kriegskostenentschädigung der Neichsregierung ermöglicht, beträchtliche Mengen von Gold zu beschaffen und auszuprägen. Dagegen war mit der Abstoßung von Silber erst ein kleiner Anfang gemacht, es war nicht viel mehr als eine Million Pfund Silber ver- Die Diskontpolitik, 131 kauft, während zur planmäßigen Durchführung der Münzreform die zehn- bis zwölffache Menge abzustoßen war. An Landessilbermünzen waren erst 368 Millionen Mark eingezogen, und von diesem Betrage war ein erheblicher Bruchtheil zur Ausprägung vou 164 Millionen Mark Reichssilbermüuzen verwendet worden. Insgesammt betrug damals der noch vorhandene Bestand an Landessilbermünzen 1 165 Millionen Mark, während an Reichsgoldmünzen 1 275 Millionen Mark zur Ausprägung gelaugt, davon aber etwa 85 Millionen Mark bereits wieder eingeschmolzen und exportirt waren. Alles in allem bestand beim Beginne des Jahres 1876 nicht ganz die Hälfte des deutschen Geldumlaufs aus Gold, aus dem Metalle, welches die Grundlage der neuen deutschen Währungsverfassung bilden sollte. Für die Reichsbank ergab sich aus diesem Zustande des deutschen Geldwesens die Aufgabe, bei der Durchführung der Münzreform nach Kräfte» mitzuwirken. Da der Silberpreis seit dem Beginne der Münzreform nm nahezu 10 Prozent unter das dem Währungswechsel zu Grunde gelegte Werthverhältniß von 1 zu 15^ zwischen Silber und Gold gesunken war, ergab sich aus dem Umstände, daß das Silbergeld damals noch einen so breiten Raum im deutschen Umlaufe einnahm, die große Gefahr eines Sinkens der deutschen Valuta unter die ihr durch die Münzgesetze beigelegte Goldparität Schon in normalen Zeiten gehört die Sorge um die Aufrechterhaltung der Landeswährung, namentlich die Ueberwachung und Neguliruug der auswärtigen Beziehungen des nationalen Geldwesens, zu den vornehmsten Obliegenheiten einer Zentralbank. Noch viel mehr ist dies der Fall während eines Uebergangszustandes, wie ihn das deutsche Geldwesen damals durchmachte/ denn hier kann ein Goldabfluß nach dem Ausland oder irgend eine andere Störung leichter als unter normalen Verhältnissen für die Währung verhängnißvoll werden, die Gefahr einer Agiobildung im Innern und einer Erschütterung der auswärtigen Wechselkurse ist eine beträchtlich größere. Mehr als sonst muß deshalb in solchen Zeiten die gesummte Bankpolitik durch die Rücksicht auf die Währung und auf die internationalen Goldbewegungen beeinflußt werden. Unbedingt gesichert nach innen und außen ist eine Währung nur, solange die Zentralbau! ihren Verbindlichkeiten aus Verlangen in vollwerthigem Währuugsgelde nachkommt. Das Gelingen der deutschen Münzreform hing davon ab, ob die Reichsbank stets im Stande sein würde, ihre Zahlungen in vollwerthigem Goldgelde zu leisten. Wollte die Neichsbank diese Voraussetzung erfüllen, so mußte sie nicht nur für eine genügende Baardeckung, sondern vor Allem für eine genügende Golddeckung ihrer Verbindlichkeiten Sorge tragen, eine Aufgabe, die natürlich um so schwieriger war, je mehr das noch vorhandene Silbergeld den Bedarf des Verkehrs an Silbermünzen überstieg. 17' - 132 Die Diskontpolitik Der Wettbewerb der Privcitnotenbanke», Die Erfüllung der großen Anforderungen, welche sich für die Reichsbank aus der Entwickelung der deutschen Volkswirthschaft und aus dem Zustande des deutscheu Geldwesens ergaben, wnrde in gewissein Grade erschwert durch die Stellung, welche das Bankgesetz von 1875 den Privatnotenbanken neben der Neichsbank zugewiesen hatte. Wie bereits in der Einleitung dieser Denkschrift erwähnt wurde, behandelt das Bankgesetz die als Zentralbank gedachte Reichsbank und die neben ihr fortbestehenden Privatnotenbanken in den wichtigsten Punkten formell auf gleichem Fuße (vergl, S. 16 ff.). Die Vorschrift der Dritteldcckung des Notenumlaufs und vor Allem die indirekte Kvntingentirung des ungedeckten Notenumlaufs vermittelst der 5prozentigen Notensteuer ist auf die Reichsbank ebenso wie auf die Privatnvtenbanken angewendet. Aber aus dieser formellen Gleichheit ist praktisch, wie schon erwähnt (vergl. S. 17, 18), eine große Ungleichheit geworden, und zwar auf Gruud des Umstandes, daß die Reichsbank, welche als Zentralnotenbank die letzte Instanz des deutschen Geldverkehrs ist und sein will, die von ihr diskontirten inländischen Wechsel niemals weiter begiebt (vergl. S. 76), daß sie sich überhaupt an keine andere Bank anlehnt, sondern ganz ans sich selbst stehend den Schwankungen des an sie herantretenden Kreditbegehrs gerecht wird, während die Privatnotenbanken sich ihrerseits an die Reichsbank anlehnen und sich, falls ihre Mittel knapp werden, neue Mittel durch Weiterbcgebung der von ihnen diskontirten Wechsel beschaffen. In Verbindung mit dem System der Notensteuer ergiebt sich daraus folgendes Verhältniß: Da die Privatnotenbanken jede an sie herantretende Steigerung des Geldbegehrs auf die Reichsbank überwälzen können, sind sie im Stande, in Zeiten eines geringen Geldbedarfs durch ein Unterbieten des Diskontsatzes der Reichsbank die ihnen zugewiesenen steuerfreien Notenkontingente bis nahe an ihre Grenze auszunützen, ohne daraus für Zeiten eines steigenden Geldbedarfs wesentliche Kontingentsüberschreitnngen befürchten zu müssen/ und von dieser Möglichkeit haben die Privatnotenbanken.in weitem Umfange Gebrauch gemacht. Die Neichsbank dagegen, welche allein die gesammten Schwankungen des deutschen Geldbedarfs zu tragen hat, obwohl ihr durchschnittlicher ungedeckter Notenumlauf in einer Anzahl von Iahren hinter demjenigen der Privatnotenbanken zurückgeblieben ist, muß stets darauf Bedacht uehmen, auch in ruhigen Zeiten eine so starke Reserve zu halten, daß sie den großen Schwankungen der ganzen deutschen Geldnachfrage gerecht werden kann. Das läßt sich nur erreichen durch eine überaus vorsichtige Diskontpolitik. Erschwerend kommt hinzn, daß das erklärliche Bestreben der Privatnotenbanken, die ihnen zur Verfügung steheuden Mittel so vollständig wie möglich auszunützeu, häufig mit den Zielen der Diskontpolitik der Reichsbank kollidirt. Ohnehin schon ist eine Beherrschung des Geldmarktes seitens einer Zentralbank nur innerhalb gewisser Schranken möglich, Die Diskvntpvlitik, 133 und der Neichsbank wird ihre Aufgabe natürlich erschwert, wenn die Privatnotenbanken ihr Recht der Notenausgabe benutzen/ um dem Markt billigeres Geld zur Verfügung zu stellen, als es die Neichsbank von wirthschaftlichen Gesichtspunkten aus für wünschens- werth und richtig hält. Geschichte der Diskontpolitik der R.eichsbant. Im Vorstehenden sind in kurzen Zügen die Verhältnisse klargelegt, unter welchen Die einzelnen Pe> . , c>^.^^ - - , ^ ? ^ >^>< ^ -,->--,< » >« ^ ^ > riodcn der^cschäftc die Reichsbank wahrend des Vierteljahrhunderts ihres Bestehens zu wirren hatte/ im thätiqkeit Folgenden soll ihre Bankpolitik historisch dargestellt werden. der Reichsbmtt. Wenn man die gesammte Geschäftsthätigkeit der Neichsbank überblickt, lassen sich, trotz der im großen Ganzen unverkennbaren Tendenz zu eiuer starken Erweiterung auf allen Gebieten, einzelne Phasen in der gesammten Entwickelung deutlich von einander unterscheiden. Vom Beginn der Wirksamkeit der Neichsbank an bis zum Jahre 1879 scheu wir ihre zinstragende Anlage und ihre ungedeckte Notenausgabe im Abnehmen, uud gleichzeitig ihren Zinssatz im Sinken begriffen. Es folgt dann eine Bewegung nach der umgekehrten Richtung, die 1882 ihren Höhepuukt erreicht. Die folgenden Jahre bringen einen Stillstand oder eine nur geringe Zunahme der Anlage und, bei einem gleichzeitigen starken Anwachsen der Giroguthaben, eine starke Verminderung des ungedeckten Notenumlaufs, der im Durchschnitt des Jahres 1888 ganz verschwindet/ der durchschnittliche Diskontsatz zeigt eine beträchtliche Senkung gegen das Niveau von 1880 bis 1882. Die Jahre 1889 nnd 1890 bringen eine sehr beträchtliche Steigerung der Anlage, des ungedeckten Notenumlaufs und des Diskonts. Darauf beobachten wir aufs Neue eine Stockung in der Entwickelung der Anlage, eine starke Abnahme des ungedeckten Notenumlaufs, einen abermaligen starken Rückgang des von der Bank berechneten Zinsfußes, und diese Erscheinungen setzen sich fort bis in das Jahr 1895 hinein/ nur das Jahr 1893 brachte eine kleine Unterbrechung. Seit 1895 hat die Anlage der Reichsbank eine Ausdehnung erfahren, die in der bisherigen Entwickelung nicht ihres Gleichen hat/ der ungedeckte Notenumlauf hat niemals dagewesene Zahlen erreicht, und der Zinsfuß der Neichsbank ist nach der starken Senkung in der ersten Hälfte der neunziger Jahre so erheblich in die Höhe gegangen, daß er sowohl in seinem Durchschnitt als auch in seinem höchsten Stand alle früheren Sätze der Reichsbank übersteigt. Die verschiedenen Phasen in der Entwickelung der Reichsbank decken sich mit den wechselnden Perioden der deutschen Volkswirthschaft, sie sind ein förmliches Spiegelbild 134 Die Diskontpolitik, des Wellenschlags der gesmmnten wirthschaftlichen Konjunktur, Hier zeigt sich deutlich, welchen ausschlaggebenden Einfluß die allgemeine wirthschaftliche Entwickelung auf die gesammten Verhältnisse der Zentralbank ausübt und wie sehr deren Politik abhängig ist von den Kräften und Mächten, welche die ganze Volkswirthschaft in ihrem Auf und Ab beherrschen. Es erscheint deshalb angezeigt, bei der geschichtlichen Darstellung der Diskontpolitik der Reichsbank diese verschiedenen Entwickelungsperioden zu scheiden. 1876—1879. Die allgemeine Als die Neichsbank am 1. Januar 1876 ihre Thätigkeit begann, hatte die Wirtschaftslage, deutsche Volkswirthschaft noch stark unter den Nachwirkungen der großen Handelskrisis von 1873 zu leideu. Bis zum Jahre 1879 lastete ein schwerer Druck auf den wichtigsten Erwerbszweigen. Die Aufnahmefähigkeit nicht nur des deutschen, sondern auch des gesammten internationalen Marktes war schwer erschüttert, der Absatz stockte und die Preise der wichtigsten Waarcngattungen zeigten einen empfindlichen Rückgang. Wie sehr der Unternehmungsgeist dannederlag, zeigt sich darin, daß die Neugründnng von Aktiengesellschaften, die in den Iahren 1871 bis 1873 fieberhaft betrieben worden war, bis zur Bedeutungslosigkeit zusammenschrumpfte. Während 1872 im Deutscheu Reich nicht weniger als 479 Aktiengesellschaften mit einem Kapital von nahezu 1"/>2 Milliarden Mark ins Leben traten, beschränkte sich 1878 die Zahl der Neugrün- dungen auf 42 mit einem Kapital von wenig mehr als 13 Millionen Mark/ und diesen neueu Unternehmungen standen zahlreiche Betriebseinschränkungen bei den bereits bestehenden gegenüber. Die Folge dieser Stockung der wirthschaftlichen Thätigkeit und des Niedergaugs der Preise war ein relativ geringer Geldbedarf seitens des Handels und der Industrie. Der Begehr nach kurzfristigem Kredit war seit 1873 in einer fortschreitenden Abnahme begriffen. Der Betrag der in Deutschland in Umlauf gesetzten Wechsel (vergl, Tab. 55) ist aus Grund der Ergebnisse des Wechselstempels für das Jahr 1873 auf 14,i Milliarden Mark zu veranschlagen, für 1878 und 1879 nur auf etwa 11,z Milliarden Mark. Aus diesen Verhältnissen mußte sich an und für sich eine geringere Inanspruchnahme des zentralen Bankinstituts ergeben. Man könnte erwarten, daß während dieser Periode die Zentralbank bei einer relativ geringen Anlage einen stabilen und niedrigen Diskontsatz habe aufrecht erhalten können. Die Wirkungen der Verschiedene Umstände wirkten jedoch nach der umgekehrten Richtnng, zumeist Geldreform. solche, die mit der Reform des deutschen Geldwesens zusammenhingen. Es ist hier Die Diskontpolitik. 135 nothwendig, etwas weiter zurückzugreifen auf Vorgänge, die sich noch zu den Zeiten der Preußischen Bank abspielten, deren Wirkungen sich jedoch in vollein Umfang auf die Reichsbank erstreckten. Die Zahlung der französischen Kriegskoftenentschädigung war über alle Erwartungen rasch erledigt worden. Ihre Eingänge waren, soweit sie nicht in Metall bestanden, für die Zwecke der Münzreform zu einem großen Theil in Gold realisirt wordeu. Von der Mitte des Jahres 1874 an begann sich die natürliche Reaktion auf die starke Übertragung von Baargeld nach Deutschland zu zeigen. Bei einer großen Geldfülle in Deutschland uud einer relativen Knappheit auf den wichtigsten ausländischen Geldmärkten begann Metallgeld aus Deutschland abzufließen, uud zwar in der Form von Goldmünzen, da in Folge der Silberentwerthung der Metallgehalt der Silbcrkurant- münzen nicht mehr ihrem Nennwerth entsprach. Diese Verhältnisse bestanden mit einzelnen scharfen Unterbrechungen bis zum Jahre 1879. Der deutsche Vorrath von Metallgeld, welcher vom Beginne der Münzreform bis zur Mitte des Jahres 1873 eine Vermehrung von etwa 1 985 Millionen Mark auf 2 805 Millionen Mark erfahren hatte, verminderte sich — zu einem großen Theile durch Goldabfluß uach dem Ausland — allmählich wieder bis auf etwa 2 420 Millionen Mark zu Beginn des Jahres 1879. Bei dem starken Umfange des noch vorhandenen Silbergeldes wurde jeder Goldabflnß doppelt störend empfunden, und die Zentralbank sah sich oft genug veranlaßt, durch ein Anziehen der Diskontschraube der Ausfuhr vou Gold entgegenzuwirken. Am bedrohlichsten gestaltetes sich die Dinge in der Zeit von Mitte 1874 bis Mitte 1875, also in den letzten Iahren der Preußischen Bank. Der Goldabfluß — namentlich nach Belgien und Frankreich — nahm so große Dimensionen an, daß vielfach die Durchführung der Goldwähruug als gescheitert angesehen wnrde. Die Preußische Bank ging zur Abwehr am 23. November 1874 mit ihrem Diskontsatze bis auf l> Prozent in die Höhe, jedoch ohne merklichen Erfolg/ denn bei der Geldfülle auf dem offenen Markte blieb der Börsendiskont bis zu 2'/^ Prozent hinter dem Bankdiskont zurück. Ebensowenig vermochte der Umstand, daß sich die Banken, einschließlich der Preußischen Bank, weigerten, Gold herauszugeben, eine Besserung herbeizuführen/ im Gegentheil, die Folge dieses Verhaltens war, daß für Reichsgoldmünzen im freien Verkehr ein Aufgeld gezahlt wurde und daß sich die auswärtigen Wechselkurse zu Ungunsten Deutschlands abnorm weit von der Parität entfernten, daß der kurze Wechsel auf London zeitweise einen Kurs von 20,6s, der kurze Wechsel auf Paris eiuen Kurs von 8I,ss erreichte. Der ganze Verlauf dieser kritische» Periode konnte einen Begriff davon geben, unter welchen Schwierigkeiten die Neichsbank zu arbeiten haben würde. 136 ?>ie Diskontpolitik, Zunächst erfuhr jedoch die Geldflüssigkeit aus den deutschen Märkten, auf welcher in erster Linie der Goldabfluß von 1874/75 beruhte, eine starke Unterbrechung, und zwar gleichfalls aus Gründen, die mit der Durchführung der deutschen Geldreform zusammenhingen. Zum Theil wurde dieser Umschwung dadurch bewirkt, daß vou der Mitte des Jahres 1875 an die Reichsregierung in größerem Umfange mit der Einziehung von Landessilbermünzcn vorging, theilweise trug die in der zweiten Hälfte des Jahres 1875 vor sich gehende Zurückziehung des Landespapiergeldes und sein Ersatz durch Neichskassenscheine zu einer Verengerung des Geldmarktes bei. Von der größten Bcdentung waren jedoch die Vorbereitungen zur Durchführung der Bankreform. Einmal verzichteten eine große Anzahl von Notenbanken vor dem Inkrafttreten der neuen Ordnung auf ihr Notcnrecht und sie mußten deshalb bis zum Beginne des Jahres 1876 ihre Noten aus dem Verkehr ziehen. Ferner waren die Notenabschnitte, welche auf Beträge von weniger als 100 Mark lauteten, bis zum Beginne des Jahres 1876 zu beseitigen, und bereits vom 1. Juli 1875 ab durften die bei den Baukkassen eingehenden Noten dieser Art nicht mehr verausgabt werden. Die Banken mußten bei Zeiten darauf Bedacht nehmen, sich die Baarmittel zur Einlösung derjenigen kleinen Noten zu verschaffen, die sich nicht durch Noten über 100 Mark und mehr ersetzen ließen/ und das war ein ganz erheblicher Bruchtheil. Im Ganzen hat sich, wesentlich in Folge der Beseitigung der kleinen Zettel, die ungedeckte Notenausgabe der deutschen Banken vom Ende des Jahres 1874 bis zum Ende des Jahres 1875 um mehr als 270 Millionen Mark verringert. Das Jahr 1875 brachte mithin in seiner zweiten Hälfte eine wesentliche Verminderung der deutscheu Umlaufsmittel, und daraus ergab sich eiue gesteigerte Inanspruchnahme der Preußischen Bank, zumal da dieselbe schon damals — vor dem Termine des Uebergangs in die Neichsbank — ihren Geschäftsbetrieb über die Grenzen des Preußischen Staates hinaus ausdehnte. Die Einschränkung der Zirkulation bewirkte ferner, daß vom Mai und Juni 1875 an der deutsche Marktdiskont langsam in die Höhe ging. Während in den vorausgegangenen Monaten Deutschland meist den niedrigsten Marktdiskont uuter allen europäischen Ländern gehabt hatte, trat jetzt eine Wendung ein. Dadurch wurden die ausländischen Wechselkurse von ihrem hohen Stand so weit herabgedrückt, daß sie in den letzten Monaten des Jahres 1876 sogar eine beträchtliche Goldeinfuhr gestatteten. Wenn dadurch die Preußische Bank im letzten halben Jahre ihres Bestehens der akuten Sorge vor einem Goldabfluß enthoben war, so wurde sie nunmehr durch die Einschränkung der inneren Zirkulation mit ihren Wirkungen auf die Lage des Geldmarktes zu einer strengen Diskontpolitik genöthigt. Der Marktdiskont stieg mitunter bis auf die Höhe des Bankdiskonts und nöthigte so die Bank zur Erhöhung ihrer Rate. Die Diskontpolitik. 137 Ihren am meisten charakteristischen Zug erhielt jedoch die Lage, welche die Reichs- Die Aufnahme der bank beim Beginn ihrer Wirksamkeit vorfand, durch eine Maßregel, die von der Goiozchi.mgen, einschneidendsten Bedeutung für die Durchführung des Währungswechsels war: Durch die Aufnahme der Goldzahlungen seitens der Preußischen Bank, die im Juli 1875 auf Veranlassung des Reichskanzleramtes erfolgte. Bis dahin hatte die Preußische Bank wohl Bedacht darauf genommen, einen beträchtlichen Goldschatz anzusammeln, aber sie hatte nur ausnahmsweise Zahlung in Gold geleistet? der freie Verkehr war in der Hauptsache noch auf das Silber angewiesen. Nun eröffnete die deutsche Zentralbank die Schleusen ihres Goldreservoirs, sie gab dem deutschen Verkehr das Goldgeld, das er von ihr verlangte und nahm das Silber auf, das er abstieß. Mit welcher Begier der deutsche Verkehr die Goldmünzen an sich zog, geht daraus hervor, daß sich der Goldvorrath der Preußischen Bank von der Mitte bis zum Ende des Jahres 1875 um mehr als 150 Millionen Mark verringerte — von 498 auf 341 Millionen Mark —, obwohl während jener Zeit nicht nur kein Goldabfluß ins Ausland stattfand, sondern sogar ein beträchtlicher Goldzufluß aus dem Auslande. Die Preußische Bank kaufte während jenes Halbjahres für nahezu 70 Millionen Mark Gold an. Wenn ihr Goldbestand sich trotzdem um mehr als 150 Millionen Mark verringerte, so ergiebt sich daraus, daß der innere deutsche Verkehr sür etwa 220 Millionen Mark Goldgeld während dieses einen halben Jahres aus ihren Kassen entnahm. Zu einem großen Theil ersetzte dieses Goldgeld die damals in Wegfall kommenden kleinen Notenabschnitte, zu einem anderen Theil das Silbergeld, welches damals zur Einziehung gelangte. Dieses Silbergeld wurde in der Hauptsache den Kassen der Preußischen Bank entnommen und zwar während des zweiten Halbjahres 1875 im Betrage von 45 Millionen Mark. Trotzdem zeigt der Silberbestand der Preußischen Bank während jener Zeit nur eine Abnahme von 15 Millionen Mark. Die Erklärung dafür ist, daß der freie Verkehr fortgesetzt Kurantsilber im Austausch gegen Gold an die Zentralbank abgab. Für die Zukunft war eine Fortsetzung dieses Austauschprozesses zu erwarten. Für die Neichsbank ergab sich daraus eine beträchtliche Erschwerung ihrer Position, solange der Bestand an deutschem Silbergeld nicht nahezu bis auf den Umfang des Bedarfs nach Silbermünzen vermindert war. Die schwierige Lage des Geldmarktes und der Goldabfluß aus den Bankkassen in den inneren Verkehr bewirkten, daß die Umwandlung der Preußischen Bank in die Reichsbank unter stark augespannten Verhältnissen vor sich ging. Bereits im September 1875 hatte sich die Preußische Bank zu einer Diskonterhöhung auf 6 Prozent veranlaßt gesehen. Ende November glaubte sie eine vorübergehende Besserung ihres Standes zu einer Ermäßigung ihrer Rate auf 5 Prozent benutzen zu können. Aber eine ganz un- 13 138 Die Diskontpolitik. Einschränkung der Betriebsmittel bei derUmwandluugder Preußischen Bank in die Reichsbank/ die I^genmasiregcln der Vaiiklcitnng, insbesondere die Reorganisation des Giroverkehrs. gewöhnliche Anspannung am Jahresschlüsse beleuchtete aufs Neue die Schwierigkeit der Lage. Eine Prüfuug der gestimmten Situation nöthigte die neue Reichsbank, ihren Diskontsatz am dritten Tage ihres Bestehens, am 3. Januar 1876, auf 6 Prozent hinauszusetzen. Wenn schon die Preußische Bank in den letzten Jahren ihrer Wirksamkeit unter recht schwierigen Verhältnissen hatte arbeiten müssen, so traten für die Reichsbank noch einige neue Umstände hinzu, die geeignet waren, die bestehenden Schwierigkeiten noch beträchtlich zu vermehren. Die Preußische Baut verfügte über einen großen Betrag verzinslicher und an eine Kündigung gcbundeucr Depositengelder, unter welchen die gerichtlichen Depositen den größten Raum einnahmen,- Ende 1875 stellt sich der Betrag dieser Gelder auf 101,z Millionen Mark. Nach ihrer Umwandlung in die Rcichsbank wurden ihr die gerichtlichen Depositen seitens des Preußischen Staates gekündigt (vergl. S. 51). Die Preußische Bank verfügte ferner über ein unbegrenztes Notenrecht, während die Notenausgabe der Reichsbank durch das System der Notenfteuer eingeschränkt war. Zu dieser wesentlichen Verminderung der Betriebsmittel, welche durch die gleich' zeitige Erhöhung des Grundkapitals von 69 auf 120 Millionen Mark nur theilweise ausgeglichen wnrde, kam der beträchtlich erweiterte Wirkungskreis. Daß die Reichsbank trotzdem von Anfang an den an sie herantretenden Ansprüchen genügen konnte, dazu trug bei, daß sie ihr Grundkapital, soweit es nicht in Geschäfts- grundstücken :c. festzulegeu war, nicht — wie andere große Zentralbanken — in Effekten anlegte, sondern daß sie es neben ihren sonstigen Betriebsmitteln zur Kreditgewährung im Wege der Wechscldiskontirung und der Lombardiruug verwendete. Zwar ist die Neichsbauk- leitung der Ansicht, daß die eigenen Mittel der Bank (Grundkapital und Reservefonds) in erster Linie als Garantiefouds für die Gläubiger der Bank, die Noteninhaber, Girokunden :c., anzusehen sind/ aber diesen Garantiefonds glaubt sie am sichersten uud gleichzeitig iu eiuer den Aufgaben der Bank am meisten entsprechenden Weise anzulegen, weuu sie ihn in ihrem Geschäftsbetriebe mitarbeiten läßt und ihn so nicht zum Ankaufe unkündbarer Obligationen, sondern zum Ankaufe kurzfristiger und sicherer Wechsel- und Lombardforderungen verwendet. Aber auch die Verwendung des vergrößerten Grundkapitals zur Kreditgewährung konnte die Neichsbauk uicht von der Nothwendigkeit befreien, auf neuen Wegen die erforderliche Verstärkung ihrer Betriebsmittel zu suchen. Sie hat das Ziel erreicht durch die Neugestaltung des Giroverkehrs auf Grundlage der kostenfreien Uebertragung von Platz zu Platz (vergl S. 52). Diese Neuerung hat nicht nur der deutschen Volkswirtschaft durch eine wesentliche Erleichterung und Verbilligung des Zahlungsverkehrs erheblichen Vortheil gebracht, sondern sie hat daneben der Reichsbank in den sich rasch vermehrenden Giroeinlagen die Betriebsmittel zugeführt, dcreu sie zur Ausfüllung des ihr zugewiesenen Platzes bedürfte, Am 19. April 1876 wurde der Giroverkehr auf der neuen Grundlage Die Diskontpolitik, 13!» >67«! ins 1879. eröffnet (vergl. Tab. 33)/ am Ende des Jahres 1876 erreichten die Giroguthaben (einschließlich der schwebenden Uebertragungen) bereits den Betrag von 92,s Millionen Mark gegen 17,2 Millionen Mark am 7. Januar 1876. Die gleichzeitige Abnahme der verzinslichen Depositen betrug 59 Millionen Mark, wurde also von der Zunahme der Girogelder beträchtlich überwogen. Als am Ende des Jahres 1879 die verzinslichen Depositen ganz verschwunden waren, beliefen sich die Giroguthaben auf 155 Millionen Mark. Während die Reorganisation des Giroverkehrs der Neichsbank in unerwartet GeldflüssiMt kurzer Zeit und unerwartet reichem Maße Ersatz für die Einschränkung ihrer Betriebs- und Abn.h.nc d.-s ° ^ ^ ^ ! ° ! i / ^ / Diskontge,ch!ifts dcr mittel zuführte, verschwand bald nach dem Beginne des Jahres 1876 auf dem offenen Reichsbank von Markte die Anspannung, unter welcher die Neichsbank ihren Betrieb eröffnet hatte. Es zeigte sich, daß die während des zweiten Halbjahres 1875 herrschende Geldknappheit nur eine aus ganz besonderen Gründen, namentlich auf der Beseitigung der kleinen Notenabschnitte, beruhende Episode war, welche die auf den allgemeinen wirthschaftlichen Verhältnissen beruhende Entwickelung des Geldmarkts uicht nachhaltig zu unterbrechen vermochte. Bei der Fortdauer der wirthschaftlichen Depression und Stagnation trat bald wieder eine Erschlaffung des Geldbedarfs ein. Obwohl von Beginn des Jahres 1876 an, theilweise in Folge starker Einziehungen von Landessilber- münzen, theilweise in Folge des Abflusses von Gold nach dem Auslaud, eiuc kaum unterbrochene Verminderung des deutschen Metallgeldbestandes eintrat, zeigte der deutsche Geldmarkt in jener Periode nur selten eine stärkere Anspannung. Der Marktdiskont (vergl. Tab. 68) auf der Berliner Börse sank häufig bis auf 2 Prozeut hinab, auf einen für die damalige Zeit ganz ungewöhnlichen Tiefstand, und die durchschnittliche Wechselanlage der Neichsbank zeigte von 1876 an eine ununterbrochene Abnahme/ von 403 Millionen Mark im Jahre 1876 sank sie aus 328 Millionen Mark im Jahre 1879 (vergl. Tab. 44). Die Vermehrung der Betriebsmittel durch den Zufluß von Girogeldern auf der eiuen Seite, die Verminderung der Kreditansprüche auf der anderen Seite bewirkten, daß die Reichsbauk häusig lauge Zeit hindurch eiuen großen Theil ihrer Fonds brach liegen sah, ja daß sie in ihrem Diskontgeschäft kaum die nothwendige Fühlung mit der deutschen Geschäftswelt aufrecht erhalten konnte. Ihr ungedeckter Noteuumlauf, den man Anfangs durch die Notensteuer ungebührlich beschränkt glaubte, schrumpfte fortgesetzt zusammen und hielt sich weit unterhalb der Kontingentsgrenze (vergl. Tab. 19, 22). Von 199 Millionen Mark im Durchschnitte des Jahres 1875 und 120 Millionen Mark im Jahre 1876 sank er auf 78'/, Millionen Mark im Jahre 1879, während das steuerfreie Kontingent der Neichsbank damals 273,9 Millionen Mark betrug. Die Gewinne der Bank zeigten in Folge dessen einen wesentlichen Rückgang (vergl. Tab. 80). Während der Reingewinn der Preußischen Baut im Jahre 1874 18' bank. 140 Die Diskontpolitik. 12 753 000 Mark betragen hattet, sank der Gewinn der Neichsbank, trotz der Ver- Koppelung des Grundkapitals, auf 6 924 000 Mark im Jahre 1879. Abnahme des Gold- Zu diesen Verhältnissen, welche die Bank aus rein geschäftlichen Gründen nihme^d^M?t"ll förmlich zu einer Verbillignng ihres Kredits nöthigten, standen, ebenso wie in der Zeit l'cstcindcs der Reichs, vor dem Iuui i875, in diametralem Gegensatz die Rücksichten, welche sich aus der Durchführung der Münzreform ergaben. Bei der Neichsbank konzentrirte sich, und zwar noch viel mehr, als es bei der Preußischen Bank der Fall gewesen war, der ganze gewaltige Umwandlungsprozeß. Nicht nur, daß sie die Vermittlerin der Deutschland berührenden internationalen Gold- bewegungen war, daß der internationale Edelmetallhandel ihren Kassen in erster Reihe das für Deutschland bestimmte Gold zuführte und aus ihren Kassen das für das Ausland benöthigte Gold entnahm, daß ferner der inländische Verkehr fortgesetzt aus ihren Beständen Neichsgoldmünzen im Austausch gegen Landessilbermünzen an sich zog,' es wurde der Neichsbank darüber hinaus seitens der Reichsregierung gegen Ende des Jahres 1876 die Leitung der zur Durchführung der Münzreform nothwendigen Silberverkäufe und deren Realisirung in Gold übertragen. Der geschäftliche Gang gestaltete sich dabei folgendermaßen: Das einzuschmelzende und zu verkaufende Silber wurde in der Hauptsache aus deu Beständen der Reichsbank entnommen und das Neichsguthaben wurde mit dem Betrage belastet. Die Silbermünzen wurden auf den Münzstätten und in den Affiniranstalten für Rechnung des Reichs in Barren verwandelt. Die Silberbarren wurden der Reichsbank zum Verkauf überwiesen. Der größte Theil wurde in London abgesetzt, wobei sich die Reichsbank der Vermittelung der London Ioint Stock Bank bediente. Die Erlöse der Londoner Silberverkäufe wurden zum geringeren Theil realisirt durch die Begebung von Tratten auf die London Ioint Stock Bank, zum weitaus größten Theil durch den Ankauf von Gold auf dem Londoner Markte. Die Erlöse wurden, ob sie nun — wie bei den in Deutschland stattfindenden Silberverkäufen oder beim Verkaufe vou Tratten auf London — in deutschem Gelde eingingen oder ob sie in ungeprägtem Golde realisirt wurden, nicht an die Reichskasse abgeliefert, sondern dem Reiche auf seinem Konto gutgeschrieben, wobei für das Pfund Feingold 1 392 Mark berechnet wurden. Das beschaffte Gold wurde mithin seitens des Reichs der Neichsbank gegen Gutschrift des Werthes käuflich überlassen. In seiner Wirkung kam das Ganze darauf hinaus, daß die Neichsbank fortgesetzt aus ihren Beständen entnommenes Silber gegen Gold veräußerte. Darin lag eine Der Reingewinn des Jahres 1875 ist nicht vergleichbar, weil er durch die den Buchwerth übersteigende höhere Bewerthung der an die Reichsbank abgetretenen Grundstücke erheblich über den aus dem Geschäftsbetriebe der Bank sich ergebenden Ertrag vermehrt wurde. Die Diskontpolitik. l4I Gegenwirkung gegen die Folgen, welche sich aus der gleichzeitigen Abstoßung von Silbergeld aus dem freien Verkehr in die Kassen der Reichsbank, im Austausch gegeu Reichsgoldmünzen, ergaben. Nur diese Silberverkäufe gegeu Gold ermöglichten es der Reichs- bankleituug, die Goldzahlungen aufrecht zu erhalten, solange ihr noch erhebliche Silber« mengen aus dem freien Verkehr zuflössen und große Summen von Goldgeld für den freien Verkehr entnommen wurden. Aber die Silberverkäufe und die Goldbeschaffung der Reichsbank aus der einen Seite hielten durchaus nicht Schritt mit dem Silberzufluß aus und dem Goldabfluß nach dem freien Umlauf. Von 346 Millionen Mark beim Beginne des Jahres 1876 sank der Goldvorrath der Reichsbank auf 180 Millionen Mark am Ende des Jahres 1878, ja er erreichte Ende Oktober 1878 einen Tiefstand von 164 Millionen Mark/ und diese Abnahme trat ein, obwohl die Reichsbank in den drei Iahren 1876—1878 für mehr als 320 Millionen Mark Gold ankaufte (vergl Tab. 16) Umgekehrt vermehrte sich der Silberbestand der Reichsbank in den drei Iahren von 100 auf 292 Millionen Mark, also um 192 Millionen Mark, zeitweise überschritt er sogar den Betrag von 300 Millionen Mark, dabei entnahm die Reichsregierung während jener Zeit aus den Kassen der Neichs- bank 447 Millionen Mark Silbermünzen zur Einschmelzung. Für den ganzen Zeitraum der vier Jahre nach der Aufnahme der Goldzahlungen seitens der Preußischen Bank ergeben sich folgende Veränderungen im Gold- und Silber- bestande: 1. Goldvorrath. Stand am 30. Juni 1875 ........ 493,s Millionen Mark. Goldankäufe vom 1. Juli 1875 bis 30. Juni 1879 426,4 Summe . . 919,7 Millionen Mark. Stand am 30. Juni 1879 ........ 225,4 » - Mithin Abfluß von Gold aus der Reichsbank . . 694,3 Millionen Mark. 2. Silbervorrath. Stand am 30. Juni 1875 ........ 102,o Millionen Mark. Stand am 30. Juni 1879 ........ 320,7 Mithin Zuwachs vom 30. Juni 1875 bis zum 30. Juni 1879 ......... 218,? Millionen Mark. In derselben Zeit wurden zur Einschmelzung aus der Bank entnommen......... 516,o - » Mithin Zufluß aus dem freien Verkehr in die Bank 734,? Millionen Mark. 142 Die Diskontpolitik, Zwiespältigkeit der die Diskontpolitik beeinflussenden Faktoren und sprunghafte Entwicklung des Diskontsatzes. Die Bank hat also in den ersten vier Iahren nach der Aufnahme der Goldzahlungen 694,z Millionen Mark Gold abgegeben. Davon dürften nach vorsichtigen Schätzungen etwa 130 Millionen Mark nach dem Ausland abgeflossen sein, während der ganze große Nest von ca. 565 Millionen Mark vom inländischen Verkehr absorbirt worden ist, der gleichzeitig für 734,? Millionen Mark Silbergeld an die Bank abgab. Da die Silberverkäufe von der Lage des Silbermarkts abhängig waren nnd nicht nach Belieben forcirt werden konnten, ohne die Aufnahmefähigkeit des Marktes gänzlich zu erschüttern, blieb der Verkauf von Silber gegen Gold erheblich hinter dem vom deutschen Verkehr bei den Kassen der Reichsbank bewirkten Austausch von Silber gegen Gold zurück. So kam es, daß, während sich von 1875 bis 1878 die durchschnittliche Metalldeckung des Notenumlaufs der Reichsbank von 72'^ Prozent auf 79^ Prozent hob, die durchschnittliche Golddeckung eine Verminderung von 60^ auf 33 ^/z Prozent erfuhr (vergl. Tab. 24). Die Leitung der Reichsbank war durch diese Verhältnisse vor ein schwieriges Dilemma gestellt: Die Abnahme der nutzbringenden Anlage, die Besserung der metallischen Notcndeckung, die Verminderung des ungedeckten Notenumlaufs drängten auf eiuc Herabsetzung des Diskont- und Lombardzinsfußes. Andererseits war sür die Bank ihr Baarvorrath im ganzen Umfange nur so weit brauchbar, als er aus Gold bestand, namentlich weitn es sich um einen Geldbedarf für das Ausland handelte. Der sich immer ungünstiger entwickelnde Stand der Goldreserve mußte deshalb in einzelnen Fällen, vor Allem bei einer ungünstigen Gestaltung der ausländischen Wechselkurse, die Bank zu schärfereu Gegenmaßregeln veranlassen, als es unter normalen Währungsverhältnissen in Anbetracht der an sich überaus liquiden Lage der Bank erforderlich gewesen wäre. Andererseits wurde die Wirksamkeit starker Diskonterhöhungen dadurch beeinträchtigt, daß der offene Markt, der nicht — wie die Reichsbank — zwischen Gold und Silber äugstlich zu unterscheiden hatte, in Anbetracht des starken Angebots von flüssigen Mitteln sich durch die Diskoutfestsetzungen der Reichsbank oft nur in geringem Maße beeinflussen ließ. Während der Jahre, um die es sich hier handelt, stand der Marktdiskont in Berlin durchschnittlich um 1 Prozent und etwas mehr unter dem Banksatz/ zeitweise überschritt die Differenz den Betrag von 2 Prozent. Unter solchen Umständen war die Leitung der Neichsbank genöthigt, ihren Diskontsatz, sobald der zwingende Anlaß für eine Erhöhung vorüber war, wieder mit dem Marktdiskont in eine nähere Uebereinstimmung zu bringen. Daraus erklärt sich die etwas sprunghafte Entwickelung des offiziellen Diskontsatzes in jenen Iahren (vergl. Tab. 63), die große Zahl der Diskontveränderungen und die Thatsache, daß z. B. das Jahr 1876, welches in seinen ersten Tagen einen Diskont von 6 Pro- Die Diskontpolitik, 143 zent gebracht hatte, bereits am 18. Mai zu einer Diskontherabsetzung auf 3^ Prozent führte, während die Preußische Bank niemals unter 4 Prozent herabgegangen war/ daß ferner auch die Jahre 1877 und 1878, trotz der Stockung der Unternehmungslust und der auf dem offenen Markte herrschenden Geldflüssigkeit, längere Perioden eines Zinssatzes von 5 Prozent, 1877 sogar von 5^ Prozent auswiesen, und daß schließlich, als in den ersten Monaten des Jahres 1879 zu der Abnahme der Anlage und dem gänzlichen Verschwinden des ungedeckten Notenumlaufs eine wesentliche Besserung des Goldvorraths der Neichsbank hinzutrat, am 21. März 1879 zum ersten Mal ein Bankdiskont von nur 3 Prozent proklamirt werden konnte. So schloß diese erste Periode der Wirksamkeit der Deutschen Neichsbank trotz aller aus den Währungsverhältnissen hervorgehenden Schwierigkeiten mit einem ungewöhnlich niedrigen Diskontsatz ab. 1879—1883. Das Jahr 1879 ist ein wichtiger Wendepunkt in der Geschichte der Bankpolitik der Reichsbank. Die Periode 1873 bis 1879 war eine Zeit wirthschaftlichen Stillstandes und die Zeit der planmäßigen Durchführung der Münzreform. Vom Jahre 1879 an bis 1882/83 ging die allgemeine wirthschaftliche Konjunktur wieder aufwärts. Die Durchführung der Münzreform serner wurde im Jahre 1879, freilich nicht im Sinne des Münzgesetzes von 1873, beendigt,- die großen Verluste, die in Folge der fortschreitenden Silberentwerthung an den Silbervertausen erlitten wurden, veranlaßten den Reichskanzler, am 18. Mai 1879 die Einstellung der Silberverkäufe zu verfüge«. Damit wurde auch die Einziehung des Restes der noch vorhandenen Landessilbermünzen eingestellt. Von allen beim Beginne der Münzreform im Umlaufe befindlichen Landcsmünzen waren nur die Einthalcrstücke noch nicht außer Kurs gesetzt, und von diesen war (im Mai 1879) nach einer Schätzuug des damaligen Neichsbank- Präsidenten noch ein Betrag von 476 Millionen Mark vorhanden, theils in der Zirkulation, theils in den Landeskassen. Der um die Mitte des Jahres 1879 einsetzende wirthschaftliche Aufschwung empfing seiuen Anstoß von den Vereinigten Staaten von Nordamerika, wo der Ausbau des Eisenbahnnetzes damals mit besonderer Energie betrieben wurde, so daß ein Theil des Materialbedarfs in Europa gedeckt werden mußte. Von Amerika verbreitete sich die Belebung des Unternehmungsgeistes über die ganze Kulturwelt. Theilwcise kam es zu starken spekulativen Uebertreibungen und Ausschreitungen, so namentlich an der Pariser Börse, auf der beim Begiun des Jahres 1882 eine heftige Krisis, der Der wirtschaftliche Aufschwung uud scin Einfluß auf den Geldbedarf. 144 Die Diskontpolitik. bekannte Bontoux-Krach, zum Ausbruch kam, welcher das ganze Kartenhaus der Ueberspekulation zusammenwarf. In Deutschland wurde die von Amerika gegebene Anregung verstärkt durch die Verstaatlichung der Eisenbahnen, die damals in Preußeu in Angriff genommen wurde und die init den Hoffnungen auf eine beschleunigte Ergänzung des Eisenbahnnetzes Aussichten auf eine steigende Nachfrage nach Produkten der Montanindustrie eröffnete. Dazu kam die Umgestaltung des Zolltarifs, von der sich wichtige deutsche Erwerbszweige einen nachhaltigen Schutz gegen die ausländische Konkurrenz versprachen. Trotzdem blieb die Bewegung in Deutschland innerhalb mäßiger Grenzen und hielt sich fern von den Uebertreibungen, die anderwärts zu den schlimmsten Folgen führten. Bei der Reichsbank äußerten sich die Wirkungen des Aufschwungs in einer stärkeren Inanspruchnahme ihres Kredits lvergl. Tab. 55, 62, 19). Der Betrag der in Deutschland in Umlauf gesetzten Wechsel, der sich für 1879 auf N,z Milliarden Mark berechnete, stieg in den folgenden Iahren bis auf 12 Milliarden Mark im Jahre 1882 und 12,z Milliarden Mark im Jahre 1883. Damit vermehrten sich auch die Wechsel- einreichungen bei der Neichsbank. Ihre durchschnittliche Anlage wuchs schrittweise von 397,3 Millionen Mark im Jahre 1879 auf 441,8 Millionen Mark im Jahre 1882, und ihr durchschnittlicher uugedeckter Notenumlauf nahm in der gleichen Zeit zu von 78'/, Millionen Mark auf 152 Millionen Mark. Wie aus diesen Zahlen hervorgeht, war die Steigerung der an die Reichsbank herantretenden Ansprüche keine allzu starke, so daß auch in jenen Iahren einer günstigen wirthschaftlichen Konjunktur ihre Betriebsmittel keineswegs voll in Anspruch genommen wurden. Freilich wuchsen damals, gleichzeitig mit der durchschnittlichen Höhe der Anlage, auch deren Schwankungen. Die Spannung zwischen der höchsten und niedrigsten Anlage betrug im Jahre 1879 nur 161 Millionen Mark, 1881 hingegen 237 Millionen Mark/ dadurch kam es, daß, während die Bank zu gewissen Zeiten Mühe hatte, ihre Mittel zu beschäftigen, am Ende des Jahres 1881 zum ersten Mal das Kontingent ungedeckter Noten überschritten wurde, uud daß sich diese Überschreitung im Jahre 1882 Ende September und Ende Dezember wiederholte. Die Sorge um die Neben der Sorge, wie man diesen Schwankungen des Geldbedarfs genügen könne, Erhaltung dtr Gold. ^ ^ Monaten einer relativ qerinqen Anspannung die Mittel der Bank brach Wahrung nach der ^ o ^ o / Einstellung der liegen zu lassen, bestand die Sorge um die deutsche Währung ungemindert fort. Bei Silberverkäufe. ^. Einstellung der Silberverkäufe hatte man gehofft, der Verkehr werde in Bälde die noch vorhandenen Thaler absorbiren/ es zeigte sich jedoch, daß der Verkehr auch jetzt uoch mit Silber übersättigt war und fortfuhr, Silbermünzen an die Neichsbank abzustoßeu Die Diskontpolitik. >4'> (vergl. Tab. 12). Der durchschnittliche Silberbestand der Reichsbank stieg von 287 Millionen Mark im Jahre 1878 auf 350 Millionen Mark im Jahre 1881, ja er erreichte in dem letzten Jahre zeitweise die Höhe von 362 Millionen Mark. Der Goldvorrath dagegen, welcher im Durchschnitte des Jahres 1879 220 Millionen Mark betrug, sank auf 207 Millioneu Mark im Jahre 1881. An dem ungünstigsten Ausweistagc (7. Oktober 1881) schmolz er sogar zusammen bis auf 151^ Millioueu Mark Die Reichsbank stand dem Austausch von Silber gegen Gold, der sich bei ihren Kassen vollzog, wehrlos gegenüber, solange sie daran festhielt, ihre Zahlungen auf Verlangen in Reichsgoldmünzen zu leisten. Vor der Einstellung der Silberverkaufe hatte ein Gegengewicht gegen diesen Austausch darin bestanden, daß von den in den Kassen der Reichsbank sich ansammelnden Silberbeständen größere Summen zur Einschmelzung entnommen und daß die Erlöse der Silberverkäufe der Neichsbank in effektivem Gold zugeführt wurden. Aber dieses Gegengewicht war durch die Einstellung der Silberverkänfc außer Wirksamkeit gesetzt. Die Neichsbank war nnnmehr völlig auf sich selbst gestellt uud Ersatz für das Gold, das ihr seitens des inländischen Verkehrs, oder auch seiteus des Auslandes entzogen wurde, kounte numnehr nur noch dadurch beschafft werden, daß die internationalen Goldbewegungcn durch Maßregeln der Bankpolitik in einer für Deutschland günstigen Richtung beeinflußt wurden. Die Herbeiziehuug von Gold aus dem Auslaud war aber gerade in den Iahren, welche auf die Einstellung der Silberverkäufe folgte», eiue besonders schwierige Aufgabe. Eine Reihe ungünstiger Verhältnisse wirkten zusammen, um die Versorgung uicht uur Deutschlands, sondern ganz Europas mit Gold ernstlich zu gefährden. Die Goldgewinnuug zeigte damals einen wesentlichen Rückgang. Während sie in der Periode 1851—1870 im Jahresdurchschnitte nahezu 200 000 ^ betragen hatte, im folgenden Jahrzehnte 1871—1880 wenigstens noch 173 000 K^, sank sie bis 1883 auf etwa 148 600 Dazu kamen tiefgehende Störungen in der bisherigen Goldvertheilung. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika, das wichtigste Produktionsland, das bisher stets Gold in erheblichen Mengen an Europa abgegeben hatte, fingen an, nicht nur ihre gesmnmte Goldproduktiou für sich zu behalten, sondern darüber hinaus noch erhebliche Beträge von Gold aus Europa au sich zu ziehen. Der Umschwung war dadurch veranlaßt, daß die Vereinigten Staaten, welche am Anfange der 60 er Jahre während des Bürgerkrieges in die Papiergcldwirthschast gerathen waren, im Jahre 1879 nach sorgfältigen Vorbereitungen die Baarzahluugcu wieder aufuahmcn/ gerade in jener Zeit wurden sie durch eine überaus günstige Handelsbilanz, namentlich durch große Getreideexporte, iu Stand gesetzt, große Summen Gold aus Europa zu importiren. Im 19 14K Die DiskonrpoliM, Zinsfreie Vorschüsse auf Goldlieferuugcn und Erhöhung des Anüinfspreiscs von Gold. Jahre 1880 hatten die Vereinigten Staaten eine Mehreinfuhr von Gold im Betrage von 77 Millionen K zu verzeichnen, 1881 gar eine Mehreinfuhr von 97'/.^ Millionen .K. Auch Iudieu wies damals eine ungewöhnliche Einfuhr von Gold aus Europa auf. Verschärft wurde für die europäischen Goldwährungsläuder die Lage dadurch, daß auch Italien im Jahre 1881 die Wiederherstellung der metallischen Währung an Stelle der seit 1866 bestehenden Papierwährung in Angriff nahm. Zu diesem Behuf wurde von der italienischen Regierung mit einem internationalen Bankkonsortium eine Mctallanleihe im Betrage von 644 Millionen Lire abgeschlossen und von dieser Summe wurden mehr als 409 Millionen Lire in Gold eingezahlt. Um einen solchen Betrag in verhältnißmäßig kurzer Zeit aufzubringen, mußten die betheiligten Banken in großem Umfange ans die Goldreserven der europäischen Zentralbanken zurückgreifen. Das Znsammentreffen aller dieser Umstände bewirkte, daß die europäischen Goldwährungsläuder in jenen Iahren nicht nur keinen Zuwachs von Gold erhielten, sondern daß ihnen zeitweise große Summen von Gold entzogen wurden. Auch die deutsche Handelsstatistik weist von 1880 bis 1884 Jahr für Jahr eine größere oder kleinere Mehrausfuhr von Gold auf. Durch diesen Goldexport wurde die schwierige Lage, in welche sich die Reichsbank durch den fortgesetzten Zufluß von Silber aus dem inländischen Verkehr und den entsprechenden Abslnß von Gold in die innere Zirkulation gebracht sah, noch beträchtlich erschwert. Je größer der Raum wurde, deu das Silber iu ihre« Kasseu einnahm, je mehr in Folge dessen ihre Goldbasis zusammenschrumpfte, mit desto schärferen Maßregeln mußte der Goldabfluß nach dem Ausland bekämpft werden. Bei dem auch in dieser Periode des wirthschaftlichen Aufschwuuges häufig sehr geringen Geldbedarf standen die zur Sicherung des Goldvorrathes nöthigen Maßregeln — ebenso wie während der Jahre 1876 bis 1879 — häufig im Widerspruch zu der Lage des iuneren Geldmarktes. Durch diese sich zeitweise widersprecheudeu Rücksichten sah sich die Bankleituug veranlaßt, einerseits nach besonderen neben den Diskonterhöhungen einhergehenden Maßregeln zur Stärkung ihres Goldvvrrathes zu suchen, andererseits in ihrer Kreditgewähruug eine Praxis einzusühren, durch welche auch bei einer größeren Differenz zwischen dem offiziellen Bankdiskont uud dein Marktdiskont die Fühlung mit der Geschäftswelt aufrecht erhalten werden konnte. Um günstige Konjunkturen für die Einfuhr vvu Gold nach Möglichkeit auszu- uutzcn, wurde im Jahre 1879 die Gewährung von zinsfreien Vorschüssen aus Gold- licferungen eingeführt, im Normalfalle für fünf Tage, unter besonderen Umständen auch sür acht Tage. Daneben wurde einigen Neichsbankanstalten gestattet, für größere Summen Gold, die ihnen angeboten wurde», einen höheren Preis, als den im Bank- gesetzc festgelegten Satz von 1 392 Mark pro Pfund fein zu bewilligen, uud zwar Die Diskontpolitik, 147 1 393 Mark bei Beträgen von mindestens 500 000 Mark, 1 393,50 Mark bei Beträgen von mindestens 2 Millionen Mark. Bei der Bewilligung des höheren Ankaufspreises mußte die Bank Verlust erleiden für deu Fall, daß die angekauften fremden Goldmünzen nicht wieder zu höheren Preisen für die Ausfuhr verkaust wurden. Der Goldbestand in Barren und fremden Münzen darf nach den Vorschriften des Bankgesetzes nur zu 1 392 Mark pro Pfund fein in die Bilanz eingestellt werden, und bei der Auspräguug des augekauften Goldes in Reichsgoldmünzen erhält die Reichsbank gleichfalls nur 1 392 Mark pro Pfund fein. Man glaubte jedoch im Interesse der Stärkung der Goldreserve diesen kleinen Verlust übernehmen zu können. Die Ersahrungen, welche mit diesen Erleichterungen der Goldeinsuhr gemacht wurden, rechtfertigten jedoch die Erwartungen, die man auf sie gesetzt hatte, nur in geringem Maße oder überhaupt nicht. Es zeigte sich, daß die allgemeine Gewährung solcher erleichternden Bedingungen für die Goldeinfnhr höchstens einen vorübergehenden Erfolg haben könnte. Demgemäß wurde» in der Folgezeit zinsfreie Vorschüsse aus Goldlieferungen nur von Fall zu Fall gewährt und zwar nur auf Lieferungen im Betrage von mindestens einer Million Mark. Der Ankauf von Gold zu eiuem höheren Preise als 1 392 Mark ist seit dem Jahre 1881 nicht mehr vorgekommen. Während die Bankleitung auf diese Weise bestrebt war, günstige Konjunkturen für die Herbeiziehung von Gold uach Kräften auszuuützen, hat sie niemals dazu gegriffen, ihren Goldvorrath durch Verweigerung der Goldzahlung oder durch Berechnung einer Prämie auf Gold zu schützen. Es hat sich zwar in Zeiten, welche die größte Ungunst der Verhältnisse aufwiesen, als nothwendig herausgestellt, die Abgabe von Gold zum Zwecke der Ausfuhr in das Ausland auf die Reichshauptbank in Berlin zu beschränken j denn in Augenblicken, in denen man in Rücksicht auf die Grundlage der deutschen Währung einem Goldexport mit hohen Diskontsätzen entgegen zu wirken genöthigt war, verbot es sich von selbst, die Goldausfuhr dadurch zu erleichteru, daß die Reichsbank die Kosten der Goldversendung von Berlin nach den Aussuhrhäfen Hamburg oder Bremen selbst übernommen hätte. Dagegen hat die Reichsbankleituug nie daran gedacht, bei der Hauptbank in Berlin die Herausgabe vou Gold zu verweigern oder an erschwerende Bedingungen zu knüpfen. Die Bankleituug hat den Goldvorrath nie als Selbstzweck, sondern stets als Mittel zum Zweck der Aufrechterhaltung der deutschen Goldwährung angesehen, und diese Auftechterhaltung ist geknüpft an die unbedingte Sicherheit, von der Reichsbank auf Verlangen Goldgeld zu feinem Nennwerth zu erhalten. An dieser Erkenntniß hat sich die Bankleitung auch in den schwierigsten Augenblicken während der 19' 148 Die Diskontpolitik, ersten Hälfte der achtziger Jahre niemals irre inachen lassen. Wohl hat sie niemals die Nachtheile eines hohen Diskontsatzes verkannt, aber sie hat stets daran festgehalten, daß auf die Dauer das unbedingte Vertrauen in eine stabile Währung die erste Voraussetzung auch für niedrige Zinssätze ist. Die Einführung dcs Die Schwierigkeit, trotz des in jener Zeit aus währungspolitischen Rücksichten Vcch??^ nothwendigen hohen Diskontsatzes die Fühlung mit dem offenen Geldmarkt auf- Ermäßigung des recht zu erhalten, ohne die offizielle Rate allzu häufigen Schwankungen zu unterwerfen, Lombardzinsfußes. ^ losm versucht durch die Einführung des sogen. »Privatdiskontsatzes« neben dem offiziellen Diskontsatz der Bank (vergl. S. 81, 82). In den Zeiten geringen Geldbedarfs empfand die Reichsbank die Konkurrenz der Privatnotenbanken doppelt unangenehm. Diese suchten, ohne Rücksicht ans die währungspolitische Lage, durch Unterbieten des Diskontsatzes der Neichsbank ihre Mittel möglichst ausgiebig zu beschäftigen/ dabei hielten sie sich nicht an ihren offiziell verkündigten Diskontsatz, sondern gingen mitunter beträchtlich unter diesen hinab. Da § 44 Abs. 1 Ziffer 1 des Lautgesetzes vorschreibt, daß der Prozentsatz, zu welchem die Notenbanken diskontiren oder zinsbare Darlehne gewähren, jeweils öffentlich bekannt zu machen ist, konnte es zunächst fraglich erscheinen, ob diese Praxis der Privatnotenbanken zulässig sei. Nachdem der Bundesrath sich für ihre Zulässigkeit ausgesprochen hatte, ging die Neichsbank im Januar 1880 ihrerseits gleichfalls dazu über, Wechsel bestimmter Art unter ihrem offiziellen Satze zu diskontiren. Sie hat dieses Verfahren seither beibehalten, um sich auch in Zeiten großer Geldflüssigkeit einen gewissen Bestand erstklassiger Papiere zu sichern. In Zeiten stärkeren Geldbegehrs, früher so oft der offizielle Diskontsatz 5 Prozent erreichte, in späteren Iahren sobald er auf 4 Prozent ankam, wurden die Diskontirungen unter dem offiziellen Satz eingestellt. Dagegen hat sich ein anderes Mittel, das nach einer ähnlichen Richtung wirken sollte, nicht bewährt. Man glaubte in Zeiten großer Geldflüssigkeit, welche jedoch aus währungspolitischen Gründen keinen allzu niedrigen Diskontsatz gestatteten, die Mittel der Bank ohne Gefahr für die Währung durch eine einseitige Ermäßigung des Lombard- zinssatzes besser verwenden zu können (vergl. Tab 63). Während der Lombardzins in der Regel ein volles Prozent über dem Wechseldiskontsatz gehalten wurde, wurde im März 1879 für kurze Zeit der Lombardzins auf 4^ Prozent ermäßigt, während der Wechseldiskont )ioch auf 4 Prozent blieb. Im Januar 1880 wurde, gleichzeitig mit der Einführung des Privatdiskonts, beschlossen, den Lombardzins für feste Darlehne auf drei volle Monate auf den Satz des Wechseldiskonts, für Darlehne auf mindestens 6 Wochen auf ^ Prozent über dem Wechseldiskont zu normiren. Diese Maßregel wurde jedoch bereits im April 1880 wieder rückgängig gemacht (vergl. S. 114Anm.). Dagegen Die Diskontpolitik, 149 wurde vom 18, August bis zum 3. September 1880 der Lombardsatz bei einem Wechseldiskont von 5 Prozent gleichfalls auf 5 Prozent festgesetzt und vom 4. September bis 5. Oktober 1880 betrug der Lombardsatz 6 Prozent bei einem Wechseldiskont von 5^ Prozent. Vom 6. Oktober an war die Differenz wieder ein volles Prozent. Bei dem wachsenden inneren Geldbedarf und der oft schwierigen Gestaltung der Die Gestaltung des währungspolitischen Situation zeigten die Diskontsätze der Reichsbank im Allgemeinen während der Periode 1879—1883 eine steigende Tendenz (vergl. Tab. 67). Der durchschnitt« liche offizielle Diskontsatz stieg von 3,?o Prozent im Jahre 1879 auf 4,54 Prozent im Jahre 1882 Freilich war in Folge der Einführung des Privatdiskonts die durchschnittliche Rentabilität der Wechselanlage, also der Zinssatz, welchen die Ncichsbank thatsächlich im Durchschnitt bei der Wechseldiskontirung berechnete, etwas geringer j aber auch hier ist die Steigerung unverkennbar, sie geht von 3,74 Prozent im Jahre 1879 auf 4,4» Prozent im Jahre 1882. Die Diskontveränderungen waren seit der Einführung des Privatsatzes nicht mehr so häufig wie in den vorhergehenden Iahren. Der niedrigste offizielle Diskontsatz war der von 3 Prozent, mit welchem diese Periode begonnen hatte. Dieser Satz war am 21. März 1879 proklamirt worden und blieb bis zum 13. August iu Kraft. Von nun an war bis zum Ende des Jahres 1885 4 Prozent der niedrigste offizielle Diskontsatz. Die Diskontirungen zum Privatsatz machten es möglich, die Fühlung mit dem Geldmarkt auch zu Zeiteu, in denen die Spannung zwischen dem Marktdiskont und dem offiziellen Banksatze recht groß war, aufrecht zu erhalten (vergl. Tab. 66). Im August 1880 und im Februar und März 1881 giug die Bank mit ihrem Privatsatz bis auf 2^/2 Prozent herab. Dagegen war im Jahre 1882, das die größte Anspannung aufwies, 3^/4 Prozent der niedrigste Satz. Häusig mußten jedoch während jener Zeit die Diskontirungen unter dem offiziellen Satz in Rücksicht auf die gesammte Lage eingestellt werden und der offizielle Satz erreichte im Jahre 1879 die Höhe von 4^, 1880 von 5^, 1882 (zur Zeit der Bontoux. Krisis, vom 1. bis 17. Februar) die Höhe von 6 Prozent. Damals hatte London mehrere Wochen lang einen Bankdiskont von 6 Prozent, Brüssel sogar von 9 Prozent. Charakteristisch für die ganze Periode von 1876 bis 1882 ist die Thatsache, daß die Bewegung der Diskontsätze keineswegs — wie meist in den späteren Iahren — den natürlichen Veränderungen des inländischen Geldbedarfs entsprach. In den meisten der späteren Jahre zeigt das Quartal der stärksten inländischen Geldnachfrage, nämlich das letzte Bierteljahr, die höchsten Diskontsätze, während die ersten Monate Diskontherabsetzungen zu bringen pflegten. Vom Jahre 1883 an ist es überhaupt niemals vorgekommen, daß vom Monat August an bis zum Jahresschlüsse eine Diskontherabsetzung vorgenommen wurde. Die Bewegung der Diskontsätze verläuft iu gewissen 150 Die 'Diskontpolitik, regelmäßigen, von dem inländischen Geldbedarf beherrschten Kurven, Anders vor 1882. Sämmtliche Jahre von 1877 bis 1881 brachten in den letzten Monaten, oft noch in den letzten Wochen vor dem Jahresschluß, Diskontermäßignngen, während der höchste Stand des Diskonts ganz verschieden fällt, beispielsweise im Jahre 1882 auf den Februar. In diesen Iahren, als sich die Mißstäude der unvollendeten Münzreform noch stark geltend machten, war die Diskontpolitik der Reichsbank stärker beherrscht von den internationalen Goldströimmgen als von dem Gange der inländischen Geschäfte. Daraus erklärt sich für jene frühere Periode die große Unregelmäßigkeit der Diskontbewegungen. Im großen Ganzen war die Diskontpolitik der Reichsbank während jener Jahre von Erfolg begleitet. Trotz der starken internationalen Konkurrenz um das Gold und trotz des starken Goldbegehrs seitens des inländischen Verkehrs vermochte die Reichsbank eine wesentliche Verminderung ihres Goldvorraths zu verhindern (vergl. Tab. 12). Es gelang ihr, während der Jahre 1879 und 188<1 sogar eiue kleine Vermehrung zu erreichen, ihr Goldbestand wuchs von 207 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1878 auf 226 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1880, aber diese Vermehrung ging freilich im Jahre 1881 wieder verloren. Dagegen gelang es ihr, durch eine feste Diskontpolitik in den letzten vier Monaten des Jahres 1882 große Beträge von Gold herbeizuziehen. Im letzten Quartal 1882 flössen ihr 93 Millionen Mark in Gold vom Ausland zu, theils in Barren, theils in fremden und deutschen Goldmünzen. Am Schluß des Jahres 1882 konnte die Neichsbank einen Goldbestand von 245 Millionen Mark gegen 180 Millionen Mark am Schluß des Vorjahres verzeichne». Die günstige Entwickelung setzte sich in den ersten Monaten des Jahres 1883 fort, so daß der Goldvorrath der Reichsbank am 15. März 1883 die Höhe von 311 Millionen Mark' erreichte, gegen 220 Millionen Mark am 15. März 1882. Seit der Mitte des Jahres 1876 war ein Goldbestand in dieser Höhe bei der Reichsbank nicht nachgewiesen worden. Die Zeit der schlimmsten Bedrängniß war damit für die Reichsbank vorüber. 1883—1888. Dic wirthschaftliche Die allgemeine wirthschaftliche Aufwärtsbewegung, welche seit 1879 angedauert Depression. erreichte im Jahre 1882 ihren Höhepunkt. Im Laufe des Jahres 1883 begann der Niedergang einzutreten. Der seit 1879 in verschiedenen Staaten mit großer Lebhaftigkeit betriebene Eisenbahnbau kam überall ins Stocken. Die Erzeugnisse der Montanindustrie fanden keinen hinreichenden Absatz und ihre Preise sanken. Die Die Diskontpolitik. 151 ungünstige Entwickelung theilte sich den wichtigsten Produktionszweigen mit. Im Jahre 1885 schien die Geschäftsstockung ihren tiessten Punkt zu erreiche». Politische Befürchtungen, die aus Reibungen zwischen England und Rußland an der indischen Grenze und in Afghanistan hervorgingen, verschärften den auf allen Verhältnissen liegenden Druck und erhöhten die allgemeine Unsicherheit. Gegen Ende des Jahres 1886 trat endlich eine theilweise Hebung der Geschäfte ein, an welche vielfach große Hoffnungen gekuüpft wurden. Die Anregung ging auch dieses Mal von den Vereinigten Staaten aus, aber die Besserung war nur von kurzer Dauer, wenigstens auf dem Kontinent, wo von neuem politische Verwickelungen eine Unsicherheit erzeugten, welche die Unternehmungslust niederhielt. Die bulgarischen Wirren, der daraus entstehende Gegensatz zu Rußland und gleichzeitige Zwischenfällc an der französischen Grenze ließen den Krieg als möglich erscheinen. Im November 1887 erließ der Reichskanzler an die Reichsbank das Verbot, russische Werthpapiere zu lombardiren.') Erst im Laufe des Jahres 1888 trat eine Beruhigung der Gemüther ein, die eine kräftige Aufwärts- bewegung gestattete. Immerhin war trotz der ungünstigen politischen Lage vom Ende des Jahres 1886 an auch in Deutschland eine gewisse Besserung gegenüber der Stagnation vou 1884 und 1885 erkennbar. Mit dem Rückgang der Preise und dem Sinken der Unternehmungslust zeigte Die Entwicklung der Geldbedarf der deutscheu Volkswirthschaft die zu erwartende Verminderung (vcrgl. Tab. 55). Der Betrag der in Deutschland ausgestellten Wechsel ging von 12,s Milliarden Mark im Jahre 1883 langsam zurück bis auf 11,8 Milliarden Mark im Jahre 1886/ er erfuhr dann mit der geringen Besserung der wirthschaftlichen Verhältnisse eine kleine Vermehrung, blieb aber auch im Jahre 1888 mit 12,2 Milliarden Mark noch etwas hinter dem Betrag von 1888 zurück. Im Ganzen sind die Veränderungen in diesen Zahlen nicht groß, und dem entspricht es, daß auch die durchschnittliche Wechselanlage der Reichsbank von 1883 bis 1886 keine bemerkenswerthen Verschiebungen erlitt/ die Jahre- 1887 und 1888 wiesen bereits wieder eine beträchtliche Zunahme der Anlage aus (vergl. Tab. 6). Dagegen bewirkte gerade in den Iahren des geschäftlichen Stillstands der Aus- bau des Giroverkehrs, daß die Mittel der Reichsbauk durch große Summen fremder Gelder vermehrt wurdeu (vergl. Tab. 27). Der durchschnittliche Bestand der Giroguthaben') stieg von 135 Millionen Mark im Jahre 1882 auf 260 Millionen Mark im Jahre 1887, er verdoppelte sich mithin in dem kurzen Zeitraum von fünf Iahren. Die gesammte Summe der fremden Gelder bei der Reichsbauk stieg in derselben Zeit der Reichsbcink. i) Das Verbot wurde im Jahre 1894 wieder aufgehoben. 2> Einschließlich der schwebenden Ncbertragungc» (vcrgl. Tab. 152 Die Diskontpolitik, von 172 auf 352 Millionen Mark/ sie erhöhte sich mithin um den großeil Betrag von 180 Millionen Mark. Die im Jahre 1883 erfolgte Errichtung von Abrechnungsstellen (vergl. S. 68ff.) machte ferner für eine beträchtliche Summe von Umsätzen die Verwendung von Baargeld überflüssig, nud dadurch wurde dessen Ansammlung in den Kassen der Reichsbank begünstigt. Dazu kam eine kräftige Besserung der deutschen Goldbilanz. Von 1885 an weist die deutsche Handelsstatistik fortgesetzt eine Mehreiufuhr von Gold auf, und die Goldankäufe der Reichsbank erreichten von 1885 bis 1888 enorme Summen (vergl. Tab. 16, 12, 11)/ sie bezifferten sich in diesen vier Iahren insgesammt auf 668 Millionen Mark. Der durchschnittliche Goldvvrrath der Neichsbank vermehrte sich von 209 Millionen Mark im Jahre 1882 auf 608 Millionen Mark im Jahre 1888, der durchschnittliche Metallvorrath stieg in der gleichen Zeit von 549 auf 903 Millionen Mark. Bei dieser Vermehrung der Kassenbestände und bei der gleichzeitigen Vermehrung der fremden Gelder, der keine entsprechende Zunahme der Anlage gegenüberstand, mußte der ungedeckte Notenumlauf der Neichsbank stark zusammenschrumpfen (vergl. Tab. 19). Er verminderte sich von 152 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1882 auf 55 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1887 und im Jahre 1888 überstieg sogar im Durchschnitt der Baarvorrath den Notenumlauf um etwa 1 Million Mark. Bei dieser Entwickelung war es von großer Bedeutung, daß der Zuwachs des Baarbestandes der Reichsbank nur aus Gold bestand. Soweit Zufuhreu aus dem Ausland iu Betracht kamen, ist das ja selbstverständlich j aber auch das Inland, das bis zum Jahre 1881 Silber in beträchtlichen Mengen gegen Gold an die Reichsbank abgestoßen hatte, begann nunmehr umgekehrt, Silber aus der Bank zn holen und Gold dafür abzugeben. Der große Austauschprozeß von Silber gegen Gold, der sich im Gefolge der Münzreform an den Kassen der Reichsbank vollzog, war bereits im Jahre 1882 beendigt (vergl. Tab. 12). Im Jahre 1881 hatte der durchschnittliche Silberbestand der Neichsbank mit 350 Millionen Mark seinen höchsten Stand erreicht. Der Verkehr hatte damals offenbar alles überflüssige Silber an die Bank abgegeben. Jede Steigerung des Bedarfs an Silbergeld, wie sie mit der Zunahme der Bevölkerung und der kleinen Umsätze eintreten mußte, konnte von nun an nur durch Entnahme von Silber aus der Bank befriedigt werden. Bereits das Jahr 1882 wies nur «och einen durchschnittlichen Silberbestand von 340 Millionen Mark auf, das war eine Abnahme um 10 Millionen Mark gegen das Vorjahr. Im Jahre 1887 betrug der durchschnittliche Silberbestand nur uoch 301 Millionen Mark, 1888 nur noch 295 Millionen Mark, während der Goldbestand gleichzeitig die bereits geschilderte große Vermehrung erfuhr. Die Zu- Die Diskontpolitik. 153 sammensetzung des Metallbestandes der Reichsbank kehrte sich in jenen Iahren geradezu um. Im Jahre 1881 kamen von dem Metallbestand auf das Gold durchschnittlich 37,2 Prozent, 1882 38,i Prozent, im Jahre 1887 dagegen betrug der Antheil des Goldes 61 Prozent, 1888 67,z Prozent. Der Stand der Reichsbank erfuhr mithin in jener Periode eine außerordentliche Die Bewegung der Kräftigung. Die schwere Sorge für die Erhaltung eines ausreichenden Goldbestandes, Diskonts^, welche die Bankpolitik bisher im Wesentlichen beherrscht hatte, trat in den Hintergrund/ die Steigerung des Metallbestandes, namentlich des Goldvorraths, in Verbindung mit der Stockung des Kreditbegehrs, ermöglichte es der Bank, im Allgemeinen einen niedrigen Zinssatz zu halten (vergl. Tab. 67). Ihr durchschuittlicher offizieller Diskontsatz, der im Jahre 1882 4,54 Prozent betragen hatte, sank bis aus 3,28 Prozent im Jahre 1886/ die durchschnittliche Rentabilität ihrer Wechselanlage sank von 4,43 Prozent im Jahre 1882 auf 2,76 Prozent im Jahre 1886 und 2,?8 Prozent im Jahre 1888. Im Lombardverkehr wurde eine Verbilligung des Kredits'dadurch eingeführt, daß seit dem Februar 1884 der Zinssatz für die Beleihung von Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten auf ^/z Prozent über dem Wechseldiskont normirt wurde, während für die übrigen lombardfähigen Papiere der Satz von 1 Prozent über dem Wechseldiskont bestehen blieb. Bei dem Ueberfluß von Betriebsmitteln erschien es unbedenklich, auf diese Weise den Lombardverkehr in durchaus sicheren und marktgängigen Werthen zu befördern/ andererseits glaubte man, durch den Vorzugssatz die deutschen Sparer zur Anlage ihrer Kapitalien iu deutschen Reichs- und Staatsanleihen günstig stimmen zu können. Wenn man die Veränderungen im Stande der Reichsbank von 1883 bis 1888 im Einzelnen betrachtet, dann drängt sich die Beobachtung auf, daß selbst während jener Periode eines wirthschaftlichen Stillstandes die Schwankungen in dem an die Reichsbank herantretenden Geldbedarf abermals eine beträchtliche Vergrößerung erfahren haben (vergl. Tab. 62). Die Spannung zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Stande der Anlage betrug im Jahre 1886 329 Millionen Mark. Die Folge war, daß trotz der wesentlichen Besserung des durchschnittlichen Standes die ungünstigsten Ausweistage in einzelnen Iahren eine starke Anspannung auswiesen und Kontingentsüberschreitungen brachten (vergl. Tab. 22). Am Ende des Jahres 1884 wurde die Steuergrenze um 32,? Millionen Mark, am Ende des Jahres 1886 um 34,2 Millionen Mark überschritten. Diesen Anspannungen standen längere Perioden gegenüber, in welchen der Baarvorrath den ganzen Notenumlauf — zeitweise recht beträchtlich —- überschritt (vergl. Tab. 21), so während der ersten Monate des Jahres 1886 und an 13 Ausweistagen während des Jahres 1887/ im Jahre 1888 wiesen nicht weniger als 20 154 Die Diskontpolitik. 28 von den 48 Ausweisen eine Ueberdeckung der Notenausgabe auf und diese Baar- überdeckuug erreichte am 7. Juni 1888 den Betrag von 170,e Millionen Mark. In einzelnen Iahren wurden die Bewegungen des Diskontsatzes durch diese starken Fluktuationen beeinflußt/ im Allgemeinen jedoch zeigten die Zinssätze der Reichsbank in dieser Periode eine große Stabilität (vergl. Tab. 63). Vom 18. Januar 1883 bis zum 10. März 1885, also während einer Zeit von nahezu 26 Monaten, stand der offizielle Diskontsatz uuunterbrochen auf 4 Prozent. Vom 20. Februar bis zum 18. Oktober 1886 und vom 11. Mai 1887 bis in den September 1888 war der offizielle Satz nur 3 Prozent. Mit ihrem Privatsatz (vergl, Tab. 66, 68) ging die Bank 1884 und 1885 oft bis auf 3 Prozent, in den Iahren 1886 bis 1888 häufig bis auf 2 Prozent hinab. Die Geldflüssigkeit auf dem offenen Markte war zeitweise so groß, daß z. B. im Februar 1886 der Marktdiskont in Berlin bis auf 1^/g Prozent zurückgiug. Andererseits mußte der offizielle Diskontsatz während dieser Jahre zwei Mal bis auf 5 Prozent erhöht werden/ zuerst im März 1885 wegen der russisch-englischen Verwickelungen und eines damit im Zusammenhange stehenden Goldabflusses uach England/ dann im Dezember 1886 wegen einer enormen Steigerung der Anlage der Reichsbank, die theilweise auf der Besserung des Geschäftsganges beruhte, theilweise mit der Inanspruchuahme des internationalen Geldmarkts für die damals von den meisten Großmächten fieberhaft betriebenen Rüstungen zusammenhing. Das wareu jedoch nur kurze Unterbrechungen der im Allgemeinen jene Zeit beherrschenden Geldflüssigkeit. 1888—1890. Bereits das Jahr 1887 hatte in England und in den Vereinigten Staaten einen entschiedenen Aufschwung der wirthschaftlichen Thätigkeit gebracht. In Deutschland kam die Besserung der Verhältnisse erst im Laufe des Jahres 1888 voll zum Durchbruch, nachdem sich die politischen Befürchtungen der vorhergehenden Jahre gelöst hatteu. Der Aufschwung entwickelte sich rapid und theilte sich der ganzen europäischen Welt mit. Die lebhafte Nachfrage nach Waaren aller Art und die steigenden Preise führten überall zu Betriebserweiterungen. Eine große Anzahl industrieller Unternehmungen wurde in jener Zeit auf breiterer Grundlage in Aktiengesellschaften umgewandelt und die Neugründung von solchen Gesellschaften nahm einen ungewöhnlichen Umfang an. Die Gründungsthätigkeit des Jahres 1889 übertraf in Deutschtand diejenige aller Jahre seit 1873. Die Zahl der gegründeten Aktiengesellschaften stieg von 70 im Jahre 1885 auf 184 im Jahre 1888 und 360 im Jahre 1889. Das Kapital dieser Gesellschaften bezifferte sich 1885 aus 53,s Millionen, 1888 auf Die Diskontpolitik, 155 193,7 Millionen, 1889 auf 402,5 Millionen Mark. Die Erweiterung und Neueinrichtung so vieler Betriebe steigerte vor Allein den Bedarf an Kohle uud Eisen. Nach derselben Richtung wirkten zahlreiche staatliche Aufträge für die Eisenbahnen und für Kriegsmaterial. Die Preise für Bergwerlscrzengnissc erfuhren außerordentliche Erhöhungen und die Montanindustrie erzielte glänzende Geschäftsergebnisse. Nur die zahlreichen uud bedeutenden Arbeiterausstände jener Zeit übten eine gewisse hemmende Wirkung aus. Mit der Aufwärtsbcwegung verbanden sich allenthalben starke spekulative Uebertreibungen, sowohl in der übermäßigen Ausdehnung der Betriebe, als auch namentlich in der Bewerthung der Industriepapicre. Vor Allem reizten die großen Gewinne der Montanindustrie zum Börsenspiele in Montanwcrthen. Die Spekulation verbreitete sich über weite Kreise, und die Kurse der Dividcndeupapiere erfuhren Steigerungen weit über das berechtigte Maß hinaus. Gefördert wurden die Uebertreibungen der Spekulation durch den niedrigen Stand des Zinsfußes der vorhergegangenen Periode. Die Konvertirung zahlreicher festverzinslicher Werthe, welche den Nentenbezug schmälerten, stimmten das Publikum besonders günstig für die Aufnahme von industrielle» Werthen, die hohe Dividenden in Aussicht stellten. Dieselben Verhältnisse förderten die Nachfrage für exotische Papiere jeder Art. Der Unternehmungsgeist zog vielfach überseeische Gebiete in seine Kreise. In besonders starkem Umfang wurdeu damals europäische Kapitalien in Argentinien angelegt, und die argentinische Krisis, die 1890 zum Ausbruch kam, hat in Europa große Verheerungen angerichtet und den Rückschlag auf die Ueber- fpekulation wesentlich verschärft. Sowohl die gegen Ende des Jahres 1888 in Deutschland beginnende Aufwärts- Der steigende Geld- bewegung als auch der sich unter schweren Zuckungen vollziehende Zusammenbruch der di^Rc^ichsbank Spekulatiou im Jahre 1890 waren von einer sehr erheblichen Steigerung der Ansprüche an den Geldmarkt begleitet tvergl. Tab 55). Der Betrag der in Deutschland ausgestellten Wechsel stieg von 12,i Milliarden Mark im Jahre 1887 aus 13,2 Milliarden Mark im Jahre 1889 und 14 Milliarden Mark im Jahre 1890. Bei dieser Steigerung des Geldbedarfs mußte der Geldmarkt in großem Umfang auf die Reichsbauk zurückgreifen (vergl, Tab. 62). Die durchschnittliche Anlage der Reichsbank stieg von 524 Millionen Mark im Jahre 1887 auf 637 Millionen Mark im Jahre 1890. Wie immer in Zeiten eines lebhaften Geschäftsganges zeigten auch dieses Mal die Schwankungen der Anlage eine beträchtliche Zunahme. Die Spannung zwischen dem niedrigsten und höchsten Betrag der Anlage betrug 1888 199 Millionen Mark, 1889 dagegen 407 Millionen Mark. 2N' 156 Die Diskontpolitik. Der Vermehrung der an die Reichsbank herantretenden Ansprüche stand keine Vermehrung ihrer Betriebsmittel gegenüber (vergl. Tab. 26). Während sich mit der Entwickelung des Giroverkehrs die fremden Gelder der Reichsbank von 172 Millionen Mark im Jahre 1882 auf 382 Millionen Mark im Jahre 1888 vermehrt hatten, trat jetzt in dieser Beziehung eine Stockung ein. Das Jahr 1890 wies nur noch einen Bestand von 361 Millionen Mark fremder Gelder auf, 20 Millionen Mark weniger als das Jahr 1888. Die Betriebsmittel erfuhren mithin in jener Zeit einer wirthschaftlichen Steigerung der Ansprüche sogar eine kleine Abnahme. Dabei ist jedoch zu beachten, daß trotz der Abnahme der Giroguthabeu die Umsätze im Giroverkehr (vergl. Tab. 34) von 1888 bis 1890 eine Vermehrung von 64 Milliarden auf 80 Milliarden Mark erfuhren, daß mithin die kleineren Guthaben in Folge intensiverer Ausnützung größere Dienste im Zahlungsverkehre leisteten. Auch der Goldzufluß aus dem Ausland bildete in jenen Iahren kein Gegengewicht gegen die steigende Inanspruchnahme der Zentralbank (vergl. Tab. 16). Die Goldankäufe der Reichsbank erreichten zwar im Jahre 1888 den enormen Betrag von 236 Millionen Mark, aber während der letzten Monate des Jahres versiegten sie/ ja es trat sogar ein Goldabfluß ein, der in der Hauptsache seinen Weg über England nach Argentinien nahm. Während des ganzen Jahres 1889 konnte die Reichsbank nur sür 12 Millionen Mark Gold ankaufen. Der Geldbedarf war eben damals auch im Ausland ein sehr lebhafter, besonders zog die Pariser Weltausstellung große Goldsummeu nach Frankreich. Auch während der drei ersten Quartale des Jahres 1890 war der Goldzufluß nur gering. Gegen Ende des dritten Quartals zog Rußland erhebliche Summen aus seinem in Berlin stehenden Guthaben in effektivem Gold zurück. Erst die letzten Monate des Jahres 1890 brachten wieder eine stärkere Goldzufuhr. Bei der internationale» Ausdehnung aller großen wirtschaftlichen Konjunkturell ist es eine natürliche Erscheinung, daß der überall gesteigerte Geldbedarf die Heranziehung großer Goldbeträge seitens eines einzelnen Landes kaum ermöglicht. Um so wichtiger war es, daß die Neichsbank in den Iahren 1885 bis 1888 ihren Goldbestand so beträchtlich verstärkt hatte. Die Ansprüche des inländischen Verkehrs in Verbindung mit der ungünstigen Gestaltung der Goldbilanz bewirkten eine beträchtliche Verminderung des Goldvorraths der Reichsbank (vergl.Tab.12, 13). Von 608 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1888 sank er auf 519 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1890. Er hatte seinen höchsten Stand erreicht am 23. Juni 1888 mit 702 Millionen Mark und kam auf seinen tiefsten Punkt an am 7. Oktober 1890 mit nur 412 Millionen Mark. Auch der Silbervorrath der-Bank erfuhr eine Vermindcrnng, von 295 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1888 auf 282 Millionen Mark im Jahre 1890. Die Diskontpolitik. 157 Im Gegensatz zu der Bewegung des Baarbcstandes erfuhr die Notenausgabe eine beträchtliche Steigeruug(vergl.Tab.17.) Dieselbe hatte schon im Jahre 1886 begonnen/ von 727 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1885 stieg der durchschnittliche Noten- Umlauf der Neichsbank auf 987 Millionen Mark im Jahre 1889, 1890 stellte er sich auf 984 Millionen Mark. Bis zum Jahre 1888 war diese Steigerung durch die Vermehrung der Baarbestände nicht nur ausgeglichen, sondern sogar beträchtlich überboten worden, in der Weise, daß der größere Theil dieses Jahres eine starke Notenüberdeckung aufwies (vergl, Tab. 2t, 22). Auch das Jahr 1889 brachte iu seiner ersten Hälfte noch 16 Mal eine Notenüberdeckung, in seiner zweiten Hälfte dagegen bereits drei Kontingentsüberschrcitungen, die stärkste mit 109^ Millionen Mark am Jahresschluß. Das Jahr 1890 wies keine Notenüberdeckung mehr auf, wohl aber sechs Kontingentsüberschreitungen. Der durchschnittliche ungedeckte Notenumlauf, der 1888 ganz verschwunden war, betrug 1889 wieder 86 Millionen, 1890 152 Millionen Mark. Der starken Inanspruchnahme ihrer Mittel mußte die Bank durch häufige und scharfe Die Bewegung der Diskonterhöhuugeu entgegenwirken (vergl. Tab. 67, 66). Ihr durchschnittlicher Diskvntsatz, Diskontsähe der 1888 nur 3,32 Prozent betrug, stellte sich in den beiden folgenden Iahren auf 3,6« Prozent und 4,52 Prozent. Ihre Diskontirungen zum Privatsatze mußte sie vom September 1889 an häufig suspendiren. Die durchschnittliche Rentabilität ihrer Wechselanlage stieg in den drei Iahren 1888 bis 1890 von 2,?8 Prozent auf 3,is Prozent und 4,zs Prozent. Entsprechend den großen Schwankungen der Anlage und des ungedeckten Notenumlaufs erfuhr der Diskontsatz im Einzelnen zahlreiche Verändcruugen (vergl. Tab. 63, 66). Im Jahre 1888 hielt die Reichsbank bis zur Mitte des September an dem offiziellen Satz von 3 Prozent fest und sie ging mit ihrem Privatsatz häufig bis zu 2 Prozent herab. Der Gold- abflnß nach Argentinien nöthigte dann zu Erhöhungeil auf 4 Prozent und im Dezember auf 4^2 Prozent. Als nach dem Jahreswechsel ein starker Rückfluß eiutrat und auf dem offenen Markt die frühere Geldflüssigkeit wiederkehrte, wurde der offizielle Diskontsatz am 4. Februar 1889 wieder auf 3 Prozent ermäßigt/ der Privatsatz der Neichsbank war bis zum Juli gleichfalls wieder häufig nur 2 Prozent. Die Anlage der Reichsbank erfuhr jedoch in jener Zeit in Folge des wachsenden inneren Geldbedarfs eine solche Steigerung, daß sie Ende August die gleichzeitige Anlage des Vorjahrs um 200 Millionen Mark überstieg, bei einem um 100 Millionen Mark geringeren Baar- vorrath. Anfang September erfolgte deshalb eine Diskonterhöhung aus 4 Prozent, und als der letzte Septemberausweis abermals eine Verschärfung der Anspannung und eine Kontingentsüberschreitung von 72 Millionen Mark auswies, erfolgte eine weitere Erhöhung auf 5 Prozent. Die Diskontirnngen zum Privatsatze wurden eingestellt. Die ungewöhnliche Anspannung dauerte während des letzten Quartals fort, ja sie er- 158 Oic ^iskvutpolitik. fuhr eine weitere Steigerung, Der Jahresschluß brachte eine Anlage von 8l>8 Millionen Mark und eine Kontingentsüberschreitung von 109^ Millionen Mark. Besonders ausfallend, aber charakteristisch für die gestimmte Situation, war die ungewöhnliche Höhe der Lombardanlage, die mit 186 Millionen Mark alles bisher Dagewesene übertraf. Gerade in diesem Umstand zeigte sich, in welchem Umfang die flüssigen Mittel damals festgelegt waren. Die Knappheit des Geldes auf dem offenen Markt trat schlagend darin in Erscheinung, daß sich im letzten Quartal 1889 der Marktdiskont stets nahe am Bankdiskont hielt, ja daß er diesen im November und Dezember zeitweise erreichte. Damit war es für die Neichsbank nahe gelegt, dem Beispiel der Bank von England zu folgen, die in den letzten Tagen des Jahres ihren Diskontsatz auf 6 Prozent erhöhte, obwohl der Londoner Marktdiskont niedriger stand als der Berliner. In Anbetracht der für die ersten Wochen des neuen Jahres zn erwartenden Erleichterung glaubte jedoch die Reichsbankleitung, der Geschäftswelt eine solche ungewöhnliche Ver- theuerung ihres Zinssatzes ersparen zu können. Der Rückfluß nach dem Jahreswechsel entsprach indeß nicht den Erwartungen. Der andauernde Geldbedarf hielt die von der Reichsbank hinausgegebenen Mittel mit ungewöhnlicher Zähigkeit fest. Die Hochkonjunktur war auf dem Gipfel/ die Preise der industriellen Rohstoffe hielten sich auf ihrer Höhe, ja erfuhren weitere Steigerungen/ die Gründung von Aktiengesellschaften wnrde mit ungeschwächter Kraft fortgesetzt. Erst am 22. Februar setzte die Neichsbank ihren Diskont aus 4 Prozent herab/ ihre Diskontirungcn zum Privatsatz, welche sie gleichzeitig wieder aufnahm, mußte sie jedoch bei der Höhe des Börsendiskonts schon am 8. März wieder einstellen. Allmählich stellten sich Anzeichen des beginnenden Niederganges der Konjunktur ein. Das Ausland ging mit Preisherabsetzungen voran und machte der deutschen Produktion verschärfte Konkurrenz, namentlich auf dem Gebiete der Montanindustrie. Von März an folgten sich die Preisherabsetzungen Schlag auf Schlag und ihnen folgte der Zusainmenbruch der Spekulation in Industriepapieren. Aber auch dadurch wurde noch keine nachhaltige Erleichterung für den Geldmarkt geschaffen. Diejenigen Häuser, welche sonst dem Wechselverkehr große Mittel zur Verfügung stellten, sahen sich dadurch zu großer Zurückhaltung genöthigt, daß sie auf großen Posten von Werthpapieren, die nur mit Verlust veräußert werden konnten, festsaßen. Noch ehe eine wirkliche Besserung Platz greifen konnte, trat eine Kombination von Umständen ein, durch welche die Situation ein ganz außerordentliches Gepräge erhielt. Zunächst zog Nußland gegen Ende September mit einem Schlage 40 Millionen Mark in Gold aus Deutschland zurück und führte dadurch eine empfindliche Schwächung des ohnedies stark zusammengeschmolzenen Goldbestandes der Reichsbank herbei. Die Diskontpolitik, 159 Dann brach in Argentinien eine Revolution aus, welche die dortige Regierung stürzte, den Bankerott der argentinischen Finanzen uud cineu wirthschaftlichen Zusammen - bruch herbeiführte. Die europäischen, namentlich die englischen Häuser, welche sich in argentinische Unternehmungen eingelassen hatten, wurden stark iu Mitleidenschaft gezogen, und im November mußte das große Londoner Haus Bariug Brothers seine Zahlungen einstellen. Die englische Finanzwelt stand am Rand eines Abgrundes, uud die Bank von England, welche schon vorher ihre Rate auf 6 Prozent erhöht hatte, konnte sich nur durch Goldanleihen bei der Bank von Frankreich und bei dem russischen Finanzministerium über die Gefahreu der Lage hinaushelfen. Gleichzeitig kam es in den Vereinigten Staaten zum Zusammenbruch der durch die protektionistische Mac-Kinlcy-Bill geförderten Ueberspckulation und der auf der Sherman-Bill beruhenden Hausse iu Silber. Die Neichsbank hatte schon in Folge der russische» Goldentnahmen ihren Diskont am 26. September auf 5 Prozent, am 11. Oktober auf 5^ Prozent erhöht, und sie sah sich nun in Anbetracht der internationalen Situation genöthigt, diesen Satz bis über den Jahresschluß beizubehaltcu, obwohl ihre eigeue Lage in den letzten Monaten des Jahres 1890 eine Besserung erfuhr und obwohl sich ihr Goldbestand vom 7. Oktober bis zum 81. Dezember durch Zufluß aus dem Ausland um mehr als 70 Millionen Mark vermehrte. Auch der Marktdiskont blieb hoch und erreichte Mitte Dezember vorübergehend mit 5^ Prozent die Höhe des Banksatzes. 1891—1895. Die schweren Krisen des Jahres 1890 leiteten für die ganze Weltwirthschaft eine Die Periode wirthschaftlichen Stillstandes ein, die sich — mit einer kurzen Unterbrechung ^ im Jahre 1893 — bis in das Jahr 1895 hinein erstreckte. Die Ausnahmefähigkeit der überseeischen Gebiete erfuhr durch die Krisis in Argentiuien, durch politische Gährung und Bürgerkrieg in Brasilien, Chile und anderen süd- und mittelamerikanischen Staaten eine große Beeinträchtigung. Dazu wurde der Handel mit den Silberwährungsländern, namentlich den asiatischen, erschwert durch den scharfen Rückgang des Silberpreises, der nach dem Scheitern der an die Sherman-Bill anknüpfenden Spekulation eintrat und durch die Aufhebung der indischen Silberprägung, sowie dnrch die Einstellung der amerikanischen Silberankäufe im Jahre 1893 eine starke Verschärfung erfuhr. Die sich daraus für den auswärtigen Absatz ergebenden Schwierigkeiten wurden beträchtlich vermehrt durch die zollpolitischen Absperrungsmaß- regelu, welche damals in zahlreichen Ländern eingeführt wurden. Im Oktober 1890 160 Die Diskontpolitik. war in den Vereinigten Staaten die Hochschutzzöllnerische Mac-Kinley-Bill in Kraft getreten. Ebenso erhöhten Nußland, Rumänien, Frankreich, Spanien, Portugal und die Schweiz ihre Zölle. Zwischen Nußland und Deutschland kam es 1893 zum Zollkrieg. Die Erschwerung des auswärtigen Absatzes mußte um so stärker auf die Geschäftsthätigkeit drücken, als auch die inländische Kaufkraft eine empfindliche Verminderung erfuhr. Das deutsche Nationalvermögen hatte an den Industriewerthen große Verluste erlitten, ebenso an exotischen Papieren. Nicht nur die Krisen in Südamerika kamen hier in Betracht, sondern daneben vor Allem die finanzielle Mißwirthschaft in Portugal und Griechenland, durch welche die zahlreichen deutschen Besitzer von Anleihen dieser Staaten schwere Schädigungen erlitten. Eine besonders empfindliche Beeinträchtignng erfuhr die Aufnahmefähigkeit des inneren deutschen Marktes durch die große Mißernte des Jahres 1891. Durch diese wurde nicht nur die Kaufkraft der Landwirthschaft stark vermindert, sondern auch die Kaufkraft der breitesten Schichten der arbeitenden Bevölkerung. Da auch Rußland eine starke Mißernte hatte und ein Ausfuhrverbot für Getreide erließ, trat eine außerordentliche Theuerung der nothwendigsten Lcbensmittel ein, welche die großen Massen nöthigte, ihren Bedarf für alle nur irgend entbehrlichen Waaren soviel wie möglich einzuschränken. Dazu kamen zwei Katastrophen von internationaler Bedeutung: im Frühjahr 1893 eine schwere Krisis in Australien, welche stark auf England und damit aus den Weltmarkt zurückwirkte/ in der zweiten Hälfte des Jahres 1893 der durch die verfehlte Währungspolitik in den Vereinigten Staaten hervorgerufene Krach, der die ganze amerikanische Volkswirthschaft auss Schwerste schädigte und den Besitzern amerikanischer Papiere, namentlich amerikanischer Eisenbahn-Obligationen, erhebliche Verluste verursachte. Die ungewöhnlichen Erschwerungen des Absatzes führten bei der übermäßigen Ausdehnung, welche die Produktion in den Iahren 1888 bis 1899 angenommen hatte, zu einem scharfen Rückgang der meisten Waarenpreise, der nur im Jahre 1891 durch die Theuerung der Lebensmittel, 1893 durch eine Preissteigerung in der Textilindustrie, namentlich von Baumwolle und Seide, vorübergehend uuterbrochen wurde. Der Unternehmungsgeist lag gänzlich darnieder. Während im Jahre 1889 in Deutschland 369 Aktiengesellschaften mit einem Kapital von 492^ Millionen Mark gegründet wurden, kamen aus das Jahr 1893 nur 95, auf das Jahr 1894 nur 92 Neugründungen mit einem Kapital von 77 bezw. 88 Millionen Mark. Die Entwickelung Wie sehr es sich indeß auch in dieser Periode nur um eiue Stockung, nicht aber dts Geldmarktes. ^ ausgesprochenen Rückgang in der Entwickelung der deutschen Volkswirthschaft handelte, kommt darin zur Erscheinung, daß die in Deutschland ausgestellten Wechsel im Jahre 1891 (vergl. Tab. 55) sogar noch eine Vermehrung gegen das vorhergehende Die Diskontpolitik. 161 Jahr ausweisen (von 14,o aus 14,6 Milliarden Mark) und daß sie sich in den folgenden Iahren mit geringen Schwankungen ungefähr auf dieser Höhe hielten. Trotzdem trat bald uach dem Beginn des Jahres 1891 eine große Geldflüssigkeit ein. Das Kapital zeigte große Zurückhaltung gegenüber den exotischen Papieren und Industriewcrthen uud suchte Anlage in niedrig verzinslichen aber sicheren Anleihen. Die Banken stellten, nachdem es ihnen allmählich gelungen war, die beim Zusammen« bruche der Spekulation in ihren Händen verbliebenen Effekten abzustoßen, ihre Mittel vor Allem dem Geldmarkt zur Verfügung und bewirkten dadurch eine wesentliche Ver- billigung der Diskontsätze. Die Geldfülle wurde gesteigert durch den großen Ausschwung der Goldproduktion, der ungefähr vom Jahre 1890 an einen stärkeren Umfang annahm. Die Goldgewinnung stieg von 500 Millionen Mark im Jahre 1890 auf 840 Millionen Mark im Jahre 1895. Gleichzeitig gestaltete sich die Goldbewegung für Europa ungewöhnlich günstig. Aus den Vereinigten Staaten fand ein ununterbrochener Goldabfluß statt, der hervorgerufen wurde theilweise durch die starken Silberankäufe des amerikanischen Staatsschatzes und die entsprechende Ausgabe von Silberzertifikaten, welche das Gold aus der Zirkulation verdrängten, theilweise durch das Wachstube Mißtrauen in die amerikanische Währung, das zu großen Rücksendungen amerikanischer Papiere führte Die Mehrausfuhr von Gold aus den Vereinigten Staaten betrug 1891 68 Millionen K, 1893 gar 87 Millionen K. In Folge dieser Verhältnisse sahen die europäischen Zentralbanken in ihren Kassen sich Goldvorräthe von nie dagewesener Größe ansammeln. Freilich bestanden auch gewisse Gegenwirkungen j vor Allem in den Bestrebungen Rußlauds uud Oesterreich-Ungarns, die Einführung der Goldwährung vorzubereiten. Namentlich im Jahre 1898 suchten diese beiden Staaten große Beträge von Gold an sich zu ziehen und sie griffen dabei in erster Linie auf die ihnen am nächsten liegende große Zentralbank, auf die deutsche Neichsbank, zurück. In demselben Jahre stellte Italien, das mit Frankreich im Zollkriege stand, und dessen Werthe von Frankreich systematisch auf den Markt geworfen wurden, große Ansprüche an die deutschen Märkte, welche die von Frankreich abgestoßenen Papiere aus politischen Gründen aufnahmen. Das alles vermochte jedoch die große Geldflüssigkeit jener Periode nur für kurze Zeit zu unterbrechen. Im Jahre 1894 stellte sich der Berliner Marktdiskont durchschnittlich nur auf 1,74 Prozent, in den ersten Monaten des Jahres 1895 ging er bis auf 17« Prozent zurück (vergl. Tab. 68). Bei der Neichsbank äußerte sich der wirthschaftliche Stillstand zunächst darin, Der Stand der daß die seit 1886 eingetretene Zunahme der Anlage ins Stocken kam. Nur das Reichsbank. 21 162 Die Diskontpolitik. Jahr 1893 wies in Folge seiner besonderen Verhältnisse eine erhebliche Vermehrung der Anlage auf, aber im Jahre 1894 stand sie bereits wieder um einige Millionen Mark unter dem Durchschnitt von 1891 und 1892 (vergl. Tab. 62). Im Jahre 1892 trat sogar, zum ersten Mal seit 1882, eine Verminderung der Umsätze im Giroverkehr ein, ebenso eine Verminderung der Umsätze der Abrechnungsstellen (vergl. Tab. 84, 41). Dagegen zeigten die Giroguthaben und die fremden Gelder, deren Zunahme im Jahre 1888 bei gleichzeitiger Vermehrung der Giroumsätze ins Stocken gekommen war, eine neue Vermehrung (vergl. Tab. 26). Der durchschnittliche Bestand der fremden Gelder hob sich von 361,5 Millionen Mark im Jahre 1890 auf 511,9 Millionen Mark im Jahre 1892/ das Jahr 1893 brachte eine nicht unerhebliche Abnahme, der in den beiden nächsten Iahren ein neuerlicher Zuwachs folgte. Die stärkste Verschiebung erfuhr der Goldbestand der Reichsbank (vergl. Tab. 16,12). Ihre Goldankäufe während der vier Jahre 1891 bis 1894 beliefcn sich insgesammt auf 616 Millionen Mark. Nachdem ihr durchschnittlicher Goldvorrath im Jahre 1890 auf 519 Millionen Mark gesunken war, übertraf er bereits im Jahre 1892 mit 616 Millionen Mark den höchsten bisherigen durchschnittlichen Stand (im Jahre 1888), und nach einem vorübergehenden Rückgang im Jahre 1893 stieg er bis auf 705 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1895. Seinen höchsten Stand erreichte der Goldvorrath der Neichsbank am 7. Februar 1895 mit 799,6 Millionen Mark. Diese Vermehrung des Goldvorraths wäre vielleicht noch etwas stärker gewesen, wenn nicht von 1890 an — zum ersten Mal seit 1881 — eine nicht unerhebliche Vermehrung des Silberbestandes der Reichsbank eingetreten wäre. Dieser hob sich von 282 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1890 auf 326 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1892/ das war eine Vermehrung um 44 Millionen Mark in zwei Iahren. Dabei ist in Betracht zu ziehen, daß im Februar 1892 ein Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn zu Stande kam, nach welchem der letztere Staat 26 Millionen Mark österreichischer Thaler von Deutschland in drei jährlichen Raten übernahm, von denen die erste im Betrage von 8^ Millionen Mark am 1. April 1892 nach Oesterreich abgeführt wurde. Die österreichischen Thaler wurden aus den Beständen der Neichsbank entnommen,' ohne diese Entnahme hätte sich die Vermehrung des Silbervorraths der Reichsbank von 1890 bis 1892 auf mehr als 50 Millionen Mark gestellt. Vou 1893 an trat wieder eine Verminderung ein. Der durchschnittliche Silberbestand des Jahres 1894 war 315 Millionen/ die Abnahme gegenüber 1892 beträgt 12 Millionen, während die gleichzeitige Abstoßung von österreichischen Thalern 17^ Mil- Di.' 5i5^»tP»litik. 11,3 lionen Mark betrug. Also auch in jenen Iahren fand noch ein geringer Silberzufluß aus dem freien Verkehre statt. Die Ursache der auffallenden Zunahme des Silberbestandes mag zum Theil in der Abnahme eines Bedarfs an Metallgeld während dieser Jahre, in dein Sinken der Löhne und in ähnlichen Verhältnissen begründet gewesen sein. Zum Theil hat aber offenbar der Umstand mitgewirkt, daß in den Iahren 1888 und 1890/91 zum ersten Mal seit 1881 wieder größere Beträge von Kronen zur Ausmünzung gelangten, im Ganzen etwas über 50 Millionen Mark, und daß diese Kronen im freien Verkehr die entsprechende Summe von Silbergeld überflüssig gemacht haben. Die Zunahme des Silberbestandes, welche Ende der siebziger nnd Anfang der achtziger Jahre unter anderen Verhältnissen die Aufrechterhaltung der Goldzahlungen bedroht hatte, fiel jedoch zu Beginn der neunziger Jahre bei der starken Zunahme des Goldvorraths nicht ins Gewichtj sie vermochte die Situation der Bank nicht zu beeinträchtigen und blieb ohne Einfluß auf die Bankpolitik. Der Notenumlauf der Reichsbank erfuhr, trotz der starken Einlieferung von Gold, in den Iahren 1890 bis 1894 keine wesentliche Steigerung (vergl. Tab. 17). Er wuchs von 984 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1890 auf t Milliarde Mark im Durch- schnitt des Jahres 1894/ erst das Jahr 1895 brachte mit 1095 Millionen Mark eine wesentliche Vermehrung, die indessen bereits aus dem Umschlage der gesammten Konjunktur in der zweiten Hälfte dieses Jahres beruhte. Bei der erheblichen Zunahme des Baar- bestandes schrumpfte der ungedeckte Notenumlauf stark zusammen (vcrgl. Tab. 19). Durchschnittlich stellte er sich im Jahre 1892 nur auf 8,? Millionen, 1894 auf 30,6 Millionen Mark. Vielfach überstieg der Baarbestcmd den Notenumlauf, vor Allem in den Iahren 1892 und 1894/95. Am 23. Februar 1895 erreichte die Notenüberdeckung ihren höchsten Stand mit 177,8 Millionen Mark. Durch diese Gestaltung der Dinge wurde die Bank in Stand gesetzt, ihren Zinssatz Die Bewegung der beträchtlich zu ermäßige» (vergl. Tab. 67, 60). Der Durchschnitt ihres offiziellen Diskont- Diskonts^, satzes ging von 4,52 Prozent im Jahre 1890 ans 3,12 Prozent im Jahre 1894 und 3,i4 Prozent im Jahre 1895 zurück, die durchschnittliche Rentabilität ihrer Wechselanlage sank in denselben Iahren von 4,zs Prozent auf 2,85 Prozent und 2,66 Prozent. Mit ihrem Privatsatze ging die Bank in sämmtlichen Iahren von 1892 bis 1895 für längere Perioden bis auf 2 Prozent herab. Eiu Diskont von 5 Prozent wurde nur im Jahre 1893 erreicht, in welchem ein lebhafter Geschäftsgang in einzelnen Produktionszweigen den inneren Geldbedarf steigerte, während gleichzeitig von Rußland, Oesterreich und Italien große Ansprüche an den deutschen Geldmarkt gestellt wurden und der gesammte internationale Geldmarkt durch die australische und nordamerikanische Krisis stark in Anspruch 21' 164 Die Diskontpolitik. genommen war. Vom 5. Februar 1894 an bis in den November 1895 hinein stand der offizielle Diskontsatz ununterbrochen auf 3 Prozent. Die Bank diskontirte unter ihrem Satze meist zu 2 Prozent, bis in der zweiten Hälfte des Jahres 1895 ein Umschwung aller Verhältnisse eintrat, der eine nene glänzende Entfaltung der deutschen Volkswirthschaft und damit auch eine neue Periode für die Diskontpolitik der Reichsbank einleitete. 1895—1900. Der wirtschaftliche In der Einleitung zu diesem Abschnitt wurde an der Hand weniger Zahlen der Aufschwung große Aufschwung charakterisirt, den das deutsche Wirtschaftsleben im Laufe des letzten Vierteljahrhunderts genommen hat. Der Hauptantheil dieser glänzenden Entwickelung kommt auf die fünfjährige Periode von 1895 bis 1900, die in der deutschen Wirthschaftsgeschichte einzig dasteht. Niemals vorher hat Deutschland einen wirthschaftlichen Aufschwung von der Stärke und Nachhaltigkeit erlebt, wie ihn die letzten fünf Jahre gebracht haben. Während bei den früheren günstigen Konjunkturen des letzten Vierteljahrhunderts die Anregung überwiegend von außerhalb kam, 1879 von Amerika, 1888 von Amerika und England, ist die neueste Aufwärtsbewegung in Deutschland am frühesten in Erscheinung getreten und hat sich von hier ans nach und nach fast über die gesmnmte Kulturwelt ausgebreitet. Den Anstoß gegeben hat die Entwickelung der Elektrotechnik, deren wissenschaftliches Studium und praktische Ausbeutung in Deutschland am meisten gepflegt worden sind. Die Benutzung der Elektrizität als motorische Kraft in den industriellen Betrieben, der Bau von elektrischen Straßenbahnen, die Verwendung elektrischen Lichtes haben eine rasche und starke Ausdehnung erfahren,' sie haben zu einer nachhaltigen Beschäftigung der Maschinenindustrie geführt und die Nachfrage nach Kohle, nach Eisen und anderen Metallen enorm gesteigert. Dazu kam die Ergänzung des Eisenbahnnetzes und die Vermehrung des rollenden Materials in Deutschland und anderen Ländern, der Bau neuer Bahnlinien von großer Ausdehnung in fremden Welttheilen/ ferner die Vermehrung der Kriegsflotten bei allen Großmächten. Die Nachfrage nach Montanprodukten hob die Preise und führte zu gewaltigen Betriebsausdehnungen. Der Preis des Roheisens ist seit 1895 von etwa 50 Mark pro Tonne auf 90,? Mark im Jahre 1900 gestiegen. Die Produktion hat sich von etwa 5 Millionen Tonnen auf mehr als 8 Millionen Tonnen erhöht. Aehnlich entwickelte sich der Preis und die Produktion bei der Kohle und bei anderen Bergwerks- und Hüttenerzeugnifsen, Die Diskontpolitik, I «>5 Der gute Geschäftsgang auf diesem wichtigen Gebiet nationaler Industrie übei> trug sich allmählich auf die ganze Volkswirthschaft. Die Kaufkraft weiter Schichten der Bevölkerung wurde beträchtlich gehoben, Iusbesoudere steigerte die dringende Nachfrage nach Arbeitskräften die Arbeitslöhne und führte dadurch zu einer großen Hebung der Aufnahmefähigkeit der breiten Massen, Nach der gleichen Richtung wie die steigende Kaufkraft des inneren Marktes wirkte die mit dem Jahre 1895 beginnende glänzende Entwickelung uuseres auswärtigeil Absatzes, Nachdem der Zollkrieg mit Rußland beigelegt war und die deutsche exportirende Industrie die Störungen der protektiouistischen Maßregeln, die zu Aufaug der neunziger Jahre in zahlreichen Staaten durchgeführt worden waren, überwunden hatte und nachdem in den Handelsverträgen unserem Außenhandel für eine Reihe von Iahren eine sichere Grundlage garantirt war, begann die deutsche Ausfuhr einen alle Erwartungen übersteigenden Aufschwung zu uehmen. Sie stieg von 3 051,5 Millionen Mark im Jahre 1894 auf 4 555 Millionen Mark im Jahre 1900, also iu dem fünfjährigen Zeitraume um etwa 50 Prozent. Die große Besseruug der Absatzgelegenheit nach Innen uud Außen hat die Unternehmungslust mächtig angeregt uud zu gewaltigen Betriebsausdchnuugen und Ncu- gründuugeu geführt') Im Jahre 1894 wurden, wie bereits erwähnt, in Deutschland nur 92 Aktiengesellschaften mit einem Kapital von 88 Millionen Mark gegründet. Die folgenden Jahre brachten ohne Unterbrechung eine so starke Vermehrung der Gründuugsthätigkeit, daß im Jahre 1899 die Zahl der Gründungen 364 betrug, mit einem Kapitale von 544 Millionen Mark. Die Emission von Industrieaktien überhaupt (durch die Gründung neuer und die Kapitalvermehrung bestehender Gesellschaften) wird uach ihrem Kurswerth veranschlagt für 1894 auf 79 Millionen Mark, für 1899 auf 801 Millionen Mark. Die gesammte Emissionsthätigkeit in Deutschland hat eine ähnliche Entwickelung erfahren. Vou 1895 bis 1899 stieg die Emission von inländischen Werthpapieren in ihrem Kurswerth vou 1 057 Millivuen auf 2 378 Millionen Mark, die Emission von in- uud ausläudischeu Werthen von 1 375 Millionen auf 2 611 Millioneu Mark. Erst im Jahre 1900 kam die ungewöhnliche Abwärtsbewegung der deutscheu Volkswirthschaft ins Stocken, In den wichtigsten Industriezweigen stellten sich Zeichen einer Ueberproduktiou ein, und aus den Börsen folgte ein heftiger Rückschlag auf die allzuhohe Vewerthung der Montan- und Industriepapiere. Der Unternehmungsgeist erfuhr eine erhebliche Abschwächung. Die Gründuugs- uud Emissionsthätigkeit im Jahre 1900 blieb beträchtlich hinter derjenigen des Jahres 1899 zurück. Die Zahl Die folgenden Zahle» über die Gründungs- und Emissionsthätigkeit sind dem »Deutschen Oekonomist« entnommen. i«;e Dic Diskontpolitik. der Neugründungen von Aktiengesellschaften sank auf 261 mit einem Kapital von 340 Millionen Mark, die gesammte Emission von Industrieaktien betrug nach dem Kurswerth uur 461 Millionen Mark, 400 Millionen Mark weniger als 1899. Die Emission von inländischen Werthen überhaupt blieb mit einem Kurswerth von 1 576 Millionen Mark um 800 Millionen Mark hinter derjenigen von 1899 zurück. Der Kurswerth der Emission von in- und ausländischen Werthen belief sich auf 1 851 Millionen Mark, gegen 2 611 im Jahre 1899. Immerhin sind auch die Ziffern des Jahres 1900 im Vergleich mit früheren Iahren noch recht hoch. Insgesammt hat der Kurswerth, der in den sechs Iahren 1895—4900 auf dem deutscheil Markte untergebrachten Papiere den Betrag von 12 Milliarden Mark überschritten. Diese ganz außerordentlichen Investiruugen von Kapital mußten auf dein Kapitalmarkt eine gewisse Knappheit erzeugen und die Zinssätze steigern. Der Rückgang der Kurse der festverzinslichen Anleihen und Pfandbriefe und die Steigerung des Hypothekenzinsfußes während der letzten Jahre waren die nothwendigen Wirkuugen der erhöhten Rentabilität und der vermehrten Festlegungen von Kapital in industriellen uud Handelsunternehmungen. Am meisten stieg der Zinsfuß für kurzfristigen Kredit, der ohnedies beweglicher ist als der Zinsfuß für langfristige Anlagen. Die Vermehrung der Umsätze und die Erhöhung der Preise, alle diejenigen finanziellen Operationen, die zu Neugrüudungen und Bctriebserweiteruugen nothwendig sind, mußten nothwendigerweise den Bedarf der Volkswirtschaft au Umsatzmittelu und die Nachfrage nach kurzfristigem Kredit ganz besonders in die Höhe treiben. Dem entspricht es, daß die Beträge der in Deutschland in Umlauf gelangten Wechsel sich außerordentlich steigerten, von 14,? Milliarden Mark im Jahre 1894 auf 28,z Milliarden Mark im Jahre 1900 (vergl Tab. 55). Der Zunahme der Nachfrage nach Zahlungsmitteln, welche ähnlich wie in Deutschland auch in den meisten anderen Kulturländern hervortrat, stand nun zwar eine außerordentliche Vermehrung der Goldproduktion gegenüber. Von 840 Millionen Mark im Jahre 1895 ist die Goldgewinnung auf 1 800 Millionen Mark im Jahre 1899 gestiegen, trotzdem der Krieg in Transvaal die Förderung von Gold in dem wichtigsten Produktionslande vom September 1899 au lahm legte. Aber mit dieser starken Vermehrung des zu Münzzwecken verfügbaren gelben Metalls ist eine erhebliche Ausdehnung der Goldwährung uud des Goldgebrauchs Haud in Hand gegangen, Nußland und Japan haben die Goldwährung formell eingeführt. Oesterreich-Ungarn hat behufs Einführung der Goldwährung große Beträge von Gold an sich gezogen. Indien hat nach derselben Richtung hin Schritte gethan, und schließlich haben die Vereinigten Staaten, Die Diskontpolitik, 167 bevor sie im März 1900 die Goldwährung formell als die Grundlage des amerikanischen Münzwesens proklamirten, Jahre hindurch nicht nnr die Erträgnisse ihres Goldbergbanes für sich behalten, fondern dazu noch — vermöge ihrer außerordentlich günstigen Handelsbilanz — Gold aus Europa eingeführt. Auch abgesehen von währungspolitischen Maßregeln trugen verschiedene Ereignisse dazu bei, den Geldbedarf des Auslandes zu steigern und dadurch indirekt zur Verschärfung der Anspannung des deutschen Geldmarktes beizutragen. Das gilt vor Allem von dem spanisch-amerikanischen Krieg und von dem Krieg Engtands gegen Transvaal, die beide für die betheiligten Länder einen großen Aufwand von Geldmitteln nöthig machten. Nicht nur England, sondern auch die Vereinigten Staaten haben zu Zeiten dem deutschen Geldmarkte große Summen zur Verfügung gestellt. Der heimische Geldbedarf veranlaßte sie zur theilweisen Zurückziehung ihrer Guthaben. So hat namentlich England seit dem Beginn des Transvaalkrieges große Beträge aus Deutschland zurückgefordert, und während im Allgemeinen der Goldverkehr zwischen England und Deutschland zu Gunsten Deutschlands steht, trat gegen Ende des Jahres 1899 eine Wendung ein. Trotz aller dieser widrigen Umstände ist es Deutschland gelungen, sich einen stattlichen Antheil an dem neugewonnenen Gold zu sichern. Die Goldzufuhr erreichte zwar nicht den Umfang wie in den Iahren 1891 bis 1894, jedoch wies jedes einzelne Jahr im Endergebniß eine Mehreinfuhr von Gold auf, die von 15,2 Millionen Mark im Jahre 1895 ununterbrochen stieg bis auf 135 Millionen Mark im Jahre 1899 und 127 Millionen Mark im Jahre 1900. Die Goldankäufe der Reichsbank beliefen sich von 1895 bis 1900 insgesammt ans 566 Millionen Mark lvergl. Tab. 16). Die Steigerung des deutschen Geldbegehrs war jedoch so groß, daß diese immer Der Stand der noch beträchtliche Goldzufuhr ihn nicht entfernt befriedigen konnte. Die Folge war eine beträchtlich steigende Inanspruchnahme der Reichsbank, aus deren großen Baarbeständen der Bedarf nach Metallgeld schöpfte und die allein durch eine Vermehrung ihrer ungedeckten Notenausgabe den immer mehr wachsenden Bedürfnissen nach Umlaufsmitteln nachzukommen im Stande war. Unter diesen Verhältnissen erfuhr die Anlage der Reichsbank eine gewaltige Steigerung. Im Jahresdurchschnitt stieg sie von 635 Millionen Mark im Jahre 1894 auf 909 Millionen Mark im Jahre 1899. Dabei wuchsen abermals die Schwankungen des an die Reichsbank herantretenden Geldbedarfs sehr erheblich. Die Spannung zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Stande der Anlage hatte 1894 nur 175 Millionen Mark betragen. Im Jahre 1899 bewegte sich die Anlage zwischen 635 und 1 251 Millionen Mark, die Spannung erreichte mithin den enormen Betrag von 616 Millionen Mark. In Folge dessen weist die Anlage an den Tagen der stärksten Anspannung, 168 Die Diskontpolitik, für welche die Reichsbank stets gerüstet sein muß, eine viel größere Zunahme auf, als in den Jahresdurchschnitten, Die höchste Anlage des Jahres 1894 war 737,s Millionen Mark, die höchste Anlage des Jahres 1900 war 1319,s Millionen Mark (vergl. Tab. 62). Gegenüber dieser außerordentlichen Zunahme der Anlage trat abermals, wie in früheren Zeiten eines steigenden Geldbedarfs, die Erscheinung hervor, daß sich die der Reichsbauk aus dem Giroverkehr zufließenden Gelder und die fremde» Gelder überhaupt uicht entsprechend vermehrten. Die fremden Gelder erreichten im Durchschnitt des Jahres 1895 den Betrag von 499,5 Millionen Mark gegen 361,5 Millionen Mark im Jahre 1890. In den folgenden Iahren trat ein Rückgang ein bis auf 471,4 und 474,7 Millionen Mark in den Iahren 1897 und 1898. Erst das Jahr 1899 brachte eine allerdings beträchtliche Zunahme auf 524,? Millionen Mark, der im Jahre 1900 wieder eine Abnahme auf 512,? Millionen Mark folgte. Dagegen zeigen die Umsätze im Giroverkehr in jener Zeit eine ununterbrochene und beträchtliche Steigerung. Die Konteninhaber suchten eben bei dem starken Geldbedarf und hohen Zinsfuß ihre Guthabe» so »iedrig zu halte» und so intensiv auszunützen wie nur irgend möglich (vergl. Tab. 26). Die starke Vermehrung der Anlage ohne gleichzeitige Vermehrung der fremden Gelder konnte sich nur vollziehen mittels einer Ausdehnung des Notenumlaufs und einer Abnahme des Baarvorrathes der Bank. In der That hat sich der Baarvorrath beträchtlich vermindert/ er ist von 1 045 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1895 auf 854 Millionen Mark im Durchschnitt des Jahres 1900 gesunken. Am 15. Februar 1895 hatte er mit 1148 Millionen Mark seinen höchsten Stand erreicht/ am 30. September 1899 erreichte er seinen tiefsten Stand mit 718 Millionen Mark (vergl. Tab. 9). Dabei wurde der Goldbestand und der Silberbestand in gleicher Weise von dem Rückgänge betroffen. Der durchschnittliche Goldvorrath sank in den: genannten Zeitraume von 704,6 auf 570,? Millionen Mark, also um 133,9 Millionen Mark/ der durchschnittliche Silberbestaud verminderte sich vo» 307,2 auf 246,4, mithin um 60,3 Millionen Mark (vergl. Tab. 12). Die Abnahme des Goldbestandes betrug 19,o, die des Silbervvrraths 19,8 Prozent/ die Abnahme vollzog sich mithin bei beiden Theilen des Metallvorraths nahezu in gleicher Stärke. Da Silber nur für den inländischen Verkehr verwendbar ist, ergiebt sich daraus, ebenso wie aus den Ziffern der Handelsstatistik, daß auch die Abnahme des Goldvorraths nicht durch einen Gvldabfluß nach dem Ausland, sondern durch Entziehungen seitens des inländischen Verkehrs veranlaßt worden ist. Der niedrigste Stand des Goldvorraths war 450,z Millionen Mark am 30. September 1899, gegenüber dem höchsten Stand von 799,6 Millionen Mark am 15. Februar 1895 (vergl. Tab. 13). )ie Diskontpolitik, 169 Neben der Abnahme des Baarvorraths ging eine beträchtliche Steigerung des Notenumlaufs einher. Die durchschnittliche Notenausgabe stieg von 1000,4 Millionen Mark im Jahre 1894 auf 1 095,6 im Jahre 1895, ging im folgenden Jahre zurück auf 1083,5 Millionen und stieg dann ununterbrochen bis auf 1141,8 im Jahre 1899 und 1188,6 Millionen Mark im Jahre 1900. Die durchschnittliche ungedeckte Notenausgabe zeigt eine kontinuirliche Steigerung von 80,6 Millionen Mark im Jahre 1894 auf 284,? Millionen Mark im Jahre 1900 ivergl. Tab. 21). Die durchschnittliche Notendeckung durch Metall sank in derselben Zeit von 93,4 auf 71,8 Prozent, die durchschnittliche Metalldeckung der Noten und fremden Gelder betrug 1900 nur 49,s Prozent ivergl. Tab. 24 und 81). Alle diese Zahlen sind die ungünstigsten seit dem Bestehen der Neichsbank. Bei den großen Schwankungen im ganzen Status der Reichsbank zeigten die Tage der größten Anspannung einen noch wesentlich stärkeren ungedeckten Notenumlauf und beträchtlich ungünstigere Deckungsverhältnisse. Während das Jahr 1895 noch an 20 Ausweistagen eine Ueberdeckung des Notenumlaufs aufwies, brachte es bereits am 30. September, 7. Oktober und 31. Dezember Kontingentsüberschreitungen ivergl. Tab. 22)/ die folgenden drei Jahre zeigten je eine Notenüberdeckung, die mit Regelmäßigkeit auf den 23. Februar fiel,- aber sie brachten gleichzeitig Kontingentsüberschreitungen an jedem Quartalsschlüsse. Das Jahr 1898 wies 16 Kontingentsüberschreitungen auf, die stärkste mit 283 Millionen am Jahresschlüsse. Das Jahr 1899 brachte 20 Kontiugentsüberschreitungen. Während des ganzen letzten Quartals war die Steuergrenze überschritten/ die stärkste Überschreitung betrug 871 Millionen Mark (am 30. September). Die Metalldeckung der Noten betrug am 30. September 1899 nur 49,? Prozent/ die Noten waren zum ersten Male seit dem Bestehen der Reichsbank zu weniger als der Hälfte durch Metall ' gedeckt. Die Metalldeckung sämmtlicher täglich fälligen Verbindlichkeiten sank am gleichen Tage auf 86,8 Prozent. Auch das Jahr 1900 brachte 20 Kontingentsüberschreitungen, die stärkste mit 356 Millionen Mark am Jahresschluß. Die ungünstigste Deckung der Noten war mit 51,8 Prozent, diejenige der sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 38,z Prozent etwas höher, als im Vorjahre ivergl. Tab. 23). Die ungewöhnliche Entwickelung aller Verhältnisse stellte die Diskontpolitik der Die Aufgaben der Reichsbank vor die schwierigsten Aufgaben. Niemals seit ihrer Begründung hat die Sorge für die Aufrechterhaltung einer hinreichenden Deckung für ihre Verbindlichkeiten sich in einem so starken Konflikt befunden zu den an die Bank herantretenden Kreditansprüchen. Mit der Sorge um die unbedingte Erhaltung der eigenen Zahlungsfähigkeit uud um die Sicherheit der deutschen Valuta ergab sich für die Bank die Aufgabe, der mit jeder günstigen Konjunktur verbundenen Gefahr einer Uebertreibung entgegenzuwirken/ es galt 22 170 Die Diskontpolitik, dabei ebenso sehr eine allzu starke Produktionsausdehnung und eine Ueberspekulation, wie eine Ueberspannung des Kredits nach Möglichkeit zu verhindern. Die Produktionsausdehmmg, die Bewerthung der Waaren und der Industriepapiere und die Inanspruchnahme des Kredits mußten innerhalb vernünftiger Grenzen gehalten werden, wenn nicht die glänzende Entfaltung der wirtschaftlichen Kräfte — wie früher oft genug ein geringerer Aufschwung — mit einem verhängnißvollen Zusammenbruch enden sollte. In Zeiten einer starken Betriebsausdehnung und Nachfrage nach Geld und Kapital erzeugt die Volkswirthschaft aus sich selbst heraus eine gewisse Gegenwirkung gegen Ausschreitungen in dem Steigen des Zinsfußes, Jede Verthcuerung des Kredits bedeutet eine Beschränkung der Kreditnachfrage, eine Erschwerung allzu starker Produktionsausdehnung und ein Hemmuiß für die Uebertreibungen der Spekulation. Eine Zentralbank würde ihre Aufgaben völlig verkennen, wenn sie dieser für das Ganze heilsamen Tendenz zu einer Erhöhung des Zinsfußes entgegenwirken wollte. Für den Einzelnen ist billiger Kredit stets vom Standpunkte seiner besonderen Interessen aus erwünscht und vortheilhaft, aber das Gemeiuwohl erfordert eine Diskontpolitik nach anderen Gesichtspunkten. Jede künstliche Niederhaltung der Diskontsätze würde die Gefahren der Hochkonjunktur steigern und den Zusammenbruch herbeiführen helfen/ nur eine vorsichtige Zurückhaltung gegenüber den wachsenden Kreditansprüchen, nur eine zielbewußte Leitung der den Gefahren der Lage entgegenwirkenden Tendenzen des Kapital- und Geldmarkts vermögen in solchen Zeiten die wirthschaftliche Entwickelung in sicheren Bahnen zu halten und gleichzeitig die Zahlungsfähigkeit der Bank und die Solidität des Geldwesens zu gewährleisten. Die Einschränkung Die Reichsbank wurde durch die starke Inanspruchnahme zunächst genöthigt, mit der Lombardanlagt,, dg^lr^ Sorgfalt darüber zu wachen, daß die neben dem Baarbestand zur Deckung ihrer Verbindlichkeiten dienenden Forderungen die möglichste Liquidität bewahrten. Als Deckung für täglich fällige Passiven sind streng genommen nur kurzfristige Wechsel voll geeiguet, und sie sind im Bankgesetz als Deckung für die Noten neben dem Baar- vorrath ausschließlich zugelassen. Wenn die Reichsbank daneben das Lombardgeschäst betreibt, so verwendet sie dasür als Betriebsfonds in erster Linie den nicht in Geschäfts- gruudstücken angelegten Theil ihres Grundkapitals und Reservefonds. Nach dem Bankgesetz darf sie auch für die täglich fälligen Gelder Lombardforderungen als Deckung halten, aber im Interesse der Liquidität ist eine allzu starke Ausdehnung der Lombardanlage über die eigenen Mittel der Bank hinaus nicht erwünscht, am wenigsten in Zeiten einer ungewöhnlichen Anspannung. Nun hatte sich aber gerade die Lombardanlage der Reichsbank schon vom Ende der achtziger Jahre an wesentlich stärker ausgedehnt, als die Wechselanlage. Während sie sich durchschnittlich bis zum Jahre 1888 um etwa 50 Millionen Mark bewegte, betrug Die Diskontpolitik 171 sie in 1896 durchschnittlich 106 Millionen Mark, 1897 108 Millionen Mark. Dabei unterlag sie enormen Schwankungen und wies speziell am Quartals- und Jahresschluß immer höhere Beträge auf. Am 31. Dezember 1895 betrug sie 211 Millionen Mark (vergl. Tab. 57). Gefördert worden war diese Zunahme unzweifelhaft durch die Einführung des Vorzugssatzes für die Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten. Aber während ihre unerwünschte Ausdehnung die Aufhebung dieses Vorzugssatzes nahe legte, wurde an die Neichsbank in den Iahren 1896 und 1897 das Verlangen gestellt, den Vorzugssatz auch auf die von den Preußischen Landschaften ausgegebenen Pfandbriefe auszudehnen. Von diesen war im Jahre 1896 ein Gesammtbetrag von nahezu 2 Milliarden Mark ausgegeben. Die meisten Landschaften hatten den Tiefstand des Zinsfußes in den Iahren 1894/95 benutzt, um die Konvertirung ihrer Pfandbriefe auf 3 Prozent in Angriff zu nehmen, und diese Konvertirungen waren nur thcilweise geglückt. Die Landschaften behielten große Beträge der konvertirten Pfandbriefe in ihren Beständen, und die Kurse derselbe» sanken. Die Ausdehnung des niedrigen Lombardzinsfußes auch auf diese Papiere sollte den Landschaften die Geldbeschaffung vermittelst der ihnen verbliebenen Pfandbriefe erleichtern, die Nachfrage nach ihnen steigern und ihre Kurse heben. Es war jedoch eine irrige Annahme, daß der Kurs- unterschied zwischen Pfandbriefen und Staatsanleihen auf den günstigeren Lombardbedingungen für die letzteren beruhe/ denn der Kursunterschied hatte bereits vor der Einführung des Vorzugssatzes für Reichs- und Staatsanleihen bestanden, und er verringerte sich nicht, als später dieser Vorzugssatz aufgehoben wurde. Es ist mithin ausgeschlossen, daß die Gewähruug des Vorzugssatzes für ihre Pfandbriefe den Landschaften die erwarteten Vortheile gebracht haben würde. Sicher dagegen schien es zu sein, daß eine solche Maßregel zu einer weiteren Vermehrung der Lombardanlage der Reichsbank führen mußte, zu einer Zeit, wo Maßregeln zu einer Einschränkung des Lombardverkehrs geboten erschienen. Dem Wunsche der Landschaften, der im Reichstage lebhaft vertreten, aber auch lebhaft bekämpft wurde, kouute deshalb nicht Folge gegeben werden. Die Neichsbank sah sich im Gegentheile veranlaßt, vom 1. Juli 1897 an den Vorzugssatz auch für die Reichs- uud Staatsanleihen aufzuheben. Die Maßregel hat sich gut bewährt. Die durchschnittliche Lombardanlage ist von 108,3 Millionen Mark im Jahre 1897 zurückgegangen auf 80 Millionen Mark im Jahre 1900, während die durchschnittliche Wechselanlage sich gleichzeitig von 644,8 aus 800,2 Millionen Mark vermehrt hat (vergl. Tab. 44). Die Aushebung des Vorzugssatzes für Reichs- und Staatsanleihen und die dadurch bewirkte Einschränkung der Lombardanlage war jedoch nur eine sekundäre Maß- 22' Die Bewegung des Diskontsatzes im All- gemeinen. 172 Oie Diskontpolitik. regel. Das Schwergewicht der von der Reichsbank zu erfüllenden Aufgabe lag in der Normiruug des Diskontsatzes. Nur eine beträchtliche Erhöhung des Diskonts vermochte die rapid wachsenden Kreditansprüche innerhalb der mit Rücksicht auf die gesammte Volkswirthschaft und auf die Zahlungsfähigkeit der Neichsbank zu ziehenden Grenzen zu halten. Der durchschnittliche Diskontsatz der Reichsbank ist von 1895 bis 1900 von 3,i4 auf 5,33 Prozent, die durchschnittliche Rentabilität der Wechselanlage ist von 2,66 auf 5,36 Prozent gestiegen (vergl. Tab. 45). Seit dem April 1896 hat die Neichsbank die Diskontirungen unter ihrem offiziellen Satz eingestellt (vergl. Tab. 66). In den Iahren 1895 bis 1897 konnte zeitweise noch ein Satz von 3 Prozent gehalten werden/ in den Iahren 1898 und 1899 war 4 Prozent, im Jahre 1900 5 Prozent der niedrigste Satz. 1899 und 1900 sahen einen Diskontsatz von 7 Prozent, die höchsten seit dem Bestehen der Neichsbank vorgekommenen Sätze (vergl. Tab. 63). Soweit die auswärtigen Beziehungen unseres Geldwesens in Betracht kommen, suchte die Bankleitung ihre Diskontpolitik durch die ausgiebige Gewährung zinsfreier Vorschüsse ans Gold zu ergänzen und zu unterstützen/ und in der That gelang es auf diese Weise, namentlich in den Iahren 1898 bis 1900, den Goldvorrath gegenüber dem fortgesetzt steigenden Bedarfe des inneren Verkehrs wesentlich zu kräftigen. Im Einzelnen war der Gang der Diskontpolitik während der Periode 1895 bis 1900 folgender: Der Diskont im Der Umschwung in allen wirthschaftlichen Verhältnissen kam in der zweiten Hälfte Iah« 1895. ^ 1895 mit Plötzlichkeit und Lebhaftigkeit zum Ausdrucke. Noch im August schwankte der Marktdiskont in Berlin nur zwischen 1^ und 1^/z Prozent und die Reichsbank diskontirte während des ganzen Monats zu einem Privatsatze von 2 Prozent. Gegen Ende September trat ein stärkerer Geldbedarf auf und in der letzten Septemberwoche stieg die Anlage der Bank mit einem Schlage von 684 auf 888 Millionen Mark, während der Goldvorrath, der am 23. August noch 711 Millionen Mark betragen hatte, auf 611 Millionen Mark am 7. Oktober zurückging. Die Bank gerieth am 30. September mit 46 Millionen Mark, am 7. Oktober mit 20,? Millionen Mark in die Notensteuer (vergl. Tab. 23). Ihre Diskontirungen zum Privatsatz hatte sie schon am 18. September eingestellt/ sie nahm dieselben, als nach dem Ouartalswechsel eine große Erleichterung auf dem Geldmarkt einzutreten schien — der Marktdiskont sank vom 1. zum 2 Oktober von 2^/g auf 2^/g Prozent — für einige Tage (bis zum 10. Oktober) wieder auf. Der Nuckfluß bei der Bank entsprach jedoch nicht der großen Anspannuug am Quartalsschluß/ deshalb wurden am 11. Oktober die Diskontirungen zum Privatsatz eingestellt (vergl. Tab. 66). In Rücksicht auf ihren au sich immer noch überaus günstigen Stand hatte die Neichsbank trotz der Kontingentsüberschreitungen beim Ouartalswechsel geglaubt, eine Erhöhung Dic Diswntpvlitik, 173 ihres Diskontsatzes, der seit dem 5. Februar 1894 auf 3 Prozent stand, vermeiden zu können. Als jedoch die Ueberspekulation in Goldminen zu ciuer Krisis und damit zu einer weiteren Verschärfung des Goldbedarfs führte und als der Bank größere Beträge von Gold für Oesterreich-Ungarn entnommen wurden, war eine Diskonterhöhung nicht zu vermeiden. Der Berliner Marktdiskont erreichte am 7. November den Bankdiskont und dieser wurde am 11. November auf 4 Prozent erhöht. Trotzdem trat am Jahresschluß eine neue Steigeruug der Auspaunuug ein. Die Anlage wuchs iu der letzten Dezemberwoche von 769 auf 190t) Millionen Mark, der Goldbestand ging ans 571 Millionen Mark zurück uud das steuerfreie Notenkontingent wnrdc um 148 Millionen Mark überschritten, die stärkste Uebcrschreitung seit dem Bestehen der Bank. Gleichwohl sah die Bank von einer weiteren Diskonterhöhung ab, da für die ersten Wochen nach dem Jahreswechsel erfahrungsgemäß ein starker Rückfluß und eine wesentliche Kräftigung ihres Standes zu erwarten war. Iu der That ging die Anlage bis zum 15. Februar 1896 auf 583 Millionen Mark zurück, eine Abnahme von 417 Millionen Mark gegen den 31. Dezember. Der 23. Februar wies wieder eine Notenüberdcckung von 23,? Millionen Mark auf und der Goldvorrath erreichte an diesem Tage 668,5 Millionen Mark, eine um nahezu 100 Millionen Mark höhere Summe als 7 Wochen zuvor. Diese Entwickelung beweist, wie ungerechtfertigt die in späteren Iahren wiederholt aufgestellte Behauptung ist, die im Laufe des Jahres 1895 eingetretene Verminderung des Goldvorraths um mehr als 200 Millionen Mark sei nicht durch die gesteigerte» Bedürfnisse des inneren Verkehrs, sondern durch einen Goldabfluß uach dem Auslande, namentlich nach Oesterreich, hervorgerufen worden, dem die Reichsbank erst zu spät und zu schwächlich durch ihre Diskontpolitik entgegengetreten sei. Wenn trotz der nicht zu leugnenden großen Steigerung des inländischen Geldbedarfs gegenüber dem Vorjahr in den ersten sieben Wochen des Jahres 1896 100 Millionen Mark in Gold aus dem inneren Verkehr in die Neichsbank zurückflössen, so beweist das, daß die vom Februar 1895 an eingetretene Verminderung des Goldbestandes der Reichsbank nur zu einem geringen Theil auf einen Goldabfluß uach dem Ausland, zum weitaus größten Theil auf dem gesteigerten Bedarf des inländischen Verkehrs beruhte. In Folge der Erleichterung des Geldmarkts und der günstigen Gestaltung ihres Standes konnte die Neichsbank Ansang Februar ihre Diskoutirungen zum Privatsatz wieder aufnehmen und ihren offiziellen Satz am 12. Februar auf 3 Prozent ermäßigen. Der Privatsatz wurde jedoch, als der Ouartalswechsel März/April eine Kontingentsüberschreitung von 44 Millionen Mark brachte, suspendirt und er ist seither nicht wieder aufgenommen worden. 174 Die Diskontpolitik, Die Jahre 1896 und 1897 und die ersten Monate des Jahres 1898 sind sich in ihrer ganzen Entwickelung durchaus ähnlich. Sie sind völlig beherrscht von der Entwickelung des inneren Geldbedarfs, der im Februar seinen Tiefstand erreichte, an den Quartalsschlüssen sich regelmäßig beträchtlich steigerte und die Reichsbank zum Ueber- schreiteu der Notengrenze nöthigte, im letzten Quartal einen dauernd hohen Stand einnahm uud zu einer starken Inanspruchnahme der Reichsbank sührte. In Folge dessen ist auch die Bewegung des Diskontsatzes in diesen Iahren eine gleichartige. Die ersten Monate des Jahres brachten in den drei Iahren 1896 bis 1898 Diskontherabsetzungen bis zu 3 Prozent/ dieser Satz blieb 1896 bis zum 7. September, 1897 bis zum 6. September bestehen und wurde dann auf 4 Prozent erhöht? 1896 folgte darauf am 10. Oktober, 1897 am 11. Oktober eine Erhöhung auf 5 Prozent (vergl. Tab. 63). Der Ausbruch des spanisch-amerikanischen Krieges brachte Abwechselung in diese Gleichmäßigkeit. Die Vereinigten Staaten hielten iu Voraussicht der bevorstehenden Verwickelungen schon vom Februar an mit ihrem üblichen Geldangebote zurück und suchten ihre Guthabe» in Europa in Gold zu rcalisiren. Die deutschen Wechselkurse auf London und New-Dort stiegen bis zum Goldpunkt/ es trat ein Gvldabfluß uach Amerika ein, der zwar hinter dem gleichzeitigen Goldabfluß aus Frankreich und England zurückblieb, immerhin aber bei der Lage des deutschen Geldmarkts und bei der für den Herbst zu erwartenden Anspannung höchst unerwünscht erscheinen mußte. Am 9. April 1898 erhöhte deshalb die Neichsbank ihren Diskontsatz, der seit dem 18. Februar aus 3 Prozent stand, auf 4 Prozent/ einer der seltenen Fälle, in welchen seit der Mitte der achtziger Jahre lediglich die Rücksicht auf die internationale Goldbewegung für eine Diskonterhöhung den Ausschlag gab. Die Goldeinfuhr der Vereinigten Staaten aus Deutschland erreichte nach der amerikanischen Statistik im Jahre 1898 den Betrag von 8,4 Millionen K. Dieser Goldabfluß in Verbindung mit dem regulären Herbstbedarfc führte zu einer solchen Anspannung des Standes der Neichsbank, daß die Notengrenze am 30. September um 276^ Millionen Mark überschritten wurde, und daß die Bank während des ganzen letzten Quartals, mit Ausnahme der ersten Dezemberhälfte, jenseits der Kontingents- grenze blieb. Der innere Geldbedarf war so sehr gestiegen, daß die Anlage am 30. September 1124 Millionen Mark betrug/ sie übertraf die bereits einzig dastehende Anlage am selben Tage des Vorjahrs um mehr als 100 Millionen Mark. Am 10. Oktober wurde in Folge dessen der Diskont, wie in den beiden vorhergehenden Iahren, auf 5 Prozent erhöht/ aber diese Erhöhung zeigte sich dieses Mal nicht ausreichend. Der 31. Oktober zeigte noch eine Kvntingentsüberschreitnng von 155 Millionen Mark/ und Dic Diskontpolitik, 175 als auch der November nicht den unbedingt erforderlichen Rückfluß brachte, mußte, der Diskoutsatz am 9. November aus 5^, am 19. November auf 6 Prozent erhöht werden. Gleichwohl war die Anspannung der Bank am Jahresschluß noch etwas stärker als am Ende des dritten Quartals. Der Marktdiskont folgte im allgemeinen den Diskontsätzen der Neichsbank. Am 19. und 20. Dezember stieg er auf Prozent. Das Jahr 1899 brachte eine starke Zuspitzung der bisherigen Entwickelung. Die Der Diskont Preissteigerung der industriellen Roh- und Hilfsstoffe, die Gründnngsthätigkeit und die '"' ^ Spekulation in industriellen Werthen machten im Inland wie im Ausland außerordentliche Fortschritte. Die Auspannnng des Geld- und Kapitalmarkts verschärfte sich allenthalben und führte in weniger finanzkräftigen Ländern, wie in Nußland nnd den Balkanstaaten, zu ernsten Krisen. In Deutschland trat nach der großen Anspannung am Jahresschluß die regelmäßige Erleichterung nicht in vollem Umfang ein. Die steigende Gelduachfragc und die Knappheit der Mittel ließen den Marktdiskont im Januar uud Februar kaum unter 4 Prozent sinken. Der Goldbestand blieb auch iu der zweiten Februarhälfte um etwa 70 Millionen Mark niedriger, die Anlage um etwa 59 Millionen, der ungedeckte Notenumlauf um uahezu 100 Millionen Mark höher als im Vorjahre. Die Bankleitung konnte deshalb mir zögernd und schrittweise mit eiuer Ermäßigung ihres hohen Diskontsatzes vorgehen. Erst am 9. Mai kam sie auf 4 Prozent an. Mitte Iuui war jedoch die Anlage der Bank um mehr als 90 Millionen Mark höher als im Vorjahr, und da die Spannung gegenüber dem Vorjahr im rapiden Wachsen begriffen war, erwies sich bereits am 19. Juni eine Diskonterhöhung auf 4^ Prozent als nothwendig. In jener Zeit begann die Bank von England die größten Anstrengungen zu einer Stärkung ihrer stark zusammengeschmolzenen Goldreserve zu machen. Eine Versammlung von Vertretern der Privatbanken hatte ihre Unzufriedenheit mit dem niedrigen Stande des Metallbestandes der Bank von England ausgesprochen und mit der Begründung einer von der Bank von England unabhängigen Goldreserve gedroht. Außerdem uöthigte der bevorstehende Ausbruch des Trausvaalkrieges die Bank, auf eine beträchtliche Stärkung ihres Staudes Bedacht zu nehmen. Die in Deutschland stehenden englischen Guthaben wurden in verstärktem Maße zurückgezogen, die deutschen Wechselkurse aus London erreichten Ende Juli uud Aufaug August den Goldpuukt und es begann Gold aus Deutschland in erheblichen Beträgen abzufließen. Die Reichsbank konnte in Anbetracht des bevorstehenden Herbstbedarfs den Goldabfluß uicht ohne Gegenwehr sich vollziehen lassen und erhöhte am 7. August ihren 176 Die Diskontpolitik. Diskont auf 5 Prozent. Sie erzielte damit den Erfolg, daß der Wechselkurs auf London im September bis auf die Parität zurückging und der Goldabfluß aufhörte. Trotzdem wurde bereits am 23. September die Kontingentsgrenze überschritten, zwar nur um eine halbe Million. Aber bis zum 30. September steigerte sich die Überschreitung auf 371 Millionen Mark und übertraf damit die an sich schon exorbitante des Vorjahres um 95 Millionen Mark (vergl. Tab. 23). Die Anlage stellte sich an diesem Tage auf 1 249 Milliouen Mark, 125 Millionen Mark über dem höchsten bisher dagewesenen Stand/ der Goldvorrath betrug 450 Millionen Mark, gegen 480 Millionen Mark am gleichen Tage des Vorjahres, und er erreichte damit seinen niedrigsten Stand seit dem 30. September 1893. Auch der Silberbestand betrug nur 236 Millionen Mark gegen 258 Millionen Mark im Vorjahre. Der gesammte Metallvorrath erreichte nicht ganz die Hälfte des Notenumlaufs. Die unerhörte Zunahme der Anlage zeigte, welchen enormen Umfang die Inanspruchnahme des kurzfristigen Kredits angenommen hatte. Die Gefahr einer Kreditüberspannung und einer Kreditkrise war nahe gerückt, und erforderte scharfe Gegenmaßregeln, zumal da der Ausbruch des Transvaalkrieges und der starke Geldbedarf iu Englaud und Frankreich eine Unterstützung durch fremdes Geld als ausgeschlosseu erscheinen ließ. Die Bankleitung erhöhte in Folge dessen ihren Diskont am 3. Oktober auf 6 Prozent. Sie erreichte durch diese Maßregel, daß der Ueberschuß der Anlage über ihren Stand am gleichen Tage des Vorjahres herabgedrückt wurde von 125 Millionen Mark am 30. September auf 46 Millionen Mark am 7. November. Aber diese relative Besserung hielt nicht vor, als die Bank von England Ende November ihre offizielle Nate auf 6 Prozent erhöhte. Der Kurs des kurzen Wechsels auf London, der Ende November bis auf 20,42 herabgegangen war, begann von neuem zu steigen, und von neuem drohte ein Goldabfluß die Gefahren der inneren Lage zu verschärfen. Die Neichsbank hatte zwar ihren Goldvorrath von 450 Millionen Mark am 30. September auf 529 Millionen Mark am 15. Dezember zu stärken vermocht, vor Allem durch eiue sehr weitgehende Gewährung von zinsfreien Vorschüssen auf Gold- zufuhrcn. Sie hatte dadurch im letzten Monate nahezu für 100 Millionen Mark Gold herbeigezogen, namentlich aus Rußland. Welchen Gefahren jedoch die Entwickelung des inneren Geldbedarfs entgegen steuerte, geht aus der bedeutenden Vergrößerung hervor, welche die Anlage der Neichsbank gegenüber dem Vorjahre erfuhr. Am 7. November hatte die Anlage die entsprechende des Vorjahres nur um 46 Millionen Mark überstiegen. Die Differenz wuchs rasch/ sie betrug am 30. November 137 Millionen, Die Diskontpolitik. 177 am 7. Dezember 167, am 15. Dezember 213 Millionen Mark. Einer Fortsetzung dieser Entwickelung bis zum Jahresschlüsse mußte zur Verhütung der schwersten Gefahren vorgebeugt werden. Am 19. Dezember entschloß sich deshalb die Reichsbankleitung, ihren Diskont auf 7 Prozent zu erhöhen, ein Satz, der seit dem Kriegsjahre 1870 nicht erreicht worden war. Trotzdem wuchs die Differenz der Anlage bis zum 23. Dezember weiter/ sie betrug an diesem Tage 249 Millionen Mark mehr als die entsprechende des Vorjahrs. Die Wechselkurse auf London stiegen, da die deutschen Banken in Anbetracht der Schwierigkeiten auf dem inneren Geldmarkte von der lohnenden Versenduug von Gold nach England Abstand nahmen, nicht unbeträchtlich über den Goldpunkt hinaus. Der Checkkurs auf London wurde in Berlin mit 20,6» notirt. Seit der Valutakrisis von 1874/75 hatten die auswärtigen Wechselkurse niemals solche Abweichungen von der Parität gezeigt. Die Diskonterhöhung auf 7 Prozent erreichte jedoch ihren wichtigsten Zweck. Die Spannung vergrößerte sich in der letzten Dezemberwoche nicht entfernt in demselben Maße, wie im Vorjahre. Während die Anlage am 23. Dezember die entsprechende Anlage des Vorjahrs um 249 Millionen Mark überstiegen hatte, betrug die Differenz am Jahresschluß nur noch .158 Millionen Mark. Wenn auch die Anlage diejenige vom 30. September noch um 2,s Millionen Mark übertraf, so war doch in Folge des größeren Metallvorraths der gesammte Status der Bauk ein etwas günstigerer als am Schlüsse des dritten Quartals. Die Kontingentsüberschreituug war um 34 Millionen Mark geringer und die Metalldeckung der Noten und der übrigen täglich fälligen Verbindlichkeiten war um einige Prozente besser. Trotz des außerordentlich hohen Diskontsatzes von 7 Prozent brachten die ersten Monate des Jahres 1900 keinen Rückfluß, welcher der Größe der Anspannung im letzten Quartal des Jahres 1899 entsprochen hätte. Die Auswärtsbewegung in Industrie uud Handel und die Ueberspekulation an den Börsen dauerte, nachdem die gefährliche Klippe des Jahresschlusses überwunden war, ungeschwächt fort/ die Preise der meisten Massenartikel und die Kurse der Montan-, Industrie- und Bankwerthe erfuhren weitere Erhöhungen/ der Bedarf des inneren Verkehrs an Umlanfsmitteln hielt sich auf einem noch höheren Niveau, als in den gleichen Monaten des Jahres 1899. Bis in den März hinein hielt sich die Anlage der Neichsbank um mehr als 100 Millionen Mark über dem gleichzeitigen Stande des Vorjahres. Dazu kam, daß die auswärtigen Wechselkurse sich zum großen Theil ungünstig gestalteten und daß an die Stelle des großen Goldzuflusses im Dezember 1899 ein Goldabfluß namentlich nach England und den Niederlanden trat. Unter diesen Verhältnissen konnte die Reichsbank ihren Diskontsatz nur sehr 23 178 Die Diskontpolitik, vorsichtig herabsetzen. Am 12, Januar ermäßigte sie ihn auf l! Prozent, am 27. Januar aus 5'/,2 Prozent (vergl, Tab. l>3). Obwohl der Privatdiskont nach der Ueberwindung des Jahreswechsels stark herabging und im Januar zeitweise bis auf 3^ Prozent sank, war für die Reichsbank eine weitere Ermäßigung ihres Diskontsatzes noch für Monate hinaus unthuulich, nicht nur in Rücksicht auf den fortdauernden Hochstand ihrer Anlage und der sich darin äußernden Kreditansprüche, sondern vor Allem auch in Rücksicht auf ihrcu niedrigen Bestand an Baargeld, der am 31. März um 93 Millionen Mark, am 15, April sogar um 97 Millionen Mark hinter dem gleichzeitigen Bestand von 1899 zurückblieb. Erst im Mai und Juni trat ein Stillstand und schließlich eine merkbare Umkehr in dieser bedenklichen Entwickelung ein. Die Wendung wurde herbeigeführt durch den Zusainmenbruch der Ueberspeknlation in Montan- und Industriewerthen, der sich vom April an vollzog, und durch ein allmähliches Nachlassen der industriellen Hochkonjunktur. Zwar blieb der Wechselumlauf, wie sich aus den Ziffern des Ertrages des Wechselstempels ergicbt, ein ungewöhnlich hoher/ er hielt sich sogar noch über demjenigen des Jahres 1899 (vergl, Tab. 55). Es trat auch hier wieder, wie in den fahren 1883 und 1890 in die Erscheinung, daß der Beginn des Rückgangs einer industriellen Hochkonjunktur zunächst noch von einer gesteigerten Anspannung des kurzfristigen Kredits begleitet ist. Aber trotz der weiteren Steigerung des Wechselumlaufs zeigte die Wechselaulage der Reichs- bauk vom Juni an gegenüber dem Vorjahr eine nicht unbeträchtliche Abnahme, Ihre gesammtc Kapitalanlage blieb Ende Juni mit 1 033 Millionen Mark um 54 Millionen Mark hinter der Anlage vom 30. Juni 1899 zurück, und diese Differenz erfuhr in den folgeudeu Monaten noch eine beträchtliche Vergrößerung. Ihre Erklärung findet diese Thatsache offenbar darin, daß die großen flüssigen Mittel, die bisher durch die Ueberspekulation festgehalten worden waren, durch den Zuscunmenbruch der Börsenwerthe theilweise frei gemacht wurden und sich nun zu einem erheblichen Theil dem Diskontmarkte zuwendeten. Neben der dadurch bewirkte» Entlastung der Neichsbank trug wesentlich zur Besserung der ganzen Lage der Umstaud bei, daß es der Neichsbank gelang, eine beträchtliche Verstärkung ihres Goldvorrathes herbeizuführeu. Während in der ganzen ersten Jahreshälfte der Goldbestand hinter demjenigen des Vorjahres — und zwar zeitweise sehr erheblich — zurückgeblieben war, wies der 7. Juli zum ersten Male einen um 15^ Millionen Mark höheren Goldbestand aus. Die gesammte Besserung des Standes der Neichsbank fiel zusammen mit dem Ausbruch der chinesischen Wirren. Die in Folge der Expedition nach China zu erwartenden Ansprüche an den Geldmarkt legten der Neichsbank eine gewisse Zurückhaltung auf. Gleichwohl konnte die Bank ihren Diskontsatz am 13. Juli auf 5 Prozent herabsetzen, Die Diskontpolitik, 179 und sie hat diesen Satz auch in der Folgezeit bis über den Jahresschluß hiuaus bei- behalten können, selbst gegenüber den auch im Jahre 1990 außerordentlich starken Ansprüchen des Herbstbedarfs und der Beunruhigung des Kapitalmarktes, welche durch die Aufdeckung der Mißwirthschaft zweier Berliner Bodenkreditbanken hervorgerufen wurde. In Anbetracht des entstehenden Mißtrauens sahen sich sämmtliche Hypothekenbanken genöthigt, für eine Verstärkung ihrer Barbestände Sorge zu trageu, und wesentlich diesen Verhältnissen ist es zuzuschreiben, daß der Stand der Neichsbauk am Jahresschlüsse eine Anspannung aufwies, die wenig hinter der bisher größten Inanspruchnahme vom 39. September 1899 zurückblieb. Die Anlage stellte sich sogar auf 1 319 Millionen Mark, während die höchste Anlage des Jahres 1900 nnr 1251 Millionen Mark betragen hatte. Wenn trotzdem die Überschreitung des Notcnkontingcuts eine geringere war, als am ungünstigsten Ausweistage des Jahres 1899 (356 gegen 371 Millionen Mark, vergl. Tab. 23), und wenn sich die Deckung der Noten und der täglich fälligen Verbindlichkeiten etwas günstiger stellte, so kam es daher, daß es gelungen war, den Barbestand höher zu halten als im Jahre 1899. Zweifellos hat dazu beigetragen, daß die zur Beschaffung von Mitteln für die chinesische Expedition ausgegebenen Neichs- schatzanweisungen im Gesammtbetrage von 80 Millionen Mark zum weitaus größten Theil iu den Vereinigten Staaten untergebracht worden sind. Obwohl mithin Alles in Allem genommen die Rcichsbank auch in der zweiten Hälfte des Jahres 1900 noch ungewöhnlich stark in Anspruch genommeu wurde und obwohl ihr durchschnittlicher Diskontsatz im Jahre 1900 mit 5,zzz Prozent denjenigen des Jahres 1899 mit 5,oüt> Prozent (vergl. Tab. 67) noch überstieg, so ist doch der Einfluß des in dem wirtschaftlichen Aufschwung eingetretenen Stillstandes darin zu erkennen, daß zum erstenmal seit 1895 von einer Erhöhung des Diskontsatzcs in der zweiten Jahreshälfte abgesehen werden, ja daß sogar beim Beginn des zweiten Halbjahres eine Herabsetzung des Diskonts vorgenommen werden konnte und daß die Zinssätze der zweiten Jahreshälfte — ganz im Gegensatz zum gewöhnlichen Verlauf — niedriger waren als diejenigen des ersten Semesters. Dieselbe Entwickelung hat der Marktdiskont durchgemacht, der in der zweiten Jahreshälfte in immer größerem Abstand hinter den Sätzen des Jahres 1899, die er in den ersten 6 Monaten meist erheblich übertroffen hatte, zurückblieb. Durch diese Gestaltung der Dinge fällt ein bemerkenswerthes Streiflicht nach rückwärts auf die treibenden Faktoren der Entwickelung des Geldmarktes uud der Zinssätze während der ganzen Periode vom Jahre 1895 an. Vor Allem ergicbt sich, daß nicht, wie vielfach behauptet wurde, die Schmälerung der Goldgewinnung durch den Transvaalkrieg in erster Reihe die abnorme Steigerung der Zinssätze um die Jahreswende 1899/1900 verursacht haben kann/ denn die rückläufige Bewegung in den Zinssätzen hat begonnen, 23' 180 Die Diskontpolitik, obwohl der Transvaalkrieg fortdauerte und der Betrieb der Goldminen am Rand noch nicht wieder aufgenommen werden konnte. Dagegen hat die Ansicht, daß der aus der ungewöhnlichen Hochkonjunktur von Industrie und Handel hervorgegangene innere Geldbedarf als die eigentliche Ursache der außerordentlichen Knappheit des Geldmarktes und der alles bisher dagewesene übertreffenden Anspannung der Neichsbank anzusehen ist, eine volle Bestätigung erfahren. Trotz aller ungünstigen Verhältnisse, trotz der chinesischen Wirren und des damit zusammenhängenden Geldbedarfs der Reichsregierung und trotz der Erschütterung des Pfandbrief- und Hypothekenmarktes, hat die starke Anspannung mit dem Eintritt der Abschwächung der wirthschaftlichen Hochkonjunktur eine gewisse Milderung erfahren. Wenn nunmehr nach einer Reihe von Iahren der lehhaftesten Geschäftsausdehnung die deutsche Volkswirthschaft in ruhigere Bahuen einlenkt, und wenn die politischen Verhältnisse sich günstig gestalten, dann dürften auch die Zinssätze in Bälde wieder auf ein normales Niveau zurückkehren. Rückblick. Wie in der Einleitung zu diesem Abschnitt dargelegt wurde, hatte die Neichsbank vermittelst ihrer Diskontpolitik im Wesentlichen die Aufgabe zu erfüllen, die Rücksicht auf die unbedingte Einlösbarkeit ihrer Noten zu vereinigen mit der Befriedigung des im Ganzen erheblich steigenden Geldbedarfs der deutschen Vvlkswirthschaft. Bei der geschichtlichen Darstellung der Diskontpolitik wurde gezeigt, welche besondere Gestaltung diese Aufgabe in den einzelnen Wirthschaftsperioden angenommen und welche Maßregeln die Reichsbank zu ihrer Erfüllung ergriffen hat. Zum Schluß seien nun die Gesmnmt- ergebnisse der Diskontpolitik der Reichsbank in einer kurzen Uebersicht zusammengefaßt. Dabei ist von vornherein daran zu erinnern, daß die Reichsbank sich die Durchführung ihrer Diskoutpolitik erheblich erleichtert hat durch ihre zur Ersparung von Baargeldüber- tragungen geschaffenen Institutionen, durch ihren Giroverkehr und ihr Abrechnungswescn. Die Umsätze im Giroverkehr, die bei der Preußischen Bank nur ganz geringfügig waren, haben bei der Reichsbank im Jahre 1900 164 Milliarden Mark betragen? davon wurden 136 Milliarden Mark ohne die Vermittelung von Baargeld durch Verrechnungen und Buchübertragungen bewirkt. Die Umsätze der von der Reichsbank ins Leben gerufenen Abrechnungsstellei:, die sich gänzlich durch Verrechnungen und Buchübertragungen aus Girokonto der Neichsbank vollziehen, haben sich 1899 auf 30 Milliarden, 1900 auf 29 Milliarden Mark belaufen. Die Umsätze im Giro- und Abrechnungsverkehr der Neichsbank beliefen sich im Jahre 1900 zusammen auf 193 Milliarden Mark (vergl, Tab, 34, 41). Durch die Ausbildung dieser Einrichtungen hat die Reichsbank bewirkt, daß die Vermehrung der Umsätze, die in den 25 Iahren ihres Bestehens in Folge der glänzenden z^tt' Diskontpolitik, 18k Entwickelung der deutschen Volkswirthschaft eingetreten ist, ohne eine im gleichen Maße fortschreitende Vermehrung des Geldumlaufs bewältigt werden konnte. Die Ansprüche, welche die Steigerung der Umsätze an die Neichsbank stellten, wurden dadurch wesentlich abgeschwächt. Aber trotz der günstigen Entwickelung des Giro- uud Abrechnungsverkehrs, trotz der fortschreitenden Ersparnng von Baargeldübcrtragungen, ließ sich die volle Anpassung an die Vermehrung der durch Geld zu vermittelnden Umsätze nur bewirken durch eine sehr beträchtliche Ausdehnung der deutschen Geldzirkulation, d, h, durch Herbeiziehung von Gold von außerhalb und durch Steigerung der ungedeckten Notenausgabe. Jede Ausdehnung der ungedeckten Notenausgabe hat ihre bestimmte Grenze in der Rücksicht auf die Sicherheit der Noteneinlösung. Hier ist es Aufgabe der Diskont- sestsetzung, durch regulirende Einwirkung auf die Kreditansprüche für die Aufrechterhaltung eines gesunden Verhältnisses zwischen Barbestand und Notenausgabe Sorge zu tragen. Auf die Dauer und in größerem Umfang kann deshalb einer Steigerung des Bedarfs von Umlaufsmitteln in letzter Linie nur genügt werden durch eine Vermehrung des metallischen Theils der Zirkulation. Die Reichsbank war bei ihrer Begründung gedacht als die Vermittlerin des Goldzuflusses und der Goldprägungen, und sie hat diese Vermittelung so vollständig übernommen, daß sie alles vom Ausland kommende und für den deutschen Geldumlauf bestimmte Gold in Barren und fremden Sorten an sich zieht, und daß sie thatsächlich der einzige Private ist, der von dem Recht der freien Goldprägung Gebrauch macht. Ans diesem Felde war es ihre Ausgabe, durch ihre Diskontpolitik den notwendigen Zufluß von Gold zu befördern. In welchem Umfang dies der Neichsbank gelungen ist, ergiebt sich aus folgendem Rückblick: Der Gesmnmtbetrag der Goldankäufe der Reichsbank von 1876 bis 1900 stellte sich auf 2 629 Millionen Mark. Davon sind ihr 315,5 Millionen Mark von der Neichsregierung in den Iahren 1876 bis 1879 in Durchführung der Münzreform überwiesen worden/ den ganzen Rest von 2 314 Millionen Mark hat sie auf Grund des Art. 14 des Bankgesetzes von Privaten angekauft. Weitaus der größte Theil der an-' gekauften Goldbarren und ausländischen Goldmünzen ist von der Reichsbank zur Aus« Prägung in Reichsgoldmünzen an die deutschen Münzstätten abgeliefert worden. Insgesammt beliefcn sich die ans Rechnung der Neichsbank erfolgten Goldprägungen auf 2 317 Millionen Mark. Zum Wiederverkauf, theilweise für die Ausfuhr, theilweise für die inländische Industrie, gelangten 248 Millionen Mark (vergl. Tab. 16). Von den gesammtcn Goldankäufen, welche die Neichsbank ausgeführt hat, ist nur ein kleiner Theil in ihren eigenen Beständen verblieben. Weitaus der größte Theil ist - 182 Die Diskontpolitik, von der Neichsbcmk nach vollzogener Ausprägung in Reichsgoldmünzen an die freie Geldzirkulation weiter gegeben worden, Ihr eigener Goldbestand hat sich vermehrt von 341 Millionen Mark beim Beginn des Jahres 1876 auf 501 Millionen Mark am Ende des Jahres 1900, allerdings, nachdem er zeitweise (im Jahre 1881) bis auf 151^ Millionen Mark zusammengeschmolzen und bis ans nahezu 800 Millionen Mark (im Jahre 1895) gestiegen war. Von den Goldankäufen sind mithin der Neichs- bank selbst, wenn man ihren Stand am 31. Dezember 1900 mit demjenigen vom 31. Dezember 1875 vergleicht, nur 160 Millionen Mark verblieben, der ganze Nest, abzüglich der Summe der Wiederverkäufe, also insgesammt 2 226 Millionen Mark, ist aus der Bank in den freien Berkehr abgeflossen. Freilich ist der deutsche Goldumlauf nicht um diesen vollen Betrag vermehrt worden, da nicht unerhebliche Summen von Reichsgoldmünzen im Laufe des Vierteljahrhunderts theilweise exportirt, theilweise im Inland für industrielle Zwecke eingeschmolzen und verbraucht worden sind. Immerhin ergeben vorsichtige Schätzungen für Ende 1900 einen monetären Goldbestand von mindestens 2 800 Millionen Mark gegen etwa I 300 Millionen Mark zu Anfang des Jahres 1876/ das ist eine Vermehrung um 1 500 Millionen Mark, und diese ganze Vermehrung ist, wie bereits erwähnt, ausschließlich durch die Reichsbank vermittelt worden. Während es ihr auf diese Weise gelungen ist, die trotz der Baargeld ersparenden Einrichtung des Giroverkehrs und der Abrechnungsstellen eingetretene dauernde Steigerung des Bedarfs an metallischen Umlaufsmitteln in großem Umfang zu befriedigen, hat sie sich ihres Notenrechtes, dem Wefen der Notenausgabe entsprechend, im Wesentlichen dazu bedient, den Geldumlaus den periodischen Schwankungen des Geldbedarfs anzupassen. Deshalb hat eine dauernde Ausdehnuug der ungedeckten Notenausgabe nicht Platz gegriffen Soweit aber in Folge der allgemeinen Konjunktur eine vorübergehende Ausdehnung zur Ergänzung der metallischen Zirkulation nöthig geworden ist, wie namentlich in der Zeit von 1895 an, ist diese Ausdehnung in ihrer Wirkung aus den Stand der Reichsbank dadurch zu einem erheblichen Theil ausgeglichen worden, daß die Zuuahme des Baarvorrathes auch bei einem stärkeren ungedeckten Notenumlauf noch die Aufrechterhaltung eines gesunden Deckungsverhältnisses ermöglicht hat. (Vergl. S. 47,48.) Dabei war es stets das Bestreben der Neichsbcmk, dem berechtigten Begehr nach billigem Kredit soweit entgegenzukommen, wie es die Rücksicht auf ihren eigenen Stand und aus die Lage des deutschen Geldwesens nur irgend gestattete. Während die Preußische Bank mit ihrem Diskontsatz niemals unter 4 Prozent herabgegangen war, hat die Reichsbank schon im ersten Jahr ihres Bestehens ihren Diskontsatz auf 3Prozent ermäßigen können und späterhin — von 1879 an — hat sie in den.meisten Iahren einen offiziellen Diskontsatz von 3 Prozent für längere Zeiträume festhalten können. Die Diskontpolitik. 183 Mit ihrem Privatdiskont ist sie häufig noch wesentlich unter diesen Satz hcrabgegangen. Freilich hat die Reichsbankverwaltung sich stets durch den Grundsatz leiten lassen, daß sie in erster Linie für die Sicherheit ihrer Notencinlösung und sür die Aufrechterhaltung der Reichswährung Sorge zu trage» hat, und sie hat deshalb in Zeiten einer großen Anspannung des kurzfristigen Kredits und eiuer au die Greuzen des Zulässigen heranreichenden Ausdehnung ihrer uugedeckteu Notenausgabe nicht gezögert, in entsprechenden Erhöhungen ihrer Zinssätze diejenige Gegcnmaßregel zu ergreifen, die sich in den langjährigen Erfahrungen der meisten Länder als die einzig wirksame zur Verhinderung einer Ueberspannung des Kredits und einer Gefährdung der Grundlagen des Geldwesens erwiesen hat. Wenn in solchen Zeiten die Zinssätze der Reichsbank diejenigen anderer großen Zentralbanken, namentlich diejenigen der Bank von Frankreich, mitunter nicht unbeträchtlich überschritten haben, so liegt die Schuld darau nicht, wie zuweilen behauptet worden ist, an der Rcichsbank, sondern an den verschiedenen Verhältnissen und der verschiedenartigen Entwickelung der beiden Länder. Deutschland hat auf der Gruud- läge eines geringeren Reichthums an Geld und Kapital eine beträchtlich stärkere wirth- schastliche Kraftentfaltung erfahren als die Länder, mit denen die Lage seines Geldmarktes in der Regel verglichen wird/ und diese stärkere Kraftentsaltung war natürlich nur möglich bei einer weit stärkeren Anspannung der zur Verfügung stehenden Kapitalien uud Umlaufsmittel. In dieser Thatsache liegt es begründet, daß Deutschland im Allgemeinen immer noch ein höheres Zinsniveau hat, als Länder wie Frankreich und England. Die Reichsbank hätte den Zinsfuß nur durch ein einziges Mittel niedriger halten können: durch eine noch stärkere Ausdehnung ihrer uugedeckteu Notenausgabe, die ohnedies zeitweise einen außerordentlichen Umfang angenommen hat. Die Neichsbank hätte auf diese Weise ihre eigene Liquidität und damit die Grundlage des deutschen Geld - und Kreditverkehrs gefährdet/ sie würde mithin, falls sie dem Verlangen nach einer künstlichen Verbilligung der Zinssätze nachgegeben hätte, ihre vornehmsten Pflichten außer Acht gelassen, das Vertrauen auf die Sicherheit des deutsche» Geld- und Kreditwesens erschüttert uud schließlich geradezu eine Vertheuerung des Kredits heraufbeschworen haben, deren Stärke und Dauer sich ihrem Einfluß entzogen hätte. Die -Leistungen für die Sinan?verwaltungen des Reichs und der Bundesstaaten. Gesetzliche Grund- lagen. Zahlungsvermittelung für das Reich. in wesentlicher Theil der Gegenleistungen für die Gewährung des Rechtes der Notenausgabe besteht in den Diensten, welche der Reichsbank für das Kassenwesen des Reichs auferlegt sind. § 22 des Bankgesetzes bestimmt: »Die Reichsbank ist verpflichtet, ohne Entgelt für Rechnung des Reichs Zahlungen anzunehmen und bis auf Höhe des Reichsguthabens zu leisten. Sie ist berechtigt, die nämlichen Geschäfte für die Bundesstaaten zu übernehmen.« Erheblich erweitert ist jene Verpflichtung durch § II des Statuts der Reichsbank: »Der Reichsbauk liegt ob, das Reichsguthaben 22 des Bankgesetzes) unentgeltlich zu verwalten und über die für Rechnung des Reichs angenommenen und geleisteten Zahlungen Buch zu führen und Rechnung zu legen.« Auf Grund dieser Vorschriften versieht zunächst die Reichsbank die Geschäfte der Zentralkasse des Reichs, welches sich bekanntlich in großem Umfange für seinen Zahlungsverkehr der Kassen der Einzelstaaten bedient, und zwar durch eine besondere Abtheilung der Reichshauptbank mit der Bezeichnung »Neichshauptkasse«, gemäß einer für letztere von dem Reichskanzler erlassenen Geschäftsanweisung. Alle der Reichshauptkasse gebührenden baaren Einnahmen fließen der Reichsbank zu und von dieser werden alle baaren Ausgaben der Neichshauptkasse uach den Anweisungen der einzelnen dazu berechtigten Reichsbehörden geleistet. Der Bestaud der Reichshauptkasse bildet einen Theil des Bankbestandes / nur die Buchführung ist eine getrennte. Diese und die Rechnungslegung stellen die eigentlichen Aufgaben der als Neichshauptkasse thätigen Bankabtheilung dar. Nach einem besonderen Abkommen mit der Reichs-Marineverwaltnng erledigt ferner die Reichsbank die Geschäfte der Marinehauptkasse und zwar durch die Neichshauptkasse, entsprechend den für die Reichs-Zentral-Kassenführung gültigen Vorschriften. Die Leistungen für die Jinanzvcrw.iltun.icn des Reichs und der Bundcsstaotcn, > Der Verwaltung der Reichsschulden erweist die Reichsbank, abgesehen von anderen Leistungen (vergl. S. 189), dadurch Dienste, daß sie bei allen ihren Kassenstellen die Zinsscheine der Reichsanleihen einlöst, die Zinsen der ins Neichsschuldbuch eingetragenen Forderungen auszahlt oder den Empfangsberechtigten auf Girokonto gutschreibt (vergl. Tab. 71), durch ihre Organe neue Zinsscheine zu den Schuldverschreibuugeu des Reichs ausreicht uud die Auslieferung von Schuldverschreibungen an Stelle zur Löschung gelangter Reichsschuldbuchsorderungen vermittelt. Auch für die Reichspostverwaltung erfüllt die Reichsbank seit dem Jahre 1879 wichtige Obliegenheiten, deren Uebernahme den Zweck verfolgt, die Schwierigkeiten, Gefahren und Kosten, welche die Versorguug der zahlreichen Postaustalteu mit den zum Betriebe erforderlichen Geldmitteln verursachte», für die an Neichsbankplätzen befindlichen Anstalten zu vermeiden. Der Kern der dieserhalb mit der Neichspostverwaltung getroffenen Vereinbarungen besteht darin, daß die Postanstalten der Rcichsbank ihre entbehrlichen Gelder zuführen nnd bei ihr die benöthigten Summen abheben, beides für Rechnung der Generalpostkasse. Den Bestrebungen der Reichspostverwaltung, eine weitere Ersparniß von Umlaufsmitteln in der Weise herbeizuführen, daß die an den Giroverkehr der Neichsbank angeschlossenen regelmäßigen Empfänger und Einzahler von Postanweisungen diese durch Gutschrift oder Belastung auf ihrem Girokonto abwickeln, hat die Reichsbank durch eine entsprechende Gestaltung ihrer Geschäftseinrichtungen Vorschub geleistet (vergl. Tab. 73). Von der durch den Absatz 2 des § 22 des Bankgesetzes eröffneten Möglichkeit, Zahlungs- vertragsmäßig die nämlichen Geschäfte wie für das Reich auch für die Bundes- ^B^ndesst^ staaten der Reichsbank zu übertragen, haben nur zwei Gebrauch gemacht, Preußen und Baden, und zwar von der Absicht geleitet, den Geldverkehr ihrer Gcneral- staatskassen mit ihren größeren Landeskassen durch die Reichsbank vermitteln zu lassen, soweit diese Kassen sich an Neichsbankplätzen befinden. Nach den Abmachungen hierüber führen auch diese Kassen ihre verfügbaren Bestände der Reichsbank zu und empfangen von ihr die erforderlichen Zahlungsmittel für Rechnung der Generalstaatskassen. In Preußen ist diese Einrichtung auch aus den Geldverkehr der vorgedachten größeren Landeskassen mit den ihnen wiederum unterstellten Kassenorganen nach und nach in einem solchen Umfang ausgedehnt worden, daß gegenwärtig der Geldverkehr zwischen allen an Neichsbankplätzen befindlichen öffentlichen Kassen fast aller Verwaltungszweige regelmäßig nur noch durch die Reichsbank vermittelt wird. Für die preußische Staatsschuldenverwaltung besorgt außerdem die Reichsbank noch gegen Gebühr die Einlösung der fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschuld- 24 186 Die Leistungen für die Jinanzvcrwaltuugen des Reichs und der Bundesstaaten, verschreibungen (vergl. Tab. 72). Der gleichen Aufgabe hat sie sich auch der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber betreffs der Anleihe vom Jahre 1879 unterzogen^). Die geschäftlichen Formen, in denen die Neichsbank all diese dem Kassenwesen des Reichs und der Bundesstaaten dienenden Verrichtungen ausübt, haben gewechselt. In Gemäßheit der Geschäftsanweisung des Reichskanzlers für die Neichshauptkafse vom 29. Dezember 1875 und der von ihm zur Ausführung des § 22 Absatz 2 des Bankgesetzes unterm 4. Februar 1876 erlassenen Normativbestimmungen wurden zunächst für die Reichshauptkasse und die Preußische Generalstaatskasse bei der Reichshauptbank, für die Badische Generalstaatskasse bei der Reichsbankstelle in Karlsruhe je ein besonderes Konto geführt. Auf dieses konnten in Berlin und bei jeder Reichsbankhauptstelle und Reichsbankstelle von Jedermann unentgeltlich Einzahlungen geleistet werden, für die Preußische und Badische Geueralstaatskasse jedoch nur in Beträgen von 10 000 Mark und darüber? Abhebungen seitens der Konteninhaberin fanden unmittelbar nur bei der kontenführendeu Anstalt gegen besondere Quittung statt/ zu Ausgaben durch andere Reichsbankanstalten bedürfte es besonderer Ermächtigung des Neichsbankdirektoriums, die für bestimmte sich wiederholende Zahlungen, wie z. B. für diejenigen, welche die Einlösung von Zinsscheinen verursachte, auch ein für alle Mal gegeben werden konnte. Einnahmen und Ausgaben für diese Konten wurden von allen betheiligten Reichsbankanstalten der kontenführenden Anstalt berechnet und von dieser ^endgültig verbucht. Die in Preußen allmählich immer mehr wachsende Vermittelung des Geldverkchrs zwischen den größeren Landeskassen und ihren Nachgeordneten Kassenorganen durch die . Reichsbank vollzog sich dagegen im Wege des Jedermann zur Verfügung stehenden Ein« und Auszahlungsvcrkehrs. Noch andere Bestimmungen galten für die Versorgung der Neichspostanstalten mit den erforderlichen Geldmitteln. Die Generalpostkasse war an den allgemeinen Giroverkehr der Reichsbank angeschlossen. Es hätte nahe gelegen, durch den Eintritt der übrigen an Reichsbaukplätzen befindlichen Postkassen in den Giroverkehr nnter dessen Formen den Geldverkehr mit ihnen stattfinden zu lassen. Dieser Weg wurde jedoch vorerst nicht betreten, vielmehr eine besondere Einrichtung geschaffen. Aus ihrem Giroguthaben eröffnete die Generalpostkasse durch Vermittelung der ihr Girokonto führenden Reichshauptbank den einzelnen Postkassen bei den für sie in Betracht kommenden Reichsbankanstaltcn bestimmte Kredite/ die daraufhin in Anspruch genommenen Beträge wurden der Neichs- hauptbank berechnet und vom Giroguthaben der Gcneralpostkasse abgebucht. Andererseits wurden die entbehrlichen Bestände der Postkassen den Reichsbankanstalten für Rechnung Außerdem werden nur noch die Pfandbriefkupons der Ostpreußischen Landschaft und der Zentral-Landschaft für die Preußische» Staaten von der Reichsbank eingelöst. Die Leistungen für die Fiiuinzverwcütungen des Reichs nnd der Bundcsstaaten. 187 der Generalpostkasse zugeführt und deren Girokonto gutgebracht. An diesem Verkehr nahm demnächst auch die Reichshauptkasse dadurch Theil, daß nach besonderer Abmachung seit März 1881 der Bestand auf ihrem Konto zugleich als Giroguthaben der Generalpostkasse dergestalt diente, daß letztere ein solches nicht zu halten brauchte, vielmehr täglich der sich beim Abschluß des Girokontos ergebende Fehlbetrag oder Bestand vom Reichsguthaben ab- oder demselben zugeschrieben wurde. Die Mannigfaltigkeit dieser Formen, unter denen die Mitwirkung der Reichsbank bei dem Kassendieust der Reichs- und Staatsverwaltungen erfolgte, wurde noch dadurch vermehrt, daß in immer steigender Zahl sich Reichs- und Staatskassen Girokonten unter den allgemeinen Bedingungen bei der Neichsbank eröffnen ließen. Dieser Umstand ließ erkennen, daß die bisherigen Abmachungen den Bedürfnissen dieser Kassen nicht genügten und wies zugleich den Weg zu einer einheitlichen Neugestaltung. Eine solche ist seit 18W erfolgt und ihrem Abschluß nahe. Sie hat dazu geführt, daß gegenwärtig eine Vermittelung des Geldverkchrs der Kassen des Reichs und der Bundesstaaten durch die Neichsbank fast ausschließlich im Wege des Giroverkehrs erfolgt. Zu diesem Zweck sind allen in Betracht kommenden Kassen Girokonten bei der Neichsbank eröffnet worden, der Reichshauptkasse, der Preußischen und der Badischen Generalstaatskasse unter gleichzeitiger Schließung der bisher für sie geführten besonderen Konten. Die Salden ihrer Girokonten stellen nunmehr die Guthaben dar, welche das Reich und die genannten beiden Staaten bei der Neichsbank besitzen (vergl. Tab. 27). Für die Benutzung der Girokonten der Reichs- und Staatskassen gelten die allgemeinen Bestimmungen für den Reichsbank-Giroverkehr mit wenigen, wenngleich nicht unerheblichen Ausnahmen. Die in Betracht kommenden Kassen sind in 4 Systeme gegliedert, umfassend die Reichshauptkasse, die Preußische Generalstaatskasse, die Badische Generalstaatskasse und die Generalpostkasse mit den einer jeden Nachgeordneten oder mit ihr in unmittelbarer Abrechnung stehenden Kassen. Innerhalb jedes Systems hat nur die an der Spitze stehende Kasse ein Giroguthaben von solcher Höhe zu halten, daß dadurch der Reichsbauk ein ausreichendes Entgelt für ihre Mühewaltung geboten wird/ ausgenommen ist die Generalpostkasse, deren Girosaldo täglich dem Giroguthaben der Reichshauptkasse zu- oder von ihm abgeschrieben wird. Die anderen Kassen jedes Systems haben nur für einen solchen Bestand auf ihren Girokonten zu sorgen, daß die von ihnen ausgestellten Checks Deckung finden. Insbesondere ist, um auch die Ausgleichungen im Abrechnungsverkehr der Reichshauptkasse mit den Landeshauptkassen im Girowege statt- finden zu lassen, den letzteren der Eintritt in den Reichsbank-Giroverkehr gestattet worden, ohne von ihnen Mindestguthaben zu erfordern. Mit wenigen Ausnahmen haben sie davon Gebrauch gemacht. 24' Dic r!eistu>uie» für die ^in>inzvcrw>iltmuie>i des IieichS und der Bundcsstacitcn. Ferner ist den Kassen, welche nnmittelbar mit der Reichshauptkasse, der Preußischen Generalstaatskasse und der Generalpostkasse abrechnen, gestattet, die Bestände auf ihren Girokonten aus dem Giroguthaben der letzteren zu verstärken. Es geschieht dies durch Ausstellung und Uebergabe besonders gestalteter Checks von verschiedener Farbe an die das Konto führende Neichsbankanstalt, welche die Beträge, auf welche die Checks lauten, sogleich dem Girokonto der einliefernden Kasse gutschreibt und für schleunige Abbuchung der gutgeschriebenen Summen von dein Girokonto der betreffenden Zentralkasse sorgt. Für die Badischen an den Neichsbank-Giroverkehr angeschlossenen Landeskassen ist eine entsprechende Einrichtung nicht getroffen. Damit durch die Einreichung solcher Checks die Guthaben der Zentralkassen nicht erschöpft werden und eine Verletzung des § 22 des Bankgesetzes vermieden wird, nach welchem die Neichsbank nur bis zur Höhe des Guthabens Zahluugen leisten, also dem Reiche und den Bundesstaaten gegenüber nicht in Vorschuß treten darf, sind mit den Finanzverwaltungen des Reichs und Preußens entsprechende Vorkehrungen vereinbart worden. Für die Girokonten der Reichshauptkasse, der Preußischen Generalstaatskasse und der Badischen Generalstaatskasse gilt sodann die besondere Vorschrift, daß zu ihren Gunsten bei allen Ncichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen Einzahluugen auch von Personen, lvelche kein Neichsbank-Girokonto besitzen, unentgeltlich bewirkt werden können, für die beiden Staatskassen jedoch nur in Beträgen von mindestens 19 900 Mark. Endlich sind auch einzelne nicht an Rcichsbankplätzen belegene Reichs« und Staatskassen gleichwohl im Interesse ihres Geldverkehrs in den Giroverkehr einbezogen. Wirkung des Giro. Der so gestaltete Neichsbankverkehr der Reichs- und Staatskassen hat sich "und^Staatskss? bewährt. Er erspart für letztere nicht nur zahlreiche mit Kosten und Gefahren verknüpfte Baarsendungen, sondern überhebt sie auch dadurch, daß sie jederzeit ihre Geldvorräthe aus denjenigen der Neichsbank ergänzen können, der Nothwendigkeit, größere Bestände zu halten, die dafür erforderlichen Einrichtungen zu schaffen und die damit verbundenen Gefahren zu tragen. Indem sie ihre verfügbaren Gelder der Reichsbank zuführen und damit die metallische Deckung für deren Noten vermehren, machen sie Umlaufsmittel der Volkswirthschaft nutzbar, welche sonst brach liegen würden. Die hieraus auch der Neichsbank erwachsenden Vortheile werden freilich nicht unerheblich dadurch abgeschwächt, daß die Reichs- und Staatskassen crfahrungsmäßig die erheblichsten Anforderuugen an den Metallvorrath der Reichsbank gerade zu deu Zeitpunkten stellen, zu welchen auch von anderer Seite die größte« Ansprüche erhoben werden. Durch den Anschluß an den Reichsbank-Giroverkehr haben sodann die Reichsund Staatskassen den nicht zu unterschätzenden Vortheil gewonnen, sich der Giroein- Die Leistungen siir die Finanzverivaltungcn des Reichs und der Vuudesstaate»^ richtungen zu allen Zahlungen an Jedermann bedienen zu können/ in dieser Hinsicht besteht nur die Schranke, daß die Girokonten zu Lohn-, Gehalts- nnd Pensionszahlungen regelmäßig nicht benutzt werden sollen. In welchem Umfange die Dienste der Neichsbank von den Kassen des Reichs und der Bundesstaaten beansprucht werden, mögen folgende Zahlen veranschaulichen. Am Schluß des Jahres 1899 wurden für 1451 solcher Kassen Reichsbank-Girokonten geführt (vergl. Tab. 70). Auf dieselben wurden 2 665 Millionen Mark baar eingezahlt und 5 940 Millionen Mark durch rothe Checks überwiesen. Baar abgehoben wurden 2 211 Millionen Mark Auf den Girokonten des Reichs speziell betrugen die Gesammtumsätze im Jahre 1900 10892 Millionen Mark, während sie auf dem früheren Konto der Neichshauptkasse im ersten Jahre 1 485 Millionen Mark und im letzten Jahre seines Bestehens (1897) 2 154 Millionen Mark ausmachten. Die seitdem eingetretene Steigerung der Umsätze giebt ein Bild von der Zunahme in der Benutzung der Einrichtungen der Neichsbank für das Kassenwesen des Reichs, seitdem sie in den Formen des Giroverkehrs erfolgt. Mit den Verrichtungen für das Kassenwesen sind die von der Reichsbank dem Reiche uud den Bundesstaaten geleisteten Dienste nicht erschöpft. Solche werden außerdem noch geleistet zunächst durch Kreditgewährung.' Dieser sind zwar im Hinblick auf die üblen Erfahruugen, welche in anderen Staaten mit einer zu weitgehenden Inanspruchnahme der Mittel der Zentralnotenbank für Staatszwecke gemacht worden sind, Schranken durch das Bankgesetz selbst gesetzt, welches in § 35 bestimmt: »Geschäfte mit den Finanzverwaltungen des Reichs oder deutscher Bundesstaaten dürfen nur innerhalb der Bestimmungen dieses Gesetzes und des Bankstatuts gemacht und müssen, wenn andere als die allgemein geltenden Bedingungen des Bankverkehrs in Anwendung kommen sollen, zuvor zur Kenntniß der Deputirten gebracht und, wenn auch nur Einer derselben darauf anträgt, dem Zeutralausschuß vorgelegt werden. Sie müssen unterbleiben, wenn der letztere nicht in einer beschlußfähigen Versammlung mit Stimmenmehrheit für die Zulässigkeit sich ausspricht.« Die Reichsbank ist jedoch nach § 13 Ziff. 4 daselbst in der Lage, die kurzfristigen Schatzanweisungen, welche seitens des Reichs oder der Buudesstaateu zur vorübergehenden Verstärkung der Kassenmittel ausgegeben werden, zu diskontiren. Dies geschieht mit den Neichsschatzanweisungen zu Zeiten knappen Geldes häufig (vergl. S. 102). Sodann hat die Reichsbank bei der Aufnahme von Neichsanleihen in ausgedehutem Maße Hülfe geleistet. Sofern die Aufnahme durch Begebung an ein Konsortium von Banken und Bankiers erfolgte, hat sie mit der Preußischen Seehandlung sich an die Sonstige Dienst siir die Finanz Verwaltungen. >90 Die Leistungen siir die Finanzverwaltungen des Reichs und der Bundesstaaten, Spitze dieses Konsortiums gestellt und die Anleihen demnächst in Berlin und bei ihren Zweiganstalten zur Zeichnung auflegen lassen. Wurden die Anleihen dem Publikum unmittelbar zur Zeichnung angeboten, so hat sie das gescumnte Zeichnungsgeschäft im Auftrage der Neichsfinanzverwaltung geleitet, in Verbindung mit der Seehandlung und unter Mitwirkung erster Bankhäuser durchgeführt und schließlich abgewickelt. Die Reichshauptbank und die sämmtlichen Zweiganstalten dienten auch in diesem Falle als Zeichnungsstellen. Ein Gleiches geschah, als die Anleihe von 1899 zu einem festen Kurse von der Deutschen Bank übernommen wurde. Bei der Unterbringung von 89 Millionen Mark 4 prozentiger Neichsschatzanweisungen auf dem amerikanischen Geldmarkt im Jahre 1909 wirkte die Neichsbank im Auftrage der Neichsfinanzverwaltung mit. Für die Begebung preußischer Staatsanleihen stellte sie ihre sämmtlichen Anstalten als Zeichnungsstellen regelmäßig zur Verfügung. Zum Schluß ist zu erwähnen, daß sie die glatte Durchführung der Konversion der 4prozentigen Reichs- und preußischen Staatsanleihe im Jahre 1897 in der Weise unterstützte, daß sie durch ihre Beamten die Abstempelung der bei ihr eingereichten Reichs- und Staatsanleihescheine und der Zinsscheinbogen vornehmen ließ. Die Regelung des Geldumlaufs. nter den Aufgaben der Reichsbank nennt der § 12 des Bankgesetzes an Die Aufgabe der erster Stelle die Regelung des Geldumlaufs im gesammten Reichsgebiet, Der wichtigste Theil dieser Thätigkeit bezweckt die Erhaltung des Gleichgewichts zwischen Geldumlauf und Geldbedarf. Diese Aufgabe löst die Bank vermittels ihrer dehnbaren Notenausgabe, indem sie durch ihre Diskontpolitik bald die Goldzufuhr aus dem Auslande fördert, bald die Goldausfuhr dahin hemmt und gleichzeitig den iuueren Geldbedarf soweit regulirt, daß seine Befriedigung ohne eine gefährliche Ausdehnung der ungedeckten Notenausgabe möglich bleibt. Einen zweiten Theil jener Aufgabe, welcher hier behandelt wird, erledigt sie durch Mitwirkung bei der allerdings hauptsächlich der Finanzverwaltung obliegenden Überwachung des Geldumlaufs in Bezug auf die Echtheit, die Vollwichtigkeit und den guten Zustand der einzelnen Umlaufsmittel, ferner durch die den wechselnden Bedürfnissen des Verkehrs entsprechende Vertheilung sowohl der gesammten Geldzirkulation als auch der einzelnen Geldsorten auf die verschiedenen Gebietstheile des Reichs. In ersterer Beziehung geht eine Spezialbestimmnng in § 9 des Gesetzes, Die Ueberwachung betreffend die Ausprägung von Neichsgoldmünzen vom 4. Dezember 1871 dahin, daß ^cnqut"^ Neichsgoldmünzen, die in Folge von Abnutzung das Passirgewicht nicht mehr erreichen und an Zahlungsstatt von öffentlichen Kassen, sowie von Geld- und Kreditanstalten und Banken angenommen worden sind, von diesen Kassen und Anstalten nicht wieder ausgegeben werden dürfen. Für die Reichs- und Landeskassen hat der Bundesrath eine Reihe von Bestimmungen über die Behandlung von Falschstücken, gewaltsam beschädigten und abgenützten Münzen erlassen, die in der Hauptsache in einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. Mai 1876 enthalten sind. Die Bankanstalten sind durch die vom Reichsbank-Direktorium erlassenen Bestimmuugeu für den inneren Dienst angewiesen worden, gleichfalls nach den in der erwähnten Bekanntmachung des Reichskanzlers enthaltenen Vorschriften zu verfahren. 192 Die Regelung des Geldumlaufs. Demnach sind die bei den Bankanstalten eingehenden nachgemachten oder verfälschten Reichsmünzen anzuhalten / falls das Falschstück ohne Weiteres als solches erkannt wird/ ist sofort der zuständigen Justiz- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen/ falls die Uncchtheit zweifelhaft erscheint, ist das Stück an das Münzmetall-Depot des Reichs zur Prüfuug einzusenden. Gewaltsam oder in gesetzwidriger Weise beschädigte echte Reichs- und Landesmünzen — letztere soweit sie noch nicht außer Kurs gesetzt — sind, auch wenn sie am Gewicht keine Verringerung erfahren haben, gleichfalls anzuhalten, durch Zerschlagen oder Zerschneiden für den Umlauf unbrauchbar zu machen und alsdann dem Einlieferer zurückzugeben. Dieses Verfahren findet jedoch keine Anwendung auf Münzen, deren schadhafte Beschaffenheit von Mängeln der Ausprägung herrührt, und auf Münzen, deren Beschädigung so geringfügig ist, daß dadurch ihre Umlaufsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Die Ersatzleistung für Müuzeu, deren schadhafte Beschaffenheit von Mängeln der Ausprägung herrührt, erfolgt durch das Münzmetall-Depot des Reichs in Berlin. Die im Verkehr der Bankanstalten eingehenden Münzen dieser Art sind vierteljährlich an das Münzmetall-Depot einzusenden,- der Betrag wird der Reichshauptkasse in Rechnuug gestellt. Neichsgoldmünzcn, die das gesetzliche Passirgewicht nicht mehr erreichen, ferner Thaler, Reichssilber-, Nickel- nnd Kupfermünzen, welche in Folge längerer Zirkulation und Abnutzung an Gewicht oder Erkennbarkeit erheblich eingebüßt haben, sind zum vollen Werth anzunehmen. Die sich ansammelnden Münzen dieser Art sind am Schluß jedes Vierteljahrs an die Reichshauptkasse abzusenden und auf dem Konto derselben zu verausgaben. In den Bestimmungen für den inneren Dienst der Reichsbank ist ferner den Bankanstalten dringend empfohlen, eingehende Goldmünzen Stück für Stück zu wiegen, da durch ein solches Verfahreil Fälschungen ««bedingt ermittelt werden müssen. Eine Ausnahme hiervon findet, abgesehen von den von den Behörden formirten Beuteln, nur hiusichtlich solcher Beutel statt, welche vou bekannten soliden Instituten oder Handlungshäusern eingeliefert und mit ihrem Siegel gehörig verschlossen sind. Bei Beuteln dieser Art bedarf es des Wiegens der einzelnen Stücke nicht, wenn das Gesammt- Nettogcwicht das Passirgewicht einer entsprechenden Anzahl von Stücken noch übersteigt. Bei der Reichshauptbank in Berlin befindet sich eine Anzahl automatischer Waagen, welche zusammen in der Stunde 7000—7500 Goldmünzen selbstthätig wiegen uud die bis unter das Passirgewicht abgenutzteu Stücke absondern. Nachgemachte oder verfälschte Reichskassenscheine sind seitens der Bankanstalten analog zu behandeln wie nachgemachte und verfälschte Reichsinünzen. Rcichskassenschciue Die Regelung des Geldumlaufs. 193 von zweifelhafter Echtheit sind der Reichsschulden-Verwaltung zur Prüfung einzusenden. Beschädigte und beschmutzte Reichskassenscheinc sind von den Bankanstalten in Zahlung anzunehmen, aber nicht wieder auszugeben, sondern an die Reichsbankhauptkasse einzusenden. Ebenso ist mit verfälschten und beschädigten Reichsbanknoten zu verfahren. Die den örtlichen und zeitlichen Bedürfnissen des Verkehrs entsprechende Ver> Die Aufgabe der thcilnng des Geldes ist eine Aufgabe von großer volkswirthschaftlicher Bedeutung, deren "cs^el^um^ Erfüllung sich die Neichsbank besonders hat angelegen sein lassen. Es ist eine Erfahrung, daß einzelne Bezirke eine fortwährende Zufuhr von Geld nöthig haben, sei es, weil ihr Geldbedarf in fortgesetztem Wachsen begriffen ist, sei es, weil die Natur ihrer wirthschaftlichen Beziehungen das ihnen zugeführte Geld stets wieder nach anderen Bezirken abfließen läßt. Namentlich in Bezug auf die einzelnen Geld« sorten sind solche Verhältnisse häufig festzustellen. Es besteht das große Volkswirth- schaftliche Bedürfniß, den an einzelnen Orten sich ansammelnden Ueberschuß von Geld überhaupt und von einzelnen Geldsorten insbesondere dorthin zu leiten, wo sich ein entsprechender Mangel zeigt. Dieses Bedürfniß ist besonders stark hinsichtlich der Scheidemünzen. Die allzustarke Ansammlung von Scheidemünzen in einzelnen Bezirken muß im Interesse der Ordnung des Geldumlaufs unbedingt vermieden werden. Diejenigen, in deren Händen sich größere Beträge ansammeln, können diese Münzen in Folge ihrer beschränkten Zahlungskraft nicht zu großen Zahlungen verwenden und sind deshalb darauf angewiesen, sie gegen Kurantgeld austauschen zu können. Andererseits liegt ein ebenso starkes öffentliches Interesse daran vor, daß diejenigen, welche größere Beträge an kleinem Geld bedürfen, z. B. zu Lohnzahlungen, solches im Austausch gegen Noten und Goldgeld erhalten können. Das gegebene Organ für die wichtige Aufgabe der örtlichen Regelung des Geldumlaufs in Deutschland ist die Reichsbank, deren Filialnetz sich über das ganze Reichsgebiet ausdehnt, an die sich der Bedarf des Verkehrs wendet und der durch den Verkehr selbst iu letzter Linie die überflüssigen Umlaufsmittel zugeführt werden. Diese Aufgabe ist demgemäß in der oben an die Spitze gestellten, freilich sehr Die einzelnen Ver- allgemein gefaßten Vorschrift in § 12 des Bankgesetzes enthalten, welche ihre Ergänzung Re^ich?ba?zur^ört. in wenigen bestimmt umschriebenen Verpflichtungen findet, die nur zum Theil die Regelung lichen Regulirung des Geldumlaufs zum Hauptzweck haben, während die übrigen nur nebenbei auch für ^ Geldumlaufs, dieses Gebiet von Bedeutung sind. Zu den letzteren Verpflichtungen gehört vor Allem diejenige der Einlösung der eigenen Noten, deren Hauptzweck die Erhaltung des vollen Werthes und der Umlaufs- sähigkeit der Neichsbanknoten und damit die Sicherung der deutschen Währung ist. Aus der Einlösungsverpflichtung ergiebt sich jedoch die Nebenwirkung, daß es dem Verkehr 25 194 Die Regelung des Geldumlaufs. möglich ist, einen irgendwo bestehenden Ueberfluß von Noten und Mangel an metallischen Umlaufsinitteln auszugleichen. Hinsichtlich ihrer eigenen Noten besteht für die Neichsbank die bankgesetzliche Verpflichtung des Umtausches gegen »kursfähiges deutsches Geld«, und zwar bei ihrer Hauptkasse in Berlin sofort auf Präsentation, bei ihren Zweiganstalten, soweit es deren Baarbestäudc und Geldbedürfnisse gestatten. Von dieser Beschränkung Gebrauch zu machen, hat die Reichsbank bei ihren selbständigen Anstalten niemals Veranlassung gehabt. Hierher gehört ferner die der Neichsbank im Bankgesetz auferlegte Verpflichtuug hiusichtlich der Annahme der Noten der Privatnotenbanken. Die Reichsbank muß die Noten derjenigen Privatnotenbanken, die sich den fakultative» Bestimmungen des Bankgesetzes unterworfen haben, sowohl in Bertin als auch bei ihren Zweigaustalten in Städten von mehr als 80 000 Einwohnern oder am Sitze der Bank, welche die Noten ausgegeben hat, zu ihrem vollen Nennwerts in Zahlung annehmen/ sie darf diese Noten jedoch nur entweder zur Einlösuug präsentiren, oder sie zu Zahlungen an die betreffende Bank oder zu Zahlungen an dem Ort, wo die letztere ihren Hauptsitz hat, verwenden. Die Annahme dieser Noten durch die Neichsbank sollte ihnen eine gewisse Umlaufsfähigkeit sichern, im Gegensatz zu den Noten derjenigen Banken, die sich den fakultativen Vorschriften des Bankgesetzes nicht unterworfen haben, und deren Umlauf außerhalb ihres Territoriums untersagt ist. Die Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung dieser Noten zu Zahlungen sollen die Privatbanknoten möglichst rasch wieder in ihr natürliches Umlaufs- gebiet zurückleitcu und ihren thatsächlichen Umlauf thunlichst auf ihr Territorium beschränken. Ferner bestimmt das Gesetz, betreffend die Ausgabe von Neichskassenscheinen, vom 30. April 1874, daß die Neichskasseuscheiue von der Neichshauptkasse für Rechnung des Neichs jederzeit auf Erfordern gegen baares Geld einzulösen sind. Da die Neichshauptkasse nur eine Geschäftsabtheilung der Reichsbankhauptkasse bildet, ist die Ein- lösungsverpflichtuug thatsächlich aus diese letztere übertragen. Wenn die Einlösung auch in erster Linie den Zweck hat, den Neichskassenscheinen ihren Nennwerth zu sichern, so bewirkt sie doch mittelbar insofern eine Regulirung des Geldumlaufs, als der Verkehr Metallgeld im Austausch gegen überflüssige Neichskasseuscheiue von der Bank beziehen kann. Im Anschluß au die allgemeine Bestimmung (§ 12), welche der Neichsbank die Regelung des Geldumlaufs zur Pflicht macht, wurde schließlich der Reichsbauk aus dem Verordnungswege eine besondere Verpflichtuug auferlegt. Im Artikel 9 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 heißt es: »Der Bundesrath wird diejenigen Kassen bezeichnen, welche Neichsgvld- münzen gegen Einzahlung von Reichssilbermünzen in Beträgen von mindestens Die Regelung des Geldumlaufs. >!''. 200 Mark oder von Nickel- und Kupfermünzen in Beträgen von mindestens 50 Mark aus Verlangen verabfolgen. Derselbe wird zugleich die näheren Bedingungen des Umtausches festsetzen.« In Ausführung dieser Vorschrift erging eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. Dezember 1875, welche aus Grund eines Bundesrathsbcschlusses den Austausch von Scheidemünzen gegen Gold der Neichsbank-Hauptkasse in Berlin und den Kassen der Neichsbankhauptstellen in Frankfurt a. M., Königsberg i. Pr. und München übertrug. Die Einlieferung der umzutauschenden Münzen hat in kafsenmäßig formirten Beuteln oder in Rollen zu geschehen. Die Auszahlung des Gegenwerths in Gold erfolgt nach bewirkter Durchzählnng der eingelieferten Münzeil, welche in der Regel sofort, spätestens aber binnen sünf Tagen nach der Einlieferung zu bewirken ist. Diese wenigen der Neichsbank durch Gesetz oder Verordnung auferlegten Einlösung?., Die freiwillige Annahme- und Umtauschverpflichtuugen würdeil eine befriedigende Regelung des Geld- ^ank'fürd^ö^ Umlaufs nicht herbeiführen können. Vor Allem erfordert die örtliche Regulirnng des Regelung des Geld- Scheidemünzumlaufs eine sehr viel weiter gehende Thätigkeit, als die Verabfolgung umlauft, von Goldgeld gegen Scheidemünzen an vier Plätzen des Reichsgebiets. Die Neichsbank ist nach den verschiedensten Richtungen bestrebt, hier ergänzend einzugreifen. Sie geht zunächst in der Annahme von Geldsorten beträchtlich weiter, als es den gesetzlichen Verpflichtungen entspricht. Reichskassenscheine, zu deren Annahme nur die Kassen des Reichs und der Bundesstaaten verpflichtet sind, nimmt sie jederzeit und in jedem Betrage anstandslos in Zahlung. Die Noten der Privatnotenbanken werden von der Neichsbank in weitem Umfang auch außerhalb derjenigen Stellen in Zahlung genommen, für welche eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt: nämlich bei allen denjenigen Bankanstalten, einschließlich der Nebenstellen mit Kasscneinrichtung, welche mit der in Betracht kommenden Privatnotenbank in derselben Provinz, bezw. demselben Bundesstaat oder in dessen Nachbarschaft belegen sind/ von den Nebenstellen, welche durch uur eiuen Bankvorstand verwaltet werden, gilt dies jedoch mit der Beschränkung, daß die Privatbanknoten nur dann angenommen werden dürfen, wenn sie zur Tilgung einer Schuldverpflichtung gegen die Reichsbank, z. B. zur Bezahlung fälliger Wechsel, eingezahlt werden. Diese Ein- schränkuug wurde im Mai 1899 auf Wunfch gewisser Verkehrskreise dahin gemildert, daß es auch bei Nebenstellen mit nur einem Beamten solchen Personen, die Vormittags zur Tilgung von Verbindlichkeiten Zahlung in Reichsbanknoten, kurssähigem deutschem Gelde und Reichskassenscheinen geleistet haben, gestattet sein soll, bis zum Schluß der Nach- mittagsgeschästsstunden Privatbanknoten in Beträgen, welche die Vormittags geleisteten Einzahlungen nicht wesentlich überschreiten, auch zu anderen Zwecken einzuzahlen. 25' 196 Die Regelung des Geldumlaufs. Mit dieser Maßgabe werden die Noten der Sächsischen Bank von der Reichsbank innerhalb des Königreichs Sachsen, ferner bei den Bankanstalten in Halle a. S., Gera (Greiz) und Görlitz angenommen. Ebenso werden die Noten der Braunschweigischen Bank, obschon sich diese bekanntlich dem Normalstatut des Bankgesctzes nicht unterworfen hat, bei der Reichsbankstelle in Braunschweig, die Noten der landständischen Bank in Bautzen, welche keine eigentliche Notenbank ist, bei den Bankanstalteu des Königreichs Sachsen, die Noten der sämmtlichen übrigen (süddeutschen) Notenbanken in Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen und von der Reichsbankhauptstelle in Frankfurt a. M. mit ihren Unteranstalten in Zahlung genommen. Die Bankanstalten sind angewiesen, von der Erlaubniß, die eingehenden Privatbanknoten zu Zahlungen an dem Ort des Hauptsitzes der betreffeuden Privatnotenbank zu verwenden, keinen Gebrauch zu machen, sondern sie zur Einlösung zu Präsentiren. Die Präsentation hat bei den Filialen und Einlösungsstellen einmal im Monat, am Hauptsitze der Bank jedoch sofort nach Eingang stattzufinden. Durch diese über das Baukgesetz hinausgehenden Vorschriften wird sowohl die Umlaufsfähigkeit der Privatbanknoten innerhalb ihres natürlichen Zirkulationsbereichs, wie auch ihre Nückleitung zur Ausgabestelle befördert. Hinsichtlich der Regutirmig des Scheidemünzumlaufs kommt die Bank den Bedürfnissen des Verkehrs entgegen, indem sie die Bestimmung des Münzgesetzes über die Beschränkung der Zahlungskraft dieser Münzen nicht streng in Anwendung bringt. Die Bankanstalten sind vielmehr angewiesen, die Reichssilber-, Nickel- und Kupfermünzen innerhalb ihrer Geschäftsräume auch für größere Beträge in Zahlung zu nehmen. Werden den Kafsendienern außerhalb der Geschäftsräume der Bankanstalten größere Summen solcher Münzen in Zahlung angeboten, so haben sie die Zahlungsverpflichteten aufzufordern, die Zahlung an der Kasse der Bankanstalt zu leisten. Die Reichsbank hat mithin freiwillig eine Verpflichtung übernommen, die gesetzlich nur den Kassen des Reichs und der Bundesstaaten auferlegt ist. Bei der großen Ausdehnung des Filialnetzes der Bank und bei der großen Menge von Zahlungen, die stets von der Geschäftswelt an sie zu leisten sind, wird es durch dieses Verhalten der Bank dem Verkehr außerordentlich erleichtert, sich eiues etwa vorhandenen Uebermaßes von Scheidemünzen zu entledigen. Die Bank ist in dieser Richtung noch einen Schritt weiter gegangen, indem sie ihre Kassenstellen ermächtigt hat, dem etwaigen örtlichen Ueberfluß umlaufender Scheidemünzen durch Uebernahme derselben für Rechnung der Neichshauptkafse thunlichst zu steuern. Die Regelung des Geldumlaufs. 197 Auf der anderen Seite ist die Bank bestrebt, den Verkehr nach Möglichkeit mit dem nöthigen kleinen Geld zu versehen. Die Bankanstalten sind angewiesen, für die Ausstattung des Verkehrs mit kleinem Geld nachhaltig Sorge zu tragen. Sie haben den Wünschen des Publikums auf Hergabe von Thalerstiicken, Reichssilber-, Nickel- uud Kupfermünzen jederzeit bereitwilligst zu entsprechen und diese Münzen auf Verlangen nicht nur in kasscnmäßig formirten Beuteln, sondern auch eingerollt in kleineren Beträgen zu verabfolgen. Vor Allem hat sich die Reichsbank stets bemüht,'das Publikum auf die Thalerstücke hinzuweisen, von denen in den Kassen der Bank noch immer ein großer Bestand vorhanden ist. Die Bankanstalten haben Auftrag, bei deu iu Silbergeld zu leistenden Zahlungen thunlichst Vereinsthaler deutscher Prägung zu verausgaben. Dagegen macht die Neichsbank von dem Rechte, größere Beträge auch gegen den Willen des Zahlungsempfängers in Thalerftücken zu bezahlen, grundsätzlich keinen Gebrauch. Sie sieht es als ihre Aufgabe an, dem deutschen Verkehr diejenigen Beträge von Goldgeld zu liefern, die er benöthigt. Der starken Nachfrage uach Kronen kann sie freilich nur in beschränktem Umfange genügen, da der in ihren Kassen vorhandene Bestand an dieser Münzsorte stets nur ciu geringer ist. Ueberdies halten bekanntlich gewisse münztechnische und währungspolitische Bedenken die Finanzverwaltung davon ab, den Bestrebungen ans starke Vermehrung der Kronenprägung allzusehr nachzugeben. Dagegen ist die Bank stets bereit, aus Verlangen ihre Zahlungen in Doppelkronen zu leiste». Nur Anträge auf Überlassung von Gold für die Ausfuhr unterliegen der Beschränkung, daß sie vou den Zweiganstalten an die Neichshauptbank in Berlin zu verweisen sind. Der Grund dieser Bestimmung ist, daß die Neichsbank die Goldaussuhr uicht dadurch erleichtern will, daß sie selbst die Kosten des Goldtransports bis zu den uahe an der Grenze gelegenen Zweiganstalten übernimmt. Indem die Bank aus Verlangen in Goldgeld zahlt und nicht nur die Thaler, sondern freiwillig auch die Scheidemünzen unbeschränkt in Zahlung nimmt, ermöglicht sie es dem Verkehr, alle überflüssigen Thaler und Scheidemünzen an ihre Kassen abzustoßen. Auf diese Weise wird bewirkt, daß sich der Umlauf von Thalern und Scheidemünzen und der Bedarf des Verkehrs an kleinem Geld soweit wie irgend möglich decken. Bei dem großen Betrage der noch vorhandenen Thaler hat dieses Verhalten für die Reichsbank namentlich in früheren Iahren die unangenehme Folge gehabt, daß ihr Silbervorrath auf Kosten ihres Goldbestandes einen bedenklich großen Raum einnahm. Gleichwohl hat die Bankleitung niemals daran gedacht, ihre Goldzahlungen einzustellen, und zwar nicht nur in Rücksicht aus die Bequemlichkeit des Geldverkehrs, sondern in weit höhcrem Maße aus bereits erörterten währnngspolitischen Gründen (vcrgl. S. 147, 148). IW Die Regelung des Geldumlaufs. Die vom Neichsbank-Direktorium erlassenen Anweisungen, die sich auf die Regelung des Geldumlaufs beziehen, können in vollem Umfang natürlich nur Anwendung finden bei den selbständigen Bankanstalten, die stets größere Kassenbestände halten. Denjenigen Unteranstalten, deren Kassenbestände beschränkt sind (Nebenstellen), können ähnlich weitgehende Verpflichtungen nicht auferlegt werden. Die Nebenstellen brauchen deshalb Zahlungen in Neichssilbermünzen und anderen Scheidemünzen in ihren Geschäfts- räumen im Allgemeinen nur dann anzunehmen, wenn sie für diese Sorten am Orte selbst weitere Verwendung haben. Sie sind ferner angewiesen, ihre Zahlungen thunlichst in Banknoten zu leisten. Den Wünschen der Landeskassen wie des Publikums wegen Verabfolguttg von Thalerstücken und Reichsscheidemünzen haben sie jederzeit bereitwilligst zu entsprechen und zu diesem Zweck nöthigensalls bei ihrer vorgesetzten Bankanstalt eine Verstärkung ihrer Bestäube zu beantragen. Zu einem bereitwilligen Entgegenkommen gegenüber dem Verlangen nach bestimmten anderen Sorten, in erster Reihe nach Kronen, sind sie jedoch nur für den Fall angewiesen, daß das Geld bei Diskontirung von Wechseln oder anderen für die Bank gewinnbringenden Geschäften erhoben wird. In allen übrigen Fällen, namentlich bei der Abhebung von Girogeldern, dem Umtausch von Banknoten gegen Metallgeld zc., sind die Nebenstellen ermächtigt, für die Hergabe bestimmter Sorten anstatt der Banknoten eine Gebühr von ^5 vom Tausend zu erheben. Um die Bankanstalten in Stand zu setzen, den ihnen zur Regelung des Geldumlaufs zugewiesenen Aufgaben zu genügen, bedürfte es einer ausgebildeten Organisation zur zweckentsprechenden Vertheilung der einzelnen Geldsorten auf die einzelnen Bankanstalten. Die vorhandenen Geldbestände der Reichsbank können für die Regelung des Geldumlaufs uur dann in vollem Umfange nutzbar gemacht werden, wenn sich die jeweilige Vertheilung der einzelnen Geldsorten und der jeweilig an den einzelnen Bankplätzen hervortretende Bedarf an den einzelnen Sorten von einer Stelle aus übersehen und die sich als nothwendig herausstellenden Geldsendungen von einer Stelle aus leiten lassen. Um dem Reichsbank-Direktorium diese einheitliche Uebersicht und Leitung zu ermöglichen, sind die Bankanstalten angewiesen, monatlich einmal an das Reichsbank- Direktorium eine Nachweisung einzusenden, welche ihre Anträge auf Verstärkung ihrer Bestände an den einzelnen Sorten und gleichzeitig Angaben über die Beträge der bei ihnen entbehrlichen Geldsorten enthalten. In dringenden Fällen können Verstärkungen des Kassenbestandes außerhalb der Reihe vom Neichsbank-Direktorium telegraphisch erbeten werden. Der Bezng von Geldern von anderen Bankanstalten ohne Genehmigung des Direktoriums ist nicht gestattet. Der Bedarf der Nebenstellen ist in den monatlichen Nachweisungen gesondert ersichtlich zu machen. Die Regelung des Geldumlaufs. 199 Auf Grund dieser Nachweisungen, welche ein vollkommenes Bild der an den einzelnen Orten des Reichsgebiets benöthigten und verfügbaren Geldsorten geben, ordnet das Reichsbank-Direktorium die Baarsendungen von Bankanstalt zu Bankanstalt an, in einer Weise, daß mit möglichst geringen Kosten der Bedarf des einen Ortes soweit wie möglich aus dem Ueberflnß des anderen gedeckt wird. Die Baargeldsendungen zwischen den einzelnen Bankanstalten haben in den letzten Iahren durchschnittlich den Betrag von 2^ Milliarden Mark überschritten. Im Einzelnen haben betragen die Baarsendungen im Jahre zwischen den selbständigen Bankanstalten Mark innerhalb des Bezirkes der selbständigen Bankanstalten Mark Zusammen Mark 1895 1 388 132 000 783 677 000 2 171 809 000 1896 1 220 290 000 858 863 000 2 079 153 000 1897 11 633 043 000 993 780 000 2 626 823 000 1898 584 213 000 1 118 670 000 2 702 883 000 1899 1 431 678 000 1 360 291 000 2 791 969 000 1900 1 733 239 000 1 443 656 000 3 176 895 000 An den auf Antrag der Bankanstalten bewirkten Baarsendungen (vergl. Tab. 74) waren im Jahre 1900 betheiligt die Reichsgoldmünzen mit 228,5 Millionen, die Reichssilbermünzen nnd Thaler mit 51,4 Millionen, die Nickel- und Kupfermünzen mit 3,9 Millionen Mark, die Reichsbauknoten mit 346,2 Millionen und die Reichskassenscheine mit 35,z Millionen Mark. Der Umsatz der Umwechslungskasse der Reichshauptbank in Berlin stellte sich für die einzelnen Sorten im Jahre 1900 folgendermaßen: Reichsgoldmünzen................. 209 120 000 Mark Thaler......................... 43 932 000 » Neichssilbermünzen................. 36 415 000 » Nickel- und Kupfermünzen........... 3361600 » Banknoten...................... 156 735 000 » Reichskassenscheine................. 22 105 000 » Insgesammt....... 471 668 600 Mark. ^00 Die Regelung des Geldumlaufs, Diese Zahlen geben ein Bild davon, welche großen Anforderungen die örtliche Regelung des Geldumlaufs an die Thätigkeit der Neichsbank stellt. Die dabei gewonnenen Ersahrungen haben dahin geführt, den angewendeten Apparat mehr und mehr zu vervollkommnen. Das in Erfüllung dieser Aufgabe ermittelte statistische Material bietet zugleich einen geeigneten Anhalt für die Beantwortung der Frage, an welchen Sorten im Ganzen ein Maugel besteht und mit welchen Sorten der Verkehr gesättigt ist. Wenn Monat für Monat eine bestimmte Geldsorte seitens der Bankanstalten in stärkeren Summen verlangt wird, als sieanderwärts entbehrlich ist, wenn umgekehrt Monat für Monat von anderen Gcldsorten größere Beträge verfügbar sind, als verlangt werden, so ergeben sich daraus zutreffende Schlüsse auf das Verhältniß des Bestandes zum Verkehrsbedarf. Abhülfe kann in solchen Fällen nur durch Neuprägungen und Einziehungen geschaffen werden, und wenn auch die Neichsbank an der Entscheidnng hierüber nicht betheiligt ist, so vermag sie doch vollständige und zuverlässige Ledarfsnachweise zu liefern, auf Grund deren sachgemäße Entschließungen gefaßt werden können. I Die Verwahrung und Verwaltung von Werthgegenständen. Der An- und Verkauf von A)erthpapLeren. »ie Aufbewahrung offeuer oder verschlossener Depositen liegt außerhalb des Kreises der Geschäfte, welche eine Notenbank zu betreiben genöthigt ist/ eine solche kann ihre Hauptaufgaben auch ohne diesen Geschäftszweig erfüllen. Wenn gleichwohl die meisten Zentral-Notenbanken sich mit der Aufbewahruug uud zum großen Theil auch mit der Verwaltung von Werthgegenständen, insbesondere von Werthpapieren, sei es für ihre regelmäßigen Geschäftsfreunde, sei es für Jedermann, befassen, so folgt dies einerseits aus dem weitverbreiteten Bedürfnisse des Publikums, den werthvollsten Theil der Habe sicher aufbewahren zu lassen, andererseits aus der hervorrageuden Vertrauensstellung, welche die großen Zentral-Notenbanken einzunehmen pflegen. Wohl fehlt es nicht an anderen zuverlässigen Bankinstituten, welche diesen Geschäftszweig betreiben/ besonders die jüngste Zeit ist, gestützt auf amerikanische Vorbilder, erfinderisch gewesen in neuen Formen, um dein Publikum die Vorzüge der Aufbewahrung werthvollcr Vermögensstucke an eiuem sicheren Ort außerhalb der eigenen Wohnung einleuchtcud zu machen. Aber die meisten dieser Bankinstitute pflegen nur das in Wertpapieren angelegte Vermögen solcher Personen aufzubewahren, mit deuen sie in fortlaufender Geschäftsverbindung stehen/ zur Aufbewahrung anderer, insbesondere umfangreicher Werthgegenstände pflegt es ihnen an Raum zu fehlen. Das kleinere Publikum aber, dessen Vermögen eine beständige Bankierverbindung entbehrlich macht und welches sich nur gelegentlich zu einem bestimmten Zweck mit einem Bankgeschäft in Beziehung setzt, wird von den größten Geldinstitute» mit bloßen Aufbewahrungsanträgen in der Regel zurückgewiesen uud weiß unter den Geldinstituten zweiten und noch geringeren Ranges die zuverlässigen von den unzuver- 26 Die Verwahrung und Verwaltung von Werth- gegenständen. Oic Verwahrung und Veriv^llung von Werthgejzcnstänc>en. lässigen nicht zu unterscheiden. Kommen dann, wie es ja bisweilen geschehen ist, in einzelnen Fällen Unterschlagungen und Verluste vor, so Pflegt das dadurch erzeugte Mißtrauen sich anch gegen solche Bankhäuser zu richten, bei denen ein Grund zu Besorgnissen nicht vorliegt. Mißliche Ersahrungen solcher Art sind es wohl gewesen, welche allenthalben das Verlangen nach einer über jeden Zweifel erhabenen Auf- bewahrnngsstätte wachgerufen haben. Es war nur natürlich, daß man dabei in erster Liuie sein Angeninerk auf die Zentral-Notenbank des Landes richtete, auf die »Bank der Banken», deren jederzeit cinlösbare Noten sich in Jedermanns Besitz befinden und an deren Zahlungsfähigkeit man beinahe ebenso fest zu glauben pflegt, wie an den Bestand des Staates. So ist es gekommen, daß fast alle großen Landesbanken das Aufbewahruugsgcschäft eingeführt und zum Theil große, gegen Feuers- und Diebesgcfahr thunlichst gesicherte Räume nur zn diesem Zweck, meist mit großen Kosten eingerichtet haben. Einzelne Zentralbanken befassen sich ausschließlich mit der Aufbewahrung verschlossener Behältnisse iu Räumen, welche sie ihrer regelmäßigen Kundschaft zur Ver- füguug stellen/ andere nehmen nur Werthpapiere, welche ihnen offen übergeben werde», in Verwahrung und verbinden damit eine mehr oder minder umfassende Verwaltung/ noch andere stellen ihre Dienste dein Publikum nach beiden Richtungen zur Verfügung. Zu den Letzteren gehörte bereits die Preußische Bank, welche die Aufbewahrung verschlossener Depositen schon seit langer Zeit betrieben, die Annahme von Werthpapieren zur Verwahrung und Verwaltung aber erst wenige Jahre vor ihrem Uebcrgang in die Reichsbank (1873) eingesührt hatte. Die Beliebtheit, welcher diese Geschäftszweige sich in allen Kreisen der Bevölkerung zu erfreuen hatten, machte deren Fortsetzung durch die Reichsbank zur Nothwendigkeit und fand ihren Ausdruck im Bankgesetz, welches (§, 13,8) die Reichsbank ermächtigt »Werthgcgenstände in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen«. Verschlossene Die einfachste Form dieser Depositen besteht in der Annahme verschlossener Behältnisse, von deren Inhalt die Bank als Depositarin keine Kenntniß nimmt und zn deren Aufbewahrung nichts erforderlich ist, als ein gegen Diebes- und Fcuersgefahr gehörig gesicherter Raum. Solche Räume stehen der Neichsbank schon wegen der ihr obliegenden Verpflichtung, überall große Summen baarcn Geldes vorräthig zn halten, bei allen ihren mit Kasseneinrichtung verbundenen Zweiganstalten zur Verfügung, theils in Form gemauerter und mit besonders sicher konstruirteu eiserneil bezw. stählernen Thüren versehener Gewölbe, theils in Form der bekannten Geldschränke. Die Letzteren, mit denen die Mehrzahl der Nebenstellen versehen ist, reichen indessen nur sür den eigenen Bedarf der betreffenden Bankanstalten ans/ die Wcrthgelasse dagegen, mit denen die selbständigen Bankanstalten und einzelne größere Nebenstellen ausgestattet sind, be- Die Verwahrung und Verwaltung vv» Werthgegeustäudcn. finden sich fast ausnahmslos in eigenen Gebäuden der Bank und sind in der Regel geräumig genug, um, wenigstens in gewöhnlichen Zeiten, die Unterbringung von verschlossenen Depositen zu ermöglichen. Indessen müssen außerdem gewisse weitere, in dem Personal der Bankanstalten liegende Garantien hinzutrete», um denselben die Annahme von Depositen zu gestatten. Nebenstellen, welche von nur einem Beamten verwaltet werden und denen nur Fonds von beschränkter, nach der Höhe der Kaution des Vorstandes bemessener Höhe anvertraut werden können, sind als geeignete Ausbewahrungsstellen von Depositen, deren Inhalt unter Umständen den ganzen zugelassenen Bankfonds an Werth weit übersteigen kann, nicht anzusehen. Es ergiebt sich daraus, daß verschlossene Depositen außer bei der Hauptbank mir bei deu Reichsbankhauptftcllen und den Reichsbankstellen sowie bei einigen größeren mit förmlichen Tresoren ausgestatteten und von mehr als einem Beamten verwalteten Nebenstellen angenommen werden können. An allen Orten, wo sie überhaupt angenommen werden, geschieht dies zwar uicht ausschließlich zu Gunsteu solcher Personen, welche schon mit der Reichsbank in anderweitem Geschäftsverkehr stehen, aber doch nur zu Gunsten solcher, welche den Bankbeamten als so vertrauenswerth bekannt sind, daß von ihnen ein Mißbrauch dieser Einrichtung zu unlauteren oder gar verbrecherischen Zwecken nicht zu besorgen ist. Die mit dem Vor- und Zuname« bezw. der Firma des Niederlegers bezeichneten Behältnisse müssen nicht nur verschlossen, sondern auch dergestalt versiegelt sein, daß ohne Verletzung eines Siegels nichts herausgenommen werden kann. Die vertragsmäßige Haftung der Neichsbank für das Depositum übersteigt seit 1881 nicht den Betrag von 5 000 Mark, sofern nicht der Deponent einen höheren Werth angegeben und die hierfür bestimmte Ver- sicheruugsgebühr neben dem Lagergeld entrichtet hat. Für höhere Gewalt und inneren Verderb übernimmt die Neichsbank keine Verantwortlichkeit. Das Lagergeld wird je nach der Größe des Depositums in drei Stufen für je ein Jahr im Voraus erhoben, eine verhältnißmäßige Rückerstartung des gezahlten Betrags bei früherer Zurücknahme des Depositums findet nicht statt, bei vorübergehender, die Zeit von acht Werktagen nicht übersteigender Herausnahme, wird nur eine kleine Zuschlagsgebühr erhoben. Bei der Zurückgabe verschlossener Depositen wird die Legitimation des Empfängers mit aller Vorsicht geprüft, indessen behält sich die Reichsbank das Recht vor, das Depositum an jeden Vorzeiger des Depositalscheins ohne weitere Prüfung seiner Legitimation oder der Echtheit und Gültigkeit der Quittung auszuliefern. Nach diesen einfachen Grundsätzen wird übereinstimmend bei allen Bankanstalten verfahren, welche überhaupt verschlossene Depositen annehme« dürfen/ bei der Hauptbank ist, dem größeren Umfange dieses Geschäftszweiges entsprechend, ein besonderes Kontor zu diesem Zwecke eingerichtet, welches in der Lage ist, den Deponenten auf Verlangen 26' 204 Oie Verwahrung und Verwaltung von Werthgegcnstcinden gegen eine geringe Vergütung besondere Räume zur Verfügung zu stellen, in denen sie die Depositen ungestört offnen uud sich mit deren Inhalt beschäftigen tonnen. Die Benutzung dieser Einrichtung seitens des Publikums hat einen größeren Umfang nicht augenommen, wenngleich sie, wenigstens bis 1894, von Jahr zn Jahr in steigendein Maße erfolgt ist (vergl. Tab. 76). Der bei der Hauptbank und sämmtlichen Bankanstalten vorhandene Bestand an verschlossenen Depositen belief sich Ende 1876 aus 2120, Eude 1894 auf 7 558 Stück. Die Zunahme hat ziemlich gleichmäßig stattgefunden und durchschnittlich wenig mehr als 300 Stück für das einzelne Jahr betragen, nur in wenigen Iahren hat sie die Ziffer 400 erreicht oder überschritten. Relativ groß war sie l883, wo sie 512, vor allem aber in den Iahren 1891 und 1892, in welchen sie 606 bezw. 694 Stück betrug Der Grund hierfür ist in dem Mißtrauen zu suchen, welches zu gewissen Zeiten in weiten Kreisen des Publikums gegen Privatbanken uud Bankiers Platz greift. Besonders war dies nach 1890 zu beobachten, einem Jahre, in welchem der im Zusammenhang mit anderen ungünstigen Umständen plötzlich eintretende Umschlag einer außerordentlich günstigen Konjunktur den Zusammenbruch zahlreicher großer und kleiner Bankfirmen herbeiführte. Die Verluste, die dabei viele Kapitalisten durch Unterschlagung von Depots erlitten, hatten eine panikartige Bewegung zur Folge, welche der Neichsbank zahlreiche, namentlich kleinere Deponenten zuführte. Seit 1894 ist eine Abnahme der Zahl der bei der Neichsbank aufbewahrten verschlossenen Depositen zu konstatireu, in der Hauptsache eine Folge davon, daß überall in steigendem Maße Privatbanken und Bankiers dazu übergehen, ihre Tresoranlagen durch besondere Pflege dieses Geschäftszweiges unter geringer Unterbietung der Gebührensätze der Reichsbank besser auszunützen. Die bei der Neichsbank in verschlossenen Kästen, Packeten und dergl. aufbewahrten Gegenstände stellen^ recht erhebliche Werthe dar. Die Bank nimmt von dem Inhalt dieser Depositen zwar keine Kenntniß j doch lassen die Summen, für welche sie ihren Deponenten haftet, immerhin Rückschlüsse zu auf die Mindesthöhe der in dieser Form von ihr verwahrten Werthe. Die Haftbarkeit der Reichsbank erreichte 1893 mit über 310 Millionen Mark ihren höchsten Betrag, während sie 1900 nur 266 Millionen betrug. Es unterliegt indessen keinem Zweifel, daß in Wirklichkeit die hinterlegten Werthe diese Summen beträchtlich überschreiten, da weitaus die meisten Deponenten, um die Versichernngsgebühren zu ersparen, den wahren Werth nicht angeben, sich vielmehr neben der Haftung der Neichsbank bis zum Werthbetrage von 5000 Mark allein an der thatsächlichen hohen Sicherheit der Ausbewahrung genügen lassen. Die Einrichtung der verschlossenen Depositen wird, da Kaufleute ihre Werthgegenstände gewöhnlich in eigenen Geldschränken aufbewahren, fast nnr von wohlhabenden Die Verwahrung und Verwaltung von Werthgegenständeu. -^,'> Privatleuten benutzt. Dementsprechend weisen auch die Bankanstalten in denjenigen Orten den größten Bestand an solchen Depositen auf, iu welchen zahlreiche Rentner ihren Wohnsitz haben. Außer der Reichshauptbank, welche Ende 1900 2 772 verschlossene Depositen in Verwahrung hatte, steht hier die Reichsbankstelle in Wiesbaden, wo amtlichen statistischen Erhebungen zufolge von allen deutschen Städten verhältnißinäßig die meisten Rentner mit sehr großem Vermögen wohnen, mit 489 Stück an der Spitze. Die Benutzung ist indessen im Laufe des Jahres keine gleichmäßige, sie ist regelmäßig im Sommer während der Reisezeit am stärksten. Ungleich wichtiger und bedeutungsvoller sowohl für das Publikum wie für die Offene Depots. Bank sind die offenen Depots, deren Einführung in die letzten Jahre der Preußischen Bank fällt, deren weitere Ausbildung und Entwickelung sich aber erst bei der Reichsbank vollzogen hat. Schon in der zweiten Hälfte der sechsziger Jahre des vorigen Jahrhunderts war die Verwaltung der Preußischen Bank auf die große Ausdehnung dieses Geschäftszweiges bei der Bank von Frankreich und dessen Beliebtheit beim Publikum aufmerksam geworden und gelangte nach eingehendem Studium der frauzösischen Entrichtungen zu dem Entschluß, die in Deutschland damals noch wenig bekannte Einrichtung bei uns einzuführen. Der zu jener Zeit der Ausführung sich nähernde Plan der Errichtung eines neuen, den modernen Anforderungen entsprechenden Bankgebäudes in Berlin kam jenen Absichten sehr zu statten. Denn man war aus Grund der bei der Bank von Frankreich gemachten Erfahrungen bald zu der Einsicht gelangt, daß es sich bei der Einführung der offeuen Depots, der »äexüt,8 1idre8«, um eine Einrichtung handle, welche an die Größe und Beschaffenheit der zur Aufbewahrung der Werthpapiere bestimmten Räumlichkeiten und nicht minder an die Zahl nnd die Arbeitskraft der zu deren Bearbeituug und Verwaltung bestimmten Beamten völlig andere Anforderungen stelle, als die bis dahin allein bestehende Annahme verschlossener Depositen. Während die letztere unbedenklich bei jeder mit einem hinlänglich großen und genügend sicheren Tresor ausgestatteten Bankanstalt erfolgen kounte, ohne die Arbeitslast der Beamten in nennenswerther Weise zu vermehren, erkannte man bald, daß der neu eingeführte Geschäftszweig bauliche Einrichtungen voraussetzte, wie sie weder in dem alten Bankgebäude in Berlin noch in irgend einem Dienstgebäude der Zweiganstalten vorhanden waren, Baulichkeiten überdies, deren Größe und Kostspieligkeit die Ausdehnung des neuen Geschäftszweiges auf mehr als eiuen Ort, wenigstens einstweilen, ausschlössen. Man konnte sich auch der ferneren Wahrnehmung nicht verschließen, daß das neue Geschäft nicht von den vorhandenen Beamten nebenbei erledigt werden könne, sondern daß die ordnungsmäßige Bearbeitung der nicht blos zur Verwahrung, sondern auch zur Verwaltung der Bank übergebenen Papiere ein besonderes, speziell für diesen Geschäftszweig ausgebildetes, voraussichtlich 200 Die Verwahrung und Verwaltung von Werthgegcnständen, recht zahlreiches Personal erfordern würde, zumal man entschlossen war, dem Publikum von vornherein eine möglichst vollkommene, in ihren Leistungen die im Auslande bestehenden Einrichtungen übertreffende Anlage zu schaffen. Auf Grund dieser Erwägungen wurde beschlossen, die Einführung des neue» Geschäftszweiges zunächst auf Berlin zu beschränke« und in dem neuen Dienstgebäude, dessen Bau ebeu begonnen war, Räume vorzubereiten, welche nicht blos für den Anfang ausreichten, sondern eine spätere Erweiterung im Falle des Bedürfnisses ermöglichten. Daß alle Vorsicht sich als unzureichend erweisen, daß 25 Jahre später nach völliger Ausnützung der sämmtlichen zur Verfügung stehenden Räume ein großer Neubau für die Bedürfnisse des über alle Erwartungen rasch gewachsenen Werthpapier-Depots erforderlich werden würde, konnte man damals nicht voraussehen. Es kam hinzu, daß nicht bloß die Geldschrankfabrikanten, sondern auch die Einbrecher sich die Fortschritte der Technik zu Nutze machten, und daß die vor einem Vierteljahrhundert getroffenen Vorsichtsmaßregeln uicht mehr genügten. Die bezüglich der Größe und Kostbarkeit der Tresvreinrichtungeu sowie der Zahl und Beschaffenheit des Personals seitdem gemachten Erfahrungen hatten zur Folge, daß es bei der Beschränkung der Aufbewahrung von Werthpapieren auf einen Ort sowie bei der Zentralisirung der Verwaltung dieses Geschäftszweiges bis jetzt sein Bewenden behalten hat. Inzwischen erlitt der Lau des neuen Bankgebäudes in Berlin durch die kriegerische« Zeitereignisse eine nicht unerhebliche Verzögerung, so daß das »Kontor zur Aufbewahrung und Verwaltung von Werthpapieren« seitens der damals noch bestehenden Preußischen Bank erst im Mai des Jahres 1873 eröffnet werden konnte. Es begann seine Thätigkeit mit 9 Beamten, ging drei Jahre später mit 37 Beamten auf die Neichsbank über und bedürfte im Jahre 1900 zur Bewältigung der Geschäfte eines Personals von 298 Köpfen (vergl. Tab. 75). Die erste Einrichtung und die weitere Entwickelung dieses Geschäftszweiges hatte von Anfang an den Zweck, dem Publikum alles zu bieten, was ein guter Hausvater zur ordnungsmäßigen Verwaltung seines in Werthpapieren angelegten Vermögens selbst zu thun hatj den Deponenten gegen eine angemessene Vergütung nicht blos die sichere Ausbewahrung, sondern auch alle Verwaltungsakte, insbesondere die Abtrennung der Zinsscheine, die Eiuziehung der Zinsen, die Kontrolle der Ansloosungen und Kon- vertirnngen, die Anschaffung von Ersatzstücken, die Abhebung neuer Zins- und Gewinu- anthcilscheine :c., ungeachtet der mit einzelnen der übernommenen Verpflichtungen verbundenen großen Verantwortlichkeit abzunehmen. Das Ziel war von Anbeginn dahin gerichtet, selbst völlig geschäftsunkundigen oder auch solchen Personen, die durch ihre anderweite Beschäftigung gehindert sind, der Verwaltung ihres Vermögens selbst die Die Verwahrung und Verwaltung rwu Wcrthgegenständcn. ^l>7 nöthige Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen, Wittwen, Waisen, Vormündern, Stiftungen zc. Gelegenheit zu bietcu, ihre Angelegenheiten mit vollem Vertrauen durch die Neichsbank verwalten zu' lassen, ebenso gut wie sie es bei vollster Sachkenntnis; nur irgend selbst vermöchten. Gerade die Neichsbank konnte denjenigen Grad von Sicherheit bieten, der überhaupt unter gegenwärtigen Verhältnissen möglich und denkbar ist. Schou vou Anfang an hatte sie Anordnungen getroffen, wie sie später durch das Reichsgesetz vom 5. Juli I89l> »betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere« znr Sicherung der Deponenten gegen etwaige absichtliche oder unabsichtliche Verdunkelung oder gar Verkümmerung ihrer Eigenthumsvcrhältnisse durch die Depositare und Kommissionäre allgemein vorgeschrieben wurden. Unter solchen Umständen konnte dies an sich so wuchtige Gesetz auf die Gestaltung des Depotgeschäfts der Neichsbank einen ncnnens- werthen Einfluß nicht ausüben. Daß sich die umfassende Aufgabe, welche sich die Reichsbank in diesem Geschäftszweig gestellt hatte, nicht gleich von vornherein erfüllen ließ, bedarf nicht der Erwähnung, es gehörte dazu nicht blos eine längere Erfahrung, sondern auch eine fortgesetzte sorgfältige Beobachtung der wechselnden Verhältnisse und Bedürfnisse, eine stets bereitwillige Berücksichtigung der im Lause der Zeit auftaucheuden neuen Anforderungen. So sind zu den gewöhnlichen Depots von Privatpersonen immer neue Formen hinzugetreten', die in § 12 der Bedingungen erwähnten Vormundschaftsdepots mit oder ohne Anordnung des Vormundschaftsgerichts, die Depots mit Zinsensperrc zu Gunsten dritter Personen, die Depots zur Sicherstellung des einem Offizier bei seiner Verheirathung zugesicherten Zuschusses, endlich die Depots, zu deren Heransgabe es der Zustimmung einer dritten Person bedarf. Ueber alle diese Aufbewahruugsformen, daneben auch über die einzelnen Leistungen der Bank und die dafür zu zahlenden Gebühre» geben die auf den Formulare,! zu Niederlegungsanträgen und Depotscheinen abgedruckten Bedingungen genügenden Aufschluß. Ungeachtet der Beschränkung der offenen Depots auf Berlin ist die Benutzung dieser Einrichtungen keineswegs beschränkt ans die Einwohner dieser Stadt oder auf solche Personen, welche dieserhalb nach Berlin reisen oder zufällig hier auwesend sind/ der Kundenkreis des jetzigeu »Kontors der Neichshauptbank für Werthpapiere« erstreckt sich über ganz Deutschland uud weit über dessen Grenzen hinaus bis in die fernsten Länder. Für den geschäftlichen Verkehr mit den in Deutschland wohnenden Deponenten kommt dem Kontor seine Zugehörigkeit zu dein Organismus der Neichsbank und insbesondere sein Anschluß au die Girocinrichtungen der letzteren zn statten. Besitzt der Deponent selbst ein Girokonto bei irgend einer Neichsbankanstalt, so kann er diesen, die sämint- 20« Die Verwahrung und Verwaltung von Werthgegenständen, lichen für ihn bestimmten Zahlungen zuschreiben lassen. Andererseits können die an das Kontor zu leistenden Zahlungen zur Gutschrift auf dessen Girokonto bei der Hauptbank bei allen Bankanstalten — in vielen Fällen — gebührenfrei eingezahlt werden. Im Uebrigen werden die Zinsen zc,, wenn der Deponent nicht ausdrücklich eiu Anderes — etwa Uebersendung durch die Post — verlangt, von dem Kontor auf dem Girowege derjenigen Bankanstalt überwiesen, in deren Bezirk der Deponent wohnt, so daß auf diese Weise ein Theil der Funktionen des Kontors auf die Bankanstalten übertragen und der durch die Zentralisation für die auswärtigen Deponenten herbeigeführte Nachtheil einigermaßen ausgeglichen wird. Die Uebersendung der aufzubewahrenden Werthpapiere nach Berlin wird von den Bankanstalten allerdings weder übernommen noch vermittelt. Es bleibt den Deponenten überlassen, sich dazu der Post oder eines Bevollmächtigten zu bedienen, Obschon es an gelegentlichen Wünschen, es möchten ähnliche Einrichtungen, wie das Kontor der Reichshauptbank für Werthpapiere in Berlin auch an einigen anderen größeren Plätzen Deutschlands errichtet werden, nicht gefehlt hat, scheint ein dringendes Bedürfniß dazu doch nicht vorzuliegen. Das Kontor hat Kunden aus alle» Schichten der Bevölkerung, was am besten dadurch illustrirt wird, daß die von Einzelpersonen hinterlegten Papiere im Betrage zwischen mehr als 4 Millionen und weniger als 100 Mark schwanken. Die Bewegungen in der Gesammthöhe der Depots stehen in unverkennbarem Zusammenhange mit den Zeitverhältnissen und der Lage des Geldmarktes (vergl. Tab. 75). Wenn der Nennwerth sämmtlicher hinterlegten Werthpapiere von 1876 bis 1900 sich von 424 auf 2889 Millionen Mark gehoben, also sich fast versiebensacht hat, so ist das keineswegs nur auf eine fortschreitende Einbürgerung und intensivere Benutzung der Einrichtungen des Kontors für Werthpapiere zurückzuführen/ vielmehr spiegelt sich in diesen Zahlen auch das Fortschreiten der Kapitalbildung wieder. Die Zunahme der Depots in den abgelaufenen 25 Iahren war eine sehr bedeutende und fast ununterbrochene/ nur ein einziges Jahr, 1897, brachte eine Ausnahme. In keinem der Jahre 1876 bis 1894 hat die Zunahme weniger als 90 Millionen Mark betragen, am größten war sie in den Jahren 1890 und 1891 mit 157 bezw. 163 Millionen Mark, wohl eine Folge des in dieser Zeit erfolgten Zusammenbruchs mehrerer großen Bankfirmen. Seitdem hat die Zunahme die Ziffer von 90 Millionen nicht mehr erreicht, vielmehr schwankte die Bewegung der Bestände zwischen einer Verminderung von fast 30 und Vermehrungen bis zu 84 Millionen Mark. Man wird in der Hauptsache nicht fehlgehen in der Annahme, daß die lebhafte industrielle Thätigkeit, besonders die starke Thätigkeit an den Börsen in den letzten Iahren ein Grund sür diese Erscheinung ist. Die letzte Zeit war den soliden Anlagewerthen, die den Hauptstamm der Depots der Reichsbank Die Verwahrung und Verwaltung von Wcrthgegenständcn, bilden, ungünstig/ die durch den wirthschaftlichen Aufschwung entstandene Kapitalknapp' heit führte zur Versilberung großer Beträge an soliden Zinspapieren, was wiederum die Zurücknahme vieler Depots zur Folge hatte. Ferner wurden Anlagewerthc auch in großen Beträgen gegen — vielfach erst neu emittirte — Aktien gewerblicher Unternehmungen vertauscht/ die letzteren, nicht zu dauernder Kapitalanlage, sondern zum Wiederverkauf, zur Spekulation bestimmt, wurden darum nicht erst bei der Reichsbank deponirt. Auch die zum Verkauf gelangten Anlagepapiere kehrten nicht in die Depots der Reichsbank zurück, bildeten vielmehr, wie stets in Zeiten hochgehender Spekulation, schwimmendes Material an den Börsen und bei den Banken, kamen jedenfalls zum großen Theil in Hände, die nicht bei der Neichsbank zu deponiren Pflegen. Dabei kamen auch uoch spezielle Gründe in Betracht, die einzelne, aber für das Depotgeschäft der Reichsbank besonders wichtige Gruppen vou Werthpapieren stark beeinflußten, z, B, die Ein- richtuug des Staatsschuldbuchs in Preußen und des Neichsschuldbuchs, die Ausdehnung des Depotgeschäfts der Privatbanken mit mancherlei besonderen Einrichtungen, die sich für die Reichsbank nicht eignen (8g.tes zc,), Die wiederholt behufs Deckung der entstehenden großen Kosten nothwendig gewordene Erhöhuug der Depotgebühren scheint einen erheblichen Einfluß nicht ausgeübt zu haben. Daß die bei der Reichsbauk hiuterlegten Papiere zum überwiegeudeu Theil deutscheu Urspruuges und in Markwährung ausgestellt sind, liegt in der Natur der Sache und würde wohl ziemlich in demselben Verhältniß der Fall sein, wenn die Bank die Aufbewahrung und Verwaltung der im Auslande ausgestellten Papiere nicht mit eiuer etwas höheren Gebühr belegt hätte. Uuter den deutschen Papieren nehmen wieder die deutschen Reichs- und Staatsanleihen seit einer Reihe von Iahren einen breiten Raum ein, 1876 betrugen sie nur 3,s Prozent, 1990 dagegen 49 Prozent aller bei der Bank deponirtm Papiere, nachdem sie 1899 und 1891 schon die hohe Prozentziffer 43 bezw. 43,2 erreicht hatten. Dem Betrage nach haben sie sich von 14,2 Millionen im Jahre 1876 auf 1 129 Millionen Mark im Jahre 1896 vermehrt, sind indessen seither wieder etwas zurückgegangen, um schließlich 1999 mit 1152 Millionen Mark ihren höchsten Stand zu erreichen. Diese außerordentliche prozentuale und absolute Steigerung ist die Folge der bedeutenden Vermehrung der Reichs- und Staatsschulden in Deutschland. An erster Stelle stehen hier naturgemäß die Staatsanleihen Preußens entsprechend der Größe der fundirten Schuld dieses Staates. Ganz außergewöhnliche Zunahmen sind hier zu verzeichnen in den Iahren 1889 und 1899, in welchen die deponirtm Summen vou 342 aus 534 uud dann auf 722 Millionen Mark emporschnellten, lediglich die Folge einer Verschiebung, nämlich des Umtausches sehr großer Beträge von Aktien und Obligationen verstaatlichter Eisenbahnen in preußische Konsols. Die Verminderung 27 210 Dic VmvalMng und Vttw.Ntuug v»n Wevthgcgcnständcn. der Bestände in mehreren Iahren, so 1884, 1885, 1894, 1896, 1897 und 1898 ist ans dic Benutzung des Staatsschuldbuchs zurückzuführen, in welches 1885 nur 1,3 Prozent, 1897 dagegen 18,2 Prozent aller preußischen Staatsanleihen eingetragen waren. Die steigende Bedeutung der Depoteinrichtungen der Neichsbank erhellt für diese solidesten Anlagepapiere am besten daraus, daß 1876 nur 1 Prozent, 1880 schon 5,i Prozent, 1893 gar 18,2 Prozent aller preußischen Staatsanleihen bei der Reichsbank iu Verwahrung sich befanden. Immerhin bleibt diese Steigerung hinter derjenigen des Antheils des Staatsschnldbuchs bei weitem zurück/ die dort eiugetrageucn Summen haben seit 1893 die bei der Reichsbank deponirten übertroffen. Die Konversionen haben hierbei nur eine» geringen Einfluß ausgeübt, da nur wenige Deponenten sich an Stelle der Konversion sür die gleichzeitig angebotene Rückzahlung entschieden. Von etwas größerer, aber immerhin noch von geringer Bedeutung ist es, daß manche Staatsgläubiger zu einer Veräußerung der in Zukuuft niedriger verzinslichen Papiere schritten. Unzweifelhaft erkennbar ist eine Einwirkung der Konversion in dem Jahre 1897, aber auch hier nur im Zusammenhange mit dem Umstände, daß viele Besitzer von preußischen vicrprozentigen Konsvls ans die Einrichtung des Staatsschnldbuchs erst recht aufmerksam wurden und dessen große Vorzüge kennen lernten. Im Jahre 1897 vermehrten sich die Eintragungen von 1 059 auf 1 159 Millionen Mark, d. i. von 16,6 auf 18,2 Prozent der fundirten preußischen Staatsschuld. Gleichzeitig ging der Depotbestand der Reichsbank von 806 auf 744 Millionen, oder von 12,? auf 11,? Prozent aller preußischen Anleihen zurück. — Achuliches gilt für die deutsche» Neichsaulcihen/ auch hier zeigt sich eine bedeutende Zunahme von 1,4 Millionen im Jahre 1877 auf 220,? Millionen im Jahre 1900 und eine prozentuale Steigerung von 0,s auf 7,« Prozent im Verhältnisse zum gesammten Depot- bestand der Bauk. Von sämmtlichen Reichsanleihen waren hinterlegt 1877: 2 Prozent, 1892: 10,4 Prozent, seither ist diese Ziffer wieder auf 9,4 Prozent (1900) gesunken, während das 1892 nach preußischem Muster eingeführte Reichsschuldbuch iu sciuen Eintraguugeu 1892: 3,4 Prozent, 1898 aber bereits 12,<; Prozent aller Reichsanleihen darstellte. Auch hier ist der absolute und prozentuale Rückgang im Jahre 1897 bemcrkenswcrth, während in diesem Jahre die Schnldbuchbeträge sich von 235 auf 273 Millionen Mark, d. i. von 10,« auf 12,s Prozent erhöhten. — Sehr gleichmäßig war dic Bewegung in den Summen von bei der Reichsbank hinterlegten Anleihen anderer Bundesstaateu,' sie vermehrten sich seit 1876 stetig von 3,5 auf 131,4 Millionen Mark. Ihr Antheil am Gesammtbestand hat sich gleichzeitig von 0,8 auf 4,7 Prozent erhöht. Auch die Anleihen der Städte und Provinzen, die Pfandbriefe der Landschaften und der Hypothekenbanken, die Nentenbricse, nicht minder die Aktien und die Obligationen gewerblicher Unternehmungen sind in den Depots der Neichsbank mit vielen Millionen Die Verwahrung und Verwaltung von Werthgegcnständen. ^.'11 Mark vertreten. Es lassen sich daraus auch Schlüsse ziehen auf den Umfang der Dienste, welche die Bank gleichzeitig den Staaten, Kommunen nnd sonstigen Emissionsstellen bei den vielen vorgekommenen Konvcrtirungen, der Erneuerung von Kuponsbogen :c, zu leisten in der Lage war. Eine besondere Art des Depotgeschäftes der Neichsbank sind die auf Grund des Mündeldepots. §. 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von ihr eingeführten »Mündeldepots«. Werth- Papiere, welche den Bestandtheil eines Mündclvermögens bilden, können bei sämmtlichen Neichsbankhauptstellen und Ncichsbankstellen unter besonderen Bedingungen zur Verwahrung angenommen werden, sofern, streng im Rahmen des Gesetzes, die Einlieferung der Papiere ohue Zius- bezw. Gewinnantheilscheine, aber mit Erneuerungsscheinen erfolgt. Die Reichsbank übernimmt indessen in dieser Form nur die Verwahrung, nicht auch die Verwaltung dieser Depots. Für Berlin ist diese besondere Einrichtung nicht getroffen, da hier wegen der zahlreich dargebotenen anderen Depotstellen ein Bedürfniß für eine solche besondere Depotform nicht besteht. Die Gebühr für die Mündeldepots ist eine außerordentlich geringe. Dieser erst am 1. Januar 1900 eingeführte Geschäftszweig hat einen großen Umfang noch nicht angenommen, Ende 1900 hatte die Reichsbank insgesammt nnr 795 Mündeldepots in ihren Beständen. Im Gegensatz zu den großen Kreditbanken ist für die Reichsbank das Effektengeschäft An. und Verkauf nur von sehr untergeordneter Bedeutung. Es liegt dies zunächst daran, daß die ^emd^Rcchmmq Reichsbank grundsätzlich ihre Mittel in eigenen Effekten nicht anlegt und demzufolge die Anschaffung von solchen für ihre Kunden nur kommifsionsweise bewirken kann. Ferner aber unterliegt sie auch hierin den strengen Vorschriften des Bankgesetzcsj Effekten- kvmmissionsgeschäfte auf Kredit, selbst gegen Depot, sind ihr verboten, vielmehr darf sie Effekten aller Art für fremde Rechnung, abgesehen von öffentlichen BeHorden, nur nach vorheriger Deckung kaufen uud nur nach vorheriger Ueberlieferung verkaufen (B.-G. §. 13 Z. 6, Statut §. 10). So fehlt ihr schon die zu einer intensiveren Pflege des Effektengeschäfts erforderliche Beweglichkeit/ andererseits erstrebt sie aber auch gar nicht eiue Ausdehnung dieses Geschäftszweiges über dasjenige Maß hinaus, in dem er sich von selbst und ohue besoudere Bemühung bei ihr entwickelt, da er für sie hinter viel wichtigeren Ausgabe« weit zurücksteht. Als privilegirte Notenbank vermeidet sie es grundsätzlich, auf einein ihren eigentlichen Zwecken fernstehenden Gebiete den privaten Banken und Bankiers Konkurrenz zu machen. Daher sind die Zweiganstalten wie das Kontor für Werthpapiere angewiesen, zwar Anträge zum An- und Verkaufe von Effekten unter den gewöhnlichen Bedingungen stets bereitwillig entgegenzunehmen/ auch wird im Interesse der Auftraggeber alles gethan, was zu einer schleunigen und leichten Abwickelung nöthig ist/ aber keinesfalls darf irgend etwas 27' 212 Die Verwahrung und Verwaltung von Werthgegenständen. geschehen, was auch nur den Schein erwecken konnte, als wolle die Reichsbank vermöge ihrer Stellung diese Geschäfte an sich ziehen. Der Gewinn der Reichsbank besteht allein in der Gebühr, welche früher außer der — meist ^ xi-o Wlle betragenden — Kurtage ^ Prozent betrug, jetzt einschließlich derselben 1^ xro Ni.1l« beträgt, ein Satz, der trotz seiner Billigkeit doch nicht geeignet ist, dem Privatbankgeschäft nennens- werthen Schaden zuzufügen. Kursgewinne und Verluste können unter diesen Umständen der Bank nicht entstehen. Zur Ausführung der Aufträge bedient sich die beauftragte Baukanstalt, soweit sie dieselben nicht selbst erledigen kann, der Vermittelung der Bankanstalt an demjenigen Ort, an welchem die betreffenden Papiere einen regelmäßigen Markt haben, in den meisten Fällen ist dies Berlin, für Süddeutschland Frankfurt a. M. Die Reichsbank führt die Geschäfte an der Börse durch ihre besonderen Agenten unmittelbar aus. Bei der überragenden Bedeutung der Berliner Börse konzentrirt sich fast das ganze Effektengeschäft, anch soweit es sich um Aufträge der Zweiganstalten handelt, bei der Hauptbank, deren Kontor für Werthpapiere alle einschlagenden Geschäfte mittels einer besonderen Börsenabtheilung zu erledigen hat. Auch insofern ist die Bedeutuug des Koutors für das Effektengeschäft der Bank sehr groß, als die meisten überhaupt ausgeführten Aufträge von Deponenten stammen, ob sie nun von diesen dem Kontor direkt oder einer Bankanstalt ertheilt worden sind/ das Effektenkommissionsgeschäst der Reichsbank charakterisirt sich so im Wesentlichen nur als ein Theil der durch die Reichsbank erfolgenden Vermögensverwaltung für ihre Deponenten. Die Gesammtumsätze des Kontors für Werthpapiere an Effekten für seine Deponenten, für dritte Auftraggeber oder für das Reich, welches sich seiner zum Verkauf der eigenen Schuldtitel häufig bedient hat, haben sehr geschwankt. Sie betrugen 1876 42,s, 1900 157 Millionen Mark. Die Bantnovelle vom 7. Juni 1899 als Ergebniß der bisherigen Entwickelung. ie Verfassung der Reichsbank hat in dem Vierteljahrhundert ihres Bestehens Die Erfahrungen in allen wesentlichen Zügen sich als ein für seine Zwecke wohl geeigneter '"^ deutschen " / ^ » ' / ' ! ^ / » Bmirverf.iss.»ui. Nahmen erwiesen. Sie hat dem zentralen Geldinstitut Deutschlands eine fortschreitende Entwickelung gestattet, und sie hat eine Befriedigung der großen Ansprüche, welche durch die ungewöhnliche Entfaltung der wirthschaftlichen Kräfte hervorgerufen wurden, möglich gemacht. Zu allen den Leistungen im Dienste der deutschen Volks« wirthschaft, die in den vorstehenden Abschnitten auseinandergesetzt sind, wäre die Neichsbank nicht im Stande gewesen, wenn ihre Verfassung nicht auf richtigen Grundsätzen beruht hätte. Dagegen hat im Laufe des letzten Jahrzehnts die ungeahnte Vergrößerung und Erweiterung aller wirthschaftlichen Verhältnisse die Frage nahe gelegt, ob nicht auf Grundlage der bestehenden Bankverfassung gewisse Aenderungen in Einzelheiten nothwendig seien, um die Reichsbank auch für die Zukuuft in Stand zu setzen, deu gesteigerten Verkehrsbedürfnissen in vollem^Umfang und ohne störende Reibuugen gerecht zu werden. Es handelt sich dabei namentlich um eine Vergrößerung der Basis, auf welcher die Reichsbank steht, um eine Erweiterung der Mittel und Rechte, deren sie zur Erfüllung der ihr zufallenden Aufgaben bedarf. Um die sich im Laufe der Entwickelung als wünschenswert!) herausstellenden Aenderungen möglich zu machen, ist im Bankgesetz vom 14. März 1875 dem Reiche das Recht vorbehalten worden, zuerst zum 1. Januar 1891, alsdann aber von 1t) zu 1l) Iahren nach vorausgegangener einjähriger Ankündigung die Reichsbank aufzuheben oder die sämmtlichen Antheile der Reichsbank zu ihrem Nennwerth zu erwerben. Beim Ablauf der ersten Frist von 15 Iahren hat sich das Reich damit begnügt, sich einen höheren Antheil am Reingewinn der Reichsbank auszubedingen. Der starke Rückgang des Zinsfußes, der seit der Mitte der 70 er Jahre eingetreten war, ließ eine Modifikation 214 Die Vmiknovclle vom 7. Juni I89!> als Ergebniß der bisherigen Entwickelung, der Grundsätze für die Berechnung der Dividende der Antheilseigncr gerechtfertigt erscheinen. Im Uebrigen hatte sich keine Aenderung als nothwendig gezeigt. Zum zweiten Male konnte das Privilegium der Reichsbank zum 1. Januar 1901 gekündigt werden. Auch in diesem Falle waren die verbündeten Negierungen der Ansicht, daß zu durchgreifenden Aendernngen in der Verfassung der Reichsbank kein Grund vorliege. Namentlich waren sie von der Zweckmäßigkeit der Vereinigung privaten Kapitals und staatlicher Leitung so sehr durchdrungen, daß sie sich entschlossen zeigten, allen Bestrebungen auf eine »Verstaatlichung« der Reichsbank (Erwerbung der Antheilscheine durch das Reich) sich entschieden zu widersetzen. Dagegen hielt man es dieses Mal für angebracht, aus den gegebenen Grundlagen weiter bauend, unter Berücksichtigung der Erfahrungen des letzten Iahrzents, vor Allem in Anbetracht der fortschreitenden Entwickelung des deutscheu Wirtschaftslebens die Betriebsmittel der Reichsbank zu verstärken und Maßregeln zu treffen, um ihre Diskontpolitik gegenüber derjenigen der Privatnvtenbanken wirksamer zu gestalten. Der Entwnrf der Von diesen Erwägungen ausgehend, enthielt der zu Beginn des Jahres 189!) vanknovcllc. ^ Reichstage vorgelegte »Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Bankgesetzes vom 14. März 1875«, folgende Bestimmungen: Das Grundkapital der Neichsbank sollte von 120 auf 150 Millionen Mark erhöht, und der Reservefonds allmählich von 30 auf 60 Millionen Mark gebracht werden/ das steuerfreie Notenkontingent der Neichsbank sollte eine Erhöhung von 293,4 auf 400 Millionen Mark erfahren/ behufs Sicherung einer einheitlicheren Diskontpolitik sollte der Bundesrath von seiner Befugniß zur Kündigung des Rechtes der Notenausgabe zum 1. Januar 1901 gegenüber denjenigen Privatnotenbanken Gebrauch machen, welche nicht die Verpflichtung übernehmen wollten, vom 1. Januar 1901 an nicht mehr unter dem Diskontsatz der Reichsbank zu diskontiren. Außerdem brachte der Entwurf in Anbetracht der glänzenden Geschäftsergebnisse der Neichsbank und der hohen Dividende der Antheilseigner abermals eine neue für das Reich günstigere Negelung der Gewinnvertheilung in Vorschlag. Dazu kamen schließlich noch einige Bestimmungen von untergeordneter Bedeutuug, über das Verhältniß der Neichsbank zu den noch nicht zur Einlösung gebrachten Noten der vormaligen Preußischen Bank und über die Lombardirung der Schuldverschreibungen von Bodenkredit-Instituten und Hypotheken-Aktienbanken, die auf Grund von Darlehnen an inländische kommunale Korporationen ausgegeben sind. Die Bnnknovcllc vom 7. Juni 1899 als Ergebnis! der bisherigen Entwickelung, 215 Der Entwurf erfuhr im Reichstage bedeutende Veränderungen, die jedoch nicht über seinen Grundgedanken hinausgingen, sondern sich im Ganzen in derselben Richtung bewegten, wie die Regierungsvorlage. Sowohl die Erhöhung des Grundkapitals als auch die Erweiterung des steuerfreie» Notenkontingents der Neichsbank wurden gegenüber den Vorschläge» des Entwurfs beträchtlich verstärkt. Dagegen wurde die Bindung der Privatnotenbanken cm die Diskontpolitik der Reichsbank abgeschwächt und mit beschränkenden Bestimmungen über den Privatdiskontsatz der Neichsbank verknüpft. Die Dividende der Antheilseigner wurde zu Guusten des Reichs noch mehr verkürzt, als in dem Entwürfe beabsichtigt war. Der Buudesrath stimmte den vom Reichstag beschlossenen Abänderungen zu/ die Generalversammlung der Antheilscigner der Reichsbank erklärte sich mit den Be- stimmnngen eiuverstanden. Am 7. Juni 1899 erhielt die Vorlage Gesetzeskraft. Die Erhöhung der eigenen Mittel (des Grundkapitals und des Reservefonds) Die Erhöhung des der Reichsbank war eine Forderung, die ihre Begründung in der gescnnmten Ausdehnung der Geschäftstätigkeit der Neichsbank hatte (vergl. Tab. 6). Die durchschnittliche zins- der Neichsbank. bringende Anlage der Neichsbank (Wechsel, Lombard und Diskonteffekten) ist gestiegen von 454,2 Millionen Mark im Jahre 1876 auf 900,z Millionen Mark im Jahre 1900. In derselben Zeit ist der durchschnittliche Notenumlauf von 684,9 Millionen Mark auf 1138,6 Millionen Mark und die Summe der täglich fälligen Verbindlichkeiten einschließlich des Notenumlaufs vou 903,? Millionen Mark auf 1651,z Millionen Mark angewachsen. Nun ist allerdings die Höhe des Grundkapitals für eine Zentralnotenbank nicht von der großen Bedeutung, welche ihr vielfach zugeschrieben wird. Die wichtigsten Betriebsmittel einer Notenbank sind die Noten und die fremden Gelder. Die Anpassung des Geldumlaufs an die Veränderungen des Geldbedarfs erfolgt in der Hauptsache vermittels der elastische» Notenausgabe, durch welche die vorhandenen Zahlungsmittel innerhalb der durch die Sicherheit der Noteneinlösuug gegebenen Schranken vermehrt werden können. Die Erhöhung des Kapitals einer Notenbank dagegen schafft keine neuen Um- laufsmittcl, sondern überträgt nur Baargeld aus dem freien Verkehr in die Bankkassen j dadurch erfahren die im freien Verkehr befindlichen Umlaufsmittel zunächst eine Verminderung, die durch eine gesteigerte Inanspruchnahme der Bank wieder ausgegliche» werde» muß. Die Annahme, daß durch eine starke Erhöhung des Grundkapitals der Bank eine nachhaltige Ermäßigung ihres Diskontsatzes ermöglicht werden würde, beruht mithin auf unzutreffenden Voraussetzungen und auf unrichtigen Vorstellungen über die' Bedeutung des Grundkapitals für eine Notenbank, dem im Wesentlichen der Charakter eines Garantiefonds gegenüber den Inhabern der Noten, den Besitzern von Giroguthaben 216 Die Banknovcllc vom 7. Juni >599 als Ergebniß der bisherigen Entwickelung, und den übrigen Gläubigern der Bank zukommt. Der Charakter des Grundkapitals als Garantiefonds wird auch dadurch nicht aufgehoben, daß die Reichsbank ihre eigenen Mittel, soweit sie nicht in Geschäftsgrundstücken u. s. w. festgelegt sind, ebenso wie die Noten und Girogelder zur Gewährung von kurzfristigem Kredit im Wechsel- uud Lombardgeschäft verwendet, im Gegensatz zu anderen großen Notenbanken, die ihr Kapital in Staatspapieren angelegt haben. Die Verwendung des Grundkapitals im Wechsel- und Lombardgeschäft ist sicher genug und hat vor der Anlage in Effekten den Vorzug der leichten Realisirbarkeit. Aber auch wenn man die eigenen Mittel der Bank nur als einen Fonds zur Sicherung der Bankgläubiger ansieht, hat es seine gute Berechtigung, ein gewisses allgemeines Verhältniß zwischen diesem Fonds und den Verbindlichkeiten der Bank aufrecht zu erhalten/ wenn sich im Laufe des letzte» Vierteljahrhunderts der Geschäftsumfang der Reichsbank uud damit auch ihre Verbindlichkeiten über alles Erwarten ausgedehnt haben, so ließ dieser Umstand an sich schon eine gewisse Vermehrung der eigenen Mittel der Bank als wünschenswert!) erscheinen. Neben diesem allgemeinen Gesichtspunkt sprach für eine Erhöhung des Grundkapitals und Reservefonds die Thatsache, daß sich mit der Erweiterung der Geschäftsthätigkeit der Reichsbank auch deren Filialen vermehrt haben (von 182 zu Anfang des Jahres 1876 auf 310 am 1. Januar 1900 (vergl. Tab. 5), und daß damit das Grundstückskonto der Reichsbank erheblich angewachsen ist. Während der Buchwerth der Grundstücke der Reichsbank am Ende des Jahres 1876 nur 13,z Millionen Mark betrug, stellte er sich Anfangs 1900 auf 35,6 Millionen Mark und überschritt damit nicht unwesentlich den gesammten Reservefonds (vergl. Tab. 85). Auch die starke Zunahme der Lombardanlage ließ eine Verstärkung der eigenen Mittel der Bank räthlich erscheinen. Die Lombardanlage ist als Notendeckung gesetzlich nicht zugelassen, und auch als Deckung für die täglich fälligen Gelder ist sie wegen ihres Ursprunges und ihrer geringeren Flüssigkeit nicht in dem Maß geeignet, wie die Anlage in Wechsel». Zur Gewähruug von Lombarddarlehnen sind mithin in der Hauptsache nur die eigenen Mittel der Bank verwendbar. Die durchschnittliche Lombardanlage der Reichsbank hat zugenommen von 51 Millionen Mark im Jahre 1876 ans 108 Millionen Mark im Jahre 1897 (vergl. Tab. 57)/ wenn sie auch mit dieser höchsten Durchschnittsziffer noch hinter dem ursprünglichen Stammkapital der Neichsbank zurückblieb, so haben doch gerade bei der Lombardaulage innerhalb der einzelnen Jahre sehr große Schwankungen stattgefunden. Die höchste jemals erreichte Anlage überstieg 200 Millionen Mark. Zu solchen Zeitpunkten waren außer den eigenen Mitteln der Bank erhebliche Theile der fremden Gelder im Lombardverkehr angelegt. Eine Erhöhung Die Bcinknovellc vom 7. Juni 1899 als Ergebniß der bisherigen Entwickelung. 217 des Stammkapitals war das einzige Mittel, um eine weitere Entwickelung der Lombardanlage zu ermöglichen, ohne daß dadurch in fortschreitendem Umfang die fremden Gelder in Anspruch genommen worden wären. Die verbündeten Regierungen hielten eine Kapitalserhöhung um 30 Millionen Mark und eine allmähliche Vermehrung des Reservefonds um gleichfalls 30 Millionen Mark für ausreichend. Im Reichstage dagegen wurde von verschiedeneu Seiten eine beträchtlich größere Vermehrung der eigenen Mittel der Bank verlangt. Obwohl sich die zur Berathung des Entwurfs eingesetzte Kommission in den zwei ersten Lesungen mit beträchtlicher Mehrheit für die Regierungsvorlage entschied, wurde auf Grund eines Kompromisses der Parteien in der dritten Lesung der Beschluß gefaßt, das Stammkapital solle bis zum 31. Dezember 1900 um 30 Millionen Mark und bis zum 31. Dezember 1905 um abermals 30 Millionen Mark erhöht werden/ hinsichtlich des Reservefonds blieb es bei der Vermehrung um 30 Millionen Mark. Der Reichstag gab diesem Beschluß seine Zustimmung/ seitens der Regierung wurde die stärkere Kapitalsvermehrung zwar nicht als nothwendig und zweckmäßig, aber immerhin als erträglich anerkannt. Nach der vollständigen Durchführung der Kapitalserhöhung und der Auffüllung des Reservefonds werden die eigenen Mittel der Reichsbank 240 Millionen Mark (gegen 150 Millionen Mark seither) betragen. Sie wird damit alle anderen großen Notenbanken übertreffen, mit Ausnahme der Bank von England, deren freilich größtenteils festgelegte eigenen Mittel zusammen 17 553 000 ^'— 358,6 Millionen Mark betragen. Bis zum Ende des Jahres 1900 stand die Reichsbank in dieser Beziehung erst an vierter Stelle, indem sie auch hinter der Bank von Frankreich und der Oesterreichischungarischen Bank zurückblieb. Um die neuen Antheilscheine soweit wie möglich auch den kleinen Sparern zugänglich zu machen, wurde die Regierungsvorlage durch den Reichstag dahin ergänzt, daß die neuen Antheilscheine in Beträgen von 1 000 Mark ausgestellt werden sollten, während die alten Antheile auf je 3 000 Mark lauten. Der Reichskanzler wurde ermächtigt, die neuen Antheilscheine im Wege der öffentlichen Zeichnung zu begeben und die Höhe des Begebungskurses sowie die Fristen für die Einzahlung zu bestimmen. Die Begebung der bis zum 31. Dezember 1900 zu emittirenden 30 Millionen Mark ist im Oktober 1900 erfolgt, und zwar zu einem Kurs von 135 Prozent. Das erzielte Aufgeld wurde dem Reservefonds zugeschrieben, der damit im ersten Wochenausweis des Jahres 1901 die Höhe von 40498000 Mark erreicht hat. Die Entwickelung der Neichsbank hat, ebenso wie eine Vermehrung ihrer Die Erweiterung eigenen Mittel, auch eine Erweiterung ihres Notenrechts wünschenswert!) gemacht. Das k^^ingcnts 'bcr die Notenausgabe der deutschen Notenbanken einschränkende System der indirekten Reichsb.ink. 23 218 Die Banknovelle vom 7. Juni 189!» als Ergebniß der bisherigen Entwickelung. Kontingentirung vermittels der 5prozentigen Notensteuer, ist oben (S. 8, 46, 123 ff.) in seinem Wesen und seinen Wirkungen bereits eingehend dargestellt worden. Es sei hier nur daran erinnert, daß es hinsichtlich der Privatnotenbanken die Wirkung gehabt hat, deren ungedeckten Notenumlauf im Wesentlichen auf die ihnen zugewiesenen steuerfreien Kontingente zu beschränken, daß es dagegen für die Diskontpolitik der Neichsbank nur eine ganz allgemeine Richtschnur geben konnte/ während der durchschnittliche ungedeckte Notenumlauf der Neichsbank stets beträchtlich hinter ihrem Kontingent zurückblieb und bei ihr zeitweise der Baarvorrath den gesammten Notenumlauf erheblich überstieg, haben zu anderen Zeiten starke Kontingentsüberschreituugen stattgefunden, deren Anzahl und Umfang namentlich im Laufe der letzten 10 bis 15 Jahre eine wesentliche Zunahme erkennen läßt. Die Ursache dieser Erscheinung liegt darin, daß mit der Vergrößerung aller Wirth- schaftlichen Verhältnisse und mit der Vermehrung des deutschen Geldumlaufs auf ungefähr den doppelten Umfang gegenüber dem Beginn der 70 er Jahre, auch die periodischen Schwankungen des Geldbedarfs, welche die Reichsbank in erster Reihe mittels ihrer elastischen Notenausgabe zu befriedigen hat, eine beträchtliche Steigerung erfahren haben. Die Zunahme der Spannung zwischen dem niedrigsten und höchsten Stand der zinsbringenden Anlage der Neichsbank, die in dem Abschnitt über die Diskontpolitik bereits erörtert worden ist, findet ihr Gegenstück in der Zunahme der Spannung zwischen dem niedrigsten und höchsten Stande des ungedeckten Notenumlaufs. In den Motiven zum Entwürfe der Banknovelle wurde darauf hingewiesen, daß die Spannung zwischen dem Maximum und Minimum der ungedeckten Notenausgabe der Reichsbank sich gesteigert hat von 325 Millionen Mark in der fünfjährigen Periode 1879/83 auf 754 Millionen Mark in der fünfjährigen Periode 1894/98. Das ursprünglich aus 250 Millionen Mark bemessene Kontingent der Reichsbank hatte sich durch den Zuwachs der Kontingente der in Wegfall gekommenen Notenbanken allmählich auf 293,4 Millionen Mark vermehrt, und es betrug damit nicht ganz zwei Fünftel der Spannung des ungedeckten Notenumlaufs während der 5 Jahre 1894/98. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß keine Beschränkung der Notenausgabe verursacht werden darf, welche die Reichsbank verhindern würde, den iu der ganzen Natur unseres Wirthschaftslebens begründeten Schwankungen des Geldbedarfs zu genügen. Während dieser Gesichtspunkt für eine Erweiterung des Kontingents sprach, wurde aus der anderen Seite eine solche Erweiterung auch vom Gesichtspunkt der peinlichsten Fürsorge für die stete Einlösbarkeit der Banknoten möglich gemacht durch den Umstaud, daß in Folge der Vergrößerung des Metallvorraths der Reichsbank in den letzten Iahren bänfig Kontingentsüberschreitungen bei einem noch durchaus günstigen Stand der Baar- Die Banknovelle vom 7. Juni 1899 als Ergebniß der bisherigen Entwickelung. deckung der Noten und der sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten vorgekommen sind. Bei der Berathung über das Bankgesetz im Jahre 1875 war von Seiten der Regierung die Annahme ausgesprochen worden, daß Kontingcntsüberschreitungen erst dann eintreten würden, wenn die Deckung der Noten durch Metall auf etwa 55 Prozent zusammengeschrumpft seij in den letzten Iahren (seit 1895) sind bei der Neichsbank häufig Kontingentsüberschreitungen vorgekommen, während die metallische Noteudcckung 70 Prozent überstieg. Die allmählich zu knapp gewordene Bemessung des Kontingents hat sich bisher für die Verkehrswelt nicht störend fühlbar gemacht, weil die Leitung der Neichsbank, so oft es die Rücksicht auf ibren gesammten Stand erlaubte, bei Kontingentsüberschreitunge» von einer Erhöhung des Diskonts auf 5 Prozent und darüber Abstand genommen nnd es vorgezogen hat, den die Diskonterträgnisse überschreitenden Steuerbetrag aus deu Mitteln der Reichsbank zu bestreike». Aber eiue solche durch die Rücksicht aus das Gemeinwohl hinlänglich gerechtfertigte Uebung läßt sich, wie in der Begründung zur Bankuovelle dargelegt ist, nur solange aufrecht erhalten, als es sich um verhältnißmäßig seltene Ueber- schreitungen und um solche von nicht allzu langer Dauer handelt. Die Häufigkeit, Dauer und Stärke der Überschreitungen hat nun aber seit 1895 in so starkem Maße zugenommen, daß im Lanfe des Jahres 1898 bereits 16, im Laufe der Jahre 1899 und 1900 sogar je 20 Überschreitungen vorgekommen sind (vergl. Tab. 22). Vom Jahre 1896 an hat jede Quartalswende die Reichsbank in die Notensteucr gebracht, und im Jahre 1899 dauerten die Überschreitungen während des ganzen vierten Quartals ununterbrochen an. Um der Reichsbank für die Zukunft in dieser Beziehung die nöthige Bewegungsfreiheit zu sichern, schlug die Regierungsvorlage eiue Erhöhung des Kontingents aus 400 Millionen Mark vor. Von der vielfach verlangten gänzlichen Aufhebung der Notensteucr für die Neichsbank wurde abgesehen, obwohl die Reichsbank in ihrer Diskontpolitik sich niemals von den Intentionen dieses Systems hat mechanisch beeinflussen lassen. Hinsichtlich der Privatnotenbanken hatte die Notensteuer die Wirkung gehabt, daß sie deren ungedeckten Notenumlauf auf den Betrag ihrer Koutingente beschränkte. Eine einseitige Aushebung der Notensteuer für die Reichsbank wollte man vermeiden. Außerdem hat das gauze System auch für die Reichsbank immerhin den bedingten Nutzen, daß die Überschreitung der Kontingentsgrenze stets eine Art Warnungssignal für die Geschäftswelt ist und für diese die nothwendigen Diskonterhöhungen leichter verständlich macht. Dieser letztere Umstand ließ es geboten erscheinen, wenn man einmal die Notensteuer für die Reichsbank beibehalten wollte, mit der Erhöhung des steuerfreien Kontingents nicht allzuweit zu gehen. Dasselbe Kompromiß, welches zu der stärkeren 23' 220 Die Banknovelle vom 7. Inni 1893 als Ergebniß der bisherigen Entwickelung. Die Bindnng des Diskontsatzcs der Privatnotcnbanken an denjenigen der Neichsbank. Erhöhung des Grundkapitals führte, brachte jedoch eine Erhöhung des Kontingents der Reichsbank auf 450 Millionen Mark, nachdem die Reichstagskommission in ihren beiden ersten Lesungen die von der Negierung vorgeschlagene Erhöhung auf 400 Millionen Mark angenommen hatte. Während sich aus der bisherigen Bemessung des Grundkapitals und des Notenkontingents der Reichsbank keine Unzuträglichkeiten ergeben hatten und die Erhöhung nur erfolgte, um für die Zukunft Störungen zu vermeiden, hatte sich bereits im bisherigen Verlaus der Umstand unangenehm fühlbar gemacht, daß die Privatnoten» banken mittels ihrer Notenrechte die wohlerwogene Diskontpolitik der Reichsbank durchkreuzen konnten. Es ist bereits ausführlich geschildert worden, welche Schwierigkeiten sich daraus für die Stellung der Reichsbank ergaben, daß die Privatnotenbanken, wenn die Reichsbank in Rücksicht auf die inneren Verkehrsverhältnisse oder die ausländischen Beziehungen unserer Währung den Diskont hochzuhalten suchte, dieses Bestreben durch die Gewährung billigen Kredits mittels der Ausnutzung ihres Notenrechts erschweren oder gar vereiteln konnten. Im Wege der freien Uebereinkuuft zwischen der Neichsbank und den Privatnotenbanken war von den letzteren nur die Zusage erreicht wordeu, im Falle eines drohenden Goldexports nicht unter dem Satz der Reichsbank diskontiren zu wollen. Wie sehr aber im Allgemeinen die Privatnotenbanken den Diskontsatz der Neichsbank selbst in den geldknappen Iahren der letzten Aufschwungsperiode unterboten haben, geht daraus hervor, daß die durchschnittliche Rentabilität der Wechselanlage bei den Privatnotenbanken nicht unerheblich hinter derjenigen bei der Reichsbank zurückblieb. Sie betrug un Jahre 1895 1896 1897 1898 1899 bei der Reichsbank 2,7 3,4 3,7 4,' 4,9 bei den Privatnotenbanken 2,z 3,2 3,4 3,9 4,1. In Anbetracht des Umstandes, daß die durchschnittliche Wechselanlage der Privatnotenbanken etwa ein Drittel der Wechselanlage der Reichsbank beträgt, ist das Unterbieten des Neichsbankdiskonts durch die Privatnotenbanken als ein nicht unbeträchtliches Hemmniß für die Wirksamkeit der Diskontpolitik der Reichsbank anzusehen. Die Diskontpolitik der Reichsbank wird ausschließlich bestimmt durch die Rücksicht auf das öffentliche Interesse, während die Normirung des Diskontsatzes bei den Privatnotenbanken, als privaten Die Banknovelle vom 7. Juni 1899 als Ergebniß der bisherigen Entwickelung. 22 l Erwerbsinstituten, überwiegend durch die Rücksicht auf den geschäftlichen Vortheil beeinflußt wird. Die Erschwerung der Diskontpolitik der Reichsbank durch die Privatnotenbanken war nur dadurch vollständig zu beseitigen, daß die Bindung der Privatnotenbankeu an den Diskontsatz der Reichsbank, die für den speziellen Fall der Goldausfuhr auf dem Wege der freien Uebereinkunft bereits erreicht war, für alle Fälle uud gesetzlich festgelegt wurde. Dabei genügte es, den Privatnotenbanken ein Unterbieten des Reichsbankdiskonts unmöglich zu machen, da aus einem den letzteren übersteigenden Satz keine Nachtheile hervorgehen können, weder für die Gesammtheit noch für die Kreditnehmer, denen ja die Inanspruchnahme des Kredits der Neichsbank jederzeit frei steht. Der Eutwurf der Banknovelle bestimmte deshalb, der Bundesrath werde von seiner Kündigungsbefugniß zum 1. Januar 1901 gegenüber denjenigen Privatnotenbankeu Gebrauch machen, welche sich nicht bis zum 1. Dezember 1899 verpflichteten, vom 1. Januar 1901 an nicht unter dem Satze der Reichsbank zu diskontiren. Gegen diese Bestimmuug machte sich alsbald seitens derjenigen Kreise, die bisher von dem billigeren Kredit der Privatnotenbanken Nutzen gezogen hatten, und die der Zentralisation des Bankwesens aus politischen oder wirthschaftlichen Gründen abgeneigt sind, ein lebhafter Widerspruch geltend. Die Nachtheile des bestehenden Zustandes waren jedoch so offenkundig, daß fast allgemein die Nothwendigkeit eines Einflusses der Diskontpolitik der Reichsbank aus diejenige der Privatnotenbanken anerkannt wurde, freilich in verschiedenem Umfang. Theilweise wollte man die Bindung der Privatnotenbanken an den Diskontsatz der Reichsbank nur für den Fall der drohenden Goldausfuhr, für welchen sie vertragsmäßig bereits bestand, gesetzlich vorschreiben, theilweise wollte man die Binduug erst bei einem Reichsbankdiskont von 4 Prozent oder mehr eintreten lassen uud im Uebrigen den Privatnotenbanken gestatten, ^, ^4 oder ^ Prozent unter dem Satz der Reichsbank zu diskontiren. Schließlich kam ein Beschluß zu Stande, nach welchem die Privatnotenbanken sich verpflichten mußten, nicht unter dem Satz der Neichsbank zu diskontiren, sobald dieser 4 Prozent erreicht oder überschreitet, im Uebrigen nicht um mehr als ^4 Prozent unter dem offiziellen Diskontsatze der Reichsbank, und, falls die Reichsbank zum Privatsatz diskontirt, nicht um mehr als ^/g Prozent unter diesem letzteren Satz/ denjenigen Banken, welche diese Verpflichtung nicht eingehen wollten, sollte durch den Bundesrath gekündigt werden. Bis zu dem vorgeschriebenen Termin (1. Dezember 1899) haben alle Privatnotenbanken die Verpflichtungen hinsichtlich ihres Diskontsatzes übernommen. Obwohl die schließliche Fassung dieser wichtigen Bestimmung eine Abschwächuug gegenüber dem Entwurf, wie er dem Reichstag vorgelegt wurde, darstellt, bedeutet sie doch dem bisherigen Zustand gegenüber einen beträchtlichen Fortschritt. Die Reichsbank wird, wenn sie mit ihrer Diskontpolitik im öffentlichen Interesse bestimmte Ziele verfolgt, 222 Die Banknvvelle vom 7. Juni 1899 als Ergebniß der bisherigen Entwickelung, Bcstimmnngen über den Privcit- diskvntscch der Reichsbank, wenn sie einen Goldabfluß verhindern oder den inländischen Verkehr zu vorsichtiger Zurück' Haltung veranlassen will, stets einen Diskontsatz von mindestens 4 Prozent halten müssen, und dadurch erscheint eine Durchkreuzung ihrer Politik seitens der Privatnotenbanken für die Zukunft ausgeschlossen. Bei den Berathungen im Reichstag wurde die Frage der Bindung des Diskont- satzes der Privatnotenbanken benutzt, um die Praxis der Reichsbank, zeitweise Wechsel gewisser Gattung unter ihrem offiziellen Satz, zuin sogenannten Privatsatz, zu diskontiren, in Erörterung zu ziehen. Die hierbei aus der Mitte des Reichstags geäußerte Auffassung, daß der Privatsatz eiue ungerechtfertigte Bevorzuguug einzelner, insbesondere großkapitalistischer Kreise darstelle, wurde als eine irrige nachgewiesen. Es wurde dargethan, daß die Bedingungen sür die Anwendung des Privatsatzes für alle mit der Reichsbank verkehrenden Personen und Geschäftszweige durchaus gleichartige sind und daß der Privatsatz thatsächlich einer großen Anzahl mittlerer Geschäftsleute zu Gute gekommen ist, daß er insbesondere auch von Genossenschaften und durch deren Vermittelung von Handwerkern, kleinen Gewerbetreibenden und Landwirthen benutzt worden ist. Ferner wurde nachgewiesen, daß die Reichsbank nur in Zeiten eines flüssigeil Geldstandes zu Diskontirungen unter ihrem Satz gegriffen hat, wofür die oben gegebene historische Darstellung der Diskontpolitik der Reichsbank Zeugniß ablegt. In Zeiten großer Geldfülle aber ist die Möglichkeit, unter ihrem offiziellen Satz diskontiren zu können, sür die Neichsbank ein geeignetes Mittel, um die Fühluug mit dem Geldmarkt aufrecht zu erhalten und sich eine gewisse Anzahl erstklassiger Wechsel zu sichern. Diese Gründe bestimmten den Reichstag, von einem gänzlichen Verbot des Diskontirens unter dein offiziellen Satz abzusehen. Es wurde jedoch eine Bestimmung in das Gesetz aufgenommen, nach welcher vom 1. Januar 1901 an die Reichsbank nur dann unter ihrem gemäß § 15 des Bankgesetzes öffentlich bekannt gemachten Prozentsatz diskontiren darf, wenn dieser Satz weniger als 4 Prozent beträgt. Der Privatdiskontsatz ist jeweilig im Neichsanzeiger zu publizireu. ' Diese Beschränkung ist deshalb nicht von praktischer Bedeutung, weil die Reichsbank seit längerer Zeit schon nur dann zum Privatsatz diskoutirt hat, wenn ihr offizieller Satz aus 3'/.2 oder 3 Prozent stand. Wie oben dargestellt ist, sind die Diskontirungen unter dem offiziellen Satz seit dem April 1896, in Rücksicht auf die fortgesetzt gespannte Lage des Geldmarkts, überhaupt unterblieben (vergl. S. 173). Die Bewegungsfreiheit der Neichsbauk wird also durch die erwähnte Vorschrift der Banknovelle nicht beschränkt. Die übrigen Bestimmungen der Banknovelle treten an Bedeutung hinter den hisher besprochenen zurück. 4 ^ Die Banknovclle vom 7. Juni 1899 als Ergebniß der bisherigen Entwickelung. 223 Die Aenderung in der Vertheilung des Neingewinns der Reichsbank zwischen den Die Vcrtheilung des Antheilseignern und dein Reiche ist ohne Einfluß aus die Geschäftstätigkeit der Bank ^'^^^'^j^,, selbst, sie verfügt nur über die finanziellen Ergebnisse dieser Thätigkeit. Freilich lag den Antheils- die Gefahr nahe, daß durch allzu tief einschneidende Aenderungen auf diesem Gebiet "N""'" »nd dem Reiche. der Charakter der Reichsbank als eines auf privatem Kapital begründeten und unter Leitung und Aufsicht des Reichs steheuden Instituts mvdifizirt werden könnte, und zwar in der Richtung auf die sogenannte Verstaatlichung. Die Begründung der Bank aus privates Kapital findet bei der Gewinnvertheilung ihren Ausdruck darin, daß die Antheilseigner eine je nach den Geschäftsergebnissen schwankende Dividende, nicht aber eine feste Verzinsung erhalten. Je mehr die Dividende der Antheilseigner verkürzt und einer festen Verzinsung angenähert wird, desto mehr wird die Begründung auf privates Kapital zu einer bloßen Form, während in der Sache die Antheilseigner schließlich nur noch Gläubiger sind, die dem Reiche das zum Betriebe der Neichsbank nöthige Kapital gegen eine feste oder innerhalb eines eng begrenzten Spielraumes schwankende Verzinsung dargeliehen haben. Bereits die Banknovelle von 1889 hatte den Gewinnantheil der Antheilseigner gegenüber dem Bankgesetz in der Weise beschränkt, daß den Antheilseignern.zunächst eine Vordividende von 3^ Prozent — statt ursprünglich 4^ Prozent — zugetheilt wurde/ daß 2t) Prozent des Ueberschusses dem Reservefonds zufielen, bis derselbe im Jahre 1891 die vorgeschriebene Höhe von 30 Millionen Mark erreichte/ daß der weiter verbleibende Ueberschuß zu gleichen Theilen zwischen dem Reiche und den Antheilseignern getheilt wurde, bis die Dividende der letzteren 6 Prozent — statt ursprünglich 8 Prozent — erreichte, und daß der dann noch verbleibende Rest zu drei Vierteln dem Reiche, zu einem Viertel den Antheilseignern zugewiesen wurde. Der dcm Reichstage zu Beginn des Jahres 1899 vorgelegte Gesetzentwurf sah in dieser Vertheilung nur insofern eine Aenderuug vor, als er nach der Vordividende von 3^ Prozent wieder 20 Prozent dem neu zu öffuenden Reservefonds zuschreiben und die Theilung des Gewinns zu drei Vierteln für das Reich uud einem Viertel für die Antheilseigner fchon bei einer Dividende von 5 Prozent — statt 6 Prozent — eintreten lassen wollte. In Anbetracht des Umstandes, daß im Jahre 1889 der starke Rückgang des Zinsfußes gegenüber der ersten Hälfte der 70er Jahre der Anlaß zur Verkürzung der Dividende der Antheilseigner gewesen war und daß sich dieser Rückgang nicht in derselben Weise fortgesetzt, sondern in den letzten Iahren eher einer Steigerung Platz gemacht hat, fehlte es an Gründen für eine stärkere Beschneidung der Bezüge der Antheilseigner. Die vom Regierungsentwurf vorgeschlagene Aenderung fand ihre Begründung in den glänzenden Geschäftsergebnissen der letztverflossenen Jahre, mit denen jedoch nicht im ganzen Umfang als mit einer dauernden Erscheinung gerechnet werden darf, und in 224 Du- Banknovcllc vom 7. Juni 1899 als Ergebniß der bisherigen Entwickelung. Beleihungsfähigkcit dervonBodenkredit- institntcn gegen Dar- lchne an kommnnale Korporationen ausgegebenen Schuld, verschreibnngcn. Die Beseitigung der Noten der Preußischen Bank. der durch die Erweiterung des Noteukvntingents gegebeneu Verminderung der an das Reich abzuführende» Notensteuer. Im Reichstag jedoch fanden weitergehende Anträge starken Anklang. Die Kommission beschloß in zweiter Lesung, der nach Dotirung des Reservefonds verbleibende Ueberschuß solle zwischen Reich und Antheilseiguern getheilt werden, bis die Dividende der letzteren 6 Prozent erreiche. Der dann noch verbleibende Rest solle ganz dem Reiche zufallen. Nachdem bisher schou deu Autheilseignern eine Dividende von 3'/.^ Prozent, zu welcher eventuell selbst der Reservefonds heranzuziehen ist, garautirt war, wollte dieser Beschluß auch ein Maximum für die Dividende einführen. Dadurch wäre die Art uud Weise der Betheiligung des privaten Kapitals in dem oben besprochenen Sinne geändert und der Neichsbank mehr als bisher der Charakter einer Staatsbank aufgeprägt worden. Die Regierung erklärte die Festsetzung einer Maximalgrenze für die Dividende für unannehmbar, weil eiue solche auf die Verstaatlichuug der Neichsbank hinziele. Als äußerste (Kreuze des Zulässigen erklärte sie einen Kompromißantrag, der sofort nach der Dotirung des Reservefonds den Ueberschuß zu drei Vierteln an das Reich und zu einem Viertel den Antheilseignern überwies. Dieser Antrag fand schließlich die Zustimmung des Reichstags. Der Rest des Gesetzes betrifft die Erweiterung des Kreises der lombardfähigen Papiere und die Noten der vormaligen Preußischen Bank. Das Bankgesetz von 1875 bestimmte in § 13, 31>, daß die Reichsbank befugt sein solle, zinsbare Darlehne im Lombardverkehr gegen »Pfandbriefe landschaftlicher, kommunaler oder auderer unter staatlicher Aufsicht stehender Bodenkreditinstitute Deutschlauds und deutscher Hypothekenbanken auf Aktien, zu höchstens drei Vierteln des Kurswerthes« zu ertheilen. Die bezeichneten Institute stellen neben den Pfandbriefen auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen aus auf Grund von Darlehnen an inländische kommunale Korporationen, die mangels eines Unterpfandes nicht als »Pfandbriefe« bezeichnet werden können, deren Sicherheit jedoch mindestens dieselbe ist wie diejenige der Pfandbriefe. Durch den Wortlaut des § 13 des Bankgesetzes waren diese Schuldverschreibungen bisher vom Lombardverkehr der Reichsbauk ausgeschlossen. Diese sachlich nicht gerechtfertigte Ausschließung ist durch Artikel 6 der Banknovelle beseitigt. Was schließlich die Noten der ehemaligen Preußischen Bank betrifft, so sind diese bei der Umwandlung dieses Instituts von der Neichsbank übernommen worden. Die auf Thalerwährnng lauteuden Noten sind schon seit langer Zeit ausgerufen, aber sie sind nicht präkludirt worden/ ihre Einlösung erfolgt heute noch bei der Neichsbankhauptkafse (vergl. Tab. 18). Von diesen Noten waren am Ende des Jahres 1900 noch 19 548 Stück im Werthe von 1 718 190 Mark nicht zur Einlösung gelangt. Von den im Jahre 1875 Die Bcnikiwvcllc vvui 7. Juni I^!»!) al? Evgclniis; dcv ^'iSH«!gcn EntwiMiuig, 22', von der Preußischen Bank ausgegebenen auf Markwähruug lautcudcn Noten, von denen bisher nur die 100 Mark-Noten förmlich aufgerufen sind, stehen noch 86!) 300 Mark aus. Im Ganzen beträgt der Werth der noch nicht eingelösten Noten der Preußischen Bank 2 587 490 Mark. Der weitaus größte Theil dieser Noten dürfte nicht mehr cxistircn, sondern im Laufe der Zeit in Verlust gerathen sein. Den sich daraus ergebenden Gewinn will die Bauknovelle dein Reich zuführen. Sie verpflichtet die Reichsbank, dem Reich den Betrag der am 1. Januar 1901 noch ausstehenden Noten der Preußischen Baut der Reichskasse zu überweisen. Dafür sind diese Noten bei der Feststellung des Notenumlaufs der Reichsbank nicht mehr in Rechnung zu stellen. Die Neichsbank bleibt nach wie vor verpflichtet, allenfalls noch zum Vorscheine kommende Noten dieser Art einzulösen, aber das Reich hat ihr die zu diesem Zwecke verauslagten Beträge zu erstatten. Alles in Allem hat die Banknovelle vom 7. Juni 1899 in glücklicher Weise die Zusammnifassmui. Folgerungen aus der bisherigen Entwickelung gezogen. Sie hat die wohlbewährten Grundlagen der deutschen Bankverfassung im Allgemeinen und der Neichsbank insbesondere nicht angetastet, und sie hat deren Erhaltung für die Zukunft durch zeitgemäße Einzel- reformen gesichert. Sie hat vor Allem der Reichsbank, entsprechend der bedeutenden Ausdehnung ihrer Geschäftsthätigkeit iu der Erhöhung ihrer eigenen Mittel eine breitere materielle Basis uud in der Erweiterung ihres Notenrechts eine größere Bewegungsfreiheit gegeben, und sie hat durch die Biudung der Privatnotenbankeu an den Diskontsatz der Neichsbank die nothwendige Einheit iu der Negulirung des deutschen Geldumlaufs iu einer besseren Weise als bisher gewährleistet. Auf diesem Boden wird es der Neichsbank — das ist mit Zuversicht zu hoffen — auch in der Folgezeit gelingen, ihre großen Aufgaben zu erfüllen, dein deutschen Geldverkehr als Stütze uud Rückhalt zu dienen und ihm über schwierige Zeiten hinauszuhclfcn, die gesammte deutsche Volkswirthschaft in ihrem kraft« vollen Ausblühen zu fördern und sie vor allen Gefahren, die aus einer Erschütterung des Geld- und Kreditwesens hervorgehen können, zu beschirmen. 29 229 Tabelle 1. (Oberste Verwcrltungs- und Aufsichts-(Organe. Reichsbank - Kuratorium 1876. Vorsitzender: Fürst von Bismarck, Reichskanzler. Stellvertreter: Dr. Delbrück, Königlich preußischer Staatsminister und Präsident des Reichskanzleramts. Vom Kaiser ernanntes Mitglied: Camphausen, Vizepräsident des Königlich preußischen Staatsministeriums, Staats- und Finanzminister. Vom Bundesrath ernannte Mitglieder: von Landgraf, Königlich bayerischer Ministerialrath. Elstätter, Großherzoglich badischer Staatsrath und Präsident des Finanzministeriums. Dr. Schröder, Senator der freien und Hansestadt Hamburg. ZI. Dez-ember 1900. Vorsitzender: Graf vou Bülow, Reichskanzler. Stellvertreter: vi-. Graf von Posadowsky-Wehner, Staatssekretär des Innern, Königlich preußischer Staatsminister. Vom Kaiser ernanntes Mitglied: vi'. von Miguel, Vizepräsident des Königlich preußischen Staatsministeriums, Königlich preußischer Staats- uud Fiuanzmiuister. Vom Bundesrath ernannte Mitglieder: Freiherr von Stengel, Königlich bayerischer Staatsrath. von Schneider, Königlich württembergischer Ministerialrath. vi-. Burchard, Senator der freien und Hansestadt Hamburg. Reichsbank - Direktorium. 1876. Präsident: von Dechend, Wirklicher Geheimer Rath, Mitglieder: Böse, Geheimer Ober-Finanzrath. Notth, Geheimer Ober-Finanzrath, Gallenkamp, Geheimer Ober-Finanzrath. Herrmann, Geheimer Ober-Finanzrath. Koch, Geheimer Finanzrath, Neichsbank-Iustitiarius, von Koenen, Reichsbank-Direktor. Oberste Verw^ltungs - und ?lufsichts-Organe. ZI. December 1900. Präsident: Dr. Koch, Wirklicher Geheimer Rath. Vize-Präsident: Dr. Gallenkamp. Mitglieder: Frommer, Geheimer Ober-Finanzrath. Dr. von Glasenapp, Geheimer Ober-Finanzrath. von Klitzing, Geheimer Ober-Finanzrath. Schmiedicke, Geheimer Ober-Finanzrath. Korn, Reichsbank-Direktor. Gotzmann, Reichsbank-Direktor. Hülfsarbeiter: Dr. von Lumm, Bankdirektor. In der Zwischenzeit haben dem Neichsbank-Direktorium als Mitglieder angehört: die Geheimen Ober-Finanzräthe Härtung (von 1886 bis 1894) und Mueller (von 1890 bis 1896). Zentralausschuß der Antheilseigner. 1876. Mitglieder: Warschauer, Geheimer Kommerzienrath. Zwicker, Geheimer Kommerzienrath. Plaut, Moritz, Geheimer Kommerzienrath. Meyer, Abrah., Kommerzienrath. Verend, Siegfr. V., Bankier. von Bleichröde r, Geh. Kommerzienrath. Arndt, Geheimer Kommerzienrath. Borsig, A., Geheimer Kommerzienrath. Gelpcke, Friedr., Kommerzienrath. Mendelssohn, Franz, Kommerzienrath. von Hansemann, A., Geheimer Kommerzienrath. Freiherr vou Rothschild, M.Karl Stern, Theodor, Bankier Rauers, Peter, Bankdirektor in Hamburg. Freiherr von Oppenheim, Abraham, Geheimer Kommerzienrath in Cöln. Deputirte: Warschauer, Geheimer Kommerzienrath. Plant, Moritz, Geheimer Kommerzienrath. Zwicker, Geheimer Kommerzienrath. in Frankfurt a. M. Stellvertreter: Simon, L. W, Rentier. Liebermann, B., Geh. Kommerzienrath. Schüler, F. A., Baukier. Bleichrödcr, Julius, Bankier. Hardt, Richard, Bankier. Ravenö, Louis, Geheimer Kommerzienrath Keibel, G., Kommerzienrath. Freiherr von Eckard stein, Ernst. Sarre, Th., Stadtrath. Simon, Berthold, Bankier. Cohn, Meyer, Kommerzienrath. Nieß, Eduard, Bankier. Simon söhn, S., Bankier. Helfft, Edmund, Bankier. Henoch, Theod., Bankier. Stellvertreter: Meyer, Abrah., Kommerzienrath. Verend, Siegfr. V., Bankier. Mendelssohn, Franz, Kommerzienrath. Odnstc Verwaltung^- und Aufsichts-Organe 231 ZI. Dezember 1900. Mitglieder-/) von Hausemann, A., Geh. Kommerziell« rath, K. K. österr.-ungar. Generalkonsul. Freiherr von Oppenheim, Alb., Königlich sächsischer Generalkonsul, Cöln. Bleichröder, Julius, Bankier. Hecker, Emil, Kommerzienrath. Winterfeldt, Max, Iustizrath. Freutzel, Ad., Geheimer Kommerzienrath. Freiherr von Rothschild, Will). Carl, Frankfurt a. M. vou Meudelssohu-Barthvldy, Ernst, Geheimer Kommerzienrath, Königlich dänischer Generalkonsul. Koch, Rudolph, Direktor der Deutschen Bank. Kaempf, Johannes, Stadtrath a. D. Wo ermann, Adols, Kaufmann, Präses der Handelskammer in Hamburg. Hardt, Engelbert, Kommerzienrath. Dr. plül. Schwabach, Paul, Köuiglich großbritaunischer Generalkonsul. Oppenheim, Hugo, Kommerzienrath. Deputirte: Freutzel, Ad., Geheimer Kommerzienrath. Bleichröder, Julius, Bankier. Hecker, Emil, Kommerzienrath. Stellvertreter'/) Simon, Berthold, Kommerzienrath. Helfft, Edmund, Geh. Kommerzienrath. Kochhann, Heinrich, Stadtrath, Kaufmann. Model, Julius, Rentier. Bürgers, Max, Rentier. Zwicker, Arthur, türkischer Generalkousul. Kopetzky, Wilhelm, Kommerzienrath, Bankier. Meyer, Georg, Bankier. Delbrück, Ludwig, Bankier. Wolde, Johann Georg, Kaufmann in Bremen. von Siemens, Arnold, Fabrikbesitzer. Friedländer, Fritz, Kommerzienrath. Hardy, James, Bankier. Ravene, Louis, Kommerzienrath, Kaufmann und Rittergutsbesitzer. Stellvertreter: von Mendelssohn-Bartholdy, Ernst, Geheimer Kommerzienrath, Königlich dänischer Generalkonsul. Kaempf, Johannes, Stadtrath a. D. Koch, Rudolph, Direktor der Deutschen Bank. i) Ende 1900 war eine Stelle erledigt. 232 Iahl der Davon entfallen E t a t s m ä ß i g e ?lm Ende des ^ib- res Summe aller Beamten ') ^cam en a dic Danptbant in Berlin uf dic ?weig- anstaltcn Neichs- bank- Dirckto- riuiil Büreau- vvr- sicher") Erste Vorstands- beamtc der selbständigen Bankanstalten 2) Zweite Vorstands- beamtc der selbständigen Bankanstalten") Bank- vorstandc der Nebenstellen .«assirer Oberbuchhalter, Ober- talknlatoren, Geh. Registra- torcn, expedirendc Sekretäre, ^ansieivvrsteher --- i 2 - » 7 8 9 18754) 767 203 564 7 13 55 51 1 14 48 1876 l 094 307 787 7 14 61 60 32 58 1877 1 127 308 819 7 15 62 61 1 45 64 1878 1 143 322 821 7 15 61 61 2 47 66 1879 I 141 306 835 7 14 61 60 I 49 68 1880 1 155 306 849 7 12 62 60 3 49 70 1881 1 161 310 851 7 13 62 60 6 51 68 1882 I 181 323 858 7 14 62 60 11 53 67 1883 I 219 339 880 7 13 62 60 12 52 78 / 1884 1 248 358 890 7 13 66 64 13 51 75 1885 I 269 368 901 v 7 13 66 63 19 48 76 1886 1 307 390 917 7 14 67 64 28 53 76 1887 I 337 401 936 7 15 67 66 32 52 79 1888 1 392 415 977 7 14 67 65 39 56 78 1889 1 445 443 1 002 8 15 68 65 51 56 77 1890 1 507 450 1 057 8 15 68 65 58 60 84 1891 1 573 476 1 097 8 16 67 67 69 65 85 1892 1 635 493 1 142 8 16 68 68 80 71 88 1893 1 690 507 1 183 8 16 ^ 68 65 85 75 91 1894 1 745 531 1 214 8 16 68 68 91 79 93 1895 1 819 567 1 252 8 16 68 68 102 85 109 1896 I 894 582 I 312 8 17 68 68 114 91 117 1897 1 989 626 1 363 8 18 69 69 126 97 119 1898 2 074 633 1 441 8 18 71 71 136 99 127 1899 2 192 648 1 544 8 18 72 72 153 104 137 1900 2 322 664 1 658 8 18 75 75 178 113 146 Die Reichsbank beschäftigt außerdem Arbeiter zur Bedienung der Belcnchtungs- und FcuerungSnnlagen und Arbeiterinnen zm» Reinigen der Dicnstränmc, ") In diesen Zahlen sind der Ncrcinfachnng wegen auch der Beamte sür Abnahme der Rechnungen nnd seit dem Jahre 1881 auch der Direktor des Kontors für Wcrthpapicre enthalten. Beamten. Tabelle S Beamte N i ch t etatsmäßige Beamte Bank- Buchhalter, -Kalkulatoren, -?1?egistratoren, Buchhaltern-, Kalkulatur-, Negistratur- Assistentcn, Kanzlcibcamtc Gcld- zähler Llntcrbcamte (Kassen- dicncr, Bürcau- dicncr, Hausdiener) Bank- Kommissare nnd Bank- Justitiare Zusammen Diätarc vnlfs- arbcitcr - »»e vmlfs- kasscu- dicner Bank- agcnteu Vorsteher von Waaren- devots Zu- sammen Am Ende dcs Iah- rcs 12 IZ 14 lS 10 17 IS i» 20 2 1 22 2» 151 41 200 55 636 6 4 94 27 131 1875^ 157 47 242 61 739 164 9 41 114 27 355 1876 189 54 287 62 847 126 1 8 117 28 280 1877 216 54 291 62 882 95 18 4 116 28 261 1878 263 51 290 62 927 54 7 5 121 27 214 1879 271 50 289 60 933 56 10 2 126 28 222 1880 284 48 287 61 947 44 11 6 126 27 °) i /< ^ 14 I 1 > > 276 52 289 61 952 56 22 6 119 26 229 > 279 53 295 61 972 70 22 12 118 25 i/< ? ^4/ I uu^i ! ,w> 284 58 312 61 1 006 82 18 8 112 22 'ii °i /1^! 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Geschciftsbe^irte der selbständigen Xeichs- bankanstalten. > Die linkc Spalte der Seiten enthält die Bankanstalten, die rechte Spalte die diesen zugetheilten Bezirke »ach ihrer Abgrenzung, Größe und Einwohnerzahl. Die selbständigen Bankanstalten (Rcichsbankhauptstcllen nnd Reichsbankstcllen) sind durch fetten Drnck hervorgehoben. Unter jeder selbständigen Bankanstalt sind die ihr Nachgeordneten Unteranstalten aufgeführt / diese sind, sofern nicht eine Abweichung bemerkt ist, mit Kasseucinrichtung versehene Rcichsbanknebeiistelle» unter Verwaltung von ctatsmcißigcn Beamten. Bankplätze sind alle diejenigen nachstehend aufgeführten Orte, an denen und ans welche Wechsel angekauft werden/ dieselben sind sämmtlich in den Giroverkehr der Reichsbank einbezvgcn. Dagegen sind die nicht mit Kasseucinrichtung versehene» Nebenstellen sowie die Waarendcpots keine Bankplätze, da Wechsel, welche au solchen Orten zahlbar sind, von der Reichsbank nicht angekauft werden. Das hinter jeder Bankanstalt angegebene Datum ist das Datum der Errichtung als Rcichsbankanstalt. Die angegebenen Grenzlinien, Flächeninhalt und Einwohnerzahl nmfassen den gcsammten Bezirk der betreffenden selbständige» Bankanstalt. Bei den Enklave» und Erklaven ist nur der darin gelegene Hauptort genannt, während darunter das ganze die betreffende Enklave oder Enklave bildende Gebiet zu verstehen ist. Die Fläche ist nach der Statistik des Deutschen Reichs, neue Folge Band 68 und nach dem statistischen Iahrbnch für das Deutsche Reich für 1899 eingesetzt. Der Einwohnerzahl ist die Volkszählung vom 2. Dezember 1895 zn Grunde gelegt/ die Resultate der Volkszählung von 1900 liegen noch nicht vor. Berlin, Ntichshauptbank, 1. Januar 1876. (Im Jahre 1765 als Königliche Giro- und Lehnbank begründet, vom 1. Januar 1847 bis 31. Dezember 1875 Preußische Bank). Eigenes Bankgebaude. Brandenburg a. H., 1. Januar 1876 (vom 1. Juli 1857 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Vcrgl, hierzu die als Aul. >> bcigegebene Uebersichtskarte, Gcschiistsl'czn'ke dcv ftlbstciiidiqe» Nnchsd.ink.uist.iltc». Zlllenstein, Reichsbaulstelle, 15. Immar 1900 (vom 15. Juni 1880 bis 14. Januar 1900 Rcichsba»k»tbenstcllc). Eigenes Bankgcbäudr. Aischofsburg (Waareudepot), 1. Januar 1870 (vom 15. März 1852 bis 81. Dezember 1875 Waarendepot der Preußische» Bank). R.astenburg, 1. Januar 1876 (vom 15. September 1851 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußische» Baut, bis 19. Oktober 1879 ohne Kasseumn'ichtuug). Augsburg, Neichsbaukstelle, I. Iaimar 1870. Eigenes Baukgebäudt. Raufbeuren, 12. Juli 1886. Durch eiueu Ageute» verwaltet. R,empten, 3. Januar 1876 (war vom 1. Juli 1876 bis 4. Juli 1880 aufgehoben). Eigenes Bankgebäude. Lindau, 1. Juli 1883. Nördlingen, 1. September 1896. Durch eiuen Agenten verwaltet. Barmen, Neichsbaukstelle 1. März 1900 (vom 19. Zum 1866 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußische» Baut, vom I. Iauuar 1876 bis 28. Februar 1900 Ncichsbaukucbeustelle). Eigeucs Bankgebäude. Lennep, 1. Januar 1876 (vom 2. I»ui 1857 bis 31. Dezember 1875 Agcutur der Preu- stischeu Baut). Durch eiueu Ageutcu verwaltet. Schweln«, 1. Iauuar 1876 (vom 15. Oktober 1875 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Baut). Gevelsberg, 1. November 1899. Bielefeld, Neichsbaukstelle, l. Iauuar 1876 (vom 16. Oktober 1858 bis 31. Dezember l875 Kommaiidite der Preußische» Baut). Eigenes Ba»kgebäude. Gütersloh, 15. Septciuber 1892. Eigmes Baukgebäudc. Herford, 1. Oktober 1886. Eigeues Baukgebäude. Vom preufiischeu Regierungsbezirk Gumbiunen: die Kreise lochen, Sensburg. Vom preußischen Regierungsbezirk Königsberg! die Kreise Alleustei», Ortclsburg, Raste»b»rg, Noessel,' vom Kreise Heilsberg' die Stadt (Sutt- stadt. 6 939 .^i», 347 007 Eiuwvhuer. Der bayerische Rcgicruugsbezirk Schwabe» »nt Ausuah»>c der Bezirksämter Neu-Ulm, Iller- tisseu, Me»u»i»gen. 8 589,0 .,lcm, 602 280 Ei»woh»er. Vom preußischeu Negieruugsbezirk Düsseldorf! die Kreise Barme» (Stadtkreis), Leuuev »nt Ausuah»ie der Stadt Nowsdorf. Vom preußischeu Regierungsbezirk Arnsberg: der 5kreis Sch»)el»i. 428,2 (jlim, 248 014 Emwohuer. Vv»i preußischen Regierungsbezirk Minden: die Kreise Bielefeld (Stadt- und Landkreis), Halle, Herford (mit Ausuahme der Orte Bünde, Nödiughauseu uud Vlotho), Wiedeubrück. Das Fürsteuthum Lippe - Detuiold vh»c die Exklave» Grevmhage», Kappel uud Lippcrvde. 2 705,4 ijlvi», 406 240 Eiuwvhuer, Geschäftsbezn'kc dcr selbständige» Ncichsbanktinst.ilteiu Bochum, Neichbmikstclle, 1. Oktober 1896 (vvm 20. Januar 186« bis 31. Dezember 1875, Agentur der Preußischen Laut, vom 1. Januar 1876 bis 30. September 1896 Reichsbanknebenstelle). Eigenes Bankgebäude. Herne, I. Iuui 1897. Eigenes Bankgebäude. Brannschweig, Reichsbankstclle, I. Januar 1876 (vom I. November 1875 bis 31. Dezember 1875 Kvmmandite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. HoKminden, I. November 1898. Bremen, Neichsbaickhauptstclle, 1. Januar 1876 (vom 1. Zuli 1872 bis 31. Dezember 1875 Kvmmandite der Preußischen Laut). Eigenes Baukgebäudc. Geestennindc, I.Iuui 1895. Breslau^Neichsbankluiuptstelle, I. Januar 1876, (vom 1. Oktober 1765 bis I. Januar 1771 selbständige Königliche Giro- und Lehnbank zu Breslau und bis 31. Dezember 1875 Königliches Bank-Direktorium, unterstellt demHaupt- Bank-Direktorium iu Berlin. Eigenes Bankgebäude. Vom preußischen Negieruugsbezirk Arnsberg: der Kreis Bochum (Stadt- uud Landkreis) mit Ausschluß der Stadt Mitten und der Aemter Langcndrcer und Werne,- vom Kreise Hattingcn das Amt Linden-Dahlhausen und die Gemeinden Freiscnbruch und Horst/ vom Landkreise Gelsen- kirchcn die Gemeinde Eickel. 119,8 sjkm, 173 685 Einwohner. Das Herzvgthum Braunschwcig mit Ausschluß der Exklaven Bodenburg, Calvörde, Theding- hauseu und kleinerer Exklaven. Vom preußischen Negieruugsbezirk Magdeburg- die Euklaveu Hehlingen uud Wolfsburg. 3 512,9 c^liin, 425 751 Eiuwohuer. Das Gebiet der freien Hansestadt Bremen. Das Herzvgthum Oldenburg mit Ausschluß der Amtsgerichtsbczirke Iever und Narel. Vom preußischen Regierungsbezirk Stade: die Kreise Achim, Blnmenthal, Geestemüude, Oster- hvlz, Nerden/ vom Kreise Lehe der Flecken Lehc. Vom Herzvgthum Braunschweig die Enklave Thedinghausm. 6 928,7 c^liin, 592 901 Einwvhner. Vvm preußischen Negieruugsbezirk Breslau: die Kreise Brcslau (Stadt- und Landkreis) Brieg, Münsterberg, Namslmi, Neumarkt, Oels, Ohlau, Steinau, Strehlen, Trebnitz, Grvß- Wartenberg, Wvhlan, Militsch (mit Ansschlnfi der Stadt Militsch). Geschäftsbezirkc der selbständigen Reichst'.inkanstalte». '^:!7 Ärieg, 1.Januar 1876 (vom 15. Dezember 1869 bis AI. Dezember 1875 Agentur der Preußische» Baut). Eigenes Bankgebäudc. Neiße, 1. Januar 1876 (vom 10. September 1855 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Oppeln, 17. April 1900. Bromberg, Neichsbaukstelle, 1. Januar 1876, (vom 14. Juni 1852 bis 31. Dezember 1875 Kviumandite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. InowraMw, I.Jauuar1876 (vom I.Iuli 1853 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank, bis 28. Februar 1886 ohue Kasseneinrichtnng). Durch eiueu Ageuten verwaltet. Ronih, 1.Ianuar1876 (vom 2. Februar 1857 bis 31. Dezember 1875 Ageutur der Preußischen Bank/ bis 31. März 1892 ohne Kasseneinrichtnng). Durch einen Agenten verwaltet. Flatow (Waareudepvt), 16. August 1887. Cassel, Neichsbautstelle, 1. Januar 1876, (vom 17. Oktober 1866 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußische,, Bank). Eigenes Bankgebäudc. Sschwege, 15. März 1878. Durch eiuen Agenten verwaltet. Göttingen, 1. Februar 1880. Eigenes Baukgebäude. Marburg, 5. September 1900. Vom preußischeu Regicruugsbezirk Oppelu: die Kreise Falkcnberg O. S., Grottkau, Kreuzburg, Neiße, Oppclu, Rvscubcrg, Neustadt (mit Aus- schlufi der Stadt Ober-Glogau). 14 169,« cjlün, 1 511 869 Eiuwohuer. Vom preußischen Regierungsbezirk Brombcrg: die Kreise Bromberg (Stadt- und ^andkrcis), Iuvlvrazlaw, Schubiu, Strelnv, Wirsitz/ vom Kreise Mogiluo: der nordöstliche Theil, begrenzt durch eiue altlaudschaftlichc Grenzlinie längs der zu Bromberg gehörige« Ortschaften >iatuo, Mogiluo, Nowawies, Parliuek, Szcrzawy, Wilatoweu, Winicc, Zabuv / vom Kreise Znin: der östlich der früheren Wongrowitzer Kreis- ^ grenze gelegene Theil längs der zu Bromberg gehörigen Ortschaftcu Birkenfelde, Biskupin, 'Bozejewice, Drewno, Exin, Gogultvwo, Gonsawa, Gorki, Sarbiuowv, Turzin, Zalcsic. Vom preußischen Regierungsbezirk Marien« Werder: die Kreise Flatow, Konitz, Schlvchau (mit Ausuahme der StadtHammerstein), Tuchel. 11 682,» ^Kin, 572 076 Eiuwohuer. Der preußische Regierungsbezirk Cassel ohne die Kreise Hanau, Rinteln, Hersfeld, Hüufeld, Fulda, Gersfeld, Schlüchteru, Geluhauseu uud Schmalkalden. Vom preußischen Regierungsbezirk Minden: der Kreis Warburg. Vom preußischeu Regierungsbezirk Hildes- heim: die Kreise Einbeck, Göttingen (Stadt- und Landkreis), Münden, Northeim uud Uslar. Vom Fürsteuthum Waldeck: die 5?rcise der Eder, des Eisenbergs, der Twiste. 9 480,4 eich5b.int>i»st>ilt>ui. Chemnih, Neichsbankstclle, I. Januar 1876 »in l, Juli 1875 bis 31. Dezember 1875 Koimiianditc der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Crimmitschau, 1. Januar 1876 (vom 9. September 1875 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bcmkgcbäudc. Glauchau, 1. Dezember 1891. Meerane, 1. Januar 1876 (vom 1. Juli 1875 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Baut). Eigenes Bantgebändc. werdau, 15. Oktober 1896. Zwickau, 10, Juli 1876. Coblenz, Neichsbankstclle, 1. Januar 1876 (vom I. April 1856 bis 31. Januar 1867 vom Bankkvntvr in Cöln abhängige Kom- mandite, vom I. Februar 1867 bis 31. Dezember 1875 selbständige Kommanditc der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Andernach, 10. Oktober 1899. R.reu?nach, 1. Januar 1876 (vom 2. Januar 1872 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Baut). Lnnburg, 1. Januar 1876 (vom 1. Mai 1869 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Eigenes Bankgebäude. Neuwied, 1. Februar 1886. Eigenes Bankgebändc. Traben, 2. Januar 1894. Eigenes Bankgebäude. Wehlar, I. Januar 1876 (vom 9. November 1874 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Die königlich sächsische Kreishauptmannschast Chcmnitz. Von der königlich sächsischen Krcishanptmaun- schaft Zwickau: die Amtshauptmannschaftcn Zwickau und Schwarzenberg/ von der Amtshauptmannschaft Döbelu die Amtsbezirke Hainichen uud Waldheim. Von der königlich sächsischen Kreishauptmannschast Leipzig: die Amtshauptmannschaft Nochlitz. Vom Herzvgthum S achsen - A ltcnburg: die Exklave Rußdvrf. 3 887,» ljliin, 1 237 218 Eiuwohuer. Vom preußischen Regierungsbezirk Coblenz: die Kreise Adenau, Ahrweilcr, Coblenz, Cochem, St. Goar, Kreuznach, Mayen, Meisenheim, Neuwied, Simmern, Wctzlar, ^cll/ vom Kreise Altenkirchen die Stadt Altenkirchen. Vom preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden: der Uutcrlahnkreis, Oberlahntrcis, Unter- westcrwaldtrcis, die Kreise St. Goarshausen, Limburg, Westerburg (mit Ausnahme des zu Siegen gehörigen Amtes Nennerod). Vom preußischen Regierungsbezirk Trier: die Kreise Berncastel, Daun, Wittlich. Vom Grvfihcrzvgthum Oldenburg: das Fnrstcn- thum Birkenfeld als Euklavc des Regierungsbezirkes Trier. 10 172,7 c^in, 983 033 Einwohner. Gesch.iftsbezirke dcr ftll'ständigen !1icichst'^l>k>i»stalt>:». Cöln, Rcichsbanthanptstelle, I. Januar 1876 (vom l. September 1819 bis 31. Dczembcr 1875 Banttontor der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Bonn. 1. Oktober 1892. Eigenes Bankgebäudc. Duren, 1. Januar 1876 (vom I. August 1856 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgcbäude. Gummersbach, 1. Februar 1890. Mülbeim a. Sih., 1. Mai 1891. Neuß, I. Januar 1876 (vom 7. Mai 1849 bis 8. September 1867 Bantlvmbard, vvm 9. September 1867 bis 31. Dezember 1875 Agcntnr der Preußischen Bank). Eigenes Bankgcbäude. Solingen, 1. Januar 1876 (vvm I. September 1858 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Cösliu, Neichsbantstclle, I. Juli 1889 (vvm 21. Januar 1847 bis 31. August 1857 wurdcu dic Geschäfte vvn der Königlichen Ncgicrungs- hauptkasse in Cöslin besorgt, vom 1. September 1857 bis 31. Dezember 1875 Kvmmau- ditc der Preußischen Bank, vom 1. Januar 1876 bis 30. Juni 1889 Reichsbankkommandite). Eigenes Bankgebäude. Relgard, 1. Januar 1876 (vom 15. April 1862 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. «Lörlin, (Waarendcpvt), 1. Januar 1876 (vom 9. Februar 1856 bis 31. Dezember 1875 Waarendcpot der Preußischen Bank/ war vom 6. August 1880 bis 27. Juli 1886 aufgehoben). Kolberg, 1. Januar 1876 (vom 15. April 1852 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Neustcttin, 1. Januar 1876 (vvm 12. Mai 1857 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Der preußische Regierungsbezirk Cvlu, Vom preußischen Ncgieruugsbezirk Aachen: die kreise Dürcn und Schleiden. Vom preußischen Regierungsbezirk Düsseldorf: die Kreise Ncuß, Solingen (Stadtkreis), Solingen (Landkreis) mit Ausschluß der Ortschaften Ohligs, Mcrscheid und Wehen. 5 934,7 cjkin, 1 214 833 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Cösliu: die Kreise Belgard, Bnblitz, Cösliu, Kvlberg- Eörliu, Ncustettin, Schivclbein/ vvm Kreise Schlmvc die Stadt Zanow. Vom preußischen Negiernngsbczirk Marien- w erd er: vvm Kreise Schlvchau die Stadt Hammerstein. 6 018,1 cikm, 269 055 Einwohner. 24N Gcschäftsbczirkc der sclbstcindigen Ncichsbankanstalten. Cottbus, Rcichsbankstelle, 1. Dezember 1883 (vom 31. Oktober 1853 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank, vom 1. Januar 1876 bis 30. November 1883 Rcichsbankncben- steslc). Eigenes Bankgebäudc. Finsterwalde, 1. Januar 1876 (vom 3. Februar 1859 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank/ bis 30. Januar 1875 ohne Kassencinrichtung). Forst, 1. Januar 1876 (vom 9.August 1869 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Vankgebäudc. Gnben, 1. Januar 1876 (vom 1. September 1869 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäudc. Spremberg, 1. Iauuar 1876 (vom April 1852 bis 31. August 1857 Waarcndepot der Preußische» Bank, vom 1. September 1857 bis 31. Dezember 1875 Agentnr der Preußischen Bank/ bis 3. August 1869 vhue Kassencinrichtnng). Eigenes Bankgcbäude. Danzig, Ncichsbankhanptstcllc, 1. Mai 1879 (vom 11. Juni 1819 bis 31. Dezember 1846 Kontor der Königlichen Giro- nnd Lehnbauk/ vom I. Januar 1847 bis 31. Dezember 1875 Kontor der Preußischen Bauk, vom 1. Januar 1876 bis 30. April 1879 Rcichsbaukstcllc). Eigenes Bankgebäude. Marienwerder, 27. Juli 1892 (vom 1. April 1851 bis 26. Juli 1892 wurdcu die Geschäfte von der Königlichen Rcgieruugs-Hauptkasse iu Maricnwerder besorgt). Durch ciucu Ageutcu verwaltet. pr. Stargard, 1. April 1895 (vom 17. No- vcmbcr 1879 bis 31. März 1895 Waarcndepot). Vom preußischen Regierungsbezirk Frankfurt (Oder): die Kreise Calau, Cottbus, Forst (Stadtkreis), Luckau, Spremberg, der Kreis Lubbcn mit Ausnahme des Stadtbezirkes Fried- laud und der Amtsbezirke Günthersdorf, Leißnitz, Mixdorf/ der Stadtkreis Guben und der Landkreis Gnben mit Ausschluß des Stadtbezirkes Fürsteubcrg und der Amtsbezirke Diehlow, Ossendorf, Siehdichum, Zilteudorf/ der Kreis Crvssen mit Ausschluß der Amtsbezirke Göhrcu, Pommerzig, Toppcr und des Stadtbezirkes Sommerfeld/ vom Kreise Svrau die Amts- gerichtsbczirkc Forst und Pfverten. Vom preußischen Regierungsbezirk Licgnitz: der Kreis Hoycrswerda. 7 557 <^1rm, 433 300 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Danzig: die Kreise Berent, Danzig (Stadtkreis), Danziger Höhe, Danziger Niederung, Dirschau, Karthaus, Neustadt, Putzig, Pr. Stargard. Vom preußische» Regierungsbezirk Marien- w erder: der Kreis Maricnwerder. 7 476 ylvm, 556 833 Einwohner. Gcschnftsbezirke der selbständigen Rcichsbankanstalten. 241 Darmstadt, Neichsbantstelle, 1. April 1897 (vom I. September 1875 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank, vom 1. Januar 1876 bis 31. März 1897 Neichsbanknebenstelle). Eigenes Bankgcbäudc. Aschaffenburg, 5. Juni 1895. Vom Großherzogthum Hessen: die Provinz Starkenburg mit Ausnahme der Exklave Wimpfcn und der Städte Hirschhorn (Kreis Heppenheim), Ncu-Iscuburg, Offenbach und Seligcnstadt (Kreis Offenbach), sowie der Orte Bürgcl, Groß-Steinheim (Kreis Offenbach> und Gustavsburg (Kreis Groß-Gerau) und der Enklave Steinbach. Vom bayerischen Regierungsbezirk U n t e r fr auke m die Bezirksämter Alzenau, Aschaffenburg, Lohr (ohne Amtsgerichtsbczirk Gemünden), Marktheidenfeld, Miltcnberg, Obcrnbnrg, die der Krcisregierung untergeordnete Stadt Aschaffenburg. 5 103 ^1:m, 547 233 Einwohner. Dortmund, Reichsbankhauptstelle, 1. Januar 1876 (vom 10. Juli 1855 bis 31. Dezember 1875 Kvmmanditc der Preußischen Bank). Eigenes Baukgebäude. Hagen, 1. Iauuar 1876 (vom 2. Januar 1862 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Iserlobn, 1. Januar 1876 (vom 1. September 1863 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Lüdenschetd, 1. Januar 1876 (vom 23. Januar 1865 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Wirten, 1. Iauuar 1876 (vom I.Dezember 1870 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Anna, 1. Juli 1898. Hohenlimburg, 15. Mai 1900. Vom preußischen Regierungsbezirk Arnsberg: die Kreise Altena, Dortmund (Stadt- und Landkreis), Hagen (Stadt- und Landkreis), Hattingen (mit Ausschluß der Gemeinden Freiscn- brnch und Horst uud des Amtes Linden-Dahl- hauscn), Hörde, Iserlohn, Mitten (Stadtkreis)/ vom Landkreise Bochum: die Aemter Langen- dreer (mit Einschluß der Gemeinde Stockum) und Werne,- vom Kreise Hmnm: die Städte Unna-Königsborn und Camen und die zum Gerichtsbezirke Unna gehörenden Dörfer Nieder- und Obcrmaßen, Westik, Affcrde, Uelzen, Lünern, Hcmmerdc, Billmcrich, Frömmern, Langschcdc, Fröndenbcrg, Strickherdicke, Dellwig und Altendorf. 1 946,i c^m, 7 l 1 565 Einwohner. 31 242 GcschAftsbczirke der selbständigen RcichSd^nranstalten. Dresden, Neichsbankstclle, 1. Januar 1876 (vom 1. Juli 1875 bis 81. Dezember 1875 Kvmmandite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgcbände. Rauhen, 2. Oktober 1880. Freiberg, 8. August 1898. Meißen, I. Oktober 1897. Iittau, 2. Januar 1876. Düsseldorf, Ncichsbankstellc, 1. Januar 1876 (vom 2. Januar 1855 bis 31. Dezember 1875 Kommanditc der Preußischen Bank). Eigenes Bankgcbände. Hilden, 1. Juli 1895. Gbligs, 15. Mai 1900. Xatingen, 10. Oktober 1900. Vom Königreich Sachse»' die Kreishauptmann- schaftcn Bautzen und Dresden. 6 806,» -^m, 1 452 837 Einwvhuer. Vom preußischen Regierungsbezirk Düsseldorf: der Stadtkreis Düsseldorf uud vom Landkreise Düsseldorf derjenige Theil, welchcr südlich cincr den Ort Großenbanm berührenden, von Osten nach Wcstcn gehenden geraden Linie liegt, ausschließlich des genannten Ortes) vom Landkreise Solingen die Orte Ohligs, Merscheid uud Weyer. 395,1 c^Ivin, 263 973 Einwohner. Duisburg, Ncichsbankstelle, 1. April 1892 (vom 16. Juli 1856 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank, vom >. Januar 1876 bis 31. März 1892 Reichsbankncbenstellc). Eigenes Bankgcbäudc. «Oberhausen, 1. Iauuar 1894. Eigenes Bankgcbände. Zvuhrort, 1. Januar 1893. Eigenes Bankgebäudc. Wesel, 15. November 1886. Eigenes Bankgebäude. Elberfeld, Reichsbcmkstelle, 1. Januar 1876 (vom 1. Oktober 1847 bis 31. Dezember 1875 Kommanditc der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäudc. Langenberg, 26. Oktober 1891. R.emscheid, 1. Januar 1876 (vom 1. November 1865 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Velbert, 2. Januar 1899. Vom preußischen Regierungsbezirk Düsseldorf: vom Landkreise Düsseldorf derjenige Theil, welchcr nördlich einer den Ort Großenbanm berührenden, von Osten nach Westen gehenden geraden Linie liegt, einschließlich des genannten Ortes / die Kreise Duisburg (Stadtkreis), Nnhr- ort, Rees/ vom Kreise Moers die Gemeinden Hvmberg a. Nh., Essenberg, Hvchheide/ vom Kreise Mülhcim (Ruhr) die Stadt Oberhauscn. 946 <^m, 281 766 Einwvhncr. Vom preußischen Regierungsbezirk Düsseldorf: die Kreise Elberfeld (Stadtkreis), Mettmann, Remscheid (Stadtkreis)/ vom Kreise Lenncp die Stadt Ronsdorf. 336,4 <^Ivm, 279 572 Einwohner. Geschäftsbezirke der selbständigen Rcichsba»k>inswlten, 243 Elbing, Neichsbankstelle, 1. Januar 1876 (vom August 1819 bis 4. Iuui 1848 von dem Banktvntor iu Danzig abhängige Kommanditc, vom 5. Juni 1848 bis ZI. Dezember 1875 selbständige Kommanditc dcr Preußischen Bank). Eigenes Bankgcbäudc. Dt. Lylau, 5. November 1900 (vom 14. März 1803 bis 22. März 1895 Waarendcpot). Narienburg, 1. Januar 1876 (vom I. September 1852 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank/ bis 31. Dezember 1893 ohne Kasscncinrichtung). Durch einen Agenten verwaltet. Gsterode, 1. Januar 1876 (vom 10. September 1851 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Emden, Neichsbankstelle, 1. Januar 1876 (vom 1. Oktober 1867 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußischen Bauk). Leer, 17. Mai 1900. Norden, 10. April 1899. wilhelmshaven, 18. August 1899. Erfurt, Neichsbankstelle, 1. Iauuar 1876 (vom 21. Januar 1847 bis 28. Februar 1875 Agentur, vom 1. März 1875 bis 31. Dezember 1875 Kommandite dcr Preußischcn Bank/ vom 21. Iauuar 1847 bis 7. August 1853 wurden die Geschäfte durch die Königliche Negierungs- Hauptkasse iu Erfurt besorgt). Eigenes Bankgcbäudc. Apoloa, 30. Januar 1891. Lisenach, 17. Januar 1887. Eigenes Bankgebäude. Gotha, 1. September 1893. Mühlhausen, (Thür.), 1. Januar 1876 (vom 17. Iuui 1853 bis31. Dczembcr 1875 Agentur der Preußischcn Bank). Vom prcußischcn Ncgiernngsbezirk Danzig: die Kreise Elbing (Stadt- und Landkreis), Maricn- bnrg. Vom preußischen Negiernngsbczirk Königsberg! die Kreise Pr. Holland, Mohrungcn, Neidcnburg, Osterodc. Vom preußische» Ncgicrungsbczirk Marien- wcrder: die Kreise Locbau, Nvsenbcrg (mit Ausnahme dcr Städte Bischofswerdcr und , Freystadt), Stuhm. 9 365,4 c^m, 510 407 Einwohner. Dcr preußische Regierungsbezirk Aurich (einschl. der Exklave Wilhelmshavcn). Vom preußischen Regierungsbezirk Osnabrück Kreis Aschendorf: die Stadt Papeuburg. Vom Großhcrzogthum Oldenburg: die Amts- gerichtsbezirkc Icver uud Varel. 3 912,2 c^lcra, 299 068 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Casscl: der Kreis Schmalkalden mit der Exklave Barchfeld. Vom preußische« Regierungsbezirk Erfurt: die Kreise Erfurt (Stadt- und Laudkreis, mit den Exklaven Mühlberg, Wandcrsleben), Langen- salza, Mühlhauscu i. Th. (Stadt- uud Land- krcis), Schlcusiugen, Wcißensee. Vom preußischen Ncgicruugsbczirk Mcrsc bürg: die Exklave Abtlobuitz. Vom Herzogthum Sachscn-Altenburg: die Ortschaft Ammclstedt. Das Herzogthum Sachsen-Cvbur g - Gotha: (einschl. der Exklaven Lauterbach, Nazza, Neu- Roda, Nolkcnrode, Werninghausen) mit Aus- 31' 244 Geschäftsbezirke der selbständige» Reichsbnnkmistalten. Suhl, 1. Januar 1876 (vom 14. September 1860 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Weimar, 20. Juli 1891. Essen, Neichsbaukstelle, 1. Januar 1876 (vom 23. März 1857 bis 15. Juni 1864 Agentur, vom 16. Juni 1864 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußischen Bank>. Eigenes Baukgebäude. Selsenkirchen, 2. Januar 1882. Eigenes Bankgcbäude. Mülheim (Ruhr), 1. Januar 1876 (vom 1. April 1863 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Z^ecklinghauftn I. Juni 1896. werden (Ruhr), 15. Mai 1897. nähme der Exklaven Erlesdorf,Kvnigsberg i. Fr., Nassach. Vom Herzogthum Sachsen - Meiningen: die Kreise Hildburghauseu, Meiniugeu, Sonnebcrg (einschl. der Exklaven Camburg, Dietlas, Ober- Ellen, Gr. Kochberg, Krauichfcld, Milda, Treppendorf, Kl. Kröbitz, Lichtenhain, Vierzehnheiligen). Vom Großherzogthum Sachsen-Weimar: die Verwaltungsbezirke Weimar, Eisenach, Apolda (ohne die Exklaven Allstedt und Oldisleben), Dermbach (ohne die Exklave Osthcim). Vom Jürstenthum Schwarzburg-Nudvlstadt: die Landrathsämter Königssee und Nudolstadt mit den Exklaven Angelroda, Elxleben, Osterode mit Ausschluß der Exklave Weißbach, der Orte Eichicht, Könitz uud Lcutenbcrg. Vom Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen: die Landrathsämter Arustadt und Gehren. 10 009,4 ^m, I 087 227 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Arnsberg: Landkreis Gelsenkirchen mit Ausnahme des Amtes Eickel ohne die Gemeinde Holstcrhausen, Stadtkreis Gelscnkirchen. Vom preußischen Regierungsbezirk Düsseldorf: die Kreise Essen (Stadt und Landkreis), Mülheim (Ruhr) mit Ausnahme der Stadt Oberhausen. Vom preußischen Regierungsbezirk Münster: der Kreis Necklinghausen. 1 139,4 c^Iim, 651 485 Einwohner. Gcschciftsbczirke der selbständigen Reichsbankanstalteii, 245 Flensburg, Reichsbankstcllc, 1. Januar 1876 (vom 15. März 1868 bis 7. Oktober 1868 von Altona abhängige Kommanditc, vom 8. Okto> bcr 1868 bis 31. Dczcmber 1875 selbständige Kommandite der Preußischen Bank). Eigenes Bcmkgcbäudc. Apenrade, 2. Januar 1899. Durch einen Agenten verwaltet. Hadersleben, 1. Oktober 1896. Husum, 20. April 1896. Schleswig, 20. April 1897. Vom preußischen Regierungsbezirk Schleswig: die Kreise Apenrade, Flensburg (Stadt- und Landkreis), Haderslcben, Husum, Sonderburg, Tondern/ von den Kreisen Eckcrnförde, Eidcrstedt und Schleswig diejenigen Theile, welche nördlich von einer die Städte Eckernfördc und Friedrichstadt berührenden geraden Linie liegen, mit Ausschluß der genannten Städte. 7 755 ^Kir,, 358 832 Einwohner. Sonderburg, l. Juni 1895. Tondern. 1. Mai 1895. Durch einen Agenten verwaltet. t Frankfurt a. M., Ncichsbankhauptstelle, 1. Januar 1876 (vom 18. Juli 1871 bis 31.Dezember 1875 Kommandite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgcbäudc. Gießen, 1. Januar l876 (vom 7. Dezember 1875 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebände. Hanau, 1. Januar 1876 (vom 1. November 1871 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Gffenbach a. M., I. Januar 1876 (vom I.November 1875 bis 31. Dczcmber 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Frankfurt a. O., Neichsbcmkstelle, 1, Januar 1876 (vom 1. Januar 1847 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußischen Bank/ vom 1. Januar 1847 bis 27. Jnni 1851 wurden die Geschäfte dnrch die Königliche Regierungs- Hauptkasse in Frankfurt a. O. besorgt). Eigenes Bankgebände. Lberswalde, 4. April 1899. Fürstenwalde, 1. Juli 1896. Vom preußischen Regierungsbezirk Casscl: der Stadt- und Landkreis Hanau. Vom preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden: die Kreise Frankfurt a. M. (Stadt- und Land- kreis), Höchst, Obertaunuskreis, Usiugcn. Vom Großherzogthum Hessen, Provinz Ober- Hessen: die Kreisämtcr Gießen und Fricdbcrg/ von der Provinz Starkenbnrg: die Städte Offenbach a. M., Seligenstadt, Neu-Jseuburg, die Dörfer Bürgel, Groß-Steiuhcim und die Enklave Stcinbach. 2 698,4 ^w, 641 854 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Frankfurt a. O.: die Kreise Frankfurt a. O. (Stadtkreis), Lebus mit Ausnahme des zum Amtsgericht Seelow gehörigen Theils des Amtsbezirks Golzow, der zum Amtsgericht Cüstriu gehörigen Theile des Amtsbezirks Golzow, der Amtsbezirke Gorgast, Tuchcband, Gemeindebczirk Geutschmar, Vorwerk Henriettenhvf (vom Gutsbczirk Amt Kienitz) und Wilhelminenhof (vom Gcmcindebezirk Etablissement Friedrichs- 246 Geschäftsbezirke der selbstä ndigen Neichsbtinkcmstaltt'», Schwiebus, I. Januar 1876 (vom I.April 1857 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank/ bis 6. August 1869 ohne Kassencinrichtung), Freiburg (Breisgau), Reichsbankstelle, 8. Juli 1899 (vom 3. Januar 1876 bis 7. Juli 1899 Reichsbankuebenstelle). Eigenes Bankgebäudc. R.onstan?, 3. Januar 1876. Lörrach, 1. Oktober 1879. Säckingen, 17. September 1900. Triberg, 1. März 1900. waldkirch, 11. Juni 1900. Fnlda, Ncichsbankstellc, 1. Inni 1900 (vom 15. November 1895 bis 31. Mai 1900 Neichs- bcmknebenstclle). Alsfeld (Oberhessen), 15. Oktober 1900. Gelnbausen, 5. Oktober 1900. Durch einen Agenten verwaltet. ane)/ Kreis Ost-Sternberg mit Ausnahme des ganzen Amtsbezirks Sonnenburg (Stadtbezirk Sonneuburg, Amtsbezirke Kriescht, Alt- ^innnritz, Königliches Forstrevier Limmritz, ^'ouisa, Rentamt Sonncnburg, Wvxfelde)/ Kreis West-Sternberg mit Ausnahme des Stadtbezirks Göritz und aus dem Amtsbezirk Frauendorf der Gutsbezirk, Dvmainc und Gutsvorwerk Göritz/ vom Kreise Crossen: der Amtsbezirk Topper/ vom Kreise Guben: Stadtbezirk Fürstenberg, Amtsbezirke Diehlow, Ossendorf, Siehdichum, Ziltendorf/ vom Kreise Königsberg N.-M., der links von der Oder gelegene Theil/ vom Kreise Lübben: Stadtbezirk Fricd- land, Amtsbezirk Günthersdorf, Leißnitz, Mixdorf, vom Kreise Züllichau-Schwiebus: der zum Amtsgericht Schwiebus gehörige Theil. Vom preußischen Regierungsbezirk Potsdam: die Kreise Beeskvw-Stvrtow und Ober-Barnim. 6 831,2 ^Ilin, 388 314 Einwohner. Vom Großherzogthum Baden: die Kreise Freiburg, Konstanz, ^örrach, Villingen, Waldshut. 7 315,8 c^Kin, 603 292 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Cassel: die Kreise Hersfeld, Hüufeld, Fulda, Gersfeld, Schlüchtern und Gelnhcmsen. Vom Großherzogthum Hessen: die Kreisämter Alsfeld, Büdingen, ^auterbach und Schotten. 5 133,» c^Iim, 327 790 Einwohner. t Gcsch.iftsbczirke dcr scll'stcindigcn Rcichsbanknnstliltc». -247 Gera, Reichsbaukstellt, 1. Januar 1876. Eigenes Bankgcbäudc. Altenburg, 1. Juli 1886. Grei?, 1. Januar 1876 (vom 1. Juli 1875 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Pößneck, 1. Januar 1877. Eigenes Baukgebäude. Ieih, 1. Januar 1876 (vom 25. Januar 1867 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Baukgebäude. Gleiwitz, Neichsbaukstelle, I. Januar 1876 (vom 1. November 1851 bis 31. Dezember 1875 Kommandite dcr Preußischen Bank). Eigenes Baukgebäude. Beuchen, 1. Dezember 1880. Eigenes Bankgcbaude. Rattowitz, 4. April 1893. Eigenes Bankgebäude. RönigslMte, 4. April 1899. S.atibor, 1. Januar 1876 (vom 18. Juli 1855 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Glogau, Reichsbankstelle, 1. Januar 1876 (vom 1. Oktober 1854 bis 30. September 1856 von drm Bank-Direktorium iu Breslau abhängige Kommandite, vom 1. Oktober 1856 bis 31. Dezember 1875 selbständige Kommandite der Preußischen Bank). Eigenes Baukgebäude. Vom preußischen Ncgicruugsbczirk Erfurt! der Kreis Zicgcurück. Vom preußischen Regierungsbezirk Mcrscburg: der Kreis Zeitz mit dcr Exklave Kischlitz. Vom Großherzvgthum Sachsen-Weimar.- der Kreis Neustadt a. O. Das Hcrzogthum Sachsen-Altenburg mit Ausschluß der Exklaven Pflanzwirbach und Nußdorf. Vom Großherzvgthum Sachsen -Mciningcn: der Kreis Saalfcld. Vom Mrftcnthum S ch warzburg - Rudol - stadt: die Orte Eichicht, Köuitz, Leutenberg, Weißbach. Das Fürstenthum Neuß älterer Linie. Das Fürstenthum Neuß jüngerer Linie. Von der königlich sächsischen Krcishauptmauu- schaft Zwickcnn dic vom Fürstenthum Neuß jüngerer Linie umschlvsseueu Enklaven. 4 186,7 hkm, 565 003 Einwohner. Vom preußischen Ncgicruugsbezirk Oppclu: dic Kreise Beutheu O. S. (Stadt- uud Landkreis), Kattowitz, Kosel, Leobschütz, Lublinitz, Pleß, Ratibor, Nybnik, Groß-Strchlitz, Tar- nowitz, Tvst-Gleiwitz, Zabrze/ vom Kreise Neustadt O. S. die Stadt Oberglogau. 7 718 -illiri, 1 211 332 Einwohner. Vom prcußischcu Regierungsbezirk Breslcnu dcr Kreis Guhrau. Vom preußische» Ncgieruugsbezirk Frankfurt a. O.: vom Kreise Krosscn dic Stadt Svmmcrfeld uud die Amtsbezirke Göhrcn und Pvmmerzig,- vom Kreise Züllichau-Schwiebus der Amtsgerichtsbezirk Züllichau. 248 Geschäftsbczirkc dcr selbständigen Rcichsbcmkcmstalten. Grünberg, I. Januar 1876 (vom 1. November 1852 bis 31. Dezember 1875 Agentur dcr Preußischen Bauk), Durch einen Agenten verwaltet. Eigenes Bantgcbäude. Sagan, 1. Januar 1876 (vom 9. Juni 1858 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preu- ßischen Bank/ bis 14. Dezember 1865 ohne Kasseneinrichtung). Sommerfeld, 1. Januar 1876 (vom 7. August 1869 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Baut). Durch einen Agenten verwaltet. Görlitz, Neichsbankstelle, 1. Januar 1876 (vom I. Juli 1851 bis 31. Dezember 1875 Kom- mandite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Bun?lau, 2. Januar 1895. Lauban, 17. April 1899. Muskau, 17. April 1900. Sorau, 1. Januar 1876 (vom 1. Februar 1854 bis 31. Dezember 1875 Agentur dcr Preußischen Bank/ bis 19. Dezember 1856 ohne Kasseneinrichtung). Eigenes Bankgebäude. Graudenz, Neichsbankstelle, 1. Januar 1876 (vom 14. Januar 1852 bis 31. Dezember 1858 von dem Bankkontor in Danzig abhängige Kommandite, vom 1. Januar 1859 bis 31. De- zcinber 1875 selbständige Kommandite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Halle a. S., Neichsbankstelle, 1. Januar 1876 (vom 15. April 1850 bis 31. Dezember 1850 von dem Bankkvntor in Magdeburg abhängige Kommandite, vom 1. Januar 1851 bis 31. Dezember 1875 selbständige Kommandite der Preußischen Baut). Eigenes Bankgebäudc. Vom preußischen Regierungsbezirk Liegnitz: die Kreise Frcystadt, Glogau, Grünberg, Sagan, Sprottau. Vom preußischen Regierungsbezirk Posen! vom Kreise Fraustadt die Ortschaft Driebitz. 5 888,s c^rm, 357 238 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Frankfurt a. O.: der Kreis Sorcm mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Forst und Pfocrten. Vom preußischen Regierungsbezirk Liegnitz: die Kreise Bunzlau, Görlitz, Laubau, Loewenberg, Nothenburg. 4 744 ^Kin, 416 587 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Marien- wer der: die Kreise Graudeuz und Schwctz,' vom Kreise Briefen die Stadt Briefen und der Theil nördlich dcr Chaussee Plusuitz-Bricsen- Dembowalonka/ vom Krcise Nosenberg die Ortschaften Bischofswerder, Freystadt. 2 775,5 c^Kin, 176 859 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Merseburg: die Kreise Bitterfeld, Dclitzsch, Eckartsberga, Halle (Stadtkreis), Liebenwerda/ vom Mans- felder Gebirgskreis der südlich vom Flusse Wippcr gelegene Theil/ Mansfclder Seekreis, Mersc- burg, Naumburg (mit Ausnahme der Exklave Abtlöbnitz), Querfurt, Saalkreis, Schweinitz: Geschäftsbezirke der selbständigen Rcichsbankanstaltcn, 249 Naumburg a. S., 1. Immar 1876 (vom 14. Mai 1857 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Weißenfels, 1. Oktober 1889. Hamburg, Neichsbankhauptstelle, 1. Januar 1876 (vom I.März 1867 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußischen Bank iu Altoua). Eigenes Bankgebäude. Altona, 22. März 1892. Eigenes Bankgebäude. Harburg, 1. Iannar 1876 (vom 2. Dezember 1867 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäudc. Lüneburg, 1. Juli 1892. Hannover, Neichsbankhauptstelle, 1. Iauuar 1876 (vom 2. Januar 1868 bis 31. Dezember 1875 Kommanditc der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebände. celle, 1. Februar 1889. Linden, 15. Januar 1900. Peine, 20. Januar 1898. Torgau, Weißenfels (mit Ausnahme der Exklave Kischlitz), Wittenbcrg (einschließlich 4 Exklaven im Herzvgthum Anhalt)/ vom Kreise Sangerhausen die Ortschaften Artern uud Sangerhauseu. Vom Hcrzogthum Anhalt! der Kreis Cöthen. Vom Großherzogthum Sachsen-Weimar, Kreis Weimar: der Amtsgerichtsbczirk Allstedt mit Ausnahme von Oldisleben. 9 718,5 c^lvm. 1 090 143 Einwohner. Das Gebiet der freien nnd Hansestadt Hamburg. Vom preußischen Regierungsbezirk Lüucburg: die Kreise Bleckcdc, Danncnberg, Harburg (Stadt- und Landkreis), Lüchow, Lüneburg (Stadt- und Landkreis), Soltau, Uelzen, Winsen a. d. L. Vom preußischen Regierungsbezirk Schleswig: der Stadtkreis Altoua, die Kreise Pinnebcrg, Steinburg, Stormarn/ die Insel Helgoland. Vom preußischen Regierungsbezirk Stade: die Kreise Bremervörde, Hadeln, Iork, Kehdingcn, Lche (mit Ausnahme des Fleckens Lche), Neu- Haus a. Oste, Rotcnburg, Stade, Zeven. 14 211 cilliri, 1 551 212 Einwohner. Der preußische Regierungsbezirk Hannover mit Ausnahme der Kreise Hameln und Springe. Vom preußischen Regierungsbezirk Hildeshcim: der Kreis Peine. Vom preußische,: Regierungsbezirk Lüneburg: die Kreise Burgdorf, Celle (Stadt - uud Landkreis), Fallingbostel, Gifhorn, Isenhagen. 10 137,5 hkm, 703 394 Einwohner. ^ 250 Gcschäftsbezirkc der selbständigen Reichsbcmkanstaltc». Hildesheim, Neichsbankstette, 8. Juli 1898 (vom 2. Januar 1870 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank, vom 1. Januar 1876 bis 7. Juli 1898 Neichsbankuebcnstelle), Eigenes Bankgcbäude. Alfeld, 1. Oktober 1895. Hameln. I. Februar 1890. Jnsterbnrg, Ncichsbankstette, 15. Januar 1900 (vom 9. Dezember 1845 bis 15. Oktober 1865 Bank-Lombard, vom 16. Oktober 1865 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußischen Bank, vom 1. Januar 1876 bis 14. Januar 1900 Ncichsbank-Kommandite). Eigenes Bankgebäude. Gerdauen (Waarcndcpvt), 22.November 1890. Goldap, 1. Januar 1876 (vom 11. September 1851 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Ohne Kassencinrichtung. Durch ciucn Agenten verwaltet. Gumbinnen, 1. Januar 1876 (vom 18. Mai 1852 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank,- bis 17. August 1863 ohne Kasseneiurichtuug). L)'ck, 1. Januar 1876 (vom 1. Januar 1865 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank/ bis 30. September 1877 ohne Kasseneinrichtung). Stallupönen, 1. Oktober 1897 (vom 26. Juli 1855 bis 30. September 1897 Waarm- depot). Karlsruhe, Ncichsbankstette, I. Januar 1876 (vom 1. Oktober 1875 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Rruchsal, 1. Juli 1883. Vom preußischen Regierungsbezirk Hildes- hcim: die ,^cise Hildcsheim (Stadt- und Landkreis), Alfeld, Goslar, Gronau, Marienburg. Vom preußischen Negieruugsbczirk Hannover: die Kreise Hameln und Springe. Das Fürstcnthum Pyrmout. Vvm Hcrzogthum Brauuschweig: die Enklave Bodenburg. 2 710 ciliin, 287 723 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Gumbinnen: die Kreise Insterburg, Gnmbinnen, Stallupönen, Darkehmen, Goldap, Angerburg, Olctzko, Lyck, Iohannisburg. Vom preußischen Regieruugsbezirk Königsberg: der Kreis Gerdaueu. 9 809 <;l!m, 469 665 Einwohner. Vom Großherzvgthnm Baden: die Kreise Baden- Baden, Karlsruhe, Offenburg (mit Ausnahme der Stadt Kehl). 4 156,8 qlvin, 630 538 Einwohner. Geschäftsbezirke der selbständige» Neichsbankanstalten, 251 Lahr, 1. Januar 1876 (vom 3. November 1875 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Dnrch einen Agenten verwaltet. Gffenburg, 1. Oktober 1891. pforcheim, 1. Januar 1876 (vom 1. bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Kiel, Reichsbankstellc, 1. Januar 1876 (vom 10. Oktober 1867 bis 30. September 1872 Agentur, vom I.Oktober 1872 bis 31. Dezember 1875 Kommanditc der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Heide, 1. April 1897. Neumünster, 20. April 1881. Durch einen Agenten verwaltet. Rendsburg, 15. Oktober 1896. Königsberg i.Pr., Neichsbankhauptstelle, I.Ia- nuar 1876 (vom 1. Januar 1768 bis 31. De» zcmber 1875 Kontor der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Allenburg, 1. Januar 1876 (vom 25. August 1851 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Baut). Ohne Kasscneinrichtnng. Dnrch einen Agenten verwaltet. Bartenstein, 1. Januar 1876 (vom 4. Dezember 1866 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Ohne Kasseneinrichtung. Durch eiueu Agenten verwaltet. Rraunsberg, 1. Januar 1876 (vom 23. September 1851 bis 31. Dezember 1875 Ageutnr der Preußischen Bank). Ohne Kasseueinrichtung. Durch einen Agenten verwaltet. Vom preußischen Regierungsbezirk Schleswig: die Kreise Kiel (Stadt- uud Landkreis), Nordcrditljiuarscheu, Sudcrdithmarschcu (mit Ausschluß der Insel Helgoland), Oldenburg, Plocn, Rendsburg, Segeberg/ von den Kreisen Eckernförde, Eiderstcdt, Husum uud Schleswig diejenigen Theile, welche südlich von einer die Städte Eckernfördc und Friedrichstadt berührenden geraden Linie liegen, mit Einschluß dieser beiden Städte und der Städte Tönning uud Gardiug. 7 260 i^m, 481 353 Einwohner. Vom preußischen Negieruugsbezirk Königsberg: die Kreise Braunsberg, Pr. Eylau, Fischhausen, Friedland, Heiligcnbeil, Heilsberg (mit Ausnahme der Stadt Guttstadt), Königsberg (Stadt- und Landkreis), Labiau, Wehlan. 9 301,2 «zliin, 627 052 Einwohner. 32' 252 Geschäftsbezirke der selbständigen Reichsbankanstalten. Fischhausen (Waarendepot), 1. Januar 1876 (vom 19. gebruar 1853 bis 10. April 1858 und vom 17. März 1865 bis 31. Dezember 1875 Waarendepot der Preußischen Bank/ war vom 17. April 1858 bis 16. März 1865 aufgehoben). Fabian, 1. Januar 1876 (vom 16. September 1851 bis 31. Dezember 1875 Ageutnr der Preußischen Bank). Ohne Kasscneinricheung. Durch einen Agenten verwaltet. Schippenbeil (Waarcudcpot), 1. Januar 1876 (vom 16. September 1851 bis 31. Dezember 1875 Waarendepot der Preußischen Bank). Tapiau (Waareudepot), 1. Januar 1876 (vom 21. Januar 1852 bis 31. Dezember 1875 Waarendepot der Preußischen Bank). Nieblau, 1. Januar 1876 (vom 2. Oktober 1851 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Ohne Kasseneinrichtung. Durch eiueu Agenten verwaltet. wormditt (Waarendepot), 30. Mai 1891. Krefeld, Neichsbankstelle, 1. Januar 1876 (vom 1. Oktober 1849 bis 31. Dezember 1875 Kvmmandite der Preußische» Baut). Eigenes Bankgebäudc. M.-Gladbach, I. Januar 1876 (vom 31. Dezember 1856 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Goch, 2. Mai 1892. Acheydt, 9. April 1888. Eigenes Bankgebäude. Aerdingen, 8. Juni 1897. Viersen, 15. November 1889. Landsberg a.W., Neichsbankstelle, I. Januar 1876 (vom 7. Juni 1852 bis 31. Dezember 1875 Kvmmandite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Arnswalde. 8. Oktober 1897. cüstrin, 2. Januar 1886. Vom preußischen Regierungsbezirk Düsseldorf: die Kreise Eleve, Krefeld (Stadt- und Landkreis), Geldern, Gladbach (Stadt- und Land- kreis), Grevcnbroich, Kempen uud Mors (mit Ausnahme der Gemeinden und Homberg a. N.). 2 665 <^in, 629 144 Einwohner. ssenberg, Hochheidc Vom preußische» Regierungsbezirk Frank- fnrt a. Oder: die Kreise Arnswalde, Friede- bcrg N. M., Landsberg a. W. (Stadt- uud Landkreis), Soldin/ vom Kreise Königsberg N. M. der rechts von der Oder belegene Theil mit Ausschluß des Amtsgerichtsbezirks Geschäftsbczirke der selbständigen Reichsbcmtanstalte», 253 Königsberg N. M. / vom Kreise Lebus der zum Amtsgericht Seelow gehörige Theil des Amtsbezirkes Golzow, die zuin Aintsgericht Cüstrin gehörigen Theile des Amtsbezirks Golzow, GemeindebczirkGcntschmar, Vorwerk Hcnrietten- Hof (vom Gutsbezirk Amt Kienitz) und Wil- helmineuhof (vom Gemcindebezirk Etablissement Friedrichsaue), die Amtsbezirke Gorgast und Tucheband/ vom Kreise Ost-Sternberg der Amtsgerichtsbezirk Svnncnburg (Stadtbezirk Sonnenburg, Amtsbezirke Kriescht, Alt-Limm- ritz, Königliches Forstrevier Limmritz, Louisa, Rentamt Sonnenburg, Woxfelde)/ vvm Kreise West-Sternberg der Stadtbezirk Göritz/ aus dem Amtsbezirk Frauendvrf der Gutsbezirk, die Domäne und das Gutsvorwerk Göritz. Vom prenßischenRegierungsbezirkPoscn aus dem Kreise Schwerin a. W.: die Stadt Schwerin a. W. 5 791 ^w, 328 948 Einwohner. Leipzig, Reichsbankhauptstelle, 1. Januar 1876 (vom 1. Juli bis 31. Dezember 1875 Kom- mandite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Von der königlich sächsischen Kreishauptmannschaft Leipzig: die Stadt Leipzig, die Amtshauptmannschaften Borna, Grimma, Leipzig, Oschatz / von der Amtshauptmannschaft Döbeln die Aemter Döbeln, Leisnig, Roßwein. 2 853 <^lm, 796 980 Einwohner. Liegnitz, Reichsbankstelle, 1. Januar 1876 (vom 2. Januar 1847 bis 30. November 1870 Agentur, deren Geschäfte durch die Königliche Ncgierungs - Hauptkasse in Liegnitz besorgt wurden, vom 1. Dezember 1870 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußis chen Bank). Eigenes Bankgebäude. Hirschberg, 1. Januar 1876 (vom 15. Oktober 1867 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Landeshut, I. Januar 1876 (vom 10. Januar 1872 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Vom preußischen Ncgicruugsbezirk Liegnitz: die Kreise Bolkeuhain, Goldberg-Haynau, .nirschberg, Iauer, Landcshut, Lieguitz (Stadt- und Landkreis), Lüden, Schönau. 3 908 c^Km, 387 480 Einwohner. 254 Geschäftsbezirke der selbst»! ndigen Reichsbankcm stalten. Lübeck, Ncichsbankstclle, 1. Januar 1876, Eigenes Baukgebäudc. Neubrandenburg, 4. April 1893 (vom 21. Januar 1880 bis 3. April 1893 Waarmdepot). Durch einen Agenten verwaltet. Rostock, 2. Januar 1876. Magdeburg, Neichsbaukhauptstellc, 1. Januar 1876 (vom 29. Juli 1768 bis 3l. Dezember 1846 Königliches Baukkvntor, vom I. Januar 1847 bis 31. Dezember 1875 Kontor der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Aschersleben, 1. Januar 1876 (vom 20. September 1870 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Bernburg, 1. April 1876. Dessau, 1. November 1891. Halberstadt, 1. Januar 1876 (vom 11. Juni 1855 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Quedlinburg, 1. Januar 1876 (vom 20. September 1870 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch ciuen Agenten verwaltet. Mainz, Neichsbaukstellc, I. Januar 1876 (vom l. September bis 31. Dezember 1875 Kommanditc der Preußischen Bank). Eigenes Bankgcbäude. Ringen, 15. August 1888. Eigenes Bankgebäude. Zvorms, I. Januar 1876 (vom 1. September 1875 bis 3l. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Baut). Eigenes Baukgebäude. Das Gebiet der freien Hansestadt Lübeck. Das oldcnburgische Fürstenthum Lübeck. Das Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin mit Ausnahme der Exklaven Netzeband und Nossow. Das Großherzogthum Meckleuburg-Strelitz. Vom preußischen Regierungsbezirk Schleswig: der Kreis Herzogthum Lauenburg. 18 061 ^Km, 867 860 Eiuwohner. Der preußische Regierungsbezirk Magdeburg ohne die Exklave« Wolfsburg uud Hehlingen. Vom prenßischen Regierungsbezirk Merseburg: der nördlich vom Flusse Wipper gelegene Theil des Mausfelder Gebirgskreises. Vom Herzogthum Au halt: die Kreise Ballen- stedt, Bernburg, Dessau, Zerbst, einschließlich der Exklaven im Regierungsbezirk Magdeburg. Vom Herzogthum Braunschweig: die Enklave Calvördc. 13 834,g ^m, 1 385 961 Einwohner. Vom Großherzogthum Hessen: die Provinz Rh eiu Hessen. Vou der Proviuz Starke» bürg: der Ort Gustavsburg (Kreis Groß-Gcrau). 1 374,1 c^Km, 323 205 Einwohner. Gcschästsbczirke der selbständigen Rcichsbankanstalte», 255 Mannheim, Neichsbankhanptstclle, 1. Januar 1876 (vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1875 Kommcmdite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebändc. Frankenthal, 17. Oktober 1889. Eigenes Bankgebändc. Heidelberg, 1. Januar 1876. R.aiserslaurern, 1. Iauuar 1876. Eigenes Bankgebändc. Landau, 7. Juli 1879. /Ludwigshafen, 3. April 1876. Neustadt a. H., 1. Iauuar 1876. Eigenes Bankgebändc. pirmasens, 1. Znli 1879. Durch eincn Agcntcn verwaltet. Speyer, 1. Januar 1876. wetnheim, 8. Oktober 1900. Iweibrücken, 1. März 1883. Durch eiuen Agenten verwaltet. Memel, Neichsbankstellc, I.Januar 1876 (vom 1. Januar 1836 bis 31. Dczembcr 1875 Kommandite der Prcußischcu Bank). Eigenes Bankgebäude. Heydekrug, 8. April 1899. Ohne Kasseneinrichtnng. Durch einen Agenten verwaltet. R.uß, 1. Januar 1876 (vom 18. November 1858 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Ohne Kasseneinrichtuug. Durch eiuen Agenten verwaltet. Metz, Neichsbankstellc, 1. Januar 1876 (vom 21. August 1871 bis 31. Dczembcr 1875 Kommauditc der Preußischen Bank). Eigenes Bankgcbäude. Neunkirchen (BezirkTrier), 15.November 1899. Saarbrücken, 1. Januar 1876 (vom 1. November 1859 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank, vom 1. No- Vom Grvßherzogthnm Baden! dic Kreise Hcidcl- bcrg, Mannheim, Mosbach. Vom Königreich Bayern: der Negieruugsbezirk Rheiupfalz. Vom Großherzogtbum Hessen, Provinz Starkcn- burg, Krcis Heppcnhcim: die Stadt Hirschhorn a. N. Vom Königreich Württemberg, Jagstkreis, Obcramt Mcrgentheim: die Enklave Dcubach. 9 590,7 <^wn, 1 253 925 Einwohner. Vom preußischen Negieruugsbezirk G um binnen: der Kreis Heydekrug mit Ausschluß des Theils des Mcmcl-Deltas, wclchcr begrenzt wird vom Kreise Niederung, dem Rnßstrom, dcm Skirwithstrom und dcm Haff, abcr einschließlich der in demselben gelegenen Halbinsel Brionischken. Vom preußischen Negieruugsbezirk Königsberg: der Kreis Memel. 1 675,9 <^1iin, 95 324 Einwohner. Von den Ncichslandeu: der Bezirk Lothringen. Vom preußischen Regierungsbezirk Trier: die Kreise Bitburg, Mcrzig, Ottwcilcr, Prüm, Saarbrücken, Saarburg, Saarlouis, Tricr, (Stadt- und Landkreis), St. Wendel. 11 483, s ^Km, 1 181 879 Einwohner. 25« Geschäftsbezirke der selbständigen Rcichsbnnkanstaltcn. vcmbcr 1859 bis 30. September 1890 wurden die Geschäfte durch die Königliche Bergwerksdircktivn in Saarbrücken besorgt). Eigenes Bankgebäudc. Trier, 25. September 1891 (vom 1. Januar 1847 bis 24. September 1891 wurden die Geschäfte durch die Königliche Regierungs- Haupttasse iu Trier besorgt). Minden, Reichsbankstelle, 1. Januar 1876 (von 1847 bis 8. Oktober 1865 wurden die Geschäfte durch die Königliche Negicruugs- Hanptkasse in Minden besorgt, vom 9. Oktober 1865 bis 31. Dezember 1875 Kvmmcmdite der Preußischen Baut). Eigenes Bankgebäudc. MnlhtNlsen i. E., Reichsbankstcllc, 1. Januar 1876 (vom 26. Juli 1871 bis 31. Dezember 1875 Kommanditc der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Colmar, 15. Januar 1889. Eigenes Bankgebäude. München, Reichsbankhauptstelle, 1 .Januar 1876. Eigenes Bankgebäude. Landshut, 16. August 1899. Passau, 2. Januar 1879. Durch einen Agenten verwaltet. R.egensburg, 3. Januar 1876. Durch einen Agenten verwaltet. Vom preußischen Regierungsbezirk Casscl: der Kreis Rintelu. Vom preußischen Regierungsbezirk Minden: die Kreise Lübbccke und Miudeu/ vom Kreise Herford die Ortschaften Bünde, Nödinghausen, Vlotho. Das Mrstcnthum Schaum bürg-Lippe. 1 957,2 ykin, 233 282 Einwohner. Von den Ncichslaudcu: der Bezirk Ober-Elsaß. 3 512,5 c^lcm, 477 477 Einwohner. Vom Königreich Bayern: die Regierungsbezirke Oberbayern uud Niederbayeru, vom Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg: die Bezirksämter Burglengenfcld, Regensburg, Roding, Stadtamhof, sowie die der Kreisregierung untergeordnete Stadt Negensburg. 29 606,8 ciliir., 2 022 471 Einwohner. Gcschäftsbczirkc der selbständigen Reichsd.inkanstaltcn, 25.7 Münster, Rcichsbankstclle, 1. Januar 187t! (vom 16. August 1819 bis 31. Dezember 1875 Kontor der Preußische» Bank). Eigenes Bankgebäude. Bocholt, 15. April 1886. Eigenes Bankgebäude. Hamm, 25. Juni 1879. Lippstadt, 1. Mai 1890. Eigenes Bankgcbände. paderborn, 1t). September 1877. Eigenes Bankgcbände. Soest, 1. Oktober 1890. Eigenes Bankgebäude. Nordhausen, Neichsbcmkstellc, 1. Januar 1876 (vom 1. November 1856 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. Vom prenßischen Ncgicruugsbezirk A r nsbc r g: die Kreise Arnsberg, Brilvn, Lippstadt, Soest, Mcschede mit Ausnahme der Ortschaften Lenn- hansen, Oberkirchen, Oedingen, Schmallenbng, Schönholthausen/ vpm Kreise Hamm: die Ortschaften Hamm, .^erringen, Peltum, Böucu, Hilbeck, Nhyuern. Vom preußischen Regierungsbezirk Minden! die Kreise Büreu, Höxter, Paderborn. Vom preußischen Regierungsbezirk Münster! die Kreise AHaus, Bcckum, Borten, Eösfeld, Lüdiughausen, Münster (Stadt- und Landkreis), Stcinfurt, Tccklcuburg, Wareudorf. Vom Fürstcuthum Lippe - Detmold: die Enklaven Cappel, Grcvcnhagcn, Lippervde. 12 077,z cilnu, . 884 969 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Erfurt: die Kreise Hciligenstadt, Grafschaft Hohcnstein (einschließlich der Enklave Benneckenstein), Nord- hauscn (Stadtkreis), Worbis. Vom preußischen Regierungsbezirk Hildes - h cim: die Kreise Duderstadt, Ilfeld, Ostervdc, Zellerfeld. Vom preußischen Regierungsbezirk Merse- burg, Kreis Sangerhauscn: die Ortschaften Auleben, Berga, Görsbach, Heringen, Kelbra, Roßla, Stolberg, Sundhailsen, Wallhauscn. Vom Fürstenthum Schwarzburg - Rudol - stadt: Untcrherrschaft Landrathsamt Frankenhausen mit den Enklaven Jmmcnrode und Schlotheim. Vom Großherzogthum Sachsen-Weimar: die Enklave Oldisleben. Vom Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen: Unterherrschaft Landrathsamt Sondershausen. 4 070 Hkiii, 355 574 Einwohner. 33 258 Keschciftsbezirkr der selbständige» Reichsbcmkanstciltcn. Nürnberg, Rcichsbankstelle, >. Januar 1876. Eigenes Bankgebäude. Bamberg, 14. Februar 1876. Durch einen Agenten verwaltet. Bayreuth, 1. Juni 1877 (war vom 1. November 1878 bis 3. Januar 1892 aufgelöst, wieder eröffnet am 4. Januar 1892). Durch einen Agenten verwaltet. Fürth, 10. Juli 1876. Eigenes Bankgebände. Rihingen, 20. August 1891. Durch eiucu Agenten verwaltet. Rulmbach, 2. Mai 1892. Durch einen Agenten verwaltet. Schweinfurt, I. Februar 1899. A)ür?burg, 3. Iauuar 1876. Osnabrück, Reichsbaukstelle, 1. Januar 1876 lvom 15. April 1867 bis 31. Dezember 1875 Kommaudite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgcbäudc. Vom Königreich Bayern: der Regierungsbezirk Mittelfranken/ vom Regierungsbezirk Oberfranken: die Bezirksämter Bamberg I und II, Bayreuth, Bcrneck, Ebcrmannstadt, Forchheim, Höchstadt a. A., Kulmbach, Lichtenfels, Pegnitz, Stadtstcinach, Staffelstein / die derKreisregicrung untergeordneten Städte: Bamberg, Bayrenth, Forchheim, Kulmbach/ vom Regierungsbezirk Unterfranken: die Bezirksämter Brückenau, Ebern, Gervlzhofen, Hammelburg, Haßfurt, Karlstadt, Kissingen, Kitzingen, Königshöfen, Mellrichstadt,Ncustadta.S.,Ochscnfurt,Schwein- furt, Würzburg und vom Bczirksamte Lohr: der Bezirk des Amtsgerichts Gcmünden,- die der Kreisrcgierung untergeordneten Städte: Kitzingen, Schweiufurt, Würzburg/ der iin Regierungsbezirk Unterfrankcn belegenc Co- burgische Amtsgerichtsbezirk Königsberg in Franken,- die Weimarische Enklave Ostheim / vom Regierungsbezirk Oberpfalz: die Bezirksämter Amberg, Beilngrics, Cham, Eschenbach, Kemnath, Nabbnrg, Neumarkt i. d. Oberpf., Neunburg v. W., Neustadt a. d. Walde, Pars- berg, Sulzbach, Tirschenreuth, Vvhenstrauß und Waldmünchen, die der Kreisregiernng untergeordnete Stadt Amberg. 26 250 ^m, 1 974 363 Einwohner. Der preußische Ncgieruugsbezirk Osnabrück mit Ausnahme der Stadt Papenburg. 6 169 Hkm, 305 312 Einwohner. Planen i. V., Rcichsbankstclle, I. April 1897 (vom I. Juli bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank, vom 1. Januar 1876 bis 31. März 1897 Neichsbanknebcnstelle). Eigenes Bankgebäude. Auerbach, 1. April 1898. Hof i. B., 29. November 1886. Narktredwitz, 2. Oktober 1900. Gelsnttz i. V., 1. November 1900. Xetchenvach i. V., 22. September 1885. Eigenes Bankgebäude. Von der königlich sächsischen Kreishauptmann- schast Zwickau: die Amtshauptmannschaften Planen, Oelsnitz i. V. und Auerbach i. V. Vom Königreich Bayern, Regierungsbezirk Ober- franken: die Bezirksämter Hof, Kronach, Münch- berg, Naila, Rehau, Teuschnitz und Wuufiedel und die der Kreisregicrung untergeordnete Stadt Hof. 3 613,4 c^lcm, 511 052 Einwohner. Geschäftsbezirke der selbständige» Reichsbcinkciust.Uten. 259 Posen, Neichsbankhauptstellt, I, Januar 1876 (vom 1. Januar 1839 bis 31. Januar 1847 wurden die Geschäfte durch die Königliche Negierungs-Hauptkasse in Posen besorgt, vom I. Februar 1847 bis 31. Dezember 1875 Kontor der Preußischen Bank). Eigenes Bankgcbäudc. Dt. Arone, 2. Januar 1894. Durch einen Agenten verwaltet. Gnesen, 1. Januar 1876 (vom 1. April 1853 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Rrotoschin, 1. Januar 1876 (vom 5. August 1852 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Lissa, 1. Januar 1876 (vom 10. März 1852 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Meseritz, 1. März 1894. Durch einen Agenten verwaltet. Gstrowo, 1. Januar 1876 (vom 6. Dezember 1852 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Pleschen, 1. Januar 1876 (vom 16. August 1853 bis 1. Oktober 1855 Waarendcpot, vom 2. Oktober 1855 bis 3. März 1859 aufgehoben, am 4. März 1859 als Waaren- devot wieder eröffnet, vom 7. Dezember 1866 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Xawitsch, 1. Januar 1876 (vom 28. Oktober l852 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Schneidemühl, 1. Jauuar 1876 (vom 12. Februar 1852 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank/ war vom 26. Juli bis 4. Dezember 1867 aufgehoben), Durch einen Agenten verwaltet. Vom preußischen Regierungsbezirk Breslau vom Kreise Militsch: die Stadt Militsch. Vom preußischen Regierungsbezirk Brombergl die Kreise Czarnikau, Filchne, Gnesen, Kolmar, Witkvwo, Wongrvwitz/ vom Kreise Mvgilno: der südwestliche Theil, begrenzt durch eine K?inie längs der zn Bromberg gehörigen Ortschaften Katno, Mvgilno, Nvwawies, Parlinek, Szer- zawy, Wilatowcn, Winiee, Zabno/ vom Kreise Znin! der westlich der früheren Krcisgrenze zwischen den alten Kreisen Schnbin einerseits und Mvgilno und Wongrowitz andererseits gelegene Theil, also längs der zn Brvmberg gehörigen Ortschaften Birkenfeldc, Biskupin, Bozcjewice, Drcwno, Exin, Gvgulkvwo, Gon- sawa, Gorki, Sarbinowv, Turzin, Zalesie. Vom preußischen Regierungsbezirk .Marien- werd er: der Kreis Dt. Krone. Der preußische Regierungsbezirk Posen mit Ausnahme der Stadt Schwerin a. W, (Kreis Schwerin) und der Ortschaft Driebitz (Kreis Fraustadt). 25 294,9 c^m, 1 515 734 Einwohner. 260 Keschaftsbezirkc der sclbstcindigni Reichsbankcinstalten. Schweidnih, .Reichsbankstelle, 15. Januar 1900 (vom I. April 1897 bis 14. Januar 1900 Reichsbankncbenstellc). Glatz, I. August 1900. R.eichenbach i. Schlesien, 1. Iauuar 1876 (vom 1. Juni 1859 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Zvaldenburg, 1. Juli 1895. Vom preußische» Regierungsbezirk Breslau: die Kreise Frankcnstcin, Glatz, Habelschwerdt, Neurode, Nimptsch, Reichcnbach, Schweidnitz, Striegau, Waldenburg. 4 124,i cikm, 586 589 Einwohner. Siegen, Ncichsbankstelle, 1. Januar 1876 (vom 1. Mai 1851 bis 14. Mai 1852 Agentur, vom 15 Mai 1852 bis 27. Juni 1862 vom Baukkvntvr in Cöln abhängige Kommandite, vom 28. Inni 1862 bis 31. Dezember 1875 selbständige Kommanditc der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude.. Dillenvurg, 1. Januar 1876 (vom 10. August 1867 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Stettin, Neichsbankhauptstelle, 1. Januar 1876 (vom 14. August 1768 bis 31. Dezember 1875 Kontor der Preußischen Bank). Eigenes Bankgcbäude. Anklam, I. Januar 1876 (vom 2. Februar 1852 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Ohne Kasseneinrichtung. Durch eine» Ageuteu verwaltet. «Lammin (Waarcndepot), 1. Januar 1876 (vom 5. Januar 1852 bis 31. Dezember 1875 Waarcndepot der Preußischen Bank). Jarmen (Waarendepot), 1. Januar 1876 (vom 8. Februar 1870 bis 31. Dezember 1875 Waareudepot der Preußischen Bank). Königsberg N. M. (Waarendepot), 1. Jannar 1876 (vom 9. Januar 1867 bis 31. Dezember 1875 Waareudepot der Preußische» Bank). Vom preußische» Regierungsbezirk Arnsberg: die Kreise Olpc, Siegen, Wittgenstei» und vom Kreise Mcschede dic Ortschaften Lenn- hausen, Oberkirchen, Oedingcn, Schmallenberg, Schönholthausen. Vom preußischen Regierungsbezirk Coblenz: der Kreis Altcnkirchc» (mit Ausnahme der Stadt Altenkirchen). Vom preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden: dic Kreise Biedeukopf, Dillkreis, Obcrwester- waldkreis/ vom Krcise Westerburg das Amt Nenncrod. 4 040 ^m, 320 051 Einwohncr. Der preußische Negieruugsbezirk Stetti», ausgenommen der Kreis Demmin, jedoch ohne die Städte Jarmen und Treptvw a. T. Vom preußischen Regierungsbezirk Cöslin: der Kreis Dramburg. Vom preußischen Regierungsbezirk Frankfurt a. O.: der Amtsgcrichtsbezirk Königsberg N. M. Vom preußischen Regierungsbezirk Potsdam: die Kreise Angermünde, Prenzlau, Templin. 16 779,4 ykin, 976 369 Einwohner. Geschästsbezirke der sclbstcin! dicken Rcichsbcinkanstalten. 2«! I pasewalk (Waarendepot), 1. Januar 1876 (vom 1. November 1851 bis 14. Oktober 1875 Agentur, vom 15. Oktober bis 31. De- zember 1875 Waareudepvt der Preußischen Bank). prerylau, 1. Januar 1876 (vom 21. Juni 1862 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Pyritz (Waarendepot), 20. September 1891. Schwebt a. O., 1. Januar 1876 (vom 21. November 1865 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Durch einen Agenten verwaltet. Stargard i. P., 1. Januar 1876 (vom 2. April 1852 bis 11. August 1865 Waarendepot und vom 12. August 1865 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Stolp i. Pom., Reichsbaukstelle, 1. Juli 1877 (vom 15. März 1847 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußischen Bank, vom 1. Januar 1876 bis 30. Juni 1877 Ncichs- bankkommcmdite). Eigenes Bankgebäude. Rütow, 1. Januar 1876 (vom 23. August 1861 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußische» Bank). Ohne Kassencinrichtung. Durch einen Agenten verwaltet. /Lauenburg, 1. Januar 1876 (vom 1. August 1861 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Baut). Durch einen Agenten verwaltet. R.ügenwaldc, I. Januar 1876 (vom 15. Mai 1852 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Ohne Kassencinrichtung. Durch einen Agenten verwaltet. Schlawe (Waarendcpot), 14. März 1878 (vom 17. Januar 1852 bis 20. Juni 1857 Waareudepvt der Preußischen Bank, war vom 21. Juni 1857 bis 13. März 1878 aufgehoben). Vom preußischen Regierungsbezirk Cöslnu die Kreise Bütow, Lauenburg, Nummelsburg, Schlawe (mit Ausnahme der Stadt Janvw, welche zu Cvslin gehört), Stolp (Stadt- und Landkreis). 6 835,6 Von den Reichslauden: der Bezirk Uuter-Elsaß. 1876 (vom 26. Juli 1871 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußische« Bank). Eigenes Bankgebäude. Stuttgart, Neichsbankhanptstellc, 1 .Januar 1876. Eigenes Bankgebäude. Backnang, 1. November 1900. Lßlingen, 1. August 1899. Schw. Gmünd, 1. Oktober 1892. Durch einen Agenten verwaltet. Söppingen, 1. Oktober 1883. Eigenes Bankgebäude. Vom Großherzvgthum Baden aus dem Kreise Offenburg: die Stadt Kehl. 4 782,z <^Iim, 642 069 Einwohner. Vom Königreich Württemberg: der Neckarkreis und der Schwarzwaldkreis (ohne Exklave Hohentwiel, Oberamt Tuttlingen), vom Donaukreis: die Obcrämter Göppingen, Kirchheim, Münsingen, vom Iagstkreis: die Obcrämter Gaildorf, Gmünd, Hall, Künzelsau, Oehringen, Schvrndorf, Welzheim. Der preußische Regierungsbezirk Sigmaringen (Hohenzollernsche Lande). Geschciftsbezirkc der selbständige» ReichsdanklinstaUe», 2>>! Heilbronn, 3, Januar 1876. Eigenes Baukgebäude. ^eutlingen, 3. Januar 1876. Eigenes Baukgebäude. R.ottweil, 4. März 1895. Thorn, Neichsbankstellc, 1. Januar 1876 (vom 24. Juli 1847 bis 31. Dezember 1875 Kommandite der Preußischen Bank). Eigenes Bankgebäude. «5ulm, 1. Januar 1876 (vom 7. Oktober 1852 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank/ bis 21. Januar 1896 ohne Kassenciurichtung). Durch einen Agenten verwaltet. Tilsit, Neichsbankstellc, I. Januar 1876 (vom 1. Oktober 1851 bis 31. Dezember 1875 Kommanditc der Preußische» Bank). Eigenes Bankgebäude. pilltallen, 1. Januar 1876 (vom 11. März 1852 bis 30. August 1858 Waarcndepot, vom 1. Scvtembcr 1858 bis 3l. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank/ bis 31. Dezember 1894 ohne Kassencinrichtung). Durch einen Agenten verwaltet. Schirwinot, 1. Januar 1876 (vom 11. März bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank). Ohne Kassencinrichtung. Durch einen Agenten verwaltet. Vom Großherzogthum Baden: die Enklaven mit den Orten Adelsrente, An, Schlächtern, Tepfenhard, Wangen. Vom Großherzogenthum Hessen, Provinz Starkenbnrg, Kreis .neppenheinn dic Enklave mit der Stadt Wimpfcn. 12 464,1 hliin, 1 551 150 Einwohncr. Vom prcußischcn Regierungsbezirk Maricn- werdcr: vom Kreise Briefen der südlich der Chaussee Plusnitz-Briesen-Dcmbowalvnka gelegene Theil ohne dic Stadt Briefen/ die Kreise Thorn (Stadt- und Landkreis), Culm, Stras- burg Wpr. 3 122,i <^1im, 216 258 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Gnmbinnen: die Kreise Niederung, Pillkallen, Ragnit, Tilsit. Das Memeldelta cxkl. der Halbinsel Brionischken aus dcm Kreise Heydekrug. 4 195,8 lzllm, 239 877 Einwohner. 2tt4 Keschäftsbezirkc der selbständigen Reichsl'>i»tanst>ilte»^ Ulm, Neichsbankstelle, 1. Oktober 1898 (vom 3. Januar 1876 bis 30. September 1898 Ncichsbankncbcnstelle). Eigenes Bcinkgcbäude. Heidenheim, 15. Juli 1899. Nemmtngen, 16. November 1891. Durch einen Agenten verwaltet. Z^avensburg, 15. Oktober 1892. Wiesbaden, Reichsbankstelle, 2. April 1899 (vom 12. Juli, 1869 bis 31. Dezember 1875 Agentur der Preußischen Bank, vom 1. Januar 1876 bis 1. April 1894 Reichsbanknebenstelle). Eigenes Bankgebäude. R.üdesheim, 20. Dezember 1899. Vom Königreich Württemberg die zum Donankreise gehörigen Oberämter: Biberach, Blan- benrc», Ehingen, Geislingen, Laupheim, Leut- kirch, Navensburg, Niedlingen, Saulgau, Tett- nang, Ulm, Waldsee, Wangen, sowie die zum Iagstkreisc gehörigen Oberämter: Aalen, Crails- heiin, Ellwangen, Gcrabronn, Hcidcnheim, Mcrgcntheim (ohne die Exklave Deubach) und Nercsheim. Vom Königreich Bayern, Regierungsbezirk Schwaben: die Bezirksämter Neu-Ulm, Iller- tissen, Memmingcn. 9 390,» c^Iim, 687 474 Einwohner. Vom preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden: der Unter-Taunuskrcis, der Stadt- und Landkreis Wiesbaden, der Rheingcmkreis. 1 043 ^Km, 188 783 Einwohner. Tabelle 4. Vantbe?irte nach Flächeninhalt Einwohnerzahl. Ordnungs- Nach der Größe geordnet Nach der Einwohnerzahl geordnet Laufende Nummer nach der Einwohner^ Zahl Laufende Nummer Bankbczirkc Quadratkilometer Nummer Bankbezirkc Einwohnerzahl') 2 3 6 20 18 1 4 7 9 5 I!) 36 14 17 24 16 44 15 10 22 25 41 31 33 52 13 46 38 32 42 55 34 65 50 8 60 66 12 53 München..... Nürnberg..... Posen....... Lübeck........ Stettin....... Berlin....... Hamburg..... Breslau...... Magdeburg ... Stuttgart..... Münster...... Bromberg .... Metz......... Coblenz ...... Hannover..... Erfurt....... Insterburg.... Halle........ Mannheim .... Casscl........ Ulm......... Elbing....... Königsberg---- Augsburg..... Flensburg .... Gleiwitz...... Cottbus...... Dauzig....... Freiburg...... Kiel......... Allcustein..... Bremen...... Stolp........ Frankfurt a./O. Dresden...... Osnabrück ---- Cöslin....... Cöln......... Glogau....... Veite. 29 606,» 26 250 25 294,9 18 061 16 779,4 14416 14 211. 14 169,6 13 834,9 12 464,i 12 077,3 I I. 682,6 II 483,z 10 172,7 10 137,ü 10 009,4 9 809 9 718,5 9 590,7 9 480,4 9 390,3 9 365,4 9 301,2 8 589,6 7 755 7 718 7 557 7 476 7 315,3 7 260 6 939 6 928,7 6 835,6 6 831,2 6 806,6 6 169 6 018,4 5 934,7 429 328,4 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Berlin . . . . München .. Nürnberg.. Hamburg .. Stuttgart.. Poseu..... Breslau ... Dresden. . . Magdeburg Mannheim. Chemnitz... Cöln...... Gleiwitz . .. Metz...... Halle..... Erfurt ... . Coblenz ... Stettin.... Münster ... Lübeck..... Leipzig .... Cassel..... Dortmund. Hannover , Ulm...... Essen........ Straßburg.... Frankfurt a./M. Karlsruhe---- Krefeld....... Königsberg ... Freiburg ..... Augsburg---- Bremen...... Schweidnitz . .. Bromberg---- Gera........ Danzig... Darmstadt 3 043 902 2 022 471 I. 974 363 1 551 212 1 551150 1 515 734 1 511 869 1 452 837 1 385 961 I 253 925 I 237 218 1 214 833 1 211 332 1 18l 879 I 090 143 1 087 227 983 033 976 369 884 969 867 860 796 980 760 229 711 565 703 394 687 474 651 485 642 069 641 854 630 538 629 144 627 052 603 292 602 280 592 901 586 589 572 076 565 003 556 833 547 233 Seite. 40 106 278 >) Nach der Volkszählung vom 2, Dezember 1895. Die Ergebnisse der Volkszählung vom I, Dezember 1900 liegen noch nicht vor. 34 266 Tabelle 4. Bantbe?irte nach Flächeninhalt Einwohnerzahl. (Fortsetzung.) Laufende Nummer Ordnungs- Nummer nach der Einwohncv zahl Nach der Größe geordnet Bankbezirke Quadratkilometer Laufende Nummer Nach der Einwohnerzahl geordnet Bankbczirke Einwohnerzahl 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 56 57 39 68 27 48 70 37 29 35 54 59 61 51 II 40 47 43 72 21 74 45 62 49 28 30 71 23 76 58 26 73 63 69 67 64 75 Uebertrag.... Landsbcrg............. Fulda................. Darmstadt............. Stralsund............. Straßburg............. Görlitz................ Tilsit................. Gera................. Karlsruhe ............. Schwcidnitz ............ Nordhausen............ Siegen................ Emden................ Licgnitz................ Chemnitz............... Plaueu................ Brauuschweig........... Mülhausen............. Thorn................ Leipzig................ Graudcnz.............. Aachen................ Hildcsheim............. Bielefeld............... Frankfurt a./M......... Krefeld................ Minden............... Dortmund............. Memel................ Mainz................ Essen................. Wiesbaden............. Duisburg.............. Barmen............... Düsseldorf............. Elberfeld .............. Bochum.............. Summe... > 429 328,4 5 791 5 133,6 5 103 4 997,s 4 782,3 4 744 4 195,8 4 186,7 4 156,8 4 124,1 4 070 4 040 3 912,2 3 908 3 887,8 3 613,4 3 512,9 3 512,5 3 122,i 2 853 2 775,5 2 767 2 710 2 705,4 2 698,4 2 665 1 957,2 1 946,i 1 675,9 1 374,1 1 139,4 1 043 946 428,2 395,i 336,4 119,8 540 657,6 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 Uebertrag. Plaueu ............. Elbing.............. Kiel................ Mülhausen.......... Instcrburg.......... Aachen............. Cottbus............ Braunschweig........ Görlitz............. Bielefeld............ Frankfurt a./O....... Licgnitz............. Flensburg.......... Glogau ............ Nordhausen......... Allcnstein........... Landsberg . -. -...... Fulda.............. Mainz............. Siegen............. Osnabrück .......... Emden............. Hildcsheim.......... Duisburg........... Elbcrfeld ........... Stolp.............. Cvslin............. Dusseldorf.......... Stralsuud.......... Barmen............ Tilsit.............. Minden............ Thorn............. Wiesbaden.......... Graudenz........... Bochum ............ Memel............. Summe. 40 106 278 511 052 510 407 481 353 477 477 469 665 460 092 433 300 425 751 416 587 406 240 388 314 387 480 358 832 357 238 355 574 347 007 328 948 327 790 323 205 320 051 305 312 299 068 287 723 281 766 279 572 272 949 269 055 263 973 255 760 248 014 239 877 233 282 216 258 188 783 176 859 173 685 95 324 52 279 901 Iweiganstalten.^ 267 Tabelle 5. Ende Zwcig- an- Selbs < tändige instaltei Bank- Von d ab en selbst hängige indigen Bankanstalten Unteranstalten'') ? ieichobau kuebeustel lcn des stalten überhaupt Reichs- Reichs- Reichs- Reichsbanknebcn- stelle» Reichs. mit 1 Vor- mit mit von Nc Jahres überhaupt bank- haupt- bankstellen überhaupt komman- mit Kasscn- ein- ohne Kassen- ein- bank- Waarenüberhaupt 2 Vor- lllmt^, stand und 1 oder mehrere» 1 Vor. stand (Bank. 1 Vor. stand (Agenten) gierungs- Hauptkasse» Sp, 3 u, s Sp. 4 u, 5 stellen Sp.7bislv diten depots Sp. 8 u, 9 beamtcnj verwaltet i 2 3 4 s s 7 9 10 I l 12 13 14 IS >» 1875 182 52 8 44 130 4 9 9 27 99 -- - - 97 2 1876 206 59 16 43 147 3 95 22 27 117 - - 1 114 2 1877 210 60 16 44 150 2 99 21 28 120 - - 1 117 2 1878 210 60 16 44 150 2 99 21 28 120 - 2 116 2 1879 214 60 17 43 154 2 104 21 27 125 - --- 2 121 2 1880 221 60 17 43 161 2 111 20 28 131 - - 3 126 2 1881 221 60 17 43 161 2 112 20 27 132 - - 8 122 2 1882 220 60 17 43 160 2 113 19 26 132 - - 12 118 2 1883 223 61 17 44 162 2 116 19 25. 135 3 -- 12 118 2 1884 218 61 17 44 157 2 114 19 22 133 4 - 15 112 2 1885 219 61 17 44 158 2 115 19 22 134 5 - 19 108 2 , 1886 228 61 17 44 167 2^ 124 18 23 142 6 - 28 106 2 1887 230 61 17 44 169 2 i?K 1^!Z 1 L 1v 24 143 6 1 31 103 2 1888 233 61 17 44 172 2 127 18 25 145 6 1 38 98 2 1889 238 62 17 45 176 ! 132 18 25 150 6 2 49 91 2 1890 242 62 17 45 180 137 17 25 154 6 3 55 88 2 1891 251 62 17 45 189 ! 147 17 24 .164 6 3 66 88 1 1892 260 63 17 46 197 157 15 24 172 5 5 75 87 1893 263 63 17 46 200 161 15 23 176 5 11 75 85 1894 267 64 17 47 203 165 14 23 179 4 14 78 83 1895 275 64 17 47 211 177 , 13 20 190 4 16 87 83 1896 281 65 17 48 216 185 12 18 197 3 20 94 80 1897 289 67 17 50 222 192 12 17 204 2 25 102 75 1898 293 69 17 52 224 195 12 16 207 2 25 112 68 1899 310 70 17 53 240 211 13 15 224 2 34 121 67 1900 330 75 17 58 255 228 13 14 241 51 127 63 >) Mit Ausschluß der Neichshauptbauk in Berlin. Die in der Tabelle für das Jahr 1875 aufgeführte» ?weiganstalten sind die von der Preußischen Bank übernommenen. Es entsprechen hier den Reichsbankhauptstellen die Bankkontore, den Neichsbankstelle» die selbständigen Bankkomman- diten, den Neichsbankkonnnanditen die unselbständigen Bankkvmmanditen, den Reichsbanknebenstellen die Bankagenturen, den Reichsbank-Waarendepots die Waarendepots der Preußische» Bank. 2) Einschließlich der von der Reichshauptbank unmittelbar ressortirendeu Neichsbanknebenstelle» in Brandenburg a. H., Charlottenburg und Potsdam- 2> Diese Nebenstellen haben zum weitaus größten Theile den erweiterten Giroverkehr. Ende 19W hatten nur 8 derselben den beschränkten Giroverkehr. Wegen der Nebenstellen, an denen der Giroverkehr eingeführt ist vergl. Tab. 38. 4> Darunter die Reichsbanknebenstelle Saarbrücken, welche bis zum M. September 1890 von Beamte» der Königlichen Bergwerks-Direktions- kasse zu Saarbrücken verwaltet wurde, seitdem aber einem Beamten der Reichsbank unterstellt ist. .'!>' Ä!» Status nach jährlichen und Beträge in A ltiv a Baarmittel') Anlagen Jahr Metall Neichs- kassen- schcine Noten anderer Banken Summe der Baar- mittel Wechsel Lombard Effekten (einschl. Schcchan- wcisungcn)') Summe der Anlagen Sonstige Aktiva») i 3 4 -- s 7 « 9 lo 1876 1877 1878 1879 1880, 510 593 523 104 494 072 534 237 562 091 39 441 44 244 33 944 43 307 42 612 14 816 9 686 5 973 11 614 24 074 564 850 577 034 533 989 589 158 628 777 402 909 364 814 340 847 328 294 345 726 50 984 49 345 52 494 53 012 51 335 267 1 793 831 15 954 13 650 454 160 415 952 394 172 397 260 410711 32 909 26 073 24 637 22 870 24 708 1 L?i? /LN l S / V/SO Kic> iZ^'t S^^i 40 710 13 233 578 762 356 518 51 434 6 499 414 451 26 239 1881 1882 1883 1884 1885 556 749 548 984 601 865 591 725 586 131 38 036 30 906 23 667 22 107 22 926 19510 15 072 13 962 13 985 13 150 614 295 594 962 639 494 627 817 622 207 345 726 372 174 366 414 377 715 372 746 57 308 54 426 45 844 49 188 52 450 22 291 15 169 13 470 25 451 40 877 425 325 441 769 425 728 452 354 466 073 26 626 30 519 24 768 24 544 26 064 1 LSI /SK ISV1 /Stz 577 091 27 528 15 136 619 755 366 955 51 843 23 452 442 250 26 504 1886 1887 1888 1889 1890 693 105 772 363 903 403 871 592 801 019 19 241 22 349 20 438 19 997 20 188 12 141 10 702 10 226 9 965 10 591 724 487 805 414 934 067 901 554 831 798 397 076 443 678 430 869 510 303 534 142 50 075 51 107 52 026 69 851 89 383 38 003 29 076 9 232 9 364 13 916 /l5i-"> I r^/t ^S>> lO^ 523 861 492 127 589 518 637 441 <)« !Z/!1 35 754 38 250 33 109 35 209 I ISOV/i?^ 808 296 20 443 10 725 839 464 463 214 62 488 19 918 545 620 33 779 1891 1892 1893 1894 1895 893 789 942 074 841 723 934 328 I 011 763 21 320 24 194 24 143 25 184 23 663 10 450 9 796 10 146 10 233 10 003 925 559 976 064 876 012 969 745 1 045 429 525 810 541 730 581 775 547 469 573 924 98 999 97 643 93 755 81 079 83 216 12 974 6 233 6 393 6 274 7 858 637 783 645 606 681 923 634 822 664 998 34 946 36 924 39 603 53 070 47 531 1591. 95 92-1 7!!5 23 701 10 126 958 562 554 142 90 938 7 946 65!! 026 42 415 1896 1897 1898 1899 1900 891 988 871 450 850 938 825 480 817137 22 235 22 117 22 162 21 836 22 963 11 083 11 763 12 785 13 307 13 749 925 306 905 330 885 885 860 623 853 849 646 304 644 763 713 881 817 065 800 180 106 029 108 324 96 439 80 700 80 017 6 959 6 704 13 093 11 449 20 140 759 292 759 791 823 413 909 214 900 337 50 218 63 599 64 320 76 766 88 566 1596/1900 851 399 22 262 12 537 886 198 724 438 94 302 11 669 830 409 68 694 ') Im Sinne des B, G, 8 9, 2) Im Sinne des B. G, § IZ, Ziffer 2. 2) Das sind: Buchsorderungen, Guthaben bei den ausländischen Korrespondenten, Grundstücke, Vorschüsse. Das sind: Giroguthaben (der staatlichen Kassen und der Privaten) einschließlich der schwebenden Giroübertragnngen, Depositen, noch einzulösende 'Anweisungen, zur Wiederauszahlung eingezahlte aber noch nicht abgehobene Beträge, Guthaben des Reichs nnd der Bnndesstaaten auf besonderen Konten, fünfjährigen Durchschnittszahlen. Tausend Mark. Passiva Verbindlichkeiten (Grundkapital Reservefonds Sonstige täglich Täglich fällige Sonstige Jahr Noten-Umlauf fälligen Verbindlichkeiten Passiva ^ 1^"!>>^" / Verbindlichkeiten überhaupt ii 12 --13- --14- I« 17 110 /^i > 10v i 12 000 684 866 218 788 903 654 1 398 1876 120 000 12 827 694 929 177 603 872 532 6 558 1877 120 000 13 900 622 642 184 686 807 328 3 779 1878 120 000 14 976 667 675 199 879 867 554 877 1879 120 000 15 459 735 013 185 497 c>?<^ ^in i?^^ illO 718 1880 119 812 13 832 681 025 193 291 874 316 2 666 1876/80 IN^t^l I-SO U00 16 238 739 727 181 058 920 785 792 1881 120 000 17 426 747 020 171 690 918 710 790 1882 120 000 18 969 737 246 203 984 941 230 805 1883 120 000 20 089 732 906 222 988 955 894 654 1884 120 000 21138 727 442 235 614 963 056 703 1885 120 000 18 772 736 868 203 067 939 935 ?/I Q / 4v 1881/85 1 s>i"> NNi^ I L1 ^ 1S1 802 178 284 581 1 086 759 671 1886 120 000 22 773 860 617 352 361 1 212 978 1 024 1887 120 000 23 702 933 042 381 820 1 314 862 767 1888 120 000 24 345 987 314 385 461 1 372 775 712 1889 120 000 25 685 983 882 361 486 1 345 368 765 1890 120 000 23 737 913 407 353 142 1 266 549 / So 1886/90 120 000 28 428 971 666 464 126 1 435 792 1 162 1891 120 000 29 813 984 736 511 898 1 496 634 4 105 1892 120 000 30 000 984 827 452 432 1 437 259 1 220 1893 120 000 30 000 1 000 384 492 326 1 492 710 11 931 1894 120 000 30 000 1 095 593 499 548 1 595 141 12 817 1895 120 000 29 648 1 007 441 484 066 1 491 507 6 247 1591/95 120 000 30 000 1 083 497 484 259 I 567 756 17 060 1896 120 000 30 000 1 085 704 471 393 1 557 097 21 623 1897 120 000 30 000 1 124 594 474 658 1 599 252 24 366 1898 120 000 30 000 1 141 752 524 715 1 666 467 30 136 1899 120 000 30 000 1 138 561 512 752 1 651 313 41 439 1900 120 000 30 000 1 114 822 493 555 1 608 377 26 925 1896/1900 5) Dieselben bestehen auS: Buchschuldeu, Reserve für zweifelhafte Forderungen, noch nicht erhobenen Gewinn-Antheilen, seit 1894 auch dem bilanzmäßigen Passivposten »aufgekommene Gewinne«, welcher bis dahin in den Wochenausweisen der Reichöbank nicht berücksichtigt war. Status nach jährlichen und In Prozenten der Ziffern des Aktiva Jahr Metall Baar Rcichs- kassen- schcine Mittel Noten anderer Banken Summe der Baarmittel Wechsel Anl Lombard agen Effekten (einschl. Schatzanweisungen) Summe der Anlagen Sonstige Aktiva i 2 z 4 5 « 7 s g i>) 1876 1877 1878 1879 1880 100,» 102,4 96,7 104,.! 110,1 100,0 11 o 11 ^,2 86,1 109,8 I08,o 100,0 - Vt1,4 40,3 78,4 162,4 100,0 102,2 94,5 104,l>. 111,z 100,o 90,5 84,6 81,5 t- OiZ,8 l<>0,0 96,8 103,» 104,o I sin " 1^11, / 100,0 671,5 311,2 5 975,3 5 112,4 100,0 91,6 86,8 87,5 90,4 I00,o 79,2 74,9 69,5 75,i 1876/80 100,o 100,o 100,o 100,0 100,0 100,0 100,o 100,o 100,o 1881 1882 1883 1884 1885 109,o 107,5 117,8 115,8 114,7 96,5 ?L i / 0,4 60,n 56,1 58,1 131,6 1 ^ 1^1,7 94,2 94,4 88,7 108,s 105,3 113,2 111,i 1 I n -> 11^1,2 85,8 92,4 90,9 93,7 a°) - !7/,5 ' 112,4 106,8 89,9 96,5 1 a 1 <^,9 8 348,7 5 681 3 5 044,9 9 532,2 15 309,7 93,7 c>7 s ,3 93,7 99,6 102,6 80,9 c>? ? d^,7 75,3 74,6 79,2 1881/85 110,0 67,6 114,4 107,1 102,9 100,8 360,8 106,7 101,0 1886 1 V5Z7 1888 1889 1890 135,7 i ^ i -> I il 1 ,2 176,9 170,7 156,8 48,8 - tl v, < 51,8 50,7 51,2 81,9 7? ,^,2 69,0 / 67,2 71,5 128,3 142,6 165,4 159,6 ? 1^t< ,3 98,6 110,i 106,9 126,7 i? 1 6 98,2 100,2 102,i 137,o 175,3 14 233,3 10 889,9 3 457,7 3 507,i 5 212,o 106,8 115 3 108,4 129,8 140,3 80,8 1N5i « 1V^ 54,i 61,8 61,2 63,8 60,o 70,5 66,i 68,5 69,o 67,5 163,9 172,8 155,i 171,7 185,1 130,5 134,5 144,4 135,9 142,4 194,2 191,5 183,9 159,o 163,2 4 859,2 2 334,5 2 394,4 2 349,8 2 943,i 140,4 142,i 150,i 139,8 146,4 106,2 112,2 120,3 161,3 144,4 1891/95 176,2 58,2 76,6 165,6 155,4 176,8 122,3 157,5 161,7 1896 1897 1898 1899 1900 174,« 170,6 166,6 161,,! 160,0 56,4 56,i 56,2 55,4 58,2 74,8 79,4 86,3 89,8 92,8 163,s 160,3 156,8 152,4 151,1 160,4 I60,o 177,2 202,8 198,6 208,o 212,5 189,2 158,3 157,o 2 606,4 2 510,9 4 903,7 4 288,o 7 543,1 167,2 167,3 181,3 200,2 198,2 152,6 193,3 195,4 233,3 269,i 1896/1900 162,2 54,7 94,8 153,1 203,2 183,3 179,s 200,3 261,8 ') Vergl. die 'Anmerkungen zu Tab. l>> fünfjährigen Durchschnittszahlen.'^ Jahres 1876 bezw. der Periode 1876/1880. Tabelle 7. Passiva Verbindlichkeiten Grundkapital --- Reservefonds --- Notenumlauf Sonstige täglich fälligen Verbindlichkeiten Täglich fällige Verbindlichkeiten überhaupt Sonstige Passiva Jahr 13 14 l s i« l? 100,v 100,o 100,0 100,0 100,0 100,0 1876 100,8 106,9 101,5 81,2 96,6 469,0 1877 100,8 I 15,8 90,9 84,4 89,3 270,3 1878 100,8 124,8 97,5 91,4 96,o 62,7 1879 100,8 128,8 107,3 84,8 101,8 51,4 1880 1tt0,o 100,0 100,o 100,o 100,0 100,o 1876/80 100,8 135,3 108,0 82,8 101,8 56,6 1881 100,8 145,2 109,i 78,5 101,7 56,5 1882 100,8 158, i 107,6 93,2 104,1 57,6 1883 100,8 167,4 107,o 101,9 105,8 46,8 1884 100,8 176,2 i -> 1Uv,2 107,7 106,6 50,3 1885 100,2 135,7 108,2 105,o 107,5 28,1 1881/85 100,8 184,8 117,1 130,i 120,2 48,0 1886 100,» 189,8 125,6 161,0 134,2 73,2 1887 100,8 197,5 136,2 174,5 145,5 54,9 1888 100,8 202,9 144,i 176,2 151,9 50,9 1889 100,8 214,0 143,6 165,2 148,9 54,7 1890 100,2 171,7 134,1 182,7 144,9 29,6 1886/90 100,8 236,9 141,9 212,1 158,s 83,1 1891 100,8 248,4 143,3 234,o 165,6 293,6 1892 100,8 250,o 143,8 206,8 159,n 87,3 1893 100,8 250,o 146,i 225,o 165,2 853,4 1894 100,8 250,o 160,0 228, z 176,5 916,8 1895 100,2 214,4 147,9 250,4 170,6 234,3 1891/95 100,8 250,o 158,2 221,3 173,5 1 220,3 1896 100,8 250,0 158,5 215,5 172,3 1 546,5 1897 100,8 250,0 164,2 216,9 177,» 1 742,9 1898 100,8 250,o 166,7 239,8 184,4 2 155,7 1899 100,8 250,0 166,2 234,4 182,7 2 964,2 1900 100,2 216,9 163,7 255,4 184,o 1 009,9 1896/1900 272 Gesammt-Amsätze in Einnahme und Ausgabe. ) Jahr Insgesammt Bei der N e i ch s h a u p t b a n k in Berlin Bei den Z w e i g a n st a l t c n Mark Mark In Prozenten des Gcsammt- Umsatzes (Sp,2> Mark In Prozenten des Gesammt- Umsatzes«Sp,2) i 2 K 4 5 « 1876 36 684 831 000 9 227 246 000 25, > 27 457 585 000 74,9 1877 47 541 620 000 13 726 267 000 28,9 33 815 353 000 7I,i 1878 44 254 714 000 11 616 522 000 26,2 32 638 192 000 73,3 1879 47 458 752 000 12 320 928 000 25,Z 35 137 824 000 74,l 1880 52 193 508 000 12 502 770 000 24,0 39 690 738 000 76,0 1881 56 336 058 000 15 720 037 000 27,9 40 616 021 000 72,1 1882 56 005 689 000 14 704 727 000 26,z 41 300 962 000 73,7 1883 62 619 706 000 17 326 773 000 27,7 / 45 292 933 000 72,3 1884 71 590 794 000 23 028 450 000 32,2 48 562 344 000 67,8 1885 73 199 039 000 24 458 108 000 33,4 48 740 931 000 66,s 1886 76 565 423 000 26 153 818 000 34,2 50 411 605 000 65,8 1887 79 839 098 000 25 672 019 000 32,1 54 167 078 000 67,9 1888 84 337 564 000 26 520 752 000 31,4 57 816 812 000 68,6 1889 99 708 891 000 31 964 121 000 32, t 67 744 770 000 67,9 1890 108 595 413 000 34 200 084 000 31,s 74 395 329 000 68,s 1891 109 933 249 000 34 321 397 000 31,2 75 611 852 000 68,8 1892 104 489 335 000 31 035 599 000 . 29,7 73 453 736 000 70,3 1893 110 942 348 000 34 020 195 000 30,7 76 922 153 000 69,3 1894 110 783 951 000 33 647 542 000 30,4 77 136 409 000 69,6 1895 121 313 107 000 37 018 038 000 30,5 84 295 069 000 69,5 1896 131 499 193 000 44 852 741 000 34,i 86 646 452 000 65,9 1897 142 110 611 000 47 071 370 000 33,1 95 039 241 000 66,9 1898 163 395 521 000 57 764 707 000 35,4 105 630 814 000 64,6 1899 179 632 549 000 60 707 888 000 33,» 118 924 661 000 66,2 1900 189091 499 000 59 904 284 800 31,7 129 187 214 200 68,3 '> Ans Tausend Mark abgerundet. 273 Baarvorrath/) Beträge in Tausend Mark. durchschnittlich er Spannung zwischen dem höchsten nnd Bestand höchster Bestand niedrigster Bestand niedrigsten Bestand Jahr (Sp. 5 uni 7) Betrag in Prozenten der Ziffern des Jahres 1876 riodc 1876^0 Datum Betrag Datum Betrag Betrag des durch schnittlichcn Bestandes (Sp. 2) - 2 Z 4 5 s ? « v 1876 564 850 100,c? 31./5. 624 016 22./1. 472 768 151 248 26,8 1877 577 034 102,2 7./2. 621 970 31./12. 503 492 118 478 20,5 1878 533 989 94/5 28,/2. 570 898 3I./I0, 492 799 78 099 14,6 1879 589 158 104, z 23./8. 618 513 7./1. 515 898 102 615 17,4 1880 628 777 III,z 23./6. 670 461 31./12. 581 218 89 243 14,2 1876/80 578 762 lOO,c> 23./6. 1880 670 461 22./1. 1876 472 768 197 693 34,2 1881 614 295 108,8 15./6. 657 646 23./10 553 641 104 005 16,9 1882 594 962 I5./6. 645 033 7./10. 538 284 106 749 i7,9 1883 639 494 I 1^,2 15./6. 688 222 7./10. 568 241 119 981 18,8 1884 627 817 111,1 7./6. 676 220 31./12. 547 586 128 634 20,5 1885 622 207 I 10,2 15./12. 682 102 7./1. 550 132 131 970 21,2 1881/85 619 755 107,1 15./6. 1883 688 222 7./10. 1882 538 284 149 938 24,2 1886 724 487 I28,Z 23./7. 768 559 7./1. 668 691 99 868 IZ,8 1887 805 414 142,6 15./6. 862 232 7./1. 703 185 159 047 19,7 1888 934 067 165,4 23./6. 1 045 128 7./I. 808 619 236 509 25,z 1889 901 554 159,6 23./5. 996 386 31./12. 764 478 231 908 25,7 1890 831 798 I47/Z 15./6. 917 969 7./10. 705 265 212 704 25,6 1886/90 839 464 145,° 23./6. 1888 1 045 128 7./1. 1886 668 691 376 437 44,8 1891 925 559 ^3,9 23,/8. 981 952 7./1. 798 218 183 734 19,9 1892 976 064 172,8 15./6. 1 048 703 31./12. 864 809 183 894 18,8 1893 876 012 155,! 15./3. 966 091 30./9. 770 460 195 631 22,Z 1894 969 745 1^,7 30./11. 1 110 840 7./1. 839 541 271 299 28,0 1895 1 045 429 185,1 15./2. 1 147 723 31./12. 878 406 269 317 25,8 1891/95 958 562 165,6 15./2. 1895 1 147 723 30./9. 1893 770 460 377 263 39,5 1896 925 306 i6z,8 22./2. 997 167 31./12. 830 378 166 789 18/° 1897 905 330 160, z 23 /6. 976 682 7./10. 777 670 199 012 22,0 1898 885 885 156,8 23./2. 1 018 065 7./10. 758 413 259 652 -9,Z 1899 860 623 152,4 15./6. 971 762 30./9. 718 098 253 664 29,6 1900 853 849 151,1 23./8. 927 149 6./10. 751 014 176 135 20,6 1896/1900 886 198 I5Z/I 23./2. 1898 1 018 065 30./9. 1899 718 098 299 967 33,» ') Im Sinne des B, G. § g. 35 274 Tabelle R«. Durchschnittliche Zusammensetzung des Vacervorraths.^ Beträge in Tausend Mark. Mctallvorrath°) Neichskasscnschcine Noten anderer Banken Jahr - in Prozenten in Prozenten in Prozenten Betrag des gesammten Betrag des gesammten Betrag des gesammten Baarvvrraths Baarvvrraths Baarvoiraths i 2 l; 4 s >i ? 1876 510 593 90,4 39 441 7,° 14 816 2,6 1877 523 104 90,6 44 244 7,7 9 686 i/7 1878 494 072 92,5 33 944 6,4 5 973 1,' 1879 k^/l Os^t ^O, 9°/7 /i? H<">? 4o oU/ 7/Z 11 K1 /< t 1 vi-^ 2,° 1880 562 091 89/4 42 612 6,8 24 074 Z,« 1876/80 524 819 9^,7 40 710 7/° 13 233 2,Z 1881 556 749 90,6 38 036 6,- 19 510 Z,- 1882 548 984 92/Z 30 906 5,2 15 072 2,5 1883 601 865 94,i 23 667 Z,7 13 962 2,2 1884 591 725 94/Z 22 107 Z,5 1 s c>L^ 10 »SV 2,2 1885 586 131 94,2 22 926 3,7 13 150 2,1 1881/85 577 091 9Z/i 27 528 4,4 15 136 2,5 1886 693 105 95/7 19 241 2,6 12 141 i,7 1887 772 363 95/9 22 349 2,8 10 702 1,? 1888 903 403 96/7 20 438 2,2 10 226 1,° 1889 871 592 96/7 19 997 2,2 9 965 1,' 1890 801 019 96/Z 20 188 2,4 10 591 i,Z 1886/90 808 296 96/Z 20 443 2,4 10 725 1,Z 1891 893 789 96,6 21 320 2,? 10 450 1,1 1892 942 074 96/5 24 194 2/5 9 796 I,° 1893 841 723 96,1 24 143 2,8 ly 146 I,' 1894 934 328 96/Z 25 184 2,6 10 233 I,- 1895 1 011 763 96/7 23 663 2/Z 10 003 I,° 1891/95 924 735 96/5 23 701 2/5 10 126 I,° 1896 891 988 96,4 22 235 2,4 11 083 1,2 1897 871 450 96,2 22 117 2,5 I I 763 I/Z 1898 850 938 96,0 22 162 2,5 12 785 i/5 1899 825 480 95,? 21 836 2,5 13 307 1/6 1900 817 137 95/7 22 963 2,7 13 749 1,6 1896/1900 851 399 96,1 22 262 2/5 12 537 1,4 >> Im Sinne des B. G, K 9. 2) KursfShiges deutsches Geld und Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Pfund fein zu 1 392 Mark berechnet (B. G, Z 9 und § 17). 275 Metallvorrath.^ Beträge in Tausend Mark. Jahr durchschn Bestc Betrag ittlicher ind in Prozenten der Ziffern des Zahres 1876 bezw, der Periode 1876/80 höchste Datum r Bestand Betrag niedrig Datum ster Bestand Betrag Spanin zwischen dem hö niedrigsten 3, (Sp, 5 iini Betrag "si hsten und Bestand 7) in Prozenten des durchschnittlichen Bestandes (Sp. 2) i 2 s 4 5 s ? « v 1876 1877 1878 1879 1880 510 593 523 104 494 072 534 237 562 091 100,0 102,4 96,7 104,6 IIO-I 15./6. 23./4. 23./3. 23./3. 15./6. 563 787 571 084 525 797 562 774 598 310 23./1. 31./12. 31./10. 7./I. 7./9. 437 271 452 173 454 616 473 935 520 773 126 516 118 911 71 181 88 839 77 537 24,8 22,7 14,4 16,6 _IZ/8 Z0,7 1876/80 524 819 100,0 15./6. 1880 598 310 22./1. 1876 437 271 161 039 1881 1882 1883 1884 1885 556 749 548 984 601 865 591 725 586 131 109,0 107/5 117,8 115,8 "4,7 15./6. 15./6. ' 31./5. 23./6. 15./12. 596 824 591 482 644 328 636 985 642 047 7./10. 7./10. 7./10. 31./12. 7./1. 501 531 503 248 536 538 517 828 521 225 95 293 88 234 107 790 119 157 120 822 17/' 16,1 i7/? 20,1 20,6 1881/85 577 091 110,0 31./5. 1883 644 328 7./10. 1881 501 531 142 797 24,7 1886 1887 1888 1889 1890 693 105 772 363 903 403 871 592 801 019 1Z5/7 151/2 176,9 i7°/7 156,8 23./7. 15./6. 23./6. 23./5. 15./6. 738 204 824 105 l 011 957 963 013 883 033 7./1. 7./1. 7./1. 31./12. 7./10. 629 373 676 316 779 576 734 579 678 107 108 831 147 789 232 381 228 434 204 926 15/7 19/' 25/7 26,2 25,6 1886/90 808 296 154,0 23./6. 1888 1 011 957 7./1. 1886 629 373 382 584 47/Z 1891 1892 1893 1894 1895 893 789 942 074 84 1 723 934 328 1 011 763 i75/° i84/5 164,8 182,9 iy8,i 23./8. 15./6. 23./2. 23./11. 15./2. 948 968 I 008 156 929 139 I 075 587 1 112 093 7./1. 31/12. 30. /9. 7./1. 31. /12. 770 144 837 809 738 604 808 807 853 077 178 824 170 347 190 535 266 780 259 016 20,0 i8/i 22,6 28,5 25,6 1891/95 924 735 176,2 15./2. 1895 1 112 093 30./9. 1893 738 604 373 489 40,4 1896 1897 1898 1899 1900 891 988 87t 450 850 938 825 480 817 137 174,6 170,6 166,6 > 61,6 160,0 22. /2. 23. /6. 23./2. 23./5. 23./8. 964 993 940 769 983 574 929 244 890 044 7./10. 7./10. 7./10. 30./9. 7./10. 804 190 748 188 726 129 686 691 717 775 160 803 192 581 257 445 242 553 172 269 18,0 22,1 ZV/Z 29,4 , 21,. 1896/1900 851 399 162,2 ^898 ^574 30./9. 1899 686 691 296 883 Z4/9 >) Vergl, Tab. 10 Am». 2. 35' 276 Durchschnittliche Zusammensetzung Beträge in Goldbestand Neichsgvldmünzen Barren und Sorten Zusanrm en Jahr in Prozenten des Gold, bestcmdcs (Sp. 3) Prozenten des gesammten Metallvorraths Betrag in des Gold- bcstandes (Sp. 8) in Prozenten des gesammten Metall- vvrraths Betrag in Prozenten des gesammten Metallvorraths i z 4 o 7 1876 1877 1878 1879 1880 244 208 137 384 143 938 186 377 165 047 85.2 "I,^ 62,9 6?,4' 84,? 73/' 47/? 26,2 29,1 34,? 29/4 42 519 81 003 63 361 33 289 60 840 14,8 37,' , 3°,6 15,1 26,? 8,z 15/5 12,? 6,2 10,8 286 727 218 387 207 299 219 666 225 887 56,2 41,7 42,0 41,l 40,2 187«! 1880 175 391 75,7 33/4 56 202 24, Z 10,7 231 593 44,- 1881 1882 1883 1884 1885 150 511 133 412 166 890 194 151 182 493 72,8 6z,8 59/- 69,2 65/? 27,0 24, Z 27/7 32,8 ZI,I 56 152 75 592 115 531 86 307 94 421 27,2 36,2 40,9 30,» 34,i 10,1 -3/8 19,2 14,6 16,1 206 663 209 004 282 421 280 458 276 914 37,i 38,' 46,? 47,4 47,2 I881.1885 165 491 65,9 28,7 85 601 34,r 14,8 251 092 43,5 1886 1887 1888 1889 1890 161 755 159 448 181 077 254 908 271 790 42,0 33,8 29,8 52,4 2Z,Z 20,6 20,0 29/Z 33/? 223 231 311 619 427 204 329 525 247 311 58,0 66,2 70,- 56.^ Z",^ 47,6 Z2,2 40,4 47, Z 37/8 3°/? 384 986 471 067 608 281 584 433 519 101 55,5 ül,o 67,5 67,1 64,8 1886/1890 205 796 40,1 25/5 307 778 59,? 38,i 513 574 63,6 1891 1892 1893 1894 1895 303 648 306 380 229 082 247 873 319 420 5i,5 49/7 4Z/5 40,0 45/Z 34,c> Z2,5 27,2 26,5 ZI,6 286 193 309 562 297 449 371 736 385 139 48,5 5°,z 56,5 ,Z 0/Z 0,2 0,2 0,2 0,2 223 866 304 717 286 773 314 571 336 204 43,8 58,z 58,0 58,? 59,8 1876 1877 1878 1879 1880 250 502 85,4 47,8 41 533 14,2 7/? 1 191 0,4 0,» 293 22«; 55,? 1876/1880 306 662 286 748 259 997 242 999 236 365 87,6 84,4 8i,4 78,1 76,4 - 55,i 52,2 4Z,2 41,1 40,4 42 561 52 479 58 712 67 570 72 148 12,2 15/4 18,4 21,7 23/4 7,6 9,6 9,8 11,4 12,z 863 753 735 698 704 0,2 0,2 O,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 350 086 339 980 319 444 311 267 309 217 62,9 61,9 53,' 52,6 52,8 1881 1882 1883 1884 1885 266 554 81,8 46,2 58 694 18,0 10,2 751 0,2 0,1 325 999 56,5 1881/1885 231 274 222 500 219 160 214 825 211 430 75,- 73/? 74, Z 74,8 75, ° 33,4 28,8 24,? 24,6 26,4 76 174 78 164 75 365 71 589 69 676 24,7 25/? 25/5 24,9 24,7 I 1,0 10,1 8,Z 8,2 8,7 671 632 597 745 812 0,2 0,» 0,2 °,z O,Z 0,1 0,1 0, > 0,1 0,1 308 119 301 296 295 122 287 159 281 918 44,5 39,° Z2,7 32,9 35,2 1886 1887 1888 1889 1890 219 837 74,6 27,2 74 194 25,2 9,i 691 0,2 0,1 294 722 36,4 1886/1890 225 968 233 705 226 126 221 526 217 148 74, Z 7i,7 7-,7 ' 70,4 70,7 25,z 24,8 26,9 23/7 21,5 77 116 91 330 87 797 91 826 88 754 25,4 28,0 27,? 29,2 28,9 8,6 9,7 10,4 9,8 8,8 864 1 097 1 269 1 367 1 302 °,Z o,z 0,4 0,4 0,4 0,1 0,1 0,1 0,2 0,1 303 948 326 132 315 192 314719 307 204 34,° 34,6 37,4 33,7 Zv,4 1891 1892 1893 1894 1895 22 1 894 7i,7 24, z 87 365 27,? 9,5 1 180 0,4 0,1 313 439 33,? 1891/1895 204 066 198 566 189 099 174 429 164 458 70,4 71,° 7°,7 69,0 66,7 22,9 22,8 22,2 21,1 20,2 84 906 80 435 77 153 77 060 77 879 29,z 28,7 28,8 30,5 ZI,6 9,5 9/2 9/i 9/Z 9/5 1 007 848 I 398 1 165 4 068 °,Z o,Z o,5 o,5 r,7 0, l 0,1 ' 0,2 0,2 0,5 289 979 279 849 267 650 252 654 246 405 32,5 32,1 3i,5 3^,6 ZO,2 1896 1897 1898 1899 1900 186 124 69,6 21,9 79 487 29/7 9,Z I 697 0,2 267 308 31,4 1896/1900 -) Unter den Thalerdeftänden befanden sich in den Jahre» 1376 und 1377 auch , >/z, >/,. Thalerstückc und im Jahre 1878 V° Thalcrstücke. Goldbestände.^ Beträge in Tausend Mark, 279 Tabelle 1». Barren und aus ländiscke Deutsche Goldmünzen Goldmünzen Summe des Goldbestandes Jahr > Höchster Bestand Niedrigster Bestand Höchster Bestand Niedrigster Bestand Höchster Bestand Niedrigster Bestand Datum Betrag Datuin Betrag Datum Betrag Datum Betrag Datum Betrag Datum Betrag > 2 3 4 s » 7 8 g 10 ii i s 1876 23./5. 289 082 3I./I2. 167 490 7./1. 103 853 15./7. 24 080 7./1. 346 226 31./12. 210 363 1877 7./2. 180 318 31./12. 106 989 23./5. 108 425 7./1. 45 861 7./2. 253 576 31./12. 178 842 1878 15./12. 161 351 7./1. 107 883 15./4. 94 169 30./11. 21 812 23./3. 250 819 31./10. 164 039 1879 23./3. 211140 7./1. 146 917 31./12. 59 496 30./9. 10 179 23./3. 258 614 7./10. 167 994 1880 15./6. 198 297 31./12. 124 519 7./11. 69 215 15./9. 48 265 23./2. 257 900 7./9. 183 032 1881 15./6. 182 539 31./12. 108 882 31./I2. 71 025 7./9. 37 468 23./3. 241 133 7./I0. 151 496 1882 15./6. 170 351 31./12, 97 442 31./12. 147 756 15./2. 57 302 23./12. 248 277 7./10. 172 615 1883 23./6. 200 304 7./1. 103 054 15./1, 157 949 30./9. 85 675 15./3. 311 100 7./10. 231 852 1884 23./6. 227 628 7./1. 148 389 7./1. 115 332 23./I2. 71 787 29./2. 310 048 31./12. 223 811 1885 23./6. 217 172 31./12. 127 847 31./12. 193 707 15./3. 69 053 15./12. 339 782 7./1. 225 943 1886 23./5. 193 448 31./12. 95 117 31./12. 287 551 15./5. 193 887 23./8. 421 801 7./1. 332 522 1887 23./8. 201 100 7./1. 97 475 31./12. 342 226 7./1, 288 959 23./8. 507 416 7./1. 386 434 1888 > ^ i!i./v. 1 ?7 I / / 1 K /IN l!1./ 1U. 1 ' 1<64 Ociti oU./v. />vv ^nr^ 4SL izt)? 7./1. 351 593 23./6. 701 863 7./1. 493 562 1889 15./6. 318 730 7./1. 148 712 7./1, 434 922 31./12. 244 649 23./5. 654 879 31./12. 471 241 1890 I5./6. 337 844 7./10. 159 957 7./9. 262 314 28./2. 233 145 15./6. 583 514 7./10. 411 900 1891 23./2. 342 646 31./12. 245 235 31./12. 353 821 23,/1. 229 471 23./11. 634 355 7./1.' 492 349 1892 I5./6. 379 080 31./12. 199 699 15./I. 355 565 23./6. 285 521 15./6. 665 068 3I./12. 524 170 1893 23./3. 278 963 31./I2. 156 917 15./1. 346 971 23./9. 252 541 23./2. 601 722 30./9. 435 252 1894 15./12. 346 563 7./1. 162 874 31./10. 451 606 15./5. 301 658 23./II. 773 834 7./1. 504 856 1895 23./5. 379 078 31./12. 200 925 15./1. 426 092 15./12. 351 872 15./2. 799 611 31./12. 570 948 1896 2Z./2. 330 349 7./10. 191 235 7./I. 369 844 7./12. 313 050 23./2. 668 482 7./10. 529 760 1897 23./3. 350 568 30./9. 195 961 23./1I. 325 976 15./9. 289 319 23./2. 647 830 7./10. 486 670 1898 23./2. 411 154 7./I0. 268 695 I5./1. 302 675 15./11. 189 476 23./2. 710 082 7./10. 473 691 1899 15./6. 464 825 30./9. 242 805 15./1, 230 062 31./12. 185 616 23./5. 658 238 30./9. 450 297 1900 23./6. 521 852 7./1. 315 556 7./1. 180 460 23./6. 98 363 23./8. 635 835 7./10. 492 072 ') Durchschnittliche Bestände vergl, Tab. 12 Sp, 2 bis 9 und Tab. 14 Sp. 2 bis 5. 280 Bestand an deutschen Münzen nach den einzelnen Beträge in R e i ch s g o l d in ü n z e n zu Münzen der Thalerwährnng^) Neichssilbc r Jahr 20 Mark 10 Mark 5 Mark zusammen") deutsche österreichische Zusammen ') 5 Mark 2 Mark 1 Mark i 8 4 « 7 « !> 10 11 I 1877 1878 1879 1880 — 135 121 121 398 41 259 34 140 4 068 3 300 244 208 137 384 143 938 186 377 165 047 198 567 209 703 232 591 250 062 32 920 42 893 52 110 55 591 178 076 231 487 252 596 284 701 305 653 6 976 2 443 2 044 2 256 26 935 4 440 2 789 4 073 7 804 5 766 4 967 6 143 1876 80 >25 25>9 37 699 3 684 175 ,!!>> 222 731 45 878 250 502 3 429 9 559 6 170 I I IQiZI 1882 1883 1884 1885 105 620 93 848 123 725 148 442 >,">> >,!!> 34 431 24 804 22 621 20 708 21 359 4 266 8 822 13 016 15 749 17 637 150 511 133 412 166 890 194 151 182 493 248 630 227 693 200 994 183 752 175 374 58 032 59 055 59 003 59 247 60 991 306 662 286 748 259 997 242 999 236 365 4 141 5 471 6 360 7 804 7 034 6 308 6 545 8 537 11 985 13 941 12 083 17 895 17 782 20 116 21 997 188!/55 12 > 15)5) 24 785) 11 898 >65> 4!» I 207 288 59 266 266 554 6 162 9 463 17 975 1886 1887 1888 1889 1890 115 046 120 008 142 859 219 682 232 085 17 208 10 110 9 154 6 281 7 686 19 035 20 033 20 892 21 445 21 917 161 755 159 448 181 077 254 908 271 790 170 380 162 171 158 649 153 340 147 513 60 894 60 329 60 511 61 485 63 917 231 274 222 500 219 160 214 825 211 430 6 477 5 404 4 965 3 524 2 684 15 833 16 701 16 735 15 619 13617 23 813 24 566 24 122 23 844 23 900 1886,90 I 65> 93«! 10 088 20 664 205 796 158 411 61 426 219 837 4611 15 701 24 049 1891 1892 1893 1894 1895 252 162 260 482 176 975 193 811 269 079 16 294 10 502 15 265 17013 12 668 22 263 22 602 22 888 23 083 23 221 303 648 306 380 229 082 247 873 319 420 158 534 170 364 169 407 173 741 176 528 67 434 63 341 56 719 47 785 40 620 225 968 233 705 226 126 221 526 217 148 4 279 8 195 6 670 7 883 8 401 14 926 17 728 16 315 17 248 15 727 26 684 31 885 30 708 31 691 30 084 1891/95 230 502 14 348 22 811 281 251 169 715 55 179 224 894 7 086 16 389 30 210 1896 1897 1898 1899 1900 216 044 233 857 276 264 320 916 392 738 13 171 15 509 21 276 17 488 12 531 23 310 23 367 12 714 1 417 719 269 195 292 327 337 310 368 769 438 329 173 514 169 422 164 646 160 988 160 816 30 552 29 144 24 453 13 441 3 642 204 066 198 566 189 099 174 429 164 458 5 960 5 459 8 229 12 620 12 252 16 580 14 646 12 337 16 292 19 537 27 892 26 545 24 260 22 455 21 879 1896/1900 287 964 15 995 12 305 341 186 165 877 20 246 186 124 8 904 15 878 24 606 D, i, einschließlich der in den anderen Spulten nicht enthaltenen unsortirtcn Münzen, Statistische Angaben sind nicht vorhanden: bezüglich der Be- stände an goldenen 20, 10 und 5 Mark-Stücken für die ^ahre 1876/78/ bezüglich der deutschen nnd österreichischen Vereins-Thaler sowie der Silbcrmünzr» zn 5, 2, 1 Mark, 50 und 20 Pfennig-Stücken für das Jahr 1876. Die Prägung der Nickclmünzcn zu 20 Pf, hat erst im Jahre 1887 begonnen. Sorten in jährlichen und fünfjährigen Durchschnitten. Tausend Mark. IN ü II z c II z u Nickel- und Kupfermünzen z u --- Gcsammt- ------^ bcstcmd Jahr an deutschen 50 Pf. 20 Pf. zusammen') 20 Pf. 10 Pf. 5 Pf. 2 Pf. i Pf- zusammen Münzen 12 13 14 I 5 IS 17 IS in 43 906 647 390 633 214 I 884 468 074 1876 21 415 8 224 72 262 407 282 185 94 968 442 101 1877 9 462 9 856 33 122 - 470 278 210 98 1 055 430 711 1878 6 977 10 992 28 771 - 528 277 212 82 1 099 500 948 187!» 8151 7 795 29 603 - 449 241 205 53 948 501 251 1880 11 501 9 217 41 533 500 293 289 108 1 191 «! I ? ^tvO vI / I 5i7>!I /5iK I0c)1/S!1 19 594 K ^5^) c> 76 174 286 214 132 39 671 469 874 1886 20 124 9 145 78 164 12 270 185 124 41 632 460 744 1887 20 494 6 537 75 365 71 242 126 117 41 597 476 199 1888 20 497 5 301 71 589 157 316 130 100 42 745 542 067 1889 20 317 5 978 69 676 132 399 163 72 46 812 553 708 1890 20 205 7 109 74194 93 303 16! 109 42 691 500 518 1 ««t!/»5> lOOV/^U 20 729 6 620 77 116 117 482 152 63 50 864 607 596 1891 21 829 7 419 91 330 91 748 149 71 38 1 097 632 512 1892 21 299 7 930 87 797 173 809 165 76 46 I 269 544 274 1893 21 052 8 445 91 826 156 859 194 89 69 1 367 562 591 1894 20 334 8812 88 754 89 843 2>,! 102 55 1 302 626 624 1895 21 049 7 845 87 365 125 748 175, 80 52 1 180 594 720 1891/95 19 313 9 021 84 906 70 620 180 89 48 1 007 559 174 1896 17 805 9 127 80 435 52 502 170 73 51 848 572 176 1897 16401 7 442 77 153 37 724 392 150 95 1 398 604 960 1898 15 338 2 161 77 060 31 667 255 154 58 I 165 621 423 1899 14 068 1 618 77 879 239 2811 633 27 358 4 068 684 734 1900 16 585 5 874 79 487 86 1 065 ! 326 98 1 122 1 697 608 493 1896/1900 -) Vergl. Tab. 12 Anmerkung 1, 36 Metallvorräthe an den Beträgt in Da tu m 1870 1877 1878 187!) 1880 1881 i 2 z 4 5 >> 7 Januar............... 7 446 473 502 366 455 133 473 »35 543 449 522 343 15 437 863 520 824 462 340 487 580 552 478 534 463 23 437 271 539 604 475 239 496 603 566 897 548 191 31 451 114 551 944 481 080 504 638 568 319 557 229 Februar ............. 7 460 383 554 566 495 173 513 584 573 156 563 158 15 465 345 550 069 506 764 523 539 575 3M 572 317 23 476 459 548 657 515 166 534 696 537 976 586 981 28 484 590 546 590 523 570 536 574 , 583 166 586 967 März............... 7 435 007 547 730 515 500 540 552 583 691 586 645 15 501 060 547 364 522 735 543 958 534 193 582 855 23 506 981 555 895 525 797 5K2 774 583 274 591 042 31 498 609 555 313 502 725 546 157 572 309 577 323 April.........'....... 7 494 466 557 818 495 568 537 776 571 667 569 193 15 506 325 564 576 494 526 535 708 571 933 567 041 23 515 979 571 «84 495 672 545 089 578 288 572 360 3« 521 436 558 455 493 658 543 129 576 174 569 686 Mai................ 7 534 504 554 550 496 423 545 972 574 432 568 079 15 546 499 551042 501 800 549 025 575 800 566 410 23 558 239 557 167 511 161 555 230 584 153 583 958 31 563 559 552 162 513 360 552 676 593 161 538 583 ^uni................ 7 560904 552 507 518 237 556 176 595 595 590 474 15 5K3 787 558 779 522 689 555 436 598 31« 59« 824 23 554 854 557 214 523 246 557 670 596 873 595 134 30 549 831 547 931 509 968 546 083 532 114 582 188 'Juli................. 7 542 149 547 917 505 536 538 217 572 458 574 896 15 523 437 550 089 509 655 543 301 573 966 577 047 23 533 388 544 131 510 495 546 662 580 967 580 163 31 531 184 545 970 510 671 550 493 576 258 577 497 August............... 7 538 617 532 303 512 369 548 753 568 932 574 782 15 538 621 530 968 515 39» 548 214 554 775 568 691 - 23 538 010 535 383 513 830 550 228 548 653 563 864 31 540 271 512 689 498 866 544 533 535 806 557 182 7 530684 490 223 491 285 543 886 52« 773 550 354 15 532 005 489 479 487 435 533 374 527 301 545 063 23 525178 485 442 489 549 528 568 535 930 537 602 30 504 213 471 899 469 043 503 142 535 033 515 190 Oktober............... 7 500 279 462 282 459 258 489 313 531 629 5«! 531 15 489 579 467 385 458 970 490 567 532 311 508 178 23 492 362 468 386 459 855 503 426 541 167 508 147 31 487 425 466 317 454 «1« 506 907 539 214 509 801 November............. 7 490 775 466 494 457 703 520051 538 103 512 535 15 495 367 471 582 465 808 523 992 540 540 520 780 23 502 817 431141 474 793 535 705 547 632 529 022 30 506 270 483 081 476 592 543 926 547 399 533 634 Dezember............. 513 482 483 499 484 508 554 436 547 235 533 564 15 513 993 488 591 493 815 558 684 549 723 539 375 23 511 223 476 840 485 652 548 MI 538 821 530 687 31 50» 592 452 173 472 111 539 373 522 417 514 440 Im Jahresdurchschnitt. , . > 510 593 523 104 494 072 534 237 562091 556 749 Spannung............. 126 516 II89I1 71 181 88 839 77 537 95 293 Durchschnittlicher Bankdiskont 4,'«»/° 4 »-> »/ /u 4,-» V« 3,7°°/» 4,2» °/o 4,«2°/, ") Für jedes Jahr ist der vwchsibctrag »nd Mindestbetrag des Mctallvorraths durch selten Druck hervorgehoben. einzelnen A)ochenausweistagen. ^ Tausend Mark. Tabelle R5. 1882 1883 1884 1885 188l» 1887 1888 Da tu m 8 n 10 ii 12 18 14 IS 516 949 523 181 538 743 534 137 573 132 592 789 609 448 616 503 561 815 576 025 593 283 602 202 521 225 532 246 543 593 553 154 «2« 373 645 405 664 502 671 443 «7« 31« 689 076 703 899 720 311 77» 57« 794 349 814 096 820 660 7 15 23 31 Januar. 531 279 540 261 548 855 553 539 620 331 627 385 633 707 634 346 607 745 615 104 621 333 623 781 559 636 564 453 578 456 578 269 683 120 692 610 704 289 699 826 730 679 743 616 755 503 752 524 831 888 844 816 855 364 857 346 7 15 23 28 Februar. 553 599 564 575 567 443 550 867 634 153 636 706 634 245 616 722 620 574 618 370 619 236 597 565 577 618 575 865 578 146 553 489 700 580 705 024 705 683 682 395 750 241 761 440 762 747 742 394 360 313 868 075 868 473 839 661 7 15 23 31 März. 544 199 551 982 558 684 557 931 614 996 616 629 625 204 621 486 589 387 595 043 607 986 608 493 552 506 561 150 561 022 565 969 678 434 684 654 685 529 637 157 744 468 756 685 771 506 773 028 856 973 878 769 903 686 911 984 7 15 23 30 April. 562 100 570 296 579 711 584 079 620 579 626 499 639 082 f.44 328 612 983 622 237 630 591 632 094 572 686 594 124 604 544 603 780 692 943 700 458 710 178 712 860 779 800 736 260 801 194 804 953 923 852 939 735 975 550 989 439 7 15 23 31 Mai. 588 295 591 482 589 176 569 929 643 292 644 174 638 672 615 499 632 336 634 360 «3« 985 612 661 613 668 615 777 616 736 597 103 713 847 720 374 723 702 705 190 813 453 . 824 105 823 894 802 517 1 002 254 1 006 699 1 «II 957 938 003 7 15 23 30 I"»i. 562 062 560 596 564 336 561 230 609 148 608 654 615 377 613 440 604 098 607 28» 611 637 612 197 590 547 593 421 596 976 598 007 706 349 730 626 738 2«4 734 977 802 409 808 519 818 183 814137 987 507 990 419 997 579 991 720 7 15 23 31 Juli. 555 695 554 981 553 506 545 696 608 960 608 059 608 919 600 691 608 734 608 122 605 094 599 374 595 924 595 271 596 365 590 970 735 100 733 431 736 835 729 603 814 224 815 40 t 817 552 809 630 988 703 976 446 974 661 963 763 7 15 23 31 August. 533 690 530 535 538 047 513 198 592 876 586 695 577 116 548 094 592 890 589 008 582 103 553 187 585 991 583 426 579 628 557 869 720 800 714 457 704 260 669 590 798 901 790 973 780 293 743 441 953 856 932 774 927 347 382 465 7 15 23 30 September. 5U3 248 511 774 513 108 510 635 53« 538 538 797 547 318 547 301 542 752 541 731 545 290 543 774 563 458 569 480 590 179 593 985 657 849 657 913 659 814 651 924 730 832 735 027 741 350 750 502 864 969 853 489 865 271 859 981 7 15 23 31 Oktober. 517 526 525 432 539 554 549 392 549 667 553 936 566 342 584 511 547 139 550 871 558 104 557 538 595 334 603 506 618 100 624026 653 832 660 285 669 817 676 390 755 562 764 730 787 729 790 811 856 898 860 894 862 318 366 162 7 15 23 30 November. 550 395 555 582 566 007 558 730 585 587 586 670 576 343 558 577 557 049 555 636 538 012 517 828 632 505 «42 «47 633 797 618 242 679 251 690 854 687 808 669 509 790 542 794 035 730 672 766 836 873 514 882 139 863 457 858 474 7 15 23 31 Dezember. 548 984 88 234 4," »/„ 601 865 107 790 4 n »/ /» 591 725 119 157 4,oo «/., 586 131 120 822 4,-2°/, 693 105 108 831 3,2» »/„ 772 363 147 789 3 41°/ 6," /o 903 403 232 381 3,32 °/., Im Jahresdurchschnitt. Spannung. Durchschnittlicher Bankdiskont. 36' 284 Metalworräthe an den (Fort Beträge in Datu in 1889 1890 1891 1892 1893 1894 Januar. Februar «!.>v; April Mai Iuui. Juli A»g»st September Oktober. November. Dezember 7 15 23 31 7 15 23 28 7 15 23 31 7 15 23 30 7 15 23 31 7 15 23 30 7 15 23 31 7 15 23 31 7 15 23 30 7 15 23 31 7 15 23 30 7 15 23 31 860 328 880 384 897 848 907 259 915 485 925 767 933 052 933 225 934 417 939 568 938 782 914 322 911044 931 181 936 109 939 937 944 123 953 577 903 «13 958 946 953 407 957 054 951 804 910 830 900 419 900 231 9« »6 841 899 679 891 265 884 858 876 592 858 109 844 453 832 340 821 722 770 88" 754 964 758 950 763 862 756 680 755 048 761 791 776 010 777 864 776 676 776 092 765 033 734 579 741 967 760 243 779 833 785 306 792 803 805 116 821 238 822 489 826 246 833 519 339 364 803 054 797 905 320 701 837 540 335 963 346 513 856 856 369 036 870 062 876 871 883 033 881 821 349 638 839 679 846 983 349 333 838 580 323 911 825 363 811 077 797 565 788 715 781 565 775 148 724 721 K78 107 697 433 716 791 713 804 730 390 753 760 767 960 763 902 763 940 772 324 781 505 758 690 770 144 739 917 317 264 827 718 339 649 349 990 870 417 873 218 877 929 879 277 376 790 836 446 853 458 873 056 339 092 879 423 883 097 392 494 912121 912 461 915 314 923 670 926 112 336 046 886 178 904 470 913 102 918 350 923 555 931 617 948 908 940 147 934 721 933 404 933 393 396 227 891 650 397 089 905 206 902 211 904 076 915 341 935 361 934 035 931 079 934 469 924 745 901 830 914 466 935 578 959 234 960 446 969 229 970 985 978 687 973 390 973 816 978 923 986 657 942 408 933 767 935 879 953 223 950 722 957 703 971 862 993 252 998112 995 667 1 008 I5K 1 007 942 979 257 978 935 983 187 994 382 983 204 979 965 979 349 982 476 968 907 953 625 955 234 945 176 888 473 869 956 868 240 875 905 864 954 852 352 860 793 875 836 871 609 366 142 371 936 861 750 837 809 363 289 873 213 902 330 901 490 899 751 913 772 929 139 924 350 919 376 928 335 923 846 368 955 849 345 858 399 871 375 863 312 364 587 370 642 834 344 385 703 832 265 332 346 870 623 813 721 302 222 808 533 816 747 809 774 807 519 807 686 816 532 303 722 798 029 795 946 792 334 738 «04 739 746 750 313 772 067 772 816 777 726 798 080 319 136 326 919 829 239 839 519 832 133 797 709 808 807 837 177 372 459 380 027 888 611 904 445 913 687 913 469 911 218 917 464 906 695 356 654 351 171 862 529 883 432 875 387 376 931 839 683 932 769 935 423 935 405 943 749 945 701 899 366 898 483 913 014 933 833 926 589 928 716 943 852 971 643 953 513 948 893 954 284 956 299 919 076 909 082 923 882 952 339 971 622 997 308 1 040 825 1 075 587 1 074 291 1 071196 1 069 369 1 046 997 1 014 220 Im Jahresdurchschnitt....... Spannung............... Durchschnittlicher Bankdiskont., 371 592 228 434 3,a« »/, 801 019 204 926 4,52 "/„ 393 739 173 824 942 074 170 347 3 -> n "/ /„ 841 723 190 535 4,°?«/,. 934 323 266 730 3,12«/, einzelnen Wochenausweistagen. setzung.) Tausend Mark. 1895 1896 1897 1898 1899 1900 Datu in -- -—_ 2« I 024 847 869 145 824 715 348 453 779 846 _—_ 73> > 761 7 Januar. 1 061 834 898 057 356 6l >3 382 992 810 299 15 1 035 535 930 700 385 116 915 157 352 480 31^20 23 1 091 383 933 681 378 084 913 449 843 060 304 53" . ^. 31 943 759 355 335 815 054 Februar. I 112 093 952 217 907 866 951 416 873 232 841 793 15 1 110 630 9K4 993 937 781 983 574 906 945 857 958 23 1 096 442 946 554 915 873 963 116 886 526 334 510 23 1 087 698 941733 834 121 März. 1 091159 941 246 926 699 973 991 > 910 053 851 > 337 15 1 093 303 941 606 936 282 974 933 922 476 859 927 23 > i ^!!> 275 879 661 360 965 882 833 827 831 743 665 31 I 034 361 870 92ll 356 024 865 394 754 485 April. 1 036 993 392 856 872 239 876 539 866 742 772 492 15 1 074 31,', 915 379 895 486 832 927 897 739 321 365 23 1 070 382 896 515 883 863 848 851 800 /3< 30 903 603 831 433 806 990 7 Mai. I 078 333 911 041 913 162 861 331 899 713 834 788 15 1 i >9l» 373 925 300 929 153 833 410 929 244 363 088 23 I 076 196 921 073 918 692 363 177 916 196 344 g45 31 924 373 846 529 Juni. I l >77» 4,-7°/» 5,04 «/., 5,z, °/„ Durchschnittlicher Bankdiskont. '^'! ' Goldbarren und ausländische Münzen. 287 Tabelle I«. Westanb Zugang Ab I a I, r am durch durch Verkauf durch 1. Januar Ankauf und Rückgabe Prägung Mark Mark Mark Mark i 2 g 4 - e 1876 106 486 028 />/? ILQ ')/!/> 4» 0O!7 ^I>4 1 /I K1 i) n/1/? IU !) I ^ t>t)v c>ci »/vi 4S!1 su>> 1877 42 883 404 1?? 1 /? I 1 / / 1V4 ^.^^ '!/! /.^K 1 °)/< ,iu t>sv I ^4 111 556 415 1878 71 947 266 N7 7/^0 /I s>K5N d< / / US 4I)!Z > /? 1 07 qI /121 0 IS/ olU ) 1 ?H HO I I i^ > 1879 40 082 5,'^3 !1^ SUc< 46 001 418 1880 59 532 177 46 210 358 I 1 qn/! II Si?t> ^,^s ?/! /!/!/1 vvu !?OO 1881 67 724 512 47 115 564 ?7 /17S I 7 ^ / U/S !Z I / 1 7?/: N1 ? Iv / t>1/> 1882 71 133 181 110 885 994 t)i 1 i^v-l ^1 IvU,1S,? I 'i 1 f>1 u?.t> 1i) !7i1i1 1883 147 860 483 55 910 235 ,s s>N /177 4U!7 I)/ / K/i SS ul / !Zi74 1884 115 285 637 13 484 891 I Nk^ (1/1/! I^lZ !^t> k;/: o^i^ c>/>>) iZv S.1U 04^ i vvi^ I sstz 71 815 096 1 ?N 7/l K vi v 1^!l /4!) SIS 1 /I 7 /ic>7 14/ (>!?/ 7 706 635 1886 193 706 605 I H/1 ^1/?^> !^'? " I .^t> !Z0 I <1/1 ^^)<1 !1t) 'tt! 'i?7 u/:<) .N> ,>^< i?<>!7 1887 287 550 654 1 7>) I ll?/! 1 /^ ^UI il^u -)/> ^00 !)SS 117 !^l1/1 I '^s! 11/ !1i?u I I >,I ,54^ 0^4 c>/>/< a?? i?44 0 1 I v^tt isd!^ /<'!/? !jf>L VL/! 4o» S^O so» I <) /ILiZ ,1 5!? 1 ^ uss 4O/5 /! 1 8 ^,1 1>1S ')/1'i 75>/l K^i/I ^U,> / ^4 VS4 1890 I /!/?v /?l>7 ^44 vvs v:?/ 07 N/i/! /I^^i 0/17 !M Uilo !?4/ I ^!<1 I I S:? I ^>.?/! c-^f> VL7 ^>>(> iioll OS/ I7 s! /l7>) 1 f!H t / v 4/^ 1VO ? 11 ,)1 I 59 132 677 1892 353 825 068 61 539 915 51 013 646 39 880 111 1893 324 692 433 137 008 628 13 482 212 110 012 395 1894 338 233 035 241 130 576 3 058 512 153 868 067 189', 422 454 793 55 276 291 111 957 107 595 710 1896 370 024 517 62 031 680 12 139 610 105 563 836 1897 314 385 052 123 953 652 7 450 071 126 020 654 1898 304 874 632 101 414 115 23 720 904 150 681 919 1899 231 966 062 98 124 506 I 794 998 142 980 008 1900 185 626 385 124 505 098 2 707 518 135 821 518 1876/1900 2 628 895 936 247 986 141 2 316 627 728 gang B e st and Erzielter als Prägnuaterial wurdm den Münzstätten aui Jahr überwiesen Gcsaiumt-Abgaug 31. Dezembers Gewinn Barren aus ländische Münzen Mark Mark Mark Mark Mark ' « ? » 9 10 11 36 931 518 62 558 285 110 002 409 42 872 883 10 5^1 I V7 111 556 415 148 194 539 71 853 097 94 169 1 «77 IS/ / 119 847 807 3 543 392 129 578 509 ') 40 077 162 5 371 I 5Z7V. IS /S 46 001 418 64 554 227 59 496 047 36 130 1 K7<1 IS/.' 9 834 307 16 826 631 38 057 176 67 685 359 39 153 I v.o.si 1SSU 1 973 303 14 763 310 43 815 130 71 024 946 108 238 I H« I ! ! 13 102 959 34 263 542 147 755 636 847 1 5i«? ISS^ 31 839 884 56 177 710 88 486 671 115 284 047 1 590 I «K'i 1SS^> 9 612 380 47 237 962 56 956 248 71 814 280 816 1 «1 29 168 424 7 159 545 36 418 498 287 550 644 10 1886 31 051 630 86 538 506 117 616 724 342 225 856 1 768 1887 94 019 870 47 840 361 141 870 048 436 302 498 6 388 I HL.« 1OSS 145 740 434 57 984 200 203 748 252 244 649 086 19 611 1889 87 275 730 8 778 217 96 105 930 236 531 740 5 147 1890 58 259916 872 761 59 187 988 353 821 062 4 006 1891 39 821 516 58 595 90 893 757 324 471 226 221 207 1892 104 564 629 5 447 766 123 494 607 338 206 454 26 581 1893 123 064 605 30 803 462 156 926 579 422 437 032 17 761 1894 68 868 822 38 726 888 107 707 667 370 023417 I 100 1895 65 963 698 39 600 138 117 703 446 314 352 751 32 301 189«! 55 124 205 70 896 449 133 470 725 304 867 979 6 653 1897 60 043 251 90 638 668 174 402 823 231 885 924 80 138 1898 128 665 720 14 314 288 144 775 006 185 615 562 10 823 l 899 50 944 026 34 877 492 138 529 036 171 602 447 13 195 190« 1 517 880 143 798 747 585 2 564 613 869 847 547 1876/1900 °> Das ist d»>r am Lnd>' des Jahres buchmäßig vvrliandtiik Bestand/ t>cri>U>t' cr^ick't rmschlu'silick drs C^'wimu's dcu >'ff>'ktwkn und ans das nächste ^ahr ndi'rtra^km'n Bestand , -) vütrin sind 5> <>8>i Mark in r'ondi?» verkauftes Sildrr entkalkn. Tabelle 17. Notenumlauf im Ganzen. Beträge in Tausend Mark. Durchschnittlicher Stand höchster Stand Niedrigster Stand S p a 11 n u » g zwischen dein höchste» und niedrigsten Stand Jahr in Pro'cnrcn (Sp. 5> und 7) Betrag der Ziffern des Jahres I87V bezw, der Periode 1876/8N Datum Betrag Datnni Betrag Betrag in Prozente» dco durch schnittiichrn Standes iSp. 2) i 2 s 1 s s 7 1876 684 866 100,c) 30.-6. 777 677 15./3. 621 089 156 588 22,9 1877 694 929 IOI,5 7./1. 757 207 7./12. 646 684 I 10 523 15,? 1878 622 642 YO,9 7./1. 700 569 7./I2. 579 429 121140 19/5 1879 667 675 97/5 31./12. 792 808 23./2. 556 027 236 781 Z5/5 1880 735 013 1°7,Z 30./6. 814 303 15./9. 681 666 132 637 18,0 1876/80 681 025 100,0 30./6. 1880 814 303 23./2. 1879 556 027 258 276 37,? 1881 739 727 108,0 31./12. 859 388 23./2. 663 792 ---- 195 596 26,4 1882 747 020 109,1 30,/9. 841 533 15./3. 668 999 172 534 2Z,I 1883 737 246 107,6 3I./12. 829 713 23./2. 678 071 151 642 20,6 1884 732 906 107,° 31./12. 854 137 I5./3. 666 186 187 951 25,6 1885 727 442 106,2 31./12. 858 925 23./2. 664 950 193 975 26,7 1881/85 736 868 108,2 31./12. 1881 859 388 23./2. 1881 663 792 195 596 26,5 1886 802 178 117,1 31./12. 1 009 523 23./2. 679 963 -- 329 560 41,1 1887 860 617 125,6 31./12. 1 010 549 15./3. 788 350 222 199 25,8 1888 933 042 !Z6,2 31./12. 1 093 441 23./2. 812 177 281 264 ZO,I 1889 987 314 144,1 31./12. 1 160 536 15./3. 879 483 281 053 28,5 1890 983 882 I4Z,6 3V./9. 1 131 733 23./2. 886 052 245 681 25,0 1886/90 913 407 iZ4,i 31./12. 1889 1 160 536 23./2. 1886 679 963 480 573 52,6 1891 971 666 141,9 31./12. 1 122 530 23./2. 888 634 233 896 24,1 1892 984 736 14Z,8 31./12. 1 140 162 23./2. 878 727 261 435 26,5 1893 984 827 14Z/8 31./12. 1 110 078 23./2. 904 640 205 438 20,9 1894 1 000 384 146,1 31./12. 1 211 232 23./2. 892 870 318 362 31,« 1895 1 095 593 160,0 31./12. 1 320 089 23./2. 968 210 351 879 32,- 1891/95 1 007 441 ^47/9 31./I2. 1895 1 320 089 23./2. 1892 878 727 441 362 43,8 1896 1 083 497 558,2 31./12. 1 257 925 23./2. 973 484 284 441 26,2 1897 1 085 704 158,5 31./12. I 319 972 23./2. 948 443 371 529 34,2 1898 1 124 594 164,2 3I./12 1 357 392 23./2. 989 962 367 430 32,7 1899 I 141752 166,7 30./9. 1 382 731 23./2. 1 013 068 369 663 32,4 1900 1 138 561 166,2 31./12. 1 409 945 23./2. 1 006 052 403 893 35,5 1896/1900 1 114 822 i6z,7 31./12. 1900 1 409 945 23./2. 1897 948 443 461 502 4i,4 »7 29» Stüctelung Am 31. Dezember Gesa I» m t - Notenumlauf 1 000 Mark Mark-Notcu 100 Mark 500 Mark') des Wahres Stück-) Betrag Mark Stücks Betrag in Pro- nm>,n,f-> Stück-) Betrag Mark >^!"T /, 792 804 580 255 753 255 753 000 Z2,Z 4 281 731-/2 428 173 150 54,° 213 348 106 692 000 IZ,4 1880 4 848 I83'/2 806 118 870 260 582 260 582 000 Z2,Z 4 348 382>/2 434 833 250 5Z,s 217 449 108 724 500 IZ,5 1881 5 405 042 859 385 925 267 588 267 588 000 Z-,' 4 920 300 492 030 000 57,Z 195 642 97 821 »00 I 1,4 1882 5 397 450'/z 831 130 380 253 684^ 253 684 500 Z°,5 4 964 349 496 434 900 59,7 158 199 79 099 500 9,5 1883 5 437 181 l/z 829 714 540 255 240>/2 255 240 500 Z°/S 5 019 785 501 978 500 60,5 141 246 70 623 00» 5,' 1884 5 625 875>/z 854 133 240 266 959 l^ 266 959 500 ZI,- 5 209 448 520 944 800 6i,-> 128 771 64 385 500 7,? 1885 5 644 280>/z 858 922 570 288 166 l/2 288 166 500 ZZ/b 5 247 105 524 710 500 61,, 88 427 44 213 500 5,l 1886 6 428 342^2 1 009 521 705 377 785 l/2 377 785 500 Z7/-I 5 962 857 596 285 700 59,> 67 275 33 637 500 Z,Z 1887 6 694 442 V2 1 010 545 515 350 522 ^2 350 522 500 Z4,? 6 258 952 625 395 200 61,? 64 646 32 323 000 Z,- 1888 7 196 480>/2 1 093 437 990 387 43W/2 387 430 500 Z5/i 6 725 490 672 549 000 6i,z 63 327 31 663 500 2,S 1889 7 697 319 1 160 540080 410 450-/2 410 450 500 Z5,4 7 212 683>/2 721 268 350 62,, 54 076 27 038 000 2,Z 1890 7 602 941 1 102 587 405 364 094 l/z 364 094 500 ZZ,° 7 181 707>/z 718 170 750 65,, 37 087 18 543 500 -,7 1891 7 708 778V2 1 122 529 380 380 694 l/2 380 694 500 ZZ,? 7 284 984 728 498 400 64,» 23 165 11 582 500 ',' 1892 7 924 85?l/2 1 140 166 300 379 714-/2 379 714 50» ZZ,- 7 509 806 750 980 600 65/S 15 442 7 721 »00 °,7 1893 7 929 918-/2 1 110 079 255 350 5 M/2 350 519 500 Zl,5 7 554 896 755 489 600 68,-> 4 646 2 323 000 1894 8 386 032 1 211 231 760 413 348-/2 413 348 500 Z4,> 7 95»751>/2 795 075 150 65/. 2 131 1 065 500 0,, 1895 8 964 196 1 320 089 490 470 330l/2 470 330 500 Z5,s 8 472 587 l/z 847 258 750 64,- 1523 761 500 1896 8 941 895 V2 1 257 926 015 403 916 V2 403 916 500 Z2,- 8 517 134 851 713 400 6?/? 1 120 560 000 0,-4 1897 9 521 705 1 319 977 975 408 561 l/z 408 561 500 z°,s 9 092 620>/2 909 262 050 68,9 844 422 00» 0,04 1898 9 925 503 1 357 391 845 405 319 405 319 000 29,? 9 499 818 949 981 300 7°/° 723 361 500 o,°z 1899 10 166 005 1 358 932 790 380 343 380343 000 28,° 9 765 405 976 540 500 7i/? 646 323 000 1900 10 666 782V2 1 409 945 740 381 421 381 421 000 27,' 10 265 250 l/z I 026 525 050 72,s 563 281 500 >) Unter den Noten z» 1000 und 100 Mark sind neben den Ncichsba»k»otc» anch die jeweils noch im Umlanfe befindlichen, im Jahre 1875 ausgegebene» Noten der Preußischen Bank enthalten. Gleich den ans Thalcrwährnng lautenden Noten sind auch solche zu 500 Mark nur von der Pre»ßischcn Bank cmittirt worden, die Rcichsbank hat bisher mir Noten z» 1000 und 100 Mark ausgegeben. Sämmtliche Noten der Preußischen Bank sind nach § 1 deo 'Abtretungsvertrags vom 17./I8. Mai 1875 und K 1 des Statuts der Rcichsbank vom 21. Mai 1875 i» allen rechtlichen Bcziehuugcu den Reichsbanknoten gleichgestellt (vergl. die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Dezember 1875, Zentralblatt S. 787>. Sie sind nach und nach eingezogen worden und aus dem Verkehr verschwunden, der noch ausstehende Nest dürste auch uur zum kleinste» Theile noch zur Präsentation gelangen. Der Art. 9 des Gesetzes vom ^1 der Noten. ^ Tabelle 1«. Tha (in Mark lcr-Noten u IN g erechnetj. An, 31. Dt- 500 Thaler 100 Thaler 50 Thaler 25 T Haler 10 T Haler Thaleriwtcn überhaupt zember Stück Betrag Mark Stück Betrag Mark Stück-) Betrag Mark Stück Betrag Mark I^jl'i,^ 2^ ^IMI ) Betrag Mark Stück Betrag Mark in Pw- »ik des Jahres IS 14 IS I« 17 18 19 20 21 22 2S 24 25 2» 571 1 486 200 10 914 818 550 10 288 308 640 28 650 3 753 340 o,z 1876 397 898 800 9 712 728 400 9 679 290 370 24 586 2 783 370 0,4 1877 17 5,2 9 194 689 550 9 3II-/2 279 345 22 962 2 276 82l > 6,Z 1878 2 357 707 100 1 716-/2 8 934 670 050 9 I43Vü 274 305 22 336 2 186 430 0,z I^i79 81 1 690 /z 8 726 654 450 9 026-/2 270 795 21 770 1 974 120 0,2 188l» 658 500 1 682-/2 8 621 8 932-/2 267 975 21 512 1 946 925 0,2 1881 120 000 2 130 639 000 1 667-/2 3 492 636 900 8 848-/., 21 218 I 911 480 0,2 1882 2 050 1 656-/2 8 374 623 05» 8 750-/z 262 515 20 910 1 872 540 0,2 1883 2 000 60» 00l > 1 643-/2 8 302 622 650 8 675-/2 260 265 20 697 I 843 440 0,2 188 I 1 982 594 60» I 637-/2 8 250 618 750 8 636-/., 259 095 20 582 1 832 > >7< > c>,- 1885 75 1 952 8 173 612 975 8 598-/.^ 257 955 2» 425 1 813 »»- > 0,2 1886 1 946 583 800 1 .'18-/° 8 117 608 775 8 565-/2 256 965 2» 322 1 804 815 0,2 1887 1 927 578 100 1 612-/2 241 375 8 088 606 6V» 8 530-/., 255 915 20 233 1 794 99» 0,- 1888 112 500 1 910 573 000 1 605-/z 240 825 8 030 602 250 8 488-/, 254 655 20109 1 783 230 0,- 1889 112 50» 1 904 571 20» 1 604-/2 240 675 8 005 600 375 8 463-/z 253 905 20 052 1 778 655 c>,- 189» 69 103 500 1 874 562 200 1 587-/2 238 125 7 956 596 700 8448-/.. 253 455 19 935 I 753 980 cz,- 1891 69 103 500 1869 560 700 1 585-/2 237 825 7 934 595 050 3 437-/2 253 125 19 895 I 75» 200 0,- 1892 69 103 500 1 865 559 500 1 583-/2 237 525 7 921 594 075 8 413-/2 252 555 19 857 1 747 155 0,- 1893 69 103 500 1 860 558 000 1 579>/2 236 925 7 898 592 350 8 394-/2 261 335 19 801 1 742 «il» 0,>4 1894 69 103 500 1357 557 100 157I-/2 235 725 7 882 591 150 8 375-/., 251 265 19 755 1 738 740 O,,z 1895 69 103 500 1854 556 200 I 566-/2 234 975 7 875 590 625 8 360-/2 250 815 19 725 1 736 115 c>,,4 1896 69 103 500 1 850 555 000 I 564-/., 234675 7 853 538 975 8 342-/2 250 275 19 679 1 732 425 0,-4 1897 69 103 500 1 845 553 500 1 564-/2 234 675 7 843 588 225 8 321-/2 249 645 19 643 I 729 545 0,,z 1898 69 103 500 1 840 552 000 1 561-/- 234 225 7 830 587 250 3 310-/2 249 315 19 611 1 726 290 c>,,z 1899 69 103 500 1 322 546 60« 1 558-/2 233 775 7 303 585 600 3 290-/2 248 715 19 548 I 718 190 1!»»» 7. Juni 1899 bezweckt die völlige Beseitigung der Noten der Preußischen Bank/ aus Grund desselben zahlte am 1. Januar I9»1 die Neichsbank an das Reich einen Betrag, welcher dem Nennwerthe der noch im Umlauf befindlichen Noten der Preußischen Bank entsprach. Etwa noch zur Präsentation gelangende Noten dieser Gattung werden von der Reichsbank weiter in Zahlung genommen bc,w. eingelöst, die betreffenden Betrüge werde» ihr dann seitens des Reiches wieder erstattet. Vom gleiche» Zeitpunkt ab werden diese Noten >» dc» Notenumlau'f der Rcichsbank nicht mehr eingerechnet . 2> Die mehrfach ausgewiesenen halbe» Stücke rühren daher, daß die Reichsbank über ihre Verpflichtung gemäß B. G. § 4 Abs. 2 hinaus in den Fällen, iu welchen ihr genau die Halste einer Note präsentirt wird, die .Mste ihres Betrags auszahlt/ die andere Hälfte erscheint dann als »och im Umlauf befindlich. 37' 292 Tabelle I». Angedeckter Notenumlauf. Durch Baarvorrath nicht gedeckter bezw. überdeckter) Notelmmlanf. Beträge in Tausend Mark. Durchschnitt! Betrag icher Stand in Prozenten der Ziffern des Jahres 1876 bezw. der Periode 187liM -Vöchs Datum ter Stand Betrag Niedris ster Stand Betrag Spannung zwischen dem höchsten »ud niedrigsten Stand i 2 4 s « s 1876 1877 1878 1879 1880 120 016 117 895 88 653 78 517 106 236 IOO,O 98,Z 73,? 65,4 88,5 7./1. 30. /9. 7./I. 31. /12, 31./12. 242 201 215 723 199 702 202 227 224 900 7./6. 23./3. 7./6. 23./3. 7./6. 29 739 50 298 32 232 _ 2g ZHg 42 344 212 462 165 425 167 470 227 577 182 556 >87«i/8«> 102 263 roo,o 7./1.1876 242 201 23./3.1879 — 25 350 267 551 1881 1882 1883 1884 1885 125 432 152 058 97 752 105 089 105 235 104,5 126,7 8i,5 87,6 87,7 3I./12. 30. /9. 31. /12. 31./12. 7./1. 299 969 293 101 237 695 306 551 276 488 7./3. 23./3. 15./3. 15./3. 7./6. 13 376 52 343 4 082 5 326 21 624 286 593 240 758 233 613 301 225 254 864 >88> ^ 117 113 "4/5 31./12.1884 306 551 >5>, !!,188-'. 4 082 ^'2 169 1886 1887 1888 1889 1890 77 691 55 203 — 1025 85 760 152 084 64,7 46,0 7^/5 126,7 31./I2. 7./1. 31./12. 31./12. 7./10. 308 999 263 308 209 942 396 058 392 232 23./2. 15./6. 7./6. 15./3 7./6. — 56 383 — 56 580 — 170 630 __ 11 557 365 887 319 888 380 572 487 635 380 675) 1886/90 73 943 72,Z 31./I2.1889 396 058 7./6 1888 I7N — I>U V) Die überdeckten Noten sind durch fette» Druck mit vorgesetztem MiunSzeichcn hervorgehoben. Tabelle SO. Angedeckter Notenumlauf. Durch Metallvorrath nicht gedeckter bezw. überdeckter ) Notenumlauf. Beträge in Tausend Mark. Jahr D u r ch s ch n i t Stani Betrag tlicher ? in Prozentc» der Ziffern deS I.rhreS 1876 bezw, der Periode 1876/8V h ö ch Datum ster Staub Betrag niedri Datum gster ^>tand Betrag Spannnng zwischen dem höchsten »nd niedrigsten Stand (Sp. 5 und 7) i 2 3 4 s s ? 8 1876 1877 1878 1879 1880 174 273 171 825 128 570 133 438 172 922 100,0 98,6 73,8 76,6 99/2 7./1. 31./12. 7./1. 7./10, 31./12. 269 007 263 657 245 436 256 980 283 701 7./6. 23./3. 7./6. 23./3. 7./6. 87 976 III 092 69 402 21 511 105 969 181 031 152 5«!5. 176 034 235 469 177 732 1876/80 156 206 100,0 31./12. 1880 283 701 23./3. 187!» 21 511 262 190 1881 1882 1883 1884 1885 182 978 198 036 135 381 141 181 141 311 105,0 HZ/6 77,7 81,° 8i/i 3I./12. 30. /9. 31. /12. 31./12. 7./1. 344 948 328 335 271 136 336 309 305 395 23./2. 23./3. 15./3. 15./3. 7./6. 76 811 101 842 41 743 47 816 59 191 268 137 226 493 229 393 288 493 246 204 1881/85 159 777 I02,z 31./12. 1881 344 948 15./3. 1883 41 743 303 205 1886 1887 1888 1889 1890 109 073 88 254 29 639 115 722 182 863 62,6 50,6 17,° 66,4 104,9 31./12. 7./1. 31./12. 31./12. 7./10. 340 014 290177 234 967 425 957 419 390 23./2. 15./6. 7./6. 15./3. 7./6. — 24 326 — 13 453 137 113 — 60 085 45 869 364 340 308 630 372 080 486 042 373 521 1886/90 105 110 67,Z 31./12. 1889 425 957 7./6. 1888 — 137 113 .'>>!.'! 070 1891 1892 1893 1894 1895 77 877 42 662 143 104 66 056 83 830 44,7 24,5 82,1 37,9 48,i 7./I. 31./12. 30. /9. 7./1. 31. /12. 287 863 302 353 362 491 263 848 467 012 23./8. 23./2. 23./2. 23./11. 23./2. 23./2. 1895 — 34 646 — 99 960 — 24 499 39 034 — 142 470 321 909 402 313 - 386 990 302 932 '!«'!, 1,^ 1891/95 82 706 52,? 31./12. 1895 467 012 142 470 609 482 1896 1897 1898 1899 1900 191 509 214 254 273 656 316 272 321 424 109,9 122,9 557,° 181,5 184,4 31./12. 7./10. 30./9. 30. /9. 31. /12. 453 349 493 921 601 491 696 040 680 115 22. /2. 23. /2. 23./2. 23./2. 23./2. 8 491 10 662 6 388 106 123 148 094 444 858 483 259 595 103 589 917 532 021 1896/1900 263 423 168,6 30./9. 1899 696 040 23./2. 1898 6 388 689 652 Die überdeckten Noten sind durch fetten Druck mit vorgesetztem Minuszeichen hervorgehoben. 294 29'. Tabelle 21. Durch den Baarvorrath ungedeckte beziehungsweise über deckte Noten an den einzelnen Nochenausweistagen. Beträge in Tausend Mark. Datum Januar. Februar Mär^ 'April Mai Juni. Juli Angnst September Oktober ?!ovember . Dezember / 15 23 31 7 15 23 28 7 15 23 31 7 15 23 30 7 15 23 31 7 15 23 30 7 15 23 31 7 15 23 31 7 15 23 30 7 15 23 31 15 23 30 7 15 23 31 Im Jahresdurchschnitt...... Spannung................ Durchschnittlicher Bankdiskont Anzahl derWochenansweistage, an welchen Uebcrdeckungen stattfanden.............. 1876 242 201 203 383 194 470 150 499 14» 625 128 582 108116 94 219 96 535 69 174 71 40«! 131 675 130 973 84 195 73 562 103 339 75 869 54 471 35 694 35 369 29 739 48 309 94 125 170 607 169 314 144 874 102 117 99 293 79 129 65 222 60 180 67 484 73 828 75 960 98 419 184 097 179 694 184 911 179 701 188 497 173 207 163 355 146 342 150799 129 171 125 506 142 317 2l'l 1877 193 056 150 748 115 032 112 800 85 980 76 929 72 055 79 693 59 686 58 748 59 298 104 048 118 184 97 547 84 611 116 466 115 823 90038 64 385 76 260 65 559 64 613 95 408 156 107 144 974 115 119 97 932 100 854 94 445 ^ I ^ > I 76 802 121 664 131114 134 519 147 525 215 723 215 302 179 289 165 300 189 003 166 808 143 688 122 235 125 608 111 904 118 967 139 603 212 338 120 016 212 462 4.is°/„ 117 895 165 425 4,4- «/» 1878 199 702 166 047 127 023 118 529 81 935 58915 53 440 50 181 52 078 46 217 43 577 105 210 93 970 72 769 64 226 93 220 80 612 58 859 36 816 41 374 32 232 46 674 57 343 126 036 126 889 92 401 85 448 86 703 69 888 60 242 58 784 80 762 79 043 82 104 86 242 162 416 161 232 142 602 127 521 145 379 120 405 104 371 72 192 70 645 54 283 53 797 76 383 143 615 88 653 167 470 4," °/o 1879 124 152 84 528 54 529 37 469 6 486 — 8-zz - 22 799 — 15 147 — 19 081 — 2Z Z90 — 25 35° 56 939 63 329 46 791 46 874 71 199 57137 42 274 33 903, 49 498 37 537 56 110 72 629 136 538 127 613 93 102 69 997 68 450 59 309 55 727 48 256 66 767 66 915 75 764 92 677 198 362 201 362 187 193 163 507 184 869 165 676 144 067 118 512 119 562 88 037 93 260 113 563 292 227 78 517 227 577 3,7°"/» 1880 176 018 > 5!-! 97,9 96 814 89 330 76 468 73 502 61 300 68 972 68 134 52 712 60 612 148 362 135 348 108 479 101 034 130 414 106 938 80 880 63 007 58 764 42 344 55 076 81 016 165 765 154 870 123 981 97 687 104 666 87 569 84 688 107 686 106 752 96 981 94 185 185 156 167 216 142 551 124 053 144 895 129 619 111 168 91630 97 782 84 250 86 965 122 473 224 999 106 236 132 556 4,2« "/„ 1881 195 817 157 016 104 163 85 089 57 792 35 726 14 233 23 260 13 37« 21 928 23 596 133 489 120 729 109 304 94 802 132 113 108 172 97 108 59 313 71 412 54 873 61 026 95 295 202 157 169 076 130 731 107 343 105 167 88 197 81 614 86 990 121 628 112 956 115 604 130 650 260 219 256 426 224 059 213 515 232 585 217 404 190 419 158 025 166 764 148 250 148 751 182 539 299 9K9 125 432 286 593 4,--' "/., 1882 260 030 218 267 171 236 170 »66 135 718 97 75» 69 391 74 66» 61 479 52 76» 52 343 165 937 155 162 125 331 114 I»0 141 »66 118 68» 90 268 70 128 75 083 7« 023 72 913 96 752 21» 262 198 643 157 255 134 651 153 567 133 305 120 071 116 052 145 576 155 509 148 009 158 557 293 1»! 286 061 259 195 235 737 267 410 238 114 212 208 172 859 163 389 146 082 135 808 156 897 240 266 152 058 240 758 4,S4 «/„ 1883 1884 1885 1886 1887 1888 Da tu in IS 202 420 133 723 86 458 69 997 209 931 145 547 89 226 75 039 27« 488 219 257 165 291 137 395 153 137 93 514 38 48.i 31 276 2«3 398 195 241 105 313 162 992 108 321 25 273 7 15 23 31 Januar. 48 800 21219 8 192 17 181 48 161 29 504 11 128 16 589 100 545 33 175 52 362 64 340 — 497i — Zb 186 — zK 888 — 29 275 70 011 33 403 3 489 15 644 — 15 zo6 — 5zc>6i — 50917 7 15 23 28 Februar. 10 732 4 982 13 768 128 665 10 474 5 32« 17 639 134 203 61 502 57 906 55 581 183 604 — zi 005 — 40 215 — 29 418 111 053 15 629 — 7 601 — z 894 146 977 — 67 694 — 7Z »52 — 55 Z85 96 920 7 15 23 31 März. 109 440 73 871 57 440 9» 375 126 237 85 778 67 271 95 035 163 464 119 913 128 083 89 302 50061 76 644 105 595 55 65» 57 014 49 635 — 117Z8 — 44 151 — 14 667 7 15 23 30 April. 72 980 46 051 14 142 15 929 67 995 32124 12 665 23 501 98 079 53 152 31 778 34 305 53 362 22 664 334 19 642 26 932 1747 — Z4 944 — Z0 964 ^ 5-87-. — 95 176 — 152 795 — 14z Z8Z 7 15 23 31 Mai. 4 241 5 973 58 270 167 450 12 873 19 667 48 600 170 510 21 «24 27 574 61 909 178 186 6718 2 478 45 912 175 840 — 50812 — 56580 ^ iZ 5ZZ 126 369 — 170 6zo — 159 056 — 116 478 40 524 7 15 23 30 I»»i. 146 607 119 095 81 339 87 275 152 439 103 438 72 805 77 659 158 551 111772 86 816 88 232 135 837 70 293 33 418 46 050 81 521 39 586 ^ ? 55? 2 733 — 10 972 ^ 55 Z22 — 9Z 248 — 75 -94 7 15 23 31 Juli. 77 427 63 346 61 601 80 892 65 312 54 433 62 083 79 126 79 388 62 671 59 872 33 400 29 563 24 412 11 381 51 508 — 2075z ^- Z5 58i — 44 06z — 17 466 — 94055 — 94479 — 92128 55 78Z 7 15 23 31 Augnst. 80 430 83 190 99 555 227 524 75 562 77 239 103 816 239 403 79 488 76 429 96 376 229 573 52 505 57 096 81608 247 461 — 67Z7 2 904 25 369 185 362 — 58000 ^ 29 58z — 17 622 162 992 7 15 23 30 September. 228 663 199 305 181 517 240 842 207 589 187 468 205 475 167 322 129 031 232 913 198 830 174 173 194 036 172 260 140 648 117 809 128 809 170 957 123 559 94 701 122 374 7 15 23 31 Oktober. 195 027 169 896 140 075 122 312 195 733 173 165 152 034 159 334 126 379 100 825 62 408 65 643 183 736 158 606 120 356 136 998 108 398 89 690 44161 58 822 106 160 74 876 51 461 75 759 7 15 23 30 November. 103 377 100 241 129 596 237 «95 144 365 148 112 19«; 616 39« 551 42 041 29 963 83 379 203 276 119 751 110 136 160 363 398 99!» 42 911 40 604 80 209 215 354 86 573 73 465 93 282 299 942 7 15 23 31 Dezember. 97 752 233 613 4,°s "/o 105 089 301 225 4,°° °/° 105 235 254 864 4,12 °/° 77 691 365 887 3,2»°/» 7 55 203 319 838 3,41°/° 13 — 1 025 380 572 3,2-°/o 23 Im Jahresdurchschnitt. Spannung. Durchschnittlicher Bankdiskont. Anzahl der Wvchenanswristage, an welchen Ueberdeckungcii stattfanden. ") .'vür jedes Jahr ist der Höchstbetrag und der Miudestbctrag der »»gedeckte» Noten durch fettcu Druck Nvteubeträge sind durch nautische Ziffern mit vorgesetztem Minuszeichen, die Dvchstbeträge dabei gleichsalw durch hervorgehoben. Die überdeckten fetten Drnck bezeichnet. 297 Durch den Vaarvorrath ungedeckte beziehungsweise über (Fort Beträge in Datum 1 ttvti 1 VtXt 1 VlI I INill 1 Ltti? , Lti i INil? 1 VN > IS l? t« 19 20 21 22 ^ " ^ 168 232 336 984 25» 78» 141 070 195 854 233 >I4 15 87 363 261 055 181 259 67 249 128 548 141933 23 27 527 199 820 11» 198 327 55 378 51 465 81 13 804 180 096 92 97» — 1 Z41 53 897 38 371 Februar 7 — 16 650 141 148 48 022 — 41 845 22 473 9 442 15 — 5Z 8zi 88 857 16100 — 80 620 — 24 944 — 21 824 23 - ?l 820 35 389 — iz 102 — 139561 — 58287 — 60942 28 — 66 7zi 63 076 17 036 — 122 110 — Z0 504 — 40 650 März............. 7 — 8Z 281 47 894 3 199 — 118 474 ^ 27 z>5 — Z8 I0Z 15 — 91 577 26 442 — 4882 - I ZO 640 — 48 441 — 45 100 23 ^8z 7Z4 27 368 11 237 — 129 8z8 — 22421 — 11 661 31 81 688 219 748 175 046 48 709 170 406 189 695 April ^ 66 563 214 641 130 835 36 140 177 892 156 279 15 — z 988 117 160 58 179 ^ 1 Z4Z 118 140 97 342 23 - 22 2ZÜ 84 508 20 475 " Z7 57- 82 561 47 197 30 25 142 126 405 76 754 12 055 114 995 93 693 Mai..... ^ — 4 Y07 92 935 52 922 — 26 177 90 957 73 636 15 — 27 806 53 451 17 970 — 67 780 54 431 17 440 23 — 66 418 17 943 — 29 290 — 121 781 10 127 — 5>786 31 — 57 241 36 874 — 12416 — 108 zi6 22 455 — 4z6iz Juni............ 7 — 54 512 l l 557 — ZI Z92 — 120 8Z4 10 882 — 51715 15 — 55 -86 12 784 — zyy — 1Z4 596 7 045 — 65 107 23 — ic> 96z 49 265 — 22575 — 79 8°7 63 651 — 2Z9Z8 30 161 470 202 324 148 721 73 568 252 789 173 397 Juli 142 030 177 920 108 232 38 699 225 011 125 227 15 86 426 108 635 37 630 — Z0476 168 415 68 530 23 42 677 74 329 — 1 148 — 66 629 124 177 7 344 31 69 087 104 598 9 047 — Z6506 144 839 33 300 August............ 7 54 736 93 195 — 22 117 — 57 725 122 495 17 596 15 48 106 83 662 — 46277 — 729Z8 106 828 — 15 191 23 59 134 1t« 559 — 67 0Z0 74Z59 73 812 ^ 55 Z47 31 103 618 149 261 - 21 26z - Z2 IZ2 110985 — 14072 September . . . ^ .. .. 7 116 668 155 785 - 2708Z ^ Z8 405 107 431 — -8 88i 15 115 692 163 830 — 27 888 - 4Z Z20 95 853 — 27 175 23 136 501 187 986 — i6z88 — 14 525 114 057 ^ 17498 30 353 905 379 473 168 413 196 182 33» 635 175 480 7 331 814 3»2 232 142 708 136 756 289 723 174 075 15 270 152 321 873 > 91 250 158 946 240 353 96 090 23 233 355 272 304 62 911 128 048 192 209 44 182 31 272 274 306 963 99 490 180 024 , 226 241 71 750 7 246 266 252 703 78 720 173 237 197 919 33 682 15 218 118 203 649 65 230 134 373 148 682 — 22 411 23 172 259 162 690 10631 36 563 100 898 ^ 73 395 30 192 271 176 825 28 873 101 554 99182 — 4621z Dezember.......... 7 174 584 148 632 12 303 96 061 87 270 — 62 546 15 180 298 129 517 6 474 79 746 75 493 — 64 280 23 219 556 183 369 61 505 130 770 136 336 1 979 31 3»Ii 058 314 275 19» 710 275 353 283 741 169 878 Im Jahresdurchschnitt . 85 760 152 084 46 107 8 672 108 815 30 639 487 635 380 675 326 819 414914 388 922 306 509 Durchschnittlicher Bankdiskont 3,«» °/„ 4,52 7, 3," °/° 3,2° °/° 4,°? °/° 3,'2 "/„ Anzahl derWochenauswcistage, -in >velchen Ucberdccknngen 16 15 27 6 22 Tabelle SI. deckte Noten an den einzelnen Wochenausweistagen. schmisi.) Tausend Mark. 1895 1896 1897 1898 1899 1900 Datum 2 3 24 25 2« 2 7 2« sn 110 643 6 407 — 6z 879 — 68 5Z4 329 214 206 354 121 615 111 625 324 694 204 769 125 018 139 833 353 958 236 537 147 638 440 494 327 485 211 693 502 436 341 100 233 41» 7 15 23 31 Januar. — 106 zz6 — 14Y 27z — 177 764 — 146 590 66 936 17 658 — 2Z 68z 29 7 II) 90 657 27 539 — 23 899 33 574 98 094 24923 — 28 10z 181 572 117 512 7» 527 207 261 139 369 11 l 5»» 7 15 23 28 Februar. — 141 640 — 155 808 — > Z5 8Z4 85 896 22 643 20 043 40 321 337 409 21 779 885 13817 305 59« > 26 479 14 761 32 537 363 881 113 443 79118 102 545 152 546 119 14» 139 284 7 15 23 31 März. 61 III — Z258 — 71 066 - q 601 279 772 165 619 116 983 188 504 262 410 173 28» 125 664 189 897 314297 225 398 139 253 346 021 232 962 168 349 427 821 335 615 244 448 7 15 23 30 April. — 2-851 - 64088 — 101 585 — 54°97 148 719 99 960 61 685 84 980 149 365 93 669 55 110 88 002 237 750 191 965 136 558 224 954 163 283 96 470 287 293 221 7»8 149 552 7 15 23 31 Mai. — 64 024 — 60 67Y — 41 vz6 181 124 64 009 45 702 75 912 327 729 76 960 32 154 71 309 321 597 142 517 107 025 138 570 129 419 98 261 137 429 175 059 136 734 149 043 7 15 23 3V Juni. 150 667 76 978 9 748 38 587 261 723 166 923 102 816 145 971 267 673 179 64« 131891 359 127 252 388 177 033 388 652 270 729 210 541 334 454 252 127 172 533 223 755 7 15 23 31 Juli. 25 028 2 367 — 16Z98 47 645 104 501 82 689 48 412 109 458 153 361 126 900 105 131 170274 177 088 137 788 98 347 167 644 234 289 186 004 152 414 230 361 194 834 157 84» 116 059 209 343 7 ' 15 23 31 August. 46 637 49 734 6912«! 339 488 117 547 109 217 129 748 412 959 183 410 181 581 207 069 4»!» 234 181 606 183 293 230 906 569 394 234 204 241 353 293 928 664 633 217 726 219 133 247 427 585 927 7 15 23 30 September. 314109 235 561 189 206 248 040 371 749 286 273 220 559 268 620 464 439 363 669 29« > 637 332 42» 535 245 460 439 394 773 448 687 577 009 497 657 4I85I2 431 084 542 199 425 144 360 376 432 074 7 15 23 31 Oktober 218 679 193 606 165 871 211 532 241 498 207 666 143 994 176 323 300 481 234 »40 166 688 195 211 423 765 367 865 299 462 330065 439 668 394 533 345 794 382 611 409 541 343 320 279 046 316 467 7 15 23 30 November. 164 741 159 262 218 915 441 683 154 532 147 405 210 552 427 547 181 638 158 593 215 568 465 677 291 573 256 673 323 989 576 355 363 591 343 771 429 476 631 »16 295 612 302 923 365 511 64» 317 7 15 23 31 Dezember. 50 164 619 447 3,'4 °/„ 20 158 190 451 230 3,"« I 180 374 523 133 3,»i °/„ 1 238 708 604 458 4,2 7 "/„ I 281 129 594 106 5,°4 «/). 284 711 537 727 o,z» °/„ Im Jahresdurchschnitt, Spannung. Durchschnittlicher Bankdiskont. Anzahl der Wochcnauswcistage, an welchen Uebcrdeckungen stattsanden. 38 '299 Tabelle Ä2. Notenreserve und Aontmgentsüberschreitungen.^ Beträge in Tausend Mark. ^ " Steuerfreie N o t c n r e s e r v e K o n t i n g c n t s n b e r s ch r c i t n n g e n Jahr freies Kontingent am Jahresschluß Durch Stand .yöchsk Datum c Stand Betrag Niedrig Datum ier Stand Betrag Anzahl der schrei> tnngen Gesammt- snnimc der Ueder- schrcitnngcn Hiich Datum Idetrag )er Betrag Gezahlte steuer i 2 3 4 s « s n I 0 i l 12 1876 1877 1878 1879 1880 272 720 273 875 273 875 273 875 273 875 152 704 155 088 185 222 195 358 167 639 7./6. 23.f3. 7./6. ^o./o. 7, 6, 242 981 222 422 241 643 °) ^VO OOii? 252 251 31./12, — 36 180 — I 2 i 1 26 092 31 409 K?«) v / ^> 2i!>5> 31./I2. 30./9. Hi /ii cil./I^. 7./1. 26 092 I!> 224 >>?ii U/i? 2 615 27 33 H/i s4 3 1881/85 156 762 15./3. 1883 269 793 5 92 795 31./12. 1884 32 679 97 1886 1887 1888 1889 1890 274 834 276 085 276 085 286 585 288 025 196 583 220 649 277 110 1 N/< >)NI^ 1i?^t ^^1^ 135 431 23./2. 15./6. 7./6. i K rv./c». 7./6. 330 763 332 665 446 715 JA? SVi VV^ 276 468 7./1. 31./I2. — 11 526 66 143 — 1 Z 6 34 161 226 528 325 082 31./I2. 31 /12 7./I0. 34 161 1 /I?>i t^!j ^t>> 1886/90 204 795 7./6. 1888 446 715 10 585 771 31./12. 1889 109 478 1891 1892 1893 1894 1895 292 117 292 117 292 117 293 400 293 400 246 010 283 444 183 302 262 761 243 237 23./8. 23./2. 23./2. 23./11. 2, 359 147 431 678 350 404 366 795 471 164 7./1. 31./12. 7./1. 32 328 16 764 60 286 1 3 38 518 215 080 30. /9. 31. /12. 38 518 148 283 40 224 1891/95 243 751 ^ 1895 471 164 4 253 598 31./12. 1895 148 283 264 1896 1897 1898 189!» 1900 293 400 293 400 293 400 293 400 293 400 135 209 113 026 54 691 12 271 8 689 23./2. 23./2. 23./2. 23./2. 23./2. 317 083 317 299 321 503 222 873 181 810 6 9 16 20 20 446 209 737199 1 850 325 2 733 402 2 417 139 31./12. 30. /9. 31. /12. 30. /9. 31. /12. 134 149 205 830 282 955 371 233 355 917 465 768 1 927 2 847 5> > ^ 1896/1900 64 777 23./2. 1898 321 503 71 !8 184 274 30./9. 1899 371 233 8 525 Im Sinne des B. G. § 9. 38' 300 Notenumlauf und Metallvorrath an den Datum Höhe Baarvvrrath betrag CiNcwll, Noten anderer der der des Metallvvrrath Banken, Neichskafsen- Nvtenuinlaus Kontingents- Kvntiugeutsübevschreitung ^vntiuaeuts ^ g scheinc> uvei^chveitung ) Mark Mark ^!ark Mark Mark > '» ^! 4 s » 1881 . Dezember .............. 273 875 000 514 440000 559 419 000 859 388 00» 26 092 163 1882 » 513 198 Ml, 548 432 000 841 533 ONO 19 224 097 -i ö>>3 248 000 538 284 000 824 345 000 12 185 240 188-t » 517 828 000 547 586 000 854 137 »»» 32 673 704 1885 » 521 225 000 550 132 000 326 620 000 2 615 328 188 3» September 232 085 000 770 880 000 796 622 000 1 150 527 000 71 824 197 7 Oktober................ 28« 585 000 754 964 000 781 279 000 1 113 093 000 45 225 933 ^ n ^ ^ 734 579 000 764 478 000 I 160 536 000 109 477 598 ' 771 069 000 1 108 053 000 50 399 293 30 September 288 025 000 724 721 000 752 260 000 1 131 733 000 91 450 833 7 Oktober............... 678 107 000 705 265 000 I »97 497 000 104 204 805 15, Oktober................ 697 433 000 726 449 000 1 048 322 000 33 349 363 31, Oktober................ 718 804 «00 745 872 000 1 052 835 000 18 93» 925 758 690 000 788 313 000 1 102 538 000 26 247 38' > 18!>!j "N . -epteni'er.............. 292 117 000 ,38 604 000 7,0 460000 1 101 095 0l >0 38 517 708 I8!15 30, September.............. '^9^ ll!l ! Nl>l! 914 524 000 943 276 000 1 282 764 »»» 46 »86 3» 1 7, Oktober................ " 900 310 000 930 824 000 1 244 933 »00 2V 709 395 " 85,3 07 7 000 87 8 406 000 I 32» »39 »»<> 148 283 795 I8W » 869 145 000 897 988 000 I 227 202 000 35 811 520 » 879 661 000 911 099 000 1 248 508 000 44 008 225 30. Juni.................. » 871 733 Ml » 902 267 000 1 229 996 00» 34 328 672 815 546 000 844 459 000 1 257 418 »00 119 558 561 7, Oktober................ " 804 190 000 835 344 000 1 207 093 00» 78 352 771 804 576 000 830 378 000 1 257 925 00» 134 149 422 I8'»7 » 824 715 000 853 988 M0 I 173 682 000 31 291 117 31. März ................. » 860 965 00l> 895 693 000 1 201 283 000 12 189 540 30. Juni.................. » 864 717 000 899 729 000 1 221 326 000 28 197 149 » 755 946 000 787 689 000 1 236 923 000 205 829 552 7, Oktober................ » 748 188 000 777 670 000 1242109 0c« 171 036 711 15, Oktober................ » 771 653 000 804 745 000 I 163 414 ONO 70 265 65» 31. Oktober................ " 800 041 000 832 428 000 > 164 848 00» 39 024 022 811 954 000 840 361 000 1 140 842 000 7 083 683 31, Dezember............... 826 556 000 854 295 000 1 319 972 000 172 281 834 1898 848 458 000 879 122 000 1233 080000 60 564 833 31. März ................. 882 833 000 917 336 000 1 281 217 000 70 478 234 7, April.................. 865 394 000 899 637 000 1 213 934 000 20 899 051 808 698 000 842 983 000 1 265 909 000 129 523 423 7-Juli .................. 809 320 000 842 95» 0M 1'202 077 000 65 723 356 738 098 000 769 695 000 1 339 589 000 276 496 927 7, Oktober................ 726 129 000 758 413 000 1 293 658 000 241 341 460 733 142 000 769 077 000 I 229 516 00» 167 037 39» 22. Oktober................ 750 925 000 783 690 000 1 178 463 000 101 371 All 31. Oktober................ 728 185 000 762 631000 1 211 318 000 155 284 563 729 312 000 762 204 000 I 185 969 000 13» 369 434 i) Nicht berechnet nach den im Neieboanzeiger veröffentlichten abgerundeten Wochenauswcisen, sondern auf Grund ganz genauer Spezialnachwcisungrn über Vaarvvrratl) und Notenumlauf. Tagen einer Aontingentsüberschreitung. Tabelle S». ?!l)teuuiulauf Metalldcckung Bcun'decknng im Sinne des B, G, L 9 Datnin und sonstige täglich Bankdev fälligen Verbiudlich- ^ sämmtlicher des sämmtlicher diskont k 'te i täglich fälligen täglich fälligen KvutingentMdevschveitnug Notenumlaufs Verbindlichkeiten Notenumlaufs Verbindlichkeiten Mark »/ /» 0/ »/ /<> »/» /o 0/ ,n ^ I !! 1 »25 939 000 59,9 0,, 65,> "!>,' 54,5 . ^ - Dezem er 986 991 000 6i -> 52,° 65,- 55,« 5 30, September 1882, 964 293 000 6? , bi,. Z2,l 65 Z 5,8 5 7. Oktober, 1 121 679 000 6o,K 46,. 64,1 48,8 4 31, Dezember 1884. 1 047 686 000 6z,, 49,7 66,? 52,5 4 7. Januar 1885. 1 300 665 000 66,z 5-,; 69,4 5Z,» 5 31. Dezember I88<>. 1 477 684 000 i>7,° 52,,» 69,Z 5Z,9 4 30. September 188!». 1 419 947 000 67,» 5Z,- 70,- 55,° 5 7. Oktober, 1 508 732 000 6z,Z 48,7 65,9 5°,7 5 31. Dezember, 1 425 345 000 67,° 52,- 6y,s 54,' , 5 7, Iannar I8M, I 446 746 000 64,° 66,5 52^> 5 30. September, 1 365 544 000 61,8 4y,s 64,; zi,s 5 7, Oktober. 1 366 556 00» 66,; 5',° 69,Z 5?,' SV- 15, Oktober. 1 351 775 00«) 68,z 5Z,- 7°,8 55,- SV- 31, Oktober, 1 450 336 »00 68,» 52,z 7-,; 54,4 5V, 31, Dezember. 1 473 566 000 67,1 55,, 70,0 52,z 5 3«. September 1893. 1 725 302 000 7',Z 5Z,° 7Z,5 3 30, September 1895. i ^-o^ 72,; 56,- 3 7, Oktober, ^ 64.K 48,5 66^z 49,9 4 ! ^. Dezember, I 625 846 00» 70,« 5Z,5 >-! ' l 667 393 000 72,? 52,» 72,9 ' "0 '!nii' 1 720 646 »0» 7^,9 7Z,Z 2,4 64,9 's' 4.,° 6? , 49,7 4 3» September 1 630 443 000 66 5 49,z 6<),2 4 7. Oktober, 1 701 245 N00 64,° 47,Z 66,<- ' 5 31. Dezember, 1 594 984 000 70,0 5-,7 72,4 5Z,5 ' 1 612 332 000 7i,7 5Z,« 74,6 55,5 3 Vi ,> ^a>> > 1 721 841 OlZ» 70,» 50,. 7Z,7 52,Z ' 1 691 923 000 58,7 44,7 6l,- 46,» ^. ^cp em >c>. 1 627 689 000 60,2 46,° 62,« 47,8 15 c-'/ch" 1 596 901 000 48,z 68,9 5c>,4 . ? "l' ^kt^bcr 1 604 272 000 68,7 49,9 7',' 5i,9 I 557 301 000 7',- 52,. 7Z,6 , 5Z,9 5 7. November. 1 746 376 000 62,6 47,Z 64,7 48,9 5 31. Dezember. 1 626 538 000 68,8 52,- 7-,Z S4,-> 5 7. Januar 18!>8, I 734 175 »00 68,9 50,9 71,6 52,9 3 März, 1 672 572 0»» 7-,Z 5i,7 74,- 5Z,» 3 7. April. 1 747 955 00» 6z,9 4^,z 66,b 48,- 4 30. Juni, 1649 732 000 67,Z 49,° 70,, 5i,' 4 7. Juli, 1 771 321 000 55,' 4l,7 57,5 4Z,4 4 3», September. 1 729 474 000 56,. 42,° 5»,« 4Z,9 4 7. Oktober. I 695 848 000' 59,« 4Z,- 62,5 45,4 5 15, Oktober. 1 649 194 00» 6z,7 45,5 66,5 47,5 5 22. Oktober, 1 654 827 00» 60,, 44,-> 6z,° 46,1 5 31. Oktober. 1 607 786 000 61,; 45,4 64,? 47,4 5 7. November. Notenumlauf und Metalworrath an den (Fort ... Datum Höhe --- Laarvorrath --------------------- Betrag sMetall, Note» anderer der der des Metallvorrath Banken, NeichSkasscn- Notenumlauf KoutingentsKoutingentsüberschreitung Kontingents sch.im) überschreitung Mark Mark Mark Mark Mark i 2 3 > 5 II 18'»« 1' N 293 400 00> > 750 235 000 787 350 000 1 155 215 000 74 459 906 23 Nov-mber 780 569 000 814 200 000 I 113 662 000 6 062 750 30 November 772 964 0«« 808 268 000 1 138 333 000 36 654 865 ^ ' ^e^eniber 814 398 000 843 689 000 1 167 674 00« 30 582 426 31 D^"'brr ^ kzem'tr 752 293 000 781 037 000 1 357 392 000 282 955 278 >89!> 7, Januar................ " 779 846 000 810 321 U00 1 250 815 000 147 096 243 15. Januar................ " 810 299 000 844 233 000 1 171 718 000 34 083 149 " 827 831 000 861 735 000 1 265 040 000 109 905 732 7. April.................. ^' 831 346 0l V 866 649 000 1 212 670 000 52 620 554 30. Juni.................. " 833 986 000 868 135 000 1 300 241 000 138 704 569 95 253 262 23 S ^tcniber 801 865 000 833 032 000 1 126 960 000 529 780 30 S ^t l 686 691 000 718 098 000 I 382 731 000 371 233 061 695 076 000 726 043 000 1 303 052 000 283 610 564 704 078 000 736 493 000 1 234 150 000 204 255 633 23 Oktober 729 904 000 761 829 000 1 18« 341 00« 125 111 446 >1 Oktober 707 618 000 740 069 000 1 221 153 «00 187 683 462 711 772 000 743 373 000 1 183 041 l X« > 146 267 057 15 November 731 044 000 766 794 000 1 161 377 000 101 185 206 23 November 749 403 000 732 763 000 1 128 557 000 52 393 473 30 November 729 755 000 764 933 000 1 147 544 00« 89 212 815 741 276 000 773 829 000 1137 420 000 70 191 970 15 -^e'embcr 762 147 000 800 342 000 1 144 113 000 50 372 058 23 December 743 263 000 772 639 000 1 202 115 000 136 076 334 30 D ^ l ^ ^ 700 896 «00 727 917 000 1 358 933 000 337 615 993 ^ 730 761 000 763 019 000 1 265 455 000 209 036 165 " 775 845 000 813 108 000 1 154 208 000 47 700 377 31. März.................. 743 665 000 778 312 000 1 309 970 000 238 259 329 " 754 485 000 789 321 > >00 1 217 642 000 134 419 833 772 492 000 809 611 000 1 145 226 «0« 42 215 214 30. April.................. 800 737 000 838 036 00« 1 164 622 000 33 134 581 '> 822 247 000 857 820 000 I 309 865 000 158 643 308 7. ^uli.................. 841 043 00» 377 650 «0« 1 212 104 000 41 048 095 30. September.............. 725 427 000 758 035 000 1 343 962 000 292 531 250 7. Oktober................ 717 775 000 751 014 000 1 293 213 000 248 799 646 15. Oktober................ 754 332 00" 794 137 000 1 219 281 000 131 739 013 791 892 000 826 119 000 1 186 495 000 66 979 521 31. Oktober................ 766 566 000 800 718 000 1 232 792 000 138 674 040 768 664 000 802 424 000 l 211 965 000 116 142019 739 879 «00 829 365 00« I 177 685 000 54 922 497 30. November.............. 814 165 000 349 674 000 1 166 141 000 23 072 97,Z , 7. Dezember.............. 809 503 000 844 706000 1 140 318 00« 2 211 704 818 908 000 857 507 000 1 16« 435 000 9 533 638 23. Dezember.............. 805 507 000 835 738 000 12«! 249000 72 108 240 729 830 000 760 628 000 1 409 945 000 355917 412 Tagen einer Aontin Amtsüberschreitung. setzn u g.) 303 Tabelle SS. Notenumlauf uud sonstige täglich fälligen Verbindlichkeiten Mark 1 622 143 000 1 625 365 000 1 627 991 «0« 1 645 010 000 1 788 315 000 1 642 772 000 1 576 508 000 1 768 232 000 1 701 515 000 1 870 906 000 1 732 612 000 1 717 184 000 1 865 741 000 1 794 634 000 1 733 535 000 1 691 607 000 1 709 166 000 1 648 461 000 1 680 208 000 1 683 864 000 1 697 782 000 1 676 381 000 1 733 496 000 1,764 369 000 1 834 554 000 1 753 355 000 1 657 322 000 1 797 767 000 1 732 127 000 1 654 311 000 1663 310 000 1 805 871 000 1 711 624 000 1 800 379 000 1 743 961 000 1 716 649 000 1 690 648 000 1 696 066 000 1 642 760 000 1 663 026 000 1 662 357 000 1 649 903 000 1 743 892 000 1 746 «23 000 1 9«6 943 000 Metalldcckung des Notenumlaufs »/ ,« 64,9 7°,- 6?/9 6?,? 55,4 62,; 6?,> 65,4 68,s 64, ' 66,, 7i,- 49,7 5Z/Z 57,° 61,8 57,? 60,2 62,9 66,4 6z,s 65, - 66,6 61, s 5i,e 57,7 67,- 56,8 67,? 68,7 62,8 69,4 54,° 55,5 61,9 66,7 62, - 6Z,4 67,, 6y,8 71,° 7O,5 67,1 5-,s sämmtlicher tätlich fälligen Verbindlichkeiten °/ __/o___ » Baardcckuug Sinne des B. G. -Z 9 des Notenumlaufs 0/ /n sämmtlicher täglich fälligen Verbindlichkeiten "/ _,0_ 11 46,- 48, ° 47,5 4?,; 42,, 47,5 51,4 46,8 48,9 44, s 46,4 46,7 z6,8 Z8,7 4O,s 45, - 41,4 4Z,- 4Z,5 44,5 4Z,° 44,- 44, ° 42,, Z8,. 41,7 46,8 41,4 4Z,S 46,7 48,. 45,5 49, - 40, z 41, ° 4Z,9 46,8 45, - 46,8 47,? 49,° 49,- 47,° 46,, Z8,Z 68, - 7Z,' 71, ° 72, - 57,5 64,8 72,1 68,, 7-,5 66,8 68,9 7Z,9 5- ,9 55,7 59,7 64,5 60,6 62,8 69, Z 66,« 68,° 69,9 64, ' 5Z,5 6c>,z 70,5 59,4 64,9 70,7 72,° 65,5 72,4 56,4 58,. 65,. 69,6 65, ° 66, - 7°,5 72,9 74,' 7Z,9 6-z,s 5Z,9 48,5 50,, 49,6 5i,Z 4Z,7 49,Z 5Z/> 48,7 5c>,s 46,4 48, z 48,5 Z8,5 40,4 42,z 45,° 4Z,Z 45,- 45,6 46,5 45, ' 46, - 46,- 4Z,» Z9,7 4Z,5 49, ' 4Z,Z 45,S 48,9 50,4 47,5 5i,Z 42,, 42,9 46, z 48,9 47, - 48,8 49,s 5',- 5',- 49,- 47,9 Z9,9 Bankdiskont «/ /» 6 6 6 6 6 6 4'/2 4'/- 4'/2 4V- 5 5 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 7 7 7 6 5V- SV- SV- 5V- Datum der Kontingeutsüberschreituug 7 30 7 15. November 23. November, 30. November, 23. Dezember. 31. Dezember, 7. Iauunr 15. Januar. 31. März. April, Juni. Juli. 23. September. 30. September, 7. Oktober. 15. Oktober. 23. Oktober. 31. Oktober. 7. November. 15. November, 23. November. 30. November. 7. Dezember. 15. Dezember. 23, Dezember. 30. Dezember, 7. Iannar 15. Iannar. 31. März, 7. April. 15. April. 30. April. 30. Iuui, 7. Juli. 30. September. 7. Oktober. 15. Oktober. 23. Oktober. 31. Oktober. 7. November, 15. November. 30. November, 7. Dezember, 15. December, 23. Dezember, 31. Dezember. 18!»!». >!>»«>. 304 Tabelle 24. ^ . . ^. DecrungSVerhältNlsse der Noten. In Prozenten. V aardeckuu g Mctalldeckung Golddeckung ^ a b r ^> " V ^ Durch- schnittH ö ch st c Niedrigste DurchschnittHöchste Niedr igste DurchschnittH öch stc Niedrigste liche o/n ^...». "/» /o liche "/« "/„ /o Diituni °/» liche 0/ atmn »/ Zu v/^ I 2 « 7 !, 10 11 12 13 I 4 I 5 i» 1876 82,, 7./6. 95,, 7./I. 66,1 74,5 5 7./6. 36,4 7./I. 62,4 41,0 29./2. 54,4 3I./12. 27,5 1877 83,0 23 ./3. 92, s 7./10. 70, s 75,2 7 23./3. 83,3 3I./I2. 63,2 31,4 15./2. 35,n 31./I2. 25,» 1878 85,7 7./6. 94,. 7, I, 71,5 79, »5 7./6. 38,2 7./I. 64,» 33,s 23./3. 41,0 7./1. 2.5,7 1879 88,2 23.Z3. 104,» 7./10. 73,o 80,oo 23./3. 96,3 7./I0. 65,i> 32,» 23.-3. 44,3 7./10. 22,5 138» 85,s ^' 72,i 76, > 7 7./6. 84,» 31./12. 64,8 30,7 7./6. 36,» 31./12. 23,8 1876/80 85,o 23./3.79 104,» 7./1.76 66,i 77,o» 23./3.79 96,3 7./1.76 62,4 34,n 29./2.76 54,4 7./10.79 22,5 ! ! 83,o 7.-3. 98,o 3I./I2. 65, > 75,2« 23./2. 88,4 31./12. 59,» 27,» 23./2. 36,3 7./I0. 18,7 1882 79,(i 23./3. 92,2 30./9. 65,2 73,4» 23./3. 84,8 30 ./9. 61,0 28,o 23./3. 33,2 7./I0. 20,0 1883 86,? 15/3. 99,i 7./10. 71,» 3I,N4 15./3. 93,8 31./12. 67,» 38,3 15./3. 45,» 7./10. 29,1 1884 85,7 15./3. 99,2 31./12. 64,i 80,7 4 7./3. 92,8 31./I2. 60,o 38,3 23./2. 46,2 3I./12^ 26,2 1885 85,» 7 /6. 96,x 7 /I /./I. 66 5 80,5 7 7 -f! /./V. — 7./I. 63,i 38,i 15/12. ^_47^7- 7./1. 1881/85 84,i 15./3.33 99,4 31./12.84 64,i 78,» 15./3.83 93,8 3I./12.81 59,» 34,i 15./I2.85 47,7 7./10.3I 13,7 1886 90,» 23./2. 108,4 31./12. 69,4 86,4 0 23./2, 103,» 31,/I2. 66,» 48,o 2Z./2. 57,7 31./I2. 37,» 1387 93,g 15./6. 107,0 7./I, 72,» 89,7 5 15./6. 102,3 7./1. 7v,n 54,7 23./8. 62,8 7./1. 40,o 1888 10«>,i 7./6. 119,7 31./12. 80,« 96,82 7./6. 115,» 31./12. 78,5 65,2 7./6. 79,7 7./1. 50,8 1889 91,» 15./3. 110,4 3I./12. 65,» 88,2 8 15./3. 106,7 63,» 59,2 15./3. 72,» 31./12. 40,« 189" 84, s 7./6. 98,» 7./10. 64,» 81,41 7./6. 95,o 7./10. 61,8 52,8 I5./6. 62,7 7./10. 37,5 1836/90 91,s 7./6.38 119,7 7./10.90 64,3 88,4» 7./6.88 115,» 7./I0.90 61,8 56,2 7./6.88 79,7 7./10.90 37,s 95,2 23,/3. 10.7^» ' :7./1. 75,4 91,»» 23./8. 103,7 7./1. 72,8 60,7 23./8. 69,i 7./1. 46,s 1892 99,l 23./2. I 15,!, 31./I2. 75,» 95,»7 23./2. 111,4 31./12. 73,5 62,5 23./2. 74,4 31./12. 46,o 1893 88,» 23.Z2. 106,4 30./9. 7l),o 85,4 7 23./2. 102,7 30./9. 67,i 53,5 23./2. 66,5 30./9. 39,5 1894 96,» 15./6. 107,i 7./1. 78,» 93,4 0 23./11. 103,8 7./1. 75,4 61,» 23./11. 74,« 7./1. 47,. 1895 95,4 23./2. > >8,v, 31./12. 66,5 92,»5 23./2. > l !,7 31/12. 64,« 64,3 23./2. 82,2 31./12. 43,2 1891/95 95,i 23./2.95 118,» 31./I2.95 66,5 91,8 23/2.95 114,7 3I./12.95 64,« 60,7 23./2. 95 82,2 30.Z9.93 39,s 1896 85,4 23./2. 102,4 31./12. 66,o 82, »2 23./2. 99,1 31./12. 64,0 55,« 23./2. 68,7 31./12. 42,2 1897 83,4 23,2. 102,5. 30./9. 61,2 30,3 . 23./2. 98,» 30,/9. 58,7 54,5 23,/2. 63,3 30./9. 33,» 1898 78,8 23./2. I02,!> 30.Z9. 57,5 75,«7 23./2. 99,4 30/9. 55,i 51,» 23./2. 71,7 3V./9. 35,» 1899 75,»» 23./2. 93,o 3V./9. 51,0 72,3 23./2. 39,5 3V./9. 49,7 50,2 L3./2. 63,« 30./9 32,« Ml«! 75,o 23./2. 88,!. 31./12. 53,» 71,8 23./8. 85,» 31. 12. 51,8 50,i 23./8. 60,» 31./12. 35,5 18!'6 1900 79,5 23./2.98 102,a 3V./9.99 51,» 76,4 23./2.98 99,4 30/9.99 49,7 52,4 23-/2.98 71,7 30./9.99 32,« 305 Tabelle 25. Banknoten-Anfertigung und Vernichtung. Jahr Banknoten zu l 000 Mark .Vcrstellnngs- kosten') Banknoten ZU 100 Mark Hersttllnngs- kostcn') Insgesammt wurden Gcsanuntkvsttn'') ') Banknoten wurden wurden angefertigt pro Stück wurden angefertigt pro Stück Banknoten angefertigt Auf je 1 000 Mark verbrannt !aniknt> '?!ark Mark Pf- Pf- Tauimt Mark Mark Pf- Pf. T»usr»d Mark Mark Pf- Mark ".n. !amV»d Mari i z 4 I! ' 7 S « I 0 I l SXOr 1 ) 1876 — _ — 176 200«) 222 769 80 I2,,io 526 200->> 367 865 — 70) — 1877 288 000 55 858 40 19,4 o 177 400 203 583 — 11,50 465 400 259 441 40 — 56 1878 14 000 2 135 — 15,2 5 152 400 181 701 — 11,00 166 400 183 836 — 1 >o 156 7oo ooo 1879 — — — 182 000 210 825 75 ,N» 132 M0 210 825 75 1 Ui 872 318 962,50 188N — 8 600 9 030 >,50 8 600 19 255 2 24 58 240 220 1881 110 500 18 75» 49 /,00 146 600 174 641 94 257 100 194 392 43 7«! 109 043 900 1882 107 700 18 747 69 17,»o 68 200 85 734 13 2^" ,00 175 900 105 481 82 60 66 110815 1883 — 56 360 59 179 24 56 360 59 179 24 I «5 251 687 660 1884 525 000 101 625 160000 195 000 l/'l 685 000 301 502 15 44 IM 836 040 1885 92 976 15 341 04 16,5» 275 958 310 452 75 11,2S 368 934 325 793 79 «8 180 981 020 188« — 263 978, l« 296 975 59 11,25 263 978,» 296 975 59 1 12 268 061 730 1887 — 101 400 114 075 11,25 101 400 116 075 1 14 316 714 340 1888 125 733 100 1889 117 000 18 135 15,5» 100 000 110000 11,00 217 000 129 335 60 204 970 295 1890 56 000 8 680 15,50 93 900 103 290 11,00 149 900 111 970 75 176 025 890 1891 144 000 25 320 17,i>o 59 600 66 060 11,10 203 600 91 380 45 89 767 16'. 1892 104 500 114 950 11,00 104 500 > 14 950 1 10 >35 4«! 8>o 1893 123 700 136 070 11,00 123 700 136 070 1 IN 151 139 130 1894 106 800 117 480 11,00 106 800 l 17 480 I 10 189 465 loo 1895 34 000 5 940 17,50 139 800 15Ä 780 11,00 173 800 159 720 92 192 764 860 1896 266 000 42 560 16,oo 194 600 226 635 11,00 460 600 269 195 58 195 812 650 1897 100 000. 16 000 16,00 342 700 394 105 11,50 442 700 410105 93 253 395 285 1898 100 000 16 000 16,00 346 700 398 705 11,50 446 700 415 727 26 93 285 964 070 1899 354 000 56 640 16,00 266 200 306 130 11,50 620 200 363 253 28 59 357 229 150 1900 242 500 38 800 16,00 328 800 378 120 11,50 571 300 417 0!-!» 60 73 516 136 465 1876/1900 2 551 676 440 532 62 17,2. 3 976,396,-i 4 569 293 20 11,!N ^6 878 072,? 5 177 497 31 75 5 273 610 257,50 ') Das sind die Druckkostcn und die Kosten des Materials «Platten, Papier)' 2) Das sind außer den .Herstellungskosten Beträge in Tausend Mark, Durchschnittlu 1)er Stand Höchster Stand Niedrigster Stand Spannung zwischen dein höchsten und niedrigsten Stand c- ^ahr Betrag in Printen der Ziffern dos Jahres 1876 bezw, der Periode 1876/80 Datum Betrag Datum Betrag p. >> und Betrag 7> in Prozen- cn dcs durchschnittliche» Standes i „ » 4 s 0 7 8 I87<: 218 788 100 31 ,/8, 279 364 23./1. 156 398 122 966 , 5"/- 1877 177 603 81,2 23, ^4. 206 963 31./10. 131 272 75 691 4-2/6 1878 184 686 84/4 7 /6 ,./». 214 438 7./10. 126 697 87 741 47/5 187!) 199 879 9^/4 23./3. 250 218 7./I0. 136 335 113 883 57/" 1880 185 497 84/8 29./2. 249 472 15./10. 133 916 115 556 62,z 1876/80 193 291 IO0 7.1, 8, 7«! 279 364 7./10. 78 126 697 >,'.2 667 _79/° 1881 181 058 82,8 23 /2 ^.^,/^. 234 157 15./11. 134 270 9!) 887 55/2 I VL<1 Ido^! 171 1/1 ».N.» 78,5 31./12. 214 120 15./10. 134 219 79 901 46/5 1883 203 984 93/2 7 /6 239 119 7/10 165 072 74 047 36,? 1884 222 988 31,/12. 267 542 15./10. 183 744 83 798 37/6 1885 235 614 107,7 23, ,2. 311 048 7,. I, 186 233 124 815 53/° > 881,55 203 067 105,0 23/12.85 3 > I 048 15./10.82 134 219 176 82!! 87,i 1886 284 581 IZ°/! 23./12. 348 815 31./3. 244 317 104 498 . 3"/7 1887 352 361 ^ ^ . I0I,0 23./7. 420 774 15./1. 242 050 178 724 5^/7 1888 381 820 i?4/5 7 /6 ' 505 238 7 /I l < ./^ i. 254 541 250 697 65/7 188'.) 385 461 176,2 15./6. 469 408 7 /II / ' 285 963 183 445 -17,6 ^-//" 1890 36 > 156 165,2 23.^/3. 450 577 7./10. 268 047 182 530 50/5 1886,90 353 142 182,7 7, 6. 88 505 238 I5./I, 87 242 050 263 ,88 74/5 1891 464 126 212,1 23./5. 590 681 15./I. 329 837 260 844 56,2 1892 511 898 2 Z4/- 23./3. 637 695 31./12. 361 225 276 470 54.° 1893 452 432 206,8 15./6. 599 602 7./10. 346 088 253 514 56,° 1894 492 326 225,0 15./6. 597 970 7./1. 331 400 266 570 54,i 1895 499 548 228/Z 23./2. 595 301 7./10. 412 106 183 195 36,7 . 1891/95 484 066 250,4 23./3. 92 637 695 15./1.91 329 837 307 858 6z,6 1896 484 259 221,Z 23./6. 589 787 7./1. 398 644 191 143 39/5 1897 471 393 215,5 15./6. 573 667 7./10. 385 580 188 087 39/') 1898 474 658 2l6,? 23./3. 550 308 7./1. 393 458 156 850 33/" 1899 524 715 239,8 23./6. 695 687 7./2. 391 552 304 135 57/? 1900 512 752 2Z4/4 23./6. 615 968 7./11. 430 795 1.85 173 36,' 1896/1900 493 555 255,4 23./6. 99 695 687 7./10. 97 385 580 310 107 62,8 >> Das sind die »Sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten« in den Wocheuausweisen der ReichSbank und zwar sämmtliche Kirognthabe» t abgehobene» Beträge »>i rauszahlung angewiesenen einbegriffen von Perl D oncn und e p v s i t e Firmeu, welche n -) ein Girokonto habe« Durchschnitt höchster Bestand niedrigster Bestand Durchschnitt höchster Bestand niedrigster Bestand Betrag (>>>'!5r>' >i»S d>'M "sp"u!" Datnm Betrag Datum Betrag Betrag Datum Betrag Datum Betrag > » 4 0 7 s 9 10 11 12 187» 72 374 100 23/12. 113 723 15/1. 21 I7>! 67 752 15/1. 101 260 31/12. 42 070 1877 115 297 ioc> 7/2. 133 610 7/4. 95 564 23 773 I5/I. 42 367 31/12. 14 665 1878 126 329 ic>o 7/2. 157 522 7/10. 98 928 13 369 7/4. 16 295 31/12. 9 441 187» 148 352 ic>c> 23/4. 177 046 15/11. 117 872 4 000 7/1. 9 358 15/12. 1 037 1880 147 194 ic>o 29/2. 206744 15/10. 107 274 I 022 31/3. 1 503 31/12. 542 1881 151 620 I 0O 23/2. 201 465 15/11. 108 439 882 31/8. 1 198 31/10. 599 1882 134 787 ic>o 3I/I. 187 345 15/11. 110 736 555 7/1. 858 31/12. 257 1883 155 453 ic>o 31/12. 188 126 15/10. 131 845 267 15/8. 446 7/12. 189 1884 183 4S5 ioc> 23/2. 216 814 15/10. 155 870 278 15/6. 398 15/1. 199 1865 190 771 31/12. 239 232 7/4 //». 161 382 763 7 /tt //v. 2 235 ^1 /1 -"/-- 188li 238 315 lvo 23/12. 288 470 31/3. 210419 893 15/12. 2124 7/4. 371 1887 260 879 ic>c> 7/2. 292 954 15/1. 207 762 2 254 7/3. 4131 31/3. 765 1888 270 091 roo 23/5. 335 895 15/10. 203 629 1 752 31/7. 3 963 23/3. 864 1889 281 053 loo 23/2. 339 22«! 15/10. 219 276 1 646 23/4. 4 983 30/9. 581 1890 249 »42 ioc> 31/12. 300 163. 23,2. 206 807 1 153 23/7. 2 725 15/10. 403 1891 2791,49 100 7/4. 318 439 15/10. 242 490 1488 23/11. 3 099 31/8. 327 1892 306 551 ioc> 15/2. 402 079 15/11. 264 201 1 670 23/5. 3 364 31/12. 430 1893 291 277 100 23/2. 362 551 7/9. 221 533 I 320 7/11. 2 928 7/1. 513 1894 308 «67 ioc> 23/11. 392032 15/1. 253 296 I 444 23/10. 2 844 31/12. 557 1895 342 324 ic>c> 23/1. 402 782 7/12. 285 788 1 675 7/5. 3 045 7/1. 547 1891, 320 248 79,- 23/3. 373 600 7/12. 272 508 975 23/4. 2 735 23/11. 438 1897 297 798 74,° 7/9. 350 421 7/3. 256 869 569 23/9. 881 30/11. 337 1898 319 320 6?,» 23/4. 385 197 7/9. 27» 697 605 31/10. 1 »54 30/11. 316 1899 330 042 6z,° 23/6. 389 213 31/8. 276 98» 582 7/5. 1 069 7/7. 272 1900 333 676 65,- 7/4. 386 578 7/9. 280 629 483 7/5. 1 024 7/7. 163 Das sind die »Sonstige» täglich fälligen Verbindlichkeiten« in den Wochcnansweisen der Neichsbank (vergl. Tab. 26). ^) Die Trennung der »schwebenden Uebertragnngen« «ach den sür private und für staatliche Rechnung erfolgten Giro - Uebcrweisungen ist nicht möglich. Diese U^nwcisnnge» sind, weil überwiegend für private Rechnung erfolgt, den private» Guthaben zugerechnet. 309 Tabelle S7. fremden Gelder. ^ Tausend M a r k. Guthaben E i n z u löse il d c A n weis u n q e » I n S g c s n 111 in t Jahr Durchschnitt höchst er Bestand niedrigster Bestand Durchschnitt höchst er Bestand niedrigster Bestand Betrag Datum Betrag Datum ' Betrag Betrag in Prezentrn ' Grtdrr "sp,""!!/ Datum Betrag Datum Betrag 1 z >« ! 20 j 21 2» 2» 212 23/5 42» 29/2. 15 140 338 64,, 23/5. 174 868 7/4. 109 073 1876 15/1» 4»2 23/3. 113 139 323 78,4 7/2. 169 Oi!7> 3I/I». l 17 602 1877 178 23/9 310 23/4. 65 139 876 75,7 7/2. 172 639 7/1». 110 869 1878 234 31 /7 356 15/12. , 129 152 586 ?6,z 23/4. >5/I j 218 7/4. 43 239 323 84,- 23/12. 289 561 31/3. 210922 I88«> 155 30/9 313 15/4. 94 263 288 74,7 7/2 295 797 15/1. 209 852 1887 228 7/11. 390 23/2. 93 272 671 71,1 23/5. 337 529 15/10. 205 101 l^88 204 15/5. 336 31/12. 84 282 9»3 7Z,-, 23/2. 34» 388 15/10. 220 268 1889 156 7/11. 308 31/7. 69 25» 351 6y,Z 31/12. 301 097 23/2. 207 459 1890 147 31/8. 356 30/4. 57 281 284 6o,s 7/4. 320 475 15/10. 245 323 l!>91 108 15/10. 197 7/3. 56 308 329 60,- 15/2. 404 333 15/11. 265 523 1892 130 7/11. 442 31/7. 81 292 727 64,7 23/2. 363 456 7/9. 223 501 1893 114 23/7. 225 30/9. 61 31» 225 6z,° 23/11. 392 896 15/1. 254 095 1894 82 30/9. 150 7/4. 43 344 »81 68,? 23/1. 403 605 7/12. 286 764 1895 74 7/7. 132 23/8. 7/9. 51 321 297 66,z 23/3. 375 236 7/12. 273 064 1896 8» 7/U, 155 28/2. 23/7. 43 298 447 6z,Z 7/9. 350 991 7/3. 257 466 1897 9» 23/3. -17» 28/2. 42 32» »15 67,4 23/4. 386 131 7/9. 271 364 1898 75 31/10. 144 30/9. 41 33» 699 6z,° 23/6. 389 852 31/8. 277 376 1899 6» 7/9. 11» 31/12. 33 334 219 65,- 7/4. 386 986 7/9. 281 216 190» 2) Bis zum 31. Mai 1879 einschließlich der verzinslichen, an eine Kündigungsfrist gebundenen, seitdem nnr noch die unverzinslichen Depositen. Bemerkt sei, ras; mitunter die fremde» Gelder schlechthin Depositen genannt werden (vergl. Tab. 43). Gliederung der Gort Beträgt in It. O effe „ tl i ch e G uth a b e n I.ihr G i r Durchschnitt v g u t h n höchster Bestand b e II«) niedrigster Bestand G von Staats Durchschnitt u t h a b c fassen auf besvndl höchster Bestand u ren Konten"') niedrigster Bestand I n Duvchschnitt s g v s tl III höchster Bestand IN t »iedvigstev Bestand Bernist ft^ldcr »uS Datnn Betrag Datnn Betvag Betrag '^!^ m-ldrr Sp, 5,0 Datnn Betrag D tun Betvag Betvag Sp. I>« Datum Betvag Datnn, Betvag ütt 2 7 ss 2» so Sl 82 8» 84 S!i ZI! 87 38 89 40 4 l 42 48 1876 _ 78 450 5Z/ 31/8. 147 438 23/1. 30 923 78 450 Z5,9 31/8. 147 438 23/1. 30 923 !877 38 28» 61,4 15/12. 65 135 31/10. 13 67» 38 280 2I,K 15/12. 65 135 31/10. 13 67» 1878 — 44 810 76,8 7/6. 75 999 15/1. 15 040 44 810 24,z 7/6. 75 999 15/1. 15 040 >^7!> — _ 47 293 91,8 31/1. 73 392 7/10. 15 659 47 293 2Z,7 31/1. 73 392 7/10. 15 659 1880 „ 37 163 97/° 7/6. 67 783 31/12. 18 135 37 163 20,° 7/6. 67 783 31/12. 18 135 ! ,^! _ ^ 28 358 15/6. 55 785 15/4. 12 614 28 358 I 5,7 15/6. 55 785 15/4. 12 614 1882 _ ^ 36130 97,9 23/12. 66 687 7/10. 17 120 36 130 2I,o 23/12. 66 687 7/10. 17 120 > 8K; ^ ^ 48 087 99,- 15/6. 91 222 31/12. 22 367 48 087 2Z/> 15/6. 91 222 31/12. 22 367 1884 ^ ^ 39 096 9?,° 7/12. 67 507 7/l. 18 595 39 096 I7,s 7/12. 67 507 7/1. 18 595 1885 — — — — — — 43 984 98,- 23/12. 98 936 7/10. 18 927 43 984 18,7 23/12. 93 936 7/1». 18 927 1886 45 258 97,8 23/6. 37 510 7/10. 25 017 45 258 23/6. 87 510 7/10. ^,'> >» 7 1,^7 89 073 97,4 15/8. 163 149 15/1. 32 198 89 073 25,z 15/8. 163 149 15/1. 32 198 1888 109 149 98,- 15/6. 186 598 31/12. 29 317 109 149 28,5 15/6. 186 598 31/12. 29 317 188» 102 558 98,- 23/6. 192 982 7/1. 28 763 102 558 26,6 23/6. 192 982 7/1. 28 763 1890 111135 98,5 23/3. 206 048 7/10. 24 349 111135 Z°,? 23/3. 206 048 7/10. 24 349 1891 182 842 99,- 23/6. 293 88«) 7/1. 44 949 182 842 Z9,4 23/6. 293 880 7/1. 44 949 >.^,^ 203 569 99,- 29/2. 326 752 7/1. 80 185 203 569 Z9,» 29/2. 326 752 7/1. 80 185 1893 159 705 99,- 31/5. 293 913 7/4. 59 516 159 705 Z5,z 31/5. 293 913 7/4. 59 516 > ^91 182 101 99,- 31/5. 314 682 7?1. 59 499 182 101 Z7,-- 31/5. 314 682 7/1. 59 499 1895 155 467 98,s 15/6. 238 224 31/12. 50 330 155 467 Z',- 15/6. 238 224 31/12. 50 33» 1X96 83 83« 20,8 15/12, 192 577 31/12. 61 196 79126 98,? 15/3. 190 186 23/12. 15 579 162 962 zz,7 15/6. 248 331 7/1. 66 591 >^!>7 104 790 26,0 15/6, 200120 7/10. 54 713 68 156 99,- 7/6. 129 121 31/12. 18 228 172 946 Z6,7 15/6. 278 378 7/10. 8» »»4 > ^98 >,'!7>»!l zo,, 23/6. 227 541 7/4. 64 834 17 579 96,- 28/2. 92 210 15/6.. 2 801 154 643 Z2,K 23/11. 230 997 31/12. 84 168 1899 194 01» Z7,° 23/6. 305 835 7/1. 90 615 194 016 Z7,° 23/6. 305 335 7/1. 9» 615 1900 178 533 Z4,8 15/6. 291 202 31/12. 110 251 178 533 Z4,8 15/6. 291 202 31/12. 110 251 >> Die staatliche» Giroguthabeu werden erst seit I. April 1896 getrennt von den Privaten Guthaben nachgewiesen. Die Girobestände vevschiedenev staatlichev >iass> welche vor diesem Termin ei» Girokonto besaßen, sind daher bis dahin in den private» Guthaben mit enthalten (vcrgl. Tab. 38 A»m. 1). fremden Gelder. sctzung.) Tausend Mar k. 311 Tabelle Ä7. F r . ? ltt d e Gelder l>. und 1;.) a >i 5 j d t III G I r v V e r k c h r t i g c i n s g e s a »l IN t Duvchs Betvag chnitt ^Pr. «Ärw°. S», M! höchstcv Datum Bestand Bctvag niedrigst er Bestand Duvchsc <«p, 8, 1 Bctvag )»itt !, 32) Mdirins Sp, Sli höchster Datum Bestand Betrag niedrigst Datum ?v Bestand Betnig Durchschnitt Betvag höchstcv -Datum Bestand Betra niedrigst Datum r 'Bestand Bctrag Jahr - x 4 ! -1 t 4S 48 4» SI S2 58 54 55 5« 57 SS 72 374 zz,- 23/12. 113 723 15/1. 21 176 146 414 66,, 31/8. 199 047 31/12. 78 895 213 788 31/8. 279 364 23/1. >5l!3!'X 137«! 115 297 . 64,? 7/2. 133 610 7/4. 95 564 62 306 Z5,' 23/5. 90 402 7/10. 29 923 177 603 23/4. 206 963 31/10. 131 272 1877 126 329 68,4 7/2. 157 522 7/10. 98 928 58 357 ZI,S 7/6. 89 837 7/10. 27 769 184 686 7/6. 214 438 7/10. 126 697 1878 148 352 74,- 23/4. 177 »46 15/11. 117 872 51 527 25,8 31/1. 32 13» 7/10. 17 217 199 879 23/3. 250 218 7/10. 136 335 1879 147 194 79,Z 29/2. 206 744 15/1». 1»7 274 38 303 20,7 7/6. 68 878 31/12. 18 846 185 497 29/2. 249 472 15/10. 13.! 9»! 188» 151620 8Z,7 23/2. 201 465 15/11. 108 439 29 438 i6,z 15/6. 56 776 15/4. 13 347 181 058 23/2. 234 157 15/11. 134 270 1881 134 787 78,; 31/1. 187 345 15/11. 11» 736 36 903 21,; 23/12. 67 »86 7/10. 17 765 171 690 31/12. 214 120 15/10. 134 219 1882 155 453 76,- 31/12. 183 126 15/10. 131 845 48 531 2Z,8 15/6. 91 638 31/12. 22 709 2N3 984 7/6. 239119 7/10. 165 072 1^3 183 485 82,z 23/2. 216 814 15/10. 155 870 39 503 -7,7 7/12. 67 815 7/1. 18 984 222 988 31/12. 267 542 15/10. 183 744 1384 19» 771 81,° 31/12. 239 232 7/4. 161 382 44 843 '9,° 23/12. 99 592 7/10. 19 398 235 614 23/12. 311 048 7/4. 186 233 1^5 238 315 8Z,7 23/12 288 470 31/3. 210 419 46 266 i6,z 23/6. 88 939 7/10. 25 603 234 581 23/12. 348 815 31/3. 244 317 1^6 260 879 74,-- 7/2. 292 954 15/1. 207 762 91482 26,° 15/3. 167 121 7/1. 34 »86 352 361 23/7. 420 774 15/1. 242 050 1887 270 691 7°,9 23/5. 335 895 15/10 203 629 111 129 29,, 15/6. 189 523 31/12. 30 97» 381 820 7/6 I/U. 505 238 7/11. 254 541 1888 281 053 72,? 23/2. 339 226 15/10. 219 276 104 408 27,- 23/6. 195 697 7/1. 3» 791 335 461 15/6. 469 408 7/11. 235 963 1889 249 042 68,, 31/12. 300 163 23/2. 206 807 112 444 Zr,' 7/3. 189 355 7/10. 25 033 361 486 23/3. 450 577 7/10. 268 047 189» 279 649 60,- 7/4. 318 439 15/1». 242 49» 184 477 Z9,» 23/6. 296 483 7/1. 46 212 464 126 23/5. 590 681 15/1. 329 837 1891 306 551 59,s 15/2. 402 079 15/11. 264 201 205 347 40,, 29/2. 328 876 7/1. 81 255 511 898 23/3. 637 695 31/12. 361 225 1892 291 277 64,4 23/2. 362 551 7/9. 221 533 161 155 Z5,s 31/5. 296 147 7/4. 60 559 452 432 15/6. 599 602 7/10. 346 »88 l,-^! 308 667 62,7 23/11. 392 032 15/1. 253 296 183 659 Z7,Z 31/5. 315 535 7/1. 60 254 492 326 15/6. 597 970 7/1. 331 400 1394 342 324 68,z 23/1. 402 782 7/12. 285 783 157 224 Z',5 15/6. 239 508 31/12. 51199 499 548 23/2. 595 301 7/10. 412 106 1895 404 084 8Z,4 23/6. 529 506 7/2. 294 234 80 175 i6,s 15/3. 192 957 23/12. 16157 434 259 23/6. 539 787 7/1. 398 644 >X!>6 li »2 588 85,4 7/9. 524 700 7/3. 353 142 68 805 14/-- 7/6. 129 704 31/12. 18 807 471 393 15/6. 573 667 7/10. 385 58» 1897 456 384 96,, 23/3. 539 «88 7/2. 371 534 18 274 Z,1 28/2. 92 740 30/11. 382 474 658 23/3. 550 308 7/1. 393 458 1898 524 058 99/S 23/6. 695 048 7/2. 39» 580 657 0,- 15/5. I 171 7/1. 328 524 715 23/6. 695 687 7/2. 391 552 >X->!, 512 209 99,1 23/6. 615 568 7/11. 429 731 543 0,- 7/5. 1071 7/7. 202 512 752 23/6. 615 968 7/11. 43» 795 -'.>-«» 5) Guthaben der Ncichshauptkasse, der Preußischen »nd der Badischcn Gcucralstaatskafse. Diese Ka^en haben in den Iahren 1896 bis 1898 Girokonten genommen, wobei dic besonderen Konten aufgelöst worden sind. ^ 312 Tabelle 28. Sämmtliche täglich fälligen Verbindlichkeiten. (Noten und fremde Gelder). Beträge in Tausend Mark. >lu' durchschnittlicher Stand Betrag in Prozenten der Ziffern dcs InhrcS 1871, l'czw, dcr Periode I87K/8N höchster Stand Datum Betrag Niedrigster Stand Datum Betrag Spannung zwischen dem höchstem und niedrigsten Stand (Sp, 5 und 7) Betrag in Prvzcn tcn dcS durchschnittlichen Standes 1876 1877 1878 1879 1880 1876/80 1881 1882 1883 1884 1885 1881/85 1886 1887 1888 1889 1890 1886/90 1891 1892 1893 1894 1895 1891/95 1896 1897 1898 1899 1900 1896/1900 903 65 > 872 532 807 328 867 554 920 510 874 316 920 785 918 710 941 230 955 894 963 056 939 935 1 086 759 1 212 978 1 314 862 1 372 775 1 345 368 I 266 549 1 435 792 1 496 634 1 437 259 I 492 710 I 595 141 I 491 507 1 567 756 1 557 097 1 599 252 1 666 467 I 651 313 1 608 377 100 96/5 89,Z -)6,° 101,8 30./6. 7./1. 30, /6. 31. /I2. 30./6. 100 30./6. 80 101,9 101,7 104,1 105,8 106,6 30. /6. 31. /I2. 31./12. 31,/12, 31./I2. i°7/5 120,2 iZ4,2 145,5 151/? 148,9 31./12.84 31./I2. 31./12. 30. /6. 31. /12. 30./6. 144,? 158,9 165,6 159,0 165,2 176,5 31./12.89 30./6. 30./6. 30. /6. 31. /12. 31./12. 170,6 31./12.95 i7Z,5 172,? i77,° 184,4 182,7 30. /6. 31. /12. 31./I2. 30. /6. 31. /12. 184,° 31./12.00 1 012 512 932 030 868 746 979 107 1 014 903 15./2. 7./1I. 23./10. 15./2. 15./9. 1 014 903 23./10.78 1 045 898 I 045 251 1 040 548 I 121 679 I 120 832 15./3. 7./3. 15./9. 15./3. 23./3. 1 121 679 7./3. 82 1 300 665 1 343 522 1 466 402 1 508 732 1 473 563 I5./3. 23./1. 7./3. 7./3. 15./2. 1 508 732 15./3. 86 1 567 044 1 625 139 1 599 118 1 646 582 1 759 638 I5./2. 7./12. 7./12., 15./1. 7./3. 1 759 638 15./2. 91 1 720 646 1 746 376 1 788 315 1 870 906 I 906 943 15./2. 6./3. I5./2. 15./2. 15./2. 1 906 943 6./3. 97 807 878 822 832 771 879 796 601 841 944 771 879 871 901 845 884 891 939 882 894 882 002 845 884 1 007 563 1 134 770 1 240 504 1 308 965 1 238 095 1 007 563 1 297 847 1 412 146 1 365 564 I 349 443 1 530 201 1 297 847 1 449 732 1 438 867 1 479 293 1 456 840 I 517 302 I 438 867 204 634 109 198 96 867 182 506 172 959 21,0 18,8 243 024 27,8 173 997 199 367 148 609 238 785 238 830 18,9 21,7 15,8 25,° 24,8 275 795 293 102 208 752 225 898 199 767 235 468 29,? 27,° i?,- 17,2 14,5 i7,5 501 169 269 197 212 993 233 554 297 139 229 437 Z9/' 18,7 14,2 16,2 19,? 14,4 461 791 Zi,° 270 914 307 509 309 022 414 066 389 641 i7,Z i9,7 i9,Z 24,8 2Z,K 468 076 29, 313 Tabelle SS. Durch Vaarvorrath nicht gedeckte täglich fällige Verbindlichkeiten. (Noten und fremde Gelder.) Beträge in Tausend Mark. Jahr Durchschnitt Betrag icher Stand in Prozenten der Ziffern des Jahres 1876 bezw, der Periode 1876/S0 Höchster Stand Datum Betrag Niedrigster Stand Datum Betrag Spau n n n g zwischen dem lwchsten und niedrigsten Stand (Sp. 5 und 7) l 2 g 4 s S 7 s 1876 338 805 1 OO,c> 7 /I -./1. 412 713 15./3. 266 888 145 825 1877 295 498 87,2 31./12. 379 325 15./3. 247 410 131 915 1878 273 339 8^,7 7./1. 364 550 15./3. 239 223 1 ?K ^17 1^!1 1879 278 396 82,2 31./12. 388 526 23./2. 223 939 164 587 1880 291 733 86,, 31./12. 399 033 23./5. 249 932 149 101 1876/80 295 554 ioo,o 7./1. 76 412 713 23./2. 79 223 939 188 774 1881 306 490 9^,5 31./12. 466 520 15./3. 229 583 236 937 1882 323 748 95,6 31./12. 454 386 7./3. 232 185 222 201 1883 301 736 89,0 31./12, 448 530 15./3. 221 159 227 371 1884 328 077 96,8 3I./12. 574 093 15./3. 222 034 352 059 1885 340 849 IOO,6 7./1. 497 554 7./6. 262 460 235 094 1881/85 320 180 108,Z 31./12. 84 574 093 15./3. 83 221 159 352 934 1886 362 272 106,9 3I./12. 600 141 15./3. 268 317 331 824 1887 407 564 12O,Z 3I./12. 548 827 7./6. 332 855 215 972 1888 380 795 112,4 31./I2. 512717 7./9. 316 789 195 928 1889 471 221 iZ9,i 31./12. 744 254 15./3. 344 132 400 122 1890 513 570 151,6 30./9. 694 486 23./2. 398 155 296 331 1886/90 427 084 144^5___ 31./12. 89 744 '.-54 15./3. 86 268 317 475 937 1891 510 233 I 50,6 30./6. 649 758 23./2. 404 299 245 459 1892 520 570 153,6 3I./12. 636 578 15./2. 439 723 196 855 1893 561 247 165,6 30./6. 751 931 7./3. 428 965 322 966 1894 522 965 154,4 30./6. 650 863 7./2. 436 871 213 992 1895 549 712 162,2 31./12. 881 232 7./3. 407 748 473 484 IWI 95 532 945 i8o,z 31./I2. 95 881 232 23./2. 91 404 299 476 933 1896 642 449 189,6 31./12. 870 867 15./2. 461 713 409 154 1897 651 767 192,4 30./9. 904 234 23./2. 481 318 422 916 1898 713 366 210,6 31./12. 1 007 278 23./2. 490 009 517 269 1899 805 844 2Z7,8 30./9. 1 147 643 15./2. 539 247 608 396 1900 797 464 2Z5,4 3I./12. 1 146 315 23./2. 630 050 516 265 1896/1900 722 178 244,4 30./9 99 1 147 643 . I5./2. 96 461 713 deckten Notenni größer Betrag sänunttichcn täglich chtciten (Sp, 10) mnung des unge- ilaufs s IS 1876 1877 1878 1879 1880 156 588 110 523 121 140 236 781 132 637 22,9 ' 15,? 19,5 Z5,5 i8,° 212 462 165 425 167 470 227 577 182 556 i?7,° 140,5 188,? 289,!! 171,8 122 966 75 691 87 741 113 883 115 556 56,2 42,6 47,5 57,° 62,? 204 634 109 198 96 867 182 506 172 959 22,6 12,5 2l,c> 18,8^ 145 825 131 915 125 327 164 587 149 101 43,° 44,6 45,8 59,- 5i,i 48 046 40 322 1 325 24 273 54 275 — 66 637 33 510 42 143 62 990 33 455 1876 1877 1878 1879 1880 1876/80 258 276 Z7,9 267 551 261,6 152 667 79,° 243 024 27,8 188 774 63,9 15 252 - 78 777 187" 1891 1892 1893 1894 > 1895 233 896 261 435 205 438 318 362 351 879 24,1 26,5 20,9 ZI,8 Z2,I 326 819 414914 388 922 306 509 619 447 708,7 4 784,o 357,4 I 000,4 I 2Z5,o 260 844 276 470 253 514 266 570 183 195 56,2 54,0 56,0 54,- 36,7 269 197 212 993 233 554 297 139 229 437 18,7 '.4,2 16,2 19,9 14,4 245 459 196 855 322 966 213 992 473 484 48,1 37,8 57,5 40,9 86,1 35 301 28 116 48 442 21 223 122 442 81 360 218 059 65 956 92 517 145 963 I SU 1 tc>r11 1892 1893 1894 1895 1591 !>5i 441 362 43,8 619 447 I 267,0 307 858 63,6 46! 791 ZI,c> 476 933 89,5 20 429 142 514 1^9 l/95 1896 1897 1898 1899 1900 284 441 371 529 367 430 369 663 403 893 26,2 34,2 32,7 32,4 35,5 451 230 523 133 604 458 594 106 537 727 285,2 290,° 253,2 211,z 188,9 191 143 188 087 156 850 304 135 185 173 39,5 39,9 33,° ^ 57,9 z6,i 270 914 307 509 ^ 309 022 414 066 389 641 i7,Z 19,7 i9,Z 24,8 23,6 409 154 422 916 517 269 608 396 516 265 63,7 64,9 72,5 75,5 64,7 44 403 13 527 64 020 58 408 14 252 14 290 42 076 100 217 87 189 21 462 1896 1897 1898 1899 1900 1896/1900 461 502 4i,4 692 736 303,° 310 107 62,8 468 076 29,1 685 930 95,° i 6 574 6 806 1896/1900 40' 317 Tabelle »». Dectungsverhältnisse der sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten. (Noten und fremde Gelder.) ) In Prozenten. Baar deckn ng Metalldecl U n g Golddeckung Jahr durchschnitt. höchste niedrigste durch- schnitt- höchste niedrigste durchschnitt. höchste niedrigste »/ /n Datum "/ /» Datum »/ /» »/ /<> Datum °/ /« Datum »/ /n »/ /» Datum "/ /» Datum »/ /» i 2 3 4 5 s 7 L 9 10 11 12 is 14 l» .« 62 ^ 23,/5, 68,2 7./1. 53,2 56 s 23/3. 69,3 31./10. 54,4 31 7 15./2. 42,1 31./12. 22,2 1877 66,i 23./3. 71,2 31./12. 57,o 59,n 23./3. 66,0 31./12. 52,i 25,0 I5./2. 28,o 31./I2. 20,3 1878 66,i 15,/3, 70,3 7./1, 57,9 61,2 15./3. 66,i 7./1. 53,5 25,7 23./3. 30,9 7./1. 20,8 1379 67, g 23,/3. 73,0 31./12. 60,3 62,4 23./3. 68,i 31./12 ,',,'>, ! 25,3 23./3. 31,0 7./I0. 19,0 1880 63,3 23./5, 72,« 31./12. 59,3 6I,i 7 /6 I 31./12. ' 24,5 7 /6 ' -/"- 27,9 31./12. 19,« 1876/80 66,2 23>/3.79 73,o 7./1.76 53,2 6»,o 23./3.76 69,3 31./12.77 52, i 26,5 15./2.76 42,i 7./10.79 19,0 66 15./3. 73,7 31./12. 54,5 60,4 15./3. 66,8 31./12. 50,1 22, > 7./3. 26,9 30./9. 15,7 1882 64,8 7,/3, 72,5 30./9. 55,o 59,7 15./3. 66,2 3V./9. 52,o 22,7 7./6. 26,o 7./10. 17,9 1883 67,g 15./3. 75,3 31./12. 56,9 63,9 15./3. 71,. 31./12. 53,7 30,o 15./.!. 34,7 7./10. 24,. 1884 65,7 15./3. 74,» 31./12. 43,8 61,9 I5./3. 70,o 31./12. 46,2 29,3 I5./3. 34,4 31./I2. 20,o 1885 64,« 7,/6. 71,3 7./1. 52,s 60,8 7./6. 67,i 7/1. 49,7 28,7 I5./12. 33,4 7./1. 21,,', 1881/85 65,» 15./3.83 75,3 31./12.34 48,8 61,4 15./3.83 71,1 81, 46,2 26,7 !.V 34,7 30./9.81 15,7 1886 66? 15./3, 73,4 31/12. 53,8 63,8 15./3. 70,o 31./12. 51,5 35,4 7./8. 39,« 31./12. 29,4 1887 66,4 7./6. 71,8 7./1. 56,s 63,? 7./6. 63,8 7./1. 54,s 38,8 7./6. 42,o 7./1. 31,. 1888 7I,o 15./6. 75,7 7./1. 62,i 68,7 7./9. 73,3 7./1. 59,» 46 3 7./8. 50,9i 7./I. 37,» 1889 65,7 15./3. 73,8 31./12. 50,7 63,5 7./Z. 71,4 31./12. 43,7 42,« 7./3. 43,8 31./12. 31,2 1890 61,8 7./6. «>8,4 7./10. 51,v 59,5 23./2. 65,7 7./10. 49,.> 38,« 7./6. 43,4 7./10. 3l>,^ 1886/90 66,z 15./6.88 75,7 31./12.89 50,7 63,8 7./9.88 73,3 31./12.89 48,7 Il>,,'> 7./8.38 50,91 12,»'! 29,. 1891 64, s 23./2. 69,o 7./1. 57,4 62,3 23./2. 66,« 7./1. 55,4 4I,i 15./9. 44,5 7./1. 35,4 1892 65,2 15./2. 69, s 31./12. 57, s 62,9 15./2. 67,2 31./12. 55,8 41,. 7./2. 45,i 31./12. 34,» 1893 60,9 7./3. 69,o 3V./9. 52,3 58,« 7./3. 66,5 30./9. 50,i 36,« 23/2. 42,9 3tt./9. 29,5 1894 65,o 7./12. 69,9 30./6. 59,o 62,« 7./12. 67,8 30./6. 56,7 41,5 7./12. 48,7 31./3. 35,7 1895 65,5 15./3. 73,5 31./12. 49,9 63,4 7./3. 71,. 31/12. 48,5 44,2 15./2. 50,9 2 31./12. 32,4 1891/95 64,3 15, ^,95 73,5 31./12.95 49,9 62,o 7/3.95 71,i 31./12.95 48,5 I5./2.95 50,92 30./9.93 29,5 1896 59,o 15./2. 68,i 31./12. 48,8 56,9 15./2 65,7 31./12. 47,3 33,4 15./2. 45,5 31./12. 31,2 1897 58,1 23./2, 66,s 30./9. 46,« 56,o 23./2. 64,5 30./9. 44,7 38,o 23./2. 44,« 3V./9. 28,» 1898 55,4 23./2. 67,5 3V./9. 43,4 53,2 23./2. 65,2 3V./9. 41,7 36,5 23,/2. 47,. 3V./9. 27,. 1399 51,« 15./2. 63,o 30./9. 38,5 49,5 3 I5./2. 60,3 3V./9. 3K,8 34,4 15./2. 42,« 30./9. 24,. 1900 51,7 23./8. 53,9 31/12. 39,9 1!»,,^ 23./8. 56,5 31./12. 38,3 34,« 23./3. 40,4 31./I2. 26,3 1896/1900 55,1 15./2.96 68,i 30-/9.99 38,5 52,9 15./2.96 65,7 M./9.99 36,» 36,3 23./2.98 47,. 30./9.99 24,. >) Die höchsten und die niedrigsten Ziffern der ganzen 25jährigen Periode sind durch fette« Druck gekennzeichnet. 318 Bestand ') Amsätze im Ein Auf Girokonto durch Laarzahlnngen am 1. Ianua Mark c I Pf- Stück Betrag Mark I Pf- in Prozenten der Gesammt- Einnahnie (Sp, 15) Stück Betrag Mark Pf- in Prozenten der Gesammt- Einnahme (SP. 1o) I z 4 5 u 7 1876 18 990 252 73 — 3 285 138 917 04 Z9,i — — — — 1877 92 301 879 42 — 5 085 443 864 13 37,6 — '-5— —> — 1878 106 842 255 41 — 4 941 049 522 66 z6,2 — — — — 1879 105 606 498 09 334 634 5 253 645 452 98 34,5 — — — — 1880 128 591 385 26 353 178 6 047 004 157 11 34, Z — — — — 1881 131 153 090 68 363 357 6 590 193 649 72 35,2 — — — — 1882 120 751 262 56 375 256 6 603 641 430 91 36,5 — — — — 1883 131 515 973 79 473 416 7 737 312 863 41 35,Z — — — — 1884 144 166 702 83 577 484 8 846 515 974 89 33,6 — — 1885 176 338 818 86 625 144 9 220 787 673 63 34, Z — — 1886 194 516 076 24 1 137 788 6 782 620 042 22 23,7 215 758 2 798 419 242 54 9,7 1887 215 776 472 63 1 159 505 6 974 018 374 96 2Z,7 259 736 3 230 011 840 78 Il.o 1888 247 314 898 32 1 069 829 7 425 923 662 48 2Z,Z 289 958 3 241 979 544 12 10,1 1889 214 398 229 11 1 125 378 8 403 521 468 72 22,2 335 317 3 937 577 952 23 10,4 1890 248 149 449 62 1 306 065 9 049 396 649 80 22,7 377 929 4 749 388 356 12 ir,9 1891 252 704 183 14 1 367 056 9 281 732 940 93 22,9 404 807 4 704 342 909 96 11,6 1892 257 961 122 69 1 446 959 8 808 662 969 92 22,5 425 809 4165 359 863 86 10,7 1893 227 255 333 46 770 121 6 370 261 071 95 15,5 1 087 244 12 684 440 495 93 30,8 1894 249 765 691 07 796 651 6 638 552 559 33 15,7 1 124 324 11 942 166 194 65 28,z 1895 274 929 139 24 830 160 6 785 504 875 36 14,5 I 216 896 13 428 913 124 59 28,6 1896 302 081 810 07 859 189 ! 7 557 954 818 82 14, Z I 328 335 15 801 779 650 62 29,9 1897 353 826 763 23 914 921 8 211 624 482 55 14,2 1 306 927 16 689 232 664 37 29,0 1898 332 104 778 80 1 021 162 8 827 360 176 05 12,8 1 355 496 20 149 782 510 02 29,- 1899 352 083 868 43 985 111 10 216 725 752 98 IZ,' 1 049 439 21 717 733 147 05 27,« 1900 385 357 278 62 1 012 961 11 278 119 174 90 IZ,8 937 007 20 524 125 824 42 25,1 durch Verrechnung mit den Konteninhabern ') Das ist die Snmme der auf den einzelnen Konten stehenden Guthaben, In dieser Snmme sind die jeweils noch unterwegs befindlichen, weq-n des Postenlau,s erst am nächsten Tage zur Gutschrift gelangenden »schwebenden Giroübertragungen« nicht mit inbegriffen. -) Seit 1893 nur die thatsächlich baar geleistete» Einzahlungen sowie die Beträge der eingezogenen Giro - Inkassow-chsel. Bis dahin auch die im Giroverkehr zur Gutschrift gelangten Lombarddarlehne -c. Bis 1885 außerdem noch die gut geschriebenen Beträge von Wechseldiskontirungen -) Von 1886 bis 1892 nur Wechseldiskvntirung-n, seit I, Januar 1893 auch Lombarddarl-Hne, eingezogen- Auftragspapiere, aus W-rthpapiergeschäften 319 Giroverkehr. nähme. Tabelle »2. sind vereinnahmt: durch Platz-Uebertragungen ^) durch Uebertraguugen vou anderen Bankanstalten °) Stuck Betrag Mark Pf- in Prozenten der Gesammt- (Sp, 15) Stück Betrag Mark Pf- ten der Gesammt- Einnahmc (Sp, 15) Zusa m »1 e n Mark Pf- .M)r 0 10 11 1Z 14 1 s IN 3 079 775 501 23 36,7 2 027 364 001 84 24,2 8 392 278 420 11 1876 4 057 234 969 66 30,° 4 375 605 898 31 32,4 13 518 284 732 10 1877 4 223 620 692 54 ZI,° 4 480 668 502 29 32,8 13 645 338 717 49 1878 430 307 4 701 875 222 65 3°,? 570 301 5 261 073 185 99 34,6 15 216 593 861 62 1879 445 057 5 453 671 096 14 ZI,0 643 983 6 117 733 270 07 34,7 17 618 408 523 32 1880 463 103 5 592 459 939 86 29,9 712 715 6 541 533 723 46 34,9 18 724 187 313 04 1881 474 454 5 239 083 887 31 28,9 782 704 6 257 728103 07 34,6 18 100 453421 29 1882 481 517 7 243 488 115 06 33,' 894 991 6 922 329 020 91 3i,6 21 903 129 999 38 1883 510 626 9 892 839 197 90 37,6 1 017 539 7 595 626 075 38 28,8 26 334 981 248 17 1884 536 964 10 001 243 790 95 37,i 1 061 089 7 710 818 211 71 28,6 26 932 849 676 29 1885 " 543 129 10 690 307 495 64 37,4 1 130 655 8 354 204 944 30 29,2 28 625 551 724 70 1886 601 526 10 511 019 492 71 35,7 1 268 504 8 722 286 245 27 29,6 29 437 335 953 72 1887 667 412 11 327 991 119 81 35,5 1 458 303 9 900 135 783 67 31,- 31 896 030 110 08 1888 731 456 14 434 374 197 Z8,l 1 608 508 11 079 561 500 72 29,? 37 855 035 118 67 1889 781 346 15 033 986 066 46 37,7 1 757 318 11044 257 106 24 27,7 39 877 028 178 62 1890 867 619 15 359 992 895 87 37,? 1 860 345 11 162 948 458 09 27,6 40 509 017 204 85 1891 861 388 14 567 727 407 77 37,? 2 011 646 11 550 440 457 07 29,5 39 092 190 698 62 1892 866 369 10 427 308 205 23 25,Z 2 158 987 11 710 880 554 61 28,4 41 192 890 327 72 1893 903 474 11 032 928 509 06 26,1 2 316 517 12 623 714 010 32 29,9 42 237 361 273 36 1894 1 021 595 12 597 653 747 18 26,9 2 648 300 14 050 638 975 98 3°,° 46 862 710 723 11 1895 1 026 559 13 794 359 987 72 26,1 2 858 976 15 673 114 319 07 29,7 52 827 208 776 23 1896 1 101 001 15 234 438 462 99 26,4 3 081 894 17 507 666 996 14 ZO,4 57 642 962 606 05 1897 1 280 739 19 094 879 774 49 - 27,7 3 430 776 20 829 885 831 63 30, Z 68 901 908 292 19 1898 2169 763 22 481 238 795 49 28,8 3 837 195 23 594 335 221 56 30, z 78 010 032 917 08 1899 2 494 451 24159 635 605 68 29,5 4 184 895 25 866 385 213 94 zi,6 81 828 265 818 94 1900 dem Abrechnungsverkehr oder irgend einem anderen Buchungsvvrgang herrührenden Gutschriften, die bisher zum Theil als baar, zum Theil auch als Platz. Übertragungen verbucht worden waren. Bis zum Jahre 1886 sind die vm> da ab nnter dieser Nubrik verbuchten Posten in den Baarzahlungeu (Sp, 3 bis 5) mit enthalten. 4) Bis Ende 1892 znm Theil einschließlich der aus dem Abrechnnngsverkehr hervorgehenden Gutschriste», 5) Die bei anderen Bankanstalten von Nichtkonteninhabern geleisteten Einzahlungen sind hierin mitcnthaltcn. 320 321 Ainsätze im j Giroverkehr. ' Tabelle »». Ans «mbe. N Auf Giro - K 0 u t 0 sind v c r a u ? g a b t . Jahr t Stuck »rch Baarzahlnngc Betrag Mark " ') Pf- in Prozenten der Gesammt- (Sp. 14) du Stück ich Verrechnung mit de Konteninhabern ^) Betrag Mark Pf. n in Prozenten der Gesammt- (Sp. 14) durc Stück h Platz-Uebcrtragungen Betrag Mark Pf, ^ ) j inProzen- Gesammt- Ansgabc (Sp. 14) durch 1.1evertrac Stück uugcu nach audcreu Bankanstalten Betrag Mark j Pf. ') in Prozenten der Gesammt- Ausgabe (Sp. 14) Iusam ni e n Mark Ps. Bestand am 3t. Dezembers Mark Ps. Jahr i 2 Z « s s 7 8 » 10 11 12 13 l-I IS > 1, 1876 3 317 912 321 02 39,9 _ ^ ^ _ 3 079 775 501 23 37,° — I 921 278 971 17 23/- 8 318 966 793 42 92 301 879 42 1876 1877 5 684 460 291 60 42,1 _ ^ 4 057 234 969 66 zo,° — 3 762 049 094 85 27,? 13 503 744 356 11 106 842 255 4 I 1877 1878 5 665 718 257 70 4I/Z _ ^ _ _ 4 223 620 692 54 zl,c> — 3 757 235 524 57 27,5 13 646 574 474 81 105 606 498 0!) 1878 1879 388 787 6 078 708 792 73 40,0 _ 470 993 4 701 875 222 65 3i/° 354 249 4 413 024 959 07 29,0 15 193 608 974 45 128 591 385 26 1879 1880 431 722 7 063 964 124 62 40,1 — — 486 895 5 453 671 096 14 ZI,° 366 697 5 098 211 597 14 28/9 17 615846817 90 131 153 090 68 1880 1881 451 809 7 677 698 474 19 41,0 _ _ 507 922 5 592 459 939 86 29,8 402 018 5 464 430 727 11 29/2 18 734 589 141 16 120 751 262 56 1881 1882 482 892 7 741 431 395 01 42,8 — — 525 493 5 239 083 887 31 29,0 438 479 5 109 173 427 74 28,- 18 089 688 710 06 131 515 973 79 1882 1883 619 177 8 853 096 152 27 40,4 — — — — 434 119 7 243 488 115 06 33/' 518 055 5 793 895 003 01 26,5 21 890 479 270 34 144 166 702 83 1883 1884 729 488 9 857 598 569 86 37,5 _ — 300 106 9 892 839 197 90 37/6 624 930 6 552 371 364 38 24/9 26 302 809 132 14 176 338 818 86 1884 1885 741 436 10104 322 627 76 37,5 — — 329 260 10 001 243 790 95 37,2 681 727 6 809 106 000 20 25,Z 26 914 672 418 91 194 516 076 24 1885 1886 488 569 9 330 233 062 56 Z2,6 240 501 I 167 798 794 12 4/' 318 188 10 690 307 495 64 Z7,4 ' 750 256 7 415 951 975 99 25,9 28 604 291 328 31 215 776 472 63 1886 1887 548 580 9 926 481 805 60 33,« 253 262 1 280 277 211 59 4/Z 341 236 10 511 019 492 71 35,7 837 040 7 688 019 018 13 26,2 29 405 797 528 03 247 314 898 32 1887 1888 611 433 10 444 829 390 41 32,7 258 759 1 322 706 104 19 4/i 374 433 11 327 991 119 81 35,5 961 885 8 833 420 164 88 27,7 31 928 946 779 29 214 398 229 11 1888 1889 670 208 11 941 329 510 87 ZI,b 261 724 1 407 935 733 15 3,7 458 993 14 434 374 197 38,2 1 106 977 10 037 644 457 14 26,5 37 821 283 898 16 248 149 449 62 1889 1890 752 234 13 141 970 543 71 33,-> 292 330 1 787 347 878 10 4/5 499 357 15 033 986 066 46 37/7 I 211 050 9 909 168 956 83 24/8 39 872 473 445 10 252 704 183 14 1890 1891 802 823 13 178 775994 20 32,6 308 020 1 988 128 536 68 4,9 525 859 15 359 992 895 87 37/? 1 292 586 9 976 862 838 55 24/6 40 503 760 265 30 257 961 122 69 1891 1892 814 503 12 341 830 627 86 31,5 319 061 1861 193 068 01 4/8 530 623 14 567 727 407 77 37/2 I 437 257 10 352 145 384 21 26,5 39 122 896 487 85 227 255 333 46 1892 1893 705 836 9 592 218 616 33 23,Z 527 898 10 775 498 849 04 26,2 559 245 10 427 308 205 23 25,Z 1 546 101 10 375 354 299 51 25,2 41 170 379 970 11 249 765 691 07 1893 1894 736 754 9 486 450 335 55 22,5 594 577 10 403 749 530 74 24/6 587 243 11 032 928 509 06 26, i 1 700 223 11 289 069 449 84 2lz,ü 42 212 197 825 19 274 929 139 24 1894 1895 769 10 237 645 730 54 21,y 565 059 11 328 175 722 02 24/2 668 519 12 597 653 747 18 26,9 1 975 748 12 672 082 852 54 27,° 46 835 558 052 28 302 081 810 07 1895 1896 841 760 I I 974 160 170 71 22,7 627 553 12 908 476 792 70 24/5 665 689 13 794 359 987 72 26,1 2 163 539 14 098 166 871 94 26,7 52 775 463 823 07 353 826 763 23 1896 1897 883 341 12 704 318 694 45 22,0 655 203 13 826 375 845 39 24,0 747 098 15 234 438 462 99 26,4 2 366 121 15 899 551 587 65 27,6 57 664 684 590 48 332 104 778 80 1897 1898 953 937 14 017 481 169 67 2O,Z 726 435 16 767 410 294 50 24/4 914 097 19 094 879 774 49 27,7 2 694 551 19 002 157 963 90 27/6 68 881 929 202 56 352 083 868 43 1898 1899 1 011 421 15 145 625 002 16 -9,4 762 885 18 411 717 672 96 23/6 1 543 927 22 481 238 795 49 28/8 3 022 097 21 938 178 036 28 28/- 77 976 759 506 89 385 357 278 62 1899 190N 1 049 914 16 166 376 408 46 19,8 769 486 17 158 206 538 37 2 l,o 1 497 461 24 159 635 605 68 29,5 3 261 716 24 319 825 519 33 2Y/7 . 81804 044 071 84 409 579 025 72 1900 >) Seit 1893 nur die tbats.icklich baar geleistete» AuSzablungen. Bis Ende 1892 auch weis;c Checks, welche weder baar ausbezahlt noch zu Ucbcrtragungcn am Platze verwendet worden sind,'c. Bis 1885 auch noch die für die Konteninhaber ciugclöstcn T>omizil>vechscl. -) I» den Iabrcn I88t> bio l89.! nur Domizilwechsels seitdem anch die nicht baar bezahlte», sondern zur Begleich»»«, von Gegenforderungen der Bank benntzten sogcuauuleu VcrrccknungSchcckS. Vor dem ^ahrc 1886 sind die von da ab untcr dieser Rubrik verbuchten Posten in den Baarzahlnngc» (Sp. 2 bis 4) mitcuthalte». 2) Bis Ende 1892 zum Theil auch die aus dem Abrechnungsverkehr hervorgehenden Belastungen. Die Einzahlungen der Nichtkvntcniuhaber ans auswärtige Girointcresscntcn sind hierin nicht enthalten. Bcrgl. Tab. 32 Anm. 1. ^ , > ' , ' ^ 41 Gesamm t - Amsätze Einnahnte uttd Ans Durch Baarzahlungen Durch Verrechnungen mit den Kontcn-Inhabern Durch Platz - Uebertraguiigeu Jahr Mark Pf- in Prozenten der Gcsammt- umsätze (Sp, 12) Mark Pf- in Prozente» der Gesammt- nmsätze (Sp, 12) Mark I Pf- in Prozente» der Gesamint- n m sähe (Sp, 12) > 2 4 s 1876 0 603 051 238 06 39,5 — — — 6 159 551 002 46 36/? 1877 10 769 904 155 73 39/? — — — 8 114 469 939 32 zo,° 1878 10 606 767 780 36 3»/? — — 8 447 241 385 08 31/° 187!) 11 332 354 245 71 37/2 — — — 9 403 750 445 30 3°/? 1889 13 110 968 281 73 37/2 — -—- — 10 907 342 192 28 3i/° 1881 14 267 892 123 91 3S/- — — — 11 184 919 879 72 29,8 1882 14 345 072 825 92 39/6 — — — 10 478 167 774 62 29,0 188:; 16 590 409 015 68 37/9 -— — 14 486 976 230 12 33/- 1884 18 704 114 544 75 35/5 — 19 785 678 395 80 37/6 1885 19 325 110 301 39 35/? — 20 002 487 581 90 37/- , 1886 16112 853 104 78 28,2 3 966 218 036 66 6,? 21 380 614 991 28 37/4 1887 16 900 500 180 56 28,7 4 510 289 052 37 7/7 21 022 038 985 42 35/7 1888 17 870 753 052 89 28,° 4 564 685 648 31 7/2 22 655 982 239 62 35/5 1889 20 344 850 979 59 26,9 5 345 513 685 38 7,° 28 868 748 394 38,1 1890 22 191 367 193 51 27,c, // ^ 6 536 736 234 22 ii 2 ö,2 30 067 972 132 92 37/7 1891 22 460 508 935 13 27/7 6 692 471 446 64 8,Z 30 719 985 791 74 37/? 1892 21 150 493 597 78 27,0 6 026 552,931 87 7/7 29 135 454 815 54 37/Z 1893 15 962 479 688 28 19/4 23 459 939 344 97 28,5 20 854 616 410 46 25/Z 1894 16 125 002 894 88 19,1 22 345 915 725 39 26,5 22 065 857018 12 26,1 1895 17 023 150 605 90 18,2 24 757 088 846 61 26,4 25 195 307 494 36 26,? 1896 19 532 414 989 53 18,5 28 710 256 443 32 27/2 27 588 719 975 44 26, i 1897 20 915 943 177 18,' 30 515 608 509 76 26,5 30 468 876 925 98 26,4 1898 22 844 841 345 72 16,6 36917 192804 52 26,8 38 189 759 548 98 27/7 1899 25 362 350 755 14 i6,z 40129 450 820 01 25/7 44 962 477 590 98 28,8 1900 27 444 495 583 36 16,8 37 682 332 362 79 23/0 48 319 271 211 36 29/5 -j Vcrgl. die A»inertn»>,ci> zu Tab. 32 »nd 33, 323 im Giroverkehr. gäbe zusammen.) Durch Übertragungen von und nach anderen Bankanstalten Umsätze, bei denen die Baarzahlungen erspart worden sind (Summe der Spalten 4, 6 und 8) Gestimmt'Umsätze Jahr Mark Pf, in Prozenten Gesamnit- umsähe (SP. 12) Mark Pf- in Prozenten Gcsommt- u in sähe (SP. 12) (Einnahme uud Ausgabe) Mark Pf, « « 10 11 12 >» 3 948 642 973 01 23/6 — 16 711 245 213 53 187«; 8 137 654 993 16 ZO,I — 27 022 029 088 21 1877 8 237 904 026 86 ZO,I — 27 291 913 192 30 1878 9 674 098 145 06 31/? 30410 202 836 07 1879 11 215 944 867 21 ZI,8 — 35 234 255 3 11 22 1880 12 005 964 450 57 32/1 — 37 458 776 454 20 1881 11 366 901 530 81 31.4 — 36 190 142 131 35 1882 12 716 224 023 92 29,0 — 43 793 609 269 72 1883 14 147 997 439 76 26,9 — 52 637 790 380 31 1884 14 519 924 211 91 27/0 — 53 847 522 095 20 1885 15 770 156 920 29 27/5 41 116 989 948 23 71,8 57 229 843 053 01 1886 16 410 305 263 40 27/? 41 942 633 301 19 58 843 133481 75 1887 18 733 555 948 55 29,z 45 954 223 836 48 72,° 63 824 976 889 37 1888 21 117 205 957 86 28,0 55 331 468 037 24 73/- 75 676 319 016 83 1889 20 953 426 063 07 26,2 57 558 134 430 21 72,1 79 749 501 623 72 1890 21 139 811 296 64 26,1 58 552 268 535 02 72/Z 81 012 777 470 15 1891 21 902 585 841 28 28,0 57 064 593 588 69 73/° 78215 087 186 47 l 892 22 086 234 854 12 26,8 66 400 790 609 55 8o,6 82 363 270 297 83 1893 23 912 783 460 16 28,z 68 324 556 203 67 80,9 84 449 559 098 55 1894 26 722 721 828 52 28,5 76 675 118 169 49 81,8 93 698 268 775 39 1895 29 771 281 191 01 28,2 86 070 257 609 77 81,5 105 602 672 599 30 1896 33 407 218 583 79 29,0 94 391 704019 53 81,9 115 307 647 196 53 1897 39 832 043 795 53 28,? 114 938 996 149 03 83/4 137 783 837 494 75 1898 45 532 513 257 84 29/2 130 624 441 668 83 83/7 155 986 792 423 97 1899 50 186 21 >> 733 27 30/7 136 187 814 307 42 83.2 163 632 309 890 78 1900 II' 324 Giro-Aebertragungen Jahr Uebertragungei Stück zwischen Girvknnden an verschiedene Betrag Mark Pf. l Orten') durchschnittliche Größe Mark Z 4 1870 — 1 921 278 971 17 - 1877 — 3 762 049 094 85 -, 1878 — 3 757 235 524 57 - 1879 354 249 4 413 024 959 07 12 457 1880 866 697 5 098 211 597 14 13 903 1881 402 018 5 464 430 727 11 13 592 1882 438 479 5 109 173 427 74 11 652 1883 518 055 5 793 895 003 01 II 184 1884 624 930 6 552 371 364 38 10 485 1885) 681 727 6 809 106 000 20 9 988 1886 750 256 7 415 951 975 99 9 885 1887 837 040 7 688 019 018 13 9 185 1888 961 885 8 833 420 164 88 9 183 1889 1 106 977 10 037 644 457 14 9 068 1890 1 211 050 9 909 168 956 83 8 182 1891 1 292 586 9 976 862 838 55 7 719 1892 1 437 257 10 352 145 384 21 7 203 1898 1 546 101 10 375 354 299 51 6711 1894 1 700 223 11 289 069 449 84 6 640 1895 1 975 748 12 672 082 852 54 6 414 1896 2 163 539 14 098 166871 94 i 6 516 1897 2 366 121 15 899 551 587 65 6 72» 1898 2 694 551 19 002 157 963 90 7 052 1899 1900 3 022 097 3 261 716 21 938 178 036 24 319 825 519 28 33 7 259 7 456 >) Nur die an andere Bankanstalten überwiesenen, nicht auch die dort zur Gutschrift gelangten Beträge. im Fernverkehr. 325 Tabelle »5. Einzahlungen von Behörden und Personen, welche kein Girokonto haben, für Rechnung von Girokundeu «Mchtkonteninhaber) Zusammen Stück Betrag Mark Pf- durchschnittliche Grösse Mark Mark Pf- s o 7 » 133 913 433 97 2 055 192 405 14 622 262 557 03 4 384 311 651 88 725 245 071 68 4 482 480 596 25 244 440 970 375 200 68 3 970 5 383 400 159 75 267 702 1 168 854 033 57 4 366 6 267 065 630 71 300 611 I 239 720 192 43 4 124 6 704 150 919 54 349 201 1 317 040 369 01 3 772 6 426 213 796 75 382 091 l 315 037 331 50 3 442 7 108 932 334 51 396 458 I 218 548 941 16 3 074 7 770 920 305 54 380 442 1 104 423 382 21 2 903 7 913 529 382 41 408 098 1 130 040 538 84 2 769 8 545 992 514 83 442 307 I 228 161 125 18 2 776 8 916 180 143 31 475 616 I 331 026 127 91 2 799 10 164 446 292 79 507 418 1 680 360 852 05 3 312 11 718 005 309 19 550 709 1 882 061 614 71 3418 11 791 230 571 54 567 437 1 989 166 316 35 3 506 11 966 029 154 90 598 605 2 111 866 082 74 3 528 12 464 011 466 95 670 689 2 392 340 048 34 3 567 12 767 694 347 85 654 620 2 447 607 327 80 3 739 13 736 676 777 64 651 725 2 576 857 431 24 3 954 15.248 940 283 78 699 450 2 892 505 506 91 4 135 16 990 672 378 85 733 805 3 047 090 748 86 4 152 18 946 642 336 51 751 609 2 777 903 197 40 3 696 21 780 061 161 30 717 164 1 720 107 646 12 2 399 23 658 285 682 40 699 117 1 5-15 889 653 56 2 211 25 865 715 172 89 32t! Giroverkehr mit besonderer Berücksichtigung Ein Beträge in Durchschnittlicher Giroliestand Baarzahlungen Verrechnungen Bankanstalten 1893 1900 1893 1900 1893 1900 in Betrag Betrag Betrag Prozent Betrag Prozent Betrag Prozent Betrag Prozent v,Sp,20 »,Sp,21 v,Sp,2v v, Sp, 21 i z 4 S s 7 8 9 10 11 Berlin................................... 78,s 186,8 1 972,2 '5,- 3 I89,o II,, 5 738,i 44,- 8 421,0 Z-,5 2,» 3,° 124,2 -r,z 179,4 11,0 365,« 413,» 25,- Breslau................................. 4,.. 6,4 232,9 24,- 246,8 9,? 285,9 2?,7 1 156,« 44,7 Cöln .................................... 7,» 8,4 93,i 7,6 240,7 360,« 28,- 715,o 25,Z Dresden................................. 2,. 3,9 203,9 -9,Z 380,2 >?,> 136,0 12,8 177,8 9,° Clberfeld................................ 3,2 2,9 39,, 5,; 83,7 7,? 183,7 25,- 183,!. 17,4 Frankfurt a. M.......................... 27, s 38,« 684,i 17,4 835,9 ,6,- 780,s -9,» 953,9 -8,4 Hamburg ................................ 28,» 20, v 200,4 z,7 414,7 5,4 553,1 I0,z 752,9 9,» 4,« 4,« 187,» -4,5 245,o 9,? 662,8 51,° 1 222,8 49,Z Stuttgart................................ 5,9 9,7 152,9 2c>,, 192,7 i5,b 305,2 40,, 452,8 Z6,z Snmmc der Plätze mit Abrechnungsstellen 165,8 284,'. 3 895,4 -z,- 6 0U8,i 11,- 9 371,0 ZI,8 14 448,8 27,- Uebriqe Bankanstalten.................... 83,i 144,i 2 474,9 2-,- 5 270,o -8,; 3 313,4 28,4 6 075,z 21,4 Zusammeu 248,9 428,.! 6 370,ü -5,5 11 278,i IZ,8 12 684,4 Zc>,i ! 20 524,1 25,- Aus Beträge in Bankanstalten 5 18N Betrag Zcmrzci in Pro. zent 0, Sp,I8 hluugen 1900 Betrag in Pro- Sp, 19 S 1893 Betrag lerrech in Pro. zent v, Sp, 18 iiiugeu 19N0 Betrag in Pro. zent 0, Sp, 19 Uebert 1893 Betrag rngun Pro. zent 0, Sp, 18 i,en am Platz I9M Betrag Pro. ^'i!. 1 2 S 4 5 » 7> s 9 IN 11 12 I 8 Berlin................................... Cöln..................................... Clberfeld................................. Frankfurt a. M.......................... Stuttgart................................ Summe der Plätze mit Abrechnungsstellen Zusammeu 3 050,9 111,i 429,7 173,o 161,5 143,4 636,8 314,8 237,2 139,2 2Z,Z ic>,, 44,6 -Z,5 -5,Z '9,5 16,- 5," -8,z -8,z 4 727,s 165,4 466,o 405,7 277,s 179,7 922,8 472,2 452,7 292,2 -7,7 1°,. -8,° -4,- 14,. -7,° 17,8 6,- -8,z 2Z/> 4 683,7 408,i 150,i 466,9 222,7 217,2 869,8 545,, 641,5 308,4 z6,. Z7,- -5,s Z6,4 2I,-> 29,6 22,, 10,, 49,« 40,5 6 512,2 447,8 I 012,8 768,5 427,5 220,8 820,7 660,8 1 220,7 382,« 24,Z 27,z Z9,- 27,- 2-,7 20,8 -5,? 8/- 49,- Zc-,? 2 703,9 294,z 142,9 313,1 479,7 154,5 1 383,5 3 525,o 53,8 88,2 20,8 26,7 -4,8 24,4 45,Z 21,1 Z5,- 65,6 4,- I 1,5 8 632,0 533,5 575,2 876,2 934,7 276,5 1 835,5 4 988,4 217,0 183,5 Z2,Z Z2,r. 22,- ZI,° 47,4 2Ü,> Z5,? 65,, 8,8 -4,8 5 397,i 4 195,i I^z Z5,s 8 360,9 7 805,5 '5,7 27,5 8 513,!. 2 262,o 25,? -9,4 12 473,4 4 684,8 2Z,- i6,z 9 138,4 1 288,u ?-,-> II,° 19 052,5 5 107,1 Z5,7 -8,° 9 592,2 2z,.^ 16 166,4 ! iy,s 10 775,5 26,- 17 158,2 ^ 21,^ 10 427,8 25,' 24 159,« 29,5 ^) Vergl, die Annicrknngcn z» Tab, 32 »nd 33, 327 der Bankanstalten mit Abrechnungsstellen. nähme ' Milli 0 ne n M a r k. Uebertraguugcn am Platz Ucbertragnngen von anderen Bankanstalten Gcsamntt. Einnahme B ant anstaltc n 1893 1900 1893 1900 1893 1900 Betrag Prozent v,Sp,20 Betrag Prozent Betrag in Prozent o,Sp,M Betrag Prozent o,Sp,2I Betrag Betrag 12 18 14 lS 1« 17 IS 19 20 21 2 703,9 20,8 8 632,o Z2,Z 2 595,2 -9,-> 6 5I3,> 24,z 13 009,1 26 755,1 Bcrli» 294,s 26,7 533,5 Z2,6 317,7 28,8 511,9 Z-,- 1 101,8 1 637,8 Bremen 142,9 -4,8 575,2 22,z 3N2,o Z-,Z 607,5 2Z.5 963,7 2 586,i Breslau 313,1 24,4 876,2 Z0,9 511,7 Z9,? 999,« ?5,z 1 283,s 2 831,7 Cöln 479,7 45,Z 934,7 47,4 239,5 22,6 479,2 24,z 1 059,1 I 971,4 Dresden 154,5 21,. 276,5 26,- 355,« 48,; 513,8 48,; 732,9 1 057,o Elberfcld I 383,5 Z5,- 1 335,5 Z5,; 1 079,« 27,5 1 548,5 29,-- 3 927,7 5 173,8 Frankfurt a. M. 3 525,o 65,7 4 983,4 65,° 1 091,8 2O,z 1 514,2 19,8 5 369,s 7 670,2 Hamburg 53,8 4,' 217,o 8,8 394,« Z°,4 793,8 Z2,-- 1 297,8 2 478,1 Leipzig 88,1 I 1 ,s 183,5 14,8 214,2 28,- 409,5 zz,- 760,4 1 238,5 Stuttgart 9 I38,z ZI,° 19 052,5 Z5,7 7 101,4 24,- 13 890,» 26,° 29 5»6,i 53 399,7 Summe der Plätze mit Abrechuungsstellen 1 289,o 11,° 5 I07,i 18,° 4 609,s Z9,4 11 976,i 42,- 11 686,8 28 428,5 Ucbrige Bankanstalten 10 427,3 25,, 24 159,« 29,? 11 710,9 28,4 25 866,4 ZI,6 11 192,9 81 828,2 Zusammen gäbe ' M ilIivncn Mart. Übertragungen auf andere Bankanstalten Gcsammt. Ausgabe Girodestand am 31, Dezember 189Z 1901 1893 1900 1893 1900 Bankanstalten Betrag in Pro, zent 0, Sp, 18 Betrag Pro- zent v, Sp, IN Betrag Betrag Betrag Betrag 14 IS 1« 17 IS > 9 20 21 22 2 542,5 19,« 6 885,4 2'5,7 12 981,v 26 756,« 76,4 112,2 Berlin 287,8, 26,. 491,2 1 101,3 1 637,9 3,2 2,7 Bremen 240,8 25,° 531,7 20,6 963,n 2 585,2 5,2 9,7 Brcslan 330,5 25,7 779,8 27/5 1 233,s 2 829,7 7,9 11,4 Cöln 195,8 -8,4 332,5 16,8 1 059,2 1 972,2 2,5 4,' Dresden 218,7 29,8 381,8 z6,. 733,s 1 058,8 2,7 3,2 Elberfcld 1 040,8 , 26,5 I 597,2 Zo,s 3 930,9 5 175,7 25,1 45,« Frankfurt a. M. 987,i -8,4 1 543,7 20,, 5 37I,s 7 665,i 31,3 28,o Hamburg 366,z 28,. 538,» 2Z,7 1 298,3 2 478,4 3,9 4,0 Leipzig 225,8 29,6 380,i Z°,7 761,« 1 238,4 5-8 10,8 Stuttgart 6 435,i 21,8 13 510,9 25,4 29 484,1 53 397,7 163,,-> 231,9 Summe der Plätze mit Abrcchttuugsstcllcn 3 940,8 Z?,7 10 808,9 Z8,° 11 686,3 28 406,3 36,3 177,7 Ucbrige Bankanstaltcn 10 375,4 25,- 24 319,8 29,7 41 170,4 81 304,o 249,8 409,« Zusammen 328 Giroverkehr mit besonderer Berücksichtigung Einnahme nnd Beträge in Baarzahlungcn Verrechnungen Ucbcrtragungcn l893 l900 l893 1900 1893 Bankanstalten 'i °) u> ^) P>"" Pro- Vaa>, z.rhlun- grn Pro- Vn. rech- Pro. zrutrn Bcr. rrch- nunqtu in Pro. Plah übrrtra Pro- oon Sp. 26 der ?a»r. zah!»u. Pro- von Sp. 2!> Pro. > Sp. 2« Betrag Pro- zrnlrn Sp. 29 Betrag Pro. jknton Sp, 26 2 8 4 s S « ! 0 10 11 12 18 14 15 18 Berlin .............. 5 V23,i Z7,6 7 916,2 -4/S 25,5 10 421,» 40, > °,7 7,, 344,» 7,. Z5,' A,3 86< >, s 26,z -V- 588,» 26,7 2,« Breslau............. 662,,> 21,4 4^,2 7I2,s 2,« 436,o 22,d ?,s 2 168,« 4>,-> 285,» >4,8 <5öln................ 271,i ic>,^ ^,7 646,4 I 1,4 2,3 827,5 Z2,- A,6 1 483,5 26,1 626,2 24,4 Ä/, Dresden............. 365, i ' ... 2,3 657,7 16,7 2,5 358,7 !<>,, 7,- 604,» >5,Z 959,4 45,Z ^->- Elbcrfeld............ 182,5 12,4 263,l 12,4 400,» 2?,Z 403,» lq,> /,« 309,i> 21,, 1 32«»,» -6,8 «,3 1 758,2 17,° 6,«- 1 650,3 21,-. 7,,/ 1 774,n -7,- 4,7 2 767,0 Z5,- 7A,3 514,7 4,» S,2 886,n 5,» Z,s 1 098,2 ic>,> ^,7 1413,7 9,- Ä,S 7 050,o .N,« Leipzig.............. 424,» >6,4 ^,7 697,7 14,, 2,S 1 303,» 50,- S,K 2 443,5 49,Z ö,5 106,» 4>> v,s Stuttgart.......... 292, i iy,. 7,« 484,« iy,^ 7,« 613,s 4°,Z 2,s 835,4 ZZ,7 2,2 176,» I I,b Summe der Plätze mit Abrechnungsstellen 9 292,5 >5/S ss,2 14 369,o -Z,4 ^ 17 884,5 Zv/Z 76,2 26 922,2 2S,Z 77,, 18 276,7 ZI,° S7,s Uebrigc Bankanstalten 6 670,o 28,Z ^7,« 13 075,5 2Z,.. ^7,s 5 575,4 2Z,? 2S,S 10 760,i 18,8 2«,« 2 577,g I!,-> 72,, Zusammen 15 962,5 7W 27 444,s 16,8 700 23 459,o 28,; 7»0 37 682,ü 2Z,° 7»« 20 854,« 2g,Z 7M ^) Vcrgl. die Anmerkungen zu Tab. 32 und 33. 2) In Prozenten der sämmtlichen bei der Reichsbank iibcrhanpt geleisteten Baarzahlnngcn, Verrechnungen u, s, w. der Bankanstalten mit Abrechnungsstellen. 329 Tabelle »7. Ausgabe zusammen.) Millionen Mark. auf den Platz Uebertragungen vo Bauka i uud nach anderen listalten Gcsammt- Umsätze 1900 1893 1900 1893 1900 -> ^> ') ') Bankanstalten Pro. oon Sp. 29 Pro- ülvrtra- Betrag Pro- Sp. 2K in Pro. Fern- gungrn Betrag Pro. Sp. 2!> Pro, ü""!ir" Betrag Pro. Mt Pro- der Summe Betrag Pro- Mt «n Pro- drr Suminr I 7 I» 20 21 22 28 24 25 2» 27 2» 2» 30 81 82 17 264,0 Z2,Z .ZS,7 5 137,7 IY,8 2S,3 13 398,5 25,° 2c> .1,5 10 349,5 100 6,3 Frankfurt a. M. 9 976,» 6z,. 2^,s 2 078,4 '9,4 3 057,i> -9,S b,/ 10 74I,ü 100 7Z,? 15 335,8 ioc> .1,-7 Hamburg 434,o 8,8 7,0 760,g 29,z 1 381,8 27,8 2,7 2 596,i ioc> Z,? 4 956,5 100 Ä,Y Leipzig 367,o 14/8 440,o 28,? 2,0 789,s Zi,? 7,6 1 522,o 100 7,« 2 476,a 100 7,6 Stuttgart 38 105,o Z5,7 7S,s 13 536,5 22,s 67,z 27 401,2 25,« 6^,s 58 990,2 100 77,s 106 797,4 IO0 6S,s Summe der Plätze mit Abrechnungsstellen M 214,2 18,. 8 549,» z6,s ZS,7 22 785,o 4O,l ^S,4 23 373,i 100 2«,4 56 834,» 100 Z^,7 Uebrigc Bankaustaltc» 43 319,2 2?,; WO 22 086,8 26,8 7-W 50 186,2 Z°,7 700 82 363,8 100 700 163 632,2 loo 7W Zusammen 42 330 Gesainmt - Resultate Jahr Zahl der Koutcn am Höhe der Guthaben im Jahresdurchschnitt') (einschl. der schwebenden Gesaimnt-Umsätze^ Durchschnittliche Höhe des Guthabens Durchschnittliche Höhe des !1msaiHes Ende des Wahres Uebertraguugcn) pro Konto pro Konto Mark Mark Mark Mark i 2 z 4 s s !l (Niroverreyr 1876 3 245 70 573 000 16 711 245 214 21 748 5 149 844 1877 4 729 114 400 000 27 022 029 088 24 191 5714 III 1878 5 002 125 869 000 27 291 913 192 25 164 5 456 200 1879 5 251 147 881 000 30 410 202 836 28 162 5 791 316 1880 5412 146 739 000 35 234 255 341 27 114 6 510 395 1881 5 563 151 164 000 37 458 776 454 27 173 6 733 557 1882 5 646 134 514 000 36 190 142 131 23 825 6 409 873 I88.'Z 6 291 155 113 000 43 793 609 270 24 656 6 961 31 I 1884 6 533 183 085 000 52 637 790 380 28 025 8 057 216 1885 6 689 190 427 000 53 847 522 095 28 469 8 050 160 1886 7 026 237 876 000 57 229 843 053 33 857 8 145 437 1887 7 407 260 415 000 58 843 133 482 35 158 7 914 26« >' 1888 7 983 270 057 000 63 824 976 889 33 829 7 995 112 1889 8 583 280 556 000 75 676 319 017 32 687 8 817 001 1890 9 074 248 633 000 79 749 501 624 27 401 8 788 792 1891 !> 509 278 820 000 81 012 777 470 29 322 8 519 590 1892 10 037 305 684 000 78 215 087 186 30 456 7 792 676 1893 10 441 291 277 000 82 363 270 298 27 897 7 888 447 1894 10 794 308 667 000 84 449 559 098 28 596 7 823 750 1895 11 498 342 324 000 93 698 268 775 29 772 8 149 093 1896 11 787 320 248 000 98 249 164 425 27 170 8 335 383 1897 12 327 297 798 000 103 902 570 704 24 158 8 428 861, 1898 12 918 319 320 000 120 828 029 099 24 719 9 353 463 1899 13 536 330 042 000 131 501 117 495 24 383 9 714 917 1900 14 085 333 676 000 135 159 940 709 23 690 9 596 020 K. Giroverkehr der Privaten 1896 12 292 404 084 000 105 602 672 599 32 874 8 591 171 1897 13 205 402 588 000 115 307 647 196 30 488 8 732 120 1898 13 967 456 384 000 137 783 837 495 32 676 9 864 956 1899 14 987 524 058 000 155 986 792 424 34 968 10 408 140 ' 1900 15 847 512 209 000 163 632 309 891 32 322 10 325 759 ') Eine Trennung des Giroverkehrs der Privaten von dem der öffentlichen Kassen nach den Umsätzen und den Guthaben findet erst seit dem 1. April 1896 statt. Bis dahin sind die Guthaben und Umsätze verschiedener staatlicher Kassen, denen ein Girokonto schon vorher eröffnet worden war, unter -r enthalten. 2) Seit 1893 einschließlich der zur Auszahlung an Nichtkontcninhaber eingezahlten, aber noch nicht abgehobenen Beträge. Der Durchschnitt ist errechnet aus den Beständen der 48 Wochenabschlußtage. 331 im Giroverkehr. Tabelle »8. Alls je 1 Mark des durchschnittlichen Guthabeils kommen Gesammt- Umsatze Mark durch Ueber- schreibungen und Verrechnungen bewirkte Umsätze'^ Mark Die vereinnahmten Beträge verblieben auf den Konten durchschnittl. Tage") Anzahl der Bankanstalten, bei denen der Giroverkehr eingeführt ist (Stand am Ende des Jahres) Neichsbank- hauptstcllcn und Neichsbank- stellen") Neichsbanknebenstellen mit erweitertem Giroverkehr mit beschränktem Giroverkehr zusammen Insgesammt der Privaten.) 237 3,0 3 59 3 — 3 62 187«; 236 —- 3,0 5 60 2 — 2 62 1877 217 — 3,3 2 60 2 — 2 62 1878 206 3,5 0 60 2 17 19 79 1879 240 3,0 o 60 2 19 21 81 1880 248 2,9 1 60 2 21 23 83 1881 269 2,0 8 60 2 23 25 85 1882 282 2,55 61 5 37 42 103 1883 287 2,50 61 6 42 48 109 1884 283 2,5 5 61 7 45 52 113 1885 241 173 2,9 9 61 8 53 61 122 1886 226 161 3,18 61 8 59 67 128 1887 236 170 3,0 5 61 8 122 130 191 1888 270 197 2,67 62 7 127 134 196 1889 321 232 2,24 62 7 131 138 200 1890 291 210 2,48 62 7 141 148 210 1891 256 187 2,8 k 63 6 152 158 221 1892 283 228 2,55 63 6 155 161 224 1893 274 221 2,6? 64 5 160 165 229 1894 274 224 2,6 3 64 14 163 177 241 1895 307 2,35 65 17 168 185 250 1896 349 2,0 6 67 20 172 192 259 1897 378 1,90 69 23 172 195 264 1898 399 1,81 70 32 180 212 282 1899 405 1,47 75 43 185 228 303 1900 öffentlichen Kassen. > 261 213 2,7 5 1896 286 234 2,5. 1897 302 252 2,38 1898 298 249 2,41 1899 3l9 266 2,2 s 1900 2) Summe der gesaminten Einnahmen und Ausgaben im Giroverkehr. ^) Für Zeit von 187K bis 1885 fehlen die Angaben, ebenso für die Zeit nach 1895 hinsichtlich des Giroverkehrs der Privaten allein. '> ^rechnet nach der Formell x : 360 (Tage) — -Yvhe der durchschnittlichen Guthaben : Gesammteinnahme, Die RcichShanptbank in Berlin nicht mitgerechnet. 42' 332 Tabelle SS. Gliederung der Girobestände vom 7. Mai 1900 nach der Höhe der einzelnen Guthabens Private (einschließlich der Kommunalbchörden) Oeffentlichr >Neichs< nnd Staatskasse») Private und öffentliche zusammen Es waren vorhanden Stück Betrug Mark in Prozente» der gestimmten privaten Guthaben Stück Betrag Mark in Prvzenten der ge- sainmtc» ösfent- lichcn Guthaben Stück Betrag Mark in Prozenten der private» nnd Guthabe» zusammen i s Z 4 s 7 » 9 in Guthaben bis z» Mark 500 457 III 725 0,1 618 73 154 0,04 I 075 184 879 0,1 » » » I 000 956 847 614 0,4 138 122 080 0,06 1 094 969 694 0,2 » » » 5 000 7 692 I77879I1 7,Z 307 868118 0,6 7 999 18 656 029 4,8 » >> » » 10 000 1 965 14 009 732 5,8 184 I 564 860 1,- 2149 15 574 592 4,0 » >? » » 50 000 2 098 44 517124 18,4 355 7 733 758 5,Z 2 453 52 250 882 IZ,5 100 000 295 22 154 627 9/2 83 7 024 719 4,8 378 29179 346 7,5 » » » » 1 000 000 266 68 722 163 28,4 82 24 044 402 16,4 348 92 766 565 2Z,? V über 1 000 000 21 73 614150 Z0,4 9 104 798 639 71,7 30 178 412 789 46,0 Sttimne.... 13 750 241 765 046 IOO 1 776 146 229 730 100 15 526 387 994 776 100 >) Ausschließlich der sogenannten schwebenden Girvübertragunge», welche fast 87 Millionen Mark betragen. 333 Tabelle 4«. Gliederung der Giroguthaben vom 7. Mai 1900 nach dem Beruf der Konteninhaber. Die Konteninhaber nach B eru fs kla ssen Zahl der Kvnten in Prozenten von Snmnie Hohe der Gu^ Mark haben') in Prozenten von Summe a Durchschnittliche Höhe der einzelnen Guthaben Mark i 2 s t s ^)v!ölltANthllböIt. I, Landwirthschaft und deren Gewerbe ................... 183 923 420 0,4 5 046 2. Industrie und Gewerbe...... 5 189 37/? 51 657 122 21,5 9 955 3. Handel-, Bank-, Transport - uud Versicherungswesen"). .. 7 368 5Z/8 179 017 396 74,6 24 297 4. Sonstige (Korporationen, Stif- 949 7,° 8 410 746 Z/5 8 863 Summe ->,'"').... 13 689 IOO 240 008 684 IOL> 17 533 Darunter: ') Geld und Kreditwesen (Bauten, Bankiers, Geldgeschäfte aller Art) 2 470 18,0 142 126 071 5?/2 57 541 '") Genossenschaften aller Art.... 328 2,4 8 008 672 z,z 24 417 b. Oeffentliche Guthaben. in Prozenten von Summe iu Prozenten von Summe 5. Staats- und Kommuual- bchörden ................. 1837 e n,8 147 986 092 l: Z8,' 80 559 Hierzu die Privatguthabeu (wie oben unter ........... 13 689 88,2 240 008 684 6i,? 17 533 Summe c l5 526 100 387 994 776 IOO 24 990 ") Ausschließlich der sogenannten schwebenden Uebertraguugeu, welche fast 87 Millionen Mark betrugen. 334 Amsätze der einzelnen Abrechnungsstellen. 3 35, Tabelle 4,. Beträge in Tausend Mark. Zahl >vt z )t DurchAuf ?>i!>l ., Stückzahl Summe Durch- Auf DaS sind Summe Das sind der zur schnittlichc Girokonto der schnittliche Girokonto i, » der Stückzahl Summe DurchAuf Da» sind Zahl Stückzahl Summe Durch- Auf Das sind Zahl I->hr Abrechnung der Größe gutgeschrieben >) e Theil- »chmer") , ea)nnng der Größe gut- geschrieben ') Prozent? Theil, nehiner^) , der zur schnittliche Girokonto der der zur schnittlichc Girokonto der ciugelicfcrtcu Papiere Einliefcrnngen jeder Ein- lieferung v. Sp. 2 eingelieferten Papiere Einlicferungc» jeder Ein- lieferung . r>. Sp. 2 Abrechnung eingelieferte» Papiere der Einlicferungcn Größe jeder Ein- licferung gut- - > ^ ^ 1 ) PwzcnK- v. Sp. 2. Theil- uehmer ) Abrechnung cingcliescrtcn Papiere --- der Eiulicfcruugcu Größe jeder Ein- liefcruug gut. geschrieben ") Prozrn»-> v, Sp. 2 Theil- uehmer > ^)ahr 2 4 5 « 1 2 8 4 S « ^ 2 ^ ^ ^ 2 4 5 Berlin (eröffnet am 2. April 1883). Bremen (eröffnet am 7. April 1884). Brcslau ( I833 12 477 228 949 18,4 — 18 :röffnct am 1. März 1884) Cöltt (eröffnet am 22. Mai 1883). 1884 177 439 2 873 006 16,2 1 531 54» 5Z,z 22 37 719 451 567 12,o 66 492 -4,7 8 — 11 384 44 814 3,9 12 1883») ! ^.^5 191 567 3 06"-!!>!> 16,0 1 617 132 5^,» 22 61 276 694 587 11,8 117 708 16,, 8 13 278 153 260 8,4 65 199 42/Z 15 !3!!U, 554 940 4,> 220 397 Z9,7 Z9,6 Z8,> 12 1884 1886 206 064 3 233 167 15,7 1 740 430 5Z,8 22 60 324 679 757 11,8 118 231 17,4 23 457 225 759 9,« 91 012 4°,Z 15 138 737 561 812 4,0 222 652 12 1885 1 ^!>7 22> > :>>!<> 3 350 896 1^1,2 1 657 619 49,? 22 64 008 730 289 11,4 125 470 -7,- ^ 24 199 278 262 11,5 l 10 491 Z9,7 15 140 233 558 204 4,0 212 683 12 1886 ! 224 115 ' 3 378 042 15,l 1 658 296 49,- 22 66 089 743 944 11,8 134 649 18,, g 23 348 276 809 11,9 117 376 42,4 15 140 50» 558 109 4,0 190 891 ?4,- Zb/S Z8,4 Z5,s Z5,Z Z9,5 Z9,s 45,5 45,5 42,7 42,6 11 1887 1 ! >^ 4 140 569 16,4 2 162 939 52,- 22 69 365 814 308 11,7 176 976 . g 24 007 266 866 11,> 107 656 4o,z 15 119 682 565 051 4,7 208 286 l» 1888 277 ! 19 4 255 902 15,8 2 053 845 48,z 22 74 798 938 049 12,5 161 938 -7,! ' g 27 103 330 487 12,2 131 452 Z9,s 17 114 664 631 741 s,5 242 357 I» 1889 189 I ^?^> !>n- 4 243 299 14,4 2 234 214 52,7 23 73 240 939 462 12,« '. 137 005 14,6 g 28 63" 323 294 11,8 121577 Z7,° 40/5 17 118 383 646 644 o,s 229 988 1» 189» !^!'^ 3 857 "21 12,4 2 1199 990 54,4 23 68 625 793 552 11,« 143 966 18,° g 28 237 306 320 10,8 124 018 17 113 633 630 513 5,5 222 582 1» 1891 189.> ^ ' ',!'!'!.! .! 4 619 369 13,,! 2 320 460 50,1 23 69 167 776 512 11,-2 100 216 12,? g 29 515 309 922 10,5 9,9 127 319 4-,> 17 107 32» 479 685 4,5 190 1»6 I» !!>9'^ > o 4 601 833 12,. 2 234 421 48,b 22 66 200 697 856 10,5 131 317 >8,s g 31 014 307 288 123 992 40,4 16 109 540 500 119 4,° 199 543 10 1893 i ^.'^ - 5 616 880 13,8 2 506 064 44,6 22 69 245 695 967 10,o 128 378 18,4 g 31990 300 920 9,4 117 096 Z8,s 16 104 221 536 694 5,1 244 240 9 1394 i^i!- ^c,I> -Zl'^ 6 399 576 13,5 2 977 569 46,; 22 72 265 807 394 11,2 112 546 iZ,s g 32 754 373 543 11,4 155 282 4i,S 16 98 877 569 473 0,8 259 218 9 1895 iuc!u ^ . ^ ''' 6 745 245 13,o 3 035 919 45,° 22 74 309 784 640 10,« 113 527 -4,? g 34 942 395 378 11,2 177 718 45/° 16 100 577 599 393 6.0 255 947 9 1896 i^»» ^- 8 923 484 14,7 4 197 073 47,° 24 78 823 919 073 11,7 157 489 '7,- g 40 009 383 823 9,« 157 011 40/S 16 106 393 659 761 6,2 28» 804 9 1897 ^ ^ 9 846 138 14,4 4 509 175 45,8 24 79 643 1 044 758 13,1 151261 14,5 9 ^ 43 991 429 158 9,7 175 387 40,9 16 116 904 754 773 6,5 345 277 45,8 44,8 44,7 I» 1898 ^ / ^.1 38,1 8 380 271 11,« 3 221 355 Z8,4 23 84 412 1 235 762 14,« 178 344 14,4 c> 56 464 427 230 5° 171 331 40,1 135 628 832 087 6,. 373 122 11 1899 60 836 505 751 8,2 193 887 Z8,z IS 162 967 968 575 5,9 433 178 > 1 1900 Dresden (eröffnet am 10. Juli 1833) Elberfeld(eröffnet am 8. März 1893). 1883 ^ 2 747 6 197 2,8 12 Frankfurt a. Main (eröffnet am 23. April 1883). Hamburg (eröffnet am 24. Juli 1883). 1884 32 759 81 690 2,5 52 738 64,6 12 - l 15 697 136 591 8,7 17 95 883 426 007 5 1883-') 1884 1885 32 673 87 252 5' 55 815 64,° 12 201 891 2 183 219 10,8 478 331 2I,S 17 1 235 703 5 240 404 4'' 44» 886 8,4 5 1886 38 443 100 307 2,« 63 371 6z,- ^ 205 311 2 023 776 9,9 455 538 22,5 22,- 17 1 291 203 5 248 194 4,l 410 157 7,» 5 1885 1887 39 628 139 695 3,5 99 143 71,° 214 615 2 286 391 10,7 507 519 16 I 388 710 5 6»8 914 4,° 478 509 8,5 ^ 1 - ? ?ov 233 776 5,° 179 497 ?6,s H 237 325 2 696 378 11,4 436 878 18,. 16 1 472 219 5 861 248 461 »56 5 1887 >v»/> ^ 247 316 4,s 186 135 75,Z 11 276 345 3 215 325 11,« 593 563 18,5 16,- 16 1 606 601 6 538 436 4'° ^ 513 900 7,s 5 1888 244 532 4,5. 137 767 ?6,s 314 649 3 941 551 12,5 638 374 17 1740 955 7 313 862 4,2 524 »09 7,- 5 1 ^.^9 1891 59 859 249 462 4,2 185 124 74,- 11 290 037 3 470 401 12,0 626 140 18,° 17 1 817 835 7 432 750 4,1 451 211 6,. 5 I >^!!l > 1892 59 832 258 844 4,8 198 015 7b,? 10 276 890 3 088 902 11,2 591 400 19,'- 17 1 894 447 7 512 049 5° 471 798 6,Z 5 1891 ivo^i !»« /.lö 289 176 4,s 223 654 77,Z 10 294 941 3 029 622 10,3 599 697 19,8 18 1 967 744 7 401 953 3,8 495 990 6,7 6 1892 283 346 4.2 210 789 74,4 10 307 961 3 222 140 10,5 605 614 18,8 18 2 089 956 7 792 659 3,7 517 854 6,6 6 1893 1895 (^9 446 287 905 4,' 208 301 72,4 10 343 948 3 471 279 10,1 610 973 17,« 18 2 189 113 7 755 289 3,5 562 477 7,Z 6 1 ^9! !.^!>>! 78 167 322 954 237 283 7Z,5 10 379 760 4 065 259 10,7 620 33» 15,Z 18 2 396 832 8 915 272 3,7 637 882 7,- 6 1895 l^>!^! 382 268 t! 264 232 69,, 6?,? ^ ^ 374 213 4 025 933 10,8 611637 15/- 18 2 591 302 9 559 028 3,7 575 304 6 1 ,^9l! 111886 446 220 4,° 311 919 H 64 353 183 349 2,« 146 260 79,» '- 389 964 4 293 784 11,0 645 318 15,° 18 2 677 182 10133 833 3,8 631 280 6,- 6 1897 1899 121 767 503 613 ^ 353 027 70,, 11 68 632 204 613 3,0 163 401 79,9 420 615 4 879 686 11,« 708 103 14/5 I2,z 18 2 879 457 10 722 979 3,7 708 208 6,6 6 1898 1900 128 605 572 305 4,5 364 149 6z,6 11 72 789 221130 3,o 172 969 78,- 5 464 726 5 496 640 11,8 686 083 19 3110 173 11 001 977 3,5 688 758 6„ 6 ! ^9!> 450 532 5 003 189 11,1 668 807 IZ,4 19 3 326 904 11 525 343 3,5 633 246 5,s 6 1900 Leipzig (eröffnet am 25. Inni 1883). Stuttgart (eröffnet am 15. Mai 1883). 1833 5 474 23 227 5 2 ,^ 10 5 888 16 762 2,8 11 Insgesammt/) 1884 70 612 347 194 5° 139 056 40,, 10 69 664 244 916 3,5 127 204 51,9 11 149 550 887 547 5,9 85 1885 71 664 349 253 4,9 140 686 4<-/Z 10 69 561 303 412 4,« 159 211 52,5 11 1 979 012 12 130 196 6,1 3 121 843 25/7 26,, 112 1886 06 609 322 124 4,s 138 258 42,? 10 66 366 289 356 4,4 147 026 50,8 >> 2 085 449 12 554 444 6,0 3 269 911 112 1887 63 267 314 993 s,a 146 816 46,6 9 73 452 278 776 3.8 145 105 52,> " 2 205 563 13 356 482 6,1 3 516 513 26/Z 110 1888 59 167 271 599 4,« 123 414 45,4 9 76 641 301 524 3,9 157 603 52,z 11 . 2 334 307 14 207 193 6,1 3 430 354 24,, 2Z/7 108 1889 64 617 306 020 4.- 139 883 45,7 15 73 691 323 108 4,4 149 215 46,- " i 2 500 183 15 514 563 6,2 3 676 869 107 ') Das sind die durch >ionipeusatiou nicht beglichenen 1890 100 326 385 738 3,8 192 062 4?,» 15 63 608 293 991 ' 5° 137 863 46,-, 11 2 709 770 18 048 962 6,7 4 351 340 24,, 2Z/> 24,5 24/8 116 Beträge. 1891 94 269 399 458 4,2 206 539 5i,7 15 59 633 293 809 151051 S-,4 11 2 825 314 17 991 301 6,4 4 162 441 116 1892 93 272 385 138 4,> 182 004 47,Z 15 53 289 242 054 4? 111 881 46/- 11 2 895 245 17 663 274 6,1 4 323 731 117 2> Einschließlich der betreffenden RcichSbankanjtalt. 1893 101 191 401 668 4,° 189 990 47,Z 15 56 062 213 685 3,8 104 120 48,7 11 2 989 835 16 762 791 5,s 4 148 968 118 °) Nur für Dezember 1883. 1894 98 122 380 507 3,.. 174 390 45,8 15 60 881. 205 309 ^ 114 627 55/8 11 3 164 308 13 122 616 5,7 4 385 443 24, - 24/- 22,7 2Z/- 22,7 25,5 25, > 22,- 117 1895 99 033 384 579 3,9 173 754 45,» 15 63 821 212 384 3,2 114 525 5 Z/S 11 3 330 874 18 233 033 5,5 4 400 33» 115 Die Umsätze der Abrechnungsstelle Elberfcld während 1896 101 247 427 837 4,2 213 267 49,8 15 63 513 182 684 2,9 85 602 46,9 11 3 633 426 21 121 262 5,8 4 303 784 115 der Jahre 1893 bis 1897 sind wegen uuzulnuglicher 1897 1898 105 060 106 741 436 570 470 704 4,2 4,4 221 094 239 782 50,6 5°,» 15 15 66 702 60 639 196 801 245 852 2.» 4,o 104 186 138 423 52,? 56,z 11 11 3 889 773 4 073 632 22 720 177 24 016 725 5,8 5,9 5 246 923 5 453 371 115 116 Statistik unberücksichtigt geblieben. 1^99 107 331 532 608 !),0 237 153 5 Z/S 15 69 636 348 000 0,0 216 486 62,- 12 4 490 303 27 975 278 6,2 7 127 921 124 1900 113 054 685 867 6,o 361 977 5-/» 15 60755 374 551 6,2 255 556 68,- 12 4 897 154 5 186 237 30 237 664 29 472 744 6,2 5,7 7 599 797 6 533 468 128 126 336 Tabelle 4Ä. Iahlungs - Anweisungen. ^ Jahr Gesammtbetrag der ertheilten Zahlungsanweisungen Erhobene Gebühren^) Stuck Mark Pf- Mark Pf- i 2 Z t 1876 17 416 196 273 466 16 26 438 25 1877 11 539 78 798 901 05 11 759 56 1878 8 736 54 578 554 82 8 083 43 1879 8 368 49 255 797 23 7 283 58 1880 6 473 48 978 916 79 6 888 88 1881 6 369 49 724 780 94 7 761 49 1882 7 057 48 197 627 06 7 610 37 1883 6 046 44 214 131 07 6 821 09 1884 5 013 36 650 959 63 5 370 11 1885 4 870 39155 599 49 5 735 26 1886 5 536 45 451 153 02 7 437 85 1887 5 895 39 465 692 25 6 183 65 1888 6 647 56 443 819 84 7 580 39 1889 6 507 59 420 700 18 8 575 35 1890 5 552 55 470 400 21 7 003 66 1891 5 640 79 423 668 58 7 311 97 1892 6 626 131 490 435 06 7 722 82 1893 7 259 119 461 465 34 7 202 28 1894 7 923 130104 577 38 7 525 76 1895 8 336 348 231 855 14 8 380 72 1896 7 482 222 713 495 37 7 207 69 1897 6 799 122 631 361 16 4 464 72 1898 6 165 123 831 588 25 6 014 36 1899 5 139 105 314 355 03 5 373 49 1900 3 510 57 983 679 92 5 170 45 >) Das sind die zur Auszahlung an Nichtkontcninhabcr bei andere» Bankanstalten angewiesenen Beträge, 2) "/z pro Mille der angewiesenen Beträge, mindestens 5l) Pfennig, soweit sie überhaupt gebührenpflichtig sind, ZZ7 Tabelle 4». AnverMsliche Depositengelder. ^ Zugang Abgang Bestand 2ahr durch Einzahlungen durch Rückzahlungen am Jahresschlüsse Mark Pf Mark Pf- Mark Pf- i s 4 1876 5 749 320 — 4 793 547 85 I 164 171 77 1877 6 633 030 —- 7 122 590 — 674 611 77 1878 4 594 680 — 4 626 930 — 642 361 77 1879 3 820 659 36 3 365 813 12 I 097 208 01 1880 3 619 850 — 4174 546 98 542 511 03 1881 4 940 004 86 4 731 144 89 751 371 — 1882 2 352 940 — 2 847 508 41 256 802 59 1883 1 522 515 — 1 571 295 23 208 022 36 1884 1 666 815 — 1 660 033 03 214 804 33 1885 6 033 375 — 5 710 720 95 537 458 38 1886 10 688 389 10 278 639 36 947 208 02 1887 18014918 60 17 730 217 41 1 231 909 21 1888 16 209 880 16 004 511 40 l 437 277 81 1889 19 488 272 19 913 686 33 1011 863 48 1890 13 414 093 13 588 783 837 173 48 1891 15 543 551 40 15 320 265 1 060 459 88 1892 14 225 365 14 858 506 40 427 318 48 1893 13 293 712 40 13 193 260 527 770 88 1894 13 927 459 12 13 898 560 30 556 669 70 1895 14 946 860 14 692 165 811 364 70 1896 8 854 655 9 171 563 11 494 456 59 1897 3 983 191 3 955 576 522 071 59 1898 4 425 966 4 510 946 437 091 59 1899 5 217 070 5 249 670 404 491 59 1900 5 162 940 5 247 550 319 881 59 >) Seit dem ZI. Mai 1879 findet eine Verzinsung vvn Depositcnkapitalien nicht mehr statt (vergl, Tab, 27 Am», A), 43 Gesammtes Wechselgeschäft A u l a g e Jahr durchschnittliche Betrag Ma>! , '>mb 10 1 l 12 13 11 IS >« 2 563 891 4 140 465 270 19 16 609 898 38 8?>i oz/ ' 4,' 22 4,1 6 1 615 35 1876 2 512 081 3 842 309 101 69 16 116795 93 8O,? 4/4 1 8 4/4 2 1 530 34 1877 2 367 324 3 396 141 257 90 14 848 607 10 8>I, i 4/Z 5 6 4/Z4 I 435 36 I >!75i t k 3/4°8 1 684 40 1 ««7 100 / 2 477 265 3 972 911 180 29 12 253 567 55 73,7 2,844 3/Z 24 1 604 39 1888 2 786 435 4 697 864 861 68 16 498 244 52 74/5 3/2 zz ? 676 3,°7° 1 686 39 1889 3 152 946 5 489 459 759 80 23 352 896 17 75,7 /!),/ 4/Z 72 4,5 1 7 1 741 35 1890 3 321 183 5 492 195 854 15 20 265 816 54 71.? / , Z 3/854 2 776 ^/77" 1 654 35 1891 3 128 245 4 894 038 646 04 15 339 537 37 68,6 2,8 Z 2 3/20Z I 565 40 1892 3 308 538 5 427 012 675 31 21 254 975 46 7Z,7 3/65Z 4,0 6 y 1 640 39 1893 3 152 144 4 782 951 284 64 15 651 756 44 69,7 2,858 . 3/"7 I 517 41 1894 3 214 893 5 220 345 970 59 15 326 513 52 70,6 2,670 3/-Z? I 624 40 1895 3 600 251 6 288 793 254 36 22 156 258 72 72,7 3,428 3/<>5 6 I 747 37 1896 3 838 894 6 661 156 078 31 23 914 450 65 73,- 3/7°? z,8°6 I 735 35 1897 1 IlI 691 7 363 759 769 22 29 215 564 52 76,5 4,092 4,267 I 791 35 1898 4 278 365 8 306 474 763 46 39 934 364 05 82,1 4/888 5,0 z 6 l 941 35 1899 4 437 406 8 763 575 622 38 42 597 667 77 82,1 5/Z24 5/ZZZ I 975 33 1900 43' 340 Ankauf von Wechseln (Platz- und An l . ge Es WU rden angetan ft Jahr durchschnittliche Betrag Mark in Prozenten der gesummte» Wechsel, anläge in Prozente» sanuntcn Kapitalanlage (Wechsel, Lombard Effekten) Datum höchste Betrag Mark » Datum iedrigste Betrag Mark am Ende t Stück eS Jahres Betrag Mark Stück Betrag Mark Pf- in Prozenten tanstcn ' s S 4 s s 7 8 9 10 I I >87<: 401 235»»» 99/ 88,z 7/7. 471 301 000 15/3. 334 796 000 253 812 444 853 573 2 559 514 4 122 832 193 63 99,'' 1877 302 941 lX>» 99,' 87,- 7/1. 429 002 MO 15/3. 317 991 001, 254 108 427 594 223 2 507 782 3 823 584 146 82 99,' 1878 335 496M0 98,4 85,' 7/1. 416 831 000 15/3. 309 569 000 232 987 357 945 119 2 360 945 3 355 806 978 87 98,» 1879 324 734 000 98,9 8-,7 31/12. 385 908 000 23/3. 267 510000 248 001 385 908 241 2 367 915 3 369 426 463 58 98,8 1880 336 142 00» 97,- 8',8 30/6. 389 814 »00 15/12. 295 792 000 248 298 376 595 838 2 312 120 3 484 789 672 85 98,4 1881 338 245 000 97,« 79,' 31/12. 434 424 000 15/3. 278 321 000 255 861 434 423 557 2 300 848 3 661 829 380 55 98,' 1882 366 584 000 9«,' 8Z,° 31/12. 470 131 000 15/3. 287 252 000 278 960 470131 068 2 380 100 4 000 646 924 83 98,? 1883 362 410 000 98,» 85,' 31/12. 457 650 000 15/3. 300 688 000 249 119 457 650 298 2 287 203 3 800 175 230 58 98,8 1884 373 084 000 98,» 82,5 31/12. 504 561 000 15/3. 291 253 000 264 225 504 560 528 2 224 166 3 779 896 115 07 98,, 1885 364 795 000 97,? 78,- 7/1. 468 612 000 23/3. 314 494 000 238 961 434 518 202 2 180 199 3 559 261 716 88 97,? I880 99," 82,^ 30/9. 661 383 OM 23/2. 430 316 OsK> 341 284 609 897 255 3 141 633 5 425 488 804 40 98,8 1891 520 504 00» 99,° 8i,c> 15/5. 620 978 000 23/2. 442 784 000 362 560 558 180 745 3 307 307 5 413 892 420 09 98,-> 1892 537 015 00» 99,' 8Z,- 31/10. 632 214 000 23/1. 473 531 000 342 311 598 829 097 3 114 426 4 825 513 787 37 98/. 1893 577 662 000 99,' «4,7 30/6. 717 751000 7/3. 462 800 000 388 023 601 873 788 3 294 130 5 359 767 807 05 98,8 1894 544 929 MO 99,5 8?,» 30/6. 617 142 000 23/1. 476 798 000 368 933 600 340746 3 138 439 4 730 249 244 83 98,9 1895 571 355 000 99,? 85,, 31/12. 766 135 000 15/3. 453 035 000 433 174 766 135 084 3 201 100 5 166 332 945 13 99,° 189» 643 551 »»» 99/' 84,s 30/9. 796 735 000 15/2. 498 281 000 480 532 788 509 004 3 585 963 6 234 371 779 53 9?,' 1897 642 352 000 99/' 84,; 30/9. 861 804 000 15/3. 506 110 000 504652 766 440 307 3 826 057 6 607 091 324 95 99,- 1898 708 947 000 99,Z 86,. 7/10. 961 453 0M 15/2. 509844 000 528 484 837 523 705 4 097 003 7 282 323 800 21 98,» 1899 798 020 «X>» 97,7 87.» 30/9. 1 123 201 000 15/2. 526 972 000 559 945 1 051 558 678 4 262 144 8 175 425 538 54 98,4 1900 773 427 000 96,K 85,9 31/12. I 013 725 000 15/2. 675 098 0M 548 898 I 013 725 281 4 416 417 8 551 824 191 62 97/ i) D. i. der Gewinn in Prozenten der durchschnittlichen Wechselanlage (Sp. 2). Erst seit dem Satire 1^89 besonders notirt. auf das Inland. Versandtwechsel.) , 341 Tabelle 45. Zinsgewinn Betrag Mark 12 Pf. Prozenten des Brutto- Relchsbank Renta- bilitat>> °/° 14 Durchschnitt licher offizieller Bankdiskont für Wechsel IS Durchschnittliche Größe Mark i« Lauf, zeit Tage i? Von, Wechselschuldner bei Verfall Wechsel 2» Prozenten nicht eingelöst2) von 100 Mark und weniger Stücks Stückzahl unsanften auf das Inland > Stück Prozenten Zahlnng angckanfte» das Znland Betrag Mark in aller znr Zahlung oorgeleg- gekaufte» Wechsel auf das I»Ia»d Jahr 18 19 20 24 - — — — 187«! - — — — 1877 — — — — 1878 — — — ,— 1879 — — — — 1880 — -- — — — — — — 1831 1882 — — — — 1883 — — — — 1884 — — — — - — — — ^ — — — — — — — 242 356 8,7 — 273 399 8,7 307 485 ?,Z 1891 341 105 I!,-> 1892 359 611 -0,9 1893 383 209 12,. 1894 358 848 II,. 135 611 4,Z> 50 535 223 I,--, 1895 358 209 10^- 151249 4,-S 65 621 830 1896 385 478 10,1 151 099 z,94 61 476 298 0,1- 1897 424 811 10,4 168 424 4,'Z 71 529 624. o,^ 1898 440 871 IO,z 176 765 4,l« 80 848 188 1899 452 591 ic>., 192 724 4,Z7 92 588 427 I,->8 190» 16 512 246 16 051 585 14 611 701 12 156 069 13 403 862 14 200 659 16 248 574 14 186 339 13 812 979 13 897 793 10 486 995. 13 708 647 11 895 673 16 156 201 22 989 957 20 021 147 15 122 277 21 048 556 15 516 915 15 196 651 22 036 913 23 730 918 28 797713 38 832 295 41 464 423 74 64 98 60 20 28 94 34 36 85 80 27 57 »3 82 08 16 25 15 96 64 94 35 70 57 82,c> 8c>,s 78,8 76/ 76, ° 72,s 76,. 77, - 74„ 7-,? 65,9 72/ 7-/ 7Z,° 74,' 7°,4 67/ 7Z,° 69,- 7°,° 72„ 72/ 75,4 79,? 79,9 4,>- 4,4- 4,Z5 Z,7' Z,?9 4,-° 4,4Z Z,?' Z,7-> Z,8, 2,?S Z,>5 2,7» ?,-? 4,Z5 Z,8' 2,8- Z/4 2,8? 2,S« Z,«- z/? 4, °« 4,87 5, Z« 4,>K 4,4- 4,-4 Z,?° 4,-4 4,4- 4,Z4 4,°47 4,° 4,"8 Z,-7? Z,4<>8 Z,Z-4 Z,b^> 4,''7 Z,7?b Z,-->z 4,-><>9 Z,"7. Z,'Z? Z,«zi Z,»°b 4, -°7 5, °zb 5,-Z-, ! lü l I 525 1 421 I 423 1 507 I 592 1 681 1 661 1 699 1 633 I 635 1 663 1 588 1 670 I 727 1 637 I 519 1 627 I 507 1 614 1 739 1 727 I 777 I 918 I 936 35 34 36 35 35 33 33 34 36 37 38 40 39 39 35 35 40 39 41 40 37 35 35 35 33 Das sind alle diejenige» Wechsel, bei denen Zahlung seitens deS Wcchselschuldners nicht zu erlangen war und bei denen deshalb Wechsel Indossanten, Ausstelle., oder Intervenienten in Ausprnch genommen werden mußten. Für die Zeit vor 1894 sind Angaben hierüber nicht vorhanden. 342 Ankauf von Anlage Es wurden angekauft durchschnittliche P.°enw. '17' angkkaustcn Inlands, wechso. Jahr Betvag Mark , s!ul?!> Anlage Inlands, h Datum öchste Betrag Mark ni Datum edrigste Betrag Mark am Ende Stück des Jahres Betrag Mark Stück Betrag Mark Pf- i 3 4 s 7 » 9 >» 1376 173 841 NttO 4Z,Z 31/10. 202 189 000 23/3. 143 759 000 83 554 197 729 140 531 051 1 107 181 862 14 26,5 1877 173 013 000 47/? 31/12. 197 862 000 23/3. 153 289 000 83 947 197 361 801 557 956 1 128 359 148 74 2?,5 1878 >«!,'> l69 000 4?/ 7/1. 196 792 000 7/12. 155 509 000 79 705 171 612 957 531 712 1 066 456 703 88 ZI,» 1879 161 351 000 49,7 3>/l2, 178 546 000 23/3. 141 822 000 83 157 178 546 392 533 564 I 054 653 122 01 z-,z 1880 151 973 000 45,- 29/2. 174 743 00» 23/11. 133 935 000 77 553 162 674 220 491 109 1 034 102 745 18 29/7 1881 149 733 000 44/Z 30/9. 184 779 00» 23/5. 130 359 »00 82 252 175 738 791 493 497 1 082 125 229 50 29,5 1882 156 164 000 42,» 7/10. 188 740 000 23/3. 131 881 000 87 363 187 147 226 504 702 1 164 780 203 90 29,' 1883 154 014 000 42,5 31/12. 191479 00» 23/3. 132 594 000 82 996 191 478 755 476 280 1 101 906 106 54 29,° 1884 166 868 000 44,7 31/12. 219 934 000 23/3. 134 420 MO 92 377 219 984 033 490 319 1 194 926 501 82 ZI,b 1885 165 570 000 45/» 7/1. 206 497 00» 15/5. 145 542 »00 31 887 193 257 229 486 240 1 146 604 291 61 ?2,- 1886 175 702 000 46,- 31/12. 240 760 000 23/3. 150 121 000 91 174 240 760 114 478833 1 176 982 883 01 ZZ/> 1887 199 942 000 45/? 31/12. 242 712 000 23/5. 169 668 000 92 446 242 711 662 518 803 1 252 170 238 82 Z-/7 1888 199 095 000 46,« 31/12. 236 397 000 23/8. 176 544 000 96 542 236 396 841 559 499 1 268 910 590 30 Z2,4 1889 241 448 000 47/> 30/9. 315 577 000 7/3. 198 433 000 117 213 298 552 426 658 963 1605 003 917 59 Z4/> > 39« > 257 636 000 48,7 30/9. 322 524 000 23/2. 205 869 000 119 665 293 377 364 775 168 1 847 461 770 71 Z4,° 1891 265 029 000 50/» 15/5. 313 162 Ott» 23/2. 219 594 000 131 034 283 181 166 845 491 1 837 049 975 57 ZZ,S 1892 293 999 000 54,» 31/10. 337 877»»» 23/1. 252 828 000 127 533 317 701 197 802 397 I 768 012 053 70 Z6/> 1893 306 031000 5Z,° 30/6. 374 504 «00 7/3. 261 251 000 139 649 299 584113 855 025 1992 702 754 75 Z7,- 1894 296 728« »00 54,5 30/6. 329 420 000 15/1. 252 883 000 129 814 322 550 506 798 269 1 790 637 169 83 Z7,s 1895, 310 713 000 54,4 31/12. 396 888 000 7/3. 255 143 NM 150 665 396 888 436 845 854 2 022 213 738 63 Z9,' 1896 356 744 000 55,4 30/9. 434 408 000 15/2. 278 821 000 173 029 418 996 322 1 021132 2 491 338 049 15 40,° 1897 357 149 000 55,« 30/9. 459 165 000 15/3. 280 316 000 176 970 407 566 987 1 106 023 2 569 244 584 49 Z8,? 1898 398 066 000 56,' 7/10. 529 667 000 15/2. 288 559 000 183 786 458 599 958 I 199 836 2 856 650 724 Z9,- 1899 445 17,1 »n» 55,» 30/9. 602 169 000 15/2. 296 456 000 196 315 565 928 455 I 268 132 3 228 718 915 10 Z9,5 I9«X> 435 035 0»n 56,z 31/12. 538 319 000 23/2. 381 101 000 187 561 533 319 010 1 288 224 3 220 920 144 36 Z7,7 Das sind alle Wechsel, die in dem Bankbezirke zahlbar sind, in dem sie augekauft wurden. 2) DaS ist der Gewinn in Prozente» der durchschnittlichen 'Anlage (Sp. 2). °) Erst seit 1389 besonders notirt. Platzwechseln.) 343 Tabelle 4«. Z i u s g e w Betrag Mark j Pf. l ll II Rentabilität!-) "/» Durchschnitt- lichn' vfsizirllrr fnr Wrchsrl °/o Durchschi Größe Mark ittlichc Laufzeit Tage Wechsel von 100 Mark und welliger 2) Stück in i!n- Stück,.,, aller PlaKwkchs/l I>'!rgtrn an> grtanstrn icr bei Verfc 'löst') Betrag Mark >>i nicht Piojkntni ?ah!nmi vor P.abw!!ll Jahr 11 12 I» it IS l« 17 IS 19 20 2. 2 2 7 183 894 24 4, 4,4- 2 193 50 — 1881 6 837 593 27 4/Z7» 4/54 2 308 48 — 1882 5 983 848 38 Z,«»5 4/°47 2 314 5» — — _ 1883 6 126 082 31 Z,«7> 4,0 2 437 50 -—, _ 1884 6 263 670 43 Z,7»Z 4,--» 2 358 52 — —. — 1885 4 808 773 69 2,7Z7 Z,-7? 2 458 54 — — — _ 1836 6 335 729 23 Z,^ü Z,4°» 2 414 57 — — — — 1887 5 434 338 48 2,7-9 ZM-4 2 268 56 — —- — — 1888 7 619 218 82 Z,'55 z,°?« 2 436 54 39 470 6^> — _ _ 1889 11 133 578 38 4,z-> 4/5-7 2 383 50 29 368 Z,» — ^ 1390 10 201 181 76 Z,»49 Z,7?S 2 173 52 43 330 5,7 — — — — 1891 3 192 185 59 2,7»« Z,-°Z 2 203 60 38 374 4,» 1892 11 076 771 67 Z,«>9 4,°i-> 2 331 55 41630 4,? 1893 8 405 373 39 2,»ZZ Z,"7 2 243 60 43 935 5,5 1894 3 177 766 52 2,Sz- Z,'ZS 2 391 55 45 380 5,4 22 757 2,7Z 10 906 559 0,5b 1895 12 085 235 02 z,z»? Z,«5« 2 440 52 47 443 4,» 23 618 2,»7 17 121841 0,7° 1896 13 184 967 94 z,t»> z,s->» 2 323 50 56 544 5,' 28 804 2,5? 15 786 918 1897 16 131 551 20 4,°;- 4,->>7 2 381 50 58 644 4,s 30 719 2,57 17 668 913 0,iz 1893 21 697 153 64 4,S?4 5,°z6 2 546 50 60 759 4,» 32 105 2,55 19 334 426 0,6« 1399 23 525 220 78 5,4->N 5,zzz 2 5M 49 58 260 4,5 35 084 2,7' 22 299 362 0,«, 190» ">> Das sind alle diejenigen Platzwechsel, bei denen Zahlung seitens des Wechsclschuldnrrs nicht zu erlangen war und > Aussteller oder Zntervenicnten in Anspruch genommen werden mußten. Für die Zeit vor 1894 sind Angabe» hierüber nicht bei denen deshalb Wechscl-Indossanten, vorhanden. 344 Ankauf von Anlage Es wurden angekauft durchschnittliche in Jahr Betrag in Prozenten der dnrch- Anlage ochste Ml drigste am Ende des Jahres Stück Betrag aller anqekanjten Inlands- all?r Inlands. Datum Betrag Datum Betrag Stück Betrag Wechsel Mail Wechsel Mark Mark Mark Mark Pf- i 3 1 s s 7 « !> 10 1876 227 397 000 5 6,7 7/1. 273 535 »00 15/3. 188 843 00» 175 258 247 124 433 2 028 463 .3 015 650 331 49 1877 189 928 000 52,z 7/1 235 711 000 15/3. 162 136 »0» 170 161 229 732 422 1 949 326 2 695 224 998 08 1878 169 027 000 50,4 7/1. 220 039 00» 7/9. 149 428 000 153 282 186 332 162 1 329 233 2 289 350 274 99 68,- 1879 163 383 000 5°,Z 31/12. 207 362 000 23/3. 125 688 000 164844 207 361 849 1 334 351 2 314 773 341 57 68,7 1880 184169 000 54/8 30/6. 224 959 0»» 15/12. 159 936 000 170 745 213 921 618 1 821011 2 450 686 927 67 1881 188 512 000 55/7 31/12. 258 685 »»» 15/3. 142 731000 173 609 258 684 766 1 807 351 2 579 704 151 05 1882 210 42»»»» 57/" 31/12. 282 984 »»» 15/3. 153 161 000 191 597 282 933 842 1 375 398 2 835 866 720 93 1883 208 396 000 57,5 31/12. 266 172 »»» 15/3. 165 053 00» 166 123 266 171 543 1 810 923 2 693 269 124 04 1884 206 216 VW 55,! 31/12. 284 576 »0» 15/3. 153 917 00» 171 848 284 576 495 1 733 847 2 584 969 613 25 68,4 1885. 199 225 000 54,6 7/1. 262 115 00» 23/3. 167 329 000 157 074 241 260 973 1 693 959 2 412 657 425 27 1886 204 413 000 5Z,» 31/12. 282 589 000 15/3. 154 416 00» 173 678 282 588 599 1 697 611 2 382 156 699 95 6-z' 1887 235 872 000 54,' 31/12. 318 314 MV 23/5. 193 627 000 190 313 318 313 877 1 857 841 2701 171 71» 12 68,, 1888 228 458 000 5Z,i 7/1. 294 108 000 7/9. 198 797 000 179 192 278 459 702 1 907 494 2 649 165 859 69 67,d 1889 265 057 000 52,» 31/12. 351 143 000 15/3. 206 764000 221 443 351 143 275 2 116 647 3 031 296 339 21 65,4 1890 271086 000 5i/Z 30/9. 338 859 »00 23/2. 224 447 00» 221 619 316 519 891 2 366 465 3 578027 033 69 1891 255 475 000 49,- 15/5. 307 816 000 7/9. 221 810 MX) 231 526 274 999 579 2 462 316 3 576 842 444 52 66,. 1892 243 016 000 45,- 31/10. 291 337 000 7/2. 216 912 000 214 778 281 127 900 2 312 029 3 057 501 733 67 6z,-> 1893 271 631 000 47/° 30/6. 343 247 000 7/3. 201 549 000 248 374 302 289 675 2 439 105 3 367 065 052 30 62,» 1894 248 201 000 45,5 30/9. 289 029 00» 7/2. 221 928 000 239 119 277 790 240 2 340 17» 2 939 612 075 62,, 1895 260 642 000 45,6 31/12. 369 247 0»» 15/3. 196 489 000 282 509 369 246 648 2 355 246 3 144 119 156 50 60,? 1896 286 807 000 44/6 31/12. 369 513 000 15/2. 219 460000 307 503 369 512 682 2 564 831 3 743 033 730 38 60,? 1897 285 203 »00 44/4 30/9. 402 639 0»0 15/2. 222 404 000 327 682 358 873 320 2 72» 034 4 037 846 740 46 6l,> 1898 310 881 000 4Z/9 7/10. 431 786 000 15/2. 221 285 000 344 698 378 923 747 2 897 167 4 425 673 076 21 6o,s 1899 352 844,««! 44,- 30/9. 521 032 000 15/2. 230 516 000 363 630 485 630 223 2 994 012 4 946 706 623 44 60,; 1900 338 392 000 4Z,7 31/12. 475 406 000 23/8. 277 435 000 361 337 475 406 271 3128193 5 330904 047 26 62,, '> D. s. die, welche an einem Bankplatz DaS ist der Gewinn in Prozenten d 2) Erst seit 1889 besonders notirt. außerhalb des Bankbezirks der ankaufenden Bankanstalt zahlbar sind, er durchschnittlichen Anlage (Sp. 2). Versandtwechseln.') 345 Tabelle 47. zinsgcwinn Durchschnittliche I» Vom Wechsclschuldner bei Verfall nicht eingelöst 4) Durchschnitt- Wechsel Prozenten Betrag Rentabilität?) ossiziener Bankdiskont siir Wechsel Größe Laufzeit von 100 Mark und weniger 2) Stnikzahl angekanften Versandt. (Sp. 5> Stück in Prozent?» aller znr '7^7'' angekauften Versandt- Wechsel Betrag in Prozenten ^e!"uen"' Versandt- Wechsel Iahr Mark Pf- °/° °/e> Mark Tage Stück Mark ii 12 IS 14 IS IS I 7 IS lg 20 21 22 9 328 352 50 4,-°- 4,-6 1486 27 1876 8 484 051 58 4,467 4,4- 1332 25 ^ 1877 7 461101 84 4,4'4 4,Z« 1251 27 ^ " ^ " 1878 6 216 899 16 Z,8->z Z/7° 1 262 26 ^ ^ 1879 7 400 246 30 4,°-s 4,-4 1346 27 ^ ^ ^ 8 015 823 57 4,-5- 4,4- 1 427 26 ^ ^ " 1881 9 410 981 67 4,47- 4,54 1 509 27 ^ 8 202 490 96 Z,9Z6 4,°4? 1 49» 23 1883 7 686 897 05 z,7-s 4,° 1491 29 ^ ^ 7 634 123 42 z,«z- 4,1-8 1 424 3V ^ ^ 5 678 222 11 2,777 Z/-7S 14V3 31 ^ 7 372 918 04 Z,"6 Z/4°8 1454 31 ^ ^ 6 461 335 09 2,8-8 Z/Z-4 1 389 31 ^ 8 536 982 21 Z,--, Z/6?« 1 432 31 202 886 ?/6 11 856 379 44 4,Z7> 4/5-7 1512 27 244 031 IO,z — — — — 9 819 965 32 Z,8-,4 Z,7?6 1 453 26 259 155 10,5 6 930 091 57 2,85- Z,-°Z 1 322 29 302 731 IZ,' 1892 9 971784 58 Z/6?- 4,°6? 1 38» 29 317 931 IZ,° 1893 7 111541 76 2,86S Z/--7 1 256 30 339 274 14,5 1894 7 018 885 44 2,69z Z/-ZS 1335 30 313 468 iZ/Z 112 854 4,88 39 678 664 l/Z- 1895 9 951 678 62 Z,46? Z/656 1459 28 310 766 12,, 122 631 4,84 43 499 989 I/Z- 1896 10 545 951 Z,6°8 Z,8->6 1 484 25 328 934 12,, 122 295 4,4? 45 689 380 I,,- 1897 12 666 162 15 4,°74 4,-67 1528 25 366 167 I2.S 137 705 4,7« 53 860 711 I/-Z 1898 17 135 142 06 4,856 5,°/6 1 652 26 380112 12,7 144 660 4,84 61 013 762 1,-S 1899 17 939 202 79 5,Z°- 5/ZZZ 1704 23 394 331 I2,S 157 640 5,°6 7V 289 065 l/Z- 1900 4) Das sind alle diejenigen Versandtwechsel, bei denen Zahlung seitens des Wechselschuldners nicht zu erlangen war und bei denen deshalb Wechsel. Indossanten, Aussteller oder Intervenienten in Anspruch genommen werden mußten. Air die Zeit vor 1894 sind Angaben hierüber nicht vorhanden. 44 346 Ankauf von Wechseln (Platz- und Jahr Durchsc überhaupt Mark hnittliche Anlag . davon unter Mark e Anlage überhaupt überhaupt Stück davon unter Bankdiskont 2) "'wübe'!"' kauften i 2 8 « 5 s 7 » g 10 188» 336 142 0»0 60 572 000 i8,°- 2 312 120 3 484 789 672 35 290 684079 95 1881 338 245 000 57 613 000 2 300 848 3 661 829 330 55 271 904 361 20 7,4» 1382 366 584 000 54 633 000 2 380 100 4 000 646 924 83 261 412 733 56 6,;z 1883 362 410000 124907 000 2 287 203 3 800 175 230 58 597 427 191 70 1884 373 084 000 140 099 000 Z7,ZZ 2 224 166 3 779 396 115 07 661 258 809 86 1885 364 795 000 126 781000 ?4,?6 2 180 199 3 559 261716 88 600 195 858 69 I88K 380115 000 172 888 000 45/48 2 176 494 3 559 139 582 96 813 371 893 90 1887 435 814 000 228 195 000 52/ZZ 2 376 644 120 145 5,°5 3 953 341 943 94 1 090 229 839 68 27,5? 1888 427 553000 206 899 000 48,Z9 2 466 993 125 345 5,°s 3 918 076 449 99 1003 689 628 83 25,6- 1889 506 505 000 212 895 000 42,->Z 2 775 610 137 704 4,9« 4 636 300 256 80 1 032 621 395 45 22,-7 1890 528 722 000 62 351 000 79 3 141 633 27 753 0,88 5 425 488 804 40 296 194 580 56 5,<6 1892 537 015 000 227 524 000 42,zS 3 114 426 97 966 Z,'Z 4 825 513 787 37 1 055 792 991 31 21,88 1893 577 662 000 161 159 000 27,8? 3 294 130 64 762 1,97 5 359 767 807 05 756 203 573 45 14," 1894 544929 000 269 194 000 4?,4° 3 133 439 109 813 Z,5° 4 730 249 244 33 1 241 498 918 54 26,-4 1895 571 355 000 204112 000 ZS,7- 3 201 100 82 896 2,Z9 5 166 332 945 13 942 321044 04 -8,-4 189« 643 551 000 68 084 000 10,5» 3 585 963 28 519 o,s-> 6 234 371 779 53 322 170 379 24 5,-7 >) In den Jahren 1876 bis 1879, 1891, 1897 — 1900 fand ein Ankauf von Wechseln unter Bankdiskont nicht statt. ^) Für die Zeit vor 1887 sind statistische Angabe» nicht vorhanden. unter Bankdiskont.' Bersandtwechsel.) 347 Tabelle 48. aus dem gesmnmten Ankauf von Wechseln auf das Inland Mark Pf. Zinsgewinn davon unter Bankdiskont Mark ^ Pf. Wechsel» überhaupt Zahl der Aenderungen des Zinsfußes Bankdiskont Zahl der Tage, an welchen Wechsel unter Bank- kauft wurden ^) Tage Durchschn Große 2) Mark ittlichc Laufzeit Tage Jahr 11 12 12 14 13 403 362 20 1 693 935 54 I2,«-4 2,8-> 19 170 — 75 1880 14 200 659 28 1 901 314 38 >z,z, Z,Z° 31 231 — 77 1881 16 248 574 94 1 972 691 02 I2,>4 Z,6, 14 185 — 75 1882 14 186 339 34 4 178 754 27 2Y,4Z Z,Z45 24 340 — 75 1883 13 812 979 36 4 565 190 ZZ,°s Z,-59 29 350 — 76 1884 13 897 793 85 3 947 478 21 28,z? Z,"4 20 288 — 76 1835 10 486 995 80 4 200 158 09 40,°5 2,4Z-> 28 343 — 76 1386 13 708 647 27 5 765 976 53 42,°z 2,5-6 47 343 9 074 75 1387 11 895 673 57 5 094991 20 42,8, 2,46z 36 323 8 007 74 1838 16156 201 03 5 041 151 67 ZI,-° 2,Z7° ' 38 273 1889 22 989 957 82 2 192 895 80 9,54 Z,5-° 12 76 10 673 76 1390 15 122 277 16 5 117 116 85 zz,84 2,249 17 339 10 777 78 1892 21 048 556 25 4 137 170 43 IY,S6 2,5«8 37 200 11677 77 1893 15 516 915 15 5 604 602 17 Z6,-Z 2,°8- 16 346 11 306 73 1894 15 196 651 96 4 274 163 74 28,-- 2,01,4 18 267 11 368 78 1895 22 036 913 64 1 673 742 08 7,59 2,4Z7 9 61 11297 76 1896 2) D. i. der Zinsgewinn (Spalte 12) in Prozenten der durchschnittlichen Wechselanlage (Sp. 3). 4) Einschließlich der Sonntage. 44' Wechselankauf Ln den Bankbezirke Angekaufte Wechsel auf da s Inland nach Bundesstaaten und Provinzen geordnet 1876 1880 1885 1890 1895 1900 Tausend Mark Pro- Tausend Mark Prozent ' Mark Prozent Mark Prozent Mark ^ Pro- Tausend Mark Pro- zcnt i 4 5 --- L s lv > 1 > l > 1 Berlin 749 049 18,> 4Z6,449 12,; 462 599 iZ,° 912 246 16,8 ^ 78z 26z 15/- 1 21 104 '9,° Frankfurt a O 50 765 ^ ' " 1,' 35 132 -,-> 6 080 °,- 4 276 0,, 8 234 0,- 19 113 0,, Cottbus')............ — 32 067 0,9 40 302 °,7 35 469 0,7 41 133 24 633 0,6 19 302 0,6 19 270 °,5 26 667 °/5 24 897 0,5 31 367 0,4 75 Z9« 1,8 54 4Z4 1,6 57 417 1,6 71 245 I,Z 68 600 1,4 91 66z Königsberg 113 903 2,8 89 110 2,5 89 332 2,5 103 378 1,? 93 657 1,8 -,z AUensiei»2)........... 14 898 0,- Insterburg/).......... . — — — — — 23 695 Memel............... 19 405 °,5 12 393 12 942 0,4 18 »81 °,z 14 650 °,Z 19 125 0,- Tilsit................ 10 818 o,z 6 394 10 541 12 759 14 862 o,z 33 298 °,5 5/6 107 897 112 815 z,- IZ4 218 2,4 >2Z 169 2,4 212 885 2,5 48 731 44 702 i,Z 43 130 1,- 39 624 °,7 47 782 0,9 59 749 °,7 19 069 °,5 15 675 11 611 9 880 11 870 ->,- 23 603 °,Z 12 737 °,Z 7 233 °,- 8 405 0,- 5 414 0,' 11 381 0,- 24 591 °,Z 21 394 °,5 16 678 °,5 12 076 °,Z 14 445 °,Z 12 807 0,- 22 000 0,. IOI HZI 2,5 84 288 2,5 7z 222 2,° 69 Z6z ',Z 8z 840 1,5 129 94z 1,5 105 434 2,5 48 594 1,4 42 815 54 357 I,° 59 077 71 991 0,8 Cöslin^).............. 6 805 °,> 11 856 0,- 2» 333 0,- °,Z Stolp °).............. — — 14 921 0,4 19 160 °,5 14 732 °,Z 15 746 °,Z 22 645 Stialsund 17 371 0/4 10 569 °,z 8 997 0,Z 12 675 0,- 20 439 0,4 38 167 0,5 '22 855 2,9 74084 2,' 70 972 2,° 88 569 1,6 107 118 2,° 15z ,z6 1,8 28 723 °,7 19 928 0,6 15 046 0,4 15 150 0,Z 32168 0,6 42 039 -,° 67 011 45 421 i,Z 53 119 1,5 52 337 I,° 56 272 85 049 6, Posen............... 95 7Z4 2,z 65 Z49 1,9 68 165 1,9 67 487 I,Z 88 440 1,7 127 088 1,5 10 916 °,Z 13 217 0,4 9 245 °,z 10 740 0,° 24 412 °,5 60 008 °,7 Kiel................. 11508 0,Z 9 734 °,z 14 257 0,4 23 573 0,5 31422 63 934 0,7 7. Schleswig>.nolstein..... 22 424 0,6 22 951 °,7 2Z 502 °,7 Z4 ZiZ °,7 55 8Z4 ' ,^ >2Z 942 ',4 die nordöstlichen 6 Provinzen und Berlin, I zu 517 Zi,8 845 452 24,4 870 692 24,4 1 Z77 44i 25,4 1 z 10 264 2 5,? 2 45Y 761 28,8 163 359 4,-> 117 353 Z,4 128 657 z,i 154 363 2,8 167 749 z,- 212 180 2,5 °,Z 25 802 69 330 1,7 47 112 1,4 44 857 ',z 57 646 69 698 1,4 93 541 26 700 0,6 24 634 °,7 24 992 °,7 41 325 0,8 55 777 1,' 67 214 0,8 Görlitz............... 48 099 l,' 35 490 I,° 27 205 0,8 31 300 o,b 37 055 0,7 71 406 0,8 24 392 0,6 24 415 0,7 30 489 0,9 35 740 o,7 52 367 I,° 57 44» 0,7 ZZI 880 8,. 249 004 7,- 256 200 7,Z^ Z20 Z79 Z82 646 7,' 52758z 6,. Uebertrag.... 1 643 397 Z9,s 1 094 456 Z',6 1 126 892 Z-,7 1 697 820 ZI,4 1 692 910 Z-,7 2 987 314 Z5,° 349 Tabelle 4K. einzelnen Bantbe^irken. Gewinn aus den angekauften Wechseln auf das Inland Bankbezirke 1876 Mark Pro- 1880 Mark Pro- zent l885 Mark Prozent 1890 Mark Pro- zent 1895 Mark Pro- zent 1900 Mark Pro- Z°nt »ach Bundeösiaaten und Provinzen geordnet I s 17 1 s 19 20 21 22 2» 2S 2 451 106 14,? I 208172 9,° 1 144 978 8,5 - 854 9Z7 8,. 97i Z'7 6,4 2 799 564 6,8 Berlin 1, 317 655 156 279 i,s 0,y 211272 134 163 1,6 1,° 41 266 183 340 131 717 °,z i,Z 0,9 32 939 302787 182 854 0,, >,Z 0,8 43 420 159 599 144 973 0,Z -,' 0,9 173 156 390 114 274 563 0,4 0,9 o,7 Franksurt a, O, Cottbns >) Landsberg 47Z 9Z4 2,8 Z45 4Z5 2,6 Z56 Z2Z 2,5 518 580 2,- Z47 992 2,z 8Z7 8zz Brandenburg 2. 546 804 109 927 66 »55 Z,- 0,7 0,4 501 928 87 464 43 378 Z,s 0,6 0,Z 537 507 91 094 76 008 4,- °,7 0,5 746 304 142 726 95 462 Z,- 0,6 392 443 63 764 83 433 2,i °,5 0,5 875 254 110 939 214 554 196 079 389 953 2,' °,Z 0,5 °,5 0,9 Königsberg Allen stein 2) Instcrbnrg^) Memel Tilsit 722 786 4,4 6z2 770 4,7 754 609 5,4 984492 4,- 544 695 z,« 1 786 779 4,z Ostpreußen 3. 203 079 128 60» 105 329 126 076 1,- 0,8 0,6 0,8 261 596 1»» 697 52 710 111203 1,9 0,4 0,8 268 182 83 686 69 481 36 337 1,9 0,5 0,6 239 870 74 915 38 086 98 470 1,° 0,- 0,4 223 739 63 852 56 924 56 014 1,5 0,4 0,4 469 660 219 202 170 365 169 332 1,- 0,5 0,4 0,4 Danzig Clbiug Graudcnz Thorn 56z 084 z,4 526 206 Z,9 507 686 Z,b 45" Z4i 1,9 400 529 2,7 1 028 609 2,5 Westprenßen 4. 483 133 127 021 2,9 0,8 221 395 89 473 79 631 1,7 c,7 0,6 190 139 119 538 72 346 1,Z 0,9 °,5 280 603 55 692 112154 110811 I,- 0,- °,5 0,5 255 679 75 848 82 546 132 321 1,7 0,5 o,s 0,8 544 430 231 362 221 900 419 025 °,5 Stettin Cöslin<) Stolp Stralsund 610 154 Z,7 Z90499 z,° Z82 07z 2,7 559 260 2,4 546 Z94 Z,6 1 416 717 5,4 Pommern 5, 212 651 436 710 1,Z 2,6 146 858 250 128 1,' ',9 111 157 276 289 0,8 120037 300 555 0. 5 1, Z 170 649 220 119 I,- 1,5 393 241 569 515 0,9 1,4 Brvmbcrg Posen 649 z6i Z,9 Z96 986 z,° Z87 446 2,8 420 5Y2 1,8 Z90 768 2,6 962 756 2,Z Posen 6. 79 809 48 088 °,5 0,Z 95 666 54 727 °,7 0,4 64 365 91 312 °,5 °,7 84 360 166 584 0,4 °,7 143 382 139 779 0,9 0,9 608 923 ',5 1,Z Flensbuig Kiel 127 897 0,8 150 Z9Z 1,' i55 677 1,- 250 944 1,' 28z 161 1,8 1 147402 2,8 Schleswig-Holstein 7. 5 598 Z22 ZZ,9 z 650 461 27,Z z 688 792 26,; 5 040 146 21,7 Z 484 856 2Z,° ^ 97Y 660 24,, die nordöstlichen 6 Provinzen nnd Berlin 754 922 513 732 190 101 215 639 156 410 4,5 Z,> >,' 1,Z 0,9 459 495 323 958 184 115 168 080 159 273 Z,» 2,4 1,4 -,Z 1,- 589 477 272 357 182 909 106 911 194 422 4,- i,Z 0,8 1,4 912 982 409 216 348 172 183 755 312 315 4,0 1,8 ',5 0,8 >,4 647 271 309 572 280 945 162 928 249 508 4,- 2,° 1,8 l,> I,d 1 255 428 189 009 778 218 699 254 649 689 556 266 z,° 0. 4 ',9 1,7 1,6 1, Z Breslau Schwcidnitz ") Gleiwitz Glogau Görlitz Liegnitz 1 8Z0 804 I I,° 1 294 921 9,7 i Z46 076 9,7 2 166440 9,5 1 650 224 >°,7 4127 864 9,9 Schlesien 8. 7 429 126 44,9 4 945 382 Z7,° 5 034 868 z6,- 7 206 586 Z',- 5 135 08» zz,7 14 107 524 Z4,° Uebertrag Wechfelantauf in den (Fort Angekaufte Wechsel auf das Inland -öankoezirke nach Bundesstaaten und Provinzen 1876 1880 1885 1890 1895 1900 geordnet Tausend Pro. Tausend Pro. Tausend ProTausend Pro- Tausend Pro. Tausend ProMark zent Mark zent zent Mark zent Mark zent Mark zent > 2 3 4 ! 6 s 7 8 9 lu 11 12 IS Uebcrtrag >, , . 1 643 397 Z9,s 1 094 456 ZI,6 1 126 892 Z',7 I 697 820 ZI,4 1 692 910 Z2,7 2 987 344 Z5,° Erfurt .............. 19 495 °,5 18 426 0,5 22 259 0,6 33 786 0,6 36109 °,7 0,9 15 804 c>,4 0/5 22 713 o,s 36 378 °,7 31756 42 030 0,5 69 981 1,7 59 924 1,7 70 724 2,° 86 830 I,S 74 953 -,5 99 885 1,- 115 114 113 930 Z,Z 74 077 2,- 99 049 1,8 80 518 1,6 128 750 1,5 20040 0,5 8 210 0,1 12 222 o,z 14 979 c>,z 15 102 o,z 12 215 0,, 5,9 6/- 201 995 5,6 271 022 5,° 2Z8 4Z« 4,7 z6o 726 4,2 " schcn Staaten 8 692 0,- 24 021 °,7 33 301 0,9 41 284 °,7 36 055 °,7 63 236 °,7 Emden.............. 10165 c>,- 8 430 -V 8 451 °,- 6 031 °,- 5 252 0,, 23 021 °,Z 58 343 1,4 45 716 I,Z 61884 ',7 92 902 1,7 115 714 2,- 114 518 1,5 - — — — — — — — — 39 112 °,5 11679 o,Z 9 933 °/Z 5 302 0,. 6 745 °,' 7 551 0,. 16 511 0,- 10 Hannover Oldenbur 7? 2,, 100 2/5 >c>8 9Z8 z,° 146 962 2,6 164 572 - 256 Z98 ,° Braunschweig -- 32 202 0,8 36 628 48 051 1,4 51 044 0,9 60 724 72 351 0,8 9 504 c>,, Frankfurt a. M....... 273 350 6,s 227 733 6,5 219 195 6,- ,i^> 708 7,' 365 695 7,- 504 486 5,s Wiesbaden °)......... — — — — — 12 863 c>,- 26 644 °,Z 11. dessen.Nassau........ zoz 552 7,4 264 z6i 7,6 267 246 7,6 4Z7 752 8,° 4Z9 282 «,5 612 985 7<- 52 174 46 719 i,Z 36 615 1,-- 52 480 1,° 33 368 0,6 91 607 1,' 32183 0,8 37 958 1,- 27 119 0,8 43 272 0,9 53 005 1,° 95 520 1,' Cöln............... 183 048 4,6 135 785 Z,s 98 342 2,8 145 371 2,7 138 912 2,7 256 631 Z,° 63 071 1,5 I,S 56 554 I,S 112 782 2,. 45 736 0,9 89 245 1,° Duisburg ">)......... — — > - — — 61 434 1,- 98 299 1,- Elberfeld............ 124 038 Z,° 95 871 2,7 115 631 Z,- 188 215 Z,5 158 869 z,' 180960 2,> — — "1^- — 72 493 0,8 Essen............... 86 467 2,. 60 452 1/7 67 732 >,s 67 752 1,- 92 286 1,8 175 003 2,- 86 928 2,' 52 948 ',5 57 130 I,b 95 203 1,7 93 701 1,8 102 175 1,- 6Z2 959 IZ,z 486 zi/ I Z,8 - 1 161 94z 1Z,6 --- 0,9 !,-> 28 035 0,8 37 502 °,7 48 976 O,9 65 113 198 023 4,S 123 612 Z,6 117 163 Z,z 122 403 2,Z 120 109 2,Z 130 790 2,, Bochum ........... 54 428 0,« 11 436 °,Z 6159 0,- 5 481 0,. 5 477 0,. 12 658 0,- 21 736 0,- Münster............ 29 438 °,7 38 219 1,' 33 324 0,9 49 246 0,9 65 633 i,Z 128 969 1,5 24 383 o,e 22 086 0,6 20 349 0,6 23 340 c^,4 20 336 0,4 32196 0,4 13. Westfalen ........... ZOO 592 7,Z 22z 917 6,5 204 Z52 5,» 2Z7 968 4,4 267 712 5,- 48Z 2Z2 5/> I. Preußen zusammen, einschließt. Z 277 S?Z 77,? 2 Ä76 6W 68,- 2 S6« SM 66,° S S0? 599 64,5 Z 466 275 6?,Z S «62 62« 68,5 Thüring. Staaten, Oldenburg, Braunschweig 34 848 2,' 113 957 Z/z 82 237 2,Z 176 919 Z,Z 98 909 1,? 167 252 2,0 159 132 Z/» 133 728 5,5 161 424 4,5 383 376 7,- 348 994 6,8 434 905 5,° Lübeck.............. 20 290 0,5 19 704 o,s 14 546 0,4 23 251 °,5 39 913 0,5 45 628 0,5 II. Freie Städte und Mecklenburg 264 270 6,4 S77SSS 9,- 2S52S7 7,- 69Z546 II,» 467 S27 9,5 647 7S6 7,-> Uebertrag.... 3 476 083 84,Z 2 693 472 77,» 2 626 803 7Z,s 4 095 145 75,5 3 968 096 76,8 6 510 413 76,, einzelnen Bantbe?irken setzun g). Tabelle 4S. Gewinn aus den angekauften Wechseln auf das Inland Bankbezirke 1876 1880 1885 1890 1895 1900 nach Buudesstaaten und Provinzen geordnet Mark Pro. zent Mark Pro- zent Mark Pro- zent Mark Prozent Mark Pro- zent Mark Pro- zen 14 IS IS 17 IS 19 20 21 22 2» j 24 2S ^!>> 7 429 126 44,9 4 945 382 Z/> 5 034 368 zb,-. 7 206 586 Zi,' 5 135 080 zz,7 14 107 524 Z4,° Ucberlrag 67 736 0,4 59 095 0,5 61 720 121 375 0,5 89 022 412 251 !,-> Erfurt 51251 c>,z 83 271 0,6 104 980 0,8 256 573 1,' 136 348 0,9 238 649 °,7 Gern 274 704 1,7 210 026 1,6 235 204 1,7 375 427 1,6 217 227 1,4 478 607 -,- Hall- 399 790 2,4 336 928 2,5 218 236 -,6 330 531 -,7 244 795 -,6 725 297 1,7 Magdeburg 99 816 c>,s 43 700 o,z 60 748 0,4 89 957 0,4 61 322 0,4 86 653 0,- Nvrdhauscn 89z 297 5,4 7zz 020 5,5 680 888 4,9 1 22z 86z 5,Z 749 214 4,9 1 991457 4,» Sachsen und die Thüringi- 9. scheu Staaten 21 750 0,, 72 886 O,z 152 127 1,1 164 348 0,7 132 830 0,9 I^n !,-> Brauuschweig 45 757 c>,z 47 455 O,4 38 340 6,5 19 347 0,, 21364 0,, !, O,4 Emden 162 785 !,-> 112 877 0,8 158 301 I,, 333 499 1,7 397 162 2,S 723 133 1,8 Hannover II sau c>,s Hildesheim ^) 0,4 43 876 °,z 22 056 0,- 29 554 0,, 25 621 c>,- 0,- Osnabrück 295 45c> 1,8 277 094 2,° Z70 824 2,7 596 748 2,S 576 977 Z,s 1 6z6 909 4,c, Hannover, Oldenburg, 10. Braunschweig 198 559 243 503 1,8 323 044 2,Z 370 346 1,6 304 035 2,° 721 547 1,7 Casscl — — — — — - — — — — 65 390 0,- Fulda») 486 976 2,9 541 374 4,0 546 799 3,9 952 874 4,- 529 326 Z,5 897 520 2,, Frankfurt a. M. — — - — — — — 22 972 0,- 77 606 Wiesbaden") 6«5 SZ5 4,- 784 877 5,s 869 84z 6,. I Z2Z 220 5,7 856 zzz 5,7 1 762 06z 4,- Hessen. Nassau 11. 206 687 176 707 153 115 1,' 203 004 80 059 343 211 0» "l.nlU'N 217 009 1,Z 285 694 2,- 177 594 ',z 381 744 1,7 277 151 1,8 927 093 2' Coblenz 427 530 2,6 288 898 2,, 264 109 >,s 535 071 2,6 442 862 2,9 1 662 270 4,° Cöln 286 310 230 234 236 602 590 403 164 725 538 028 i,Z Düsseldorf — — — — 237 427 1,6 669 443 1,6 Duisburg >°) 445 954 2,7 352 827 2,6 434 510 Z,' 769 941 Z,Z 546 003 Z,6 1 018 410 2,5 Elberfeld — — — — — — — — — 342 087 0,8 Barmen ") 624 911 z,« 408 984 Z,> 431 049 Z,' 428 948 1,9 402 282 2,7 1 447 983 Z,5 Essen 509 687 229 113 268 415 563 461 355 283 622 369 Krefcld 2 718 088 i6,z 1 972 457 14,6 1 965 Z94 14,, z 522 572 -5,5 2 505 792 ib,z 7 570 894 i8,z Rhcinprovinz 12. 189 892 1,- 171554 i,Z 134 324 ,,° 219 442 1,° 196 052 1,5 479 340 1,' Bielefeld 1 470 030 8,9 913 679 6,9 775 094 5,6 884 340 Z,9 513 262 Z,4 1 545 363 Z,7 Dortmund 492 799 1,- Bochum") 94 495 c>,s 42 997 °,5 40157 °,Z 41601 c>,- 60 388 0,4 181 lM 193 999 1,- 235 506 1,8 216 391 1,6 333 681 1,4 281 915 1,? 992 195 2,4 Münster 155 664 0,9 139 847 1,' 123 401 0,9 135 201 o,s 100 293 °,7 218 414 0,5 Siegen 2 104 080 12,8 1 508 58z 11,4 1 289 Z67 9,« 1 614 265 7,' 1 iz6 910 7,7 z 909 202 9,4 Westfalen 13. 74 725 576 85,5 M2274/Z 76,Z 70 277 764 7Z,5 75 4«7 254 67,4 ! 70SM S06 72.Z M 97« 049 74,7 Preußen zusammen, einschl. I. Thüring.Staaten,OIdenburg, Braunschweig 210 358 i,Z 239 408 1,8 216 977 1,6 657 394 2,9 224 062 1,5 534 403 i,Z Bremen 393 714 2,4 424 268 Z,- 363 419 2,5 1 097 561 4,8 729879 4,8 1 240 244 Z,° Hamburg 89 749 °,5 88 896 0,6 83 914 O,ö 193 312 0,8 223 593 1,5 222 459 '0,5 Lübeck 6V «2? 4,- 752 572 5,6 66S Z?0 4,8 7.94« 267 8,5 7/?775S4 7,» 7 997766 4,» Freie Städte und Mecklenburg II. 14 819 397 89,7 10 973 985 81,9 10 880 494 78,z 17 435 521 75,9 12 157 840 80,, 32 975 155 79,5 Uebertrag 352 Wechselankauf in den (Fort Bankbezirke Angekaufte Wechsel auf das Inland nach Bundesstaaten und Provinzen geordnet 1876 Tausend Mark Pro- zent 1880 Tausend Prv- 1885 Tausend Mark Pro. zent i sc»n 1Si<^ Tausend Mark Pro- zent 1895 Tausend Mark Pro- zent 1900 Tausend Mark Pro- zen l 3 5 s 7 8 g lv Uebcrtrag.... 3 476 083 8q,z 2 693 472 77,4 2 626 803 7Z,» 4 095 145 75,5 3 968 »96 76,8 6 510 413 76,- Augsburg........... 16 534 22 453 0/4 0,8 0,5 11 520 30 241 °,Z 2,-> 12 665 84 374 51 187 0,4 2,4 1,4 31 656 145 263 65 220 0. 6 2,7 1, - 35 126 145 117 77 168 °,7 -,5 44 408 209 388 182 541 0,5 2,5 2,' III. Bayern (ohne Nhcinpfalz) , , 77SS4 1,7 770 7Ä0 z,- 74« 226 4,- 242 7SS 4,5 2S7477 5,° 4S6 S37 5,' Plauen ^)........... Dresden ............ Leipzig.............. 56 485 50 396 139 739 1,4 1,- Z,4 59 909 60 513 121 440 1,7 ',7 Z,5 85 161 72 216 128 625 2,4 5,6 132 739 91 901 181 308 2,4 1,7 Z,z 88 829 66 070 129 733 i,7 -,z 2,5 99 940 40 271 132 066 330 639 1,- 0,5 1,5 Z,9 246 620 6,° 24? «62 6,, 2S6 002 8,° 40S S4S 7,4 284 6Z2 5,5 602 S76 7,- Stuttgart........... Ulm") ............. 56 823 1,4 89 972 2,6 93 440 2,6 117 954 2,- 112 845 2,- 144 380 20 393 1,7 0,.. V. Württemberg............. 56 «2S 1,4 «SS72 2,6 SA 440 2,6 77/SS4 2,- 772 S4S 2,- 764 77S 1,9 Mannheim........... 63 252 1,5 112 096 I,° z,- 49 869 123 675 1,4 Z,5 80 130 182 901 1,5 Z,4 89 196 179 227 1,7 Z,5 110 372 45 414 279 516 1,z 0,5 Z,z VI. Baden °)......... 39 547 55 104 1,5 60 836 1,7 94 817 1,7 90 826 1,8 74 884 53 748 0,9 0,6 VII. Hessen.................. SSS47 !,-> SS 704 1,5 60 «Z6 -,7 -,7 S0S26 1,8 726 6S2 i,5 Metz............... Mülhausen......... 37 681 40 272 65 279 0. 9 1, ° I,« 33 591 45 523 65 676 I,° -,Z i,s 41108 40 100 89 203 1,- 2,5 63 591 60 688 82 176 I,- I,> 1,5 48 533 75 811 59 756 0. 9 1,5 1, ' 95 250 95 653 82 048 i,> 1,' i,-> VIII. Elsaß. Lothringen......... 74Z2S2 Z,5 744 7S0 4,- ?70 4?7 q,s 4.» 7S4 ?00 Z,5 272 SS? Z,- Insgesammt. . .. 4 122 832 100 3 484 790 100 3 559 262 100 5 425 489 100 5 166 333 100 8 551 824 100 ") erst seit 1883 selbständig, vorher abhängig von Frankfurt a. O. und 2) » » 1900 » » » » Königsberg. «) » » 1389 » » - » Stolp. 2) » » 1877 » » » » Stettin. °) » » 1900 » » » » Breslau. 7) >? » 1898 -> » » » Hannover. °) - » 1900 » » » , Cassel. . einzelnen Bantbe^irken setzung). 353 Tabelle 4». Gewinn aus den angekauften Wechseln auf das Inland 1870 1880 1885 1890 1895 1900 nach Bundcsstaatrn und Provinzen geordnet Mark Pro. zent Mark Pro- zent Mark Pro- zent Mark Prozent Mark Pro- Z-nt Mark Pro. zent 14 I s i« 17 IS IN so 21 22 Ü3 24 2S 2S 14 819 397 89,7 10 973 985 81,9 10 880 494 78,; 17 435 521 75,9 12 157 840 80,, 32 975 155 79,5 Uebcrtrag. 48 012 . 51 489 54 359 o,z 0,Z 0,Z 45 299 152 097 68 558 c>,Z i,- 0,5 53 574 163 139 150 996 0,4 >,2 213 897 355 415 241 547 0. 9 1,6 1, ' 167 393 198 088 199 427 1,- 1,Z 1,Z 333 312 542 313 564 637 0. 8 1, Z 1,4 Augsburg München Nürnberg 7SZ «60 0,9 26S SS4 S72 709 2,7 «70 «SS Z,6 S6S 40« Z,7 7 440 Z72 Z,5 Bayern (ohne Nhcinpfalz) III. 252 976 143 037 295 063 1,5 0,9 1,8 261 822 195 669 300 436 1,9 1,5 2,- 405 691 — 271 789 314 792 2,9 2,Z 855 235 — 418 895 631 592 Z,7 1,8 2,8 331 034 — 186 713 230 415 2,l I,- -,5 649 227 305 300 781 423 1 556 244 1,6 0,7 1,9 Z,7 ChcmniK Planen >->) Dresden Leipzig 6S7 076 4,- 7S7S27 5,i SS2 272 7,' ? S0S 722 8,Z 74« 762 4,9 Z 2S2 ?S4 7,9 Sachsen IV. 120 594 °,7 251 411 1,9 221 026 1,6 425 619 1,8 249 149 ,,6 414 560 143 708 I,° 0,4 Stuttgart Ulm ") 720 SS4 0,7 2S?4?? 1,9 227 026 ',6 42S 6?S 1,8 24S 74S 1,6 SS« 26« 1,4 Württemberg V. 134 978 180 102 0. 8 1, ' 185 226 475 958 1,4 Z,° 219 655 485 350 1,6 Z,5 403 201 861 350 1,8 Z,7 313 562 455 939 2,- z,° 499 615 305 200 912 695 1, - °,7 2, - Karlsruhe Frciburg ^) Mannheim Z7S 0S0 i,s 667 7«4 5,° 70S00S 5,' 726?SS? 5,5 76S SS? 5,- 7 77.7S70 4,- Baden ,z 348 226 232 664 353 582 ",8 0,6 0,9 Metz Mülhausen Straßburg Z77S66 2,° Z47A00 2,5 S744Ä7 Z,7 725 7S0 z,' 446 S64 2,9^ S.ZS472 2,Z Elsaß.Lothringen VIII. 16 512 246 100 13 403 862 100 13 897 794 100 22 989 958 100 15 196 652 100 41 464 424 100 Insgesammt. Baukbezirke °) e .4) 15) '°) st seit 1894 selbständig, vo » 1892 » » 1900 » » 1896 -- » 1897 » » 1898 » » 1899 » - 1897 » her abhängig von Frankfurt a. M. » » Düsseldorf. » ?> Elberfeld. » » Dortmund. » » Chemnitz. » » Stuttgart. » » Karlsruhe. » » Mainz. I,', 354 Tabelle 5«. Liquidität des Wechselporteftuilles. ^ Im Wechsel auf das Inland wurden fällig Durchschnitt in Prozenten des Portefeuillcbestandes Durchschnittdes Jahres innerhalb 7 Tagen 2) in ferneren 7 Tagen 2) innerhalb 14 Tagen (Sp 2 und Z) in ferneren 14 Tagen innerhalb 4 Wochen 2 s 4 '< s 7 8 1876 — Z^/' 17,2 48,z 51/7 35 1877 — ZI/S 16,9 48,8 51,2 34 1878 — Zi/8 17/5 49/Z 5^/7 36 1879 — ZI/4 17/4 48,8 51,2 35 1880 — ZI/5 17/4 48,9 51/- 35 1881 — Z2/8 17/5 5°,Z 49/7 33 1882 — ZZ/9 17,8 5i/7 48,z 33 1883 — Z2,6 I7/Z 49/? 50,1 34 1884 — Zi,7 17/- 48,8 51,2 36 1885 — Zi/2 17/- 48,z 5i/7 37 1886 — 28,8 17,° 45/8 54/2 38 1887 — 2,7,2 17,6 44/8 55/2 40 1888 — 27,8 i8,z 46,1 5Z/9 39 1889 — 27/5 18,2 45/7 54/Z 39 1890 2O, I Zi/Z 17/7 49,0 5i/° 35 1891 19,7 IO,7 Z0/4 17/5 47/? 52,1 35 1892 I?/- 9,8 26,9 17,6 44/5 55,5 40 1893 I8,Z 10,0 28,z > 17,8 46,1 5Z/? 39 1894 i6,z 9/5 25,8 17/Z 4Z,r 56,9 41 1895 17/2 10,7 2?/? 17,6 45/5 54,5 40 1896 I7/Z 10,8 28,1 17/5 45/6 54/4 37 1897 18,6 11,0 29,6 17/4 47/° 5Z/° 35 1898 18/2 11,2 29,4 18,° 47/4 52/6 35 1899 18,1 10,8 28,9 17/Z 46,2 5Z/8 35 1900 19,6 11,2 Z^/8 16,7 47/5 52,5 33 ) Auf Grund der zwölf Monatsschluß. Nachwcisungen, >) Die besondere Feststellung hinsichtlich jeder der beiden ersten Wochen findet erst seit 1890 statt. 355 Tabelle 5R. Stückelung der angekauften Wechsel auf das Inland. Beträge Platzwechsel Einzugswechsel Znsammen Stück »/ /o Stück 0/ /» Stück 0/ ,0 i 2 S 4 « 7 Vom 1. April bis 30. Juni 1900. bis 200 Mark............. 52 690 16,7 251 310 Z2,7 304 000 28,1 von 201 bis 400 Mark.. 57 779 i8,z 160 322 20,9 218 101 20, l » 401 » 500 » .. 25 730 8,2 53 420 7/° 79 150 7,Z » 501 » 1 000 » .. 60 973 i9/Z 119 961 15,6 180 934 16,7 » 1001 » 3 000 » .. 69 451 22,l 110 599 14,4 180 050 16,6 - 3 001 » 10 000 » .. 33 859 IO,7 48 410 - 6,z 82 269 7,6 über 10 000 Mark.......... 14814 4,7 23 500 - 3,- 38 314 3,6 Summe---- 315 296 100,0 767 522 100,0 1 082 818 IO0,0 Demnach: bis 200 Mark........... 52 690 16,7 251 310 Z2,7 304 000 28,1 - 400 » ........... 110 469 35,° 411 632 53/6 522 101 48,2 » 500 - ........... 136 199 43,2 465 052 60,6 601 251 55,5 » 1 000 - ........... 197 172 62,5 585 013 76,2 782 185 72,2 - 3 000 » ........... 266 623 84,6 695 612 90,6 962 235 88,8 » 10 000 - ........... 300 482 95/Z 744 022 96,9 1 044 504 96,4 Vom 1. Juli bis 30. September 1897. bis 100 Mark............. 13 949 5/° 87 017 13,2 100 966 10,8 von 101 bis 500 Mark... 110 322 Z9,8 312 571 47,4 422 893 45,- » 501 » 1 000 » ... 56 499 20,4 111 783 16,9 168 282 18,0 » 1001 » 3 000 » ... 59 137 2I,Z 91 542 13,? 150 679 16,1 über 3 000 Mark........... 37 403 IZ/5 56 463 8,6 93 866 0,0 Summe.... 277 310 100,0 659 376 100,0 936.686 100,0 Demnach: bis 100 Mark............' 13 949 5,° 87 017 13/2 100 966 10,8 » 500 - ............ 124 271 44,8 399 588 60,6 523 859 55,? » 1 000 » ............ 180 770 65,2 511 371 77,5 692 141 73,9 - 3 000 - ........... 239 907 86,5 602 913 0-1,4 842 820 90,0 45' 356 Iahl und Höhe der von der Xeichsbank Vertheilung auf die B e r u f s k l ci s s e Kreditberechtigte Firnien und Personen überhaupt 1000 bis 10 000 Mark Zahl Pro- zent Zahl der Firmen und Personen Pro- ze»t i 2 s 4 5 I. August 1. Kaufleute und handeltreibende Gesellschaften').......................... 24 838 39,6 11 073 44/6 2. Industrielle und Industrieqescllschaften ............................... 19 078 zo,4 5 514 28,? 3. Landwirthe, landwirthschaftl. Gewerbe- und Fabrikbetriebe............... 8 633 IZ,8 4 857 56,z 4. Banken und Bankiers............................................ 2 373 3,8 174 7,Z 773 1/2 138 i?/9 6. Sonstige (Rentner sonne Handwerker und ähnliche kleinere Gewerbetreibende). 7 068 11,2 3 187 45,' Zusammen.... 62 763 100 24 943 39/7 Im Dezember 1. Kaufleute und handeltreibende Gesellschaften').......................... 24 618 41/7 10 872 44/2 2. Industrielle und Industriegcscllschaften............................... 16 502 28/0 4 665 28,2 3. Landwirthe, landwirthschaftl, Gewerbe- und Fabrikbetriebe ............... 8 313 14/- 4 455 53/6 2 322 3/9 182 7,8 724 i/^ 141 19,5 6. Sonstige lNentncr sowie Handwerker und ähnliche kleinere Gewerbetreibende). 6 509 n,i 2 973 45/7 Zusammen.... 58 988 100 23 288 39,4 Im April l. Kaufleute und handeltreibende Gesellschaften').......................... 22 940 41/7 10 177 44, Z 2. Industrielle und Industriegesellscbaften ............................... 15 946 2y/° 4 748 29,8 3. Landwirthe, landwirthschaftl. Gewerbe- uud Fabrikbetriebe................ 7 157 IZ,0 3 638 50,8 2 269 4/1 207 9,- 5. Genossenschaften aller Art......................................... 643 1/2 ' 127 19,8 6. Sonstige (Neutner sowie Handwerker und ähnliche kleinere Gewerbetreibende). 6 072 I 1,0 2 845 46,9 Zusammen.... 55 027 100 21 742 39,5 i) Ausschließlich der Banken und Bankiers, welche unter 4. besonders aufgeführt sind. »» festgesetzten A)echfeltredite in ihrer verschiedenen Berufstlaffen. 357 Tabelle 52. Vertheilung der Kredite nach ihrer Größe 11 000 bis 20 000 Mark 21 000 bis 30 000 Mark 31 000 bis 60 000 Mark 61 000 100 000 bis Mark 101 000 bis 500 000 Mark 501 000 Mark und mehr Zahl der Firmen uud Personen Pro- zent Zahl der ! ^ ci- «. Pro° Firmen und , lv> I- z^m Personen Zahl der Firmen und Personen Pro. zent Zahl der Firmen und Personen Pro- zent Zahl der Firmen und Personen Prozent Zahl der Firmen und Persoueu Pro. zent s 7 8 » 10 ii 12 IS 14 .5 i« I 7 I»00. 6 041 24/Z 2 654 10,7 2 824 11,4 1 192 4,8 1 001 4,0 53 0,2 3 904 20,5 2 278 H/9 2 981 15,6 1 734 9,- 2 421 12,7 246 i,Z I 917 22,2 761 8,8 635 7,Z 239 2,8 210 2,4 14 0,2 267 11/Z 241 10,2 419 17,7 310 13,- 658 27,7 304 12,7 158 20,4 116 15,0 161 20,8 110 14,2 84 10,.) 6 0,8 1 868 26,5 745 10,5 734 10,4 287 4,i 222 Z,° 25 0,4 14 155 22,6 6 795 ic>,8 7 754 12,4 3 872 6,2 4 596 7,Z 648 1,0 18S8. 5 988 24, Z 2 813 11,4 2 763 11,2 1 169 4,8 959 3,9 54 0,2 3519 21,z 2 040 12,4 2 569 15,6 1 446 8,8 2 049 12,4 214 I,z 1 922 -3/- 739 8,9 659 7,9 272 3,Z 247 3,° 19 0,2 283 12,2 250 10,8 434 18,7 288 12,4 614 26,4 271 '1,7 136 18,8 118 i6,z 166 22,y 86 11,9 71 9,8 6 0,8 1 671 25,7 681 10,4 683 10,5 267 4,i 218 3,4 16 0,2 13 519 22,Y 6 641 ii/Z 7 274 I2,Z 3 528 6,0 4 158 7,' 580 1,0 R8SV 5 565 24/z 2 582 11/Z 2 594 11,Z 1 073 4,7 893 3,9 56 0,2 3 440 21,6 1 976 12,4 2 479 15,5 1 287 8,' 1 812 n,Z 204 I,z 1 669 2Z/Z 689 9/6 634 8,9 274 3,8 233 3,Z 20 o,z 262 ",5 256 11,z 437 19,Z 268 11,8 604 26,6 235 10,4 129 20,cz 108 16,8 140 21,8 63 9,8 73 11,4 3 0,4 1 482 24/4 626 IO,Z 636 10,4 249 4,i 211 3,5 23 0,4 12 547 22,8 6 237 n,Z 6 920 12,6 3 214 5,8 3 826 7,° 541 1,0 ' 358 Die Areditberechtigten in ihrer Vertheilung auf die August Staaten und Verwaltungsbezirke Zahl der im Wechselverkehr der Reichsbank überhauptzugelassenen Firmen und Personen _ i 1. Provinz Ostpreußen......................................... 2. » Westprcußen........................................ 3. » Pommern.......................................... 4. » Posen............................................. 5. Stadt Berlin...............!.............................. 6. Provinz Brandenburg....................................... 7. » Schlesien........................................... 8. » Sachsen und Anhalt................................. 9. » Schleswig-Holstein................................... 10. - Hannover und Waldeck............................... 11. » Westfalen und beide Lippe............................. 12. » Hessen-Nassau und Grvßhcrzoglich hessische Provinz Oberhcsscn 13. » Rheinland nnd oldenburgisches Fürstenthum Birkenfeld...... 14. Königreich Bayern ohne die Nhcinpfalz.......................... 15. « Sachsen und thüringische Staaten .................... 16. » Württemberg und Hohcnzoilern....................... 17. Baden, Hessen ohne Oberhessen, und die bayerische Nheinpfalz....... 18. Elsaß-Lothringen........................................... 19. Hansestädte, beide Mecklenburg, Oldenburg und Braunschwcig....... Deutsches Reich (Summe)........................................ Die 4 östlichen Provinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Pommern, Posen.. 2 738 2 041 3 137 2 301 1 660 1 638 4 557 2 963 3 292 1 711 4 025 4 042 7 360 3 865 5 371 1 636 4 072 2 060 4 294 62 763 10 217 359 Tabelle 5». Berufsklassen in den verschiedenen Wirthschaftsgebieten. 1900. Davou entfallen auf Kaufleute und H Gesells Ilebcrhaupt Handel treibende haften darunter Banken und Bankiers Industrielle ilnd Industrie- Gesellschaften Landwirthe, land- wirthschaftliche Gewerbe- und Fabrikbetriebe Genossenschaften aller Art Sonstige (Rentner,Handwerkcr und ähnliche Heinere Gewerbetreibende) Zahl in Prozenten von Spalte 2 Zahl in Prozenten von Spalte 2 Zahl in Prozenten von Spalte 2 Zahl in Prozenten von Spalte 2 Zahl in Prozenten von Spalte 2 Zahl in Prozcn- Spalre 2 s 4 5 fi ? 8 » 10 l 1 12 l» 14 854 ZI/2 55 2,c> 335 12,2 1 022 37,Z 55 2,0 472 i7,Z 688 33,7 36 1,8 251 I2,Z 722 35,4 31 1,5 349 17,1 1 201 38/Z 58 1,8 502 l6,0 871 27,8 39 1,2 524 16,7 1 025 44,5 59 2,6 245 10,7 803 34,9 37 1,6 191 8,Z 830 5°,° 240 14,5 634 38,- 71 4,Z 49 2,9 76 4,6 505 ZO,8 29 1,8 638 38,9 234 14, Z 19 1,2 242 14,8 1 932 42,4 139 3,i 1 367 30,° 545 12,0 79 1,7 634 ^3,9 1 265 42,7 183 6,2 1 126 38,° 343 11,6 34 1,1 195 6,6 813 24,7 77 2,Z 378 ",5 1 486 45,i 47 1,4 568 17,; 755 44,i 98 5,7 486 28,4 265 i5,5 22 I,Z 183 10,7 1 446 35,? 94 2,Z 1 547 38,5 380 9,4 41 I,° 611 15,2 2 402 59,4 238 5,? 1 019 25,2 249 6,2 39 I,o 333 8,2 3 252 44,2 223 3,° . 3 138 42,6 225 3,- 31 0,4 714 9,7 1 885 48,7 194 5,° 982 25,4 362 9,4 14 0,4 622 16,1 1 915 35,7 178 3,Z 2 739 51,° 291 5,4 32 o,6 394 7,Z 803 49,- 86 5,5 558 34,i 135 8,Z 53 3,2 87 5,Z 2 187 53,7 118 2,? 1 451 35,6 90 2,2 110 2,7 234 5,8 1 148 55,7 74 3,6 733 35,6 83 4,0 7 0,4 89 4,Z 2 305 53,7 194 4,5 949 22,1 456 IO,6 34 O,8 550 12,8 27 211 43,4 2 373 3,8 19 078 30,4 8 633 IZ,8 773 r,- 7 068 11,2 3 768 36,9 208 2,0 1 333 ^3,1 3 418 33,4 162 1,6 1 536 15,° 360 Ankauf von Wechseln Anlage Jahr durchschnittliche Mark in Pwjentr» gesamt» WcchM.»ag° Datum höchste Betrag Mark NI Datum edrigste Betrag Mark am Ei Stück lde des Jahres Betrag Mark > 3 4 5 « 7 1876 1 672 000 0,4 7/1. 2 831 000 30/4. 625 000 339 1 381 777 1877 1 873 000 °/5 15/6. , 2 800 000 31/3. 970 000 334 1 774 257 1878 5 351 000 1,6 15/11. 18 286 000 31/1. 1 864 000 627 5 537 146 1879 3 560 000 i,' 31/12. 15 745 000 15/3. 1 717 000 1 442 15 744 924 1880 9 584 000 2,8 7/12. 20 742 000 7/6. 1 648 000 1 504 18 091 647 1881 7 481 000 2,2 31/1. 19174 000 15/4. 1 967 000 1 311 17 158 131 1882 5 590 000 1/5 15/1. 17 269 000 23/9. 2 530 000 693 5 792 089 1883 4 004 000 I/' 31/12. 9 746 000 7/5. 1 758 000 895 9 746 083 1884 4 631 000 i,^ 31/1. 12 055 000 23/9. 1 790 000 706 7 068 083 1885 7 951 000 2/' 31/12. 27 115 000 31/3. 2 317 000 1 898 27 114 616 1886 16 961 000 4,Z 7/2. 31 191 000 15/4. 8 136 000 1 733 22 684 984 1887 7 864 000 1,8 7/2. 25 602 000 23/10. 2 960 000 533 2 990 263 1888 3 316 000 0,8 15/4. 4176 000 31/12. 2 406 000 480 2 406 148 1889 3 798 000 0/7 7/11. 5 177 000 28/2. 2 400 000 597 3 905 217 1890 5 420 000 l,° 15/7. 8 763 000 23/3. 3 514 000 587 3 505 747 1891 5 306 000 l,° 31/12. 13 710 000 23/4. 2 954 000 1 249 13 709 608 1892 4 715 000 0,9 7/1. 14 799 000 15/10. 2 196 000 777 7 095 822 1893 4 113 000 0/7 15/1. 7 302 000 30/12. 2 201 000 507 2 201 189 1894 2 540 000 0/5 23/11. 3 241 000 15/3. 1 784 000 609 2 373 924 1895 2 569 000 0/5 15/8. 3 178 000 28/2. 2 124 000 572 2 866 717 1896 2 753 000 0,4 23/6. 3 386 000 15/11. 2 143 000 466 2 427 723 1897 2 411 000 0,4 15/11. 2 841 000 23/9. I 792 000 483 2 304 033 1898 4 934 000 0/7 31/12. 27 581 000 30/4. 1 843 000 1494 27 580 611 1899 19 045 000 2/Z 15/12. 34 096 000 15/10. 2 802 000 1718 28 043 477 190V 26 753 000 Z/Z 31/12. 74 332 000 23/2. 3 287 000 3511 74 332 330 361 auf das Ausland. " Es wurden angekauft Gewinn Durchschnittliche Stück überhaupt Betrag Mark Pf. in Prunkn Wk.l'skl davon auf < Betrag Mark England ^"ttm ^ 13 14 IS l« >? 4 377 17 633 076 56 0,4 13 708 144 77/8 97 651 64 5,84 4 029 34 I «7i! 10/ >> /> 4 ^!UU 18 724 954 87 0,5 14 082 742 75/- 65 210 29 Z,48 4 356 36 l877 /! H7N v S < U 40 334 279 03 1/2 32 383 820 8o,z 236 905 12 4/4 Z 6 323 ,1 L 40 1878 6 4/9 39 276 153 18 1,2 33 666 850 85/7 65 991 4l ^ i> . 1,85 6 062 33 1879 7 K0^ 57 351 629 76 1,6 51 751 029 90,2 336 129 18 ! Z/5 - / 564 /!N 188l l 7 6/?? / VV^ 56 630 100 35 1/5 48 509 689 85/7 382 706 93 5/" 7 1 / >>!> ! /IS 40 188 l /i fi'^7 v US / 42 809 593 55 1/' 33 482 768 78/2 431 720 28 7/72 /? /I v 4!?^ /I 7 68 675 200 88/9 194 827 20 2,45 7 <1?8 / 37 1885 11 914 105 220 082 04 2,? 96 356 888 91,6 445 663 53 2,6 z 5i 0 0,»^ k^K .10 1886 10 249 66 616 380 22 1/7 53 603 035 80,5 338 078 08 4,Zv K k^NN V 0^,^ 42 1887 10 272 54 834 730 30 1/4 /I I Q7V «LN 4o U/S VVU ZO,2 357 893 98 10,79 '^HH !Z ssc> 22 1888 10 825 61 564 604 88 1/Z 49 111 559 79/8 342 043 49 9,01 6tZ7 O V0< 22 1889 11 313 63 970 955 40 1,2 i IN /?L I izo lou vo4 8z,1 362 938 35 6,70 K tt^K I v!)iZ 30 1890 13 376 78 303 434 06 1/4 64 081 766 8i/8 244 669 46 4,6 - 5 854 24 ! ! 13 819 68 524 858 67 1,4 55 593 231 8i,i 217 260 21 4,6 1 4 959 25 1892 14 408 67 244 868 26 1/2 55 134 500 82,0 206 419 21 5/°2 4 667 22 1893 13 705 52 702 039 81 1/- 41 194 192 78,2 134 841 29 5/Z- 3 845 17 > 891 13 793 54 013 025 46 1,° 42 826 059 79/Z 129 861 56 5/vs 3 916 17 1895 14 288 54 421 474 83 0,9 44 754 606 82,2 119 345 08 4/ZZ 3 809 18 1896 12 837 54 064 753 36 0,8 44 561 849 82,4 183 531 71 7,61 4 212 16 1897 14 688 81 435 969 01 1,- 69 047 692 84/8 417 851 17 8,4 7 5 544 22 1898 16 221 131 049 224 92 1,6 116 237 696 88,7 I 102 068 35 5/7? 8 079 52 189!» 20 989 211 751 430 76 2/4 201 398 281 95/- I 133 244 20 4,24 10 088 ' 45 1900 i) Dieses ist der Gewinn in Prozenten der durchschnittlichen Anlage (Spalte 2). II! Der A)echselvertehr der Preußischen Bank MM gesaminten Wechsel Kalenderjahr Ertrag des Wechsclstcmpcls') Tausend Mark Mit '/.. prv Mille kapitalisier Ertrag des Wechsclstcmpcls Millionen Mark Betrag der i» Deutschland in Umlauf gelangten Wechsel-) Millionen Mark Mittlere (Statistik des Burschen Reichs) Millionen Durchschnittlich wurden pro Kopf der Bevölkerung Wechsel iu Umlauf gesetzt M.nk > 2 s 4 s li 1872 7 147 14 295 12 865 41 '-'! -t,,..! 312 1873 7 845 15 689 14 120 41,50 340 1874 7 041 14 083 12 675 42,oo 302 1875) 7 213 14 426 12 984 42,5 2 305 187 262 1883 6 814 13 628 12 265 46 267 1884 6 778 13 556 12 201 46 34 263 1885 6 700 13 400 12 060 46,71 258 I88(i 6 570 13 140 11 826 251 1887 6 703 13 406 12 065 47,03 253 1888 6 777 13 554 12 198 48,17 253 188!» 7 337 14 674 13 206 48,7 2 271 1890 7 789 15 578 14 020 49,2 4 285 1891 8 114 16 229 14 606 49,7 0 294 1892 7 936 15 871 14 284 50,2 7 284 1893 8 103 16 206 14 585 50,7 0 287 ' 1894 8 193 16 387 14 748 51,34 287 1895 8 467 16 935 15 241 52,00 293 1896 9 103 18 207 16 386 52,74 311 1897 9 738 19 477 17 529 53,51 328 1898 10 763 21 527 19 374 54,2« 357 1899 11 631 23 263 20 937 55,0 5 380 1900 12 946 25 893 23 304 55,8 2 417 1) Nach dc» amtliche» Veröffentlichungen im Deutschen Neichs-Anzeiger. 2) Das sind alle in Deutschland ausgestellten und alle im Ausland ausgestellten, aber iu Deutschland in Umlauf gelangten Wechsel lvcrgl. Wcchselstcmpelsie»crgcsetz vom 10. Juni 186g K, 1). Die Wcchselstempelstciier beträgt von einer Summe von 200 Mark und weniger 10 Pf., sie steigt für je 200 Mark Wechselbetrag um 10 Pf. bis zu eine», Wcebselbctragc von 1000 Mark, und dann für jedes weitere Tausend um je .">« Ps, in der Weise, daß jede angefangene Stnfc des Wechselbetrages für voll gerechnet wird. Die Steuer beträgt mithin mindestens pro Mille des Wechselbetrages. Der Gesammtbetrag der innerhalb eines IahreS und der Xeichsbank in seiner Beziehung verkehr in Deutschland. Tabelle 55. "^ /l"' ' ^ " e )se mn aus Deutschland^) Millionen Mark Durchschnittlich waren pro Kvpf der Bevölkerung im Umlauf Mark Von der Preußi bezw. der Reichs angekaufte Wechsel auf das I Millionen Mark scheu bauk «land 4) in Prozenten von Spalte 4 - Wcchselanlag der Preussischen der Ncichsbcu im Jahres-Durchsl Tausend Mark : )ezw. k hnitt') in Prozenten von Spalte 7 Kalenderjahr 7 8 » 10 I! 12 > s 3 216 78 3 873 ZO, I 389 403 12,1 1872 3 530 85 5 236 Z7,I 548 952 15,z 1873 3 169 75 4 023 ZI,7 391 674 12,4 1874 3 246 76 4 025 z / 361 757 II,1 / 1875 3 094 72 4123 33,? 401 238 I z,c> 1876 3 090 71 3 824 zo,y 362 941 11,7 / / 1877 2 814 64 3 356 29,8 335 496 n,y 1878 2 825 63 3 369 29,8 324 734 H/5 1879 2 889 64 3 485 ZO,, 336 142 11,6 1880 2 988 66 3 662 zo,6 338 245 Il/Z 1881 3 000 66 4 001 zz,z 366 584 12,2 1882 3 066 67 3 800 31,6 362 410 11,8 1883 3 050 66 3 780 3 373 084 12,2 1884 3 015 65 3 559 29,5 364 795 12, r 1885 2 956 63 3 559 ZO, I 380 115 12,y 1886 3 016 63 3 953 Z2,8 435 814 14/4 1887 3 050 63 3 918 Z2, I 427 553 14,0 1888 3 302 68 4 636 Z5,I 506 505 15,z 1889 3 505 7l 5 425 38/7 528 722 i?/i 1890 3 651 73 5 414 37/i 520 504 I4/Z 1891 3 571 71 4 826 33/8 537 015 15,° 1892 3 646 72 5 360 3^/7 577 662 15,8 1893 3 687 72 4 730 32/- 544 929 14/8 1894 3 810 73 5 166 33/? 571 355 15,° 1895 4 096 78 6 234 Z8,° 643 551 15/7 189«! 4 382 82 6 607 Z7/7 642 352 14/7 1897 4 843 89 7 282 37/6 708 947 14,6 1898 5 234 95 8 175 39/° 798 020 15,2 1899 5 826 104 8 552 36,7 773 427 13/Z 1900 ausgestellten Wechsel läßt sich daher nnr schätzuugsweise feststellen, da man von dem mit ^ pro Mille kapitalisirteu Stenerertrag einen der Ab stnfung entsprechenden, aber nicht genau zu ermittelnde» Abzug vornehmen muß. Der obige» Berechnung ist in ^olge von vorangegangenen, diescrhalb vorgenommene» Erhebungen ein Abzng von 10 Prozent des mit Vü pro Mille kavitalisirtru StenipclbetragcS z» Grunde gelegt. 2) Errechnet u»ter Annahme ciuer durchschnittliche» Laufzeit vv» !>l> Tage» auf Gruud umsangrcicher statistischer Erhebnngcn. Einschließlich also der vom Ausland ans das Inland gezogenen, jedoch ausschließlich der vom Inland auf das Ausland gezogenen Wechsel. 5) Nach vorläufiger Schätzung auf Grund der bisherige» Bevölkerungszunahnie. 46' 364 Einziehung von wechseln und anderen Im Ganzen') wurden für fremde Rechnung G iro - Einziehnngsg eschäft,2) Ja hv eingezogen Platzwechsel wurden für Girvrunden kosteuj rei eingezogen Stück Betrog Mark Pf- S t ü ck i» Pfoten Spalte. Betrag Mark Pf- in Prozent» Spalte » durchschnittliche Mark 3 4 5 c> ? I 8 1876 - 1877 -' —- 1878 - '— 1879 - ^ 1880 - ^ 1881 - 1882 ^ 1883 ' 1884 1885 1886 747 920 940 206 512 11 738 895 98/8 932 641 298 12 99,2 1 262 1887 723 119 869 285 786 84 713 108 98/6 859 477 964 97 98,9 1 205 1888 490 990 871 955 870 76 478 067 97/4 854 930 922 06 98,° 1 788 1889 353 836 908 040 297 01 335 299 94/8 882 708 376 96 97,2 2 633 1890 436 160 959 838 143 86 411654 94/4 923 993 268 33 96,Z 2 244 1891 457 304 951 535 499 99 427 799 93,6 912 465 600 80 95,? 2133 1892 495 263 1 002 917 348 02 460 904 93,- 958 854 956 98 95,6 2 080 1893 436 757 961 536 234 76 397 671 91,° 911 973 977 88 94,8 2 293 1894 389 581 836 683 032 27 346 381 88,? 784 603 822 38 93,8 2 265 1895 385 231 I 013 209 925 93 334 880 86,9 947 526 624 37 93/5 2 829 1891! 397 588 997 750 606 86 339 402 85,4 918 713 787 23 92,1 2 707 1897 429 397 I 019 979 627 71 358 890 83,6 926 126 389 18 90,8 2 580 1898 419 178 1 079 489 644 24 337 373 80,4 975 267 214 67 9°/? 2 891 1899 456 206 1 002 410 597 05 366 523 80, z 888 814 400 41 88,7 2 425 1900 497 235 I 140 336 631 10 403 104 81,1 1 015 562 447 93 89/i 2 519 ') Bis 1886 wurden n»c die Auftragspapiere (Sp, 9—14) nicht auch die GirvciuzugSwcchsel (Sp, ^ — 8) eruüttelt, 2) Vor 1886 hat eine Trennung dieser Geschäfte von den üdrigeu Girogeschästen nicht stattgefunden. Werthpapieren für fremde Rechnung. 365, Tabelle 5<». Auftrags p apic r c. Auftragspapieie wurden eingezogen Durch>ihr Erhobene Gebü )ieu schnittliche Stück cwn Betrag in Printe» von Größe Spalte . Mark Pf- Spalte Z Mark Pf- Mark g 10 11 12 1» 14 IS 13 869 10 048 511 23 20 142 32 724 187«! 12 878 8 812 477 39 17 113 91 684 1877 12 985 9 124 783 88 17 985 39 703 1.^78 11 306 7 466 500 09 14 745 22 660 1,^79 9 783 7 048 459 59 13 420 49 720 1880 9 755 7 107 793 86 13 437 04 729 1881 9 359 6 941 011 38 13 072 12 742 1882 8 609 6 583 341 76 12 307 91 765 1883 8 267 6 016 444 24 10 569 24 728 1884 8 605 6 395 180 88 10 241 54 743 1885 9 025 1,2 7 565 213 99 0,8 10 842 78 838 1886 10 011 r,4 9 807 821 87 1/' 11 476 53 980 1887 12 923 2,6 17 024 948 70 2/° 13 597 06 1 317 1888 18 537 5,' 25 331 920 05 2,8 17 556 64 1 367 1889 -Z/< I^t? ^4 iil)d 5,6 35 844 875 53 Z/7 23 752 20 1 463 1890 s)Q -5!^ Ol^il 6,4 39 069 899 19 4,- 27 967 34 1 324 1891 34 359 6,9 44 062 391 04 4,4 31 228 28 I 282 1892 39 086 9,0 49 562 256 88 5,2 34 205 10 1 268 1893 43 200 11,i 52 079 209 89 6,2 36 487 18 I 206 1894 50 351 !3/i 65 683 301 56 6,5 42 300 55 I 305 1895 58 186 14/6 79 036 819 63 7,9 45 828 93 1 358 1896 70 507 16,4 93 853 238 53 9,2 53 117 61 1 331 1897 82 105 19,6 104 222 429 57 9,7 59 418 69 1 269 1898 89 683 ^9/7 113 596 196 64 ",Z 65 881 18 1 267 1899 94 131 18,9 124 774183 17 IO,9 72 614 26 1 326 1900 ^) D, s, Wechsel, Anweisungen, eiheckö, ausgclooste Stücke von Weithpapicrcu ?c,, welche meist au einen, anderen Orte als an den, der Cin- reichung zahlbar sind. 3l!l, Allgemeine Aeberstcht über D a r l e l) n e im ^aufe des Jahr es Bestand am AI. Dezember Jahr Bestand davon entfallen auj am neu ertbeilt zurückgezahlt u ei Mpt Gold und Silber Effekten-) Waaren >, Januar Mark Stück") Mark Stück >) Mark Mark Mark i» Pwzontcn Sp, 7 M.irt in PwzrxtkN Sp, 7 Mark Pwzkntkn Sp, 7 ! 2 » 4 s s 7 s !I 10 11 12 1Z 1870 68 397 850 — 467 207 210 — 475 155 950 60 449 110 39 300 0,. 51 374 060 85,° 9 035 750 14,9 1877 M 149110 — 492 823 770 — 487 867 400 65 410 480 351 200 0,b 55 754 130 85,- 9 305 150 14,- 1878 65 410 480 — 525 750 700 — 524 913 210 66 247 97» 312 500 58 265 970 87,9 7 669 050 I I,s> 1879 ,!«!^47 970 — 628 402 98» — 609 236 580 85 414 37» 353 400 0,4 77 453 670 9^,7 7 602 300 8,9 1880 35 414 370 — 839 701 650 — 829 428 470 95 687 55» 98 100 2,' 90 941 950 95,° 4 647 500 4,9 1881 95 637 550 — 1 046 570.550 — 1 032 885 000 109 373 100 181 200 °/- 103 834 80» 94,9 5 357 100 4,9 1882 109 373 100 — 900 870 500 — 925 388 650 84 854 950 231 200 °,z 3» 364 950 94,7 4 208 800 5,° 1883 84 854 950 — 704 201 800 — 713 199 750 75 857 000 70861 100 9Z,< 4 995 900 6/> 1884 75 857 000 — 765 203 490 700 938 310 140 122 180 — 133 598 680 95,4 6 523 500 4/> 1885, 140 122 180 739 999 860 801 182 360 78 939 680 72782 680 92,- 6 157 000 7,» 183«> 78 939 630 — 775 842 450 739 232 780 115 549 350 20» »00 111 331 350 96,4 3 968 000 Z,-> 1887 115 549 350 690 341 710 721 967 010 83 924 050 80 126 150 95,Z 3 797 900 4,; 1888 83 924 050 709 576 800 700 427 12« 93 073 730 330000 0,4 89 255 730 95,? 3 488 0W Z,7 1889 93 073 731! I 045 460 800 952 315 630 186 218 350 14 100 181 117 950 Z7,..s 5 086 800 2,7z 189» 186 218 850 I 315 176 150 1 355 261 250 146 133 750 467 30» 140 235 650 96,° 5 430 800 Z,7 1891 146 133 750 1 208 140 100 1 215 660 950 133 612 900 7 400 131 585 80» 94,95 7 019 700 5,°4 1892 133 612 90» 907 015 550 926 732 000 113 896 450 5 900 113 921 65» 95,79 4 968 900 4,- 1893 118 396 450 I "54 387 590 1 024 127 500 8100 0,oi 144 298 44» 96,7z 4 850000 1894 149 151! 5 IN 325 030 050 873 805 240 100 381 35» 8 6V» c>,o, 95 721 40» 95,Z5 4 651 350 4,64 ' 1895 100 381 350 32 723 I IM 936 900 7> 575 1 000 129 900 211 188 35» 3 35» 2V6 66» »0» 97,8- 4 520000 2,'Z 1896 211 188 350 89 574 I 428 201 300 86 323 1 442 187 050 197 202 600 3 30» 192 715»»» 97,7- 4 479 300 2,-7 . 1897 197 202 600 93 383 1 552 955 720 88 990 I 577 489 250 172 669 07» 8 15» 167 967 »2» 97,-7 4 693 900 2,7- 1898 172 669 070 85 502 1 516 647 17" 82 443 I 503 240 920 186 075 320 8 000 182 193 32» 97,9' 3 874 000 2,°S 1899 1865,75 320 82 893 I 479 032 550 79 828 I 523 432 20» 141 675 67» 2 800 137 515 17» 97,°5 4 157 70» 2,91« >9l'N 141 675 670 81 873 1 594 639 850 75 940 I 590 083 320 1 16 2^.7, >0 2 800 14» 692 1l«> 96,->z 5 5,31 800 z,7»z ') «) Für die Heit rr>r 1895 sind Angabe» hierüber nicht vorhanden. Einschließlich Wechsel, den -Lombardverkehr. 367 Tabelle 57. Durchschnittliche Anlage Zinsgewiun ans ertheilte -.'ombard- darlehne Ren- tabilitnt durchschnittlichen Durchscl Lonibai i Verpfä» deutsche» StaatS- papiere» 1»ittlichcr d;i»osus; ei >ung vvu audcren Essetre» und Waare» Durchschnittlich pro Tag neu zurück- ausgeliche» gezahlt Durchse Gros ueu- ertheilte» Darl )>littliche e der zurück- gezablten chne'") Durchschnitt- Dauer der r!vmbard- Bestand am I, Januar Pfands ne» ausgeschrieben cheinc gelöscht Bestand am I 31, December --------- ^ahr Mark Mark 7» °/° "/» Mark Mark Mark Mark Tagc Stück Stück Stück Stück 14 I s I u 17 1» 19 2« 21 ^1" 2i> 24 25 2» 27 2» 5» 984 2 65» 279 5,-° 5, ,6 1 297 798 1 319 878 — — 34 4 787 6 551 6 169 5 169 1876 49 345 2 682 192 5,«z 5,4- 1 368 969 1 355 187 — 32 5 169 5 585 5 366 5 388 1377 52 494 2 808 369 5,Z5 5,Z4 1 460 419 1 458 092 — 32 5 388 6 0»3 5 741 5 650 1878 53 »12 2 450 457 4,6- 4,6« 1 745 564 1 692 324 —. 27 5 650 5 981 6 127 5 504 187!» 51 335 2 571 470 5,°> 5, 2 332 505 2 303 968 — 20 5 504 6 283 6 635 5 152 1880 57 3»3 3 030 671 5,-9 5,4- 2 907 140 2 869 125 — — 18 5 152 4 634 5 242 4 544 1881 54 426 3 005 051 5,5- 5,54 2 502 418 2 570 524 — 19 4 544 4 797 4 778 4 563 1882 45 844 49 188 2 306 611 2 313 229 5,°Z 4,7° 5, s.-it 12, Mär, 4,5 24/ 5,° 1 956 116 2 125 565 1 981 110 1 947 051 — — 21 21 4 563 4 674 4 500 5 224 4 389 4 769 4 674 5 129 1883 1884 52 45» 2 603 209 4,zi 4,6>« 5,"» 21 5 129 5 150 4 920 5 359 1835 5» »75 1 977 445 Z,95 Z,77S 4,-79 2155 118 2 053 424 — 21 5 359 5 170 5 126 5 403 1886 51 1»7 2 177 840 4,-6 Z,9°» 4,4°« 1 917 616 2 005 464 23 5 403 5 617 5 027 5 993 1887 52 »26 2 112 939 4,°6 Z,»-4 4,Z-4 1 971 047 1 945 631 24 5 993 4 754 4 900 5 847 1883 69 851 3 103 382 4,44 4,-?6 4,676 2 904 058 2 645 321 22 5 847 5 318 5 028 6 137 1889 89 383 4 650 855 5,-° 5,°-7 5,5-7 3 653 267 3 764 615 21 6 137 5 596 5 330 6 403 1890 98 999 4 461 297 4,5- 4,-76 4,776 3 355 945 3 376 836 26 6 403 7 095 5 302 8 196 1891 97 643 3 797 839 z,«9 Z,7°Z 4,-oz 2 519 488 2 574 256 — — 34 3 196 7 159 6 479 3 876 1892 93 755 4 453 171 4,75 4,569 5,°69 2 928 854 2 844 799 29 8 876 6 796 6 895 3 777 1893 81079 3 116 346 z,«4 Z,6-7 4,--? 2 291 750 2 427 237 30 8 777 6 567 6 423 8 921 1894 83 21«! 3 102 626 Z,7Z Z,6Z9 4,-Z9 3 »85 936 2 773 139 13 430 12 728 25 8 921 6149 5 987 9 083 1895 106 029 4 691 038 4,4- 4,-56 4,656 3 967 226 4 006 075 15 944 16 707 23 9 083 6 372 6 463 8 992 1896 108 324 4 989 255 4,«- 4,556 4,8°6 4 313 766 4 381 915 16 630 17 727 22 8992 8 797 9 892 7 897 1897 . 96 439 5 086 894 5,-7 5,-6? 4 212 909 4175 669 17 738 18 234 21 7 897 4 176 5 006 7 067 1393 8» 700 4 963 289 6,.5 4 108 424 4 231 756 17 843 19 084 17 7 067 3 912 4 541 6 138 1899 8» »17 5 089 219 6,zs 6,zzz 4 429 555 4 416 913 19 476 2V 939 17 6 438 4 315 4 305 6 448 1900 Vergl, Anm, 1. öl!» Bestände an B cträge in ^alu- l Dnrchsclnnttlichcr Bestand i» Betrag ^ > Spaltr 18 !luf E höchste Datum ffcktcn r Bestand Betrag Nied Bc Datum rigstcr stand Betrag Durchschni Besta, Betrag ttlicher id i» ProMtkn Sp.ütc 18 Auf Z Höchster Datum Lechsel Bestand Betrag Nicdi Bes Datum igftcr iand Betrag Dnrchschni Bestai Betrag A U f ttlicher id iu SpaUk 18 Z » 4 s » 7 n » 10 II 1876 1877 1378 1579 1830 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 40 896 8°,- 39 926 8-Z,? 43 156 82,- 44 371 8Z,7 44 722 87,> 50 976 8?,-- 47 961 88,, 39 981 87,- 43 021 87,? 45 079 85,? 43 750 87,4 45 859 8y,7 47 322 yc>,y 64 270 81 300 38 571 8?,; 90 272 92,? 35 232 c>°,, 75 486 yz,> 77 279 -)2,, 99 725 ?4,, 100192 y2,-, 88 601 y?,, 73 843 91,5 69 420 86,7 30/9. 31/12. 31/12, 31/12, 30/S- 30/9, 30/9, 30/9. 31/12, 7/1. 31/12. 7/1. 7/10. 31/12. 31/12. 30/6. 30/6. 30/6. 7/1. 31/12. 31/12. 30/6. 30/9. 31/12. 31/3. 51 764 54 087 56 135 75 377 93 146 N5 492 93 185 72 646 124 380 92 216 90 014 35 536 82 001 150 582 126 331 135 192 113 839 129 247 114 244 174 251 175 715 162 807 160 683 124 213 109 897 23/5. 23/9. 23/2. 23/2. 15/3. 23/5. 23/5. 23/5. 23/3. 15/3. 23/2. 23/5. 23/2. 23/2. 23/2. 23/2. 15/2. 23/4. 23/2. 23/2. 23/2. 23/11. 23/2. 23/8. 23/5. 35 983 34 987 38 210 38 334 32 785 34 548 33 969 29 637 28 438 33 134 30 590 37 132 37 695 36 345 62 947 61 451 74 626 70 132 65 675 59189 70 049 30 314 67 283 59 751 53 971 474 669 882 794 : 1 278 1599 2192 1 534 1 444 1 495 1 671 1 316 I 244 1 943 3 376 4 126 1 095 3 420 858 1658 2 295 3 314 3 847 3 251 6 363 0,? 1,4 -,7 -/? 2,' -,S 4,° Z/Z 2,? 2,S Z/Z 2,d 2,4 2,« Z/S 4,- >/' Z/7 -/> 2,- Z/> 4,0 4,-> 8,° 30/9. 23/9. 7/10. 30/9. 30/9. 31/12. 30/6. 30/6. 31/12. 31/3. 31/12. 7/1. 31/12. 31/12. 31/12. 7/7. 7/1. 31/12, 7/1. 31/12. 31/12. 31/12. 31/12. 7/1. 31/12. 2 619 3 654 2 740 3 550 7 562 10 015 10 596 10 191 9 219 10 743 21 367 14 707 9127 30 536 13 905 16 659 8 101 22 020 10 024 32 409 17000 23 957 31 290 13 995 35 946 23/11. 23/2. 23/7. 23/11. 23/5. 23/8. 23/4. 7/6. 7/9. 7/9. 23/4. 23/6. 7/8. 15/9, 23/3, 23/9. 15/2. 15/4. 7/2. 23/9. 7/6. 23/8. 7/9. 7/9. 23/10. 23/9. 21 13» 43 103 43 14 25 113 29 38 3 i 66 96 23 283 100 53 61 63 63 126 321 446 757 9 448 8 664 3 353 7 528 5 098 4 699 4 238 4 304 4 723 5 876 4 650 3 930 3 453 3 624 4 636 5 819 6 269 5 094 4 726 4 270 4 001 4 810 3 983 3 600 4 226 -8,« -7,« -5,? 14,- ?,? 7/» ?,> ?/b > >/- ?/Z 7/7 5/7 5,- 5,' 5,» K,4 5,4 5,» 5,- Z,7 4,4 4,' 4,5 5/Z 369 Tabelle 38. -Lombardforderungen. Tausend Mark. Waaren A u f edlc Metalle (Gold und Silber) u c b e r l) 0 u p t Spannung zwischen demhvchsten niedrigsten Bestand in Prv^cutcu des durch- Bestandes 278 57 308 IZ/5 30/9. 126 909 23/7. 41 371 148,4 1881 28/2. 6157 15/9. 2 625 35 0,. 1 321 1 54 426 I2,z 30/9. 102 830 23/5. 38 953 117,3 » 1882 28/2. 6 423 23/8, 2 812 25 281 1 45 844 io,s 30/9. 81 228 23/8. 33 924 103,2 1883 31/12. 6 523 23/9, 3 261 0,i 2 49 188 10,? 31/12. 140 122 23/3. 34985 213,» 1884 28/2. 3 087 15/10, 3 792 52 450 II,z 7/1. 102 535 23/8. 39 823 119,5 1885 31/3. 7 209 15/9. 2 143 4 200 50 075 IO,z 31/12. 115 549 23/2. 37 232 156,4 1836 31/3. 6 482 30/9. 2 079 2 75 51 107 ?/» 7/1. 104 649 7/9. 39 375 126,7 1337 7/4. 6 295 23/10. 1 503 7 330 52 026 10,« 31/12. 93 074 23/8. 41 159 99,» 1888 31/3. 5 632 15/9. 1999 14 230 69 851 II,S 31/12. 186 219 23/2. 41 457 207,3 1839 31/3. 7 954 23/9. 2 415 71 2/> 472 9 89 383 >4,° 31/12. 146 134 23/9. 66 711 38,» 1390 15/3. 8 806 23/9. 3 474 483 °/5 I 283 7 98 999 -5,5 30/6. 156 276 23/2. 70 252 36,n 1391 31/3. 9 943 7/10. 3 322 7 7 K 97 643 l5,' 30/6. 123 493 15/2. 84 391 45,2 1392 15/3. 7 814 23/9. 3 160 9 11 6 93 755 iZ/i 31/12. 149 157 23/8. 75 228 78,» 1893 31/3. 6 523 23/10. 3 391 9 9 8 81 079 12,8 7/1. 129 328 23/lI. 70 167 73,o 1894 23/3. 5 925 23/9. 2 828 9 9 8 83 216 12,5- 31/12. 211 188 23/2. 64 730 176,» 1895 7/4. 5 677 23/9. 2 306 3 8 8 106 029 14,° 31/12. 197 203 23/2. 75 263 1I5,o 1896 7/4. 6 993 7/10. 2 873 8 8 8 108 324 I4,z 30/6. 178 090 23/11. 84 604 86,z 1897 28/2. 6 141 31/10. 2 102 8 8 8 96 439 "/? 31/12. 186 075 23/2. 73 817 116,4 1898 28/2. 5 039 15/10. 2172 6 8 3 80 700 8,? 31/12, 141 676 23/8. 63 825 96,5 1899 31/12. 5 532 23/9. 2 709 5 3 80017 8,? 31/12, 146 227 23/8. 63 821 I03,o 1900 47 371 Tabelle SS. Gliederung der -Lombarddarlehne nach den verschiedenen Berufsklassen und Geschäftsbetrieben der Schuldner. Stand vom SV. September ISO«. ^>',.,.l', Banken und Bankiers ^)................... Kaufleute uud handeltreibende Gesellschaften ... Industrielle und Industriegescllschaften........ Landwirthe, landwirtschaftliche Gewerbe uud Fabrikbctriebc....................... Oessentliche Sparkassen.................... Genossenschaften aller Art ................. Privatpersonen.......................... Sonstige............................... Insgesammt.... Stückzahl der vorhandenen Pfandscheine In Prozenten aller vorhandenen Pfand- scheine Summe - der ausstcheudcu Darlehue I" Prozenten aller ausstehenden Darlchnc Durchschnittlicher Betrag des Darlchns 2 s 4 s » 1 Oll 15,8 44 247 000 40/6 43 766 1 931 ZO,2 18 129 200 16 6 9 389 782 12,2 13 408 500 I2,z 17 146 420 6,6 4 985 500 4,6 1l 870 260 4,1 10 255 900 9,4 39 446 110 1,7 5 443 000 > 5,° 49 482 1 690 26,5 7 868 250 7,' 4 656 185 2,? 4 642 000 4,Z 25 092 6 389 100 108 979 350 IOO 17 057 >) Wegen der besonderen Bedeutung der Banken und Bankiers für den Lombardverkehr der Neichsbank sind dieselben von den übrigen Kaufleuten und handeltreibenden Gesellschaften getrennt aufgeführt. 47' 372 Gliederung der Lombardbestände nach Darlehnen und Stand vom Bezeichnung der Unterpfänder a. Berlin. Nenn- bezw, Taxwerth der Unterpfänder Mark in Proz. von Spalt? 43 in Proz. der Gcsammt 3 Darauf ertheilte Darlehnc Mark in Proz. 46 in Proz. dir Gcsammt S K. Ost- und Iz. Ost- und Westprcußen, Pommern, Posen, Lübeck, Mecklenburg und Schleswig-Holstein. Nenn- bezw. Taxwerth der Unterpfänder Mark in Proz. von Spalte 43 8 in Proz. Gcsammt summe 9 Darauf ertheilte Darlehne Mark 10 in Proz. Spalte 46 l I Deutsche Reichs- und Staats - Anleihen . Städtische Anleihen......'........... Landschaftliche Pfandbriefe........... Pfandbriefe der Hypothekenbanken..... Ausländische Wcrthpapicre .......... Uebrige Werthpapiere............... Summe der Effekten. Waaren.......................... Edle Metalle...................... Wechsel .......................... Gesamnitsumme. Deutsche Reichs- nnd Staats-Anleihen . Städtische Anleihen................. Landschaftliche Pfandbriefe........... Pfandbriefe der Hypothekenbanken..... Aiwländischc Werthpapiere >).......... Uebrige Werthpapierc............... Summe der Effekten. Waaren .... Edle Metalle Wechsel..... Gesammtsumme. 37 048 900 3 839 900 8 884 800 5 858 200 4 555 200 4158 700 14,4 2?/° -9,Z 4Z,7 -5,5 55,» 5, » -Z,4 8,» 6, s 6,Z 64 345 70« 3 100 2 006 273 l! -7,Z y6,9 8 117 050 334 500 724 900 1 166 000 476 400 595 200 '7,s 9,- '4,7 Z>,9 16,4 7-,' 2,9 6,4 ic>,i 4,- 33 914 490 1510 900 22 414 975 3 122 525 1 225 880 4 542 250 -Z,' 11,4 48,5 -o,z I 1,8 17,° 44,4 2Y,4 4,' -,i 5,9 66 355 073 16,. 1l 414 050 17,; 2 800 500 11 417 350 16 66 731020 6 692 079 2 938 114 25,4 i7,Z 92,6 76 361 213 18,9 87,4 ?,» 6 208 750 153 800 4 965 350 956 800 160 700 776 500 14,7 «,z 62,8 ,2,, 10,8 21,4 13 221 900 2 91» 500 1 147 000 67, 20,z 97,' 17 279 400 s. Mittel-Deutschland. ».Süd-Deutschland. 25 79 258 410 2 329 000 1 943 200 7 903 200 1 723 250 10 026 850 103 183 91» 488 900 2K Z0,7 17,5 4,- i6,z Z7,4 2 7 28 7Z,» 1,8 7,z I,s 9,Z 26,8 6,8 4 326 833 57,4 4,° 95,6 °,4 107 999 643 26,8 12 078 400 570 850 270 650 2 380 550 285 550 1 302 800 29 2 8,« zo,6 z,4 Z°,' 19',- Z5,» sv 31 7°,Z Z,Z 1/' iZ,s 1,6 7,6 18 716 470 763 800 28 000 2 258 800 769 000 483 600 16 888 800 67 000 220 500 17 176 300 25,9 iZ,° 24,6 9°,Z 0,4 23 019 670 1 786 311 15,4 7,Z 5,» 0,, 7,4 7,4 1,8 33 34 75,? 9,' Z.- 1,? 3 767 200 170 550 4 400 613 800 126 200 128 250 7,7 8,4 Z,; 6,0 Y2,8 7,- 24 805 981 e.> 4 810 400 204 600 5 015 »00 7,4 24,8 100 >) Nur bis zur Hälfte des Kurswcrthes beleihbar (zweite Belcihungsklafse). 373 Anterpfändern in den verschiedenen Wirthschaftsgebieten. ^ 7. September 1900. Nordost- Deutschland. Schlesien uud Brandenburg ohne Berlin. Nenn- bezw. Taxwerth der Unterpfänder Darauf ertheilte Darlehue Neun- bezw. Taxwerth der Unterpfänder Darauf ertheilte Darlehne Mark in Proz. Spalte 43 in Proz. der summe Mark in Proz. von Spalte 46 in Proz. der summe Mark in Proz. Spalte 43 in Proz. der Gesammtsumme Mark in Proz. von Spalte 46 in Proz. der Gcsammt- , 13 14 15 iv 17 1« 19 20 21 28 24 24 499 950 9,5 54,6 3 896 900 9,- 5Z,- 95 463 340 Z7,° 50,9 18 222 700 4Z,' 50,6 1 151 050 2/' 76 400 4,' 1,° 6 501 850 49,° Z,5 564 700 Z°,Z 11 472 700 24,? '-5,6 1 763 15» 22,z 24,, 42 772 475 92,8 22,8 7 453 400 94,z 20,7 4 371 900 14,4 Y,8 926 050 -1,7 12,6 13 352 625 44,° 7,' 3 048 85» Z8,z S/5 1 360 1»0 z,° 310 100 20,7 4,- 7 141 180 68,z Z,» 947 200 6Z,4 »,S 1 349 000 6,9 4,' 248 500 6,8 z,4 10 549 950 Z9,4 5,6 1 620 200 44,6 4,? 44 704 700 I 1,6 99,7 7 221 100 II,, 9«,5 175 781 420 45,« 9Z,7 31 857 050 48,s 88,5 3 530 0,, 1000 0,, 6 695 609 92,7 z,6 2 911 500 97,' 8,. 3100 2 800 129 400 1,' °,Z 108 000 6,4 1,S 5 073 737 4Z,S 2,7 1 255 500 74,- Z,4 44 837 630 II,. 100 7 330 100 10,5 I00 187 553 916 46,4 100 36 026 850 5>,7 100 4. Rheinland und Westfalen. Deutsches Reich. s? 38 39 40 41 42 43 44 4S 4« 47 4« 64 559 330 25,° 77,4 8 179 350 19,4 /0,8 257 997 600 ioc> 6z,9 42 247 650 I00 60,6 3 653 100 27,6 4,4 558 000 Z°,° 4,» 13 247 750 100 z,z 1 864 100 100 2,7 1 338 600 2,9 1,6 179 150 2,Z 1,6 46 082 275 100 I 1,4 7 907 600 100 ",Z 6 845 900 22,6 8,- 1 833 850 2Z.7 i6,z 3» 360 525 100 7,Z 7 927 050 ISO 11,4 796 900 7,6 1,0 135 550 ?,' 10 430 330 100 2,6 1 494 500 iczo 2/' 5 737 210 21,4 6,, 583 900 16,. 5,- 26 797 610 100 6,6 3 635 150 100 5,- 82 931 09» 21,6 99,5 11 519 80» 17,» 99,7 384 916 090 100 95,Z 65 076 050 100 9Z,Z 41 »00 18 600 0,6 °,- 7 225 509 100 1,8 2 997 100 100 4,Z 3 100 100 2 800 100 389 154 Z,4 0,5 11000 °,7 0,. 11 576 085 100 2,9 1 691 600 100 2,4 83 361 244 20,7 ioo 11 549 400 i6,z 100 403 720 784 100 100 > 69 767 550 100 100 Ä, d und e zusammen. 374 375 Tabelle «1. Loinbardvertehr in den einzelnen BantbeKrten. Bankbezirke nach Bundesstaaten und Provinzen geordnet 1876 Mark Pro- ^III "tiu 1880 Mark ' sc de Pro- Jahres 1885 Mark Prozent ertheilte 1890 Mark Prozent üar >) t) arle 1895 Mark h 11 e Prozent 1900 Mark V Pro. zent 1876 Mark Pro- zent 1880 Mark -Ä Pro- ewinn au 1885 Mark 3 oe> Pro- . ööinliar! 1890 Mark > a11 I c Pro- Ige 1895 Mark Prozent' 1900 Mark Pro. zent Bankbezirkc nach Bundcsstaoten und Provinzen geordnet 7 s g 10 11 12 13 i-t IS 1» 17 ---- 24 ^ 2t> 87 907 700 18,8- Z71 4ZZ 400 44,-z 218 252 2Z0 29,4? ZZ4 917 700 25,4s 28 l 2Z9 800 25,Z- 201 189 500 I 2,6- 48z zo6 18,-4 700 642 27,-5 71299z 27,Z9 1 057 770 22,75 60z 805 19,45 982 951 i9,Z> Berlin I, Frankfurt a O......... Cottbus >)............ 3 976 400 4069 000 0,8? 0,87 2 814 400 4 528 200 0,Z4 0,54 1 068 000 1 391 700 5 657 900 0,14 0,-9 c>,77 1 593 35» 3 894 600 9 388 400 0,,- 0,z° 0,7, 2 16» 5V» 4 731 500 5 694 000 0,-9 0,4z 0,5, 3 766 950 6 039 10» 5 562 200 0,,z 0,z8 0,Z5 44 552 32 027 1,68 I,-, 32 988 26 864 1,-8 1,°4 10 642 23 979 23 681 0,4, 0,9- 0,9, 12 546 52 094 45 118 0,-7 i,,- 0,97 13121 47 876 37 554 c>,4- 1,-, 25 668 72 033 33 336 0,5° 1,4- 0,65 Frankfurt a, O, CottbnS >) Landsberg 8 045 400 r,7- 7 Z42 600 0,88 8 117 600 14 876 Z50 l,'Z 12 586 000 -,-z 15 z68 250 0,96 76 579 2,89 59 852 2,z- 58 zc>2 2,-4 109 758 2,Z6 98 55i Z,'7 IZI OZ7 2,57 Brandenburg 2. Königsberg........... Allenstein-)........... Insterbnrg/).......... Memcl............... Tilsit................ 81 128 300 13 945 100 682 100 I7,Z7 2,?? 0,-5 68 353 650 8 726 400 738 60» 8,-4 I,°4 0,°9 73 494 600 10 281 700 1 013 000 9,94 I,Z9 0,-4 61 915 100 14 768 8»0 1 585 800 4,7' 1,-- 0,,- 47 464 400 8 774 800 1 198 750 4,-7 o,79 0,,, 77 295 80» 3 425 400 5 665 500 14 238 400 4 964 800 4,85 0,-. 0,z6 0,8? °,Z- D 213 565 136 601 11 199 8,-5 5,>5 0,4- 177 252 55 965 11 219 6,89 2,-8 0,44 156 169 57 630 14 115 2,-- 0,54 152 254 85 245 25 494 Z,-7 -,8z 0,55 99 830 21 364 14 569 z," 0,69 0,47 115 127 21 948 33 777 47 251 33 884 2,-6 V,4Z 0,76 0,9Z 0,67 Königsberg Allenstein 2) Hnsterburg^) Memel Tilsit 95 755 50° 2O,z, 77 8-8 650 9,-7 84 789 zocz ",47 78 269 700 5,95 57 4Z7 95° 5,'7 105 589 900 6,6- z66 Z65 -Z,8- 244 4Z6 9,5- 227 914 8,75 262 99z 5,°5 izz 76z 4,Z8 256 987 5,°5 Ostpreußen 3. Donzig.............. Elbing............... Grandenz............. Thor»............... 4 968980 3 511 700 960700 6 250 900 I,o6 0,75 I/Z4 9 121 350 2 595 00» 492 100 4 063 50» I,°9 O,z, 0,48 10 160 660 2 »36 7»0 591 100 2 513 05» I,Z7 0,-8 0,--8 0,Z4 24 268 600 1 907 500 458 100 2 742 900 1,85 0,-; O,c>4 20 031 650 1 534 000 482 600 2 797 800 1,8° -2,-4 0,->4 0,-z 23 804 70» 4 829 7»» 2 948 100 6 222 00» 1,49 0,z° i 0,-9 0,Z9 33 614 36 743 19 893 58 877 I,4i I,ZS 0,75 54 169 23 182 9 456 30 567 2," 0,9° 0, Z7 1, -9 57 061 21 874 9 921 20 942 2,-9 0,84 0,z8 0,8° 79 632 26 908 8 574 23 741 1,7- 0,58 0,-8 0,6- 75 103 25 716 11608 23 733 2,4- 0,8z 0,77 147 166 46191 8 047 30 591 2,89 0,9, 0,-6 Danzig Elbing Graudenz Thorn 15 692 280 Z/Zb 16 277 450 1,94 15 ZOI 510 2,-7 29 z/7 100 2,-5 24 846 050 2,-Z Z7 804 50c, 2,Z7 154 127 5,8- 117 Z74 4,57 109 798 4,2, i4Z 855 Z,°9 iz6 160 4,Z9 2Z, 995 4,5° Westpreußen 4. Stettin.............. Coslin'')........... Stolp^).............. 26 879 400 4 947 650 5,7Z I,°6 20 095 500 9 437 650 3 239 100 2,ZS -,-z o,Z9 23 051 700 10 707 600 5 233 100 z," 1,4; 0,7 > 22 628 600 6 142 30» 5 291 20» 7 123 40» 1,7- 0,47 0,4° c>,54 31 597 800 5 387 950 5 355 700 6 891 300 2,84 0,48 0,6- 4» 914 950 8 968 40« 8 920 50» 9 214 50» 2,57 0,z6 0,56 0,58 250 500 44 935 9,45 1,7° 140 011 70 969 23 003 5,44 2,76 0,89 140 710 90 655 36 027 5,4° Z,4» 1,ZS 142 198 6V 186 47 954 38 26» ?,---> 1,-9 1,°Z 0,8- 99 297 46 »36 32 769 42 866 z,-° I,°s I,Z8 149 398 80 415 45 996 69 169 2,94 1,58 0. 9° 1, z6 Stettin Stolp°) Stralsund 5. Pommern............ z i 827 050 6,8> Z2 822 250 Z,9- z8 992 400 5,-7 41 185 500 z,'z 49 2ZZ 250 4,4z 68 018 Z50 4,-7 295 4Z5 H,-5 2ZZ 98z 9,°9 267 Z92 10,-7 288 598 220 968 7,-- Z44 978 6,78 1,-7 Z,°° Pommern 5. Bromberg............ Posen............... 3 861 200 35 345 700 0,8z 7,5b 3 752 000 29 176 20» 0,4; z,47 6 245 50» 36 793 900 0,84 4,97 3 182 400 51 022 60» 0,6- Z,88 12 966 400 50 095 300 -/'? 4,5- 18 192 200 59 579 10» I,,4 Z,?4 43 631 205 716 1,65 7,7° 36 086 146 662 1,4° 5,7° 39 981 182 043 1,54 6,99 52 409 239 594 I,lz 5,'5 56 422 12» 004 1,8- Z,8? 59 599 152 535 Bromberg Posen K, Posen............... Z9 206 900 8,Z9 Z2 928 200 ?,9- 4z OZ9 400 5,8. 59 205 000 4,5° 6z 061 700 5,d8 77 771 zoc> 4,»« 249 547 9,4- 182 748 7,,° 222 024 8,5Z 292 00z 6,-8 176 426 5,«9 212 1Z4 4,-7 Posen 6. Flensburg............ Kiel................. 2 331 600 454 67» c>,5° 1 769 70» 302 650 0,04 2 907 00» 2 114 50» 0,Z9 0,2 z 6 610 300 5 584 550 0,5° 0,4Z 4003 100 5 005 400 0,z6 0,45 9 971200 17 907 25» 0,6z 4 356 5 344 o,,6 7 31» 4 923 0,-8 c>,-9 12140 13 985 0,4? 24 504 37 383 0,5z 15 757 23 187 0,5, 38 037 42 754 0,75 0,84 Flensburg Kiel 7. Schleswig-Holstein..... 2 786 270 2 072 Z50 0,-5 5 021 500 0,68 12 194 850 V,9Z 9 008 500 0,8, 27 878 450 -,75 9 700 0,z6 12 2ZZ 0,47 26 125 61 887 1,Z4 Z8 944 1,-6 80 791 1,59 Schleswig-Holstein 7. die nordöstlichen 6 Provinzen nnd Berlin 281 221 100 60,-1 540 696 900 64,4° 41z 51z 960 5 5,ss 570 026 200 4Z,Z5 497 41z 250 44,7« 5zz 620 250 zz,«° 1 6Z5 059 61,69 I 551 268 60,-, 1 624 548 2'2l6 864 47,s? 1 410 617 45,46 2 240 87z 44,°z die nordöstlichen 6 Provinzen und Berlin Schwcidnitz°).......... Gleiwitz.............. Görlitz............... 58 174 200 2 158 000 812185» 2 736 650 9 477 40» 12,4s 0,4s 1/7« 0,59 2,°z 66 0N9 800 3 912 600 9 249 1V» 3 550 400 8 930 000 7,86 0,47 0. 4- 1, °6 56 206 700 5 853 300 10 835 850 2 613 400 15 099 800 7,«° 0,79 ',47 c>/z; 2,°4 73 508 70» 9 775 100 11228 400 12 017 400 23 456 100 5,59 0,74 0,85 0,9- 1,7s 69 426 800 12 692 400 15 860 30» 11504100 18 679 800 6,-5 1 ,,4 >,4Z I,°4 1,68 69 157 10» 9 486 90» 25 555 00» 25 453 6»0 11 042 10» 23 273 »00 4,Z4 0,59 1,6» 1,60 0,69 1,46 221 928 57 411 31658 10734 54 234 8,Z7 2,-7 !,--> 0,41 2,--5 202 186 18 218 38 753 9 46» 45 »60 7,86 0,7- 1,5' 0,Z7 1,75 157 771 19 612 39 520 8 224 47 962 0,75 1,5- o,z- 1,84 216 034 43 036 40 308 21 751 73 587 4,-^5 0,9z 0,87 0,47 1,58 129 037 33 498 33 092 23 445 41693 4,-6 I,°8 I,°7 0. 76 1, Z4 138 633 48 276 59 544 68 773 27 330 84 015 2,7- °,95 ','7 1,-5 0,54 1,65 Breslau Schweid»itz°) Gleiwitz Glogau Görlitz Liegnitz 8. Schlesien............. 80 668 100 17,-8 91 6z 1 900 10,91 90 664 550 I2,-z 129 985 700 9,«7 128 16z 400 11,54 16z 967 700 10,-8 Z75 965 14,-° ziz 677 27z 089 10,49 z-)4 766 8,5° 260 765 8,4- 426 571 8,z8 Schlesien 8. Uebertrag. > ,. 361 889 2VV 77,49 632 348 800 75,Z- 504 178 51» 68,-4 700011900 5Z,-- 625 576 650 56,Z-> 697 587 950 4Z,?4 2 011 024 75,8? 1 864 945 ' 72,5' 1 897 637 72,89 2 611 630 56,-7 1 671 382 5Z,»7 2 667 444 52,n Uebertrag. ' Loinbardvertehr in den (Fort Bankbezirke nach Buudcsstaaten und Provinzen geordnet 1876 Mark Prozent Im La 1880 Mark ufe t Pro- zent es Jahre 1885 Mark s ne Prozent li ertheilt! 1890 Mark Lvl Pro. zent »barddarl 1895 Mark :hne Pro- zent 1900 Mark Pro- zent l 3 4 b s 7 8 n 10 11 12 IS Uebcrtrag.... Gera............... Halle............... Magdeburg.......... Nordhausen.......... 361 889 200 2 140 120 729 450 2V 495 250 Kl 180 250 906 800 77,49 0,4z 0,-6 4,Z9 2,'8 °,'9 632 348 800 3 457 100 2 441 600 22 473 900 12 043 200 998 800 75,Z' 0,4. 0,29 2,68 I,4Z 504 178 510 3 058 700 3 809 000 30 679 900 17 185 100 2 783 500 68,>4 0,4, 0,5- 4,-5 2,z- 0,z8 700011 900 14 390 100 5 020 30» 43 843 600 52 414 400 2 890 700 5Z,-- i,<-9 0,z« Z,» Z,99 625 576 650 9 130 700 7 342 60» 38 049 900 27 177 000 2 031 200 56,z-> 0,8» 0,7, Z,4- 2,4Z 0,,8 697 537 95» 14 204 200 7 690 800 38 99» 700 26 307 100 1 747 800 4Z,74 0,89 0,48 2,45 1,65 0,1, 9. Sachsen u. die Thüringi- schcu Staate» Z4 457 87c-' 7,Z7 41 414 600 4,SZ Z7 516 200 7,7» 1 >8 559 100 9,-" 84 2Z I 400 7,5» 88 94° 600 5,5» Braunschivcig........ .nildcsheim')......... Osnabrück........... 355 690 2 104 800 8 136 10» 2 768 600 0,-8 c>,45 -/74 0,59 1 916 40» 1 513 800 12 099 500 2 578 400 0,2z 0,,» 1,44 0,z, 5 223 700 1 297 300 18 619 000 2 085 400 0,7, 0,-8 2,5- 0,28 8 876 200 1 537 500 39 409 550 5 034 300 0,68 0,.- Z,°° 0,z8 6 554 000 1 793 800 50 207 200 4 278 00» 0,59 o,,6 4,5- 0,Z9 18 644 500 2 513800 52 850 300 6 708 800 8 461 200 ->7 0,>6 z,z- 0,4- 0,5z 10. Hannover, Oldenburg, Braunschivcig i z 565 190 2,85 18 108 -00 2,,6 27 22z 400 Z.69 54 857 550 4,-8 62 8zz 000 5,66 89 178 600 5,59 Cassel............... Fulda")............. Wiesbaden»)......... 8 414 250 2 725 600 1,8' - 0,58 11 091 200 34 699 600 1,Z- — 4,'Z 16113 200 13 329 000 2,,8 25 684 100 41 165 600 >,95 29 193 900 36 888 800 2 041 400 2,6z z"z- 0,-8 47 889 500 286 900 20 286 000 3 060 550 Z,°- 0,0- °,-9 11. Hessen. Nassau........ 11 izy 850 2,Z9 45 790 800 5,4z 29 442 200 Z,9» 66 849 700 5,°8 68 124 100 6,-z 71 522 950 4,48 Coblenz............. Cöl»............... Düsseldorf........... Elberfeld............ Barme» ").......... Krefeld............. 448 600 1 946 100 3 813 250 1 242 800 772 700 7 345 60« 819 400 0,42 0,8- 0,-7 0,-7 1,57 0,'8 295 600 2 679 100 2 925 300 1 899 400 511 500 4 589 700 409 700 O,I>4 0,z- 0,» 0,-z 0,°. 0,-5 273 6M 3 753 800 3 077 100 3 309 700 2 334 000 3 238 300 724 600 0,-4 0,5. 0,4- 0,4z 0,z- 765 900 10 090 30» 8 677 900 10 282 300 6 459 900 25 531 800 3 434 800 0,77 0,66 0,78 0,49 0,-6 940 650 10 318 900 13 492 200 5 582 100 10 848 500 7 913 800 16 327 800 2 722 150 o,°9 0,9- 1,2, 0,5° 0,9s 0,7' 1,47 0,-5 14 607 20» 21 920 100 48 866 100 35 061 900 13 780 200 22 013 100 3 234 700 57 174 700 8 475 300 0. 9, 1, Z» Z,°6 2, -- I,z8 0,5Z 16 z88 450 Z,5Z IZ ZI0 ZOO > ,6-1' 16 711 100 2,28 65 24Z 400 4,9b 68 146 100 6,14 225 IZZ zoo 14,,. Bielefeld............ Bochum")........... Münster............ 4651 900 3 014 600 807 26» 830 600 263 590 0,6; c>,'7 0,,8 3 650 900 2 754 900 1 373 300 697 600 581 600 0,44 c>,zz 0,,6 0,->8 0,-7 3 695 600 5 115 600 1 078 600 2 499 400 1 535 90» 0,5° 0,1 z 0,Z4 5 328 200 14 240 350 3 169 400 7 989 300 3 478 500 0. 4, 1, -8 0,-4 0,6i 0,-7 5 156 400 14 667 50» 4 520700 24009 100 3 016 700 0. 4d 1, Z- 0,4, 2,,6 0,27 7 968 300 34 563 250 4 096 500 8 354 300 30 849 200 2 832 800 0,5° 0,-6 0,5- I,9Z c>,,8 13. Westfalen ........... 9 567 95c> 9 058 800 1,-8 1 z 92z 100 1,89 Z4 205 750 2,6, ziZ70400 4,«- 88 664 z-zo 5,56 I. Prenßen zusammen, einschl. Thüriug. Staate», Oldenburg , Braunschwcig -^6 808 5/0 ??,7° 760 0Z7 86,«z 7 26/ 027 750 79,°" Bremen............. Hamburg............ Lübeck.......'....... I 871 700 7 375 500 860 200 0,4- 1,58 o,,8 16 444 901' 24 477 200 2 043 100 1,96 2,9- 0,24 13 606 400 20986 400 3 146 60» 2,5- 2,8° 0,40 72 145 700 76 826 350 4 258 500 5,»9 5,«4 0,Z2 25 108 500 24 236 000 7 915 600 2,-6 2,18 0,7, 46 270 000 57 412 150 24 464 200 2,9° Z,6° 1,54 II. Freie Städte ». Mecklenburg 70W7F>^ 2,'6 ^2 965 200 5,,, 42 7ZS^00 5,7- 75S2Z0 550> 11,6z 57260 700 5,'5 725 7^6S50 8,--4 Uebertrag .... 456 915 910 97,86 802 996 600 95,64 691 737 910 9Z,48 1 192 957 950 90,7, 1 »17 541 750 91,58 1 389 174 100 87," 377 einzelnen VantbeMten. setzun g). Gewinn aus der Lombardanlaqe Bankbczirke 1876 1880 1885 1890 1895 1900 nach Bundesstaat-n »»d Provi»zc» aa en uu .0 inzc» geor ne Mark ProMark Pro. Mark Pro- Mark Pro- Mark ProMark Pro- zent zent zent zent zent zent 14 15 IS 17 IS 19 20 2l 22 2S 2 4 2S 2 011 024 7 5,»s 1 864 945 72,5. 1 897 637 72,89 2 611630 56,-7 1 671 382 5Z,»7 2 667 444 52,4. Uebcrtrag 30114 1,-4 28 835 I,,2 23 122 0,89 47 427 42 222 I,z6 76 425 1,5- Erfurt 9 738 0,Z7 22 500 .0,88 26 601 56 330 I,-, 68 915 2,-2 85 717 1,68 Gera 55 598 2,,° 40017 1,56 49 966 1,92 86 033 1,85 60 916 1,96 88 369 1,74 Halle 55 702 2,,° 41 800 I,Sz 54 275 2,-9 184 403 Z,?6 89 636 2,89 94 054 1,85 Magdeburg 9 566 0,z6 11 108 0,4Z 0,z6 °,Z7 0,-5 18 890 °,Z7 Nordhauseu 160 718 6,07 144 260 5,6- 16z 24z 6,-8 Z97 Z72 8,4- 269 451 8,68 ZÜZ 455 7,-4 Sachse» u. die Thüriugi- 9. scheu Staaten 1 147 0,-4 2 338 g 9 464 0,z6 9 629 0,Z7 6 004 0,-z 8 959 0,-9 5 209 c>,>7 °,-Z ni e» 20 109 0,76 2» 83» 0,8, 31203 1,2° 39 450 1,9- 89 299 2,88 1-^4 2t" 2,44 — — — — — — 28 572 0,56 ^^nabrück" 6 270 0,24 5 683 0,2. 3 284 0,,z 8 404 c>,,8 13 749 0,44 23 490 0,46 ^.-11.1 >iu> z6 990 1,4- Z8 48c? 1,49 52 90z 2,-4 i Z5 090 2,9- 1 iz 791 Z,6? 240 Z89 4,7- Hannover, Oldenburg, 10. Braunschwcig 53 226 2,°, 62 667 2,44 71755 2,76 81 903 1,76 82 897 2,67 120 039 2,z6 Cassel — — — - — — 1 230 Fulda") 18 157 0,69 56 497 2,20 45 540 1,7? 119 531 2,57 55 754 1,8- 43 310 0,85 Frankfurt a. M. - — — — — 27 430 0,88 15 147 Wiesbaden») 7- Z8Z 2,7° 119 164 4,64 117 295 4,5' 201 484 4,zz 166 081 5,Z5 179 726 Z,5Z Hessen. Nassau 11. 10043 c>,z8 2 612 4 673 0,,8 14 247 0,z, 4 620 0 ,5 9 461 0 ,8 Aachen 24 392 0,92 22 839 0,89 19 254 0,74 63 100 I,Z6 61 637 I 99 75 597 I 49 Coblenz 34 791 >,Z- 16 463 0,64 22 660 0,8? 99 554 2,-4 80 065 2,58 186 734 Z,«7 Cvln 30707 I,,6 16 470 0,64 2» 447 0,79 70 625 1,5- 19 133 0,6- 61785 I,., Düsseldors - — — — — 58 798 1,9- 86 598 1,7° Duisburg'") 16 652 0^6 ' ^ 17 353 0,69 15 816 0,6, 45 378 0,98 23 432 0,76 35 »40 O,6z Elbcrfcld — — — — — 11 302 0,-- .Barmeu ") 4» s14 I,5Z 33 858 I,z- 14 502 ->,56 107 936 2,Z- 32 644 1,-5 97 723 1,9- Esseu 5 084 0,19 5 769 c>," 5 909 0,-z 19 839 °,4Z 20 466 0,66 21717 0,4Z Krefeld 162 18z 6,1z "5 864 4,5° Z,9» 9,-6 ZOO 845 9,7' 585 957 I 1,5, Nhcinprovinz 12. 11480 0,4z 7 350 0,29 7 764 o,z- 18 336 c>,Z9 12 214 c>,Z9 25 392 0,5° Bielefeld 69 9»5 2,64 41 916 I,6z 17 114 0,66 58 879 1,-7 41 384 1,Z5 87 335 1,7- Dortmund 7 822 0,'5 Bochum ") 9 018 10 767 0,42 8 880 c>,Z4 16 327 c>,Z5 15 326 19 812 18 774 0,7' 9 633 0,40 11146 0,4z 39171 0,84 48 107 1,55 78 514 1,54 Münster 9144 0,-5 3 585 O,>4 3 383 0,z- 20 612 0,44 21 124 0,68 15 212 O,z° Siegen I>8 Z2I 4,4? 7Z -5i 2,88 5Z 287 2,-5 i5Z Z25 Z,-9 iZ8 655 4,46 2Z4087 4,6- Westfalen 13. 2 560 67S 96,66 2 S55 S6^ 91,64 2S87 626 91,75 .? -580 84,-6 2 660 205 85,74 4 27/ 055 8Z,s- Preussen zusammen, einschl. I. Thüring. Staaten, Oldenburg, Braunschweig 861 o,°z 6 931 c>,-7 6 466 0,-5 36 069 0,78 10 818 0,Z5 23 733 0,47 Bremen 2» 15» 0,76 40 302 1,57 41 696 !,«-> 132 915 2,86 31 843 I,°z 99 992 1,97 Hamburg 4 066 °,-5 18 721 0,7Z 15 872 c>,6i 25 446 0,5Z 36 503 I,'8 30 867 Lübeck 25 077 0,94 6600-/ 2,57 / / 2,46 ?S4^Z0 4,-9 7SN4 2,56 ?6-^5.<12 ?,°4 Freie Städte u. Mecklenburg II 2 585 696 97,6° 2 421 968 94,2, 2 451 660 94,-, 4 108 010 88,-5 2 739 369 88,z° 4 425 650 86,95 Uebertrag 48 ,".7X -Lombardvertehr in den 0,->8 691 737 910 69 300 6 200 1 090 200 ?Z/4» °,°> 0,-5 1 192 957 950 284 100 103 600 479 400 ?0,7- 0,°- 0,°4 1017 541750 63 300 76 700 427 300 Y-,5» 0,°, 0,°4 1389 174 100 57 300 127 600 330 80» «7," °,°° o^>» UI. Bayern (ohne Nhcinpfalz) .. .927 S00 0,-<- 7ZZ7600 0,,« 7 766 700 o,,s «67 700 0,°7 667 S00 676 700 0,°Z Chemnitz ............ Leipzig.............. 1 100 500 2 934 550 1 314 700 0,-z o,«z 0,-8 1 515 050 4 362 100 11 155 200 0,,8 0. 5- 1, ZZ 1 622 700 5 388 500 10 845 700 0," 0/7Z 1,4? 7 520 300 18 792 000 39 202 700 0/57 I,4Z 2,98 10 001 700 13 376 800 15 750550 0,9° 1,4- 11 864 200 3 676 700 9 991 200 63 534 30» 0,75 0,-Z 0,6z Z/S» IV. Sachsen................. 6 AM 760 I,.4 770S2Ä60 2,°Z 77S66S00 2,4- 66 676 000 4,9» Z.9 72S050 Z/5- «9066 400 5/Z9 Stuttgart........... Ulm'») ............. 376 900 0,->8 4 102 500 0,45 5 459 750 0,74 8 547 000 0,-5 12 960 600 1/-7 7 110 800 8 875 800 0,44 0,5« V. Württemberg............. Z76 S00 0,->8 4 702 600 0,4» 6 46S 750 0,74 «647000 0,-5 72.960 600 -,-7 76 9S6 600 Freiburg '->).......... Mannheini........... 2 514 030 734 320 0,1° -V? 4 460 100 4 065 900 0,5Z 0,48 6 505 100 3 853 900 0,88 0,5- 8 215 100 5 053 200 0,Kz 0,Z8 9 508 100 6 787 600 0,86 27 474 40» 2 185 200 24705 800 1/7- 0,°4 l/55 VI. Baden (und baycr, Rheinpfalz) Z245Z60 0/5 «626 000 70 Z6S 000 1,40 7S26«S00 762S6 700 1,4- 64 .?66 400 Z/4' Mainz.............. Darmstadt ">)......... 115 800 2 190 550 0,-S 2 989 500 0,4-> 6 277 500 0,48 " 8 068 700 0,7Z 11 557 600 1 146 600 0/7Z 0/°7 VII. Hessen.................. //6«00 0,--- 2 7S0 650 0,-S 2 SS0 600 0,4° 6 277600 0,4» «06« 700 0,7Z 72 704200 0,8° Metz ............... 193 000 18 900 66 700 0,->4 407 400 1 624 450 1 484 200 0,°5 0,'9 O,,8 2 094 200 317 700 8 019 200 0,-8 0, °4 1, °8 4 873 900 2 449 200 20 420 200 0,Z7 0,1» 7 428 600 1 660 800 7 284 400 0,67 °,>5 0,66 10 905 000 16 226 350 5 696 100 0,68 0,Z« VIII. Elsas,.Lothringen.......... 27« 600 O,°5 Z 676 060 0,4- 70 4Z? 700 1,4° 2774SS00 76 Z7Z «00 1,4» Z2S27 460 Insgesammt.. .. 467 207210 100 839 701 650 100» 739 999 860 100 1315176150 100 1 110 936 900 100 1594 639 850 100 erst seit 1883 selbständig, vorher abhängig von Frankfurt a. O. und 2) z. » 1900 » » » Königsberg. ») » » 1839 ? » » » Stolp. '') » » 1877 » » ?> » Stettin. °) -> -> 1900 » » » ?i Breslau. ') v >' 1898 » » » » Hannover. ") - 1900 » .?->-> Cassel. ") -> » 1894 » , » » Frankfurt a. M. 379 einzelnen Vantbe?Lrken. s e tz u n g). ? 1876 Mark Pro. zent 1880 Mark G Prozent ewinn au 1885 Mark s bei Prozent Lombard 1890 Mark anla Prozent ge 1895 Mark Prozent 1900 Mark Pro. zent B a n k b c z i v te »ach Bnndesstaaten und Provinzen geordnet 14 15 IS 17 I 8 I!> 20 21 22 2S 24 2S 2» 2 585 696 981 1 507 939 ?7/°° c>,°4 0,°4 2 421 963 4 850 2 350 2 548 94,-- 0,>9 0,09 0,,-z 2 451 660 455 1 »»1 2 436 94/-> 0,2- 0,°4 0,°? 4 108 01» 2 576 3 236 10 234 88,Z5 0,°. 0/°? 0,-- 2 739 369 1030 2 513 9 829 88,z° 0,°Z 0,°8 0,Z- 4 425 650 742 1 983 3 602 86,95 0,°. 0,°4 0,-7 Uebcrtrag Augsburg München Nürnberg S427 0,14 S74« 0,Z8 S«S2 0,-5 760S6 0,Z5 /S S72 0,4Z 77S27 Bayern (ohne Rheinpfalz) III. 14 380 20 469 7 035 0,54 0,77 0,-7 13 558 43 554 20 493 0,7- 0,8-- 15 576 40 437 25 664 o,e-> 1/55 0,9? 76 844 12» 223 113 658 I,S; 2,5» 2,44 75 022 62 877 51 823 ^,4° 1,7° 100 547 31 255 60 292 217 786 1,9» 0. 6, 1, -9 4,-8 Chemnitz Planen -") Dresden Leipzig 47KS4 1,58 «2 606 Z/-- «7 677 Z/-4 Z70 726 6,->7 7SS 722 6,,. 40s «so 8,°s 0,64 0,«Z Sachsen IV. 2102 0,°8 17 216 0,67 16 351 0,6z 34154 0/7Z 48 633 1/57 32 637 31 851 Stuttgart Ulm >») 2 702 0,°8 77276 0/°? 76S67 O,Sz S4 764 0/7Z 4S6SÄ 1/57 4X« 1/-7 Württemberg V, 4 106 3 680 0,-5 o,-z 11 498 11817 0,45 0,45 11 047 12 552 0,4, 0,4» 18 22» 33 328 0,Z9 0/7- 18 619 36 376 1/-7 30 423 5 008 43 752 0/59 0,96 Karlsruhe Freiburg ^) Mannheim 7 7«6 0,-8 2ZZ76 0,9° ,^,-1 0,89 67 64« I,„ 64SS6 1/77 «4?«S I,Sz Baden (und bayer, Rhcinpfalz) VI. 1459 0,°5 7 312 0,-8 9 610 0,Z6 19 300 0,4- 21 464 0,-9 24 387 3 513 0,4» 0,-7 Mainz Darmstadt-°) / 469 0,°5 7S72 0,-8 ' S670 o,z« /9 .'M, 0,4- 27464 0/9 S2S00^ 0,-5 Hessen VII. 4 960 1 592 1 323 O,iS 0,°5 3 627 1536 4143 0,>4 0,-5 6 114 564 9 742 0,-Z 0,°- 0/Z7 28 693 3 532 78 797 0,61 0/°7 1,69 20 369 2 896 11806 0,66 0,°9 0,Z8 33 383 18 405 8 998 0,iS 0,Z« o,,s Metz Mülhauscn Straßbnrg 7 «76 0,-7 SS06 0,Z5 /0 42^ 0,6- 777 022 2,z? Ä6 077 I/'Z 0'0 7«0 Elsaß-Lothringen VIII. 2 650 279 100 2 571 470 100 2 603 209 100 4 650 855 100 3 102 626 100 5 089 219 100 Insgesammt. 1°) erst seit 1892 selbständig, vorher abhängig von Düsseldorf. >i) » -- 1900 -> » » » Elberfeld. 12) » » 1896 » » » » Dortmund. i2) » » 1897 » » » » Chemnitz. '«) » » 1898 » » » » Stuttgart. >°) » » 1899 » » » » Karlsruhe. 1°) » » 1397 » » » » Mainz. 48' 380 Nutzbringende Kapitalanlage. 381 Tabelle «S. Durchschnittliche Anlage in - Höchstbetrag Mindestbctrag Spannung (Spalte 10—12) Jahr Wechseln Lombardforderungen Effekten') Summe der Gesammtanlage ^liiki^ ^il)i Tausend Mark Prozent Tausend Mark Prozent Tausend Mark Prozent Tausend Mark Tausend Mark i 2 4 s 7 8 9 10 11 12 1 s 14 1876 402 909 88,7 50 984 11,2 267 0,1 454 160 7/7 524 659 15/3 387 593 137 066 1876 1877 364 814 87/7 49 345 II,Y 1 793 0,4 415 952 31/12 500 322 15/3 370 521 129 801 l877 1878 340 847 86,5 52 494 iZ/Z 831 0,2 394172 7/1 485 613 15/3 362 457 123 156 1878 1879 328 294 82,6 53 012 IZ,4 15 954 4,0 397 260 31/12 507 273 23/2 346 423 160 850 1879 1880 345 726 84,2 51 335 12,5 13 650 Z/Z 410 711 31/12 514 827 23/5 370 110 144717 1880 1881 345 726 8i,z 57 308 IZ/5 22 291 5/2 425 325 31/12 589 255 15/3 351 793 237 462 1881 1882 372 174 84,2 54 426 I2,Z 15 169 Z/5 441 769 31/12 580 314 7/3 350 025 230 289 1882 1883 366 414 86,c> 45 844 10,8 13 470 3,2 425 728 31/12 573 181 15/3 349 288 223 893 1883 1884 377 715 8Z,5 49 188 IO,Y 25 451 5,6 452 354 31/12 700 283 15/3 348 681 351 602 1884 1885 372 746 79/? 52 450 "/Z 40 877 8,8 466 073 s> 7/1 620 908 7/6 390 494 230 414 1885 1886 397 076 8i,9 50 075 IO,Z 38 003 7,8 485 154 31/12 724 483 15/3 395 332 329 151 1886 1887 443 678 84/7 51 107 9,8 29 076 5,5 523 861 7/1 659 221 7/6 449 667 209 554 1887 1888 430 869 87/5 52 026 IO,6 9 232 1/9 492 127 31/12 628 844 7/9 429 985 198 859 1888 1889 510 303 86,6 69 851 11,8 9 364 1,6 589 518 31/12 868 393 15/3 461 517 406 876 1889 1890 534 142 83,8 89 383 I4,O 13 916 2,2 637 441 30/9 826 765 23/2 512619 314146 1890 1891 525 810 82,5 98 999 ^5/5 12 974 2,0 637 783 30/6 768 180 23/2 542 678 225 502 1891 1892 541 730 8Z/9 97 643 i5/- 6 233 1,° 645 606 31/12 737 686 15/2 578 865 158 821 1892 1893 581 775 85/Z 93 755 IZ/8 6 393 O,Y 681 923 30/6 873 157 7/3 556 348 316 809 1893 1894 547 469 86,2 81 079 12,8 6 274 1,° 634 822 30/6 737 520 23/1 562 266 175 254 1894 1895 573 924 86,z 83 216 12,5 7 858 1/2 664 998 31/12 1 000 190 15/3 525 548 474 642 1895 1896 646 304 85/- 106 029 14,0 6 959 0,9 759 292 31/12 994 577 15/2 583 342 411 235 1896 1897 644 763 84,8 108 324 14/Z 6 704 0,9 759 791 s 30/9 1 020 381 23/2 605 114 415 267 1897 1898 713 881 86,7 96 439 "/7 13 093 1,6 823 413 30/9 1 124 017 15/2 597 743 526 274 1898 1899 817 065 89,9 80 700 8,9 11 449 1/2 909 214 31/12 1 251 386 15/2 634 721 616 665 1899 1900 800 180 88,9 80 017 8,9 20 140 2,2 l 900 337 31/12 1 319 346 23/2 761 586 557 760 1900 X l) Eigene Effekten im Sinne des B, G, § 13 Nr. 4 halt die Reichsbank grundsätzlich nicht. Die vorstehende diskontirte Effekten, d, h, gekündigte, verlooste oder mit einer bestimmten Verfallzeit versehene Werthpapiere. Rubrik enthält nur 382 Tabelle «S. (Offizielle Ansscltze. Lombard- LombardDisZinsfuß Dis- zinsfuß VorzustS- Vcrpfän- Geltungsdauer kontgeVorzugs. VerpfänGeltungsdauer kont- gewöhndung vm, wöhndung von satz licher Sah Reichs, und Staats. satz licher Satz Mkiben und wtaats. vom bis V» Vo Vo vom bis V» V» °/o I 2 —^— _^_ ^ 1 2 z 1. Januar 1876 2. Januar 1876 5 6 — 11. Mai 1887 16. September 1838 3 4 3V- 3. » 13. 6 7 — 17. September 1888 5. Dezember » 4 5 4V- 19. -> ^ 3. Februar ^ 5 6 — 6. Dezember 11 11. Januar 1889 , 4'/2 SV- 5 4. Februar ^ 17. Mai ^ 4 5 — 12. Januar 1889 3. Februar » 4 , 5 4V- 13. Mai ^ 10. Juli ^ 3V2 4'/- — 4. Februar 3. September » 3 4 3'/2 11. Zuli ^ 24. Oktober ^ 4 5 — 4. September ^ 2. Oktober » 4 5 4V- 25. Oktober „ 4. Januar 1377 4V- 5'/- — 3. Oktober ,1 21. Februar 1390 5 6 SV- 5. Januar 1877 10. Mai „ 4 5 — 22. Februar 1890 25. September » 4 5 4V2 11. Mai 15. Juni 2, 5 6 — 26. September 10. Oktober » 5 6 SV2 16. Juni „ 11. September ^ 4 5 — 11. Oktober ^ 11. Januar 1891 /2 6V2 6 12. September ^ 2. Oktober ^ 5 6 — 12. Januar 1891 2. Februar » 4 5 4V- 3. Oktober ^ 11. November „ 5V2 6V2 —. 3. Februar 12. » » Hi/ S /z 4V2 4 12. November „ 2. Dezember „ 5 6 — 13. - 11 > 14. Mai » 3 4 3V- 3. Dezember » 20. Januar 1878 4V- 5>/2 __ 15. Mai ^ 10. Januar 1892 4 5 4V2 21. Januar 1878 28. August 4 5 — 11. Januar 1392 27. Oktober » 3 4 3V2 29. August ,> 10. Dezember „ 5 6 — 28. Oktober 11 16. Januar 1893 4 5 4V2 11. Dezember „ 10. Januar 1879 4'/- 5V- — 17. Januar 1893 11. Mai » 3 4 3V- 11. Januar 1879 4. März ^ S 4 5 — 12. Mai 10. August -> 4 5 4V2 5. März 20. » ^ j 4V- — 11. August ^ 8. Januar 1894 5 6 5V- 21. ,> 12. August „ 3 4 — 9. Januar 1894 4. Februar » 4 5 4V- 13. August » 10. Oktober x 4 5 — 5. Februar 10. November 1895 3 4 3V- 11. Oktober 9. Dezember 4'/2 5V- — 11. November 1895 11. Februar 1896 4 5 4V- 10. Dezember 17. August 1880 4 5 — 12. Februar 1896 6. September » 3 4 3V- 18. August 1880 3. September 5 5 — 7. September 9. Oktober » 4 5 4V- 4. September 5. Oktober 5V2 6 ^— 10. Oktober 18. Januar 1897 5 6 SV2 6. Oktober 17. - 5 6 — 19. Januar 1897 25. Februar » 4 5 4V2 18. » 8. November 4'/2 5V2 — 26. Februar 9. April » 3V- 4'/- 4 9. November 25. August 1881 4 5 — , 10. April 30. Juni » 3 4 3V- 26. August 1331 4. Oktober 5 6 — 1. Zuli 5. September » 3 4 5. Oktober 25. November 5'/2 6V2 — 6. September 10. Oktober » 4 5 — 26. November 31. Januar 1882 5 6 11 Oktober 19. Januar 1893 5 6 1. Februar 1832 17. Februar 6 7 20. Januar 1898 17. Februar » 4 5 18. » 2. März 5 6 18. Februar 8. April » 3 4 3. März 9. » 4V2 SV2 9. April 9. Oktober 4 5 10. -> 7. September 4 5 10. Oktober 8. November 5 6 8. September 17. Januar 1833 ö 6 9. November 18. » 5V- 6V2 18. Januar 1883 11. März 1884 I» 5 19. » 16. Januar 1899 6 7 12. März 1884 9. » 1885 4'/2 17. Januar 1899 20. Februar 5 6 10. » 1885 3. April 5 6 5-/2 21. Februar 8. Mai 4'/- SV- 4. April 10. Mai 4V- 5'/- 5 9. Mai 18. Juni 4 5 11. Mai 21. Januar 1336 4 5 4V2 19. Juni 6. August 4'/- SV- 22. Januar 1886 19. Februar 3'/- 4V2 4 7. August 2. Oktober 5 6 20. Februar 17. Oktober 3 4 3V- 3. Oktober 13. Dezember 6 7 18. Oktober 28. November 3V- 4V- 4 19. Dezember 11. Januar 1900 7 8 29. November 17. Dezember 4 S 4'/2 12. Januar 1900 26. » 6 7 18. Dezember 17. Januar 1887 5 6 5'/2 27. -> 12. Juli 5V- 6V2 18. Januar 1887 10. Mai 4 5 4V- 13. Juli 31. Dezember 5 6 ') Ein solcher kam zur Anwendung i» der Zeit vom 12. März 1834 bis 30. Juni 1897. 383 Tabelle «4. Offizielle Distontsätze nach der Iahl ihrer Aenderungen und nach ihrer Gültigkeitsdauer. I Zahl der Zahl der Tage mit einem Dis k 0 ntsatz c von Jahr Aenderungen des 3 3V2 4 4V- 5 SV- 6 7 Diskontsatzes Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent i 2 s 4 s s 7 g » 10 1876 6 — 53 208 66 17 — 16 — 1877 7 — 212 32 77 39 — — 1878 3 — 218 40 102 — — — 1879 6 142 149 69 — — — 1880 5 — 279 21 28 32 — — 1881 3 — 235 74 51 — -— 1882 5 — 178 7 158 — 17 — 1883 1 — 343 17 — — — 1884 — — 360 — — — 1885 3 — 299 37 24 — — — 1886 5 238 69 40 13 — — — 1887 2 230 113 17 —> — — 1888 2 256 79 25 — — — 1889 4 210 51 11 88 — — — 1890 3 — 214 66 80 _ * — 1891 4 92 10 247 11 1892 2 287 73 — — 1893 3 115 105 140 1894 2 326 26 8 1895 1 310 50 1896 3 205 74 81 1897 5 146 44 72 98 1898 6 51 209 48 10 42 1899 7 40 126 90 92 12 1900 3 168 166 15 11 1876/1900 91 2 608 176 3 874 434 1 314 389 182 23 Geltungsdauer der > einzelnen Diskont- / sätze in Prozenten! der ganzen Periode / (25 Jahr- ^ -2- 9000 Tage). ^ 28,9 8°/, 43,0 4°/, 4,8 2°/, 14,«°/« 4,32°/, 2,° 2°/, 0,2 s°/. Diskontsatz im Durchschnitte der 25 Jahre 3,98 z 5 Prozent. 7>,-!! (Offizielle Distontsätze an den In Jahr Jan» a r Februar März April Mai Juni 7. 15. 23. 31. 7. 15. 23. 28. 7. 15. 23. 31. 7. 15. 23. 30. 7. 15. 23. 31. 7. 15. 23. 30. i 2 g 4 5 s 7 » !> 10 li 12 i? 14 15 in I 7 I 8 19 20 2» 24 25 1876 6 g 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 1877 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 4 4 1878 4,5 4 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 187!) 4,. 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1880 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1881 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 .4 4 4 4 4 4 4 1882 5 5 5 5 6 6 5 5 4,5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1883 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1884 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1885 4 4 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5 4,5 4.5 -t, !> 4.5 -5,!, 4,5 4,5 4 4 4 4 4 4 4 188K 4 4 3,5 3,5 3.5 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1887 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 1888 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1889 4,5 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1890 5 5 5 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1891 5,5 4 4 4 3,5 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 1892 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1893 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 1894 5 4 4 4 3 3 3 3 3 3" 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1895 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1896 4 4 4 4 4 - 3 , 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1897 5 5 4 4 4 4 4 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1898 5 5 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1899 6 6 5 5 5 5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4 4 4 4 4 4,5 4,5 1900 7 6 6 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,s 5,5 5,s einzelnen Wochen-Abschlußtagen. Prozenten. Juli August September Oktober November Dezember I a I) r >? /. 15. 23. !Z 1 ö 1 . 7. 15. 23. 31. 7. 15. 23. 30. 7. 15. 23. 31. 7. 15. 23. 30. 7. 15. 23. 31. 27 2« SI S2 »5! »4 »5 s« S7 s» 39 40 41 42 4S «4 45 4« 47 4S 49 50 3,5 4 4 4 4 4 4 4 4 ,1 4 /i 4 4 4 ^ 4 ,1 4 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 1876 4 4 4 4 4 4 4 4 4 H H A 5,5 5,5 K !1,5 5,5 5,5 5 5 5 4,5 4,5 4,5 4,5 1877 4 4 4 4 4 4 4 5 ^ ^ 9 K 9 K !1 5 5 5 5 5 5 5 5 5 4,5 4,5 4,5 1878 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 ^i. ? 4,5 l- 4,5 4,5 4,5 /< ? 4,5 /i - 4,5 4,5 4,5 4 4 4 1879 4 4 4 4 4 4 H 5 ^ 5. >>,.> ^ ^ 5,5 K ^ !Z,5 K l- .1,5 5 ^ !Z /I ^ 4,5 4,5 4,5 4 4 4 4 4 4 4 1880 4 4 4 4 4 4 4 5 H H H H 5,5 K ^ 9,5 K c 9,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5 5 5 5 5 1881 4 4 4 4 4 4 4 4 4 H A H 5 ^ 9 c » 5 5 5 5 5 5 5 5 5 1882 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 /> 4 4 4 4 4 4 4 4 ^ 4 4 1883 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 ,1 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1884 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 .1 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1885 3 3 z 3 3 Z Z 3 3 3 3 3 3 c> ö ? - c>,5 3,5 3,5 3,5 3,5 4 4 4 5 5 1886 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 -Z s «> s 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1887 3 ^ 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 ,i 4 /> 4 4 4 4 4 4 4,5 4,5 4,5 4,5 1888 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 1889 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 , 1890 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1891 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1892 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 1893 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1894 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 1895 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 -I 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 1896 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 1897 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5,5 6 6 6 6 6 6 , 1898 4,5 4,5 4,5 4,5 5 5 5 5 5 5 5 5 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 7 7 1899 5,5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 1900 -I!> 387 Tabelle ««. Zinssätze im A)echsewertehr unter dem offiziellen Satz. Icchr> .^öhc der verschicdcncn Zinssätze und ?eitpnntte, an welchen sie in Kraft getreten sind ?>»?f»s! im Dm'cks-I'mtt der ?eit seines Bestehens ?>ihl der Vcrmi- deomgcn de? Zinsfußes 1880 1881 1882 188:; 24. Januar — 1. März") Ankauf sistirt, — 20. April 3 Prozent — 28. April 3'/.l Prozent — 7. Mai 8 Prozent - 7. Juni 2--/,, Prozent — 12. Inni 2^ Prozent — l5. Juni 3>/, Prozent — 21. Juni Prvzeut — 25. Juui 3'/, Prozent — 28. Juni 3'/., Prozent — 1. Juli 3'/, Prozent — 6. Juli 3 Prozent — 17. Juli 2»/, Prozent — 3. August 2-/. Prozent - 7. August 2"/, Prozent — 12. August 3'/,. Prozent — 18. August 4'/. Prozent - 3. September Ankauf sistirt. (170 Tage Privatdiskont).............. 29. Januar 2^ Prozent 15. Februar 2'/,, Prozent - 2^ Prozent — 6. April 2'/, Prozent — 9. April 2^ Prozent 2»/, Prozent 21. März 12. April 16. April 27, Prozent — 21. April 3 Prozent — 22. April 31/4 Prozent — 29. April 3'/, Prozent — 4. Mai 3'/, Prozent — 7. Mai 3l/., Prozent — 12. Mai 3--/, Prozent — 17. Mai 3»/« Prozent — 19. Mai 3 Prozent — 3. Inni 2'/^ Prozent - 10. Juni 3 Prozent — 11. Juni 3-/,, Prozent — 20. Juui 3^ Prozcut — 23. Juni 3-/, Prozent — 28. Juni 3s/z Prozent — 29. Juni 3^ Prozent — 4. Juli 3'/. Prozent - 14. Juli 3»/, Prozent — 2. Angust 3'/, Prozcut — 10. August 3'/, Prozent- 26. August 4'/^ Prozent — 8. September 4'/,, Prozent — 9. September 42/4 Prozent — 19. September 4^ Prozent — 20. September Ankauf sistirt. (231 Tage Privatdiskont)................................. 3. März 4 Prozent — 6. März 3'/, Prozent — 4. April 3^ Prozent — 14. April 3>/z Prozent — 19. April 3-/z Prozent — 25. April 3^ Prozent - I. Mai 3'/, Prozent — 22. Mai 3'/, Prozent — 12. Juni 3'/, Prozent - 14. Juni 3^ Prozent — 8. August 3'/, Prozent — 13. August 3^ Prozent — 22. August 3V« Prozent — 8. September Ankauf sistirt. (185 Tage Privatdiskont)................................................... 20. Januar 3>/., Prozent 10. April 3 Prozent - 18. Juni 37, Prozent 7. Juli 3'/^ Prozent - — 16. Februar 3 Prozent — 3. April - 13. Juni 3'/^ Prozent — 15. Juni — 28. Juui 3'/, Prozent — 4. Juli - 19. Juli 3'/. Prozent — 23. Juli 19. September 3Prozcut — 22. September 3^ Prozent - 32/4 Prozent — 28. September 3'/^ Prozent — 2. Oktober 6. Oktober 3'/., Prozent - 10. Oktober 3^ Prozent - 37/z Prozent — 3. November 3^ Prozent — 21. November 12. Dezember 3»^ Prozent - 28. Dezember 3^ Prozent Privatdiskont)...................................... 37, Prozent - 3'/,^ Prozent — 3-^ Prozent - 3>/4 Prozent — - 25. September 32/4 Prozent - - 27. Oktober 3'/., Prozent- — (340 Tage 2,80 3, 2 '., 5. 3,«',2 4 3,351 !!> 31 14 24 >> Vor 1880, im Jahre 1891 und nach 1896 hat die Neichsdauk unter ihrem offiziellen Sav nicht diskontirr. 2> Während dieser Zeit bestand ein fester Privatdiskont bei der Reichsdank nicht/ die betreffenden Zweiaanstalten hatten bei der Bemessnn.i Zinss-wes freie Hand und waren nur angewiesen, nicht unter dem Berliner dezw. den, frankfurter Börsen-Diskont Wechsel anzukaufen. 49' Fortsetzung. Jahr .^vhc der verschiedenen Zinssätze und Zeitpunkte, an wclcheu sie iu Kraft getreten sind Zinsfuß im Durchschnitt der Zeit seines Bestehens Zahl der Periin- dcrungc» des Zinsfußes 1884 4. Januar 3>/. Prozent — 9. Iannar 3>/, Prozent — 25. Januar 3 Prozent — 18. März 3>/> Prozent -- I. April 37. Prozent — 3. April 3'/.^ Prozent — 5. April 3 Prozent - 17 April 3'/, Prozent — 3». April 3'/, Prozent — 8. Mai 3 Prozent — 18. Inni 3>/, Prozent — 24. Juni 3'/- Prozent — 28. Juni 37, Prozent - 1. Juli 3'/., Prozent — 4. Inli 3 Prozent — 13. September 3'/, Prozent — 23. September 3°/. Prozent — 9. Oktober 3 Prozent — 10. Oktober 3"/,, Prozent — 13. Oktober 3^ Prozent — 27. Oktober .">7> Prozent — I. November 3>/z Prozent — 10. November 3^/, Prozent — 14. November 3"^ Prozent — 21. November 3^ Prozent — 24. November 3 ^ Prozent — 25. November 3^ Prozent — 10. Dezember 3'/, Prozent — 20. Dezember sistirt. (350 Tage Privatdiskont) ....... 3,2 4 5 29 1885 17. Januar 3'/, Prozeut — 20. Januar 3^ Prozent — 29. Januar 37, Prozent — 31. Iannar 3 Prozent — 9. März sistirt — 4. Mai 4 Prozent — 11. Mai 3'/,, Prozent — 15. Mai 3 Prozent — 16. Juni 3>/, Prozent 19. Juni 3>/. Prozent — 22. Iuui 3'/, Prozent — 25. Iuui 3'/., Prozent — 1. Juli 3>/.. Prozent — 3. Juli 3 Prozeut — 17. September 3^ Prozent — 9. Oktober 3 Prozent — 10. Dezember 3>/^ Prozent — 15. Dezember 3^ Prozent — 22. Dezember 3^ Prozent — 29. Dezember 3'/, Prozent — (288 Tage Privatdiskont) ............... 3,114 20 1886 4. Januar 3 Prozent — 22. Januar 2'/.. Prozeut — 10. Februar 2 Prozeut - 17. März 2'/^ Prozent — 17. April 2 Prozent — 10. Iuui 2'/.^ Prozeut — 15. Iuui 27, Prozent - - 19. Juni 2'/, Prozent — 23. Juni 2^ Prozeut — 3. Juli 2'/, Prozent — 3. Juli 2 Prozent — 23. August 2'/^ Prozent — 28. August 2 Prozent 14. September 2'/^ Prozent — 23. September 27, Prozent —27. September 27, Prozent —30. September 2^ Prozent — >5. Oktober 27, Prozent — 18. Oktober 3Prozeut — 18.Oktobcr 3'/^Prozent — 1. November 2^ Prozent — 10. November 3 Prozent — 15. November 3V» Prozent — 29. November 3'/.. Prozent — 6. Dezember 3^ Prozent — 13. Dezember 3'/^ Prozent — 15. Dezember 4 Prozent — 18. Dezember sistirt. (348 Tage Privatdiskvnt)................................... 2,416 28 1887 18. Iannar 3^ Prozent — 19. Januar 3'/^ Prozent — 24. Januar 3^ Prozent — 2. Februar 3^ Prozent — 15. Februar 3'/^ Prozent — 18. Februar 3 Prozent — 3. März 2^ Prozent — 9. März 2'/^ Prozent — 12. März 2'/, Prozent — 30. März 2»/, Prozent — 3l. März 2'/, Prozent — 11. Mai 27^ Prozent — 17. Mai 2-^ Prozent — 26. Mai 27.^ Prozent — 28. Mm 27, Prozent — 9. Iuui 2^ Prozent — 13. Juni 2^ Prozent — 14. Juni 2^ Prozent — 19. Juni 2-/, Prozeut — 21. Iuui 2^, Prozent — 30. Juni 2 V, Prozent — 4. Juli 2^ Prozent — 5. Juli 2 Prozent — 5. September 2>^ Prozent — 13. September 2»/^ Prozent — 14. September 2^ Prozent — 22. September 2^ Prozent — 29. September 2'/^ Prozent — 1. Oktober 27, Prozent — 3. Oktober 2'/., Prozent — 4. Oktober Z89 Fortsetzung. Tabelle ««. Jahr (1887) 1888 1889 1890 .Vöhc der verschiedenen Zinssätze nnd Zeitpunkte, an welchen sie in Kraft getreten sind 2>/, Prozent — 13. Oktober 27, Prozent 17. Ottober 2'/, Prozent ^ 25. Oktober 27, Prozent — 3. November 2^ Prozent - I I. November 2'/., Prozent — 14. November 2'/2 Prozent — I. Dezember 2'/^ Prozent - 15. Dezember 2^ Prozent — 18. Dezember 27, Prozent — 20. Dezember 3 Prozent — 14. Oktober 2'/, Prozent — 2 V. Prozent 27. Oktober - 8. November 27, Prozent 2'/, Prozent — 23. November - 6. Dezember 2'^ Prozent — 2^ Prozent — 19. Dezember (343 Tage Privatdiskont) ... 2. Januar 27, Prozent — 4. Jannar 2>/, Prozent — 9. Januar 2 Prozent — 8. März 2'/,, Prozent — 5. April 2 Prozent — 22. Juni 2>/,, Prozent — 25. Juni 2-/, Prozent — 2. Juli 2 Prozent — 15. August 2>/, Prozent — 24. August 2 Prozent 11. September 2'/, Prozent - - 12. September 27, Prozent — 13. September 2'/,, Prozent — 14. September 27« Prozent— 17. September sistirt 24. Oktober 37, Prozent — 1. November 3>/, Prozent — 5. November 3'/, Prozent — 8. November 3^ Prozent — 10. November 37, Prozent — 14. November 3>/. Prozent — 16. November 37, Prozent — 20. November 3^ Prozent — 23. November 37, Prozent — 26. November 3'/. Prozent — 28. November 37, Prozent — 29. November 3 7, Prozent — 30. November 3'/, Prozent — 6. Dezember 3 7, Prozent — 9. Dezember 37, Prozent — 10. Dezember 3"/., Prozent — 11. Dezember 37/g Prozent — 17. Dezember 4"/, Prozent — 20. Dezember 4 Prozent 24. Dezember 37, Prozent — 27. Dezember 3'/, Prozent — (323 Tage Privatdiskont)................................................... 2. Januar 3^ Prozent — 3. Januar 3 Prozent — 5. Januar 27, Prozent — 8. Januar 2^ Prozent — 12. Januar 27. Prozent — 18. Januar 2>/, Prozent — 31. Januar 2 Prozent — 14. Februar 27, Prozent — 9. April 2 Prozent — 7. Juni 2>/, Prozent — 11. Juni 27, Prozent — 14. Juni 2'/. Prozent — 15. Inni 27, Prozent — 18. Juni 2'/, Prozent — 25. Juni 27,' Prozent — 29. Juni 27, Prozent — 1. Juli 2'/, Prozent — 2. Juli 2 Prozent — 17. Juli 27, Prozent — 20. Juli 2 Prozent — 23. Juli 2-/, Prozent — 27. Juli 27, Prozent — 8. August 2'/, Prozent — 10. August 2'/, Prozent — 17. August 27, Prozent — 23. August 2-/. Prozent — 27. Augnst 27, Prozent — 29. August 2»/, Prozent — 3. September 3 Prozent — 4. September 3> , Prozent — 7. September 3 Prozent — 13. September 3'/^ Prozent — 16. September 3"/« Prozent — 18. September 3^ Prozent — 19. September 37« Prozent — 26. September 35.4 Prozent — 30. September 4 Prozent — 3. Oktober sistirt. (273 Tage Privatdiskont).................................................. 22. Februar 37, Prozent — 25. Februar 3'/« Prozent — 8. März sistirt — 19. Juli 37g Prozent — 25. Juli 3-/., Prozent — 16. August 37, Prozent - 19. August 37, Prozent — 10. September 37, Prozent — 11. September 37., Prozent — 15. September 37, Prozent — 17. September 37, Prozent — 19. September sistirt. (76 Tage Privatdiskont)....................... Zinsfuß im Durchschnitt der Zeit seines Bestehens ?ahi der Veränderungen des Zinsfußes 2,5 34 47 2,?75 36 2,Z5 2 38 3,52 1 12 Tabelle Fortsetzung. Jahr >.^o'l)e der verschiedenen Zinssätze nnd Zeitpunkte, an welchen sie in Kraft getreten sind Zinsfuß im Durchschnitt der Zeit seines Bestehens Zahl der Veräu- dcrunlie« de-> Zinsfußes 1892 21. Januar 2 Prozent — 19. Februar 2'/, Prozent — 24. Februar 2 Prozent - 16. Juni 2^ Prozent — 2. Juli 2'/, Prozent - 5. Juli 2 Prozent — 8. September 2'/^ Prozent — 22. September 2^, Prozent — 4. Oktober 2'/g Prozent — 8. Oktober 2'/, Prozent — 17. Oktober 2^ Prozent — 20. Oktober 2-/. Prozent — 21. Oktober 8 Prozent — 9. Dezember 8^/z Prozent — 12. Dezember 3 V« Prozent — 13. Dezember 3'/., Prozent — 17. Dezember 8>/., Prozent — (339 Tage Privatdiskont)................ 2,2 71 17 1898 2. Januar 3 Prozent — 3. Januar 2^-/, Prozent — 17. Januar 2 Prozent — 28. März 2 V« Prozent — 29. März 2»^ Prozent — 1. April 2'/^ Prozent - 5. April 2 Prozent — 14. April 2'/, Prozent — 19. April 2'/, Prozent — 26. April 2'/,. Prozent — 28. April 2^ Prozent — 1. Mai 2'/, Prozent - 2. Mai 2'/, Prozent — 4. Mai 2^ Prozent — 8. Mai 2^ Prozent — 9. Mai 2^ Prozent — 10. Mai 3 Prozent — 12. Mai 3'/, Prozent —-12. Mai 3'/.. Prozent — 15. Mai 3^ Prozent — 30. Mai 3 >/z Prozent — 1. Juni 2?/z Prozent — 9. Juni 3'/» Prozent — 13. Inni 3^ Prozent — 15. Juni 3^ Prozent — 16. Juni 3'/, Prozent — 19. Inni 3-/2 Prozent — 22. Inni 3-Vg Prozent — 27. Inni 3^/,, Prozent — 30. Juni 3-/^ Prozent — 1. Juli 3i/, Prozent — 4. Juli 3-/« Prozent — 6. Juli 3 Prozent — 13. Juli 3-/g Prozent — 14. Juli 3^ Prozent — 17. Juli 3^ Prozent — 20. Juli sistirt. (200 Tage Privatdiskont)......................... 2,5825 37 1894 15. Januar 3^ Prozent — 16. Januar 3 Prozent — 20. Januar 2^ Prozent 30. Januar 2'/, Prozent — 6. Februar 2 Prozent — 17. März 2-/4 Prozent — 21. März 2^ Prozent — 3. April 2 Prozent — 15. Mai 2^/s Prozent — 17. Mai 2 Prozent — 19. September 2^ Prozent — 25. September 2>/, Prozent — 28. September 2-/^ Prozent — 2. Oktober 2 Prozent — 28. Dezember 2>^ Prozent — 31. Dezember 2 Prozent — (346 Tage Privatdiskont)......................................... 2,0V4 16 1895 23. März 2'/, Prozent — 27. März 2 Prozent — 11. Juni 2^ Prozent — 14. Juni 21/4 Prozeut — 17. Juni 2'/., Prozent — 27. Juni 2^ Prozent — 28. Juni 2-/., Prozent — 1. Inli 2-/4 Prozent — 2. Juli 2 Prozent — 6. September 2^ Prozent — 11. September 2^ Prozent— 13. September 2"/,, Prozent — 18. September sistirt — 2. Oktober 2^ Prozent — 3. Oktober 2^ Prozeut — 9. Oktober 2^ Prozent — 10. Oktober 2»/, Prozent — 11. Oktober sistirt. (267 Tage Privatdiskont)......... 2,0 7 5 18 1896 1. Februar 2^ Prozent — 13. Februar 2°/g Prozent — 17. Februar 2-/. Prozent — 19. Februar 2-'/, Prozent — 24. Februar 2-/.. Prozent — 3. März 2'/, Prozent — 19. März 2^ Prozent — 28. März 2^ Prozent — 2. April sistirt. (61 Tage Privatdiskont)........................... 2,4 tiü 9 Tabelle «7. (Offizielle Aussähe und Rentabilität der Alechsel- uud -Lombardanlclgen in jährlichen und fünfjährigen Durchschnittszahlen. Rentabilität Lombardzinsfnß Rentabilität Jahr Offizieller Diskontsatz') der Anlage in Wechseln auf das Inlands gewöhnlicher Satz') Vorzugssatz bei ''!^>^Iü>-i"n, m.d Staat^pa^ der Lvinbard- anlage-> »/ /» »/ /» °/ /o 0/ /o 0/ /!> 4 1876 4,l« 4,ii 5,16 5,20 1877 4,4 2 4,4 2 5,43 1878 4,3 4 4,3 5 5 34 5,35 1879 3 70 3 74 /«8 4,« 2 1880 —^- 3,99 5,1 5 ,01 1876/89 4,172 4,13 K , - tl, 1 5 5,1 2 1881 4,42 4,2 0 5,42 . 5,29 1882 4,54 4,4 3 5,5 2 1883 4,047 3,91 5^047 5,0 3 1884 -4 n 4,0 3,7 0 5 0 4 »,5 1885 -^-- 3,8 1 4^6 ---^—- 1881/85 4,2 2 5 4,01 5,2 2 5 4,5 5 9 5,11 1886 3,279 2,7 6 4,2 7 9 3,7 7 9 3,95 1887 3,408 3,1 5 3,908 4,26 1888 3,324 2,78 4,324 3,824 4,06 1 K8c> 1 3,6 7 0 T , c> S, I 9 4,6 7 6 4,17« /I - i '> u, 57). 392 prwatdiskont an In Mvnat 187« 1877 1878 1879 1880 1881 1882 Durch- schnitt doch, stcr nie. drig. stcr Durch- schnitt höch. stcr nic. drig. stcr Durchschnitt hoch, stcr nic. drig. stcr Dnrch, schnitt hiich. stcr nic. drig- stcr Dnrch- schnitt höch. stcr nic- drig. stcr Durchschnitt höch. stcr nic. drig. stcr Durch- schnitt hoch, stcr nic- drig- stcr Z 8 4 5 s 7 8 » I n I I 12 I 2 14 IS 18 1 7 18 I» 20 21 22 4,2N2 5-/2 ZV- 2,7 88 ZV- SV- 2,02» 3V- 2V- 3,173 3V4 SV« 3,004 3V« 2V« 3,025 3V- 2V- 4,404 4V- 4V« 2,7 7 8 4 SV- 2,2 t 7 SV- IV» 2,207 SV- 2V- 2,1»2 SV- 2 2,125 SV« I'Vir 2,181 2V- i^Vie 3,828 4V» 3'/- 2, »II2 3V- SV- 2,2 » > 2V- 2 2,2 uo SV» 2 V» 2,07 0 SV» 1 15/ ^ /Iv 2,2 2 4 3 2 2,2 7 1 2'V.n 2 3,1 2 S 3'/- 3 2,7»» 3'/« SV» 3,045 3V- SV- 2,1! 20 3'/« 2V» I,»42 SV- IV- 2,8 2» 3'/.. 2V- 2,8 2 5 3 2^/- 3,2 S 8 3V» 3'/« 2,820 3 SV- 3,200 3-/4 ZV» 2,8 2 7 3 2V- 1,82 I 2 IV» 2,802 SV» 2 2,8 2 2 3V- 2V« 3,08» 3V4 2V» 2,S07 3'/« SV» 3,1 4 n 3V- 3 2,»»» 3V« 2V- 2,2 04 SV« IV- 2,U I» 3V- 2V- 3,054 3V» SV- 3,251 3-/« 2V- 2,885 3V» SV- 2,8vo 3V- SV- 2,80» 3V. 2V- 2,1 » 0 SV« IV- 2,802 3V- 2^/- 3,182 3V» ZV« 3,5 8 2 3V- 3V- 2,528 2-/4 SV- 2,S8 2 3V« SV« 2,S87 2V- 2V» 2,0 I 0 SV- i'/- 2,57 8 3V« 2 3,458 4V- 2V- 3,5 00 3V« 3V« 3,» > o 3'/- SV- 3,» 2 2 4V- 3 3,S28 4V- SV« 2,7 24 3V- SV« 4,588 5 3V« 4,8 20 4V» 4 4,4 I 5 4V- 3V« 4 3V- 4,219 4V« 4 4,0 »4 4V- ZV« 3,8 SS 4V« 3'/» 4,082 4V- 3V« 5,IS» 5V» 4V« 4,702 4V- 4V- 3,1 »2 3V- ?I5/ ^ /><> 4,207 4V- 3V- 4,2 1 l, 4V- 4 3,!>>v 4V« 3V» 3,4 81 3V« 3V- 4,7 SS 5 4V- 4,8 4 4 4V« 4V- 3,2 8! 3V» SV4 3,« 12 4 3'/« 3,S28 4'/. 3V- 3,215 3V4 3 3,42» 3V« 3 4,7SS 5 4V- 4,872 4'/- 4V, 3,012 5'/2 2V- 3,170 4V« 'V- 3,0I!S 4'/- sv- 2,804 4 V« 1^/ ^ /» 3,0 2 8 5 I>V ^ /in 3,5 02 5^/ ^ /» 2^/ ^ /» 3,8«0 4V» 2V« Januar.. . Februar ., März , ,.. April .... Mai..... Juni..... Juli..... August .., September Oktober.,. November, Dezember, Monat 42 Januar.... Februar .. . März..... April..... Mai...... Juni...... Juli...... August____ September . Oktober____ November.. Dezember . . 1889 Durchschnitt 42 höch- stcr 44 stcr 1890 Durch- schnitt höch- strr drig. stcr 1891 Durch, schnitt höch- stcr drig- stcr 1892 Durch- schnitt stcr drig- stcr 189:; Durch- schnitt höchster me stcr 1894 Dnrch- schnitt iiöch- stcr 5» drig- stcr 1895 Durch, schuitt höchst« stcr 2.1 4V 1,521 1,755 1,5 18 1,570 2.2 8 8 1,78» 2,157 3,151 4,185 4,702 4,778 3 IV- 2 IV- IV- SV. 2 2-/- 3V» 4V- 5 5 IV- IV- 1V4 IV« IV- IV» IV- 1°/« 2V» 3V- 4V« 4'/. 3,820 3,458 3,74S 2,»2tt 2,8 4 5 3,7 2 0 3,148 3,072 3,SIS 4,772 5,1 25 5,075 4V- 3V4 3V- 3V» 3V- 3V- 3V- 3V« 4'/- 5V- SV- 5>/2 3V- 3 ZV» 2V« ?s/ ^ /» 3'/« 3 3 3 4V« 4V» 4-/. 3,o«8 2,804 2,8 72 2,8 8 0 2,8 4!» 3,2 8 4 3,21» 3, > » 7 3,202 3,1»» 3,1 2 S 2,» 1 S 4V« SV« SV« 2V« 3V- 3V- 3V- 3'/- 3V- 3V- 3V- 3V« 2'/- 2-/2 SV- SV- SV« 2V» 3 SV- SV- 2V- 2V- 2>/, 1,780 1,585 1,458 1,4NS 1,270 1,785 1,428 1,444 1,8 5 5 2,1 7» 2,22 7 2,88» 2V- IV- IV« IV« IV. 2V- IV« IV- 2 2-/. 2'/- 3 V. IV- IV- IV- IV- IV« IV- IV« IV« >'/- IV« 2V- 2V» 1,774 1,212 1,745 2,08 2 2,825 3.1 2 5 3,0» 8 4,08» 4,82 5 4,5 10 4,5 IS 4.2 8 8 2V- IV- 2V» 2V» 3V» 3V- 3°/« 4V» 4V» 4V« 4V« 4V» IV» IV« IV» IV« 2'/» SV- SV« 4V« 4'/« 4V» 3V. 2,707 1,87 2 I,V40 1,S4» 1,745 1,728 1,50» 1,4»0 1,880 I,li4 5 1,5 00 1,85 I 3V- 2 SV» IV» 2 IV- IV- IV- 2'/» 2 IV- 2 2 IV» IV- IV» IV- IV- IV» IV- IV- IV- IV- I'/- 1,275 1,255 1,820 1,54 7 1,728 2,0»» 1,844 1,5 8 5 2,500 2,54 2 2,»20 3,2 2 2 IV» IV» 2 IV» IV» 2V- 2V- IV- 2V» 3 3'/« 3V» I'/» IV» I'/« IV» IV- IV» IV- I'/- IV« 2 2V- 2V» 2,828 IV« 3,7 7» 5V- 2°/, 3,01» 4V« 2V« 1,7»» 3V« IV« 3,171 4V8 IV« 1,742 3V» IV- 2,012 3V- IV» >) Auf Grund börsentäglicher Notirungen. Von 1876 bis 14. Juli 1881 aus dem Reichsanzeiger, seit 15. Juli 1881 aus dem Hertcl'schen Kursbericht Bei mehreren Notirungen an einem Tage ist die höchste angenommen. der Berliner Börsen Prozente n. 1883 1884 1885 1886 1887 1888 Durch- hoch- nic- drig. stcr Durch- höch, nic- drig, stcr Dnrch. höch. nic- drig- stcr Durch- l'öch. nic- drig. stcr Dur». döch. st,. nic. drig. stcr Durch. V"! höch- er nic- d>i>> stcr Monat - ^ ^ _ .!,> ^ .18 4 0 41 3,s-t 4V» 2V- 2,Si>8 3V- 2V- 3,172 3'/2 2V- 2,120 SV» 2 3,2 8 0 3V- 3 1,878 IV- IV- Januar 2,712 2V» 2V- 2,2 8 S 2V» 2V- 2,521 SV« 2V- 1,8 14 IV» IV» 3,005 3V» 2V» 1,4 50 IV- I'/« Februar 2,770 3 sv- 2,82S 3V« 2V- 3,144 4V» 2V» 1,808 SV» IV- 2,244 sv- 2V- 1,848 2V. IV- März 2,7 I s 3 2'/- 2,»28 3V4 2'/- 3,870 4V- 3V» 1,7»2 2V- IV- 1,1,27 2V4 IV« IV« IV- April 2,8 4 s 2V« 2V- 2,740 3 2V- 2,844 3V» 2V- 1,740 IV» IV» 2,0 2 2 2V- IV« 1,555 IV« IV- Mai 3,207 3V« 2V» 2,»S8 3'/- SV- 2,8 22 3V4 2V« 2,1 88 2V» IV» 2,4 I 2 2V» 2 1,7 5 5 2V- IV- Juni 3,1 I 5 3V- 2V» 2,8 7 2 3V« 2V- 2,51» 2V- 2'/« 1,808 2V» IV- 1,802 2V» IV- 1,40» IV- IV« Juli 2,» 02 3 2V« 2,520 2-/4 2V- 2,288 2V- 2V» 1,707 2 I'/» 1,8 S 2 IV- IV- 1,8UV 2 IV- August 3,,s> 3V- 2V- 2,828 3V« 2V- 2,770 3V- 2V- 1,»»o 2V» IV« 2,280 2V» IV4 2,45» 3V« IV2 September 3,4 8 1 3V« 3V» 3,255 3V» SV- 2,S4S 3 2V- 2,SS8 3 2 2,22 8 2V- 2 3,240 3V» 3 Oktober 3,24 S 3V- 3 3,410 3V» ZV- 2,8 4 8 2V« 2V» 2,8 S 8 3V» 2V- 2,2 50 2V- 2 3,1 54 3V- 2V« November 3,27>, 3V- 3 3,810 3V» ZV« 3,070 ZV- 2V- 3,8»8 4V- 3 2,4 I 8 2V« 2 3,5 0 5 4 SV» Dezember 3,0 7 8 4V- 2V- 2,tt»2 3V» SV- 2,852 4V« 2V- 2,184 4V ^ /- IV- 2,204 ZV» IV- 2,107 4 IV« 1896 1897 1898 1899 1900 Monat Dnr»- scdnitt höch. stcr drig. stcr Durch, schnitt höch. stcr niedrig, stcr Durch, schnitt höch. stcr drig» stcr Durchschnitt hoch, stcr drig- stcr Durch- schuilt höch. stcr stcr «4 8 5 88 87 88 8» 70 71 72 78 74 75 78 77 7» 7« 2,8 8 5 3V« 2V- 3,2 8 5 3V« 2V- 3,180 3V- 2V. 4,280 4V- 3V» 4,4 I 8 5V- ZV« Januar 2,280 SV- 2V» 2,582 2V- 2V» 2,SN4 2V» 2V» 3,781 4 3V4 4,214 4V- ZV» Februar 2,0» I 2V» 2 2,»20 3V- 2V- 2,708 2Vg 2V- 4,2 7 S 4V- 4 5,208 5V» 4V» März 2,208 2V» 2V» 2,47» 3 2V4 3,072 3V« 2V- 3,724 4"4 3V- 4,42» 5 4'/« April 2,8 58 2-/4 -V« 2,25» 2V- 2V« 3,22» 3V- 3 3,820 3V» 3V- 4,582 4V4 4-/2 Mai 2,740 2V- 2V- 2,88 5 2V» 2V» 3,572 3V« 3V4 3,» 4 7 4V4 3V- 4,880 5V- 4V- Juni 2,284 2V- 2V4 2,280 2V- 2V« 3,202 SZ/ ^> /- 3'/- 3,750 4 3V» 4,0 S 8 4V« 3V» Juli 2,5 IN 2V- 2V» 2,5 80 2V- 2V« 3,207 3V« 3 4,4 17 4V« ZV« 4,0 22 4V« 3-/4 August 3,4 10 3V» 2V» 3,2 > 8 ZV« 2V« 3,8 2 5 3-/4 3V« 4,8 4 8 5V- 4V» 4,4 10 4-/4 ZV- September 4,0» 2 4V- 3V4 3,8 7 S 4V- ZV« 4,02 0 4V» 3V« 5,082 5V4 4V- 4,0 2 8 4V- ZV» Oktober 4,520 4V4 4V» 4,12S 4V» ZV- 4,nvo 5V« 4V« 5,8 50 6 5 4,1 55 4V» 4 November 4,8 8 5 4V» 4 4,4 8 2 4V« ZV» 5,2 8 0 ö'/. 4V» 5,» 8» 6V« »V» 4,4»0 4V« 4V- Dezember 3,02» 4V» ' 3,0 8 4 4V« 2V« 3,54 8 ^5/ ^ ,» 2V» 4,150 6V- ZV- 4,405 5V- 3V- 5N 395 Tabelle <»!». Bankdiskont, Rentabilität der Anlage von Wechseln auf das Inland und Prwatdiskont an der Berliner Börse in jährlichen und fünfjährigen Durchschnittszahlen. Spannung zwischen dem Privatdiskont „ Rentabilität der Privatdiskont an der Berliner Börse und Jahr Bankdiskont') Anlage in Wechseln an der der Rentabilität der auf das Inlands Berliner Börse ^) dem Bankdiskont Anlage in Wechseln auf das Inland °/° 0/ /o «/ /» /o °/.. i 2 z 4 5 0 1876 4,160 4,1 10 3,042 1,1 I 8 1,068 1877 4,4 2» 4,4 2 0 3,1 70 1,250 1,250 1878 1,275 1,285 1879 3,700 3^740 2,604 1,096 1,136 1880 4,2 4 0 3,990 3,0 3 8 1,202 0,9 5 2 1876/1880 4,1 7 2 4,130 2,984 1,188 1,146 1881 4,420 4,2 0 0 3,5 0 2 0,918 0,698 1882 4,540 4,4 3 0 3,890 0,6 5 0 0,5 4 0 1883 0,9 6 9 0,8 3 2 1884 4,000 3,700 2,902 1,098 0,798 1885 4,1 18 3,810 2,853 1,265 0,9 5 7 1881/1885 4,2 2 5 4,0 1 0 3,245 0,9 8 0 0,7 6 5 1886 3,279 2,760 2,1 64 1,115 0,5 :> 6 1887 3,408 3,1 5 0 2,304 1,102 0,8 4 6 1888 3,3 2 4 2,7 8 0 2,107 1,2 I 7 0,673 1889 3,676 3,190 2,626 1,050 0,5 6 4 1890 4,5 17 4,350 3,779 0,7 3 8 0,5 7 I 1886/1890 3,641 3,300 2,596 1,045 0,7 0 4 1891 3,776 3,8 5 0 3,019 0,7 57 0,8 3 1 1892 3,2 0 3 2,820 1,799 1,404 1,02 1 1893 4,0 6 9 3,640 3,171 0,8 9 8 0,469 1894 3,1 17 2,8 5 0 1,742 1,375 1,108 1895 3,1 Z9 2,660 2,0 I 3 1,12 6 0,647 1891/1895 3,461 3,160 2,349 1,112 0,8 I 1 1896 3,6 5 6 3,420 3,038 0,6 18 0,3 8 2 1897 3,806 3,690 3,084 0,7 2 2 0,6 0 6 1898 4,267 4,060 3,5 4 8 0,7 1 9 0,5 1 2 1899 5,036 4,870 4,4 5 0 0,586 0,4 2 0 1900 5,Z3Z 5,360 4,405 0,9 2 8 0,9 5 5 1896/1900 4,420 4,340 3,705 0,7 I 5 0,635 1876/1900 3,984 3,8 0 0 2,976 1,008 0,824 1) Vergl, Tab. 67. 2) Vergl. Tab. 67. ») Vergl. Tab. 68. 50' 396 Verkehr mit den Reichs- Beträge in Neichshauptüi sse') Preußische Generalstaatskasse ^) Badische Generalstaatskasse«) Z»hr Zahl der betheiligtcn Kassen Einnahme Betrag Ausgabe Betrag Zahl der bethciliglen Kassen Einnahme Betrag Ausgabe Betrag Zahl der betheiligten Kassen Ei n na h m e Betrag Ausgabe Betrag i 2 » i s « 7 8 9 10 1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1384 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 190» 1 1 1 1 1 1 1 1 I 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 752 753 757 992 663 704 506 970 349 596 536 092 437 162 507 182 622 660 763 659 748 »24 736 326 762 861 82» 936 1 040 336 1 004 962 1 013 906 988 388 1 064 875 980 479 1032 441 1 076 952 1 275 796 1 179 887 1 499 859 732 790 772 112 661 705 ^ 498 507 356 456 535 456 486 908 507 974 623 873 764 269 747 166 776 347 769 368 820 335 1 042 993 971 871 1 023 270 1 000 935 1 051 138 992 104 1 036 752 1 077 522 1 277 366 1 180 795 1 490 052 292 307 298 303 295 942 260 454 323 364 360 636 428 475 414 870 511 417 609 472 575 586 672 954 737 798 822 178 938 719 1 079 683 1 126 577 1 165 302 990 613 1 064 097 1 345 531 1 203 143 1 261 783 1 300 422 1 347 042 277 463 292 861 299 209 266 474 327 779 364 362 395 250 440 166 478 144 641 195 570 767 665 769 747 231 811 687 931 570 1 068 578 1 120 677 1 172 927 982 389 1 087 203 1 343 713 1 215 774 1 259 201 1 295 320 1 320 450 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 7 685 14 004 22 522 9 824 7 591 14 024 10 703 9 303 10 256 13 860 14 093 21629 30 463 37 495 51 168 43 203 53 426 46 435 53 903 53 116 67 330 60 647 78 623 60 337 54 818 7 622 13 994 21 595 10 748 7 409 13 955 9 659 10 404 9 851 14 292 13 303 20 326 31631 37 153 49 757 42 236 52 726 46 982 51384 55 864 65 295 61 12» 71 605 61 151 55 761 Kassen des Reichs überhaupt') Preußische Staatskassen überhaupt^) Badische Staatskassen überhaupt") 1896 1897 1898 1899 1900 29 30 30 294 319 2 017 932 2 240 207 3 416 185 4 493 214 5 446 719 2 011698 2 238 177 3 385 262 4 473 900 5 445 413 409 779 925 1057 1313 3 860 049 4 827 306 5 786 150 6 944 818 7 755 082 3 837 439 4 831 479 5 782 464 6 932 144 7 748 409 4 4 14 14 15 128 794 128 540 165 545 145 347 172 341 126 034 129 463 164 708 146 082 173 790 >) Seit dem I,Mai 1898 hat die Reichshauptkasse Girokonto, ") Bis einschließlich 1895 identisch mit den Umsätzen der Rcichshauptkassc und Kciicralpostkassc, Allerdings waren auch andere, indes nur wenige Reichs- kasscn an den Zahlungs- bezw, Giroverkehr der Rcichsb.ink angeschlossen/ über deren Umsätze liegen Angaben nicht vor. Seit 1896 sind sämmtliche Rcichsta sse», seit 1899 insbesondere auch die Oberpost- und Postkassen berücksichtigt °) Seit dem 1, April 1896 bat die Kasse Girokonto, >>) Bis 1890 der Hauptsache nach identisch mit dc» Umsätze» der Preußischen Generalstaatskassc, wobei allerdings diejenigen der bereits am Giroverkehr betheiligtcn Eisenbahn- und Militärkasscn nicht berücksichtigt sind, da Angaben darüber fehlen. Ebenso fehlen die Ziffern des gesammten Ein- und Anözahlungs- verkchrs zahlreicher Kassen seit 1891, 397 und Staatskassen. Tausend Mark. Generalpostkasse») Gesamintumsätzc i a»ßerl)> >er Reichs- und Staa ilb des Giroverkehrs ts lassen Zahl der betheiligtcn Kasscn Einnahme Betrag Ausgabe Betrag Zahl der betheiligten assen Einnahme Betrag Ausgabe (Spaltcn 4, 7, 10, IU> Betrag Z »sa in m c u UkN Ii> und ll!> etrag Jahr 11 12 13 14 IS in 17 18 Z 1 052 745 1 017 880 2 070 625 1876 Z 1 070 299 1 078 967 2 149 266 1877 Z 982 168 982 509 1 964 677 1878 53 ) Z 777 248 775 729 1 552 977 1879 53 ^ 710 278 691 258 z 680 551 691 644 1 372 195 1880 60 910 752 913 773 1 824 525 1881 60 295 931 268 891 63 1 222 321 1 160 708 2 383 029 1882 61 318 574 290 615 64 1 249 929 1 249 159 2 499 088 1883 62 339 968 308 980 65 1 484 301 1 420 848 2 905 149 >^ l 67 357 947 328 334 70 1 744 938 1 748 090 3 493 028 1885 67 355 447 327 274 70 1 693 150 1 658 510 3 351 660 1886 107 378 441 344 954 110 1 859 350 I 807 896 3 667 246 1887 171 437 082 403 102 174 1 968 204 1 956 382 3 924 586 1838 175 476 314 451 910 178 2 156 923 2 121 090 4 278 013 1839 180 489 428 478 933 183 2 519 651 2 503 303 5 022 954 1890 133 489 247 482 891 191 2 617 095 2 565 576 5 182 671 1891 204 537 470 523 893 207 2 731 379 2 725 566 5 456 945 1892 208 592 172 621794 211 2 792 297 2 842 638 5 634 935 1893 213 654 337 646 718 216 2 763 778 2 731 629 5 495 407 1894 229 703 834 700 675 232 2 806 526 2 835 846 5 642 372 1895 235 816 048 808 159 1896 245 393 891 881 377 1897 251 1 012 939 980 345 1898 256 609 327 565 097 1899 274 644 211 625 463 1900 Kassen der übrigen Bundesstaaten") Gcsainmtumsätze der Reichs- und Staatskassen im Nahmen des Giroverkehrs und außerhalb desselben 442 6 006 775 5 975 171 11 981 946 1896 67 581 499 533 105 880 7 777 552 7 782 224 15 559 776 1897 80 614 918 614 205 1049 9 982 798 9 946 639 19 929 437 1898 86 774 603 774 177 1451 12 357 982 12 326 303 24 684 285 1899 115 866 990 863 625 1762 14 241 132 14 231 237 28 472 369 190» b) Seit I. April 1899 sind hierin nicht nur die Nettobeträge der von der Neichsbank gezahlten Preußischen Staatsanleihezinsc», sondern auch der Neichs- aulcihezinscn enthalten/ dieselben wurden früher auf den Konten der Neichshauptkasse bezw. der Preußischen Generalstaatskassc verbucht, erscheinen jetzt aber beide auf dem der Preußischen Staatsschiildcntilgungskasse, welcher die erforderlichen Mittel seitens jener Kassen auf dem Girowege in runden Summen überwiesen werden. ") Seit dem 18. Mai 1898 hat die Kasse Girvkonto, das frühere besondere Konto ist am 31, Juli 1898 aufgehoben worden, 7) Bis einschließlich 1895 liegen nur die Summen der Badischen Gencralstaatskasse vor, 6) Seit I.Februar 1899 haben außer der Gencralpvstkassc auch die Obcrpoftkasscn und Postkassen, die ihren Sitz an einem Bankplatz habe», eigene Girokonten. Die Ziffern für 1879, 183» und 1881 waren einzeln nicht mehr festzustellen Für die Zeit vor 1897 sind Ziffern nicht vorhanden. 398 Mitwirkung der Reichsbank bei Zahlung Beträge in Tesammt- Im Inland. summe der in den Von der Reichs- Von der Reichsbank gezahlte Reichsschuldbuchzinsen^) Von der Reichsbank eingelöste Reichs 2"hr einzelnen Etats- jähren dank gezahlte Neichsanlcihe- zinsen überhaupt baar an die Empfangsberechtigten durch Uebermittelung an Giro- konteninhabcr überhaupt 4) bei der Neichs- bankhauptkasse gezahlten Reichs- anleihc- zinsen-) Betrag Ttuekzahl Betrag in ^ller'oon dank Sicichs- zinsen z 4 s « 7 S 9 Iv 11 12 13 14 15 1877 942 571 6c>,6 571 IOO 144 25,1 1878 2 869 2 070 72,2 2 070 ISO 175 8,4 1879 5 648 3 581 6z,4 3 581 IOO 29 O,8 1880 8 435 5 097 6o,4 — - — - — - — 5 097 IOO 596 II,7 . 1881 10 628 6 346 59/7 6 346 IOO 296 4,7 1882 12 722 7 163 Zb,z 7 163 IOO 68 O,Y 1883 13 800 10 328 74,8 10 328 IOO 2 390 2Z,I 1884 14 950 14 334 95,? 14 334 IOO 5 304 37,° 1885 16 259 15 462 95,- 15 462 IOO 5 698 Z6,8 1886 17 593 16 824 95,6 16 824 IOO 6 077 Z6,i 1887 20 971 18 541 88,4 18 541 IOO 6 535 Z5,Z 1888 28 716 25 659 89/4 1 403 319 25 659 IOO 9 564 Z7,Z 1889 34 394 31 339 91,, 1 747 612 31 339 IOO 11 665 Z7,2 1890 47 761 37 445 78,4 2 122 098 37 445 IOO 14 887 Z9,8 1891 55 604 42 919 77,' 2 471 611 42 919 IOO 17 102 39,? 1892 58 403 52 711 9°,' 751 1,4 53 7,i 698 92,9 3 104 174 51 960 98,6 24 437 47,° 1893 64 921 58 045 89,4 2 577 4,4 257 10,0 2 320 90,° 3 395 912 55 468 95,6 20 643 Z7,2 1894 68 704 60 422 87,? 3 864 6,4 459 11,9 3 405 88,l 3 512 526 56 558 9Z,6 21 387 37,8 1895 71 422 64 453 9°,Z 5 661 8,8 536 9/5 5 125 9°/5 3 716 823 58 792 91,2 21 815 Z7,i 1896 72 071 64 442 89,4 6 573 10,2 562 8,6 6011 9i/4 3 648 420 57 869 89,8 21 230 Z6,7 1897 71 954 65 225 90,6 7 267 II,I 641 8,8 6 626 91,2 3 648 448 57 958 88,? 21 428 37,° 1898 71 738 64 052 89/Z 7 999 12,5 661 8,? 7 338 9^,7 3 660 881 56 053 87,5 21 631 38,6 1899 75 333 65 397 86,8 8 033 I2,Z 662 8,2 7 371 91,8 3 792 764 57 364 87,7 22 191 Z8,7 1900 77 407 64-410 8Z,- 8 450 iZ,- 755 8,9 7 695 91,1 3 705 705 55 960 86,9 21 152 Z7,« ') Sämmtliche Ziffer» beziehen sich auf Geschäftsjahre (1, Januar bis 31, Dezember), nur diejenigen in Spalte 2 auf Etatsjahrc der Finanzverwaltung (l, April bis 31. MSrz). 2) Nach den Berichten der Reichsschuldenkommission, enthalten in den Anlagen zu den »Verhandlungen des deutschen Reichstags« von 1879 bis 1900. Die Summen für 1899 und 1900 sind diejenigen der Voranschläge. W WMSNeNMWM^MWMMMSiiM. »>W>>»W»»M»M von Ainsen deutscher R^eichsanleihen. ^ Tausend Mark. 399 Tabelle 71. anleihc-Ziusscheinc Im Ausland. Im Ausland eingelöste Zinsscheine ^) bei den Zweig- a u stalten überhaupt in London in Brüssel und Antwerpen in Amsterdam gezahlte Ncichsanlcihc- zinscn Ialir Betrag Prozenten Reichs" Betrag Prozenten alter Äsm" Betrag Prozente» aller im ^lösten'"' ^ B t' e rag in gelöste» ^tv'ü")" Betrag in aller ^'!^!' '^p^> IS 17 18 19 20 21 22 2S 24 2S 2« 27 2» 427 74,9 571 6O,6 1 IO< < 1 895 91,6 ^ i">75> ^ 11,^ 72,2 1878 3 552 99,2 I K^I Z i»I 63,4 1879 4 501 88,? 5 097 60,4 1880 6 050 95,Z s! H/>K v 59,7 1881 7 095 99,' 7 163 56,Z 1882 7 938 76,9 — - — - ' - - 10 328 74, s 1883 9 030 6z,o I 14 334 95,? 1884 9 764 63,2 15 462 95,i 1885 10 747 6z,9 16 824 95,6 1886 12 006 64,7 18 541 88,4 1887 16 095 62,7 25 659 89,4 1888 19 674 62,8 31 339 91,1 1889 22 558 60,2 37 445 78,4 1890 25 817 60,1 42 919 77,-° 1891 27 523 53,° 564 I,° 95 l6,8 389 69,0 80 14,2 53 275 91,2 1892 34 825 62,8 991 i,5 86 8,6 810 81,7 95 9,7 59 036 90,9 1893 35 171 62,2 1 319 1,9 343 25,? 816 6l,8 160 I2,z 61 741 89,8 1894 36 977 62,9 1 598 2,2 718 44,9 715 44,7 165 10,4 66 051 92,5 1895 36 639 6z,z 2 079 2,9 1 216 58,5 674 32,4 189 9,' 66 521 92-Z 1896 36 530 63,° 2 063 2,9 1 239 6o,i 654 3i,7 170 8,2 67 288 93,5 1897 34 422 61,4 2 105 2,9 1 230 58,4 709 33,7 166 7,? 66 157 92,2 1898 35 173 61,z 2 622 3,5 1 629 62,1 749 28,6 244 9,Z 68 0l9 90, Z 1899 34 808 62,2 3 400 4,4 2 093 61,6 I 015 29,8 292 8,6 67 810 87,6 1900 Im In- und Auslande durch die 2) Nach Mittheilung der Reichsschuldenverwaltung. Die Auszahlung dieser Zinsen findet erst seit 1892 statt. Die obigen Ziffern enthalten für jedes Jahr diejenige» Zinsen, welche zur Auszahlung durch die Ncichsbank seitens der Reichsschuldcnvcrwaltung zu den einzelnen Terminen angewiesen sind. 4) Nach Mittheilung der Reichsschuldenverwaltung. Die Stückzahl der Zinsscheine in den Iahren 1877 bis 1887 war nicht mehr zu ermitteln. b) Die Einlösung der Zinsscheine von 3prozcntige» Rcichsanleihcn im Auslande durch Vermittelung der Neichsbank findet erst seit 1892 statt. In London sind drei Einlösungsstellcn, in Amsterdam zwei, in Brüssel und Antwerpen je eine. Mitwirkung der Reichsbant bei Zahlung Beträge in ^> l. ^ayr Gesammtsumme der in den einzelnen Jahren gezahlten Zinsen Preußischer Staatsanleihen 2) Betrag Gesaimntsm der von der Reichst' Zinsen Preußischer L Betrag nme link gezahlten Staatsanleihen in Prozenten sämmtlicher gezahlten Zinsen (Sp, 2> Von der Rei, gezahlte Staatsschnldblu Betrag hsbank hzinsen ^) in Prozenten aller von der Ncichsbank Staatsonleihezinscn > s 4 s S 1883 107 620 46 624 4Z,Z 1884 133 752 87 585 6- - c>z,z 1885 152 939 106 169 69,4 771 0,7 1886 154 926 I l0 457 7I/Z 2 146 1,9 1887 i? i i /1 v^u 116 525 2 801 2,4 1888 i/> 6? 1/0 5> a^r; »so 135 152 67,z 5 910 4,4 1891 c)-)? ^>-)I U^l 154 347 68/v 7 823 5,1 1892 ^.^4 l62 224 69,0 11 018 6,8 1893 237 411 164 889 69,4 14 374 8,7 1894 237 493 167 447 70,6 16 133 9,6 1895 240 566 168 782 70,^ 17 439 io,z 1896 242 737 173 569 7i,5 19 619 ",Z 1897 237 628 174 185 7Z/Z 22 531 12,9 1898 221 693 164 785 74, z 23 743 14/4 1899 227 685 164 283 72,1 24 080 i4,7 1900 230 747 162 353 7°/4 25 268 15,6 >) Die sämmtlichen Ziffern beziehen sich auf Kalenderjahre, nur die Summen der in den einzelnen Iahreu gezahlten Zinse« Preußischer Staatsanleihen (Spalte 2) auf EtatSjahrc der Finanzverwaltung (1, April bis 31. März). '<-) Nach den Berichten der Staatsschulden.Kommission, enthalten in den Anlagen zu den stenographischen Berichten des Abgeordnetenhauses 1S85 bis 1900. Die Ziffern sür .899 und I90U sind diejenigen der Etats. von Jinsen Preußischer Staatsanleihen/) Tausend Mark. 401 Tabelle 72. Von der Reichsbank eingelöste Zinsscheine Preußischer Staatsanleihen üvcrhaup Betrag t^ ^ / i» Prozenten aller von der Reichsbank abzahlten Berlin in Prozenten enigewste^""' Prensi. Zinsscheine (Sp. 7, bei den Zwen Betrag Mstalten in Prozenten aller von der Rrichsbank Prenß. Zinsscheine (Sp. 7> Jahr 7 S » >o 11 12 IS 46 624 IOO 27 272 58,s 19 352 4-1/5 1 jZL? Ivtto 87 585 IOO 49 254 56,2 38 331 43,8 1 LL/I 1VV4 105 398 99/Z 56 699 53,8 48 699 46,2 1 LLe: 1VS!1 108 311 98,' 55 984 5i/7 52 327 48,z 1 SLK 1VSV 113 724 97/6 57 625 5°,7 56 099 49/Z 1 LL7 100 / 117 398 96,8 57 746 49/2 59 652 50,8 1 KKL 1SSV 118 016 96,0 58 978 50,° 59 038 50,0 1889 129 242 95/6 64 266 49/7 64 976 5°/Z 1 K I IS!?1 151 206 93/- 75 689 50,. 75 517 49/9 15ic>i 1 O!?^ 150 515 91,Z 75 494 50/2 75 021 49/8 1893 151 314 90,4 75 588 49/9 75 726 50,1 1894 151 343 89,7 75 063 49/6 76 280 50,4 1895 153 950 88,7 75 624 49/- 78 326 5°,9 1896 151 654 87,- 75 006 49/5 76 648 5°,5 1897 141 042 85,6 70 106 49,7 70 936 5<-,Z 1898 140 203 85/Z 69 946 49/9 70 257 50,1 1899 137 085 84,4 67 286 49/- 69 799 5o,9 1900 2) Nach den Angaben der Hauptverwaltung der Staatsschulden. Die Auszahlung dieser Zinsen durch die Reichsbank erfolgt nur, soweit sie auf dem Girowcge geschehen kann. Die obigen Ziffern enthalten für jedes Jahr diejenigen Zinsen, welche zur Auszahlung durch die Reichsbauk seitens der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu den einzelnen Terminen angewiesen sind. 4) Die Stückzahl der eingelösten Zinsscheine ließ sich nicht mehr ermitteln/ in den Iahren 1895 bis 1900 schwankte sie zwischen 8,s und 9,i Millionen. 51 403 Tabelle 7». Im Giro-Postanweisungsvertehr ausgezahlte Beträge. Jahr' Summe aller ausgezahlten Postanweisungen überhaupt^) Tausend Mark Zahl der am Giro- Postanweisungsverkehr betheiligten 4) Orte Giro- knnden Beträge der im Girowcgc ausgezahlten Postanweisungen Tausend Mark^) in Prozenten aller ausgezahlten Post, auweisungen (Spalte 2) in Prozenten aller an den betreffenden Orten ausgezahlten Postanweisungen 1883 5) 1884 1885 1886 1888 1889 1891 1893 1895 1897 1899 1900 2 881 889 3 035 534 3 160108 3 292 023 3 684 924 4 021 637 4 504 253 4 780 678 5 181 963 5 808 339 7 160 680 1 10 13 13 41 98 103 120 123 161 227 255 64 274 354 380 863 1521 1674 1908 2178 3 071 4 890 4 431 5 251 46 482 82 044 93017 186 702 333 164 425 757 450 000 480 386 655 174 1 081 750 1 252 128 I/5Z 2,6 208 -> » » 1526 » 118 843 000 Mark. 2) Ueber die hier nicht verzeichneten Jahre waren statistische Angaben hinsichtlich des Giro - Postanweisnngsverkchrs nicht mehr zu erhalten, 3) Nach der »Statistik der deutschen Neichs-Pvst- und Telegraphen-Verwaltung«, Jahrg. 1893 bis 1899. Für 1900 liegt dieselbe »och nicht vor Für die Jahre 1883 bis 1899 außer 1893 nach Mittheilungen des Reichspostamts, für 1900 nach eigene» Ermittelungen und für 1393 nach »Entwickelung des Giroverkehrs der Post mit der Reichsbank« im Archiv für Post und Telegraphie 1898 S. 265 ff. Die Ziffern in den Spalten 3, 4 und 5 beziehen sich für das Jahr 1883 nur auf die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember. 51' 4(14 Uebersicht der von den Iweiganstalten erbetenen und als entbehrlich in den Jahren Beträge 1895 durchschnittlich auf Antrag der Zweiganstalten erbeten als entbehrlich bewirkte Baarsendungen aufgegeben I 2 s 4 i Dvppelkroucu 16 684 000 12 900 000 82 220 000 Gold . 3 510 000 680 000 6 040 000 i halbe Krouen . — Zusammen.... 20 194 000 13 580 000 88 260 000 / 5 Mark...... 1 447 000 515 000 6 840 000 < 2 » ...... 891 000 3 107 000 4 240 000 Silber < 1 » ...... 1 099 000 10 501 000 5 245 000 50 Pf....... 196 000 11 086 000 970 000 20 - ...... 18 600 3 006 300 93 000 Zusammen---- 3 651 600 28 215 300 17 388 000 Thaler 1 710 800 40 317 600 8 464 000 Neichssilbermüuzcu und Thaler---- 5 362 400 68 532 900 25 852 000 l 20 Pf....... 49 000 33 800 57 000 Nickel 10 - ...... 96 300 309 300 481 300 49 200 25 000 246 300 Zusammen---- 194 500 368 100 784 600 Kupfer 2 Pf........ 13 400 23 800 67 000 1 » ....... 22 300 106 200 Zusammen.... 35 700 23 800 173 200 Reichs- 1000 Mark 9 560 000 39 800 000 16 300 000 bank- 500 » noten 100 » , 18 600 000 15 960 000 39 000 000 Zusammen---- 28 160 000 55 760 000 55 300 000 RcichS- 50 Mark..... 2 202 000 2 314 200 10 250 000 ki-sscu- 20 - 452 000 845 000 2 250 000 schei n c 590 900 122 400 843 000 Zusammen.... 3 244 900 3 281 600 13 343 000 >) Auf Grund der monatlichen Nachweisungcn über die von dcn Zweiganstalten erbetenen bezw. als entbehrlich aufgegebenen Geldsorten. Tabelle 74. bezeichneten, sowie der auf ihren Antrag versendeten Geldsorten 1895 bis 1900.) in Mark. 1896 1897 durchschnittlich auf Autrag der durchschnittlich auf Autrag der Zweigaustaltcn Zweiganstalten erbeten als entbehrlich bewirkte erbeten als entbehrlich bewirkte aufgege en Baarseudungen aufgege en Baarseudungen s » 7 8 o 10 12 448 000 12 961 000 139 770 000 15 517 000 11 720 800 165 650 000 1 812 000 895 000 16 550 000 2 718 000 944 400 15 336 000 — 1 /I 1^ 0>^U 1 ? 10 LiZV <^lX< 156 320 000 18 235 000 12 665 200 I^!'^!W«> 1 150 800 784 900 7 418 000 1 195 700 542 000 7 308 000 413 800 4 116 300 4 945 000 681 300 1 799 800 7 604 000 511 000 9 829 200 6 075 000 874 000 6 043 100 10 356 000 145 000 9 759 200 1 Ni^i^ I / ^c> vv)^ 180 400 8 448 900 2 145 000 20 600 2 687 100 247 000 21 900 2 037 000 262 500 2 241 200 27 176 700 20 413 000 2 953 300 18 870 800 27 675 500 977 900 37 572 700 10 735 000- 1 845 900 23 696 200 22 150 000 3 219 100 64 749 400 31 148 000 4 799 200 42 567 000 49 825 500 43 800 5 100 56 300 47 300 3 900 85 100 71 300 113 100 854 500 101 500 26 700 I 064 100 58 500 11 900 238 700 56 400 1 800 526 900 173 600 130 100 1 149 500 205 200 32 400 > I!7l'> >W 11 800 15 600 141 100 15 300 1 300 180 800 20 100 207 500 20 900 340 169 600 31 900 15 600 348 600 36 200 1 640 -!5>0'>00 9 541 600 78 291 700 114 500 000 20 941 700 91 400 000 233 800 000 14 066 700 48 433 300 165 900 000 23 950 000 41 783 300 277 400 000 23 608 300 126 725 000 280 400 000 44 891 700 133 183 300 511 200 000 2 183 300 1 890 800 19 630 000 2 810 000 1 889 700 23 507 000 310 400 803 700 3 570 000 321 700 806 300 3 795 000 440 000 130 900 1 944 000 235 400 139 600 2 077 500 2 933 700 2 825 400 25 144 000 3 367 100 2 835 600 29 379 500 40K Uebersicht der von den Zweiganstalten erbetenen und als entbehrlich in den Jahren (Fort Beträge 11 _ Doppelkrvnen ............................. Gold ^ Kronen.................................. halbe Kronen.............................. Zusammen. 5 Mark.................................. 2 » .................................. Silber < I » .................................. 50 Pf................................... 20 .................................. Zusammen. Thaler............................................ Neichssilbermünzen und Thaler. l 20 Pf................................... Nickel 10 ->................................... ! 5 ».................................. Zusammen. c 2 Pf.................................... Kupfer ) ^ ................................... Zusammen, Reichs, l 1000 Mark............................... bank. 500 »............................... noten l 100 -............................... Zusammen Reichs- i 50 Mark................................. kassen- ! 20 - ................................ scheine ^ 5 »................................ Zusammen erbeten 1898 durchschnittlich als entbehrlich aufgegeben 12 auf Antrag der Zweiganstalten bewirkte Baarsendungen 13 908 000 2 565 000 16 473 000 820 200 642 200 716 200 158 700 23 300 2 360 600 1 541 000 3 901 600 50 300 117 300 63 900 231 500 15 100 22 900 38 000 11 716 700 14 708 300 26 425 000 2 945 000 288 300 220 800 3 454 100 13 400 000 991 000 14 391 000 892 300 1 207 900 4 365 500 7 894 400 1 533 200 15 893 300 14 887 300 30 780 600 3 100 19 000 1 000 23100 900 900 83 275 000 49 500 000 132 775 000 2 029 100 1 229 600 136 800 3 395 500 166 900 000 23 815 000 190 715 000 9 165 000 6 560 000 8 232 000 1 881 000 280 000 26 118 000 18 492 000 44 610 000 38 600 941 600 583 900 1 564100 180 800 238 300 419 100 140 300 000 180 800 000 321 100 000 23 884 000 3 460 000 1 774 000 29 118 000 Il>7 Tabelle 74. bezeichneten^ sowie der auf ihren Antrag versendeten Geldsorten 1895 bis 1900. setzung). in Mark. 1899 19V0 durchschnittlich auf Antrag der durchschnittlich auf Antrag der Zweiganstalten Zweiganstalten erbeten als entbehrlich bewirkte erbeten als entbehrlich bewirkte aufgegeben Baarsendungen ausgegeben Baarsendungen 15 i« 17 18 ig 20 18 154 000 17 404 000 218 350 000 17 864 000 15 961 000 214 270 000 4 288 000 792 000 15 280 000 5 068 000 590 000 14 203 000 — /l/t? s»Ns> ^i.<^ 18 196 000 233 630 000 22 932 000 16 551 000 228 473 000 1 089 600 937 100 12 439 000 1 4l8 600 931 400 14 569 000 686 900 1 000 600 8 243 000 816 500 1 163 300 9 817 000 693 300 2 233 100 8 320 000 866 600 1 761 900 10 041 000 180 800 7 088 200 s> 1 VN ^5 1 237 100 K 776 7NN O / /V <^>^ 2 841 000 3 000 144 000 35 000 2 653 600 11 403 000 31 207 000 3 338 800 9 633 300 37 268 000 1 347 700 9 545 500 16 172 000 1 178 900 K H^5> c>NN o i^NN ^ v^c> t)OU 47 379 000 4 517 700 17 983 600 51 415 000 49 700 1 500 10 000 ^ 1 600 11 000 20 500 l95 400 6 900 980 400 211 200 27 800 2 534 200 100 400 3 100 475 200 94 800 2 800 899 100 345 500 11 500 1 465 600 307 600 41 600 3 453 800 22 500 450 183 900 26 250 360 15 500 29 400 170 194 800 36 000 1 000 431 900 51 900 620 378 700 62 250 1 360 447 400 8 708 300 85 208 300 99 500 000 7 392 000 119 475 000 93 700 000 15 416 700 46 600 000 186 500 000 20 966 700 39 750 000 252 500 000 24 125 000 l31 808 300 286 000 000 28 358 700 >5>0 '_^'> 000 346 200 000 3 387 100 1 741 800 2l 268 000 3 916 700 2 045 200 27 936 000 330 400 916 300 3 819 000 437 500 690 400 4 940 000 269 300 130 000 1 691 000 307 500 148 300 2 456 500 3 986 800 2 788 100 26 778 000 4 661 700 2 883 900 35 332 500 408 G ffen e (Kontor der Reichshaupt Neu hinzugekommeue Depots Zurückgenommene Depots Bestand am 31. Dezember Effekten in M f> <5 0 N Jahr ausProzenten Stückzahl Nennwcrth der Werth- papiere') Tausend Mark Stückzahl Nennwerth der Werth. Papiere Tausend Mark ->") Depo- nenten ) ^der Depots Anzahl der vor- Effckten- gattungen Nennwerth der Depots') Tausend Mark Zunahme bezw. Ab- den einzelnen Iahren Tausend Mark ländischer Währung ' 2) Tausend Mark hinterlegten Effekten i 2 8 4 5 s 7 s s 10 I l 12 IS 14 1875 - — - — 20 254 1 327 318 427 1876 17 790 292 278 6 543 186 576 31 501 1 547 424 129 105 702 14 184 3/5 1877 22 469 506 653 8 387 375 376 45 583 2 009 555 406 131 277 33 025 ? ,0 )/9 1878 25 034 510 038 11 617 376 940 59 000 2 084 668 505 113 099 60 998 9/^ 1879 27 584 439 688 16 748 342 284 69 836 2 368 765 469 96 964 92 365 12,1 1880 30 365 425 218 21 011 344 656 79 190 2 161 859 370 93 901 134 931 I?,7 I/ / 1881 33 313 506 637 23 842 398 053 88 661 2 228 959 055 99 685 188 920 I 1883 36 008 505 978 22 515 376 479 114 544 2 729 1 219 923 135 499 309 715 2 5 >4 ---Z/-» 1884 41 985 616 085 28 961 468 335 127 568 3 026 1 373 673 153 750 290 753 21,2 1885 46 189 798 564 34 822 660 847 138 935 3 427 1 500 390 126717 278 678 18,6 1886 58 865 933 777 49 747 833 187 31 171 148 053 3 567 1 593 980 93 590 405 852 2 cl, - ^ Z/ Z 348 778 2 I ,Y 1887 52 472 720 476 38 780 596 015 33 875 161 745 3 513 1 727 442 133 462 426 379 24/7 395 828 22,Y 1888 52 317 702 489 38 072 549 404 36 655 175 990 3 751 1 853 527 126 085 449 410 24/2 474 562 25,6 1889 63 489 962 056 51 318 820 321 39 379 188 161 3 871 2 007 262 153 735 478 590 2Z/8 709 774 35/Z 1890 58 980 859 997 46 203 704 168 42 644 200 938 3 886 2 164 091 156 829 513 402 2Z,7 931 647 4Z/-> 1891 55 467 682 878 35 536 524 356 46 449 220 869 3 920 2 326 613 162 522 537 251 2Z,l I 004 619 4Z/2 1892 54 009 598 358 36 884 482 040 49 795 237 994 3 806 2 452 930 126317 542 055 22,1 1 052 275 42,? 1893 53 824 658 442 42 408 526 717 52 815 249 410 3 821 2 544 655 91 725 567 547 22,Z 1 093 880 4Z/° 1894 57 443 711 706 51 248 679 765 55 425 255 605 3 665 2 636 595 91 940 548 338 20,8 I 107 126 42,0 1895 68 686 863 769 59 557 779 338 57 671 264 734 3 704 2 721 026 84 431 567 237 20,8 1 118105 41,1 1896 56 667 854 025 55 350 776 940 59 386 266 051 3 726 2 798 111 77 085 592 128 21,2 1 119 592 40,0 1897 54 650 720 838 55 083 750 308 60 615 265 618 3 778 2 768 642 -29 469 588 156 21,2 1 058 765 Z8,z 1898 50 123 483 746 48 677 463 084 62 685 267 064 3 834 2 789 304 20 662 572 103 20,5 1 068 910 Z8,Z 1899 49 812 489 585 43 291 416 470 65 843 273 585 3 941 2 862 419 73115 555 477 l?,4 1 093 506 Z8/2 1900 46 108 441 518 42 556 415 157 68 228 277 137 4 088 2 888 780 26 361 514 392 17,8 1 151 674 40,0 Soweit in ausländischer Währung ausgestellte Papiere iu Betracht kommen, sind sie zu den usancemäßigen Sätzen der Berliner Fondsbörse in Mark umgerechnet. 2) Für die Zeit von 1876 bis 1835 fehlen die entsprechenden statistischen Angaben. 2> Im Ausland ausgestellte, aber allein oder neben der ausländischen Währung auf Markwährung lautende Papiere, die auch au der Berliner Börse in Mark- Währung gehandelt werden, sind hier nicht mitcnthalten. 4) N»r fundirte Anleihen/ Schatzcmweisuugen und Neichskassenscheinc sind in den Spalten 9 »nd 13 bis 22 nicht berücksichtigt. °) Aktien und Schuldverschreibungen von verstaatlichten Eisenbahnen sind hier nur insoweit berücksichtigt, als sie in preußische konsolidirte Anleihe nmgetanscht sind. W!> Dep0tS. Tabelle 7.?. bank für Wcrthpapierc.) deu hinterlegten Effekten waren Zahl Vou deu hinterder legten Papieren Beamten Dentschc Reichs- und Staatsanleihen ') eingezogeneZins- Erhobene im llnd Gewinn- Kontor Ichr Antheilscheine Gebühren °) der Reichs-ml-chen in 'vrezenren Prozenten Preußische Staats- in Prozenten in Prozente» Anleihen der übrigen in Prozente Betrag Neichs- hmiptbank hinterlegten Effekten (Sp. 9) snndirten Mei-lMlmld anle.hen > hinterlegten Effekten (Sp. S) fuudirten Staatsseduld Bnndesstaaten hinterlegt Effekten 3 548 0,8 15 064 144 671 09 37 1876 I 411 6/Z 2,0 24 918 . 4/5 6 696 I/I 19 471 151 978 16 52 1877 6 933 1,0 5/° 42 092 6/Z z/ 5 I I 973 1,8 23 810 200 162 78 57 1878 12 502 1/6 5/7 63 608 8/Z 4/8 16 255 2,2 28 595 252 054 31 57 1879 17 354 2,c> ^ - v,5 98 826 II/5 5/1 18 751 -/2 34 779 368 771 14 7 > 1880 24 338 2/5 7/6 142 957 14,9 6,5 "/5 21 625 2,? 37 725 428 002 89 86 1881 29 235 2/7 8,4 200 581 18,5 7/7 24 072 .,2 43 558 462 516 42 86 1882 32 11 l 2,6 8,6 251 850 20,6 7,7 / / / 25 754 2,2 48 682 521 319 10 97 1883 36 259 2,6 8,8 225 312 16,4 ?,8 )/" 29 182 2,2 54 584 601 525 53 107 1884 40 321 2/7 9/2 205 343 IZ/7 ^.1 ?/ ^ 33 014 ,2 59 766 766 207 75 125 1885 44 871 2,8 9,2 266 361 16,7 37 546 2,4 62 413 886 733 69 151 1886 61 430 Z/5 8,5 292 795 16,9 6^7 41 603 2,5 65 499 881 804 85 151 1887 83 513 4/5 9,4 342 465 I8f5 7/7 48 584 2,6 71 102 926 534 82 160 1888 118 937 5,? 10,6 534 579 26,6 IO,Z 56 258 2,8 78 333 1 017 196 25 177 1889 146 856 6,8 11,1 722 033 33/Z 12,8 62 758 2,9 81 805 I 060 150 75 179 1890 172 527 7/4 10,2 763 293 Z2,8 IZ,<- 68 799 Z/° 87 807 1 491 497 58 186 1891 181 330 7/4 10,4 793 785 Z2,4 IZ/- 77 160 3/1 93 629 I 554 177 22 201 1892 197 162 7/" 10, Z 816 118 Z2,I IZ,2 80 600 3/1 94 738 1 613 178 85 215 189!! 209 083 7/? 10,0 809 724 Z°/7 iz,o 88 319 3/4 99 405 1 698 979 72 230 1894 213 559 7/9 I0,c> 811 384 29,8 12,8 93 162 3,4 101 809 I 770 540 31 263 1895 217 775 7,« 10,2 806 406 28,8 12,7 95 411 3/4 104916 1 885 736 10 268 1896 211 791 7/7 9,7 743 594 26,9 "/7 103 380 3-7 106 907 1 886 785 61 286 1897 214154 7/7 9,6 737 574 26,4 11,6 117 182 4,2 106 084 1 882 877 09 287 1898 222 201 7/8 9/7 738 841 25,8 11,4 132 464 4/6 109 204 1 886 677 34 287 1899 220 652 7/' 9,4 799 631 ^7/7 I2,Z 131 391 4/7 111 064 1 892 517 24 298 1900 Die Gebührensätze betrüge» ursprünglich: '/,,, pro Mille u, l0 Pf. p, Stück Vcrlvosnngskvtttrollgebühr/ Mindestbctrag d. Dcpvtgebühr 1 Mark pro Depotschein, vom 15. Mai 1878 ab '/^ » » » 10 » » » -> » » » » 1 » » -. vom I, Januar 1880 ab ^„ » » » 10 » » » » » » » , 1 » ?> » vom I, Januar 1885 ab s/^ » , »10»» » » » » » » 1 » fürinländischePapicrc, vom 1. Januar 1885 ab ^/j. » » »10» » » » » » » » I » »ausländische » vom I, Iauuar lWI ab >/ü » » für inländische Papiere, lnindcstens l Mark. Die VcrlovsniigSkonliollgebühr fällt fort, vom 1. Januar 1891 ab u/j » » » ausländische » »1»» » »»» vom i. Ian»arI894 ab wie vor, die Mindcstgebühr bei Loospapiercn wird auf 3 Mark erhöht, vom 1. Iannar189«Z ab » » » » » inländischen Papiere» wird auf 2 Mark, bei ausländischen auf .'! Mark, bei l.'vos- papieren auf 3 Mark festgesetzt. 410 Tabelle 7«. Verschlossene Depositen. Bestand Erhobene Gebühren^) Gesammt- werth am der Depots, Jahr Zu^nui St ückzahl Mgiinq Stückzahl 31. Dezember Stückzahl überbau Mark Pf- bei der Reichsha Berlin Mark Pf. lptbank in Prv> zcnten vvnSp.5 bei den Z> Mark l'eigai Pf- stalten in Prozenten vonSp.5 für den haftet 2) Tausend Mark >! 7 8 !> l» >87li 2 870 2 582 2 120 47 375 09 29 449 68 62,2 17 925 41 37,8 10 600 1877 2 628 2 307 2 441 48 977 27 29 446 6o,i 19 531 27 39,? 12 205 1878 2 748 2 364 2 825 51 950 22 28 808 55,4 23 142 22 44,6 14 125 1879 2 701 2 566 2 960 54 376 07 30 580 56/2 23 796 07 4Z,8 14 800 1880 3 000 2 821 3 139 58 878 80 32 468 55,i 26 410 80 44/? 15 695 1881 3 560 3 490 3 209 76 843 37 37 805 50 49,2 39 037 87 50/8 49 215 1882 5 049 4 683 3 575 103 166 49 37 202 75 Z6,' 65 963 74 63,? 137 107 1883 3 761 3 249 4 087 111 705 12 40 611 Z6/4 71 094 12 °3,6 156 053 1884 3 915 3 663 4 339 122 195 85 44 219 50 Z6/2 77 976 35 63,8 167 578 1885 3 908 3 584 4 663 132 489 50 46 449 35,' 86 040 50 64/? 189 727 1886 4 164 3 926 4 901 142 090 40 49 087 50 Z4,5 93 002 90 °5,5 208 002 1887 4 267 3 911 5 257 144 189 50 47 961 50 33,? 96 228 66,7 220 449 1888 4 241 3 973 5 525 152 400 89 47 853 50 3i,4 104 547 39 68,6 244 990 1889 4 472 4 417 5 580 154 776 95 52 668 50 34/-- 102 108 45 66,0 240 179 1890 4 325 3 984 5 921 152 762 05 50 380 33,° 102 382 05 6?,° 252 709 1891 4 581 3 975 6 527 164 164 55 253 50 33,7 108 910 50 66,z 272 929 1892 4 881 4 187 7 221 173 525 47 54 324 50 31,Z 119 200 97 68,7 293 178 1893 4 411 4 163 7 469 181 859 97 56 134 30,? 125 725 97 69,1 310 150 1894 4718 4 629 7 558 179 057 47 54 422 75 30,4 124 634 72 69,6 297 270 1895 4 271 4 399 7 430 180 928 05 54 763 75 3»,Z 126 164 30 °9,7 296 816 1896 4 055 4 029 7 456 174 650 03 52 993 50 ZV, Z 121 656 53 69,7 287 564 1897 4 009 4 063 7 402 179 066 08 55 784 50 31,2 123 281 58 68/8 306 488 1898 3 451 3512 7 341 164 725 55 49 375 50 29,8 115 350 05 70,2 275 489 1899 3 260 3 465 7 136 160175 94 48 002 50 30,0 112 173 44 7°,° 272 423 1900 3 134 3 160 7 110 158 008 85 46 949 50 29,7 111 059 35 7°,Z 266 019 D s. Lager- und Versichernngsgebühren, sowie Gebühren für vorübergehende Zurücknahme der Depositen. Eine besondere Versicherung der Depositen »nd die Zahlung einer besonderen Versicherungsgcbühr findet erst seit dem 5. November 1881 statt. Ohne solche Versicherung haftet die Vank für jedes Depot nnr noch bi-Z zum Wcrthbetrage von 5 (X,0 Mark. 2) Am Ende jedes IahrcS. Die Haftsumme ist errechnet ans der Stückzahl der am Jahresschlüsse vorhandenen Depositen zum Garantie- betrage von je 5 MO Mark, seit 1881 unter Hinzurechnung der Versicherungssumme. Diese selbst wurde errechnet durch Kapitalisirung der jährlich gezahlten Versicheruugsgebühren °/^, des deklarirteu Werthbetrags, soweit er die Summe von 5 000 Mark überschreitet). Geschäfte mit Korrespondenten. > Höhe des Guthabens der Den Korrespondenten Von den Korrespondenten Neiehsbank bei Iah r wurden Übermacht wurden eingezogen den Korrespondenten INI Jahresschluß Mark > Pf- Mark j Pf- Mark j Pf- i ü 4 1875 1 328 588 22 1876 13 102 488 35 14 113 151 53 317 925 04 1877 381 307 22 238 402 19 460 830 07 1878 316 487 32 267 635 32 509 682 07 1879 275 425 06 197 421 30 587 685 83 1880 6 546 521 19 523 584 27 6 610 622 75 1881 4 674 579 07 10 051 017 89 I 234 183 93 1882 9 642 325 86 10 384 114 19 492 395 60 1883 368 214 99 185 098 68 675 511 91 1884 2 401 966 95 2 212 067 01 865 411 85 1885 543 063 25 743 369 52 665 105 58 1886 752 471 32 865 693 83 551 883 07 1887 12 352 634 39 552 028 47 12 352 488 99 1888 715 945 31 3 441 800 19 9 626 634 II 1889 726 116 16 2 066 508 79 8 286 241 48 1890 1 861 632 20 6 858 868 18 3 289 005 50 1891 9 494 369 74 7 168 108 25 5 615 266 99 1892 8 67 t! 324 17 6 715 182 50 7 576 408 66 1893 8 413 118 38 11 088 489 72 4 901 037 32 1894 8 061 364 03 7 646 964 42 5 315 436 93 1895 8 383 223 40 8 363 629 86 5 335 030 47 1896 9 624 948 24 8 852 534 96 6 107 443 75 1897 23 858 097 89 17 412 860 26 12 552 681 38 1898 16 138 095 08 20 470 262 87 8 220 513 59 1899 87 391 700 58 91 684 937 .0 3 927 277 07 1900 140 748 817 01 139 832 942 31 4 843 151 77 >) Die Geschäfte mit den Korrespondenten im Auslande bestehe» hauptsächlich in der Uebcrweisuug von Wechseln »nd Checks an dieselden zur Cinkassirung »nd in Wcchseliuterveutionen, 52» 412 Gebühren in den ver I a h r Girv- und Anweisungs- verkehr') Mark Pf, Wechselverkehr Mark ') Pf- Einziehung von Wechseln, Checks ?c. (Auftragspapieren) ^) Mark ! Pf, DePvtgeschäft >) Mark Pf, P ^"t der smmne (Sp, 9) s s 4 s n 1876 26 438 25 84 897 25 20 142 32 192 046 18 Z7/4 1877 17 634 41 90 420 33 17 113 91 200 955 43 24,1 1878 14 522 43 73 969 88 17 985 39 252 113 ZI,5 1879 14 789 05 60 157 82 14 745 22 306 430 38 4O,4 I88V 15 038 24 50 500 90 13 420 49 427 649 94 49,? 1881 16 760 25 51 724 61 13 437 04 504 846 26 47,6 1882 16 456 37 48 944 58 13 072 12 565 682 91 49,Z 1883 14 845 45 45 365 23 12 307 91 633 024 22 56,7 1884 56 814 64 41 083 45 10 569 24 723 721 38 55,5 1885 96 903 74 47 661 42 10 241 54 898 697 25 5^,y 1886 101 138 45 43 429 50 10 842 78 1 028 824 09 56,? 1887 106 271 11 46 582 28 11 476 53 1 025 994 35 48,2 1888 138 735 38 47 177 79 13 597 06 I 078 935 71 51, Z 1889 168 081 58 53 166 56 17 556 64 I 171 973 20 5i,5 1890 176 199 93 71 982 92 23 752 20 1 2I29I2 80 52,z 1891 185 371 56 88 660 55 27 967 34 1 655 661 58 60,6 1892 190 431 71 84 926 80 31 228 28 1 727 702 69 66,4 1893 193 459 34 84 700 80 34 205 10 1 795 038 82 6z,9 1894 229 784 81 85 182 38 36 487 18 1 878 037 19 6z,8 1895 233 754 98 110 486 67 42 300 55 1 951 468 36 65,4 , 1896 238 944 71 116931 86 45 828 93 2 060 386 13 6z,c> 1897 245 103 86 137 459 42 53 117 61 2 065 851 69 65,8 1898 265 828 98 151 354 68 59 418 69 2 047 602 64 6z,z 1899 264 884 55 161 384 92 65 881 18 2 046 853 28 60,1 1900 269 358 45 190 055 31 72 614 26 2 050 526 09 62,6 1) Gebühren für Einzahlungen von Nichtkonte»i»haber», für nicht bezahlte Giro-I»kassvwechsel, Ein- und Sl»szahl»»gcn, Anweisungen »ud E^tragebührc» für besondere Beschleunigung n, dgl, Iu der Hauptsache Domizil- und Nikambiv Gebühre», 2) Sog, Inkassoprovision, schiedenen GeschciftSMeigen. 413 Tabelle 78. Verschiedene Geschäftszweige"') Diskvntirnng vvn Werthpapieren ") Kesanuntsnmme Jahr Mark Pf- Mark Pf. Mark Pf- ? s » 177 100 62 13 285 82 513 910 44 1876 418 776 47 90 219 79 835 120 34 1877 419 088 32 23 216 64 800 895 66 1878 345 174 96 16 682 93 757 980 36 1879 319 296 23 31 523 17 857 428 97 1880 308 871 04 165 349 78 1 060 988 98 1881 252 652 26 249 898 I I 1 146 706 35 1882 253 829 67 157 559 50 1 116 931 98 1883 337 712 14 134 778 53 I 304 679 38 1884 364 381 48 160 258 77 1 578 144 20 1885 432 207 92 191 687 72 1 808 130 46 1886 486 692 35 449 347 84 2 126 364 46 1887 627 352 04 198 466 39 2 104 264 37 1888 643 383 82 220 009 79 2 274 171 59 1889 592 907 48 240 320 22 2 318 075 55 1890 490 486 49 283 656 42 2 731 803 94 1891 435 769 66 132 367 77 2 602 426 91 1892 488 404 63 214991 52 2 810 800 21 1893 558 788 30 153 054 03 2 941 333 89 1894 460 388 73 185 483 84 2 983 883 13 1895 488 841 46 217 884 15 3 168 817 24 1896 429 216 85 209 510 21 3 140 259 64 1897 459 466 91 253 338 81 3 237 010 71 1898 403 144 47 465 015 26 3 407 163 66 1899 312 164 17 379 630 37 3 274 348 65 1900 ^> Gebühren auf »verschlossene Depositen«, bei denen die Bank lediglich die Aufbrwabrung übernimmt, und auf »offene Depots«, welcde beim Kontor der Neichshauptbant für Werthpapierc zur Verwahrung und Verwaltung eingeliefert werde», -'') Darunter hauptsächlich Gebühren für An- und Verkaufe von Effekte« für Rechnung Dritter, sowie von Staaten »nd Landschaften gezahlte Gebühre» für Einlösung ihrer Zinsscheine, ") Bei der Diskvutirmig vv» Wertpapieren vcrcimiahmte Zinse», als Gebühren verbucht. 414 Der Gewinn und E i n Zinsen von angekauften Wechseln >) Davon entfallen auf Lombard- Zinsen Zinsen von Buch- forderungcn Erhobene Gebühren Jahr Betrag Mark Pf- In Pro- zenten der Ge- ^ Ein nahmen Platzwechsel °/° Vcr. j sandt- Wechsel °/° Aus- lands- wcchsel °/a Betrag Mark Ps. In Prozenten der Ge- Ein- und diskontirte» Effekten sciuschl. Schatz- anweisnngen) Mark ^ Ps. Betrag Mark Ps. In Prozenten der Ge> sammt- Ein- «Sp, 17) i 2 s 4 s s 7 8 » 10 II 1876 16 609 893 33 8Z,- 4Z,Z 56,. ?,5 2 650 279 50 -Z,Z 64 217 26 513 910 44 2,6 1877 16 116 795 93 8°,, 47,° 52/ O,4 2 682 191 96 -Z,5 7 357 35 835 120 34 4,- 1878 14 343 607 10 8-),, 48,- 50,-. I,K 2 808 369 48 — — 300 895 66 4,Z 1879 12 222 061 01 ?6,5 48,s 5c>,s 0,? 2 450 456 71 -5,Z 339 755 > 94 757 980 36 4,» 188V 13 739 99 l 38 77,9 4Z,7 5Z,S 2,5 2 571 470 05 iV 360 211 83 857 428 97 4,9 1881 14 533 366 21 74,« 42,4 55,° 2,b 3 030 671 20 15,5 554 845 39 1 060 988 98 5,4 1882 16 680 295 22 78,- 4i,° 56,4 2,« 3 005 050 69 14,- 353 905 64 1 146 706 35 5,4 1383 14 385 873 65 78/Z 41,6 57,° 1,4 2 306 611 24 12,5 292 376 64 1 116 931 93 6,. 1884 14 046 265 15 75,7 4V> 54,7 -,7 2 313 229 29 12,5 632 237 96 1 304 679 38 7,° 1885 14 092 621 «5 72,s 44,4 54,- -,4 2 603 209 47 !Z,5 1 003 186 56 1 578 144 20 8,- 1886 10 932 659 33 68,7 44,° 5i,9 4," 1 977 444 67 12,4 654 021 19 1 808 130 46 II,q 1887 14 046 725 35 74,4 45,- 52,Z 2,4 2 177 840 05 ",5 40» 462 78 2 126 364 46 I',Z 1838 12 253 567 55 7Z,7 44,4 52,7 2,9 2 112939 42 '2,7 30 913 18 2 104 264 37 '2,7 1389 16 493 244 52 74,; 46,- 5i,7 2,- 3 103 881 78 14,° 14 512 77 2 274 171 59 IO,z 1890 23 352 896 17 75,7 47,7 5°,» 1,5 4 650 854 70 -5,' 296 216 73 2 318 075 55 7,5 1891 20 265 816 54 7i,Z 5°,Z 48,5 4 461 297 32 15,7 262 685 92 2 731 303 94 9> 1892 15 339 537 37 68,« 5Z,4 45,- ',4 3 797 838 90 17,-- 3 200 2 602 426 91 11,>> 1893 21 254 975 46 7Z,7 52,- 46,9 4 453 171 10 15,4 7 450 2 310 800 21 ?,» 1894 15 651 756 44 6?,7 5Z,7 45,4 0,9 3 116 346 59 -Z,9 15 967 37 2 941 333 89 'Z,- 1895 15 326 513 52 70,6 5Z,Z 45,» 0,9 3 102 626 35 I4,Z 17 602 72 2 983 883 13 'Z,7 1896 22 156 258 72 72,7 54,6 44,9 °,5 4 691037 88 15,4 73 491 59 3 163 817 24 10,4 1897 23 914 450 65 7Z,- 55,- 44,- o,s 4 989 254 90 '5,Z 25 835 18 3 140 259 64 ?/' 1898 29 215 564 52 76,5 5 5,- 4Z,4 1,4 5 086 893 75 >z,z 269 127 13 3 237 010 71 8,5 1899 39 934 364 05 82,. 54,? 42,9 2,8 4 963 289 23 IL,2 100 684 03 3 407 163 66 7,° 1900 42 597 667 77 82,' 55,- 42,, 2,7 5 089 218 9,8 651 124 23 3 274 348 65 6„ 1376/1900 470 066 778 04 75,? ^ 49,« 48,7 ',7 ^ 84 195 475 41 iZ,s I 6 431 389 44 50 901 641 »7 8,- Einschließlich .^inrsgcwinn nnd Conrlage bei Äuslandswechseln, 2) Einschließlich des Gewinns auf Silber im Jahre 1876, welches von der Preußischen Bank übernommen war und mit einem Nutze» von 47 229 Mark 17 Pf. veräußert wurde. seine Vertheilung. n a h m e n. Erträge von Grundstücken der Bank Gewinn auf Gold 2) Verschiedene Betrag Einnahmen Darunter wieder eingegangene Unkosten Beim Reserve - Fonds für zweifelhafte Forderungen ersparte Beträge ^) Gesammt. Einnahmen «Bruttogewinn) s 1 n 17 IS 38 828 99 57 750 02 67 427 47 39 978 88 — — 20 002 312 06 1876 40 987 95 94 168 54 139 310 05 129 541 72 — — 19 915 932 12 1877 40 040 05 5 371 45 50 411 77 45 221 59 — — 18 553 695 51 1878 38 532 40 36 129 64 73 610 64 71 247. 45 — — 15 973 526 70 1879 37 978 6l> 39 153 06 34 109 84 26 676 55 — — 17 640 343 73 1880 36 988 ' — 108 237 79 9 794 53 2 702 68 96 052 47 19 430 944 57 1881 35 916 40 104 847 20 10 396 20. 1903 35 — — 21 337 117 70 1882 34 230 30 1 589 60 15 647 36 5 997 79 228 283 54 18 381 554 31 1833 35 706 13 815 49 11 516 91 2170 70 214934 6» 18 559 384 91 1884 35 918 90 23 60 15 078 47 3 404 73 19 328 132 25 1885 36 507 90 9 72 17 769 95 4 568 14 497 178 49 15 923 721 71 1386 37 865 80 1767 87 58 851 06 26 911 94 39 361 92 18 389 239 29 1887 54 268 80 6 388 31 45 052 45 41 673 07 8 147 08 16 615 541 16 1888 49 491 80 19 610 87 121 936 54 50 812 73 54 833 4» 22 136 683 27 1889 43 727 14 5146 73 190 639 13 . 154 060 61 30 862 556 15 189« 48 118 30 4 006 14 646 034 53 234 059 42 8 936 10 28 428 698 79 1891 43 364 47 221 206 72 347 641 57 287 379 45 22 355 215 94 1892 23 986 90 26 581 250626 61 235 579 48 23 332 591 28 1893 28 002 17 17 760 93 301 119 62 254 180 36 384 725 25 22 457 012 26 1894 27 294 08 1099 93 254 233 250 518 85 21 713 253 23 1895 27 011 32 300 47 329 457 86 253 536 82 30 478 374 76 1896 36 567 67 6 652 49 266 781 41 259 678 72 319 300 32 699 101 94 1897 42 398 8» 138 52 272 485 22 260 609 52 33 204 117 85 1898 44 668 25 10 822 90 141 016 69 132 560 94 6 485 51 48 603 494 32 1899 44 549 29 13 194 46 215 717 46 140 023 3l 5 ! 8^5^20 59 190l, 973 449 29 394 773 45 3 891 666 34 2 915 003 8» 1 858 243 36 619 263 416 40 1376/1900 Vcrgi. Tnb. 82 Anm. 2 nnd Sp. 7. ! !«! Der Gewinn und Ausgaben und I.'hr > Ausgabe». Vcrwaltuugskostc» Betrag Mark Pi. In Pro ze»tc» der Ein- nahmen 2« Prv zc»tc» der Ans gaben Schuldig gewordene Depositen- Zinsen >) Mark '>-" für die Anfertigung von Banknoten Mark !Pf, » Zahlung an den preußischen Staats Mark P-' Entschädigungen an Privat- noteubautcu für Aufgabe des Notcn- Ausgabc- rechts Mark » Ps Noten steuert Mark Pf. n Für zweifelhafte Forderungen rcservirt Mark ! Pf. 10 Uneiuzieh- dare Buch- sordernngc», Massen- defekte ?c. Mark iPf, Gcsannut- Ausgabc» Mark >» !Ps. I! 1.^76 1877 1878 1879 188» 1881 1882 1883 1884 1885 I88K 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 5 399 360 83 5 618 997 82 5 438 83» 18 5 328 259 93 5 399 798 »3 5 437 167 5 511 177 5 796 146 95 53 5 917 257 6034 479 6 107 812 6 277 425 7» 6 492 142 32 6 798 244 7 431 279 34 7 3»5 772 59 8 306 654 52 8 651 188 9 »69 375 34 9 435 397 63 9 527 153 5» 1» 258 519 15 11 274 726 »8 11 67» »9» 27 12 768 162 41 27,° 28,4 ZZ,4 27,? 2Z,8 Zi,5 Z-,? Z',- Z8,4 zz,- Z9,- Z°,7 24,, 27,5 Z7,- Z°,° 40,4 4Z,5 Z',z ZI,4 2?,? 24,° 24/> 55,^ 61,« 70,, 58/, 6y/> 7- ,? 6K,«> 75, - 74,7 6?,- 74,? 74,? 76, ; 7Z/> 7Z,4 80,° 80,. 76, ? 82,, 8- ?,° 72,? 77, - 7°,7 69,- 7-.Z I 737 264 9» 54» 47» 274 672 61 169 61» 788 »1 259 441 40 183 836 105 412 8 64 667 88 254 392 43 105 481 32 59 179 24 101 502 15 105 153 143 522 23» 000 153 000 336 493 4? 21197» 91 38» 114 950 136 070 117 480 159 720 269 195 410 105 415 727 363 253 28 417 688 60 ,! M I 865 73» 1 865 73» 1 865 730 1 865 730 1 865 730 1 865 73» 1 865 73» 1 865 730 1 365 730 1 865 73» 1 865 73» 1 365 73» 1 865 73» 1 865 730 1 365 730 1 865 730 1 865 730 1 865 73» 1 865 730 1 865 730 1 865 730 I 865 730 1 865 730 1 865 730 > x.!-. 7.!" 103 934 65 132 765 93» 1 681 »73 332 592 27 179 ,!! 7 762 46 289 32 718 »6 685 28» 64 75 960 ^ 48 34 040 32 2 724 M 35 584 73 235 966 ^39 338 627 j71 4» 122 61 ' >^ ,'>,',,! l!l> 356 40 8 000 ! — 274 176 11 224 »41 464 801 767 915 1 927 401 2 847 294 2 517 852 18 091 542 183 52 929 888 262 31 91"1 98 74 59 918 23 12 599 05 56 000 54 »0» 112 .',,^7 !>«>929 24 15» 747 4»««>» ^ 9 717 »78 9 115 7»2 7 763 »68 9 »49 407 7 759 »78 7 584 469 8 276 348 7 721 056 7 918 530 3 721 »02 8 152 649 8 381 155 8 51» 872 9 236 439 1» 121 783 9 762 882 10 365 344 11 248 193 11 »52 535 11 793 819 13 069 142 13 302 270 15 926 171 16 897 115 17 92U,!'!,! 03 14 6» 97 71 > 08 99 19 15 91 57 70 32 39 16 59 06 96 34 27 46 04 98 58 ^ i" 1876/1900 I"7 785 421 02 72,4 2 613 577 10 >) Verzinsliche Depositen (vergl. B.-G, K 13 Z, Vergl. Tab. 25 Sp, 9 und Am». 5 und 6. Nach K 6 des Abtretungsvertrags vom 17./I8 ') Nach B.. G. ^ 9, 1». 5 42» 42» 32 7) uiinint die Mai 1875. 46 643 25» Rcichsbank u-u ^ 6 756 891^67 dem 31. Mai 1879 nicht mehr an. 51 l 634 31 259 39«! 531 <> seine Vertheilung. Reingewinn. l>7 Tabelle NO. Neingcwin 11/') Betrag (Gesanimtenmahme abzüglich der Gcsammtansgabe) «Tab. 78 Sp. 17. Tab. 80 Sp. «2> Antheil des Betrag Reichs In Prozenten des GrundIn Pro- zcntcn dcs Rein ge- Divid Für das betreffende Jahr gezahlt") ende der Iü Prozenten des GrundAntheils In Prozente» dcs Reuige' igner Auf das nächsrc Jahr übcr- tragcncr Nest Ucbcrwcisungcn n> Rcscrvcfonds' Betrag k den ) InPr» rvs Rkiu g°. wiuus Jahr Mark Ps. Mark Pf- kapitals winns Mark kapitals wi»ns Mark Ps. Pl> ^ >^ IS . 14 IS lg l? IS l» 20 21 22 " 10 285 234 03 1 954 093 61 1,64 1?,° 7 350 000 6'/. 7',5 4 «»93 62 977 »46 80 9/5 1876 10 770 229 98 2 148 091 99 >,7? 1?,? 7 548 »Nv 6,-? 7°,- 4 135 61 1 074 046 10,0 1877 1» 790 626 91 2 156 250 77 I,8-> 2°,° 7 56» »0» 6,z° 7°,- 436 37 1 078 125 38 ic>,° 1878 6 924118 73 609 647 5» c>,5- 8,8 6 000 00» 5,°° 86,7 10 033 87 304 823 73 4,4 1879 9 881 265 03 1 792 506 02 1,4? i8,> 7 200 00» 6,°° 72,? 2 589 88 896 253 9,' 188» 11 896 475 49 2 598 590 20 2,-7 21,8 8 000 00» 6V° 67,- 1 180 »7 1 299 295 10 10,? 1881 13 060 7«!« 71 3 064 307 49 2,55 2Z,5 8 460 00» 7,°5 64,8 5 487 55 1 532 153 74 ",? 1882 10 660 498 12 2 104 199 25 1/75 1?,7 7 500 »00 6,-5 70,4 9 686 8V 1 052 099 62 9,? 1833 10 640 854 76 2 »96 341 91 1/75 . 1?,7 7 500 00» 6/-5 7°,5 6 028 7>> 1 048 170 95 9,8 1884 10 607 179 34 2 082 871 74 I/?4 '9,6 7 488 »N» 6,-4 7°,-- 90» 44 I 041 435 86 9,8 1885 7 771 072 14 948 428 86 °,7? 12,1 6 348 »00 5/-? 81,8 1 329 3» 474 214 42 6,' 1886 1» 5»8 083 59 2 »43 233 44 1,7- 19/4 7 440 «00 6,-° 70,8 4 562 73 1 021 616 72 9,7 1387 8 104 668 84 1 081 867 54 o,z<- iZ/Z 6 480 000 5,4° 8o>-> 6 430 27 540 933 76 6,7 1888 12 900 243 88 3 000 097 56 2,5° 2Z,Z 8 40» »vv 7,°° 65,. 6 527 82 1 500 «>48 77 I I,d 1889 2» 740 772 99 7 1»4 463 80 S,s- Z4,- IN 572 »00 8,8- 5>,° 2 682 42 3 »68 154 59 14,» 189» 18 665 816 20 8 6»1 544 23 7,-7 46,, 9 »6» »00 7,55 48,5 9 863 83 997 »9» 56 5/Z 1391 11 989 871 88 4 342 403 91 Z,°- Z6,- 7 656 »00 6,z8 6z,8 1 331 80 1892 17 584 397 32 8 538 297 99 7,-- 48,« 9 036 »00 7,5z 5i,« 11 431 13 1893 11 404 426 92 3 9V3 32» 19 Z,-5 Z4,- 7512 000 6,-s 65,9 537 86 1894 9 919 433 96 2 859 716 98 2/Z8 28,8 7 056 000 5,88 7i" 4 254 84 1895 17 409 232 30 8 4»6 924 23 7,°° 48,z 9 000 000 7,5° Si,7 6 562 91 1896 19 396 831 9» 9 897 623 93 8,-5 51,° 9 504 000 7,?- 49,° 1770 83 1897 22 277 945 87 12 »58 459 40 I0,°5 54,- 1« 212 000 -5,5- 45,8 9 257 35 1898 31 711 373 74 19 133 534 »6 > 5,?4 6c>,z 12 576 000 IV.4S Z9,7 11 102 I 03 1899 33 965 457 37 2» 824 »93 »3 > 7,4 13 152 00» Z5,7 4«>li 37 1900 359 866 885 133 35» 909 4,4 Z7,- 208 61» »00 6,95 58,° 466 37 17 905 509 5/° ^1876/190« 5) Die Vertheilung des Neiugcwinus ist nach Maßgabe dcs B.-G. K 24, seit 1. Januar 1891 nach Maßgabe der Banknovelle von, 13. Dezember 1889 erfolgt. Vergl. S. 14. Wegen der weiteren Abänderung für die ?cit »ach dem 31. Dezember 19«)» durch die Banknvvcllc vom 7. Juni 1899 (vergl. Anl.3, Art.2 und S.223 f.). °) Eiiischlicßlich dcs i» dem vorhergehenden Jahr nicht verthciltc» Restes (Sp. 2»). Ueber die Reutabilität der Bankantheile vergl. Tab. 83. ') Ende 1891 hat der Reservefonds seine gesetzliche Höhe (B. G. § 24 Z. 2) mit 3V Millionen erreicht. (Vergl. Tab. 82 Sp. 2.) ") Einschließlich Mark 250 000, welche Ende 1893 für die Kosten dcs Ergänzungs-Neubaues in Berlin und dessen Einrichtung rcservirt wurde». 53 > Zweifelhafte Forderungen Wechselforderungen Lombardforderungen sind ins Stocken gerathen davon als Verlust endgültig abgeschrieben sind ins Stocken gerathen davon als Verlust endgültig abgeschrieben Jahr Betrag Mark Pf- mithin auf eine Million des Ankaufs Mark Betra Mark ; Pf- ^ mithin auf eine Million des Ankaufs Mark in Prozenten des gesammten Verlustes ir>chnc Mark in Prozenten gcsauuutcu Verlustes (Sp, I!>) Z 4 s n 7 8 » 10 1 l 1876 377 497 75 HI,20 2 052 79 0,50 IOO 1877 974 433 14 2^Z/6o 77 663 15 2O,2° IOO 107 563 96 218,20 1878 1 091 722 74 Z2I,Z0 64 145 31 18/9° IOO 17 100 Z2,50 1879 2 254 383 42 66i, 10 100 228 12 29,40 92,8 1880 332 410 36 9Z/8c> 44 412 87 12,50 49,0 1881 914 354 07 245/?° 152 247 58 40,90 67,8 72 119 95 68,90 Z2,2 1882 977 970 44 241,90 593 740 64 146,80 88,7 1883 186 939 35 48,60 28 201 46 IOO 1884 61 621 20 16,1 0 12 815 40 Z/40 IOO 1885i 1 391 208 82 382,5° 1 248 113 66 Z4Z,20 IOO 1886 44 818 31 12,20 30 021 51 8,20 IOO 1887 272 319 58 67,70 448 838 08 111,60 98,2 1888 253 914 19 6z,90 576 752 92 145,20 IOO 1889 76 930 84 16,40 45 266 60 0,6° IOO 1890 175 647 89 Z2,00 64 376 11 11,7° IOO 1891 407 585 60 74,2 0 13 589 84 2,50 9,0 1892 559 273 39 I 14,20 10 991 31 2,20 15/5 189.'! 135 936 82 25,00 18 183 91 3,4° 59/- 1894 215 961 32 45,10 75 421 35 15,8° 83/9 1895 68 949 43 IZ,20 160 229 98 ZO,70 74,- 1896 82 815 15 IZ,20 4 118 41 0,70 5/4 1897 15 206 20 2,ZO 1898 206 526 95 28,00 6 523 88 0,90 1/5 1899 57 216 88 6,90 27 314 49 3/Z° 15/? 1900 636 174 19 72,60 14 829 24 1,70 27,0 33 267 19 2O,90 _ 1876/1900 11 771 818 03 96,10 3 820 078 61 ZI,20 76/Z 157 931 15 6,49 72 119 95 2,96 1,4 jährliche» Durchschnitt 470 872 72 152 803 14 6317 25 2 884 80 -) Vergl, Tab. 79 Sp. IK, Tab. 80 Sp. 10 und II, Tab. 82. 2) D. s. Verluste aus uucinzichbarcn Buchfordcrungcn, Kasscndcfcktcn und dem Verkauf von alten Bankgrundstückcu. Buchmäßig sehen sich diese Summe» auo folgenden Posten zusammein l. Für zweifelhafte Forderungen rcscrvirtc Beträge (Tab. 80 Sp. 10) zuzüglich der vo» der Preußische» Bank übernommenen (!ab. 82 Sp. 5) und abzüglich der Ende der ciuzelncu Jahre vorhandene» Reserve für zweifelhafte l>9 und erlittene Verlustes Wechsel- und Lombardforderungeu zusammen siud ius Stocken gerathen davon als Verlust endgültig abgeschrieben Sonstige Verlustes Gesammtverluste') Betrag Mark Pf- /imMUi"!, des gcsammtkn smnmtttchcr burddarlchnc Mark Betrag Mark Pf- mithin auf ^nkauft'und" 'slnmNnch» barddari^.7 Mark in Prozente» des gesammten Verlustes (Sp. ^S> Betrag Mark Pf- in Prozenten des gesammten Verlustes (Sp. I!y Betrag Mark I Pf- in Prozente» des gcwiuus Jahr 12 IS 14 IS ! « 17 18 10 20 SI 377 497 75 81 1,90 2 052 79 o,4 5 2 052 79 001 1876 1 081 997 10 77 663 15 IOO 77 663 15 O 4 1877 I 108 822 74 ^8° 64 145 31 16^° IOO 64 145 31 0,z 1878 2 254 383 42 ? ? 8,? 0 )!)ö,j" 100 228 12 24^8° 0.2,8 ? ,o 7 762 39 //^ 107 990 51 0,7 1879 332 410 36 75,80 44 412 87 10,10 49,0 46 289 87 51,0 90 702 74 0,5 1880 914 354 07 191/9° 224 367 53 47,10 IOO 224 367 53 1.2 ^/" 1881 977 970 44 197/7° 593 740 64 88,7 75 960 48 ii/? 669 701 12 1882 186 939 35 41,0° 28 201 46 ^6^1 I OO 28 201 46 0,2 / 1883 61 621 20 13/4° 12 815 40 IOO 12 815 40 1884 1 391 208 82 ?17.8 ° Z //o ^ 1 248 113 66 285,20 IOO 356 40 1 248 470 06 6,5 1885 44 818 31 30 021 51 6,8 0 IOO 30 021 51 1886 272 319 58 57,80 448 838 08 95/Z° IOO 8 000 1/8 456 838 08 2,4 1887 253 914 19 54,20 576 752 92 I2Z,2° IOO — 576 752 92 Z/5 1888 76 930 84 13/4° 45 266 60 7,9 ° IOO 45 266 60 0,2 1889 175 647 89 25,80 64 376 11 9/5° IOO 64 376 11 0,2 1890 407 585 60 60,80 13 589 84 2,00 9,0 137 874 06 91,0 151 463 90 0/5 1891 559 273 39 96,40 10 991 31 1/9° 31/5 59 918 23 84,5 70 909 54 «/? 1 LQ^) lOil^ 135 936 82 21,00 18 183 91 2,80 59/' 12 599 05 40,9 30 782 96 1893 215 961 32 38,5° 75 421 35 13,5° 83/9 14 453 40 16,1 89 874 75 0,4 1894 68 949 43 IO,90 160 229 98 25,Z0 IOO 56 000 25/9 216 229 98 1,0 1895 82 815 15 10,70 4 118 41 0,50 18,1 72 644 33 94,6 76 762 74 °/Z 1896 15 206 20 1,80 1897 206 526 95 2Z,Z0 6 523 88 0,7° 1/5 432 663 62 98/5 439 187 50 1,2 1898 57 216 88 5,8° 27 314 49 2,Zo 35/° 150 747 89 84/7 178 062 38 0,4 1899 669 441 38 64,60 14 829 24 1,40 27,0 40 000 7Z,° 54 829 24 ! 0,1 1900 11 929 749 18 81,28 3 892 198 56 26,52 77,7 1 115 269 72 22,2 5 007 468 28 0,8 1 1876/1900 477 189 97 155 687 94 44 610 79 200 298 73 ^m jährlichen Durchschnitt Forderungen (Tab. 82 Sp. 9>, ferner abzüglich der bei dieser Reserve ersparten, daher wieder dem Gewinn der nächsten 7whrc zugeschlagene» Summe (Tab. 79 Sp. 16)/ 2. diejemgc» Beträge, welche für uneinziehbarc Bnchfordcrnngen, Kassendefektc und Verluste aus Grundstücken direkt vom Gewinn abgesetzt sind (Tab. 80 Sp. l l). Bei den für zweifelhafte Forderungen reservirten Beträgen (Tab. 30 Sp. 10) sind indessen 25,0 000 Mark für das Jahr 1895, (vergl. Tab. 80 Am». 8) außer Ausatz zu lassen, da dieselbe» nicht sür Verluste, sonder» für Baukoste» reservirt worden sind. 5.?' I2>! Gesetzlicher Xeservefonds.^ Xeserve -- Bestand Bestand Jahr Tuga u g am Ende des Jahres Jahr zu Beginn des Jahres Mark Pf- Mark Pf- Mark Pf. > 2 » 5 1876 977 046 80 13 071 537 80 1876 712 985 66 1877 1 074 046 — 14 145 583 80 1877 710 932 87 1878 1 078 125 38 15 223 709 18 1878 1 339 200 — 187V 304 823 73 15 528 532 91 1879 1 335 054 69 1880 896 253 — 16 424 785 91 1880 2 915 900 — 1881 1 299 295 10 17 724 081 01 1881 3 254 080 — 1882 1 532 153 74 19 256 234 75 1882 2 933 660 — 1883 1 052 099 62 20 308 334 37 1883 3 025 200 — 1884 1 048 170 95 21 356 505 32 1884 2 768 710 — 1885 1 041 435 86 22 397 941 18 1885 2 540 960 1886 474 214 42 22 872 155 60 1886 2 005 400 1887 1 021 616 72 23 893 772 32 1887 1 478 200 1888 540 933 76 24 434 706 08 1888 990 000 1889 1 500 048 77 25 934 754 85 1889 405 100 1890 3 068 154 59 29 002 909 44 1890 305 000 1891 997 090 56 30 000 000 1891 514 800 1892 30 000 000 1892 354 400 1893 30 000 000 1893 361 500 1894 30 000 000 1894 635 800 1895 30 000 000 1895 161 200 189« 30 000 000 1896 53 900 1897 30 000 000 1897 919 400 1898 30 000 000 1898 600 100 1899 30 000 000 1899 603 500 1900 30 000 000 1900 569 700 ') Von dem Ende 1875 18 Millionen Mark betragenden Reservefonds der Preußischen Bank übernahm nach Auszahlung des Antheils des Preußischen Staates a» demselben die Ncichsbank 9 Millionen Mark/ hinzu trat das W Prozent betragende Agio bei Begebung der 60 Millionen Mark neuer Bankantheilc mit 18 Millionen Mark. Von den Inhabern der alten Antheilscheine der Preußischen Bank (gleichfalls W Millionen Mark) »inchtcu nur 81 von dem ihnen in Z 4 des Abtretungsvertrags vom 17./18, Mai 1875 zugestandenen Recht deS Umtauschs gegen Anteilscheine der Reich-Zbcink keine» Gebrauch, sondern zogen ans Grnnd des H 5 des gleichen Vertrags ihr Einschußkavitnl und ihren Anteil am Reservefonds der Preußischen Bank in baar zurück. Die RcichSbant mußte daher auch die wenigen bei dem Umtausch übrig gebliebene» Reichsbankantheile verkaufe», wobei ihr ein Gewinn von 94 491 Mark erwuchs, der ebenfalls dem Reservefonds znfloß nnd ihn auf 27 094 491 Mark erhöhte. Dagegen wurden ihn, 15 Millionen Mark entnommen, welche gemäß §Z des erwähnten Vertrags als Entschädigung an Prcnßen gezahlt wurde». Somit für Meifelhafte Forderungen.^ 12 ! Tabelle 82. Auf entstandene Verluste endgültig abgeschrieben Abgeschrieben nud als Gewiun wieder vereinnahmt^') Am Ende des Jahres neu reservirt^) Bestand am Ende des Jahren Mark Pf. Mark Pf. Mark Pf. Mark Pf- s 7 8 u 2 052 79 — — — — 710 932 87 77 663 15 — — 765 930 28 I 399 200 — 64 145 31 — — — — 1 335 054 69 100 228 12 — — 1 681 073 43 2 915 900 — 44 412 87 — — 382 592 87 3 254 080 — .224 367 53 96 052 47 — — 2 933 660 — 593 740 64 — — 685 280 64 3 025 200 — 28 201 46 228 288 54 — — 2 768 710 — 12 815 40 214 934 60 — — 2 540 960 — 1 248 113 66 712 553 66 2 005 400 — 30 021 04 /I»-? 1-70 <1u/ 1/S /l ) Vcrgl. Tab. 79 Sv. 16. «) Vcrgl. Tab. 30 Sv. 10. s) Ausschließlich der für Bauzwecke rcservirtc» ^«.250 000 (vcrgl. Tab. 80 Anm. X), 422 Tabelle 8». Aurse und durchschnittliche Rentabilität der Xeichsbank- antheile.^ T^hr Durchschnittskurs °/° ,vö('l stcr Kurs 0/ /o Niedri gfier Kurs 0/ /o Kurs am Jahresschluß °/° Dividende »/ /» Rentabilität "/« i 2 » 4 s « " » » 1876 155,8 2 4./I. 167,so 2./12. 149,00 153,2 5 -IV 1Hs,2 7 9/11 152,8 0 7 /? /./^. 144,7 5 151,1 0 6 007 4 47 -t,» , 1882 149 01 ? /I ^./i. 152,00 21. 25. 1. 27 147,0 0 148,7 5 7,0 5 4,7 ? 1883 149,0 8 1. 2. "8^ 152,00 5./1. 146,00 149,5 0 6,25 4,1 7 1884 145,9 0 5./1. 149,7 5 28./6. 142,7 5 144,10 6,25 4,28 1885 141,Z5 21,/2. 144,7 5 28./12, 132,50 132,90 6,24 4,4 1 1886 137 21! 30. /12. 141 80 6./2. 127,4 0 141,75 5,2 9 3,8 5 1887 135,0 0 5. 6. I. 141,25 3./2. 128,00 133,7 5 6,2 0 4,57 1888 137,07 19./9. 142,7 0 6./2. 132,5 0 135,00 5,40 3,9 2 1889 133,0? 23. 24. i n 111. 138,0 0 5./1. 127,00 136,50 7,0 0 5,24 I los^ i /i i ».< 141,22 1 IN i1^>. 146,50 c> /I ^./i. 135,7 5 144 50 ^ 8,8 I 6^4 1891 143,1 I 22./7. 145,so 5. 6. 2. 140,0 0 144,80 7,5 5 5,2 8 1892 148,4 2 14. 10. 151,25 2./1. 140,7 5 149,90 6,38 4,Z0 1893 150,4? 30./I2. 154,90 6./I. 146,5 0 154,90 7,5? 5,0 I 1894 156,7? 18./9. 162,5 0 I8./1. 149,0 0 159,00 6,20 3,9 9 1895 161,?7 10./10. 166,9 0 2. 9. 1. 157,00 162,80 5,8 8 3,0 4 1896 159,2 7 10. 11. 2. 165,00 16./7. 156,10 159,10 7,50 4,7 1 1897 159,7» 14. 27. 12. 163,0 0 2./1. 156,40 163,00 7,92 4,9 0 1898 161,7.8 3./12. 168,5 0 21./4. 159,00 167,75 8,5 1 5,27 1899 157,8 7 4./3. 168,00 13./9. 151,40 160,0 0 10,48 6,0 4 1900 154,2 1 18./4. 162,90 19/9. 145,2 0 149,0 0 10,9 6 7,11 >) Auf Grnnd der täglichen Nvtirnngen nn der Berliner Börse, Tabelle Vertheilung der Antheilseigner und der Antheilscheine auf das Inland und Auslands Ende Zahl der Anteilseigner Zahl der Antheilscheiuc des im Inland im ^I>> über- im Inland im Ausland nder- Jahres Haupt haupt °/o "/ /o «/ /« 0/ /o i 2 z 4 s s 7 8 » 10 > > 1876 6 803 LZ/- 1 374 l6,8 8 177 29 033 72,6 10 967 27,4 40 000 1877 6 346 8i/7 I 425 I8,z 7 771 28 959 72,4 l I 041 27,6 40 000 1878 6 240 8i,i 1 450 18,9 7 690 28 618 71,5 11 382 28,5 40 000 1879 6 271 8l,4 1 436 , 18,6 7 707 28 865 72,2 11 135 27,8 40 000 1880 6 164 8o,8 1 468 19,2 7 632 29 697 74,2 10 303 25,8 40 000 1881 6 150 8o,8 1 463 19,2 7 613 29 516 73,8 10 484 26,2 40 000 1882 6 135 80,9 1 451 19,1 7 586 29 513 73,8 10 487 26,! 40 000 1883 6 127 8o,8 1 460 19,2 7 587 29 554 73,9 10 446 26,1 40 000 1884 6 140 8o,8 1 462 19,2 7 602 29 607 74,° 10 393 26,0 40 000 1885 6 147 8o,6 1 483 19,4 7 630 29 560 73,? 10 440 26,1 40 000 1886 6 153 8o,r 1 526 19,9 7 679 29 507 73,7 10 493 26,z 40 000 1887 6 138 79,» 1 548 20,2 7 686 29 467 73/7 10 533 26,Z 40 000 1888 «! 124 79,5 1 582 20,5 7 706 29 449 73,6 10 551 26,4 40 000 1889 6 098 79,Z 1 588 2O,7 7 686 29 475 73,7 10 525 -6,Z 40 000 1890 6 107 79,2 1 605 20,8 7 712 29 576 73,9 10 424 26,7 40 000 1891 6 141 78,7 1 665 2I,Z 7 806 29 612 74,-> 10 388 26,0 40 000 1892 6 130 7»,Z 1 696 21/7 7 826 29 612 74,° 10 388 26,0 40 000 1893 6 155 78,2 1 720 21,8 7 875 29 578 73,9 10 422 26,1 40 000 1894 6 139 77,? 1 738 22,1 7 877 29 563 73,9 10 437 26, I 40 000 1895 6 159 77,8 1 756 22,2 7 915 29 557 73,9 10 443 26,1 40 000 1896 6 201 77,7 1 777 22,Z 7 978 29 698 74/2 10 302 25,8 40 000 1897 6 218 77,5 I 802 22,5 8 020 29 647 74/i 10 353 25,9 40 000 1898 6 216 77,Z 1 824 22,7 8 040 29 634 74, i 10 366 25,9 40 »00 1899 6 204 77,' 1 838 22,9 8 042 29 726 74, Z 10 274 25,7 40 000 1900 6 214 77,° 1 857 2Z,0 8 071 29 804 ' 74/5 10 196 25,5 40 000 Nach den Stammbücher», l'2 > Tabelle K5. Grundstückes Iah»- Werth am Jahresschlüsse') Juqang durch Autauf, Neu- Umbanten - und ) A b q a n g durch Verlauf Micthserrrag der Grundstücke-»") Bankgebäud und Grundstücke der Ncichshant in Berlin e Miethsertrag der Grundstücke in Berlin") Mark Pf- Mark Pf- Mark ^ Mark Pf- Mark Pf- Mark Pf- i 2 51 ,> I! 1875 12 751 012 85 1876 13 278 012 85 530 000 — 3 000 _ 38 828 99 6 165 012 85 27 587 74 1877 15 028 600 — 2 350 587 15 — — 40 987 95 7 043 000 — 29 015 I I 1878 17 704 600 — 2 148 000 — 72 000 — 40 040 05 7 071 000 — 30 277 20 1879 17 950 600 326 000 80 000 — 38 532 40 7 071 000 29 419 90 1880 18 622 600 — 672 000 — — — 37 978 60 7 131 000 — 28 903 60 1881 18 633 000 10 400 36 988 7 138 400 27 763 1882 19 244 500 6 > 1 500 35 916 40 7 138 400 27 591 40 1883 19 298 500 65 000 11 000 — 34 230 30 7 159 400 25 905 30 1884 19 493 500 195 000 35 706 13 7 159 400 26 752 80 1885 19 663 500 170 000 35 918 90 7 159 400 27 593 90 1886 19 888 500 225 000 ^ 36 507 90 7 159 400 27 841 65 1887 20 207 500 432 000 113 000 37 865 80 7 159 400 28 855 80 1888 21 113 500 I 056 000 150 000 _ 54 268 80 7 159 400 29 157 55 1889 21 282 500 169 000 49 491 80 7 159 400 29 256 80 1890 21 517 500 235 000 48 727 14 7 159 400 29 258 80 1891 22 261 500 744 000 48 118 30 7 159 400 28 694 30 1892 22 913 500 808 000 156 000 43 364 47 7 159 400 20 179 80 1893 22 945 500 134 000 102 000 28 986 90 7 159 400 13 173 40 1894 24 293 500 1 723 000 375 000 28 002 17 7 159 400 13 239 50 1895 29 857 700 6 206 000 641 800 27 294 08 12 269 600 12 610 75 1890 33 196 700 3 604 000 265 000 27 011 14 269 600 12 517 1897 33 452 700 256 000 36 567 67 14 269 600 21 173 67 1898 35 493 700 2 121 000 80 000 42 898 14 269 600 25 807 1899 35 623 700 473 000 343 000 44 668 25 14 269 600 26 068 25 1900 36 026 000 530 800 128 500 44 549 29 14 269 600 26 222 '> Die Ziffer für 1875 stellt den Werth dar, zu welchem die Rcichsbank die Grundstücke der Preußischen Bank übernahm. Die in dem Vantgcsen IN vorgesehene Auseinandersetzung zwischen Preußeu und der Rcichsbank wegen der Grundstücke ist im K 8 des Abtretungsvertrages von, 17,/I8, Mai 1875 völligen mit der Vorschrift, das; in der Schlnßbilanz dcrPrcußischcn Bunt die Grundstücke derselben zn demjenigen Betrage aufzunehmen seien, ^ivelchcr im Einvcrständniß mit dem Reichskanzler als der wirkliche Werth derselben ermittelt ist,-, Fixirt wurde dieser Werth durch K 12 des Stalins der Rcichsbank von, 2l, Mai 187,',, wonach er in die Eröffnungsbilanz der Rcichsbank mit den. Betrage von 12 Millionen Mark einzusetzen war, zuzüglich der iu der Zeit vom I, April bis 31, Dezember 1375 ans die Grundstücke »och verwendete« kosten,- dieselben haben nach dein Vcrwaltnngsbcricht der Preußischen Bank sür 1875 751 (112 Mark 85 Pf, betragen. Die Ziffern für sämmtliche übrigen Jahre beziehen sich lediglich auf den Buchwert!,, der schon mit Rücksicht auf das B, G. K 41 für die jährliche Bilauzirung der Reichsbank maßgebend ist. Die Vorschriften des Bundesraths über die von den Notenbanken in den Jahresbilanzen gesondert nachzuweisenden Aktiva und Passiva vom 15, Januar 1877 (Zentral- blatt Seite 24> reden »nr von dem -Werth., der der Bank gehörigen Grundstücke, 2> Einschließlich des Rcichsbankgebändes und der sonstigen der Reichsbank gehörigen Grundstücke (jetzt noch Kurstraße Nr, 11—13, Nicdcrwallstraßc Nr, >>!>> in Berlin, 2) Abgesehen von der Benutzung zu Dienstzwecken und Dienstwohnungen, 427 Anlage I. Bankgesetz vom 14. Mär? 187S (Reichs-Gch'tM, S. 177, Ausgcgebm .im 18, März 1tt7>'>.) Wir Wilhelm/ von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ?c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfvlgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Titel I. Allgemeine Bestimmungen. § 1- Die Befugniß zur Ausgabe von Banknoten kann nur durch Reichsgesctz erworben, oder über den bei Erlaß des gegenwärtigen Gesetzes zulässigen Betrag der Notenausgabe hinaus erweitert werden. Den Banknoten im Sinne dieses Gesetzes wird dasjenige Staatspapiergeld gleich geachtet, dessen Ausgabe einem Bankinstitute zur Verstärkung seiner Betriebsmittel übertragen ist. 8 2. Eine Verpflichtung zur Annahme von Banknoten bei Zahlungen, welche gesetzlich in Geld zu leisten sind, findet nicht statt und kann auch für Staatskassen durch ^andesgesetz nicht begründet werden. Z 3. Banknoten dürfen nur auf Beträge von 100, 200, 500 und 1000 Mark oder von einem Vielfachen von 1000 Mark ausgefertigt werden. 8 4. Jede Bank ist verpflichtet, ihre Noten sofort auf Präsentation zum vollen Neunwerthe einzulösen, auch solche nicht nur an ihrem Hauptsitze, sondern auch bei ihren Zweigaustalteu jederzeit zum vollen Nennwerthc in Zahlung anzunehmen. Für beschädigte Noten hat sie Ersatz zu leisten, sofern der Inhaber entweder einen Theil der Note präseutirt, welcher größer ist, als die Hälfte, oder den Nachweis führt, daß der Nest der Note, von welcher er nur die Hälfte oder eiueu geringeren Theil als die Hälfte präsentirt, vernichtet sei. Für vernichtete oder verlorene Noten Ersatz zu leisten, ist sie nicht verpflichtet. 54' 428 Bmlkgesctz, s 5. Banknoten, welche in die Kasse der Bank oder einer ihrer Zweiganstalten oder in eine vvn ihr bestellte Einlösungskasse in beschädigte»! oder beschmutztem Zustande zurückkehren, dürfen nicht wieder ausgegeben werden. s 6. Der Aufruf und die Einziehung der Noten einer Bank oder einer Gattung von Banknoten darf nur auf Anordnung oder mit Genehmigung des Bundesraths erfolgen. Die Anordnung erfolgt, wenn ein größerer Theil des Umlaufs sich iu beschädigtem oder beschmutztem Zustande befindet, oder weun die Bank die Befugnis; zur Notenausgabe ver loren hat. Die Genehmigung darf nur ertheilt werden, wenn nachgewiesen wird, daß Nachahmungen der aufzurufenden Noten in den Verkehr gebracht sind. In allcu Fällen schreibt der Buudcsrath die Art, die Zahl und die Fristen der über den Aufruf zu erlassenden Bekanntmachungen, den Zeitraum, innerhalb dessen uud die Stellen, an welchen die Noten eingelöst werden sollen, die Maßgaben, unter denen nach Ablauf der Fristen eine Einlösung der aufgerufenen Noten noch stattzufinden hat, und die zur Sicherung der Nvteninhabcr sonst erforderlichen Maßregeln vor. Die nach dem Vorstehenden vvn dem Bnudesrathe zu erlassenden Vorschriften sind durch das Neichs-Gesetzblatt zu veröffentlichen. 8 7. Den Banken, welche Noten ausgeben, ist nicht gestattet' 1. Wechsel zu akzeptiren, 2. Waaren oder kurshabcnde Papiere für eigene oder für fremde Rechnung auf Zeit zu kaufen oder aus Zeit zu verkaufen, oder für die Erfüllung solcher .'»iaufs- oder Verkaufsgeschäfte Bürgschaft zu übernehmen. s 8. Bauten, welche Noten ausgeben, haben 1. den Stand ihrer Aktiva uud Passiva vom 7., 15., 23. uud Letzten jede? Monats, spätestens am füufteu Tage nach diesen Terminen uud 2. spätestens drei Monate nach dem Schlüsse jedes Geschäftsjahres eine genaue Bilanz ihrer Aktiva und Passiva, sowie den Jahresabschluß des Gewinn- uud Verlustkontos durch deu Neichsanzeiger auf ihre Kosten zu veröffentlichen. Die wöchentliche Veröffentlichung muß angeben 1. auf Seiten der Passiva: das Grundkapital, den Reservefonds, den Betrag der umlaufeuden Noten, die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten, die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten, die sonstigen Passiva/ 2. ans Seiten der Aktiva: den Metallbestand (den Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Pfund fein zu 1 392 Mark berechnet), Bmikg>'sch, den Bestand: an Reichs - Kassenscheinen, an Noten anderer Banken, an Wechseln, an Lombardforderungen, an Effekten, an sonstigen Aktiven. Welche Kategorien der Aktiva und Passiva in der Jahresbilanz gesondert nachzuweisen sind, bestimmt der Bundesrath. Außerdem sind in beiden Veröffentlichungen die ans weiterbcgebenen im Inlande zahlbaren Wechseln entsprungenen eventuellen Verbindlichkeiten ersichtlich zu machen. s 9. Banken, deren Notenumlauf ihren Baarvorrath und den ihnen nach Maßgabe der Anlage zugewiesenen Betrag übersteigt, haben vom 1. Januar 1876 ab von dem Ueberschnsse eine Steuer von jährlich Fünf vom Hundert an die Neichskasse zu entrichten. Als Baarvorrath gilt bei Feststellung der Steuer der iu den Kassen der Bank befindliche Betrag an kursfähigem deutschen Gelde, an Reichs-Kassenscheinen, an Noten anderer deutscher Banken und an Gold in Barren oder auslandischen Münzen, das Pfuud feiu zu I.'Z92 Mark berechuet. Erlischt die Befugniß einer Bank znr Notenausgabe ^. 49), so wächst der derselben zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage des der Steuer nicht unterliegenden ungedeckten Noteu- nmlaufs dem Antheile der Reichsbank zu. 8 10. Zum Zweck der Feststellung der Steuer hat die Verwaltung der Baut am 7., 15., 2.'!. und Letzten jedes Monats den Betrag des Baarvorraths uud der umlanfcudeu Noten der Bank festzustellen und diese Feststellung an die Aufsichtsbehörde einznreichcu. Am Schluß jedes Jahres wird von der Aufsichtsbehörde auf Gruud dieser Nachweisuugeu die von der Bank zu zahlende Steuer in der Weise festgestellt, daß vou dein aus jeder dieser Nachweisungen sich ergebenden steuerpflichtigen Ueberschusse des Notenumlaufs Prozent als Stenersvll berechnet werden. Die Summe dieser für jede einzelne Nachweisung als Steuersoll berechueteu Beträge ergiebt die vou der Baut spätestens am .'ZI. Januar des folgenden Jahres zur Reichskasse abzuführende Steuer. 8 n. Ausländische Banknoten oder sonstige auf den Inhaber lautende unverzinsliche Schuldverschreibungen ausländischer Korporationen, Gesellschaften oder Privaten dürfen, wenn sie ausschließlich oder neben anderen Wcrthbestimmnngen in Neichswährnng oder einer dentscben Landeswährung ausgestellt sind, innerhalb des Reichsgebietes zu Zahlungen nicht gebraucht werden. Titel II. R e i ch s b a n k. 8 12. Unter dem Namen »Neichsbank« wird eine unter Aufsicht uud Leitung des Reichs stehende Bank errichtet, welche die Eigenschaft einer juristischen Person besitzt uud die Aufgabe hat, den Geldumlauf im gesammten Reichsgebiete zu regeln, die Zahlnngsausgleichuugen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgeu. 430 Bcmkgesetz. Die Neichsbauk hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie ist berechtigt, aller Orten im Reichsgebiete Zweiganstalten zu errichten. Der Bnndesrath kann die Errichtung solcher Zweiganstalten an bestimmten Plätzen anordnen. s 13. Die Reichsbank ist befugt, folgende Geschäfte zu betreiben! 1. Gold und Silber in Barren und Münzen zu kaufen und zu verkaufen/ 2. Wechsel, welche eine Nerfallzeit von höchstens drei Monaten haben und aus welche« iu der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, ferner Schuldverschreibungen des Reichs, eines deutschen Staats oder inländischer tvmmnnaler Korporationen, welche nach spätestens drei Monaten mit ihrem Nennwcrthe fällig sind, zu diskontiren, zu kaufen und zu verkaufen/ 3. zinsbare Darlehne auf nicht länger als drei Monate gegen bewegliche Pfänder zu ertheilen (Lombardverkchr), und zwar: gegen Gold und Silber, gemünzt und ungemünzt, >>) gegen zinstragende oder spätestens nach einem Jahre fällige und auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen des Reichs, eines deutschen Staats oder inländischer kommunaler Korporationen, oder gegen zinstragende, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen, deren Zinsen vom Reiche oder von einem Bundesstaate garautirt sind, gegen voll eingezahlte Stamm- und Stammprioritätsaktien nnd Prioritätsobligatioueu deutscher Eisenbahngesellschaftcn, deren Bahnen im Betrieb befindlich sind, sowie gegen Pfandbriefe, landschaftlicher, kommunaler oder anderer unter staatlicher Aufsicht stehender Bodenkredit- institute Deutschlands und deutscher Hypothekenbanken auf Aktien, zn höchstens drei Viertel des Kurswerthes,') <;) gegen zinstragende, auf den Inhaber lautende Schuldvcrschrcibuugcu nicht deutscher Staaten, sonne gegen staatlich garantirte ausländische Eiscnbahn- Prioritätsvbligationen, zn höchstens 50 Prozent des Kurswerthes, (I) gegen Wechsel, welche anerkannt solide Verpflichtete ausweisen, mit einem Abschlage von mindestens 5 Prozent ihres Kurswerthes, gegen Verpfändung im Inlande lagernder Kaufmannswaaren, höchstens bis zu zwei Drittheilen ihres Werthes/ 4. Schuldverschreibungen der vorstehend unter 8. >.>. bezeichneten Art zu taufen nnd zn verkaufen/ die Geschäftsanwcisnng für das Neichsbant-Dircktorium (§. 26) wird fest- stellen, bis zu welcher Höhe die Betriebsmittel der Bank in solchen Schuldverschreibungen angelegt werden dürfen/ 5. für Rechnung von Privatpersonen, Anstalten nnd Behörden Inkassos zu besorgen und nach vorheriger Deckung Zahlungen zu leisten und Anweisuugen oder Ueber- weisungcn auf ihre Zweiganstalten oder Korrespondenten auszustellen/ (i. für fremde Rechnung Effekten aller Art, sowie Edelmetalle nach vorheriger Deckung zn kaufen und nach vorheriger Ueberlieferung zu verkaufen/ 7. verzinsliche und unverzinsliche Gelder im Dcpositengeschäft nnd im Giroverkehr anzunehmen/ die Summe der verzinslichen Depositen darf diejenige des Grundkapitals und des Reservefonds der Bank nicht übersteigen/ 8. Werthgegenstände in Verwahrung und in Verwaltung zu uchinen. i) Wegen der Erweiterung der Belcihbcirkeit von Effekten durch Art. 6 der Banknovelle vom 7. Juni IKW vergl. Zlnl. >'! und S. 224. Bcmkgcsetz, 431 8 14, Die Neichsbcmk ist verpflichtet, Barreugold zum festen Satze von 1 392 Mark für das Pfuud feiu gegeu ihre Noten umzutauschen. Die Bank ist berechtigt, auf Kosten des Abgebers solches Gold durch die von ihr zn bezeichnenden Techniker prüfen uud scheiden zu lassen. 8 15. Die Reichsbank hat jeweilig den Prozentsatz öffentlich bekannt zu machen, zn welchem sie diskvntirt l§ 13, 2) oder zinsbare Darlehne ertheilt (Z 13, Die Aufstellung ihrer Wochen-Uebersichten erfolgt auf Grundlage der Bücher des Neichsbank-Direktoriums uud der demselben unmittelbar untergeordneten Zwciganstalten. 8 16. Die Neichsbank hat das Recht, nach Bedürfniß ihres Verkehrs Banknoten auszugeben. Die An- und Ausfertigung, Einziehung und Vernichtung derselben erfolgt nnter Kontrole der Neichsschulden-Kvmmissivn, welcher zn diesem Zwecke ein vom Kaiser ernanntes Mitglied hinzutritt. 8 17. Die Reichsbank ist verpflichtet, für den Betrag ihrer im Umlauf befindlichen Banknoten jederzeit mindestens ein Dritthcil in knrsfähigem deutschen Gelde, Rcichs-Kasseuscheiueu oder in Gold iu Barre» oder ausländischen Münzen, das Pfund fein zu 1 392 Mark gerechnet, uud den Rest in diskontirten Wechseln, welche eine Verfallzeit von höchstens drei Monaten haben, und aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, in ihren Kassen als Deckung bereit zu halten. 8 18. Die Reichsbank ist verpflichtet, ihre Noten: ->) bei ihrer Hauptkasse in Berlin sofort auf Präsentation, >>) bei ihren Zweiganstalten, soweit es deren Barbestände nnd Geldbedürfnissc gestatten, dem Inhaber gegen kursfähiges deutsches Geld einzulösen. 8 19- Die Neichsbank ist verpflichtet, die Noten der, vom Reichskanzler nach der Bestimmnng im 8- 45 dieses Gesetzes bekannt gemachten Banken sowohl in Berlin, als auch bei ihren Zweiganstalten in Städteu von mehr als 80 000 Einwohnern oder am Sitze der Bank, welche die Noten ausgegeben hat, zum vollen Nennwcrthe in Zahlung zu nehmen, so lange die ausgebende Bank ihrer Noteneinlvsungspflicht pünktlich nachkommt. Die auf diesem Wege angenommenen Banknoten dürfen nur entweder zur Einlösung präsentirt oder zu Zahlungen an diejenige Bank, welche dieselben ausgegeben hat, oder zu Zahluugen an dem Orte, wo letztere ihren Hauptsitz hat, verwendet werden. Die Reichsbank ist ermächtigt, mit anderen deutschen Banken Vereinbarungen über Vcrzichtlcistung der letzteren auf das Recht zur Noteuausgabe abzuschließen. 8 20. Wenn der Schuldner eines im Lombardvcrkehr <§ 13 Ziffer 3) gewährten Darlehns im Verzüge ist, ist die Neichsbank berechtigt, ohne gerichtliche Ermächtigung oder Mitwirkung das bestellte Faustpfand durch eiueu ihrer Beamten oder durch einen zu Versteigerungen befugten >> Wegen der Abänderung durch Art. 7 der Bcmkiwvelle vom 7. Juni 1899 vergl. Anl, Z und S. 222. 132 Vmitgesch. Beamten öffentlich verkaufen, oder, >vcnu der verpfändete Gegenstand einen Börsenpreis oder Marktpreis hat, den Verkauf auch nicht öffentlich dnrch einen ihrer Beamte», oder durch einen Handelsmakler, oder, in Ermangelung eines solchen, durch einen zn Versteigerungen befugte» Beamten zmn laufenden Preise bewirken zn lassen, und sich aus dem Erlöse wegen Kapital, Zinsen und kosten bezahlt zu machen, Dieses Recht behält die Bank auch gegenüber anderen Gläubigern und gegenüber der Konkursmasse des Schuldners. 8 21. Die Reichsbank und ihre Jwciganstalten sind im gesammten Reichsgebiete frei von staatlichen Einkommen- und Gewerbesteuern. 8 22. Die Reichsbank ist verpflichtet, ohne Entgelt für Rechnung des Reichs Zahlungen anzunehmen lind bis ans Höhe des Reichsguthabens zu leisten. Sie ist berechtigt, die nämlichen Geschäfte für die Bundesstaatcn zu übernehmen. § 23. ') Das Grundkapital der Neichsbank besteht aus einhundertundzwanzig Millionen Mark, getheilt in vierzigtausend auf Namen lautende Antheile von je dreitausend Mark. Die Antheilscigner haften persönlich für die Verbindlichkeiten der Reichsbank nicht. 8 24.2) Aus dem beim Jahresabschlüsse sich ergebenden Reingewinn der Reichsbauk wird! 1. zunächst den Antheilseigncrn eine ordentliche Dividende von vier und einhalb Prozent des Grundkapitals berechnet, sodann 2. von dem Mehrbetrage eine Qnote von zwanzig Prozent dem Reservefonds zugeschrieben, so lange derselbe nicht ein Viertel des Grundkapitals beträgt, 3. der alsdann verbleibende Ueberrest zur Hälfte an die Antheilseigncr und zur Hälfte an die Neichskasse gezahlt, soweit die Gesammtdividende der Antheilseigncr nicht acht Prozent übersteigt. Von dem weiter verbleibenden Neste erhalten die Antheilseigncr ein Viertel, die Neichskasse drei Viertel. Erreicht der Neingewinn nicht volle vier und einhalb Prozent des Grundkapitals, so ist das Fehlende aus dem Reservefonds zu ergänzen. Das bei Begebung von Antheilsscheine» der Neichsbank etwa zu gewinnende Aufgeld fließe dem Nescrvcfoiids zu. Dividendenrückständc verjähren binnen vier Iahren, von dem Tage ihrer Fälligkeit an gerechnet, zum Vortheil der Bank. 8 25. Die dem Reiche z»stehc»dc Anfsicht über die Neichsbank wird von einem Bank-Knra- tvrinm ausgeübt, welches aus dem Reichskanzler als Vorsitzenden und vier Mitgliedern besteht. Eines dieser Mitglieder ernennt der Kaiser, die drei anderen der Bundesrath. ') Wege» der Abänderung durch Art. 1 der Bnnknvveile vom 7. Juni 1899 vergl. Anl. 8 und S. 215 ff. ^.>cge» der Abänderung dnrch Art. 1 der Banknovelle vom 18. Dezember 1889 vergl. Aul. 2. Wegen der weiteren Abänderung dnrch Art. 2 der Banknovelle vom 7. Iuui 1899 vergl. Anl. 3 und S. 223 f. Bankgesctz. 433 Das Kuratorium versammelt sich vierteljährlich einmal. In diesen Versammlungen wird ihm über den Zustand der Bank und alle darauf Bezug habenden Gegenstände Bericht erstattet und eine allgemeine Rechenschaft von allen Operationen und Geschäftseinrichtungen der Bank ertheilt. 8 26. Die dem Reiche zustehende Leitung der Bank wird vom Reichskanzler, und unter diesen, von dem Reichsbank-Direktorium ausgeübt/ in Behindcrungsfällen des Reichskanzlers wird die Leitung durch einen vom Kaiser hierfür ernannten Stellvertreter wahrgenommen. Der Reichskanzler leitet die gesammte Baukverwaltung innerhalb der Bestimmungen dieses Gesetzes uud des zu erlassenden Statuts (Z 40). Er erläßt die Geschäftsanweisungen für das Neichsbank-Direktorinm uud für die Zweiganstalten, sowie die Dicnstinstruktioncn für die Beamten der Bank, und verfügt die erforderlichen Abänderungen der bestehenden Gcschäfts- anweisungen ^Reglements) und Dienstinstruktionen. § 27. Das Reichsbank-Direktorium ist die verwaltende und ausführende, sowie die, die Rcichs- bank nach außen vertretende Behörde. Es besteht aus einem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern, und faßt seiue Beschlüsse uach Stimmenmehrheit, hat jedoch bei seiner Verwaltung überall den Vorschriften und Weisungen des Reichskanzlers Folge zu leisten. Präsident und Mitglieder des Reichsbauk-Direktoriums werden auf den Vorschlag des Bundesraths vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt. 8 28. Die Beamten der Neichsbank haben die Rechte und Pflichten der Neichsbeamten. Ihre Besoldungen, Pensionen uud sonstigen Dicnstbezüge, sowie die Pensionen und Unterstützungen für ihre Hiuterbliebenen, trägt die Neichsbank. Der Bcsoldungs- nnd Pensions- Etat des Neichsbank-Direktoriums wird jährlich durch den Reichshaushalts-Etat, der der übrigen Beamten jährlich vom Kaiser im Einvernehmen mit dem Bundesrath auf den Antrag des Reichskanzlers festgesetzt. Kein Beamter der Neichsbank darf Anteilscheine derselben besitzen. § 29. Die Rechnungen der Reichsbank unterliegen der Revision durch den Rechnungshof des Deutschen Reichs. Die Form, in welcher die jährliche Rechnungslegung zu erfolgen hat, wird durch den Reichskanzler bestimmt. Die hierüber ergehenden Bestimmungen sind dem Rechnungshof mitzutheilen. 8 30. Die Antheilseigner üben die ihnen zustehende Betheiligung an der Verwaltung der Reichsbank durch die Generalversammlung, außerdem durch eiuen aus ihrer Mitte gewählten ständigen Zeutralausschuß nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen aus. § 31. Der Zentralausschuß ist die ständige Vertretung der Antheilseigner gegenüber der Verwaltung. Er besteht aus füufzehu Mitgliedern, neben welchen fünfzehn Stellvertreter zu wählen sind. Die Mitglieder und die Stellvertreter werden von der Generalversammlung aus der Zahl der im Besitze von mindestens je drei auf ihren Namen lautenden Antheilscheiucn befindlichen Anthcils- 55 434 Bcmkgcsctz, eigner gewählt'). Sämmtliche Mitglieder und Stellvertreter müssen im Reichsgebiete und wenigstens ueuu Mitglieder und neun Stellvertreter in Berlin ihren Wohnsitz haben. Ein Drittel der Mitglieder scheidet jährlich aus. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Der Zentralansschuß versammelt sich unter Vorsitz des Präsidenten des Neichsbank- Direktoriums wenigstens einmal monatlich, kanu von demselben aber auch außerordentlich berufen werden. Er ist beschlußfähig bei Anwesenheit von wenigstens sieben Mitgliedern/ die Geschäftsanweisung wird festsetzen, in welchen Fällen und in welcher Reihenfolge die Einberufung von Stellvertretern zu bewirken ist. 8 32. Dem Zentralausschuß werden in jedem Monat die wöchentlichen Nachwcisungen über die Diskonto-, Wechsel- uud Lombardbestände, den Notenumlauf, die Baarfonds, die Depositen, über den An- und Verkauf vou Gold, Wechseln uud Effekten, über die Vertheilung der Fonds auf die Zweigaustalten zur Einsicht vorgelegt, und zugleich die Ergebnisse der ordentlichen und der außerordentlichen Kassenrevisionen, sowie die Ansichten und Vorschläge des Reichsbank-Direktoriums über den Gang der Geschäfte im Allgemeinen und über die etwa erforderlichen Maßregeln mitgetheilt. Insbesondere ist der Zentralausschuß gutachtlich zu hörein a) über die Bilanz und die Gewinnberechnung, welche nach Ablauf des Geschäftsjahres vom Neichsbank-Direktorium aufgestellt, mit dessen Gutachten dem Reichskanzler zur definitiven Festsetzung überreicht, und demnächst den Antheilseignern in deren ordentlicher Generalversammlung mitgetheilt wird/ d) über Abänderungen des Besoldungs- und Pcnsions-Etats H 28)/ e) über die Besetzung erledigter Stellen im Neichsbank-Direktorium, mit Ausnahme der Stelle des Präsidenten, vor der Beschlußfassung des Bundesraths (§ 27)/ cl) über den Höchstbetrag, bis zu welchem die Fouds der Bank zn Lombarddarlehen verwendet werden können. Der Ankauf vou Effekten für Rechnung der Bank kann nur erfolgen, nachdem die Höhe des Betrages, bis zu welcher die Fouds der Bank zu diesem Zwecke verwendet werden können, zuvor mit Zustimmung des Zentralausschusses festgesetzt ist/ e) über die Höhe des Diskontosatzes und des Lombard-Zinsfußes, sowie über Veränderungen in den Grundsätzen uud Fristen der Kreditertheilung/ 5) über Vereinbarungen mit anderen deutschen Banken 19), sowie über die in den Geschäftsbeziehuugen zu denselben zn beobachtenden Grundsätze. Allgemeine Gcschäftsauweisungcn und Dieustinstruktioneu siud dem Zeutralausschusse alsbald nach ihrem Erlasse (Z 26) znr Kenntnißncchmc mitzutheilen. 8 33. Die Mitglieder des Zentralausschusses beziehen keine Besolduug. Weun eiu Ausschußmitglied das Bankgehcimniß (§ 39) verletzt, die durch seiu Amt erlangten Aufschlüsse gemißbraucht oder sonst das öffentliche Vertrauen verloren hat, oder wenn durch dasselbe überhaupt das Interesse des Instituts gefährdet erscheint, so ist die Generalversammlung berechtigt, seine Ausschließung zu beschließen. Ein Ausschußmitglied, welches iu Konkurs geräth, während eines halben Jahres den Versammlnngen nicht beigewohnt, oder eine der Voraussetzungen seiner Wählbarkeit (§ 31) verloren hat, wird für ausgeschieden erachtet. Wegen der Abänderung dieses Satzes durch Art. 3 der Banknovelle vom 7. Juni 18M vergl, Anl, 3. Bcmkgcsetz. 435 8 34. Die fortlaufende spezielle Kontrolc über die Verwaltung der Neichsbank üben drei, von dem Zentralausschusse aus der Zahl seiner Mitglieder auf ein Jahr gewählte Deputirte des Zentralausschusses beziehungsweise deren gleichzeitig zu wählende Stellvertreter. Die Geschäftsanweisung wird festsetzen, in welchen Fällen und in welcher Reihenfolge die Einberufung von Stellvertretern zu bewirken ist. Die Dcputirten sind insbesondere berechtigt, allen Sitzungen des Neichsbauk-Dircktoriums mit berathender Stimme beizuwohnen. Sie sind ferner berechtigt und verpflichtet, i» den gewöhnlichen Geschäftsstunden nnd im Beisein eines Mitgliedes des Ncichsbank-Direktorinms von dem Gange der Geschäfte Kenntniß zn nehmen, die Bücher und Portefeuilles der Bank einzusehen und den ordentlichen, wie außerordentlichen Kassenrevisioncn beizuwohnen. Ueber ihre Wirksamkeit erstatten sie in den monatlichen Versammlungen des Zentralansschusses Bericht. Im Falle des § 33 Absatz 2 kann ein Deputirter bereits vor der Entscheidung der Generalversammlung durch den Zentralausschuß suspendirt werden, 8 35. Geschäfte mit den Finanzverwaltungen des Reichs oder deutscher Buudesstaaten dürfen nur innerhalb der Bcstimmuugen dieses Gesetzes und des Bankstatnts gemacht und müssen, wenn andere als die allgemein geltenden Bedingungen des Bankverkehrs in Anwendung kommen sollen, zuvor zur Kenntniß der Deputirten gebracht, und wenn auch nur Einer derselben darauf auträgt, dem Zentralausschuß vorgelegt werden. Sie müssen unterbleiben, wenn der letztere uicht in einer beschlußfähigen Versammlung mit Stimmenmehrheit für die Zulässigkcit sich ausspricht. § 36. Außerhalb des Hauptsitzes der Bank sind an, vom Bundcsrathe zu bestimmenden, größeren Plätzen Neichsbankhauptstellen zu errichten, welche unter Leitung eines aus wenigstens zwei Mitgliedern bestehenden Vorstandes, und uuter Aufsicht eiues vom Kaiser ernannten Bank- Kommissarius stehen. Bei jeder Neichsbankhanptstelle soll, wenn sich daselbst eine hinreichende Zahl geeigneter Antheilscigner vorfindet, ein Bezirksausschuß bestehen, dessen Mitglieder vom Reichskanzler aus den vom Bank-Kommissar und vom Zentralausschuß aufgestellten Vorschlagslisten der am Sitz der Bankhauptstelle oder in dessen unmittelbarer Nähe wohnhasten Antheilseigner ausgewählt werden. Dem Ausschuß wcrdeu iu seinen monatlich abzuhaltenden Sitzungen die Uebersichten über die Geschäfte der Bankhauptstellc und die von der Zentralverwaltnng ergangencn allgemeinen Anordnungen mitgetheilt. Anträge und Vorschläge des Bezirksausschusses, welchen vom Vorstande der Bankhauptstelle nicht in eigener Zuständigkeit entsprochen wird, werden von letzterem dem Reichskanzler mittelst Berichts eingereicht. Eine fortlaufende spezielle Nontrvle über den Geschäftsgang bei den Bankhauptstellen nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 34 üben, soweit es ohne Störung der täglichen laufenden Geschäfte geschehen kann, 2 bis 3 Beigeordnete, welche vom Bezirkausschuß aus seiner Mitte gewählt, oder, wo ein Bezirksausschuß uicht besteht, vom Reichskanzler nach Absatz 2 ernannt werden. 8 37. Die Errichtung sonstiger Zweiganstaltcn erfolgt, sofern dieselben dem Neichsbank-Direktorium unmittelbar untergeordnet werden (Neichsbcmkstellen), durch den Reichskanzler, sofern sie einer anderen Zweiganstalt untergeordnet werden, durch das Neichsbank-Direktorium. 55' 436 Bankgesctz. s 38. Die Neichsbank wird in allen Fällen, und zwar auch wo die Gesetze eine Specialvollmacht erfordern, durch die Unterschrift des Neichsbank-Direktoriums oder eiuer Neichsbank- hauptstelle verpflichtet, sofern diese Unterschriften von zwei Mitgliedern des Rcichsbank- Dircktvriums beziehungsweise von zwei Mitgliedern des Vorstandes der Reichsbankhauptstclle oder den als Stellvertretern der letzteren bezeichneten Beamten vollzogen sind. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Unterschriften der Bankstellen eine Verpflichtung für die Neichsbank begründen, wird vom Reichskanzler bestimmt und besonders bekannt gemacht. Gegen die Neichsbankhauptstellcn und Bankstcllen können alle Klagen, welche auf den Geschäftsbetrieb derselben Bezug haben, bei dem Gerichte des Ortes erhoben werden, wo die Zweiganstalt errichtet ist. s 39. Sämmtliche bei der Verwaltung der Bank als Beamte, Ausschußmitglieder, Beigeordnete beteiligte Personen sind verpflichtet, über alle einzelne Geschäfte der Bank, besonders über die mit Privatpersonen und über den Umfang des den letzteren gewährten Kredits, Schweigen zu beobachten. Die Deputirteu des Zentralausschusses uud deren Stellvertreter, sowie die Beigeordneten bei den Reichsbankhauptstelleu sind hierzu vor Autritt ihrer Funktionen mittelst Handschlags an Eidesstatt besonders zu verpflichte«. s 40. Das Statut der Reichsbank') wird nach Maßgabe der vorstehend in den ZZ 12 bis 39 enthaltenen Vorschriften vom Kaiser im Einvernehmen mit dein Bundesrath erlassen. Dasselbe muß insbesondere Bestimmungen enthalten: 1. über die Form der Antheilscheine der Reichsbank und der dazu gehörigen Dividendenscheine und Talons/ 2. über die bei Uebertraguug oder Verpfändung von Anteilscheinen zu beachtenden Formen/ 3. über die Modifikation verlorener oder vernichteter Antheilscheine, sowie über das Verfahren in Betreff abhanden gekommener Dividcndenscheine und Talons/ 4. über die Grundsätze, nach denen die Jahresbilanz der Neichsbank aufzunehmen ist/ 5. über Termine und Modalitäten der Erhebung der Dividende/ 6. über die Form, in welcher die Zusammenbcrufung der Generalversammlungen geschieht, sowie über die Bedingungen und die Art der Ausübung des Stimmrechts der Antheilseigner/ die Ausübung des Stimmrechts darf jedoch nicht durch den Besitz von mehr als einem Antheilsscheinc bedingt, noch dürfen mehr als hundert Stimmen in einer Hand vereinigt werden/-) 7. über die Modalitäten der Wahl des Zentralausschusses uud der Deputirteu desselben, der Bezirksausschüsse uud der Beigeordneten bei den Neichsbankhauptstellcn/ 8. über die Form, in welcher die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen, sowie über die öffentlichen Blätter, in welche dieselben anfznnehmen sind/ 9. über die im Fall der Aufhebung der Neichsbank (Z 41) eintretende Liquidation/ 10. über die Form, in welcher die Mitwirkung der Anteilseigner oder deren Vertreter zu einer durch Ncichsgesetz festzustellenden Erhöhung des Grundkapitals herbeigeführt werden soll/ 11. über die Voraussetzungen der Sicherstellung, uuter denen Effekten für fremde Rechnung gekauft oder verkauft werden dürfen. -) Vergl. Aul. 4. 2) Wegen der Abänderung durch Art. 4 der Banknovelle vom 7. Juni 1899 vergl. Anl. 3. Bcmkgcsctz. 437 8 41. Das Reich behält sich das Recht vor, zuerst zum 1. Icnmar 1891, alsdann aber von zehn zu zehn Jahren nach vorausgegangener einjähriger Ankündigung, welche auf Kaiserliche Anordnung, im Einvernehmen mit dem Bundesrath, vom Reichskanzler an das Ncichsbank- Direktorium zu erlassen und von letzterem zu veröffentlichen ist, entweder a) die auf Grund dieses Gesetzes errichtete Ncichsbank aufzuheben und die Grundstücke derselben gegen Erstattuug des Buchwcrthes zu erwerben, oder d) die sämmtlichen Antheile der Ncichsbank zum Nennwerthe zu erwerben. In beiden Fällen geht der bilanzmäßige Reservefonds, soweit derselbe nicht zur Deckung von Verlusten in Anspruch zu nehmen ist, zur einen Hälfte an die Antheilseigncr, zur anderen Hälfte an das Reich über. Zur Verlängerung der Frist nach Inhalt des ersten Absatzes ist die Zustimmung des Reichstags erforderlich. Titel III. Privat-Notenbanken. § 42. Banken, welche sich bei Erlaß dieses Gesetzes im Besitze der Befugniß zur Notenausgabe befinden, dürfen außerhalb desjenigen Staates, welcher ihnen diese Befugniß ertheilt hat, Bankgeschäfte durch Zweiganstalten weder betreiben noch durch Ageuteu für ihre Rechnung betreiben lassen, noch als Gesellschafter an Bankhäusern sich betheiligen. Z 43. Die Noten einer Bank, welche sich bei Erlaß dieses Gesetzes im Besitze der Befugniß zur Notenausgabe befindet, dürfen außerhalb desjenigen Staates, welcher derselben diese Befugniß ertheilt hat, zu Zahlungen nicht gebraucht werden. Der Umtausch solcher Noten gegen andere Banknoten, Papiergeld oder Münzen unterliegt diesem Verbote nicht. Z 44. Die beschränkenden Bestimmungen des Z 43 finden auf diejenigen Banken keine Anwendung, welche bis zum 1. Januar 1876 folgende Voraussetzuugcu erfüllen: 1. Die Bank darf ihre Betriebsmittel nur in den im §13 unter 1 bis 4 bezeichneten Geschäften, und zwar zu 4 höchstens bis zur Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Bank und der Reserven, anlegen. Bezüglich des Darlehnsgeschäfts ist der Bank eine Frist bis zum 1. Januar 1877 eingeräumt, innerhalb welcher sie ihre Darlehnc den Bestimmungen des § 13 Nr. 3 zu konfvrmiren hat. Sie hat jeweilig den Prozentsatz öffentlich bekannt zu machen, zu welchem sie diskontirt oder zinsbare Darlehne gewährt. 2. Die Bank legt von dem sich jährlich über das Maß von 4^ Prozent des Grundkapitals hinaus ergebenden Neingewinn jährlich mindestens 20 Prozent so lange zur Ansammlung eines Reservefonds zurück, als der letztere nicht ein Vierthcil des Grundkapitals beträgt. 3. Die Bank verpflichtet sich, für den Betrag ihrer im Umlauf befindlichen Banknoten jederzeit mindestens ein Dritthcil in kursfähigem deutschen Gelde, Reichs-Kassenscheinen oder in Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Pfund fein zu 1 392 Mark gerechnet, und den Rest in diskontirtcn Wechselu, welche eine Vcrfallzeit von höchstens drei Monaten haben und aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, in ihren Kassen als Deckung bereit zu halten. 438 Bankgesetz. 4. Die Bank verpflichtet sich, ihre Noten bei einer von ihr zu bezeichnenden Stelle in Berlin oder Frankfurt, deren Wahl der Genehmigung des Bundesraths unterliegt, dem Inhaber gegen kursfähigcs deutsches Geld einzulösen. Die Einlösung hat spätestens vor Ablauf des auf den Tag der Präsentation folgenden Tages zu erfolgen. 5. Die Bank verpflichtet sich, alle deutschen Banknoten, deren Umlauf im gesammten Reichsgebiete gestattet ist, an ihrem Sitze, sowie bei denjenigen ihrer Zweiganstalten, welche in Städten von mehr als 80 000 Einwohnern ihren Sitz haben, zu ihrem vollen Nennwerthe in Zahlung zu nehmen, so lange die Bank, welche solche Noten ausgegeben hat, ihrer Noteneinlösungspflicht pünktlich nachkommt. Alle bei einer Bank eingegangenen Noten einer anderen Bank dürfen, soweit es nicht Noten der Ncichsbank sind, nur entweder zur Einlösung präsentirt, oder zu Zahlungen an diejenige Bank, welche dieselben ausgegeben hat, oder zu Zahlungen an dem Orte, wo letztere ihren Hauptsitz hat, verwendet werden. 6. Die Bank verzichtet auf jedes Widerspruchsrccht, welches ihr entweder gegen die Er- theilung der Befugniß zur Ausgabe von Banknoten an andere Banken, oder gegen die Aufhebung einer etwa bestehenden Verpflichtung der Landesregierung, ihre Noten in den öffentlichen Kassen statt baaren Geldes in Zahlung nehmen zu lassen, zustehen möchte. 7. Die Bank willigt ein, daß ihre Befugniß zur Ausgabe von Banknoten zu den in § 41 bezeichneten Terminen durch Beschluß der Landesregierung oder des Bundesraths mit einjähriger Kündigungsfrist aufgehoben werden könne, ohne daß ihr ein Anspruch auf irgend welche Entschädigung Zustände. Von Seiten des Bundesraths wird eine Kündigung nur eintreten zum Zwecke weiterer einheitlicher Regelung des Notenbankwesens oder wenn eine Notenbank den Anordnungen gegenwärtigen Gesetzes zuwider gehandelt hat. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der Bundesrath. Einer Bank, welche die vorstehend unter 1 bis 7 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt hat, kann der Betrieb von Bankgeschäften durch Zweiganstalten oder Agenturen außerhalb des im § 42 bezeichneten Gebietes auf Antrag der für den Ort, wo dies geschehen soll, zuständigen Landesregierung durch den Bundesrath gestattet werden. Banken, welche bis zum 1. Januar 1876 nachweisen, daß der Betrag der nach ihrem Statut oder Privileg ihnen gestatteten Notenausgabe auf den Betrag des Grundkapitals eingeschränkt ist, welcher am 1. Januar 1874 eingezahlt war, sind von der Erfüllung der unter 2 bezeichneten Voraussetzung entbunden und erlangen mit der Gestattung des Umlaufs ihrer Noten im gesammten Reichsgebiete zugleich die Befugniß, im gesammten Reichsgebiete durch Zwcig- anstalten oder Agenturen Bankgeschäfte zn betreiben. Dem Bundesrat!) bleibt vorbehalten, diesen Banken einzelne der durch die Bestimmungen unter 1 ausgeschlossenen Formen der Kredit- erthcilung, in deren Ausübung dieselben sich bisher befunden haben, auf Grund des nachgewiesenen besonderen Bedürfuisses zeitweilig oder widerruflich auch ferner zu gestatten und die hierfür etwa nothwendigen Bedingungen festzusetzen. § 45. Banken, welche von den Bestimmungen im § 44 zu ihren Gunsten Gebrauch machen wollen, haben dem Reichskanzler nachzuweisen: 1. daß ihre Statuten den durch den Z 44 aufgestellten Voraussetzungen entsprechen/ 2. daß die erforderliche Einlösungöstelle eingerichtet ist. Bankgesetz. 439 Sobald dieser Nachweis geführt ist, erläßt der Reichskanzler eine durch das Neichs- Gesetzblatt zu veröffentlichende Bekanntmachung, in welcher: 1. die beschränkenden Bestimmungen der §Z 42 und 43 oder des § 43 dieses Gesetzes zu Gunsten der zu bezeichnenden Bank als nicht anwendbar erklärt, 2. die Stelle, an welcher die Noten der Bank eingelöst werden, bezeichnet wird. Z 46. Kann die Dauer einer bereits erworbenen Befugniß zur Ausgabe von Banknoten dnrch eine vom Staate oder einer öffentlichen Behörde ausgehende, an einen bestimmten Termin gebundene Kündigung auf eine bestimmte Zeit beschränkt werden, so tritt diese Kündigung zu dem frühesten zulässigen Termine kraft gegenwärtigen Gesetzes ein, es sei denn, daß die Bank den zulässigen Betrag ihrer Notenausgabe auf den am 1. Januar 1874 eingezahlten Betrag ihres Grundkapitals beschränkt und sich den Bestimmungen im § 44 unter i und 3 bis 7 unterworfen hat. Statutarische Bestimmungen, durch welche die Dauer eiucr Bank oder der derselben ertheilten Befugniß zur Notenausgabe von der unveränderten Fortdauer des Notenprivilcgiums der Preußischen Bank abhängig gemacht ist, treten außer Kraft. § 47. Jede Abänderung der Bestimmungen des Grundgesetzes, Statuts oder Privilegiums eiuer Bank, welche die Befugniß zur Ausgabe von Banknoten bereits erworben hat, bedarf, so lange der Bank diese Befugniß zusteht, zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Bundesraths, sofern sie das Grundkapital, den Reservefonds, den Geschäftskreis oder die Deckung der auszu- gebenden Noten, oder die Dauer der Befugniß zur Notenausgabe zum Gegenstande hat. Landes- gcsetzliche Vorschriften und Konzessionsbedingungen, durch welche eine Bank bezüglich des Betriebs des Diskonto-, des Lombard-, des Effekten- und des Depositeugeschäfts Beschränkungen unterworfen ist, welche das gegenwärtige Gesetz nicht enthält, stehen einer solchen Aenderung nicht entgegen. Die Genehmigung wird, nach Erfüllung der sonstigen gesetzlichen Erfordernisse, durch die betheiligte Landesregierung beantragt und muß versagt werden, wenn die Bank nicht von den Bestimmungen des § 44 Gebrauch macht. Die bayerische Negierung ist berechtigt, bis zum Höchstbetrage von 70 Millionen Mark die Befugniß zur Ausgabe von Banknoten für die in Bayern bestehende Notenbank zu erweitern, oder diese Befugniß einer anderen Bank zn ertheilen, sofern die Bank sich den Bestimmungen des § 44 unterwirft. 8 48. Der Reichskanzler ist jederzeit befugt, sich nöthigenfalls durch kommissarische Einsichtnahme von den Büchern, Geschäftslokalen und Kasscnbcständen der Noten ausgebenden Banken die Ueberzeugung zu verschaffen, daß dieselben die durch Gesetz oder Statut festgestellten Bedingungen und Beschränkungen der Notenausgabe innehalten, oder die Voraussetzungen der zu ihren Guustcn etwa ausgesprochenen Nichtanwendbarkcit der §§ 42 und 43 oder des § 43 dieses Gesetzes erfüllen und daß die von ihnen veröffentlichten Wochen- nnd Iahresübersichten s§ 8), sowie die behufs der Steuerberechnuug abgegebenen Nachweise (§ 10) der wirklichen Sachlage entsprechen. Das Aufsichtsrecht der Landesregierungen wird durch diese Bestimmung nicht berührt. 440 Bankgesetz. § 49. Die Befugniß zur Ausgabe von Bauknoten geht verloren: 1. durch Ablauf der Zeitdauer, für welche sie ertheilt ist, 2. durch Verzicht, 3. im Falle des Konkurses durch Eröffnung des Verfahrens gegen die Bank, 4. durch Entziehung kraft richterlichen Urtheils, 5. durch Verfügung der Landesregierung nach Maßgabe der Statuten oder Privilegien. 8 50. Die Entziehung der Befugniß zur Notenausgabe wird auf Klage des Reichskanzlers oder der Regierung des Bundesstaates, in welchem die Bank ihren Sitz hat, durch gerichtliches Urtheil ausgesprochen: 1. wenn die Vorschriften der Statuten, des Privilegiums oder des gegenwärtigen Gesetzes über die Deckung für die umlaufenden Noten verletzt worden sind oder der Notenumlauf die durch Statut, Privilegium oder Gesetz bestimmte Grenze überschritten hat/ 2. weun die Bank vor Erlaß der im § 45 erwähnten Bekanntmachung des Reichskanzlers außerhalb des durch § 42 ihr angewiesenen Gebiets die in § 42 ihr untersagten Geschäfte betreibt, oder außerhalb des durch § 43 ihr angewiesenen Gebiets ihre Noten vertreibt oder vertreiben läßt/ 3. wenn die Bank die Einlösung präsentirter Noten nicht bewirkt g.) an ihrem Sitze am Tage der Präsentation, d) an ihrer Einlösungsstellc (Z 44 Nr. 4) bis zum Ablaufe des auf den Tag der Präsentation folgenden Tages, v) an sonstigen durch die Statuten bestimmten Einlösuugsstellcn bis zum Ablaufe des dritten Tages nach dem Tage der Präsentation/ 4. sobald das Grundkapital sich durch Verluste um ein Drittheil vermindert hat. Die Klage ist im ordentlichen Verfahren zu verhandeln. Der Rechtsstreit gilt im Sinne der Reichs- und Laudcsgesetze als Handelssache. In dem Urtheil ist zugleich die Verpflichtung zur Einziehung der Noten auszusprechen. 8 51. Das Urtheil ist erst nach Eintritt der Rechtskraft vollstreckbar. Die Vollstreckung wird auf Antrag durch das Prvzcßgericht verfügt. Das Gericht bestimmt zu diesem Zwecke die Frist, iuucrhalb welcher vou der Bankverwaltuug die Bekanntmachung über die Einziehung der Noten zu erlassen ist. Sofern nicht der Konkurs über die Bau! ciusgebrvchcn ist, setzt das Gericht einen Kurator ein, welcher die Einziehung der Noten zu überwachen und, weun die Bank den für diesen Fall vorgesehenen Verpflichtungen nicht nachkommt, die Liquidation der Bank beim Gerichte zu beantragen verpflichtet ist. Eingehende Noten sind von der Bank an eine vom Reichskanzler zu bezeichnende, am Sitze der Bank gelegene Kasse abzuliefern. 8 52. Sechs Monate, nachdem das Urtheil (§ 50) die Rechtskraft erlangt hat, zahlt die Bank an die vom Reichskanzler bezeichnete Kasse einen Betrag in baarcm Gelde ein, welcher dem bis dahin nicht abgelieferten Betrage ihrer Noten gleichkommt. Dieser Baarbetrag wird ihr nach Maßgabe der weiter von ihr abgelieferten Noten und der verbleibende Rest nach Ablauf der letzten vom Bundesrathe für die Einlösung festgesetzten Frist zurückgezahlt. Bmtt'geseK. > >> 8 53. Die an die Kasse abgelieferten Noten (§51 und § 52) werden in Gegenwart des Kurators der Kasse und des für die Einziehung der Noten bestellten Kurators vernichtet. Ueber die Vernichtung wird ciu gerichtliches oder notarielles Protokoll aufgenommen. Die Verwaltung der Bank ist befugt, au der Vernichtung durch zwei Abgeordnete Theil zu nehmen. Der für die Vernichtung bestimmte Termin ist ihr jedesmal spätestens acht Tage vorher von der der Kasse vorgesetzten Behörde anzuzeigen. Die Vernichtung kann in einem oder in mehreren Terminen erfolgen. § 54. Für diejenigen Korporationen, welche, ohne Zettclbanken zu seiu, sich beim Erlasse dieses Gesetzes im Besitz der Befugnis; zur Ausgabe von Noten, Kassenscheinen oder sonstigen ans den Inhaber ausgestellten unverzinslichen Schuldverschreibungen befinden, und für das vvu ihnen ausgegebene Papiergeld gelten insvlangc, als sie von der Befugnis;, Papiergeld iu Umlauf zn erhalten, Gebrauch machen, die Bestimmungen der W 2 bis einschließlich 6, dann des § 43 uud des § 47 Absatz 1 dieses Gesetzes, soweit sich derselbe auf die Befuguiß zur Ausgabe vvu Papiergeld, auf deren Dauer, oder auf die Deckung des Papiergeldes bezieht. Titel IV. Strasbestimmungen. 8 55. Wer unbefugt Banknoten oder sonstige auf den Inhaber lautende uuvcrzinslichc Schuldverschreibungen ansgiebt, wird mit einer Geldstrafe bestraft, welche dem Zehnfachen des Betrages der von ihm ausgegebene« Wcrthzeichen gleichkommt, mindestens aber fünftausend Mark beträgt. § 56. Mit Geldstrafe bis zu einhuudertfüufzig Mark wird bestraft, wer der Vcrbotsbestimmuug des § 43 zuwider, Noten inländischer Banken, oder Noten oder sonstige Geldzeichen inländischer Korporationen außerhalb desjenigen Landesgebiets, für welches dieselben zugelassen sind, zur Leistung vou Zahlungen verwendet. 8 57. Mit Geldstrafe von fünfzig Mark bis zu fünftausend Mark wird bestraft, wer der Verbvts- besiimmung in § 11 zuwider, ausländische Banknoten oder sonstige auf dcu Inhaber lautende unverzinsliche Schuldverschreibungen ausländischer Korporationen, Gesellschaften oder Privaten, welche ausschließlich oder neben anderen Werthbcstimmungen iu Ncichswährung oder einer deutschen Landeswährung ausgestellt sind, zur Leistung von Zahlungen verwendet. Geschieht die Verwendung gewerbsmäßig, so tritt neben der Geldstrafe Gefängniß bis zu einem Jahr ciu. Der Versuch ist strafbar. 8 58. Mit Geldstrafe bis zu fünftausend Mark wird bestraft, wer den Bestimmungen im § 42 zuwider, für Rechuuug von Bcmkcu als Vorsteher vou Zwcigaustaltcu oder als Agent Bankgeschäfte betreibt oder mit Banken als Gesellschafter in Verbindung tritt. Die gleiche Strafe trifft die Mitglieder des Vorstandes eiuer Bank, welche den Bestimmungen des Z 7 entgegenhandeln, oder welche dem Verbote des § 42 zuwider !>,) Zweiganstalten oder Agenturen bestellen, oder I>) die von ihnen vertretene Bank als Gesellschafter an Bankhäusern beteiligen. 56 442 Laukgl'sch, s 59. Die Mitglieder des Vorstandes einer Bank werden! 1. wenn sie in den durch die Bestimmungen des §8 vorgeschriebenen Veröffcntlichnngen wissentlich den Stand der Verhältnisse der Bank unwahr darstellen oder verschleiern, mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft/ 2. wenn sie durch unrichtige Aufstellung der im § 10 vorgeschriebenen Nachweisungen den steuerpflichtigen Notenumlauf zu genug angeben, mit eiuer Geldstrafe bestraft, welche dem Zehnfachen der hinterzogenen Steuer gleichsteht, mindestens aber fünfhundert Mark beträgt/ 3. wenn die Bank mehr Noten ausgiebt, als sie auszugeben befugt ist, mit eiuer Geldstrafe bestraft, welche dem Zehnfachen des zuviel ausgegebenen Betrages gleichkommt, mindestens aber fünftausend Mark beträgt. Die Strafe zn 3 trifft auch die Mitglieder des Vorstandes solcher Korporationen, welche zur Ausgabe vou auf den Inhaber lautenden unverzinslichen Schuldverschreibung?» befugt sind, weuu sie mehr solche Geldzeichen ausgeben, als die Korporation auszugeben befugt ist. Titel V. Schlußbestimmungm. 8 60. Die 6, 42 uud 43, sowie die auf die letzteren bezüglichen Strafbestimmuugcu iu den 56 uud 58 gegenwärtigen Gesetzes treten am 1. Januar 1876 in Kraft. 8 61. Der Reichskanzler wird ermächtigt, mit der Königlich preußischen Regierung wegen Abtretung der Preußischen Bank an das Reich auf folgenden Grundlagen einen Vertrag abzuschließen! 1. Preußeu tritt nach Zurückziehung sciues Einschußkapitals von 1 906 800 Thalern, sowie der ihm zustehenden Hälfte des Reservefonds die Preußische Bank mit allen ihren Rechte» und Verpflichtungen mit dem 1. Januar 1876 unter den nachstehend Ziffer 2 bis 6 bezeichneten Bedingungen an das Reich ab. Das Reich wird diese Bank an die nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu errichtende Reichs- bank übertragen. 2. Preußen empfängt für Abtretung der Bank eine Entschädigung von fünfzehn Millionen Mark, welche aus dcu Mittel» der Neichsbauk zu decken ist. 3. Den bisherigen Anteilseignern der Preußischen Bank wird die Befngniß vorbehalten, gegeu Verzicht aus alle ihnen durch ihre Bankanthcilsscheine verbrieften Rechte zu Gunsten der Reichsbank den Umtausch dieser Urkunden gegen Antheilsscheinc der Ncichsbank von gleichem Nominalbeträge zu verlangen. 4. Die Ncichsbank hat denjenigen Antheilseignern, welche nach den Bestimmungen der 5§ 16 und 19 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 (Preuß. Ges.-Samml. S. 435) die .Herauszahlung des eingeschossenen Kapitals und ihres Antheils an dem Reservefonds der Preußischen Bank verlangen, diese Zahlung zu leisten. 5. Die Ncichsbank wird zur Erfüllung der von der Preußischen Bank durch Vertrag vom 28./31. Januar 1856 hinsichtlich der Staatsanleihe von sechszehn Millionen fünfhundertachtundneunzigtauscnd Thalern übernommenen Verbindlichkeiten an Preußen für die Jahre 1876 bis einschließlich 1925 jährlich 621 910 Thaler in halbjährlichen Raten zahlen. Wird die Konzession der Ncichsbank nicht verlängert, so wird das Bmikqesch, l l>! Reich dafür sorgen, daß, so lange keine andere Bank in diese Verpflichtung eintritt, die Rente bis zu dem ebengcdachtcu Zeitpunkte der preußischen Staatskasse un- verkürzt zufließe. ^f>^> 1 /!11 ^U>.> 6. Magdeburger Privatbank................................ 1 173 000 7. Danziger Privat-Aktienbank............................. 1 272 000 8. Prvvinzial-Akticnbank des Großherzogthums Posen........... 1 206 000 9. Kommnnalständischc Bank für die preußische Oberlausitz (Görlitz) 1 307 000 10. 6 000 000 11. Landgräflich hessische konzessionirte Landesbank............... 1 Kf>N um> 12. frankfurter Bank..................................... 10 000 000 13. Bayerische Banken..................................... 32 000 000 14. Sächsische Bank zu Dresden............................. 16 771 000 15. Leipziger Bank........................................ 5 348 000 16. Leipziger Kasscnvercin................................... 1 440 000 17. Chcmnitzer Stadtbank................................... 441 000 18. Württcmbergische Notenbank.............................. 10 000 000 19. Badische Bank........................................ 10 000 000 29. Bank für Süddeutschland ............................... 10 000 000 21. Rostocker Bank........................................ 1 155 000 22. 1 971 000 23. Oldenburgische Laudcsbank.............................. 1 881 000 24. Brauuschwcigische Bank.................................. 2 829 000 25. Mitteldeutsche Kreditbank in Mciningcn.................... 3 187 000 26. Privatbank zu Gotha.................................. 1 344 000 27. Anhalt-Dcssauischc Laudesbauk........................... 935 000 28. thüringische Bank (Sondershausen)....................... I 658 000 29. Geraer Bank......................................... 1 651 000 30. Niedcrsächsische Bank (Bückeburg)......................... 594 000 31. Lübecker Privatbank.................................... 500 000 32. Kommerzbank in Lübeck................................. 959 000 33. Bremer Bank........................................ 4 500 000 Zusammen.... 385 000 000 >) i) Wegen der Erhöhung des »Kontingents« der Neichsbank sowie des Gesc»nmtbetr>iges des der Noteu- steucr nicht unterliegenden ungedeckten Noteuumlnufs durch Art. 5> der Biniknovcllc oom ?. Juni 18M oergl. Aul. 3 »nd S. 217 ff. 445 Anlage 2. Gesetz, betreffend die Abänderung des Bankgesetzes vom 14. Mär? 1875. vom 18. December 1889. (Reichs-Gcsctzbl. S, 2M, Ausgegeben am A>. Dezember 1889.> T8ir Wilhellll/ von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ?c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfvlgter Zustimmung des Vuudesraths und des Reichstags, was folgt: Artikel 1. Der Z 24 des Vankgcsetzes vom 14. März 1575 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) wird durcb folgende Vestimmnng ersetzt: Aus dem beim Jahresabschlüsse sich ergebenden Reingewinn der Neichsbant wird: 1. zunächst deu Autheilscigncrn eine ordentliche Dividende von dreiundeinhalb Prozent des Grundkapitals berechnet, sodann 2. von dem Mehrbeträge eine Quote vvu zwanzig Prozent dem Reservefonds zugeschrieben, solange derselbe nicht ein Viertel des Grundkapitals beträgt, Z, der alsdann verbleibende Ueberrest zur Hälfte au die Anteilseigner und zur Hälfte an die Reichskassc gezahlt, soweit die Gesammtdividendc der Antheilseigner nicht sechs Prozent übersteigt. Von dem weiter verbleibenden Reste erhalten die Antheilseigncr ein Viertel, die Reichskassc drei Viertel. Erreicht der Neingewinn nicht volle dreiundeinhalb Prozent des Grundkapitals, so ist das Fehlende aus dem Reservefonds zu ergänze«. Das bei Begebung von Antheilsschcinen der Ncichsbank etwa zu gtwiuueude Aufgeld fließt dem Reservefonds zn. Dividendenrückständc verjähren binnen vier Jahren, von dem Tage ihrer Fälligkeit an gerechnet, zum Vortheil der Bank. Artikel 2. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1891 iu Kraft. Urkundlich uuter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bcigcdrucktem kaiserliche» Iusiegel. Gegeben Neues Palais, den 18. Dezember 1889. 8.) Wilhelm. vou Bvetlicher. 447 Anlage ». Gesetz, betreffend die Abänderung des Vankgesetzes vom 14. Mär) 1875. vom 7. Ium 1899. verordnen im Namen des Reichs, nach erfvlgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Artikel 1. Der Z 23 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) wird durch folgende Bestimmung ersetzt: Das Grundkapital der Reichsbank besteht aus einhundertundachtzig Millionen Mark, getheilt in vierzigtausend Antheile von je dreitausend und sechzigtauscnd Antheile vou je eintauseud Mark. Vou letzteren sind dreißigtauseud Antheile bis zum 31. Dezember 1900 und drcißigtausend Antheile bis zum 31. Dezember 1905 zu begeben. Ans die Begebung findet der § 38 des Gesetzes vom 22. Juni l896 (Prospektzwang) keine Anwendung. Die Autheile lauteu auf Namen. Die Antheilseigner haften persönlich für die Verbindlichkeiten der Reichsvank nicht. Artikel 2. Der § 24 des Bankgesetzes erhält unter Aufhebuug des Artikels 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 1889 (Reichs-Gcsetzbl. S. 201) uachsteheudc Fassung: Aus dem beim Jahresabschlüsse sich ergebenden Reingewinne der Neichsbant wird: 1. zunächst den Antheilseignern eine ordentliche Dividende von dreiundeinhalb Prozent des Grundkapitals berechnet, sodann 2. von dem Mehrbetrag eine Quote von zwanzig Prozent dem Reservefonds zugeschrieben, solange derselbe nicht den Betrag von sechzig Millionen Mark erreicht hat, 3. von dem weiter verbleibenden Reste den Antheilseigncrn ein Viertel, der Reichstage drei Viertel überwiesen. Erreicht der Reingewinn nicht volle dreiundeinhalb Prozent des Grundkapitals, so ist das Fehlende aus dem Reservefonds zu ergäuzcu. Das bei Begebung von Antheilsscheinen der Ncichsbank etwa zu gewinnende Aufgeld fließt dem Reservefonds zu. Divideudeurückstände verjähren biuneu vier Iahrcu, vou dem Tage ihrer Fälligkeit an gerechnet, zum Vortheile der Bank. (Reichs-Gesetzbl. S. 311. Ausgegeben cim 13. Juni 1«99,) Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen :e. Gesetz, betreffend die Adäudevung des V.inkgesctzcs, Artikel 3. Im 5 3l wird der dritte Satz vvn »Die Mitglieder« bis »gewählt., durch folgende Bestimmung erseht' Die Mitglieder und die Stellvertreter werden vvn der Generalversammlung aus der Zahl derjenigen Anthcilscigncr gewählt, welche auf ihren Namen lautende Anthcilsscheinc über einen Mindestbetrag vvn je neuntausend Mark besitzen, Artikel 4. § 40 Ziffer 6 wird dnrch folgende Bestimmung ersetzt! 6. über die Form, iu welcher die Zusanuncnberufnng der Gencralvcrsanmiluugen geschieht, sowie über die Bedingnngen und die Art der Ausübung des Stimmrechts der Anthcilsciguer/ die Ausübung des Stimmrcchts darf jedoch nicht durch den Besitz von mehr als einem Anthcilsschcine bedingt, noch dürfen mehr als dreihundert Stimmen in einer Hand vereinigt werde», wobei ein Anthcils- schcin zu dreitausend Mark dem Rechte auf drei Stimmen und ein Anthcils- schcin zu eiutausend Mark dem Rechte auf eine Stimme entsprechen soll. Artikel 5. Der nach Maßgabe der Anlage zum § 9 des Bantgesetzcs der Reichsbank zustehende Antheil au dem Gesammtbetrage des der Steuer nicht unterliegenden ungedeckten Notenumlaufs, einschließlich der ihr inzwischen zugewachsenen Antheile der unter Nr. 2 bis ll, l5 bis 17, 2l bis 23 und 25 bis 33 bezeichneten Banken wird ans vierhundcrtundfünfzig Millionen Mark festgesetzt, unter gleichzeitiger Erhöhung des Gesammtbctrags auf sünfhundertcinundvierzig Millionen sechshunderttausend Mark. Artikel K. Dem § l3 des Bankgesetzes Ziffer 3 wird nnter l> nach den Worten »des Kursivcrthcs,.. folgender Satz beigefügt! diesen Pfandbriefen stehen gleich andere auf dcu Inhaber lautende Schuldverschreibungen der bezeichneten Institute und Banken, welche auf Grund vou Vorlehnen ausgestellt werde», die an inländische kommunale Korporationen oder gegen Uebernahme der Garantie durch eine solche Korporativ» gewährt sind. Artikel 7. 8 1- Die Rcichsbant darf vom 1. Januar 199l ab nicht unter dem vo» ihr gemäß § 15, des Baukgcsetzes jeweilig öffentlich bekannt gemachten Prozentsätze distontiren, sobald dieser Satz vier Prozent erreicht oder überschreitet. Wenn die Neichsbank z» ei»em geringeren als dem öffentlich bekannt gemachten Prozentsätze diskontirt, so hat sie diese» Satz im Neichsaiizciger bekannt zu machen. 8 2. Der Buudcsrath wird denjenigen Privatnvtenbankcn gegenüber, auf welche die beschränkenden Bestimmungen des § 43 des Bantgesetzcs leine Anwendung finden, vvn dem vvr- bchaltcncn Küudigungsrechte behufs Aufhebung der Befugnis; zur Ausgabe von Banknvten zum Gesetz, betreffend die Abänderung des Bankgesetzes, IN» 1. Januar 1901 Gebrauch machen, wenn diese Banken sich nicht bis zum 1. Dezember 1899 verpflichten, vom 1. Januar 1901 ab 1. nicht unter dem gemäß § 15 des Bankgcsetzes öffentlich bekannt gemachten Prozentsätze der Reichsbank zu diskvntiren, sobald dieser Satz vier Prozent erreicht oder überschreitet, und 2. im Uebrigcu nicht um mehr als einviertel Prozent unter dem gemäß § 15 des Bankgesetzes öffentlich bekannt gemachten Prozentsatze der Neichsbank zu diskontiren, oder falls die Reichsbank selbst zu einem geringeren Satze diskontirt, nicht um mehr als einachtel Prozent unter diesem Satze. s 3. Handelt eine Privatnotenbank der nach § 2 eingegangenen Verpflichtung entgegen, so wird die Entziehung der Befugnis; zur Notenausgabe gemäß § 50 ff. des Bankgesetzes dnrch gerichtliches Urtheil ausgesprochen. Mitglieder des Vorstandes, Vorsteher einer Zwciganstalt, sonstige Angestellte oder Agenten einer solchen Bank, welche für Rechnung der Bank der von ihr eingegangenen Verpflichtung entgegen, unter dem nach § 2 zulässigen Prozentsatze diskontiren, werden mit Geldstrafe bis zu fünftausend Mark bestraft. Artikel 8. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die auf Grund des Artikels 1 dieses Gesetzes auszugebenden neuen Antheilsscheine im Wege öffentlicher Zeichnung zu begeben. Die Höhe des bei Begebung der neuen Antheilsscheine zu entrichtenden Aufgeldes und die Fristen für die Einzahlung des Gegenwerths bestimmt der Reichskanzler. Artikel 9. 8 1. Die Neichsbank zahlt am 1. Januar 1901 an die Neichskasse einen Betrag, welcher dem Nennwerthe der dann noch im Umlaufe befindlichen Noten der' vormaligen Preußischen Bank entspricht. 8 2. Das Reich erstattet der Reichsbank diejenigen Beträge, zn welchen sie vom I. Januar 1901 ab Noten der im § 1 bezeichneten Art einlöst oder in Zahlung nimmt oder mit welchen sie für dieselben nach § 4 des Bankgesetzes Ersatz leistet. § 3- Vom 1. Januar 1901 ab werden die Noten der vormaligen Preußischen Bank bei Feststellung des Notenumlaufs der Neichsbank gemäß §§ 8, 9, 10 und 17 des Bankgcsetzes außer Ansatz gelassen. Artikel 10. Die Artikel 1, 2, 5 und 6 dieses Gesetzes treten am 1. Januar 1901 in Kraft. Urkuudlich unter Unserer Höchstcigcuhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserliche» Jnsiegel. Gegeben Neues Palais, den 7. Inni 1899. (I.. 8.) Wilhelm. Graf vvu Posadowsky. 57 451 Anlage 4. Statut der Xeichsbant vom 21. Mai 187S (Reichs-Gesetzbl. S, 203, ausgegeben cim 24. Mai 1875)/ unter Berücksichtigung der Verordnung, betreffend Abänderung des Statuts der Reichsbank vom 21. Mai 1875 (Reichs-Gesetzbl. S, 203), vom 3. September 1900. (Reichs-Gesetzbl. S. 793, ausgegeben am 8. September 1900.)') Wir Wilhelm/ von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zc. erlassen auf Grund des § 40 des Bankgesctzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) im Einvernehmen mit dem Bundesrath im Namen des Deutschen Reichs nachstehendes Statut der Rcichsbank. 8 1- Die Reichsbank tritt am 1. Januar 1876 in Wirksamkeit. Mit demselben Tage gehen alle Rechte und Verpflichtungen der Preußischen Bank, welche mit Ablauf des 31. Dezember 1875 ihre Wirksamkeit einstellt, nach Maßgabe des zwischen dem Reiche und Preußen unterm 17./18. Mai d. I. abgeschlossenen Vertrages, auf die Neichs- bauk über. § 2.') Das Grundkapital der Rcichsbank von 180 Millionen Mark ist nach Maßgabe des Bankgesetzcs vom 14. März 1875 in Höhe von 120 Millionen Mark durch das Eiuschußkapital derjenigen Anteilseigner der Preußischen Baut, welche innerhalb der vom Reichskanzler bestimmten Frist deu Umtausch ihrer Anthcilsschcine gegen Antheilsschcine der Rcichsbank verlangt haben, und durch die auf die neue» Baukantheilsscheinc über 3 000 Mark bis zu deren Nennbeträge geleisteten baaren Einzahlungen gebildet worden. In Höhe der uach Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Juni 1899 (Ncichs-Gesetzbl. S. 311) hinzutretenden 6V Millionen Mark wird dasselbe durch die baaren Einzahlungen gebildet, welche auf die bis zum 31. Dezember 1900 und die bis zum 31. Dezember 1905 zu begebenden je 30 000 Bankantheilsscheine über I 000 Mark bis zu deren Nennbetrage zu leisten sind. ') Durch die obige Verordnung haben vom 1. Januar 1901 ab eine neue Fassung erhalten: Z 2 (Erhöhung des Grundkapitals von 120 auf 180 Millionen Mark durch Ausgabe von AnthcilSscheinen über 1000 Mark), H 3 (Neue Formulare für die neuen Bankantheilsscheine), F 8 (Kraftloserklärung der Bank- antheilsscheine), K 15 (Ermäßigung der Abschlagsdividendc auf 1^ Prozent), 16 und 17 (Stimmrecht der neuen Anthcilseigner in der Generalversammlung), Die neue Fassung ist durch gesperrten Druck hervorgehoben, die ältere Fassung in den Anmerkungen wiedergegeben. 2) § 2 des Statuts nach der ursprünglichen Fassung: -'Das Grundkapital der Reichsbank von 120 Millionen Mark wird durch das Eiuschußkapital derjenigen Antheilseigner der Preußischen Pank, welche innerhalb der vom Reichskanzler bestimmten Frist den Umtausch ihrer Anthcilsscheinc gegen Anthcilsscheine der Reichsbank verlangt haben, und durch die auf die neue» Baut'autheilsschciue bis zu deren Nominalbetrag >ielcisteten baaren Einzahlungen gebildet « Absatz 2 wie oben Absatz 3. 57' 452 Statut der Reichsbank vom 21. Mai 1875. Bevor eine weitere Erhöhung des Grundkapitals durch .Reichsgesetz festgestellt wird, hat, uachdem der Zentralausschuß gehört worden, die Geucralvcrsammluug über das Bedürfniß und das Maß der Erhöhung sowie über die folgeweise etwa erforderliche anderweite Regelung des Theiluahmcvcrhältuisscs am Gewinne der Reichsbank (Bankgesetz § 24) Beschluß zu fassen. 8 3-') Die Ncichsbankantheilc sind untheilbar und vorbehaltlich der Bestimmungen im § 4! des Bankgesctzes unkündbar. Sie werden mit Angabe der Eigenthümer nach Namen, Stand und Wohnort in die Stammbücher der Ncichsbank eingetragen. Ueber jeden Antheil wird ein Autheils- schein nach den beiliegenden Formularen ausgefertigt. Mit dem Antheilsschein erhält der Eigenthümer zugleich die Divideudenscheine für die nächsten fünf Jahre und eiuen Talon zur Abhebnng neuer Divideudenscheine nach Ablauf des fünfjährigen Zeitraums. Die Dividenden- scheinc uud Talons lauten ans den Inhaber und sind nach den beiliegenden Formularen auszufertigen. 8 4. Wenn das Eigenthum eines Bankanthcils auf eiuen Anderen übergeht, so ist dies unter Vorlegung des Authcilsscheines bei der Ncichsbank anzumelden uud in den Stammbüchern, sowie auf dem Anthcilsscheiue zu bemerken. Im Verhältnisse zu der Ncichsbank wird nur derjenige als Antheilseigner angesehen, welcher als solchcr iu deu Stammbüchern eingetragen ist. Zur Prüfung der Legitimation ist die Reichsbank berechtigt, aber nicht verpflichtet. 8 5. Die Übertragung der Bankantheile kann durch Indossament erfolgen. Iu Betreff der Form des Indossaments kommen die Bestimmungen der Artikel 11 bis 13 der Wechselordnung zur Auweudung. 8 6. Wenu ein Bankantheil verpfändet ist, so ist dies unter Vorlegung des Antheilsscheiucs und dcr schriftlichen Erklärung des Anthcilseigners bei der Ncichsbank anzumelden/ auf Grund dieser Anmeldung ist die Verpfändung in den Stammbüchern und auf dem Antheilsscheine zn bemerken. Im Verhältnisse zur Reichsbcmk wird nur derjenige als Pfandgläubiger angesehen, welcher als solcher in den Stammbüchern eingetragen ist. Zur Prüfung der Echtheit und dcr Ncchtsgültigkeit der Erklärung ist die Ncichsbank berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Eigenthümer kann ohne Zustimmung des Pfandgläubigers keine neuen Divideudenscheine nnd im Falle des § 41 des Bankgesetzes keine Zahlung auf deu Baukantheil erhalten, wird aber im Uebrigen in seinen ihm nach dem Bankgesetze und diesem Statute zustehenden Rechten nicht beschränkt. Die Löschung des Pfandrechts erfolgt ans Vorlegung des Authcilsscheines und beglaubigter Einwilligung des Pfandgläubigers. >) K 3 des Statuts nach dcr ursprünglichen Fassung: -?Dic Ncichsbankantheilc sind untheilbar und vorbehaltlich der Bestimmungen in §41/ des Bankgcsetzcs unkündbar. Sie werden mit Angabc dcr Eigenthümer »ach Namen, Stand und Wohnort i» die Stammbücher der Reichsbank eingetragen. Uebcr jede» Antheil wird ein Antheilsschcin nach dem beiliegenden Formulare ausgefertigt. Mit dem Antheilsschcine erhalt der Eigenthümer zugleich die Dividendenscheine für die nächsten fünf Jahre und einen Talon zur Abhebung neuer Divideudenscheine nach Ablauf deo fünfjährigen Zeitraumes. Die Dividcndcuschciue und Talons lauten auf deu Inhaber « Statut der Reichsbank vom 21. Mai 1875,. 453 8 7- Dic für die Vermerkung von Ucbcrtragungcn oder von Verpfändungen der Bankanthcilc zu entrichtende Gebühr bestimmt das Ncichsbank-Dircktorium nach Anhörung des Zentralausschusscs. Verlorene oder vernichtete Antheilsschcine können im Wege des Aufgcbots- verfahreus für kraftlos erklärt werden. Hierbei finden die Vorschriften des Z 799 Abs. 2 und Z 800 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie dic Vorschriften der Civilprozeßordnung über das Au.fgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung einer Urkunde mit folgenden Maßgaben Anwendnng. Ausschließlich zuständig für das Aufgebotsverfahrcn ist dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirke das Reichsbank-Dircktorium seinen Sitz hat. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots uud des Ausschlußurthcils muß unbeschadet der Vorschriften der 1009 und 1017 der Civilprozeßordnung auch durch einmalige Einrückung in diejenigen Zeitungen erfolgen, welche vom Reichskanzler für die öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots und des Ausschlußurtheils bei Kraftloserkläruug vou R ei ch s schu l dv e rschrei b uu g c u bestimmt sind. Das Reichsbank-Direktorium hat jährlich amtliche Listen der im abgelaufenen Jahre für kraftlos erklärten Bankantheilsscheine durch die vorstehend bezeichneten Blätter sowie durch Aushang auf den Börsen zu Berlin, Hamburg, Leipzig, Frankfurt a. M. und München zu veröffentlichen. Ein vor dem 1. Januar 1 901 anhängiges gerichtliches Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Antheilsscheines ist nach den bisherigen Vorschriften zu erledigen. § 9. Wegen der abhanden gekommenen oder vernichteten Dividendenschcine uud Talons ist ein Mortifikationsverfahreu nicht zulässig, und ebensowenig ist dic Reichsbank verpflichtet, bei Nachweis des Verlustes neue Dividendenscheine und Talons auszugeben oder den entsprechenden Geldbetrag zu zahlen. Ist jedoch der Verlust eines Divideudcnscheincs dem Rcichsbanl-Direktorium innerhalb der Verjährungsfrist 24 des Bankgcsetzcs) angezeigt, so ist dasselbe befugt, den Betrag uach Ablauf jener Frist dem Anzeigenden zahlen zn lassen, wenn der Dividcndcnschein nicht inzwischen präsentirt und eingelöst ist. Ist von dem Verlust eines Talons Anzeige gemacht, so vertritt die Vorlegung des Antheilsscheines die Einliefcrung des Talons. s 10. Der Ankauf von Effekten für fremde Nechnnng darf erst erfolgen, nachdem die dazu erforderlichen Gelder bei der Bank wirklich eingegangen oder lombardmäßig (§13 Ziff. 3 des Bankgcsetzcs) sichcrgcstellt sind. Ebenso muß bei Verkanfsaufträgcu der Eingang der Effekten abgewartet werden. i) § 8 des Statuts nach der ursprünglichen Fassung: »Wegen des Aufgebots und der Mortifikatiou verlorener oder vernichteter Antheilsscheine komme» die Vorschriften des Gescvcs vom 12. Mai 1873 (Reichs-Gesell. S. 91) mit der Maßgabe zur Anwendung, das; a» Stelle der Neichsschttldcnvcrwaltung überall das Reichsbank - Direktorium tritt. Das Zeugniß des letzteren ) K 15 des Statuts nach der ursprünglichen Fassung: Absatz I wie oben. Absatz 2: »Mit Zustimmung des Zentralausschusscs können auf die Dividende halbjährige Abschlagszahlungen bis zu 2^ Prozent am I. Juli nud 2. Januar geleistet werden.« Vergl. B. G. Z 24 (Anl. 1) und Bcmknovellc v. 18. Dezember 1839 (Anl. 2). 2) K 16 des Statuts nach der ursprünglichen Fassung- Absatz 1 wie oben. Absatz 2: »Zur Theilnahme ist jeder männliche und verfügungsfähige Anthcilseigner berechtigt, welcher durch eine spätestens am Tage vor der Generalversammlung im Archive der Reichsbank abzuhebende Bescheinigung nachweist, daß und mit wie vielen Anlheilen er in den Stammbüchern der Reichsbcink als Eigner eingetragen isi.« Absatz Z, 4 und 5 wie oben. Statur der Rcichsbank vom ^1. Mm 1875, Zur Theilnahme ist jeder männliche und vcrfügungsfähige Antheilscigner berechtigt, welcher durch eiue spätestens am Tage vor der Gencralvcrsammluug im Archiv der Neichsbciut abzuhebende Bescheinigung nachweist, daß und mit welchem Nennbeträge von Antheilen er in den Stammbüchern der Reichsbank als Eigner eingetragen ist. Eintragungen, welche nicht mindestens 14 Tage vor dem Tage der Generalversammlung geschehen sind, werden nicht berücksichtigt. Ocffentliche Behörden, juristische Personen, Gesellschaften und Vcrfüguugsunfähige können durch ihre Vertreter, Ehefrauen durch ihre Ehemänner teilnehmen. Als Bevollmächtigte werden nur in den Stammbüchern der Bank eingetragene Antheilscigner zugelassen, welche sich durch eine gerichtliche oder notarielle Vollmacht ihres Auftraggebers legitimiren. Ein und derselbe Bevollmächtigte darf nicht mehrere Antheilscigner vertreten. § 17.') Die Stimmenzahl, die jeder Erschienene hat, bestimmt sich nach dem Nennbetrage der durch ihn vertretenen Bankantheile mit der Maßgabe, daß der Betrag von je 1000 Mark dem Rechte auf eine Stimme entspricht. Mehr als 390 Stimmen dürfen nicht in einer Hand vereinigt werden. Die einfache Stimmenmehrheit ist entscheidend. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme desjenigen den Ausschlag, welcher den höchsten Nennbetrag von Bankantheilen vertritt. 8 18. Die Generalversammlung findet alljährlich zu Berlin im März statt, kann aber auch jederzeit außerordentlich berufen werden. Die Berufung geschieht durch de» Reichskanzler mittelst einer mindestens 14 Tage vorher in die dazu bcstimmteu Blätter ) § 17 des Statuts nach der ursprünglichen Fassung: »Jeder Erschienene (K 16) hat so viel Stimmen, als er Bankantheilc vertritt, jedoch nicht mehr als 100 Stimmen, Die einfache Stimmenmehrheit ist entscheidend. Bei Stimmengleichheit giel't die Stimme desjenigen den Ausschlag, welcher die größte Anzahl von Bankantheilen vertritt,« 456 Statut der Reichsbcmk vvm 21. Mai 1875. 8 22. Die Wahl der Mitglieder des Zentralausschusses, sowie ihrer Stellvertreter (Z 31 des Lautgesetzes) erfolgt mittelst verdeckter Stimmzettel für jede Stelle besonders. Gewählt ist nur derjenige, welcher die absolute Stimmeumchrheit erhalten hat. Wenn sich auch bei der zweiten Abstimmung eine absolute Stimmenmehrheit nicht herausstellt, so sind die beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl zn bringen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. Wählbar sind nur Männer. Von mehreren Inhabern einer Handelsfirma kann nur Einer Mitglied des Zentral- ausschusses oder Stellvertreter sei». § 23. Das Ausscheide» eines Drittheils der Mitglieder des Zentralausfchufses 31 Abs. 1 des Lautgesetzes) erfolgt in den beiden ersten Iahren nach dem i.'oose, späterhin nach dem Alter des Eintritts. 8 24. Bei der Wahl der Depntirten des Zentralansschnsscs und ihrer Stellvertreter (§ 34 des Bankgesetzes) hat jedes Mitglied nur eine Stimme abzugeben/ im Ucbrigen finden die Bestimmungen des Z 22 auch hier Anwendung. § 25. Die Protokolle über die Verhandlungen und Beschlüsse des Zentralausschusses werden von dem Vorsitzende«, zwei Ausschußmitgliedern und dein prototollirenden Mitgliede des Reichsbauk- Dircktorinms unterzeichnet. § 26. Die Mitglieder des Neichsbank-Direktoriums uehmeu au den Berathungen des Zeutral- ausschusses, uicht aber an den Abstimmungen Theil. 8 27. Die Bezirksausschüsse s§ 36 des Bankgcsctzes) bestehen aus wenigstens vier und höchstens zehn Mitgliedern, von denen jährlich die Hälfte — das erste Mal nach dem Loosc, demnächst nach dem Alter des Eintritts — ausscheidet. Die Ausschcideudeu siud wieder wählbar. 8 28. Zu Mitglieder» der Bezirksausschüsse und zu Beigeordnete« 36 des Bankgesetzes) können Antheilseigncr nicht ausgewählt werden, welche nach H 22 Absatz 4 und 5 zum Zentralausschusse nicht wählbar siud. 8 29. Zum Zweck der Auswahl der Mitglieder der Bezirksausschüsse und der Beigeordneten, wo diese vom Zentralausschnssc vorzuschlagen sind (§ 36 des Bankgesetzes), ist dem Zcntralausschnssc die Vorschlagsliste des Bank-Kommissars und ciu Verzeichnis; der auswählbarcn Anteilseigner vorzulegen. Für die Wahl der Beigeordneten, insofern dieselbe durch die Bezirksausschüsse erfolgt, siud die Bestimmungen in Z 24 maßgebend. 8 30. Die für die Antheilseigncr bestimmten Betanntmachnngen werden von dem Reichskanzler erlassen und in dem Deutschen Neichs-Anzeigcr, sowie am Sitze einer jeden Neichsbankhauptstclle in eiucm durch Bctanntmachnng zu bestimmenden Blatte veröffentlicht. Spezieller Benachrichtigung für die einzelnen Autheilseigner bedarf es nicht. Die gleichen Blätter sind für die öffentlichen Bekanntmachungen des Reichsbank- Dircttvriums zu benutze», soweit der Zweck derselben nicht lokal beschränkt ist. Statut der Neichsbank vom 21. Mai 1K75. 457 § 3l. Im Falle der Aufhebung der Neichsbank (§ 41 des Bankgcsetzes) erfolgt die Liquidation nntcr Leitung des Reichskanzlers durch das Neichsbank - Direktorium. Das letztere hat die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der Neichsbank zu erfüllen, die Forderungen derselben einzuziehen und das Vermögen zn versilbern. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können auch ueue Geschäfte eiugegaugen werden. Nach außen hin bleibt das Rcichsbank-Direktorium zur Vertretung der Neichsbank nach Maßgabe von Z 38 des Bankgcsetzes bis zur Beendigung der Liquidation ermächtigt. § 32. Das Reichsbank-Dircltorinm hat die schließlicht Anscinandersctzuug zwischen dem Reiche nnd den Anteilseignern, sowie nnter diesen herbeizuführen. § 33. Die erste ordentliche Gcneralversammlnng der Neichsbank - Antheilseigner findet im März 1877 statt. Bis dahin werden die Fnnttivneu derselben durch eiue Generalversammlung wahrgenommen, welche aus uachstehcudcu Personen gebildet wird: 1. aus deujcuigen Eigueru von Authcileu der Preußischen Bank, welche innerhalb der von dem Reichskanzler bestimmten Frist den Umtausch ihrer Autheilsschciue gegen solche der Neichsbank verlangt haben, oder deren Rechtsnachfolger»/ 2. aus denjenigen Personen, welchen nach erfolgtcr Zeichnung ein Neichsbankantheil zugetheilt wordcu ist, oder deren Rechtsnachfolgern. Dieselbe wird noch vor dem 1. Januar 1876 behufs Vornahme der Wahlen zum Zcntralausschussc aus den zu 1 und 2 bezeichneten Personen berufen, kann aber bis zum Zusammentritt der ersten ordentlichen Generalversammlnng (Abs. 1) jederzeit berufen werden. Der Zentralausschuß tritt «och vor dem 1. Iauuar 1876 zusammen uud wählt aus seinen Mitgliedern die Dcputirtcn uud deren Stellvertreter. Die Auswahl der Mitglieder der Bezirksausschüsse und der Beigeordneten erfolgt gleichfalls noch vor dem 1. Januar 1876 aus deu zu 1 und 2 bezeichneten Personen. s 34. Hinsichtlich der in § 33 geordneten einstweiligen Vertretung der Neichsbank-Antheilscigner kommen die Bestimmungen des Bankgesetzes und dieses Statnts, welche von der Generalversammlung, dem Zentralausschussc, den Deputirten desselben, den Bezirksausschüssen und den Beigeordneten handeln, überall zu entsprechender Anwendung. Urkundlich unter unserer Höchsteigenhändigcn Unterschrift und bcigcdrucktem Kaiserlichen Insicgel. Gegeben Berlin, den 21. Mai 1875. (I.. 8.) Wilhelm. Fürst v. Bis war ck. 58 >.->>. KviodsbailK. KkiedsdM^ -^ntlißils - 8e1i6m Der Neichsbankantheil W über /^e^KM6eK«? M«/-^ ist in Gemäßheit des § 3 des Statuts der Reichsbank für .................................................................. in die Stammbücher der Neichsbank eingetragen. Berlin, den t-n zg. . Neichsbank - Direktorium. (I.. 8.) Archivar! Buchführer: Bestimmungen über das Verfahren bei Eigenthums-Veränderungen und Verpfändungen. 1. Die Übertragung der Rcichsbankantheile kann durch Indossament — also entweder mittelst vollständiger Ausfüllung eines der umstehend vorgedruckten Giros oder mittelst bloßer Namensunterschrift (Wechselordnung Artikel II bis 13) — geschehen. 2. Wenn das Eigenthum eines Bankantheils auf einen Anderen übergeht, so ist dies unter Vorlegung des Antheilsscheincs nnd der zum Nachweise des llebergangs etwa erforderlichen Urkunden bei der Rcichsbauk anzumelden. Im Verhältnisse zur Reichsbank wird nur der als Antheilseigner angesehen, welcher -als solcher in den Stammbüchern eingetragen ist. Zur Prüfung der Legitimation ist die Reichsbank berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Eintragung des Uebergangs in die Stammbücher wird auf dem Antheilsscheine bemerkt und dieser demnächst zurückgegeben, während die übrigen Urkunden bei den Akten der Bank bleiben. 3. Wenn ein Bankantheil verpfändet ist, so ist dies unter Vorlegung des Antheilsscheines und der schriftlichen Erklärung des Anteilseigners bei der Reichsbank anzumelden. Im Verhältnisse zu der Reichsbank wird nur derjenige als Pfandgläubigcr angesehen, welcher als solcher in den Stammbüchern eingetragen ist. Zur Prüfung der Echtheit und der Rechtsgültigkeit der Erklärung ist die Neichsbank berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Eigenthümer kann ohne die Zustimmung des Pfandgläubigcrs keine neuen Dividcndenschcine und im Falle des § 41 des Bankgesetzes keine Zahlung auf deu Bankanthcil erhalten, wird aber im Uebrigcn in seinen ihm nach dem Bankgesetze und dem Statut zustehenden Rechten nicht beschränkt. Die Löschung des Pfandrechts erfolgt auf Vorlegung des Antheilsscheincs und beglaubigter Einwilligung des Pfandgläubigcrs. Im Uebrigcn kommen die Bestimmungen unter Ziffer 2 zur Anwendung. 459 Für mich an dic Ordre ............... ................................. den ten..................................... Uebertraqen auf ........................................... Berlin, den m> ........................................ Reichsbank - Direktorium. (5. 8.) Archivar: Buchführer: Für mich an die Ordre.......................................... ............................. den w........................................... Uebertragen auf ...................................... Berlin, den tm ............................ Reichsbank - Direktorium. (5. 8.) Archivar: Buchführer: 53' 460 « ^ 18.. Erstes Halbjahr. ?n 1 ^I>,si 15i7 (I IN I. ^ niI lOI . ^ ZZ bei der Ncichsbank - Hauptkasse und sämmtlichen Neichsbankhauptstellen und Bankstcllcn. Berlin, den w, 18.. S ^ T « -2 bei der Reichsbank-Hauptkasse und sämmtlichen Neichsbankhauptstellen und Bankstellen. Berlin, den w. 18.. N A L ^ Reichsbank - Direktorium. SZ« Reichsbank-Direktorium. - ^ (I.. 8.) (i.. 8.) - S Archivar! Buchführer: s Archivar: Buchführer: 5? r- 2 S ^ZZ ^ s s 3 ^ ^ ^KZ ^ r-<^> ^ ,^ s?Z> L " s 18.. 18.. ^)er Inhaber dieses Scheins empfängt gegen Rückgabe desselben auf die für das Jahr 18.. festgesetzte Dividende des Bankantheils .M--die Restzahlung bei der Neichsbank-Hauptkasse und bei sämmtlichen Neichsbankhauptstellen und Bankstellen. Der Betrag derselben, sowie die Zeit der Zahlung werden von dem Reichskanzler öffentlich bekannt gemacht (Bankgesetz Z§ 24, 32 a, Statut §Z 15, 21, 30). Berlin, den w, 18.. Reichsbank - Direktorium. (I.. 8.) Archivar: Buchführer: 461 lÄoii 2U äem Reie1i8dAii^aiit1i6il6 Äer Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe die Divideudenscheine für die fünf Jahre................................................. einschließlich nebst Talon. Wird von dem Verluste eines Talons Anzeige gemacht, so vertritt die Vorlegung des Autheilsscheines die Einliescrung des Talons 9 des Statuts). Berlin, den w, 18.. Reichsbank-Direktorium. (I.. 8.) Archiv.n: Bnchsührer: 462 KeivdsbailK. ^ßiewdM^ -^ntdßils - Lelikiü Der Reichsbankantheil ^ — über ^Att/«»5 '^'N L- T n ^ L Q ^. ?! ^ ZZ ^ ? SA ^, 19. . Erstes Halbjahr. Der Inhaber dieses Scheines empfangt sieben Rückgabe desselben am l. Juli 19, , auf die für das Jahr . , , , festzusetzende Dividende des Ncichsbank- antheils ^»F ^ > als erste halbjährige Abschlagszahlung Siebzehn Mark fünfzig Pfennig bei der Neichsbank - Hauptkassc und sämnitlichcn Neichsbankhauptstellen und Bankstcllen. Berlin, den tcn 19.. Reichsbank - Direktorium. (,.. «.) Avchiv.iv" Buchführci" ZZ ? Z K Reichsbank - Direktorium. ? !^ (I.. .^.) K Archivare Buchführcr- lalon 2u äem Reielisdan^antlieile Äer Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe die Dividendcnscheine für die fünf Jahre ................................................. einschließlich nebst Talon. Wird von dem Verlust eines Talons Anzeige gemacht, so vertritt die Vorlegung des Anthcilsscheius die Einlieferung des Talons (Z 9 des Statuts). Berlin, den w, 19.. Reichsbank - Direktorium. (i.. 8.) Archivar- Buchführer: 467 Anlage Z. Vertrag Mischen Preußen und dem Deutschen Xeiche über die Abtretung der preußischen Bank an das Deutsche R.eich. Vom 17./18. Mai 1875. (Reichs. Gesetzbl. S. 215. Ausgegeben am 18. März 1875.) Äuf Grund der im § 61 des Bankgesetzes vom 14. März d. I. (Reichs-Gesetzbl. S. 177) und im § 1 des Gesetzes vom 27. März d. I. (Prcuß. Ges. Samml. S. 166) ertheilten Ermächtigungcu ist zwischen dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck Namens des Deutschen Reichs einerseits, und dem Königlich preußischen Jinanzminister, Vize-Präsidenten des Staatsministeriums Camphausen, sowie dem Königlich preußischen Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Dr. Acheubach Namens der Königlich preußischen Staatsregieruug andererseits, folgender Vertrag abgeschlossen worden: 8 i. Der preußische Staat zieht sein Einschußkapital bei der Preußischen Bank von 5 720 400 Mark und seinen Antheil von deren Reservefonds mit 9 000 000 Mark mit dem 1. Januar 1876 zurück. Mit diesem Tage geht die Preußische Baut nach Maßgabe dieses Vertrages mit allen ihren Rechten und Verpflichtungen auf das Reich über. Das Reich wird diese Bank auf die Neichsbank (§ 12 des Neichsbankgesetzes) übertragen. Die Uebergabe der Preußischen Bank an das Reich erfolgt in der Art, daß der Chef der Preußischen Bank das Vermögen der letzteren dem Rcichsbank-Direktorium von dem gedachten Tage ab schriftlich zur weiteren Verwaltung überweist. § 2. Die Beamten der Preußischen Bank werden unter Beibehaltung ihres Ranges, ihrer Anzieunetät und ihres Diensteinkvmmens von der Neichsbank übernommen. Beamte, welche in den Dienst der letzteren überzutreten nicht geneigt sein sollten, werden von der Königlich preußischen Staatsregierung einstweilig in den Ruhestand versetzt. Ansprüche auf Diensteinkonimen, Wartegeld oder Ruhegehalt, welche eiu Beamter der Preußischen Bank für die Zeit vom 1. Januar 1876 ab zn erheben berechtigt ist, sind von der Reichsbank zn vertreten. Dasselbe gilt von den Bezügen der Hinterbliebenen von Beamten der Preußischen Bank mit Ausschluß der bei der Königlich Preußischen Allgemeinen Wittwen-Verpflcgungsanstalt versicherten Pensionen. 8 3. Preußen erhält vom Reiche für Abtretung der Preußischen Bank eine Entschädigung von 15 000 000 Mark, welche aus den Mitteln der Neichsbank zu decken und Preußen vom 1. Januar 1876 ab zur Verfügung zu stelleu ist. 59' 4ö8 Abtretung der Preußischen Bank an das Deutsche Reich. 8 4. Den bisherigen Anthcilscignern der Preußischen Bank wird die Befugniß vorbehalten, innerhalb einer von dem Reichskanzler zu bestimmenden Frist gegen Verzicht auf alle ihnen durch ihre Baukautheilsscheinc verbrieften Rechte zu Gunsten der Reichsbank den Umtausch dieser Urkunden gegen Antheilsscheine der Neichsbank von gleichem Nominalbetrage zu verlangen. 8 5. Die Neichsbank übernimmt die Befriedigung der Ansprüche, zu deren Erhebung die legitimirten Eigner solcher Anthcilsschcine der Preußischen Bank berechtigt sind, welche nicht nach § 4 gegcu Neichsbank-Anthcilsschcine umgetauscht werden. Die Reichsbank hat demgemäß Vom 1. Januar 1876 ab diesen Antheilscignern die Zahlung ihres Einschußkapitals, sowie ihres Antheils am Reservefonds nach Maßgabe der Bestimmungen in den §§ 16 und 19 der Bank- ordnuug vom 5. Oktober 1846 zu leisten. s 6. Die Neichsbank zahlt zur Erfüllung der von der Preußischen Bank durch den Vertrag vom 28./31. Januar 1856 hinsichtlich der Staatsanleihe von 16 598 000 Thaler übernommenen Verbindlichkeiten an Preußen vom 1. Januar 1876 ab jährlich 621910 Thaler^ 1 865 730 Mark in halbjährlichen Raten. Diese Verbindlichkeit erlischt mit dem l. Juli 1925, so daß für das Jahr 1925 nur der an diesem Tage fällige Betrag von 310 955 Thaler ^ 932 865 Mark zu zahlen ist. Wird die Konzession der Reichsbank nicht verlängert, so wird das Reich dafür sorgen, daß, so lange keine andere Bank in diese Verpflichtung eintritt, die Rente bis zu dem gedachten Zeitpunkte der preußischen Staatskasse unverkürzt zufließe. Das der Preußischen Bank in dem Vertrage vom 28./31. Januar 1856 in Verbindung mit dem Uebereinkvmmen vom 22. April 1874 zugestandene Recht, einen dem jedesmaligen, gemäß § 6 des Vertrages vom 28./31. Januar 1856 festzustellenden Betrage des Tilgungsfonds der Staatsanleihe von 1856 gleichen Betrag in Schuldverschreibungen der ^/oprozentigen konsvlidirten Staatsanleihe nach dem Ncnuwerth an die preußische Staatskasse abzuliefern und auf die zu zahlendeu Rate» von 621 910 Thaler abzurechnen, erlischt mit Ablauf des Jahres 1875. 8 7. Die Vermögensbilanz und die Gewiuuberechnung der Preußische» Bank für das Jahr 1875 werden in Gemäßhcit der W 95 und 96 der Bankvrduung vom 5. Oktober 1846 nnd der seither beobachteten Grundsätze durch das Reichsbank-Direktorium unter Mitwirkung des Zentralausschusses der Preußische» Bank und seiner Deputirten aufgemacht und mit den Vorschlägen über die Verteilung des Gewinnes und die Höhe der Dividende für die bisherigen Anteilseigner der Preußischen Bank dem Königlich preußischen Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zur definitiven Festsetzung und Ertheilung der Decharge eingereicht. § 8- In die Bilanz 7) sind die Grundstücke der Preußischen Bank zu demjenigen Betrage aufzuuehmen, welcher im EinVerständniß mit dem Reichskanzler als der wirkliche Werth derselben ermittelt ist. Die nach § 61 Ziffer 6 des Bankgesctzes vorbehaltene Auseinandersetzung Preußens mit der Neichsbank wegen der gedachten Grundstücke ist damit vollzogen. Nachforderungeu wegen etwaigen Mehr- oder Mindcrwcrths sind ausgeschlossen. Abtretung der Preußischen Bank an das Deutsche Reich. 46» 8 9. Die Reichsbank übernimmt, so lange die Königlich preußische Staatsregiernng es verlangt, die fernere Einziehung der in Nr. II der Königlich preußischen Kabinetsordre vom 18. Juli 1846 bezeichneten Aktiva für Rechnung des preußischen Staats in derselben Weise, wie solche bisher der Preußischen Bank obgelegen hat. Die darauf erfolgenden Eingänge sind an die preußische Staatskasse abzuführen. Z 10. Der auf Grund der in den §Z 7 und 8 gedachten Verhandlungen zu entwerfende Vcr- waltungsbericht uebst dem Jahresabschlüsse für das Jahr 1875 wird von dem Königlich preußischen Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten einer spätestens auf deu 31. März 1876 durch ihn zu berufenden Versammlung der Mcistbctheiligten vorgelegt, welcher das Neichsbank- Direktorium beiwohnt. Dieselbe wird aus deujeuigeu 200 Personen gebildet, welche nach den Stammbüchern der Preußischen Bank am 31. Dezember 1875 die größte Anzahl von Antheilen derselben besessen haben, gleichviel ob sie den Umtausch gegcu Neichsbant-Antheilsschcine 4> verlangt haben oder nicht. Im Ilebrigen kommen die HZ 61 bis 65 und 97 der Baukorduuug vom 5. Oktober 1846 mit deu sich aus der Natur der Sache ergebende» Aendernngen auch auf diese letzte General Versammlung zur Anwenduug. Die Auszahlung der Nestdivideudc gegcu Eiureichung der betreffenden Dividendenscheine an den von dem Königlich preußischen Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu bestimmenden Orten übernimmt die Reichsbank. § 11- Vorbehaltlich der in dem gegenwärtigen Vertrage enthaltenen Bestimmungen hören die durch die Bankordnung vom 5. Oktober 1846, das Gesetz vom 7. Mai 1856 (Preuß. Ges. Samml. S. 342j und den Vertrag vom 28./31. Iannar 1856 begründeten Rechtsverhältnisse zwischen dem preußischen Staat und der Preußischen Bauk mit dem 1. Januar 1876 auf. § 12. Die in den §§ 21, 22, 23 und 25 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 (Preuß. Ges. Samml. S. 435) bestimmten Rechte uud Verpflichtungen der Preußischen Bank, betreffend die Belegung von Geldern der gerichtlichen Depvsitvrien, der Kirchen, Schulen, Hospitäler und anderen milden Stiftungen und öffentlichen Anstalten, sowie die auf Grund jeuer Bestimmuugeu hinterlegten Beträge werden mit der Preußischen Bank auf die Neichsbank übertragen. Beide Theile behalten sich das Recht der Kündiguug mit halbjähriger Frist unter nachstehenden Maßgaben vor! 1. Wenn und soweit die Kündigung erfolgt, hören die Eingangs erwähnten Rechte und Verpflichtungen mit dem Ablanf der Kündigungsfrist für die Zukunft auf und ist alsdcmn die Rückzahlung der hinterlegten Gelder zu bewirke». 2. Bezüglich der Gelder aus gerichtlichen Depositorien kann die Kündigung seitens der preußischen Staatsregicruug frühestens am 1. Februar 1876, seitens des Reichs frühestens am 1. Februar 1877 erfolgen. Die Rückzahlung der beim Ablauf der Kündigungsfrist hinterlegten Gelder dieser Art erfolgt, abgesehen von den im laufenden Geschäftsverkehr zu leistenden Rückzahlungen, in fünf gleichen Raten, welche in aufeinanderfolgenden Fristen vou je drei Mouatcu fällig sind, und von denen die erste mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zahlbar ist. 470 Abtretung der Preußischen Bank cin das Dentsche Reich. Werden die Vorschriften der preußischen Gesetzgebung über die Unterbringung uud Ausleihung von Geldern aus gerichtlichen Depositorien aufgehoben, so hört vom Tage der Gesetzeskraft dieser Aufhebung die Verpflichtung zur Belegung solcher Gelder bei der Reichsbank für die Zukunft auf. Die im Z 12 vereinbarten Bestimmungen treten nur iu oem Falle in Wirksamkeit, wenn der Königlich preußischen Staatsregienmg die gesetzliche Ermächtigung zum Abschluß eines Vertrages mit dem Reiche über die Belegung von Geldern der gerichtlichen Depositorien?c. im Laufe des Jahres 1875 ertheilt wird. Zu Urkuud dessen haben die Unterzeichneten den gegenwärtigen Vertrag in doppelter Ausfertigung vollzöge». Friedrichsruh, den 18. Mai 1875. Berlin, den 17. Mai 1875. § 13- (I.. 8.) (I.. 8.) Der Reichskanzler. v. Bismarck. Der Königlich preußische Finanzministcr, Vize - Präsident des Staatsministcrinms. Der Königlich preußische Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Camphausen. Achenbach. Register. «Die Zahlen bezeichnen die Seiten.) A. Abfindung Preußens für Ucbcrlassung der Preußischen Bank 7. Abflufj von Goldgeld st Goldabfluß, auch Goldausfnhr, Abgabe von Gold zum Zweck der Ausfuhr, Be> schränknng auf die Reichshauptbank 147, 197. Abkommen mit den Privatnotenbanken zur Herbei- führung einer einheitlichen Diskontpolitik 20, 220. — zwischen Deutschland nnd Oesterreich-Ungarn über die österreichischen Thaler 162. Abnutzung von Münzen s. Münzen. Abrechnungsverkehr, Anweisuugscheck 70. — Auf- gaben der Abrechnungsstellen 69. — Entwickelung 71. — Errichtung und Organisation der Abrechnungsstellen 69, 7l), 71. — Ersparung der Verwendnng von Baargcld 69, 152. — Kompcnsationswirknng 71. — Umsätze 71, 180, 334. Abstempelung zu konvertircnder 4proz. Schuldverschreibungen des Reichs und Preußens durch die Neichsbank 190. Accepteinholuug, gebührenfreie 84. Aceeptiren von Wechseln den Notenbanken verboten 8. Aceeptzwang 77. Accreditive s. Kreditbriefe. Accresccnzrecht der Neichsbank 8, 18. Agenten f. Bantagentcn. Agenturen f. Zweiganstaltcn. Agio s. Aufgeld. Aktiengesellschaften, Gründung in Deutschland 134, 154, 160, 165, 166. Anfertigung der Banknoten 41, 42, 305. Ankanf von Anweisungen, Accreditiven, Mandaten 77. — Domizilwechseln 87. — Gold s. Goldankäufe. — Schatzanweisungcn 102. — Stencrvergütuugs- anertenntnissen 102. — Wechseln s. Wechsel-Ankauf. — Wertpapieren 102. — s. auch Wertpapiere. Attlage s. Kapitalanlage. Anleihen s. Rcichsanleihen u. Staatsanleihen. Anstellung der Beamten s. Beamte. Antheil des Reichs am Reingewinn s. Gewinn- vcrtheilung. Autheilschcinc, neue 217. — Kurse 422. — Um- tausch der A. der Preußischen Bank gegen A. der Reichsbank 7, 16. — Verkeilung ans das Inland uud Ausland 423. Antheilscigner 7, 10, 11, 16. — Vertheilnng der A. ans das Inland nnd Ausland 423. — s. anch Dividende u. Gcwinnvertheilung. An- und Verkauf von Wertpapiere« s Werth Papiere. Anweisungschcrk 70 Anweisungsvcrkehr 336. — Einzahlungen zur Wiederauszahlung 73. — Zahlungsanweisnngcn 73. Archiv 23. Argentinien 155, 159. Aufbewahrnngsstellen für verschlossene Depositen 202. Aufgeld, Gefahr der Bildung eines Aufgeldes wahrend der Münzreform 13l. — auf die neuen Reichsbank- antheilscheine 217. — auf Reichsgoldmnnzen 1874/75 135. Aufruf der Banknoten 40. Aufsicht über die Neichsbank 10. — s. auch Verwaltungsorganisation. Auftragspapiere 364, 365. — Einziehung 102. — Gebühr bei Einziehung von A. 103. Ausfuhr Deutschlands 128, 165. — von Gold s. Goldausfuhr. Ausgabe von Banknoten, Gesetz über die, 3. Aushändigung »euer Zinsscheinbogen s. Ausreichung. Ausländer als Antheilscigner der Neichsbank 423. — A.'n werden Lvmbarddarlehne nicht gewährt 107. Ausländische Banknoten 8. Ansländische Goldmünzen 8, 279, 286. Anslandswcchsel 99, 100, 101, 102, 360. — s. auch Wcchselaukauf. AnsPrägUNg von Reichsgoldmünzcn für Rechnung der Neichsbank 181. — f. auch Rcichsgoldmünzen u. Rcichssilbcrmünzen. 472 Register, Ausreichung von Zinsschcinbogcn der Reichsanleihen 185. Außenhandel Deutschlands, Englands n, Frankreichs von 1875—1900 128, 129. — Außenhandel Deutschlands 1894—1900 165. Außerkurssetzung von Reichsbanknotcn s. Aufruf. Ausstellung von Kreditbriefen 74. Austausch von Silber gegen Gold bei den Kasscu der Preuß. Bank bezw. Reichsbank von 1875—1882 137, 140—142, 145, 152. — f. auch Umtausch von Reichssilbermünzen. Australien, Krisis in 1893 160, 163. B. Baardeckuug s. Deckung. Baarsendungcn, zur örtlichen Regelung des Geld- umlauft 199, 404. Baartwrrath 268, 270, 273, 274. — uud Diskont- Politik 124, 125. — und Notenkontingcutiruug 8, 18. — Ursachen der Veränderungen des B. 124. — Veränderungen von I876bis 1900133—480 p-rssim. — s. auch Deckung, Dcckungsvcrhältniß. Barzahlungen, Antheil der B. an den Gesammt- umsätzcn des Giroverkehrs 62, 63, 64. — Anfnahme der B. in den Ver. Staaten 145, in Italien 146. — Ersparung der B. durch den Giroverkehr 50, 66. — im Giroverkehr 318, 320, 322, 326. Badische Bank 18. — Errichtung 3. Badische Generalstaatskasse 186, 187, 188, 396. Balkanländer 175. Bankagenten 26, 35. Bankbezirke «ach Fläche und Einwohnerzahl 234, 265. Bankdiskont s. Diskontsatz. Banken und Bankiers, Antheil am Giroverkehr 333. — Antheil am Lombardverkehr 120, 371. — An- theil am Wcchselverkehr 93, 94, 356—359. Bankfreiheit l Bank für Süddeutschland 18. Bankgesetz vom 14. März 1875 7 ff., 427—444. Bankgesetzentwurf von 1874 6, 7. Bankiers s. Banken. Bank-Justitiare s. Justitiare. Bank-Kommissare s. Kommissare. Bank-Kontore s. Zweiganstaltcn. Bank-Kuratorium 10, 21, 229. Banknoten, Anfertigung 41, 42, 305. — Annahme von Banknoten im Privatverkehr 39. — von Privat- banknoten b. d. Reichsbank 9, 39, 194, 195, 196, — Ausgabe 8, 38—49. — Beschädigte, beschmutzte B. 40. — Beseitigung der Noten der Preußischen Bank aus den Ausweisen 224, 225. — Deckung, Dcckungsverhältuiß s. Deckung, auch Dritteldeckung. — Einlösung 224. — Einlösungspflicht 8, 12, 39 40, 193. — Einlösungsstellen 9. — Einziehung 4, 40. — Entwickelung des Umlaufs von B. der Reichs- bank seit 1876 42 ff. — f. auch Notenumlauf, un- gedeckter Umlauf. — Fälschungen 40, 41, 193. — Gesetz über die Ausgabe von B. 3. — Gesetzliches Zahlungsmittel sind die B. nicht 8, 39. — Her- stellungskosten 305. — Kassenkurs 39. — Kontingent 8, 12, 16, 18, 39, 139, 300. — Kontingentscrhöhung 214, 217—220. — Kontingentsübcrschrcitung 9, 46, 47, 157—170 pirssim, 218, 219, 299, 300. — Kontrolle der Anfertigung und Vernichtung 41. — Nachgemachte und verfälschte B. s. Fälschungen. — Noten der Privatnotcnbankcn s. Privatbank- uotcu. — Notenreserve 299. — Notensteuer 8, 12, 17, 18, 39, 49, 124, 125, 126, 132, 153, 172, 416. — Preußische B. 40, 214, 224, 225. — Recht der Notenausgabe 2, 8,9, 12,,38, 39. — Schutz- maßregeln gegen Fälschung 40,41,42. — Spannungen 314. — Stückelnng 8, 40, 290. — Ucbcrdccktcr Notenumlauf 294. — Umlauf 42, 43, 44, 68, 124, 133—180 passim, 215, 268, 271, 289, 300. — Umlauf ausländischer B., die auf Reichswährung lauten, ist untersagt 8. — llmlanfsverbote 2. Umtausch von Barrengold gegen Noten 13. — Ungedeckter Notenumlauf 44, 45, 46, 126, 133—180 xassim, 218, 292-297. — Verbot der B. uutcr 100 ^ 4. — Vernichtete und verlorene 40, 305. — Verpflichtung zur Aunahme (kein Zwangskurs) 8, 39. — Verringerung des Umlaufs ungedeckter B. durch den Giroverkehr 51, 66, 68. Banknotenwesen, deutsches, vor der Reform 1, 2. — Reform 4. Banknovelle vom 18. Dezember 1889 14, 213, 445. — vom 7. Juni 1899 213 ff., 447. — Anteilscheine, neue 217. Belcihbarkeit von Effekten, Erweiterung 224. — Beseitigung der Noten der Preuß. Bank 224, 225. — Gewinnverthcilung, Aenderung 223, 224. — Grundkapital, Erhöhung 215 ff. Privatdiskont 222. — Privatnoten, danken, Bindung ihres Diskontsatzes 220 ff. — Reservefonds, Erhöhung 215 ff. — Zusammenfassung 225. Bankreform 4. — Durchführung 136. Banksystem, deutsches, 8, 9. Bankvorstände bei den Reichsbanknebenstellen 35. Baring-Krisis 159. Barrengold s. Goldbarren. Bayerische Notenbank 18, 31. Beamte, Anstellung 33. — Arbeitseintheilung 34, 35. — Bankagenten 26, 35. — Bankvorständc bei den Rcichsbantnebcnstellen 35. — Besoldungen, Pen- Register, 473 fionen, Unterstntzungen 35. — Dienstreisen, Umzugs- kosten, Micthsentschädigungen 36. — Justitiare 35. — Kautionspflicht 33. — Kommissare 35. — Rechte und Pflichten 10, 33, 36. — Tantieme 36.— Vor- bildung 34. — Vorstandsbcamte 34, 232. — Zahl der Beamten 36, 7, 232. Beamter für Abnahme der Rechnungen 23. Behörden, Antheil d. B. am Giroverkehr 53, 56, 58, 61, 187, 310, 325, 333. Beigeordnete bei den Reichsbankhauptstellcn I I. Bekanntmachungen des Reichskanzlers s. Reichskanzler. Beleihbarkeit, Beleihung, Beleihungsgrenze s. Lombardverkehr. Belgien, Goldabfluß nach B. 1874/75 135. Berichte der selbständigen Bankanstalten und der Nebenstellen über die Lage von Handel und Industrie 22. Berufsklassen, Antheil an den gewährten Wechsel- krcditcu 92, 356. — Antheil an den gewährten Lombardkrediten 120, 371. — Antheil am Giroverkehr 61, 333. Berufszweige, s. Berufsklasscn. Beschädigte Münzen s. Münzen. Beschränkter Giroverkehr bei den Nebenstellen 26. Besoldungen der Beamten s. Beamte. Betriebsmittel, Einschränkung der B. bei Umwandlung der Preußischen Bank in die Reichsbank 138. — Festlegung der B. bei einzelnen deutschen Notenbanken vor der Bankreform 2. — Verstärkung der B. durch die Reorganisation des Giroverkehrs 138. Bevölkerung, Bewegung der B. in Deutschland von 1815—1900 128. Bezirksausschüsse bei den Reichsbankhauptstellen II, 24. Bilanz 8, II. Bindung der Privatnotenbanken an den Zinssatz der Reichsbank 214, 220 ff. Bodenkreditbanken 107, 179, 224. Börsendiskont s. Marktdiskout. Bonität der Wechselverbundencn s. Kreditwürdigkeit. Bontoux-Krach 144, 149. Braunschweigische Bank 8, 196. Buchforderungen, uucinziehbare 416. Buchwerth der Grundstücke 216. Büreau für die Annahme verschlossener Depositen 23. BÜreaus der Reichshauptbauk 23. Bulgarische Wirren 151. BttNdesrath 10, 12, 16, 22, 28. - Beschluß vom 30. November 1876 41. C. Centralansschns; s. Zentralansschuß. Centralbank s. Zentralbank. Check, Auwcisungschcck 70. — kostenfreie Einziehung für Rechnung der Girokundcn 56. — rother 53, 56, 65. — staatlicher Kassen im Giroverkehr 188. — Verrechnungscheck 70, 71. — weißer 53, 58. Checkgesetz, Mangel eines Checkgesctzes i» Deutschland 69. Checkverkehr in Deutschland 69 ff. China, chinesische Wirren 178, 180. Clearinghouse s. Abrechnungsverkehr. Conferenzen der Vorstandsbcamten 22. Conversion, Convertirung s. Konversion. Credit s. Kredit. D. Darlehne, Darlehnsgeschäft der Reichsbank f. Lombardverkehr. Darlehnskassen, Aufhebung der staatlichen D. und Errichtung von Waarendcpots 110. Dauer, durchschnittliche der Lombarddarlehnc 118. Deckung, Deckuugsverhältnih (Baar-, Metall- und Golddeckung) der Noten 47—49, 133—180 p-r»«im, 219, 301, 304. — der sämmtl. tägl. fälligen Ver- Kindlichkeiten 133—180 passim, 317. — Vorschriften des Bankgcsetzcs 9, 12. — Lombardanlagc nicht Notcndeckung 106. — Wechsel als Notendeckung 9, 12, 75. — und Diskontpolitik 123 ff. — s. auch Dritteldeckung. Defekte s. Kassendcfekte. Depositengelder, Depositenverkehr 51, 72 ff. 308, 337. — Annahme von Depositengeldern bei der Preußischen Bank 72,138. — BaareMündelgelder 73. —- Kündigung der gerichtlichen Gelder :c. 72. — Unverzinsliche Gelder 51, 72, 138. — Verzinsliche Gelder 51, 72. — Zahl der Konten, Umsätze 73. Depositen, verschlossene 202ff, 410, 412. — An., nähme 202. — Annahmestellen 203. — Deposital- schein 203. — Gebühren 203, 410. — Haftung 203. — Entwickelung d. Geschäftszweigs 204. — Lagergeld 203. — Unterbringung 202. — Versicherungsgcbühr 203. — Zuschlagsgcbühr 203. Depotgeschäft der Privatbanken 209. N6xots lidi-es 205. Depots offene 205 ff. 408, 412. — Abhebung der Zinsen 207, 208. — Arten der Depots, Auf. bewahrungsformen 207. — Depositalschein 207. — Entwickclnug des Geschäftszweigs 208 ff. — Gebühren 207, 409. — Kontor der Reichshauptbank für Werth- Papiere 206, 207. — Niederlcgungsantrag 207. — 60 474 Register. Preußische Bank, Einführung des Geschäftszweigs bei der P, B, 205. — Verwahrung und Verwaltung 202, 2«>i>, 207. — Zcutralisirung in Berlin 205, 20». — Mündeldepots Annahme, Annahmestellen 211. — Gebühren 211. — f. auch Depositengelder. Depotzinsen, Auszahlung auf dem Girowege 207,208. Deputirte des Zentralansschusses 11, 189, 230. Deutsches Reich, Antheil am Reingewinn der Reichs- bcmk s. Gewinnvcrthciluug. Devisengeschäft s. Auslandswechsel. Dienstreisen der Beamten s Beamte Diskonteffekten 102, 268, 380. Diskontgeschäft, Gewinn aus dem 98, 414. — Verluste im 99, 418. — s. auch Diskontirung und Wechsel. Diskontirung von Schahanweisungen 102, 189. — von Werthpapieren 102. — von Wechsel» s. Wechsel. Diskontokontor 23. Diskontpolitik, Begriff u. Bedeutung 20, 123—125. — U.Geldmarkt 127. — und Geldbedarf 125, 130. — u. Geldwesen 123. — Geschichte der Diskontpolitik der Reichsbank 133—183. — D. u. Edelmetall- bewegungcu 125, 131. — u. Privatnotenbanken 132, 133, 220—222. — n. Rcichswährnng 130, 131. — u. wirthschaft!. Entwickelung 128ff. Diskontsatz, offizieller, 382—384, 395. — Bindung des Diskontsatzes der Privatnotcnbankcn 220, 221. — Festsetzung des Diskontsatzes durch das Ncichsbank- Direktorium nach gutachtlicher Vernehmung des Zentralausschusscs 11, 76. — Höhe des Diskontsatzes 1876—1900 182, 183. — in den einzelnen Phasen der wirthschaftliche» Entwickelung 133 — 180 p.is.-iim. — als Regulator des inländischen Kreditbcgchrs 19,125. — als Regulator der internationalen Goldbcwegnng 20, 125. — Veröffentlichung des Diskontsatzes 9, 14, 76. — s. mich Diskontpolitik u. Privatdiskont. Dividende der Anthcilscigner der Reichsbank 14, 223, 224, 417. Domizilwechsel, Fälschung nnd Mißbrauch 86, 87. — Einlösung von Domizilwechseln bei der Rcichsbank 57. Domizilzwang für Accepte von Girokunden 57. Doppelkronen, Zahlungen in D. 197. Dritteldeckung 9, 12, 39, 48, 123, 132. E. Edclmetallbcwegungcn, internationale 145, 146, 150, 166. — Reguliruug der E. durch die Rcichsbank 125, 131. — f. auch Goldabfluß u. Goldzufluß. Edelmetallhandel 13. — f. auch Goldankäufc. Edelmctalllombard, Edelmetalle als Lcmbardunter- Pfänder 106—108, 112, 119, 366, 369. — Bcleihungsgrenze 112. — Mindcstabschlag 112. — Zinssatz 106. Effekten als Lombardunterpfänder 107, 108, 114, 119, 366, 368. — Prüfung der Bclcihbarkeit 108. — Bcleihungsgrenze 112. Effektenanlage f. Effcktcn-An- und Verkauf. Effekten-An- nnd Verkauf für fremde Rechnung 211. — Ankauf für Rechnung der Rcichsbank (Zu- stimmung des Zcntralausschusses) 11. — Effektengeschäft 13. — Anlage der Reichsbank in Effekten 138, 268, 270. Einlösung von Domizilwechseln 57. — von Privat- banknoteu 196. — von Reichskassenscheinen 194.— von Zinsscheinen der Reichsanleihen u. Preuß. Staatsanleihen 185, 398, 400. — der Hamburgischen Staatsrcute 186. — der Pfandbriefe der Ostpreußischen Landschaft u. der Zentrallandschaft 186. Einlösungspflicht für Banknoten 8, 39, 40, 193. Einlösungsstellc» für Banknoten 9. Einschmelzung von Reichsgoldmünzen zu industriellen Zwecken 182. Einstellung der Silberverkäufe 143. Ein- und Auszahluttgsvcrkehr f. Anweisungs- verkehr. Einzahlungen, unentgeltliche, für die Girokonten der Ncichshauptkasse, der prcußischcn und badischen Generalstaatskasse 188. Einzahlungen zur Wicdcrauszahlung s An- weisnngsverkehr. Einziehung der nicht ans Rcichswährnng lautenden Banknoten 4. — von Banknoten, gesetzliche Bestimmungen über 40. — von Landessilbcrmünzen 131, 136, 139, 143. Einziehungsgeschäft, Einziehung von Wechseln u. s. w., kostenfreie, für Rechnung der Girokundcn 56. — E. von Wechseln n. s. w., auftragsweise 102 ff., 364. Eiseubahnen und Schiffe, Ausdehnung des Trans- Ports 1875—1900 128. Eisenbahnnetz, Ausbau des E. in Deutschland 1875 — 1900 128, 144, 164.— in den Vereinigten Staaten 143. — im Allgemeinen 150. Eisenbahn-Obligationen, amerikanische 160. Eisenpreis 164. Eisenproduktion und -Verbrauch in Deutschland 128, 164. Elastizität des Notenumlaufs 44, 45, 124, 218. Elektrotechnik 164. Elsaß-Lothringen, Ausdehnung des Filialnctzes der Preußischen Bank ans E., s. Preußische Bank. Emission von Reichs - nnd preußischen Staatsanleihen, Mitwirkung der Reichsbank 189, 190. Register. 475 Emissionsthätigkeit in Deutschland 1895 — 1900 165, 166. England. Außenhandel 128, 129, Goldabfluß nach E. 156, 176, 177. — U.Rußland 151.—Transvaalkrieg 167, 175, 176, 179. — Wechsel auf E. im Portefeuille der Rcichsbank 101, 361. — Wechselkurse auf E. 135, 175, 176, 177. — wirthschaftlicher Auf- schwung 1887 154. — Bank von England 8, 158, 159, 176, 217. Entschädigungen an Privatnotenbankcn für Aufgabe des Notenausgaberechts 416. Exotische Werthe 155, 160. - F. Fälschungen von Banknoten, Behandlung derselben 40, 41, 193. — Domizilwechseln 86. — Neichskassen- scheinen, Behandlung derselben 192, 193. — Reichsmünzen, Behandlung derselben 192. — s. auch Banknoten, Münzen. Fernübertragungen 324. — Einführung der unentgeltlichen F. im Giroverkehr 52. — Entwickelung der F., Antheil derselben an den Gcsammtumsätzen des Giroverkehrs 62—64. — s. auch Giroverkehr. Filialen der Privatnotenbankcn 17. Filialnetz der Reichsbank 24 ff,, 30, 234, 265. — Ausdehnung des F. und der Inkassobczirke 84. — Uebcrsichtskarte Anlage 6. Finanzverwaltung des Reichs und der Deutschen Bundesstaaten, Geschäfte mit denselben 11.—Kredit- gewährung an die F. 189. — Leistnngcn der Reichsbank für die F. 184—190, 396—403. Finanzwechsel 78. Flottenvermehrung 164. Frankfurter Bank, Notenrecht derselben mit einjähriger Kündigungsfrist auf unbestimmte Zeit verlängert 18. Frankreich, Entwickelung des Außenhandels 1875 bis 1900 128. — Geldbedarf 176. — Wechselkurse auf und Goldabfluß nach Fr. 135. — Zinsnivean 183. — Zollerhvhnngen 160. — Zollkrieg mit Italien 161. — Bank von Frankreich 159. — Grundkapital 217. — Verwahrung und Verwaltung von Werthpapieren (cle^ot« lidi-es) 205. Fremde Gelder 307, 308, 310. — Bedeutung für die Diskontpolitik, Veränderungen 133—180 riasüim. — f. auch Depositcnvcrkehr, Girvguthaben, Giroverkehr, täglich fällige Verbindlichkeiten. G. Garantiefonds, Grundkapital als G. 215, 216. Gebühren aus dem Giro- und Anweisuugsverkchr 55,57, 74, 336, 412. — aus dem Einziehungsgcschäft von Wechseln, Checks u. f. w. 103, 104, 412. — aus dem Depotgcschäft 412. — aus diskoutirtcn Werthpapieren 412. — aus dem Wecbselvcrkchr (Inkassoprovision) 104, 412. — aus dem Umwechselungs- geschäft 198. Gefälligkeitswechsel 78. Geldbedarf, Befriedigung des gesteigerten G. durch die Reichsbank 180—183. — Gestaltung des G. in den einzelnen Phasen der wirtschaftlichen Entwickelung 133—180 i>!>,^!»>. — Reguliruug des G.'s durch die Diskontpolitik 125. — Schwankungen des G. und Diskontpolitik 130. — Steigerung nnd periodische Schwankungen d. G. in Deutschland 129, 130. — Uebcrwälzung der Schwankungen des G. von den Privatnotenbanken ans die Rcichsbank 132. Geldmarkt und Diskontpolitik 127. — in den einzelnen Phasen der wirtschaftlichen Entwickelung 133—180 pnssim. Geldnachfrage f. Geldbedarf. Geldreform nnd Bankreform 3 ff. —Wirkungen der G. auf die Rcichsbank 131, 134, 136 Geldsorten, Bedarf in den einzelne» Wirthschafts, gebieten 193. — Nachweisungcn über die entbehrlichen u. erbetenen G. seitens der Bankanstalten 198, 199, 404. — Versorgung derZweiganstaltcn 198,404. Geldumlauf, Regelung im allgemeinen 10, 13, 191, 404. — örtliche Reguliruug 193—200. — Ueber- wachuug auf seinen guten Zustand 191, 192. — Umfang u. Zusammensetzung des deutschen G. zu Beginn des Jahres 1876 131. — während der Münzreform 135. — im Jahre 1900 42. — Ver- mehrung durch die Notenausgabe der Rcichsbank 129. Geldverkehr, die Rcichsbank als letzte Instanz des G. 132 Geldwesen, Deutsches, vor der Rcichsgrüudung I. — s. auch Geldreform u. Geldumlauf. Geueralpostkasse 185, 188, 396. Gencralstaatskasse, Badiscbe s. Badischc. — Preußische s. Preußische. Generalversammlung der Anthcilscigncr 10, 11. Genossenschaften, Kreditgewährung an G. 83, 96, 120, 333, 356, 358, 371. Gerichtliche Depositen s. Depositengelder/ Geschäftsanweisung des Reichskanzlers für die Rcichshauptkasse 186. Geschäftsbezirke der selbständigen Bankanstalten 28—31,234,265. — Uebersichtskarte der G.Anlage6. Geschäftskreis der Rcichsbank 13. Geschäftsunkosten, Vcrwaltungskostcn, Spezifikation 416. Gesetz, betr. die Abänderung des Bankgesetzcs vom 18. Dez. 1889 u. vom 7. Juni 1899 s. Banknovelle. — 60' 476 Register. wegen Aufhebung der Kautionspflicht der Reichsbeamten vom 20. Februar 1898 33. — betr. die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 1870 3. — betr. die Ausgabe von Papiergeld vom 16. Juni 1870 3. — betr. die Ausgabe von Rcichskasscnscheincn vom 30. April 1874 4, 194. — betr. die Ausprägung von Rcichsgoldmünzen vom 4. Dezember 1871 4. — betr. die Rechtsverhältnisse der Rcichsbantbeamten vom 31. März 1873 33. — betr. die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Werthpapiere vom 5. Juli 1896 207. — betr. den Schutz des zur Anfertigung von Reichskassenscheinen verwendeten Papiers, vom 26. Mai 1885 41. — s. auch Bank, gcsetz, Münzgesctz, Preußisches Gesetz. Geschlicher Reservefonds s Reservefonds. Getreide, Beleihung von G. 111. — Beseitigung des Vorrechts der Nealgläubiger bei der Belcihung von G. aus dem Grundstück des Verpfänders 111. — s. auch Lombardverkehr. Gewinnberechnung 11.— s. auch Gewinnvertheilung. Gewinnbetheiligung des Reichss. Gewinnvcrtheilung. Gewinne der Neichsbank, Abnahme von 1875 bis 1876 139, 140. — aus verschiedenen Geschäftszweigen 414. — Gesammtübersicht über Gewinne und Verluste 414, 416, 418. — im Lombardverkehr 122, 414. — im Wechselverkehr 98, 414. Gewinnvertheiluug 14, 213, 214, 223, 417. Girobestände s. Giroguthaben. Girogelder, als Betriebsmittel 65—68, 138. — gc> gesteigerte Ausnutzung 65, 66. — Mindestguthaben 54, 66. — Natur und Nutzen 50, 51, 66 ff. Giroguthaben 151, 156, 162, 168, 308. — Entwickelung der G. 65, 66. — Gliederung der G. nach Berufen derKonteninhaber 67, 333. —Gliederung der G. nach der Höhe der Guthaben 67, 332. — öffent- liche 66, 67, 310, 330, 333. — private 67, 308, 330, 333. — Giroguthaben und fremde Gelder in den einzelnen Phasen der wirthschaftlichen Entwickelung von 1876—1900 138,139,151,152,156, 162, 168. Girokonten, Eröffnung von 53, 58. — Zahl der G. 67. — der Reichs-und Staatskassen 186, 189. Girokontor 23. Giroverkehr 50—72, 138, 139, 307 — 311, 318—333. —Ausbau 52, 54 ff. — Baarzahlungcn 50, 62, 63, 64, 66. — Bedingungen 53. — Behörden und Berufszweige, Antheil am G. 61, 333. — Beschränkter G. bei den Nebenstellen 26. — Depot- zinseu 58. — Domizilzwang für Accepte von Giro- kuuden 57. — Entwickelung der einzelnen Zweige 62, 63. — Erleichterungen 58. — Erweiterter G. bei den Nebenstellen 27. — Fcrnübcrtragnngcn 52, 62—64, 324. — Gesammtentwickelung, Resultate 61, 330. — Gründe für die Neuordnung des G. 51, 72. — Hamburger Girobank 51. — Inkasso- Verkehr 56, 57, 364. — Mindestguthaben 54, 66. — Nichtkouteuinhaber 54 ff., 325. — Oert- liche Verschiedenheiten der Entwickelung 63, 64, 326. — Organisation 53. — Platznbertragungcn 63, 64, 65. — Postanweisungsvertchr 58, 185, 403.— Rcichsschuldbuchzinsen 58. — Reichs- u. Staatskassen 186 ff. — Staatsschuldbuchziusen 58. — Terri- toriale Ausdehnung (Einbeziehung der Untcraustaltcn) 59, 60. — Umsätze 65, 66, 156, 168, 180, 318, 320, 322. — Verrechnungen 62, 66. — Verrechnungszwang 57. — Wesen des G. 50. — s. auch Girogclder, Giroguthaben, Girokonten. Goldabflusz, als Reaktion auf die Zahlung der Kriegskostenentschädigung 1874—1879 135. — Er- schwcrung des G. 147. — Gefahr eines G. während der Münzreform 131. — in den inneren Verkehr 137, 141, 145, 173, 182. — ins Ausland s. Gold- ausfuhr. — Verhinderung des G. durch die Diskontpolitik 125, 126. — und Diskonterhöhung im I. 1898 174, im I. 1899 175, 176. Goldabgabe s. Abgabe von Gold. Goldaukänfe 43, 181, 286. — in den einzelnen Phasen der wirthschaft!. Entwickelung 133—180 ^Ässiin. — Erhöhung des Ankaufspreises s. Goldpreis. Goldausfuhr 135, 182. — Erschwerung der G. durch Beschränkung der Goldabgabc auf die Reichs- hauptbauk 147, 197. — Gefahr einer G. während der Münzreform 131. — Verhinderung der G. durch die Diskontpolitik 20, 125, 126, 220, 221. —als Ursache von Diskonterhöhungen 174, 176. — nach Amerika 174. — nach Argentinien 156. — nach England 156, 175, 176, 177. — nach Holland 177. — nach Nußland 156, 159. Goldbarren, als Notendeckung 8. — Bestand an G. u. Sorten 276, 286. — Verpflichtung der Reichs- baut zum Ankauf von G. 13. Goldbeschaffung des Reichs zur Durchführung der Münzreform 130, 135, 140. Goldbestände s. Goldvorrath. Golddeckung s. Deckung, Dcckuugsverhältuisse. Goldeinfuhr, in der zweiten Hälfte 1875 136, 137. — in den Jahren 1885 — 1888 152. — Ende 1890 159.— 1891—1895 162. — 1895—1900 167.— s. anch Goldzufluß. Goldexport s. Goldausfuhr. Goldgeld, Austausch von Silber gegen G. an den Kassen der Neichsbank 1875—1882 137, 140 — 142, 145. — s. auch Goldmünzen, Rcichsgold- münzen, Umtausch. Goldgewinnung 145, 161, 166. Register, 477 Goldlieferungen, Zinsfreie Vorschüsse auf G, 125, 146, 147, 172, 176. Goldmünzen, Ausfuhr 147,182, 197, - Einschmelznng 182, — Maugel cm G, vor der Münzreform 1. — Verabfolguug gegen Reichssilbcrmüuzcu 194, 195. — Wiegcu von G, bei der Ncichsbank 192. — s, auch ausländische Goldmünzen, Reichsgoldmllnzcn, Goldprägungen für Rechnung der Reichsbank 181, 286, — das Recht der privaten G, nur von der Reichs- dank benutzt 13, 14, 181. Goldprämie, wird seitens der Ncichsbank nicht erhoben 147. Goldpreis, Ankaufspreis der Reichsbank 13. — Ver- cindcrnng des Ankaufs- u, Verkaufspreises als subsidiäres Mittel der Bankpolitik 125. — Erhöhung des Ankaufspreises der Reichsbank 125, 146, 147. Goldproduktion f. Goldgewinnung, Goldpnnkt, Überschreitung des G. der Wechselkurse auf Paris und London 135. -— auf London 177. Goldvorrath, 48, 133—183 p-i^im, 276—280. — als Mittel zur Aufrechterhaltung der Goldwährung 147. — Gesammtcntwickeluug des G. der Reichsbank 48, 182. — der Preußischen bezw. der Reichsbank in den einzelnen Phasen der wirth- schastlichcn Entwickelung 48, 133 — 180 i-sssim. — monetärer Deutschlands 182, Goldwährung, Erhaltuug der G, nach Einstellung der Silbcrverkäufe 144, 146, — Einführung der G, in Japan 166, — Einführung der G, in Indien 166,— Einführung der G, in Oesterreich 161, 166. — Einführung der G. in Rußland 161, 166. — Proklamirung in den Ver. Staaten 167. — s, auch Reichs - Goldwährung, Goldzahlungen, Aufnahme der G. durch die Preußische Bank 137, 142. — Aufrechterhaltung der G. durch die Rcichsbank 145, 147. — als Voraussetzung für das Gelingen der Münzreform 131. — Verweigerung der G. seitens der Banken 1874/75 135. Goldzuflus), Beförderung des G. durch die Diskont- Politik 125. — durch zinsfreie Vorschüsse auf Gold- liefcruugen uud die Erhöhung des Ankaufspreises von Gold 125, 146, 147. — Vermittelung von G. uud Goldprägungen durch die Reichsbank 129, 131. Griechenland 160. Gründung von Aktiengesellschaften i» Deutschland 134, 154, 160, 165. Gründungsthätigkeit 178. Grundkapital 10, II, 16, 138, 214—217, 269, 271, — Art der Anlage 138. — Erhöhung II, 214, 217. — als Garanticfonds 138. Grundstücke der Neichsbank 7, 216, 424, Grundstttckstonto 216, 424. H. Haftung für verschlossene Depositen 203, 204. Hamburger Girobank 52. Handelskrisis von 1873 134, Handelsstand, Antheil am Giroverkehr 61, 333.— Gewährung von Lombardkredit au d, H. 120, 371. — Gewährung von Wcchselkredit an d. H. 93, 94, 356, 358. Handelsverträge 165. Handwerker und kleine Gewerbetreibende, Gewährung von Wcchselkredit an v. 82, 90, 93. Hauptbank 22, 184, 199. — Bureaus 23. Hauptbuchhalterei 23. Herbstbedarf 174, 175, 179. Herstellungskosten der Banknoten 305. Hypothekenbanken 179. Hypothekenmarkt 180. Hypothckenzinsfuf; 166. Jahresabschluß, Veröffentlichung des 8. — s. auch Bilanz, Jahresbilanz s Bilanz Japan, Einführung der Goldwährung 166. Indien, Aufhebung der Silberprägung 159. — Vorbereitung zur Einführung der Goldwährung 166. Indirekte Kontingentirung f. Koutingcntirung, auch Baukuoten, Industrie, Antheil am Giroverkehr 61, 333, — Ge- Währung von Lombardkredit an die I, 120, 371. — Höhe der Wechscltrcditc 94, 356, 358. Jndustriewerthe 155, 160, 165, 170, 177, 178. Jnformationsthätigkeit 77. ! Jnkassoaustansch der Privatbanken 79, 80. ^ Jnkassobezirke, Ausdehnung 84. Jnkassoverkehr der Ncichsbank s, Einziehung von Wechseln. Italien, Aufnahme der Baarzcihluugcn 146. — Zollkrieg mit Frankreich uud Ansprüche an den deutschen Geldmarkt 161, 163. Justitiare 24, 35, 233, K. Kabinetsordre vom 10, September 1882 betr. die Stcllenbcsctzung mit Militäranwärtern 34. Kanzlei 23. Kapitalanlage, nutzbringende 380. — Gesammt- cntwickcluug 129—133, — Gliederung der Bestände 118, 380, — in den einzelnen Phasen der wirthschaft- lichcn Entwickelung 133—180. — Rentabilität 391, Kapital der Reichsbank s Grundkapital. 478 Register. Kapital-Jnvestirnng 166. Kapitalmarkt 166. Kasscndefckte 416. Kaufkraft 160, 165. Kautionspflicht der Beamten s. Beamte. Kohlenprodnktion und Verbrauch in Deutschland 1875—1900 128. Kommanditen s. Zweiganstalten. Kommissare 24, 34, 35, 233. Kommissionsgeschäft s. Einziehuugsgcschäft, Werth- Papiere. Kommnnal-Obligationen, Beleihbarkeit der K. 214, 224. Kompeusatiouswirkuug im Abrechnungsverkehr 71. — im Giroverkehr 66. — zwischen fremden Geldern und Note» 67. Konferenzen der Leiter von Provinzialbankaustalte» Konjunktur s. wirthschaft!. Eutwickeluug. Kontingentirung, indirekte, des ungedeckten Noten- Umlaufs 12, 16, 17, 39, 47, 124—126. — Wirkung des Koutiugeutiruugssystems auf Reichsbank und Privatuoteubanken 132. Kontingentscrhöhung 214, 217-220. Kontingentsübcrschrcitungen, 9, 46, 47, 157 — 180 zmsüii», 218, 219, 299, 300. Kontor der Ncichshauptbant für Wertpapiere 23, 58 ff. — s. auch Depots, offene. Kontrolle der Banknoten - Anfertigung und Vcr- nichtuug 41, 305. — der Kreditgewährung 78. — über die Verwaltung der Ncichsbank II. Kontrollsystem in der Organisation der Reichsbauk 31, 32, 33. Konversion von Reichs- und preußischen Staatsanleihen, Einwirkung auf das Effcktcudepvtgeschäst 210. — Mitwirkung der Ncichsbank bei der 190. Korrespondenten, Geschäfte mit 411. Kosten für die Anfertigung von Banknoten s, Herstellungskosten. Kreditbedarf, Vereinbarung der Befriedigung des K. mit der Sicherheit des Notenumlaufs 182. Kreditberechtigte im Wechselverkehr, Anzahl der K. 92. — Gliederung nach Berufen 93, 356. — Höhe ihrer Kredite 92, 93, 356. — Handel 93, 94, 356. — Bankgewerbc 93, 356, 359. — Industrie 94, 356. — Landwirthschaft 94, 95, 96, 356. - Ge- nossenschaften 96, 356. Kreditbriefe, Ausstellung 74. Kreditgewährung, Höhe 92. — Kontrolle 78. — an das Reich nnd die Bundesstaaten 189. — f. ! auch Kreditbercchtigtc, Wechsel- und Lombardverkehr. Kreditwcchsel 78, 95. Kreditwürdigkeit der Wcchselverbundeuen 77. Kriegskostencntschädigung, französische 130, 135. Krisis von 1857 5. — von 1866 5. — von 1873 134. — s. auch Baring-Krisis, Bontoux-Krach, Ver- einigte Staaten (Krisis von 1893), Australien (Krisis von 1893) 160, 163. Kronen, Ansmünzung 163. — Geringe Bestände 197. — Bestände der Ncichsbank 280. — Zahlungen in K. 197. Kuratorium s. Bank-Kuratorium. Kurse der Neichsbankantheile 422. Kurtage 212. L. Lagergeld für verschlossene Depositen s. Depositen, verschlossene. Landeshauptkasseu, Eintritt in den Giroverkehr 187. Laudespapiergeld, Einziehung des 4. — s. auch Staatspapiergeld. Landessilbermünzen, Eiuziehung 131, 136, 137. — Bestand an L. Anfang 1876 131^ Landschaftliche Pfandbriefe, Forderuug des Vorzugssatzes für die Beleihnng 171. — Kurse 166. Landständische Bank in Bautzen 196. Landwirthschaft, Antheil am Giroverkehr 61, 333. — Begünstigung dcr L. bcim Wechselankauf 79. — Höhe der Kredite 94, 95, 96, 356, 358, 371.— Kreditgewähruug an die L. 94. Laufzeit der Wechsel s. Wechsel. Leistungen der Reichsbank im Dienste des Staats 13, 184 ff. Leitung der Ncichsbank 10, 21. — s. auch Verwaltungsorganisation. Liquidation der Reichsbank s. Notenprivilegium, Verstaatlichung. Liquidität der Lombardanlage 114. Liquidität des Wechselportefcuilles 75, 354, 355. Lombardanlage 366 — 369. — Antheil der L. an der nutzbringenden Kapitalanlage 118. — Bewegungen der L. 117, 118, 216, 268, 270. — Einschränkung der L. 170, 171. — Liquidität 114. — nicht Noten- deckuug im Sinne des Bankgesctzcs 105, 106. — Regelung der L. durch die Höhe des Zinsfußes 106. — Rentabilität 391, 395. — Spannung zwischen höchster uud niedrigster L. 118. — Zulässiger Höchstbetrag 106.— Zusammensetzung 118. Lombardbestände, die wöchentlichen Nachweisnngen über die L. sind dem Zentralausschuß zur Einsicht vorzulegen 106. — Gliederung 372. Lombarddarlehne, Ausländern werden L. nicht ge- währt 107. — Bestimmung der L., einen vorübergehenden Mangel an Betriebsmitteln zu decken 105. — Register. 479 Dauer 114. — Durchschnittliche Dauer 118. — Durchschnittliche Größe 118. — Gliederung 371. — Höchstbetrag II, 106. — Mmdestbctrag 115. — Theilabzahlungen 114.— Vcrthciluug auf die vcr- schiedenen geschäftlichen Unternehmungen 120, 371. — an Banken und Bankiers, Genossenschaften, Handeltreibende, Industrielle, Privatpersonen, Spar- raffen 120, 371. Lombardgeschäft s. Lombardvcrkehr. Lombardire» russischer Werthpapiere verboten 151. Lombardkontor 23. Lombardkontrolle 23. Lombardkredit, Gliederung nach Berufsklasscn 12V, 371. — Grundsätze der Kreditgewährung 107. — Lombardpfandschein 113, 114, ll8, 367. Lombardschuldner, Person des L. 107. — Rechte der Bank gegenüber der Konkursmasse des L. 106. — Verfahren, wenn der L. in Verzug gcräth 106. Lombard-Spezifikation 113. Lombardunterpfänder, Ausländische Wertpapiere als L. 108. — Beleihungsgrenzc s. Lombardverkchr.— Effekten, Wechsel, Edelmetalle als L. 107, 224. — Gliederung 371. — Höchstbetrag der Beleihung der L. 111. — Mehrheit der llntervfandsgattungcn 119. — Pfandbestellung 108, 110, 111.— Pfandaufsehcr 109. — Rcalisirbarkeit der L. 106. — Recht des Ver- kaufs der L. ohne gerichtliche Ermächtigung 12, 106. — Verstärkung 113. — Verwahrung der L. 108. — Waaren als L. 108. — Zusammensetzung der L. in den verschiedenen Wirtschaftsgebieten 121, 372. Lombardverkehr 105 — 122, 366—379. — Bedeutung des L. 105. — Beleihung von Effekten, Wechseln und Edelmetallen 107, 108, von Waaren 108—111.—Beleihnngsgrenze 111, 112, 113. — Bestände 368. — Erweiterung der Belcihbarkeit von Effekten 214, 224. — in den einzelnen Bankbezirken 374. — in den verschiedenen Wirtschaftsgebieten 120, 121, 122, 372. — Gesammt-llebersicht 366. — Mißbräuchliche Ausnutzung durch Spekulation 116. — Organisation des L. 107. — Illtimo- Darlchnc 116. — Verluste 122. — Vorzugssatz für Reichs- und Staatsanleihen, Einführung 106, 153, Aufhebung 106, 171. — Zinsgewinne 122, 366.— f. auch Lombardanlage, Lombarddarlehne, Lombardkredit, Lombardvfandscheinc, Lombardschuldncr, Lombardunterpfänder, Lombardvertrag, Lombardzinsen, -Zinsfuß-, -Zinsgewinn, Pfandaufsehcr und Pfandbestellung. Lombardvertrag 113. Lombardzinsen, Berechnung 114. — Mindestzins- abzug 115. Lombardzinsfnsz, Bekanntmachung des L. 107. — Gültigkeit 107. — Höhe des L. 106, 148, 149, 367. — Vorzugszinssatz bei Reichs- und Staatsanleihen 106, 117, 153, 170, 367. — Vorübergehende Er- Mäßigung 1879—80 148, I U>, Lombardzinsgewin» 122, 367. London Joint Stock Bank, als Vermittlerin der Silbcrverkäufc in London 140. London, Wechselkurse auf, s. England. M. Marinehauptkasse 184. Marktdiskont 133—180 psssim, 392, 393, 305, Maximalgreuze für die Dividende 224. McKinley-Bill 159, 160. Metalldeckung s Deckung Metallgeldvorrath Deutschlands s. Geldumlauf. Metallvorrath der Reichsbauk 42—49 i>-,55im, 268, 270, 274—287. — in den einzelnen Phasen der wirthschaft!. Entwickelung 133—183 i>a5»iin. — als vorzugsweise Notendeckung 123, 124. Miethscntschädigungen der Beamten s. Beamte. Mindestabschlag beim Wechsel- uud Edelmetalllombard 112. Mindestdarlehne im Lombardvcrkehr 115. Mindestguthaben, Höhe dcr M. im Giroverkehr 53, 54, 66, 187. Mindestlaufzeit der Wechsel, Reduktion der M. 85. Mindestzinsabzug bei der Diskontirung von Wechseln 85, 86. Montanindustrie 144, 150, 155, 158, 164. Mündeldcpots 73, 211 Münzen, deutsche, Abnützung 191. — Behandlung von abgenützten, falschen, gewaltsam beschädigten 191, 192. — Bestand nach den einzelnen Sorten 280. — Echtheit 191. — Wiegen von Goldmünzen 192. — f. auch ausländische Münzen. Miinzgcseh vom 9. Inli 1873 4, 130, 194. Münzmetall-Depot des Reichs 192. Münzreform, deutsche, 4, 130. — Münzreform und Reichsbank 131. Münzverfassung Deutschlands 4. Münzwesen, deutsches, vor der Reform 1. N. Nachschuszpflicht im Lombardvcrkehr 113. Nachwcisnngen, monatliche, der von den Bankanstalten erbetenen uud als entbehrlich bezeichneten Gcldsvrtcn 198. — über den Geschäftsgang 11, 32. Nebenstellen s. Unteranstaltcn. 480 Register. Nichtkonteninhaber s. Giroverkehr. Nickel- und Kupfermünzen, Bestände 277, 281 Niederlande, Goldabfluß nach 177. Normativbestimmungc» für Notenbanken 8 ff., 1». — für die Neichshauptkasse 186. Noten s. Banknoten. Notenausgabe 8, 38—49, 289-305. — f. auch Banknoten. Notendeckung s. Deckung. Notenemission, ungenügende Regelung vor der Baukreform 2. Notenprivilegium, Erweiterung des N. der Privat- Notenbanken 3. — Kündignng 9, 15, 221. — Verlängerung, Erneuerung 15. — Verlängerung des N. der Reichsbank 15, 213. — Werth des N. der Reichsbank 49. Notenrescrve, steuerfreie, 299. — f. auch Kontingent. Notcnsteuer, an das Reich gezahlte, 49, 416. — f. auch Kontingentirung. Notenumlauf, Antheil des N. der Reichsbank am deutschen Geldumlauf 42. — Elastizität 44, 45, 218. — s. auch Banknotenumlauf, ungedeckter u. überdeckter Noteuumlauf. Notenumlaufsverbote 2. Nothstaudsverordnung vom 10. Juni 1871 6. Novelle f. Banknvoelle. Nntzbringende Kapitalanlage s Kapitalanlage O. Oeffentliche Gelder, Guthaben f. Giroguthabcn. Oesterreichische Thaler, Abschiebung an Oester- reich 162. Oesterreich-Ungarn, Abkommen zwischen Deutschland u. Oe.-ll. Wege» der vsterr. Thaler 162. — Ansprüche an den dentschcn Geldmarkt 161, 163. — Einführung der Goldwährung 161, 166. — Gvldcntnahme für Oe.-U. 173. — Oestcrrcichisch-ungarische Bank, Grundkapital 217. Offene Depots s. Depots. Organisation s. Verwaltnngsorganisation. P. Papiergeld, Einziehung des Landespapiergeldes 4. — Emission von fundirtem und unfuudirtem 3. — Gesetz über die Ausgabe von 3. — Gesetz über die Ausgabe von Neichskaffcnscheinen 4. — Uebcr- großer Umlauf von P. vor der Geldreform 1. — f. auch Reichskasscnscheiue. Papiergeldwescn, deutsches, vor der Reform 1. — Reform des P. 4. Pariser Weltausstellung u. Goldbewegung 156. ! Pensionen der Beamten 35. I Personal f. Beamte. ! Personalkreditc, Höhe der 77. — f. auch Wechselkredit. Pfandaufsehcr 109. -- Steuerbehörde als Pfand- aufseher 109. Pfandbestellung beim Waarenlombard III. Pfandbriefe, landschaftliche, Forderung des Lorzugs- satzes im Lombardverkehr 171.—Kursbewegung 166. Pfandbriefmarkt 180. Pfandschein 113 — kontokorrentartige Benutzung des P. im Lombardverkehr 113, 115. — s. auch Lombard- verkehr. Platzübertragungen im Giroverkehr 63, 64, 65, 319 ff. Platzwechsel 90, 342. — Laufzeit und Größe 92. - Mindestlaufzeit uud Mindestzinsabzug 85. Portugal 160. Post, Giro-Postanweisnugsverkehr 58. Postanweisungen, Auszahlung und Einzahlung im Giroverkehr, s. Giroverkehr unter Postauweisuugs- verkehr. Postgiroverkehr 186, 187. Prämie auf Gold, siehe Goldprämie. Präsentation von Privatbanknotcn zur Einlösung 196. Präsident des Reichsbank-Direktoriums 10, II, 22, 33, 229, 230. Preussische Bank, Abtretung an das Reich 7, 15, 16, 467 — Beseitigung der Noten der P. B. 214, 224, 225. — Depositeuvcrkehr 72. — Errichtung von Filialen 6, 19, 28. — Giroverkehr 51. — Noten der P. B. 40, 224, 225, 291. — Unbegrenztes Notenrecht 138. — Verwahrung und Verwaltung von Werthpapieren 205. — Antheil am Wechselumlauf Deutschlands 362. — als Zentralbank Preußens 5. Preußische Generalstaatskasse 186, 187, 396. Prenßische Seehandlung 189, 190. Preußische Staatsschuldbuchzinsen s Staatsschuldbuchzinsen. Preußisches Bankgesetz vom 7. Mai 1856 15. Preußisches Gesetz betr. die Abtretung der Preußische» Bank vom 27. März 1875 15, 19. — betr. die Ausdehnung der Preußischen Bank auf die Reichs- lande vom 26. Februar 1872 6. — betr. die Ausdehnung der Preußischen Bank aus Bremen vom 15. Juni 1872 6. Privatbanken, Deportgeschäft 209. — Inkassoaus- tausch 79, 80. — Wettbewerb 80. — Ziehungen v. P. in langer Sicht 78. Privatbanknoten 9, 14, 39, 194, 195, 196. Privatdiskontsatz 148, 157, 158, 172, 183, 387, 392, 395. — Ankauf von Wechseln zum P. WW?VWWWW>WW> ^Äö WWWWWWWWWWWWI s Regiftcv. 4»! i ! ' ' 80, 81, 82, 90, 148, 346, — Erschliche Be- stimmungen 222. — s. auch Marktdiskont. Private Gelder, Privatguthaben s Giroguthaben. Privatnotenbankett, Abkommen mit der Reichsbank 20, 220. — Allgemeine Bestimmungen 8. — An- nähme der Noten von P. bei der Rcichsbank 9, 14, 39, 194, 195, 19ti. — für Aufgabe des Noten- ausgaberechts empfangene Entschädigung 416. — Befugniß zur Notenausgabe 8, 9. — Bezeichnung als P. 7. — Bindung an den Diskontsah der Rcichsbank 220, 221. — P. und Diskontpolitik der Rcichsbank 132, 220, 221. — Diskon. tirung der P. unter ihrem offiziellen Diskontsatz 148. — Dritteldcckung 9. — Einlösungsstcllen der Noten v. P. 9. — Errichtung v. P. 1, 3. — Er- Weiterung der Notcnprivilegien 3. — Fakultative Bestimmungen 9. — Festlegung der Betriebsmittel 2. — Filialen 17. — Indirekte Kontingentirung 8. — Notenkontingent 8, 17, 18, 19, 218. — Pflege des Dcpositengeschäfts 18. — Privilegium d. P. s. Notenprivilegium. — Reglementirung der P. 5. — Unterbieten des Diskontsatzes der Reichsbank 132. — Wettbewerb der P. 80, 132. — Zahl der P. 2, 3, 16, 18. Privatprägungen, nur für Rechnung der Rcichsbank vorgenommen 13, 14, 181. Privatsatz s. Privatdiskontsatz, auch Marktdiskont. Privilegium dcr Reichsbank s. Notenprivilegium. R. Realgläubiger, Beseitigung des Vorrechts der R. bei Beleihung von Getreide, welches sich auf dem Grundstücke des Verpfänders befindet III. — Eintragung des Verzichts der R. in das Grundbuch III. Realisirbarkeit der Lombardumcrpfändcr 105. Rechnungshof des Deutschen Reichs 10, 23. Rechte und Pflichten der Beamten s. Beamte. Rediskontirung von Wechseln 19, 76. — durch die Privatnotenbanken 132. Regelung des Geldumlaufs f. Geldumlauf. Regierungshauptkassen, Verwaltung von Nebenstellen durch R. 25 ff. Registratur 23. Reich, deutsches, Antheil am Reingewinn der Reichsbank s. Gewinnvertheilnng. — Verkauf von Schuldverschreibungen des R. durch die Rcichsbank 212. Reichsanleihen als offene Depots niedergelegt 209, 210, 409. — Einlösung von Zinsscheinen bei der Reichsbank 185, 398. — Mitwirkung der Reichs- bcmk bei der Begebung 189, 190. — Mitwirkung bei der Konversion 190. — Vorzugssatz im Lombardverkehr 153, 171. Reichsbank, Aufgaben 4, 10. — Geschäftskreis 13. — Errichtung 15, 16. — Rechte und Pflichte» 12-14. — Verfassung 10—12. — als Zentral, dank 16—20. Reichsbank-Antheilscheine s. Antheilscheinc. Neichsbank-Direktorinm 10, I I, 16, 21, 22, 2x, 29, 33, 41, 186, 191, 198, 229, 230. Reichsbankhauptkasse 12, 23, 194, 195, 224. Reichsbankhauvtstellen s Zweiganstaltc». Reichsbank-Kuratorium 10, 21, 229. Reichsbanknebenstellen s. U»tera»stalten. Reichsbanknoten s. Banknoten. Reichsbankstelle» f Zweiganstalten. Reichsbank-Waarendepots s Unteranstalten. Reichsgoldmünzen, Abfluß, Ausfuhr, f. Goldabfluh, Goldausfuhr. — Bestände 276, 279, 280. — Ein- schmelzung f. Einschmelzung. — Gesetz, betr. die Ausprägung von R. 4. — Verabfolgung von N. gcgcu Scheidemünzen 194, 195. — s. auch Goldgeld, Gold- münzen. Reichsgoldwährung, Proklamation 4. — an Stelle der Landeswährungen 4. — als Ziel dcr Münzrcform 130. — s. auch Goldwährung und Reichswährung. Reichsguthaben, unentgeltliche Verwaltung des R. durch die Reichsbank 13. Reichshauptbank 22 ff, 197, 203. Reichshmchtkasse 23, 184, 186, 187, 188, 396. — Geschäftsanweisung des Reichskanzlers vom 29. Dezember 1875 186. Reichskanzler 10, 11, 21, 22, 34, 186, 191. — Bekanntmachungen vom 24. Mai 1875 16. — vom 16. Dezember 1875 40. — vom 19. Dezember 1875 195. — vom 9. Mai 1876 191. — vom 15. März 1878 40. — vom 10. April 1878 40. — Erlaß vom 8. November 1875 34. Reichskanzleramt, Veranlassung der Ausnahme der Goldzahlungen bei der Preuß. Bank durch das R. 137. Reichskassenscheine, Bestände der Reichsbank 268. — Einlösung 194, 195. — Gesetz, betr. die Ausgabe von N. 4. — nachgemachte und verfälschte 192, 193. — als Nvteudeckung 8, 12. Reichs-Marineverwaltung, Abkomme» mit der N. 184. Reichsmünzen, Behandlung nachgemachter oder verfälschter 192. — Behandlung abgenutzter 192. — s. auch Münzen, Reichsgoldmünzen, Rkichssilbermü»ze», Nickel- u. Kupfermünzen. Reichspostverwaltung, Versorgung mit Geldmitteln 185, 186. — s. auch Generalpostkasse, Giro-Postan- Weisungsverkehr. Reichsschatzanweisungen s. Schatzanweisungen. Reichsschuldbuch 209, 210. 61 . «^ » t»« ' - ^. « «^ ^c>>iucv. Reichsschuldbnchzinsen 58, 185, 3!>8. Neichsschulden-Kommission 41 . Reichsschuldcnverwaltuug 185. Reichsschuldverschrcibnugeu, Ausreichung von R. au Stclle zur Löschung gelangter Rcichsschnldbuch- fordcruugru 185. Reichssilbermiinzen, Ausprägung 131.— Bestände 277, 280. — Umtansch gegen Gold UU. Reichs- u. Staatskassen, Verkehr der Rcichsbank ! mit R. 184—190, 396—403. Rcichswährnng 4. — Thätigkeit der Rcichsbank zur Durchfnhrnng u. Erhaltung der R. 130, 131, 142, 144—148, 181—183. Reingewinn 417. — Vcrtheilnng an Reich, An- thcilscigncr und Reservefonds 14, 49,223,224, 417. Reitwechsel 78 Rentabilität der Wechsclaulage 339, 39!, 395.— der Lvmbardanlage 3«!7, 391. — der Rcichsbauk- j cmthcile 422. . ! Reportgeschäfte sind dcu Noteubauke» untersagt 1", >32, — stenerfreie Notenrescrve s. Kontingent. Reserve für zweifelhafte Fordcrnngen 415, 416, 421. Reservefonds 15, 16, 269, 271, 417, 420. — Erhöhung 214—217. — Zuschreibung ans dem Gewinn 14, 223, 224, 417. Revision der Rechnnngen >>>, 22, 23, ,">^, Rumänien 160. Russische Wertpapiere, Verbot der Lombardnmig 151. Rußland, Ansprüche au den deutschen Geldmarkt 161. — Ausfuhrverbot für Getreide 160. — Ein- fnhrnng der Goldwährung 161, 163, 166. — Krisis 1899 175. — Verbot der Lombardirmig rnssiscber Werthpapiere bei der Rcichsbauk 151. — Zollkrieg mit Deutschland 160, 165. — Zurück- ziehnng von Gold aus dem Berliner Guthaben im Jahre 1890 156, 159. S. Sächsische Bank 18, 196. Safes 209. Schatzanwcisungen, Diskounruug von 189. — Unterbringung von 80 Mill..//. in Amerika 179, 190. Scheidemünzen, Ausammluug d. S. iu einzelnen Bezirke» 193. — Austausch gegen Gold und Noten 193. — Bestände 277. Schuldbuchzinsen, Auszahlung dcr58, >,v>, .ü>8,4"". Schnldvcrschrcibnngeu, von landschaftlichen, kom- mnnalcn ?c. Bvdeukreditinstitutc» Deutschlands aus gegebene, s. Kommunal-Obligationen. Schwebende ttebertragnngen 3"8, 3>8, 3 2, 3 !3 Schweiz 1'!". Seehandlnng 189, 190. Shermanbill 159. Silberbestand der Prenß. Baut 1875 137. — der Reichsbank 133—180 pn^im, 277, 28". Silbereinzichnng 131. Silbergeld, Austausch von S, gegen Goldmünze» a» den Kassen der Reichsbauk 1875- i88^ 137, 11" — 142, 145, 152. — s. anch Reichssilbcrmüiize». Tilbcrmüuzcn s. Reichssilbcrniü«ze». Silberpreis 131, 159. Silberverkäufe 130, 131. — Einstellung der S. im Jahre 1879 143. — Leitung der S. durch die Rcichsbauk 140. Silberwährungsländer, Handel mit S 19 Spanien 160, 167. — Krieg mit den Vereinigte» Staaten 167, 174. Sparkasse», ^»auspruchuahme von Lvmbardkredit 120, 371. Spekulation I 13, 151, 155, 17", 175, >77, 17.8. Spiritus, Beleibung 111. Staat, Leistnnge» der Rcichsbauk im Dienste des St. 13, 184—190, 396—403. Staatliche Darlehnskasse», Aufhebnng n»d Er richtung von Waarendepots als Ersatz 110. Staatsanleihen, preußische, als offene Depots nieder, gelegt 209, 210, 409. — Einlösung von Zins- schcinen bei der Rcichsbauk 185, 400. — «ins beweguug 166. — Mitwirkung der Rcichsbauk bei der Begebung 190. — Mitwirkung bci dcr Konversion 19". — Vorzugssah im Lombardvcr!cln s. Vvrzugszinssatz. — Hamburgischc, Ei»lös»»g von Zinsscheinen 186. Staatsbank s. Verstaatlichung. Staatspapiergcld 4. — Einziehnng nnd Ersekung durch Reichskasseuscbeiiie 136. Staatsschuldblich, Pre»ßisches, 2"'.», 21". Staatsschuldbuchzinse» 58, 1"" Stammkapital s. Gruudkapiral. Statistische Abtheilung 23. Stattts uach jährlichen und fünfjährige» Z?»rchsch»itts- zahlen 268, 270. Statut II, 13, 16, 451. Steuer f. Banknoten, Notcnste»er. Steuerbehörde als Pfandaufscher l>>9. Steuerfreiheit dcr Rcichsbauk vvu staatliche» Ein- tvmmcu- und Gewerbesteuer» 12. Steuervcrschlus;, Spirit»s »»d Zuckcr untcr St. I! >. Stockwechscl 99, 418. Stückeluttg der Wechsel 9", 355. — der Noten 8, 40, 290. Südamerika, Wirreu in, 159, 160. Register. T. Täglich fällige Verbindlichkeiten s Vcvdiudlicb. kcite». Tanti< ine der Vorstandsbeamten 36. Taxatoren in > Taxinstrumcnt l !> Termingeschäfte dc» Notenbank» verböte» 8. Textilindustrie 100. Thaler, Bestände der Reichsbank 277, 28». — Ocsterr. Thaler, Abschiebung .in Oesterreich 162.— Verwendung der Thaler zu Zahluugcu seitens der Reichsbauk 197. Transvaal-Krieg 166, 167, 175, 176, 179. U. Ucberdeckung des ^>oleuu»>l.i»fs 43, 45, 152, 15^!, 15)4, 157, 163, 169, 292—298. Uebersichten über die Geschäfte der Reichsbanthaupt- stcllcn II. ttebersichtskartc der Baukbczirke, Anlage l!. Ucbcrwälzung des Geldbedarfs von den Privat- »otenbankcn auf die Reichsbank l32. llltimo-Darlehne 116. Umlauf s. Banknoten, Nvtenumlanf, auch Geldumlauf. Uttllaufsverbote für Banknoten vor der Bankreform 2. — für ausländische Banknoten 8. Umsätze im Abrechnungsverkehr 71, 180, 331. — I^esammtnmsäKe der Reichsbank 272. — im Giroverkehr 65, 66, >8l>, 3l8—323. — im Zahlungsverkehr der Reichs- nnd Staatskassen 396, 397. Umtausch von Barrengold gegen Noten 13. — von Reicbssilbcr-, Nickel- und Kupfermünzen gegen Reichs- goldmünzcn 194, 195, 199. — f. auch Austausch. ttmwandelung der Preußischen Bank in die Reichsbauk 6, 7, l5, >6. — der 4proz. preußiscbe» >io»sols nnd Rcichsanleihe» s. Ko»version. llmwechselung s Uuitiusch Umwcchselnngsgebühr l 8 Umzugskosten der Beamten s. Beamte. Unacceptirte Tratten, Ankauf vou 76, 84. Uneinziehbare Buchfordcrungeu f. Buchfordcruugc». Ungedeckter Notenumlauf in Deutschland 1874 — >^75 13«!. — der Privatnotenbanken 132, 219.— der Rcichsbank 43—48, 292—298. — in den ein- zclnen Phasen der wirthschaftl. Entwickelung l33— 18» s>'i,^im. — als Träger der Elastizität des Notenumlaufs 44—45, 2l8. — Annahme der Spannung zwischen Marimnm u. Miuinnnn des Il.^c. 45,46,218. — s. auch Kouti»gcntirung,Kontinge»tsüberschrcitung. llnkosteu s. Geschäftsunkosten. Unteranstalten (Agenturen, >iommanditen, Reicbs- bankncbenstellen, WaarcndepotS) 24 — 37 pussim, 59, 84, 234, 267. — Arte», Eintheiln»«; 26,27, 28, 267. — Aufgaben, Geschäftskreis 25. — Errichtung 17, 24, 29, 30, 84, 110. — Erweiterung der Befugnisse 25, 26, 27, 59 ff. — Giroverkehr, Ein- dezichuug der U. iu deu G. 59. — Kontrollsystem 31 — 33. — Organisation 24, 25. — Verwaltung von >l, durch Regierungsbanptkassen 27. — Zahl 267. — s. auch Zwciganstaltcn. Unterpfänder s. Lvmbardunterpfäuder. Unterpfaudswcrth, Ncrringeruug des 1l. I l3. Unterstützungen der Beamten s. Beamte. Unverzinsliche Depositen s. Depositengelder. V. Valuta, deutsche, während der Geldreform 131. Verbindlichkciteu, täglich fällige, 67, 68, 215, 268, 271, 307, 308, 312—314, 317. — Deckung 313,317. Verbot der Ausgabe vou Banknoten unter I0<> .//, 4. — bestimmter Geschäfte für die Notenbanken 8. — des Umlanfs ansländiscber auf Reichswähruug lautender Banknoten 8. — des Umlaufs deutscher Baut- uoteu in einzelnen Territorien vor der Bankrcform 2. Verfassung des Dentschcn Reiches vom 16. April 1871 3. — des Norddeutschen Bundes vom 26. Juli 1867 3. Vereinigte Staaten, Aufnahme der Baarzahlnngen > 15. — Aufschwung, wirtschaftlicher l43, 151, 154. — Begebung deutscher Rcichsschatzauweisuugeu 179. — Einstellung der Silberankäufe 159. — Goldabfluß 1891 — 1893 161. — Goldbilauz 1879 — 1881 l45, 146. — Goldeiufuhr iu der zweiten Hälfte der 9» er Jahre 167, 174. — Goldwährung, Proklamirung, im März 1900 167. — .Krieg mit Spanien 167, 174. — Krisis von 1893 15!», 16», 161. — Iollerhöhuugcn 160. Verkauf vou Gold 181, 286, 287. — s. auch Gelc preis. — des ^ombarduuterpfaudes bei Verzug des Schuldners lM!. — von Wechseln auf das Inland 76. — von Wechseln ans das Ausland 99. — vou Werthpapiereu für fremde Rechnung 211, 212. Verluste im ^ombardverkehr 122, 418. — im Wccbsel- vcrkchr 99, 418. — sonstige V. 419. . Vernichtung der Banknoten s. Banknoten. Veröffentlichungsvflicht hinsichtlich der Aktiven »ud Passive» viermal im Monat 8. — hinsichtlich der Bilanz am Jahresschluß 8. — hiusichtlich des Diskont- ». ^ombardziussatzes 14, 76, 107, 148, 222. — hiusichtlich des Gewiuu- »ud Vcrlustkoutos am Jahresschluß 8. Verordnungen, Kaiserliche, betr. die Anstellung der Beamten ?c. vom >!>. Dezember 1875 34. — betr. das Pensions- nnd >iautio»swcscn und die Fürsorge 484 Regi für Wittwen und Waisen vom 23. Dezember 1875, 31. März 1880, 8. Juni 1881, 20. Juni 1886, 18. März 1888, 26. Juli 1897 33. Verrechnungen im Giroverkehr 66, 3I8ff. Verrechnungscheck s. Check. Verrechnungszwang 57. Versandtwechsel '.10, 344. — Mindestlaufzeit 85. — Mindestzinsabzug 86. — Autheil der V. an allen Inlandswcchseln 90. — Laufzeit uud Größe 92. Verschlossene Depositen s Depositen Versicherung der verpfändeten Waaren gegen Feuersgefahr und Uebergabc der Police 111. Versicherungsgebiihr für verschlossene Depositen 203. Verstaatlichung, Bestrebungen auf eine V. der Reichs- baut 12, 49, 214, 223, 224. — der Eisenbahnen in Preußen 144, 209. Versteigerung des Lombardunterpfandes bei Verzug des Schuldners 106. Vertheilnng der Gewinne s. Gcwinnvertheilung. Vertrag zwischen Preußen und dem Deutschen Reiche über die Abtretung der Preußischen Bank an das Deutsche Reich vom 17./18. Mai 1875 15, 465. Verwahrung der Lombardunterpfändcr 108. Verwahrung und Verwaltung von Werthgegenständen 201, 211, 408ff. — Nutzen 201, 202. — f. auch Depots, offene, u. Depositen, verschlossene. Verwaltung der Reichsbank 10. — s. auch Vermal- tungsorganisation. Verwaltungsbericht 11. Verwaltungskosten s. Geschäftsunkosten. Verwaltungsorganisation 21, 37. Verwaltungs- und Aufsichtsorgane, oberste 229. Verzeichnis der bei der Reichsbank belcihbaren Effekten 108. Verzinsliche Depositen f. Depositengelder. Vorbildung der Beamten s. Beamte. Vorschüsse, zinsfreie, auf Gvldeinfuhren s. Zins- freie Vorschüsse. Vorstandsbeamte I I, 24, 34, 232. Vorsteher der Waarendepots 110. — Anstellung der V. 110. Vorzugszinssatz bei Beleihung von Reichs- und Staatsanleihen, Einführung, Aufhebung 106, 117, 118, 119, 153, 171. — beim Wechselaukauf f. Privatdiskontsatz. W. Waage«, automatische, für Goldmünzen 192. Waare» als Lombardunterpfändcr 108, 122. — Ein- fluß der Gesetzgebung und Rechtsprechung 110. — Prüfung des Aufbewahrungsorts und der Auf- bewahrungsinittel 109. — Schätzung des Unter- «, pfandswcrths 109. — Versicherung gegen Feuer und Verhandlung überHergang d. Pfandbestellung 111. Waarendepots, Errichtung von W. an Stelle der staatlichen Darlehnskassen 110. — Vorsteher der W. 110. — s. auch Uuteraustalteu. Waarenlombard s. Waaren als Lombarduuterpfänder. Waaren-Taxatoren f. Taxatoren. Waarenwechsel 78. Währung, grundlegende Bestimmungen 4. — Thätigkeit der Reichsbank zum Schutze der deutsche» W. s. Reichswährung, auch Reichsgoldwähruug und Goldwährung. Warrantgesetz 111 Wechsel 75 — 104, 338 — 364. — Acccpteinholung 84, 85. — Acceptzwang 77. — Ankauf s. Wechsel- ankaus. — Anlage s. Wcchselanlagc. — Auftragsweise Einziehung 102 ff., 364. — Beleihungsgrenze 112. — Betrag der in Deutschland ausgestellten 88, 362. — Censur 78. — Durchschnittliche Anlage s. Wechselanlage. — Fälschung und Mißbrauch von Domizilwechseln 86, 87. — Finanzwechsel 78. — Gebührenfreie Acccpteinholung 84,85.— Gefälligkeitswechsel 78. — Genossenschaftswechsel 83. — Geschäftliche Natur des Wechsels 78, 79. — Gewinn aus dem Diskontgcschäft 98, 339, 349, 414. — Größe 91, 339 ff. — Intassobczirk 84. — Kreditwechsel 78, 95. — Laufzeit 89, 91, 92, 339 ff. — Liquidität des Portefeuilles 91, 354. — W. als Lom- bardunterpfänder 107. — Mehrzahl der Wechsel- verbundenen 76. — Mindestabschlag 112. — Mindestlaufzeit 85. — Mindestzinsabzug 85, 86. — mit dem Vermerk »ohne Kosten« 86. — Nicht diskon- tirungsfähige W. werden nicht beliehen 108. — Nicht rechtzeitig eingelöste 98, 99, 341, 343, 345. — W. als Notendeckung 9, 12, 75. — Platzwechsel 85, 9», 342. — Reitwechsel 78. — Stockwechsel 99, 418. —Stückelung 90, 355. — Verluste im Dis- kontgcschäft 99, 418. — Versandtwechsel 85, 90, 344. — Waarcnwechsel 78. — Verwendungsfähigkeit als Zahlungsmittel 129. Wechselankauf 75—104, 338—363. — Allgemeine Grundsätze 76. — Bedeutung des W. 75. — Gewinne uud Verluste 98, 339, 349, 415, 418. — Jährlicher W. 89. — W. der Nebenstellen 25. — zum Privatdiskont 81, 82, 90, 346, 387. — s. auch Privatdiskontsatz. — der Reichsbank im Verhältniß zu allen in Deutschland in Umlauf gelangten Wechseln 87. — Stockwcchsel 99. — W. als Symptom der wirthschaftlichen Lage 89. — In den verschiedenen Wirthschaftsgebieten 96, 97, 348, 358. — Ankauf von Wechseln auf das Inland 75, 340 ff. — Ankauf von Wechseln auf das Ausland 76, 99, 360. Register, 485 Wechselanlage der Reichsbank 268, 270, 338—347, 360, 363, 380, — im Verhältniß zur gesammten Kapitalanlage 88. — im Verhältniß zu allen in Deutschland umlaufenden Wechseln 87, 88, 89, 362. — durchschnittliche 89, 90, 338. — Entwickelung 89. Rentabilität 339, 391, 395. — in den einzelnen Phasen der wirtschaftlichen Entwickelung 133—180 pÄSsim. — Zusammensetzung 90. Wechseldiskontirung s. Wcchsclankauf. Wechselkredit, Höhe 77, 92ff., 356. — in seiner Vertheilung auf die verschiedenen Bernfsklassen 357—359. Wechselkurse auswärtige, 135, 136, 174, 175, 176, 177. Wechsellombard 107, 108, 119, 368. Wechselstempelsteuer, Ertrag 362. Wechselumlauf in Deutschland 87, 88, 89, 362. - Gesammtentwickelung von 1876—1900 129. — in den einzelnen Phasen der wirthschaftlichen Entwickelung 129, 134, 144, 151, 155, 160, 161, 166, 178, 362. Wechselverbundene, Zahl der W. 75, 76. — Bonität d. W. 77. Wcrthvaviere, An- nud Verkauf für fremde Rechnung 211, 212. — Auszahlung der Zinsen 58. — Diskontirung 102, 380, 414. — Einzichuug 102, 364. - - Kontor für W. 205 ff. — Ver- Wahrung u. Verwaltung 205, 408. — f. auch Effekten als Lvmbarduntcrpfänder, Effekten-An- und Verkauf. Wettbewerb der Privatnotcnbanken 80, 132. Wiederauszahlungen s. Anweisungsverkehr. Wileoxpavier 41. Wirthschaftliche Entwickelung uud Geldbedarf 128, 129.— und Diskontpolitik 130. — 1876—79 134. 1879—83 143. — 1883—88 151, 152. — 1888—1890 154, 155. — 1891—95 159, 160. —1895—1900 164—166. Wittwen- und Waisengeld 35. Wochenauswcise, Veröffentlichung 8. Württembergische Notenbank 18, Errichtung 3. Z Zahlung der von der Preußischen Bank übernommenen Verpflichtungen (Rente) an den Preußischen Staat 7, 416. Zahlnngsanweisungen 74, 309, 336. — s. auch Anweismigsverkchr. Zahlungsmethoden, Baargeld ersparende, 130, 180. s. auch Giro- und Abrechnungsverkehr. Zahlungsverkehr, Erleichterung und Verbilligung durch Giro- und Abrechnungsverkehr 138. — der Staatskassen s. Zahlungsvermittclung. , Zahlungsvermittclung für die Bundesstaatcn 13, 185. — für das Reich 13, 184. Zeichmmgsstcllen, die Neichsbank und ihre Zweig- anstaltcn als Z. bei der Snbscriptwn auf Anleihen des Reichs und Preußens 190. Zentralausschusz, Mitwirkung an der Verwaltung 10, 11, 22, 106, 189. — Mitglieder 230, 231. — Dcputirte 230, 231. Zentralbank, die Reichsbank als deutsche Z. l 6—20, 132. — Nothwendigkeit einer Z. 5. Zentralbüreau 23. Zentralverwaltung 22 ff. Zinsfreie Vorschüsse ans Goldlieferungen 125, 146, 147, 172, 176. Zinsfuß f. Diskontsatz, Lombardzinsfuß, Marktdiskont, Privatdiskontsatz. Zinsgewinne im Diskontgeschäft 339, 341. — im Lombardverkehr 122, 367. — Antheil der Z. am gesammten Bruttogewinn 122. Zinsniveau in Deutschland im Vergleich mit Eng- land und Frankreich 183. Zinssätze s. Diskontsatz, Lombardzinsfuß, Markt- diskont, Privatdiskoutsatz. Zinsscheinbogen, Ausreichung 185. Zinsscheineinlösung von Anleihen des Reichs nnd der Bnndcsstaaten 185, 186, 398, 400. Zirkularkreditbricfe s Kreditbriefe. Zirkulation f. Geldnmlauf. Zollkrieg zwischen Deutschland u. Rußland 160, 165. — zwischen Frankreich u. Italien 161. Zolltarif, Umgestaltung des deutschen Z. 1879 144. Zucker, Attest über die Unterpfandsmenge 111. — Beleihuug von Z. uutcr Stcucrvcrschluß iu Privat- lageru 111. — Prüfung der Qualität des Z. IN. Zuschlaggebühr 203 Zweiganstalten (Reichsbankhanvtstcllen und Reichs- bankstellen), Aufsicht 24. — Errichtung 17, 24, 28—30. — Geschäftsbezirke 234, 264. — Innere Organisation 24. — Kontrolle des Geschäftsganges der Reichsbankhauptstellen durch Beigeordnete II. — Kontrollsystem 31-33. — Leitung 24. — Recht und Pflicht der Errichtung von 12. — Territoriale Gestaltung 30, 31. — Uebersichten über die Ge- schüfte der Reichsbankhauptstellen I I. — Vertretuugs- befngnifse nach außen 24. — Zahl 267. -— s. auch Unteranstaltcn. 62 ^ ^ ^ Ä ^^.v ^ /Vs^süt/Z'A )^ ^M-^e ^ Leliv^ecleii ^ ^ ">/.a/>chu. ^0^I^^0/7/^s6s/'A 7>,,„^ I»/,//»^ >t/s/ d^. 5^/>s/s^//7 ^^^o^ HÄ/a»-« v S )^ ° ^ <^-> <^ 6? /.^o/-^ sF/71t/s/? A v^so/ s «^IV»^^^^» ^S--?^> v ^ 1 e n^ii^r' H 8 L ^ w K ^ ?i v-m^,^ > /-V // QvWT!«?, >>^7 ^ös///? Köll,«^ ^ o ^c^sa?« ^S//^>v 0 » ^ /?S/?^/^ /i.5//i^/i^r/ Voüv^p»»^/^ » N > o S A/«^-/»//,//^ >^//»/?»/»//> ^ ^-ew^ /?»//^»«/-- o ^--^«^ «6^«t/«/s/7Z >8weli^^ o S/'S/^SI? ^l)^6vn^)iii'^ ^ o ^ ^> 5,s,/°//7. ^KrÄ?^ o ^'o^'^ so Lu/^i. »c?^7ZS«-»/Äc A/-o/77^^»A <5c^«s<Ä. ^S^- ^ //»o/»/» w c» . v> «o ^snsA/vc/ ^f//?c?c^>vs/H ^5c//?L/s/' s > 0SÄl^A0 ^> ^ . ^S/7«/?Üs/^ S ^ ^-«-/av ^ ^^v«-?»?»^- 7 > s />s/?^/i/^ //?c/ > ^-^c.LV-^- 90/VI Ä^^^^^r ^. «W/vn c-x«. > c: (!) ^K/a^«Äc> ^,^07-» ^ sZbo^t/m 1 0«^,s0u^Ze> - ^. ^ss^ o,, /^o'r/v»/«^»^. ^ec-)^ ^0/»oV>0l/SS/^ s Sll^en ^> ^ Ä ^s^/? ^ > ^ -^v 0o„S^ ° ^o^^-/^ /Ä/»^ ^.i^ra. c> S/oK- X^-M^cü. X, ^.^ ' > ^c> ^ nA^'' > ^> c-l/^ /4sc>?s, Lö//7 ^ "OD ^—« vl o X 6',^,v7u?vdr!^! ^. . / X> ^ ^ ^ « /.S//?^ ' O/»ss«/o/? ? V> 6^>//>? ^ //sK/?/>? <^^sr F/'ss/st/ ' ^^^l 0 ^0 ^/Äck ^'cu«ic^ c, c> o I>^?/a^ 's ^ /t//i«»I „. . 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