Geschichte des Deutschen Buchhandels. Im Auftrage des Börsenoereins der Deutschen Buchhändler herausgegeben von der Historischen Kommission desselben. Erster Band. Geschichte des Deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert. Leipzig. Verlag des Bvrsenvereins der Deutschen Buchhändler. 1886. Geschichte des Deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert. Von Friedrich Kapp. Aus dem Nachlasse des Verfassers herausgegeben von der Historischen Kommission des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Mit drei lithographirten graphisch-statistische» Tafeln. Leipzig. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 1886. Vorwort. Es ist eine schmerzliche Pflicht, welcher die unterzeichnete Kommission nachkommt, indem sie in dem nachstehenden Bande das in langjähriger, mühevoller und ernster Arbeit fast zum Abschluß gereifte Werk eines Verstorbenen in die Öffentlichkeit einführt. In rüstigster Schaffenskraft, unter den denkbar günstigsten Verhältnissen hatte Friedrich Kapp das große Werk unternommen; inmitten der Arbeit, noch vor gänzlicher Vollendung des ersten Bandes, hat ihn ein schneller und unerwarteter Tod hinweggerafft. Es ist ihm versagt geblieben, die Gedanken und Gesichtspunkte darzulegen, welche ihm bei seiner Arbeit vorschwebten. Das Fehlen dieser für das volle, und richtige Verständnis des Werkes eigentlich unentbehrlichen Darlegung ist eine schwer zu beklagende Lücke; sie kann aber von keiner andern Seite ausgefüllt werden. Selbst die unterzeichnete Kommission, obschon sie eine längere Reihe von Jahren mit dem Verstorbenen im engsten Verkehr gestanden, mit ihm gemeinschaftlich gearbeitet hat, vermag dies nicht. Die Kommission muß sich daraus beschränken, den geschichtlichen Verlauf der Entstehung des Werkes zu schildern und über ihre Thätigkeit bei der Herausgabe der unvollendet hinterlassenen Arbeit Kapps zu berichten. Schon frühzeitig hat sich im Kreise der Buchhändler ein regeres Interesse für die Geschichte ihres Berufes kundgegeben; wiederholt waren seit dem Beginn des vorigen Jahrhunderts Versuche gemacht worden, eine solche zu schreiben. Aber Überschätzung der eigenen Kraft, Unterschätzung der großen Schwierigkeiten der Aufgabe, mangelndes Verständnis bei der Auffassung derselben und für den richtigen Weg der Forschung ließen sie scheitern; nur wertlose Fragmente waren.das schließliche Resultat. Erst in den letzten Jahrzehnten hatten einige wenige Mono- VI Vorwort. graphien und Spezialarbeiten auf den richtigen Weg hingewiesen, auf dem zum erwünschten Ziele zu gelangen wäre. Völlig brach aber hatte auch da noch die archivalische Forschung auf diesem Gebiete gelegen; und erst mit ihrer Hilfe war eine wirkliche Geschichte des Deutschen Buchhandels zn schaffen. Sie könnte überhaupt auch nicht geschaffen werden als das Produkt der Mußestunden selbst des enthusiastischsten Liebhabers derartiger Studien; die Lösung der Aufgabe verlangte das Einsetzen einer vollen und ganzen Kraft, sie verlangte für die archivalische Forschung die Aufwendung größerer Mittel, als ein Einzelner auf die Vorarbeiten verwenden konnte. Diese Erwägungen veranlaßten Dr. Eduard Brockhaus in Leipzig, unter dem 8. April 1875 an den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler den Antrag zu richten: die Abfassung einer umfassenden Geschichte des Deutschen Buchhandels unter seine Ägide zu nehmen. Wie sehr dieser Antrag vielseitig gehegten Wünschen entgegenkam, zeigte die Aufnahme, welche derselbe bei dem damaligen Vorstande fand. Der Antragsteller hatte vorerst nur befürwortet, daß zur weitern Prüfung, in welcher Art die Aufgabe zu lösen sei, eine besondere Kommission ernannt werden möge. Der Vorstand des Börsenvereins ging sofort darüber hinaus; er nahm den Antrag nicht nur seinerseits an, er erweiterte sogar noch den Wirkungskreis der Kommission. In dieser erweiterten Form wurde der Antrag sodann am 14. Mai 1876 von der Generalversammlung des Börsenvereins einstimmig genehmigt. Die Kommission wurde alsbald unter dem Namen der Historischen Kommission des Börsenveretns der Deutschen Buchhändler gewählt; sie trat sofort in Thätigkeit und es gelang schon am 4. Oktober 1876 auf einer in Halle abgehaltenen Konferenz, eine Verständigung über den Plan des weitern Vorgehens herbeizuführen. Die einzelnen Mitglieder hätten vorher ihre Anschauungen in besonderen Gutachten niedergelegt. Der Vorstand des Börsenvereins, und demnächst der Börsenverein selbst in seiner Generalversammlung vom 29. April 1877, erteilten auch diesem Plane ihre Zustimmung, bewilligten die erforderlichen Mittel und setzten nunmehr die Historische Kommission als eine dauernde nieder. Sie hatte bis dahin aus Dr. Eduard Brockhaus in Leipzig (Vorsitzender), Cduard Frommann in Jena, Dr. Oskar Hase in Leipzig, Dr. Albr. Vorwort. VII Kirchhofs in Leipzig und Dr. Gustav Schwetschke in Halle bestanden; sie ergänzte sich aber nunmehr auf Grund des ihr zugestandenen Kooptationsrechts durch zwei weitere Mitglieder: Geh. Hofrat Dr. Gustav Frehtag, damals in Siebleben bei Gotha, und Geh. Hofrat Professor Dr. Fr. Zarncke in Leipzig. Im Verlauf der Jahre unterlag dieser Mitgliederbestand verschiedenen Wandlungen. Zuerst wurde Eduard Frommann in Jena der Kommission durch den Tod entrissen; sein Nachfolger, Adolf Enslin in Berlin, der als früherer Vorsteher des Börsenvereins das Unternehmen auf das sympathischste erfaßt und gefördert hatte, folgte ihm schnell, noch ehe er eine Wirksamkeit zu entfalten vermochte. Fast gleichzeitig starb auch Dr. Gust. Schwetschke. Ihre Stellen wurden durch Otto Harrassowitz in Leipzig unv August Schürmann in Halle ausgefüllt. Schließlich mußte im Jahre 1885 Dr. Oskar Hase infolge seiner Wahl in den Börsenvereinsvorstand den Statuten gemäß ausscheiden. An seiner Statt wurde Wilhelm Hertz in Berlin kooptiert, der schon seiner Zeit als treuer Freund und Genosse Enslins im Vorstanoe den regsten Anteil an der Begründung des Unternehmens genommen hatte. So war die Kommission denn im Juli 1877 in der Lage, einen öffentlichen Aufruf an alle deutschen Gelehrten und Schriftsteller, deren Studienrichtung die zu lösende Ausgabe nahelag, zu richten, sich wegen Übernahme eines die Geschichte des Deutschen Buchhandels von Erfindung der Buchdruckerkunst an bis zur neuesten Zeit umfassenden Werkes, oder einer Beteiligung an demselben, mit der Historischen Kommission in Verbindung zu setzen. Das Werk sollte ans wissenschaftlicher Forschung beruhen und die Ergebnisse derselben in einer gemeinverständlichen und übersichtlichen Darstellung geben. Der Inhalt wurde im allgemeinen dahin umgrenzt, daß das Druckereigeschäft nur nebensächlich erwähnt, Litteratur- und Kulturgeschichte in den Rahmen der Darstellung gezogen, ihr Einfluß auf das buchhändlerische Gewerbe, und umgekehrt die Förderung oder Schädigung der Litteratur durch den Buchhandel eingehend geschildert werden sollten. Als Hauptaufgabe des Werkes wurde indessen betont, daß dasselbe „den Charakter des Büchermarktes historisch zu verfolgen und die Geschichte ves Geschäftsbetriebes in ihrer allmählichen Entwickelung festzustellen habe". Der Buchhandel im Altertum und Mittelalter, die ganze Zeit vor Erfindung der Buchdruckerkunst, sollte nur in der Einleitung in großen Zügen beHandel! werden. VIll Vorwort. Die (eigentliche) Geschichte selbst dachte sich die Kommission in fünf Perioden zerfallend: die erste Periode bis zum Jahre 1564, dem Erscheinen des ersten Meßkatalogs; die zweite bis zum Westfälischen Frieden; die dritte bis zum Eingehen des Frankfurter Meßkatalogs und dem entschiedenen Übergewicht Leipzigs (1765); die vierte bis zur Gründung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler; die fünfte die Neuzeit umfassend. Der Umfang des Werkes sollte womöglich 100 Druckbogen in groß Oktav nicht überschreiten. Die Kommission verhehlte sich nicht, daß die Vorarbeiten und die Sammlung des Materials für ein derartiges Werk einen längern Zeitraum erfordern würden, ja, daß es sogar fraglich sei, ob so bald und binnen welcher Frist sich ein geeigneter Bearbeiter für dasselbe gewinnen lassen werde. Es wurde deshalb gleichzeitig die Begründung einer in zwanglosen Heften oder Bänden erscheinenden Zeitschrift, des „Archivs für Geschichte des Deutschen Buchhandels", beschlossen, dessen Bestimmung es sein sollte, durch Veröffentlichung ausführlicher Spezial- arbeiten, sowie von Urkunden, Akten u. dgl., den eventuellen Bearbeiter des großen Werkes zu unterstützen und das Interesse an dem ganzen Unternehmen inzwischen rege zu erhalten und zu fördern. Die Herausgabe dieses Archivs wurde unverweilt in Angriff genommen; das erste Heft erschien bereits Ende des Jahres 1877. Aber schon während der Vorbereitungen dazu hatte die Kommission das kaum erhoffte Glück, in Friedrich Kapp die wissenschaftliche Kraft zu finden, welche bereit und im Stande war, die große Aufgabe: eine Gesamtgeschichte des Deutschen Buchhandels zu schreiben, aus sich zu nehmen und sich ihr voll und ganz zu widmen. Einstimmig hatten der Vorstand des Börsenvereins und die unterzeichnete Kommission in einer am 25. September 1877 in Koburg abgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung beschlossen, Friedrich Kapp die Bearbeitung zu übertragen, und am 19. Mai 1878 wurde — nachdem die notwendigen Formalitäten (wie Genehmigung seitens der Generalversammlung- u. s. w.) erledigt waren — der erforderliche Vertrag mit ihm abgeschlossen. In demselben waren zehn Jahre für die Fertigstellung des großen Werkes in Aussicht genommen; fünf davon wurden auf die umfänglichen und zeitraubenden Vorarbeiten gerechnet. Angestrengt und unentwegt hat sich Kapp seit diesem Zeitpunkt seiner großen und schweren Aufgabe gewidmet, in ununterbrochenem engsten Vorwort. Verkehr mit der Historischen Kommission. In reichstem Maße hat diese dabei Gelegenheit gehabt, den Ernst und die strenge Gewissenhaftigkeit seines Arbeitens kennen zu lernen, den Eifer, mit welchem er sich in einen ihm zunächst fremdartigen Stoff einzuleben und zu vertiefen, dessen Besonderheiten sich zu eigen zu machen bestrebt war. Seine liebenswürdigen Eigenschaften machten diesen Verkehr zu einem wohlthuenden. Fern lag ihm der einseitige Gelehrtenstolz, der starr und selbstbewußt an der eigenen Ansicht, an der durch den eingeschlagenen individuellen Weg der Forschung gewonnenm Anschauung festhält. Gern war er im Gegenteil bereit, auf den Ausgleich der sich etwa entgegenstehenden Meinungen einzugehen und sich in demselben das anzueignen, was er als das Richtigere oder Begründetere anzuerkennen vermochte. Kapps unerwartet eintretender jäher Tod hat diese Beziehungen vorzeitig zerrissen. Aber den Freundesdank für die wohlthuenden Erinnerungen und für sein treues Arbeiten glaubte die Historische Kommission dem Verstorbenen nicht besser abstatten zu können, als dadurch, daß sie für den Abschluß des unvollendet gebliebenen ersten Bandes eintrat, und zwar zu einem Teil mit ihren eigenen Kräften: durch Geh. Hofrat Professor I)r. Fr. Zarncke und durch Dr. Albr. Kirchhofs. Als Friedrich Kapp von der Arbeit abgerufen wurde, hatte er das erste, dritte und fünfte bis siebente Kapitel beendet; aber nur das fünfte bezeichnete er als völlig druckreif. Für die andern war der Abschluß der Arbeit nur ein vorläufiger; sie waren noch einer Schlußrevision zu unterziehen. Am zweiten Kapitel fehlte der verhältnismäßig nickt sehr bedeutende Schlußteil, für welchen jedoch das Material fast vollständig bereit lag. Dem achten Kapitel mangelte die zweite größere Hälfte, sowie der Zusammenschluß mit dem fast fertigen Anhang. Andeutungen hierfür, sowie für die Erläuterung der zu diesem Kapitel gehörigen graphischen Tafeln fanden sich im Nachlasse nicht vor; nur eine kurze Disposition von vier Zeilen gab einen schwachen Fingerzeig dafür, wie der Verfasser sich den Abschluß des Kapitels im allgemeinen vorgestellt hatte. Ebenso waren das neunte und zehnte Kapitel noch unvollendet; doch war für sie wenigstens das Material in sehr reichhaltigen Aktenauszügen größtenteils vorhanden. Zu diesen Lücken der Arbeit ist es dagegen nicht zu zählen, daß in dem ersten Bande Leipzigs, seiner Stellung und seiner Messe nur nebenher gedacht wird. Es lag viel- X Vorwort. mehr in Kapps Plane, den zweiten Band, die neuere Geschichte, Um diesen Mittelpunkt zu gruppieren. Behufs Ausfüllung jener thatsächlichen Lücken übernahm Geh. Hofrat Professor Dr. Fr. Zarncke die Erläuterung der erwähnten graphischen Tafeln, deren Ausführung überhaupt schon auf seinen Ideen und den von ihm gelieferten Unterlagen beruhte, Dr. Albr. Kirchhofs die Durchsicht und letzte Revision des ganzen Manuskripts, bei der hier und da noch erforderlichen stilistischen Abglättung auf das bereitwilligste von Herrn Geh. Ober-Regierungsrat Dr. Alfred von der Lehen, dem Schwiegersohn und Neffen Kapps, unterstützt, sowie die Sorge für den Abschluß der noch unvollendeten Kapitel, unter energischer und verständnisvoller Beihilfe des Herrn F. Herm. Meyer, Bibliothekars des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Das Mandat zu dieser eingreifenden Thätigkeit hatte Dr. Kirchhofs gewissermaßen von dein Verstorbenen selbst erhalten; es ist gleichsam ein Vermächtnis desselben. Als Kapp in? März des Jahres 1884 das Vorgehen bei der Drucklegung des Werkes mit der Historischen Kommission beriet, hatte er selbst den Wunsch ausgesprochen, daß Dr. Kirchhofs etwaige Bemerkungen u. s. w. auf einen Fahnenabzug eintragen möge, um diese Bemerkungen eventuell einer Erwägung unterziehen zu können. Ob der hiernach von Kapp selbst in Aussicht genommene Meinungsaustausch Einfluß auf einzelne Teile der Arbeit ausgeübt haben würde und welchen — das steht dahin. Jetzt mußte jede etwa abweichende Anschauung oder Auffassung des Herausgebers unbedingt hinter der des Verfassers zurücktreten. Dagegen erschien es nicht nur erlaubt und zulässig, sondern sogar wünschenswert, noch mancherlei wichtige Daten und Ergänzungen einzufügen, die sich größtenteils aus Dr. Kirchhoffs jüngsten Arbeiten im hiesigen städtischen Archiv ergeben hatten. Dieses Material wäre dem Verfasser zur Verfügung gestellt worden und er hätte es benutzt, falls ihm eine längere Lebensdauer beschieden gewesen wäre, wie er ja auch im Jahre 1884 aus Dr. Kirchhoffs ihm zur beliebigen Benutzung überlassenen Excerpten aus den Akten der sächsischen Bücherkommission nicht weniger als hundert Folioseiten in Abschrift entnommen hatte; sie sollten wahrscheinlich im zweiten Bande Verwendung finden. Aber bei diesen Nachträgen und Ergänzungen ist selbstverständlich nur das benutzt wor- Vorwort. XI den, was sich zwanglos in die Darstellung des Verfassers einfügen ließ, was m dem festgefügten Rahmen der von ihm gewählten Disposition des Stoffes eine Stätte finden konnte und dabei mit der Auffassungsweise des Verfassers im Einklang stand. Eine Aufführung aller dieser Zuthaten wäre ermüdend und zwecklos. Wohl aber ist Rechenschaft abzulegen über die von Dr. Kirchhofs und F. Herm. Meyer herrührenden größern Zusätze und Kapitelabschlüsse. Vom zweiten Kapitel hatte Kapp das Mannskript bis zur Mitte von Seite 149, sowie den Abschnitt: Wien (S. IM—165) fertiggestellt; der Schluß des Abschnitts: Leipzig (S. 149—160) ist von F. Herm. Meyer, und zwar größtenteils nach den von Dr. Kirchhofs gelieferten Unterlagen, bearbeitet, der Abschluß des Kapitels (S. 165—179) von ebendemselben, teilweise nach Kapps Rohmaterial, dabei dieses vervollständigend, teilweise selbständig (die Abschnitte: Magdeburg, Tübingen, Wittenberg). Im achten Kapitel reichte Kapps Manuskript bis zur Mitte von S. 468. Von den Ergänzungen stammen S. 468—479 (oben) von Dr. Kirchhofs, S. 479—490 (die Geschichte des Meßkatalogs) von F. Herm. Meyer, der Abschluß des Kapitels und der Anfang des Anhangs, S. 491— 502, wieder von Dr. Kirchhofs her; nur zwei kleine Stellen sind aus Kapps fragmentarischen Entwürfen entnommen. Der erwähnte Anhang, die Biographien Plantins und der Elseviere, ist wieder aus Kapps Feder, doch hat Dr. Kirchhofs in erstere die von jenem von seiner letzten antwerpener Reise mitgebrachten geschäftlichen Notizen und auf Grund von dessen Disposition die S. 506 (vom letzten Absatz ab) bis 509 eingefügt. Das neunte Kapitel lag bis S. 578 fertig vor; von hier (Ulm) ab bis zum Schluß, S. 607, ist es von F. Herm. Meyer bearbeitet, unter Benutzung einiger schon von Kapp flüchtig konzipierten Stellen (auf G. 587, 588 und 591—594 oben: Brandenburg und der Anfang von Sachsen). Die umfänglichste Ergänzung machte sich im zehnten Kapitel erforderlich. Hier reicht Kapps eigene Arbeit bis zum Schluß der S. 676; sie lag bis dabin bereits im Anfang des Jahres 1884 vor. Zur Vervollständigung der Materialien, namentlich über die Frage der Bücher- taxe, durchforschte Kapp zunächst noch erst das wiener Archiv; die von ihm zur Einfügung zurechtgelegten Excerpte sind von Dr. Kirchhofs in den Text verwoveu worden. Gleicherweise fand sich mich der Anfang des Xll Borwort. Streites wegen der Büchertaxe ausgearbeitet vor. Aber teils der Umstand, daß Kapp auch hierzu noch Materialien in Wien ermittelt hatte, teils der, daß ein glücklicher Zufall noch weitcrn wichtigen Stoff unter den frankfurter Aktenabschriften auffinden ließ — er war unter die Abschriften aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts geraten — machten eine völlige Umarbeitung des betreffenden Teils des vorliegenden Manuskripts notwendig; nur wenige Fragmente desselben konnten erhalten bleiben. So ist denn der weitere Teil dieses Kapitels, von S. 677 bis Mitte 730, eine von F. Herm. Meyer fast ausschließlich auf Grund des Kappschen Aktenmaterials gelieferte, den regestenartigen Charakter der Kappschen Anlage festhaltende Arbeit, der vr. Kirchhofs seinerseits nur einige Ergänzungen — namentlich das Eingreifen des LorxuZ Dvan- gklicorum — ein-, und den Abschluß des Kapitels von der Mitte der S. 730—735 angefügt hat. Im Zusammenhang damit ist auch der Exkurs über den Buchhandel der Juden in den Anmerkungen (S 839— 842) aus der Feder von F. Herm. Meyer. Das Namen- und Ortsregister haben die Angehörigen des Verstorbenen eingesandt. Sowohl Dr. Kirchhofs, als auch Meyer, sind bei ihrer Arbeit bestrebt gewesen, sich der Darstellungs- und BeHandlungsweise des Versassers anzuschmiegen, soweit dies überhaupt andern Individualitäten möglich ist. Sollte die kritische Würdigung des Werkes ergeben, daß ihnen dies einigermaßen gelungen ist, so würden beide darin die wohl- thuendste Anerkennung finden für eine derartige dornenvolle und an sich die damit Betrauten nie voll befriedigende Thätigkeit. So möge denn das schicksalsreiche Unternehmen seinen Weg in die Öffentlichkeit antreten und möge ein günstiges Geschick es fügen, daß die in langjähriger, angestrengter Thätigkeit vorbereitete Arbeit Friedrich Kapps der Ergänzung und Fortsetzung nicht allzulange zu harren habe. Über diese angestrengte Thätigkeit Kapps selbst und über seinen Lebensgang berichtet nachstehend auf den Wunsch der Historischen Kommission Herr Dr. von der Leyen noch speziell in eingehender Weise. Leipzig, im März 1886. Die Historische Kommission des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. In deren Auftrag: vr. Albrecht Kirchhofs. Friedrich Kapp wurde am 13. April 1824 zu Hamm in Westfalen als Sohn des Gymnasialdirektors Dr. Friedrich Kapp geboren. Er besuchte daselbst das Gymnasium, und hat vor allen Dingen den Unterricht seines Vaters, eines Hochbegabren Lehrers und eines politisch und religiös frei denkenden Mannes, sein Leben lang in dankbarer Erinnerung behalten. Von 1842 bis 1845 studierte Kapp in Heidelberg und in Berlin die Rechte und trat dann im Frühjahr 1845 in seiner Vaterstadt in den praktischen Justizdienst, aus welchem er infolge der politischen Unruhen am 12. April 1848 freiwillig ausschied. Er begab sich nach Frankfurt a. M., wo er als parlamentarischer Berichterstatter für mehrere Zeitungen arbeitete. Der Septemberputsch nötigte ihn zur Flucht. Die folgenden Jahre verlebte er in Brüssel, Paris und Genf; im März 1850 schiffte er sich nach Newyork ein. Dort hat er die nächsten zwanzig Jahre seines Lebens zugebracht. Sein Lebensberuf war während der längsten Zeit daselbst der eines Rechtsanwalts und Notars. Daneben beteiligte er sich eifrig am politischen Leben, vor allem während der Zeit des Bürgerkriegs, und entwickelte eine reiche und fruchtbare schriftstellerische Thätigkeit. Zwei seiner dort verfaßten größern Werke* sind der Erörterung der Sklavenfrage gewidmet, die übrigen bilden die ersten urkundlichen und quellenmäßigen Untersuchungen über die Geschichte und die Stellung der Deutschen in den Bereinigten Staaten. Diese Schriften haben, wie keine andern vor und nach ihnen, zur Hebung des Deutsch- * Die Sklavenfrage in den Vereinigten Staaten (Göttingen 1854), und: Geschichte der Sklaverei in den Vereinigten Staaten (Hamburg 1861). Leben des Generals von Steuben (Berlin 1858); Leben des Generals Johann Kalb (Stuttgart 1862 und senglischZ Nsv^orK 1884); Der Soldatenhaudel deutscher Fürsten nach Amerika (Berlin 1864, 2. Aufl. 1872); Geschichte der deutschen Einwanderung in Newyork. 1. Bd. (I. bis 3. Aufl. Newyork 1867—69); Immigration and tue Lommisöionörs ok Emigration. (Mövxortc 1870.) Vorwort. tumö in den Vereinigten Staaten beigetragen und damit dem gewaltigen Umschwung den Boden geebnet, welchen unter dem Eindruck des Deutsch- Französischen Kriegs die Stellung der Deutschen in den Bereinigten Staaten erfuhr. Ihre wissenschaftliche Bedeutung anerkannte die philosophische Fakultät der Universität Bonn dadurch, daß sie den Verfasser im Jahre 1868 zum Ehrendoktor ernannte. In Newyork bekleidete Kapp auch von 1866 bis 1870 das Ehrenamt eines Mitglieds des Loarci ok tli6 OommissioiKZis ok RraigrÄtion. Im Frühjahr 1870 kehrte er nach Deutschland zurück, nahm seinen Wohnsitz iu Berlin und erwarb alsbald wieder das preußische Staats- bürgcrrecht. Schon während des Kriegs bot sich ihm neue Gelegenheit zu gemeinnützigem Wirken. Die in Amerika gebildeten Hilfsvereine zur Pflege der Verwundeten nnd Unterstützung der Witwen und Waisen der Gefallenen ersuchten ihn um seine Vermittelung bei Verwendung der aufgebrachten reichen Gelder, zu welchem Zweck er in das berliner Central- komitce eintrat. Sogleich nahm er dann regen Anteil an dem öffentlichen und politischen Leben. Er war kurze Zeit Stadtverordneter in Berlin und vertrat von 1872 bis 1878 und von 1881 bis 1884 als Mitglied der nationalliberalen, später der deutschfreisinnigen Partei den Wahlkreis Salzwedel-Gardelegen im Reichstage, von 1874 bis 1877 denselben Wahlkreis auch im preußischen Abgeordnetenhause. Daneben war er litterarisch zunächst auf demselben Gebiete, wie in Amerika weiter thätig, wobei er auch aus eine Berichtigung der deutschen Anschauungen über die amerikanischen Zustände hinwirkte.* Seit dem Herbst 1877 hatte er sich in der „Geschichte des Deutschen Buchhandels", zu deren Bearbeitung, wie S. vi fg. näher ausgeführt, der Börsenverein der Deutschen Buchhändler die Anregung gegeben hatte, eine neue Aufgabe gestellt und dieses Werk bildete von Jahr zu Jahr mehr den alleinigen Mittelpunkt seiner wissenschaftlichen Thätigkeit; um sich ihm ausschließlich zu widmen, hatte er im Sommer 1884 auch abgelehnt, sich wieder um einen Sitz im Reichstage zu bewerben.** Wie diese Arbeit * Es erschienen: Friedrich der Große und die Bereinigten Staaten von Amerika (Leipzig 1871); Aus und über Amerika (2 Bde. Berlin 1876); Justus Erich Boll- mann (Berlin 1880). Außerdem zahlreiche Abhandlungen in verschiedenen Zeitschriften. Zwei eingehende Lebensbeschreibungen Friedrich Kapvs sind bald nach seinem Vorwort. XV vom Abschluß des Vertrags bis zu seinem Todesjahre fortgeschritten ist, darüber hat er vom 1. April 1879 bis 20. Januar 1884 im ganzen sechs Berichte an die Historische Kommission des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler erstattet. Die fünf ersten Berichte bilden die Eingangsartikel des 4., 6., 7., 8. und 9. Bandes des Archivs für Geschichte des Deutschen Buchhandels; der letzte Bericht ist abgedruckt in dem amtlichen Teile der Nr. 78 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel. Gleich in dem ersten dieser Berichte legt der Versasser die Grundsätze dar, von welchen er bei Bearbeitung der Werkes auszugehen gedenkt und auch ausgegangen ist. Nur zwei Gesichtspunkte können seiner Meinung nach hierbei in Betracht kommen: „einmal der antiquarischstatistische, welcher bei der Natur seiner Voraussetzung notwendigerweise seine Hauptstärke in Zahlen, Notizen und oft ansprechenden, oft langweiligen Einzelheiten oder Liebhabereien findet; dann aber die wissenschaftliche Auffassung und Durchführung des Themas, welche den organischen Zi "ammenhang des Buchhandels mit der allgemeinen deutschen Kulturentwickelung nachzuweisen und den bleibenden geistigen Gehalt, den dauernden nationalen Gewinn aus den lose nebeneinander oder ineinander laufenden Thatsachen herauszuschälen strebt". Kapp will seine Aufgabe vom letztern Standpunkte aus lösen: „In unsern Tagen", so sagt er weiter, „wo die bisher zersplitterten deutschen Stämme kaum erst ihre äußere Einheit wiedergefunden haben, kann nur diejenige Geschichtschreibung anregend und nachhaltig wirken, welche diese vaterländischen Strömungen zu läutern und zu vertiefen strebt, welche, indem sie sich der Einzeldarstellung eines so wichtigen Förderers unserer heimischen Bildung, wie des Buchhandels, zuwendet, dem Geiste unsers Volkes bis ins A-B-C-Buch hinein, wenn ich so sagen darf, nachgeht und welche ihn von seinen bescheidensten Regungen an bis zu seinen Großthaten dem allgemeinen Verständnis näher rückt." Vor allem und zuerst ging der Verfasser mit Eifer und Nachdruck an die Durchforschung der Archive. Er begann mit dem Besuche von Nürnberg, Augsburg, Ulm, Zürich, Basel und Karlsruhe im Frühjahr Tode veröffentlicht worden: Friedrich Kapp, Gedächtnißrede von Georg von Bunscn (49. Heft der Volkswirthsckmftlichen Zeitfragen. Berlin 1885), und Friedrich Kapp, von H. von Holst (im Bande der Preußischen Jahrbücher. Heft III. S. 217-264). XVI Vorwort. 1878; im Herbst des Jahres folgte der Besuch von Düsseldorf und Köln, sowie später von Bremen und Hamburg; der ganze Winter 1878 auf 1879 wurde den eingehendsten und sorgfältigsten Studien in dem Geheimen Staatsarchiv zu Berlin gewidmet. Daran schloß sich im Mai 1879 ein Besuch des städtischen Archivs in Frankfurt a. M., welcher im Mai des folgenden Jahres wiederholt werden mußte. Im Juni 1880 war Kapp in Dresden, im Herbst 1881 zum zweiten mal in Augsburg, Ende März und Anfang April 1883 in Wien, und den Abschluß dieser Thätigkeit machte der verhängnisvolle Besuch des Nusss ?1g.Qtin in Antwerpen am 15. bis 19. Oktober 1884, von welchem er zu Tode erkrankt nach Berlin zurückkehrte. Der Zweck dieses Besuchs, über einige dunkle Punkte des buchhändlerischen Geschäftsbetriebes und der Messen in Frankfurt a. M. Klarheit zu schaffen, wurde im wesentlichen erreicht. Das leipziger Archiv hat Kapp nicht selber durchforscht; die Akten der sächsischen Bücherkommission wurden hier erst zu einer Zeit gleichsam wieder entdeckt, als er schon an die Ausarbeitung des Werkes selbst ging. Er konnte sich hier aber auf die Beihilfe Dr. Albr. Kirchhoffs stützen. In den Archiven beschränkte sich Kapp meist darauf, alle vorhandenen Akten einer genauen Durchsicht zu unterziehen und diejenigen Aktenstücke sodann zu verzeichnen, welche für die Arbeit von Bedeutung waren. Abschriften dieser Aktenstücke ließ er demnächst anfertigen. Ein umfangreiches Material ist auf diese Weise gesammelt worden, welches teils bei Bearbeitung des ersten Bandes benutzt werden konnte, teils dem einstigen Fortsetzer und Vollender des Werkes sicherlich von großem Werte sein wird. Das Material ist wohlgeordnet dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler von den Hinterbliebenen übergeben worden. Bei Bearbeitung der reichen archivalischen Schätze von Zürich und Basel wurde der Verfasser in wirksamster Weise durch seinen Freund und Vetter August Kapp in Zürich unterstützt. Auch an der Ausarbeitung einiger Abschnitte des Werkes wollte sich dieser beteiligen, als ihn ein schweres Leiden aufs Krankenlager warf, welchem er 26. Juni 1883 erlegen ist. Bei seinen archivalischen Studien fand Kapp überall das liebenswürdigste Entgegenkommen und die nachhaltigste Hilfe sämtlicher Archiv- beamten. Er hat allen diesen Förderern seiner Arbeit in seinen Berichten wiederholt den aufrichtigsten Dank ausgesprochen. Vorwort. xvn Schon in seinem dritten Bericht (vom 10. März 1880) konnte Kapp mitteilen, daß er mit Anfertigung eines chronologischen und sachlichen Index an die Verarbeitung der gesammelten Materialien herangetreten sei. Wie aus dem vierten Bericht zu ersehen, begann er im Sommer 1880, um sich, wie er sagt, Bedenken und Zweifel aus dem Kopfe zu schlagen und seine Kraft zu erproben, an die Darstellung selbst zu gehen. Im Sommer, während des Aufenthalts auf dem Lande, ward die neuere Geschichte, vor allem die Ausbeute des berliner Archivs, in Angriff genommen, im Winter 1880 auf 1881 wurden die Anfänge der Buchdruckerkunst und der ersten Entwickelung des Buchhandels bearbeitet. Eine erste Frucht dieser letztern Studien war ein Vortrag, welchen Kapp im Februar 1881 vor einem zahlreichen und gewählten Publikum in der Singakademie zu Berlin „über Gutenberg" gehalten hat. Von jetzt an ging die Fortsetzung der Ausarbeitung mit der Fortsetzung der Quellen- und Litteraturstudien Hand in Hand. Die Darstellung des ersten Jahrhunderts des Buchhandels machte besondere und stets neue Schwierigkeiten, und doch mußte dieser Zeitraum am ausführlichsten behandelt werden, weil in demselben die Grundlage für das eigenartige Geschäftsgetriebe des deutschen Buchhandels gelegt worden ist, und weil die über denselben vorhandenen Vorarbeiten, mehr als die über die spätern Zeiten, sich nur auf Einzelheiten erstreckten und des organischen Zusammenhangs entbehrten. Gleichwohl hoffte Kapp in seinem (am 1. April 1832 erstatteten) vierten Bericht, gegen Ende 1883 den Druck des ersten Bandes in Angriff nehmen zu können, hielt an dieser Hoffnung auch noch in dem fünften Bericht (vom 14. Januar 1883) fest, und teilte im sechsten Bericht (am 20. Januar 1884) mit, daß infolge des Todes von August Kapp dieses Ziel nicht habe erreicht werden können. Kapp hatte sich nach und nach dahin schlüssig gemacht, den gesamten Stoff seines Werkes in zwei Bänden zu verarbeiten. Im fünften Bericht begründet er diese Einteilung wie folgt: „Der natürliche Schluß des ersten Bandes fällt in die zweite Hälfte, gegen Ende des 17. Jahrhunderts. Im 17. Jahrhundert erlebte der deutsche Buchhandel seine bis dahin höchste Blüte und seinen tiefsten Niedergang; jene unmittelbar vor dein Dreißigjährigen Kriege, diesen mit dem im Gefolge des letztern auftretenden politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Elend. Es scheint mir deshalb auch das Beste, den Kapp. I. d XVIIl Vorwort. ersten Band bis zu dem letztern Zeitpunkte, also dem Ende des 17. Jahrhunderts, fortzuführen, wo die lateinische Sprache vor der deutschen zurücktritt, wo Frankfurt seine internationale Bedeutung verliert und Leipzig in beschränkterm, nationalem Sinne die Aufgaben der frankfurter Buchhändlermessen fortführt." Als Kapp die Arbeit übernahm, hatte er sich vorbehalten, für einzelne Abschnitte Mitarbeiter hinzuzuziehen, weil eine gewisse Teilung der Arbeit notwendig sein werde. Einzelne Versuche, Mitarbeiter zu gewinnen, über welche die Berichte sich äußern, sind schließlich fehlgeschlagen; jedoch gelang es, Herrn Regierungsrat Buch er in Wien und Herrn Professor Dr. Lewis in Greifswald zur Übernahme, und zwar den erstern des vierten Kapitels (Äußeres des Buchs), den letztern des Schlußkapitels (Nachdruck) zu bestimmen. Das vierte Kapitel hatte Kapp im Sommer 1884 erhalten und noch selbst mit Freude und Genugthuung gelesen; das elfte Kapitel ist erst nach seinem Tode abgeschlossen, nachdem sich übrigens Kapp über den Plan und die Darstellung mit Herrn Professor Lewis vollkommen verständigt hatte. Der Zustand, in welchem sich die Handschrift des ersten Bandes der Geschichte des Deutschen Buchhandels an dem Todestage des Verfassers, dem 27. Oktober 1884, befand, ist in dem Vorworte S. ix fg. dargelegt, auch ist daselbst berichtet, wie und von welchen Herren die vorhandenen Lücken ausgefüllt wurden und die Arbeit druckreif fertiggestellt ist. Ich kann nicht unterlassen, den Herren Geh. Hofrat Dr. Fr. Zarncke, Dr. Albr. Kirchhofs und F. Herm. Meyer für diese aufopfernde, mühselige Thätigkeit den aufrichtigen warmen Dank aller Hinterbliebenen auszusprechen. Auf den Vorschlag der Historischen Kommission hat der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler beschlossen, den ersten Band der Geschichte des Deutschen Buchhandels, ohne Rücksicht darauf, ob und wann der zweite Band geschrieben wird, drucken zu lassen. Die schönste Anerkennung für Friedrich Kapps Arbeit wäre es, wenn unter Benutzung des von ihin gesammelten Materials recht bald eine Fortsetzung und ein Schluß der Geschichte des Deutschen Buchhandels in seinem Sinne geschrieben würde. Charlottenburg-Berlin, im März 1886. vr. Alfred v. d. Leyen. Inhaltsverzeichnis. Seite Borwort............................. v Erstes Kapitel. Guteilberg und seine Vorläufer. Erfinder und Entdecker am Ausgange des Mittelaltcrs. — Anlehnung an die gewohnten Gestaltungen des Lebens. — Buchwesen und Handschriftenhandel des Altertums. — In Athen und Alexandrien. — In Rom und den Provinzen. Massenproduktion. — Das frühe Mittelalter. Die Klöster. — Ltationarii und I^idrarii der Universitäten. — Weltliche Schreiber. Brüder vom gemeinsamen Leben. — Handschriftenhandel in Deutschland. — Bibliotheken. Wert der Handschriften. Verwahrlosung derselben. — Die Renaissance. Erwachen der Bücherliebhaberei. Florenz als Hauptmarkt des Handschriftenhandels. — Gutenberg. — Abstammung, Jugend und Aufenthalt in Straßburg. — Seine mechanischen Arbeiten (Steinschleifcn, Spiegelfabrikation). — Verträge mit Dritzehn und Heilmann. — Die „Künste und Afentur". — Ende des Aufenthalts in Straßburg, Rückkehr nach Mainz. — Zeitpunkt der Erfindung der Kunst. Wesen derselben. — Die ersten Drucke. — Guteubergs weitere Schicksale. — Technische Vollendung der ersten Drucke. — Gutenbergs Tod. Sein Charakter. — Bedeutung seiner Erfindung. — Äußeres der ersten Drucke. — Aufnahme der Kunst seitens der Gelehrtenwelt und Bücherliebhaber. — Anfängliche Stellung der Kirche zur Kunst......................... 1 Zweites Kapitel. Die Ausbreitung der neue» Kunst in Deutschland. Städte und Bürgertum. — Mainz. Johann Fust und Peter Schöffer. Die andern Mainzer Firmen bis 1622. — Bamberg. — Straßburg. Johann Mentel. Heinrich Eggestein. Ihre Nachfolger. Adolf Rusch. Johann Grüninger. — Köln. Ulrich Zell. Drucker des 15. Jahrhunderts. Gottfried Hittorp. Franz Birckmann und seine Nachfolger. Johann Gymnicus und seine Nachfolger. — Basel. Bedeutung der Stadt. Beteiligung des Kapitals. XX Inhaltsverzeichnis. Seite Berthold Ruppel. Buchoruckcrstrike. Michael Wenszlcr. Bernhard Richel. Johann Amerbach. Kleinere Buchdrucker. Johanu Frobcn. Frobcns Nachfolger. Die Familie Petri. Johann Oporin. — Zürich. Christoph Froschauer. — Augsburg. Günther Zainer und die ältesten Drucker. Johann Bämler und Anton Sorg. Hans Schönsperger. Erhard Ratdolt. Johann Rynmann. Heinrich Steiner, ^.ä irtsiFne ?inu8. — Ulm. — Nürnberg. Die ersten Drucker. Anton Koberger. Die kleinern Buchdrucker. — Die „Brüder vom gemeinsamen Leben". — Leipzig. Kunz Kachelofen. Paichschmanns Buchhandel. Nickel Wolrabc. Erirst Vvgelin. Henning Große. — Wien. Hie- ronymus Victor und Hans Singriner. — Magdeburg. Drucker der Rcfor- mationszeit. — Tübingen. Thomas Anshclm. Slawischer Büchcrdruck. — Wittcnberg. Melchior Lotter.' Hans Lufft. ^ Die kleinern Druckstättcn 6S Drittes Kapitel. Die Verbreitung der neuen Kunst im Auslande. Der Wandcrzug der deutschen Buchdrucker. — Schweinhcim und Panuartz. — Deutsche Drucker in Rom. — In Venedig. — In den übrigen Städten Italiens. — Die Wanderdrucker. (Johann Neumcistcr.) — Deutsche Drucker in Frankreich. — Neumeisters weitere Wanderungen. — Verbreitung der Knust in Frankreich. — Deutsche Drucker in Spanien und Portugal. — Buchdruck in den Niederlanden. — In England. — In Dünemark und Schweden, . , 180 Viertes Kapitel. Das Äußere des Buchs. Etymologie des Wortes. — Papyrusrollen. Codices. Wachstafeln. — Pergament. Palimpseste. Schreibmaterialien. Pergamcnter. — Baumwollenpapier. — Linnenpapier. Papierindustrie. — Wasserzeichen. — Illustration der Handschriften. — Byzanz. — Irische Ornamentik. Abendländische Miniaturmalerei. — Form- oder Holzschnitt. — Printer, Karten- und Briefmaler. — Technik und erste Erzeugnisse des Formschnitts. — Der Holzschnitt- als Buchillustration. — Signete und Lx-Iidris. — Buchillustration in Italien und Frankreich. — Büchercinband im Mittelalter. — Ornamentation der Lederbände. — Majoli und Grolier. — Der deutsche Büchereinband. Goldschnitt. — Die Buchbinder...... . ..................222 Fünftes Kapitel. Der buchhändlerische Geschäftsbetrieb bis zur Reformation. Zahl der Inkunabeln. Was sind Inkunabeln? — Verschiedene Geschäftszweige des buchhändlerischen Betriebes. — Schriftgießer. Goldschmiede sind Schriftgießer. Beispiele. Typen Eigentum des Verlegers. — Buchdrucker rekrutieren sich aus allen möglichen Klassen: Studenten. — Schönschreiber und Miniaturmaler werden Drucker. Bedingungen der Versöhnung. — Kein Unterschied zwischen Schreiber und Drucker in der Sprache. Beweise aus Augsburg. Inhaltsverzeichnis. xxi Seite Straßburg. — Drucker und Verleger trennen sich. — Kolporteure. Anschlagzettel; Beispiele. — Buchführer. Jahrmarktsbesuch. — Filialen. — Buchhändler und Drucker verwechselt. — Drucker selbst bestellen bei Dritten. — Aufträge von Privatpersonen an Drucker. Verleger geben Druckern Aufträge. — Spezialitäten der einzelnen Drucker und Verleger der verschiedenen Länder. — Großkapital; Association (verschieden in Italien, Deutschland und Frankreich). — Buchlädeu (Verkauf von eigenem und fremdem Verlag). — Ältester Sitz der Sortimentsbuchhändler Augsburg. — Mitte des-16. Jahrhunderts der Buchhandel entwickelt. Usancen auf der Messe. Zahlung. — Honorar. Korrektoren. Tonncr. ^ Houorar schimpflich (Erasmus und Hütten), später annehmbar. — Barzahlungen. Goldast. — Dedikationen. — Höhe der Auflagen. Ausgaben (theologische Litteratur). — Juristische Litteratur nach Stintzing. — Kobcrgcr Briefwechsel mit Amerbach. — Schluß...... .....263 Sechstes Kapitel. Der Buchhandel in seinem Verhältnis zum Humanismus. Renaissance und Humanismus. — Phasen des Hmnanismus. — Humanistisch-theologische Periode. (Brüder vom gemeinsamen Leben.) — Hnmanistisch- wissenschaftliche Periode. — Erasmus. — Aldus Manutius. — Seine Vcrlags- thätigkeit. — Verbindungen mit den deutschen Humanisten. — Beziehungen zn Erasmus. — Zu Reuchliu. — Geschäftsbcziehungen zu Deutschland. — Geschäftliche Leistungen und Erfolge. — Joliann Froben. — Humanismus in Erfurt. — Die humanistisch-polemische Periode. — Streit mit den Dunkelmännern. — Die l^xistolao cidscuioruin viioium. — Schluß ...... IM Siebentes Kapitel. Luther. (Die Reformation und der Buchhandel.) Deutsch als werdende Litteratursprachc. — Massenproduktion und Absatz von Luthers Schriften. — Wirkung derselben. - Luther und seine Verleger. — Die Bibelübersetzung. — Die Nachdrucker. (Gegenreformation in Österreich.) — Die Buchführer. — Volkstümliche Flugschriften. — Johann Herrgott. — Die Plädikantcn. — Balthasar Hubmayer. — Die Schulen........405 Achtes Kapitel. Die frankfurter Messe. Alter der Messe. — Auftreten des Buchhandels. — Peter Schöffer und die Baseler. — Mittelpunkt des deutschen Buchhandels um 1500. — Teilnahme der Italiener und Franzosen am Meßverkehr. — Die Reise zur Messe. — Leben und Weben auf derselben. — Besuch seitens der Gelehrten. — Geschäftsverkehr auf der Messe. — Der Meßkatalog. — Die Bücherproduktion von 1564 bis 1765. — Die Wirkungen des großen deutschen Kriegs. — Überwuchern des Nachdrucks. — Verkehrtheiten der Behörden. — Streben nach lokalem XXII Inhaltsverzeichnis. Seite Privilcgieuschutz. — Übergewicht und Überhcbung des holländischen Buchhandels. — Verfall der deutschen Buchausstattung. — Der niederländische Buchhandel in seinen Beziehungen zum Meßverkchr. (Christoph Plantin. Die Elsevicrc.). 448 Neuntes Kapitel. Die Büchercensur und die Preßvcrfolgungen. Historische Einleitung. Das Altertum. — Verhalten der Kirche. Ccnsnr- rccht der Universitäten. — Erstes Auftreten nach Erfindung der Buchdruckerkunst! Köln. — Borgehen der Kirche ohne Rücksicht auf dcu Staat: Mainz. — Die Bullen Sixtus' IV., Alexanders VI. und Leo's X. — Das Wormscr Edikt. Eintreten des Staats. — Die Reichs-Prcßverorduuugeu. — Der Begriff des Libells und der Famosschrift. — Schwächliches Verhalten der Protestanten. — Censur iu Österreich. — In Bayern. Katalog erlaubter Bücher. Verfahren gegen Schwcnckfeldiancr. — Die protestantischen Reichsstädte. Straßburg. Nürnberg. (Hans Sachs.) Augsburg. Ulm. Frankfurt a. M. — Basel. Zürich. — Die geistlichen Kurfürstentümer. — Böhmen und Schlesien. — Kurpfalz. — Brandenburg. — Sachsen. — Die kleinern Territorien..........522 Zehntes Kapitel. Die frankfurter Bücherkommission. Weltlage im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts. — Die Jesuiten. — Erste Andeutungen über die Kommissiou. Zweck derselben. — Kurzsichtigkeit des frankfurter Rats. — Definitive Einsetzung durch Rudolf II. — Allmähliches Hervortreten ihrer Ziele. — Rekonstruktion im Jahre 1608. — Widerstand von Kursachscu und Pfalz. — Weitcrentwickelung der Übergriffe. — Personalien — Direktes Eingreifen des kaiserlichen Hofs. — Die Pflichtexemplare. — Neubeginn der Bedrückungen nach dem Westfälischen Frieden. — Die Bücherkom- missare Hörnigk und Sperling. — Die Büchertaxe. — Klagen über Schäden im Buchhandel — Steigerung der Chikanen. — Auftreten der evangelischen Reichsstände. — Der Bücherkommissar Vollmar und seine neue Instruktion. — Vorbereitung einer Wandlung in den Geschästsformcn des Buchhandels . . . K08 Elftes Kapitel. Der Nachdruck. Bedeutung des Urheberrechts für den Buchhandel. — Spuren ausdrücklicher Anerkennung des Urheberrechts bei den Römern fehlen. — Klagen über den Nachdruck nach Erfindung der Buchdruckerkuust; Verlangen nach einem Schutz gegen den Nachdruck. — Schutz gewahrt durch Privilegien des Kaisers, wie der Territorialherrschaften. — Kein rechtlicher Schutz des Urheberrechts ohne Privilegium. — Rechtliche Narur der Privilegien gegen den Nachdruck. — Gesetzliches Verbot des Nachdrucks. — Charakter des vom Gesetz verbotenen Nachdrucks.......,..................... . 736 Inhaltsverzeichnis. xxui Anhang. Dokumente: Seite I. Beglaubigungsschreiben des frankfurter Rats an dcu lübecker. 3. Juni 1469.............---..........759 II. Anzeige der Ausgabe von Liercmxmi Tpistola?,, KloAuntiae, ?sti. 8otioitksr äs Ksrns8lie?in, 1470 (welche im Herbst 1470 wirklich erschien).....>..................760 III. Schreiben des Rats der Stadt Frankfurt, a. M. an den Rat zu Lübeck, eine Schuldforderung Peter Schöffers und Konrad Henckis an den lübecker Bürger Hans Bitz betreffend. 1. April 148N.....762 IV. Verkaufsbekenntnis Reinh. Türkhls...............763 V. Anzeigen Mentelscher Drucke.................763 Anzeige Johann Bämlers in Augsburg............765 VI. Schreiben des Rats von Köln an die Stadt Basel........765 VII. Ausgleichung des Gewinnes an der nach Vertrag voni 29. Dezember 1492 gemeinsam unternommenen Ausgabe der Hartmann Schedel- schen Ldroiiivk muncli..................766 VIII. Verzeichnis der Drucke vou Aldus Manutius. (Chronologisch geordnet.) 770 IX. Berzaichnis der Buchdrucker, Buchhendler vnd Buchfurer, so Jnn der Herbstmeß Ao. 1569 den 14. Septembris durch E. E. Rath für beschicken worden....................772 X. Reichs-Preßverordnungen...................775 Erläuterung der graphischen Tafeln zur Statistik des deutschen Buchhandels in den Jahren 1564 bis 1765. Von Fr. Zarncke . . 73K Quellennachweise und Anmerkungen...............8l0 Namen- und Ortsregister....................855 Erstes Kapitel. Gutenberg und seine Vorläufer. Erfinder und Entdecker am Ausgange des Mittelalters. — Anlehnung an die gc- wohnten Gestaltungen des Lebens. — Buchwesen und Handschriftenhandel des Altertums. — In Athen und Alexandrien. — In Rom und in den Provinzen. Massenproduktion. — Das frühe Mittelaltcr. Die Klöster. — Stationär!, und I^ibrsrii der Universitäten. — Weltliche Schreiber. Brüder vom gemeinsamen Leben. — Handschriftenhandel in Deutschland. — Bibliotheken. Wert der Handschristen. Verwahrlosung derselbe.». — Die Renaissance. Erwachen der Bücherliebhaberei. Florenz als Hauptmarkt des Handschriftenhandcls. — Gutenberg. — Abstammung, Jugend und Aufenthalt in Straßburg. — Seine mechanischen Arbeiten (Steinschleifen, Spiegelfabrikation). — Verträge mit Dritzehn und Heilmann. — Die „Künste und Afentur". — Ende des Aufenthalts in Straßburg, Rückkehr nach Mainz. — Zeitpunkt der Erfindung der Kunst. Wesen derselben. - Die ersten Drucke. — Gutenbergs weitere Schicksale. — Technische Vollendung der ersten Drucke. — Gutenbergs Tod. Sein Charakter. — Bedeutung seiner Erfindung. — Äußeres der ersten Drucke. — Aufnahme der Kunst seitens der Gelehrtenwelt und Bücherliebhaber. — Anfängliche Stellung der Kirche zur Kunst., Rier Männer: Gutenberg, Columbus, Lucher und Kopernikus, stehen an der Grenzscheide des Mittelalters und bilden die Marksteine für den Eintritt der Menschheit in eine höhere und stolzere Epoche ihrer Entwickelung. Es wäre schwer zu sagen, wer von ihnen am meisten dazu mitgewirkt hat, den Umschwung der Geister heraufzubeschwören und der neuen Zeit die Thore zum siegreichen Einzüge zu öffnen. Der Mainzer Bürger zunächst entfesselt und beflügelt den Geist, sendet das Blei auf seinen Eroberungszug über den Erdball nicht als todbringende Kugel, sondern als lebenerweckenden, in tausend Zungen redenden Buchstaben. Der genueser Seefahrer und Entdecker erweitert dann die Welt des Raumes, führt Europa aus dem engen Becken des Mittel- Kap?, i. 1 s Anlehnung an die gewohnten Gestaltungen des Lebens. ^Erstes mecrs und der Beschränktheit der nächsten Küsten hinaus ans den unbegrenzten Ocean. Bald daraus zerreißt der wittenberger Reformator die Bande, welche den Geist in Fesseln gehalten hatten, nnd fordert die Rechte der sittlichen Selbstbestimmung zurück. Der francnbnrgcr Domherr endlich zertrümmert durch seine Entdeckung des kosmischen Bewegimgsgcsctzes den Himmel kindlicher Überlieferung, welchen die Menschheit bis dahin ge^ träumt hatte, und ruft das Licht herbei, sich von allen Seiten in das bisherige Halbdunkel zu ergießen. So ward es Licht, so drang das Licht in die Zwingburgen des Geistes, in die Zellen der Mönche, in die Köpfe der Gelehrten nnd in das Dichten und Trachten der Völker. Ein paar Jahrtausende waren dahingegangen, innerhalb welcher die denkenden Menschen sich nur mangelhaft mittels Zeichen nnd Schrift zu verständigen und die Früchte ihres Denkens auf die Nachwelt zu bringen vermocht hatten. Erst Gutenbergs Erfindung, die Voraussetzung und Grundlage des vorliegenden Werks, erweiterte in bisher kaum geahnter Ausdehnung den geistigen Verkehr der Völker und bildete ihn zur weltbehrrrscheudcn Macht aus. Große Entdeckungen und Erfindungen sind nic die Kinder des Zufalls, sondern stets die Ergebnisse jahrelanger Arbeiten und Beobachtungen, erst verunglückter und dann geglückter Versuche, zahlloser durchwachter Nächte, neuer Sorgen und Zweifel und endlicher Triumphe. Nur im heitern Olymp oer Griechen springt Athene gewappnet und in voller Jugcndkraft aus dem Haupte des Zeus hervor; in der nüchternen Welt der Thatsachen liegt aber ein langer und banger Zeitraum zwischen dem ersten Gedankenblitz einer neuen Idee und der endlichen Verwirklichung einer auf sie gestützte!? großen Erfindung. Erfinder nnd Entdecker fühlen im Bewußtsein der Schwierigkeit ihres Beginnens uud in ihrem Streben uach Einbürgcrnng in die überkommenen Verhältnisse stets das Bedürfnis, sich an verwandte, längst anerkannte Gestaltungen des Lebens anzulehnen. So knüpft denn auch Gutenbcrg äußerlich ebenso unmittelbar an die Schreibkunst und den Handschriftenhandel des Mittelalters an. wie dieses auf demselben Gebiete die Errungenschaften des Alter tums ausbeutet und fortführt. Es sind aus letzterm nur vereinzelte Bruchstücke und gelegentliche Äußerungen über das Bücherwesen und den Handschriftenhandel auf die Kapitel.) Buchwesen und Handschristenhandel des Altertums. Z Nachwelt gelangt. Altertumsforscher und Geschichtschreiber haben, aus demselben lückenhaften Material schöpfend, veröffentlicht und wieder veröffentlicht, was in den spärlichen Überlieferungen steht. Neue Thatsachen lassen sich schwerlich mehr herbeischaffen, es müßten denn, was sehr unwahrscheinlich ist, bisher undurchforschte Quellen erschlossen werden. Somit bleibt für die Darstellung und die Erkenntnis jenes Zeitalters nichts übrig als eine kurze Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse. Athen, Alerandrien und Rom sind die drei großen Mittelpunkte der Kultur, welche das geistige Leben der aiMen Welt bestimmen und beherrschen. Da die Griechen nicht vor dem 7. Jahrhundert ihr Papier aus Ägypten erhielten, so kann ihre Litteratur auch erst mit und nach dieser Zeit angefangen haben. Über den Bücherhandel Athens sind nur spärliche Quellen auf die Nachwelt gekommen. Zu der Zeit, welche mit dem Ende der Perserkriege beginnt und mit dem Peloponnesischen Kriege aufhört, treibt der sich frei entfaltende griechische Geist seine schönsten Blüten, Athen aber wird erst später durch seine großen Dichter und Schriftsteller zum litterarischen Mittelpunkte Griechenlands. Es liest dort alle Welt. Schon im 5. Jahrhundert blüht eine volkstümliche Litteratur. Man hat Anekdotensammlungen, Kochbiicher und dergleichen Schriften; Bücher werden in der Schule wie zu Hause gebraucht. In den Jahren 432 bis 425 wird zuerst der Büchervcrkäufer genannt. Abschreiber vermittelten den geschäftsmäßigen Betrieb des Handschriftenhandels. Aus diesem Berufe sind die Buchhändler hervorgegangen, und diese wieder haben jenen groß gezogen. Oft waren beide Gewerbe in Einer Person vereinigt. Alexander ließ sich durch seinen Freund Harpulus von Athen aus neue Dichtungen und Geschichtswerke ins Lager nachschicken. Ein rechtliches Verhältnis zwischen Schriftsteller und Verleger, namentlich aber eine Honorarzahlnng des letztern an den erstern, gab es übrigens so wenig wie ein Gesetz gegen den Nachdruck oder vielmehr gegen die Nachschrift. Dem gelehrten Griechen schien es verächtlich, mit seiner schriftstellerischen Arbeit Geld zu verdienen: Autoren verkauften wohl ihre Manuskripte, aber nicht an Buchhändler, sondern an reiche Privatleute. Philosophen, wie Plato und Aristoteles, gaben einzelne ihrer Schriften ihren Schülern oder Freunden, die sie entweder selbst vervielfältigten, oder den Buchhändlern überließen, welche den aus dem 1* 4 Buchhandel in Athen. ^Erstes Vertrieb gezogenen Gewinn einsteckten. Hermodorus, dein Schüler Platos, wurde es zum Vorwurf gemacht, daß er mit seines Meisters Schriften in Sicilien Handel getrieben habe. Reiche Bürger ließen sich durch ihre Sklaven Abschriften machen oder schrieben mit eigener Hand ein ihnen wertvolles Manuskript ab. So soll Demosthenes selbst achtmal die Geschichtsbücher des Thukhdides kopiert haben. Schon vor dem Jahre 400 gibt es in Athen Bibliotheken. Möge selbst die Existenz der angeblich von Pisistratus und Polykrates gegründeten auf gewagten Schlüssen beruhen, so bleiben doch die eines Euripides, Euklides und NikokratuS übrig, von welchen Achenäus berichtet. Erst seit Alexander dem Großen entwickelte sich in Athen ein regelmäßiger geschäftlicher Betrieb des Handschriftenhandels. Wie der gekrönte Schüler des Aristoteles Alexandrien zur politischen Hauptstadt seines griechisch-asiatisch-afrikanischen Weltreichs erhob, so ehrte er Athen als die geistige Kapitale der damaligen Welt uitd machte es noch auf Jahrzehnte hinaus zu deren litterarischem Mittelpunkte, bis die Ptolemäer durch ihre stolze Hauptstadt und namentlich deren Bibliothek den Glanz Athens verdunkelten. Trotz seines politischen Verfalls übte aber der Ruhm seiner Vergangenheit noch immer einen so mächtigen Zauber, vor allem auf die Römer aus, daß Athen noch jahrhundertelang, selbst Alexandrien gegenüber, ein bedeutender Büchermarkt blieb. Die Händler hatten ihren Stand auf dem Marktplatz und führten von hier ihre Handschriften bis zu den fernen Barbaren aus, und zwar nicht allein schöngeistige und philosophische Werke, sondern auch Staatsschriften. > Reicke römische Große, wie Lucullus und Sulla, kauften dort ganze Bibliotheken; junge vornehme Römer, welche in Athen Rhetorik und Philosophie studierten, betrachteten es als Sache des guten Tons und Geschmacks, von dort mehr oder minder ansehnliche Handschriftensammlungen nach Hause zu bringen. Die Preise derselben waren deshalb nicht billig, weil Bücher bei der geringen Zahl brauchbarer Sklaven nicht massenhaft hergestellt werden konnten und außerdem vielfach durch den schwankenden Preis des Papiers verteuert wurden. Für Athen ist kaum der Name eines berühmten Handschriftenhändlers, erhalten; nur aus der Zeit des Untergangs selbständigen griechischen Lebens sind Kallinus und Atticus auf die Nachwelt gekommen, von denen jener sich durch seine schöne Handschrift, dieser aber durch die seinem Geschäft gewidmete Kapitels In Alexandrien. Pergamon. 5 Sorgfalt auszeichnete. Der Beruf war sogar ziemlich anrüchig, weil Unredlichkeiten häufig in demselben vorkamen, schlechte und gewissenlos angefertigte Handschriften statt korrekter oder betrügerischerweise neu hergestellte Abschriften, durch künstliche Mittel gefärbt, den Käufern als werthvolle Originale verkauft wurden. So werden denn auch von Theopomp die Buchhändler mit den Sardellen-, Obst-, Feigen-, Leder-, Mehl- und Löffelhändlern auf dieselbe Stufe gestellt. 2 Nachdem die Römer den Orient erobert hatten, fand der römischasiatische Hellenismus seinen eigentlichen Brennpunkt in Alexandrien, welches einige Jährhunderte lang die Weltherrschaft in der Litteratur siegreich behauptete. Die Ptolemäer gründeten hier die größte Bibliothek des Altertums, welche bekanntlich vor ihrer endlich völligen Zerstörung durch die Araber bis 700000 Rollen gezählt haben soll. Die erstern kauften, was sich nur an griechischer Litteratur vorfand, in solchen Massen auf, daß in manchen griechischen Städten kaum noch Abschriften übrigblieben und daß man sich in spätern Zeitm nach Alexandrien wenden mußte, um nur einen Text für neue Abschriften zu erhalten. Von dem Geschäftsbetriebe der alexandrinischen Rollenhändler, ihren Preisen und Bezugsbedingungen ist leider nichts bekannt. Die zur Anfertigung neuer Texte teilweise herangezogenen Schnellschreibcr waren zwar sehr berühmt, aber auch sehr wenig gewissenhaft in ihrer Arbeit, während die Thätigkeit der alexandrinischen Philologen und Bibliothekare sich als gründlich und von nachhaltiger Bedeutung bewährte. Die vom König Malus in Pergamon gestiftete Bibliothek zählte, als Antonius sie der Kleopatra schenkte, angeblich 200000 Rollen, konnte aber mit der alexandrinischen nicht wetteifern, weil es, wenn auch nicht an Geld, so doch an litterarischen Hilfsmitteln aller Art zu ihrer Herstellung gefehlt hatte. Auch Antiochia konnte nicht gleichen Schritt mit dem Beispiele Alexandriens und dessen reichern Mitteln halten, und die für den griechisch-kleinasiatischen und ägyptischen Handel so günstig gelegene Insel Rhodus vermochte sich nur eine kurze Zeit als bedeutender Büchermarkt zu behaupten. Rom trat erst mit dem Kaiserreiche, nachdem sich die Ilrds zum Ordis, zur geschlossenen Nation erweitert und ausgebildet hatte, die Erbschaft Athens an und entwickelte von nun an mit jedem Jahre mehr das Bedürfnis wissenschaftlicher Ausbildung. Die nach der politischen Nieder- 6 Biicherwescn in Rom. ^Erstes Werfung ihrer Heimat in Scharen nach Rom strömenden griechischen Philosophen, Rhetoren und Sprachlehrer hatten namentlich einen mächtigen Aufschwung der Schriftstellern bewirkt, deren Erzeugnisse bald ein selbständiger Schriftenhandel vermittelte. Die großen Bibliotheken, welche die römischen Sieger aus Alexandrien und Griechenland hinwegführten, förderten zugleich das Studium der griechischen Litteratur. Der Bankier Pomponius Atticus war der erste, der diese Bücherschätze nicht bloß für sich, sondern auch für seinen Handschriftenhandel benutzte; er verlegte unter andern verschiedene Werke von Cicero. Je mehr der Verfall des politischen Lebens fortschritt, welches so viele reiche geistige Kräfte in Anspruch genommen hatte, desto größere Bedeutung erlangte der litterarische Verkehr. Seine Blüte begann mit Augustus, wie vorher die in Athen mit der alexandrinischen Periode. Hier wie dort beruht die Herstellung der Handschriften auf der Sklavenarbeit. In Rom wird nur vollständiger und reicher nachgebildet, was in Athen in kleinern Verhältnissen geleistet worden war. Die Zahl der öffentlichen Bibliotheken, deren erste in Rom zur Zeit des Augustus von Asinius Pollio gegründet ward, stieg in ein paar Jahrhunderten auf achtundzwanzig. Mit der Entwickelung des geistigen Lebens unter den Kaisern aber ging auch die entsprechende Bildung der Privatbibliotheken Hand in Hand. Es wurde unter den Patriciern bald eine Forderung äußern Auslandes, im Besitze bedeutender Handschriftensammlungen zu sein. Wenn Athen zehn Sklaven zur Abschrift von Handschriften hatte, so konnte Rom ihrer Tausende zu demselben Zweck verwenden und nun durch das einmalige Diktat eines Manuskripts an eine große Zahl von fleißigen, gleichzeitig schreibenden Händen einen Großbetrieb herstellen, bei, welchen: man freilich die zahlreichen Hör-, Denk- und Schreibfehler mit in den Kauf nehmen mußte. So kam die massenhafte Verbreitung einheimischer und fremder Geisteserzeugnisse durch die Schrift ihrer heutigen vermittelst der Presse vielleicht fast gleich; selbst die Preise der gangbaren Werke stellten sich in Rom sehr billig. Bei der Menge der Schreiber aber war hier das Bedürfnis einer noch massenhafter» Vervielfältigung der Schriftwerke gar nicht vorhanden, so nahe die Römer, ja selbst die Griechen, dem Grundgedanken der Buchdruckerkunst auch kamen. Schon das früheste Altertum kannte bewegliche Buchstaben, sowie die Kunst, Schrift und andere Zeichen verkehrt in Stempel von Holz Kapitels Stempelschnitt im Altertum. 7 oder Metall einzuschneiden und mittels einer Farbe abzudrucken oder in eine weiche Masse einzudrücken; allein es verstand nicht, diese Kenntnis folgerichtig weiter zu entwickeln. Nach Herodot trug jeder Babhlonier einen Siegelring. Scipio Africanus soll der erste gewesen sein, welcher sein Siegel in einen Sardonix schneiden ließ. Der Kaiser Augustus versiegelte seine Briefe und Urkunden mit einer Sphinx. Ebenso hatten die Alten metallene Stempel, in welche die Worte in verkehrter Richtung erhaben eingeschnitten waren, zum Zeichnen der Sklaven, des Viehs, des Brotes und der Töpferwaren. Das Gesetz der Decemvirn wurde in zehn eherne Tafeln eingegraben. Daß sie den anscheinend so leichten weitern Schritt zum Druck nicht thaten, ist um so mehr zu verwundern, als das Abdrücken von verkehrter Schrift schon von Agesilaus, dem König der Spartaner, in Anwendung gebracht und diese Methode weit un breit bekannt wurde. Plutarch erzählt nämlich in den lakonischen Sentenzen, daß der genannte König vor dem Beginn einer Schlacht den Mut seiner Krieger durch folgende List belebt habe: er ließ das Opfer zurichten, schrieb sich heimlich mit schwarzer Tinte das Wort „Sieg" in verkehrter Richtung auf die flache Hand, trat dann zum Altar, um in den Eingeweiden des Opfers zu forschen, ergriff rasch die Leber des Tieres, drückte sie mit der Hand und schien in tiefes Sinnen versunken, als er plötzlich mit Begeisterung zu erwachen sich anstellte und seinen Soldaten das Wort „Sieg" auf der Leber als ein Wunderzeichen der Gottheit vorwies. Die Römer schnitten außerdem einzelne Buchstaben aus Elfenbein, um sie den Kindern, die lesen lernen sollten, zum Spielen zu geben. Der heilige Hieronhmus riet dieselbe Methode noch gegen Ende des 4. Jahrhunderts der römischen Dame Laeta zum Unterricht ihrer Tochter Paula an. „Man mache ihr", sagt er, „Buchstaben von Buchs oder von Elfenbein und benenne sie mit ihren Namen. Man lasse sie mit denselben spielen, damit das Spiel selbst zum Unterricht werde. Man werfe die Buchstaben oft untereinander, die letzten unter jene aus der Mitte und mische diese unter die ersten, damit sie dieselben nicht nur dem Namen nach, sondern auch der Form nach kennen lerne." Niemand aber verfiel auf den Gedanken, daß man mit diesen einzelnen Buchstaben Worte zusammensetzen und diese miteinander verbinden und abdrucken könne. Cicero läßt in seinem Werke über die Natur der 5 Massenherstellung der Handschriften. sErstes Götter 2 den Stoiker Balbus dem Epikuräer Vellejus entgegnen: „Da soll ich mich dann nicht wundern, daß jemand sich einbilden kann, eine Anzahl von festen und unteilbaren Körpern könne durch Schwerkraft zusammengebracht und aus ihrem zufälligen Zusammentreffen eine prachtvolle und wunderschöne Welt gebildet werden? Wer glaubt, daß dies habe geschehen können, von dem begreife ich nicht, warum er nicht auch glauben sollte, daß, wenn man an irgend einem Platze unzählige Formen der 21 Buchstaben (von Gold oder andern: Stoffe) zusammenwürfe und auf die Erde schüttete, dadurch die Annalen des Ennius hervorgebracht und lesbar dargestellt werden könnten. Wahrlich, ich glaube, nicht einmal einen einzigen Vers vermöchte der Zufall so zusammenzuwürfeln." Auch im Mittelalter schnitt man lange Zeit Schrift erhaben in Holz, Metall und Steine, ehe man auf den Gedanken geriet, solches Ein- schneiden in verkehrter Richtung vorzunehmen und zum Abdruck zu benutzen. Wie bedeutend nun aber selbst ohne den Buchdruck die handschriftliche Herstellung von Büchern war, mögen ein paar Beispiele beweisen. Als Augustus das geistliche Supremat mit dem weltlichen vereinigte, konfiszierte er von einer einzigen, allerdings eifrig gesuchten Handschrift, den sogenannten Pseudosibyllen, nicht weniger als 2000 Exemplare. ^ Das dreizehnte Buch der Xenien Martials, welches aus 274 Versen und 127 Überschriften besteht, verkaufte der Verleger Trhphon siir 4 Sesterzen oder 54 Pfennige. Martial findet das zu viel und versichert, es könne füglich für die Hälfte, also für 27 Pfennige verkaust werden, und selbst dann werde es dem Verleger noch einen bedeutenden Gewinn abwerfen. Diese Ximien füllen im engen Druck der Teubner- schen Stereotypausgabe gerade einen Druckbogen. Martial sagt von seinem zweiten Buche, welches 93 Epigramme, zusammen 540 Verse enthält, daß der Verleger in einem Tage 1000 Exemplare fertig stelle. ° Hatte nämlich ein solcher über 100 Schreiber zu verfügen und rechnet man von zehn täglichen Arbeitsstunden je eine auf die Niederschrift eines kleinern Werkes, so konnte allerdings innerhalb jener Zeit mittels Diktats eine Zabl von 1000 Exemplaren angefertigt werden. Auch in Rom erhielten die Schriftsteller von den Buchhändlern kein Honorar, wenigstens gibt es keine Stelle, aus welcher man darauf schließen könnte. ° Cicero erwähnt in seinen, selbst die kleinsten Einzel- Kapitel.) Honorar der Autoren. Einrichtung der Buchlädcn. 9 heiten berührenden Briefen nicht, daß er irgend welchen Borteil aus seiner Perbindung mit Atticus gezogen habe. In den Briefen Omintilians an seinen Verleger Trhphon fehlt jede Anspielung auf eine Honorarforderung. Juvenal schweigt in seiner siebenten Satire ganz von dem Ehrensolde der Schriftsteller, während er die geringfügigsten Einnahmen der Rhetoren, Rechtsanwälte und anderer Berufsarten genau zusammenstellt. Horaz meint, ein erfolgreiches Gedicht bringe nicht nur dem Verleger Geld, sondern auch, da es selbst über das Meer gehe, dem Verfasser Ruhm. Vom Honorar also weiß er nichts. Es ist daher der Schluß wohl gerechtfertigt, daß die Tagesschriftsteller mehr von der Gunst des kaiserlichen Hofes, der Großen und Reichen einen klingenden Lohn für ihre Schöpfungen erwarteten und erhielten, als von ihren Verlegern. Dagegen ist es eine wohlbezeugte Thatsache, daß Privatpersonen von den Schriftstellern Handschriften kauften und diese teuer bezahlten. So gab zu Ciceros Zeiten ein reicher Mann dem Grammatiker Pompilius Andronicus für das Manuskript seiner Geschichtstabellen 16000 Sesterzen (etwa 2500 Mark), und ein anderer bot dem ältern Plinius für seine Excerptensammlung 400000 Sesterzen (annähernd 62000 Mark). In allen Stadtvierteln Roms gab es so zahlreiche Handschriftenhändler, daß ihre Läden ganze Straßenteile einnahmen. Namentlich fanden sie sich am Forum in der Nähe der Kurie, auf dem Argiletum im Vicus Sandellarius, welchen Gellius als den Hauptbezirk der Hand- schkftenhändler bezeichnet, und in der Sigillaris. Bekannte Firmen sind unter andern die Gebrüder Sosius, die Verleger des Horaz, und Tryphon, der Freigelassene des Julius Lucensis, Atrectus und Q. Va- lerianus Pollius, Dorus und Secundus. Ihre Läden, an deren Thürpfosten sie die neuen Erscheinungen ankündigten, waren die Versammlungspunkte der Litteraturfreunde, der Dichter und Rezensenten, der vornehmen und gelehrten Welt, oder dienten auch als Lesekabinette. Das Innere duftete nach Safran und Cedernholz, den Mitteln gegen die Motten; die gebundenen Schriftrollen lagen in den Fächern der Wandschränke, die bessern im Sehkreise der Käufer, die geringern aber zu uNterst. Hinter dem Laden befand sich gewöhnlich die Offizin, in welcher die Abschreiber und Abschreiberinnen, sowie die Rollenhefter und Binder arbeiteten. Die Verleger beschränkten sich bereits auf einzelne Zweige der Litteratur. Staatsschristen, juristische Werke und Poesie erschienen 10 Buchhandel in den Provinzen. ^Erstes vielfach in verschiedenem Verlage. Von einzelnen beliebten Dichtern, z. B. Martial, wurden mehrere Ausgaben veranstaltet. So war eine für die Bibliotheken bestimmte schönere und teuerere bei Atrectus erschienen, während die billige Taschenausgabe bei Tryphon herauskam. Auch in den übrigen Städten Italiens und der Provinzen gab es schon vom ersten Jahrhundert der christlichen Zeitrechnung an Handschriftenhändler, welche ihre Artikel meist aus Rom bezogen und dem Verleger zugleich bequeme Kunden für deren Absatz waren. Von den italischen Städten, wie Mailand, Pompeji, Neapel, Tarent und dem Einschiffungshafen Brundisium ganz zu schweigen, so seien hier von den Provinzial- städten erwähnt Athen, Smhrna und Alerandria im Osten, Autun, Vienne, Rheims, Lugdunum (Lyon) und Massilia im Westen und Karthago und Utica im Süden. So umspannte denn auf Grund der Sklavenarbeit der römische Handschriftenhandel die damalige civilisierte Welt. ? Trotz dieses ausgedehnten Geschäftsbetriebes findet sich aber keine Spur der Anerkennung einer Art von Verlagsrecht, geschweige denn, daß dieses durch ein Gesetz geschützt, der Nachdruck oder vielmehr die Nachschrift durch ein solches verboten gewesen wäre. Es findet sich auch nirgends eine Spur, noch weniger eine Klage, daß man hier eine etwaige Verletzung von Eigentumsrechten für denkbar gehalten habe. Einmal konnten einer solchen Verletzung große Auflagen vorbeugen; dann ließ sich der mutmaßliche Erfolg und Absatz eines Buches ziemlich genau nach dem Beifall berechnen, welchen es bei dem in Rom vor seiner Vervielfältigung üblichen öffentlichen Vorlesen fand; endlich aber mag, wie Birt ^ sehr richtig vermutet, unter den Handschriftenhändlern das freundschaftliche Übereinkommen bestanden haben, einander keine neuen Berlagsartikel nachzuschreiben, wie ein solches bezüglich des Nachdrucks noch heutzutage vielfach unter den Verlegern derjenigen Länder üblich ist, welche einander keinen gesetzlichen Schutz gegen letztern gewähren, wie z. B. England und die Vereinigten Staaten. Die Herstellung der Handschriften und ihr Vertrieb durch den Handel erhielt sich in Rom, als dem bisherigen bedeutendsten Handschriftenmarkt der Welt, ziemlich in derselben Form und in derselben Ausdehnung bis zum 5. Jahrhundert n. Chr. Selbst die ersten Einfälle der Barbaren in Italien vermochten noch nicht, die geistige Herrschaft der Kapitels Die Zeit der Verwüstung. Die Klöster. II Ewigen Stadt in einem einzigen Ansturm zu brechen, höchstens daß sich allmählich die Herstellung der Handschriften der Masse nach vermindert, weil die unruhigen kriegerischen Zeiten die Pflege geistiger Interessen immer weniger gestatteten. Erst der Sturz des Gotenreiches begrub die reiche antike Welt von Schönheit, Pracht und Geist in Schutt und Asche; erst jetzt zertrat der schwere Fuß des Barbaren oder zertrümmerte die rohe Faust des eindringenden Eroberers die tausendjährigen geistigen Schätze Roms und mit ihnen zugleich diejenigen der ganzen damaligen gebildeten Welt. Wie die Lehrer, die Schulen und die Wissenschaften, so gingen jetzt auch die reichen Bibliotheken in dem allgemeinen Ruin mit unter. Denn in den furchtbaren Katastrophen, welche Rom getroffen hatten, konnten seine zahlreichen Bücherscimmlungen, welche noch die „Xotitia, Drdis" hier aufzählte, konnten die und vlig,, oder die privaten Bibliotheken fürstlicher Paläste, wie sie z. B. Boethius und Symmachus besaßen, nimmer verschont geblieben sein. Und wie in Rom, so verschlang der Vernichtungskrieg der Goten und Byzantiner auch in ganz Italien die kostbaren Schätze der alten Litteratur bis auf solche Überbleibsel, welche die glücklicherweise bald entstehenden Klöster des Benediktinerordens zu sammeln und zu retten vermochten.'-' Natürlich lahmte dieser, Jahrhunderte dauernde Rückfall in die Bar. barer fast alle geistige Thätigkeit. Ein Zeitalter, welches das nackte Leben gegen die Barbaren verteidigt, bedarf keiner Handschriften, gc schweige denn ihrer gewerbmäßigen Anfertigung zu Tausenden. Am längsten hielten sich die Nachwirkungen des klassischen Altertums in Italien und giugeu hier uie ganz verloren; allein ein halbes Jahrtausend verfloß, bis sich die Anfänge einer andern Ordnung der Dinge langsam wieder aus den Ruinen erhoben. Zunächst waren es die christlichen Klöster, welche die ersten Keime eines neuen geistigen Lebens pflegten und ihren Vermittlern eine gastliche Stätte boten. Auch das Handschriftenwesen trat in den Dienst der Kirche. Da sie von Anfang an wenigstens einige geschriebene Bücher brauchte, so beschäftigte sie ihre schreibkundigen Mönche mit der Anfertigung von Abschriften, welche zugleich dem zurückgezogenen und einförmigen Leben des Klosters den Charakter der Muße uud Mithätigkeit nehmen sollte. Der Fleiß ihrer Federn beschaffte allmählich die bescheidenen Anfänge der Klosterbibliotheken, welche den Handschriftenhandel in der vom Altertum betriebenen Ausdehnung 12 Bücherproduktion in den Klöstern. sErsres gar nicht nöthig hatten. Der Ankauf einer Handschrift durch die Klöster war eine Seltenheit, höchstens, daß ausnahmsweise die Prachtliebe eines Abts oder Bischofs sich den Luxus eines schön geschriebenen und verzierten Breviariums gönnte. Die Blicher jener Zeit bildeten deshalb auch einen eisernen Bestandteil des Kirchenschatzes. Andererseits aber erwarb sich das Mönchtum des frühern Mittelalters dadurch ein großes Verdienst um das geistige Leben der civilisierten Welt, daß es auch Werke der klassischen Litteratur vervielfältigte und vor dem Untergange rettete. Die antike Massenproduktion schrumpfte jedoch immer mehr zur Einzelproduktion zusammen; diese aber stand ganz vereinsamt und kaum im Zusammenhang mit den aufstrebenden zeitgenössischen Geistern. Der christliche Klerus wird jetzt der fast ausschließliche Träger der gelehrten Bildung, allein er handelt nicht mit seinen lediglich auf Bestellung angefertigten Abschriften, und verdrängt durch seine Thätigkeit den eigentlichen Handschriftenhandel jahrhundertelang fast ganz, denn der auf den Verkauf einzelner Handschriften beschränkte Vertrieb ist noch lange kein Handel, welcher den Verlag und Absatz einer (damals nicht einmal vorhandenen) litterarischen Massenerzeugung hätte vermitteln können. Die Mönche leisten, namentlich vom 9. bis zum 14. Jahrhundert Vorzügliches. Dann aber werden sie mit der zunehmenden Sittenverderbnis der Geistlichkeit faul und kaufen lieber die unentbehrlichsten Bücher oder lassen andere für sich abschreiben. „Sie schwelgen heutzutage lieber im Ausleeren der Becher, statt in der Verbesserung der Bücher", sagt der englische Bischof Richard de Burh in seinem (1344 vollendeten) „kliilodiblicm" von ihnen. In vielen Klöstern schläft die Schreibthätigkeit sogar ganz ein. Erst die Keime der neuen, in Italien gereiften Bildung und das größere Bedürfnis der namentlich in der Lombardei rege emporblühenden gelehrten Schulen erzeugten eiue Nachfrage nach Abschreibern, welche gegen Bezahlung die Vervielfältigung der litterarischen Hilfsmittel besorgten und diese auch verkauften. Wenn in Italien die ersten Universitäten auch schon im 12. Jahrhundert entstanden waren, so traten dort die eigentlichen Anfänge des Handschriftenyandels nachweisbar doch erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts hervor. Unter den zahlreichen, aus den verschiedensten Ländern herzuströmenden Studenten machte sich selbstredend eine lebhafte Nachfrage nach korrekten Kapitels Handschriftenhandcl auf den italienischen Universitäten. 13 Abschriften der Lehrbücher geltend. Bologna, als die damals besuchteste Universität Italiens, steht an der Spitze dieser Hochschulen. Hier blühte das Schreibergewerbe vor allen andern und beschäftigte sogar Frauen, da die Männer znr Befriedigung des Bedürfnisses nicht ausreichten. Der große Jurist F. C. von Savignh hat im 25. Kapitel seiner „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter" die gesetzliche und thatsächliche Stellung der Handschriftenhändler ein für allemal klar gestellt und ist seitdem der zuverlässige Führer auf einem Gebiete geworden, welches Kirchhofs in seinen „Handschristenhändlern im Mittelalter" und Wattenbach in seinem „Schriftwesen des Mittelalters" durch reiche Einzelheiten noch vielfach erweitert haben. Damals also wurden Handschriften nur aus Bestellung geschrieben, zu welchem Zwecke derjenige, welcher ihrer bedürfte, unmittelbar mit dem Schreiber kontrahierte. Um nun einerseits die Professoren vor unbefugter Nachschrift ihrer Hefte zu schützen, andererseits aber die Studierenden vor Übervorteilung zu bewahren, erließ die Stadt Bologna schon 1259 strenge Bestimmungen über das Handschriftenwesen und namentlich den Handschriftenhandel. Diesem Vorgange folgten im Laufe der Jahre die übrigen italienischen Universitäten. Ziemlich, übereinstimmend in ihren Statuten wurden von ihnen die Schreiber und Handschriftenverleiher als Ltationarii angestellt und der Gerichtsbarkeit der Hochschulen unterworfen, dafür aber auch ihrer Privilegien teilhaftig. Der Name wird von Stativ, der Werkstätte des ^abellio und I^ibrarius, hergeleitet; das Geschäft aber umfaßt, wenn auch vielfach in beschränktem Sinne, die Thätigkeit der alten Loriptores, Xotarii und I^idrarii. Während in Italien bloß der 8tAt.iollg.rius vorkommt, bezeichnet die pariser Universität den Ltstiollariug zugleich als liibrarius. Die 8tg.tiong,rii nun waren Verleiher von Handschriften, von welchen sie einen Vorrat hielten, um sie gegen ein Mietgeld zum Abschreiben herzugeben; nebenher besorgten sie auch kommissionsweise den Verkauf alter Handschriften. Sie durften aber keinen Handel mit Handschriften treiben, d. h. sie .'aufen, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen. Es sollte also überhaupt niemand Handschriften kaufen, als wer sie entweder selbst gebrauchen oder als Lt^tiollarius verleihen wollte. Diese Anschauung und zugleich gesetzliche Bestimmung entsprach ganz dem Zunftgeiste der Universitäten, welche das, was man damals Wissenschaft 14 Die iZtat-iovarii in Bologna. ^Erstes nannte, monopolisieren zu können wähnten. Jede Universität suchte sich deshalb auch die tn der Stadt vorhandenen Handschriften zu erhalten. Ein bologneser Statut untersagte sogar 1334 allen Scholaren, Bücher aus der Stadt mjt sich hinwegzunehmen, wenn nicht vorher eine schriftliche Erlaubnis der Stadtobrigkeit erteilt worden sei. In diesem Geiste wurden denn auch die Ltationarii von den Universitäten vorsorglich selbst in ihren geringsten Dienstleistungen beaufsichtigt. Das bereits erwähnte Statut der Stadt und später auch der Universität Bologna bestimmt z. B., daß sie korrekte Exemplare halten, diese nach keiner andern Schule hin verkaufen, die bisherigen Mietpreise nicht erhöhen und sich nicht mit Doktoren verbinden sollten, um ältere Glossen durch neuere zu verdrängen. Die Gesetze der Universität Bologna enthielten noch ausführlichere Vorschriften. Sie machten nämlich 117 Werke namhaft, welche jeder 8tAtic>nariu3 vorrätig haben und in einem aufzulegenden Kataloge als wirklich vorhanden nachweisen mußte, wie sie denn auch daK Mietgeld für jedes einzelne Werk feststellten. Die Korrektheit der Exemplare und den Wert der Handschriften beaufsichtigte das Amt der sechs keoiarii, welche zur einen Hälfte aus ultramontanen, zur andern aus cismontanen Scholaren gewählt wurden. Bei größern Werken lag der Berechnung des Mietgeldes der Maßstab zu Grunde, daß für die Quaterne 4 Denare, gleich 5 Pfennigen heutigen Geldes, bezahlt wurden. Quaterne hieß eine Lage von vier ineinander geschlagenen ganzen Bogen oder acht Blättern (Quinterne von je fünf, Serterne von je sechs Bogen u. s. w.). Das Wort, welches zuerst unter Diocletian vorkommt, ist ins Französische als Os-Kier und ins Englische als Huirs übergegangen. Die Hälfte der Quaterne, d. h. zwei ganze Bogen oder vier Blätter, heißen im spätern Mittelalter?soia, welche übrigens früher eine genau bestimmte Zeilenzahl enthalten mußte. Die Preise der Handschriften wurden anfangs nach der Serterne, später nach der Quarerne berechnet. Neben diesem Hauptgeschäft des Handschriften- vermietens nahmen die Ltationarii den Nachlaß der Verstorbenen, sowie die Bücher abgehender Studenten und der Juden in ihre Obhut, welch letztern der Handschriftenhandel verboten war; endlich aber durften sie unter Wahrung gewisser Förmlichkeiten den Verkauf von Handschriften gegen eine bestimmte, sehr niedrig angesetzte Kommission von l'/z bis 2'/s Prozent des Kaufpreises vermitteln, je nachdem dieser mehr oder Kapitels Handschriftenhandel in Paris. 15> weniger als 60 Lire betrug. In Bologna und auch auf jünger« Universitäten wurde das Geschäft der 8tg.tiong.rii in der Regel von den Pedellen (LiäsUus) betrieben, deren Zahl selten zwei überstieg, ohne daß übrigens andere Personen ausgeschlossen gewesen wären. Das italienische Vorbild wurde zunächst von der pariser Universität nachgeahmt. Bald gingen von hier aus die Bestimmungen über Herstellung von Handschriften sowie den Handel mit ihnen auf England und die nach pariser Muster errichteten deutschen Universitäten über. Schon im 14. Jahrhundert wählte die pariser Hochschule vier Deputierte (vriueivglss lidrarii) aus den 8tg,tiovg.rii und I^ibrarii zu deren Beaufsichtigung und zur Abschätzung des Wertes der einzelnen Handschriften. Keine derselben durfte ohne Genehmigung der Universität getauft oder verkauft werdra. Nicht Erleichterung, sondern Erschwerung der Beschaffung wissenschaftlicher Hilfsmittel bildete das auch von der pariser gelehrten Zunft unablässig ins Auge gefaßte Ziel. So mußten denn die pariser Ltgtionarii und LiKrarii alle zwei Jahre oder erforderlichen Falls öfter schwören, daß sie bei der Aufbewahrung, der Ausstellung und dem Verkauf der ihnen anvertrauten Handschriften sich treu und redlich benehmen, daß sie nicht zugleich Käufer und Verkäufer, daß sie innerhalb eines Monats von dem TW an, wo sie Handschriften zum Verkauf empfingen, keinen Kauf schließen oder vorgeben wollten, um solche Bücher in ihre Hände zu bekommen; daß sie dieselben nicht verstecken, um sie wohlfeiler zu erhalten, sondern vielmehr gleich als verkäufliche Ware ausstellen, und daß sie ferner den Verkäufern von Büchern den wahren Preis derselben auf Verlangen angeben und sowohl diesen Preis als den Namen des Verkäufers an einer in die Augen fallenden Stelle der Handschriften bemerken wollten. Die 8tg.tiorlg.rii scheinen weniger die Handschriften von den Verfassern gekauft, als die Kunst des Abschreiben« im großen betrieben zu haben. Sie hatten ihre Diener, welche für sie das Geschäft verrichteten. Wer sich ein Buch abschreiben lassen wollte, wandte sich an sie; zugleich aber verliehen sie ihre Handschriften an Gelehrte. In den Stiftungsurkunden und Statuten der deutschen, mehr provinziell zugeschnittenen Universitäten ist zwar den Stationarien und Handschriftenhändlern dieselbe Stellung angewiesen wie in Italien und Paris, indessen erlangte die ganze Einrichtung dort nie dieselbe Bedeutung. 16 Handschristenhandel in Deutschland. sErstes Nur in Heidelberg, Wien und Köln läßt sich eine Aufsicht über den Handschriftenhandel ziemlich sicher nachweisen. ^° Sonst fehlt es an jedem Beleg dafür, obgleich das litterarische Leben und Treiben in Erfurt und Leipzig nicht unbedeutend war. Allerdings darf man nicht außer Acht lassen, daß die deutschen Studenten in ihrer Mehrzahl den unbemittelten Klassen angehörten, sogar meistens arm waren und sich deshalb auch ihre wissenschaftlichen Hilfsmittel selbst abschreiben mußten oder sie nach dem Diktat der Professoren, wie in Prag und Wien, nachschrieben, vielleicht gar um beides sich wenig kümmerten. Die reichern deutschen Studenten dagegen besuchten, schon um in den Augen der Welt mehr zu gelten, große kosmopolitische Hochschulen, wie Bologna oder Paris, und brachten vielfach von hier aus die nöthigen Lehrbücher mit nach Hause. Für die Anfänge und Entwickelung des deutschen Handschriftenhandels sind also die damaligen heimischen Universitäten von höchst untergeordneter Bedeutung. Die Befriedigung des gelehrten Bedürfnisses bot hier ein zu beschränktes Feld, und selbst dieses war unnatürlich eingeengt vom kleinlichen Zunftgeiste der Fakultäten. Urkundlich lassen sich die ersten Spuren eines ausgebildeten deutschen Handschriftenhandels erst zu Anfang des 15. Jahrhunderts nachweisen, allein es ist keine leere Vermutung, daß eine ausgedehnte Lohnschreiberthätigkeit in eine viel frühere Zeit zurückreicht. Sir ist sogar eine der Folgen jener gewaltigen wirtschaftlichen Umwälzung, welche nach den Kreuzzügen und besonders in der stausischen Zeit das westliche Europa aus Bauernvölkern zu Völkern mit Städten, Gewerben, Großhandel und Kolonien umschuf. Je mehr die Geld- und Kreditwirtfchaft über die bisherige Naturalwirtschaft siegte, desto mehr vervollkommnete sich auch die Kunst- und Gewerb- thätigkeit der Städte, desto mehr gewann der Bürgerstand an Bildung und Einfluß. Er verwandte nicht allein die Schrift geschäftlich, sondern begann auch Schulen zu errichten, für welche er Lehrbücher brauchte. Lesen und Schreiben bürgerte sich namentlich in den Mittelklassen ein, für welche bald sogar eine populäre Litteratur ins Leben trat. Auch die Verbreitung des aus Lumpen hergestellten Papiers lieferte ein billigeres Material zum Schreiben und förderte in höherm Grade die Vervielfältigung von Handschriften. Die geistlichen Schreiber konnten die Bedürfnisse der gesteigerten geistigen Thätigkeit nicht mehr befriedigen. Es lag Kapitel.) Die Brüder vom gemeinsamen Leben. 17 in der Natur ihrer Stellung, daß sie sich nicht allzusehr anstrengten, weil sie die gewöhnlichen Lebensbedürfnisse unentgeltlich geliefert erhielten und sich dadurch eines thatsächlichen Monopols erfreuten. Sie arbeiteten deshalb auch nur so viel, als sie Lust hatten, und unterlagen schließlich der weltlichen Konkurrenz, welche durch ihre Arbeit für des Leibes Notdurft sorgen und, wenn sie nicht untergehen wollte, den Kampf bis zum Siege durchführen mußte. Leicht war dieser Kampf nicht, denn namentlich gegen Ende des Mittelalters nahmen einzelne Kloster das Schreibergewerbe und die Schönschreibkunst wieder eifrig auf und lieferten ganz vortreffliche Arbeiten. So zeichneten sich z. B. in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts die Klöster St. Petri in Erfurt und St. Ulrich und Afra in Augsburg durch ihre kalligraphischen Kunstwerke aus. Im letztgenannten stehen die Schönschreiber Leonhard und Konrad Wagner in ihren Leistungen unübertroffen da, haben aber nichts mit dem Bedürfnis des Tages zu thun. Zwischen den geistlichen und weltlichen Schreibern nahmen eine Art Mittelstellung ein die „Brüder vom gemeinsamen Leben" (kra-trss 6e vita. LOMinuni, nach ihrer Kopfbedeckung auch Kogelherren oder Frater- herren oder auch Broeders van der Penne genannt). Wenn auch nach klösterlicher Regel zusammen lebend, so waren sie doch keine mönchischen Abschreiber, weil sie, statt sich vom weltlichen Leben abzuwenden, mit ihrer Thätigkeit ausschließlich Bildungszwecke verfolgten, andererseits aber auch keine gewöhnlichen Lohnschreiber, weil sie sich auf ein bestimmtes Gebiet, die Herstellung guter Lehr- und Andachtsbücher, beschränkten. Dieser Orden, von Gerhard Grote 1383 zu Deventer in Holland gestiftet, zählte vorzugsweise ernste Gelehrte und Lehrer, Männer von sittlichem Gehalt und lauterm Streben zu seinen Mitgliedern. Ausgehend von einer ascetischen Frömmigkeit, verwarfen sie die Scholastik und alle Wissenschaft des Mittelalters als unnütz für die Heiligung des Lebens und arbeiteten der Studienreform vor, welche der Humanismus heraufführte. Um nachhaltig zu wirken, widmeten sie sich mit Vorliebe dem Volks- und dem gelehrten Unterricht der Jugend in ihrer Landessprache. Die Kosten ihres Unterhalts dagegen bestritten sie durch gewerbsmäßige Anfertigung von Schul- und Gebetbüchern. Jedes Fraterhaus hatte seinen I^iKrarius, welcher, außer der Sorge für die Bücher, die Aufsicht über das Schreibwesen, die Schreibmaterialien und die Buchbinderei Kapp. I. . 2 1« Weltliche Schreiber. Llsrioi. ^Erstes führte, die Korrektheit der Abschriften überwachte und zugleich deren Preise bestimmte. Die Brüder waren besonders im Norden und Nordwesten Deutschlands thätig und hatten unter anderm um die Mitte des 15. Jahrhunderts auf dem Maria-Leuchtenhof in Hildesheim so viel Meßbücher zu schreiben, daß sie daran einschließlich des Einbandes über 1000 Gulden verdienten" (also wenigstens 20000 Gulden nach heutigem Geldwert). Diejenigen Schreiber endlich, welche im spätern Mittelalter Olsrioi heißen, hatten mit dem eigentlichen Handschriftenhandel nichts zu thun und bekleideten auch keine geistliche Würde. Man gab ihnen einfach diesen Titel, weil die Geistlichen im frühen Mittelalter als die einzig litterarisch gebildeten Männer fast ausschließlich schrieben und weil die Weltgeistlichen oft sogar ihren Lebensunterhalt als Lohnschreiber suchten. Das ist der Ursprung des Namens. Später bezeichneten die Rechtsgelehrten auch denjenigen als einen (ülsrious, welcher nach ihrer Anweisung schrieb und abschrieb. Gegen Ende der hier in Betracht kommenden Periode wird der Stadt- und Gerichtsschreiber, auch der Notar vielfach als Llsrions angeführt. In den Urkunden jener Zeit finden sich häufig die Ausdrücke Llsrioi uxur^ti oder eon^ußMi, also verheiratete Männer, welche mit geistlichen Pflichten nichts zu thun hatten. Die Angabe über ihren Ehestand findet sich vielfach in der Beglaubigungsformel, mit welcher die notariellen Urkunden zu schließen pflegten. So heißt es z. B. in einer solchen vom 11. Mai 1330: „^Ibc-^us Äe ü-^ls, 6iotus cis Lolonis., in OxxsnKöiiQ eowinc)rg.ll8, olerieus eoi^ugklns, xudiious imxsriali g-nowrits-ts elsrious." Unterm 11. November 1403 nennt sich Heilmannus, genannt Gratis von Drhdorff: „elig clerig Trierer Bischtoms, von des Keisers gewalt, eyn offenbar schreiber". Bornehme und reiche Männer hielten sich ihren Llsrious, OlsrK, (^Isro, Pfaffen oder Pagen, der ihre Briefe las und schrieb. Die letztere Bezeichnung spricht dafür, daß ursprünglich der Geistliche der alleinige Schreiber gewesen war, und daß erst später das Geschäft allmählich ganz auf Nichtgeistliche überging. Der demnächst anzuführende Dr. Konrad Humerh in Mainz wird in den Urkunden jener Zeit „der Stadt Pfaff und Jurist", auch (üanokllor geucmnt. Anknüpfend an sein früheres Gewerbe als Schreiber nennt sich Ulrich Zell, der erste Drucker in Köln, auf verschiedenen seiner Werke Llerieus aus Hanau in der Diöcese Mainz. Kapitel.) Schrciberthätigkeit außerhalb der Universitäten. 19 Dieser letztere Zusatz hat zu mancher falschen Annahme verleitet, obgleich der kirchliche Sprengel im 15. Jahrhundert allgemein zur nähern Bezeichnung der Heimat dient. Es bedeutet das gerade so viel, als wollte ein heutiger Hanauer seiner Vaterstadt noch die Worte „Regierungsbezirk Kassel" hinzufügen. In Frankreich heißt noch heutzutage der Advokaten- und Notariatsschreiber tülsro; in England ist der Ausdruck LlsrK nicht allein für die Schreiber der Juristen noch gebräuchlich, sondern auch auf Handlungsdiener und Gehilfen aller Art ausgedehnt worden. Die Stadtschreiber endlich waren Männer, welche sich mehr oder weniger mit dem Studium des römischen und kanonischen Rechts abgegeben hatten und dem Rate als Rechtsbeistände dienten, verunglückte Studenten oder durchs Examen gefallene Kandidaten, welche nicht fähig waren, Richtcrstellen oder höhere Posten in der städtischen Verwaltung und Rechtsprechung zu bekleiden. Der Handschriftenhandel entwickelte sich somit von zwei verschiedenen Mittelpunkten aus: einmal in ziemlich beschränktem Umfange von den italienischen Universitäten und Paris aus durch eine besondere Abschreiberund Büchcrverleiher- und Verkäuferzunft, dan« aber in den Städten durch die freie Ausübung des Lohnschreibergewerbes und der ihm verwandten Künste. Urkundlich fanden nun die deutschen Lohnschreiber schon im Anfange des 14. Jahrhunderts in den größern Städten und Meßplätzen einen selbständigen Wirkungskreis oder verdienten ihr Brot an Orten, welche durch Kirchen, Heiligtümer, Jahrmärkte und Messen die Massen anlockten. Wo Goldschmiede, Briefmalcr, Jlluminierer und Buchbinder blühten, da fehlten auch die Schöuschreiber und gewöhnlichen Schreiber nicht. Die kostbaren Breviarien und Meßbücher, Gebetbücher und Evangelienharmonien mit ihren goldenen und farbigen Initialen, ihrem weißen oder blauen oder gar purpurnen Pergament wurden von den unzünftigen Schreibern ebenso schön, wenn nicht besser angefertigt, als früher ausschließlich von den Mönchen oder Weltgeistlichen, und ebenso kostbar von den verwandten Gewerben gebunden und mit Edelsteinen verziert. Im ganzen 15. Jahrhundert, welches für den vorliegenden Zweck vorzugsweise in Betracht kommt, bildete die Herstellung derartiger Kunstwerke in Städten wie Brügge, Gent und Antwerpen, in Aachen, Köln, Straßburg, Augsburg, Ulm und Wien einen nicht unbedeutenden Handels- nnd Erwerbszweig. Namentlich förderten ihn die 2» 20 Librariers-Gilden. Der unzünftige Handschristenhandel. ^Erstes kunstsinnigen Burgunder-Herzöge. Die „Librariers-Gilden" zu Gent und Brügge faßten die gesamten bei Herstellung von Handschriften mitwirkenden Gewerbe in sich. Das jetzt in der St. Markus-Bibliothek in Venedig befindlicbe Breviarium GriMani wurde etwa 1478 von niederländischen Künstlern, namentlich Johann Memmling, angefangen und 1489 vom Kardinal Grimani für 500 Dukaten gekauft. Ziemlich aus derselben Zeit (1468 oder 1469) und aus der nämlichen Schule stammt die ursprünglich für den Sohn Philipps von Burgund geschriebene und gegenwärtig der breslauer Universitätsbibliothek gehörige Froissardsche Chronik. Das in dem Bruckenthalschen Museum zu Hermannstv^t aufbewahrte Gebetbuch ist ein ebenso vortreffliches Erzeugnis niederländischer Miniaturmalerei und kommt, wenigstens in seiner ersten Hälfte, durch die Pracht seines matten Goldgrundes und den Glanz seiner Farben dem Grimcmischen Breviarium fast gleich.^ Judessen waren es nicht bloß Prachtwerke, welche von einzelnen Künstlern hergestellt wurden. Es wurzelt vielmehr das bereits gegen Ende des 14. Jahrhunderts emporblühende Gewerbe der Handschriftenhändler in der Befriedigung des täglichen Bedürfnisses, also in der Anfertigung von Schul- und Andachtsschriften, populärer und sogar politischer Flug- schrifteulitteratur. Schon damals kommen in Köln, Frankfurt a. M., Augsburg, Wien und selbst Nördlingen Handschriftenhändler vor. Die zünftigen Universität^- und diejenigen Schreiber, welche nur auf Bestellung thätig waren, hatten natürlich, da sie durch Monopole und Pri- vilegieu geschützt waren, durchaus kein Interesse daran, ihren Wohnort zu verlassen und auswärts Geschäfte aufzusuchen. Dagegen zogen die unzünftigen, schon früh auf Spekulation arbeitenden Schreiber mit eiuer Auswahl oder dem ganzen Vorrat der Produkte ihrer Federn auf Jahrmärkten und Messeu umher und vermittelten als Handschriftenhändler einen, wenn auch beschränkten litterarischen Verkehr. Sie hatten ihre Verkaufslager auf öffentlichen Plätzen, namentlich am Markte, am Rathause oder an den zu dcu bedeutendsten Kirchen führenden Stufen oder an Portalen und in Rebenkapellen, ja in den Kirchen selbst, wie im benachbarten Dänemark, an Stellen also, wo sie am sichersten darauf rechnen konnten, die größtmögliche Aufmerksamkeit der Vorübergehenden oder Eintretenden auf ihre Handschriften zu lenken. „Der Schreiber Peter von Haselo, der die Bücher verkauft uf den Greden zu Unserer Frauen Münster" heißt Kapitel.) Handschristenhandel in Deutschland. 21 es 1408 in einer straßburger Urkunde. In Köln hatten von alters her die Handschriftenhändler ihre Buden vor dem Dom, gegenüber Fettenhennen, in Münster war das Paradies der Domkirche der Platz, wo die Handschriften verkauft wurden. In großen Städten verhandelten die Händler nicht allein ihre eigenen Waren, sondern auch die ältern Erzeugnisse ihrer Kunst: daher schon frühe der Name „Antiquar". Urkundliche Zeugnisse über diesen Handel kommen in andern Ländern schon viel früher als in Deutschland vor. So berichtet schon Richard de Bury in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts von Handschriftenhändlern, welche sich weder durch weite Entfernungen, noch durch Sturm und Wetter abschrecken ließen, Frankreich, Deutschland und Italien zu besuchen, und welche gegen bare Bezahlung die gewünschten Bücher selbst brächten oder »verschickten. Während Venedig, Mailand und Florenz schon in früher Zeit, namentlich aber zu Anfang des 15. Jahrhunderts, als bevorzugte Sitze des Handschrifteuhandels erwähnt werden, während Paris noch früher den Hauptmarkt Europas für dcu Handschrifteuhandel bildet und sich in London bereits 1403 Stationen und I'sxtvritsrs zu einer Gilde vereinigen, fließen in Deutschland die positiven Onellen über diesen Handel ziemlich mager. Nur gelegentlich wird das Geschäft erwähnt. So brachten 1439 siebcnbürgcr Kaufleute" verschiedene auf der Messe in Basel gekaufte politische und kirchliche Flugschriften mit nach Hermannstadt, wo sie, da sie über das Baseler Konzil handelten, der kirchlichen Censur unterworfen wurden. Nördlinger Stadtschreiber kauften und verkauften um die Mitte des 15. Jahrhunderts Handschriften. Der augsburger Bürger Ulrich Friese besuchte um 1450 mit Pergament uud Handschriften die nördliuger Messe. Dagegen hat A. Kirchhofs das Verdienst, eine Thatsache nachgewiesen zu haben, welche durch ihre Bedeutung Dutzende von Notizen aufwiegt und auf einen stark entwickelten Handschriftcnhandcl in Deutschland ein klares Licht wirft. Der genannte Forscher hat nämlich überzeugend dargethan, daß in der kleinen elsässischen Reichsstadt Hagcnan um 1440—50 Schreiberstuben thätig waren, und daß diese die verscknedcnslcn Arten von Handschriften herstellten, Ivie z. B. lateinische Werke, Gedickte des Mittcl- alters, Volks, Gebet- und Wahrsagebücher, ja selbst populäre juristische Schriften. Der bald als Lehrer, bald als Schreiber bezeichnete Diebold Lauber besorgte den kaufmännischen Vertrieb dieser und ähnlicher, wie es 22 Hlmdschnftenhcmdcl in Deutschland. sErstt'5 schein!, handwerksmäßig hergestellter Artikel. Man könnte sagen, er habe schon 1447 förmlich Verzeichnisse der von ihm zu beziehenden, von ihm selbst oder unter seiner Leitung angefertigten geistlichen und weltlichen, lateinischen und deutschen Werke herausgegeben; in verschiedenen Handschriften findet man nämlich derartige Verzeichnisse eingeklebt. Die Auswahl war auf die Befriedigung jedes Geschmacks gerichtet und zeugt zugleich von einer ausgedehnten und gebildeten Kundschaft. Ob sich aber, wie Kirchhofs annimmt, ein vielfach angeführter Brief, welchen Rudolf Agrieola als Bibliothekar des Kurfürsten von der Pfalz am 27. März 1485 an seinen Freund Adolf in 'Frankfurt a. M. schrieb (den straßburger Buchhändler Adolf Rusch, vermutet (5. Schmidt), auf Handschriften bezicht, ist wohl mehr als zweifelhaft. Agrieola verlangt nämlich die Beschaffung folgender Werke: 1) „L. Lcilumbll-z. cic> rv rus- tioa ouiu aliis, illi aHuncti«", 2) „Loruslius (üelsus 6s rneckieinii", 3) „Naorodii Latniualia", 4) „Lts-lii Opera eum commenta-rio" und 5) „Lilius Italiens", sämtlich damals allerdings in Deutschland noch nicht gedruckt; allein das schließt nicht aus, daß sie audcrSwo schon erschienen waren. Und in der That war dem so. Es wurde nämlich nach Hain der unter 1 genannte Autor in einem Bande mit Cato, Varro und Palladius — das sind offenbar die alii uchunoti — schon 1472 in Venedig und 1482 in Reggio gedruckt; der unter 2 angeführte 1478 in Florenz uud 1481 in Mailand, Macrobius in den Jahren 1472, 1483 und 1485 in Venedig und BreScia, Stalins, 1476 in Rom und 1483 in Venedig, SiliuS Italiens endlich 1471 in Rom, 1480 in Mai land nnd Rom und 1481 in Parma herausgegeben. Wenn anch die frankfurter Buchhändlermcsse nachweisbar schon seit Mitte der sechziger Jahre von deutschen Buchhändlern besucht war, welche zudem Verbindungen mit Italien haben mochten, so ist doch immerhin möglich, daß dort zu jener Zeit des Übergangs (1485) ebensowohl noch alte Handschriften als »enc Bücher vertauft wurden; allein wahrscheinlich ist es nicht. Abgesehen davon, daß die Vermutung mehr für die letztern spricht, so weist der Zusatz zu der Bestellung des (5olumella offenbar auf Bücher hin; es müßte sich denn nachweisen lassen, daß auch die Handschriftenhändler diesen Schriftsteller zugleich mit den dort angeführten Autoren verkauft hätten. Wie dem aber auch sein möge, der Übergang voin Handschriften- Kapitel.) Bibliotheken im Mittelalter. 23 Handel zum spätern Buchhandel vollzog sich auf eine ganz natürliche und einfache Weise. Letzterer knüpfte im wohlverstandenen eigenen Interesse an die äußere Form des bisherigen.Verkehrs an und fand durch das Betreten alter Geleise zugleich seinen eigenen Weg geebnet. Äußerlich blieb alles beim alten; aber der Inhalt wurde ein reicherer, ausgebreite- terer und namentlich ausdehnungsfähigerer. So hat sich von jeher aller gesunde geschichtliche Fortschritt entwickelt. Jeder Erfinder und Entdecker, überhaupt jeder Weitergehende steht auf den Schultern seiner Vorläufer. Er muß sich an die den Menschen bereits vertraut und lieb gewordenen Einrichtungen und Formen anschmiegen, wenn er Beachtung und Erfolg gewinnen will. Übrigens hielten sich die Lohnschreiber trotz der Erfindung der Bnch- druckerkunst noch bis in die ersten Jahrzehnte des 16. Jahrhunderts hinein. So bat einer von ihnen' noch 1325 den straßburger Rat um eine Anstellung als Lehrer", weil ihm durch den Druck der Bücher seine Nahrung als Schreiber entzogen worden sei. Sammlungen von Handschriften waren während des ganzen Mittelalters bis zu dessen letztem Jahrhundert klein, aber sehr kostbar und deshalb selten. Italien und Frankreich hatten allerdings schon Bibliotheken aufzuweisen, als sich in Deutschland erst bescheidene Ansätze zu ihnen zeigten; aber es handelte sich bei jenen immer nur uin einige Dutzend Bände. Die vereinzelt als glänzende Beispiele von mittelalterlichen Bibliotheken angeführten Schätze beweisen höchstens die Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit der Beschaffung einer solchen Sammlung für das Durchschnittsbedürfnis. In einer wirtschaftlich und geistig so wenig entwickelten Zeit, wo das Pergament den Wert des Silbers hatte, konnte sich ein einzelner Reicher höchstens ausnahmsweise einen Hand- schriftenluxus gestatten, welcher Weinberge und gauze Landgüter zu seiner Befriedigung verschlang. Das Kloster Benediktbeuern rühmte sich im 8. und 9. Jahrhundert der kostbarsten und reichhaltigsten Bibliothek in ganz Bayern, weil es etwa 50 Handschriften besaß. Die Merovingerin Gisela, welche nach dem Sturze ihres Hauses im Kloster Kochel den Schleier nahm, brachte selbst 21 Handschriften mit und unterhielt im nahen Benediktbeuern unter Abt Waldram fünf Kapläne zum Kopieren von Werken. Der Mönch Ulrich vertauschte mit Zustimmung des Abtes und Konvents 1054 ein Meßbuch gegen einen umfangreichen Weinberg 24 Kostbarkeit der Handschriften. sErstes bei Bozen. Ähnlich erwarb die Nonne Diemuth von Wessobrunn (1057 —1130) für eine von ihrer kunstfertigen Hand geschriebene Bibel ein Landgut am Peißenberg. Die Bücherei am Tegernsee nahm unter den Äbten Goßbert, Gotthart, Beringer u. s. w. so ansehnlich zu, daß das Kloster dem Kaiser Heinrich III. im Jahre 1054 eine kleine Bibliothek zum Geschenk machen konnte. Dabei waren viele Handschriften mit silbernen und goldenen Buchstaben geschrieben und die Einbände Prachtarbeiten von getriebenem Goldblech mit edeln ungeschliffenen Steinen, Perlen und Elfenbeinschnitzwerk besetzt. Friedrich Barbarossa machte in Tegernsee eine ansehnliche Bestellung von Büchern; zugleich bezog er von dort Handschriften mit köstlichen Malereien.'° Noch im 14. Jahrhundert waren die Handschriften so selten und teuer, daß sie häufig, wie z. B. 1332 in Paris, vor einem Notar verkauft und übergeben wurden, andererseits aber auch so kostbar ausgestattet, daß man sich heutzutage kaum mehr einen Begriff von einem derartigen übertriebenen Luxus machen kann. Hier nur einige Beispiele aus dem spätern Mittelalter. Etienne de Conty zahlte für eine Luxusabschrift und den Pracht einband der 1345 verfaßten Henri Bohicschen Kommentare („In yuin- Hus ÄeerötÄÜuiQ 1idro8 Lomineiit^riA") in pariser Währung 62 Livrcs 11 Sous, eine Summe, welche einem heutigen Geldwerte von etwa 825 Franken entspricht. Davon kommen unter andern, auf Gebühren an den Abschreiber 31 Livres 5 Sous, auf das Pergament 18 Livres 18 Sous, auf sechs große vergoldete Initialen 1 Livre 10 Sous, aus die übrigen roten, schwarzen und blauen Illuminationen 3 Livres 6 Sous, auf Miete an den Pedell der pariser Universität 4 Livres und auf Einband 1 Livre 12 Sous. Eine gute Abschrift des „Lorxus ^uris" kostete 1000 Goldgulden, sodaß der berühmte Jurist Accursius nicht im Stande war, sich eine solche anzuschaffen. Der eichstätter Domherr Hans Prahsel zahlte 1427 für einen Livius 120 Goldgulden. Plutarchs „Parallelen" wurden 1470 mit 800 Goldgulden bezahlt. Der Bruder Jan van Enkhuisen aus Zwolle erhielt einschließlich seiner Bevorauslagen für ein Prachtexemplar der Bibel 500 Goldgulden; eine einfach geschriebene Bibel dagegen kostete 100 Kronen. Die Gräfin von Anjou gab für ein Exemplar der „Homilien" Haimons, des Bischofs von Halberstadt, 200 Schafe, 5 Malter Weizen und ebenso viel Reis und Hirse. Im Jahre 1474 Kapitel.) Preise der Handschriften. 25) verpfändete Ludwig XI. als Sicherheit für ein ihm von der pariser medizinischen Fakultät geliehenes Manuskript des arabischen Arztes Rhases sein Silbergeschirr und stellte außerdem noch einen Edelmann als Bürgen für die Rückgabe. Ja, die Gräfin von Blois, die Gattin eines Barons von Castellane, vermachte 1392 in ihrem Testament ihrer Tochter ein Manuskript des „Lorxus ^uris" auf Pergament, unter der Bedingung, daß sie einen Rechtsgelehrten heirate, damit dieser kostbare Schatz in die rechten Hände komme. Der große pariser Buchhändler Firmin Didot, einer der gelehrtesten und praktisch erfahrensten Bibliographen der Neuzeit, berechnet die Höhe der Herstellungskosten der beiden in der pariser Nationalbibliothek befindlichen lateinisch-französischen handschriftlichen Bibeln auf fast 82000, beziehungsweise 50000 Franken" heutiger Währung und schließt vou dieser Berechnung sogar den Preis des Pergaments, den Lohn der gewöhnlichen Schreiber und die Kosten des Einbandes aus. Es gibt aber auch wenig Werke, welche, wie die teuerste der genannten Bibeln, 5122 in Gold und Farbe gemalte Bildchen enthalten. Didot schätzt jede dieser Illustrationen auf nur 16 Franken, ihren Gesamtwert also auf 81958 Franken. Man darf aber von den erwähnten und sonstigen Prachtwerken nicht auf die Ausstattung und Preise der gewöhnlichen Handschriften schließen, da auch damals jene die Ausnahme und diese die Regel bildeten. Andererseits ist es aber unmöglich, eine sichere Berechnung der Preise der mittelalterlichen Handschriften anzustellen, geschweige denn nachzuweisen. Dazu fehlt es an den nötigen Angaben. Man findet überhaupt nur gelegentliche Aufzeichnungen, welche ein kaum annähernd richtiges Bild zu geben vermögen. Savigny und Kirchhofs führen zwar die Preise für einige hundert Handschriften vom 12. bis 15. Jahrhundert an, indessen lassen sich aus diesen Verzeichnissen keine allgemeinen Schlüsse ziehen, da die Art des Stoffes (Pergament, Papier u. s. w.) und der Schrift, der Ort der Herstellung und die Zeit der Anfertigung bedeutenden Einfluß auf den Preis der einzelnen Handschrift ausüben. Am klarsten lassen sich die verhältnismäßig teuern Preise aus den für den Elementarunterricht bestimmten Schriften nachweisen; sie sind in der That für den kleinen Mann fast unerschwinglich. So kostete nach der Schulordnung von Bautzen 1418 ein A-b-c-Buch und Paternoster 1 Groschen, ein Donat 10 Groschen und ein Doctrinate eine halbe Mark. Nun aber kaufte man 26 Sinken der Handschriftenpreisc. noch 1514 dort eine Henne für 1 Pfennig, ein Pfund Rind- oder Kalbfleisch für 2 Pfennige, Brot für drei Menschen per Tag für 3 Pfennige, ein Pfund Käse für 3 Pfennige und ein Maß besten Weines für Z Kreuzer. Daß also die spätern Bücher bei ihrer massenhaften Herstellung bedeutend billiger waren, ist eine auf der Hand liegende Thatsache, allein Parallelen und Vergleiche lassen sich nicht ziehen. Die Ausbildung des Geschäfts, die gegen Ende der Periode täglich zunehmende Konkurrenz und die dadurch bedingte reichlichere Versorgung des Marktes mit neuen Schriften drückte natürlich in erster Linie die Preise. Wenn 1279 eine in Bologna geschriebene Bibel 80 Lire (gleich 343 Mark heutigen Geldes) kostete, so wurde 1493 eine Liblig. Is-tina", auf 319 Pergamentblätter geschrieben, in Breslau für 4 Gulden (im jetzigen Gelde 40 Gulden) verkauft. Im 14. Jahrhundert betrug in Italien der Durchschnittspreis eines vollständigen „Lorpris Mris" 480 Mark; 1451 brachte ein solches in Florenz 14V- Dukaten (gleich etwa 90 Mark nach dem Münzfuß von 1464). Um 1400 kostete ein auf 115 Pergamentblätter in Folio geschriebenes «Aemplar des Justin, Sallust und Sueton 16 florentinische Dukaten (gleich 100 Mark), 1467 dagegen wurden für Terenz' „Komödien", 198 Blätter in Folio (allerdings auf Papier), in Heidelberg 3 Gulden bezahlt, und 1499, wo die Buchdruckerkunst schon überall blühte, ward eine Handschrift von Euripides' „Hecuba" und Theokrits „Idyllen" (134 Blätter auf Papier, in Quart) für 2 Gulden verkauft. Diese Beispiele werden hinreichen, um das allmähliche Heruntergehen der Preise nachzuweisen. Bei derartigen Voraussetzungen war also, wie bereits bemerkt, der Besitz von nur einigen Dutzend Bänden auch in reichern Klöstern und Stiften schon eme Seltenheit. Da wo eine Bibliothek bestand, war sie meistens durch Schenkungen und Legate eines kunstliebenden höhern Geistlichen oder sonstigen Gönners oder durch Gaben frommer Leute ins Leben gerufen worden. Bestimmte Mittel für Anschaffungen waren gar nicht vorhanden oder wenigstens nicht angewiesen, und nur selten finden sich in den Kloster- und Kapitelrechnungen vereinzelte Posten über den Ankauf einer Handschrift. Es war eben mit den Jahren der Sinn für vie Litteratur immer mehr ersterben. Bischof Wernher von Straßburg (1002—27) schenkte der dortigen Münsterbibliothek etwa 50 wertvolle, meist aus dem 10. Jahrhundert stammende Codices, darunter einige Kapitels Verwahrlosung der Bibliotheken. 27 Werke Ciceros, Quiutilians Institutionen, Boetins, Gregor von Tours und andere. Im Jahre 1372 war diese Zahl aber erst auf 91 gestiegen, sodaß auf ein ganzes Jahrhundert etwa ein Dutzend neuen Zuwachses kommt." Auch die Geistlichen, selbst wenn sie reichen und vornehmen Familien entstammten, schafften sich gar keine oder nur wenig Bücher an und besaßen höchstens einige juristische oder liturgische Werte, welche sie bei ihrem Tode dann Wohl ihrem Stift oder Kloster vermachten. Es kommt selten vor, daß sie deren mehr als zwei oder drei hinterließen. Die Laien kauften erst recht keine Handschriften; sie hatte» gar kein Bedürfnis dafür. Der Besitz eines ritterlichen Liebesromans oder einer Legendensammlung bildete selbst unter den Rittern eine Ausnahme. Je mehr das Klosterleben entartete und je weniger wissenschaftlicher Geist unter den Mönchen herrschte, desto mehr wurden auch die spärlichen Anfänge der noch spärlichen: Bibliotheken vernachlässigt. Der Übergang vollzog sieb, wie oben angedeutet, schon im 13. Jahrhundert, infolge der im 14. aber einreißenden allgemeinen Verwilderung und Roheit verstanden die Mönche kaum mehr die Handschriften zu lesen, warfen sie aus ihren Zellen, in denen sie bis dahin meist verstreut standen, und ließen sie vermodern oder mißbrauchten sie zu niedrigen Erwerbszwecken. Als Boccaccio bei einem Besuche der Benediktinerabtei Monte Cassino in der Bibliothek einige Codices prüfend öffnete, fand er, daß hier die Ränder abgeschnitten oder sonst verstümmelt waren, dort ganze Lagen fehlten. Auf seine Frage, warum man diese herrlichen Schätze so schmählich behandle, erwiderte ein Mönch: einige seiner Brüder hätten, um 2—5 Solidi zu verdienen, das ausgerisscne und abgeschnittene Pergament zu Psaltern und Brevieren verwendet, die dann an Frauen und Kinder verkauft würden. Geschah das in diesem Mutterhause der Gelehrsamkeit, was war von andern Klöstern zu erwarten? Trotz der Ketten, welche die einzelnen Bände vor Entwendungen schützen sollten, wurden viele Handschriften gestohlen oder vertrödelt. So verkaufte Nikolaus von Trier 1429 an den Kardinal Giordano Orsini in Rom unter auderm einen Band mit 40 Komödien des Plautus, von denen bis dahin nur 4 bekannt gewesen waren. Der Codex stammte doch sicher in letzter Stelle aus einem unbewachten Kloster oder einer Dombibliothek, vermutet mit Reckt G. Voigt in seiner „Wiederbelebung M Verwahrlosung der Bibliotheken. sErstcs des klassischen Altertunis" (I, 259). Franz Poggio, der bekannte italienische Humanist, besuchte von Konstanz aus, dessen Konzil er als päpstlicher Abgesandter beiwohnte, das Bcnediktinerkloster St. Gallen, um nach verloren gegangenen lateinischen Klassikern zu suchen. Er fand hier die Bibliothek tief unten in einem finstern und feuchten Turme, in welchem man anderwärts, wie er sich ausdrückt, nicht einmal znin Tode verurteilte Verbrecher einschließen würde. Unter den mit Staub und Schmntz bedeckten Bänden entdeckte er unter anderm sechs bis dahin unbekannte Rede» Ciceros, den ganzen unversehrten, bis dahin für verloren gehaltenen Quintilian in demselben Exemplar, welches vom Bi- schof Wernher dem straßburger Münster geschenkt worden und welches, man weiß nicht wie, nach der Schweiz geraten war. Poggio nahm den Codex mit nach Konstanz und schrieb ihn hier — socks irxostolic-Ä va- oa,ots, also zwischen dem 24. Mai 1415 und 11. November 1417 — in 53 arbeitsamen Tagen mit eigener Hand ab, nahm aber auch das Original mit; dasselbe befindet sich jetzt in der Laurentiana in Florenz. Ähnliche Funde machte derselbe gelehrte italienische Handschriftcnsammler gerade zu jener Zeit in den Benediktinerabteien Reichcnau, Weingarten und Fulda. Rom hatte diese Art von Raub sogar in ein förmliches Shstem gebracht uud trieb ihn noch ein volles Jahrhundert lang bis zur Reformation. Der gelehrte Doktor der Theologie, Marino dc Fri- geno, der 1464 im Norden Deutschlands, in Dänemark und Skandinavien den Türkeuablaß vertrieb, wurde darüber ertappt, daß er sich in die Bibliotheken unter dem Borwande des Studieneifers cingcschlichen und sie danu schmählich bestohlen hatte. In Lübeck aber hielt man die von ihm geraubten Bücher trotz seines Drohens und Tobens gewaltsam zurück. Aus einer Empfehlung, welche der Kardinal Sadoletus am 1. Dezember 1517 im Auftrage des Papstes Leo X. einem lütticher Kleriker Johann Hehtmcrs an den Kurfürsten Albrecht von Mainz gab, geht sogar hervor, daß die Kurie ihre besondern Agenten nach Deutschland, den nordischen Reichen und Dacien sandte, um in den dortigen Bibliotheken nach Handschriften von Klassikern zu suchen und für die päpstliche Bttchersammlung zu sichern. Im vorliegenden Falle wurde der genannte Hehtmers mit dem Auftrage ausgeschickt, den verlorenen Büchern des Livius nachzuspüren. Die fünf ersten Bücher des Tacitus waren schon in den ersten Iahren des Pontifikats Leos X. in Corvey an der Kapitel.Z Entstehen öffentlicher Bibliotheken in Italien. 29 Weser gestohlen, man weiß nicht genau, wann und wie, über die Alpen gebracht und in die in Rom 1515 erschienene „Läitio xrincsxs" des Tacitus aufgenommen worden. Im obigen Briefe läßt der Papst der Bibliothek des westfälischen Klosters als Entschädigung für ihren schweren Verlust ein gedrucktes Exemplar des Tacitus anbieten und dieses als bedeutend wertvoller, denn die Handschrift preisen. Im Jahre 1522, man weiß wieder nicht wie, tauchte die corveyer Handschrift in Florenz wieder auf, wo sie sich noch heute in der Laurentiana befindet.^ Dieser die fernsten Länder umspannende und vielfach verbrecherische Sammeleifer hatte aber wenigstens die gute Folge, daß er viele sehr wertvolle Schätze des Altertums für die Nachwelt rettete und zugleich die Grundlage für die spätern großen Bibliotheken schuf. Wie Italiens gelehrte Schulen schon im 13. Jahrhundert durch Wiederbelebung namentlich des Rechtsstudiums die Thätigkeit des Schreibergewerbes mächtig gehoben hatten, so stellte auch die von dort ausgehende Renaissance der Künste und Wissenschaften den reichen und vornehmen Kreisen höhere geistige Ziele und förderte zugleich durch Verallgemeinerung des Bedürfnisses an Handschriften das buchhändlerische Geschäft. Schon Petrarca hatte durch seine auserlesene Sammlung klassischer Werke für die spätern Humanisten den Ton angegeben, und wenn die seltenen Handschriften auch nach seinem Tode, seinem Wunsche zuwider, nicht nach Venedig gelangten, so fand sein Gedanke doch bei andern gelehrten und reichen Büchersammlern, wie später beim Kardinal Bessarion, und vor allem in Florenz Nachahmung und glückliche Ausführung. Hier wirkte der Geist Dantes, Petrarcas und Boccaccios lebendig fort; hier bildete sich der erste bedeutende Mittelpunkt des ueuerwachten geistigen Lebens; hier traten die mit dem Adel verbündeten Gelehrten unter dem Mäcenat der Medici für die Förderung wissenschaftlicher und künstlerischer Eroberungen ein. Den greif- und sichtbarsten Ausdruck gewann dieses Streben durch die Errichtung großer öffentlicher Bibliotheken, deren Benutzung jedem Gelehrten freistehen müsse, ein Gedanke, dessen Kühnheit bis dahin noch als eine unausführbare revolutionäre Neuerung gegolten hatte. Von Privatbibliotheken war die von Niccoli (1364— 1437) gesammelte die bedeutendste in Florenz. Als er starb, enthielt sie 800 Bände und wurde auf 4000 Zecchinen geschätzt. Sie bildete in der Folge den Anfang der Marciana, der ersten öffentlichen Bibliothek von 30 Florenz als Handschriftenmarkt. ^Erstes Florenz. Als Cosimo von Medici die Laurentiana dort gründete, konnte er die für sie bestimmten Werke nicht kaufen und mußte sie abschreiben lassen. So nahm denn der von ihm beauftragte Buchhändler Vespa- siano di Bisticci sofort 45 Kopisten in seinen Dienst und schuf innerhalb 22 Monaten eine Sammlung von 2(X) Bänden, welche alle bedeutender« Werke des römischen Altertums und der kirchlichen Litteratur enthielt. Nebenher ging die Ansammlung der Mediceischen Haus- und Privatbibliothek, welche an Bedeutung und Wert jene Stiftungen bald weit überragte. Seitdem bildete Florenz auch den Handschriftenmarkt für die gelehrte Welt. In Rom waren die brauchbaren Kopisten so gut wie ausgestorben; wenn es deren dort noch gab, so waren es meist Deutsche und Franzosen. Selbst die später von Papst Nikolaus V. erweiterte und eigentlich erst begründete Vaticana vermochte an diesem Verhältnis wenig zu ändern. Buchhändler gab es in jeder größern Stadt; indessen handelten sie vorzugsweise mit Psaltern, Schulbüchern und den nächsten Bedürfnissen des Klerus. Nur in Florenz wurden alte Handschriften oder von gelehrter Hand redigierte Abschriften der Klassiker in offenen Läden feilgeboten; nur hier konnte ein Vesvasiano di Bisticci erwachsen, der erste Buchhändler im großen Sinne, welchen die Neuzeit kannte und Voigt so gut geschildert hat. Seine Bude wurde bald der Sammelplatz für die Männer der Litteratur, welche hier ihre Börse abhielten und zu bestimmten Tageszeiten ihre Streitfragen verhandelten. Er wußte immer, was selten und gemein, wo Exemplare zu entleihen und zu verkaufen waren, welchen Umfang und welche Teile ein Buch hatte, und wie es im Preise stand. Für solche Fragen war er das Orakel, an welches man sich aus allen Ländern der Kulturwelt wandte. Päpsten, Königen und Gelehrten wies er darin die Wege. Ihm standen dafür, wenn eine Abschrift bestellt wurde, die besten Exemplare aus den Büchcrschätzen Niccolis und Cosimos zu Gebote. Sein Geschäft wuchs immer großartiger an; er hatte Schreiber in Menge zur Verfügung und vermochte den größten Bestellungen in kurzer Zeit zu genügen. Schon um die Mitte des 15. Jahrhunderts war er der König der Buchhändler für Italien und die andern Völker. „In Italien", sagte damals der Dichter Janus Pannonius, „kann man Bücher haben, soviel man will; schickt nur Geld nach Florenz, Vespasiano allein wird für das Weitere sorgen." So Kapitcl.j Privatbibliotheken in Deutschland. Gutenberg. .^l bestellte unter andern Matthias Corvinuö, König von Ungarn, eine ganze Bibliothek bei ihm und ließ sie unter seiner Aufsicht schreiben. Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts begann das von den italienischen Humanisten gegebene Beispiel auch auf Deutschland seinen Einfluß zu üben. Die Anlegung größerer Privatbibliotheken traf hier also mit der Erfindung und Ausdehnung der Buchdruckerkunst zusammen. Junge Juristen, wie z. B. der Straßburger Peter Schott (1480), welcher in Bologna studiert hatte, brachten wertvolle Handschriften von klassischen, juristischen und theologischen Werken mit nach Deutschland. Nürnberger, augsburger und straßburger Patricier oder Gelehrte, wie Christoph Scheurl, Wilibald Pirkheimer, Konrad Peutiu- ger, Geiler von Kaiscrsberg und Sebastian Brant, besaßen ansehnliche Bibliotheken, ja selbst der Adel begann solche anzulegen, und Brant konnte in seinem „Narreuschiss" schon die Büchernarren verspotten. — Das ungefähr war die Lage der Dinge gegen Mitte und Ende des 15. Jahrhundert», als Deutschland eben anfing zu neuem geistigen Leben zu erwachen. Da trat Gutenberg mit seiner Erfindung auf und hob die Kultur, nicht allein seines Vaterlandes, sondern auch von ganz Europa auf eine höhere Stufe der Entwickelung. Der rechte Mann erschien zur rechten Zeit. Leider steht der große Mainzer Bürger in so schwachen, schwer erkennbaren Umrissen da, daß es dem Forscher kaum gelingt, ihn seiner mythischen Umhüllung zu entkleiden und in fester, leibhaftiger Gestalt dem Auge der Nachwelt zu zeigen. Nnr wenige vereinzelte Thatsachen sind über ihn erhalten, sein Name wird nicht einmal unter einem der von ihm gedruckten Bücher erwähnt. Wären nicht glücklicherweise in Straßburg und in Mainz zwei Bündel alter Prozeßakten über Gutcn- berg wieder aufgefunden worden, so würde es kaum möglich sein, sich ein nur annähernd richtiges Bild von dem äußern und innern Gange seiner Entwickelung zu machen. Dank den neuesten Kritiken und Forschungen, namentlich der bahnbrechenden vortrefflichen Werke A. von der Lindes, lassen sich jetzt wenigstens die Hanptmomente im Leben des großen Erfinders nachweisen. ^ Johann Gutenberg entstammt dem alten mainzn- Parricicrgeschlecht der Gensfleisch, welches zu den geldprägenden Münzgenossen der Stadt gehörte. Es stand länger als ein Jahrhundert mit an der Spitze des 32 Das Geschlecht der Gensfleisch. sErstes Adels in dessen unaufhörlichen Kämpfen mit den Bürgern und Zünften. Mainz war bis zu seiner, am 28. Oktober 1462 erfolgten Einnahme und Zerstörung die bedeutendste Freie Reichsstadt am Mittelrhein und wetteiferte an Ansehen und Macht mit Straßburg am Oberrhein und Köln am Niederrhein. Die Mainzer Bürger fühlten sich in ihrer Kraft und traten, wie auch die übrigen Reichsstädte, gegen Ende des Mittelalters den Herrschaftsgelüsten des Adels mit Festigkeit und schließlichem Erfolg entgegen. So besiegten sie denn auch 1420 die Patricier in dem Streite, welchen diese wegen des Empfangs des neugewählten Kurfürsten Konrad III. vom Zaune gebrochen hatten, und zwangen die im Kampfe Unterlegenen zur Auswanderung. Verschiedene Genssleisch befanden sich unter dcu Verbannten. Sie müssen echt mittelalterliche Gestalten gewesen sein, diese Junker, voller Tapferkeit uud Hingebung an den Freund, dagegen voller Ruchlosigkeit und Treulosigkeit gegen den Feind. Schon Gutenbergs Urgroßvater Frilo Gensfleisch hatte 1322 die Geschlechter seiner Vaterstadt gegen die sich erhebenden Zünfte angeführt, nachdem er kurz zuvor von Kaiser Ludwig wegen Einäscherung von Kirchen und Klöstern mit dem Bann belegt worden war. Frilos Sohn dagegen, Peter, war ein minder unruhiger und gewaltsamer Charakter, da er sich mit Mainz wieder aussöhnte und in der Folge zu dessen Bürgermeister erwählt wurde. Gutenbergs Vater, der auch Frilo hieß und 1410 und 1411 in dem Mainzer Ein- und Ausgabebuche als Rechenmeister der Stadt vorkommt 2°, stand mit seinen Verwandten 1420 wieder an der Spitze der geschlagenen Patricier und mußte mit ihuen in die Verbannung ziehen. Sonst ist nichts von ihm bekannt. Gutenbergs Mutter, Else, war eine geborene Lehehmcr. Wenn sie zugleich als eine Erbtochter des schon 1298 in Mainz vorkommenden Geschlechts zu Gutenberg erwähnt wird, so kann diese Verwandtschaft offenbar nur aus mütterlicher Abstammung beruhen. Über Johann Gutenbergs Kindheit und Jünglingsalter ist keine Kunde erhalten. Sogar sein Geburtsjahr steht nicht einmal fest. Für die Angabc, daß er 1397 oder 1398 geboren sei, fehlt jede geschichtliche Beglaubigung, obwohl sie an sich nicht unwahrscheinlich ist. Wenn seine Mutter 1430 einen Teil der väterlichen Erbschaft für ihren Sohn Johann ordnete, so folgt ans diesem Umstände durchaus noch nicht, daß er damals minderjährig, also unter 25 Jahren alt war. Frau Else muß Kapitel.) Gutenbergs Jugend. 5:-! vielmehr auf Grund einer Vollmacht gehandelt haben, da es feststeht, daß Gutenberg sich damals außer Landes befand und da er als einer politischen Partei angehörig angeführt wird. Die Rechtung (der Ver- söhnungSvcrtrag) des Erzbischofs Konrad von Mainz vom 28. März 1430, nennt nämlich Gutcnbcrg „htzund uit inlendig" und gestattet ihm die Rückkehr in die Heimat.^ Hiernach müßte er jedenfalls vor 1405 das Licht der Welt erblickt haben; daß er übrigens vor 1409 geboren war, beweist 1434 sein selbständiges Auftreten in einem von ihm in Straßburg angestellten Prozeß. Man geht also Wohl nicht fehl, wenn man seine Geburt um die Wende des Jahrhunderts setzt. ^ Jedenfalls aber steht so viel fest, daß Gntenbcrgs Jugend gleichfalls voii den bürgerlichen Kämpfen seiner Vaterstadt bewegt und sein ganzes späteres Leben sogar durch sie bestimmt wurde. Er folgte nämlich 1420 seinen Angehörigen in die Verbannung. Wohin diese sich wandten, läßt sich nicht mehr ermitteln. Möglicherweise gingen sie nach Eltville im Rheingau, wo die Guteubcrgs einen Hof und Güter besaßen und wo uni 1433 ein Bruder von Johann wohnte. Allem auch zu Straßburg hatten sie Beziehungen, wie eine 142N von seinem Vater Frilo ausgestellte Urkunde beweist. Als Erzbischof Kourad von Mainz ant 28. März 1430 den oben erwähnten Versöhnungsvcrtrag zu Stande brachte,, welcher die Rückkehr der Geschlechter vermittelte, wnrde ein Geo.rg Gcns- fteisch, offenbar als einer der verhaßtesten Patricier, von dieser Erlanb- uis ausgeschlossen, während Henne (Johann) Gutenberg, wie bereits bemerkt, ausdrücklich unter denen namhaft gemacht wird, deren Rückkehr nichts im Wege stand. Er scheint indes von der ihm bewilligten Gunst keinen ^cbrauck gemacht zu haben, denn 1434 tritt er zuerst in jenem bereits erwähnten und in Straßburg angestrengten Prozeß auf. Guten- berg hatte nämlich von der Stadt Mainz eine jährliche Rente („etliche Zinnse nnd Gülte") zu beziehen, welche ihm eine Zeit lang nicht ausbezahlt wordcu war, und konnte im Nichtbezahlungsfalle Bürgermeister und Rat angreifen und pfänden. Er wohnte damals im Kloster Arbo gast an der Jll, dem heutigen Grüncbcrg, welches etwa eine Viertelstunde vor dem Wcißenturmthore liegt. Um zu seinem Gelde zu kommen, ließ er den zufällig in Straßburg zum Besuche wcilendcu Stadtschrciber Nikolaus aus Mainz als verantwortlichen Beamten des dortigen Rates verhaften. Erst ans Verwendung des Rates und Bürgermeisters der Kapp. I. 3 34 Gutcnberg in Straßburg. sErstes Stadt Straßburg — „inen zu ereu und zu liebe" — erhielt der Schreiber seine Freiheit wieder, wie das Gutenbcrg selbst in einer am 12. März 1434 ausgestellten Urkunde ausdrücklich erklärte, ja er befreite „Herrn Nicolausen" sogar von der Zahlnngspflicht von 310 Guldeu, die er sich durch dessen Verhaftung hatte sichern wollen. Es scheint auch, daß der Mainzer Rat durch gütliche Einsprache der Straßburgcr veranlaßt wurde, seine Verbindlichkeiten gegen Gutenberg fortan besser zu erfüllen. Wenigstens findet sich aus dein Jahre 1436 ein Eintrag in dem Rcchnungs- buche der Stadt Mainz, wonach dem „Henne Genssleisch genannt Guden- berg von Richter Leheymers (seines Onkels) seligen wegen von Anun- ciacionis Mariä nehst vergangen zu widdcrker" 1t) Gulden an Golde gezahlt wurden.-2 Ein paar Monate später ließ sich Gutenbcrg sogar einen Abzug von 2 Gulden auf den jährlichen Zins von 14 Gulden gefallen, welche ihm sein Bruder Frilo in Eltville ans dem väterlichen Erbteil zu zahlen hatte. Gründe für diese Handlungsweise sind nicht angegeben. Möglicherweise erstattete Gutenberg damit Vorschüsse zurück, die ihm Frilo früher für seine mechanischen Versuche gemacht hatte, denn daß er damals schon mit derartigen Arbeiten sich beschäftigt haben muß, beweist ein fünf Jahre später spielender Prozeß, welcher den ersten urkundlichen Aufschluß über Gutenbergs Arbeiten in Straßburg liefert und eine bedeutende Rolle in der Geschichte der Buchdruckerkunst spielt. Diese jahrhundertelang begraben gewesenen Akten wurden zuerst 1740 vom straßburgcr Archivar Zakob Wencker, beziehungsweise 1745 vom Archivar Heinrich Barth und Professor I. D. Schöpflin im Rathause und im Hellerturm von Straßburg entdeckt und 1760 von dem zuletztgenannten veröffentlicht. ^ Sie enthalten den Rechtsstreit der Gebrüder Georg und Klaus Dritzehn gegen Guteuberg und zeigen diesen als einen bereits hochangesehencn Künstler und Erfinder, welcher seine Schüler und die zur Herstellung seiner Erfindungen erforderlichen Kapitalien damals nicht zu suchen brauchte, sondern sich von ihnen suchen ließ. So war denn auch ums Jahr 1436 oder 1437 der straßburgcr Bürger Andreas Dritzehn mit dem Antrage zu Gutenberg gekommen, von ihm gegcn Honorar „in etlicher Kunst" unterwiesen zu werden. .Gutenberg ging auf diesen Wunsch ein nnd lehrte den Dritzehn das Steinschlcifen, womit der letztere viel Geld verdient zu haben zngibt. Bald darauf Kapitel.) Seine mechanischen Arbeiten. Seine Gesellschafter. Z5> schloß Gutcnberg einen andern Vertrag mit dem Vogt Hans Riffe in Lichtenau und unterrichtete diesen im Spicgelmachen. Die Erzeugnisse der gemeinsamen Arbeit, an welcher Gutenberg mit zwei Drittel, Riffe mit einem Drittel beteiligt war, sollten auf der großen Messe verwertet werden, dem sogenannten Bend, der bei Gelegenheit der alle sieben Jahre stattfindenden aachener Heiltumsfahrt und Reliquienverehrung in der alten Reichsstadt gehalten wurde. Als Dritzehn von jenem Übereinkommen hörte, wünschte auch er in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Gutenberg willfahrte seinem Verlangen und räumte ihm die Hälfte seines Anteils ein, sodaß jeder der Gesellschafter ein Drittel Gewinn oder Verlust am Geschäft haben sollte. Dritzehn teilte den wesentlichen Inhalt dieses Vertrags seinem Zunftgenosftn Andreas Heilmann mit. Von dem in Aussicht stehenden Gewinn mächtig angezogen, bat dieser seinen Bruder Anton Heilmann, einen Geistlichen, auch ihm zum Eintritt in die Gesellschaft behilflich zu sein. Gutenberg wollte anfangs nicht ans den Vorschlag eingehen, ließ aber bald darauf den Andreas Heilmann doch zu, weil er, wie es scheint, inzwischen erfahren hatte, daß dieser zugleich auch den Geschäftseinschuß für den verschuldeten Dritzehn leistete, und weil auch Riffe keinen Einwand gegen dessen Aufnahme erhob. Es wurde also ein neuer Vertrag vereinbart, dem entsprechend Gutenberg zur Hälfte, Riffe zu einem Viertel, Dritzehn und Heilmann aber jeder zu einem Achtel beteiligt sein sollten. Die beiden letztgenannten mußten zusammen 160 Gulden für ihre Unterweisung in der Kunst an Gutenberg zahlen. Spiegel aus Glas, deren Anfertigung den ausschließlichen Zweck des zweiten Vertrags bildet, und die durchaus keiu Geheimnis mehr war, waren zu jener Zeit noch «ine ebenso große Seltenheit, als ein gesuchter Luxusartikel. Die vier Unternehmer arbeiteten fleißig für die aachener Fahrt und hatten bald für den urspünglich bestimmten Termin ihr Lager im Stande. Die „Öchevaart" (Fahrt nach Aachen) war aber, wie es in den Prozeßakten heißt, zu jener Zeit auf das Jahr 1440 verschoben worden, eine Angabe, die übrigens auf einem Jrrtnm beruhen muß, da die Wallfahrt von vornherein auf 1440 festgesetzt war und auch wirklich in diesem Jahre stattfand. So scheint denn das für die aachener Fahrt beabsichtigte Geschäft verunglückt zu sein. Was in der Folge aus den Spiegeln geworden, ob Gutenberg oder einer der übrigen Teilst Dritter Vertrag mit denselben. sErstes Haber, oder wer sonst darüber verfügt hat, das ist aus den Akten nicht ersichtlich. Im Sommer 1438 aber wurde von Andreas Dritzehn ein neuer uud zwar dritter Vertrag mit Gntenberg abgeschlossen. Dritzehn erzählte auf seinem Sterbebett dem Zeugen Mydehart Stocker. daß er mit Andreas Heilmann einmal zu Gutcubcrg in dessen Wohnung nach St. Arbogast gekommen sei. Da habe dieser „etliche Kunst" vor ihnen verborgen, die ihnen zu zeigen er nicht verpflichtet gewesen sei. Daran aber hatten sie keinen Gefallen gehabt und an Stelle der alten Gemeinschaft eine andere errichtet, nach welcher Gutcubcrg fortan nichts von sciuer Kunst vor ihnen verbergen durste. Nach Anton Heilmanns Aussage dagegen habe Gutenberg seinen beiden Gesellschaftern zuerst ein solches Anerbieten gemacht. Wie dem nun auch sein möge, die letztern mußten dein Meister jeder noch 125 Gulden Lehrgeld in Terminen bezahlen. Der Vertrag wurde auf fünf Jahre, also bis zum Sommer 1443 abgeschlossen. Starb einer der Gesellschafter während feiner Dauer, so tonnten seine Erben, damit man ihnen nicht „die Kunst zu weisen nnd zu offenbaren" brauche, nur Anspruch auf HerauszahlunF - von 100 Gulden machen, während „alle .sinnst, Geschirre und gemacht Wert" den Überlebenden ohne jede Vergütung verblieb. Andreas Dritzehn starb aber schon in den letzten Tagen des Dezember 1438 und schuldete, da er vor seinem Tode nur 40 Gulden auf jene 125 Gulden gezahlt hatte, dem Geschäft noch 85 Gulden. Seine Brüder und Rechtsnachfolger, Georg und Klaus Dritzehn, traten jedoch als Kläger gegen Gntenberg auf und verlangten von ihm, entweder als Teilhaber an des verstorbenen Bruders Stelle in die Gesellschaft aufgenommen zu werden, oder die 100 Gulden zugesprochen zu erhalten, welche dessen Erben gezahlt werden mußten. Gntenberg bestritt in der Klagebeantwortung den ersten Anspruch als durchaus unbegründet und erklärte sich nur zur Rückzahlung der 100 Gulden bereit, verlangte aber, daß die ihm noch geschuldeten 85 Gulden davon abgezogen würden. Der Richter Cuno Nopcs erkannte in seinem Urteil vom 12. Dezember 1439 den Ausführungen Gutcnbergs gemäß, legte den überlebenden Gesellschaftern den Eid darüber auf, daß der geschriebene Vertrag (Zedel) in allen seinen Einzelheiten ausgeführt worden sei, Gntenberg aber darüber, daß Andreas Dritzehn bei seinem Tode ihm noch 85 Gulden geschuldet habe. Kapitels Die „Künste und Afcntur". und verurteilte den Verklagten, nachdem derselbe diesen Eid geleistet hatte, zur Zahlung der von ihm nicht bestrittenen 15 Gulden an die Kläger. Dritzehn hat also drei verschiedene Vertrage mit Gutenberg abgeschlossen. Zuerst erlernte er von ihm das Steinschleifcn, welches nur gelegentlich zur Erläuterung des Verhältnisses zwischen Meister und Schüler berührt ist, dann aber das Spiegelmachen, welches in den Prozeßakten ausführlich erwähnt wird, und schließlich seine sonstigen „Künste uud Asentur" (Kenntnisse und Unternehmungen), über deren Wesen die gerichtlichen Verhandlungen schweigen. Die beiden ersten Verträge bedürfeu, als ihren Zweck bestimmt bezeichnend, keiner Erklärung, wohl aber fragt es sich, worin die iu dem dritten Vertrage genannten „Künste und Afentur" bestanden? In Ermangelung fast aller thatsächlichen Anhaltpunkte ist man bei Beantwortung dieser Frage lediglich auf Vermutungen beschränkt, welche je nach dem Standpunkte des Urteilenden verschieden sind und sich meist feindlich gegenüberstehen. Da die Geschichte des deutschen Buchhandels im wesentlichen nicht von den ersten mißglückten Versuchen, sondern von der gelungenen Erfindung der Bnchdruckerkunst ihren Ausgang zu nehmen hat, so liegt es selbstredend außerhalb ihrer Aufgabe, iu eine umständliche Untersuchung des obigen Streites einzutreten^ welcher die Welt nur deshalb so lange beschäftigt und erbittert hat, weil von seiner Entscheidung die Ansprüche von Straßburg und Mainz auf die Ehre des ersten Typendruckes bedingt waren. Die leidige Eifersüchtelei zwischen diesen beiden Städten hat die unbefangene Würdigung des Sach- verhalts nur zu lange verhindert. Für den Zweck des vorliegenden Werks reicht also die Feststellung des heutigen Standes der Forschung vollkommen aus. Abgesehen von den ältern unbedingten Parteigängern für und gegen Mainz oder Straßburg, welche meist erst nach wirklichen oder Scheingründen für ihre vorgefaßte Meinung suchten, so können hier nur die sachlichen Untersuchungen unbefangener Geschichtsforscher in Betracht kommen. Der be^ deutendste von diesen, A. von der Linte, nimmt an, Gutenberg habe sich in Straßburg überhaupt noch nicht mit der Erfindung des Typendrncks beschäftigt, betrachtet also den zuletzt, im Sommer 1438 abgeschlossenen Vertrag lediglich als eine Erweiterung des zweiten und beschränkt Guten- W>.jnl dcrseldciu sErstcs bcrgS straßburgcr Thätigkeit auf die Anfertigung von Spiegeln uud Spiegclrahmcn. Diese Auffassung scheint jedoch nicht ganz zutreffend zu sein; vielmehr ist daran festzuhalten, daß der Meister auch schon in Slraßbnrg mit Vorarbeiten uud Versuchen für dcu Bücherdruck bcschäs tigt gewesen ist. Hätte er sich nämlich lediglich der Anfertigung von Spiegeln und Spiegelrahmen gewidmet, so würden Dritzehn und Heil mann gar nicht nötig gehabt habeu, ciucu ncnen Vertrag mit Gntcnbcrg abmschlicßcn, da dieser ohnehin schon kontraktlich verpflichtet war, sie in allen Einzelheiten jener, durchaus nicht als Geheimnis geltenden Fertigkeit zu unterweisen. Andererseits geht aus den Zeugenaussagen unzweideutig hervor, daß „die Künste und Afeuturen", zu dcreu Mitteilung sich t^ntcnberg gegen Zahlung eines neuen Lehrgeldes in jenem dritten Vertrage anheischig machte, geheim waren und geheim bleiben sollten. Ältere Forscher dagegen,, wie A. E. Umbreitoder die neuesten, wie A. Whß'", folgern ans den in den Zeugenaussagen vorkommenden tech- nischcn Ausdrücken, wie Blei, Drücken, Presse und Formen, daß hier thpographische Arbeiten gemeint und jedenfalls von Guteubcrg schon in Straßburg in Angriff genommen seien. Es drängt sich hier zunächst die Frage auf, was die Worte Blei, Drücken, Presse und Formen mit den dazugehörigen Stücken in der hier gebrauchten Verbindung bedeuten? Der Goldschmied Dünne bekundet nämlich, daß er vor etwa drciZahrcn (vor dem Prozeß also um 143t>, von Gutenberg an 1(X> Gulden verdient habe für das, ivaS zum Drucken gehöre. Vou der Linde erklärt hier mit Recht, daß das Blei zum Spiegelmacken ebenso unentbehrlich ist wie zum Schriftgießcn, und daß Gutenbcrg eS für seine Spiegel und Formen gebraucht habe, von welch letztem sicherlich nicht einmal, sondern häufig welche cingeschmolzcn seien. Dünne könne ebenso gut, wenn nicht besser, einzelne Formen und Bilder für GutcubergS Spiegel gedruckt haben, zu ciuer Zeit, wo die Bilder-, Brief- und Kartcudrucker so ost den Beistand der Goldschmiede in An sprnch nahmen und wo diese zugleich Bildschnitzer und Formscimeider waren. Das Wort drucken sei zudem im 14. und 15. Jahrhundert langst im Gebrauch gewesen und später mir auf den Druck der Bücher übertragen worden. Dann aber dürfe nicht übersehen werden, daß Dünne ausdrücklich seine Geschäftsbezichungen zu Guteuberg in das Jahr 1436 setze, also in eine Zeit) welche dem dritten und letzten Vertrage vom Kapitcl.j Presse und Formen. 3!) Sommer 14M vorausging und der Periode des Spiegelmachens viel näher liegt. Größere Schwierigkeit verursacht die Erklärung der Stellen, welche von der vom Drechsler Konrad Saspach in der Krämergasse angefertigten (also jedenfalls hölzernen) Presse und den dazu gehörigen Formen handeln. Andreas Dritzehn arbeitete in seiner Wohnung, in welcher sich bei seinem Tode auch diese Presse befand. Schon kurz vor Weihnachten hatte Gutenbcrg seinen Diener Lorenz Bcildeck dahin und zu Andreas Heilmann mit dem Auftrage gesandt, alle Formen zu holen, welche er dann in Gegenwart des Anton Heilmann einschmolz (zerließ). Kurz nachdem Andreas Dritzchn gestorben, erschien der genannte Diener mit dem Ersuchen seines Herrn bei Nikolaus Dritzehn, diese Presse niemandem zu zeigen, die daran befindlichen beiden Schrauben aber aufzudrehen, wodurch die vier Stitcke auseinandcrfielen, und diese dann in oder auf die Presse zu legen, damit niemand sehen könne, was es sei. Als aber Nikolaus nach den Stücken suchte, hat er, wie es heißt, nichts gefunden. Von der Linde bringt auch diese Andeutungen mit der Spiegelfabrikatiou in Verbindung und denkt sich unter den vier Stücken gcpr gte Metallwände eines Spiegelkästchens mit etwas freien, nach dem herrschenden Zeitgeschmack sogar leichtfertigen Bildern.^ Man muß ihm allerdings in der Annahme beipflichten, daß unter diesen Formen kein aus gegossenen Lettern gebildeter Satz eines abzudruckenden Buches verstanden werden kann. Einmal wäre dieser iu Kolumnen abgeteilte Satz ohne ein ihn zusammenhaltendes Bindemittel auseinandergefallen, dann läßt Gutenbcrg dem Dritzehn nicht sagen, diese Stücke nochmals in ihrc Bestandteile zu zerlegen, endlich aber verstand man damals unter Formen feste Tafeln, auf welche man Bilder einschnitt, um sie mittels Reibens abzudrucken. Beim Tode Gutenbergs wurden von Konrad Humery Formen und Buchstaben ausdrücklich von einander geschieden. Bewegliche Buchstaben, wie das die ältern Schriftsteller vielfach voraus- set-en, werden nirgends genannt, können also auch nicht gemeint gewesen sein; allein ebenso willkürlich ist die Boraussetzung Lindes von dem Auseinandernehmcu der angeblichen Spiegelwände. Ohne dem Spiel der Phantasie einen zu freien Flug zu gönnen, kann man angesichts der mangelhaften Zeugenaussagen nur beklagen, deß man über die eigentliche Natur des Geschäfts nichts weiß, voraussichtlich auch nichts erfahren wird. 40 Weiterer Aufenthalt in Stmßbnrg. sErstes Ebenso wenig geht aus den Prozeßakten hervor, zu welchem Zweck die Presse gebraucht wurde. Ein Streit darüber ist deshalb unnütz, und es mag auch unentschieden bleiben ob sie zum Metaltprägen stark genug war oder welchen Zwecken sie sonst diente. Wenn nun auch in keiner der zahlreichen Zeugenaussagen des Dritzehuschen Prozesses die entfernteste Audeutung dafür vorliegt, daß dü Typographie etwas mit Gutcnbergs damaligen Arbeiten zu thun hatte, so ist es doch höchst wahrscheinlich, daß er schou damals auf seine Erfindung hinarbeitete oder daß ihm über seinen Arbeiten sein Ziel und seine Aufgabe immer klarer wurde. Mit dem Urteil in dein Dritzehnschen Prozesse, also vom Jahre 1440 au, hören nun alle weitern Berichte über Gutcnbergs Thätigkeit in Straßburg auf. Es ist uicht einmal bekannt, ob überhaupt und mit wem er seine damaligen Arbeiten fortgesetzt, dagegen steht es fest, daß er wenigstens bis 1444 in Straßburg gewohnt hat. Nach einer dort gefundenen Urkunde vom 15. Januar 1441^ verbürgten sich Johannes, genannt Gensfleisch, anders auch Gutenberg von Mainz genannt, und Ritter Leuthold von Ramstein solidarisch als Mitschuldner für eine Rente von fünf Pfund Hellern, welche der Knappe Johann Karle für eine gleiche Summe dem Kapitel der St. ThomaSkirche verkauft hatte. Am 15. Dezember 1442 erhielt Guteuberg ferner gemeinschaftlich mit dem straßburger Bürger Martin Brechter von dem St. Thomasstift ein Darlehn von 80 Pfuud straßburger Pfennigen zu 5 Prozent Zinsen und verpfändete zur Sicherstellung von Kapital und Zinsen die schon erwähntt, ihm von seinem mütterlichen Onkel Johann Lehehmer an- crfallcne jährliche Rente von 10 Gulden. Obige Summe wurde an Guteuberg allein ausbezahlt und nie wieder von ihm zurückerstattet. Endlich aber zahlte Gutenberg laut Ausweis des straßburger Heller- zotlbuck'S am 1. September 1443 und 12. März 1444 seine Weinsteuer. Er wird hier im Gegensatz zu einem Handwerker als Konstabler bezeichnet, ward also entweder zu den reichen und edeln Bürgern gerechnet, welche keiner Handwerkerzunft zugeteilt waren, oder gehörte zu denjenigen, deren Gelverbebetrieb unzünftig war. ^ Erst vier Jahre später tritt Gutenberg wieder urkundlich und zwar diesmal in Mainz ans. Am 6. Oktober 1448 erhält er nämlich durch Vermittelung eines Verwandten, des Arnold Gellhues zum Echtzeller, Kapitels Zeitpunkt der Ersinduilc; der Bnchtmlckcrkunst. -II von den beiden Rittern Reinhard Brömser von Rüdcshciln und Henne von Rodenstein wieder einmal ein Darlehn von 150 Goldgulden zu 5 Prozent Zinsen. Die dafür ausbcdungene Sicherheit stellte der genannte Gellhues in der Uebcrweisung der Miete aus fünf Wohnhäusern, welche ihm in Mainz gehörten.^ Es ist also ziemlich klar, daß die Versuche des Erfinders in dem Zwischenraum, innerhalb dessen anch die leiseste Spur vou ihm verloren gegangen ist, eifrig fortgesetzt, wenn auch anscheinend immer noch nicht von Erfolg gekrönt worden waren. Endlich gelang der große Wurf. Gerichtsakten und sonstige glaub- würdige Aussagen weisen auf 1450 als das Jahr der glücklichen Erfindung. Oder sollte sie schon früher feste Gestalt gewonnen und greifbare Ergebnisse geliefert haben? Einem so großen Ereignis gegenüber ist jede, selbst die uuscheinbarste Thatsache oder Äußerung aus älterer Zeit der Mitteilung und Beachtung wert. So möge denn wenigstens in deu Anmerkungen eine bisher noch nicht veröffentlichte, sehr positiv auftretende Äußerung des baseler. Juristen Dr. Peter Mcngcrlin angeführt werden; wenn ihr ohne weiteres Beweiskraft beigelegt werden dürfte, so wäre das Jahr 1446 das der Erfindung.^ Gutcilbergs Name steht auf keinem Titelblatt oder vielmehr in keiner Schlußschrift; allein die Thatsache, daß er ausschließlich der Erfinder der Knust ist, wird von seinen Zeitgenossen Peter Schöffcr, Ulrich Zcll, Abt Trithcim und Jakob Wimvhcling in den wesentlichsten Punkten übereinstimmend bestätigt. Die Prüfung ihres Zeugnisses in all seinen Eiuzelhciteu gehört nicht hierher und möge bei von der Linde nachgelesen werden. Dagegen sei es gestattet, hier noch zwei bisher unbekannte oder wenig bekannte Zeugnisse anzuführen. Das erste derselben findet sich iu der bis heute noch ungedrucktcn Zimmern- schcn Chronik über die mainzcr Erzbischöfe bis zum Jahre 1555. Ihr Verfasser ist Graf Werucr Wilhelm von Zimmern (1485 bis 1575). „Under der Regierung dieses ErzbischoffS" — heißt es dort wörtlich — „warbt erstlich die Edel Kuust der Buchtruckherei zu Maintz in der statt erfuuden durch einen habehaften reichen Bürger daselbst HanneS Guden- bcrgcr genannt, der alle seine guter un5 vermögen darauff wenden that, biß er es zu wegen bracht." Dieser 51. Erzbischof und 33. Kurfürst von Mainz war Theodorich Graf und Herr zu Erbach, welcher von 1435 bis 1459 regierte.^ -12 Gleichzeitige Zeugnisse für Gutcnbcrg. sErstes Neuerdings hat der hochverdiente baseler Oberbibliothekar Dr. L. Sieber einen schon Ende 1470 gedruckten, aber seitdem in Vergessenheit geratenen Brief des gelehrten pariser Lektors und Rektors, des Savoyarden Wilhelm Fichet, wieder aufgefunden, den dieser an den Historiker Robert Gaguin geschrieben hatte. Er findet sich auf der Rückseite des zweiten Blattes des in Paris gedruckten und in Basel aufbewahrten Buches „Lldsparini ?6rgam6vsi8 OrtlioZl'Axliiaö leider" und enthält eine begeisterte Verherrlichung der in Deutschland erfundenen Buchdruckerkunst sowie, ihres Erfinders Johann Gutenberg. „Eine neue Art der Anfertigung von Büchern", heißt es, „ist in Deutschland erfunden, und ihre Hersteller strömen von dort in die.Welt, wie einst die Krieger dem Bauche des trojanischen Pferdes entstiegen. Sie tragen von Deutschland aus das Licht in alle Teile der Erde. Diese Fremden (Kranz, Freiburgcr und Gering) erzählen nämlich, daß ein Mann Namens Gutepberg schon lange und nicht weit von der Stadt Mainz die Kunst erfunden habe, Bücher, statt mit Griffel und Feder zu schreiben, mit ehernen Buchstaben zu drucken." Fichet stellt Gutenberg noch über die Göttin Ceres und deren den Menschen erwiesene Wohlthaten, denen sie nur leibliches Brot gegeben habe, und erhebt ihn zugleich über die übrigen Götter uud Göttinnen. Viel wichtiger als diese Verhimmelung ist aber die positive Thatsache, daß Fichet in ganz unzweideutigen Worten Gutenberg als den Erfinder der Buchdruckerkunst preist und daß er diese Thatsache offenbar von obigen drei, durch ihn und Johannes a Lapide nach Paris berufenen Druckern gehört hatte. Denn es waren kaum zwei Jahre seit dem Tode Gutenbergs verflossen; sie selbst aber kamen aus Basel, wo die Kunst schon seit des Hanauers Berthold Ruppel Ankunft blühte und wo sie, die spätern pariser Meister, ihre Kunst gelernt hatten. Daß Gutcnbcrg und kein anderer der Erfinder war, mußte die damalige gebildete Welt ganz genau wissen.^ Das geschichtliche Datum der Erfindung der Buchdruckerkunst ist aber der 22. August 1450. An diesem Tage nämlich schloß Gutenberg einen Vertrag mit Johann Fust ab, einem reichen Bürger und Goldschmied von Mainz, welcher ihm 800 Goldgulden zu 6 Prozent Zinsen lieh. Der Erfinder sollte mit diesem Gelde das nötige Werkzeug (Gezüge) zurichten und machen, wogegen letzteres bis zur Zahlung der Schuld das Pfand des Darleihers bildete. Ferner hatte, dieser an Gutenberg jähr- Kapitel.) Vertrag mit Fust. Wesen der Erfindung. -i". lich noch 300 Gulden zu zahlen, um ihn in den Stand zu setzen, den Hauszins und Gesindelohn zu berichtigen, sowie Pergament, Papier, Tinte und was sonst zum Drucken gehört, zu kaufen. Sollten sich die beiden Kontrahenten in der Folge entzweien, so mußte Gutenberg dem Fust das Kapital mit Zinsen zurückzahlen und konnte, wenn dies geschehen, das von ihm angefertigte Werkzeug als sein Eigentum behalten, wahrend es im Nichtzahlungsfalle dem Fust anheimfiel. Das Geld, welches sie auf den Bücherdruck — „das Werk der Bücher", wie Gutenberg sich in der Klagebeantwortung bezeichnend ausdrückt — und nicht auf die Einrichtung der Offizin verwendeten, sollte als auf das gemeinschaftliche Unternehmen und für den beiderseitigen Nutzen verausgabt angesehen werden. Da die zuerst gezahlten 800 Gulden zur Vollendung der Erfindung nicht ausreichten, so schoß Fust Ende 1452 dem Geschäft von neuem 800 Gulden vor, über welche Gutenberg erst später Rechnung ablegen sollte. Fust würde natürlich diese Vorschüsse nicht gemacht haben, wenn er nicht vorher von der Ausführbarkeit der neuen Erfindung überzeugt worden wäre. Gutenberg andererseits, nachdem er für die Verwirklichung seiner Ideen den letzten Rest seines Vermögens zugesetzt hatte, suchte selbst unter den lästigsten Bedingungen bei einem reichen Geldmann Hilfe, weil er nur mit ihr seinen großen Gedanken endlich siegreich ins Leben führen konnte. Worin bestand nun das Wesen und die Bedeutung seiner Erfindung, welcher großen Leistung verdankt Gutenberg seinen unsterblichen Ruhm? Geschichtliche Unkenntnis und unkritische Methode, örtliche Eifersüchteleien und beschränkte Leichtgläubigkeit, ja Fälschungen und Entstellungen der Wahrheit haben wie auf Verabredung zusammengewirkt, nm-die ursprünglich klare und einfache Sachlage zu verdunkeln. Es ist das große Verdienst von der Ljnde's, das eigentliche Verhältnis für alle Zeiten unumstößlich klar gestellt und Gutenberg den ihm gebührenden stolzen Platz in der Geschichte gesichert zu haben. Vor Linde bewegte sich die quantitativ reiche, aber qualitativ arme Gutenberg-Litteratur in den aben> teuerlichsten Voraussetzungen und den unbegründetsten Behauptungen. Im wesentlichen liefen diese darauf hinaus, daß man als ersten Anfang einen Druck mittels hölzerner Tafeln annahm, als Fortschritt über ihn hinaus aber die Herstellung hölzerner und beweglicher Buchstaben als das angebliche Verdienst Gutenbergs pries, Peter Schöffer dagegen den 44 Wesen der Erfindung. sErstcs Kern der eigentlichen Erfindung, die Herstellung gegossener Lettern, zu> schrieb. Nun hat Gutenberg die Kunst des Drückens überhaupt nicht erfunden, weil die Druckerkunst viel alter ist als seine Erfindung. Schon das 12. Jahrhundert kennt den Zcugdruck, Buchbinder- und Tischlerpressen. Im 14. Jahrhundert gibt es bereits ?isnter — im Englischen heißt heute, noch der Buchdrucker Printer — Briefdrucker und Karten- drucker. Der älteste bekannte Holzschnitt, der heilige Christoph, trägt die Jahreszahl 1423. Um dieselbe Zeit, wenn nicht früher, fing man an, Heiligenbilder auf Holztafcln einzuschneiden und abzudrucken. Auch die geschnittenen unbeweglichen Holztafeln wurden schon lange vor Gutenberg zum Druck, wenn anch nur weniger Zeilen, meistens zu Über- und Unterschriften benutzt. Zur Herstellung ganzer Seiten, geschweige denn großer Folianten, genügt der bewegliche hölzerne Buchstabe aber nicht. Dazu ist er'zu weich und sein Kegel zu wenig gleichförmig. Also auch nicht die Beweglichkeit und Selbständigkeit der Lettern, sondern die richtige Art der Typenbildung war der Gedankenblitz der Erfindung Gutcn- bergs, wie das Madden und von der Linde überzeugend begründet haben.^ Bei der Herstellung der Thpen ist, wie das von der Linde näher ausführt, bekanntlich der Stempelschneider die wichtigste Person. Er arbeitet nach einer gezeichneten Vorlage den Buchstaben verkehrt uud erhaben in Stahl aus. Dieser Stcihlstcmpel heißt Patrizc. Die Patrize wird in ein Knpfcrstäbchen eingeschlagen, das dann den Buchstaben recht und vertieft zeigt. So entsteht die Matrize, welche die Form für den zu gießenden Buchstaben bildet. Zu diesem Zweck wird die Matrize am Grunde des Gießwerkzeugs eingelegt. Die Vervielfältigung der Thpen durch den Guß kann dann vor sich gehen. Die aus einer Metallmisclmng — anfänglich wurde, dabei Eisen und Zinu mit verwandt — bestehende, gegossene Druckletler zeigt ein Abbild der Patrizesie wird zuletzt durch Abbreche» des Angusses, Abhobelung bis auf die Kcgclhöhe und Schleifen satztauglich gemacht. „Das Werk der Bücher" also, d. h. die Möglichkeit der unbegrenzten Vervielfältigung durch den Abdruck von metallenen, aneinander gesetzren Typen von gleichem Kegel und die dadurch gegebene Leichtigkeit, Folianten und alle Formate in tausend und mehr Exemplaren herzustellen, diese unschätzbare Errungenschaft verdankt die Welt Gutenberg. Erst seitdem die Thpen hinsichtlich der Kegelgröße im Verhältnis einer ge-metrischen Präzision zueinander stehen, kann man Kapitels Gutcnbergs crste Drucke. 45) Wirklich Bücher drucken. Wenn die Typen schlecht justiert smd oder auch nur ein einziger Buchstabe einer bestimmten Schriftgattung, z. B. das a, nur um ein Geringes größer ist als die übrigen desselben Gusses, so werden sie sämtlich bei der Zusammensetzung die Folgen dieses Mangels zeigen. Die Unregelmäßigkeit der Linien, in der ersten Zeile kaum wahrzunehmen, kommt schon in der zweiten deutlich zum Borschein. Der Fehler nimmt mit jeder Zeile zu, bis zuletzt die Thpen einen Herentanz ausführen, dessen der Schriftsetzer nicht mehr Herr werden kann. Eine äußerst geringe Ungcnauigkeit also, welche bei einem andern Gegenstande ganz unbeachtet bleiben könnte, hebt beim Drucken den ganzen Vorteil der beweglichen Thpen auf. Linde gibt in seinem Werke ein Beispiel von zwei Typen verschiedenen Kegels, eines a. und e, welche beide nur ^/io»o eines Zolles größer sind als die übrigen und welche die Folgen dieser Ungleichheit bereits in der 15. Zeile des höchstens 4 era breiten Petitsatzes in solchem Maße zeigen, daß man sich beim Lesen kaum herausfinden kann. Gutenberg hat also die Kunst erfunden, mit beweglichen gegossenen Typen Bücher zu drucken, und mit der Ausübung dieser Kunst um 1450 begonnen. So weit reicht die verbürgte Geschichte. Die nächsten Fragen: Was hat Gutenberg gedruckt, und: welches ist sein erstes Werk? lassen sich zur Zeit noch nicht beantworten. Das Zeugnis der bekannten Äöhl- hoffschen kölner Chronik aus dem Jahre 1499, welches sich auf eine angebliche Erzählung von Ulrich Zell aus Hanau, dem ersten kölner Drucker, stützt, sagt zwar: „Und in dem Jahre unseres Herrn, da man schrieb 1450, begann man zu drucken, und das erste Buch, das man druckte, war die Bibel in lateinischer Sprache, und es ward gedruckt mit einer großen Schrift, mit welcher man Meßbücher druckt." Will man aber selbst dieser nach mündlicher Überlieferung aufgezeichneten Nachricht ohne weiteres Glauben schenken, so taucht doch die neue Frage auf, welche der beiden Bibeln, die hier in Betracht kommen können, der Chronist gemeint hat. Es gibt nämlich zwei Ausgaben, beide mit Missalschriften gedruckt, deren eine 36 Zeilen auf jeder Seite hat und deshalb die sechsunddreißigzeilige oder nach ihrem Entdecker die Schelm hornsche Bibel genannt wird, und die aus gleichem Grunde so genannte zweiundvierzigzeilige Bibel, die auch Mazarin-Bibcl heißt, weil sie zuerst in der Bibliothek dieses Kardinals wieder auftauchte. Es gibt nun 4«! Gutenbergs weitere Schicksale. sErstes Bibliographen, wie Madden, von der Linde, de Vinne, welche diese beiden Bibelansgaben dem Erfinder Gutenberg zuschreiben, aber es gibt auch solche, welche diese Riesenarbeit für einen Drucker für unmöglich halten und ihm nur eine derselben, die zwciundvierzigzeilige, lassen. Thatsache jedoch ist, daß die Schriftarten, mit welchen beide Bibeln gedruckt sind, auch in andern Druck-Erzengnissen wieder vorkommen, die von andern Druckern hergestellt wurden; die Schriftgattung der scchsunddreißigzeiligeu Bibel nämlich bei Albrecht Pfister in Bamberg, die der zweiundvierzig- zeiligen bei Peter Schöffer in Mainz. Ebenso finden sich die Charaktere des gleichfalls Gutenberg zugeschriebenen „LatKolioon" von 1460 in dem „Vooavularium ex yuo" von 1467, welches die Bechtcrmünze in Elt- vitlc druckten. Helfen sich nun die Bibliographen dieser nicht wegzuleugnenden Thatsache gegenüber mit der Erklärung, daß die betreffenden Schriftgattungen ursprünglich Gutenbergsche Typen gewesen, später aber in den Besitz der genannten andern Drucker gelangt und dann weiter von diesen benutzt wordcu seien, so kann diese Annahme ebenso gut richtig als falsch sein; jedenfalls aber liefert sie keinen Beweis. Die Geschichte kennt zwar den Namen des Mannes, von welchem die Erfindung ausgegangen ist, sie kennt auch den ungefähren Zeitpunkt und den Ort ihrer Entstehung; allein der große, That gewordene Gedanke des Erfinders ist nicht in einem unzweifelhaften Werke in unbedingt greifbarer Gestalt auf die Nachwelt gekommen. Die Geschichtschreibung steht hier bis jetzt zahllosen Zweifeln gegenüber und sieht sich, vorläufig wenigstens, darauf angewiesen, die ersten Druckdcnkmale nach den erkannten Thpengeschlech- tern zu prüfeu und zn vergleichen, Gutenbergs Anteil daran aber auf sich beruhen zu lassen. Über das fernere Schicksal des Erfinders geben zwei Urkunden Aufschluß, von denen die eine, das sogenannte Helmaspergerschc Instrument vom 6. November 1455, von dem Prozeß erzählt, welchen Johann Fust gegen Iohanu Gutenberg wegen Rückzahlung eiues ihm gegebenen, oben erwähnten Darlehns angestrengt hatte. Die andere, Dr. Konrad Humcrys Urkunde, besteht aus eiuem von letzterm ausgestellten Dokument vom 24. Februar 1468, wonach er sich dem Erzbischof Adolf von Mainz gegenüber verpflichtet, das von dem verstorbenen Johann Gutenberg hinterlassene und ihm gehörige Druckwerkzcng thunlichst nur in der Stadt Mainz zu veräußern. Auf diesen beiden Urkunden beruhen alle Kapitel.) Gutcnbergs Prozeß mit Fust. 47 Nachrichten, welche sowohl über das Associationsverhältnis Gutenbergs mit Johann Fust für die erste Druckerei, als auch über die Errichtung von Gutenbergs zweiter Druckerei mit den Mitteln des Dr. Humcry verbreitet sind. Die Echtheit beider Urkunden wird in neuerer Zeit aus mancherlei Gründen, besonders wegen der zu damaliger Zeit ungewöhnlichen Schreibweise des Namens „Gutenberg" und „Guttem- berg" statt des sonst urkundlich vorkommenden „Gudenberg", angezweifelt. Sollten diese Zweifel jemals durch stichhaltige Beweise ihre Bestätigung finden, so würde dadurch allerdings der Geschichte des ausübenden Buchdruckers Gutenberg jeder thatsächliche Boden entzogen, während dennoch der geschichtlich beglaubigte Erfinder Gutenberg unanfechtbar der Kritik standhalten wird. Noch aber darf die Geschichte jene zwar bezweifelten, jedoch nicht als unecht erwiesenen Dokumente nicht verleugnen, und so müssen auch notwendigerweise die weitern Schicksale Gutenbergs im Zusammcuhange mit ihnen erzählt werden. Zunächst also enthält der Notariatsakt von Ulrich Helmasperger eine kurze Geschichtserzählung samt dem Tenor des Urteils. Danach stellt sich der Sachverhalt wie folgt: Auf Grund eines schriftlichen Übereinkommens hatte Fust den Johann Gutenberg auf Zahlung von zwei Kapitalien zu je 800 Gulden nebst Zinsen zu 390 Gulden und Zinseszinsen zu 36 Gulden, im ganzen auf 2020 Gulden (statt eigentlich 2026 Gulden) verklagt. Davon waren die ersten 800 Gulden, wie oben bemerkt, zur Herstellung der Druckerei geliehen und die andern 800 Gulden später zur Vollendung des angefangenen Werkes noch hergegeben, beziehungsweise von Fust, wie er behauptete, bei Christen und Juden gegen außerordentliche Opfer aufgenommen. Gutenberg entgegnetc, daß er den ersten Posten von 800 Gulden nicht vollständig erhalten habe, und berief sich aus eine mündliche Zusicherung des Fust, daß er keine Zinsen zu zahlen brauche. Sodann wandte er ein, daß der Kläger sich verpflichtet habe, ihm jährlich 300 Gulden für Miete und Lohn, sowie zur Anschaffung von Werkzeugen, Papier, Pergament und Tinte zum Drucken zu zahlen. Er sei bereit, über die zuletzt empfangenen 800 Gulden Rechnung abzulegen. Das Gericht, indem es die verlangten Zinsen teilweise, die Zinscszinsen aber ganz abwies, erkannte dahin zu Recht, daß Gutenberg seinem Antrag gemäß über seine Einnahmen und Ausgaben bei dem zu beiderseitigem Nutzen. unternom> Gntmbergs Prozeß mit Fust. sErstcs mcnen Werk der Bücher Rechnung ablegen solle, und U'as er darüber hinanS empfangen habe, das solle in die 800 Gulden gerechnet werden lals Abschlagszahlung gelten); habe er aber laut Rechnung mehr- als 800 Gulden ausgegeben und dieselben nicht auf den Betrieb der Buchdruckern verwandt, so müsse er das zurückerstatten. Wenn endlich Fust durch ciueu Ew oder Kundschaft dcu Beweis liefere, daß er die betreffende Summe gegen Zinsen aufgenommen habe, dann solle ihm Gutenberg diese Zinsen „laut des Zettels" zahlen. Oder mit andern Worten: Gntenberg hatte Rechnung abzulegen nicht über die Verwendung jener 800 Gnlden, die er zur Herstellung der Druckerei erhielt, sondern nur über die von ihm geführte finanzielle Haushaltung beim Betriebe des gemeinschaftlichen, in der Ausübung der Druckerei selbst.bestehenden Geschäftes. ^ Weise sich durch diese RcchnungSablagc aus, daß er nicht alle die für das gemeinschaftlichen Geschäft erhaltenen Gelder in dasselbe verwandt habe, so solle er für das Minus Fusts Schuldner sein und das Geld dann zu dem Kapital von 800 Gulden geschlagen werden, wofür Fust ein Pfand auf die Drnckerci hatte. Fust leistete am li. November 1455 den ihm auferlegten Eid; Gntenberg erschien nicht im Termin. Ob, wie und wauu später die Auseinandersetzung erfolgte oder wie der Prozeß selbst beendigt wurde, darüber schwerst die HclmaSperger- scke Urkunde und darüber sind anch keine sonstigen Angaben vorhanden. Man nimmt aber an, daß Guteuberg seiucm Gegner die als Sicherheit zum Pfande bestellte Druckerei habe lassen müssen. Fast allgemein hat man Fust wegen dieses Prozesses als einen herzlosen Wucherer angegriffen, Gntenberg aber als nnschnldigeö Opfer seiner Gutmütigkeit oder geschäftlichen Uncrfahrenheit bemitleidet. Diese Vorwürfe und Klagen sind jedenfalls übertrieben. Zunächst hatte Fnst seinem Schuldner durchaus keine unerschwinglichen Bedingungen gestellt. Sechs Prozent Zinsen waren zn jener Zeit an sich nicht hoch zu nennen und sogar gering im Verhältnis zum möglichen Verlust. Wie nahe eine solche Gefahr vom fiuauziellen Gesichtspunkte aus lag, wie klein die Zahl der glücklichen und einträglichen Erfindungen stets gewesen und auch jetzt nock ist, das wußte damals so gut wie heute jeder Kapitalist. Dann machte Fust übrigens auch nicht gleich von seinem Rechte Gebranch, als die neue Kunst sich nicht zahlte. Ohne durch eine beschränkend? Klausel des Vertrages gebunden zu sein, wartete er vielmehr bis 145)5, ehe er Kapitel.) Fusts Verhalten als Gläubiger. 49 sich für seine Forderung deckte. Er hat gehandelt, wie die große Mehrzahl der Gläubiger stets gehandelt hat und handeln wird. Je genialer der Erfinder, desto eher verrechnet er sich in der Zeit und in der materiellen Ausnutzung seiner Erfindung. Man setzt nur zu oft diesen allgemeinen Erfahrungssatz auch dann noch aus den Augen, nachdem sich der ursprüngliche Gesichtspunkt geändert hat und der greifbare Erfolg an die Stelle der Möglichkeit des Gelingens getreten ist. Kann man mit Recht verlangen, daß ein Geldverleiher, um sich einen ihm völlig gleichgültigen guten Ruf bei der Nachwelt zu sichern, sein Kapital fahren läßt und sich selbst, wenn nicht zum armen Manne, so doch zur stark verlierenden Partei macht? Man vergegenwärtige sich nur die Thatsachen. Fust hatte sich als vorsichtiger Kapitalist mit Gutenberg asso- ciiert, nicht um erst eine Erfindung zu machen, sondern um eine bereits gemachte geschäftlich mit ihm auszubeuten. Als er im August 1450 das Kapital hergab, war die Möglichkeit der geschäftlichen Verwertung der Kunst auch schon erwiesen. Es dauert aber fünf Jahre, bis nennenswerte, aber noch lange nicht einträgliche Erzeugnisse hergestellt sind. Da klagt Fust im November 1455. Wie oft mag Gutenberg in der Zwischenzeit seinen Gläubiger vertröstet, ihm Zahlung versprochen uyd diese nicht eingehalten haben! Ist es Fust nun so sehr zu verdenken, daß er, mißtrauisch in den pekuniären Erfolg geworden, sich bei der ersten günstigen Gelegenheit für seine Vorschüsse bezahlt zu machen sucht? Bei einem anfangs so zweifelhaften Geschäft, wie dem vorliegenden, pflegt zudem ein vorsichtiger Gläubiger nur im Falle der äußersten Not zu klagen. Wer hinderte andererseits Gutenberg, seine Erfindung, die er mit Fnsts Gelde vervollkommnet und vollendet hatte, zu viel billigern Bedingungen an einen Dritten zu verkaufen oder mit diesem auszubeuten? Wenu auch hier die Person des Schuldners eine derartige Möglichkeit ausschließt, so muß der Gläubiger doch stets das Moment der Sicherheit in Rechnung ziehen. Fust beschwört vor Gericht, daß er bei Juden und Christen Geld zu den, Gutenberg berechneten Zinsen aufgenommen, um die ausbedungenen Vorschüsse leisten zu können. Er hat also offenbar aus dem Zinssatze keinen unerlaubten Vorteil für sich gezogen. Endlich aber ist es ein ganz legitimes Geschäft, daß sich Fust die, wenn nicht ganz, doch zum Teil wenigstens von seinem Gelde angefertigten Typen, Formen und Werkzeuge als Sicherheit für seine jkapp. I. . 4 50 Gutenbergs Verbindung mit Humery. ^Erstes Forderung verpfänden ließ. Wenn nun Gutenberg sich über die unmittelbare finanzielle Einträglichkeit seiner Erfindung namentlich deshalb täuschte, weil sie anfangs höchstens lotweise wieder einbrachte, was pfundweise an Herstellungskosten und beim Geschäftsbetrieb daraufging, so kann man doch Fust vom geschäftlichen Standpunkte aus nicht zumuten, daß er unter dieser falschen Rechnung leiden soll. Übrigens wurde es Gutenberg nicht schwer, einen andern Kapitalisten für sich zu gewinnen, denn nach der obenerwähnten zweiten Urkunde nimmt man an, daß er, nachdem er so glänzende Beweise von der Ausführbarkeit seiner Erfindung gegeben hatte, einen solchen in der Person des Dr. Konrad Humery fand, welchem ex gleichfalls seine Druckerei als Pfand verschrieb. Man glaubt ferner, daß Gutenberg nun ganz neue Typen gegossen und außer zwei kleinen undatierten Schriften von Matthäus de Cracovia und Thomas von Aquino nur wenige Jahre später (1460) ein drittes Riesenwerk zu Stande gebracht habe. Es war dies die berühmte erste Ausgabe des „L!g.t1ic>Iioon", einer damals sehr beliebten und vielgebrauchten grammatikalisch-lexikalischen Kompilation des Dominikanermönchs Johannes Balbus aus Genua, ein Foliant von 373 zweispaltigen, enggedruckten Blättern, der übrigens im Schnitt der Typen, der Regelmäßigkeit des Satzes und der Eleganz der Ausstattung bedeutend hinter der zweiundvierzigzeiligen Bibel zurücksteht. Die seitdem in den Wiegendrucken ziemlich allgemein gewordene lateinische Schlußschrift des Druckers lautet auf Deutsch wörtlich: „Unter 5cm Beistand des Allerhöchsten, auf dessen Wink die Zungen der Kinder beredt werden und der oft den Kleinen offenbart, was er den Weisen verbirgt, ist dieses vortreffliche Buch Latlioliooll im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1460 in der guten Stadt Mainz, angchörig dem ruhmreichen deutschen Volke, welches die Gnade Gottes mit so hohem Geisteslichte und freiem Gnadengeschenke den übrigen Nationen vorzuziehen und berühmt zu machen für würdig gehalten hat, nicht vermittelst des Rohres, Griffels oder der Feder, sondern durch der Formen (Matrizen) wundervolles Zusammenpassen, Verhältnis nnd Ebenmaß der Patronen (Patri- zen) gedruckt und vollendet worden. Darum sei Dir, heiliger Vater, dem Sohne samt dem heiligen Geiste, als dem dreifochen und einigen Gott, Lob und Ehre gegeben. In den frommen Lobgesang der Gemeinde stimme auch durch dieses Buch mit ein, .der es nimmer unterlasse, die Kapitels Technische Vollendung der ersten Drucke. 51 fromme Maria zu loben, Gott sei Dank!" Obgleich sich Gutenbcrg nicht nennt, so hält man es doch für keinem Zweifel unterworfen, daß er der Drucker war, denn man weiß von keiner andern Druckerei, welche 1460 noch außer der Fust und Schöfferschcu bestanden hat. Diese hatte auch keine der im „LÄtKolieon" verwandten Typen, dagegen stimmen die letztern, wie bemerkt, genau mit denen des „Voo3,Iiu1iZ,riurll tsnto- niouni" überein, welches laut Schlußschrift die beiden Brüder Heinrich und Nikolaus Bechtcrmünze 1467 in Eltville gedruckt haben. Ihnen, seinen Verwandten, soll nämlich Gutenbcrg den Gebrauch seiner 1465 nach diesem Orte verlegten Druckerei überlassen, er selbst aber wahrscheinlich seinen Namen deshalb nicht unterzeichnet haben, weil er noch Schulden hatte und sich einer Beschlagnahme seiner Preßerzeugnissc nicht aussetzen wollte. Gleich in ihren ersten Leistungen tritt übrigens die junge Kunst in mustergültiger Abrundung, Reife und Vollendung auf. Was auch spätere Übung und Erfahrung in untergeordnete«? Einzelheiten an Typen, Pressen und Schwärze geändert haben mögen, im Verhältnis zum Ganzen sind alle diese Verbesserungen nur unbedeutende. Der bleierne Buchstabe ist noch heute derselbe, wie vor mehr als vierhundert Jahren in den Typen Gntenbergs. In den allerersten Drucken war die Justierung der Schrift ungenügend gewesen, sodaß dieselbe uncbe» und unrein aussah. Dieser Fehler verschwindet aber schon nach ein paar Jahren. Wenn es auch keines Beweises dafür bedurft hätte, daß schon in den ersten Jahrzehnten nach Erfindung der Kunst, ja von Anfang an nickt mit Holzbuchstaben, sondern mit bleiernen Typen gedruckt wurde, so liefert ihn der wichtige Fund des Bibliographen I. P. A. Madden in Johann Niders „l'rao- ratus cks mvi-ali lexra", welcher von Konrad Winters aus Homberg zwischen 1476 und 1482 in Köln gedruckt wurde. Madden entdeckte nämlich ans einer Seite dieses Werkes den Abdruck einer ausgefallenen Metalltypc mit der Signatur (Einschnitt an der Vorderseite des Kegels) für den Griff des Schriftsetzers, ganz wie dieser sich heute uoch unverändert im täglichen Gebrauch findet.^ Das Psalterium von 1457 wird in vornehmer. Würde und Schönheit kaum von den vorzüglichsten typographischen Erzeugnissen der Gegenwart übcrtroffen. Wenn bei den gewaltigen Fortschritten, welche die Technik und der Dampf in unsern Tagen bewirkt haben, auch die heutige 4* 52 Plünderung von Mainz. Gutenberg in Eltville. sErstes Buchdruckerpresse schneller und wohlfeiler druckt als die alte hölzerne Handpresse, so ist das Wesen ihrer Benutzung doch ganz dasselbe, Papier und Schwärze sind aber in den Inkunabeln viel besser uud namentlich dauerhafter als bei der Mehrzahl der heutigen Bücher. Heutzutage werden die ersten Denkmäler der Mainzer Presse förmlich mit Gold aufgewogen. Ein Pergament-Exemplar der zweiundvierzigzeiligen Bibel wurde von Merlin de Thionville, als er sich 1793 als französischer Regiernngs- kommissar in Mainz aufhielt, aus der dortigen Universitätsbibliothek gestohlen und dem Buchhändler Nicol in London verkauft, welcher es für 504 Pfd. St. dem bekannten dortigen Bierbrauer Perkins überließ. Im Jahre 1868 mit dessen Bibliothek veräußert, brachte es 3400 Pfd. St. oder 68000 Mark, während ein Papier-Exemplar derselben Bibel für 2648 Pfd. St. oder 52960 Mark aus der genannten Sammlung verkauft wurde. Das Pergament-Exemplar in der reichen Klemmschen Inkunabeln-Sammlung in Dresden hat 66000 Mark gekostet. Wie bescheiden man in Deutschland noch vor kaum fünfzig Jahren über den Wert derartiger Schätze dachte, das beweist am besten der Eintrag einer Schätzung Jakob Grimms m ein anderes Papier-Exemplar ebenderselben Bibel, welche der göttinger Universitätsbibliothek gehört und deren Wert von dem berühmten Gelehrten auf nur 500 Thaler veranschlagt wurde. Nicht lange nach der Ausgabe des „Oattwlioou" brach in Mainz der offene Kampf zwischen den beiden einander befehdenden Kurfürsten aus, indem diese nach einem verworrenen Jntriguenspiel endlich zu den Waffen griffen (1462). Adolf von Nassau besiegte den Erzbischof Diether von Jsenburg, nahm die Stadt Mainz im Sturme und plünderte sie nicht allein, sondern beraubte sie auch ihrer Freiheiten. Gutenberg scheint sich erst nach der Katastrophe nach dem benachbarten Eltville begeben zu haben, wo er am 17. Januar 1465 vom Erzbischof Adolf „für die ihm und seinem Stifte geleisteten willigen Dienste" zum lebenslänglichen Hofdienste angenommen wurde. In solchem erhielt er alle Jahre ein neues Kleid, gleich dem übrigen gemeinen Hofgesinde, 20 Malter Korn und 2 Fuder Wein, sodaß er wenigstens vor Nahrungssorgen geschützt war. Die Worte der Bestallung deuten jedoch auf ein lediglich persönliches Verhältnis des Erzbischofs zum Meister und schließen die Annahme einer kargen Belohnung für seine große Erfindung unbedingt aus. Lange genoß Gutenberg seine Ruhe nicht mehr, denn er starb zu Kapitel.) Gutcubergs Tod. Sei» Chnmktcrbisd. Anfang dcS Jahres 1468, wahrscheinlich in den letzten Tagen des Jauuar. Es bekundet wenigstens Konrad Humerh in seiner Erkläriiug vom 24. Februar 1468, daß der Erzbischof ihn iin Besitze der Druckerei des verstorbeneu Johann Gutenberg gelassen habe. So spärlich nun auch die Quellen über den äußern Lebeusgaug und die innere Entwickelung des Erfinders berichten, so liefern doch die geringen auf die Nachwelt gckonimcucu Bruchstücke die wesentlichsten Züge zu seinem Charakterbild?. Gleich in dcu ersten Zeugnissen seiner Zeitgenossen erscheint Gutcuberg im vollen Lichte seiner später» Bedeutung als hervorragender Techniker, vielseitiger Künstler und ein iu seiner Bildung bereits fertiger Mensch. Da ist keine Spur von jener wcltschmcrz- lichen Zerfahrenheit oder übervorteilten Großmut, welche sentimentale Gcschichtsdilcttautcn nnd Romauschreibcr diesem willcusstarkru, ciserueu und schließlich alle Hindernisse bcsiegeudcu Genius angedichtet haben; nein, in ihm tritt von Anfang an kein bloßer Projcktcnmacher, wie heute der Ausdruck lauteu würde, sondern ein selbstbewußter Charakter auf, der genau weiß, was er will uud was er kann. Mit großem geistigen Können vereinigte er eine gründliche Beherrschung der technischen Einzelheiten und einen freien, ungetrübten Blick. Aus einem alten und reichen Patriciergcschlccht einer Freien Reichsstadt stammend, nimmt Guleuberg durch Geburt und bürgerliche Stellung einen hohem uud unbefangenen: Standpunkt ein als die zünftigen Meister und Haudwcrkcr seiner Zeit. Auch die damaligen Universitäten stehen ihm ebenso fern, als sie sich gegen das außerhalb ihrer scholastischen Hörsäle aufkeimende neue Leben ängstlich absperrten. Die Buchdruckerkunst geht deshalb auch nicht von einer Universität aus, sonderu wird in einer freien Stadt zuerst geplant und später erfunden, und blüht sodann iu Städten, in welchen bürgerliches Gewerbe, Handel uud Kunst vorzugsweise die Thätigkeit der Ein wohner bilden. Mag er dnrch eigene, mag er durch frcmrc Schnld vom Schicksal hin und her geschleudert werden, mag er mehr Niederlagen als Siege im Kampfe mit dein Leben zu verzeichnen haben, dieser tapfere Manu nimmt immer von neuem seiue Idee wieder auf, welche ihu jahrzehntelang in ihrem Bann hält. In allen, selbst dcu schwierigste» Lagen hält ihn der frohe Mut der Überzeugung von ihrer Ausführbarkeit aufrecht. Der Stern in seiner Brnst, an dcu er felsenfest glaubt, 5>4 Charakterbild Gitteuberas, ^Erstes läßt ihn nicht ruhe», bis er den Siegespreis errungen hat. Was wollen einem solchen Erfolge des Genius gegenüber die kleinen Nackenschläge des Schicksals bedeuten, was wollen der Unsterblichkeit gegenüber ein paar in Sorgen und Not verbrachte Jahre sagen? Gutenberg hatte eben keine Zeit, Geld zu verdienen, er hatte viel Besseres zu thun. Trotzdem, daß er von Hause aus wohlhabend, ja reich war, befand er sich fast immer in Nöten, brauchte natürlich immer mehr, als er vorausgesetzt und zu verausgaben hatte, weil er, wie jeder Erfinder, seine Voranschläge zu niedrig machte und durch seine nicht hoch genug gegriffenen Forderungen selbstredend das Mißtrauen der Geschäftsleute erwecken mußte. Seine Schüler sind unbedingt von seiner geistigen Überlegenheit durchdrungen und halten das Fehlschlagen seiner Pläne für unmöglich. „Es kann uns (mit Gutenberg) nicht mißlingen", so erwidert Andreas Dritzehn auf die Einwendungen seiner Nachbarn. Hans Riffe setzt seiu vollstes Vertrauen in den Meister; die Erben, Gebrüder Dritzehn, suchen ihm ihre Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag aufzudrängen. Die Hochachtung, mit welcher die Zeugen im Dritzehnschen Prozeß von ihm sprechen, beweist, daß er damals schon ein Mann von anerkannten? Charakter, ein geborener Führer war, der durch seine Arbeit und Erfolge sich eine bedeutende persönliche Stellung erworben hatte und mit der Macht seiner Beredsamkeit auch den Beistand Dritter bei der Ausführung seiner Pläne sich zu sichern verstand. Nachdem er sein Vermögen oder wenigstens seine bereiten Mittel aufgezehrt hatte, nahm er auch wohl zu verwegenen, noch heutzutage üblichen Künsten einer gewagten Geldbeschaffung seine Zuflucht, indem er Waren auf Kredit kaufte und sofort gegen bar wieder verkaufte, seine reichen Verwandten in Mitleidenschaft zog, oder gegen Pfand lieh, bis er endlich bei ein paar reichen Leuten die zur praktischen Durchführung seiner Erfindung nötigen Kapitalien auftrieb. Dabei war er durchaus nicht leichtsinnig. Ehe er auf Kredit kauft, um durch sofortigen Wiederverkauf gegen bar Geld zu beschaffen, erkundigt er sich genau nach den Artikeln, welche eine solche Operation mit dem geringsten Schaden ermöglichen. Als spekulativer Kopf weiß er ein gewinnbringendes Geschäft sehr gut zu würdigen, wie das die Spiegelanfertigung für die aachener Heiltumsfahrt beweist; aber als echtes Erfindergenie ist er wieder so gleichgültig gegen den eigenen materiellen Vorteil, daß er sich ganz auf dieselbe Stufe mit seinen Lehr- Kapitels Guteilbcrgs Charakterbild. 55 lingen stellt, welche nur ein paar hundert Gulden zu den Herstellungskosten beitragen. Wäre Gutenberg während des Gesellschaftsvertrags mit Riffe, Dritzehn und Heilmänn gestorben, so hätten diese, gegen Auszahlung von 100 Gulden an seine Erben, das ganze Geschäftsinventar an sich nehmen und seine Erfindung als die ihrige ausbeuten können. Auch Fust gegenüber fühlte er sich so sicher, daß er nicht einmal einen Termin bestimmte, bis zu welchem das Geld zurückbezahlt werden sollte. Im Geiste sieht er nach Art aller großen Erfinder seine Pläne schon verwirklicht und bis ins einzelne gelungen, während er zu ihrer pratti- schen Durchführung noch die schwersten Hindernisse zu überwinden hat. Dabei muß er ein frisches und leichtlebiges Blut gewesen sein, dieser mainzer Patriciersohn, der schon jung in die Verbannung wandert, aber immer den Kopf voll stolzer und kühner Entwürfe behält, das Vertrauen anderer gewinnt, weil er selbst Vertrauen zu seiner Sache hat und seinen Glauben sogar nüchterueu Geschäftsleuten einzuflößen weiß. Daß er den Wein nicht verachtete, sondern in guter. Gesellschaft zu trinkcu liebte, zeigt ihn auch von seiner gemütlichen Seite. Seine beiden neuen Gesellschafter Andreas Dritzehn und Andreas Heilmann machen ihm ein paar Fässer Wein zum Geschenk, welche er mit ihnen in seiner damaligen Wohnung im Kloster Arbogast leerte. Sie verkehren freundschaftlich mit ihm, essen ohne jede Vergütung an seinem Tisch, ruhen mit ihm von des Tages Arbeit aus und verehren in ihm stets den Höherstehenden, den Meister. Es gehört keine große Einbildungskraft dazu, sich dieses Zusammenleben auszumalen, wie es denn auch ein Beweis für die Milde und Freundlichkeit seines Wesens ist, daß der erprobte Diener Loren; Beildeck trotz aller Not und Sorge treu bei seinem Herrn aushält. Gutenbergs Erfindung ist — und das kann nicht genug hervorgehoben werden — nicht die Verbesserung einer alten unvollkommenen Einrichtung, sondern vielmehr eine ganz neue Kunst, aus welcher wieder zahlreiche, bisher nicht gekannte Gewerbe und Geschäfte mit den vielfältigsten Interessen hervorgehen. Es ist nicht in erster Linie ein quantitativer, als vielmehr ein wichtiger qualitativer Unterschied, ob die vereinzelte mühsame Abschrift des Sklaven oder Mönchs durch den Handschriftenhändler ihren Weg in die nächsten Kreise findet, oder ob die tausendfache gleichartige Vervielfältigung eines und desselben Buches 5«! Bedeutung der Erfindung. ^Erstes durch die Presse in alle Welt dringt- es ist ein gewaltiger Unterschied, ob in ein paar Dutzend Welt- und Handelsstädten, Klöstern und Universitäten einige tausend Schreiber arbeiten, oder ob diese örtliche handwerksmäßige Gebundenheit durch eine universale, bis ans Ende der Welt dringende, ungebundene Kunst millionenfach gesteigert und überflügelt wird. Hing bis zum Ausgang des Mittelalters die litterarische Produktion und ihre Verbreitung mehr von Laune und Zufall ab, so schufen Buchdruck und Buchhandel in verhältnismäßig kurzer Zeit wie auf Verabredung eine methodische Verteilung und Solidarität der geistigen Arbeit, einen täglich wachseudeu Grundstock von Bildung und zogen allmählich alle Gebiete des Wissens in den Kreis des geistigen Verkehrs. Gerade die Einfachheit der Erfindung beweist ihre Größe, denn das Einfachste ist immer das Größte und Schwerste. Gutenberg bezeichnet deshalb durch massenhafte Herstellung uud Vertrieb von Büchern eine noch viel tiefer einschneidende Revolution in der Entwickelungsgeschichte der Menschheit, als sie der heutige Dampfer oder die moderne Lokomotive im Verhältnis zum Ruderboot, oder zum homerischen Fuhrmann, oder selbst zum schnellsten Roß des Ritters bewirkt haben. Die Presse läßt sich überhaupt den Vervielfältiguugsinitteln früherer Perioden nur entgegenstellen, nicht damit vergleichen. Man darf von der Ähnlichkeit mancher -äußern Erscheinung nicht auf die Übereinstimmung und Gleichheit der Voraussetzungen schließen, welche den alten und mittelalterlichen Handschriftenhandel beherrscht haben und den modernen Buchhandel beherrschen. Die diesem voraufgegangene Epoche hatte nur Surrogate für den Buchdruck und Buchhandel. Gutenbcrg und seine ersten Schüler lehnten sich natürlich an den herrschenden Geschmack und das einzige für sie maßgebende Vorbild an, indem sie in ihren Hauptdrucken die bessern Handschriften so täuschend als möglich nachahmten. In ihnen war die sogenannte Missal- (große gotische) Type fast ausschließlich vorherrschend, weil Priester und Laien aller Länder seit Hunderten von Iahren an die mit dieser Schrift geschriebenen Bibeln, Glossarien, Postillen und Meßbücher gewöhnt waren. Das Format war bei Bibeln, Kirchenvätern und theologischen Schriften meistenteils groß Folio (Regal), weil man auch in der äußern Erscheinung die Größe des Autors anzudeuten suchte. Diese Vorbilder suchte die neue Kunst nicht bloß zu erreichen, sondern durch ebenso gute, Kapitels Äußeres der ersten Drucke. 5>7 wenn nicht bessere Ausführung, dasselbe Format und einen geringern Preis in den Schatten zu stellen. Der Haupteinwand gegen gedruckte Bücher ging nämlich anfangs dahin, daß die geschriebenen schöner, reicher und glänzender seien. Wollte der Buchdruck Erfolg habe», so mußte er mit der Schönheit der Handschrift den Wettkampf aufnehmen. Es kam also darauf an, einerseits den vorurteilsvollen und vornehmen Bücherfreunden den Beweis für die Trefflichkeit und Ebenbürtigkeit der neuen Erfindung zu liefern, andererseits aber ärmern Käufern gcgeuüber die größere Wohlfeilheit und die Überlegenheit des Typendrucks dar- znthuu. Diesem Kampfe mit den Handschriften sind die vorzüglichen typographische» Leistuugcu der ersten Zeit zn verdanken, welche noch heute die Bewunderung des Kenners erwecken. Der Schnitt der Buchstaben der scchsunddreißigzeiligcu Bibel und des Psalteriums z. B. stimmt auch in Größe nnd Umfang mit den Meßbüchern jener Zeit übcrein. Die diesen eigentümlichen prächtigen Initialen in Gold und bunten Farben und die in Karmin ausgeführte Liniirung der einzelnen Zeilen der Prachtexemplare wurden, um sie anziehender und verkäuflicher zu machen, den Handschriften entnommen, die Anfangsbuchstaben aber an der betreffenden Stelle durch kleinern Druck oder Schrift für den Illuminator angedeutet. Man trifft deshalb in sehr vielen Inkunabeln vielfach noch nicht ausgemalte Initialen. Wie die Schreiber nach Vollendung ihrer mühsamen Arbeit häusig in dem Kolophon (Schlußschrift) ihren Namen und einige Worte der Befriedigung oder des Dantes hinzufügten, so finden sich auch in den ersten Bücheru derartige Schlußbemerkungen, die über den Drucker, den Ort und die Zeit nähere, meist sehr ruhmredige, weun nicht, wie bei Schöffer, verlogene Auskunft geben. Das Format war. meist groß Quart oder Folio, das Papier selbst aber, ähnlich wie die mittelalterliche Ouaterne u. s. w., iu eine Lage von drei, vier oder mehr inein- andergeschlagenen Bogen gefaltet. Wiewohl viele geschriebene Codices des Mittelalters bereits Custoden, Signaturen, Rubriken uud Blatt- zahleu aufweisen, kannten die ersten Prcßerzeugnisse weder die einen noch die andern: lüustos (auch Reklame genannt, englisch (^teli-vorä) nennt man das unten am Ende einer Blattscite stehende erste Wort der folgenden Blattseite. Er deutet die Ordnung an, in welcher die Blätter aufeinander folgen, und war fast unentbehrlich, solange man keine Signa- 58 Äußcres der ersten Drucke. Mstes turcu verwandle. Diese scheinen zuerst von Johann Köhlhoff in Köln seit 1472 angewandt worden zu sein und sind numerierte Buchstaben, später Zahlen, welche unten ans der Schöndruckscite der ersten Blätter einer jeden Lage oder eines jeden zusammengefalteten Bogens stehen; sie laufen stets bis zum ersteu Blatt der zweiten Hälfte einer Lage, sodass eine Folioquatcrne A mit A 1—5 signiert ist, während die drei letzten Blätter keine Zignaturen tragen. Sie bezeichnen die Ordnung, in welcher die Bogen aufeinander folgen. Man findet sie zwar schon in den xylographischen Bilderbücher», sowie iu Manuskripten, aber sie mangeln in den ältesten Drucken, sind hier nur manchmal, vielleicht oft, am untersten Räude der Blätter handschriftlich hinzugefügt worden; der, Hobel des Buchbiudcrs hat sie beim Beschneiden nur meist entfernt. Vielfach brachte dann, und zwar bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts hinein, der Schluß des Bandes ein „ Ksgistrunr cliai wrura " (französisch Rsgistro) mit Angabe, ob die Signaturen Ouaternen, Quiil- tcrncn u. f. w. seien, um dem Käufer, beziehungsweise Buchbinder, das Kollationieren des Bnchö zu ermöglichen. Uuter Rubriken versteht man die Überschriften und Inhaltsangaben der Kapitel, weil dieselben in den Mauuskripten und den ältesten Druckwerken mit roter Farbe eingeschrieben, in den letzter» wenigstens noch markiert wurde». Das Letztere geschah auch bezüglich der großen Vcrsal-Buchstabeu im Text. Weiidelj» von Speicr führte 1470 in Venedig den Gebrauch der Custoden eiu und Arnold Ter Hoerncn 1471 in Köln (nach andern Anton Sorg in Augsburg) die Blattzahlen. Dagegen brachten schon die ersten Drucker in der Regel die Rubriken und schloffen sich auch in der Interpunktion unbedingt dem Beispiel und Vorgang der Handschriften an. In die scchsnnddreißigzciligc Bibel der wiener Bibliothek sind die Interpunktionen, zum Teil sogar erst nachträglich, in den Jahren 1487 und 1589 eingeschrieben worden. Es ist aus allen diesen Gründen ein Irrtum, wenn man heutzutage vielfach annimmt, daß es mit jener Anlehnung an die Schönschreiber auf eine Täuschung der Büchcrkäufcr abgesehen gewesen sei, um sich von ihnen die Drucke ebenso teuer wie die Handschriften bezahlen zu lassen. Jedenfalls hätte ein solcher Betrug uicht lange »»entdeckt bleiben können, denn die Känfer waren durchaus nicht so unerfahren in künstlerischen Dingen, als daß sie sich so plump hätten betrügen lassen. Zudem Kapitels Aufnahme der Kunst seitens der Bücherfreunde. 5.9 liefern die Bestellungen, welche einzelne Klöster schon Schöfscr und spätern Druckern zur Anfertigung von Prachtmissalcu und Breviarim erteilten, dcu beste» Beweis für die Thatsache, daß die bücherkaufenden Kenner von Anfang an die Herstellung der Luxusdrucke schon in ihren kleinsten Einzelheiten kannten. Wie aber verhielten sich die damaligen privilegierten Klassen, die Geistlichen und der Adel, die Gelehrten und Reichen zur neuen Erfindung? Die Bücherfreunde zunächst begegneten ihr mit deinselben Mißtrauen und Übelwollen, welches die in ihrem bisherigen Besitz gestörte» oder bedrohten Gewerbe, namentlich die Schreiber, Formschneidcr und Kartenmaler so lange gegen sie hegten, als sie sich noch nickt von der Gemeinsamkeit ihrer Interessen mit denen der Drncker zu überzeugen vermochten. Die reichen Bücherliebhaber zunächst hatten gerade, wie schon erwähnt, zur Zeit des ersten Auftretens der Buchdruckerkuust und noch bis gegen das Ende des 15. Jahrhunderts eine besondere Borliebe für die Sammlung von kostbaren Bibliotheken, für die Musterleistungen der Schönschrciber. So spotteten denn auch die Abgesandten des Kardinals Bessarion, als sie bei Konstantin Laskaris das erste gedruckte Buch sahen, über die bei „den Barbaren in einer Stadt Deutschlands" gemachte Erfindung. Vespasiano de Bisticci sagt 1482 mit einer gewissen gewerbsmäßigen Abneigung des alten Handschriftenhändlers von den Schätzen der Urbinischen Bibliothek: „In ihr sind alle Bände von uutadelhafter Schönheit, mit zierlichen Miniaturen, sämtlich auf Pergament nrit der Hand geschrieben. Kein gedrucktes Buch findet sich darunter: der Herzog Federigo würde sich eines solchen geschämt haben." ^ Man verachtete eben zum Teil die neue Kunst als gewöhnliches Handwerk, welches nur Bücher ohne Schmuck zu liefern vermöge. Die Handschrift galt deshalb, zugleich auch weil sie teuerer und weniger zugänglich war, als vornehmer. So kommen denn noch Jahrzehnte nach Ausgabe der ersten gedruckten Bücher reich ausgestattete Manuskripte vor, namentlich italienische .und französische Gebet- und Erbauungsbücher (llorae, Usurss). In der baseler Bibliothek befindet sich unter anderm ein prachtvolles, auf Pergament geschriebenes und mit herrlichen Miniaturen und Initialen geschmücktes Exemplar des Virgil, welches Johann Heynlein de Lapide sich hatte anfertigen lassen, als die von Schweinheim und Pannartz auf Pergament gedruckte Ausgabe desselben Dichters schon Anfüuglichc Stellung der Kirche zur Kunst. sErstes vergriffen war, Auch in Deutschland wurden manche gedruckte Bücher, wie z. B. die Werte der Noswitha, das „Lln-oniooll 1Hr8poi'g«?n8s" immer wieder abgeschrieben, vorzüglich aber waren es die großen Ehor- büchcr, wclebe uoch lauge Zeit, bis iu das 18. Jahrhundert hinein, mit der Hand augefertigt wurden, so 5. B. 1489 und 1490 das berühmte, in der augsburger Stadtbibliothek befindliche „Krackualo pro vlroro" von dem bereits erwähnten Leouhard Wagner, einem der bedeutendsten Schöuschrcibcr aller Zeiten, oder das jetzt in der Ambrascr Sammlung aufbewahrte prächtige „Krackuals", welches Jakob vou Olmütz 1499 und 1500 anfertigte. ^' Johann Trithcmius, Abt von Sponhcim, schreibt in ciueiit au deu Abt Gerlach von Deutz gerichteten und 1494 in Mainz gedruckten Briefe „vs I--rucks ^eripwrnm rnanualinrn": „Die Schrift auf Pergament kann 1000 Jahre halten, dagegen ist es schon viel, wenn das ans Papier Gedruckte 200 Jahre hält. Nicht alle Bücher sind gedruckt; die nicht gedruckten müssen abgeschrieben werden. Wer wegen der Buchdruckerkunst aufhört zu schreiben, ist nie ein wahrer Büchcr- liebhaber gewesen, weil er, nur die Gegenwart beachtend, nicht für die Erbauung der Nachkommen sorgt. Endlich vernachlässigt der Druck gewöhnlich die Schönheit und schmuckvolle Ausstattung der Bücher, während die Schrift größere Sorgfalt darauf verwendet."^' dauerte übrigens uur wenige Jahrzehnte, bis der von dieser Seite kommeudc Widerspruch gegen die neue Kunst durch veren vortreffliche Leistungen zum Schweigen gebracht wurde. Umgekehrt brachte Rom der Erfindung anfangs ein förderndes Wohlwollen entgegen und trug mächtig zu ihrer allgemciucn Verbreitung bei. Die katholische Kirche fühlte sich zu jener Zeit noch so sicher im Besitz ihrer Herrschaft über die Gemüter und ihrer weltgebiewiden Stellung, daß ihr jeder Gedanke einer möglichen Gefahr fern lag. Die damaligen Päpste, Bäter und Sohne der Renaissance, huldigten dem heitern Lebensgenuß und der Freigeistcrci, uuterstützten die Pflege der Künste nnd Wissenschaften und schwärmten für die WicdcrbclcbnnL des klassischen Altertums, dessen Werke sie selbst und ihre Kardinäle durch die ncucrfundenc Presse förderten. „Die neuen Vorstellungen (Studium der Alten)" — sagt Hegel S. 495 in seiner „Philosophie der Geschichte" — „fanden ein Hauptmittcl zu ihrer Verbreitung in der eben crfnndcncn Buch- druckerkunst, welche, wie das Mittel des Schießpulvcrs, dem modernen Kapitel.Z Anfängliche Stellung der Kirche zur Kunst. ttl Charakter entspricht, und dein Bedürfnis, ans eine ideelle Weise miteinander in Zusammenhang zu stehen, entgegengekommen ist. Insofern sich in dem Studium der Alten die Liebe zu menschlichen Thaten und Tugenden kundthut, hat hie Kirche daran noch kein Arges gehabt und sie hat nicht bemerkt, daß in jenen fremden Werken ihr ein ganz fremdes Prinzip entgegentrat." Es war also ein sehr glücklicher Umstand, daß die Buchdruckerkunst unter dem Pontifitat des gelehrten und umsichtigen Förderers der Wissenschaften, des eifrigen Büchcrsammlcrs Nikolaus V. (1447 bis 1455) erfunden und zuerst ausgeübt wurde. Auch seine un mittelbaren Nachfolger, darunter namentlich Pins II. (1458 bis 1464), Sixtus IV. (1471 bis 1484), Alexander VI. (1492 bis 1503), Jnlius II. (1503 bis 1513) und Leo X. (1513 bis 1522), zum großen Teil pracht- liebcnde, freigcistigc, ja sittlich verworfene und verbrecherische, aber stets klug ihren Vorteil berechnende, bedeutende Kirchcnfürsten, welche mehr im Geiste römischer Imperatoren, denn als Väter der Christenheit regierten, erkannten den hohen Wert der Presse, als des besten Mittels zur Behauptung und Ausbreitung ihrer Herrschaft, und faßten vorzugsweise die eine Thatsache ins Auge, daß bei dem damaligen verderbten Charakter des Klerus das gedruckte Wort über die engen Mauern der Klöster und Kirchen hinaus überzeugender und zündender zu weit größern Massen von Gläubigen reden könnte als das gesprochene. Wenn nun bereits die bildende Kunst der Renaissance, gezeigt hatte und täglich mehr zeigte, daß der durch die Antike veredelte Geschmack sich keines- Wegs von den Überlieferungen der Kirche abgewandt, sondern, durch das Studium der Alten gehoben, deren Helden uud Mythen noch vergeistigt und veredelt hatte, so konnte auch der Buchdruck den oberflächlich und leichtsinnig denkenden Würdenträgern der Kirche um so weniger ernstliche Bedenken erregen. Hatte er doch in seiner ersten praktischen Leistung, den zu Anfang der fünfziger Jahre von Gutcnbcrg gedruckten Ablaßbriefen, den vollgültigen Beweis für seine Brauchbarkeit geliefert und ließ er sich doch ebenso gut zur Uuiformicrung des Gedankens, zur bessern Beaufsichtigung der kirchlichen Lehrsätze uud zur Ausschließuug ketzerischer Ansichten, kurz zur Förderung geistlicher Zwecke überhaupt verwenden. Aber es kam anders! Wie die Päpste, so erwiesen sich auch die damaligen Kardinäle und sonstigen vornehmen italienischen Geistlichen als eifrige Förderer der Buch- 62 Anerkennung seitens des Klerus. ^Erstes druckereien; ja sie gehörten zu denjenigen, welche die ersten deutschen Drucker nach Italien riefen. Anch der hohe deutsche Klerus stand den römischen Kardinälen an Anerkennung und Eifer für die neue Kunst nicht nach. Berthold von Henneberg, Kurfürst von Mainz, nannte sie die äivina ars imxriinölläi. Sein Nachfolger, Albrecht von Brandenburg, förderte namentlich vor der Reformation den Biicherdruck nach Kräften. Die mittlere und niedere Geistlichkeit stand in der Würdigung der Erfindung, als Mittel der Belehrung, hinter dem hohen Klerus ebenfalls nicht zurück. „Die in Mainz erfundene Buchdruckerkunst" — schreibt der Kartäusermönch Werner Rolewinck in seinein Abriß der Weltgeschichte (?aseioulu8 tomporuia) — „ist die Kunst der Künste, die Wissenschaft der Wissenschaften, durch deren rasche Ausbreitung die Welt mit einem herrlichen, bisher verborgenen Schatze von Wissen bereichert und erleuchtet worden ist." Johann Naucler, der erste Rektor der tübinger Hochschule, preist die neue Kunst, „weil jetzt so zahlreiche Autoren in drei Sprachen (lateinisch, griechisch und hebräisch), so viele Zeugnisse für deu christlichen Glauben, so viele wie neu erstandene Werke zu haben sind, daß ich glauben möchte, der Welt sei dies Geschenk von Gott gegeben.". Felix Fabri, Dominikaner in Ulm, bemerkt in seiner „Listoriä 8u6vc»ruw" zum Jahre 1459, daß es keine Kunst in der Welt gebe, welche würdiger, löblicher, nützlicher, ja göttlicher und heiliger sein könne, als die in Mainz erfundene Buchdruckerkunst. ^° Kartäuser- und Minoriteumönche waren die gelehrten Mitarbeiter und Korrektoren der ersten großen baseler Buchdrucker. Die Brüder vom gemeinsamen Leben gingen schon 1468 vom Abschreiben und Illuminieren von Handschriften zum Buchdruck über; ihnen war die Kunst die Lehrerin aller Künste zum Besten der Kirche. Um den Bücherdruck für ihre Zwecke wirksam auszubeuten, lernten Mönche das Setzen und errichteten Druckereien in den Klöstern, wie z. B. die Benediktiner. So fanden sich deutsche Klosterdruckereien in Straßburg bei den Kartäusern und in Augsburg zu St. Ulrich und Afra, in Erfurt zu St. Peter, iu Magdeburg, Marienthal im Rheingau, in Nürnberg und Rostock, also in Orten, wo besonders die Schreibkunst gepflegt und zu einem hohen Grade der Vollkommenheit gelangt war. Da nun die Drncker des 15. Jahrhunderts fast ausschließlich für die Befriedigung des litterarischen Bedürfnisses der Geistlichkeit sorgten, da sie namentlich die Bibel, Katechismen, Meß- Kapitel.) Wandlung nach Auftreten des Humanismus. und Schulbücher abdruckten und stets neu auflegten, so sicherten sie sich auch die Freundschaft nnd Unterstützung des lehrenden Klerns und seiner Schüler, der Studenten und der Gelehrten, die sich fortan mit dem mühsamen Abschreiben der Texte und Handbücher nicht mehr abzumühen brauchten. Wenn schon gleich im Anfang der Ausübung der Kunst ein Prachtdruck fünfmal und beim Eintritt in das letzte Viertel des 15. Jahrhunderts selbst achtmal billiger herzustellen war als eine schön illuminierte Handschrift desselben Werkes, so verringerte sich dies Verhältnis in den gewöhnlichen Ausgaben um das Zwanzig- uud Dreißigfache; der Gewinn aber kam der Bildung und Wissenschaft zugute. Dieses für beide Teile günstige Verhältnis änderte sich jedoch in dem Augenblick, in welchem die Humanisten, länger als ein Menschenalter vor der Reformation, die Autorität der Kirche und die Unfehlbarkeit des Papstes angriffen. Natürlich blieb Rom die Antwort nicht schuldig. Fortan eiferten übereinstimmend hohe und niedere Geistliche „gegen die boshaften oder unklugen Menschen, welche die Bnchdrnckerkunst zur Verwirrung der Geister mißbrauchten, gegen die falschen Erklärer der Heiligen Schrift, welche nur ihr eigenes Licht leuchten lassen wollten"; jetzt entdeckten sie plötzlich, daß alle Irrlehren durch die falsche Auslegung der Bibel entstanden seien", und verboten deren fernere Verbreitung, da das unerfahrene Volk an der Lektüre der Heiligen Schrift Ärgernis nehmen würde. 4! Kurz, die herrschende Kirche besann sich auf ihren eigentlichen Charakter und verfolgte nun die von ihr unabhängige Presse. Allein es war zu spät. Als Rom die riesige Kraft der unscheinbar und bescheiden ins Leben getretenen Macht voll zu würdige» anfing, ließ sich ihr Siegeszug uicht mehr hemmen. Die vatikanischen Blitze zündeten nicht mehr. Im Gegensatz zu diesen vornehmen und nach außen hin sogar mächtigen Feinden war der Umschwung der Geister ein so gewaltiger, der Lern- und Bildungstricb infolge der Erschließung des lateinischen und griechischen Altertums ein so reger, das Verlangen nach litterarischen Hilfsmitteln eiu so lebhaftes, daß auch äußerlich die Handschriftenhändler diesem allgemein gefühlten Bedürfnis nicht mehr genügen konnten uud daß alle in ihren kleinen Interessen nicht bedrohten Volksklassen der Erfindung Gutenbergs freudig entgegenjanchzten. Die tiefe geistige Umwälzung ließ sich nicht mehr bannen. Die Menschheit fing an, sich N4 Der 28. Oktober 14V2. lErstcs Kapitel.) >vieder auf sich selbst zu bcsinucn und sich wiederzufinden. In diesem Entioickeluugsprozeß siel dem Buchdruck gleich eine wichtige und entscheidende, wenn nicht die wichtigste und entscheidendste Rolle zu. Er bethätigte sich von seinein ersten Auftreten cm als der bedeutendste Träger der menschlichen Gesittung, übernahm den geistigen Verkehr unter den verschiedenen Nationen der Erde und entwickelte eine, die Geisteserzeug- uisse der ganzen gebildeten Welt umfassende, vielseitige Thätigkeit. Der Buchdruck beruht auf der unbeschränkten Thätigkeit freier Männer, ans der Ausübung einer Kunst, welche vom Tage ihrer Erfindung an, im Gegensatz zum gebundenen Handwerk, stets als eine freie und löbliche bezeichnet wurde. Es ist deshalb die Ehre und Würde der freien Arbeit, welche dem Buchdruck schon im Zeitalter der Zünfte seinen bevorzugten Charakter verlieh; es ist die hervorragende Mitarbeit an der geistigen Entwickelung des Volkes, welche ihn schon in seinen ersten Anfängen über das Handwerk und zu einem gewaltigen Kulturförderer erhob. Als solcher trug er denn auch im Verein mit andern segensreichen Erfindungen und Entdeckungen mächtig dazu bei, das mittelalterliche Europa einer freiern Auffassung des geistigen und kirchlichen Lebens ent- gegcnzuführen, sowie ueue Bildungsausätze zu wecken und zu fördern. Auf Stunde, Tag und Jahr sogar läßt sich der Anfang seiner erfolgreichen Arbeit festsetzen. Es war am 28. Oktober 1462, als der neue mainzer Erzbischof Adolf von Nassau durch die Plünderung der Stadt auch die dortigen Setzer und Drucker zur Flucht zwang. Wenn diese früher wirklich gelobt hatten, „solch edle Gab Gottes" (die Buchdrucker- kuust) „sorgfältig geheim und verschwiegen zu halten", so erachteten sie sich jetzt selbstredend durch ihren Schwur nicht mehr für gebunden, son-, dern trugen ihr Wissen und Können in alle Welt und lehrten alle Völker. Zweites Kapitel. Die Ausbreitung der neuen Kunst in Deutschland. Städte und Bürgertum. — Mainz. Johann Fust und Peter Schöffer. Die andern Mainzer Firmen bis 1622. — Bamberg. — Straßburg. Johann Mentel, Heinrich Eggestcin. Ihre Nachfolger. Adolf Rusch. Johann Grüningcr. — Köln. Ulrich Zoll. Drucker des 15. Jahrhunderts. Gottfried Hittorp. Franz Birckmann und seine Nachfolger. Johann Gymnicns und seine Nachfolger. — Basel. Bedeutung der Stadt. Beteiligung des Kapitals. Berthold Ruppel. Buch- druckerstrike. Michael Wenszler. Bernhard Richel. Johann Amerbach. Kleinere Buchdrucker. Johann Froben. Frobens Nachfolger. Die Familie Petri. Johann Oporin. — Zürich. Christoph Froschauer. — Augsburg. Günther Zainer und die ältesten Drucker. Johann Bämler und Anton Sorg. Hans Schönsperger. Erhard Ratdolt. Johann Rynmann. Heinrich Steiner. insiZus?illus. — Ulm. — Nürnberg. Die ersten Drucker. Anton Koberger. Die kleinern Buchdrucker. — Die „Brüder vom gemeinsamen.Leben". — Leipzig. Kunz Kachelofen. Pantzschmanns Buchhandel. Nickel Wolrabe. Ernst Vögelin. Henning Große. — Wien. HieronMus Victor und Hans Singriner. — Magdeburg. Trucker der Reformationszcit, — Tübingen. Thomas Aushelm. Slawischer Bücherdruck.— Wittcnberg. Melchior Lotter. Hans Lufft. — Die kleinern Drnckstätten. Die Erfindung und Ausbreitung der Buchdruckerkunst trifft mit der Blüte und dem Reichtum der deutschen Städte zusammen. Seit diese von der Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft übergegangen waren, hatten sich ihre Gewerbthätigkeit nnd ihr Handel mit jedem Tage mehr gehoben. Fürsten und Ritter, welche ihre Kraft in Kriegszügen und Fehden nutzlos vergeudeten, verarmten und wurden finanziell täglich mehr von ihnen abhängig. Zugleich verlor der Adel durch die neue Kriegführung an militärischer Bedeutung und politischem Einfluß; das Bürgertum aber entwickelte sich desto mächtiger und stolzer. Die Folgen der portugiesischen und spanischen Entdeckungen, welche die völlige Um- K-Ipp. I. 5 «!,! Die deutschen Städte. ^Zweites gestaltung des Großhandels herbeiführen sollten, wurden erst im Laufe des 16. Jahrhunderts in Deutschland fühlbar; die städtische Politik aber, welche, großen staatlichen Gesichtspunkten unzugänglich, nicht über ihre eigenen Stadt- und Standesgrenzen hinausging, war noch nicht auf die Probe gestellt worden. Die von tüchtiger, sittlicher Gesinnung erfüllten freien Männer der Reichsstädte mit ihrer Welterfahrung und ihrem Weltverkehr, ihrem Kunstsinn und ihrer Bildung standen auch geistig über den kleinen Landesherren, den rohen Junkern und wenig gebildeten Geistlichen. Alles was damals in Kunst und Wissenschaft Schönes und Lebenskräftiges in Deutschland hervorgebracht wurde, hatte im Bürgertum seine Wiege und seinen Stützpunkt. Natürlich fand diesem Verhältnis entsprechend die neue Kunst auch den Boden für ihre Aufnahme in den Reichsstädten bereits günstig vorbereitet. DaS wirtschaftliche, politische und geistige Leben des deutschen Voltes wurzelte damals in der ober- und niederrheinischen Tiefebene, namentlich im südwestlichen Winkel des Reiches zwischen Basel und Mainz, und zweigte sich von diesen Städten aus nach rechts und links ab. während die Elbe so ziemlich die östliche Landesgrenze bildete und Wien nebst Österreich nur in einem losen Znsammenhang mit dem eigentlichen Deutschland stand. Erst infolge der Reformation rückte die Entwickelung allmählich in nordöstlicher Richtung nach Sachsen und Brandenburg vor. Berlin war noch nach dem Dreißigjährigen Kriege ein elendes Laudstädtchen, und der größte Teil des heutigen Ostens, das Königreich Preußen, vegetierte noch in ursprünglicher Roheit dahin. Südwcstdeutsch- land lieferte eine der Hauptwaffen für den geistigen Kampf; allein Nordostdeutschland handhabte sie auf die Dauer einsichtiger und nachhaltiger. Zunächst drang die Buchdruckerkunst auf der alten Handels- und Kulturstraße des Rheins in die verschiedensten Teile Deutschlands. Von Mainz aus erreichte sie, stromaufwärts ziehend, zuerst Straßburg, gelangte dann stromabwärts nach Köln und bürgerte sich wenige Jahre später in Basel, Augsburg, Ulm und Nürnberg ein. Ziemlich zu derselben Zeit trugen sie aber Schüler Gutenbergs auch in das Ausland. Es ist weder möglich noch nötig, in der nun folgenden Darstellung die Namen und Leistungen sämtlicher Drucker und Verleger einer Stadt oder Landschaft aufzuzählen. Es genügt vielmehr, die bedeutendsten aus ihnen herauszugreifeu und ihren Einfluß auf die Entwickelung des Ge- Änpitcl.Z Mainz: F»st und Schösfer, 57 schäfts und das Zeitalter überhaupt nachzuweisen. Dieser Nachweis aber kann nur da geführt werden, wo, wie bei den großen Firmen, bestimmte Thatsachen und Anhaltspunkte vorliegen, während die Namen der Kleinen so ziemlich alles sind, was von ihnen auf die Nachwelt gekommen ist. Nicht die bloße Quantität, die Zahl, sondern die Qualität, der Geist, ist es, welche den Charakter einer Epoche bestimmen. Zudem kommen hier nicht sowohl die Drucker überhaupt, als vielmehr nur diejenigen in Betracht, welche von Anfang an zugleich Buchhändler sind. In erster Linie steht also: 1. Mainz, die Stadt, in welcher der Buchdruck erfunden war und in welcher während des ganzen 15. Jahrhunderts Fnst und Schöffcr ihn geschäftsmäßig ausbeutctcu. Der reiche und unternehmende Fnst würde seinen Prozeß gegen Gutenbcrg gar nicht angefangen haben, wenn er nicht gewußt hätte, daß Geld in dem praktischen Betriebe der neuen Kunst steckte. Nachdem er also durch Urteil vom 6. November 1455 in dm Besitz der Pressen gelangt war, setzte er diese sofort in Thätigkeit. Einen äußerst brauchbaren Gehilfen und Mitarbeiter fand er in Peter Schöffer, der zwischen 1420 und 1430 in Gcrnshcim a. Rh. geboren war und in Paris als Schönschreiber, Illuminator und Handschriftenhändler vorgebildet, tnrz vor 1455 nach Mainz zurückgekehrt sein muß. Noch während der Verbindung Gutenbcrgs mit Fnst scheint Schöffer als Setzer, Abschreiber oder Zeichner in deren Diensten gestanden zn habend Fnst gab, als er selbständig zu arbeiten anfing, dem fähigen Gehilfen nicht allein seine Tochter zur Frau, sondern nahm ihn auch als Teilhaber iu sein Geschäft auf, welches er in sein ncuerworbenes Haus „Zum Humbrecht" in der Quentinsgasse verlegte. Beide Männer waren natürlich Gntcnberg als Geschäftsleute überlegen und paßten, von nicht zn großer Gewissenhaftigkeit, aber von um so regcrm Erwerbsinn beseelt, ganz vortrefflich zueinander. Gleich das erste Verlagswerk, welches am 14, August 1457 aus ihrer Qffi^in hervorging, ist das prachtvolle, mit großen Missalthpcn auf Pergament gedruckte „?8a,1tsriuin", eine thpographischc Wiedergabe der geschriebenen Ehorbücher, und beweist sowohl ihren guten Geschmack, als auch ihren klugen Unternehmungsgeist, da es im Auftrage zweier Mainzer Klöster, 68 Mainz: Fust und Schöffer. ^Zweites also ohne Gefahr für die Drucker, hergestellt wurde. Der geschäftliche Erfolg dieses Werkes war ein so glänzender, daß bereits zwei Jahre später eine neue Auflage veranstaltet werden mußte. Während der Erfinder Gutenberg verarmt war, verstanden es die beiden Geschäftsleute Fust und Schösfer ganz vorzüglich, die Früchte des Baumes zu ernten, welchen ein anderer gepflanzt hatte. Das „?8a1t6riulli" ist übrigens das erste Druckwerk, auf welchem Tag, Jahr und Namen des Druckers angegeben sind. Nach Fusts Tode wurde es von Schöffer noch zweimal in den Jahren 1490 und 1502 und später von dessen Sohn Johann ebenfalls noch zweimal in den Jahren 1515 und 1516 verlegt. Bis zum Eintritt der Mainzer Katastrophe druckten Fust und Schösfer noch des Dominikanermönchs Guillielmus Durandus „Kationa-Is vivirwruna OköoiorurQ" (1459), den „Lodsx Lollstiintionnm LIsmöQtis ?g,xg,s" (1460), die Bulle des Kaisers Friedrich III. gegen Diether von Jsen- burg (vom 10. August 1461) und das Manifest des letztern gegen Adolf von Nassau (1462). Daß sie als vorsichtige Geschäftsleute für beide Parteien arbeiteten, kann bei dem Charakter Fusts und Schöfsers nicht weiter auffallen. Ihr schönstes und bedeutendstes Verlagswerk aus dieser Zeit bildet die 1462 vollendete lateinische sogenannte achtundvierzig- zeiligc Bibel in zwei Foliobänden. Nach diesem Bibeldruck blieb die Firma fast zwei Jahre unthätig. Vom siegreichen neueu Kurfürsten aus der Stadt gewiesen, müssen Fust und Schösfer nach dem benachbarten Frankfurt gegangen und gegen Ende 1463 zurückberufen worden sein, denn schon 1464 lieferten sie den Ablaßbrief des Papstes Pius II. vom 11. November 1463 gegm die Türken. Am 17. December 1465 folgte 5as sechste Buch der Dekre- talen Bonifacius' VIII. in Folio, und in demselben Jahre zum ersten mal ein lateinischer Klassiker, „Lieero cls OkLoiis", in klein Folio, welcher bereits am 2. Februar 1466 zum zweiten mal aufgelegt wurde und der letzte Druck der Firma Fust und Schöffer war. Schon nach Beendigung der zweiundvierzigzeiligen Bibel von 1455 soll Fust nach Paris gereist sein, um sie dort zu verkaufen. Diese Annahme ist nicht erwiesen, hat aber viel Wahrscheinlichkeit für sich. Schöffer war als ehemaliger Bücherabschreiber an der dortigen Universität thätig gewesen, mit den einschlägigen Verhältnissen, namentlich aber den hohen Preisen für geschriebene Bücher aus eigener Erfahrung Kapitel.) Mainz: Fust und Schöffcr. 69 genau bekannt geworden und hatte höchst wahrscheinlich diese Reise angeraten. Paris, als damals bedeutendste Universität des Abendlandes, bestimmte auch die Richtung der Geister und den Bedarf an Büchern. Wer von fremden Klöstern, Gelehrten oder Liebhabern eben konnte, bezog von dort seine größern oder geringern litterarischen Bedürfnisse. Nun erhielt aber Paris, wie das dritte Kapitel näher ausführen wird, seine ersten Drucker nicht früher als im Jahre 1470. Die ihrer Ankunft unmittelbar voraufgehende Periode war aber eine Zeit hoher litterarischer Blüte und kam dem Bncherverkauf besonders zu statten: Grund genug für Fust, diesen so günstigen Markt im Interesse seiner Firma zu besuchen und dort so allgemein begehrte Artikel, Wie die lateinische Bibel, zu verkaufen. Das Bedürfnis verband sich zugleich mit dem Reiz der Neuheit des ersten Druckes. Es ist dagegen urkundlich nachgewiesen, daß Fust in der ersten Hälfte des Jahres 1466, bald nach dem Erscheinen der zweiten Auflage des „Oicsro Äs OMoiis", mit diesem und verschiedenen andern Verlagsartikeln nach Paris reiste und sie dort verkaufte. Aus einem in der Stadtbibliothek von Genf befindlichen Exemplar dieser zweiten Auflage des „(Äosrv" geht hervor, daß Ludwig de la Vernade es im Juli 1466 in Paris von Fust selbst erhalten hattet Wie Paris, so zog die Firma schon frühe, wenn nicht früher, Deutschland in den Kreis ihrer Unternehmungen. Den Beweis für diese Thatsache liefert ein Beglaubigungsschreiben (s. Anhang unter I), welches der frankfurter Rat am 3. Juni 1469 an den lübecker richtete, worin er diesen bittet, dem Bevollmächtigten der Fustschen Erben, Konrad Henckis, zur Eintreibung einer Forderung behilflich zu sein, welche Fust und Schöffer an den lübecker Kaufmann Kurd Horlemann für verschiedene ihm gelieferte gedruckte Bücher hatten. Wenu diese Forderung 1469 gerichtlich geltend gemacht wurde, so mußte sie doch schon einige Zeit früher entstanden sein, und zwar in Frankfurt a. M., da nicht Mainz, die Vaterstadt Fusts, sondern Frankfurt a. M. für ihn eintrat. Fust und Schöffer waren also nachweisbar die ersten Händler mit. den von ihnen gedruckten Büchern und überhaupt die ersten Buchhändler. Ihre Preise waren trotz der Neuheit der Kunst, niedrig im Verhältnis zu den Handschriften. ° Madden führt an, daß ein auf Pergament gedrucktes Exemplar der zwemndvierzigzeiligen Bibel zu jener Zeit in Paris Mainz: Fust und Schösfer als Nachdrucke ^Zweites für 2000 Franken verkauft wurde. Für die Beurteilung des Preisverhält- nisscs der gedruckten zu den geschriebenen Büchern gibt Bischof Johannes von Aleria in einem später mitzuteilenden Briefe an den Papst Paul II. einige zuverlässige Zahlen. Er sagt nämlich, daß man heute (1467) für 20 Goldgulden und weniger in Rom Werke taufen könne, für welche man zu andern Zeiten 100 Goldgulden habe zahlen müssen, und daß Bücher, welche man bis vor kurzem kaum für 20 Goldgulden habe erwerben können, jetzt zu 4 Gulden uud uocki wohlfeiler verkauft würde«. Demnach stellte sich damals der Preis eines gedruckten Bnches fünfmal niedriger als der eines geschriebenen. Zu diesem ganz natürlichen Preisunterschied zwischen gedruckten uud geschriebenen Büchern kam nun gleich mit dem ersten Auftreten der neue» Kunst der die Preise drückende Nachdruck, dessen Anfang auch auf Fust uud Schöffer zurückzuführen ist. Sie waren es nämlich, welche, wie Panzer nachgewiesen, den „Liesro äs (Moiis" schon im Jahre 1465 einer Ausgabe von Ulrich Zell in Köln nachdruckten. Fust ging sogar so weit, daß er außer dem Text auch noch die Vorrede zu der von Mentel kurz vorher in Straßburg gegebenen Schrift „vs ^rts l^iÄsclie^wrig." (welche bckauutlich nichts anderes als das vierte Bnch von Augustinus' „vs voctriua, Oln-istiana." ist) etwa 1466 nachdruckte. Der Verfasser dieser Vorrede erzählt, daß er Handschriften dieser Abhandlung in Heidelberg, Speier, Worms und Straßburg gefunden und Johann Mentel, in^ols-m ^'rZsutiQöiiserll, imxi-es- sorig.« artis maZistruill, bewogen habe, sie durch den Druck den Klerikern zugänglich zu machen. Fust als praktischer Mann ersetzte einfach den Namen Mentel durch seinen eigenen ^ einen schamlosem Schwindel hat es wohl kaum in den Blütezeiten selbst des spätern Nachdrucks gegeben. Schöffer war ein nicht minder gewissenloser Geschäftsmann uud bediente sich gleichfalls aller Mittel, welche dazu dienen konnten, seine Unternehmungen möglichst allgemein anzupreisen. So druckte er mit unbedeutenden Abänderungen am Ende, namentlich seiner ersten Bücher, die Gutenbergschen Schlnßschriften nach; so war er der erste Verleger, welcher eine von seinein Korrektor, Johann Brunnen, einem ungebildeten Mönch, geschriebene ruhmredige Auküudiguug über ein künftig erscheinendes Werk veröffentlichte. Im Frühjahr 1470 machte er nämlich für die Herbstmesse desselben Jahres das Erscheinen der Briefe des heiligen Hieronyinus bekannt,.die dann auch wirklich pünktlich noch vor der be- Kapitel.) Mainz: Schöffer und seine Filiale in Paris. 71 stimmten Zeit, am 7. September 1470, von ihm herausgegeben wnrdcn. Die lateinisch geschriebene Anzeige findet sich in deutscher Übersetzung im Anhang unter II und beweist, daß sich der erste deutsche Verleger schon ganz vortrefflich auf die „Reklame" verstand. Fust starb, wenn nicht in der letzten Hälfte des Jahres 1466, spätestens Anfang 1467, denn im März dieses Jahres erlosch die Firma Fust und Schöffer und es trat die neue Firma Peter Schöffer au ihre Stelle, welche bis 1503 bestand. Fust hatte zwei Söhne hinterlassen, von denen der jüngere, Konrad, auch Hancquis, Henlich oder Henchins genannt (verstümmelt aus „Johannes Sohn"), als Teilhaber, jedoch nicht mit Namen, in die neue Firma Peter Schöffer eiutrat. Die von Fust in Paris gegründete Filiale hatte sich als höchst einträglich erwiesen. Schöffer beeilte sich daher 1470, in der Person des Hermann von Stadtlohn oder Stadtloe (nicht Stadthoe, wie fälschlich ein Autor dem andern nachschreibt), einer in der Diöcese Münster, an der nordwestlichen Grenze des gleichnamigen preußischen Regierungsbezirks gelegenen und durch eine Schlacht (1623) im Dreißigjährigen Kriege bekannter gewordenen kleinen Stadt, einen neuen Vertreter in Paris und zugleich auch iu Augers anzustellen. Unter diesem nahm das pariser Geschäft einen noch bedeutenden: Aufschwung. Schöffer und sein Gesellschafter Konrad brachten jetzt nicht bloß ihren eigenen Verlag, sondern auch die Werke anderer Verleger aus Mainz dahin. Diese Thatsache ergibt sich unter anderm aus einer Notiz, welche Schöffcr in eine, der Bibliothek des pariser Arsenals gehörige und 1474 von Anton Koberger in Nürnberg gedruckte Ausgabe des Johannes Scotus eingetragen hat. „Ich, Peter Schöffer, Buchdrucker aus Mainz", heißt es dort, „bekenne, von dem ehrwürdigen Magister Johannes Henrici, Sänger aus Pisa, drei Scuta für den Preis dieses Buches erhalten zu haben, was ich hiermit eigenhändig bescheinige." Hermann verkaufte diese Bücher sowohl in Paris als auch in Angers und andern Städten Frankreichs, in welchen er Zweigniederlassungen errichtet hatte. Dann trat er zugleich als Faktor bei dem geschworenen Universitätsbuchhändler Johann Guhmier in Paris ein, offenbar, um auch an der Universität Geschäfte für Schöffer machen zu können. Am 5. April 1470 verkaufte er eine auf Pergament gedruckte mainzcr Bibel an den Erzpriester Wilhelm von Tourneville zu Augers 72 Mainz: Schöffcr und seinr Filiale in Paris. ^Zweites für 40 Thaler. Die Bedeutung der Geschäfte, welche Hermann in Frankreich für Rechnung der Firma Peter Schöffer in Mainz gemacht hatte, stellte sich bei seinem Tode deutlich heraus. Da Hermann in Frankreich nicht naturalisiert war, so fiel nach dem Oioit ci'a,ubu,iiis seine ganze Hinterlassenschaft dem Staate anheim. Sofort eilten Schöffcr und Hancquis, mit wirksamen Empfehlungsbriefen vom Kaiser Friedrich III. und dem Kurfürsten von Mainz an Ludwig XI. versehen, nach Paris, um die noch vorhandenen Bücher ausgeliefert und für die von ihrem Lager bereits verkauften eine Entschädigung zu erhalten. Ihre Bemühungen hatten den günstigsten Erfolg, denn in einer Ordonnanz vom 21. April 1475 befahl Ludwig XI., „daß in Berücksichtigung der Sorgfalt, mit welcher die Bittsteller die Kuust des Buchdrucks gefördert, und des Nutzens, welcher dem gemeinen Wesen aus dieser Kunst durch Verbreu tung der Wissenschaft erwachsen, Konrad Hancquis und Peter Schöffer (sie werden als warekanäs bourgsois cle In eits Äs U^encs bezeichnet) vom 1. Oktober 1475 an in jährlichen Raten von 800 Livrcs die verlangte Summe von 2425 Thalern 3 Lols tournois (nach heutigem Gelde etwa 11000 Franken) ausbezahlt erhalten sollten." Schöffer selbst führte in Mainz das Geschäft weiter. Sein Gesellschafter Hancquis blieb zur Betreibung des Buchhandels in Paris zurück und erscheint dauernd erst 1480 wieder in Deutschland. Wann die pariser Filiale liquidiert wurde, ist unbekannt; jedenfalls bestand sie noch bis 1477, wie das aus der Unterschrift unter einem Exemplar des Augustiuns' „vs Livitats Osi" hervorgeht. Da jedoch seit 1470 in Paris Druckereien bestanden und die neue Kunst sich auch in Frankreich rasch verbreitete, so zog Schöffer vor, sein pariser Geschäft nicht länger fortzusetzen, und beschränkte selne Thätigkeit auf die Heimat, wo die ebenfalls rasch zunehmende Konkurrenz auch höhere Ansprüche an seinen Unternehmungsgeist stellte. Im Jahre 1476 kaufte er zu dem ihm bereits als Erbteil seiner Frau zugefallenen Hause „Zum Humbrecht" ein größeres darangrenzendcs Gebäude, den „Hof zum Korb". Unter den Urkunden, die sich leider nur vereinzelt über Schöffer vorfinden, wirft ein Vertrag, den er am 24. Juli 1477 mit seinem Schwager Johann Fust abschloß, auch einiges Licht auf seine buchhändlerische Thätigkeit. Fust, welchem als Erbteil an der väterlichen Druckerei 180 auf Papier und 20 auf Pergament Kapitels Mainz: Schöffers Gcschäflsbctncb. 7'! gedruckte Exemplare der Dekretalen von 1473 zugefallen waren, ließ dieselben für seine Rechnung durch Schöffer verkaufen und einen gerichtlichen Akt über dieses nicht unbedeutende Geschäft aufnehmen. Auf eine buchhändlerische Verbindung zwischen Fust und Schöffer kann man jedoch aus dieser Thatsache nicht schließen. Johann Fust war Kanonikus am St. Stephaus-Stift in Mainz und hoffte begreiflicherweise, die ihm gehörigen Werte am sichersten und vorteilhaftesten durch seine» sachverständigen Schwager verwerten zu köuucu. Von diesem heißt es in dein Vertrage ausdrücklich, daß er Handel mit Büchern treibe und daß er die Dekretalen zugleich mit seinen eigenen Büchern vertreiben und verkaufen solle. Wichtiger aber erscheint die am 6. September 147'^ erfolgte Aufnahme Schöffers als Bürger von Frankfurt a. M. Da er Paris aufgegeben hatte, so bedürfte er notwendig zur Ausbreitung und Sicherung seines Geschäftes in Deutschland eines festern Stützpunktes, als Mainz ihn zu bieten vermochte. Kein Ort konnte diesem Zweck günstiger sein als die nahegelegene Reichsstadt, welche ihm durch ihre Messen die beste Gelegenheit zum Absatz seiner Verlagsartikel und zur Anknüpfung neuer Verbiuduugen bot. Ju Mainz hatte er seine Druckerei; dort führte er die Bestellungen aus, welche ihm oder seinem Teilhaber Hancquis in Mainz selbst, hauptsächlich aber auf der für den Buchhandel damals schon wichtigen frankfurter Messe erteilt wurden. Hancquis besorgte seit 1480 wieder die Geschäftsangelegenheiten der Firma in Deutschland. Diese müssen sehr ausgedehnt gewesen sein, denn um 1480 hatten Schöffer und Hancquis einen Prozeß mit einem gewissen Bernhard Jnkus in Frankfurt, welcher sie bei dem Hofgericht von Rottweil auf Herausgabe einer Anzahl von Büchern verklagte, während Schöffer und Konrad Henki lso wird Fusts Sohn hier genannt) ihr Eigentumsrecht daran verteidigten. Es geht aus den Akten nicht hervor, ob diese Bücher von den Verklagten selbst gedruckt, ob sie Erzeugnisse anderer Pressen, oder ob sie teilweise eigenes, teilweise fremdes Eigentum waren. Die Regierung von Basel, welche diesen Prozeß in der Appellationsinstanz an sich gezogen hatte, belegte den Streitgegenstand mit Beschlag und forderte die Parteien zum gütlichen Vergleich auf. Mitte Mai 1481 war der Beschlag noch nicht aufgehoben. Welchen Ausgang aber die Sache genommen hat, darüber schweigen die Akten. Eine nicht unbe- 74 Mainz: Schöffers Geschäftsbetrieb. ^Zweites deutende Forderung ferner, welche Schöffer und Hancquis cm den lübecker Bürger Hans Bitz, beziehungsweise dessen Witwe hatten, veranlaßte den Rat der Stadt Frankfurt, am 1. April 1480 wieder, wie schon 1469, den Rat zu Lübeck um wirksamen Schutz für Schöffer zu ersuchen. ° Außer diesem Schreiben, dessen Entwurf im frankfurter Stadtarchiv noch aufbewahrt wird und im Anhang unter III abgedruckt ist, hat sich keine Einzelheit über die ganze Angelegenheit mehr erhalten. Auch mit Ulm hatte die Firma Schöffer Geschäftsverbindungen, wie das ebenfalls aus einer Schuldforderung für gelieferte Bücher hervorgeht, welche sie gegen die dortigen Bürger Hans Harscher, Erhardt Rüwinger und Berchtold Ofener geltend zu machen suchte. Sie sandte sogar mit dem Schutzschreiben des Kurfürsten Diether von Mainz gleich einen Boten mit, der das Geld einkassieren sollte. Es wurde ihm aber nicht ausgezahlt, da er nach Ansicht der Schuldner nicht hinreichend bevollmächtigt gewesen sei?; „sobald er aber genügsame Gewalt vorweise, wolle man ihm nach dem ulmischen Stadtrechte zu dem Gelde verhelfen". Diese Prozesse und Klagen im äußersten Norden und Süden von Deutschland deuten auf eine hervorragende Meßthätigkeit und auf Verkäufe, die, in Frankfurt abgeschlossen, sich über ganz Deutschland erstreckten. Schöffer scheint sogar seine Geldgeschäfte nur von Frankfurt aus besorgt zu haben. Am Magdalenentag 1485 ersucht er den weltlichen Richter Gensfleisch in Mainz dringend, ihm seine Schuld in Frankfurt auf der nächsten Messe zu zahlen. Wäre Schöfser damals Bewohner von Mainz gewesen, so hätte er ja viel bequemer seine Forderungen dort einziehen können. Gegen Ende des Jahrzehnts erscheint er, in seiner geschäftlichen Thätigkeit verhältnismäßig nachlassend, wieder in Mainz, denn er wird hier 1489 zum weltlichen Richter ernannt. Den damals wie Pilze aus der Erde schießenden Druckereien, dem unverdrossenen Fleiß der Verleger in Deutschland, Italien und Frankreich, den neuen Verbesserungen in den Schriftgattungen, der kritischen Methode, mit welcher die alten Klassiker und Kirchenväter zum Druck vorbereitet wurden, kurz, dieser außerordentlichen Thätigkeit und Konkurrenz fühlte sich der alternde und inzwischen wohlhabend gewordene Buchhändler nicht mehr gewachsen, weshalb er sich denn auf Drucke beschränkte, für welche seine Schriften ausreichten. Schöffer veröffentlichte während seiner sechsunddreißigjährigen Thätig- Kapitels Mainz: Schössers Drucke. Sein Charakter. 75 keit, d. h. von FustS Tode 1466 an bis zu seinein eigenen Ableben, im ganzen 59 datierte, bis jetzt bekannt gewordene Drucke. Die meisten derselben sind Folianten, enrhalten 50 bis 60 Zeilen in gespaltenen Kolumnen und zählen jeder im Durchschnitt etwas über 150 Blätter. Darunter sind theilweise auch neue Auflagen von Werken, welche bereits früher bei Fust und Schöffer erschienen waren, und besonders zn nennen „Lie- illstis V. Oonstitutionss ourn ^xxarg.tu ^vannis ^.näio^cz" ans den Jahren 1467, 1471 und 1476; „^nstiinani Institutionss cmrn (Aossa," 1468, 1472 und 1476; „Lt. Itwmaiz cle ^.huino Lxpositio Lviitön- tiarnrn" 1470; „Lisron^mi Lxistolas" 1470; „Lonik-ieii VIII. I^ibör ssxtus vsorötalium" 1470, 1473 und 1476; „(-regorii IX. veors- tales" 1473 und 1479; „^oarmis Imciusm^ä^ Lxpositio I^nltorii" 1474, 1476 und 1478, und „^ustinialli Loäsx" 1475; endlich aber, wie bereits oben erwähnt, wiederholt das Psalterium. Außerdem druckte Schöffcr auf Bestellung verschiedene Breviarien und Missale, so für Mainz 1483 und 1485, für Meißen 1485 und für BreLlau 1499. Seine Hauptthätigkeit dauerte übrigens nur von 1467 bis 1480. In diesen 13 Jahren erschienen bei ihm 34 Werke, während er von 1480 bis 1502, also innerhalb 22 Jahren, nur 15 Bücher verlegte. Am 28. März 1485 veröffentlichte er sein erstes in deutscher Sprache gedrucktes und mit Holzschnitten geziertes Buch: „Orws Sanitatis, aufs teutsch: Ein Gart der Gesundheit". Am 21. Dezember 1502 erschien sein letzter Druck: die. vierte Auflage des „Psalteriums". ° Schöffer starb in Mainz, und zwar gegen Ende 1502 oder zu Ansaug 1503. Am 27. März 1503 erschien das erste von seinem Sohn gedruckte Buch: „Nsreurius IriweZisws". Peter's Tod fällt also kurz vor dieses Datum. Peter Schöffer war ein kleinlicher Charakter. Lediglich seine technische Schreibfertigkeit brachte ihn erst in Berührung mit der Buchdruckerkunst und mit Männern, welche hoch über ihm standen. Auf seinem Gebiete war er groß und leistete auch Bortreffliches; allein dieses Gebiet war eng begrenzt, indem er nur die Technik eines genialen Erfinders ausbeutete und hier und da vielleicht in Nebenpunkten verbesserte. Er konnte kaum Lateinisch sprechen und Griechisch nicht einmal lesen. So fehlte es dem ungebildeten und für ein Verlagsgeschäft jener Zeit schlecht vorbereiteten Manne an jeder Kenntnis der Litteratur, deren Vervielfältigung ihm Tausende eingebracht haben würde, und natürlich 7«; Mainz: Schöffcrs Charakter. IZwcites auch an der Einsicht, sich neue, reichen Gewinn bringende Bahnen zu eröffnen. Seine Richtung war deshalb auch eine rein handwerksmäßige, bei welcher der Vorteil im kleinen der einzig leitende Gesichtspunkt war. Wenn er trotzdem mit der Zeit wohlhabend wurde, so dankte er seine Erfolge der Vorsicht und der Beschränkung seiner Thätigkeit auf das, was ihm seine priesterlichen Berater als praktisch und deshalb besonders empfehlenswert bezeichneten. Damals kam das Volk als Käufer lateinischer Bücher so gut wie gar ilicht in Betracht; in der gelehrten Welt von Mainz und Paris aber überwog die scholastischtheologische Richtung, welche Schöfser geschickt für sich ausnützte. Unter seine Verlagsartikel verirrte sich nur ein alter Klassiker, der obenerwähnte „Livero äs Oköoiis", und auch diesen druckte er lieber nach, als daß er es sich Geld für die Durchsicht, Kritik und Korrektur der alten Texte hätte kosten lassen. Im schroffen Gegensatz zu dieser Knauserei und Gewöhnlichkeit- der Gesinnung steht nun seine Selbstgefälligkeit und Ruhmredigkeit. Er hielt sich zwei Korrektoren, Meister Franz und den oben bereits genannten Johann Brunnen, welche beide das sich und ihrem Herrn so reichlich gespendete Lob weder durch fehlerfreie Drucke noch durch tadellose Distichen rechtfertigten. Sie hatten eben bei jeder Gelegenheit Schöffer und seine Druckerei zu verherrlichen, Gutenberg als Erfinder der Kunst erst in den Hintergrund zu drängen, dann ganz zu Tode zu schweigen, und schließlich Fust und Schöffer als deren eigentliche Urheber auf.den Schild zu heben. So sind denn persönliche Lobpreisungen mit halbverständlichen Andeutungen, sachliche Bemerkungen mit gleichgültigen Bücheranzeigen geschickt vermischt, wodurch zuletzt der Eindruck erzeugt wird, daß Fust der eigentliche Erfinder der Kunst und Schöffer ihr Verbesserer gewesen sei. Die Entstellungen, welche Peter Schösfer's armseliger litterarischer Diener verbreiten mußte, wurden von seinen? Nachfolger und Sohn Johann Schöffer planmäßig und erfolgreich s--tgesetzt. Wenn der Vater wider besseres Wissen nur Johann Fust als den „ersten Erfinder und Urheber der Buchdruckerkunst" bezeichnet hatte, so gesellte der Sohn mit dreister Stirn seinen Vater Peter als verdienten und ebenbürtigen Gehilfen dem angeblichen Erfinder Johann Fust zu, während er Gutenberg mit keiner Silbe erwähnte. Und doch hieß es noch 1505 in der Widmung an Kaiser Maximilian, welche Johann Schöffer selbst der Kapitel.) Mainz: Schöffers Geschäftsnachfolger, 77 ersten deutschen Übersetzung des Livius vorgedruckt hatte, daß Gutenberg 1450 die Kunst erfunden habe, während sie Fust und Schöffer später teilweise verbessert hätten. In jener kritiklosen Zeit gewannen aber die Johann Schöfferschen Fälschungen größer« Kurs und verdrängten bis gegen Ende des 16. Jahrhunderts, ja darüber hinaus, selbst den Namen Gutenbergs aus dem Gedächtnis der Nachkommen. Die mythenbildende Phantasie schuf sich sogar noch bis auf die neueste Zeit ein Dreigestirn von Erfindern, welches, wie in Frankfurt a. M. zu sehen ist, Gutenberg, Fust und Schöffer auf einem Erzstandbilde vereinigte. Madden und nach ihm von der Linde ^ gebührt, das große Verdienst, daß sie die allmählichen Übergänge und Fortschritte dieser verleumderischen Kriegführung litterarischer, im Interesse Schöffcr's gegen Gutenbergs Ruhm arbeitender Lohnschreiber aufgedeckt haben. Für den Zweck der Geschichte des Buchhandels genügt die Erwähnung der Thatsache, ihre Begründung würde hier zu weit führen. Im übrigen zeigen sich in der geschäftlichen Thätigkeit Peter Schöffers bereits die Grundlinien, auf denen der deutsche Verlags- und Sortimentsbuchhandel sich in der Folge weiter entwickelte: Auswahl der zu veröffentlichenden Werke unter bestimmter Rücksichtnahme auf das Bedürfnis und die Bildung der Käufer; Besorgung von Druckaufträgen auf Kosten Dritter; Ausdehnung des Geschäfts durch Errichtung von Filialen, nicht bloß in Deutschland, sondern auch im Auslande, Verbindung des Sortimentsbuchhandels mit dem Verlag; Besuch der frankfurter Messe; öffentliche Ankündigung der Verlagsartikel mit einer vielfach au Marktschreierei grenzenden Reklame und endlich Schädigung der Konkurrenten durch Nachdruck. Das Fust-Schöffersche Geschäft bestand gerade 100'Jahre. Seinem ersten Druck, dem 1457 erschienenen „ksalteriniri", folgte als letzter 1557 die zweite Auflage des deutschen Livius. Johann Schöffer starb im Jahre 1531 und hatte seinen Neffen Jvo Schöffer, dcu Sohn seines jüngern Bruders, des zweiten Peter Schöffcr, zuin Nachfolger. Zvo erlangte ein kaiserliches Privilegium für den Druck der Reichstags- abschiede und starb l556. Von diesem Jahre an bis l558 führte ein Verwandter, Georg Wagner, unter der Firma „Jvo Schöffers selige Erben" das Geschäft fort. Letzteres war gegenüber dem schnellen Aufblühen des Buchdrucks und Buchhandels der Nachbarstädte in der Ent- 7" Mainz: Johann Ncnmeister, Jakob Meydenbach, ^Zweites Wickelung entschieden zurückgeblieben und ließ deshalb auch bei seiner Auflösung keine fühlbare Lücke zurück. Überhaupt hatte Mainz bei und uuinittelbar nach Erfindung der Kunst auf seiner Höhe gestanden. Mit seiner Einnahme (1462) war seine physische und geistige Kraft gebrochen und die goldene NoZuntiA, von einer mächtigen und reichen Freien Stadt zur Residenz eines Erzbischofs hcrabgesunken. Die Intelligenz, der Wohlstand und der daraus hervorgehende Unabhängigkeitssinn flohen zugleich aus der Stadt, welche fortan eine, wenn auch vielfach gegen den Stachel leckende, doch gehorsame und dem Priestertum unterthänige Bürgerschaft bevölkerte. Das politische Unglück äußerte nur zu bald seine verderblichen Folgen auf dem Gebiete des Buchhandels. Der Geburtsort Gutenbergs hatte 50 Jahre nach dessen Tode kaum Arbeit genug für mehrere Druckereien. Als Schöffers erster Konkurrent in Mainz gilt der Utrechter Gerhard Renwich, welcher dort angeblich 1486 eine Druckerei errichtete, nachdem er den Domdcchauten Breydcnbach auf seiner Reise nach Jerusalem begleitet hatte. Er gab allerdings deren Beschreibung in den Jahren 1486 bis 1488 in deutscher, holländischer und lateinischer Sprache heraus, scheint indessen einer der Maler gewesen zu sein, welche die Bilder zu dem mit alten Gutenbergschen Schriften gedruckten Text lieferten, so- daß man mit ebenso großem, wenn nicht größerm Rechte Schöffer den wirtlichen Druck zuschreibt, zumal sonst keine Renwichschen Arbeiten bekannt sind. Der Zeit nach würde hier ein bedeutender Schüler Gutenbergs folgen, der Wanderdrucker Johann Neumeister aus Mainz, der, naebdem er die Kunst in mehrern Städten Italiens ausgeübt hatte, 1478 in die Heimat zurückkehrte und am 3. September 1479 in Mainz die ,Msäitg,t,ionö8 ^okarmis cks lurrsLi-öw^ta" vollendete. Neumeister ging aber nach Herstellung dieses prächtigen Druckes wieder in die Fremde und zeichnete sich später in seinem Fache besonders im südlichen Frankreich ans, wo von ihm noch ausführlicher die Rede sein wird. Schöffers erster urkundlich nachweisbarer Konkurrent dagegen war Jakob Meydenbach oder Medenbach, ein angeblicher Schüler Gutenbergs, dessen Thätigkeit zwischen 1490 und 1495 fällt. Die meisten seiner Drucke tragen weder seinen Namen noch die Angabe des Jahres und Ortes, sodaß den Bibliographen nur drei Meydenbachsche Bücher bekannt sind, obgleich er deren mehrere herausgegeben hat. Seine Druckerei be- Kapitel.) Mainz: Die kleinern Drucker. Franz Behem. 7!» fand sich in dem zum Stadtviertel Kirschgarten gehörigen Hofe, welcher „der Saulöffel" hieß. Dieses im gotischen Stile erbante Haus zeigt über seiner Eingangsthiir ein in Stein gehauenes offen liegendes Buch; es diente auch im 17. Jahrhundert mehrern Mainzer Druckern als Offizin. Aus Mchdenbach folgte Peter Friedberg, der von 1493 bis 1498 druckte. Es sind etwa 24 Stücke von ihm erhalten, welche in demselben kleinen Quartformat und mit denselben gotischen Typen erschienen. Im Jahre 1508 ließ sich Friedrich Heumann in dem „Sanlösfel" nieder, war aber nur bis 1509 thätig. Es ist eine bis auf die neueste Zeit von einem „Gelehrten" dem andern nachgeschriebene Fabel, daß er von den „Brüdern vom gemeinsamen Leben" im Kloster Marienthal die Typen der zweiundvierzigzeiligen Bibel gekauft, also mit den ersten Gutenbergschen Schriften gedruckt habe. Dagegen ist er der Verleger des seltenen satirischen Werkchens „Os Ueretrioum suos ^matoreZ" (1508). Es vergingen jetzt wieder mehr als 20 Jahre, bis Peter Jordan 1531 in Mainz eine neue Druckerei errichtete; allem auch er hielt nicht lange aus. In seinem Verlag erschien eine vortreffliche, auf Jckelsamerschen Grundsätzen fußende deutsche Grammatik: „Die Lehenschul". Er wurde zwar auch, wie Johann Schöffer, zum Drucker des Mainzer Domkapitels ernannt, fand jedoch in dieser Stellung seine Rechnung nicht. Als solcher druckte er 1534 die deutsche Bibel Johann Dietenbcrgers gegen die Luthersche Übersetzung, ein mit Holzschnitten und überhaupt schön ausgestattetes Werk. Die große Mehrzahl seiner Bücher ist deutsch; Latei- uisches hat er dagegen nur wenig gedruckt. Außerdem übernahm er Aufträge für fremde Buchhändler, wie z. B. Peter Quentel in Köln. Das letzte von ihm 1535 in Mainz veröffentlichte Werk ist eine neue Ausgabe von Johann Stöfflers „Astronomie", welche zuerst 1513 in Oppenheim erschienen war. Längern Bestand hatte die Druckerei von Franz Behem oder Böhme, einem Meißener. Er errichtete sie 153!» zwischen den Häusern des St. Victorstifts vor Mainz diesseit Weißcnau und druckte dort eine Reihe wertvoller, den Bücherlicbhabern wohlbekannter Werke, meist theologischen Inhalts. Auch das berühmte lateinische Lobgedicht auf Gutenberg und seine Erfindung von Johann Arnold von Bergel (Bergellanus) ging im Jahre 1541 aus Behems Ofsizin hervor, in welcher der Dichter vermuthlich als Korrektor angestellt war. Nach der Mainz: Die Familie Behem. Bamberg. ^Zweites Zerstörung des Victorstifts durch Markgraf Albrecht von Brandenburg (1552) verlegte Behem sein Geschäft in die Stadt Mainz, ins Haus „Zum Maulbanm", in welchem es unter dem Gründer der Firma bis 1558 und später unter seinen Söhnen und deren Erben bis zum Vordringen der Schweden zum Rhein blühte. Zwischen 1631 und 1635 wurde das Haus zerstört und das Geschäft ruiniert, während die Familie des letzten Inhabers, Johann Albin, verscholl. Dieser Albin (1594 bis 1622) war ein ebenso thätiger Buchhändler als Buchdrucker. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts besaß er zwei offene Buchlädeu in Mainz und in Frankfurt. Franz Behem und seine Söhne standen in regem Verkehr mit den bedeutendsten Buchhändlern und Buchdruckern der Zeit. Gemeinsam trieb Franz Geschäfte mit den beiden Mainzer Buchhändlern Theobald Spengel und Niklas Geyer, sowie mir den Kölnern Arnold Birckmann und Peter Ouentet. Auch mit Sigismund Feyerabend, dem rührigen frankfurter Buchhändler, miterhielt er einen Briefwechsel. Überhaupt muß der Geschäftsbetrieb Behems ein sehr ausgedehnter gewesen sein. Ganz besonders scheint zur Hebung desselben das kaiserliche Druckprivilegium für die Reichstagsabschiede beigetragen zu haben, welches ihm nach Jvo Schöffers Tode erteilt wurde. ^° Mit dem Untergange des Behemschen Geschäfts verliert Mainz auch den letzten Rest von Bedeutung für den deutschen Buchdruck und Buchhandel. Ob auch das eine oder andere Geschäft dort noch vegetiert und theologische Schriften, Lehr- und Gebetbücher oder auch ausnahmsweise einmal wissenschaftliche Werke veröffentlicht, die Stadt fällt für die Geschichte des Buchhandels gar nicht mehr ins Gewicht und muß sich mit dem Ruhm begnügen, für alle Zeiten als Geburtsort Gutenbergs und als Wiege der größten Erfindung der Neuzeit gepriesen zu werden. ' 2. Bamberg steht der Zeit nach au der Spitze derjenigen deutschen Städte, in denen die neue Kunst zuerst Eingang fand und wo man sogar noch während der Thätigkeit des Erfinders zu drucken begann. Ohne der vielfach erörterten Frage weiter nachzuspüren, wo und wie Albrecht Pfister, Bam- bergs Protothpograph, die Kunst, mit beweglichen Schriften zu drucken, sobald nach Guteubergs Erfindung gelernt hat, möge hier nur die unumstößliche Thatsache aufgeführt werden, daß sich Pfister in der Bonerschen Kapitels Bamberg: Albrecht Pfister. 81 Fabelsammlung von 1461, welche zu Bamberg als erste deutsche Schrift mit voller Bezeichnung des Ortes und Jahres herausgekommen ist, sowie in dem „Buch der vier Historien" selbst als Drucker bezeichnet. Beini Mangel aller andern urkundlichen Nachrichten über die Lebensverhältnisse dieses Mannes, und namentlich über seinen typographischen Bildungsgang, läßt sich das Endergebnis aller über ihn verhandelten Streitfragen in die wenigen Worte zusammenfassen, daß damals eine Reihe von Werken mit einer und derselben Schriftgattung hergestellt und daß in den beiden obigen Fällen durch das unumstößliche gedruckte Zeugnis Pfisters diese. Schriftgattung als die ihm gehörige erwiesen ist. Niemals konnte andererseits der Beweis dafür erbracht werden, daß bei den übrigen, mit denselben Typen gedruckten Werken ein anderer als Pfister der Drucker sei. Will man daher aus den Thatsachen selbst einen Schluß ziehen, so kann man die gedachten Werke nur als „Drucke mit Pfisterschen Typen" bezeichnen; alles andere gehört in das Gebiet der bloßen Vermutung. Diese Erstlingswerke zerfallen in datierte und undatierte, und zwar sind zunächst die undatierten: 1) die sechMnddreißig-, zeilige Bibel; 2) der (sogenannte) „vons-t" von 1451, dessen Jahreszahl sich, wie die bekannte Seeschlange, durch alle ältern und neuern bibliographischen Werke hinzieht, während die pariser Originalblätter dieselbe gar nicht enthalten, vielmehr auf dem einen derselben nur das Wort „Hehdersheym", auf dem andern aber „Vffgerichter vertrag wegen der aigen guetter zu Heydersheim 1492" steht; 3) Allegorie auf den Tod; 4) Rechtsstreit des Menschen mit dem Tode; 5) und 6) die Armenbibel in deutscher und lateinischer Ausgabe; 7) „Belial oder Trost der Sünder" (mit dem Namen „Albrecht Pfister zu Bamberg"). — Sodann, die datierten: 8) und 9) die in 31 Zeilen gedruckten Ablaßbriefe von 1454 und 1455; 10) „Eyn manung d christenheit Widder die Durken" von 1455; 11) Kalender mit der Jahreszahl 1457; 12) Boners „Edelstein oder Fabelbuch" von 1461 und 13) „Buch der vier Historien" von 1462. Bamberg hat indessen eine große Bedeutung nur für die Geschichte der Erfindung und ihrer unmittelbaren Verbreitung; für die spätere wachsende litterarische Produktion dagegen und den Buchhandel überhaupt kommt es gar nicht in Betracht. Nach dem Tode Albrecht Pfisters verschwindet die Stadt beinahe 20 Jahre lang aus der Reihe der Druck- Kapp. I. , , 6 ^2 Bamberg. Straßburg. ^Zweites städte, es sei denn, daß man einen legendenhaften Sohn Pfisters, Namens Sebastian, als dessen Nachfolger gelten läßt. Erst 1481 erscheinen hier Johann Sensenschmid von Nürnberg und Heinrich Petzensteiner; sie wirkten bis 1490 vereint und leisteten besonders Hervorragendes im Druck verschiedener Chorbücher, unter welchen das „Nissals oräinis 8. Lsvö- clivti", 1481, und das von Johann Sensenschmid zu Regensburg hergestellte ,Missa.l6 RatisbousuZs", 1485, hervorzuheben sind. Als nächster bambcrger Drucker ist Johann Pfeil, 1497 bis 1519, und nach ihm höchstens noch Georg Erlinger zu erwähnen. Dieser kurze Blick nach Bamberg, unerläßlich für den chronologischen Lauf der Darstellung, aber nicht weiter fördernd für die Entwickelungsgeschichte der Kunst, möge zum Übergang in die nächst Mainz größte und bedeutendste Buchdruckerpflanzstätte genügen, nach 3. Straßburg, welches sich schon zu Gutenbergs Lebzeiten durch seine litterarische Thätigkeit und glänzenden Druckerzeugnisse auszeichnete. Während in Mainz die Schöfsersche Offizin bis zum Ausgange des Jahrhunderts fast konkurrenzlos fortbesteht und im bequemen Schritt alljährlich ein paar neue Folianten veröffentlicht, ringt in Straßburg gleich im Ansang die rastlose Energie zweier großer Buchdrucker und Verleger um den Preis. Wie im Sturmlauf werfen ihre Pressen einen Bücherkoloß nach dem andern auf den Markt. Kaum ist ein Riesenwerk vollendet, so wächst ein neues heran; jedes einzelne repräsentiert aber ein Kapital, welches bei mangelndem Erfolge den Unternehmer zu Grunde richten mußte. Indessen fließen ihnen immer neue Mittel zu, der Absatz scheint fast unerschöpflich und hält sich mit der Produktion auf gleicher Höhe; ja immer neue Unternehmer finden sich, welche die neue Kunst mit großem Erfolg geschäftlich verwerten. Wenn auch im 16. Jahrhundert an das mächtiger aufstrebende Basel nicht hinanreichcnd, so tritt doch Straßburg in der Wiegenzeit der Kunst allen andern deutschen Städten tonangebend gegenüber, weshalb denn auch seine Bedeutung für die Geschichte des Buchdrucks und Buchhandels gerade in dieser Erstlingsepoche ganz besonders gewürdigt zu werden verdient. Es steht hier der Name Johann Mentel oder Mentelin aus Schlettstadt obenan. Er kaufte im Jahre 1447 als Goldschreiber Kapitels Strasilmrq: Johann Mcntcl. L:>. das stt'aßburger Bürgerrecht; seines Kunstgewcrbcs wegen wurde er, wie später alle Buchdrucker, in die Zunft „Zur Stelz" eingeschrieben. Er gehört zu den ersten, welche die Bedeutung ahnten, zu welcher die neue Knnst berufen war. Wo und wie er sie erlernt hat, weiß man uicht. Eine Verbindung mit Guteiiberg oder mit einem der straßburger Gesellschafter desselben ist geschichtlich nicht nachzuweisen. Auch der Zeitpunkt für die Errichtimg der Mentelschen Druckerei kann nur annähernd bestimmt werden. Die frciburgcr Bibliothek besitzt ein Exemplar der e-rstcn der lateinischen B'beln Mentels in zwei Foliobänden; sie gilt wenigstens seit Panzer als Mentels Werk. Am Ende des ersten Bandes steht von der Hand des Rnbrikators geschrieben: „Lxplicit?Ka,1t der sich durch sechs besonders sprachlich interessante deutsche Werte bekannt gemacht hat und später nach Heidelberg übersiedelte; Thomas Anshelm von Baden, 1488, später zu Pforzheim und Tübingen, der zuletzt in Hagenau seine hauptsächlichste Bedeutung gewann; Johann Eber, 1488; Peter Attendorn, der obengenannte Schützling Adolf Ruschs, 1489; Matthias Hupfuff, 1492 bis 1520, hervorragend durch die von ihm herausgegebenen populären und deutschen Schriften. Sein Umsatz muß bedeutend gewesen sein, denn Knoblauch schuldet ihm im Jahre 1516 für gelieferte Bücher eine Summe von 1984 Gulden. Ferner Bartholomäus Kistler von Speher, ein Maler, der eine Zeit lang die Buchdruckerkunst ausübte und von 1497 bis 1509 eine ziemliche Anzahl meist deutscher populärer Schriften herausgab; Matthias Brant, 1500, ein Bruder des berühmten Sebastian. Dann Johann Knoblauch; er heiratete die Witwe Martin Flachs und tritt als dessen Nachfolger aus. 92 Strahburg: Johann Knoblauch. Matthias Schürcr. Kleinere Drncker. ^Zweites Bis 1527 gab er gegen 200 lateinische und 70 deutsche allen möglichen Gebieten angehörende Werke heraus. Er hatte sehr ausgebreitete Geschäftsverbindungen; seine Pressen arbeiteten sowohl für auswärtige Verleger, wie 1505 und 1506 für Johann von Ravensberg von Köln, 1515 für Urban Kahm von Ofen, 1516 für Johann Haselberg von Reichenau, als auch für andere Drucker, wie Heinrich Gran in Hagenau, Johann Prüß, Johann Schott, Martin Flach den Jüngern. Seine Nachfolger waren sein Sohn Johann und Georg Messerschmidt. — Auch der jüngere Martin Flach, der eigentlich durch seinen Stiefvater Knoblauch aus dem väterlichen Erbe verdrängt wurde, druckte bis zum Jahre 1525 selbständig in Straßburg. Ferner sind zu nennen: Johann Wehinger, 1502 bis 1504; Thomas Swop, 1504, dessen Drucke aber verschwunden sind, wenn er überhaupt selbständig gedruckt hat; Hieronhmus Greff, 1502; Matthias Schürer, ein Vetter Martin Flachs des Züngern. Er hatte gelehrten Studien obgelegen und zu Erfurt als vootor artium promoviert; demnächst als Korrektor bei Flach, Prüß und Knoblauch thätig, gab er 1508 sein erstes selbständiges Werk heraus. Eifrig für die Hebung der klassischen Studien bemüht, wurde er von Beatus Rhenanus, Wimpheling und selbst Erasmus hochgeschätzt. Seine Thätigkeit war bedeutend; bis 1521 veröffentlichte er gegen 250 Werke. Die Brüder Leonhard und Lukas Alantsee in Wien ließen bei ihm mehrere schöne Ausgaben in den Jahren 1513, 1515 und 1517 drucken. Renatus Beck aus Köln, 1511 bis 1522, — zuerst des ältern Prüß Gehülfe, alsdann sein Schwiegersohn und endlich sein Nächfolger — druckte 1513 für Knoblauch und Johann Rynmann in Augsburg, während Konrad Kerner von Steinfeld 1517 von Jobann Haselberg beschäftigt wurde. Ulrich Morhard, 1519 bis 1522, druckte später in Tübingen. Es folgen nun noch Johann Herwagen, später in Basel, 1522 bis 1528; Jörg Kunnast, um 1520; Wolf Köpfel, 1522 bis 1534: Johann Schwan, 1524; Peter Kornmann, 1526; Balthasar Beck, um 1528 bis 1531; Christian Egenolph, der spätere erste frankfurter Drucker, 1529 und 1530; Heinrich Sybold, um dieselbe Zeit; Georg Ulricher, 1529 bis 1536; Peter Schöffer, der zweite Sohn des alten Peter Schöffer aus Mainz, 1530 bis 1535; Matthias Apiarins oder Bienenvater, der sich später nach Bern begab, 1533 bis 1539; Johann Albrecht, 1533; Wendel, Theodosius und Josias Rihel, die Nachkommen des Bernhard Richel in Basel, von etwa 1535 bis Kapitels Köln: Handel, Industrie und Universität. 1621; Jakob Kammerlander, 1535 bis 1542; Crato Mylius, 1537 bis 1545; Paul und Georg Messerschmidt, um 1560; Bernhard Jobin aus Basel und Erben, 1570 bis zum Ende des Jahrhunderts. Der letztere war ursprünglich Formschneider in Basel. Durch Herausgabe der geistvollen Satiren seines Schwagers Johann Fischart, welche in ganz Europa großes Aufsehen erregten, begründete er seinen Ruhm und Reichtum. „Es war", sagt A. F. Butsch in seiner „Bücherornamentik 'der Renaissance", „Ausgang des 15. und Eingang des 16. Jahrhunderts überhaupt in Straßburg eine Elite von Druckern, wie sie keine andere Stadt Deutschlands aufweisen konnte. Die Zahl ihrer Druckwerke (bis zum Jahre 1500 etwa 750) war denn auch die größte aller deutschen Druckorte. Verstand es gleichwohl ihre Nebenbuhlerin Basel, sie eine Zeit lang zu überflügeln, so nahm in spätern Jahren des 16. Jahrhunderts doch wieder Straßburg die früher behauptete Stellung ein." 4. Köln, wohin die neue Kunst zunächst gelangte, hatte schon im 11. Jahrhundert nächst Mainz als das Haupt und die Fürstin von allen Städten des Reichs geglänzt und sich seitdem immer mehr gehoben. Seine günstige Lage machte es zum Stapelplatz zwischen Mittelmeer und Norosee. ^ Hier trafen die großen Handelszüge zusammen, welche von Venedig und Genua über die Alpen und den Rhein hinab dann vom fernen Nowgorod durch Vermittelung Lübecks und der westfälischen Städte dem Westen die Erzeugnisse des Ostens zuführten; hier lagerten die Waren., welche aus England, Frankreich und den Niederlanden für die Ostsee bestimmt waren; von hier wurden Wein und Korn, flämisches Tuch und westfälische Eisenwaren vertrieben. So entwickelte sich in Köln ein bedeutender Großhandel und in seinem Gefolge eine nicht unwichtige Industrie, sodaß die Zahl und der Wohlstand der Einwohner stetig wuchs. Die gegen Ende des 14. Jahrhunderts errichtete Universität war einer der n^ch pariser Muster gegründeten Hauptsitze der mittelalterlichen Scholastik und prägte später diesen ihren Charakter auch in den dortigen Druckwerken aus. Die, Zahl der noch heute in der städtischen Bibliothek befindlichen kölner Wiegendrucke beläuft sich nach Ennens Schrift über diesen Gegenstand auf 406 Werke und enthält außer einigen juristischen und sonstigen Lehrbüchern fast nur theologische mittelalterliche Litteratur. 94 Köln: Ulrich Zell. ^Zweites Die Universität zählte gegen Ende des 15. Jahrhunderts an 4000 Studenten und mußte, wenn sie nicht hinter andern gelehrten Schulen zurückbleiben wollte, deu Bücherdruck möglichst zu fördern suchen. Die Buchdrucker und Buchhändler aber gingen aus den intelligenten kaufmännischen Kreisen der großen Handelsstadt hervor. Diese Hittorp, Horncken, Birckmann, und wie sie alle heißen, waren unternehmende, rührige und thätige Männer von weitem geistigen Gesichtskreise, große Kaufherren; sie legten den Grund zur buchhändlcrischen Bedeutung Kölns. Ihr Geschäftsbetrieb war damals schon vielfach ein internationaler und ließ bereits die ungemessene Ausdehnung des geistigen Verkehrs ziemlich deutlich ahnen. Ulrich Zell von Hanau, der sich, wie Peter Schösfer, olsrions Nogun- tinenKis nennt, brachte unmittelbar nach der Plünderung von Mainz die Erfindung Gutenbergs nach Köln. Er gilt als einer der ersten Schüler der mainzer Druckereien und gehörte, nach dem Duktus seiner Schriften zu schließen, speziell der Fust und Schöfferschen Schule an. Das Jahr 1466 bringt seinen ersten datierten Druck, den „I^idsr ^oannis Lnr^- soswmi super ?8g.1irw HuinqMASsimo"; jedoch sind ihm höchst Wahrscheinlich bereits andere undatierte Druckwerke vorangegangen. Dafür spricht seine Ausgabe der „Oktioig," des Cicero^, deren mannichfache Fehler in die Fust und Schö'ffersche Ausgabe des Cicero von 1465 übergingen, sodaß jene noch älter sein muß, als diese. Leider geben die kölner Urkunden über den Zeitpunkt seiner Ankunft in Köln keinen nähern Nachweis; die Koelhoffsche Chronik, deren Verfasser nach eigenen Angaben Ulrichs über die Buchdruckerkunst berichtet, sagt darüber nur: „Item von Mainz ist die sragliche Kunst zu allererst nach Köln gekommen, darauf nach Straßburg uud folgeuds nach Venedig. Über Ursprung und Fortschritt dieser Kunst hat mir mundlich erzählt Meister Ulrich Zell von Hanau, Buchdrucker zu Köln noch zur Zeit anno 1499, durch den die genannte Kunst nach Köln gekommen ist." Auf diese dürftige und unsichere Nachricht kann man um so weniger etwas bauen, als die Reihenfolge, in welcher die Städre hier angeführt werden, historisch durchaus unhaltbar ist, da ebensowenig wie Köln chronologisch vor Straßburg gestellt werden kann, Venedig den Rang vor Subiaco, Rom und Basel voraus hat. Im Jahre 1473 erwarb Zell das nahe der gleichnamigen Kirche ge- Kapitel.) Köln: Ulrich Zell. Arnold ther Hörnen. 95 legene Haus „Bei Lhskirchen" und verlegte seine Druckerei dahin, wie das seit 1484 der Zusatz g-xuä I^sKirodeii auf mehrern seiner Drucke beweist. 22 Seine Thätigkeit als Drucker scheint nur bis zum Jahre 1494 gedauert zu haben, denn in diesem Jahre erschien das letzte datierte Werk aus seiner Presse: „Kerarcli Haräsrvioi oommsut^rii in hnatuor libros novs-v laZioas ^IKerti NaZrii." Indessen lebte Zell noch im Jahre 1507, wo er sein Haus „Alte Malzmühle" auf dein Eigelstein an Hermann Scharwächter verkaufte. Im Jahre 1492 2« nannte sich Zell selbst nochmals „erster Drucker" — xrowoug.ra,ßmg.tion8 —, was ihm Johann Koelhoff das Jahr darauf nachmachte. Im ganzen ist Zells Thätigkeit eine bedeutende und gewinnbringende gewesen. Man kennt von ihm ungefähr 120 Drucke, von denen jedoch nur sechs den Namen des Meisters selbst aufweisen. Die meisten seiner Werke waren kleinere Traktate in klein Qnart. Im ganzen hat Zell nur 18 größere Folianten gedruckt, unter denen seine zweibändige undatierte lateinische Bibel die erste Stelle behauptet. Der Bibliograph Madden hat aus handschriftlichen Notizen, die sich in mehrern Zellschen, im Besitz des Klosters Weidenbach entdeckten Drucken finden, die Existenz einer großen Druckerei dieses Klosters herzuleiten sich bemüht und Ulrich Zell zu deren Leiter gemacht. Diese Vermutungen haben jedoch für die Geschichte keine Bedeutung. Der zweite kölner Buchdrucker war Arnold ther Hörnen, über welchen leider alle persönlichen Daten fehlen. Die eigentümliche Schärfe und charakteristische Gestalt der Schriftgattungen dieses Typographen deuteu auf seinen holländischen Ursprung. Ther Hörnen war, wie schon im ersten Kapitel erwähnt, der erste Buchdrucker, welcher Blattzahlcn in Anwendung brachte und sie in arabischen Ziffern ausdrückte. Sie kommen bereits in seinem Druck „Lermo aä poxulura praeckieabilis" von 1470 vor. Seine Thätigkeit erlischt mit dem Jahre 1483; indessen kennt man doch gegen 60 verschiedene Druckwerke von ihm, und zwar allein 25, die seinen Namen oder sein Druckerzeichen tragen. In welchem verwandtschaftlichen Verhältnis ein Peter ther Hörnen, der 1486 vorkommt, zu dem obengenanntcn Arnold stehen mag 25, ist nicht ermittelt. Peter von Olpe druckte von 1470 bis 1477; es sind indessen nur vier Werke von ihm bekannt. Einmal nennt er sich ? univei^itats Loloniensi". Es ist dies der erste Eeusurvermcrt, der sich auf einem kölner Druckwerke findet; von hier ab bis zur Mitte der achtziger Jahre kehren derartige Bermerke noch oftmals wieder. Die Wirksamkeit ,Kon- Kapp, I. 7 98 Köln: Johann Guldenschaff. Heinrich Quentel. ^Zweites rads von Homberg dauerte nur bis 1482; man kennt von ihm ungefähr 30 Druckwerke. Der nächste kölner Buchdrucker ist Johann Guldenschaff von Mainz. Er stammte aus einem vornehmen Geschlecht, das seinen Namen von dem dort noch stehenden Hause „Zum goldenen Schaf" führte. Die Bibliographen Element, Van Praet und Ennen lassen ihn anfänglich in Mainz drucken; allein dies ist, wie jetzt aufgeklärt, ein Irrtum. Im Jahre 1477 kam er nach Köln und begann hier erst seine Druckerei, die er bis zum Jahre 1487 behielt. Dann verschwindet sein Name. Seine Drucke sind nicht sehr zahlreich, aber durch schöne Schriften ausgezeichnet. Letztere scheinen später an die Druckerei der Rstro Uiriorss (Hinter den Minoriten) und Martins von Werden gekommen zu sein, denn man bemerkt in Werken des letztern Guldenschaffsche Typen. ^ Der Begründer der berühmtesten kölner Osfizin, die volle anderthalb Jahrhunderte ihren bedeutenden Einfluß auf das wissenschaftliche Leben des niedcrrheinischen Gebietes ausgeübt hat, ist Heinrich Queutel. Er war von Straßburg gebürtig und nennt sich zuerst in der „Lurama ^stexkin" von 1479. Die kölner Bibel in niederdeutscher Mundart, die, wie oben ausgeführt, ebenfalls als sein Werk bezeichnet werden muß, hat er wahrscheinlich schon vor der „Lurama" fertig gestellt. Dieses Bibelwerk ist auch noch in künstlerischer Beziehung durch seine Holzschnitte besonders wichtig. Heinrich Quentel lebte bis 1503. Gegen 200 Druckwerke geben ein rühmliches Zeugnis von seiner Thätigkeit. Die Druckerei wurde nach seinem Tode zunächst für Rechnung der Kinder fortgesetzt (1503 bis 1520); darauf führte sie sein Sohn Peter Quentel selbständig weiter. Diesem folgte sein Sohn Johann, und bis in das 17. Jahrhundert hinein sinnieren noch Johann Quentels Erben, Peter entfaltete in den dreißiger und vierziger Jahren des 16. Jahrhunderts eine nicht zu unterschätzende Verlagsthätigkeit Seiner Beschäftigung der Pressen von Peter Jordan und Franz Behcm in Mainz z. B. wurde schon gedacht. Unter den hervorragenden Buchdruckern gegen Ende des 15. Jahrhunderts sind noch zu nennen: Ludwig von Renchcn, aus dem Dorfe Renchen in Lothringen, der von 1484 bis 1489 thätig war und ein Haus an der Marspforte besaß. Er druckte einige Kirchenbücher und das sehr geschätzte vn5 gesuchte „dytsche Passional". Renchen lebte noch Kapitels Köln: Kleinere Drucker. Martin von Werden. Heinrich von Neuß. 99 1501; er gehört zu den Buchdruckern und Buchhändlern, welche in diesem Jahre die Hilfe des Papstes gegen die Censurvorschriftcn des erzbischöflichen Offizials anriefen. Cornelius von Zyrichzee, aus der Stadt Zirik- zee in Seeland, druckte von 1489 bis 1517 und wohnte in dem jetzt mit Nr. 2 bezeichneten Hause in der Stockgasse. Johann von Landen erscheint von 1496 bis 1521. Bis 1507 befand sich seine Druckerei in der Straße „Unter sechzehn Häusern" (korrumpiert in die heutige Straße „Sachsenhausen"), im letztgenannten Jahre aber zog er in das der Artistenfakultät der Universität gehörige Haus „Zur rothen Pforte" in der Gereonsstraße. Hermann Bongart aus Kettwig a. d. Ruhr druckte von 1493 bis 1521 religiöse, kirchliche und liturgische Bücher in dem Hause „Zum wilden Mann" (jetzt Nr. 43) auf dem Altenmarkt. ^ Martin von Werden scheint Schriften und Inventar der Druckerei „Bei den Predigern" käuflich erworben und letztere erst hinter die Mino- riten (Kstrv Niuors8), dann 1504 nach der Bürgerstraße (?Ig,tsa> eivies,) verlegt zu haben, wo er wenigstens von dieser Zeit an arbeitete, während die Thätigkeit jener ganz erlosch. Eine Druckerfirma Kelisadet vickus, lieferte 1518 bis 1519 zwei Werke. Panzer hält sie für die Witwe Heinrich Quentels; da aber dessen Geschäftsnachfolger seine Kinder waren, seine Druckerei sich auch „auf dem Domhofe" (da, wo bis jetzt das Domhotel stand) befand, während als Wohnung der Witwe Elisabeth die ?1g,tsa vivioa, angegeben ist, so ist anzunehmen, daß sie die Witwe Martins von Werden war und dessen Druckerei nach seinem Tode noch kurze Zeit fortsetzte. Die Thätigkeit des auf dem Eigelstein wohnhaften Heinrich von Neuß, 1500 bis 1521, in dessen Besitz ein Teil der Typen und Holzschnitte von Johann Koelhoff Mu. gelangte, zeichnete sich besonders durch seine zahlreichen deutschen Drucke aus; es erschienen bei ihm wohl ein Dutzend Heiligenlegenden und andere erzählende Gedichte, die für die Geschichte der deutschen Litteratur und Sprache ein noch nicht hinreichend gewürdigtes Interesse bieten. Heinrich von Neuß ist auch der Drucker der Pfefferkornschen, gegen Reuchlin gerichteten Schriften. Mit dem zweiten Decennium des 16. Jahrhunderts beginnen auch in Köln, trotz der hier für die Entwickelung einer freiern geistigen Regsamkeit wenig günstigen Verhältnisse, die ersten größern Verlagsbuchhändler eine erfolgreiche Thätigkeit. Wie bereits erwähnt, war die von der Universität beeinflußte geistige Richtung Kölns von jeher eine streng 7* 100 Köln : Der Buchhandel. Gottfried Hittorp. ^Zweites orthodoxe. Buchdruck und Buchhandel waren, wenn sie blühen wollten, von Ansang an auf sie hingewiesen; ihr Wesen und Inhalt waren nur ein Abbild des Willens einer hohen Geistlichkeit, deren Schutz jene nicht entraten konnten. Wie ängstlich vorsorgend aber der Klerus darauf bedacht war, sich diese dominirende Stellung der aufblühenden Kunst gegenüber zu bewahren, ersieht man aus der eben berichteten Einführung einer förmlichen Büchercensur, noch ehe er selbst durch das Aufleben der humanistischen Studien sich ernstlich bedrängt sehen konnte. Bei diesem geistlichen Übergewicht erscheint die Thätigkeit eines Mannes um so ausfälliger, der in? Gegensatz zu allem Herkommen und zu seiner ganzen Umgebung Jahrzehnte hindurch von der Idee getragen wird, die Pflege der klassischen Studien auch in seinem engern Vaterlande zu verbreiten. Dieser Mann war der 1485 zu Köln geborene Gottsried Hittorp.^° Vom Beginn seiner Thätigkeit als Berlagsbuchhändler an, im Jahre 1511 zu Paris, bis 1525 war er unausgesetzt der Pflege der klassischen Litteratur zugethan. Was ihn dann für die übrige Zeit seines Wirkens abgehalten, auf der betretenen Bahn weiter fortzuschreiten, ist nicht erwiesen, bezeichnend genug ist es aber, daß der einzige in Köln vorkommende humanistische Anlauf schließlich doch im Sande verlief. Gottfried Hittorp nun setzte eine große Zahl von Druckereien in Thätigkeit, über deren Mitwirkung im Zusammenhang mit der Praxis anderer großer Verleger das fünfte Kapitel ausführlicher berichten wird. Für den Vertrieb seines Verlags unterhielt er anfänglich eine von seinem Gesellschafter Ludwig Horncken (aus Grüningen gebürtig) geleitete Komman- dite in Paris, dann von 1513 bis 1524 solche in Leipzig, Wittenberg und Prag, zu deren Errichtung er, neben Horncken, mit Augustin Pantzsch- mcmn in Leipzig in ein Gesellschafts.verhältnis getreten war." Am intimsten aber war er mit seinem engern Landsmann Eucharius Hirtzhorn (Oki-vioorllus) verbunden, mit welchem gemeinschaftlich er auch in einen von den baseler Buchhändlern Froben und Episcopins angestrengten Nachdruckprozeß verwickelt wurde. Es' ergibt sich aber aus den einzelnen Daten dieses Prozesses kaum ein greifbares Resultat für die Geschichte des Buchhandels, da es an einer maßgebenden Entscheidung über seinen Inhalt mangelt. Nebenher gewinnt man aber aus der Darstellung der Einzelheiten manchen Aufschluß über den damals schon gesteigerten Verkehr, den die Buchhändler auf der Messe unter sich zu Pflegen begannen. „Im Kapitel.) Köln: Gottfried Hittorp, Franz Birckumnn, 101 Jahre 1534", heißt es z. B., „habe Hittorp den Hieronymus Froben auf der Messe gesprochen und gefragt, was er zur Messe wolle drucken und ausgehen lassen, worauf derselbe geantwortet, er gedenke den sexlinrll» zu drucken. Auf Hittorps Erwiderung: seine Exemplare seien auch verkauft und er sei gleichfalls gewillt, dieses Werk wieder zu drucken, habe jener, ohne eines Privilegiums zu gedenken, bemerkt: «In Gottes Namen, Ihr mögt drucken lassen, was Ihr wollt.»" Au anderer Stelle versichert Hittorp, „Froben habe viele Nahrung von ihm gehabt und große Summen Geld erhalten". Da Hittorp weder bei dem ältern, noch bei dem jüngern Froben, soweit es aus den vorhandenen Druckdenkmälern ersichtlich, irgend etwas hat drucken lassen, so dentet dies gleichzeitig auch auf einen regen Sortimentshandel mit andern Büchern hin, der aber bei jenen schon erwähnten Kommanditen nicht von vornherein beabsichtigt gewesen war. Geachtet und geehrt lebte Hittorp noch im Jahre 1565. Mit dem Schlüsse des Jahres 1539 scheint er sich jedoch vom Buchhandel zurückgezogen zu haben; wenigstens findet sich nach dieser Zeit kein Verlagswerk Mehr von ihm. Eine zweite kölner Buchhändlergröße des 16. Jahrhunderts war Franz Birckmann, gebürtig aus Gimbeck bci Venlo: der Begründtr einer Buchhändlerfamilie, welche nahezu an 200 Jahre mit dem rühmlichst bekannten Signet „in xillZui gs-Uina," bestanden und der noch heute „Unter Fettenhennen" genannten Straße den Namen gegeben hat. Diese Straße hatte bis Ende des 17. Jahrhunderts für die kölner Drucker und Verleger etwa dieselbe Bedeutung, welche die Buchgasse in Frankfurt für den dortigen buchhändlerischen Verkehr besaß. Die älteste Abbildung dieses Signets erblickt man auf einem 1517 von Wolfgang Hopyl in Paris für Franz Birckmann gedruckten niedlichen Sedezbändchen, dem „Hortulus ^nimas". Das Birckmannsche Geschäft befand sich in Nr. 7 der genannten Straße. Der Kanonikus Ludwig von Büllingen von Cornely Münster, geboren 1771 auf dem Rittersitz Rath bei Kempen und gestorben 26. Juni 1848 in Köln, welchem diese Stadt eine äußerst wertvolle Druckergeschichte in vier handschriftlichen, im städtischen Archiv aufbewahrten Bänden: ,,^n- vslss I^ogi-Aplüei (üivitatis Lolonisrisis" verdankt, dieser sorgfältige, wenn auch wenig kritische Forscher, gibt in seinem Verzeichnis das Jahr 150? als den Anfang der Thätigkeit Franz Birckmanns an; in diesem 102 Köln: Frnnz Birckmann. ^Zweites habe er sein erstes Buch: „Nissg-Is Lolonienss", zu Paris auf seine Kosten drucken lassen. Allein die Bibliographen kennen eine Ausgabe dieses „Niss^Iö" von 1507 gar nicht. Panzer citiert nach der „Lidlio- tkeos, IKottiaiiA" eine solche von 1506, ohne daß in dem kurz gegebenen Titel Birckmanns Adresse vorkommt. Gewiß ist jedoch, daß Birckmann bei demselben Drucker, Wolfgang Hopyl, im Jahre 1514 eine den meisten Bibliographen unbekannte Ausgabe desselben „Nisss-Iö Lolo- llikULL"^ in prachtvoller Ausstattung mit vielen Metallstichen hat herstellen lassen und daß sein erstes erwiesenes Berlagswerk im Jahre 1513 bei demselben Drucker zu Paris herauskam. Wenn je das Vorbild eines tüchtigen Mannes auf einen noch in der ersten Entwickelung begriffenen Geschäfts- und Jdeenkreis belebend und stärkend einzuwirken vermocht hat, so muß die Beweglichkeit und Thätigkeit Franz Birckmanns einen geradezu bahnbrechenden Einfluß ausgeübt haben. „Geschäftstüchtig, unternehmend und beweglich", wie A. Kirchhofs ihn charakterisiert, „Arbeit und Mühseligkeit nicht scheuend, bald in London und Canterbury, bald in Löwen, Brügge, Frankfurt a. M, Köln, Antwerpen, Paris, Tübingen oder Basel, überall durch seinen Unternehmungsgeist, durch seine Thätigkeit den einheimischen Buchhändlern, nicht ohne ihre Eifersucht zu erregen, zuvorkommend, den Austausch der litterarischen Produkte Deutschlands, Englands, Frankreichs und der Niederlande vermittelnd, bietet er die interessante Persönlichkeit eines thätigen und verständigen Buchhändlers jener Zeit und ein anziehendes Beispiel des Buchhandels durch Vermittelung weiterer Reisen."^ Die Größe seiner Geschäfte in England geht aus einem Briefe des Eraömus von Rotterdam aus Canterbury vom 21. Dezember 1520 an Andreas Ammonius hervor, worin er bei Erwähnung Birckmanns von diesem sagt: er pflege fast alle Bücher daselbst einzuführen. ^ In London scheint Birckmann sogar ein stehendes Geschäft gehabt zu haben, denn auf einem „l^raäuals ».ä usum Larum" von 1528, welches er zu Paris durch Nikolaus Prcvost drucken ließ, heißt es, daß es zu London bei Franz Birckmann auf dem St. Pauls- Kirchhof zu haben sei. 2° Letzterer scheint übrigens ein Buchhändlerquartier, ähnlich wie zu Köln „Unter Fettenhennen", gewesen zu sein, denn auch auf mehrern Werken, die der- londoner Buchhändler Wilhelm Bretton drucken ließ, befindet sich dieselbe Adresse.^ Erasmus bediente sich der Vermittelung Birckmanns nicht nur in seinen Geldgeschäften und Kapitel.) Köln: Franz Birckmann. 103 seinem Briefwechsel, sondern auch zu Unterhandlungen mit Druckern für die Herausgabe seiner Schriften. In dem oben schon angeführten Briefe an Peter Ämmonius schreibt Erasmus, er habe Birckmann das Manuskript seiner „kroverbia,", des „Plutarch" und „Lucian" mitgegeben, um es an Jodocus Badius in Paris zum Druck zu übergeben. Birckmann zog es aber aus irgend einem Grunde vor, Badius zu übergehen und die Werke an Froben zu geben, wodurch die später so intime und dauernde Verbindung des berühmten Gelehrten mit dem großen base- lcr Buchdrucker eingeleitet wurde. Birckmanns Verkehr mit Basel blieb ununterbrochen fortbestehen und übte einen bedeutenden Einfluß auf die Verlagsthätigkeit Frobens aus. Als der Tod Wolfgang Lachners, des Schwiegervaters Frobens, diesem den eigentlichen Leiter seines Geschäfts raubte, mag Birckmanns Beteiligung an Frobens Unternehmungen noch mehr verstärkt worden sein. Der Briefwechsel des Erasmus zeigt sogar deutlich, daß Birckmanns Teilhaberschaft an Frobens Geschäft nicht nur bei einzelnen Unternehmungen, sondern ziemlich allgemein bestanden hat. Für die gemeinschaftlichen Vcrlagsunternehmungen behielt Froben den buchhändlerischen Vertrieb für Deutschland auf der frankfurter Messe, während Birckmann seinen Absatzkreis iu den Niederlanden, England und Frankreich suchte. Daß dieser dabei oft größere Erfolge erzielte, als Froben selbst, ist aus dem Briefwechsel des Erasmus mit Ludwig Vives deutlich zu ersehen. Bezeichnend für den Unterschied der litterarischen Verhältnisse des Südens und Nordens ist ein Vorkommnis, das sich in den Niederlanden an diesen Vertrieb Frobenscher Druckwerke durch Franz Birckmann knüpfte und für diesen verhängnisvoll wurde. Er wurde nämlich im Jahre 1526 von den antwerpener Behörden wegen des Verkaufs der Ökolampadischen Übersetzung des Chrysostomus, wodurch er eine Übertretung der Censurvorschriften begangen haben sollte, verhaftet, und gelang es ihm erst nach vielen Weitläufigkeiten und Kosten, sich den Übeln Folgen zu entziehen.^ Ein so thätiger Verleger wie Birckmann beschäftigte natürlich viele auswärtige Drucker. Über diese seine Beziehungen wird das fünfte Kapitel sich ausführlicher verbreiten. Hier sei nur noch erwähnt, daß er selbst 1526 in Köln eine eigene Druckerei errichtete, die er jedoch nicht lange mehr leitete, da sein letztes Verlagswerk aus dem Jahre 1529 stammt. So epochemachend dieser große Buchhändler nun auch für die Entwickelung des Geschäfts geworden ist, 104 Köln: Die Firma Birckmann. Arnold Mylius. ^Zweites so wenig Rühmliches läßt sich über seinen Charakter sagen. Unzuver» lässigkeit und Geldgier werden von seinen Zeitgenössen und darunter selbst von ihm günstig gesinnten Männern, wie Erasmus, als seine hervorragendsten häßlichen Eigenschaften getadelt, sodaß sogar seine Ehrenhaftigkeit nicht unangefochten dasteht. Nach Franz Birckmann übernahm das,Geschäft dessen Bruder Arnold Birckmann, den Kirchhofs irrtümlich für den Sohn des erstern hält. Vom Jahre 1532 bis 1540 existieren einige teils in Köln, teils in Antwerpen gedruckte Verlagswerke mit Arnolds Firma, dessen Thätigkeit indessen weder bedeutend noch von langer Dauer gewesen zu sein scheint. Nach Büllingen starb er 1542 und wurde zu St. Paul begraben. Im Jahre 1548 uud 1549 kommt alsdann die Firma seiner Witwe vor; doch schon Anfang der fünfziger Jahre ändert sich dieselbe von neuem in „Arnold Birckmanns Erben". Unter Leitung der nun herangewachsenen Söhne entwickelte das Geschäft jetzt wieder eine große, weit ausgreifende Thätigkeit; die Firma erschien z. B. auf der frankfurter Messe mit einer Mehrzahl von Gehülfen, wahrscheinlich Reisedienern, im Jahre 1565 mit acht derselben. Namentlich scheinen auch die geschäftlichen Beziehungen zu der Frobenschen Familie, förmlich traditionell, sehr enge gewesen zu seiu. Unter der genannten Firma wurde das Geschäft bis zum Jahre 1585 fortgesetzt. Der „Locisx nunZinaring" führt aus diesem Zeitraum 116 Werke auf, doch ist es wahrscheinlich, daß außer diesen noch manches Buch ohne Angabe des Verlags erschienen sein mag. Der eigentliche Leiter des Geschäfts war Johann Birckmann, während der Bruder Theodor sich dem ärztlichen Stande gewidmet hatte und nur den stillen Teilhaber abgab. Mit dem Jahre 1585 erlosch die alte Firma für den Buchhandel, indem Arnold Mylius, der Barbara, die Tochter Johann Birckmanns, heiratete, für die Buchhandlung seinen eigenen Namen gebrauchte, während für die Druckerei noch die alte Birckmannsche Firma bestehen blieb. Arnold Mylius (eigentlich Müller) war geboren zu Meurs am 16. Oktober 1540 als Sohn einer angesehenen Familie. Büllingen erzählt von ihm, er habe vor seiner Thätigkeit in Köln zu Antorff (Antwerpen) gewohnt und daselbst den Buchhandel betrieben. Einstmals habe die Inquisition in seinem Hause ein Faß verbotener Bücher entdeckt, worauf Müller gefänglich eingezogen und gefoltert worden sei. In- Kapitel.) Köln: Die Familie Mylius. Johann Heyl, Eucharius Hirtzhorn. 105 zwischen habe ein gewitzigter Knecht das durch die Herren versiegelte Faß umgekehrt, die Bücher herausgenommen und mit andern damals zulässigen angefüllt, worauf man Müller als unschuldig erkannt und freigelassen habe. Er sei nun nach Köln gegangen und habe seinen Namen in Mylius verändert. Hier entfaltete er nach Übernahme des Birck- mannschen Geschäfts eine außerordentliche Thätigkeit, wobei er auch die alten Verbindungen aufrecht erhielt, die namentlich mit dem großen Verleger Christoph Plantin von Bedeutung wurden. Mylius starb im Jahre 1604 oder 1605 als wohlhabender und angesehener Mann, aus dessen Geschäft in den 20 Jahren seiner Thätigkeit über 200 Vcr- lagswerke hervorgegangen, waren. Seine Verdienste um das Wohl der Stadt hatten ihm die Ernennung zum Rathsherrn eingetragen. Ihm folgte sein Sohn Hermann im Geschäft; er zeichnete sich, wie sein Vater, durch lebhafte Beteiligung an den städtischen Angelegenheiten aus und soll nach Büllingen 1667 gestorben sein. Letzterer führt auch noch einen Enkel und einen angeblich 1699 verschiedenen Urenkel Hermann an und schließt mit Arnold Joseph, mit dessen Tode 1731 die letzte Spur des blühenden Geschäfts erlosch, das im ganzen über 200 Jahre bestanden hatte. Von kürzerer Dauer, aber von großer Bedeutung für die Geschichte des kölner Buchdrucks uud Buchhandels ist die Verlagsthätigkcit von Johann Heyl oder Soter, aus Bensheim an der Bergstraße. Er arbeitete von 1518 bis 1562 mit seinen beiden Söhnen Melchior' und Jakob und errichtete, um sich der kirchlichen Censur möglichst zu entziehen, Filialen in Solingen und Dortmund. Wegen seiner gründlichen Kenntnis der lateinischen und orientalischen Sprachen sehr geschätzt, druckte er viel für große Firmen und besorgte mit seinem Verwandten Johann Pöllen aus Schwerte in Westfalen auch 1522 die Herausgabe eines in hebräischer, äthiopischer, chaldäischer und lateinischer Sprache gedruckten Psalteriums. Die Söhue setzten nach dem Tode des Vaters das Geschäft fort, bis dieses 1577 durch Erbschaft in andere Hände überging. Eucharius Hirtzhorn oder Cervicornus begann 1516 und hörte 1543 auf. Er war ein wissenschaftlich gebildeter Mann, veröffentlichte lateinische und griechische Klassiker, die sich durch Schönheit der Typen, Sauberkeit des Drucks, Stärke des Papiers und besonders geschmackvolle Ausstattung der Titel auszeichneten. Zugleich war er in Köln als Humanist und Grammatiker wegen seiner religiösen Grundsätze der- 106 Köln: Eucharius Hirtzhorn, Familie Cholinus. ^Zweites dächtig. Man schalt ihn den reformirten Buchhändler. Am 25. November 1535 ließ er sich in Marburg immatrikulieren, offenbar, um des Schutzes der Universität teilhaftig zu werden, denn er errichtete dort eine Druckerei, in welcher er die Schriften druckte, für welche er bei der damaligen strengen kölner Censur die Druckerlaubnis nicht erhalten konnte. „Lolonieusis ?^xvZi'Äp1lU8 insignis et vir nwc1estig,r die verschiedenen Handschriften, deren Herbeischaffung oft mit den größten Schwierigkeiten verbunden war, und lieferte jene kritisch verbesserten Ausgaben, vor allen der hervorragendsten Kirchenväter, welche seinen Ruf begründeten. In Basel trat Amerbach in einen Kreis ausgezeichneter Gelehrten ein, eines Beatus Rhencmus, Augustinus Dodo, Johann Eonon, Franciscus Wyler und Konrad Pellikan, welche ihn bei seinen Arbeiten wirksam unterstützten. Den festesten Halt aber gewährte ihm sein früherer Lehrer, Johann Heynlin, der sich 1484 für immer nach Basel zurückgezogen Kapitels Basel: Johann Amerbach. Seine Familie. 117 hatte, 1487 in das dortige Kartäuserkloster im St. Margaretenthal eingetreten war und hier 1496 starb. Er trat Amerbach in derselben Weise helfend zur Seite, wie später in noch hoherm Grade Erasmns seinem Freunde Frobcn. Pellikan nennt Amerbach einen sehr gelehrten und bewunderungswürdig fleißigen Mann, welcher ebenso große Kosten, als persönliche Mühe- und Arbeit auf die Herstellung feiner Drucke verwandte. Es halfen ihm dabei zwei oder drei Textesrevisoren, er selbst aber verabsäumte nichts, was seinen Ausgaben nützen konnte. Er opferte lieber die ganze Arbeit eines Tages und Geld dazu, als daß er eine falsche Lesart auf einem kaum gedruckten Bogen stehen gelassen hätte. In besonders lebhaftem Verkehr, stand Amerbach mit Straßburg. Wie er Adolf Rusch daselbst für die von diesem im Auftrage Anton Kobergers gedruckte „Liblig. I^gting. ourn ZloLsg, oräingrig, Vsg,Ig,tri6i Ktradonig" die Typen geliehen hatte, so lieferte Rusch ihm dagegen große Quantitäten Druckpapier, gab ihm wiederholt den Druck verschiedener Werke in Auftrag, arbeitete auch selbst für ihn, erhielt vou ihm Bücher zum Verkauf, besorgte ihm Manuskripte und pflegte überhaupt rege und zugleich freundschaftliche Beziehungen zu ihm. Auf Grund der Typen sind Amerbach noch neun Bibelausgaben zuzuschreiben, welche er in den Jahren 1479 bis 1489 vollendet hat. Der letzte mit seinem Namen versehene Druck ist das „vscrstuin (Frg.tig.iii" von 1512. Die von ihm vorbereitete Herausgabe der Werke des heiligen Hieronhmus unterbrach sein Tod (1514); sie wurde von seinem Schüler Johann Froben 1516 im Druck vollendet. Es sind im ganzen 42 große Folianten mit Amerbachs Namen und 28 ohne denselben, aber nachweisbar von ihm gedruckte erhalten, welche ein rühmliches Zeugnis für die fruchtbare Thätigkeit dieses bedeutenden, im Geschäftsverkehr aber nicht ganz gewissenhaften Typographen und Verlegers ablegen. Von 1500 an druckte Amerbach meistens gemeinschaftlich mit Johann Petri von Langendorf, dem Stammvater einer hervorragenden Druckerfamilie, und mit seinem nachmals so berühmt gewordenen Schüler, Johann Froben. Auch Amerbachs drei Söhne waren bedeutende Männer, kommen aber, da sie das Geschäft eingehen ließen, für die Geschichte des Buchhandels nicht in Betracht. Der älteste, Bruno (1485 bis 1519), Kbte den Wissenschaften, ohne je in die Öffentlichkeit zu treten, und half nur 118 Basel: Unbedeutendere Drucker. Nikolaus Keßler. ^Zweites gelegentlich als Gelehrter in der Offizin seines VaterS; der zweite, Ba- silius (1488 bis 1535), hatte sich den Magistergrad erworben und setzte einige Jahre das väterliche Geschäft fort; der dritte endlich, Bonifacius (1495 bis 1562), war ein Freund von Erasmus und Haus Holbein und Professor der Rechtswissenschaften an der baseler Universität. Auch als Politiker hat er seiner Vaterstadt große Dienste geleistet und sich hohes Ansehen erworben. Bevor die glänzenden Leistungen der Petri und der Froben gewürdigt werden, sind zur Vervollständigung der chronologischen Reihenfolge noch einige andere Namen kurz zu erwähnen. Zunächst Johannes de Be- sickem oder Besicken, aus dem würtembergischen Städtchen Besigheim, von dem jedoch nur Ein Druck bekannt ist, den er 1483 zu Basel lieferte, nachdem er dort schon 1478 Bürger geworden war. Er siedelte 1492 nach Rom über, wo er zuerst mit Sigmund Mayr, dann mit Martin von Amsterdam gemeinschaftlich druckte. Nikolaus Keßler von Bottwar in Würtemberg wurde 1480 Bürger von Basel, 1496 Meister vom Schlüssel, 1500 Deputierter. Er. war ein bedeutender Drucker, der von 1486 bis 1509 nicht weniger als 62 Drucke mit seinem Namen lieferte; von noch sieben andern gehören ihm ebenfalls die Typen an. Von mehrern Bibliographen" werden einige Werke citiert, welche Keßler in Antwerpen gedruckt haben soll. Diese Angaben wurden gewöhnlich für falsch gehalten; man fand aber den Namen Nikolaus Keßlers um 1488 in der Mitgliederliste der Brüderschaft der St. Lucas-Gilde zu Antwerpen erwähnt, auch konstatierte der Bibliothekar Abbe Flament in einer handschriftlichen Note zu einer bezüglichen Stelle des Jansenschen Werkes, daß im Jahre 1812 im Haag sich in der That ein Eremplar der „Oxsi-g. Oeisonis" von Nikolaus Keßler 1489 mit der Ortsbezeichnung Antwerpen befunden habe, von bort aber nach Paris transportiert uud nicht mehr zurückgekehrt sei. Es ist daher sehr wahrscheinlich, daß Keßler einen Teil der Exemplare seiner Publikationen, den er in Antwerpen verkaufen wollte, mit dem Namen dieser Stadt als Druckort versehen ließ. Johann Meister und Peter Köllicker druckten gemeinschaftlich in den Jahren 1484 und 1485 zwei Werke, außer welchen nichts weiter von ihnen bekannt geworden ist. Jakob von Pforzheim, aus Kempten gebürtig, erwarb 1482 das baseler Bürgerrecht und druckte 1488 bis 1518 die stattliche Reihe von 49 Werken. Auf ihn folgt Michael Furter von Kapitels Baicl: Johann Froben. 119 1490 bis 1517, der besonders wegen mehrerer mit Holzschnitten ausgestatteten Werke hervorzuheben ist und auch einige deutsche Bücher gedruckt hat. Bon Leonhard Mnhut siud zwei deutsche Werke vom Jahre 1489 bekannt geworden, Johann Froben, lim 1460 in Hammclbnrg, einein Städtchen in Franken, geboren, studierte iu Basel, wo er sich zum gelehrten Lateiner, Griechen und Hebräer ausbildete. Er lernte durch seiner Landsleute Johann und Adam Petri Vermittelung Johann Amerbach kennen, bei welchem er eine Zeit lang als Korrektor eintrat. Im Jahre 1490 erwarb er das baselcr Bürgerrecht und begann 1491 seine selbständige Wirksamkeit als Drucker und Verleger. In ihm vereinigten sich praktischer Siun, guter Geschmack und gelehrte Bildung in wunderbarer Harmonie. Sein erster Verlagsartikel ist eine lateinische Bibel in handlichem Oktavformat. Mit äußerst zierlicher und feiner gotischer Schrift gedruckt, war sie darauf berechnet die allgemeinste Verbreitung zu suchen und zu finden. Er war der erste baseler Buchhändler, welcher die Bedeutung Hans Holbeins erkannte und ihn unausgesetzt für die künstlerische Ausschmückung seiner Bücher beschäftigte. ^ Zugleich sorgte er mit unermüdlichem Eifer für korrekte Ausgaben der Klassiker und Kirchenväter. Mächtig diente Froben mit dieser seiner Thätigkeit dem geistigen Leben Deutschlands und er war es besonders, der Basel zur Metropole deutschen Buchdrucks und Buchhandels erhob. Seine, langjährige Freundschaft mit Erasmus endlich zeitigte Früchte, welche der ganzen damaligen gebildeten Welt zugute kamen. So ist Froben einer der größten Buchhändler aller Zeiten. Er hatte 1500 Gertrud, die Tochter des gelehrten und wohlhabenden baseler Buchhändlers Wolfgang Lachner (aus Neuburg an der Donau), geheiratet. Fortau arbeiteten beide gemeinschaftlich; Lachner aber war die Seele des Verlagsgeschäfts. Er wird von Erasmus nicht allein Oku'- oinas ^roveui^nao piinoövs genannt, sondern auch als derjenige bezeichnet", ans dessen Kosten das Frobensche Geschäft betrieben wurde. Das Verhältnis zwischen Erasmus und Froben wird im sechsten Kapitel noch näher beleuchtet werden. Dieser starb im Oktober 1527. Er hat in den 36 Jahren seiner Thätigkeit nie ein deutsches Buch gedruckt und zuerst mit vier, dann mit sechs und schließlich mit sieben Pressen 257 meist sehr bedeutende und umfangreiche Werke teils selbständig, teils in 120 Basel: Wolfgang Lachner. Frobens Nachfolger. fZweiteS Gemeinschaft mit andern hergestellt. Von ihm verlegt zu werden galt als eine Ehre, nach welcher eifrig gestrebt wurde. Seine sämtlichen Korrektoren waren wissenschaftlich gebildete Männer und selbst hervorragende Gelehrte, wie außer Erasmus, Markus Heiland, Wolfgang Muscnlus, Sigismund Gelemus und Johann Ökolampadius. Vou seinem Verlag sind, außer den Erasmusschen Schriften, das erste im Druck erschienene griechische „Neue Testament" (welche Ausgabe Luther später als Unterlage für seine Übersetzung diente) zu nennen, sowie die Werke des Hiero- nymus in neun Folianten 1516 erschienen und die des Augustinus 1529 iu zehn Bänden, von welchen bei seinem Tode allerdings erst zwei Bände fertig gestellt waren. Lachner, welcher Froben zehn Jahre im Tode vorangegangen war, hatte neben der Geschäftsführung für den gemeinschaftlichen Verlag noch Gelegenheit zu mehrern andern Unternehmungen gefunden, indem er 1495 bei Michael Furter, 1504 bei Jakob von Pforzheim und 1509 bei Gregorius Bartholomäus drucken ließ. Nach Lachners Tode trat Froben, wie dies Kirchhofs erwiesen hat, zu Franz Birckmann in Köln in engere Beziehungen. Nach Johann Frobens Ableben büßte die Druckerei ihre hervorragende Bedeutung teilweise ein. Der älteste Sohn Hieronhmus (1501 bis 1563) hatte schon 1520 einige Werke selbständig gedruckt; auf der „KKetoriea" des Aristoteles von diesem Jahre erscheint sein Name sogar zusammen mit dem des Johann Herwagen. Letzterer begab sich jedoch bald darauf nach Straßburg, druckte hier von 1523 bis 1528, kehrte aber dann nach Basel zurück und heiratete nach Johann Frobens Tode dessen Witwe Gertrud. Mit seinem nunmehrigen Stiefsohn Hieronhmus ging er von 1528 ab eine Association ein, welcher 1529 noch Nikolaus Episcopius, oder vielmehr Nikolaus Bischofs aus Rittershofen bei Weißenburg (1501 bis 1554), infolge seiner Heirat mit der Schwester des Hieronhmus beitrat. Aber schon 1531 schied Herwagen wieder aus der Firma aus, um bis 1555 für sich allein weiter zu arbeiten, während Hieronhmus Froben, resp, dessen Erben, und Nikolaus Episcopius, bis 1564 vereint blieben. Über den Umfang und die Bedeutung ihres Geschäfts gibt das von R. Wackernagcl 1881 in Basel veröffentlichte RcchnungSbuch der Froben und Episcopius nähern Aufschluß. Es umfaßt, wenn auch lückenhaft, die Jahre 1557 bis 1564 und gewährt einen belehrenden Blick Kapitel.) Basel: Kleinere Drucker. Die Familie Petri. 121 in die Thätigkeit einer großen F.irma jener Zeit. Die Einzelheiten daraus gehören in das fünfte Kapitel. Des Hieronhmus Fröben Söhne, Ambrosius und Aurelius, setzten darauf bis zum Jahre 1603 gemeinschaftlich das Geschäft fort, während der älteste Sohn des Episcopius, der ebenfalls Nikolaus hieß, schon von 1553 an selbständig als Buchdrucker thätig war und sich 1565 mit seinem jünger» Bruder Eusebius associierte. Im Jahre 1566 raffte aber auch ihn der Tod hinweg, sodaß Eusebius bis 1591 das Geschäft allein fortführte. Auch Herwagcu hinterließ einen Sohn, der ebenfalls Johann hieß. Dieser hatte die väterliche Offizin übernommen, starb aber schon 1564 an der Pest. Seine Witwe heiratete den berühmten Buchdrucker Johann Oporin und starb gleichfalls nach wenigen Monaten, worauf die Offizin Herwagens von Eusebius Episcopius angekauft wurde. °° Neben dem schon erwähnten Johann Petri von Langendorf (1494 bis 1517), der seine meisten Verlagsartikel mit Johann Amerbach und Johann Froben gemeinschaftlich oder auch nur mit letzter»! druckte, vielfach auch gewissenlosen Nachdruck trieb, begann um dieselbe Zeit (1494 bis 1499) auch Johann Bergmann von Olpe in Basel seine Thätigkeit, welche besondere Bedeutung durch die erste Ausgabe von Sebastian Brants „Narrenschiff" vom Jahre 1494 erlangte. Neben Nikolaus Lamparter, von 1505 bis 1519, druckte auch zwischen 1509 und 1522 Pamphilus Gengenbach, der Dichter und erste Dramatiker des 16. Jahrhunderts, in eigener Druckerei. Der bekannteste Typograph der folgenden Periode ist jedoch Adam Petri von Langendorf, ein Neffe des vorerwähnten Johann Petri. Er war der unermüdliche Nachdrucker Luthers, wie Froben der Verleger des Erasmus. Der reißende Abgang seiner Nachdrucke Lutherscher Schriften erwarb ihm Reichtum und zugleich einen bedeutenden Ruf als tüchtiger Drucker; von nah und fern wandten sich rührige Verleger an ihn, um bedeutende Unternehmungen durch seine Pressen herstellen zu lassen, sodaß letztere Tag und Nacht nicht stillstanden. Von Adam Petris Nachkommen wurde ebenso berühmt Heinrich Petri (1508 bis 1579), der 1556 von Kaiser Karl V. in Anerkennung seiner Verdienste in den Ritterstand erhoben wurde ^ und sich zum Unterschiede von den andern Petris fortan Henric-Petri nannte. Er war ebenso thätig und unternehmend, wie sein Vater und setzte auch das Geschäft in 122 Basel: Die Hcnricpetri. Johann Oporin. ^Zweites dessen Geiste fort. Nach seiner Grabschrift hat er 108 Buchhändlermessen in Frankfurt besucht. Unter seinen Verlagswerken finden sich vorzugsweise alte Klassiker, über vierzig an der Zahl, eine von Sebastian Münster besorgte hebräisch-lateinische Bibel, Werke von Petrarca, Poggio und Kopernikus. Auch in der Politik seiner Baterstadt nahm Heinrich Petri eine hochangesehene und bedeutende Stellung ein. Seine Söhne Sixtus und Sebastian Henricpetri führten noch bis in die ersten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts die väterliche Druckerei fort. Außer den Genannten druckten in Basel von 1518 bis 1536 Andreas Cratander, der als Verleger namentlich im Dienste des Humanismus und der Reformation wirkte; 1519 bis 1535 Thomas Wolf; 1521 bis 1535 Valentin Curio; ferner Johann Bebel von 1523 ab (auch zusammen mit Cratander und Michael Jsengrin von 1531 ab); Johannes Faber Emmeus, der später seiner katholischen Sympathien halber aus Basel hinausgemaßregelt wurde und nach Freiburg übersiedelte, von 1526 bis 1529; Johannes Walder und Bartholomäus Westhemer, beide von 1536 ab; Nikolaus Brhlinger, auch vereint mit Bartholomäus Calybäus, von 1537 ab. Seit Johann Froben hatte die baseler Buchdruckerkunst keine solchen Erfolge gezeitigt, als mit oem Auftreten des Johannes Oporinus, zu deutsch Herbster, der von 1540 bis 1568 eine großartige Thätigkeit entwickelte. Oporin, 1507 in Basel geboren, war der Sohn eines verdienten Malers, dessen Werke jedoch verloren gegangen oder heute nicht als die seinigen erkannt sind. Johann widmete sich dem Studium der Medizin und Physik und wurde Famulus des berühmten Paracelsus; später erhielt er eine Professur der griechischen Sprache und verband sich um 1539 mit seinem Schwager Robert Winter, mit Thomas Platter und Balthasar Ruch zu einem Buchdruckergeschäft; sie brachten gemeinschaftlich Cratanders Offizin gegen allmähliche Abzahlung des Kaufpreises von 800 Gulden an sich. ^ Thomas Platter hat in seiner Selbstbiographie den traurigen Ausgang dieses Unternehmens mit rührender Naivität geschildert. Es endete damit, daß die Gesellschaft sich nach ein paar Jahren wieder trennte und Schriften und Werkzeuge teilte. Oporin blieb einstweilen mit seinem leichtsinnigen Schwager Winter noch zusammen, aber auch dieses Verhältnis hatte keinen Bestand. Als bald danach Winter starb, nachdem er alles durchgebracht, übernahm Kapitels Basel: Johann Ovorin, 123 Oporin für 700 Gulden die Offizin desselben, wodurch er seine schon bestehende Schuldeulast uoch beträchtlich vermehrte. Seine Arbeitskraft war eine wahrhaft staunenerregende. Außer seiner Thätigkeit als Leiter einer großen Druckerei, die in den 28 Iahren ihres Bestehens 750 Werte brachte, und einer Buchhandlung mit ausgedehnten, bis nach Italien reichenden Verbinduugen, ist er Verfasser von mehreru gelehrten Schriften, darunter „Onowastieon propriorura nouiinum" und „.Vnnotu.- tionss in qMstioiiW", von Übersetzungen des Xeuophon uud Thcotrit, sowie großartiger Register zu Plato, Aristoteles, Pliuius und vielen andern griechischen und lateinischen Klassikern, deren Ausgaben wegen ihrer guteu Ausstattung und der Sorgfalt in der TcxtcSberichtiguug und bei der Korrektur zu dem Besten zählen, was ans diesem Gebiete geleistet wordcu ist. Dennoch starb er 1508 iu zerrütteten VcrmögenS- umstäuden, wozu die Verschwendung seiner vier Franc», von denen eine des jüngeru Herwageu Witwe, eiue geborene Froben, war, sowie eigene schlechte Wirtschaft viel beigetragen haben sollen. Seine Ziele waren für einen Verleger jener Zeit vielleicht zu sehr dem Idealen zugewandt, nnd seine großartigen Unternehmungen, die er fast immer auf eigene Rechnung begann, mögen oftmals in ihren Erträgen hinter seinen Er- Wartungen zurückgeblieben sein. Ging es doch seinem Lehrmeister Johann Froben nicht viel besser. Gleichwohl aber bildet dessen und OvorinS Thätigkeit den Glanzpunkt und die bedeutendste Stütze der Großmacht- stellung Basels in der Geschichte- des deutschen Buchdrucks und Buchhandels. Wie in Basel die Blüte der jungen Universität (1460 bis 1500) mit den vielversprechenden Anfängen der Bnchdruckertunst zusammenfiel, so standen auch in keiner andern deutschen Stadt den Verlegern eine solche Fülle von hervorragenden Gelehrten und Künstlern zur Seite, so haben sich nirgends anderswo so freudig die höchste geistige Bilouug (Eras- mus) uud darstellende Kunst (Hans Holbein) mit dein Buchdruck ;ur Herstellung vvn Druckwerken vereinigt,, deren Korrettycit und äußere Ausstattung noch hente als mustergültig dastehen. Wer schöne und korrekte Bücher habcu wollte, wandte sich aus ganz Europa nach Basel. Wie Thomas MornS zu Anfang des 16. Jahrhunderts eiue dortige Offiziu zur Herstellung seiner Schriften wählte, so beabsichtigte gegen dessen Ende die römische Knrie dort drucken zu lassen, weil die italie- 124 Basel: Sinken seiner Bedcntnug, Zürich, sZwcites K ^> «» nischcn Pressn, nur noch liederliche Arbeit lieferten. Nach Oporins Tode erschlaffte Basel in seiner schöpferischen Thätigkeit; allein nie sank es zur Bedcntnngslosigteit herab, wenn es am', mit Ausnahme eines kurzen Aufschwungs im 18. Jahrhundert seineu s'lteu Glanz nie wieder erreichte. Obgleich politisch nicht mehr deutsch, teilte Basel doch das Schicksal aller übrigen in sich absterbenden und verknöchernden deutschen Reichsstädte. Seine Künstler und Drucker suchten im Ausland Arbeit nnd Ruhm, seine Gelehrten kamen kaum mehr in Betracht. Die frühere inel^tg. Lasilku. versuchte gegenüber der Zersetzung der alten Ordnungen deshalb auch vergebens durch kleinlichen Zunftgeist zu retteu, was von großen freien Gesichtspunkten aus eiust so glanzvoll geschaffen und so gediegen ausgebildet worden war. 6. Zürich fällt zwar nicht mehr in die sogenannte Jnkunabelnzcit, da sich hier der erste Druck nicht vor 1504 nachweisen läßt; indessen ist die Bedeutung der Stadt für den deutscheu Buchhandel von Anfang an bis auf die Gegenwart eine so hervorragende gewesen, daß sie unbedingt gleich hinter Basel eine Stelle verdient. Der älteste in Zürich ohne den Namen des Druckers erschienene Druck ist ein „Brief" das Einladungsschreiben des dortigen Rats vom 6. Januar 1504 zu einem Freischicßen. Es folgt dann vier Jahre später ein mit trefflichen Holzschnitten ausgestatteter Kalender, ans dessen letzter Seite sich die Worte befinden: „Getruckt in der kaiserlichen ^ statt Zürich durch Hansen > am Wasen am samzstag nach sant Lurtag des iares j da man zalt- taussent fünsf > hundert und acht iar." Ein dritter Druck (aber ohuc Angabc des Druckers und Jahres): „Diß ist der Psalter ^ oder Rosenkranz von uuscr lyeben j frowen, uud ist in der wiß als man j syngt der Herzog Ernst", scheint derselben Zeit anzugehören. Er wird vielfach Hans von Wasen zugeschrieben, da er mit den Typen des Kalenders und der Einladung gedruckt ist. Es dauerte jetzt etwa zehu Jahre, bis Christoph Froschauer der Buch- druckcrkuust und dem Buchhandel in Zürich eine bleibende Stätte schaffte und beide zugleich zu hoher Blüte entwickelte. Über seine persönlichen Beziehungen ist wenig bekannt. Er stammte aus Neuburg bei Ötting in Bayern; wann er geboren ist, weiß man jedoch nicht, vermutlich Kapitt'l.j Zürich: Christoph Froschauer. 125 zwischen den Jahren 1480 und 1490. Der Buchdrucker Johann Froschauer, welcher in den Jahren 1494 bis 1507 in Augsburg druckte, soll sein Vater gewesen sein. Ebenso wenig läßt sich die Veranlassung und das Jahr ermitteln, warum und wann er nach Zürich kam; auch fehlen die Nachrichten über seine anfängliche Thätigkeit. Sie muß ihm aber sofort Anerkennung erworben haben, da er schon 1519 laut Bürgerbuch „seiner Kunst wegen" das Bürgerrecht geschenkt erhielt. Nur so viel steht fest, daß er verheiratet war, aber kinderlos am 1. April 15K4 starb. Das erste Wirken Froschauers im grvßern Kreise fällt ganz in dieselbe Zeit, in welcher Zwingli mit der Rede, der Feder und dem Schwerte der neuen reformatorischen Richtung Bahn brach. Nicht leicht hätten die Zeiten der raschen Entfaltung der jungen Kunst auch in der Schweiz günstiger seiu köuuen, und in der That diente diese der Reformation als wirksamste Waffe. Froschauer als Mann von gediegener Bildung, praktischem Blick und rastloser Energie begriff den Geist seiner Zeit und gewann dnrch seinen rückhaltlosen Anschluß au die Reformation als Drucker und Buchhändler einen so außerordentlichen Erfolg, daß er ein einflußreicher und wohlhabender Mann wurde. Er druckte und vertrieb nicht weniger als 75 größere oder kleinere Schriften seines Freundes Zwingli und verlegte außerdem noch die Werte eines Bibliander, Heinr. Bullinger, Leo Jud, Rudolf GualteruS, Konrad Pellikan, Peter Martyr, Ludwig Lavater, Kourad Geßner, Hans Stumpf u. a. Auf seine Drucke verwandte er die größte Sorgfalt und stattete sie äußerlich nicht allein sauber und schön, sondern im Texte auch fehlerfrei aus. Was aber vor allem seineu Ruf begründete und sein Geschäft hob, das waren seine Bibeldrucke, bei welchen er keine Mühen und Kosten scheute. Anfange verwandte er Antiqualettern, die er bald mit neuen, in seinem Auftrag gegossenen deutschen vertauschte, und stattete seine Ausgaben nicht bloß mit hübschen Bignetten, sondern auch mit trefflichen Holzschnitten aus, welche selbst heutigentags noch als vorzügliche Leistungen dastehen. So sagt er selbst in einein Briefe, welchen er am 18. Januar 1545 an Vadian, wenn auch über ein anderes Werk (Joh. Stumpfs Schweizer- Chronik) schrieb: „Ich hab hetz sider Martini den besten Maler, so hetz ist, bey mir im Huß, gib ihm alle Wochen 2 gr. vnd essen vnd trinken, dut uündt änderst als figuren rissen in Chronita, mag sy der figuren halb uff den herbst kum ansahen, daran Wirt gar kein costen gespart." 126 Zürich: Christoph Aroschaucr. ^Zweites In den Jahren 1524 bis 1529 ging aus Froschauers Pressen die erste Schweizerausgabe der ganzen Bibel in groß Folio hervor, nachdem schon 1521 die von Leo Jud verdeutschten Paulinischen Briefe in Quart und 1522 dieselben noch einmal, sowie 1524 das ganze Neue Testament in deutscher Sprache bei ihm erschienen waren. Von 1524 bis 1564 wurden uun fast jedes Jahr, wenn nicht die ganze Bibel, so doch Teile derselben in vier verschiedenen Sprachen von ihm herausgegeben. Innerhalb desselben Zeitraums veranstaltete Froschaucr nach der Berechnung seines Biographen S. Vögclin 27 verschiedene Ausgaben der ganzen Bibel, davon 20 in deutscher, 6 in lateinischer und 1 in englischer Sprache, sowie 15 Ausgaben des Neuen Testaments, von denen 6 in deutscher, 5 in lateinischer, 1 in griechischer und 3 in zwei Sprachen (auch 1 in englischer) erschienen. Nach E. C. Rudolphi's Verzeichnis stellen sich Froschauers Bibcldruckc noch zahlreicher heraus, sodaß er 63 Ausgaben in verschiedenen Sprachen geliefert hätte, nämlich 25 deutsche (11 davon in Folio), 7 lateinische (1 in Folio) und 1 englische (in Quart), während die Zahl der Ausgaben des Neuen Testaments, wie von Vögelin, auf 15 berechnet wird. Diese Bibeln waren allgemein gesucht und fanden zn Hunderttausenden Absatz; vor allen hochgeschätzt aber wurden die Prachtausgaben der deutschen aus den Jahren 1531 und 1545. Ein Exemplar der ersteru kostete, in zwei Teile gebunden, 3^2 Gulden. Im ganzen führt Nudolphi 865 Nummern an, welche im Froschauerschen Geschäft bis zu seinem 1595 erfolgten Ende erschienen sind. Davon fallen 616 auf Christoph Froschauer, während der Rest auf seinen Neffen Christoph den Jüngern (gestorben 1585) und dessen Erben kommt. Von letztern erwarb der Buchdrucker Johannes Wolf das Geschäft. Im Jahre 1626 gelangte es in den Besitz der Familie Bodmer, 1723 an Heidegger und Rahn und 1765 wurde es mit der Qrellischen Druckerei, jetzt Orell Füßli u. Comp., eiuer noch heute bestehenden- bedeutenden Druckerei und Verlagsanstalt, vereinigt." 7. Augsburg. Die alte Augusta, das Haupt des Schwabenlandes, zählt zu denjenigen Städten, in welchen die Buchdrnckertnnst unter den günstigsten Vorbedingungen eine der ersten und sich rasch zur höchsten Blüte entwickelnden Stätten fand. Der Rangstreit der ältesten Druckersitze um Kapitel.) Augsburg: Günther Zainer. Johann Schüßler, 127 die Priorität der Einführung der Kunst sucht deren Einzug auch in Augsburg noch weiter zurück zu datieren, als die Jahreszahl des ersten dort gedruckten Buches rechtfertigt. Das erste bis jetzt bekannte zu Augsburg mit Jahreszahl gedruckte Werk stammt nun aus dem Jahre 1468 und gehört Günther Zainer von Reutlingen an; es sind die „Usditö-tioitös vitÄS clomini nost-ri ^ssu Llu-isti". Günther Zainer wird daher auch als erster Typograph Augsburgs gelten müssen, obgleich er 1472 in den Steuerbüchern als „Schreiber" vorkommt und in diesem Jahre auch erst Bürger der Stadt wurde, während er sich vorher selbst als „Lamms-veus oder Beisäß von Augsburg" bezeichnet. Seine bis zum Jahre 1477 dauernde Thätigkeit war eine höchst bedeutende. Obwohl man nur etwa 30 Werte aus seiner Presse kennt, so ist doch deren technische Ausführuug eine derartige, daß man ihm ein hervorragendes Verdienst um die Kunst zugestehen muß. Besonders erwähnenswert sind seine beiden deutschen Bibclansgabcn, von denen die mit der Jahreszahl 1477 erschienene zugleich die erste datierte deutsche Bibel ist. Beide Ausgaben sind in ihrem schön.n Druck mit großen fetten Typen, dem vortrefflichen Papier, prächtigen Initialen und Bilderschmuck wahre Monumentalwerke der Buchdruckerkunst, welche alle andern Bibelausgaben durch die Größe ihres Formats überragen. Zainer gilt auch als derjenige Typograph, der zuerst in Deutschland mit römischen Schriften (Antiqua) gedruckt hat, obwohl mit Unrecht, denn älter als seine Ausgabe der „Lt^nwloZig.i-uin lidri XX" des Jsidorus His- palensis von 1472, worin er diese Schriftgattnng zuerst brachte, sind unstreitig die Drucke mit dem bizarren K, welche höchsnvahrscheinlich von Mentel in Straßburg herrühren. ^ Nach der Chronologie der datierten Drucke ist der zweite Buchdrucker Augsburgs Johann Schüßler, von 1470 bis 1472. Nach einer ältern Überlieferung soll er die frühesten Typen Günther Zainers an sich gebracht haben. In der That stimmen die Schriften der wenigen von ihm bekannten Drucke mit Zainers ältesten, den Catholicon-Lettern, vollkommen überein; auch kommt dieselbe Schriftgattung in keinem datierten Druckwerke Zainers nach 1470 vor, in welchem Jahre der erste datierte Druck Schüßlers, die erste lateinische Ausgabe des Flavius Josephus erschien. ^ Im Jahre darauf brachte er auch die Lckitio prineexs des Orosius. Nach einer Urkuude aus dem Jahre 1472 erwarb das 128 Augsburg: Das Kloster St. Ulrich und Nfra. Joh.Bämler. Ant. Sorg. ^Zweites Kloster St. Ulrich und Afra in Augsburg von Johann Schüßler fünf Druckerpressen mit allem Zubehör für den Preis von 73 Gulden. Der gelehrte Abt Melchior de Stainheim, Stamphain oder Stanham legte damit eine die Interessen der Wissenschaft und des Klosters zugleich fördernde Druckerei an. °° Das interessanteste Moment aus der Geschichte dieser Klosteroffizin ist eine von Denis aufgefundene Bücheranzeige, die zum Ankauf des im Kloster gedruckten vierbändigen „8pe- euluru iiistoriale" von 1474 auffordert. Nach dem schon im Jahre 1474 erfolgten Tode der Abtes Melchior scheint übrigens diese Druckerei nicht lange mehr bestanden zu haben, wie man denn überhaupt nur etwa sechs aus ihr hervorgegangene Werke kennt. Aber selbst von diesen sind einige mit Schriftcharakteren anderer augsburger Drucker, z. B. Mittlers, Sorgs, gedruckt, sodaß die Leistungen des Klosters weniger beträchtlich sind, als man oft anzunehmen geneigt ist. Ebenso unbedeutend ist die Thätigkeit des Buchdruckers Christmaun Hchny von 1471 bis 1481, von dem man nur ein paar, mit Günther Zainers fetter Typengattung gedruckte Werke kennt. Die Schrift muß also offenbar von diesem nur entliehen gewesen sein; denn von einem Kauf kann nicht die Rede sein, da Zainer gleichzeitig und nachher dieselben Typen weiter benutzte. Ein viel bedeutenderer Drucker war dagegen der schon mehrfach erwähnte Johann Bämler, 1472 bis 1495. Eine in der Bibliothek zu Wolfenbüttel bewahrte deutsche Bibel trägt am Ende des Psalteriums die Notiz: „sxplicit ?8^1tsrium. Lawlsr 1466". Man hat infolge dessen früher Bämler für den ersten Drucker Augsburgs gehalten; allein schon Panzer hat nachgewiesen", daß die betreffende Bibel keine andere als die erste deutsche Eggesteinsche sei. Die Notiz stammt also einfach aus der Zeit her, in welcher Bämler noch seinem frühern Beruf als Schreiber und Rubrikator nachging. Sein erster datierter Druck gehört erst dem Jahre 1472, sein letzter 1492 an. Bämlers Hauptvcrdienst ist seine Pflege der deutschen Sprache und Litteratur; wenige seiner Zeitgenossen sind ihm darin gleichgekommen. Von seinen Leistungen geben etwa 60 größere und kleinere Werke der Nachwelt Kenntnis. Ihm folgt zunächst Anton Sorg 1475) bis 1493, einer der produktivsten Drucker Augsburgs, vou dem das erste gedruckte Wappenbnch (1483): „Conciliumbuch geschehen zu. Eouslanz" herrührt; es veranschaulicht in seinen 1200 Holzschnitten bildlich 115«) Wappen aller im Jahre 1414 KaPiteU Augsburg: Kleinere Drucker. Hans Schönsperger. 129 auf dem Konzil versammelten vornehmen Männer der ganzen Christenheit, während 44 weitere Holzschnitte die Aufzüge, Feste und Begebnisse des Konzils nach Zeichnungen eines Augenzeugen darstellen. Neben dem Verdienst, in seinen Erzeugnissen besonders den Formschnitt gepflegt zu haben, hat Anton Sorg auch das, 1477 und 1480 zwei deutsche Bibeln, die siebeute und achte in der Reihe aller überhaupt veröffentlichten, gedruckt zu haben. Anch ist von ihm ein Verlagsverzcichnis in deutscher Sprache bekannt, das in Form und Ausdruck ganz den früher erwähnten Mentels in Straßburg und des Klosters St. Ulrich und Afra in Augsburg gleichkommt; durch die Zahl der darin verzeichneten Werke (35) übertrifft es jedoch alle andern. Das interessante Druckdenkmal befindet sich in der öffentlichen Bibliothek zu Augsburg.^ Es folgte nun eine Anzahl Buchdrucker, welche nur eine geringere Thätigkeit entfalteten: Jodocus Pflanzmann, von dem die dritte deutsche Bibel herrührt; Johann Wiener von Wien, 1475 bis 1479, von dem es nicht gewiß ist, ob er mit Johannes de Vienna, der 1476 in Vi- cenza eine Offizin hatte, identisch ist; ferner Johann Keller, 1478; Am- brosius Keller, 1479; Johann Blaubirer, 1481; Hermann Kästlin, 1481 bis 1488. Diese alle überragte jedoch Hans Schönsperger der Ältere, von 1481 bis 1524, der sich während seiner vicrundvierzigjährigen Thätigkeit ein unvergängliches Denkmal gesichert hat durch Druckerzeugnisse, welche mit vortrefflicher Ausstattung den reichsten vielleicht je aus einer Presse hervorgegangencn Holzschnittschmuck verbinden. Besonders ragen darunter hervor zwei deutsche Bibeln von 1487 und 1490 (die elfte und zwölfte in der Reihe aller) mit schönen Holzschnitten, das Neue Testament von 1523 nach Luthers Übersetzung, mit Holzschnitten von Johann Schäufelein und mit den Charakteren des „Theuerdank" gedruckt, besonders aber dieses berühmte Werk selbst, ein in seiner typographischen Ausführung unübertroffenes Meisterwerk, das nicht weniger durch seine prachtvollen Holzschnitte von Schäufelein, Burgkmair und Dienecker berühmt ist. Die erste Ausgabe dieses Prachtwerks, das die Brautfahrt und Abenteuer Maximilians zum Gegenstand hat und nach Aufzeichnungen des Kaisers von Melchior Pfinzing dichterisch bearbeitet wurde, ist von Johann Schönsperger im Jahre 1517 zu Nürnberg gedruckt worden. Er wurde nämlich vom Kaiser zur Herstellung des Werks dahin beschieden, um es unter den Augen des Dichters und der betreffen- Kapp. I. g 130 Augsburg: Erhard Ratdolt. ^Zweites den Künstler um so vollkommener erstehen zu lassen. Die zweite Ausgabe gab Schönsperger daun bereits 1519 zu Augsburg heraus. Sein Sohn, Hans Schönsperger der Jüngere, widmete sich später fast ausschließlich dem Verlagsbuchhaudel und ließ meistenteils bei Johann Oth- mar in Augsburg drucken. Ebenso bedeutend wie Schönsperger-, aber ihn an Geist und Reichtum der Phantasie noch überragend, war Augsburgs berühmtester Drucker, Erhard Natdolt. Er entstammte einer Künstlerfamilie, welche sich durch Anfertigung plastischer Figuren aus Gips auszeichnete, und soll ursprünglich Kistler (Armbrustschnitzer) gewesen sein. Ratdolt ging 1475, wahrscheinlich in der Absicht sich künstlerisch auszubilden, nach Italien. Da er in der Heimat auch die Kunst des Bücherdrucks kennen gelernt hatte, so wandte er sich ihr in Venedig ausschließlich zu und verband sich dort anfangs mit dem augsburger Maler Bernhard und mit Peter Loslein von Langenzenn. Er lieferte hier von 1476 an eine Menge von Prachtwerken, wie man sie bis dahin weder in Italien noch in Deutschland gesehen hatte. Seine schon im Renaissancegeschmack ausgeführten Initialen und Titelblätter waren sowohl durch ihre Verzierungen als ihre Anordnung Kunstwerke ersten Ranges. Selbst unter den ersten Künstlern der stolzen Lagunenstadt nahm Ratdolt eine hervorragende Stellung ein und sein unerhörter Erfolg spricht zugleich für seine außerordentliche Bedeutung. Die Bischöfe Augsburgs drängten ihn lange vergebens zur Rückkehr in die Heimat. Endlich gab er 1486 den wiederholten Aufforderungen des Grafen Friedrich von Hohenzollern nach nnd zog wieder in die Vaterstadt, wo er noch 30 Jahre mit gleichem Ruhme wie in der Fremde arbeitete. Als Drucker der schwierigsten mathematischen Werke erwarb er sich den Namen eines Beschützers und Vaters der Mathematiker. In der berühmten Ausgabe des Euclid von 1482 druckte er die Zueignung an den Dogen Mocenigo von Venedig sogar in Gold. Ebenso widmete sich Ratdolt auch dem Drnck musikalischer Werke, wie er denn auch der Erfinder des Notendrucks mit beweglichen Typen ist. In Augsburg wurde er durch den Druck seiner unvergleichlich schönen Chorbücher so berühmt, daß ihm von weit und breit Aufträge aus Stiftern und Klöstern zur Herstellung von Kirchenbüchern zuteil wurden, die er in brillantem Rot- und Schwarzdruck die 40 Jahre seiner Thätigkeit hindurch gleich ausgezeichnet ausführte. Er starb um 1528, in welchem Kapitel.) Augsburg: Johann Rynmann, 131 Jahre er zuletzt Steuern zahlte, als sehr vermögender und angesehener Mann und sott ein Alter von 85 Jahren erreicht haben. ^ Ein fast ebenso bedeutender Buchhändler ist Johann Rhnmaun aus Öhringcn, ursprünglich Leibeigener der Grafen von Hohenlohe, von welchen er 1498 für 800 Gulden seine Freiheit erkaufte. Er muß um die Mitte des 15. Jahrhunderts geboren sein. Zum ersten mal wird er 1475 in den augsburger Steuerbüchern als Goldschmied erwähnt. Als solcher hat er in der Folge auch Stempelschneiderei uud Schriftgießerei betrieben uud ucnnt sich selbst uoch 1502: „Lnaraetsrum venewrurn nzzitsx" (Kursivschrift). In seinem Loskaufbrief heißt es, daß er etliche Jahre ciueu Handel und Gewerbe mit gedruckten Büchern und andern Waren in auswärtigen Königreichen und bei fremden Nationen, in Ober- und Niedcrdcutschland geführt und alle Jahre große uud weite Reisen gemacht habe. Es ergibt sich aus dieser Bemerkung, daß Rynmann in den neunziger Jahren, wenn nicht schon früher, mit seinen Goldschmiedewarcu zugleich eiuen Sortimentshandel verband, welcher ihm bedeutenden Gewinn abgeworfen haben muß, denn 800 Gulden bares Geld, welche er, ohuc seine liegenden Gründe zn veräußern, für seine Freiheit zahlte, waren für jene Zeit ciue sehr bedeutende Summe. Trotz ihrer Zahlung war er gleichzeitig noch im Stande, ein großes Vcrlags- geschäft zn begründen nnd bis znm Jahre 1522 immer mehr auszudehnen. Rynmann beschränkte sich aus die theologische Litteratur, namentlich homiletische und aseetischc Werke, dercu Absatz lauge ein glänzender war, bis die Reformation sie plötzlich nnvertanflich machte. Von den 146 Vcr- -lagswerken, wetcke Kirchhofs einzeln angibt, hat Rynmann kein einziges selbst gedruckt; die meisten derselben (112) sind aus der Presse von Heinrich Gran in Hagcuan hervorgegangen, sodaß die Annahme gerechtfertigt erscheint, daß Rynmann die Gransche Buchdrnckerei gehört habe. Seine geschäftliche Tüchtigkeit nnd Thätigkeit erregte mit Recht die Bewunderung seiner Zeitgenossen, wie z. B. des Konrad Ecltis. Er selbst nannte sich mit Stolz: der teutschen Nation nahmhafftigstcn oder fürtreffendcn Buchführer und ^rolndidliopolk." Bon 1522 an verschwindet der Name Ryumanns aus der Reihe der Verleger; er muß iu diesem Jahre gestorben sein. °° Das Geschäft ging an seinen Schwiegersohn, Wolf Präunlein, über, welcher seit 1524 auch die in Leipzig uutcr der Firma „Pantzschmanns Buchhandel" arbeitende Verlagsassociation bis znm Jähre !»* 132 Augsburg: Kleinere Drucker. Die beiden Othmar. Siegm. Grimm. ^Zweites 1528 leitete. Inwieweit Ryumanu oder Präunleiu bei der Firma beteiligt waren und ob ersterer bereits die Spekulationen in Zinn einleitete, welche den letztern in schwere Verlegenheiten brachten, bleibt unklar. Es darf aber nicht vergessen werden, daß ja Rynmann den Schriftguß betrieb und bei diesem damals Zinn Verwendung fand. Präunlein siedelte um das Jahr 1550 nach Öhringen über und muß hier vor 1558 gestorben sein. An den Ruhm dieser hervorragenden Buchdrucker und Buchhändler reicht der der folgenden, hier wenigstens mit Namen anzuführenden Drucker nicht heran, obgleich sie zum Teil manche ganz tüchtige Leistungen aufzuweisen haben. Da scheint zunächst Hans Schobser, 1488 bis 1493, mit Auton Sorg in Verbindung gestanden zu haben, da in seinen Druckwerken die Charaktere dieses Druckers vorkommen; Peter Berger, 1489; Johann Froschauer oder Schauer, 1494 bis 1519; Christoph Schattier, 1493; Lukas Zaisseumayer, 1495 bis 1502, und Georg Nadler,-1508 bis 1521, der auch mit Erhard Öglin zusammen druckte, sind mehr oder weniger unbedeutend. Von Jakob Wacker, 1503; Hans Pirlin, 1506; Johann Sittich, 1511; Johannes Erphordianus, 1519; R. Chaim ben David, 1534 bis 1536; Matthäus Elchinger, Philipp Uhlhard, Kaspar Tatz, um 1536, gibt es nur noch einige wenige Drucke als Zeugen ihrer Thätigkeit, dagegen ist bedeutend als erster Drncker hebräischer Schriften Erhard Öglin von 1505 bis 1518. Auch Johann Othmar, der wandernde Typograph, welcher zuerst in Reutlingen, sodann in Tübingen und schließlich in Augsburg arbeitete, entfaltete hier eine bemerkenswerte Thätigkeit, wobei er sich besonders durch den Druck deutscher Schriften auszeichnete. Ein Sohn desselben war wahrscheinlich Sylvan Othmar, der die Kunst von 1514 bis 1530 ebenfalls erfolgreich ausübte. Johannes Miller, 1514 bis 1519, ist durch seine Freundschaft mit dem gelehrten Konrad Peutinger bekannt, dessen geistiger Anregung man zum guten Teil die verdienstliche humanistische Richtung des Millerschen Verlags zu danken hat. Von größerer Bedeutung, als die bisher genannten sind dagegen zwei andere Buchdrucker oder wenigstens Besitzer von Pressen, Siegmund Grimm und Marx Wirsung. Jener war aus Zwickau gebürtig und Doktor der Medizin. Er kam gegen 1512 nach Augsburg, wurde in das städtische medizinische Kollegium aufgenommen und trat im folgenden Kapitel.) Augsburg: Siegmuud Grinuu. Heiunch Steiner. 133 Jahre durch seine Verheiratung mit Magdalena Welser zu einer der angesehensten Familien in verwandtschaftliche Beziehungen. Bald darauf errichtete er in seinem Hause eine Apotheke und gegen 1517 eine Buchdruckerei, an welch letzterer sich im folgenden Jahre der reiche Kaufmann Marx Wirsung beteiligte. Beide druckten bis 1522 gemeinschaftlich. Von diesem Jahre an verschwindet Wirsungs Name und Grimm setzt noch zwei Jahre lang allein das Geschäft fort. Ob er 1524 gestorben ist oder ob er aus Mangel an Kapital hat aufhören müssen, ist nicht bekannt; doch weiß man, daß er durch Unglücksfälle sein Vermögen verlor. Die Druckerei scheint an Simprecht Ruf übergegangen zu sein; sie hat übrigens auch noch besonders dadurch Bedeutung, daß sie in der Reformationszeit lebhaft Partei nahm und einen großen Teil der Schriften Ulrichs von Hütten veröffentlichte, wie denn auch Shlvan Othmar die Werke Luthers vielfältig nachdruckte." Als letzte hervorragende typographische Größe Augsburgs in der Reformationszeit ist endlich Heinrich Steiner zu nennen. Vermutlich aus der Schweiz nmS Jahr 1522 eingewandert, fing er im darauf folgenden Jahre, an, den Buchdruck auszuüben. Durch Fleiß und Unternehmungs geist uud wohl auch vom Glück begünstigt, wurde er im Laufe der Jahre der größte Buchdrucker Augsburgs und blieb bis 1545 thätig. Die Werke, welche er herausgab, meist Übersetzungen griechischer und lateinischer Schrifsteller neuerer nnd älterer Zeit, wie Vegetius, Cicero „Von den Pflichten", Petrarca „Vom Glück", Plutarch, Polhdor Vergil „Von Erfindung der Dinge", Xenophon, Johann Stobäus, Thuchdides, De- mosthenes, Boccaccio „Von berühmten Weibern" u. s. w. oder Gedicht der schwäbischen Zeit sind meist mit Holzschnitten von den bekannten Meistern Hans Burgkmair, Urs Graf, Schäufelein u. a. verziert und oft mit einer für jene Zeit außerordentlichen Pracht ausgestattet, wie die Beschreibung des Konzils von Konstanz vom Jahre 1536 und namentlich eine Bibel vom Jahre 1535, von welcher Pergamentexemplare in vier Foliobändcn existieren. Das gleiche Los wie Grimm traf aber auch Steiner. Nachdem er bis 1545 mit Glück gearbeitet hatte, geriet er in finanzielle Schwierigkeiten, von denen er sich nicht wieder erholte. Er scheint im Jahre 1548 gänzlich verarmt gestorben zu sein. ^ Das Druckergeschäft hatte zu jener Zeit keinen goldenen Boden in Augsburg; nur Ratdolt starb reich. 134 Augsburg: Georg Willer. ^6 insiAvs ?inu8. ^Zweites Augsburg erlangte später noch einen bedeutenden Einfluß auf die Entwickelung des deutschen Buchhandels dadurch, daß einer seiner bedeutendsten Buchhändler, Georg Willer, bedeutend namentlich als Sortiments- buchhändler, 1564 den Grundstein zu dem „Meßkatalog" legte. Ursprünglich von Willer nur als Publikationsmittel für seinen ausgedehnten Sortimentsbetrieb gedacht, deshalb auch bald von andern Firmen, z. B. Portenbach und Lutz in Augsburg, kopiert, fand derselbe einen solchen Beifall in der bücherliebenden Welt, daß sich aus Willers Unternehmen das offizielle Organ des deutschen Verlagsbuchhandels entwickelte; die Geschichte desselben wird das achte Kapitel bringen. Hier möge nur noch die große Gesellschaftsdruckerei angeführt werden, welche unter der Firma „^ci irisi^a« ?ivus" von dem gelehrten Stadtpfleger Markus Welscr im Verein mit den angesehensten Männern der Stadt ins Leben gerufen wurde. Die Veranlassung dazu bot, daß seit der Zeit des Schmalkaldischen Kriegs Buchdruck und Berlagshandel in Augsburg derart daniederlagen, daß Welser sich wiederholt zu beklagen Veranlassung hatte: kein Buchdrucker daselbst könne auf eigene Kosten ein größeres Werk in Angriff nehmen. Alles, was erschien, waren polemische und ascetische Schriften und eine Menge von Traktaten über den Kalenderstreit, der damals die Gemüter erhitzte. Welser selbst hatte zum Druck seiner eigenen Werke wiederholt die Aldinischen Pressen in Anspruch nehmen müssen. Deshalb reifte in ihm der Plan, selbst eine Druckerei ;u begründen, durch welche umfassendere wissenschaftliche Werke gedruckt werden könnten. Die Kosten übernahm die sich bildende Gesellschaft gemeinsam; über die Auswahl der zu verlegenden Werke entschied ein Ausschuß von Gelehrten, unter welchen sich außer Welser auch der berühmte Philologe David Höschel, ferner Konrad Rittershausen, Andreas Schott, Henisch, Occo, Stengel, Albicms, Pinicianus, Jakob Pontanus u. a. befanden. Das Welsersche Institut, welches als Signet einen Fichtenbaum führte, wurde durch ein kaiserliches Privilegium vom 29. November 1594 und auch durch ein königlich französisches geschützt. Seine Thätigkeit ist bis zum Jahre 1619 nachweisbar, in welchem Jahre der „LataloAus KiKlivtueoas ^ntonii ^Velssri" herauskam. Zahlreiche Werke, zum Teil von bleibendem wissenschaftlichen Werte, sind teils aus der eigenen Presse der Gesellschaft hervorgegangen, teils auf ihre Kosten in andern augsburger Drückereien, wie z. B. Johannes Prätorius, David Kavitcl.Z Ulm: Johann Zainer. 135 Frank, Christoph Mang, Michael Manger, Andreas Aperger, Chrhso- stomus Daberzhofcr, Dominicus Custos gedruckt worden. Noch von einer zweiten litterarischen Gesellschaft, der „Sockg-Iitas Iitt.srg.ria, Dann- liiana.", sind einige Bücher bekannt, welche von ihrem Bestehen Zeugnis ablegen, obgleich sonst sehr wenig über Kieselbe verlautet. 8. Ulm. Die beiden alten Schwesterstädte Augsburg und Ulm, Haupt und Herz des Schwabenlandes, wie sie Haßler nennt, thun in schöner Eintracht fast gleichzeitig den Schritt in die neue Kulturepoche. Günther Zainer in Augsburg, Johann Zainer in Ulm, beide aus Reutlingen gebürtig, beide mit gleichem Streben ihrer edeln Kunst zugethan, traten, der eine hier, der andere dort, fast gleichen Fußes ihre ehrenvolle Laufbahn an; den einen führte sie zum frühen Ende, deu andern in ein spätes, aber dornenvolles Alker. Nach Häßler^ galt bis auf die neueste Zeit ein anderer Typograph, Ludwig Hohenwang, als der erste Buchdrucker der Stadt Ulm, allein neuerdings ist von Jlgenstein dargethan, daß Hohenwang weder eine so frühe Thätigkeit zukommt, noch daß er überhaupt zu den ulmer Buch- druckern gehört, vielmehr nach Augsburg um 1477 zu verweisen ist ^ Demnach gebührt also Johann Zainer die Ehre, in Ulm die Buchdrncker- kunst eingeführt zu haben und zwar nicht erst um 1473, in welches Jahr man nach seinem ersten datierten Drucke bisher seine Anfänge setzte, sondern schon vor 1469, denn unter den in der Auktion Bearzi verkauften Büchern trug ein Exemplar der von Johann Zainer ohne Datierung gedruckten „I^sZenAa, Lg,Qoruoi" des Jacobus de Voraginc (Nr. 476) die durchaus gleichzeitige Notiz des Rubrikators „?rg.tsr Rra-smus, 1469. ?iotc»r kliiloeatus". Johann Zainers Thätigkeit dauerte bis gegen 1520. Man kennt von ihm gegen 80 Drucke, meistens mit Holzschnitten und prächtigen Randverzierungen in Holzschnitt ausgestattet; er verwandte erstere schon 1470^, g^'o früher als Johann Veldener in Utrecht, welchem wegen seines „kasoioulus tsmxvrum" von 1480 bisher die Übertragung dieser Art des Bücherschmucks auf gedruckte Bücher zugeschrieben wurde. Trctz seiner Verdienste um die Kunst war Zamers Laufbahn eine mühevolle und sorgenreiche. Bereits vom Jahre 1487 an erscheint sein Name im 136 Ulm: Johann Zainen Leonhard Holt. ^Zweites ulmer „Einigungsbnch", einer Art von Schuldhändclprototoll, mit dem Vermerk, daß er einem Diepolt Hutter 10 Gulden schulde und jedes Quartal davon 1 Gulden abzuzahlen habe. Das Jahr darauf steht er mit 70 Gulden bei zwei andern Gläubigern in der Schuld; er ver- spricht jedes Quartal 2 Gulden abzuzahlen. Und so geht es fort, bis er 1493 sogar mit Konrad Dinckmuth, einem andern ulmcr Drucker, ohne Zweifel dieser vielen Schulden halber, aus der Stadt verwiesen wird. Seine Abwesenheit kann aber nicht lange gedauert haben, da in den Jahren 1496 und 1497 bereits wieder Drucke von ihm vorliegen. Interessant für den engeu Zuuftgcist jener Zeit ist es, daß Johann Zainer im Jahre 1515 den Rektor der Lateinischen Schule zu Ulm, Hans Grüner, wegen seines Handels mit Schulbüchern vor dem Rat verklagt. Ju der darauf bezüglichen Urkunde heißt es: Meister Hans, der lateinische Schulmeister, habe Bücher feil und verbiete seinen Knaben, sie anders als bei ihm zu kaufen. Dieö bringe ihm Nachteil; er bittet ihn als Bürger zu bedenken. Der Rat vergönnt hierauf jedem, Bücher feil zu haben, aber Hansieren soll verboten sein. Der Schulmeister soll niemand drangen, seine Bücher uud sonst keine zn kaufen, und des Büchcr- verkanfenö müßig stehen; wenn ihn aber ein Biedermann bitte, seinem Sohne ein Buch zu kaufen, so möge er es Wohl thun. Der zweite Buchdrucker Ulms ist Leonhard Holl, 1482 bis 1484, der dort vorher schon eine Spieltartcnfabrik gehabt und auf seinen Bil- dern mit beweglichen Typen gedruckte Inschriften angebracht hatte. Sein erstes Werk war die Geographie des Ptölemäus mit Landkarten, welche in Holz geschnitten waren. Das sämtliche Werkzeug zu dieser Ausgabe war er später genötigt, an den Venctianer Justus de Albano zu versetze», in dessen Verlag damit 1486 durch seinen Werkführer Johann Reger eine neue Ausgabe gedruckt wurde. Hott aber wurde, wie Zainer und Dinckmuth, Schulden halber schou 1484 aus der Stadt verwiesen; er bat, wieder eingelassen zu werden, weil er sonst seine Gläubiger nicht befriedigen könne, da ihm seine Habe vertragen, verstoßen, verpfändet, versetzt sei. Das Jahr 1492 bringt dann im Einigungsbuch eine neue Entscheidung, wonach Leonhard Holl außer der Stadt sein soll, bis daß er von Nürnberg aus seine Schuld bezahlt habe. Ob dies aber jemals geschehen, darüber fehlen, wie überhaupt von ihm, alle fernern Nachrichten. Kapitel.) Ulm: Konrad Dinckmuth. Johann Grüner. 13? Auch der dritte Typograph Ulms hatte, wie schon oben mit erwähnt, ein gleich trauriges Schicksal. Konrad Dinckmuth war, ehe er Buchdrucker wurde, Buchbinder und muß auch noch als Typograph als solcher weiter gearbeitet haben, denn er wird in den Urkunden 1481 und 1484 als Buchbinder aufgeführt, und noch 1486 muß Lienhart Wclschwirt geloben, ihm in Zeit von einem Jahre in drei Terminen i50 rote Egrische Felle zu liefern. Sein erster datierter Druck stammt aus dem Jahre 1482. Nachdem er schon früher als Schuldner in dem fatalen Einigungsbuche vorkam, führt ihn das Jahr 1487 wieder in drei verschiedenen Einträgen als solchen auf. Im Jahre 1488 verpfändet er dem ^apier- fabrikanten Martin von Reutlingen wegen einer Schuld das Buch, das er gerade druckte, und 1489 ist er genötigt, sein Haus an der Ecke der Ulmergasse verganten zn lassen. Im nächsten Jahre muß er geloben, dem Bürgermeister Hansen Nhthart, welcher im Jahre 1486 den Tercn- tins übersetzt und ihm in Verlag gegeben hatte, 28 gebundene Exemplare des Werkes sowie 39 (in demselben Jahre gedruckte Lircrsche) Chroniken zu geben, oder aus der Stadt und dem Zehenten zu gehen und nicht zurückzukommen, bis er die Schuld entrichtet. Nachdem er 1494 und 1495 noch wiederholt als Schuldner aufgeführt worden ist, zieht er endlich 1499 von Ulm fort, denn er zahlt die Nachsteuer, und fortan fehlen die Nachrichten von ihm. Bon Drucken kennt man aus seinen Pressen etwa 20, in welchen, wie bei allen ulmer Drucken, die Pflege der deutschen Sprache zu rühmen ist. Der schon genannte Gehülfe des Justus von Albano, Johann Reger, kommt von 1486 bis 1489 als Drucker vor und veröffentlichte in diesem Zeitraum etwa ein Dutzend Werke. Von 1493 bis 1499 ist noch Johann Schäffler zu nennen, der auch in Frcisingen und später iu Konstanz als Drucker auftritt. Bei dem traurigen Schicksal, das beinahe alle bisher genannten ulmer Buchdrucker hatten, ist es nicht zu verwundern, daß mit dem Ausgang des Jahrhuudcrs die Kunst daselbst allmählich ausstarb, um nie wieder zu ihrer anfänglichen Bedeutung zu erstehen. Außer dem Schulmeister Johann Grüner, der übrigens ein merkwürdig vielseitiger Mann gewesen sein muß, da ihn zeitgenössische Zeugnisse auch als Ökonom, Fürkäufler, Geldschauer und Wirt aufführen — und der später selbst eine Offizin (1522 bis 1532) errichtete, nachdem er vorher schon bei Marx Wirsung 138 Nürnberg! Johann Sensenschmid und Heinrich Kefcr. ^Zweites und Grimm in Augsburg verlegt hatte, wären im 16. Jahrhundert nur noch wenige unbedeutende Vertreter der Kunst dort zu nennen. 9. Nürnberg, die alte, reiche Stadt, noch heute der Schrein ungezählter Denkmäler der Kunst und Kultur des Mittelaltcrs, die Geburtsstadt eines Albrecht Dürer und Hans Sachs, ist von den ersten und bedeutungsvollsten Pflanz stätten der Buchdruckerkunst und des Buchhandels eine der wichtigsten und für deren Entwickelung von epochemachendem Einfluß. Einem glücklichen Zufall ist es zu danken, daß gerade von derjenigen Persönlichkeit, die unbestritten der größte Buchdrucker und Buchhändler seiner Zeit genannt werden muß, von Anton Ksbergcr, der Nachwelt sehr ausführliche Nachrichten erhalten worden sind und daß die Gestalt dieses Mauncs das Bild des ganzen Standes in seinem Gesamtwirkcn neu beleuchtet Mit voller Berücksichtigung der geschäftlichen Bedeutung Anton Kobergers wird daher weiterhin im fünften Kapitel eine ausführlichere Darstellung seines Wirkens gegeben werden, soweit es sich aus den neuesten Funden seiner Briefe ausführen läßt. Seiner Bedeutung nach gebührt ihm der erste Rang in diesem Abschnitt, obschon der Zeit nach ihm andere seiner Berufsgenossen vorangehen. Von einem Gehilfen Gutenbergs, dem Mainzer Heinrich Kefer oder Kefser, welcher in dem Prozeß Fusts gegen Gutenberg als Zeuge mit Berthold von Hanau ausgeführt ist, wurde die Kunst nach Nürnberg überführt. Kefer begründete hier in Gemeinschaft mit dem Deutsch- Böhmen Johann Sensenschmid von Eger die erste Buchdruckerei. Der erste nürnberger Druck von 1470 entbehrt zwar der Firma der Drucker, ist aber durch die Schriftcharaktere als Erzeugnis von Sensenschmid und Kefer erkannt: es ist entweder das große „lüoweswrinin vitiorum" des Franciscus de Retza von 289 Blättern, oder noch wahrscheinlicher ein in demselben Jahre gedruckter kleinerer Traktat des Kanzlers Gerson über „L^utica cantieorum" von nur 39 Blättern. Die Genossenschaft der beiden Drucker dauerte bis zum Jahre 1473, in welchem auch das einzige Werk herauskam, das ihre gemeinschaftliche Firma trägt; es ist dies die große „kanttisoloZig." des Reynerus de Pisis, ein Riesenwerk in zwei großen Foliobänden von 439 und 421 Blättern, zugleich ein musterhaft schönes Druckdenkmal, dessen zierliche und geschmackvolle Charak- Kapitel.) Nürnberg: Andreas Frisner. Anton Koberger. 139 tere die höchste Bewunderung verdienen. Nach 1473 verschwindet Heinrich Kefer vom Schauplatze, und Johann Sensenschmid gewann einen neuen Gesellschafter in der Person des Andreas Frisner aus Wunsiedel, der von 1465 ab an der leipziger Universität immatrikuliert gewesen war und es zum Nagiswr artiuru gebracht hatte. Als Sensenschmids Teilhaber übernahm er zunächst die gelehrten Geschäfte bei Herstellung der Bücher, wie.er auch auf dem ersten Druck der neuen Gesellschaft, „Inviimö ^,(zuwa.t,is (juoäliböta, Auoäecim 1474", „Corrector" genannt wird. Bis 1478 waren beide vereint thätig und gaben eine beträchtliche Anzahl bedeutender Werte heraus, unter welchen die undatierte (vierte) deutsche Bibel eine hervorragende Stelle einnimmt. Alsdann aber verließen sie beide den bisherigen Ort ihrer Wirksamkeit, Sensenschmid, um nach Bamberg überzusiedeln, Frisner, um nach Leipzig zurückzukehren, wo er Professor der Theologie und 1482 Rektor der Universität wurde. Daß er übrigens dort 1481 den Buchdruck eingeführt haben soll, ist eine durchaus nicht erwiesene Annahme, die in neuerer Zeit auf das richtige Maß ihres Wertes zurückgeführt worden ist. ^ Fast gleichzeitig mit den ersten Druckern Nürnbergs begann Anton Koberger seiue rasch aufstrebeude Thätigkeit. Er stammte aus einer alten nürnberger Familie, deren Mitglieder bis dahin meist Bäcker gewesen waren, und muß um 1440 geboren sein, da er 1470 zum ersten mal heiratete. Bon Hanse aus wohlhabend, „eroberte" er sich, wie sein Lands- mann Johann Neudörffer sagt, durch Umsicht und Thätigkeit ein großes Vermögen. Was er vor seiner Niederlassung als Buchhändler getrieben hat, ist uicht bekannt. Möglicherweise war er Juwelier, in welcher Eigenschaft er sogar in seinen letzten Lebensjahren gelegentlich noch thätig ist. Er begann zunächst in nur maßvoller Weise zu arbeiten, denn fast abgemessen bringt von 1472 an jedes Jahr bis 1476 nur zwei Werke; aber schon 1477 verlassen deren sechs seine Pressen, 1478 sogar zehn. Bis dahin hatte er aber schon vier lateinische Bibeln gedruckt. Da mochten Sensenschmid und Frisner allerdings einen schweren Stand haben und es vorziehen, ihr Geschäft in Nürnberg aufzugeben und ihr Heil anderwärts zu versuchen. Das erste datierte Druckwerk Kobergers ist „Lostii lider As von- Solutions xnilosopnias eum oommeritÄrio IKowas 6s ^c^uino" vom 24. Juli 1473; sein letztes eigenes erschien im Jahre 1503. Von da ab 140 Nürnberg: Anton Koberger. ^Zweites ist Koberger bis 1513 nur noch als Verleger thätig^, beschäftigte nur noch die Pressen anderer Drucker. „Dieser Koberger", sagt sein Zeitgenosse Johann Neudörffer, „hatte täglich mit 24 Pressen zu drucken; dazu hielt er über 100 Gesellen, die waren einesteils Setzer, OorröLtorss, Drucker, Posselierer, Jlluministen, Componisten, Buchbinder," Interessant für die Kenntnis der Kobergerschen, dem modernen Fabrikwesen ähnelnden Betriebsweise seines Geschäfts, die ganz im Gegensatz zu den sonstigen Gebräuchen der Gewerbe jener Zeit stand, ist auch die Angabe Neu- dörffers: „Diese alle" — nämlich seine Arbeiter — „verkostet er an andern Orten, sie hatten eine gewisse Stunde von und zu der Arbeit zu gehen, ließ keinen ohne den andern ins Haus, so auf dem S. Gülgen- hof war, sondern mußten einer des andern vor der Hausthür warten." Von mehrern der großen Buchdrucker des 15. und 16. Jahrhunderts wird die Zahl der Kobergerscheu Verlagswerke (etwa 220) Wohl erreicht, vott einigen sogar noch bedeutend überholt, wie z. B. von Johann Oporin zu Basel; von niemand aber wird Koberger in der Form und in der Ausdehnung seines gesamten Geschäftsbetriebs übertreffen. Das Geheimnis seines großen Erfolgs lag in der allmählichen, planmäßigen Erweiterung seines Absatzgebiets, in dem möglichst schnellen Umschlag seines Kapitals, in der Verteilung des Risiko. Seine Filialen in Frankfurt a. M., Paris und Lyon, seine Verbindungen mit den Niederlanden, Italien, Österreich, Ungarn und Polen, seine ganz Deutschland und die Nachbarländer besuchenden Reisediener oder Hausierer, sie alle bildeten die Grundlage seines großartigen Buchhandels, dessen Geschäfte von dem Mittelpunkte Nürnberg aus geleitet wurden. Auch die damals besonders schwierige Kontrolle führte Koberger durch ein großes Lagerbuch, in welchem nach Neudörffers Zeugnis die einzelnen Faktoren oder Agenten besondere Conti hatten, denen bei neuen Sendungen und bei Nachricht von erfolgten! Absatz zu- und abgeschrieben wurde. So spiegelt sich deim in seiner Thätigkeit bereits die ganze spätere Entwickelung des Buchhandels und des Buchdrucks in ihrem Verhältnis zu einander ab: der überwiegende Einfluß nämlich des Handels gegenüber der produktiven Kunst. Koberger ist nicht nur der erste und größte Buchhändler seiner Zeit, sondern seine Gesamtthätigkeit erinnert bereits an die spätere Großmachtstellung des Buchhandels. Die Richtung des Kobergerschen Verlags ist dabei eine völlig konservative, von dem aufstrebenden Kapitel.) Nürnberg: Die Koberger. Johann Regiomontanus. 141 Humanismus oder gar reformatorischen Ideen wenig beeinflußt. Neben der von ihm selbst fünfzehnmal gedruckten und außerdem noch viermal auswärts verlegten Bibel sind es das Recht, die Theologie sowie die Scholastiker und großen Summisten, eine kolossale Foliantenlitteratur, welche den Bestand seines Verlags ausmachten und mit dem Auftreten Luthers sehr bald veralteten. Allgemein bekannt sind seine mit Holzschnitten verzierten Ausgaben der deutschen Bibel 1483, des „Schatz- beHalters" von 1491 und vor allem der (übrigens lediglich von ihm gedruckten) Schedelschen Chronik von 1493, zu deren Jllustrieruug gegen 2000 Holzstöcke der nürnberger Künstler Wohlgemut und Plehdenwurf gedient haben. Das Verlagsgeschäft wurde nach seinem Tode (1513) von seinem Neffen Johann und seinem Sohne Anton noch bis 1525 rüstig fortgesetzt. Ein jüngerer Bruder Antons, Namens Melchior, verlegte noch 1540 eine böhmische Bibel. Von hier ab aber verschwindet der Name Koberger aus dem Buchhandel. Die Reformation bereitete dem Welthause ein unerwartet schnelles Ende. Fortan scheint die Familie sich ausschließlich dem Juweliergeschäft zugewandt zu haben; im Jahre 1629 stirbt ihr letzter Sproß. Die auf Koberger folgenden oder gleichzeitig mit ihm wirkenden nürnberger Buchdrucker sind zunächst der ausgezeichnete Mathematiker Johann Regiomontanus, eigentlich Johann Müller aus Königsberg in Franken, auch Molitor, Kunsperg, Johannes Germanus oder Francus genannt. Er errichtete 1471, also früher als jener, mit Unterstützung eines reichen nürnberger Bürgers, Bernhard Walther, eine Druckerei, welche ausschließlich die Hebung der mathematischen Wissenschaften ins Auge faßte. Die ersteu Erzeugnisse derselben waren ein deutscher und ein lateinischer Kalender, die in Holztafeldruck ausgeführt, dann mit Typen gedruckt wurden, und mehrere mathematische Werke, unter welchen die „Ephemeriden" für 1474 bis 150L die bedeutendste Stelle einnehmen. Müllers wegen der seitens Papst Sixtus' IV. beabsichtigten Kalenderreforin erfolgte Berufung nach Rom machte schon 1474 seiner Thätigkeit in Nürnberg ein Ende. Zu erwähnen sind ferner noch Friedrich Creußner, 1472 bis 1497; die „Brüder des gemeinsamen Lebens", die sich hier aber „Brüder des Ordens vom heiligen Augüstin" nennen, 1479 bis 1491; Konrad Zeninger von Mainz, 1480 bis 1482; Peter Wagner oder Currifex, der Nachfolger 142 Nürnberg: Kleinere Drucker. Friedrich Pcypus Joh. Petrejus. ^Zweites Zeningers, 1483 bis 1499 und der durch den Druck seiner prachtvollen Meßbücher ausgezeichnete Georg Stuchs von Sulzbach, 1484 bis 1515. Kaspar Hochfeder, 1491 bis 1498, druckte später in Krakau und Metz, während sich Hieronhinus Höltzel von Traunstein, 1496 bis 1525, ebenfalls durch den Druck prachtvoller Ehorbücher auszeichnete. Ein aus dein geistlichen Stande hervorgcgangcner Buchdrucker ist Johann Weisseu- burger, 1502 bis 15l3, der sich selbst in verschiedenen Schlußschrifteu „8g,eei-äo8" oder „prosdxtsr" nennt und von 1513 ab in Landshut thätig war. Friedrich Pcypus (er nenut sich auch Artemisius, Beifuß), 1509 bis 1535, druckte nicht nur für eigene Rechnung, sondern wurde auch von mehrern Verlegern beschäftigt, so von Johann Koberger, von Lukas Alantsee in Wien und von Leonhard von Aich. Sein erster Nachdruck des Luther- scheu Neuen Testaments (von 1524) gilt als die schönste von allen Ausgaben; sie ist mit den Charakteren der Schedelschen Chronik Anton Ko- bergers gedruckt. Da die Koberger zu jener Zeit ihre Druckerei schon aufgegeben hatten, so ist eö Wohl möglich, daß Pehpus jem Schrift von ihnen erworben hatte. Vor allen andern Typographen seiner Zeit aber verdient Johann Petrejus, 1524 bis 1530, genannt zu werden, dessen korrekte und schöne Arbeiten sich ungeteiltes Lob erwarben. Seine selbstgegossenen Schriften scheinen deshalb auch eine weite Verbreitung gefunden zu haben. Die Sammlungen des Börsenvereins der deutschen Buchhändler bewahren ein Blatt Schriftproben seiner Gießerei von 1525; solche scheinen also schon damals behufs Erlangung von Aufträgen versandt worden zu sein. Bei dem durch die rcformatorische Bewegung geweckten und lebhaft angefachten Interesse für die Tagcslitteratur ist gauz besonders in Nürnberg, wo geistiger und geschäftlicher Verkehr in höchster Blüte standen, die Zahl solcher kleinerer Buchdrucker bedeutend, welche in Flugschriften die brennenden Fragen des Tages ausnutzten. Ans kaum einer andern deutschen Stadt siud so zahlreiche Beispiele für deu Druck der den Machthabern anstößigeu Flugblätter und Schriften gesammelt und teilweise auch veröffentlicht. Die Thätigkeit der Winkeldruckereicn wurde bald eine so ausgedehnte, daß der Rat sich ihrer kaum mehr erwehren konnte. Vergebens erließ er strenge Verordnungen und noch strengere Strafen dagegen. So warv Nürnberg bald der Mittelpunkt der volkstümlichen Bewegung. Erst wurde den Buchdruckern verboten, die Lutherschen Kapitel.) Nürnberg: Die Flugblätter. — Die Brüder vom gemeinsamen Leben. 143 Schriften zu drucken, und den Buchführern eingeschärft, sie ja nicht zu verkaufen, dann erging das gleiche Verbot gegen die Verbreitung der Büchlein Karlstadts, Ökolampadius', Zwingli's und ihrer Anhänger; allein die strengen Drohungen schürten nur das Feuer. Von allen Seiten, aus Böhmen, Thüringen, Franken und Schwaben, kamen Sektierer und Wiedertäufer nach Nürnberg und ließen hier ihre Flugschriften drucken, denn sie fanden hier stets willige Drucker und Buchführer, die selbst unter persönlicher Gefahr die mißliebigen Blätter oder Wcrkchen herstellten und feilboten. Es half auch nichts, daß der eine Missethäter ausgewiesen, der andere in den Bock gespannt, oder der dritte in den Turm gesperrt und der vierte sogar enthauptet wurde, wie dies im Jahre 1527 Johann Herrgott auf eiuem seiner geschäftlichen Streifzüge in Leipzig widerfuhr. 62 Die geheimen Druckereien gewannen im Gegenteil täglich mehr an Einfluß. Schriften, wie die Dichtungen von Hans Sachs, steigerten natürlich die Bewegung, denn sie drangen in alle Klassen der Bevölkerung und ließen sich trotz der anfänglichen Verfolgung bald auf die Dauer gar nicht mehr unterdrücken. Nürnberg blieb zwar in der Folge auch eine bedeutende Drnck- und Verla^stadt, und namentlich entwickelten sich hier die dem Druck verwandten Gewerbe, die Kupferstecher« und Jlluminierung zu einer hervorragenden, wenn auch vielfach fabrikmäßigen Ausdehnung; allein so schöne Leistungen es auch noch oft aufzuweisen hatte, die stolze Stellung, welche es bis in das Rcformationszeitalter eingenommen hatte, hat es später nie wieder erreicht. — In der bisher verfolgten chronologischen Reihe der Druckstädte ist wegen des intimen Zusammenhangs der drei schwäbischen Reichsstädte die dazwischenfallendc Thätigkeit der Presse zu Marienthal im Rheingau ausgelassen worden. Im ersten Kapitel sind bereits die Wirksamkeit und die Verdienste der „Brüder des gemeinsamen Lebens" und ihr Einfluß auf Jugenderziehung und Volksbildung erwähnt worden. Besonders in neuerer Zeit hat man auch die Buchdruckerthätigkeit dieser Brüderschaft an den verschiedenen Stätten ihrer Niederlassung vielleicht über Verdienst hervorgehoben. Madden hat unter andern den Brüdern im Kloster Weidenbach zu Köln eine Untersuchung gewidmet, durch welche er ihnen eine bis dahin nicht bekannte typographische Wirksamkeit im größten Stil anerschuf; nach ihm sollten fast alle bedeutendsten Buch- 144 Die Bruder vom gemeinsamen Leben. Leipzig. ^Zweites druckn- der ältesten Zeit der Pflanzstätte des Klosters am Weidenbach entsprossen sein: Ulrich Zell, Nikolaus Jenson, Colard Mansion, William Carton, Mentel, die Zainer n. a. — eine Auffassung, die, wenn auch nicht unbedingt anerkannt, so doch beachtet und erwogen wird. Aber sie steht auf keiner urkundlichen Grundlage und ist ein Ritt ins Blaue hinein, auf welchem Madden niemand ernstlich zu folgen wagen kann. Wenn indessen auch die „Brüder vom gemeinsamen Leben" an verschiedenen ihrer Sitze, Marienthal (1468), Brüssel, Rostock (1476), Nürnberg (1479), selbständige Druckereien errichteten, so entwickelten sie in ihnen doch keine so bedeutende und folgenreiche Thätigkeit, daß man ihr eine besondere Wichtigkeit für die Entwickelung der Buchdruckerkunst und des Buchhandels einräumen dürfte. Ein so interessantes Moment in der Kulturgeschichte die Aufnahme darstellt, welche die Brüder der Buchdruckerkunst angedeihen ließen, so kann bei der Gesamtthätigkeit des Ordens auf diesem Gebiete, die sich auf etwa 60 Druckwerke beschränkt, eine nähere Würdigung ihrer Verdienste füglich unterbleiben. 10. Leipzig hat, wie man neuerdings annimmt, schon 1479 die erste Druckerei gehabt; indessen ruht der Beweis für diese Annahme auf nicht ganz sicherer Grundlage. In einem Zettel der leipziger Stadtkassenrechnuugen von 1480 wird nämlich unter den im Dezember 1479 säumigen Steuerzahlern ein Buchdrucker Laugnickel angeführt. Wenn nun — so folgert man weiter — dieser Mann auch nicht im Besitze einer Presse gewesen sein kann, so muß er doch in einer leipziger Druckerei in Arbeit gestanden haben. Das ist allerdings möglich, ja sogar wahrscheinlich, aber nicht erwiesen, und namentlich wird um jene Zeit und selbst einige Jahre später nirgendwo einer leipziger Druckerei gedacht. Nun kehrte allerdings im genannten Jahre Andreas Frisner, wie unter Nürnberg schon erwähnt, zurück, um hier an der Universität zu wirken. Er ging dann 1491 nach Rom, wo ihn Papst Alexander VI. zum 1^'img.rws Leciis axoswlioae oräinarius ernannte. In seinem 1504 errichteten Testament vermachte er unter anderm „seine Presse nebst 20 rheinischen Gulden" dem Dominikanerkloster zu Leipzig. Dies ist der Grund, warum man Frisner für den ersten Drucker Leipzigs hielt; er ist jedoch nicht stichhaltig, weil hier eine gewerbsmäßige Druckerthätigkeit seinerseits nicht Kapitel.) Leipzig: Der Buchdruckergesell Langnickel. Die beiden Brandts. 145 nachgewiesen werden kann. Ebenso ist nirgendwo gesagt, daß er die Presse, welche den Gegenstand seines Legats bildet, bereits in Leipzig besessen, nirgends, daß er 1479 sie mit nach Leipzig gebracht habe. Auch ist aus der ganzen Zeit von 1479 bis 1491 nicht ein einziger Druck erhalten, der den Namen Frisners trägt, obwohl dieser sich schon während seiner nürnberger Thätigkeit in den Schlußschriften zu nennen Pflegte. Hatte Frisner aber wirklich in Leipzig eine Presse, so gehörte er zu denjenigen Gelehrten seiner Zeit, welche wohl eine Druckerei zu ihrem Vergnügen besaßen, aber nimmermehr fremde Druckwerke ausführten. Darf man ihn nun nicht als gewerbsmäßigen Drucker bezeichnen, so kann auch der oben erwähnte Langnickel in keine Beziehung zu ihm gebracht werden. Die Sache ist jedenfalls nicht klar, was sollte einen Buchdruckergesellen — ein solcher war Langnickel nach der Geringfügigkeit des von ihm schuldig gebliebenen Steuerbetrags — veranlaßt haben, an einem Orte .zu wohnen, wo er keine Gelegenheit zu Verdienst hatte? Der früheste bisher sicher nachgewiesene Druck Leipzigs ist eine im Jahre 1481 am 5. Oktober daselbst vollendete Schrift des italienischen Dominikaners Annius von Viterbo von 48 Quartblättern: „OIvsa snxer ^xocg-lixsim." Diese auf die Unterwerfung der Türken bezogene Auslegung der Offenbarung Johannis ist der wörtliche Nachdruck eines italienischen Drucks von 1480. Der leipziger Drucker nennt sich nicht, ist auch an seinen Typen nicht zu erkennen, da diese von allen Charakteren der leipziger Drucker abweichen. Panzer nennt ebenfalls ohne Druckernamen noch einen leipziger Druck, welcher dem Jahre 1482 angehört, „?i'0poLitiovs8 astrologioas XV" von Martin Polich. Der erste nachweisbare leipziger Druck, der einen Druckernamen trägt, wurde am 26. August 1484 vollendet und ist aus der Presse von Markus Brandis hervorgegangen. Es ist eine der zahlreichen unter dem Namen „Kezimell 8g,nitg.t,i8" und ähnlichen Titeln erschienenen hygieinischen Schriften jener Zeit und enthält 38 Blatt in Quart, deren Verfasser der Erzbischof von Prag, Albicius (gestorben 1427), war. Die Überschrift lautet: „Irs-o- tatus cis rsZimius Kominis oompogitus per ma^istrum äum. cimn. ^Idioum, ÄroKiepiseoxum ?rg.FSQ86iil", das Impressum aber: „Im- xrsssnin in I^ixo^I: xsr Uarcum drs-ncl. ^vno UovevliXxxni^, xxvi, äig Nönsi8 ^ugusti." Des Namens Brandis lhäufig Brandiß, auch Brandisz) lassen sich Kapp. i. 10 146 Leipzig: Moritz Brandis. Kunz Kachelofen. ^Zweites in den Jahren 1484 bis 1489 zwei leipziger Drucker nachweisen: Markus Brandts und Moritz Brandis. Sie scheinen Brüder oder wenigstens Verwandte gewesen zu sein und einer aus der Nähe von Leipzig stammenden, auch sonst weit verbreiteten Buchdruckcrfamilie angehört zu haben. Ein Lnlas Braudis aus Dclitzsch druckte von 1473 bis 1475 in Mcrsc- burg, ein Lnkas Braudis vou Schaß l?>, mit jenem vielleicht identisch, von 1475 bis 1499 iu Lübeck, ein Matthäus Brandis 1486 ebenfalls in Lübeck. Von den beiden in Leipzig thätigen Brandis ist über Markus sonst nicht das mindeste bekannt. Er scheint sein Gewerbe im Umherziehen betrieben zn haben, denn er tancht 1498 und 1501 in Leipzig wieder mit einigen Drucken auf, und Panzer nennt aus den Jahren 1484 bis 1487 außer dem oben erwähnten Buche uoch drei Drucke von ihm. Moritz Brandis ist jedenfalls der erste, welcher urkundlich als gewerbsmäßiger Drncker in Leipzig vorkommt. Nnr sechs weitere Drucke sind noch von ihm bekannt; der letzte ist ein „Sachsenspiegel", den er in Gemeinschaft mit dein magdcbnrgcr Buchführer Johann Lorr und einem N. Christophorus Kupper herstellte. Aber er war mit Schulden überlastet; sein ganzes Hab und Gut wurde „mit rechtlichem Kummer besetzt" fd. h. mit Beschlag belegt), und nur mit richterlicher Hilfe vermochten Lorr und Küpper zu ihren Sachsenspiegeln zn kommen. Diese Überschnldnng, wie es scheint anch eine Einladung des Erzbischofs Ernst von Magdeburg, veranlaßten Brandis nach Magdeburg überzusiedeln, wo er von 1491 bis 1504 druckte.^ Konrad (Kunz) Kachelofen aus Wartbcrg, leipziger Bürger seit 1476, ist während des 15. Jahrhunderts Leipzigs bedeutendster und erster seßhafter Drucker. Man kennt von ihm etwa 50 Drucke, welche größtenteils seinen Namen tragen. Sein erster datierter Druck ist vou 1485. Er muß sich langsam in die Höhe gearbeitet haben. Während der achtziger Jahre läßt sich nur eine einzige unbedeutende kleine Type bei ihm nachweisen; in den Jahren 1490 und 1491 braucht er bereits eine etwas bessere daneben, 1495 aber war seine Druckerei nach allen Seiten hin gut assortiert. Er druckte namentlich theologische und liturgische Bücher, einzelne mathematische und medizinische Schriften, daneben auch Lchr- und Uuterrichtslittcratnr. Den Höhepunkt seiner Thätigkeit bezeichnet das Jahr 1494, in welchem er allein zehn mit seiner Firma verscheue Werke lieferte. Im Jahre 1495 war er mit Herstellung eines Missale Kapitels Leipzig: Kachelvfcu. Buchhandel der leipziger Kaufleute, 147 für das meißener Bistum beschäftigt, als die Pest in Leipzig ausbrach, die ihn mit seiner Druckerei nach Freiberg trieb, wo er deu Druck vollendete. Die beiden hervorragendsten und merkwürdigsten Erzeugnisse der. Kachclofcuschen Presse sind dieses Missale, die Glanzleistung unter samt- lichcn leipziger Inkunabeln, welche durch ihre Initialen und Noten, sowie die Schönheit nnd Sauberkeit des Drucks deu Vergleich mit den besten süddeutschen derartigen Werken aushält, nnd ferner das kaufinäuuische Rechenbuch von Johann Widmann („Behende vnd hübsche Rechnung auf allen kauffmanschafft") aus dem Jahre 1489, welches zum ersten mal im deutschen Buchdruck nicht allein die arabischen Ziffern verwendet, sondern auch im Druck überhaupt die bekannten Rechenzeichen für plus und minus (-^- und —) gebraucht. Kachelofen war ein angesehener Bürger, welcher allgemeines Vertrauen gcuoß, verschiedene städtische Ehrencimtcr bekleidete und sich auch des Wohlwollens des Kurfürsten von Sachsen erfreute. Er hatte sich uämlich bei diesem beschwert, daß der Bischof von Cammin einen mit ihm für den Druck von 100 Missalen abgeschlossenen Vertrag nicht gehalten und ihm (Kachelofen) durch seine Kontraktbrüchigkeit viel unnütze Kosten für Papier, Pergament und sonstige Anschaffungen verursacht habe. Der Kurfürst bat infolge dieser Klage den Herzog von Pommern, den Bischof zu veranlassen, daß er seinen Teil des Vertrags gutwillig erfülle, „damit der arm man nit zn weiterm schaden gcführet werde". Kachelofens Thätigkeit in Leipzig ist noch bis zum Jahre 1516 nachweisbar obgleich er schon mu 1500 den größten Teil seines Geschäfts seinem Schwiegersohn Melchior Lotter übergeben hatte. Die offene Kramkammer, welche er unter dem Rathause besaß, scheint er noch länger beibehalten zu haben. Von Hause aus vermutlich Kaufmann, trieb er sein Warengeschäft neben seiner buchhändlerischen Thätigkeit immer noch fort, eine Erscheinung, die nicht vereinzelt dasteht. Mancher Kaufmann verkaufte nebenher auch Bücher — das Buch war eine Handelsware, wie jede andere — und mancher Buchhändler befaßte sich uebeuher mit Handels- und andern Geschäften. Kachelofens Schwiegersohn Melchior Lotter betrieb neben seinem Druckercigeschäft zugleich Wcinschank nnd Gastwirtschaft. Von leipziger Kaufleuten handelten beispielsweise auch mit Büchern 1514 Hans Binder, 1523 Andreas Hornung, 1544 Matthcs Klein, in den dreißiger und vierziger Jahren Sebastian Rcusch. Dagegen betrieb z. B. wiederum in* 148 Leipzig: Melchior Lotter. ^Zweites der Buchführer Peter Element auch Warenhandel: er handelte mit Wolle und wird 152? sogar Tuchmacher genannt. Ganz allgemein aber scheinen die Buchhändler Papierhandel betrieben zu haben." Kachelofen starb im Jahre 1529, aber in etwas zurückgekommenen Verhältnissen. Melchior Lotter, der Nachfolger Kachelofens, wird schon 1491 als vielbeschäftigter leipziger Drucker angeführt. Er war gebürtig aus Aue im Erzgebirge und erwarb 1498 das leipziger Bürgerrecht. Waun und wie lange er mit seinem Schwiegervater gemeinschaftlich und wie lange er allein gearbeitet hat, ist aus dcu Quellen bis jetzt nicht zu ermitteln gewesen. Genug, er übernahm jedenfalls im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts das Geschäft Kachelofens und brachte es durch Fleiß und Geschicklichleit zu einer noch höhcrn Blüte. Einen Namen machte er sich zunächst durch eiue große Anzahl von Missalen, Breviarien und Psalterien, deren Typeu und Holzschnitt-Initialen zu dem Besten gehören, was der Missaldruck überhaupt geschaffen. Wegen der Schönheit seiner Ausstattung erhielt Lotter bis iu die zwanziger Jahre unter andern alle Druckaufträge, welche das Bistum Meißen zu vergeben hatte, dessen Vertrauen ihm weit und breit großen Ruf verschaffte. So druckte er im Jahre 1513 das Breviarium des Erzbischofs Ernst von Halle, 1517 ein Missale für die Diöcese Brandenburg, 1518 ein havelberger Breviarium und 1527 ein Psalterium für das neue Stift in Halle. In Leipzig scheint sich der Rat damals mit seinen Druckanfträgen ausschließlich an Lotter gewandt zu haben; alle städtischen Verordnungen, Mandate und Patente gingen ausschließlich ans seinen Pressen hervor. Großartig aber war vor allem Lotters eigene Verlagsthätigkcit. Außer zahlreichen philosophischen uud theologischen, auch einzelnen juristischen und mathematischen Schriften, Grammatiken, Poetiken und Wörterbüchern ließ er sich namentlich den Druck der alten Klassiker mit korrektem Text und sauberer Ausstattung angelegen sein, zn welchem Ende er vielfach die Hilfe der leipziger Professoren in Anspruch nahm. Seinen offenen Laden hatte Lotter in Leipzig unterm Rathause, der bis 1524 von Lorenz Fischer verwaltet wurde und in welchem er außer seinen Büchern auch Pergament und Papier verkaufte. Den auswärtigen Vertrieb seiner Verlagsartikel und seines Sortiments, bis auf die Märkte von Posen und Bres- lau, besorgten ständige Buchführer: Urban Port, Achatius Glov. Nachweislich war Lotter auch der Kommissionär Ulrichs von Hütten. Dieser Kapitel.) Leipzig: Melchior Lotter. Wolfgang Stöckel. 149 schickte nämlich im November 1518 aus Augsburg 200 Exemplare seiner soeben gedruckten „Epistel an Wilibald Pirckhelmer", 60 Exemplare seines „Gesprächs vom Hofleben" und 50 von seiner „Ermahnung an die Fürsten" an Pirckheimcr nach Nürnberg mit dem Auftrage, sie teils au die Kob.erger zum Verkauf zu übergeben, teils sie an Lotter nach Leipzig zum Vertrieb zu senden. Ziemlich um dieselbe Zeit trat dieser auch iu Verbindung mit Luther und errichtete bald darauf eine Druckerei in Wittenberg, welcher er seine beiden Söhne Melchior und Michael vorsetzte. Die Einzelheiten über deren Schicksale werden im siebenten Kapitel ausführlicher berichtet werden. Melchior Lotter der Ältere ging später in seinem Geschäft ebenfalls etwas zurück, behauptete aber bis zu seinem wahrscheinlich 1542 erfolgten Tode sein großes persönliches Ansehen, welches ihn 1539 in den Rat der Stadt geführt hatte; zwei Jahre hindurch war er Stadtrichter. Er war der erste leipziger Buchdrucker und Buchhändler, welchem eine solche Ehre widerfuhr. Bon Weilern Druckern Leipzigs sind zu nennen: Gregor Werman, der 1492 ein „Laoraruni nigwiig-rum opus" druckte." Im gleiche» Jahre und bis 1497 druckte Gregor Bötticher; von ihm sind neun Drucke bekannt: theologische und juristische Lehrbücher uud Virgils „Luooliog.". Bedeutender war Martin Landsberg aus Würzburg, 1492 bis 1522. Er starb 1523; seine Buchdruckern, 1525 von N. Erasmus Bachelbcl übernommen, verschwindet spurlos. Bachelbel wird 1528 nur noch als Buchführer genanut. Wolfgang Stöckel (Molitor) aus München wirkte in Leipzig 1495 bis 1524. Außer Klassikerausgaben druckte er bis 1520 Luthcrschc uud andere Reformätionsschriften, wurde dann aber, wenigstens dem äußern Scheine nach, ein heftiger Gegner der Reformation und trat nun besonders als Drucker der Emserschen Schriften hervor. Wohl aus dieser Veranlassung wurde er, als er 1524 oder 1525 wegeil Schulden nach Dresden gezogen war, von Herzog Georg zum katholischen Hofbuchdrucker ernannt. Während eines Aufenthalts in Wittenberg hatte er dort 1504 im Auftrage der Universität „?stri Ks.venng.ti Lampen- äium ^uri8 os-nonM" gedruckt. Ein anderer Würzburger, Jakob Thanncr (Abiegnus), druckte von 1495 an in Leipzig und lieferte besonders gute Schulausgaben der Klassiker. Seine Druckerei wird noch 1528 erwähnt, dann verschwindet sie, ein Opfer des damaligen allgemeine» Vcrmögens- vcrfalls im leipziger Buchhandel. Valentin Schumann, 1501 bis in die 150 Leipzig: Der Buchhandel, Association«». sZweites vierziger Jahre, druckte treffliche Klassikerausgabeu; aus seiuer Offizin giug 1516 das erste iu Leipzig gedruckte griechische Buch, Theodor Gaza'S griechische Grammatik, hervor. Von Anfang des 16. Jahrhunderts au nahm, wie aus dem Vorhergehenden hervorgeht, die Verlagöthärigkcit Leipzigs einen bedeutender» Aufschwung, begünstigt durch die größere Verbreitung der Papierfabrikation in Sachsen uud Thiiringcu. Aber auch die meist aus Buchbindern, dann auch aus Kaufleuten sicd rctruticrcudcu Buchführer zeigen eine erhöhte Thätigkeit. Scbou 1489 kommt Audreas Hiudcnninb auö Mitt- weida vor, 1492 Albrecht Hofcr aus Wasserburg. Schon in den neunziger Iahren des 15. Jahrhunderts zeigen sich weitreichende buchhändlerische Bcrbinduugcu, uach Magdeburg, Prag u. s. w. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts besuchen die Leipziger die Messen und Märkte zu Bres- lau uud Poseu, habcu geschäftliche Beziehungen zu Danzig, über Breslau uach Polen, Ungarn, Siebenbürgen. Rnu hebt sich auch der Besuch der Messen durch die fremden Buchhändler in Leipzig selbst. Seit 1493 als Büchcrmcssen nachweisbar, zeigen sie bereits eiUen starken Verkehr, schon früher sogar seitens der nürnberger Bricfmalcr nud Kartcnmacher. ES ist erklärlich, daß so günstige Umstände spekulativ ausgebeutet wurde». So erscheint im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts eine großartige BuchhaudelSs-ssociatiou, von deren Existenz die bibliographischen Annalen bisher absolut keine Kniide gaben; erst die leipziger Akten haben.Licht über diese merkwürdige Erscheinung verbreitet. Im Jahre 1512 war Ludwig Horucken, wie schon bei Köln angedeutet, von da oder von Paris nach Leipzig übergesiedelt. Hier heiratete er eine Tochter des Ratsherrn Angustin Pantzschmann, welcher Warcnhandcl, Wcinschank und Gastwirtschaft betrieb, und verschwägerte sich dadurch mit angesehenen leipziger Familien. Plötzlich taucht mm iu Leipzig eine große Berlags- gesellschaft auf, später immer uutcr der Firma „PantzschmannS Buchhandel" erwähnt, zu der .Gottfried Hittorp in Kölu> Ludwig Horuckcu und Augustin Pantzsckmauu, wahrscheinlich auch noch andere gehörte»; die Gesellschaft arbeitete »lit sehr bedeutende» Kapitalic». Der Hittorp- Hornckensche Verlag trägt zwar einen ausgeprägt katholischen, überwiegend aber humanistischen Eharakter, er besteht auch fast nur aus schweren Folianten; doch scheint die Verbindung der Handlung mit Wittenberg sie darauf geführt zu haben, sich energisch an der jetzt üppig empor- Kapitel.) Leipzig: Pantzschnmnns Buchhandel. Die Reformationszeit. 151 wuchernden Klcinlitteratur des Beginns der Reformationszeit zu beteiligen. Die Handlung hatte Berlagslager in Wittenberg und Prag. Die Ausdehnung des Vcrlagsgeschäfts wurde ihr Veranlassung, den SortimentS- betricb aufzugeben; das Sortiment wurde 1518 au Gregor Jordan verkauft, der auch der Agent von Pantzschiuanns Buchhandel blieb; der eigentliche Geschäftsleiter scheint aber Ludwig Horucken gewesen zu seiu. Nach seinem Tode trat bis zum Jahre 1528, anscheinend aber mit längerer zeitweiscr Uutcrbrechuug, Wolf Präunlein von Augsburg an seine Stelle. Geschäftliche Mißhclligkeiten, Wohl veranlaßt durch Spekulationen des letztern in Zinn, waren Veranlassung, daß die Association, der Gottfried Hittorp noch angehörte, sich 1524 ihrer Vcrlagsniedcrlagen in Wittenberg und Prag entledigte. Gregor Jordan übernahm die daselbst liegenden Vorräte für 1300 Gulden auf Terminzahluugen. Die Firma selbst kann noch bis in den Anfang der dreißiger Jahre verfolgt werden. Verhängnisvoll für die Entwickelung des leipziger Buchhandels wurrc die Regierung Herzog Georgs. Unter dem Druck dieses strenglatholi- schen Fürsten ging die Nerlagsthätigkeit Leipzigs unabwendbar zurück. Reformatorische Schriften wurden verfolgt, katholische fanden keine Käufer, Um den unausbleiblichen Ungelegcnheiteu auszuweichen, druckten die Leipziger der rcformatorischen Richtung angehörende Schriften auswärts: Melchior Lotter in seiner neuerrichtetcn Druckerei in Wittenberg, Wolfgang Stöcke! in Eilenburg, dieser 1524 unter dem Namen Niclas Albrechts, seines Sohnes Jakob Stöckel und Nickel Widemars. Anfangs suchte der Rat den Buchhändlern möglichst Schutz zu gewähren; später mußte er aber auf die Intentionen Herzog Georgs eingehen und ließ Revision?» der Buchläden vornehmen, die Vorräte durch zwei Geistliche, dnrch Richter und Schöppen prüfen und Verzeichnisse der anstößig befundenen Bücher nach Dresden gelangen. Die Gewölbe von Bartel Vogel, Moritz Goltz und Christoph Schramm von Wittenberg wurden 1528 bis auf weitere Befehle von. Drcödcu aus geschlossen, der Transport ihrer Vor- rate auf die frankfurter Messe wurde ihucu bis dahin untersagt. Die Folge dieser vom Beginn der autireformatorischen Bestrebungen Herzog Georgs, 1522 bis zu dessen Tode 1539, dauernden Zustände war ein allgcmciuer Vcrmögensverfall der leipziger Buchhändler. Selbst katholische Verleger, wie Valentin Tchnmauu, gingen zurück. Das Entstehen neuer Handlungen stockt und vermindert sich schnell; dagegen wenden 152 Leipzig: Sinken des Geschäfts. Nickel Wolrabc. ^Zweites sich manche von Leipzig weg. Simon Eckstein geht nach Annaberg, Georg Pfennig nach Posen, Peter Hoser und Jakob Stöcke! siedeln nach Eisleben über, Hans Bergmann wird 1533 der Religion wegen mit ausgetrieben. Gleichzeitig verschwindet Pantzschmanns Buchhandel spurlos. Die Zahl der Druckereien mindert sich auf die Hälfte. Erwähnt sind schon Wolfgaug Stocket, Martin Landsbcrg und N. Erasmus Bachelbcl, Jakob Thanner. Melchior Lotter übersiedelte seine Druckerei mit seinem Sohn Michael nach Magdeburg und übergab allein Anschein nach 1537 seine Buchhandlung an Heuuiug Sosadt. Die Einführung der Reformation iu Leipzig überdauern von deu schon bestehenden ältern Druckereien nur die von Nickel Schmidt, Michael Blum und Valentin Schumann; eine einzige neue Druckerei war daneben seit den zwanziger Jahren entstanden: 1533 die Nickel Wolrabe's, vielleicht eine Abzweigung der Lotterschen. Aus jener Zeit sind noch zu erwähnen: Georg Kellner (fraglich), der 1511 mit einem bei Wolfgang Stocket gedruckten Werke vorkommt. Blasius Salomon ließ ein Werk bei Joh. Schott in Straßbnrg drucke»; ein Brief Frobens an Luther erwähnt ihn als thätigen Buchhändler. Er besuchte die Frankfurter Messe und existierte, oder vegetierte schließlich noch bis gegen 1539. Von deü nicht verlegenden Buchführern prospc- rierte nur die Familie Element. Von Sebastian Reusch (1540 bis 1556) wird sogleich die Rede sein. Wenn so die Rcgicrungszeit Herzog Georgs dem soliden Geschäft schweren Abbruch that, so zeitigte sie dagegen ein Schwindelgeschäft, welches sich nach Einführung der Reformation 1539 zu fast unglaublicher Ausdehnung entwickelte: das des schon genannten Nickel Wolrabc. So bedeutend derselbe in den Erzeugnissen seiner Druckerei erscheint, so unsolid zeigt er sich in geschäftlicher Hinsicht. Sein böser Genius war Sebastian Reusch, ein bedeutender Handelsherr, der den unbemittelten und doch unternehmenden Mann durch Darlehne unterstützte, nicht ohne seinen eigenen Vorteil dabei im Auge zu habcu, der sich auch stets zum Schaden anderer Gläubiger herauszuziehen wußte. Noch zur Zeit der Regierung Herzog Georgs hatte Wolrabc den Druck vou Georg Wizcls „Postille" übernommen. Nach Georgs Tode erfolgte auf Andrängen des Kurfürsten Johann Friedrich ein Verbot, weil nichts Antilutherisches mehr iu Leipzig gedruckt werden sollte! Trotz dieses Verbots ließ der Kapitel.) Leipzig: Nickel Wolmbe's Schwiüdclthätigkeit. 153 in kirchlichen Dingen innerlich noch zwiespaltige Rat der Stadt Leipzig es zu, daß der Druck, wenn auch yeimlich, fortgesetzt wurde. Als die Gefahr wuchs, wurden die Exemplare schleunigst nach Berlin geschafft. Wolrabc wurde gefangen gesetzt, aber bald infolge der Protektion der Herzogin Katharina und des herzoglichen Rats Anton von Schönberg der Haft wieder entlassen, gegen Bürgschaft, daß er nichts ohne vorherige Censur drucken lassen wolle. Es wurde ihm sogar auf Veranlassung derselben allmächtigen Beschützer der Druck und Verlag der neuen Kirchenordnung, der Apologie, des Psalters und einer Bibel- ausgabe übertragen, welche Werke alle Pfarrer und Kirchenärare anzuschaffen und nur direkt von Wolrabe zu beziehen hatten. Die witten- berger Verleger der Bibel, Bartcl Vogel, Moritz Goltz und Christoph Schramm, konnten nicht hindern, daß dieser Nachdruck ins Werk gesetzt wurde. Denn wenn auch der Verkauf auf ein Jahr inhibiert wurde, erging doch insgeheim ein Befehl an die Pfarrer u. s. w., bis nach Ablauf dieser Frist mit dem Ankauf der Bibel zu warten. Trotz dieser anscheinend günstigen Umstände kam Wolrabe aus den Schulden nicht heraus. Sein schlimmster Gläubiger, Sebastian Reusch, drängte und Wolrabe wurde nur dadurch gerettet, daß ihn der Rat auf einen Befehl von Dresden aus durch ein Darlehn von 800 Gulden unterstützen mußte. Außerdem stand Wolrabe mit zwei andern Kapitalistengruppen in Verbindung; die eine wurde gebildet durch Andreas Wollensäcker und andere, die zweite durch Werten Richter und Gregor Forster. Die Gesellschaft Wollensäcker hatte 1541 schon die bedeutende Summe von 8000 Gulden (etwa 160000 Mark) von Wolrabe zu fordern; dieser mußte nun seine ganze Habe verpfänden und die für die schuldige Summe gedruckten Werke der Gesellschaft als Eigentum überweisen, welche ihm einen Faktor (Sequester) ins Haus setzte. Was Wolrabe noch verblieben war, zog 1542 die andere Gruppe, Richter und Forster, an sich; auch sie bestellte ihm in seinem eigenen Diener Hans Mauser einen zweiten Sequester. Die Gruppe Wollensäcker verkaufte im Januar 1544 deu Buchhandel an Hans Löffler in Wittenberg, Ambrosius Kirchner in Magdeburg und Peter Schürer für 4787 Gulden. Trotz dieser mißlichen Umstände gelang es Wolrabe, ein neues Opfer zu finden. Es war der reiche Kürschner Damian Lunckewitz, der gar nichts vom Buch- 154 Leipzig: Wolrabc und seine Gcschäftsnachfolger. ^Zweites Handel verstand. Auch Reusch scheint wieder dahinter gesteckt zu haben: er verkauft an Mauser eine Partie Bücher für 1845 Gulden, welch letzterer nun ein neues Sortimentsgeschäft errichtete. Dann verkaufen Wolrabe und Reusch weitere Partien an die Buchführcr Andreas Heil und Konrad König, ohne alles liefern zu können. So schlecht war der Ruf Wolrabc's und Rcuschs, daß sogar der Rat sich veranlaßt faiu?, Heil und König vor dem Geschäft zu warnen, allerdings ohne Erfolg. Luncke- witz, der natürlich zu nichts kommen konnte, veräußerte seinen Buchhandel wieder an Wolrabc's Diener Wolf Günther. Endlich konnte sich Wolrabe nicht mehr in Leipzig halten. Er ging nach Frankfurt a. O., wo er es anfangs sogar zu Ansehen gebracht zu haben scheint; die Herrlichkeit hatte aber bald ein Ende. Er erscheint von neuem in Leipzig, beginnt hier wieder zu drucken, ohne jedoch seine Unternehmungen zum Abschluß bringen zu können. Er mußte seine Habe an Reusch abtreten, der alles weiter verkaufte. Im Jahre 1552 ging es mit Wolrabe zu Ende. Er.ist verschollen; seine Frau erhielt Almosen von der Stadt. Die Ausführlichkeit dieser Schilderung rechtfertigt sich damit, daß sich selten Gelegenheit bietet, einen Blick in das innere geschäftliche Getriebe jener Zeit zu thun. Nicht die äußerlich wahrnehmbaren Produkte der Verlagsthätigkeit für sich allein geben ein treues Bild des gedeihlichen oder krankenden Geschäftsganges. Es ist nicht eben alles Gold, was glänzt! Auch auf den durch Wolrabe und Reusch neugeschaffenen Geschäften ruhte kein Segen. Peter Schürer starb 1548 verschuldet. Das Geschäft übernahm Wolf Günther, der Schürcrs Witwe geheiratet hatte, ohne Mittel. Hans Mauser geriet gleichfalls in üble Umstände; sein Geschäft ging an Lorcnz Finckelthaus über, der in seiner spätern, bedeutenden Verlagsthätigkeit in Beziehungen zu dem gleich zu erwähnenden Ernst Vögelin kam. Der Buchdrucker Jakob Bärwald ferner, der Wolrabc's Haus uud wohl auch ciucn Teil seiner Druckerei übernommen hatte, entging ebenfalls nicht argen Verlegenheiten und zu Wolf Günthers Geschäft wurde nach dessen Tode (1557) der Konkurs eröffnet. Bald darauf brach.Gregor Jordans Sortimentsgeschäft zusammen. Die einzigen, die vorwärts kamen, waren„Heil und König; sie hatten es dem Umstände zu verdanken, daß sie neben dem Sortiment gleichzeitig das Verlagsgeschäft kultivierten und so in der Lage waren, gewinnreicher zu operieren. In erfreulichem Gegensatz zu Wolrabe steht Valentin Bapst. Schon Kapitel.) Leipzig: Valentin Bapst. Ernst Vögelin. 155 1530 hatte cr Handelsgeschäfte (mit Garn) betrieben; 1541 wurde er als Buchdrucker Bürger. Obgleich ebenfalls sein Leben lang auf die Unterstützung fremder Kapitalisten angewiesen, blieb er doch stets in geordneten Verhältnissen und erfreute sich allgemeiner Achtung. Aus seinem Geschäft entstand das seines Schwiegersohnes, des N. Ernst Bögclin, eines der hervorragendsten und bedeutendsten Buchhändler Leipzigs, von' dessen Wirken erst die eigentliche und dauernde Bedeutung Leipzigs als Verlagsstätte datiert. Vögelin war aus Konstanz gebürtig; geboren 1528 oder 1529, studierte er in Leipzig und erlangte daselbst die Magistcrwürde. Im Jahre l557 heiratete er Anna, eine Tochter Valentin Bapsts, und wurde 1559 Bürger. Die Druckerei seines Schwiegervaters wurde nach dessen Tode' unter die Erben verteilt, während die Buchhandlung zunächst von Vögelin für gemeinschaftliche Rechnung verwaltet worden zu sein scheint. Einen Teil der Schriften erhielt die Witwe oder deren andere Tochter, die Frau des leipziger Stadtschreibers Johann Krauß. Seinen Schwägern, U. Melchior und Georg Bapst, kaufte Nögeliu erst 1574 und 1576 ihren Anteil an dem Geschäft ab und ließ nun diejenigen Bapstschen Schriften, welche er nicht mehr gebrauchen wollte, durch den in seiner Druckerei beschäftigten ausgezeichneten Schriftgießer Thomas Wilhelm umgießen. Er brachte seine Druckerei auf eine solche Höhe, daß er später als der sächsische Aldus bezeichnet wurde. Korrektheit, Schönheit der Schrift und des Drucks, Güte des Papiers, das er von Messe zu Messe von Frankfurt a. M. bezog, zeichnen seine Drucke aus. Seine Verlagsthätigkeit war sehr bedeutend und unter seinen Autoren steht obenan Joachim Camerarius. Ihm reihen sich an: der Philolog Greg. Bers- mann, Matthäus Drcsscr, Basilius Faber (mit dem „Hissg-urus eru- clitionis sekiolg.st>iog.e" und andern Werken), Georg Fabricius, Nikol. Reusner, Victorin Strigcl u. a. VögelinS Verlag umfaßte größteutcils theologische und philosophische Werke und gangbarere Schulbücher. Nach Falkenstein soll er von 1559 bis 1578 gedruckt haben. In Schwetschkc's „Ooclöx nunciinÄi-ius" findet sich sein Name von 1568 bis 1576 und dann noch einmal, mit einem Werke, 1582. (Es ist zu bemerken, daß der erste Meßkatalog nach der Herbstmesse 1564 erschien und daß die Namen der Verleger allgemein erst von 1568 an genannt werden.) Neben seiner bedeutenden Druckerei besaß er Grundstücke in und bei 156 Leipzig: lernst Vögelins Schicksale. ^Zweites Leipzig und eine Buchhandlung, für deren Umfang spricht, daß er von der frankfurter Fastenmesse 1576 für 1550 Gulden Bücher schickte. Um diese Zeit aber brach Unheil über ihn herein. Die kursächsische innere Politik schwankte damals in dem Streit der vermittelnden Melanchthon- schen und der orthodox-lntherischen Richtung bedenklich hin und her, der Haß gegen alles, was mit dem reformierten Bekenntnis zusammenhing, bestimmte sie fast ausschließlich. Wer des Krhptocalvinismus verdächtig war, mußte für Leib uud Leben fürchten. Vögelin war seiner Überzeugung nach reformiert, sein Freundes- und Autorenkreis zählte vorwiegend zu den Philippisten. Beschuldigt, in einem Werke Stellen im reformierten Sinne interpoliert zu haben, wurde er in Untersuchungshaft genommen und mußte, um nach seiner vorläufigen Freilassung nicht von neuem eingekerkert zu werden, in der ersten Hälfte des Jahres 1576 aus Leipzig flüchteu, um nie wieder dahin zurückzukehren. Möglicherweise war er während des Besuchs der frankfurter Messe gewarnt worden; jedenfalls hatte er die Katastrophe geahnt und durch einen, allem Anschein nach so gut wie fiktiven Gesellschaftsvertrag mit seinem Hauptgläubiger Dr. Georg Roth sein Hab und Gut zu sichern gesucht. Er wandte sich nach Heidelberg und stellte sich, um wenigstens die frankfurter Messen ungefährdet besuchen zu können, un er kurpfälzischcn Schutz, der ihm auch cnigstcns die äußere Existenz sicherte. Schnell erfolgte nun der Zusammenbruch seiner Verhältnisse. Schon am 28. Juni 1576 wurde Vögelins Buchhandlungsdiener Nickel Bock, dem Faktor seiner Buchdruckerei Hans Steinmann, und seittem Schriftgießer Thomas Wilhelm durch den Bürgermeister Hieronhmus Rauscher auf dem Rathause ein kurfürstliches Mandat eröffnet, nach welchem, weil Vögelin sich nicht wieder im Lande einstellen wollte und man nicht wüßte, ob er wiederzukommen gedächte, nun auch seine Kinder innerhalb 14 Tagen das Land verlassen sollten. Dieser Ratssitzung wohnten auch Vögelins zwei bedeutendste Gläubiger bei: der schon genannte Dr. Georg Roth uud der Buchsührer Lorenz Finckelthaus, der an Vögelin eine Forderung von 2000 Guldeu hatte, die aber erst im Ostermarkt 1578 fällig war. Beide ließen sofort gemeinschaftlich Vögelins sämtliches Besitztum mit Arrest belegen und die drei geuanuten Diener desselben durch Hand- schlag an Eidesstatt verpflichten, nichts davon zu „verrücken". Um Finckelthaus sicherzustellen bestimmte nun Vögclin, daß Nickel Bock Kapitel.) Leipzig! Vögelins Schicksale. 157 diesem wöchentlich die bare Losung und die eingehenden Außenstände der Buchhandlung auszahlen und über die nötigen Ausgaben Rechnung ablegen sollte. Trotz dieser Deckung, und obgleich Roth auch an Vögelin zu zahlen hatte, erklärten beide Gläubiger, die mit Vögelin geschlossenen Kontrakte nicht halten zu wollen; sie suchten vielmehr die Buchhandlung zu verkaufen. Sehr richtig schreibt hierüber Bock, 1. November 1576, an Vögelin: „Es wundert mich aber gar sehr das B(aumeister) Roth vnd Finckelthcmß sehr gewillet, vnd darehn gewilliget das die Druckrreh vom Handell kompt, das nun der Handel gantz bloß, vnd nichts forthin verlegen noch etwas von gutten Büchern haben soll." Denn mit Wegfall der Möglichkeit, gegen guten Verlag zu changieren, war der Buchhandlung an sich der Lebensnerv unterbunden. Das war Wohl auch der Grund, daß Finckclthaus von der ihm durch Rauscher, der seinen Privatvorteil suchte, angebotenen Übernahme der Handlung allein nichts wissen wollte. Inzwischen hatte der Kurfürst auf Vermittelung des Bürgermeisters das Ausweisungsdekret zurückgenommen. Die Kinder sollten vorläufig in Leipzig bleiben dürfen.' Im Herbst 1576 starben die beiden Töchter Vögelins an einer in Leipzig grassierenden Seuche: die überlebenden vier Söhne wollte niemand aufnehmen. Ein Unterkommen, das für sie in der Familie eines Handwerkers ausgemacht war, verbot der Bürgermeister „seiner eigenen Kinder wegen". Da nahm sich Nickel Bock ihrer an; er brachte sie in seine eigene Wohnung, versorgte sie mit allem Nötigen und bestellte ihnen einen Lehrer. Bei all diesem Elend ruhten die Feindseligkeiten gegen Vögelin nicht. Jetzt trar der Bürgernleister Rauscher, der gern die wertvolle Druckerei fiir sich billig erwerben wollte, in den Vordergrund. Er hatte den Kurfürsten dafür zu interessieren gewußt, der geäußert haben sollte, er wolle die Druckerei nicht aus seinem Lande lassen und sie eher selbst kaufen. Rauscher hatte ihm zugesagt, seine Druckerthätigkeit mit einem Werke „In oäiury Lalvirii8tg,rulli" zu beginnen. Auf Befehl des Kurfürsten ließ er im Oktober 1576 die Druckerei schätzen (auf 4000 GuldeU) und Abdrucke aller Schriften, Leisten und Stöcke machen, damit nichts davon entfernt werden könnte. Diese Abdrucke sollte« dem Kurfürsten als angeblichem Käufer zugeschickt werden. Zugleich verbot Ranscher, an Vögelin das Geringste zu schicken, bis die Sache mit der Druckerei ent- 158 Leipzig: Vögclins Ausamui, Henning Große. sZwcitcS schieden sei, und befahl im November Hans Steinmann, dem bisherigen Leiter der Druckerei, die ganze Druckerei samt allen Schriften und Matrizen, nichts ausgenommen, anfs förderlichste an Simon Hnttcr, den frühern Associe Sigmund Feyerabends in Frankfurt a. M,, jetzt in Zwickau etabliert, den er als obersten Inspektor eingesetzt hatte, auszuliefern. Er wollte nun ein Hans banen, um mit sechs Pressen druckeu zu können. Vögelin wurde natürlich gar nicht gefragt und er wäre Wohl auch sicherlich förmlich beraubt worden, wenn nicht Finckelthaus und Roth als Gläubiger dagegen Einspruch erhoben hätten, da die Druckerei wenigstens 5000 Gulden wert wäre. Nur der plötzliche Tod des allmächtigen Bürgermeisters gegen Ende des.Jahres 1576 rettete für Bögclin diesen Teil seines Vermögens. Vom Kurfürsten von der Pfalz erhielt er die Stelle eines Landschrcibers in Neustadt a. d. Hardt und starb 1590 in Heidelberg. Seine Söhne, Gotthard, Philipp und Valentin, setzten das Verlagsgcschäft anfänglich uuter Leitung von Hans Steinmann, der später nach Jena ging, fort. Die Firma „Vögelins Erben" kommt bis 1599 vor, Valentin Vögelin allein 1591 bis 1604; er siedelte dann ebenfalls nach Heidelberg über. Die Thätigkeit der kleinern Drucker dieser und der spätern Zeit zu verfolgen wäre zwecklos; ihre Leistungen sanken schnell ans ein sehr tieses Niveau herab. Dagegen verdient der letzte hervorragende leipziger Verleger des 16. Jahrhunderts, Henning Große (auch Groß oder Gros), geboren 14. August 1553 in Halbcrstadt, noch einer besondern Berück sichtiguug. Er taufte 1575 die von Konrad König in Leipzig hinterlassene Buchhandlung und heiratete dcsseu Witwe. Schon mit Beginn seiner Verlagsthätigkcit, 1581, erhielt er ein kursächsisches Gencralprivi- legium über alle von ihm zu druckenden Werte. Bald gelangte er zn Bedeutung und Ansehen. Bereits 1590 wurde er RatSmitglicd, ein Umstand, der ihm sehr zu statten kam, als auch er sich iu die krhpto- calvinistischen Wirren verwickelt sah; er hatte sich nämlich 1593 geweigert, die Visitationsarlitel zu unterschreiben. Als nun am 19. Mai 1593 ein gegen die Reformierten und deren Anhänger gerichteter Aufruhr ausbrach und dnrch eine Rotte von Studenten, Handwerksgesellen und anderm Volke das Haus des Kaufmanns Adolf Weinhans gestürmt und geplündert wnrdc, wurden mit andern auch Henning Große die Fenster seines HanseS eingeworfen. So groß war der grimmige Haß Kapitel.) Leipzig: Henning Große und seine Nachfolger. 159 gegen die angeblichen Calvinistcn, daß die zur Unterdrückung des Tumults aufgebotene Bürgerschaft auf dem Rathause erklärte, sie wollte wohl Hand anlegen, wenn die Calvinisten aus der Stadt geschafft würden, sonst aber nicht. Mit andern mußte nun auch Henning Große die Stadt verlassen; doch scheint man ihm die Rückkehr bald ermöglicht zu haben. Zwar blieb er aus dem Rate ausgeschlossen, scheint aber doch fernerhin mehrfach begünstigt worden zu sein. Henning Große's Geschäft war eins der größten der damals bestehenden, er selbst gleichsam der Führer und Vormann der leipziger Buchhändler in allen gemeinsamen Angelegenheiten. Zur Förderung der buch- händlcrischcn Bedeutung Leipzigs trug er unwillkürlich dadurch bei, daß er behufs Erleichterung seiner auswärtigen Beziehungen von 1595 an, teils allein, teils in Gemeinschaft mit seinem Sohne Friedrich, einen Meßkatalog nach dem Muster des in Frankfurt erscheinenden herausgab. Anfänglich vielleicht Censurschwicrigkeiten seitens der leipziger Universität, dann aber Nachdrucksstreitigkeiten mit Abraham Lamberg, deren später Erwähnung geschehen wird, nötigten ihn, die Fortsetzungen 1596 und 1597 in Halle drucken zu lassen, später aber in Eislebcn eine eigene Druckerei anzulegen. In Leipzig selbst errichtete er eine solche 1604, noch kurz vor dem Zeitpunkt, wo die Bildung der leipziger Buchdruckerinnung (1606) dies unmöglich gemacht hätte. Henning Große starb im November 1621. Er erscheint im Meßkatalog von 1581 bis 1621, seine Erben 1622 bis 1627. Mehrfach kommen Associationen vor: Henning Große und Vögelin, 1594 und 1596; Henning Große und Bartholomäus Vogt, 1600 bis 1610; Henning Große und Birnsticl, 1604; Henning Große ssn. und Schürer, 1607 und 1610. Die Firma seines Sohnes Friedrich erscheint selbständig 1600 und 1620, Friedrich Große's Erben 1603 (er muß demnach schon vorher gestorben sein). Ein Sohn von Henning Große war jedenfalls auch Henning Große Mn., 1605 bis 1622 (1615 iu Gemeinschaft mit Bartholomäus Voigt oder Vogt); seine Erben kommen 1623 bis 1633 vor. Ob das Geschäft mit dem von 1634 an auftretenden Henning Große, neben dem gleichzeitig Großcns Erben vorkommen, identisch ist, läßt sich nicht feststellen. Daneben findet sich 1634 Henning und A. M. Groß, 1638 Henuing Groß, 1638 bis 1656 dessen Erben. Ein anderer Sohn, Gottfried, geboren 1591, wurde 1623 ebenfalls Ratsherr. Nach seinein Tode, 160 Leipzig: Die Familie Große. Wien. Zweites 1637, ging seine Buchdruckern im Erbgang auf seinen Schwager Friedrich Lanckisch über, den Verfasser der bekannten und früher stark verbreiteten Bibet-Konkordauz. Gottfried Große druckte und verlegte vou 1618 bis 1636, seine Erben und seine Witwe finden sich im Meßkatalog mit Verlagsartikeln noch eine Reihe von Jahren von 1637 an. Von Associationen treten ans: Gottfried Große und Kaspar Klosemcmn, 1620; derselbe und Barthol. Voigt, 1626; Gottfried und Henning Groß' l^'un.) Erben, 162!» bis 1663; Gottfried Groß' Erben und Jerem. Mamphraß, 1650; Gottfried Groß' und Barthol Voigts Erben, 1654. Von 1665 an erscheint Johann Groß, zum Teil in Gemeinschaft mit Henning Groß' ^un. Erben, mit Friedr. Lanckisch und dessen Erben, mit Konsorten n. s. w.; es ist wohl anzunehmen, daß auch er zu den Nachkommen Henning Große'S des Ältern gehört. 11. Wien. Deutschland zahlte schon 25, Italien 40 und Frankreich 7 Drucker- städtc, als im Jahre 1482 die ersten fünf Preßerzeugnisse in Wien erschienen. Sie gehören einem bis auf den heutigen Tag unbekannt gebliebenen Wanderdrucker an. Das umfangreichste von ihnen, der „Na- uixulns euratorum", enthält 172, das kleinste, „^egiäii Drrorss plii1o8oxl>orura", zählt nur 10 unpaginierte Seiten. Vier von ihnen behandeln praktische Fragen, wie Gersons „Lehre von der Beichte" und die für das Volk bestimmte „St. Rochus-Legendo", welche gerade damals> zur Zeit des Wütens der Pest, viel und gern gelesen wurde; aber nur eins, der „Irg>etg.tus ckistinctionum ^osuuis Ns^Zer", nach M. Denis Wiens erster Druck, bewegt sich auf wissenschaftlichem Gebiete. Sämtliche fünf Schriften scheinen aus derselben Presse hervorgegangen zu sein und verraten den unbeholfenen und unbemittelten Anfänger, der nur eine Schriftart besitzt uud vergebens gegen die untergeordnetsten Schwierige kciten kämpft. Politisch und geistig war die Hauptstadt der Habsburgischen Erblande in den letzten zehn Regierungsjahren Friedrichs III. erschlafft, und auch die dem beschränktesten Scholastizismus huldigende Universität vermochte den Geistern keine Anregung zu geben. Noch blühte in Wien eine mächtige Schreiberzunft, welche die Schüler Guteu- bergs nicht aufkommen ließ. Die einheimischen Gelehrten, wie Reger, Pcuerbach, Nider u. a., mußten ihre Werke auswärtigen Pressen über- Kapitel.) Wien: Joh. Winterburger. Hieron, Bietor. Joh. Singriner. 161 geben. Ein Bedürfnis für Druckereien war überhaupt in Wien kaum vorhanden. Noch in den Jahren 1474 bis 1476 und 1478 sandte die Juristenfakultät der Universität Magister an den Rhein, nach Mitteldeutschland und Italien, um außer verschiedenen Handschriften anch neue gedruckte Bücher für die Bibliothek zu kaufen. Aus den Jahren 1483 bis 1491 ist kein wiener Druck bekannt. Erst 1492 läßt sich ein ständiger Drucker nieder, also ziemlich um dieselbe Zeit, in welcher dort der Humanismus seiuen Einzug hielt. Johann Winterhurger, so heißt er, war gebürtig aus Winterburg in der Grafschaft Sponheim bei Kreuznach. Auch die Drucker der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, mit Ausnahme von einein Wiener und zwei Polen, sind Deutsche aus dem Reich. Winterburgers Thätigkeit reicht von 1492 bis 1519, also bis zum Todesjahr Maximilians, unter dessen Schutz Wien eine bedeutende Stätte und Pflanzschule des Humanismus geworden war. Konrad Celtis, Cuspinian und Johann Vitez waren seine Gönner. Seine Leistungen erhoben sich bedeutend über die gewöhnliche Gattung von Drucken. Im ganzen sind 106 Druckwerke von ihm bekannt, darunter allerdings einblättrige Verordnungen und Mandate; bezeichnend genug sind Persius' „Satiren", sein erster Verlagsartikel. Vorwiegend beschäftigte ihn die Universität, aber auch im Druck schöner Chorbücher schuf er Vorzügliches. Seine Druckerei war gut eingerichtet, der Satz korrekt, da ihn bei wissenschaftlichen Werken gelehrte Setzer und Korrektoren unterstützten; aber griechische Typen besaß er nicht, mußte vielmehr für etwa einzelne vorkommende Citate freien Raum lassen. Trotzdem stehen seine besten Werke den Erzeugnissen der Druckerpressen von Basel, Nürnberg, Augsburg und Straßburg kaum nach. Siebenzehn Jahre hindurch hatte Winterburger als alleiniger Drucker Wiens dagestanden, als endlich 1510 Hieronymus Victor oder Büttner aus Liebenthal im schlesischen Fürstentum Jauer eine zweite Druckerei gründete. Er hatte in Krakau, der alten polnischen Königsstadt, studiert und dort 1499 die Baccalaureatswürde erhalten, sich aber dann dem Buchdruck und dem Büchhandel zugewandt. Noch im Jahre seiner Übersiedelung nach Wien associierte er sich mit Johann Singriner aus Öt- ting in Bayern und war mit diesem — sie nennen sich soäales lado- rnm et Inori socii — bis zum Dezember 1514 gemeinschaftlich thätig^; 84 Werke sind das Resultat dieses gemeinsamen Schaffens. Ihr Bnch- K°PP. i. 11 162 Wicn: Hieronymus Victor. Ibhann Singriner. sZweites laden befand sich auf dem alten Fleischmarkt gegenüber dem Nonnenkloster St. Lorenz. Sie besaßen schon griechische Typen und zeichneten sich überhaupt durch guten Druck aus. Das erste Erzeugnis ihrer Presse war ein Claudianus; iin Jahre 1512 druckten sie unter andern: Ulrich von Huttens „Ermahnung an den Kaiser Maximilian" (als er in den Venetianischen Krieg zog). Doch schon zu Anfang 1515 trennten sich beide, blieben aber gute Freunde. Vietor übersiedelte 1517 wieder nach Krakau und widmete sich persönlich, bis zu seinem 1546 erfolgten Tode, ausschließlich seiner dortigen Offizin, führte jedoch sein wiener Geschäft unter Leitung seines Bruders Benedikt und nach dessen Tode vurch andere Faktoren bis 1531 fort. Vietor hat wenig in deutscher, das meiste in lateinischer, einiges auch in griechischer-und polnischer Sprache gedruckt; seine griechischen Typen verdienen ganz besonderes Lob. Sein Druck war korrekt, sein Papier gut und seine Holzschnitte waren zierlich. Sein schönstes und seltenstes Werk ist Wohl das „Oäsxorioon" des Kardinals Lang. Seine Drucke gehören fast alle der profanen, nur wenige der theologischen Litteratur an; Schulbücher, Klassikerausgaben, medizinische und astronomische Schriften, Lehrgedichte und Reden bilden den Hauptteil des Verlags. Singriner entwickelte nach seiner Trennung von Vietor bis zu seinem Todesjahre (1545) eine außerordentliche Rührigkeit. Mit Colli- mitius, Camers und Vadian befreundet, war er von der Bedeutung seiner Aufgabe für die Wissenschaft völlig durchdrungen, lieferte korrekte Klassikerausgaben und arbeitete nicht allein eifrig in seiner Offizin, sondern beschäftigte sich auch mit dem Schriftguß und der Lieferung von Holzschnitten für andere; besonders schön und geschätzt war seine Antiqua. Er ist zugleich der erste wiener Drucker, welcher hebräische Typen besaß. Seine staunenswerteste Leistung ist der Druck des Verböczschen „Iripar- titum 0xu8 ^uris IinnZariei" (1517), dessen 71 Bogen er mit einer sehr großen Antiqua und mit gotischen Rubriken in 40 Tagen herstellte. Nach der Zahl, Mannigfaltigkeit und Ausstattung seiner Drucke gehört er zu den hervorragendsten und thätigsten Meistern seiner Zeit. Sein erster Druck ist des Albertus Magnus „ktnlosoxkig. lls-turalis" und sein letzter das Gebetbuch des Bischofs Nausea für die Königin Anna, die Gemahlin Ferdinands., Im übrigen gehören seine Verlagsartikel der Theologie, Medizin, Jurisprudenz, polemischen Litteratur, Philologie, Kapitel) Wien: Egidius Adler. Michael Zimmcrmann, Rafael Hofhalter. 163 Poetik und Rhetorik an; viele von ihnen zeichnen sich durch ihren Holz- schnittschmuck aus. Die Gesamtzahl seiner Drucke — darunter allerdings auch viele einblättrige Verordnungen, Patente, Erlasse — betrug nach Denis 253, eine Zahl, welche der neueste Forscher, Anton Mayer, noch um 160 vermehrt hat. Singriners Erben, welche bis 1561 weiter arbeiteten, fügten ihnen noch 92 hinzu; aber auch hier liefert das dem Vater 1540 erteilte Privilegium, alle landesherrlichen Verordnungen für Niederösterreich zu drucken, die bedeutendere Zahl. Von dem Bayer Johann Carbo (Hans Khol), 1548 bis 1552, ist wenig bekannt, mehr dagegen von Egidius Aquila (Adler) aus den Niederlanden, welcher auch von 1548 bis 1552 in Wien thätig war. Von seinen tüchtigen Arbeiten sind besonders Plancks „Institution«» (?rk>.ming.tic!6s hervorzuheben. Aquila's Witwe heiratete Michael Zimmermann (aus Augsburg?), einen der bedeutendsten Drncker seiner Zeit, welcher in den Jahren 1553 bis 1565 wirkte, die Offizin auch für den Druck orientalischer Werke einrichtete und z. B. 1561 eine syrische Bibel herausgab. Sein Zeitgenosse Rafael Skrzeluski, der seines protestantischen Bekenntnisses halber aus Polen geflohen war, in Wien den Namen Hofhalter annahm und sich hier für einen Katholiken ausgab, druckte von 1556 bis 1563. Er beschäftigte für seine illustrirten Werke Künstler ersten Ranges, wie Lautensack, Hübschmann nnd Hirschvogel, ging später aber nach Debreczin, wo er mit seltener Pracht die erste ungarische Übersetzung der Bibel druckte; er starb 1568. Um ziemlich dieselbe Zeit suchten sich die Jesuiten der Druckerpresse zu bemächtigen und die weltlichen Drucker durch eine geistliche Offizin unschädlich zu machen. Der Kaiser selbst gab zu dem Zwecke eine jährliche Unterstützung von 300 Gulden her und auch der Adel beteiligte sich selbstredend an den Unterschriften für das von einem Spanier geleitete Unternehmen. Die Offizin, deren ersten Verlagsartikel Peter Canisius' kleiner Katechismus bildete, dauerte jeooch nur so lange, als die milden Gaben reichten (1559 bis 1565). Die Mitte des Jahrhunderts trug bereits die ausgeprägte Signatur des Jesuitenstaates. Eigentlich geblüht hat die Buchdruckerkunst mit den ihr verwandten Zweigen nur unter Maximilian. Mit dem Augenblick, daß König Ferdinand 1523 die Verbreitung der Lutherschen Schriften verbot, wurde der Rückgang des geistigen Lebens in ganz Österreich 11* 164 Wien: Allgemeiner Verfall des Preßgewerbes. ^Zweites immer sichtbarer und verhängnisvoller. Die geistliche Censur arbeitete methodisch auf die wissenschaftliche Verödung des Landes hin. Mit den sechziger Jahren des Jahrhunderts hörte der Druck der alten Klassiker ganz auf. Die überall eingeschränkte, gleichsam nur aus kirchlicher und obrigkeitlicher Gnade geduldete Litteratur sank zur willenlosen Magd des Jesuitenstaats herab. Die alten Gelehrten starben aus oder zogen in die Fremde, neue aber kamen nicht aus dem Reich. Technisch macht die Kunst zwar Fortschritte, aber geistig wird sie täglich einflußloser. Kaspar Stainhofer (1566 bis 1576), welcher die Witwe Zimmermanns geheiratet hatte, druckte vortrefflich und war ein tüchtiger Geschäftsmann, aber ein desto armseligerer Verleger. Geistlose Gelegenheitsschriften bildeten seinen Verlag. Stephan Creutzer (1572 bis 1594), der erste Universitätsdrucker, zeichnete sich als gelehrter Drucker und als Schriftgießer aus, stand jedoch im Verdacht protestantischer Gesinnung; er wurde deshalb zur Untersuchung gezogen und seine Druckerei eine Zeit lang gesperrt. Der Hofbuchdrucker Michael Apfel (1576 bis 1588) stellte vorzugsweise Festschriften für die Jesuiten, Weihrauch-Carmina an hochgestellte Personen, Kalender-, Wunder- und dergleichen Geschichten und neue Zeitungen, also fast nur sogenannte Riessachen, auf seinen Pressen her. Dennoch mußte er, wie auch Creutzer, einen Eid leisten, nichts gegen die katholische Kirche und ihre Lehre zu drucken. David de Necker oder Dannecker (1576 bis 1585), einer berühmten augsburger Künstlerfamilie entstammend, war zugleich Formschncider und zog von Augsburg über Leipzig nach Wien. Hercules de Necker, wahrscheinlich sein Bruder, setzte das Geschäft bis 1587 fort. Bei jenem erschien unter anderm Sebastian Münsters Erklärung der neuen Landtafeln und des Instruments der Sonne, ein prächtiges Gesellenbüchlein und der dritte Nachdruck der Jostschen Ausgabe des „Todtentanzes". Seine Holzschnitte sind ganz vortrefflich, seine Drucke sauber und schön; da er aber im Verdacht protestantischer Gesinnung stand, wurden viele seiner Bilder und Drucke konfisziert. Bischof Kaspar von Wien ließ sie teilweise im Bischofshofe verbrennen, woraus sich zur Genüge ihre Seltenheit erklärt. Bis zum Ende des Jahrhunderts, in dessen Laufe nach Mayers Berechnung etwa 1600 Drucke in Wien erschienen sind, folgt den hier namhaft gemachten Druckern etwa noch ein Dutzend. Indessen wird an und mit ihnen der Rückgang des litterarischen Schaffens immer auffallender Kapitel.) Magdeburg: Die ersten Drucker. Moritz Brandis. 165 und die Jesuitenlitteratur übermächtiger; sie kommen daher persönlich gar nicht in Betracht. Die Arbeiten der wiener Drucker sind fortan nur noch auf das enge Absatzgebiet des wiener Marktes berechnet. Wien zählt deshalb auch in der Geschichte der Entwickelung des deutschen Geistes in jenen Zeiten nicht mit. So hart das Wort auch klingen mag: Wien bedeutet in der frühesten Geschichte der Buchdruckerkunst und des Buchhandels weniger, als die kleine Reichsstadt Hagenau im Elsaß! In der chronologischen Folge der Druckstädte schließt sich nun 12. Magdeburg" an, wo der Buchdruck durch den Einfluß des Erzbischofs Ernst (aus dem Hause Sachsen) eingeführt wurde. Die erste Anlage einer Druckerei wird den „Brüdern vom gemeinsamen Leben" zugeschrieben; die ersten wirklich nachweisbaren Drucker aber sind Albert Radenstein und Joachim Westfal, 1483 und 1484. Über den ersten ist Näheres nicht bekannt; Westfal stammte aus Stendal, wohin er sich auch 1486 oder 1487 wieder wandte und wo er unter anderm einen niederdeutschen und lateinischen „Sachsenspiegel" in Folio druckte. Das Hauptwerk der genannten Drucker ist das mit zwei ziemlich mittelmäßigen Holzschnitten versehene niederdeutsche Evaugelicnbuch von 1484 in Folio, zugleich die erste niederdeutsche Ausgabe dieses Werks. Der nächste Drucker war Simon Koch aus Weilburg, 1486, und wahrscheinlich noch 1488. Sein erwähnenswertester Druck ist ein Missale von 1486 in Folio. Ihm folgte Simon Mentzer, 1490 bis 1503, der nur belehrende, unterhaltende und erbau- liche Volksschriften gedruckt zu haben scheint; alle von ihm bekannten Drucke sind mit Holzschnitten ausgestattet. Der bedeutendste Magdeburger Drucker war jedoch Moritz Rrandis, 1491 bis 1504. Früher in Leipzig thätig, wo seiner bereits gedacht wurde, hatte er schon von hier aus mit dem Erzbischof Ernst und mit Magdeburg überhaupt in Geschäftsverbindung gestanden. Bon seinem geschäftlichen Schiffbruch in Leipzig scheint er sich in Magdeburg vollkommen erholt zu haben, denn er besaß hier eine reiche Auswahl von Schriften und Initialen. Nur niederdeutsche und lateinische Drucke sind von ihm bekannt, sieben davon mit Holzschnitten ausgestattet. Sein Hauptwerk ist die erste Ausgabe des „Missale" vou 1493 in Folio. Hervorzuheben ist serner der „Voeg.1zu- larius oxtillms (^siumulg. vveabuloruui cliet.u8", ein lateinisch-nieder- 166 Magdeburg: Die Rcformationszeit. Michael Lotter. Hans Walther. ^Zweites deutsches Wörterbuch, von dem er wenigstens zwei Ausgaben, 1495 und 1497. gedruckt hat. Seine Druckerei ist möglicherweise an Jakob Winter übergegangen, der 1506 bis 1513 druckte. Mit dem Tode des Erzbischofs Ernst und unter seinem Nachfolger, dem streng katholischen Albrecht von Brandenburg (seit 1514 auch Erz- bischof von Mainz), erreichte der Buchdruck in Magdeburg vorläufig sein Ende. Das der Reformation abholde Domkapitel und die derselben günstige Bürgerschaft standen sich feindlich gegenüber. Mit Beginn der Reformationszeit tritt eine zahlreiche Flug- und Streitschriftenlitteratur auf, die aber vorläufig nur von auswärts eingeführt werden konnte und von 1520 bis 1523 meist durch Nickel Widemar, den Strohmann des Mantelträgers Wolfgang Stöckel in Leipzig, in Eilenburg gedruckt wurde. Der Hauptkämpe der Katholischgesinnten war ein Paulinermönch aus Magdeburg, der dessauer Hofprediger Dr. Joh. Mensing, Vertreter der reformatorischen Richtung vor allem der einer adeligen Familie Kur- sachsens entstammende Nikolaus Amsdorsf, dann Johannes Fritzhans, Eberhard Weidensee und Dr. msä. Wolf Chclops. Die in Magdeburg gedruckten Schriften polemischen Inhalts sind bis 1530 mit nur einer Ausnahme, offenbar unter dem Einfluß Luthers, hochdeutsch geschrieben. Erst vom Ende der zwanziger Jahre an erscheint auch eine ganze Reihe kleinerer, auf das gewöhnliche Volk berechneter Schriften in niederdeutscher Sprache. Das dauert bis zum Anfang der vierziger Jahre; es waren besonders Übertragungen Lutherscher Schriften. Nur der Druck niederdeutscher Bibeln und Gesangbücher hielt das ganze Jahrhundert hindurch und bis zum Jahre 1631 an. Auf Veranlassung des Dr. Wolf Chclops herbeigerufen, war Hans Knappe der Jüngere 1524 nach Magdeburg gekommen, wo er in diesem und dem folgenden Jahre druckte. Ihn? folgte Heinrich Öttinger, 1525 bis 1531 — er war der erste, der in Magdeburg eiuen Teil der Bibel (den Pentateuch, 1528) in niederdeutscher Sprache druckte — und Hans- Bart, vorher in Wittenberg, 1527 und 1528. Bedeutender war Michael Lotter, ebenfalls vorher in Wittenberg, der 1523 oder 1529 nach Magdeburg kam; er ist der erste, der in Magdeburg die Antiqua verwandte. In seinem Verlage erschienen, neben einer sehr großen Menge von Flugschriften, viele theologische Sachen und die Schulbücher Georg Majors. Sein Zeitgenosse war Hans Walther (niederdeutsch Wolther), Kapitel.) Magdeburg: Dänische Drucke. Buchsührer, Tübingen. 167 geboren 1500. Er übernahm die Druckerei Heinrich Öttingers und druckte, 1530 bis 1560, reformatorische, meist niederdeutsche Litteratur. Christian Rödinger (Rodius) dagegen druckte nur wenige theologische Schriften; sein erster datierter Druck ist von 1545. Auf Veranlassung Albert RolevnckS zog er 1553 oder 1554 nach Jena. Bemerkenswert ist noch, daß von 1529 bis 1562 aus Magdeburg eine ganze Reihe dänischer Drucke hervorging, teilweise hergestellt auf Bestellung von Buchbindern oder Buchführern in Rostock und Lübeck. Daneben nahm der Magdeburger Verlag dadurch eine charakteristische Richtung an, daß eine Anzahl von Gegnern des Augsburger Interims, Anhänger der strengsten lutherischen Orthodoxie, sich in Magdeburg sammelte; neben dem schon genannten Nikol. Amsdorff: Matthias Fla- cius Illyricus, Nikolaus Gallus aus Regeusburg u. a. Die Buchführer in Magdeburg waren kleine, arme Leute, die sich durch Hausieren und Feilhalten von Flugschriften ihr Brot, nicht selten unter Gefahr und Verfolgungen, zu verdienen suchten. Der einzige hervorragende war der schon im 15. Jahrhundert vorkommende Hans Lor, Lorr oder Lorer, der sich bereits 1490 als an dem Verlage des Moritz Brandisschen „Sachsenspiegels" beteiligt erweist und 1517 bei Melchior Lotter in Leipzig ein „Missale" der BrandenburgischenDiöcese drucken ließ." 13. Tübingens" erster Buchdrucker war Johannes Otmar (Othmar, Ottmar) aus Reut- lingen, in welcher Stadt er auch seit 1482 als erster gedruckt hat. Auf Veranlassung des Lektors des Franziskanerklosters, Paul Scriptoris, in Tübingen siedelte er gegen Ende des Jahres 1497 dahin über. Zu den gelehrten Druckern zählend, war er auch meist sein eigener Korrektor. Außer für sich selbst — meist theologische Werke — druckte er auch für den ersten tübinger reinen Verleger, Friedrich Meyenberger. Otmar blieb bis 1501 in Tübingen, siedelte aber dann nach Augsburg über, wo er noch von 1502 bis 1514 thätig war. Ihm folgte der bedeutendste unter den tübinger Buchdruckern: Thomas Anshelm aus Baden-Baden. Einen vereinzelten Druck hatte er aller Wahrscheinlichkeit nach schon 1488 in Straßburg geliefert, war dann von 1500 bis zum März 1511 Buchdrucker und Buchhändler in Pforzheim, von wo er — vermutlich durch Johann Reuchlin veranlaßt — nach Tübingen ging. Gefördert durch den 168 Tübingen: Thomas Anshelm. Ulrich Morhart, ^Zweites letzter», befreundet mit Philipp Melanchthon, Michael Hummelberger und den übrigen tübingcr Humanisten, in deren Kreise er fast als Ebenbürtiger erschien, stellte er auch seine Presse fast ausschließlich in den Dienst des Humanismus. Tüchtige Korrektoren, erst der Professor s,r- twm Johannes Hiltebrant, nach dessen 1514 erfolgten, Tode Melanchthon, verschafften seinen Drucken den wohlverdienten Ruf der Korrektheit. Diese und die Sauberkeit seiner Drucke, denen er durch gut geschnittene Randleisten auch sonst ein gefälliges Äußere zu geben wußte, verbreiteten seinen Ruhm weithin. Er besaß sogar, was damals eine Seltenheit war, hebräische Typen. Bis zum Juli 1516 wirkte er in Tübingen, dann wandte er sich uach Hagcnau, woselbst er aber dennoch im Ganzen genommen der Drucker der ihm befreundeten tübinger Gelehrten blieb. Erst nach eiuer mehrjährigen Pause, zu Anfang des Jahres 1523, kam wieder ein Drucker nach Tübingen: Ulrich Morhart aus Augsburg, der von 1519 bis 1522 in Straßburg gedruckt hatte. Er war im Besitz einer gut eingerichteten Druckerei, mit charakteristischen Randleisten und vielen Initialen, darunter ein Kinderalphabet. Die Richtung seiner Thätigkeit war eine ganz andere, als die AnShelms. Der Humanismus tritt zurück, an seine Stelle der polemisierende Katholizismus. Die bekanntesten Gegner Luthers und Zwingli's, Eck, Cochläus, Schatzger, Dietcuberger, Tuberiuus, Neudorffer, ließen ihre Streitschriften bei ihm erscheinen. Tübingen war eben damals, wie Steiff sagt, ein Hauptwaffenplatz der Reaktion gegen die von Nord und Süd eindringende neue Lehre. Kaum mag jedoch Morhart aus Überzeugung so gehandelt haben. Er betrieb sein Geschäft mehr handwerksmäßig und folgte der herrschenden Zeitströmung, sobald sie ihm Vorteil zu bieten versprach. So nahm er auch thätigen Anteil an dem der reformatorischen Richtung entstammenden slawischen Bücherdruck. ^ Ein für die neue Lehre begeisterter südslawischer Prediger, Primus Trüber, kam, durch die Verfolgungen der katholischen höhern Geistlichkeit aus seinem Vaterlande Krain vertrieben, um 1540 nach Würtemberg, wo er durch den Herzog Christoph zum Pfarrer iu Urctch berufen, später nach Laufen am Neckar und dann nach Darendingen versetzt wurde. Um auch aus der Ferne unter seinen Landsleuten für die Sache der Reformation zu wirken, fing er um 1550 an, das in den südslawischen Ländern weitverbreitete Kapitels Tübingen: Primus Trüber und der slawische Bücherdruck. 169 slowenische Idiom nach deutscher Aussprache mit lateinischen (später auch mit deutschen) Lettern zu fixieren und wurde damit der Gründer einer bis dahin nicht bestehenden slowenischen Nationallitteratur. Nun verfaßte er ein slowenisches Abecedarium und übersetzte Brenz' und Luthers Katechismen. Nach vergeblichen Versuchen, die Schriften in Nürnberg oder in Schwäbisch-Hall drucken zu lassen, gelang es endlich, Ulrich Morhart zur Herstellung, wenn auch heimlich und unter falscher Firma, zu bewegen. Im Einverständnis Mit Peter Paul Vergerius übertrug dann Trüber von 1555 an das Neue Testament meist nach Luthers Übersetzung ins „Windische". Dasselbe wurde (Morhart war 1554 gestorben) in der Offizin von Morharts Erben gedruckt. Aber diese Arbeiten hatten die Mittel Trubers und die teils von Herzog Christoph, teils durch die Stände von Krain gewährten Unterstützungen erschöpft. Da trat Hans Freiherr von Ungnad, ein angesehener kaiserlicher Beamter, der ebenfalls seiner religiösen Überzeugung wegen seine Heimat hatte verlassen müssen, mit seinen reichern Mitteln für die Sache ein. Seit 1557 in Urach lebend, trat er 1560 mit Trüber in Verbindung und verwandte von da an einen großen Teil seiner Einkünfte auf die Förderung der von Trüber begonnenen Unternehmung. Man fing nun auch an ins Kroatische zu übersetzen. Ungnad errichtete in seiner Behausung in Urach eine eigene Druckerei, welche neben der Morhartschen von nun an die slawischen Drucke lieferte. Durch nürnberger Stempelschneider ließ man auch glagolitische und cyrillische Schrift herstellen und druckte ueue kroatische Bücher bisweilen in drei verschiedenen Ausgaben: mit lateinischen, mit glagolitischen und mit cyrillischen Lettern; ja Ungnad fing selbst an, italienische Übersetzungen von Schriften reformatorischer Richtung zu drucken. Aber auch seine Mittel reichten nicht aus, die bedeutenden Kosten zu decken. Da gab neben der fortlaufenden Unterstützung des Herzogs von Würtemberg der König von Böhmen, Erzherzog Maximilian (der spätere Kaiser), eine ansehnliche Summe her; andere Beiträge wurden von verschiedenen Seiten gewährt:, von den Landschaften von Kram, von Steher, von Österreich, von verschiedenen deutschen Fürsten und Reichsstädten und von Privaten. Aber am 27. Dezember 1564 starb Ungnad und von da an war Trüber auf sich selbst angewiesen, und wenn er auch unablässig weiter arbeitete, so ließ sich doch der bisherige großartige Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen. 170 Tübingen: Slawischer Büchcrdruck, Eberhard Wild. ^Zweites Der Vertrieb der so hergestellten Bücher erfolgte nicht auf dem gewöhnlichen Wege des Buchhandels. Privatleute, die für die Sache begeistert waren, nahmen denselben in die Hand und beförderten unter Mühen und Gefahren die Drucke nach den südslawischen Ländern und weit über dieselben hinaus, wie sie auch die Vermittler mit den Buchführern abgaben. Die italienischen Drucke suchte man über Basel zu verbreiten. Nach Trubers im Juni 1586 erfolgtem Tode schlief das Unternehmen ganz ein. Wohin die Vorräte an Drucken gekommen sind, ist unbekannt. Die glagolitischen und cyrillischen Typen fielen im Dreißigjährigen Kriege den Kaiserlichen als Beute in die Hände und kamen durch Kaiser Ferdinand III. in die Druckerei der Propaganda zu Rom. Unter den spätern Druck- und Berlagsfirmen Tübingens zeichnet sich durch geschmackvollen Druck Georg Gruppenbach und durch Intelligenz und Rührigkeit Eberhard Wild (Wildt, Wilde) aus. Bald nach Beginn seiner Geschäftsthätigkeit (er erscheint im Meßkatalog von 1620 an) wurde er wegen seines mysüsch-theosophischen Verlags, den er in großen Mengen nach allen Richtungen, insbesondere auch nach Ungarn verbreitete, der Schwenckfeldschen Sektiererei verdächtigt und verfiel 1622 in eine Untersuchung. Bei einer Haussuchung fand mon große Massen von Schriften von Johann Arndt, Valentin Weigel und andern Schriftstellern, deren Richtung der damals herrschenden orthodoxen Partei ein Dorn im Auge war, ferner die Schriften Schwenckfelds, diese unter falschem Namen. Außerdem stellte sich heraus, daß in Wilds Hause Kon- ventikel der Sektierer abgehalten wurden. Er floh direkt aus seiner Ver^ nehmung bor dem akademischen Senat nach Rottenburg, mußte sich aber, von allem entblößt, wieder in Tübingen stellen. Neben Auferlegung einer Geld- und Gefängnisstrafe wurden ihm Druckerei und Buchhandel gesperrt, seine ganzen Vorräte weggenommen. Auf Verwendung eines Grafen von Löwenstein wurde ihm jedoch ein Teil der Strafe erlassen und er durste sein Geschäft wieder eröffnen. Es spricht für seine ungebeugte Energie, daß er sich in seinem Geschäftsbetriebe nicht stören ließ: sein Name findet sich mit einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Verlagsartikeln im Meßkatalog bis zum Jahre 1631. Die noch jetzt bestehende große Firma Johann Georg Cvtta erhob sich erst seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu einer größern Bedeutung. Kapitel.) Witteubera: Kcorg Rhaw. Hnns Lusft, 171 Die Thätigkeit der Buchdrucker und Buchhändler in 14. Wittenberg" ist so fest init den durch die Reformation hervorgerufenen Bewegungen verknüpft, daß in diesem Kapitel ein kurzer Überblick genügt. Als erster Buchdrucker erscheint, 1509 bis 1522, Johann Gruncnberg. Seine Druckerei befand sich in dem Augustinerkloster, in welchem ja auch Luther lebte. Es ist daher leicht erklärlich, daß er desseu erste Schriften und die seiner Freunde druckte. Ihm folgte Melchior Lotter, 1519 bis 1524, von dem im siebenten Kapitel ausführlicher die Rede sein wird. Daß auch Nickel Schirletttz, 1521 bis 1546, der reformatorischen Sache diente, ist selbstverständlich. Eine interessante Erscheinung ist Georg Rhaw, der ebenfalls 1521 in Wittenbcrg zu drucken begann. Geboren 1488, war er zuerst Kantor an der Thomasschule zu Leipzig, ein vortrefflicher Mu- siker und Mathematiker. Für seine Tüchtigkeit zeugt, daß er viele Jahre hindurch und bis 1547 Mitglied des Rats zu Wittenberg war. Aus seiner Offizin gingen die ersten Ausgaben von Luthers großem und kleinem Katechismus, 1529,. hervor. Ebenso lieferte er, 1531, die beste Ausgabe der Augsburgischen Konfession. Außer Schriften Luthers druckte er viel von Melanchthon, dann aber auch von andern Genossen der Rc formatoren. Seine eigenen Schriften waren theologischen, mathematischen und musikalischen Inhalts. Nach seinem am 6. August 1548 erfolgten Tode setzten die Erben das Geschäft in gleichem Sinne bis 1566 fort. Hans Lufft, geboren 1495, begann seine Thätigkeit nicht, wie meist angenommen, 1524, sondern schon 1523 mit dem Druck einer Schrift des Johann Fritzhans, der seiner Gesinnung wegen sein Kloster hatte verlassen müssen und nach Wittenberg gekommen war: „Johan: Fritzschans an ein Erbarm Ersamen, weyßen radt vnnd ganntze Christliche gemehnc der stadt Magdeburg, Gottis wort vnn sein abschiet belangende, mit ehner sermon, wie man Gottiö wortt predigen soll."" Von 1524 an war er als Drucker Lutherscher Schriften, besonders der Bibelübersetzung, sehr thätig. Sein Name ist neben dem Melchior Lotters unzertrennlich mit der Geschichte der Reformation verbunden. Er starb am 2. September 1584. Von andern wittenbergischen Druckern sind, abgesehen von ganz uu- bedeutenden, zu nennen: Hans Weyß, 1.525 bis 1539; Jos. Kluge, 1525 172 Speyer: Peter Drach, Konrad Hist. ^Zweites bis 1552; die beiden Peter Seitz, 1536 bis 1578; Hans, Zacharias und Johann Krafft (Crato), 1549 bis 1615, deren erster auch Melanch- chons Werke druckte. Der Verlagsbuchhandcl Wittenbergs blieb fast zwei Jahrhunderte hindurch ein sehr bedeutender und überragte bis gegen Ende des 16. Jahrhunderts den leipziger wesentlich. Er fand in der stark besuchten Universität, der Vormauer des Luthertums, und anfänglich in dem Bibel- drnck eine kräftige Stütze. Zu Lebzeiten Luthers waren der Goldschmied Ehristian Döring, der berühmte Maler Lukas Cranach, die Buchführer Bartcl Vogel, Christoph Schramm und Moritz Goltz seine Koryphäen, am Schlüsse des 16. Jahrhunderts Samuel Seelfisch und die Familie Schurer. Es würde zu weit führen, wenn die Ausbreitung der Kunst in der gleichen eingehenden Weise geschildert werden sollte; es genügt, wenn die kleinern Druckstättcn in chronologischer Reihenfolge kursorisch behandelt werden. Schon im Jahre 1471 fand die Bnchdruckerkunst in Speyer^ Eingang. Es ist nicht festgestellt, aus welcher Presse der erste Druck, die „kostilla Loiio- lagtiea, 8uxsr ^xooal^psim, et suxsr Os-ntioa Lantieoruw", hervorgegangen ist: ob aus der des 1477 mit seiner Firma auftretenden Peter Drach, ob aus der des erst später genannten Konrad Hist, oder gar aus der eines dritten Typographen. Peter Drachs des Ältern Thätigkeit scheint nur bis zum Jahre 1480 gereicht zu haben; in den folgenden Jahren wenigstens zeigt sich wiederholt Peter Drach der Jüngere auf Druckwerken an, der bis zum Jahre 1517 eine beachtenswerte Wirksamkeit entfaltete und seine geschäftlichen Verbindungen bis auf die leipziger Messe erstreckte. Diese buchhändlerische Thätigkeit dokumentiert sich auch darin, daß die Drachsche Offizin, welche von verschiedenen Diöcesen mit dem Druck von Breviarien und Meßbüchern betraut wurde, das schönste derselben, das prachtvolle „Niesle Olomucsask" von 1488, bei Johann Sensenschnnev in Bamberg herstellen ließ und auch 1516 Johann Grü- ninger in Straßburg beschäftigte. Der zweite Typograph zu Speyer, Konrad Hist, erscheint schon im Jahre 1483 gemeinschaftlich mit seinem Bruder Johann als Drucker Kapitel.) Eßlingen. Merseburg. Blaubeuern. Breslau. 173 des „?di1c>bid1on" von Richard de Bury; seine Thätigkeit läßt sich bis 1515 verfolgen. Weniger bedeutend zwar als Peter Drach, war doch auch er als Verleger thätig und beschäftigte wiederholt Heinrich Gran in Hagenau. Vermutlich ist er auch identisch mit jenem Konrad Hhsch, der 1519 bei Adam Petri zu Basel drucken ließ. In Eßlingen arbeitete seit 1472 Konrad Fyner, der erste, der hebräische Typen besaß. Er ging schon 1481 nach Urach. Mit dem Jahre 1473 fand die Buchdruckcrkunst ihren Weg nun auch nach Norddeutschlaud. Die erste norddeutsche Druckstadt ist die sonst unbedeutende Bischofsstadt Merseburg, wo der später nach Lübeck wandernde Lukas Brandis von Delitzsch bis 1475 thätig war. Das kleine würtembergische Städtchen Blaubeuern hat 1475 ebenfalls ein typographisches Erzeugnis aufzuweisen und in demselben Jahre tritt auch Trient mit einem Druckwerke auf. In demselben Jahre folgte auch Breslau. Zwar hat das 15. Jahr hundert nur Einen Drucker aufzuweisen, Kaspar Elyan, dessen richtiger Name erst durch K. Dziatzko festgestellt worden ist." Elyan war eigentlich Sukkantor, d. i, Assistent eines Kantors, und wurde 1477 durch Verzicht seines Borgängers zu seinen Gunsten Kanonikus und Präbeudar der breslauer Kathedralkirche. Nur wenige Drucke legen von seiner Thätigkeit Zeugnis ab. Erst 1503 bis 1504 findet sich die Spur eines zweiten Buchdruckers: Konrad Baumgarten, der einige Jahre vorher bereits in Olinütz thätig gewesen war und später nach Frankfurt a. O. übersiedelte. Er druckte 1503 Laur. Corvins „Lariusn sIsAiavum ciö ^pollinö st novkin Nusis" Außerdem sind im 16. Jahrhundert noch zu nennen: Adam Dyon, 1518 bis 1531, der schon 1512 seine Thätigkeit in Nürnberg begonnen hatte; Kaspar Lybisch, 1520 bis 1540, und Andreas Winckler, 1538 bis 1555. Letzterer hatte auf der Universität Krafau studiert, war zu Wittenberg Magister geworden und bekleidete in Breölau das Amt eines Rektors zu St. Elisabeth. Er ist bis dahin der bedeutendste Drucker Breslau's und zugleich Gründer der noch blühenden „Stadtbuchdruckerei". Im Anfange des folgenden Jahrhunderts errichtete der gelehrte Professor und Arzt Peter Kirsten zu Breslau eine arabische Druckerei, aus welcher eine ziemliche Anzahl von Bänden hervorging; er nahm später seinen Druckapparat mit nach Upsala, wo er 1640 starb. 174 Lübeck. Rostock. Erfurt. ^Zweites Wenn auch nicht die erste nberhanpt, so doch die erste bedeutendere ständige Druckerstadt Norddeutschlands wurde Lübeck, wo die Thätigkeit von Lutas Brandts, 1475 bis 1499, von Bartholoinäus Gothan, 1480 bis 1492 und besonders von Stephan Arndes von Hamburg, 1487 bis l5>9. eine beträchtliche Anzahl von Druckwerken schuf. Letzterer, ein früherer Gehilfe Johann Ncunieisters, der im nächsten Kapitel eine Rolle zn spielen haben wird, war von Foligno nach Perugia, dann nach Schleswig und zuletzt nach Lübeck gekommen. Hier zeichnet ihn besonders der Druck der zweiten niedersächsischen Bibel von 1494 aus. Weitere Drucker Lübecks sind noch Georg Richolff und der, wenn auch mit Unrecht, sprichwörtlich gewordene Johann Ballhorn, 1531 bis 1599. Auch Ludwig Dietz von Rostock kam 1533 zum Behus des Drucks seiner ersten niedersächsischen Übertragung von Luthers Bibelübersetzung nach Lübeck, begab sich aber nach Vollendung dieses Prachtwcrks 1534 wieder nach Rostock zurück, wo er 1559 starb. Von lübischen Bnchführern sind aus jener Zeit zu nennen Paul Knufflock 82 und Lorenz Albrecht. Ersterer, eigentlich Buchbinder, war nebenbei auch Schriftsteller und Übersetzer. Er verlegte unter andern« 1569 zuerst ein oft wieder gedrucktes Gebetbuch (Bedebot) und stand in lebhafter Geschäftsverbindung mit den dänischen Gebieten. Ebenso ausgedehnt waren die buchhändlerischen Beziehungen Lübecks zu den Ost- seeprovinzcn; sie datieren bereits aus dem 15. Jahrhundert. Der Zeit nach folgen Rostock, 1476, wo die „Brüder vom gemeinsamen Leben" eine fruchtbare Thätigkeit entwickelten, und Prag, wo 1478 die „^rtieuli Ltatuuin Iltra^nistieornm in comitiis Mm- iiui-Fsnsidns eonolnsi" lateinisch und czechisch gedruckt wurden; dann Eichstadt und Würzburg, wo 1478 und 1479 die Kunst durch Michael und Georg Rehser eingeführt wurde. In Erfurt fand die Buchdruckcrkunst 1483 eine Stätte. Der erste Drucker ist Paul Wider von Hornbach, bis 1485. Weiterhin druckten Hederich und Marx Ayrer, welch letzterer vorher in Nürnberg und später in Jngolstadt gearbeitet hatte; ferner Wolfgang Schenk (Lnmpabuluö Ganymedes). Der sonstigen Drucker und Verleger Erfurts in der Zeit des Humanismus wird im sechsten Kapitel gedacht werden. Nach Ablanf dieser Periode sinkt der Buchdruck Erfurts zur Unbedentendheit herab und liefert, außer populärer Litteratur, meist nnr Lohnarbeit für auswärtige Verleger-, erst im 18. Jahrhundert blüht er wieder auf. Kapitels Passau, Memminaen, München, Reutlingc». Heidelberg, 175 Für Passau findet sich zwar bereits 1481 ein Druck: ein „Niesle ?g.wvi6Dss"; jedoch kennt man nur ein Fragment, den Sommerteil, welcher den Namen des Druckers nicht nennt. Erst 1482 treten die Namen zweier Druckergenossen auf: Konrad Stcchcl und Bencdikt Mair, von denen ersterer jedoch schon 1484 nach Venedig wanvertc und dann 1491 wieder in Brünn thätig war. Mair verband sich dann mit Johann Al- krow, der zwar auch schon 1484 nach Winterberg in Böhmen zog, bald darauf aber nach Passau zurückkehrte und hier noch bis 1492 arbeitete. Memmingen erhielt im Jahre 1482 die Buchdruckcrkunst durch Albert Kunne aus Duderstadt, der von Trient aus dorthin übersiedelte. Während seiner vierzigjährigen Thätigkeit (bis 1519) gingen 60 Werke aus seinen Pressen hervor, welche meistenteils seine Druckerfirma tragen. München spielt in der Geschichte der Buchdruckerkunst keine bedeutende Rolle. Der erste dortige Druck ist 1482 eine deutsche Ausgabe der „Mrabilik urbis Roruas"; Johann Schauer soll sie angeblich mit Günther Zainerschen Typen gedruckt haben. Ihm folgten Johann Schobser, der bereits seit 1488 in Augsburg thätig gewesen war und als bayrischer Hofbuchdrucker nach München berufen wurde (1497 bis 1520) und sein Sohn Andreas (bis 1531); sie druckten vornehmlich deutsche Werke. Reutlingen ist der Ausgangspunkt einer Reihe berühmter Buchdrucker, wie der Zainer, Othmar, Gryphius u. a. Johann Othmar begann hier seine Laufbahn 1482 und zog, wie schon erwähnt, 1497 nach Tübingen. Ein zweiter Drucker Rentlingens, Michael Greifs, wirkte von 1486 bis 1509. Aus ihren beiderseitigen Pressen sind zusammen etwa 60 Werke philosophischen und theologischen Inhalts hervorgegangen. Die nächste Stelle nimmt Heidelbergs ein. Der erste unzweifelhaft sichere Heidelberger Druck sind die „Lsrmonss LuZoni8 cks ?ratc> üori> » ....... . 275 825 184 Schweinhcim und Pannarh' Verlagsverzeichms. ^Drittes Oioeronis Lni8tolarum kamiliarium volumina 550. 14K7 ............... 275 1469............... 275 550 Oieeronis Lpi8tolarum aä ^.ttieum volumina 275 s1470) . . 275 Lxeouli Kumanas vitas (Roäer. ^ammensis) volu- mma 300 (1468).............. 300 ^uZustini vk Vivitat« vsi volumina 825. 1467. In monast. Sudlae. /........275 1468 . . . . . . . . ..... . . 275 1470 . . . . . ... ....... 275 825 llieronvmi Lpiswlarum st lidollorum volumina 1100. 1468 vol. I, II zu 275 ......... 550 1470 » I, II » 275...... . . . 550 1100 Lieeronis äs Orators eum easteris volumina 550. In monast. Ludlae............ 275 1469 . . ............. 275 550 Oieerollis Operum omnium in vniio80pnm volumin^ 550. 1469. ve 0k«cüs . . . . ... . . '. . 275 1471. Oxsrg, xdilosopdie-i........ 275 550 ^.pulei ?Iatoniei oum ^.loinoo volumina 275 (1469) . . . 275 Ke-Ilii I^oetium ^tticarum volumina 275 (1469). .... 275 OaesariZ Lommentariorum Zail. et civil. KsIIorum volu- mios. 275 (1469) .............. 275 vötkU8ioni8 (LkSZg-rionis) clivi ?latoui8 volumina 300 (1469).. ................. 300 Virgilii Naroni8 Opkium omnium volumina 550. s. Z. (?1469). ......... . . 275 8. ä. (? 1471)............. 275 550 1>ivii ?g,wvini eum exitomato omnium cleeaclum Volumina 275 (?1469)..............275 8traboni8 (?soZlapIiiLi volumina 275 (? 1469)..... 275 I^ULÄlli Volumina 275 (1469).......... 275 ?linii Voronou8i8 ä« n^wlÄi Ki8toiil>. volumiua 300 (1470) . . 300 Luetnnii rran.ä tanailiarss" mit römischen Typen und Plinius' „Naturgeschichte", jene in einer Auflage von 300, diese von nur 100 Exemplaren. Der Senat gab ihm ein ausschließliches Privilegium für die Ausübung der Buchdruckerkunst, weil er diese durch seinen Fleiß, seine Beharrlichkeit und sein Genie eingeführt und, wie es in der Motivierung weiter heißt, die genannten Werke in einer großen Anzahl von Exemplaren mit Lettern von bewunderungswürdiger Form gedruckt habe. Johann konnte von diesem Privilegium aber keinen Gebrauch mehr machen, da er schon 1470, unmittelbar nach seiner Verleihung, starb. Sein Bruder, Wendeliu von Speyer, setzte die von Johann angefangenen Werke fort, druckte aber selbständig 1470 bereits den Sallust in 400 Exemplaren, den er schon im folgenden Jahre neu 190 Venedig: Nikolaus Jenson, Die weitem deutschen Drucker. sDrittcS auflegen mußte, den Livius, Virgil u. a,, darunter eine Lciitio 1^1 in- esps (erste überhaupt gedruckte Ausgabe) des Martial, Juvenal, Sallust und eine solche des Tacitus. Sein letzter Druck stammt aus dem Jahre 1477. Den beiden Brüdern folgte zunächst der französische Formschucidcr Nikolaus Jenson 1470 mit einer Ausgabe von Cuscbius, „vi s^Isin nurouiu („Zur goldenen Sowie", jetzt Nr. 70) nieder." Hier fingen sie an, populäre Werte zu drucken, welche einen noch größern Absatz versprachen, wie die „I^geuäa, aures,", die „I'xöwplll Fidcr-z.« 8cli^tui!Z.o"; 1476 verlegten sie anch eine lateinische Bibel. Bezeichnend für den damaligen Markt ist es, daß sie in der „Goldenen Sonne" keinen Klassiker mehr druckten. Unter den 21 Werken, die hier vollendet wurden, nehmen lateinische, und unter ihnen vorzugsweise die für die Geistlichkeit bestimmten theologischen Glossen, Kommentare n. s. w., den Hauptplatz ciu. Gering und Genossen druckten eben rein geschäftsmäßig, was dem Geschmack der Zeit entsprach, anderwärts schon Beifall gefunden hatte, also Absatz und Gewinn verhieß. Kein einziges Buch in französischer Sprache ging ans ihrer Offizin hervor. Daß die drei Deutscken aber in Paris hochangeschcne Leute waren, beweist der Umstand, daß sie im Februar 1475) iu Frankreich kostenfrei naturalisiert wurden. Gering scheint der jüngste nnd thätigste unter ihnen gewesen zu sein. Er war bis zn seinem am 23. August 1510 in Paris erfolgten Tode als Drucker thätig und starb als ein angesehener uud reicher Mann, welcher namentlich der Sorbonne bedeutende Vcgatc hinterließ. Freibnrger und Kranz scheinen schon 1477 nach Deutschland zurückgekehrt zu sein oder sich ganz vom Geschäft zurückgezogen ;u haben: wenigstens geschieht ihrer seit dem am 31. Oktober 1477 vollendeten Druck der Fasteurcdcn des Lconhard von Udine keine weitere Erwähnung. So tragen die am 30. Januar 1478 erschienenen „I^xempln, Laei-ao Lvripturks" nur noch den Namen von Ulrich Gering als Drucker.'^ Dieser associjerte sich zunächst mit Georg Mahnhal, mit welchem er am 29. April 1480 das 198 Paris: Ulrich Gering und seine Gesellschafter. ^Drittes erste gemeinschaftlich gedruckte Werk veröffentlichte, anßer welchem Panzer nur noch ein zweites verzeichnet. Das Verhältnis zwischen beiden Männern scheint sich also sehr bald gelöst zu haben. Gering wohnte zwar nach wie vor in der „Goldenen Sonne", druckte aber von 1480 bis 1489 so gut wie gar nichts. Der Grund für diese seine Unthätigkeit war ein allgemeiner und ein persönlicher. Gering hatte bisher ausschließlich lateinische Bücher gedruckt und dem entsprechend auch nur eine für sie eingerichtete Druckerei zur Verfügung. Um jene Zeit aber erwachte die Vorliebe für französische Werke mit solcher Macht, daß sie die Nachfrage nach lateinischen Drucken zunächst ganz in den Hintergrund drängte. Dann aber lahmten die mit dem französischen Thronwechsel (1483) verbundenen politischen Unruhen und Kämpfe, sowie die Ungewißheit über die Stellung des neuen, des Lesens und Schreibens unkundigen Königs Karl VIII. zum Buchdruck und zur Litteratur überhaupt dcu Uuteruehnmngsgcist und beschränkten die Thätigkeit der pariser Drucker aus ein äußerst geringes Maß. Erst am 21. Oktober 1489 erschien bei Gering wieder ein ansehnlicher Ouartbaud: Holkots „Luxsr sApisutiaiu LAlomonis". Von 1490 bis 1492 druckte der Badenser Georg Wolf, für ihn; wenigstens bezeichnet dieser seine Arbeiten als I'arisiis acl solsui aur-Uuiu orisrs, N. 6. ^Volt' Lacksusis imprsssas. ^ Wolf scheint also rein Gesellschafter Gerings gewesen zu seiu, sondern nur in dessen Auftrag und auf dessen Kosten gedruckt zu haben. Erst 1494 associierte sich lctz> terer mit Berthold Rembolt aus Straßbnrg, mit welchem er mehr als ein Dutzend Folianten für Geistliche und Juristen druckte, darunter namens lich ein in drei Bänden 1500, 1501 und 1504 ausgegebenes „(.'orxuij Oanoniei eum glossiL". Das letzte Buch, welches sie gemein> schaftlich druckten, trägt das Datum des 8. März 1508; das erste von Rembolt allein ausgegebene „Lruuo in Lr)istv1a8I'auli" erschien 1509. Dieser verband sich im Januar 1510 mit Johann Waterloes; sie führten ihr Geschäft im Hause „Der Hahn und die Elster" fort, das sie in „Goldene Sonne" umtauften, offenbar, um sich deren Kundschaft zu erhallen. " Bei der Bedeutung des pariser Büchermarkts für die ganze gebildete europäische Welt war eine Konkurrenz natürlich nicht lange ausgeblieben. Schon 1473 errichteten zwei deutsche Studierende, Peter Caesaris (Kehscrö) und Johann Stoll, im Hause zum „?vlli8 virickis" (LouNst vsrt, Grüner Kapitels Paris: Die übrigen dcutschcn Drucker. Tic Drilckerdyiiasticn. 199 Blasebalg), zwischen den St. Benediktinern und Jakobinern, eine neue Druckerei, welche ganz ungescheut das uachorncktc, was Kranz, Freiburgcr und Gering ein Jahr vorher gebracht hatten. Ihre Thätigkeit fallt zwischen die Jahre 1474 und 1480 und unifaßt nach französischen Angaben 21, nach Panzer aber nur 19 verschiedene Werke, davon 14 in Folio und 5 in Quart. Darunter befinden sich nicht weniger als 11 Ciccronianischc Schriften und drei römische Schriftsteller, nämlich Sallust, Seneca und Valcrius Maximus, aber kein Dichter.^ Keysers starb im Jahre 1509. Bis zum Aufaug des 16. Jahrhunderts zählte Paris 66 Druckereien, darunter neun ausschließlich von Deutschen begründete, wie z. B. außer den bereits genannten die Drucker Georg Mittelhaus aus Straßburg (1484), Johann Higman (1484), Wolfgang Hopilius (Hopyl), 1490, Johann Philipp aus Krenznack, (1494), Anton von Nidel (1497), Thiel- mann Kerver aus Koblenz (1498) und Nikolaus Wolf, Lntriensis (1500)." Unter den Setzern und Druckern der verschiedenen Offizinen müssen sich natürlich mehrere hundert Deutsche befunden haben. Genug, Deutsche bürgerten die Kunst in Paris ein und brachten sie dort zur Blüte. Ebenso tief eingreifend in die französischen Buchdrucks- uud Berlags- vcrhältuisse erwies sich in der Folge auch die Verbindung der großen deutschen und französischen Druckerdhnastien. So verheiratete sich der, seinen Gesellschafter Gering um acht Jahre überlebende Berthold Rein- bolt, etwa zu Anfang des Jahrhunderts, mit Charlotte Guillard, welche in der Schule ihres Mannes bald eine ausgezeichnete Druckerin wurde und die Kunst fast eiu halbes Jahrhundert, bis zu ihrem 1566 erfolgten Tode, ausübte. In zweiter Ehe heiratete sie 1520 einen nicht minder bedeutenden französischen Drucker, Claude Chevallon, der aber auch vor ihr (1542) starb. Von da an bis zu ihrem Ableben gab Frau Ehar- lotte ihre hervorragendsten Drucke heraus: eine lateinische Bibel und die Kirchenväter Gregor, Hierouymus, Chrhsostomus, Basiliuö, Augustm und Origenes, in lateinischer Sprache natürlich, aber mit griechischen und hebräischen Verweisungen.^ Ein Deutscher, sagt Maddcn, führte die Buchdruckerkunst in Frankreich ein, und die französische Frau eines Deutschen entwickelte sie zur höchsten Blüte. Der in Lyon eingewanderte und 1498 daselbst gestorbene deutsche Drucker Johann Trechsel verheiratete seine Tochter Thalia an seinen Korrektor, den frühern Professor der pariser Universität, den Belgier Josse Bade (Badius) aus Asche, 200 Die Druckcrdynastien. Lyon und seine Handelsbeziehungen. ^Drittes einen Schüler der „Brüder vom gemeinsamen Leben", der bei seinem gelehrten Zeitgenossen Gaguin lidrorum iivpriillöQclorura ckiligsutissi- iQU8 iiämoäuiQ eastig^tvr heißt. Badius siedelte bald nach Paris über, errichtete dort 1495 eine eigene Druckerei und verlegte bis an seinen 1535 erfolgten Tod an 400 Werke, darunter eine große Zahl griechischer und römischer, von ihm selbst recensierter Klassiker. Trechsel hatte der spätern Frau Badius den Namen einer der neun Musen gegeben, gleichsam uin dadurch seine Hofsnungen für die Richtung ihres spätern Lebens anzudeuten. Sie entsprach den in sie gesetzten Erwartungen vollauf und zeichnete sich, herangewachsen, durch Gelehrsamkeit und feine Bildung aus.Die aus der Badiusschen Ehe hervorgegangenen drei Töchter heirateten wieder drei der bedeutendsten französischen Buchdrucker und Verleger ihrer Zeit, und zwar die älteste. Perrette, den berühmten Robert Etienne (Stephanus, gestorben 1559), Katharina den Michael Vascosan (gestorben 1576) und Johanna den Johann von Roignh. Perrette war noch hervorragender als ihre Mutter und nicht allem eine vortreffliche Frau und Gattin, sondern auch eine hochgebildete, des Lateinischen mächtige Kennerin der klassischen Litteratur. Perrette's Sohn ist Henri Etienne (Henricus Stephanus, geboren 1532, gestorben 1598), der gelehrte Verfasser und Verleger des „IKesauruZ I^iriZuas Krasoas". Vorzugsweise den Verbindungen so bedeutender deutscher und französischer Druckerfamilien und ihrer rastlosen, sowohl geschäftlichen als geistigen Thätigkeit verdankt denn auch Frankreich während des ganzen 16. Jahrhunderts seine hervorragende Bedeutung in der Geschichte des Buchdrucks und des Buchhandels. 22 Damals war aber noch nicht, wie später, das geistige Leben des Landes in Paris konzentriert; im Süden blühte namentlich die große Handelsstadt Lyon als buchhändlerischer und wissenschaftlicher Mittelpunkt nicht allein für diesen Teil Frankreichs, sondern auch für die angrenzenden Völker des Mittelmeeres bis tief nach Spanien hinein. Schon seit Ende des 14. Jahrhunderts hatte das alte Lugdunum eine wichtige und bleibende Niederlage für die augsburger und nürnberger Kaufleute gebildet; sie gründeten hier bald selbständige Geschäfte oder Filialen und fanden in ihnen später einen Hauptstützpunkt bei ihrem Vordringen nach Spanien und Portugal. Die Welser hatten dort z. B. 1498 eine sehr bedeutende Faktorei, an deren Spitze ein geborener Augsburger, Narciß Kapitel.) Lyon: Deutsche Drucker daselbst. Johann Ncumeister. 201 Laugingcr, stand. ^ Reisende und Wareuzügc zwischen Nürnberg, Augsburg und Lissabon bewegten sich geraden Wegs über Lyon, dessen Verbindungen mit dem Innern und mit Italien seine Bedeutung als eines der größten europäischen Handelsplätze noch erhöhten. Natürlich hatten sich also, wie bereits angedeutet, die Blicke der deutschen Drucker auf diesen wichtigen Centralpuukt gerichtet; sie fanden in ihm selber ein verständnisvolles Entgegenkommen vor. Ein reicher Lyo- nescr, Bartholomäus Buyer, war es, der einen Jünger Gntenbergs, Wilhelm Ncgis (Königs), nach Lyon kommen und von ihm in seinem eigenen Hause eine Druckerei einrichten ließ. Königs (1472 bis 1488) druckte hier im Jahre 1473 als sein erstes Buch das „Lowpenckiurn brsvv" des Kardinals Lothar (des spätern Papstes Jnnocenz III.). Er fand schnell Nacbfolger uutcr dcu Wanderlustigen. Schon in den siebziger und achtziger Jahren finden sich unter den selbständigen Druckern Lyons, ihrer zahlreichen Gehilfen und der andern Hilfsarbeiter des Buchgewerbes nicht zu gedenken, die Deutschen Nikolaus Philipp Pistoris aus Benshcim (1477 bis 1488), Mathias Hus oder Huß aus Bottwar in Schwaben, zu derselben Zeit und später Martin Huß, welch ersterer sich mit Johann Schmidt (Faber) associiertc, Johann Clayn oder Clein, genannt der Schwab, aus Ulm (1479 bis 1490), Sixtus Glockengießer aus Nördlingen (1480), Johann Sybcr, Sibcr oder Cibcr (1482), der auch eine Zeit lang mit Martin Huß zusammen arbeitete, wie dies ebenso Johann Schabeller oder Scabeler that, der gewöhnlich der Battenschnee (1484) aus Basel geuaunt wird, Johann Trechsel (1488), Michael Tobiä aus Pyrmont (1488), Lazarus David Großhofcr (1489), Peter Martin (1489), Johann Schmidt (Jean Faber, 1489), Johann Herrenbeck (1489), Engelhard Schnlts (1491), Reinhard ans Straßburg (1491), Michel aus Basel (1494 und 1495), Peter Schenck (1495 bis 1499) und Nikolaus Wolf (Lupus oder Lupi, 1497). Unter den schließlich nach Lyon gelangten Druckern befand sich nun auch Johanu Ncumeister. Der Wandertrieb schien ihn zu beherrschen; er hatte sich, wie bereits erwähnt, von Basel aus von neuem auf die Wanderung begeben, auf der er zahlreichen Buchhändlern, welche ihre Preßerzeugnisse vorteilhaft verkauften, begegnete. Im Verlauf dieses Herumschwcifens machte er in Albi einen längern Halt. Hier, in einer reichen Stadt, dem Sitze eines Bischofs und mehrerer Schulen, schienen 202 Johann Ncmncistcr in Südfmnkrcich und in Lyon. ^Drittes die Verhältnisse günstig zu liegen. Er begann hier seine Thätigkeit, wenn nicht schon 1480, so doch bestimmt im Jahre 1481 und blieb bis 1484. Mit nur geringen Mitteln versehen, brauchte er eine ziemliche Zeit, nm seine beiden ersten Drucke, die „Lxistolao ^sn, bestand seine ^chre bei genaunrem Sebastian, dessen Sohn Anton noch 1580 zu den hervorragendsten Verlegern ^honS zählte. Kurz, überall zeigen sich hier deutsche mittelbare und unmittelbare Einwirkungen, und eS dauert seit der crsteu Einwanderung deutscher Drucker mcbr als ein volles Jahrhundert, bis der Buchhandel Vhons^ seinen specifisch nationalen Charakter gewinnt. Die Einzelheiten dieser Entwickelnng gehören aber selbstredend nickt hierher. Kavitcl.Z Rouen. Tours. 205 Bon den übrigen franzosischen Städten ist während des ganzen 15. Jahrhunderts nur wenig nnd auch im 16. verhältnismäßig nicht viel zu berichten. In Troh s, in dessen Nähe sich viele Papierfabriken befanden, wurde das erste Buch, ein Breviarium, 1483 ohne den Namen des Druckers gedruckt; in Rouen führte eine vornehme deutsche Familie von Marneff, deren Glieder schlechtweg LÄllemand genannt werden und später sich auch au andern Orten einbürgerten, im Jahre 1494 die Druckerkunst ein. Sie nahm nämlich einen geschickten Techniker, Martin Morin, unter ihren besondern Schutz, ließ ihn in Paris und Deutschland ausbilden und versah ihn nach seiner Rückkehr mit einer vollständig eingerichteten Buchdruckern. Er entwickelte eine erfolgreiche Thätigkeit und bildete in der Folge eine gute Schule von Setzern." Ein anderer bedeutender Drucker aus Rouen war Peter Mauser, den die Marnesfs, wie es hieß, ebenfalls aus ihre Kosten ausbilden ließen. Er arbeitete von 1474 bis 1477 in Padua, 1480 in Verona, 1483 in Venedig und 1491 in Modena. Ein dritter, Wilhelm Eignere, druckte 1496 „Iran- onilii Olu turii ?rÄetioa NusivÄö" iu Folio und 1498 „tUs-olius vius äs R,s LoHuinaris," in Quart. In Tours, welches heutzutage zu den bedeutendsten Druckorten Frankeichs zählt, erschien zwar auch schon 1485 ein „NisLsIs luronense"; indessen ist es fraglich, ob es hier auch gedruckt ward. Es fehlt nämlich der Name des Druckers, und zu derselben Zeit taucht auch in der benachbarten Diocese Chartres ein mit denselben Typen zwei Jahre früher hergestelltes Missale auf. Der erste namentlich bekannte Drucker in Tours ist dagegen Simon Porcelet, der 1494 mit einem Breviarium der Kirche St. Martin in Tours hervortrat. ^ Er verschwindet aber sehr bald, und wenn er auch die Kunst in Tours eingeführt haben mag, so bildete Mathias Latherac (1492 bis 1521) sie doch erst aus. Im Jahre 1496 druckte er „Die Wunder des heiligen Martin" für den Buchhändler Johann aus Lüttich, Cbef der Familie Marneff, und 1497 den „Ug,nixu1u8 Lurs-toruw". Das 16. Jahrhundert mit seinen Bürgerkriegen legte die fast ausschließlich theologische Schriften liefernde Druckerthätigkeit von Tours so ziemlich lahm, höchstens verdient noch Johann Rousset (1535 bis 1562) genannt zu werden. Von den beiden bedeutendsten Handelsstädten Frankreichs aber erhielt Bordeaux seine erste Presse nicht früher als 1529 und Mar- seilte sogar erst im Jahre 1594. 206 Einführung in Spanien. Valencia. ^Drittes In Spanien bürgerte sich die neue Kunst verhältnismäßig erst spät ein nnd erreichte auch in der Folgezeit trotzdem, daß hier manche klassische Werke gedruckt wurden, keine irgendwie bemerkenswerte Höhe. Als der Buchdruck sich weiter zu verbreiten begann, standen die Kämpfe mit den Mauren im Vordergrunde, dann ward die ganze Nation jahrzehntelang von den transatlantischen Entdeckungen berauscht und vergeudete ihre beste Kraft in der Suche nach den amerikanischen Schätzen, oder in der Ausbeutung jener. Zu gleicher Zeit aber, und später, sorgte die Inquisition dafür, daß alles, was nicht im blinden Gehorsam gegen Rom erstarb, zum Schweigen gebracht wurde. Die Jünger Gutcnbcrgs fanden auch ihren Weg nicht sofort in die Hauptstadt des Landes, sondern zogen erst von der Peripherie aus, von den östlichen Seestädten und den äußer sten Grenzen nach Madrid. Der Umstand, daß 1494 nnd 1499 der Druck königlicher Ordonnanzen und Gesetze von hier aus befohlen wurde, spricht durchaus nicht unbedingt für die Hauptstadt als Druckort; jene Sammlungen können ebenso gut in Sevilla hergestellt sein, wo sich der Hof damals aufhielt, und wo es schon seit 1477 eine Druckerei gab. Das erste nachweisbare, Madrid angehörige Buch mit dem Namen des Druckers stammt aus dein Jahre 1528. Es war „^uliani Lg.s8g.ri3 in Reßsm Lolem g.ä Lallustium ?g.vSMrieu8, Ugclriti gpnck ketruni la/o." Valencia dagegen erhielt bereits 1474 die ersten Pressen. In diesem Jahre veröffentlichte hier „der Cavalier von allein Adel" und Kanonikus Don Bernhard Fcnollar eine Sammlung von 36 Gedichten zu Ehren der unbefleckten Empfängnis Mariä, von denen eins in casti- lianischer Mundart, vier in italienischer Sprache und die übrigen 31 in limusanischem Dialekte geschrieben sind. Der Name des Druckers ist nicht angegeben, der Titel selbst lautet: „Lsrtawen poetioli «n I-onnr äs lg, Lonesoio, 1^68 0dre8 ü Grobes äavg.11 sseritss, les gusls traetöQ cks I^onor cls lg. Lgera.ti8simg. VerZe Uarig,. Valencia, 1474", in Quart. ^ Ebenfalls ohne Namen des Druckers folgten 1475 die Werke Sallusts; erst die „Lidlig. 8g.org. 8ermons Valentin« rsääitg.", auf Kosten des Kaufmanns Philipp Bizlant aus Jsnh in Oberdeutschland hergestellt, neunt als Drucker Meister Alfred Fernandez de Cordova und Meister Lambert Palomar (er hieß Palmart), Magister der Künste aus Deutschland. Was der berühmte spanische Astronom Kcipitcl.Z Deutsche Drucker in Spanien. 307 bei dem Druck zu thun hatte, ist unaufgeklärt; jedenfalls aber steht fest, daß ein schwäbischer Kaufmann die Kosten der von einem andern Deutschen hergestellten Ausgabe bezahlte. Begonnen im Februar 1477, ward diese Bibel im März 1478 vollendet; nur ihre vier letzten Blätter sind in einem einzigen Exemplar im Dom von Valencia entdeckt worden. Es scheint, daß die Auflage auf Befehl der geistlichen Obern vernichtet wurde, wie zu ersehen, mit gründlichem Erfolg. Bis zum Jahre 1500 folgten auf Valencia in den verschiedenen Teilen des Landes noch 20 Druckereien. Abgesehen von den kleinern Städten, wo die Kunst nur vorübergehend Fuß faßte, sind zu nennen: Barcelona und Saragossa 1475, Lerida 1479, Salamanca 1481, Sevilla 1485, Burgos 1485, Tolula 1486, Tolosa 1489, Valladolid 1493, Granada 1496 und Tarragona 1498. Überall waren es deutsche Drucker, welche die Kunst einführten; nicht allein ihre Namen, auch der Schnitt ihrer (gotischen) Typen, welche bis 1520 ausschließlich in Spanien in Gebrauch blieben, beweisen diese Thatsache. Von t>er Linde führt ^ eine lange Reihe von Niederländern, deren Heimat damals noch zum Deutschen Reiche gehörte, und von Norddeutschen an, welche in Spanien ihre Kunst ausübten. Die spanischen Quellen nennen unter andern folgende Deutsche als die Männer, welche die Kunst zuerst dort eingeführt oder mit Zuziehung der Landesangehörigen sortgebildet haben: den schon erwähnten Lambert Palmart, gewöhnlich mit dem Zusatz „der Deutsche" (1478 bis 1486), Peter Hagenbach (1493), Leonhard Hutz (1495) und Christoph Kaufmann aus Basel (1500), sämtlich in Valencia; Nikolaus Spindler aus Zwickau (1478), Johann Gerling (1478), Johann Rosenbach aus Heidelberg (1492), Gerold Prcuß und Johann Luschner aus Lichtenberg (1495) in Barcelona; Michael aus Flandern (1475), Johann Hurus aus Konstanz (1489), Paul Hurus (1492), Georg Koch, Leonhard Hutz und Wolf Appenteggcr „Kerm^nias nationis" in Saragossa; Heinrich Botel aus Sachsen (1479 bis 1495) in Lerida; Leonhard Ale- manus, Wolf Sanz (1481) und später Hans Gießer aus Siligestat (Seligenstadt) in Salamanca; Johann Paris aus Heidelberg und Stephan Clebatt (Kleeblatt, 1489) in Tolosa; Johann von Köln und drei Genossen in Sevilla, nämlich: Johann Pegnitzer aus Nürnberg, Jakob Magnns (Groß) nnd Johann Thomas (1492), luatrc, a1ewave8 vom- xaüeros, denen schon ein Michael Dachauer vorhergeht und denen dort 208 Die Complutensische Polyglotte, Columbus als Buchhändler. ^Drittes als bedeutendster Vertreter der Kunst Jakob Cromberger folgt"; Friedrich Bicl aus Basel, von den Spaniern Maestro Fadrique Aleman genannt (1485) in Burgos; Maestro Lope de la Roca (Aleman) — Wolf vom Stein? — (1487) in Murcia; Meinhard Ungut und Johann von Nürnberg (1496) in Granada, zu denen Jakob Groß (Magnus) aus Straßburg, Johann aus Spehcr und Jodocus aus Gerlichshofen kommen, — endlich (1498) Johann Nosenbach aus Heidelberg in Tarragona. Trotz dieses zahlreichen Einströmcns deutscher Künstler war die Druckcrthätigkeit in Spanien nie bedeutend. Die geistliche Censur lastete zu schwer; kaum irgendwo in der ganzen Welt ist es derselben so gut gelungen, Schriften, die in großen Auflagen gedruckt waren, ganz oder bis auf wenige Exemplare zu vernichten. Wissenschaft und Gelehrsamkeit wurden nur so weit in Ehren gehalten, als sie der Kirche dienten oder ihr wenigstens nicht feindlich gcgenübertratcn. So kam es denn auch, daß spanische Gelehrte später häufig in Paris oder bei Plantin und dessen Nachfolgern in Antwerpen drucken ließen. Die inländischen Druckereien beschränkten sich meist auf Andackts- und Gebetbücher, Jn- dulgenzbriefe uud amtliche Veröffentlichungen. Eine Ausnahme, und zwar eine glänzende, bildet allerdings die sogenannte „Complutensische Polyglotte", welche von 1514 bis 1517 in Alcala de Henares (Lomplutum) herausgegeben wurde. ^ Der Kardinal Franz Ximeues de Cisneros, Minister Ferdinands des Katholischen, ließ sie neben einer Anzahl von Klassikern zum Gebrauch für die Studierenden auf der dort 1499 von ihm begründeten Universität von Wilhelm de Brocar in sechs Foliobänden drucken. Sie stellt eins der prachtvollsten Erzeugnisse damaliger Zeit dar und verursachte einen Kostenaufwand von etwa 50 (XX) Goldkronen. Zu ihrer Vollendung waren 15 Jahre erforderlich. Anfangs beanstandete Papst Leo X. die allgemeine Verbreitung und gestattete sie erst am 22. März 1520; die Übergabe des Werks in den Verkehr selbst erfolgte jedoch erst im Jahre 1522. Ein größeres Interesse aber als diese kostbare Bibelausgabe bietet die Thatsache, daß kein Geringerer als Christoph Columbus eine Zeit lang dem spanischen Buchhandel angehört hat. In seinem Leben liegt die Zeit von 14^4 bis 1486 ziemlich im Dunkeln. Wie Herrera angibt, wandte er sich im erstgenannten Jahre von Portugal nach Spanien, Kapitels Portugal: Die ersten jüdischen Drucker. 209 trat aber hier erst am 6. Januar 1486 in die Dienste des Königs. Es fragt sich nun, was er in der Zwischenzeit getrieben hat? Der spätere Entdecker genoß während dieser Periode die Gastfreundschaft des Herzogs von Medina-Coeli in der Stadt Cogolludo. Ein Palastgeistlicher des spanischen Königs, Andreas Bernaldcs,, berichtet nun aus dieser Zeit von ihm^: „Es war da ein Mann aus den genuesischen Landen, Händler mit gedruckten Büchern, welcher hier in Andalusien seine Waren feilbot und welcher Christoph Eolumbus hieß." Der Ausdruck „in Andalusien feilbot" spricht dafür, daß Eolumbus im Lande herumgezogen sein muß, um etwas bares Geld zu verdienen. Freie Wohnung hatte er zwar in Cogolludo iin Palast des Herzogs, allein für seine übrigen Bedürfnisse mußte er selbst sorgen. Es liegt also die Schlußfolgerung nahe, daß der Entdecker Amerikas einer der ersten Kolporteure war. Die Vorliebe für Bücher scheint sich übrigens vom Vater auf den Sohn vererbt zu haben, denn Ferdinand Eolumbus gründete eine Bibliothek von 12000 Bänden, die Columbina, welche er dem Dominikanerkloster San Pablo in Sevilla vermachte und regelmäßig durch Ankäufe in sechs, testamentarisch namhaft gemachten Städten ergänzen ließ. Portugal erhielt seine erste Druckerei auch nicht früher als in den achtziger Jahren des 15. Jahrhunderts. Von ihm ist kaum etwas anderes, ja noch weniger als von den spanischen Leistungen zu sagen. Während in Spanien die Deutschen die neue Kunst einführten und jeden damit bekannt machten, der sie erlernen wollte, waren in Portugal die gelehrten Juden die Vermittler, welche jedoch, um sich ein Monopol zu sichern, ihre Kenntnisse sehr geheimhielten.^ Wenn sich Leiria im portugiesischen Estremadura auch rühmt, nach Mainz die vierte Stadt der Welt gewesen zu sein, wo die Buchdruckerkunst Eingang gefunden habe, so steht thatsächlich doch nur so viel fest, daß Magister Hortas 1484 in Leiria den „^Ilug-naou xsrxstuug sodo Akstions ^strouoirn Aaouti" als die älteste portugiesische Inkunabel druckte. Ihm folgten Rabban Eliezer und Samuel Zorba zu Lissabon mit dem „Lexuer OraoK Lus-im" (1485), einem Kommentar zum Pen- tateuch (1489), dann mit dem Text des Pentatench (1491), schließlich mit „Lexusr luexuilotn" (1495). Um für den Druck christlicher Werke nicht auf jüdische Hände angewiesen zu sein, ließ die Königin Leonorc, Gemahlin Johanns II., aus Deutschland die Drucker Valentin Kapp. I. 14 21t) Lissabon: Valentin Fernandcs und die deutschen Drucker. ^Drittes von Mähreil und Nikolaus von Sachsen nach Portugal kommen. Jener, kenntnisreich und des Lateinischen mächtig, nannte sich auch Valentin Fernandes, mit dem Zusatz Alemäo (Deutscher), oder später einfach Valentin der Deutsche. Selbst Schriftsteller, war er zugleich Sekretär des Königs Dom Manuel für dessen lateinische Korrespondenz und Notar der deutschen Kaufleute zu Lissabon, welche ihre Geschäftsbriefe und Kontrakte in lateinischer Sprache abzufassen pflegten. Ob auch Johann Gcrling, welcher 1494 zu Braga im Auftrag des erzbischöflichcn Domkapitels das „Li-Kviariura Li'aotmrisnsis seelösig-ö" druckte, auf Veranlassung der Königin einwanderte oder einer jener vielen fahrenden Gesellen ist, welche die neue Kunst aus den deutschen Werkstätten nach den südcuropäischen Ländern trugen, läßt sich nicht bestimmen. Wahrscheinlich aber ist er derselbe, welcher schon 1478 in Barcelona thätig war. Valentin Fernandcs arbeitete von 1495 bis 1513 in Lissabon als Drucker und fand für seine Presse um so mehr Arbeit, als das Dezember- Dekret des Jahres 1496, das alle Nichtchristen unter Todesstrafe aus dem Lande wies, die jüdische Konkurrenz beseitigte. Überdies kam die Erfindung Gutenbergs nach Portugal zu gelegener Stunde. Dom Manuel plante die Ersetzung der Rechtsordnungen Dom Affonso's durch einen neuen Codex; der rasch wachsende Handelsverkehr und die Kolonial- vcrwaltung erforderten manche gesetzliche Bestimmungen, Hafcnordnungen, Zolltarife u. s. w., uud die in den Kolonien mit Erfolg betriebene Missions- thätigkcit machte das Bedürfnis nach einer zur Massenverbreitung geeigneten Darstellung der christlichen Lehre fühlbar. Ehe Valentin Fernandcs diesen praktischen Aufgaben diente, druckte er eine Anzahl Werke, die der Königin Leonorc besonders ans Herz gewachsen waren. So vollendete er in Gemeinschaft mit Nikolaus aus Sachsen 1495 die „Vita. Lw-isti" des Kartäuscrmöuchs Ludolf, und, außer einigen Novcllcn, 1502 auch eine von ihm selbst besorgte Übersetzung der Reisen des Marco Polo. Diesen Arbeiten folgte der Druck von Gerichtsordnungen, Katechismen, biblischen Schriften nnd Gesetzbüchern bis 1513, in welchem Jahre sein Name völlig verschwindet, ohne daß ermittelt wäre, ob Tod, Rückkehr in die Heimat, Aufgabe des Geschäfts oder anderweitige Gründe den plötzlichen Abbruch seiner Arbeiten herbeigeführt haben. Im Jahre 1509 hatte sich zu Setuval an der Sadciomundung (vier Meilen südlich von Lissabon) Hermann von Kempen niedergelassen, der dort Kapitels Lissabon: Hermann von Kempen, Jakob Cromberger. 311 seine Druckerthätigkeit in Portugal mit der Herausgabe der „Statuten des Ritterordens von Santiago" begann. Später verlegte er sein Geschäft nach Lissabon und druckte als Hofbuchdruckcr eine portugiesische Übersetzung des „?1c»s Sg-netoruni" (1513), dann bis 1516 zwei Regierungsverordnungen und das „Kompromiß der Misericordia-Bruderschaft". Die „Regel des Ordens von Aviz" (1516) ist von Almeirim am linken Tajo-Ufer datiert, wohin Dom Manuel den deutschen Drucker speziell zur Besorgung dieser Arbeit an sein Hoflagcr berufen hatte. In seiner ersten Leistung nennt sich der Drucker Herman de Kempis, später portugiesierte er nach dem Vorbilde der übrigen ausländischen Drucker seinen Namen, und schrieb sich Herman dc Campos oder Armäo de Campos, durch den Zusatz Alemcio seine Nationalität wahrend. Unzertrennlich ist der Name Hermanns von Kempen mit der portugiesischen Litteratur durch den Druck des von Garcia de Resende (1516) herausgegebenen „<üg>neionkiro Ksral" verknüpft, des berühmten Liederbuchs, das die Poesien von 275 höfischen Dichtern enthält. Der Druck ist sauber und geschmackvoll, gotisch, mit zwei Holzschnitten geziert, die sich sofort durch Zeichnung und Ausführung als deutsche Arbeit kennzeichnen. Von dieser Ausgabe sind nur noch 12 Exemplare vorhanden und auch diese meist verstümmelt, da das JnquisitionStribunal die ihm mißfälligen Verse durch Herausreißen der betreffenden Blätter entfernen oder mittels Tinte auslöschen ließ. Seine letzte Arbeit gab Hermann von Kempen 1518 heraus. Da Valentin Fernandes aus unbekannten Gründen von 1505 ab auf längere Zeit unthätig blieb, hatte Dom Manuel dem seit Anfang des Jahrhunderts in Sevilla etablierten Jakob Cromberger für die Herausgabc des neuen Gesetzbuchs Vorschläge gemacht. Cromberger kam 1508 nach Lissabon und erhielt zunächst ein Privileg ausgefertigt, das ihm und allen andern fremden Buchdruckern, die sich in Portugal niederlassen würden, in Anerkennung ihrer hohen Verdienste um Staat und Kirche, den Titel „Ritter des königlichen Hauscö" (o^vallkiro äs. oass, cl'LI-Rsi) zusprach. „Pferde und Wappenkncchte zu halten", sagt das am 20. Februar 1508 erlassene Dekret, „wie die Ordouuanz für die Ritter Unseres königlichen Hauses vorschreibt, sind die ausländischen Drucker bei Annahme des Titels nicht verbunden; dagegen müssen sie ein Vermögen von mindestens 2000 Dublonen Gold nachweisen." Cha- 14* 212 Lissabon: Jakob Cromberger. Johann Blavio von Köln. sDrittcs ralteristisch für den Zeitgeist ist die weitere Bedingung: daß die fremden Buchdrucker „Altchristen" (oUristÄos völkos) seien, d. h. sie dursten früher weder Juden, noch Mauren gewesen sein, noch in irgend welchem Verdacht der Häresie stehen, „da andernfalls zu besorgen ist, daß sie durch ihre Druckwerke Irrlehren in Unseren Landen ausstreuen". Die Verhandlungen kamen damals zn keinem Abschluß, wurden aber wieder aufgenommen, als es sich um eine zweite Auflage der „Orclsna^öks 6,0 rkino" handelte. Jakob Cromberger besorgte dieselbe 1521, und zwar wurden das erste und das vierte Buch des Codex zu Evora, die drei übrigen Bücher zu Lissabon gedruckt. Der Drucker nennt sich auf dem Titelblatt Jacobo Crouberguer AlemSo. Spater trat die portugiesische Regierung noch einmal mit der Firma Cromberger in Geschäftsverbindung und ließ die vierte Auflage der „Orclenl^ö^ clv i-swo" 1539 in Sevilla bei Johann Cromberger drucken, der 1528 die Druckerei sciueS Baters übernommen hatte. Die Reihe der deutschen Bnchdrnckcr des 16. Jahrhunderts in Portugal schließt Ioäo Blavio de Colonia Agrippina, der 1554 bis 1564 in Lissabon als Hofbnchdrncker (jm^ie^or re-zio) ansässig war und während dieser Zeit 36 Werke herausgab. Den Verbindungen Blavio's mit der Heimat mag es zuzuschreiben sein, daß Bernardim Nil'eiro seine berühmte Ritternovclle „Kenias. 0 No^a,", der die Inquisition das Imprimatur versagt hatte, zugleich mit den Dichtungen des Bnkolikers ChristovSo Falcäo bei dem kölner Buchhändler Arnold Birckmann (1559) erscheinen ließ. Während des ganzen 15. Jahrhunderts standen die germanischen Völker hinter den romanischen an wissenschaftlichem Interesse und in dessen Bethätigung durch die Buchdruckerknnst entschieden zurück. Erst mit 5er Reformation schlug dieses Verhältnis in sein Gegenteil um. Fortan nahm der Norden Europas eincu mächtigen geistigen Aufschwung, während der Süden, der sich gegen die neuen Ideen schroff ablehnend verhielt und absperrte, zunächst stehen blieb und mit jedem Jahrzehnt mehr zurückging. Deutschland verlor allerdings infolge der nur halb durchgeführten Reformation seine frühere tonangebende politische Stelluug, indessen war es immer noch stark genug, sich durch die geistige Thätigkeit seines protestantisch gewordenen Teils bis zum Dreißigjährigen Kriege für ganz Cnropa die Oberherrschaft ans dem wissenschaftlichen Gebiete Kapitel.) Die Mederlandc. Ihre spätere Bedeutung. Utrecht. L13 zu sichern. Holland und England dagegen entwickelten mit dem vollen Siege der Reformation ein reges wissenschaftliches und politisches Leben und traten, wenn auch erst ein Jahrhundert nach den religiösen Kämpfen, an die Spitze der europäischen Politik. Auch in den Niederlanden zeigte sich dieselbe Erscheinung. Der südliche Teil, das heutige Belgien, hatte anfangs einen mächtigen Vorsprung vor dem nördlichen, dein gegen- wärtigen Holland, und sah einige der größten Meister der Kunst zur höchsten Bedeutung emporblühen, wie Christoph Plantin und seine nächsten Nachfolger in Antwerpen. Mit der Wiederuntcrwerfung unter die spanische Herrschaft sank dort aber bald das litterarische Interesse und die wissenschaftliche Thätigkeit, also auch Buchdruck uud Buchhandel, während Holland das gedruckte Wort überall freigab und namentlich im 17. Fahrhundert ein reges geistiges Leben entwickelte, an dessen Förderung der Buchhandel in erster Linie mitarbeitete. Abgesehen von andern berühmten Firmen ist der Name Elsevier allein eiu sprechender Beweis für diese Thatsache. Die Buchdruckerkunst fand ihren Weg in die Niederlande über Köln. Diese Stadt war der nächste große Handels- und Stapelplatz, welcher schon seit Jahrhunderten in regem geschäftlichen Verkehr mit Bravant und Holland gestanden hatte. Von Brügge und Antwerpen aus ging der Warenzug über Köln nach dem Norden und Nordosten, den Rhein hinunter und herauf gelangten die Schiffe von Köln nach Rotterdam und zurück. Wie schon früher die alte niederrheinische Hafenstadt, so zog im 15. Jahrhundert auch die Universitätsstadt Köln einen großen Teil der Niederländer an sich und wandte sich ihnen mit ihrer Kunst und Wissenschaft zu. Die erste niederländische Stadt, in welcher sich ein beglaubigtes Datum für die Ausübung der Buchdruckerkunst findet, ist Utrecht, und das erste niederländische, mit Angabe des Druckers und der Jahreszahl gedruckte Buch ist die „Historik seiiolastiea", 1473 von Kettelaer und Leempt in Utrecht. Man kennt 45 undatierte niederländische Drucke, die jedenfalls noch früher hergestellt sind und als Urerzeugnisse der niederländischen Pressen gelten dürfen, allein Druckort und Drucker derselben sind bis auf den heutigen Tag noch unermittelt.Da sich aber die Holzschnitttafeln des als ältestes niederländisches Druckwerk geltenden „Lpsoulnm llums-nas 214 Utrecht: Johann Veldener. Aalst. Löwen: Johann der Westfale. ^Drittes salvationis" in dem 1481 ebenfalls zu Utrecht von Johann Veldener gedruckten „Lxistslen snäs Lva-ngslisn rniiten Lermonsn van al äsn ^ers" wiederfinden, und zwar dem Format des Werks angepaßt in zwei Hälften geteilt, so darf dies als weiterer Grund gelten, um der Stadt Utrecht den ersten Platz unter den niederländischen Druckstädten zuzusprechen. Wenn also auch die erste holländische Druckerstadt, so ist Utrecht doch von keiner weittragenden Bedeutung als solche; außer deu ersten dortigen Typographen Kettelaer und Lecmpt, welche in den Jahren 1473 und 1474 daselbst 26 Druckwerke herstellten, darunter drei datierte, trat 1475 noch Wilhelm HeeS mit sechs Erzeugnissen auf, während Johann Veldener, der vorher schon in Löwen thätig war und später nach Culenborg in Geldern übersiedelte, hier von 1478 bis 1481 acht verschiedene Werke druckte, uuter welchen der „I'asoionlns t-sinporura" von 1480 lange als daS erste Buch mit Randvcrzieruugcn in Holzschnitt gegolten hat. Von ihrem hauptsächlichen ornamentalen Bestandteil, den Weinranken, „vigiiottös" genannt, wurde diese Bezeichnüug für jeden ähnlichen Schmuck beibehalten. Diese Angabe sei hier jedoch nur wiederholt, um ihrer laugen Reise durch die Litteratur endlich ein Ziel zu setzen; denn es steht fest, daß Johann Zaincr in Ulm sich schon um 1470 eines gleiche artigen Bücherschmucks bediente. Der zweite niederländische Druckort ist die ostflandrische Stadt Aalst, in welcher 1473 und 1474 die berühmten Druckerdioökurcu Johann der Westfale, aus Hacheu, im jetzigen Regierungsbezirk Arnsbcrg in der Diöccse Paderboru, und Dierck Martcnö ihre Laufbahn begannen. Während MartenS daselbst bis 1490 thätig blieb und sich erst dann nach Antwerpen und Löwen wandte, verließ Johann der Westfale schon 1474 die Stadt, um die Kunst uach Löweu, der alten Hauptstadt Süd- brabautS, welche durch ihre 1426 bcgrüudete Universität sich eines bedeutenden Rufs erfreute, zu tragen. Löwen wurde die erst' Stadt der Niederlande, in welcher die Buchdruckerkunst zu wirklicher Bedeutung gelaugte; sie veroankte dicö vorwiegend der außerordentlichen Thätigkeit Johanns. Er lieferte daselbst von 1474 bis 14L6 über 180 bekannte Drucke, von denen ö7 Firma und Datum aufweisen. Sciu Verlag vertritt alle Seiten des damaligen litterarischen Lebens; das Recht und die Theologie kommen zu gleicher Geltung, wie die Werke der Alten und Kapitel-Z Löwen: Dierck Mariens. Brügge: Cvlard Mansion. 215 der Grammatiker. Von besonderer Bedeutimg ist es sogar, daß darunter schon in den siebziger Jahren Aristoteles, Juvenal, Persms, Virgil, Cicero, Ovid, Poggius glänzen. Bis zum Ausgange des Jahrhunderts waren in Löwen noch acht Typographen thätig, worunter auch die schon genannten Johann Vel- dener und Dierck Mariens. Die Drucke aller acht zusammengenommen betragen nun zwar an Zahl noch nicht die Hälfte der von Johann von Westfalen gelieferten (bis zum Jahre 1500 zählt man im ganzen etwa 250 löwener Drucke); dagegen gelaugte aber auch Dierck Mariens' Offizin zu einer viel intensivern Bedeutung. ^ Er war ein Gelehrter von Rnf und nach dem Zeugnis des Erasmus ein Freund von Gelehrten ersten Ranges. Marteus schrieb fertig Griechisch und Hebräisch, sprach Lateinisch, Deutsch, Französisch und Englisch und liebte den heitern Lebensgenuß, uamentlich den Wein. Seine Devise war: „In viuo vsritas!" Er übte nicht allein in Löwen, sondern auch in Antwerpen seine Kunst aus und hatte bis zu seinem 1534 erfolgten Tode eine ruhmvolle, fast sechzigjährige Thätigkeit hinter sich, während welcher er etwa 150 griechische, hebräische uud lateinische Bücher gedruckt hatte. Seine Schriften sind von ihm selbst und zwar sehr gut geschnitten, seine Drucke aber vortrefflich ausgeführt. Sein erster griechischer Druck stammt aus dem Jahre 1501. Dem berühmten flandrischen Handelsplatz Brügge wurde die Einführung der Typographie im Jahre 1476 dnrch Cölard Mansion, einen Schönschreiber, zureil; sein Name kommt schon von 1454 bis 1468 in den Registern der St. Johannis-Gilde vor. Sein erster Druck, undatiert, ist „I.s ^Äi-äili äs Osvotton" mit dem Kolophon: „^rirnuin OMs Impressum xsr Lc>1g.rcium, Allusion, LrnZis. I^nckktur oinui- potsns", sein erstes datiertes Werk die französische Übersetzung von Bo- caccio's „Buch von berühmten Männern und Frauen" (von 1476). Wahrscheinlich hat Mansion die Buchdruckerkünst in Köln, wo er mit William Carton zusammengetroffen sein mag, erlernt; aber verbürgt ist dies keineswegs. Jedenfalls haben die Charaktere dieser beiden Typographen eine außerordentliche Ähnlichkeit, die um so bemerkenswerter ist, als in ihren Lettern zum ersten mal der Charakter der französischen Bätardc- type auftritt. Mansion druckte bis 1484 24 Werke, von welchen nur vier die Firma tragen, ein zweiter Drucker in Brügge, Johann Brito, um 1488 drei. 216 Devcntcr: Rich. Paffroet. Jakob von Breda. Die klemm Städte. ^Drittes In Brüssel wurde die Buchdruckerkunst um 1476 durch die „Brüder vom gemeinsamen Leben" eingeführt; sie lieferten daselbst bis 1487 36 Druckwerke. Im übrigen aber blieb Brüssel, gleichwie Brügge, im folgenden Jahrhundert ohne Bedeutung. Dagegen wurde Deventer, die Hauptstadt der Provinz Obervsscl, wo die genannte Brüderschaft 100 Jahre früher gestiftet worden war, durch die ausgedehnte Thätigkeit zweier Männer während des 15. Jahrhunderts der Mittelpunkt der litterarischen Produktion Hollands. Mit dem Jahre 1477 beginnt hier die großartige Betriebsamkeit Richard Paffroets oder Paffraets aus Köln; bis zum Ausgange des Jahrhunderts hatte er über 260 Werke aus allen Fächern des Wissens geliefert, darunter 145 mit Hinzufügung seiner Firma. So entfällt auf jedes Jahr ein Dutzend Bücher, die seinen Ruhm weit über die Grenzen des Landes hinaus verbreiteten. Bis zum Jahre 1511 hielten diese bedeutenden Leistungen an und wurden alsdann bis 1525 von Albert Paffroet, vermutlich einem Sohn Richards, fortgesetzt. Als sein würdiger Nebenbuhler muß Jakob von Breda bezeichnet werden, der von 1485 bis 1500 nicht weniger als 210 Werke herausgab. Auch er wirkte bis zum zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts. Wegen ihrer verhältnismäßig geringen Bedeutsamkeit seien die zunächst auftretenden Städte nur kurz erwähnt: Gonda in Südhottand beherbergte von 1477 bis 1487 fünf Druckereien, aus denen 86 Werke' hervorgingen. Gleichzeitig war Delf bis zum Ausgang des Jahrhunderts mir nur vier Druckereien dennoch bedeutender, da es gegen 140 Drucke aufzuweisen hat. Die kleine Stadt S. Martinsdhck in Zeeland ist 1478 nur mit Einem Druckwerke zu nennen. Es folgen 1479 bis 1500: Zwolle in Oberyssel mit vier Offizinen und 100 Werken; Nymegen 1479 bis 1481 mit einer Presse und vier Druckwerken; die kleine Stadt Hasselt bei Zwolle 1480 bis 1490 ebenfalls mit einer Druckerei und acht, desgleichen Oudenarde in Westflandern 1480 mit sechs Werken. Im Jahre 4482 tritt endlich auch Antwerpen in die Reihe der Druckstädte. Obgleich erst im 16. Jahrhundert durch die ruhmvolle Thätigkeit Christoph Plantins die höchste Stufe ihrer Bedeutung erreichend, nimmt diese große Handelsstadt doch auch schon im 15. Jahrhundert eine achtunggebietende Stellung ein. Ihr erster Typograph war Kapitel.) Antwerpen: Gerard Lceu, England. William Caxton. 217 Mathias van der Goes von 1482 bis 1492. Etwa 80 Drucke bezeichnen seine sich meist in den Bahnen der Theologie und Scholastik bewegende Thätigkeit. Die größere Bedeutung Dierck Mariens, des zweiten Typographen der Stadt, ist bereits oben gewürdigt worden. , Die Führerschaft für das 15. Jahrhundert übernahm jedoch Gerard Leen 1484 bis 1493, der von 1477 an seine Kunst schon in Gouda mit großem Erfolge ausgeübt hatte. Über 130, darunter viele mit Holzschnitten gezierte Werke legen von seiner Thätigkeit zu Antwerpen ein rühmliches Zeugnis ab; besonders erwähnenswert ist die erste niederdeutsche Übersetzung der „Fabeln des Äsop" von 1485. Gerard Leeu zählte zu denjenigen Männern, die Erasmus von Rotterdam mit seiner Freundschaft beehrte. Die übrigen acht Offizinen bis zum Ausgang des, .Jahrhunderts sind von geringer Bedeutung, während der Beziehungen Nikolaus Keßlers in Basel zu Antwerpen schon gedacht worden ist. Um die Reihe der niederländischen Druckstädte, des 15. Jahrhunderts zu vervollständigen, mögen hier noch kurz die betreffenden Angaben folgen. Im Jahre 1483 waren es die Städte Culenborg, Haerlem, Gent und beyden, die sich mit nur wenigen Werken an der Ausübung der neuen Kunst beteiligten. Als ganz unbedeutend dürfen schließlich die Ortschaften Bois-le-duc (1484), Carpen(tras? 1494), Schonhoven (1495), Schiedam (1498) bezeichnet werden. Englands erster Drucker war William Caxton, geboren um 1421 in London, gestorben 1491. Er ging, nachdem er hier bei einem Wollhändler in der Lehre gewesen war, nach Brügge, damals ein Hauptmarkt für englische Wolle, und wird dort schon 1450 als Kaufmann genannt. Lange Jahre war er hier kaufmännischer Vertreter seiner Landsleute und schloß auch im Auftrage des Königs Eduard IV. einen Handelsvertrag mit Philipp von Burgund ab; er nannte fich im Jahre 1469 selbst: „'Uillis.lli Laxton illg-reliÄnt ckaiiFloterro m-ut-trs Buch großes starkes Papier 2 Schilling, 1432 für 3 Buch desselben 18 Sch., für 1 Ries kleineres 1423 8 Sch., 1443 10 Sch., 1446 10 Sch. 6 Pf. In der Frühzeit des Buchdrucks wurde 1 Ballen bedrucktes gleich 2 Ballen weißes Papier gerechnet." Als Sitze der maurischen Papierfabriiation in Spanien werden Xativa, Valencia, Toledo genannt. Nach Tiraboschi" hätte Fabriano in der Provinz Ancona die Industrie, durch welche dieses Städtchen fast ebenso berühmt geworden ist, wie durch die Eigenschaft als Geburtsort des Malers Gentile da Fabriano, schon im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts besessen. Etwa 100 Jahre später (1366) verboten die Vene- zmner als Herren der Trevisaner Mark die Ausfuhr von Papierabgängen, wie sie um dieselbe Zeit das alte Verbot der Aussuhr von Ingredienzien zur Glasbereitung und von Glasscherben neuerdings einschärften. Man ersieht daraus, daß in der Gegend von Treviso das Papier gemacht wurde, welches Venedig ausführte, und daß andere Völker, wahrscheinlich die deutschen Nachbarn, die Abfälle von trevisaner Papier wie von mnraneser Glas sich gern aneigneten, um aus denselben die Masse zn bereiten, die sie aus den Grundstoffen noch nicht so gut herzustellen wußten. Ju Frankreich beanspruchen Essonne im Departement Seine et Oise und Troyes die Ehre, am frühesten Papiermühlen besessen zu haben; für Trohes werden die Jahreszahlen 1328 und sogar 1315 angeführt." Daß die zu Anfang des 14. Jahrhunderts zu Ravensburg von den Brüdern Frik und Hans Holbcin eingerichtete Mühle wirklich schon eine Papiermühle gewesen sei, ist nicht zu beweisen. Um 1407 werden daselbst die Papierer Emirat, Peter und Stengeli und ein Papier- huß (Papierfabrik) erwähnt. Auf jeden Fall bleibt aber der Familie 230 Papierindustrie Deutschlands. Wasserzeichen. viertes Holbein, aus welcher auch die große» Maler dieses Namens hervorgegangen sein sollen (ohne daß hierfür mehr als Mutmaßung vorläge ^), das Verdienst, die Papierfabrikation in Deutschland in Schwung gebracht zu haben. Ihr wird die Erfindung der Messingsiebformen zugeschrieben, ihrem Beispiel das rasche Entstehen anderer Mühlen in Süd- und Mitteldeutschland 1347 in Au bei München, 1356 in Leesdorf in Niederösterreich, 1390 in Nürnberg (Ulrich Stromer), 1420 in Liegnitz, 1440 in Basel (Hans Halbhsen), 1443 in Bautzen, vor 1450 in Straßburg, 1468 in Augsburg, 1498 vorübergehend in Leipzig durch Domi- nicns Guthc oder Ponat aus Epinal, mit dem Beginn des 16. Jahrhunderts in Sachsen und Thüringen (durch die Familien Schaffhirt und Keferstein) u. s. f. In Augsburg wurden 1519 von feiten der Kämmerei an dortige Papiermacher gezahlt für 55 Ries starkes, 14 Ries dünnes Papier und 4 Ries Mediän 79 Gulden 1 Pfund 15 Schillinge." In England soll der Tradition zufolge John Täte zur Zeit Heinrichs VII. (1485 bis 1509) in Hcrtford eine Papiermühle besessen haben. Doch scheint Caxton sich noch durchweg fremder Papiere bedient zu haben; von Italien aus wurde wenigstens dorthin Papier ausgeführt. Als ein Kennzeichen der Provenienz eines alten Papiers kann unter Umständen das Wasserzeichen dienen, doch hat es bei weitem nicht die ihm früher häufig zugeschriebene Bedeutung DaS Wasserzeichen^ (engl. vg,tsi-rllg.rk, pa.xsring,rk, frauz. tiliZrans, ital. ssgnv äi vartisra,), die Marke, welche im Büttenpapier sichtbar wird, wenn man es gegen das Licht häl^ und welche von einer auf dem Drahtgittcr der Form angebrachten Figur herrührt, ist Gegenstand vielfacher Untersuchungen gewesen, welche aber noch wenig positive Resultate ergeben haben. Anfänglich glaubte man, jedes besondere Bild als das Zeichen einer einzelnen Papiermühle oder, doch einer einzelnen Stadt, in welcher Papierfabrikation betrieben wurde, ansehen zu dürfen; und obgleich Breitkopf schon vor hundert Jahren aussprach, es sei „aus den Zeichen in den Papieren wohl unsicher aus den Ort der Fabrike zu schließen"^, hat jene Ansicht sich noch mehr als ein halbes Jahrhundert lang erhalten und zu den irrigsten Schlüssen geführt"",. dcreu UnHaltbarkeit dann Sotzmann überzeugend darthat.^ Gegenwärtig dürften die Meinungen dahin übereinstimmen, daß die Wasserzeichen wohl ursprünglich Fabrikmarken gewesen, aber bald Kenn- Kapitel.) Wert und Haupttypen der ältern Wasserzeichen. . 231 zeichen gewisser Papiersorten oder auch Formate geworden seien; denn die meisten solcher Bilder kommen ganz gleich oder mit Veränderungen oder Zusätzen in allen den Ländern vor, in welchen am Ausgange des Mittelalters industrielles Leben bestand. Diese Thatsache und die Schwierigkeit, festzustellen, ob ein Papier in demselben Lande, in welchem es beschrieben, bezeichnet oder bedruckt worden ist, auch fabriziert oder ob es als Handelsartikel eingeführt worden sei, haben nach und nach zu einer geringern Wertschätzung, stellenweise einer Unterschätzung der Wasserzeichen geführt. Als Behelf können sie immer von der Archäologie, der litterarischen und Kunstkritik benutzt werden, wenn sie auch um so weniger ein untrügliches Mittel zur Zeit- und Ortsbestimmung oder zur Feststellung der Echtheit eines Dokuments gewähren, als die Fälschung sich längst auch der alten Papiere mit bekannten Wasserzeichen bemächtigt hitt. Und für die Jndustriegeschichte werden sich durch fortgesetzte Sammlung und Begleichung alter Marken immerhin einige Anhaltspunkte gewinnen lassen. Freilich lehrt auch diese vergleichende Arbeit, wie verschieden ein und dasselbe Bild geoeutet werden kann, nicht nur je nachdem man Oben und Unten, Rechts und Links annimmt. So wollte Gutermann in einein Zeichen, welches ganz ohne Frage eine Glocke vorstellt, die Klapper erkennen, durch welche im Mittelalter die Aussätzigen ihr Nahen verkünden mußten; und da in Ravensburg ein Leprosenhaus bestanden hatte, betrachtete er die erwähnte als eine ausschließlich ravens- burger Marke. Ebenderselbe sah das häufig vorkommende p (das wahrscheinlich Papier in verschiedenen Sprachen bedeutet hat^) aus den Kopf gestellt und von der Rückseite an und erhielt so ein b, welches abermals für Ravensburg zeugen mußte. Ein Zeichen, welches die Italiener Ire mviiti (drei Berge) nennen: drei Bögen nebeneinander, über den mittlern und höhern gewöhnlich ein Kreuz, gilt in andern Ländern als Mitra, und Sotzmann bezeichnet es als Dogenmütze. Der Kardinalshut italienischer und französischer Papiere, wird zur Zeit der Puritaner in England zum Freiheitshut, gelegentlich auch zur Narrenkappe. Festern Boden hat man unter den Füßen, wenn eine Marke dem Wappenschilde der Stadt oder des Landes, in welchem sie sich am frühesten oder doch am häufigsten nachweisen läßt, oder dem Wappen eines dort ansässigen großen Geschlechts entlehnt ist. So stimmt die kurze, nach oben schmäler werdende Leiter in italienischen Papieren des 15. 232 Hauvtiypcn der ältern Wasserzeichen. sViertes und 16. Jahrhunderts genau überein mit dem Wappen der von 1260 bis 1387 in Verona herrschenden Scaliger, an deren Grabmal es als Gittermotiv vielfach verwendet worden ist. Daß jedoch diese Marke nicht einer einzigen Fabrik angehört hat, zeigen die verschiedenen Einrahmungen derselben in Ring- oder Schildform, die Hinzufügung eines Sterns u. s. w., besonders aber die im Papier einer Zeichnung Michel Angelo's aus der Zeit von 1541 bis 1563 (in Oxford) befindliche veränderte Form einer langen Leiter von gleichbleibender Breite. 22 Ein Helm mit gehörnter oder geflügelter Büste in dem Papier eines paduaner Dokuments deutet auf Francesco Carrara, den Capitano generale von Padua von 1355 bis 1388. Ein Brief Michel Angelo's vom 26. Oktober 1520 (im British Museum) zeigt in einer Kreislinie das Kichbä'umchen des Hauses Rovere, welchem die Päpste Sixtus IV. und Julius ll. entsprossen waren; ein anderer, ebendaselbst befindlicher Brief dieses Künstlers vom Jahre 1555 den Schild mit fünf Halbmonden: das Wappen der Piccolomini.^ Die schmale Schildform, die von so vielen Bildwerken der italienischen Renaissance, Trophäen u. s. w. allbekannt ist, darf an sich schon als charakteristisch italienisch angesehen werden. Andere Zeichen sind unzweifelhaft französische Sinnbilder. Die Lilie kann nicht unbedingt hierher gerechnet werden, da diese in Wappen verschiedener Länder erscheint; aber am frühesten und häusigsten ist sie doch in nordfranzösischen Dokumenten aufgefunden worden, so in einfacher Form, dann mit zwei Kleeblättern oder mit einem Halbmond aus den Jahren 1350 bis 1380. Ungefähr 1400 findet sich das französische Wappen, der Schild mit drei Lilien, welchem später ein Kreuz mit den Leidenswerkzeugen, eine Streitart, ein Krummstab, ein Buchstab u. a. beigefügt ist; daran reihen sich die Wappen einzelner Landschaften, häufig mit der Lilie in Verbindung gebracht: der Delphin der Dauphine (1460), der Lilienschild mit einem sogenannten Turnierkragen oder Rechen am obern Rande — Anjou (1er). Dem Rad begegnet man um die Mitte des 14. Jahrhunderts in Oberitalien; in Frankreich kommt es zumeist als das mit Widerhaken besetzte sogenannte Katharinenrad vor. Die offene Hand oder der Handschuh — gewöhnlich in Verbindung mit einem Kreuz, einer Rosette, einer Krone —, Aardinalshut, Königskrone, Aaiserkrone, Stadtmauer, Stadtthor Kapitel.) Benennung von Formaten nach Wasserzeichen. 235 (vielfach in Sachsen), Tnrm^, Stern, Schiff, Ateeblatt, Rosette, die gebräuchlichsten rvaffcn und Werkzeuge, das Hifthorn, Wappen- und Haustiere, die Dranatblüte mit Blättern, die Birne mit Blättern u. a. m. sind wohl in allen Ländern gebräuchlich gewesen. Von seltenen und originellen Marken wären zu verzeichnen das veronicatuch (1399), die Nönchskapuze, das Weberschiffchen (14. Jahrhundert), der Leopard mit untergeschlagenem Schweif (1406), der Dudelsack (1413), der thronende Papst (1456) und die, wie es scheint, letzteres Bild karikierende grinsende Figur mit einem Krummstab (1499), der Schubkarren mit einem Kreuz statt des Rades (1457), zwei kämpfende 'Affen (1457), ein Satyr mit einem Scepter (1459), Blitze unter einer Krone (1482) — sämtlich französisch —, die Sirene (zuerst norditalienisch, ungefähr 1361). Einzelne Wasserzeichen haben für lange Zeit gewissen Papiersorten den Namen geliehen, wie Kronenpapier, Adlerpapier, Kkisiri u. a. m. In England werden noch jetzt Bücherformate nach den ehemaligen Wasserzeichen benannt, z. B. xost 8^°— nach Denne-° ist diesä Bezeichnung von dem Hifthorn hergeleitet, welches in späterer Zeit für ein Posthorn angesehen wurde—, erovn 8^°, koolsog-x; auch in Deutschland war dies bezüglich des ?ro pAtris. (das Wappen der Generalstaaten von Holland) noch bis in daS laufende Jahrhundert hinein üblich. Die Sitte, das Geschriebene mit Zeichnungen zu schmücken ^, ist so alt wie das Bücherschreiben. Und zwar gehen hier die lehrhafte Absicht und der künstlerische Schaffensdrang teils nebeneinander her, teils vereinigen sich beide. Bei den Römern erkennt man, soweit Röhrichten vorliegen, die erstere Richtung: Ratnrhistoriker lieferten Abbildungen der Pflanzen oder Tiere, von welchen ihr Text haneeltc, Mathematiker gaben die Figuren zu ihren Lehrsätzen, und auch die 700 Bildnisse, mit denen Marcus Tercntius Varro (112 bis 28 v. Chr.) seine „HedäoiriÄclös" (in einer Art autographischcr Vervielfältigung?) ausgestattet haben soll, würden ebenfalls dahin zu rechnen sein. Hier handelt es sich mithin um die Illustration im eigentlichen Sinn, d. i. die bildliche Erläuterung des Wortes. Aber schon in dem Virgil aus dem 4. Jahrhundert n. Ehr., welcher eins der kostbarsten Cimelien der vaticanischen Bibliothek bildet, fällt der praktische Zweck fort: angeregt durch den Dichter, 236 Ältere Buchillustration. ^Viertes schildert der Künstler die Scenen, wie er sich dieselben vorstellt, oder wie sie von alters her dargestellt worden waren; und wenn er den Gestalten die Personennamen beifügt, so folgt er darin nur dem Beispiel der Vasenmaler u. s. w. Noch Jahrhunderte lang nach ihm unterstützten die Maler ihre Kunst der Erzählung und Charakteristik durch solche Beischriften. Im wesentlichen auf demselben Standpunkt stehen die altbhzantinischen Buchmalereien, von denen leider die Bilderstürmer so wenig haben auf die Nachwelt kommen lassen. Allein hier tritt bereits ein neues, fÜ7 die weitere Geschichte der Buchausstattung bedeutsames Element hinzu. Die eigentlichen, selbständigen Bilderbeigaben in Büchern religiösen Inhalts (und dahin gehört die große Mehrzahl) bestehen in porträtartig gehaltenen Darstellungen der Evangelisten, manchmal auch des lehrenden Christus, ferner in Kompositionen zu den erzählten Vorgängen; der Text aber wird mit besonderer Auszierung versehen: Rand- einfassungen der Canonestafeln, welche den Evangeliarien vorausgeschickt zu werden Pflegen, und großen farbigen oder vergoldeten Anfangsbuchstaben. In beiden Richtungen hält die byzantinische Kunst sich in ziemlich engen Grenzen, welche sich teils durch die beschränkenden kirchlichen Vorschriften, teils durch die sozusagen fabrikmäßige Herstellung der Codices erklären läßt. Der durch Kaiser Leo III. 726 heraufbeschworene Bilderstreit führte zunächst die Zerstörung unzähliger Kunstwerke herbei und hatte endlich zur Folge, daß sowohl die Typen der heiligen Personen als auch die historischen Darstellungen immer wieder mechanisch kopiert wurden, und ebenso in den mit musivischen Mustern bedeckten und auf dem Gebälk Vögel, Springbrunnen, Vasen u. a. m. tragenden Arkaden, welche die Canones unirahmen, eine große Einförmigkeit eintrat. Viel freier bewegte sich die Buchmalerei im Abendlande. In den Skriptorien der Klöster wurden unablässig nicht nur die Bücher für den Kirchendienst, sondern auch Schriften der römischen Klassiker kopiert. Man umzog mit roten Linien das zu beschreibende Feld des Pergamentblattes und zeichnete den Anfangsbuchstaben eines Kapitels oder Absatzes durch Größe und rote Farbe aus. Von dem Rot (rudrum) jener Linien erhielten die Einteilungen des Blattes die Bezeichnung Rubriken, nach der Farbe Mennig (miniuw) aber wurden Buchmaler und Buchmalerei Niniatorcn und Miniatur genannt, welche Namen beiden blieben, als sie längst über diese einfachen Mittel hinausgegangen waren. Kapitel.) Irische Buchillustration. 237 Nicht übergangen werden darf hier eine Anwendung bildlicher Darstellung im Gottesdienste selbst, nämlich zu dem nach den Anfangsworten eines Osterhh mnus: UxNltst turda angsloi-um, es freue sich der Engel Schar, benannten Exultet. Dies war eine lange Pergamentrolle, welche die vom Priester in der Osternacht vorzutragende!? Strophen in Worten und Noten, und über jeder Strophe ein den Inhalt derselben verdeutlichendes Bild, aber in entgegengesetzter Richtung zeigte. Während also der Priester die Worte ablas, erblickte die Gemeinde auf dem von dem Pulte herabhängenden Teil der Rolle das entsprechende Bild. Dergleichen Exultete befinden sich in Pisa in der Opera del Duomo, in Rom in S. Maria sopra Minerva und in der barberinischen Bibliothek. Die spezifisch nordische Ornamentation der Bücher nimmt ihren Ausgang von Irland. Dieses Land blieb unberührt von der gewaltigen Bewegung der Völkermassen, welche von Osten und Norden her nach dem Süden drangen und drängten; und wahrend die alten Staaten von Grund aus erschüttert, zertrümmert oder umgestaltet wurden, ihre alte Kultur für lange Zeit unter Schlamm und Trümmern verschüttet blieb, erfreute sich bei den Picten und Scoten das vom heiligen Patricius im 5. Jahrhundert eingeführte Christentum ruhiger Pflege und wurden die dortigen Klöster Pflanzstätten der Wissenschaften und Künste. Aus dieser Zeit des Friedens, also bis zur Herrschaft der Normannen im 9. Jahrhundert, stammt eme ansehnliche Zahl irischer Codices, an welchen sich die Entwickelung der höchst eigentümlichen Bnchmalerei verfolgen läßt. Ist schon die lateinische Textschrift häufig von geradezu klassischer Schönheit, so spricht aus den Initialen und Randverzierungen eine Begabung für das Ornamentale und eine Freude daran, denen in ihrer Art wenig an die Seite zu stellen ist. Aus Band- und Riemenwerk in den sinnreichsten und mit staunenswerter Geduld durchgeführten Verschlingungen, untermischt mit Reptilien, langhntsigen Vögeln und Säugetieren, bestehen nicht nur die, mitunter eine Höhe von 0,2« m erreichenden Initialen, in deren Windungen wohl auch gleich alle übrigen Buchstaben des Anfangswortes untergebracht sind, und nicht bloß die freien Ornamente auf den Blatträndern: nicht selten ist dem einzelnen Buche, Evangelium u. s. w. ein ganz mit dergleichen Kombinationen und geometrischen Mustern bedecktes Blatt, ohne allen Text, vorgesetzt. Ja, Haupt- und Barthaar der — gewöhnlich sehr mangelhaft gezeichneten — Personen gehen oft 238 Weitere Entwickelung der Handschriftcnillustration. ^Viertes unmittelbar in das Ornament über. Ob dieser eigenartige Stil als selbständiges Erzeugnis der keltischen Bewohner Irlands zu betrachten, oder aus Beziehungen zum Orient herzuleiten ist: darüber besteht noch keine Klarheit. Doch wurde derselbe von bestimmendem Einfluß auf einen großen Teil des Abendlandes, da die von der Insel ausziehenden Glaubensboten, die Apostel der Franken (Colnmban), der Alemannen (Gallus) u. s. w. mit der christlichen Lehre auch die heimische Miniatur zu den bekehrten Völkern brachten. So bildeten sich Abzweigungen der irischen Kunst in England als angelsächsische, ans dem Festlande als fränkische, karolingische, schweizerische mit besondern Zügen aus, und noch viele Jahrhunderte später klingt in den Arabesken und Schnörkeln der Maler und Schreib- meistcr die irische Weise nach. Als bezeichnender Unterschied zwischen den beiden Hauptgattungen der Buchvcrzierung im frühen Mittclalter kann festgehalten werden, daß der irische Miniator mit der Rohrfedcr zeichnet und dann mit Leimfarben, ohne Absehen auf Licht und Schatten koloriert, der byzantinische aber mit dem Pinsel und Gouachefarben malt. Beide Stile und beide Arten der Technik übten ihren Einfluß auf die deutsche Miniaturmalerei, die in den Klöstern gepflegt wurde, aus; während die irische Art der nordischen Natur verwandter war, wurde die byzantinische besonders unter den spätern Kaisern aus dem sächsischen Hause eingeführt und unbeholfen nachgeahmt, bis sich im 12. Jahrhundert ein eigener germanischer Stil herausbildete. Das Streben nach Charakteristik und Individualisierung prägt sich in den energisch geführten Umrißzeichnungen aus; die Geberden sind ausdrucksvoll, wenn auch oft Ungelenk oder im Widerspruch mit der Anatomie; Mehrfarbigkeit besteht nicht selten nur insofern, als das Nackte rot, alles übrige schwarz gezeichnet ist, voch kommt auch kräftige Farbengebung vor. In den zierlichen Initialen lebt die irische Tradition fort. Ausgezeichnete Werke dieser Periode sind der auch kulturgeschichtlich wichtige „Hortus äslioiarnill", von der Äbtissin des Klosters Hohen- burg auf dem Odilienberge im Elsaß, Herrad von Landsberg, im dritten Viertel des 12. Jahrhunderts geschrieben und gemalt (bei der Beschießung Straßbnrgs 1870 zn Grunde gegangen), das „Leben der Maria" von dem Mönch Werinher von Tcgernsce, gleichzeitig (in der königlichen Bibliothek zu Berlin), das Brcviarium der heiligen Elisabeth (im Kapitelarchiv zn Cividale), zahlreiche Evangeliarien u. a. m. Kapitels Miniaturmalerei der Gotik und Frührenaissance. 239 Im folgenden Jahrhundert vollzieht sich in stilistischer Beziehung der Übergang zu den Typen der Zeit der Gotik, den gestreckten, schmächtigen, oft sich in unnatürlichen Körperwindungen haltenden Figuren, in technischer ein allmähliches Fortschreiten vom Kolorieren mit ungebrochenen Farben zum Malen mit Lichtern, Schatten und Halbtönen, und fängt die Miniaturmalerei auch ein bürgerliches Gewerbe zu werden an. Im 14. und l5. Jahrhundert gedieh dann diese Kunst zu hoher Blüte an den Höfen von Frankreich und Burgund. Flandern und Brabant waren die Hauptpflanzstätten. Gebetbücher und Dichtungen wurden mit Gemälden ausgestattet, welche in ihrer Art vollendet genannt werden müssen, und der Text mit den prächtigsten und graziösesten Randeinfassungen aus naturalistisch behandelten Pflanzenmotiven umgeben. Die hervorragendsten Meister der altniederländischen Malerschule haben sich solchen Aufgaben gewidmet, oder ihre größern Werke gemahnen doch durch die überaus sorgfältige Ausführung und durch die naive Darstellung an jene Miniatorenschule. Und den Einfluß eben dieser Schule läßt das Beste, was in den letzten Zeiten des Mittelalters auf dem Gebiete der Buchmalerei auch in andern Ländern geschaffen worden ist, auf das deutlichste erkennen. Eine je höhere Kunststufe aber die Miniaturmalerei erreichte, je höhcrn materiellen Wert ihre Leistungen erhielten, um so ausschließlicher wurde sie höfische Kunst. Und in dieser Stellung behauptete sie sich noch lange nach Erfindung der Buchdruckerkunst — es ist dies bereits im ersten Kapitel berührt worden —, wie die Gebetbücher fürstlicher Personen in unsern Bibliotheken (des Kaisers Max, der Maria von Burgund, Karls V. in Wien, der Anna von Bretagne, des Königs Rene in Paris, die 40 Blätter aus einem Gebetbuch«? von Jchcm Foucquet in der Brentano'schcn Sammlung zu Frankfurt, Dürers Zeichnungen zum Gebetbltche des Kaisers Max in München — wozu neuerdings Ergänzungen von der Hand anderer Meister in Besannen aufgefunden worden sind, u. v. a.), daö Breviarium Grimani in Venedig u. s. w. bezeugen. Inzwischen hatte sich jedoch ein anderes, ein populäres Jllustrations- mittel herausgebildet, der Vorläufer des Letterndrucks: der Holzschnitt oder sormschnitt, dessen Vorläufer wiederum der Modclschnitt für den Zeugdruck gewesen ist. Die Frage, wann in China angefangen worden sei, Schriftcharaktere 240 Der Holz- oder Formschnitt. Modeldruck. ^Viertes und Bilder derartig in eine Holzplatte zu schneiden, daß sie höher als der Grund stehen blieben und, mit Farbe bestrichen, auf Papier abgedruckt werden konnten, ist noch nicht endgültig beantwortet worden, da die Angaben einheimischer Schriftsteller zwischen dem 6. und 10. Jahrhundert schwanken. Dagegen ist die bisher nur als Vermutung ausgesprochene Ansicht, daß der Zeugdruck vermittelst der Model bereits den alten Völkern bekannt gewesen sein möge, durch die Auffindung eines aus solche Weise ornamentierten Leinwandstückchens in einem ägyptischen Grabfelde bestätigt worden.^ Ein Stuck Baumwollenstoff mit der aufgedruckten Darstellung des Ganymed besitzt das berliner Kunstgewerbe- Museum; die Zeichnung ist schwarz, rot und golden, das in Pulverform aufgestäubte Gold haftet auf einem bräunlichen Klebestoff; stilistische Verwandtschaft mit den aus dem Funde von Nagh-Szent-Miklos (im Banat) herrührenden sogenannten sassanidischen Gefäßen im wiener Münz- und Antikeukabinet hat diesen Zeugdruck ebenfalls als sassanidisch bezeichnen und in das 6. bis 7. Jahrhundert setzen lassen.^ Aus späterer Zeit finden sich bedruckte Stoffe an liturgischen Gewändern nicht selten. Ein italienischer Künstler zu Anfang des 15. Jahrhunderts, Cennino Cennini^, beschreibt das Verfahren hierbei so, daß die mit Farbe bestrichenen Model auf den in einen Rahmen gespannten Stoss gesetzt und durch Reiben mit einem hölzernen Schilde oder Schildchen (also Wohl einer runden Platte mit einer Handhabe) auf der Unterseite des Stoffs ein Gegendruck hergestellt wurde. Und Fr. Lippmann" glaubt, daß die früheste Art des Bilddrucks auf Pergament oder Papier insofern mit jenem Verfahren übereingestimmt habe, als die Druckform auf die zu bedruckende Fläche aufgesetzt und aufgedrückt worden sei, sonach der sogenannte Reiberdruck bereits eine zweite Entwickelungsstufe bezeichne. Es wird nämlich gewöhnlich angenommen, daß vor Erfindung der Buchdruckerpresse alte Abdrücke von Bildformen durch Auflegen des angefeuchteten Papiers auf die Form und Bearbeiten der Rückseite desselben mit dem Reiber, einem mit Kuhhaaren ausgestopften Lederballen, bewerkstelligt worden seien. Dergleichen Abdrücke sind daran kenntlich, daß die Linien der Form sich in das Papier förmlich eingedrückt haben und daher auf der Rückseite des Papiers ein wenig hervortreten, welche außerdem durch das Reiben merklich geglättet ist. Lippmann weist aber nach, daß nicht wenigen ganz frühen Holzschnitten eben jene beiden Kennzeichen Kapitel.) Neibcrdruck. Mctallschniit. 241 mangeln, und er macht es wahrscheinlich, daß mit dem ältern Verfahren (Aufdrücken der Form auf das Papier) auch der Gebrauch „öliger schwarzer Farbe, welche häufig dick, ungleichmäßig, abgerissen und mit unreinen Contouren der Striche aufgetragen ist", zusammenfalle, wogegen die dünnere, flüssigere, ins Braune oder Graue spielende Farbe für die Reiberdrucke charakteristisch sei. In seiner citierten scharfsinnigen Untersuchung tritt er auch der Ansicht entgegen, daß in der Frühzeit des Bilddrucks die Forin häufig in Metall anstatt in Holz geschnitten worden sei. K. Fr. von Rumohr, welcher in vieler Beziehung als Bahnbrecher für die Kunstwissenschaft verehrt werden muß, hatte nämlich die Vermutung geäußert^, daß schon frühzeitig Abklatsche von Holzschnitten in Metall genommen worden sein möchten, und T. O. Weigel^ und I. D. Passavant 2* hatten, ohne diese Ansicht zu teilen, angenommen, daß eine dem Letternmetall entsprechende Komposition in den Fällen von dem Formschneider als Material verwandt worden sei, wo im Abdruck sich einzelne Linien verbogen darstellen oder die Farbe fleckig erscheint. Hiergegen wird von Lippmann außer anderm geltend gemacht, daß dergleichen Verbicgungen der Linien auch auf Fehlern im Holz, auf Ungeschicklichkeit des Schneidenden, auf Unebenheiten im Papier oder Verzierung desselben beruhen können; endlich, daß bisher nicht eine solche Metallplattc entdeckt worden ist. Die wenigen bekannten Abdrücke von in Kupfer geschnittenen Bildformen gehen kaum weiter als auf das Jahr 1500 zurück. Im übrigen hat die Meinung, daß die Technik des Cli- chierens schon in der Frühzeit der Buchdruckerkunst wenigstens Einzelnen geläufig gewesen sein müsse, durch die Wahrnehmung Anhänger gewonnen, daß in Holz geschnittene Initialen sich in einer und derselben Druckform ganz genau übereinstimmend wiederholen, z. B. bei Erh. Ratdolt in Augsburg. Wann man überhaupt angefangen habe, Heiligenbilder, Spielkarten u. dgl. m. vermittelst des Holzmodels zu vervielfältigen, wird wohl nie festgestellt werden können, da dergleichen Einzeldrucke zu ihrer Zeit nicht gesammelt, sondern nur durch Zufall auf uns gekommen sind und dann meistens jeder Anhalt für ihre genaue Datierung mangelt. Die frühesten urkundlichen Nachrichten von Druckern stammen aus den Niederlanden. In Aktenstücken von 1417 im städtischen Archiv zu Antwerpen wird mehrmals Jan de Printer? erwähnt, und zwar einmal als Schuldner eines Kapp. I. 16 242 Die niederländischen Printer. Die Technik. ^Viertes Pergamentmachers ^; da man aber auch Altarbehänge und ähnliches aus mit Modeln bedrucktem Pergament herstellte, so kann jene Erwähnung noch nicht als vollgültiger Beweis dafür angenommen werden, daß jener Jan von Antwerpen ein eigentlicher Bilddrncker gewesen sei. Dagegen zählt die Lukasgilde zu Antwerpen im Jahre 1442 Drucker als Mitglieder, und in Verhandlungen, welche 1452 in Löwen zwischen den Vertretern der dortigen Holzarbeiterzünfte und dem Formschneider (xrintsn^äere) Jan van den Berghe wegen des Eintritts des letztcrn in die Schrciner- zunft stattfanden/ ergibt sich aus den Reden beider Parteien, daß seine Beschäftigung das Schneiden von xrintsn vn.n lotteren snäs blZöläon - Schrift- und Bildformen — gewesen ist. Er weigert sich, in das Handwerk einzutreten, weil seine Arbeit osn sunclorlingno e<)Q8t —eine eigene Kunst — sei, während die Handwerker sich darauf berufen, daß er ja doch Holz mit Hobel und andern: Handwerkszeug bearbeite.^ In Nürnberg wird 1428 ein Formschneider H. Pömcr, 1441 ein Kartcnmaler Michel Winterpeck und 1445 ein Kartenmaler Hans Paur erwähnt; der letztere Name findet sich auf Reiberdrucken in der Bibliothek zu Stuttgart und in der Kupferstichsammmlung zu München, sodaß er auch Formschneider gewesen zu sein scheint. Den Ruhm, in dem heiligen Christoph mit der Jahreszahl 1423 den ältesten datierten Holzschnitt zu besitzen, behauptet noch immer die Spencersche Bibliothek in Althorp Park (Northampton), obwohl in neuerer Zeit Konkurrenten aufgetaucht sind. Das Blatt wurde 1769 von dem Knnstforfcher K. H. von Heinecken entdeckt, eingeklebt in den Einband eines Um 1417 geschriebenen Buchs, „I.k>n8 virZinis", in dem Kloster Burheim bei Memmingen. Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, daß die jetzige Technik des Holzschnitts erst gegen Ende des vorigen Jahrhunderts aufgekommen ist. Bis dahin bediente man sich einer parallel dem Fasernlaufe zugeschnittenen Platte von hartem, namentlich Birnbaumholz, als Material, und als Werkzeug eines Messers mit starker, kurzer, zugespitzter Klinge, mit welchem der Künstler, die Hand in der Richtung gegen den eigenen Körper bewegend, die Fasern durchschneiden konnte; während die von Thomas Bewick (1753 bis 1828) eingeführte Verwendung des senkrecht auf die Faser geschnittenen Hirnholzes das Eingraben oder Herausmcißcln vermittelst eines Stichels mit sich gebracht hat. Kapitel.) Die Briefmalcr und ihre Erzeugnisse. Blockbüchcr, 243 Heiligenbilder waren, wie schon die noch vorhandenen frühen Blätter beweisen, die Hauptaufgabe für den Bildschncidcr. Sie zeigen gewöhnlich noch ziemlich dicke Umrisse und keine Schraffierung, und da sie bestimmt waren, mit Wasserfarben ausgemalt zu werden, mangeln oft Details im Schnitt, welche eben durch die Farbe angegeben werden sollten: der Formschneider und der Briefmalcr waren Wohl meistens eine Person. Bald sprach das Bild so deutlich, daß es keiner Erklärung bedürfte, bald wurden die Namen der dargestellten Personen oder Sprüche u. a. m. ebenfalls in den Holzstock geschnitten. Es finden sich aber auch schon aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts zusammeu- gehörige Reihen von Blättern, auf welchen die Hauptmomente einer biblischen Erzählung, der Offenbarung Johannis, die Zehn Gebote oder anderes mehr dargestellt waren: Bücher für die ungelernte Leut, wie es auf den Zehn Geboten in der Bibliothek zu Heidelberg heißt, Armenbibeln, d. h. Bibeln für die (des Lesens Unkundigen) Armen im Geiste, oder Blockbücher, wie der in der Kunstgeschichte gebräuchliche Gattungsname lautet. Diese in Bildern sprechende Volkslitteratur entwickelte sich ausschließlich im Norden Europas und vorzugsweise unter den germanischen Völkern, Deutschen und Niederländern; sie befriedigte zugleich deren lebendigem und tiefer wurzelnden religiösen Sinn und die Bilderlust, welcher sich im Norden nicht, wie in Italien, große, allgemein zugängliche und allgemein verständliche malerische Schöpfungen an den Wänden von Kirche und Campo santo darboten; sie wurde von Einzelnen, wie von der schon wiederholt erwähnten religiösen Genossenschaft der „Brüder vom gemeinsamen Leben" in Holland als Mittel der Belehrung in großem Umfange angewandt und erwies sich später als mächtige Waffe in der humanistischen und reformatorischen Bewegung.^ Und mit ihr wuchs und gedieh der Holzschnitt, sodaß die junge Buchdruckerkunst an ihm einen bereits kräftig auf eigenen Füßen stehenden Gehilfen vorfand. Den kunstreichen Schreibern entlehnte sie die großen verzierten Anfangsbuchstaben, den Rotdruck einzelner Buchstaben, Wörter und Zeilen, auch Randverzierungen u. dgl.; das Figurenbild des Formschneiders konnte sie übernehmen, wie es war: es ließ sich in dieselbe Form spannen mit dem Letternsatz, es gewann aber selbst dabei durch den Pressendruck an Stelle des primitiven Reibverfahrens. 16* 244 Geschrotene Manier. Die Formschneidcr. Wertes In technischer Beziehung hatte der Formschnitt sich schon erheblich vervollkommnet, als er berufen wurde, die gedruckten Bücher zu illustrieren. Der Formschneider vermochte getreuer und in feinern Linien der Verzeichnung zu folgen, durch Schraffierung, wenn auch noch selten in Kreuzlagen, die Figuren, Gewänder u. s. w. zn modellieren. Die Spezialität der geschrotencn Manier ging ebenfalls mit über in die Buchillustration, verschwindet aber mit dem Ende des 15. Jahrhunderts. Die deutschen Ausdrücke geschrotene Manier, Schrotblätter müssen zurückgeführt werden auf das Schroten, Durchschneiden der Schattenstrichlagen, sodaß im Abdruck weiße, abtönende Querlinien erscheinen; die französische Bezeichnung ruanisre oridles bezieht sich, wie die lateinische oxu8 intsrrasils, und die englische äotteä x1atk8, auf die weißen Punkte, Perlen, Blümchen oder dergleichen, mit welchen der Grund oder auch die Gewandung ornamentiert zu sein Pflegt. Die Illustrationen der gedruckten Bücher erinnern in der ersten Zeit noch insofern an ihre Abstammung von fliegenden Blättern und Blockbüchern, als sie häufig nur die Rolle von Sinnbildern, Symbolen, allgemeinen Inhaltsangaben spielen: dieselbe menschliche Figur dient zur Bezeichnung verschiedener .Personen, dieselbe Stadtansicht soll einmal diese, einmal jene Stadt vergegenwärtigen, auch Handlungen, welche häufig in den Erzählungen vorkommen, wurden nicht jedesmal individualisiert: ein Verfahren, welches sich in der wohlfeilen Volksbücher- und Kalenderlitteratur bis auf unsere Tage erhalten hat. Und solche Ökonomie ist bei den ältern Buchdruckern sehr verständlich, da sie zumeist ihre eigenen Formschneider sein mußten, ein Verhältnis, welches von selbst aufhörte, als die mit dem Drucken verbundene Verlagsthätigkeit und der Vertrieb der Bücher immer größere Ausdehnung gewannen. So ist im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts schon die Teilung der Arbeit durchgeführt: der Buchdrucker und Verleger bedient sich bei seinen Unternehmungen des erfindenden Künstlers und des Formschneiders, welcher mit seinem Schneidemesser den Blei- oder Federzügen des erstern zu folgen hatte. Schon die Grundverschiedenheit dieser beiden Beschäftigungen macht es einleuchtend, daß sie nicht in derselben Hand bleiben konnten, als der Buchhandel beide in größerm Maße in Anspruch nahm, und die lange Zeit mit großem Eifer verfochten«: Ansicht, daß sogar die großen Künstler des 16. Jahrhunderts noch ihre Zeichnungen eigenhändig Kapitel.) Deutsche Buchillustration des 15. Jahrhunderts. 245 in Holz geschnitten hätten, zählt gegenwärtig wohl keinen Anhänger mehr. Unter anderm ist aufgeklärt, daß die neben dem Monogramm von schweizer Künstlern vorkommende Waffe keineswegs ein Schneidemesser vorstellen soll, sondern einen Dolch, und wahrscheinlich auf den Kriegsdienst des Künstlers anspielt, Die Holzschnittillustration gelangt zu wundervoller Blüte in Deutschland und in Italien um die Wende des 15. und des 16. Jahrhunderts. In den frühesten Erzeugnissen der Buchdruckerpresse sind noch die Räume für große Anfangsbuchstaben frei gelassen: der Formschneider war noch nicht im Stande, den Wettstreit mit dem Schreiber und Briefinaler in der Herstellung zierlicher Züge und Schnörkel aufzunehmen. Daher haben die „manung der cristenheit Widder die Durken" (Mainz 1455), die zweiundvierzigzeilige und die sechsunddreißigzeilige Bibel noch geschriebene, beziehungsweise gemalte Initialen. Aber in dem Fust- Schöfferschen Psalterium von 1457 zeigt sich jene Schwierigkeit bereits überwunden, ja, das Ornament, welches den Grund für die geschnittenen Buchstaben bildet uud in eine vielfach verschlungene Randverzierung übergeht, und das Blattwerk, welches in dem ersten L ausgespart ist, übertreffen an Sicherheit und Schwung die gemalten Verzierungen in den vorausgenannten Büchern. Außerdem ist der zweifarbige Druck dieser Zierbuchstaben eine mit Recht angestaunte Meisterleistung. In den siebziger Jahren wandten dann Günther Zainer und Bämler in Augsburg und Johann Zainer in Ulm verzierte Initialen an. Die figürlichen Beigaben, z. B. in den Erzeugnissen Albrecht Pfisters in Bamberg (Boner's „Edelstein") blieben zunächst noch auf gleicher Höhe mit den Formschnitten der Blockbücher, wenn auch hier und da ein erhöhender Einfluß der gleichzeitigen Malerei, namentlich Schongauers, wahrzunehmen ist. Eine neue Periode des Jllustrationswesens aber beginnt mit der Berlagsthätigkcit Anton Kobergers in Nürnberg. Der „Schatzbehalter" von 1491 und Hartmann Schedels „Buch der Chroniken" mit den Illustrationen von Michael Wolgemut und Wilhelm Plcydenwurff, 1493, sind noch heute eine Augenweide für den Kunstfreund. Wolgemuts Schüler, Albrecht Dürer, jedoch war es vorbehalten, der deutscheu Holzschneidekunst den Weg vorzuzeichnen, auf welchen sie nach allen Abirrungen immer wieder zurückkehrt und zurückkehren muß. Denn seine Manier entspricht ebenso sehr der deutschen Art wie der Natur des Materials. Sie legt den 246 Blüte des deutschen Holzschnitts im 16. Jahrhundert. ^Viertes Hauptwert auf die Charakteristik, die strenge Linienführung, bewahrt auch in der Modellierung und der Behandlung der Schattcnpartien das Wesen der Zeichnung, verzichtet also darauf, malerische Effekte anzustreben, wie sie z. B. der Radierung erreichbar sind. Kann auch Dürer selbst nur in beschränktem Maße zu den Illustratoren von Büchern gezählt werden, da seine Werke zum allergrößten Teil als selbständige Folgen oder Einzelblätter erschienen sind, so wurde doch seine Weise durch Schüler und andere Zeitgenossen die herrschende während der ganzen, bis in das 17. Jahrhundert hineinreichenden Periode blühender BerlagSthätigkeit. Hans Schäufelein und Lukas Cranach, die beiden Burgkmair, die Kleinmeister Hans Sebald Behaim, Altorffer, Aldegrever u. s. w., vor allem aber Hans Holbein der Jüngere, standen in den lebhaftesten Beziehungen zu den gelehrten Autoren und den gelehrten und kunstsinnigen Buchdruckern. Sinniger Bilderschmuck war den Lesern zum Bedürfnis geworden und folchen anzubringen eine Ehrensache für die Verleger, und ausgezeichnete Formschneider, wie Hieronymus Resch, Jost Dienecker, Hans Lützelburger, Hans Brosamer, Virgil Solis und viele andere, brachten die Technik zu hoher Vollendung. Neben den großen, ganze oder halbe Blattseiten füllenden Bildern bürgerten sich die kleinern, von Text umgebenen ein, welche zuerst in venezianischen Büchern aus der letzten Zeit des 15. Jahrhunderts angetroffen werden. Hand in Hand mit der Illustration im eigentlichen Sinne geht die Ausstattung der Bücher mit allegorischen und andern Titelumrahmungen, Leisten, Schlußstücken und Zierbuchstaben; sie nimmt immer mehr Raum eiu und gewinnt immer größere künstlerische Bedeutung. Auf die große Publikation von Butsch verweisend, sei hier nur die hervorragende Thätigkeit der Meister Hans Burgkmair, Daniel Hopser in Augsburg, Albrecht Dürer (Bordüren, das große Kinderalphabet, zwei kleinere Alphabete), Hans Springinllee in Nürnberg, Hans und Ambrosius Holbein, UrS Graf in Basel, Johann Wechtlin, Hans Baldung Grün in Straßburg, Anton Woensam von Worms in Köln, Lukas Cranach in Wittenberg berührt. Noch verdienen zwei Besonderheiten erwähnt zu werden, welche so recht darthun, wie unentbehrlich damals allen, die mit Büchern zu thun hatten, das beziehungsreiche Ornament war: die Signete, Druckeroder Berlegerzeichen, und die Lx-Iidris, Marken der Bücherbesitzer. Kapitels Signete der Buchdrucker und Buchhändler. Lx-Iidri8. 247 Dem Drucker oder — falls nicht beide eine Person waren — dein Verleger genügte nickt die Nennung seiner Firma, selten auch die Beifügung eines Monogramms oder einer Hausmarke: dem Geiste der Zeit gemäß schmückte er die Erzeugnisse seiner Pressen mit eiuem Geschäftswappen, welches zugleich ein Kunstwerk und ein Symbol sein, womöglich auch ciu redendes Wappen vorstellen mußte. Ohne Zweifel wurden die gelehrten Geschäftsfreunde bei der Wahl eines bedeutuugsvollen Bildes und Motto's zu Rate gezogen, die Ausführung, wie sich häufig nachweisen läßt, oft deu bedeutendsten Künstlern übertragen; uud zwar ließen manche Drncker sich immer neue Signete componieren, wenn auch gewöhnlich mit Beibehaltung der Symbole und Devisen. Es existieren eine Reihe vou Signeten von der Hand Hans Holbeius^, zumal aus der Zeit seines Aufenthalts in Basel (1515 bis 1526), in welcher er überhaupt die Buchdruckerkunst mit einer Fiille von herrlichen Illustrationen (zur Bibel, zum freiburger Stadtrecht u. s. w.), Titelblättern, Umrahmungen, Initialen u. s. w. beschenkte; ferner dergleichen Arbeiten Lukas CranachS, Jobst Ammans, Tobias Stimmers u. a., und noch andere Druckerzeichen -lassen uus lebhast bedauern, daß die Meister sich nicht genannt haben Sowohl den Signeten, wie den Lx-libris ist erst in neuerer Zeit größere Aufmerksamkeit zugewendet worden; während aber die Bibliothek- zcichen — Familienwappen oder Symbole mit einer Devise oder dem Namen des Besitzers der Bibliothek, zuerst in Italien und Deutschland uud zwar anfänglich sogar als Handzeichnungen und Malereien, seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auch in Frankreich im Gebrauch/" — zumeist nur eine Spezialität gewisser Sammler bilden, werden die Signete als Dokumente zur Geschichte der Litteratur, der Kunst, des Buchdrucks uud des Buchhandels auch öffentlichen Sammlnngen eingereiht und publiziert. Sie machen alle Wandlungen des Stils und Geschmacks mit, erscheinen zuerst gewöhnlich als einfache Schilde, Tafeln oder Wappen- bildcr, häufig Metallschnitte, auch mit geschrotenem Grunde, Schrift und Ornament noch gotisch, werdeu zu immer reichern Kompositionen im Geist und Geschmack der Renaissance, und kommen in der Hochrenaissance kaum ohne pompöse architektonische Umrahmungen vor. Als das früheste Signet muß wohl das von Fust und Schöffer angenommene Druckerzeichen angesehen werden: zwei durch eine Schnur 248 Deutsche Signete nach namhaften Künstlern. MerlcS verbundene Schilde hängen an einem Ast, rechts (heraldisch) derjenige Fusts mit zwei schräg übers Kreuz gelegten, an den Enden Widerhaken tragenden Stäben (Doppelhaken), links der Schöffers mit einem durch zwei Doppelhaken gebildeten Sparren und drei Sternen." Bei Schösfers Sohn Johann erscheint dasselbe Zeichen nebst seinen Initialen bereits in eine figürliche Komposition, Schäfer mit ihren Herden, eingefügt.^ In der von Dürer für das Titelblatt von Pirckheimers „Plutarch" gezeichneten Knvtenbordüre findet sich das Zeichen des Friedrich Pehpus in Nürnberg: ein Würfel mit dem Motto Ratio vinoit. und die Jahreszahl 1522." Für Johann Bcbel in Basel zeichnete Holbein die sogenannte I^lma, Lsdöliana, einen Palmbaum, auf dessen Zweigen eine Platte lastet; die früheste Form zeigt noch einen in den Zweigen auf dem Rücken liegenden nackten Menschen, der sich gegen die Platte stemmt, und an der letztern die Worte: Verdrvck mich Armen nit": — für Valentin Curio daselbst mehrmals die sogenannte Tafel des Parrhasios mit der, einen Pinsel führenden Hand"; — für Matthias Bienenvater in Bern einen den Honigbaum besteigenden Bären, zugleich Anspielung auf den Nameu und auf den Wohnort"; — für Christoph Frvschauer (Froschover) in Zürich mehrere Signete mit Fröschen, die bald auf einen Baum klettern, bald von Knaben geritten werden"; — für Thomas Wolff in Basel einen Gelehrten, welcher den Finger auf den Mund legt"; — für den vielleicht derselben Familie angehörenden Reinhold Wolfe in London später (154Z) den von einem Schriftbaude umschlungenen Apfel- bauin, den Knaben plündern"; — für Henric Petri in Basel um 1528 einen Fels, aus dem eine Hand mit dem Hammer Funken schlägt, die vom Winde angefacht werden °° (Sebastian Henric Petri der Jüngere ließ sich um 1576 dasselbe Motiv von Tobias Stimmer zeichnen.") Das Signet Johann Frobens in Basel: ein von zwei Händen gehaltener, von zwei Schlangen umwundener Stab, auf dem eine Taube sitzt ^Anspielung auf Matth. 10, ie), wird von Weltmann dem Hans Holbein ab- und dessen Bruder Ambrostus zugesprochen.^ Der Gegenstand, ist interessant genug um ihn auch ohue Rücksicht auf die erwiesene oder vermutete Mitarbeit berühmter Künstler zu verfolgen, soweit deutsche Drucker und Verleger dabei ins Spiel kommen. Kapitel.) Buchillustration iu Italien. Deutsche Einflüsse. 249 In den Anmerkungen^ ist daher die Beschreibung einer Auswahl hervorstechender Signete gegeben. Bei den lebhaften Wechselbeziehungen zwischen Deutschland und Italien ist es übrigens notwendig, auch einen flüchtigen Blick auf die Entwickelung der Buchillustration in dem letztgenannten Lande zu werfen. Deutsche Buchdrucker hatten zwar den Letternsatz und die Verzierung desselben durch Holzstöcke dort eingeführt, aber die Formen der Lettern und der Illustrationen wurden bald italienisch und die Antiqua- und Kursivschrift, sowie das Renaissance-Ornament drangen im 16. Jahrhundert nach Deutschland vor; und zwar dienten keineswegs nur die Buchornamente als Vorbilder. Noch Aldegrevers Lieblingsornament erweist, welchen Einfluß die dekorativen Elemente in der venezianischen Kunst aus die nordischen Künstler ausgeübt haben. Hatte Italien den Holzschnitt als unabhängige Kunst weniger gepflegt, als Deutschland, so fand er als Begleiter der Bnchdruckerkunst um so willlgere Aufnahme. Schon der früheste italienische Druck, Schwehnhehm und Pannartz' Lactanz von 1465, hat wenigstens auf der ersten Seite eine Randeinfafsung, der Turrecremata Ulrich Hahns von 1467 aber bereits zahlreiche figürliche Darstellungen, von welchen die eine eine ganze, 33 eine halbe Seite bedecken. Ochsenbrunuers „?ris- oorum Ilsronm st6iviQg.ts," (Rom 1494) bei Johann Besicken und Sig- mund Mahr, ist mit phantastischen Heldcnbildnissen und zierlichen Randeinfassungen ausgestattet, der Äsop, welchen Franciscus de Tuppo 1485 in Neapel, wahrscheinlich in der ehemals Riessingerschen Offizin drucken ließ, zählt 87 große Illustrationen zum Leben und zu den Fabeln Äsopö, für die Zeit vorzügliche Arbeiten, mit schönem weißen Ornament auf schwarzem Grunde. Das Herausschneiden weißer Lichter aus schwarzem oder schraffiertem Grunde in einer an die Schrotblätter erinnernden Manier findet sich in Foligno („Lontsmxl-itioiiss" des Turrecremata von Johann Neumeister 1479) und später in Florenz. Diese Illustrationen erscheinen zumeist noch als Ableger der nach Italien verpflanzten deutschen Kunst. Dagegen erhielt der Holzschnitt in Oberitalien entschieden nationales Gepräge. Verona steht voran mit Valturio, „vs rs Militari", 1472, doch gegen Ende des Jahrhunderts überflügelt Venedig, wo der Augsburger Erhard Ratdolt schon 1476 in dem „(HalsnäariurQ" des Johann Regiomontan Zierleisten, und 1477 250 Der ältere Buchereinbaud. Diptychen, ^Viertes im Appian auch Initialen anbrachte, alle andern Städte durch die Schönheit der Zeichnung und die Korrektheit und Virtuosität des Schnitts der Bilder zu „Devote meckit^ione svxra, 1a pa-ssione cisl Hostie- Signoi-s" (1489, Druck von Matteo di code — i. e. Matteo di capo di casa — da Parma), „öidlig. volgata," des Nicolo de Malermi (1490, mit kleinern, vignettenartigen Bildern, Druck von Giovanni Ragazzo für Lucautonio da Giunta), „I^v^nerotemaeuia Volixliili" (1499, Aldo Pio Manuzio) u. v. a." Ganz ähnlich bewegt sich auch in Frankreich die Buchillustration zunächst innerhalb der Nachahmung deutscher oder italienischer Vorbilder, bis dann mit Geofreh Tory, dem ausgezeichneten vielseitigen Künstler (1480 bis 1583), ein eigener französischer Stil sich herausbildet und weiter uach den Niederlanden verpflanzt." Zum Schutze des Geschriebenen dienten im Altertum, wie früher erwähnt worden ist, die Pcrgamenthülle der einzelnen Rollen nnd weiter Kapseln, oder serinia, für deren mehrere.^ Das Diptychon, das Trip- tychon u. s. w. bedurften besonderer Vorkehrungen zum Schutze nicht, da das Material, in welches die Schrift eingegraben war, oder welches der Wachsschicht als Unterlage diente, also Metall, Holz, Elfenbein, hinlängliche Solidität besaß. So haben denn auch die mit Schnitzwerl gezierten Außenseiten von Elfenbeindiptychen im frühen Mittclalter als Vorbilder für eigene Bucheinbände gedient, wenn nicht dergleichen Platten unmittelbar als Deckel verwandt wurden. Hierbei konnte es sich selbstverständlich nur um besonders wertvolle Handschriften handeln. Solche wurden auch durch Überzüge der Holzdeckel mit Gold- oder Silberblech ausgezeichnet und das Metall graviert, getrieben, emailliert, mit großen, nicht geschliffenen, sondern nur polierten Edelsteinen oder Krystallen besetzt, welche zugleich als Knöpfe oder Buckel dienten, um beim Aufschlagen des Buchs die Berührung der getriebenen oder geschmelzten Arbeit mit der Unterlage zu verhüten. Auch antike Kameen haben nicht fetten dabei Verwendung gefunden. Solcher Prachteinbände (beziehungsweise Bestandteile) hat sich glücklicherweise eine große Zahl erhalten. Diptychen aus Elfenbein, ganze Tafeln oder Stücke davon zu Bucheinbänden benutzt, mit Umrahmungen Kapitels Benennung von Büchern nach dem Einband. 251 oder Füllungen aus Metall verbunden, aus der Zeit vom 7. Jahrhundert bis in das frühe Mittelalter stammend und sowohl byzantinischer als abendländischer Herkunft, befinden sich besonders in 5en Schatzkammern der Dome zu Aachen und Mailand, im Louvre und der Nationalbibliothek zu Paris, in der Bibliothek zu München, in der Markus- Bibliothek, im British und South Kensington Museum ü. s. w. Eine Anzahl der bedeutendsten hat die Arundel Society in Gips abformen lassen. Metall war zum Befestigen von Elfenbein- oder Emailplatten wie schon als Excipient der Schmelzfarben von nöten, aber auch zum Schutze der Ecken und Ränder der Holzdeckel, endlich für die Schließen oder Klammern, welche die Deckel des geschlossenen Buchs auf der Schnitt- scite zusammenhielten. (Bücher mit wirklichen Schlössern sind Ausnahmen von höchster Seltenheit.) Von dem, wie erwähnt, gelegentlich vorkommenden völligen Überziehen dieser Deckel mit Gold- oder Silberblech oder mit anderm vergoldeten Metall kommen meistens die Bezeichnungen: goldenes Buch, — z. B. jenes von Prüm (von 1105)" in der trierer Stadtbibliothek mit Kupferplatten, in welche figürliche Darstellungen gra- ' viert sind, das goldene Buch Venedigs (Register der dortigen Adelsfamilien) —, „Loäsx aureus" u. s. w>; doch bezieht sich auch manchmal ein solcher Ausdruck auf die Anwendung von Gold- oder Silberschrift im Texte, wie bei dem „lüoäex Kursus" von S. Emmeran zu Regensburg in der Bibliothek zu München, dem „Ooäex s-rZen- teus" (einer in Gold und Silber auf Purpurpergament geschriebenen Bibelübersetzung des Ulfila, welche aus Werden an der Ruhr im 16. Jahrhundert nach Prag und von dort im Dreißigjährigen Kriege nach Stockholm gekommen ist^), vielleicht auch bei dem „?8g,1tsriuin aursunn" zu St. Gallen, dessen ursprünglicher Einband nicht mehr vorhanden ist." Das von Andrea Dandolo, Dogen von Venedig, 1342 bis 1354, angelegte >,Weiße Buch" („leider bls-nous"), Urkundensammlung im dortigen Archiv, ferner der „leider viriäis" aus Asti, der „leider nigsr" im Dom zu Breslau, die „ks-iidiarts nvirs" des Martinklosters zu Tours u. a. tragen den Namen von der Farbe des Einbandes, wieder andere von der Natur des Überzugs, wie der „I^idsr orini- tus" zu Beromünster in der Schweiz und „Die Bärenhaut" zu Zwettl in Niederösterreich. 6" 253 Schutzmittel des Einbands: Camisia, Buchbeutel. ^Viertes Die besonders kostbaren Einbände waren ohne Zweifel zu Geschenken an Kirchen und Klöster bestimmt — von vielen läßt es sich noch nachweisen — und derartig ausgestattete Bücher sollten auch nicht sowohl gebraucht werden, als zum Schmucke des Hauptaltars dienen. Erwähnt seien nur das Missale im Dom zu Monza, von der Königin Theodo- liude um 600 gewidmet, die von Papst Leo III. bei seiner Thronbesteigung 795 an verschiedene Kirchen geschenkten Evangeliarien, ein solches um 855 vom Kaiser Michael Porphyrogenetcs an die Peterskirche in Rom gesandt, das von der Kaiserin Theöphanu 973 der Abtei Echternach verehrte (jetzt in Gotha), die in München befindlichen prachtvollen Chorbücher, welche Heinrich II. nach Bamberg schenkte u. s. w. Um wertvolle Werke gegen Diebstahl zu wahren, befestigte man sie durch Ketten an dem Tische, dessen Platte drehbar eingerichtet war, wenn das Buch zu großes Gewicht hatte. Lg.teiig.ti, angekettete, war der Ausdruck für solche angeschlossene Bücher. Die Ansicht der Bibliothek zu Lehden bei Lacroix, „liö Älo)'Sll-g.Zs st 1a RmigissÄiiLsgibt eine Vorstellung von diesen Einrichtungen. Allein auch gegen die Abnutzung bedürfte der künstlerisch behandelte Einband eines Schutzes, und deshalb erhielt er einen Stoffübcrzug, das Hemd (oamisig.) genannt, welches mit der Zeit selbst wieder Gegenstand des Luxus, aus Seide, Goldbrokat, Damast, Sammet angefertigt oder mit Perlen besetzt, auch gefüttert wurde, und endlich selbst wieder eine Hülle oder Kapsel verlangte. Breviere und Gebetbücher von kleinerm Format wurden mit einer beutelartigen Verlängerung der Deckelbckleidung. versehen, dem Buchbeutel, welcher es ermöglichte, das Buch am Gürtel zu tragen. Einzelne solcher Bücher mit Beutel sind noch vorhanden, so eines in Leder im Germanischen Museum, eines in Sammet in der ambraser Sammlung u. s. w. Aus Buch- beutel, niederdeutsch Booksbüdel, wurde später Bocksbeutel gemacht, als Spottname für pedantische Gelehrsamkeit und altfränkisches Wesen." Die eigentliche Form des Buchbeutels ist z. B. an dem Gebetbuche der Jungfrau im genter Altarbilde ersichtlich. Der Stoff geht ringsum über den Deckel hinaus, auf der untern Seite breiter als auf den andern, an den Zipfeln sind Knöpfe angebracht und wenn diese Zipfel' miteinander verschlungen wurden, befand sich das Buch in der That wie in einem Beutel. Dagegcu endigt an dem Exemplar des Germanischen Museums^ nur der obere Überschuß des LederbezugS iu einen Knopf aus Riemen. Kapitel.) Buchzeichen. Elfenbein-, Metall- und Emaildeckel. 253 Der Außenseite des Einbandes entsprach der Überzug der innern mit Seidenstoff. Solcher oder Sammet wurde auch über die äußere Seite des Deckels gespannt, wenn die Metattdecke durchbrochen gearbeitet war, oder wenn überhaupt nur metallene Mittel- und Eckstücke aufgelegt wurden. Um die verschiedenen Abschnitte eines Buchs leicht auffinden zu können, befestigte man an dem Blatte, auf welchem ein neuer seinen Anfang nahm, einen Pergamentstreif, welcher über den Schnitt hervorragte; derselbe ist häufig am Ende zu einem zierlichen Knöpfchen verschlungen oder zusammengedreht. Lockere Streifen der Art dienten als Merkzeichen, und für Prachtwerke wurden mehrere Merkbänder an einem kostbaren Halter, tsuaeulum, vereinigt. Für diese verschiedenen Merkzeichen galt der gemeinsame Name Register, auch wird die Bezeichnung Kehr schnür angegeben. An einem Psalter in der Bibliothek der Herzöge von Burgund befand sich sogar ein silbernes Instrument zum Umwenden der Blätter. «2 In stilistischer Beziehung ist die streng symmetrische Anordnung der Verzierungen zu bemerken. Die Mitte des Deckels kirchlicher Bücher aus dem frühen Mittelaltcr nimmt am häufigsten ein Bild des Gekreuzigten, oder des lehrenden Christus, oder der Madonna, manchmal auch eine Reliquie, oder, falls Elfenbeindipthchen benutzt wurden, die Hauptdarstellung aus denselben ein, auch umgeben kleinere Elfenbein- platten als Bordüre das Mittelbild. Für die Ecken waren besonders die Evangelistensymbole beliebt. Ebenso Pflegen die Emailplatten, die Edelsteine u. s. w. symmetrisch verteilt zu sein. Wie die Diptychen zerschnitten werden mußten, falls deren Maße nicht der Größe des zu bindenden Buchs entsprachen, und wie man antike geschnittene Steine mit heidnischen Darstellungen unbefangen auf den Deckeln der Evangeliarien u. s. w. anbrachte, so nahm auch die spätere Zeit keinen Anstand, einen alten Band für ein neues größeres Buch herzurichten, gewöhnlich durch Ansetzen neuer Umrahmungen und Bordüren. Daher darf das Verdünnen von Figuren und ornamentalen Motiven, welche den Stilen verschiedener Jahrhunderte angehören, an einem und demselben Einbande nicht befremden. So hat Libri^ ein Iisotioliariura abgebildet mit dem Gekreuzigten in Grubenschmelz aus dem 11. oder 12. Jahrhundert, umrahmt von Hciligenbüsten in Elfenbein, die um 700 Jahre älter sein mögen, ferner ein Libsr äserstalium mit der Geburt Christi in Elfen- 254 Die gewöhnlichen Einbände. (Holzdcckcl, Lcdcriibcrzug.) ^Viertes bein als Mittelstück, Leisten mit rheinischem Email, und Steinen und Kamecu auf dem Rande der Platte von vergoldetem Kupfer. Bücher, welche nicht so kostbar ausgestattet, aber auch nicht auf den häufigen Gebrauch berechnet waren, blieben oft ganz ohne Einband oder erhielten doch nur ein Pergamentblatt als schützende Umhüllung"; man kann sich hierbei der Umhüllung der Rolle, aber auch der heutigen Sitte, Bücher nur in einen Papierumschlag zn hängen, erinnern. Hoel Graf von Cornouaille (gestorben 1084) sah einst in der Kathedrale von Quimper (Departement Finistere) auf dem Altar ein Buch ohne Einband, dessen Blätter sich ablösten; das gab ihm Veranlassung, der Kirche die Felle der auf seinem Gute Quiberon getödteten Hirsche zu Büchereinbänden zu schenken. Aber noch mehrere Jahrhunderte später läßt sich die Existenz ungebundeucr Bücher nachweisen. Der gewöhnliche Einband bestand aus Holzdeckeln, die mit Leder der verschiedensten Tiere überzogen wurden. Daß Hirschleder in Verwendung stand, beweist schon die Schenkung des Grafen Cornouaille; die Abtei St. Denis und das Kloster St. Bertin übten mit Berufung auf Schenkungen Karls des Großen die Jagd in gewissen Wäldern aus, um Leder zum Buchbinden, beziehungsweise auch zum Anfertigen von Gürteln und Handschuhen zu gewinnen. Im 12. Jahrhundert schickte Graf Wilhelm von Revers den Kartäusern, welche Gold und Silber abgelehnt hatten, Rindshäute und Pergament. In Ermangelung neuen Pergaments griff man nicht selten zu alten Handschriften, sowohl für die Einbanddecken und die Vorsatzblätter, als auch für die Bünde, für die Falze zwischen den Lagen, und für die Merkbänder. Bei dem Mangel an Pietät gegen alte Schriftdenkmals ist es noch als ein Glück anzusehen, wenn der Buchbinder die Streifen, welche er aus einem Blatte einer Handschrift geschnitten hatte, wenigstens in einem und demselben Einbande verarbeitete, sodaß dessen Auflösung die Wiederherstellung des Blattes ermöglicht. Bekanntlich ist auf diese Art manches wichtige Schriftfragment wieder ans Licht gekommen. Aber auch für die Deckel selbst sind nur zu oft alte Handschriften verbraucht worden. Die Holzplatten waren dem Wurmfraße ausgesetzt und die Schmarotzer, welche sich dort eingenistet hatten, gefährdeten dann auch das Buch. Da man außerdem auf die Herstellung leichterer Einbände bedacht war, verfiel man auf das Zusammenkleben einzelner Kapitel.) Ornamentation des Ledcreinbands. 255 Blätter, die primitivste Art der Pappenbcreitung. Durch Überziehen eines solchen Deckels mit Schweins- oder Zicgenleder erhielt man einen dauerhaften, biegsamen und nicht schwerfälligen Einband, und besonders in Spanien hat sich diese Methode lange erhalten. Im spätern Mittelalter wandte sich die Ornamentation dem Leder zu und zwar in zwei Hauptrichtungcn. Der Ledcrüberzug des Deckels wurde gepreßt, geprägt, geschnitten, getrieben, mit Gold und Farben (namentlich schwarz und rot auf weißem Grunde) bedruckt, oder dieser Überzug wurde aus verschiedenfarbigen Ledcrstücken musivisch zusammengesetzt. Das Pressen oder Prägen geschah mittels metallener Stempel, Stanzen, Matrizen, das Bild, figürlich oder ornamental, wurde entweder vertieft oder, durch Niederdrücken des Grundes, erhaben hergestellt. So sehen wir Heiligenfiguren, christliche Symbole, in der Renaissancczeit Allegorien, Helden und Heldinnen des Altertums u. dgl. m. dargestellt, umgeben von Leisten oder Friesen mit fortlaufendem Ornament, welches mit einer gravierten Rolle aufgepreßt worden ist, oder von einzelnen Ornamcntmotiven ans der Tier- oder Pflanzenwelt, auch heraldischen Emblemen, die gewohnlich versetzt, d. h. in dieser Anordnung erscheinen, oder endlich inmitten einer architektonischen Umrahmung, die sich nicht selten zu förmlicheil Tcmpelfassaden u. dgl. entwickelt. Mitunter ist den Umrissen, welche durch das Pressen allein nicht immer in genügender Schärfe herauskamen, durch Schneiden nachgeholfen worden, wie an einem Bande aus dem 15. Jahrhundert in der Lempertz- schen Sammlung, jetzt im Besitz des Deutschen Buchhändlervereins; in andern Fällen ist aber die Arbeit des Lederschnitts, welche, maurisch- spanischer Herkunft, häufiger bei Sesselbczügcn, Futteralen, Pulverhörnern u. s. w. zur Anwendung gekommen ist, vollständig durchgeführt. Bei dieser ist die Oberfläche des Leders im Gegensatz zur Pressung mit Messern, Meißeln und Punzen bearbeitet, seltener, wenn es sich um hohes Relief handelte, von der Rückseite her wie Metall getrieben. Für die Pressung mit Gold, Schwarz oder Rot, beziehungsweise mehrern Farben nebeneinander, sind sowohl Rollen als Stanzen benutzt worden, welche beiden durch die, angeblich von Pierre Gaillard in Paris (um 1600 bis 1615) erfundenen Fileten, die halbmondförmigen Stempel, verdrängt wurden. Diese letztern gewährten der Phantasie des aus- 250 Einfluß des Buchdrucks auf den Einband. ^Viertes führenden Künstlers größere Freiheit als die Rollen, da sich aus den einzelnen graden und gebogenen Linien, Schnörkeln und sonstigen Orna- mentmotiven die verschiedensten Muster combinicren ließen. Zwischen den gepr^ten und den Mosaikeinbänden in der Mitte stehen die von den Antiquitätenhändlern gewöhnlich Emailbände genannten Lcderbände, deren erhabene Verzierungen mit Lackfarben bemalt sind. Von Einfluß aus diese allmählichen Umwandlungen waren mannigfache Umstände. Die Buchdruckerknnst, der Humanismus, die Reformation hatten eine ungeheuere Vermehrung der Bücher und Anhäufung solcher in? Besitz nichr nur von Kirchen und Klöstern zur Folge. Für die Ausstattung der Chorbücher war noch maßgebend gewesen, daß dieselben .von dem Platze, welcher ihnen angewiesen worden, kaum wieder entfernt werden würden. Bibüothekwcrkc mußten so eingerichtet werden, daß sie gemeinschaftlich anfbewahrt, daß einzelne schnell erkannt und auo dein Schranke herausgenommen werden konnten. Man schichtete sie in den Regalen 7uf, den Schnitt nach vorn, aus welchen, wenn nicht auf den überschüssigen Rand des Leders, Autorname oder Titel geschrieben, ans den Schnitt gelegentlich sogar eingebrannt war, während die Titelangabc, wenn überhaupt vorhanden, sich früher höchstens auf einein auf den Vorderdecke! aufgeklebten Papierstreisen befand, den man öfter durch ein durchsichtiges Hornplättchen schützte. Beim Herausziehen eines einzelnen Bandes würden nunmehr die Mctallbeschläge leicht die Nachbarn verletzt haben, auch fiel die Notwendigkeit der Eckstücke fort, weil anstatt des Holzes mehr und mehr Pappe benutzt, das Format der Bücher allmählich kleiner wurde. Denn die alten Klassiker in neuen Allsgaben, die gelehrten oder erbaulichen Schriften der Zeit sollten „handlich" sein, wie das Brevier, und nicht unnötig verteuert werde«. So wurden die Metallbeschläge und Schließen immer seltener und erinnerten, wo sie noch vorkamen, in ihrer zierlichen Behandlung, in Filigran, mit Nielloschmuck oder eingesetzten Sternchen, kaum uoch an den ursprünglichen Zweck: den Einband zu schützen. Der Buchdruck beeinflußte aber noch ganz besonders die Lrnamentation des Einbandes, indem dieselben Zierstöcke ebenso gut außen, wie in dem Buche zur Verwenduug kamen. Von nicht geringerer Bedeutung war das Vordringen des Prinzips der orientalischen Flächendekoration. Hatte dasselbe bereits durch Jahrhunderte die Ornamcntation der Seidengcwebe beherrscht, so bürgerte es Kapitels Einfluß des Orients auf das Deckelornamcnt. Maioli. 257 sich auch in die Buchbinderornamentik ein, sobald diese in den Ländern des Südens zum Bedürfnis geworden war. Die Orientalen selbst hatten — und haben, wie man an den persischen Lackbänden sehen kann, bis auf unsere Zeit — das gesunde Prinzip der Flächenverzierungen durch Linienkombinationen, welche VA scheinbarer Regellosigkeit doch einem festen Plane folgen, dasselbe Prinzip, welches in den Mosaik- und Stuckbekleidungen ihrer Wände zur Erscheinung kommt, auch für ihre Buchdeckel beibehalten. Hätte die spanische Inquisition nicht geglaubt, durch Verbrennen aller ihr in die Hände fallenden arabischen Bücher samt den kostbaren Einbänden ein gottgefälliges Werk zu verrichten, so würde wahrscheinlich die Genesis jener Buchbinderornamentik, welche wir nach Maioli oder Grosser zu benennen Pflegen, deutlich vor Augen liegen. So aber läßt sich nur konstatieren, daß in Italien im 15. Jahrhundert der Geschmack an rauten-, gitter- und bandartigen Verzierungen auf Buchdeckeln aufgekommen ist. Aldus Manutius in Venedig, welcher Buchdruckornamente, und unter anderm sein Signet, auf Lederbänden abdrucken ließ, scheint auch zu den ersten gehört zu haben, welche orientalische Muster kopierten; ob er, wie Cundall^ meint, sich dabei arabischer und griechischer Arbeiter bedient habe, muß dahingestellt bleiben. Derselbe Autor erwähnt ausdrücklich unter den ältesten Beispielen von Büchern mit geometrischen Mustern, Bandverschlingungen u. s. w. ein neapolitanisches Manuskript vom Ende des 15. Jahrhundert im British Museum. Im nächstfolgenden Jahrhundert wurde die Liebhaberei an schönen Einbänden in Italien allgemein. Schon Nikolaus V. und andere hatten darauf gehalten, daß Schrift, Auszierung und Einband eines Buchs des Inhalts würdig sei; sie „verlangten und duldeten nur Schönes". Für die Einbände in der Vaticana und in Urbino war Karmoisinsammet mit Silberbeschlägen vorgeschrieben.^ Die spätern Päpste, Kardinäle, Fürsten, Barone und Gelehrten teilten diese schöne Neigung. Am meisten Bedeutung für die Entwickelung der Buchbinderkunst aber hatte ein Mann, von dessen Lebensverhältnissen nichts bekannt ist, Tommaso Maioli, dessen Name auch nur dadurch überliefert ist, daß er auf den Deckeln seiner Einbände die ganz im Geiste des Humanismus gedachte Inschrift setzen ließ: IKo. Naivli st ^.micoriun. Diese Bände, Leder — und zwar meistens braun, oder olivengrün, oder schwarz — sind in der Regel von einem großen Band- oder Cartouchenmuster, in Blind- S-pp. i. 17 258 Maioli und Grolier. Wertes Pressung, aber mit Goldlinien contouriert, bedeckt, durch welches sich reiches, graziöses goldenes Ranken- und Blattwerk hinschlingt. Die Bücher aus seiner Bibliothek werden heute mit Tausenden von Franken bezahlt und befinden sich zumeist im Besitz reicher Sammler. Ein besonders interessantes Exemplar gehört der Bibliothek Brunets an; es hat auf dem Deckel Maioli's Devise, auf dem Titel aber diejenige Jean Groliers, der, unverkennbar angeregt durch den Italiener, in der Geschichte der französischen Buchbindung eine entsprechende Stellung behauptet. Jean Drolier de Servin Vicomte d'Aiguish (1479 bis 1565), unter fünf Königen, Ludwig XII., Franz I. und II., Heinrich II. und Karl IX., in hohen Staatsämtern beschäftigt, brachte wiederholt in königlichem Auftrag längere Zeit in Italien zu, und scheint dort die noble Passion der Bücherliebhaberei überhaupt und insbesondere den Geschmack am Stil Maioli's angenommen zu haben; er ahmte den letztern sogar in der Bezeichnung: ^o. Krolisrii st ^micorurn nach. Sein Reichtum gestattete ihm, durchweg die besten und schönsten Ausgaben anzuschaffen — abgesehen davon, daß seine persönlichen Verbindungen mit Autoren seiner Bibliothek viele Dedikationsexemplare zuführten — und die Einbände durch die trefflichsten italienischen Kunsthandwerker mit Anwendung des teuersten Materials ausführen zu lassen. Da er selbst Zeichner gewesen ist, vermutet man bei ihm eigenen Anteil an den Entwürfen; doch war auch Geoffroy Tory für ihn thätig. Seine Einbände nahmen frühzeitig die Aufmerksamkeit der Sammler in Anspruch, und man findet dieselben außer in den öffentlichen Bibliotheken zu Paris, Wien (aus dem Nachlaß des Prinzen Eugen von Savohen), Wolfenbüttel u. s. w. vornehmlich bei reichen Privatleuten Englands und Frankreichs. Die meisten Bände sind in der Art Maioli's mit Band- und Rankenwerk ornamentiert, mitunter mischen sich bereits Cartouchen mit aufgerollten Endungen ein. Seltener sind rein geometrische Muster und vielleicht ein Unikum ist der von Libri a. a. O. abgebildete Deckel von Jamblichus, „vs m^s- tsriis ^.s^xtioruw", welcher einen antikisierenden Portikus in ornamentaler Umrahmung zeigt. Der Stoss ist in der Regel braunes Leder, die breitern Streifen häufig von anderer Farbe, olivengrün oder auch schwarz; in der Anwendung des Goldes bekundet sich stets der geläutertste Geschmack. Außer der obengenannten Devise kommen noch mehrere andere vor: ^.eHue ckMeulter mit einer Hand, welche einen Nagel aus einer Kapitels Der deutsche Büchercinband im 16. Jahrhundert. 259 Bergspitze zieht, kortio wsg> Oomillö sit in terra vivelltium, lan- guÄin völitus 68t vita mea, ^lso lisrda neo ardor niit einem Stachel- beerbusch (Zrossillisr — Zrvlisr). Grolier soll auch zuerst den Titel auf dem Rücken eines Buchs angebracht haben, was durch die größere Zahl der Bücher und das Aufrechtstellen, nicht mehr Legen, derselben in Bibliotheken notwendig gemacht wurde. Direkt und indirekt beeinflußte er den Bindestil seiner und der nächstfolgenden Zeit in Frankreich, wo Diana von Poitiers, Heinrich II. ^ und fast alle spätern Regenten Beschützer dieses Kunstzweigs waren. In Deutschland hielt die Vorliebe für geprägte und gepreßte Ledereinbände vor; namentlich übertrug man die in die Mode kommenden Frontispice, architektonischen Umrahmungen u. s. w., sowie Bildnisse aus den Büchern selbst auf die Einbände. Auch hier machen sich verschiedene Fürsten als besondere Schätzer der Einbindekunst bemerklich, wie Kaiser Maximilian I., Herzog Albrecht V. von Bayern und unter den sächsischen Fürsten vorzüglich Kurfürst August. In Sachsen wurden insbesondere die Einbände mit Lackmalerei in großer Vollendung hergestellt, und es ist wohl nicht zufällig, daß dortzulande auch Thonkrüge mit farbigen und vergoldeten Brustbildern entstanden sind, welche im Stil große Verwandtschaft mit den Bildnissen fürstlicher Personen auf sächsischen Einbänden zeigen. Der Dreißigjährige Krieg zerstörte auch diese Blüte, und als die Künste des Friedens wieder gedeihen konnten, war inzwischen die Herrschaft der französischen Mode begründet worden.. Merkwürdigerweise kehrte im 16. und 17. Jahrhundert noch einmal der Geschmack zu den durchbrochenen Metalldecken zurück, welche in Leipzig gegen Ende des 16. Jahrhunderts in vorzüglicher Goldschmiedarbeit, in Wittenberg und Dresden (?) in ausgesägten Messingplatten, wie sie noch lange nachher zum Belegen von Kassetten beliebt blieben, in Nürnberg aus geschnittenem Eisen hergestellt wurden. 7° In der Zeit der Hochrenaissance kam ferner das Vergolden des Schnitts in Übung, welchen man jedoch meist nicht glatt ließ, sondern mittels der Punzen musterte; bald laufen Bordüren längs allen Seiten des Schnitts hin, bald ist dieser gänzlich mit geometrischen oder Pflanzenornamenten bedeckt. Auch wurde die Malerei zu Hilfe gerufen und eine besondere Force darin gesucht, daß figurale und landschaftliche unter dem 17* 260 Die Mönche als Buchbinder. ^Viertes Golde ausgetragene Kompositionen erst zur Geltung kamen, wenn der Schnitt etwas verschoben wurde. Auch für die Buchbindung im frühen Mittelalter gilt das Wort: die Mönche wurden Künstler und die Künstler Mönche. In den Skripto- rien mußten eben die Bücher völlig fertig gestellt werden, und den Benediktinern wurde das Einbinden nicht weniger zur Pflicht gemacht, als das Lesen, Schreiben, Korrigieren und Ausmalen der Bücher. Aus der Blütezeit der irischen Kunst sind Namen solcher geistlichen Buchbinder erhalten. So versah Bilfrid oder Billfrith, der Einsiedler auf der Insel Lindisfarne an der Küste von Northumberland, welcher das von den dortigen Bischöfen Eadsrith und Aethelwald im ersten Drittel des 8. Jahrhunderts geschriebene und gemalte Evangeliarium des heiligen Cuthbert (auch Evangeliarium von Lindisfarne oder von Durham genannt, jetzt im Besitz des British Museum) mit einem kostbaren Einband, welcher leider, wahrscheinlich in der Reformationszeit, einem aus Juchten hat weichen müssen. Derselbe Aethelwald (Ethelwold) rühmt den irischen Mönch Ultan als geschickten Buchbinder. Bischof Hermann von Salisburh, um 1080, band selbst die von ihm geschriebenen und miniierten Bücher, und der Benediktiner Henry von Hyde Abbey bei Winchester, um 1178, vereinigte seine Abschriften des Terenz, Boethius, Sueton und Claudian in einem Band, für welchen er die Metallbuckel eigenhändig verfertigte. Auch die „Brüder vom gemeinsamen Leben" befaßten sich mit der Bücherherstellung in ihrem ganzen Umfange; der Rektor betraute einen Bruder mit der Leitung der Buchbinderei und der Aufsicht über das Arbeitsmaterial, und als das Abschreiben durch die Buchdruckerkunst überflüssig geworden war, wandte sich die Brüderschaft insbesondere noch dem Einbinden zu. Auch der berühmte Abt von Spon- heim, Johannes Trithemius (1462 bis 1516), hielt seine Mönche zum Schreiben und Binden an, desgleichen der Abt von St. Ulrich und Afra zu Augsburg, Melchior von Stamheim,' um 1472, und ein Kaplan von Geislingen, Johannes Richenbach, nennt sich auf mehrern Büchern, z. B. einem Hieronhmus in der pariser Nationalbibliothek, als Verfertiger des Einbandes, dazu das Jahr 1469. Auch als das Einbinden längst ein bürgerliches Gewerbe geworden war und nur noch ausnahmsweise von Laienbrüdern in Klöstern geübt wurde — wie in Kremsmünster noch im 18. Jahrhundert — blieben Kapitel.) Deutsche Buchbinder des 16. Jahrhunderts. 261 die Buchbinder sozusagen Schutzverwandtc der Kirche und der Universitäten, genossen, als zum Gelehrtenstande gehörig, auch dessen Privilegien, wie sie in der Zeit der Renaissance häufig als Hoshandwerker vorkommen. Glücklicherweise haben deutsche Buchbinder häufiger als die anderer Länder ihren vollen Namen oder doch Anfangsbuchstaben auf Arbeiten angegeben, mit denen sie sich sehen lassen konnten. So kommt es, daß während über die Meister, die für Maioli, Grolier> Diana von Poitiers u. s. w. gearbeitet haben, kaum eine Vermutung aufgestellt werden kann", für Deutschland eine nicht geringe Zahl von Namen aus älterer Zeit zur Verfügung steht: Heinrich Walram, Verfertiger eines gepreßten Lederbandes aus dem 17. Jahrhundert, in, städtischen Archiv zu Köln"; Andreas Jäger in Augsburg, 15. Jahrhundert; Kaspar Ritter, von welchem die Münchener Hofbibliothek sieben Bände in rotem, teilweis bemaltem Maroquin besitzt; Johann Hqgmayer in Ulm, welcher seinen Namen z. B. auf einem geprägten Einband um 1480 aus zwei in regelmäßiger Verschlingung die Bordüre bildenden Bändern fortlaufend und in der Art angebracht hat, daß immer oben der Familien- und darunter der Vorname zu stehen kommt"; Hans Wagner zu Lauingen, Walter Fabricius und Lazarus Zetzner zu Köln, Reußenholz zu Straßburg. Eine größere Zahl von Künstlern, welche am sächsischen Hofe thätig und gelegentlich, wie alle „Hofehandwerker", Gegenstand der Anfeindung der Zünftigen gewesen sind, macht Steche" namhaft; nach seinen Mitteilungen hatte Kurfürst August seine Hofbuchbinderei im eigenen Schlosse zu Dresden unterbringen lassen und besaß selbst eine Buchbinderlade nebst allem Zubehör, welche er gern benutzte. Als die Kurfürsten noch in Wittenberg residierten, in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, war Theodor Krüger der vorzüglichste Buchbinder. Kurfürst August berief 1566 Jakob Krauße von Augsburg und 1578 Kaspar Meuser. In der Folge arbeiteten Jakob Weidlich und dessen Sohn Christoph, welcher vorher in Diensten des Herzogs Friedrich von Würtemberg gestanden hatte, Mathias Hausse und Bastian Ebert aus Leipzig, Kaspar Krafft um 1597. Bei ihnen allen ist man, ihrer Stellung zufolge, berechtigt, eine hervorragendere Leistungsfähigkeit vorauszusetzen; weitere Namen anzuführen hätte keinen Zweck. Es wären eben nur Namen; die Leistungen ihrer Träger sind unbekannt." Geschmack und Gediegenheit in der Ausstattung des Buchs im all- 262 Schluß. Mcrtes Kapitel.) gemeinen waren mit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in einem schnellen Sinken begriffen, das mit dem 17. Jahrhundert für die Durch- schnittsleistungen in eine förmliche Verwilderung überging, eine Verwilderung, welche mit dem Abschluß des Dreißigjährigen Kriegs noch nicht einmal ihren Höhepunkt erreicht hatte. Sieht man von dem Kupferstich ab, welcher im Zeitalter des Barockstils den Holzschnitt fast gänzlich verdrängte, im 17. Jahrhundert namentlich den künstlerischen Ausschmuck des Büchertitels völlig beherrschte und dank der Begünstigung durch Ludwig XIV. in der Mode blieb, so kann sich von allen im Buchgewerbe mitwirkenden Künsten und Handwerken allein das Buchbindergcwerbc rühmen, sich bezüglich der Solidität der technischen Leistungen auf eiuem höhern Durchschnittsniveau erhalten zu habe«, wenu auch den ärmlicher gewordenen Lebensverhältnissen entsprechend das Äußerliche des Einbandes an künstlerischem Gepräge, sowie an Glanz und Schönheit der dabei verwandten Materialien Einbuße erlitt. Fünftes Kapitel. Der buchhändlerische Geschäftsbetrieb bis zur Reformation. Zahl der Inkunabeln. Was sind Inkunabeln? — Verschiedene Geschäftszweige des buchhändlcrischcn Betriebes. — Schriftlicher. Goldschmiede sind Schriftgießer. Beispiele. Typen Eigentum des Verlegers. — Buchdrucker rekrutieren sich aus allen möglichen Klassen: Studenten. — Schönschreibcr und Miniaturmaler werden Drucker. Bedingungen der Versöhnung. — Kein Unterschied zwischen Schreiber und Drucker in der Sprache. Beweise aus Augsburg. Straßburg. — Drucker und Verleger trennen sich. — Kolporteure. Anschlagzettel; Beispiele. — Buchführer. Jahrmarktsbesuch. — Filialen. — Buchhändler und Drucker verwechselt. — Drucker selbst bestellen bei Dritten. — Aufträge von Privatpersonen an Drucker. — Verleger geben Druckern Aufträge. — Spezialitäten der einzelnen Drucker und Verleger der verschiedenen Länder. — Großkapital; Association (verschieden in Italien, Deutschland und Frankreich). — Buchläden (Verkauf von eigenem und fremdem Verlag). — Ältester Sitz der Sortimentsbuchhändler Augsburg. — Mitte des 16. Jahrhunderts der Buchhandel entwickelt. Usancen auf der Messe. Zahlung. — Honorar. Korrektoren. Tanner. — Honorar schimpflich (Erasmus und Hütten), später annehmbar. — Barzahlungen. Goldast. — Dedikationen. — Höhe der Auflagen. Ausgaben (theologische Litteratur). — Juristische Litteratur nach Stintzing. — Koberger. Briefwechsel mit Amerbach. — Schluß. Erst um die Wende des 15. Jahrhunderts wird es möglich, einen Überblick über die jugendlichen Leistungen des Buchdrucks und Buchhandels zu gewinnen. Leider sind nur gelegentliche Äußerungen und zerstreute Einzelheiten über das damalige Geschäft erhalten; indessen ergibt sich aus ihnen, daß es selbst in der sogenannten Jnkunabelnzeit durchaus nicht unbedeutend gewesen sein kann. Wenn Didot auf Grund einer Schätzung Daunou's annimmt ^, daß bis 1500 nur 13000 Bücher in einer Durchschnittsauflage von je 300 Exemplaren gedruckt worden seien, was im Jahre 1501 für ganz 264 Das Bücherquantum der Jnkunabelnzeit. Mnstes Europa einen Vorrat von etwa 4000000 Büchern ergeben würde, so greift er viel zu niedrig. Hain führt in seinem Repertorium 16299 bis dahin gedruckte Werke an. Indessen ist auch diese Zählung nicht hoch genug, denn einmal sind viele hundert, wenn nicht viele tausend Bücher bis auf ihre letzte Spur der Nachwelt verloren gegangen, dann aber seit Hains Tode auch Tausende wieder aufgefunden worden, sodasz man die Gesamtzahl ohne Übertreibung auf wenigstens 25000 Druckschriften veranschlagen kann, von welchen etwa sechs Siebentel aus scholastischen und religiösen Werken bestehen. Von der Linde berechnet die noch vorhandenen Bücher und Flugschriften sogar auf mehr als 30000 selbständige Stücke. Ebenso sind die Auflagen viel höher zu berechnen, als man, nach den Nachrichten betreffs einiger der ersten gedruckten Bücher urteilend, zu thun Pflegt. Statt auf 300 Exemplare, wie Didot, kann man, wie der Verlauf dieser Darstellung nachweisen wird, die durchschnittliche Auflagehöhe auf mindestens 500 Exemplare, wenn nicht höher, annehmen. Natürlich umfassen die angegebenen Zahlen nicht allein die deutschen, sondern alle bis zum Jahre 1500 in Europa veröffentlichten Preßerzeugnisse. Überhaupt kennt der Buchhandel während des ganzen ersten Jahrhunderts seit der Erfindung der Kunst keine nationalen Unterschiede und. Gegensätze. Seine dem deutschen Großhandel entnommenen Usckneen sind ziemlich überall die nämlichen, die Sprache seiner Verlagsartikel ist fast durchgehends die lateinische, die Sprache der Kirche, der Litteratur, der Regierungen und der Gerichte, und schon im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts dient die frankfurter Messe als Centralpunkt für den europäischen Buchhandel überhaupt. Es ist deshalb auch keiu Notbehelf, sondern ein Gebot der geschichtlichen Unparteilichkeit, wenn in der Folge, um eine bnchhändlerische Erscheinung zu erklären, oder in das rechte Licht zu stellen, vorerst ebenso sehr auf französische oder italienische, als auf deutsche Verhältnisse verwiesen wird. Man pflegt die bis zum Jahre 1500 gedruckten Bücher Inkunabeln oder Wiegendrucke zu nennen: eine willkürliche rein äußerliche Bezeichnung und Begrenzung, für welche es kaum innere Merkmale und Gründe gibt. Wenn z. B. Anton Koberger die Bibelerklärnng des Kardinals Hugo schon von 1493 an vorbereitet und die sieben Folianten zwischen 1498 und 1502 drucken läßt, so wirft sich ganz natürlich die Frage auf, ob denn dieses Werk eine Inkunabel ist oder nicht, oder ob bloß die- Kapitel.I Herstellung und Vertrieb des Buchs in Einer Haud. 265 jmigen Bände so genannt werden dürfen, welche vor dem 1. Januar 1500 gedruckt wurden? Außerdem bezeichnet der Anfang des neuen Jahrhunderts durchaus keinen Fortschritt in der Geschichte der Kunst, geschweige denn der Menschheit, wohl aber thut es die große Kirchenreformation, welche für das ganze denkende Europa den Übergang aus dem Mittelalter in die neue Zeit bildet. Es wäre also vielleicht viel bezeichnender gewesen, wenn man überhaupt eine Jnkunabelnzeit annehmen und bestimmt abgrenzen will, die Periode vor 1520 das Foliantenzeitalter zu nennen, weil bis dahin fast nur ausnahmsweise in andern Formaten als in Folio gedruckt wurde. Dieser Unterschied ist kein bloß äußerlicher. Der Verbreitung der Bildung im Volke hatten eben die Folianten wenig oder gar nichts genützt. Die eigentliche weltbeherrschende Bedeutung des Buchhandels beginnt vielmehr erst mit dem überwiegenden Auftreten der kleinen Formate, welches in seinen Wirkungen eine vollständige Revolution bedeutete. Der buchhändlerische Geschäftsbetrieb bedürfte zur Herstellung und zum Verkauf der Bücher der im Anfang meist in einer Person vereinigten Thätigkeit des Schriftgießers, des Buchdruckers, des Verlegers und des Händlers. Mit dem größern Leserkreise und dem durch ihn angeregten Erscheinen zahlreicherer Preßerzeugnisse zerfiel aber diese Vereinigung verschiedener Geschäftszweige allmählich wieder in ihre verschiedenen Bestandteile, sodaß jeder von ihnen nun das ihnen allen gemeinschaftliche Ziel selbständig, aber den andern ergänzend, ins Auge faßte. Es handelt sich hier zunächst um den Schriftguß. Gutenbcrg und Fust besorgten diesen selbst. Jener hatte sich als der Erfinder beweglicher Bleithpen mit dieser Kunst vertraut gemacht und sich schon in Straßburg bei seinen ersten Versuchen im Spiegelgießen der Hülfe von Goldschmieden bedient. Fust war von Haus aus ein solcher und daher besonders geeignet, die Tragweite der neuen Erfindung zu erfassen. Die Goldschmiedekunst ist in der That eine Art Vorschule des Schriftgusses. Der Goldschmied mit seinen technischen Kenntnissen war dem ersten Drucker unentbehrlich, da er Stanzen hatte, mit welchen er seine Ornamente aus Metall vervielfältigte. Er mag sogar schon früher Inschriften durch Einschlagen einzelner Stanzen mit verkehrt geschnittenen Buchstaben hergestellt haben. ^ Jedenfalls war es der Goldschmied, welcher für die ersten Drucker die Stanzen anfertigte. Diese suchten deshalb auch zur 266 Schriftguß: Goldschmiede und Stcmpclschneider. Mnstes Herstellung ihrer Schriften die Goldschmiede als Mitarbeiter zu gewinnen. Schöffer ließ, um sich so lange als möglich sein thatsächliches Monopol zu bewahren, weder Matrizen noch Schriften käuflich ab. Nur die hervorragendsten und bemitteltsten Offizinen konnten untadelhafte Typen liefern; die Kosten ihrer Herstellung erforderten ein zu großes Kapital und die Beschaffung der unentbehrlichen Arbeiter ließ sich oft nicht ohne bedeutenden Zeitverlust bewerkstelligen. Erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts entstanden selbständige Schriftgießereien. So lange dauerte es, daß der Goldschmied, der oft genug zugleich der Kapitalist war, geneigt blieb,, seine Thätigkeit und seine Mittel, sei es ganz, sei es teilweise, der neuen Kunst zuzuwenden. Bis dahin vergingen oft Jahre, ehe die Drucker ihre Stempel graviert, ihre eigenen Typen gegossen hatten, ehe sie also mit dem eigentlichen Druck von Büchern beginnen konnten. Ausdrücklich wird diese Thatsache von Schweinheim und Pannartz erwähnt, die sogar zweimal (zuerst in Subiaco und dann in Rom) eine solche kostspielige Vorarbeit unternehmen mußten, — von Wcndelin von Speyer in Venedig, von Johann Neumeister in Italien und Frankreich und von Kranz, Gering und Areiburger in Paris. Unter diesen Umständen war es damals für einen Mann, der sich als Drucker mit einem andern associieren wollte, schon eine schwerwiegende Empfehlung, der Bruder eiues Goldschmiedes zu sein. Neben diesem tritt der Stempelschneider, Formschneider und Schön- schrciber als Mitarbeiter für die Herstellung der Typen auf. Schöffer, als alter Schönschreiber, lieferte dem Formschneider neue Zeichnungen und Modelle. König Ludwig XI. sandte angeblich schon 1458 ^ seinen Münzstempelschneider Nikolaus Jenson aus Tours zur Erlernung der Buchdrnckerkuust nach Mainz. Dieser nämliche Künstler erschien einige Jahre später, zwischen 1470 und 1480, wieder in Venedig, wo er sich zum berühmtesten Stcmpclschneider seiner Zeit emporarbeitete, der seine geschmackvollen Schriften an die bedeutendsten Druckereien des Inlandes und Auslandes verkaufte. Nach Didot muß Jenson Typen an Euch - rius Silber in Rom abgegeben haben, da des letztern 1490 erschienene Ausgabe von Cicero's Briefen an Atticus mit ganz denselben Typen gedruckt ist, mit welchen Jenson 1475 seinen Cicero hergestellt hatte. Jedenfalls muß er der erste größere Händler mit Buchdruckerschristen gewesen sein. In Straßburg gössen Goldschmiede, Formschneider und Kapitels Schriftguß: Beteiligung der Goldschmiede, 267 Schönschreiber oft in Gemeinschaft, oft wieder selbständig Typen für eigenen Gebrauch, legten eine Druckerei und einen Buchhandel an; das zweite Kapitel brachte ja schon zerstreut Nachweise dafür. Der dortige Goldschmied Georg Husner, dessen Schwiegervater Nikolaus von Honau gleichfalls „^uritaber" nud „I'l'SLsor lidroruin" war, wurde Drucker und Verleger und redet im Jahre 1473 von seinen „I^itsras g.er? exonlx- ws".4 Der später so berühmt gewordene Buchhändler Johann Rhn- mann wird im Jahre 1475 in den augsburger Stcuerlifteu als Goldschmied angeführt, während er erst 20 Jahre später, 1495, als Buchführer besteuert ward. Die städtische Behörde nahm also erst Kenntnis von seinem anderweitigen Geschäftsbetrieb als die Goldsckmnedetunst auch äußerlich in den Hintergrund seiner Thätigkeit getreten war. Rhnmaun muß teils neben-, teils hintereinander Goldschmied, Schristgicßer, Buchdrucker und Buchhändler gewesen sein. In andern Ländern war es nicht anders. Des Aldus Mauntius Schriftgießcr, oder wenigstens der Hersteller der nach dem Verleger genannten Kursivschrift, Franz Raibolini oder auch Franz von Bologna genannt, war der bedeutendste Goldschmied des damaligen Italien. Neu- mcistcr verdankte seine Typen dem Goldschmied Emilio Orsini in Fo- ligno. Ziemlich zu derselben Zeit blühte als solcher Bcrnardo Cenuini in Florenz, der mit seinem Sohne Dominicus schöne Schriften schnitt und goß. In einem 1561 dem französischen Goldschmied Duvet in Lyon verliehenen königlichen Privilegium heißt es Hoch „vuvst waistrs or- tsvrs g, ^oitr^iet et. tigurs 6n tg-KIs ckö eu^vrs et- o^rg-etörss pour impriraer es vo^uros."^ Mit der zunehmenden Zahl der Drückereien wurde die Nachfrage nach den verschiedeustcn Gattungen von Typen immer größer, sodaß es sich uumuehr der Mühe lohnte, den Guß derselben als selbständiges Geschäft zu betreiben. Ihr Verkauf an sich kam anfänglich sogar verhältnismäßig öfter vor als später, weil die Schriften vielfach, samt den mit ihnen hergestellten Büchern, das Eigentum der Beschützer der Drucker oder der Verleger uud Auftraggeber wurden. So ist mit den Typen der Gutcnbcrgschen Ablaßbriefe kein Buch mehr gedruckt worden, weil sie in den Besitz des Bestellers übergingen^; so druckte» Schweinheim und Pannartz mit andern Lettern in Rom, als iu Subiaco, die ersten pariser deutschen Drncker Kranz, Freiburger und Gering mit andern 268 Schriftgießereien. Die ersten Buchdrucker: Studenten. ^Fünftes Schriften „in der goldenen Sonne" als in der Sorbonne. Man übertrug eben unwillkürlich, da man noch gar keine Ahnung von dem universellen Charakter der Kunst hatte, die eng beschränkte Aufgabe der Handschrift auf die gedruckten Bücher, und lebte in den Anschauungen des Mittelalters unbefangen weiter. Von deutschen Städten waren es namentlich Straßburg und Basel, welche die ersten großen Schriftgießereien einrichteten und deren Erzeugnisse bald nach Norden und Süden hin verkauften. Von tüchtigen Künstlern unterstützt, waren sie schon im Aüfaiig des 16. Jahrhunderts im Stande, nicht allein eine reiche Auswahl geschmackvoller deutscher Typen, sondern auch in Nachahmung der neuesten venezianischen Erfindungen Antiqua und Aldinische Kursiv zu liefern. Augsburg und Nürnberg folgten dem Beispiel jener Städte bald nach und trugen das Ihrige dazu bei, den Buchdruck und Buchhandel unabhängig von der Selbstherstellung der Schriften zu machen. Fortan also ist es einzig und allein der Buchdruck, welcher die Voraussetzung des Buchhandels bildete. Beide sind sogar so eng verbunden, daß sie vielfach miteinander verwechselt werden; namentlich aber hat sich bis in die neuere Zeir hinein der Begriff des Buchdruckers noch nicht prinzipiell von dein des Verlegers geschieden Die Buchdruckereien nun bezogen ihre Arbeitskräfte — Setzer und Drucker — aus allen möglichen Klassen und Gewerben, namentlich aber aus den Kreisen der Schreiber und der ihnen verwandten Berufsgattungen, wie Formschneidern, Briefmalern, Illuminatoren und Miniaturmalern. Der Zahl nach natürlich viel geringer und der Zeit nach später schließen sich ihnen verdorbene Studenten und überhaupt junge Männer der gebildeten Stände an, die ihren Beruf verfehlt oder im Leben schon Schiffbruch gelitteit. haben. Seitdem nun gar das Drucken eine einträgliche Industrie geworden, suchten Leute aller Stände darin ihren Broterwerb. Damalige Schriftsteller, wenn sie sich über die schlechten Sitten der Studenten beklagen, erzählen, daß viele derselben, unfähig einen Grad zu erlangen, sich zuletzt als Druckergehilfen verdingten. Sie verstanden gerade genug Latein, um als Setzer lateinischer Bücher zu dienen. Sebastian Brant, der während seines Aufenthalts zu Basel, wo er bei Amerbach und andern Korrekturen besorgt hatte, mehr als einen solcher ehemaligen Studenten gesehen haben mag, beschreibt sie als ebenso liederlich, wie auf den Universitäten. An einem Kapitel.) Verhältnis der Schreiber zu den Buchdruckern. 269 Tage, sagt er, verprassen sie einen ganzen Wochenlohn. ^ „Wenn die Studenten wider heim kumen, so kunnen sie mit (nichts) und werden buchtrucker darusz", sagt Geiler in seinen Predigten über das Narrenschiff. ^ Daraus erklärt sich vielleicht das Hinübernehmen eines Stücks des studentischen Pennalismus, des Depositionswesens, in die Zunftgebräuche der neuen Kunst. Die Schönschreiber verhielten sich anfangs derselben gegenüber feindlich, weil sie sich von ihr in ihrem Erwerbe bedroht sahen. Ihre Gegnerschaft hielt aber nicht lange an, teils weil sie um des lieben Broterwerbs willen alles aufbieten mußten, nicht nur Schriften formen und gießen, sondern auch Bücher setzen und drucken zu lernen, teils weil sie sich bald überzeugten, daß auch für sie bei der täglich wachsenden Ausdehnung der Kunst noch genug zu thun und zu verdienen übrigblieb. Die gescheitern Köpfe und tüchtigern Kräfte unter den Schreibern würdigten also sehr bald deren Tragweite und übertrugen in richtiger Erkenntnis der Folgen, welche der Buchdruck für sie haben mußte, ihre Erfahrung, Kenntnisse und Einsicht auf das immer mehr aufblühende Geschäft. Wenn bei der frühern handschriftlichen Herstellung ein paar, oder höchstens einige Dutzend Bücher mit Initialen zu schmücken oder zu rubrizieren gewesen waren, verlangten jetzt Hunderte und Tausende von Werken eine derartige künstlerische Zuthat. Die ehemaligen weltlichen Schreiber, welche mit den geistlichen Schreibern und teilweise auch mit den Stationarien der Universitäten konkurrieren mußten, hatten jetzt so viel Arbeit als sie wollten und verdienten mit einiger Geschicklichkeit als Setzer und Drucker ebenso viel, wenn nicht mehr. Der Verdienst der Zeichner und Maler, Jlluminierer und Rubrikatoren vermehrte sich auch, statt daß er sank. In dieser Thatsache lag das einigende und versöhnende Moment für die alte und neue Richtung, die allmähliche Annäherung und Verschmelzung ihrer Interessen. Dieser Versöhnungsprozeß vollzog sich schon in den ersten Jahrzehnten nach Erfindung der neuen Kunst. Es ist also kein Zufall, daß gerade in den Städten, in welchen während des Mittelalters Schönschreiberei, Miniaturmalerei und Handschriftenhandel in Blüte gestanden hatten, schon in den sechziger und siebziger Jahren des 15. Jahrhunderts die ersten und bedeutmdsten Druckereien entstanden, welche sich zugleich durch besonders geschmackvolle Ausstattung ihrer Verlagswerke und teilweise reichen Bilderschmuck derselben auszeichneten. Straßburg, Basel, Augsburg, 270 Beimengung der Begriffe: Schreiben und Drucken. fünftes Ulm, Nürnberg und Köln stehen hier in erster Linie. Die kleine Reichsstadt Hagenau im Elsaß gehört, weil sie wie bereits im ersten Kapitel erzählt wurde, von alters her der Sitz berühmter Schreibstuben und Schreiber war, zu den ältesten Stätten der Buchdruckerkunst und zog selbst noch 1518 einen so bedeutenden Drucker und Verleger, wie Thomas Anshelm aus der Universitätsstadt Tübingen an. So kam es denn auch, daß die Volkssprache anfangs noch nicht zwischen Schreibern und Druckern zu unterscheiden wußte, zumal sich auch die Drucker selbst über diesen Unterschied nicht klar waren, oder ihn nicht hervortreten lassen wollten. In den ältesten Preßerzeugnissen wird die alte Thätigkeit des Schreibens noch vielfach für den neuen Begriff Drucken gebraucht. So sagt der Drucker Peter Adam in der Schlußschrift zu des Angelus Aretinus' „li-acta-tus cks Lrirainidus ssu äs Nu-Ikticiis", welche er 1472 in Mantua herausgab: „?etru8 ^ciam Kantus oxus liocz imprsssit iri urds Illio nullus so 8vriri86rg.t asrs prius." Noch deutlicher tritt diese unwillkürliche oder absichtliche Verwechselung im Schlußwort zu einer der ältesten Ausgaben des Pe- trarca'schen „Triumphs Amors" hervor, wo es heißt: „NaZistsr ^oav- ns8 ?etri 6s N^Zuntia 8orixsit> Kos vxu8 ckis XXII lebruarii" (1472). In demselben Jahre gebrauchte derselbe Mainzer (12. November 1472) dasselbe Wort „8orip8it" statt „exsuckit" im Kolophon zum „knilooolo" von Florenz. Auch Kranz, Freiburger und Gering wandten, als sie noch in der Sorbonne druckten, höchst wahrscheinlich im Jahre 1473, die kalligraphischen Ausdrücke auf den Druck an. In der Schlußschrift zu der „I-e^s/iäa ^.ursk" sagen sie: „xvletus «trav- Zvrixta» per nos irQprs88oria,e arti8 raaZi8ti'08" (statt impressa). Überhaupt wird in etwa einem Dutzeud Schlußworte aus dem 15. Jahrhundert der Druck mit „8oridsrs", „traiuzoribsrs" und „ex8eril>ere" bezeichnet. ° Übrigens wird die von den verschiedensten Seiten, namentlich einem so bedeutenden Forscher wie A. Kirchhofs, aufgestellte Vermutung, daß die ersten Drnckercibcsitzcr aus den Schreibern hervorgegangen seien, unter anderm auch durch die augsburger Steuerbücher zur vollsten Gewißheit erhoben. Es sind dieselben von den Jahren 1346 bis 1717 für jeden Jahrgang sauber auf Pergament geschrieben und wohlgeordnet im dortigen städtischen Archiv aufbewahrt. Je nach Straßen und Straßen- Kapitels Die ersten augsburgcr Drucker früher Schreiber. 271 nummern geführt, enthalten sie die Namen sämtlicher Steuerpflichtigen, sowie die jedesmaligen Beträge der Kopf- und Einkommensteuer. Da die Wohnungen und Offizinen der ersten augöburger Drucker aus den Grundbüchern und vielfach auch aus den noch vorhandenen Kaufbriefen nachgewiesen sind, so läßt sich auch die Identität der einzelnen Steuerzahler leicht feststellen. Der erste Buchdrucker, welcher als solcher bezeichnet wird, erscheint in den augsburger Steuerbüchern 1473; bis dahin hieß er vielfach Schreiber, trotzdem daß nachweisbar schon 1468 dorr gedruckt worden war. So wird Günther Zainer in den Steuerlisten bis 1473 als wohnhaft zu St. Anna (wo jetzt die Sandersche Fabrik steht) nur als Günther der Schreiber geführt. Im Jahre 1473 kaufte er von Johann Schüßler das Haus in der Weismalergasse (jetzt v, 213 Karolinenstraße). Als Besitzer dieses Hauses wird er in den Jahren 1474 und 1475 Günther der Buchdrucker, 1476 und 1477 aber einfach Günther Zainer ohne jeden Zusatz genannt. Wie schnell sein Geschäft gewachsen sein muß, geht aus der Thatsache hervor, daß er von 1474 an bereits 28 Gnlden jährlicher Steuern zahlte. In derselben Weise wird Johann Schüßler von 1453 bis 1484 in den augsburger Steuerbüchern als Schreiber angeführt. Er wohnte bis 1464 am Bruderklostcr und kaufte 1464 von der Witwe Anna Kötzlin und Konsorten das obengenannte Haus in der Weismalerstraße. In dein Kaufbriefe von 1464, dessen Original sich in dem Besitz des hochverdienten Lokalhistorikers Dr. Robert Hoffmann in Augsburg, dem gegenwärtigen Eigentümer desselben Hauses, befindet, wird Schüßler als Buchbinder bezeichnet. Es findet mithin seine frühere Thätigkeit und auch sein späteres untergeordneteres Geschäft Erwähnung, nicht aber seine Druckerei, durch welche er sich nicht nur einen angesehenen Namen, sondern offenbar anch Wohlstand erwarb. Denn während er 1464 nur 23 Gros (Groschen) Steuern bezahlte, ward er 1468 schon auf 2 Gulden eingeschätzt. Johann Bämler endlich erscheint in den städtischen Steucrlisten zuerst 1453 als Schreiber, 1457 ohne jeden Zusatz als Bämler, 1459 als Bämler, Schreiber, 1461 als Johann Bämler, 1462 bis 1472 als Bämler, Schreiber, und nur 1477 als Johann Bämler, Drucker. Erst 1508 verschwindet sein Name aus diesen Listen. Von 1477 bis 1508 war seine Wohnung „Vor den Predigern" (der jetzigen 272 Kontingent aus Briefmalern und Buchbindern. fünftes Wintergasse). Bämler entrichtete 1460 nur 3^2 Gros Steuer, 1464 schon 2 Gulden und 1466 bereits 6 Gulden. Die verhältnismäßig bedeutende Steigerung dieses 1464 schon hohen Steuersatzes rührt schwerlich aus seinem Gewerbe als Schreiber her^, da ja die meisten reinen Schreiber durch den Bücherdruck wenigstens früher oder später Einbuße in ihrem Erwerb erleiden mußten. Es drängt sich also die Vermutung auf, daß Bümler das gesteigerte Einkommen seinem neuen Geschäft als Buchdrucker verdankte und er dieses schon um die Mitte des siebenten Jahrzehnts schwunghaft betrieb. Andererseits lieferten aber auch einige der sonstigen verwandten Gewerbe ihre Vertreter zur neuen Kunst. So namentlich die Holzschneider und Kartcnmaler. Anton Sorg wurde von 1466 bis 1476 einschließlich als Kartenmaler, fast gleichbedeutend mit Formschneider, bezeichnet. Zu jener Zeit, und noch später, wurden Kartenmacher, Briefmaler und Briefhändler, welche alle der Kramerinnung angehörten, ebenso oft in eine Kategorie von Gewerbtreibenden geworfen, wie Buchdrucker und Buchbinder. Die neuen Buchdrucker brauchten aber außerdem nicht nur Setzer, zu denen die Schreiber Wohl am besten geeignet waren, sondern zur Anfertigung ihrer Typen, Pressen und sonstigen Werkzeuge auch Kistler (Schreiner), Schnitzler (Armbrustmacher) und Holzschneider. Wenn nun diese Leute noch des Schreibens kundig waren und sonst Unternehmungsgeist hatten, so konnten sie, nachdem sie die Werkzeuge hergestellt hatten und mit deren Verwendung vertraut geworden waren, ohne zu große Schwierigkeit auch das Setzen und Drucken lernen, wie umgekehrt die Schreiber die Anfertigung der notwendigen Utensilien. Anton Sorg ging nun als Drucker aus den Briefmalern hervor. Noch 1457 zahlte er nur 7 Gros Einkommensteuer, 1464 schon 7^2 Pfund und 1466 sogar 10 Gulden. Er muß sich also ebenso früh wie Bämler erfolgreich als Drucker emporgearbeitet haben, wenngleich aus jener Zeit kein mit Jahreszahl und Namen bezeichnetes Druckwerk von ihm mehr vorhanden ist. Wieder andere traten zuerst als Buchbinder auf. So erscheint der berühmte Erhard Ratdolt von 1469 bis 1473 nur mit seinem Namen in den Steuerlisten, 1474 aber als Buchbinder Erhard, dann als Drucker, von 1486 bis 1528 sei es als Meister Erhard, sei es als Erhard Ratdolt. Er zahlte zu Anfang des neuen Jahrhunderts bereits 30 Gulden Einkommensteuer. Kapitels Buchdrucker und Schreiber in Augsburg und Straßburg. 273 Etwa zu Beginn der achtziger Jahre fangen die Unterscheidungen zwischen den verschiedenen, teilweise verwandten Gewerben an, und namentlich treten von da an die Buchdrucker und Buchführer in den Steuerbüchern zahlreich als selbständige, voneinander gesonderte Gewerb- treibende auf. Nur ausnahmsweise wird ein namhafterer augsburger Buchdrucker, wie der Briefmalcr Krapfenstein, welcher von 1475 bis 1479 bei Günther Zainer gearbeitet hatte, noch 1486 als Schreiber aufgeführt; ein Beweis, wie lange noch einzelne Kreise an dieser für damals volkstümlich zu nennenden Bezeichnung der Buchdrucker festhielten. Was sich nun von Augsburg aktenmäßig nachweisen läßt, das muß auch für andere große Städte DeutschlaUds gelten, da die innere und äußere Entwickelung der neuen Kunst überall dieselbe war. So z. B. für Straßburg, welches nicht nur der Mittelpunkt der clsässischen Druckerthätigkeit, sondern aucb noch im 16. Jahrhundert eine Art Buchdruckerschule für Deutschland, Frankreich, Italien und die Schweiz bildete. Der hochverdiente straßburger Gelehrte C. Schmidt hat in seiner vortrefflichen Schrift: „Zur Geschichte der ältesten Bibliotheken und der ersten Buchdrucker zu Straßburg", unter anderm eine Fülle von bisher unbekannten Thatsachen veröffentlicht, welche das vom Verfasser aus den augsburger Akten gezogene Material bestätigen und zugleich vervollständigen. Mehrere der ersten straßburger Drucker waren Goldschmiede, Maler, Kalligraphen. Als solche gehörten sie zur Goldschmiedezunst, die damals alle irgend einen künstlerischen Charakter tragenden Gewerbe umfaßte und ihre Stube in der Münstergasse, in dem Hause „Zur Stelz" hatte. Schon frühe trifft man auf Drucker, Pressores, impressorss lidroium, von denen man nichts als den Namen kennt. Da nun die Verbreitung des Buchdrucks das Gewerbe der Kalligraphen beeinträchtigte, manche Druckereien auch zur Ausschmückung ihrer Erzeugnisse eigene Zeichner und Jlluministen in ihre Dienste nahmen, so erlitt die Zunft „Zur Stelz" durch Verminderung der Zahl ihrer Mitglieder so bedeutenden Schaden, daß die Beiträge für den Stubcnzins erhöht werdeU mußten. Nach Schöpflin soll schon 1472 im Stadtrat „em genannten Hans fünf Exemplare des ersten Bandes der „kanttisologis," verkauft und von ihm bis aus drei ungarische Gulden Zahlung dafür erhalten hat. Zugleich aber verpflichtet er sich, ihm die restierenden fünf Exemplare des zweiten Bandes bis spätestens zu nächstem Martini (also vom 11. August, dem Tage des Abschlusses, an in drei Monaten) zu liefern. Sollte das aber nicht geschehen, so möge Hans die ersten fünf Bände wieder verlaufen, um sich für sein an Türkhl gezahltes Geld und etwa erlittenen Schaden bezahlt zu machen. Der Buchführer bezog nun von einem oder von verschiedenen Druckern seine Ware und handelte damit ans eigenen Gewinn und Verlust, oder er vermietete ihnen seine Dienste und arbeitete auf Kosten und Gefahr seiner Auftraggeber. Er war den Druckern besonders dadurch wichtig und unentbehrlich, daß er, selbst mit ungeschlachten Folianicn das ganze Land durchziehend, den Geschmack und die litterarischen Bedürfnisse der verschiedenen Gegenden erforschte, das Lesebedürfnis durch Vorzeigung und Anpreisung seiner Bücher weckte oder sich auch an einem ihm günstig erscheinenden Orte niederließ, wodurch er natürlich auch znr Ausbreitung des Buchhandels wesentlich beitrug. Deu ältesten beglaubigten Spuren des Hausierhandels begegnet man, wenn nicht Ende der sechziger, so doch zn Anfang der siebziger Jahre des 15. Jahrhunderts. Es sind nämlich noch etwa acht der schou früher erwähnten von deutschen Verlegern ausgegangenen Bücheranzcigen oder vielmehr Prospekte erhalten, darunter 18* 276 Geschäftsbetrieb der Hausierer. Plakate. tFünsteö drei von Johann Mentel in Straßburg, je einer von Günther Zainer, Johann Bämler und Anton Sorg in Augsburg, einer von Johann Re- giomontan und ein späterer (1486) von Anton Koberger. Der Hausierer stellte auf dem Jahrmarkt oder der Messe einer Stadt, oder an öffentlichen Plätzen, an den Kirchenthüren (den altherkömmlichen Verkaufsständen der Handschriftenhändler), in Universitätsstädten vor den Thüren, der Kollegien und Bursen, oder im Wirtshaus seine Vorräte aus nnd kündigte zugleich deren Verkauf in Anschlagzetteln an, wie dies vor ihm schon die Handschriftenhändler gethan hatten. Während die Anzeigen in groß Folio als Mauerplakate dienten, waren andere in Oktav oder Quart gedruckte Ankündigungen wohl zur Verteilung aus der Hand, oder auch znm Einkleben in die gebundenen Bücher bestimmt. Die ältesten dieser Anzeigen stammen von Mentel her und bieten verschiedene von ihm gedruckte Werke zum Verkaufe an: so die 1469 erschienene „Lumina. ^8- t8xg.ua>", die 147t) oder 1471 vollendeten „Lxistola.6 La-neti Hisra- nz?mi" und das 1473 herausgegebene „Lpseuluin lüstorigle". Sie beginnen übereinstimmend mit dem Worte „Ouxi-sntes" oder „Vo1snts8 kmere" und schließen mit dem Satze: „V-zniant acl oosxioium zu dem ..." und versprechen dem Käufer einen billigen Verkäufer (na.de- Knut, larAum vönäitvrein). Im Anhang unter V sind die drei Men- telschen Prospekte und ein Bämlerscher wörtlich abgedruckt. Die offen gelassene Stelle am Ende der Mcntelschen Anzeigen beweist deutlich, daß seine Hausierer von einem Ort zum andern zogen nnd jedesmal bei ihrer Ankunft den Namen ihres Wirtshauses einschrieben; die lateinische Sprache aber läßt erkennen, daß er, wie auch die meisten der seinem Beispiel folgenden Verleger, vorzugsweise Gelehrte oder Klöster im Auge hatten. Das Geschäft in letztem kann nicht unbedeutend gewesen sein, da sie vielfach weit entfernt von der Heerstraße lagen und sich ihren litterarischen Bedarf durch diese Hausierer vermitteln lassen mußten. So findet sich am Schluß eines Exemplars der Postille des Nikolaus von Lyra folgende Bemerkung eingetragen". ..Dieses Buch gehört der Benediktinerabtei Sancta Maria von Montebourg m der Diöcese Constances, Provinz Rouen. Gekauft im Kloster der genannten Abtei von einem Hausierer (lidrario vsnalös lidros äepor- tauti) am 8. August im Jahre des Herrn 1487. Es kostet dreißig tourainische Sous. Bescheinigt Janicart." Kapitels Die seßhaften Buchführer. Meßverkehr der Verleger. 277 Die deutschen Prospekte bildeten dagegen damals anscheinend, wie überhaupt die deutsche Litteratur, die bedeutende Minderheit. Äußer Günther Zainer, der etwa zwei Drittel lateinischer und ein Drittel deutscher Bücher anbot, brachten allein Johann Bämler und Anton Sorg nur deutsche Verlagsartikel auf den Markt. Es ist eine interessante Thatsache, daß die erste deutsche Volkslitteratur aus Augsburg kommt. Sorg kündigt unter anderm die Volksbücher „Griseldis", „Die schöne Me- lusine" u. s. w. an, Bämler aber populäre juristische und theologische Werke. Alls dem Hausierer nun wurde der Buchführer in dem Augenblick, wo der Handel sich nicht mehr im Umherziehen bewältigen ließ, wo der Geschäftsverkehr der wandernden Händler aus Messen und Jahrmärkten untereinander begann und wo die Masse der neuen Erscheinungen aus die weitere Teilung der Arbeit drängte. Nicht daß der Wanderverkehr überhaupt in Wegfall gekommen wäre; er blieb vielmehr und wuchs sogar an Ausdehnung und Umfang. Aber es trat eine gleichsam aristokratische Scheidung ein: der Großbetrieb der Buchführer hielt an den Geschäftsreisen aus bie großen Märkte und in fernere Gegenden fest, der Kleinverkehr dagegen, der eigentliche Hausierhandel, beschränkte sein Feld immer mehr auf die Kleinlitteratur, auf die Flugschriften und die Volkslitteratur, eine Umwandlung, welche sich schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts zu vollziehen begann. Um aber den Absatz ihrer Artikel noch wirksamer zu betreiben, besuchten die Verleger selbst die Jahrmärkte und Messen der mittlern und größern Städte, boten dort im unmittelbaren Verkehr mit dein Publikum die Erzeugnisse ihrer Pressen aus. Es seien hier vor allem erwähnt Frankfurt a. M. und Leipzig, Nürnberg, Straßburg, Basel, Zurzach, St. Gallen, Augsburg, Nördlingen, Naumburg, Erfurt und Breslau. Wie die Kaufleute hier seit Jahrhunderten ihre Einkäufe gemacht und unter anderm auch Handschriften, ja Flugblätter politischen oder theologischen Inhalts, sei es auf eigene Gefahr, sei es im Auftrag Dritter, gekaust oder verkaust hatten, so dehnten sie sehr bald nach Erfindung der Buchdruckerkunst ihre Kundschaft auch auf Bücher aus. Das Bedürfnis nach ihnen entsprang aus, und fußte natürlich auf dem bisherigen Handschriftenhandel. Wenn schon, wie bereits erwähnt, 1439 die siebenbürger Kaufleute den litterarischen Verkehr dieser deutschen Kolonie mit dem 273 Vermischung von Buch- und Warenhandel. Filialen. Wnftes Mutterlande vermittelt und Handschriften Don Basel nach Hause gebracht hatten, so zählte auch die im ganzen 320 Bände umfassende Kapellenbibliothek in Hermannstadt im Jahre 1500 schon 167 deutsche Inkunabeln, darunter 11 aus Augsburg, 22 aus Basel, 23 aus Köln, 28 aus Straßburg und 51 aus Nürnberg, sowie außerdem 114 aus Venedig. Auch Riga und Reval bezogen im spätern Mittelalter ihren geringen litterarischen Bedarf, namentlich an kirchlichen Hilfsmitteln, über Lübeck. Seit den ersten Anfängen der Buchdruckerkunst standen, dem frühern Verhältnis entsprechend, die dortigen nicht unbedeutenden Kaufleute Konrad Hürle- mann und Ambrosius Segeberg schon in unmittelbarer Geschäftsverbindung mit Frankfurt a. M, kauften bei Johann Fust ein und sandten 1467 cm Kord Romer in Riga und Marquard von der Molen in Reval eine Anzahl gedruckter Bücher zum kommissionsweisen Verkauf, nämlich 2 Bibeln, 15 Psalter und 20 Kanon. Die Zahl dieser Bücher ist zu groß, als daß sie für den eigenen Bedarf hätte bestellt sein können. Aus ihr aber ergibt sich die Folgerung, daß, wie die übrigen Ausfuhrartikel, die lübecker Kaufleute auch die litterarischen Bedürfnisse oder Aufträge für ihre Geschäftsfreunde in den Ostseeprovinzen vermittelt haben." Die spärlichen Reste der leipziger Gerichtsakten erweisen außerdem, daß diese Vermischung des Buchhandels mit dem Warenhandel in Leipzig und auf der leipziger Messe bis gegen die Mitte des 16. .Jahrhunderts angedauert hat. Die kleinern Meßplätze treten dabei allmählich immer mehr, und zuletzt ganz, vor der täglich wachsenden Bedeutung Frankfurts und später Leipzigs zurück. Die Einzelheiten über diesen Punkt müssen den Kapiteln über die Buchhändlermessen der beiden zuletzt genannten Städte vorbehalten bleiben. Außerdem aber errichteten die Verleger Filialen, oder wenigstens Niederlagen, in den bedeutendsten Städten des In- und Auslandes. Auch hier sind wieder Fust und Schöffer die ersten, welche, schon ehe die Buchdruckerkunst eine heimische Stätte in Paris gefunden hatte, dort eine Zweigniederlassung gründeten. Gleich ihnen ist hier auch Anton Koberger in Nürnberg zu erwähnen, welcher in der Person des Johann von der Brück aus Flandern bereits 1476 einen Faktor in Paris hatte. Nach des letztern bald erfolgtem Tode war er dort später durch Johannes Blumenstock, genannt Heidelberg, vertreten. „Mich hat mein Junckher uff Paris gesetzt", berichtet der treue Mitarbeiter, „Bücher zu Kapitcl.Z Kobergers und Anderer Filialen und Faktore. 279 verkauffen und zu Gelt zu machen. Ich hab zu versorgen zween laden buecher, die zu sortiren, collationiren und schön und süber und ordentlich zu halten und darum gute Rechenschaft zu geben, so best ich mag/' Außerdem hielt Koberger an verschiedenen Orten „offen Cräm und Gewölbe", wie z. B. in Ofen, Krakau und Breslau, in Frankfurt, Regensburg, Passau und namentlich in Lyon, wenn es ihrer auch nicht volle sechzehn gewesen sein mögen, wie sein Biograph Waldau behauptet^; speziell von Lyon aus vermittelte Kobergers Neffe Johann die Verbindungen mit Spanien und Oberitalien. Als seinen Bevollmächtigten in Passau hatte Koberger mit kluger Berechnung den Domprediger Men- rath Zyndel (1504) angestellt, eine Persönlichkeit, die ganz anders auf den Absatz der Bücher wirken konnte, als ein gewöhnlicher „Diener"; wahrscheinlich hatte er die geschäftlichen Beziehungen zu dem Osten zu überwachen. Auch in Leipzig hielt er in der Person des Buchbinders und Bnchstthrers Peter Element seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts einen förmlichen Kommissionär, einen „Faktor", wie gleichzeitig auch Johann Rrmmann von Augsburg in der Person eben desselben Element, später in der Glasius Salomcms. Aldus wiederum hatte seine Kommissions- läger (?) in Wien, Basel, Augsburg, Nürnberg und Paris. Für die betreffenden deutschen Städte steht die Thatsache längst fest, für Paris beweist sie Erasmus in einem Briefe, welchen er am 27. April 1510 von dort an Andreas Ammonius richtete: „Meine Sprichwörter", heißt es unter anderm, „werden hier von neuem gedruckt werden. Die Aldinischen Ausgaben sind käuflich und nicht teuer; sie kosten nämlich 1>/z Scudi, während sie in Rom teuerer verkauft werden. Wer welche will, möge sie bei jenem Italiener holen, der allein die Aldinischen Bücher verkauft." Auch Gottfried Hittorp und Ludwig Horncken in Köln unterhielten bis zum Jahre 1512 eine Kommandite in Paris, nach deren Aufgabe aber nicht weniger als drei: in Leipzig, Wittenberg und Prag, welche bis zum Jahre 1524 verfolgt werden können. Vereinzelt findet sich dieser Geschäftsgebranch noch bis gegen Ende des 16. Jahrhunderts. Als Beispiel möge Hans Spierinck dienen, welcher die Offizin des Antwerpeners Christoph Plantin von 1577 bis 1583 in Hamburg vertrat." Die ältesten Buchdrucker waren anfangs immer auch Verleger, da sie die Herstellung und Ausgabe ihrer Unternehmungen auf eigene Rechnung 280 Scheidung des Verlagshandels vom Buchdruck, ^Fünftes -und Gefahr besorgten. Mit der Verbreitung der Pressen, auch an kleinern Orten, und mit dem steigenden Bedürfnis der sich täglich erweiternden Lesewclt löst sich jedoch auch der Verlagshandel bald vielfach vom Buchdruck ab und wird schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts ein selbständiges Geschäft, wenn auch noch jahrhundertelang, wie schon früher angedeutet, im Volksmunde, ja selbst in amtlichen Schriftstücken, der Verleger und Drucker gleichbedeutende Begriffe bleiben. Die Thätigkeit der Drucker überwog auch noch für lange Zeit derart, daß beide Berufe nur schwer bestimmt gegeneinander abgegrenzt werden konnten. So heißt es in einem leipziger Ratserlasse von 1526, den Kirchhofs mitteilt: „Buchdrucker und andere, so Pflegen Bücher zu verkaufen." Also trotz bereits fünfzigjähriger Praxis werden hier die Buchhändler noch mit den Druckern zusammengeworfen. Ganz ebenso ließ der Rat von Nürnberg 1537 allen „Buchdruckern" den Verkauf eines von der frankfurter Messe eingeführten Schmachbüchleins „Fama" verbieten." Nun ist es von Nürnberg bekannt, daß hier die Buchführer auf dem Markt, vor den Kirchen und auf offener Straße schon vor der Reformation die neuen litterarischen Erscheinungen feilhielten. Erst am 14. September 1569, als der frankfurter Rat die zur Messe anwesenden Buchhändler vor sich beschick, bemerkte er am Schluß des Protokolls, „daß oberzehlte Personen nit allein Buchtrucker, sondern mehreren Theils zum Theilt Buchhändler, zum Theil! Buchführer seint." „Weither seint auch vil vnder solchen Typographis, die für sich selbst nichts, sondern allein mörvöllariö anderen, zum Theilt auch Buchtruckern, zum Theilt aber Buchhändlern und Verlegern trucken und die getruckten Exemplare denselben zustellen." Auch der kölner Rat unterschied 1578 die Buchhändler von den Buchdruckern. i6 Wie große Druckereien, um den Anforderungen des Markts zu genügen, Bestellungen bei andern machten, so nahmen auch die Verleger vielfach fremde Pressen m ihren Dienst. In Straßburg unterschied man schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts zwischen „redelichen", d. h. großen Druckereien, welche ausschließlich ihren eigenen Verlag druckten, und „gemeinen", d. h. kleinen Druckereien, deren Pressen für Dritte arbeiteten. Jene standen natürlich höher als diese." Diesen durch die Geschäftsentwickelung bedingten Fortschritt förderten außerdem noch praktische Erwägungen. Die eine Druckerei war für einen bestimmten Zweck Kapitel.) Drucke für Private. 281 besser geeignet, als die andere, hatte z. B. passendere Schriften, tüchtigere Setzer oder Korrektoren, oder eine günstigere Lage. Sodann kostete die Errichtung einer neuen gut ausgestatteten Druckerei viel Geld, weshalb kleine Kapitalisten gegenüber den ältern Offizinen nur schwer oder gar nicht aufkommen konnten und sich lieber auf den Verlag beschränkten. Was im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts zur' stehenden Praxis wurde, das prägt sich schon gegen Ende des 15. in seinen ersten Ansätzen aus und verdient deshalb besonders hervorgehoben zu werden. Natürlich kommen hier diejenigen Drucke nicht in Betracht, welche Privatpersonen für bestimmte Zwecke bei bedeutenden Druckern bestellten. Solche Aufträge kommen schon in den ersten Zeiten vor. Fust und Schösfer druckten ihr „Psalterium" für zwei Mainzer Klöster und außerdem Breviarien und Missale für Mainz, Meißen und Breslau. Erhard Ratdolt in Augsburg" druckte, von 1486 oder 1487 an, Breviarien und andere kirchliche Bücher für die Bischöfe von Augsburg, Konstanz und Passau, Johann Neumeister, wie schon im dritten Kapitel erwähnt, 1487 in Lyon ein Missale für den Kardinal Karl von Bourbon, 1488 für den Erzbischof von Vienne ein Breviarium." Die Abtei Mon- serrate von der neuen Kongregation der Benediktiner 'von St. Benito von Valladolid nahm sogar einen Drucker förmlich in ihren Dienst. Sie ließ schon im Mai 1498 nicht weniger als 18000 Jndulgenzbriese bei Johann Luschner in Barcelona drucken. Ende Mai kam derselbe mit Udalrich Belch von Ulm selbst nach der Abtei, wo er zufolge eines Übereinkommens vom 7. Januar 1499 sich verpflichtete, so viele Breviarien und überhaupt Bücher zu drucken, als Prior und Konvent verlangen würden; letzterer hatte das Papier und die nötigen Materialien auf seine Kosten anzuschaffen, für Speise, Trank und Arbeitslöhne zu sorgen, die Druckerschwärze zu bezahlen und Luschner, sowie dessen Frau und Kind, freies Quartier in dem Kastell von Otea einzuräumen. Dagegen versprach Luschner, die nötigen Utensilien, Lettern, Presse u. s. w. herzustellen. Für seine Arbeit sollte er monatlich 4^/z Dukaten erhalten. Nach Abschluß dieses Vertrags begann der Druck am 4. Februar 1499 und lieferte bis zum 30. April 1500, also in einem Zeitraum von 15 Monaten 1020 Breviarien auf Pergameut, 398 auf Papier, 1012 Missale auf Pergament, 128 auf Papier, 800 „Ksgulae", 600 „Vitu.6 LKristi", 800 „ve spiritualibuL iZ-soellsioiiibus", ^00 „Instructio iiizvieioi-um" und 282 Die selbständigen Verleger. ^Fünftes 800 „?arvnra Konum".^ Diese Beispiele reichen hin, um einen Geschäftszweig näher zu beleuchten, der zwar mit dem Buchhandel nichts zu thun hat, jedoch den Anfang der heutigen sogenannten Accidenzarbeit bildet. Bedeutsamer für die Geschichte des Buchhandels ist dagegen der Nachweis/ daß sich, wie oben schon angedeutet, bereits im 15. Jahrhundert ein selbständiger Verlegerstand neben den Buchdruckern zu bilden begann. So veranstaltete der ofener Bürger und Buchhändler Theo- bald Feger auf seine Kosten 1488 bei Erhard Ratdolt in Augsburg einen Abdruck der Ungarischen Chronik des Johann von Thwroz. ^ Man hat neuerdings zwar die Behauptung aufgestellt, daß Feger ein wohlhabender Privatmann und Bücherliebhaber gewesen sei, also auch nicht in diese Kategorie gehöre; indessen nennt ihn Denis in seiner Wiener Buchdruckergeschichte, S. XVII, ausdrücklich einen Buchhändler und führt zum Beweise dessen zwei 1494 in Wien für Feger gedruckte Schriften an, auf bereu Titel es heißt: „Irnprsssg-s. eura, st sxxsusis Insod. ?sZer, lidrs-rii st oonoivis öuäsnsis." Auch in der Abrechnung, welche die Interessenten an der Schedelschen Chronik am 22. Juni 1509 in Nürnberg aufstellten, wird Feger als ofener Buchhändler genannt. Der in der Sorbonne thätige G. Wolff aüs Baden vollendete für die pariser Buchhändler Philipp Pigouchet und Engelbert von Marneff am 20. Oktober 1492 den Druck des „Isrsntius onrn vom- msntario Kuiclonis ^nvsnalis" ^ Der seit 1489 in Paris selbständig arbeitende Drucker Wolfgang Hophl druckte 1493 für den londoner Buchhändler Nikolaus Lccomte^; der pariser Buchhändler Jean Petit (Klein aus Ulm?), der übrigens 1496 auch selbst eine Druckerei errichtet hatte, beschäftigte die Pressen von nicht weniger als 15 Druckereien. Diese Angabe des sonst wenig zuverlässigen La Caille dürfte kaum übertrieben sein, da Petit in fast allen pariser Offizinen, zum Teil sogar (üonto s, mstg, drucken ließ. So viel steht unbedingt fest, daß Petit seiner Zeit der bedeutendste Verleger in Paris war und sogar einem Mann wie Johann Froben als Vorbild diente. Nikolaus Luppi (auf Deutsch N. Wolf) aus Lutter am Barenberge war von 1492 bis 1512 Schriftgießer und Drucker iu Lyon. In letzterer Eigenschaft arbeitete er während des letzten Jahrzehnts des 15. Jahrhunderts und bis 1505 für den Buchhändler und frühern Buchbinder Stephau Guehnard. ^ Daß auch Anton Koberger vom Anfang seiner Thätigkeit an verschiedene andere Drucke- Kapitel.) Thätigkeit der Buchdrucker für Verleger. 283 reien beschäftigte, wurde bereits erwähnt. Nachdem der große Verleger mit dem Anfang des neuen Jahrhunderts seine eigene Druckerthätigkeit ganz eingestellt hatte, ging er allerdings nur noch auf wenig neue Verlagsunternehmungen ein. Nur drei Werke ließ er noch bei Johann Sa- con in Lyon (1509, 1512 und 1513) und je eins bei Johann Clein daselbst (1513) und Johann Grüninger in Straßburg (1510) drucken. Auch seine Geschäftsnachfolger beschäftigten nur ausnahmsweise ihre eigenen Pressen, ließen ihren Verlag vielmehr in Basel bei Adam Petri (5), in Hagenau bei Theodor Anshelm (5), in Lyon bei Lescuyer (2), Sa- con (11), Clein (2) und Marion (2), in Nürnberg bei Peypus (10) und Stuchs (4), in Paris bei Jod. Badius (1) und Berthold Rembold (1) und in Straßburg bei Johann Grüninger (1) herstellen. Gleich zu Beginn des 16. Jahrhunderts mehren sich die Beweise für die Fortsetzung und Ausdehnung dieser Praxis. Vor allen andern Städten sind Straßburg, Basel und Köln, etwa wie heutzutage Leipzig, Berlin und Stuttgart, die eigentlichen Brennpunkte der damaligen Drucker- und buchhändlerischen Thätigkeit. Das interessanteste Beispiel eines Bestellungen ausführenden und selbst Bestellungen erteilenden Buchdruckers und Buchhändlers liefert der Straßburger Johann Knoblauch. In den Jahren 1505 und 1506 druckte er für Johann von Ravensberg in Köln, 1515 für Urban Kahm in Buda und 1516 für Johann Haselberg aus Reichenan. Da seine Pressen für die an ihn gelangenden Aufträge nicht immer genügten, so ließ er selbst bei Heinrich Gran in Hagenan, bei Johann Prüß, Johann Schott und Martin Flach dem Jüngern für sich drucken. Im Buchhandel war er nicht minder thätig. Sodann sei hier nur kurz an die Gebrüder Leonhard und Lukas Alantsee in Wien erinnert, welche, von 1505 bis 1522 blühend, für ihren umfänglichen Verlag die verschiedensten auswärtigen Pressen beschäftigten: die von Adam Petri in Basel, Lazarus Schurer in Schlettstadt, Mathias Schurer und Johann Schott in Straßburg, Thomas Anshelm in Hagenau, Ulrich Morhard in Tübingen, Friedrich Pehpus in Nürnberg, sowie endlich die von Peter Lichtenstein, Jakob Pencio de Lucca, Lucantanio de Giunta und Alexander de Paganinis in Venedig. 2° An diese bedeutende wiener Firma schließt sich die noch bedeutendere des Buchhändlers Johann Ryn- mann 1498 bis 1522 in Augsburg an, welcher teils bei den dortigen Druckern Johann Ottmar, Shlvan Ottmar und Erhard Oeglin, teils 284 Große Verleger im Beginn des 16. Jahrhunderts. Mnftes auswärts drucken ließ, wie bei Adam Petri und Jakob von Pforzheim in Basel, Renatus Beck in Straßburg, Georg Stuchs und Hieronhmus Hölzel in Nürnberg, Peter Lichtenstein in Venedig und vor allen bei Heinrich Gran in Hagenau. Ganz ebenso ließ Gottfried Hittorp in Köln, außer in Gemeinschaft mit Ludwig Horncken, nachweisbar schon 1518 bei Adam Petri in Basel und später, in den zwanziger Jahren, bei Berthold Rembold, Johann Philipp und Desiderius Maheu in Paris, Adam Petri und Andreas Cratander in Basel, sowie bei Thomas Anshelm in Tübingen drucken. Adam Petri kann übrigens kein bemittelter Drucker, muß vielmehr oftmals in Verlegenheit gewesen sein, denn er versetzte 1519 die mit Hittorps und Hornckens Geld gedruckten Bücher an Dritte. Die beiden kölner Verleger sahen sich deshalb gezwungen, die Vermittelung ihrer Baterstadt in Anspruch zu nehmen, durch deren Fürsprache sie auch die Auslieferung der an Dritte verpfändeten Bücher erreicht zu haben scheinen. (S. Anhang unter VI. 26) Auch Franz Birckmann in Köln beschäftigte die auswärtigen Pressen ebenso sehr als seine eigenen, und zwar zwischen 1513 und 1529 die von Wolfgang Hopyl, Berthold Rembold und Nikolaus Prevost in Paris, Heinrich Gran in Hagenau, sowie die von Johann Sibaldäus, Christoph Endovicensis, Christoph von Roermonde, Johann Graphäus, Simon Cocus und Gerhard Nikolaus in Antwerpen.^ Es war eine natürliche Folge der räumlichen Ausdehnung des Buchhandels, daß die einzelnen Buchhändler durch Einhalten einer bestimmten Richtung ein möglichst sicheres Feld der Bethätigung zu gewinnen und auszubeuten suchten. Sie teilten die Arbeit, indem sie den Geschmack und die Bedürfnisse der Leser ermittelten. So bildeten sich die Spezialitäten verhältnismäßig schnell aus; so deckten sich die Interessen der Einzelnen mit den Forderungen des Ganzen, und namentlich trat die Konkurrenz der Ausgaben in der klassischen und theologischen Litteratur zurück. Äußerst lehrreich ist der Rückblick auf den ersten Gebrauch, welchen die verschiedenen Völker von der Buchdruckerkunst in ihren ersten Anfängen gemacht haben. Es spricht sich überhaupt der Charakter und der Bildungsstand eines Landes oder Gemeinwesens so klar in seinen ersten Druckwerken aus, daß die Bibliographie eines bestimmten Zeitalters zugleich die Geschichte und Ziele des nationalen Geistes mit photograpischer Treue widerspiegelt. Kapitel.) Beachtung der litterarischen Bedürfnisse. 285 In Deutschland verlangte der kindlich fromme Sinn des Volks zuerst Bibeln, Kirchenväter und Erbauungsbücher; es überwogen hier daher auch im ganzen 15. Jahrhundert Werke, welche der Theologie und Scholastik, der Erbauung und dem Unterricht gewidmet waren. Man ging auf das christliche Altertum zurück und zog besonders die Kirchenväter wieder hervor, einen Hieronymus, Augustinus, Gregor und Ter- tullian. Dann regte sich das Bedürfnis besserer Ausgaben der Vulgata und des Neuen Testaments. Wie die lateinische Bibel in drei verschiedenen Ausgaben die Hauptwerke des Erfinders und seiner Geschäftsnachfolger bildet, so druckten sie auch Mentel, Heinrich Eggestehn in Straßburg, Günther Zainer und Anton Sorg in Augsburg, Bernhard Richel in Basel, Ulrich Zell und Nikolaus Götz in Köln, Sensenschmid und Koberger in Nürnberg. Dazu kamen deutsche Bibeln in Straßburg (1466), Augsburg (1469) und Nürnberg (1483) nebst zwei plattdeutschen in Köln (1480) und Lübeck (1484). „Wir Deutschen", sagt Jakob Wimpheling in seinem Schriftchen über die Buchdruckerkunst, „beherrschen fast den ganzen geistigen Markt Europas. Was wir ihm aber zuführen, das sind meist edle Erzeugnisse, welche nur der Ehre Gottes, dem Heile der Seelen und der Bildung des Volks dienen." In Italien trat die neue Kunst sofort in den Dienst der wissenschaftlichen Arbeit und wurde sogar von Bischöfen und Kardinälen wesentlich in ihrer klassischen Richtung gefördert. Wie Rom zuerst die lateinischen Klassiker druckte, so stellte Venedig die griechischen in eleganten Ausgaben schon im 15. JahrhundeN her. Auch die deutschen Drucker, welche die Buchdruckerkunst in Italien einführten, bequemten sich, wie die Darstellung im dritten Kapitel bereits erkennen läßt, leicht dem dortigen Geschmack au. Gleich Schweinheim und Pannartz widmeten ihre Thätig-' teil den Klassikern; Cicero war eincr ihrer ersten Berlagsartikel. Wendelin von Speher gab schon 1470 den Tacitus, Sallust, ^ivius, Virgil, Cicero, Martial und Curtius heraus. Auch für die Verbreitung der >>, nationalen Dichter sorgten die deutsch-italienischen Drucker. Es ist bezeichnend für die Heimat der Renaissance, daß während Petrarca's Sonette und Boccaccio's „Decameron" schon 1470, Dante's „Göttliche Komödie" aber 1472 (von einem Deutschen in Foligno) gedruckt wurden, der als besonders fromm gerühmte Römer Aldns ManutiuS von theologischen Werken überhaupt nur eine Bibel und ein Gebetbuch herstellte. 286 Charakter der in Frankreich u. s. w. erscheinenden Litteratur. Winftes In Frankreich kommen lediglich Paris und Lyon in Betracht. In der Hauptstadt hatten sich die ersten von der Sorbonne berufenen deutschen Drucker deren Aufsicht und Befehlen zu fügen, durften nur die. von ihr vorZeschriebene Litteratur herausgeben. Die Richtung dieser Fakultät war, nachdem Fichet und Heynlein Paris verlassen, eine engherzig scholastische, weshalb die Pressen sich auf das Gebiet der theologischen und juristischen Litteratur beschränken mußten. Nur unter dem Einfluß jener beiden Männer hatten Kranz, Gering und Freibnrgcr auch alte Klassiker gedruckt; dagegen verlegten sie kein französisches Buch. Das erste in dieser Sprache veröffentlichte — der burgundische Roman „Rsonsil äs3 Histoires cks Irois" — erschien überhaupt nicht in Frankreich, sondern in Köln a. Rh. 25 Lyon dagegen und mit ihm der ganze Süden des Landes schlug eine der pariser — wenn man von vereinzelten Ausnahmen, wie z. B. Antoine Verard, absieht — ganz entgegengesetzte Richtung ein, indem er die volkstümliche Litteratur vervielfältigte und mittelalterliche, romantische Erzählungen und scherzhafte Gedichte durch den Druck der Nachwelt erhielt. Es erschienen hier die ersten Ausgaben des „Kowan 6s 1s. Kv8s", der „?arss cks ?g.tlisIiQ", der „t)uir>2s ^o'iss äs Ug.ria.gs", des „Lliam- xion ckes vauies" und einiger Stücke von Main Chartier, die erste Übersetzung der „?a.esti»,s" von Poggio und eine Menge von kurzweiligen Schriftchen, welche ohne die lyoner Druckereien wahrscheinlich untergegangen wären. 2s Daneben aber ist für Lyon auch die Pflege der juristischen und medizinischen Litteratur beachtenswert. Unter den 62 Werken, welche William Caxton seit 1477 in seiner Heimat druckte, zählt die Theologie nur mit 10; der Rest hingegen gehört den Ritterromanen, oder andern mehr oder minder romantischen Geschichten, sowie der Litteratur und den Sitten der Zeit an. Im ganzen 15. Jahrhundert erschien in England keine einzige Bibel; von 1526 bis 1600 aber wurden von ihr nicht weniger als 306 Ausgaben veranstaltet. Die Reformation hatte diesen so ungeheuern Umschwung der Anschauungen im Gefolge. — In Spanien endlich handelte das erste gedruckte Buch von der Empfängnis Mariä. Und wie in ganzen Ländern, so gestattet auch in einzelnen Städten der bloße Titel der dort gedruckten Bücher einen unverfälschten Einblick in die jeweilige Bildungsstufe ihrer Bürger. Die Zahl der von Köln im 15. Jahrhundert ausgegangenen Drucke beläuft sich auf etwa 800. ^° Kapitels Charakter des Verlags einiger wichtigen Druckorte. 287 Dem Charakter der dortigen Universität entsprechend sind sie meist theologischen Inhalts; die Zahl der geschichtlichen Werke dagegen ist sehr gering, und von klassischen Schriften sind nur die Ausgaben einiger Bücher Cicero's, von Sallust, Terenz, Seneca, Plutarch u. s. w. zu nennen. Während daher Köln, solange es eine hervorragende Druckerthätigkeit ausübte, die Hochburg der katholisch-litterarischen Anschauungen und Bestrebungen war, wurde Wittenberg, als Wiege der Reformation, der Hauptverlagsort für protestantische Theologie und namentlich für den Druck der Bibel und der lutherischen Schriften. In Straßburg bildeten anfangs auch die theologischen und juristischen lateinischen Werke, namentlich diejenigen über kanonisches Recht, die große Mehrzahl, während bis zum Ende des 15. Jahrhunderts von deutschen Drucken höchstens 40 erschienen waren; allein mit dem Aufleben der humanistischen Studien trat eine wesentliche Veränderung ein. ^ Vom Anfang des 16. Jahrhunderts an überwiegen deshalb auch die zur Verbesserung des Schulunterrichts bestimmten Schriften, sowie die Ausgaben alter Autoren, die Werke neuerer Geschichtschreiber und Dichter. Neben der Humanistenlitteratur blüht immer mehr die populäre. Es erscheinen in Menge deutsche erbauliche, geschichtliche, rechtliche, medizinische, poetische, belustigende Bücher, Flugschriften und fliegende Blätter, darunter auch ehrenrührige Satiren. Erfurt und Leipzig, teilweise auch Köln, sind Jahrzehnte hindurch die Hauptpflegestätten für die Rechtswissenschaft und den Druck der sich mit ihr beschäftigenden Bücher. In Basel kommen zuerst Rechtsbücher, Legenden und romanhafte Erzählungen, später erst theologische und kritisch-philosophische Werke heraus. So bleibt es zwei Jahrhunderte hindurch der Sitz des gelehrten Verlags. Nürnberg und Augsburg zeigen gleich vom ersten Augenblick ihrer Verlagsthätigkeit an eine encyklopädische und kosmopolitische Thätigkeit, indem sie als rege Handelsstädte jedem litterarischen Geschmack und Bedürfnis gerecht zu werden suchen, namentlich aber auch die Volkslitteratur pflegen. Auch bei den einzelnen Verlegern läßt sich von ihrer Spezialität leicht aus ihre geistigen Ziele schließen. Johann Froben z. B. druckte, von seinem Schwiegervater und Geschäftsführer Lachner, sowie auch von Erasmus, mit beeinflußt, meist Kirchenväter und theologische Werke, von diesen aber am liebsten Folianten, und nur wenig Klassiker. Er sah mit Geringschätzung auf die kleinen Bücher herab und wollte nur „Zrg.n- 288 V-rlagsspezialisten. Beteiligung des Kapitals. ^Fünftes äioss, volumioa" drucken^, aber nicht unter die Zahl derjenigen gerechnet werden, welche „v,8 oatiuvöulas imxrillmiit,", kümmerte sich auch nicht um die Flugschriften-Litteratur. Wie Froben gegen die Reformation wirkt, so widmet ihr die Familie Petri ihre Pressen. Dem bekannten hagenauer Drucker Heinrich Gran, der übrigens meist für Ryn- mann druckte, mußte sein Korrektor Wolsgang Angst 1514 geloben, sich nicht wie die übrigen Deutschen, die Baseler ausgenommen, mit „lidellis söMiäootorum", sondern nur mit „autorö3 xrinoipss et intöZrg, vo- luwina." zu befassen.^ Thomas Anshelm dagegen, eü^er der bedeutendsten humanistischen Buchdrucker, verschmäht auch das kleinste Flugblatt nicht ^ und verlegt unter den von ihm gedruckten 56 Werken nur drei, welche der Theologie angehören. Diese auf gut Glück herausgegriffenen Beispiele könnten natürlich leicht durch hundert andere vermehrt werden. In den ersten Jahrzehnten der Ausübung der Kuust war die große Mehrzahl der deutschen Drucker mehr auf ihren Fleiß als auf ihre baren Mittel angewiesen. Mit ihrem geringen Vorrat von Typen tonnten sie immer nur ein Buch drucken, mußten dies dann erst vertreiben und oft, nur von der Hand in den Mund lebend, ihre Preßerzeugnisse um jeden Preis losschlagen. Dazu kam, daß nicht selten in nächster Nachbarschaft dasselbe Werk gedruckt wurde, und daß diese Konkurrenz mit ihrem vielleicht einzigen Verlagsartikel sie vielfach zwang, sogar unter dem Selbstkostenpreise zu verkaufen. Was konnte da den kleinen Verlegern die sich ihnen bald genug aufdrängende Erkenntnis nützen, daß bei größerm Verlag sich die Vertriebskosten verhältnismäßig verminderten, die Einnahmen dagegen wuchsen, da ein neuer Artikel zugleich den Absatz des alten förderte? Dieser Not machte erst die Beteiligung des Großkapitals ein Ende. Die Kapitalisten stehen einer neuen Erfindung anfangs meist scheu, wenn nicht ablehnend, gegenüber. In Mailand und Venedig, den größten damaligen italienischen Handelsstädten, fingen sie zuerst an, die Bedeutung und Entwicklungsfähigkeit des Verlagshandels zu würdigen, und trugen, indem sie ihr Geld dem neuen Geschäftszweige zu- wandten, mächtig zu dessen Aufblühen bei; Deutschland aber, mit Basel, Augsburg und Nürnberg au der Spitze, folgte bald dem von Oberitalien gegebenen Beispiel. So traten denn schon in den siebziger Jahren des 15. Jahrhunderts große Druckereien und VerlagSgesellschaften ins Leben; schon damals begann eine Vcrlagsthätigkeit im modernen Sinne des Kapitels Charakter der Gcsellschaftsvcrträge. Älteste Beispiele. 289 Wortes. Derselbe Verleger druckte nicht mehr ein Buch nach dem andern, sondern mehrere kleine und große zu gleicher Zeit. Es ist der auf den Buchhandel übertragene Großgeschäftsbetricb, welcher in der schon während deS spätern Mittelaltcrs blühenden offenen Handelsgesellschaft sein Porbild fand, Anfangs schoß der eine Gesellschafter das Geld, der andere seine Arbeit ein, oder eS gaben beide oder mehrere zugleich Geld und Arbeit her. Spater, als sich ein bestimmter Setzer- und Druckerstand auszubilden anfing, legten die Kapitalisten ausschließlich eine bestimmte Summe Geldes ein und nahmen die frühern Genossen oder Gehilfen als Lohnarbeiter an. Der Vertrag ging unter gleichem Anteil an Verlust und Gewinn auf ein besonderes Unternehmen, oder aus die Betreibung eines allgemeinen Verlagsgeschäfts, lief auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeitdauer, und engagierte entweder des Gesellschafters ganzes Vermögen oder nur einen Teil desselben. Der älteste Gcsellschaftsvertrag zwischen einem Kapitalisten und mehrern Druckern, vom Jahre 1470, abgeschlossen zwischen Einilio Orsini in Foligno einerseits und Johann Ncnmcistcr, Stephan, Johann Am- bracht und Kraft andererseits, wurde schon im dritten Kapitel näher angeführt. ^' In einem andern ziemlich gleichzeitigen Gcscllschaftsvcrtrage steht ein Drucker sechs Kapitalisten gegenüber. Am 20. Mai 1472 in Mailand geschlossen, zerfällt er in einen Haupt- und Ncbcnvertrag und faßt die Pflichten und Rechte der einzelnen Gesellschafter so bestimmt und klar ins Ange, daß mit einen: Auszüge ans seinen Bestimmungen die Natur aller derartigen Verträge erschöpft werden dürfte. In dem Hauptvertrage sind die Gesellschafter: der Drucker Antonins Zarvtus von Parma, Gabriet de li Orsini, Priester, Colla Montana, Professor an einer öffentlichen Schule, Gabriel Pavero de Fontana, Professor, Pietro Antonio dc Gurgo de Castilliono, Rechtsgclehrter, nnd für den Zusatzvertrag noch Nieolao, der Brnder des letztem.^ Nach dem Hauptvertrag treten zunächst die zuerst genannten fünf Personen ans die Zeit von drei Jahren zu einer Gesellschaft zusammen. Zweck derselben ist die Errichtung einer Druckerei mit vier Pressen, den nötigen Schriften und andcrm Zubehör. Das Geld hierzu schieße» die vier Nicht-Bnchdrucker vor, während der Buchdrucker die Anschaffung der Pressen und der andern Utcnsilien damit zu besorgen hat. Die Lokalmiete wird von allen fünf Mitgliedern gemeinschaftlich be- Kapp. i. 19 290 Eine Mailänder Verlagsgesellschaft von 1472. Mnftes stritten. Von dem Gewinn fällt ein Drittel dem Buchdrucker zu, zwei Drittel gehören den andern Mitgliedern zu gleichen Teilen. Aus seinem ein Drittel-Gewinn hat der Buchdrucker die für die erste Einrichtung gemachten baren Auslagen der vier andern Mitglieder wieder zu erstatten. Die andern Unkosten werden aus dem gemeinschaftlichen Verkauf der gedruckten Bücher gedeckt. Der etwa nötige Korrektor erhält als Entschädigung für seine Arbeit ein bis zwei Freiexemplare von jedem Werke, welches er korrigiert hat. Über die Frage, ob ein Bnch gedruckt und zu welchem Preis es später verkauft werden solle, entscheidet die Gesellschaft und zwar nur durch einstimmigen Beschluß. Über die Gesellschaft, und den Umständen nach über die im Druck befindlichen Bücher, ist Verschwiegenheit zu beobachten, zu der sich alle Anzustellenden eidlich verpflichten. Auch darf keines der fünf Mitglieder der Gesellschaft einer andern Buchdruckerei mit Rat oder That beistehen, noch etwas anderswo drucken lassen, es sei denn mit Genehmigung der vier andern Mitglieder. Nach Ablauf der drei Jahre hört die Gesellschaft aus und das Inventar an Pressen und Schriften verbleibt alsdann dem Buchdrucker, falls er die dafür gemachten Auslagen wiedererstattet hat. Zu diesem Hauptvertrag wird noch an demselben Tage ein Zusatzvertrag abgeschlossen, und zwar zwischen dem einen der Kontrahenten, Pietro Antonio de Burgo und Nicolao, seinem Bruder, auf der einen und den vier übrigen Kontrahenten auf der andern Seite. Der erstgenannte war allem Anschein nach der Kapitalist der Gesellschaft, denn er schoß ihr gleich von Anfang an 100 Dukaten für die erste Einrichtung vor. Er suchte daher aus dem Geschäft noch einen besondern Vorteil zu ziehen und die Kunst des Buchdruckers Antonius Zarotus für sich und seinen Bruder neben der Gesellschaft weiter auszunutzen. Letzterer gehörte nicht mit zur Hauptgesellschaft. Es wurde also durch einen Zusatzvertrag noch Folgendes ausgemacht: Pietro Antonio de Burgo und sein Bruder dürfen die neue Buchdruckerei noch zu ihren speziellen Zwecken, und zwar zum Druck von Werken aus den Gebieten des kanonischen und Civilrechts und der Medizin, benutzen und stellen hierfür noch drei, nach Befinden auch mehr Pressen bereit, schaffen Schriften, Farbe und andere Utensilien dazu an, bezahlen Papier, Löhne und sonstige für ihre Zwecke entstehende Unkosten und übernehmen die Hälfte der gemeinschaftlichen Lokalmicte ans ihre Rech- Kapitel.) Eine Mailänder Berlagsgescllschaft. Aldus' Associationen. 291 nung. Der Buchdrucker Antonius Zarotus sott auch diesem Teil des Geschäfts vorstehen. Für die Mitbenutzung des ganzen Etablissements zahlen die beiden Brüder alsbald 25 Dukaten an die vier andern Gesell- schaftsmitgliedcr und versprechen ihnen außerdem als Tantieme den vierten Teil des Reingewinns aus den drei von ihnen besonders aufgestellten Pressen. Dieser Reingewinn wird so berechnet, daß von dem Preise jedes verkauften Buchs die dabei gehabten Auslagen an Papier, Farbe, Löhnen und andern Spesen (mjt Ausnahme der Auslagen für Pressen und Schriften) abgezogen werden und das Übrigbleibende als Gewinn angesehen wird. Von diesem ist der vierte Teil zu entrichten und zwar in barem Gelde. Außerdem erhält jeder der Kontrahenten ein Freiexemplar dieser Bücher. Den beiden Brüdern ist cö nicht gestattet, ihren Teil der Druckerei anderswohin zu verlegen; auch müssen sie sich über den Verkaufspreis der für sie gedruckten Bücher mit den übrigen Ge- sellschastsmitgliedern verständigen. Wie sie selbst nichts für sick drucken dürfen, außer was in das Gebiet des kanonischen und Civilrechts oder der Medizin gehört, so dürfen andererseits die vier andern Mitglieder ohne Genehmigung der beiden Brüder ihrerseits, bei Strafe von 200 Dukaten für jeden einzelnen Fall, nichts aus diesen Gebieten drucken. Sämtliche Kontrahenten versprechen, sich gegenseitig zu unterstützen und jede Hilfsleistung für andere zu unterlassen. Ihr gesamtes eigenes Druckereiinventar überlassen die beiden Brüder nach Ablauf von drei Iahren, bis wohin der Vertrags läuft, an Zarotus nach einer dann vorzunehmenden Taxe. In Venedig war es AlduS, der nachweisbar teils ans eigene Kosten, teils in Gemeinschaft mit Gesellschaftern druckte, wclcbc die Mittel zur Herstellung größerer Werke hergaben. Schon das zur Begrüuduug seiner Druckerei erforderlich gewesene Kapital hatten ihm seine Freunde und Gönner, die Prinzen Carpi, vorgeschossen: doch ergeben die Quellen nicht, ob sie seine förmlichen Gesellschafter waren, Gewinn und Vertust mit ihm teilten. Auch die „ll^xuerotom^elii^" druckte er 1499 uicht auf seine eigenen Kosten, wie die Vorrede dieses Buchs besagt; möglicherweise war es aber nur ein Werkdruck für ciucn Dritten, sodaß hier kein Gcscll- schaftsvcrtrag vorlag. Dagegen schreibt Aldus selbst am 28. Oktober 1499 an Marcellus Virgilius Adriani, den frühern Lehrer des berühmten Machiavelli und spätern Sekretär der florentiner Republik, daß er 19» 292 Die Verlagsgesellschaft für die Schedelsche Chronik. Wnftes ih?n die gewünschten Bücher nicht billiger verkaufen könne, da sie ihm, dem Aldus, nur in Gemeinschaft mit verschiedenen andern Personen gehörten, weshalb er ihn bitte, einige ihm allein gehörige Bücher als Geschenk anzunehmen.^ Aldus bezeichnet übrigens einige seiner Vcrlags- artikel als ^läi Rsog,og.ä6mig. hervorgegangen, deren Mitglieder also an den Ausgaben und Einnahmen beteiligt gewesen sein dürften. Auch in seinem zweiten Briefe an Reuchlin vom 23. Dezember 1502 spricht er von „unserer Gesellschaft", deren Verlag nicht billiger verkauft werden könne, als er, Aldus, angegeben, uud in der Vorrede zum Ori- genes wird 1503 ausdrücklich bemerkt, daß Aldus zwar den Text besorgt und gedruckt habe, allein nicht der Verleger sei.^ Aldus war eben nicht reich, auch würden die Mittel eines einzigen, selbst des reichsten Mannes nicht ausgereicht haben, eine solche stattliche Reihe umfangreicher und kostbar herzustellender klassischer Werke in verhältnismäßig so kurzer Zeit auf den Markt zu bringen. Selbst Anton Koberger in Nürnberg verlegte einzelne teuere Werke nicht immer mit eigenen Mitteln, sondern druckte sie nur auf Kosten von privaten Bestellern. So gab er z. B. 1492 die berühmte Schedelsche Chronik „auf Anregen und Begern der ehrbarn und weysen Scbaldi Schreyer und Sebastian Camcrmaister" heraus. Der Vertrag zwischen ihnen und Koberger hat sich zwar nicht erhalten, indessen ist der wesentliche Inhalt des Übereinkommens auf die Nachwelt gekommen und gestattet einen klaren Einblick in die Natur des Verhältnisses. Es vereinigten sich also am 29. Dezember 1491 in Nürnberg die Künstler Michael Wohlgemut und Wilhelm Pleydcuwurf einerseits, welche Zeichnung uud Ausführung der Holzschnitte innerhalb zweier' Jahre, vom Tage des Vertragsabschlusses ab gerechnet, herstellen mußten, uud die Kapitalisten Sebald Schreyer uud Sebastian Camcrmaister andererseits, welche das Geld für sämtliche Herstellungskosten einzuschießen hatten, zur Herausgabe der Schedelschen „Weltchronik" in lateinischer und deutscher Sprache, mit gemalten und nngemaltcn Holzschnitten. Schedel lieferte den lateinischen Text; der Schreiber Alt aber übersetzte ihn gegen Honorar ins Deutsche, Koberger endlich besorgte den Druck. Vou Schedcls uud Kobergcrs Anteil an? Gewinu wird in? vorliegende?? Vertrage nichts gesagt. Dieser Punkt wird Wohl näher in einem Separatabtommcn bestimmt worden sei??, denn wie sich mit Necht annehmen läßt, daß Schedel Kapitel.) Berlegerverbindunaen in Basel. 293 nicht umsonst gearbeitet hat, so liegt es auch in der Natur des Geschäfts, daß Koberger den buchhändlerischen Vertrieb nicht umsonst besorgte. Die Parteien und deren Erben machten am 22. Juni 1509 die Schlußabrechnung; auch in ihr ist von einer Abfindung Schedels und Kobergers nicht die Rede. Attiva und Passiva wurden zu gleichen Raten unter ihnen geteilt, Verfasser und Drucker mußten also damals schon für ihre Mühewaltung befriedigt gewesen sein. Hätte diese lediglich in einem Honorar und nicht in einem Anteil am Gewinn bestanden, so wäre es durchaus überflüssig gewesen, Alts Verhältnis vvn dem ihrigen zu unterscheiden. Aus der betreffenden Urkunde ergibt sich zwar (s. Anhang unter VII), daß das rohe und ungemalte Exemplar zwei Gulden kostete; indessen fehlen leider die viel wichtigern Einzelheiten über Rabatt uud Kommission, sowie über die Anzahl der Exemplare, für welche die verschiedenen Buchhändler in Paris, Lyon, Straßburg, Mailand, Como, Florenz, Venedig, Augsburg, Leipzig, Prag, Graz, Ofeu u. a. O. noch schuldeten. Die bloße Angabe des Schuldbetrags kann für diese Lücke nicht entschädigen, obschon die einfache Aufzählung dieser weit zerstreuten Schuldner an sich die Bedeutung der in weite Ferne greifenden buchhändlcrischen Verbindungen erkennen läßt. In Basel vereinigten sich schon zu Ende des 15. Jahrhunderts die bcdeuteudcrn Verleger zur gemeinschaftlichen Herausgabe großer und kostbarer Werke. Der Vertrag - bezweckte den Druck auf gemeinschaftlichen Gewinn und Verlust und endete mit der Fertigstellung des betreffenden BuchS, dessen Exemplare meistens im Verhältnis der Beteiligung an die Gesellschafter verabfolgt und dann von jedem für sich selbständig vertrieben wurden. So druckte Johann Froben in Gemeinschaft mit Johann Petri von Langendorf von 1494 bis 1509 sieben größere Folianten, Johann Amerbach in Gemeinschaft mit Johann Froben 1500 drei kleinere in Quart, und derselbe in Gemeinschaft mit Froben und Petri von 1502 bis 1512 13 Folianten, fast ausschließlich theologischen Inhalts. Diese Genossenschaften firmierten verschieden, wie z. B. Lasils^s xsr ^c>ha.n- nsin ^.msrliaou, ^oliÄnnsrn ?stri st ^otig,nrwrli ?ro1>eiiiuw, oder össilsa-s xsr UaZistros ^o^g-llnsui ^r^srizÄslnulli, ?stri et IroKsn LollsZAS, oder Oonsnwmg.turli Lasilss-s xsr Nagistros ^otm.nnes ^.merb^sdium, ?stri st?roi>sv, oder endlich ^vka-imss ^msrlzacdius, ^ong-nnss ?stri st -Ivlikrmss I'ioKsrlins HainsllznrFsrisis, sives Ls,si- 294 Die Vcrlagsverhältnisse in Basel. Frobens Geschäftswcisc. Mnftcs eoiniuuiii imxeQ8Ä Lg-silsas sxoucierunt. Von baseler Verlegern treten zu ihnen noch hinzu Cratander, Bebel, Jfingrjuer, Brylingcr, Westheimer, Herwagen, Episcopius, Schott, Furter, Platter und Lasius. Panzer, obwohl er seit Erscheinen seiner Annalen vielfach ergänzt und verbessert ist, führt vou 1501 bis 1536 28 baseler Firmen an, welche während dieser Periode 1121 Werke gedruckt haben, und zwar 124 davon auf Kosten und Gefahr buchhändlerischer Gesellschaften, 862 auf Gefahr eines einzelnen Verlegers, 126 ohne Angabe des Jahres und des Druckers und nur 9 mit Namen des Druckers ohne Jahreszahl. Jedenfalls ergibt sich aus diesen Zahlen ein wenigstens annähernd richtiges Bild von der Ausdehnung dieses Gcsellschaftsverhältnisscs unter den damaligen Verlegern. Der Grund dafür liegt auf der Hand, denn die Ausgabe von sieben Folianten innerhalb eines einzigen Jahres würde selbst die Kräfte der größten damaligen Buchdruckerei überstiegen haben und iu demselben Maße das Risiko für einen einzelnen Verleger zu groß gewesen sein. Daher die Teilung der Kosten und der Gefahr! Aber gerade diese gemeinschaftlichen Unternehmungen trugen nicht wenig dazu bei, den Ruhm Basels als Mittelpunkt der Drucker- und Verlagsthätigkeit zu befestigen und zu erhöhen. „Es gibt", schreibt Erasmus 1523 über Froben an Polidorus Ver- gilius, „ciue dreifache Art der Herstellung des Drucks. Bisweilen unternimmt Froben das ganze Geschäft auf eigene Gefahr. Dies thut er zu Zeiten bei kleinern Werken, bei welchen das Risiko weniger gefährlich ist. Bisweilen besorgt er das Geschäft auf fremde Gefahr und bedingt sich für seine Mühewaltung nur eine Vergütung aus. Bisweilen aber wird das Geschäft auf gemeinsame Gefahr der Gesellschaft unternommen. Schon bei dem Vertrag über die Mühewaltung bietet Franz Birckmann aus Köln eine überaus billige Bezahlung an. Jetzt wird in Frankfurt darüber verhandelt, ob das Geschäft auf die ausschließliche Gefahr von Franz oder auf die gemeinschaftliche Gefahr der Gesellschafter übernommen werden soll. Sobald Froben von der Messe zurückgekehrt sein wird, will ich Dir schreiben, was geschehen ist. Ich hoffe, daß sich die Sache nach Deinen Wünschen gestalten möge. Wenn Du einen Geschäftsfreund gewinnen kannst, welcher 50 Exemplare nähme, so würde ich das übrige leicht mit Froben abmachen können." „Aus dem Ambrosius", schreibt Erasmus am 30. April 1524 weiter an den Bischof von Lineoln, „wird Kapitel.) „Pantzschmanns Buchhandel" in Leipzig. 295 in diesem Jahre nichts werden. Die Sache schwebt übrigens nicht bei uns, sondern bei Froben." Einige Jahre später, am 15. Oktober 1527, endlich meldet Erasmus dem Ludwig Bives: „Augustinus wird aufs stattlichste gedruckt. Die'Gesellschafter erklären, daß Dein Buch zur Zeit nicht gedruckt werden kann, weil sie Alle Überfluß an Büchern (nämlich Vorräten von unverkauften) haben." ^ Ähnliche Verhältnisse entwickelten sich auch in Leipzig. Ludwig Horncken, der Gesellschafter Gottfried Hittorps in Köln, war nach Aufgabe der pariser Kommandite im Jahre 1512 nach Leipzig übergesiedelt. Hier begründeten beide in Gemeinschaft, wie schon im zweiten Kapitel unter Leipzig erwähnt wurde, mit dem Ratsherrn Augustin Pantzschmann und wahrscheinlich noch andern ungenannten Gesellschaftern eine Verlagsassociation, welche dann 1518 Niederlagen in Wittenberg und Prag errichtete. Nach Ludwig Hornckens im Jahre 1521 erfolgten: Tode übernahm bis zuni Jahre 1528 Wolf Präunlein von Augsburg, „der Pantzsch- mannin Diener", die Leitung der Firma. Er war oder wurde bald der Schwiegersohn Johann Rhnmanns in Augsburg, sodaß, wie ebenfalls schon bei Augsburg mitgeteilt, die Vermutung sich ausdrängt, als möchte auch letzterer zu der Gesellschaft gehört haben, zumal diese einmal die bedeutende Forderung von 1000 Gulden gegen seinen Kommissionär Blasius Salomon geltend macht. In den leipziger Schoppen- und Gerichtsbüchern tritt diese Association unter der Firma „Pantzschmanns Buchhandel" auf; aber die bibliographischen Annalen wissen nichts von ihr, obschon sie noch im Jahre 1524 mit einem Geschäftskapital von 7000 Gulden arbeitete. Möglicherweise sind die Hornckens und Hittorps Namen tragenden Folianten aus den Jahren 1512 bis 1520 als Verlagsartikel dieser Vereinigung zu betrachten. Leider ist der Gesellschaftsvertrag selbst nicht mitüberliefert; nur die Verträge vom Jahre 1519 und 1524 über den Verkauf der Sortiments- und Verlags-Lagervorräte in Wittenberg und Prag an den bisherigen Geschäftsführer Gregor Jordan in Leipzig sind noch-vorhanden. Doch sind auch letztere von hohem Interesse, weil sie Einblicke in die Betriebsweise der Kommanditen und in die Geschäfts- usancen gewähren. Die verkauften Sortimentsvorräte bestanden aus den Büchern „so obgedachte Gesellschaft im 18. Jahr vorgangen um Andere zu Wittenberg gehabt". Ein näheres Eingehen auf das geschäftliche Detail aber ist erst später am Platz; hier sei nur angeführt, daß die 296 Nickel Wolrabe's in Leipzig Associationen. Ausländische. Winftcs Verkäufer ihrem Abkäufer Gregor Jordan jeden direkten Verkehr mit den Verlegern untersagten, ihn völlig an ihre Vermittelung banden. Später, in den vierziger Jahren, arbeitete dann Nickel Wolrabe in Leipzig sogar gleichzeitig mit mehrcru Associationen: mit Andreas Wollensäcker und seinen Mitverwandten — sie engagierten ein Kapital von 8000 Gulden —, mit Gregor Förster und Merten Richter und mit Sebastian Reusch. Diese verwickelten Beziehungen, deren Einzelheiten hier übergangen werden müssen, auch schon im zweiten Kapitel berührt sind, gestalten sich zu einer förmlichen Schwindclpcriode im leipziger Vcrlags- haudel, ins Leben gerufen durch die Anrcguugen, welche die Einführung der Reformation dein geistigen uud geschäftlichen Leben der Stadt gebracht hatte. Auch später, in den fünfziger und sechziger Iahren, steht hinter der ausgedehnten Vcrlagsthätigkeit von Lorenz Finckclthaus und Ernst Bögclin der reiche Ratsherr Dr. Georg Roth 4°, worauf ebenfalls schon im zweiten Kapitel hingewiesen worden ist. In dieser selben Zeit berichtet der österreichische Jurist Tanncr von einer Handelsgesellschaft, welche auf fünf Jahre zur Ausführung eines einzigen bestimmten Zwecks beabsichtigt war. „Mehrere florentiner Kaufleute", schreibt er am 4. Februar 1554 au Bonifaz Amerbach, „wollen eine gewisse Summe Geldes auf füuf Jahre zusammenschießen, um fünf Pressen des dortigen Druckers Laurentius Torrentinus zu beschäftigen und das Lorxus ^juris mit den Glossen des Accursius, des Laelius Tanrelius uud anderer neuerer Kommentatoren zu drucken." Es erschienen übrigens nur die Pandekten." Einen, diesem florentiner Unternehmen ähnlichen, auf einen bestimmten Kreis von Büchern beschränkten Gcsellschaftsvertrag bildet das Übereinkommen von sieben pariser Buchhändlern, welche gegen das Ende der Regierung Heinrichs III. vor den bürgerlichen Unruhen von Paris nach Tonrö geflüchtet waren. Es waren Jamet Mcttayer, königlicher Hofbuch- dnickcr, Claude de Montreocil, George de Nobet, Marc Orrh, Sebasticu Du Molin, Mathias Guillemot und Jehan Richer. Am 6. Oktober 1591 gingen sie vor dem Notar Charles Bertrand in Tours einen Vertrag auf zwei Jahre, nämlich vom 1. Oktober 1591 bis 1593, ein, um auf gemeinschaftliche Kosten und Gefahr folgende Werke: die „Imita- tions cls IZonustons", die Schriften von Dcsportes, die Trauerspiele Garnicrs, die Briefe Seneca's, „Diana" von Georg Montcmajor, „I^vus Kapitels Verlagsgescllschaften in Frankreichs Bnchlädcn n. SorrimcntShandcl. 297 äs ?aiiiZAr<)1l6", „Geschichte unserer Zeit" und „Rede über den Staat" zu drucken oder drucken zu lassen. Es stützte sich dieser Vertrag auf die Statuten einer dieser Vereinigung ziemlich ähnlichen, im Jahre 1586 in Paris gegründeten „Lompg-Zllis äits äs 1s. Ki-anäs Xavs", welche den Druck der Kirchenväter als ihren ausschließlichen Zweck ins Auge gefaßt und die Gebrüder Mettaher zu Druckern gehabt bitte. Die Verwaltung jener neuen Gesellschaft wechselte alle zwei Monate unter den Mitgliedern. Der jeweilige Verwalter hatte die Papiervorräte zu überwachen und den Druckern am Samstag für die folgende Woche einzuhändigen, die gedruckten Bogen an sich zu nehmen und zu zählen. Er mußte ferner zweimal in der Woche zwei Stunden lang im Bnreau der Gesellschaft anwesend sein, dort die von den Sortimcntern bestellten Bücher ausliefern und deren Quittungen in Empfang nehmen. Das Kapital der Gesellschaft war in sechs gleiche Teile geteilt; Du Molin und Guillemot aber hatten zusammen nur ein Sechstel, also jeder von ihnen nur ein Zwölftel Anteil. Die Einlage erfolgte seitens des einen in Papier, seitens der andern in barem Geld^ oder auch in bereits gedruckten Büchern. Das ganze in dieser Weise eingeschossene Kapital belief sich aus 445 Frankenthaler in Gold, also etwa 9000 bis 10 000 Franken heutigen Geldes. Die Geschäftsbücher der Gesellschaft durften unter keiuem Vorwaud aus dem l^e schäftshcmse entfernt, sondern mußten mit dcu Wechseln und Wertpapieren sorgsam verschlossen gehalten werden. Die Gesellschafter machten übrigens gute Geschäfte und erwarben sich einen vorteilhaften Ruf." Es ist (im Vorbeigehen bemerkt) eine interessante Thatsache, daß einer von ihnen, George de Robet, nicht schreiben konnte und sich bei Unterzeichnung des Aktes mit einem Kreuzeszeichen helfen mußte. Im Anfang der Ausübung der Buchdruckerkunst war der Buchladeu uur ein Mittel der Verleger, ausschließlich den Einzclverkauf ihrer eigenen Verlagsartikel zu fördern. Sie behandelten den Sortimcntshaudel als ein Anhängsel und hielten höchstens, nach Gelegenheit und Bedürfnis, außer ihrem eigenen Lager zugleich ein solches für gangbare, nicht selbst verlegte Werke, beziehungsweise solche, die sie — wie das Beispiel vv:^ „Pantzschmanns Buchhandel" zeigt — im Interesse des Absatzes ihres eigenen Verlags „um Andere" (nämlich ihre eigenen) hatten annehmen müssen. Am klarsten tritt dieses Verhältnis in Straßburg hervor. Hier werden bereits 1408 die zum Münster führenden Stufen (Greden) als 298 Buchläden. Räumliche Konzentration derselben. ^Fünftes der Perkaufsstand der Handschriftenhändler erwähnt; der Schreiber, der ihn innehatte, handelte nicht nur mit seiner eigenen Ware, sondern auch als Antiquar mit ältern Werken. Seitdem man Bücher druckte, hatten hier die Drucker ihre eigenen Läden, teils in ihren Häusern, teils beim Münster oder bei der Pfalz." Die Erzeugnisse der deutschen Offizinen aber bezogen sie von der frankfurter Messe; anderes kam aus Italien, noch anderes aus Paris. Schon 1492 besaß Peter Attendorn einen Buchladen; Wimphcling neunt ihn um diese Zeit diklioxola,, obgleich er außerdem sich auch um Aufträge größerer Drucker bemühte. Hans Grüninger hatte im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts eine der Münsterbuden als Vertaussstand gemietet, während Mathias Hupfuff zwei solcher Buchläden eignete, den einen unter der Treppe der Pfalz, den andern bei dem Münster, welchen er im Jahre 1509 dem bisherigen Inhaber, dem Drucker Barthold Kistler, abkaufte.^ Sein.Geschäftsumfang war bedeutend; oft verkaufte er für große Beträge an die Buchhändler. Im Jahre 1516 schuldete ihm z. B. Johann Knoblauch die Summe von 1984 Gulden für gelieferte Bücher." Johann Schott dagegen bot in einer Bude bei der Pfalz seine eigenen Verlagsartikel, aber auch andere Bückcr zum Verkauf aus. Wie sich hier ein gewisses Konzentrieren des Buchhandels auf einzelne bestimmte Punkte der Stadt ausprägt, so ist dies für die Anfangszeiten desselben für manche Städte, namentlich für Universitätsstädte, förmlich charakteristisch. Auch hierin ist teilweise ein Nachwirken der Verhältnisse des Handschriftenhandels und der ihn in Universitätsstädten regelnden Statuten zu verspüren. In Paris war es ja auch die Rue St. Jacques, iu der sich die bedeutendsten Buchhandlungen vorfanden, in London — allerdings keiner Universitätsstadt, aber hier doch im Anschluß an die Bedürfnisse der Kirche und den alten Brauch — Paternoster Row und daneben St. Pauls Churchhard. Auch in Leipzig waren es die uächsten Umgebungen des Nikolaikirchhofs, in denen die bedeutendsten Kollegien und Bursen lagen, welche die Buchdrucker und Buchführer besonders zur Niederlassung anlockten. Ganz besonders aber springt diese Konzentration des buchhändlerischen Verkehrs in Köln in die Augen. Hier bildete die „Zur Fettenhennen" genannte Straße den Mittelpunkt desselben. Iu der Fcttcnhermen (suii ?iugui g-zUlni,.) befand sich fast Jahrhunderte hindurch, wie schon im zweiten Kapitel angeführt, das Kapitel.) „Zur Fcttenhennen" in Köln. Buchhändler und Buchdrucker. 299 große Birckmannsche Geschäft; das von dem Begründer desselben, Franz Birckmann, erwählte Signet, eine Henne, hätte der Straße geradezu den Namen gegeben. In Nr. 5 derselben Straße, dem Hause „Zum Halsbein" genannt, hatte die Eholinscbc Buchhandlung und Druckerei vou 1535 bis 1635 ihr Lager und ihre Offizin. Nr. 9, „Zum Hammcr- stein", bildete bis 1609 zwei Häuser, deren anderes die „Brothalle" hieß; von da ab wurde es uuter dein gemeinschaftlichen Namen „Brot- Halle" von den Buchhändlerfamilien Mylius uud Hierat teils als Mietern, teils als Eigentümern benutzt. Nr. 11, „Zum Greifen", war 1613 von Anton Hierat als Familiensitz angekauft worden und diente noch im vorigen Jahrhundert dem Buchhandel. Nr. 13 und 15 hießen „Zum Eiuhorn"; ursprünglich zusammengehörig und nur ein großes Haus bildend, trennten sie sich um die Mitte des 16. Jahrhunderts in zwei selbständige Wohnungen, von denen die nach der Hochsrraße hin gelegene sich den Namen „Zum alten Einhorn" (sub Nonoeerots vstsri) beilegte. Diese Nr. 13 ist seit dem ältesten Ghmnicus, vou 1529 bis auf den heutige« Tag, unausgesetzt der Sitz von Buchhändlern und Buchdruckern geblieben. Nr. 17, „Zur Jsenburg", später „Im Rosenkranz", war noch im vorigen Jahrhundert im Besitz der Buchhändler Putz uud Gottschalk Langen, während das angesichts der Fettenhennenstraße liegende, jetzt zur Hochstraße Nr. 149 zählende „Haus Rom" an der hohen Schmiede, auch lange Zeit Glieder der Familie Ghmnicus als Bewohner hatte. Fcttenhcnncn behauptete sich als Mittelpunkt des buchhändlcrischen Verkehrs in Köln, solange dieser blühte, also bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts. 'Naturgemäß traten zunächst die Buchdrucker mit ihren in die Augen fallenden Leistungen in den Vordergrund, die Buchhändler und ihre Beteiligung am Verlage dagegen sehr zurück; sie werden anfänglich sogar auf ihren eigenen Verlagsartikeln nur selten genannt. Das Druckereigeschäft galt eben als das vornehmere, weil es das schwierigere und anscheinend auch das gewinnbringendere war. So wird selbst Anton Koberger stets nur als Buchdrucker erwähnt, obschon er später dies Gewerbe ganz aufgab und vou Anfang an auch in Nürnberg einen offenen Buchladen für eigene und fremde Verlagswerkc hiel; die nicht ans Lager befindlichen Bücher, z. B. die Aldinischen Drucke, verschrieb. Ganz ähnlich verhielt es sich iu Basel; auch Frobeu «durch Wolfgang Lachner) und 300 Buchhandel dcr verlegende» Drucker. Verpackung der Bücher. ^Fünftes Oporin betrieben z. B. hier zugleich den Sortimentsbuchhandel; bezüglich des letztern schreibt 1543 Nikolaus Buffer an Beatus Rhcnanus, daß er ein 1541 gedrucktes Buch („?a.8yuiUn3 sxstatiouL") bei keinem Buchhändler gefunden habe, selbst nicht bei Oporin, bei welchem er selbst gewesen sei. Dcr Gruud dieser bevorzugtem Stellung der Druckereibesitzer war Wohl der, daß sie damals vielfach aus den Gelehrtcnkreisen hervorgingen, dcr Buchhandel dagegen, in der sich zunächst vorwiegend bemerklich machenden Betriebsform der kleinern Buchführer, in dem Hausierhandel, keine höhern Kenntnisse und keine größern Mittel erforderte, als andere untergeordnete kaufmännische Geschäfte, von denen er sogar noch richt einmal streng geschieden war. Thomas Platter erzählt in seiner naiven Weise, daß er 1534 in Basel Drucker geworden sei, „da ich gsach, wie Herwagius und andere Truckerherren eine güttc sach hatten mit wenig Arbeit groß gut gewunnent"! Er fand auch einen Gesellschafter mit einer reichen Frau, welche wünschte eine Druckcrsfrau zu sein, da sie sehe, eine wie große Pracht die Druckerfranen entfalteten. Bald genug wollte sie freilich Verlcgerfrau sein und mit der „Sudlerci", wie sie sagte, ,,nit mer umbgan"; die überhandnehmende zünftlcrischc Übcr- hebung und Unverschämtheit der Gesellen mochte ihr Wohl nicht anstehen. „Da hatt ich biecher auch feilt, aber ich gewan daran nitvill."^ Diejenigen Handlungen aber, die ausschließlich Sortimeuter waren, werden selten namhaft gemacht, in den baseler Quellen überhaupt gar keine. Und doch müssen in einer so gewerblichen und wissenschaftlich so regen Stadt die Sortimentshandlungcn sogar schon früher vorhanden gewesen sein', als in andern Mittelpunkten des Buchhandels. Die Verpackung der Bücher, welche überwiegend nur roh versandt wurden, erfolgte von Anfang an fast ausschließlich in Fässern. Diese gaben« zwar zu beständigen Klagen Veranlassung, weil sie, nicht wasserdicht angefertigt, bei nassem Wetter das Papier der Beschädigung ganz oder teilweise aussetzten; allein sie konnten andererseits leichter auf- und abgeladen uud bequem gerollt werden. Offenbar hatten die ersten und bedeutendsten Druckerstädtc, Mainz, Köln, Straßburg und Basel, weil sie am Rhein lagen, die nächste Veranlassung zu dieser Art der Verpackung gegeben; aber auck solche Städte, wie Augsburg, Nüruberg uud Ulm, pflegten sich, wenn sie nur irgend konnten, lieber der Fässer für den billigern Wassertransport zu bedicueu. Nur ausnahmsweise kommen Kapitels Die Sortimciltshlindler: Vuchführcr. 30 l bis' zur Neformationszeit Ballen vor, deren Hülle aus Häuten bestand, um den besonders wertvollen Inhalt besser zu schützen. Auch Kisten (Kasten) werden gelegentlich erwähnt. Wie iu Deutschland, so verband sich mich in andern Ländern zu Anfang des 16. Jahrhunderts der Vertrieb der eigenen Verlagsartikcl zugleich mit dem Verkauf der von andern Druckern verlegten Bücher. So hatte Aldus in Venedig in seinem offenen Laden ein Lager griechischer Bücher, welche, wenn auch von andern gedruckt, von ihm angekündigt und verlauft wurden. Barthelcmh Buher und sein Gesellschafter Le Roh (Königs) in Lhon hielten schon 1484 ein Lager in Toulouse und zahlten hier Steuer für den Verkauf ihrer Bücher.^ „Gestern hatte ich mir vorgenommen", schreibt Budäus am 5. Februar 1516 aus Paris au Erasmus, „zu meinem Vergnügen einige Nachmittagsstuuden mit dem Besuch der Buchläden zu verbringen. Im Laden des Johann Parvus traf ich den Wilhelm Parvus, einen Verwandten von jenein, wenn ich, nicht irre, welcher jetzt einer der Beichtväter des Königs ist." Die selbständigen^ sich auf Sortiment beschränkenden Buchhändler traten natürlich zuerst in den großen Handelsstädten aus, welche früher schon die Mittelpunkte des Handschriftenhandels gebildet hatten. Ihnen schlössen sich die Universitätsstädte an, wo das Kommen und Gehen zahlreicher Studierenden einen, wenn auch bescheidenen, buchhändlcrischcn Absatz bedingte. Es handelt sich hier nicht um den Drucker, der zugleich die Erzeugnisse seiner Presse im eigenen Laden oder auf Messen verkauft, sondern um deu Svrtimenter im heutigen Sinne des Worts, welcher kein Drncker (Verleger) ist und ans allen Wissenschaften einen kleinern oder größern Vorrat von Büchern auslegt und zum Verkauf anbietet. Der älteste nachweisbare Sitz des Sortimentsbuchhandels als selbständigen Geschäfts ist Augsburg, in dessen Steuerbüchern von 1483 an bis 1500 uicht weniger als zwölf Namen von Buchführern angeführt werden. Es sind dieS: Claus Rächlin, Peter Haag oder Hagen, Simou Ocgliu, sämtlich zuerst 1483; Siegmuud (ohne Hausnamen) 1490, Christoph Schappelmann 1491, Jakob (ohne Hansnamen) 1492, Hans Nuoff 1494, Wohlgemuth (ohne weitere Bezeichnung) 1494, Haus Nynmann und Hans Kaiser 1495, Johannes Hermann oder Harmann 1497 und Lenhard der Buchführer 1499. Auch die leipziger Bürgermatrikel er- 302 Die ältesten Vuchführer. fünftes wähnt zwischen den Jahren 1489 und 1530 die ansehnliche Zahl von 30 dort als Bürger aufgenommenen Buchführern, von welchen 3 auf das 15. und 27 auf das 16. Jahrhundert kommen. Jene stammten aus Mittwcida (1489), Wasserburg (1492) unv Briren (1494); diese, soweit der Geburtsort angegeben ist, aus Karlstadt, Grüningen, Grimma, Bärwalde, Köl:;, Augsburg, Eger, Crottendorf und Großenhule. Bereits im Jahre 1492 wird die leipziger Messe von fremden Buchführern, wie Wilhelm Bel aus Köln, ja von nürnberger Briefdruckern und Kartcmnachcrn besucht. Alle jene leipziger Buchsührer aber erweisen sich als am Verlagshandel völlig unbeteiligt, m verdanken (seit der Mitte der zwanziger Jahre) zum Teil sogar ihre Existenz der Abtrennung der Sortimentsgeschäfte verlegender Buchdrucker. In Hermannstadt in Siebenbürgen erscheint Johannes „Buchfhrer" zuerst 1506 und zuletzt 1524. Einem „Buchfyrer" desselben Namens begegnet man auch 1522 in Schäßburg.^ Mg Sortimentsbuchhändler nennt auch die Abrechnung der Interessenten an der Schedelschen Weltchronik vom 22. Juni 1509 unter andern: Martin Huß (zugleich großer Drucker und Verleger) in Lyon, Hans von Koblenz (Kerver), ebenfalls Drucker, in Paris, Paul Wagner in Straßburg, Hicronymus in Prag, Walter von Lebnitz in Graz, Diebold Feger in Ofen, Mathias Walker in Pforzheim, Georg Kcssclmann in Augsburg u. cr. In Nürnberg umfaßt schon zu Ansang des 16. Jahrhunderts die Bezeichnung „Buchführer" sowohl den Sortimentsbuchhandel als auch die Straßeukolportagc. Es wird dem nürnberger Juristen Scheurl zum besonder» Verdienst angerechnet, daß er während seiner akademischen Thätigkeit in Wittenbcrg (1507 bis 1512) die Errichtung des ersten Buchladcns dort veranlaßt hatte. Auch in Erfurt war der buchhändlerische Verkehr um jene Zeit schou sehr bedeutend. In den Quellen werden Buchdrucker und Händler, da sich noch kein fester Sprachgebrauch in dieser Beziehung entwickelt hatte, leider nur zu oft durcheinander gewürfelt, sodaß man sie schlecht unterscheiden kann. Indessen schreibt Scheurl am 13. März 1518 an den erfurter Humanisten Trautvetter.- „Euer Rektor Herebordus Margeritus ist mit seinen Kollegen, unter welchen auch dein Buchhändler, gegen mich sehr dienstwillig." Die Ausbreitung der mit der Reformation namentlich den Schulunterricht hebenden Buchdruckerkunst vermehrte aber nicht allein die Bildungsmittel, sondern erzeugte auch an bisher untergeordneten, kleinern Kapitel.) Gliederung des BuchlMdcls, 303 Orten das Bedürfnis nach litterarischen Hilfsmitteln und förderte durch deren Massenvertrieb die Entwickelung des Sortimentsbuchhandels in ungewöhnlicher Weise. Außer Acht darf dabei allerdings nicht gelassen werden, daß für die charakteristischste Betriebsform desselben, für den Hausierhandel, der Wohnsitz des Buchführers so gut wie Nebensache war; andernfalls müßten z. B. Johann Nefe in Groß-Glogau mit seinem ausgedehnten Verkehr, Hans Bischof von Triptis und die beiden Buchführer Paul Ehrlich, zugleich Apotheker, und Johann in Jüterbog in den zwanziger Jahren einiges Befremden erregen. Übrigens war schon um die Mitte des 16. Jahrhunderts der deutsche Buchhandel in seinen Hauptzweigen fast ebenso entwickelt und gegliedert wie heutzutage. Es gab Verleger, welche Druckereien besaßen und nur bei sich und für sich druckten, andere, welche trotz ihrer eigenen Druckerei auch fremde Pressen beschäftigten, und endlich Verleger, welche keine Druckerei hatten und nur in fremden Druckereien ihre Verlagsartikel herstellen ließen. Sodann kannte man auch damals schon Verleger, welche nur an ihrem Wohnorte einen Buchladen hatten und hier ihre eigenen Verlagsartikcl feilboten, oder auch solche, die einen allgemeinen Sortimentshandel mit ihrem Verlage verbanden, wofür schon Beispiele beigebracht wurden; endlich auch Sortimenter, die keinen Verlag besaßen und mit neuen oder mit alten, oder auch mit alten und neuen Büchern handelten. Das örtliche und persönliche Bedürfnis erzeugte die individuellen Formen des Verkehrs, die sich erst" in spaterer Zeit grundsätzlich schieden. Namentlich im 17^ Jahrhundert, und sogar bis in die zweite Hälfte des 18. hinein, war der Sortimcnter — wie dies schon im voraus angedeutet werden mag — in größerer Ausdehnung zugleich Verleger als zu irgend einer frühern oder spätern Zeit. Es war diese Thätigkeit aber durchaus kein Beweis für die Blüte, sondern vielmehr für den Niedergang des Buchhandels, da sie durch die schlechten Münzverhältnisse, die Armut der Käufer und die Unsicherheit des Verkehrs bedingt war. Der Sortimentshändler verlegte vielfach nur deshalb, um ein Tauschobjekt mit den andern Buchhändlern zu besitzen und um bei dem Tausch ein verhältnismäßig besseres Geschäft machen zu können; er übernahm zu diesem Zweck zum Teil kommissionsweise oder zum Eigentum Partien, später oft genug sogar von Nachdrucken, um nur nicht bar bezahlen zn müssen. Dieser Kom- 304 Geschciftsnscincen: Dciö „Stechen" (Changieren). sFnnftes missionsvertrieb läßt sich in Leipzig schon in den fünfziger Jahren des 16. Jahrhunderts bei dein Buchführer Wolf Günther konstatieren." Man nannte jenes Tauschen „vcrstcchcu", gab Bogen für Bogen oder auch, je nach dem Wert oder Unwert des Buchs, mehrere für einen und beschaffte sich auf diesem Wege seinen Bedarf für die zwischen den Messen liegende Zeit. Natürlich leistete eine solche Praxis nur zu häufig dem Verlage der armseligsten Erzeugnisse Vorschub. Sie mußte hier schon Erwähunug siudcu, weil man allerdings anch oft der Ansicht begegnet, als sei das Verstcchen schon im 15. und in der größern .Hälfte des 16. Jahrhunderts die Regel gewesen. Der Tauschhandel mit Büchern dürfte vielmehr in eine spätere Periode fallen. Ob Kobergcr nnd Schöffer ihre Berlagswerkc miteiuandcr ausgetauscht und dann verkauft haben, ist möglich, aber nicht völlig bewiesen, übrigens auch gleichgültig. Es ist ferner auch für das 15. Jahrhundert nur eiu vereinzelt dastehender Fall, wenn die Druckerei des Klosters zu St. Ulrich und Äfra iu Augsburg das von ihr herausgegebene „LxeLuluiü liiizto- rials" des Vincenz von Beauvais und ihre sonstigen Preßcrzeuguisse nach dem Bericht des Klosterchronisten Sigismund Mehsterliu „per mc>- ckum vamdii" (Tausch) vertreibt. Wenn endlich gegen Ende des Jahres 1500 Anton Koberger 300 Exemplare der „(UosLll, ordinaris." nach Venedig schickt, um sie gegen dort gedruckte Bücher zu „verstechen" (dieser Ausdruck wird hier Wohl zum ersten mal gebraucht), so ist dies eben mir eiu vereinzeltes Geschäft, welches dnrch Kobcrgers augenblickliche Verlegenheit veranlaßt wurde, immerhin nur eine Ausnahme von der Regel. Das Gleiche dürfte wohl auch von dem bezüglich PantzschmamiS Buchhandel angeführten Faktum, dcS AnnehmeuS von Büchern „um Andere", gesagt werden können. Die Regeln und Usancen des ersten buchhändlcrischcn Verkehrs- sind übrigens nur höchst lückenhaft zur Keuutnis der Gegenwart gekommen nud können deshalb nur annähernd aus einzeluen Beispielen gefolgert werden. Dieser Satz gilt namentlich für die Verkaufspreise und die Bedingungen, unter welchen die Verleger an die Sortimentsbuchhändler abgaben. Bis gegen Ende des 15. Jahrhunderts, als die Mentel n. a. durchö Land zogen oder ihre Buchführer und Diener zum Verkauf ihrer Vcr- lagsartitel aussandten, wird in den Katalogen selbstredend kein Preis erwähnt. Das Buch war eben noch eine Ware, wie jede andere, welche Kapitel.) Verlegerpreise. Rabatt der Buchhändler. 305 sich erst eine Stellung im Markte erobern mußte, und je nach Inhalt, Ausstattung und Leichtigkeit oder Schwierigkeit des Vertriebs hier billiger, dort teuerer zu stehen kam. Erst mit der mehr methodischen Ausbildung der Verlagsthätigkeit, der größern Zahl von Büchern und der Konkurrenz der verschiedenen Ausgaben desselben Schriftstellers wurde, wenigstens für den Verkehr mit den Geschäftsgenossen, ein fester Preis im Interesse des Verlegers notwendig; sein Geschäft bedingte ihn. Aldus Manutius ist der erste große Verlagsbuchhändler, welcher 1498 seinen ersten Katalog mit genauer Beisetzung des Preises für jeden einzelnen Artikel veröffentlichte. Er gibt als Grund dafür an, daß er die zahlreichen mündlich und- schriftlich an ihn gerichteten Anfragen nach den Preisen, namentlich seiner griechischen Bücher, nicht habe genügend beantworten können. °° Deutschlands größter damaliger Verleger, Anton Koberger, gibt in seinen Katalogen keine Preise an, und ebensowenig thun es die großen Verleger von Basel, Straßburg, Köln und andern Städten. Selbst die frankfurter Meßkataloge enthalten zwei Juhrhunderte hindurch keine Preisangaben. Erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts entwickelte sich der eigentliche festgeltende Ladenpreis zur stehenden Regel. Bis dahin kaufte man am Verlagsort allerdings billiger als auf der Messe und unterschied auch zwischen dem Verkauf eines einigen Exemplars oder einer größern Partie. Einzelne Verleger räumten dein Buchhändler günstigere Preise als dem Privatmann ein; andere, wie z. B. Sigmund Feyerabend in Frankfurt, machten keinen Unterschied zwischen ihnen. Feyerabend hielt sich eben an seinen einmal festgestellten Nettopreis; das nannte man später die „Frankfurter Tax". Auch über die Verkaufsbedingungen, welche der Verleger dem Sortimenter stellte, verlautet in der ersten Zeit nichts, oder nur wenig. Daß die Buchhändler nicht umsonst arbeiten konnten oder wollten, bedarf keiner Auseittandersetzung. Aber für die Quellen, aus denen die Darstellung dieser Verhältnisse meist zu schöpfen hat, waren dies Nebendinge; sie schweigen sich darüber aus und von Geschäftspapiercn haben sich nur kümmerliche Reste erhalten. Es fehlt deshalb sehr an Material, um die Frage erschöpfend zu beantworten. Wenn aber noch irgend ein Zweifel darüber bestehen könnte, daß schon die ersten Verleger ihren buchhändlerischen Abnehmern Rabatt gewährten, so würde ihn eine Stelle aus Aldus' Brief an Joh. Reuchlin vom 23. Dezember 1502 beseitigen, worin er sagt, «-pp- i. 20 306 Rcibattvcrhältnissc. Partieprcise. sFünftes daß er und seine Gesellschaft den Wiederverkäufen: im großen günstige Nettopreise bewilligten. Die erste zahlenmäßig belegte Angabe findet sich bei Anton Kobcrgcr, welcher in seinem Briefwechsel mit Johann Amer- bach sagt, daß er die Bibel mit der Postille des Kardinals Hugo zu 10 Gulden drutto und 8 Gulden vstto abgebe, weil daS Werk bis dahin so schlecht gegangen sei. Er räumte also dem Sortimenter nur 20 Prozent Rabatt ein, ein verhältnismäßig sehr geringer Nutzen, wenn man namentlich die großen Spesen in Betracht zieht; allein sie beweist doch, daß, ganz abgesehen von der Höhe, auch in Deutschland schon zu Aufaug des 16. Jahrhunderts der bnchhändlerische Rabatt sich ganz von selbst verstand. Im allgemeinen wurden aber unter Buchhändlern nur größere Werke zu Einzelpreisen und mit einem bestimmten Rabatt verhandelt, kleinere und geringwertige Bücher aber — die spätern sogenannten „Riessachen" — nach der Bogenzahl zum Ries- oder Balleuprcise, d. h. für 500 oder 5000 Bogen. Hierbei war es gleichgültig, ob das erhandelte Bücherquantnm aus Exemplaren eines und desselben Buchs, oder aus den verschiedenartigsten Werten bestand. Dieser Ballcnpreis trat übrigens auch beim Bezüge größerer Werke ein, sobald es sich um größere Partien derselben handelte. Mit vollster Bestimmtheit spricht sich dieser gencrische Unterschied bei der Verrechnung in den Bestimmungen des Vertrags der Bescher vou Pantzschmcmns Buchhandel in Leipzig mit ihrem bisherigen Geschäftsführer Gregor Jordan vom Jahre 1519 aus: „Was auch viel gedachte vorkäuffcr von Quattern Werg" — darunter ist eben die Kleiulittcratur verstanden — „werden drucken lassen, daruou sollen sy Grcgorio 250 quatern, duern oder dritten:, wie sy dan gedruckt sein vor ein Gulden geben. Lassen sie aber große Bücher drucken, der ehns über ein gülden wert, so sollen sie hm dieselbigcn an eyuem gülden zwicr groschcn mehr lassen, dann einem frcmbdcn, uf daß er yren druck znvcrtreibcn destcr mehr vleis 'hat." Diese zuletzt erwähnte Extraprovision von nicht ganz 10 Prozent — für den ältern Verlag erhielt er nur 5 Prozent — bezicht sich aus den Absatz an andere Buchhändler. Wie hoch der regelmäßige Rabatt war, wird nicht ausdrücklich gesagt. Daraus aber, daß Jordan für kommissionsweise zn vertreibende prager Breviere nur 17 Prozent erhielt, darf kein Schluß gezogen werden, denn diesen Artikel verhandelte die Gesellschaft selbst nur für Rechnung der Witwe Johann Schmicdehofers, wollte daran selbst noch verdienen. Das ergibt Kapitel.) Partiepreise. Aufschlag seitens der Sorrimcnter. 307 sich auch aus der Bestimmung, daß Jordan verpflichtet war, das, was er über den festgestellten Verkaufspreis an das Publikum hinaus zu erzielen vermochte, mit den Gesellschaftern zu teilen. Weiteres Material zur Aufklärung dieses Punktes bieten die Briefe des lyoner Buchhändlers Jean Vaugris, der die Messen von Genf, Paris, Straßburg, Frankfurt und Basel regelmäßig besuchte. Er schreibt am 29. August 1524 an Farel, damals in Mömpelgard: „Ich schicke Dir 200 «?atsr>, (Erklärung des «Vater Unser») und 50 Exemplare der «Lxi8to1^6» (offenbar ein verloren gegangenes Werk vvn Farel); aber ich weiß nicht, wie Du sie verkaufen oder verkaufen lassen willst. Ich verkaufe das Exemplar des «?ater» im kleinen für 4 baselsche Heller und in: großen ihrer 300 zu 2 Gulden, von den «Lxistvlas» aber das Stück zu 6 Heller, was einen Guldeu für 50 Exemplare ausmacht; aber im großen gebe ich diese zu 13 Sous." Ein anderer Brief desselben Vaugris, den er zwischen 1510 und 1523 aus Lyon an Bonifaz Ainer- bach in Basel schrieb, wirft interessante Streiflichter auf die Willkür, mit welcher die damaligen Buchhändler die Preise der Verleger erhöhten. So forderte Aldus für jede seiner Oktavausgaben von Klassikern 3 Mar- cclli (l>, 68 Centimes nach heutigem Geld, wenn auch nicht Kaufwert); Vaugris dagegen verlangte nicht weniger als 5 Goldgulden (7^/z Gulden) für das allerdings gebundene Exemplar. „Ich habe", schreibt er nämlich, „Aldiner in Basel. Ich werde sie zur Allerheiligenmesse hierher kommen lassen. Wenn Du welche haben willst, so laß es mich beizeiten wissen. Sie kosten gebunden in Basel 5 Goldgulden." " Christoph Froschauer in Zürich bewilligt bei dem Bezug größerer Partien günstigere Bedingungen. So schreibt er am 1. September 1540 an Joachim Vadian über eine kleinere Schrift des letztern, er gebe sie denen, welche sie wieder verkaufte», zu 10 Batzen xsr Gulden, also mit 25 Prozent. Konrad König in Jena, der Kommissionär für den Vertrieb der jenaer Ausgabe von Luthers Werken, verkaufte jeden Band derselben in Jena selbst zu 18, auf der leipziger Messe zu 19 und auf der frankfurter zu 20 Groschen. Bei größcrn Bezügen fanden dann Partiepreise statt; bei ganz großen trat der schon erwähnte Ballenpreis ein, der hier 15 Gulden betrug.^ Der berühmte cmtwcrpcncr Verleger Christoph Plantin, welcher von 1558 an die frankfurter Messe regelmäßig besuchte und seine Haupt- geschäftöbeziehungcn nach Deutschland hatte, verkaufte die „Königs-Bibel" 20* 308 Schwanken der Rabatthöhe? Zahlungsverhältnisse. ^Fünftes für 60 Gulden an die Buchhändler und für 70 an das Publikum. Ein vollständiger Topiarius steht für jene mit 24, für dieses mit 30 Sous notiert, eine flämische Bibel von 1566 kostete 26 oder 35 Sous, ein Missale in Folio 4 oder 4V2 Gulden, ein Chorbuch mit Noten 15 oder 17 Gulden, je nachdem ein Buchhändler oder ein Privatmann sie kauften. Durchschnittlich bewilligte Plantin seinen Kollegen einen Rabatt von 15 Prozent. Als er daher im Jahre 1567 seinen für London bestellten Agenten, Jean Desserans, besonders bevorzugen wollte, versprach er ihm 162/z Prozent. Ausnahmsweise bewilligte er (offenbar wegen der größern Geschäftsspesen und der Konkurrenz) seinem pariser Hauptagenten Michel Sonnins einen Rabatt von 40 Prozent. Es dauerte jedoch noch ein volles Jahrhundert, ehe man zu dem jetzt noch bestehenden Gebrauch des festen und gleichen Rabatts überging. Zu diesem Fortschritt wirkten unter andern namentlich auch die Elseviere mit. Die Form der buchhändlerischen Zahlung lehnte sich an die feststehenden Gewohnheiten des Großhandels an und ist fast ausschließlich die des Bar- und Zeitgeschäfts. Wenn nicht bar bezahlt wurde, so war ein sechsmonatlicher, auf der nächsten Messe fällig werdender Termin üblich und nur ausnahmsweise wurde ein längerer Kredit bis zur zweiten Messe gewährt. Diese Zahlungsweise ist aus verschiedenen im frankfurter Archiv befindlichen Aktenstücken jener Zeit ersichtlich, läßt sich aber auch durch andere Thatsachen nachweisen. So schreibt der bereits erwähnte Christoph Froschauer am 18. September 1526 aus Frankfurt an Ulrich Zwjngli über sein damaliges Meßgeschäft: „Verkouffens halb hab ich nit ein bösse meßt gehapt, aber böse bezalung." Später sind es die Abrechnungen großer Firmen unter einander, welche den Beweis für jene Praxis liefern, wie z. B. das Rechnungsbuch der Froben und Episcopius (von 1557 bis 1564) und die Meßregister des Sigmund Feyerabend, dessen geschäftliche Verbindungen Heinrich Pallmann in einer vortrefflichen Schrift näher dargelegt hat. Das buchhändlerische Honorar kommt im gamen 15. Jahrhundert nicht vor und tritt erst im zweiten Viertel des 16. auf. Es ist ein Kind der selbständigen geistigen Produktion, wird also erst im Gefolge der Reformation möglich. Bis dahin hatte es ^kaum Originalwerke zu veröffentlichen gegeben. Das damalige Lesebedürfnis fand so ziemlich in dem Druck von Kirchenvätern und Bibeln, Klassikern und Schulbüchern Kapitel.) Honorar. Kastigatoren und Korrektoren. 309 seine volle Befriedigung. Diese großen und kleinen Bücher bildeten das Manuskript (Rxenaxlaria) für die Pressen und die Drucker hatten genug zu thun, es zu vervielfältigen. Die Gewissenhaften gingen es entweder selbst kritisch durch, oder ließen es von ihren gelehrten Kastigatoren (heutzutage Korrektoren) oft mit großen Kosten und noch größerm Zeitaufwand recensieren, d. h. einer philologischen Redaktion unterwerfen. In solchen Fällen also trat der Aufwand für diese Hülse an die Stelle des Hottorars. Die gewissenlosen Drucker dagegen vervielfältigten das Manuskript, wie es ihnen unter die Hände kam, und bezahlten natürlich nichts, oder sie druckten, oft in derselben Stadt, die gründlich durchgesehenen Ausgaben anderer Verleger nach. Die ersten veröffentlichten lateinischen Werke wurden in der Regel von Geistlichen durchgesehen; mit dem Ende des 15. Jahrhunderts traten vielfach junge Humanisten an ihre Stelle. Sie schrieben zugleich zur Empfehlung der unter ihrer Aufsicht gedruckten Bücher Vorreden oder lobpreisende Verse, oder verfertigten auch Schlußnoten, in welchen sie nicht verfehlten, sich als Kastigatoren einzuführen. Schon Fust und Schöffer hatten, trotzdem daß sie von ihrem engen Handwerksstandpunkte aus lieber nachdruckten, als selbst zahlten,, in der Person des Johann Brunnen einen solchen, wenn auch liederlichen Kastigator. Die großen Drucker dagegen in Nürnberg, Straßburg und namentlich in Basel wandten der Auswahl ihrer Textkritiker und Kastigatoren eine unermüdliche Aufmerksamkeit zu. Ganz besonders war Johann Froben berühmt durch die äußere und innere Verläßlichkeit seiner Verlagsartikel. ^ Er suchte in der Begeisterung für seine Kunst stets die vollendetsten Druckwerke zu liefern. Bei keinem derselben fehlte es, außer zierlicher Schrift und gutem Papier, an den tüchtigsten Korrektoren. Erasmus sagt von ihm: „Froben wandte ungeheuere Geldsummen aus die Texteskritiker und oft noch auf die Manuskripte" (aus denen er dett Text endgültig feststellte). Beatus Rhenanus (1485 bis 1547) ließ sich, nachdem er in Paris Philosophie studiert und sich kurze Zeit in Straßburg aufgehallen hatte, in Basel nieder und widmete seine ganze Thätigkeit der Frobenschen Druckerei. Er war hier nicht nur Kastigator und Textes- krttiker, sondern auch Frobens Berater bei neuen Verlagsunternehmungen. Erasmus würdigte ihn als selbständigen Schriftsteller und schätzte seinen Einfluß auf Froben, sowie dessen Schwiegervater Lachner, sehr hoch. 310 Berühnite Knstigatorcn und Korrektoren. ^Fünftes Welche Mühen und Kosten Johann Amerbach für denselben Zweck aufwandte, wurde schon im zweiten Kapitel angedeutet und wird am besten durch den interessanten Briefwechsel nachgewiesen, welchen er während des Drucks der Bibel und der Postille des Kardinals Hugo mit Anton Koberger führte; den Text der Werke des heiligen Augustinus stellte der gelehrte Friese Augustus Dodo, Kanonikus an St. Leonhard, für ihn wieder her. Als Amerbach 1509 eine Ausgabe der Werke des heiligen Hieronhmus plante (welche übrigens erst 1516 erschien) und eines Mannes bedürfte, der alte griechische Handschriften entziffern konnte, wandte er sich an Reuchlin und begründete seine Bitte um Unterstützung mit den Worten: „Wenn Du mich verlässest, weiß ich keinen andern in. Deutschland, der mir helfen könnte."^ Auch Sebastian Brant besorgte während seines Aufenthalts in Basel Korrekturen für Amerbach, war indessen in dieser Eigenschaft auch bei andern Verlegern thätig. Der spätere Reformator Philipp Melanchthon trat, ein kaum siebenzehnjähriger Jüngling, 1514 bei Thomas Anshelm in Tübingen gleichfalls als Kasti- gator und Korrektor ein und war bis 1516 anhaltend für dessen Pressen thätig. So hat er acht lateinische Werke für ihn durchgesehen und korrigiert, darunter Nauclers Chronik und eine Ausgabe der Komödien des Terenz von 1516. Auch später noch stand Melanchthon mit Anshelm in regem Verkehr, besuchte ihn in seinem Laden auf der frankfurter Messe, gab seine Adresse dort an und setzte auch seine Beziehungen zu ihm fort, als Anshelm 1518 nach Hagenau verzogen war. Melanch- thons unmittelbarer Vorgänger bei diesem war Johannes Hiltebrand, Professor Artium an der tübinger Universität, welcher sich mit Stolz LastiMtor L1ia,1ooZrg.xdig.s ^nsliöllliitaiiÄS nannte und nennen ließ. Er sah namentlich zwischen 1511 und 1514 lateinische und griechische Grammatiken, sowie auch die „Lxistolas virorum els-roruin" durch. ^ Konrad Pellican (1478 bis 1556) erzählt mit rührender Bescheidenheit in seinem „Chroniken", wie der baseler Drucker Adam Petri und Frau ihm im Frühjahr 1523 umsonst Speise und Trank gegeben hätten. Dafür aber bezahlte Petri die wertvollen Dienste nicht, welche ihm Pellican als Korrektor bei drei verschiedenen Nachdrucken von Luthers Bibel leistete. Auch Christoph Froschauer in Zürich verstand es, wie die baseler Druckerherren, ganz vortrefflich, Pellican gegen gar kein oder nur geringes Honorar für Terteö- durchsichten, Korrekturen oder Inhaltsverzeichnisse auszubeuten." Kapitels Berühmte Kastigatoren und Korrekt»»». 311 Die Namcn dieser hervorragenden Männer werden genügen, um die hohe Bedeutung ihrer Aufgabe zu würdigen. Es ließen sich ihnen leicht noch Hunderte anreihen, welche in derselben Weise thätig waren, und namentlich gute Klassikerausgaben herstellten. Im Auslande machte sich ganz dasselbe Verhältnis geltend; die lyoneser und pariser Kastigatoren standen in keiner Weise hinter den deutschen zurück. Daß Aldus in Venedig Gelehrte ersten Ranges als Texteskritiker beschäftigte, bedarf keiner weitcrn Ausführung. Es genüge hier, einige seiner ältesten Mitarbeiter zu nennen, wie den spätern Kardinal Hieronymus Aleandcr (1480 bis 1542), denselben, der 1521 in Worms die Reichsacht gegen Luther mit wenig wählerischen Mitteln durchsetzte, Pietro Bembo, sowie die Griechen Markus Musuros, Demetrius Ducas, Johann von Kreta und vor allen Erasmus.^ Wie vornehm übrigens bedeutende Kastiga- toren ihre Stellung auffaßten, beweist das Beispiel des Präger Sigis- mund Gelenius (1497 bis 1554). Dieser war bei Froben schon lange Jahre für die Herausgabe klassischer und hebräischer Werke thätig, als ihn Melanchthon 1525 als Lehrer der griechischen nnd lateinischen Sprache für die in Nürnberg neu zu errichtende gelehrte Schule vor- schlug. Gelenius nahm aber trotzdem, daß ihm ein Gehalt von 100 Goldgulden geboten wurde, den Ruf nicht an. EraömuS sagt 1529 von ihm: „Sigismund Gelenius ist ohne alle Prahlerei ein ausgezeichneter gelehrter Mann, uild, was bei Gelehrten selten ist, ein feiner Kopf von scharfem Ijrteil, der vieles glücklich erfaßt hat, was andern entgangen ist." Die Höhe des Honorars, welches die Kastigatoren von den Verlegern für ihre Mühewaltung erhielten, ist aus den Quellen nicht ersichtlich. Man wird sich so billig als möglich mit ihnen abgefunden nnd je nach Stellung und berechtigten Ansprüchen dem einen mehr, dem andern weniger bezahlt haben. So schreibt Beatus RhenanuS am 10. Mai 1517 an Erasmus: „Lachner verspricht, sich Dir für Deine Arbeiten dankbar zu erweisen. Du wirst für Deine Textesrevision der Werke des göttlichen Augustinus im nächsten September etwas erhalten, denn er berät sich jetzt in Frankfurt mit Koberger über diese Angelegenheit." Mit den Fortschritten der Reformation hörte aber die bisher auf den korrekten Text der Bücher verwandte größere Sorgfalt auf. Empört über die täglich mehr einreißende Liederlichkeit, schreibt Erasmus 1528: „daß ein solcher Autor mit solchen Kosten so fehlerhast herausgegeben 312 Fehlerhaftigkeit der spätern Drucke. Honorar. fünftes ist, kommt nur dem gleich, was uns jetzt aus Italien geboten wird. Da siehst Du, waS die verfluchte Geldgier bewirkt. Welche Entweihung wird um wenige Goldstücke begangen, für welche man einen gelehrten Textcskritiker haben könnte!" In Italien wurde das Übel sogar mit jedem Tage schlimmer. Etwa ein Vierteljahrhundert später, am 4. Februar 1554, schreibt der Jurist Tanner an Bonifaz Amerbach, „der Preis der italienischen Bücher ist so hoch, daß viele dadurch vom Kaufen abgeschreckt werden. Man druckt in Italien und namentlich in Venedig . äußerst fehlerhaft. Die dortigen Drucker wollen nichts mehr an gelehrte Korrektoren wenden. Der päpstliche Legat will die ältesten Denkmäler der marcianischen, florentinischen und vatikanischen Bibliothek den baseler Druckern liefern, damit sie in Basel sobald als möglich gedruckt werden. ^ Die Auflage ließe sich dann in Deutschland und Frankreich, wo man diese Werke am eifrigsten studiert, leicht verbreiten." Dieser Unfug des fehlerhaften Drucks, mit welchem gewöhnlich eine möglichst schlechte Ausstattung Hand in Hand ging, beschränkte sich aber nicht allein auf Italien; Deutschland lief ihm und allen übrigen Ländern leider bald den Rang darin ab. Der Dreißigjährige Krieg drängte es auf diesem Felde aus die letzte Stufe herab. Man fing eben am unrechten Ende an zu sparen und schämte sich nicht, seitenlange Druckfehlerverzeichnisse als Anhang zu selbst wenig umfangreichen Büchern zu bringen. Wenn nun auch die Gelehrten sich ihre Dienste als Kastigatoren, Tertesrevisoren und Korrektoren hatten bezahlen lassen und bezahlen ließen, so galt es unter ihnen doch lange für schimpflich oder wenigstens — es sei hier ein fremder, aber äußerst bezeichnender Ausdruck gestattet — sür ungentlemanlike, für ihre eigenen Schriften Honorar zu nehmen. Natürlich wollten und konnten sie aber auch nicht ganz umsonst arbeiten. So wurden sie denn einerseits von den Verlegern mit Bewilligung einer bestimmten Anzahl von Freieremplaren oder mit Geschenken von andern Büchern oder auch mit sonstigen nützlichen Dingen abgefunden; andererseits aber rechneten sie auf Geschenke in barem Gelde oder Gnadengehalte, welche sie von Fürsten oder sonstigen vornehmen Personen, oder reichen Gönnern gegen Dedikation ihrer Werke zu erhalten pflegten. Erasmus rühmte sich wiederholt in dieser Weise honoriert worden zu sein, während er sich ängstlich von dem Verdacht Kapitels Ansichten über das Honorar der Autoren. 313 einer Barbezahlung durch seine Verleger zu reinigen suchte. Wie der große Gelehrte sich Scaliger und Carpi gegenüber, welche ihn wegen eines ihm angeblich von Aldus gezahlten Honorars hart angegriffen hatten, energisch gegen einen solchen angeblichen Schimpf verwahrt hatte, so erwiderte er auch auf die Anklage Huttens, daß die Zueignungen seiner, der Erasmischen Schriften, nichts als Geldjägereien seien: er habe von Privatpersonen nicht einmal einen Dank dafür angenommen und von den Fürsten kaum etwas dafür erhalten, gebettelt aber habe er bei keinem. Und doch sei es in Betracht der Bedürftigkeit des menschlichen Lebens verzeihlicher, durch ehrlichen Fleiß auf die Freigebigkeit der Fürsten Jagd zu machen, als von den Freunden zu leihen, was man ihnen nicht wiederzugeben gedenke. Hütten sei vom Ritter zum sitzenden Arbeiter geworden und fertige Schriften, wie die gegen ihn (Eras- mus) gerichtete, auf Erwerb an, und zwar auf einen doppelten, indem er sich erst von dem Besteller für die Schrift, dann von denen, gegen welche sie verfaßt, dafür bezahlen lasse, daß sie nicht gedruckt werde. Bereits habe ihm auch, wie verlaute, der Buchdrucker für seine „Lx- xostulÄtio" etwas bezahlt. Es ist zugleich charakteristisch, mit welchem Eifer Otto Braunfels, Huttens Verteidiger gegen die Erasmische „8pon- Zig," (Schwamm), den letzten Punkt zu widerlegen sucht. Hütten, sagt er, habe den Drucker seiner Streitschrift gar nicht gekannt, und dieser könne beschwören, ihm nichts dafür geschenkt zu haben. Doch meint er, wenn dies auch der Fall gewesen, so liege darin immer noch nichts Unrechtes. Ob man sich denn für seine Arbeit nicht belohnen lassen dürfe, und ob nicht Erasmus selbst zumeist von solchem Erwerb lebe? Bekannt sei doch, daß sein Verleger Froben ihn für mehr als 200 Gulden jährlich zu Basel unterhalte. Ebenso eifrig widersprach nun aber sofort Erasmus dieser Angabe, durch welche er seine Ehre für beeinträchtigt hielt. 6° Glücklicherweise haben sich seitdem die Anschauungen geändert. Luther hat für seine Arbeiten nie ein Honorar erhalten und nahm höchstens von seinen Verlegern einige Freiexemplare in Anspruch. Er fand es sogar unerhört, daß sich ein Übersetzer einen Goldgulden für die Quaterne zahlen ließ." Dagegen verkaufte Thomas Murner 1514 an den Buchhändler Mathias Hupfuss in Straßburg seine „Gcuchmatt" für 4 Gulden (nach heutigem Geldwert etwa 40 Gulden). °- Die Summe ist nicht so unbedeutend, wenn man bedenkt, daß 1526 Pellican, aller- 314 Höhe und Verschiedenheit des Honorars. ^Fünftes dings ein anspruchsloser Mann, mit 16 Gulden per Jahr leben konnte ^ und daß Scheurl um 1506 den jährlichen Unterhalt eines wittenberger Studenten auf 8 Gnlden schätzte. ^ Der berühmte Humanist und Jurist Ulrich Zasius (1461 bis 1535) verlangte für seine 1526 erschienenen „Iuts1l6c!tu8 ^juris sinZulares" von seinem Verleger in Basel 50 Gulden Honorar und erhielt diese damals bedeutende Summe. °^ Ökolam- padius schreibt am 31. Juli 1531 an Zwingli, daß er für 3 Bogen seiner Kommentare zur Bibel einen Gulden Honorar erhalten habe. ^ Konrad Gesner hat schon um dieselbe Zeit im Auftrage der Buchhändler geschrieben und von dem ihm gezahlten Honorar gelebt. Seine erste Arbeit (ein griechisch-lateinisches Lexikon unter Zugrundelegung des Wörterbuchs Guarino's von Favera, welches 1525 bei Zacharias Ka- liergi iu Rom erschienen war) hatte er im Auftrag von Heinrich Petri in Basel unternommen, weil er' mit seinem Stipendium nicht auskam. Sodann schrieb er 1539 von Lausanne aus, wo er Professor war, daß kaum eine seiner Schriften so ausgearbeitet sei, wie es der Gegenstand erfordere uud wie es hätte geschehen können, wenn er mehr Muße gehabt und mit seinen Studien länger zurückgehalten hätte. Das sei ihm aber bei seiner bedrängten häuslichen Lage nicht vergönnt gewesen, „denn ich und meinesgleichen", fährt er wörtlich fort, ,sind genötigt, für das tägliche Brot zu schreiben" In einem seiner spätern Briefe an Bullinger vom Jahre 1558 sagt Gesner unter anberm: „Warum lässest Du denn das Bücherschreiben nicht beiseite, möchte mir jemand einwenden, und begnügst Dich nicht mit Deiner Besoldung?" worauf er mit der Gegenfrage antwortete: „Wer hätte mich und die Meinigen erhalten, da Ihr mir ziemlich lange nicht mchr als 30 Gulden jährlich zukommen ließet? Woher hätte ich mir ein Haus gekauft, wie hätte ich meine Verwandten, wie meine Neffen und Nichten, von denen die meisten sehr arm sind, wie meine teuere geliebte Mutter unterstützen können?" Konrad Gesner war allerdings ein für seine Zeit bedeutender und fruchtbarer Schriftsteller, deshalb auch sehr geschätzt, sodaß man von ihm nicht auf andere schließen darf Umfangreiche Werke von Autoren ersten Ranges wurden damals zwar sehr gesucht, allein auch ebenso schlecht bezahlt. Diese Thatsache erhellt aus einer Stelle desselben Briefs) worin es heißt: „Buchdrucker verlangen nur große Bücher, kleine wollen sie gar nicht verlegen, auch wenn man nichts dafür fordert." Kapitel.) Höhe und Verschiedenheit des Honorars. 315 Der Jurist Tauncr schreibt am 26. Oktober 1554 an Bonifazins Ainerbach ^, „daß Herwagen nur dann den Druck der «Justinianeischen Novellen» in Angriff nehmen wolle, wenn er (Tanner) sich mit einigen Freiexemplaren als Honorar begnügen werde. Für sich persönlich sei er zwar damit einverstanden, indessen werde es voraussichtlich der päpstliche Legat nicht sein, der ihm die Handschriften mitgeteilt habe. Er ersuche deshalb Herwagen, daß er nach dem in ganz Frankreich unter den Druckern geltenden Gebrauch wenigstens 12 Exemplare bewilligen möge." Bare Houorarzahlungen bilden bis znm 18. Jahxhundert die Ausnahme und sind immer gering, ja demütigend.^ Der Verleger und Drucker Cyriacus Jacob in Frankfurt a. M. zahlte laut Vertrag von, 27. November 1540 dem Johann Schwentzcr für eine Auflage vou 1200 Exemplaren der von diesem herausgegebenen teutschen „Evaugcticu- Harmonie" ein Honorar von einem Kreuzer per Exemplar. In einem Prozeß, welcher sich zwischen Peter Kopfs in Frankfurt a. M. und Vö- gelin's Erben in Leipzig wegen eines angeblichen Nachdrucks entspann, schreibt der Verfasser des betreffenden Buchs, ein Dr. Gregorius, 1594 über die Verlagsbedingungen: „Ich habe schon vorhin erklärt, daß viel Mühe und Arbeit darauf gegangen, denn über 40 Jahre daran colli- giert und gearbeitet habe, deswegen mir eine ehrliche Ergctzlichkeit dafür gebührt, weil das Werk nützlich und groß ist. Und ob ich wohl mehr denn 100 Thaler dafür bekommen kann, will ichs Euch doch dafür zukommen lassen, wovon mir die Hälfte schon in der Messe gewiß über- sandt, auch nach dem Druck die andere Hälfte und 5 Exemplare auf Eure Kosten überschickt werden möchten." In einem zweiten Briefe wundert er sich, daß diese Forderung deni Peter Kopsf zu viel sei, und begnügt sich mit 50 Thalern und 10 Freiexemplaren. Und dabei sollte das Werk über 100 Bogen in Folio stark werden! Für die meisten Gelehrten jener Zeit war eben die Schriftstcllerci ein Nebengeschäft, bei welchem der Geldgewinn erst in zweiter Linie stand. Nur hieraus erklärt sich die geradezu jämmerliche Honoricruug ihrer Arbeiten. Natürlich hatten die Verleger ein sehr naheliegendes Interesse daran, die von ihnen gezahlten Honorare möglichst niedrig zu halten; das gelegentlich hervortretende Faktum einer wirklich anständigen Honorierung erregt». Unter Umständen Unbehagen, ja eine komische sitl 316 Ärmlichkeit des Honorars. Stellung der Buchhändler dazu. ^Fünftes liche Entrüstung unter ihnen: sie machten sich dann des ErasmuS Anschauungen zu eigen. Ein wahrhaft drastisches Beispiel hierfür bieten die leipziger Buchhändler in einem Gutachten vom 20. Januar 1600, welches sie über das Gesuch Georg Gruppenbachs in Tübingen um ein kursächsisches Privilegium gegen den Nachdruck abzugeben hauen. Gruppenbach hatte zur Begründung seines Gesuchs mit angeführt, daß er dem Dr. Moses Pflacher für ein größeres theologisches Werk ein Honorar von 500 Gulden — allerdings eine sehr bedeutende Summe — gezahlt habe. Darauf hin bemerken die sich wahrscheinlich schwer getroffen Fühlenden, „das Gruppenbach solches nicht mit geringem schimpf bemeltcs fhurnemcn l'llöoloA anzeugt, als wurde mit des H. Geistes gaben Liraoi^ getrieben, dessen Christliche Theologen ihnen nicht gerne wurden nachsagen lassen"!^ Bei der großen Konkurrenz gelang den Verlegern denn auch das Herabdrücken der Honorare nur zu gut. Die Periode, welche die Zeit von der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bis zum Dreißigjährigen Kriege umfaßt, ist eine verhältnismäßig glückliche und reiche für das Erwerbsleben des deutschen Volks; Künste, Gewerbe und Wissenschaft hatten sogar in den ersten beiden Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreicht. Indessen blieben von dieser günstigen Wendung der Dinge die Gelehrten so gut wie ausgeschlossen. Der bekannte Polyhistor Melchior Goldast (von Haiminsfeld) liefert in seinen und in den an ihn gerichteten Briefen viele Beispiele dafür. So bot der schon erwähnte bedeutende Verleger Peter Kopff dem Quirinus Reuter einen halben Thaler Honorar für den Bogen, während dieser letztere von einem andern frankfurter Buchhändler, Egenolph Emmel, für ein anderes Werk cii'en halben Gulden per Bogen forderte, da er einen ganzen nicht zu erlangen vermöchte. Der Historiker Marquard Freher bat am 27. Juni 1606 Goldast, bei dem Verleger Börner anzufragen, ob dieser für ihn ein Bnch in Mittelschrist gegen 100 Freiexemplare verlegen wolle, die er, der Verfasser, seineu Freunden zu schenken beabsichtige. „Wenn nnser Verleger Lust hat", schreibt derselbe Freher nochmals am 7. Februar 1607, „die vermischten Schriften von Wilibald Pirckheimer zu drucken, deren Herausgabe mir anvertraut ist, so werde ich selbst zu bessern Bedingungen mit keinem andern unterhaudeln, da ich mit Leu- turn öxemxlai'idus uff Schreibpapier cc>iit6iitu8 bin." „Li Huiä in- Kapitel.) Die Dedikation und ihre Bedeutung. 317 super sxtorquere xotsris, tidi osäs-t sing.ru" lautet der Köder für Goldast. Ouirinus Reuter, derselbe Heidelberger Professor, welcher seine Werke zu einem halben Gulden per Bogen verkaufte, ruft am 22. No-, vember 1609 in einem Briefe an Goldast wehmütig aus: „Männer unsers Standes pflegen den Buchhändlern zu dienen; diese haben den Gewinn, was aber haben wir?" „Von meinem Verleger", klagt Freher endlich 1610 wieder, „habe ich bloß einen halben Reichsthaler für den Bogen erhalten können und auch dies Honorar nur äußerst widerwillig." Mit und nach dem Dreißigjährigen Kriege wurden diese Verhältnisse nur noch schlimmer, denn fortan war die Lage des Buchhandels eine äußerst gedruckte, und wenn früher unter allen möglichen Vorwänden nicht gezahlt wurde, so war es in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts beim besten Willen meistens fast unmöglich. Aus diesen jämmerlichen Honorarbezügen entwickelte sich ein anderes, noch größeres Übel, der oben bereits angedeutete Dedikationsunfug, den natürlich die Verleger begünstigten, weil er einen Teil der eigentlich ihnen obliegenden Last auf andere Schultern wälzte. Wenn die Dedikation ursprünglich lediglich die Bedeutung einer Ehrenbezeigung oder der Huldigung und der Vercbrung gegen die Person des Gewidmeten hatte und diesen Charakter in neuerer Zeit auch wieder erlangt hat, so war sie in der Mitte des sechzehnten Jahrhunderts in der Regel nur ein anfangs verschämtes, später aber unverschämtes Mittel, sich einen kleinern oder größern Nebenverdienst zu schaffen. Natürlich wurde mit diesen unterthcinigsten und allerunterthänigsten Dedikationen auf die Eitelkeit der Gönner spekuliert und besonders gern reichen Mäcenaten, vornehmen Herren und dem Rate der großen Reichsstädte gehuldigt. Der Humanist Konrad Goclenius (Gockeln aus Mengeringhausen im Stifte Padcrborn, 1485 bis 1535) widmete dem englischen Kanzler Thomas Morus seine lateinische Übersetzung des Lukianischen Dialogs „Hermo- tinios" und erhielt dafür einen vergoldeten, mit Goldstücken gefüllten Becher. Als Kaspar Stüblin 1558 dem Kaiser Ferdinand seine Übersetzung des Euripides ins Lateinische widmete, erfolgte die Verfügung, daß er „mit einer ziemlichen Besoldung zu Freiburg angestellt werden solle, die RuäiiusritÄ livFUÄö in nriivsrsitutö xulzlivs zu lehren". Jener Widmung an Thomas Morus liegt offenbar keine gewinnsüchtige Absicht zu Grunde. Eine solche läßt sich selbstredend auch 318 Entgelt für Dedikationen. sFünstes nicht bei Calvin voraussetzen, als er 1555 dem Rate der Stadt Frankfurt seine „Harmonia, Dvangölistg-rum" dedizierte und dafür eine „Verehrung" von 40 Goldgulven empfing. Ganz klar liegt aber die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, vor bei Sigmund Feyerabend in Frankfurt a. M., einem der bedeutendsten, aber auch zugleich geriebensten Buchhändler seiner Zeit. Er hatte dem dortigen Rate am 2. April 1566 Rüx- ners soeben bei ihm erschienenes „Turnierbuch" verehrt. Als er mehrere Wochen lang von der Annahme des Geschenks nichts hörte, ließ er am 25. April anfragen, „ob man Jme dagegen etwas ergetzlichkeit thun wolle?" Der Rat beschloß jedoch, „man solle es damit verbleiben lassen". ^ Allmählich bildete sich eine feststehende Praxis für Behandlung dieser Bettelei aus, die mit dem Jahre 1570 besonders stark wurde. Verleger oder Verfasser behielten sich sogar vertragsmäßig die Dedikation vor. Ein im königlich sächsischen Geheimen Hauptstaats-Archiv befindlicher Band (Loc. 7208) zählt von 1571 bis 1670 nicht weniger als 192 „von unterschiedenen Autoribus beschehene Dedikationcs an die Kurfürsten von Sachsen". Fast jedes deutsche Archiv enthält derartige Verzeichnisse. In der Stadt Zürich sind von 1670 bis 1685 nicht weniger als 38 solcher Dedikationen erledigt. Adelige Schriftsteller erhielten eine größere Verehrung als bürgerliche. Gelehrte von Ruf mehr als sonstige Schriftsteller, Glaubensgenossen wurden besser behandelt als die Angehörigen anderer Konfessionen. Unbedeutende Autoren wurden häufig mit höchstens ein paar Thalern oder Gulden abgespeist, oder auch bedeutet, es nie wieber zu wagen, „sich mit ähnlichen Anerbietungen unangenehm zu machen". Die Fürsten wurden bald so gleichgültig gegen solche Geschenke, daß sie nicht mehr darauf antworteten, im günstigsten Falle sich nach langer Verzögerung eines Bescheids von ihren Ministern dazu drängen ließen, oder auch kurzer Hand ablehnten. Die Kurfürsten von der Pfalz waren im 16. Jahrhundert wohl die freigebigsten unter ihren Standesgenossen, die von Sachsen als Landesherren von Leipzig dagegen öfter heimgesucht und die Hohenzollern auf diesem Ohr ziemlich taub. In den Reichsstädten behandelte man die Dedikanten je nach Laune -und zahlte je nach dem Inhalt der Stadtkasse. Beispiele sind beinahe überflüssig, wo Tausende von Büchern mit solchen Widmungen versehen sind; indessen mögen doch einige charakteristische Fälle aus Dresden und Zürich hier ihren Platz finden. Kapitels Beispiele aus Sachsen und aus Zürich. 319 Eine der ältesten, dem Kurfürsten August überreichten Widmungen scheint die der „Astronomie" des Joh. Emmenius zu sein (sie ist ohne Datum). Am 24. Juni 1571 bat der Kurfürst Kasimir von der Pfalz August, eine Dedikation des Dr. Veit Poland: „vs böllo 1'g.rtioo" anzunehmen. Die Witwe des Dr. Lorenz Span von Spans schreibt 1575, „ihr Mann habe drei Büchlein «äs xssts» dem Kurfürsten unterthänigst präsentieren lassen, darauf sei ihm zum Bescheid geworden, daß er in zwei Monaten wiederum ansuchen solle, in welcher Zeit er aber verstorben. Weil sie sich dann mit Franz Schönaichs Weib hierher begeben, so bitte sie demütigst. Kurfürstliche Gnaden wolle sie nochmals gnädigst beantworten." Im Jahre 1597 fragten die Räte an, was fiir die Dedikation der ehemals von Johann Pomarius in das Hochdeutsche übersetzten und von Matthäus Dresser vermehrten „Altscichsischcn Chronik" gezahlt werden solle, und fahren fort: „So übersenden wir E. F. Gnaden hiermit solch Buch unterthänigst, und weil der Autor ein vornehmer gelehrter Mann zu Leipzig ist und E. F. Gnaden gelehrten Leuten gnädigst wohlgewogen, so stellen zu E. F. Gnaden wir hiermit in Untcrthänigkeit, was Sie Dr. Dresscro für solche Dedikation zu geben in Gnaden anordnen und befehlen wollen." Die Akten sagen nicht, wie der Kurfürst diese Eingabe beschied. In den Züricher Akten steht als die erste eine Widmung Konrad Gesners verzeichnet, welcher dem Rate („Meinen Gnädigen Herren^ im September 1551 sein Buch von den vierfüßigen Tieren „verehrt" hatte. Er erhielt dafür als Gegengabe 10 Malter Kernen (Roggen oder Weizen) und 10 Eimer Wein jährlich. Im Februar 1589 nahm der Rat ein ihm vom baseler Antistes Grhnäus dcdiziertes Buch an nnd schenkte ihm dafür ein mit dem Stadtwappen geschmücktes Silbergeschirr von 60 Lot. Im April 1625 dagegen erhielt Nikolaus Saxer in Aarau „seinen in einem offenen «Dedikations» Zedull präsentierten Weltglobus nebst 4 Gulden Zehrpfennig wieder zugesandt, weil man mit dergleichen Sachen genug versehen ist". Am 20. Januar 1641 wurden dem N. Obrecht von Straßburg für seine dem Rate verehrten „Lousilia. xolitioa" 6 Reichsthaler aus dem Säckelamte zugesprochen, am 10. April 1643 dem Advokaten Rudolf Faber aus Grenoble für Dedikation seines „Oxsrisjuriciiei tripartiti" 30 Kronen geschenkt und die Dr. Zicgler, Bannerträger Hirzel und Professor Weiß angewiesen, ihm Gesellschaft 320 Verhalt«» des Rats in Zürich bei Dedikationen. fünftes zu leisten und ihn gastfrei zu halten. Dagegen befand man am 1. November 1645 „für thunlich, daß das Tractätli so der zu Genf sich aufhaltende Herr Brios unter dem Titel: «I/Kowinö darck^ a lg. Kranes» M. G. Herren präsentiert und ihres Rats begehrt, supprimiert werde, Jhme aber 10 Kronen zuzusprechen und ein Schreiben an den französischen Ambassadeur zu bewilligen". Im Juni 1652 nahm der Rat zwar von Friedrich Reifs in Tübingen dessen Verdeutschung der vielgedruckten „Wundarznei" des Fabricius Hildanus an und dankte ihm privatim dafür, beschloß aber, „die Gegenverehrung mit Bern und Schaffhausen zu beratschlagen". Dem Andreas Costa wurden am 15. Januar 1659 für seine „Oratio äs reli^ions st Zra,tituäine" nebst Zahlung der Exemplare zugleich zu einer Haussteuer „sswel pro sswxsr" 3 Malter Kernen, 3 Eimer Wein und 25 Pfund Geld zugesprochen. Dagegen erhielt Dr. Jakob Vollmar, auf der hohen Schule zu Marburg, für seine dem Rate überreichten und gnädig angenommenen „1dsss8 Ze luxg,- tionibus" am 5. Januar 1663 den Bescheid, „daß man ihme dessen ins künftige werde genießen lassen" So geht es Jahr für Jahr fort. Am 23. April 1670 aber heißt es im Natsprotokoll: „Weilen das De- diziereu als eine Lxsoiss wenäioaväi zu gemeyn werden will, so wurde Herr N. N. von Hessen-Kassel (Name im Original nicht genannt) für sein präsentiertes Büchli: «Das Fried und Liebesbandli» .mit 2 Reichsthaler abgespisen (abgespeist) und ihm die Exemplare nickt abgenommen." Dieser Zorn hielt aber nicht lange an, wenigstens den vornehmen Schriftstellern gegenüber nicht, denn schon am 4. März 1672 wurde die Widmung der „Historie" des Professor Ott mit Dank angenommen, welchem man auch die verehrten Exemplare bezahlte; der „obrigkeitlichen Verwahrung halber" solle er aber gleich den andern hiesigen Autoribus gehalten werden. Am 16. März 1674 erhielt der Pfarrer Bartholo- mäus AnHorn in Bischoffszell für seinen, M. G. H. dedizierten Traktat: ^on dem Aberglauben und der Zauberet)", wovon er 218 wohlgebundene Exemplare verehrte, für seine Unkosten und als Gegenverehrung 300 Franken zugesprochen. (Im Original undeutlich, ob es Fr. oder Fl. heißt.) Dem obenerwähnten Professor Ott wurden am 21. März. 1681 für seine Widerlegung des Anti-Barovius die Druckkosten für 1000 Exemplare bezahlt, wovon ihm 600 überlassen blieben, während der Rat 400 für sich behielt. Professor Schwizer (Suicerus) konnte sich laut Beschluß Kapitel.! Erträgnisse von Melchior Goldasts Dedikationen. 321 vom 7. Juni 1682 für seinen „IKösaurus eoLtssiasticius", an welchem er 20 Jahre lang gearbeitet hatte, entweder Geld oder zwei vergoldete Schalen wählen. Dagegen bekam der Bibliothekar Georg Schielen in Ulm, welcher dem Rate 40 Exemplare seiner politischen und philosophischen Kriegs- und Friedcnsgespräche eingesandt hatte, am 17. Februar 1683 den Bescheid, „daß dieselben zu seiner Verfügung gehalten würden und daß er künftig M. G. H. mit dergleichen Ungnad verschonen möge". In cinigcir Ausnahmcsälten beliefen sich übrigens die Verehrungen auch auf viel höhere Summen, als ein Verleger sie damals selbst dem bedeutendsten Schriftsteller zahlte. So bewilligte nicht allein Zürich am 30. Juli 1690 dem Ratsherrn Nahn für seine, den evangelischen Städten dedizierte „Eidgenössische Historie" 200 Reichsthaler, sondern Bern erkannte ihm „ohne jedes Bedenken" die gleiche Summe zu, Basel ein Goldstück von 20 Dukaten, Schaffhausen 40 Reichsthaler und St. Gallen 40 Reichsthaler, also im ganzen 480 Thaler und 20 Dukaten. Diesen Beispielen mögen sich noch einige charakteristische Angaben aus der reichen Sammlung der an Goldast gerichteten Briefe anschließen. Unterm 7. Februar 1606 meldet Johann Kraft in Ulm dem Goldast, daß er den ihm gesandten „Codex" dem Senat der Freien Stadt überreicht und von diesem für den Verfasser ein Geldgeschenk von 10 ungarischen Dukaten bewilligt erhalten habe. David Lange in Memmingen berichtet am 18. März 1606, daß die dortigen Ratsherren große Ausgaben für den Türkenkrieg zu machen hätten, daß sie fast täglich mit Dedikationen heimgesucht würden, selbst auch gar nichts von litterarischen Dingen verständen, weshalb sich Goldast für die Übersendung seines Kommentars mit einem Dukaten begnügen müsse. „Du wirst", schreibt Freher am 23. Januar 1608 aus Heidelberg an Goldast, „die im Auftrage beider Fürsten in der Kanzlei für Dich in Empfang genommenen 80 Gulden und zwar 50 Gulden in 20 Dukaten im Namen des Kurfürsten und 30 Gulden in 20 Thalern im Namen des Prinzen demnächst erhalten. Man muß nie, ich rate Dir's", meinte Freher am Schluß, „Gnadenpfennige Ässpsi-ars." Diese reiche Spende schmeckte erklärlicherweise besser als der übrigens nicht zurückgewiesene mcmminger Bettelpfennig. Goldast versuchte bald darauf noch einmal sein Glück beim Pfalzer Kurfürsteu und zugleich auch beim Herzog von Würtem- berg. Und wirklich, am 3. November 1609 gratulierte ihm der kur- Kapp. i. 21 322 Mißkredit und Ende des Dcdikationsunfugs, Winftcs fürstliche Rat Lingelsheimer zu der Freigebigkeit des Würtembergers und schickte ihin zugleich wieder 80 Gulden pro twQorarid im Auftrag des Kurfürsten. Am 4. Juli 1610 meldete der Theologe Rafael Eglinus in Marburg, daß ihm der Herzog Johann Adolf von Holstein für seinen „Kommentar zur Apokalypse" ein Honorar von 100 Dukaten geschenkt habe." Übrigens benutzten schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts Gauner in betrügerischer Weise die Gewohnheit, für die Überreichung von Büchern Geschenke zu geben, wie dies aus Samuel Dilbaums „(Znacirixs-rtits Nistvria, ^mii 1594" hervorgeht. In der Widmung an Bürgermeister und Rat von Kempten und Kaufbeuren sagt nämlich Dilbaum, er richte dieselbe unter anderm deshalb an jene, „daß ich mich bei E. E. und H. purgiere und entschuldige, da ich glaubwürdig berichtet worden, daß dem ehrenhaften und wohlweisen Herrn Bürgermeister der Stadt Kaufbeuren ungefähr vor einem Jahre ein Traktätlein von dem hohen Ritterstand in meinem Namen, jedoch außer meines Wissens und Bewilligung auch ohne einigen Gewinnst zugeschrieben, übergeben und präsentiert worden ist. Wahr ist, daß ich selbiges Büchlein in Reimen gestellt, aber keinem Menschen zugeschrieben noch verehrt habe. Weil dann solches noch wohlvermeldter Stadt Kaufbeuren geschehen, will ich nicht zweifeln, es werde die benachbarte und berühmte Stadt Kempten (nach Art und Gewohnheit solcher fahrenden Gesellen, die ihre Namen, weil sie zu oft kamen, nicht brauchen dürfen) gleichfalls nicht überschritten, sondern ihr ebnermaßen unter meinem Namen ernanntes Traktätlein fälschlicherweise zugeschrieben und präsentiert worden sein."^ Der Unfug dauerte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, wo er zuletzt zum offenen Bettel ausartete, unter welchem allerdings die kleinen und großen Reichsstädte mehr litten als die Fürsten, welche die Zurückweisung der Bettler energischer und folgerichtiger durchzusetzen wußten. Er möge auch hier mit den wenigen, aber verständigen Worten abgethan sein, in welchen der Senat der Freien Stadt Hamburg am 6. Juni 1798 fortan das unliebsame Geschäft von sich wies. „Der Senat der Reichsstadt", heißt es in der betreffenden Bekanntmachung, „sieht sich durch die Menge der Einsendungen und Dedikationen litterarischer Produkte von sehr ungleichem Wert, womit er seither überhäuft worden, veranlaßt, hiermit öffentlich bekannt zu machen, daß er künftig jede dergleichen ohne Kapitels Höhe dcr Auflachn, 323 vorherige Anfrage an Ihn gelangende Mitteilung oder Dedikation unbeantwortet lassen werde."" Auch über die Hohe der Auflagen und die Preise der Bücher läßt sich bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts keine Regel aufstellen, da die Angaben zu unvollständig sind. Es ist bei Darstellung dieser Frage vielfach der Fehler begangen worden, daß man einzelne Daten zu sehr verallgemeinert und aus ihnen Schlüsse gezogen hat, welche bei näherer Prüfung aller in Betracht kommenden Verhältnisse nicht stichhaltig sind. Jedenfalls aber sind Thatsachen genug vorhanden, um den Schluß zu rechtfertigen, daß es damals so wenig wie heutzutage allgemein seste Regeln gab, sondern daß die Auflage durch den Charakter des Buchs, den Unternehmungsgeist des Verlegers und den Stand des Markts bedingt war. Wenn, wie zum Teil schon im dritten Kapitel angeführt wurde, 1468 bis 1472 Schweinheim und Pannartz im Durchschnitt nur eine Auflage von 275 Exemplaren druckten, wenn Johann von Spehcr die erste Ausgabe des Plinius 1470 in nur 100 Exemplaren herausgab, wenn ferner Johann Neumeister 1471 oder 1472 nur 200 Exemplare von Cicero's „Lxi8t»1g.6 g.ä k^milig-i-ös" abzog, und wenn endlich Kranz, Gering und Freiburger 1472 die von ihnen in der Sorbonne gedruckten Bücher, wie z. B. Cicero's Schriften, auch nur in 200 Exemplaren auf den Markt brachten, so mußten dem doch Wohl ziemlich dieselben Ursachen zu Grunde liegen. Offenbar war die Zahl der Käufer dieser gelehrten Litteratur noch zu klein, denn die reichen Büchersammler zogen ja zunächst vielfach noch das geschriebene Buch dem gedruckten vor. Dagegen bereiteten die plötzlich auftauchenden vielen Bücher sich gegenseitig Konkurrenz, das Papier aber und die Herstellung waren teuer, sodaß die wenigsten Drncker das Risiko einer großen Auflage laufen konnten. So spärlich aber auch die gelegentlichen Angaben über die Größe der einzelnen Auflagen sind, einen so sichern und untrüglichen Schluß gestatten andererseits die bibliographischen Verzeichnisse auf die außer-' ordentliche Rührigkeit der ersten Verleger und auf die Größe des litterarischen Bedürfnisses der Bücherläuser; schwerlich wird das letztere von dem irgend einer andern Periode übertreffen. Mit dem 16. Jahrhundert fangen die Quellen an reichlicher zu fließen, wie sich das bei dcr Darstellung der Thätigkeit der Presse aus dem Gebiete der allgemeinen, theologischen und juristischen Litteratur zeigen wird. 21* 324 Auflagehöhen. Starke Verbreitung einzelner Nüchcr. Minftes Aldus druckte im Durchschnitt je 1000 Exemplare von seinen Verlagsartikeln. Ein Heiligenleben (1502), die „Bucolica" des Baptista Mantuanus (1503), die lateinische Grammatik des Cochläus (1512) erschienen in Straßburg in je 1000 Exemplaren; 1515 ließ Heinrich Gran in Hagenau 1500 Abzüge von einem dicken Folioband lateinischer Predigten machen. Johann Amerbach veranstaltete 1502 von den Werken des Augustinus eine Ausgabe in 11 Foliobänden zu 2200 Exemplaren. Die später noch näher zu erwähnenden 7 Folianten der Bibel mit der Postille des Kardinals Hugo wurden ebenfalls 1502 von Anton Ko- berger in 1600 Exemplaren ausgegeben und nach Verlauf von nur zwei Jahren in einer zweiten Ausgabe von ziemlich derselben Höhe hergestellt, allerdings nur widerwillig und unter sehr eigentümlichen Umständen. In Kobergers Verlag erschienen serner 10 Auflagen der „Lerwones Vi8cs88U8 I^ueik-zri oonti-g. -Is8um" ohne Zeitangabe und 1521 der „Klagspiegel" gedruckt. Der „?roc:-Z88us Iiuvitöri" erschien in Straßburg außerdem im Jahre 1478 und 1488 (ohne Bezeichnung des Druckers), in den Jahren 1477, 1478, 1481 und 1483, viermal bei Knoblochzer, und 1508 ober 1507 in einer Ausgabe mit Holzschnitten bei Prüß. Diese beiden Firmen haben weiterhin auch andere Werte der populären Jurisprudenz gedruckt: Knoblochzer 1482 eine deutsche Bearbeitung der „Lumms. ^og.rmi8 ^.nckrsas", 1483 die „Straßburger Formulare und Tutsch-Rhetorika", welche in demselben Jahre auch bei Prttß erschienen, und von letzterm noch in den Jahren 1493 und 1502 wiederholt gedruckt wurden, wie derselbe auch den Kapitel.) Die populäre juristische Litteratur. 331 „Spiegel der wahren Rhetorik" (1505 und 1509) zweimal druckte, und 1518 die einzige noch vorhandene Ausgabe des „OiiÄi-tiluäiuin Insti- tutionnm" veranstaltete. Die „Straßburger Formulare" wurden in den Jahren 1511 und 1519 auch von Johann Knobloch, im Jahre 1514 von Paul Götz, der „Spiegel der wahren Rhetorik" von beiden gemeinschaftlich (1517) gedruckt. Die außerdem von Knobloch gedruckten Werke sind das „?ormn1g,riuin instrumentoruiQ sivs ars notariatus" (zwei Ausgaben, 1504 und 1516) und eine Ausgabe des „Klagspiegels" (1521). Letzterer ist eins der in Straßburg am häufigsten (seit 1516 unter Leitung von Sebastian Braut) gedruckten Werke. Die früheste bekannte Ausgabe erschien wahrscheinlich bei Grüninger im Jahre 1500, auch Hupfuff druckte eine Ausgabe; dagegen sind die in den Jahren 1516 und 1518, 1529, 1530, 1532, 1533, 1538, 1550, 1553 und 1560 erschienenen Ausgaben ohne Angabe des Druckers. Hupfuff tritt auch als Drucker einer der deutschen Bearbeitungen der „Lumina, ^onauuis ^n- ärsas" (1507) auf; zahlreiche Ausgaben des „Layenspiegels" von Ulrich Tengler sind aus seiner Offizin hervorgegangen in den Jahren 1510, 1511, 1514, 1518, 1527, 1530, 1532, 1536, 1538, 1544, 1550, 1560. In den Jahren 1485 und 1493 erschienen in Straßburg zwei Ausgaben der „Lasus summarii Oöczrötaliuiu, Lexti st Olemsutinaruiu", in den Jahren 1486, 1489, 1493, 1494 und 1499 fünf Ausgaben der „UarZarita. Osorsti ssu tabula, Nartiniaua", in den Jahren 1486, 1490, 1494, 1499 und 1500 ebenfalls fünf Ausgaben des „Vooadu- larium juris utriusczue", im Jahre 1487 eine Ausgabe des „Noäus löAönäi abbrsuiawras", in den Jahren 1489, 1491, 1495, 1498, 1502, 1513, 1515 und 1520 acht Ausgaben der „Lumina, ^uZsIica"; zwei Ausgaben der „Lasus IvuZi super lustiwtis" (1490 und 1494) sind vermutlich, eine Ausgabe der „?1orss Isgum" aus dem Jahre 1496, zwei Ausgaben der „Luwmula Ka^muuäi" aus den Jahren 1504 und 1518, eine Ausgabe der „Lumina, ^utouiua" (1508) und eine Ausgabe der „Lumma. Laxtistimaug, sivs Rosslla" aus dem Jahre 1516 jedenfalls in Straßburg gedruckt. Der Drucker Johann Schott hat im Jahre 1500 die einzige Ausgabe der „Lxosxtiones ?stri" und im Jahre 1511 (wahrscheinlich) ebenfalls die einzige Ausgabe — c»xu8 ra- ritats oarum — des „Lxsoulator adlzrsuiatus " des Joannes de Stynna veranstaltet. 332 Tic populäre juristische Litteratur. Mnstes In Hagenau sind die Drucker gleichfalls mit der Ausgabe von Werken dieser populären Litteratur beschäftigt. Heinrich Gran brachte 1497 und 1500 das „Opus 8sxtixartitum ckv ooutraetilius pro loio oousoieri- tias" zweimal und 1505 und 1506 das „I^idsr xlurimorum traeta- tuum ^juiis" ebenfalls zlvcimal. Das „l^ormularinm ackuocatoi^m st proczuratorum" ist gleichfalls 1505 bei ihm gedruckt. Vom äus legsucki adw'ouiawras" erschienen 1505 eine Ausgabe, von der „Summa, ^ngeliea" 1505 und 1509 zwei Ausgaben, von der „Summa, .Vutcmiua." 1508 eine Ausgabe, von dem „Vooalmlarium ^uris utrius- tius" 1508 uud 1513 zwei Ausgaben daselbst. Friedrich Niedrer, Stadtbuchdrucker iu Freiburg i. Br., hat daselbst den von ihm verfaßten „Spiegel der wahren Rhetorik" im Jahre 1493 zuerst selbst gedruckt. Die spätern Ausgaben dieses Werks erschienen aber, wie bereits bemerkt, iu Straschurg. In Augsburg haben sich die zahlreichen Druckereien ebenfalls mit der Herausgabe der hier iu Frage stehende» Werke beschäftigt. Der „?roL6S8us l^ucitsri contra, ^esum" des Jacobus de Thcramo in seinem ursprünglichen lateinischen Text und in seiner deutsche» Übersetzung ist das älteste Werk der populären Jurisprudenz, welches in fast allen augSburgcr Druckereien in zahlreichen Auflagen gedruckt wurde. Im Jahre 1472 veranstaltet Johann Schüßler die älteste bekannte lateinische, in demselben Jahre Günther Zaincr die älteste dortige deutsche Ausgabe, diese mit Holzschnitten, und zwar zweimal. Es folgt 1473 eine deutsche Ausgabe, gleichfalls mit Holzschnitten, bei Bämler; ferner erschienen deutsche Ausgaben, meist mit Holzschnitten, in den Jahren 1478, 1482, 1484, 1487, 1488, 1490, 1493,1497 und 1500 bei Schonsperger, 1479 und 1481 bei Anton Sorg, uud lateinische Ausgaben (ohne Bezeichnung des Druckers) in den Jahren 1477, 1479 und 1482. Die drei letztgedachten Drucker haben fernerhin die „Summa, ^oliauiiis" des Bruder Berthold herausgegeben, Bämler in den Jahren 1472 und 1478, Anton Sorg 1480 und 1482, Schonsperger 1489 und 1495. Von den deutscheu Bcarbeituugen der „Summa, .lokrarmis ^.riärsas äs xroesssu ^uckiois" erschienen eine Ausgabe 1473 nachweisbar, zwei weitere ohne Jahreszahl wahrscheinlich gleichfalls bei Bämler, 1498 eine bei Schobßer, während bei einer im Jahre 1483 erschienenen der Drucker nicht angegeben ist. Bämler druckte 1474 eine der deutschen Bearbeitungen der Kapitels Die populäre juristische Litteratur. 333 „I^sotura ^vdannis ^nclrsas supsr aidoridns ocm8ai>Auillitati8" Während einer der ältesten deutschen Drucke der lateinischen Ausgabe dieses Werks wahrscheinlich bei Günther Zaiuer vor 1477, ein späterer Druck der lateinischen Ausgabe bei Froschauer 1486 erschienen ist. Eine Ausgabe der „Lnnuria ?i8Äiig." aus dem Jahre 1475 entstammt gleichfalls wahrscheinlich der Offizin von Zainer, Die „Augsburger Formu- lari" sind 1482, 1483, 1484 und 1491 bei Anton Sorg gedruckt und bei Schönsperger 149? und 1500 zwei Ausgaben des „Klagspiegcls" unter dem Titel: ,Magantwurt und außgesprochen urtehl", bei Froschauer aber 1516 vie einzige nachweisbare Ausgabe des „Cantzeteibnchlein". Von den übrigen Druckern sind an der Herausgabe dieser juristischen Werke beteiligt Erhard Öglin, welcher die „Formulari und tutsch rhctorika" 1507 brachte, und Hans Otmar, welcher die, einzigen rechtmäßigen, von Johann Rynmann verlegten Ausgaben des Tenglerschen „Layen- spiegels" in den Jahren 1509, 1511 und 1512 gedruckt hat. Die Ausgabe aus dem Jahre 1511 enthält eins der ersten Nachdrucksprivilegien. Otmar druckte noch im Jahre 1508 das Buch „Von den Unholden oder Hexen", und 1491 erschien in Augsburg eine Ausgabe des „Oolll68sin8a1idu8 st matrimcmÜ8" gedruckt. Koberger veröffentlichte: 1482 die „Lnmma ^8tsxana.", 1483 die einzige vorhandene Ausgabe der „?1c>8 äsorstorum" des Johannes Diaconus, 1488 die „summa, Laptistinmug.", 1494 den „leider xlu- riworum tra.ota.tunm ^uris", 1498 die „Luwma, ^ouaimis". — Das „Rsxertoriuin utrius Osorsti ssu tadulg, Ng.rtinia.na." 1496, die einzige Ausgabe von Ulrich Molitors „Lantfrids auch etlicher cammergerichtlichcr Artikel disputirung" 1501, die „8uwma. -soQg.imi8 ^ncirsas r- äinem a-lpnadsti rsciactae" brachten. In demselben Jahre wurden dort auch die ,M«rs8 legum 8seunäum vrclinsm g.Ixng.oeti" gedruckt. In Memmingen erschien 1483 das „Lcmt's88ic>llg.l6 Lartnolomasi 6s (mai- wi8" (ohne Jahrcsangabe) und 1500 der„Nocln8 IsZenäi aoorsuiatura8", bei Albert Kunne daselbst (ohne Jahreszahl) die „viiksröntiae Is^um et oa,8uum", eine Ausgabe der „Leeturg, ^vng.nni8 ^närsas snxsr g.rdorivu8 oon8a.nZuinitati8", und das „?ormn1arium in8trumsn- torum". Von der vorgcdachten „liSetura. ^vna.nni8 ^.näreae" hat auch Johann Zainer in Ulm 1483 eine Ausgabe gedruckt. In demselben Jahre erschien daselbst bei Konrad Dinkmut der „?roc:e88U3 Im- eitsri, contra. -7s8um" und 1484 die „Summa -lonanois" des Bruder Berthold. In Reutlingen kam (ohne Jahreszahl) eine Ausgabe des Buchs „Von Unholden und Hexen", im Jahre 1487 die „Summa. Kuäinm" bei Johann Otmar, und zwar merkwürdigerweise in einein und demselben Jahr dreimal heraus, während 1482 daselbst das „Suvvlsnmntum Summas ?isanas" erschien. Eine deutsche Bearbeitung der „Summa. ^vnanni8 ^näreas äs xroosWu Miici8" ohne Ort und Jahreszahl ist Kapitel.) Die populäre juristische Litteratur, 335 vermutlich bei Konrad Fhner in Eßlingen gedruckt, auch 1505 in Pforzheim, und 1490 in Heidelberg bei Knoblochzer erschienen. In Speyer veröffentlichte Peter Drach 1477 und 1478 Ausgaben des „Vocals.- rium ^uris utriu8^us", ohne Jahreszahl das „?vrmn1m'iuiri instru- rasuwrum", drei Ausgaben ohne Jahresangabe (eine davon vermutlich 1475) und eine vierte Ausgabe im Jahre 1486 von dein „I^ilisr pluri- worum trs-otawum M-is", und — wie Stintzing annimmt — eine Ausgabe der „Lumms. ?isg.Qg.". In Speher erschienen auch 1488 die „Lumina, Laxtistiviarig." und die „Lumina ^nZölioa". In Oppen heim wurde 1503 eine Duodczausgabe der „Lumrua ^odg-nnig ^vilrsas As zzrooessu ^näieis", eine Ausgabe des „?i oesssus ^uris clsksnsciriurll" in demselben Format, und 1515 eine Ausgabe der „I.eowi-g. ^vliÄunis ^närgAS super g-rdoridus eonsanguinitatis" gedruckt. In Mainz ist 1478 das „0oiit68sioiig,l6 Larwloivasi cls Oliaimis" herausgekommen. Wie Köln von Anfang an einer der ältesten und bedeutendsten Sitze der Druckerei und des Verlagshandels war, so beschäftigten sich auch seine Pressen im weitesten Umfange mit der Herausgabe der Werke der populären Jurisprudenz. Peter von Olpe veranstaltete daselbst im Jahre 1476 die älteste der noch vorhandenen Ausgaben der „Lasus 8umwg.rii Dsoi'stg.liuiQ", von welchen eine weitere Ausgabe 1485 ebenfalls in Köln erschien. Der Druckerei Peter von Olpe's entstammt außerdem die einzige bekannte Ausgabe der „I'lorss ^nris utriusciue" von 1477 und im Jahre 1479 wurden gar zwei Ausgaben der „Sururag, ^.stöXÄnn." in Köln gedruckt. Eine andere hochangesehene Druckerei daselbst, die Johann Kölhoffsche, druckte 1482 die einzige vorhandene Ausgabe des „ Lununa-rium Institutionum.", 1491, 1494 und 1500 die noch erhaltenen drei Ausgaben der „Lxxvsitivnss titulorum utiiusc^us ^uri8" des Sinnama und 1497 eine Ausgabe der „Lg,8U8 IvnZi 8uxer In8ti- Wti8". In den Jahren 1483 und 1484 erschienen die Werke Gcrsons, welche die ältesten zu diesem Zweige der Litteratur gehörigen Traktate enthalten; von dem „Noäu8 IsZsnäi" sind ohne Zeitangabe, sowie 148? und 1493 drei Ausgaben in Köln gedruckt. In der Heinrich Quentel- schcn Druckerei erschienen 1495 und 1500 das „Formulars inst.i'urneu- torum", 1495 auch das „Kspertorium, aui-sum rnir^dili artikoic» eontsxtmiQ", 1505 und 1506 zwei Ausgaben der „I^öotura. ^oiianins ^.ncirsas 8uxsr ardc>ridu8" (von welcher auch eine Weitcrc Ausgabe 336 Die populäre juristische Litteratur. sFünftes derselben Klasse 1499 in Köln gedruckt wurde) und ohne Zeitangabe die einzige bekannte Ausgabe der „liudrieas sius tituli ^nris oanovioi st eivilis 8ssuiiäuin »räinsm lidrorum rsäg-sti". Von den zahlreichen Ausgaben der „Lummnls. Rg.)'muuäi" sind sechs in den Jahren 1495, 1498, 1500, 1502, 1506 und 1507 in Köln gedruckt. Im Jahre 1497 kam daselbst heraus der „I^ds11u3 doesns moänm 8tuäsnäi" (einzige Ausgabe), 1504 die,,^rs notg.rig.tu8", 1507 die „?1ors8 Isgum se- ounäurri oräinsrn alpiiadsti", 1508 das,A1v1mosturii gursum?stri Kg.vsnog.ti8", 1576 eine der spätesten Ausgaben des „Viatoriunr utrius- lius ^juri8" des Johannes Berbern. Ohne Zeitangabe wurden gedruckt: bei Cornelius de Zürichsee eine Ausgabe des Werks „vs larniis st xni- toniois mulisrilzus", ferner (ohne Bezeichnung des Druckers) der ,Mstno- äu8 ntriu8^ns ^uris", d-ie „Lg8us orsvs3 8unsr toturn eorxus IsZura", eine Quart- und wahrscheinlich auch eine Oktavausgabe der ,. Summa ^ong.nni8 ^.närsas Äs xrossssu ^uckiois", eine Ausgabe des „Irgo tatus ^näioioruin äoinini Lgrtoli" und der „I^iizsr vluriworum trg.otg.tunm ^nris" Auch in andern Städten Norddeutschlands erschienen vereinzelte Werke aus diesem lohnenden Zweige der Litteratur. So in Erfurt 1499 die von Bernardus Brunsvicensis veranstaltete Ausgabe der „lituli äs usrborum siZniüogtions st äs rsgnÜ8 juris" und 1500 bei Wolfgang Schenck ein Titularbüchlein. In Magdeburg wurde 1491 und 1498 die „Lummg. 5c)Ng.nni8" von Bruder Berthold gedruckt, von welcher auch schon 1487 eine Ausgabe in Lübeck veröffentlicht worden war; 1492 folgt eine deutsche Bearbeitung des Satansprocesses. In Leipzig erschienen 1489 und 1512 Ausgaben des „?rovö88U8 ^uäieikrius". Besonders oft wurde daselbst aber die,,I^sstura. ^ongn- ni8 ^niZregs", und zwar die von Stintzing als fünfte Klasse bezeichnete Bearbeitung derselben, gedruckt. Von den acht Ausgaben dieser Klasse erschienen sieben in Leipzig, und zwar je zwei in den Jahren 1492 und 1498, eine 1500 bei Melchior Lotter, uud je eine 1502 und 1508 bei Wolfgang Stöckel. Die achte Ausgabe ist vermutlich 1498 gedruckt; der Druckort ist nicht genannt. Diese vielen leipziger Ausgaben verdanken ihre Herstellung der Sitte, an der dortigen Universität in den Ferien Repctitionen vorzunehmen, welchen dann derartige Werke als Unterlage dienten. Weiter erschien im Jahre 1494 in Leipzig des Kapitel.) Die populäre juristische Litteratur. 337 „^otiannis ^ncireks 8unirng, cke 8pon8a,1i1>n8 et wg-ti-imoniis", während die Druckerei, des Arnold (Ncumarkt) von Köln 1495 das Werk „Ds I^miis et pnitonieis mulisrikns" herausgab. Dann wurde 1497 der „Nocius legencki" gedruckt, 1499 bei Markus Brandis die einzige bekannte Ausgabe der „veela-ratio tituloruin leZ^lium" und bei Martin Landsberg (ohne Zeitaugabc) die von Georg Alt unter dem Titel „Ein nützlicher GcrichtShandel vor got dein almcchtigcn u. s. w." bearbeitete Übersetzung des „?roev88U8 8k>taug.s". In Wien druckte Johann Winterburger 1500 und 1505, Hier. Victor 1513 die „I^seturg, ^otia-nuis ^.uclreae super arizorilzus eonss-nZui- vitatis" (zweiter Klasse bei Stintzing) und in Brünn erschien 1488 das Werk des Professor I. Ä. Canis: „Oe mocko in ^jurs stuclencti", und die „Lxxvsitiv ornviunr titulorum ^uris eiuilis et eanouiei". Unter den italienischen Städten nimmt die erste Stelle Venedig ein. Von dem „Lupplenrentuin 8ullriuN,e kisAnae" erschienen daselbst in der Zeit von 1471 (das Jahr dieser ältesten Ausgabe steht nicht sicher fest) bis 1499 nicht weniger als 14 Ausgaben, und zwar in den Jahren 1471, 1473, 1474, 1476, 1477, 1479, 1481, 1482,1483, 1484,1485, 1489, 1494 und 1499. Von dem „Iraetatus ^nckieiorura" des Bar- tolus ist die Ausgabe von 1473 vermutlich, außerdem eine Ausgabe von 1497 in Venedig gedruckt, von der „Luroma ^nZsIiea" aber erschienen daselbst von 1476 bis 1511 wiederum 12 Ausgaben, nämlich 1476, 1487 (zwei Ausgaben), 1489, 1490,1491, 1492 (zwei Ausgaben), 1495, 1499, 1504 und 1511, und von der „Luraras. ^st-exans." je eine Ausgabe 1478 und 1480. Gcrardus de Flandria druckte 1478 den „Vroeessus LktkUÄs", 1481 erschien die „Lnmmg. kisana" und der „Voeadullt- rius ^uris utriusc^ue" in fünf Ausgaben 1483, 1485, 1487, 1491 und 1517, die „Ns-rgaritg, Osorsti 8eu tabuls, ^lartiniaua" im Jahre 1486, in demselben Jahre auch das „Oonts^iorials Lg-rtolomaei äs Oüa.illN8". Von dein „Kexertorium ^'uri8 utriu8roes88U8 ^uclioil>.riu8 ?g.n0rrmtani" drei, von 1488, 1492 und 1499, von der „Lumms, L»i?ti8tinia,ng, 8iue Ü,o8s11a," eine Ausgabe 1499, während auch eine im Jahre 1495 bei Arrivabcne ohne Ortsangabe gedruckte vermutlich schon Venedig zukommt. Andrea Torresauo druckte 1499 den „leider sexws"; in demselben Jahre Kapp. I. 22 338 Die populäre juristische Litteratur. Mnftcs erschien auch das „Hsxsrtvriurll Nilis alias ^bssnti", und ohne Zeitangabe eine Oktavausgabe der „?1ores Iszuiri seouiräura oi-äineiQ alpaadöti". Padua lieferte 1480 das „lisperwrium ^juris utriusc^ae" Petri de Monte's, 1483 und 1485 Ausgaben des Werks von I. I. Canis, „vs IH0ÄO in ^'urs stuäeiräi", Vicenza 1482 den „Voea.dli1g.rius ^uris utrius^ue", 1506 den „kroosssus I^ueifsri eontra ^ssum". Eine stärkere Thätigkeit der Buchdruckcrcien zeigt sich in Mailand. Es kamen daselbst heraus: 1474 und 1478 das „lüoiit'össionals Larto- loraasi äs tüdairois", 1479 und 1494 daS „Luxplsrasutura Lummas ?isanae", 1479 noch ' der „l'raetaws ^uclioioruiu" des Bartolus, 1485, 1486, 1499 und 1500 das „lispsrwriuw ^uris ntrius^ue" des Johannes Bertachini, 1493 ein „viotivuarium" und die „Na.rZg.rita, Osorsti 8su tadula Nartiniana". In Pavia erschien 1477 der „Iraotatus ^uäioiorum Lartoli", 1489 bei Joh. Ant. de Birretis und Franciscus de Ghrardeghis die „Luiama Laxtistiniana sine Rosslla", 1498 und 1500 das „Diotionariura" und 1511 die „Iraotatus xlurimorum äoetornro"^ Das „Oserstura adröuiatnrQ" des Johann de Deo, von welchem eine Ausgabe ohne Orts- und Zeitangabe bekannt ist, wurde, wie Stintzing annimmt, 1474 in Turin in der Offizin von Johann Fabcr aus Langres gedruckt. In Vercelli erschien 1485 das „Luxplömönwiri Lururaas kisanae", in Bologna 1481 das „vietionarium", 1493 des Caccialuvi Buch „vs ruoäo swäsnäi", 1499 des PctruS Jacobus „^ractatus ds ar- ditris" und ein „?c>rmu1ariura cliversornm Zöiisrura". Von letzterm Werke sind auch, zum Teil mit etwas abweichendem Titel, drei Ausgaben, eine ohne Zeitangabe, je eine 1483 und 1488 in Florenz gedruckt, woselbst außerdem 1482 das „Luxplsmentura Lurowas?issnas" herausgekommen ist. Die am Ende des 15. Jahrhunderts in Rom bestehenden deutschen Druckereien waren ebenfalls für den hier behandelten Zweig der Litteratur thätig. Eine der angesehensten derselben ist die des Eucharius Silber al. Franck, in welcher das „?orillu1arö illstrumsQtorura" 1481, 1482 und 1494 und das „l^ormulariara procuratoruiti st aäuvoa- torura ourias Komanas" 1481, 1482, 1489 und 1491 gedruckt wurde. Beide vorgedachte Werke druckte auch, und zwar ersteres ohne Zeitangabe Kapitels Die populäre juristische Litteratur. 339 und 1482, 1484, 4487, 1490 und 1495, lcbtcrcö 1484 und 14!>1 Stephan Planck, welcher außerdem noch 1486 deu „?rvses8us Lata-n-rs" verdeutlichte. Dieser war bereits 1475 bei Barth. Goldinbeck dc Sultz erschienen, das „?orwn1ai-ium ^rosuratsruill" im Jahre 1478 auch bei Johann Bremer Bulle. Die Firma Hanhchmer von Oppenheim nnd Schurcner von Boppard li.jertc 1474 das obengcdachtc „l^oruiu- lars in8trumsntc)rum". Außerdem erschienen in Rom folgende Werke: 1475 das „Ropertsriuui Xilis", 1481 (vermutlich) das „lispsrtoriuw, ^uri8 utriusczus ^olninni» Lsr^^oiiiui", ohue Zeitangabe (vermutlich) des Johann Andrcae „Fmnmn, s^onsa-lidug st vi-itriiiioniis^ und der „1'raotg.tus cts art.cz not^riatus", und 1495 ein „?orruu1g.rium uni- usr83.1s st nroclsrurilll cliusrsornin ooirtra-stuuni". Auch in den Niederlanden und in Frankreich wiederholt sich die Erscheinung, daß die populäre Jurisprudenz einen hauptsächlichen Stapcl- artikcl der Druckereien bildet. Ju Mweu begegnet man mehrexn der hierher gehörigen Werke. Der „?roos88U8.suäioiarius" wnrde daselbst dreimal, einmal ohne Zeitangabe, dann 1475 nnd 1481 gedruckt, das „Kspsrtorium Uilis" 1475, die „LasuL surmuarii Oesrstalium" 1480, in demselben Jahre bei Johann dc Westfalia eine Ausgabe der „I^oetuiü ^0ti!>.nirl8 ^närsüs 8ui)er artioii1>u8" und die „Furumg. li^ivuuäi", ohne Zeitangabe und 1488 der ,Moäu8 logsucki adlirs- nilZ.tnra8". Die 1488 gedruckte Ausgabe des „Iltriu^us ^'uri8 rastlw- clu8" cutstammt wahrscheinlich auch einer Offizin in Löwen, und als Drucker cincr der undatierten drei Ausgaben der „Og,8U8 drsus8 8upsr t»tum oc>rpu8 Is-;um" wird ebenfalls Johann dc Westfalia vermutet. Bercinzelt begegnet man einer Ausgabe des „?rosö88U8 I^usitsri son- tra 5esuni" aus Gouda vom Jahre 1481, einer der „Lummulg, ü^- munäi" ans Delft vom Jahre 1497, und zweien oer „Lumvia ^ugs- livs." 1490 und 1496 in Aelst (Alost). Auch iu Frankreich, iu Paris und Lyon, beschäftigten sich die dortigen deutschen Drucker mit der Herausgabe der in Deutschland abscch- fähigcn Werke. In Paris erschienen 1489 die „Lumrua ^o1rg.iiiii8^ii- clrsas äs 8poii8g.1il)u3", 1496, 1513 uud 1517 die „?Iors8 Isgum 8öounckniu orclillsm alpti^bsti", 1499 die „Lumraa La.x>ti8tiniAii!i", 1500 die „Lumms." und 1511 uud 1516 die „Lurnmulg, R^munäi", ohne Zeitangabe, 1500 und 1513 die „NarZarita vsersti 8su tabula 22* :;4» Die populäre juristische Litteratur. Wiuftes Ugrtinigng.", 1500 bei Thomas de Campanis und 1516 bei Jean Petit und RomauuS Morin das „Vigtorinin 8sn äireetorinin inris ex ui- »ssrilni» sxseiiztuin", 1501, 1507 und 1514 der „Vosgon1a.rin8 jnri8 ut.rius(ius", 150!) die ,/Irgetä.tu8 pluriinoruin äostoruin", 1514 und 1518 die „Lxno8itions8 oinuinnr titulornin IsZgliuin", 1515 bei Joh. und Aeg. Gonrmont das baselcr Sammelwerk: „In ntriu8ni»u8" in Caen (ohne Zeitangabe). Es erübrigt noch eine summarische Aufzahlung derjenigen Ausgaben der im Vorstehenden besprochenen Werke, welche ohne Druckort, und zum größern Teil ohne Zeitangabe erschienen sind. Unter Annahme der bei Stintzing aufgestellten Reihenfolge sind derartige Ausgaben von folgenden Werten vorhanden: zwei Ausgaben der „Kuvriog-s totin8 ^juiis eiuilis st ounonisi", deren eine sehr alt ist, möglicherweise schon aus dem Jahre 1460 stammt; zwei Ausgaben des ,MocIn8 Isgsncki" (deren eine aus dem Jahre 1512); zwei Ausgaben von 1476 und 1484 des „Lani8 cke mocio in ^urs stueisnäi"; zwei Ausgaben des „Oassiglnni cks mnclo 8tucksncki", davon eine vermutlich schon von 1467; die einzige bekannte Ausgabe des „Lonimsnta.riruz Iu8titntionuin"; zwei Ausgaben der ,,('g.8N8 Isngi 8uxsr In3t.itut.i8"; drei der ,,(^g.8ns I)rs?S8"; die einzige, im Jahre 1472 gedruckte Ausgabe der „OiHersntigs intsr,sn8 og.no- Kapitels Dic populäre juristische Litteratur. 341 nienw et oiuils"; neun Ausgaben der vsersti", darunter zwei von 1481 und 1492; zwei Ausgaben des „Voeadullu-ius ^uri8 ntrmsrooL88U8 ^nri8 cllzköl^oriuin"; eine Ausgabe des „Viawrinm"; eine des „?roee88U8 ^ri,3" des Panormitanus; eine dcS „?c»rmu1arium mv- vuratoium"; die einzige Ausgabe des „8tilu8 ot mn-otioa ouriarum 8piiitna1ium"; drei Ausgaben des „?roo688U8 8a,tank>,s", darunter eine vou 1473; sieben Ausgaben des „?ioe«Z88U8 Imoitsri eoutrs. ^s- 8um", darunter eine von 1482 und eine von 1484; die einzige Ausgabe des „Ii-l>,ota,w8 pras8umtionum" von 1472; drei Ausgaben der ,,^r8 Notariate"; zwei deS „Irn-otatus votg.ri!itu8"; z>vei des „?or- mularium uuivei'8a1ö"; zwei des „?oi'mu1aiium instrumeutorum"; eine Ausgabe der „Augsburgcr Formulari"; drei Ausgaben der „Straßburger Formulare" von 1486, 1488 und 1492; eine Ausgabe des „Titulaturbüchleins"; zwei Ausgaben des „Klagspiegels"; eine Ausgabe der „veersts, ovmzilii IZg.8i1i6N8i8"; drei Ausgaben der Werke über die Hexen, davon zwei von 1489 und 1493; eine Ausgabe der „Lummnlid Kg^munäi"; eine der ,^ummg, -svg,iim8" von 1476; eine der „summn, ^stexÄNÄ"; eine der „Lnmmg. ?i8aiig," von 1473; zwei Ausgaben, deren eiue von 1474, des „Luxplementum Lummae I^isaims"; acht Ausgaben des „Lonk688ioun1ö Lartolomasi cle Lliaimi8", zwei derselben von 1480 und 1482; eine Ausgabe der „Lnmma, ^uFsliea." vom Jahre 1492. Für keinen Zweig der Litteratur drängt sich eine solche Fülle von belehrenden Thatsachen auf einen doch nur kurzen Zeitraum zusammen, als auf dem dieser Spezialität der ersten juristischen Vcrlagsthätigkeit. So dürr uud abschreckend nun auch die hier mitgeteilten Zahlen und Titel manchem Leser erscheinen mögen, so konnten sie ihm doch nicht wohl ersparl bleiben, weil nur die Kenntnis auch der unscheinbarsten Einzelheiten eine neue geschichtliche Erscheinung in ihrer ganzen Tragweite erkennen läßt. 342 Anton Kobergers Briefwechsel mit Amsrbach und Petri. Mnftcs Dagegen wirkt die Hervorhebung des persönlichen Moments unv die liebevolle Vertiefung ii? das frisch pulsierende Leben des einzelnen Menschen allgemein desto erfrischender und anregender, wenn sich in ihm die fortschreitende Entwickelung unverfälscht widerspiegelt. Ein solcher Manu ist der bereits im zweiten Kapitel in seinem Gesamtwirken geschilderte Anton Koberger, der erste deutsche, ja europäische Buchhändler im großen Stil, ein schöpferischer Geist, ein unternehmender Kaufmann von reicher Erfahrung und weitem Gesichtskreis. Die dort gegebene Charakteristik möge hier ergänzt werden durch den Inhalt des Briefwechsels, welchen er jahrelang mit Johann Amerbach und Johann Petri über den Druck der Hugo'schcn Bibel samt Postille führte; derselbe wirft ein hochinteressantes Licht auf den damaligen Handel und Wandel, wie es in gleicher Unmittelbarkeit auf buchhändlerischem Gebiet kaum irgend anderswo geboten wird. ^ Die Verhandlungen zwischen den Geschäftsfreunden begannen schon im Jahre 1493. Johann Petri, der baseler Drucker, welcher vielfach in Gemeinschaft mit Amerbach arbeitete, befand sich damals in Nürnberg und schrieb diesem am 24. Oktober 1493, daß Koberger, wie mit Amerbach „des Hugo's halben" auch mit ihm gesprochen und daß er, Petri, ihm seine Bedenken über die Schwierigkeit eines so großen und umfangreichen Unternehmens nicht verhehlt habe, weshalb man sich Wohl vorsehen müsse. Es scheint, daß Petri Arbeit haben wollte und deshalb den Kosten vorschießenden Verleger in Nürnberg besuchte. Die Verhandlungen führten aber damals zu keinem Ergebnis; Koberger schwankte noch. Er wollte Petri nicht abreisen lassen, zugleich aber auch mit Amerbach die Sache besprechen und bat diesen, nach Nürnberg zu kommen. Aus diesem Grunde, meinte Petri, solle sich Amerbach ein Pferd kaufen und gen Nürnberg reiten, damit sie dort gemeinschaftlich mit Koberger das Weitere über den Druck des Hugo verabreden könnten. Ob diese Zusammcukuuft wirklich stattgefunden hat, ist aus der Korrespondenz nicht ersichtlich, da der zweite in der Sammlung enthaltene Brief erst am 27. April 1495 geschrieben wurde. Jedenfalls war der Vertrag schon vor dem letzter» Datum abgeschlossen, denn an diesem Tage schreibt Koberger an Amerbach, daß er ihm 18 Handschriften znr kritischen Durch- ficht des Textes übersandt habe. Amerbach nahm erst im Jahre 1498 den Druck in Angriff. Er Kapitels Anton Kobergers Briefwechsel mit Amerbnch und Pctri. 343 vergeudete die Zwischenzeit übrigens nicht mit unnützem Warten, sondern benutzte sie zu den nötigen Vorbereitungen, namentlich zur kritische» Textesrevision, während Kobcrger die verschiedenen Handschriften beschaffte und das für die Herstellung erforderliche Papier in Basel und Straßburg besorgte. Die Vollendung des siebenbändigen Werks nahm nicht ganz fünf Jahre, 1498 bis 1502, iu Anspruch, sodaß auf jedes Jahr etwa 1^/2 Bäude fielcu. Der erste derselben wurde fertig im Herbst 1498, der zweite und dritte in derselben Jahreszeit 1499 und 1500, der vierte im Frühling 1501 und der siebente um Martini 1502. Die sieben Folianten enthalten durchschnittlich je 1200 zweispaltige Seiten von 70 Zeilen und sind auf starkem, schönem Papier gedruckt, welches noch heute wie neu aussieht. Gedruckt wurden 1600 Exemplare, welche Koberger übrigens aus Furcht vor Nachdruck und der größern Sicherheit wegen erst nach Vollendung des Ganzen ausgab, wie er denn auch während des Drucks jeden Band ängstlich gehütet hatte. Jene Furcht war nur zu sehr begründet. Originalwerke gab es damals nur wenige. Wenn nun die Herstellung der damals vorwiegend gedruckten Bibelausgaben, scholastischen Kommentare, Kirchenväter, Klassiker uud Schulbücher nicht als Nachdruck bezeichnet werden konnte, solange, nur die Wiedergabe einer wörtlich abgedruckten Originalhaudschrift in Frage kam, so stellte sich das Verhältnis doch anders, wenn die Verleger, vielfach in derselben Stadt, wie z. B. in Basel, die von ihren Kollegen kritisch gesichteten und bearbeiteten Ausgaben nachdruckten. Um nun diesem Unfug vorzubeugen, trafen schon damals — wie noch heutigentags in Ländern, welche unter Umständen das Verlags- oder Autorenrecht nicht schützen — die größeru Buchhändler in ihrem eigensten Interesse Verabredungen untereinander, wonach der eine kein. Werk drucken sollte, welches der andere bereits zu drucken angefangen hatte. So traf unter andcrm auch Kobcrger durch Vermittelung Amerbachs schon auf der frankfurter Herbstmesse des Jahres 1495 mit Nikolaus Keßler in Basel ein Übereinkommen dahin, daß keiner von ihnen etwas drucken solle, was der andere bereits in Angriff genommen oder fertig gestellt habe. Er ließ ihm deshalb am 17. Mai 1496 durch Amerbach sagen, daß er vor einem Monat den „Meffreth" („Lsr- llionss NkttretK alias orwlus rsZing.6"), welchen Keßler schon 1487 und 1488 verlegt hatte, zu drucken angefangen habe, daß er aber sofort einhalten werde, falls Keßler ihn lieber selbst drucken wolle. Keßler trat 344 Anton Kobcrgcrs Vricfwcchsel mit Amcrbach nnd Pctri. ^Fünftes jedoch Koberger nicht entgegen, wenigstens ist nach 1488 keine weitere Keßlcr'sche Ausgabe bekannt. Ungünstiger gestaltete sich natürlich das Verhältnis den Druckern gegenüber, welche keine derartige ,^Ricbtuug" (Vereinbarung) eingingen. Kobergers Ausgabe des Hugo war überhaupt die erste, zugleich eine sorgfältig von Amcrbach kritisch bearbeitete. Hier hätte es sich also eventuell nicht uu? den kritiklosen Abdruck eines vielleicht schlechten Originals, wie ihn jeder beliebige Drucker herstelle» tonute, gehandelt, sondern um den Raub geistiger Arbeit und des Ergebnisses von Forschungen, deren Quellen mit großen Kosten und Mühen aus den verschiedensten Klöstern und Städten zusammengebracht waren. Koberger hatte sich in seinen Befürchtungen nicht getäuscht; indessen sollten ihm diesmal Schaden und Verlust von einer Seite kommen, gegen welche er sich nicht vorgeseyen hatte: von seinen eigenen Druckern nämlich, wie dies die Folge ergeben wird. Überhaupt kann man sich von den Schwierigkeiten, mit welchen er von Anfang an fortwährend zu kämpfen hatte, heutzutage schwerlich einen nur annähernd richtigen Begriff machen. Es seien hier wenigstens die bedeutendsten kurz hervorgehoben. Da verhinderten zunächst die schlechten und unsichern Wege den regelmäßigen Verkehr zwischen Nürnberg und Basel, die Zahlungen gingen wegen der verschiedenen kleinen Kriege und Fehden nur unregelmäßig und meistens in schlechten Gcldsorten ein, ja stockten zn Zeiten vollständig und machten es Koberger oft beim besten Willen unmöglich, seinen Verbindlichkeiten gegen Amcrbach pünktlich nachzukommen. Das Papier entsprach vielfach nicht den gesandten Proben, oder wurde in ungenügenden Quantitäten geliefert, sodaß manchmal monatclange Stockungen im Druck eintraten. Amcrbach nnd Pctri sorgten nur ungenügend für gute Verpackung; schlechte Fässer, die sie verwandten, veranlaßten bei ungünstigem Wetter die Dnrchnässung ganzer Sendungen, ja, ließen diese zu Makulatur werden. In erster Linie aber handelte es sich bei der Herstellung einer möglichst korrekten Ausgabe um die Beschaffung guter Handschriften (Lxvm- plai-is.), welche meistens mit größter Mühe aus Städten, wie Köln und Lübeck, oder aus Klöstern, wie Heilsbronn (bei Ansbach), Maulbronn u. a., entliehen werden mußten. So zeigt Koberger am 27. April 1495 Amer- bach an, daß er ihm durch Ruprecht aus Basel in einem „Fäßlein" Kapitels Anton Kobcrgcr^ Briefwechsel init Amcrbach und Petri. 345 18 Volumina sende, mit welchen er sich einstweilen behelfen möge. In der nächsten Zeit hoffe er mehr zusammenzubringen; indessen möge auch Amerbach in seiner Gegend sich nach „Exemplarien" umthun. Er, Koberger, habe den ganzen Hugo schon beisammen gehabt, ihn aber wieder an das Kloster zurückgeben müssen, da man ihn dort nicht entbehren könne und namentlich nicht erlauben wolle, daß man durch Hineintorri- gieren der Handschrift schade 'A?d nach derselbe setze. Am 14. Dezember 1495 versichert Koberger ferner, daß er seit der letzten frankfurter Messe fortwährend uach „Exemplarien" gesucht, die er früher schou iu Händen gehabt habe. Es sei ihm die Zusage gemacht, daß er sie bald erhalten werde; er wolle sie dann sofort abschreiben lassen und an Amcrbach senden, damit es mit der Textrecension uin so rascher vorwärts gehe. Endlich, am 17. Mai 1496, ist Koberger in der Lage, die weitem Quin- terncn zu schicken, sodaß er jetzt den ersten Teil des Hugo in Abschrift zusammen habe. Auch sende er das Original, von welchem abgeschrieben worden sei, und bitte Amerbach nun, mit der Korrektur anzufangen. An den andern Teilen würde täglich abgeschrieben; er habe drei gute Schreiber, welche jede Woche sechs Quaternett abschrieben. Es werde flott gehen, nur befürchte er, daß Amerbach nicht so viel korrigieren könne, als sie täglich abschrieben. Wie bei diesem ersten, so wiederholten sich auch bei den folgenden Bänden die Schwierigkeiten für die Beschaffung einer korrekten Unterlage. Hier nur noch einige Beispiele. Als sich der Druck dem Ende näherte, verlangte Amerbach neue „^xswxlaria"; Koberger antwortete am 13. August 1501, daß Amerbach nach Meldung der Mönche von Heils- bronn die andern Teile bereits erhalten habe. Auch sei nach Lyon geschrieben; somit hoffe er, daß man ihm die Bände bis zur Augustmesse senden werde. Wenn man sie aber nicht verleihe, so werde er, Koberger, sie auch abschreiben lassen. Am 22. November 1501 zeigte letzterer Amerbach an, daß er ihm „Hugonem suxer DaniölsiQ" und „Librum Ug-eoa,- bömum" in vier gebundenen Büchern gesandt habe, sodaß er jetzt im Besitz des gauzen Hugo von Heilsbronn aus sein müsse. Einige Monate später, am 14. Februar 1502, bedauert dann aber Koberger, daß die von ihm in Lübeck geliehenen „Axöwplg.rig." Amerbach nicht dienlich seien, und teilt ihm mit, daß er, wegen der ihm in Eßlingen als tauglich bezeichneten, sofort schien Neffen Hans Koberger dahin gesandt habe 346 Anton Kobcrgcrs Briefwechsel mit Amerbach und Petri. ^Fünftes und deren leihweise Berabfolguug erwarte. In diesem Falle solle der genannte Neffe sie selbst nach Basel bringen. Am 21. März 1502 endlich bemerkt Koberger, daß Amerbach nach des jungen Kobergcr Mitteilung noch das Exemplar „Luxsr ^.xostoluzzi" fehle. Er habe dasselbe hier in der „Librereh in Nürnberg" gefunden; es sei schön und richtig geschrieben und es werde für Amerbach hoffentlich brauchbar sein. Er, Koberger, habe auch allenthalben in den großen und „namhaftigelt" Klöstern im Schwabenland nachforschen lassen, aber nichts bekommen; doch solle Amerbach keinen Mangel mehr an Exemplarien haben, damit das Werk endlich zum Abschluß komme. Kaum geringer als diese Schwierigkeiten der Drucklegung waren die, die Fertigstellung der Arbeit verzögernden Hindernisse. Wegen des Papiers entstanden gleich von 'Anfang an unliebsame Stockungen, welche selbstredend auf den gesamten Fortgang der Arbeit störend einwirkten. So waren die ersten 25 Ballen, welche Koberger Anfang des Jahres 1497 durch Konrad Meyer aus Straßburg nach Basel senden ließ, dem Muster zuwider im Format zu klein, kurz nicht zur Zufriedenheit beider Geschäftsfreunde ausgefallen. Koberger bat deshalb Amerbach, Meyer die ganze Sendung gegen, Erstattung aller Auslagen, einschließlich des Zolls, zurückzugeben. Auch Ende 1498 kam das bei Anton Bruder in Epinal bestellte Papier nicht rechtzeitig in Basel an, da in jenem Orte die Pest wütete und infolge dessen alle Arbeit stockte. Um nun nicht eine zu lange Verzögerung des Drucks eintreten lassen zu müssen, kaufte Amerbach zu Basel auf Kobergers Rechnung Papier und war im Herbst 1499 mit dem Betrage für 143 Ballen im Vorschuß. Von da au schickte Koberger wieder regelmäßig, verwies aber Amerbach, falls seiue Sendungen, meist 13 bis 14 Ballen, nicht rechtzeitig ankommen sollten, auf Friedrich Brechter iu Straßburg, der stets für seinen Bedarf sorgen werde. Nunmehr kam das Papier zwar regelmäßiger an, fiel aber wiederum nicht immer nach Wuusch aus. So bittet z. B. Brcchter, als er eine neue Sendung nach Basel machte, in einem Briefe vom 17. Dezember 1501 Amerbach, er möge doch „eyn mytliden haben des bapiers halber". Dieser aber beschwerte sich bei Hans Koberger über die schlechte Ware. Anton Koberger entschuldigte sich am 21. März 1502, zugleich aber meldete er Amerbach, daß er dem Brcchter gehörig die Meinung gesagt habe . und daß dieser fortan sicher nur gutes Papier schicken werde. Der Rüffel Kapitel.) Anton Kobergcrs Briefwechsel mit Amerbach und Petri. 347 steint jedoch nicht gefruchtet zu haben, denn am 19. August 1502 beauftragte Koberger seinen Geschäftsfreund, in Basel gutes Papier zu kaufen, falls es dort, wie sein Neffe Hans ihm schreibe, zu sechs Gulden für den Ballen zu haben sei. Anfang 1502 lieferte jedoch Brechter wieder 25 Ballen Mediän an Amerbach, die diesmal als gut befunden wurden. Ebenso wenig waren Abgang und Ankunft der verladenen Sendungen mit Gewißheit vorher zu bestimmen und noch weniger der Zustand, in welchem sie eintreffen würden. Da Handschriften und Bücher, wie gesagt, in Fässern befördert wurden, so hing der unbeschädigte Eingang der Ladung stets von der Sorgfalt des Fuhrmanns und der Gewissenhaftigkeit des Faßbinders, von der Gunst des Wetters und den politischen Verhältnissen ab. Fast bei jeder Sendung beklagte sich Koberger über die schlechte Beschaffenheit der Fässer. Waren diese nicht fest oder stark genug oder regnete es viel, so gingen die kostbarsten Bücher zu Grunde und die einzelnen Werke mußten um einen viel geringern Preis erkauft werden, wenn auch die durchnäßten Lagen auseinander genommen, getrocknet und dann wieder zusammengetragen und von neuein kollationiert wurden. Die Reise der Fuhrleute von Nürnberg über Straßburg nach Basel und wieder zurück dauerte damals volle fünf Wochen. Dabei fuhren sie immer erst vom jeweiligen Ausgangsplatze ab, sobald sie volle Ladung hatten, weshalb dcnu Koberger auch stets mahnte, Amerbach möge für volle Ladung sorgen, damit der Fuhrmann nicht aufgehalten werde. „Er hoffe", schreibt Koberger z. B. am 22. Oktober 1498 an Amerbach, „daß er für den Fuhrmann HanS von Dorlach so viel geladen habe, als er laden könne; er, Koberger, eile und treibe so stark, weil er die Bücher gern bei gntem Wetter nach Nürnberg gebracht zu sehen wünsche." Einige Tage später, am 26. Oktober, meldet er die glückliche Ankunft einer Sendung in Nürnberg, erneuert aber seine Bitte, daß Amerbach ja für recht gute, starke Fässer sorgen möge. „Wenn jetzt schlechtes Wetter geweseu wäre, so hätte ich einen großen Schaden gehabt, denn die gesandten Fässer sind zu dünn von Holz, die Dauben gingen auseiuauder und es drang das Wasser ein." Ain 1. Februar 1503 schreibt Koberger an Amerbach, daß er noch kein Faß von ihm erhalten habe; er wisse nicht, wo die Fuhrleute steckten, und höre von großem Wasser Wenn sie noch lange ausblieben, so würde er großen 348 Anton Kobergers Briefwechsel mit Amerbach und Petri. ^Fünftes Schaden leiden. Bei Schluß des Briefs erhielt Koberger endlich fünf Fässer, aber fast ganz durchnäßt und „etliche ganz erdrunken". Er bittet deshalb dringend, daß Amerbach nur gute Fässer nehme, namentlich aber für die „Lxeraxla.rig". Auch am 17. Juni 1501, wie fast bei jeder spätern Sendung, klagte Koberger wieder wegen der zu leichten Fässer. Schließlich forderte er Amerbach auf, in Basel Leder zu kaufen und die Bücher darin zu verpacken, da sie in Ballen sicherer als in solchen schwachen Fässern versandt werden könnten. Amerbach aber entzog sich diesem Ansinnen dadurch, daß er von Koberger verlangte, er möge ihm Leute senden, welche solche Ballen zu packen verständen. So blieb es denn doch bei der gefährlichen Versendung in Fässern. Gab es aber erst Krieg oder Fehde, so wurde ein verheißungsvoll aussehendes Faß einfach zerscblagen, in den Büchern nach Geld gesucht und dabei der Inhalt so zugerichtet, daß er unbrauchbar wurde. An derartigen Überraschungen fehlte es namentlich zu jener Zeit und anch später nicht. „Die drei Faß mit Augustinus", schreibt Koberger am 9. Mai 1506 an Amerbach, „die mein Neffe zu Basel hat aufgegeben, sind am heutigen Datum angekommen. Es ist mir kümmerlich damit ergangen. Als der Fuhrmann in die Nähe von Wimpfen gelangte, wurde er gefangen und samt dem Wagen von der Straße weg in einen Wald geschleppt. Da haben sie die Fässer aufgeschlagen und darin nach Geld gesucht. Nachher ist Regenwetter eingefallen und sind die Bücher wohl halb schadbar geworden und erdrunken. Das ist mein Gewinn, der geht also weg. Ich muß Patienz haben." Wenn aber Fehden oder ansteckende Krankheiten selbst nur in einem kleinen Gebiet wüteten, so lag der Verkehr so gut wie ganz danieder, und es fand dann gar keine Warenbeförderung statt. Zu all diesen Fährnissen - gesellten sich dann noch die steten Schwierigkeiten der geschäftlichen Korrespondenz. Bei wichtigen Besprechungen besuchten zwar Verleger und Drucker einander oder verabredeten eine Zusammenkunft auf der frankfurter Messe; in gewöhnlichen Zeiten aber wechselten sie Briefe und Aufträge durch den Fuhrmann oder sandten sich auch einen besondern Boten', sicherheitshalber sogar doppelte Boten, nach Basel oder Nürnberg, die freilich Wochen zur Besorgung ihres Geschäfts brauchten. Natürlich bereiteten derartige trostlose öffentliche Zustände Koberger auch große Schwierigkeiten in der rechtzeitigen Einziehung seiner Förde- Kapitel.) Anton Kobergcrs Briefwechsel mit Amerbach und Petri. 349 rungen und in der Beschaffung der Mittel zur Bezahlung seiner Verbindlichkeiten. Trotz aller Bemühungen, Aincrbach pünktlich zu befriedigen, war es ihm mehrmals unmöglich, bares Geld zu beschaffen oder Wechsel auf Basel anfzntreiben. Bis zum Eude des Jahrhunderts ging alles glatt ab; ja, Koberger zahlte Amerbach im Frühjahr 1499 sogar die nicht unbedeutende Summe von 390 Gulden eine Messe früher, als ursprünglich verabredet worden war, und in der Herbstmesse 1499 hatte er sogar 600 Gulden mehr bezahlt, als er damals schuldete. Im Anfang ihrer Verbindung deckte er seine Rechnungen bei Amerbach durch lhoner Wechsel auf Basel, mit deren Ankauf bei der lebhaften und verhältnismäßig sichern Verbindung zwischen beiden Städten geringere Gefahr und deshalb auch ein wohlfeileres Agio verbunden war. Außerdem aber hatte Koberger in Lyon auch ein großes, damals stets bares Geld einbringendes Lager, dessen Verwaltung nach einem Briefe vom 22. Oktober 1498 sein Faktor Siriacus Hochwerck (bei Hanssen von Michelstadt zu Herberg) und später sein Neffe Hans, Sohn des Bäckers Sebald Koberger, des ältern Bruders Antons, besorgte. Im Frühjahr 1500 schrieb Koberger au Amerbach, daß er wegen der in Frankfurt und in seiner Nachbarschaft drohenden Fährlichkeiten die dortige Messe nicht besuchen und auf ihr auch keine Zahlung leisten, wohl aber zur Ostermesse uach Lyon gehen und ihm von hier aus 1000 Guldeu anszahlcn werde. Es war damals sicherer, das Geld von Lyon nach Basel, als von Frankfurt nach Basel zu schaffen, namentlich konnte man es zuverlässigen Kaufleuten in Lyon einhändigen, welche es in Basel wieder auszahlten. Den Verlust an Agio mußte freilich Amerbach tragen, denn Koberger schrieb ihm: „Ich kann Euch nicht Gulden in Gold zu Lyon geben, sondern soviel für einen Gulden als ziemlich und wie der gemeine Laufst in der Zahlung ist. Ich bitte Euch, lieber Meister Hans, wollet zu diesem mal für gutnchmen uud Patienz mit mir haben, denn es wird mir wahrlich jetzund schwer. Demnächst kommt die nörd- lingcr uud straßburger Messe, so will ich aber thun, so viel mir möglich ist. ES geht wahrlich allenthalben kümmerlich, auf dem Land Bücher zu verkaufen. Ich habe meine Werkstatt ganz abgestellt und drucke gar nicht." Bald daraus reiste Koberger wirklich nach Lyon und zahlte lant Brief vom 19, Mai 1500 bei Konrad David 600 Gulden bar unter der Be- 350 Anton Kobcrgers Briefwechsel mit Amerbcich und Pctri, ^ fFünfteZ dingnng fiir Amcrbach ein, daß sie diesem ohne Abzng in Gold bezahlt werden sollten. Er hatte seit der frankfurter Messe Mons (Bergen), Antwerpen nnd Paris besucht, ohne indessen Gelder anzutreiben, denn es war, wie er schreibt, cm jämmerlich Ding mit dem Buchhandel; er konnte für seine Bücher keiu Geld bekommen und hatte dagegen nur „große Czcrnng und Kostnng". Wie er am 26. und 29. Mai 1501 schrieb, hoffte Koberger von Lyon nach Basel bald 1200 Gnldcn schicken zu tonnen; indessen schlug auch diese Berechnung fehl. Er hatte nämlich seinen Neffen Haus mit 300 Exemplaren der,Mos8a" nach Venedig geschickt, nm sie dort gegen andere Bücher zu „verstechcn" (vertauschen) nud die eingetauschten in Lyon zn verkaufen. Da er aber noch 300 Gnldcn bar in daö Unternehmen gesteckt und Hans Koberger tcinc Geschäfte in Venedig gcmacht hatte, so mußte dieser noch 300 Gnldcn ans Lyon ziehen, von denen Anton Koberger die Hälfte in der Ostermcsse zn dcckcn hatte. Zudem gingen von Lyon nach Venedig nnd zurück allein 400 Gnldcn für Fuhrlohn drauf, sodaß Anton Koberger nach deren Bezahlung kein Geld mehr hatte. Der Nesfe kam mit den 50 Ballen vcnczianiscl 'r Bücher zu spät nach Lyon, weshalb er nur einen kleinen Teil davon absetzte. So fehlte es überall an barem Gelde. Schließlich half sich Koberger damit, daß er am 28. Mai 1501 zu Gunsten Amcrbachs eincn Wechsel von 900 Gnlden aus Siraßburg ausstellte uud damit seine baseler Drucker wenigstens auf einige Monate befriedigte. Bald kehren jedoch dieselben alten Klagen über Geldmangel in fast jedem Briefe wieder. Trotz seines guteu WillcuS konnte Koberger nicht rechtzeitig genug Deckung nach Basel senden, zumal auch seine Außenstände aus Ofen, Wien, Bres- lau, Leipzig uud andern Städteu nicht eingingen. Im Mai 1502 beauftragte er seinen Nessen Hans, alles Geld, welches er aus der lyoner ^stermcsse übrig habe, nach Basel zu bringen. Für den Fall, daß dies znr Deckung der Amerbach und Pctri schuldigen 900 Gnldcn nicht genügen sollte, versprach Koberger, selbst nach Lyon zu gchcn nnd auf dcr dortigcn Augnstmcsse mehr Geld aufzutreibcn, eventuell aber auf der nächsten fraukfurter Herbstmesse den Nest aus den dortigcn Eingängen zn beschafscn. Hans Koberger schrieb ans Lyon am 30. August 1502 an Amcrbach, er sei zwar bereit ihm das Geld zu schicken, allein er finde niemand, der es annehmen wolle; er selbst aber habe keine Zeit, nack' Basel zu kommen da er nach Mailand nnd Venedig müsse, wes- Kapitel.) Anton Kobergers Briefwechsel mit Amerbach und Petri. 351. halb die Zahlung nicht auf der frankfurter Herbstmesse, sondern erst auf der lyoner Allerheiligeninesse erfolgen könne. Schließlich aber ergab sich, daß in Lyon kein Geld zu beschaffen war, da auch in Frankreich alles Geschäft stockte und „niemand nichtz schaffte". Endlich wies Koberger Amerbach an, sich von einigen nürnberger Kaufleuten, welche die Siinons- und Judämesse (24. Oktober) in Basel besuchten, 200 Gulden gegen Quittung zahlen zu lassen. Den Rest seiner Schuld aber vertraute er laut Brief vom 24. Oktober 1502 „einem frommen, ehrbaren nürnberger Kaufmann" mit 1000 Gulden in gutem Gelde an, die er bei dem Fuhrman Stephan Clein in Straßburg für, Rechnung Amerbachs einzahlen sollte. Die Veranlassung übrigens, welche Koberger bestimmte, seinen Neffen Hans mit 300 Exemplaren der „v!> lioo k^cias, ns vAibiiri istis »Huti clomi mg.neant et nau- ciol- „^Äagia") über den Wahlspruch seines Freundes „?«?s- tina leuts" schrieb, war AlduS ganz aus der Seele gesprochen. „Früher", so lautet die Stelle wörtlich, „widmete mau der Genauigkeit der Manuskripte eine ebenso große Sorgfalt, als der Redaction eines notariellen Aktes. Diese Sorgfalt galt als heilige Pflicht; spater wurde sie unwissenden Mönchen und dann sogar Frauen anvertraut. Aber um wie viel größer ist das Übel, welches ein Drucker anrichten kann! Die Gesetze sagen nichts über diesen Puukt. Man straft den, welcher englisches Tuch statt des venezianischen verkauft; aber derjenige, welcher au Stelle guter Texte dem Leser wahres Kreuz und wahre Qualen schafft, bleibt unbestraft. Daher rührt auch, namentlich in Deutschland, die unzählige Masse entstellter Bücher. Während eS Perbote gegen die Bäckerei gibt, fehlt ein solches gegen die Typographie, und doch, wo ist der entfernteste Erdenwinkel, wohin nicht die gedruckten Bücher gleich Bienenschwärmen fliegen?" Im Jahre 1508 kam Erasmus von Bologna nach Venedig, um bei Aldus eiue neue verbesserte und vermehrte Auslage seiner Sprichwörtersammlung auszuarbeiten und drucken zu lassen. Sie erschien denn auch im September 1508. ^ AlduS uahm den berühmten Gaslsreund zuvorkommend auf und gab ihm Wohnung im Hause seines Schwiegervaters Andrea Torresani di Asula. Wie sorgfältig der Druck überwacht wurde, das beweist die Thatsache, daß Erasmus selbst die erste Korrektur las, ein Korrektor Seraphin die zweite, und Aldus die dritte, um, wie letzterer auf Befragen erklärte, sich zu bilbeu. Eine zweite Aldinische Ausgabe erschien 1520, jedoch gestattete die italienische Geistlichkeit nicht ihre Verbreitung; ihre Feindseligkeit gegen die Sammlung ging so weit, daß Paul Manutius später nicht einmal den Namen des ErasmnS als des Verfassers in seinen Verlagskatalogen nennen durfte, ihn mit der Umschreibung: „Ln,tg,vus ciuiclain Iwmo" bezeichnen mnßte. Erasmus beschäftigte sich übrigens damals in Venedig nicht bloß mit der Herausgabe seines eigenen Werkes, bei welcher ihn, wie er selbst sagt, Italiener Äud Griechen — der spätere Kardinal Hieronynms Alemidcr war unter andern: Korrektor bei Aldus — zuvorkommend durch Mitteilung von Bücheru und Handschriften unterstützten, sondern half auch seinem Gastfreuude bei dessen Arbeiten; er korrigierte M ihn nach den Kapitel,! tLmSmus bei AlduS. Aldus und Rcuciili», 37'.' Handschriften den Text verschiedener 5llassiker, wie des Tcrcnz, Seneca und Plantus. ^' Auch brachte er für die beabsichtigte Ausgabe des letzten! die Verse iu Drdnnug, wofür er nach seiner eigenen Angabe 20 Goldstücke erhielt. Aber gegen die Annahme, als habe er einfach als Korrektor in Aldus' Druckerei gearbeitet, sucht er sich doch zu verwahren. Als der ältere Scaliger mit einem Anfing von Verachtung behauptete, Erasmus fei eben Korrektor bei Aldus gewesen, setzte dieser bei Erwähnung jener Belohnung ausdrücklich hinzn, daß er für die AuSmcrzung von bloßen Fehlern nichts erhalten habe, und ebenso ent. gcgnetc er später dem Fürsten von Carpi, der ihn gleichfalls durch die Benennung Korrektor herabzusetzen suchte, daß einer, der hauptsächlich für seiu eigenes Werk thätig gewesen sei, doch nicht als Korrektor bc- trachtet werten könne. Weiter besorgte Erasmus im Jahre 1507 die Textrcceusiou der M- dinijchcn Ausgabe der „Norlüi^" des Plutarch, lind drei Jahre später (1512) druckte AlduS seine „(lollociuis, t^miliariü". ^ Ebenso erschien im August 1515 bei diesem sein „Nori^s LncoiniurQ" (Lob der NarrhcirV Noch länger als mit Erasmus, ja am läugsteu unter allen Deutscheu hat übrigens AldnS mit Johaun Rcuchliu in Verbindung gestanden. Es ist nur zu natürlich, daß der Begründer der griechischen Studien in Deutschland gern zu dem Mauue iu Beziehungen trat, welcher die sie fördernde Litteratur massenhaft verbreitete und eine griechische Akademie in Venedig ins Leben gcrnfen hatte. Der italienische Verleger hatte schon im September 1498 die lateinische Rede gedruckt, welche der deutsche Gelehrte am August desselben Jahres zu Gunsten dcc, vom Papste seines Jnvcstiturrcchts beraubten Pfalzgrafen Philipp vor Alexander VI. erfolgreich gehalten hatte. Seitdem blieben beide Männer in regelmäßigem, auch geschäftlichem Verkehr miteinander. Bei Bücherbestellungen — er besteilte unter andcrm den Hcrodot, Valcrius Maximns und Sni- das — schickte Rcuchlin in der Folge immer barcö Geld ein- aber vielfach findet er die Bücher auch zu teuer. „Eins kaun ich Dir nicht verhehlen", schreibt er unter andcrm 1502 an Aldns, „zeige Dich mir gegenüber nicht als Händler, sondern als Freund, damit ich mich nicht zu schämen brauche, für Deine Bücher, Dir, dem berühmten Kaufmann, mehr zahlen zn müssen als unsern kleinen Händlern. Demi Deine Konkurrenten geben mir das höhnisch zu verstehen." 380 Aldus' geschäftlicher Verkehr mit Reuchlin, ^Sechstes In dcu „(.-l^irvrum Virornm Lpi8tol».s «cl .Ioa.nnc?m Iik!?iLu1inum", jener Sammlung, wclebe dessen Freunde während des Streits mit Hog- strateu verösfenlliclit haben, finden sich unter andern, auch zwei Briefe von Aldus an Reuchlin. In dem ersten derselben, vom 28. Oktober 1592, gibt jener diesen: ausführliche Auskunft über seine Verlagsunter- nehmungen und bietet ihm am Schluß alle diejenigen zum Geschenk an, welebc sciu, des Alduö, eigener Verlag seien und welche Reuchlin etwa wünseben sollte. Welch hohen Wert übrigens Aldus auf des letztcrn Lob legte, geht ans dem zweiten dieser Briefe vom 23. Dezember 1502 hervor, welcher also lautet: „Ich kann Dir kaum schreibe», wie glücklich ich darüber bin, daß Du Dich über meiue Briefe und meine Arbeit freust. Es ist kein geringer Ruhm, wenn der Kleine dem Großen zu gefallen vermag. Jenes Lob, zumal weuu es von einem so bedeutenden Mann wie Dir herrührt, macht mich glaubcu, daß auch ich ewigen Wert besitze. Ich bitte Gott, daß wir uns noch lange und von Tag zu Tag mehr, einer an den Werken des andern erfreuen mögen. Ich halte das nicht für unmöglich, wenn wir so lange leben als unser dem Dienste der Menschheit gewidmetes Leben uützcn kann." Aldus meldet sodann, daß mit AnSuahme zweier, noch nicht fertig gedruckter Werke (des Nonnus und GregoriuSl die von Reuchlin gewünschten Büebcr dessen Agenten bereits .übergeben worden seien. „Ich wundere mich übrigens darüber", fährt er ob des obigen ihm gemachten VorwnrfS gekränkt fort,, „daß Du es für möglich hältst, uuscre Bücher dort wohlfeiler kaufen zu können, als hier. Denn cö ist eine Thatsache, daß sie hier nicht billiger, ja ich kann sagen, daß sie in Venedig teuerer verkauft werden. Ick, suche den Grnnd dafür iu dem Kaufmann, welchen Du erwähnst. Er kauft offenbar von unserer Gesellschaft in Venedig im großen nnd erhält usanzeu- mäßig die Bücher billiger, damit er bei ihrem Vertrieb etwas gewinnen kann. Außerdem aber zahlt er nicht bar, sondern wir geben ihm Kredit. Sollte er sich deshalb vielleicht einbilden, daß ihn die Bücher nichts kosteten?" Aldus spricht hier mit schneidender Ironie, nicht von einem wirklichen Buchhändler, dessen Handelsbetrieb er natürlich anch im Ausdruck sehr wohl vou dem gewöhnlichen kaufmännischen zu unterscheiden weiß, ,'oudcru in der That von einem Kaufmann. Ob dieser „nrsi'oawi" ein Italiener war, der neben seinen sonstigen Waren auch mit Aldinen Kapitel.) Venedigs Handelsstraßen nach Deutschland. und andern Büchern die deutschen Messen bezog, oder ein Schweizer oder Deutscher, welcher die Bücher in Venedig kaufte und im Ausland mit ihnen spekulierte, das läßt sich nicht feststellen. Eine bnchhändlerischc Verbindung zwischen Venedig und Stuttgart gab es damals noch nicht, ebenso wenig noch drei Jahre später eine solche von erstgenannter Stadt nach Augsburg. Dagegen bestaud schon damals ein regelmäßiger kaufmännischer und Warenverkehr von Venedig nach Wien einerseits uud vou Venedig nach Augsburg und Nürnberg andererseits. Die Straße für jenen ging durch Kraiu, Kärntcn und Steiermark nach Wien und führte für diesen über Verona, Trieni, Bozen, Innsbruck und Füssen nach Augsburg uud Nürnberg. Die Post wurde durch die „Ordinlu-i" (Postboten) vermittelt, welche an jedem Samstag Abend von Augsburg resp. Nürnberg nach Venedig abgingen und hier am darauffolgenden Samstag eintreffen mußten, während sie Venedig an jedem Freitag verließen und am nächstfolgenden Samstag Augsburg erreichen sollten; von hier gingen dann dieselben vereidetcn Boten nach Nürnberg. Die lebhafte venezianische Handelsstraße für das südwestliche Deutschland zog sich über Mailand nördlich in die AlpcU, überschritt den St. Gotthard und teilte sich in Luzern in zwei Arme: nach Zürich und uach Basel. So erklärt es sich, daß die Aldinischcn Drncke bis etwa zum Ende des ersten Viertels des 10. Jahrhunderts vorzugsweise in Wien, Augsburg, Nürnberg uud Basel gefunden und gekauft, uud erst später direkt nach Frankfurt auf die Messe gesaudt wurden. Der Zeitpunkt hierfür hat sich bisher noch nicht geuau feststellen lassen. Selbst für jene ersterwähnten Städte waren oft neue Zufuhren von Klassikern durch die langjährigen Kriege mit Venedig verhindert worden. „Der tägliche Zusammenstoß französischer und venezianischer Soldaten", schreibt Mutianus Rufus au Urbau, „hat die Engpässe der Alpen uud die nach Italien führende rhätischc Straße so völlig geschlossen, daß die schönen Wissenschaften, der Hilfe des Aldns beraubt, daniederliegen. Ich hatte schon gehofft, daß die nächsten frankfurter Messen unsern Studierenden ausgezeichnete Autoren bieten würden. O, der trügerischen Hoffnung; es gab nichts Nettes! Allerorten sind die Buchläden mit juristischen Werken (wörtlich curu Lurtvlis) angefüllt. Der Mann ist selten oder gar nicht vorhanden, der die Früchte der unermüdlichen Thätigkeit deö Manutiuö verkauft. Um die Schulen Deutschlands ist's geschehen! Was gibt es denn noch außer 382 Sttdus' Geschäftsverbindungen mit Deutschland. sSechstes kleinlichen und elenden Dingen?" Im Jahre 1514 wandte sich sogar der Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen auf Veranlassung seines Bibliothekars Georg Spalatin (1482 bis 1545) an Aldus, um von ihm direkt die KlassikerauSgabm für die wittcnberger Bibliothek zu kaufen. Der Brief war aber nicht angekommen, wie Aldus am 9. Mai 1514 an Spalatin schreibt, der Austrag also auch nicht ausgeführt worden, und Wittcuberg mußte sich ohne Aldincn behelfen. So viel steht jedenfalls fest, daß Aldus selbst zu Anfang des 16. Jahrhunderts noch keine regelmäßigen Verbindungen mit Deutschland hatte, und daß sein Verkehr mit Augsburg und Nürnberg nur ein gelegentlicher war. Obwohl ein ebenso umsichtiger Kaufmann, als erfahrener Verleger, hatte Aldus 1501 noch kein wirkliches oder dauerndes Lager in Deutschland. Hätte er ein solches z. B. schon damals bei den Gebrüdern Alantsec in Wien gehabt, so würde er sicherlich, wie schon früher erwähnt, den dort lebenden Konrad Celtis nicht um seine Vermittelung für den Absatz einer Schrift gebeten haben. ^ Er kann augenscheinlich keine Gelegenheit zu einer direkten Versorgung des wiener Markts von sich selbst aus gehabt haben, Wohl aber muß jene Firma — ohne förmlich als Agent (Faktor) für Aldus bestellt gewesen zu sein — sich mit dem gelegentlichen Vertrieb seiner Drucke auf ihre alleinige Gefahr hin befaßt haben. Noch am 12. Dezember 1505 schickt Heinrich Urban vier Dukaten cm Aldus und bestellt Bücher dafür, welche durch die Fugger nach Georgenthal gesandt werden sollten. Doch scheint Aldus die Vermittelung dieses Hauses nicht besonders genehm gewesen zu sein; neun Jahre später, am 5. Mai 1514, schreibt er wenigstens an Spalatin, daß die Fugger nicht einmal Briefe für ihn nach Deutschland hätten besorgen wollen, wenn er sie nicht im voraus für deren Beförderung bezahle. Am 19. Oktober 151C>, als alles anfing sich zum Frieden zu neigen, schrieb Heinrich Glarcanus aus Basel an Zwingli: „Wolfgang Lachner hat Leute nach Venedig geschickt, welche die besten Autoren in aldinischcn Ausgaben hierher bringen sollen. Willst Du welche haben, so sage es sofort und schicke mir bares Geld, denn es sind immer dreißig da, welche nach den Büchern langen, ohne nach dem Preise zu, fragen. Manche verstehen sie gar nicht, wollen sie aber doch haben." Eine solche Sendung brauchte damals je nach der Jahreszeit sechs Wochen bis zwei Monate, um an Ort und Stelle zu gelangen. Kapitel.) Umfang von Aldns' Bcrlaqsthätigkeit. 383 Nun war es aber AlduS sehr um den Absah feiner Verlagswerke zu thun, und er wäre gewiß der letzte gewesen, von Basel aus Aufträge abzuwarten, wenn sich inzwischen der Charakter seiner geschäftlichen Beziehungen zu Deutschland geändert, er nunmehr etwa ein steheudcs Säger in Deutschland zur Befriedigung seiner Kunden gehabt hätte. Offenbar haben die fast ununterbrochenen Kriege des Kaisers Maximilian mit Italien und die dadurch bewirkte Unsicherheit der Straßen und der Zahlungsverhältnisse den großen venezianischen Verleger von dem Besuche oder der Beschickung der frankfurter Büchermessen abgehalten. Nicht einmal der Name Frankfurts kommt in seiner umfangreichen Korrespondenz vor. Dagegen ist es wahrscheinlich genug, daß manches in Basel, Augsburg oder Nürnberg erhandelte Werk seines Verlags auf Umwegen nach Frankfurt gelangte nud dann dort auf der Messe weiter verkauft wurde. Erst seine Erben und Söhne gingen regelmäßig nach Frankfurt.' Das Geschäft bestand bis 1597, dem Todesjahre des Enkels, und veröffentlichte im ganzen 1049 Werke, worunter 137 theologische, 21 juristische, 125 allgemein wissenschaftliche, 628 Klassiker und Wörtcr- oder Handbücher zu denselben, sowie endlich 138 geschichtliche. Aldus war nur 20 Jahre in seinem Beruf thätig (1495 bis I5l5) und wurde während dieser Zeit sogar vielfach durch Kriege (wir 1506, 1510 und 1511) und Gcldsorgcn in seinen Arbeiten gestört; indessen hat er trotzdem nicht weniger als 126 Werte von jenen 1049 gedruckt, von deren meisten er die handschriftlichen Quellen erst beschaffen und kritisch revidieren mnßte. Von diesen seinen Veröffentlichungen gehören nnr 2 der Theologie an, während 16 auf die Geschichte, 20 auf die schönen Wissenschaften, 88 auf die alten Klassiker, Grammatiken nnd Handbücher fallen. Ein juristisches Werk ist dagegen überhaupt nicht von ihm verlegt worden. Einzelne Klassiker, wie Homer und Enripides, erschienen in je zwei Folianten, andere, wie Ovid, in drei Bänden und Aristoteles sogar in fünf Folianten. Ednard Frommann hat in seinen vortrefflichen „Aufsätzen zur Geschichte des Buchhandels im 16. ^ahr hundert" (II, 11 bis 51) ans NcnonardS ,Anng.1ss cks 1'Imprimerio äes ^IÄS8" (II, 343 bis 383) Aldus' hauptsächliche Drncke nnd Verlagswerke alphabetisch zusammengestellt. Da indessen die Zeitfolgc ihrer Veröffentlichung ein übersichtlicheres Bild von Aldus' planmäßiger Thätigkeit bietet, so möge diese Liste im Anhange unter VIII in chronologischer 384 Aldus' Kataloge. Sein Sortimcntshandcl, ^Sechstes Ordnung mit der Bemerkung folgen, daß die in Klammern angeführten Jahreszahlen spätere Auflagen bei AlvuS' Lebzeiten bezeichnen, die mit einem " versehenen Werke erste Ausgaben alter Schriftsteller, uud die Jahreszahlen nicht in der venezianischen, sondern in der gegenwärtigen Zeitrechnung angegeben sind. Ein Marcello ist gleich einer halben Lira Vencta (zu 20 Soldi), eiu Dukaten gleich 6^ ^re (12^ Marcelli); ein Marcello würde also etwa 1 Franken, 1 Lira 2 Franken, 1 Dukaten 12 Vs.Franken oder 10 Mark betragen. Aldus that übrigens alles, was in seinen Kräften stand, nm die gelehrte Welt von den Fortschritten seiner wissenschaftlichen Unternehmungen in Kenntnis zu setzen und zu erhalten. Er war der erste Buchhändler, welcher überhaupt nach einem bestimmten Plane bearbeitete Verlagskataloge herausgab. Der erste derselben, ein Plakat in Folio, erschien am 1. Oktober 1498 und ordnete die bei ihm erschienenen Werke in vier Abteilungen, in Grammatik, Logik, Philosophie und heilige Schrift. Es war Aldus schon damals sehr lästig, wenn nicht unmöglich geworden, oie fast täglich bei ihm einlaufenden persönlichen Anfragen eingehend zu beantworten. Deshalb fügte er — hierin für lange Zeit vereinzelt dastehend — seinem Katalog die Preise bei; sie sind aus dem Anhang VIII zu ersehen. In seinem zweiten Katalog vom 22. Juni 1503 führt er auch verschiedene, nicht von ihm selbst gedruckte Bücher an, wie z. B. das vom Kretenser Zacharias Caliergi auf Kosten vou Nikolaus Blastos 1499 herausgegebene Prachtwerk „Ltxraologieon magnum" zu 2'/s Dukaten, „Kimxlieius in xrascliolrwMtg, ^ristotölis" zu 1^ Dukaten, „^.llimollius in xrasckioabilia ?orxn^rii" auch zu 1^ Dukaten, „^.xollcmius äs ^rZonautis vum eollunslitariis " zu 1 Dukaten, „Suiclas" zu 3Vz Dukaten, „Hvmeri libri 48" (Florenz 1488), letztere ohne Preisangabe. Den dritten und letzten Katalog veröffentlichte AlduS im November 1513; er umfaßt fünf zweispaltige Folioseiten und enthält alle von ihm bis dahin gedruckten Werke. Gleichwohl erzielte Aldus keinen seinen Anstrengungen und Arbeiten entsprechenden Erfolg. ,,Seit sieben Jahren", sagte er 1503, „haben die Bücher gegen die Waffen kämpfen müsse«."" Unter diesen Umständen wollte es etwas heißen, wenn die monatlichen Ausgaben von 200 Dukaten ^ regelmäßig bestrittcn werden konnten. Neben den vielfältigen Kriegswirren schädigten nicht nur vier, wenn schließlich auch Kapitels Nachdruck der Nldinen in Lyon u. s. w. 385 energisch unterdrückt?, Druckerstrikes mannigfach den Geschäftsgang und den Absatz, — es bemächtigte sich auch sehr bald der Nachdruck des Aldusschen Verlags. Er stürzte sich auf d-ic neuen handlichen Klassiker- ausgabeu und trieb sein unsauberes Gewerbe ungescheut nicht allein in der Ferne, wie in Lyon und in Tübingen, beziehungsweise Köln, sondern sogar in nächster Nähe, wie in Fano und Florenz. Aldus hatte zwar schon 1495 für den ersten Band seines Aristoteles ein Privilegium vom venezianischen Senat erhalten; indessen- scheint es mehr als Schreckschuß gedient und keine praktische Anwendung gefunden zu haben. Von wirklicher Bedeutung wurde die Frage erst, als jene handlichen Ausgaben zu erscheinen begannen. Aldus erbat also im Oktober 1502 vom Senat ein neues Privilegium und erlangte ein solches auch am 13. November desselben Jahres auf zehn Jahre. Es findet sich vollständig abgedruckt in der Ovid-Ausgabe von 1502 und gewährt dem Nachsuchenden Schutz, nicht allein gegen das Nachschneiden der von ihm erfundenen Kursivschrift, sondern auch gegen Nachdruck eines jeden von ihm gedruckten oder noch zu druckenden Werks. Den Zuwiderhandelnden traf Konfiskation des Werks, oder der Exemplare, sowie eine Geldstrafe von 200 Dukaten für jeden einzelnen Fall der Nachbildung. Papst Alexander VI. bestätigte dieses Privilegium am 17, Dezember 1502, Julius II. erneuerte es am 27. Januar 1513 auf 15 Jahre und dehnte es unter Androhung der Strafe der Exkommunikation auf die ganze Christenheit aus; Leo X. bestätigte es endlich nochmals am 28. November 1513. Leider halfen diese Privilegien so gut wie gar nichts. Venedig besaß ein zu kleines Gebiet, als daß es sonderlich ins Gewicht gefallen wäre. Der übrigen Staaten und Staatchen waren zu viele in dem damaligen Italien, als daß es durchführbar gewesen wäre, bei jedem einzelnen um ein Privilegium einzukommen; die Kirche aber hatte nur in außerordentlichen Fällen ein Interesse am Einschreiten. Noch weniger vermochte Aldus dem Übel durch sein „Nonituia in I^uzäunsusss I^xc>Ars>xIi08" abzuhelfen, welches er am 16. März 1503 gegen die dortigen Nachdrucker erließ. Es geht aus demselben hervor, daß damals schon sein Virgil, Horaz, Juvenal, Persius, Martial, Lucian, Catull, Tibull. Proper; und Terenz mit einer der seinigen nachgeschnittenen, nur etwas plumpern Kursiv, ohne Angabe eines Druckorts, Verlegers und der Jahreszahl in Lyon nachgedruckt waren. Die wiederholt aufeinander- K-pp. i. 25 386 Thomas Anshclms Nachdrucke. Aldus! Nachfolger. ^Sechstes folgenden Auflagen dieser Nachdrucke beweisen, daß sie bessern Absatz fanden als die schönern Originalausgaben selbst. Wenn zwar den unlautersten Motiven ihren Ursprung verdankend, so haben doch auch diese Nachdrucke das Studium der Alten mächtig gefördert und wenigstens die Anforderungen nicht wieder heruntergedrückt, welche seit den Aldinen an Texteskritik und äußere Ausstattung gestellt wurden. Auch Thomas Anshelm in Tübingen druckte im März 1514 unter anderm die Aldinische Ausgabe der Erasmischen Sprichwörtersammlung für Ludwig Horncken in Köln nach. Was Erasmus besonders dabei schmerzte, war der Umstand, daß der weniger Ersahrene sie für einen Originaldruck des berühmten Venezianers halten konnte. Denn Anshelm hielt sich bei allen Nachdrucken Aldinischer Ausgaben stets sklavisch an die Vorlage; strebte er doch nach dem Ruhm, der deutsche Aldus zu heißen. ^ Außerdem hatte er im März 1512 die Lateinische Elementargrammatik, Aldus' eigene Arbeit, und im Juli einen Teil der von demselben schon 1495 veröffentlichten Grammatik des Lascaris, „Ds liteiis ZrÄövis g-o äipntnoiiAis" nachgedruckt. Die 1508 erschienenen vier Biicher der lateinischen Grammatik von Aldus, welche AnShelm im April 1516 ebenfalls herausgab, enthalten zwar zum Teil eine Bearbeitung für deutsche Studierende, sind aber wiederum so genau abgedruckt, daß selbst das 'auf dem Titel mit angeführt wird (cle literis ßi-Äkeis), was Anshelm in seiner Ausgabe wegließ. Trotzdem hat sich Aldus nie über Anshelmö Nachdrncke beschwert, sie anscheinend gar nicht beachtet, offenbar deshalb, weil sie ihm gar nicht oder nur wenig geschadet haben. Nach Aldns' Tode führte Andrea Torresani aus Asola, sciu Schwiegervater, das Geschäft bis 152!» für Rechnung der Erben unter der Firma „In ^säii)u« ^Icli et ^nckreav Koeeri" fort. Andreas starb in diesem Jahre und Paitt Manutius, der dritte Sohn des Aldns, übernahm mm bei seiner im ^ahre 15:;:; erreichten Großjährigtcit das Geschäft unter der Firma „In ^Vvox,oov oder auch ^ooltatoi-. 22 Diese Annahme klassischer Namen beweist, daß ihre Träger mit Bewußtsein im Dienste der neuen Richtung standen; diese hob den litterarischen Verkehr von Tag zu Tag mehr und mehr, sodaß der erfurter Verlags- und Sortimentshandel bald eine besondere Bedeutung gewann. Außer dem bereits genannten Schenck sind schon im Anfang des 16. Jahrhunderts thätig: SartoriuS, Mathias Maler, Stribilita, Knapp, Goldhammer, Melchior Sachs, Wolfgang und Servatius Sturmer. Sie führten fast alle auch antikisierte Namen; Hans Knapp nannte sich z. B. Cn. Appius. Welches der eigentliche Name von Stribilita war, läßt sich schwer er- 396 Ausgang des Humanismus in Erfurt. ^Sechstes raten. Es erschienen in Erfurt unter anderm HuttenS „Aemo" ohne Jahreszahl (wahrscheinlich 1512 oder 1513) bei Stribilita, und im August 1513 dessen „Vir bouus" bei Knapp. Ende 1520 ließ es sich Crotus besonders angelegen sein, durch nach allen Richtungen ausgestreute anregende Flugschriften und Briefe die Nation im Sinne der Bewegung zu bearbeiten. Er war damals, wie schon gesagt, Rektor der Universität und vermittelte auch um diese Zeit den Perkehr zwischen Luther und Hütten. Auch für die Universitätsbibliothek geschah viel. Eobanus Hesse ist unerschöpflich in ihrem Lobe, ja er setzt sie — gar zu überschwenglich — sogar über die große Ptolemäische Büchersammlung. Im neuen Jahrhundert wurde Erfurt der Sammet- und Mittelpunkt der jungen, von ihren Gegnern Poeten genannten Humanisten, die fortan diesen Namen mit Stolz führten. Um Maternus Pistoris zunächst scharten sich Konrad Celtis, Johann Jäger (CrotuS Rubiauus), einer der vornehmsten Verfasser der Dunkelmännerbriefe, Spalatin, Eobanus Hesse (1488 bis 1540), der oft vor 1800 Studenten seine Kollegien über römische Klassiker las, Mutianus Rufus, der begeisterte Anhänger Reuch- lins (in Gotha), zeitweise auch Ulrich von Hütten, sowie die spätern Reformatoren Luther und Melanchthon. Aber manche von ihnen und gerade diejenigen, welche anfänglich am lautesten gegen das Papsttum getainpft hatten, Eobanus Hesse, Mutianus Rufus und Crotus Rubianus, fanden später nicht die K'raft in sich, Luther zu folgen; die entschiedenen Geister siedelten 1520 von Erfurt nach Wittenberg über, welches nun zunächst den Mittelpunkt des geistigen Lebens für Deutschland, ja Europa, bildete. Will man die reißend schnellen Fortschritte des deutschen Humanismus, die zum großen Teil vor Erfurt ausliesen und hier wieder mündeten, recht verstehen, so muß man in erster Linie den Unmut und Ekel im Auge behalten, welche in allen Gemütern gegen das Alte und Bestehende, namentlich aber gegen die Methode und den Inhalt der mittelalterlich-klösterlichen Bildung herrschten und alle Volksklassen für die neuen Gedanken und Bestrebungen doppelt empfänglich machten. Allein mehr als das, es war eine gewaltig bewegte Zeit. Eine Entdeckung drängte die andere, neue wissenschaftliche Probleme forderten zum gründlichen Studium auch der alten Lehrmeinnngen auf, und wie die räumliche Welt sich in einem kurz zuvor kaum noch geahnten Umfange erweiterte, so fand auch die geistige Bewegung keine Schranken und stürmte Kapitel.) Wandertrieb der jüngern Humanisten. 397 ungestüm vorwärts. Die beiden Feuerseelen Ulrich von Hütten (1488 bis 1526) und Hermann von dem Busche aus Sasscnbcrg in Westfalen (1468 bis 1534), ein Schüler und Neffe Rudolfs von Langen, standen an der Spitze derer, welche überall die Vertreter der Scholastik zum Kampfe herausforderten und diesen Kampf bis zur glücklich durchgesetzten Reformation fortführten. Über ganz Deutschland die neuen Ideen verbreitend zogen sie von einer Universität zur andern und gewannen den alten Zunftgelehrten zum Trotz die studierende Jugend für sich. DaS nicht gelehrte Volk aber fühlte sich mächtig zu ihnen hingezogen, weil es in ihnen die geborenen Vertheidiger seines Rechts und die berufenen Vorkämpfer seiner Ziele erblickte. Die Begeisterung dieser unstäten Gesellen steckte alle Kreise an. Ein bisher nie gekanntes Interesse für geistige Fragen erfaßte Hoch und Niedrig, jeder neue Gedanke, jede frische That, jeder Schritt vorwärts wurde mit Jubel begrüßt, jeder neue geistige Hauch bis in die entlegensten Winkel des Landes getragen. Dieser Wandertrieb der jungen Humanisten entsprach dem jugendfrischen Wesen der ganzen Zeit und ward zunächst bedingt durch die mangelhaften Verkehrs- und Verbinduugs- mittel jener Tage. Zudem waren überall in der wissenschaftlichen Welt neue hervorragende Kräfte ausgetaucht, ohne daß der Buchhandel schon beweglich genug gewesen wäre, die geistigen Beziehungen genügend, zu vermitteln. Wer den Umgang mit einem großen Gelehrten gewinnen wollte, der mußte ihn in Paris, Padua, Bologna, Straßburg oder Basel aufsuchen; wer mit einem Gesinnungsgenossen anzuknüpfen suchte, der konnte nichts Besseres thun, als nach dessen Wohnort zu pilgern oder an einem andern Punkte mit ihm zusammenzutreffen. Man denke an die Wandcr- und Irrfahrten eines Konrad Celtis oder Ulrich von Hütten, die mit leichtem Gepäck und wenigem Geld in der ganzen damaligen civi- lisierten Welt herumzogen und überall neue Freunde und Mitkämpfer für ihre Sache gewannen. Die jungen Humanisten bildeten eine einzige unsichtbare Gemeinde, welche wie auf Verabredung gemeinschaftlich handelte und, wenn es galt, auch losschlug. Die Solidarität der freien und schönen Geister jener Zeit bewährte sich einige Jahre später glänzend in den Reuchliuschen Händeln mit den kölner Scholastikern. Dieser Kampf erst lehrte die räumlich voneinander getrennt lebenden Gesinnungsgenossen sich als Einheit fühlen und mit vereinigten Kräften tapser bis zum glück- 398 Johann Pfefferkorn und Johann Reuchlin. sSechsteS lichen Ausgang streiten. Er fand sein Ende durch die Reformation und bildete den Höhepunkt der humanistischen Bewegung, weshalb er auch vollen Anspruch auf die Hervorhebung seiner Hauptmomente machen darf. Johann Pfefferkorn also, ein getaufter Jude, hatte es sich mit dem den Renegaten eigenen Eifer schon seit Iahren angelegen sein lassen, die geistliche und weltlich Macht gegen seine ehemaligen Glaubensgenossen einzunehmen, ihre Ausweisung zu betreiben und die Vernichtung ihrer Bücher, welche der Hauptgrund ihrer Verstocktheit seien, zu erwirken. Seine Schriften, der „Judenspiegel" (1507), die „Judcnbeichte" (1508), das „Osternbuch" und der „Judenfeind" (letztere beide 1509), machten einen nur geringen Eindruck; Pfefferkorn ging denn deshalb auch mit Hilfe der kölner Dominikaner zur praktische" Tätigkeit über. Seit dem Ende des 15. Jahrhw' ^cs beanspruchte dieser Orden ein ihm durch päpstliche Vollmacht übertragenes oberstes Censurrecht in und für Deutschland. Da nun unter den von Pfefferkorn gegen die Juden vorgeschlagenen Maßregeln die Unterdrückung ihrer Bücher eine der Wesens lichstcn war, zeigte sich ihm in dieser Vollmacht der Weg zur Erreichung seiner Absichten. Die Juden waren noch immer Kammcrknechte des Kaisers, der also auch über ihr Eigentum verfügen konnte und deshalb in dieser Angelegenheit gefragt werden mußte. Maximilian verlangte denn auch im Juli 1510, daß ihm ein Gutachten verschiedener namhaft gemachter Gelehrten über die Thunlichkeit. und Ausführbarkeit des Vorschlags durch den Kurfürsten von Mainz eingereicht werde. Unter diesen Gelehrten befand sich auch Reuchlin, welcher bereits am 6. Oktober 1510 seinen Bericht erstattete. Er teilte darin die Bücher der Juden in sogenannte Schmachbüchlein und nicht anstößige und sprach sich dahin aus, daß man nur jene und zwar erst nach vorgängiger Untersuchung, wie auch rechtmäßig ergangenem Urteil vernichten solle. Dieser Antrag erregte den heftigen Unwillen der „glaubeuseifrigen" Mönche, denen es bei solchem schwerwiegenden Widerspruch unmöglich wurde, die Juden zu Ehren Gottes und der christlichen Kirche zu plündern. So veranlaßten sie denn Pfefferkorn zur Veröffentlichung einer Schmähschrift gegen Reuchlin, welche der Renegat unter dein Titel „Handspiegel" — in etwa 1000 Exemplaren — auf der frankfurter Ostermesse 1511 selbst hausierend verkaufte uud „durch sein Weib im offenen Grempelkram jedermann feilbot, auch verschickte und verschenkte". Pfefferkorn sprach darin K.ipitc-l.Z Johann Renchlins „Augenspiegel". 399 Reuchlin jede Kenntnis des Hebräischen ab und beschuldigte ihn, daß er sich von den Juden habe bestechen lassen. Dieser blieb die Antwort nicht schuldig und gab für die Herbstmesse 1511 bei Thomas Anshelm in Tübingen den „Augeuspiegcl" heraus. Dieses Büchlein trat jetzt in den Bordergrund der Debatte und des öffentlichen Interesses. Von den Juden und ihren Büchern war fortan keine Rede mehr, denn in dem Kampfe, der jetzt Deutschland in zwei große Parteien spaltete und die Gebildeten von ganz Europa in Mitleidenschaft zog, handelte es sich um viel Größeres und Wichtigeres, um das Recht der freien Meinungsäußerung gegenüber inquisitorischer Verketzernng. Auf feiten Renchlins standen Männer wie Melcmchthon, Spalatin, Eoban Hesse, Franz von Sickingen, Ulrich von Hütten, Pirckheimer, Hermann von dem Busche, Wolfgang Angst, Peutinger, Ökolampadius, Sebastian Brant, Crotus Rubicmus u. s. w.; auf feiten der Gegner der rechtgläubige, aber beschränkte und verfolgungssüchtige Klerus. Reuchlin weist in seiner Schrift den Vorwurf der Bestechuug unwillig zurück, widerlegt 34 Lügen Pfefferkorns und namentlich dessen Anschuldigung, daß er, Reuchlin, kein Hebräisch verstehe, ja, seine hebräische Grammatik nicht einmal selbst verfaßt habe. Der Pleban Peter Meyer, der von 1510 bis 1524 in Frankfurt a. M. sich als Büchcrkvmmissar des Kurfürsten von Mainz geberdctc, verbot den vortigcn Buchhändlern den Verkauf des „Augenspiegels" auf der Messe. Hütten nennt diesen Meyer den unverschämtesten und ungelehrtesten Pfaffen von allen, welche Reuchlin übel wollten.-" Aus anderweitigen Zänkereien mit der Stadt, dem Stift und dem Kurfürsten ist er allerdings als ein auch sonst sehr zank- und händelsüchtiger Priester unvorteilhaft genug bekannt. Als der Erzbischof jenes Verbot nicht bestätigte, ließ Meyer seinen Schützling Pfefferkorn vor der Kirchenthür gegen den „Augenspiegel" predigen, der infolge dieser öffentlichen Angriffe, zumal er in deutscher Sprache und leidenschaftlich geschrieben war, nur desto mehr Käufer fand. Des weitern sandte Meyer ein Exemplar der angeblich anstößigen Schrift an die kölner theologische Fakultät. Diese aber übergab sie dem Professor Arnold von Tungern zur Prüfung darauf hin, ob etwas Ketzerisches darin zu entdecken sei. Mit diesen, Schritt war der Streit auf den Boden der Kirchengewalt uud der Rechtgläubigkeit gezogen; im Hintergrund winkte sogar ^ der Scheiterhaufen. Reuchlin, anfangs eingeschüchtert, leistete den ihm 400 Reuchlins Streit mit den Dunkelmännern. ^Sechstes zugemuteten Widerruf schließlich aber nicht, trat vielmehr im Gefühl dessen, was er sich und seiner Sache schuldig war, entschieden gegen seine Feinde auf. Er gab zunächst zur Ostermesse 1512 bei Thomas Aus- Helm deutsch bearbeitete Erläuterungen zu seinem „Augenspiegel" heraus und trug damit den Streit in viel weitere Kreise. Arnold von Tun- gern dagegen, um nur das Verständnis für denselben nicht weiter ins Volk dringen zu lassen, veröffentlichte darauf in Köln seine auf scholastischer Beweisführung beruhende Prüfung des „Augenspiegels" in lateinischer Sprache. Die kölner Theologen aber erwirkten vom Kaiser bei einem Besuche, den er ihrer Stadt im Oktober 1512 machte, einen Befehl, wonach Reuchlins „Augenspiegel" im ganzen Reiche, namentlich in Frankfurt a. M., als seinem Hauptverkaufsplatze, unterdrückt und konfisziert werden sollte. Dieser Befehl scheint jedoch wenig befolgt worden zu sein; der frankfurter Rat z. B. legte ihn einfach zu den Akten. Reuch- lin aber bekämpfte nunmehr seine Gegner im März 1513 in einer heftigen, an den Kaiser gerichteten, jede Rücksicht beiseite setzenden Verteil digung, welche unter dem Titel „Ostsnsio eoQtr». Oaluralliataros suos Oololusiisss" bei Thomas Anshclm in Tübingen erschien.^ Nach den verschiedensten Kreuz- und Qucrzögen gelang es endlich den kölner DominÜanern, am 9. Juli 1513 einen Befehl des Kaisers zu erwirken, wonach die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, sowie der Glaubensinquisitor Hogstraateu die Rcuchlinschen und einige andere Schriften wegnehmen und unterdrücken, ihre Weitcrc Feilhaltung verhindern sollten. Jetzt hatten die Kölner, was sie wollten; die Kirchengewalt konnte nunmehr ihrem Gegner auch gerichtlich zu Leibe gehen, zumal die Universitäten Löwen, Mainz, Erfurt und Paris ihr Vcrdam- mungsurteil gegen den „Augenspiegel" bereits ausgesprochen hatten. Das Buch roch nach Ketzerei: es mußte also vernichtet, sein Verfasser exemplarisch bestraft werden. In dem nunmehr gehaltenen Ketzergericht verhinderte aber der Erzbischof von Mainz das Vorgehen Hogstraatens; Reuchlin wurde am 24. April 1514 von den beiden Unterdclegirten des Bischofs von Speycr freigesprochen, welch lctztcrm die Sache von Mainz aus übertragen war. Hogstraaten appellierte an den Papst. Auch Reuchlin wandte sich im Juli 1514 nach Rom, wo der Prozeß zwei volle Jahre schwebte. Um zu bekunden, welche ausgezeichneten Männer, welche bedeutenden Kapitels Die ^piswl-w virurum (.-l^rvium. Rcuchlins Prozeß in Nvm. 401 geistigeil Kräfte Reuchlin zur Seite standen, veranstalteten seine einflußreichen Freunde alsbald nach seiner Ankunft in Rom eine Sammlung von Briefen berühmter Männer: „Lpistolas virorura c-laroruin ", welche berühmte Zeitgenossen an ihn geschrieben hatten. Die Humanisten lernten sich, wie Strauß ausführt, bei dieser Gelegenheit zuerst als große Macht kennen. Alle freisinnigen Deutschen und Italiener scharten sich um Ncuchlin; sie betrachteten seine Sache als die ihrige, und Ncuchlinist oder Arnoldist (nach Tungcrnö Vornamen) wurde das Feldgcschrei iu beiden Lagern. Männer wie Peutiuger, Pirckheimer und Eraömus verwandten sich beim Papste und deu Kardinälen für den Verfolgten. Am 2. Juli 1516 endlich fand die Schlußsitzung des Gerichtshofs statt, dessen sämtliche Mitglieder sich, mit Ausnahme eines eifrigen Dominikaners, für Rcuchliu und gegeu seine Ankläger erklärten. Der Papst wagte aber nicht, das Urteil zn verkünden, sondern erließ ein Älanäatuw, clio iirinoczxs in Köln, Mainz oder Tübingen gedruckt sei, ist neuerdiugö von Steifst schlagend widerlegt worden. Sie wurde vielmehr 1515 durch W. Nngsts Vermittelung von Heinrich Gran in Hagenau (nicht von Thomas Anöhelm) und die zweite Sammlung von Johann Froben in Basel gedruckt. Die Briefe fanden eircn so reißenden Absatz, daß in dem einen Jahre 1516 vom ersten Teil drei Auflagen erschienen, deren letzte noch eine nicht unbeträchtliche Vermehrung durch acht Briefe enthält, wie denn auch der zweite Teil verschiedene Ausgaben erlebte. Die Satire war in Anlage und Durchführung trefflich gelungen. Ihre Ha.uptabsicht ging dahin, den Obskurantismus in seiner ganzen Ohnmacht an den Pranger zu stellen und der Bildung und Geistesfreiheit den ihr gebührenden Sieg über Barbarei und mittelalterliche Verketze- rungssucht zu sichern. Das schlechte Mönchslatein, die sclbstgcschaffcnen Wörter und Redensarten, die unnützen, lächerlichen und doch mit großer Wichtigkeit behandelten Streitfragen, die albernen Spitzfindigkeiten, gesuchten Erklärungen und Allegorien, die krasse Unwissenheit, der thörichte Aberglaube, die hohle Aufgeblasenheit und kindische Eitelkeit, der Miß- Kapitel.) Der litterarische Kampf gegen die Dunkelmänner. 403 brauch znsaimncngeraffter und schlecht verstandener Stellen aus Aristoteles und der Bibel, die zur Zeit herrschende Roheit und Schamlosigkeit der Sitten, wenn auch mit einem geistlichen Gewände umhüllt, waren in diesen Briefen so treffend nach dem Leben geschildert, daß jedermann die Originale zu erkennen glaubte. Die Bettclmöuche in England jubelten im guten Glauben, eine Schrift zu ihren Gunsten und gegen Rcuchlin in Han- den zu haben, und in Brabant kaufte ein Dominikancrprior eine Anzahl von Exemplaren zusammen, um seinen Obern ein Geschenk damit zn machen. Erst der letzte Brief des zweiten Teils, der aus dem Ton der Ironie in den der Jnvcktive fällt, öffnete den guten Leuten die Augen. ^ Männer wie Thomas Morus dagegen äußerten ihr Entzücken über die Briefe; Ercismus hatte eine solche Freude über dcu ersten Teil und las ihn unter Freunden so oft vor, daß er ihn beinahe auswendig wußte. Ja selbst am päpstlichen Hofe war man längere Zeit ehrlich und geistreich gcnng, das Treffende dieser Satire anzuerkennen. Luther dagegen, dem freilich jeder Sinn für Humor fehlte, fand die Angriffe übertrieben und nannte sie sogar albern.^ Übrigens beschränkte sich die litterarische Bewegung im Reuchlin- Strcite nicht auf diese hervorragende Leistung. Die publizistischen Wasfcn hieben überall schneidig und wuchtig darein. Die zahlreichen Schriften zur Verherrlichung Reuchlins und die auch der Zahl nach unbedeutendem Gegenschriften der Kölner beweisen, wie mächtig dieser Streit namentlich von 1512 bis 1517 alle Kreise ergriffen hatte und wie tief er in weitere, Kicht bloß gelehrte Kreise eingedrungen war. Böcking führt 44 Schriften an, welche von 1515 bis 1521 im Kampfe für und wider erschienet?. Gleichwohl hatte diese umfangreiche Thätigkeit der humanistischen Kreise keine einschneidende und zündende Wirkung auf das Gesamt- lcben, aufs Volk. Der Grund dieser Erfolglosigkeit, liegt darin, daß jene Männer sich fast nur der lateinischen Sprache in ihren Schriften bedienen und ausschließlich auf humanistisch gebildete Leser rechnen. Tun- gcru, der wohl nicht deutsch denken, also auch nicht schreiben konnte, gab gegen Ncuchlius deutschen „Augenspiegel" seine angebliche Widerlegung lateinisch heraus, „damit die Sache nicht ins Volk dringe", forderte also seine Gegner förmlich heraus, sich gerade der für ihre Zwecke am besten geeigneten Waffe zu bedienen. Indessen verstanden sie ihren Vorteil nicht. Wenn nun auch die humanistischen Schriften ins Deutsebe 26* 404 Der Humanismus und die deutsche Litteratur. ^Sechstes Kapitels übersetzt wurden und in dieser Gestalt sogar in größere Kreise eindrangen, so vermochten sie durch ihren vornehm skeptischen oder derb satirischen, aber immer blos kritischen Tot»^ doch nicht zur Begeisterung zu entflammen. Eine Bewegung, deren beste schriftstellerische Leistung in Mönchs-- lateiu verfaßt wurde, konnte höchstens klärend und vorbereitend wirken. Die bibliographische Statistik beweist, daß die deutsche Litteratur dem Humanismus eine nur geringe unmittelbare Förderung zu danken hat und daß sie höchstens mittelbar rurch die Entwickelung seiner bedeutendsten, später deutsch schreibenden Vertreter, wie Hütten und von dem Busche, gehoben wordcu ist. Als bald nachher der Humanismus von der Reformation überflutet wurde, griff diese, wie die folgende Darstellung ergeben wird, gleich von vornherein, im Interesse der Selbsterhaltung, zur deutschen Flugschrift und gewann hauptsächlich durch sie das Volk für ihre Sache. Ohue diese mächtige Bundesgenossin wäre sie möglicherweise in ihrer Wiege noch unterdrückt worden. Wem diese Ansicht etwa zu weitgehend erscheint, der möge doch einmal die Anfänge der hussitischcn Bewegung mit der lutherischen vergleichen. Wäre die Buchdruckerkuust schon zu Ansang, statt in der Mitte des 15. Jahrhunderts erfunden worden, so würde die geistliche und weltliche Macht schwerlich im Stande gewesen sein, Huß ein so schnelles Ende zu bereiten. Daß Huß einen mächtigen Eindruck auch auf daS deutsche Volk machte, wird mehrfach erzählt und ist leicht erklärlich. Als er auf dem Wege uach Konstanz dnrch Nürnberg kam, bildeten die Bürger Spalier in den Gassen, welche der böhmische Reformator berührte, und die Mütter brachten ihm ihre Kinder, um sie „von dem heiligen Mann" segnen zu lassen. Alles Volk jauchzte ihm entgegen, weil es von seinem mutigen Vorgehen die Niederlage Roms erwartete, eine Hoffnung, welche schon damals die innerste Volksseele aufwühlte. Selbst die Geistlichkeit jauchzte ihm zu, als er seine Lehrsätze offen verteidigte, ja er war, wie er erzählt, bis dahin noch keinem ausgesprochenen Wider> sacher begegnet. Huß konnte jedoch über keine Presse, die seine Sache führte, über keine Buchführcr, welche ihn verteidigten, und folglich auch über keiue Leser, die selbst dachten, verfügen. Siebentes Kapitel. Luther. (Die Reformation und der Buchhandel.) Deutsch als werdende Littcratursprache. — Massenproduktion und Absatz von Luthers Schriften. — Wirkung derselben. — Luther und seine Verleger. — Die Bibelübersetzung. — Die Nachdrucken (Gegenreformation in Österreich.) — Die Bnchführer. — Volkstümliche Flugschriften. — Johann Herrgott. — Die Prädikcmten. — Balthasar Hubmayer. — Die Schulen. „Die Buchdrucker bekommen zu thun", schrieb Hutteu an den Grafen Hermann von Neuenar, alö er vom ersten Auftreten Luthers gegen den Ablaßkram gehört hatte; „es werden Streitsatze und Corollarien, Schlüsse und, was manchem übel bekomme» ist, Artikel verkauft. So hoffe ich, werden sie (die Pfaffen) sich gegenseitig zu Grunde richten." In diesem letztern Punkte täuschte sich Hütten damals gründlich, wenn auch die Drucker mehr zu thun bekamen, als vielleicht der Hoffnungsreichste von ihnen zu erwarten gewagt hatte. Wie Luthers Streit mit Tetzel mehr als ein kleinliches Mönchsgezänk war, über welches die Humanisten schadenfroh jubelten, so entstand aus dem tapfern Angriff Luthers sehr bald ein Weltbrand, der das mittelalterliche Rom niederstreckte, Päpste, Kaiser und Fürsten jahrhundertelang ängstigte und noch ängstigt und die Pressen aller Völker in Bewegung setzte. Die Seele des deutschen Volks wurde bis in die tiefsten Tiefen aufgeregt: Leidenschaft uud Zorn, Hoffnung auf bessere Zeiten und das Streben nach ihrer Herbeiführung, selbstlose Hingabe an die von Luther zuerst angeregten Ideen und todesmutiges Wagen bildeten die Signatur der Zeit. Der unscheinbare Mönch, dem Hütten gewünscht hatte, daß er seine Gegner fresse, damit sie alle zuletzt von einander gefressen würden, trat 400 Luther als Schöpfer der hochdeutschen Litteratur. ^Siebentes an die Spitze der täglich mehr anschwellenden Bewegung und wurde gleichsam über Nacht ein gewaltiger Volksmann, ja, eine europäische Macht, mit welcher die größten Herrscher rechnen mußten. Luther war mehr wie jeder andere der bewußte Ausdruck dessen, was die Massen in ihren? dunkeln Dränge bewegte, aber er war mehr als das, er verkörperte zugleich in sich das Dichten und Trachten seiner klarer und Heller sehenden Zcitgeuosseu und wurde durch die Verewigung dieser beiden Eigenschaften sehr bald der mächtige Führer im Streit. ES kann selbstredend nicht die Aufgabe des vorliegenden Werts sein, die Entwickelung der Reformation zu erzählen. Dagegen liegt ihm als einer Geschichte oeS Buchhandels die Pflicht ob, die Wechselbeziehungen hervorzuheben, iu welche jene gewaltige Bewegung zum deutschen Buchdruck und Buchhandel steht, und durch die Schilderung der äußerlichen Erfolge der Werke Luthers sowohl, als der gleichzeitigen Volks- und Flugschriften die Geistcöbewcgung jener Zeit und die ungewöhnlich schnell wachsende Macht der Presse dem Verständnis näher zu rückeu. Außer sciucu übrigen Ruhmcötitelu hat sich Luther auch das große Verdienst um das teutsche Volk erworben, daß er der Schöpfer der hoch- teutschen Litteratur ist. Wenn man die Ausbreitung der Bnchdrucker- kunst in den Anfang des letzten Drittels des 15. Jahrhunderts setzt, so war sie bei Luthers erstem öffentlichen Auftreten gerade ein halbes Sä- kulum lang in Thätigkeit gewesen, indessen immer noch dem Volle ziemlich fremd geblieben. Bis dahin hatten in der Litteratur die Scholastiker und Humanisten fast die ausschließliche Herrschaft behauptet; der Befriedigung ihrer Bedürfnisse hatten Buchdrucker und Buchhändler fast ausschließlich gedient. Jene aber schrieben nur ausnahmsweise Deutsch; daö Lateinische galt ihnen als vornehmer, zog es doch zwischen ihnen und dein pi-olÄlluiu vulgus eine unübcrsteigbare Scheidelinie! Luther aber war gerade iu der größten Zeit seines Lebens (1517 bis 1524) der demokratische Agitator, der sich auf die große Masse des Volks stützen mnßte, wenn er siegen wollte. Er konnte die Menge aber nur aufrütteln und anregen und zum selbständigen Denken und geistigen Leben emporheben, wenn er sich in der ihr allein verständlichen, in der deutschen Sprache an sie wandte. Die Schuldigkeit seines Wesens, die Kraft seiner Worte, die Beredsamkeit seiner Beweise zündeten uud machten überall, selbst auf die Gegner einen mächtigen, schwer zu über- Kapitel.) Statistik der deutschen Litteratur bis 1517. 407 wiudcudeu Eiudrilck. Fesselnder, ergreifender und packender hat kein Deutscher geschrieben. Dabei beherrschte er seiuc Muttersprache mit solcher Gewalt, daß er sie zur Schriftsprache zu erheben vermochte. Deutsche Bücher gab eS damals verhältnismäßig wenige; höchstens oaß ausnahmsweise ein paar Schriften über Kräuter- und populäre Heilkunde, sogenannte Arzneibücher, Laienspiegel, Volksbücher oder satirische Erzählungen nnd Dichtungen in Straßburg, Augsburg oder Nürnberg für das Volk gedruckt murren, oder einige humanistische Flugschriftcu, welche übrigens so ziemlich mit Luthers erstem Auftretet? zusammenfallen. Wenn Ranke in seiner Geschichte der deutschen Reformation nur auf den durch Panzers Vorarbeiten gegebenen Standpunkt der Bibliographie mrückgrcifcn konnte, und wcnu man diesen heutzutage durch neuere Arbeite» um mehr als das Doppelte überholt sieht, so kann man mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß das, was heilte gilt und gelten muß, voll der nächsten Generation noch wesentlich erweitert und vermehrt werden wird. Bietet die im Jahre 1864 erschienene verdienstvolle Arbeit E. WcllerS schon bedeutend mehr als das, was Ranke nach Panzer anzugeben vermochte, so ergibt die 1870 veröffentlichte und vou A. Kuczhnski vortrefflich katalogisierte Weigelsche Sammlung von etwa 3000 Flugschriften Luthers uud seiuer Zeitgenossen, daß über ihre Zahl das letzte Wort noch nicht gesprochen werten taun. Obgleich dieser Katalog das ganze 16. Jahrhundert umfaßt, so enthält er für die kurze Zeit von 1518 bis 1523 schon wieder an hundert ncne von Panzer und Wetter noch nicht gekannte Ausgaben. Daö Verhältnis wird am klarsten durch die Vcrglcichuug der Pauzerscbeu Gesamtzahl mit deu Ergebnissen der neuern Forschungen veranschaulicht. Der Zeitraum selbst möge auf die von Rauke ausgezogenen Jahre beschränkt bleiben, weil diese die ausschlaggebende Periode für die Eittwickeluug der reformatorischen Bewegung in sich schließen. Von den innerhalb dieser II Jahre gedruckten deutschen Schriften verzeichnet für das Jahr Panzer ergänzt Wcller zusammen also 1513 35 55 90 1514 47 59 106 1515 46 9!» 145 1516 55 , 50 105 1517 37 44 81 Gesamtsummen! 220 307 527. 408 Die deutsche Litteratur von 1SI8 bis 1523. Die Flugschriften. ^Siebentes Nach Luthers Auftreten steigert sich die Zahl der deutschen Schriften wie folgt: es verzeichnen, beziehungsweise ergänzen nr die Jahre Panzer Weiter Kuczynsti in Summa 1513 71 74 1 146 1519 111 138 3 252 1520 203 353 10 571 1521 211 294 18 523 1522 347 307 23 677 1523 498 418 28 944 Gcsamtsnmiueu: 1446 1584 83 3113. Der Druck dieser Werke verteilt sich über ganz Deutschland unter etwa 50 verschiedene Städte. Auf das vorher als Bcrlagsort gauz unbedeutende Wittenbcrg kommen allein in den Jahren 1518 bis 1523 an 600 verschiedene Drucke. Bis auf Luther waren die in Deutschlaud gedruckten Bücher in der Regel große und teuere, meist vornehm ausgestattete Folianten oder auch Qnartantcn, welche mau bequem in den Bibliotheken nach damaligem Brauch an die Kette legen, aber nicht in die Welt hinauöschleudern konnte, wie die handlichen Oktavbände. Er vorwiegend führte zuerst das demokratische Flugblatt in Quart, die billigen Duodez- und Oktavschriftcu von wenig Bogen massenhaft in die deutsche Litteratur ein. Auch daö war eine revolutionäre That, die vielleicht ebenso entscheidend auf die Geschicke der Menschheit einwirkte, wie im Kriege der leichte Fußsoldat, der den gepanzerten Ritter verdrängte, und wie im modernen Wirtschaftsleben die Sicbenmeilcnsticfel der Eisenbahn, welche den alten Frachtwagcn überflügeln. Wenn auch früher schon oft genug, wie von den Humanisten, derartige kleine Drucke veröffentlicht worden waren, so geht Luther doch planmäßig vor und ist vielleicht, sich selber unbewußt, durch Aldinische Einflüsse bestimmt worden. Eine solche Verwendung seines handlichen Formats für kirchenfeindliche Zwecke hatte sich der gläubige venezianische Verleger sicher nicht träumen lassen. Indem Luther das heftige Kleingewehrfeuer der politischen und kirchlichen Flugschrift gegen das schwere Geschütz der Quartanten und Folianten eröffnete, erhob er erst die Buchdruckerkunst zu ihrer eigentlichen Bedeutung und gewann in ihr einen tausendzüngigen Herold, den keine mündliche Propaganda ersetzen konnte. Lehre und Predigt allein thun es nicht. Sie dringen im Kapitels Hebung der allgemeinen Bildung des Volks. 40!» günstigsten Fall an das Ohr von Hunderten nnd Tausenden; die Presse dagegen vermag Hunderltausende und Millionen zu gleicher Zeit für eiue neue Idee zu gewinnen und hat denn auch in erster Linie die Reformation zur heiligen Angelegenheit des ganzen Volks erhoben. Luther war von seinem ersten öffentlichen Auftreten an von der Erkenntnis der Macht der Presse durchdrungen. So ist denn auch seine Thätigkeit auf litterarischem Gebiet eine wahrhaft staunenswerte. Wenn schon seine bis 1520 lateinisch geschriebenen und uur teilweise ins Deutsche übersetzten Predigten und Abhandlungen eine begeisterte Aufnahme fanden, so erfreuten sich seine deutschen Schriften einer bis dahin gar nicht für möglich gehaltenen Verbreitung und wurden von allen Volkstlasscu förmlich verschlungen. Erst Knaate's neue kritische Gesamtausgabe der Werke Luthers wird eine genaue Kenntnis der verschiedenen Einzelausgaben ermöglichen uud die Geistcsbewegung jener Zeit gründlicher als bisher erkennen lassen. Von dieser bedeutenden Arbeit ist leider bis jetzt (bei Niederschrift dieses Kapitels) nur der erste Band erschienen; indessen liefert er, trotzdem daß er bloß bis 1518 geht, die wichtigsten Bausteine auch zu einer Geschichte des Buchhandels jener Zeit. Auch fand Luther schon den Boden vollständig vorbereitet für sein Auftreten nnd Vorgehen. Die Volksbildung war durchaus nicht in dein Maße vernachlässigt, wie dies mit besonderer Vorliebe von der spätern luthe- rischen Geistlichkeit geschildert ward. Man vergegenwärtige sich zur Wider- lcguug dieser irrigen Ansicht z. B. nur die lange Jahre bestehenden verdienstlichen Unterrichts- und Erziehungsanstalten der „Brüder vom gemeinsamen Leben", die Lehrtätigkeit auch der übrigen Humanisten, die Kloster- und Domschulen und städtischen Anstalten in fast ganz Deutschland. ES gab ferner allerorten auch sogenannte Schreib- uud Necheumcistcr, ja selbst Lcscfrauen, welche eben uur lesen nnd allenfalls schreiben und rechnen lehrten. Aus diesen Gründen war denn schon vor der Reformation im deutschen Bürgertnm eine große Schicht vorhanden, welche lebhaften Anteil an der geistigen Bewegung nahm, Bücher kaufte und las. Wäre der allgemeine Bildungöstand ein so tiefstehender und nicht einmal der Ansatz zn litterarischen Bedürfnissen vorhanden gewesen, wie hätte dann die schriftstellerische Thätigkeit Luthers die mächtige Wirkung ausüben können, welche sie in allen BollSkreiscn thatsächlich ausgeübt hat, nnd zwar uicht nur auf diese, sondern auch auf den Buchhandel? 410 Ausnahme von Luthers Erstlingsschristeu. sLiebemes Froben schrieb am 14. Februar 1519 an Luther, daß er zahlreiche Exemplare seiner Werke in Frankreich, Spanien, Italien, Trabant und England abgesetzt habe. ^ Es handelt sich hier um die erste Sammlung von Luthers Werken, welche der bascler Verleger in erster Auflage im Oktober 1518 gedruckt hatte, in zweiler im August 1519 und in dritter im März 1520 druckte. ^ „Deine Schriften", bestätigt Capito (Köpflin aus Hagenan) einige Tage später, „haben wir hintereiuaudcr gedruckt, wie Du aus der Gabe Frobens gleich uach der frankfurter Messe ersehen wirst, und mit großem Glück innerhalb sechs Monaten verbreitet." Auf diese Nachrichten gestutzt meldete Luther am 14. April 1519 dein Kardinal Lang, daß seine Schriften viel von den Theologen der pariser Sorbonne gelesen würden und daß Froben alte Exemplare in Italien, England, Frankreich und Brabant verkauft habe. Spalatin, der im September 1520 aus Frankfurt a. M. au Mutian schrieb, sagt, daß nichts häusiger gekauft, begieriger.gelesen uud fleißiger besprochen werde, als Luthers Schriften. Eine Hauptuicdcrlage derselben war in Basel (bei wem? wird nicht gesagt). Ein bcrner Buchhändler wurde zur WcihuachtSmesse 1519 dahin gesandt und kaufte am Weihnachtsabend eine große Anzahl. ^ Am 23. Mai 1519 schrieb ein Freund an Agrippa von Nettcsheim: „Ich bin durch ganz Basel gewandert, habe jedoch kein Exemplar von Luthers Schriften mehr auftreiben können, da alle verkauft sind. Es heißt aber, daß sie in Straßburg neu gedruckt werden sollen." 4 In Siebenbürgen waren eS wieder Kaufleute, welche 1519 die leipziger Messe besucht hatten und einige von Luthers neuen Werken mit nach Hanse brachten, wo sie eifrig gelesen, studiert uud erklärt wurde». ^ „Wir haben", meldet Albert Burer aus Basel am 30. September 1519 an Bcatus Rhenanus, „alle Offizinen besucht, aber uirgeuds etwas uuter der Presse gefunden, außer Luthers Schrift über die Ehe, welche Adam Petri druckt/^ „Wenn Du den deutschen Lnther hast", schreibt Jean Vaugris aus Lyon am 22. November 1520 an Amcrbach, „so schicke ihn mir hierher, denn ich habe hier gute Freunde, welche ihn lesen wollen." ? „Schon weiß", schreibt auch der konstanzer General- Vikar Johann Faber 1521 im Mai an Vadian, „durch die Schuld der Buchdrucker ^cder Ungelehrte von dem Luthcrscheu Handel, und alle alten Weiber reden auf offener Straße davon/ Eine der ersten deutschen Flugschriften Luthers war seine Ansprache Kapitels Umwälzung auf dem Gebiete des Buchhandels 411 an den Adel deutscher Nation, welche am 18. August 1520 ausgegeben und sofort iu 4000 Exemplaren verlauft wurde, sodaß schon fünf Tage später, am 23. August 1520, eine neue Auflage veranstaltet werden mußte. Von seiner Disputation mit Eck wurden auf der frankfurter Herbstmesse des Jahres 1518 in ein paar Tagen 1400 Exemplare abgesetzt. Auf dem Gebiete des Buchhandels bereitete sich ein mächtiger Umschwung vor. Kirchenväter und Klassiker, profane und geistliche Gelehrsamkeit traten plötzlich auf dem Büchermarkt in dcu Hintergrund, sanken zum Teil zu Ladenhütern herab. Selbst die bis dahin vorzugsweise gesuchten Werke des Erasmus waren seit 1518 weniger begehrt. Kaum war dagegen eine Luthersche Flugschrift erschienen, so wurde sie in Basel, Augsburg und Nürnberg, ost auch in andern Städten ohne Angabe des Druckorts, vou einem Dutzend, wenn nicht mehr Druckern zur selben Zeit nnd in verschiedenen Auflagcu nachgedruckt. Alte hochstehende Firmen, wie z. B. Frobcn in Basel und Kobcrger in Nürnberg, wnrden von jungen aufstrebenden Buchhändlern, wie Adain Petri, überflügelt. Ersterer ließ sich vou Erasmus einschüchtern nnd druckte seit 1520 nichts mehr von Luther, wie sich denn auch, der gelehrte Rotterdamcr dieses Einflusses iu seinen Briefen an Papst Leo X. und an den Fürsten Carpi rühmt. Die Kobergcr verhielten sich sogar ablehnend gegen Luthers Anerbietnngcn und zogen ihnen ihre alten Folianten vor, auf deucu sie dann schließlich sitzen blieben. So warfei? sich die jungen und strebsamen Händler bald ausschließlich auf Luther, da er mit jedem Tage mehr eine Goldgrube für sie wurde. Die Schriften der Gegucr der Reformation seien unverkäuflich, klagten die leipziger Buchhändler, uud eS sei nur dann ein Verleger sür sie zn finden, wenn der Verfasser die Druckkosten trage, meinen Johann Cochläus nnd Georg Wizel. Diese allmähliche, kaum in die Augen fallende friedliche Umwälzung geht schon aus dem Nachweis hervor, welchen die kritische Gesamtanögabe der Werke Luthers über desseu erste Schriften gibt. Eö mögen deshalb über die Verbreitung derselben hier auf Gruud des ersten Bandes die nähern Einzelheiten solgen. Luthers erster Drnckcr war Johann Weißenbnrgcr aus Nürnberg, welcher sich 1513 in Landshnt in Bayern niedergelassen nnd hier für den Humauisteu Ehristoph Scheurl, des Reformators damaligen Freund, gedruckt hatte. Scheurl scheint den LandSmann an Luther empfohlen 412 Drucks und Drucker von Luthers Erstlingsschriften. ^Siebentes und dessen Manuskript sogar nach Landshut geschickt zu haben, wo es zweimal, 1517 und 1520 aufgelegt wurde. Das Schristchm war eine kirchenrechtliche Abhandlung über das kirchliche Ashlrecht („Iraotaws 6e Iiis yui nä svolösias eoukuAiunt") und beschränkte sich seiner Natur uach auf die gelehrten Kreise. Die ihm folgenden „Sieben Bllßpsalinen" dagegen, deren lateinisches Original Johann Grunenberg in Wittenberg 1517 und bald darauf noch einmal druckte, äußerten bereits eine tiefe Wirkung auf die gebildeten Kreise und fanden einen so reißenden Absatz, daß, ehe noch der erste Druck vollendet war, die ersten Bogen schon wieder aufgelegt wurden. Außer jenem Original brachte Grunenberg noch zwei Ausgaben der Übersetzung; Jakob Thanner in Leipzig folgte mit vier deutschen Ausgaben in den Jahren 1518, 1519 und 1520, denen sich noch eine Ausgabe in Erfurt anschloß, sodaß im ganzen neun Auflagen von den „Bußpsalmcu" veranstaltet wurden. Bon den berühmten 95 Thesen, welche Luther am 31. Oktober 1517 au die Thüren der witteubergcr Schloßkirche genagelt hatte, erschienen dort in demselben Jahre unter dem Titel „Oisxut^tio pro cieolarationc; virtutÜ8 in- äu1gsQtig.ruin" noch drei Auflagen und eiue in Nürnberg, die erste auf eiucm Folioblatt in zwei Spalten, die andern aber in Buchform auf vier Blättern in Quart gedruckt. Erst im folgenden Jahre kam dann eine deutsche Bearbeitung unter dem Titel „Ein Sermon von Ablaß und Gnade" heraus. Diese deutsche Ausgabe wurde dann in den Jahren 1518 bis 1520 nicht weniger als zweiundzwanzigmal aufgelegt uud nachgedruckt. Es erschienen nämlich im Jahre 1518 folgende Ausgaben: 1) Wittenberg bei Johann Grunenberg, 4 Blätter in Quart, 2) bei demselben, 3) bis 6) ohne Druckort, wahrscheinlich bei Valentin Schumann in Leipzig, 7) bei Jobst Gutknecht in Nürnberg, 8) bei demselben (ohne Jahreszahl), 91 bei Hans Froschauer oder Georg Nadler in Augsburg, 10) ein angsburger Druck, wahrscheinlich von Georg Nadler, 11) und 12) bei Pamphilus Gengenbach in Basel, 13) vielleicht bei Johann Fro- ben? Ferner 1519: 14) bei Melchior Lotter in Leipzig, 15) bei Wolfgang Stöcke! in Leipzig, 16) wahrscheinlich bei Martin Landsberg in Leipzig, 17) bei Adam Pctri in Basel, 18) bei Adam Dion in Breslau und schließlich 1520: 19) bei Wolfgang Stöckel in Leipzig, 20) wahrscheinlich bei Georg Nadler in Augsburg, 21) desgleichen und 22) wieder bei Johann Grunenberg in Wittenberg. Kapitels Drucke und Drucker von Luthers Erstliugsschristcu. 41Z Wenn auch nicht in derselben Ausdehnung, so erfreuten sich doch alle Flugschristen Luthers selbst zu der Zeit, als er nur Lateinisch schrieb und höchstens Übersetzungen davon erschienen, einer so begeisterten Aufnahme und allseitigen Verbreitung, daß selbst die spätere deutsche Litteratur dieser Erscheinung nichts Ähnliches an die Seite zu stellen vermag. Zum Beweise dessen mögen hier noch die Flugschriften dienen, welche der Reformator 1518 herausgab. In der Reihenfolge kommt zunächst der „8o«zuitöntig." im ganzen in acht Auflagen, zuerst, wie alle ans diesem Jahre stammenden Luthcrschen Druckwerke, von Hans Grnnenberg in Wittcnberg veröffentlicht, dann in Leipzig, Augsburg und Basel während der Jahre 1518 und 1519 nachgedruckt. Dann folgt der „Lsrina cks äiFNH prakpÄrs-tione oorckis" und die deutsche Übersetzung „Unterweisung, wie man sich würdig auf den Empfang des heiligen Abendmahls vorzubereiten habe". Das Original erlebte 1518 uud 1519 acht Auflagen in Wittcnberg, Leipzig uud Augsburg, die Übersetzung aber von 1518 bis 1520 dreizehn nud zwar außer in dem OriginalverlagSort Wittenberg, in Augsburg, Leipzig, Nürnberg, Basel und Hatbcrstadt. Nichi weniger volkstümlich wnrdc die von Luther herausgegebene und eingeführte Schrift: „Ein Theologia teutsch" (kurzweg „Die deutsche Theologie"). Im Jahre 1854 zählte Franz Pfeiffer 70 verschiedene Auflagen davon auf, und doch kannte er nicht alle bis 1520 erschienenen Ausgaben. Auch hier sind wieder Leipzig, Augsburg und Straßbnrg die HanptnachdruckSorte. Von der im Juni 1518 verfaßten Streitschrift gegen Tetzcl: „Eine Freiheit des ScrmonS päpstlichen Ablaß und Gnade belangend" kamen zwischen 1518 und 1520 zehn Auflagen heraus, darunter acht Nachdrucke in Leipzig, Nürnberg und Augsburg, während die „Dsosin pi'aeoöxtli. ^VittLndörgsusi izra,säiog.ta, populo" innerhalb derselben Zeit im Original fünf und in der Übersetzung sieben Auflagen erlebten. - Auch hier sind wieder Leipzig, AngSburg und Basel die Nach- driickSortc. Ncn ist, daß von diesem Büchlein 1520 in Prag auch eine Übersetzung ins Böhmische veranstaltet wurde. Die „Klzsolutionos clisxut^tionniu cls iiuZuIgontmruin virtnts" erlebten 1518 und 1519 fünf selbständige Auflagen und wurden von Johcmu Frobcu in die bereits erwähnte Sammlnng der Luthcrschen Schriften aufgenommen; sein Nachbar Adam Petri druckte sie schon 1520 nach. Bon der „Auslegung des 109. Psalms" kamen 1518 bis 1520 im ganzen sieben Auflagen 414 Die Übersetzung des Neuen Testaments. ^Siebentes heraus. Der „Lermo äs virtuto (Zxc;c>illiiiumc:a.tioui8" endlich erlebte zehn Auflagen und zwar außer einer wittenbcrger neun in Leipzig und Augsburg; außerdem aber ging er auch wie die vorhergehenden „Keso- lutiones" in die Frobensche Gesamtausgabe über. Die große rcformatorische Bewegung gewann übrigens erst innern Halt und Angriffs^ und Widerstandskraft durch oic Übersetzung des Neuen Testaments und die ihr von Jahr zu Jahr bis 1534 folgenden einzelnen Teile der ganzen Bibel. Jene Übersetzung, welche Luther auf der Wartburg vollendete, wurde am 22. September 1522 von Melchior Lotter in Wittenberg ausgegeben (die sogenannte September-Ausgabe). Die erste Auflage war 5000 Exemplare stark, wurde jedoch schon innerhalb dreier Monate abgesetzt, sodaß bereits im Dezember 1522 eine neue Ausgabe veranstaltet werden mußte. Natürlich fielen die Nachdrucke? gleich über diese willkommene neue Beute her. Adam Petri in Basel war zuerst bei der Hand. Er gab seinen ersten Nachdruck — eine großartige Leistung! — schon zu Ende des Jahres 1522 heraus und veröffentlichte in? ganzen in den Jahren 1522 bis 1525 sieben Ausgaben des Neuen Testaments, nämlich vier in Oktav und drei in Folio. Der Baseler Thomas Wolf druckte zwischen 1523 und 1525 fünf Auflagen und Haus Schönspcrger in Augsburg stellte von 1523 bis 1524 deren auch zwei her. Selbst im Auslande verlangte man nach der Übersetzung. „Wenn es möglich wäre, das Neue Testament nach Luthers Übersetzung ins Französische zu übersetzen", schreibt der schon öfter genannte Vangris aus Basel am 20. August 1524 an Wilhelm Farel, damals in Mömpclgard, „so würde es eine große Wohlthat für Frankreich, Burgund und Savoyen sein. Die französischen Typen (uns Istrs trallo^so) würde ich nötigenfalls von Paris oder Lyon kommen lassen. Sollte es aber solche in Basel geben, so wäre das desto besser." ^ Die Begeisterung des Volks für den Reformator hatte schon seit 1517 mit jedem Tage mehr alle Klassen und Stände ergriffen und schien zu Anfang des dritten Jahrzehnts kaum noch einer Steigerung fähig zu sein. Selbst Ritter und Geistliche standen auf seiner Seite. Diese waren ihm sehr gewogen, teilten seine Ansichten, bezeugten ihm sogar öffentlich ihren Beifall und segneten ihn. Scheurl erklärte dem Johann Eck, daß er Luthers Lehre (1518) für fest, aufrichtig, katholisch, unüberwindlich und nnwidersprechlich halte. In Nürnberg wurden Luthers Kapitel.) Begeisterung für Luther. Wirkung des Neuen Testaments. 415 Schriften schon 1520 verkauft und Huttcns Kommentar zur päpstlichen Bannbulle in den Straßen umhergctragen. Während des Reichstags zu Worms kündigte ein Anschlag am Rathause den Päpstlichen und vor allem dein Erzbischof von Mainz die Feindschaft von angeblich 400 Rittern an, da man Ehre und göttliches Recht zu unterdrücken suche. Sogar unter dcu Augen der spanischen Kricgökncchte wurden hier Lnthersche Schriften und Lobpreisungen seines Thuns verlauft und Spottlicder ans seine Gegner gesungen. Die Gesandten der Städte, die Großen, die Herren und das ganze Volk waren Luther günstig und jauchzten ibm als dem neuen Moses, dem zweiten Paulus zu. Nur die Bischöfe und einige Herzöge dachten anders. Während seines Aufenthalts auf der Wartburg erschien sein Bild von einem Heiligenschein umgeben, welches namentlich in den Reichsstädten verkauft, aber dann verboten wurde. Dagegen verlachte und verspottete man den päpstlichen Bann. ^ In Mainz weigerte sich 1520 sogar der Scharsrick'ter, die Schriften Luthers zu verbrennen. Die päpstliche Bulle, welche Eck 1520 in Erfurt gegen diesen anschlagen wollte, wurde dein Drnckcr geraubt, dann beschimpft nnd ins Wasser geworfen ^°; sei es doch eine Blase (dulla), so möge sie auf dem Wasser schwimmen („Lullc,, est. in, li^u.» n^tek"). Eck selbst aber ward von den ergrimmten Studenten in seinem Hause belagert uud war kaum seines Lebens sicher. Fortan drängte ein Ereignis das andere. Das mannhafte Auftreten Luthers in Worms, seine geheimnisvolle Wegführung nach der Wartburg und vor allem die große geistige That, die Verdeutschung des Neuen Testaments erhoben ihu auf den Gipfel seiner Popularität und seines Ruhms. Die Wirkung dieser Übersetzung aber war noch viel nachhaltiger und tiefer, als öer Eindruck, den seine Flugschriften gemacht hatten. Mit Blitzesschnelle draug das Neue Testament in die Burgen der Ritter, in die Klöster der Mönche, in die Hänser der Bürger und sogar in die Hütten der Armen. Alle Welt lese, so berichtet Cochläus, das Lnthersche Neue Testament, ja köuue es infolge wiederholten Lesens fast auswendig; selbst Schuster und Frauen disputierten über das Evangelium uud trügen die Übersetzung in der Brusttasche mit sich herum. Hier noch ein paar andere, die Angabe des Cochläus l'stätigcnde Thatsachen! In Konstanz fanden die ersten Nachrichten von Luthers Auftreten unter den Bürgern den freudigsten Anktang; seine Schriften, wurden dort kolportiert 416 Verbreitung von Luthers Schriften in Süddeutschland. ^Siebentes und gaben Anlaß, der Sache weiter nachzuforschen, namentlich aber, die Bibel gründlicher zu lesen. Um dieses Beispiel aus dem Süden durch eins aus dem Norden zu ergänzen, so schickten schon im Jahre 1522 Rat und Bürgerschaft von Bremen einen Buchhändler nach Wittenberg, damit er von dort Luthersche Schriften mit nach Hause bringe. Die Bürger von Speyer liebten Luther sehr, lasen seine Bücher während der Abendmahlzeit vor und schrieben sie nachts ab. Auch in Mcmmingen bewirkte das Wormser Edikt gegen Luthers Schriften das gerade Gegenteil von dem, was es bezweckt hatte. Die, welche sich bisher um dieselben wenig gekümmert hatten, wurden erst durch das Verbot angereizt, sich näher mit der neuen Litteratur bekannt zu machen. So fanden denn hier die verbotenen Bücher allmählich Eingang, man las sie in den Bürgerhäusern, man redete davon in den Trinkstuben der Zünfte, und schon 1521 sollen Luthersche Schriften von einem mem- mingcr Buchhändler iu Bieberach feilgeboten worden sein. Sparer fand die Bibelübersetzung rasche Verbreitung, das Neue Testament war in den Händen vieler und man Pflegte, wie dies in den dortigen Landgemeinden zum Teil noch heute üblich ist, die von dem Prediger angeführten Bibel- stellen schon in der Kirche oder daheim nachzuschlagen. Im -Juni 1523 wurde im Rate der Antrag gestellt, die Anschaffung der übrigen Schriften Luthers und seiner Anhänger zu verbieten; dieser Antrag wurde aber schon damals, in der Zeit des Übergangs, verworfen. Am 15. November 1523 dagegen wurde iu der Stadtkirche die erste lutherische Predigt gehalten." In Ulm war schon 1523 alles lutherisch, trotzdem daß die katholischen Priester die Käufer der Lutherschen Wer'"' denunzierten und Briefe erbrachen, um Beweise gegen die Verdächtigen beizubringen. „Mau hat sie ldie Lutherschen Bücher)", schreibt der Prediger Matthäus Zell in Slraßburg 1523^". „auch öffentlich lassen feil haben, auch ob uud an dem Ort. da oben an das päpstlich und kaiserlich Maudat gestanden ist. ES sind auch wenig der Gelehrten, die dieser Lehr nit anhangen, zum mindesten heimlich. Es sind auch durch das ganze deutsche Land wenig nanchaftigcr Stctt darin nit viel der Besten diese Lehr lesen hören uud ihr gönnen, indem mau sie läßt öffentlich verkaufen." Der nürnberger Jurist Christoph Scheurl" bezeichnete die Stimmung ganz richtig, wenn er in einen? Gespräche mit dem päpstlichen Nuntius, Kardinal Lorenzo Eampeggi, am 15. März 1524 äußerte, daß der gemeine Kapitel.) Der Büchermarkt durch Luther beherrscht. 417 Mann jetzt nur Schrift (Gedrucktes) fordere und an einem Tage mehr lese als sonst in einem Jahre. Die Nürnberger ließen sich Luthers Schriften auf offenem Markte vorlesen, dürsteten ordentlich nach ihnen, wie der Rat sagt, welcher auf die Dauer deren Verkauf nicht verhindern konnte. Die dortigen Geistlichen baten bereits 1524 den Rat um Erlaubnis, des Studierens halber Luther in Wittenberg besuchen zu dürfen. Die zünftige Gelehrsamkeit war aber außer sich. Erasmus klagte namentlich seit dem Erscheinen des Neuen Testaments wiederholt darüber, daß der ganze Büchermarkt von Luther und seinen Anhängern beherrscht sei, daß niemand etwas für den Papst drucken wolle, und daß man alles, was gegen Luther sei, als nicht vorhanden behandle. „Hier (in Basel)", schreibt er unter anderm 1523 an König Heinrich VIII. von England, „ist niemand, der es wagte, nur ein Wörtchen gegen Luther drucken zu lassen, während man gegen den Papst schreiben darf, was man will." „Bei den Deutschen", schreibt er am 24. Juni 1524 weiter, „ist jetzt kaum etwas verkäuflich außer den Schriften Luthers und seiner Gegner." Während des heiligen Augustinus Werk „vs civiwts vsi" sonst einer der gangbarsten Artikel und bisher in zahlreichen Ausgaben verkauft worden war, setzte Froben auf der frankfurter Herbstmesse des Jahres 1524 kein einziges Exemplar davon ab. Andererseits weigerten sich die Verleger allerorten, andere als lutherisch-theologische Schriften zum Druck zu befördern. So war selbst Eobcmus Hesse, dessen Namen früher zur Empfehlung eines Buchs hingereicht hätte, nach verschiedenen fehlgeschlagenen Versuchen genötigt, für eine neue Ausgabe semer einst mit. dem größten Beifall aufgenommenen „Herolden" Melanchthons Vermittelung in Anspruch zu nehmen. „Ich werde mir Mühe geben", antwortete dieser, „daß sie entweder hier oder am Rhein gedruckt werden, denn nach der Vollendung des Kommentars zum Neuen Testament werden die lutherischen Pressen einige Muße haben." ^ Luthers schriftstellerische Thätigkeit schuf eigentlich erst den norddeutschen Buchhandel und erhob das bisher kleine Wittenberg in wenig Jahren zu einem der bedeutendsten deutschen Verlagsorte, dessen Offizinen an Leistungsfähigkeit mit den ältesten, bis dahin allein maßgebenden Häusern Süddeutschlands wetteisern konnten. Das Verhältnis des Reformators zu seinen Verlegern ist erst neuerdings auf Grund zeitgenössischer Urkunden von G. Wustmann ins rechte Licht gestellt worden; Kapp. I. 27 418 Luthers Verleger in Wittenberg. Johann Grunenberg. ^Siebentes seinen Untersuchungen^ schließt sich die folgende Darstellung im wesentlichen an. Die erste ständige Druckerei in Wittenberg besaß seit 1509 Johann Grunenberg, bei welchem, wie bereits angeführt, 1517 die Bußpsalmen Luthers und seine demnächst folgenden Erstlingsschriften erschienen. Von dein Einblatt-Druck der weltgeschichtlichen 95 Thesen, der ja nur akademischen Zwecken dienen sollte, wird das zwar nicht ausdrücklich gesagt, die Wahrscheinlichkeit spricht aber unbedingt dafür; einmal gab es in Wittenberg noch keinen zweiten Drucker, daun aber besorgte später Grunenberg die beiden ersten, für die eigentliche geschäftsmäßige Verbreitung bestimmten Ausgaben. Luther war indessen auf die Dauer mit Grunenbergs Leistungen unzufrieden. Derselbe besaß keine griechischen Typen, seine deutschen waren unschön, seine Drucke selbst aber fehlerhaft und unsauber. Luther spricht sich darüber in einem Briefe aus, welchen er von der Wartburg aus am 15. August 1521 an Spalatin richtete. Dieser hatte ihm nämlich den zweiten und dritten Aushängebogen seiner Schrift über die Beichte zugeschickt, worauf Luther schreibt: „Ich wollte, ich hätte nichts Deutes geschickt, so abscheulich, so nachlässig, so unordentlich ist es gedruckt, von der Abscheulichkeit der Typen und des Papiers ganz zu schweigen. Buchdrucker Hans bleibt noch ewig Hans. Ich bitte Euch inständigst, sorget dafür, daß er ja nicht die deutsche Postille drucke, sondern daß lieber aufgehoben und mir wiedergeschickt werde, was ich davon geschickt habe, damit ich es anders wohin schicke, denn was hilft es, so gearbeitet zu haben, wenn durch solche abscheuliche Nachlässigkeit den andern Druckern Gelegenheit gegeben wird, die Fehler noch zu vergrößern und zu vermehren? Ich möchte nicht, daß man sich nach diesem Beispiel an den Evangelien und Episteln versündigte; sie bleiben besser ungedruckt, als daß sie so herauskommen. Deshalb schicke ich auch nichts weiter, obgleich ich etwa noch zehn große Bogen darin fertig habe. Daß diese abscheulichen Scharrhänse beim Buchdrucken doch weniger um ihren Gewinn, als um den Vorteil der Leser sorgten! Denn was scheint ein solcher Drucker anders zu denken als: Es ist genug, daß ich Geld verdiene, die Leser mögen sehen, was und wie sie lesen." So sah sich Luther gezwungen, einen andern Drucker zu suchen, der seine Ansprüche besser befriedigte. Dies that er schon im Jahre 1518. Der bedeutendste Buchdrucker Leipzigs war damals der Kapitel.) Luthers Verleger in Wittenbcrg. Melchior Lotter. 419 bereits genannte Melchior Lotter, welcher dort unter andern? schon 1511 die Antiqua angewandt hatte. An ihn wandte sich Luther zunächst mit kleinen Druckaufträgen von Wittenbcrg aus. Lotters Drucke waren vortrefflich und seine Schristvorräte mehr als ausreichend assortiert. So erwarb er sich denn auch Luthers Zufriedenheit in so hohem Maße, daß in diesem bald der Wunsch rege geworden sein mag, den geschickten Mann mehr in seiner Nähe zu haben und ihn ganz für Wittenbcrg zu gewinnen. In einem Schreiben, das Luther in Gemeinschaft mit dem Rektor und einigen andern Professoren der wittenbergcr Universität am 23. Februar 1519 an Kurfürst Friedrich richtet, heißt es umer anderm: „Auch ist's bei Vielen für gut angesehen, so wir mochten einen redlichen Drucker hie zu Wittenberg haben, denn das solt uit wenig der Universität Forderung und E. k. G. Ehr einlegen. Den Text Aristotelis und ander Lection küunt man damit fürdern, die sonst ohne Bücher gehört nit so begreiflich und nützlich sein mögen." Der Zusage des Kurfürsten Wohl gewiß, knüpfte inzwischen Luther schon Unterhaudluugen mit Melchior Lotter betreffs dessen Übersiedelung nach Wittenberg an. Sie führten auch bald zu einem güns., ,en Ergebnis; denn schon am 8. Mai 1519 schreibt er hocherfreut au Spalatin: „Melchior Lotter kommt mit trefflichen Matrizen versehen, die er von Froben bekommen hat, und ist bereit, bei uns eine Druckerei einzurichten, wenn unser durchlauchtigster Fürst geruhen wird, seine Zustimmung dazu zu geben. Nun ergeht an Eure Dienstfertigkeit die Bitte, daß Ihr uns zum gemeinen Nutzen mit Rat und Hilfe beisteht. Wir glauben, daß dies für uns, insonderheit für unsere Universität eine Zierde sein werde, aber auch ein Vorteil für die Hörer, zumal der Philippus (Melanchthon) zugegen ist, der die griechische Sprache gern treulich und reichlich ausbreiten möchte." Doch erst Ende des Jahres 1519 scheint die Übersiedelung thatsächlich stattgefunden zu haben, denn am 18. Dezember meldet Luther dem Augustiner-Vikar Lange in Erfurt: „Lotter aus Leipzig errichtet bei uns eine Druckerei in drei Sprachen." Indessen ging Lotter nicht in eigener Person nach Wittenberg, sondern sandte zwei seiner Söhne dahin, Melchior und Michael, die dem Vater schon in Leipzig im Geschäft beigestanden hatten. Zunächst war es erst der ältere von beiden, Melchior der Jüngere, wie er sich in Wittenberg nannte, der zur Führung der dortigen Filiale des leipziger 27* 420 ' Melchior Lotter in Wittenberg und Leipzig. ^Siebentes Geschäfts herüberkam. Ihn begleitete der tüchtige Korrektor Lotters, Hermann Tulich (Dulichius), der bald darauf in Wittenberg eine Professur erhielt. Der erste nachweisbare wittcnberger, im Februar 1520 vollendete Druck aus der Lotterschen Offizin ist eine akademische Festrede Melanchthons auf den Tag des heiligen Paulus. Sie trägt die Unterschrift Melchior Lotters des Jüngern. In dieser Offizin nun wurde der größte Teil aller Schriften Luthers aus dem Anfang der zwanziger Jahre gedruckt. Zwar ließ es die Gutherzigkeit des Reformators nicht zu, daß darüber der arme, leider unfähige Grunenberg ganz außer Brot gesetzt wurde. Ab und zu gab er auch ihm immer wieder einzelne Aufträge, wie auch aus dem oben mitgeteilten Brief an Spcilatin vom 15. August 1521 hervorgeht. Kommt er doch sogar zu Ende jenes Briefs noch einmal auf den Druck der Postille zurück und schreibt: „Ich habe mich anders besonnen und schicke den Nest der Postille, weil ich denke, es möchte das, was ich früher geschickt, schon angefangen sein zu drucken, sodaß kein Aufschub oder Einhalt werden kann. Ich möchte aber, daß es auf Regalpapier und mit Lotters Typen gedruckt würde." So räumt er, nachdem sein erster Zorn sich verflüchtigt, dem verzweifelnden Meister Hans wieder den Weiterdruck der Postille ein, nur sollte dieser — Grunenberg — sich von Lotter die Lettern dazu borgen. Auch in Leipzig druckte der alte Lotter zu Ansang der zwanziger Jahre einzelne Luthersche Schriften neben seinen Söhnen in Wittenberg. Doch mögen das allerdings Nachdrucke gewesen sein, zu denen er nickst beauftragt war. Auf keinen Fall hätte er sich wundern dürfen, wenn ihm Luther nichts zu drucken gegeben hätte, da er sich kein Gewissen daraus machte, auch Gegenschriften gegen Luther herzustellen. Das brachte aber nun einmal, wie die Buchdrucker und Buchführcr meinten, das Geschäft so mit sich. Derb und Kaftig schildert Johann Eberlin von Gllnz- burg dies Treiben in seinem Schriftchen „Mich wundert, daß kein Geld im Land ist" (Eilenburg 1524, Jakob Stöckel). Er sagt: „Jtzt sein sie gefallen auff die lutherische buchlein,. auff heilige geschriefft, auch allein vmb genieß .... vnn wan der euangelisch Handel ynen nit wil mehr gelten, so fallen sie so vast auff den Pebstischen als kein Papist, darauß volgt yr verdamniß, der bauch ist yr got, sie suchen gelt vnn gut durch gottis wort.... vnd dan zu schyrm hres abfals sprechen sie. Dieweil so grosser zangk seh zwischen Predigern, wollen sie beyde Partheyen lesen. Kapitels Melchior Lotter und das Neue Testament. 421 trucken vnd verkeuffm biß zu einem außtrag der sache." Und in Leipzig „galt der Evangelische Handel" nichts mehr, nachdem Herzog Georg nach Publikation des wormser Edikts eine entschiedene Stellung gegenüber der reformatorischen Bewegung eingenommen hatte und den Druck und Vertrieb der betreffenden Litteratur zum größten Kummer und Schaden der leipziger Buchdrucker und Buchführer unterdrückte. Meistenteils waren sie innerlich und aus Überzeugung der neuen Lehre anhängig, wenn auch der Druck der äußern Verhältnisse einzelne — darunter auch Melchior Lotter — zur Mantelträgerei verleitete. Außer den zahlreichen und hochbedeutenden Schriften, welche Luther im Anfang der zwanziger Jahre in die Welt sandte, druckte nun Lotter auch die Übersetzung des Neuen Testaments. Der Druck hatte im Frühjahr 1522 begonnen und wurde, wie schon erwähnt, am 22. September 1522 vollendet. Am 10. Mai schickte Luther die ersten Aushängebogen an Spalatin. Da gleichzeitig die Evangelien und die Apostelgeschichte einerseits, die apostolischen Briefe andererseits in die Presse kamen, so waren in der ersten Hälfte des Juli bereits das Matthäus-, Markus- und Lukas-Evangelium und zugleich der Römer- und Korintherbrief fertig. Die vollendeten BogeU sandte Luther fort und fort Spalatin mit der Bitte, sie auch dem Kurfürsten mitzuteilen. Ende Juli arbeiteten drei Pressen gleichzeitig, da jetzt wahrscheiulich auch die Offenbarung Johannis neben den beiden andern Reihen gesondert in Angriff genommen wurde, uud so kameu nun täglich 10000 Bogen, oder vielleicht nur Formen, aus der Presse. Die Ausgabe erschien in Folio mit dem einfachen Titel: „Das newe Testament, Deutzsch, Vuittenberg." Weder Ucbersetzer, noch Drucker, noch Jahreszahl sind genannt; erst auf der zweiten Auflage, der Dezember-Ausgabe, nennt sich Melchior Lotter der Jüngere als Drucker. Trotz der Höhe der Auflage (5000 Exemplare) und des hohen Preises (bis zn 1»/z Gulden, etwa 25 Mark heutigen Geldes) war diese erste Ausgabe schon innerhalb dreier Monate vergriffen. Das Alte Testament ließ Luther demnächst allmählich in mehrern einzelnen Teilen folgen; er fürchtete, das Buch würde, wenn es auf einmal erschiene, zu umfänglich und zu teuer werden. Im Januar 1523 war der Druck der fünf Bücher Mose im Gange. Sie erschienen für sich allein noch in demselben Jahre, wieder ohne Angabe des Druckers, aber ohne alle Zweifel von Melchior Lotter dem Jüngern gedruckt. Ansang 1524 wurde der zweite Teil des 422 Ausgang der Lotterschen Druckerei in Wittenberg. ^Siebentes Alten Testaments ausgegeben, der die Geschichtsbücher von Josua bis Esra und Nehemia umfaßte) das Buch Esther stand damals vor diesen beiden. An der Herstellung dieser Teile arbeitete Melchior Lotter ^un. bereits in Gemeinschaft mit seinem Bruder Michael. Schon eine zweite Ausgabe der Bücher Mose von 1523 ist von beiden gemeinsam unterzeichnet. Von beiden Brüdern zusammen wurde dann auch im Jahre 1524 noch der dritte Teil des Alten Testaments gedruckt, in welchem Luther den Hiob, den Psalter, die Sprüche, den Prediger und das Hohelied zusammengefaßt hatte. Die ursprüngliche Absicht, auch die Propheten in diesen Abschnitt mit aufzunehmen, hatte er wieder fallen lassen. Wohl aber erschienen von den bisher ausgegebenen Teilen noch mehrfach neue Auflagen — alle das Werk der Lotterschen Pressen. Mit der Herausgabe des dritten Teils vom Alten Testament erlitt die Arbeit einen längern Stillstand. Einer der beiden Söhne Lotters hatte sich nämlich ein „Vergehen" zu schulden kommen lassen, das den Bater Melchior Lotter beim Kurfürsten in Ungnade fallen ließ und ihm die ratenweise Zahlung einer schweren Buße aufnötigte. Welcher Arr dies Vergehen war, ist bisher nicht nachzuweisen gewesen. Anhaltspunkte dafür bieten jedoch die Briefe Luthers und eine ausführliche, aber erfolglos gebliebene Bittschrift, welche der alte Melchior Lotter am 11. September 1524 an den Kurfürsten richtete. Schon am 13. Juui 1520 hatte Lucher an Spalatin geschrieben: „Wegen Lotters glaubet den Angebern nichts, mein Spalatin; es ist Menschenwort, welches zu Euch gedrungen ist: ich weiß es anders —", und im Mai 1524: „Um Christi Willen bitte ich Euch, sehet zu, daß Lotter nicht in so bösem Leumund stehe beim Fürsten. Ihr glaubet nicht, wie sehr der Mann sich ängstigt, weil er gehört, daß er so schlimm angegeben worden. Es ist gewißlich ein guter Mann und schon mehr als genug bestraft für sein Vergehen —", und am 13. September abermals: „Ich höre, daß es Melchior Lotter bei dem Fürsten schlecht ergangen. Was ist es not? Ich bitte Euch, einem Betrübten nicht noch mehr Wehe zu thun. Laßt uns seiner doch einmal schonen, er hat Strafe und Unglück genug. Darum seid ein guter Mittler, und so es nötig ist, daß ich selber für ihn schreibe, will ich's gern thun." Wahrscheinlich war auf die zwei Tage früher eingereichte Bittschrift Lotters schon ein günstiger Bescheid eingetroffen. Aus allem geht hervor, daß Lotter Neider Kapitels Die wittenberger Vcrlagshändler. 423 ni Wittenberg hatte und daß er durch eifersüchtige Konkurrenten beim Kurfürsten angeschwärzt worden war. Übrigens kann er nicht ganz schuldlos gewesen sein, denn sonst hätte der so nachsichtig und milde denkende Luther ihm in der Folge seine Austräge nicht ganz entzogen. Von 1525 ab ist von Melchior Lotter, Vater und Sohn, in Witten- berg keine Spur mehr zu finden; wahrscheinlich ging auch der jüngere nach Leipzig zurück, wo sich das Geschäft noch bis Ende der dreißiger Jahre nachweisen läßt. Dagegen blieb Michael einstweilen noch in Witten- berg, wo er noch von 1525 bis 1528 druckte und auch noch vou Luther Aufträge erhielt, bis er gleichfalls die Stadt verließ und zu Anfang 1529 in Magdeburg eine Druckerei errichtete, wo er 1554 starb. Nunmehr kam ein anderes Verlagsgeschäft in Wittenbcrg zu Stande. Zu den Freunden Luthers gehörten der Goldschmied Christian Döring und der berühmte Maler Lukas Cranach. Ersterer besaß schon 1518 eine eigene Druckerei, und auch Cranach errichtete eine solche im Jahre 1524, die der vielseitige Künstler noch neben seiner Malerwerkstatt, seiner Apotheke, seinen? Papier- und Buchhandel besorgte. Diesen beiden nun wurde der Verlag der Lutherschen Schriften gemeinsam übertragen. Nachdem sie trotz Luthers abermaliger Verwendung ein Anerbieten Lotters, den Druck für sie zu unternehmen, ausgeschlagen hatten, sahen sie sich uach einem andern Drucker um und fanden ihn in der Person des Hans Lnft. Dieser war vermutlich ein Gehilfe Grunenbergs gewesen und hatte auch wahrscheinlich dessen Offizin übernommen, da des letztern Thätigkeit mit dem Jahre 1523 abschließt, während diejenige Lufts mit 1524 anfängt. Nun begann diese neue Gesellschaft zu arbeiten, in welcher Hans Luft nur der von seinen Verlegern abhängige und von ihnen bezahlte Drucker ist. In Lnthers Briefen aus den nächsten Jahren ist daher immer nur von Dörings und Lukas' Offizin die Rede, während Lufts Name nie erwähnt wird, obgleich dieser ihn schon 1524 auf die Drucke setzte. Als im Jahre 1534 die erste Gesamtausgabe der Bibelübersetzung unternommen wurde, ging der ganze Verlag durch Kauf an eine andere Gesellschaft über, nur blieb Luft wie bisher der Drucker. Das neue Geschäft bestand aus den drei wittenberger Buchführern: Moritz Goltz, Christoph Schramm und Barthel Vogel, die vom Kurfürsten Johann Friedrich ein Privileg auf die Bibel erhielten, übrigens auch Melchior Lotter für 424 Verbreitung von Luthers Schriften: Die Nachdrucker. ^Siebentes seinen Verlagsanteil an der Bibel entschädigt zu haben scheinen, bestimmt aber ihm die Cranachschen Holzschnitte zur Apokalypse abkauften. Von Hans Luft aber, welcher nun allerdings ans lange Zeit der einzige Drucker der Luther-Bibel in Wittenberg blieb, heißt es, daß er davon bei Lebzeiten des Reformators nicht weniger als 100(XX1 Exemplare gedruckt habe. Die massenhafte Verbreitung der Lutherschen Werke und der durch sie hervorgerufenen Volkslitteratur wäre übrigens nicht in so großartigem Maßstabe erfolgt, wenn sich nicht drei starke Bundesgenossen — jeder im eigenen Interesse und sich doch untereinander ergänzend — in die Hände gearbeitet hätten. Es waren diese Bundesgenossen die Nachdrucker, die Buchsührer und die Prädikanten, die beiden letztern den Machthabern deshalb so gefährlich und verhaßt, weil sie überall und nirgends auftauchten und, wenn hier ergriffen und grausam unterdrückt, dort wieder erschienen und vorsichtiger auftraten. Man darf den Nachdruck jener Zeit nicht mit dem Maßstab der heutigen Anschauungen messen. Das elfte Kapitel wird diesen Unfug und die allmähliche Entwickelung der dabei sich zeigenden Gewohnheiten und zum Schutze dagegen sich ausbildenden Rechtsnormen näher darlegen. Hier daher nur so viel, daß für die damaligen Anschauungen der Nachdruck eigentlich als ein ganz legitimes Geschäft galt und daß, wie z. B. im fünften Kapitel gezeigt wurde, selbst Männer wie Johann Amerbach oder Johann Petri in dieser Beziehung ein sehr weites Gewissen hatten. Ja, auch die staatlichen Behörden fanden, wie der demnächst mitzuteilende Erlaß der Stadt Nürnberg zeigen wird, nichts Arges in dem Nachdruck. Ebenso wenig verständlich für die Gegenwart ist der naive Ausdruck des Kummers Wolsgang Stöckels in Leipzig vor dem Rate der Stadt — bei Gelegenheit des 1524 von neuem erfolgenden Verbots der Reformationö- litteratur — darüber, daß in Leipzig nichts verkauft und gedruckt werden solle „das zu Wittenberg oder sust gemacht". Luther selbst war auch weniger ob der That des Nachdrucks seiner Schriften überhaupt, als ob der rücksichtslosen und frechen Art erbittert, in welcher derselbe betrieben wurde. In der Verwahrung vom September 1525 wendet er sich zunächst an die Drucker und fragt sie, ob sie Diebe und Straßenräuber geworden seien, weil sie ihm sein Eigentum stählen? „Ich habe", führt er näher aus, „die Postillen angefangen von der heiligm drei Könige Tage an. Kapitel.) Die Nachdrucker und ihr Treiben. 425 bis auf Ostern, so fähret zu ein Bube, der Setzer, der von unserm Schweiß sich nähret, stichlet meine Handschrift, ehe ich's gar aus mache, und trägt's hinaus und läßt es draußen im Lande drucken, unser Kost und Erbeit zu verdrucken..... Nu wäre der Schaden dennoch zu leiden, wenn sie doch meine Bücher nicht so falsch und schändlich zurichten. Nu aber drucken sie dieselbigen und eilen also, daß, wenn sie zu mir Widder kommen, ich meine eigene Bücher nicht kenne. Da ist etwas außen, da ist's versetzt, da gefälscht, da nicht korrigirt. Haben auch die Kunst gelernt, daß sie Wittemberg obeu auf etliche Bücher drucken, die zu Wittemberg nie geinacht noch gewesen sind. Das sind ja Bubenstück, den gemeinen Mann zu betriegen..... Es ist je ein ungleich Ding, daß wir erbeiten und Kost sollen drauf wenden, und andere sollen den Genieß und wir den Schaden haben." Schließlich meint der Reformator, ein Drucker solle aus christlicher Liebe doch wenigstens ein oder zwei Monate warten, ehe er einem andern ein Buch nachdrucke. Ein zweites Schreiben Luthers, vom 26. September 1525, ist an den Rat von Nürnberg gerichtet und enthält die Klage, daß seinen witten- berger Druckern ein Teil der noch in der Presse befindlichen Postille, wohl über die Hälfte des Buchs, gestohlen, nach Nürnberg gebracht, mit Eile nachgedruckt und nun vor Erscheinen des wittenberger Originals verkauft würde, wodurch seinen Druckern ein merklicher Schaden zugefügt sei. „Wenn er nich 5 irre", sagt Luther, so solle „das Herrgettlein" dabei beteiligt sein. Er meint hiermit den durch sein tragisches Ende be- kannt gewordenen nürnberger Buchdrucker und Buchführer Johann Herrgott, von dem noch weiter unten die Rede sein wird. Andere Städte am Rhein thäten das nicht, und selbst wenn es geschehe, so brächte es doch keinen direkten Schaden, denn am Rhein hergestellte Nachdrucke würden nicht bis nach Wittenberg vertrieben, Wohl aber die aus dem nahe gelegenen Nürnberg. So werde er jetzt durch die Beraubung seitens nürnberger Bürger daran verhindert, die Übersetzung der Propheten in- Angriff zu nehmen. Die Nachdrucker wendeten weder Geld noch Mühe auf seine Arbeit, die ihm herzlich sauer werde; sie hätten sie durch Diebstahl erlangt und er müsse still herhalten. Es sei gerade so, als ob er im Hause oder aus der Straße beraubt werde. Luther bittet nun den Rat, auf seine Drucker einzuwirken, daß sie doch wenigstens sieben oder acht Wochen warten sollten, ehe sie seine Werke nachdruckten. Ob 426 Luthers Auftreten gegen die Nachdrucker. ^Siebentes sie aber sagten, sie müßten sich nähren, ja! aber ohne des Andern Schaden. Sollte jedoch seine Bitte nichts helfen, so müsse er durch öffentliche Schrift solche Räuber und Diebe ermähnen, wenn es ihm auch lieber sei, daß er die Stadt Nürnberg nicht zu nennen brauche. Der Rat beschloß in seiner Sitzung am 7. Oktober 1525: „Item aufs Doctor Martin Luthers schreiben soll man sich bei den puchtruckern er- faren, was seiner gemachten pucher durch sy nachgedruckt und geendert seyen und darinnen ein ordnung geben, damit seiner pucher keins in ainer bestimpten zeit nachgedruckt auch bei den puchfüercrn verschaffen, nichtzt neus zu verkauffen vor und eche solchs besichtigt werd." Der Rat verspricht also nur den Erlaß einer Verordnung, wonach die nürnberger Buchdrucker innerhalb einer bestimmten Zeit Luthers Bücher nicht nachdrucken sollen, scheint aber mit diesem Beschluß die Beschwerde für abgethan erachtet zu haben. Luther aber hat-, wie es scheint, einige Jahre später seine Klagen erneuert, den« unterm 11. Mai 1532 findet sich M Ratsbuch folgender Beschluß: „Allen Buchdruckern alhie soll bei iren pflichten bevohlen werden, wann sie hinfür Doctor Luthers und andre Buchlein nachdrucken wollen, das sie den namen Wittenberg zu drucken unterlassen und die stat Nürnberg und ihre namen dafür setzen, auch sich besser correctur befleyssen, oder ein rat müst mit ernstlicher straf gegen inen handeln." Die Strafandrohung — wegen falscher Ortsangabe — ist allerdings nur auf die Reichsverordnungen basiert und findet ihre Begründung nicht in einer sittlichen Verurtheilung des Nachdrucks an sich. In einem dritten Briefe, welcher sich den obigen beiden Schreiben anschließt uud am 7. November 1525 an den nürnberger Syndikus Laza- rus Spengler gerichtet wurde, wiederholt Luther seine Beschwerden und zeigt ihm an, daß sich etliche Buchdrucker am Rhein erboten hätten, mit den Wittenbcrgern gemeinschaftlich zu arbeiten, um solcher Büberei (dem Nachdruck) zu steuern. Da nun unlängst der Koberger sich ihm gegenüber in ähnlicher Absicht geäußert habe, so schlage er dcu andern Druckern vor, Koberger mit in den Bund aufzunehmen. Seine Bitte gehe also dahin, Spengler möge mit jenem und seinen (Luthers) Abgesandten diese Angelegenheit beraten. „Ich achte es", schreibt er wörtlich, „es solle dem Koberger nicht schädlich seyn, weil (solange) wir lebten, so er den Vordruck und Laden bey uns zu Wittenberg überkäme, samt meinen Kapitel.) Bedeutung des Rachdrucks in der Reformationszcit. 427 Druckern, davon sie selbst weiter wohl werden sich beratschlagen und unterreden." Dieser Plan hat sich übrigens in der Folge nicht verwirklicht; auch ist es Mehr als fraglich, ob durch seine Ausführung dem Nachdruck wirksam gesteuert worden wäre. Denn wenn auch die Stellung Kobergers eine mächtige und hohe Achtung gebietende war, so blieb er doch dem Nachdruck gegenüber ebenfalls wehrlos, ja doppelt wehrlos, weil diesem bei der leichten Flugschriftenlitteratur viel eher, als den schweren Folianten gegenüber nachgesehen werden konnte. Kurz, der Nachdruck nahm Luther gegenüber nicht ab, sondern griff immer weiter um sich und wurde, wenn er Luther persönlich auch schädigte und ärgerte, durch seine täglich wachsende Betriebsamkeit der bedeutendste Hebel zur Ausbreitung der Reformation. Die Entwickelung der buchhändlerischen Verbindung des deutschen Nordens mit dem Süden, und des Ostens mit dem Westen, war in ihren vielversprechenden Anfängen gehemmt, der buchhändlerische Verkehr aus der leipziger Messe durch die Haltung Herzog Georgs von Sachsen gegenüber der Reformation schwer geschädigt worden. Der gesamten Reformationslittcratur war dieser geschäftliche Bermittelungspunkt verschlossen. Aber der Nachdruck überbrückte die gewaltsam gerissene Kluft und vermittelte auf diesem Gebiete.für das ganze Volk die Einheit der geistigen Interessen. Das ist keine Übertreibung, sonderu bis zum Edikt von Regensburg (Juui 1524) eine unbestreitbare Thatsache. Die Bibliographie der Reformationslitteratur hat bis jetzt nur die Nachdrucke aus den größern Offizinen verzeichnet und zu verzeichnen vermocht; sie weiß so gut wie nichts von den Winkeldruckereien zu berichten, welche aus eiuem oder dem andern Grunde mit ihrem Namen nicht hervorzutreten wagten, oder sich zur Irreleitung der Behörden einer erdichteten Firma bedienten. Ihre Thätigkeit kann indessen nicht unbedeutend gewesen sein, da sie ihre Ware namentlich an die kleinen wandernden Buchführer verkauften, vielleicht gar vorwiegend für sie arbeiteten. Wolfgang Stöckel, der Buchdrucker, betont in seiner Aussage vor dem leipziger Rate im Jahre 1524, daß Luthersche Schriften unter an- derm in Grimma, Zwickau und Eilenburg gedruckt und nach Leipzig eingeführt worden seien, verschweigt aber unter den gerade obwaltenden Verhältnissen natürlich, daß dies z. B. an dem letztgenannten Orte wohl unter fingierter Firma für seine eigene Rechnung geschehen sein dürfte 428 Druck der Flugschriftenlittcratur im Geheimen. ^Siebentes — unter dem Namen seines Sohnes Jakob und seines Gesellen Nikolaus Wydamer (Weidener); uuter des letztern Namen geht allerdings auch eiu Originaldruck. Wenig mag von derartigen Nachdrucken erhalten geblieben, oder als solche jetzt noch erkennbar sein. Wenn aber in Leipzig eine hausierende Frau 1523 das Luthersche Neue Testament für 15 Groschen Gulden) ausbot, dasselbe in Meißen um dieselbe Zeit vor dein „Freiburger Keller" auf dem Domplatz für 20 Groschen (1 Gulden) verkauft wurde so darf mau darum, gegenüber dem sonst angeführten üblichen Preis von 1^2 Gulden, nicht gleich an Nachdrucks- exemplare dcukeu. Der Nachdruck Adam Petri's konnte kaum seinen Weg nach Sachsen gefunden haben. Feststehende Ladenpreise aber gab es ja noch nicht, und Lotters Agenten und Hausierer mochten je nach Gelegenheit mit größerm oder geringerm eigenen Verdienst verkaufen. In Nürnberg müssen außer den namhaften, zahlreiche kleine und unbedeutende Drncker den Nachdruck Lutherscher Werke eifrig betrieben haben. Abgesehen von dem lebhaften Verkehr in der Stadt und Nachbarschaft, bezogen von hier die Buchführer von Franken und Thüringen, ja einem Teile Schwabens und Böhmens, ihren Bedarf und besuchten von Zeit zu Zeit die alte Reichsstadt, um hier ihre litterarischen Vorräte zu vervollständigen. Denn die Schriften aller Sekten und Parteien wurden hier gedruckt, und kaum an irgendeinem andern Orte Deutschlands fanden sich so bedeutende Lager, namentlich der theologischen Tageslitteratnr. Schon 1517 wurde dem Hieronymns Hitzel verboten, „in behemischer Gezung gar nichtzt mer zu drucken", und noch in demselben Jahre das Gesuch des jungen Kaschauer abermals abgelehnt, „die Bibel und ander pucher in Behemischer sprach allhier drucken zu lassen und darbei statlich uudersagt, wo er darüber am rath mit weittern ansuchen oder für- schriffteu überziehen werd, will man im von Hinnen wehsen". Im Oktober 1524 kam Heinrich Pfeiffer, zuweilen auch Schwerdtfeger genannt, der spätere Statthalter ThoMas Münzers in Mühlhausen, von dieser Stadt nach Nürnberg und ließ hier des letztern Schriften drucken. Wenige Tage später ließ sich ein fremder Buchführer aus Mellerstadt ebenfalls eine Münzersche Flugschrift ohne Wissen des Rats und von diesem un- besichtigt drucken; derartige von vornherein bedenklich erscheinende Sachen wurden, um sie durchzuschmuggeln, mit andern zusammen verheftet und verkaust." Unterm 27. Juni' 1526 wurden die nürnberger Buchdrucker Kapitels Magdeburg, Luthers Vorort für Norddeutschland. 429 und Buchführer bei „ernstlicher eines erbarn Rats straff" angewiesen, sich des Drucks und des Verkaufs „der Karlstädtischen, Ecolampadischen, Zwinglischen und irer anhänger büchlein zu enthalten". Der Druck der Lutherschen Schriften dagegen wurde nur des Scheins wegen und nur so lange verboten, als die päpstlich-kaiserliche Politik noch einen Druck auf den Rat ausübte. In Norddeutschland war Magdeburg der Luthersche Vorort und Ausgangspunkt für den östlichen Teil Niedersachsens geworden. Es entwickelte als solcher eine lebhafte Thätigkeit für die Verbreitung und Befestigung der Lehre Luthers, namentlich durch den Druck seiner und anderer reformatorischcr Schriften in niederdeutscher Sprache. Außer zahlreichen Streitschriften erschienen hier die Lutherschen Auslegungen und Episteln, namentlich aber erwarb sich Magdeburg sehr bald einen hohen Ruf wegen seines Bibel- und Gesangbuchdrucks und behauptete denselben bis zu seiner Zerstörung (1631). Auch mit Dänemark standen die Magdeburger Drucker und Buchführcr lange Zeit in Verbindung (1529 bis 1562), ganz ebenso wie die Wittcnberger. Namenrlich beteiligte sich der Drucker Hans Walter seit 1530 an dem Verlage kleiner Schriften, welche Luther zur Zeit des augsburger Reichstags schrieb; er ließ sie ins Niederdeutsche übertragen und nur wenige Wochen nach dem Erscheinen der Originale verbreiten. Während der Flacianischen Streitigkeiten (1549 bis 1552) erschienen in Magdeburg weit über hundert Streitschriften, sodaß es auf Grund dieser umfangreichen Litteratur „unsers Herrgotts Kanzlei" genannt wurde. Vielleicht gelingt es der neuen kritischen Gesamtausgabe der Lutherschen Werke, den vollen Anteil der Stadt auch an deren Verbreitung festzustellen. Bisjetzt ist das noch nicht versucht worden, zum Teil aber mag es sich auch gar nicht nachweisen lassen, da Krieg und Feuer dort wiederholt arg gewütet und die wichtigsten Spuren vielfach verwischt haben. Noch schwerer ist das für jene Gegenden festzustellen, welche von der Reformation im Anfang ihres Auftretens erobert waren und später dem mächtigern Andrängen der alten Mächte wieder unterlagen. Das war z. B. im Nordwesten in Münster und im Südosten in ganz Österreich der Fall. Das verhältnismäßig unbedeutende Münsterland zunächst war bis zum Ausbruch der Wiedertäuserunruhen so gut wie lutherisch. Einige seiner bedeutendsten Söhne, wie z. B. Nottmann und Glan- 430 Katholische Reaktion im Münstcrlande. ^Siebentes dorf, hatten die neue Lehre von Wittenberg aus in ihre Heimat getragen und hier mit so großein Erfolg verbreitet, daß die Hauptstadt der Mittelpunkt des Lutherthums für ganz Westfalen geworden sein würde, wenn sich die Wiedertäufer ihrer nicht für ein paar Jahre bemächtigt hätten. Das Ende ist bekannt. Die nunmehr eintretende Reaktion richtete sich selbstredend auch gegen die Luthersche Lehre, aus welcher in ihren Augen jene Sektirer erwachsen waren; mit den gewaltsamsten Mitteln wurde die Herrschaft der katholischen Kirche wiederhergestellt. In dem Wüten gegen die Presse, und vor altem gegen die Lutherschen Werke, waren beide feindlichen Parteien, die Besiegten und Sieger, einig. Zuerst hatten die Wiedertäufer, mit Ausnahme der Bibel und der Flugschristen Rottmanns, alles vernichtet und verbrannt, was sie an gedruckten und ungedruckten Büchern auftreiben konnten. Sie entleerten außer der kostbaren Dombibliothek die Buchlädcn im Paradiese des Doms und die Druckereien, ja sie zwangen die Bürger, alles, was sie an gedruckten Werken hatten, ans dem Domplatz abzuliefern, damit es dort den Flammen übergeben werde. Daß sich eine Menge Lutherscher und reforma- torischcr Streitschriften darunter befand, darf wohl um so eher angenommen werden, als der Boden des damaligen Münster schon jahrelang von den religiösen Parteien unterwühlt war und Rottmann — der noch vor der Katastrophe aus einem Lutheraner zum Anhänger Zwingli's geworden war — sicher die Kenntnis und den Besitz der Streitschriften beider protestantischen Parteien vermittelt und ihren Vertrieb befördert hatte. Als dann die wieder zurückgekehrten bischöflichen Behörden ernstliche Vorkehrungen gegen das Wiederaufleben der gesunden reformatorischen Richtung trafen, auch bald darauf in den auch in Münster auftretenden Jesuiten ihre beste Stütze fanden, schritten sie natürlich in erster Linie gegen alle ketzerischen Bücher ein. So ordnete ein Landtagsbeschluß vom 24. Juni 1562 an, daß Bücher, welche über die Calvinsche oder Zwingli'- sche Lehre handelten, von den Unterthanen weder zu kaufen noch zu lesen, vielmehr anzuzeigen und zu vernichten seien. Es schcint,.daß man einen solchen Befehl gegen die Lutherschen Schriften für überflüssig erachtete, sei es, daß die Wiedertäufer bereits genügend aufgeräumt hatten, oder daß man ihn für selbstverständlich hielt, weil die AuSrottuug des Luthertums die erste Voraussetzung der Wiederherstellung der katholischen Kirche bildete. Kapitel.) Die Evangelisicrung Österreichs. 431 Die übrigen geistlichen Staaten, wenn man den vornehmen Begriff Staat auf diese politischen Mißbildungen und römischen Filialen anwenden darf, kommen hier deshalb nicht in Betracht, weil sie auf dem Gebiete des Glaubens nur ultramontane Befehle auszuführen und kaum tief eingreifende ketzerische Unruhen zu verzeichnen hatten Es ist darum auch ziemlich gleichgültig, ob diese Bistümer oder Erzbistümer 100 oder 1000 Bücher verbrannten, oder ebenso viel und mehr Ketzer aus dein Lande trieben. Viel schlimmer ist es, daß die litterarische Thätigkeit hier bald ganz aufhörte, daß das Volk des Denkens entwöhnt und einer strengen priesterlichen Dressur unterworfen, auch die Lust an geistiger Erholung verlor und infolge dessen anch das Bedürfnis des Lesens ganz einbüßte. Das Herzogtum Bayern setzte seinen Stolz darein, sogar noch päpstlicher zu sein, als die geistlichen Kurfürstentümer, und kann deshalb nicht einmal Anspruch aus die Ehre einer besondern Erwähnung machen. Was aber eine vollständig durchgeführte Gegenreformation in einem großen Lande heißen will, das zeigte sich nur zu bald in Österreich. Hier ist es den Jesuiten in verhältnismäßig kurzer Zeit gelungen, die von Luther eingeleitete Bewegung bis auf die bescheidensten Lebensäußeruugen zu beseitigen und jahrhundertelang ein begabtes Volk von der Entwickelung des deutschen Geisteslebens vollständig auszuschließen. Luthers Lehre fand von Anfang an in Wien und ganz Österreich einen wohlvorbereiteten und empfänglichen Boden vor und gewann trotz der Verfolgungen der Regierung und der katholischen Geistlichkeit im 16. Jahrhundert eine so große Verbreitung, daß man neun Zehntel der ganzen Bevölkerung als lutherisch bezeichnen konnte. Erst der Dreißigjährige Krieg vermochte den Protestantismus mit der Wurzel auszurotten. Schon im April 1518 wurden verschiedene in religiöser Beziehung verdächtige und anstößige Bücher in Wien veröffentlicht und verbreitet, gegen deren Drucker Verkäufer und Käufer der Bischof vorerst nicht einzuschreiten wagte. Johann Eck stellte Ende 1520 lange vergeblich das Ansinnen an die wiener Universität, daß sie die päpstliche Bannbulle gegen Luther veröffentliche und alle Luther- schen Bücher und Schriften von den Universitätsangehörigen einsordere und dann vernichte. Ehemalige Priester predigten 1522 selbst mit bischöflicher Erlaubnis für die Ehe der Geistlichen und vertheidigten in der Stcphanskirche Luthers Lehre von der Rechtfertigung durch den Glauben. Ferdinand I. hatte zwar am 12. März 1525" verboten, die Werke 432 Die Evangelisicrung Österreichs. ^Siebentes Luthers, Ökolampadins', Zwingli's m?d anderer dergleichen „never ver- füerisch lerer pücher anzunehmen, zu halten, zu kaufen, zu verkaufen, zu lesen, abzuschreiben, zu drucken noch drucken zu lassen", allein das Verbot reizte nur noch mehr zum Studium derselben. Jakob Peregon, Pfarrer am Bürgerspital, rühmte sich, 50 Luthersche Schriften zu besitzen und sie fleißig zu lesen. Eifrig wurden dieselben auch nachgedruckt, z. B. „Am Schöne Predig von zwaherlah gerechtigkeit" (1520) und „Aine predig von dem Seligen stand", ebenso lutherisierende Schriften, wie z. B. die Eberlins von Günzburg. Österreichische Studenten besuchten deutsche Universitäten, namentlich Wittenberg, gegen den Willen der heimischen Regierung. Von Luthers erstem Auftreten an bis unmittelbar nach seinem Tode, zwischen 1523 und 1548, studierten hier 66 Österreicher, darunter 38 Wiener und verschiedene Angehörige des ständischen Adels. Natürlich brachten sie von der Quelle des Luthertums auch dessen ge-. druckte Lehren und Schriften nach Hause und verbreiteten sie hier, sei es im Original, sei es im Nachdruck, unter die Massen. Während des ganzen 16. Jahrhunderts kümmerte man sich nicht um das Verbot des Studierens im Auslande. So planmäßig Ferdinand und seine Nachfolger auch vorgingen, so zielbewußt ihnen die seit 1551 ins Land gerufenen Jesuiten bei ihren gegenreformatorischen Angriffen halfen, die neue Lchre griff während der ersten fünfzig Jahre nach ihrem Aufkommen immer weiter um sich. Die lutherischen adeligen Stände fanden zugleich ihren Vorteil in der Aneignung des Kirchenguts und brachten es im Anfang des 17. Jahrhunderts bis zur Anerkennung der vollen Gewissensfreiheit, die natürlich mit dem Dreißigjährigen Kriege wieder zu Grabe getragen wurde. Diese Zeit gehört nicht mehr hierher, allein in der ganzen ihr voraufgehenden und auch in der spätern Periode ist die systematische Verfolgung der Lutherschen Litteratur bis in den engen Kreis der Familie das erste Augenmerk der weltlichen und geistlichen Behörden, die nur zu gut wußten, daß sie ihren Gegnern die Wurzeln der Kraft raubten, wenn sie ihnen auf die Dauer die geistige Nahrung entzogen. Die katholischen Gegenreformatoren siegten mit ihrer zähen Energie, aber ihr „xerinäs ao caclaver" war nur durch Vernichtung des Buchhandels zu erzwingen. Auf die Nachdrucker folgten die Buchführer. Jene würden sich der Tageslittcratur nicht so zahlreich bemächtigt haben, wenn diese nicht den Kapitel.) Die Buchführer, die Hausierer und die Flugschriften. 433 massenhaften Absatz der nachgedruckten Preßerzeugnisse allerorten vermittelt hätten. Die Buchführer und Hausierer überschwemmten bald ganz Deutschland und vertrieben nicht allein die katholischen Werke, sondern auch die durch das Vorgehe« des Reformators hervorgerufenen Streit- schriften und Gcsprächbüchlein (Dialoge). „Unzählig sind die Schmachbüchlein und Lästerreden", schreibt Johann Cochläus aus Wendelstein (1479 bis 1552), „die unter das Volk ausgehen wider päpstliche und weltliche Autorität, wider alle, welche Macht und Reichtum haben und nicht abfallen wollen vom Glauben ihrer Väter." „Die Schmachbüchlein und Lästerreden", von welchen dieser unflätigste Gegner Luthers hier spricht, waren Flugschriften auf Flugschriften in Reim und in Prosa, in lyrischem Erguß und in lebendigem Dialog, welche Kunde davon geben, daß Luthers Wort an das Ohr des Volks erklungen, in sein Herz eingedrungen war und daß es dort klares Verständnis und jubelnde Aufnahme gefunden hatte. Das deutsche Volk verknüpfte sich selbst mit des Reformators Person und Geschick aufs engste: seine Feinde sind auch des Volkes Feinde, und dieses, welches in ihm den klaren und beredten Ausdruck seiner Schmerzen und Freuden gefunden hatte, verfolgte und vernichtete sie alle, vom Papste herab bis zum Bettelmönch, mit den Waffen der Polemik, mit sittlicher Verachtung und übersprudelndem Humor, mit derbem, schonungslosem Spott und nationalen Beweisgründen Anfangs verbot und nahm die Polizei solche Schriften noch in Beschlag; allein vom wormser Reichstag ab wurde das immer mehr unmöglich, und wird sogar die Gewalt mit Gewalt, am liebsten aber durch List vereitelt. Je verpönter aber eine Schrift war, desto leichter wurde sie verkauft, desto teuerer bezahlt und desto gewinnbringender abgesetzt. Selbst Gefängnis und harte Leibesstrafen vermochten den gewinnsüchtigen Händler nicht abzuschrecken. Die Verbote der Obrigkeit schlug er meist in den Wind; sie waren auch häufig nicht so streng gemeint. Nur ab und zu wurde bitterer Ernst gemacht. So bildete sich denn der Hausierhandel mit Flugschriften zu einem einträglichen Geschäft aus, das seinen Mann gnt nährte, das vielfach auch von Frauen und selbst von Knaben betrieben wurde. Es waren darin Wohl vielfach junge Männer thätig, die ihren Beruf verfehlt und nichts zu verlieren hatten, Menschen, die nicht viel arbeiten, aber doch ihr Leben genießen wollten, Abenteurer, die sich von den aufgeregten Wogen der Zeitströmung tragen Kapp. i. 28 434 Die Buchführer, ihre Parteistellung, ihr Geschäftsbetrieb. ^Siebentes ließen, einerlei, wo und ob sie dereinst landeten, und endlich catilinarische Existenzen, welche das Leben für kaum mehr als einen schlechten Witz nahmen, oder durch alle denkbaren Hindernisse möglichst glatt Hindurchzugleiten wußten. Besonders gefährlich aber wurden solche von Haß gegen das Bestehende beseelte Buchführer durch die zielbewußte Auswahl der von ihnen vertriebenen Schriftem Unermeßlich war daher der von ihnen auf die Gemüter ausgeübte Einfluß. Wo während der Reformationszeit „etwas los war", da tauchten auch die Buchführer wie die Sturmvögel aus und wieder unter. Der Kampf und die Revolution waren das Element, in welchem sie'sich am wohlsten fühlten. Man hört nur ausnahmsweise von katholischen Flugblättern, welche von Buchführern vertrieben wurden, meistens nur von Verbreitern Lutherscher oder lutherisierender Schriften. Wo nur einer dieser Leute genannt wird, da gehört er zur revolutionären Partei, und in der That gibt es kaum einen Sitz der Bewegung, wo man ihrer nicht einen oder mehrere findet. So tritt z. B. in Rothenburg a. d. Tauber 1524 ein Buchführer und Buchdrucker Kunz Kern auf, der nach dem Siege über die Bauern mit 40 Gulden gestraft und aus der Stadt verwiesen wird. Ein anderer Aus- rührer, auch Buchführer, Bernhard Schmidt, teilt dasselbe Schicksal mit ihm und darf als „ausgetretener" (entflohener) Bürger nicht wiederkommen." Auch in den spätern Wiedertäufer-Unruhen im Norden Deutschlands schüren die Buchführer das Feuer und drängen das Volk zur That, so z. B. 1533 und 1534 in Westfalen ein Peter aus Lippstadt, welcher als Buchführer durch das Land zog und den Massen die wiedertäuserischen Lehren verkündigte. In ihrem Geschäftsbetrieb knüpften diese hausierenden Buchführer ganz an die Gewohnheiten der alten Handschriftenhändler und ersten Buchführer an. Auf Märkten und vor den Kirchen, in Schenken — hier selbst, wie in Breslau geklagt wird, ihre Ware ausspielend — und auf offener Landstraße, in Universitätsstädten an den Thüren der Kollegien und Bursen suchten sie ihre Käufer. Dabei hatten sie wieder ihre Gehilfen, Jungen und Frauen, welche mit den Flugschristen in die Häuser liefen oder sie auch, mit unverdächtigen Büchern zusammengeheftet, in den Gassen verkauften. Gustav Frehtag hat in seinem „Markus König" ein recht anschauliches Bild dieses Hausierhandels gegeben, welches den Charakter des Geschäfts treu widerspiegelt. Kapitel, Das Treiben der Buchführer in Stadt und Land. 435 Für den städtischen Handel bietet Nürnberg einzelne sehr lehrreiche Beispiele. Die dortigen Buchdrucker Stuchs und Arbogast hatten 1523 eine vom Barfüßermönch Kettenbach verfaßte „Praktika" veröffentlicht, in welcher Papst uud Kaiser mit Schmähungen überhäuft wurden. Der Rat ließ den Verkauf, wie auch den von Luthers Büchlein gegen Heinrich VIII. von England bei allen Buchführern, Bürgern und Inwohnern am 14. September verbieten und die vorhandenen Exemplare wegnehmen. „Das alte Fräulein im Tuchscherergäßchen" büßte den Verkauf, wie schon früher erwähnt, vier Tage und Nächte an eine Bank angeschlossen. Unter dem Rathause aber sollte man in Zukunft weder gedruckte Bücher noch Briefe oder Gemälde feil haben dürfen. Ferner verbot der Rat im September 1524 den Verkauf der auderu Lutherschcu Büchleiu, in welchen Kaiser und Fürsten Narren genannt wurden. Die Buben, welche solche Büchlein am Marke feil hatten, ließ der Rat vorladen. Einer derselben hieß Johann Faust; er hatte Luthers neuen Traktat „Über zwei kaiserliche widerwärtige Mandate" seilgeboten. Obschon nun kaiserliche Majestät darin sehr geschmäht wird, erhielt der Knabe doch nur einen starken Verweis und den Befehl, sich in Zukunft des Verkaufs solcher Schmähbüchlein zu enthalten. Er hatte übrigens ans Befragen Wolf (Präunlein?) von Augsburg als den Buchführer genannt, der ihm solche Büchlein zum Verkauf übergeben. . Aber Leonhard Fink, Buchführer in der Mendlin Hinterhaus, wurde strenger behandelt; er wurde zur Strafe vier Tage und vier Nächte in den Turm gesetzt. Dem Fremden, der in Pirckheimers Hofe gemalte Tüchlein feil hatte, ließ der Rat den Verkauf untersagen, weil sich schändliche Gemälde über den Papst daraus befanden. Frau Agnes, Stephan Hammers des Briefmalers Weib, hatte etliche Büchlein zum Verkauf ausgeboten,, welche gegeu die vom Päpstlichen Legaten in Negensburg erlassene Reformation gerichtet waren; die Bischöfe wurden darin geschmäht und „Fladenmachcr" genannt. Hierfür ward der Frau Agnes zur Srase auferlegt, drei Tage uud ebenso viel Nächte an einer Bank zu büßen. ^° Ebenso eifrig trugen aber die Buchführer die Flugschriften auch auf das Land. Sie lasen den Bauern Kraftstellen daraus vor, machten übertriebene Anpreisungen vom Inhalt oder sagten ihnen plumpe Schmeicheleien, um sie der Anschaffung des neuesten, „in diesem Jahr gedruckten" Büchleins desto eher geneigt zu machen. Im Durchschnitt kostete ein 28* 436 Verbreitung der Flugschriften im Volk. ^Siebentes solches, drei bis vier Bogen starkes Heft einen Groschen. Wenn es für einen zu teuer war, so kauften es mehrere gemeinschaftlich. Ebenso häufig nahm aber der Bauer diese Schriften auch aus der Stadt mit nach Hause. Waren sie dann im Korbe unter eingekauften Haushaltungsgegenständen oder Gartenerzeugnissen, welche keinen Abnehmer gefunden hatten, zum heimatlichen Dorf gewandert, so traten sie ihren Gang durch dieses an. Mit besonderer Borliebe benutzte die lutherisch werdende Bauernschaft die Wirtsstuben, um sich das Neueste vorzulesen und über das Gelesene zu verhandeln. Als die öffentliche Verbreitung gefährlich wurde, flüchtete sich diese Litteratur auf einen unverfänglichen Boden. So brachten der Kalender, die „Praktika , auf ihren letzten Blättern die großen Fragen der Zeit in Prosa oder gutgemeinten Reimen zur Besprechung, die man hier bei der herkömmlichen Inhaltslosigkeit der Wctterbüchlein nicht erwartete. Da der Bürgersmann und der Bauer der schweren Kunst des Lesens nicht immer oder vielleicht in den seltensten Fällen mächtig war, so ergänzten ihn, wie den Mann des Mittelalters, fahrende Leute, die vom Vortrage fremder und eigener Werke lebten und die eben in jenen Jahren, von der reformatorischen Bewegung erfaßt, als Vorleser der Streitschriften von Landschaft zu Landschaft zogen und das neue Licht in die fern entlegensten stillen Wald- und Gebirgs- dörfer trugen. Diese Sendboten im zerschlissenen Wams bedeuten an mancher Stelle des Vaterlandes mehr, als der Magister, der sein Wissen auf einer hohen Schule geholt hatte und nun vor seiner ländlichen Gemeinde das schlichte Wort nicht fand, das sie erwartete. So wurde denn die Flugschrift und das Gesprächbüchlein (Dialog) ein treuer Mithelfer Luthers und seiner Anhänger. Die Zahl der volkstümlichen Flugschriften aus der Reformationszeit ist sehr bedeutend, aber heutzutage kaum mehr festzustellen. Viele sind ebenso schnell wieder vcrschwundeu, als sie aufgetaucht waren, die einen durch die spätern Kriege vernichtet, andere von Geistlichen verbrannt, wieder andere von der Polizei unterdrückt, viele auch sonst zu Grunde gegangen oder verwahrlost. Denn das Volk verbraucht die Bücher, welche es sich tauft, es hat kaum Platz für deren Aufbewahrung; der Gelehrte hingegen behütet seine Bücher sorgfältiger. Im vorliegenden Falle aber schrieb man eben nur für das Volk. Sodcmu dachte sonst niemand daran, das, was von dieser anscheinenden Eintagslitteratur in Kapilel^ Teilweise politischer Charakter der Flugschriftenlitteratur. 43? scinen Kreis gefallen war, zu sammeln; das litterarische Interesse war bis znm Ende d^s 18. Jahrhunderts noch nicht stark genug oder zu einseitig, um solchen Erscheinungen bei ihrem bescheidenen Äußern irgendwelche Aufmerksamkeit schenken zu können. Was also von ihnen erhalten ist, das hat mit wenigen Ausnahmen, wenn nicht ein berühmter Name dahinter steckte, der Zufall, ein Aktenheft, der versteckte Winkel einer Bibliothek, ein planlos zusamn'angestellter Sammelband, wie man sie damals liebte, oder ein für nichts geachteter Einband gerettet. Allen diesen Tagesschriften gemeinsam ist die Anonymität des Verfassers und Verlegers. So treten sie mit dem Reiz des Geheimnisvollen, mit dem Schein einer doppelten Autorität vor den damaligen Leser und machen einen um so größern Eindruck. Nur einmal heißt es im „Karsthans" (wahrscheinlich zu Anfang 1521 von Ulrich von Hütten geschrieben), Karsthans solle beim Buchdrucker Grüninger in Straßburg dessen bei e Büchlein „Vom Bapstthumb" und „Ain christliche und brüderliche crmanung" kaufen und lesen. Aus den verdienstvollen Arbeiten von Karl Hagen, F. David Strauß und Oskar Schade u. a. weiß man, daß die hervorragendsten und edelsten Geister der Nation vor allem auf diesem Gebiete thätig wareu und sich zum Theil hier ihre ersten litterarischen Sporen verdient haben. Trotz alledem sind aber noch so viele jener Flugschriften auf die Gegenwart gekommen, daß sie eine der wichtigsten Quellen zur Kenntnis der Volksstimmung und des innern Ganges der Bewegung bilden. Sie weisen den Reflex der Ereignisse im Gemüt und Bewußtsein des Volkes nach, begleiten jedes neue Ereignis mit ihren Kommentaren und lehren vor allem den Charakter der Reformation viel tiefer und höher, denn als einen nur theologisch-dogmatischen Kampf gegen die alte Kirche auffassen. Es handelt sich nämlich von Anfang an für das Volk nicht uur um die Abschüttelung des römischen Jochs, sondern auch um die Befreiung von weltlichen Lasten, um die Beseitigung des weltlichen rohen Drucks und einer in gesetzliche Formen gebrachten Aussaugung durch heimische Herren und Machthaber. In vielen dieser Schriften gingen die letztern Beschwerden selb ! den gegen Rom gerichteten voran; für alle aber war das Papsttum der Inbegriff jeder Art von Gewalt und Niedertracht. So ist es denn ziemlich auch derselbe Grundgedanke, welcher in der TagcSlittcratur der Reformationszeit von immer neuen Gesichtspunkten aus behandelt wird. Johnim Herrgott als Typus der revolutionärcn Buchführcr. ^Siebentes Bei der Würdigung dieser Erscheinungen hat die Geschichte des Buchhandels ein doppeltes Interesse. Einmal weckt diese allgemeine Verbreitung von Flugschriften die Lust am Lesen und verstärkt damit die natürliche Grundlage für die Entwickelung und Kräftigung des Buchhandels, dann aber bereitet die fast regelmäßige Mitbesprechung und Erklärung der Zeitereignisse den Boden für die politischen Flugblätter, „die newen Zeitungen" vor, in welchen bei verringerten geistig Interessen wenigstens die Neugier der Leser ihre Befriedigung fand. Das Flugblatt des Reformationszeitalters ist eben die Mutter der neuen Zeitung, der Zeitung überhaupt. Johann Herrgott und seine Frau Kunigunde sind die echten Typen wandernder Buchdrucker und Buchführer aus der Mitte der Reforma- tionSzeit, eifrig und betriebsam, wo sie eine gutziehende Schrift drucken oder nachdrucken und vertreiben konnten, einander, ergänzend, indem die Frau das Geschäft zu Hause besorgte, wenn der Mann aus Messen und Jahrmärkte, oder auf Agitationsreisen in die. Weite wanderte. Sie hatten zur Zeit, als sie zuerst genannt werden, manche, oielleicht viele von Luthers Schriften nachgedruckt und vertrieben — darunter auch wenigstens zweimal das Neue Testament und zwar in Partnerschaft mit einem andern kleinen Buchführer, Michael Kuder von Wiesensteig bei Ulm —, weshalb der Reformator auf das „Hcrrgettlein" auch gar nicht gut zu sprechen war. Später waren sie auf die radikale Seite getreten, wie dies der Druck Thomas Münzerscher Schriften (1524) und die längere Anwesenheit Herrgotts in Rothenburg, einem der Hauptsitze der „Sek- tirer" und der Bauernbewegung ^ beweisen. Er arbeitete hier und anderwärts für die Ausbreitung der extremsten Richtung, der sozialen Revolution. Im Jahre 1526 taucht er plötzlich in Sachsen auf und verbreitet dort eine Flugschrift von 18 Seiten in klein Oktav, welche ohne Angabe des Druckorts, der Jahreszahl, des Verfassers und Verlegers den Titel führt: „Von der newen Wandlung ehnes Christlichen lebens" A. Kirchhofs hat sie iin leipziger Stadtarchiv gefunden und auch veröffentlicht. Der Umschlag, in welchem sie lange im Archiv eingeschlagen gelegen hatte, trägt die Aufschrift: „Hans Hergots von Nurmberg vff- rurisch buchlein, vmb welchs willen er mit dem Schwerte alhir gericht, Moutag nach Cantate (20. Mai) Anno Dom. 1527." Diese Bemerkung kann allerdings soviel heißen, daß Herrgott auch der Verfasser des Kapitel.) Johan» Herrgotts tragisches Geschick. 439 Schriftchens gewes'N sei — der zeitgenössische Petrus Sylvius scheint ihn auch dafür zu hallen —, nmß es aber nicht unbedingt bedeuten, zumal, soviel sonst bekannt, Herrgott sich nur mit dem Vertrieb der von ihm gedruckten Bücher abgab und das vorliegende Schriftchen, um jene Bemerkung zu rechtfertigen, nur in seinem Besitze gefunden zu sein braucht. Jedenfalls wurde es von ihm, und in Leipzig von einigen Studenten, verkauft. Letztere Thatsache ist bezeichnend für die Ausdehnung und Einträglichkeit des Hausiergeschäfts, sie zeigt, welche Hilfstruppen dein wandernden Buchführer zur Verfügung standen. Lange Zeit hat sich durch die einschlägige Litteratur die Sage fortgeschleppt: Herzog Georg der Bärtige von Sachsen, ein ebenso erbitterter Feind Luthers als der aufständischen Bauern, habe Johann Herrgott im Jahre 1524 seiner religiösen Überzeugungen halber hinrichten lassen. Diese Annahme ist schon um deswillen hinfällig, weil die Herrgottsche Flugschrift gar nicht gegen den Papst, „unsern heiligen Bater", gerichtet ist, sich vielmehr gegen alle Sekten, also auch gegen die Reformation wendet. Seit den Kirch- hoffschen Forschungen und dem durch sie bekannt gewordenen Inhalt des Büchleins steht vielmehr fest, daß Herrgott den Tod wegen seiner sozialagrarischen Propaganda erlitt. Akten über den Prozeß sind nicht mehr vorhanden. Nur einige kurze Notizen werfen ein düsteres Licht auf den Fall. Einmal nämlich findet sich auf Blatt 127 der leipziger Stadt- kassenrecbnung von 1527 die Ausgabe verzeichnet, welche die Überführung der die Flugschrift vertreibenden beiden Studenten von Leipzig nach Dresden und zurück verursacht hatte. Dann wurde dem Ratszimmermeister in der Woche nach Cantate der Lohn für zwei Hilfsarbeiter an einem Tage ausgezahlt, was auf das Aufschlagen des Schafotts hindeutet, endlich aber heißt es ganz Positiv auf Blatt 114 der bereits erwähnten Stadtkassenrechnung: „Sadbato xost (Äntats. Vom Hergot zu begraben dem Todengräber 6 gr." Kostbar war, wie man sieht, das Begräbnis nicht. Fünfundsiebzig Pfennige! soviel wie etwa heute drei Mark! Die beiden Studenten aber kamen mit leichter Strafe davon. Die Prädikar.ten, die Dritten im Bunde mit den Nachdruckern und Buchführern, erlangten dadurch eine so hohe Bedeutung für den Buchhandel, daß sie mittels des gesprochenen Wortes den Bildungstrieb in die Massen trugen, sie geistig hoben, also auch das Bedürfnis nach Büchern weckten. Während aber die Buchsührer nur geschäftlich mit 440 Dic Prädikanten und ihr Auftrete». sSiebcuteS dem Volke verkehrten und mit dem Vertrieb ihrer Ware möglichst leicht und schnell Geld zu gcwinueu suchten, machten die Prädikautcu dagegen lediglich geistige Propaganda für ihre Überzeugung und suchten durch die Verteilung von Flugschriften, weuu sie überhaupt welche bei sich führten, neue Anhänger für ihre Ansichten zn gewinnen. So wenig sonst auch Buchführer und Prädikautcu geistig miteinander gemein hatten, so traf die Thätigkeit dieses leichten Fußvolks der Reformation doch in dem einen Punkte zusammen, daß sie dic im Dieuste der nc'ien Ideen stehende Litteratur mächtig förderten und Huuderttauseude für die neuen Anschauungen gewannen. Die Prädikanten uuu waren teils ehemalige Priester, teils Laien und heuchelten oft uoch sogar eine gewisse Unbildung, um ihres Eindrucks auf die Massen desto sicherer zu sein. Sie suchten, das Land durchziehend, durch ihre Predigten die Gemüter für die neue Lehre zu entflammen und wußten sehr geschickt die Saiten anzuschlagen, welche bei ihren Zuhörern begeisterten Anklang fanden. In der Regel hielten sie sich uicht zu lange an einem Orte auf, predigten dort, bis sie für ihre Auffassung des Evangeliums Boden gewonnen zu haben glaubten, oder bis sie durch Gewalt vertrieben wurden. Nach dem Zeugnisse der Zeitgenossen sind sie von unermeßlichem Eiufluß auf das Volk gewesen, da sie, selbst aus ihm hervorgegangen, seine Bedürfnisse, Beschwerden und Lasten genau kannten und seine Leidenschaften anzustacheln wußten. Weil sie zudem nirgends lange blieben, zeigten sie sich überall in ihren glänzendsten Eigenschaften. Das Ungewohnte, Neue und Geheimnisvolle, welches diese Männer umgab, konnte nicht verfehlen, cinui tiefen Eindruck auf die Massen hervorzubringen. Natürlich gab es unter diesen Prädikanten edle und gemeine Charaktere, einerseits Männer von idealer Lebensauffassung und schwärmerischer Begeisterung, welche ihre ganze Persönlichkeit freudig für ihre Sache einsetzten, wie namentlich die ersten sogenannten Wiedertäufer, und andererseits niedrige Demagogen, die in ihrer bisherigen Lebensstellung Schifsbruch gelitten hatten, oder selbstsüchtigem Trüben Vorteile für sich erstrebten. Dem Einen waren sie Engel, dem Andern Teufel. Der Erfurter Mechler erblickt in ihnen die wichtigste Stütze des Evangeliums, der katholisch gebliebene Priester Usingen dagegen will alle Prädikanten als Falschmünzer verbrannt wissen; und dabei war er einer der Gemäßigtsten. Zu den geistig bedeutendsten Kapitels Balthasar Hubinayer. 441 und wirksamsten unter diesen Männern gehören unter andern die begeisterten Anhänger Luthers, wie die bcideu großen Volksprcdiger Eber- lin von Günzburg und Heinrich von Ketteubach, Jakob Strauß ans Basel, Urbcmus Rhegius, Paul vou Spreiten und Diebold Schuster, ernste, für ihre Sache begeisterte Mäuuer, die später als lutherische Geist liche in angesehenen Stellungen über ganz Deutschland zerstreut wirkten. An geistiger Ledeutung standen übrigens die Prädikantcn der lutherischen Opposition, ein I. Denck und Thomas Münzcr, bedeutend über ihnen. Während die.Vertreter des Alten sich den Weg zu den Gemütern des Volks versperrten, weil sie nur lateinisch schrieben uud schlecht deutsch sprachen, besaßen die Prädikantcn alle die Eigenschaften, welche zu einem guten Volksredner erforderlich sind: Vertrautheit mit ihrem Stoff, wirkliche oder zur Schau getragene Begeisterung für die Sache, eine energische, mit sich fortreißende Sprache und daneben jene volkSmäßigc Derbheit uud meistens auch jeueu gesuuden Mutterwitz, welche, weun auch Gründe nicht einschlagen sollten, niemals die gewünschte Wirkung verfehlen. Diese Prädikantcn tauchen meteorartig auf, verschwinden so schnell wieder, als sie kommen, oder fällen auch in die Hände ihrer Gegner und finden hier ein unglückliches Ende. 'Namentlich trifft dieses Schicksal die Anhänger der extremen Parteien, welche mit dem Bauernkriege handelnd in die Politik eintreten und auch noch ein Jahrzehnt nach dessen Niederwerfung zerstreut im ganzen Reiche heimlich und öffentlich wühlcu. Als eines der bedeutendsten, aber auch unglücklichsten dieser Wandcr- vrediger sei hier des Balthasar Hubmayer aus Friedberg bei Augsburg gedacht. Er wurde wahrscheinlich in den achtziger Jahren des 15. Jahrhunderts geboren, am 1. Mai 1503 in Freiburg immatrikuliert uud war ein Zeitgenosse Johann Ecks, als dessen Nachfolger er Vorstand der Burse „Zum Pfau" auf der genannten Universität wurde. Hubmayer nahm energisch für Eck Partei bei dessen Streit mit der Fakultät, schloß sich später der neuen Lehre au und trat entschieden auf die Seite Münzcrs, als dieser im Herbst 1524 den Klettgau uud Hegau für sciue Pläne zu gewinnen suchte. Hubmayer wirkte damals in Waldshut an der schweizer Grenze und übte einen gewaltigen Einfluß auf seinen engern Kreis und die ganze benachbarte Schweiz aus. Er gilt vielfach als der Verfasser der zwölf Artikel der Bauern, eine Annahmc, zu welcher sein politischer Radikalismus wohl berechtigt; der Chronist Andreas Lettsch nennt ihn sogar den 442 Balthasar Hubmaycr und sein Ende. ^Siebentes Anfänger und Aufwiegler des ganzen bäuerischen Kriegs. Religiös stand Hubmayer ganz auf dem damaligen Standpunkt der Wiedertäufer und von ihm aus predigte er mit starken kommunistischen Zuthaten die Handhabung des Evangeliums und des göttlichen Rechts. Nach der „Niederwerfung" des Bauernaufstandes wandte sich Hubmaher zu Anfang des Jahres 1526 nach Mähren und ließ sich in Nikolsburg nieder, wo er unter dem Schutze des Eigentümers der Herrschaft, Leouhard vou Lichtenstein, anfänglich unbehelligt lebte und lehrte. Er hatte eine Druckerei aus der Schweiz her mitgebracht, welche der aus Zürich gekommene Buchdrucker Froschauer leitete und in der während der zwei Jahre ihres Bestehens zahlreiche Schriften der „Brüder" in deutscher Sprache gedruckt wurden. Die größte derselben erschien 1526 unter dem Titel: „Ein Gespräch Balthasar Hubmör's von Friedberg, Doktors, auf Meister Ulrich Zwinglens zu Zürich Taufbüchlen von dere Kindertauf. Die Wahrheit ist untödtlich. Erd, Erd, Erd höre das Wort des Herrens" (9 Bogen in Quart). Hubmayer gewann eine große Zahl Anhänger, welche den König Ferdinand um so mehr beunruhigten, als sie zu Gewaltthätigkeiten übergingen, Heiligenbilder verbrannten, Sakramentshäuser und Altäre niederrissen und die Priester verspotteten oder gar verfolgten. Der König trat daher mit seiner ganzen Macht dagegen auf. „Welcher oder welche", heißt es in seinem Mandat vom 20. August 1527, „die Gottheit oder Menschheit Christi, oder auch desselbigen Geburt, Leiden, Auferstehung, Himmelfahrt und dergleichen Artikeln mit freventlichen Reden und Predigten antasten oder verachten, die sollen ohn Gnad mit dem Feuer gestraft werden." Da Hubmayer seine Lehren nicht widerrief, sogar verteidigte, so forderte und erlangte Ferdinand vom Herrn von Lichtenstein seine Auslieferung. Der Ketzer ward nach Wien gebracht und zuerst hier, daun in dem nahen Greifenstein gefangen gehalten. Die Theologen der wiener Universität, welche unter dem Bischof der Stadt als „In^uisitores Kg,srst,icg.s cktzxravitatiZ" ein eigenes Gericht bildeten, suchten ihn bei wiederholten Besuchen vergebens zum Widerruf zu bewegen. So ward Hubmayer denn nach Wien zurückgebracht, in das Schanzenhauö gesetzt, daselbst unter Anwendung der Folter examiniert und am 10. März 1528 auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Die zeitgenössischen Quellen erzählen mit großem Behagen von seinem schweren Gange und geben die kleinsten Einzelheiten über sein Ende. Kapitels Hubmayers Ende. Wandelung bei Luther. 443 In Scharen begleitete ihn „das gemeine Volk" auf seinem Todesgangc. Dagegen waren „das ehrsame Volk", die Bürger, seine Gegner und hatten sich bewaffnet; auch bewaffnete Söldner standen in Bereitschaft. Nachdem ihm die Kleider ausgezogen und Hände und Füße gebnnden waren, rieb ihm der Scharfrichter Bart und Haare mit Schwefel. Als diese brannten, rief Hubmaher: „Jesus, Jesus!" Der Rauch erstickte seiue Stimme.^ Sein Tod aber machte einen derartig überwältigenden Eindruck, daß die weltlichen und geistlichen Behörden sich gezwungen sahen, ihr Verfahren zu rechtfertigen. Selbst seine Gattin, ein kühnes, starkes Weib, das ihren Gatten zum männlichen Ausharren ermähnte, ward nicht verschont und drei Tage später mit einem Stein am Halse iu die Donau gestürzt. Die Buchdruckerei in Nikolsbürg aber, die eine so wichtige Rolle in diesem düstern Drama spielt, gab nunmehr kein Ärgernis mehr, da die Wiedertäufer aus ganz Mähren und Österreich vertrieben wurden. Zwei andere Gesinnungsgenossen Hubmayers teilten gleich darauf iu Wieu sein Los. Die Schilderung des Endes Huömahers hat übrigens schon über die Grenzen der hier in Betracht kommenden Zeit hinausgeführt, da der große Bauernkrieg den Wendepunkt in der Geschichte der Reformation bildet. Hatte bis dahin trotz fürstlicher und päpstlicher offener Angriffe und heimlicher Gegenarbeit ihr Siegeslauf nicht unterbrochen werden könne«, so war mit der blutig-grausamen Unterdrückung des Aufstandes der Bauern der gewaltigen lutherischen Bewegung als einer national kirchlichen der Lebensnerv durchschnitten. Die Jahre des ungestümen Stürmens und Drängens von 1517 bis 1521, die Zeiten des freudigen Schaffens und Aufbauens von 1521 bis 1525, in welchen sich wie im Anfang jeder großen weltgeschichtlichen Epoche der Geist und das ideale Ziel am reinsten und deutlichsten aussprecheu, traten fortan selbst in der Erinnerung der Mithandelnden zurück. Luther war durch die Revolution über Nacht ein anderer geworden und trat in bewußten Gegensatz zu seinen stürmischcrn Anhängern. Er rief die Polizei zu Hilfe, um den Individualismus der religiösen Empfindung in feste Ordnungen zu zwängen, und suchte mit Hilfe der Landesfürsten, die auch gern kleine Päpste werden wollten, sein kirchliches Werk unter Dach zu bringen. Durch dieses despotische Verfahren wurde allerdings das, was von seiner Lehre noch übrigblieb, vom Zerfall gerettet; allein die theologischen Tüfteleien 444 Die deutsche Volksschule. Jckelsamer ^Siebentes und dogmatischen Streitigkeiten vermochten niemand mehr zu erwärmen und ließen die Massen kalt, während sich das Volk dem fürstlichen Kirchenregiment mit passivem Gehorsam fügte. Nach der Niederlage versiegen auch die Quellen der Begeisterung, des Witzes, der Laune und Satire; in der Gefangenschaft singt man nicht. Die Volksschriftenlitteratur erlischt deshalb auch nach dem Bauernkriege, die Polemik der Gegner aber wird einseitiger, persönlicher, gereizter und zuletzt auch bei täglich zunehmender Jnhaltlosigkeit ziemlich gleichgültig. Der Geist der Bewegung war aber doch von Anfang an ein zu gewaltiger, als daß er in lahme Klopffcchterei der Theologen hätte verlaufen können. Eine religiöse oder politische Richtung kann und muß sich allerdings erschöpfen, und das vielleicht um so eher, je stürmischer sie anfangs aufgetreten ist; allein eine große sittliche und geistige Umwälzung, welche, wie die Reformation, das ganze Volk ergreift uuo burch- zittert, durchdriugt auf Jahrhunderte hinaus mit reinigender und neu- bclcbeuder Kraft alle Klassen der Bevölkerung, alle Gebiete des wirtschaftlichen und öffentlichen, des sittlichen uud geistigen Lebens. Das bedeutendste dieser Gebiete ist die Erziehung und der Unterricht. Die deutsche Volksschule zunächst ist das Kind der Reformation und bewegt sich ein volles Vierteljahrtausend in den von dieser vor- gezcichnctm Bahnen. An ihrer Wiege stand ein geistig hervorragender Gelehrter, Valentin Jckelsamer aus der Nähe von Rothcnburg a. T., dessen Geburts- uud Sterbejahr völlig vergessen sind. Er hat die erste deutsche Grammatik nicht etwa geistlos 'den lateinischen Schulbüchern jener Zeit nachgebildet, sondern auf Grundlage der lateinischen frei aufbauend, durch „Eine Teutsche Org.iuwa.iiog." die Jugend zuerst iu ihrer Muttersprache methodisch lesen und deuken gelehrt. Er wollte durch sein Buch, dessen erste Auflage um 1534 und dessen dritte 1537 erschien, das Seine zur Förderung dcö Unterrichts im Deutschen beitragen.^ Jckelsamer war, wie er sich voll Selbstgefühl nannte, der erste „teutsche Schulmeister" und stand mitten in der geistigen Bewegung jener Zeit. Anfangs ein warmer Verehrer Luthers, schloß er sich eine Zeit lang Karlstadt an, wurde, da er sich in Rothenburg an der Bauernbewegung beteiligt hatte, nach der Einnahme dieser Stadt aus ihr verbannt und ging dann nach Augsburg, wo er von lMem in ein persönlich .eund- schaftliches Verhältnis zu Luther trat. Seine Grammatik sowol, als seine Kapitel.) Die Lehrmittel. Melanchthon, der?rakoextor Ksimani^e. 4^5 frühere Schrift „Die rechte weis auffs kürtzist lesen zu lernen" (1527 und 1534) waren für ihre Zeit vortreffliche Leistungen und fanden bald so zahlreiche Nachbildungen und Nachahmungen, daß sie nicht lange im Gebrauch blieben. Weiter über ganz Deutschland verbreitet gewesen, länger — Jahrhunderte hindurch — im Gebrauch und noch heute, gleichsam sprichwörtlich, bekannt ist dagegen Adam Riese's Rechenbuch. Niese war 1493 zu Staffelstein bei Lichtenfels in Franken geboren und starb 1559 als Bergbeamter und Privatlehrer zu Annaberg in Sachsen. Sein Buch erschien zuerst 1518, und in zweiter Auflage 1525, zu Erfurt. Beide Männer, Jckelsamer und Riese, sind die Neubildner des ersten Jugendunterrichts und die Vertreter einer Richtung, welche sich im Laufe der Jahre nicht allein über das protestantische, sondern auch über das katholische Deutschland ausgebreitet hat. Zu den von ihnen geschaffenen unentbehrlichen Lehrmitteln der Volksschule kam nun noch im Laufe des 16. Jahrhunderts der Katechismus, welcher die Glaubenslehre in fortlaufenden Fragen und Antworten behandelt, und zwar für die Lutheraner der kleine Luthersche (1529), für die Reformierten der Heidelberger (1563) und für die Katholiken in erster Linie der „(üateonisrnus xn,r- vus" des Pater Canisius (1563). Dieselbe Aufgabe, welcher sich Jckelsamer und Riese für die Elementarschule gewidmet hatten, löste Philipp Melanchthon, der Freund Luthers, der ?rg.sc?sxtor Kerrnavias, für den höhern Unterricht. Er veranlaßte und schrieb selber die maßgebenden Lehrbücher für lateinische Schulen und Universitäten: griechische und lateinische Grammatik, Rhetorik und Dialektik, Theologie, Ethik, Physik und Psychologie, Lehrbücher, die sich länger als zwei volle Jahrhunderte im Gebrauch erhalten haben. Er drang überall auf klares System und war ein ordnender, aber kein bahnbrechender Geist. Man hat ihn mit Recht den Lehrer Deutschlands genannt, Die großen wissenschaftlichen Fortschritte um ihn her sind von andern gemacht worden; dagegen hat das deutsche Schulwesen, wie es vom 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts bestand, durch Melanchthons Hand die entscheidende Organisation erhalten und auch den Jesuiten zum Vorbild gedient. 23 Wittenberg wurde für das ganze lutherische Deutschland die Pflanzschule der Rektoren und Lehrer, und im Südwesten gewann Straßburg eine Zeit lang dieselbe Bedeutung für die Reformierten. Unwissenheit und Dünkel wähnen vielfach, daß es in „den bar- 446 Entwickelungsgang der Stellung der Schule. ^Siebentes barischen Zeiten des Mittclalters" keine Schulen gegeben habe, und rechnen deren Einrichtung überhaupt erst der Reformation als wesentliches Verdunst an. Diesem Irrtum schlagen die Thatsachen überall ins Gesicht. Die Kirche errichtete vielmehr und förderte in ihrem eigenen Interesse Unterrichtsanstalten aller Art, von den Elementar - (Pfarr - oder Küster-)Schulcn an bis hinauf zu deu oft vortrefflichen Domschulen und Universitäten. Bereits im 13. Jahrhundert mußten die Küsterschulen nach einem bestimmten Lehrplan die Jugend im Lesen und Schreiben unterrichten; aus den lateinischen Schulen aber sind die ältern, zum Teil noch bestehenden deutschen Gymnasien hervorgegangen, und die spätern Hochschulen bilden in ihren wesentlichen Einrichtungen vielfach die Fortsetzung der mittelalterlichen Universitäten. Natürlich dienten jene Schulen in erster Linie kirchlichen Zwecken. Das Kind mußte der Mutter gehorcheu und deren Einfluß auf das Volk verstärken helfen, ein Verhältnis, welches sich um so natürlicher entwickelte, als zu jener Zeit die Kirche die einzige geistige Macht war, welcher man sich gern unterwarf. Auch die protestantische Kirche behandelt die Schule als ein ihr von Rechts wegen gehörendes Gebiet und sucht selbstredend in ihrem eigenen Geiste auf sie zu wirken. Sie tritt also in dieser Frage nicht in bewußten Gegensatz zum Katholizismus, sondern geht nnr insofern über ihn hinaus, als sie die Schule als Selbstzweck gelten läßt und durch sie dem Schüler eiue Mitgift fürs ganze Leben gibt, während die katholische Kirche den Unterricht als bloße Beigabe zur Seelsorge ansieht und in diesem Sinu den Schüler für ihren Zweck modelt. Der Protestantismus erweitert den Begriff der bisherigen begrenzten, kirchlichen Schule zur nationalen Volksschule. Das ist der mächtige Unterschied zwischen den beiden Weltanschauungen! Wie die lutherische Kirche sich der Staatsgewalt unterordnet, so muß ihr auch die Schule folgen. Der Staat verallgemeinert im Laufe der Jahre den Unterricht und führt teilweise sogar für das ganze Volk den Schulzwang ein. Die protestantische Schule erhält eine von der Kirche mehr unabhängige und freiere Stellung und wird nationale Bildungs- und Erziehungsanstalt. Ihre katholische Schwester hingegen bewegt sich nur innerhalb der von Rom gezogenen Grenzen und begünstigt eine mehr schabloncuartige Bildung, welche vielfach das individuelle Leben verwischt. Der Katholizismus stützt seine Herrschaft auf eiu möglichst großes Laientum, welches in Kapitel.) Der deutsche Buchhandel ein Produkt der geistigen Bewegungen. 447 seinein Denken und Thun von den Priestern abhängig ist; der Protestantismus kennt eigentlich keine Laien und will jeden Menschen zu einem selbst Denkenden erziehen. Diese äußerlich oft verblaßte», aber nie ganz verwischten Ziele lassen sich überhaupt nicht ausrotten nnd bc dingen auf protestantischer Seite die Massenproduktion der BildungS- mittcl, namentlich der Bücher. Sie erweitert sich mit jedem Jahre mehr zu einer reichern und umfassendcrn Litteratur. Die Pädagogik wird eine Wissenschaft und die Verbreitung der gelehrten Erziehung eine Art nationaler Eigentümlichkeit, welche durch mancherlei politische Rückschläge sogar noch gefördert wird. Luther ist der Ausgangspunkt für alle diese Strömungen des geistigen Lebens. Er hat zuerst die Kräfte entfesselt, in deren Wechselwirkung das ABC-Bnch von Jckclsamer den berechtigten Anfang bildet. Buchdruck und Buchhandel verdanken Luther ihren großartigen Ausschwung. Bis zur Zeit des Humanismus und der Reformation hatte allerdings schon in Deutschland ein bedeutender Bücher Handel geblüht. AuS diescu beiden mächtigen Bewegungen heraus entwickelte sich aber ein für das Leben des deutschen Volts und den Fortschritt der ganzen gebildeten Welt noch viel bedeutenderer Faktor — der deutsche Buchhandel. Achtes Kapitel. Die frankfurter Messe. Alter der Messe. — Auftreten des Buchhandels. — Peter Schöffer und die Baseler. — Mittelpunkt des deutschen Buchhandels um 1500. — Teilnahme der Italiener und Franzosen am Meßverkehr. — Die Reise znr Messe. — Leben und Weben auf derselben. — Besuch seitens der Gelehrten. — Geschäftsverkehr auf der Messe. — Der Meßkatalog. - Die Bücherproduktion von 1564 bis 17K5. — Die Wirkungen des großen deutschen Kriegs. — Überwuchern des Nachdrucks. — Verkehrtheiten der Behörden. — Streben nach lokalem Privilegienschutz. — Übergewicht und Überhebung des holländischen Buchhandels. — Verfall der deutschen Buchausstattung. — Der niederländische Buchhandel in seinen Beziehungen zum Mcßverkehr. (Christoph Plantin. Die Elseviere.) Frankfurt ci. M. ist schon in alten Zeiten als einer der bedeutendsten deutschen Markt- und Meßplätze berühmt. Kaiser Friedrich II. nimmt es bereits 1240 unter seinen mächtigen Schutz; spätere Kaiser, wie Ludwig von Bayern, Karl IV. und Ruprecht, verleihen der Stadt zu den ihr früher eingeräumten Vorrechten neue und wertvolle Privilegien, und selbst die Päpste Bonifacius IX. und Sixtus IV. erweisen den dortigen Messen ihre Gunst, sodaß diese gegen Ende des Mittelalters einen der wichtigsten internationalen Märkte Europas bildeten. Zwei Umstände wirkten zusammen, um diese Bedeutung Frankfurts für den damaligen Großhandel zu befestigen und noch zu erhöhen. Einmal war es die günstige Lage der Stadt. Ziemlich im Mittelpunkte der damaligen eivilisierten Welt gelegen, ja fast gleichweit von Lübeck, Wien, Venedig, Lyon, Paris, Antwerpen und Amsterdam entfernt, knüpfte Frankfurt in erster Linie mittels des Rheins, der im Mittelalter bedeutendsten Wasserstraße des Kontinents, ebenso leicht Verbindungen mit sAchtcs Kapitel.) Frankfurt a. M. als Handelsplatz. 449 Straßburg und Basel und von da mit dem Süden an, als es über Köln rege Beziehungen mit dem Norden, Nordosten und Nordwesten unterhielt. Daran schloß sich der lebhafte Verkehr mit dem Binnenlandc, namentlich den Hauptsitzen deutschen GewerbfleißeS und kaufmännischer Unternehmungen, wie Ulm, Augsburg und Nürnberg, welche teils zu Wasser, teils zu Lande ihre Waren nach Frankfurt schafften. Zu den von der Natur gebotenen Vorzügen kam nun aber noch die Rührigkeit der Bürger, welche für die Vergrößerung und gleichzeitige Sicherheit ihres Handels keine Opfer scheuten und bei ihren Blindnissen mit den Nachbarn für den vollen Schutz der Messen zn sorgen wußten. Nach diesen? natürlichen Vereinigungspunkt zwischen Nord- und Süddeutschland sandten mm schon im 14. und 15. Jahrhundert Augsburg seine Zeuge, Ulm seine Leinwand, Nürnberg seine Knnsterzeugnisse, die übrigen deutschen und schweizer Städte aber Tuch, Teppiche, Gold- und Silbergerätc, süße italienische Weine und Öle. Vom Rhein kamen Wein und Tuch, Handschuhe und Hüte, die See- und Hansestädte brachten Fische und Pferde, Hopfen, Metall- und Rauchwaren, Böhmen bot sein Glas, während Steiermark sein Eisen, Sachsen sein Silber und Zinn, Thüringen Kupfer, Pech, Theer uud Waid schickten. Auch kostbare Manu- skripte, wie die für den kirchlichen Dienst und die Andacht bestimmten Meßbücher und Breviarien, und weniger gut ausgestattete, aber gelehrte Litteratur haben hier schon früher einen lohnenden Markt geftmden. Wenn bereits zu Anfang des 15. Jahrhunderts Kaufleute aus dem Westen und Norden Europas derartige Werke in Basel, Augsburg oder Nördlingcn kauften, so liegt der Schluß nahe, daß eine so reich beschickte Messe iu einer so kunstsinnigen Stadt wie Frankfurt auch auf litterarischem Gebiet ähnliche, wenn nicht größere Schätze bot. Von Gerhard Groote (1340 bis 1384), dem Begründer der Brüderschaft vom gemeinsamen Leben, wird sogar ausdrücklich erwähnt, daß er vorzugsweise seiue Bücher in Frankfurt gekauft habe. ^ Während in der Folge die übrigen Binnenstädtc fast ausnahmslos durch die Auffindung des Seewegs nach Indien nnd die Entdeckung Amerikas verloren, zog Frankfurt aus beiden Ereignissen noch Gewinn, weil sie den Welthandel nach dein Westen Europas lenkten und namentlich gegen die Mitte des 16. Jahrhunderts Antwerpen in immer lebhaftere uud gcwiunrcichcrc Beziehungen zu der Freien Reichs- nnd Krö- Kapp. I.. 29 450 Die Anfänge der frnnffurter Buchcrinesse, fAchtcS nungsstcidt an? Main brachten. Schon die Schriftsteller des Mittelalters erschöpfen sich im Lobe ihrer Messen. Einer nennt sie das Haupt aller Jahrmärkte auf Erden, der andere den kleinen Inbegriff der Welt, der dritte das Kaufhaus der Deutschen, der vierte den berühmtesten Markt Europas. Diesem blühenden Verkehr führte die nach der Einnahme von Mainz, also seit 1463 sich ausbreitende Buchdruckcrkunst gegen den Anfang des letzten Drittels des 15. Jahrhunderts einen neuen einträglichen und den für die Gesittung der Welt bedeutendsten Meßartikel zu. Es war der Buchhandel mit seinen Erzeugnissen, nicht nur von Deutschland und den angrenzenden Ländern, sondern auch von Italien, Frankreich, England und Spanien. Man hat bisher in Ermangelung quellenmäßiger Nachweise fast allgemein angenommen, daß die ersten Büchcrumschläge auf der frankfurter Messe etwa um die Wende des 15. und 16. Jahrhunderts begonnen haben könnten; indessen steht nach den inzwischen aufgefundenen Akten fest, daß sie jedenfalls schon in den sechziger Jahren des 15. Jahrhunderts stattgefunden haben. Das ergibt sich klar aus der schon im zweiten Kapitel erwähnten Jntcrzcssion des frankfurter Rats vom 3. Juni 1469 für Fust und Schöffer bei dem Magistrat von Lübeck. Die betreffende Schuldfordernng konnte nicht vor 1462 entstanden sein, da die achwndvierzigzeiligc Bibel erst am 14. August 1462 vollendet wurde, auch nicht nach 1466, da Fnst in diesem Jahre starb und Schöffer erst von 1467 an das Geschäft für sich allein weiter führte. Man kann also mit einigem Recht sageu, daß bereits die ersten Buchdrucker, welche ihre Kunst geschäftsmäßig ausbeuteten, daß Fust und Schöffer die große frankfurter Messe zugleich zur Buchhändlcrmessc prädestinierten. Die aus der Ferne herzuströmcnden Kaufleute, wie jene hier in Betracht kommenden lübecker, konnten Wohl in Frankfurt iu die neucu Buchläden kommen, würden aber schwerlich den Umweg über Mainz zum Verleger gemacht haben, um ewige verhältnismäßig unbedeutende Artikel einzukaufen. Früher oder später hätten allerdings die Erzeugnisse der neueu Kunst wohl den alten bewährten Markt aufsuchen müssen; aber fraglich kann es dennoch sein, ob Fust und Schöffer ihr Samenkorn im vollen Bewußtsein der spätern Tragweite ihres Vorgehens ausstreuten. Denn bekannt ist ja, daß beide, obschon sie es mit beiden Parteien gehalten Kapitel.) Fust und Schöffer gleichsam Begründer derselben. 451 hatten, ebenso wie die andern Drucker Ende 1462 von dem siegreichen Adolf von Nassau aus Mainz gewiesen wurden und sich ihrerseits nach Frankfurt wandten. Erst 1465 brachten sie wieder neue größere Berlags- artikcl. Zunächst gehorchten sie also vielleicht nur dem Gebote des Zwanges wenn sie, wie in Paris, so auch in Frankfurt ihr buchhändlerischcs Geschäft fortzubetrciben und hier mittels der Messen möglichst auszudehnen suchten. Dadurch aber hat jene Mainzer Katastrophe, loie zur Ausbreitung der Bnchdruckcrkunst im allgemeinen, so auch speziell zur Entwickelung des eigentlichen Buchhandels unbeabsichtigt mitgewirkt. Es war ein glücklicher Zufall, daß die Wiege der neuen Erfindung so nahe bei einem der besuchtesten Mittelpunkte des europäischen Handels stand. Jeder andere große deutsche Mcßplatz, wie z. B. Straßburg, Basel und Augsburg, hätte den Erzeugnissen der Buchdruckcrkunst ebenso gut als Vermittler dienen können. Paris, der bisherige bedeutendste Sitz des Handschriftenhandels, nahm erst 1470 deutsche Drucker in seine Mauern auf; seine damaligen litterarischen Bedürfnisse aber konnten ganz gut vou einer Filiale, wie Fust sie dort errichtet hatte, befriedigt werden. Zufall und Notwendigkeit also führten gleich den ersten und dabei unternehmenden Verleger, Fust, nach Frankfurt, welches auch den nenen Handelszweig zu schützen und für seine Messen festzuhalten wußte. Es war eine ebenso natürliche Folge dieser Verhältnisse, daß die über ganz Europa sich zerstreuenden deutschen Jünger Gutcnbergs, namentlich aber die, welche in den rheinischen Städten und in den benachbarten Landschaften ihre Druckereien gleich von Anfang an auf großem Fuße einrichteten, dem von Fust gegebenen Anstoße folgten und gleichfalls in Frankfurt Käufer für ihre Bücher suchten. Die aus allen Weltgegcn- den zu den Messen zusaminenströmenden Kaufleute und neuerstehenden Buchführcr konnten hier aber bequemer und leichter taufen, weil sie mit jedem Jahre eine größere und mannigfaltigere Auswahl von Büchern vorfanden und ebenso günstige, als sichere Zahlungsbedingungen hatten. Zudem konnte das, was auf der einen Messe gerade nicht vorrätig war, auf der nächsten leicht genug geliefert,, also auch jede feste Bestellung übernommen werden. Von Peter Schöffer werden im Jahre 1480 wieder zwei Forderungen gegen Lübecker erwähnt, eine nämlich gegen Friedrich Pfennighudel und Dietrich von der Beeke, welche ihm Waren und Briefe vorenthielten, 29* 452 Fremde Buchhändler auf der Messe seit 1478. sAchteS die ihm von seinem Geschäftsführer Gotman Ravensburg aus Schweden nach Lübeck geschickt seien, und eine andere gegen die Erben des in Lübeck verstorbenen Hans Blitz. Auch in diesem Falle trat der frankfurter Rat in einem Schutzbriefe vom 1. April 1480 (s. Anhang Nr. III) energisch für Peter Schöffer, der allerdings im Jahre 1479 Bürger von Frankfurt a. M. geworden war, und dessen Partner Konrad Henkis ein. Wenn auch über die Natur der Waren nichts gesagt wird, so können es kaum andere als Bücher gewesen sein, da über eine Beteiligung der Firma am sonstigen Warenhandcl nichts bekannt ist. Auch über den Ausgang der Sache schweigen die Akten. Schöffer betrieb jedenfalls sein Geschäft in Frankfurt, wenn er auch seine Druckerei in Mainz beibehielt. Welchen Grund hätte er Wohl sonst gehabt, sieb unter die Bürger der Meßstadt aufnehmen zu lassen, wenn ihn nicht wichtige Geschäftsinteressen bestimmt hätten? Dafür, daß er während der Meßzeit stets dort anwesend war, spricht noch eine andere gelegentlich angeführte Thatsache, wonach er 1485 einen säumigen Schuldner mahnt, ihm auf der nächsten frankfurter Messe sein Guthaben zu zahlen Nach den ältesten, urkundlich beglaubigten Angaben waren, soweit jetzt bekannt, von andern deutschen Druckern die beiden Baseler Johann Amerbach und Michael Wenszler 1478 die ersten weitern fremden Verleger, welche die frankfurter Messe besuchten. I. I. Amiet hat diese Thatsache in den baseler Gerichtsprotokollen aus den Jahren 1469 bis 1483 entdeckt. Derartige Aufzeichnungen finden sich leider überhaupt nur gelegentlich; man hielt es offenbar für kaum der Mühe wert, dergleichen ausdrücklich zu erwähnen. Johann Amerbach besuchte in der Folge die frankfurter Messe sogar ziemlich regelmäßig. Am 10- März 1480 oder 30. März 1481 (im Original nicht klar, ob 6 xvst 0cu1i 1480 oder 1481 gemeint ist) lud ihn unter anderm der straßburger.Buchhändler Adolf Rusch ein, er möge doch auf dem Wege dahin bei ihm wohnen. ^ Auch die bereits im ersten Kapitel erwähnten Bücher, welche Rudolf Agricola am 27. März 1485 bei dem in Frankfurt sich aufhaltenden A. R. (nach Schmidt der ebengenannte Adolf Rusch) bestellte^ liefern, wie man den Brief aüch erklären möge, den Beweis dafür, daß Frankfurt gegen Ende des 15. Jahrhunderts entweder noch ein bekannter Markt für den Handschriftcnhandel, oder schon eine junge Messe für den Verkauf gedruckter Bücher war. Das Datum weist auf die Fastenmesse Kapitels Wachsen der Büchcrmessc, Die Mainzer Verordnungen. 453 hin, und es knüpft sich an diesen Unistand die weitere Wahrscheinlichkeit, daß A. R. ein die frankfurter Messe besuchender Handschriften- oder Buch-Händler war. Wenn die oben vertretene Auffassung der Bestellung die richtige ist, so handelte es sich sogar schon zwölf Jahre früher, als die urkundlichen Nachrichten reichen, um den Ankauf einzelner in Italien gedruckter Bücher, und es müssen damals schon italienische Buchhändler die frankfurter Messen beschickt, wenn uicht besucht haben. Übrigens stand bereits zu jeuer Zeit der Sinu der Bücherfreunde — und solche waren sowohl die Pfalzgrafen wie auch Agricola — Mehr nach den Erzeugnissen der nenen Kunst, als nach alten Handschriften. Wie bedeutend aber der buchhändlerische Meßverkchr schon im Jahre 1485 in Frankfurt entwickelt war, beweist ein Schreiben des Mainzer Erzbischofs Berthold von Henncberg vom 24. März 1485 an den frankfurter Rat, worin er diesen auffordert, die zur Fastenmesse zum Verkauf auszulegenden Bücher vorher durchsehen und auf ihren Inhalt hin prüfen zu lassen. ^ Es ist derselbe Kurfürst, der auch am 4. Januar 1486 ein Mandat gegen Übersetzungen ins Deutsche erließ und sich sogar herausnahm, zur Durchführung seines Verbots eine Kommission für Frankfurt einzusetzen. Es muß zu dieser Zeit in der That auch schon eine ziemliche Zahl von Buchdruckern und Buchhändlern zur Messe gekommen sein, denn im Jahre 1488 trugen nach Ausweis des städtischen Rechnungsbuchs „die Buchdrucker am Main" zu den während der Fastenmesse gezahlten 248 Hellern Haus- (für den Verkauf von Meßwaren in den Häusern) und Marktgeld 19 Heller und 4 Schillinge, also etwa 8 Prozent der Gesamteinnahme bei. Nun erhielt Frankfurt viel später, 1530, in der Person Christian Egenolphs seinen ersten ständigen Drucker; eS können also nur fremde Drucker, beziehungsweise Verleger gemeint sein, zumal einheimische ihre Offizinen doch in der Stadt zerstreut gehabt und kaum außerdem noch Läden am Main — d. i. in der Meßlage — gemietet haben würden. Für das letzte Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts ist nun endlich die allgemeine Bedeutung der frankfurter Buchhändlermessen durch mancherlei, mit jedem Jahre sich häufende Zeugnisse erwiesen. Im Herbst 1495 wurde .dort der schon im fünften Kapitel erwähnte Vertrag zwischen baseler und nürnberger Verlegern über Nachdrncksnnterlassung geschlossen (Brief Anton Kobergcrs an Johann Amcrbach vom 17. Mai 1490). Koberger selbst bc- 454 Frankfurt um 1S00 Mittelpunkt des Buchhandels. sAchtes suchte die frankfurter Messe im Herbst 1495, 1498 und 1499 und Ostern 1503, hatte jedoch stets einen Diener (Faktor, Vertreter) dort. Amer- bach konnte krankheitshalber die Herbstmesse 1496 nicht besuchen, traf aber in der Herbstmesse 1498 mit dem nürnberger Geschäftsfreund dort zusammen. Wenn sie beide verhindert sind, einander in Frankfurt zu sehen, so melden sie es sich vorher unter Mitteilung des Grundes: so im Herbst 1496, Ostern 1500, Herbst 1501 und Osteru und Herbst 1502. „Item, lieber Meister Hans", heißt es in Kobergers Brief vom 19. August 1502 an Amerbach, „jch fug euch zu wissen, das jch aufs die künfftig Herbstmeß nicht wird komen, ursach das jch wissen hab, das es über die meß here da stirbt." Einmal sind es also Epidemien, dann wieder unruhige Zeiten, wie Krieg oder auch mangelndes Geleit, welche allein den regelmäßigen Meßbesuch verhindern. Wenn aber der sonst so bescheidene Koberger mit gerechtein Selbstgefühl (21. März 1502) schreiben kann, daß auf ihm, Amerbach und Johann Petri fast ausschließlich der deutsche Buchhandel ruhe, so läßt sich doch voraussetzen, daß die kleinern Verleger und Buchführer, schon damals so gut wie später, dem Beispiel der großen gefolgt sind und regelmäßig die Messe besucht haben; denn obgleich der buchhändlerische Meßbesuch ebenso gut den Verkehr mit dem großen Publikum, anfänglich Wohl sogar ausschließlich, ins Auge faßte, so mußten doch jene Kleinen immerhin die Hauptabnehmer für diese Großen sein. Frankfurt tritt also ins neue Jahrhundert als der allgemein anerkannte Mittelpunkt des deutschen, ja des europäischen Buchhandels ein, und Koberger spricht von dieser seiner Bedeutung als einer sich ganz von selbst verstehenden Thatsache; von ihrem Ausfall hängt — wie sich das schon aus der Darstellung im fünften Kapitel ergibt — gewissermaßen das Geschäft überhaupt ab. Auf die Messe richten sich die Verleger ein, streben danach, ihre neuen Verlagswerke rechtzeitig für dieselbe fertig zu stellen; auf den Meßbesuch auch der Buchdrucker und Buchführer spekulieren bereits die frankfurter Hausbesitzer. Unterm 15. Februar 1506 weist Koberger Amerbach au, 100 Exemplare des von diesem gedruckten Hugo nebst 300 bis 400 Registern nach Frankfurt zu senden, weil ihm sein Wirt ein gutes Gewölbe habe bauen lassen, in welchem die Bücher so schön und sicher lägen als in Nürnberg. Wenn aber ein Hauswirt einen Teil seines Hauses zu einem Gewölbe einrichtet, so muß der Handelszweig, für den es geschieht, sich doch Knpitcl.s Beispiele für die wachsende Bedeutung der Messe. 455 schon fest und dauernd eingelebt haben. In dem Explicit des „1^>itomo rsrnrn (^6rm!iuieg.rulli" Winiphelings, welches ani 11. Mär; 1505 bei Johann Prüß in Straßburg erschien, sagt schon der Korrektor Martin Schürcr ^, wenn Druckfehler stehen geblieben seien, so möge man sie min Teil damit entschuldigen, daß „wir gezwungen waren, wegen der bevorstehenden frankfurter Messe das Werk in möglichst kurzer Zeit zu drucken" (eoacti snmus imminsirtöL nnncking-s Iranootorclsuses intru, brevisAinura temxu8 iä or>u8 korwis sxouclerö). Thomas Anshclm besucht noch von Pforzheim aus zuerst im Jahre 1507 die frankfurter Messe-', wird aber dort auch, als er nach Tübingen und später nach Hagenau gezogen war, 1513 und 1518 angetroffen und scheint überhaupt keine einzige Messe versäumt zu haben. Im letztgenannten Jahre muß er von dem berüchtigten Pleban Peter Meyer denunziert worden sein, denn dieser schreibt an den Rat: „Es ist ein buchfnerer hcist' mit namen Thomas Anshelmi oder antzel von Hagenaw der veil hodt hnn her Brünnen Hauß bey sant Lienhart (St. Leonhard) welger vbertretthen habt das Mandat vnnseres g. H. von Meintz famoses libelles veilgehabt, den gib ich ewren Ersamen und vorsichtigen Weisheit an, Welt den selbi- genn mit leib vnd gut alhie verhasften oder wie jr whste handlen bis zu erkentenes der sach vff das jr vnd ich bey vnscrcin g. H. nit werden gespürdt als verachter vnseres g. H. vnd seiner (1517 erlassenen) mandat." Es scheint aber, daß Rat und Kurfürst den Denunzianten zur Genüge kannten; wenigstens blieb Anshelm unbehelligt. Vom zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts an fließen die Nachrichten über Frankfurts Bedeutung als bnchhändlcrischer Mittelpunkt Europas viel reicher, sodaß es genügen mag, nur noch einige hervorragende Beispiele anzuführen. Als mittelbarer Beweis für das Ansehen seiner Buchhändlermessen spricht schon der Umstand, daß in den Reuch- linschen Händeln der bekannte Pfefferkorn sich beeilte, seinen „Handspiegel" auf die frankfurter Fastenmesse 1511 und von hier aus unter die Leute zu bringen, während Rcuchlin seine Antwort, den „Augenspiegel", für die Herbstmesse desselben Jahres sertig stellte, damit er möglichst bald seinen Weg durch Deutschland finde. Der Befehl des Kaisers Maximilian vom 7. Oktober 1512, Reuchlins Streitschriften zu konfiszieren, wurde sofort an der St. Leonhardskirche im Buchhändlcrviertel angeschlagen. Auch die auswärtigen Städte, wie z. B. Nürnberg, und 456 Die Messe als Erscheimmgstcrmm der Neuigkeiten. sAchtcs Staaten, wie Württemberg oder Braunschweig, wandten sich, wenn sie eine ihnen unbequeme Schrift unterdrückt sehen wollten, spater stets in erster Linie nach Frankfurt, denn wenn irgendwo, so wußten sie, daß man hier wegen der Messen ganzer Auflagen habhaft werden, also den beabsichtigten Zweck an? leichtesten erreichen konnte. Auch der berühmte kölner Verleger Franz Birckmann ist schon von. 1516 an und später ein eifriger Besucher der frankfurter Büchermessen; ebenso versäumte sie Johann FrobeU aus Basel selten. Der Züricher Christoph Froschaucr erwähnt die frankfurter Büchermcssen zuerst 1522 und zuletzt 1551; er hat sie innerhalb dieser Zeit nur ausnahmsweise nicht besucht. Immer wichtiger werden sie als Erscheinungstermin der Neuigkeiten, je mehr der Jahrmarktsverkehr seitens der größern Verleger in den Hintergrund tritt. Manchmal soll die unerwartete und unvermutete Veröffentlichung überraschen oder die Neugier reizen, manchmal einer zu erwartenden Gegenschrift oder einer Kontnrrenzausgabe gegenüber wenigstens eine Zeit lang das freie Feld sichern. „Die beiden Werke", schreibt Erasmus am 11. Juni 1521 (nämlich die „^claZia" und das Werk des Polhdorus Vergilius über die Erfinder der Dinge), „werden auf meinen Antrieb von Froben gedruckt und zur nächsten frankfurter Messe unter günstigen Auspizien erscheinen", und in seiner Verantwortung wegen Übertretung des Fastengebots entschuldigt sich Froschauer 1522 vor dem Züricher Rate damit, daß er in den letzten Monaten unaufhörlich habe arbeiten lassen müssen, um die Epistel St. Pauli für die frankfurter Messe fertig zu stellen. „Jene (Schriften) sind fromm und gelehrt", antwortet Zwingli dem Vadian am 31. März 1525, „allein die Presse mußte bis zur frankfurter Messe diese notwendigen Arbeiten fertig stellen." „Ich bitte also", schreibt ähnlich Zasius am 9. Juli 1530°, „diese zweite Ausgabe" (der „Intöllsotuum ^uris") „möglichst zu beschleunigen, damit sie zur frankfurter Messe erscheinen kann", und ferner am 9. August 1530: „Diese und andere Werke werden zur nächsten frankfurter Fastenmesse erscheinen." „Das ganze Werk (Augustinus)", meldet Erasmus am 27. März 1530, „wird zur frankfurter Herbstmesse fertig werden", und fährt am 30. März 1530 fort, daß er zur Zeit der frankfurter Messen stets mit gelehrten Arbeiten überhäuft sei, weil dann bei Froben nicht weniger als sechs Pressen unablässig arbeiteten. Endlich vertröstet Erasmus am 13. April 1530 aus Freiburg den Johann Choler damit. Kapitels Besuch seitens der nichtdeutschcn Verleger, -157 daß über sein Verlagsanerbicten entschieden werden solle, sobald die Drucker (Froben und die baseler Verleger) von der frankfurter Messe zurückgekehrt sein würden. Von jetzt an reicht es vollständig hin, wegen Frankfurts Bedeutung als buchhändlerischen Mittelpunkts für Deutschland auf die zeitgenössische Litteratur, die Schriften der Reformatoren, den Briefwechsel Gelehrter, wie des ErasmuS, Vadian und Zasius, oder auf teilweise buchhändlcrische Aufzeichnungen, wie die Selbstbiographie Thomas Platters, zu verweisen. Nach Jahr und Tag läßt sich dagegen nicht nachweisen, wann die nichtdcutschen Buchhändler zuerst die frankfurter Messe besucht haben; es scheint aber, daß die Italiener, Franzosen, Belgier und Holländer etwa um die Wende des Jahrhunderts dahin gekommen sind. Die ältesten buchhändlerischcn Beziehungen zu Deutschland hatten die italienischen Buchhändler; sie haben abc wahrscheinlich früher mit Wien, Augsburg, Nürnberg und Basel in Geschäftsverkehr gestanden, als mit Frankfurt. Justus dc Albcmo in Venedig besaß schon in den achtziger Jahren des 15. Jahrhunderts Filialen in Ncgcnsburg und Ulm. Die venezianischen Verlagsartikel waren früher in Augsburg, Nürnberg und Basel zu haben, als in Frankfurt, weil zwischen jenen Städten und Venedig, wie bereits im sechsten Kapitel des nähern ausgeführt wurde, seit Jahrhunderten ein direkter und regelmäßiger Handelsverkehr bestand. Erst. 1497 scheinen die venezianischen Drucke überhaupt nach Frankfurt gekommen zu sein. Wenigstens erwähnt der frankfurter Kanonikus Johann Rohrbach unter seinen Ausgaben auf den Fastcnmessen 1497 und 1498 den Ankauf einiger dieser Bücher. Ob aber die Verleger Baptist« dc Tortis und Petrus de Ferrariis selbst zur Messe anwesend waren, das bleibt noch zweifelhaft. 7 Dass Aldus Mcmutius zwar seine Bücher in alle Welt sandte, doch aber keine geregelten Verbindungen mit Deutschland unterhielt, daß selbst der Name Frankfurts in seinem ausgedehnten Briefwechsel gar nicht vorkommt, wurde, schon im sechsten Kapitel betont. Zum Teil lag dies Wohl mit daran, daß die öftcrn Kriege Maximilians mit den Venezianern im Beginn des 16. Jahrhunderts, dann auch Epidemien die veuezianer Buchhändler vom Besuch der frankfurter Messen zurückhielten; Konrad Brunncr und Frobens Korrektor Wilhelm Ncscnus heben dies ausdrücklich in den Jahren 1510 und 1516 in Briefen an Ulrich Zwingli hervor. Zwar wundert sich Johann Locher (Philomnsus) bereits in 458 Beziehungen zu Italien. lAchtes der Borrede zu seiner Ausgabe dreier Tragödien Seneca's (Nürnberg 1520), daß Venezianer und Franzosen so große Massen Bücher in Deutschland einführten; aber selbst noch um die Mitte des Jahrhunderts wurden die Verbindungen mit Italien noch teilweise durch persönlichen Verkehr, speziell von Basel aus, unterhalten. Peter Peru«, selber ein Jtiliencr, aus Lucca gebürtig, und Johann Herwagen reisten z. B. nach Italien, und andererseits besorgte Pietro Antonio Sessa in Mailand per- sönlich seine Einkäufe in Basel.» D.ie buchhändlerische Führerschaft Frankfurts war eben m Bezug ans das Ausland damals noch keine unbedingte, sondern wurde es erst infolge der Nachwirkungen der Reformation. Ein in dieser Beziehung interessantes Beispiel liefert auch das Testament des 1539 gestorbenen Admirals Ferdinand Columbus, welcher unter andern: ein Legat für eine in Sevilla zn begründende öffentliche Bibliothek, die spätere Columbina, aussetzte und sechs Städte: Rom, Venedig, Nürnberg, Antwerpen, Paris und Lyon, für den Ankauf von Büchern bestimmte. Obgleich Frankfurt damals schon unbestritten seme maßgebende Stellung für den deutschen Buchhandel einnahm, so scheint Columbus es nicht einmal dem Namen nach gekannt zu habeu, während zu jener Zeit Nürnbergs Handel sich über ganz Spanien erstreckte und der Ruhm seines Gewcrbfleißes alle Welt erfüllte. Es war also kein Wunder, wenn der Admiral, vielleicht auch von einigen schönen Koberger- schen Ausgabcu der Kirchenväter, der Bibel, der Schcdelschen Weltchronik, oder auch von der Erinnerung an den nürnberger Geographen Martin Beheim am portugiesischen Hofe bestochen, Nürnberg zugleich für den größten deutschen Büchermarkt hielt und hier seine Zwecke am besten erreichen zu können glaubte. Noch schwerer, wenn nicht unmöglich ist es, da hier so ziemlich alle zeitgenössischen Urkunden fehlen, den Zeitpmckt genau festzustellen, in welchem zuerst die übrigen fremden Buchhändler mehr oder weniger regelmäßige Besucher der frankfurter Messen wurden. Es liegt aber die Vermuthung nahe, daß sie sich schon frühzeitig eingestellt haben. Die französische, belgische und holländische Druckerthätigkeit entwickelte sich nämlich, wie aus dem dritten Kapitel mit zu ersehen ist, schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts zu eiuer solchen Blüte, daß sie auch im Auslande für ihre Erzeuguisse Absatz suchen mußte. Die fremden Verleger hatten Kapitel.) Beziehungen zu Frankreich. Eingehen der dortigen Kommanditen. 459 deshalb auch ein großes Interesse daran, mit deutschen Kollegen anzuknüpfen, mit deutschen Gelehrten in Verbindung zu treten und einen Teil ihrer Einnahmen in deutschen Verlagswerken anzulegen. In welcher Stadt hätten sie das besser thun können als in Frankfurt a. M.? Waren doch auch die Konnnanditcn deutscher Verleger im Auslande, ;. B. die Kobergers und Hittorp - Hornckens in Paris, vor dein Jahre 1520 eingegangen. Johann Schabcler aus Bottwar, früher Drucker in Basel und Lyon, dann Vertreter von Johann Amerbach in Paris, wanderte von einer Messe zur andern und besuchte zu Anfang des Jahrhunderts auch Frankfurt. Hans Koberger ritt 1504 von Lyon zur Messe dahin — allerdings im Interesse des nürnberger Hauses — und Jean Vcmgris, ein lhoner Buchhändler, war dort in der Herbstmesse 1524 ebenfalls anwesend. Jakob du Puys von Paris besuchte in den vierziger Jahren zweimal im Jahre die baseler und frankfurter Messeu und kaufte 1548 unter anderm Thomas Platter in Basel dessen Büchervorräte ab; noch 1565 stand er mit Sigismund Feyerabend in Frankfurt a. M. im Geschäftsverkehr. „Er spricht deutsch, welches er in Basel gelernt hat", so schildert ihn Tanncr, „ist ein gewandter, verschmitzter Kerl, der sich auf jede Weise eiuzuschmcicheln weiß und kein Vertrauen verdiente, wenn die Früchte, die er täglich aus dcu baseler Büchern genießt, ihm nicht rieten, sich den Baselern gegenüber billiger zu benehmen." Wenn nun schon in der Mitte des JahrhunderS lyoncser, pariser, genfer, antwerpener und lowener Firmen in Frankfurt auf den Messen vertreten sind, so deutet diese Thatsache auf eine alte Praxis, deren Anfänge voraussichtlich bis in die frühesten Meßzeiten zurückreichen. Den ersten sesten Anhaltspunkt für diesen Rückschluß bietet das Rech- nnngöbnch der baseler Firma Froben und Episcopius aus den Jahren 1557 bis 15K4. Es erscheinen gleich im Herbst 1557 und noch in den folgenden Messen, soweit die Unterlagen erhalten sind, in den Büchern dieses Hanfes: Clemens Baudouin und G. Roville aus Lyon (ersterer hatte gleichzeitig auch in Leipzig eine durch Jakob Apel vertretene Niederlage); Joh. Fouchicr, Jakob Dupuys, Sebastian Nivclle und Andreas Wechel aus Paris; Nic. Barbier und I. Guychette aus Geuf; Johann von Loe, Johann Steels, Johann Beller, Martin Nutius und vor allen Christoph Plantiu aus Antwerpen, sowie Buchhändler aus Löwen, Amsterdam und Utrecht. 460 Die Reise zur Messe. Das Geleit. sAchtes Schon der Briefwechsel KobergerS mit Amerbach hat gezeigt, wie übel es damals mit den Landstraßen bestellt, wie unsicher der Verkehr und wie groß namentlich die Gefahr der Überfälle und Plünderungen friedlicher Warcnzüge, des „Werfens" der Fuhrleute, war. Auch in spätern Zeiten trieb sich infolge der zahlreiche!? Kriege, jahrein jahraus, und vorzugsweise in den Mcßzeitcn, viel unnützes Gesinde! im Lande umher. Ja, selbst die Truppen der Kriegführenden betrachteten geraubtes fremdes Privateigentum als rechtmäßige Kriegsbeute. Während des Schmal- laldischcn Kriegs wurden auf Herzog Moritz' Befehl sogar in Leipzig zur Meßzeit die Güter deö witteubcrger Buchführers Johann Löffler mit rechtlichem Kummer (Arrest) beschlagen. Es dauerte Jahrhunderte, bis diesem öffentlichen Unfug wenigstens in seinen Hauptauswüchsen das allgemein ersehnte Ende bereitet werden konnte. So groß war die allgemeine Gewaltthätigkeit, daß man an vielen Orten, über welche die Meßreisenden ziehen mußten, für ihre glückliche Anknnft in Frankfurt betete. Die Verleger selbst ritten vielfach in Gesellschaft und bis an die Zähne bewaffnet auf die dortige Messe. Wie gegen Ende des 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts Anton und Hans Koberger, Amerbach und Pctri sich zu Pferde auf deu Weg nach Frankfurt machten, so thaten es etwa hundert Jahre später Heinrich Estienne (Stephanus) aus Paris und Christoph Plautin aus Antwerpen. Moretus, der Schwiegersohn Plan- tins, ging sogar auf seiner Reise zur Messe 1566 noch zu Fuß von Antwerpen nach Köln, von wo er das Schiff bis Frankfurt nahm. Und das war keine etwa auffällige Ausnahme. Zur Ostermesse 1543 wanderte auch der Buchführcr Heinrich Altingk von Grcifswald zu Fuß „gen Leybtzig Bücher cinzukauffcn"; bei der Heimkehr wurde er zwischen Anclam und Stralsund erschlagen. ^ Man denke nur, welch kostbare Zeit mit solchen langen Ritten und Wanderungen verloren ging! Indessen waren die Herren für ihre Büchersendungcn auf den gewöhnlichen Frachtverkchr angewiesen und konnten für diesen und ihre eigenen Reisen nur innerhalb einer gewissen Zeit und gewisser Grenzen freies Geleit beanspruchen. Ursprünglich ein ausschließlich kaiserliches Hoheitsrecht, hatten es sich mit ocr Zeit auch die klciucn Landesherren angemaßt. Regelmäßig in jedem Jahre suchte daher das gauze 16. Jahrhundert hindurch der leipziger Rat bei dem Kurfürsteu von Sachsen, später bei den thüringischen Herzögen und den Landgrafen von Hessen, nm das Geleit für seine Kauf- Kapitels . Das Geleit. Empfang der Mcßfremden in Frankfurt. 461 leute zur frankfurter Messe nach; im Jahre 1595 zogen fünf leipziger Buchhändler in diesem Geleit nach Frankfurt. Vielfach wurde das Gc- lcitsrccht sogar ;u persönlichen Vorteilen und selbst zu Erprcssnngen mißbraucht. Heute versagten eö die Herzöge von Bayern, morgen die von Würtembcrg und ein andermal die Psalzgrafen. Oder sie kündigten es auch unmittelbar vor einer Messe und ließen dann den Überfall ungeschützter Kaufleute straflos geschehen. Am schlimmsten trieben es die kleinen Dynasten in der nächsten Umgebung von Frankfurt, die zum Teil förmlich von derartigen Naubzügcn lebten und wenn sie nicht in Feindschaft zu den Kaufleuten standen, doch als Frennde von ihnen gefüttert sein wollten. Dieser Zustand dauerte hier bis in die Nefor- mationszeit hinein. Vor und nach dem Dreißigjährigen Kriege wurde das Übel durch die zahlreichen Marodeure und entlassenen Soldaten noch schlimmer. So sagt z. B. Tobias Ruprecht in der Leichenrede auf den am 17. Mai 1659 verstorbenen Buchhändler Wolfgang Endter den Ältern in Nürnberg „Er war ein kluger und verständiger Mann, der seine Sachen weißlich angefangen, wohlbedachtsam fortgeführt, und glücklich vollendet, hat sich auch nicht leichtlich eine Mühe dauern lassen, sondern in dem dreißigjährigen Krieg die meiste Zeit mit Reisen Tag und Nacht zugebracht, und darüber von den Soldaten vielmalcn angefallen, ausgeplündert, und cinsmals gar gefänglich weggeführt worden, da er denn etliche Wochen in nicht geringer Leibs und Lebensgefahr gesteckt, zu ge- schweigen des vielmaligen Verlustes, so er durch Plünderung auf den Straßen erlitten." Aus diesem Grunde war das Geleit eine Forderung der Sicherheit. Langten nun die Geleitstruppen glücklich vor- Frankfurt an, so wurden sie an einem bestimmten Tage eingeholt. Die Reisigen und die weltlichen Richter der Stadt trafen mit den Gästen an der städtischen Grenze zusammen und boten ihnen hier den Willkommentrunk. Der große Markt wurde zur Bezeichnung des Anfangs und Endes der Messe mit der großen Glocke ein- und ausgeläutet. Das Einläuten bezeichnete den Beginn des Meßverkehrs und der vollen Marktfreiheit, welche darin bestand, daß Käufer und Verkäufer im offenen Gewölbe miteinander handeln durften. Die Reichsfahne auf dem Turm oder ein Schild auf einem Turm oder Thor waren die sichtbaren Zeichen dafür, daß diese Freiheit unbeschränkt herrschte, während das Einziehen der Fahne oder 462 Meßprwilcgicn. Das Buchhändlcrvicrtel. fAchtes die Wegnahme des Schildes den Befehl enthielten, mit allem Geschäft aufzuhören. Schuldner und Güter durften wegen alter Schulden nicht arrestiert werden und verfielen erst nach dem Anstauten, d. h. nach dem Ende der Messe, dem ordentlichen Richter; nnr die Abfuhr der Güter konnte bis zur Einigung der streitenden Parteien inhibiert werden. Das Fehde- und Rcpressalicnrecht der Ritter und adeligen Schnapphähne ward während der Dauer der Messe uicht anerkannt. Selbst Geächtete durfte man in dieser Zeit beherbergen, und im Umkreise der Stadt waren sie sicher vor Vcrfolgnng. Das Buchhändlerviertel lag im Süden der Stadt und stieß unmitcl- bar an den jetzigen Mainkai (damaligen Weinmarkt), von welchem aus die schweren, mit Büchern gefüllten Fässer bequem durch das Thor in die Straßen und in die Häuser gerollt werden konnten; diese Verpackungs- weisc bildete damals, wie schon wiederholt bemerkt, die Regel. Froschauer bittet einmal förmlich um Entschuldigung, daß er wegen Mangel an Zeit Kisten verwandt habe. Der Mittelpunkt jenes Viertels war derjenige Teil der früher Kormnarkt, später aber Buchgasse genannten Straße, welcher von der Leonhardskirche ans nördlich bis zum kleinen Kormnarkt läuft. Indessen darf man diese Begrenzung nicht zu wörtlich nehmen. Während sie heutzutage nur von der genannten Kirche aus bis zum großen Kornmarkt bei der Einbiegung in die Paulsgasse läuft, erstreckte sie sich zur Zeit der buchhändlerischcn Blüte Frankfurts in östlicher Richtung in die Mainzer Gasse zwischen Leonhards- und Fahrthor. Der Name Buchgasse kommt zuerst 1518 vor. Rcuchliu schrieb nämlich in jenem Jahre, daß Melanchthon auf der nächsten frankfurter Messe um des heiligen Kreuzes-Erhöhungstag in der „Büchcrgasse" bei Meister Thomas Anshelm, Druckerherrn und Buchverkäufer von Hagenau, zu finden sein werde. Auch der kaiserliche Fiskalprokurator und frankfurter Bücherkommissar Dr. Best in Speher spricht in einem Briefe, den er am 16. August 1593 an den Rat der Stadt Augsburg schrieb, noch von der Büchergasse in Frankfurt a. M. Der Name Buchgasse bürgerte sich erst zu Anfang des 17. Jahrhunderts allmählich ein. Eine Zeit lang lief er neben der alten Bezeichnung Mainzer Gasse her, so- daß beide Namen willkürlich nebeneinander galten. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts scheint die Straße übrigens auch allgemeinen Meß- zwecken gedient zu haben. So findet sich in dem Hause Nr. 15 Buch- Kapitcl.1 Das Bttchhändlervicriel in Frankfurt gasse, Ecke der Schippcugassc, noch heute ein großes Wandgemälde von einem Strauß aus Tunis, der, wie die Unterschrift meldet, 1577 zuerst in Frankfurt als große Naturmertwürdigkeit bekannt und gezeigt wnrde. Vom Anfang des 17. Jahrhunderts an bediente sich aber der Rat in seinen amtlichen Erlassen stets des Namens der Buchgasse. Thatsächlich bildete diese übrigens schon von den ersten Anfängen des buchhändlcri- schen Meßverkehrs an die Hanptnicdcrlagc der fremden Bnchführcr und Verleger. Hier hatten sie ihre Lager in alten festen Gebäuden, die noch zu Anfang des laufenden Jahrhunderts (Kirchner, der diese Thatsache meldet, schrieb 1810) die seitdem verblichene Inschrift „(Moina, libi'k- ris." führten. Iahrein jahraus lag hier zur Ersparung der Fracht und sonstiger Spcseu eiu Theil der nach Frankfurt gebrachten Vcrlagsartitcl. Am 17. November 1569 weigerte sich z. B. der Rat dem kaiserlichen Ansinnen gegenüber, Bürgschaft von den fremden Buchführcrn zu verlangen, weil diese „von einer Messe zur andern in ihren Buchläden und Gewölben Bücher für viele hundert Gulden zu hinterlassen pflegten" Die Wahl dieser Gegend war eine sehr verständige, da namentlich in der ersten Zeit die Bücherscndungen fast ausschließlich zu Wasser ankamen und mit verhältnismäßig geringer Mühe aus- und eingeladen werden konnten. Erst später dehnten sich dann die Niederlagen weiter von hier aus. „Auch haben", schreibt der Rat der Stadt Frankfurt am 36. Juli 1690 an den Kaiser, „unsere Vorfahren zur Erhaltung dieses (Buch-) Handels allhier den Buchführern und Händlern absonderliche, von anderm Lownlsroi» etwas separirte, aber doch nahegelegene Gassen eingeräumt, damit sie Buchhändler beysammen und umb sich desto besser correspondiren, und die käufer und gelehrte, selbige ohne sondere mühe und nachfrage finden und ein gutes genügen darob haben konnten. Es ist aber mit ihnen Buchhändler dahin gerathen, daß in vielen Jahren Einerley Buchhändler auß obgcdachten Königreichen mehr anhcro gekommen und die Messen besuchen, nnd dadurch unsere in gedachter Buchgassen wohnende Bürger nit geringen abgang dero einkünfften, welche Ihre Heußcr getragen, empfinden." Natürlich war auch für den Genuß und die Bequemlichkeit der Meßgäste reichlich gesorgt. In der wohlhabenden Stadt, von welcher es im Sprichwort hieß, daß sie mehr Wein in den Kellern als Wasser in den Brunnen habe, durften in der Regel Fremde keinen Wcinhandel treiben. 404, Henry Estieiinc über die frankfurter Messe. sAchtes Während der Messe aber war es diesen gestattet, an Nichteinheimische Wein zn verkaufen, wenn er unverfälscht war. In den Weinstuben gab es zu dieser Zeit auch keine Polizeistunde, überall ging es hoch her, und Gelage und Zechereien dauerten meistens bis zum Morgen. Heinrich Stephanus (Henry Estienne, 1528 bis 1598) aus Paris (später in Genf und zeitweise in Augsburg), gleich berühmt als Buchdrucker wie als Gelehrter, war seit 1572 ein ziemlich regelmäßiger Besucher der frankfurter Messen. Sie gehörten so sehr in seine geschäftlichen Berechnungen, daß er noch 1571, im Jahre vor dem Erscheinen seines „?K6- skurus Frasos-s" an den Arzt Crato von Krafftheim schrieb: das Werk werde nicht vor der nächsten frankfurter Messe herauskommen. Er verherrlichte den frankfurter Meßverkehr auch in einer kleinen, 1574 erschienenen Schrift: „?rg,llvotoräikiisö Lmporium s. IrANLotorZielisss Xunäwae", und schildert darin die günstige Lage der Stadt für den Meßverkehr, das liebenswürdige Entgegenkommen der Frankfurter, die Annehmlichkeit des dortigen Aufenthalts, die Unparteilichkeit der Gerichte und den großartigen Verkehr der aus aller Herren Länder hier zusammenströmenden Fremden. Gibt er auch mehr allgemeine Gesichtspunkte als Thatsachen, so macht er doch den Eindruck eines zwar begeisterten, aber immerhin wahren Berichterstatters, dessen Angaben auch anderweitig bestätigt werden. Aus der poetischen Sprache des Stephanus in die nüchterne Prosa des täglichen Lebens übersetzt, erfährt man also, daß die Schriftsteller, Dichter und Gelehrten zur Zeit der Messen mit den Buchhändlern und Buchdruckern nach Frankfurt strömten und sich namentlich in dem der Litteratur bestimmten Stadtteil (der Buchgasse) zusammenfanden. „Daher kommt es", möge jetzt Stephanus selbst das Wort ergreifen, „daß man auf dieser litterarischen Messe über Dinge unterrichtet wird, über die man sonst auf allen Bibliotheken vergeblich Nachrichten sucht. Jeder vernimmt das lebendige Wort der vielen Lehrer von den verschiedensten Universitäten, man hört sie mitunter in den Läden der Buchhändler ebenso ernsthaft philosophieren, wie früher Sokrates und Plato mit ihren Schülern inmitten des Lyceums. Aber nicht nur Philosophen entsenden die berühmten Universitäten von Wien, Wittenberg, Leipzig, Heidelberg, Straßburg und unter den ausländischen Löwen, Padua, Oxford und Cambridge hierher nach Frankfurt, sondern auch Dichter, Redner, Geschichtschreiber, Mathematiker und solche, welche in Kapitel.) Besuch der Messen durch die Gelehrten. 465 allen diesen Disziplinen bewandert sind und, wie die Griechen sich ausdrücken, die Encyklopädie zu. ihrem Studium gemacht hatten. Die Italiener haben daher ganz Unrecht, wenn sie sagen, die Deutschen hätten ihren Verstand in den Fingern, als wenn sie sich nur im Handwerk und in den mechanischen Künsten auszeichneten. WahrliH, sie mögen doch einmal die frankfurter Messe besuchen! Beim ersten Eintritt in das Bücherviertel werden sie einsehen, daß das Sprichwort lügt und diesem Volke großes Unrecht thut. Auch übertrifft diese Messe der Musen die des Merkur nicht allein durch Würde und Ansehen, sondern, was noch merkwürdiger ist, sie macht ihr auch durch die Menge des Gebotenen gewissermaßen den Rang streitig. Denn die litterarischen Arbeiten der Deutschen kommen an Zahl ihren andern Arbeiten beinahe gleich, an denen die Italiener den Geist der Hände bewundern, und ebenso können es die Studierenden der Zahl nach mit den Kaufleuten aufnehmen." Viel schwerer als diese allgemeinen Lobpreisungen, welche eine genauere Ortskenntnis vermissen lassen, wiegt die Thatsache, daß Frankfurt sich bald auch als Gelehrtenmesse entwickelte. Melanchthon wird 1518, wie schon angeführt, als der erste genannt, welcher mit seinem Verleger und Freunde Thomas Anshelm dort zusammentraf; ihm aber folgten bald andere. So verkehrten denn in der Buchgasse alljährlich immer mehr Gelehrte, welche mit der Absicht nach Frankfurt kamen, sich den Verlegern als Korrektoren und als eine Art litterarischer Berater anzubieten, oder um mit ihnen zu verhandeln, sei es zur Anknüpfung nener Beziehungen, sei es, um sich nach den neuesten litterarischen Erscheinungen umzusehen. Auch kauften sie hier an der Quelle für sich oder ihnen befreundete Bücherliebhaber ein und fanden, namentlich vor dein. Erscheinen des MeßkatalogS. (1564) Gelegenheit, in sonst kaum zu ermöglichender Weise eine größere Auswahl neuer Werke kennen zu lernen. Ein vereinzelt dastehender Fall ist der Besuch des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg in Frankfurt, der hier 1552 einer Buchhändlerwitwc ihren ganzen, mit vielen und kostbaren Büchern ausgestatteten Buchladen abkaufte und mit ihm die Grundlage zur spätern rostocker Universitätsbibliothek legte." Als Maximilian II. im Jahre 1562 in Frankfurt zum deutschen König gekrönt wurde, trafen im Gefolge des Kaisers Ferdinand unter andern auch damals namhafte Gelehrte dort Kapp. I. M 466 Bücherankäufe der Bibliotheken auf der Messe. sAchtes ein, Wie Selb, Zasius, Agricola, Prätorius, Johannes Sturm, Johann Lauterbach, Michael Beuther u. a., deren Wohnung bei den Buchführern zu erfragen war. Aus dem allerdings einer spätern Zeit angehörenden Briefwechsel Melchior Goldasts geht hervor, daß er und andere süddeutsche Gelehrte sich während der frankfurter Buchhändlermesse oft dort trafen und miteinander abrechneten, oder auch Verträge abschlössen und ihre Werke austauschten. Ebenso sandten öffentliche Bibliotheken ihre Bibliothekare nach Frankfurt, um sich durch deren Berichte auf dem Laufenden zu erhalten, oder durch größere Ankäufe einzelne Lücken billiger auszufüllen, als beim heimischen Sortimcnter. So hatte seit 1569 der straßbnrgcr Bibliothekar die Pflicht, sich auf den frarsifnrtcr Messen nach den nenerschicncncn Büchern umzusehen, durfte jedoch nichts kaufen ohne die Genehmigung der Scholarchen. Der erste neue Bibliothekar war der Professor der Rechte und Geschichte, Michael Beuther, der früher an der Heidelberger Bibliothek angestellt gewesen war und gleich im ersten Jahre seiner neuen Amtsführung 21 theologische Bücher, 7 juristische, 2 geschichtliche, 2 mathematische, 1 geographisches und 7 Klassiker anschaffte. Vom Jahre 1609 ab wurde aus Anordnung des Rats seitens der Scholarchen eine jährliche Summe speziell zu diesen Bücherankäufen auf der frankfurter Messe angewiesen, und 1616 bestimmte die neue Bibliothckordnung unter anderm: „Der Bibliothekar soll den Buchhändlern insinuiren, auf den frankfurter und straßburger Messen die neuen Bücher aufzubringen. Er selber soll jährlich einmal, im Frühling oder Herbst, nach Frankfurt reisen und alle (Meines t^xo- Zrapuioas perlustricrcn, nicht nur nach neuen, sondern auch nach alten Sachen." Dem 8. Artikel sind einige Bemerkungen über die Mittel angehängt, wie man die aus der frankfurter Messe gekauften Bücher am wohlfeilsten nach Straßburg bringen könne.Als Zsaak Elsevier 1620 znm Universitätsdrucker in Leyden eruannt wurde, mußte er sich unter anderm auch verpflichten, diejenigen Bücher, welche die Professoren oder akademischen Würdenträger von Frankfurt zu beziehen wünschten, ans seine eigene Gefahr von dort kommen zu lassen und zu demselben Preise zu berechnen, den die übrigen Buchhändler forderten. ^ Überhaupt ließen es sich die Universitätsbehördcn, da feststehende Verkaufspreise (Ladenpreise) ja noch nicht bestanden, vielfach angelegen sein, sich über die „Frankfurter Tax", d. h. über den Preis zn informieren, welchen die Kapitels Kredit von Messe zu Messe. 467 Bücher im Verkehr der Buchhändler untereinander auf der Messe hatten, um wirklichen oder angeblichen Überteucrungen seitens ihrer Sortimentsbuchhändler vorzubeugen. Georg Gruppenbach in Tübingen wurde z. B. im Jahre 1597 unter Androhung einer Strafe von 10 Gulden durch die Universitätsbehördcn gezwungen „ein Taxzcttel einzugeben". Nur mit Widerstreben gab er sein Verzeichnis, „in was gelt ycdes Bnch zu Franckfort eingekaufft worden", ein." Auf dieser frankfurter Tar basierten denn auch im Anfang des 17. Jahrhunderts die Versuche der sächsischen Regierung, die Höhe des den Buchführern zu verstattenden Aufschlags zu regeln, beziehungsweise zu beschränken. Es liegt in der Natur jedes gesuudeu Werdens, daß es sich auf der Grundlage bereits bestehender Satzungen und Gebräuche entwickelt. So lehnten sich denn auch die Verleger und Buchführer, als die später Gekommenen, an die bewährten Geschäftsusancen der schon vor ihnen nach Frankfurt gezogenen Kaufleute, und namentlich der Großhändler, an. Seit den ältesten Zeiten gewährten diese Kredit und rechneten von Messe zu Messe ab. Um aus zahlreichen Beispielen nur ein paar herauszugreifen, so kaufte 1446 Otto Ruland, ein reicher Handelsherr aus Ulm, in der Woche nach Mittfasten Waren, welche er auf der frankfurter Herbstmesse zu zahlen sich verpflichtete, oder er machte eine Bestellung von 50 Stück Arras gen Frankfurt auf sein Wagnis, und was sie in der Herbstmesse gelten würden, das sollte er zahlen in der Fastemncssc. Weitere urkundliche Beweise für die Abrechnung von' Messe zu Messe liefern, neben mancherlei vereinzelt berichteten Daten, das bereits erwähnte Rechnungsbuch der Firma Froben und Episcopius in Basel und die gleichfalls publizierten Meßrcgister Sigismund Feyerabends und des Agenten Michael Harder in Frankfurt a. M. Das erstgenannte Rechnungsbuch trägt auf der zweiten Seite die Überschrift: „Beschreibung der Schuldnerenn so in Gmeind sindt schuldig wordenn umb Bnocher die sey zu Franckfort in septcmbri 1557 von uns gnummen hant undt in der fastmcß 1558 zalenn sollenn von welcher sum ist Nicolai Episcopii f. der achtest theyll." Darunter sind links die Namen der Schuldner jeden Jahres mit den betreffenden Beträgen angeführt, rechts aber die geleisteten Zahlungen gebncht — wie „äöäit, nokis iu Nkrtio krg.nektort.i, 1558" oder „Hernff hat zahlt der 1559" — und wird dann die Rechnung unter den Teilhabern selbst ausgeglichen. Grundsätzlich wird alfö 20* 468 Das geschäftliche Treiben auf der Messe. fAchtes — worauf schon im fünften Kapitel hingewiesen wurde —, wenn nicht bare Zahlung erfolgte, noch immer ein Kredit von Messe zu Messe gewährt, und es verdient besonders hervorgehoben zu werden, daß die Schuldner nur selten im Rückstand blieben. Abnehmer, welche ungewöhnlich großen Bedarf hatten, wie z. B. Georg Willer in Augsburg und Arnold Birckmann in Köln, erhielten unter Umständen auch wohl teilweise Jahreskredit. Auch aus den andern glücklich vom Untergang geretteten Meßrcgistern geht hervor, daß der Buchhandel in Frankfurt auf die Messe beschränkt war und daß nicht nur auswärtige, sondern auch frankfurter Verleger für die Meßgeschäfte innerhalb und in nächster Nähe der Buchgasse eigene Gewölbe hatten, welche außer der Meßzeit geschlossen blieben. Nur wenige Handlungen — und dies waren hauptsächlich frankfurter — erhielten zwischen den Messen Bücher ausgeliefert, welche in der nächsten Messe bezahlt wurden. Von Tauschgeschäften (Verstechen) ist erst häufiger in und nach dem Dreißigjährigen Kriege die Rede. Es war eine große Mannigfaltigkeit von Geschäften, welche während der kurzen Zeit der Messe erledigt werden wollten: streng und energisch war also das Arbeiten, groß das Hasten in ihrer Bewältigung. Josua Maler, der schweizerische Grammatiker — ein Stiefbruder der Neffen Christoph Froschaucrs in Zürich —, schreibt darüber in sein Tqgebuch vom Jahre 1551: „Am 18. September fuhrend wir von Maynz uff dem Mahn bis gen Frankfurt die wytberümpte und in allen Landen wolbekante Statt. In derselben fanden wir den Ehrenhaften Herrn Christofscl Froschauer, den alten. Burger und Truckerherrn vonn Zürich, der hielt uns by ihm uff zehen ganzer Tag in syner Herberg. Und wyl ich ini in synen Buchladeu nit unnütz war, als der ich von Kindswesen uff im Buchladen glych als ufferzogen war, gar kommlich auch fro'mden Leuten in Latein und Französisch antworten und Beschehd geben konnt, wolt er mich gar nir von im lassen, bis das die Meß wölt enden. Ich hat übel Zht mit Bücher uff und abtragen, konnt nienenhin entrinnen die Statt zu besehen, als dann in järlichcn Märkten sich mancherley da sehen läßt."" Bereits aus der Heimat hatten die fremden Buchhändler noch besondere Kommissionen mitgebracht: sie vermittelten vielfach den brieflichen Verkehr der Gelehrtenwelt, nicht nur auf den Messen, sondern Kapitel.) Briefaustausch. Hcrrichtung der Gewölbe. 469 auch auf ihren größern Geschäftsreisen. Der wittenberger Buchführer Jost Sturtzkopff z. B., welcher von 1545 bis 1555 regelmäßig von Zeit zu Zeit Dänemark mit einem Bücherlager besuchte, besorgte dabei die Korrespondenz und die Geschäfte zwischen Bugenhagen und Christian III., war sogar eine Art von Vertrauensperson, welche dem König mündlich über kirchliche Verhältnisse und Vorkommnisse Bericht erstatten mußte. Derartige Kommissionen wollten bei der Ankunft in Frankfurt erledigt werden, vielleicht wurden die Briefe auch wohl von persönlich anwesenden Gelehrten bei den Überbringern abgeholt. Unzählig sind die Notizen darüber in den gedruckten Briefwechseln des 16. und 17. Jahrhunderts; der jenaer Buchhändler Konrad König sagt im Jahre 1558, daß er „viel briev die messe pflege hinabzuführenn" und „wan es messe Zeit ime von vilen orthenn brieve hinabzuführen zugeschickt wurdenn". ^ Bis in die neueste Zeit hat dieser Postdienst des Buchhandels gedauert; erst das billige Porto hat ihm ein Ende bereitet. Die Läden oder Gewölbe mußten dann in Ordnung gebracht, die Lagervorräte revidiert und in Stößen zurechtgesetzt werden; bedenkliche Artikel oder Nachdruckssachen, bei denen man eine Beschlagnahme befürchten konnte, oder derenthalben vielleicht gar schon ein Verbot stattgefunden hatte, wollten unter andere versteckt sein, oder mußten möglichst hoch oben oder in finstern Ecken des Gewölbes den spähenden Augen des Fiskals (anfänglich des mainzischen sdes Plebans zu St. Leonhard), später des kaiserlichen) entzogen, eventuell doppelte „Register" (Lagerinventuren) — das eine für den Geschäftsgebrauch, das andere für das Auge der Behörde — vorbereitet werden.^ An Thür und Fenster wurden die Titelblätter der neu zur Messe gebrachten Bücher angeschlagen, daneben die Verlagskataloge in Plakatform; Sigismund Feyerabend und Theodor de Brh in Frankfurt schmückten die ihrigen, an sich schon elegant ausgestatteten, gar mit ihren eigenen von Raphael Sadeler und Matthäus Merian gestochenen Bildnissen. Daneben hingen dann bald kurze Auszüge aus den neuerhaltenen Privilegien (Isvor xrivilsZii) zur schnellern Information für die Geschäftsgenossen, in späterer Zeit auch förmliche Prospekte über künftig erscheinende Bücher. Flugschriften und Klein-Litteratur boten sich wohl auch in besondern Auslagen selber an. So harrte das vorgerichtete Gewölbe der Einkäufer. Große Handlungen, mit starkem in die Ferne sich ausdehnendem Sortimcntsbetrieb, Der Einkauf und die Einkäufer. sAchtes gaben ihren die verschiedenen Gebiete bereisenden Dienern wohl gar ein förmliches Rendezvous auf der Messe. Arnold Birckmann von Köln z. B. erschien auf der Fastenmesse 1565 mit nicht weniger denn acht Reisedienern; jeder'einzelne derselben entnahm für sich seinen Bedarf von Sigismund Feyerabend. Sie genossen wohl einer gewissen Selbständigkeit und das auch mit Recht, denn sie kannten das von ihnen bereiste Terrain am besten. Nach beendigter Messe zogen sie dann' mit ergänzten und neuassortierten Porräten — gleich den kleinen Buchführern, die allein diese Absicht zur Messe führte — wieder von dannen in die Weite, Wohl auf die Messen in den Niederlanden, nach Straßburg, nach Zur- zach u. s. w., vielleicht gar nach Italien; denn ein Philipp Junta befand sich unter ihnen. " Namentlich die zurzacher Messe scheint von Bedeutung gewesen zu sein; sie war wenigstens für Birckmann ein wichtiger Saldierungstermin gegenüber der Firma Froben-Episcopius. Im Jahre 1563 hatte er an demselben nicht weniger als 2000 Gulden zu zahlen! In den Gewölben aber drängten und hasteten, wie Josua Maler andeutet, die Einkäufer, um schnell ihre Geschäfte zu beenden und wieder heim, auf die Jahrmärkte oder auf die leipziger Messe ziehen zu können. Denn dicht folgten die leipziger Öfter- und Michaelis- auf die frankfurter Fasten- und Herbstmessen, und die Reise dahin währte lange, und noch langsamer fuhren die Frachtwagen. Eilig wurden die Vorräte durchmustert, was notwendig gebraucht wurde, was vou den Neuigkeiten Absatz versprach oder durch den Titel lockte und reizte, das wurde „ausgesetzt", „eingeschlagen" (verpackt) und fortspediert. Als im Jahre 1557 die leipziger Buchhändler vor dem Rate wegen des Vertriebs der von dem Dr. Basilius Monner in Jena unter dem Pseudonym Christian Alemau bei Nikolaus Brhlinger in Basel verlegten Schrift über den Schmalkaldischen Krieg vernommen wurden, rechtfertigten sich die Jn- quisiten mit dem Dränge der Meßgeschäfte, daß sie „solch buch zu Frangk- furt nicht gelesen, sondern wie es pflegt inn Messen in gedreng und eil zuzugehen, nicht mehr dann den Titel gesehen, und ein anzahl Exem- plaria hingesetzt und alsobald eingeschlagen und aufladen lassen, und nicht ehe inn erfarung kommen seind, was inn gemeltem Buche stehet, bis das sie die Buecher anher gebracht, und aus den Fassen genommen" ^° Dann waren Kommissionen zu erledigen: Aufträge auf Besorgung Kapitels Besorgungen. Die Abrechnung, Lauter und unlauter. 471 fremdländischer Litteratur, die nicht immer sofort ausgeführt werden konnten; das Gesuchte war eben nicht auf den Meßlagern. Da mußte bei französischen und italienischen Buchhändlern herumgefragt und gesucht, die eventuelle Lieferung für die nächste Messe verabredet werden; „Norsto ciabis eurarn", heißt es in Christoph Plantins Notizen für die Herbstmesse 1575, „aZsncti in xrvxirnis nnnäinis onrn Vsnstv alic^u» diklio- nt ^ffsra-t nobi8 lidrum inaZnura: Noses ^eg^xtieus, il)t ü. 140 s. 16 voxsres 1s rabat ria zu seiner sogenannten „L»1- leotic» ir> unuro evrxus" — einer Zusammenfassung der Willerschen Meßkataloge von 1564 bis 1592 — erzählt. Willer sei auf der frank- fnrter Büchermesse mit großen Büchervorräten erschienen, welche er durch seine Kataloge habe wollen verbreiten helfen, so scheint dem der oben citierte Hinweis auf das augsburger Lager zu widersprechen. Die Zahl der außer den neuen Erscheinungen der Messe aufgeführten ältern Werke ist sehr klein, und die bald so genannten Meßkataloge sollten eben ein Betriebsmittel für diejenigen Bücher sein, welche Willer erst auf der Messe selbst hatte anschaffen können. Die spätern Kataloge, von der Fastenmesse 1568 an, sprechen allerdings auch von solchen neu oder verändert herausgegebenen Werken, welche in den Zwischenräumcn zwischen den Messen erschienen waren; diese bildeten aber damals eine verschwindende Minderheit, und gerade auf dem Katalog der Fastenmesfe 1568 ist ausdrücklich gesagt: „Newe Bücher, so zum theil inn Augspurg, seidt der nechst vcrschinen Franckfurter Herbstmeß, zum theil in der Fastcnmcß dieß Jars zusammen gebracht worden vnd zu Augspurg bey Georgen Willer zuuerkauffen sein." Auch der Umstand, daß fast ohne Ausnahme der Druck der Willerschen Kataloge (wie später auch der Portenbach- und Lutzschen)- bis dahin, wo der frankfurter Rat den Druck von Privatmeßkatalogen verbot, in Frankfurt ausgeführt wurde, widerspricht dem nicht. Ein so bedeutender Kunde, wie Willer, wurde jedenfalls vor allen gefördert, und da die Bnchführer schon in den ersten Tagen der ersten Meßwoche ihre Einkäufe machten, „aussetzten und einkauften" ^, so konnten Manuskript und Druck des Katalogs in Frankfurt selbst so schnell hergestellt werden, daß die Verbreitung noch während der übrigen Zeit der Messe stattfinden konnte, während dagegen die Verpackung der Bücher und der Transport derselben nach Augsburg und die nachher erst erfolgende Verfertigung des Katalogs viel mehr Zeit erfordert und damit der beabsichtigten Wirksamkeit desselben bedeutend geschadet hätten. Diese Hast bei Herstellung der Meßkataloge zeigt sich besonders in mehrcrn Kapitel.) llberhastimg des Drucks. Entwickelung des Untcrm'hmms. 481 auffallenden Druckfehlern. Herbstmesse 1567 steht in einer großgedruck ten Überschrift: Trologeu; ans dein Titel von Herbstmesse 1572 liest man statt QniMng,ruiu: nnutinarnin; der Text desselben Katalogs ginnt, großgedrnckt, mit ?m'tiiti acl Vig-ciium vsna- Iss tig-dsutur". Der Katalog war also in aller Form mit zum Verteilen auf sciueu Handelsreisen bestimmt. Den ersten Anlauf aber, wirklich einen Katalog aller erschienenen Neuigkeiten herauszugeben, nahm zur Fastcnmesse 1590 Peter Schmidt (Fabricius) in Frankfurt a. M. Er motiviert sein Uuteruehmen damit, daß „offtermal mancherley vnnd fürneme Bücher bißhero in (Ü!Z.tg.1oFi8 seind außgelassen worden, mehr auß wvlbedachteu muth, dan hinderlässig- kcit derjenigen, so die Latg-loZos verlegt haben (dann dieweil dieselbigcn, an end vnd orten, wohnen, da nicht allerley Bücher öffentlich dijrffen verkaufst werden, haben sie nicht vnbillich jren Nutzen vnn Ncpntation zu vorderst vnd ersten bedacht, wiewol die Buchtrucker vnd Buchhändler darvon großen schaden litten)". Schmidt kann hier nur Augsburg im Auge haben, und er verspricht nun die Herausgabe solcher Kataloge, welche die Titel aller erschienene» Bücher, „es seyen groß oder klein, fürnem o^er gering", enthalten sollen. In ähnlicher Weise spricht sich auch Basse in der erwähnten „Kpistola, clsclieatorig." aus. Sehr viele nicht unbedeutende Bücher, sagt er, fehlten in den Katalogen — zunächst in den Willerschen, denn nach ihnen und für Willer ist die „tüoUsetiv iu nunlli cm-xuL" bearbeitet —, weil sie entweder gar nicht nach Frankfurt gekommen oder durch Nachlässigkeit der Sammler nicht iu die Kataloge aufgenommen worden seien — ein Übelstand übrigens, der dem Mcß-- tatalog bekanntlich bis zu Ende seines Erscheinens vorgeworfen worden ist. Aber dennoch ist es bei dem einen Schmidtschcn Meßkatalvg geblieben; jedenfalls fehlte Schmidts, wie auch Wohl dem Egenolphschm Unternehmen, welches letztere vielleicht an das semige anzuknüpfen suchte, die Gunst der Buchhändler, die an die bisherigen Kataloge gewöhnt waren. Auch Schmidts Katalog dürfte übrigens an dem bei andern ge- 31* 484 Der offizielle Mehkatalog seil 1SW, sAchtcs rügten Fehler gelitten haben: in einer Schlußschrift beklagt er sich darüber, daß ihm die Titel nicht rechtzeitig genug zugekommen seien. Die Meßkataloge waren inzwischen nach und uach zu einem Hilfsmittel des litterarischen Verkehrs von solcher Bedeutung herangewachsen, daß die wieder erstarkte und immer kühner auftretende katholische Partei sich ihrer zu bemächtigen, sie unter ihre Aufsicht zu bringen suchte. In den Jahren 1596 und 1597 warcu Irrungen entstanden (welcher Art ist nicht klar), die den frankfurter Rat vorsorglich bewogen, den Druck von Privat Mcßtatalogen in Frankfurt hinfort nicht mehr zu gestatten, vielmehr selbst eiueu einzigen, angeblich vollkommenen Katalog drucken und publizieren zn lassen, der von ObrigkeitS wegen gefertigt werden sollte. Die Buchführer sollten zu dem Ende angehalten werden, ihre Büchertitel in die Ratskanzlei zu liefern^ «anfänglich die Titelblätter selbst, später wurden nur Titclabschriften, in ckuxlv, verlangt). Motiviert wurde dieser Beschlnß dnrch die Rücksichten auf die Censur; es waltete dabei, wie sich das des Nähern aus dem zehnten Kapitel ergebe» wird, die Absicht ob, dem Andrängen der immer selbstherrlicher sich geberdenden kaiserlichen Bücherkommission die Spitze abzubrechen. Nachdem nun im Herbst 1597 dieser Ratsbeschluß in der Buchgasse (den Buchhändlern) publiziert worden war, erschien der sogenannte Ratsmeßkatalog, zusammengestellt dnrch den Syndikus Dr. Kaspar Schacher, wahrscheinlich von Herbstmesse 1598 an, und zwar, während bis dahin der Titel vielfach gewechselt hatte, unter der von nun an feststehenden Benennung „Oats,- loZns nnivoi'Mlis". .Die beiden ersten dieser Meßkataloge erschienen bei Johann Feyerabend in Frankfurt a. M, der dafür dem Bearbeiter zu Ausgang der Messen durch Geld oder Bücher entschädigte. „Bnd ist damit", sagt Schacher, „einem E. Rath, ein Werk erhalten worden, daß derselbige in das obrigkeitliche Amt der Juspection vm so viel tiefer impalrvuiit vnd die Jesuiten durch dies Mittel abgehalten worden, daß sie auch bis auf diese Stunde nichts weiter töntiron oder vnterstchen können." Nach Feyerabends Tode übertrug Schacher den Verlag au den Buchdrucker Johann Sauer, der ihm dafür ein Honorar von messentlich 60 Gulden gewährte — der Verlag des Mcßkatalogs muß demnach recht einträglich gewesen sein — und der mm die Mcßkatalogc von der Herbstmesse 1599 bis zur Fassenmesse 1608 druckte. Infolge von Differenzen Kapitel.) Intriguen von katholischer Seite gegen den Katalog. 485 Sauers mit Schacher ging dann der Verlag an Sigismund Latomus (Meurer) über, der ihn von der Herbstmesse 1608 bis dahin 1617 behielt. Einer der Sauerschen Kataloge, der von oer Herbstmesse 1602, erhält dadurch ein. besonderes Interesse, daß er angedruckt (nicht, wie später mehrfach vorkommt, angehängt) wohl zum ersten mal eine Buchhändleranzeige enthält. Dem Schluß des Katalogtextes folgt nämlich unmittelbar noch ein Abschnitt: „lüg.tg.logus der Newen Bücher, so in dem Jngol- stäter Laden diese Herbstmeß 1602. gefunden werden." Es ist dies lauter Verlag von Elias Willer in München, Jngolstadt und Freiburg. Dieser, ein Sohn Georg Willers, hatte in Gemeinschaft mit seinem Brndcr Georg das väterliche Geschäft in Augsburg fortgeführt, wie es scheint bis Ostern 1598. Am 8. April dieses Jahres hatte er die Buchhandlung von Johann Wolf Wiederhold in Frankfurt a. M. gekauft^, wo er bis zum Jahre 1602 geblieben zu sein scheint. Es ist schon aus dem Vorstehenden zu ersehen, daß die Hofpartei in Wien, oder die Jesuiten, sich des Meßkatalogs zu bemächtigen, denselben ihren Zwecken dienstbar zu machen strebten. Der Plan scheint von langer Hand her vorbereitet worden zu sein. Bereits seit dem Jahre 1606 erschienen in Mainz katholische Meßkataloge, ob als Privatunter- nehmen, ob von seiten der erzbischöflichen Kurie veranlaßt oder beeinflußt, steht dahin. Die Mainzer Erzbischöfe beanspruchten als Erzkanzler des Reichs ein Aufsichtsrecht über den Buchhandel, speziell über den aus der frankfurter Messe, und vom letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts ab bis zum Jahre 1524 lassen sich die Versuche verfolgen, dieses angebliche Aufsichtsrecht zur faktischen Geltung zu bringen. Es ist daher Wohl kein bloßer Zufall, vielmehr ein Glied in der Kette der geplanten Maßregeln, wenn gleichzeitig mit dem Hauptansturin vom Jahre 1608 gegen die Hoheitsrechte des frankfurter Rats in Büchersachcn der Versuch gemacht wurde, die katholischen Meßkataloge nach Frankfurt zu verpflanzen und ihnen, und zwar ihnen ausschließlich, einen offiziellen Charakter aufzudrücken. Ein Gesuch des katholischen Buchdruckers Nikolaus Stamms in Frankfurt im wiener Archiv — es ist leider undatiert, muß aber notwendigerweise vor Erlaß der Konstitution Kaiser Rudolfs II. „von Visitation der, Druckerehen :c." cl. ci. 15. März 1608 eingegangen sein — bittet nämlich um Bewilligung eines Privilegiums für den Druck des frankfurter Meßkatalogs. Die katholischen Bücher, heißt es in diesem 486 Der katholische Mcßknwlog. sAchtes Gesuch, würden teils ausgelassen, teils unvollständig aufgenommen. Der frankfurter Rat habe den Advokaten Dr. Schacher mit Anfertigung des Katalogs beauftragt, was sowohl den katholischen Buchhändlern, als der katholischen Religion selbst zum Präjudiz gereiche. Er bitte also um ein Privilegium, den Katalog aller zu jeder Messe ciukommeudcu Bücher zu drucken; dagegen sei er erbötig, nicht nur dcu Katalog unter Rat und Porwissen des Bücherkommissars Dr. Vcil. Leucht (Ke.i Zibrari-is lik- vi8or et tüomrlli8ss.riuL), oder wen sonst der Kaiser dazu austeilen würde, zu drucken, sondern auch 50 Freiexemplare an den kaiserlichen Hof einzuliefern. Die Spuren dieser Bestrebungen zeigen sich denn auch in der eben angeführten Konstitution, iu welcher jene Beschuldigüug des teilweisen WeglasseuS der katholischen Litteratur in dem nunmehr amtlichen Meßkatalog wiederholt werden, noch deutlicher aber in deu „Puutta, welche an den Rat zu Frankfurt zu schreiben", welche jedenfalls als Direktive für die Beantwortung der Dorftellungen des letztem gegen die angeordneten Maßregelungen dienen sollten. Der frankfurter Rat soll' dauach bedeutet werden: „auch die Ausfertigung des e-rt^logi lidiorum nicht allem vor und ahn sich zu ziehen und dardurch sich zu mechtigcn Ihres gefallcns Bucher in deuselbigen zu setzen und andere ausznlasscn, sondern die verordnete Loiuiuiss-u-ios in deine mit znznlassen". Der ganze Plan scheiterte aber zunächst, wie die ausführliche Darstellung im zehutcu Kapitel zeigen wird, an dem energischen Auftreten von Knrpfalz im Interesse des freien litterarischen Verkehrs, welchem Auftreten sich Knrsachsen etwas zaghafter anschloß. Der katholische Meßkatalog mußte zunächst sein Domizil in Mainz behalten und erschien hier unter Lenchtö Aufsicht und Redaktion. Er sollte nnn wenigstens einen GcwisscnSbcrater der katholischen Buchhändler, eincu Iuäie Willerschen Kataloge betrifft, so scheint es, als ob dieselben nach Ordnung des Lagers nach den Büchertitelu aufgenommen wären; bei den Ratsmeßkatalogcn und ihren offiziellen Nachfolgern läßt der Umstand, daß fast immer der Verlag eines und desselben Verlegers in derselben Rnbrik hintereinander aufgeführt ist, darauf schließen, daß die betreffenden Bearbeiter einfach die eingelieferten Titelblätter oder die auf Zettel geschriebenen Titel jedes Verlegers zusammen auf die die betreffenden Rubriken euthaltenden Päckchen gelegt und so das Manuskript für den Druck gebildet haben. Es erübrigt noch, die Entstehungsgeschichte des leipziger Meßkatalogs zu besprechen", da dieselbe nicht füglich von der des frankfurter getrennt werden kann. Der im zweiten Kapitel erwähnte Henning Große hatte zur Ostermesse 1595 (eigentlich für die Michaelismesse 1594) aus den verschiedenen frankfurter Katalogen einen einzigen zusammengestellt, seiner in einem Aktenstück gegebenen Erklärung zufolge, um seine Kunden billiger befriedigen zu können, Möglicherweise hatte ihm sogar die gewiß schon länger bekannte oder besprochene Absicht des frankfurter Rats, die Herausgabe des Meßkatalogs an sich zu ziehen, den Anlaß zu seinem Unternehmen gegeben; er mochte der Meinung sein, mit der Begründung einer Konkurrenz in Leipzig nicht nur seine eigenen Interessen, sondern auch die des leipziger Platzes zu fördern. Nachdem er sein Unternehmen mehrere Jahre sortgesetzt hatte, trat Abraham Lainberg als Konkurrent auf, indem er in der Michaelismesse 1598 ebenfalls einen Meßkatalog druckte, zunächst ohne Privilegium, während dagegen, wie schon erwähnt, Große im Besitze eines Generalprivilcgiumö sich befand. Im nächsten Jahre wußte sich Lainberg aber ein eigenes kursächsisches Privilegium 490 Der leipziger Meßkcitalog, ^Achtes (vom 24. März) zu verschaffen und verklagte nun im April Henning Große's Sohn, Friedrich Große, unter dessen Firma des erstem Ostcr- meßkatalog von 1599 erschienen war, durch Vermittelung der Universität — der für sich allein eigentlich nur die Aufsicht über die Censur zustand — wegen Nachdruck des seinigen bei dem Administrator von Kursachsem Hcuuiug Große wurde auch, trotz seines moralischen Vorzugsrechts, verurteilt, sich des Drucks und Vertriebs des Meßkatalogs zu enthalten und die Strafe von 30 rheinischen Gulden Gold wegen Verletzung von Lambergs Privilegium zu bezahlen. Um sein Unternehmen aufrecht erhalten zu können und das Verbot des Weiterdrucks zu umgehen, veranstaltete er nun in aller Eile und zwar angeblich als Fortsetzung der obenerwähnten in Frankfurt erschienenen „Oollsciio in nnum eorpns" einen „NlönoKns" aller seit 1593 bis 1600 (richtiger 1594 bis 1599) erschienenen Bücher, für welchen er nun seinerseits ein kursächsischcs SpezialPrivilegium erhielt, und gab nun seinen Meßkatalog unter den Titeln von „(üolltinuiitionös Llsnodi" heraus, deren sechs erschienen sind. Die erste „^oiitiuua.tio", der Sicherheit wegen in Eisleben gedruckt, ist von der Neujahrsmesse 1600 datiert, aber in Wirklichkeit nichts als eiu MichacliSmeßkatalog von 1599 und zugleich der einzige NeujahrSiueßkatalog, der, abgesehen von den Jahren 1703 bis 1709, überhaupt erschienen ist. Lamberg suchte uun zwar Große auf Grund seines Privilegiums wenigstens au dem Einzelverkauf dieser sogenannten „lümitinuktiones" zu verhindern, erreichte sein Ziel aber nicht. Die sächsische Regierung wußte, sich uicht anders aus der sich selbst geschaffenen Sackgasse herauszuhelfen, als daß sie entschied: jeder Teil sei bei seinem Privilegium zu schützcu. Die Parteien waren verständig genug, sich zu einigen. Große gab den selbständigen Druck seiuer „Loutinuationss" auf, während Lamberg eine Verlängerung seines Privilegiums auf weitere 15 Jahre, bis Michaelis 1619, erlangte und nun den Mcßkatalog sowohl für sich als für Große derart druckte, daß jede Partei ihre Exemplare mit der eigenen Firma erhielt und vertrieb. Nach dem Erlöschen von Lambergs Privilegium blieben Große und seine Nachfolger im unbestrittenen und un» gestörten Besitz des Meßkatalogs. Diese Andeutungen müssen hier genügen; das Weirere würde in die Geschichte des leipziger, resp, norddeutschen Buchhandels gehören. Keinö der Kulturvölker Europas kauu ciue so ununterbrochene syste- Kapitel.) Die Wirkungen des Dreißigjährigen Kriegs. 491 inatische bibliographische Aufzeichnung seiner litterarischen Produktion aufweisen, in keinem derselben reichen die Originalquellen so weit zurück, als in Deutschland — ja, in dem anfänglich internationalen Charakter der frankfurter Büchermcssen und in der Aufnahme auch der fremdländischen Litteratur in die Meßkataloge hat selbst letztere, speziell die französische, die Anfänge ihrer bibliographischen Anualen zu suchen. Kann man die Meßkataloge auch aus verschiedenen Gründen nicht als unbedingt zuverlässige Quelle für den vollen Umfang der litterarische» Pro- duktiou anerkennen, so entrollt sich doch in einer statistischen und graphischen Bearbeitung des in ihnen niedergelegten Materials ein annähernd entsprechendes Bild der Bewegungen des litterarischen Verkehrs und dieser Produktion im allgemeinen und des Ganges und Charakters der wissenschaftlichen Studien im besondern, ein Bild, wie sich ein solches kaum durch das geschriebene Wort geben ließe. Dieses sinnliche Bild vorzuführen bezweckeu die diesem Bande beigegebencn graphischen Tafeln der Mehrproduktion in dem Zeitraum von 1564 bis 1765; sie werden am Schlüsse von berufenster Hand ihre Erläuterung finden. Mit kräftigen uud deutlichen Zügen, mit erschreckender Klarheit prägen sich in ihnen und in ihren Zahlen die verhängnisvollen Einflüsse der trüben Zeiten des Dreißigjährigen Kriegs aus, — zeigt sich mit einem Blick, wie auch auf dem Gebiete der litterarischen Produktion die Entwickelung in Deutschland zurückgeworfen, um ein volles Jahrhundert aufgehalten wurde. Der bei dem Beginn des großen Kriegs blühend und kräftig dastehende deutsche Buchhandel wurde halb zu Grunde gerichtet. Mögen die beteiligten Kreise zunächst selber sprechen. In einem Bittgesuch vom 31. März 1648 um ein kaiserliches Privilegium sagt Johann David Zunner in Frankfurt a. M: „Bei diesem zerrütteten Zustand des heil. R. Reichs ist bald kein Handelsverkehr rückstelliger worden als eben die Truckereh und das Bücherverlegen." Ganz ähnlich drücken sich die leipziger Buchhändler in einer Eingabe vom 9. November 1671 an den Kurfürsten von Sachsen aus; sie behaupten, daß dem Buchhandel der völlige Untergang drohe, „daß gegen die vorigen Zeiten, da hier in Lcipzigk allein statliche Handlungen undt Wohlhabende Lcuthe unter Uns; gewesen, Wir anitzo (aber) so ruiinret, daß nicht allein in Unsern Mittel viel arme Leute seyn, sondern auch ingesampt jährlich kaum so viel erwerben können, daß Wir Unß kümmer- 492 Klage» dcr Buchhändler über Gcschiiftsvcrfall. sAchtes lich davon erhalten mögen", — und in einer andern aus dem September 1683 uennt der Buchhändler Johann Christoph Tarnovius die damaligen Zcitcu noch immer solche, „da von allcu audcrn Handlungen leider! diese (nämlich der Buchhandel) oi-exiren muß, einem ehrlichen Buchhändler auszukommen unmöglich". ^ Vierzig Jahre nach Beendigung des verheerenden Kampfes — allerdings wieder während der unglücklichen Reichskriege mit Frankreich — ein solcher Ausspruch, aber verständlich und wahr! Denn nur ans idealen Bestrebungen und aus einem, damals durch deu Krieg begrabenen, frischen geistigen Leben kann der Buchhandel seine Kraft schöpfen. Deutschland aber hatte nur das nackte Leben aus dem Schiffbruch gerettet, und entmutigt, gebrochen und verarmt war es in den Frieden eingetreten. ES war ja zunächst die Stillung des Hungers, der Wiederaufbau der zerstörten Hänscr, die Neubestellung der verwüsteten Felder, welche das Dichten und Trachten dcr Menschen auf Jahrzehnte hinaus ausschließlich iu Anspruch nahmen. Wer aber seine Fenster mit einem Stück Papier oder einem alten Strumpf statt einer Glasscheibe ausflicken muß, um sich gegen Regen und Frost zu schützen, der kann nicht an die Behaglichkeit des Daseins denken. Und Bücher waren schon damals, wie noch heute, Luxusartikel, ein Luxus, dessen man sich zuerst entschlug, wenn Verluste^ wenn die Sorgen und Schrecknisse der Zeit au die Thür pochten. Der Sinn für geistigen Genuß mußte unter dem Druck der Not des Lebens ersterben, — dem Buchhandel die Kraft erlahmen, dem selber dahinsiechenden litterarischen Schaffen Genüge zu leisten. Wer sollte denn auch Bücher kaufen, weun es an Brot mangelte? Höchstens Gebet- und Erbauuugöbüchcr; nur in ihnen suchte und fand das fast verzweifelnde Gemüt gläubiges Vertrauen und Hoffnung auf eine bessere Zeit, Stärke zum Ausharren in der leiblichen Not der Gegenwart. Diese Produktion blühte also allenfalls fort in Nürnberg, Leipzig, fand eine neue fruchtbare Pflcgestättc iu dem sonst unbedeutenden Lüneburg.^, Fast die ganze zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts verging mit jener täglichen Sorge für des Leibes Notdurft. Und doch hatte selbst der materielle Jammer dieser trostlosen Zeit den deutschen Buchhandel nicht ganz zu brechen vermocht. Seine Kraft wurzelte zu fest im eigentlichen Geiste der Nation, der im Protestantismus seinen Ausdruck fand, sein Ansehen im Auslande stand zu hoch, seine Verbindungen mit der europäischen Gelehrten- Kapitels Folgen der Gegenreformation in Österreich. Lage Leipzigs. 493 welt reichten zu weit, als daß es selbst den Stürmen des Dreißigjährigen Kriegs gelungen wäre, ein so mächtiges Getriebe mit einem Schlage gänzlich stillzustelleu. Langsam, aber unaufhaltsam, hatte sich vielmehr im Verlaufe des Kriegs dieser Niedergang des Buchhandels entwickelt; es war ein langsames Verbluten, jeweilig verschärft noch durch besondere, den geschäftlichen Verkehr besonders schädigende Einflüsse. Gleich die erste Periode des Kriegs brachte den Sieg der Gegenreformation in den österreichischen Erblanden. Gegenüber dem sonst in den Buchhändlerdenkschriftcu älterer Zeit oft genug nur zu stark auftretenden Farbcuauftrag sagen die leipziger Buchhändler verhältnismäßig sehr gemäßigt darüber in einer Eingabe vom 3. März 1667, daß „vor dcu Kriegs Zeiten und do in dem Königreich Böhmen, Oesterreich, Schlesien, Mehren nnd andern Keyscrlichcn Landen, das Babstumb noch nicht eingeführet gewesen, ein großer Abgang von guten Lutherischen Büchern gewesen, scithero aber alles rstorrniret, ist ohne Unsern erinern hieraus auch zu schließe:?, daß auch hierdurch Unsere Nahrung nicht wenig geschwächct worden."^ Anfänglich zwar war es noch möglich, die betreffende Litteratur auf Um- und Schleichwegen einzuschmuggeln; die Gebrüder Johanu und Heinrich Stern in Lüneburg bemerke» noch im Jahre 1637, daß selbst damals noch „auß Oesterreich ^.o. 1626 bey spcrrung der Donau über Salzburg! auch aufs Sawm Straßen durch Tyrol vnsere Verlage zutragen, von hieraus auf Nürnberg! gefordert" worden seien. ^ Aber lange dauerte dies nicht mehr: der Sieg der Jesuiten ward zu einem unbestrittenen, dem norddeutschen Verlagsbuchhandel war definitiv ein großes Absatzgebiet verloren. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß sich seit dem letzten Drittel des 16. Jahrhunderts der geschäftliche Verkehr der Buchhändler untereinander auf die Messen centralisiert hatte. In dem das ganze Reich wild und wüst durchtobenden Kriegsgetümmel war derselbe bald in Frankfurt, bald in Leipzig gehindert, wurde er bald hier, bald dort von der gerade herrschenden Partei gemaßregelt, wurde der Handelsverkehr gelegentlich ganz zur Unmöglichkeit oder, auf weite Umwege gewiesen, die Reise zur Messe, wie das bereits erwähnte Geschick Wolfgang Endters des Ältern von Nürnberg zeigt, gefährlich. Selbst die bedeutendsten Verlagsfirmcn mußten da in Verfall geraten, und beweglich genug schildern Thomas Schürers Erben in Leipzig, eine der bedeutendsten 494 Überhandnähme des Nachdrucks, ^Achtes leipziger Firmen, diese direkte Wirkung des Kriegs in einer Eingabe an den Kurfürsten vom 14. Oktober 1652. Sie weisen darauf hin^, in welchen „vnwiedcrbringlichen schaden dero arme Lande vnd Leute durch die leidigen Kriegszeiten" gebracht worden; auch sie seien „bey vnserer schweren Buchhandlung, der vielen Plünderungen vnd Straßenrauberehen zu geschweige«!, nicht allein durch die harten vnd vnertreglichen Kriegs- beschwerimgen vnd tüontributiollös, die sich vber 5000 Thlr. erstrecken, sehr mittgenommcn vnd hefftig ausgesauget worden". Jetzt, im Frieden, würden ihnen nun von „nachgriffischen" Leuten gar noch ihre privilegierten Bücher nachgedruckt, ja auf Schleichwegen von Andern Privilegien über ebendieselben erwirkt, z. B. von Wolfgang Endter in Nürnberg, Christinn Klein in Frankfurt a. M., Zilliger in Braunschweig, „vnd noch andere mehr mit vnserm eigenthümlichen Verlag zuverfahren fürhabeus seyn sollen"; nur durch kräftigen, landesherrlichen Schutz könne „vnserm zwar wcitbekandten, aber die warheit zubekennen, ziemlich eingegangenen Buchhandel" wieder aufgeholfen werden. Die letzterwähnte Plage des Buchhandels, der Nachdruck, entwickelte sich in der That im Verlaufe des Kriegs zu einem fast unerträglichen Krebsschaden. Der Erwerbstrieb und der Eigennutz einerseits, der Kampf um das geschäftliche Dasein andererseits, hießen nach allen Mitteln greifen, welche unter den obwaltenden trostlosen Erwerbsverhältnissen eine Verbesserung dieser letztern zu verheißen schienen, und dies um so mehr, als ja der Nachdruck an sich noch keineswegs allgemein als ein Unrecht anerkannt, er als solches vielmehr nur von denen betrachtet wurde, welche er gerade traf; von RcchtSbegriffen über Verlagseigentum oder gar Autorenrechte hatten sich kaum erst schüchterne Keime zu entwickeln begonnen. So haben denn die leipziger Buchhändler sicherlich recht, wenn sie sagen, daß „das Bücher nachdrucken bei vergangenen Krieges Zeitten gar gemein worden", und schildern die Verhältnisse in der schon erwähnten Eingabe von 1667 Wohl verständlich genug und zutreffend^: „Fünftens thut der schädliche Nachtrukk dergleichen Schaden, welcher weder zur genüge kan ausgesprochen noch beschrieben werden, Maßen denn nur die Endter zu Nürnberg und Sterne zu Lüneburg, die wichtigsten Buchhandlungen in Churf. Durchl. Landen, sonderlichen zn Leipzig und Wittenberg, zu Grunde i-uiniret, Und entgegen sich in derosclbcn Landen stattlichen bereichert, worzu sie auch leichtlichen haben können ge- Kcipitcl.l Der Nachdruck. Mangel an Schutz. 495 langen, In dem Sie diejenigen Beschwehrungen, so andere Buchhändler in diesen Landen, so wohl nebcnst anderen Einwohnern als vor sich selb- stcn, haben ausstehen müßen, Im geringsten nicht gefühlet, Alle Nuzungeu hingegen an sich gezogen, und das Geld hauffcnweise aus dem Lande geführct, Maßen denn zu Wittcnberg, da vor diesen die Teuzschcu Bic- beln mit großen Nuzen selbiger Stadt, ja dieses ganzen Landes, scyud getrnkket worden, in vielen Jahren keine gctruktet." „Mit denen Teutschen Gebet-Büchern, uf welche meistenteils die Leipziger privUsgiret seynd, ist es gleichesfalö also Hergängen, Und haben, sowohl die Sterne als die Eudter, hierinnen mit dein Nachtrüttcn grose Lxevssö begangen, dieselben Teils ganz, Teils in etwas verändert, nach- getrukket, ja Ihre Herren Geistlichen, ob gleich Herr v. I^utiierns in seiner Vorrede über die Tentzsche Biebel, den Nachtrickk vor eine grose Sünde wieder das 7^ Gebot ausgiebet, haben selbst Vorreden, Gesänge, Predigten und anders dazu truklen laßen, blos zu dem Ende, daß man davor halten solle, als wenn es neue Werkte wcreu, Wenn man aber eines nnd das audere Loll^tioniret, hat sich dann befunden, daß die meisten Gebet aus dem Habermann, Brandenburgischen Gebetbuch, Kegel'S zwölf Andachten, der Waßcr Quelle und anderen Tcnzschen alten Gebetbüchern, worauf die Leipziger Buchhändler xrivilegiret, ausgeschrieben gewesen. Do Wir gleich haben klagen wollen, ist es doch Uns allenthalben schwehr gcmachct worden, In dem die Verbrecher Uns ein äisput-at nnd ?rci- c!S88 daran gegeben, welcher lang gnug gewehret, Und wenn es zur Lxscntion kommen, ist doch wenig daraus worden, Und haben die Ber- brechcre Unö nachmahls andere privilsgi«, vorgeleget, so Sie sowohl als Wir überkommen gehabt." In den Privilegien, als Ausfluß eiucs wundersam ersonnenen kaiserlichen, beziehungsweise landesherrlichen Bücherregals lag nun aber der einzige Schutz gegen diesen Krebsschaden. Doch auch sie waren nur ein Palliativ; in ihrem Schutzbezirk eng begrenzt — die kaiserlichen hatten eigentlich nur für die Reichsstädte Bedeutung, wurden selbst in den kaiserlichen Erblanden nicht beachtet, die landesherrlichen nur in den betreffenden Territorien — versagten sie in den rechtlosen Zeiten des Dreißigjährigen Kriegs völlig den Dienst. In dem allgemeinen Wirrsal stockte die Regierungsmaschine: der verheißene und bezahlte Schutz wurde nicht gehandhabt, der Nachdruck privilegierter Bücher wurde 496 Verkehrtes Verhalten der Behörden, ^Achtes nicht gezügclt, ja - die leipziger Buchhändler deuten mit guten? Recht darauf hin — zum Schaden vieler berechtigten Verleger wurden in schmählicher Voranstellung des finanziellen Interesses nur zu viele Privilegien an Unberechtigte gegeben, die erstern einiger Sporteln halber von Staats wegen geradezu ihres rechtmäßigen Eigentums entäußert. Sprächen dir leipziger Buchhändler dies auch nicht im Jahre 1667 mit dürren Worten selber aus, so müßte sich dasselbe schon einfach aus dem Umstände ergeben, daß die kurfürstlich sächsische Bücherkommission in dem langen Zeitraum von 1633 bis 1651 nur spärliche, von 1643 ab überhaupt gar keine Lebenszeichen mehr von sich gab, ihre Thätigkeit geradezu eingestellt gehabt zn haben scheint. Erst mit dem Abzüge der Schweden ans Leipzig im Jahre 1650 erwacht sie zu neuem Leben; die alten Verordnungen werden „aufgesucht"! Statt aber bei der Wiederkehr gcorduetcrcr Verhältnisse ihr Hanpt- augcumerk auf die Gesundung des daniederliegenden Geschäftsgangs, auf Hebung des Vertrauens auf bessere Zeiteu, auf treue Handhabung des verheißenen Rechtsschutzes zu richten, zielt das Streben der Behörden im wesentlichen nur auf die Sicherung und Steigerung der fiskalischen Erträgnisse jenes behaupteten Bücherregals hin; nur hierin zeigt sich Eiser und Er rgie. Statt den Buchhandel von unnützen und ungerechten Lasten zu befreien, werden die alten verstärkt: die Pflichtexemplare für kaiserliche Privilegien werden auf drei erhöht, die für sächsische von 15 auf 18, dann von 18 auf 20; in Frankfurt wird die Ablieferung eines Exemplars von jedem neuen zur Messe gebrachten Buche verlangt und schließlich erzwungen, gleichviel ob es als Propre- oder als Kommissionsgut dorthin gelangt. Statt die Verbältnisse einer natürlichen Gesundung entgegenreifen zu lassen, werden behördlicherseits Gewaltkuren zu inscenieren versucht, wird von der Einführung einer schematisch aufgestellten Büchertaxe das vermeintliche Heil erwartet, fast zwei Jahrzehnte hindurch der gesamte Buchhandel durch dieses über seinem Haupte schwebende Damoklesschwert beunruhigt. Und das geschieht in so gedankenloser Weise, daß während der ganzen Verhandlungen darüber — sie werden im zehnten Kapitel eingehend geschildert werden — es niemand einfällt, daß mit einer taxmäßigen Regelung der Büchcrpreise doch zum mindesten auch eine solche bezüglich der Druckpreise Hand in Hand gehen müsse; eine solche hinsichtlich der Papierpreise faßt nur die sächsische Regierung, Capitel, j streben nach Privilegien. Der holländische Buchhandel. 497 und auch diese nur vorübergehend im Beginn der Verhandlungen, ins Auge. Zu verwundern ist es also nicht, wenn in so gedrückter allgemeiner Geschäftslage sich vielfach ein Streben der Buchhändler nach Sicherung kontnrrenzfrcicr Absatzgebiete durch örtliche Beschränkung der Zahl der Geschäfte zu entwickeln beginnt, ein Streben, welches sich auch unter den Buchdruckern, z. B. in Leipzig, bemerklich macht. Aus der Initiative der Buchhändler hervorgehend — in seinen Anfängen bis vor den Beginn des Dreißigjährigen Kriegs zurückreichend und in ihnen mehrfach mit einem förmlich vertragsmäßigen Versprechen, sich der mehr und mehr geregelten Censur zu unterwerfen, verknüpft — bahnt es gleichsam die erst viel später auftretende staatliche Konzessionierung an und mag deshalb hier nur flüchtig angedeutet werden. Haud in Hand damit ging die Schaffung geschützter Absatzgebiete für die einer größern Verbreitung fähige Kleinlitteratur, wie Schulbücher, Kalender, Gesangbücher u. dgl., für welche einzelne Buchdrucker und Buchhändler privilegiert wurden, — Begünstigungen, welche zu schweren Unzuträglichkeitcn, speziell im Mcßver- kchr führen mußten. Gleicherweise fand auch die Einführung der Bücherauktionen zunächst in den Buchhändlerkreisen lebhaften Widerstand, ein Widerstand, der jedoch nur betreffs der Abhaltung solcher mit neuen Büchern zur Mcßzeit von Erfolg gekrönt wurde. Die Bücherauktionen aber waren ein aus Holland überkommener Brauch. Deutschland hatte seinen Anteil an der Führerschaft in Kunst und Wissenschaft eingebüßt, sie war ganz auf Franzosen, Holländer und Engländer übergegangen. Wie konnte es auch anders sein, da das Kapital sich scheu aus dem Geschäft zurückzog, wenn der Krieg es nicht schon völlig verschlungen hatte! Dagegen war der holländische Buchhandel im Laufe des 17. Jahrhunderts zur tonangebenden und herrschenden Macht für die den internationalen Büchermarkt vertretende frankfurter Messe herangewachsen. Die Niederlande hatten allerdings in ihrem Kampfe gegen das spanische Joch auch schwere und trübe Zeiten zu durchleben gehabt, aber diese Kämpfe hatten doch nicht in dem Maße verwüstend nud tnltnr- schädigend eingewirkt, wie dies betreffs res Dreißigjährigen Kriegs bezüglich Deutschlands der Fall war. Als diese Prüfnngszeit für Deutschland begann, war die Freiheit und Selbständigkeit der vereinigten Provinzen so gut wie gesickert, sie wurden von den Schrecken des iirieqo »app, >- 32 498 Holland, die Statte der Preßfreiheit. sAchtes verhältnismäßig nur noch wenig berührt. Während in Deutschland die Verwüstung und Verödung immer weitere Kreise zogen, blühten in Holland Handel und Gewerbe, Künste und Wissenschaften, es wnrde der Sitz und der Zufluchtsort voller Glaubensfreiheit, eine Stätte, wo unbedingte Preßfreihcit herrschte. Die freiere Publizistik, namentlich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, die liberalen theologischen Richtungen und die Litteratur der Sekten, z. B. der Socinianer und Mystiker, fanden hier eine sichere Zufluchtsstätte, eine Stätte, oon der aus sie unter den Fittichen des geschäftlichen Übergewichts und des berechtigten Ansehens des Hotländischen Buchhandels eine um so kräftigere und gesichertere Verbreitung gewinnen konnten nnd auch thatsächlich gewannen. Für sehr viele dieser Publikationen wurden zwar ein fingierter Drnck- ort und eine fingierte Firma gewählt; aber ihr holländischer Ursprung war meist unzweifelhaft, schon der Charakter der Ausstattungsweise deutete ihn an. Typisch wurde die Firma: LoloZns, ?isrrs Nkrtsan, in allen Sprachen wurde sie variiert, deutsch als Köln, bei Peter Hammer, und speziell in Deutschland bis in das 19. Jahrhundert hinein gern und viel ausgenutzt. Dabei war die Wahl des Ortsnamens als fingierter Druckort keine rein willkürliche gewesen, sie hatte vielmehr einen gewissen historischen Hintergrund. Schon im Anfang des 17. Jahrhunderts war es nicht ungewöhnlich,, daß Werke, deren Druck in Belgien seitens der spanischen Censur beanstandet worden war, in Äöln erschienen, oder daß ihnen wenigstens Köln als Verlagsort aufgedruckt wurde. 5° Aber die ausländische Litteratur war in Holland vogelfrei; kein ausländischer Autor oder Verleger erhielt von den Generalstaaten ein Privilegium gegen den Nachdruck. Namentlich wurde letzterer hinsichtlich der französischen Litteratur in ausgedehnter Weise geübt, ganz systematisch gepflegt. Doch die Beliebtheit der holländischen Ausgaben war der geschmackvollen und zierlichen Ausführung halber eine so große, daß selbst in Frankreich die Schädigung der rechtmäßigen Verleger weniger betont und empfunden wurde, als man annehmen sollte; die Autoren fanden sogar eine Ehre darin, wenn ihre Werke „^nuxts la, eopis äs ?g,ris" in Amsterdam nachgedruckt wurden. Neben den Ausgaben der Elseviere waren und sind noch jetzt besonders geschätzt diejenigen Abraham Wolfgangs, Sambix' und die a 1a Lpliöre. Knpitcl.Z Der Nachdruck seitens der Holländer. 499 Wenn auch nicht in dem Maße, wie der französische VerlagShandcl, so doch in weit stärkcrm, als man gewöhnlich annimmt, wnrdc anch der deutsche durch diese planmäßig betriebene Piraterie der Holländer betroffen. In die Augen springen meist nur die Nachdrucke aus der theologischen uud aus der deutschen Nationallitteratur, hier besonders die der Werke von Opitz, Moschcrosch, Zinkgref, Harsdörfer, Zesen u. s. w., aber viel bedeutender und umfangreicher war jene Nachdruckcrthätigkeit qnf dem Gebiete der Erbauungölitteratnr und wurde gerade hier von den dadurch betroffenen Verlegern um so schwerer empfunden, je weniger gerade der Absatz dieser Litteratur an sich in den trüben Zeiten gelitten hatte. Bereits im Jahre 1629 heben die Gebrüder Stern in Lüneburg hervor, daß, wenn man sich in Deutschland einer bessern Ausstattungö- weise der Bücher befleißigt hätte, „die Amsterdamer vnd Leyder nicht vernrsachct, vnscr Evangelische Bücher zu drücken", und acht Jahre später (1637), daß es dem deutschen Lande wenig Ehre gebracht haben würde, wenn man— falls sie nicht selbst, wie sie sehr selbstbewußt und doch nicht ganz zutreffend sagen, mit ihrer guten Ausstattung eingetreten wären — „auß Hollandt solche gemeine Teutzscbe Bücher hette holen müßen". Sie wurden aber doch geholt, denn natürlich wagten sich, wenn überhaupt, diese Nachdrucke unr verstohlen in den Meßverkehr; ihr Bertrieb erfolgte meist auf dem Korrespondenzwege. Aber der Schaden der deutschen Verleger blieb doch ein ganz unberechenbarer. Im Jahre 16W betont Wolfgang Endter von Nürnberg in einer umfänglichen Beschwerte- schrist an das Obcrkonsistorium in Dresden, wie er und andere Buchhändler bereits früher dein . Rate zn Frankfurt a. M. dargelegt hätten, „wie großen Schaden vns Teutschen Bnchführer durch frembde vud be- namllicheu durch dießcu Holländer mit nachtrnckung dergleichen xrivils- Zirtcn und anderer Bücher zugefüget werde"." So hatte denn alles dazu mitgewirkt, den holländischen Buchhandel während der trostlosen Zeit des Dreißigjährigen Kriegs zu einer dominierenden Macht im allgemeinen Geschäftsgetriebe und auf der frankfurter Messe heranwachsen zu lassen, zu einer Macht, der sich alles beugen mußte uud beugte. Schmerzlich genug empfanden die deutschen Buchhändler dieses Übergewicht. Demi die Holländer waren sich ihrer Macht slellnng bewußt und verstanden es, sie zu voller Geltung zu bringen, die Deutschen aber litten unter ihren Folgen, fühlten ihre Interessen 32* 500 Dominierende Stellung des holländischen Buchhandels. ^Achtes dadurch bci den in Scene gesetzten nationalökonomischen Experimenten empfindlich bedroht und mußten mit auschen, wie ihnen von der Reichö- regicrung im Mcßverkehr angesonuene Lasten den Holländern erlassen wurden, sobald letztere sich zn fügen ablehnten, mit dem Fernbleiben von der frankfurter Messe drohten. Die Holländer weigerten sich dabei nach dem Dreißigjährigen Kriege Bogen gegen Bogen zu stechen (zu changieren); sie wollten es nur noch im Verhältnis von 1 zu 3 oder 4. Selbstverständlich mußte also der Verkaufspreis des holländischen Verlags in Deutschland ein verhältnismäßig hoher sein; nichtsdestoweniger sollte die im Reich und in Sachsen geplante Büchertaxe eine schematich gauz gleiche werden. Deu Bedrückungen und Quälereien des kaiserlichen Bücher- kommissars gegenüber waren die deutschen Buchhändler in Frankfurt fast schutzlos, wurden bei ihren Vorstellungen von ihren Landesregierungen nur zaghaft, wenn überhaupt, unterstützt. Die Wcigcrung der Holländer, sich zu fügen, fand sofortige Vertretung durch den Residenten der General staaten in Wien und war dann von Erfolg. Diese Verhältnisse blieben schließlich nicht ohuc Einfluß aus deu Ricdcr- gang dcr frautfurtcr Messe. Aber zunächst war das Selbstbewnßscin, mit welchcm die holländischen Buchhändler auftraten, ein gerechtfertigtes, ihr Übergewicht ein erklärliches. Es war nicht allein erlangt durch die dominierende Bedeutung ihres wissenschaftlichen Verlags, es wurde auch getragen und erhalten durch die Überlegenheit ihrer Leistungen, dnrch die um die Mitte des 17. Jahrhunderts unbestritten als fast unerreicht da stehende Vorzüglichkeit der technischen Ausstattung ihres Verlags. Das wurde in den beteiligten Kreisen Deutschlands selbst erkannt und anerkannt; Johann und Heinrich Stern in Lüncbnrg betonen ja schon 1629 die Überlegenheit dcr holländischen Nachdrucke, sie beklagen es 1637 und empfinden es schmerzlich, daß „dcr Jesuit Tanncrns in seinem ^ntioln-isto zu Jngolstadt 1630 gedruckt, in in-köl'li.timKZ so schimpflich die Evangelischen Drückercycn anstcchcn dürffen, alß Er mit diesen Worten thut, iMmi'tÄ nigrir, liidulli-, sorckickk, ü^eoidÄ, neo Institoium euoullis apta: atr»,MlZlltuni 8ut»riuru, iukiFur!>.tuiu, ni!l- cmlosum: t^xus schluß des großen Kriegs war die aus diesem Gebiete herrschende Gleich gültigkeit und Verwilderung noch keineswegs auf dem tiefsten Stand Punkt angelangt: die Nachwirkungen desselben auf alle Verhältnisse des Gebens steigerten sie nur noch in verstärktem Maße bis in das 18. Jahr hundert hinein, nnd kläglich sind die Versuche, den Holländer» Gleiches mit Gleichem zu vergelten, ihre Ausgaben gar mit ihren Firmen nachzudrucken, daö Publikum damit täuschen zu wollen. Erbärmlich fallen die kindlichen Versuche aus, der nuumchr wuchernden schönwissenschaft- lichen und Uutcrhaltuugslitteratur, sowie der populär-historischen, durch Bildcrschmnck einen erhöhten Reiz zu geben, oder, wie der Buchhändler Hehbey in Leipzig 1695 sich auszudrücken beliebt, diesen beizugeben ", „damit es desto beßer abgehen möchte, wie insgemein vor Rumänen allerhand inv/z Sous für die Mahlzeiten zu entrichten. Von 1571 bis 1576 begab sich Johann Moretus ohne seinen Herrn nach Frankfurt, nur im Jahre 1574 von Franz Rapheleng begleitet. Die Herbstmesse 1577 besuchte dann wieder Plantin selbst, und zwar allein, während 1579 und 1580 der Gehilfe Peter van Tongheren ganz allein nach Frankfurt ging. Später, 1586, wurde der letztere einmal, als er zur Fastenmesse reiste, von Soldaten beraubt und gefangen genommen. Seine Meßgüter schickte Plantin gewöhnlich au seineu Kollegen Mater- nus Cholin in Köln, welcher sie den Rhein hinauf zu spedieren hatte. Zur Fastenmesse des Jahres 1579 gingen z. B. sechs Fässer mit Büchern nach Frankfurt, enthaltend 67 verschiedene Werke in zusammen 5212 Exemplaren. Natürlich sind darunter die Neuigkeiten am stärksten vertreten, so 500: „Lominairs Annotation clos onosos ylvs nnzinoraolos aäusnusL es XVII. provinoss ein na-'is I»g.s" 200: „(?o1t?ii l'nsLg.urus iöi s-nti- lgc. jAchtko deu Jahre zeigen dann wiederum ein starkes Schwanken in den Be Ziehungen zur frankfurter Messe; das Jahr 1594 bringt 14 neue Vcr- lagsartikel dorthin, 1595 deren 19, 1596: 15, 1597: 9, 1598: 11, 1599: 21, 1600: 17, 1601: 27 (wovon 2 in Nürnberg gedruckt), 1602: 25, 1603: 10, 1604: 18, 1605: 21, 1606: 8, 1607: 25, 1608: 17, 1609: 23, 1610: 20, 1611: 33, 1612: 21, 1613: 21, 1614: 14, 1615: 23, 1616: 12, 1617: 18, 1618: 25, 1619: 16, 1620: 20, 1621: 30, 1622: 6, 1623: 14, 1624: 18, 1625: 14, 1626: 19, 1627: 14, 1628: 21 und 1629: 25. Die Höhepunkte bilden die Jahre 1630 mit 53 Artikeln und 1638 mit deren 47, während infolge des Ganges der Kriegs- ereiguisse in der Zwischenzeit überhaupt nur die Jahre 1631 mit 35, 1633 mit 16, 1634 mit 20 neuen Werken vertreten sind. Wenn auch die folgende Zeit bis kurz nach Beendigung des Dreißigjährigen Kriegs — allerdings stark schwankend — zum Teil noch ganz ansehnliche Zahlen aufweist, so sinkt doch von nun ab die Firma Plantin-Moretns für den deutscheu Buchhandel zur Bedeutungslosigkeit herab. Für den ganzen Rest des 17. Jahrhunderts weisen nur noch die Jahre 1660, 1661, 1666 nnd 1670 einen oder zwei Meszncnigkeitcn auf; die Meßkataloge des 18. Jahrhunderts kennen die Firma gar nicht mehr. Dieser großartigen Verlagsthätigkcit während des 16. Jahrhunderts entsprechen denn auch die von Plantin erzielten geschäftlichen Resultate. Bei seinem Tode hinterließ er ein Vermögen von 135718 Gulden, heutzutage einer Summe von nicht unter 1200000 Franken entsprechend; darunter war die Druckerei mit 18000 Gulden veranschlagt. Die Lagervorräte in Frankfurt a. M. waren mit 8024 Gulden 9^ Sous beziffert uud wurden von Johann Moretus für 4824 Gulden, also für etwas über die Hälfte, übernommen; auf ebeudeuselbcn ging auch das Bücherlagcr iu Antwerpen über, und zwar der eigene Plantinsche Verlag mit 40 Proz., das Sortimentslager mit 30 Proz., ein sehr hoch zu nennender Übernahmeprcis. Das Plantinsche Zweiggeschäft in Ley- dcn war schon früher, wohl infolge der politischen Verhältnisse, in den Besitz des andern Schwiegersohns, des gelehrten Franz Raphelengien (Raphelcngins^, übergegangen. Glänzend sind diese Erfolge zu nenn?n, aber sie waren der. gerechte Lohn geschäftlicher Tüchtigkeit und technischer Leistungen. Plantin nimmt unbestritten einen der ersten Plätze in der Geschichte der Buchdrucker- Kapitels Plantins Charakter. 50!» kunst ein. Er begann seine Laufbahn init nur geringen Hilfsmitteln; aber mit scharfem Verstände, Unternehmungsgeist und gewinnenden Eigen schäften begabt, ausdauernd und auch bei Rückschlägen nie den Mnt sinken lassend, verstand er es, alle Hindernisse zu überwinden. In schäften von größter Gewissenhaftigkeit und Coulanz, war er allen Strei tigkciteu abhold, gern zu Kompromissen geneigt und gab lieber nach, als daß er sich in Prozesse eingelassen hätte. Von dem weit ausgedehnten Gelehrtenkreise, mit welchem er in Verbindung stand, wurde er geschätzt und geachtet; das belegen seine geschäftliche Korrespondenz, seine lang jährige Frenndschaft mit Justus Lipsius. Aber neben diesen Lichtseiten weist sein Lebensbild auch eine dunkle Schattenseite auf, deren richtige Würdigung jetzt kaum mehr möglich ist. Eine Andeutung darüber ist schon weiter oben gegeben worden. Plantins Verhalten gegen seine ansänglichen sektircrischcn Glaubensgenossen erscheint mehr als bedenklich und unehrenhaft, scheinheilig und fragwürdig sciue spätere Beteuerung der Anhänglichkeit an die katholische Kirche. Die Leiter jener Sekte ernteten zwar, was sie selbst gesäet; aber daraus, daß jene gleichsam zur Heuchelei erzogen, kann Plantin kein EntschuldiguugS- grunt erwachsen. Daneben kann ihm der Vorwurf der politischen Mantcl- trägcrei nicht erspart werden; er suchte sich einerseits gut mit der Patriotcn- partei zu stellen nnd floß andererseits über von Versicherungen der Treue gegen Philipp II. Zur Erklärung dieser Charakterschwäche kann höchstens darauf hingewiesen werden, daß Plantin ja eigentlich Franzose und Wohl nicht völlig verwachsen mit seiner neuen Heimat, innerlich gleichgültig gegenüber deren Beschwerden und Leiden war. Er gehörte in dieser Hinsicht wohl zn den Millionen schwächerer Geister, die sich in ihren Meinungen und in ihrem Verhalten gefügig den jeweiligen Machthabern beugten und eine kümmerliche Entschädigung in den materiellen Erfolgen des Berufslebens suchten und fanden. Daß dies aber Plantin in hohem Grade gelang, das erweisen die oben mitgeteilten Thatsachen.^ Das Haus Plantin-Moretus bietet, wie nach dem Vorausgehenden erklärlich, in seinen spätern Schicksalen kein Interesse mehr für die Geschichte des deutschen Buchhandels. Es ist, wie hier kurz bemerkt werden mag, das einzige Europa, welches 187t>, als es von seinem letzten Besitzer Eduard Johann Hyazinth Moretn? mit seinem ganzen Bestände an die Stadt Antwerpen verkauft wurde, volle 320 Jahre gewirkt 510 Nilsgang der Firma Plantin-Moretus. lAchtcs hatte und für die Überreste seines Glanzes noch die Summe von 1200000 Franken einbrachte. Seine eigentliche Bedeutung bewahrte das Geschäft übrigens, wie aus der gegebenen statistischen Übersicht seiner Verlagsthätigkcit zur Genüge hervorgeht, nur unter den beiden nächsten Nachfolgern des Gründers. Schon Johann Morctus, von 1590 bis 1610, vernachlässigte den alten klassischen und gelehrten Verlag über Andachts- büchcrn, kirchcngeschichtlichcn und philosophischen Werken. Von seinen Söhnen war Balthasar I. (1610 bis 1641) der bedeutendste. Er nahm den Verlag im Geiste Plantins wieder auf und war die Seele des Geschäfts, dem er seine ganze, überall energisch eingreifende Thätigkeit widmete. Wie es aber immer bei alt und reich gewordenen Geschäften zu geschehen pflegt, die jüngern drei Balthasars, ihre Söhne nnd Enkel wurden vornehm und bequem, kümmerten sich wenig oder gar nicht um deu Buchdruck und Buchhanoel, nahmen nur noch sogenannte Accidenzarbeiten der städtischen und kirchlichen Behörden an und ließen im übrigen das Geld für sich arbeiten. Balthasar II. (1641 bis 1674) berechnete 1662 sein Vermögen, nachdem die Geschwister abgefunden waren, ans 341000 Gulden. Balthasar III. (1674 bis 1696) wurde 1692 vom König von Spanien geadelt und machte von der ihm erteilten Erlaubnis, trotz seines Adels den Buchhandel zu betreiben, wenn überhaupt, einen nur mäßigen Gebrauch. Von Balthasar IV. (1696 bis 1730) an sinkt die Firma buchhändlerisch immer mehr zur Unbedeutendheit herab und nimmt die öffentliche Aufmerksamkeit nicht mehr in Anspruch. Es ist aber bemerkenswert, daß bis 1876 stets ein Moretus an der Spitze des Hauses steht und daß seit Plantin acht Generationen in unmittelbarer Abstammung von ihm einander ablösen. Auch diese ungewöhnliche Erscheinung zeigt sich bei keiner andern Firma, welche die Geschichte des deutschen Buchhandels kennt. Die Romerskirchensche Buchhandlung in Köln ist zwar älter und befindet sich selbst heutigestags noch in demselben Hause, welches sie 1529 bezogen hat, allein ihre Inhaber gehörten nicht alle demselben Stamme in absteigender Linie an. An Stelle der im katholischen Süden der Niederlande geschäftlich versumpfenden Familie Plantin-Moretus blühte aber im protestantischen Norden, in den Vereinigten Provinzen, ein anderes Gestirn des niederdeutschen Buchhandels empor, das allerdings auch mit dem Ende des 17. Jahrhunderts, also mit dem Ende der dominierenden Stellnng Kapitel.) Die Familie Elsevier. Ludwig Elsevier. 511 des holländischen Buchhandels gegenüber dem deutschen überhaupt, erlosch: die Familie Elsevier (Elzevir). Ludwig Elsevier, der Stammesälteste dieser Geschäftsdynastie, geboren um 1540 in der Umgegend von Löwen und gestorben im Februar 1617 in Leyden, taucht zuerst in den sechziger Jahren als Bnchbiudcr in Antwerpen aus. Ketzerischer Ansichten verdächtig, muß er unter Alba ins Ausland fliehen und wendet sich nach Wesel, dem Zufluchtsort der damals vertriebenen niederländischen Protestanten, wo auch sciu dritter Sohn Ägidius um 1570 geboren wird. Einige Jahre später kehrt er, von der spanischen Amnestie Gebrauch machend, nach Flandern zurück und läßt sich als Buchbinder in Douai nieder, dessen nenerrichtete Universität Aussicht auf Beschäftigung bietet. Elsevier will aber nicht in den Schoß der katholischen Kirche zurückkehren, was man noch nachträglich von ihm verlangte, setzt deshalb seit 1580 sein Geschäft als Buchbinder in Lehden fM und verbindet damit nach einem Aufenthalt von wenigen Jahren einen kleinen Buchhandel. Sein bescheidener Laden stand auf dem Grund und Boden gegenüber der Universität, welche ihn? die Bauerlaubuis gegeben hatte, und enthielt hauptsächlich ein Sortiment von Handbüchern zum akademischen Gebrauch. Am 15. September 1583 schuldete Ludwig Elsevier dem damals hochberühinteu Ehristoph Plantiu, für welchen er früher in Antwerpen als Buchbinder gearbeitet hatte, einen Betrag von 1270 Gulden und verpfändete ihm dafür sciu ganzes Hab und Gut, welches Plantin, da der Schuldner später nicht zahlen konnte, auch in der That an sich zog. In demselben Jahre 1583 wird Ludwig Elsevier auf dem Titel einer kleinen lehdener akademischen Schrift zuerst als Buchhändler genannt; aber es dauert noch nenn Jahre, bis er 1592 seinen ersten eigenen Verlagsartikel, einen Eutrop, veröffentlicht. Erst von 1594 au folgen mit einer gewissen Regelmäßigkeit andere Werte, doch aber nur in beschränkter Zahl. Es erschienen bei Ludwig Elsevier von 1592 bis 1617 im ganzen 101 Bücher und zwar bis 1600 in keinem Jahre mehr als 4, von 1600 bis 1613 nie mehr als neun, 1614 10 und 1616 12. Eine Druckerei hat er nie besessen, dagegen ließ er bei seinem Enkel Jsacck, Sohn von Mathias, arbeiten; dieser hatte 1616 eine solche gekauft, veräußerte sie aber 1625 au die Geschäftsuachfolgcr seines Großvaters für 9000 Gulden. Diese Druckerei bildete die Grundlage der glänzeuden Elsevicrschcn Drucker- 512 Ludwig Elscvicrs Geschüftsausdchming. sAchtes thätigkeit und wurde mit jedem Jahre mehr vergrößert. Ludwig Else- viers Mittel waren indeß zu gering, als daß er sich in gewagte Unternehmungen hätte einlassen können. Er beschränkte sich deshalb vorwiegend auf den Sortimcntshandel, dehnte diesen aber auf Belgien (Antwerpen und Löwen) und Frankreich aus. Schon gegen Ende des Jahrhunderts war er ein in Paris gern gesehener und allgemein geschätzter Buchhändler. Gleichzeitig war er ein fast regelmäßiger Besucher der frankfurter Messe; das erste mal bezog er sie im Jahre 1595, von 1601 ab — mit Ausnahme einer Unterbrechung von drei Jahren (1604 bis 1606) — aber ganz regelmäßig. „Deine Briefe", schreibt Johann Grüter am 29. November 1601 an Adrian van der Meer, „werden mir behändigt werden, wenn Du sie dem Buchhändler Elsevier mitgibst, welcher zwei mal im Jahre auf die Frankfurter Messen reist." Da Ludwig Elsevier die Bedürfnisse des französischen und niederländischen Marktes genau kannte, sein Lager iu Frankfurt stets vervollständigen konnte, so machte er um so gewinnbringendere Geschäfte, als er zugleich deu Verlag holländischer und teilweise auch pariser Buchhändler auf der Messe kommissionsweise vertrieb. Schon im Anfang des neuen Jahrhunderts hatte Elsevier seine frankfurter Niederlage mit Georg Willcr dem Jüngern von Augsburg gemeinschaftlich in einein Gewölbe. Im Fastenmeßkatalog von 1603 ist sogar eine Abteilung deu Bücheru Willers und Elseviers allein gewidmet. Von da ab trat aber letzterer selbständig ans. Die Verleger, welche er in Frankfurt vertritt, sind uutcr audcru Michael Sounins in Pario, der Besitzer eines ursprünglich von Christoph Plantin dort errichteten Geschäfts, Johann Patius, H. van Hacstens, Jeau I. Orlerö, A. Clou» quius und B. van der Bild, sämtlich iu Leydcu, Ägidius Ravacus in Leuwardeu, Timäus Faber und Franz Foppcns in Franeter, Salomou de Roy in Utrecht, I. Ch. Flavius in Löwen, Fr. Belletus in Ipcrn, R. Schilders in Middclbnrg und Laurcnt in Amsterdam.^ Im Jahre 1614 nahm er 15 ihrer Verlagsartikel mit nach Frankfurt. Diese Thatsache spricht für das Vertrauen, dessen sich Ludwig Elsevier bei seinen Bcrnfsgenossen erfreute, nnd läßt zugleich annehmen, daß er gute Geschäfte gemacht haben muß. Er zog aus allem Vorteil für sein Geschäft uud war der erste größere Buchhändler, welcher schon von 160!) an nicht nur ganze Bibliotheken selbst kaufte uud die Bücher dann in öffentlicher Kapitels Ludwig Elseviers Geschäftsinanipulationcn. 513 Auktion wieder verkaufte, sondern dieses Geschäft auch für Rechnung Dritter betrieb; „Hui auotions pudlios. äistra-Iientni' in asäidus I^u- äovisi Ll^svirii aä äisrn" u. s. w., oder „Quorum g.uotio undsliiwr in okLsina. Llssviriana äis" u. s. w., heißt es in den Katalogen.'"' Diese Auktionen bildeten auch während des ganzen 17. Jahrhunderts eine Spezialität der Firma und warfen namentlich in dessen erster Hälfte großen Gewinn ab. Übrigens war Ludwig Elsevier auch um die Wahl seiner Mittel durchaus nicht verlegen. So wandte er alle die Künste und Mittelchen an, deren sich nicht gerade gewissenhafte Buchhändler bedienten, um den Absatz ungangbarer Bücher zu befördern. Er machte neue Titelausgaben, wie den Aristoteles von 1616 und den Meursins von 1615, und folgte darin einem Brauch, der schon vor 1550 in Italien zu beobachten ist und der auch in Deutschland, z. B. bei Johann Gymnicus in Köln bezüglich der Berlagsreste der Werke Leonhard Thurnehsers vorkommt; er druckte sogar den Namen eines andern Verlegers auf den Titel oder erweiterte eine alte Ausgabe um ein paar Seiten und nannte sie eine vermehrte^, wie z.B. die „Llironi^us äs t^rion", oder er fingierte auch dadurch neue Werke, daß er einfach deren zwei zusammenbinden ließ, wie den Cluverius von 1611 und „I^ss Ig-otiHuss ä'Llisn st äs I^son" 1613. Kurz, er ist ein erfindungsreicher, nie um Auskunft verlegener, schlauer uud Heller Kopf. Sein Fleiß, seine Pünktlichkeit, Ausdauer und Sparsamkeit verschafften ihm übrigens trotzdem die Achtung und das Vertrauen seiner Mitbürger, die ihn zum Borsteher seines Quartiers (Viertels) in Lehden wählten, und sicherten ihm die Liebe und das Wohlwollen seiner gelehrten Freunde, wie Gruterus, der ihn den „vortrefflichen" Elsevier nannte, und des Puteanus (De Put), welcher von ihm als seinem Freunde spricht. Bei seinem Tode war Ludwig Elsevier einer der bedeutendsten Buchhändler Hollands. Neben seinen großen Verdiensten verhalf ihm allerdings auch das Glück zu so ungewöhnlichem Erfolg: er hatte seine Zeit getroffen. Holland war damals, wie schon oben flüchtig angedeutet, nicht allein eben erst durch Abschüttelung des spanischen Jochs der freieste Staat Europas geworden, wie es denn auch bald der reichste wurde, sondern eö blühte auch auf als Sitz der klassischen Gelehrsamkeit und wissenschaftlichen Kritik und entwickelte jene überlegene buchhändlerische Thätigkeit, welche bisher Deutschland ausgezeichnet hatte. Als Ludwig Elsevier unmittelbar Kapp. i. 33 514 Hollands Blütc. Die verschiedenen Elsevier-Firmen. Achtes vor dem Ausbruch des Dreißigjährigen Kriegs starb, rückte Leyden schon in den Glanzpunkt dieser neuen Ära ein, denn es zählte 1026 bereits 19 Drucker und Buchhändler und 1651 deren sogar 35 (9 Drucker mit 23 Pressen und 26 Buchhändler). Amsterdam war noch bedeutender, während Frankfurt damals schwer unter den Kriegswirreu, unter deren Folgen und unter dem Druck der kaiserlichen Bücherkommission zu leiden hatte. Der wirtschaftliche und politische Ruin Deutschlands war eine der Vorbedingungen der Blüte Hollands. Je mehr jenes von seiner einstigen Höhe hcrabsank, desto mehr stieg dieses auf wissenschaftlichem Gebiet empor nnd desto, größer wurde auch- das Elseviersche Geschäft. Mit der Veröffentlichung des Cäsar, Terenz und Plinius im Jahre 1635 erreichte dieses seinen Höhepunkt und behauptete denselben bis 1680; jenes Jahr aber war für Deutschland eins der unglücklichsten des Kriegs, und das auf diesen folgende Menscheualter das armseligste und jämmerlichste der deutschen Geschichte.^ Ludwig Elsevier war indeß nicht allein selbst ein bedeutender Buchhändler, sondern erzog auch eine ganze Dynastie von großen Verlegern, welche zu den hervorrageudsten aller Zeiten gehören. Die Firma Elsevier bestand unter verschiedenen kleinen Änderungen von 1583 bis 1713, also volte 130 Jahre; aber ihr Geist und der Charakter ihrer Unternehmungen blieb ziemlich bis zu Ende unverändert derselbe. Die eigentliche Bedeutung der Firma beschränkt sich jedoch auf das 17. Jahrhundert, oder noch genauer auf die Periode von 1630 bis 1680. Dem Vater folgten fünf Söhne, bis auf einen gleich tüchtig und thätig im Geschäft, vier Enkel, darunter Männer ersten Ranges, wie Daniel, drei Urenkel und ein Ururenkel. Die beiden Hauptgeschäfte blühten in Lehden von 1583 bis 1712 und in Amsterdam von 1638 bis 1681; verhältnismäßig untergeordneter Natur waren die Firmen im Haag von 1590 bis 1636 und in Utrecht von 1667 bis 1675. Es ist natürlich nicht die Aufgabe dieses Buchs, die einzelnen Phasen im Geschäftsleben der Elseviere näher zu schildern, sie kommen hier vielmehr nur so weit in Betracht, als sie den deutschen Buchhandel berühren. Es genüge deshalb, für Lehden, außer dem Gründer Ludwig (1583 bis 1617), dessen Söhne Mathias und Bonaventura (1617 bis 1622), sowie Bonaventura und Abraham (Söhne von Mathias, 1622 bis 1652) zu erwähnen, und für Amsterdam Daniel (Sohn des Bonaventura, zwischen 1655 Und 1680) anzuführen. Kapitel.) Ehrgeiz, Kleinlichkeit und Geiz im Geschäftsgebaren. 515 Alle diese Männer hatten natürlich ihre Neider und Feinde und waren bis auf den zuletzt genannten wenig beliebt, aber in dem einen Pnnkt groß: in der Liebe zu ihrer Kunst und zu ihrem Beruf, welchem sie vom ersten Auftreten der Familie an einen wahren Kultus widmeten. Sie betrachten es als ihre Lebensaufgabe, technisch möglichst vollendete Drucke zu liefern, und arbeiten mit einer Ausdauer und Geduld auf dieses Ziel hin, welches selbst den Hintergedanken eines kaufmännischen Gewinns auszuschließen scbeint. Stolz auf ihre Arbeit, rühmen sie sich ihrer mit vornehmem Selbstgefühl und rufen nicht allein das Urteil ihrer Zeitgenossen, sondern auch der Nachwelt an: „I^idsntsr ciuioquiä oxus sst, snäieio ctootorum g.o postoritg-t-is maxims rLruitt-irrms." So wird denn ihr ganzes Thun auch von einem edeln Gefühl persönlicher Ehre und Verantwortlichkeit getragen, und selbst ihre kleinen Schwächen fallen ihren großen geschäftlichen Tugenden gegenüber kaum ins Gewicht. Namentlich ist es Bonaventura, welchem sogar von seinen Frcun.dcn schmutziger Geiz, Mangel an Aufrichtigkeit und Ablehnung jeder moralischen Verbindlichkeit vorgeworfen wird. So berechnete er 1639 dem Johann Friedrich Gronovius 15 Sons für Porto eines Briefs, welcher von Seiden einem an die Elseviere gehenden Paket beigeschlossen gewesen war. Und doch enthielt dieser Brief nur Mitteilungen über eine Ausgabe des Livius, welche Gronovius auf Bitten der Elseviere für sie sogar ohne jedes andere Honorar als 12 Freiexemplare vorbereitete. Nikolaus Hein- sius, auch ein Freund der Firma, bittet 1643 in deren Namen Gronovius die Vorrede zuni Livius zu beenden und fügt höhnisch hinzu: „Was nun die Widmungseremplare betrifft, so glaube ich fast, daß die Geizhälse sich diese selbst vorbehalten wollen" (d. h. daß der Verleger nicht allein nichts zahlt, sondern die für jene Widmungseremplare etwa eingehenden, dem Verfasser gebührenden Ehreugeschenke in die Tasche stecken will). Heinsius las dem Johann Elsevier eines Tags in Paris auf offener Straße den Text wegen Zurückhaltung eines für einen ihrer Geschäftsfreunde bestimmten Freiexemplars, sodaß der Verleger errötete und das bisher Versäumte noch nachträglich zu erfüllen versprach. Nirgends genoß deshalb auch die lehdcncr Firma Liebe und persönliche Zuneigung. Wenn selbst die befreundeten Gelehrten sie Kvmüiss g.vg,ri, Aswtlssinai worts-lss nannten, wie werden da erst die Beschuldigungen der Gegner gelautet haben. 33* 516 Umfang und Charakter ihres Verlags. lAchtes Die Leistungen der Elsevierc aber waren erstaunlich und bis dahin unerhört. Abgesehen von 2737 lateinischen Dissertationen, welche sie als Univcrsitätsdrucker in Lehden von 1654 bis 1712 druckten, veröffentlichten sie im ganzen 2093 Verlagsartikel, deren Hauptzähl mit 462 auf Bonaventura und Abraham in Leyden und deren hochswächster Betrag mit 415 Werken auf Daniel in Amsterdam fällt. Und was für Werke! Sie stehen heute noch mit ihren feingestochenen Titeln, ihrem niedlichen Duodez- und Sedezformat, ihrem vortrefflichen Papier, ihren reinen Schriften und ihrem korrekten Text unübertroffen da. Ihr Typengießcr Christoph van DhS ist einer der größten Meister seiner Kunst, ihre Textkritiker gehören zn den ersten Gelehrten des damaligen Europa, wie Dauiel und Nikolaus Heinsius, Holstenius, Voß, Gruterus u. a. Die Clseviere druckten in allen, am liebsten aber in kleinen Formaten. Ihr Cäsar in Folio (1635) ist ein Prachtwerk ersten Ranges, ihre Quart- und Oktavcmsgabcn sind ebenso musterhaft wie ihre Klassiker in Duodez. Die erste (Folio-)Ausgabe des „Lorxus ^uri8" gilt als das schönste aus den Pressen des amsterdamcr Hauses hervorgegangene Buch. Zu den alten Klassikern, welche eine Bibliothek für sich bilden, kamen nun noch Werke der schönen Litteratur, wie Boccaccio, die französischen Dichter Corneille, Racine und Möllere, Romane und Schriften von Balzac:c., staatsrechtliche Untersuchuugeu von Machiavclti, Hugo Grotius und Mitten, Geschichtswerke von Brantvme, Frossard und Sleidan, politische Pamphlete, religiöse und philosophische Schriften von Erasmus, Melanchthon und Calvin, Baco, Descartes und Hobbes, holländische und französische Prachtbibeln in Folio, Wörterbücher und Grammatiken, zehn verschiedene Ausgaben der Justiniauischen Institutionen und zwei Ausgaben des vollständigen „Lorxus ^ui-is", deren erste oben angeführte in Folio und deren zweite in Octav innerhalb eines Jahres (1663/1664) aufeinander folgten. Jeder neue Verlagsartikel der Elseviere galt als ein Ereignis in der gelehrten Welt, und wurde es daher — trotz ihrer schon betonten Schäbigkeit betreffs des Honorars — als eine große Ehre angesehen, von ihnen verlegt zu werden. Während die alten Pedanten in Holland und Deutschland, wie De Put, Nikolaus Heinsius und Joh. Fr. Gronovius, die Elseviersche Ausstattungsweise als zu glänzend und üppig tadeln, können sich andere hervorragende Schriftsteller in ihrem Lobe über den Geschmack und die Kapitel.) Preis und Auflage ihrer Berlagswerke, 517 Handlichkeit dieser Ausgaben kaum erschöpfen. So nennt der straßburger Professor Mathias Bernegger 1635 in der Vorrede zu seiner Übersetzung des Galilei'schen Weltsystems die Elseviere die größten und verdientesten aller Buchdrucker, und Galilei selbst huldigt 1638 in der Vorrede zu seinen „visovrsi" der Einsicht und dem seinen Kunstsinn seiner holländischen Verleger. Die Preise ihrer Verlagswerke, namentlich der alten Klassiker, warm übrigens durchaus nicht hoch. Ein Bändchen von etwa 500 Seiten, wie der Virgil von 1636, der Plinius von 1640 und jeder Band des Cicero von 1642 kostete nur einen holländischen Gulden (1 Mark 70 Pfennige). Dieser Preis steigt und fällt natürlich, je nach dem Umfang des Buchs. So wurde der Curtius von 1633 zu 1 Mark 36 Pfennige, der Sallust, Tercnz und Florus zu je 1 Mark 25 Pfennige verkauft, während sich die größere Ausgabe des Plinius von 1635 und die des Livius m je drei Bänden zu je 4'/2 Gulden angesetzt finden. Selbstredend darf man bei der Umrechnung dieser Preise die seitdem verringerte Kaufkraft des Geldes nicht übersehen. Über die Höhe der Auflagen schweigen die Quellen; sie war natürlich verschieden. Als 1677 Heinsius eine neue Ausgabe des Vellejus Paterculus herauszugeben wünschte, antwortete ihm Daniel Elsevier: er habe zwar noch 500 Exemplare der alten vorrätig, wolle diese aber möglichst schnell abzusetzen suchen; Heinsius möge nur inzwischen die Textrezension fertig stellen. Nun war die erste Ausgabe des Vellejus 1664 auf den Markt gekommen"; sie muß aber in hoher Auflage gedruckt worden und dabei sehr gangbar gewesen sein, wenn einerseits 13 Jahre später noch 500 Exemplare davon vorrätig waren, andererseits Daniel sich trotzdem bereit fand, einen Neudruck zu bringen. Deutsche Bücher haben die Elseviere im ganzen nur 20 verlegt, aber desto mehr in lateinischer Sprache von deutschen Gelehrten veröffentlicht. Die Verhandlungen des Westfälischen Friedens waren zwar in Osnabrück gedruckt worden, aber in so jämmerlicher Ausstattung, daß die Elseviere 1651 eine bessere Ausgabe davon veranstalteten. Ebenso druckten sie 1672 im Auftrage des kunstsinnigen paderborner Fürstbischofs Ferdinand von Fürstenberg die „Nonumsuts. ^äm-iiornsuizig," nmstergültig in Quart. Deutschland war ja damals politisch und geistig so tief gesunken, seine Sprache galt als so roh, daß das Ausland sie gar nicht als vollberechtigt anerkannte, zumal auch die deutschen Duodezfürsten 518 Ausdehnung ihrer Geschäftsverbindungen. ^Achtes und die vornehm sein wollende Gesellschaft lieber Französisch radebrechten. Letzteres sing gerade an, die Geschäfts- und Umgangssprache der diplomatischen und sogenannten gebildeten Welt zu werden. Lateinisch und Französisch sind daher auch die Sprachen der großen Mehrzahl der Ver- lagsartikcl der Elscvicrc. So trug ihr Verlag einen internationalen Charakter und verlangte zu seinem Vertriebe weitgreifender Verbindungen, wobei aber wiederum ihr gleichzeitig in ausgedehntem Maßstabe betriebener Sortimentshandel eine wesentliche Hülfe und Förderung gewährte. Sie besuchten nicht nur die benachbarten Märkte, die Messen von Frankfurt und Paris, sondern dehnten ihre Verbindungen bis in den Norden Europas aus und gründeten eine ständige Niederlassung in Kopenhagen. Bis zu den ersten Jahren des Dreißigjährigen Kriegs hatten die dänischen Buchhändler ihren Bedarf fast ausschließlich von den frankfurter Messen bezogen, oder er war ihnen von Deutschland aus zugeführt worden; der Krieg unterbrach diese Verbindungen. Die Holländer aber kannten die Einträglichkeit des kopenhagener Büchermarkts und suchten ihn jetzt nicht nur für ihren Verlag, sondern auch für ihr Sortiment auszubeuten. Es gelang ihnen dies um so eher, als sie den Wasserweg zur Verfügung und nicht unter den Gefahren des Landwegs zu leiden hatten. Johann Jansson, ein amstcrdamcr Buchhändler, schickte zunächst in der Person David Zunners (später einer der bedeutendsten Verleger in Frankfurt a. M.) einen Agenten nach Kopenhagen und machte dort so bedeutende Geschäfte, daß die angesessenen Buchhändler 1624 über die ihnen gemachte Konkurrenz Klage erhoben. Wann die Elseviere zuerst nach Kopenhagen kamen, läßt sich nicht genau feststellen; es ist aber eine unbestreitbare Thatsache, daß sie in dem von König Christian IV. in Kopenhagen errichteten neuen Börsengebäude einige Läden mieteten und in diesen ein großes Sortiment ausstellten. Diese Filiale bestand bis etwa 1652; sie gab vortreffliche Spezialkataloge aus, von denen einer aus dem Jahre 1642 noch vorhanden ist. Anch die Königin Christina von Schweden machte den Elsevieren glänzende An- erbietungcn, nm sie znr Errichtung einer Buchhandlung in Stockholm zu bewegen. Daniel reiste 1650 in Gesellschaft von Nikolaus Heinsius dahin; indessen scheint er das Unternehmen nicht lohnend genug gefunden zu haben uud ging nicht darauf ein, sondern bediente sich später für die geschäftlichen Beziehungen der Vermittelung des stockholmer Buchhändlers Curio. Kapitels Beziehungen der Elscvierc zu Paris und Frankfurt. 519 Kurz, die EPviere hatten überall ihre Augen, wo es etwas zu verdienen gab; aber so groß auch ihre Energie und Einsicht war, der innere Gruud ihres Erfolgs bestand doch darin, daß sie über dem Kleinsten nie das Größte und über dem Größten nie das Kleinste übersahen. Ihr Blick haftete nicht ängstlich am Einzelnen, sondern wurde von allgemeinen Gesichtspunkten geleitet. So behandelten sie denn mich den unbedeutend- sten Vorteil mit derselben eingehenden Sorgfalt, wie das wichtigste Unternehmen. Einer neuen Ausgabe des Cornelius Nepos z, B. widmeten sie verhältnismäßig dieselbe gewissenhafte Aufmerksamkeit, wie der Borbereitung der 1637 in Aussicht genommenen Veröffentlichung der Werke des Prokopius, für deren lateinische Übersetzung sie lange mit Hugo Gro- tius verhandelten, oder den schon 1638 getroffenen Vorbereitungen für eine Gesamtausgabe der Werke Galilei's. Wenn sie diese und andere großartige Pläne in der Folge nicht ausführten, so lag die Schuld an äußern, nicht zu bewältigenden Hindernissen. Indessen ließen sie sich selbst durch teilweise Mißerfolge nicht abschrecken, suchten vielmehr stets einen Fehl- schlag ourch ein erfolgreicheres Unternehmen wieder auszugleichen. Wie die leydener Söhne und Enkel Ludwig Elseviers, so beschickte auch sein amsterdamer Enkel Daniel regelmäßig die frankfurter Messen. Daniel blieb diesen auch dann noch treu, als sie schon anfingen in Verfall zu geraten. Der Besuch derselben förderte nämlich seine Interessen viel besser, als selbst der Verkehr in Paris, wo der Buchhandel noch in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts lange nicht die Gerechtsame genoß, der-n er sich in Frankfurt erstellte, und wo die fremden Buchhändler nur zu sehr drückenden Verationen ausgesetzt waren. So war ihnen untersagt, die Märkte von St. Germain und St. Lorenz überhaupt zu beziehen; so durften sie nur ein einziges mal im Jahre kommen, nicht länger als drei Wochen bleiben und ausschließlich nur an Buchhändler verkaufen Im April 1640 wurden die Elseviere der Übertretung dieser Bestimmungen angeklagt; Johann Elsevier mußte sein Lager schließe» und bei Strafe von 100 Livres und unbedingter sofortiger Konfiskation seiner Waren den Verkauf an Nichtbuchhändler einstellen. Daniel war durch den Schaden seines leydener Vetters vorsichtiger geworden, verkaufte gar nicht selbst in Paris, sondern vermittelte seinen Verkehr mit Frankreich durch einen Faktor, der die an ihn geschickten Sendungen von Bordeaux und La Rochelle aus an die Bestimmungsorte beförderte.^ 520 Daniel Elsevier. Erlöschen der Firma. ^Achtes Daneben besuchte aber Daniel wiederholt Paris, wohin ihn seine alten Beziehungen zogeu, hielt sich sogar kurz vor seinem Tode noch sechs Wochen dort auf. In der französischen Hauptstadt gebildet und im geistigen Verkehr mit dortigen wissenschaftlichen Größen herangewachsen, vereinigte er die besten Eigenschaften des Gelehrten mit der Umsicht und Erfahrung des Kaufmanns. Als Schriftgicßer, Drucker, Sortimentcr und Verleger stand er (1655 bis 1680) an der Spitze eines der größten buchhändlerischcn Geschäfte und hob dieses durch seine überall eingreisende kluge Thätigkeit trotz der Kriege auf eine noch stolzere Höhe, als es vorher eingenommen hatte. In den Jahren 1665 bis 1667 spielte der Krieg zwischen England und den vereinigten Provinzen; 1672 aber fiel Lndwig XIV. in das Land ein und erst 1678 kam es zum Frieden. Daniel ließ sich jedoch durch diese dem Büchermärkte so ungünstigen Zeiten nicht abschrecken und verlegte zwischen 1667 und 1672 mehr als 100, von 1675 aber bis 1680 an 90 Werke. Ihm zur Seite standen allerdings tüchtige Mitarbeiter, wie der Deutsche Jakob von Zettcr (Zctterus), welcher noch nach dem Tode des Chefs bis zur Auflösung des Geschäfts in diesem aushielt, und der Baseler Heinrich Weitstem, welcher sieben Jahre, 1669 bis 1676, in Elsevierschen Diensten stand, im letztgenannten Jahre heiratete, sich dnnn selbständig in Amsterdam niederließ und sich zu großer Bedeutung emporarbeitete. Diese beiden Gehilfen besuchten abwechselnd oder auch gemeinschaftlich die frankfurter Messen, welche das Erlöschen der Elsevierschen Firma empfindlicher fühlten als manche andern harten Schläge, die sie schon um die Wende des 17. und 18. Jahrhunderts mehr und mehr zur Bedeutungslosigkeit herabdrückten. John Locke nannte mit Recht den Tod Daniel Elseviers einen öffentlichen Verlust. Mit ihm wurde zugleich das Prestige und die unbedingte Überlegenheit der holländischen Druckcrthätigkeit zu Grabe getragen. Ziemlich gleichzeitig mit Daniel Elsevier starben nämlich Johann Blaeu (1673), die Steucker und Jansson von Waesberghe (1681), Abraham Wolfgang (1693) und wenig später der letzte Hack. Der Elseviersche Verlag brachte auf der im Juli 1681 abgehaltenen Auktion 120000 Gulden ^ 204000 Mark, während das aus 20000 Bänden bestehende SortimcntSlager l Libliopolium, I/ilirairik g-uoisnne et iirocksrn«) ein ziemlich befriedigendes Ergebnis lieferte. Der Glanz des Elsevierschen Namens erlosch Kapitels Kläglicher Ausgang der Firma Elsevier. 521 mit ihm. Abraham, der letzte Buchhändler seines Namens (168 l bis 1712), vernachlässigte das ererbte Geschäft. Er verlegte kein größeres Werk mehr und ließ seine Druckerei verfallen. Als Universitätsdrucker stellte er zwar vom Juli 1681 bis zu seinem 1713 eintretenden Tode die große Zahl von im ganzen 1899 Dissertationen her, aber bei dem nun erfolgenden Verkaufe brachte die Druckerei mit ihren abgenutzten Schriften kaum 2000 Gulden.^ Ein kläglicher Abschluß für die einst so große und berühmte Firma! Neuntes Kapitel. Die Büchercensur und die Preßverfolgungen. Historische Einleitung. Das Altertum. — Verhalten der Kirche. Censnrrecht der Universitäten. — Erstes Auftreten nach Erfindung der Buchdruckerkunst: Köln. — Vorgehen der Kirche ohne Rücksicht auf den Staat: Mainz. — Die Bullen Six- tus' IV., Alexanders VI. und Leo's X. — Das Wormser Edikt. Eintreten des Staats. — Die Reichs-Preßverordnungen. — Der Begriff des Libells und der Famosschrift. — Schwächliches Verhalten der Protestanten. — Censur in Österreich. — In Bayern. Katalog erlaubter Bücher. Verfahren gegen Schwenck- feldianer. — Die protestantischen Reichsstädte. Straßbnrg. Nürnberg. (Hans Sachs.) Augsburg. Ulm. Frankfurt a. M. — Basel. Zürich. — Die geistlichen Kurfürstentümer. — Böhmen und Schlesien. — Kurpfalz. - Brandenburg. — Sachsen. — Die kleinen Territorien. Die Büchercensur ist das bequemste Mittel, unbequemen, durch die Schrift sich äußernden Widerspruch oder Tadel zu unterdrücken. Sie wurzelt in der Willkür und Gewalt und ist deshalb fast so alt als die Geschichte der Menschheit selbst. So tritt sie denn auch in verschiedenen Ländern und zu verschiedeneu Zeiten, höchstens äußerlich in andern Formen, auf. Der Unterschied vor und nach Gutenberg ist nur der, daß in der Handschriftenzeit die Litteratur sich auf kleine und wenige Kreise beschränkt, also kaum in die Öffentlichkeit dringt, während die Buchdruckerkunst jahraus jahrein die Erzeugnisse der Presse zu Tausenden in die Welt sendet und das gauze geistige Leben des Volks zu einem öffentlichen macht. Qualitativ zeigt sich deshalb die Schreibfreiheit bei den Alten und im Mittclalter in demselben, wenn nicht höhern Grade beschränkt wie in der Neuzeit, und nur quantitativ übertrifft die letztere ihre Vorläufer au systematischer Verfolgungssucht. ^Neuntes Kapitel.) Maßregelungen der Autoren im Altertum. 523 Beweise für diese Thatsache finden sich fast in jedem klassischen Schriftsteller. So wurde das erste Buch, von dessen gewaltsamer Unterdrückung die Geschichte berichtet, kaum 20 Jahre nach dem Tode des Perikleö in Athen dem Scheiterhaufen überliefert. Der Philosoph Protagoras hntte nämlich in einem gelehrten Werke die Existenz der griechischen Gotter bezweifelt: Grund genug für die priesterlichen Pächter des Olymp, ihren Zorn ob des zerstörten Besitzstandes durch die Konfiszierung und Verbrennung des Buchs und durch die Bestrafung des Verfassers zu kühlen. Dieser floh, um dem Schirlingbecher zu entgehen, und fand, wie es heißt, auf offenem Boote in den Meeresfluten den Tod: das erste Einschreiten des Staates aus Betrieb der Kirche! ^ Bei den Römern enthielten schon die Zwölf Tafeln strenge Bestimmungen über öffentliche Schmähungen und Pasquille. Augustus war nach Tacitus der erste, welcher das geschriebene oder gesprochene Wort strafte. Während das Majestätsgesetz der Republik bisher nur strafbare Thaten gekannt hatte, dehnte der Kaiser die gerichtliche Untersuchung und Strafe auch auf Schmähschriften und Spottgedichte (libslli k-unosi) aus. So befahl er denn auch, die Schriften des Labienus öffentlich zu verbrennen. Sein Nachfolger Tiberius verfolgte mit noch größerm Haß das geschriebene Wort. „Für Worte werde ich zur Verantwortung gezogen, so wenig fallen Handlungen mir zur Last", sagte Cremutius Eordus, der ob der bloßen gegen ihn gerichteten Anklage bereits auf sein Leben verzichtet hatte und den freiwilligen Hungertod starb. Und doch hatte er bloß den Gajus Cassius den letzten Römer genannt. Seine Schriften sollten durch ' die Ädilen verbrannt werden, erhielten sich aber im Publikum unter dem Schutze der Verborgenheit. „Um so mehr möchte man", sagte Tacitus 2 bei dieser Gelegenheit mit vornehmem Hohn, „über die Beschränktheit derjenigen lachen, welche für den Augenblick im Besitze der Macht, auch das Andenken bei der Nachwelt austilgen zu köuucn wähnen. Im Gegenteil, man verhänge nur Strafen über die Geister und es wächst ihre Geltung; und nichts anderes haben auswärtige Könige und andere, welche die gleiche Tyrannei geübt, erzielt, als ihre eigene Schande und den Ruhm des Verfolgten." Als die von Nero verbotenen Schriften des Vejinto nachmals wieder herausgegeben wnrden, meinte Tacitus: „So lange ihre Anschaffung mit Gefahr verbunden war, wnrden sie eifrig gesucht und gelesen; durch die Erlaubnis, sie zu besitzen, gerieten sie 524 Verhalten der Kirche im Mittelaller. ^Neuntes bald in Vergessenheit." Domitian ließ den Geschichtschreiber Hermogenes und alle Buchhändler, welche sich mit der Vervielfältigung des. dem Kaiser anstößigen Werks befaßt hatten, an das Kreuz schlagen. Diese Beispiele, aus hundert ähnlichen herausgegriffen, werden geniigen, um die Feindseligkeit der ersten Kaiser gegen den freien Gedanken festzustellen. Wenn in den spätern Jahrhunderten der Jmperatorcnzeit nicht mehr so arg und oft gegen die Schriftsteller gewütet wurde, so unterblieb es bloß deshalb, weil die Litteratur längst unterdrückt oder gar getötet war. So erwiesen sich denn auch spezielle Censurgcsetze als überflüssig. Die römische Gesetzgebung, welche so fruchtbar an Bestimmungen über lidslli iamosi, oa>rnnrig, karnosg. und spiZrammata gewesen ist, hätte sicherlich die Erzeugnisse der Buchdruckcrkunst zu unterdrücken verstanden, wenn sich der Staat von ihr für bedroht gehalten hätte. Justinian setzte mit andern Bischöfen auch den Scvcrus ab, weil dieser, abgesehen von verschiedenen gegen ihn vorgebrachten Beschwerden, das Reich mit verschiedenen Schandschriften uud verbotenen Büchern überschwemmt habe, deren Vernichtung zugleich den Besitzern anbefohlen und deren fernere Vervielfältigung bei Strafe des Verlustes der rechten Hand verboten wurde. Das päpstliche Rom trat die Erbschaft des kaiserlichen auch als oberster Censor der Christenheit au. Es gründet seine Berechtigung zur Überwachung der Geistes- und Denkfreiheit auf die oberste dogmatische Voraussetzung der katholischen Kirchenlehre. Der Papst hat nach ihr nicht allein das Recht, sondern auch die Pflicht, alle diejenigen Einflüsse von den Gläubigen fern zu halten, welche sie in ihrem Glauben beunruhigen oder erschüttern können. Der Laie soll überhaupt nicht selbständig denken und nur das lesen, was ihm zu erlauben der Geistliche für gut befindet. Die Kirche nimmt deshalb auch von jeher die Censur sittlich schlechter und ketzerischer Bücher als negatives Mittel zur Erhaltung des Glaubens in Anspruch und unterdrückt alle ihr feindseligen Äußerungen und Schriften. Diese Aufgabe war bei den kirchlichen Machtmitteln sehr leicht, solange der Gedanke nur durch Wort oder Schrift in die Öffentlichkeit drang und solange die ganze Christenheit den Papst als ihr Oberhaupt verehrte; sie wurde aber sehr schwierig, sobald die Buchdrnckcrkuust die tauseud- fache Vervielfältigung der Geistcscrzeugnisse ermöglichte und der Abfall von Rom immer größere Kreise ergriff. Daß nun Gutcnbergs Erfin- Kapitels Censurrecht der Universitäten. 525 dung das alte Verhältnis ändern und die kirchliche Autorität auf dem Gebiet der theologischen und profanen Wissenschaft untergrabe» könne — diese der heutigen Erkenntnis nahe liegende Besorgnis scheint den hohen geistlichen Würdenträgern anfangs gar nicht in den Sinn gekommen zu sein. Der Papst hatte sein Recht der Überwachung des Schriftenweseus schon im 13. Jahrhundert einzelnen Universitäten übertragen. Letztere beaufsichtigten deshalb nicht allein die Geschäftsführung der unter ihrem Schutze thätigen 8tat.iong.rii, Schreiber, Buchbinder, Pergamenter, Papier- Händler und Illuminatoren, sondern auch den Inhalt der von ihnen angefertigten und an den Markt gebrachten Handschriften und bestraften nötigenfalls den Schuldigen. Die Statuten der Universität Paris beweisen, daß dort schon 1323 eine Präventivcensur bestand. Je nach der Wissenschaft, welcher ein Buch angehörte, mußte der I-idrarius, der ein solches abschrieb oder abschreiben ließ, es dem von der betreffenden Fakultät eingesetzten Universitätsprosessor vorlegen, der dann als Censor den Verkauf gestattete oder verbot. Der Übertretungen waren übrigens im Mittelalter nur wenige; darum urteilte die Censur auch milde und ermähnte lieber, als daß sie strafte. Große kirchliche Verbrechen aber, wie Ketzerei, konnten mittels der Presse nicht begangen werden, da eine solche überhaupt noch nicht existierte. Natürlich wurde die Lage der Dinge durch Erfindung der Buchdruckerkunst mit einem Schlage eine andere. Abgesehen von einem vereinzelt dastehenden Fall aus dem Jahre 1475, wo Konrad Fhner in Eßlingen „?ötri UiAii Irg-etatus oc-Qtrg. pörnckos ^uckgeos" mit der ausdrücklichen Genehmigung des Bischofs von Regensburg versehen herausgab, war es in Deutschland Köln, von welchem die ersten Schritte zur Einführung der Censur ausgingen. Die dortige Hochschule übertrug zuerst die kirchlichcrseits bisher gegen die Handschriften geübte Überwachung des geistigen Lebens auf die gedruckten Bücher. Dieselbe war am 21. Mai 1388 von Papst Urban IV. „zum Lobe Gottes und zur Verbreitung des Wabren Glaubens" als ein Ltuäium ZMörsIs nach dem Muster der pariser Universität gegründet worden. Als die Buchdruckerkunst sehr bald nach ihrer Erfindung festen Fuß in Köln faßte, standen hier die scholastische Philosophie und die streng katholische Theologie in vollster Blüte. Die Universität betrachtete es deshalb auch als ein Gebot der Pflicht, 526 Univcrsitätscensur in Köln. Die Bischöfe. ^Neuntes durch eine strenge Censur die ihr ketzerisch und unchristlich erscheinenden Bücher dem Markte fernzuhalten. So erlangten denn auf ihren Antrag Rektor und Dekane der Universität am 17. März 1479 von Papst Sixtus IV. die Befugnis, mit kirchlichen Censuren gegen Drucker, Käufer und Leser häretischer Bücher vorzugehen. Es scheint, daß Werner Rolewinks 1474 zuerst erschienener „?asoiou1u8 töwxoruin" die Maßregel hervorgerufen hat, weil er sret- mütig über den Versall der Kirche und über das anstößige Leben der Päpste und Geistlichen geklagt hatte. Seit dieser Zeit, namentlich bis zur Mitte der achtziger Jahre des 15. Jahrhunderts, tragen verschiedene Bücher den Vermerk, daß sie von der Universität gebilligt und zugelassen worden seien. Diese Druckerlaubnis ist ausdrücklich in den Worten „^«Iwissum vt approbatum aiz alma Loloinsngi universitate", oder auch: ,,'1'emxtatum aclmiLSumc^us et sxxrobatuill ad alms, univer- Zitats stuciii civitat-is LolovisvW, cie ocmssllsu et voluntats sxse- tadilis et oZrsZii viri xro töiupors reotoris s^usäsm", zuweilen noch mit dem Zusätze „WÄroinatum", euthaltcn. Kirchhofs und Enneu^ erwähnen 12 solcher -Werke, darunter die Bibel aus dem Verlage von Konrad von Homberg, 5 Drucke von Heinrich Quentcl, 2 von Guldenschaff und 1 von Bartholomäus von Unkel. Die kölner Universität geht hier weit über die Ausübung einer blos kirchlichen Censur hinaus und maßt sich Rechte an, welche der Papst gar nicht vergeben konnte. Niders „I)e ooutraetibus msrcatoruni" und Werner Rolewiukö „I'asoieulus tempornw" haben, wie ihre Titel besagen, nichts niit der Theologie gemein; außerdem aber beweist die Druckerlaubnis für die Bibel und ein Werk von Thomas von Aqnino, daß die Censur eine allgemeine war. Das 1480 in Heidelberg erschienene „^loäooi Kalli oxus- cmlum Xoges to ipsuin" weist sogar vier bischöfliche Approbationen auf. Es geht hieraus hervor, daß schon damals verschiedene geistliche Würdenträger ihre Censurvorschriften im Vcrordnungswege erlassen haben mußten; in den Gesetzen und Erlassen jener Zeit findet sich jedoch nichts darüber. Einen Schritt weiter ging Berthold von Henneberg, Erzbischof und Kurfürst von Mainz, ein ehrgeiziger Mann von zäher Energie, der seine Macht auf Kosten des Reichs überall zu erweitern wußte; er war der erste deutsche Fürst, welcher die Eeusur als ein weltliches Hoheitsrecht be- Kapitels - Die Mainzer Censur, Übergriffe ans das staatliche Gebiet. 527 anspruchte und sie auch durchführte. Obgleich schon seit Justinian das Verbot und die Unterdrückung von Büchern als unantastbares Recht der kaiserlichen Macht gegolten hatte, so kümmerte sich der Mainzer Crz- bischof in seinem Censuredikt vom 4. Januar 1486, das er kurzerhand Strafmandat nannte, auch nicht im geringsten um die kaiserlichen Rechte und begegnete auch nicht einmal einem Widerspruch Friedrichs III. Bei der immer bewußter und täglich entschiedener in der Öffentlichkeit auftretenden Opposition gegen die päpstliche Herrschaft mußte der Kirche alles darau gelegen sein die Verbreitung solcher ketzerischer Lehren zu unterdrücken. In der Erkenntnis dieses ihres Interesses war sie dem mittelalterlichen Staate voraus, der zunächst unberührt vom Streite der kirchlichen Parteien blieb, somit auch vorläufig keine Veranlassung zum Einschreiten fand. Dennoch gelang es dem Kurfürsten, das benachbarte Frankfurt auf seine Seite zu ziehen und allem Anschein nach gemeinschaftlich mit ihm gegen die Presse vorzugehen. Was den spätern großen europäischen Büchermarkt bewog, dem Erzbischof die hilfreiche Hand zn bieten, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Wenn Frankfurt damals auch kirchlich zur Mainzer Erzdiöcesc gehörte, so war es als Reichsstadt in allen Beziehungen zum Reiche doch ebenso selbständig, wie dessen Erz- kanzler. Es konnten sich daher auch für beide Teile die gegenseitigen Beziehungen nur durch Vertrag regeln lassen. Daß ein solcher abgeschlossen worden ist, dafür spricht einmal die Bestimmnng über die von Frankfurt zu ernennenden und zu besoldenden Censoren; dann aber liefert den ausdrücklichen Beweis für diese Thatsache ein Eintrag im Bürgermcisterbuchc, in dem es unterm 29. März 1.486 heißt, daß in der Beantwortung der Zuschrift „Unsers gnedige Hcrre von Mencze «was er geschrieben hat der gedruckten Bücher halber") der Rat zu den vom Kurfürsten ernannten Mainzer Kommissarien Pleban Konrad Henscl und Kanzler Georg von Hell, genannt Pfeffer, als die von der Stadt zu ernennenden Censoren die frankfurter Bürger Wyckcr Frosche, Wigaud von Heringen und Johann von Kebel vorschlug. Der genannte Erlaß nebst Ausführungsverordnung vom 10. Januar 1486 faßt übrigens keine allgemeinen Gesichtspunkte ins Ange, sondern beschränkt sich auf die aus dem Lateinischen und Griechischen ins Deutsche übersetzten Codices und verbietet deren Verkauf, wenn nicht vorher eine Erlaubnis dazu eingeholt sei. Deutsche ketzerische Schriften, wie die Pre- 528 Erzbischof Bcrtholds von Mainz Censurerlaß von 148«. ^Neuntes digten der Mystiker, z. B. Taulers, waren damals noch nicht durch den Druck vervielfältigt, geschweige, daß kirchenfeindliche lateinische Werke ins Deutsche schon übersetzt worden waren. Der Erzbischof kann also nur die Übersetzungen der Bibel ins Deutsche gemeint haben, von denen bis zum Jahre 1485 schon 10 in hochdeutscher und 2 in plattdeutscher Sprache erschienen waren. „Die göttliche Buchdruckerkunst", so lauten im wesentlichen die Bestimmungen, „macht aller Welt den Gebranch von Büchern zur Belehrung und Erbanung zugänglich. Viele aber mißbrauchen, wie wir gesehen haben, diese Kunst aus Ruhmessucht und Geldgier, sodaß sie die Menschheit verderben, statt sie aufzuklären. So finden sich zur Herabsetzung der Religion und ihrer Spitzen Schriften in den Händen des Volts, welche aus dem Latrinischen ins Deutsche übersetzt sind (libri üe «Zivinis c>knvii8 st apicidus reliZionis n»5t>'kv). Die heiligen Gesetze und Canones sind aber von weisen und beredten Männern mit so großer Sorgfalt und Geschicklichkeit zusammengestellt und ihr Verständnis ist so schwierig, daß zu ihrer Bewältigung die Dauer des menschlichen Lebens selbst für den Einsichtigsten kaum ausreicht. Gleichwohl haben ciuige freche und unwissende Leute es gewagt, jene Schriften in so schlechtes gewöhnliches Deutsch zu übersetzen, daß selbst Gelehrte durch ihre Arbeiten zn großen Misverständnissen verführt sind. Sodann erscheinen von Irrtümern wimmelnde Bücher aus andern Gebieten des Wissens unter lügnerischen Titeln, welche mit verdienstvollen Schriftstellern als angeblichen Verfassern prahlen, um dadurch desto mehr Käufer zu finden. Diese Übersetzer nun, ob sie in gutem oder schlechtem Glauben handeln, können nicht behaupten, daß die deutsche Sprache fähig sei, das genau wiederzugeben, was jene ausgezeichneten griechischen und lateinischen Autoren mit der sorgfältigsten Genauigkeit des Ausdrucks und der vollsten Kenntnis des Gegenstandes über die erhabenen Spekulationen des christlichen Glaubens geschrieben haben; sie müssen vielmehr einräumen, daß die Armut unserer Sprache ihre Bemühungen vereitelt und daß sie aus diesem Grunde gezwungen sind, ihr Hirn zur Erfindung neuer Ausdrücke zu martern, oder bei einzelnen alten Schriftstellern den Sinn zu entstellen, was Wir wegen der damit für die heiligen Schriften verbundenen Gefahr noch mehr fürchten, denn Wir besorgen sehr, daß, wenn sie nur die alten gebrauchen, sie den Inhalt der geoffenbarten Wahrheit ändern, woraus eine ungeheuere Gefahr für die heiligen Schriften entsteht. Wer aber gibt deu ungebildeten Männern und Frauen, welchen die heiligen Bücher in die Hände fallen, die Fähigkeit, den richtigen Sinn herauszufinden? Wenn mau z. B. den Text des Evangeliunis oder die Briefe des heiligen Paulus prüft, so wird jeder unterrichtete Mensch sich leicht davon überzeugen, daß viele Stellen durch andere Schriften ergänzt werden müssen." Kapitel.) Erzbischof Bcrtholds von Mainz Ccnsnrcrlaß von 1436. 529 „Da aber jene göttliche Kunst — und dieser Titel gebührt ihr — in Unserm goldenen Mainz erfunden ist, wo sie beständige Fortschritte gemacht hat, so haben Wir das volle Recht, ihren Ruhm zu verteidige» und erfüllen nur Unsere Pflicht, wenn Wir die Reinheit der göttlichen Schriften vor jeder Beschmutzung bewahren. Um also auch den bezeichneten Irrtümern vorzubeugen und unbesonnene Unternehmungen schamloser uud verderbter Menschen zurückzuschrecken uud im Zaume zu halten, verordnen Wir, daß jeder Unsrer Gerichtsbarkeit unterworfene oder innerhalb derselben wohnende Geistliche oder Laie sich unbedingt enthalte, ein Werk über Wissenschaft oder Knust oder irgendeinen andern Gegenstand aus der griechische», lateinische» oder eiucr andern Sprache in gemeines Deutsch zu übersetze», weder heimlich »och öffentlich, weder direkt noch indirekt eine solche Übersetzung zu kaufe», wenn der Verkauf nicht vorher gestattet worden ist durch die Erlaubnis und zwar Unserer Doktoren und Professoren der Universität Mainz: Johann Vertrau aus Naumburg für die Theologie, Alexander Dietrich für die Zurisprudeuz, Theodorich (Greseimmd) von Meschcde für die Medizin nnd Andreas Eler für die artistische Fakultät, ferner Unserer Universität Erfurt durch die zu diesem Zweck dort ernannten Doktoren und Professoren, in Frankfurt aber müssen die zum Verkauf ausgestellten Bücher vorher eingesehen uud gebilligt sein von einem ehrenwerten Theologen und eiucm oder zwei zu diesem Zweck vom Rat augestellten rmd besoldeten Doktoren und Liceutiaten. Wenn aber jemand diese Unsere Verfügung unbeachtet läßt oder ihr ausdrücklich direkt oder indirekt zuwiderhandelt, so verfällt er ohne weiteres der Exkommunikation und erleidet außerdem nicht allein den Verlust der ausgestellten Bücher, sondern auch eine Strafe von 100 Goldguldcu, welche Unserer Kammer einzuzahlen sind. Von dieser Strafe kann ihn anßcr der besonders bestellten Behörde niemand befreien." Die Censur der kölner Universität währte nur bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Auf Grund der Bulle, welche Jnnocenz VIII. 1486 gegen die Drucker schlechter Bücher erlassen hatte, nahm der Offizial des Erzbischofs in dessen Auftrag die Beaufsichtigung der Preßerzeuguisse in die Hand. Seit 1496 durste bei Strafe der Exkommunikation kein Buch mehr gedruckt werden,, welches nicht vorher die erzbischöfliche Approbation und Druckerlaubnis erhalten hatte. Die letztere Bestimmung stützte sich auf die päpstliche Bulle von 1496, in welcher Alexander VI. zugleich das Lesen und die Verbreitung ketzerischer Schriften verboten hatte; der Offizial Heinrich von Jrlen veröffentlichte seinen diese Verbote enthaltenden Erlaß am 12. November 1499. Der Geist der Unzufriedenheit und scharfen Kritik ließ sich aber nicht mehr bannen, und Kapp. I. 34 530 Die geistliche Censur und die päpstlichen Bulle». sNeuutes der Papst muß bald' darauf von Deutschland aus um neue Strafandrohungen gegen die der Geistlichkeit mißliebige Presse angegangen worden sein, denn in seiner Bulle vom 1. Juui 1501 dehnte Alexander zwar die Censur auf Schriften jedes Inhalts, auf die gesammte Litteratur aus, beschränkte sie aber ans die drei geistlichen Kurfürstentümer und das Erzbistum Magdeburg, in welchem so viele ketzerische Bücher und Abhandluugcn gedruckt würden. Diese Bulle bildet den Anfang einer mehr methodisch durchgeführten Präventivccnsur und die Grundlage für alle spätern Bullen, Reichstags- abschicde und landesherrlichen Erlasse gegen die Preßfreiheit. „Da Wir erfahren haben", so heißt es wörtlich in ihr, „daß durch die Buchdruckcr- kunst sehr viele Bücher und Abhandlungen in den verschiedenen Teilen der Welt, namentlich im kölnischen, mainzischen, tricrschcn und magde- burgischen Sprengel gedruckt worden sind, welche verschiedene Irrtümer und verderbliche, ja selbst der christlichen Religion feindliche Lehren enthalten, und daß dergleichen von Tag zu Tag allerwärts gedruckt werden, so verbieten Wir — von dem Streben beseelt, einer derartigen vcrabscheuungs- würdigen Verderbnis ohne weitern Aufschub entgegenzutreten — allen Buchdruckern insgesammt und denen, welche ihnen irgendwie behilflich sind und sich als Drucker iu irgendeinem Orte der vorgenannten Sprengel aufhalten, bei Strafe der Exkommunikation und bei einer Geldstrafe, welche durch unsere ehrwürdigen Brüder, die Erzbischöfe zu Köln, Mainz, Trier und Magdeburg oder deren geistliche Generalvikare oder Offiziellen und zwar durch einen jeden von ihnen in seinem Spreugel nach eigenem Gutdünken aufzulegen und zu vollziehen ist, ernstlich, daß sie in Zukunft sich irgendwie unterstehen, Bücher, Abhandlungen oder irgendwelche Schriften zu drucken oder drucken zu lassen, ohne zuvor darüber die Erzbischöfe oder obcugcuauute Stellvertreter und Offiziellen um Rat zu fragen und ohne die besondere und ausdrückliche, unentgeltlich zu erteilende Erlaubnis ausgewirkt zu habeu. Wir machen es ferner jenen zur Pflicht, bevor sie solche Erlaubnis geben, das zu Druckende sorgfältig zu prüfen oder von Sachverständigen und Strenggläubige!! prüfen zn lassen und darauf fest ihr Augenmerk zu richten, daß nichts gedruckt werde, was dem strengen Glauben zuwider, gottlos uud Ärgernis erregend ist." Der Papst verordnet außerdem, damit nicht durch die schon vorhandenen Bücher noch mehr Unheil augerichtet werde, daß alle Bücherverzeichnisse und schon Kapitcl.Z Opposition der kölner Bnchfnhrcr, vorhandenen Bücher durchgesehen und die, welche etwas wider die katbo lische Religion enthielten, verbrannt werden sollten. Daß sich gegen diese, den Buchhandel im höchsten Grade lalnncnde Bulle Widerspruch und Vorstellungen erhoben hätten, davon verlautet so gut wie nichts. Nur aus Kölu wird etwas derartiges berichtet, denn hier war wohl, in Konsequenz des frühern Verhaltens der Universität, eine faktische Durchführung der Vorschriften der Bulle versucht worden. Das Geschäft der kölner Drucker war schon damals ein blühendes; sie gehörten zu den rührigsten uud erfolgreichsten Verlegern im Reich. Ratür lieh war es also, daß sie alle Mittel anfboten, um derartige, dcu geschäft- liehen Verkehr hindernde Ecnsurvorschriftcu nicht zur Ausführung kommen zu lassen. Am Z. September 1501 bestellten die Buchhändler Ludwig von Ncnchen, Johann von Solingen, Heinrich von Nenß, Wilhelm von Belle (der schon 1492 die leipziger Messe besucht hatte,, Johann von Dorste"., Johann von Landen, Hermann von Bongart, Cornelius von Zürichsee, Peter Vogel, Wilhelm von Acsten, Christian von Nürnberg, Heinrich Friese, Dietrich von Bersc und Gerhard von Amersford den Propst der Peterskirche zn Goslar, Magister Rcinarus von Stockede. den römischen Prokurator DesidcriuS de Augariiö und den Dr. für. Ludolf tcn Broick von Steinwich zu ihren Bevollmächtigten und Sach- waltern, um in Rom gegeu das Vorgehen dcö Offizialö Heinrich von Jrlen und des Fiskalprokurators Urbau von Vicrsscn zn appellieren. Über deu Ausgaug dieses Prozesses ist indessen nichts bekannt. Im übrigen Deutschland beachtete man diese Verfügnngen wohl wenig, oder fügte sich äußerlich, leistete aber passiven Widerstand, der bei dem Mangel an Exekutivmitteln nnd solange der Staat cer Kirche nicht hilfr.cich zur Seite trat, in den gewöhnlichen Fällen auch half. Die mittelalterliche Kirche und spät... der mittelalterliche Staat suchten durch Wiederholung uud Verschärfung der papierenen Drohungen zu ersetzen, was ihnen an wirklicher Macht fehlte. Daher rühren anch die stets wiederkehrenden Bullen, die spätern kaiserlichen Erlasse nnd landesherrlichen Verfügungen. Kirche und Staat schritten nur ein, wenn sie ausdrücklich darum angegangen wurden. Die Ketzerei war aber schon in jener, der Reformation unmittelbar voraufgehenden Zeit so altgemein verbreitet, der Widerspruch und offene Ungehorsam gegen Rom so groß, der Einfluß der Humanisten, namentlich in den gebildeten deutschen Meisen so 34» 532 Ausbreitung ketzerischer Ansichten. Leo's X. Bulle von 1515. s.Neuntes bedeutend, daß Leo X. schon in der sich erst vorbereitenden religiösen Reformbeweguug eine Gefahr für die päpstlichen Einnahmen erblickte und ein Einschreiten gegen die humanistische und religiöse Litteratur für ein Gebot der Selbsterhaltung erachtete. Seine desfallsigc Bulle vom 4. März 1515 ist daö Vorbild für alle spätern. Die väterliche Sorge für den wahren Glauben nnd die Sittenrcinheit der Christenheit stehen natürlich im Vordergründe, während die päpstliche Herrschaft und namentlich der päpstliche Schatz den eigentlichen Schwerpunkt der Censurvcrbote desselben heiligen Vaters bildeu, dem der sinnliche Genuß der höchste Zweck des Lebens war. „Weil die Klage Vieler Uns und dem apostolischen Stuhl zu Ohren gekommen ist", heißt es dort, „daß einige Meister der Druckerkunst in verschiedenen Teilen der Welt sowohl aus dem Griechischen, Hebräischen, Arabischen und Chaldäischen ins Lateinische übertragen, als auch andere in der lateinischen und Umgangssprache herausgegebene Bücher, welche Irrtümer im Glauben nnd verderbliche, sogar der christlichen Religion feindselige Lehren enthalten, zu drucken nnd zn verkanfen sich unterstehen, durch deren Lektüre nicht allein die Leser uicht erbaut werden, sondern vielmehr sowohl im Glauben als im Leben und in den Sitten in die größten Irrtümer verfallen^ woraus oft Ärgernis verschiedener Art (wie die Erfahrung, die Lehrerin der Dinge, gezeigt hat) entstanden ist und größeres von Tag zu Tag zu entstehen droht, so haben Wir, damit nicht das, was zur Ehre Gottes und zur Vermehrung des Glaubens und zur Verbreitung guter Künste als heilsam crfnndcn ist, ins Gegenteil verkehrt werde und dem Heile der Getreuen Christi Schaden bereite, über den Druck der Bücher Aufsicht zu führen geglaubt, damit nicht in Zukunft die Dornen mit dem guten Samen erwachsen oder Gift unter die Heilmittel gemischt wird." „Wir verordnen demnach und setzen fest, daß fernerhin niemand ein Buch oder irgend eine andere Schrift weder in Unserer Stadt, noch in irgendwelchen andern Staaten oder Diöecscn zu drucken oder drucken zn lassen sich unterfange, bevor es oder sie nicht in der Stadt (Rom) durch Unsern Vikar, NaZister Lacri ?a1atii (Büchcrceusvr), in andern Staaten nnd Diöeesen aber durch den Bischof oder einen andern im Bücherdruck erfahrenen und vom Bischof bestellten Mann, oder durch den Iucmisitpr für ketzerische Vcr- derbtheit in dem betreffenden Druckort des Staats oder der Diöcese sorgfältig geprüft nnd durch ihre eigenhändig, unentgeltlich und ohne Aufschub zu erteilende Unterschrift gebilligt worden ist. Wer aber anders zu handeln sich untersteht, der soll, anßer dem Verlust der gedruckten Bücher nnd ihrer öffentlichen Verbrennung, sowie der Bezahlung von einhundert vollwichtigen Kapitel.) Mandat Erzbischof Albrechts oon Mainz von 1517. 533 Dukaten ohne Hoffnung ans deren Erlaß, mit der Strafe der Exkommunikation belegt und zuletzt, wenn die Halsstarrigkeit zunimmt, durch seinen Bischof, beziehungsweise Unsern Vikar, mit allen Nechtsmaßrcgelu gestraft werden, damit andere seinem Beispiel nicht zu folgen wagen." Mit diesen Bulleir wurde der Grund für die päpstliche Prävcutiv- censur und ihre Weiterbildung gelegt. Alle spätern Erläuterungen und Ergänzungen schließen sich an sie an und berühren höchstens den einen oder andern untergeordneten Punkt, sodaß es überflüssig ist, sie sämmtlich in ihrem Wortlaut wiederzugeben. Der Kurfürst Albrecht von Mainz war der erste und, wie es. scheint, einzige deutsche Fürst, welcher, iu die Fußstapfen seines Vorgängers Berthold von Henneberg tretend, durch sein Mandat vom 17. Mai 1517, also am V rabend der Reformation, den wesentlichen Inhalt der päpstlichen Bestimmungen auch für seine Diöcese einführte. „Da die Erfahrung, die Lehrerin aller Dinge, lehrt", sagt Albrecht in der Einleitung, „daß durch die Buchdruckerkunst viele Bücker unter dem Schein des Guten veröffentlicht werden, welche dem katholischen Glauben und den guteu Sitten zuwiderlaufen, zugleich aber den Geistern schädlich und selbst manchen durch äußere Stelluug hervorragenden Männern verderblich sind, so ernennen wir Ench, Dich Unsern Bitar Bischof Paulus von Ascalon und Dich Kanonikus Dr. Jodocus Trutfetter einzeln und gemeinschaftlich zu Censoren der in der Erzdiöcese Mainz gedruckten und zu druckenden Bücher und zu Inquisitoren aller in derselben entstandenen oder entstehenden ketzerischen Berdcrbthcit." . Sie sollen letzterer demnach in allen Ständen fleißig nachforschen, die damit Befleckten, wenn nötig, durch die Tortur ermitteln, strafen, ausrotten und vertilgen. Zugleich sollen sie die zu druckenden Bücher prüfen, die zulässig befundenen zulassen und mit ihren Namen versehen, die zu verwerfenden verbieten und überhaupt alles und jedes thun, was den Inquisitoren nach allgemeinem oder Statutarrecht zu thun obliegt. Wenn sie gedruckte Bücher oder Schriften finden sollten, welche dem Glauben oder den guten Sitten zuwiderlaufen, so sollen sie deren Besitz, Ankauf oder Verkauf verbieten und die Zuwiderhandelnden durch weltliche Zensur, Geldbuße und andere Rechtsmaßregeln strafen. Zeugen, welche sich, sei es aus Haß, Liebe, Gunst oder Willfährigkeit ihrer Zeugenpflicht entziehen, sollen durch die kirchliche Censur gezwungen werden, Zengnis für die Wahrheit abzulegen. Das im achten Kapitel berührte Auftreten des. 534 Wirkungslosigkeit der kirchlichen Censurmnndate. ^Neuntes Plebans Peler Meycr gegen Thomas Anshelm im Jahre 1518 beweist, daß wciügstcns der Versuch gemacht wurde, diese Verordnung thatsächlich durchzuführen. Aber alle diese Drohuugcu halfen in Deutschland nichts, ja, statt die Bewegung der Geister einzuschüchtern, fachten sie dieselbe nur um so mehr an. Als gäbe es gar keinen Papst nnd keine kirchlichen Würdenträger, entwickelte sich gerade damals eine täglich herausfordernder auftretende Flugschriftenlitteratur, welche das ganze Volk in den Kampf gegcu Rom aus die Seite Luthers, des Führers der Opposition, zog. Der Tetzelsche Ablaßskandal machte die Stimmung gegen den Papst uur noch schlimmer. Das deutsche Volk jubelte iu seiner großen Mehrzahl dem kühneu Reformator begeistert zu. Die Bannbulle» wurden verlacht und hoben nur den Mut seiner Anhänger, statt ihn zn bcngcn; die zweite, vom 3. Januar 1521, in welcher Luther und seine Anhänger als räudiges Vieh bezeichnet und als Ketzer verflucht wurden, ward sogar öffentlich verspottet und Luther täglich mehr der Held des Volks. Zahllose Flugblätter, aus heimlichen Druckereien hervorgegangen, fanden ungestörte Verbreitung. Keine kirchliche Behörde vermochte gegen die revolutionären Erzeugnisse des in seinem innersten Wesen verletzten und erregten Volksgeistes einzuschreiten, denn die Hilfe der weltlichen Behörden blieb ihr zunächst noch versagt; selbst der kirchlich so treue Herzog Georg von Sachsen verhielt sich passiv und abwartend. Dann kam im April 1.521 der Reichstag von Worms. So wenig waren die Freunde Luthers eingeschüchtert, daß sie unter den Augen des Kaisers und der Reichsstände selbst eine Druckerei errichteten, deren Flugblätter den Gegner nicht schonten. Spanische Soldaten übten in Worms ans ihre Art die Censur aus. Hier nahm einer die von Hütten mit Anincrknngen versehene päpstliche Bulle einem Buchführer weg, zerriß sie und trat sie mit Füßen; dort bemächtigte sich ein Haufen spanischer Trabanten eines ganzen Ballens von Luthers Schrift über die babylonische Gefangenschaft, bis das Volk zusammenlief und die Spanier in die Flucht jagte. ^ Die Verhandlungen führten, wie bekannt, namentlich in den kirchlichen Fragen Zu keinem Ergebnis. Karl V. blieb der alten Ordnung treu und hielt zum Papst, Luther widerrief nicht und ward daher in des Reiches Acht und Aberacht erklärt. Das Wormser Edikt langeblich vom 8., in Wirklichkeit vom 26. Mai 1521) war vom Papst- Kapitel.) Bündnis zwischen Kirche und Staat. Das Wormser Edikt von 1521. 535 lichen Legaten Alcander verfaßt und verkündigte in den rohesten, das kaiserliche Ansehen schädigenden Ausdrücken der Welt die Verurteilung Luthers. Es ist dadurch für Deutschland so verhängnisvoll geworden, weil es die Verbindung der weltlichen mit der geistlichen Macht zur Aufrechterhaltung der bisherigen Verfassung der Kirche, somit auch zur Unterdrückung der Reformation begründet. Ergänzt wnrdc dieser Bund durch den wirklich am 8. Mai 1521 zwischen Kaiser und Papst abgeschlossenen Vertrag, worin sie einander versprachen, dieselben Freunde und dieselben Feinde, dasselbe Wollen und Nichtwollcn zum Angriff und zur Verteidigung zu haben. '' Also politisch gemeinschaftliche Sache gegen die Franzosen in Italien uud kirchlich gegen die Reformbestrcbungcn in Deutschland! In diesem Edikt feierte die römische Politik eiuen ihrer bedeutendsten uud dauerndsten Triumphe. Bis dahin hatten weder Friedrich III. noch Maximilian I. sich für das Reich zum Erlaß von Ccnsnrmaßregcln verstanden, Karl dagegen ließ sich jetzt vom Papst bestimmen, die päpst- lichen Bnllen gegen die Presse nicht allein in seine Politik mit aufzu^ nehmen, sondern jene auch in beschränkendem Sinne zu erweitern. Während noch Leo X. dem Bischof allein die Censur aller theologischen Schriften übertragen hatte, bestimmte das Wormser Edikt, daß dem Bischof noch die theologische Fakultät der nächstgelcgencn Universität beigeordnet werden müsse. Rom hatte jetzt erlangt oder glaubte erlangt zu haben, was es so lange schmerzlich entbehrt hatte, den weltlichen starken Arm nämlich, weleber seine bisher nur aus dem Papier stehenden Strafen gegen die von der Kirche Abgefallenen vollziehen sollte. Das gelang in der Folge freilich nicht, dagegen war fortan das deutsche Kaiserthum unauflöslich mit dem Papsttum im Kampfe gegen den freien Geist des deutschen Volks verbunden. „Der Römischen Kaiserlichen Maiestat Edict wider Martin Lnthcr Bücher vnd lere sehne anhenger EntHalter vnd uachuolger vnnd Etlich annder schmelichc schrifften. Auch Gesetz der Druckcreh." zerfällt, wie schon sei» Titel andeutet, in zwei Teile. Der erste und größere wendet sich von Seite 1 bis zur Mitte von Seite 16 gegen Luther sowie seine Anhänger und thut sie mit den damals üblichen, auf Einschüchterung berechneten Drohungen nnd Schmähungen in des Reiches Acht und Aberacht; der zweite und letzte Teil dagegen enthält auf Seite 16 bis 21, an Luther und seine Verbrechen anknüpfend, zugleich die Eensurbestiiu^ 536 Das Wormscr Edikt von 152l. fNeuntcs mungcn Karls. Auffallenderwcise ist diese wichtige Urkunde bisher noch von keinem Geschichtschreiber noch Staatsrechtslehrer als der Anfang der deutschen Büchcrccnsur erwähnt worden, es gilt ihnen vielmehr als solcher erst der nürnberger Reichstagsabschied vom 18. April 1524. Wegen dieser Unterlassung ist es doppelt geboten, die den Zweck dieser Arbeit betreffenden Stellen wörtlich wiederzugeben. Sie lauten nach dem Originaldruck, der die faksimilierte Unterschrift des Kaisers trägt — ein gleichzeitiger Nachdruck weicht in einigen Lesarten und in der Orthographie etwas ab — wie folgt: „Fcrrer gebieten wir Euch allen vnd Eiir ycdcm Zu sonders: bey den vorgcschribcn peencn. Das Ewr kainer des obgeuannten Martin Luthers schrifttcn von vnserm hayligcn Vater Babst: wie obstet, vcrdambt: vnd all anndcr schrifftcn. die iu latcin vnnd Deutsch: oder in ander Sprach bischer dnrch jne gemacht sein: oder hyufttr gemacht werden. Als Boß: Argwenig vnd verdcchtlich. Vnd von eyncm offenbarn hartncggickhen Ketzer anßgc- gangen. Kaufs: Verkaufs, lese, Behalt: Abschrcyb, Druck: oder abschreyben, oder Drucken lasse, noch seiner Ovinion znfall, die auch nit halt, Predig noch beschirme, noch das in ainich ander weg, wie Menschen Synn das be- dcncken kan vndcrstee. Vnangcsehcn ob darinu etwas gnts den Ainfeltigen Menschen, damit zu bekriegen, cingefürt wcre. Dann wie die aller pcste Spcys, so mit aincm claincn tropfen giffts vermischet: von allen Menschen gescheühet, sonil mer, sollen solichc schrifften vnd Bücher, iu den: so manig der Seelen gisft vnd vcrdambnus: cingefürt sein, von vns allen nit allein vermittcn sonder auch die: von aller Menschen gedcchtnns: abgethan vnd verdilgt werden. Damit Sy nyemands schaden, oder Ewiglich todten. Dic- wcyl doch sonst vormals alles das, so gut iu seineu Büchern geschriben, von den heyligcn Vätern, die von der hayligcn Christenlichen Kirchen angenommen vud Approbiert seyn, zumermalcn angezaigt ist, vnd on alle sorg vnd Arckwcnigkait eynichs vbels, mag gelesen vnd gehalten werden. Dartzu sollet Jr all vud Ewr yeder, in was wirden stats oder wesens der sey, vnd sonderlich die, so Oberkeyt vnnd gcrichtßzwang haben vud gebrauchen, bey ver- mcyduuug vorberürter Pcen. Allennthalben Im hayligcn Römischen Reiche. Auch vnser Erblichen Fürstenthumbe» vnnd Landen, mit der That, Ernstlich ordnen, Straffen. Gepieten: vnd bestellen, all vnd yegtlich solich Obbestimpt des Luthers vergifft schrifften vnd Bücher als die so dienen zu aiuem grossen auflauff. Schaden. Zertrennnng vnd Ketzcrcyen, Iu gotes Kirchen, mit dem Fcür zunerbrennen, vnd in den, vnd ander weg, gcnntzlichen abzcthnn, zuuer- nichtcn: vnd zuuerdilgen. Deßgleychen füllet Jr der Bäbstlichen hayligkcit Botschafftcn, oder Iren vcrordcnten Commissarieu, in söllichem anff ir' an- Kapitels Das Wormscr Edikt von 1521. 5Z? langen vnd Ersuchen mit allem vlcys vnd Trcwcn bcystecn. Vnd nichtdcst- minder, in derselben abwescn, diss alles vnd yedcs, also zngescheheu: zu Exe- cmiern, vnd zuuolbringen aus vuserm geheyss vnd bcnelich: thut vnd handelt. Daneben gebieten wir allen andern, vnsern vnnd des Reichs: Auch vnnscr Erblichen Fiirstculhumb vnd Lande, vuderthauen vnd Getrcwen. Ernstlich mit discm brief. Das Jr den obgemelten Stendcn, vnd Oberkayten, gleich vns selbs, in solichcm hilfflich beystendig, gehorsam vnd gewcrtig seyt, bey vcrmcyduug der angezaygtcn Pcnen. Straffen vnd Puffen. Und nach dem die mercklich notturfft Erfordert, fürzekumen vnd zuucrhuten. Das deö,Luthers Biicher, oder Boß Ausszug derselben, so in annderer Namen darjnn seyn, als des Dichters namcn nit gemeldet wirdet, außgcen, noch snnst vil anndcr Biicher, die, als wir mit beschwerung vnsers gemitts, bericht, den M«rern tayl, in Deütsch Landen gemacht, vnd Gedruckt, vnd böser leren vnnd Exempel vol seyn, hinfür nit mer geschribcn, noch gedruckt werden, damit die Christ- glaubigen weytcr, aus Verlesung derselben, nit in grössern Irrsall des Glan- bcnns, lcbcuus, vnnd Giteter syttcn, fallen vnnd Ergcrung. Ncyd vnd Hass, in Gotes Kirchen, daraus entspringe, wie sich bißher Augenscheinlich erzaygt hat. Daraus täglichs ye lcnngcr yc mer. In Kiinigreichen, Fürstcnthümben, vnd Landen: Aufflauff: Zertrenuung, vnd Vngehorsam zubesorgcu ist. Demnach soliche schedliche, verderliche sucht außzudilgen. Gepieten wir abermals, mit Rat vnd willen, vnser vnnd des Reichs Churfürsten: Fürsten, vnd Stennde, bey vorgedachten Sweren Pencn: Straffen vnd Pnssen: Eüch, den selben vuseru vnd des Neychs, vnnd vnnser Erblichen Fiirstenthumb vnd Lande, vnderthcmen allen vnd Ewer yeden, als Römischer Kayser vnd Erblicher Herr, das hynfür: Ewr kaincr, soliche Smach vnd vcrgiffte Bücher, noch ander zedl oder abschrifftcn, als die, so vnscrm hailigcn Glauben Irr- sal gcpcru. Vnd dem, das die heyligen Christenlich kirch bißher gehalten hat, widerwertig sein. Dartzu auch vheinds vnd schmachschrifften: wider vnsern hailigcn Vater Babst. Prelaten. Fürsten, hohe schulen: vud derselben Faculteten vnd ander Ersam Personen, vnd was jnhaltet: das: so sich von den guten syten, vnd der heiligen Römischen kirchen abwendet: nit mer dichte: schreib: druck: Male: verkauft: kauff: nock heimlich oder offenlich behaltet: noch auch nit drucken, abschreiben oder malen lasse, noch das in kein ander weyse: wie ymmer erdacht werden mag, nit gestat: verhcnge noch verschaffe. Desgleichen gepieten wir ernstlich, bey angezaigtcn pecnen: allen den: so zu der Justicy: verordent vnd gesetzt sein: das sy alle' yetzgcmelte schrifften Bücher: zedl: vnd malcrey, so bißher gemacht sein: vnd hynfür geschribcn: gedrückt: vnd gemalet werden. Sy seyen: wes sy wöllen. Wo man die findt,' durch das gantz heilig Reiche vnd vnser Erblandc: jn krafft, ditz vnsers gebots: von vnsern wegen cmnemen: zerreissen vnd mit offen- lichem Feür verprenncn. Auch der Dichter: Schreiber: drucker, vnd Maler 538 Das Wormser Edikt von 1521, fNcuntcs auch verkauffcr und kanffcr solichcr schcntlichcn, schrifften, Bücher: zedcln, vnd Malereyen die darjnn nach vcrkünduu^ vnscrs gegcnwürtigen Keiscrlichen gebots verharren: oder deßhalben 'chts fürzenemen vnderstecn, wo das offenbar ist: leib: giiter: vnd gercchtigteytcn, wo jr die bekumcn mügt. Aimemct. Fahet. vnd behaltet. Vnd damit nach Eürm geffallen handelt, des sollet jr gut fneg vnd recht, vnd damit wider nyemands gethan, noch gehandelt haben, noch yenmnds darnmb weder jnner: noch ansserhalb Rechtens zeantwortcn nit schuldig sein. Damit auch solichs alles, vnd ander vrsachen künfftigcr jrr- sal, abgesuitcu, vnd die gifft, der, so soliche schrifften dichten vnd machen: fcrrer nit außgeprait: vnd die hochberiimbtc kunst der Druckercy, alleiu iu guten und löblichen fachen gevraucht vnd geübt werde. So haben wir weiter: aus Kaiserlicher vnd Künigklichcr oberkeit vnd Rechtem wisseu: auch mit aiuhclligcm Nnt: vnnser vnd des Reichs Churfürsten. Fürsten: vnnd Stenudc, bey vnnser vnnd des Neychs Acht vnd Aberacht, vnd ander» vor- bcriirtcn Pccncn, Geboten. Gebieten anch solichs wyssentlich in Crafft ditz vnnscrö EdictS. Das wir hicmit für ahn vnzerbrochenlich gcsctze gehalten. Erkennen. DaS hynfüro tcy» Bnchtruckcr, oder ycmauds anuder. Er sey wer, oder wo Er wolle: in dem Hayligcn Römischen Rcyche. Auch in vnscrn ErbKhiinigrcychen. Fürstcnthnmbcn vnd Lanndein tayn Bücher noch ander schryfften in den Etwas begriffen wirdct, daS den Christcnlichen Glaube» wcuig oder vil Aurüret. Zum Ersten drnck: nit Drucke: on wyssen vnd Wille» des Ordinarien desselben Orts: oder seins Substitntcn, vnnd ver- ordcntcn, mit zulassuug der Facultct: iu der hayligcn Gcschrifft eyncr der ncgstgclcgncn Buincrsitet. Aber a»dcr Bücher. Sy seye» i» welicher Facultet v»»d begreyffcn was sy wollen, die sollen mit wysse» vn»d willc» des Ordinarien, vnd ausserhalb desselben tains Wegs, Gedruckt. Verkaufst: noch zc- druckeu oder znncrkanffcn vnnderstanden: Verschaffet noch Gestalt werden, i» kayn weyse. Ob aber ycmands: in waS Wyrden: Stats oder Wesenns der werc. Wider disc vnnser Christcnnlichc vnd Kayserliche Maynunng: Decrct: Statut: Gesetz: Orduwtivn, v»nd Gebot, die a»ch gau»tz vnnd v»- zcrstörlich sollen gehalten werden, In ainem oder mer vorgeschriben Artickcln, so die Materj des Luthers oder der Druckerey betreffen In Einichen weg, wie Menschen Synn das crdenckcn möcht, Frc»c»!lich ha»»dclt, v»d thete, Vbcr das, wir, solichs vernichte», vnnd Krafftlos machen. Wider die selben wellen wir, das, mit den vorgeschoben. Anch den Pencn, In den Rechten cingelcibt: Vnnd nach Fornn» v»nd gestalt des Panns. Bund Kayscrlichen Acht vnnd Aberacht. Gehandelt: Procediert: vnnd fürgefarcn werden solle. Darnach wysse sich Mcnigklich zurichten." Dieses kaiserliche Edikt ergänzt die ihm vorausgehende päpstliche Bulle von 1515 und erweitert sie in ihren auf einheitliche Durchführung der Kapitel.) Weiterentwickeluug der Censur. 539 Zensur gerichteten Zielen. Bisheo hatte sich der Papst allein die ^öcr- aufsicht iibcr die Presse angemaßt, fortan aber reichten sich die weltliche und geistliche Gewalt brüderlich die Hand, um im größten Teil der damaligen civilisicrten Welt Denken und Glauben in ihrem Ausdruck durch die Litteratur ihrem Machtgebote zu unterwerfen. Was dem Papst nicht gefiel, das war einfach Ketzerei, und was dem Kaiser mißliebig war, das ließ er als-Schmähschrift oder Famoslibett verfolgen. Die bisher rein kirchlichen Censnrvorschriften würden für die Pro testanten bedeutungslos geblieben sein, nur auf dem Papier gestanden haben, wenu der Kaiser uicht dem Papst jotzt seinen mächtigen Arm geliehen hätte. Wie Rom die Wiege der Büchercensur für die ganze Welt, so ist Worms ihre Gcburtsstätte für Deutschland. Spätere Regenten haben höchstens mehr Methode in deren Ausübung, mehr System in die Verfolgung der Preßvergehen gebracht; nene Gesichtspunkte aber konnte selbst der Absolutismus des 18. und 19. Jahrhunderts beim besten Willen auf diesem Gebiete cäsaro-papistischcr Politik nicht mehr aufstellen. Namentlich aber bildete sich fortan statt des bisherigen gelegentlichen Einschreitens mehr nnd mehr eine allgemeine, wenn auch immer noch willkürliche Praxis aus, welche mit ganz besonderer Härte auf die Protestanten drückte, denn während diese sich von der katholischen Kirche losgesagt hatten, beanspruchte letztere sie immer noch als ihre, wenn auch ungehorsamen, Kinder und behandelte sie dementsprechend. Unter solchen Umständen war es ein großes Glück, daß die Reichsstände in ihrer innern Politik so gut wie unabhängig vom Kaiser wareu, und daß namentlich die lutherischen Freien Städte seinen Censurerlassen, soweit diese sich auf theologische Gegensätze und Streitigkeiten erstreckten, jahrzehntelang eine meisterhafte Unthätig- keit, einen zähen passiven Widerstand entgegensetzten. Es dauerte übrigens bis zum Jahre 1577, ehe die Reichsprcßgesetz- gebung in der revidierten Reichspolizeiordnung vom 9. November 1577 ihren Abschluß faild. Die einzelnen Akte und Beschlüsse sindeu sich iu ihrem Wortlaute im Anhang unter X abgedruckt; es reicht also hin, ihre Hiuptbcstimmungen hier kurz zusammenzufassen. Kaiser Karl hatte im Mai 1522 Deutschland verlassen und sich nach Spanien zurückbegeben, wo er-nunmehr sieben Jahre blieb. Während seiner Abwesenheit ließ er sich von dem in Nürnberg residierenden Reichs- regiment vertreten. Abgesehen davon, daß eine solche Körperschaft bei der 540 Weiteres Vorgehen des Re-chsregimeuts, sNcunteS Schwerfälligkeit ihres Vorgehens weiliger ausrichten kann als ein einzelner Mann, so hatte auch die Bewegung der deutschen Geister nach dein wormser Reichstag eiucu immer größern Aufschwung genommen, namentlich aber war die Thätigkeit der Presse eine so aufreizende und ihre Sprache eine so wilde geworden, wie sie nur in innerlich erregten, einer Revolution voraufgehenden Zeiten sich zu äußern Pflegt. Unter diesen Umständcu mußte selbstredend die Verfügung des nürnberger Reichstagsabschieds vom 8. April 1524 ungehört im Winde verhallen, wonach jede Obrigkeit dafür sorgen sollte, daß „Schmachschriften und -Gemählde hinfürder gändzlich abgethan werd und nicht weiter ausgebreitet". Diese Worte lauteu äußerst harmlos uud unverfänglich; indessen enthalten sie ein ganzes Nest von juristischen Schlingen, in welchen sich die Lutheraner nur zu bald zu ihrem Schaden fangen sollten. Im Gegensatz zum Wormser Edikt kündigt sich hier nämlich völlig unvermittelt eine ganz neue Bezeichnung für die zu bestrafenden Bücher und Schriften an. Sprach jenes, an den bestimmten Fall anknüpfend, nur von Lutherschen „Schmach- und vergifteten Büchern", welche unterdrückt werden sollten, weil sie den christlichen Glauben und den heiligen Vater beleidigten, so war das ein faßbarer juristischer Begriff. Nun aber verlangt der nürnberger Reichsabschicd von 1524 in ganz allgemeinen Ausdrücken, daß „Schmachschriften und -Gemälde gänzlich abgethan" werden sollen. Man muß, um sich über den Sinn dieser Worte klar zn werden, zunächst den Ncchtsbegriff feststellen, der die Auffassung jener Zeit beherrschte. Das gemeine deutsche Strafrecht bezeichuet (Berner, „Straf- rccht", 9. Aufl., S. 444. 445) zunächst als Pasquill jede Ehrverletzung, die durch bleibende Zeichen (Schrift, Drnck, Schnitz-, Bild- oder Gnßwerk) veröffentlicht wird, uud als Schmach- oder Schmähschrift, oder Aamos- libell: die anonyme oder Pseudonyme Anschuldigung eines peinlichen Verbrechens, zu dessen Thatbestand natürlich auch das Bewußtsein des beleidigend«. Charakters der Handlung gehört. Die vielfach vorkommenden Ausdrücke späterer Erlasse und Gesetze, wie „teufflisch PaSquill, Lasterund Schandschrift, Famos-Gedicht und Lasterbüchlein, ehrverletzendes Gemälde uud Schinachkarten", sind nur andere Bezeichnungen für denselben Begriff. Es ist allerdings eine bekannte Thatsache, daß im Deutschen Reich zu keiner Zeit die Spott- und Schmähschriften mehr gcbliiht und einander Kapitels Die Schmäh" und FmnoSschriftcn im Privatleben. 541 überboten haben, als in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts und zwar im öffentlichen Leben noch mehr, als im privaten. Die Menschen waren damals naturwüchsiger, derber und roher als heutzutage. Unmut, Haß und Verachtung machten sich darum auch viel eher in Schimpfen und Schmähen Luft. Würdige, ernste Männer vom höchsten persönlichen Ansehen und sittlichen Gehalt, wie z. B. Neuchlin und Luther, hatten in dem Stil der päpstlichen Kurie eiu so gutes Vorbild gehabt, daß sie, nach dem heutigen litterarischen Geschmack gemessen, oft geradezu pöbelhaft schrieben. Wie sehr das Schimpfen — um hier zunächst die private Seite der Frage zu beleuchten — dem deutschen Volke eine Herzenserlcichterung und ein Bedürfnis war, beweist die aus dem Mittelalter stammende und bis in die ueuestc Zeit uoch in einigen Schwcizer- kantonen rechtskräftige Bestimmung, wonach es dem m einem Prozeß Unterliegenden gesetzlich gestattet war, volle 24 Stunden lang nach Verkündigung des Urteils nach Herzeuslust auf das Gericht zu schimpfen. Der Gläubiger zwang häufig seiuc Schuldner dazn, daß sie sich im Falle der Nichterfüllung ihrer Verbindlichkeit gefallen ließen, von ihm durch Verbreitung von Schmähschriften und Spottbildern angegriffen und verfolgt zu werden. Der schlimme Brauch war so fest gewurzelt, daß sich selbst die Behörden dagegen wenden mußten. So verfügt der Z. 7 des 35. Titels der reformierten Reichs-Polizciordnung von 1577: „Wenn Wir auch berichtet worden sind, daß iu etlichen Landen dieser Brauch oder vielmehr Mißbrauch eingerissen, da dem Gläubiger auf fciu Angc- sinncn von seinem Schuldner oder Bürgen nicht bezahlt wird, daß er derentwegen diesclbigcn mit schändlichen Gcmählds und Brieffen öffentlich anschlagen, schelten, bcschreien und berufen lässet. Dieweil aber gantz ärgerlich, auch viel Zankes und BöseS verursacht, darnmb es ja iu keinem Gebiet, darinnen Recht und Billigkeit administriert werden kann, zn verstatten; so wollen Wir daSsclbig anschlagen, auch solcher Gcdung und ?lrota den Verschreibnngcn einzuverleiben, hiermit gäntzlich verbottcn und aufgehoben, auch allen und jeden Obrigkeiten iu ihrem Gebiet mit ernstlicher Straff gegen denjenigen, so noch des Nnschlagens sich gebrauchen würde, zu verfahren befohlen haben." Selbst der Kirchenbann, wie er z. B. noch in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Straßburg von der Kanzel herab gegen die Übertreter des Verbots verkündigt würd?, vermochte dem allgemein verbreiteten Übel nur in vereinzelten Fällen zu 5)43 Die Schmäh- und Famosschriftcn im öffentlichen Leben. sNenntes steuern. Die Missethäter wurden wohl in den Thnrm gesetzt, in den Bock gespannt oder an den Pranger gestellt; allein selbst diese harten Strafen konnten den rohen Hang im Volke nicht ausrotten, der erst allmählich unter besser erzogenen und gebildeten Geschlechtern in Vergessenheit geriet. Nicht anders war es im öffentlichen Leben. Der gewaltige, dnrch die Reformation hervorgerufene Kampf hatte die Leidenschaften in Kirche und Staat entfesselt und mußte austoben. Seine Niederlage durch die Waffen feuerte ihn zu verdoppelte» Anstrengungen ans geistigem Gebiete an. Haß, Zorn und Verachtung erzeugten Schmähung, Spott und Hohn, die sich, dem Charakter der Zeit entsprechend, meist in rohen Kraftausdrücken Luft machten. „In erster Linie wurden der Papst, der römische Hof und die höhere Geistlichkeit in Pasquillen, Spottlicdcrn und Schmähschriften, bald mit Witz und satirischer Lann?, bald mit bitterstem Zorn und tiefstem Ingrimm oder mit einer Verachtung, welche dem Innersten der Seele entquoll, in ihrer sittlichen Entartung, ihrer Geldgier, Herrschsucht, Unzucht, Unmäßigkcit und überhaupt in ihrer ganzen Unsauberkeit im Denken und Handeln, Wollen und Streben dein Volke zur Schau gestellt. Auf sie entlud sich in solchen Schriften im vollsten Maße alles, was nur irgendeine Seele, glühend von Haß und Erbitterung, unversöhnlicher Feindschaft und tiefster Verachtung irgendwie auszusprcchcn vermag, gleich als hätte sich dies alles jahrhundertelang durch Baun und Interdikt, durch Scheiterhaufen und Kerker niedergehalten und zurückgedrängt, im vollsten Maße sammeln sollen, um mit einein mal sich über Rom und seine Priestcrschaft wie im wildesten Strome zu ergießen." Nächst Rom war der Kaiser Karl V. selbst, von seinem ersten Auftreten im Reiche an, den steten Angriffen der Spott- und Schinachschriften ausgesetzt. Jede seiner Maßregeln wurde von seinen Gegnern der rücksichtslosesten Kritit und häufig auch ungerechter Verdächtigung unterzogen. Das Wormscr Edikt, seiuc Versuche zur Beileguug der religiösen Streitigkeiten, namentlich das Interim und seine unwürdige Behandlung der gefangenen protestantischen Fürsten, vor allem aber seine Begünstigung der Spanier und fremden Völker bildeten den Gegenstand zahlloser überall und zu jeder Zeit wiederkehrender Anklagen und Schmähungen. Der Kaiser nahm offenbar einen sehr bedeutenden Einflnß dieser Schmähschriften auf die Meiuung und Stimmung des Volks wahr und suchte sie deshalb auch mit Nachdruck und Strenge zu unterdrücken. Kapitels Übertragung des Libellbegriffs auf das öffentliche Recht. 543 Natürlich muß jede Regierung schon im Interesse der Selbsterhaltung derartigen Überschreitungen des Gesetzes energisch entgegentreten; allein Karl und seine Nachfolger gingen viel zu weit, indem sie jede vou deu Gegnern Roms ausgegangene Schrift, ja selbst wissenschaftliche Werke als Schmähschrift?,: verfolgten. Indem also der nürnberger Reichsabschicd die vrivatrcchtliche Definition der Schmachschrift auf das öffentliche Recht übertrug, schuf er ein ganz neues Verbrechen, welches die Presse der Lutheraner und sämtlicher Akatholiken von vornherein vogelfrei machte. Mit jedem Fortschritt der sogenannten Gegenreformation wurde durch diese absichtliche Begriffsverwirrung die Lage der protestantischen Litteratur mißlicher und immer mehr dem Belieben kaiserlicher Censoren und Bücherkommissare überantwortet. Gelehrte Werke hervorragender lutherischer Theologen, wie z. B. selbst Luthers und Melanchthons oder spater die des berühmten tübiugcr Professors Beugel, oder anerkannte Gcschichts- werle, Wie des Sleidanus' „vs Ltatu rslizionis st rsipudlioirs La- rolo V. imxsrators LommsntiU'ii", wurden trotzdem daß sie mit Privilegien gedruckt und jahrzehntelang mit dem Namen des Verfassers im Handel waren, von den frankfurter Büchcrkommissaren ans Befehl der Jesuiten der Hofbttrg als Schmachschrifteu mit Beschlag belegt und verfolgt. Zunächst also ließen die Lutheraner ohne jeden Widerstand ein Strafgesetz willkürlich auf sich anwenden, das ganz andere Vergehen und Verbrechen zu ahnden hatte, dann aber ließen sie dieses auf sie übertragene Gesetz wieder willkürlich auslegen und äudcru, statt es energisch zurückzuweisen. Fürsten und Freie Städte beruhigten sich offenbar mit dem Troste, daß die kaiserliche Politik nicht bis zu ihnen reiche, und halfen ihr schon 1529 selbst die Ketten schmieden, welche sie später um ihren Hals warf, jedenfalls aber gingeu sie dem Kampfe aus dem Wege, welcher zwischen der neuen und alten Weltauschaunng vermcidlich geworden war. So ließen sie sich denn zu schmähenden Querulanten, zu boshaften Prozeßkrämeru hcrabdrücken, ihre Presse aber, welche die beste Verteidigerin ihrer Sache war, als unnützen Paöquillantcn verfolgen und unterdrücken. Allenfalls gewährte es ihnen eine Art von Genugthuung daß die Unbestimmtheit der Ausdrucksweise der Rcichsvcrordnungcn letztere zu einer zweischneidigen Waffe machte, welche für jeden politischen oder kirchlichen Standpunkt, also auch dem Angreifer gegenüber, verwendbar war. Ein Jahr nach dem nürnberger Reichsabschied zog der Bauernkrieg 544 Die staatliche Prävcntivcensur seit 1529. ^Neuntes mit seinen Schrecken und Greueln durch das südliche und mittlere Deutschland; eine furchtbare Reaktion, ein grausamer Rachekrieg war die natürliche Folge. Allein die Bewegung der Geister konnte durch Blut und Folter nicht erstickt werden. Der spehersche Rcichstagsabschied vom 22. April 1529 suchte die Flut zu stauen; er brachte ein vorläufiges Ccnsnrgesetz, das bis zum nächsten Konzil in Kraft bleiben sollte. Es waren aber nur einige allgemeine Bestimmungen, ohne eine einzige Ausführung^ anwcisnng; sie hatten als selbstverständliche Voraussetzung die Anstellung verständiger Männer zu Censoren. War hier die Censur zugleich von deu Fürsten und Ständen des Reichs im Prinzip anerkannt, so lieferte der augsburgcr Reichstagsabschied vom 19. November 1530 die nähern Ausführungen zu ihrer Handhabung. Er bezeichnete seine Verordnungen zwar auch wieder nur als zeitweise, d. h. bis zum nächsten Konzil, erlassen; indessen ließ dies den durch die Reichsgesetze geschaffenen Zustand des Preßrechts unverändert fortbestehen. Der angsbnrger Abschied schritt logischer und energischer ein als seine Vorgänger. Die politische und soziale Revolution war fast im ganzen Lande in Blut erstickt, kleinere Bewegungen tonnten den vereinigten Fürsten auf die Dauer nicht mehr gefährlich seiu, uud die Sicherung dessen, was die religiöse Reform ihr an Vorteilen gebracht hatte, lag der damaligen Mehrheit der Ncichsstäude am nächsten. Um so eher gab sie auch das freie Wort preis, da-ö auch ihr schaden konnte, und sah es sogar nicht ungern, wenn der freien Kritik ein kaiserlicher Kappzaum augelegt wurde. So wird denn mit der uiedergcheudeu Volksbewegung ganz Deutschland von einem theoretisch vollständig ausgebildeten Censursystem Heiingesucht, dessen faktische Handhabung glücklicherweise zunächst nur uoch wenig entwickelt war. Zuvörderst verbietet der Kaiser dem Kurfürsten von Sachsen und seinen Mitverwandtcn, der sächsischen Fürsten, irgendeine neue, den Glauben betreffende Schrift in ihren Gebieten drucken, feilhalten oder verkauf?» zu lassen; dann befiehlt er den Kurfürsten, Fürsten und geistlichen und weltlichen Ständen des Reichs, nichts Neues ohne Censur drucken zu lassen, den Druckern aber ihren vollen Vornamen, Zunamen und Wohnort auf dem Druckwerk anzugeben. Schmähschriften? und dergleichen Bücher werden natürlich verboten. Der Zuwiderhandelnde soll von seiner Obrigkeit an Leib und Gut gestraft werden. Sollte aber eine solche lässig be- funden werden, w soll sie der kaiserliche Fiskal zur Beobachtung der Kapitels Anwachsen der Polemischen Litteratur. 545 Censurvorschriften anhalten und beim Kammergericht verklagen. Die Strafbestimmung gegen Schmachschriften wurde denn auch in Kaiser Karls V. Peinlicher Halsgerichtsordnung von 1532 unter Artikel 110 aufgenommen. Mit der fortschreitenden Niederwerfung der Revolution und der Erstarkung der fürstlichen Landeshoheit werden natürlich die Verbote der Schmähschriften verschärft. So sagt der regensburger Reichstagsabschied vom 29. Juli 1541, daß der Kaiser sich mit Kurfürsten, Fürsten und gemeinen Ständen dahin verglichen habe, „daß hinfüro keine Schmcih- Schrifften gedruckt, fehl gehabt, kaufst noch verkaufst, sonder wo der Tichter, Drucker, Kauffer oder Verkaufter betretten, darauf eine jede Oberkeit fleißig Aufsehens haben solle, daß dieselben nach Gelegenheit der Schmäh-Schrifften, so bei ihnen erfunden, ernstlich und härtiglich gestraft werden sollen". Indessen erwiesen sich diese Bestimmungen zuletzt doch wieder nur als Schläge ins Wasser. Die. alte Gesellschaft wankte in ihren Grundfesten und strenge Gesetze konnten ihren Zusammenbruch nicht abwenden. Wenn der bewaffnete Widerstand der schmal- kaldencr Bundesgenossen auch durch ihre Niederlage bei Mühlberg 1547 und durch die Gefangennahme ihrer Führer gebrochen war, so suchte und fand die geschlagene Partei doch andere Waffen in dem erbitterten Kampfe gegen den Sieger. Nie griff sie kecker, rücksichtsloser und leidenschaftlicher mit gelehrten Büchern, wissenschaftlichen Werken, Flugschriften und Spottgedichten an, und noch nie zuvor hatte die volkstümliche Litteratur einen solchen Grad der Erbitterung, eine solche Bedeutung im Leben der ganzen Nation erlangt. Stand die Schmähschriftenlitteratur auch schon vor der Niederlage der Protestanten in großer Blüte, so erreichte sie ihren höchsten Punkt doch erst in den Jahren 1546 bis 1549. Überall im Lande tauchten diese Flugschriften namenlos oder mit Namen erdichteter Druckorte oder Verfasser auf. Im Jahre 1544 erschienen sogar gleich zwei Bände Schmähschriften, deren erster die poetischen und deren zweiter die in Prosa geschriebenen Pasquille enthielt. Der Kaiser stand auf dem Gipfel seiner Macht, als er auf dem Reichstag zu Augsburg in seiner Reichspolizeiordnung vom 30. Juni 1548 der Presse neue Beschränkungen auferlegte. Er begründete sein Vorgehen in §. 1 des Titel 34 mit der Erwägung, daß „ob derselben Unser Satzung (vom Jahre 1541) gar nichts gehalten, sondern daß solche schmählichen Bücher, Schrifftcn, Gemählds und Ge- Kapp. I. 35 546 Die Reichspolizeiordmmg von 1548. ^Neuntes inächts je länger je mehr geticht, gedruckt, gemacht, fehl gehalten und ausgebreitet werden/' Demnach verfügt Kvrl am Schluß dieses ersten Paragraphen die strengste Censur (Vorlegung der zu druckenden Schrift, Nennung des Verfassers, Druckers und Druckorts) und erläutert im zweiten Paragraphen „die Pflanzung und Erhaltung christlicher Lieb und Einigkeit und Verhütung von Unruhe und Weiterung" dahin, „daß nichts so der catholischen allgemeinen Lehr, der heiligen christlichen Kirchen un- gcmäß und widerwärtig oder zu Unruhe und Weiterung Ursach geben, desgleichen auch uichts schmählichs pasquillisches oder anderer Weiß, diesem jetzo allhie aufgerichteten Abschied und anderen Abschieden, so demselben nicht entgegen schnd, ungemäß in was Schein das geschehen möchte, ge- dicht, geschrieben, in Druck gebracht, gemahlt, geschnitzt, gegossen und gemacht werde". Die Drucker, Verkäufer, Käufer und selbst Besitzer solcher ohne Censur veröffentlichten Schriften und Gemälde sollen gesanglich eingezogen und peinlich, oder im Notfalte sogar unter Anwendung der Folter gefragt und der Schwere des Verbrechens entsprechend gestraft, die Verabsäumung der vorgeschriebenen Formen aber mit Unterdrückung der verbotenen Schriften, harten Strafen und Untersagung des Gewerbebetriebs geahndet werden. Also der unschuldige Besitzer eines mißliebigen Buchs konnte sogar der Folter verfallen, mochte er dessen Inhalt kennen oder nicht! Dem Kaiser scheint nach seinen Siegen die Klugheit der Mäßigung abhanden gekommen zu sein. Selbst in Österreich und Bayern strafte man höchstens Verfasser, Drucker und Verbreiter verbotener Bücher mit der Folter! Wenn die betreffende Obrigkeit gegen die Übertreter dieser Bestimmungen nicht energisch einschritt, so sollte der Reichsfiskal gegen die säumige Obrigkeit sowohl, als gegen die Übelthäter beim Kammergericht klagend vorgehen. In einem Edikt vom gleichen Datum befiehlt der Kaiser endlich den Kurfürsten, Fürsten und Ständen die sofortige Veröffentlichung und strenge Ausführung der vorstehenden Polizeiordnung und setzt als schwere Pon gegen die ungehorsamen Buchdrucker außer Nicderlegung ihres Gewerbebetriebs eine Strafe von 500 Goldguldcn fest, welche sie ihrer ordentlichen Obrigkeit „uvabläßlich" zu bezahlen haben. Der erfurter allgemeine Kreistagsabschied vom 27. September 1567 dehnt in mehr jammerndem und bittendem, als befehlendem Tone die Bestimmungen der augsburgcr Reichspolizeiordmmg von 1548 auf die Kapitels Der sveyerer Reichsabschicd von 1570. 547 Neuen Zeitungen, die also damals eine größere Bedeutung erlangt haben müssen, aus und beklagt, daß durch zu langmütiges Zusehen der Obrigkeiten es den falschen, üppigen Dichtern gelungen sei, „ein solch Mißvertrauen und Verhetzung zwischen allerseits hohen und niedern Ständen zu erwecken, welches Wohl unversehenliche Empörung und viel Unheyls verursachen möchte". Höhere Strafen konnten selbst von der üppigsten Phantasie nicht mehr erdacht werden; man war also gezwungen, den Ton wieder herabzuschrauben. Es halfen indessen weder gütliche Zureden noch schroffe Drohungen. Die Presse mit den in ihr wurzelnden Interessen nahm bereits eine zu mächtige Stellung im Leben des Volks ein, als daß ihre Erzeugnisse erfolgreich hätten unterdrückt werden können. Der Gewinn aus dem Bertrieb verbotener Schriften lockte mächtig zu stets neuen Unternehmungen an; überall entstanden in den kleinern Städten neue Buchdruckcreien, deren Überwachung von Tag zu Tag schwieriger wurde. Der speyerer Reichsabschied vom 11. Dezember 1570 suchte dem, wie er sagt, durch sie angestifteten Zank, Aufruhr, Mißtrauen und Zertrcnnung alles friedlichen Wesens dnrch neue ohnmächtige Verordnungen abzuhelfen. Deshalb sollten hinfüro im ganzen römischen Reiche Buchdruckereien an keinen andern Orten als in fürstlichen Residenzen, in Universitätsstädten oder in ansehnlichen Reichsstädten gestattet sein, alle Winkeldruckereien stracks abgeschafft werden. Natürlich konnte man dort die obrigkeitliche Aufsicht bequemer durchführen, wogegen diese in den kleinen Orten, wo Druckereien bestanden, schwer, ja unmöglich zu handhaben war. Beachtung fand diese gesetzliche Bestimmung aber wohl wenig; nur Kurfürst August von Sachsen ging ihr entsprechend vor. Sodann wurde die Zulassung eines Buchdruckers von einer vorherigen Prüfung seiner Ehrbarkeit und Zuverlässigkeit durch die Obrigkeit abhängig gemacht, worauf er sich eidlich an die Beobachtung der gesetzlichen, in dem Reichsabschied vorgeschriebenen Bestimmungen binden mußte. Im übrigen wurden die alten Verordnungen neu eingeschärft. Den Zuwiderhandelnden traf außer Gefängnis und eventueller Folter auch Konfiskation der Bücher und den Drucker außerdem noch Verlust seiner Druckerei. Endlich aber wurde unter Androhung kaiserlicher Ungnade und willkürlicher Strafe den Ständen und Obrigkeiten befohlen, ihre Druckereien „unerwarteter Ding" zu visitieren und gebührenden Ernst und Strafe gegen die Übertreter vorzunehmen. 35» 548 Verfahren gegen die Schmähschrift „Die Nachtigall". , fNeuntes Kaiser Maximilian II. war ein milder Herr, welcher den Dingen ihren Lauf ließ und an kleinlichen Verfolgungen keinen Gefallen fand. Nur einmal, und zwar drei Jahre nach dem speyerer Reichsabschied, verfolgte er mit einer ihm sonst nicht eigenen Erbitterung eine Schmähschrift, die „Nachtigall", welche durch die Grumbachschen Händel und die Belagerung Gothas hervorgerufen, 1567 in Frankfurt a. M. gedruckt und gegen den Kaiser gerichtet war. Je günstiger die Stimmung im Volke dem kleinen Häuflein der Belagerten, desto größer war der Absatz des unbedeutenden Gedichts und das Aufsehen, welches dasselbe erregte. Vierzehnhundert Exemplare wurden in vier Stunden verkauft und in wenigen Tagen vier Nachdrucke davou veranstaltet. Doch machte es auf niemand größern Eindruck, als auf den Kaiser selbst, der sogleich an den frankfurter Rat schrieb, er habe die „Nachtigall" durchgelescn, die in den Messen öffentlich feilgetragen und von dort aus in alle Lande verschickt worden sei. Solche Beleidigung seiner Person und geheiligten Macht könne er, ohne sich selbst zu entehren, nicht hingehen lassen. Deswegen gedenke er die Gunstbriefe, namentlich und besonders die, welche die Freiheit der Messen beträsen, zurückzunehmen und sich dann erst die Strafe vorzubehalten. Indessen solle der Rat, bei unausbleiblicher Strafe der Acht, den Drucker angesichts dieses in Eisen schmieden, sein Hab und Gut versiegeln, ihn selbst aber unter starker Bedeckung dem Stadtrichter in Wien überliefern lassen. Die Ratsherren, welche die Aufsicht über die Bücher hätten, sollten in den Turm gelegt, ihre Güter eingezogen werden. Der Rat solle nach dem Verfasser forschen, aber den Drucker deswegen nicht erst auf die Folter legen, um unnützen Zeitverlust zu vermeiden. Der flüchtige Verfasser gab sich alsbald freiwillig an, um den Drucker zu retten. Es war ein armer Gelehrter, Wilhelm Clebitius, der zu Frankfurt, als dem Sitz des Buchhandels, gleich andern seinesgleichen von Korrigieren, Vorredenschreiben und Nativitätenstellen ein kärgliches Brot fand und diese „Nachtigall" unter den Bänmen des Feldes an einem Bächlein bei einem Zweipfennigbrot geschrieben hatte, um sich, wie er versicherte, durch das Unglück eines so großen und standhaften Fürsten, wie der Herzog von Sachsen sei, über den eigenen Kummer zu erheben. Dem Drucker Hans Schmidt, einem ebenso armen, ledigen Gesellen, hatte er Ehre und Reichtum versprochen, wenn Johann Friedrich durch diese Schrift, die nicht ermangeln könne, Deutschland in Kapitel.) Verfahre» gcgc» die Schmähschrift „Die Nachtigall' 549 Flammen zu setzen, Hilfe gewinnen sollte. Heimlich war das Büchlein auf einer Kammer mit geborgten Schriften gedruckt worden. Nachdem der Rat deu Drucker mit Ketten beladen und von füuf Reisigen begleitet nach Wien gesandt, bot er alles auf, den Kaiser zu versöhnen. Dieser ließ jedoch, obgleich die Strafe unterblieb, seine Ungnade nicht fallen. Umsonst stellte der Rat vor, wie der Druck ohne sein Wissen erfolgt sei; wie der Bürgermeister den Verkauf unterbrochen, sobald er die erste Kunde davon erhalten; wie er seine eigenen Boten in alle Städte des Reichs, bis nach Gengenbach und Jsny in Schwaben, geschickt habe, die vorrätigen Exemplare anzuhalten; wie er einen seiner Bürger, den Buchdrucker Martin Lechler, dem Clcbitius nachgesandt, der sich aber Jahr und Tag zu verbergen gewußt, bis endlich die Nachricht vou seinem Tode aus Paris eingelangt sei. Umsonst erwarb die Stadt die Fürsprache des Landgrafen Wilhelm von Hessen, des Pfalzgrafen Kasimir und des kaiserlichen Vicekanzlers Zasius. Maximilian wollte sich nicht besänftigen lassen, besonders weil Clebitius knrz vor seinem Tode eine neue Flugschrift: „Grabschrift der ehrlichen ritterlichen Leut die in Gotha geblieben", in die Welt gesandt hatte, von welcher wieder einige Exemplare auf den Messen verkauft worden waren. Dieser Zufall fachte den Zorn des Kaisers von neuem an. Sie hätten, schrieb er dem Rat, großen Ernst gezeigt, als ein geringes Büchlein gegen die Jnden ausgegangen; wenn aber Schmähschriften gegen ihn und das Reich feilgehalten würden, blieben Bürgermeister und Rat kaltblütige Zuschauer. Endlich gelang es dem frankfurter Gesandten in Wien, Karl von Glau- burg, das Mittel zu entdecken, durch welches der Zorn des Kaisers zu besänftigen war. Der Rat borgte 30 000 Goldgulden von Juden und Christen, von Fremden und Bürgern und lieh — auf deutsch schenkte — sie dem Kaiser unter Rückbürgschaft der Stifter. Nach einem zweijährigen harten Gefängnis wurde auch der Drucker Hans Schmidt in Freiheit gesetzt, ja, der Kaiser selbst verwandte sich bei dem Rat für seine Aufnahme iu das Bürgerrecht. O rara, tevaxorum sslicitas! Daß übrigens der letztere, wie er Maximilian meldete, wirklich alles gethan hatte, was in seinen Kräften stand, um die diesem mißliebige Schrift zu unterdrücken, ergibt sich unter anderm auch aus den kölner Ratsprotokollen aus den Jahren 1566 bis 1568, toi. 115 und 116, wo es am 7. Mai 1567 heißt: „Das kaiserlich als auch deren von Frank- 550 Die verbesserte Polizciordmiuq von 1577. sNeimtes furt Schreiben, den Tractat des Nachtigals betreffend, ist verlesen und befohlen die H«rren Jakob von Siburg und Casparen Geilenkirchen die Buchdrucker zu beschicken, bei denen und sonst fleißige Nachforschung zu thun, damit solliche Traktatlein hinder einem erbaren Rat zu bringen. Sollichs s»L auch d«l von Frankfurt geschrieben werden." Die Genannten referierten dann am 9. Mai: „Nachtigall, lidsllus tamosns betreffend, wie sie alle Boichfeilhaber, Häuser und Gadombe besucht, uff das Kaiserlich Schreiben das Schandgedicht die Nachtigall iutitulirt, gesucht und doch keins finden mögen; ein Jeder auch mit dem Eide sich pur- giret, daß Keiner cinichs hinter ihnen habe; sondern es seh vergangene Gotsdracht der Wilhelmus Clcbitius, so zu Frankfurt sitzt, hie gewesen und bey etlichen Boichdruckeru begerte, der Exemplaren etliche von ihnen zu kaufen. Ist vur rathsamb angesehen, sollichc dem Rath zu Frankfurt anzuzeigen." Indessen teilte auch der Reichsabschied von 1570 das Schicksal seiner Vorgänger und blieb ein toter Buchstabe. „Die reformirte und gebesserte Polizeiordnung vom 9. November 1577" erkannte diese Thatsache und die der Nichtbefolgung sämtlicher bisher von Kaiser und Reich getroffenen Bestimmungen offen an, indem sie in ihrem ß. 1 (Titel 35) unter anderm erklärte:--„so befinden Wir doch, daß ob denselben Satzungen gar nichts gehalten, sondern daß solche schmähliche Bücher, Schrifften, Gemälds und GcmächtS je länger je mehr gedieht, gedruckt, gemacht, fehl gehabt und ausgebreitet werden." Im übrigen wiederholt die reformierte Polizciordnung meist wörtlich den wesentlichen Inhalt der Neichs- polizeiordnung von 1548 und des speverschen Reichsabschieds von 1570, soweit es sich um die Beschränkung der Buchdruckereien auf Fürstensitze, Universitäten und ansehnliche Reichsstädte, sowie um Zulassung der Drucker selbst handelt. Bei dieser verbesserten Polizeiordnung behielt es lange Zeit, über das 16. Jahrhundert hinaus, sein Bewenden. Der Erlaß neuer Gesetze war auch um so weniger erforderlich, als die vorhandenen vollauf hingereicht hätten, die mißliebige Presse mit Stumpf und Stiel auszurotten. Kaiser Rudolf II. legte als praktischer Mann das Hauptgewicht nicht auf Vereinbarung neuer Maßregeln mit den Fürsten, sondern auf eine rücksichtslose Durchführung der in Kraft befindlichen Bestimmungen und fand in den Jesuiten, welche ihm mit Feuer und Schwert die Gegen- Kapitels Auftreten Rudolfs II. und der Jesuiten gegen die Presse. 551 reformation in seinen Erblanden durchsetzen halfen, vortreffliche Wertzeuge in seinem Feldzuge gegen die Schmähschriften und Famoölibelle, aus welchen in ihren Augen die ganze protestantische Litteratur bestand. Das nächste Kapitel wird den Beweis dafür liefern, wie klug berechnend die kaiserliche Politik durch Einsetzung von Büchcrtommissarien die Axt an die Wurzeln des Buchhandels zu legen wußte. Als Sohn einer eifrig katholischen Mutter und später am Hofe seines Vetters Philipp II. von Spanien erzogen, beschränkt und kleinlich, kannte Rudolf nur ein Ziel, die gründliche Ausrottung des Protestantismus und zugleich der ständischen Freiheiten, deren Träger sein lutherisch gewordener Adel war, kurz, die unbedingte Unschädlichmachung und Unterwerfung aller Widersacher der katholischen Kirche. Rom und Madrid bestimmten sein politisches Denken, die Jesuiten und ihre Schüler sein politisches Handeln. Die ersten Jahre seiner Regierung waren vollständig von seinen Arbeiten für die Gegenreformation in Österreich in Anspruch genommen. Im Jahre 1579 ließ er 12000 deutsche und 2000 windische Bücher, meist Bibeln oder solche, die den Grundsätzen des katholischen Glaubens widerstrebten, in Graz durch den Henker verbrennen. Die Versuche zur Herstellung der Kircheneinhcit begleitete überall eine grausante Verfolgung der Presse. In Wien wurde den protestantischen Bnchdrnckern und Buchführern der Aufenthalt verboten und eine „Bücher-Jnqnisitionskommission" eingesetzt. Die Reichsgesetzgebung gegen die Presse hatte also ein volles Jahrhundert gebraucht, um sich in ihren äußern Umrissen auszubilden, und wurde selbstverständlich zugleich das Vorbild für die Gesetzgebung der einzelnen Fürsten, Stände und Städte. Es ist überflüssig, die von deu Territorialregierungen erlassenen Bestimmungen, selbst die der bedeutendsten, hier wörtlich oder auch nur auszugsweise mitzuteilen, da sie in ihrem Wesen so iemlich übereinstimmen und der Reichhaltigkeit des in den Neichsabschieden gebotenen Materials gegenüber sich höchstens durch Anordnung nutzloser Grausamkeiten, oder auch umgekehrt durch größere Milde, also mit eiuem Worte, nur durch die Stellung voneinander unterscheiden, welche die betreffenden Gebiete zu den geistigen Strömungen der Zeit einnahmen. Dementsprechend trat die Censur hier nur schüchtern und zögernd, leise ihren Weg tastend, dort herausfordernd und brutal ans, aber nirgends blieb sie aus und überall setzte sie sich endgültig fest. Wenn in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts die 552 Verkehrtes Verhalten der Protestanten. ^Neuntes Behandlung der Presse eine in den einzelnen Teilen Deutschlands verschiedene war, so wurde sie mit dem Eintritt in dessen zweite Hälfte von Tag zu Tag gleichmäßiger, weil die Jesuiten in dieser Zeit ihren unheilvollen Einzug in Deutschland hielten und, mit kluger Vorsicht Schritt vor Schritt vorgehend, ihre sogenannte Gegenreformation, wo sie eben konnten, durchsetzten. Der Sieg wurde ihnen im allgemeinen nur zu leicht gemacht. Statt wie ein Mann dem gemeinschaftlichen Feinde gegenüberzutreten, zerfleischten die Protestanten einander selbst in ihrem Unfrieden und Zank, in ihrer Wortklauberei und Mißgunst — und das in einem Augenblick, wo sie der Wolf bereits an der Kehle packte! Schon die Reformatoren verfolgten ihre frühern, weiter gehenden und die Erneuerung des sittlichen Lebens stürmischer anstrebenden Anhänger. So suchte Luther ein Verbot der Karlstadtschen Schriften in Sachsen zu erlangen: derselbe Luther, welcher das Papsttum für noch lange nicht genug zerscholten, zerschrieben, zersungen, zerdichtet und zermalet hielt, rief schon Z525 die Censur für seinen nunmehrigen Standpunkt zur Hilfe. Die Lutheraner haßten die Zwinglianer ärger als die Katholiken, beide aber wüteten gegen die Wiedertäufer und sogenannten Schwarmgeister. Die protestantischen Fürsten ihrerseits liebten und förderten die Censur, weil sie mit ihrer Hilfe die wohlverdienten Anklagen wegen ihres Raubes von Kirchengut und Beispiele sonstiger Sonderzwecke oder gar Missethaten unterdrücken tonnten. Die Patricier der Städte endlich fanden in der Censur eine mächtige Waffe zur Behauptung ihrer Herrschaft, kurz, die Protestanten hatten auch auf diesen: Gebiete gar keine Ahnung von der Wirkung einer geschlossenen Opposition gegen den Kaiser, ja nicht einmal von den Folgen eines methodisch durchgeführten passiven Widerstandes. Während nun im größten Teil von Deutschland der Übergang vom Katholizismus zum Luthertum sich leicht vollzogen hatte, stießen in denjenigen Landesteilen, in welchen die Fürsten dem alten Bekenntnis treu geblieben, die Einwohner aber zur Reformation übergetreten waren, die Gegensätze mit größter Erbitterung und selbst mit Grausamkeit auseinander. Am schroffsten gestaltete sich dies Verhältnis in Österreich und in Bayern, deren Regenten alle Mittel in Bewegung setzten, um ihre abgefallenen Unterthanen zur alleinseligmachenden Kirche zurückzuführen. In den Habsburgischen Erblanden hatte Luther, sofort nach seinem Auftreten in Worms, begeisterte Anhänger gefunden; noch bis zum Jahre Kapitel.) Censur in Österreich unter Ferdinand I. 553 1551 gehörte dort der größte Teil der Bevölkerung dem Protestantismus an. Kein Verbot und keine Verfolgung des Erzherzogs (spätern Kaisers) Ferdinand °, der hier seit 1521 regierte, vermochte die tiefgehende Volksbewegung zu unterdrücken, welcher sich außer den Bürgern größerer Städte auch vielfach der Adel angeschlossen hatte. Ferdinand betrachtete die Büchercensur von Anfang an als einen Ausfluß landesherrlicher Macht, die Bischöfe und Geistlichen aber nur als seine Delegierten, denen er die Censur geistlicher und weltlicher Schriften lediglich im Staats Interesse übertrug. Schon 1521 sah er sich veranlaßt, die Lutherschen Schriften zu verbieten und die etwa betroffenen dem Feuer zu übergeben. Das von ihm erlassene Mandat vom 12. März 1523 suchte rücksichtslos die Strafen des Wormser Edikts zu erzwingen, und verbot, wie schon im siebeirten Kapitel berührt, von neuem sowohl die bereits erschienenen als auch die künstig erscheinenden Schriften Luthers. Jedermann wurde verpflichtet, zur Ausrottung der ketzerischen Schriften mitzuwirken. Den Buchdruckern, Buchführern und Krämern sollten sie mit Gewalt weggenommen, bei versuchter Einfuhr au der Grenze angehalten und vernichtet werden. In den fünf Herzogtümern wurden der Großkanzler und Hofrat an die Spitze der Bücherpolizei gesetzt, ihnen mußte Bericht erstattet werden über die ob Verletzung dieser Vorschriften verhängten Strafen. In Tirol wurden die Mandate gegen Luther und seine, sowie seiner Anhänger Schriften 1524 öffentlich von der Kanzel verkündet und an den KirchentlMen angeschlagen. Aber hier so wenig, wie anderwärts, trugen derartige Maßregeln die erwünschten Früchte. Um dieselbe Zeit brach auch in Oberösterreich ein bedeutender Bauernaufstand aus, der nur mit Mühe bewältigt werden konnte. Gegen die Druckschriften der Aufrührer wagte Ferdinand aber, um das Feuer nicht zu schüren, nicht öffentlich einzuschreiten; er befahl deshalb, sie „im Stillen mit gutem Fug und Glimpf einzuziehen". Die Nachforschung und Überwachung richtete sich demnach „mit aller Vorsicht gegen solche Artikel und Bibeln"; sie sollten weder gedruckt noch handschriftlich verbreitet werden. Die religiöse Bewegung aber erstarkte immer mehr. Bald fanden auch die Schriften der sogenannten Sakramentierer und Wiedertäufer und mit ihnen deren Verfasser Eingang ins Land, so namentlich in Tirol und Mähren. Diese Männer, welche sich apostolische Brüder nannten, waren erfüllt von den höchsten sittlichen Idealen und stellten die strengsten 554 Ausbildung der Ceusurmaßrcgclu. Harte Srrafm. fNeuntcs Anforderungen an sich und andere. In eine Welt v»A Sittlichkeit und Trägheit brachten sie eine Lehre, welche die Entsagung ^v-'Selbstverleugnung nicht allein als obersten Grundsatz aufstellte, sondek« ihre Ver« trcter auch Leiden standhaft ertragen ließ und in den Tsd trieb. Ihr Hauptrepräsentant ist Balthasar Hnbmaier. Sein tragisches Ende ist bereits im siebenten Kapitel geschildert worden; seine Gattin und zwei seiner Gesinnungsgenossen hatten sein Los geteilt. Aber ungeachtet dieses- grausamen Vorgehens ließen sich „die verdammten sektischen Lehren und Opinionen" nicht so leicht vertilgen. Am 24. März 1528, nnr 14 Tage nach der Verbrennung Hubmaiers, äußerte Ferdinand in einem neuen Mandat seinen Unwillen darüber, „daß die Lehre Luthers, Zwingli's, Karlstadts und Ökolampads noch nicht abgestellt sei, sondern wie augenscheinlich am Tage, je länger je mehr einrerße, wachse ulid.sich mehre". Auch die Berichte „der ambulanten Visitatores und Jnquisitorcs" ließen keinen Zweifel darüber bestehen, daß trotz aller Bemühungen die ketzerischen Schriften nicht abgeliefert, sondern eifriger als vorher gelesen wurden. So verordnete Ferdinand denn noch in demselben Jahre, am 24. Juli, daß man Buchdrucker, welche sektirerische Schriften druckten, und Buchführer, die sie verkauften, als Hauptverführer und Vergifter aller Länder bei ihrer Betretung in den Erblanden unnachsichtlich ertränken, ihre verbotenen Bücher aber verbrennen sollte. Zugleich befahl er — sogar 42 Jahre früher als die Reichspolizeiordnung —, daß Buchdruckereien nur in den Hauptstädten der Provinzen geduldet werden sollten und berief in Niederösterreich den Statthalter und Regenten, in den andern Provinzen die Landeshauptleute zu Vollstreckern der angeordneten Maßregeln. Keine Schrift sollte ohne vorläufige Genehmigung von feiten dieser Beamten in Druck gelegt werden. Nicht zufrieden niit dieser Schutzmaßregel, setzte Ferdinand wieder einige Monate später, am 5. November 1528, eine Censnrbeh'örde ein, zn welcher als erstes Mitglied der Bischof und als zweites der Bürgermeister von Wien gehörten. Sie sollte alle zu druckenden und zu verkaufenden Bücher vorher erst einsehen und eventuell zulassen und konnte Übertreter sogar am Leben strafen, auch die Bücher verbrennen lassen. Indessen scheint die neue Behörde gar nicht in Thätigkeit getreten zu sein, wenigstens läßt sich kein Beleg dafür nachweisen. Im folgenden Jahre, 1529, machte die Gefahr, welche von den bis Kapitels Die Jesuiten. Verhalten Maximilians II. 555 Wien vordringenden Türken drohte, dem Kampfe gegen die Presse eine Zeit lang ein Ende. Die verbotenen Schriften mehrten sich tr'otz der angedrohten schweren Strafen, ja, die Stände verlangten 1532 sogar Religionsfreiheit und wiederholten dieses Gesuch 1541 und 1547. Mit dem Einzug der Jesuiten in Wien begann aber eine neue Preßverfolgung. In dem Mandat vom 1. August 1551 wurden die alten Erlasse neu eingeschärft; es galt, den Protestantismus völlig auszurotten. Unterm 18. Februar 1559 und 30. August 1560 wurde zuerst die Abfassung und Verbreitung von Pasquillen und Schmachschriften verboten und dem Angeber eine Prämie von 30t) Gulden aus dem Vermögen des Verbrechers oder, im Fall der Zahlungsunfähigkeit desselben, aus der königlichen Kammer ausgesetzt. Von ketzerischen Schriften, welche in den österreichischen Landen die Hauptveranlassung zur Bncherpolizei geboten hatten, ist hier gar nicht mehr die Rede. Offenbar sind sie unter jenen zugleich mit verstanden, wenn aNch dem Charakter der Periode entsprechend manches wirkliche Pasquill mit untergelaufen sein mag. Natürlich wurden die verschiedenen Reichsabschiede und kaiserlichen Polizeiordnungen auch in Österreich zur Nachachtung eingeschärft, sodaß nur einzelne Ausführungsbestimmungen für die Handhabung der Censur erlassen zu werden brauchten. Ferdinand, der anfangs mit den schärfsten Strafen gegen die Presse vorgegangen war, wurde mit jedem Jahre milder, während sein Bruder Karl anfangs milde Bestimmungen traf und in der letzten Halste seiner Regierung mit wahrer Grausamkeit gegen die Übertreter seiner Preßgesetze vorging. Ihr Nachfolger Maximilian II. begnügte sich mit dem methodischen und konsequenten Ausbau ihrer Mandate, unterwarf jede in den Erblanden zu druckende Schrift einer sorgfältigen, in ihren verschiedenen Stadien peinlich durchgeführten Censur und behielt sich in allen Fällen selbst die schließliche Entscheidung vor. Maximilian war allerdings, wenn gereizt, doch nicht so gutmütig uud milde, wie er gewöhnlich geschildert wird, dennoch aber toleranter und namentlich gerechter gegen Andersdenkende, als sein Vorgänger Ferdinand und sein Nachfolger Rudolf II. Wenn für jene Thatsache die bereits erwähnte erbitterte Verfolgung des Gedichts „Nachtigall" spricht, so liefert für diese das Dekret des Kaisers vom 2. Oktober 1573 an den Hofrat Georg Eder den erschöpfenden Beweis. Besagter Cder hatte in der Jesuitenkolonie Dillenburg in Nassau eine Schinachschrift gegen 556 Maximilians II. mildere Pmxis, ^Neuntes die evangelischen Stände, besonders aber die augsburger Religionsverwandten, veröffentlicht und auf dem Titel sogar fälschlich angegeben, daß das Buch mit kaiserlichem Privilegium und mit Genehmigung der wiener theologischen Fakultät erscheine. Der Kaiser führte dem Eder darauf hin zu Gemüte, daß er es nie und nimmer dulden werde, wenn einer seiner Unterthanen einen andern an Ehren, Würden, Stand und Gewissen angreife, beleidige oder verschimpfe. Eine solche Vermesscnheit und Unbc- scheidenheit, fuhr der Erlaß fort, zieme am allerwenigsten einem seiner Räte. Zudem hätte Eder das Buch nicht außer Landes drucken lassen dürfen. Dieser wisse recht Wohl, daß „der Kaiser seinen niederösterreichischen Regierungen, der Universität, denen von Wien, allen Buchdruckern und sonstcn menniglich mehr denn einmal bei höchster Straff befohlen, in diesem Lande weder in Religion noch in anderen Sachen, vom wenigsten zum meysten, nichts drucken oder gedruckt ausgehen zu lassen, es sei denn zuvor gen Hof übergeben, durch die Regierung und Universität übersehen und von der Kaiserlichen May. bewilligt". Allem diesem habe Eder wissentlich zuwidergehandelt, weshalb ihm denn auch aufgegeben werde, sich zu rechtfertigen und in Zukunft nichts mehr in Religionssachen drucken zu lassen. Leider dauerte diese mildere Praxis nicht lange, denn unter Rudolf und seinen Nachfolgern gewannen die Jesuiten täglich mehr die Oberhand und engten von Jahr zu Jahr die Presse immer mehr ein. Die kaiserliche Politik unter Rudolf, Mathias, den Ferdinanden und Leopold und die österreichische Landcspolizei deckten einander in Preßangelegenheiten vollständig. Die letztere schritt nur viel schärfer und energischer ein, weil die Jesuiten als treibende und hetzende Kraft hinter den kaiserlichen Erlassen standen und diese in den Erblanden rücksichtslos ausführten. Eine besondere Darstellung der österreichischen Censur würde also nur eine ermüdende Wiederholung der im Reiche auf diesem Gebiete sich abspielenden Vorgänge sein. Nur eines Punktes sei hier noch gedacht. Die Reichsgewalt hatte die praktische Handhabung der Preßpolizei den Territorialobrigkeiten zugewiesen, sich eigentlich nur ein subsidiäres Eingreifen des kaiserlichen Fiskals gewahrt. Ganz ähnlich überließen auch die Territorialobrigkeiten diese Handhabung vielfach mehr oder weniger autonomen Korporationen innerhalb ihres Staatsgebiets. Je nach dem Maße der Selbständig- Kapitels Eigentümlichkeiten in der österreichischen Preßpolizei. 557 keit und der kirchenpolitischen Stellung dieser letzlern vollzog sich dann jene Handhabung im Einklang mit der Staatsgewalt und unter ihrer thatsächlichen Direktive, oder im direkten Gegensatz zu ihr, ja im förmlichen Kampfe mit derselben. So zum Teil sogar in Österreich. Nicht ohne einen solchen energischen Widerstand vermochte die Jesuitenpartei die Oberhand zu gewinnen und die Preßpolizei an sich zu reißen. Die steirische Landschaft z. B., überwiegend dem protestantischen Glauben zugethan, hatte schon seit 1571 das Recht der Ausübung der Censur für sich in Anspruch genommen, auf dem Landtage zu Brück 1578 auch formale Bestimmungen darüber getroffen. In den darüber init der Staatsgewalt entstehenden Differenzen suchte sie nach Möglichkeit ihre Rechte gegenüber der Regierung, welche die Beaufsichtigung der Presse und des Druckergewerbes erklärlicherweise als ein überall anerkanntes landesfürstliches Regal bezeichnete, zu wahren. Nach hüben und drüben wurde mit Verboten vorgegangen, und die Nachwehen dieses Antagonismus zeigen sich noch bei Gelegenheit der Einführung des Gregorianischen Kalenders. Erst die definitive Austreibung der Protestanten aus Steiermark machte diesen eigentümlichen Verhältnissen ein Ende.v In Breslau bewahrte sich der protestantische Magistrat sogar bis weit in das 17. Jahrhundert hinein das Censurrecht. Noch im Jahre 1666 bethätigte er sein Selbständigkeitsgefühl, indem er eine als Pasquill charakterisierte Schrift Johann Schefflers (Angelus Silesius) gegen den leipziger Professor der Theologie Johann Adam Scherzer unterdrückte, und zwar, wie Scherzer rühmend betonte, „ohnerachtet er einen Päpstlichen Herren recoZno sciret". ° Ähnlich wie in Österreich lagen die Dinge in Bayern. Hier wie dort herrschten der Kirche blind ergebene Fürsten, deren Politik Religion, und deren Religion wieder Politik war. Bayern unterschied sich höchstens dadurch von Österreich, daß seine Herzöge, außer eigensüchtigen Hausinteressen, kaum einen politischen Gedanken hatten und bei dem beschränkten Umfang ihres Gebiets auch nicht zu haben brauchten, während Österreich als Großstaat eine selbständige Politik verfolgte, auch ab und zu mit Rom zerfiel und auf die Dauer nicht hermetisch verschlossen werden konnte. Österreich benutzte vielfach die römische Kirche für seine Zwecke, Bayern aber ließ sich von der römischen Priesterschaft gehorsam für deren Interessen ausbeuten. Letzteres war deshalb jahrhundertelang 558 Bayerns Prcßpolizei ganz unter kirchlicher Herrschaft. sNeuntes nichts als eine römische Provinz in Deutschland und rottete den Protestantismus mit Stumpf und Stiel aus, Österreich dagegen duldete wenigstens zum Teil die Andersgläubigen, wenn es ihnen auch das Leben sauer genug machte. Im 16. Jahrhundert, ja bis nach dem Ende des Dreißigjährigen Kriegs waren es darum auch keine politischen Gesichtspunkte, sondern war es lediglich die Verteidigung des katholischen Glaubens und die Abwehr jeder religiösen Neuerung, welche die bayrische Censur bestimmten.^ Schon 1523 erließen die bayrischen Herzöge, um die Ausbreitung der Lehre Luthers zu verhindern, ein strenges Verbot gegen die Einschleppung der deutschen Bibelübersetzung. Am 6. Januar 1540 folgte ein ähnliches „gegen Verbreitung von mannicherlay erger- lich und verfüerisch büecher, gedicht und schmachschrifften darauß daun erger- nuß, verfüerung und ander übel ervolgt"; allein die angedrohte Strafe der Wegnahme schüchterte damals niemand ein. Im Religionsmandat vom 15. Juli 1548 wurde wiederholt eingeschärft, Bücher und Schriften, so „von bäbstlicher Hailigkeit und dem Stuel zu Rom als verfüerisch erkhendt oder sonst unsers christlichen glauben, hailsamen leeren und satzungen der heiligen Lonoilii zugegen sein möchten", nicht zu verkaufen, noch in den Häusern zu dulden. Wer dawider handelt, soll „als Verachter der christlichen Kirchen, der Kahserlichen Majestät und des Landesfürsten" an Leib und Gut gestraft werden. Als 1564 der erste römische Iväsx 1i- KroruiQ xrokibitorurn herauskam, ließ Herzog Albrecht V. sofort das päpstliche Verbot sowie das Verzeichnis der von Rom verworfenen Bücher in seinem Lande nachdrucken und verbreiten, ja er belegte die wegen verbotener Lektüre mit dem Interdikt Bedrohten auch mit weltlicher Strafe. Dessenungeachtet, erzählt Karl Theodor Heigel in seiner „Censur in Altbayern", mußte ein Mandat des Herzogs vom 1. März 1565 konstatieren, daß die bisher ergriffenen Maßregeln nichts gefruchtet, da nach wie vor „die sectischen unser wahren alten Catholischen Religion Wider- wertige bicher, tractätl, tamoLS schrifftcn und ergerlich schändliche gemäll" ins Land eingeschmuggelt würden. Da sich die Buchführer, bei denen verbotene Ware gefunden wurde, „mit ihrem Unverstandt entschuldigen und durchbringen wollen, als ob sie, was gutt oder bös, oder wo das Catholisch oder widerwcrtig herzunemen, nit wissen, noch verstehen", so greift die Regierung zu einem drastischen Mittel, indem gewissermaßen eine geistige Demarkationslinie gezogen wird: es dürfen nur theologische Kapitels Der bayrische Katalog erlaubter Bücher. S59 Schriften fernerhin verkauft werden, die in München oder Jngolstadt, ferner in Dillingen, Mainz, Köln, Freiburg im Breisgau, Wien, Innsbruck, Paris, Löwen, Venedig, Rom, Florenz, Bologna oder in Spanien gedruckt sind. Wer andere Tractätl, Gebet- oder Gesangbücher ins Land bringt, soll von der bürgerlichen Obrigkeit in Haft gesetzt werden, seine Büchervorräte sind wegzunehmen, eventuell kann auch, „da die Verbrecher so gar freventlich", Landesverweisung „mit oder ohne öffentliche Schandt" verhängt werden. Noch genauer wurde durch einen „Lata-Iogus der Büecher und Schrisften, unser Heilige Religion und Geistliche sachen belangend^, welche iln Landt zu Bahrn, öffentlich fehl zn haben lind zn verkauften, erlaubt seindt" festgestellt, welche Bücher und Schriften fürder- hin in Bahern als verbotene Ware anzusehen. Dabei wird auch angeordnet, daß sich die Buchhändler zum Druck erlaubter Bücher nur der katholischen Druckereien in Bahern bedienen sollten. Die Sorge und das Verbot der Regierung erstreckten sich aber nicht bloß auf geistliche Schriften: „damit aber auch die Buchhändler iren vortl, der weltlichen, als insonderhait Historischer Bücher nit zu weit ziehen, als in deme sie vermainen wolten, sie möchten dergleichen Weltliche Ding, es were ge- truckht, wo es wolle, ohne scheuch oder sorg ainiger straff, in Bairn herein und undter die Leuth schlaichen", so werden die Chronik des Slei- danus, die Türkischen Historien des Heinrich Müller, die Werke von Johann Fox, Sebastian Franck, Flacius Jllhricus u. a. verboten, desgleichen auch die neuen Tractätl, die in Teufels Namen intituliert sind, als Hosentcufcl, Spielteufel u. a., „danne ob und wohl alle die das ansehen haben, als ob sie allerding politisch und allain gueter zucht halben geschribcn sehen, so seindt sie doch der ergerlichcn Exempel und anzug halben nit zn leiden und fast also geschaffen, das sie deme, dessen Titl sie tragen, zn seinein Reich am maisten dienen". Die Anschaffung von Büchern wurde überhaupt möglichst erschwert; sogar Prälaten durften nur nach dem vom herzoglichen Jnquisitions- gericht, das natürlich fast nur mit Jesuiten besetzt war, gutgeheißenen Verzeichnis die Auswahl treffen. Noch strengere Vorsichtsmaßregeln traf der Jesuitengönner Wilhelm V.; durch Mandat vom 1. August 1580 wurde ausgesprochen, daß jeder, bei dem ein ketzerisches Buch befunden würde, „mit einer solchen Straf belegt werde, darob andere vil Tausends ein abscheulich Exempel empfachen". „So wir ... aus teglicher er- 560 Verfügungen Wilhelms V. Aventins Chronik. ^Neuntes farnng, fleissiger Nachforschung und warer erkundigung im werth lauter befunden, daz solche schödliche verdambte Jrrthumben, Ketzerehen, Zwh- spalt, Aufruern und Abfaal von unserer Waaren Catholischen Religion auch erbärmlicher, verderblicher undergang und verwüestung viler Königreich, Fürstenthumb und Landt merern thailß und schier allein aus den verbottenen falschen Ketzerischen Püechern, Tractätlen Und schrifften, welche Gott und seiner heiligen Kirchen zuwider, allen Christglaubigen zu höchstem schaden und verderben irer Seelen entspringen und heerflüeßen und durch dieselben dem menschen gleichsam durch ein Illstrumsutum oder Trackter ein siiesses gifft und ewiger schaden an Leib und Seel einge- schleicht und eingegossen wierdet, welchem wir bey zeiten init allem vleis zufürkhommen nit allein genedicklich bedacht, sondern es für die höchste notturfft halten", wird aufs ernstlichste bei Vermeidung „unlöslicher Straf und Ungnad" befohleil, alle ketzerischen und verdächtigen Bücher an die weltliche Obrigkeit oder den Pfarrer des Orts abzuliefern, damit sie sofort an die Regierungen und durch diese an den Herzog selbst eingesandt würden. Ausdrücklich wird auch hervorgehoben, daß von solchem Verbot, schädliche Bücher zu lesen, auch der geistliche Stand, Prälaten, Pröpste, Dechanten, Pfarrer und gemeine Priesterschaft nicht ausgenommen sein sollten. Auch Aventins Chronik gehörte jetzt zu den verbotenen Büchern; da sie aber doch nicht gänzlich dem Gebrauch entzogen werden konnte, griff man zu einem andern Mittel, um die unverfänglichen Partien dem Publikum zugänglich zu machen. „Zu Besürdcruug der ehrn Gottes, unserer heiligen Catholischen Religion und gemeines Nütz und wolstandts des vatterlandts" beschloß der Herzog „ein Werckh verfertigen zu laßen, wie vor disem ungevcrlich Johannes Aventinus, so aber aus rechtmeßigen Ursachen vcrbotten und hin und wider manglhafft geschriben." Der herzogliche Archivar Michael Arrodenius wurde mit dieser Aufgabe, die sich im wesentlichen auf Herstellung einer kastrierten Ausgabe Aventins beschränken sollte, betraut. Arrodenius erhielt zu diesem Zweck vom Päpstlichen Jnquisitionsgericht durch eine förmliche Urkunde (3. Oktober 1589) Erlaubniß, „den verfluchten Geschichtschreiber Aventin" frei von Sünde und kanonischer Strafe, wie auch behufs der ihm vom Herzog anbefohlenen Arbeit noch einige andere verpönte Schriftsteller zu lesen, jedoch unter der Bedingung, sich nicht länger als fünf Jahre und ganz allein Kapitel.) Dic Schulbücher. Ce»surkollegi»m Maximilimis I. 561 damit zu beschäftigen und nach Ablauf dieser Frist alle Bücher dem Bischof vou Freisiua.cn auszuliefern, damit sie sogleich verbrannt würden. In den Schulen wurde natürlich noch sorgfältiger auf Unverfänglichkeit des Lehrstoffs gesehen, und der kasuistischen Moral der Väter Jesu paßten auch die heidnischen Antorcu uicht. Die 1569 von Jesuiten entworfene Schulordnung schreibt vor, daß statt des Virgil: Hieronhmus Pida und Baptista Mantuanus, statt des Horaz: Prudentius, Flami- nius und Johannes Pedioneus, statt des Ovid: Ambrosins Novidius gelesen werden sollten. Auch unter dein glaubenseifrigen Maximilian I. gab mau solche Bevormundung nicht ans. Da noch immer verbotene Bücher durch Schleichhandel im Publikum verbreitet wurden, ergiug sogleich nach Maximilians Regierungsantritt eine ernste Warnung (13. März 1598), daß demnächst strenge Hausdurchsuchungen bevorständen und alle, bei denen sich verbotene Schriften finden würden, „daraus dann eines jeden ketzerisches, verstocktes und halsstarriges Gemüt unfehlbar abzunehmen", andern zu abscheulichem Exempel gestraft werden sollten. Die , Verbote wurden iu der nächsten Zeit mehrfach wiederholt und es blieb auch nicht bei der bloßen Drohung. Es fanden in der That häufig Visitationen statt; namentlich die fremden Bücherballen in den Buchlädcn wurden eifrig durchsucht und man wandte dabei selbst dem dazu gebrauchten Packpapier Aufmerksamkeit zu. Auch bei Todesfälle«? wurden dic im Nachlaß vorgefundenen Druckschriften untersucht und eventuell die den Besitzern verbotener Bücher angedrohte Strafe über die Erben verhängt. Die Instruktion für den geistlichen Rat vom 20. Dezember 1608 schärfte wiederholt ein, die Buchfnhrerlädcn namentlich auf Dulten und Jahrmärkten zu visitieren und die vorgefundenen sektischen Bücher zu konfiszieren; alle in Bayern zu druckenden Werke waren vorher der Censur zu unterwerfen und ohne Imprimatur dürfte teins in den Buchhandel kommen. Erläuternd wurde iu einem Generale vom 24. Januar 1609 hinzugefügt: „Zur Censur der iu Müucheu gedruckt werdenden Bücher sind zwar jedesmal einige aus den geistlichen Räten zu deputieren; wenn aber solche Tractätl und Sachen, zum Druck bestimmt, vorgelegt werden, die etwas wichtig und disputierlich sind, sollen auch andere Geistliche und gelehrte Personen beigezogeu werden. Es soll auch ferncrs der Dechant bei U. l. Frau alle und jede censierrc Traktate und Schrif- Kapp. I. 3ö 563 Organisation der Censur. Gcwerl'spatcnte für dcn Buchhandel. sNcnntes ten oum soliw attsLiaticiue und Beisetzung seines Tauf- und Zuuameus, wie es zu Jngolstadt gebräuchlich, unterschreiben, welche Attestaten von den Buchdruckern jedesmal entweder zu Anfang oder am Ende der cen- sierten Schrift bei Vermeidung unausbleiblicher Strafe mitgedruckt werden soll." Da unter den „Geistlichen und gelehrten Personen" nur Jesuiten verstanden waren, so bleibt nicht zweifelhaft, in welchem Sinne die Verordnung gehandhabt wurde. In die herzogliche Bibliothek wurden zwar auch ketzerische Bücher aufgenommen, aber nur Fcstgläubigc, welche einen eigenen Dispens vom Papst oder von der römischen Inquisition besaßen, erhielten Zutritt zu dem wie ein Gefängnis sorgfältig bewachten und verschlossenen Schrank der Remote. Neue Censurkollegien wurden durch ein Mandat vom 6. Juli 1616 eingeführt. In jeder Stadt und in jedem Markt sollen zwei verständige und eifrig katholische Bürger als herzogliche Kommissare nebst dem Pfarrer oder Prediger jährlich zweimal zu Markt- oder anderer Zeit bei allen Bnch- führern und Briefträgern unvermutet visitieren und über die Verkäufer verführerischer oder ketzerischer Bücher und Lieder exemplarische Strafe verhängen. „Überhaupt ist der Buchhandel in Zukunft ohne Spezial- crlaubnis und Erteilung eines offenen Patents niemand mehr zu gestatten und den ausländischen Krämern verboten, vor geschehener Visitation auszulegen." Als auch diese Maßregeln nicht den gehofften Erfolg hatten, wurde am 22. Februar 1639 eingeschärft, auf die Einschwär- znng unzulässiger Prognostiken, Kalender, Praktiken „und wie man andre dcrlcy Log.rtselikQ zu nennen Pflegt", ein achtsames Auge zu haben, und diese Mahnung durch Dekret vom 7. April 1644 wiederholt. „Der geistliche Rat soll stets ein eigenes Mitglied des (Zremiunl mit dem Visitationswesen betrauen, insbesondere sollen die Visitatoren nicht nur die Stübchen der Buchführcr, sondern auch ihre Felleisen, Packetc und Truhen durchsuchen, worin jene gemeiniglich diejenigen sLarwotisii, deren wegen sie sich zu fürchten haben, verbergen, desgleichen auch das Einschlagpapicr wohl beachten, da von Augsburg und Nürnberg viele Ballen solchen Papiers eingeführt würden, welche gemeiniglich nichts anderes als unzulässige und verbotene Druckschriften seien. Eine Verordnung vom 22. März 1645 bedeutete die Buchdrucker, daß sie neben dem kaiserlichen ?rivi1sZio, wenn sie solches haben, allzeit auch das kurfürstliche suchen und in trou- tispieic, beider Privilegien Meldung thun sollen, widrigenfalls man die Kapitel.) Verfolgung der Schwenckfeldschen Schriften. 563 Buchdrucker lehren würde, was sie gegen ihren Knr- und Landesfürstcn vor Respekt zu bezeugen haben." So weit Heigel. Seit um die Mitte des 16. Jahrhunderts die Jesuiten in Bayern Eingang gefunden ?u?d in Jngolstadt 155? ihr erstes Kollegium errichtet hatten, war diese Universität ihre feste Burg geworden, von welcher aus sie einen Kampf ans Leben und Tod gegen die Reformation eröffnete«? und schließlich siegreich durchführten. Namentlich ging von dort auch die Verfolgung der Presse aus. Hier nur ein Beispiel, welches bis jetzt im Staube des augsburger Stadtarchivs vergraben gelegen hat und einen klaren Einblick in die Ccnsnrvcrhältnisse des von den Vätern Jesu beherrschten Herzogtums Bayern gestattet. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts gab es in ganz Deutschland wohl taun? einen gehaßtem und gefürchtetcrn „Sektierer" als Kaspar Schwcnckfeld (1490 bis 1561), der durch seine Tauf- und Abendmahlslehre, sowie durch die von ihn? angestrebte Berinncrlichung der Religion, sowohl den tatholischci? als dci? protestantische?? Gewalthabern äußerst nnbequcm war und auch den besondern Zorn Luthers gegen sich heranfbeschworen hatte. Seine Anhänger, wenn auch friedfertige und stille Leute, waren so gut wie vogelfrei; namentlich aber hatten sie in den süddeutsche?? Reichsstädten, in Straßburg, Augsburg nnd Ulm, wo Schwcnckfeld die letzten Jahre seines Lebens zubrachte, Mißhandlungen nnd Unbilden aller Art auszustehen. I?? der Verfolgung dieses „greuliche?? Jrthumbs" stimmten Katholiken nnd Protestanten brüderlich übcrcin, ja letztere übertrafen womöglich jene noch in ihrem Glaubenseifer. So ersuchte Herzog Christoph von Würtcmberg an? 20. August 1563 den Rat von Nürnberg um Beschlagnahme verschiedener Schwenck- feldschcr Schriften, die dort gedruckt sein sollten. Der Rat antwortete am 18. November 1563, daß er diese Sektierer und ihre Konvcntikcl nnter keiner Bedingung dulde, daß er in allen Druckereien und Buchlädcn nach solchen Büchlein gefragt und gesucht, aber keine gefunden habe, nnd daß auch von der letzten frankfurter Messe keine in die Stadt gebracht worden seien. Ebenso beschwerte sich im Jahre 1571 Graf Albrecht von Hohenlohc bei??? Rat von Frankfurt über die dort gedruckten Schwenckfeldschen „Famoslibelle". Letzterer ließ die Bnckgassc nach ihnen durchstöbern, fand indessen, wie bei solchen Visitationen meist der Fall, leine dergleichen. Daß in Augsburg verschiede??? Schriften 36* 564 Prozeß gegen Hans Wegler (Gögerer'i in Jngolstadt. sNcnntcs Schwenckfclds gedruckt waren, vermutete man zwar schon lange, fand aber keinen Beweis dafür. Endlich lieferte ihn Herzog Albrecht von Bayern. Ein Bürger von Augsburg war als Drucker Schwenckfcldscher Schrif- tcn durch einen andern Drucker, Namens Tanncckcr, angegeben worden. Von einem Freunde, dem bekannten Buchhändler Georg Willer, gewarnt, floh der Unglückliche, um der Untersuchung zu entgehen, gegen Fastnacht 1559 nach Jngolstadt und arbeitete hier bei dem angesehenen Drucker Wcißenhorn als Geselle, wurde aber durch deu Herzog erwischt und gefangen gesetzt. Wie der Mann eigentlich hieß, geht aus den Akten nicht hervor; von seinen Aussagen ist keine unterschrieben. In dem ohne Zuziehung eines Schreibers und ohne Angabe eines Datums aufgenommenen Protokoll wird er zuerst Hans Wegler, dann Wcgeler, später und zuletzt Gögcrer genannt: doch findet sich ein Gögercr oder Wegler nicht in den augsburge-r Steuerlasten. Aus den Akten erhellt, daß Wcgler (möge er nach dem ersten Verhör so heißen) um die Mitte der dreißiger Jahre bei Philipp Ulhart in seiner Vaterstadt Augsbnrg in der Lehre war, dann nach Ulm ging, wo er mit den Schwcnckfcldianern bekannt wnrdc, und endlich, nach größern Reisen wieder in seine Heimat zurückgekehrt, eine eigene Druckerei in Augsbnrg errichtete. Es muß im Herbst 155V gewesen sein, daß Wcgler wegen des Drückens Schwenckfeldscher Schriften in Jngolstadt zur Untersuchung gezogen und einem peinlichen Verhör unterworfen wurde, in welchem er unter Drohnng „der Gichtignng (Folter) bei der strengen Frag" auf sieben Punkte zu antworten hatte. Die Drohnng gelangte in spätern Verhöre» auch wirklich zur Ausführung. Zweimal wurde dem Angeschuldigten das Gedächtnis durch die Folter aufgefrischt. Die sieben Fragen lauteten iu ihrem wesentlichen Inhalte: 1) Wie lange er eine eigene Offizin gehabt und welche deutschen und lateinischen Bücher er in solcher Zeit gedruckt habe? 2) Ob und von welchen Skribenten er bestellt worden sei, ihre Schriften zu drucken, nnv ob Schwenck- feld sich nicht auch unter ihnen befinde? 3) Wenn er bekennen sollte, daß er für den Schwcnckfeld gedruckt, wie dessen Bücher hießen, wer sie ihm zugebracht, wer mit ihm über das Druckerlohn paktiert, wer es ihm bezahlt und wohin er, Angeklagter, die Exemplare gethan habe? 4) Ob Kapitels Prozeß gegen Hans Wcgler (Gögcrer) in Jngolstadt. 565 er nicht den deutschen Dialog gedruckt, „des Titel sei: Warumb nit nützlich gewest, das Herzog Johannes Friedrich Churfürst Wider Kaiser Caro- lum gesiegen möge", der vor l'/z Jahren erschienen; wer ihm dasselbe befohlen oder derowegen mit ihm unterhandelt, wer das Druckerlohn bezahlt, wer der Autor sei, wie viel Exemplare er gedruckt und wem er sie zugestellt habe? Warum er die Jahreszahl postponiert, des Autors und seinen, als des Druckers, Namen nicht dazu gesetzt habe? 5) Ob er nicht auch das Passional vom gefangenen Kurfürsten, in wessen Auftrag und in welches Autors Namen gedruckt habe? 6) Von wem das Spiel von der Zerstörung des Papsttums ausgegangen? 7) Ob er das schandbare und aufrührerische Pasquill, der Jägerteufel genannt, gedruckt oder ob er sonst wisse, wer und welcher Ändere der Drucker und wer der Autor sei? In dem ersten Verhör beantwortete der Angeschuldigte die obigen Fragen wie folgt: ^.Ä 1. Er besitze seine Werkstatt seit drei Jahren, aber nur deutsche und keine lateinischen Schriften. Er habe meistens deutsche Lieder, aber auch von Schwenckfeld sechserlei gegen Jllyricum gerichtete Skripta gedruckt, welche ihm dieser selbst zugeschickt. Der Titel erinnere er sich nicht; die Auflagen seien klein gewesen, etwa 300 bis 400 Exemplare stark. Vor 24 Jahren habe er bei Philipp Ulhart in Augsburg gelernt, vor 18 Jahren in Ulm bei Sebastian Franck gearbeitet und in jener Zeit verschiedene Schriften gedruckt, wie von der Sünde, von Adam und Christo und andere mehr, deren Namen ihm entfallen. Man könne die Büchlein noch bei Ulhart finden. Ein Prädikant, Bonifacius genannt, habe ihm solche Bücher gebracht, 2. Andere Skribenten habe er nicht, die er druckte, oder die ihm Bestellungen gäben, ^.ä 3. Er wisse, wie aä 1 bemerkt, die Titel nicht mehr, aber die Schriften seien ihm zugebracht worden von einem Kürschnergesellen, Namens Abel Werner, dessen Bater Prädikant in Schleim (Schlesien?) gewesen sei. Dieser habe eine Postille, des Werners Postille genannt, in Pforzheim drucken lassen. Genannter Abel habe sich mit ihm, dem Angeklagten, um das Druckcrlohn geeinigt, ihm das Papier zugetragen, ihn für das Wert bezahlt. Das böse Büchlein, so er gedruckt, sei ihm noch Wohl wißlich; es heiße „Das christliche Bedenken". In dieser Zeit sei Schwenckfeld beim Grafen von Pla (im Original nicht ausgeschrieben) gewesen Derselbe habe ihm öfter, aber ohne Datum geschrieben und nie gemeldet, 566 Prozeß gcc>en HanS Wcgler (Gvqercr) in Ingolstadt. >.Ncuntes wo er sei. Die Titel seien mit Schweuckfelds Namen bezeichnet gewesen; genannter Abcl Werner habe die Bücher stets gebracht und sie wieder weggetragen. Wo derselbe jetzt sei, wisse er nicht; er habe ihn seit einem halben Jahre nicht mehr gesehen, ^.cl 4 gestehe er, daß er den Dialogum gedruckt und daß David Pannuke ihn unter dein Versprechen darum gebeten habe, daß er ihn weder zu Augsburg, uoch anderswo als in Frankfurt verkaufen wolle. Derselbe habe ihm auch die Losung für die ganze Auflage von etwa 1000 Exemplaren bezahlt. Angeschuldigter kenne dcu Verfasser uicht. Abraham Schaller, Sohn des Hanö Schaller in Angsburg, habe ihm die Drnckvorlage zugetragen und gewünscht, daß er die Jahreszahl postpouicrc uud eiues Druckers Namen nicht dazu scbe. 5. Er habe auch die Passiou vom gefangenen Kurfürsten gedruckt die ihn? obgedachter Abraham Schaller zugebracht, wahrend dieser ihm den Namen des Verfassers nicht genannt habe, ^.ck 6 habe er das Spiel von der Zerstörung des Papsttums für Paunnken selbst gedruckt und die Formen dazu gcschuittcu, allein nichts davon gewußt, daß er's feil haben wollte. Pannnkc sei deshalb auch bis in die 17 Wochen gefangen gesetzt uud ein Schuhmacher, des Namens Gottlieb Whtt, sei auch darob einkommen. Ob aber gedachter Schuhmacher solches gemacht, gebessert oder geändert habe, wisse er nicht. Derselbe sei auch bald ans dem Gefängnis entlassen worden und noch ein Bürger iu Augsburg, ^.ä 7 wisse er vou dem Pasquill, „Der Jägerteufel" genannt, nichts und beteuere seine Unschuld. Wcuu mau ihn aus dem Gefängnis entlassen wolle, so würde er sein ganzes Leben lang nur als Geselle arbeiten und sich alles verbotenen Drückens enthalten. Er bitte nnterthänig um Gucide und Entlassung aus dem Gefängnis. In dem zweiten (peinlichen) Verhör ergänzte Wcgler seine bisherigen Aussagen dahin.- Er habe die deutschen Lieder lVolksbücher?! rieswcisc für Georg Willer iu Augsburg gedruckt, aber keine Schriften, noch heimliche Bücher ihm drucken-helfen; er erinnere sich unter den für denselben gedruckten des „Rollwagen", des „Gcscllschaftsgarten" (Gartcngesell-- schaft?), des „Reichsteufel", der „Zehn Alter", des „Gehörnten Siegfried" und dergleichen Fabeln. Er wisse nicht, wer in Augsbnrg heimliche Bücher drucke und könne auch nicht sagen, ob Philipp Ulhart und Valentin Ottmar es thäten. Es seien ihm andere seltsame Bücher zu drucken auch uicht zugekommen, außer den zweien, welche ihn? der Abraham Kapitel,) Prozch licc>eil Hans Wegler (Gögerer) in Jngolstadt. 567 Schaller zugetragen. Es sei auch sonst niemand bei ihm gewesen außer dem Abel Werner, welcher ihm die sechs Schwenckfcldschen Büchlein, gegen Jllhricum geschrieben, zugetragen. Er sei zur Zeit im Land Sachsen gewesen, der (da?) Herzog Heinrich von Brandenburg (Braunschweig?) gefangen genommen, habe aber kein Büchlein weder vom Schmalkaldischcn Krieg noch von andern Dingen herausbracht. Auch habe er in Sachsen oder Magdeburg keine Gesellen, die ihm solche Büchel herausschickteu, dergleichen auch weder in noch außerhalb Augsburg verschickt. Ju seiner Druckerei helfe ihm sein Knabe Victor Klein Und der Jakob Gruudcr- haus und Gichel Pannaus aus Altenburg, der ihm den Dialogus habe drucken helfen. Er wisse Wohl, daß ihm die Obrigkeit verboten, „Schmachteufel" zu drucken. Er sei aber durch den Abraham Schaller mit guten Worten beredet worden, auch von Pannuke, der samt Vieren zu ihm in sein Haus kommen, so mit 'Namen Matthias Hofer, der in Briefen aber Erhard Ehller und einer Samuel genannt, so geschrieben. Diese hätten ihn gebeten, solches zu drucken, sie wolltens in der Stille halten und aus dem Lande verführen, er aber sei durch seine große Armut dazu beweget worden. Von Augsburg sei er keiner andern Ursach wegen geflohen oder ausgetreten, allein von der zwei Schmähbüchlein wegen, so er gedruckt. Auch habe ihm niemand Hilfe noch Vorschuß gethan, denn der Georg Witter habe ihn gewarnt und deshalb sei er stracks gen Jngolstadt zum Weißcnhorn gezogen. „Ist letztlich angeredt, was er zu Augsburg für Gesellschaft hab, so dergleichen Schmachbüchel drncke oder denen er dazu geholfen; auch darauf drei Mal mit Gewicht aufgezogen und ziemlich lange hangen lassen (dieser dritte Grad der Folter bestand im Ausrecken des Körpers mit rückwärts ausgerenkten Armen auf einer Leiter, wobei Gewichte an die Füße gehängt wurden), aber er will nichts bekennen, daß er einen heimlichen Gesellen hab, also auch stracks dabei' verharret«. Ist auch auf die hierorts geschriebenen Artikel deren drei Mal leer aufgezogen worden (weil er es mit den Gewichten nicht mehr aushalten konnte), aber mereres oder anderes nichts bekennen wollen." Hier enden die Verhöre. Sie müssen im Oktober 1559 stattgefunden haben. Am 28. Oktober 1559 wenigstens teilte sie Herzog Albrecht dem augsbnrger Rate nnr deshalb mit, weil er den jungen Schaller noch befragt haben wollte nnd mehr herauszubringen hoffte. Welchen Anteil 568 Die lutherischen Reichsstädte. Strcißburg, ^Neuntes der Rat an der ganze» Untersuchung genommen hat, ist nicht ersichtlich; ein Antwortschreiben von ihm findet sich nicht bei den Wen. Doch dürfte die gesangliche Einziehung Georg Willers in Augsburg am 10. Oktober 1559 uud die vorläufige Beschlagnahme und daranffolgcizde Durchsuchung seines Bücherlagers nach Famosschriften mit dieser Angelegenheit im Zusammenhang stehen. Was aus Wegler gewordeu ist, darüber schweigt die Geschichte. Sciu Fall war eben zu jener Zeit kciu seltener, weshalb man auch keiu Aufhebens davon machte. Die lutherischen Reichsstädte bieten ein von den bisher geschilderten Zuständen ganz verschiedenes Bild. Statt sich zur Zurückweisung der ihre Interessen schädigenden kaiserlichen Erlasse und Befehle über eiue gemeinschaftliche Politik zu verständigen, handelten sie jede für sich und schwächten dadurch ihren Einfluß, der bei ihren reichen Mitteln und ausgedehnten Berbiuduugcu durchaus uicht zu unterschätzen war. Gleichwohl tritt in ihnen allen fast zn derselben Zeit und zwar unmittelbar nach dem Wormser Edikt eine, wenn auch lässig durchgeführte Prcßpolizei, aber noch keine Prävcntivcensur aus. Rur iu wenigen Städten reicht diese Aufsicht über die Presse bis ins 15. Jahrhundert zurück, so z. B. in Straßburg, wo schon 1488 ein Einschreiten gegen mißliebige Bücher stattfand. In diesem Jahre nämlich schrieb Friedrich III., wie C. Schmidt erzählt", an den Magistrat, er habe in Erfahrung gebracht, eS solle Straßburg eine Schrift über den Krieg des Königs von Ungarn gegen das Reich gedruckt werden und es sei darin des Kaisers „ettlichcr Massen schimpflich gedacht"; er verlange daher, daß sie „abgethan" werde. Es ist nichts von einer solchen Schrift bekannt-; war sie aber dort gedruckt, so wurde sie auf Befehl des Rats veruichtct. Eine Censur in? modernen Sinne des Wortes hat weder damals noch später in Straßburg existiert; der Magistrat griff nur ein, wenn irgend jemand durch eine jüngst erschienene Publikation beleidigt zu sein glaubte. Er übertrug dann die Prüfung bald dem Ammeister oder Linigen Ratsherren, bald dem seit 1500 als Stadtschreiber und Syndikus angestellten Sebastian Braut. Das erste verbotene Buch war, 1502, Murners „Ksruiani^ iwvs.", die Wimphe- lings Groll erregt hatte und über die ein ungenauer Bericht an Kaiser Maximilian gelangt war. Den 24. Februar 1504 ließ deshalb der Rat durch den Ammeister Peter Arg nenn Buchdruckern eröffnen, sie sollten weder etwas gegen den Papst, den Kaiser, den römischen König, die Kapitels Regelloses Einschreiten in Strcißbnrg. Nürnberg. 569 andern Fürsten und Reichsstädte, noch „schändliche und üppige Lieder ausgehn lassen, ohne Wissen und Willen Meister und Rats". Letztere blieben aber trotzdem bei der frühern Praxis, nicht eher einzuschreiten, als bis inan sie deshalb ansprach; so untersagten sie 1514 den Druck von Muruers „Gcnchmatt" erst, uachdcm die Barfüßer, die einen Angriff auf ihre Lebensweise argwöhnten, sich darüber beschwert hatten: Murner erhielt jedoch sein Manuskript zurück. Um die Verbote zu umgehen, setzten die Drucker bald ihre Namen nicht unter die bedenklichen Traktate, bald verbargen sie sich unter erdichteten. In der hieraus für den Magistrat erstehenden Verlegenheit berief er, wenn eine namenlose Schrift als beleidigend angegeben wurde, sämtliche Drucker und forderte sie auf, bei ihrem Eid den Schuldigen zu nennen. Im Jahre 1515 liefen Klagen ein über „schantliche Sprüche und Lieder" gegen die Eidgenossen, 1516 über ein „würtembcrgisch Lied" gegen die Kaiserlichen. Der Rat erneuerte die alteu Verbote und fügte hinzu, man solle nichts neues derart herausgeben, es sei denn zuvor „durch den Ammeister oder den Doktor (Brant) besichtigt und zugelassen": offenbar eine schwer auszuführende Maßregel. Weder der Ammeister noch der Stadtschreiber hatten die uötige Muße, um selbst kleinere Schriften zu untersuchen, bevor sie unter die Presse kamen. Im Jahre 1520, als die religiöse Polemik begonnen hatte, erließ dann der Rat abermals ein Verbot, nicht um die Besprechung der theologischen Fragen zu verhindern, sondern nur, um grobeu Beleidigungen Einhalt zu thun. Er strafte nie die Verfasser, er biclt sich an die Buchdrucker uud Buchhändler,- und diese wurden, summarisch genug, durch Konfiskation und Vernichtung der noch nicht verkauften Exemplare bestraft. In Nürnberg dagegen zeigen sich schon vor der Reformation vereinzelte Ansätze vou Repressivcensur. So wurde im Jahre 1513 der Drucker Wolfgang Hnber vom Rate dafür gestraft, daß er gegen dessen Verbot eine Flugschrift über den Auflauf zu Köln gedruckt und verbreitet hatte; inan setzte ihn vier Tage auf einen Turm „in eine versperrte Kammer". Zugleich waro bei dieser Gelegenheit beschlossen, daß in Zukunft die „in eines Raths Vcrwandtnnß und underthenigkeit stehenden" Blichdrucker alle Jahre von nencm Pflicht und Gehorsam schwören sollten. Im Jahre 1517 wurde alleu Buchdruckern verboten, irgend ein ncnes Wert, groß oder tleiu, unangesagt nnd ohne Erlaubnis des Rats 570 SchwMtcndes Perynltc» dcs Rat^? in Nnriiber^. ^^ciuücs drucken und ausgehen zu lassen. Veranlaßt ward dieser Erlaß durch die kaiserliche Beschwerde, daß die nürnberger Pressen an der Herstellung hussitischer Bücher arbeitete::, weshalb denn auch zu derselben Zeit dem Andreas Kaschauer und Jeremias Hetzel aufgegeben wurde, weder Bibel noch andere Bücher in böhmischer Sprache zu drucke», widrigenfalls sie ausgewiesen und anderweitig bestraft werden sollten. In dem bald darauf beginnenden Siegeslauf der Reformation durch Deutschlaud waren die Freien Städte, Nürnberg voran, Luther günstig gestimmt. Schon 1518 hatte der Buchdrucker Friedrich Pehpus ohne Wissen und Erlaubnis des Rats, aber auf Begchreu der nürnberger Augustiucrmouche, Luthers deutschen Trattat gegen den Ablaß drucken lassen. Der Rat wagte Peypns nur mit einem leichten Verweis zu strafen. Der auögedehute Vertrieb der Reformatiouslitteratur iu Nürnberg ist im übrigen bereits im siebenten Kapitel geschildert worden. Zwar veröffentlichte der Rat nach langen Beratungen das Wormser Edikt, doch erst im Oktober 1521. Er verbot außerdem allen Buchführern das Fcil- haltcu und den Verkauf „der Lutherschen Büchlein nnd anderer Schmähschriften", erließ auch 1522 zwei nene Verbote: das eine im März gegen den Verkauf von Luthers Bildnissen mit dem heiligen Geist, sowie des Büchleins vom neuen Glauben und anderer eben erst zu Wittenberg um erschienenen Schriften, das andere im August gegen Luthers Augriff auf den Köuig von England, welches Büchlein auf Verlangen des Erzherzogs Ferdinand aus allen Buchläden weggenommen werden sollte. Im Januar 1523 wurde den Druckern ausdrücklich gestattet, gegen Luther alles das zu drucken, was ihnen während des dort tagenden Reichstags zum Druck übergeben werden mochte, uud im darauffolgenden März mWteu die Stadtknechte bei allen Buchführcru nach verbotenen Büchern uud Bildern suchen. So fügte sich der Rat; aber nur scheinbar. Er schritt eben höchstens in flagranten Übcctretnngsfällen und nur auf das äußere Andrängen der Reichörcgieruug hin wirklich ein und ließ im allgemeinen die Anhänger Luthers so ziemlich thun, was sie wollten. Im sicbeuteu Kapitel sind bereits einige Beispiele für dieses schwankende uud hinterhältige Auftreten des Rats beigebracht worden; sie mögeii. hier noch eine weitere Ergänzuug fiudcu. Als Erzherzog Ferdinand und der päpstliche Nuntius Eampeggi sich im Frühjahr 1524 darüber beschwerte,?, daß der Rat die Lutherschen Schriften haufenweise drucken Kapitel.) Einschreiten gegen Münzers Anhänger. Unsicheres Auftreten seit 1525. 571 und verkaufen lasse, während er den Papisten für ihre Bücher nicht dieselbe Gunst erweise, behauptete der Rat, daß seit Jahren keine Bücher mehr für Luther gedruckt (!) und daß die gegen diesen gerichteten Schriften zwar nicht verboten, allein in Nürnberg nicht verkäuflich seien. Dagegen verhinderte er dann wieder, um sich das Mißfallen des Kaisers nicht zuzuziehen, im September desselben Jahres den Verkauf der neuen Lutherschen Bücher, in welchen Kaiser und Fürsten Narren genannt wurden. Konsequenter, immerhin zum Teil in patriarchalischer Weise, schritt der Rat gegen Preßerzeugnisse der Münzerschen Anhänger ein. Ein fremder, zu den „Schwärmern" gehörender Buchhändler, Heinrich von Mellerstadt, wurde verhaftet^, weil er bei Johann Herrgott heimlich eine Münzersche Schrift in 500 Exemplaren hatte drucken lassen. Ein Teil davon war nach Augsburg geschickt worden, 400 wurden jedoch noch bei ihm mit Beschlag belegt, wofür er aber am 2. November 1524 die Druckkosten unter dem Namen eines Almosens bezahlt erhielt. Die vier „Knechte" (Gehilfen) Herrgotts aber, welche in dessen Abwesenheit den Druck heimlich besorgt hatten, mußten dafür zwei Tage und zwei Nächte im Turm büßen und „die Atzungskosten" bezahlen. Um dieselbe Zeit wurden Heinrich Pfeiffer, auch Schwertfeger genannt, und Martin Reinhard, zwei begeisterte Anhänger Münzers, ausgewiesen und ihre Bücher als uuchristlich und verführerisch verdammt, ferner auch die bei dem Buchdrucker Hieronymus Hitzcl erschienenen Schriften Münzers und Karl- stadts weggenommen. Erst im Frühjahr 1525 erklärte sich der nürnberger Rat offen für den Übergang zur ueueu Lehre, sodaß fortan ganz Nürnberg lutherisch war. Trotz dieses Wechsels blieb aber in der innern Verwaltung und der äußern Politik der Stadt alles beim Alten; ja der Rat trat sogar in vielen Maßregeln rücksichtsvoller und selbst ängstlicher auf, als zu der Zeit, wo er noch den Schein der Anhänglichkeit an den alten Glauben retten zu müssen meinte. Zunächst beschloß er am 27. April 1525, „alle diejenigen, so gedruckte Püchlein in die Häuser zu verlaufen umbtragen, so viel man der erfarcn mag, zu beschicken und zu vcrpietcu, sich solch's Hausirens mit Pnchern gänzlich zn enthalten, sondern was sie zn verkaufen vermeinen, sollen sie znvor in der Kanzlei besichtigen lassen und dann mit Erlanbnnß öffentlich fail haben. Und welcher also gewarnt 572 Verbot gegen Kivrlstndt ». d, Schlvcizcr. Wolfg. Vogcl von Bopfingcn. darüber betreten wird, daß er sein Püchcr hausirct, soll man den oder dieselben in's Loch schaffen". Zugleich aber wurde dem Buchführcr unter dem Rathaus für drei Jahre die Stadt und deren Umfang auf fünf Meilen verboten, weil er trotz der an ihn ergangencn Warnung ein Schmähbüchlcin gegen Martin Luther verkauft hatte Dagegen erhielte» die Buchdrucker und Buchführcr am 10. Juli 152l> den Befehl, sich bei ernstlicher Strafe des Drucks der Karlstadtschcn, Zwingli'schen, Ökolam- pädiusschen und ihrer Anhänger Büchlein vom Sakrament zu enthalten, „dieweil darin nichts als Verführung und Tenfelswerk erfunden worden; dazu was in Baden und Aargau disputirct, weder zu drucken noch fail zn haben". Unter den nach Nürnberg gezogenen fremden Pfarrern befand sich auch Wolfgcmg Vogel aus Bopfingcn in Schwaben. Der Rat von Nürnberg gab ihm eine Predigerstelle in Eltcrsdorf, zog ihn aber zur Untersuchung, weil die von Bopfingen durch eine heftige Schrift ihres frühern Seelsorgers sich sehr verletzt fühlten nud weil dieser die in Rcgensburg versammelt gewesenen Fürsten „tolle Götzen" genannt hatte. Die Beschwerde war im Januar 1527 eingelaufen. Am 22. März befand sich Vogel ohne Angabe von Gründen im Gefängnis, und am 26. März wurde er zum Tode verurteilt und hingerichtet. Der Rat hatte, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, bei dem Gange des Unglücklichen zum Richtplatz 10 Schützen befohleil. Der „Lochhüter" durfte des „Pfaffen" Rock, den er entlehnt hatte, ohne Wissen des Rats niemand aushändigen. Denen von Bopfingen wurde die Antwort, dem Wolfgang Vogel sei wegen seiner Handlungen sein Recht erwiesen worden, weshalb sie nuu vor ihm sicher seien. ^ Vogels Weib bat um Aushändigung der Bibel und anderer ihrem Manne gehörigen Bücher; allein der Rat verweigerte sie, weil ihr Inhalt gefährlich sei und von Schwärmerei handle, gab aber der Frau eine „Ergötzung" dafür. Heller in seinem „Leben Lulas Cranachs", S. 113, sagt, daß Vogel ein Bündnis zu bilden gesucht habe, um alle Obrigkeiten abzusetzen und ein neues Reich in Christo zu gründen, wo nur Gleichheit herrschen sollte, eine Angabc, welche, wenn auch übertrieben, das Verfahren des Rats verständlicher macht. Andererseits vermied der Rat mit so ängstlicher Vorsicht, es mit Kaiser und Papst zn verderben, daß er in einem ziemlich unschuldigen Kapitels Hn»>? Snchs' Maßresirluug durch dcn nürnbkrjit'r Rnt. 573 Falle einschritt, der nur deshalb hervorgehoben zu werden verdient, weil der Dichter Hanö Sachs bei dieser Gelegenheit der Missethäter ist und weil in ihm zugleich das nürnberger Eensurvcrfahreu mit des Rats eigenen Worten dargelegt wird. Es war nämlich zn Anfang 1527 „ein gedruckt Büchlein mit Bildern, den Fal des Babstumö anzeigend, zu failem Kaufs auff dem Markt vertriben worden, bei welchen Figuren etliche Auslegung unter Herr Andreas Osiauders (lutherischen Pfarrers zu St. Lorenz) Namen auch etlich reymen, die Hanns Sachs, Sckmstcr, gemacht und welches Alles Hans Güldinmunt verfertigt habe". Da Nun genug von diesen Dingen gesagt und geschrieben worden und dies Bücb lein mehr „ein Anzündung und Verbitterung des gemehnen Mannes, denn was anderes verursache, auch allerley Nachtheil und Feindschaft bei Vielen verursachen könne", dabei wider des Rats Wissen und Willen ausgegangen und ebenso wenig den Verordneten, die den Druck zu beaufsichtigen beauftragt sind, zugebracht worden sei, so habe der Rat am 6. März 1527 beschlossen, nachfolgender Gestalt in dieser Sache zu handeln: „1) Herr Osiandcr solle beschickt und unter Darlegung des Sachverhalts bedeutet werden, daß der Rath sich einer größern Bescheidenheit zu ihm versehen habe. Darum lasse er ihm mit Ernst ansagen, sich hin- füro dererleyer Zusätze und Episteln zu enthalten. Deß wolle sich der ehrbare Rath zu ihm verschen, denn wie das mehr geschehen, müsse er seine Nothdurft gegen ihn bedenken." 2) solle dem Güldinmunt gesagt werden, „er habe etliche Figuren und daneben etliche Zusätze in einem Büchlein verfertigt, welches eines ehrbaren Rathes Verordneten zu besichtigen nicht zugebracht, des habe der Rath kein Gefallens von ihm. Darum solle er alle solche Büchlein, so er noch bei Händen habe, zur Stund auf das Nathhaus antworten, desgleichen die geschnittenen Forin, dergleichen Drückens auch hinfür müßig stehen, und nichts mehr verfertigen, es sei denn zuvor in der Kanzlei besichtigt. Die Strafe aber, so ein Rath um diese Handlung gegen ihn zu üben sürhabe, wolle er zu diesem Mal austeilen mit eigener offener Hand". 3) Item „Hanns Sachssen Schuster ist gesagt, es sei diese Tag ein Büchlein ausgegangen, ohne Wissen und Willen eines ehrbaren Raths, welches besser unterWegen gelassen wäre; an solchem Büchlein habe er die Reymen zu den Figuren gemacht. Nun seye solches seines Amtes nicht, gebühre ihm auch nicht, darum eines Rathes ernster Befehl, daß er seines 574 Vollständige Regelung der Censur in Nürnberg. sNeuntes Handwerkes und Schuhmcichcns warte, sich auch enthalte, einige Büchlein oder Neymcn hinfür ausgehen zu lassen (die gesperrt gedruckten Worte sind im Original des Ratsbuchs unterstrichen) : ein ehrbarer Rath würde sonst in Nothdurft gegen ihn handeln, und um diese geübte Handlung wolle der Rath die Strafe diesmal bei sich be- halten, doch mit einer offenen Hand, die nach ihrer Gelegenheit für zu nehmen". Endlich aber bat der Rat unterm 27. März 1527 „die von Frankfurt, in dieser Messe Achtung durch die Ihren auf solches Büchlein haben zu lassen nnd wie sie eines zum Kaufe ausgestellt fändeu, es auf des Nürnberger Rathes Kosten aufkaufen zu lassen" Der frankfurter Rat that übrigens nichts in der Sache und hat entweder nichts gefunden oder bei der damaligen Stimmung seiner Bürger nichts finden wollen. Zn gleicher Zeit wurde den Kobergern ein Befehl ähnlichen Inhalts gegeben; indessen enthalten die Akten auch über seiue Ausführung keine Auskunft. Ans dicssn Erlassen geht also hervor, daß Nürnberg schon beim Eintritt in das zweite Viertel des 16. Jahrhunderts vollständig geordnete Eensnrvorschriften in sein Strafrecht aufgenommen hatte. Indessen sind sie auch hier so wenig, wie ähnliche Bestimmungen anderwärts befolgt worden. Der Rat sah sich deshalb in den Iahren 1535 nnd 1545 gezwungen, namentlich den Befehl zu erneuern, wonach Buchdrucker, Form- schncidcr und Briefmaler sich eidlich verpflichten mußten, jedes ihnen zur Veröffentlichung übcrgcbcne Schriftstück vorher der Aussichtsbehörde vorzulegen nud die Erlaubnis des Rats einzuholen. Zugleich wurden die Buchhändler bedeutet, keine verbotenen Bücher von der frankfurter nnd andern Messen, wie z. B. Nnumburg, einzuführen nnd nicht allein ciu Verzeichnis der von ihnen dort gekaufte:? Bücher einzureichen, sondern es auch vom Rate genehmige» zu lassen. Aber auch dieser Beschluß blieb so gut wie ein toter Buchstabe. Zndcm waren die Nürnberger viel zu gute Kaufleute, als daß sie ein gcwiunbringcndcs Geschäft, wie den Buchhandel, unnötigerweise gestört hätten. Die Buchhändler und Buchdrucker erfreuten sich daher auch einer verhältnismäßig milden Behandlung, wurden mehr bedroht als energisch verfolgt nnd hatten nie grausame Strafen zu gewärtigen. Die religiösen Kämpfe nnd Gehässigkeiten griffe«? hier aucb nicht so störend ein als anderswo, weil die ganze Stadt das lutherische Bekenntnis angenommen hatte nnd sich namentlich dessen Geg- Kapitel,) Nürnbergs Eintreten für seine Buchhändler. 575 nern gegenüber eins fühlte. Wenn nun hier und da eine Verfolgung mißliebiger Bücher oder Schriftsteller stattfand, so geschah das in der Regel mehr infolge der Anträge des Kaisers oder auswärtiger Stände, als ans eigenem Antriebe. Sodann aber bildete Nürnberg insofern einen wohlthuenden Gegensatz zu manchen andern Reichsstädten, als es sich seiner Buchhändler und Drucker nach Außen hin energisch annahm und sie vor Schimpf und Schande schützte. So war der Buchführer Andreas Eschenbergcr im Herbst 1562 in Wien gcfänglich eingezogen nnd bedroht worden, an den Pranger gestellt und mit Rnten ausgestrichen zu werden, weil er sich, trotzdem, daß er schon eiumal ausgewiesen worden war, zum zweiten mal mit lutherischen Schulbüchern, Bibeln und Postillen in Krems und in Niederöstcrreich hatte betreffen lassen. Für Kaiser Ferdinand war dies ein Verbrechen, obgleich er als Reichsobcrhaupt eigentlich nichts dagegen thun durfte. Um nun einen Rechtstitel für ihr Vorgehen zu haben, behandelten seine Beamten und die Geistlichen derartige Fälle als erzherzogliche, als Landes- und nicht als Reichsbchörden. Der nürnberger Rat hatte kaum die Beschwerde Eschenbergers erhalten, als er sich am 26. September 1562 an den Kaiser wandte, für die Ehrbarkeit und Unbescholtenheit seines Bürgers eintrat und dessen Recht zum Verkauf derartiger Bücher für zweifellos erklärte. Zugleich aber beantragte er, daß ihm „die schmähliche Strafe des Prangers, des Ruthenausschlagens und anderer öffentlicher Schande" erlassen würde. Die Erledigung der Sache zog sich lange hin. Der Rat beauftragte deshalb am 19. November 1562 seinen Agenten in Wien, Georg Stümpfl, energische Schritte zu thun, daß „der arme unschuldige Manu wieder mit Gnaden lcdig gelassen werde". Das scheint denn auch geschehen zu sein; wenigstens kommt der Eschenberger- schc Fall fortan nicht mehr in den nürnberger Akten vor. Ganz um dieselbe Zeit hatte auch der Erzbischof von Salzburg dem nürnberger Buchführer Nikolaus Vogel ein Faß Micher in Salzburg öffnen und den ganzen Inhalt durchsuchen lassen, aber nur einen anstößigen gemalten Bries gefundcu, weshalb der Besitzer, der behauptete, das anstößige „Gemälde" nicht in das Faß gepackt zu haben, gcfänglich eingezogen wurde. Seine Frau Elisabeth führte wegen der Behandlung ihres Mannes beim Rat Beschwerde, und dieser verlangte am 28. September 1562 dessen Freilassung beim Erzbischof, der sie anch sofort verfügte. 576 Preßpolizcilichc Praxis in Augsburg, ^Neuntes In Augsburg lassen sich die ältesten Ccusurverorduuugen bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts, wenn nicht noch weiter iu das Ende des 15. hinein verfolgen. Aus ciucm Ratöprototoll vom 9. August 1515 ergibt sich, daß sich die Buchdrucker schon damals eidlich verpflichten mußten, ohne Wissen und Willen des Rats nichts zu drucken, was jemand mr Schande oder zur Schmach gereiche. Es heißt ausdrücklich im Eingang, daß die Drucker Hans Elchiugcr und sein Sohn geschworen hätten, wie andere Buchdrucker; diese Einrichtung muß also schon von.früherer Zeit her datieren. Unterm 28. August 1520 bedeutete der Rat die in der Stadt thätigen 10 Drucker iu dcu „Irrungen zwischen den Geistlichen nud Doktoren der heiligen Schrift" nichts, ohne sein Wissen und Willen zu drucken und am 7. März 1523 wurden sie — den nun bald auftretenden Ncichsprcßordnungen gleichsam vorgreifend — dahin vereidigt, keine Schmählicher, Lieder oder andere Gedichte drucken zu wollen, es sei denn, daß sie zuvor dem Bürgermeister Anzeige gemacht und dessen Erlaubnis erhalten, den Namen des Dichters desselben Buchs oder den Namen dessen, der es ihnen übergeben, genannt und auch ihren, der Drucker, eigenen Namen hinzugefügt hätte». Später mußte sich Augsburg dem allgemeinen Verfahren anschließen, wie eS die Reichsabschiedc allmählich ausbildeten. So wird iu den geheimen Ratsdekreten von 1551, 1552, 1589, 1618, 1670, 1681, 1682, 1690, 1715 u. f. w. wiederholt den Buchdruckern und Buchhändlern eingeschärft, sich den ergangencn Vorschriften entsprechend zu Verhalten; allein schon die große Zahl dieser Verordnungen beweist, daß sie uur wenig Beachtung fanden." Hart und grausam verfuhr die alte Reichsstadt in diesen Dingen übrigens nie, wenn sie auch in einzelnen Fällen die Übertretung ihrer Gebote streng ahndete. Ihre Praxis in Censurangelegenheiten stand gegen die Mitte des 16. Jahrhunderts ziemlich fest und behauptete sich fast uuveräudcrt bis znm Verlust der Ncichsunmittelbarkeit (1803). Sie beschränkte sich, eben darauf, an jene oft wiederholte Vorschrift, daß alles, was gedruckt, oder aus andere Weise vervielfältigt werden sollte, vor dem Druck deu zur Büchcrcensur verordneten Herren vorzulegen sei, zu erinnern, doch aber nur gelegentlich wirklich einzuschreiten. So ward Georg Willer am 10. Oktober 1559, jedenfalls im Zusammenhang mit der Untersuchung gegen deu Buchdrucker Wcgler in Jngolstadt, ins Gefängnis abgeführt und sein ganzer Büchervorrat wegen angeblichen Drucks und Kapitel.) Censurpraxis in Augsburg im 17. Jahrhundert. 577 Verkaufs einer Famosschrift mit Beschlag belegt; doch erhielt seine Frau auf ihr Ansuchen alle diejenigen Bücher zurück, welche „nit famoß und des authors^vnnd Buchtruckers namen" trugen. In einem Ratsprotokoll vom 7. April 1554 heißt es sogar recht väterlich, man habe „die Buch- fürer eruordert und ihnen zugesprochen, nichts zu verkaufen, es sei denn zuvor approbiret und zugelassen". Ziemlich gegen Ende der in diesem Bande behandelten Periode, am 27. November 1618, schärfte der Rat allen Buchdruckern und Buchführern der Stadt wiederholt nachdrücklich ein: „hinfuro käme dergleichen ehrenrüerige, ärgerliche, schmachhaffte, Leichtfertige, unzüchtige Bücher, Schrifften, Tractatlcin, Pasquill, Lieder, Zeitungen, Gemählde, Zedulen und Stich, von wcß Religion dieselben sehen, hie zu drucken, hierher zn bringen, fürzulegen, haimlich oder öffentlich zu verkauften oder einzuschicken. Und welcher Buchdrucker, Buchführer, Brieffmahler, Kupferstecher, Novellant oder Liederverkäuffer des Verstands nit were, daß er gebührlichen vnterschied, waß er hie drucken, stechen, fail haben, von sich schreiben vnd verkaufen möchte oder nit, zu halten wüßte, der mag und soll die verordneten Herren über die Bnchdruckereyen um Bericht fragen, seine Bücher, Lieder Schrifften, Stich und Gemählde sehen lassen nnd sich Bescheids erholen, was ihnen zu drucken, zu stechen, fail zu haben und zu verkauften gebühre oder nit". Als der Buchhändler Andreas Asperger wegen Übertretung dieses Erlasses die Stadt am 24. Juli 1632 ^° verlasse» mußte, wurden sogar die beiden Censoren Hans Felix/Jlsung und Hans Wolff-Zeech „vmb deßwillen, daß sie als gemessene Ccnsores dergleichen Jnn allen Rechten,- Reichsabschieden vnd Polizeyordnungen hoch verbottcne Famoßschrifften trnckhen lassen vnnd dieselbe» sogar auch nachdem sie den Abtruckh zu Iren Hauden Empfangen und ersehen, nit alsbald abgeschafft, sondern öffentlich fail haben lasscu, auch dadurch Iren Willen vnd Consens ge- uugsamb zur erkennen geben, Ihr Jeder vmb 50 Neichsthaler Jnn All- nmcsenseckhcl gestrafft". Dieses Beispiel der Bestrafung eines Censors wegen zu großer Milde steht iu der Geschichte der Censur ziemlich vereinzelt da. Noch dnrch eine andere Eigentümlichkeit uuterschicd sich Augsburg in der Folge von sämtlichen übrigen Reichsstädten. Während und unmittelbar nach der Reformation fast ganz lutherisch, wurde im Laufe der Jahre und namentlich vor, in und nach dem Dreißigjährigen Krieg ein sehr großer Teil der Bürger der Stadt zum Katholizismus zurück- Kapp. I. , 37 578 Parität der Koiifessivncli bei der Censur. Ulm. sNeuiitc? geführt, sodaß mit dem Ende des 17. Jahrhunderts beide Bekenntnisse siel, in ziemlich gleicher Starke gegenüberstanden. Auf Grund dieses Verhältnisses mußte darum anch von den zwei Mitgliedern des Rats (meist gewesenen Bürgermeistern) und den zwei, ihnen später beigeordneten Rechtsverständigen, die eine Hälfte dem protestantischen und die andere dein katholischen Bekenntnis angehören. Diese teilten sich denn auch bei der Censur der ihnen unterbreiteten religiösen Werke in zwei Ausschüsse, deren jeder die seine Kirche betreffenden Schriften censiertc, während sie alle übrigen Bücher und Kunstwerke gemeinsam beurteilten. Es war hier also nach Möglichkeit für Unparteilichkeit bei Handhabung der Censur vorgesorgt und das thatsächlich durchgeführt, was gleichzeitig die evangelischen Reichs- - stände vergeblich für die Organisation der kaiserlichen Bücherkommissiou in Frankfurt a. M. erstrebten. In Ulm galt, den Reichsordnuugeu entsprechend, das allgemeine Gebot, daß niemand etwas daselbst oder anderswo drucken oder publizieren lasse, ohuc Consens und Censur des Rats. Da dasselbe, wie gewöhnlich, in Vergessenheit geraten war, wurde es im Jahre 1619 erneuert. Für spezielle Fälle hatte der Rat 1560 nach Entscheid der Herren der Religion die Prädikanten Johann Willig und Kaspar Kürchuer und den „alt Lat. Schulmeister" beauftragt, die Buchdrucker und Buchführer „zu ihrer Gelegenheit" des Jahres etlichemal zu visitieren und die Bücher, so Wider die Augsburgische Konfession, als schwenckfeldisch u. dgl., „item die Schmachbüchlein, darinnen hohe Potentaten angezogen werden", aufzuheben und „auf die Hütte" zu liefern. Einen ähnlichen, aber weiter gehenden Auftrag erhielteu 1621 Dr. Frieße, Schmid, Albr. Schleicher und Dr. Fingerlin, „damit das Einschleichen der verdächtigen Bücher bei deN hiesigen Buchführern und Händlern hinfüro für kommen werde". Sie sollten, wenn neue Bücher von der frankfurter Messe oder von andern Orten hergebracht würden, dieselben besichtigen und, wenn sie ketzerische Pasquille, Famos- oder andere im Reiche verbotene oder sonst leichtfertige Bücher, durch welche die Jugend leichtlich verführt werden konnte, fänden, selbige nicht feil haben lassen, sondern alsbald aufheben und zum Baupflegamt liefern lassen. Im Jahre 1615 beschloß der Rat dann weiter aus die „Zeitungssinger" sollten die Gassenknechte gut Achtung geben, und wo sie solche in der Stadt anträfen, sie gleich abschaffen und ihnen das Singen nicht gestatten. Kapitel.) Ängstliche Rücksichtnahme der ulmer Censur. 579 Obgleich nun die Censur in Ulm ziemlich mild gehandhabt worden zN sein scheint, sah der Rat sich doch nnter Umständen durch die herrschenden Zeitumstände veranlaßt, recht vorsichtig zu verfahren. So findet sich 1619 die Verfügung, die von der Bürgerschaft stark begehrte Neujahrspredigt Dr. Dietherichs solle durch die Herren des Religions- nnd Baupflegamts durchgegaugcu und ihm angezeigt werden, was er herauslassen solle. In demselben Jahre wurde beschlossen, daß desselben Geistlichen Gratulatiouspredigt zur Kaiscrwahl in Frankfurt durch die Religioushütteuherreu vor dein Druck censiert und was darin nicht zu passieren, ausgelöscht werden sollte. Man hatte sich gewiß schwer dazu entschlossen, den angesehenen Geistlichen derart zu bevormunden; aber die Prediger sprachen sich damals über die politischen Zustände auf der Kanzel so ungeniert aus, daß Wohl starker Gruud zu Befürchtungen vorgelegen haben mag. Doch nicht allein auf Inhalt und Gesinnung der zur Censur vorgelegten Manuskripte sah man, es kommt sogar der merkwürdige Beschluß vor, wonach der Rat dem Buchdrucker des „Cronicklins" halber, „von Ursprung der alten Herzöge von Töckh", Jakob Fröschlinus, andeuten ließ, dem Verfasser zu verstehen zu geben, dasselbe etwas besser durchzugehen und in gebührende Ordnung zu bringen, hernach aber mun- diert einzuschicken, „alsdann der Druck verfertigt werden mag". Ein so unmächtiges Staatswesen hatte natürlich nach allen Seiten Rücksichten zu nehmen, in dem Maße, daß in gewissen Fällen sogar ein Verstoß gegen die Vorschriften der Reichspreßordnung vorgeschrieben wurde, selbst in Fällen, wo es schwer ist, die Möglichkeit eines Anstoßes vorauszusetzen. Im Jahre 1615 wnrde verfügt, der Buchdrucker Johann Weder solle des Jesuiten Johann Keller „Lpistotas" und Dr. Heil- bronners Antwort darauf drucken dürfen, „doch ohne benambsnng des orts und des Buchdruckers Namens". Ein weiterer Beschluß von 1640 lantet i „Dein Buchdrucker ist vergönnt, das Tractätlein, wie und welcher Gestatt die ncuerbautc evangelische Kirche zu Preßbnrg in Ungarn sole- inLsimc! inaugurirt und eingerichtet worden, zu drucken, doch mit Auslassung des Orts und Buchdruckers Namcus". Schwer erklärlich ist ein anderer von 1634: Johann Faulhabcr solle seine „Fortifikatiouskunst" drucken lassen dürfen, aber die Worte, daß es mit des Natö Bewilligung geschehe, weglassen. Solche ängstliche Rücksichtnahme war jeden- 37 * 580 Eingriffe in den Geschäftsbetrieb, INcuntes falls auch Veranlassung, daß im Jahre 1637 dem Buchdrucker Balthasar Khüene „aus erheblichen Ursachen" nicht gestattet wurde, wöchentliche Zeitungen drucke» zu lassen. Selbst in den Geschäftsbetrieb griff die Aufsicht über die Presse ein. So war in? Jahre 1645 eine „v^sutsria" ausgcbrochen. Das Lol- Iiz^iura meckiouni hatte einen Bericht über die Krankheit erstattet und der Rat beschloß uuu, die Stättrechner sollten den Buchdrucker vorfor- deru uud ihn? „anbefehlen", das 1622 in Druck ausgegangene Traktat lein wegen der O^söntsris, wieder aufzulegen und zu drucken und zwar ans seine Kosten, weil die LxslQplarig, unzweifelhaft wohl abgehen würden. Sollte er sich dessen weigern, so sollten sie vernehmen, was er dafür begehren wollte, und dem Rat Bericht erstatten. Eigentümlich ist auch ein Beschluß von 1645. Die von Isaak und Abraham Hosennestel, Handelsleute?? iu Augsbnrg, und Jcreinias Lidel, Bürger zn Nlm, überschicktcu drei Oesignatiouss (Prospekte) eines zn Amsterdam verkäuflichen großen Druckwerks sollen den beiden Buchführern und den? Buchdrucker init der Bestimmung zugestellt werden, selbige an ihren Tafeln anzuschlagen und alle Tage öffentlich auszuhängen. Bon besonderer Ängstlichkeit zeugt eil? Ratsbeschlnß von 1639. Auf Bericht der Prediger iu? Münster, Nag. Lndwig Pischoff und Nag. Johann Merkhel, soll das von Johann Permeier in Wien dem Rate zugeschickte Büchlein „Begier und Seelenschatz" nicht nachgedruckt, sondern samt dem Bericht zur Bibliothek geliefert, daselbst verwahrt, auch von den Herren zum Banpflegamt fleißig Obacht gegeben werden, daß dergleichen schädliche Skartcken von den? Buchdrucker uicht augenommeu, nachgedruckt und spargiert werden. Da das Buch von Wien eingeschickt war, wagte man offenbar »veiter nichts, als dasselbe totzuschweigen und wenigstens dadurch dem eigenen protestantischen Bewußtsein genugzuthun. Eine ganz besondere Stellung nimmt Frankfurt a. M. in der Entwickelung der Ecnsurverhältnisse ein. Je mehr seine Messe?? an Beden- tnng gewannen, um so schwieriger wurde es für den Rat, sich der Reklamationen und Einflüsse mächtigerer Reichsstände und der Reichsgewalt selbst zi? erwehren; der Rat unterlag ihnen schließlich geradezu, da er von vornherein nicht genügende Energie entfaltete und unbedachtsam seine Hoheitsrechte preisgab. Das zeigt sich schon bei den eingangs dieses Kapitels geschilderten Übergriffen des Erchischofs Bcrthold von Mainz. Kapitel.) Frankfurt a, M, Die mainzcr Büchcrkvmmission. 581 So rücksichtslos und eigenmächtig dieser ehrgeizige Kirchenfürst auch vorzugchen Pflegte, so hatte er sich doch vor Erlaß seines öffentlichen Strafmandats von? 4. Januar 1486 der schwächlichen Willfährigkeit des frankfurter Rats zu vergewissern gewußt. Jenem Strafmandat war bereits am 22. März 1485" ein Erlaß an den Pfarrer zu St. Bartholomäi, Dr. Konrad Hensel, vorangegangen, ein Erlaß, der sich von jenen? Mandat nur dadurch unterscheidet, daß in ihm die vier Mainzer Censoren nicht mit Namen genannt sind. In dem deutschen Begleitschreiben vom 24. März, mit welchem Berthold diesen Erlaß von 1485 an Bürgermeister und Rat von Frankfurt übersandte, verlangte er bereits ausdrücklich von diesem die Ernennung jener zwei frankfurter Gelehrten (Doktoren oder Liccn- tiaten), welche in Gemeinschaft mit dem Plcban in der laufeudcu Messe und später alle zum Verkauf ausgelegten Bücher besichtigen und nach Inhalt jenes Erlasses verfahren sollten. Erst nachdem der frankfurter Rat sich gefügt hatte, erfolgte die formelle Veröffentlichung des sogenannten Strafmandats vom 4. Januar 1486. Erzbischof Albrecht (von Brandenburg) trat dann später mit seinem Mandat von 1517 in Bertholds Fußstapfen. Die aus der Zeit des Reuchlinschen Streites im sechsten und achten Kapitel mitgeteilten Daten beweisen, daß diese Mainzer Bücher- kommission, wenn man sie schon so nennen will, thatsächlich ungefähr bis zum Jahre 1524 fungiert hat, wenn auch der frankfurter Rat nach Beginn der Reformation den Denuuziationeu des Plcban Peter Meyer gegenüber taub geblieben zu sein scheint. Die Durchführung der Reformation in Frankfurt dürfte uun zwar der Wirksamkeit diescr mainzcr Aufsichtsbehörde unbediugt ein Ende bereitet haben. Aber nur ciue verhältnismäßig kurze Spanne Zeit war dein Rat eine freiere Bewegnng auf preßpolizeilichem Gebiete beschiedcn, auch diese oft genug beeinträchtigt durch den seitens mächtigerer Fürsten ausgeübten Druck, wie sich bei Besprechung der sächsische» Censurverhältuisse iu einem drastischen Beispiel zeigen wird. Die Errichtung der kaiserlichen Büchcrkoinmission setzte den Rat ans diesem Gebiete bald völlig matt. Die Weitereutwickcluug der Eensurvcrhält- nisse in Frankfurt durchschlugt sich im übrige» so sehr mit der Geschichte dieser Kommission, daß diescrhalb auf das derselben gewidmete zehnte Kapitel verwicseu wcrdeu muß. Von den übrigen Reichsstädten bedarf höchstens noch Hamburg einer besonder» Erwähnung. Hier findet sich die erste lotalgeseylichc Ver- 582 Der Niedersächsischc Kreis. Basel; Erasmus als Denunziant. ^Neuntes fügung über die Regelung der Censur in einem im Juli 1562 erlassenen Mandat, das seinen Ursprung einem auf dem lübecker Kreistage des Ricdersächsischen Kreises zu Stande gekommenen Beschluß verdankt. Der Inhalt ist kurz folgender: es soll fortan im Kreise sich niemand unterstehen, ein Buch oder eine Schrift in diesem Kreise, oder anderswo, im Druck ausgehen zu lassen, es sei denn, daß er vorher seiner Obrigkeit solches und die Ursache«, warum er es im Druck ausgehen lassen wolle, anzeige und der Druck durch die Obrigkeit zugelassen sei. Andernfalls solle der Betreffende ausgewiesen und anch von andern Obrigkeiten des Kreises nicht aufgenommen werden. Beim Beginn der in diesem Bande behandelten Periode stand die Schweiz noch in einem lockern Verbände mit dem Deutschen Reiche; erst der Westfälische Friede löste staatsrechtlich das Schciuvcrhältuiö. Es rechtfertigt sich daher, der Entwickelung der Eensurverhältnisse in den bedeutender» Kantonen im Anschluß an die in den Reichsstädten zu gedenken. Das erste auf Preßpolizei bezügliche Aktenstück, welches sich in Basel findet, stammt von niemand Geringerm als Erasmns. Es ist eine Denunziation! In einem undatierte» lateinischen Schreiben teilt er dem baseler Rate mit, er habe aus Lyon erfahren, daß eine von Wilhelm Pharel (Farel) gegen ihn verfaßte französische Schrift dorthin bracht worden sei. Auch in Kostnitz (Konstanz) seien zwei gegen ihn gerichtete Libelle Farels vorgekommen. Dieser sei ein boshafter Mensch; außer andern werde vorzüglich der Papst angegriffen. Zwar seien weder Verfasser noch Drucker genannt; doch halte man allgemein Farel für den Verfasser und einen gewissen Welshans für den Drucker. Das wäre leicht zu erfahren, wenn Cratander und Watißueve (Battem schnee), die die Schrift öffentlich verkauften, eidlich befragt würden, von wem sie dieselbe hätten, und wenn Welshans darüber vernommen würde, was er in der letzten Zeit gedruckt habe. Farel rühme, sich, seineu, des Erasmus, Ruf zu beinträchtigen, wo er nur könne. Ihm persönlich sei dies gleichgültig; aber der Rat möge sich vorsehen, daß nicht unversehens eine solche Pestilenz in seinen Staat einbreche. „8i Huis sg,vst> I^utsro, Iws ut dostW sva-nAslii I^utsrus ipss cletsstatui', ^uos soribit CÄeais in eg-stin Israel." Es gebe Leute, welche sich verschweren hätten, durch Schriften ohne oder mit fingiertem Titel alle Welt anzugreifen; was sie jetzt gegeu ihn wagten, Kapitel.Z Entwickelung der buseler Ccnsurverhältnissc. 583 würden sie auch bald gegen den Rat wagen, wenn dein nicht Einhalt geschähe. Es ist nicht ersichtlich, daß der Rat auf diese Anregung hin einge- schritten wäre; vielleicht ist sie aber Veranlassung zu einem am 12. Dezember 1524 gefaßten Beschluß des alten und neuen Rats, daß hinfüro alle Drucker der Stadt Basel nichts drucken lassen oder selber drucken sollen, ehe es durch die dazu Verordneten besichtigt und zugelassen, auch sollen sie zu den Drucke» ihre» Namen hinzusetzen. Diese Verordnung wurde 1542 bei Strafe von 100 Guldeu erneuert. Eingehendere Anordnungen erließ der Rat im Jahre 1550. Weil bisher ohne Wissen der Obrigkeit allerlei Büchlein in italienischer und andern fremden Sprachen heimlich in Basel gedruckt und „hingeführt" worden, darum der Stadt viel Nachrede uud Schaden geschehen mag, sollen die Drucker in Sachen die Heilige Schrift nnd Religion anlangend nur in lateinischer, griechischer, hebräischer nnd deutscher Sprache, in andern fremden Sprachen, als italienisch, französisch, englisch und spanisch, aber ganz und gar nichts drucken. Doch wich man schon nach drei Jahren, wenigstens in einem Fall, hiervon ab. Im Jahre 1553 hatten Simon Sultzer, Prediger am Münster, und Dr. Bonifacius Amerbach beantragt, daß eine Übersetzung des Alten Testaments aus dem Hebräischen ins Französische durch Johann Herwag gedruckt werden dürfe. Der Rat beschloß, daß man solche, wenn sie druckfertig, besichtigen solle, und sofern dann kein Schmutz-, Schand- und Schmachwort darin, möge sie zum Druck zugelassen werden. Die erste eigentliche Censurordnung erging 1558: die Buchdrucker sollen kein Buch drucken, es sei deuu das Manuskript zuvor besehen und approbiert; sie wurde erneuert und wieder eingeschärft unter dem 15. Februar 1665. In eine eigentümliche Lage geriet 1676 der Universitätsbuchdrucker Hans Jakob Decker (I.). Er wurde eingekerkert, weil er in dem Dorfe Häsingen für den Prälaten zu Murbach und Luders eine Druckerei errichtet und seit zwei Jahren verschiedene „papistische" Bücher gedruckt hatte. Ein langes Rechtsgutachten des Dr. Peter Megerlin spricht sich dahin aus, daß Decker das Leben verwirkt habe, es sei denn, daß der Rat ihn von Stadt und Land auf ewig relegieren und hinwegschaffen wolle, über Deckers Kinder aber, damit dieser sie nicht mit sich ins Papsttum führe, sciue väterliche Hand halte und sie ins Waisenhaus aufnehme, auch iu unserer 584 Maßregelung Hans Jakob Deckcrs in Basel. Zürich. Menntes christlichen Religion getreulich informieren und aufziehen lasse. Zu dem Unterhalte der Kinder könnte man vielleicht die von ihrem Vater so vielfältig mißbrauchte Druckerei verwenden. Die gedruckten „papistischen" Bücher aber sollten öffentlich verbrannt werden. Ganz so schlimm fiel nun die Sache nicht aus, obgleich, oder weil, gleichzeitig der iu Luzern residierende päpstliche Nuntius eine Verfolgung Deckers eifrig betrieb, weil dieser und andere baseler Buchhändler die luzerner Märkte mit reformierten Bücheru bezogen und dadurch die dortigen Bürger augeblich sehr schädigten. Man konfiszierte schließlich 8944 Exemplare „papisti- schcr" Schriften und verurteilte Decker zu einer namhaften Geldstrafe. Trotz dieses engherzigen Verhaltens kann die baseler Censur im ganzen aber doch nicht sehr streng aufgetreten sein, denn 1698 sahen sich Schultheiß und Rat von Bern veranlaßt, Bürgermeister und Rat von Basel zu ersuchen, die Censur besser zu haudhabeu uud die Buchführer zu verwarnen, auf die Jahrmärkte nur solche Bücher zum Verkauf zu bringen, vou denen sie vorerst einen Katalog in ihre Kanzlei überschickt hätten, bei Strafe der Konfiskation nicht allein derjenigen Bücher, deren Vertrieb man nicht gestatten könnte, sondern auch aller übrigen Ware und bei anderer Strafe. Auch in Zürich ergingen anfangs nur einzelne Verordnungen betreffs der Bücherpolizei. Im Jahre 1523 werden Ulrich Zwiugli, Heinrich Utinger von den Vorherren, Meister Heinrich Walder und Meister Binder, verordnet, alles zu besichtigen, was in der Stadt Zürich im Druck erscheinen soll; der Drucker soll sich nicht unterstehen, ohne deren Wissen und Willen etwas zu drucken. Ein Ratsbcschluß von 1524 besagt, daß Meister Walder und Meister Binder, die die Züricher Buchhändler beanssichtigen, bescheu sollen, wenn fremde Buchdrucker feil haben, daß sie nichts Ungeschicktes verkaufen, sondern dasselbe abstellen. Im Jahre 1595 wird beschlossen, den Druckerherrn zu beschicken und ihn zu ermähnen, mit drucken der Bibel und anderer Bücher allen Fleiß anzuwenden, daß sauber, fleißig uud gut leserlich gedruckt werde, ein Beschluß, der mehr einen gcwerbcpolizeilichen, als preßpolizeilichen Charakter trägt. Daneben soll außerdem der Papiermüller beschickt und ihm angezeigt wenden, daß er gut sauber Papier mache; so er das nicht thue und den Mangel verbessere, werde man ihn uicht weiter beschäftigen. Im Jahre 1649 werden speziell auch die Kalender der Censur unter- Kapitel.) Gewerbe- und Preßpolizei in Zürich im 17. Jahrhundert. 585 worfen, „weil in einer Anzahl neuer Kalender für 1650 solche Worte stehen, über welche die Eidgenossen der andern Religion Verdruß und Unwillen empfinden möchten". Eine förmliche Censurordnung war aber erst die Bestimmung von 1650, nach welcher alle Bücher, die von Bürgern oder Schirmverwandten in offenen Druck gegeben werden sollten, samt den dazu gehörigen Kupfern, in Zürich oder anderswo gedruckt, den zur Censur Verordneten vorher vorgelegt werden mußten. „Von jedem Buche, dessen Druck erlaubt, soll der Drucker jedem der verordneten drei Herrn? allwegcn ein Exemplar für seine Mühe und Arbeit zu geben schuldig sein, dagegen zu des Herru, so etwas in Druck gibt, Gefallen stehen, die drei Verordneten auch, wie bisher etwan geschehen, sonst zu verehren und sich dankbar zu erzeigen". Das Jahr 1660 brachte dann noch an Neue- ruugeu, daß „der Tax der Kirchen- und Schulbücher halber" sich die Drucker mit den Censoren verständigen sollten, damit die Bürger und Landschaft sich nicht über zu hohe Preise zu beklagen hätten, und daß ein weltlicher und ein kirchlicher Censor die fremden Buchführer und „Liederträger" fleißig zu visitieren hätten. Gegen Ende des Jahrhunderts, 1698, schlössen sich daran endlich noch folgende bedenkliche und engherzige Anordnungen: Die Buchbinder sollten bei ihreu bürgerlichen Pflichten befragt werden, was für „irrige" Bücher uud Schriften Heinrich Locher ihnen einzubinden übergeben habe, „mit Befehl, daß sie für das Künftige Nichts, was unserer heiligen Religion entgegen, in Arbeit nehmen, sondern, wenn dergleichen ihnen zukommen würde, solches unverzüglich dem Censor hinterbringen sollen". Die zur Censur Verordneten sollten außerdem nicht allein die Läden der Buchführer, sondern auch die der Buchbinder alle Jahre zu verschiedenen malen fleißig visitieren und sorgfältig verhüten, daß keine „irrgc istigen" Bücher und Schriften darin feil gehalten oder eingebunden würden. In deu deutschen Reichsstädten hatten sich die Censnrverhältnisse, wie aus allem diesem zu ersehen, in engem Anschluß au die Reichsverord- nuugcn entwickelt. Zeigt sich in ihnen größere Strenge und eine eigene Vcrordnungsthätigkeit, so sind diese meistenteils auf den Druck mächtigerer Reichsstände zurückzuführen. Selbständiger und eigenartiger gestalteten sich uatürlicherweise die Verhältnisse in den größern Territorien; unter ihnen sei, neben den Kurfürstentümeru, nur Würtemberg hervorgehoben. 5.^0 Würlcmberg. Tie Censnr in Tübuigcn, INeuntc? Für Würtemberg kommen die Ecnsnrverhältnisse nur in betracht, soweit sie in Bervindnng mit der Universität Tübingen stehen. ^ satten schon die llniversitätsstatuten von 15Vt> das AuSgehculasscn von „I.id^IU timioKi" verboten, so bestimmteu die von 1537 in dem „I'l(^u5 i»»Lo lilic-Uu", daß es niemand erlaubt sein solle, etwas, in welcher Sprache uud welchen Inhalts es sei, drucken zu lassen, außer nach Durchsicht und mit Erlaubnis des Rettors und der vier Dekane l^vrruissu üvvturi« vt I)t! privilöZia, oiviuin st pereavt inic^ui ^juclies^, dnreb die Diener der Gcwaltrichtcr nachmittags auf dem Alt- markt am „Käx" (Kaal) öffentlich verbrennen zu lassen. Unter den weltlichen Kurfürstentümern spielt Böhmen, als habs- burgisches Grönland, keine selbständige Rolle. Zudem blutete es zunächst noch an den furchtbaren Wunden, welche die Hussitenkriege ihm geschlagen hatten. Die uiedergeworseucu Auhäugcr vou Johann Huß und die aus ihiieu hcrvorgegangcnen Sekten vegetierten zwar heimlich fort, wagten sich aber gar nicht mehr an die Öffentlichkeit, höchstens, daß sie im deutschen Auslande, wie iu Nürnberg oder Augsburg — und selbst in Dresden unter Konnivenz Kurfürst Augusts, weuu auch auf ausdrücklichen Befehl desselben ohne Namensnennung des Druckers — eine ihrer Bekennt» isschriftcn drucken zu lassen wagten, denn überall wachten die Späheraugcn der Häscher Ferdinands und schufen mit ihren bereits geschilderten Mitteln die Ruhe des Grabes. Merkwürdigerweise durste sich das benachbarte Schlesien noch längere Zeit einer gewissen Freiheit auf geistigem Gebiet erfreuen, obgleich es noch im Verlauf der in diesem Bande geschilderten Periode völlig unter dasselbe strengkatholische Regiment gelangte. Bor allem gilt dies von der Hauptstadt Brcslau, wo die protestantische Obrigkeit, bei der zunächst die Handhabung der Preßpolizci lag, deu Prinzipien des Bischofs und der spätern Rcgicrnugsgewalt geradezu direkt eittgegeu verfuhr."° Es ist hierauf schon weiter oben hingedeutet worden, aber einiger Einzelheiten muß hier noch näher gedacht werden. Im Jahre 1538 hatte Andreas Winkler, der erste Rektor des breslauer Elisabcthgymnasiums, mit Unterstützung des Rats eine Buchdruckerci neben der bereits bestehenden des Kaspar Lybiseb errichtet, für welche sich nach und nach ein förmliches Monopol des Buchdrucks iu Breslau entwickelte. Das Jahr darauf wurde vom Rate beschlossen, daß Lhbisch (dessen Druckerei nun schnell in Verfall geriet) keine lateinischen Bücher, mit Ausnahme vou mathematischen, und keine Historien uud Sermone ohue Vorwissen Winl- lerS drucken sollte, welchen, letztem dagegen der Druck und Verlag der Schulbücher, zunächst auf 10 Jahre, privilegiert wurde. Dafür unter- Kapitel.) Eigenartige Ccnsurveryältnisse i» Breöla». 589 warf Winkler sich der Censur des Rats. Es wurde ihm vorgeschrieben, daß er alles, waS er zu drucken beabsichtigen würde, zuvor denjenigen Personen, welche der Rat als LoZnitorss dazu bestellen würde, genug/ sam anzeigen solle, damit nötigenfalls dem Rate darüber Bericht erstattet werde. Der Landesherrschaft wird dabei in keiner Weise gedacht. Andererseits bezieht sich ein von König Ferdinand I. am 4. Dezember 1541 er- tciltes Privilegium nur auf den Druck bestimmter Bücher, nicht auf die von dem Rate bewilligten Gerechtsame. Diese, von Zeit zu Zeit immer wieder erneuert, gingen nach und nach auf Crispin Scharfenberg, Johann Scharfenberg und Georg Baumann über. Johann Scharfenberg hatte sich schon 1577 eine kaiserliche Bestätigung seiner Privilegien verschafft nnd in gleicher Weise verfuhr Georg Baumann im Jahre 1596. Letzter», gegenüber hatte der Rat die Verpflichtung znr Unterwerfung unter seine Censur erneuert nnd durch besondere Hervorhebung der Famos- schriftcn erweitert Auch der Witwe Georg Baumcmnö wurden diese Privilegien 1612 vom Rate verlängert und 1614 vom Kaiser Mathias neu bestätigt. Nach den betreffenden Aktenstücken handhabte unn »er Rat die Censur derart, daß er den Vertrieb reformierter und anderer „settischer" Litteratur streng verpönte, während er den der katholischen zwar auf Gruud der Bestimmnngcn des Augsbnrger Religionsfriedens gestatten mußte, den Druck derselben in Breslau aber verhinderte. Und dennoch bestätigte der Kaiser die Privilegien, die den Drucker an eben diese Bestimmnngcn des Rats banden. Ja, als der Rat dem jüngcrn Georg Banmann sein Privilegium für sich und seine Crben 1621 erneuert, auch auf Kalender und ^rvAuostiog. ausgedehnt und 16J0 nen bestätigt hatte, konfirmierte Ferdinand III. 1643 nicht allein diese Privilegien, sondern erweiterte sie gewissermaßen noch durch die Bestimmung, daß Banmann neben den gewöhnlichen Schul- und andern Büchern, Kalendern und ?roAllv8t.ic;is alle andern an sich gebrachten Lorixtg,, trg.otg.tus nnd npsrk supsriornur kg.on1tg.turu, es sei in Theologie, Jurisprudenz, Medizin oder Philosophie, wie solche auf berühmten hohen Schulen zu drucken und zu verkaufen zugelassen, ungehindert dnrch die Buchdrucker nnd Buchbinder in Österreich und inkorporierten Landen, und durch andere fremde Buchdrucker, Buchführer, Buchbinder n. s. w. zn drucken, öffentlich feil zu haben, anch m verführen Macht nud Recht haben sollte. 590 Intriguen gegen das Censurrccht des brcslaner Rats. ^Neuntes Der Kaiser ging hier auffallcndcrweise stillschiv eigen d darüber hinweg, daß Baumann nach der städtischen Censur ausschließlich nur solche Bücher aus dem Gebiete der Theologie drucken durste, welche iu dcu kaiserlichen Erblanden streng verpönt waren. Wenn dies eine Folge der den schlesischcn Ständen noch zustehenden Privilegien war, so begann doch nun der Kampf der Icsuitcupartei gegen dieselben bald auch hier. Nach einem Bericht des königlichen Fiskals in Oberschlesien, Augustus Frantz, hatten schon vor 1657 die Erben des breslaucr Buchhändlers Johann Perfert bei den kaiserlichen Behörden, nicht bei dem Rate, die Erlaubnis zur Errichtung einer zweiten Buchdruckerei in Breslau nachgesucht. Als aber uach dem Tode des letzten Nachkommens Georg Baumanns, des Buchhändlers Kaspar Klosemann, dessen Witwe eine zweite Ehe mit dem Syndikus der Stadt, Dr. Andreas von Assig und Siegersdorff, einging, wurde durch genannten Frantz, sicher auf Veranlassung des Rektors des Jesuitcnkollegiums, Balthasar Conrad, die Frage angeregt, ob es sich nicht thun lasse, iu Breslau noch eine andere Buchdruckerei aufzurichten, ob Königl. Majestät verbunden sei, das bestehende Privilegium zu achten, oder ob sie nicht nach Belieben noch eine andere Buchdruckerei in Breslau verstatten könne. Die Eensur bei solcher Bnchdruckerci gehöre wohl auch zu den hohen lisZa- lidus. Ein beigelegtes Gutachten des genannten Jesuitenrektors weist darauf hin, daß es sehr nützlich und notwendig sei, eine Buchdruckerei iu Breslau zu errichten, in welcher vor allem katholische und dann Bücher neutralen Inhalts (wäiKörsutös) gedruckt werden könnten. Denn obgleich daselbst schon eine Buchdruckerei bestehe, so maße sich doch der Rat die Censur an und dulde, unter dem Vorwande der Erhaltung des öffentlichen Friedens, den Druck katholischer Bücher nicht, wie auch in ganz Schlesien keine leistungsfähige katholische Buchdruckerei existiere, sodaß die breslauer Katholiken entweder auswärts drucken oder ihre Bücher von auswärts kommen lassen müßten. Der König brauche sich um so weniger an das von dem Rate erteilte Privilegium zu stoßen, weil die Breslauer dasselbe durch das Verbot des Drucks katholischer Bücher gemißbraucht hätten. Es wäre daher löblich uud nützlich, in Breslau eine gute katholische Buchdruckerei zu errichten, die jedoch der Censur des Jesuiten- kollegiums oder einer andern durch den König zu verordnenden zu unterwerfen wäre. Wcuu nun auch vorläufig das Privilegium der Baumann- Kapitel.) Die Rhcinpfalz und Brandenburg. 591 schen Erben noch bestehen blieb, so wurde doch schließlich 1702 eine katholische „bischöfliche Druckerei auf dem Dome" durch Andreas Franz Pega errichtet. Die Rheinpfalz hatte als protestantischer, und namentlich reformierter, Reichsstand bis zum Dreißigjährigen Kriege kein Interesse daran, die Presse zu beschränken; ihr einziger geistiger Mittelpunkt, Heidelberg, übte nur in der theologischen Litteratur die gewöhnliche Universitätscensur aus, die unter Umständen sogar gegen den eigenen Landcsherrn in Anwendung kam. Der im Sommer 1561 in Pflicht genommene Universitätsbuchdrucker Ludwig Luck (Lucius) erhielt im September des-, selben Jahres von Kurfürst Friedrich den Auftrags das letzter»? gewidmete „^uckieium ?ni1ipxi Nsls-iicititlionis cke oontrovsrsi», oo<>!>. 597 und ernster Strafe nehmen, auch hierüber Bericht erstatten, Seincin bisherigen passiven Verhalten getreu, schob der Rat aber in vorkommenden Fällen alles „a,ä 'Iliizologos"; er wollte sich bei Hofe, des dort waltenden kirchlichen Meinungsstreites halber, „nichl verbrennen"! Inzwischen waren die Grumbachscheu Händel ausgebrochen, dazu die Flacianischen Streitigkeiten, sodaß die Stimmung des Kurfürsten August immer gereizter wurde. Sein damit nnd mit den spätern krhptocalvi- nistischen Wirren zusammenhängendes hartes Verfahren in Sachen Ernst Vögelins ist im zweiten Kapitel erwähnt worden. Unter dem 1. Oktober 1564 gelangte nun wieder ein Reskript an den Rat: durch die verdor^ benen Buchdrucker würden allenthalben mancherlei schädliche und ärgerliche Traktätlein gedruckt und unter das gemeine Volt gesprengt, was nur Verwirrung der Gewissen nnd Aufwiegelung gegen die Obrigkeit hervorriefe. Der Rat solle daher etliche aus seinem Mittel zu allen Buchführcrn, welche diesen Markt in Leipzig seil hätten, schicken, um ihnen bei Verlust aller ihrer Bücher den Verkauf solch schädlicher Traktätlein und Bücher, insonderheit, was Wilhelm von Grumbach und seine Anhänger in Druck geben, und dauu was etliche Theologen zu Mans- feld und anderswo gegen die Theologen der beiden Universitäten und die Landeskirche ausgehen lassen, ernstlich zu verbieten. Die Übertragung der Preßpolizei aber au Universität und Rat zugleich findet sich zum ersten mal in dem kurfürstlichen Reskript vom 25. April 1569; es liegen darin die Keime der kursächsischen Büchcrkommission, wenn auch diese Benennung erst viel später auftritt. Übrigens behielt der Rat dabei die Exekutive, während in Wittenberg Buchdrucker und Buchhändler völlig der Jurisdiktion der Universität unterworfen wurden. Wenn dieses Reskript eine Visitation der Buchläden auch uur für die betreffende Messe angeordnet hatte, so wurde eine regelmäßige Beaufsichtigung des Meßverkehrs doch schon am 29. Dezember desselben Jahres verfügt. Endlich wurde dann am 26. Mai 1571 durch ein kurfürstliches Mandat eine Art von Regulativ für die Preßgewcrbe festgestellt, welches die Reichspreßordnungen gegen Schmähschriften, gegen Bücher ohne Angabe des Versassers und Druckorts und gegen Winkel- druckereicn einschärfte, die landesgesetzlichen Eensurbestimmungen mit enthielt und bestimmte, daß nur iu Dresden, Wittenberg und Leipzig (und in Annabcrg beim Hoflager) Druckereien bestehen dürften. Eine Verord- 5O8 Streitigkeiten innerhalb der Behörde. Praxis der Censoren. sNeuntcs nung von 1588 verfügte zwar noch weiter, daß auch für die durch die Universität approbierten Bücher die Druckerlaubnis erst in Dresden eingeholt werden sollte; doch scheint dem keine Folge gegeben worden zu sein. Dagegen wurden die Buchdrucker uun darauf vereidigt, ohne Censur der Universität und des Rats nichts zu drucken. Aber ebenso, wie die dresdener Supercensur — jedenfalls am Widerstände der Universität — scheiterte, ließ sich auch der Rat zu der erforderten regelmäßigen Visitation der Buchläden nicht herbei, „da sich niemand dazu gebrauchen lassen wollte". Daneben suchte sich die Universität außerdem die Ceusur- befuguisse immer mehr allein anzueignen und beanspruchte sogar 1598 die Censur über die Ratsmandate, wogegen sich der Rat — der sich die Lokalccnsur, besonders auch über die Neuen Zeitungen, vorbehalten hatte — natürlich energisch sträubte. Gegenstand eines weitern Streitpunkts, dessen Erledigung — neben der des soeben erwähnten — die Zeit eines ganzen Jahrhunderts erforderte, war die Vereidigung der Buchdrucker. Die Universität beanspruchte die Mitwirkung dabei, weil die dieselbe anordnenden Reskrivte an Universität und Rat gemeinschaftlich gerichtet waren und erstere allen? Anschein nach gern die in Wittenbcrg bestehenden Verhältnisse auf Leipzig übertragen hätte. Der Rat hingegen suchte sich mit Fug und Recht die Gewerbe- Polizei und' die Jurisdiktiou über seine Bürgerschaft mit Entschiedenheit zu wahren, siegte auch schließlich ob. Es würde jedoch zu weit führen, hier näher auf derartige Kompetenzstreitigkeiten einzugehen. In der ganzen nachfolgenden Periode und bis zu Ende des Dreißigjährigen Kriegs.scheint die Preßpolizei, soweit sie sich auf Verfolgung mißliebiger Schriften erstreckt, in Sachsen fast ganz geruht zu haben; nur wenige, ganz vereinzelte Fälle davon werden berichtet. Erst von der Michaelismesse 1651 an beginnt das Fahnden auf Schmähkarten und heterodoxe Schriften von neuem. Nach und nach wird auch in einzelnen Fällen eine genauere Bestimmung des bisher unklaren Begriffs von „Libell", „Fainosschrift" und „Charteke" gegeben. Verschiedene Mandate verbieten Schriften, die „wider die Ordentliche Obrigkeit lausten", oder die „den landesfürstlichen Regalien nachtheilige und gefährliche Dinge" enthalten oder gegen „Unsere ^ura. und Unser Hohes Ansehen" verstoßen. Den Schriftstellern und dem Prcßgewerbe überhaupt war damit natürlich nicht gerade viel geholfen; das Belieben des Censors, und Äcipitcl.j Praxis der Censoren, Die Gciicralverordnung von 1K86. 599 über diesen hinaus das der Behörden, blieb ja doch die ultims. ratio. Und dies Belieben der Censoren, d. h, der Dekane und Professoren, beschränkte sich dabei nicht auf die Beurteilung: ob eiue Schrift gegen Recht und gute Sitte verstieße, oder uicht, — es maßte sich oft genug auch eine sachliche Kritik des zu ceusicrcndcn Buchs au. Es waren auch nicht allein die Theologen (worüber noch später), die so zu handeln sich für berechtigt hielten, nein, auch die Historiker, die Mediziner sahen sich gemüßigt, so aufzutreten. Der Censor von Schneiders „Lni-onioon siknss" korrigierte dasselbe gründlich, die medizinische Fakultät verhinderte den Druck eines Werkes über Chirurgie, und der ?rokss8or kosssos Dr. Feller hielt, sich für berufen, den Stil der zu druckenden Hochzeits- carmina u. s. w. von Obrigkeits wegen zu verbessern! So herrschte denn immer noch eine solche Unklarheit, daß die Regierung sich nochmals veranlaßt sah, unter dem 27. Februar 1686 eine Generalverordnung zu publizieren, welche das Preßgewerbc für Einheimische uud Auswärtige gründlich regeln sollte. Indeß ist auch diese Verordnung fast nur eine Wiederholung früher erlassener, nur daß neben Nennung des Druckers auch die des Verlegers vorgeschrieben wird. Aber alle diese Verordnungen fruchteten so wenig, wurden so häufig umgangen oder ignoriert, daß sich die Regierung sogar in einem Reskript vom 3. Januar 1698 zu Androhung von Leibes- und Lebensstrafen bei Umgehung der Censur veranlaßt fand. Die Befolgung der bestehenden drückenden Censurvorschriften, auf welche zunächst die Buchdrucker verpflichtet waren, war allerdings schwierig und von üblem Einfluß auf die geschäftlichen Verhältnisse. Hatte ja doch noch am 26. Februar 1697 das Oberkonsistorium eine neue Vereidigung der Buchdrucker augeordnet und bestimmt, daß bei namhafter Strafe „auch das Geringste nicht" ohne Censur des Dekans oder des von ihm dazu Beauftragten gedruckt werde, „diejenige» Lcrixts. aber, .so den Ltawm pudlicum betreffen" — damals hatte August der Starke die polnische Königskrone erworben —, seien „allein von dem Orclinaiio Unsrer Juristen laeultät" zu censieren. Alle ueueu Auflagen, mit oder ohne Zusätze, seien ebenfalls vorzulegen, ebenso die Kataloge, welche die Buchhändler in Meßzeiten drucken ließen, obgleich deren Grundlage, der Meßkatalog, bereits mit Censur gedruckt war. Aber die Thätigkeit der preßpolizeilichen Behörde, der Bücherkommission KW Stellung der Prcstvolizeibehvrde. sNeimtcs — ihre Geschichte wird der zweite Band bringen —, wurde dadurch gehemmt, daß sie lange Zeit hindurch nur solche Schritte thun durste, die vou Dresden aus- ausdrücklich anbefohlen waren. Selbst bei Vorkommen von Schriften, die- der Aufsichtsbehörde unbedingt „bedenklich" erscheinen mußten, bittet dieselbe unter dem 1. Mai 1675 um Erteilung eines Spezialbefehls oder eine generelle Anweisung für solche Fälle. Das Obertousisto- rium gestattete nun zwar eine vorlänfige Konfiskation, verlangte aber Einschickung der betreffenden Schrift, sodaß es sich immerhin die Entscheidung vorbehielt. Doch scheint es, als ob das stärkere Hervortreten der obscönen Litteratur dasselbe bald eines Bessern belehrt hätte, denn schon unter dem 24. Mai 167b wurde das eben erst nur halb und halb provisorisch gestattete Vorgehen gegen „ärgerliche Sachen" in aller Form eingeschärft, sodaß die Bücherkommission wie der Rat allem — dieser für politische Pamphlete — nun energischer nnd schneller einschreiten konnten. Daneben tritt vorübergehend seit 1661 das Bestreben hervor, die Aufsicht über das Preßgewerbc dem Konsistorium also der kirchlichen Behörde, zu übertragen. Veranlassung hierzu hatte jedenfalls die bei der Büchcrkoniinission seit langer Zeit eingewurzelte Geschäftsverschleppung geboten; Rat und Universität, die beiden Teile der Kommission, wendeten ihre Aufmerksamkeit mehr dem Austrage ihrer nicht abreißenden Koin- petenzstreitigkeiten zu, als der Erledigung der eigentlichen Amtsgeschäftc. Der Versuch aber, die Buchdrucker und Buchhändler dem leipziger Konsistorium dadurch unterzuordnen, daß sie vor ihm erscheinen und ein Verzeichnis der von ihnen publizierten und zu publizierenden Artikel, samt Nachweis über erfolgte Censur derselben, vorlegen sollten, scheiterte an dem passiven Widerstände des Rats, als der betreffenden Exekütivbehörde. Ebenso hatte letzterer mehrfach gegen das Bestreben der Universität anzukämpfen, sich die Preßpolizei allein und mit Übergehung der Rechte des Rats anzumaßen. Es kam dahin, daß letzterer in einzelnen Fällen seinen Bürgern geradezu verbot, den Citationen der Universität Folge zu leisten, obgleich diese sich darauf bezog, daß die ihr von Dresden aus ausdrücklich erteilten Befehle ein Ausfluß des -lus 8uxsriorita.t.is seien, daß es zu den RsZglidus gehöre, so zu verfahren, wie geschehen. Es genügt nun aber nicht, dargethan zu haben, wie nnd nach welchen Richtungen hin sich die Aufsicht über die Presse entwickelt hat; an einigen wenigen Beispielen muß auch noch nachgewiesen werdeil, wie die Kapitel.j Willkürliches Lcchchrm in Preßsacheu. Nikolaus BruliiMr. MI Ausführung der Verordnungen und gesetzlichen Vorschriften sich -gestaltet hat, wie auch in Sachsen oft nur persönliches Belieben, ja selbst kleinliche Eifersucht, Veranlassung zu Verfolgungen in Preßsachen geboten haben. Was zunächst das Verfahren in Fällen des Verbots einer Schrift betrifft, so ließ selbst Herzog Georg noch öfter in patriarchalischer Weise die verbotenen. Schriften aufkaufen; später handelte man anders. Man konfiszierte die beanstandeten Schriften uud darauf folgte danu das preßgerichtliche Verfahren. Mochte dieses aber ausfallen, wie es wollte, was einmal konfisziert war, blieb konfisziert, selbst wenn Freisprechung erfolgte uud also kein rechtlicher Grund zur Beschlagnahme vorlag; es ist das schon im achten Kapitel an einem Beispiel aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs dargethan worden. Man ging sogar so weit, daß z.B. in der Michaelismesse 1675 fünf aus Halberstadt zur Weiterbeförderung nach Frankfurt geschickte Ballen mit Schriften der pietistischen Richtung, also reines Transitgut, auf Betrieb des Professors Scherzer, des Universitätsdeputierten zur Bücherkommission, in Leipzig angehalten und zu fernerer Durchsehung zurückbehalten wurden. Obschon aber Scherzer selbst nur eins der darin enthaltenen Werke einigermaßen bedenklich fand, so mußte doch noch nach Jahren der Eigentümer um Rückgabe seiues Eigeu- tums reklamieren und hat es wohl niemals zurückerhalten.^ Zunächst ein Beispiel aus dem 16. Jahrhundert. Auf der frankfurter Fastenmesse 1557 war eine Pseudonyme Schrift- „Bedencken von dem Kriege der Anno sechs-, sieben- vnd vicrtzig Im Lcmdt zu Meißen vnnd Sachsen gefnrth ist, gestelt durch Christian Aleman, mit einer kurtzcn Vorrede Christof Cunrads. Gedruckt zu Basel 1557, durch Barth. Sthele", verkauft worden. Kurfürst August, der sich dadurch verletzt fühlte, daß sein Bruder Moritz und die sächsischen Stände in der Schrift heftig angegriffen wurden, hatte anfangs einen thüringischen Ursprung vermutet. Da sich dies, wenigstens betreffs des Verlegers, als unbegründet herausstellte, wies er den Rat zu Leipzig an, die dortigen Buchhändler, welche das Pamphlet von Frankfurt her auf die leipziger Ostermesse gebracht hatten, vorzufordern und ernstlich nach ihrer Bezugsquelle zu befragen. Hierdurch wurde der richtige Verleger ermittelt: Nikolaus Brylinger in Basel, der die Schrift durch seinen Schwiegersohn Sthele hatte drucken lassen und ohne seine eigene Firma zur Messe nach Frankfurt gebracht 602 Willkürliches Bcrfcchrcn in Prcßsnchcn, Nikolaus Brylinacr. ^Neuntes hatte. Die Leipziger zogen sich aus der Schlinge durch Hinweis auf die durch den Drang der Meßgescbäfte bedingte Unkenntnis des Inhalts. Um nuu aber Brylingcr beimtommen, was uur auf der frankfurter Messe geschehen konnte, schickte der Kurfürst den Sekretär (spätern Geh. Rat) Georg Craeau nach Frankfurt, „auch aufn Fall an den Rath zu Oppenheim, Wormbs und Speier" mit den? Auftrag, zunächst die Anwesenheit Brylingers auszukundschaften und dann sich mit dem frankfurter Bürgermeister Klaus Brunncr in Verbindung zu setzen, um diesen für das Verlangen des Kurfürsten zu gewinnen, nämlich: Brylinger in Haft zu nehmen und in Cracau's Gegenwart über Verfasser u. s. w. der Schrift zu verhören und zur Verschwiegenheit über seine Aussage anzu- halten. Verweigere Brylingcr die Aussage, so möge man ihn peinlich befragen; leugne er aber, so sollten ihm die bekannten leipziger, witten- berger und Magdeburger Buchführer, die von ihm gekauft, vorgestellt und unter Bedrohung mit der peinlichen Frage zum Zeugnis veranlaßt werden. Zollten nur Brylingers Faktor oder seine Dimer zur Messe kommen, so möge gegen sie in gleicher Weise verfahren werden. Der Rat entsprach nur zu gefügig dem Verlangen des Kurfürsten und nahm am 8. September den tags zuvor eingetroffenen Brylingcr ins Verhör. Dieser gestand den Druck zu, erklärte aber, den Verfasser nicht zu kennen. Nun wurde er auf Kosten und Gefahr des Kurfürsten gefangen gesetzt. Inzwischen war dieser nach Dänemark gereist, und seine Räte wagten in der Sache nicht selbständig vorzugehen. So geschah es, daß Brylinger — obgleich er sich erbot, die noch übrigen Vorräte der Schrift auszuliefern und das Originalmauuskript herbeizuschaffen, und obgleich cr sich auf die Meßfreiheit berief, auch der frankfurter Rat selbst für ein ordentliches Versahren eintrat — trotz mehrfacher Jnterventions- nud Vermittcluugsversuche, deren Aufzählung hier zu weit führen würde, bis zum 26. November 1557 in Haft behalten wurde. Er wurde erst wieder freigelassen, nachdem er Urfehde geschworen und sich verbindlich gemacht hatte, sich auf kursächsisches Verlangen jederzeit iuuerhalb eiucs halben Jahres in Frankfurt zu stellen. Gegen den durch Einsendung der Briefe und des Manuskripts ermittelten Verfasser, Dr. ^ur. Monner in Jena, wurde uun auf Betrieb des Kurfürsten in Weimar eine Kriminaluntersuchung eröffnet; doch scheint jeuer vor Beendigung derselben im Januar 1558 gestorben zu sciu.^ Im Jahre 1638 fiel gar der Eifersucht zweier Spruchkollegien fast Kapitcl.Z Willkürliches Verfahren iil Preßsachen. Carpzow und Schleich. 603 die ganze Auflage eir.es wertvollen Verlagsartikels zum Opfer. In Sachsen wurden seit dem 16. Jahrhundert die Akten in Kriminalsachen von den kurfürstlichen Gerichten zum Verspruch an den Schöppenstuhl in Leipzig oder den in Wittenberg verschickt, wahrend viele Patrimonial- uud Stadtgerichte solche an die Juristenfakultäten sandten. Der leipziger Schöppenstuhl, der sich hierdurch unangenehm berührt fühlte, suchte sich nun auf Veranlassung eines seiner Beisitzer, des hochangesehenen Juristen Benedikt Carpzow, ein Monopol des Rechtsprechens in Kriminalsacben zu »indizieren und gab dadurch Veranlassung zu heftigen Reibungen zwischen Schöppenstuhl und Universität. Als nun aber auch die leipziger Advokaten in einer Eingabe an den Kurfürsten das Recht in Anspruch nahmen, in Kriminalsachen Sprüche zu fällen, außer, wenn solche bei kurfürstlichen Gerichten anhängig wären, wurde der Streit durch zwei Restripte des Kurfürsten Johann Georg vom 26. Juni 1638 entschieden. Während aber die Sache noch der kurfürstlichen Entscheidung harrte, hatte Carpzow seinen „Peinlichen Sächsischen Jnquisitions- und Achtsprozeß" im Verlage von Clemens Schleich und Mitverwandten in Frankfurt a. M. anonym erscheinen lassen, da seinem Manuskript in Wittenberg die Censurgenehmigung verweigert worden war. In diesem Buche hatte er (Tit. 9, Art. 3) den Juristenfakultäten die Berechtigung abgesprochen, in oriminalibus zu erkennen und Urteil zu sprechen; ihre Urteile hätten keine größere Kraft, als wenn sie von xrivati8 vootoridus, denen das rechtliche Versprechen nicht zugelassen, gefällt wären. Wenn aber Richter und Beamte solche Akten anderswohin, als an einen Schöppenstuhl, verschickten, hätten sie sich gerichtlicher Zuspräche und Prozesse höchlichst zn befürchten. Daß Carpzow der Verfasser des anonymen Werks sei, war ein öffentliches Geheimnis. Die Rücksicht auf den berühmten und hochgestellten Mann war wohl auch Veranlassung zu einer außergewöhnlichen Milde des Kurfürsten, während andererseits gegen den Verleger mit aller Strenge vorgegangen wurde. Die Juristensakultät hatte sich uämlich wiederholt beschwerend an den Kurfürsten gewandt, indem sie ausführte, wie lits xsnäsnw eine ungenannte Privatperson gewagt hätte, durch eine öffentlich verkaufte Schrift die Sache entscheiden zu wollen. Hierauf erfolgte unter dem 9. August 1638 ein weiteres Reskript des Kurfürsten an Universität und Rat zu Leipzig, welches besag!. weil vor allen Büchern „des ^.utlioiii, und Tichters", wie auch des Druckers gl>4 Willkürliche Verfahre» in Presisnchcn. Carpzow und Schleich. sNeunles Name und Zuname ?e. ausgedrückt werden solle, sonst aber das Buch nicht feil gehabt, sondern, zumal wenn ehrliche Leute dadurch beschimpft oder ihnen sonst Schaden zugefügt werden sollte, zu konfiszieren, der Buchhändler aber am Gute oder sonst unnachsichtig zu bestrafen sei, und dann die Facultät sich durch gedachten Tractat hochlädirt finde, habe sie gebeten, nicht allein solche Konfiskation gnädigst anzuordnen, sondern aueb wider diejenigen Buchführer, die sich des Werkes durch cliskraotion theilhaftig gemacht, mit gebührender Strafe zu verfahren. „Nun hätten Nur wohl leiden mögen, daß der ^Vutlior (wer der auch sei) ingleichen der Drucker, die Reichsabschicde besser, als geschehen, in Acht genommen, sonderlich aber der Osoisio und Erörterung der zwischen unser Facultät und Schöppeustuhl vorgefallene» kontrovers (die wir keinem xriv^to einräumen können) erwartet, und nicht zu uunöthigem Zank Anlaß gegeben hätte, wären auch wohl befugt, bei so beschaffenen Sachen und Umständen nicht allein die Lontisoation gebetener Maßen anzuordnen, sondern auch des Druckers und Perlegers halben, an gehörigen Oertern Ahndung zu thun. Wenn wir aber noch zur Zeit den gelinden Weg zu geheu entschlossen", so werde hierdurch angeordnet, daß alle in den leipziger Buchladcn noch vorhandenen Exemplare von den Buchsührern abzufordern, in Verwahrung zu nehmen und versiegelt beizulegen seien; der Verleger aber, oder sein Faktor, sei vorzufordern und ihm aufzugeben, deu Autor, Drucker und Censor zu nennen, ferner, daß, falls ihm oder andern, die etwas von ihm erkauft, die abgenommenen Exemplare wieder restituicrt werden sollten, er vor allen Dingen den Titelbogen auf seine Kosten uiuzudrucken, Autor, Drucker und Ort zu beneunen, sodann die Bogen R und S ans allen Exemplaren nehmen und anstatt deren eine vorgeschriebene Änderung sehen müsse. Außerdem seien von beiden, korrigierten und unkorrigiertcn, Ercmplarcu wenigstens acht Stücke an die geheime Kanzlei einzuschicken. Anch solle das alles dem Rate zu Frankfurt mitgeteilt und er ersucht werden, die bei Schleich befindlichen Exemplare abzufordern uud vor der verlangten Korrekur nicht wieder ausgeben zu lassen, ihn auch anzuhalten, die betreffenden kurfürstlichen Re- striptc seinen bisherigen Abnehmern durch aus seine Kosten herznstcllcndc Abdrucke mitzuteilen, andernfalls man die konfiszierten Exemplare nicht wieder herausgeben und sich an Schleichs in den kurfürstlichen Landen befindliches Vermögen halten würde. Anch in diesem Falle willfahrte Kapitel.) Verhalten der theologischen Fakultät bei der Censur. 605 der frankfurter Rat dem Verlangen Kursachsens ohne weiteres, und Clemens Schleichs Erben — er selbst war während der Untersuchung im August 1638 in Leipzig an der Wassersucht gestorben — fügten sich um so bereitwilliger, als sie nur durch solche Fügsamkeit einen schwerern Ver- mögeusverlust abzuwenden vermochten. Infolge der anbefohlenen Konfiskation ist von der ersten Ausgabe (später erschienen noch fünf von 1662 bis 1733) fast kein Exemplar mehr aufzufinden.^ Schließlich noch eiu Beispiel für das Verfahren der orthodox-lutherischen Censoren. Im Jahre 1697 hatte der kopcnhagener Buchhändler Erythropilus Auftrag gegeben, in Leipzig eine neue Auflage der aus dem Englischen übersetzten Predigten und Schriften Thomas Watsons zu drucken. Der Dekan der theologischen Fakultät, Dr. Alberti, zugleich Mitglied der Bücherkommission, lehnte die Censur ab, da ihm nicht zugemutet werden könne, ein Calvinisch Buch zu eensieren. Die Buchdrucker beschwerten sich bei dem Rate: das Werk sei schon mehrmals in Sachsen gedruckt, öffentlich verkauft und nie verboten worden; auf solche Art würde ihnen die Arbeit für fremde Buchhändler entzogen. Auf eine Eingabe des Rats entschied diesmal das Obcrkonsistorium doch — der Übergang zu einer mildern Praxis war schou eingetreten —, das; Alberti das Werk censieren, etwaige bedenkliche Stellen und solche «untra. ortuo- ckoxiaiQ streichen und dann deu Druck verstatten solle. ^ Jenes Verhalten Alberti's war jedoch kein ausnahmswcises oder vereinzeltes; im Gegenteil, es entsprang der Methode der theologischen Fakultät, aus diese Weise das Erscheinen eines jedweden ihrer dogmatischen Stellung nicht entsprechenden Werks in Leipzig zu verhindern. Denn da Leipzig als Verlagsort nur auf solche Werke gesetzt werden durfte, welche daselbst die Censur passiert hatten, so war mit der Verweigerung der Censur nicht uur der Druck, sondern anch das Erscheinen nicht orthodox-lutherischer Werke unterdrückt. Aus diesem Mißbrauch des Censnrrcchts, nicht aus der Bedeutung Frankfurts als Meßplatz, erklärt es sich denn auch, daß um die Wende des 17. Jahrhunderts so manche bedeutende theologische Werte zwar mit der Firma leipziger Buchhändler, aber mit der alleinigen Bezeichnung Frankfurts als Verlagsort erschienen. Beispiele hierfür bieten die Firma Johann Friedrich Gleditsch, und namentlich Thomas Fritsch. Letzterer ließ z. B die Kirchen- und Ketzerhistorie Gottfried Arnolds und andere Werke desselben Verfassers in dieser Weise 606 Die Ccnsnr in dcn kleinen Staatsgebieten. ^Neuntes erscheinen. Obschon mit sächsischem Privilegium begnadigt/ hatten sie nicht in Leipzig gedruckt werden können; die Borräte lagerten in Frankfurt, nur von hier aus wurden die Geschäfte mit ihnen gemacht, lind doch war ihr Vertrieb nickt verboten! In den kleinen Staatsgebieten erfolgte die Handhabung der Preßpolizei fast allein auf Grund der Reichsverorduungeu, so gut es eben ging und zum Teil in recht patriarchalischer Weise. Bcispielshalber mag hier nur eine Bestimmung aus der Polizeiordnung des Herzogs Wilhelm von Iülich, Kleve und Berg, datiert Düsseldorf 1608, ihren Platz finden. 2° Unter der Rubrik „Buchtrucker, Verkaufter vud Fürer" wird verboten, Bücher, so den Wiedertäufern, Sakramcutierern, Gotteslästerern und Aufrührerischen anhängig, oder sonstige Schmäh- nur Schandbücher, -Schriften oder -Gemählde feilzuhalten und zu verkaufen. Wer nach Publiziernng dieses Edikts mit solche» betreten würde, dem sollten solche Bücher, Schmäh- und Schaudschriftcu oder Gemählde abgenommen, diese dem Herzog eingeschickt und den Verkäufern nicht mehr verstattet werden, in den Fürstentümern Bücher feit zu habcu. Die Pastoren, Schultheißen, Vögte und Richter jeden Orts sollten fleißig darauf Acht haben, daß keine Bücher verkauft würden, sie seien denn vorher durch die Pastoren und Kirchendiener zugelassen. Desgleichen sollten solche Bücher u. s. w. nicht gekauft und behalten, sondern den Amtleuten und „Obristen" unverweilt ausgeliefert werden, alles bei Strafe der Winkelprediger, d. h. bei Strafe an Leib und Leben und im Fall des Entweichens bei Konfiskation aller Güter der Straffälligen. Im Anschluß hieran sei beiläufig eine ganz ähnlich lautende Verordnung König Christians IV. von Dänemark mit erwähnt.^ Es würden, heißt es darin, auswärts gedruckte dänische Bücber eingeführt, welche teils einige Punkte und Artikel gegen christliche Sitte und Religion, sowie unnütze Materien behandelten, teils politische präjudizicrliche Irrungen veranlassen könnten. Es werden darum die früher deshalb ergaugcncu Befehle eingeschärft und alle Vögte, Amtleute, Bürgermeister u. s. w. ermahnt, streng, auf deren Befolgung zu halten. Dabei werden die Superintendenten angewiesen, ihre Stifter gehörig zu inspizieren nnd ihre Priester anzuhalten, fleißig auf solche Bücher Acht zu haben und vorkommendeufalls sofort Anzeige zu erstatten. Wahrend so überall mit größerer oder geringerer Strafe gegen ab- Kapitcl.Z Väterliche Fürsorge in Mecklenburg. 607 weichende Meinungen auf theologischem oder politischein Gebiet eingeschritten wurde, macht es einen fast anheimelnden Eindruck, zu sehen, wie eine der kleinern Regierungen gleichsam väterlich auch für das leibliche und moralische Wohl ihrer Unterthanen besorgt war. ^° Herzog Gustav Adolf von Mecklenburg hatte 1682 und unter dem 1. Mai 1684 Edikte gegen abergläubische Bücher und namentlich gegen die „darauff gegründete verdächtige Euren an Menschen und Viehe" erlassen und die Konfiskation solcher Bücher anbefohlen. Es war besonders auf das beliebte, vielfach aufgelegte Colersche Hausbuch abgesehen; binnen 14 Tagen sollten bei strenger Strafe alle Exemplare desselben an die Justizkanzlei eingeschickt werden. Das Edikt scheint jedoch keinen Erfolg gehabt zu haben; denn eine neue Verordnung vom 23. August 1698 schärft die bestehenden Verfüguugeu von neuem ein und richtet sich besonders gegen eine „gedruckte LKartsHus unter der ü-udrie: Etliche sonderbare und Merkwürdige Prophecehhungen so sich auff das 1680. bis zu dem 1700sten Jahr erstrecken". Diese ohne Benennung von Druckort oder Verfasser erschienene Schrift werde im Lande herumgetragen und vielleicht auch in den Buchläden öffentlich verkauft. Es wird nun befohlen, diese Schrift abzuthun oder dein Buchführer wieder einzuliefern. Zugleich wird allen Buchhändlern ernstlich verboten, solche Schrift weiter zu verkaufen, vielmehr sollen alle Exemplare sofort in die Justizkanzlei eingeliefert und das Geld, was sie wert seien, den Einsendern bezahlt werden. Die politisch und kriegerisch bewegte Zeit des letzten Viertels des 17. Jahrhunderts zeitigte eine Flut von Gelegenheitsschriften und Pamphleten, Kriegsberichten und Satiren, welche bei der wieder geweckten Leselust der großen Massen eine weite Verbreitung fanden. Der Hausierverkehr lebte — wenigstens in Norddeutschland — wieder in einer Weise und Ausdehnung auf, die lebhaft an die Zeiten der Reformation erinnert. Die Thätigkeit der Preßpolizei wurde eine angespanntere, die Strenge womöglich eine größere, ihre Willkür wuchs. Aber die Schilderung dieser Wandlung muß des Zusammenhangs halber dem zweiten Bande dieses Werks vorbehalten werden. Zehntes Kapitel. Die frankfurter Bücherkommission. Weltlage im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts. — Die Jesuiten. — Erste Andeutungen über die Kommission. Zweck derselben. — Kurzsichtigkeit des frankfurter Rats. — Definitive Einsetzung durch Rudolf II. — Allmähliches Hervortreten ihrer Ziele. — Rekonstruktion im Jahre 1K08. — Widerstand von Kursachsen und Pfalz. — Weiterentwickelung der Übergriffe. — Personalien. — Direktes Eingreifen des kaiserlichen Hofs. — Die Pflichtexemplare. — Neubcginn der Bedrückungen nach dem Westfälischen Frieden. — Die Bücherkommissare Hörnigk und Sperling. — Die Büchertaxc. — Klagen über Schäden im Buchhandel. — Steigerung der Chi- kanen. — Auftreten der evangelischen Reichsständc. — Der Bücherkommissar Voll- mar und seine neue Instruktion. — Borbereitung einer Wandlung in den Gc- schäftsformen des Buchhandels. Man wird die eigentlichen Beweggründe für die Einführung der kaiserlichen Bücherkommission in Frankfurt a. M. nur dann richtig verstehen, wenn man die allgemeine europäische Weltlage der letzten vierzig Jahre des 16. Jahrhunderts in Betracht zieht. In Deutschland war seit dem Augsburger Religiousfrieden (1555) ein leidlicher Friedenszustand eingetreten und es schien eine Zeit lang sogar möglich, daß sich die feindlichen Gegensätze versöhnen ließen. Unter der glatten Oberfläche tobten aber die wildesten Leidenschaften fort und namentlich bereitete sich die katholische Kirche zur Wiederaufnahme des Kampfes vor. Sie faßte nämlich auf dem Tridentiner Konzil alle ihre bisher zersplitterten Kräfte in einen einzigen einheitlichen und zielbewußten Willen zusammen, stellte die päpstliche Autorität an die Spitze aller Gläubigen, kannte kein Schwanken mehr in ihrem Verhältnis zu den Protestanten und arbeitete auf unbedingte Verfolgung aller Ketzer hin. Wenig gewissenhaft in der Wahl ihrer Mittel und von den Jesuiten, sZchntcs Kapitel.) Beginn des Kampfes der Jesuiten gegen die Presse. 609 den fähigsten Politikern ihrer Zeit, geführt, entzündete sie den offenen Kampf, wo er bisher noch nicht gewütet hatte, und brachte nnter andern Maßregeln auch eine strenge Bücherpolizei nebst einem Index (verbotener Bücher). -Rings um Deutschland herum loderte der Glaubenskrieg. In den Niederlanden erstickte Alba die Bewegung der Protestanten in einem Meere von Blut und ließ ziemlich zu derselben Zeit, als der erste Plan einer Bücherkommission aus der kaiserlichen Hofburg nach Frankfurt gelangte, die Führer Egmont und Horn enthaupten. In Frankreich erlitten 1569 die Hugenotten die letzten Niederlagen im offenen Felde, und drei Jahre später suchten die Guisen ihre hier gewonnene Macht durch die Pariser Bluthochzeit zu befestigen. In Deutschland fühlte damals keine der beiden Parteien, weder Reformation noch Restauration > weder Augsburger Bekenntnis noch Tri- dentiner Satzung, besondere Neigung zum blutigen Wasfenspiel. Der Kampf wurde also auf geistigem Gebiet eröffnet. Bis dahin war der Protestantismus dadurch im Übergewicht, daß er, was die katholische Kirche so lange versäumt, sich mit durchschlagendem Erfolg des ganzen geistigen Lebens bemächtigt, die Litteratur, die neue humanistische Bildung, Erziehung und Schule ganz in die Hand genommen hatte. Die angesehensten Namen in jedem Zweige der Gelehrsamkeit und Schriftstellern entstammten in überwiegender Zahl dein Kreise der Protestanten und zu ihrem Publikum gehörte so ziemlich die ganze geistige Aristokratie der Nation. Seit den sechziger und siebziger Jahren entsteht eine Art Gegenwirkung, der Jesuitismus fängt an, mit den Mitteln der neuen Zeit zu arbeiten, seinem Prinzip gemäß, ganz anders wie die Mönchsorden, die von Welt und Wissenschaft schließlich nichts mehr wußten. An Talenten, Kenntnissen, schlagfertiger Dialektik fehlte es ihm. nicht, und in dieser neuen Richtung erschien er jetzt auf dem Kampfplatze, den Gegner mit den eigenen Waffen zu schlagen. ^ Erleichtert wurde den Jesuiten dieser Kampf und der endliche Sieg durch zwei Umstände: einmal durch den Haß und die steigende Erbitterung, mit welcher die „radiss ttisyloZiog," der Lutheraner und Reformierten sich untereinander verfolgten und zerfleischten, dann aber durch die weltliche Macht, welche Wohl oder übel ihnen ihren Arm lieh oder ggr leihen mußte. Es war kein Geringerer als der deutsche Kaiser selbst, welcher, wie sich das im Laufe dieser Darstellung zeigen wird, im Kapp. I. 39 , 610 Die Einsetzung der Bücherkommission 1569. ^Zehntes Dienste und auf Befehl des römischen Papstes Polizei- nnd Häscherdienste gegen Litteratur und Buchhandel verrichten ließ. Die katholische Kirche oder die Jesuiten — denn diese sind fortan die treibenden und ausführenden Kräfte des päpstlichen Stuhls nach außen hin — gingen natürlich äußerst vorsichtig zn Werke. Sie beobachteten scharf und sicher und brauchten sich auch nicht zu übereilen, da die Protestanten durch ihre innern Zwistigkeiten so in Anspruch genommen waren, daß sie nicht einmal sahen, was sich um sie her vorbereitete. In jenen auf die Stürme der Reformation folgenden Tagen der Ruhe hatte sich der deutsche Buchhandel zu einer bisher noch nicht gekannten Höhe emporgeschwungen, und nicht er allein, nein, Handwerk und Gewerbe, Handel und Kunst waren herrlich erblüht und feierten noch einmal eine kurze Renaissance. Die bürgerlichen und religiösen Kämpfe in Frankreich und in den Niederlanden hatten Tausende von gewerbfleißigcn Franzosen und Belgiern nach Deutschland getrieben und namentlich zog Deutschland aus den antwerpener Flüchtlingen große Vorteile für seinen Handel. In diese Zeit der höchsten Blüte des frankfurter Meßverkehrs einerseits und der Überlegenheit der Waffen katholischer Mächte andererseits fällt nun der Erlaß, durch welchen der Kaiser Maximilian II. am 1. August 1569 eine Bücherkommission in Frankfurt einsetzte. „Jndeme die truckerherren bis dermohlen noch nit so stark im Schwünge waren", sagt ein dem frankfurter Rate über die Bücherkommission unterbreitetes Gutachten vom Jahre 1696.2 Der Kaiser verfolgte mit jenem Erlaß ein doppeltes Ziel: einmal die Verhinderung der Verbreitung „derjenigen vntawglichen vnd verbotte- nen sectischen Schriften, welche unter Mißbrauch des Namens der Majestät mit deren Freiheiten versehen waren, und.durch diese Täuschung die armen einseitigen Leute verfüret vnd betrogen", sodann aber die Wahrung seiner Rechte auf die Freiexemplare, welche er für die Privilegie- rung einzelner Bücher beanspruchte. Das letztere, ziemlich harmlos erscheinende Verlangen geht dem hier zuerst erwähnten voran und tritt auch später in den kaiserlichen Reskripten mehr und mehr in den Vordergrund; indessen darf man aus dieser besondern Betonung nicht schließen, daß das Verbot und die Unterdrückung der dem Papst und Kaiser mißliebigen Schriften nur ein Nebenpunkt gewesen sei. Man stellte ihn lediglich so hin, um den Maßregeln gegen den Inhalt der Bücher ein Kapitel.) Die Aufgaben der Bücherkommission. 611 weniger gehässiges Ansehen zu geben. Man achtete natürlich in der Hofburg die Freiexemplare keineswegs gering, forderte sie sogar mit unnachsichtiger Strenge ein, allein noch mehr strebte man nach Knebelung der Presse. Auf direktem Wege konnte man ihr nicht bcikommen, da die Freie Stadt Frankfurt, wie jeder Reichsstand, die Censur bei sich zu handhaben hatte und die auswärts gedruckten Bücher am Orte ihres Erscheinens bereits censiert waren oder doch censiert sein sollten. Man suchte sich deshalb in der Folgezeit der Gesamtheit der neuerschienencn Bücher zu versichern und erreichte dadurch allerdings weit mehr. „Da nun", heißt es in dem Erlaß vom 1. August 1569 an den frankfurter Rat wörtlich weiter, „aus solchen hochsträflichen und Uns ganz unleidlichen Ursachen Unserer Reichshofkanzlei an dero Herkommen und Gerechtigkeiten Abbruch geschieht, so befehlen Wir Euch, daß Ihr zur jetzt angehenden Herbstmesse aller Buchdrucker und dero Führer die Buchhändler so viel dero dieselbe besuchen uud gebrauchen, Gewölbe oder Buchläden, keinen ausgenommen, durch Etliche aus Eurem Mittel ober sonst Euch dienstverpflichtete Personen unerwarteter Dingen ersuchen und besichtigen, auch von denen jeden ein eigentlich ordentliches Verzeichnis; aller deren Bücher, Traktate und Mappen innerhalb der letzten fünf Jahre während Unserer Kaiserlichen Negierung gedruckt, sonderlich aber derjenigen, so unter Unserm Kaiserlichen Privilegio oder Freiheit ausgegangen, zusammt demselben Privilegio erfordern und geziemender fleißig besichtigen nnd konferiren lasset. Falls Ihr aber Bücher, Traktate oder Mappen findet, für welche Unser Privilegium nicht sofort beigebracht oder für dessen Beibringung auf der nächsten Messe keine Bürgschaft gestellt werden kann, so sollt Ihr alle diese Oxm-g, an Unsrer Statt in Eure Verwahrung nehmen und Unserm Reichssekrcter und Taxator Christoph Ungelter von Teiffenhauscn sammt Verzeichnis; und Eurer Anzeige übersenden. Diejenigen endlich, welche ein Privilegium vorlegen können oder cS auf nächster Messe vorlegen wollen, sollt Ihr anhalten, nachzuweisen, wann und wie viel Exemplare sie Unsrer Reichshofkanzlei übersandt haben, oder aber Ihr sollt sogleich so viel ^xsraxlki.ria zn Handen nehmen, auch wie viel Jahre Ihr das ausgebrachte Privilegium gestellt befinden werdet, und solche ebenmäßiger Gestalt Unsrer Reichskanzlei übersenden. In dieser Ordnung sollt Ihr mit den neu ausgegangenen Büchern und Überschickung dero Anzahl Exemplare von Messe zu 39» 612 Publikation des Nejkripts an die Buchhändler durch den Rat. sZchuteS Messe vorgehe» und in Unserm Namen den Buchhändlern und Trnckern, aueb ;u halten und sich selbst vor Schaden zu hüten, verkünden." Der Rat erhielt diesen Erlaß erst am 11. September 15)69, also zu einer Zeit, wo die Messe schon angefangen hatte, kam aber bereits am 14. e^. dem kaiserlichen Befehle nach und beschicd die in Frankfurt anwesenden einheimischen und fremden Buchhändler ans den 16. und 18. September 1569 vor sich, um sie zur Vorzeigung ihrer Privilegien und Ablieferung ihres Katalogs, sowie zur Einsendung der verlangten Freiexemplare zu veranlassen. Es waren im ganzen die Vertreter von 87 Firmen vorgcsordcrt, darunter 14 aus Köln, 5 aus Antwerpen, 7 ans Nürnberg, 5 aus Straßburg, 8 aus Basel, 15 aus Frankfurt, 3 aus Venedig, 4 aus Lyon und 5 aus Genf; eS erschiene» im ganzen aber nur 29. Da nun die meisten der so unerwartet Geschiedenen ihre Privilegien oder deren Bescheinigung nicht bei sich hatten, so versprachen sie, dieselben auf der nächsten Fastcnmcssc vorzulegen. Der Kaiser hatte sogar verlangt, sie unter Bürgschaft zn steilen, der Nat aber sah davon ab, weil die fremden Buchhändler von einer Messe zur andern für viele hundert Guldeu Bücher in ihrcu Gewölben und Buchläden zu hinterlassen pflegten. Er bemerkte ferner erläuternd bei Übersendung der Liste an den Kaiser, daß die „obcrzeltcn" Personen nicht alle Buchdrucker, sondern mehrfach zum Teil Bttchhändler, znm Teil Buchführer seien, daß ferner unter den Buchdruckern nicht alle Privilegien hätten, weshalb dieselben denn auch am zweiten Tage (18. September) nicht wieder vor dem Natsvcrordncten erschienen seien. Sodann druckten von deujeuigcn,. welche Privilegien hätten, viele Bücher für sich selbst, ohne solche Privilegien zn erwähnen. Außerdem gäbe es auch viele von den I^pngrapdis, die für sich selbst nichts, sondern allein m70 unter anderm an, „das Sy uur am cosmographischc Nkappam, So Sh Vuiver^rlom cle- ^«/riptiouem wiius rnuncii nennen, Und den 1. Augnsti jüngst zn Teyss- bürg (Duisburg) und Cöln undcr Kays. Mt 14 und der Kön. Mt^ in HiSpanien Privilegio vf 10 Jar nit nachzutruckeu, getruckt. So Sy von Gerarden Mercatore Mappcutruckher zu Teyssburg, erkaufst." Der Rat hatte Maximilian seineu ersten Berickt am 17. November lötN erstattet. Er war politisch so kurzsichtig, am En'de desselben dem Kaiser eine verfängliche und in der Folge verhängnisvoll gewordene Herausfordernng zu stellen, welche die eigentliche Grundlage für die spätere Bücherkommission wurde. Er erklärte nämlich, der ihm gewordene 614 Kurzsichtiges Verhalten des frankfurter Rats. fZehntes Auftrag koste zu viel Zeit uud noch mehr Arbeitskräfte, weshalb er bitte, von der Prüfung der Bücherprivilegien und dem Besuche der Buchhändler- gcwölbe entbunden zu werden. Der Kaiser möge nicht allein seinen Rat Jakob Ochseln von Schlettstadt, der zur Herbstmesse 1569 sonderlich anher verordnet worden, sondern auch etliche seiner gelehrten Räte nach Frank- fnrt schicken, mit gnädigstem Befehl, nach Befindung dieses Handels nützliche Ordnung, wie es hinfür mit vielgedachten Buchdruckern und Buchhändlern gehalten werden solle, zu geben, wobei er, der Rat, dann mögliche Assistenz leisten wolle. Maximilian dankte der Stadt am 1. März 1570 für den von ihr bewiesenen Eifer, meinte, sie übertreibe ihre Verantwortlichkeit und Arbeit und erklärte, daß diese sehr leicht durch zwei Personen in ganz kurzer Zeit verrichtet werden könne. Indem er nicht weniger als fünf Freiexemplare verlangte, beschränkte er seinen ersten Befehl dahin, daß dieser in Zukunft nur für die neuen, während des letzten Jahres erschienenen Bücher gelten solle. Wenn der Rat die Tragweite seines Verhaltens hätte voraussehen können, so würde er mit beiden Händen nach dieser Vermittelung gegriffen und durch Anstellung von einem oder zwei Beamten die fernere Einmischung des Kaisers verhindert haben. Aber er hatte unglücklicherweise keine Ahnung von dem, was kommen würde, und beschränkte sich in seiner.Rückäußerung vom 7. Juli 1570 darauf, dem Kaiser die ausführlichen Protokolle seiner Verhandlungen einzusenden und seine Dienste anch für die Zukunft anzubieten. Maximilian aber antwortete nicht einmal und ließ es bis zu seinem Tode bei den von ihm befohlenen, aber vom frankfurter Rate später nicht wieder ausgeführten Maßregeln bewenden. Auch uuter Rudolf II. wagte sich die vou den Jesuiten geleitete Habsburgische Politik anfangs nur schüchtern und versuchsweise vor, erhob sich aber bald zu kühnern Anläufen und ging schließlich zu entschlossenen Eingriffen in die Rechte der Stadt erfolgreich über. Der neue Kaiser saß kaum drei Jahre auf dem Thron, als er mit viel größerer Energie denn sein Vater einen Feldzug gegen die frankfurter Büchcrmesse eröffnete. Als er seine Aufmerksamkeit dem Reiche zuzuwenden anfing, streckten 1579 seine Ratgeber mit ganz richtiger Witterung ihre Hände nach derselben aus; sie erschien ihnen mit Recht als der gefährlichste Sitz der Ketzerei. Im stillen war sie allerdings Wohl schon einer Überwachung unterworfen gewesen. Schwerlich hatte die Sammlung von Verlagötatalogen und Kapitels Rudolf II. Hervortreten der eigentlichen Ziele. 615 Meßplakateu aus den Jahren 1557 bis 1578 — worunter sogar ein handschriftlicher Katalog von Andreas Wechel in Frankfurt a. M. —, womit die Akten über die Bücherkommission im wiener Archiv beginnen, ausschließlich den Zweck, eine Kontrolle der Ablieferung der Pflichtexemplare zu ermöglichen; bezeichnend genug überwiegen die Kataloge protestantischer Verleger. Rudolfs II. erster Befehl, welcher ausdrücklich an die Verfügung Maximilians von 1569 und 1570 anknüpft und aus Prag, 23. März 1579 datiert ist, tadelt zunächst den Rat dafür, daß er in dem löblichen Werke, wie es 1569 und 1570 begonnen worden, nicht fortgefahren sei, noch gegen die Buchhändler den gebührenden Ernst gebraucht habe, denn dann würden der „unnützen Tractätlein und Schandt- bücher" längst weniger geworden sein. , In Unterlassung solcher gutcu Ordnung aber sei sein und seiner Vorfahren Namen und Autorität mehr als jemals und zwar „Wider Uns selbst" mißbraucht worden. Von den einzusendenden Freiexemplaren ist in diesem Schreiben gar keine Rede mehr. Um aber keinen Zweifel darüber zu lassen, daß es in erster Linie auf Unterdrückung der protestantischen Litteratur abgesehen war, heißt es dann weiter, alle Läden und Gewölbe seien mit unnützen verführerischen Büchern, Schmähschriften, Gedichten und „Mallwerckhs" angefüllt, wodurch viele Leute verwirrt, verführt und verbittert würden, weshalb zeitiges Einsehen mehr als je von Nöten sei. Aus diesem Grunde habe er, der Kaiser, seinem Kammerfiskalprokurator, dem Dr. Johann Best (in Speyer) befohlen, sich mit diesem Schreiben nach Frankfurt zu verfügcu und mit des Bürgermeisters und Senats Rat und Beistand die zuvor schon angestellte Inquisition der Druckereien und Buchläden in die Hand zu nehmen und fortzusetzen. „Ir wollet also unserm kaiserlichen Fiskal in solcher ihm anbefohlenen Verrichtung nit allein alle guete Anweisung Hilff und Beförderung erzaigen. Sondern auch Im eine Person oder zwo aus Eurem Mittel zuordnen, Und denselben auferlegen, mit und sambt Jme alles dasjhenig, was ob angezogene weilland unsers Vatters schreiben und unser bemelten Fiskal gegebener beuelch cmßweisen, nochmals bestes Vleiß fürznncmen und zu handlen. Danebens auch was un- geuerlich hierinnen noch weiters fruchtbarlich anzustellen und zu verordnen sein sollte, bedenckheN'ZU helffen. Sonsten aber für Eure Personen mit der Execution gegen den ungehorsamen und ubertrettern dermassen Ernstlich und aufrichtsam erweisen, daß wir Eur mißfallen, so Ir ob der- Bci-vollstäiidigilwi der Kominission. Dio Stellnns, des Rats. fZehnteS gleichen Unordnung der Trucker und Buechhendler traget im Werckh spuren inögen." Der Rat kam dem Befehl ohne jene Widerrede nach. Der Kaiser sprach ihm ein Jahr später, !). März 1580, seine volle Zufriedenheit mit der dem Dr. Best geleisteten Hilfe aus und ermähnte ihn, sich auch iu Zukunft seines Allerhöchsten Vertrauens würdig zu zeigen. Zugleich eruanute er am 9. März 1580 zur bessern Unterdrückung der Famosschriften und Schinähgedichte den Domdcchanten zu St. Bartholomäus, Johann Steinmetz, znm zweiten Büchcrkommissar. Der Rat erntete jetzt, was er vor 10 Jahren gesäet hatte, und Rudolf II. nahm nur au, was seinem Bater freiwillig angeboten worden war. Von Friedrich III. an hatten die Kaiser zwar die Preßgcsetzgebnng als ihr Hoheitsrecht betrachtet, allem die Handhabung der Preszbcstim- mungen und der Censur, wie dies schon in dem vorigen Kapitel ausgeführt worden, den Landesbehörden überlassen. Von jetzt ab maßte sich der Kaiser die Censur der einzelnen in Frankfurt erscheinenden Schriften nicht allein an, sondern unterdrückte sofort auch durch seine Kommissare am Hauptsitz des deutschen Buchhandels die gesamte ihm nicht genehme Litteratur. Frankfurt war uicht mehr Herr im eigenen Hause, sonderu hatte fremdem Willen zu gehorchen uud der Politik der Hofburg war der Punkt gegeben, an welchem sie ihre Hebel ansetzen konnte, um ihre romanischen und antideutsche» Ziele zu erreichen. Anfangs wurde der Rat noch geschont; allein jeder neue Bücherkommissar trat anmaßender und herrschsüctiger auf. Und doch wäre es so schwer nicht gewesen, mit dem Hofe iu Wien und Prag fertig zu werden. Es handelte sich um eine Angelegenheit, welche die protestantischen Stände in ihren wohlerworbenen Rechten beeinträchtigte und welche auch später die Kurfürsten von der Pfalz und von Sachsen vorerst siegreich gegell den Kaiser ausfochten. Wenn man aber nicht den Mut hatte, prinzipiell für eine gerechte Sache einzutreten, so hätte eine dilatorische Politik, noch dazu, weun sie von einem ab nnd zu erneuerten Geldgeschenk unterstützt wor-> den wäre, vollständig ausgereicht, die kaiserliche Einmischung zn beseitigen. Als Maximilian 1567 bei Gelegenheit des bereits erwähnten Falls mit dem angeblichen Libcll „Die Nachtigall" mit Entziehung der Mcßprivi- lcgicn gedroht hatte, war ja die kaiserliche Gnade auch durch eiue Tuuunc von 30000 Goldguldeu wiedergewonnen worden. Aber als sich 1570 der drohende Schlag ankündigte, wähnte der Rat schon genug Opfer gebracht Kapitels Entwickclilnq der Pcrhältnissc im nllqemrim'», 617 zu haben und sich durch Preisgebuug seiner politischen Rechte retten zu können. Es war ein in sich verknöcherter, lediglich seinen kleinen persönlichen Interessen lebender Stadtadel, roh gegen seine Mitbürger und feig gegen die Mächtigen, dessen ganze Politik im Ausweichen vor oder im Unterkriechen bei den Stärkern bestand; ein schwächliches Patriciat, welches, wie später bei dem Fettmilchschcn Aufstand (1612 bis Z616), dem ersten energischen Austurm wich uud nach endlichem, durch Hilfe Dritter erruugeuem Sieg mit grausamem Rachedurst gegen die unterliegenden Feinde wütete. Natürlich ist es unter diesen Umständen auch kein Trost, daß das Übel sich nur langsam entwickelte und daß erst mit dem Anfang des 17. Jahrhunderts, als die feindlichen Gegensätze zwischen Katholizioinuo und Protestantismus sich immer schärfer zuspitzten, die Büchcrkommission sich in ihrer ganzen Gehässigkeit und Verderblichkeit geltend machte. Rudolf II. griff die Sache methodisch an und bereitete seine Schritte gründlich vor. Sein Nachfolger Mathias folgte ihm auf dem betretenen Wege nnd schlug der Freiheit des Handels, sowie dem ganzen wissen schaftlichen Leben Deutschlands die tiefsten Wunden. Die Regierungen der Ferdinande und Leopolds vervollkommneten womöglich noch die klein- lichsten Verfolgungen, die Unterdrückung des freien Gedankens und die völlige Lahmlegung des ciust großartigen frankfurter Mcßverkehrs. Es dauerte volle 80 Jahre, bis zum Jahre 1662, daß die Bücherkommission den frankfurter Rat als willenloses Werkzeug iu ihreu Händen hatte, und wieder vergingen 60 Jahre, bis sie völlig triumphiert uud deu frankfurter Meßbuchhaudel vernichtet hatte. Doch zurück zu den Anfängen! Während des 16. Jahrhunderts sind leine ernsten Verwickelungen zwischen Rat nnd Kommissiou vorgekommen, denn sonst würden die vollständig erhaltenen städtischen Akten davon berichten. Erst in den neunziger Jahren taucht die alte kaiserliche Beschwerde wegen der an die Reichshofkanzlei zu liefernden Freiexemplare privilegierter Bücher wieder auf. Aus den frankfurter Meßkatalogeu ginge, wie der Kaiser in einem Erlaß an den obengenannten Johann Best unterm 20. März 1596 rügt, hervor, daß einzelne Verleger ihrer Pflicht uicht nachkämen und daß andere ihren Büchern angebliche kaiserliche Privilegien vordrncktcn, die sie nie erbeten uud erhalten hätten. Um diesem Unfug für die Zukunft zu steuern, „befehlen Wir Dir hier- 618 Erneuerte Maßregeln wegen der Pflichtcxenlvlare seit 1ö96. ^Zehntes init von Römischer Kaiserlicher Macht", heißt es wörtlich, „vnd geben Dir hiertzu vnnseren volkomincnen gewalt vnd willen, das Du entweder selbst Persönlich oder durch andere hiertzu treulich deputierte fürhin auf vorangedeute vngebuer aller ortten guethe achtung gebest, vnnd bevorab vff Jtzt herbey nahender Franckfurter Meß, alsso auch außerhalb derselben wan vnd wo eß dich nöttich zu sein beduncket, In vnseren nahmen vnd an »unserer Stadt bei allen Buchtruckher vnnd Buchhendlern hierüber vlaissig vnnd ernstlich Jnquirirest, vonn Inen ein verzeichnuß der Neueu zeithero iu allen Professionen sud titulo xrivilsgi^ nostri Laesg-rsi, auß- gangenen oxerum abpfordren vnnd bei den pflichtenn vnnd aiden, damit sie vnnß vnnd dem heiligen Reich verwandt sein, befragest, auch zu edi- ren vud fürzuelegen anhaltest, ob sh Impressoria vonn vnnß, wie lang vnilt. aus viell Jar habent; Itsm, ob sie dem Imxr688vrio zuevolg jeder Zeit vonn solchen Buechern, vnnß etliche Lxsmxlarig, auf Iren Costenn auch wann, wieuiel vnnd durch wem zugeschickt vnnd vnnß alsdann derselben Authores, Buchtruckher vnd Buchhändler Namen, sammt einer Designation solcher Bücher vnnd Schrieffteu, daruf den fachen halben nach zu denckhen vbersendest. Befindt sich aber bei einem oder mehreren in Jtzt spezifizierten oder anderer dergleichen diesen Dingen an- hengig Puncten, die Vbertrettung notoris vnd wissentlich zue sein, so sollestu nicht allein vonn denselben strackhs vnser Jmpressorium (wofern sie eins haben) abvorderen vnnd vnß dasselbig zuefertigenn, sondern auch all diese verstandtnermaßen ol^nässtins vnder vnnserm xrivilsZici gedruckten, oder auch verschwiegene exeraxlaria biß vff weitere vnnsere verordtnung, mit vorbehält vnnserer straff in Arrest nehmen, oder da du sonnsten, außer dieses einen andern fueglichen Proceß vnnd moäum alß diese weißt, dordurch diese stt'effliche gemeinschedtliche arglist vnd betrug abgestelt vnnd die vberfohrer an tag bracht werden müegen, Sollestu oder der von deinetwegen hiertzu subdelegirt seiu würdt, auff dem- selbeu vns alle hiertzu dienesame vnnd ersprießliche Mittel vnd weg solches exequieren, verrichten vnnd ins Werckh setzen, dich daran auch nie- mandts einrcdt oder Verhinderung, abhalten lassen, Sonndern vielmehr Burgermeister vnd rath zu Franckfurtt, wie auch alle Obrigkeitten, welcher enden es von Nöthen, vnnß vnd dem rechten zue Steuer vnnd Hülff von vnnsert wegen vnnd in vnnserm nahmen ersuchen vnd ansprechen." Best substituierte sich in einer aus Speher vom 22. März 1597 Kapitels Der Bücherkommissar Dr, Leucht. Schwache Thätigkeit desselben. 61V datierten öffentlichen Ankündigung, „Leibesblödigkeit halber", den Päpstlichen Protonotar und kaiserlichen Pfalzgrafen Dr. Valentin Leucht, Nachfolger des inzwischen verstorbeneu Steinmetz an der Domkirche, und den werthheimschen Rat, Dr. Johann Baptist Ehsen. Letzterer trat überhaupt nicht handelnd auf, Best aber erscheint fortan nicht mehr in den Akteu und starb jedenfalls vor 1608. Leucht war bis zu seinem 1618 erfolgten Tode thätig, schritt aber selten ein. So beantragte er erst 1606 bei dem Bürgermeister die Konfiskation eines „Famospatcnts" wider die päpstliche Messe und 1607 einiger „Kupferstücke und Famosgedichte" gegen das Haus Österreich, welche ungestraft in der Buchgassc umgetragen, verkauft und angeschlagen würden. Leucht handelte hier wie in andern Fällen übrigens nicht eigenmächtig, sondern nahm erfolgreich die Hilfe der städtischen Behörden in Anspruch. Nach einem energischen Anlauf war also bald wieder ein völliger Stillstand eingetreten, wenigstens dem äußern Anschein nach. Im stillen aber scheint doch ein Minieren stattgefunden zn haben, oder es müßte ein Phrasenmachen zur Kaptivierung des kaiserlichen Hofs gewesen sein, wenn bereits im Anfange des 17. Jahrhunderts, z. B. unter dem 8. Oktober 1601, Leucht regelmäßig berichtet, daß die Arbeit der Kommission täglich mehr der christlichen (das will sagen: der katholischen) Religion zur Wohlfahrt und Aufbesserung gereiche. Offen hervor trat allerdings die Thätigkeit derselben nur in der Einsammlung der bewußten Freiexemplare, betreffs welcher die Kommissare fast von Messe zu Messe in ihren Berichten wiederholen, daß die Buchhändler sich der Ablieferung derselben nach Möglichkeit zu entziehen suchten; so noch am 24. Mai 1610. Das, was davon zusammengebracht werden konnte, wurde in größern Sendungen durch Vermittelung von Buchhändlern an den kaiserlichen Hof eingeschickt. In der Herbstmesse 1608 geschah dies z. B. durch Theodosius Rihcl von Straßburg; „Diese ferner geschriebenen Bücher seind Hans München, dem Fuhrmann, in einem Faß nachcr Prag zu führen und dem Herrn Vies-La-noellario, Herrn Leopolds von Straleu- dorff zil liffern mitgegeben und das Fuhrlohn darfür außgcricht worden", heißt es iu den wiener Akten. Später trat Christoph von der Heydeu an seine Stelle. Die regelmäßigen Büchervisitationen hatten schon ein volles Bierteljahrhundert lang aufgehört, als der Kaiser endlich wieder einmal „dem 020 ?ie wiicvlichc Ko»slit»tivtt Voi» I5>, Mcii'.i U!0S. s^elnileS uuleidlichcu Mißbrauch und der täglich mehr Überhand nehmenden Unordnung" ein Ende zu machen beschloß. So ernannte er denn am 1l>. März 1008 eine neue Kommission, welche aus drei Mitgliedern, nämlich dem bereits in Thätigkeit befindlichen Domdcchanten Dr. Palen tin ^cncht, dem I^'v, tlieol. Georg Erstenbcrger von Freheuthnrm und dem Ivio. AniL Karl Seiblin, dem Aintsnachfolger von Best in Speher, bestand. Ihre Aufgabe sollte darin bestehein 1) die Visitation „fruchtbarlich" wieder einzurichten (wie? wird nicht gesagt): 2) die auf alle» Messen in großer Menge herauskommenden hoch- verbotenen FamoSschriftcn gänzlich abzuschaffen (zu unterdrücken), damit dem Kaiser und dem heiligen Reich kein Schaden geschehe; 3) nnr die von der zuständigen Obrigkeit censicrie» und mit den Namen des Verfassers, des Druckers und Druckorts versehenen Bücher zuzulassen, zu welchem Zweck jeder Drucker, ehe er sein Gewölbe oder seinen Vadcu öffnen dürfe, die erforderlichen Nachweise, Privilegien und DrnelcrlanbniS beibringen müsse; 4) mit Hilfe von Bürgermeister nnd Rat diejenigen Bücher zu konfiszieren, welche zwar das kaiserliche Privilegium oder die Worte „ouiu ^ra-tis, et privilogio" auf dem Titel trügen, allein ein solches nicht ausgenommen hätten und dadurch nicht allein „die kaiserliche Reputation lädirtcn, sondern sich auch den gebührenden Taxen entzögen"; 5) dafür m sorgen, daß die katholischen Bücher, die bisher oft in den Meßkatalogen ausgelassen worden seien, regelmäßig eingetragen würven; 6) darauf zu achten, daß die Neichskammcrgcrichts-Gcheimnisse, Relationen nnd Vota nicht ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung gedruckt, öffentlich feil gehalten nnd überhaupt geführt würden; sowie endlich 7) von allen privilegierten Büchern die dem Kaiser schnldigen Exemplare -damals zwei) und vou den nichtprivilcgiertc» ein Exemplar ein- mfordcrn und einzusenden. Ans 'Ansuchen der Kommissarieu veröffentlichte der Rat den Inhalt des kaiserlichen Erlasses in einem Anschlage vom 1!>. September 1008, weigerte sich aber, ihre Visitation der Bnchgasse am 20. September zu gestatten, da sie ihre kaiserliche Bestallung nicht vorlegen wollten. Erst als sie diesem durchaus berechtigten Verlangen nachgekommen waren, lieh ihnen der Rat seinen Arm zur Ausübung der Pflichten ihres Amts. Kapitel.) Die eigentlichen Zielpunkte derselben. 621 Er hatte sich immer noch nicht klar gemacht, welche schwer wiegenden folgen sich an seine Hilfeleistung knüpften, denn es handelte sich hier nickt mehr um bloße Ablieferung der dem Kaiser angeblich gebührenden Freiexemplare, sondern im wesentlichen anch nm die Unterdrückung der ihm mißliebigen Litteratur. t^aui unbegreiflich würde diese Kurzsichtigkeit aber erscheine» müssen, wenn eine Registratur iu deu wieucr Akten — sie ist zwar undatiert, hängt aber unbedingt mit dem obigen Patent vom 15. März 1608 zusammen — wirklich zur Ausfertigung gelangt ist; in den frankfurter Akten findet sick allerdings letztere nicht vor. 'Diese Registratur für den expedierende«! Sekretär lautet nmn „Punkta, wclcke au deu Rath zu Frankfurt ;n schreiben." „Daß demnach I. Äais. Maj. gegen Ihren Eommissarien wegen der Hochnotwendigen Visitation der Bücker die bis daher gehaptc Eom- missioueu wieder erneut, wie sie davon Abschrift zu empfangen: daß Sy sich solchem Befelch nicht widersetzen, nock Einigen Weg, aiß hiebevor geschehen Eintrag thun wollen", „Und ferucrs, daß sy sich iu die ius^yotiml Uoi Ii>>i-arm.rio8 bei dem Kahserlichen Hof für unzulässig angeben und alldafurders unter mißbrauchtem Namen und Autorität der Kays. Majestät xro oaloulo Fk8uitarum dafür erklärt und damnirt würden, alsdann derselben Feilhabung und Verhantirung und in der Messe zu Frankfurt (in welchem smxorio fürnemlich diese Waare bis dahero ganz ihren Lauf durch Luroxarn genommen) noch auch andern Orten nicht statthaben sollten; auf welche Weise denn, da die Censur so bis dahero vermog obangezogener Reichsabschiede allein jedes Ortes Obrigkeit obgelegen, anitzo dem Papst und seinem Anhang über alle Bücher gebüren sollte, hinfüro kein gut Buch, darin die antichristlichen Irrthümer widerlegt, im Reiche würde ausgehen können, und hergegen die Jesuiter der Arbeit solche Bücher zu widerlegen (so ihnen ohne das unmöglich), überhoben und durch diesen Streich ein gewonnenes Spiel haben würden. „Dieweil denn hieraus genugsam zu merken, womit die Widersacher 6?2 Schreiben Friedrichs IV. an Kurfürst Christian II. von Sachsen. sZchntes der Wahrheit umgehen, aber doch dieser neue Fund und gefährliche oovatus den vorigen Reichsordnungen, wie auch dem Religionsfrieden und altem Herkommen stark zuwider, auch keineswegs zu leiden, daß diese angemaßte papistische Visitation und Censur der Bücher in einer freien offenen und dem ganzen Reich geineinen Messe und Dwxorio ohne der sämmtlichen Stände Wissen und Willen eingeführt und eine neue Beschwerlichkeit den Bücherschreibern und Druckereien, so den Oberen und Herrschaften selbsten aufgetragen werde, welches dann alle evangelischen Kurfürsten und Stände, dero Kirchen, Schulen und Universitäten mit einander berühren und angehen will. Also haben wir vor eine hohe Nothdurft erachtet, solche Ding dero Wichtigkeit nach mit E. L. und anderen, der Augsburgischen Consession Genossen freundlich zu communiciren und dero verständiges Bedenken hierüber zu vernehmen, wie dieser Neuerung und Praktik sowohl bei dem Kayserlichen Hof mit gebührlichen Widersprüchen zu begegnen, als auch bei der Stadt Frankfurt deren Erecntion zu verhindern. „Und mehr unsers unvorgreiflichen Ermessens nicht undienlich, daß inmittelst und vor allen Dingen unseren allerseits angehörigen Liblio- xolis befohlen würde, da ihnen in künftiger Meß dergleichen neuerliche Dinge von obgedachten lüsinmissg-riis zugemuthet und abgefordert würden, daß sie nichts einzuwilligen hätten, sondern mit gutem Glimpf und Bescheidenheit sich zu entschuldigen, daß sie weder Famosschriften noch einige andere Bücher ohne genugsam vorgehende Adprobation (nach Ausweis der Reichsordnung) ihrer Herrschaften jemals gedruckt, daß ihnen auch dieses Alles ohne deren Vorwissen und Bescheid um Verhütung allerhand Eingangs und kr^uäivii willen nichts zu handeln gebühren will, und dagegen, daß die Stadt Frankfurt gegen den Einen oder den Andern sxequöiiäo etwas vornehmen sollte, im Namen seiner Herrschaft Protestiren thäte, welches wir E. L. freundlich nicht bergen wollen." Wenn bisher irgend ein Staat durch sein laues und selbst häufig feindliches Verhalten das gemeinschaftliche kräftige Handeln der Protestanten unmöglich gemacht hatte, so war es Kursachsen, die erste lutherische Macht im Reiche; ja es schien in der gleichgültigen Kälte gegen die Gefährdung protestantischer Rechte, in dem engherzigen Versolgungs- geiste gegen alles nicht starr Lutherische einen wenig beneidenswerthen Ruhm zu suchen. Diesmal aber ging Kurfürst Christian II., wenn Kapitels Endliches Auftreten Äursochsens. 633 auch zögernd und langsamer als Friedrich IV., doch anscheinend entschieden vor. In der letzten Stunde muß ihn: endlich die Einsicht gekommen sein, daß die Sache der Lutheraner und Reformierten dem Kaiser und der katholischen Kirche gegenüber denn doch eine und dieselbe sei und daß man sich mit vereinten Kräften wehren müßte, wenn man nicht vereinzelt unterdrückt werden wollte. Zudem standen die höchsten gewerblichen Interessen dreier bedeutender Universitätsstädte auf dem Spiele. Christian richtete also doch noch im eigenen Namen und als Vormund der Herzöge Johann Georg und August am 19. Juui 1609 eiue Beschwerdeschrift an den Kaiser. Nachdem er den mit den obigen Angaben übereinstimmenden Thatbestand kurz wiederholt hat, erklärt er sich selbstredend damit einverstanden, daß die Neichsgesetzc gegen Libelle und Famosschriften streng ausgeführt, betheuert aber, daß solche iu seinen und seiner Mündel Landen überhaupt nicht gedruckt würden, und fährt dann fort: „Alldieweil aber dieses Visitationswerk bei mir und anderen evangelischen Reichsständen, welche mit mir hierorts communiciret, fast das Ansehen gewinnen will, als wäre obbemelte Kommission ohne sonderbaren E. K. M. Vorbewußt, sondern vielmehr auf Anstiftung und zum Behuf der unruhigen Jesuiten, den Chur-, Fürsten und Ständen des heil. röm. Reichs sammt allen Augsburgischen Konfessionsverwandten zu merklichem Abbruch ihrer Hoheit und Reputation, wie auch wahren Glaubens und dann den Buchführern zu großem Nachtheil ausgewirket, als bin ich unumgänglich verursacht worden, E. K. M. nachfolgender Ur- sach willen hierunter zu ersuchen und anzulangen, daß solche allgemeine Visitation, weil es ein Werk, welches beide angenommenen lisliZionW betrifft, mit den Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs Einwilligung uud Vorbewußt hätte geschehen; auch da solches also bewilliget und geschlossen, also dann solche Visitation nicht allein den römischen Catho- lischen sondern auch zugleich der Augöburgischen Confession zugethanen Commissarien aufgetragen werden sollen. „Ums Andere, ob auch wohl bei jüngster Reichsversammlung von den protestirenden Chur-Fürsten und Ständen mit großer Beschwer angebracht und gesucht worden, daß vermöge der zu Frankfurt Anno 1577 publicirten Polizeiordnung nichts, so der christlichen allgemeinen Lehre und dem zu Augsburg aufgerichtete« Religionsfrieden ungemäß und widerwärtig oder zu Unruhe und Weiterung Ursach gebe, geschrieben 634 Schreiben Christians II. an den Kaiser. ^Zehntes oder gedruckt werden sollte, solches doch in diesem Visitationsmandat diß- falls gar nichts, sondern alleine der verbotenen Famosschriften Erwähnung geschehen, welches denn die jetzigen <üommissg.rii sonder Zweifel auf die evangelischen Theologen und andere Leute, welche wider die römische Kirche etwas haben ausgehen lassen, müssen ziehen und a.eoonulldäii-en werden. „Über dieses und fürs Dritte ist den Oommisgariis Ig-tissimA xo- tssws, die Inquisition, Confiscation und Bestrafung sins resxsow vorzunehmen eingeräumet worden, da dock oben angezogene Polizeiordnung klar besaget, daß der ordentlichen Obrigkeit jedes Ortes die Verbrecher zu strafen, nachgelassen sein oder im Fall des Verbleibens der Kayserliche Fiskal zu procediren Macht haben solle. „Und weil endlichen sich auch die Buchdrucker und Händler meines Trachtens nicht unbillig beschweren, daß unangesehen sie nicht allein mit glaubwürdiger Anzeige, wie und welcher Gestalt ihnen die Bucher zu drucken erlaubt worden, sie geführet, sondern auch allbereit sie contra, ^ustitia.« rkZuls.8 et vurickinaruiQ privilsZia jedes Buchs ein Exemplar ohne allen Unterschied der Fakultäten, damit ja die Jesuiten stattliche Bibliotheken errichten konnten, umsonst ausantworten sollten, welches denn zu ihrem sonderlich großen Schaden und Nachtheil, auch zu der Orts-Obrigkeit Präjudiz und im ganzen römischen Reich zu einer Neuerung und Einführung gereichen wollte, als habe ich nicht unterlassen, solches E. K. M. zu erkennen zu geben. „Und gelangt an E. K. M. mein allerunterthänigstes Bitten, E. K. M. wolle meine und anderer Chur-Fürsten und Stände des Reichs Unterthanen, von Buchdruckern und Händlern mit diesen Visitationsmandaten, darbeh zugemutheten Postulaten und bedrohlichen Communicationen Allergnädigst verschonen, es bei voriger deßhalben aufgerichteten Polizeiordnung bewenden und hingegen das Mandat gänzlich cassiren und dies Alles bis zu einer künstigen allgemeinen Reichsversammlung verschoben und eingestellt sein lassen." Unterm 19. Juli 1609 ließ der Kurfürst die sächsischen Buchhändler durch den leipziger Rat und die Universitäten Wittenberg und Jena dahin bescheiden, daß seine Beschwerde an den Kaiser abgegangen sei, und ihnen auferlegen, daß sie, „wenn in Zukunft von den vermeinten Commissarien etwas Weiteres gesuchet und bei ihnen gemuthet oder einig Exemplar gefordert würde, sich mit Glimpf entschuldigen und Kapitels Druck Kursachsens auf den frankfurter Rat. 635 auf die Jntercession des Churfürsten bei der Kayserlichen Majestät und hoffentlich gewirige Resolution referiren und auch was künftig deßwegen weiter fürlauffen mochte, jedes Mal berichten sollten" In ihrem Dankschreiben vom 14. August 1609, welches sie kurz vor der Abreise zur frankfurter Herbstmesse absandten, baten die Buchhändler ihren Landesherrn, er möge den ihnen erteilten Bescheid auch dem Rate zu Frankfurt notificieren, damit „wir für unsere rechtmäßige Declinato- rien genügsamen Schein haben, dabei vom Rathe ohne Weitläufigkeiten geschützt und also Anderen ehrlichen Handelsleuten gleich, bei kayserlichen Privilegien der Messen, ja bei aller Völker Rechten, darauf die Commercien, Handel und Wandel bestehen, gehandhabt werden mögen". Diesem Wunsche hatte der Kurfürst schon am 17. Juli, also an dem Tage entsprochen, an welchem er im Interesse der beschwerde- führenden Buchhändler an den leipziger Rat geschrieben hatte. Er trat in diesem aus Eibenstock datierten Schreiben energisch für die Rechte seiner Unterthanen ein, bestritt mit den bereits geltend gemachten Gründen der Bücherkommission die Berechtigung zu ihrem Borgehen und erklärte, daß er eben wegen deren Unrechtmäßigkeit seinen Buchhändlern verboten habe, den Anordnungen der Kommission Folge zu leisten. Namentlich aber sprach er dem Rat darüber sein Mißfallen aus, daß man auf den frankfurter Messen vorzüglich die lutherischen Buchhändler belästigt, und nicht allein Freieremplare von Büchern, sondern auch deren Revision und Censur beanspruche, nachdem in Sachsen alle gesetzlich erforderlichen Förmlichkeiten erfüllt worden seien. Er wünsche und habe ein Recht zu verlangen, daß sich der Rat der sächsischen Buchhändler annehme und sie in Zukunft vor derartigen Zumutungen schütze, damit sie ihren Handel ungehindert treiben könnten. Am Schlüsse seines Schreibens bemerkt der Kurfürst, daß er sich gegen diese unerhörte Neuerung beim Kaiser beschwert habe und daß er dem Rat die Antwort, welche nicht anders als günstig ausfallen könne, ihrer Zeit mitteilen wolle. Dieses Schreiben wurde, wie ein Kanzleivermerk sagt, in der Herbstmesse 1609 durch etliche Wittenbergische, Jenische und Leipziger Buchführer auf dem Römer präsentirt". Ein Bescheid darauf findet sich in den frankfurter Akten so wenig, als die Antwort des Kaisers auf die kurfürstliche Beschwerde im dresdener Archiv. Indessen hatte diese doch die gute Folge, daß man fürs erste die protestantischen 636 Heranziehen des Sturmes. Neue Flut von Flugschriften. ^Zehntes Buchhändler weder mit Beschlagnahmen noch mit sonstigen Strafen behelligte. Inzwischen mehrten sich von Tag zu Tage die Anzeichen des aufsteigenden Sturmes, der Deutschland für ein Menschen alter in seine Wirbel reißen sollte. Mit dem Tode Rudolfs II. (1612) nahm die politische und religiöse Spannung immer schroffere Formen an. Bis in die untersten Schichten der Bevölkerung stieg die Aufregung. Jede Waffe galt zwischen den streitenden Parteien als recht: Spott und Hohn, Schimpf und Lüge. Bänkelsänger zogen durch das Land und boten in Städten und Dörfern, auf Messen und Jahrmärkten ihre „Drei oder vier neue Lieder, gedruckt in diesem Jahr" feil. So gab es kaum ein Ereignis der großen Politik, von der Einnahme von Donauwörth an bis zu den aachener Vorgängen des Jahres 1614, das nicht durch Presse und Gesang ins Volk getragen worden wäre. Allen diesen Erzeugnissen der Parteiwut war selbstredend ein bitterer und gehässiger Grundton eigen; in keinem von ihnen drang ein gutmütiger, milder Zug durch.- sie muten noch heute den Leser an, als ob die Gegner sich bereits mit den Waffen in der Hand gegenüberständen. In Frankfurt mischten sich die Bücherkommissare sogar in die dem Rate zustehende Censur über diese Art untergeordneter Litteratur ein und fahndeten auf die Bänkelsänger. So hatte Leucht schon am 19. September 1611 den Bürgermeister aufgefordert, dein Unfug ein Ende zu machen, den etliche unruhige Personen mit dem Dichten und Absingen von ärgerlichen Famos- liedern und Schmähkarten auf den öffentlichen Plätzen der Stadt trieben. In solchen Liedern würden nicht allein der geistliche Stand, sondern auch die kaiserliche Majestät, andere hohe Potentaten und Reichsständc verkleinerlich uud zum schmählichsten angetastet, wie sie denn auch dem Religionsfriede'n zuwiderliefen. „Also gelanget an E. E. von Ampts- wegen mein dienstliches Suchen, Sie wollen durch Ihre Diener solche nicht allein alsbaldtt abschaffen, sondern auch die Dichter und Singer mit gebührlichem Ernst und Strafe ansehen." Es waren allerdings Schmählieder gegen den Papst, den Herzog von Bayer», die katholische Kirche, die Messe, die Beichte, die Jesuiten uud katholische Übergriffe, wie sie herausfordernder selbst in jener erregten Zeit nicht gedruckt worden waren; indessen erschienen sie auf der gegnerische» Seite nicht milder, ja sogar noch gröber. Von diesen letzteren nahmen die Bücher- Kapitel.) Verhalten des frankfurter Rats. «37 kommissare natürlich keine Kenntnis, weshalb sie sich mit Recht dein Vorwurf der Willkür und Ungerechtigkeit aussetzten. Übrigens ließen sich auch trotz aller Strenge die Schmähschriften gar nicht mehr unterdrücken. Gestern verboten, wurden sie heute wieder öffentlich oder heimlich in den Gassen herumgetragen und tauchten morgen in verdoppelter Zahl wieder auf. Am 21. Januar 1615 giug Leucht wieder den Bürgermeister an, eine Anzahl von Pasquillen und Famosschriften zu verbieten und zu vernichten, in deren einer die kaiserliche Majestät, das Haus Österreich, besonders aber der Erzherzog Leopold schmählich verunglimpft und angetastet werde. An der Fahrgasse hingen die Händler gar ein sehr ärgerliches Patent und Kupferstücke offene lich zum Verkaufe aus, „worin der ganze geistliche Stand hochlästerlich depingiret und angetastet werde". Ohne Zweifel fürchteten sich die städtischen Behörden — es war die Zeit des Fettmilchschen Aufstandcs und der Macht seines Führers —, die Aufregung der in ihrer Mehrzahl protestantischen Bevölkernng noch mehr zu steigern, denn sonst ließe sich die Wirkungslosigkeit der' polizeilichen Maßregeln kaum erklären. Es scheint, daß die revolutionäre Bewegung in der Stadt dem frankfurter Rat schon 1613 und 1614 eine tiefere Einsicht in den eigentlichen Charakter der kaiserlichen Politik verschafft gehabt hätte, als ihm bisher eigen gewesen war. Jedenfalls zeigte er sich den Bücherkommissaren gegenüber nicht mehr so zuvorkommend als in frühern Jahren. Der Kaiser Mathias hatte am 4. März 1613 die Bestallung Leuchts und Seiblins, der hier Seublein, genannt Böll, angeredet wird, erneuert, ihnen am 2. September 1615 Johann Ludwig von Hagen beigeordnet und sie zugleich bevollmächtigt, sich auf der nächsten und allen folgenden Messen eine oder mehr taugliche Personen zu substituieren. Wie sein Vorgänger, suchte auch Mathias die dem Papste und Kaiser feindliche Litteratur durch die Bücherkommission ohne viele Umstände aus der Welt zu schassen. Im Sommer 1613 waren einige derartige Schriften erschienen. Die eine hieß: „Lupxlioatio g.ci Imperatorem, RsZem et Principes super oausis eonvoeg-ncii eoueilii genörg-lis contra ?g,u1um V. ?0nt,iüe«M", die beiden andern behandelten die doncmwörther Angelegenheit in einem der wiener Politik feindseligen Sinne und führten den Titel: „Ivkorwatio taoti et ^uris wider die Relation Donauwerthischer Sachen" und „Traktat in gleicher Materia Donauwerthischer Hand- 638 Einmischung des päpstl. Nuntius. Übergriffe der Kommission. sZehntes lung" zu Amberg gedruckt. Auf die erste der genannten Flugschriften hatte der päpstliche Nuntius den Kaiser in einer undatierten Eingabe aufmerksam gemacht. Es ist das erste mal, daß sich in den frankfurter Akten die direkte römische Einmischung in die deutschen litterarischen Angelegenheiten zeigt, und daß ein Nuntius den Kaiser bei seinem, dem Papste schuldigen kindlichen Gehorsam ermahnt, ein derartiges ketzerisches Libell im ganzen Reiche und in den Habsburgischen Erbländern zu verbieten. Mathias sandte denn auch am 5. Oktober 1613 diese „schand- und lästerliche" Schrift an Leucht ein und bemerkte, daß wenn er auch von dessen Eifer im voraus überzeugt sei, er es doch in einem so außerordentlichen Falle für angezeigt gehalten habe, ihm eine außerordentliche Erinnerung zugehen zu lassen. Zugleich befahl er aber auch dem Kommissar, auf andere derlei böse und ärgerliche Bücher, namentlich auf die zweite und dritte der genannten Flugschriften fleißig zu achten, „damit dieselben alsbald abgeschafft und außen Weg geräumt werden". Leucht gelang es denn auch, mehrere Exemplare dieser Schriften bei Johann Berner, Christoph Bruder, Nikolaus Rode und Peter Schinkel abzufassen und an sich zu nehmen. Unterm 15. Januar 1614 verlangte der Kaiser vom frankfurter Rate gar die Mitteilung der Namen aller unter dessen Botmäßigkeit stehenden Schriftsteller, Buchhändler und Buchverkäufer, da er mit Mißfallen und Befremden vernommen, daß dort schon lange „schmachhaste und lästerliche Bücher" von verschiedenen Autoren gegen die uralte katholische Religion und deren Vorsteher gedruckt, öffentlich feilgehalten und verkauft worden seien. Durch solche Schriften würde nur das Mißtrauen und die allgemeine Erbitterung genährt und neu erweckt, abgesehen davon, daß sie strafbar und verboten seien, also billiger Weise nicht geduldet werden dürften. Als der Kommissar Seiblin die obenerwähnte „Inkormktio ^urig et taeti, Wider die donauwörthische Relation" bei dem Buchhändler Johann Berner konfisziert hatte, forderte er diesem auch eine Strafe von 30 Thalern ab. Berner beschwerte sich deshalb beim Rat, der am 22. April 1614 in Berathung über die Sache trat. Dr. Rasor erinnerte bei dieser Gelegenheit daran, daß durch solche Verfolgung der Verkauf der evangelischen, Bücher nicht allein gehindert, sondern auch den evangelischen Ständen benommen würde, sich gegen die katholischen zu verteidigen, wie auch, daß dem Senat die Konfiskation und Strafe allein zustehe Kapitel.) Widerstand des frankfurter Rats, ermuntert durch Kurpfalz. 639 und von ihm bisher auch ausgeübt worden, worauf denn beschlossen wurde, den Bücherkommissarien entgegenzutreten. Auch im Jahre 1616 hatte der päpstliche Nuntius wieder einmal dem Kaiser ein Werk als ketzerisch und Famosschrift denunziert und seine Konfiskation in Frankfurt verlangt. Es war,Mg.roi ^,ut. äs Oominis, ^rodisxisooxi LMlatinsnsis ^xostg,ta,6, Consilium sivs oa,u88g.s suas xrotsotiovis sx Italic", welches Mathias daraufhin am 3. September auf der Messe in Beschlag zu nehmen befahl. Der Rat erhielt auf Nachfrage bei Billius aus London übrigens mir zwei Exemplare davon,, verstand sich aber nicht zur Konfiskation, sondern beschloß am 7. Januar 1617, daß man diese Sache und was Cäsar und Kurpfalz an ihn, den Rat, geschrieben, bei bevorstehendem Städtetag anbringen und sich deshalb Rats erholen wolle. Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz hatte sich nämlich am 4. Januar 1617 in derselben Angelegenheit an den Rat gewandt. Bei seiner getreuen Sorge für das gemeine evangelische Wesen hatte er ihn ersucht, die Sache reiflich zn überlegen und das betreffende in Frankfurt auch nachgedruckte Buch nicht zu konfiszieren, zumal es keine boshaften Angriffe gegen hohe oder niedere Standespersonen enthalte. Andererseits aber sei doch bekannt, „waß für vielfeltige Famosschriften und dazu noch in neulicher Zeit von dem andern Theil in offenein Druck ausgesprengt und unge- scheut nachgedruckt, darinnen hohe Stands Personen zum Giftigsten an ihrer Reputation und Ehren mit höchster Unwahrheit angegriffen, aber dagegen einige Ahndung bis jetzt noch nicht verspürt worden, und sei kein Zweifel zu machen, daß auf Antrieb des am kaiserlichen Hof sich aufhaltenden pästlichen Nuntii solcher Konfiskations-Befehl erlangt und ausgebracht worden", wie es ja auch thatsächlich der Fall war. Bereits auf der Herbstmesse 1617 verlangten die Bücherkommissarien vom Rate wieder die Konfiskation einer andern in England gedruckten Schrift desselben Verfassers: „vs KepuKIiea. Lc-olesiastieg.", allein auch jetzt weigerte sich der Rat, diesem Ansinnen nachzukommen, da er vom Kurfürsten von der Pfalz und andern evangelischen Ständen gewarnt und bedeutet sei, daß eine Konfiskation zum Präjudiz der Protestanten gereiche. „Der Befehl des Kaisers", schreibt Friedrich noch am 26. Dezember 1617 an den Rat, „ist an Euch erlassen unter dem Namen und Schein eines ehrenrührigen Buches, weil darin des Papstes angemaßte Hohheit und Primat widcrfochten wird. Nun halten wir diese 640 Selbständiges Auftreten desselben. ^Zehntes und dergleichen (üonüsog.t,ic>iie8, damit man zeithcr umgegangen, einer sehr weit ausstehenden Consequeuz, als es dadurch endlich dahin gerathen möchte, daß alle der Evangelischen Bücher, welche wider das Papsttum geschrieben, unter die Zahl derer, die für ehrenrührig und verdammt gehalten werden wollen, kommen und der Confiscation teilhaftig und also gar nicht mehr zugelassen werden dürfen, darum denn auch Wir nnd Unsere mitverwandten Stände jüngsthin um des schädlichen IncUoii willen von Heilbronn aus Euch wohlmeintlich gerathen, hierinnen ein wachendes Auge zu haben und nicht zuzulassen, daß Euch hierin an Eurer habenden Jurisdiction nachtheiliger Eintrag geschehe, dazu Ihr Euch guter Maßen erboten, und wie Wir berichtet, die jetzige vorgehabte Confiscation verhindert habt, welches Ihr auch fernerhin ins künftig zu thun nicht unterlassen, und also hierdurch Euch und dem gemeinen evangelischen Wesen keine beschwerliche Nachfolge gestatten wollet, nnd worin Wir Euch mit Rath nnd hülfreicher Beförderung in dergleichen Fällen die Hand werden bieten können, sind Wir dazu um des gemeinen Bestens willen crbietig nnd geneigt, wie auch andere Unsere mituniirten Stände, wenn sie darunter angelangt, gern thun werden." Sei es, daß der männlich bewußte Ton in den Briefen Friedrichs, der in sehr vorteilhaftem Gegensatz zu seiner spätern Unentschicdenheit und Schwäche steht, oder sei es, daß die Teilnahme der evangelischen Mitstände dem Rat Mut machte: genug, er wagte es jetzt seit fünfzig Jahren zum ersten male, seine Rechte wieder selbständig gegen den Kaiser und seine Kommissarien geltend zu machen. Ein kölner Buchhändler, Johann Gritti, hatte, wie die Akten sagen, „ein Schand- und Lästerbuch eines teuflischen Gesprächs betitelt: «LvanZelinin rstormatuin», und mehrere andere Famosbücher in punotv religicmis" auf die Fastenmesse 1617 gebracht. Sie waren mit kölnischer Censur und Approbation, jedoch ohne den Namen ihrer Verfasser gedruckt. Der Rat ließ sie als ärgerlich und zum Unfrieden führend konfiszieren, trotzdem daß Gritti sich mit anzüglichen und trotzigen Worten auf die Meßfreiheit stützte und die Berechtigung des Rats zu einer solchen Maßregel bestritt, welcher, wie er ausführte, viel besser gethan haben würde, die gegen den Papst gerichteten Schmähschriften wegnehmen zu lassen. „Darneben hat denn Lsuktu» sein Lxsl'oitium ^nrisäictionis, inspöctionis, ocmisetioms oAtalossi, Lonkisektionis st exeoutiorus, der Polizey- nnd Reichsorv- Kapitel.) Die Haltimq der Konimission im Wechsel der Kriegslciuftc. 641 uungett zu cvnservireu, und dagegen die kaiserlichen Loir>mi8suiio8 voll Lxtsvsion ihres sxereitii insxsotioiiiZ desto mehr anzuhalten, abermals ein offen Patent wegen der Büchermängcl anschlagen lassen." Letzteres enthielt Nichts als eine Wiederholung der alten Bestimmungen, wonach kein Buch auf die Messe gebracht oder verlauft werden dürfe, welches nicht den Namen des Verfassers, des Druckers und des Verlagsortes trüge. Das hier genannte Gritti'sche „Lvangelium Rstm- inawm" ist übrigens bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts das einzige im katholischen Interesse veröffentlichte Werk, welches in Frankfurt kon^ fiszicrt wurde und lediglich durch diesen Umstand bemerkenswert. Über diesen Borpostengefechten brach endlich der Dreißigjährige Krieg ans. Es würde ermüdend sein, die einzelnen Eingriffe in die Freiheit des buchhändlerischen Verkehrs mit der bisherigen Ausführlichkeit weiter zu erzählen, zumal sie sich im wesentlichen nicht viel von den bereits angeführten Einzelheiten unterscheiden. Es ist aber unerläßlich, die neuen Anmaßungen der Bücherkommissarc gegen die politischen Rechte und die Büchermesseu Frankfurts, sowie die Ausdehnung der immer unbeschränkter auftretenden kaiserlichen Machtansprüche genau zu verfolgen, znmal sie auf einem von der Geschichtschreibung bisher vernachlässigten Gebiete ucuc charakteristische Beiträge zur Kenntnis der Politik der Hofburg liefern. Sobald die kaiserlichen Waffen siegreich sind, tritt die Kommission ungestümer fordernd und befehlend auf; sobald sie dagegen unterliegen, hört man kanm etwas von einer Behörde, die ihren unheilvollen Einfluß täglich mehr ans Kosten der gesetzlichen und freihew lichen Entwickelung Deutschlands ausdehnt. Wie schon w den dem Kriege vorausgehenden Jahren Mathias den deutschen Preßverhältnissen eine. stetigere und strengere Aufmerksamkeit zugewandt hatte, so unterwarf auch Ferdinand nach dem Ausbruch des Kampfes, und während desselben, den Buchhandel einer viel sorgfältigern und- methodischem Behandlung. Die päpstlichen Legaten und Jesuiteu der Hofburg wußten nur zu gut, welch ein gefährlicher Feind ihnen die Presse war lind welche Macht ein Reichsstand auszuüben vermochte, wenn er seine verfassungsmäßigen Rechte energisch zn behaupten verstand. Der frankfurter Rat brauchte sich keinen Eingriff vom Kaiser gefallen zu lassen, denn als maZi^raws oräinariu8 entschied er in allen Preßangelegenheiten selbständig und souverän. Man hatte ihm Kapp. I. 41 Zyslmmlijche pvNtijcl»! Schwaclinng d^!? sliiukfiirter Ncits, >Je>»»c^ deshalb auch von Wien aus bis dahin nur mittelbar beizutommen gc- sucht und bis zum Kriege höchstens zugemutet, daß er den Biichcrtom missarien zur Vollziehung ihrer Aufträge seinen Ar»? lieh, oder auch im eigenen Namen verkündigte, was jene von ihm verlangten. Sie brauchten also nur auf diesem Wege fortzugehen, um zum Ziele zu gc langen. Die politische Lage Frankfurts war für fic zu jener Zeit so günstig, als sie nur sein konnte. Der 1616 nur mit kaiserlicher Hilfe bewältigte Fettmilchsche Aufstand steckte dem wieder ans Ruder gelangten Stadtadel noch in allen Gliedern. Ohne Wurzeln im Volke und ohne jede innere Kraft konnte er aus keine andere Hilfe als die kaiserliche rechnen und mußte sich zum Dank für dieselbe manche Zumutung gefallen lassen, welche unter günstigern Verhältnissen selbst ein so verrottetes Patriciat, wie das frankfurter, entrüstet zurückgewiesen hätte. Natürlich ließe» die Übeln Folgen, welche eine solche selbstverschuldete Hilflosigkeit nach sich ziehen mußte, nicht lange auf sich warten. Obwohl durch die seitherige kaiserliche Politik durchaus nicht verwohnt, blickte der Rat doch schon nach den ersten zehn Jahren des Krieges auf den Zustand vor demselben mit wehmütiger Sehnsucht als auf eine goldene Zeit zurück und verstieg sich seitdem zu keiner höhern Bitte mehr, als um die Wiederherstellung der frühern Lage der Dinge. Natürlich wußte man in Wien sehr gut, mit wem man es zu thun hatte und handelte dem entsprechend. Die Kommissarien mußten sich bei. jeder Gelegenheit in die Handhabung der Censur und die Zulassung von Büchern einmischen, unerfüllbare Forderungen stellen, Drohungen ausstoßen und selbst widerrechtliche Eingriffe veranlassen, um den Rat immer mehr einzuschüchtern und zum schrittweisen Nachgeben zu zwingen. So gewann denn die kaiserliche Politik kaum zehn Jahre nach Ausbruch des Krieges eine feste Grundlage, auf welcher sie bequem weiter bauen nnd sich befestigen konnte. Schon 1629 war es ganz klar, daß die Tage der frankfurter Buchhändlermcssc gezählt waren; man tonnte sich höchstens über das Jahr ihres völligen Absterbens irren. Fortan tritt jeder Kommissar streugcr und anmaßender auf als seiu Vorgänger. Je größer seine Rücksichtslosigkeit gegen Frankfurt ist, desto besser steht er in Wien angeschrieben. Hier schreibt man ihm seine Politik vor und- belohnt man seine Dienste durch Titel und Adelsverleihungen, selbst durch pekuniäre Erleichterungen und Zuweuduugen. Kapitels Personelles über die Biicherkvmmissio». 643 Mit letztem war man allerdings in Wien stets etwas zurückhaltend. Schon 1620 hatte der Büchcrkoinmissar Joh> Ludwig von Hagen wegen gehabter Arbeit und Kosten „um ein geistliches oder weltliches Hono- rarium" gebeten, aber erst am 19. Angust 1631 erhielt er eine Pension von 500 bis 600 Gulden zugebilligt. Er mußte die „unter Lebensgefahr" bewältigte Arbeitslast ins Gefecht fuhren, seine Sorgfalt in Vorbereitung der kaiserlichen Mandate, bei der Unterdrückung der Famos- schriften, sein Verdienst um die neue äußere Gestaltung des Meßkataloges und daß er die Pflichtexemplare auf seine Kosten nach Wien habe senden müssen, was übrigens, für die frühere Zeit wenigstens, eine Unwahrheit war. Die Dechanten der frankfurter Domkirche (Bartholomäus) bleiben selbstredend nicht hinter den Bestrebungen ihrer weltlichen Kollegen, der speyer^ schen Fiskale, zurück. Von diesen folgte auf den bereits erwähnten Karl Seiblin 1625 Dr. Gerhard Ebershcim, der sein Amt in Gemeinschaft mit dein bereits 1615 ernannten Domdechanten Johann Ludwig von Hageu bekleidete. Während er sich aber wenig nm die Geschäfte bekümmerte, war letzterer bis zu seinem Tode, der erst gegen 1654 erfolgt sein muß, um so thätiger. Von 1637 au wirkte der speherschc Fiskal Dr. Jatob Beuder mit ihm. Der Dr. insci. Hornigk, der später zum Katholizismus übertrat, hatte zwar schon 1649 au dcu Kaiser in bnchhändlerischen Angelegenheiten berichtet, wurde aber erst 1655 nach dem Ableben Hagens au dessen Stelle znin wirklichen Büchertommissar ernannt. Der Fiskal Dr. Philipp Werner von Emmerich folgte 1656 dem vi. Bender. Hagen und Hörnigt waren die gehässigsten der bisher im Amte befindlichen Kommissare. Sie wurden aber bald noch überboten von Georg Friedrich Sperling, der 1661 seine Bestallung als Adjunkt erhielt und als Nachfolger Hornigts in Aussicht genommen war. Dieser starb 1667; jener aber blieb zwanzig Jahre im Amt und wurde 1687 „aus erheblichen Ursachen" entlassen. Er war ein gemeiner, zanksüchtiger nnd verächtlicher Mensch, dem eine so glimpfliche Behandlung sicherlich nie znteil geworden wäre, weuu er uicbt aufs rücksichtsloseste und herauö- sorderndste die Jesuiten unterstützt hätte. Sein Nachfolger war Äaspar Vollmar, Dechant zu „Unsrer lieben Frauen". Die genannten Kommissare bethätigten entweder aus Befehl des Kaisers oder im Einverständnis mit ihm ihren Diensteifer nach zwei Seiten hin: einm?? in der Anmaßung einer straffen Censur, dann aber in eigenmächtigen Ein- 41* 644 Verfolgung der protestantische» und politischen Litteratur. ^Zehntes griffen in die politischen Rechte des frankfurter Rates. Nebenbei benutzten sie auch die vielfach bestrittene Frage der dein Kaiser abzuliefernden Freiexemplare zur Erweiterung ihrer Macht; sie bot stets einen bequemen Anlaß zur Einmischnng in die buchhändlerischen Interessen. Die Censurvcrfügungen werden zunächst mit dem bestimmt ausgesprochenen Zweck erlassen, die Protestanten zu schwächen und zn demütigen, den Katholizismus aber zu hebe» und zu stärken. Kaum war der böhmische Ausstand niedergeworfen und Tilly siegreich in der Pfalz vorgedrungen, als am 2. September 1622 ein an sich Unbeanstandetes größeres Werk, Joh. Dan. Mhlius' „ktiilosopkig. rstorm-itg.", vom Rate konfisziert werden mußte, weil der Verfasser es einem Rebellen, dein Kurfürsten Friedrich von der Pfalz und König von Böhmen, gewidmet hatte. Am 24. Juni 1626 erging der Befehl an den Rat, auf einen „höchstargcrlichen intitulirten ^ataloguin etlicher Famosbüchcr nnd Tractätlein, so dem Hauß Österreich et tÜÄtKoliois prejudicirlich, zn in^niriren und sie zu ooniisoiren". Dieser „LatalvAus iibrorum m^stioo-xolitiooruin, c^i ÄuturnnÄ,1i1>u8 AniMois ^ranootoräisn- »ikus g,nni 1626 in luosm xrockisdnnt" (übrigens wohl nur als Satirc und Fiktion aufzufassen, in Wien aber ernst genommen), enthielt nicht weniger als 46 anstößige Bücher mit fingierten Druckorten und Firmen, wie z. B. -Neapel, bei dcu Erben Franz des Wahren, Madrid, im Hause der verletzten Gerechtigkeit, Paris, im Zeichen des aufgeblähten und kahlen Adlers, Löwen, im Hanse der Verleumdung uud im Zeichen des Ochsen im Himmel, Venedig, bei Jnstus im Zeichen des öffentlichen Wohles, Wieu, im Hause des österreichischen Lutheraners Martin und im Zeichen der nackten Wahrheit, und endlich Antwerpen beim Pädcrasten Prädico, im Zeichen der sodomitischcn Fenersbrnnst. Die Jesuiten, Spamer und Habsburger sind der ausschließliche Gegenstand des Hasses nnd der Verachtung aller dieser Schriften. Neben den politischen Mysterien des Hauses Österreich mit angeblichen Kommentaren von Emu- panella, staatsrechtlichen Untersuchungen über die Nachfolge Ferdinands, dessen Sohn (der spätere Ferdinand III.) schon als ^uLti-iaei^iinus regic- rnngSnnfähig sei, und einer Abhandlung über das Haus Habsburg, welches dadurch' seines Anspruchs auf die Kaiserkrone verlustig gegangen sei, daß es das Reich den Türken tributpflichtig gemacht nnd die Spanier ins Land gerufen habe, findet sich ein Werk angekündigt über die Knust des Kapitel.) Fortgesetzte Prcszbedrückungen. 645 Rügens, des Verleumdend, der Verbreitung falscher Gerüchte und der Angeberei nebst Kommentaren an den Kardinal Spada, an welche Ausführung sich dir Frage knüpft, ob die Ausüber dieser Kunst auch die Hohe Messe lesen dürfen. Daran reiht sich eine ^xcx-Älz^sis ^ösuitios,, ferner die angeblich von einem Jesuiten beantwortete Frage, ob die liUös Vsnsi'sg, wahrhaftig und geschichtlich eine französische oder spanische Krankheit gcuannt werden müsse, und endlich ein Buch über die spanische Tyrannei. Am 28. Januar 1628 wurde Jakob August de Thou's (geb. 1533 in Paris uud gestorben 1617) Geschichte seiner Zeit (von 1543 bis 1607) als sehr schmählich und ärgerlich in der- deutschen Ausgabe des frankfurter Perlegers Peter Kopf konfisziert, weil die Läitio xrincsxs in Paris verboten worden war. Das Werk dieses gelehrten und hochgeachteten Pärlamenrspräsidenten und Bibliothekars Heinrichs IV. war uugehindert zwanzig Jahre lang in Deutschland und noch länger in Frankreich verkauft worden. Am 27. März 1629 befahl der Kaiser dem Hagen weiter, „in og-taloguro, librornm uur zwo clg-ssös als 1, L^lioliooruiu iwn tame» sul» lÄuI« ?oiit,itioim'um, nti Qaotsiius t^ctum; ^.vu,- tdolioorulli aber hernacher ohne absonderliche Specification der Calvinischen zu bringen und zu setzen, 8sng.tni aber, ihm die hülffliche Handt zu bieten". Bisher hatte die protestantische Theologie vor der katholischen gestanden. Der Rat gab sofort nach und erhielt für seinen Gehorsam eiu Bclobungsschrcibeu vvn Hage«. Jetzt bleibt uur noch übrig, sagt er in demselben am 6. April 1629, daß die Calvinistischen Theologen gar nicht 'mehr aufgeführt werden. Wenn es gegen die Reformierten ging, so frohlockten natürlich die Lutheraner; sie gönnten jenen womöglich noch Schlimmeres, als den Katholiken. Daneben war der kaiserliche Hof jedoch nicht müßig, zur Durchführung seiner Pläne auch noch direkt eilten Druck auf kleine Reichs- ständc, uud namentlich auf die Reichsstädte, auszuüben. Während es iil Frankfurt in Bezug auf das Hinaufschrauben der Zahl der Pflichtexemplare still war, versuchte der Kaiser z. B. am 28. Januar 1625 den Rat von Köln zu einer Anweisung an die dortigen Buchdrucker und Buchhändler zu drängen, dem kaiserlichen Patent zufolge vier Exemplare von jedem privilegierten und eins von jedem neugedruckten Buch an die kaiserliche Bibliothek zu liefern. Namentlich aber scheint es der schwäbische Beeinflussung der schwächeren Rcichsständc. ^Zehntes Kreis gewesen zu sein, welcher Ende der zwanziger Jahre den Druck der kaiserlichen Preßpolizci zu GunsteU der katholischen Kirche in ganz besonderin Maße zu fühlen hatte. Im Jahre 1627 mußten sich auf Autrag des Hofgerichtsfiskals Jmmendorff Tbeodor Tlmmin, Prediger und Professor in Tübingen, Eberhard Wild und noch zwei andere Drucker daselbst wegen einer Streitschrift gegen das Papsttum, sowie auch die tübinger theologische Fakultät wegen der erteilten Druckerlaubnis verantworten. Herzog Friedrich von Würtembcrg — obschon er vas beantragte Verfahren einleitete — hatte aber doch den Mut, am kaiserlichen Hose Vorstellungen zu erheben und kräftig zn betonen, daß man bei dem betrübten Zustande des Heiligen Römischen Reichs doch nichts zur Beschwerung des Glaubens der lutherischen Konfessionsverwandten thuu und uicht in unzeitigcm Eifer fricdsässigc Personen bedrängen möge. Der Rat zu Frankfurt war gleichzeitig (13. Februar 1627) angewiesen worden, die Buchführcr namhaft zu machen, bei welchen Thunims Schriften vorrätig gewesen seien, die Schriften selbst aber zu konfiszieren; der letztere Befehl erging auch an verschiedene Reichsstädte. Nur Augsburg entsprach demselben; Ulm, Straßburg, Nürnberg und selbst Frankfurt thatcu aber nichts. Besonders gewaltsam war das Vorgehen gegen den evangelischen Prediger Dr. Georg Zchmann (Zeltmann?) in der Reichsstadt Kempten; er sollte angeblich in offenen Predigten und durch iu Druck gegebene Schriften die Mutter Gottes, den heiligen Franciscus und hohe Prälaten „fast schmählich blasphemirt und hochärgerlich tractirt" haben. Er wurde im Dezember 1628 durch Erzherzog Leopold ohne weiteres auf-' gehoben und auf dessen Bergschloß Ehrenbcrg gebracht, da man wegen der in Kempten herrschenden Seuche den Beschuldigten nicht nach Innsbruck zu transportieren wagte. Die Jnterzession des Rates zu Kempten, uud später der evangelischen Stände des schwäbischen Kreises, blieb erfolglos. Das llntersuchungövcrfahren wurde von den kaiserlichen Kom- missarien unter Assistenz und vermutlich thatsächlicher Leitung des Jesuitcnpatcrö Elias Graf, Superiors in Kaufbeuren, mit großer Weitläufigkeit behandelt; die Akten umfassen 309 enggeschricbenc Seiten. Trotz aller dieser aufgewandten Mühe vermochte der Reichshofrats- agcnt Jercmias Pistorius von Burgdorf den Angeklagten dennoch nicht der Verbrechen, deren er bezichtigt war, für schuldig zu bcfin- Kapitels Beginn des einseitigen Vorgehens der Bücherkommission. 647 den; aber erst am 3. Januar 1630 erlangte Zchmaun seine Freiheit wieder. Der Kaiser stand eben setzt auf der Höhe seiner Erfolge; 1629 fand sich kam» mehr ein ernster Feind gegen ihn im Felde. Solange dagegen aber von 1630 ab die schwedischen Waffen siegreich waren, steht keine wiener Maßregel gegen die Presse in den frankfurter Akten. Die Bücherkominission stellte sich todt. Erst sieben Jahre später, am 22. April 1636, kam Hagen noch einmal auf die äußere Anordnung des Meßkatalogs zurück. Er habe, sagt er, in Erfahrung gebracht, daß ein Ratsschrcibcr die seit einigen Jahren eingeführte Reihenfolge umstoßen und die protestantische Litteratur wieder au die Spitze stellen wolle, wogegen er, Hage«, nur warnen könne. Der Rat beschloß darauf denn auch gefügig in seiner Sitzung vom 13. April, „daß man zur Verhütung von Offenstem uit wol vorüber könne, der Catholischcn theologische Bücher im Ls.tg.1ogo voranzusetzen, doch sollte die Rubric dergestalt fo'.mirt werden: I^itii'i Ideologie! Roma-norma Lgtiiolioornm, ^.uAus» Lontsssionis st protsstantium." Wenn in den bisher aufgezählten Fälleu die Kommissarien sich meistens auf die ausdrücklichen Befehle des Kaisers stützen konnten, so vermochten sie dies doch nicht, wenigstens nicht offenkundig, als sie eigenmächtig gegen den Rat der Stadt Frankfurt vorzugehen begannen. Der erste Eingriff dieser Art fand 1628 statt; seine Absicht lag klar zu Tage. Dem Kaiser sollte das schon 1608 vorspukende Regal über den deutschen Gesamtbuchhandcl nunmehr unverhohlen vindiziert, der Rat aber von der Kognition über privilegierte Bücher, Famosschrifteu und Lästcrkarten gänzlich ausgeschlossen und bei jeder Art von Veröffentlichung, Strafmandat und Exekution umgangen werden. Denn nur so war es möglich, den unter die Famosschriften gerechneten polemischen Schriften der Evangelischen im rein protestantischen Frankfurt beizukommen und sie ohne Zuziehung des Rates zu konfiszieren. Auf der Herbstmesse 1628 legte daher Hagen dem Rate den Entwurf einer Bekanntmachung vor, den er drucken und anschlagen lassen wollte, indessen auf des letztern Einwendungen hin zur Zeit zurückzog. Der Rat erkannte allerdings sofort die Tragweite dieses einseitigen Vorgehens. Er sah ein, daß er dadurch nicht allein in seinen wesentlichsten Machtbefugnissen beschränkt und beseitigt, sondern auch, daß bei Duldung solcher Anmaßung der Mcßbesuch 648 Unbesonnene Gefügigkeit des frankfurter Rats. fZehntes empfindlich geschädigt werden, somit auch der Wohlstand der Stadt bedeutend leiden würde. Gleichwohl wagte er nicht energisch vorzugehen. Aus Furcht, „Jhro Kaiserlichen Majestät höchsten Authorität zu nahe zu treten", beschloß er nämlich am 21. September 1628, den Anschlag im eigenen Namen zu machen, Er gab ihm folgende Fassung: „Im Namen der Rom. Kayserlichen Majestät vernichten und verbieten Wir gänzlich hiernächst unten angemeldete Bücher in gxsois Allen und Jeglichen weß Standes, Hoheit und Wesens dieselbige sein mögen, hiermit ernstlich anbefehlend, daß der» keiner gedachte Bücher hinfüro entweder im Druck ausgehen lasse, lese oder sonsten aus wasserley Gestalt bei sich aufzuhalten unterstehe, sondern alle obberührte Bücher Uns sobald nach eingenommener dieses gegenwärtigen veeiöti Wissenschaft, so deren bei sich haben werden, offenbarlich vorzuzeigen und einzuhändigen hiermit verpflichtet sein sollen." Es folgen dann die Titel von zwölf Büchern in französischer, italienischer und lateinischer Sprache, die fast alle gegen die Jesuiten uud die Kurie gerichtet waren; darunter z. B. 'l'ractalus iuseriptus: Oisoorso clsl (Ziovanni Uariki-uii. KiöLuita, Lpagnnolv, intoiiio Ä Franck' srrori, clis sono nslla, lorm^ äel govorno, cle i Kiesuiti; Oorninioi Laucli Orationss; I^exicoii l^tiilologiLum pru.v- eixus Lt^rnolDZivuin, autoriz Natliia Nartini» in Lvolti, Liöineni-i (was hat denn der bremische Lehrer mit seinem Lexikon verbrochen?); Uiso6l1a.ns»ruiQ ^neoloZieoimn lidri tres. Frankfurt also beanspruchte nicht mehr, wie es gemußt und gesollt hätte, die ausschließliche Entscheidung über seine eigenen Angelegenheiten, sondern war zufrieden, wenn es iin Schlepptau der Bücherkommissare nachrücken durfte. Seine völlige Unterwerfung unter den Willen des Kaisers war nur noch eine Frage der Zeit, nur aufgehalten in den folgenden Jahren durch den zeitweisen Triumph der schwedischen Waffen. Von 1630 bis 1636 kommt deshalb in den Akten auch kein Verbot, keine Beschlagnahme, ja nicht einmal eine Anfrage oder Anzeige der Bücherkommissare vor. Sobald aber der schwedische Kriegsruhm zu erblassen aufängt, beginnen auch die alten Maßregelungen in Frankfurt wieder, und schon das Jahr 1637 bietet die willkommene Gelegenheit, den Rat in allen wichtigen buchhändlcrischen Fragen beiseite zu schieben. Der Buchhändler Wolfgang Endter in Nürnberg hatte durch den Kapitel.) Beanspruchung dcr Jurisdiktion iu Pnvileqiensachcn. 649 frankfurter Buchdrucker Anton Hunnn ein größeres Wert des berühmten Juristen Johann Oldendorp: „?rÄvtic!Ä A-etionuul koreiiLium -j-dsolu- t-issima", gcivöhnlich als „lül^sks 01dsncloipii" citiert, drucken lassen. ^ Die Töchter des frankfurter Verlegers Peter Kopf behaupteten, ein kaiserliches Privilegium auf dieses Wert zu besitzen und erwirkten auf Grund dieser Angabe die gerichtliche Beschlagnahme des Hummschcu Druckes. Die Büchcrkommissare Hagen und Bcndcr verlangten in dcr Fasteumessc des Jahres 1637 vom Rate, daß er ihnen die mit Beschlag belegten Exemplare ausautworte, forderten den Humm — ohne nur dessen zuständiger Behörde, dem Rate, Anzeige zu machen — vor sich uud nahmen ihn in eine Geldstrafe von 1000 Thalern. Die bereits gedruckten Exemplare waren vorläufig in Humms Verwahrung geblieben, wo sie am 18. April 1637 von Hagen und Bcndcr kraft „des ihnen anbefohlenen perpetuirteu kaiserlichen Commissariats" konfisziert wurden. Sie rechtfertigten sich am 30. April in einer ausführlichen Denkschrift und hoben hervor, daß dcr Kaiser nicht beabsichtige, in die Rechte und Gerechtigkeiten dcr Stadt irgend welchen Eingriff zu thun; dagegen sei die Ertheilung, von Jm- pressorien und Privilegien ein aus dem Brunnquell aller Guadcu fließendes kaiserliches Regal, weshalb denn auch dem Kaiser ausschließlich, und nicht mit Andern tonkurrirend, die Kognition über die Wahrung dieser Privilegien gegen Übertreter zustehe. Somit habe der Rath sich aller Einmischung in Privilcgiensachen zu eutschlageu und höchstens als lQagistraws looi auf crgangene Aufforderung hin hilfreiche Hand bei Vollziehung kaiserlicher Befehle zu leisten, wie er denn auch zur Arrestanlage nicht befugt gewesen sei. „Er solle also von seiner unbefugten Anmaßung abstehen, das Rcichöoberhaupt in seinen hohen Regalen nicht turbiren auch rsiQ sacr-un nicht touchircn, sondern die mehrgedachtcn von uns, den Bücherkommissarien, confiscirten Exemplare Oldendorps sofort verabfolgen und die kaiserliche Majestät in ihren M-idus wider uraltes Herkommen nicht hemmen". Der Rat gab diesmal den Bücherkommissarien auf ihre ermüdend lange und unbegründete Ausführung eine schneidige und kurze Antwort. Er schrieb am 22. April 1637 durch seine Kanzlei, daß sich die Kommissaricn bei ihm überhaupt noch nicht legitimiert hätten, — Ferdinand II. war am 25- Februar 1637 gestorben — daß der Rat in allen Arrestsachen privilegiert sei, daß die Sache aber in Frankfurt ausgetragen werden müsse, weil es noch gar 050 Vorlni-fiaer Widerstand des Ratö. sZchntcs nicht feststehe, ob die Töchter Kopfs ein Privilegium für die gedachten „LIussss" hätten. Wenn nnn auch in frühern Jahren von den Konmiissaricu kaiserliche LtonfiSlationSrcskripte erwirkt worden seien, so sei dadurch doch dein Rate nichts an seinem Stand nnd seinen Gerechtigkeiten benommen worden, venu früher hätten ihm die Kommissare die zu konfiszierenden Schriften namhaft gemacht nnd ihn gebeten, die Buchhändler zur Rede zu stellen und solche Sachen zn unterdrücken; ja der Kaiser selbst habe zuweilen au den Rat geschrieben uud ihm angesonnen, gegen seine Bürger nnt Konfiskation vorzugchen. Die Herren Hagen und Bendcr hätten so wenig Recht, gegen frankfurter Bürger ohne Vorwisscn ihrer Obrigkeit einzuschreiten und sie in Handgelübde zu nehmen, als er, der Rat, sich bcigeheu lasse, sich in die kaiserlichen Befugnisse der Privilcgien- crteilung zu mischen. Und weil er dergleichen starke Erinnerungen und Lcrwcisc uicht verschuldet, auch nie zuvor dergleichen erfahren oder gehört, so würden die Herren ersucht, kalvsin in g-lieng-m massem ferner uicht einzubringen, die Stadt bei ihren Rechten nnd Gerechtigkeiten vielmehr rnhiglich verbleiben zu lassen, während die kaiserliche Hoheit und Präemiueuz am besten durch die Städte und Mitglieder des Reichs konserviert und gchandhabt werde. Der junge Kaiser fand es diesmal denn doch noch für gut, die Rechte des frankfurter Rats wenigstens formell zu schonen, denn in dem Patent, welches er am 3. September 1637 an Hagen und Bendcr als Kommissarien für die privilegierten Bücher ausstellte, räumte er ihneu keineswegs das von ihnen geltend gemachte Recht des selbständigen Vorgehens ein, sondern wies nur den Rät an, ihnen mit Arresten und andern EretUtiousmitteln au die Hand zu gehen. In der Sache selbst aber gab der letztere doch nach, indem er den Kommissaricn die Genehmigung zum Einschreiten anfangs nur ausnahmsweise versagte und ihnen sogar gestattete, zugleich im eigenen und in des Rats Namen selbständig zu verfahren. Trotzdem waren die Kommissarien schwer zu befriedigen. Sie beklagten sich namentlich im letzten Jahrzehnt des Kriegs vielfach beim Kaiser, daß der Rat ihre Schritte dnrch passiven Widerstand vereitele, so daß 1640, 1643 und 1647 wiederholte Ermahnungen zur energischen Hilfeleistuug au ihu ergingen. Noch 1650 beschwerte sich Hagen, daß der Rat infolge des Übergewichts der schwedischen und französischen Waffen nicht dazu zu bringen gewesen sei, bei Exekutionen hilfreiche Hand zu reichen. Man Kapitels ' Bctrcibung des Anspruchs auf Pflichtcxnnplare. nannte in Wim diese Art der Beteiligung des Rats an der Verfolgung der Presse „eine konkurrircndc Gerichtsbarkeit". Eine andere und nicht minder schwere, schon weiter oben berührte Form des Drucks übte der Kaiser dadurch auf Frankfurt aus, daß er den Rat zur Beitreibung und Ablieferung der ihm gebührenden Freiexemplare zwang. Diese Auflage machte sich anfangs in einer durchaus nicht anstoßigen Weise geltend. Sie war einfach eine der Gegenleistungen für ein kaiserliches Privilegium gegen Nachdruck. Schon vor dem Jahre 1569 hatten die Kaiser einen Privatmann oder auch den Rat beauftragt, von den die Messe beziehenden Buchhändlern die Freiexemplare cinzu- fordern und nach Wien zu schicken; zeitweise übernahm diese Aufgabe auch wohl, wie bereits erwähnt, einer der fremden Buchhändler, ob aber auf Grund eines von Wien oder von der Büchcrkommission erhaltenen Auftrags, oder ob auf Grund freier Vereinbarung, ist nicht ersichtlich. „Bis dahin war der Buchhandel noch nicht so blühend", heißt es in einer spätern Denkschrift vom Jahre 1696, „die Druckereien waren noch nicht so stark im Schwuug und die Bosheit des Nachdrucks war noch nicht so hoch gestiegen, also auch nicht so viel Privilegien nöthig." Maximilian II. hatte 1569 bei Einsetzung der Bücherkommission so viel Exemplare von privilegierten Büchern verlangt, als noch Jahre für das (auf fünf bis zehn Jahre) bewilligte Privilegium liefen und 1570 von jedem privilegierten Buche fünf Exemplare gefordert, während von nichtprivilegierten Büchern kein Freiexemplar abgeliefert zu werden brauchte. Diese Zahl wurde aber selten oder nie eingesandt. Der Kaiser ging deshalb von seiner ursprünglichen Forderung herunter und beanspruchte für die Folge uur zwei Exemplare von einem privilegierten und eins von jedem nichtprivilcgiertcn Buche. Indessen war es schwer, wenn nicht unmöglich, selbst diese Zahl einzutreiben. Mahnung folgte aus Mahnung, allein cS half uichts, und gegen Ende des 16., wie zu Anfang des 17. Jahrhunderts geriet die ganze Angelegenheit in Vergessenheit; der Widerstand, in den Jahren 1608 und 1609 war doch nicht erfolglos geblieben. Mathias vernahm mit Befremden und Mißfallen, daß von einer großeu Anzahl vrivilegierter Bücher, welche nicht uur aus der frankfurter Messe verkauft, sondern auch dem Meßkaialog einverleibt würden, die schuldigen drei Exemplare nicht an die Reichskanzlei eingesandt seien, und befahl deren nachträgliche Ablieferung bei Strafe der Konfiskation und des 652 Hi>m»fschm»bcn der Zahl dcr Pflichtexemplare. lZehnteS Verlustes des Privilegiums. Auch Ferdinand II. ließ es anfangs in seineu Patenten vom 1. Oktober 1621 und 30. März 1622 bei diesen drei Exemplaren bewenden, welche ihm nach dem ausdrücklichen Inhalt der kaiserlichen Privilegien gebührten, verlangte aber, daß dieselben einschließlich der Frachtunkosteu bei Strafe der Sperrung der Gewölbe, auch Kon- fiskatiou und Verlust aller ueueu Werke unfehlbar an Hagen eingeschickt Würden. Zwei Jahre später aber wurde diese Zahl nicht mehr für gc- uügeud befunden. Am 26. August 1624 befahl der Kaiser allen Buchhändlern, nicht allein die herkömmlichen drei Exemplare privilegierter Bücher frei an die Hofkanzlei zu liefern, sondern auch zur Bermchmng der kaiserlichen Hofbibliothck von allen neuen Büchern, sie seien privilegiert oder uicht, und gedruckt, wo sie wollten, eins, „wie solches andere Potentaten auch praeticireu thäten"; zugleich aber wurde dem frankfurter Rat befohlen, zur Erzwingung dieser Maßregel eventuell dem Büelierkommissar mit der Exekution behilflich zn sein. Am 28. Januar 1625 wurde dieser Befehl, vier Exemplare abzuliefern, fast mit denselben Worten wiederholt. Trotzdem waren die Buchhändler „ruorosi iu dcr Einseuduug dcr schuldigen Bücher" und mußten immer vou. ueucm, wie am 26. April 1629, 4. Juli 1640 und 19. Oktober 1648 bedeutet werden, die beanspruchten vier Exemplare an der St. Lconhardstirche, der Amtswohnung Hagcns, abzuliefern. Aber das half nur wenig; nur vereinzelte Buchhändler kamcu ans freien Stücken und ohne Zwaug deu selbst übcruommcuen Verpflichtungen nach. In den Jahren 1638 bis 1648 trafen nach Ausweis dcr wiener Akten uur wenige Sendungen (1640, 1641) bei Hofe ein, ja Hörnigt behauptet sogar in einem Bericht vom 8. Mai 1649, daß nach Angabe des kaiserlichen Bibliothekars Rechperger vom 4. April 1639 bis zum Mai 1649, also iu 10 Jahren, „nicht ein einziger Autor weder euru noch adsc^us xrivilsZio La<^rmd dm Büchcrrouunissar. ^Zehntes Kataloge gelassen ivürdeil".^ Darauf deutet auch Kaiser Leopold hin, als er sich am 4. März 1662 — mid fast wörtlich cbeuso am 3. Oktober 1684 — vou neuem darüber beschwerte, daß die Buchhändler ihm entweder gar leine Pflichtexemplare einsendeten, oder nur „solche schlechte n.ut,tim-k8, so des Fuhrlohnö nicht werth". Aber nicht genug mit dieser Beschwerde au den Rat; er ließ zugleich, mit Beisciteschiebnng des letz- tern, an der Dcchanci zu St. Leonhard ein gedrucktes Patent anschlagen, in welchem er znr Abstellung dieser Mißbrauche bei Strafe von sechs Mark lothigeu Goldes, uicht weniger Sperrung der Büchcrgcwvlbe, Konfiskation sämtlicher Lagervorräte und Ersatz der verursachten Kosten, nnter andern? befahl, „von allen neuen, auf der frankfurter Messe zum Verkauf gebrachten Büchern an deu kaiserlichen Büchcrkommissar stets ohne Aufforderung die für die kaiserliche Bibliothek bestimmten Exemplare abzuliefern". Damit dies aber besser geschehe, habe jeder Buchhändler vor Beginn der Messe dem Büchertommissariat ein vollständiges Verzeichnis seiner nenen oder neu aufgelegten Bücher, seien sie eigener oder Kommissionsverlag, vor Schluß der ersten Meßwochc zu überreichen. Wer es versäume, habe in der zweiten Meßwoche die doppelte Anzahl zu entrichten; die verschwiegenen Bücher seien aber oo ipso zn konfiszieren. Die Steigerung der Leistung nahm aber noch weitern Fortgang. Im März 1678 hatten sich die einheimischen und fremden Buchhändler beim frankfurter Rat darüber zu beschweren, daß ihnen der Büchcrkommissar Sperling nunmehr noch ein sechstes Pflichtexemplar für den Kurfürsten von Mainz und eiu siebentes für den jeweiligen Bücherkommissar abfordere. Der Rat, welcher gleichzeitig selbst beim Kaiser Beschwerde zn führen hatte, beschied die Buchhändler dahin, daß sie ihre Notdurft bei diesem direkt einbringen sollten, alsdann wolle man sich ihrer zugleich auf gebührendes Ansuchen intsl-osäsnäo annehmen. Die Buchhändler erhielten jedoch keinen Bescheid, obwohl sie näher ausführten, „daß alle Handlungen darnicderlägen, Papier, Frachten uud andere Unkosten weit höher im Preise ständen, als Abgang und Vertrieb der Bücher sich beliefen, also und dergestalt, daß bei so gestalten wahrhaften virvumswiitisn und da der Buchhandel mehr beschweret werden sollte, röipuizlieg.s litsr^riae, worinneu sn-lus pudliea dependire, kein geringer Abbruch geschehen dürfte". Noch 1690 war diese Beschwerde Unerledigt KoviK'l.j Die Ailspnichc dcs Kürsurste» von Mnn^, 655 und 1695 wird die Zahl von sieben Pflichtexemplaren als feststehend erwähnt. Dabei behielt eS auch sein Bewenden, bis denn Artikel 7 der kaiserlichen Verordnung vom 10. Febrnar 1746 über den frankfurter Buchhandel bestimmte, daß „dem bisherigen Herkommen gemäß von Privilegium Büchern füns Pflichtexemplare zur Reichshofraths- Kanzlei, eins für dcs Kurfürsten zu Mayntz Licbden, als ErtzCantzlern, nnd eins dem zeitlichen Bücher Commissario vor dessen mit denen Buchführern, Händlern und Druckern habende Bemühung; dagegen von den unprivilegirten Büchern eins Unserer Bibliothek, eins des Churfürsten von Mahntz Liebden und eins dem Bücher Lomrnisiz^iio eingeliefert werden sollten". Die ersten Bemühungen des genannten Kurfürsten zur kostenfreien Beschaffung einer Bibliothek reichen in die letzten Jahre des Dreißigjährigen Krieges zurück. Sie liefern zugleich einen schlagenden Beweis dafür, mit welch fadenscheinigen Gründen man damals im Reiche ein wertvolles Recht ertrotzen konnte, ohne nur die geringste Gegenleistung dafür zu bieten. Kurfürst Anselm Kasimir erließ also am 26. September 1642 und 28. September 1643 zwei offene Patente an die Bücherkommissare Hagen und Bender, sowie an die in Frankfurt zur Messe anwesenden Buchhändler. In dem ersten derselben erklärte er, daß ihm als Erzkanzler des Reiches und kraft des in dieser Eigenschaft ihm unwidersprechlich zustehenden Regals die Visitation über die Bücher gebühre, daß vou ihm alle diejenigen, welche in den Mcßkatalog gebracht würden, visitiert werden müßten nnd daß deshalb die kaiserlichen iiom- missarien dafür sorgen sollten, daß auch ihm behufs solcher Visitiernng zn der Erzkanzlei nach Mainz ein Exemplar von jedem privilegierten und nicht privilegierten Buche, jedoch ohne Abgang und Präjudiz dcs kaiserlichen Fiskals, geliefert werde. In seinem zweiten Erlaß verlangte der Kurfürst, „weil Er wegen tragenden Erztanzlerampts durch Germanien cumulative anklebender Visitirung und InqUirirung über die in der Stadt Frankfurt befindliche Buchdrnckereien nnd Buchlädcn, sonderlich dem Katalog jedes Mal einverleibten Bücher, und damit durch seine Assistenz alle und jede zeither eingerissenen Mängel, Mißbräuche und Ungebühr von Messe zu Messe verbessert werden mögen, daß ihm aus der Buchhändler Kosten ein Exemplar zum Wenigsten von jedem verlegten Traktate zu seiucr Hofkauzlei übcrschickt uüd daß die Buch- 656 Äie Ansprüche durch Ausdauer erMiugeit. ^Zehntes führer dazu vom Rathe der Stadt ermähnt" und angehalten werden sollten. Der Rat teilte dieses kurfürstliche Begehren den znr Herbstmesse 1643 in Frankfurt anwesenden Buchhändlern mit; diese aber wiesen es einstimmig und entrüstet zurück. Außer dem, was sie an Exemplaren dem Kaiser gäben, führten sie aus, könnten sie ihre Bücher mit mehreren anderen ?riraitiis nicht belegen lassen. Es sei hier eine freie Messe und tüom- rasroium und sonderlich der Buchhandel ratione stnäiorum privilegiert; der Nat aber »volle sie ^ure waZi8trg.tu8 iU ihrem Besitzrecht schützen. Der Buchhandel sei besonders bei den jetzigen noch kontinuirlichen Kriegs- länften in solchen Abgang und Rückgang gerathen, daß die Reise- und Zehrungskostcn nicht zu erschwingen, noch der Ladenzins bezahlt werden könne, sondern dafür den Hausherren oft die Bücher zugcschätzt werden müßten; zu geschwcigen, daß hinfüro wegen dazu erforderlichen großen Unkosten und der Buchführer notorischer Unvcrmöglichkeit so bald keine nencn Bücher in Druck ausgehen möchten. Durch die beabsichtigte Neuerung müßte aber der Buchhandel noch mehr ins Stocken gerathen. Sie bäten deshalb bei ihrer Libertät gelassen und mit solchen un- practicirlichen Zumuthungen lieber verschont und in ihren? bisherigen Stand in der Buchgassc ^uietg belasse» zu werden. Wegen der großen Kriegsgefahr und des allgemeinen Stockens des Buchhandels waren damals nnr wenige fremde Buchhändler znr Messe gekommen. Die von ihnen- abgesandten Diener befanden sich aber ohne nähere Instruktion und konnten keine Antwort geben, weshalb sie die Sache acl reksi-sn- clum nahmen. Die Erklärung der Buchhändler wnrde vom Rate am 2. Oktober 1643 dem Bücherkommissar Hagen mitgeteilt und am 14. Oktober 5>. bei dem Knrfürsten nicht allein bevorwortet, sondern namentlich auch iu ihren Auslassungen über das schlechte Geschäft unterstützt. Dieses kurfürstliche Ansinnen, führte der Rat ans, sei über alle Maßen beschwerlich, da durch das leidige Kriegswesen der Buchhandel ohnehin in solches Stocken und solchen Abgang gerathen sei, daß fast Keiner mehr etwas nach Frankfurt bringen, noch wenn es dennoch geschehe, den geringsten Vorteil noch Gewinn davon haben könne, vielmehr großen Verlust und Schaden erleiden müsse. Zudem erscheine das Verlangen des Kurfürsten als eine unerhörte Neuerung, welche zum Nachteil der befreieten frankfurter Messen gereiche und auch andere Kurfürsten Kapitel.) Weitere Übergriffe des Kurfürsten von Mainz. 657 und Reichsstände betreffe, welche ihre Unterthanen nicht so leicht in dieser Weise würden beschweren lassen. Deshalb möge der Kurfürst bei seinem Begehren nicht beharren, sondern das bisherige Herkommen nicht stören und lieber den leider mehr als darniederlicgenden Buchhandel fördern helfen. Hier bricht der Schriftenwechsel zwischen beiden Staaten ab. Wenn indessen auch die Akten keine weitern Verhandlungen über diese Frage anfweisen, so ruhte sie doch fortan nicht mehr. Mainz war durchaus nicht gewillt, von seiner Fordcrnng abzulassen, der Rat von Frankfurt aber fügte sich und befahl, wie aus einer beiläufigen Notiz hervorgeht, am 12. April 1652 Bnchführcrn und Buchdruckern an, dem Kurfürsten von Mainz als Rcichserzkanzlcr ein Exemplar von jedem ihrer ncncn Bücher abzuliefern. Dieser Befehl scheint aber bis zu Sperlings Verfügung vom März 1678 ein todter Buchstabe geblieben zu sein, denn am 12. April 1679 ernannte Kurfürst Karl Heinrich von Mainz den frankfurter Buchhändler Peter Zubrodt zu seinem Unterbibliothekar in Frankfurt, „damit ihm kein Schaden oder Nachtbeil zugefügt, viel weniger befngtcr Anlaß gegeben werde, gegen die Vertreter mit beliebigen Ahndnngsmitteln zu verfahren". Im Eingang erwähnt der Kurfürst unter andern auch, daß er „aus absonderlicher kaiserlicher Concession bei dem Buchhandel merklich interessirt sei, also auch mit allem Fleiß zu verhüten suchen müsse, daß er bcnachtheiligt werde". Übrigens gelang es Mainz erst von 1685 an, die Anerkennung der Ablieferung seines erpreßten Exemplars zu erlangen; allein bis ins 18. Jahrhundert hinein sträubten sich die Buchhändler gegen diese Abgabe. Nur vier Jahre nach jenen Verhandlungen von 1643 griff der Kurfürst von Mainz, ermuntert durch den schwachen Einspruch, den er erfahren, den frankfurter Rat aufs empfindlichste in einem jener wesentlichsten Rechte an, welche seit Jahrhunderten von der Reichsverfassung anerkannt und bisher noch von keiner Seite bcstrittcn worden waren. Er mutete nämlich einem ihm politisch vollständig ebenbürtigen Reichsstande zu, Befehle von ihm anzunehmen und auszuführen. Er war selbstredend so wenig dazu befugt, als etwa beutzutage Oldenburg der Freien Hansestadt Bremen, oder Mecklenburg der Freien Hansestadt Hamburg Vcrhaltungsregeln zu gebcu hat. Der Kurfürst Anselm Kasimir verlangte nämlich am 19. September 1647, daß der frankfurter Rat K-IPP, I, 42 658 Kurm-my läßt päpstliche Indices anschlagen. sZchntes bei der eben angefangeneu Herbstmesse dem Herkommen gemäß ein Verzeichnis verbotener Bücher durch den kurfürstlichen Scholastikus und Büchcrccnsor Hageu sofort auschlagcn lasse. Das in Plakatform gedruckte Verbot zählte 51 verschiedene Schriftcu auf und war ursprünglich von ver päpstlichen Kanzlei am 13. Dezember 1646 mit der Unterschrift des Kardinals Spada erlassen worden, Dieser hatte es kurzer Hand' an den Kurfürsten von Mainz mit dem Auftrage der Veröffentlichung übersandt. Das Verzeichnis war nichts als eine der gewöhnlichen Fortsetzungen des „Inäex lidroruw pronibitoruni" und enthielt unter andern auch 12 Schriften, welche nicht einmal unbedingt, sondern nur „Zonee ooi riZa-ntur " verboten wurden. Der einzig formell zulässige Weg zur Erreichung ihrer Absicht wäre für die Kurie der gewesen, daß sie sich an den Kaiser gewandt und diesen um seine Vermittelung gebeten hätte; indessen war cS ihr bequemer, unmittelbar den Mainzer Kurfürsten selbst anzugehen. Bei der bisher bewiesenen Schwäche Frankfurts sah dieser nicht das geringste Bedenken darin, sich dem Auftrage zu unterziehen, und spielte Hagen als seinen Büchcrcensor auf, während derselbe doch nur als kaiserlicher Beamter handelnd auftreten konnte. Hagen aber hatte uichts Eiligeres zu thun, als, ohne nur eine Mitteilung des Rats abzuwarten, das päpstlich-kurfürstliche Verbot an die Kirchcn- thür vou St. Leonhard und der dieser Kirche gegenüberliegenden Dechanei anzuschlagen. Statt das Schriftstück sofort wieder abreißen zu lassen und Hagen wegen seiner Frechheit zur Untersuchung zn ziehen, begnügte sich der Rat damit, gegen dessen Verfahren als einen Eingriff in seine Rechte zn protestieren und Hagen zu ersuchen, „solches vöerswm ent- wedcrs von selbsten abzuthun oder zuzuwarten, daß solches auttioi-iww mld^istratus refieiret würde". Hagen gab dem Protest erhebenden Stadtschreiber Wolfgang Hoffmann am 21. September 1647 zur Antwort: „1) Was er dißfalls gethan, habe er in Crafft tragenden oktioii und lcngst hicrbevor dem Rathe insinuirten kaiserlicher General-Commission in rism likrariam verrichtet; 2) daß im Eingang des Patents Ihr Ehnrfürstlichc Gnaden zn Maintz sich inscribiret, so seh ja bckaundt, daß derselben als Archi-Lg-nosUario in Teutschlandt, welches hohe OK- oium dem Ehur Maintzischen Electorat unzertrennlich anhange, der Buchhandel und was vou demselben dcpendire, eingcthan und Ihr Chnr f. Gn. die Ober Inspcetiou darinnen haben: dessen Befehl alß Archi-LanceUluü Kapitels Weitere Gefügigkeit des Rats. Der Friede. 659 ja billich zu pariren habe; 3) so seh es nichts newes, sondern vormals mehr sonderlich im September 1628 befohlen; 4) sehe er nit, wie er dein Nath hiermit zn nahe gegangen oder dessen Inrisdiction violirt hätte, angesehen solches vserötum nicht in looa alihun NiiFiK- tratus, sondern an seiner Kirchen und an seiner Dcchaueh angeschlagen worden, und 5) keinen einzigen Bnchführer zu Schaden angesehen, sondern allein denen Catholischen zur Warnung geschehen, gantz ohne, daß einige Lonüseatio dadurch gesucht würde. Wolle nun der Nath deß allen unerachtct cle taoto znfabren und dieses Patent abthun, müsse er es zwar geschehen lassen, wolle aber demselben tragenden Ainptcs halben in bester Forin contradicircn." Der Nat gab sich mit dieser Antwort zufrieden und ließ nicht einmal den unbefugten Anschlag wieder abreißen. Durch seine ewige Nachgiebigkeit, seine unselige Feigheit hatte er den Hohn und die Angriffe der Bücherkommissarc so stark herausgefordert, daß diese ihn zuletzt aufs unwürdigste behandeln zu können glaubten. Endlich war der langersehnte Frieden zu Stande gekommen. Wenn andere Gewerbe und Geschäfte jetzt leise und allmählich wieder aufzu- athmen begannen oder wenigstens keine offenen Gewaltthaten mehr zu fürchten hatten, so horte für den Buchhandel der Kriegsznstand nicht auf und zwar war es in erster Linie der Kaiser, welcher die Feindseligkeiten mit nie erlahmender Erbitterung und stets frischen Kräften erfolgreich fortsetzte. Frankfurt mußte jetzt dafür büßen, daß es den Siegen der Schweden und ihrer Bcrbuudetcu zugejauchzt und sich in den Augen der Jesuiten der Hofburg bei der Unterdrückung antikatholischer, oder vielmehr antijesuitischer Bücher zu lässig gezeigt hatte. Bereits im achte« Kapitel ist der traurigen, fast vernichtenden Ein^ Wirkungen des langen Krieges auf den deutschen Buchhandel gedacht worden. Was trotz derselben von letzterein noch übrig blieb, soweit er nämlich in Frankfurt und auf dessen Messen zur Erscheinung kam, das rottete der Kaiser nach und nach gründlich aus. Hatte die Bücherkom- mission selbst während des Krieges bedeutende Erfolge für sich errungen und nenc wichtige angebahnt, so war die Hofburg jetzt nach dem Abschluß des Friedens erst recht nicht gewillt, bei dem geringen Widerstand, den sie in Frankfurt fand, auf halbem Wege stehen zu bleiben. Der Weg war ihr vielmehr klar vorgezeichnet! sie mußte den Kampf, welchen sie durch 42* Planmäßiges Vorgehen der Hofburg, sZehntcS Einsetzung der Kommission klug berechnend eingeleitet hatte, siegreich zu Ende führen und ihren Sieg rücksichtslos ausbeuten. Das gelang ihr denn auch vollständig, wenngleich ihr freilich der Kampfprcis schließlich wie Schnee in der Hand zerrann. Frankfurt aber mußte den Kelch seiner Selbsterniedrigung bis auf den letzten Tropfen leeren, wobei nur zn beklagen ist, daß das protestantische Deutschland mehr oder weniger sein Unglücksgenosse wurde. Im Wesentlichen war die Niederlage schon mit dem Ablanf des Jahrhunderts so gut wie entschieden. Zunächst ließ es sich der Bücherkommissar Hörnigk besonders angelegen sein, stets künstliche Zwistigkeiten zwischen Kaiser und Rat da zn schaffen, wo in der That keine Veranlassung dazu vorlag, den Rat als ungehorsam zu verdächtigen nnd so hinzustellen, als sei lediglich sein böser Wille schuld daran, wenn der Buchhandel nicht seinen geordneten Gang nähme und wenn die Befehle des Kaisers leine Beachtung fänden, namentlich aber wenn die für den letztern bestimmten Freiexemplare ausblieben. Vorwände zur Anklage waren immer vorhanden, denn Hörnigk brachte — bald diesm, bald jenen Punkt mehr betonend — drei in Wien besonders schwer ins Gewicht fallende Anklagen vor. Demgemäß verhehlt denn auch der Kaiser fortan den, frankfurter Rate sein Miß- fallen darüber nicht, daß er dem unerlaubten Nachdruck der mit kaiserlichen Privilegien erschienenen Bücher nicht steuere, daß er die dem letzten Friedensschluß und andern Reichskonstitntivnen zuwiderlaufenden Famosbücher, Pasquille und Scartequen nicht unterdrücke und daß er nicht energischer auf Ablieferung der schuldigen Pflichtexemplare bestehe, sowie endlich daß er dem Bücherkommissar bei seinem Einschreiten nicht sofort hilfreiche Hand leihe. Diese Vorwürfe kehren oft mehreremal in einem nnd demselben Jahre wieder, sei es einzeln, sei es vereinigt. Hörnigk hatte ein sehr naheliegendes Interesse daran, sie nicht erkälten zn lassen, vcnn solange sie in der Lnft schwirrten, so lange seinen, des übereifrigen Konvertiten, Insinuationen geglaubt wurde, konnte er um so rücksichtsloser gegen den Rat vorgehen. Zwar bot dieser in Wirklichkeit gar keinen Anlaß zn Klagen und Verdächtigungen; im Gegenteil, er war gar zu ängstlich und setzte, worauf schon wiederholt hingewiesen wurde, dem Kaiser nicht einmal den durch die Rcichsverfassung ihm ermöglichten Widerstand entgegen. Höchstens schwingt er sich, wie z. B. 20. März 1655, zu dein Einwand auf, „daß den Obrigkeiten jedes Kapitel.) Unterwürfigkeit des Rats. Selbständiges Auftreten der Äominiision. MI OrtS, da einige Bücher gedruckt oder feil getragen oder verkauft werden, die Censur und Obsicht über solche Bücher gebühre und obliege, daß dariunen nichts Wider des heil. Reichs Satzungen und Ordtmmgen eingerücket oder Wider E. K. M. hohe Reputation gedruckt werde", aber, fügt er ängstlich gleich hinzu, mit der in diesen Ordnungen begründeten Reservation, „daß in? Fall die Obrigkeit hierinnen sich säumig erzeigen würde, E. K. M. alsdann entweder selbsten oder durch dero kaiserliches Fiscal-Ampt gebührendes Einsehen verfügen möchten". Um seinen Eifer und seine Unterwürfigkeit zu beweisen, ließ der Rat schon seit langein bei jeder Mahnung des Kaisers dessen Befehle in Plakatform überall bereitwilligst anschlagen und deckte seine territoriale Autorität notdürftig nur dadurch, daß er tu selbständigen, gleichzeitig erlassenen Gesetzen seinen Bürgern und den Fremden die gewissenhafte Befolgung jener kaiserlichen Erlasse anbefahl. So finden sich in dem Oorxus leZum ?i-aneotur- tsnsiuw, mit den kaiserlichen Erlassen aus dem Dreißigjährigen Kriege fast wörtlich übereinstimmend noch die frankfurter Gesetze vom 18. Januar 1621, 5. September 1622, 10. September 1628, 21. November 1639 und aus späterer Zeit die vom 11. April 1650 und 27. Januar 1657. Um jedoch den Faden der Erzählung in der Mitte der fünfziger Jahre wieder aufzunehmen, so ließen es die Bücherlommissarien nun nicht mehr bei falschen Denunziationen in Wien bewenden, sondern schritten, ohne den frankfurter Rat nur zu fragen oder selbst nachträglich in Kenntnis zu setzen, einseitig gegen Buchhändler und Preßerzeug- nisse ein. Auf der Herbstmesse 1654 belegte unter anderm der speyerer Fiskal Philipp Werner von Emmerich den Engelbert Gymnicus (Gym- nich) aus Köln und Nikolaus Weingarten aus Amsterdam mit einer Strafe von zehn Mark löthigen Goldes dafür, daß ihre Patrone in den Niederlanden, Brabant :c. kaiserlich privilegierte Bücher nachgedruckt hatten; aber kein einziger dieser Nachdrucke war ins Reicki gebracht, noch dort verkauft oder vertauscht worden. Der Laden Weingartens wurde geschlossen, weil dieser sich weigerte, jene Summe zu zahlen oder eine Kaution von 500 Thalern zu stellen; ein Wächter wurde hineingesetzt, welcher den fernern Geschäftsbetrieb verhinderte. Beide Buchhändler bc- stritten in ihrer Beschwerde an den Rat dem Fiskal jede Befugnis zur Arrestanlegung und zu sonstigen Zwangsmaßrcgeln, ohne vor- 663 Zahm? Vorstellungen des Rats. ^Zehntes herigc Genehmigung der Ortsobrigkeit, und baten, während der freien Messe gegen derartige Gewaltthaten geschützt zu werden, „die Sache selbst aber aä viam ^juiis orclir^riarn zu verweisen". Sollte es nicht geschehen, so würden viele Buchhändler billiges Bedenken tragen, die franko furter Messen in Zukunft zu besuchen. Höruigk trieb es noch schlimmer, indem er sich die Büchercensur anmaßte, einzelne die Messe besuchende Buchhändler vor sich beschied, Strafen auferlegte uud thar, als ob überhaupt keine Stadtobrigkeit vorhanden sei. Nach sechs Monaten ermannte sich endlich der Rat, zri zwei Beschwerden an den Kaiser, deren eine voin 20. März lind deren andere vom 15. April 1655 datiert ist. „Die von Ew. Majestät je zu Zeiten verordnet gewesenen Oowmissg.i'ii", heißt es in der ersten, „unterfangen sich zuweilen ohne Zuziehung Unserer als des orilinarii uiaZistratuL dieses Orts über Bücherangelegenheiten und Buchhändler, auch unsere eigenen Bürger allein zu cognoseiren und zu sicb zu nehmen, Strafen zu dictiren, zu erequiren und anders zu verfügen, wie dies auf jüngst abgerückter Herbstmeß von E. M. Fiscal Zönsralis bei dem hochlöblichen Cammergericht zu Speyer gegen die Buchführer Engelbert Gymnicus uud Niclas Wingarven von Amsterdam geschehen und von diesen geklagt worden. Wenigers mcht unterstehet sich der Ludwig v. Hörnigt unter dem Vorwande, daß E. K. M. ihm allein und ohne Gehülfen das Bücher-Commissariat aufgetragen und gleichwohl diese gerümbte Commission weder iu originali, wever in copis, viciimata. uns vorgezeiget, noch sich dazu legitimirt hat, von unsrem Bürger Johann Conrad Wirtern zu begehren, daß er ihm nach Meiitz den Mereuriniu und lis- I^tivli, darinnen was von Messen zu Messen sich begeben, referiret wird, uud so in vorstehender Messe ausgehen soll, ehe sie zum Druck verfertiget werden, zu seiner ohne Zweifel vorhabenden Censur hinüberschicken soll. Vor diesem, wenn es nothwendig gewesen, dem im Druck üverhand nehmenden Unwesen gebührlich zu begegnen, wurde es von E K. M. Vorfahren den hierzu verordneten Fiscaleu und Commissaricu eingebunden und befohlen, daß sie solches mit unserm Rath uud Beistand thun, weßhalb denn auch die vorhin gewesenen Commissarien, im Fall einig Buch oder serixtum in oder außerhalb hiesiger Messe zu confisciren befunden worden, sich der Execution gar nicht unternommen, daß sie vielmehr dieselbe uns als orc1ir>g.ric> aufgetragen und verrichten Kapitels Aufsteigende Besorgnisse wegen des Mestbesuchs. lassen. Auch zu besorgen, wenn von E. K. M. Lommissg-rÜL ein und andere Cognition nnd Execution in obberührten Fällen jetzo oder Hin- künftig einseitig vorgenommen werden sollte, daß dadurch diese gefreyte sehr in Abgang gekommene Messe und sonsten hochnützliche (üowmöroisn ferners mercklich gehindert und gestocket werden dürften, wie dies Gym- nicus und Whngardten in ihrer Supplication noii odsours zu verstehen gäben." Die Beschwerde schließt mit der Bitte, daß der Kaiser dem Hörnigk befehlen möge, es in diesen Buchhandelssachen bei dem vor dem leidigen Krieg üblich gewesenen Herkommen bewenden zu lassen, der seitherigen Neuerungen sich zu enthalten und daß er „sodann was in denselben, zumal bei hiesigen gefreyten Messen vorzunehmen und zu verrichten, dasselbe mit Zuziehung unserer, aus unserer Mitten darzn Deputirten vornehmen uud verrichten, die Execution und Strafen aber uns als oräinÄ>rium alleinig verfügen lassen solle". Die zweite Beschwerde ist kürzer und im wesentlichen nur eine Wiederholung der ersten; sie klagt zunächst über die Steigerung in der Zahl der beanspruchten Pflichtexemplare, erhebt dann die gleichen Beschuldigungen gegen die Bücherkommissare und ist nur um deswillen noch beachtenswert, weil sie die in den Buchhändlerkreisen auftauchenden Andeutungen über die Folgen eines derartigen Vorgehens für den Flor der frankfurter Büchermesse gewissermaßen als die eigenen des Rats hinzustellen scheint: „weilen solches zu Verhinderung der Commercien, gemeinen Nutzens, Abbruch der Messen und obrigkeitlichen ^'uiiuw gereiche". Zunächst fand es der Kaiser für gut, die eigentliche Streitfrage zu umgehen, da ihre Lösung im Sinne der Hofburg denn doch zu schroff gegen die Reichsgesetze verstoßen und leicht eine der beabsichtigten enl> gegengesetztc Wirkung geäußert haben würde. Statt also überhaupt auf die Beschwerde des Rats einzugehen, hefahs er diesem am 4. September 1655 nur kurz uud sachgemäß, dem Bücherkommissar Dr. L. v. Hörnigk — er war unter Wiederholung der bisherigen Instruktionen und Verordnungen am 17. Februar 1655 definitiv zum Nachfolger Hagens ernannt worden — auf vorheriges Ansuchen bei allen seinen preßpolizei- lichcn Obliegenheiten die obrigkeitliche hilfreiche Hand zu bieten. Aber schon ein zweiter Erlaß vom 11. April 1656, der übrigens erst am 20. September 1656 in Frankfurt einlief, stellt sich thatsächlich völlig auf die Seite Hörnigks und schiebt dem Rate bösen Willen unter. „Ob- 664 Neue Versuche den Rat bei Seite zu schieben. sZehntes wol?len wir Uns nun keines Andern versehen", heißt es wörtlich, „denn daß solchen Unsern kaiserlichen Befelchen allerdings wäre gelebt und nachgesetzt worden, so müssen Wir doch mit ungnädigstem Mißfallen vernehmen, daß zu deren wirtlichen vollständigen Execution um deß willen noch zur Zeit Nicht zu gelangen gewesen, weil theils Euere zum Buchhandel Deputirte obbesagtem Fiscal die erforderliche Executionöhülff nicht alle Mal gedeihen lassen, sondern die Sachen disputirlich gemacht und selbige zur Cognition vor Euch verwiesen und gezogen werden »vollen. - Wann nun gleichwohl solches Alles zu Präjudiz und Schmäle- rung Unserer kaiserlichen Autorität, Privilegien und Respect gereicht uud dadurch die höchst nothwendige Remedirung der eingerissencn schädlichen Mißbräuche nur gestecket wird: Also befehlen Wir Euch hiermit nochmals gnädigst und ernstlich, daß Ihr zu gehorsamster Folg Unsers vorigen Kais. Befelchs crmeltem Unseren Fiscalen und Bücher-Eommissario Dr. Hörnigk auf jedesmaliges bloßes Ansuchen wider die Schuldhafftigen und Übertretter so sich denselben, als welchen Wir Unsere Kais, weitere Commission dißfalls sammt und sonders aufgetragen haben, in einige Weg widersetzen, oder in Leistung der Gebühr säumig erzeigen, die hülfreiche Hand ohne einige Verweigerung oder Einrede viel weniger nene Cognition oder Disputat bietet, und Ihnen zu Vollziehung der dies Falls von Uns anbefohlenen Execution kräftig vcrhülflich seyet." Was der Kaiser wollte, lag also klar zu Tage: das Opfer sollte sich abschlachten lassen, ohne zu klagen, oder gar sich zu wehren; der frankfurter Rat sollte deu Büchertommissarien als willenloses Werkzeug an die Hand gehen und die Pläne der Hofburg fördern, ohne daß diese dem Verdachte einer Untergrabung, geschweige denn Zerstörung der Reichsverfassung ausgesetzt gewesen wäre. Noch glaubten die Stadtväter den Schlag durch die weitgehendste Nachgiebigkeit von sich abwenden zu können. Sie befahlen also zu Anfang November 1656 dem Notar uud Oberstrichter Johann Hartmuth Greff, „auf jeweilen ergangme Kays. Erinnerungs- und Befelchschreiben die Druckereien in halben und viertel Iahren unversehens Visitiren und auf die unter Händen gehaltenen Drucke inquiriren zu lassen und wann sich etwas Verbotenes gefunden, hinwegzuräumen und wider die Contravenicnten und Frevler selbsten mit Geld- und Thurmstrafen zu verfahren, allcrmaßen, da es nothig, parti- timlar Exempel erzählet und beigebracht werden könnten". So begab Kapitels Palliativmittcl dcs Rats. Überwachung der Druckereien. 665 sich denn auf Geheiß des ersten Bürgermeisters Dr. Erasmns Seyfart der genannte Greff am 5. November 1656 zuerst zum Drucker Fivett und von ihm zu allen andern, „so eilend, als nur möglich gewesen, damit ja kein Buchdrucker den andern dieser meiner Commission wegen uit hat avisiren können", und nahm von jeden? in seiner Gegenwart gedruckten Bogen einen frisch abgezogeneu mit, den er sofort auf der Rathskanzlei ablieferte. Es gab damals nur acht Druckereieu in Frankfurt, deren Namen und von der Presse genommenen (in Parenthesen genannten) Drucke Greff in folgender Ordnung aufzählt: 1) Daniel Fivett („Kepeitorium Is-tinum" und „Loinöllius" beide in 8°), 2) Johann Nicolaus Humm („Agricolac Concordanz", in Fol., „^.lla-I^sis vistsrioi" und „lioäerigueiz LxsroitAtioiis", in 4 °, und ein hebräisch Buch in 8°), 3) Hoffmann („Gottfrieds Chronica" uud „(is,11i!Z.s ckssorixtio", von Merian-Zeiller, in Fol. und „^u-il^sis Oiv- töi-ioi. in 4°), 4) Matthäus Kempffer („Horws xastorum", iu 4°, und „v«z ^ui-gatorw", in 8°), 5) Joh. Philipp Weiß (Ahrers Prozeß, in 8°», 6) Rödell („^ossius in I^ibros Oeoi-etuliurQ" 4°, und geistliche Reißt'unst). 7) Latomische Erben (Kalender, 16°) uud 8) Haus Georg Spoerlin Dicbshistorien, in 8°). Es sei hier der Vollständigkeit wegen erwähnt, daß Greff seine Besuche in den städtischen Druckereien noch neunmal wiederholte, und zwar am 17. März 1660, 22. Januar 1661, 5. August 1661, 3. Januar 1662, 3. Juli 1662. 16. Februar 1663, 7. August 1663, 6. März 1664 und 9. Februar 1665. Die Zahl der Druckereien stieg vom 5. November 1655 bis zum 7. August 1663 von acht auf vierzehn und in den letztern wurden im ganzen 32'/z Pressen beschäftigt, wie Greff diese Zahl näher nachweist. Einen schärfern Erlaß, als den spätern vom 27. Januar 1657. hätte übrigens der Rat zur Wahrung der kaiserlichen Rechte nicht veröffentlichen können; allein er mochte thun, was er wollte, es gelang ihm nicht, die Hofbürg von seiner Willfährigkeit und Nachgiebigkeit zu überzeugen. Die ängstlichste Überwachung der Pressen, Beschlagnahmen, Geld- und Gefängnisstrafen wurden ihm nur als Abschlagszahlungen und Beweise eines schlechten Gewissens ausgelegt. Hörnigl sorgte snr immer neue Reibungen und griff bei jeder Gelegenheit mit immer größerer Willkür in die Rechte Frankfurts ein. So verhallten denn auch alle Klagen dcö Rats ungehört. Als er unter Betonung seiner ausschließ- 666 Vergebliche Vorstellungen des Rats. Neue Übergriffe Hörnigks. ^Zehntes lichen Gerichtsbarkeit am 28. Februar 1657 dem Kaiser auf dessen Erlaß vom 11. April 1656 antwortete und seine Beschwerde über die Bücherkoinm'issare näher begründete, wurde nicht einmal eine Untersuchung der einzelnen Punkte angeordnet. Und doch ging aus dieser vielfach mit Beispielen belegten Darstellung klar hervor, daß die Bücherkommissarien in den letzten Jahren oft „einseitig und allein zugefahren waren und sich, da Eingriffe erlaubt hatten, wo der Rath als oräius-rius wa^is- traws Ivoi sich der Buchhändler anzunehmen um so dringender verpflichtet fühlte", als es ihni mehr und mehr darauf ankommen mußte, den Besuch „dieser alten gefreyeten Messen" zu sichern, nachdem die Buchhändler schon wiederholt gedroht hatten, „ihn zum unwiderbringlichen Abbruch des dc»vi xudlioi und derer agonisirenden lücnnmöroisu zu quittiren" Aber diese Eingabe war kaum in Wien angekommen, als sich Hörnigk einen neuen Übergriff herausnahm. Er verlangte vom Rate nämlich am 28. März 1657 die Beiordnung eines Richters, um 32 Exemplare der „NscUta-tiovss ^uZustwi", 49 der „lüorckssiouss" desselben und 9 Thomas a Kempis zu konfiszieren, welche Werke der holländische Buchhändler Janson einein andern nachgedruckt habeu sollte. Der Bürgermeister trug in Ermangelung jedes Beweises Bedenken, dem Antrag zu willfahren, schickte aber zum Jansonschen Diener und ließ ihn in Handgelübde nehmen, keins dieser Exemplare bis auf weitern Befehl zu verkaufen. Inzwischen fuhr Hörnigk eigenmächtig dazwischen und ließ die Bücher versiegeln. Damit aber seiner Jurisdiktion kein Eintrag geschehe, beschloß der Rat jedoch nun, was er in ähnlichen Fällen schon längst hätte veranlassen sollen, die Hörnigkschen Siegel, weil ohne seine Genehmigung angelegt, wieder abnehmen, die Bücher im Laden auf den Kornmarkt verzeichnen und es sonst bei dem vom Jansonschen Diener geleisteten Handgelübde bewenden zu lassen. So geschah es denn auch und Hörnigk, als er Ernst sah, fügte sich ohne Widerspruch. Der neue Kaiser Leopold trat mit sehr weitgehenden Ansprüchen aus und bewies gleich durch seinen ersten Erlaß vom 7. August 1658, daß er auf Wahrung aller angeblich von seinen Borfahren ererbten Rechte eifrig bedacht war. Wiewohl der Rat sich im März 1659 bereit erklärt hatte, „einen der kais. Maj. uud dem erzherzoglichen Hause Öfter, reich schimpflichen und verklemerlichcn Stich", den König Karl X. Gustav Kapitel,! Nutzlosigkeit der Gefügigkeit seitens deö Rats. von Schweden vorstellend, bei den Buchhändlern Clemens de Jonghe aus Amsterdam und HauS Hoffmaun aus Nürnberg zu konfiszieren, die beiden Missethäter aber mit Geldstrafe und Gefängnis zu belegen, fand sich der Kaiser am 5. April 1659 dennoch wieder veranlaßt, den Rat ausdrücklich aufzufordern, dem Bücherkommissar Hörnigk in seinem Amte hilfreiche Hand zu leisten. Er, der Kaiser habe jetzt erfahren - verfügt er am 20. März 1(560 weiter —, daß der Rat wegen Vollziehung dieses Befehls verschiedene Bedenken gehabt hätte und sich „über die c^uMs; der Versperrung und Arrestirung eines oder andern Buchladmö zu in- quiriren augemaßet". Dadurch würden nur die ungehorsamen Buchhändler bestärkt und die Bücherkommissare in ihren Amtshandlungen gehindert werden. „Er, der Kaiser, befehle deßhalb ein für alle Mal dem Rath, dem Bücher-Kommissar ohne Anmaßung cintziger Eognition alte erfordernde und nothwendige Hülfe und Assistenz zu leisten." Hornigk, der natürlich einseitige Berichte an die Hofburg gesandt hatte, wußte jetzt, daß er sich fortau ungescheut gegen den Rat hervorwagen und damit zugleich in Wien angenehm machen konnte und handelte dieser Erkenntnis entsprechend. Die erste Gelegenheit ergab sich sckon aus der Herbstmesse 1660;doch wnrde ihm auch diesmal noch der Erfolg durch die ganz ungewöhnliche Energie des Rats vereitelt. Die konfessionellen Fehden der Geistlichen und Professoren der verschiedenen Beteuntnisse wucherten zu jener Zeit ebenso schlimm, wenn nicht noch schlimmer, als vor dem'Dreißigjährigen Kriege. Lutheraner und Katholiken wetteiferten miteiuauder iu geschmacklosen und rohen Angriffen und gaben sich in Gehässigkeit und im Schimpfeil nichts nach. Auf jeder Messe regnete es förmlich Kontroversschriften. Zur Herbstmesse 1660 erschienen unter anderm eine katholische Schmähschrift: „Das Kohlschwartze Lutherthumb" von Laubenberger, die in Würzburg ver öffentlicht war, und eine lutherische Gegenschrift Christian Kortholts: „Schwarzes Papstthum", deren Verleger der Buchhändler Johann Ludwig Neuenhahn in Jena war. Während Hörnigk jene unbeachtet ließ, wandte er seine ganze Aufmerksamkeit dieser als „einem gar zu famosen serixtuin" zu, drang in das Gewölbe Neuenhahns ein und nahm ohne vorherige Anzeige an den Rat eigenmächtig 150 dort vorgefundene Exemplare mit sich, ja muthete dem Rate zu, eine nachträgliche Haussuchung vorzunehmen und ihm, Hörnigk, die etwa noch vorgefundenen 668 Hönngks Gewaltthätigkeit' gegen Ncuenhahn aus Jena. ^Zehntes Exemplare auszuantwortcu. Der Rat fühlte sich jedoch diesmal so tief verletzt, daß er am -21. September 1660 peremtorisch die sofortige Ablieferung der konfiszierteil Bücher an seine Kanzlei verlangte. Hörnigk, vom Stadtschreiber zur Rechtfertigung aufgefordert, stellte natürlich die ganze Sache als reinen Zufall dar. Er sei zufällig in Neuenhahns Laden gekommen, gab er entschuldigend vor, habe zufällig dort vier Exemplare auf dem Tische liegen gesehen, dann zufällig im ganzen 150 Exemplare entdeckt und natürlich mitnehmen lassen. Jetzt, aber könne er die durch Zufall iu seinen Besitz gelangten Bücher nicht ohne ausdrücklichen kaiserlichen Befehl herausgeben. Wie sich die Sache aber in Wirklichkeit verhielt, das möge der wahrhafte Bericht erzählen, den Hans Ziegler, Neuenhahns Buchhand lungöbcdienter, am 22. September 1660 dem Rate erstattete. „An jüngst verwichenem Dienstag, den 18. Ku^.", sagt Ziegler wörtlich, „ist eine kurze Mannsperson, so auch in anderen Buchläden gewesen und herumgegangen, zu mir in meine Bücher-Cammer gekommen, gesagt, Ich sollte zum Herrn Commissario gehen und meine Sachen richtig machen. Hierauf habe ich drei neue Büchlein mitgenommen, als Ns-rvii ^ng-w- mi^ui, ItsiQ Kortholtens Erörterung und ^usckein Kohlschwartzcs Pabst- thumb, nicht anders vermeinend dieweil dieses letztere bey uns schon zwei Mal in Meßzeiten verkaufst, es gleich den beiden vorigen, meine Herrschaft vorhin auch in den Lg-taloZum gebracht haben werde, worauf Herr Dr. v. Hörnigk dieses Buchlein gewogen, darvon ich drei Albus geben müssen, Er das erste besehen, behseits gelegt, darauf die anderen beide auch durchsehen, sobalten zu fluchen angefangen, das Buch habe ein Schelm gemacht, ein Schelm getruckt und ein Schelm anhero geführt. Hierüber bin ich als ein junger Mensch heftig erschrocken. Er weiters gesagt, wo ich ein einziges Exemplar werde verhehlen und es I. K. Maj. werde erfahren, so sollte ich die Tage meines Lebens lein Exemplar von einigem Buch mehr anhero bringen dürfen, auch gefragt, wie viel ich deren Lxsmxlarig. hätte, Ich geantwortet, ich hätte über vier nit mehr. Hierauf hat Herr Dr. v. Hocrnigk mir einen Notarimn, den er bey sich hatte, zugegeben, ihm etwas iu die Ohren gesagt, so ich nicht hören tonnen, der sobalden mit mir in die Cammer nach Hauß gehen müssen. Ich als ein junger Mensch ging mit Bestürzung nach Hauß, deckte die LxemMrig. cilendts zu, so gut ich konnte. Der No- Kapitels ZwaniMlaßregctii do-^ Rut-! gegen Hörnigk. tarins stöberte in der Eammcr hcrumb, fand die l^xewplaria, sagte wer nnn Jemand hatte der sie weg trüge; sie mußten consiscirt seyn. Wenn ich wollte einen Schein darüber haben, daß sie mir wären abgenommen worden, so sollte ich zn dem Herrn t!nmwi»»^iici gehen, würde solchen sobalden bekommen. Hat daranff all die Lxmnpltn'i-r auf seinen Arm gefaßt und ist mit darvon gegangen. Des Niese Diener von Leipzig und die allhiesigen Schönwctterschcn Diener haben das Fluchen von Herrn Dr. v. Hörnigk anch gehört." Als der Rat aber Hörnigk mit Beschlagnahme seiner in Frankfurt stehenden Kapitalien drohte, gab letzterer schon am 22. September klein bei. Nach einem kurzen Scheingefechte lieferte er die mitgenommenen Bücher in der Kanzlei ab. Noch am Mittag wollte er dies nur unter der Bedingung thun, daß der Jenaer Buchführcr und sein Diener wegen zn groben Ärgernisses mit ein paar Tagen Gefängnis abgestraft würden, erklärte auch nichts dagegen einwenden zu wollen, wenn der Würzburger Buchdrucker wegen des „Kohlschwarzen Lutherthum" auch in Strafe genommen werde, vorausgesetzt, daß der Rat dies auf seine eigene Verantwortlichkeit hin verfüge, wozu letzterer jedoch keine Veranlassung zu habeu erklärte. Aber die Furcht vor dem Verluste seiner Kapitalien und die ganz ungewohnte Energie des Rates wirkten so kräftig ans Hörnigk, daß er, ohne nur eine Antwort abzuwarten, schon am Abend desselben Tages die bei Neuenhahn weggenommenen Bücher einsandte. Er bedauere, erklärte er, daß der Rat sich über ihn alteriert habe und von ihm einen Eingriff in seine Rechte befürchte; das sei niemals seine Absicht gewesen. Er habe nur noch wenige Jahre zu leben und wolle sich gegen den Rat also verhalten, daß derselbe keine Ursache haben solle, sich über ihn zu beschweren. An demselben Tage noch lud der Rat sämtliche in Frankfurt anwesende Buchhändler vor sich, teilte ihnen das eigenmächtige Verfahren Hörnigks mit und forderte sie auf, demselben keinen Gehorsam mehr zu leisten, falls er nochmals so handeln sollte. Unter den 29 erschienenen Firmen waren vertreten: A. Janson, Joh. Blaeuw und Elsevier aus Amsterdam, Joh. Anton Kinck, Michael Deinen, Jodocus Kalcovius, Peter Mctternich und Wilhelm Frissemins aus Köln, Fricdr. Spoor und die Eberhard Zetznerschcn Erben aus Straßburg, Samuel Ehouet aus Genf, Johann Görlin aus Ulm und Johann Ludwig Neucnhahn aus Jena. 670 Der Büchcrkoinmissnr Georg Friedrich Sperling, ^Zehntes Im Dezember 1660 versicherte dann Hörnigt wiederholt der frankfurter Bücherdeputation, daß ihm alles daran liege, den Verleger von Laubenbergcrs „Schwarzem Luthcrthnm" znr Rechenschaft zn ziehen, und bedauerte nnr, daß er ihn nicht finden könne. Vielleicht sei er in der Nenenhahnschcn Sache etwas zn weit gegangen, im übrigen wünsche er mit dein Nat gnt Frennd zn bleiben. Dagegen halte er „sirwissimo darfür", daß die Bücherkommission für Einziehung der dem Kaiser gebührenden Pflichtexemplare uud in allen Privilegiensachen die einzig zuständige Behörde sei, während der Rat sich auf Ausführung ihrer Beschlüsse zu beschränken habe. Daß diese Auslegung der Reichsgesctzc eine ganz willkürliche und nach den frühern Erklärungen der Kaiser selbst durchaus unhaltbare war, bedarf nach der vorausgehenden aktcumäßigen Darstellung keiner nähern Ausführung. Die Amtsführung Hörnigks neigte sich ihrem Ende zu. Er erhielt am 16. Juli 1661 in Georg Friedrich Sperling einen Adjunkten, mit der Anwartschaft auf die Nachfolge im Amte. Der Kaiser sagte in dem Patente Sperlings, daß „zeithero im Bücher-Kommissariat solche Unordnungen und Nachlässigkeiten verspüret worden", daß ein kräftigeres Eingreifen nötig geworden; letzteres war die Sperling zugewiesene Aufgabe. Das in ihn gesetzte Vertrauen der Hofburg rechtfertigte er in vollem Maße; er überbot in der Folge alle seine Vorgänger an Rücksichtslosigkeit ilnd Frechheit und verstand es, sich während seiner viernndzwanzigjährigcn Amtsführung persönlich dermaßen verhaßt zu machen und die kaiserlichen Eingriffe in alle Interessen so verletzend zuzuspitzen, daß die frankfurter Büchermesse darüber zu Grunde ging. Als Sperling am '16. März 1685 „aus erhebliche» Ursachen" seines Dienstes entlassen und der Dechant am Liebfrauenstift, Kaspar Vollmar, zu seinem Nachfolger ernannt wnrde, lag Frankfurts Blüte als Buchhändlermeßplatz schon im Staube; nur wenige Jahre noch — und Leipzig. trat auch äußerlich au die Spitze des deutscheu Buchhandels. Sperling war ganz der Mann nach dein Herzen der Hofburg. Er scheute vor keiner Gewaltthätigkeit zurück, griff rücksichtslos an und wußte stets Rat, wenn es galt, Frankfurt die letzten Reste seiner Selbständigkeit zu nehmen. Was fortan dem Bücherwcsen Nachteiliges geschah, ist entweder unmittelbar auf seine Initiative zurückzu- führen oder mittelbar von ihm gefördert worden. Schon am 6. September 1661 befahl der Kaiser, indem er, die Kapitels Die alten Vorwürfe und Klagen werden erneuert Der Meßkatalog. 671 üblichen Themata variierend, auf seine Erlasse vom 7. August 1658, 24. März 166(1 uud 30. März 1661 verwies, eine sehr bedeutende und folgenschwere Ncncrung. Der frankfurter Rat wurde uämlich angewiesen, dem kaiserlichen Bücherkommissar den Meßkatalog vor seinem Druck mit zuteile», damit der Kommissar „solchen vorher mit allem Fleiß durchsehen nnd was darinnen etwa für Bücher verzeichnet sein mochten, welche in dem Religion und Prophan (!) auf dem letzten Münstcrschen Frieden, der Polizchordnung und den heylsamen Neichssatzungen verbotten, entweder zn verbessern oder gestalten Sachen nach abzuschaffen". Es vergeht jetzt kaum eine Messe, welche nicht ein altes Reskript des Kaisers neu einschärfte, oder ein neues weiter als sciuc Vorgänger gehendes, oder auch beides zusammen brächte. Der passive Widerstand, welchen die Buchhändler der Einliefernng der Pflichtexemplare entgegensetzten, bot ja auch stets einen sehr handgerechten Ausgangspunkt. So erließ Leopold, um „dem bisherigen Unwesen abzuhelfen", am 4. März 1662 ein neues „Mandat" an die Buchhändler und erteilte dein Fiskal Emmerich in Spcher, wie Hörnigk und seinen neuen Adjunkten gemessenen Befehl, gegen die Übertreter mit aller Strenge vorzugehen; dem Rat aber gab er auf, „dafür Sorge zu tragen, daß dieses Mandat besser als vorher befolgt werde, indem er (der Rat) dem Büchcrcommissar sowohl als auch dem Fiscal und dessen Adjuncten jeden Buchdrucker und Author solcher verbotenen Schriften znr Anzeige bringen und nicht mehr versuchen solle, die Execution unter dem Schein einer anmaßlichen neuen Eognition zu hindern, sondern .... sich deren allerdings zu enthalten und ihnen vielmehr aufgefordert alle hilfreiche Hand zu bieten habe". Der kaiserliche Erlaß au sämtliche einheimische nnd fremde Buchhändler trägt dasselbe Datum und schärft „bei Strafe von sechs Mark lothigcn Goldes, nicht weniger Sperrung der Büchergewölbe, Confiscation sämmtlicher Lagervorräte und Ersetzung der verursachten Kosten" die schon so vielfach, aber fast immer vergeblich crgcmgencn Befehle ein. Es umfassen dieselben wieder einmal: 1) das Verbot des Nachdruckes, 2) das Verbot des Druckes aller dem jüngsten Neichsfriedensschluß, den ReichS- abschiedeu und Polizciordnungcn zuwiderlaufenden und sonst vom Kaiser verbotenen „Famosschriften, Pasquille, Scartequeu und in Religions- und politischen Regiineutssachen zn großer Ärgernuß gereichenden Materien", sowie Unterwerfung unter die Censur, 3) Lieferung der dem Kaiser ge- 672 Das Mandat vom IS. März 1662. ^Zehntes bührendeu Pflichtexemplare und rechtzeitige Eintragung der neu erscheinenden Bücher in den Meßkatalog und endlich 4) Befolgung der Bücher- Taxordnnng vom 7. August 1658, welcher noch erst ausführlich zu gedenken sein wird. Dieses gedruckte Patent wurde am 18. März 1662 von den Büchcrkommissarien ohne vorheriges Befragen des Rates an der Dechanei zu St. Lconhard angeschlagen und jedem Buchhändler davon ein Exemplar in seinem Gewölbe eingehändigt. Auch der Rat erhielt uur in dieser Weise Kenntnis davon; die geschriebene Verordnung des Kaisers findet sich nicht im frankfurter Archiv. „Sämmtliche im heiligen Rom. Reich einheimisch gesessene nnd theils dieser Stadt mit Bürgerschaft zugethane, theils hierher ncgotiircnde Buchhändler", deren Namen sich jedoch nicht verzeichnet finden, waren übrigens nicht gewillt, die ihnen schuld gegebenen Übertretungen zuzugeben nnd sich den zugemuteten Beschränkungen ohne Widerrede zu unterwerfen; sie suchten am 8. April 1662 in einer aussichtslosen Eingabe an den Kaiser seine Beschuldigungen zurückzuweisen. Auch der Rat ließ sich diesmal diese neue Beeinträchtigung seiner Rechte nicht ruhig gefallen und schwieg nicht dazu, daß deren Ausübung in Wien als Anmaßung bezeichnet wurde. Er machte sich in seiner Denkschrift vom 19. August 1662 zugleich zum Fürsprecher der Buchhändler, wurde aber sowenig wie diese einer Antwort seitens des Kaisers gewürdigt. Da die Einzelheiten der Kontroverse in der frühern Darstellung teils schon berührt sind, teils erst näher erörtert werden müssen, so möge es an dieser Stelle genügen, die Gesichtspunkte hervorzuhebcu, welche auf die kaiserliche Politik gegen die Famosschriften ein charakteristisches Licht werfen und welche schließlich zum Ruin des frankfurter Buchhandels führten. Sie finden sich in der erstgenannten Denkschrift mit überraschender Offenheit und Klarheit dargelegt. „Das Mandat gegen die Pasquille und dessen Tragweite", sagen die Buchhändler, „wird unsers Erachtens von dem Bücher-Kommissariat allzuweit ausgedehnt. Von den unserer, der Augsbnrgischen Eoufcssion Verwandten Büchern sind z. B. Werke wie Widers Postilte bei Johann Tauber von Nürnberg nnd Nnber's „I^iitdörns reäivivu8" bei Johann Berlin in Ulm unter dem unerfindlichen Vorwand confiscirt und eingezogen worden, daß sie injuriös und famos wären. Ebenso hat man einzelne Titel von den Läden weggerissen, trotzdem daß der Inhalt der Kavitcl.) Ncmoustmtioncn dcr Buchhnttdier. 673 Bücher nicht strafbar und sie auch an den Orten, wo sie gedruckt wurden, solchem allergnädigsten Befehl gemäß vorher der ordentlichen Ccnsnr unterworfen worden sind. Durch solches mero oclia entsprungenes Beginnen werdeu leider die Verleger unschuldig iu Kosten Und Schaden gestürzt und ebenso unschuldig in Strafe gezogen. Daraus ergibt sich von selbst, daß wenn solchem Verfahren nicht bei Zeiten gesteuert werden sollte,, wir Evangelischen kein Gesang- oder Gebet-Buch, viel weniger eine Disputation oder einen Haupttractat von unserer Religion drucken und verlausen dürfen. Solcher Gestalt haben die Katholiken gewonnenes Spiel, wann das Arbitrinm ans einem oder höchstens zwei der katholischen Religion zugethanen Commissarien bestehen sollte, nnd es sich um Fragen handelt, ob dieses oder jenes Buch, so etwa die omitrnvsrsm« .tioue8 und sxsou- tivn6s allein verfügen lassen sollen". Die Einsicht nnd Energie war leider dem Rat zu spät gekommen nnd er mußte für die Unterlassungen seiner Vorgänger büßen. Es behielt natürlich bei den alten, oder vielmehr bei den neuerdings -getroffenen Bcstinunnngcu sein Bewenden. Die Freie Reichsstadt Frankfurt wurde iu ihren eigenen Mauern ans keinem andern Grunde, als nm die Herrschaftsgelüstc der Jesuiten der Hofburg zu befriedigen, depossediert nnd mußte froh sein, wenn ihre getreuen Herren ihr nur gestatteten, den äußern Schein zu wahren und untergeordneten Maßregeln gegen die Presse zuzustimmen. Inzwischen hatte aber die kaiserliche Politik schon um die Mitte der fünfziger Jahre den deutschen Buchhandel, neben den hier geschilderten Plackereien, noch mit einer neuen Belästigung heimzusuchen versucht, welche — weun wirklich durchgeführt — den Lebensnerv der freien lite- rarischcn Bewegung zerschnitten nnd Frankfurts Bedeutung als Büchcr- mcßplatz unfehlbar schon jetzt zerstört haben würde. Es war dies die sogenannte Büchertaxc. Die Bestrebungen zur Einführung einer solchen tauchten in Frankfurt zuerst im Jahre anf, wirbelten sehr viel Staub auf und riefen — in Verbindung mit den gleichartigen Kur- sachscns in Leipzig — zwei Jahrzehnte hindurch große Bestürzung und Befürchtungen hervor, um daun, nachdem die hervorgerufene Unruhe nnd Unsicherheit Schaden genng angerichtet hatten, im Sande zu verlausen und auf immer vom Schauplatze zu verschwinden. Man versteht unter der Büchertare die obrigkeitliche Festsetzung eines und desselben Preises für Bücher eines bestimmten Formates. Ganz unabhängig von der geistigen Arbeit des Verfassers nnd dem Inhalt eines Buches, von der größern oder geringern Höhe der Herstellungskosten, sowie von der Absatzfähigkeit desselben sollte also ein bedruckter Oktav- oder Quartbogen nur je zu einer festen Taxe auf dem Meßplatz verkauft werden, einerlei ob Original oder Übersetzung, ob Nachdruck oder Auszug. In ähnlicher Weise sollte auch — wenigstens in Sachsen —- die Höhe des Gewinnes festgestellt werpen, welchen die Sortiments- 43* 676 Wesen der Büchcrtaxc. Vorläufer derselben. lZchutes Händler beim Weiterverkauf auf die frankfurter Meßpreise aufschlugen. Solche Taxordnungeu sind von alters her auf den verschiedensten Wirtschaftsgebieten nichts seltenes gewesen. Je größer die geistige Unbildung nnd wirtschaftliche Verwahrlosung, je schlimmer die Zeiten nnd je trostloser die Aussichten für die Zukunft, je heftiger der Neid und die Mißgunst sind, desto häufiger treten derartige ökonomische Irrtümer in der Geschichte der verschiedenen Völker auf Die Jesuiten der Hofburg,^ mit ihrer oberflächlichen, rein mechanischen Anffassung ber Dinge, glaubten vermutlich einen ganz neuen kühnen Griff gethan und das beste Mittel zur Unterdrückung der ihnen unbequemen Thätigkeit der Presse gefunden zu haben, als sie mit dem Plane ihrer Taxe zuerst hervortraten. Aber die frommen Väter folgten doch nur älteren Vorbildern. Schon der wcstgotische König Chindaswind hatte bestimmt, daß der Verkäufer eines Codex der VisiZotKoi'uirl nicht mehr als 12 Solidos für denselben fordern, der Käufer aber nicht mehr dafür zahlen durfte, wenn sie nicht beide vom Richter zu hundert Peitschenhieben verurteilt werden wollten. Auch die Bestimmungen des kanonischen Rechts gegen den Wncher entspringen ganz derselben Grundanschauung und selbst die heutige Gesetzgebung enthält noch manche Spuren dieser veralteten Auffassung. Vielleicht aber diente gar das ketzerische Sachsen den Jesuiten als Vorbild, denn hier setzte das Münzmandat mit angefügter Taxord- nnng vom 31. Juli 1623 die Preise für alle damals betriebenen Zweige wirtschaftlicher Thätigkeit, namentlich auch für Buchdruck und Buch- Handel, fest. In der Hofburg kannte man recht gut das Elend und den verkümmerten Zustand, in welchem der deutsche Buchhandel bei Beendigung des Dreißigjährigen Krieges darnieder lag, man kannte ebenso gut die Gründe, aber man fing, nm die eigentliche Ursache zu verdecken, schon seit Anfang der fünfziger Jahre an, über die Mißbränche zu klagen, welche sich in den Buchhandel eingcschlichen hätten, nnd die Verleger zu beschuldigen, daß sie ihre Nerlagsartikel zu wucherischen Preisen verkauften. Also, hieß es, müsse man ihrer Gewinnsucht und Willkür ein Ziel setzen, zu welchem Ende die obrigkeitliche Fixierung der Preise das geeignetste Mittel sei. So entstand denn in den Köpfen der kaiserlichen Ratgeber der Plan einer Büchertaxe, die als Universalmittel zur Beseitigung aller Schäden und Herbeiführung besserer Zustände dienen sollte. Kapitels Dunkelheit betreffs der Vorstädten, Publikation im Jahre 165«. 677 Leider sind die Akten der Bücherkommission über diese interessante und wichtige Episode in der Geschichte des deutschen Buchhandels seiner Zeit nach Wien gesandt worden und sind dort bis jetzt nicht wieder aufzufinden gewesen. Was sich aber aus den vorliegenden frankfurter Akten zusammenstellen läßt, ist Folgendes. Es ist zunächst klar, daß die Buchhändler schon früher von den in der Hofburg geplanten Maßregeln Kenntnis erlangt hatten. Dennoch wurden allem Anschein nach die, auf der Herbstmesse 1656 iu Frankfurt Versammelten durch die Kunde von dem ihnen nunmehr thatsächlich drohenden Unheil überrascht. In seinem Bericht an den Kaiser, ä. ä. Speyer 13. Dezember 1656, sagt der mit dem Betriebe der Sache beauftragte Reichsfiskal Philipp Werner von Emmerich über die Umstände bei Publikation der Büchertaxe: Nachdem er „mit etlichen auß den Handlungs verständigen" über die gemachte Taxe nochmals konferiert und von ihnen selbst vernommen, daß keiner derselben sich füglich darüber zu beschweren habe, habe er die „Vornehmsten von der Buchhandlung" auf den 13. September vorbeschieden und denselben den kaiserlichen Befehl vom 2. September 1654, die Anordnung einer gewissen Büchertaxe betreffend, dann die am 11. April 1656 gefertigte Taxe vorgelesen, auch ihnen eröffnet, daß auf ihren Vorschlag von 1655 Rücksicht genommen und die Taxe danach gestaltet worden sei. Hierauf habe zwar der Älteste, Gottsried Schönwetter — ein Frankfurter! die frankfurter Buchhändler gehörten später zu den entschiedensten Gegnern jeder Taxe —, für sich und die Übrigen für allergnädigste Sorgfalt Dank gesagt; es seien aber sogleich einige aufgetreten, welche behauptet hätten, bei dieser Taxe nicht bestehen zu können. Er habe ihnen dagegen „mit Bescheidenheit" eingehalten, es sei ihnen ja nach Abzug des Druckerlohns, des Papiers und aller andern Unkosten auf 100 Fl. Kapital 60 Fl. Gewinn gelassen worden und zwar, weil, wie sie selbst gesagt hätten, die Verlagsartikel nicht gleich an den Mann gebracht und zu Geld gemacht werden könnten, sodaß das angelegte Kapital ruhen müßte. Falls sie sonst noch etwas Erhebliches vorzubringen hätten, sollten sie es thun. Sie hätten sich aber nicht weiter auslassen wollen, bis auf einen Teil der Ausländer, welche ans den Unterschied zwischen ihnen und den Frankfurtern in Ansehung der Kosten für Papier und Druck und der Fracht hingewiesen und gebeten hätten, bis künftige Ostermesse (in dem 678 Vorstellungen der Buchhändler bei dem frankfurter Rat. sZehnteS Schriftenwechscl zwischen Wien und Frankfurt heißt es stets Oster- und nicht Fastenmesse) ihre Gegenvorstellung einbringen zu dürfen. Da indeß die Messe zu Ende gegangen, habe er dieses IV'tituw unbeantwortet auf sich beruhen lassen, dagegen nochmals ermähnt, der publizierten Taxe künstig nachzuleben. Daneben habe er versprochen, daß, wenn der eine oder der andere unter Umständen bei der publizierte« allgemeinen Taxe ohne Nachteil nicht bestehen konnte, dessen Anbringen gehört und ihm „in allwcg befindlichen Dingen nachgeholfen werden sollte". Hierauf seien die Buchhändler abgetreten; es scheine aber, als wenn die Meisten nach wie vor freie Hand behalten und sich ohne anderweite ernstlichere Verordnung der Taxe nicht anbequemen wollten. Der erste Schritt der in ihren Interessen so schwer Bedrohten war die Anrufung der Jntercession des jetzt leider schon einflußlosen frankfurter Rats. Ju der am 16. September 1656 in letzterm vorgeleseuen Bittschrift sämtlicher, zur Messe anwesenden in- und ausländischen Buchhändler führten Zacharias Hertel von Hainburg, Wolsgang Endter von Nürnberg, Kaspar Wachtler von Frankfurt, Hermann Mhlius von Köln, Christian Gerlach und Simon Beckenstein von Magdeburg uud Hrlm- städt, sowie endlich Johann Joachim Bockenhoffer von Straßburg aus: Der kaiserliche Geueralfiskal habe den in- und ausländischen Buchführern (also nicht nur den vornehmsten derselben) vor wenig Tagen gauz unvermutet einen schriftlichen kaiserlichen Befehl vorgelesen, traft dessen alle Verlags- und Sortimentsbücher („Verlags- und Handelß-Bücher") dem Ballen nach in einem gewissen Preis taxiert und äugeschlageu werden sollten, „mit angehengter scharsscr bedrohung, falß wir Vnß deine nicht bequemen, sondern in verkauften darwieder handeln würden, die Wahren und Bücher zu confisciren und einzuziehen". Hierdurch fühlten sie sich in hohem Grade beschwert, und wenn es dabei bleiben sollte, würden sie, besonders die Ausländer, gezwungen sein, ihre Handlung in die frankfurter Messe gänzlich einzustellen. Der Preis des Papiers und anderer zum Verlag der Bücher gehörender Materialien variiere und steige oft, sodaß die Bücher einer festen Taxe uicht unterworfen werden könnten. Zudem würden die Bücher gemeiniglich auf Kredit gegeben, außerdem bleibe bekanntlich ein guter Teil unverkauft und werde zu Makulatur, Sodann müßten sie, vor allem die Ausländer, ihre Bücher zehn, zwanzig, dreißig, vierzig, fünfzig und mehr Meilen herführen und rssx. zu dreißig Kapitel.) Unerwartet schnelle Schritte desselben. 679 und mehrmalen, auch wohl doppelt verzollen und verfrachten. Sie könnten sich daher zu einem festen Preise nicht verpflichten, es sei denn, das; man sie ruinieren wolle. Sie bilien deshalb für sie dahin einzutreten, daß der kaiserliche Befehl auf so lange suspendiert werden möge, bis sie sich umständlich darüber geäußert haben würden. Von besondern: Interesse ist in dieser Beschwerde die Thatsache, daß die fremden Buchhändler hier Zum ersten mal offen mit dem Wegbleiben von Frankfurt drohen, während Engelbert Gymnich und Nikolaus Weingarten anderthalb Jahre vorher diese Möglichkeit nur schüchtern hatten durchblicken lassen. Von jetzt an gewinnt aber diese Drohung täglich festere Gestalt. Der Rat weiß recht gut, was sie für Frankfurt bedeutet, kann aber die Sünden der Väter nicht wieder gut machen; in der Hofburg dagegen erkennt man gar nicht die Tragweite der Verwirklichung eines solchen Plans und wirtschaftet ruhig weiter, als ob der Buchhandel gar nicht todt gemacht werden könne oder als ob wenigstens Frankfurt die einzige Meßstadt sei, in welcher er zu gedeihen vermöge. Obgleich nun der Rat der Erfüllung jener Bitte entsprochen hatte, war Emmerich dennoch dabei geblieben, daß der kaiserliche Befehl unerwartet der in Aussicht gestellten Eingabe alsbald ausgeführt werden müsse. Es lag aber im eigensten Interesse des Rates, daß er sich der Buchhändler in dieser Angelegenheit annahm und ihnen umgehend seine unbedingte Beihilfe zusicherte, wofür ihm am 23. September 1656 dreißig Buchhändler aus allen Teilen Deutschlands ihren Dank aus- sprachen. Dem Rat kam das Taxmandat selber unerwartet, wie ein Schlag aus heiterm Himmel. Mit ganz ungewohnter Schnelligkeit zu einem Entschluß gelangend — aber immerhin nur zu eiuem halben —, forderte er, „da ihm sehr viel daran gelegen", schon am 21. September 1656 seinen wiener Agenten Johann Grovß auf, zu ermittelu, auf wessen Antrag hin das kaiserliche Mandat ausgewirkt worden sei. Grooß konnte aber am 1. November 1656 nichts weiter berichten, als daß weder in der Kanzlei, noch in der Registratur, weder von den beiden Registranten, noch vom Reichshofratssekretär etwas zu erfahren gewesen sei, daß jedoch die Taxe vom Reichsvizekanzler und Geheimen Rat ausgegangen zu sein scheine, daß ein Geh. Sekretär sie ausgefertigt habe und daß er den Entwurf davon nicht zu erlangen vermöge. „8uK rosa aA vntitisin" teilte aber Grooß noch mit, wie ihin ein Herr zu ver- 680 Frankfurts Sondircn in Wien. Drängen der Buchhändler. ^Zehntes stehen gegeben habe, daß in Frankfurt in dem Buchhandel je länger desto mehr große Mißstände einrissen, welche die Ortsobrigkeit nicht gestatten sollte, „da sie sonst eine Verantwortung und kaiserliches Einsehen verursachen würden". „Da wir uns dergleichen nicht erinnern, noch weuu cö bestände, wissen können", antwortete der Rat am 11. November 1656, „also würde der Herr uns eine sonderbare, angenehme Freundschaft erweisen, wenn er bei ermeldetem Herrn penetriren und erfahren könnte, was denn dasselbe iu sxsois sei. Es soll der Herr übrigens versichert sein, daß es an Abschaffung auch au auderweiter ernster Animadversion unsers Orts nicht ermangeln werde". Natürlich lag hier wieder eine Denunziation von Hörnigk vor, über deren Einzelheiten Grooß selbstverständlich nichts ermitteln konnte. Man, erkennt aus der Angst des Rats, wie sehr ihm darum zu thun war, iu Wien keinen begründeten Anlaß zur Klage zu geben. Aber in seiner nun einmal herkömmlichen Unterwürfigkeit und Schwächlichkeit fürchtete er ebenso sehr durch Borstellungen Anstoß zu erregen, selbst weun diese noch so berechtigt waren. Obschon ihm aus der offenen Aussprache der fremden Buchhändler doch klar genug geworden sein mnßte, welche Folgen die in Aussicht genommene Maßregel für die frankfurter Büchermesse haben könnte, ließ er dennoch den Winter hingehen, ohne irgend-, welche weitere Schritte in dieser Angelegenheit zu tlmu, sodaß sich die zur Fastenmesse 1657 iu Frankfurt anwesenden Buchhändler — diesmal fehlen die Unterschriften — von neuem veranlaßt sahen, am 7. April den Rat zu bitten, sich beiin Reichshofrat für die Nichtein- führung der Büchertare zu verwenden. In diesem Schreiben sagen sie — aber jedenfalls irrtümlich — der Generalfiskal habe ihnen in der Ost er messe 1656 eine Taxe vorgelesen, mit dem Hinzufügen, daß, falls sie sich dein nicht anbequemen und ein oder das andere Buch teurer verkaufen würden, er kaiserlichen Spezialbefehl habe, gegen sie zu exequieren, die Bücher zu konfiszieren und die Läden zu verschließen. Nach Wiederholung und teilweiser Erweiterung der schon früher geltend gemachten Gegengründc heißt es dann noch daß sie auf den unverhofften Beharrungsfall ihre Negotien auf Frankfurt und seine Messe notwendig einstellen müßten. Andere Kaufleute, deren Waren lange nicht einen solchen Unterschied im Einkaufe hätten, und die fast alles baar verkauften, könnten ja auch ihre Preise stellen, wie sie wollten. Kapitel.) Wiederaufnahme der Frage 1658. Die sächsische Taxe von 1623. 681 Als diese Schrift eingereicht wurde, war Kaiser Ferdinand III. schon einige Tage vorher (2. April 1657) gestorben. Erst nach harten Kämpfen wurde Leopold I. am 18. Juli zum Nachfolger seines Vaters erwählt. Um so erklärlicher ist es, wenn bei dem allgemeinen Widerstande diese Büchertaxe nur wenig, wenn überhaupt irgend welche Beachtuug gefunden hatte. Kaum aber hatte Leopold I-, ein bigotter Jesuitenzögling, den Thron bestiegen, als er auch schou von Frankfurt, seiner damaligen Residenz, aus mit Verfolgungsmandaten gegen Presse und Buchhandel vorging. Ein Reskript vom 7. August 1658 an den Bncherkommissar Ludwig von Hörnigk — das diesbezügliche Mandat des Reichsfiskals war durch den Akt der Publizierung erledigt — erinnerte an das Bestehen der schon halb vergessenen lästigen Taxverordnuug. Gleichwohl scheint sie auch dann noch nur wenig Beachtung gefunden zu habeu, denn als vorläufig letzte Spur ihrer Existenz zeigt sich in einem Schreiben des frankfurter Rats an seinen Wiener Agenten Tobias Sebastian Prauu vom 23. Februar 1664 die Bemerkung, der Bücherkommissar habe sich darüber beschwert, daß „der Kayserl. Bücher-Tax mit allzu großem Uebersatz vnd gewin vivlirt" werde. Leider findet sich der Wortlaut der Taxe selbst nicht bei den Akten. Aber so belehrend auch ein Einblick in die einzelnen Bestimmungen dieser Urkunde sein würde, so ist ihr Verlust doch aus dem Grunde nicht so sehr zu beklagen, als Material über ein ziemlich gleichzeitiges sächsisches Gegenstück zur kaiserlichen Taxe im dresdener Archiv vorhanden ist. Das Vorgehen der sächsischen Regierung in Preßangelegenheiten bestand ja auch — worauf schon gelegentlich hingewiesen wurde — nur zu oft in einem gewohnheitsmäßigen Nachhinken hinter den Preßmaßregeln der Reichsregiernng. Schon im Jahre 1623, zur Zeit der Kipper und Wipper, war die kursächsische Regierung in ähnlicher Weise vorgegangen, jedoch nicht einseitig und aus Mißgunst gegen das Preßgewerbe, sondern ganz allgemein. Diese alte sächsische Taxordnung vom 31. Juli 1623 hatte in Bezug auf den Buchhandel folgenden Wortlaut: Buchführer. Sollen schuldig seyn, iedere Meß, den Frankfurter Taxt, ides Orts Obrigkeit zu ecUi-mi, nach welchen sie ihnen den Tax der Bücher setzen, und mehr nicht, als auff den Gülden, an dem Auß- ländischen Druck 5. Groschen, von dem Inländischen aber 2. Groschen 682 Vorverhandlungen in Sachsen über die Büchertoxc, ^Zehntes von Deutscher, 3. in 4. Groschen von Lateinischer Nateria, zum Gewinst verstatten sollen. Die gemeinen LvKota8t.icg.1ii>., seynd vor vielen Jahren, der Ballen zu 10. Gülden in 10. Thaler verkaufst. Die dieses Orts verlegte Bücher, Mann sie aufs gemein Druckpapier, und gemeiner Druck, der Bogen 3. Heller. Was aber anff weiß, groß, Cronen oder auch ausf Nsäi^n-Papier, groß kvi-mat, mit kleinen Schrifften gedruckt, weil die ^.uwrr» wegen ihrer Mühe, und angewandten Fleißes rsoorllpeQ8g.t.ioii haben müssen, auch aufs Erlangung und Erhaltung der ?rivi1kZieii zimliche Unkosten gehen, der Bogen nach Gelegenheit 2. in 3. Pfennige. Indessen ist auch diese Taxordnung nur wenig oder gar nicht befolgt worden. Erst als nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges wieder Ordnung in die so lange stockende Regierungsmaschinerie gebracht werden sollte, wurde auch diese Frage in Sachsen wieder aufgenommen. Fast gleichzeitig mit den ersten Verhandlungen in der Wiener Hofburg spuken auch im Anfange der fünfziger Jahre in Dresden und Leipzig ähnliche Bestrebungen vor. Die wieder zur Thätigkeit angespornte kursächsische Bücherkommission in Leipzig wurde angewiesen, Erörterungen mit den Buchhändlern über den, der Taxordnung von 1623 widerstreitenden hohen Preis der Bücher, gleichzeitig aber auch über den spekulativ iu die Höhe getriebenen Preis des Papiers anzustellen. Aber die Arbeitsunlust der Kommission einerseits, der passive Widerstand ocr Buchhändler andererseits ließen keiu Resultat aus diesen Erörterungen erwachsen; die Regierung kam zunächst selbst nicht weiter darauf zurück. Erst die in Frankfurt zunächst so gut wie im Sande verlaufenden Verhandlungen scheinen der sächsischen Regierung den Gedanken eingegeben zu haben,, diese Erörterungen oder Vorbereitungen wieder aufzunehmen. Ohne daß aus den Akten eine spezielle Veranlassung zu ersehen ist, erhält die Bücherkommission in Leipzig plötzlich die Anweisung in der Michaelismesse 1666 die Buchhändler zu einer Erklärung über die Taxfrage aufzufordern. 5 Infolge davon reichten die leipziger Buchhändler sdie fremden, zwölf norddeutsche, drei frankfurter und ein nürnberger, waren vor der Bücherkommission gar nicht erschienen), aber erst am 22. April 1667, ein von, 30. März dieses Jahres datiertes Gutachten ein, worin Kapitel.) Norstelliingen der leipziger Buchhändler dabei. 683 sie sich dahin aussprechen, daß es unmöglich sei, eine „durchgehende" Taxe für alle Bücher aufzustellen, indem unter diesen ein so großer Unterschied bestehe, wie bei wenig andern Waren. Bei der Taxe von 1623 könne es überhaupt nicht bleiben, denn es hätten sich die Zeiten seitdem sehr verändert: die frühern Steuern seien erhöht worden, neue hinzugekommen, alle Handwerker und Arbeiter hätten ihren Lohn bedeutend gesteigert. Dagegen sei der Getreidepreis lange Jahre hindurch so niedrig gewesen, daß die landbauende Bevölkerung, der größte Teil der Einwohner Sachsens , derart zurückgegangen sei, daß sie sich keine Bücher anschaffen könnte, außer was die höchste Notdurft erfordere. So sei die Nahrung fast aller Stäude gesunken und demnach auch der Absatz der Bücher sehr gehindert worden. Da hätten denn auch vie Buchhändler ihre Preise etwas steigern müssen, um bestehen und ihre Abgaben bezahlen zu können. Dazu kämen für den Buchhandel noch besondere Lasten. Die Papiermacher hätten das Papier seit 1623 um mehr als ein Drittel gesteigert und steigerten es immer noch unter dem Vorwande, daß die Hadern nicht mehr in solcher Menge zu beschaffen wären, wie vor dem Kriege. Auch die Drucker seien mit ihren Preisen in die Höhe gegangen und schössen noch dazu oft heimlich eine große Anzahl nach, welchen Zuschuß sie dann billig verkauften, sodaß dem Verleger seine rechtmäßigeil Exemplare liegen blieben, wenn er sie nicht zu demselben billigen Preise abgeben wollte. Ebenso wollten Censoren und Autoren sich mit den frühern Verehrungen nicht mehr zufrieden geben. Die Autoren verlangten wohl gar bis zu einem Dukaten für den Bogen und außerdem noch Freiexemplare, während der Verleger stets das Wagnis eingehen inüsse, seine Artikel zu Makulatur werden zu sehen. Dazu komme der Nachdruck; besonders die Endter in Nürnberg und die Stern in Lüue- burg druckten den sächsischen Buchhändlern die besten Artikel nach; ferner die große Konkurrenz, hauptsächlich seitens der Buchdrucker und ver Buchbinder, der Einfluß der Gegenreformation in den österreichischen Landen und der Mißbrauch, den die fremden Buchhändler auf den Messen dadurch trieben, daß sie sich mit ihren Geschäften nicht auf die gesetzlich für den freien Verkehr mit dem Publikum gestattete Zeit beschränktem Und da endlich die fremden Buchhändler, besonders die Holländer, sich an keine Taxe bänden, sondern oft für einen Bogen deren drei oder vier verlangten, so müßten die Leipziger ebenfalls etwas auf die fremden Bücher schlagen. 684 Gegenvorschläge der leipziger Buchhändler. ^Zehntes Obgleich es somit nicht möglich sei, zu einer bestimmten Taxe zu gelangen, erklärten sie sich doch zur Annahme folgender Punkte bereit: In Zukunft solle „1) der gemeine Truck auf gemein Papvier das ^IpAu,- Kot vor 4 gr. angeschlagen werden. 2) Was beßer Pappier, auch kleinere oder unterscheidliche Schriffteu helle, könnte nach Proportion der Kosten, das ^.lpnadot pi'o 5. 6. oder meyer Groschen tg-xiret werden, dir ^utlioroii, rocorapons, privilogion- und (^onsur-Kostcn ivürden auch dazu gerechnet. 3) Könten ein paar Buchhändler erwehlet oder auch vou der Obrigkeit dazu ernennet werden, welche ieder Zeit die l'lrxa, nach Proportion der Kosten einrichteten. 4) Die Widerspenstigen, so etwann in Meßcn hicher handelten, könten durch Zwang der Obrigkeit, in bedürfenden Fall, darzu angehalten werden. 5) Könten, oder müsten, vermittelst Dero Keyserl. May: weswegen umb allerunterthenigste In- toroessionirlos an Churf. Durchl. gehorsambst anzusuchen, zu Franck- furt am Meheu die 1».x^ auf dergleichen Art eingerichtet werden. 6) So dann wolten wir mit dem, In der alten Tax-Ordnung zugclaßenen gewinn, 5 oder 6 gr. auf Jedem ausländ. Guldeu Wohl und gerne zufrieden seyn." Die Kommissare möchten nun bei dem Kurfürsten dahin intervenieren, daß den erwähnten (srg.vaininidu8 abgeholfen, „insonderheit aber die Pappiermacher, Trukker, Lonsoros" auch iu den Schranken und bei der Billigkeit gehalten, der Nachdruck gänzlich abgeschafft, ein Jeder bei seinen Privilegien erhalten, und diejenigen Privilegien, welche einer Handlung entfremdet wären, derselben wieder zugewendet würden; daneben müßte der Buchhandel weder Buchdruckern, noch Buchbindern oder andern „die darbey nicht her kommen", erlaubt, das Hausieren verboten, auch den Fremden fernerym 4tur in der ersten Meßwoche mit „vergattirten" Büchern (Sortiment) zu handeln gestattet und dieselben ebensowoyl zu Leipzig, wie zu Frankfurt a. M. zu einer gewissen Taxe angehalten werden. In einein Berichte an den Kurfürsten vom 11. April 1668 — so lange dauerte es, bis die Bücherkommission zu einem solchen gelangte — spricht sich dieselbe uun dahin aus, daß es trotz der angegebenen Gegengründe bei der Taxordnung von 1623 bleiben tonnte, daß auch die Buchhändler dabei zu bestehen vermöchten, nur wäre es nötig, daß der Kaiser um eine gleichmäßige Anordnung für Frankfurt gebeten würde, weil sonst auch in Leipzig kein Erfolg zu erwarten wäre. Übrigens sei Capitel, j Vorschläge der uichtsiichsischeii Bnchhnndlcr. 685 nicht einzusehen, wie sich die Buchführer gegen die Buchdrucker, Buchbinder und andere mit Grund ein Verbietungörecht anmaßen uud diese in ihren hergebrachten Gewcrbebcfugnissen stören dürsten. Hierbei beruhigte sich jedoch die sächsische Regierung noch nicht; ans ihr Verlangen mußten anch die fremden Buchhändler zu einer Meinungsäußerung veranlaßt werden und diese reichten denn auch eiueu „Vnvor- greifflichen Vorschlag, welcher gestalt die Bücher forthin tonten den ?or- maten und Schrifften nach Tariert werden", und zwar direkt nach Dresden, ein. Die Bestimmungen desselben sind folgende: „1) Doppelt ^Papier mit der mittelschrifft den Patten (Ballen) zu fl. 65 Mit Schiltlc Papier mittelschrifft den Patten. . . . . „ 70 Hoch Cron Papier, mit mittelschrifft den Pll..... „ 75 Mediän und Carre den Patten mit der mittclschr. . . . „ 80 Mit oer Llioeroschrifft. 2) Doppelt -ft den Patten zu...... . . , . . fl. 70 Schiltle Papier den Patten zu......... „75 Hoch Cron Papier den Patten zu........ „80 Mediän und Carre Papier den Patten zu..... „85 Mit (^armoircl Schrifft. 3) Doppelt den Patten zu........... fl. 75 Mit schiltle den Patt, zu............ „80 Mit hoch Cron den Patten zu........ . „ 85 Mit N-zÄian und Carre . . . . . . ... , . „ 90 Mit der pstit Schrifft. 4) Doppelt ^ den Patten a........... fl. 80 Mit schiltle den Patt. ö. . . , .......... „85 Hoch Cron den Patt. ö............ „90 Mediän und Crr. 5........... . „ 100 5) Was aber gröbere Schrifften und Seliolastiealig. seind sollen noch weniger und geringer als fl. 45 den Patten geschezet werden, hcrgegcn was Griechische, hebreische und andere orieuwlische Sprachen seind, noch , umb etwas höher als der Patten ^ 105 oder 110 fl. gestcllet werden. 6) Weile aber iziger Zeit viel Bücher auf schreibe Papier getruckt werden, ist dieser Vorschlag, daß dem Papier und der schrisft nach der 686 Vorschläge und Erklärungen der nichtsächsischen Buchhändler. sZehnres Palleu umb einer tsrti-, wo es aber gar auf schön Post Papier oder mit der uolixareMs, etwa auf daß Höchste der halbe theil darauf geschlagen werde, 7) Und weilen also die Bücher den Pallen nach wohlfeiler angeschlagen werden, so müste man sich des ra-Kaw oder abzugs halber vergleichen, und forthin nicht mehr als 5 ra-Kats gegeben, gegen baare bezahluug aber 6 fl. gelaßen werden." Dieser Eingabe war ein Schreiben, datiert Leipzig 15. Oktober 1668, und unterzeichnet „Sämbtliche nacher Leipzigk handelnde Buchfiihrer" beigefügt gewesen, welches der Büchcrkommissiou durch das Oberkonsistorium mitgeteilt wurde. Die kleine Anzahl der im Jahre 1668 die Leipziger MichacUsmesse besuchenden Buchhändler bclief sich auf nur 16, nämlich Friedr. Arnt von Bautzen, Christian Bergen von Dresden, Gg. Bcuter von Freiberg, Joh. Cundisius von Görlitz, Veit Jak. Drescher und Esaias Felgiebcl von Breslau, Joh. Liedcrwalt von Magdeburg, Mart. Müller von Naumburg, Joh. Michel Pabst und Oelert Schuhmacher von Wittenberg, Christian Saar von Erfurt, Joh. Stern von Lüneburg, die Frankfurter Simon Beckstein, Joh. Beyers Diener und Thom. Mathias Götze und Paulus Fürst von Nürnberg. Es wird in diesem Begleitschreiben ausgesprochen, daß eine Büchertare nur dann eingeführt werden könnte, wenn „mit Zuziehung des Raths zu Frankfurt!) am Mahn und der daselbst vorhandenen Buchführer, welche Ew. Churf. Durchl. Jahrmärckte in Leipzig! nicht besuchen, vor allen Dingen denen Ausländischen Buchführern, welche aus freMbden Königreichen und Herrschaften ihre Buchwahren Jährlichen nach Frankfurt!) am Mahn auf die Märckte daselbst zu feihlen Kaufte bringen, und solche aus das theüerste an Uns verhandeln, ein billiger und leidtlichcr Preiß, wie sie ihre bücher in dem Heil. Röm. Reich verkauften sotten, gemacht werde. Denn wo solches nicht geschieht, So ist es nicht möglichen, daß wir die bücher wohlfeiler geben können, alß wir sie selbst von denen Außländischen bnchführern erhandeln und annehmen müßen, daß uns ein oder das andere sxsmxlar liegen bleibet, und zu maeulawr wird". Nach Empfang dieser Mitteilung richteten dann die Kommissare am 6. November 1668 ein anderwcites Schreiben an den Kurfürsten, worin sie sich ans das in ihrer Eingabe vom 11. April dess. Jahres Gesagte bezogen und nochmals hervorhoben, daß es bei der Tarordnung von Kapitel.) Wiederaufnahme der Taxfrage in Wien. 687 ' - ^ 1623 wohl verbleiben könne, nur müsse, dem zuletzt gestellten Verlangen der Buchhändler entsprechend, überall im Reiche und besonders in Frankfurt ebenfalls eine entsprechende Taxordnung eingeführt werden. Hiermit war die Angelegenheit für Sachsen begraben; wenigstens sind keine Spuren vou weitern Schritten der sächsischen Regierung zn finden. Aber ihre Experimente in dieser Richtung durchschlingen sich in so merkwürdiger Weise mit denjenigen der Hofburg, die Maßregeln der sächsischen und der Reichsrcgiernng lösen einander derart förmlich ab, daß sich unwillkürlich der Gedanke ausdrängt: beide Regierungen könnten in einer gewissen Übereinstimmung gehandelt, oder eine selbstsüchtige und interessierte Fraktion aus dem Kreise der Buchhändler selbst könnte au bcideu Stellen hinter den Coulissen intrignicrt haben. Denn unmittelbar nachdem man in Dresden und Leipzig die Angelegenheit dem Anscheine nach fallen gelassen hatte, eigentlich gleichzeitig damit, beginnt auch von nenem wieder von Wien ans die Aktion. Bereits am 26. November 1668 hatte nämlich Simon Lorenz Lentner, ein Anwalt, — angeblich „im nahmen vnd von wegen meist, wenig anß- gesondcrt, deren nach Franckfurt handlender Buchhändler" — bei dem Reichshofrat ein Memoriale eingereicht, durch welches er daran erinnert, wie der Kaiser sich schon früher habe abgelegen sein lassen, nicht nur die so vielfältig bei dem Buchhandel eingeschlichene Unordnung gänzlich abzuschaffen, sondern auch die Bücher in einen gewissen und billigen Preis zu bringen; zu diesem Zweck sei auch eine Kommission an den Fiskal und den Bücherkommissar zu Frankfurt ergangen. „Gleichwie aber alles gutes schwchrlich hergehet, also hat es auch biß dato mit sol^ cher zu eiuem beständigen guten end nicht mögen gebracht werden." In verwichener Ostermesse seien nun die Buchhändler selbst in Frankfurt zusammengetreten und hätten eifrig untersucht, woher doch solche Unordnung entstanden und wie ihr abzuhelfen wäre. Da hätten sie denn gleich im Anfang gefunden, daß solche daher entsprossen, weil in diesen ihren Buchhandel unterschiedliche Leute, als etliche Buchdrucker, Kupferstecher, Kunstführer, Buchbinder und cmdere, ja gar fremde Handwerksgesellen außer allen diesen Professionen, sich einmischten und Buchhandel trieben. Weil sie diesen aber nicht erlernt hätte:?, sondern zum Teil bei ihrer Profession verdorben wären, hätten sie allerlei kleine von einem und andern erhaltene und „zusammengeraffclte" Starteten drnckcn lassen, ja manchmal (>88 Dic Eingabe des Anwalts Siin. Lorenz Lentner von 1668. ^Zehntes ^ aus den „köstlichcit" Werken den besten Kern herausgezogen und dadurch oie kaiserlichen Privilegien expractieiert und solches Alles noch zu hohem Preise ästimiert. Wenn nun ein andrer ehrlicher Buchhändler die Nachfrage nach einer solchen Skarteke befriedigen solle, so sei er gezwungen, solchen Leuten seine Bücher nach altem Preise gegen deren nun gesteigerte Preise zu geben oder neue Tractate drucken zu lassen und ebcn- , salls so hoch anzusetzen. Daher komme es, daß gar viele von den alten und wertvollen Büchern nicht mehr abzusetzen seien. So hätten auch dic Buchdrucker, Kupferstecher und Kunstführer im Gebrauch, sehr viel Jnngcn zu halten, welche, nachdem sie zwei, drei oder höchstens vier Jahre bei ihnen gewesen, alsbald anfingen, selbst Prinzipale zu werden und mit eben solcher Sudelei zu handeln, wie diejenigen, von denen sie solches erlernt, da doch den Buchhandel vom Fundament aus richtig zu erlernen wohl sieben, acht, ja nenn Jahre nötig. Überdies sei es mich sonnenklar, daß „die meist ohnerfcchrenc Buchhändler aller orten hcrnmb vli-Ziren vnd neben deine, so etwa tauglich, das Land mit Log-rts^uen, Pasquillen vnd dergleichen bochschädlichen sachcn anfüllen, welches Sie, als ohnerfahrcne theils nicht zn unterscheiden wissen, vnd da Sie es Ja wüsten, ohne ehr vnd rssxsot gleich wohl führen". Dadurch schnitten sie den alten Handlungen das tägliche Brod ab, welches in Verschling der neuen Sachen bestehe, so daß nun auch diese sich nicht mehr mit teurem ausländischem Verlage versehen könnten; denn dieser bliebe zu Zeiten viele Jahre liegen. Weil außerdem bisher unterschiedliche Buchdrucker zwar große Werke zu drucken unternommen, aber das Kapital dazu nicht gehabt — „solche nicht zu verlegen vermocht" —, so hätten sie das Geld bei andern auf unchristlichen Wucher aufnehmen müssen, wodurch ebenfalls die Bücher verteuert würden. Es sei sogar den Jnden nachgesehen worden, sich ans diese Weise in den Buchhandel zn mischen, indem sie den Druckern Geld vorgestreckt und, weil diese dann die Zahlung uicht innehalten konnten, die Bücher an sich genommen und so verkauft hätten, daß nicht allein die Schuldner zu Grunde gingen, sondern auch andere Buchhändler Schaden litten. Daneben hätte auch „theils dieser Leute" - den Gebrauch, schlechtes Papier und schlechte Typen zu nehmen; daher rührten vornämlich die Klagen über einige ausländische Buchhändler, die ihre Bücher etwas teurer verkauften, weil sie auf gute Ausstattung sähen und ihre kostbaren Bücher nicht gegen „verstümpelte und unsau- Kapitels Entwurf einer „Neuen Ordnung für Buchhändler -c." 689 bere" Werk vertauschen könnten. Ein weiterer Schade sei endlich der Nachdruck. Man bitte nun den Kaiser, „dero Väterliche sorgfalt für das gemeine Wesen auch hicrinn zu bezeugen, vnd solche Verordnung zn thun, damit der täglich ie mehr und mehr zerfallende Bücherhandel rsswuriret vnd widerumb in vorigen flohr gebracht werde". Die Buchhändler wären es auch zufrieden, wenn Verordnung erlassen würde, daß durch verständige Buchhändler eine rechte und billige Taxe gemacht würde. Nur wäre aller Verzug zu vermeiden. Bestimmt formulierte Vorschläge sind mit dieser Supplik Wohl nicht vcrbnnden gewesen; man darf aber sicher annehmen, daß ein bei den frankfurter Akten befindliches Schriftstück, welches die Überschrift führt: „Neue Ordnung und Artikel für Buchhändler, Buchdrucker und Buchbinder, welche vom Reichstag zu Regensburg bestätigt werden sollen", darin seinen Ursprung zu suchen hat, vielleicht auf Veranlassung des Reichshofrats aufgesetzr worden ist. Dieses Aktenstück, auf dessen Adreßscite der NatSschreiber bemerkt hat: „Dem ansehen nach ist dieses eine ohnmaßgeblich vorgeschriebene Ordnung, so die LomioiLsioneu außwnrcken vffgcsetzt. I^sot,. iu Leu.: den 8. ^xrili^ 1669", lautet folgendermaßen. „Buchtrucker. Kein Buchtrucker soll einiges Buch, welches Er für sich truckct und verleget, vorstechen, sondern selbige eintzig oder Pallcnweise, jedoch in billigem Prciß, an Buchhändler, gegen Gelt, alß gut er kann und mag vcrkanffen. Desgleichen sollen Sie die Zahl der Anfflage, so Buchhändler bey ihnen truckeu lassen, völlig lieffcrn, alle übrige LxömMrien, so anß den Zuschuß Büchern Köuncn oder mögen ergänzet werden, nebenst den cwt'sllten gegen einer visorstiou gleichermaßen dem Verleger einzuhändigen schuldig seyn und also Kein einig LxömMr, weder fiir sich, noch gesellen zurück behalten. Buchbinder. Die Buchbinder sollen ebenmäßig keine Bücher verlegen, oder truckeu lassen, sondern bey ihrem Band bleiben, welche aber nebenst ihrem Handwerck eine Krühmerey haben, und mit Kleinen Büchlein, alß KvanMlicn, Latk-Ltiisinus. Bet- und Gesangbüchlein handeln, die sollen schuldig seyn, die rohen ^laterien von den Buchhändlern vnd Buchtruckcrn zu kaufseu und selber zu binden. Knnsthnudler vud Formschncider. Den Kunsthändler» uud Formschneidern mag wohl erlaubet werden, daß sie solche Bücher, welche Kunstsachen oder nothwendige Kuvfser, oder Holtz-sigurcu erfordern, verlegen vud trucken lassen, jedoch daß sie solche nach Buchhändler Ordnung taxiren vnd verkauffen. 690 Entwurf einer „Neuen Ordnung für Buchhändler ?e," fZchnIes Knpffcrstcchcr. So viel die Kuvffcrstccher betrifft, sollen sie bey ihrer Kupffer-Trnckerey nicht änderst, alß nnt ciutzelen Kupfferstücken, oder gautzen Bilder- nnd »Zur Büchern handeln, Getrucktc Bücher aber zu verlegen und damit zn handeln, ihnen allerdings verwehret sein. Gelahrte Geist- nnd Weltliche. Was Gelehrte, so wohl Geist- alß weltliche betrifft, und Bücher auff ihre Unkosten, (mehrern GewinS und eigenen Nutzens halben, als dein gemeinen Wesen damit zu dienen) verlegen und trucken lassen, sollen nicht mehr, wie bißhero, wenig oder viel, selbsten oder auch durch andere beym Handel anßgcschlossene Personen, ihre Bücher verkaufst», oder verkaufst» lassen; doch soll ihnen nicht gewehrct oder verbotteu fein Ihre eigene Schrifstcn nnd Wcrcke, cmff ihren Uncosten trucken zu lassen, wofern Sie dieselbige Bücher eintzcl oder Pallenweiß in billigem Preiß wiederumb an Buchhändler vertauffen wollen. Bnchhandlungsverderber. Alle die übrige, so weder vom Buchhandel, Bnchtruckern oder Buchbindern herkommen, auch leine Kunsthändler, Kupfferstecher, oder Formenschncyder, sondern von andern Handwerckcrn sich abthun, nnd mit Büchern zu handeln sich nnterstehen, sollen gäntzlich i^ssiret werden. Lehr Jungen, Diener, und Buchhändlers Söhne. Was die Lehr Jnngen betreffen thut, so sollen selbige, welche nicht fnnff biß sechs Jahr, nach deß annehmenden Knaben anff sich habendem alter, jedoch nicht unter fünfs Jahren, bey einem rechten Buchhändler, alß ein Znng seine Zeit nnd Lehr-Jahr außgestanden, nnd »achgehend, zum wenigsten 2 Jahr alß ein Diener gedienet, denen solle nicht zugelassen werden den Buch-Handel zuführen; Was aber Buchhändlers Söhne sind, sollen nicht verbunden sein, nothwendig bey andern die Handlung zn lernen, gleich wohl aber nicht ehe eine Handlung ansangen, sie hetten dann 2 Jahr bey einem frcmbden Buchhändler sich ausfgchaltcn, er scyc gleich ein Lehrjung oder Diener gewesen. Jedoch sollen alle Buchtrucker, Buchbinder uud Kunsthändler, die bißhero neben ihrer Kunst nnd Handwerck ein Koi'tiim'nt, von Büchern haben, verbunden sein, ihre Bücher (sie!), so zur Zeit der erlangten Ordnung und ^rtieul für keine Handluugs Diener können M88lrt werden, bey einem rechten Buchhändler zum wenigsten für einen Lehr Jungen in Diensten zu thun, wofern derselbe mit der Zeit eiucu Buchhandel zn führen nnd fortzusetzen gesiunet, auch nach verflossenen Lehr Jahren ebenmäßig zwey Jahr gleich denen Buchhändlers Söhnen in der frembde bey rechte» Buchhändler» sich auffgehaltc» hette; Erbschaffl und Hcnrath. Dafern auch ein gelehrter, oder sonst einige Persoh» durch Heurath oder Erbschafft, zu dem Buchhandel gelangte, soll derselbe nicht bef»gt sein, seine Handlung zn führen, sondern wofern er Kapitels Entwurf einer „Neuen Ordnung für Buchhciudler ?c. 091. sich solches unterstcheii wolle, soll er verbunden sein, einen Buchhändlers Diener, alß einen Handelß provi^orvm in seiner Handlung zu halte», damit solche nicht in abgang komme, sondern nach denen gemachten ^rtii'nln erhalten uud geführct werde. Juden. Weilen die Juden ohne schew mit Büchern, so wohl Geist- alß weltlichen, nicht ohne der Christen höchsten I^p^et, handeln, auch nach abgang eines und deß andern Buchs dasselbe wieder (doch nnter frcmbden Nahinen) aufflegen lassen, und die nötigste Vncostcn, welche die Buchhändler anwenden müßen, erspahren, und sehr viel verfälschte j'äitionc.^ herfiir bringen, also daß dem gemeinen Wesen durch solche übel gctrucktc Bücher leicht eine Verwirrung vernhrsacht wird, und also ein vnwicderbringlichcr Schaden entstehet, der Buchhandel auch an sich sclbstcu iu großcu gesetzct wird, alß soll ihnen durch auß, ferner mit Büchern zu handeln nicht vergünstigt, sondern bey willkührlicher Strafe hiennt anßtrücklich benommen und ver- botten sein. Nachtrucker. Damit aber auch kein Buchführer künfftiger Zeit dem andern mit dem schändlichen Nachtrucken fernern Schaden zufügeu möge, soll keiner kein getrncktcs Buch aufs newe verlegen, oder trucken lassen, Er habe sich dann zuvor niit den Jenigen Erben verglichen, so das Buch vorhin verlegt gehabt, und deßwegen auff begebenden fall glaubwürdig zu bc- scheinen schuldig sein solle, daß Jhme von den rechten Eygenthnmbs Herren solches zn verlegen, sehe LLitirt worden. Damit nun manniglichen so mit Büchern handeln oder damit umbgehen, Kund möge gethan werden, daß sie sich vor Schaden fürzuschen, .und vnge- legenheit zu hüten haben, sind vorige Ordnungen und ^rtioui aufs bevorstehende"! Reichstag zu Regmspurg angenommen, selbige stect und fest zu halten bewilliget und oouiirmiret worden." Ein in derselben Ratssitzung vorgetragenes anderweiteö ergänzendes Aktenstück lautet: „Wcmu vnter denen Buchhändlern, Buchbinder», Buchtruckern vud vbrigen Bücher verkauffcrn eine ordnnng gemacht sein wird, die ordnuugcu fest vnd steet bey ansetzung einer nahmhafftcn straf vnd Vermeidung Kaiserlicher Vngnadc zu halten, so wird es sich auch gar leicht schicken, daß mann die Bücher inn billigem Preiß wird stellen können, zumahlcn, wann die ^uetores vermerckcn, daß man ein ander, wegen wider aufflcgnng der Zweiten dritten vud mehrer Lckition des abgangenen Buchs nicht versteigern dörsfe, dann durch solche Versteigerung die Bücher vnmüglich' wohlfo.il können gcstellet oder verkaufst werde», sonderlich, da man Bogcnweiß vielen ^uetoridus die Arbeit allzu hoch vnd unerträglich bezahlen muß. Wodurch es dahin gekommen, daß theils vngeschickte vnd cigennüzige 44" 692 Entwurf einer „Neuen Ordnung für Buchhändler zr." sZehntes Personen, durch allerhaud wiederlich zusaui»icugcflickte (^Imrto«illvu, Paß- qnillen vnd Schinähe schriffteu ihr Lebens ausfenthalt suchen, dardurch die vubillige vnd gleichsmnb »»Christliche hohe tuxen ihren vrsprung erlanget, welche nicht wider kann abgeschafft werden, man richte sich dann nach vff- gerichtcten Ordnungen oder artienla. Da auch Ihro Kaiserl. Maytt. die allerhöchste Kais Gnad vnß erzeigen, vnd die I>rivilögia, so von dero Vorfahren am Reich inn vorigen Zeilen dem Buchhandel zum besten seiud mitgetheilet worden, daß nemlich die Bücher allerseits im ganzen Hcyl. Rom. Reich zollsreh hin vnd her sind pussiret worden, allergnndigst zu widcrhohlcn gcrnhen wolten, dardurch würde der löbl. Buchhandel mit der hiilsf Gottes wider inn flor vnd anffuehmen kommen. Wic^ aber insgemein bey allem gnten vornehmen auch das böse vnd arge sich pfleget zn erzeigen, so ist, laider zu besorgen, daß Sich etliche nicht würden bequemen, einen billigen Preist zu machen, sonderlich die ienigen, so da gewohnet sind, täglich ihre Bücher zu ersteigern, deßwcgeu bittet mann allerseits allergudgst zu zulassen, daß etliche Buchhändler von vntcrschied- lichen orten, erlanbnus haben mögten, iedc Franck snrter vnd Leipziger Messen, alle Bücher, so tünsftiger Zeit allhier inn Franckfurt vnd Leipzig möchten verhandelt werden, vnd bey etlichen Jahren hero, von vntc.rschiedlicheil sonderlich new angefangenen Büchcr-vertaufferu gar zu hoch wxiret worden nach befindlichem Znstand, vnd angewendten nöthigen kosten, ein iedeö Bnch inn einen gewissen preiß vnparlheyisch zn stellen, aufs daß solche Bücher an männiglichen vmb einen billigen Preiß könnten Verkaufset werden. Da auch iemand den Preiß welcher ihnen von vorbemelten vnpartheyi' scheu Buchhändlern gegeben worden, nicht annehmen wolle, daß selbige l)«- Miete die wiedcrspäustige der Obrigkeit schrifftlich zu vberlicffcrn schnldig sein sollen, welche verhoffcntlich durch Ihre autvritüt denenselben bey straf verbieten wird, keine vxLnyiIar hoher zu verHandel», als der Preiß von denen H. demitirten vnparthcyisch gcniacht worden." Ans einem Protokoll des Reichöhofrats von: 8- Januar 1669 geht hervor, daß diese Eingabe durch Alexander Harttuug sTeilhaber der wiener Buchhandlung Johann Blaeu und Alexander Harttnng) verciu- laßt lvordcn, oder — wie man ans den spätern Äußerungen der Buchhändler in Frankfurt zu schließen berechtigt ist — so ziemlich von ihm allein ausgegangen war. Nach der im Verlaufe der Vcvhaudlnugeu hervortretenden intriguanten Haltung Harttungs, von welcher noch die Rede sein wird, möchte man sogar fast annehmen, daß er nur vorgeschoben worden sei; ob durch die Wiener Hofparict, oder vielleicht durch Kapitcl.Z Neue außerordentliche Kommission. Schritte der Buchhändler. ggZ dic Endtcr in Nürnberg, die etwa in ihrem eigenen Interesse die Sache angeregt haben könnten uud eine eigentümliche Rolle spielen, ist nicht zu entscheiden. Sicher ist daß der „Blauwischcr Gemeiner", über den die frankfurter Buchhändler 1071 sich beklagen, daß er „fast die größte Vngelegenheit des Buchhandels halben am Kays. Hoffe zu wegen gebracht" °, kein anderer ist, als eben dieser Alexander Harttung; und auffälliger Weise war er gerade ein geborener Holländer. Von Wien aus wurde denn auch mit sehr freundlicher Bereitwilligkeit eine außerordentliche Kommission, bestehend aus dem Reichshofrat Niklas Christoph von Hünefeld nnd dem kaiserlichen Generalfiskäl Philips Ludwig Arbogast, eingesetzt; sie hatte den Auftrag, in der nächsten Ostcrmessc die Buchbändler vorzufvrdern und von ihnen gründliche Information über diesen ihre« Borschlag einzuziehen. Jedenfalls war die Kunde von dem, was bevorstand, bereits in die beteiligten Kreise gedrungen. Schon vor Beginn der Verhandlungen kamen die Bedrohten bei dem frankfurter Rate um Beistand ein. So die Buchdrucker in einer Eingabe vom 8. April 1669, unterzeichnet von Daniel hievet ^'uu., Johann Georg Spörlin, Johann Georg Walther, Johann Görlin, Hieronymus Polich, Paulus Humm, Henrich Frieß, Johann Gottfried Kempffer, dem gräflich Hananiscben Buchdrucker Jakob Lasche, Johannes Änchcnbeckcr, Blasins Jlßner, dem kurf. maiuzischen Buchdrucker Christoph Küchler und Markus Gloß von Würzburg. Schou vor einem Jahre, sagen sie, seien verschiedene ausländische und einheimische Buchhändler privatim zusammengetreten, um der ihrer Meinung nach iu Fraukfurt eingerisscncu Unordnung im Drucken und Verlegen zu steuern, uud bei dem Rate darum eingekommen, daß den Buchdruckern nicht verstattet sein sollte, Bücher zu verlege». Sie, dic Buchdrucker, hätten schon damals hiergegen protestiert. Jetzt wären aber die Buchhändler von dein Rate abgesprungen Und hätten sich direkt an den Kaiser gewendet. Der Rat möge nun für dic Buchdrucker eintretcu, damit die erscblicbeue Kommission nicht zu ihrem Schaden nnd ohne sie zu hören vorgehe. Eine andere Eingabe machten Dan. Fievet und Joh. Bapl. Mäher im Namcu der ausländischen Buchführer, Buchdrucker uud Buchbinder. Ihnen folgten am 13. April mit einem kurzen Schriftstück die hol. ländischcn Buchhändler Joachim Nosche von Amsterdam, Johann Friedrich Haagen von Aruhcim, Andreas Fries von Amsterdam, Peter Hack von f>94 Eingabe der Holländer. Verhandlungen vor der Kommission. ^Zehntes Leiden, Cornelis Hack von Leiden, Hendrick van Ackcu von Ainstcrdain, Arnold Leers der Jüngere von Rotterdani, Hendrick und Dirk iTheodor) Boom von Amsterdam, Reimer SmetiuS von Nhmwcgen, Johann Janston van Wacsberge, Johannes van Someren und Daniel Elsevier von Amsterdam, Daniel und Abraham van (Äaasbeek von Leiden und Peter Elsevier von Utrecht. Sie geben an, gehört zu habe«, daß von etlichen Buchhändlern bei dem Kaiser eine Kommission, den Buchhandel betreffend, ausgewirkt worden sei. Da sie nun von allen diesen Sachen keine vollkommene Wissenschaft hätten, ihnen auch mit solchen Weitläufigkeiten keineswegs gedient sei, so bäten sie, sie bei den herkömmlichen Mcstvrivilegicn und Freiheiten zu schützen. Nun trat auch die Kommission in Thätigkeit. Am 14. April hatte der Fiskal Arbogast den Buchhändler Johann Baptist Schönwetter aufgefordert, andern Tags früh 8 Uhr im Weißen Roß auf der t^algen- gasse mit den übrigen in- und ausländischen Buchhändlern zu erscheinen. Am andern Tage erschienen auch im Namen der frankfurter uud fremde» Buchführer Johanu Friderici uud der genannte Schönwctter als dazu speziell Bevollmächtigte vor der Kommission, als Bevollmächtigte der holländischen Buchhändler aber Nosche und Frieß, beide Parteien mit ihren Beiständen; die Antragsteller selbst blieben aus. Hüncfeld machte nun den Erschienenen die befremdliche Mitteilung: sie würden wohl wissen, daß sämtliche nach Frankfurt und Leipzig handelnde Buchführer den Kaiser um Abstellung der Unordnungeil im Buchhandel gebeten hätten. Da' nun aber dem Vernehmen nach einige Buchhändler abgefallen wären, möchten sie, die Anwesenden, dazu helfen, daß die Absicht des Kaisers erreicht werde. Sowohl die deutschen als auch die holländischen Buchhändler sprachen sich natürlich sehr reserviert aus; sie ließen sich durch ihre Beistände dahin vernehmen: sie hätten zwar „äußerlich zum Theil vernommen, waß eine- und andere Buchhändler der Röin. Kays. Mahtt. vorgetragen, vnd wie darauff eine Kayserl. Commission erkand worden sehe, hatten aber der Sachen keine gründliche Nachricht, inmittelst käme.Ihnen befremdlich vor, daß Sie solches alles im Nahmen der gcsampten Buchhändler gethan hätten, da doch Ihrer Viel in solches Ihrer Meinung nach ünpractieirlichc Vorhaben niemals consentirt, noch weniger mit ihnen verbunden, sondern vielmehr die Unmöglichkeit und viel daraus entspringen Kapitel.) Schritte der Buchhändler bei dem frankfurter Rat. 695 des Unheil remonstrirt hätten". Sie baten also nnr um Abschrift der Supplik und der Gravamina, mir der Zusicheruug, das aus diesen Bestrebungen sicher entstehende Unheil klar demonstrieren zu wollen. Nachdem hieraus noch ein von den dissentierenden Bnchführern eingereichtes Memoriale verlesen worden war, wurde die Konferenz ohne Verlesung der „Commission", und ohne daß etwas protokolliert worden wäre, geschlossen. Nachmittags beschickte dauu der Fiskal Schöuwetter, stellte ihm die Gravamina zur Abschrift zu, verweigerte aber Mitteilung der übrigen Schriftstücke und fügte hinzu, mau sollte beiderseits zusammentreten, sich vergleichen, nnd das, worüber man sich nicht vergleichen könnte, der Kommission vortragen. Da aber schon Viele abreisten, erinnerte Hünc- feld nochmals an die verlangte Zusammenkunft; man solle wenigstens andere Uxpeckieritia, vorschlagen, „dann die Rom. Kayserl. Mahtt. wollen cinmahlcn haben, daß solchem Vbel in dem Buchhandel gesteuert würde: worzu durch vnnötiges äisputiren nicht, sondern dnrch heilsame Bcraht- schlagung zugelangen sehe". , Die Zwischenzeit bis zur nächsten Messe wurde von den selbstverständlich im höchsten Grade erregten Gegnern der geplanten Maßregeln — und sie bildeten die weitaus überwiegende Mehrzahl nnter den Buckhändlern — zu Versuchen benutzt, die Unterstützung und Vertretung des frankfurter Rats zu gewinnen. Im Juni gingen bei letzterm zwei Proteste ein, der eine seitens sieben frankfurter, der zweite seitens der gesamten nach Frankfurt handelnden niederländischen Buchhändler. Diese bitten durch ihre Bevollmächtigten I^io. ,sui-. Johann Christoph Uffcnback uno Johann Martin Porsz um Jntercession bei dem Kaiser, damit alles im vorigen Stände und bei den Meßfreiheiten gelassen werde, sie auch un- beunruhigt bleiben möchten, um so zu verhüten, daß sie, die bisher die Messen iu großer Menge gebaut und den Liebhabern der Studien, wie dem geineinen Nutzen gedient, künftig, wenn dergleichen Unerträgliches ihnen aufgedrungen werden sollte, von ihrer löblichen nnd männiglich profitabel« Intention nicht abzustehen und die Handlung in die frankfurter Messe eiuzustelleu sich gemüßigt sehen müßten. In zwei Beilagen besprechen sie dann die wiener Denkschrift von ihrem Standpunkte aus, d. h. mit Übergebung derjenigen Punkte, welche ausschließlich den deutscheu Buchhandel betreffen. In, erster Linie steht der Protest gegen die Behauptung, daß die Leutner-Harttungschc Cm- 696 Borstellungen der Holländer bei dem Rate. ^Zehntes gäbe von den meisten Buchhändlern unterschrieben worden sei. Ein am 14. April den Kommissaren übergebenes Memorial habe nur die Namen von Wild in Rostock, Kinckius in Köln, Endters Erben in Nürnberg, Götz in Frankfurt, Fuhrmann in Leipzig, Trescher in Breslau, Herinsdorf in Frankfurt, Mevius' Erben und Schuhmacher in Wittenberg und Dolhopf in Straßburg getragen, während doch aus Frankreich, aus England, aus Gens, aus Brabcmt und den Vereinigten Niederländen, sowie aus andern dem Römischen Reich zugehörigen und angrenzenden Provinzen allezeit eine ansehnlicke Zahl von Buchhändlern zur Messe anwesend gewesen wäre. DaNn wendet sich die Schrift zunächst gegen die angeregte Taxe. Unter anderm wird ausgeführt: wenn ein holländischer Buchhändler ein bei ihm bestelltes Buch durch einen italienisckien Buchhändler aus Italien, wie gebräuchlich auf Maultieren, nach Holland kommen lasse, um es dann auf die frankfurter Messe zu bringen, und es solle ihm dann ein gewisser Tax gesetzt werden, so würde er durch schriftliche und glaubhafte Urkunden darthuu müssen, was ihm das Buch eigentlich in Italien gekostet hätte, was für Spesen darauf gegangen, unl es nach Holland und von da auf die frankfurter Messe zu bringen; dann erst konnte durch verständige Leute eine Schätzung erfolgen. Wenn aber die Antragsteller vermeinten, die Ausländer durch die Taxe zu zwingen, ihre Bücher Bogen um Bogen mit ihnen zu verstecheu, so wäre das ein unbilliges Verlangen. Ein Holländer nehme nur pures Schreibpapier und wende große Kosten auf den niwrsm, damit ein Buch schön sauber und korrekt gedruckt werde; was aber größere Arbeit und Kosten verursache, müsse auch höher bezahlt werden. Außerdem koste der Transport eines Ballens Bücher von Holland nach Frankfurt 20 bis 30 Thaler, abgesehen Von der Zehrung für Prinzipal und Personal, wogegen andere keine so hohe Kosten aufzuwenden hätten. Wenn aber den Buchdruckern, Buchbindern u. s. w. der Buchhandel gar verboten werden sollte, so würde auch dies zur Verteuerung der Bücher führen und, gleich den andern Punkten, nur für wenige ein schädliches Monopol schaffen. Die wenigen dann existierenden Buchhändler könnten z. B. zusammentreten und sich verabreden, einem Ausländer seine guten Bücher nur zu einem gewissen Preise abzunehmen, widrigenfalls er sie gar nicht absetzen würde. Man finde auf Reisen oft zehn Städtlein nach einander, wo kein Buchhändler sei, sondern nur Buchdrucker oder Kapitel.) Protest der deutschen dissentierenden Buchhändler. 697 Buchbinder, die dann erst mit großen Kosten die Bücher dnrch die dritte oder vierte Hand müßten kommen lassen. Was dann die Steigerung gegen die alte Taxe (d. h. gegen die früher übliche Preisberechnung) betreffe, so bediene man sich ja unter den Buchhändlern schon der Gc- gentaxen. Dadurch würden gerade die Preise verringert, iu Anbetracht, daß dann, wie die Erfahrung lehre, der Rabatt oder Abzug desto größer und höher gemacht werde. „Und lehret der heut zu tag vbliche gebrauch, daß man auf solche weiß zwar alle von newem aufgelegte Bücher tg-xirt, hingegen aber eine gleichheit wegen ersteigerung des rs,tiats in acht uimmet, daß also, wofern der ?ax steiget, auch der ra,Ka,t, erhöhet wird." Über den Vorschlag, durch verständige Leute die Bücher taxieren zu lassen, heißt es schließlich: „Das würden feine l'axawi'ös sein, die Bücher ihrer mitgenossen würden Sie Wohl zu ihrem Vortheil taxiren, allein wer Sie ihnen widerumb, wann Sie solche andern verkauften wollen, tu-xii-en solle, davon schweigen sie ganz stille." Gleichzeitig ging der Kommission ein Protest der andern dissentierenden Bnchhändler zu, unterzeichnet von Johann Friderici (Friederich) und Johann Baptist Schönwctter als Bevollmächtigten. Es heißt darin: es sei nicht möglich, die aus allen Ländern nach Frankfurt haudeludeu Buchhändler unter einen Hut zu bringen. Viele würden genötigt werden, die Messen zu quittieren, die Ausgeschlossenen aber ihres Stlicklein Brotes, so sie etwa daselbst gewinnen könnten, zum Abbruch ihrer Nahrung und der ihrer Kinder entbehren, während doch Quacksalber, Komödianten, Gaukler, überhaupt Jedermann daselbst frei hantieren und etwas gewinnen möge. Überhaupt gereichten die Vorschläge nicht zum gemeinen Besten, vielmehr leuchte das Streben nach Monopol und nach Förderung von Privatinteressen durch Unterdrückung vieler überalt hervor. Wenn die Bestimmungen, die Buchdrucker betreffend, zur Geltung kamen, daun würden diese den Handel gar bald quittieren müssen; denn wenn sie ein verlegtes Buch nicht verstechen, sondern blos um Geld verkaufen dürften, die wenigsten Bücher aber bekanntlich um Geld verkauft, sondern eben meistens verstochen würden, so müßten ihnen notwendig ihre Bücher liegen bleiben, oder sie wären gezwungen, sie mit Schaden wegzugeben, zumal wenn sie nur an Buchhändler verkaufen dürften, welche gewiß wenig genug dafür zahlen würden. Nach Unterdrückung der Buchdrucker würdeil aber wegen Verminderung der Zahl der Ber- 698 Protest der deutschen disscnticrenden Buchhändler. sZehntes käufer die Bücher im Preise steigen, während die Buchdrucker, nur noch auf den Druck angewiesen, der Gnade der Buchhändler anheim fielen. Die Buchbinder betreffend, bleibe eS sich doch gleich, ob ein Privater das Buch kaufe und einbinden lasse, oder ob ein Buchbinder das von ihm selbst gekaufte Buch gebunden verkaufe. Und warum sollten sie z. B. nicht aus Bibliotheken oder sonst von Leuten, die ihrer Bücher müde wären, kaufen, besonders da hinterlassene (alte) Bücher eher bei den Buchbindern gesucht würden. Dazu komme, daß dann an vielen Orten großer Mangel an Büchern entstehen würde, wie in Westfalen und anderswo, wo wegen geringen Verdienstes keine Buchhändler sich halten könnten, wo vielmehr die Buchbinder die nötigen Bücher von fremden Orten hotten und sich damit neben ihrem Handwerk nährten. Andernfalls müßten sich die Leute iu solche» Gegenden mit lauter Evangelien, Katechismen, Bet- uud Gcsaugbüchleiu behelfen, oder die Bücher durch dritte Personen mit großen Kosten von weiter her verschreiben oder selbst holen. Wenn dann ferner die Gelehrten ihre auf eigene Kosten gedruckten Bücher uur au Buchhändler zu billigem Preise verkaufen dürften, so müßten sie freilieb dafür nehmen, was diese ihnen gäben, oder ihre Sachen würden ihnen liegen bleiben. Infolge dessen dürften die herrlichsten Werke dem Vaterlande zum Schaden ausbleiben und dafür lauter Skar- tckcu geschrieben werden, wozu sich freilich, weil mau sie meistenteils ans- schriebe (aus andern zusammenstelle), viele Autoren gegen eine geringe Ergötzlichkcit finden würden. Sollten aber alle Händler, die weder von Buchhandel noch von Buch- druckerci herkämen, auch weder Kunsthändler noch Kupferstecher wären, sondern von andern Handwerkern sich absetzten, sich des Buchhandels begeben und gänzlich cassiert werden, so wäre es doch gegen die Freiheit der Handlung und wider die Natur und Gottes Willen, einem Menschen das verbieten zu wollen, wozu ihu doch sein Schöpfer durch Verleihung von Gaben und Verstand berufen habe. Ein solcher Mensch könne mit Zuziehung gelehrter Leute eben so gut, wie ein alter Buchhändler, ein gutes Buch verlegen. Die Lehrjungen und Diener betreffend, so sei die vorgeschlagene Maßregel wohl für Handwerker gut, passe aber nicht für die Handlung. Wenn ein Buch dem Inhalte nach gut und im Drucke tadellos sei, kümmere es das Publikum nicht, wie der Verleger solches samt der Ma- Kapitel.) Protest der deutschen dissenticrendcu Buchhändler. 699 terie einhandle, mit Vorteil drucken lasse und verdinge und hernach mit Nntzen in der Geschwindigkeit an seine Korrespondenten verschicke, »ersteche, verkaufe und verhandle. Nun habe jeder, der guten natürlichen Verstand und die Mittel besitze, die Capacität, ein gutes Buch zu verlege», und es bedürfe dazu keiner Lehrjahre oder des Dienens Gar mancher würde sich dann abschrecken lassen, sich, besonders in spätern Iahren, in die Lehre zu begeben, „zumal da mancher verständige Mensch öfter bei einem dergleichen zum Meister geschlagenen Herrn dienen muß, der etwau seine Lehrzeit mit Collationiren, Jnventiren, Einpacken, Ordinircn, Ladcnkchren und Wenn's hoch kommt in die Bücher eintragen, seine Lehrjahre pg.88irt, hingegen in den ^.reg-nis luorancli, die man gemeiniglich aus dem Handel selbstcu mit Schaden lernen muß, wenig erfahren hat". Die Bestimmung wegen der Buchhändlerssöhnc anlangend, lehre die tägliche Erfahrung, daß Kinder bei ihren Eltern am wenigsten lernten und verständige Kauflente dieselben nach Belieben anderswohin schickten. Den Juden aber eine neue Ordnung zu macheu, sei nicht nötig, weil ihnen der Buchhandel ohnehin verboten sei. (Über die Stichhaltigkeit dieser Behauptung vcrgl. Anmerkung 8.) Es wäre besser gewesen, denselben nicht durch Aufnahme wucherischer Gelder die Bücher in die Hände zn stecken, die sie dann heimlich nachdrucken ließen, und zwar besonders in Frankfurt. Ausführlich läßt sich die Schrift über die „Skarteken" — in der Bedeutung von Broschüren oder Kleinliteratur im Gegensatz zu großen, schwere» Büchern — aus. Der Druck solcher bedeute keine Verderbung des Buchhandels, noch weniger des gemeinen Wesens. Es gebe gute und nützliche Skarteken, wie auch große Bücher, die gut oder schlecht seien. Wie man nun um der schlechte» großen Bücher willen den Verlag der guten nicht nnterlassen werde, so könne man auch um der geringen Skarteken willen die gntcn nicht ausmustern. Gerade durch solche Kompendien werde das Studium sehr befördert und viel Zeit erspart, die sonst zur Durchlesung großer Bücher gebraucht würde. Der Verkauf der großen Bücher werde durch die Skarteken befördert, weil durch solche Kompendien dieselben bekannter und dadurch ibrer Güte wegen verkäuflicher würden. Der hohe Preis der Skarteken treffe auch für große Bücher zu. Die alten Buchsührer brauchten von ihrer alten Taxe nicht abzugehen, sondern wenn die Verkäufer von Marteren ihre Preise 700 Jntercession des frankfurter Rates in Wien fZehmes allzu hoch spannten, müßten sie mit ihnen auch steigern. Daß gute große Bücher schlecht abgingen, läge an der Geldklemme; die Gelehrten tonnten nicht viel teuere Bücher kaufen, viele versähen sich auch, mit Büchern aus alten Bibliotheken, welche man öfters nach der Gelehrten Tode von den mit Kindern und Büchern beladenen Witwen um ein Geringes haben könne. Auch das sei nicht stichhaltig, daß die großen Opsra liegen blieben, weil die Starteten vagierend hin und wieder getragen wurden. Warum sollte denn der kleine Mann nicht ebenso gut etwas verdienen dürfen, wie der Grossist? Gegen Einführung einer Taxe werden dann die gewöhnlichen Gründe aufgeführt: ungleiche Natur der Bücher, Verschiedenheit des Honorars, der Papier- und Druckpreisc, der Auflagen, Kosten der Privilegien, verschiedene Entfernungen, Zölle und Frachten, Unsicherheit des Absatzes, Höhe der Geschäftsspesen u.s.w., wie solches schon die sächsischen Buchhändler vorgebracht hatten. Die Taxe sei eben unmöglich, unbillig und schwer erfindlich und das Ganze gehe darauf hinaus, Wenigen ein Monopol zu schaffen. Unter dein 6. Juli 16K9 intercedierte denn auch der Rat in der That bei dem Kaiser zu Gunsteu der Buchdrucker, Buchhändler und Konsorten. Nach der gewöhnlichen Bezugnahme auf die altcu Privilegien und Freiheiten wies er auf die Wichtigkeit des Buchdrucks und Buchhandels und der Buchhändlermcssen für Frankfurt hin; man habe ihnen deshalb „große sonderbahre gasscn zugcwießen und selbige die Buchgasscu genennet". Irrungen, die während der Messen vorgekommen wären, habe der Rat stets durch einige aus seiner Mitte Deputierte „in enge" geschlichtet. Jetzt aber sei einerseits die betreffende Kommission mit Umgehung seiner, des Rats, Gerechtsame und ohne daß er genauere Kenntnis davon erhalten habe, eingesetzt worden, andererseits von den meisten Buchhändlern Beschwerde eingelaufen, daß diese Kommission nur von einigen wenigen Buchhändlern nicht zur Beförderung des öffentlichen Wohles, sondern allein ihres Privatvortcils halber ausgewirkt worden sei, einzig zur Erlangung eines allen Rechten und Neichstonstitntionen zuwiderlaufenden Monopols. Es sei zu besorgen, daß solches Gebaren auch bei andern Kaufleuten Nachahmung finden und dadurch der Gang der Messen in weitere Abnahme kommen würde, sodaß die Stadt in Zukunft die Rcichsanlagcn uud andere Lasten nicht mehr würde tragen können. Kapitels Der ÜüN c^ibt wieder nach. Vorschläge der sroiiksurter Buckjhändler. 701 Die vom 14. August datierte kaiserliche Autwort suchte dcu Rat zu beruhigen und erklärt: die Kommission sei aus keine Inquisition oder solche Dinge gerichtet, durch welche der Jurisdiktion des Rats präjn- diziert würde; der Zweck sei nur, den zerfallenen Buchhandel durch zulängliche gütliche Mittel zn rcstanrieren. Da solches zur Beförderung des dorii Mdlioi gereiche werde der Rat angewiesen, die Seinigen znr Respizierung der kaiserlichen Kominission mit Nachdruck anzuhalten. Seiner Gewohnheit nach fügte sich denu der Rat auch schleunigst; er ließ die sämtlicheu frankfurter Buchhändler durch seine Deputierten alles Ernstes auffordern uud ihnen anbefehlen, nicht allein die kaiserliche Kommission zn respizieren, sondern auch zur Beförderung derselben, noch ehe die Messe eintrete und die fremden Buchhändler ankommen würden, zusammenzutreten, die vorgeschlagenen Mittel zu beraten nnd sich darüber zn vergleichen, welche Punkte sie dauu entweder den fremden Buchhändlern vorhalte^ oder der Kommission übergeben sollten, damit man ihnen deshalb keine Nora, oder lünlxm beimesscn könnte. Dieser Beseht war die Veranlassung, daß die frankfurter Buchhändler iu der That behufs einer zu erzielenden Einigung zusammentrarcn. Aber trotz- mehrerer Konferenzen vermochten sie, wie sie an den Rat berichteten, nicht zu der Überzeugung zu gelangen, daß der zerfallene Buchhandel durch Setzung gewisser Schranken in eine sonderliche Aufnahme gebracht werdeu könnte; sie erklärten es vielmehr für zuträglicher, wenn es bei den bisherigen Freiheiten, die alle Handlungen ohne Unterschied genössen, sein Verbleiben behalte. Daneben hätten sie sich aber über einige Punkte geeinigt, welche den Mcßfreiheitcn nicht widersprächen uud die sich auch die Buchdrucker, Buchbinder u. a. gefallen lassen könnten. Diesem von sämtlicheu frankfurter Buchhändlern, mit Ausnahme von Kaspar Wächtler und Gottfried Seyler, unterzeichneten Übereinkommen vom 2. September 1669, den „Bereinigten Punkten", lag die Hart- tnngsche „Rene Ordnung" zu Grunde; es enthält jedoch folgende Abweichungen: Abschnitt: Buchtrncker, Absatz 2 hat folgende Fassung erhalten: „Deß- gleichcn sollen sie die Zahl der Aufflöge, so Buchhändler bey Ihnen trucken laßen, völlig lieffern, Kein einziges Lxemnllu', ohne des Verlegers ronsons, vor jenmnt zuschießen, weder vor dem .Vutlwr selbst oder sonsten vor jemanden, sondern es solle» alle übrige t^xeiniililria, so aus den Zuschuß Büchern 702 Die „bereinigten Punkien" von 1669, >Zchnte6 können und mögen ergänzet wrrdcu, uebeust den vslecten gegen einer clis- >:rotin» gleicher maßen dem Vcrläger cinzuhüMgen schuldig sein, und also Kein einzig I'Ivmiüar weder vor sich noch die Gesellen zurückbehalten, und da einiger darwiedcr handeln solle, soll Er von Einem Hochl, ^lgxistrat der Statt, alwo Er sich befindet und geseßcn, nicht allein hochsträfflich angesehen, sondern auch seines Ehrlichen Nahmens cutsezet und Keine trnckcrcy mehr zu führen tüchtig geachtet werden," Abschnitt: Buchbinder, lautet: „Die Buchbinder sollen Keine Bücher verlegen oder trucken laßen, sondern bey Ihrem Band bleiben, welche aber uebenst Ihrem Handwcrckh einen Laden haben, die sollen schuldig sein, die rohe Nirtorien von den Buchhändlern zu lauffeu." Abschnitt: Kunsthändler unö Formschneider, am Ende lautet dermaßen geändert: „— >— jedoch daß sie solche gleich den Buchtrnckern nicht »erstechen, sondern in billichem Preiß vertauffen." Abschnitt: Gelehrte, Geist, und Weltliche, lautet am Schlüsse jetzt so: „--in billichem Preiß vertauffeu, aber mit andern Büchern zu handlen und in frembde Handlungen sich einzumischen, wie bißhero geschehen, soll Ihnen allerdings vcrbvtten und ganz uud gar uicht gestattet werden." Abschnitt: Buchhandlungöverderbcr, ist am Schlüsse noch beigesetzt: „und zu der Buchhandlung nicht gelassen werden". Abschnitt: Lehr Jungen, Diener :c. Absatz 2 hat folgende Zusätze erhalten: „--die Handlung zu lernen; Ebenmäßig mögen nnd Können der Buchhändler hinterlaßcne Wittiben nnd Töchter rsiis davor zn thun, oder Ihnen solches gegen erstattnng seiner angewendeten Anßlagen und Unkosten nebenst einem Rveompens vor seine gehabte mühe und außgelegtc gelder zu übcrlaßen." Dann sind noch folgende neue Abschnitte hinzugesetzt: „Nachtrucken neuer Bücher. Nicht weniger solle eS einigen Buchhändlern erlaubt sein, einiges Buch, daß Ein, Zwo, oder mehrmahl gctruckt worden von dem ^utlwre, ist er noch am leben, abzuhandlen, soferne denen Ersten Verlegern solches versprochen, sondern alle Contra te, so die Ersten Verleger mit denen .^uttiorilms, wegen cmffleguug derer Bücher, gemachet nnd geschlossen, sollen allerseits unverbrüchlich gehalten werden, und niemant befugt se >i, denselben znwieder sich einzumischen oder solche wercke aufs art und weiß, wie die auch außgesounen werden mögten, an sich zu bringen. Weilen wir auß allernnderthänigstem gehorsamb, so wir Ihrer Kays. Maytt. schuldig, alle ?rivil«ZAia, so dieselbe an Außländischc und außer dem Römischen Reich geseßcne, ertheilen, allergebührlichst respoetiren nnd dencn- selben gehorsambst nachgelcben müßen, hingegen aber sehen und erfahren, daß dergleichen Außländischc diejenige ?rivile<;ia, so unß von Ihrer Kays. Maytt. ertheilet werden, nicht achten, sondern zu Ihrer Kays. Maytt. alß höchstem Oberhaupt höchsten vernnchrung nnd unserm großen schaden dar- wicder handlen- Alß ist unsere,nothtringendc Pitt, hierin diese nachtrück- liche Verordnung thun und ergehen zn laßen, daß, so Künfftig darwieder gehandelt werden solte, wir Uns unseres schadens halber gegen die thäter so wohl an Person alß Ihrem gutt, wo sie im Römischen Reich zn be- trettcn, erholen mögen, damit jedermann bey seinem erlangten I'riviltjZio sicher sein möge. Bücher-Äuctiones. Nachdeme die Bücher ^uetiono« znr Mcßzcit sehr schädlich und bey den Buchhändlern in Teutschland niemals üblichen gewesen, in dem diejenige, so die andern wegen außgcnvmmener Bücher (Zahlung) zn thun schuldig, solches gelt mehrentheils bey den .VuMonen anwenden und außgebcu, hingegen Ihren rechtmäßigen (-rölliwren welche Ihre Rechnung darauff gestcll gehabt Ihre schuldforderung einzunehmen, emwcder gar nichts 704 Bericht der Kmumisswn nach Wien, Herbstmesse l6t>!1. sZchntes oder aber sehr wenig aufs abschlag bezahlen, dadurch dann leichtlich eine ohngelegcnheit entstehen Kann, alß sollen solche Bücher .Vuvtiono-; zur Meß- zeit nicht allein allerdings gäntzlich abgeschafft, sondern es sollen diejenigen, so ümb solcher ^Vuetion crlaubnus anhalten, mit einer wilkührlichcn straff angesehen uud bey andern rechtmäßigen Buchhändlern nicht geduldet werden. Tax der Bücher. Die 'lax der Bücher betreffend, weil von vielen Buchhändlern schon vor etlichen Iahren, neben alhiesigem Nbl. ^la^istrat, ist gründlich «tecluoiret worden, daß ein 'lax zu machen nicht praeti» irlich, der Freyheit der Meß nachtheilig, alß last mans nochmals darben bewenden. Schlüßlichen ciontestiren wir daß gar nicht unsere Meinung dnrch vorgesetzte MnIn,eit,irt, eingewilligt nnd 5nl>8eril>irt" worden. Die Büchertaxordnnng anlangend hätten zwar die erschienenen Buchhändler, mit Ausnahme von Johann Friderici (Friedrich), Johaim Baptist Schöm Wetter nnd deren Beistand V. Uffenbach (als Vertreter der Frankfurter), dafür gehalten, daß „selbige dem gemeinen Wesen nicht allein nutz- nnd verträglich, sondern auch zu Verhüttung vieler im Buchhandel vorgehenden betrücglichkciten gereiche und Wohl pr^Ltioirlich sein mögte. Doch haben etliche Frankfurter und aus deren Antrieb noch mehr andere im Hehl. Reich gesessene solches theils aus angegebener forcht und rcspect gegen hiesigen Magistrat, theils aber zu ihrem selbsteigenen Nutzen nnd Kapitels Verhandlungen der Buchhändler mit den Kommissaren. ?s>5, Bortheil, damit sie noch vorderhin ihre Bücher in eben so hohen Preis als diejenigen, so von weitentlegenen Orten mit schweren Kosten der Fracht und Zölle auch anders halben anher gebracht, verkaufen möchten, das Vorhaben für eine xurlautere Unmöglichkeit angegeben und nicht einmal zu Anhörung künftiger Vorschläge sich verbindlich machen wollen!" So sagt Hünefeld; der Hergang im Kreise der Buchhändler war- aber folgender gewesen. Die Frankfurter, vertreten durch Johann Friedc- rich, Thomas Mathias Götz, Simon Beckmstein und Johann Baptist Schönwetter, hatten die „Vereinigten Punkte" den fremden zur Messe handelnden Geschäftsgenossen vorgelegt, besonders auch Alexander Hart- tung. Dieser hatte das Schriftstück mehrere Tage an sich behalten — wahrscheinlich um sich mit den Kommissaren darüber zu besprechen. Dann hatte man sich schließlich dahin geeinigt, diese Punkte entweder selbst, oder durch Bevollmächtigte, einschließlich Harttungs, eigenhändig zu unterzeichnen und nach erfolgter Bestätigung durch den Kaiser zu halten. In dem Begleitschreiben, mit welchem die „Punkte" den Kommissaren übergeben wurden, war gesagt: die Buchhändler schlügen die beifolgenden Satzungen vor, dafern ja die vorige Freiheit nicht zu erhalten wäre, gleichwie sie fänden, daß ohne höchsten Nachteil des Buchhandels nichts (die Büchertaxe) hinzugethan werden möge. Sie bäten, die Eingabe an den „hochvermögenden Ort" zu befördern, „daß es bey diesen verglichenen vnd wohl erwogenen xnnoten, dafern Sie jedoch dieser Statt Privilegien vnd Meßfreiheiten nicht zuwieder lauffen, vnd wir mit denselben .... nicht verschohnet bleiben können, sein Verbleiben haben, Vnd wir zu einem andern zu des Buchhandels ohnfehlbaren schaden vnd ruin nicht iZ-ästrinZiret werden mögen" Die Kommissare erklärten jedoch, der Passus über die Privilegien und Meßfreiheiten dürfte von dem Reichshofrate übel aufgenommen werden, da man denselben ja nicht präjudizieren wolle; sie thaten dies mit solchem Ernst, daß Götz und Beckenstein, ängstlich geworden, ihre Unterschriften zurückzogen. Es bedürfte einer zweimaligen Änderung, um die Kommissare zufrieden zu stellen. Im dritten Entwürfe lautet die betreffende Stelle, deren Fassung Hünefeld an die Hand gegeben hatte, denn auch dahin: sie (die Buchhändler) hätten der Punkte sich mit einander verglichen und dabei zu bleiben sich einmütig verbunden, der unterthänigen Zuversicht, „nachdem allerhöchstgedachter Röm, Kayserl. Maytt. an den Kapp. I. 45 706 Zweideutiges Verhalten Harttimgs dabei. sZehntes Rath dieser Statt rssc-ridirter maßen iittörttion nicht ist, dieser Statt ^uridus in dieser Sache einiger Wege zu pra^ucUoiren, daß diese Puncten Bemelten dieser Statt 1'riviIeZien und Meßsreyheiten, alß welchen wir zumahl die alhiesige Bürger keines Wegs äerogiren wollen noch können, zu keinem Nachtheil gereichen werden". Nachdem dieses Memorial endlich mühsam zu Stande gekommen, hatten die Unterzeichner dasselbe in Friederichs Laden Harttung zu lesen gegeben, welch letzterer denn auch versprach, es nach erfolgter Mundierung ebenfalls für sich und seine Auftraggeber zu unterschreiben. Der Fiskal, dem das Schriftstück am andern Morgen noch vor seiner Ausfertigung vorgelegt wurde, erklärte sich ebenfalls damit zufrieden gestellt. Als aber Harttung nach erfolgter Mundierung seine Unterschrift geben sollte, machte er Winkelzllge, Zuerst schlug er vor, ihn zum Generalbevollmächtigten der Gesamtheit zu ernennen, und als man hierauf nicht einging, verweigerte er seine Unterschrist zunächst unter dem Vorwand von Geschäften und äußerte, daß, er erst hinter den andern unterschreiben werde. Seinem Verlangen wurde gewillfahrt, er aber benutzte diese Nachgiebigkeit dazu, daß er die Schrift an sich nahm und einen Nachsatz hinzufügte, dem zufolge er und seine Genossen (Michael und Friedrich Endtcr, Ludw. Neucnhahn, Michael Dehme und Johann Fritsch) nicht allein die Punkte halten, sondern auch dahin bedacht sein wollten, zwischen dieser Messe und der Ostcrmessc 1670 ein Projekt wegen der Taxe auszufertigen. Erst bei der Zusammeuknnft am Nachmittag in Hüncfclds Wohnung erlangten die andern Buchhändler Kenntnis von der vorgenommenen Änderung. Sie protestierten zwar sofort ernstlich dagegen: aber Harttung und seine Anhänger bestanden auf ihrem Kopf, sodaß die andern ihre Unterschrift zurückzogen. Da jedoch Hüncfcld inzwischen Besuch erhalten hatte, gewannen die Buchhändler Zeit, das Memorial noch einmal zu kopieren und durch alle Anwesenden, mit Ausnahme Harttungs und seines Anhanges, unterschreiben zu lassen. Vergeblich versuchte Harttung die Anwesenden durch die Worte: „Ihr Herren, das ist der Frankfurter Memoriale, damit haben wir Nichts zu thun, Ihr Herren, die den Tax desideriren folget mir", von der Unterzeichnung abzuhalten. Damit war diese Angelegenheit endlich formell erledigt. Es scheint allerdings die Absicht vorhanden gewesen zu sein, das Übereinkommen Kapitel.) Austreten der Endter in Nürnberg für die Büchertaxe. 70? der Buchhändler zum Gegenstaude der Reichsgcsetzgebung zu machen; dcnu am 26. Februar 1671 verlangte der Kaiser von Hünefeld Bericht darüber, ob nicht durch die vereinbarten Punkte andern hin und wieder im Reiche gesessenen Buchdruckern, Buchbindern, Kunsthändlern und Konsorten, welche darüber nicht vernommen worden, wie auch den Ständen selbst präjudiziert werde und wie solcher Jnkonvenienz vorgebeugt werden möge. Die Kommissare waren aber der Ansicht, daß denjenigen, welche über die Punkte nicht vernommen worden, ein besonderes Präjudiz uicht könne zugefügt werden; wegen etwaiger Malkontenten dürfe das für den Buchhandel ersprießliche Werk nicht ersitzen bleiben. Ebensowenig könnten sie einsehen, mit welchem Fug sich ein oder der andere Stand dadurch graviert finden könnte, da ja keinem das Geringste an seinen Privilegien dadurch derogiert werde. Sie hätten auch nicht vernommen, daß irgend ein Stand, außer dem frankfurter Rat, der sich der kaiserlichen Intention in Aufrichtung einer Bücherordnung allein opponiere, viel weniger aber Buchdrucker und andere sich darüber beschwert hätten. Obgleich nun die Satzungen von allen angenommen und unterzeichnet waren, hatten sich doch Ludwig Neuenhahn, Michael und Friedrich Endter, Johann Fritsch, Michael Dehmen und Alexander Harttung vorbehalten, die Büchertaxe, die in Wien stets als der vornehmste Punkt angesehen wurde, bei der Kommission wieder in Anregung zu bringen. Demgemäß traten im November 1669 die Endter (Johann Andreas, Wolfgang des Jüngern Erben, Michael und Wolfgaug Friedrich) noch einmal für sich allein dem Kaiser gegenüber zu Gunsten der Harttungschen Vorschläge eilt. Den Vorwand gab der Umstand ab, daß die beiden Erstgenannten Unpäßlichkeit und Geschäfte halber den Verhandlungen in Frankfurt nicht hätten beiwohnen können. Im ganzen wiederholen sie aber nur das in der Harttungschen Eingabe Gesagte; hervorzuheben ist höchstens dte Äußerung betreffs des Kunsthandels, daß man nämlich viele theologische, historische und politische Bücher mit unnötigen Kupfern anfülle und denselben dadurch ein scheinbares Ansehen gäbe, einzig zu dem Zwecke, damit die Kunsthändler den Buchführern so ihr Stücklein Brot entziehen und sich in den Buchhandel einschleichcn könnten. Das zwinge vielfach die Buchhändler, auf Kupferinventioncn zu denken und ein Werk dadurch noisns valsns zu verteuern. Dies war ein Argument pro ckorno, denn die Ettdter hatten selbst viele illustrierte Verlags- 45» 708 Opposition in Frankfurt dagegen. Hervorhebung der Motive der Endter, ^Zehntes artikel verlegt, darunter z. B. die sogenannte Kurfürstenbibel. Ihre Absicht sei es übrigens nicht, den Kunsthändlern, Kupferstechern u. dgl. den Verkauf solcher Kupferstiche, welche eine Beschreibung erforderten, zu verwehren, nur müßte dieser Text ausschließlich in Kupfer gestochen und dürfte nicht durch Thpcndruck hergestellt sein. Damit wäre aber geradezu der zu jener Zeit und noch später sehr schwunghafte Verkehr mit Gclegenheitsschriftcn und zeitgeschichtlichen Einblattdrucken vernichtet worden. Als Hauptsache bezeichnen sie aber wieder die Einführung einer rechten und ordentlichen Taxe. Die vor einigen Jähren vorgeschlagene sei teils durch Diskrepanz, teils durch den Eigennutz Einiger hintertrieben worden; seitdem seien aber die Preise in unverantwortlicher Weise noch weiter in die Höhe getrieben worden, sodaß der gegenwärtige Zustand alten gewissenhaften Buchhändlern unerträglich erscheine. Der Kaiser möge nur allen deutschen Buchhändlern bei Vermeidung kaiserlicher Ungnade und bei Strafe anbefehlen, sich ohne weitere Entschuldigung zu einer billigen Taxe zu verstehen. Obschon nun dieser Schritt der Endter sich so völlig den bisher von der Reichsregierung vertretenen Anschauungen anschmiegt und ihnen — als von so bedeutenden Verlagsfirmen ausgehend — ein scheinbar größeres Gewicht geben konnte, so scheint die Sache auffälligerweise doch längere Zeit geruht zu haben; wenigstens schweigen die jetzt noch zu Gebote stehenden Akten darüber. Erst am 3. Januar 1671 kommt auf Anregung der frankfurter Buchhändler der dortige Rät bei dem Kaiser dagegen ein. Er betont, daß Harttung und Leutner gar kein allgemeines Mandat gehabt hätten. Wenn aber der einzige Endter dieses Werk in Widerspruch gegen alle Frankfurter und nach Frankfurt handelnde Buchhändler durchtreiben und erzwingen wolle, so geschehe dies nnr zu seinem eigenen Vorteile. Zu Nürnberg seien wenig Buchhändler, welche die Mittel zu eiuem großen Verlage hätten oder die Bücher in Frankfurt in großen Mengen einkaufen und in den bayrischen und österreichischen Kreis, nach Böhmen und in andere kaiserliche Erblande führen könnten, wie Endter dies thäte, der zwar die Bücher nach dem Preise, wie er gern wollte, in Frankfurt in der Messe einkaufe, an abgelegenen Orten aber nach seinem Belieben wieder verkaufe und so Vorteil auf Vorteil häufe, andere aber unterdrücke. Dieses einseitige Vorgehen der Endter führte — was hier vorweg Kapitels Kontroverse mit ihnen vor dem nürnberger Rat. 709 zu nehmen ist — zu längeren Weiterungen für sie Die frankfurter Buchhändler, deren Besorgnisse wegen einer etwaigen Schädigung des Meßverkehrs von neuem erregt wurden, gaben jedenfalls den Anstoß dazu, denn auf Veranlassung des frankfurter Rats wurden die Endter von ihrer Obrigkeit zur verantwortlichen Vernehmung gezogen. Der Abgesandte Frankfurts hatte sich auf dem engern Städtekonvent zu Ulm bei dem nürnberger Ratsfreunde über den von den Endtern gethanen Schritt beschwert. Auf Vorhalt behaupten sie, daß ja Harttung bei seinem Vorgehen im Jahre 1668 als Mandatar verschiedener Buchhändler nur das Beste gewollt habe. Die damaligen Motive hätten auch noch jetzt Geltung, Nachdruck und Preissteigerung nähmen immer mehr überHand; es sei dahin gekommen, daß man die guten Bücher erst zu Frankfurt unter der Judenschcift suchen müsse. Darum hätten sie sich mit andern Buchhändlern zusammengethan, um vereint die Aufgabe der Kommission zu unterstützen, was ja nur zum Nutzen Frankfurts gereichen könne. Geschickt verwandten hiergegen die Frankfurter in einer langen Auseinandersetzung der alten Gründe gegen die Tcrxe den Umstand, daß gerade die Endter sich 1657 vor Allen gegen die Taxe ausgesprochen hätten; was sollte auch eine Taxe nützen, wenn sie bloß für Frankfurt, nichr auch für Leipzig, Linz, Hamburg und Köln und andere Orte Geltung habe. Nach Ansicht des frankfurter Rats war eigentlich, wie er an die Nürnberger schreibt, keine Ursache zu Klagen vorhanden, wenn nur alle Buchhändler an dem geschlossenen Vergleiche festhielten, und wäre daneben zu wünschen, daß nicht allein die Frankfurter, sondern auch gar viele fremde Buchhändler dle Judengasse nicht so wohl hätten kennen lernen, daß man auch deren gute Bücher in der gedachten Gasse suchen und er, der Rat, die Fremden aci viclsucluin äistratn xiZnoru, citieren müßte. Jetzt handle es sich aber nur darum, daß die Endter und Harttung fast allein die neue kaiserliche Kommission in Thätigkeit zu erhalten suchten, um die Taxe durchzusetzen, obgleich sie den Vergleich mit unterschrieben hätten. Die Endter sollten um so eher gutwillig die Hand von ihrem Vorhaben zurückziehen, weil ihr Vater und sie in den frankfurter Messen ihren Buchhandel mehrenteils erworben und verstärkt hätten. Auf weitern Vorhalt ihrer Obrigkeit erboten sich endlich die Endter im Februar 1672, für den Fall, daß der frankfurter Rat in der bevor- 710 Ausgleich mit den Endter. Neue Verhandlungen in Frankfurt 1671. ^Zehntes stehenden Fastenmcsse sämtliche Buchhändler zusammenberufen, über ihre Beschwerden vernehmen und von ihm selbst Anstalt gemacht würde, dem Buchhandel so aufzuhelfen, daß er auch aufrecht stehen bleibe, dann ihrerseits das Werk auf sich beruhen uud die Kommission ferner ungetrieben lassen zu wollen. Dabei konnten sie sich aber nicht enthalten, höhnisch zu bemerken: ob fremde oder frankfurter Bücher in der Judengasse gesucht würdeu, und wer ^cl viäsncluin clisti^eta pignoi-A bisher citiert, ließen sie dahingestellt sein; sie hätten stets nur koutante Bücher in der Judengasse gesucht, weil sie in der Buchgasse nicht zu finden gewesen, am allerwenigsten hätten sie selbst Bücher da versetzt. Ihren erworbenen Buchhandel hätten sie und ihre Väter nicht den frankfurter Messen, sondern Gott und ihrer Vaterstadt zu danken. Jenes Versprechen der Endter acceptierten die Frankfurter im April 1672 bestens unter der, nach dem Vorausgegangenen leicht erklärlichen, Voraussetzung, daß die Thaten der Endter auch ihren Worten entsprechen würden. Inzwischen hatte die einmal angeregte Sache von Wien aus ihren Fortgang genommen. Behufs Betreibung der Aufstellung einer allgemeinen Büchenaxordnung war abermals eine außerordentliche Kommission ernannt worden, deren Mitglieder wieder Hünefeld und Arbogast waren. In der kaiserliche!? Antwort an den frankfurter Rat auf seine Eingabe vom 3. Januar 1671, datiert vom 13. April, wurde jener angewiesen, seine Buchhändler anzuhalten, sich auf erfolgte Notifikation hin vor dieser Kommission einzufinden und derselben in allem schuldigst nachzuleben. Sie nahm auch ihre Thätigkeit in der Fastenmesse 1671, die von 155 Firmen (einschließlich der Frankfurter) — oarunter 15 Niederländer, 4 Franzosen, 10 Schweizer und 2 Dänen — gebaut wurde, in der That auf. Nach dem Protokoll vom 14. April (wohl alten Stils) waren die meisten Buchhändler erschienen, die Holländer fehlten aber ganz. Uffen- bach, der Rechtsbeistand der Frankfurter, erklärte, seine Kommittenten seien noch immer der Meinung, „daß kein durchgehender Büchertax prac- ticirlich sei", während von andern Anwesenden, speziell von den kölner und sächsischen Buchhändlern — von diesen für sich und die übrigen Sachsen — dein widersprochen und die Büchertaxe als durchführbar bezeichnet wurde. Jedenfalls durch Besorgnisse für den Bestand der Messe bewogen, suchte der Rat deu weitern Fortgang der Verhandlungen am 17. April Kapitel.) Andauernder Widerstand der Frankfurter und Ausländer. ^ 711 durch einen Protest zu hindern. Sich an Formalien klammernd, wollte er erst jetzt, jedoch nicht durch schriftliche Mitteilung, vernommen haben, daß die kaiserlichen OommisWi-ii eine anderweite Kommission erhalten haben sollten: dahin zu sehen, wie bei jetziger Messe von den frankfurter und dahin negociierenden Buchhändlern eine gewisse Taxordnung verglichen und dadurch der Buchhandel möglichst retabliert werde. Bekanntlich aber hätten schon vor zwei Jahren die Buchhändler einmütig dafür gehalten, und mit Gründen ausgeführt, daß ein solches Werk un- praktizierlich sei, wider ihre freie Handlung und die Meßfreiheiten liefe. Sie hätten sich auch bereits vor zwei Jahren über alle Punkte, welche im Buchhandel Konfusion und anderes verursacht haben sollten, verglichen, mit Ausnahme der Frage der Büchertaxe. Diese Sache schwebe bei Kaiser und Reichshofrat und würde der Rat bei dem Kaiser Protest und Beschwerde erheben, falls die Kommission so fortführe. Die Kommissare beantworteten diesen Einspruch sofort durch den Ratsboten: es handle sich um gar keine neue Kommission, sondern um die Fortsetzung der alten; der Rat möge nur seine Buchhändler anhatten, sich dem kaiserlichen Willen zu fügen. Gleichzeitig übergab Zacharias Uffenvach im Namen der frankfurter Buchhändler die abermalige schriftliche Erklärung: sie könnten nun einmal nicht finden, daß in dieser freien Messe unter allen Buchhändlern Europas, welche hier negociierten, eine allgemeine Taxordnung praktikabel sei, „hingegen sie aber wohl dieses seheteu, daß hierdurch viel privati nothwendig lasäirt, die iKZgotisii gesperrt, herrliche Iraotatus gehindert" und die Messe zerstört werden müßte. Bedeutsamer war die Eingabe der zur Messe anwesenden Niederländer. Sie wollten sich durch dergleichen Borladungen nicht bemühen und sich neuerdings einschränken lassen, sondern begehrten auch ferner den Genuß freier Handlung und freier Messe, widrigenfalls sie ihre Handlung in die frankfurter Messen nicht kontinuieren könnten. Ihnen folgten am 25. April mit einem fast wörtlich gleichlautenden Protest Arnaud und Borde von Lyon, Leonard und Pierre Chouet von Genf, Antoine Lamy von Paris, Laurent Aubin von Lyon, Jean Antoine de Tournes, Samuel de Tournes und Johann Hermann Wiederhold von Genf, Catharina Brassart und Johann Busaei Witwe von Köln. Ebenso protestierten am 27. April 18 frankfurter und 57 fremde deutsche Buchhändler gegen eine Taxe. 712 Vorgänge in Frankfurt im Frühjahr lK7I. lZehnteS Dagegen erschienen an demselben Tage Thomas Henrich Hauenstein von Hannover, Johann Friedrich Endter von Nürnberg, Elert Schumacher von Wittenberg, Johann Eberhard Zetzner von Straßburg, Georg Wolfs von Hamburg, Michael Volk von Lübeck und Alexander Harttung von Wien, für sich und im angeblichen Auftrage der in gegen- Wärtiger Messe sich befindenden fremden Buchhändler, um ein von denselben unterschriebenes Memorial und eine Erklärung des Inhaltes vorzulegen, daß sie eine Taxordnung so gar unmöglich nicht, sondern leicht ins Werk zu setzen erachteten: sie bäten aber um einen Termin von Jahresfrist, um in ihren Orten, Provinzen und Kreisen sich brieflich zu beraten, die ergangenen Gutachten zu konferieren und endlich ihre ausgebrachte einhellige Meinung, wie der Sache abzuhelfen, der Kommission zu notifizieren. So konnte denn in einem spätern Berichte Hüneseld dem Kaiser einigermaßen glaubhaft mitteilen, daß fast alle in die Messe negociieren- dcn fremden Buchhändler, „hedoch die Holländisch- vnd französische ausgeschlossen, welche ohngezweiffelt auß eingenohmmener Übeln iviorraation nicht einmahl der Kahserl. Oonamissicill sich sudwittiren oder darbey einfinden wollen", einverstanden seien und nur um Frist zur Beratung bäten. Noch einmal, unter dem 21. Mai 1671, machte der Rat den Versuch die Taxe durch seine Vorstellungen abzuwenden. Er berichtete an den Kaiser, die Kommission habe, ohne ihm, dem Rate, Mitteilung zu machen, schon in der ersten Meßwoche fremde und einheimische Buchhändler vor sich beschicken und mit ihnen wegen Anordnung einer gewissen Büchertaxe verhandelt. Der Rat rekapitulierte den Inhalt der eben erwähnten Proteste, wies auf die Tragweite der Erklärung der außerdeutschen Buchhändler hin und betonte namentlich, daß eine gegenteilige Eingabe keinesweges von der Mehrzahl der Buchhändler, vielmehr allein von wenig Personen, dem Alexander Harttung und den beiden Endtern, zur Förderung ihrer Prioatvorteile ausgegangen sei. Aber wie gewöhnlich hatte diese Eingabe keinen Erfolg; die Büchertaxe wurde eben in Wien als Steckenpferd geritten. Unter dem 24. August wurde Hünefeld trotz der Intervention des Rates angewiesen, diejenigen Buchhändler, welche sich für die Taxe erklärt hätten, nächste Ostermesse ihre Vorschläge einbringen zu lassen. Kapitel.) Erneuerte Vorstellungen des Rats im September 1671. 713 Einen letzten Versuch am wiener Hofe machte der Nat am 30. September. Die frankfurter Buchhändler hatten abermals einen summarischen, jedoch gründlichen Bericht eingeschickt, dessen Wortlaut sich leider nicht bei den Akten befindet. Alexander Harttung hätte zwar seine ursprüngliche Eingabe im Namen sämtlicher Buchhändler eingereicht, die Einfichtnahme in seine Vollmacht habe aber ergeben, daß in Lug nur von zehn Buchhändlern im eigeuen und von zwei andern in anderer Namen unterschrieben gewesen sei. Nach Inhalt des Ratsschreibens hatte man sich namentlich daraus gestützt, „daß der Buchhandel im Reich fast zu Boden gesunken sehe und derowegen restadlirung bedörffc. Es bezeugen aber die Reichsvotorietät und insonderheit die Leipziger, Straßburger und Franckfurter Messen, daß der Buchhandel bey jetzigen Friedenszcitcu in einem weit bessern Zustaudt sehe, weder er bey vorigen Kriegszciten gewesen, ja daß er in solchem ?1c>r stehe, daß jederman von Büchern, was Ihnen beliebet, vmb einen billigen Preiß, wann er sie vmb baar geldt kaufen vnd nit Bücher gegen Bücher tauschen oder stechn will, wie sie Buchhändler unter sich im Brauch haben vnd solcher gestalt ihre meiste Handlung verrichten, bekommen kann" Den etwa vorhandenen Übelständen sei durch den 1669 abgeschlossenen Vergleich abgeholfen worden. Obschon nun die Sache damit eigentlich abgethan gewesen wäre, so hätte doch die kleine Zahl der Anstifter die kaiserliche Kommission für Ausstellung einer Taxe zu kontinuieren gesucht. Aber Harttung und die Endter hätten kein Mittel vorschlagen können, auf welche Weise eine solche Taxordnung einzurichten sei; trotzdem hätte die Kommission in der letzten Herbstmesse die Buchhändler abermals zusaminengcfordert und inyuiötiert, eine Bemerkung für welche sich kein Beleg in den Akten findet. Nach wiederholter Bezugnahme auf die Eingabe der niederländischen, franzosischen und anderer Buchhändler fährt der Rat dann fort: „Gleichfalß ist leichtlich die Rechnung zu machen, daß die Schweitzer, Italiener, Dähnen, Schweden, Königliche Poln - Preußische Buchhändler.sich hintuuftig von den beharrenden Kahserlichen Kommissionen nicht, noch viel weniger einer Anordnung eines allgemeinen Büchcrtaxcs unterwerffeil und Ihre Freyheiten dergestalten einschränken lassen, sondern in övöllturn auch lieber hiesige Messen FU8 nicht allein zu weithläuffig fallen, sondern sich auch schwerlich xraotioiren lassen, dann die meisten Buchhändler kommen erstlich zu Außgaug der Ersten Meßwochen allhicr an, Theils haben Zwahr ihre beständige Läden, Theils Kammern in die Häußer, allein LnanZiren selbige znin öffteren, auch noch wohl in der Meß, Theils frembde, so wohl gar noch nickt hier geweßen, wißeu noch Kein logirusnt, nnd müßen sich erstlich nach einer gelcgenheit umbsehen, Können also unmöglich vorher sagen, wenn der (Ä.ta1oguL so zeitlich verfertiget wird, wo sie Ihre oktioinsn haben nnd 720 Herrisches Auftreten des Büchcrkommissars Sperling. ^Zehntes anzutreffen. Wann auch", fährt das Ratsschreibcn fort, „so gar 8triots auff dergleichen gehalten würde, so werden die wenigste Bücher künftig in den hiesigen Latalogum kommen, sondern die meisten und Zwahr Kostbahrsten gar darauß plciben, und in den Leipziger Lawlo^um gebracht werden, umb so viel desto mehr, weilten daselbsten kein Exemplar und Unkosten dörffen gegeben werden, dahingegen allhier zwey, nehmlichen eins an Kays. Hoff mitt erlegung drey Batzen vom N Fracht, und eins an Chur Mayntz, Jedoch dieses ohne Bezahlung der Fracht (Verstehe von unprivile^irten Büchern) müßen geben und Zahlt werden." Mit Eigenmächtigkeiten und kleinlichen Chikanen war Sperling gleich vom Beginn seiner Amtsführung an vorgegangen. So nahm er 1668 vom Rate konfiszierte und unter Verschluß gelegte Bücher, trotz Protestes des Rats an sich; den Titelbogen des Herbstmeßkataloges von 1669 befahl er umzudrucken, weil darin die Überschrift: „I^idri?onti- üeiorum" und nicht, wie das bisher gewöhnlich: „I^idri Og-ttrolieo- ruro" lautete. Übergriffe Sperlings, Störungen des Geschäftsbetriebs durch ihn und Proteste des Rats, die natürlich immer erfolglos blieben, stehen von da ab auf der Tagesordnung. Im Jahre 1669 nimmt Sperling, wie bereits oben berichtet, dem straßburger Buchhändler Andreas Dolhopf die Tafel weg, welche dieser „üblichem Gebrauch nach" mit den Titeln seiner Bücher vor seinem Laden ausgehängt hatte, angeblich wegen eines skandalösen und ärgerlichen, d. h. protestantischen Buchs. So inquiriert er ferner in der Fastenmesse 1677 nach Ursprungsort und Bezugsquelle des TralWleins: „Alt- und neuer treuherziger und tiefgesinuter franzmannischer ?o1itieus". Von einigen vorgeforderten Buchhändlern brachte er heraus, sie hätten es von Georg Sonleitner (von Bern?) gekauft. Da aber Hermbstorff, „der die LoinrniZsioii über Sonleitners Handlung hat", Autor und Drucker nicht angeben konnte und Sonleitner nicht zur damaligen Messe gekommen war, so machte Sperling kurzen Prozeß und ließ Hermbstorff in eigenmächtigster Weise scharf anbefehlen, „daß er diese Messe des Sonleitners Laden nit öffnen oder etwas von seinen Büchern verhandeln soll, biß Jhro Röm. Kays. Mt. in der Sachen ferner allergnädigst rssolvirt haben und er künftig selbst anhero kommen würde". Von einem freien Meßverkehr konnte da nicht mehr die Rede sein! Der frankfurter Rat war ja längst zur Ohnmacht herabgedrückt; Kapitels Heftiger Konflikt des Rats mit Sperling 167«. 721 über papierue Proteste ging er nicht mehr hinaus. Nur einmal kam es zwischen ihm und Sperling zu einem schärfern Konflikt, als endlich das protestantische Gewissen des Rats gegen des letztern shstematische Unterdrückung der protestantischen polemischen Litteratur, als angeblicher Schmähschriften, und gegen seine Beschützung der entsprechenden katholischen aufbäumte. In der Herbstmesse 1678 hatte der Rat 300 Exemplare einer bei Johann Wiedenfeldts Erben in Köln erschienenen katholischen Schmähschrift: „LxKsnasriclss oder kurtze Jahr- und Taggeschichte von Aufs- und Untergang des Lucherischen Ersten Lvangslii von G. W. Philo-Germano" konfisziert und den weiteren Vertrieb untersagt. Sperling war dreist und unverschämt genug, die Herausgabe der Exemplare zu verlangen; sie wurde verweigert, weil der Traktat lauter anzügliche Schmähschriften und Sachen enthalte, es auch nach Reichskapitulation und Abschied jeder Ortsobrigkeit gebühre, dergleichen Scharteken zu verbieten und einzuziehen. Übrigens aber, und weil dem Herrn Lowwis- saric» mit Weitläufigkeit gedient sei, werde der Rat solches nicht allein dem kaiserlichen Reichshofrat, sondern auch den sämtlichen Ständen des Reichs zu Regcnsburg hinterbringen. Obgleich das Pamphlet anonym erschienen und schon deshalb der Reichspreßordnung gemäß strafbar war, nahm Sperliug doch keinen Anstand, bei dem Kaiser unter dem 26. Februar 1679 bitter Beschwerde zu führen. Der Rat habe entgegen der kaiserlichen Bücherkommissiou „ganz vcrmesscnttich und höchst strafbar- lichst" das Buch konfisziert. Wenn nun die Konfiskation der Bücher dem kaiserlichen Bücheramt iwruscliats allzeit gebührt habe — reichsgesetzlich aber war sie Sache des Rats! — auch der Rat vor vielen Jahren und bis in die neueste Zeit antikatholische Schriften habe öffentlich und unbeanstandet verkaufen lassen, so rufe er, Sperling, des Kaisers Hilfe „knieend und in tiefster Demuth" an und bitte inständigst, den Rat wegen begangenen höchst unverantwortlichen, freventlichsten Excesses abzustrafen und daß der Magistrat die konfiszierten Bücher alsbald in das Bücherkommissariat einliefere, dem Buchführer den erlittenen Schaden vergüte und sich dergleichen „Exorbitanzen und freventlichster Attentate, so ihrer Gewohnheit nach sie sich gebrauchen, zu ewigen Zeiten enthalte nnd das kaiserliche Bücher-Coimnissariat unbeschimpft und un- molestirt lasse, per m-z.nclkttnru posna-Is anzubefehlen, und mors von- Kapp. i. 46 722 Einschreiten der Evangelischen Reichsstände. ^Zehntes sust-o sich LoMuwax erzeigen sollte, die Execution dem Churfürsten von Maintz an die Hand zu geben". Sperling hatte eigentlich nur im Geiste seiner Instruktionen gehandelt; er wußte sehr wohl, daß er sich durch Herbeiführung derartiger Konflikte in Wien zu einer ?sr8vna Zratissiing. machte. Man hatte dann Gelegenheit, den frankfurter Rat — ohne den konkreten Fall überhaupt näher zu erörtern — in hohem und strengem Tone abzukanzeln und ihn noch weiter in seinen Gerechtsamen zu beschränken. Der Versuch wurde auch diesmal gemacht. Der Kaiser erließ unter dem 6. März 1679 ein geharnischtes Reskript an den Rat; bei Vermeidung schärferer Anordnung wird ihm fernerhin jede Konfiskation ernstlich untersagt. Aber diesmal entwickelte sich die Sache denn doch etwas anders. Der Rat wandte sich in der That an den Konvent der Evangelischen Neichsstände zu Regensburg; es war auch nicht das erste mal, daß dies geschah. Schon einmal, am 6. Dezember 1669, hatte das (üorpus UvanZsIieorum gegen das gewaltsame Einschreiten Sperlings remon- striert, doch nur in ziemlich zaghafter Weise: man hatte sich nicht beschwert über das gewaltthätig^ Auftreten Sperlings überhaupt und über seine Eingriffe in die Rechte eines selbständigen Reichsstandes, — nein, nur dagegen remonstrierte man, daß er einseitig vorgehe und zielte zur Lahmlegung dieses einseitigen Vorgehens äußerstenfalls nnr auf eine paritätische Organisation der kaiserlichen Bücherkommission ab; von einer eigentlichen Vertretung der Rechte des Reichsstandes Frankfurt war gar nicht die Rede gewesen. Die Evangelische» Stände hatten sich nämlich dahin ausgedrückt, daß es „eine sehr weit aussehende unleidcntliche Beschwerlichkeit nach sich ziehen dörffte, wann solche Büchcr-IuLpsetion allein von etwa unzcitigcn ^Fsoteu uud ?rivnt-1is1i^iyns-Eifer eines Bücher-Lowniissg-rii ckizxenäiren müßte, auch solchen Falls, da gleichwohl unter Catholischeu und Evangelischen über gewisse ins Ksli^ions- Wesen lauffeuden Angelegenheiten, wit ooZiiosoiret und erkannt werden, unsern hohen Herren ?rinving.leu auch ^onunittsuteu und Obern nicht zu verdencken noch zu versagen sehn würde, wann sie gebührend ansuchten und daraus bestündeu, daß, nach ausdrücklicher Disposition des lustruiQknti ?g,oi8" — nämlich des Westfälischen Friedens — „bey Bestellung dergleichen Aemter die lisliAions-I'g.i'itÄt hinführo möchte Kapitel.) Geheime Beeinflussung des sächsischen Hofes. 723 LOllserviret- und dadurch dem höchstbeschwehrlichen Mißtrauen und Parteylichkeit möglichst vorgekommen werden". Derartige zahme Remon- strationen hatten natürlich keinen Eindruck zu machen vermocht. Diesmal ging das Corpus LvauZsIioorum, energischer und vor allen Dingen wunderbar schnell vor. Vielleicht bot dazu der Umstand den Anlaß, daß um dieselbe Zeit verschiedene protestantische Reichsstände seitens des kaiserlichen Hofes mit mehr oder weniger scharf gehaltenen Beschwerden über mangelhaft gehandhabte Censur und Anschwellen der Famos- Litteratur direkt behelligt wurden; im Jahre 1681 geschah dies förmlich systematisch. Genug, schon am 22. April 1679 ging die Beschwerde nach Wien ab; es wurde darin ein energisches Vorgehen des kaiserlichen Fiskals gegen Johann Wiedenfeldts Erben auf Grund der Reichskonstitutionen verlangt: neben empfindlicher Strafe, Untersagung des Betriebs der Buchdruckerei und des Buchhandels, und zwar um so mehr, als es verlaute, daß ein Neudruck des betreffenden Werkes beabsichtigt werde. Und noch mehr; jedenfalls gewitzigt durch die schon gedachten Behelligungen, erhoffen die Evangelischen Stände diesmal vom Kaiser, er werde auch an seinen „Büchcr-Lommissarium zu Franckfurt ernstlich rssoridiren, daß er weder die Stadt Franckfurt, noch einigen Neichs- Stand und Obrigkeit an Vollziehung dessen, was ihr ^jnrs 8t,3,tu8 et törritoi-isli gebühret, und die Reichs-Lov8titnt,ivnen, wie auch Policey- Ordnung wegen dergleichen (üonüsoirung erfordern, nicht hindern, sondern vielmehr der Reichs-Ständen ihre disfalls habenden ^'ura unangefochten lassen werde". Bei den Verhandlungen innerhalb des <üc>rxn8 Lva-nZeliooruill scheint leider Kursachsen eine etwas zweideutige, jedenfalls ebenso wie in den Jahren 1608 und 1609 eine schwächliche Rolle gespielt zn haben. War es Deferenz gegen den kaiserlichen Hof, oder war es Ausfluß einer Politik, die vielleicht die Schädigung der frankfurter Büchermesse im Interesse der leipziger gern sah, genug, Kursachsen hätte allem Anschein nach das Zustandekommen der gemeinsamen Beschwerde gar zu gern verhindert, wenigstens seine Unterschrift versagt. Interessante Andeutungen gibt hierüber ein an den Kaiser gerichteter Brief eines Abtes Otto — wer er war und was er in Dresden zu suchen hatte, ist nicht ersichtlich —, datiert vou da am 6. Juni 1679. Otto berichtet, daß die sämtlichen protestierenden Stände beschlossen hätten, durch „Gcmein- 46* 724 Erneutes Auftreten der Evangelischen Stände. fZchntes schreiben und Supplik" bei dem Kaiser einzukommen, sich über die Sache zu beschweren und um Rcmedierung und Einhalt solcher Bücher zu bitten. Doch sei wegen der Subskription, sonderlich zwischen Mecklenburg, Baden und andern, einiger Disput entstanden. Nun habe Otto sich zwar 8okto mano bemüht, wo nicht das ganze Werk ins Stocken zu bringen, so doch dazu zu helfen, daß Kursachsen die Subskription deklinieren oder davon abstrahieren möchte; der Kurfürst sei auch dazu geneigt gewesen, doch sei ihm, dem Briefschreiber, von einem und andern vertrauten dresdener Minister so viel eröffnet worden, daß man zwar dieses Werk so sehr an sich selber nicht apprehendieren thäte, weil wahr und unleugbar wäre, daß seitens der Protestanten ebenfalls genugsam gegen die katholische Religion geschrieben und gedruckt würde; aber es könnte sich Kursachsen in diesem Falle der Mitnnterschrift nicht entziehen, damit es nicht den Anschein hätte, als ob es mehr mit der katholischen, als mit der protestantischen Seite halten wollte, dann aber auch das DiröotoriuiQ intsr ^rotöstautss bei dergleichen Fällen verlieren würde, was sich Kurbrandenburg bald zu Nutzen machen würde. Jedenfalls scheint dieses Eintreten der Evangelischen Rcichsstände für Frankfurt den Erfolg gehabt zu haben, daß in diesem Falle die Rechte des dortigen Rates nicht weiter beeinträchtigt wurden, das Konfiskationsrecht ihm verblieb. Aber nur scheinbar. Jede Gelegenheit wurde von der Bücherkommission ergriffen, neue Eingriffe zu versuchen; und stets bröckelte etwas von den Rechten und von dein Ansehen des Rates ab. So von neuem in der Herbstmesse 1685. Der Rat hatte auf Verlangen des Bücherkommissars Vollmar und des Reichsfiskals den bei Johann Philipp Richter in Basel erscheinenden Traktat Johann Zwingers ' „vs tö8to eorxoris Oliristi", ein angeblich ärgerliches, lästerliches, famos und scommatisches Buch, konfisziert. Die Schöffen erkannten jedoch, daß das Buch nicht konfiskabel sei und gaben es zurück. Sofort beschwerte sich Vollmar am 12. November 1685 bei dem Kaiser, und dieser befiehlt schon unter dem 28. dem Rate ernstlich, „daß, wann hinfüro der Bücher-Commissarius ein oder anderes Buch wieder eure Meinung für confiscabel halten sollte, ihr solchenfalls die Sache zu Unserer gnädigen Entscheidung allher an den kaiserlichen Hofrath berichten und in- mittelst solche Bücher bis zu dem Austrag in sichere Verwahrung auf- Kapitels Berhaltcn des sächsischen Hofes dabei. 725 behalten oder aber gewärtig sein sollt, daß man sich widrigenfalls dessen unfehlbar gegen euch erheben werde". Aber dieser erneute Angriff war im Grunde genommen kein isoliert dastehendes Faktum; er bildete vielmehr nur das Probeglicd in einer zusammenhängenden Kette vou Maßregeln, welche alle bisher errungenen Erfolge und bis dahin gescheiterten Versuche in der Bedrückung des frankfurter Meßverkehrs zusammenzufassen und durchzudrücken strebten. Er hängt zusammen mit dein Erlaß des schon angeführten kaiserlichen Patents vom 25. Oktober 1685 (n. St.), welches dem frankfurter Rat, samt dem Begleitschreiben von gleichem Datum, merkwürdiger Weise erst am 5. Februar 1686 (15. n. St.) bchändigt wurde. Glücklicherweise warm auf Anregung des frankfurter Rcichstagsgesandtcn bereits in Bcranlassuug des Falls mit dem Werke Zwingers im Schoße des Loi-ML Lvau^ölivurum Beratungen über Schritte am kaiserlichen Hofe im Gauge, die nun ein beschleunigteres Tempo annahmen und dem frankfurter Rat Zeit gaben, das Drängen des kaiserlichen Hofes durch eine Scheinkonzession in Sachen des Mcßkatalogs vorläufig in etwas zu befriedigen. Der kursächsische Gcsaudte, Otto Heinrich von Friesen, hatte zwar von vornherein das „Anmuthen" des frankfurter Abgeordneten ostentiös abgelehnt, da es die Schrift eines reformierten Theologen war, welche den Anlaß zu dem Jntereessionsgesuch gegeben hatte. Er wollte zunächst erst die audcru lutherischen Reichsstände sondieren, berichtete aber doch vorläufig am 17. Dezember 1685 über die Sache nach Dresden. Ob- schon er uur die vou seitcu Frankfurts hervorgehobenen bedenklichen Konsequenzen für die Gerechtsame der Reichsstände, für- die Protestanten und deu „außer der Stadt Leipzig, zu Frankfurt fast allein florireu- den Büchcrhaudel" referierte, ließ er doch schon seine eigene günstige Auffassung des Gesuchs durchblicken. Dennoch bedürfte es zweier weiterer Berichte Friesens (vom 4. und 15. Februar 1686), bis Kurfürst Iohanu Georg III. sich so weit aufraffte, um sein Oberkonsistorium zu einer Begutachtung der Frage aufzufordern. Der kaiserliche Hof war von vornherein darauf bedacht gewesen, etwa bei ihm aufsteigende Besorgnisse durch sofortige hofliche Mitteilung des Patents vom 25. Oktober 1685 unter besonderer, ja alleiniger Betonung seiner angeblich nur gegen politische Schmähschriften und verbitterte Polemik gerichteten 726 Sck)reiben der Evangelischen Reichsstcinde vom !!> Mcirz sZchntes Tendenz, einzuschläfern. Johann Georg hatte auch nichts Eiligeres zu thun gehabt, als in gewohnter sächsischer Weise mit seinen? Generale vom 27. Februar 1686, mutg-tis mutanckis, einen förmlichen Abklatsch jenes Patentes für Sachsen zu publizieren. Glücklicherweise überging der Bericht des sächsischen Oberkonsisto- riuius vom 25. Februar 1686 — vielleicht unter dem Eindruck, welchen der erst kurz zuvor erfolgte Widerruf des Edikts von Nantes selbst auf den verbissensten Lutheraner machen mußte — den Zwischenfall mit dem Werke Zwingers, faßte nur die große Gefährdung der protestantischen Litteratur und des sächsischen Buchhandels ins Auge und befürwortete deshalb die Unterstützung des frankfurter Rats. Dem entsprechend fand denn endlich unter dem 31. März 1686 die Jntercession der Evangelischen Reichsstände statt. Sie tritt energischer auf, als in frühern Jahren, ja geht zu Anklagen über und zeigt, daß die Retlamanten infolge des immer erneuerten Andringens des kaiserlichen Hofes bedenklich geworden waren. Das Reklamationsschreiben zeichnet sich der Zaghaftigkeit gegenüber, welche in der Führung Kursachsens und in den Vorschlagen seiner Räte unverkennbar ist, vorteilhaft aus. Diese hätten am liebsten den kaiserlichen Hof durch die Zusiche- rung energischer Handhabung der Censur im eigenen Lande und des Erlasses neuer Censurverordnungen — durch eben jenes Generale vom 27. Februar 1686 allein — begütigt und Frankfurt seinem Schicksal überlassen Das Schreiben der Evangelischen Stände ist für den Abschluß der hier zu schildernden Periode bedeutsam genug, um es in seinen wesentlichen Teilen in sxtsn8o einzufügen: „Alldicweilen doch aber sonsten insgemein die Lognition und Lonüs- eatiou der Bücher, vermög der Reichs-Lonstitutionen .... denen Ständen des Reichs und jedes Orts hoher Obrigkeit zustehet, auch in speeie der zn Franckfurt bis daher guten theils alleine noch im Rom. Reich üorircndc Bücher-Handel einen nicht geringen Anstoß leiden würde, wenn ans bloßes Begehren des Bücher-<üvmmi«8arii ein Buch zn vonüseiren, der Aaxistrat sofort darein oouäesveiulircn, oder doch, da er widriger Meynung, ab exeoutione anfangen, die Bücher verarrestiren und in Verwahrung nehmen, und die Sache sodann an Ew. Kays, May. Neichs-Hof-Rath zu desselben Entscheidung berichten solte, indcme solchen falls wohl kein Bnch- fiihrer es mit seinen und zumalen denen Evangelischen Büchern auf eines Kapitel,Z Schreiben der Evangelischen Reichsstände vom !N, März 1681!. 727 Römisch-Catholischen und sonderlich Geistlichen Bücher-L»mmi88arii (dessen ^.Mi-odatim, besorglich kein Evangelisches seriptum finden wird) verdächtige im allgemeinen nicht so schroff, wie die Sperlings, auftretende Thätigkeit in Gemäßheit der Instruktion damit ein, daß er in Gemeinschaft mit dem kaiserlichen Fiskal Emmerich — der Bücherkommissar konnte ja nun nicht mehr allein vorgehen — einen Erlaß an sämtliche Buchhändler veröffentlichte. Es hätten sich verschiedene Gebrechen und Mängel eingeschlichen; vor allem sollten die Buchhändler sich erklären, ob die schon vor mehr als zwanzig Jahren verfaßte und publizierte Tarordnung nicht zur Observanz zu bringen oder aber eine neue mit Nutzen und Bestand einzurichten und festzustellen sei. Auch hierüber ist weiteres in den Akten nicht zu finden. Jedenfalls ist die galvanisierte Leiche ohne Hinterlassung von Spuren wieder in ihrem Aktcngrabe beigesetzt worden. Zum Abschluß der Darstellung der unheilvollen Wirksamkeit der Bücherkommission bis zum Schluß der hier zu behandelnden Periode mögen nur noch einige Notizen über ven Einfluß der Geistlichkeit auf jene Behörde Platz finden. Sehr bald nach dem Antritte Vollmars erhielt dieser ein von Wien, 11. Mai datiertes Schreiben der Looistas ^ssu. Es sei in Salzburg eine von Peter Fischer verfaßte Schrift, betitelt: ^68uitiouiQ Mtul, erschienen, die auch in Frankfurt verkauft werde und sehr nachteilig von den Jesuiten spreche. Es werde ihm nun hierdurch befohlen („bsniZns sei-io^ue ^ukswus"), seiner Pflicht gemäß das genannte Buch genau zu prüfen Und wenn er etwas darin finde, was die Ehre der alwa 8oei6tg.8 beeinträchtige, alle aufzufindenden Exemplare einzuziehen und eins davon an den kaiserlichen Reichshofrat behufs weiterer Weisung einzuschicken. Daß eine derartige Schrift zu jener Zeit bereits in Salzburg erscheinen konnte, ist eine Thatsache von hohem Interesse. Sie zeigt, daß sich schon zu jener Zeit eine Oppo- Kapitels Beeinflussung von Rom aus. Sinken der frankfurter Messe. 731 sition gegen die Preßbevormundung seitens der Jesuiten zu regen begann, eine Opposition, welche im Jahre 1720 in Graz zu einem sehr scharfen Kampf zwischen den weltlichen und den Jesuitenceusoren führte. Inwieweit die Bücherkommission im stillen nicht gar direkt von Rom aus beeinflußt worden sein dürfte, läßt sich nicht klar übersehen; nur Andeutungen treten darüber hervor. So nahm Vollmar am 19. April 1695 Veranlassung, infolge einer Anfrage von Wien, dem Kaiser zu berichte». Der Titel eines „päpstlichen Büchercommissars" sei dem kaiserlichen Büchcrtommissar zu zeiten von einem oder andern von Rom ans beigelegt worden, ursprünglich deswegen, weil dem Papste nach jeder Messe eine gedruckte Designation aller erschienenen katholischen Bücher auf seine Kosten und gegen einen freiwilligen KsoompeuL verfertigt und zugeschickt werde, um ihn von der betreffenden Litteratur in Kenntnis zu setzen, wie nicht weniger, damit, wenn etwa „Romanische" Bücher, wie zu zeiten geschehe, dem frankfurter Bücherkataloge cm u- verleiben wären oder aber von hier aus etwelche neue Bücher dahin verlangt würden, man wüßte, an wen dergleichen Wünsche zu adressieren. So hatte die kaiserliche Äücherkommission ihr Werk so ziemlich vollbracht: sie hatte kräftig und unentwegt daran mitgearbeitet, die Blüte der frankfurter Büchermesse zu untergraben. Der langsame Verfall derselben hatte, wie schon früher gesagt, dem kaiserlichen Hofe nicht die Augeu zu offnen vermocht, die Warnungen und halben, immer deutlicher sprechenden Drohungen der fremden Buchhändler: bei Fortdauer der Vexationen „abzubauen", die ängstlichen, gegen Ende des 17. Jahrhunderts aus voller Überzeugung entspringenden Andeutungen des frankfurter Rates über seine Besorgnisse nach dieser Richtung hin, hatten taube Ohren gefunden. Daß, der frankfurter Meßkatalog immer mehr znsammcnschrumpfte und zu Bedeutungslosigkeit herabsank, wurde in seinen Ursachen verkannt; für die Bücherkommission war dies nur ein neuer Beweis für die Schliche und Ränke der bösen Buchführer, denen alle Mittel gerecht wären, sich der behördlichen Kontrolle betreffs ihrer Verpflichtung zu Bücherlieserungen nach Wien zu entziehen, — nicht ein Mene-Tekel, kein augenscheinlicher Beleg dafür, daß die frankfurter Messe in ihrer Bedeutung siir die mehr und mehr erstarkende und selbst quantitativ das Übergewicht erlangende Produktion Nord- und Mitteldeutschlands schwere Einbuße erlitten hatte, daß ein großer Teil dieser 732 Sinken der frankfurter, Aufsteigen der leipziger Messe. lZchntes Produktion gar nicht mehr nach Frankfurt, nur noch auf die leipziger Messe gebracht wurde. Die Venezianer waren schon lange in Fraub furt ausgeblieben. Die Holländer folgten ihnen darin mehr und mehr und selbst die Nord- und Mitteldeutschen fingen an, sich zurückzuziehen. Im zweiten Jahrzehnt des 18. Jahryunderts kamen nur noch fünf, dann nur noch zwei leipziger Firmen zur Messe. Die Verschiebung der frankfurter Fastenmesse um vierzehn Tage drängte diese so nahe an die leipziger Ostermesse heran, daß die norddeutschen Buchhändler es nun nicht nur ihrem Interesse, sondern auch ihrer Bequemlichkeit zuträglicher fanden, sich auf den Besuch von Leipzig zu beschränken. Zwar hatte die kursächsische Regierung den Buchhandel auch nicht immer mit gerade väterlicher Fürsorge behandelt und mit Sammethand- schuhen angegriffen, der Bcxationen kamen auch in Leipzig genug vor — das 9. Kapitel ist darüber einfach zu vergleichen — die geschäftlichen Lasten waren hier, wenigstens was die Pflichtexemplare für erlangte Privilegien anbetrifft, sogar höher als in Frankfurt, konfessionelle Engherzigkeit und Bedrückung, namentlich in Rücksicht der reformierten, mhstischcn und pictistischen Litteratur, trat auch in Leipzig nur zu sehr zu Tage. Aber beides wurde nicht mit der Schwere empfunden, wie die systematisch angestrebte Unterdrückung der gesamten protestantischen polemischen Litteratur überhaupt; hierbei wurde der sich in diesem Falle Eins fühlende Protestantismus in seiner Gesamtheit getroffen, in Leipzig nur eine verhältnismäßig kleine Fraktion desselben. Zudem legte auch gegen Ende des 17. Jahrhunderts der 1697 erfolgende Übertritt Kurfürst Augusts des Starken zum Katholizismus eine nic wieder ausgefüllte Bresche in die Festung des engherzigsten lutherischen Konfessio- ualismus. Die von diesem ausgehenden prcßpolizeilichen Vexatioueu waren damit lahmgelegt, nur die pietistische Litteratur, und später die der Herrnhuter, verblieb zunächst noch vogelfrci. Aber es kann auch nicht bestimmt genug betont werden, daß die Bücherkommission doch nur, weunschon in hervorragender Weise, mitgearbeitet hat au dein Niedergang der frankfurter Büchermesse; es war auch schließlich nicht die Verschiebung des Schwerpunktes der litterarischen Produktion allein, welche der leipziger zum Übergewicht und endlich zur Alleinherrschaft verhalf: es war zugleich eine sich langsam vorbereitende Wandlung in der Betriebsform des Buchhandels, eine sich Kapitels Anzeichen einer Wandlung m den Vctricbsformen des Buchhandels. 733 vorbereitende Wandlung in der Art des geschäftlichen Verkehrs der Buchhändler untereinander, welche dabei schwer ins Gewicht fällt. Es mehren sich nämlich die Anzeichen, daß sich dieser letztere von seiner Gebundenheit an die Messen, d. h. an diese allein, zu lösen anfängt. Laugsam und allmählich beginnen die Meßplätze sich aus Kauf- und Zahlungsstätten, die den gesamten internen Verkehr des deutschen Buchhandels in sich selbst beschließen, zu Kommissions- und Abrechnungs- plätzen umzugestalten, beginnt der Changeverkehr seine sonst ausschließliche Herrschaft zu verlieren und in den Hintergrund zu treten. Das Bedürfnis eines schnellern Vertriebs, namentlich auch der wieder iu ungemessener Weise anschwellenden ephemeren Litteratur läßt die um zweimalige Geschäftsvermittelung im Jahre als ungenügend erkennen- die „Verschickung" der Bücher, die Versendung pro ^ovilaw beginnt sich zu entwickeln und sich neben dem festen Rechnungs- und Ehaugcver- kehr herauszubilden. Aber für solche Zeichen der Zeit hatte die kaiserliche Bücherkommission lein Auge; sie hatte ebenso wenig ein Verständnis für das sich steigernde Mißbehagen im Gesamtbuchhandel, das ja schou in den langjährigen Verhandlungen über die Büchertaxe immer deutlicher und schärfer hervortritt. Es ist nicht mehr allein der Nachdruck, der den Gesamtinhalt der Klagen der Buchhändler ausmacht, es sind die Klagen über innere Schäden und Gewerbebeeinträchtigungen, welche sich in den Vordergrund zu drängen beginnen. Znr Beseitigung dieser innern Schäden sind die Buchhändler bereit ein Abkommen zu treffen, eine Vereinigung zu bilden, ein Abkommen, dessen Grundzüge ja auch, wie gezeigt, wenigstens den Anstoß zn einer Art von frankfurter Lokalverein gaben. Und diese Verhandlungen der sechziger und siebziger Jahre hatten Samenkörner gesteckt, Gedanken an Selbsthilfe und Association geweckt und Erinnerungen zurückgelassen, die langsam aufkeimten, wenn auch späte Früchte zeitigten. Die Akten der sächsischen Bücherkommission in Leipzig enthalten den Hinweis auf das Faktum, daß im Jahre 1696 die Gründung eines Buchhändlervereins geplant worden ist, leider aber auch nur den nackten Hinweis darauf; die darüber sprechenden Akten aufzufinden, ist bis jetzt noch nicht gelungen. Zur Förderung derartiger Bestrebungen die Hand zu bieten, war die kaiserliche Bücherkommission natürlich nicht die geeignete Behörde: für sie waren nur Preßpolizei, Pflichtexemplare und Bücher- 734 Erste Spuren des Strebens nach Selbsthilfe gegen innere Schäden. fZehntes taxe geeignete Mittel, den deutschen Buchhandel „in Aufnahme und Flor" zu bringen. Diese sich vorbereitende Wandlung in den Betriebsformen des deutschen Buchhandels inauguriert gleichsam die „neue Geschichte" desselben. Den natürlichen Mittelpunkt dieser bildet Leipzig und die leipziger Messe, und dies um so mehr, als jene Andeutungen — wenigstens soweit die Forschung sie bis jetzt zu erfassen vermochte — fast ausnahmslos von Norddeutschland ausgehen. Die Darstellung wird daher im zweiten Bande ihren Ausgangspunkt von einer ausführlichen geschichtlichen Schilderung der Entwickelung der leipziger Messe nehmen und retrospektiv alles das damit zu verbinden haben, was sich als Keime jener Wandlung erkennen läßt und geeignet ist, die Grundsteine und Vorbedingungen der neuen Betriebsformen zu bilden. Mit dem Schluß der hier dargestellten Periode beginnt aber auch jenes bisher nur in Akten und im Kreise der Geschäftsgenossen sich äußernde Mißbehagen über die zur Zeit herrschenden Zustände, beginnen jene zunächst noch verunglückten Bestrebungen an die Öffentlichkeit zu treten. Die letzten Jahre des 17. und der Anfang des 18. Jahrhunderts zeitigen eine bnchhcindlerische Jeremiadenlitteratur, die zwar inhaltlich wenig Thatsächliches und Greifbares bietet, sich vielmehr phrasenhaft mit allen möglichen Kümmernissen, wie Pfuscher- und Bönhasentum, Nachdruck, Bücherauktionen und Bücherlotterien u. dergl., beschäftigt, die aber auch eine LiZnatur^ tsmpsn-is ist. Den Löwenanteil an dieser Jeremiadenlitteratur nimmt die Frage des Nachdrucks in Anspruch; letztere beherrscht fortan gewissermaßen die Geschicke des deutschen Buchhandels, ist von dem einschneidendsten Einfluß auf die Neugestaltung seiner Betriebsformen und auf die Versuche zu seiner äußern und innern Organisation. Hat doch auch noch im laufenden 19. Jahrhundert der Börsenverein der Deutschen Buchhändler auf jenem Gebiete seine erste und erfolgreichste Thätigkeit entwickelt! , Lange Zeit wogte der Streit der Ansichten verschwommen hin und her. Bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts hinein klammern sich die Anschauungen und Vorschläge noch krampfhaft an das Rechtsinstitut der Privilegien an und nur mühsam ringt sich aus den Verhandlungen über die nachgesuchte staatliche Anerkennung des „Grundgesetzes der ncu- errichteten Buchhandlungs-Gesellschaft für Deutschland" von 1765, aus Kapitels Schluß. 735, denen sich das sächsische Mandat den Buchhandel betreffend vom 18. Dezember 1773 entwickelt^ der Begriff des „Verlagsrechts" heraus. Die Vorgeschichte dieses Streites, die geschichtliche Schilderung der verworrenen Verhältnisse der frühern Zeit bringt das nächste und letzte Kapitel, welches so den geeignetsten Übergang zur Geschichte der Neuzeit des deutschen Buchhandels bildet. Elftes Kapitel. Der Nachdruck. Bedeutung des Urheberrechts für den Buchhandel. — Spuren ausdrücklicher Anerkennung des Urheberrechts bei den Römern fehlen. — Klagen über den Nachdruck nach Erfindung der Buchdruckerkunst; Verlangen nach einem Schntz gegen den Nachdruck. — Schutz gewährt durch Privilegien des Kaisers, wie der Tcrritorial- hcrrschaftcn. — Kein rechtlicher Schutz des Urheberrechts ohne Privilegium. — Rechtliche Natur der Privilegien gegen den Nachdruck. — Gesetzliches Verbot des Nachdrucks. — Charakter des vom Gesetz verbotenen Nachdrucks. Die Grundlage des Buchhandels, wie sich dieser seit Erfindung der Buchdrnckerknnst entwickelt hat, ist das Urheberrecht, die vom Recht anerkannte nnv geschützte Befugnis des Urhebers eines Geistcsprodntts, ausschließlich und beliebig über dessen Vervielfältigung und Veröffentlichung zu verfügen. Hat der Autor kein ausschließliches Recht an seinem Geistesprodnlt, dessen Anerkennung er Dritten gegenüber klagweise erzwingen kann, so kaun er auch ein solches Recht auf niemand übertragen. Andererseits wird niemand durch ein Rechtsgeschäft sich in die Lage versetzen lassen, das Geistesprodukt eines andern zu verwerten, wenn er dazu bereits ohne weiteres befugt ist. Der eine Zweig des Buchhandels, der Verlagshandel, ließe sich also ohne Urheberrecht überhaupt nicht denken. Ob im Altertum ein Bedürfnis für den Schutz des Urheberrechts vorhanden gewesen und ob ein Urheberrecht durch das Recht anerkannt worden, muß dahingestellt bleiben, wennschon die Frage nicht einfach unter Hinweis darauf, daß die Bücher lediglich durch Abschriften vervielfältigt wurden, verneint werden kann, da die Sklavenhände fast die Elftes Kapitel.) Sachlage im Altertum. Verlangen nach Schutz im 16. Jahrh. 737 Druckerpresse ersetzten und thatsächlich Auflagen von 1000 und mehr Exemplaren zur Römerzeit vorkamen. ^ Eine ausdrückliche Anerkennung des Urheberrechts finden wir im Altertum und speziell bei den Römern nicht. Daraus würde sich freilich nicht ohne weiteres schließen lassen, daß das Römische Recht demselben überhaupt unter keiner Form einen Schutz hätte angedeihen lassen — reichte doch die activ inMris.ruru ex Zsusrali eäiotc, zur Ahndung jeder Verletzung des Urheberrechts aus; allein man hat auch andere Momente geltend gemacht, aus denen sich das Fehlen eines Schutzes oes Autorrechts ergeben soll. ^ Wie dem aber auch sein mag, gleich nach Erfindung der Buchdruckerkunst stand der Nachdruck in höchster Blüte. Das zeigen unter anderm die Notschreie des Erasmus^ und Luthers. ^ Sie beklagen sich darüber, daß die Handschriften und eben gedruckte Exemplare verkäuflicher Werke aus den Druckereien gestohlen und dann nachgedruckt würden, und zwar in der liederlichsten Weise. Daß dem Nachdruck nach dem bestehenden Recht entgegengetreten werden könni>, wird in keiner dieser Expektorationcn ausgesprochen. Doch verbindet sich mit diesen Klagen das Verlangen nach einem Schutz der Autoren und Verleger gegen den Nachdruck. Und zwar stellen diese entweder ganz im allgemeinen das Ansinnen an die Obrigkeit, Mittel und Wege ausfindig zu machen, daß die Früchte ihrer Arbeit nicht andere sich aneigneten, oder sie verlangen den speziellen Erlaß, daß bestimmte Werke oder auch alle von einem Verleger herausgegebenen von keinem andern während eines gegebenen Zeitraums nachgedruckt werden dürften. Die öffentliche Gewalt ließ ihren Schutz in der znletzt erwähnten Gestalt eintreten. Es geschah dies vermittelst Privilegien, welche einem Schriftsteller, einem Buchhändler, oder einem Buchdrucker erteilt wurden. Es kommen solche bereits im 15. Jahrhundert vor und zwar ist das älteste dem Wortlaute nach bekannte ein venezianisches, nämlich das Privilegium, welches die Republik Venedig dem Kanonisten Petrus von Ravenna für sein „ktivenix" genanntes Werk unter dem 3. Januar 1491 erteilte. ° In Deutschland ist das Vorkommen von solchen erst für den Anfang des 16. Jahrhunderts sicher verbürgt wennschon eines von Reichs wegen im Jahre 1498° und eines von eiuem Territorialhcrrn im Jahre 1490 ? erteilten Privilegiums Erwähnung geschieht. Die deutschen Privilegien sind teils von der Reichsgewalt, teils von Kapp. I. .47 738 Die Nachdrucksprivilegien. Atteste Beispiele derselben. MfteS den Territorialherrschaftcn erteilt worden. Das älteste bekannte Privilegium der crstern Art ist nicht vom Kaiser selbst, sondern vom Reichs- regimcut gegeben. Es ist dies das im Jahre 1501 der Loänlita,« Ms- vana Lsltioa, erteilte Privilegium für die von Konrad Celtis veranstaltete Ausgabe der Werke der Hroswitha von Gandersheim.^ Dagegen ist uns eine ganze Anzahl von unmittelbar vom Kaiser selbst erteilten Privilegien noch aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts erhalten. So unter andcrm ein Privilegium für die von Johann Schott gedruckte „I^soturs. innres, ssrrixsr Oomirii a-lzlzg-tis antic^ni snxsr cMn^us lidris clsorstalium" von 1510^; ein Privilegium für den kaiserlichen Historiographen Johann Stabius, und zwar für alles, was er drucken lassen würde, von 1512'°; für des Johann Geiler von Kayscrsberg Predigten und andere Schriften (gedruckt 1514) von 1514"; für eine Anzahl von dem straßburger Buchdrucker Mathias Schurer gedruckter Schriften (darunter die Geschichte des Otto von Freisingen, die „sollte« ^tties-s" des Gellius) aus demselben Jahre'2; für die ersten Abdrücke des Thcncrdank aus dem Jahre 1517 und 1519"; für den von Johann Schöffcr zu Mainz gedruckten wormser Reichsabschied von 1521." Von den Territorialherren erteilte Privilegien scheinen zu derselben Zeit aufgekommen zu sein, wie die vom Kaiser ausgehenden, wennschon die Verleihung von Privilegien zu den Reservatrechten des Kaisers gehörte. So wurde von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig von Bayern ein Privilegium für eine kleine Schrift des bayrischen Historiographen Johannes Thurnmayer von Abensberg im Jahre 1518 erteilt'''; vom Herzog Georg von Sachsen für das von Emser herausgegebene und zuerst in Dresden von Wolfgang Stocket 1527 gedruckte Neue Testament; vom Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen 1534 für die bei Hans Luft in Wittenberg gedruckte erste vollständige Ausgabe der Lutherscheu Bibelübersetzung.'° Auch von den Obrigkeiten von Territorialstädtcn wurden frühzeitig Büchcrprivilegicn erteilt, so vom leipziger Magistrat bereits im Jahre 1518 für „?stri Nosslani ?g,käologia""; vom Rate der Stadt Bres- lau im Jahre 1538 dem Andreas Winkler für den Terenz, einige ausgewählte Briefe des Cicero und einige andere Bücher. ^ Die Privilegien wurden zum Teil dem Verfasser, resp. Herausgeber, zum Teil dem Verleger, zum Teil dem Drucker gegeben. Es wird da- Kapitels Wirkung und Geltungsbereich der Privilegien. 739 durch jedem andern verboten, das Werk nachzudrucken, resp, das nachgedruckte Buch von auswärts einzuführen und innerhalb des von dem Privilegium betroffenen Gebiets, namentlich ans den Meßvlätzcn, zu vertreiben. Dies wird zuweilcu in dem Privilegium ausdrücklich hervorgehobenaber auch aus dem bloßen Verbot des Nachdrucks ergaben sich die andern hervorgehobenen Wirkungen von selbst. ?° Durch ein kaiserliches Privilegium wurde daher der Nachdruck noch während des 16. Jahrhunderts, ja, bis in das 17. hinein, im ganzen Gebiet des Deutschen Reichs verboten, da in dieser Zeit noch das Recht des Kaisers, Privilegien für ganz Deutschland zu erteilen, unbestritten war. So wird denn auch in den frühern Privilegien das Verbot des Nachdrucks wohl ausdrücklich hinsichtlich des ganzen Reichs, resp, aller Orte des Reichs ausgesprochen (so z. B. in dem im Jahre 1514 dem Mathias Schnrer zu Straßburg, wie in dem dem Johann Schöffer zu Mainz im Jahre 1521 gegebenen Privilegium). Doch kommt es auch vor, daß die Geltung des Privilegs eine engere ist. So wird durch das für die von Celtis veranstaltete Ausgabe der Werke der Hroswitha gegebene Privilegium der Nachdruck nur in den Reichsstädten untersagt.^ Ein kaiserliches Privilegium galt auch für die kaiserlichen Erblande, wenngleich dieser nicht ausdrücklich Erwähnung geschehen war. Die von den Landesherrschaften und Stadtmagistraten ausgehenden Privilegien bezogen sich natürlich nur auf das betreffende Territorium, resp, das Stadtgebiet. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für den Fall, wo das Privilegium einem Angehörigen des Landes, sondern auch in dem, wo dasselbe einem Auswärtigen erteilt wurdet- Wenn trotzdem von Ausländern Privilegien nachgesucht wurden, so hatte dies seinen Grund darin, daß das Privileg nicht nur gegen den Nachdruck innerhalb des betreffenden Landes schützte, sondern auch gegen den Vertrieb des — wenn auch aus^ wärts — nachgedruckten Werks. Bei ErWirkung kursächsischer Privilegien hatte mau es daher darauf abgesehen, den Nachdrucken der privilegierten Werke die leipziger Büchermesse zn verschließen.^ Seitdem die Landeshoheit immer mehr einer vollständigen Souvc- rcinetät gleich wurde, hörte die Geltung der kaiserlichen Privilegien für die einzelnen Territorien auf. Es konnte seit dieser Zeit ein Schutz gegen Nachdruck in den einzelnen Ländern durch Privilegien nur erwirkt werden, wenn solche von den betreffenden Landesherren erteilt wurden. 47» 740 Spätere Einschrnnkunq des ÄcltumiSbereichs der kais. Privilegien. sElftes Und daraus erklärt es sich, daß in der spätern Zeit für ein und dasselbe Buch neben eiuem kaiserlichen Privilegium ein landesherrliches, namentlich kursächsisches ausgewirkt wurde; wie denn auch die Laudes- hcrrschaftcn dies wegen der damit verbundenen Gebühren und Büchcr- lieferuugeu durch die Drehung erzwängen, Bücher, die mir mit kaiserlichen Privilegien ausgestattet, ebeusv bchandclu zu wollen, wie solche, die überhaupt nicht privilegiert wären. ^ Die frühere Publizistik brachte dies einmal in Verbindung mit der Auffassung, welche in? deutschen Staatsrecht von der landesherrliche!? Gewalt herrschend geworden und mit der Wahlkapitnlation von 1653, wonach der Kaiser niemandem „einige Privilegien auf Monopolien erteile??" sollte. Dies hätte nun an sich ebenso-für die Fürsten, wie für die Reichsstädte gelten sollen, da den letztern in demselben Maße die landesherrlichen Rechte eingeräumt waren, wie den erster??.^ Trotzdem wurde noch in der zweiten Hälfte deo 17. Jahrhunderts die Wirksamkeit kaiserlicher Privilegien in den Reichsstädten anerkannt. Jedenfalls wurde dieselbe in Frankfurt a. M. im 17. Jahrhundert nicht in Frage gestellt. So heißt es in einer Verordnung des Rats vom 27. Januar 1657: ... „wollen ... ernstlichen ge- botten haben, ... auf die Bücher, einig Kayscrlich Privilegium, wann sie dasselbe nicht bereits würcklich in Händen haben, nicht setzen oder drucken, zumal aber auch die von Ihrer Keyserl. Maj. privilegirten Bücher weder in alhicsigcr statt nachtrucken zu lasse??, noch auch solche anderer orthen nachgetruckte exemplaria in hiesige messen zu bringen vnd zu distrahi- rcn, sondern sich dessen allen gäntzlich zu mußigen vnnd zu enthalten. ... alles vnd jedes rcspeetive bey Verlust der exemplarieu vnnd Vermeidung der in den Kayserl. privilegiis vund befelchen angesetzten auch anderer hohen und nach befindung, leibcsstraff."^ Die Zeitdauer, für welche das mit dein Privilegium versehene Werk geschützt wurde, war eine verschiedene, so von einein, zwei, drei, sechs, zehn Jahren. Maßgebend für die Bemessung des Zeitraums war die Erwägung, ob der Buchhäudler durch den ausschließlichen Vertrieb des Werts während des hervorgehobenen Zeitraums genügenden und im Verhältnis zu den von ihn? gemachten Anfwendungen stehenden Nutzen zu erzielen im Stande wäre und zwar wohl direkt die Erwartuug, daß innerhalb der in Rede stehende?? Zeit die Exemplare der betreffenden Ausgabe vertauft sein würdenwie denn Papst Hulins II. dein Buch- Kapitels Zeitdauer der Privilegien. Strafen bei Verletzung derselben. 741 Händler Euangelista Tosino zu Rom im Jahre 1506 für die Geographie des PtolemäuS geradezu ein Privilegium erteilte, xsr 8Minw 8ex av- uorum vsl cloriscz ckieti lidii vsucliti kusrint. 2» Mitunter fehlt es freilich an der Angabe eines bestimmten Zeitraums, so in dem zweiten, von Herzog Georg zu Sachsen für das Emsersche Neue Testament gegebenen Privilegium von 1529, in dem vom Kurfürsten von Sachsen für die bei Lnfft gedruckte Lutherschc Bibelübersetzung von 1534. Im Laufe der Zeit scheint es Sitte geworden zu sein, daß bei einem Regierungswechsel der Nachfolger iu der Regierung um Erneuerung der Privilegien angegangen werden mußte. Jedenfalls wird in Kursachsen die Existenz dieses Herkommens konstatiert und durch eine kurfürstliche Verordnung vom 9. Juli 1612 dessen Beobachtung eingeschärft, die Unterlassung des Gesuchs um Erneuerung aber mit dem Verluste des Privilegiums bedroht.-" Ans Übertretung des Verbots des Nachdrucks und des Vertriebs nachgedruckter Werke statuieren die Privilegien Strafen, und zwar Geldbußen, deren Beträge jedoch sehr verschieden sind. So beträgt die angedrohte Strafe in dem eben erwähnten Privilegium für die Lutherschc Bibelübersetzung 100 Guldcu; in dem Privilegium für. das Emsersche Neue Testament 200 rheinische Gulden^'; in dem dem Mathias Schurer und in dem dem Johann Schöffer erteilten Privilegium 10 Mark Gold in einem Privilegium, welches der König Stephan Bathori von Polen für das. von Mathias Fronins zusammengestellte Rechtsbuch „Der Sachsen in Siebenbürgen Statuta oder eigeu Landrecht" jenein im Jahre 1583 erteilte 500 ungarische Dukaten. ^ Ganz exorbitant ist die Strafe in einem dem Hermann Lichtenstein und dessen Erben gegebenen venezianischen Privileg von 1494 für „Vincsntii Lsllovaeönsis spseulum nistoriale", nämlich 10 Dukaten pro rmociuoHiis libro its, imprssso.^ Ein Teil der Strafe wird zuweilen dem mit dem Privileg Bedachten zugesprochen, wie z. B. in dem dem Johann Schöffer erteilten Privilegium; ebenso in dem dem Fronins gewährten, durchgehende! auch in Sachsen. Neben der Geldstrafe findet sich meist auch Verlust der nachgedruckten Bücher So heißt es in Johann Schöffers Privileg: „bey Ver- lieruug oben gemelter Poen, und derselben eurer nachgedruckten Bücher, die auch genannter Johann durch sich selbst oder einen andern von seinetwegen, wo er die bey einem jeden finden wird, aus eigner Gewalt ohne Lerhindc- 742 Vermerk der erhaltenen Privileaicn ci, d. Bücher». Insinuation derselben. sElftes rung mäuuiglich für sich zu nehmen und damit nach seinem Gefallen handeln und thun" mag, während in dem dem Fronius erteilten der entsprechende Passus lautet: sud poeun, oortÜLLS-tioitis lidröruiQ st 500 ungai'icalium it-urvoiuro, ^uoium ts,iQ lidroium ciulrra aursornm ^ars climiclia liseo, g-ltsrÄ. xarti lassg.« apxlioöwr. ^ In päpstlichen Privilegien findet sich wohl (als einzige Strafe) die Strafe der Exkommunikation. (Lud öxeornrQUQioÄtiollis xoens. heißt es in dem dem Euaugelista Tosino für die Geographie des Ptolemäus erteilteu Privileg.) Die Privilegien wurden den Werken vorgedruckt, oft freilich auch nur auf dem Titelblatte erwähnt; doch galt bei den kaiserlichen der Ab> druck des ganzen Privilegs für obligatorisch. Und es wurde dies durch das im frankfurter Archiv befindliche Patent Kaiser Leopolds I. vom 4. März 1662 den Buchhändlern von neuem bei Strafe (6 Mark lothigen Goldes) eingeschärft. Auch ist iu manchen Fällen die Thatsache, daß auf dem Titelblatt des Privilegiums nur Erwähnung geschah, daraus zu erkläret?, daß der Verfasser, Verleger oder Drucker der Schrift ein kaiserliches oder landesherrliches Privilegium auszuwirken gedachte, auch dazu bereits die vou seiner Seite erforderlichen Schritte gethan hatte, die Verleihung selbst aber zur Zeit des Drucks noch nicht erfolgt war, vielleicht auch überhaupt uicht erfolgte. ^ Noch häufiger freilich ist wohl die Fassung „mit kaiserlichen: Privilegium", „mit kaiserlicher Freiheit", „ouw gratis st privilsgio" (ohne Hinzufügung von Laesareo) und ähnliches, ein Kennzeichen dafür, daß die Worte betrügerischerweise auf das Titelblatt gesetzt waren, wie denn auch die Verordnungen, wodurch dies init Strafe bedroht^ oder ein Einschreiten dagegen anbefohlen wird-", sich wohl gerade gegen ein solches betrügerisches Verfahren richten. Außerdem war es, und zwar in Frankfurt a. M. schon seit den sechziger Jahren des 16. Jahrhunderts Sitte geworden, daß die Privilegien an allen Orten, wo dieselben ihre Wirksamkeit äußern sollten, von ObrigkcitS wegen den übrigen Buchhändlern mitgeteilt wurden, und zwar auch den fremden, nur während der Messe anwesenden. Anfangs wurdeu die Buchhändler wohl zu diesem Behuf auf das Rathaus citiert, woselbst die zu insinuierenden Privilegien verlesen wurden. Später dagegen fand jedenfalls in Leipzig eine Insinuation durch die Notare in den Geschäftlokalen der Buchhändler statt; endlich wurde dieselbe daselbst dein seit dem 15. Dezember 1673 fungierenden Bücherfiskal ausschließ- Kapitels Urheberrecht nicht anerkannt. Nnr Privileg gibt Ausschließungsrecht, 743 lich übertragen. Diese Insinuation wurde im Laufe der Zeit als wesentlich für die Wirksamkeit des Privilegiums angesehen, und in den Gesuchen, wodurch obrigkeitlicher Schutz für ein Privilegium erbeten wird, wird Wohl ausdrücklich hervorgehoben, daß dieses cksdite st legitime illsinuawm sei. 2° Nach allgemeiner Rechtsanschauung wurde also während des 16. und 17. Jahrhunderts ein Recht auf ausschließliche Vervielfältigung und Verbreitung eines Werks nur durch ein Privilegium gegen den Nachdruck gewährt. Bei keinem der ältern Schriftsteller wird die Möglichkeit eines Schutzes des Urheberrechts ohne ein derartiges Privilegium angedeutet. Allerdings nennt Luther ^ die Nachdruckcr Diebe und Straßenräuber, uud auch von anderer Seite ist der Nachdruck als turturu oder als eine Verletzung des siebenten Gebots bezeichnet worden." Allein es handelt sich hierbei lediglich um ciue Verurteilung des Nachdrucks vom moralischen Standpunkt aus, und es ist niemandem eingefallen, dnrch die gedachten Bezeichnungen den Nachdruck als Verletzung fremden Eigentums hinstellen zu wollen." Ebenso wenig läßt sich aus dem Verlangen, welches Luther in seiner Vermahnung an die Drucker ausspricht, daß man wenigstens mit der Veranstaltung des Nachdrucks eine kurze Zeit nach Ausgabe des Originalwerks warten möge, und welches auch sonst noch wiederkehrt", ein Schluß darauf ziehen, daß man dem Autor oder Verleger an dem Geistesprodukt ein zeitlich begrenztes Nicßbrauchsrecht zugesprochen habe; denn auch hier wird lediglich der Billigkeitsanspruch erhoben, daß dem Autor, Drucker oder Verleger durch den eine bestimmte Zeit hindurch fortgesetzten alleinigen Vertrieb des Werks ein Äquivalent für die gehabte Arbeit und Unkosten zuteil werde, ciu Gesichtspunkt, von dem bei Erteilung der Privilegien gleichfalls ausgegangen wird. Daß einmal in Nächdrucksstrcitigkeiicn ein anderer Standpunkt eingenommen wird von einer der streitenden Parteien, die dadurch deu Vorwurf des strafbaren Nachdrucks von sich abweisen will, ist nur zu natürlich, beweist aber nichts für die Rechtsauffassuug der betreffenden Kreise.-" Selbstverständlich tonnte die Obrigkeit nicht nur ein förmliches Privilegium gegen den Nachdruck erteilen, sondern auch ein Verbot des Nachdrucks eines bestimmten Werks ohne vorangegangenes Privileg erlassen. Ein solches Verbot wirkte wie ein Privilegium. Das Verbot erging nicht auf Grund des bestehenden Rechts, sondern durch das Verbot wurde 744 Gelegentliches Perbot des Nachdrucks nuch ohne Privilegium. ^Elftes das Recht geschaffen. Beispielsweise mögen hier ein paar auf Albrecht Dürers Werke bezügliche Verbote des Rats von Nürnberg beigebracht werden. Ein Verbot bezieht sich auf Dürers Schrift von der Proportion, welche der Formschneider Jherouimus und der Maler Scbald Be- ham in? Druck erscheinen lassen wollten. Dagegen verordnete der Rat unter dem 22. Juli 1528, also nach Dürers Tode, „das sie bei ains rats straff,, die man an leib vnd guet gegen ine woll fürnemcn sich enthalten das abgemacht bnchlein von der proporcion das aus Albrecht Dürers kunst und büchern abhendig gemacht worden in Druck ausgeen zu lassen, so lang Pis das recht werk, so Dürer vor seinem absterben gefertigt vnd im druck ist ausgee vnd ins licht Pracht werd". Unter dem 1. Oktober 1532 beschließt der Rat, „die puchfürer allhie zu beschicken vnd sie zu warum, Albrechten Thürers gemachte vnd nachgedruckte pücher nit fail zu haben oder ein ratt mus der Thurerin vergönnen in kraft irer freihait gegen inen zu handeln. Item der Thurerin an Straßburg, Frankfurt vnd Leiptzk solcher fachen halben furdrung mitteilen". In einem andern Verbot handelt es sich um Dürers „Triumphwagen", der nach dessen Tode von Hans Guldenmund nachgeschnitten wurde. Nachdem der Rat unter dem 2. Mai 1532 diesem aufgegeben, „ainem rate seinen furgeuoinmenen triumpfwagen sehen zu lassen", verbietet er demselben unter dem 4. Mai 1532, „Albrecht Turers Wittiben irs hauß- wirts gemachten triumpfwagen nit nachzumachen"." Allerdings ist hier die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß Albrecht Dürer oder dessen Witwe Privilegien gegen Nachdruck, resp. Nachbildung für die in Rede stehenden Sachen erteilt waren, ja dadurch allein würde es eigentlich zu erklären sein, wie diesen ein Schutz in Straßburg, Leipzig, Frankfurt zuteil werden konnte, und auch der Umstand spricht dafür, daß von einem Vorgehen der Witwe Dürers „kraft ihrer Freiheit" die Rede ist. Welchen Charakter das durch die Erteilung eines Privilegiums gegeu den Nachdruck gewährte Recht habe, wird von den ältern Schriftstellern nicht untersucht. Nur hin und wieder hält man es gegenüber dem Grundsatz, daß das Staatswohl im allgemeinen der Einräumung eines Monopols entgegen sei, für nötig, die Erteilung von Privilegien gegen den Nachdruck zu rechtfertigen. Dabei wird denn zu Gunsten der Buchhändler, welche sich durch Privilegien dagegen zu sichern suchten, daß ihre Verlagsartikel von andern nachgedruckt würden, geltend gemacht, daß sich im Kapitels Rechtscharakter der Nachdrucksprivilegien. lGewerbsprivilegien.) 745 Buchhandel der von einem Buche erwartete Gewinn häufig erst spät und tangsam einstelle. Zur Rechtfertigung der Erteilung selbst, daß die im ^jus u-z-turalö begründete Billigkeit es uicht zulasse, ut. ^uisciuam g.Itsri noosat. Mg.1itios6, was dann geschehen würde, weun ein Buchhändler, der, um einen Gewinn von seiner Arbeit zu erzielen, große Kosten aufgewendet hätte, durch die Handlungsweise eines andern um seinen Gewinn gebracht würde uud in Armut geriete." Die Art uud Weise aber, wie die Privilegien erteilt wurden, zeigt, daß man dieselben als Gcwerbsprivilegien auffaßte, die sich durchaus nicht von den Privilegien unterschieden, durch welche seit den? Ausgange des Mittelalters das ausschließliche Recht auf den Gewerbebetrieb irgendeiner Art in eiuer bestimmten Gegend an einzelne Personen oder Gesellschaften von Staats wegen erteilt wurde, wie sich dadurch allein die Möglichkeit erklärt, die Erteilung der Privilegien als Ausfluß eines Bücherregals darzustellen — ein Bestreben, welches mehrfach bei der kaiserlichen Regierung sich geltend machte." Privilegien gegen den Nachdruck werden nämlich nicht uur für eigene Geistesprodukte des Jmpc- trauten oder dessen, der durch einen Vertrag die Vervielfältigung nnd Verbreitung dem Jmpetranten übertragen hatte, gegeben. Es sind zum großen Teil die Schriften der Klassiker und sonstige ältere Werte, für welche ein Privilegium gefordert und gegeben wird, und zwar oft genug für den Druck des betreffenden Werks schlechtweg, nicht etwa bloß für eine bestimmte Textesrecension^; uud trotzdem mitunter Werke, die schon vorher gedruckt wareu. Weiter sind es Schriftwerke, bei denen von einem eigentlichen Autor nicht die Rede sein kann, wie Gesetze, Staatsschristen und Ähnliches. Hier sollte das Privilegium ein Lohn sein für die der Wissenschaft und dem gemeinen Wesen geleisteten Dienste, wie denn Privilegien viel häufiger Verlegern und Druckern, als den Herausgebern erteilt wurden. Bei den Klassikern wollte man dem, welcher zuerst unter immerhin erheblichen Kosten Handschriften herbeigeschafft, für die Herstellung eines korrekten Textes gesorgt und auf den ungewissen Erfolg hin den Druck unternommen hatte", gewissermaßen durch die Erteilung eines Monopols für das betreffende Buch auf eine bestimmte Zeit die Möglichkeit gewähren, daraus einen der aufgewandten Arbeit und den aufgewandten Kosten entsprechenden Gewinn zu erzielen und dadurch Gelehrte, wie Buchhändler und Drucker ermutigen, sich die Ver- 746 Die Nachdrucksprivilegicn als staatliche Einnahmequelle. sElftes vielfältiguug und Verbreitung der Schätze des Altertums und der frühern Jahrhunderte unter ihren Zeitgenossen angelegen sein zu lassen." Bei gleichzeitigen Gesetzen und ähnlichen Schriftwerken sollte die Gewährung eines Druckprivilegiums eine Belohnung, vielleicht auch einmal geradezu eine Bezahlung für den Drucker oder Buchhändler für den von ihm unternommenen Druck sein wie denn überhaupt in der Mehrzahl der Fälle die Erteilung eines Privilegiums als eine reine Gunstbezeigung erscheint und oft genug ohne jede Prüfung der Berechtigung (nach heutigen Begriffen) dem ersten Bewerber zuteil wird. ^ Dagegen wurde allerdings den Jmpetranten von Privilegien, wenn diese Buchhändler oder Buchdrucker waren, im Interesse des Publikums zur Pflicht gemacht, den Werken eine entsprechende Ausstattung zuteil werden zu lassen, für gutes Papier, gute Typen und korrekten Satz zu sorgen.^ In der spätern Zeit machte sich noch ein ganz anderes Moment bei der Erteilung der Privilegien geltend. Man gewöhnte sich mehr und mehr daran, dieselben als eine Einnahmequelle zu betrachten. Regelmäßig mußten für die Privilegien gegen den Nachdruck Gebühren entrichtet und Freiexemplare in nicht geringer Zahl abgeliefert werden. Eifert doch die Instruktion des Kaisers Rudolf II. für die kaiserliche Bücherkommission vom 15. März 1608 gegen die Buchdrucker und Buchhändler, welche auf ihre Bücher die Worte cuw gratis, st xrivilsZio (unter Auslassung des Wortes Oassg-rso) setzten und dadurch das Publikum zu dem Glauben verleiteten, daß für diese Bücher eiu kaiserliches Privilegium gegeben, „da doch keines von ihnen gesucht, weniger erlangt worden", nicht nur deshalb, weil unter diesem „Schein viel vngerenmbte Sachen eingeschleifft und in Truck gefertigt werden" und dadurch die kaiserliche „rexulativir" ladirt, sondern auch, weil dadurch die „gebührende laxs." geschmälert würde. ^ Und von der jcncnser Juristenfakultät wird in einem Bedenken vom November des Jahres 1722" die Rechtswidrigkeit des Nachdrucks nichtprivilegierter Bücher unter andern? auch deshalb in Abrede gestellt, weil „iv toro dums-iio hohe Potentaten nicht leichtlich zugeben, wenn xrivati ohne erhaltene Privilegien sich so viel herausnehmen, und anderen Leuten das Nachmachen, Nachdrucken und Verkaufen verbieten wollen, wodurch die xrivilegig. und wonoxolig., welche hochgedachten Potentaten merkliche Summen eintragen, nur geringschätzig werden". Es wurde denn auch mit kaiserlichen Privilegien ein förmlicher Handel ge- Kapitels Willkür bei Erteilung derselben. Die Gencralprivilegien. 747 trieben. Es kommt vor, daß für ein und dasselbe Buch mchrern Verlegern Privilegien gegeben werden^', ja sogar, namentlich in der spätern Zeit, daß solche Nachdrucken zuteil werden^, wie denn die Regierungen geradezu das Recht für sich iu Anspruch nehmen, die Privilegien auf beliebige andere Petenten zu übertragen, wenn die ursprünglich damit Bedachten es nicht für nötig hielten, nach dem Erlöschen des ursprünglichen Privilegs die Erneuerung desselben nachzusuchen", oder die ihnen obliegenden Leistnngen nicht erfüllen wollten. Beachtenswert ist, daß Privilegien nicht nur in dem Sinne erteilt werden, daß dadurch ein einzelnes Buch^ oder zwar mehrere, aber nament- - lich aufgezählte Bücher gegen Nachdruck gesichert werden sollen, sondern auch so, daß der Schutz allen von dem mit dem Privilegium bedachten Buchhändler oder Drucker herausgegebenen, resp, gedruckten oder noch herauszugebenden, resp, zu druckenden Werken zuteil werden soll 6°, oder wenigstens allen Büchern einer gewissen Art." Zwar machte sich im Laufe der Zeit gegen diese Sitte, bei welcher Kollisionen nicht ausbleiben konnten, eine Reaktion geltend ^, die auch in Kursachsen im Jahre 1594 zu der Verordnung führte, daß die Generatprivilegien, da sie Anlaß gegeben, „viel vnnötiger vnd vntüchtiger Bücher zu drücken, auch mono- ziolia, vnd Steigerung des Bücherkauffs anzustifften", cassiert sein uud fernerhin nur noch Spezialprivilegicn erteilt werden sollten.^ Nichtsdestoweniger sind noch in der spätern Zeit nicht nur außerhalb Sachsens", sondern auch in Kursachsen selbst^ Generalprivilegien gegeben worden. Daß die Generatprivilegien aber nur Gewerbsprivilegieu sein können, liegt auf der Hand. Wird ein solches Privilegium gegen den Nachdruck einem Buchhändler oder Buchdrucker erteilt, und zwar für seine sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Berlagsartikel, resp, von ihm gedruckten Werke, so gewährt es dem Bedachten in ganz derselben Weise das ausschließliche Recht des Betriebs des Buchhandels, resp, des Buch- . oruckereigewerbes, geradezu ein Monopol für diese Gewerbszweige in einem bestimmten Bezirk, als wenn ausdrücklich das ausschließliche Recht des Buchhandels, resp, des Buchdruckereibetriebs für eine bestimmte Gegend — was gleichfalls vorkam^ — gewährt wurde. Der Charakter des Privilegiums kann nun aber kein anderer sein, wenn das Generalprivilegium sich nur auf gewisse Artikel bezieht. Es ist lediglich der Kreis der Gegen- 748 Kein Nachdruck, falls andern Formats als das Original. stände des Betriebs ein beschränkterer, der Betrieb ist derselbe. Daraus folgt weiter, daß das Spezialprivileginm gegen den Nachdruck ganz denselben Charakter hat. Es wird dadurch eben das ausschließliche Recht auf gewerbliche Exploitierung eines Gewerbsartitels gegeben. Diese Auffassung tritt denn auch geradezu in den Kreisen der betreffenden Gewerb- treibenden selbst hervor, so wenn von dieser Seite geltend gemacht wird, daß der Buchhandel „ein freyer Handel" sei, „vnd keiner sich ein mey- reres als was durch obrigkeitliche privilsgi». erhalten Iwc in ^«.ssu i».tt.i'iduireu tonne". ^ Mit dieser Natur des durch die Nachdrucksprivilegien gewährten Rechts stimmt es denn auch überein, daß die Identität des nachgedruckten Werks und des Originalwerks schon dadurch als ausgeschlossen galt, daß das erstere ein anderes Format oder eine andere Druckcinrichtung als das letztere zeigte, wie denn auch Privilegien an verschiedene Personen erteilt wurden auf den Druck eines und desselben Werks, aber mit verschiedener Druckeinrichtung. 66 So macht der leipziger Buchhändler Henning Große in seiner dem Rat vou Leipzig eingereichten Verteidigungsschrift vom 12. Mai 1602^ geltend: „eS wirdt vnter Buchführern also gehalten, Wenn einer ein Buch iu einem Format, alß toi. der ander in ander, alsz 4. drucket, werden sie schon für vnterschiedene werck gehalten, wie mit der Deudtsch Bibel H. Luthers zu Frankfurt vnd in diesen Landen geschieht." Und auf denselben Standpunkt hatte sich die weimarischc Regierung bereits im Jahre 1564 in einem an den leipziger Rat gerichteten Schreiben gestellt. ?° Sollte eiu derartiger Nachdruck gleichfalls als unerlaubt gestempelt werden, so mußte das Privilegium entweder auf den Druck in verschiedenen Formaten, resp. Druckeinrichtnngcu, lauten", oder der Nachdruck auch in andern? Format und anderer Druck- einrichtnng verboten werden." In gleicher Weise ist lediglich bei der hier vertretenen Auffassung erklärlich, daß ein dem Autor gegebenes Privilegium keineswegs ohne weiteres dein Verleger zugute kam. So lehnt (im Jahre 1662) der rostocker Buchhändler Johann Wilde die Verbindlichkeit zur Lieferung von 18 Exemplaren von Johann Jani „Sternenhimmel" an die kursächsische Regierung unter Hinweis darauf ab, daß er keiu Privilegium nachgesucht habe, sondern allein der Autor; daß er auch keines solchen auf dem Titel Erwähnung gethan. Der Autor allerdings habe „die 2 förder- Kapitel Übertragung von Privilegien durch Rechtsgeschäft. 749 bogen zu seinen 30 sxewxl^riöli, so ihm zur rscompens gegeben worden, bei Timotheo Ritzschen alhier eum xrivilsZio Llsewrali drucken lassen"." Auf der andern Seite war die Übertragung eines Privilegiums durch Rechtsgeschäft von feiten des damit Bedachten auf einen andern möglich. So verkauft (nach einem im leipziger Schöppenbuch enthaltenen Bertrag vom 20. Dezember 1560) der merseburgische Kanzler ^ur. Paul Kretschmar zugleich mit 895 Exemplaren des „Sächsischen Weichbilds", das er in Gemeinschaft mit seinem Bruder hatte drucken lassen (wohl dem Rest der veranstalteten Auflage) zugleich das Privilegium an den Buchhändler Lorenz Finckelthcms in Leipzig und händigt diesem dasselbe vor den Schöffen aus. Deswegen — so heißt es in dem Protokoll — „hat ermelter Licentiat vnd Cantzlcr Lorcntzen Finckel- thaus das Kaiserliche Privilegium in Originalj vor gedachten Herrn Schöppen vberanthwort vnd vor sich vnd in vormnndschafft seines abgedachten verstorbenen Bruders seligen Erben sich deßelbigen hinfüro weiter nicht cmtzumaßen noch zu gebrauchen, vortziehcn vnd begeben, welches Privilegium Lorentz Finckclthaus auch alßobaldt zu seinen Handen genommen". Auch die Art und Weise, wie gegen Privilegienverletzungen eingeschritten wurde, steht mit dieser Auffassung im Zusammenhang. Freilich war der Rechtsweg nicht geradezu ausgeschlossen, allein derselbe trat doch dem Verwaltungsverfahren gegenüber sehr in den Hintergrund." Allerdings beruhte es lediglich auf deu faktischen Machtverhältnissen, wenn in Frankfurt a. M. schon seit dem 16., besonders aber während des 17. Jahrhunderts die kaiserliche Bücherkommission die Überwachung des Bücherverkehrs auf den Messen unter Mißachtung der dem Rat zustehenden (in der hier in Betracht kommenden Beziehung noch ausdrücklich durch den Westfälischen Friedensschluß anerkannten) obrigkeitlichen Rechte an sich zu ziehen suchte, resp wirklich an sich zog' 2, wie dieselbe — allerdings mit weniger Glück — auch den Versuch gemacht zu haben scheint, sich gleichfalls in die Oberaufsicht über die leipziger Messe einzudrängen.^ Es war reine Willkür, wenn der Kaiser den frankfurter Rat, soweit das Bücherwefen in Betracht kam, geradezu in die Stellung herabdrückte, wie sie die Magistrate der Territorialstädte in jener Zeit einnahmen, reine Feigheit der Stadtverwaltung, wenn diese sich in eine solche Stellung Herabdrücken ließ." Thatsächlich gerierte sich 750 Form des Verfahrens gegen Nachdruck in Frankfurt. Wftes der Rat zu Frankfurt — abgesehen von einigen schon früher berichteten Fällen, wo sich derselbe zu einem energischem Handeln ermannte und seine selbständige obrigkeitliche Stellung auch der kaiserlichen Bücherkommission gegenüber geltend machte — lediglich als kaiserliche Cxekutivbchördc, der die bedingungslose Ausführung der Anordnungen des Kaisers, resp, der Bücherkommission, in Nachdruckssachen obläge, während die Kognition darüber lediglich der Bücherkommission zukäme. So wird in einem (im frankfurter Archiv befindlichen) Anschreiben des Kaisers an den Rat zu Frankfurt vom 4. Juni 1640 hervorgehoben, daß der Rat den Antrag wegen Nachdrucks der „Lniumg. losologioa Oivi 'I'Iiorna.s ^ciuin^tis" einzuschreiten, abgewiesen und an die kaiserliche Büchcrkommission verwiesen habe. Und in einem (gleichfalls im frankfurter Archiv befindlichen) Schreiben des frankfurter Rats an den Rat der Stadt Amsterdam vom 1. Februar 1657 und einem solchen an den Rat der Stadt Rotterdam von demsclbem Tage heißt es in Betreff des Einschreitens wegen Nachdrucks der von Johann Zwoelffer herausgegebenen „?ng,r,r>kv- oapoea, ^ugustMa,", „daß wir Vnß dieser Sachen änderst nit alß... Ihrer Kahs. May. zu allcrvnderthänigstem Usspsot vndernehmen müssen, gantz ohne, daß wir hiebey einiges Intsresss haben oder suchen, sondern vnscrsorts das alleintzige absehen darauff beruhet, ns sx alisna, Ute iÄ,oikimi8 uoLti-g.ra". Ausführlicher ist diese Stellung des frankfurter Rats bereits im zehnten Kapitel geschildert worden; der Abrun-- dung der Darstellung halber konnte aber diese Wiederholung hier nicht vermieden werden. Allein auch die Büchcrkommissiou erscheint nicht etwa als eine richterliche, sondern als reine Verwaltungsbehörde. Der Bücherkommissar,, oder an seiner Stelle als Exekutivbehörde der städtische Rat, geht auf eingegangene Beschwerde des angeblich Beschädigten selbständig oder auf kaiserliche Anweisung gegen die Kontravcnicnten, wenn rein äußerlich die Thatsache, daß ein privilegiertes Buch noch von einem andern, als dem Privilegierten gedruckt war und vertrieben wurde, durch das bloße Vorhandensein von Exemplaren dieser letztern Art oder in anderer Weise dargethan war, mit Konfiskationen und Beitreibung der Geldstrafen (wie sie durch das Privilegium statuiert waren) und zur Sicherung der letztern mit Schließung der Gewölbe, auch wohl Arrestierung der sämtlichen Bücher vor.^ Und in ganz derselben Weise machte sich bei der kur- Kapitels Form des Verfahrens in Frankfurt und Leipzig. 751 sächsischen Regierimg das Bestreben geltend, ein gerichtliches Verfahren auszuschließen. So weist dieselbe geradezu den Rat zu Leipzig oder die Blicherkommission daselbst an, auf Anrufen des mit der Überwachung des Privilegieuwcsens betrauten Bücherfiskals oder der privilegierten Verleger gegen die angeblichen Nachdrucker sofort mit der Exekution vorzugehen, d. h. die nachgedruckten Bücher zu konfiszieren und die in den Privilegien angedrohten Strafen einzuziehen." Ja, sie nennt es nicht minder deutlich, als es der Kaiser dem frankfurter Rat gegenüber that 8°, eine Kompetcnzübcrschreitnng des leipziger Stadtgerichts, wenn dieses auf die Beschwerde eines Buchhändlers wegen des seinem Privilegium zuwiderlaufenden Vertriebs nachgedruckter Bücher gegen den angeblichen Kontravenientcn nicht sofort mit Exekution vorgeht, sondern ein kontradiktorisches Verfahren eröffnet, und betont ausdrücklich, daß die Kognition und Entscheidung über die Bedeutung und Tragweite eines Privilegiums lediglich dem Kurfürsten, d. h. dem Oberkonsistorium in Dresden, zustünde." Freilich war sür eine derartige Behandlung der Sachen das fiskalische Interesse mit maßgebend. ^ Auch wurde die Statt- haftigkcit desselben wohl in Frage gestellt. ^ Übrigens war auch gegeu die Verfügungen der kaiserlichen Bücherbchörden ein Beschwerdeverfahren gestattet, welches vor dem Reichshofrat stattfand, — seitens dessen freilich in der spätern Zeit auch die Erteilung der Privilegien erfolgte — und zwar in den Formen eines gerichtlichen Verfahrens von statten ging. So weist Kaiser Leopold I. in einem an den Rat zu Frankfurt in der Nachdrucksangelegenheit des Joh. Friedr. Spoor gegen Wiederholt gerichteten Mandat vom 14. April 1671 (im frankfurter Archiv), worin der Rat aufgefordert wird, dem Bücherkommissar Beistand bei der Konfiskation der nachgedruckten Werke des Limnäus zu leisten, darauf hin, daß Wiederholt „pro cassations ged. Vnsern Befelchs (seil, die nachgedruckten, am Ort befindlichen Exemplare zu konfiszieren und die verwirkte Strafe beizutreiben) bey Vnserm Reichshoffrath eingekommen, solche eas- «g-tion aber xi'iorivu8 inoa.srslläo inrs abgeschlagen worden". Umgekehrt erklärt derselbe Kaiser in einem (ebendaselbst befindlichen) an den Rat zu Frankfurt in der Nachdrucksache des Buchhändlers Johann Ludwig Neuenhahn zu Jena erlassenen Anschreiben vom 28. Januar 1670, Neucnhahn habe, nachdem ihm seitens des Bücherkommissars wegen Verletzung des Privilegiums sein Bnchladen gesperrt, die sxsmplarig, weg- 752 Prozeßgang in Nachdruckssachen. genommen und eine Strafe von 600 Reichsthalcrn diktiert, Widerspruch erhoben, gegen das Privilegium gehandelt zu haben, und fügt hinzu, daß „Wir selbsten (d. i. natürlich der Reichshofrat) in der Sachen zu erkennen vndt mithin solche seine Clag dem Gegentheil vmb dessen Bericht suk törtuiilu Zweyer Monathen einzuschließen für gut erachtet haben". Die Prozesse in Nachdruckssachen während des 16. und 17. Jahrhunderts bieten nur wenig Material dar, nm daraus einen Schluß zu ziehen auf die in jenen Jahrhunderten herrschende Auffassung vom Nachdruck, resp, von dem durch die Privilegien gegen den Nachdruck begründeten Recht. Nur natürlich ist es, daß die streitenden Parteien sich in dieser Beziehung stets auf den entgegengesetzten Standpunkt stellen. So> daß der wegen Nachdruck Belangte als Einwand geltend Macht, die Druckeinrichtung und das Format der von ihm. gedruckten Bücher sei eine andere als in dem Originalwerk ^, während von klägerischer Seite darauf Gewicht gelegt wird, daß andere Form und Ordnung für das Buch lediglich gewählt sei, um den Nachdruck zu verdecken^; daß der Beklagte sich darauf stützt, er sei im Besitze eines Privilegiums, wonach er bereits gedruckte Bücher nachdrucken dürfe, wofern er sie „gemehret" ^, wogegen der Kläger behauptet, daß die Erteilung eines derartigen Privilegiums als oontrs. ^us st publio^w utilitatsni unmöglich sei daß der Beklagte sich darauf beruft, die Insinuation des für das Originalwerk erteilten Privilegiums sei nicht vorschriftsmäßig erfolgt und daher könne das Privilegium selbst seine Wirksamkeit nicht äußern^, während der Kläger dies wohl als eine „liederliche entschnlvigung vnd simulirte iZn,org,n? vnd Vnwissenheit" bezeichnet. ^ Von einer einheitlichen Judi- katur in diesen Sachen läßt sich nicht sprechen; nur der Einwand des Mangels der Insinuation scheint in Kursachsen regelmäßig als stichhaltig angesehen zu sein. ^° In den alterwenigsten Sachen läßt sich überhaupt irgend eine Entscheidung ermitteln. Vielmehr weisen die Akten meist lediglich prozeßleitende Dekrete auf, vermittelst welcher sich die Sachen durch eine Reihe von Jahren hinschleppen, bis die mürbe gewordenen Parteien sich vergleichen oder der Kläger die Klage zurücknimmt, oder die Sache auch einfach einschläft. Und zwar war es so nicht nur bei den Territorialgerichtensondern auch bei den Reichsgerichten.^ Hin und wieder ist bereits im 16. und 17. Jahrhundert durch die Kapitels Direktes Verbot des Nachdrucks überhaupt im 16, und 17. Jahlh. 753 Gesetzgebung ein direktes Verbot des Nachdrucks, d. h. unabhängig von einem für bestimmte Bücher erteilten Privilegium, erlassen worden. Das älteste gesetzliche Verbot dieser Art gehört schon dem ersten Drittel des 16. Jahrhunderts au. Es ist enthalten in einer Verordnung des Rats der Stadt Basel vom 28. Oktober 1531. Hier wird mit Rücksicht auf den Scha^ den, den die Drucker durch das Nachdrucken ihrer Werke sich gegenseitig zufügen, bestimmt, „das dan hinanfur lhein trnckcr diser stat Basel dem anderen sine werck und bücher in drhen jarcn, die nechsten nachdem die ußgangen und getruckt worden, nachtrucken ... bh pccn 100 Rhinischer gülden, die von einein jeden, der das nbcrfart oder furgat, zu rechter Büß unableßlich genommen sollen werden". In ähnlicher Weise dekretiert der nürnberger Rat unter dem 10. August 1633^ unter Hinweis darauf, daß „die Buchtrucker undt Formschneider inn dießer Statt sich bißhero unterstanden haben, ihre Formen, Schrifften, Büechlcin nndt Gemahl aneinander nachznedrnckhen; welcheß aber denen, die solliche Biicch- lein, Gemahl und Schrifften anfänglich erfunden, gedieht, geschnitten undt mit Verlegung deroselbcn viel Costcn daranff verwendet haben, zum großen schaedcn, Verderb und abbruch ihrer Nahrung geraichet hat, Solches aber zuefürkgommeu", ... „daß nun hinfüro kein Bnchdruckher, Formschueider, Buchführer, Verleeger oder Jehmandt anders, so Einem Rath verwandt und zugehörig, dem andern seine Bücher, gedickte, gemählte, Schrifften und formen, die Er selbstcn gcdicht... erfunden, geschnitten gerissen, oder auff seinen Costen verlegt hat, uud die Jhme von Eines Edlen Ehren- vesten Rhats darzue vcrordtneten zn truckhen, außgehen uud fail haben zu laßeit, zugelaßen sein, in einem halben Jahr dem nechsten nach auß- gehung derselben, weder heimlich oder öffentlich nachtruckhen, schneiden oder reißen, oder bei anndern auff seinen Costung und Verlegung zuthun verfliegen soll. Dann welcher solches tiberfahren und Eiuciu Edlen Ehrenvestcn Rhatt von Jehmandt alß eilt Verbrecher angezeigt würdt, der solle Ihren Herrliglcitcn darumb ohne gnadt zu Pueß geben und versallen sein zehen Gullden Nheynisch und darzu die geschnitten oder ge- truckhtcn formb Exemplar unnd Bücher verfallen haben". Während aber nach dieser Verordnung Drucker und Buchhändler nur für eine ganz kurze Zeit in der ausschließlichen Verwertung der Werte geschützt waren, so wird in der nürnberger „Erneuerten Ordnung und Artikeln, wie es sürtcrhin auf denen Buchdruckereyen auch mit Verlegung der Vückcr »app. i. 48 754 Der Nachdruck auch in diesem FcUl Gewerbekontravention, ^Elftes dieser Stadt gehalten werden soll", vom 7. Februar 1673 die zeitliche Beschränkung des Schutzes fallen gelassen, indem zugleich die Künsteleien der Praxis in Nachdruckssachen abgeschnitten werden. Es heißt nämlich hier" im Satz 6: „Weilen des Nachdrückens halben, diel Ungclegenheit und Klagen verursacht worden; als sollen sich die Buchdrucker und Verleger, alles Nachdrückens, sowol privilegirter, als unprivilcgirter Materien enthalten, wie auch des Vortheils, daß sie andere Format nehmen, die Figuren und Kupfer in etwas ändern oder neue verfertigen lassen, einen anderen Titul und Namen des ^utoris gebrauchen, neue unv andere Luinmaria machen, Sc-nolia und anders dazu thun, noch dergleichen vorzunehmen, einem Fremden Anlaß geben: Alles bey Strafe eines Guldens von jedem Bogen, Confiscirung der Exemplarien, und Abtrag des ersten Verlegers hierdurch verursachten Schadens." Ein für solchen Nachdruck „subrextitis" ausgewirktes Privilegium soll zu Gunsten des Jm- petranten keine Wirkung haben, dem ersten Verleger aber an „fernerer Auflegung des Buchs" nicht hinderlich sein. Nur für den Fall, daß der erste Drucker dem Verlangen des Autors, eine neue Auflage zu unternehmen, nicht nachkäme, kann der Drnck von feiten eines andern Druckers vorgenommen werden, der allerdings mit dem ersten Drucker hinsichtlich der vorhandenen Exemplare ein billiges Arrangement zu treffen hat. In diesen Bestimmungen erscheint der Nachdruck ganz ebenso, wie in der Privilegienpraxis der damaligen Zeit als eine Gewerbckontravention. Wie einer bestimmten Person das ausschließliche Recht der Vervielfältigung und des Vertriebs eines einzelnen Buchs oder einer Anzahl bestimmter Bücher oder auch aller Bücher, die dieselbe drucken oder verlegen würde, durch eine Konzession verliehen werden konnte, so konnte das gleiche Recht jemand auch durch Rechtssatz eingeräumt werden, indem dasselbe an eine- bestimmte Voraussetzung geknüpft wurde. Und so räumt denn die baseler Verordnung dem Buchdrucker, der zuerst ein Buch gedruckt, das Recht ein, aus dem Vertriebe des Buchs für eine bestimmte Zeit ausschließlichen Vorteil zu ziehen. Der gleiche Gedanke liegt den nürnberger Verordnungen zu Grunde. In diesen, wie in der baseler handelt es sich um die ausschließliche Druck- und Vertriebs- gerechtigkcit, welche durch den ersten Druck des Werks erworben wird, nur daß dieselbe in dem nürnberger Erlaß von 1633 ans ein halbes Äahr beschränkt wird, in der Buchdruckcrordmmg von 1673 zeitlich un- Kapitel.) Untcrsagung des Nachdrucks überhaupt tl',85 und l680. 755. begrenzt ist und nur in dem Interesse des Autors ihre Schranke findet. Hier wie dort handelt es sich lediglich um eine Berechtigung der Drucker und Verleger, wie dies gerade aus der soeben erwähnten zu Gunsten der Autoren getroffenen Bestimmung der nürnberger Buchdruckerordnung klar hervorgeht. Die sämtlichen Verordnungen haben gewerbepolizeilichen Charakter. Ganz ebenso verhält es sich mit der hier einschläglichen Bestimmung des für die frankfurter Messe bestimmten Patents des Kaisers Leopold I. („an sämmtliche einheimische und fremde Buchhändler") vom 4. März 1662 (im frankfurter Archiv). Nachdem der Kaiser vorangeschickt, er habe mit Befremden vernommen, daß verschiedene Buchhändler unerlaubte Nachdrucke veranstalteten, verbietet er, „um diesen Mißbräuchen abzuhelfen", bei „einer Strafe von 6 Mark lothigen Goldes nicht weniger sperrung der Bücher-Gewölbe, Confiscation sämmtlicher Lagervorräthe und Ersetzung der verursachten Kosten", „privilcgirte Bücher und solche anderer Verfasser" nachzudrucken. Auf einen ganz andern Standpunkt stellt sich dagegen die dem kaiserlichen Mandat vom 25. Oktober 1685 nachgebildete kursächsische Generalverordnung vom 27. Februar 1686. Dieselbe bestimmt: „ Welchcrgestalt Wir zeithero wahrgenommen, wie beh dem Buchdruck und Handel unterschiedliche Mißbräuche einreihen wollen, indem etliche sich unterfangen, des heil. Reichs heilsamen Lonstitutionöll, auch Unseren undt Unserer in Gott ruhenden Vorfahren öffteren Verordnungen zuwiedcr, allerhand ägerliche Schrifft ... zu drucken und zu verkauffen, ingleichen des verbotenen eigennüzigen nachdruckeuS, auch Wohl von Uns privilsZirtsr Bücher sich zu unternehmen . .. befehlen Wir ... hierdurch ernst- und endlich, auch beh Vermeidung Lonüsea-tion der Bücher, Sperrung der Gewölbe ... und" nach Gelegenheit anderer schwerer straffen, daß hinführo sich keiner, wer der auch sey, unternehmen solle, ärgerliche Schrifften ... in Drnck zn bringen ... und sich des verbothenen Nachdrucks, zum höchsten Schaden derer, welche Bücher von den ^.utkoribun redlichcrweise an sich gebracht, aucb wohl darüber I^rivileZia erlangt, zu enthalten." Diese Verordnung, in welcher zwar anch von dem Nachdruck privilegierter, aber nicht bloß von dein Nachdruck solcher Bücher die Rede ist, legt für den Schutz, der dem Verleger eines Buchs gewährt wird, entschieden Gewicht ans den Umstand, daß derselbe das Buch dona, 48* / 756 Theorie vom geistigen Eigentum inauguriert. sElftes Kapitel.) Kds vom Autor erworben. Und es wird damit, wie das ausdrücklich in einem kursächsischen Reskrivt vom 4. Juli 1798 hervorgehoben wird, das Recht der ausschließlichen Vervielfältigung auf ein vom Autor erworbenes Eigentum an dem Geistesprodukt zurückgeführt und somit die Theorie vom geistigen Eigentum, welche so lange Zeit in Deutschland geherrscht, hat, gewissermaßen inauguriert. Dokumente. i. Beglaubigungsschreiben des frankfurter Rats an den lübecker. 3. Juni 1409. (Zeitschrift des Vereins sür lllbeclische Geschichte. III, 60». 6U1.) Dem fursichtigen, ersamen und weisen bnrgermeistern, schesfcnn und rat der stat Lnbecke entbieten wir burgcrmcister, scheffenn und rat der Etat Frankfurt unsern freuntlicheu dinst. Ersamen guten frnnde. Es sin vor uns koincn die erbarc Grede Fusten, etzwau Johannes Fusten, seligen burgers zu Mentze, elichc husfrawn was, und mit er Petrus von Gernshcim, der vorgenannten Greden nnd Johannes Fusten seligen dochtcrman, uns berichtende, wie Conrat Horleman, uwer Mitbürger zu Lubecke, dem vorgenannten Johannes Fusten seligen und sinen erben schuldich sy von etlicher gedruckter bucher wegen und anders. Darnmb dan die itzgcnante Grede und Peter vor sich und alle Johannes Fusten nachgelassen erben gantzcn vollen gewalt und macht gegeben han hie vor uns und geben in crafft dieses brieffs Conraten Henckis von Gudensverg, der vorgenannten Greden clichen huswirtc, zcigcr dieses brieffs, soliche schulde und offerstorben gut an den obgcdachten Conrat Horlcmcmen oder sine erben inzufordern und inzubringen rechtlich oder gutlich. Und was der genannte Conrat Henckis in diesen sachen also rechtlich oder gutlich handelt, dut oder lesset, des habe er gantzen vollen gewnlt zu gcwynne und zu Verluste und zu allem rechten. Bitten wir frunt- lichcn mvcrc ersamkait, dem vorgenannten Conrat Henckis an furderunge so- licher vorgeschrieben schulde furderlich und beholsfen zu sin, das im die von uwerm egeschrieben burgcr gehantreicht nnd bezahlt niogen werden und, was recht is, wyderfare. Verdienen wir umb uwere ersamkcit allezyt gerne. Sieden und vcsten glauben und evn gantze zuversick)t zu haben, was dem vorgenannten Conrat Henckis von solcher fordcrungen und schulden überantwort wirt, 760 Schöffers Prospekt über llieruu^mi Lpistolas 1470 ^Dokumente. >W das ir noch der uwer keyner fnrter namaninge darumb lydcn zullen in allen zukoincnden zyten, dar wullen die vorgenannte Grede und Petrus vor sie und ire erben umer ersamkeit gut vor Wesen, als sie vor uns zugesagt und versprochen han. Zu Urkunde hau wir unser stat ingesegel umb irer bcde willen an diesen brieff tun hcncken. Datum -umo vomiui millesimo sie sprechen Ine nichtes wissen zutun oder schuldig zusin, Auch das Ir mit Hans Biszen seligen erben oder wer des zntun hatt darczu gul- lich wisen vnd uermogen wollent den genannten Petern vnd Conraden oder Iren darczu Scndeboten für erbern kauffludeu nach rcdelicher billichkeit rech- »unge auch des ußstandes vnd restes vnuerlengt bezalunge zu thun vnd wollent hir Jnue uch bewisen vnserm burger vnd Conraden cgenant zu Irem rechte und dem Iren furderlich vnd hulfflich sin, als wir uch sunderlich wol getrnen, wollen wir fruntlich gerne verdienen vnd was hir Jnne den genanten Petern vnd Conraden zu gute widderferct vnd widdcrfaren mag, bitten wir uwer fruntlich beschriben antwurt. Datum In vigilia xasee ^mw ete. DXXXmo. (1480.) Dokumentes Reinhard Tttrkhl. Mentels Bücheranzeigen. ^763 IV. Ich Reinhart Türkhl bekenne mit dem brief das ich verkaust hab fllnff gantz pantheologiam* dem geistlichen Herrn bruder Hansen von Kölln predig, ordens und pin der behalt pis aufs dreh Ungarn, guldin und hab jm geben die vordern funff tail der pücher und die anderen fllnff tail gelob ich jm zu geben nff martiny schierigst konunende geschich das nit so mag er die piicher die er zu sein hanndcn hat, verkauften damit er so viel gcld bczalt wird als vil ich von jm empfangen hab und was jm schaden darauf gegangen ist, treulich und ungevcrlich. Des zu urtunt geb ich jm den brieff mit meinem fürgcdrucktcn pctschafft. Dabey ist gewesen der erbar meistcr martin Golsmid, Biirger zu Ofen^ üawm Wien am Pfingstag, (Donnerstag) nach Sanct Lorentzens tag anno vj. 1474 (11. August) (I.. 8.) Reinhard Türkhl. nicht mehr vorhanden. V. Anzeigen Mentelscher Drucke.** 1. (Anzeige der im Jahre 146!> erschienene» Summ-» ^»tex»u»,) Volsmes Kinsre 8UMINÜ.M vero amavilem ounvwrum !l8xsetidu8 gr.T- tiossni, vulgaiitsr summam K8ten8i8 nnucupatani, vompilatam l>er i. ei Mixiosum patiem li8texanum ... (Folgt eine ausführliche Angabe des Inhalts; dann:) Iltili88inii>, e8t piiuperivu« " Abgedruckt aus C. Schmidt, „Zur Geschichte der älteste» Bibliotheken und der erste» Buch- druckcr zu Strafzburg". Straßburg ISS2. S. 147—143. 764- Mentcls Bücheran^ciaen. sDokmnente. n/miw atkeetu plüeiclv ainplex!ini.la, csrtis nam^u« ingeniis inimurüii sein- luiu j'aeit. Veuiünt aä Ko^ieiuin . . . et liabelmnt lürguin venältorem. 2.^ Volente« emere LpiZtolas ^nreli^j .-.uxu8tini Vponousium presulis lligllii-Limi. In cjuibus nonäum iiumüne elo^uentie taeuuüis. Konat. vvrunt etiüm plurimi 8üere seripture xas»us diktieiles et el>8euris8iini: lueiäe expenuntur. Hers8e8 tiuoMe st errores a reeta ticle cleuij ^ >in!i8i malle» soliclissimk vsritiiti8 ennteruntur et totius vits agenäs norma in ixsts xer8triiigitur. virtutum inon8triiiitur iusiZnia. et viei» (juetjue üd inia mei'Asntia: iusts. raeiono eulpantur. 1. ^orwlieium ticlei (von Alphonsus de Spina, Hain 872). 2. Item ^pistolas cuioque deati .leremmi. 3. ^oseplnim cie üntiquitatilius et dello iuä»ieo. ^. V'irxrilium. 5. 'Iki'sncium. L. Serutinium seripturarum (von Paulus de S. Maria, Hain 107K2). 7. I^idrum eontessivnum beati ^.uZustini. 8. Vülerium Aaximuw. Veuiant aä üosxieiuw zu dem . .. 3.»* Oupivns iZitur pretaetum volumen (der Titel sollte niit der Feder beigefügt werden) emere eum eeteris Ludseriptis lienv emencl^tis veniLtt »cl I>c>8xieium intr-i. not-ttuin et nal>kl-it largum venäiiorem. Item sueeulum Iiistnriae Viueeneii Item 8UMMMN ^staxani (8ie!) Item arelntlvaoonum super äseretis Item Vsjsjcirum vtli)melc>l>iiirum. - Das Original besau» sich aus der Hof- und Staatsbibliothek zu Miinchcn, Ein Faksimile davon enthält Th. F. Dibdin, „8ui>i>>«moi.t to tue. ZZil-Iintdoi-a Kiisuc-ri»»«." (London S.IZl! Abdrücke gaben I. B, Bernhart in „Neuer Literarischcr Anzeiger" l»07, Spalte MS, und Äugust Bernard. a. a. O., II, SS. Für seine Priorität als ältester Katalog tritt ein- Barack, „Beilage zur Gemeindezeitung für Asau-Lothriugen, Beiträge zur Landeslundc", Nr. S, Zl. Jnli ISSV; er scheint aber den vorhergehenden Prospekt nicht gekannt zu habe». " Der Lriginaldruck befindet sich in der pariser Nationalbibliothek. Dokumente.) Bämlcrs Bücheranzeigc, Jiuerzession für Hittorv 1519. 765 Anzeige Johann Binnlers in Augsburg.* Wär yemant der sölicher geschrifft tewtsche bücher kauffen wölt Nämlich 1. Summam Iohannis, die auss dem heyligen Decret buch gezogen ist Darinne ist begriffen Rechtliche ordnung geystlicher vnd weltlicher fachen: 2. Item mer die vier und zweinczig guldin harpffen Die durch einen hochgelerten Doctor Meystcr Hansen Nidcr auss CollationibuS vatrum, das ist auss der heyligm altvätter buch gezogen seind. 3. Item ein schön buch von dem grossen Alexander, mit seinen figuren. 4. Item die syben weisen meyster mit rv hybschen beysvilen auss den geschichten der Römeren. 5. Item von widersten schnöder licbin, als das Papa Pius geschri- ben hat. 6. Item gute moralia, das ist ein büchlin von guten syten Melibeus genant. 7. Mer ein gut buch Belial genant, mit seinen figuren ?c. 8. Mer ein büchlin Processns juris genant, das weisst, wie man sich in ein recht schicken fülle. VI. Schreiben des Rats vou Köln an die Stadt Basel. (Stadtarchiv Köln; Kopienbuch öS, t'ol. Iö4b. Abschrift dcs ansgesaudten Schreibens.) Unnsern :c. Eirsamen, weißen, besunder gutten frunde. Unnser burgcr Gildart (Gottfried) van Hyttorp, zcigcr disz briesis, hait unns clagende zu kennen geben, wie er und Ludwych Hornken, sein mitgeselle, Adam Peter, uwer cirsamheiden Mitbürger, etliche buecherc uff iren costen haben thun drucken, darvan sich die summe über duysent gülden belouffcn seulle, und yn derhalben luyde syner eygener hantschrifft gelobt und zugesagt die vurschreven buechere zu ireu gesynnen zu lieveren; so wurde er doch wenlangs bericht, das gedachter Adam der vurschreven buechere eynsdeilö versatzt und in andere frembde hende gestelt fülle haben, wilchs ym und shnem mitgesellen nyet cleh- nen sunder groissen schaden gebern solte. Und hait unns derhalben umb furschrifft vur ine an uwer cirsamheiden zu thun gebethen, der wyr ym dan « Zuerst abgedruckt von Am Ende i» „Allgemeiner Literarischer Anzeiger" (Leipzig 1798), Spalte lüM sg., nach dem in seinem Besitze befindlichen Original. Wo dieses jetzt ansbewahrt wird, ist unbekannt. 7«Zg Abrechnung über Schedels Chronik 1509. ^Dokumente, myt kcynen reden affslagen kunnen. Und so wyr dan denselbigcn an synen gucdcren ungern verkurtzt oder dermaysscn in schaden gefoirt seyen, ist darnmb nnnser fruntlich bit und gutlich beger genanten Adam myt ernste daran zu halten uud zu vermoigcn, soliche obgcschreven bocchcr zn fryen und weder an sich zu erlangen, umb diesclbigen alencklich uud zumaile genanten unnserm burger zu luyde syner gleublicher zusaguug uud cygcuer hantschrifft, als billich, zn lieberen. Und willen sich urc eirsamheidc nnns zu cren und gefallen genanten uuußcru burgcr zu troistc hieriuneu so gutwillich und furderlich crtzeigen, as dicselven wculden, den ireu in gleichem valle by und van nnns geschege, uud bemeltes unnßer burgcr dieß unnß furschrifft erfynden mocge geuosßcn zu hauen by deuselven urcn eirsamheiocn, die unnser herre got zn langen zydcn in glncksieligem regimcnte froelich gcfristc. Datum «lie Oittlie- rins, XXV. unvomdris anno XIX. VII. Ausgleichung des Gewinues an der nach Vertrag vom 29. Dezember 1492 gemeinsam unteruommenen Ausgabe der Hartmann Schedelschen LKronivil munlli. Nürnberger Stadtarchiv I.itteri>e ll (auch I,, lS0), kol. Z06 fg. (Abgedruckt au-: Mittheilungen des Instituts snr österreichische Gcichichtsforlchnng. V, l, S. l.lt—lZ7.) Scboldt Schreyer für sich selbst und mitsampt Lazaro Holtzschuchrr von ir und ircr mitvormund wegen Sebastian Camermcisters seligen geschefts an einem und Michel Wolgcmut für sich selbst auch als ein Vormund junlfranen Magdalena, Wilhelm Pleidenwurfss seligen verlassue tochter, Helena, etwa des genielten Wilhelm Pleidenwurfss und itzo Simon Zwelffcrs eliche Hausfrau, auch derselb Simon Zwelffer, ir Hauswirt, und die obgemelt Magdalena, ir tochter bei genieltem Pleidenwurff gebore», am andern teil bekennen vcrsameritlich uud unverscheidenlich: Nachdem vergangner jar die gcmeltcu Schreyer, Camermeister eins und Wolgemut und Pleidenwurff andertails einen vertrag und gemainschaft eins trucks einer neuen cronickcn mit figurcn mit einander gemacht hettcn, laut uud inhalt derselben bekautnus zwischen inen am vfinztag nach dem heiligen cristtag den neuuundzwainzigsten tag des monats decembris im tausent vierhundert nnd in dem zwemndncnnzigisten jar darum ausgangen und im gcrichtsbuch mit einem I. bezeignet am zwaihun- dertisten und zwaiundachzigsten plat eingeschrieben, das sie sich sollicher ge- mcinschaft halb entlich vertragen, vereint und die gewinung, so über dem abzug des, so darauf gangen ist, daran erstanden were, getailt hctten; und in sollichcr teilung ist worden dem gemcltcu Schreyer nnd Camcrmaistcrs Dokumentes Abrechnung über Schcdcls Chronik 15i^sl, 707 Vormunden an parschaft achtundneunzig guldin reinisch; item mcr ist in von schulden plicben ncuuuudzwainzig gnldin, so sie siir verschenkte pücher ini Handel schuldig gewesen sind, und die schuld, so Mathes Fusz (wohl Husz?) zu Lyon schuldig blieben der bei hnndertundachzehen guldiu ist, auch zwen guldin, so Hanns Wetmann, ratschrcibcr seligen, schuldig bliben ist, welche drei Posten thun hundert und neunundvierzik guldin reinisch. Item iner von schulden, nach dem losz geteilt, sind in worden die schulden, so die hcrnach- gcschrieben Person schuldig sind, nemlich: Hauns von Kobolentz zn Parisz bei zwaihundert und achtunddreißig guldin reinisch fnnfzehen schilling, Jorig Kesselmann zu Augspurg für piicher und schedcn achzig gnldin reinisch sibcn schilling em Heller her Mathes Walker zu Pfortzhcim dreiundsicbenzig guldin, Walther von Lebnitz zu Cretz, des Ernst eiden, fünfundsicbenzig gnldin, Diebolt Feger zu Ofen sechsnndfünfzig gnldin, Cristoff Grünhofer fllnfund- zwainzig guldin, Michel Worin bei achzehen guldin und vier schilling, Iero- nimns, puchfürcr zu Prag fünfzchen guldin fünf schilling, Linhart Streber' acht guldin, die Staufserin sechs guldiu, Hanns Gerber zu Nürmberg fünf guldin zehen schilling, Contz Schnell zu Nürmberg eilf gnldin ein schilling sechs Heller, Conradt Schreck par rest ein guldin, Jeroninins pnchbiuder, zwen guldin, Paulus Wagner zu Straszvurg vier guldin, Conradus Celtis, poet, zwen guldin zehen schilling — summa der schulden nach dem losz getollt in sechzeheu Posten begriffen, thun sechshundert uud einundzwainzig guldin reinisch zwelf schilling sibeu Heller iu golt. JteM mcr ist iue darzu worden auch nach dem losz getailt die piichcr, so gen Meyland und Kum (Como) geschickt und von denselben noch unverrechent sind, außerhalb des, so daran bezalt und davor in rechnung kumen ist, nemlich: Iorigen Eyseleiu gen Meyland geschickt latein roch ungebunden 44 pücher, mer eingebunden gemalt latein ein Puch; daran hat er geantwort Peter Bischer zu Maylauud, so der gcmelter^ Bischer hie verrechet hat, einundzwainzig guldin sechs Pfund 7'/z dcnare; so hat Peter Bischer zu Kum uud Meyland gelassen von püchern, so er mit im gcfürt hat und unverkauft sind gewesen: latein roch ungebunden hundert und nennuudsechzig und teutsch roh ungebunden eilf pücher, mer latein roh eingebuudeu acht und latein gemalt eingebunden drei pücher; davon hat der, dem Bischer die bcvolhen hat, verkauft und gelöst auch zalt, so auch verrcchct ist, für zehen guldin reinisch. Item so ist in gemelter teilnng worden dem gemelten Micheln Wolgemut und Wilhelm Pleidenwurffs seligen erben, nemlich Helena, seiner verlassen wittwcn, itz Simon Zwelffers celichcr Hausfrauen, und Magdalena, irer tochter, an parschaft auch achtundneun- zik guldin reinisch, item mer von schuld vieruudsechzig guldin, so sie für vcr schenkte pücher in handl schuldig blibeu sind, mcr scchzchen guldiu zehen « den gcmcltr». 768 Abrechnung über Schedels Chronik 15W, ^Dokumente. schilling für ein latein und zwai teutsch roch ungebunden und sechs latein roch cingcl'undeu pücher, so durch sie zu Leiptzigk verrechent pliben sind, und einundzwaiuzig gülden zchen schiling, so Wolgemut fiir drei tcntsch gemalt eingebunden und ein teutsch uugemalt eingebunden pücher schuldig worden ist, mer scchzehcn guldiu zehen schilling, so Symon Zwclsser zu Leiptzigk Conntzen Humel geborgt hat, und achtzehcn guldin zchen schilling fUr pücher, so Hanns Schmidhoffcr (ein Buchführcr in Leipzig uud Prag) vou piichcr, im durch deu Zwelffcr geautwort, verkauft hat und gemelteu Zwelffer zu verrechcn gcbürcn, auch zwelf guldin für drei latein und drei teutsch alle roch nngcbundcu pücher, so gcmelter Schmidhosser für sich selbst von Zwelsser gekauft 5at: suma der sechs Posten thuu hundert uud ueunundvicrzig guldin rcinisch. Item mer von schuldeu »ach dein loöz geteilt sind in worden die schulden, so die hernach geschrieben Person schuldig blieben sind, ncmlich: her Friderich Lindtner in etlichen Posten tnth zwaihundert und fünfzig guldin rcinisch vier schilling drei Heller, Hanns Hustlciu zu Wien tut ein rest sechundachtzig guldin zehen schilling, Johannes Petri zn Passau sechSundsechzig guldiu, Hanns Rumel wechselgclt und scheiden (si^) achluudfunfzig gnldin, Iorig Walch zu Wien fünfzig guldin vier schilliug eiu Heller, meister Kilian Bischer zu Basel ein- undzwainzig guldiu zehcn schilling, Degerbeck tut an zwaien tucheu zwainzig guldin dreizehn schilling neun Heller, Gedort Wigcrick zu Lübeck scchzehen guldiu fünfzehcu schilliug, Peter Klug au zwaien Posten vierzehen guldin, Jörg Würffel zu Jngelstat sechs guldin, Steffen Zwickcff zu München zwen guldin, Heinrich Jngweiler drei guldin, Wolfs Sorg zu Augspurg siben guldiu zehen schilling, Mcrten Schweringer zu Wien fünf guldin, Jörg Espcnloer zu Aisstet drei guldin, Hanns Hack zu Dantzko vier guldiu zehen schilliug, Heinrich Kepncr ein rest drei guldiu sicbeu schilling neun Heller, Jörg Mettelbach zwen guldin, Johann Fabcr zu Frankfort ein guldin zehen schilling: snmma der schuldeu »ach dem losz geteilt in neunzehen Posten begriffen, thun sechshundert einundzwaiuzig gülden rcinisch vierzehen schilling zehen Heller in gold. Item mer ist ihnen darzu wordcu auch nach dem losz geteilt etliche pncher, so an etliche ende geschickt worden sind, soviel derselben unverkauft, unuberantwort und unbezallt daran blieben ist, und nemlich so ist Linhard Taschner gen Basuna (jedenfalls Posen, denn die poscncr und breslauer Märkte wurden auch von Leipzig aus beschickt) und Breszlaw geschickt, so im noch zu verrechen geburen, latein roch ungebunden sibenund- sibenzig und teutsch roch ungebunden vierundzwainzig, mer latein roch eingebunden vier und teutsch roch eingebunden vier und latein gemalt gebnnden pücher (?) an den itzgemelten und unüberantwort zwei pücher, hat er auf rechnung gegeben hundert und sechsundzwainzig guldin rcinisch; mer Merten Schmid zu Bamberg hat noch par rest fünfzehen guldin, latein und teutsch roch ungebunden pücher zu verrechen; Niclas Salman zu Crakaw hat noch Dokumente.) Abrechnung über Schedels Chronik lüvö. 769 zu vcrrechcu latein roch ungepuuden neun latein gemalt eingebunden ein, latein ungenialt eingebunden ein und teutsch roch eingebunden vier piicher; Hannszen Auchers diencr gen Lyon geschickt latein roch ungebunden piichcr einundvierzig, daran hat er auf rechnung gegeben bei ftiufundachzig guldin zehen schilling; Antyoni Kolben gen Venedig geschickt latein roch ungebunden zwcmmdzwainzig, teutsch roch eingebunden sechs, latein roch eingebunden zwen, teutsch roch eingebunden zwen. latein gemalt unbunden zwai piicher, daran hat er verkaufen anno neunundueuuzig verrechet latein roch ungebunden zwelf, latein gemalt eingebunden.zwai, teutsch roch ungebunden zwai und teutsch roch eingebunden (?) und daraus geloszt auf abzug alles uncostenen so er ausgeben hat, einundfuufzig duccaten achtzehen pfening sechzehcn Heller nnd hat noch unverkauft gehabt latein roch ungebunden zehen, latein eingebunden zwai, teutsch roch ungebunden vier und teutsch roch eingebunden ein cronicka; daran hat er zo.lt Hannsen Geiger vierzig dncaten, der hie darfiir zallt hat am freitag nach Lorxoris Luristi den achten junii negstvergangen fiinfund- fiinfzig guldin reinisch, die in der parschaft ausgetailt sind: Petern Werner gen Bononieu geschickt vierzig latein roch ungebunden piicher, daran er zalt hat zwainzig guldin reinisch: Hannesen Firleger gen Florentz geschickt latein roch ungebunden achtundsechzig, latein roch eingebunden ein und latein gemalt eingepunden ein cronicka; soliche piicher sind laut seiner rechenzettel verkaufen unz an funfundzwainzig piicher; so ist er über das, so er daran zalt hat, an den verkauften piichern noch schnldig bei vierzig guldin reinisch; Iheronimus Rotmundcn geschickt gen Genua latein roch ungebunden zwen- undzwainzig, latein roch eingebunden ein und latein gemalt eingebunden ein cronicka: daran hat er Petern Bischer zn Gena geantwort vierzig guldin reinisch acht Pfund. Sollichc obgemelte tcilung lmbeu auch bede teil in irem wert, als ein jedes stnck oder schuld erfunden würt, als gniigig angenommen, also das kein to.il dem andern werschafft oder vcrrcr anzeigung darnmb zu thun schnldig sein soll, sunder ein jeder sage dem andern teil nnd sein erben für sich und sein erben umb alle vergangner Handlung und fachen, so sich des truckS und der pücher halben verlassen haben, ganz qnit, ledig und losz, kein klag noch vordrung nit mer zn haben noch zu gewinnen. In torma meliert teste«: Kaspar Kresz und Bernhard«? Volkmeyr. ^otnm sexta ^eluiex den zwen- undzwainzigsten tag des monats junii arme ete. nono ete. Kapp. i. !!> 770 Verzeichnis der Drucke von Aldus Manutius, sDokumente. VIII. Verzeichnis der Drucke von Aldus Manutius. (Chronologisch geordnet.) 1495 Lg.8os.ri8 Lrotömgtg e. intl-rpret. ist. etc. 4°. (1508 s?) 1512.) 4 Nsrc. 1495/8 *^rist2g.s, ?d., Iiitroflu<:rioni8 ^ri idis äs materig meltioa lidri VI etc', ^iesnelri ?Iikiiaeu et ^Isxipdarmses (gr.) lol. 1 vue. 1499 Lpi8t.o1g.rum (^rsoogrum oollsotio. 2 l?srtt. 4". 1 vuc. 1499 I'irmicii ^stronnmiLorum lidri VIII. ^Ugnilii ^8tron., ''^rati ?I>söuomsug etc., ^?rnoli 8plist-rg, I'd. I^iuaero iiitermetv. i>s, Lpi8t.ol>? clkvoti88ime. lol. 1 Due. 15«>0 Lueretii Osri lidri VI. 4". 1 I.ir. 1501 Vsrxilius. 8° (1505, 1514, 2 mal.) 3 Nsri. 1501 Horstiu8. 8" (155>9 mit Aldus' Abhandluug ä«> motri8 üorslii.» 3 Nsrc 1501 .Iuveusli8 ?er8iu8. 8^'. 3 Nsre. 1501 Nsrtisii8. 8". 3 Nsre. I5U1 ^ktrsrc!lis, ^08? volZsri. 8". (1514.) 3 Nsrc. 1501/2 ?oi-ts<> s!dri8tiaui Vötc>rs8. I'om. I. II. 4". 6 l.ir. 1502 ^I
  • . Introäuotio scl liedrsssm liiixusm. 4°. 1 I.ir. 10 8nläi. 1502 viLernui!, LMtoias Ismi!isrc!8. 8^. (1512.) 3 Nsri-. 1502 ^öeroeloti lidri IX (Zr.) toi. 1 vue. 1502 Lucsiiu8. 8°. (1515.) 3 Alsro. 1502 vsuts, lö tsr^s rime. 8°. (1515.) 3 Nsro. 1502 6?oiluoi8 0uoms8tieou (Zr.) loi. 1 Oue. 1502 8tstii 8>tvsrum lidri V ete. 8°. 3 Nsrs. 1502 ^8or>I>o»Ii8 'Irsgoeciiso VII e. l>ommentsrÜ8 (i;r.) 8°. 3 Lire. Dokumentes Verzeichnis der Drucke von Aldns Mcmutius. 771 1502 ^Iduo^äiclss (xr.) kol. 1 Duo. 1502 Valsrius Naximu8. 8°. (1514.) 3 .Aare. 1502 vviäii Opera. 3 loini (einzeln erschienen). 8°. 3 ölare. (1515 Nach Aldus' Tod.) 1503 ^minonii Hormei Oominsntaria in lidruin xeri Lerinsneias etc. (Zr.) kol. 1 vue. 1503 LesZarioiiis, daräinalis Me., in oaluinniatorsin (Keorgium 'Iran- z^unt.) ?Iatoni8 lidri IV. 3 I-ire. 1503 Latullus. lidullus. kropertins. 8°. (1515.) 3 Naro. 1503 ?lorileZiuin viversorum spiZrammatmn (Zr.) 8°. (1521 und 1551.) Ohne Preis. 1503 ^Stspdanus L^.^ dg urbidus (gr.) kol. 3 Lire. 1503 ^Xsnopdonti8 Omisss, Mas et Zrasoa gest», avnellanwr sto. ^Reroäiani di8t. (8°.) kol. 1 vue. 1504 ^ristotelis cls natura aninialiuin lidri IX. 1Keovdra8ti äs di8toria plantaruiii lidri IX etc. Ideocl. (?a?a intsrxr. (lat.) kol. (1514.) 1 vue. 3 I.ir. 1-504 ^vemostdenis Orationss (Zr.) kol. 3 vue. 1504 »Luripiäis IraZoeÄiÄe XVII (XVIII.) 2 Voll. 8«. I vue. 3llr. 1504 Romsri Opera oinnia (Zr.) 2 ?omi. 8". 1 vue. 3 1,irs. 1504 ^oannis Krammatioi in ?osteriora rs8olntoria ^riswtelis vom- insntaria (gr.) kol. 1 Duo. 15Y4 Origenis Ilomilias, clivo Lisron^mo interpr. (lat.) kol. 5 Lire. 1504 ?ostas Oliristiani. ?omv.8 III. (FrsZorii Z^a?ian^eni carmina, o. verÄons lat. 4°. 3 Lire. 1505 ^esopi Vita et kabsllas e. intsrpr. lat. ^Ori ^pollinis disro- Zl/pdiea, ste. kol. 1 One. 1505 ?on.ani 0psra. 8°. K Nare. (1515, später 1533. Ein zweiter Band 1518.) 1505 (?) Huinti valadri (Sm^naei) äersliotorum ad Ilomsro lidri XIV. 8°. 3 Lire. 1507 Lurixiäis Lseuda st IvliiZenia in L.nliäe in lat. translatse, Lrasmo Rot. interprets. 8°. 1508 Lrasini Roteroclami ackaZiorum ediliaäes trss, ste. kol. 1508 ?Iinii Ssennüi spistolarum lidri X. 8°. (Zum ersten mal die vereinigte Firma: In asäidus ^.läi et ^.närsae ^solani sooeri.) 1508/9 ^Rdetorss graeoi. 2 lomi. kol. 1509 *?lutarodi Onnsenla (moralia) (Zr.) kol. 1509 8allu8tii äs eon^uratione Latiliuae lidd. 8°. 1509 8allu8tii äs dello ^uZurtdino ste. lidd. 8". 1512 Ldrx8olorae Lrotemata sto. (xr.) 8°. 49» 772 Frequenz der frankfurter Herbstmesse 1'>i!!». ^Dokumente. 1513 ^^loxanäri ^rilii'oäiüioi in topiea ^.ristotelis commentari (Zr.) toi. 1513 (?a.08a.i'i8 tüomm. äo Kollo Kallieo, 6e liollo oiv. ete. 8°. 1513 slioeronis Lpi8tolarum aä ^ttioum, n-rrtt. kol. 1514 ^^tlienaou8 (Zr.; ocl. Nusui-us). kol. 1514 Lioeronis RKstorioorum litn-i IV, ote. 4". 1514 *He8^oaii viotionarium (M. ;^ ecl. l>lu8nru8). kol. 1514 ^?inslari Olympia, I'^tliia, l^oinea, Istlimia eto. (Zr.) 8". 1514 ^uintilia.nu8 (Institutt. orat.; oä. l^av^ei-n.-;). 4". 1514 8anns,?arii ^rcacli». 8^. 1515 ^Icli Nanutii Kianun^ti.8t.itntinmim libri VII (o«l. L»natio). (Nach Aldus' Tod.) 1515 Suiäas. kol. IX. Verzaichnis der Buchdrucker, Buchhendler vnd Buchsnrer, so In« der Herbstmeß Ao. 1569 den 14. Septembris durch E. E. Rath für oeschiedcu worden. Cöllen. Heinrich Nutius. — Johannes Gymnicus. — Uei-uinus t!aloniu8. — Alatki'nus s!ol!nus. — Peter Horst. — Johann Grciffenbrnch. — Johann Birckinan. — Jacob weysz. — ^'I,ooclosiu8 Kiamin«>n8. — ^rnolllul? Birck^ man et krl8. — Dioteii^li Banm. — Engel Diegen. Antorff. ?l>ilii>8 Xutiu8. — I''r!>noi80U8 Ltelt^ius. — ,Iaannlioru8 ?Iantinu8. — Ruprecht (Äimox. Augspurg. Marti» Schrot. — Georg Willcr. Dokumentes Frequenz der frankfurter Herbstmesse 1569. 773 Nürmbcrg. Dietherich Gerlatz so des vom Bergen seligen Truckercy vberkonrmen. — Vlrich Neuber. — Vclten Furman. — Hanuß Popp. — Margaretha Sabisin. — Ooi'iieliu« Oaimox. — Hannß Woldran. Straßburg. ° Christian Miillcr. — Thcodosius Riihel. — Josias Riehel. — Thiebaldt Dietherich. — Hauusz Heinrich. Lnüvdius Lpiscoxiu« Vnnd Samuel Gryneus Doctor. — Balthasar Hau, Vnnd Mittucrwandten, so die Opcrinjsch ot'twiuam bekommen. — ^.ure- lius k'i'odviiinL. — Thoman Guerin. — Hcnricus Pctri. — Petnts Perna — Brillingcrs Erben. Basell. Zllrch. Christophorus Froschauer. — Iacobus Gesncrus. Georg Gruppenbach. — Tübingen. Morhardts seligen Erben. Jngolstat. Alexander Weissenhoru^ Freyburg in Preyßgaw. Stephan Grane Jeorg Bauman. Erfurt. Conrad Dreher. Jene. Wolfs Hayll. 774 Frequenz der frankfurter Herbstmesse 1569. ^Dokumente: Speyer. Heinrich Caimox. — Hanß Gartenman. — Hubertus Caimox. Mentz. Frantz Vnd Caspar Behemen. Hcydelberg. Matheus Harnisch. Franckfurt. Sigismundt Feyerabendt Vnd Mittuerwandten, Georg Raab Vnd Weigand Hans Erben. — Sigismund Feyernabendt fllr sich allein. — Johann Kip- pius anstat der Egenolffischen Erben. — Symon Hueter. — Peter Fabrj. — Peter Breubachs Erben. — Nicolaus Basse. — Thomas Rebart. — Jacob Guischet. — Bastian Mais von Mastricht. — Thomas Drcchsel. — Conrad Hochgcsang. — Paulus Reueller. — Johann Wolffius. — Martin Lechler. Marpurg .in Hessen. Augustin kolb. Besel bei kllnigstein. Niclaß Heinrich. Welschen. Venedig. Caspar Bindonj. — ?etrus lovgus. — ketrus Val^risius. Lion. Johann Frellon. — Element Baudin. — ?etrus v. ^uauti. — Johann de Puis. Genfs. Johannes Crispinus. — Salomon von Normandj. — Barthel Vinccntz. Michel Spieß Von Bechun. — Florentz Wllrt Von Musseburg, Dokumentes Reichs-Preßvcrvrdnungen. 775 X. Reichs-Preßveroronungen. tNcue und vollständige Sammlung der Reichsabschiede, Teil. Franlsurt a. M. I7»7. Abgedruckt auch in I. A, Collmann, „Quellen, Materialien und Kommentar des gemeinen deutschen Preßrechts" Berlin IS44.) 1. Abschied des Reichstags zu Nürnberg auffgericht ^noo 1524 am 18. April. H. 28. Nachdem im Eingang vermerkt worden, daß die Stände als Schützer und Schirmherren des Glaubens das wormser Mandat mit Gehorsam beobachten werden, fährt der ß. fort: Darzu daß eiue jede Obrigkeit bei ihren Druckereyen, und sonst allenthalben nothdiirfftig Einsehens -haben sollen, damit Schmachschrifft und Gemählde hinfnrter gäntzlich abgethan werd und nicht weiter ausgebreitet: Und daß fiirter der Druckerey halben, Inhalt unsers Mandats gehalten werde. Ob aber jemands derselben Beschwerung oder Verhinderung begegnet oder zustünde, mag solches Unserm Statthalter und Regiment anzeigen, die haben von Uns Befehl, wie Wir ihnen anch hiermit ernstlich befehlen, den Ansuchenden Hülff und Rath mitzutheilen, darob zu halten und dasselbig Unser Mandat mit allein Fleiß zn exequircn. 2. Abschied des Reichstags zu Speyer. ^rmo 1529 auffgericht. (22. April.) H. 9. Darzu sollen und wollen wir, auch Churfürsten, Fürsten und Ständ des Reichs, mittlerzeit des Vonoilii, in allen Druckereyen und bey allen Bnchführern, eines jeden Obrigkeiten mit allem möglichen Fleiß Versehnng thun, das weiter nichts neues gedruckt, nud sonderlich Schmähschrifften, weder öffentlich oder heimlich ge- dicht, gedruckt, zue kanffen feilgetragen oder ausgelegt werden, sondern was dcrhalbeu weiter gcdicht, gedruckt oder feil gehabt wird, das soll zuvor vou jeder Obrigkeit durch dazu verordnete verständige Personen besichtiget; Und so darin Mängel befunden, dasselbig zu drucken öder feil zu haben bei großer Straff nicht zugelassen, sondern also strenglich verboten und gehalten, auch der Dichter, Drucker und Verkanffcr, so solch Gebot vberfahrcu, durch die Obrigkeit, darunter sie gesessen oder betreten, nach Gelegenheit bestrafft werden. 776 Reichs-Preßverordmmgen. ^Dokumente, Abschied des. Reichstags zu Augsburg vom 19. November 1530. Z. 2. Als nemlich, daß Unser ernstlicher Will, Meinung, und Befehl sey, daß der Churfürst zu Sachsen samt seinen Artverwandten mittler Zeit dieses gemcldten 15. Tages des Aprilis verordnen, daß nichts Neues, der Sachen des Glaubens halben in ihren Fürstenthumen, Landen und Gebieten getruckt, feilgehabt noch verkaufst werde: und daß alle Churfürsten, Fllrsten und Stände des heiligen Reichs mittler Zeit dieses Bedachts gut Fried und Einigkeit halten sollen. Z. 58. Und nachdem durch die unordentliche Truckerey biß au- hero viel Übels entstanden, setzen, ordnen und wollen. Wir, daß ein jeder Churfitrst, Fürst und Stand des Reichs Geistlich und Weltlich, mittler Zeit des künftigen Loneilii in allen Truckereyen, auch bei allen Buchfit hr er n mit ernstem Fleiß Bersehung thun, daß hinfllrter nichts Neues, und sonderlich Schmähschrifft, Gemiihlets, oder dergleichen, weder öffentlich noch heimlich gedicht, getruckt oder feilgehabt werden, es sei denn zuvor durch dieselb Geistlich oder Weltlich Oberkeit darzu verordnete verständige Personen besichtigt, des Trnckers Nahmen und Zunahmen, auch die Stadt, darinnen solches getruckt mit nehmlichen Worten darinnen gesetzt Und wo also darinn Mangel befunden, soll dasselbig zu drucken oder feil zu haben, nicht zugelassen, was auch solcher Schmähe- oder dergleichen Bücher hier- vor getruckt, soll nicht feil gehabt oder verkaufst werden. Und wo der Tich- ter, Trucker und Verkaufter solch Ordnung und Gebott überfahren, soll er dnrch die Obrigkeit, darunter er gesessen oder betretten, nach Gelegenheit an Leib oder Gut gestrafft werden. Und wo einige Obrigkeit, sie wäre wer sie wolle, hierinn lässig befunden würde, alsdann mag und soll Unser Kayserlicher Fiscal, gegen derselben Obrigkeit um die Straff pro- cediren und fortfahren, welche Straff nach Gelegenheit jeder Oberkeit, und ders ben Fahrlässigkeit, Unser Kayserlich Kammcrgericht zu setzen und zu taxi- ren Macht haben soll. 4. Kaiser Karl des Fünften Peinlich Hals-Gerichts-Ordnung von 1532. (Ausgabe von H. Zöpfl. Heidelberg iS«S.) Art.110. Straff schriftlicher unrechtlicher peinlicherSchmehung. Item welcher jemandt durch Schmachschrifft, zu Latein livel twnosus genant, die er außbreittet und sich nach Ordnung der Recht mit seinem rech- Dokumentes Reichs-Preßverordnungen, 777 ten Taufs- und Zunamen nit unterschreibt, unrechtlicher unschuldgcr Weiß Laster und Übel zumist, wo die mit Wahrheit erfunden würden, das; der gcschmccht an seinem Leib, Leben oder Ehren peinlich gestrafft werden möcht, dersclbig boßhafftig Lesterer soll nach Erfindung solcher Übelthat, als die Recht sagen, niit der Peen, um welche er den unschuldige» geschmcchtcn durch sein böse unwahrhafftige Lesterschrifft hat bringen wöllen, gestrafft werden. Und ob sich auch gleichwol die aufgelegt Schmach der zugemessen That inu der Wahrheit erfündc, soll dennoch der Außruffer solcher Schmach nach ver- mög der Recht und Ermessung des Richters gestrafft werden. 5. Abschied des Reichstags zu Regensburg ^lluo 1541 auffgericht. (29. Juli.) Z. 40. Ferner haben Wir befunden, daß die Schmähschrifften, so im H. Reich hin nnd vieder an mehr Orten ausgebreitet werden, gemeinem Frieden nicht wenig verhinderlich und verletzlich seynd, anch zu allerhand Unruhe und Weiterung gelangen möchten: Und demnach Uns mit Churfürsten, Fürsten und gemeinen Ständen verglichen, daß hinfllro in dem Heil. Reich keine Schmähschrifften, wie die Namen haben mögen, getruckt, f^yl gehabt, kaufst, uoch verkaufst, sondern wo die Tichter, Trucker, Kauffer oder Verkauffer b-etretcn, darauf eine jede Obrigkeit fleißig Aussehens zu haben verfügen, daß dieselben nach Gelegenheit der Schmähschrifften, so bey ihnen erfunden, ernstlich und härtiglich gestrafft werden sollen. 6. Der Römisch Kayserl. Majestät Ordnung und Reformation guter Polizei, zu Beförderung deß gemeinen Nutzens auff dem Reichstag zu Augspurg ^nno v. 1548 auffgericht. (30. Juni.) XXXIV. Von Schmähschrifften, Gemählden und Gemächten. tz. 1. Wiewohl Wir auch auff hiebevor gehalteneu ReichstLgen Uns niit Churfürsten, Fürsten und Ständen des H. Reichs und der Abwesenden Bottschafften vereinigt uud verglichen, auch Satzung und Ordnung im Druck ansgehen, und verkünden lassen haben, daß in allen Druckereyen, auch bey allen Bnchführern, mit ernstem Fleiß Fürsehnng gethan, daß hinführo nichts Neues, und sonderlich Schmähschrifften, Gcmählds oder dergleichen, weder öffentlich noch heimlich gcdicht, gedruckt, noch feil gehabt werden sollen, wie 778 Reichs-Preßverordnungen. ^Dokumente. denn dieselben Abschied ferner mitbringen: So befinden Wir doch, daß ob derselben Unser Satzung gar nichts gehalten, sondern daß solche schmähliche Bücher, Schrifftcn, Gemählds und Gemächts je länger, je mehr gcdicht, gedruckt, gemacht, feil gehabt, und ausgebreitet werden. Wenn wir nun zu Pflantzüng und Erhaltung Christ!, Lieb und Einigkeit und Verhütung Unruhe und Weiterung so daraus folgen möchte, Uns schuldig erkennen, indem gcbührlichs Einsehens zu thuu: So setzen uud ordnen Wir, auch hicmit ernstlich gebietend, daß hinführo alle Buchdrucker, wo und an welchem Ort die im Heil. Reich gesessen sind, bey Niederlegung ihres Handwerks, auch einer schweren Pön, nämlich X. Gülden, ihren ordentlichen Obrigkeiten, unabläßlich zu bezahlen, keine Bücher, kleiu oder groß, wie die Namen haben möchten, im Druck ausgehen lassen sollen, dieselben seyen denn zuvor, durch ihre ordentliche Obrigkeit, eines jeden Orts oder ihre dazu Verordnete besichtiget, und der Lehr der Christlichen Kirchen, desgleichen dem Abschied deß Reichstags allhie, auch andern hicvor auffgerichten Abschieden, so demselben jetzo allhie gemachten Abschied nit zuwider sind, gemäß befunden: Darzu daß sie nicht auffrüh - rerisch oder schmählich, es treffe gleich hohe, niedere, gemeine oder sondere Personen an, und dcßhalben approbirt und zugelassen. Bei gleicher Poen sollen auch alle obgcmeldtc Buchdrucker schuldig und verpflicht seyn, in alle Bücher, so sie also niit Zulassen der Obcrleit hinführo drucken werden, den ^utorsm oder Dichter des Buchs, auch seinen des Druckers Nahmen, deß- gleicheu die Stadt oder das Ort, da es gedruckt worden, unterschiedlich nnd mit Namen zn benennen, uud zu vermelden. Z. 2. Ferner setzen, ordnen und wollen Wir, daß alle und jede Obrigkeiten Uns und dem heil. Reich unterworffen, ernstlich Einsehens thun und verschaffen sollen, daß nicht allein dem wie obgcmeldt treulich nachkommen und gelebt werde, sondern daß auch nichts, so der Catholischcn allgemeinen Lehr, der heiligen Christlichen Kirchen ungemllß und widerwärtig, oder zu Unruhe und Weiterung Ursach geben, desgleichen auch nichts schmählichs, paßquillisches oder andrer Weiß, wie das Namen haben möcht, diesem jetzo allhie aufgerichten Abschied und andern Abschieden, so demselben nicht entgegen sehnd, ungemäß, in was Schein das geschehen möchte, gcdicht, geschrieben, in Druck gebracht, gemahlt, geschnitzt, gegossen oder gemacht, sondern wo solche und dergleichen Bücher, Schrifftcn, Gemählde, Abgiitz, Geschnitzt und Gemächts im Druck oder sonst vorhanden wären, oder kllnfftiglich ausgingen und an Tag kämen, daß dieselbe nicht feil gehabt, geknufft, umgetragen, noch ausgebreitet, sondern den Verkänffern genommen, nnd so viel immer möglich untergedruckt werden, und soll nicht allein der Berkänffer oder Feilhaber, sondern auch der Käusfer und andere, bei denen solche Bücher, Schmäh-Schrifftcn oder Gemählds- Dokumentes Reichs-Preßverordmingen, 779 Pasquills oder andere Weiß, sie seyen geschrieben, gemahlt, gedruckt, befunden, gesanglich angenommen, gütlich oder, wo es die Nothdurft erfordert, peinlich, wo ihm solche Bücher, Gemähld oder Schrifft herkommen, gefragt, und so der Author oder ein anderer, wer der wäre, von dem er, der gefangen, solche Schrifft, Gemähld oder Bücher überkommen, unter derselben Oberkeit gesessen, der soll alsbald auch gefänglich eingezogen: märe cr aber unter einer andern Herrschast wonhaftig, derselben soll solches alsbald durch die Oberkeit, da der erste Fehl- oder Inhaber solcher Schrifftcn betreten, angezeigt, die abermals, wie vor lant, handeln, und dem also lang vorgeschriebener Maß nachgefragt uud nachgegangen, biß der rechte Author befunden, der alsdann sampt denjenigen, so es also unigetragen, fehl gehabt oder sonst ausgegeben, vermög der Recht und je nach Gelegenheit und Gestalt der Sachen darumb gestraft werden. H. 3. Wo aber einige Oberkeit, wer die wäre oder wie sie Namen haben möcht, in Erkundigung solcher Ding, oder so es ihr angezeigt, darinnen fahrlässig handeln und nicht straffen würde: Alsdann soll Unser Kaiserl. Fiscal wider dicselbig auch deu Tichtcr, Trucker oder die Buchführcr und Verkäuffcr auf gebührliche Straff procediren und handeln, welche Straff nach Gelegenheit und Gestalt der Sachen Unser Kaiserl. Kammer-Gericht zu setzen und zu moderiren Macht nnd Befehl haben soll. §. 4. Doch wo vor dieser Zeit etwan dergleichen Bücher. Gemähld und Schrifften hinter einen kommen und also hinter ihm blieben wären, der soll darum nicht gefährd werden: Aber dennoch schuldig seyn, so er die bc- fündc, dicselbigc nicht weiter auszubreiten, zu verschenken oder zu verkauffeu und also vorige Schmach wieder zu erneuern, sondern abweg zu thun oder dermaßen zu verwahren, daß sie niemcmds zu Schmach reichen oder gelangen mögen. 7. Kaiser Karls V. Edicr vom 30. Juni 1548. Wir Karl der Wusste von Gottes Gnaden Rom. Kayser :c. Entbieten allen und jeglichen Churfürsten, Fürsten :c. Unser Gnad uud alles Guts. Ehrwürdig und Hohgebornen, Liebe Neven, Oheim, Churfürsten uud Fürsten, Wohlgeborn, Edel, Ehrsam, Andächtig und Liebe Getreuen. Als Wir iu Unser Police!-Ordnung, an diesem Unseren gehaltenen Reichs-Tage allhier mit euer Lieb und encr And. nnd der Abwesenden Bottschaften und Gesandten Rath nnd Zuthun beratschlaget, geschlossen und auffgcricht, unter andern geordnet nnd gesetzt haben, daß hinfüro alle Buchdrucker, wo und an welchen Enden die im heil. Reich gesessen seyn, bei 780 Reichs-Preßvcrordnungen, ^Dokumente, Nicdcrlcgung ihres GewerbS auch einer schweren Pecn, nehmlich fünfhundert Gulden in Gold, ihren ordentlichen Obrigkeiten unabläßlich zu bezahlen, keine Bücher, klein oder groß, wie die Namen haben möchlen, in Truck auß- gehen lassen sollen, dieselben seyn denn zuvor (der Polizei-Ordnung ganz entsprechend) Alles laut und Inhalt derselben Unser Ordnung und Satzung, Wir also durch diß Unser offen Edict auch allen und jeden verkündigen, hiermit-von Nomischer Kayserl. Macht ernstlich gebietend, und wollen, daß ihr solche obberiihrtc Unser Kayserl. Ordnung und Satzung allenthalben in Unser, des Reichs und euren Ftirstenthiimern, Landen, Städten, Flecken, Obrigkeiten und Gebieten von Stund an öffentlich auch verkündiget, derselben alles Ihres Inhalts Vollziehung thut, und gegen den überfahrnen mit ob- bestimmten Peenen ernstlich verfahret und handelt, und hierin niemands verschonet, auch in dem allen nicht ungehorsam noch säunlig erscheinet, in keine Weise noch Wege, so lieb euch sey Unser und des Reichs schwere Ungnade, und obbestimmte Peen und Straffe zu vermeiden, das meinen Wir ernstlich. Geben in Unser und des Reichs Stadt Augspurg am letzten Tag des Monats ^unii nach Christi unsers Herrn Geburth funffzehenhundert und im achtund- viertzigsten, Unsers Kayserthums im acht und zwanzigsten, und Unserer Reiche im drey und drcyßigsten Jahre. Oarol. v. ^. kereuot. manilatum (Äesareae et La-tnolioae N^estatis xroxrium. ^ol>. Odsrndurgsr. 8. Abschied des Kreistags zu Erfurt vom 27. September 1567. tz. 61. Demnach auch in dieser Verordnung Unsere Kaiserliche Com- missaricn, der Churfürsten, Fürsten, Bottschafften und andere Crayß-Obersten, Zu- und Nachgeordnete, auch an dero statt die dcputirte Crayß-Räthe und Gesandte wohlbedächtlich zu. Herzen und Gemüth geführet, welchermassen nunmehr eine gute Zeit von Jahren hero allerhand unruhige, leichtfertige und üppige Lcut inn- und außerhalb des Reichs sich nicht gescheuet, vielfältige Schmachschrifftcn, Gemählde, und aufrührische Tractatcn zuwider Unserer Borfahren, Unserer und des heil. Reichs Verwegen nothwendiglichen publi- cirten Satzungen und Ordnungen in offenen Trnck ausgehen zu lassen, und zu gemeinen Märkten zu feilen Kauf zu bringen, vdcr sonsten in andere guthertzige Lent, und sonderlich dem gemeinen Mann zuzuschieben, darzu dann nicht weniger andere hochschädlichc nnwahrhafftc Gedichte entweder unter dem Schein neuer Zeitungen oder Pasquillen, hin und wieder szi-n-Airt wer- Dokumentes Rcichs-Prcßvcrordmmgen. 781 den, darinu jc länger jc mehr nicht allein die ringerc Personen durch lang- müthiges der Obcrkeiten Zusehen, sondern auch sie die Obrigkeiten zugleich auch andere Churfürsten, Fürsten nnd Stand, ja auch Unsere Kaiserliche Person selbst angetastet, auch wohl zu besorgen, so diesen falschen üppigen Dichtern also ohn gebührliche ernstliche Straff länger zugesehen werden solte, daß dadurch ein solch Mißvertrauen nnd Verhetzung zwischen allerseits hohen uud niedern Ständen erwecket, welches wol unver- sehcnliche Empörung und viel Unheyls verursachen möchte. ß. 62. Wann sie Uns nnn hierauf dessen, was vermelte Unsere Vorfahren am Reich statuirt, und derentwegen weiter iu der zu Augspurg Anno viertzig ächt aufgerichteten Polizeiordnuug gesetzt worden, in Untertänigkeit erinnern lassen, Wir auch ob solchem allem billich ungnädiges Mißfallen tragen, und zu Handhabung Unserer und des heil. Reichs Geboten und Ordnungen mit Gnaden geneigt dahin zu sehen und zu trachten, wie demnächst die,en leichtfertigen bösen leuten, als sondern Anstifftern aller Unruhe uud selbst Auffrllhrern, beizukommen und sie zu wohlverdienter Straff vermög gemeiner beschriebener Recht und jetztermelter des heil. Reichs Konstitutionen, Abschied und Ordnung gebracht werden mögen. So wollen Wir auf solche vorige Reichs-Abschied uud Konstitutionen deren auch der jetztgemeltcn fliegenden Zeitungen und deren Ding Abtrucker und Verkaufter halben Unsere offene NlMslata, ins Reich pudlieiron und ausgehen lassen. H. 63. Setzen, ordnen uud wollen hierauf, daß alle und jede Obrigkeiten, so Uns und dem heil. Reich unterworffen, ernstlichen Einsehens thun und verschaffen sollen, daß nicht allein solchen unsern Nanckaten treulich nachkommen und gelebt werde, sondern daß auch nichts schmähliches, pasquillisch oder anderer Zcituugswcise, wie das Namen haben, oder zn einem solchen obvermcltcn Mißtrauen, Empörung und Unheyl im heil. Reich zu erwecken, verstanden werden möchte, in was Weise das Gedicht geschrieben, in Truck bracht, gemahlt, geschnitzt, gegossen oder gemacht wäre, in ihren Churfürstcnthumen, Fllrstcnthnmcu, Landen, Städten und Gebieten keineswegs feil gehabt, gekaufft, umbgetragen noch ausgebreitet werden, alles bei ?ven und Straff der obgemclter gemeiner beschriebenen Recht und des Reichs Ordnungen. 9. Abschied des Reichstags zu Speyer ^llno 1570 auffgericht. (11. Dezember.) 8- 154. Wiewol auch ausf etlichen vorigen gehaltenen Reichs-Tilgen bei schweren Pocnen statuirt uud gcbotten worden, daß die Obrigkeiten bei 782 Rcichs-Prcßverordmmgen. ^Dokumente. ihren Druckcrcycu, Buchführcrn und sonsten ernstliche Vorsehung thun sollen, damit keine Schmähbücher, Gemählde oder dergl. (dardurch nichts gntcs, sondern nur Zanck, Aufruhr, Mißtrauen und Zertrennung alles friedlichen Wesens angcstiff öffentlich oder heimlich gemacht, gedruckt, verkaufst, oder sonsten ausgehen: So kommen Wir doch in gewisse Erfahrung, daß solchem Unsrem und des Heil. Reichs Gebot an vielen Örtern nicht gelebt, sondern zugesehen werden will, daß hin und wieder allerley schamlose Schmehschrifften, Biichcr, Karten und Gemählde gedruckt und gemahlet, ohne alles straffen, zuvorab auff den gemeinen Jahrmärkten, Messen und in anderen Versammlungen umbgetrageu, feil gegeben, verkaufst und ausgebreitet, darunter dann auch niemand, es fei Obrigkeit, Herr oder Unterthan verschonet werde. Z. 155. Dieweil ann solche vermessene ungescheute Frechheit des lästerlichen Drückens, Mahlens und Schmähens, umb so viel mehr zu coerciren, und allenthalben abzustellen, haben Wir uns mit gemeinen Ständen und den Abgesandten dahin verglichen: Darauff setzen, ordnen und wollen Wir, daß hinfüro im gantzen Römischen Reich Buchdruckereien an keine andere Orter, denn in denen Städten, da Churfürsten und Fiirsten ihr gewöhnliche Hoffhaltung haben, oder da Universität es stucliorum gehalten, oder in ansehnlichen Reichsstädten verstattet, aber sonsten alle Winkel-Druckerehen stracks abgeschafft werden sollen. H. 15K. Zum anderen soll auch kein Buchdrucker zugelassen werden, der nicht zuforderst von seiner Obrigkeit, da er häußlich sitzet, darzu redlich, ehrbar uud aller Ding tuglich erkennt, auch daselbst mit sonderm leiblichen Eyd beladen, in seinem Truckcn jetzigen und andren Reichsabschieden, sich gemäß zn verhalten. Zum dritten sollen einem jeden alle lasterliche schmähliche Bücher, Schrifftcn^ Karten oder Gedicht in Druck zu geben oder zu trucken, durchaus bey hoher Straff, sowohl bey Verlust der Bücher und Druckereien verboten seyn. Zum vierten soll keiner etwas zu trucken Macht haben, das nicht zuvor von seiner Obrigkeit ersehen und also zu trucken ihme erlaubet wäre. Zum fünfftcn soll derselbe alsdann auch deß Dichters oder Authoris, gleichfalls seinen Namen und Zunamen, die Stadt und Jahrzahl darzu setzen. H. 157. Da aber deren Ding eines oder mehr unterlassen, sollen nicht allein die getruckte Bücher, Schrifften oder Karten alsbald von der Obrigkeit confiscirt, sondern auch der Trucker, und bey weme die zu kaufftn oder sonsten "auszubreiten begriffen, an Gut oder sonsten nach Gestalt und vermog gemeiner Recht, nnnachläßlich gestrafft werden. Z. 158. Mit gleichem Straffen und Ernst soll auch gegen denjenigen, so lästerlich schmähliche Gemählde machen, zu verkauffcn, oder sonsten zu divulgiren umführen. Z. 159. Darum gebieten nnd wollen Wir daß alle und jede Stände, Dokumentes Reichs-Preßverordnnn^en. und Obrigkeiten, ob diesem Unsrem Gebott nnt allem ernstlichen Fleiß halten, anch sonderlich ihre Trnckcreyen unvcrwarnier Ding Visitiren, denn sie da in diesem jemand übersehen, colludiren oder keinen gebührenden Ernst und Straff gegen die Ubertretter fürnehmen würden, sollen sie damit in Unsere schwere Ungnad gefallen seyn, und nach gestalten Dingen pro arditrio von Uns gestrafft werden. 10. Kaiserliche und des Reichs reformirtc und gebesserte Polizei-Ordnung, zu Frantfurth, ^im» 1577 auffgericht. (9. November.! Der XXXV. Titul. Von Buchtruckern Schmähschrifftcn schmählichen Gemahls, Gedichten nnd Anschlägen. Z. I. Wiewohl aufs vielen hievor gehaltenen Reichstägen, weyland Unsre löblichen Vorfahren, sich mit Churfürsten, Fürsten nnd Ständen des heil. Reichs nnd der abwesenden Bottschafften vereiniget nnd verglichen auch Satzung und Ordnung im Druck ausgehen und verkündigen lassen haben, daß in allen Truckercyen, auch bey allen Buchführern und Händlern, mit ernstem Fleiß Versehnng gethan, daß hinfüro nich. < nenes, so Oberkeit wegen nicht ersehen, insonderheit aber, daß keine Schmähschrifftcn, Gemählds oder dergleichen weder öffentlich noch heimlich gedicht, getruckt und fehl gehabt werden fallen, wie dann dieselbe Abschied, sonderlich aber der in Anno z<. siebentzig zu Sveyer auffgericht worden ist, ferner mitbringen: So befinden Wir doch, daß ob denselben Satzungeu gar nichts gehalten, sondern daß solche schmähliche Bücher, Schafften, Gemählds und Gemiichts, je länger, je mehr gedicht, gedruckt, geinacht, fehl gehabt und ausgebreit werden. tz. 2. Wenn wir nun zu Pflantzuug und Erhaltung Christi. Lieb nnd Einigkeit und Verhütung Unruhe uud Weiterung, so daraus erfolgen möcht, Uns schuldig erkennen, in dem gebührlichen Einsehens zu thuu: So setzen nnd ordnen Wir, anch hiermit ernstlich gebietend, daß hinfüro Buchtruckcr, Verläger, oder Händler, wo und an welchen Orten die im Heil. Reich - gesessen seyn, bei Niederlcgung ihres Handwerks, auch einer schweren Peen, nach Ermässigung ihrer ordentlichen Oberkeit unnachlässig zu bezahlen, keine Bücher, klein oder groß, wie die Namen haben möchten, in Trnck ausgehen lassen sollen, dieselben seyen dann zuvor durch ihre ordentliche Oberkeit eines jeden Ortes, oder ihre darzn Verordnete, besichtiget nnd der Lehr der Christlichen Kirchen, deß- 784 Rcichs-Preßvcrordnungen, ^Dokumente. gleichen den anffgcrichtcn Rcichsabschieden gemäß befunden, darzu daß sie nit aufrührisch oder schmählich, es treff gleich hohe und niedere Stände, gemeine oder sondere Personen an, und deßhalb approbirt und zugelassen. Bei gleicher Peen sollen cmch alle obbemeldte Buchdrucker, Berläger und Händler schuldig und verpflicht seyn, in allen Büchern so sie also mit Zulassen der Oberkeit hinfüro trucken werden, den ^urliorsm oder Dichter des Buchs, auch seinen deS Truckers Namen, desgleichen die Stadt oder deß Ort, da es getrnckt worden, unterschiedlich und mit Namen zu benennen und zu vermelden. Z. 3. Und setzen, ordnen und wollen Wir, daß alle und jede Obcrkeitcu, Uns und dem H. Römisch Reich unterworffen, ernstlich Einsehens thun nnd verschaffen sollen, daß nit allein dem, wie obgemelt, treulich nachkommen nnd gelebt würde, sondern daß auch nichts, so der Christl. allgemeinen Lehr und zu Augspurg auffgcrichten Religion Frieden ungemäß und widerwärtig, oder zu Unruhe und Weiterung Ursach geben, noch auch keine Famosbüchcr oder Schrifften, es habe der ^utlioi-seinen Namen darunter gesctzet oder nit, deßgleichen auch nichts schmählichs oder Paßquillisch, oder in andrer Weiß, wie das Namen haben, und in was Schein das bcschehen möcht, gedicht, geschrieben, in Truck bracht, gemahlt, geschnitzt, gegossen oder gemacht, sondern wo solche und dergleichen Bücher, Schrifften, Gemählde, Abgüß, Geschnitz und Gcmächts, in Truck oder sonst vorhanden wären, oder künfftiglich außgingcn, und an Tag kommen, daß dieselbe nicht fcyl gehabt, gekaufft, umbtragen, noch außgebreit, sondern den Verkauffern genommen, und so viel immer möglich, nntergetruckt werden. Und soll nicht allein der Verkauffcr, oder Feylhaber, sondern auch der Käuffer, und andere, bey denen solche Bücher, Schmähschrifftcn oder Gemälds, Paß- quills oder andere Weiß, sie seyen geschrieben, gemahlct oder getrnckt, befunden, gesanglich angenommen, gutlich oder wo es die Nothdnrfft erfordert, peinlich, wo ihm solche Bücher, Gemälds oder Schrifft herkommen, gefragt, und so der Author oder ein ander, wer der wäre, von dem er, der gefangen, solche Schrifft, Gemähld oder Bücher überkommen, nnter derselben Oberkeit gesessen, der soll allsbald auch gefäuglich eingezogen: wäre er aber unter einer andern Herrschafft wonhafftig, derselben soll solcher zur Stund durch die Oberkeit, da der erst Fehl-, oder Inhaber solcher Schrifften betrettcu, angezeigt, die abermals, wie vor laut, handeln, und dem also lang vorgeschriebener Maß nachgefraget und nachgegangen, bis der rechte Anthor befunden, der alsdann sampt denjenigen, so es also umbgetragen, fcyl gehabt oder sonst außgcben, vermög der Recht, und je nach Gelegenheit und Gestalt der Sachen, darumb andren zum abscheulichen Exempel, mit sondern: Ernst gestrafft werden. Z. 4. Wo aber einige Oberkeit, wer die wäre, oder wie sie Namen Dokumentes Neichs-Prcßvcrordmma>'», 785 haben möcht, in Erkundigung solcher Ding, oder so es ihr angezeigt, darin» fahrlässig handeln, und nicht straffen würde, alsdann wollen Wir entweder selbst, wider dieselbige auch den Dichrer, Trucker, oder die Buchfuhrer, Händler und Verkauffer, ernstliche Straff fiirnehmen lassen, oder aber soll Unser Kayserl, Fiscal Amtswegen, dargegen auff gebührliche Straff proccdircu und handeln, welche Straff nach Gelegenheit, nnd Gestalt der Sachen Unser Kayserl. Cammer Gericht zu setzen und zu moderiren Macht und Befclch haben soll Z. 5. Doch, wo vor dieser Zeit etwan dergleichen Bücher, Gcmählds oder Schrifften hinter einen kommen, nnd also hinter ihme blibcn wären, der soll darumb nicht gefährt werden, aber dennoch schuldig seyn, so er die bcfllnde, dieselbige nicht weiter außzubreiten, zu verschenken oder zn vertauffeu uud also vorige Schmach wieder zu erneuern, sondern allmcg zu thun oder dermaßen zu verwahren, daß sie niemands zu Schmach gereichen uud gelangen mögen. Z. 6. Uud damit solchem allem desto steiffcr und eigentlicher nachgesetzt, und dergleichen Famosbücher, Schrifft oder Gemälds umb so viel mehr ver- mitten werde; So ordnen und setzen Wir nochmals, daß im gantzen Römischen Reich die Bnchtruckereyen an keinen anderen Örtern, dann in den Städten, da Churfürsten und Fürsten ihre gewöhnliche Hoffhaltnng haben, oder da Universits-tL» seyn, oder in ansehnlichen Reichsstädten verstattet, aber sonstcn alle Winckeltruckereyen gestracks abgeschafft werden sollen: Desgleichen soll auch kein Buchdrucker zugelassen werden, der nicht zuvorderst von seiner Oberkeit, darunter er häußlich sitzet, darzu redlich ehrbar uud allerdings tauglich erkennt, anch daselbst mit sonderlichem leiblichem Eyd beladen ist, in seinem Trucken sich obberiihrten jetzigen uud künfftigen Reichsabschieden gemäß zu erzeigen nnd sich aller lästerlichen und schmählichen Bücher, Ge- mählds und Gedicht, gäntzlich zu enthalten. H. 7. Wann Wir auch berichtet worden sind daß in etlichen Landen dieser Brauch oder vielmehr Mißbrauch eiugerisscn, da deni Glaubiger aufs sein Angesinnen von seinem Schuldner oder Bürgen nicht bezahlt wird, daß er derentwegen dieselbigen mit schändlichen Gemcihld oder Brieffcu, öffentlich anschlagen, schelten, beschreycn nnd beruffen lässet. Dieweil aber auch gautz ärgerlich, auch viel Zanks und Böses verursacht, darumb eS ja in keinem Gebiet, darum Recht nnd Billichkeit administrirt werden kann, zu verstatten: So wollen Wir dasselbig anschlagen, anch solche Geding und ?ÄLtÄ den Verschreibungen einzuverleiben hiemitt gäntzlich vcrbotten und auffgehobcn, auch alleu und jeden Oberteilen in ihrem Gebiet, mit ernstlicher Straff gegen dem jcnigen, so hernach des Anschlagens sich gebrauchen würde, zu Verfahren befohlen haben. Kapp. i. 50 Erläuterung der graphischen Tafeln zur Statistik des deutschen Buchhandels in den Iahren 1564 bis 1765. Von Fr. Zarncke. (Bgl. hierzu Toscl I-III.) Als im Jahre 1850 Schwctschke's „t!oclox nnnäwarius" erschien, der eine Statistik des deutschen Buchhandels nach den Meßkatalogen von 1564 Ins 17L5 unter mannigfachen Gesichtspunkten darlegte, widmete ich demselben alsbald ein eingehendes Studium, und die vielfachen überraschenden Resultate desselben erregten mein lebhaftestes Interesse. Aber bald stellte sich mir das Bedürfnis heraus, die Sprache der Ziffern beredter und deutlicher zu machen, und ich entwarf eine Reihe graphischer Tafeln, wie sie damals uoch wenig in Übung waren, seitdem zur Veranschaulichung statistischer Verhältnisse ganz gewöhnlich geworden sind. Diese Arbeit ward nur für mich selber unternommen, an eine Veröffentlichung dachte ich nicht. Andere wissenschaftliche Interessen verdrängten dann diese, und so haben die von mir entworfenen Tabellen länger als 30 Jahre verworfen und vergessen dagelegen, bis das Interesse an unsers Freundes Kapp „Geschichte des Buchhandels" mich veranlaßte, sie wieder hervorzusnchen und dem Genannten zur Einsichtnahme zu übersenden. Zu meiner Freude erregten sie seine Teilnahme in hohem Grade; er sprach den Wunsch aus, eine Anzahl derselben seinem Werte bcizngeben, und ließ die von ihm ausgewählten und von Neuem genau durchgerechneten, auch hier und da noch vervollständigten ^ in saubern Zeichnungen zur Vorlage für die Vervielfältigung Herrichten.'-^ So sind die diesem Werke bci- * So hat Kapp einigemal fünfjährige Dnrchschnittssiiimncn berechnet, wo ich mich mit zehnjährigen begnügt hatte. ** Leider ist Kapp zu der von ihm geplanten Wetterführung nicht gelangt. Mir lag im Jahre 1K50 nur die Statistik bis zum Jahre 1705 vor, während Schwetschke Erläuterung der graphischen Tafeln. 787 gegebenen drei Tafeln zu Stande gekommen, über die nun mir die Pflicht zugefallen ist, die Leser kurz zu orientieren, nachdem unser Freund so jählings aus seiner Arbeit herausgerissen ist. Voransenden muß ich einige Bemerkungen, durch die die Angaben der Meßkataloge auf ihren richtigen Wert zurückgeführt werden sollen. Dieselben sind keineswegs angethan, ein absolut sicheres Bild von dem in jedem Jahre wirklich Gedruckten zu gewähren. In sie fand nur die Litteratur Aufnahme, die an dem Meßverkehr teilnahm, alles rein Lokale, wenn es nicht in die Nähe der Meßorte fiel, ist wohl meistens ganz ausgeschlossen geblieben, gewiß auch manches andere, nur von den Meßorten allzu Entlegene. Am meisten ist dies der Fall gewesen zu Beginn des Meßkatalogs (1564 fg.), als derselbe noch ein rein privates Unternehmen eines umsichtigen Svrti- menters war, der nur seinem und seiner Kollegen buchhändlerischcn Vertriebe dienen wollte. Später, als der Meßkatalog eine offizielle Bedeutung erlangte, ward es besser. Aber ganze Kategorien von Werken, so die gesamte Skar- tekenlitteratur, die Pamphlete, Satiren u. «., wenn man ihnen nicht eine allgemeinere Anziehungskraft zutraute, fanden auch dann keine Aufnahme, oder nur eine ganz zufällige. Von den sämtlichen Werken z. B. Christian Reuters, des Verfassers des „Schelmuffsky", hat kein einziges einen Platz im Meßkatalog erhalten. Diese Werke erschienen als zn niedrig und unwürdig eines amtlichen Verzeichnisses. Auch Bücher, die, wenn auch nur in gewissen Gegenden, mißliebig erscheinen mochten, ließ man gern fort, nm die Verbreitung des Meßkatalogs nicht zu hemmen. Auch Parteistandpunkte machten sich geltend. So haben die Katholiken sich mehrfach beklagt, daß ein großer Teil ihrer Litteratur keine Aufnahme finde u. s. m. Andererseits ist auch frühe schon manches in dem Meßkatalog als erschienen aufgeführt, das nie gedruckt herausgekommen ist oder erst später und in ganz anderer Gestalt. Schon in den siebziger Iahren des 16. Jahrhunderts griffen die Gelehrten gern nach dem Meßkatalog, um sich nach den Neuigkeiten der wissenschaftlichen Litteratur umzusehen; wer sich daher mit einem neuen Plane trug und ehrgeizig die Blicke der Fachgenossen und der Welt auf sich lenken wollte, der ließ es sein Erstes sein, sobald er mit einem Verleger abgeschlossen hatte, diesen zu veranlassen, den Titel des Buchs in den „Kaialog zu besorgen. Etwas besser ward dies, als man später anfing, die künftig erscheinenden später den „voäsx nuQl)0 auuäherud bereits von Hain geschehen ist. Ein solches Verzeichnis wird dann eine viel sicherere (Grundlage abgeben, als der Mcßkatalog, und auf ihm wird dann eiuc ncne nnd zuverlässigere Statistik des gesamten Buchhandels nnd Buchdrucks aufgebaut werden können, während die gegenwärtige wesentlich mir den Meßvcrlchr darzustellen vermag. Auch das wolle man beachten, daß das Jahr des „t!ockex nunäinariuk" von Michaelis bis Michaelis geht, also sich nicht mit dem Kalenderjahre deckt, ferner daß jedes Buch als eine Einheit gilt, mag es nun eine Broschüre von einem Bogen, mag es ciu mehrbändiges Werk in Folio sein, mag es iu Tansendcn von Ercmvlarcu gedruckt sein, oder in wenigen Hunderten. Nach diesen nötigen Reserven^ wollen wir jetzt kurz die einzelnen Tafeln ins Ange fassen. " Natürlich treten hierzu mich noch die Uugeuauigteiteu in der Ausarbeitung des „<^o>>ex numlinni'ius". Selbstverständlich mnß man Nachsicht üben, wo eS sich nin Hunderttansende von Zahlen bandelt, aber der„<^ocki?x" ist wirtlich oft recht slnchtig gearbeitet und nngeucm korrigiert. Als ciu Beispiel häufig vorkommender Erläuterung der graphischen Tafeln. 789 Tafel I. 1) Die Gcsamtentwickclung des Buchhandels. Die feste Linie (—) gibt die Ziffer der Gesamtsumme aller in den Meß- katalogen verzeichneten Bücher an, die gebrochene Linie mit drei Punkten ^ —) den fünfjährigen Durchschnitt, bei den ersten beiden Jahren natürlich nur den zweijährigen. Richtiger wäre es vielleicht gewesen, die Durch- schnittslinic als eine Horizontale in gleicher Höhe durch alle fünf Durchschnitts jähre zu ziehen, statt sie ansteigen, resp, fallen zu lassen, denn es findet inne» halb dieser Jahre kein Ansteigen oder Abfallen statt, sondern alle fünf Jahre sind, da eben die Durchschnittssummc gegeben werden soll, gleich hoch zn denken, und zwar ist das letzte der Jahre das für die relative Höhe maßgebende. Aber das hier eingehaltene Verfahren steht in Übereinstimmung mit dem gewöhnlich beliebten und ist jedesfalls anschaulicher als die baltenförMigc Darstellung. Die erste Zeit bis etwa zum Jahre 1592 bietet wenig ZuVerlaß. Im Jahre 1564 liegt nur ein Katalog, der Herbstkatalog vor. Doch war es nicht gestattet, die Ziffer etwa doppelt zu nehmen, da dieser Katalog als der erste keineswegs erst mit Schluß der Ostermcsse einsetzt, sondern auch weiter zurückgreift. Auch aus den Jahren 1566 nnd 1567 ist nur der Herbstkatalog bekauut, uud man darf vermuten, daß gar keine Osterkataloge erschienen sind, weil ein Grund für das tiefe Herabsinkcn der Ziffer nicht erfindlich ist. Bis zum Jahre 1592 sind überdies im „iüvtlex nmiämarinL" gar nicht die Differenzen wähle ich das Jahr 165^. Als auswärts erschienen werden hier 120 Werke aufgeführt; das stimmt zu der Summe der umer II (Auswärtige Orte) auf^ gezählten Bücher, nicht aber zu der am Kopfe der Verlagsorte und Verleger gegebenen Aufzählung nach Fächer», denn hier ergibt sich nur die Ziffer 115. Der Fehler liegt in den lateinischen Schriften: diese belaufen sich an ersterer Stelle auf 72, an letzterer Stelle nur auf 67. Außerdem findet sich in diesem Jahre noch ein zweiter Fehler. Das Verzeichnis der auswärtigen Orte (11) gibt 27 italienische Schriften an, das Verzeichnis nach Fächern nur 18, also !» weniger; dagegen gibt jenes nur 5 französische, dieses aber 14 an, also 9 mehr. Man möchte auf den ersten Blick meinen, daß diese beiden Differenzen von 9 wohl auf denselben Fehler hinausliefen, aber ich glaube, das ist nur ein Schein. Die Ziffer 14 wird für die französischen Bücher bei auswärtigen Verlegern die richtige sein, und iu Genf wird für „9 tr." fälschlich „9 cl." gedruckt sein, denn aus Genf sind in oicscn Jahren stets französische, nie deutsche Bücher auf die Messe gebracht. (Ebenso ist es ein Fehler, wenn im Jahre 1626 bei Genf „29 ,1." statt „29 lr." angegeben wird.) Das Feh. len der 9 italienischen in der Aufzählung nach Fächern wird sich verteilen; auch hier wird die höhere Ziffer 27 richtig sein, denn Fcrrara lieferte allein 25 italienische Werke. In der Hast der Arbeit wird der Anfcrtigcr des „vockex nuuäin-n-ius" sich durch die Nutiquaschrift hier und da zur Verwechselung des Französischen und Italienischen haben verleiten lassen. 790 Erliiuterunq der strophischen Tafeln. Kataloge der einzelnen Jahre zn Grnnde gelegt, sondern die „Oollöetio in nnum corpus" von 1592; das letzte Jahr wird in diesem Buche weniger Berücksichtigung gefunden haben, und wenn auch der Herbstmcßkatalog dieses Jahres zur Ergänzung herbeigezogen ist, wie uns die Vorrede belehrt, so läßt doch das sonst unmotivirte Hcrabsiukeu der Ziffer auf die Hälfte vermuten, daß hier die Quellen ungenau sind. Von da an steigt die Zuverlässigkeit der Uuterlageu, zumal seit Herbstmesse 1598, wo der offizielle „vkta,- logus universal!«" erschien. Auch die Zuverlässigkeit der Arbeit im „(.'oclex nuncliimriu8" nimmt seit 1593 zu, da fortan wirklich die Mcßkataloge selbst, und zwar die verschiedenen Ausgaben einander kontrollierend, benutzt worden sind. Schon ein flüchtiger Überblick ergibt recht interessante Beobachtungen. Man sieht, wie im Anfang des 17. Jahrhunderts genau bis zu dem Jahre, in welchem der Dreißigjährige Krieg ansbricht, eine kräftig entwickelte buch- händlerischc Produktion mächtig ansteigt — zu einer Höhe, die selbst am Schlüsse der Tabelle, im Jahre 1765, noch nicht wieder erreicht ist —, wie sie dann nach mancherlei Zuckungen im Jahre 1635 auf ein Minimum einschrumpft, daun unter manchen Schwankungen bis zum Jahre 1710 steigt, darauf, wohl infolge der damaligen Kriege, wieder abfällt nnd dann erst allmählich wieder sich zu heben beginnt. Deutlich ist auch der Einfluß der schlesischen Kriege, deutlich der des Siebenjähriger! Krieges erkennbar. Nach dem Hubertusbnrger Frieden geht es fröhlich aufwärts. Leider bricht die Tabelle bereits mit dem Jahre 1765 ab ; gern verfolgte man wenigstens, wie die nun folgenden Friedensjahre bis zu deu Stürmen der Französischen Revolution sich darlegten: ich will die Hauptziffern angeben, im Jahre 1775 wird die Ziffer 2000 überschritten, im Jahre 1783 die Ziffer 3000, das Jahr 1790 gibt 3560 gedruckte Werke. 2) Die Beteiligung der Sprachen: der lateinischen, der deutschen und der lebenden. Die drei untern Linien unserer' Tafel geben die Sprachen an, in denen die aufgeführten Werke abgefaßt waren. Die gebrochene Linie (------) bezeichnet das Latein, die Linie Strich-Punkt (-------) das Deutsche. Man sieht, wie gewaltig das Latein anfangs überwiegt, bis es seit dem Jahre 1680 mit dem Deutschen zu ringen beginnt, um seit 1692 diesem für immer den Vorrang abzutreten und fortan immer weiter herabzusteigen. Die unterste Linie, Strich-Kreuz (—>- —>---!—), deutet die Summe der in fremden Sprachen abgefaßten Schriften an. Zn verschiedenen Zeiten haben verschiedene Sprachen prädominiert, am Ende des 16. nnd im Anfang des 17. Jahrhunderts das Italienische, beim Herannahen des Fridericicmischcn Zeitalters, seit circa 1735, das Französische, daS 1762 nahezu deu Umfang des Lateinischen erreicht. Im Jahre 1647 erschienen auch persische und türkische Schriften, zu andern Zeiten sporadisch auch arabische. Erläuterung der graphischen Tafeln. 791 Übersichtlicher wäre es vielleicht gewesen, bei den Sprache» vou den Jahres- schwankungen abzusehen und sich auf deu fünfjährigen Durchschnitt zu beschränken, denn wir haben es hier mit langsam und stelig vor sich gehenden Knllurcrschcinungcu zu thun, bei denen die, allein durch die Zahres- schwaukungen des Gcsauitbuchhandels bedingten Oszillationen der einzelnen Jahre ohne Wert sind. Noch anschaulicher würde es gewesen sein, die Konkurrenz der Sprache» nach Prozenten zu berechnen uud dementsprechend graphisch darzustellen. Die Rechnungen sind seiner Zeit von mir gemacht, auch die Tabellen entworfen worden; vielleicht lassen sich dieselben einmal an einem andern Orte veröffentlichen. (Wie mir nachträglich mitgeteilt wird, hat auch Kapp selber die Absicht gehabt, solche Tabellen beizufügen, ist aber durch deu Tod au der Ausführung behindert worden.) Ich lasse nunmehr die Ziffern folgen, die, dem „«üoclvx nuinUinuiu«" direkt entnommen oder aus demselben gewonnen, der graphischen Darstellung auf Tafel I zu Grunde liegen. Diese Zusammenstellung enthält neben der Jahreszahl zunächst die Gesamtziffer der in dem betreffenden Jahre in den Meszkatalog aufgenommenen Druckwerke; daran schließt sich die fünfjährige Durchschnittsziffer. Die drei folgenden Kolumnen enthalten die Summe 1) der lateinischen, 2) der deutsche», Z) der in fremden Sprachen verfaßten Werke. Summe der Bücher Gesamtsumme der Trnckwcrlc. Fünfjähriger Durchschnitt. Jahreszahl. i. iu lateinischer Sprache. in deutscher Sprache. Z. in sremde» Sprachen. 1564 256* 403 183 73 1565 550 378 171 1 1566 224* 163 61 1567 294* 217 77 156» 494 ^ 392,8 331 156 7 1569 477 331 134 12 1570 475 290 163 22 1571 533 343 170 20 1572 547 364 153 25 1573 465 ^ 495,8 300 134 31 1574 471 321 123 27 1575 463 301 139 23 1576 465 303 131 26 1577 553 ! 487,8 368 139 46 157« 467 296 144 27 1579 461 325 103 33 1580 493 355 126 12 * Nur Herbstmesse. 792 Erläuterung der graphischen Tafeln. Jahreszahl. Gesamtsumme der Druckwerke. Fünfjähriger Durchschnitt. Summe der Bücher i. in lateinischer Sprache. 2. in deutscher Sprache. i» sremden Sprache». 1581 4l5 ^ 26i> 138 12 1582 468 301 148 19 1583 600 > 560,« 405 134 11 1584 598 420 167 11 1535 722 1 497 205 20 1586 665 459 188 18 1587 601 l 407 183 11 1588 645 i 724,4 j 436 171 38 1589 836 531 262 43 1590 875 545 297 33 1591 930 605 280 35 1592 452» l 7„ 259 166 27 1593 898 ? 761,8 575 305 18 1594 659 j 215 17 1595 870 586 261 23 159« 738 485 234 19 1597 715 ^ 457 242 16 1593 680 ^ 803,« 425 231 24 1599 327 ^/>^ 62 1000 1059 ) 67 1601 1137 ^«7 333 87 1602 1249 > ... 364 98 1603 1409 / 1334,« 815 116 1604 1504 942 458 104 1605 1374 / 801 481 92 1606 1350 >^04 457 89 1607 1396 I ... 853 456 87 1608 1349 1413,« 789 477 83 1609 1462 931 455 76 1610 1511 / 961 464 36 1611 1389 835 496 53 1612 1505 l .-4. 982 482 41 1613 1780 > l544,2 j 1134 516 130 1614 1506 962 479 65 1615 1541 892 547 102 1616 1557 948 511 98 16l7 1665 1046 524 95 1618 1757 ^- 1604,s 1118 550 39 1619 1668 1105 482 81 1620 1377 908 413 56 1621 1363 916 374 73 1622 972 645 303 24 1623 1056 ^- 1216,» 716 312 28 1624 1299 833 419 47 1625 1391 809 509 73 * Wohl nicht vollständig. Die „vollsc-tio in uvum oorxus" ist hier zwar aus dem Willerschen Katalog ergänzt (vgl. „LoSsx miMioarius", S. VI), aber die „0olle 1150,6 674 382 55 1629 1131 731 373 27 1630 1346 ^ 832 461 53 1631 1106 718 355 33 1632 729 1 408 306 15 1633 726 / 731 413 233 30 1634 787 477 281 29 1635 307» ^ 164 142 1 1630 707 412 275 20 1637 408 I 213 167 10 1638 779 ^ 652,s 474 280 25 1639 640 j 377 246 17 1640 730 416 276 33 1641 788 510 250 28 1642 819 440 . 328 51 1643 1024 / 378,, 618 67 1644 767 476 33 1645 994 594 24 1646 949 593 14 1647 1002 ^«» Ä'u 40 1648 961 1011,» 25 1649 1214 1650 943 !-!>0 30 1651 1159 >33 28 1652 1057 650 18 1653 1158 ^ 1034,« 39 1654 980 '>U>> 25 1655 819 507 300 1656 776 492 268 16 1657 724 433 271 20 1658 772 s 769,s 445 285 42 1659 765 413 276 41 1660 811 445 287 79 1661 841 479 306 56 1662 861 540 291 30 1663 956 s 914,6 565 353 38 1664 959 565 343 51 1665 956 548 348 60 1666 740 409 293 38 1667 908 ! 780 549 319 40 1668 793 475 289 29 1669 761 437 286 38 1670 693 391 263 39 * Katholisch-theologisch meßkatalog augeführt. >c Bücher wurden weder im Ostermeß- noch im Michaelis- 794 Erläuterung der graphische» Tafeln. Jahreszahl " Gesamtsumme . " . ru er c. Fünfjähriger Durchschnitt. Summe der Bücher ^ in lateinischer Sprache 2. "spräche" 2 in sremden Sprachen 1l'71 ^s>» 7^-> 400 270 33 1«7» 7>v^ I 409 338 22 1673 > 762,2 368 316 16 1674 »N7 456 326 25 1675 827 j 453 357 17 1676 826 448 353 25 1677 804 ^ 423 362 19 1678 «s? / 7!>4,s j 427 335 14 433 400 43 168!) KK" qn/> 328 320 39 373 401 35 1682 1 437 363 20 / 812,u j 396 437 32 1684 «?7 354 377 21 423 354 40 1686 439 405 33 1687 ««^ 1 377 342 51 1683 / 861,2 j 410 420 36 «01 432 429 20 1690 qn? 410 467 30 1691 901 465 398 38 1692 844 1 397 415 32 1693 > 909 381 455 72 1694 L'? 369 450 34 1695 IN^q II^S j 460 524 55 1696 503 604 16 1697 1057 ^ 436 590 31 1698 1265 s 1103 566 675 24 1699 j 432 640 20 1700 978 368 591 19 1701 1025 441 569 15 1702 1101 I 392 687 22 1703 1127 s 1115 413 692 17 1704 1123 j 475 634 14 1705 1199 469 726 4 1706 1137 501 627 9 1707 1353 ^ 537 799 17 1708 1294 s 562 722 10 1709 1427 626 772 29 1710 1368 1 553 795 2» 1711 1043 460 555 28 1712 1077 437 614 26 1713 1061 ' 1094,6 371 669 21 1714 1153 333 777 43 1715 1139 362 755 22 1716 1001 292 636 23 1717 1183 347 820 16 1718 1068 ^ 1060,4 330 707 31 1719 1071 340 725 6 1720 979 291 664 24 Erläuterung der graphischen Tafeln. 795 Jahreszahl. Gesamtsumme der . Druckwerke. Fünfjähriger Durchschnitt. Summe der Bücher in lateinischer Sprache. Sprache. 2- IN sremdcn Sprachen. 172 l 1095 ^ . ^L» 1722 1006 ^NL 1723 1038 > 1044,8 sii si^ in ^1 1724 1052 s^? 7ir ^s 1725 1033 ^ ^nc> ->ss 1726 1175 s^n i? ^ 1727 1053 l 1728 1010 s 1050 sin «c,^ 1729 1019 I sin I^I 1730 993 260 703 30 1731 1156 s^ 1732 1144 > 300 826 1U 1733 1147 ? 1133 308 o^>? n? 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Sie sind nach ihrer nähern Zusammengehörigkeit in drei Gruppen geteilt. Die erste umfaßt die protestantische und katholische Theologie, die zweite die übrigen Fakultätswissenschaften. Jurisprudenz und Medizin bedürfen keiner Erläuterung; unter die philosophischen Wissenschaften sind alle die Disciplinen gerechnet, die noch heute der philosophischen Faknltät inkorporiert zu sein pflegen, also außer der eigentlichen Philosophie auch Philologie, Mathematik, Naturwissenschaften, Geographie u. s. w. Hier werden auch wohl in der Hauptsache alle die Bücher untergebracht sein, die in den Meßkatalogen unter der Rubrik „Bon allerlei Büchern" (oder ähnlich) zusammengestellt zu sein pflegen. Ausgenommen von diesen philosophischen Disciplinen ist die Geschichte, die als selbständige Disciplin auftritt. Bei der Poesie vermißt man sehr, daß es an einem orientierenocu Worte über den Umfang dieser Gruppe ganz gebricht. Ich vermag z. B. nicht festzustellen, ob die Ausgaben lateinischer Gedichte (z. B. Ovids, Virgils u. s. w.) mit hierher gerechnet'sind, oder ob sie unter den philosophischen Disciplinen ihren Platz gefunden haben. Was die deutsche Poesie betrifft, so wird diese Gruppe nur ein karges Bild gewähren, da viele in dies Gebiet fallende Erscheinungen überhaupt gar nicht Aufnahme in den Meßkatalog gefunden haben. Es folgen nun die Ziffern. Jahreszahl. The- Protest. logie Karhol. Jurisprudenz. Medizin. Philosophie. Geschichte. Poesie. Musil. 1564 62 42 37 24 46 28 3 9 1S65 168 99 52 34 75 46 43 33 1566 52 23 23 18 34 32 13 19 1567 49 66 33 16 45 45 10 30 1568 130 101 43 29 84 5S 42 12 1569 106 117 59 27 76 43 23 26 1570 141 79 64 23 79 52 18 19 1571 154 93 75 39 69 59 28 16 1572 135 108 75 27 68 85 27 22 1573 109 59 74 22 68 67 41 25 1574 96 70 66 34 81 79 37 8 15.75 110 90 68 21 76 49 24 25 1576 99 71 74 39 64 65 28 25 1577 120 106 58 25 103 87 38 16 1578 127 66 47 21 77 78 33 18 1579 116 60 57 29 83 6» 29 27 1580 131 78 55 32 90 67 25 15 1581 141 58 29 30 72 58 20 7 1582 167 63 51 37 68 4V 26 16 1533 186 89 53 44 117 68 26 17 Erläuterung der graphischen Tafeln. 797 Theologie Jnris- Medizin, PhiloGePoesie, Jahreszahl, Protest Kathol, soph», schichte ' Musik, 1584 191 72 73 40 97 83 ' 31 ^ 15)85 215 113 100 49 111 81 32 »I 1586 204 104 94 43 97 84 22 i? 1587 189 90 75 43 75 63 43 1588 156 93 106 32 96 81 ^ 1589 231 147 94 49 138 111 50 is> 1590 256 103 103 39 169 117 54 1591 267 126 89 56 223 104 42 1592 159 72 51 32 63 61 g K 1593 280 105 110 66 166 88 -zq 1,594 172 102 79 46 122 89 34 1^ 1595 229 127 121 50 135 123 61 1596 181 84 87 57 146 114 44 ^ 1597 203 70 108 56 127 28 1598 203 90 98 40 108 100 33 s 1599 213 125 117 37 123 138 58 1K 1600 290 155 164 51 199 123 42 1>>D1 272 161 150 70 205 168 80 ^1 1602 353 191 121 73 227 196 47 41 1603 427 203 126 79 227 221 68 1604 448 250 133 79 325 169 39 61 1605 437 230 107 87 206 184 90 33 1606 386 156 140 54 296 174 102 42 1607 429 214 154 82 236 168 73 40 1608 449 169 121 73 239 177 83 38 1609 416 231 152 73 267 207 71 45 1610 484 213 130 73 282 230 58 41 1611 465 226 111 70 227 199 51 40 1612 528 240 119 46 238 228 63 38 1<>13 545 288 155 68 251 318 116 39 1614 447 260 157 55 220 240 86 41 1615 486 246 123 68 335 181 73 29 1616 440 271 147 65 332 171 96 35 1617 477 246 161 66 391 225 70 29 1613 547 316 149 84 381 181 65 34 1619 414 251 152 69 450 195 101 36 1620 390 224 128 82 268 177 62 46 1i!2I 349 268 123 62 278 163 65 55 1622 300 158 73 41 227 98 38 37 1623 309 166 99 67 200 131 47 37 1624 403 209 102 61 298 139 50 37 1625 380 256 101 103 260 165 74 52 1626 321 240 34 77 181 119 60 23 1627 295 238 68 75 189 111 49 35 1628 312 214 87 96 182 154 44 22 1629 274 277 113 61 201 135 43 27 1630 365 307 108 80 211 179 65 31 1631 250 282 99 55 191 144 61 24 1632 297 27 53 42 124 120 45 21 1633 248 80 54 27 142 128 . 37 10 1634 258 85 63 51 121 156 34 19 1635 123 24 31 65 32 25 7 798 Erläuterung der graphischen Tafeln. Jahreszahl. ?b . >eo Protest. Kathol. Jurisprudenz. Medizin. Philosophie. 7?° schuh e. Poesie. Musik. 1636 279 93 41 33 132 91 25 13 1637 166 45 29 26 55 59 20 8 1638 246 157 45 29 133 100 12 1639 204 145 27 41 105 86 2b 6 1640 242 102 54 40 116 129 5 1641 242 129 45 54 127 126 53 12 1642 250 133 73 48 103 140 1643 258 155 96 72 167 162 80 1644 206 100 57 51 143 120 65 ^0 1645 256 151 56 96 165 172 63 30 1646 257 171 85 66 143 136 50 1647 236 159 84 74 174 175 ^i 1648 255 167 78 67 177 131 i? 1649 310 238 123 65 229 194 1650 252 141 70 56 161 130 49 1651 298 210 94 55 233 174 64 oi ^ 1652 340 165 93 58 181 160 ^? 1653 327 179 120 65 219 185 ^? ic> 1654 264 188 87 39 178 184 IS 1655 250 122 58 45 166 126 ii 1656 209 105 55 47 149 147 ^ 1657 235 93 54 51 138 109 in 1658 245 100 72 45 130 129 ui. iq 1659 232 115 85 50 140 92 ^ IS ^1 1660 230 92 31 54 157 131 ^c> ,^ 1661 222 114 92 56 191 104 1662 244 102 97 61 191 119 ?S ^ 10 1663 308 100 103 53 186 151 13 1664 336 68 94 63 166 173 16 1665 272 102 90 65 240 133 40 1666 203 96 67 44 147 119 49 10 1667 263 82 120 32 135 129 ^7 1663 232 84 79 69 139 145 18 1669 267 56 87 40 179 83 18 26 1670 199 76 77 54 104 30 23 1671 132 69 94 44 157 101 34 17 1672 218 55 33 57 168 150 28 10 1673 224 39 81 52 101 21 24 1674 243 78 87 57 162 131 31 13 1675 263 66 93 69 164 121 29 17 1676 277 64 77 63 180 121 33 11 1677 293 53 91 73 166 104 9 10 1678 221 57 97 64 156 148 26 7 1679 267 43 99 67 215 135 46 9 1680 178 46 54 69 164 120 51 5 1681 283 59 72 87 164 114 20 10 1632 234 69 67 75 178 133 56 3 20 1683 272 76 95 59 179 129 35 1684 242 71 54 69 160 112 32 12 1685 254 54 66 72 189 146 24 12 1686 277 59 87 69 197 152 27 14 1687 224 61 67 79 160 147 21 11 Erläuterung der graphischen Tafeln. 799 Zahre-..za il. Theologie Juris, zn>. Philosophie. GePoesie. Protest. Kathol. prudenz. schichte. Musif. 1688 327 59 85 79 139 144 20 13 1689 303 36 97 91 163 129 39 18 1090 301 57 92 37 206 133 26 5 1691 288 32 102 75 198 94 48 14 1(!92 283 88 96 54 192 105 19 7 1693 316 99 93 65 194 109 23 9 1094 323 80 66 78 162 113 24 7 1695 370 31 99 63 222 156 31 17 1696 429 57 87 97 245 147 50 11 1697 374 74 10«! 66 182 196 47 12 1698 413 70 157 31 247 202 30 10 1699 418 46 103 86 231 165 28 15 1700 378 52 85 63 197 157 28 18 1701 40tt 55 122 94 213 101 21 10 1702 463 59 37 60 244 15» 26 10 1703 420 59 129 78 249 154 33 5 1704 478 43 102 73 280 117 21 9 1705 493 77 96 56 277 174 14 12 1706 442 89 141 56 232 143 27 7 1707 529 75 143 81 270 219 30 6 1708 515 63 , 146 95 239 196 29 11 1709 520 95 170 91 294 219 28 10 1710 463 126 149 111 272 194 50 3 1711 336 74 119 74 214 153 20 3 1712 431 58 98 63 241 156 29 1 1713 447 26 95 72 225 153 36 7 1714 480 27 84 104 266 148 32 12 1715 445 18 101 104 274 163 25 9 1716 416 8 80 108 220 127 30 12 1717 445 14 107 96 293 176 32 15 1718 427 23 94 94 256 141 29 4 1719 427 31 107 92 217 165 31 1 1720 348 26 36 79 193 209 29 4 1721 440 22 87 83 253 176 31 3 1722 40«! 14 56 76 259 162 31 2 1723 379 12 102 84 269 164 25 3 1724 409 20 110 69 213 173 41 17 1725 398 15 110 89 203 174 36 3 1726 418 16 148 83 277 187 38 3 1727 342 12 135 90 273 166 30 5 342 15 6 1729 378 19 114 77 241 155 31 4 1730 398 17 81 72 199 190 34 2 1731 441 14 127 82 238 199 47 8 1732 483 6 128 78 217 131 41 5 1733 402 17 135 94 214 215 37 3 1734 382 22 123 89 23 t 175 55 8 1735 429 18 93 6» 250 205 41 9 1736 46«! 15 113 84 283 182 26 5 1737 423 20 162 71 331 209 46 9 1738 364 15 152 90 291 169 40 8 1739 407 17 138 86 321 181 40 7 800 Erläuterung der graphischen Tafeln. Jahreszahl. Theo Protest. logie Kathol. Jurisprudenz Medizin. Philosophie. Geschichte. Poesie. Musil. 1740 424 12 172 101 334 221 48 14 351 g 130 83 301 234 45 10 1741 357 7 107 73 273 206 59 g 1742 373 22 111 71 278 224 70 25 1743 349 21 107 81 271 210 74 13 1744 365 17 132 74 374 174 79 16 1745 412 10 123 107 352 266 124 9 1746 476 16 136 123 334 204 112 g 1747 426 11 123 91 330 179 98 15 1748 412 18 121 95 363 214 120 14 1749 352 22 106 110 347 210 113 36 1750 380 18 90 74 385 216 115 21 1751 328 18 104 105 385 196 130 16 1752 347 21 97 98 418 231 98 9 1753 22 96 91 450 218 117 28 1754 363 14 61 88 443 171 128 16 1755 395 29 87 109 473 259 105 23 175» 281, 34 77 79 355 192 65 23 1757 323 9 66 68 348 203 89 33 1758 303 15 65 31 358 190 80 20 1759 251 18 52 70 392 277 108 30 1760 228 12 32 80 448 . 282 160 39 1761 222 4 45 75 473 253 170 41 1762 283 10 46 72 519 247 155 28 1763 281 16 30 99 553 266 172 17 1764 267 43 72 105 551 231 174 24 1765 Tafel III. Diese Tafel bedarf kaum einer besondern Orientierung; die Bedeutung der Linien ist dieselbe wie auf Tafel I. Die Tafel erfüllt einen doppelten Zweck; einmal läßt sie abermals, diesmal aber in fünfjährigem Durchschnitt, die Anteilnahme der einzelnen Disciplinen an der Gesamtentwickelung des Buchhandels erkennen und ist somit eine willkommene Ergänzung zu Tafel II, sodann innerhalb jeder derselben die Anteilnahme der drei Sprachgruppen. Tabelle 1 bietet nichts Neues; sie ist nur, der Vergleichung wegen, eine Wiederholung der Sprachenstatistik, die schon Tafel I bietet. Die feste Linie fehlt: ein Blick auf Tafel I ersetzt sie mit Leichtigkeit. Die folgenden Tabellen, 2 bis 9, bieten ein Bild der einzelnen Wissenschaften und des Verhältnisses der drei Sprachengruppen innerhalb derselben. Überall bedeutet die feste Linie (—) die Gesamtentwickelung der betreffenden Disciplin. Auf Einiges mag auch hier aufmerksam gemacht werden. So sieht man in Tabelle 2, wie in der protestantischen Theologie von allem Anfang an Erläuterung der graphischen Tafeln. MI die deutsche Sprache das Übergewicht hat, und seit 1710 das Lateinische allmählich ganz zu verschwinden beginnt; in der katholischen beginnen «rst am Ende des 17. Jahrhunderts die beiden Sprachen einander die Wage zu halten. In der Jurisprudenz hält sich das Latein lange dominierend, erst nach dem Jahre 1750 tritt das Deutsche in gleichem Umfange hervor. In der Medizin ist die Differenz zwischen Latein und Deutsch nicht groß; bis 1700 überwiegt das Latein, seitdem das Deutsche. In der Geschichtswissenschaft und Gcschichtserziihlung wird seit dem Jahre 1685 das Deutsche vorwiegend in den philosophischen Disciplinen seit 1715, dann bald mächtig ansteigend, während das Latein stetig sinkt. In der Poesie, deren Oszillationcn minimal sind, überwiegt das Deutsche seit dem Ende des Dreißigjährigen Kriegs; seit dem Ende des 17. Jahrhunderts verschwindet das Latein fast ganz, mit dem Beginn der Fridericianischen Zeit steigt das Deutsche kräftig empor. Die musikalischen Werke sind so gering an Zahl, daß ein Vergleich kaum möglich ist. Die fremden Sprachen, die in keiner der aufgestellten Kategorien ganz fehlen, haben es nur in zwei Disciplinen zu nennenswertem Umfang gebracht: 1) in der Geschichtsdarstellung, zumal in den ersten Decennien des 17. Jahrhunderts und dann seit dem Jahre 1740; und 2) noch etwas mehr in den philosophischen Disciplinen; ihr Höhepunkt liegt auch hier da, wo wir ihn in der Geschichtsdarstcllung beobachten. Ähnlich steht es auf dem Gebiete der Poesie. Der Umfang der poetischen und musikalischen Werke ist übrigens ein so geringfügiger, daß die graphische Darstellung gar kein Bild gewährt. Bei der Poesie kommt dies zum Teil aus dem schon besprochenen Grunde, weil lange nicht alles in den Meßkatalog Aufnahme fand, was erschien. Besonders hier wäre eine Darstellung nach Prozenten wohl die willkommenste gewesen. Ich lasse nun die Ziffern zu den 9 Tabellen der Tafel III folgen. 1. Gesamtheit des Buchhandels. Jahreszahl. 1564- 1S66- 1571- 1576- 1531- 1586- 1591- 1596- -1565 -1570 -1575 -158» -1585 -1590 -1595 -1600 Gesamtzisfer. 403 392,8 495,8 487,8 560,e 724,t 761,s. 803,s Lateinische Sprache. 280,s 266,» 325,8 330,« 377,« 475,« 490,« 517,2 122 1I8,s 144,8 128.« 163,t 220,2 245,4 249 Fremde Sprachen. 0,5 8,2 25,2 28,8 14,« 28,« 26 37,« Kapp. I. 51 Erläutcnma, der strophischen Tnfcln, Ialireszahl. Gejainrziffer. Lateinische Sprache. Deutsche Sprache. ?icmd>' Sprache». 1,11,1—1005 1334,0 812,4 422,« 99,4 84,2 79,2 1000—1010 1413,«-, 8l!7,i! 401,« 11^11—II!I5> 1544,2 901 504 101 >!—1020 1004,8 1025 490 33,« 1021—1025 1210,« 783,b 383,4 391,4 273,4 49 IW0—1030 1031—1035 1150,ü 702,s 57 731 4'!«! 21,l! KjM—1<;4t) 1014,« 043,« 345 20 1 «151—1055 I034,n «>57 353,2 277,4 24,, 1s;s,s1—1<^>, 7«!9,i! 452,8 39,8 1,;<;i—i<;(Zs> 914,8 539,4 328,2 47 1l;i! 780 452,2 291 30,« 1,;71—1,;75> 702,2 417,2 321,4 23,8 >,i7<;—1IIH> 794,« 412,« 354 28 11181—1«!85 812,« 390,«! 380,4 29,8 1,;g,!—1<;9<) 801,s 909 413/! 414,4 412,8 35 1i;<)1—1 ,Z!>5> 448,4 40,2 KZ^l!_1700 1103 401 020 22 1701—1705 1115 439 001,l- 14,4 1700—1710 1315,« 555,« 392,° 1711—1715 1094/! 074 28 1710—1720 1000,4 320 720,4 20 1721—1725 1044,» 315,« 708,4 20,« 1720—1730 1050 331,-! 098,4 20 1731—1735 1138 302 810 26 1730- 1740 1219,4 311,8 834,« 73 1741-1745 1150,8 299,4 731,4 75,« 1740 -1750 1340»« 290,« 950 100 1751-1755 1321 239 958,» 123,2 1750—1700 1208,« - 190,4 883,s 129,2 1701- -1705 1375 193,s 1014.8 107,2 2. Protestantische Theologie. 1504—1505 115 41 74 1500—157» 95,8 30 05,« 0,2 1571—1575 120,« 118,1! 50,8 70 1570—1580 53,4 02,4 2,« 1581—1585 180 02,8 95,o 1,8 1580—1590 207,2 221,4 79,2 125 3 1591—1595 80,i! 138,8 2 -> 1590—1000 218,,! 79,2 140,s 135 4> 1001—1005 387,4 237,8 259,4 1000—1010 432,8 494,2 100 1011—1015 195,2 293 e 1010-1020 453,.! 176,4 269,8 -,e 1021—1025 348,2 141 202,8 4,« 1020—1030 313,4 235,2 106,4 199,« 7,4 1031 — 1035 79,8 152,4 3,s Erläuterung der graphische» Tafeln. 803 Jahreszahl. Sesamtzisfer. Lateinische Sprache. Deutsche Sprache. 163K- 1641- 1646- 1651- 1656- 1661- 1666- 1671- 1676- 1681- 1686- 1691- 1696- 1701- 1706- 1711- 1716- 1721- 1726- 1731- 1736- 1741- 1746- 1751- 1756- 1761- -1640 -1645 -1650 1655 1660 -1665 -1670 -1675 -1680 1685 -1690 -1695 -1700 -1705 -1710 -1715 -1720 1725 -1730 -1735 -1740 -1745 -1750 -1755 -1760 -1765 227,4 242,4 262 295,8 230,2 276,4 233,8 230 247,2 257 286,4 316 403,4 453 493,8 437,s 412,« 406,4 375,o 428,4 416,3 359 415,« 363,4 310,6 256,2 82,2 94 106,8 121,4 89,8 102,4 86.« 69 73,8 79,« 88,8 90 l13,4 110 146,4 106,s 81,8 82,s 72,8 72,« 59 61 54,6 45,4 34,8 19,2 140.8 145 148,6 165,2 118,6 146,2 132,4 154 168,8 170,« 189,8 233,6 288,6 340,6 346,2 329,8 329,8 322,8 301.« 355 355,8 294 355,2 316 274,4 234.4 3. Katholische Theologie. 1564- 1566- 1571- 1576- 1581- 1586- 1591- 1596- 1601- 1606- 1611- 1616- 1621- 1626- 1631- 1636- 1641- 1646- 1651- 1656- 1661- 1666- -1565 -1570 -1575 -1580 -1585 -1590 -1595 -1600 -1605 1610 1615 -1620 -1625 -1630 -1635 -1640 -1645 1650 -1655 -1660 1665 -167« 70,5. 77,2 84 76,2 79 107,4 106,4 104,8 207 196,« 252 261,e 211,4 255,2 94,8 108,4 133,« 175,2 172,8 101 97,2 78.« 55 58,6 59,8 55,2 54,2 74,4 73,6 68,« 148 145 191 209,8 165,8 181,6 71,2 78,« 102,s 131,2 118,6 67,6 66,4 54 15,« 20,« 19,2 22,4 28,« 29 s 30^4 44,« 41 46,8 39,« 33,8 58 18,4 29,2 28,4 42,« 53 31,2 29,8 24,6 51» 804 Erläuterung der graphischen Tafctn. Jahreszahl'. Äejamtziffer. Lateinische Sprache. Deutsche Sprache. Fremde Sprachen. 1671—1675 61,4 38,2 22,2 1 1676—1680 53,» 32,8 20,4 0,4 1681—1685 65,8 39 24 2,8 1686—1690 54,4 28 26 0,4 1631—1695 86 39,4 46 0,v 16S6—1700 59,s 27,« 31,4 25 0,8 1701—1705 58,« 32,« 1 _1710 89 « 42 « 46 8 0 s 1711—1715 4»'v 21^8 18^« <^2 1716-1720 20,4 10,« 11 9,8 1721—1725 16,« 5,2 0,4 1726—1730 15,8 15,4 5,8 9,8 0,2 1731—1735 5,« 9,« 0,2 1736—1740 15,8 4,° 11 0,2 1741—1745 15 6 8,8 0,2 1746—1750 15.4 6,2 9,s 12,8 1751—1755 18.« 5,8 0.« 1756—1760 ZI 9,4 10,4 1,- 1761—1765 ! 17 7,» 7,8 1,« 4. Jurisprudenz 1564—1565 44,» 39 5,5 1566—1570 45,4 39,« 5,8 1571—1575 7I,e 64,8 6,8 1576—1580 58,» 51,8 6,4 1531—1585 61,2 56,4 4,s 1586—1590 94,4 87,« 6.8 1591—1595 90 81,4 8,2 0,4 1596—160« 114,8 105,8 8.« 0,4 1601—1605 127,4 139,4 114,2 9,4 3.8 1606—1610 126,8 10,8 1>« 1611—1615 133 118,4 12,4 2.2 1616—1620 147 136,8 9,2 1,4 1621—1625 99,« 92 83 15,8 0,8 1626—1630 83,4 8 o.n 1631—1635 58,« 50,2 8,s 0.2 1636—1640 39,2 34,8 4,« 1641—1645 65,4 88 59 6,4 1646—1650 81,2 6,« 0,2 1651—1655 90,4 84 6,4 1656—1660 69,4 64,« 4.8 1661—1665 95,2 86 9,2 1666—1670 86 8» 6 1671—1675 87,« 77,« 9.8 0,2 1676—168» 83,« 78 5.« »,2 1681—1685 70,8 66,8 3,« 0,4 1686—1690 85,« 76 9,4 0,2 1691—1695 91,2 83,« 7.« 1696—170» 107,« 107,2 96,8 10,8 1701—1705 92.« 14,4 0,2 Erläuterung der graphischen Tafeln. 805 a re za Gesamtzisfcr Lateinisch? Sprache. Deutsche Sprache. Fremde Sprachen. 1706—1710 149,« 122,« 27 1711—1715 99.» 94.« 76,4 23 1716—1720 68,8 26 1721—1725 93 65,s 27,2 1726—1730 117,2 77,8 39.4 55,. 1731—1735 121,2 65,8 1736—1740 147,« «3 64,4 1741—1745 117,4 121,8 69,8 47 1746-1750 65,8 56 1751—1755 89,« 40,4 49 V,i 1756—1760 69,4 36,2 32,8 18,4 0,4 1761—1765 45 26,2 ^ 1564- 1566- 1571- 1576- 1581- 1586- 1591- 1596- 1601- 1606- 1611- 1616- 1621- 1626- 1631- 1636- 1641- 1646- 1651- 1656- 1661- 1666- 1671- 1676 1681- 1686 1691- 1696- 1701- 1706- 1711- 1716- 1721- 1726- 1731- 1736- -1565 -1570 -1575 -1580 -1585 -1590 -1595 -1600 -1605 -1610 -1615 -1620 -1625 -1630 -1635 -1640 -1645 -1650 -1655 -1660 -1665 -1670 -1675 -1680 -1685 -1690 -1695 -1700 -1705 -1710 -1715 -1720 -1725 -1730 -1735 -1740 29 22 28,« SS,'-- 40 41,2 50 48,2 77, « 71 61,4 73,2 66,8 77,8 41,2 33,8 64,2 65,« 52,4 49,4 59,6 57,8 55,8 67,2 72,4 81 67 78, s 72,2 86,8 83,4 93,8 80,2 81,4 80,u 78,4 5. Medizin. 23 17,4 18 23,« 29,8 34,8 40,8 32,2 56,s 49 40, « 55,4 45,4 52,4 29,« 23,8 49,8 49,« 41, « 32,8 49,4 44,4 40.« 41,8 45 45 35 41,2 36,2 35,8 33.« 30,.! 25.8 30,8 28,2 36 6 4.» 9,« 5.4 9.« 6,4 9.2 15 19,2 20 19,2 1? 21 24,4 11,« 9,8 13,2 15,« 10,8 16,4 10,2 13,2 14,« 25,4 27 35,2 29.4 37,4 36 51 49,8 63,2 54 50,« 52,2 41,« Erläuterung der graphischen Tafeln. Jahreszahl. Gesamtziffcr. Lateinische Deutsche Fremde. Svrachc. . Sprache. Sprache!!. 32,s 44 0,2 42,2 62,2 v,s 32,4 58 0,8 28,« 51,4 1,« 30,« 51,8 3,8 1741^1745 1746-1750 1751—1755 1756—1760 1761—1765 76,4 105,2 91,2 81,4 86,2 6. Geschichtswissenschaft. 1564^ l566- 1571- 1576- 1581- 1586- 1591- 1596- 1601- 1606- 1611- 1616- 1621- 1626- 1631- 1636- 1641- 1646- 1651- 1656- 1661- 1666- 1671- 1676- 1681- 1686- 1691- 1696- 1701- 1706- 1711- 1716- 1721- 1726- 1731- 1736- 1741- 1746- 1751- 1756- 1761- 1565 -1570 1575 -1580 -1585 -1590 -1595 -1600 -1605 -1610 -1615 -1620 -1625 -1630 -1635 -1640 -1645 -1650 -1655 -1660 -1665 -1670 -1675 -1680 -1685 -1690 -1695 -1700 -1705 1710 1715 -1720 -1725 1730 1735 1740 1745 1750 1755 4760 1765 37 45 67,8 71,4 66 91,2 93 115 187,« 191,2 219,8 189,8 139,s 139,s 109 93 144 165,2 165,8 121,« 136 117 120,8 125,« 126,8 141 115,4 173,4 139,2 194,2 154,« 163,« 169,8 176,2 195 192,. 209,« 214,2 206,4 225,2 265,8 26 31 10,« 38,8 42,2 51,« 57,« 71,4 110 115,« 138,4 123,2 92,2 95,4 69 62 97,4 117,4 , 121,« 79,4 85,8 68,8 71,« 75,« 54,« 61,4 45,2 64,4 38,4 64 44.« 33,« 40,8 47 39,4 29,« 39,« 36,« 33,4 24,8 33,« 10,5 U,e >7 18,« 18,« 31 29 37,4 52,« 52,4 57,4 47,4 36,« 33,2 33 25,4 34,2 41,8 39,2 36,« 42, « 38,4 43, s 43,« 64,8 69,2 60 106,2 99,8 128,4 107,2, 126,4 124,« 124,« 150,« 138,8 147,2 153^ 143 162,8 201,« , Erläuterung de^ graphischen Tafeln. M7 7. Philosophie. Jahreszahl. Kesamtzifscr. Lateinische Sprache. Teutsche Sprache Fremde Sprachen. 1564—1565 60,s 63,« 52,s 8 1566—1570 55 7,4 1>» 1571—1575 72,4 57,« S,s 6 1576—1580 83,4 71 8,e 3,» 1581—1585 93 80,2 10,8 2 1586—1590 115 98,2 8,8 8 1591—1595 141,8 114,8 20,2 6,8 1596—1>!»0 140,« 116,4 15,4 8,8 1601—1605 238 174 34,8 29,2 1606—1610 264 193 47,2 47 23,8 1611—1615 267,« 201,2 19,4 29,« 1616—1620 364,4 250,4 84,4 1621—1625 252,« 196,« 41,2 14,8 1626—1630 192,8 135,« 139,8 38,8 14,2 1631—1635 102,4 28,« 4,s 1636—1610 109,2 80,4 19,2 39,4 9,« 10 1641—1645 143 93,« 1646—1650 176,8 127,2 42,4 7,2 1651—1655 195,4 145 44,« 5,8 1656—1660 142,8 99,« 36,« 6,« 1661—1665 194,8 131,2 56,2 7,4 1666—1670 157 101 48,2 7,8 1671—1675 161,8 105,2 48 8,« 12,« 1676—1680 176,s 100,4 63,2 1681—1685 174 102,8 61 10,2 1686—1690 174 102,« 57 14,2 1691—1695 193,« 110,4 58,« 24,« 1696—170« 220,4 110,« 97 12,8 1701—1705 252,« 123.4 120,8 8,4 1706—171» 261,4 134,4 114 13 1711—1715 244 107 116 21 1716—1720 237,8 92,4 133,4 12 1721—1725 240,4 88,8 139,4 12,2 1726—1730 246,2 95,» 137,8 12^ 1731—1735 246,« 88,8 142,2 15,« 1736—1740 312 97,2 180 34,8 1741—1745 299,4 86,4 17l>,4 212,8 33,« 1746—1750 345,2 82,2 50,2 1751—1755 416,2 77,« 58 27»,« 68 1756—1760 385,2 261,4 62,8 1761—1765 508,8 71 359 78,8 8. Poesie. 1564—1565 25,s 23 2^ 1566—157» 22,2 31,4 18 3,4 1571—1575 22^i 5,s 1576—158» 30,« 25,8 24 2,s 1581—1585 27 2,« 808 Erläuterung der graphischen Tafeln. Jahreszahl. Gesamtziffer. Lateinische Sprache. Deutsche Sprache. 1586- 1591- 1596- 1601- 1606- 1611- 1616- 1621- 1626- 1631- 1636- 1641- 1646- 1651- 1656- 1661- 1666- 1671- 1676- 1681- 1686- 1691- 1696- 1701- 1706- 1711- 1716- 1721- 1726- 1731- 1736- 1741- 1746- 1751- 1756- 1761- 1590 1595 1600 1605 1610 1615 1620 1625 1630 1635 1640 1645 1650 1655 1660 1665 1670 1675 1680 1685 1690 1695 1700 1705 1710 1715 1720 1725 1730 1735 1740 1745 1750 1755 1760 1765 43,4 41,2 41 64,8 77,t 78,8 78,8 54,8 52,2 40,4 33 62,2 53,4 44,s 35,s 40,4 30,s 28,« 33 33,4 26,e 29 46,« 23 32,8 28,4 30,s 32,8 33,« 44,2 40 65,4 113,4 117,« 89,4 166,2 35,2 33,4 35,2 41 54 57 56,2 37,8 32,2 28^ 19 25,« 20,4 22,2 15,« 13,3 11,4 12 8,2 6,2 8,4 8 4,4 3 8,8 2,s 2,2 0. 8 1, « 1 1,8 2,8 2, « 4,2 4,« 4,s 7 4,« 2 9,8 13 12^ 11 11,8 14 11 12,8 26,8 30,« 19,4 17,2 23,« 15 16 21.4 25,8 17,2 16,4 38,8 19,4 23,6 23,« 25 30 30,« 39,4 27,8 49,4 91,2 96,8 70,« 123,2 1564- 1566- 1571- 1576- 1581- 1586- 1591- 1596- 1601- 1606- 1311- -1565 -1570 -1575 -1580 -1585 1590 1595 1600 1605 1610 1615 21 21,2 19,2 20,2 14,4 24,« 18 20,8 44,8 41,2 37,4 9. Musik. 21 16,8 11,4 10,8 8,2 14,« 8,2 8,4 22,4 18,2 19.2 3,8 6,4 5,2 4 6,s 6,« 5,- 14, « 18 15, s Erläuterung der graphischen Tafeln. 809 Jahreszahl. 1616- 1621- 1626- 1631- 1636- 1641- 1646- 1651- 1656- 1661- 1666- 1671- 1676- 1681- 1686- 169 l- 1696- 1701- 1706- 1711- 1716- 1721- 1726- 1731- 1736- 1741- 1746- 1751- 1756- 1761- 1620 1625 1630 1635 1640 1645 1650 1655 1660 1665 1670 1675 1680 1685 1690 1695 1700 1705 1710 >715 1720 1725 1730 1735 1740 1745 1750 1755 1760 1765 Gesamtziffer. 36 43,« 27,« 16,2 8,s 23,i> 27,« 17,4 19,v 15 19,4 16,2 3,4 12,4 12,2 10,8 13,2 9,2 7,4 6,4 7,2 5,6 4 6,g 3,v 14,4 16 18 26.« 29,8 Lateinische Sprache. 16,8 22 11 5,2 1, °- 6 10 2, s 3,2 4,4 6 3 2^ 2,° 3,2 . 2,8 2,s 2.8 1 0,2 0,° 0,4 1.S 0,« 0,4 0,2 17,« 20,« 15,4 10,2 7,2 16,8 16,8 14,« 16 10,4 13,2 13 5,8 9,« 8, s 6,8 9, « 5,s 6 6 6,8 5,2 4 5,« 7,4 11 10 12,« 16,4 18,4 Fremde Sprachen. I,s 1 I,-- 0,8 0,2 0,s 0,8 0,2 0,4 0,2 0,2 0,2 0,4 0,2 0,2 1,2 1 0,8 0.4 0,4 0,4 0,2 0,4 0. 8 1, « 5,4 5 1» 11,4 ' Quellennachweise und Anmerkungen. Erstes Kapitel. Gutcnbcrg und seine Vorläufer. i) Schocmaun, G. F., Griechische Altertümer. Berlin 1853. I, 529. s) HleiusKs, ?rgAinönts. postaiuiu Krssvoinm eowivorum. Il, 852. 3) Oiosio, l)s l^atul^ Ilsoiuiu. II, 37. 4) Schmidt, Ad., Geschichte der Denk- und Glaubei^-frciheit in dem ersten Jahrhundert der Kaiserhcrrschaft und des Christentums. Berlin 1847. S. 118. 5) Daselbst S. 1^1. v)-Marquardt, I., Das Privatleben der Römer im 7. Bande des Handbuchs römischer Staatsaltertümer. Berlin 1882. II, 80S. ?) Schmidt, Sld., n. a. O. S. 123., s) Birt, Th., Das antike Buchniesen in seinem Verhältnis zur Litteratur. Berlin 1882. S. 101-10k>. 109. s) Gregorovius, Ferd., Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter. Stuttgart. 1, 459. iu) Wattenbacki, Wilh., Das Schrifteuwesen des Mittelalters. 2. Auflage. Leipzig 1875. S. 384 und später 320 u. 473; sowie die Schriften von I. B. Nord- hoff (Münster 1874) über den münsterschen Humanismus und A. Parmet über Rudolf von Laugen. Münster 1869. ll) Kirchhofs, Albr., Die Handschriftenhändler des Mittclalters. Leipzig 1853. S. 110—123 und: Weitere Beiträge dazu. is) Die beiden Breviarien in Venedig und Hermcmstadt wurden vom Verf. im April 1881 und August 1883 eingesehen. S. auch über das letztere „Siebenbürgen" von Rud. Bcrgner. Leipzig 1584. S. 295, und über das erstere: „llu i!ouj> ü'ooil au Lrsviaire clu Lsu'diu-vl Lriiuaui 5 Vsuiss". Venedig 1881. 31 S. iz) Teutsch, Fr., im Archiv für die Geschichte des deutschen Buchhandels. IV, 111 u. 26. 14) Schmidt, Carl, Zur Geschichte der ältesten Bibliotheken und ersten Buchdrucker zu Straßburg. 1882. S. 41 u. 75. Quellennachweise und Anmerkungen. 811 >5) Sepp, Festschrift bei Stiftung der Gedächtnisfenstcr am Erfindungsort der Glasmalerei zu Tcgerusee. München 1878. S. 4. ie) I^s Iiivro, Rsvus clu Alouils I/ittsiairs. ?g,ris, Nsi 1882. S. IM; ferner Wattenbach a. a. O. S. 383. 464. viüot, ^xioAraxiiis. S. 715, und Wetter, I. I., Kritische Geschichte der Buchdruckerkunst. Mainz 1836. S. 6—20. i?) Schmidt, C., a. a. O. S. 7 u. 8. is) Potthast, A., im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Jahrg. 1863. Nr. 1V, S. 358—360. P. hat den von ihm in der Berliner Bibliothek zuerst aufgefundenen Brief des Saooletus wörtuch mitgeteilt. Boigt, G., Die Wiederbelebung des klassischen Altertums. Berlin 1880. I, 236. 241. 300. 403. 410 u. II, 314. 19) Lind^, A. v. d., Gutenberg, Geschichte und Erdichtung aus den Quellen nachgewiesen. Stuttgart 1878. 20) Heffner, L.. Zur Geschichte der Erfinduug der Buchdruckerkunst im: Archiv des historischen Vereins für Unterfranken und Aschasscnburg. XIV. Würzburg 1858. S. 168—174. 21) Linde a. a. O. Urkundcnanhang S. VII. 2-) Wyß, A., Zur Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst in: Quartalblätter des historischen Vereins für das Großherzogthnm Hessen. Tarmstadt 187!'. Nr. 1—4 S. 11. 2Z) Heffner a. a. O. S. 171. sy Linde a. a. O. S. 514. 25) Umbreit, A. E., Die Erfindung der Buchdruckerkunst. Kritische Abhandlungen zur Orientierung auf dem jetzigen Stand der Forschung. Leipzig 1843. S. 42. 26) Wyß a. a. O. S. 14. 2?) Linde a. a. O. S. 30 u. 31. 2S) 2g) so) Linde a. a. O. S. 35 und die Urkunden im Anhang. Zi) Baseler Staatsarchiv, St. 106—118, Abteilung Schmähschriften. — Mengerlin tyut diese Äußerung in einer Anklageschrift gegen den Buchdrucker Haus Jakob Decker in Basel. Dieser hatte sich nämlich der nach basclcr Gesetzen damals strafbaren Handlung des Druckes verschiedener katholischer Schriften schuldig gemacht. Mengerlin beantragte deshalb unter dem 22. Juli 1676 seine Bestrafung und führte nnter anderm aus, daß früher die mittelalterlichen Buchabschreibcr nach kaiserlichen Rechten bestraft worden seien. „Anstatt der gedachten Schreiber aber", fährt er dann wörtlich fort: „ist vor zweihundert dreißig Jahren die Druckerei erfunden unv aufkommen." Nach dieser Angabe wäre also 1446 nicht allein das Jahr der glücklichen Erfindung, sondern auch ihrer Ausübung. Es kann in der That auffallen, daß der Jurist hier so bestimmt das Jahr angibt. Er sagt nicht, „vor etwa 230 Jahren", auch nicht „vor 226 Jahren", sondern spricht in einer amtlichen Eingabe an den baseler Rat mit voller Bestimmtheit von dem Zeitpunkte, den man in einer so alten und bedeutenden Druckerstadt wie Basel, in der die Kontinuität der Entwickelung nie unterbrochen worden war, allenfalls wohl noch hätte kennen können. Die gewählten Worte „230 Jahre" bezeichnen im Volksmundc keinen der gewöhnlichen, häufiger zitierten Zeitabschnitte, wie man in runder Summe von 100, 200 oder 300 Jahren, oder auch selbst von viertel und halben Jahrhunderten zu sprechen pflegt. Mengerlins Ausdrucksweise könnte daher wohl stutzig machen und immerhin die Annahme nicht ausgeschlossen zu werden brauchen, daß Gutenberg schon 1446 seine Erfindung gelungen war, daß er aber doch noch 81? Quellennachweise und Anmerkungen. vier Jahre mit Versuchen »ud Verbesserungen verbrachte. Zudem darf man nicht außer Acht lassen, daß Fust wie jeder andere Kapitalist sein Geld erst dann in die neue Erfindung gesteckt haben dürfte, als er sich von deren Vollendung und Lcistnngs- fähigkeit überzeugt hatte, daß aber von den ersten Proben bis znm Abschluß des Verträges sehr leicht noch einige Jahre vergangen sein könnten. ZZ) Von der Ziinmernschcu Chronik über die Erzbischöfe von Mainz bis 1S55 befinden sich sechs verschiedene Handschriften in Mainz, Weimar, Pommersfeldc, Miltenberg und Wolfenbüttel. Das Exemplar in der Mainzer Stadtbibliothek gehörte früher den dortigen Augustiner-Eremiten, wurde während der Französischen Revolution von dort verschleppt, kam dann nach Ansbach, später an einen frankfurter Antiquar und wurde von diesem durch Prof. Dr. Julius Grimm in Wiesbaden angekauft, der es am 6. Oktober 1676 der Mainzer Stadtbibliothek schenkte. Ein zweites Exemplar gehört dem dortigen Altertumsvereine. Zu der obigen Angabe Aimmerns befindet sich in jenem Exemplar der Zusatz: „Hans Gndenberg wohnt in der Algesheimer Bursch (dur8k)", der weder im weimarschen angeblichen Original, noch in der wolfcübüttcler Handschrift steht. Die übrigen Handschriften in Miltenberg und Pommersfeldc hat der Verfasser nicht verglichen. „Zum Algesheimer" ist ein großes Hans mit Hofraum hinter der St. Christophskirche und war im 14. Jahrhundert das Familienhaus der Patricier dieses Stammes. Nach Eroberung der Stadt durch Erzbischof Adolf (l462) wurde es nnr den übrigen Patricierhäusern eingezogen und von ihm einem seiner Anhänger, Ludwig von Lich- tenberg, als ein Burglehn, 1463 aber auf Lebenszeit übertragen. Im Jahre 1478 schenkte es Kurfürst Diether seiner neuen Universität als Burse oder Kolleg. Nunmehr erhielt es den Namen die „große Burfe", und es fanden hier die Versammlungen der Universität statt. Man nannte das Haus auch das „Kolleg zum Algesheimer". 1562 übergab es Kurfürst Daniel den in die Stadt aufgenommenen Jesuiten. Daher heißt es in der ersten Stadtaufnahme von IS66 das Kollegium zum Algesheimer, die Jesuitenbnrsch. iSchaab, Geschichte der Stadt Mainz. I, 440.) Das Gebäude liegt an der Ecke der hintern Christophsgasse und des Christophs- gäßchens Dit. 0. Nr. 380'/,, neue Nr. 3, gegenüber dem Jnvalidenhause, nimmt eine Grundfläche von 638,7« HZM. ein und dient allen möglichen Geschäften. Die Keller sind zum Teil an große Weinhandlungen vermietet. Groß genug sind die Räumlichkeiten für mehrere Druckereien. Die Angabe des Mainzer Abschreibers klingt also durchaus nicht'unwahrscheinlich. zz) Naxnura luinsn — so lautet wörtlich die betreffende Stelle des im Texte angeführten Briefes — novorum librarioruw xsnus o-ttulit yrw8 i»c>st>rg, ms- moris, (siout , qus, uov oslamo, (ut xri8vi quiäsm illi) ns^us psung. (ut, vos ün^imusl 8scl »srsis littsris libri üv^nntur, st «zuicism sxxsclits, xolito ö>, xuledre. OiAllus saus uio vir suit! c^usm oinnss Nu8g,s, omris8 artö8, oiullss- v^us sorum linAug^e, gui Iidri8 äslsewuwr! äivivi8 I^uäibu8!ius orusiit, soqus m»Ki8 Oiis Osadu8^>is antexonat! . . . ^t^us ut xrims Osrs8 unoo glsdsm 6imovit sratro, xrima cke8»it. Rs!. ?. I^sttrss ä'uu Liblio- ArspQö. ?aris. zs) Umb.reit a. a. O. S. 76—78. S6) Madden a. a. O. IV. Serie. Paris 1878. S. 231. s?) Burckhardt, Jak., Die Kultur der Renaissance. 3. Auflage von Ludwig Geiger. Leipzig 1877. I, 239. L. Geiger in Sybels histor. Zeitschrift XXXIII. S. 88. A. Reumont, Lorenzo de Medici Jl Magnifico. I, 584. ss) Wattenbach a. a. O. S. 380. Bei einfacheren Chorbüchern wurde die Herstellung übrigens mittels Patronen vorgenommen; auch dies nannte man noch im 18. Jahrhundert: Drucken (Irnprimsre). Z») Schneegans, W., Abt Johannes Trithemius und Kloster Sponheim. Kreuznach 1882. S. 142. «) Falk, Franz. Die Druckerkunst im Dienste der Kirche. Köln 1879, enthält noch zahlreiche derartige Beispiele, bricht aber wohlweislich 1520 ab, wo dieselbe Kirche infolge der Reformation der erbitterte Feind und Verfolger der Presse wird. 4y Worte desselben Mainzer Erzbischofs Berthold v. Henneberg in seinem Censurerlaß vom 4. Januar 1486, der die göttliche Erfindung der Buchdruckerkunst lobt. Guden, <üc»Isx Oip1oing,tiou8. IV, 569. Zweites Kapitel. Die Ausbreitung der neuen Kunst in Deutschland. 1) Lange, Ad., Peter Schöffer von Gernsheim, der Buchdrucker und Buchhändler. Leipzig 1864. 20 S. 2) Wetter, I., Kritische Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst. Mainz 1836. S. 483. Die Stelle lautet: Li<- lidsr midi I^uäovivo äs Is, VsiQ-iäs, Hliliti LanosUai'io voirnni rasi Vuts ?sri8Ü8 pro ßsosrsli tntir>8 l^rsnooruin rsKni. Z) No.Ääea, ^ ?. I.sttrss Lil>lioxi!»xlis. III, 60. 814 Quellennachweise und Anmerkungen. 4) Schmidt, C,, Zur Geschichte der älicsten Bibliotheken in Straßburg. 1881. S. 92. ö) Ls-tsIvAus dö lg, Lidliotlieque llö la Vü,IIisrs, ^clllit. x. 26, uud I^am^ dingt, OriZinss clo l'Iraprirasi'is, p. 228. e) Lange a. a. O. S. 18. ?) Haßler, K. D., Die Buchdruckergeschichte Ulms. Ulm 1810. S. 13?. s) Linde, A. v. d., Gutenderg. S. I.VI. s) Madden a. a. O. III, 88 fg. und v. d. Linde a. a. O. S. 285—237. io) Metz, Fr., Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst. Darm- stadt 1834. S. 241—245. n) Linde, v. d., a. a. O. S. 65. -s) Madden a. a. O: IV, 40-122. Schmidt, C., a. a. O. S. 90—94. iZ) kavsA^ris Osrolirig. Straßburg 1521. S. 19. l4) Linde, v. d., a. a. O. S. 65. is) Katalog der Klemmschen Sammlung. S. 104—106. 16) Schmidt, C., a. a. O. S. 105; ferner für die nächsten Seiten 99 Anm. 2 und 106 u. 107. l?) Schmidt, C., a. a. O. S. 108. is) Serapeum, Jahrgang 1852, S. 137, und Jahrgang 1853. S. 236 in den Aufsätzen von Strampff, der auch das Gedicht mitteilt, welches später C. Schmidt in seinein bereits vielfach angeführten Werke S. 160 abdruckt. is) Schmidt, C., a. a. O. S. 100—105; 152—159. 20) Archiv für die Geschichte des deutschen Buchhandels. V, 83. 21) Varrentrapp, C., Hermann v. Wied und sein Reformationsversuch in Köln. Leipzig 1878. S. 14 u. 15, -2) ?an2sr, ^.iillÄiss. IV, 492. Nr. 396''. 2Z) Enncn, L, Katalog der Inkunabeln der Stadtbibliothek zu Köln. S. III. -4) Panzer, a. a. O. I, 304 Nr. 199. I, 306 Nr. 212. 25) Enncn a. n. O. S. VII. 26) Daselbst S. XI. 27) Hain a.a. O. Sachsenspiegel 1480 (Nr. 14081) und eorcii^ls (Nr. 5703). 2s) Klcmms Katalog. S. 181 u. 183. 2S) Enncn, L, Geschichte der Stadt Köln. Köln und Neuß 1869. III, 1041—1043. M) Kirchhofs, A, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels. Leipzig ,851. I, 41 fg. üi) Nach einem erst während des Drucks veröffentlichten Vortrag von A. Kirchhofs. Z2) Klcmms Katalog. Nr. 809. Z3) Kirchhofs a. a. O. S 90. Z4) Lr»8ini Oxsrs,. LuAcluiii L^t. 1703. Vol. III, 105. Zs) Panzer a. a. O. VIII, S. 118. Nr. 1742. Z6) Daselbst VII, S. 518. Nr. 155; S. 543. Nr. 374. z?) Kirchhofs a. a. O. I, 103—110 u. 112. zs) Merlo I. I., Die Buchhandlungen und Buchdruckereien „Zum Einhorn" vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Köln 1879, ein Büchlein, welches an innerm Wert die gewöhnlichen Jubiläumsschriften hoch überragt und bei der Quellennachweise und Aumertnngeu, 815, ovigcn Darstellung besonders fiir die Bezcichung der betreffenden Örtlichkeiten gc^ dient hat. N>) Sieb er, L., „Ein Raslcr Druck von 1468" im Feuilleton der Vasler Nachrichten vom 2. Mir,', 1879 (Bericht über einen Vortrag, den der gelehrte Bibliothekar am SO. Fcbrnar 1879 in der Historischen Gesellschaft in Basel gehalten hatte.) Der Eintrag lautet: „lluno solvi snoo Äiev^ei^XVIII ^spb. äs VirZsi-s pra>-?'oitsr oosIsLias 8t. Ilxlar'i NoZuntini" nnd zeigt nach Sicbcr eine dein 15. Jahrhundert angehvrigc Handschrift. 40) Baslcr Taschenbuch auf das Jahr 1863, S. 250 in dem Aufsatz des Herausgebers D. A. Fechter: „Beitrage zur ältesten Geschichte der Buchdrnckerkunst in Basel", S. 245-258. 41) Hss clv la Iic> oliello, lisdisidie!« ^ur I'st^Iiüsewsiit >Is I'art txpn- -5i'»ptiici>r>z sr> D8i>aAiis st sir kciitugal. 1830. S. 43. 4s) Staatsarchiv Basel Stadt, Missivcnbnch 1488—149l. S. 328. 4?) Daselbst 1481—1483. S. 131. 44) Daselbst 1488—1491. S. 22«. Obige Auszüge sind zuerst von I. I. Amiet in Solothurn mitgeteilt. 4s) Daselbst Missivcnbnch 1488—1491 S. 281. Urkunde vom 2:!. April 1490. 4s) Beiträge zur vaterländischen Geschichte Basel 184i. II, 1Iss tvi>c>^r»ril>ioi. IIaj?Äe 17^U. I, 200 z I.o l^or>-^, liidliot^ssa Lg,vl'Ä. I, 253. ^»ossQ, Koties üos I^ivrss iworimss sv^nt 1'a.nnss 1501 «Zims Iss V»vs Las. ?iU'i» 1809. S. 304; Lampdoll, ^unalss Ar-ixtiis. ?arks 1882. S. 632. e) Katalog der Klemmschen Sammlnng. Nr. 596. ?) Lorck, C. B., Handbuch der Geschichte der Bnchdrnckcrkunst. Leipzig 1882. I, 60 ». 61. 8) van der Linde's Gntenberg. S. 93. 9) Olanäin, ^vtiqnitss 1zpc>Arg.xniques äs ?r-iuoo. Orix?ine8 äe l'Iraxiiinsiio ä ^.Idi sn I^g,NA>isäc>n8 äs ^l. ^eumsiZter, lüoinnÄAnor» äe Kutsnlzsr^, sn ^.Ilsnis^ne. sn ltulis st en ?r-inss (1463—1434). ?siis 1880. 104 Seiten. Iv) Ilssssls, LrnteudsrA. Is 1>s tue Inventnr ok?rintiu-> ? S. 108—113. Ii) ?i8onsi', Ll., üsLüi 8111' lös Uonninsn8 cls li» IvxoAricxnis. S. 79. is) V s riniAlio li, 0. L., ?rinoip^ äslla Ltanin» in VsrnAia s suoi nrc>- xrs88i per tntto il sssolo XV. ?siuc-is. 1820. S. 209. IZ) Zckaääsv, I. ?. ^V., I^sttrss ä'un Lidlioxi-azilis. V. ?»i i!- 187i>. S. 150sg, -4) Daselbst S. 201. is) Didot a. a. O. S. 739. >e) Madden n. a. O. S 244. 1?) Daselbst S. 229. ,8) Daselbst S. 231. is) Daselbst S. 245—247. Madden schließt sich übrigens hier im wesentlichen an Panzer an. -o) Daselbst S. 262. 21) Didot a. a. O. S. -889. -s) Madden a. a. O. S. 263. 2Z) Greifs, B., Tagebuch des Lukas Rem aus den Jahren 1494—l541. Ein Beitrag zur Handclsgeschichte der Stadt Augsburg. Im 26. Jahresbericht des historischen Kreisvereins Schwaben und Neuburg. Augsburg 1861 S. 6 n. 82. 24) Claudin a. a. O. S. 67. 2s) cls Vinne, lli. 1^., ?ös Invsntion c>k?rintinß. I^ew^orlv 1876. S. 506. ss) Hase, O., Die Koburger. S. 25. 27) Didot a. a. O. S. 895. 28) Kiranäst, 1^., I/S8 Orißinss äs I'linpriinsris 5, l'oiir? (1467—1550). rours 1881. S. 29—34 u. 41—48. 2s) Didot a. a. O. S. 705. so) van der Linde a. a. O. Vorrede S. V. si) Falkenstcin, K, Geschichte der Buchdruckerkunst. Leipzig 1840. S. 292. ss) Didot a. a. O. S. 704. ZZ,) Von ?ernkinclo Oolcin, Ristoriiiäor äs sn ?»ärs, Lns^o oritieo por si ccutor äs Ik Lilzlioteecc ^.niörioanii Vstustissima (L. IIg.ris8s). Äl^äriä 1871. S. 79. Z4) Deutsche Buchdrucker des XV. und XVI. Jahrhunderts in Portugal. Augsburgcr Allg. Zeitung vom 18. Februar 1878. Nr. 49, die hier vielfach bc nutzt ist. ss) Oairipd eil, ^. xi'!ii>liiv Kssri!!nä»i8s .111 XV. Sieele. 1.^ Lc^e 1874. S. 517 u. 518. Zg) I^amdinst, Ori^ins äs l'Iinvi'iinsi'is. II, 97—170. — Leins.rä, l>v I'Orixins äs I'Iinpriinsris sr> Lnrops. II, 401. — Van IssAlisni. I^s Kic>- Quellennachweise nnd Anmerkungen. 819 ArsxKis üs lliiei'rv Äl^rtsas. Nalinc-s 1852. — Ilnltinp, lliiei^ ^larteus S'^Iost. I.a «a^'L 1807. s?) Llsclss, V., ?Iiö Lio^rapli^ allcl ?^l>c>Ai^jzIi^ »5 ^Villinrll Laxtou. Züe^or^ 1882. S. 2l!—32 ss) Jlgenstein, M., William Caxtons Thätigkeit in Köln im Centralblatt für Bibliothekswesen. 1884. Der Schüler und Nachfolger Caxtons, Wynkyn de Worde, sagt in der Vorrede seiner englischen Ausgabe von Bartholomiius von Glanvilla'S, „vs pi-opiistati^us rsrurr»", daß sein Meister Cuxton zuerst das la-> teinischc Original in Köln gedruckt habe. Hat man nun auch bis heute kein Exemplar dieser Ausgabe aufgefunden uud ist ihre Existenz daher noch zweifelhaft, so darf man doch nicht ohne weiteres die daraus wohl hervorgehende Thatsache, daß Caxton überhaupt in Köln gedruckt habe, für falsch erklären. Denn müßte auch angenommen werden, Wynknn dc Worde schreibe seinem Meister irrigerweise den Druck zu, so konnte er, Caxtons Schüler und zwar höchst wahrscheinlich schon ans dein Kontinent, unmöglich darin irren, ob Cuxton zuerst in Köln oder in Brügge gedruckt habe. Da nun aber auch Caxtou selbst in der Vorrede seines „üsens^I" sagt, daß er die Übersetzung zu Köln beendet, und in der Schlußrede, daß er darauf die Ausübung der Buchdruckerkuust auf eigene Kosten erlernt habe, so kann es wohl kaum einem Zweifel unterliegen, daß Köln der Druckort war. Ohnehin stüuoc auch der gegenteiligen Ansicht, welche Brügge dafür hält, entgegen, daß dessen erster Typograph Colard Mansion die Kunst erst im Jahre 147«! auszuüben begann, während die Übersetzung des Werkes durch Caxtou schon am 19. September 1474 in Köln vollendet war. Naturgemäß geht also aus diesen Erwägungen hervor, daß nur Köln die Lchrstätte Caxtons gewesen sein kann, denn in keiner Stadt der damaligen burgundischcu Staaten wurde zu jener Zeit die Buchdruckerkuust bereits ausgeübt. Zg) Xvrc>i>, (?., Liilrag til dsr> d^uslcs LoZli^uclsIs Historie. XopeullaAeri 1870. I, 59—60. 4o) Lorck a. a. O. I, S. 75, und Falkeustciu a. a. O. S. 298. -ir) 8?s,dö, L., Rö^i ^I^'ar Könz-irtiii' »ü 1531—1711. Luelspsst, 1879. S. 1—11. Viertes Kapitel. Das Äußere des Buchs. 1) Marquardt, Römische Privataltcrthümer. Leipzig 1864—1867. II, 390. 2) Birt, Das antike Buchwesen. Berlin 1882. S. 46 fg. — Egger iMston-s clu liivrs, 3. 1^6. ?kl-is s. 6. x. 57 fg.) führt mehrere Beispiele von Papiernot in Zeiten des MißwachseS der Papprusstaude in Ägypten an. Znr Zeit des Tibe- rius war vorübergehend ein solcher Mangel an Schreibstoff in Rom, daß, wie bei einer Hungersnot, der Vorrat rationenwcise zugeteilt wurde. Derselbe Autor erinnert daran, daß in Paris gegen Ende der Belagerung von 1870/71 das Papier auszugehen anfing. Häufiger kommt es in der Gegenwart vor, daß die Fabriken außer Stande sind, mit der Druckthätigkeit Schritt zu halten. 820 Quellennachweise und Anmerkungen. s) Wattenbnch, Das Schriftwescn im Mittclnltcr. Leipzig 1871. S. t!1. 4) Wattcnbach a. a. O. S. 129 sg. s) Pangcrl, Das Buch der Malcrzeche in Prag. (Quellenschriften f. Kunstgeschichte und Kunsttechnik. XIII.) Wien 1878. e) Karabaeek, Die Th. Gr-if'schcn Funde in Acgypten. — Ders., Katalog der Th. Graf'schen Funde. Wien 1883. ?) Ltau. Julien et l'. Onampiori, luclustriss avoiermes st moüerlles cks I'Lrnxire LKivois. ?aris 1869. 8) ZZgizei', I^e xapivr. ?ari.8 1866. 9) (Natsugata.) I^v ^axov ä l'Lxpositiori uriiveisells. ?aris 1878. i») Valler-Viriv i 11 e, I^otes xour sorvirä I'liistoirs ciu papisr. (Ka^etre äss oeaux-arts 1859.) Daselbst heißt es S. 224: „Vers 707 les Grades stadlis ä Laraartcancl xrirsot Is papier aux Loinois, mais ssulsrasQt ä titrs «l'sni- xruvt ... O'uii autrs eote les tZrsos trouvöi'SQt le paxisr er» ^.sis, ils le äonnerent ä lg. Lioile et » I'ltslis. Lu ontrs xar Vsoise et xar les ports clss ?a^s-Lg8 Is xaxiei' xenetrg. sn Kranes, on ^uxleterrö st en LIIsraaZue. I^e xgxier Gutcrmann, s. Anm. 18; Schmidt, Zur Geschichte der ältesten Bibliotheken ic. Straßburgs. Straßburg 1882. S. 37 fg. 14) Ltoris, üslla lettsratura italiaua. Veus^ia 1823—1825. is) Vallet-Biriville n. a. O. — I^aeroix, I>ss art8 au ruoxeu-äxe. I^ris 1869. ie) „Der Name Holbein war im südlichen Deutschland ziemlich verbreitet, zu Ravensburg kommt er im 14. und 15. Jahrhundert vor, in Basel ist er ebenfalls schon ini 14. Jahrhundert zu finden, im 15. tritt er in Kaufbeurcn und in Grünstadt an der Hardt auf. Ob und inwieweit die Malerfamilie Holbein mit diesen Familien verwandt ist, läßt sich nicht ermitteln, doch führte Hans Holbein dasselbe Wappen wie die raoensburgcr nnd grünstüdtcr Namcnsgcnossen, einen Ochsenkopf." Woltmnnn, Holbein. S. 42. I?) Stctten, Kunst-, Gcwerbs-und Handwerksgeschichte von Augsburg. Augsburg 1779—1788. is) Von der sehr nmfangreichen Litteratur über die Wasserzeichen des Papiers mögen erwähnt werden: I. G. Brcitkopf, Versuch, den Ursprung der Spielkarten, die Einführung des Leinenpapiers und den Anfang der Holzschneidekunst in Europa zu erforschen. Leipzig 1784—.1801. — 8. Oeuue, Odservatious ou xaxsr marlcs. (^reuaeoloAia XII.) I^ouclon 1796. — .lausen, Origius^ 6v la gravurs eii Kois et ou taille douos. ?aris 1808. — IvouiuK, L^draAeu tot üs gssvuieileiiis ö8 clö8 pÄpisr8 smvloxss su ?rar>os au XIV"'° st XV"° sisols, sovoiiinaAiiss äs 6M äs8siu8. ?ari8 1868. — Uroaui äs Kosltok, SsAvi äi «artisrs satievs. visoi tavols. Veus-iig. 1870. — Hausmann, Albrecht Dürers Kupferstiche, Radirungen, Holzschnitte und Zeichnungen, unter besonderer Berücksichtigung der dazu verwandten Papiere und deren Wasserzeichen. Hannover 1861. —Rot>in8orl, ^ oritiosl aovouM ok tus ärs.vir>A8 NivosI ^r/ßelo auä RakkasIIo in td.s uuivsr8it^ Za1Isris8 Oxkvrä. Oxkorä 1870. , ,8) Breitkopf o a. O. 'S. 110. 20) Gutermann und Haßler a. a. O. s>) Serapeum 1846. 22) Für diese Deutung sprint unter anderm der Umstand, daß das Zeichen in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich gebräuchlich war, nicht aber in Italien, wo Papier bekanntlich oarta heißt. 2s) Urbani a. a. O.; Robinson a. a. O. Vergl. Anm. 18. 24) Robinson a. a. O. Vergl. Anm. 18. 25) Ein Turm von eigentümlicher Form: oberhalb des Fußes eine Ausbauchung, drei Zinnen, ist nach Sotzmann die Marke der besten ravensburger Papiersorte. 2°) Vergl. Amm 18. 2?) Wattenbach a. a. O. S. 196 fg. — Unger, Griechische Kunst in Ersch und Grub er, Encyklopädie. I.Sekt. 84. Teil. — Sastarä, ?siutlliö8 st orne- msllts äss irmrm8srit8. ?ari8 1835 fg. — ^Vsstvooä, ?av8imils8 ok tue ?nillistuis8 !>nä orvamsvts ok ^llZlo-Laxon auä Iiisli M!»nu8orixts. I^onäon 1868. — Rahn, Das ?8altsrium ^ureuin von St. Gallen. St. Gallen 1878. — Schuaasc, Geschichte der bildenden Künste. Düsseldorf 1866 fg. — Wolt- mann, Geschichte der Malerei. Leipzig 1879. — I,a Karts, llistoirs äss srts ivckustrisls. ?sri8 1872 fg. — Kugler, Kleine Schriften. Stuttgart 1853 fg. — Buch er, Geschichte der technischen Künste. Stuttgart 1875 fg. 28) Karabacek, Katalog der Graf'schen Funde Wien 1883. Nr. 447. 448. 29) I. Lessing, Mittelalterliche Zeugdrucke im Kunstgewerbemuseum. (Jahrbuch der königl. prcuß. Kunstsammlungen. I, 119 fg.) 3«) .rratwto äsll«, xitturs. Rom 1821. — Dasselbe deutsch: Das B^ich von der Kunst ... übersetzt von A. Jlg. (Quellenschriften f. Kuustgesch. u. Kunsttechnik. I.) Wien 1871. Zl) Über die Anfänge der Formschneidekunst und des Bilddruckes. (Reperto- rium für Kunstwissenschaft. I, 215 fg.) Z2) Zur Geschichte und Theorie der Formschneidekunst. Leipzig 1837. S. 96 fg.: „Vom Alter des Gebrauches, Formschnitte durch den Guß zu vervielfältigen." 822 Quellennachweise und Anmerkungen. iis) Weigel und Zestermann, Die Anfänge der Buchdruckcrkunst in Bild und Schrift. 2 Bde. Leipzig 1866. ?4) I^u veiotrv-^vsui-. 6 Bde. Leipzig 1860—1864. A°>) I^von cle öurlzui'S, !^ur I'^nvi^nuete lls l'^rt t^xo^i^xlii^ns sn Lsl- ^ici>iv. (Bulletin clv l'^o»is äo 15elxi>ius. VIII.) 3>!) Van ILvsv, I^'anvivnnv e«!olu cls I^ouv^in. Lruxsl!s8 187t). »?) Vergl. Lippmann, Der italienische Holzschnitt im XV. Jahrh. (Jahrbuch der königl. preuß. Lkunstsanunlungen. III, 3 fg., 168 fg. V, 3 fg.) — Springer, Bilder aus der neuern Kunstgeschichte. Bonn 1867. zs) Vergl. Ruinohr n. a. O. — Umbreit, Über die Eigenhändigkeit der Malerformschnitte. Leipzig 1840. — R. Weigel, Holzschnitte berühmter Meister. Leipzig 1851—1857. (Sämtlich für die Eigenhändigkeit.) — I. G. Unger, Fünf in Holz geschnittene Figuren ?c. Berlin 1779. — Lartson, ?eintrö-xi-gveur. VII, 19. — Derselbe, Anleitung zur Kupferstichkunde. 1,596 fg. — ?asssvar»t, ?öillte-ßl'uvsui'. I, 66 fg. — Thau sing, Dürer. Leipzig 1876. S. 198 fg. — Wolttuann, Holbein. Leipzig 1874. S. 189 fg. »g) Woltmann, Holbein und seine Zeit. 2. Aufl. I. 201 fg. II, 195—198. 213. 221. 4v) Vsri an»t-Na^ns.ni1,) I^ss Lx-Iidris trg.n9g.is. ?siis 1874. — ?. äs l^IiÄnt-s^n, ^tuäs sur uns vollsvtiov <1'sx-Iidris. Lsi-Is-Duo 1884. In Lempcrtz' Bildcrhcftcn ist eine Anzahl deutscher Exlibris, z. B. von Kurfürst Johann Friedrich dem Großmütigen und dessen Gemahlin, von Pirckheimer, Joh. Eck, Wolfgang Lazins ?c. reproduziert. > 4i) Häufig reproduziert, z. B. in Falkenstein, Geschichte der Buchdrucker- kimst, S. 144, mit der Schlußschrift P. Schöffers zu seiner Ausgabe von Justinicms Institutionen von 1468. Direkte und indirekte Nachahmungen dieses Signets begegnen häufig, so bei Gerard Lccu in Gouda und Antwerpen, 1477—1492 (Abbild, in silvssti-s. N»rciues t^nvAraxliiciues. ?»ris 1853, 1867. Nr. 120), und das Befestigen eines oder zweier Schilde an einem Ast blieb lange im Gebrauch. 4S) Abbildnng in Bntsch, Die Bücherornameittik der Renaissance. I, 79. -in) Abbildung in Bütsch a. a. O. I, 35. 44) Abbildungen in Didclin, IjidlioAranuiosl Osvanisron. London 1817. II, 191. — Bntsch a. a. O. I, 50,51. — Eine rohe Nachahmung dieses Signets bei Anton Bouncmerc in Paris, 1507—1544, mit der Devise: Xosos ts ipsura. Abbild, in Silvestre a. a. O. 1130. Eine Palme mit einein Fclsstück und der Devise: Inelinaw i-sZurZo war das Emblem des Francesco Maria II. von Urbinv, 1S71—1631. 4Z) Von Parrhasios, aber auch von Apelles, wird ein Wettstreit mit Protogcnes erzählt, welcher darauf hinausläuft, daß der eiue Künstler eine feine Linie gemalt, der andere auf diese eine noch feinere gesetzt habe, oder daß zwischen zwei fast unmittelbar aneinander gezogenen Linien noch eine dritte angebracht worden sei. — Abbildungen in Dibdin a. a. O. II, 189; Butsch a. a. O. I, 50. 4°) Abbild. Dibdin a. a. O. II, 202. 4?) Abbild. Dibdin a. a. O. II, 200; Bntsch a. a. O. I, 50. 4«) Abbild. Dibdin a. a. O. II, 296. Quellennachweise und Anmerkungen. 823 «s) Abbild, im Archiv für die zeichnenden Künste. 11,138; Woltma nn, Holbein. I, 402. 50) Abbild. Butsch a. a. O. I, 61. ->>) Abbild. Butsch a. a. O. I, 93; Silvestre a. a. O. 1246. 1274. 52) Abbild. Butsch a. a. O. I, 63. Das Signet Hiervnymus Frobens: dasselbe Emblem an einem Baume mit Kugelschnüren, Putten zc. bei Lempertz, Bl. VII. ss) Augsburg. Joh. Miller, um 1514: schwarze Tafel mit Monogramm. — Erhart Ratdolt: nackter Mann, in der Rechten zwei Schlangen haltend, auf der Scham ein roter Stern. — Sympert Ruf: Herkules und Cerberus. — Heinrich Steyner: weibliche Figur auf einem Delphin stehend, ein Banner als Segel ausgespannt. Eine ähnliche Figur mit der Devise: ^uäaoes tortuva ^juvat, war das Emblem des Erzherzogs Karl, Sohnes des Kaisers Ferdinand. — G. Willer, 1560 bis nach 1592: eine Cypresse mit Früchten und dem Spruchbande: Ilorioi' erit Kuio eelslzi'i stet tua iaiua, lovo xsrviAÜss uadsas voulos ar>irQuraeatiKl-o verd? vivo tuc>. — Sal. Schmid, um 1690: Michael, den Drachen unter sich, zwei Schilde, auf dem einen Schwert und Schlüssel gekreuzt, auf dem ander» ein Tazenkreuz. Jngolstadt. Wolfg. Eder, um 1595: Justilia— David Sartorius (Schneider), 1550—1592: die Religion ans der Weltkugel, Devise: Ss^ien? <1on>ir>aditui' astri«. — Alex. Weißcnhorn, um 1542: die Friedensgöttin verbrennt Kriegsgcräte. Köln. Franz Birckmann, bis 1530, sowie dessen Nachfolger Arnold Birckmann, Joh. Birckmann ^uv. und Arnold Mylius, deren Gcschäftslokal sich in der „fetten Henne" befand: eine Henne unter einer Birke, zuerst mit derLcgendc: In xinZui AgUiv». — Gcrwinns Calcnins nnd Quentels Erben: Simson mit dem Löwen, angeblich komponiert von Johann von Essen. — Joh. Crithius, nm 1619: ein Hahn mit der Devise Usruin vigilsuti«, onstos. — Walter Fabricins, um 1562' ein Seepferd mit einer Sänle, auf welcher ein Kranich, eine Schlange haltend, steht. — I. M. Hcberle, 1775—184V: Merkur und Minerva mit Emblemen; Heberle nnd Mennig, 1805: eine andere Allegorie des Handels. — Eucharius Hirtzhorn (Cervicornns), nm 1521: zwei Hasen halten ein Bnch. — Joh. Kinck, nm 1626: S. Jnstina mit dein Einhorn. Leipzig. Jak. Berwnld: Bär im Wald. — Mich. Blum, bis 1550: v-m Putten gehaltener Schild mit drei Blumen. — Henning Große: der heil. Christoph. — Ernst Vögelin, 1559—1578: die Stiftslade oder Crucifix, vom Tode, der Welt uuv der Schlange gestützt. — E. Vögelin und Söhne: dasselbe Emblem größer und als Mittelstück einer großen architektonischen nnd figürlichen Komposition. Mainz. Franz Beham (Behem), 1540: Pelikan mit der Devise 8io Kis : eine Eule ans gotischem Ast- nnd Blumenwerk. Prag. Mich. Peterle, Ende des l6. Jahrhunderts: zwei von Händen gehaltene Kerzen, die eine brennend, Umschrift: ,1'i'aslnoskmus. — Daniel Adam von Welcs- lavin: Wappen mit drin Hippogryphen. Schlettstädt. Lazarus Schürer, um 1520: Wappen mit einer Garbe. Vergl. Straßburg. Speyer. Jonas Rosa, 1612: Jonos nnd der Fisch mit dem Spruche: ?»1» vwin invsniönt. 826 Quellennachweise und Anmerkungen. Stettin. Joach. Rhete, 1603: Pelikan. Straßburg. Lconh. nnd LukaS Alcmtsce, 1514—1516: von zwei Greifen gehaltener Monogrammschild, dahinter ein Bauin; sie waren als Buchhändler in Wien etabliert. — Joh. Albert, 1532—1536: Schild mit I nnd zwei Sternen, von Adam nnd Eva unter dem Baum der Erkenntnis gehalten; auch ohne Adam und Eva, die Schlange hält den Schild an einem Bande. — Mathias Apiarius (Bienenvater), 1533—1536: einen Honigbaum ersteigender Bar, am Boden eine aufgeschlagene Bibel, der Druck wie Waben gebildet, an denen Bienen naschen. — Renatus Beck, um 1513: Wildpark, iumitteu eine Tafel mit einem wilden Manne, der den Monogrammschild an einen Baum befestigt, wahrscheinlich eine Komposition von Joh. Wechtling. — Ant. Bertram, 1584—1619: zwei verbundene Hände mit einer Sonnenblumenstaude. — Wolfgang Cephalaeus (Köphel)1514: ein Buckelstcin, zwei mit dem Leib nach oben gerichtete und sich umschlingende Schlangen, auf denen die Tavbe des heil. Geistes; auch. ein übereckgestellter bossierter Steinwürfel mit der Umschrift vmviuin loiiAs toi-tissiros vii-tus sto. — Jakob Cammerlander, 1534— 1548: Fortuna mit verbundenen Angen, einen Schild mit fünf Sternen haltend. — Sam. Emmel, 1561—1567: bärtiger Mann mit Bogen und Pfeilen und Spruchband: Looxns vitas nasss L!Iii'istu8. — Blasius Fabriciüs, 1549: ein römischer Krieger hält einen Schild mit den Buchstaben L?L, Umschrift: ?istas st alma soisutia ns,8t«> sst rasa et elixsuZ rnsus. — Martin Flach, 1475—1522: wilder Mann nnd wildes Welk halten einen Schild mit dem Monogramm. — Martin Flach ^uo., 1501: eine Frau in bürgerlicher Tracht hält eine Fahne mit den Initialen, vor ihr der Schild M. Flachs des Ältern. — Hans Gruninger, 1483—1529: schwarze Tafel mii den Initialen in einem Kreise, daraus emporwachsend ein Kreuz mit der Lilie. Auch dieselbe Hausmarke in einem offenen Buche, welches ein Adler hält, Spruchband: Lsllvws ^odaiiiis8. — Mathias Hupfuff, 1499—1520: Schild mit Monogramm. — Bernhard Jobin, um 1589: eine Jmperatorcnbüste. — Jac. Jucundus, 1531—1557: ein geigender Schwan mit dem Hexameter: Älusas voster smor Auloeggue -tnts owiiia Nusas als Umschrift. — Joh. Knobloch, 1504—1528: die Wahrheit aus einer Kluft emporsteigend, Umschriften: H^HSüI^, — Verum. ynuiit Iktedris äsliwit Aiu, emsrgii stv.; auch ein Schild mit drei Knoblauch pflanzen und den Initialen. — Crato Mhlius (Kraft Myller), 1537—1549: ein Löwe, der eine Säule auf der Schulter trägt, hält einen Schild mit Simson. Auch mit der Devise: Unstibus nanü tsiAo «eü torti psotors uotus. — Joh. Pryß oder Preys, 1483—1527: Schild mit Monogramm, anch letzteres ohne Schild. — Wcndclin Rihel, 1535—1555: die Sophrosync als geflügeltes Weib mit Winkel maß und Zaumwerk, Monogramm und Grabscheit im Schilde. Dessen Erben, so wie Josias Rihel, 1562—4612, und Theodosius Rihel, 1566—1595, wenden das selbe Symbol in neuen Kompositionen an. — Martin Schott, 1490—1498: ein Kohlkopf zwischen den Initialen. — Joh. Schott, 1500—1536: eine schwarze Tafel mit. den Initialen, das ^l durch einen Querbalken als lateinisches Kreuz gebildet; auch die Initialen in einem Kreise, aus welchem ein päpstliches Kreuz aufsteigt. — Joh. Schott, um 1593: Schild mit steigendem Löwen. — Math. Schürer, 1506— 1521: Wappenschild mit einer Garbe (vergl. Schlettstadt), dazu: Vivs,t Uaxi. ; ferner Schild mit dem Reichsadler am Kreuzesstamm von zwei Löwen gehalten. — Quellennachweise und Anmerkungen. 827 Georg Ulricher, 1529—1539: Pomona mit dem Füllhorn, auch mit der Legende: <.!ornu ooxias. — Nik. Wyrivt, 1573—1581: eiu Greik auf der Glückskugel. — Laz. Zehner, 1594—162V: Büste der Minerva auf einer Quader mit der In- schrift: övientis, iinrautalnlis. Tübingen. Thom. Anshelm, s. Hagenau. — Georg Gruppenbach, 1587: das Gottcslamm. Wien. Lnkas Alantsee, 1505—1523, s. Straßburg. — Joh. Carbo (Hanus Khol), 1548—1552: durch Kranze verbunden rechts das österreichische Bindenschild, links ein Schild mit Schrägbalken, auf welchem das Flugwerk eines Pfeils. — Stephan Creutzcr, 1572—1591: die Steinigung des heil. Stephauus. — Blasi>»s Eber, 1571—1573: Baum mit Schiaugen) welche Spruchbänder halten: 1Z8t»to xi'uäevtss st sirnxliees. Vcrgl. Froben, S. 248. — Joh. Bapt. Hacque, 1663— 1678: von einer Hand gedrehte Spindel mit der Devise: InAedio et viriklus). — David Hault, um 1650 und 1657: von einer Schlange umringt das Monogramm, aus liem eine Hansmarke mit zwei Ähren herauswächst, Devise: ^.sterrutss. — Raph. Hoshaltcr lSkrzeluski), 1556—1563: ein umfriedeter Apfelbanm, an dein sich ein Weinstock aufrankt, am Fuße desselben: Sxes, als Umschrift der Pentameter: Oinnia epo üoient. xiosxivisiits veo. — Jesuitendruckerei, 1559—1565: lUij in einem Strahlenkranze, Umschrift: Looistss ^ssu, auch mit dem Nameu Jesus in lateinischen, griechischen, hebräischen und syrischen Charakteren, — Nicol. Pierius (Pierer), 1589—1603: die Wissenschaft als Königin, auf der Brust die Ägis, die Linke auf ein Buch gestützt. — Joh. Syngrenins (Singrieuer), 1510—1545: kleiner Schild mit Monogramm, auch größer und von den symbolischen Thieren umgeben. — Hieronymus Victor, 1510—1531: Schild mit dem ans den Initialen und einem Kreuz gebildeten Monogramm. — Pet. Paul Viviau, 1676—1683: Phönix mit dem Spruchbande: Z. Delvhin windet; er beklagte sich, daß ihm alles, sogar das Signet, nachgemacht werde, und in der That finden ivir noch bei einem pariser Drucker im 17. Jahrhundert, Rob. Coulombcl, das Zeichen des Aldus. Die Giuntci bedienten sich der Lilie von Florenz, auch in ihrer Niederlassung zn Lyon, und auch dieses Symbol fand den Beifall verschiedener Nachahmer. — Gabriel Giolito dc Ferrari in Venedig, nm 1556: aus einer mit den Initialen bezeichneten Vase steigen Flammen auf, über denen Phönix uud Spruchbänder mit Oo Ii>, inis, worte otsrM vitn. i vivv nnd: Asmpor ssclom. Wolfgang Hvpyl in Paris, 1489—1517: ein von zwei Bären gehaltener Schild mit einer Eiche, einem Kranich und dem Mondgramm, danun reiches gotisches Blatt- und Blumeuwcrk, Umschrift: Ve-nug raurisrs vivit sto. Auch zwei .große durch Ketten verbundene Reifen von Adlern gehalten, über dem obern eine Kronc. — Ludwig Horncken in Paris, 1511—1512, der Associe Gottfried Hittorvs in Köln, von 1513 bis 1523 in Leipzig: das Wappen Kölns von Löwe nnd Greif gehalten, auf zwei Spruchbändern: O tslix Oolonia und I^oäoviov8 Loi-nKen. — Thiel- mcm Kerver in Paris, 1497—1522: Schild mit Monogramm und Hausmarke von einem oder zwei Einhornen gehalten. — Jacques Kerver in Paris, 1535—1583: Monogrammschild an einem Postament, auf welchem eine Ähre zwischen zwei Hähnen; auch ein Einhorn mit Schild. — Georg Mittelhns in Paris, 1484—1500: Herz mit Kreuz und Monogramm. — Berthold Rcmboit in Paris, 1491—1518: zwei Knappen halten einen Flammenstern, reiche Vegetation, Unterschrift: Lsildol- äu8 K.; auch eiue Monogrammscheibe, aus welcher das Jupiterzeichen emporwächst. — Konrad Resch in Paris, 1513—1523: von zwei Drachen gehaltener Schild mit dem Baselstab. — Dasselbe Wappen von einem Basilisken gehalten hat P. Bouchier in Bourges. — Geoffroy Tory in Paris, 1525—155V: eine zerbrochene Vase auf einem Buche stehend, Devise: 5lon plus. Dieses Signet findet sich iu den mannigfachsten Kompositionen. — Georg Wolf in Paris, 1489—1500: die Buchstaben des Familiennamens in einem G (gotisch), nus welchem ein geomctri sches Zeichen aufsteigt. Gebrüder Bering in Lyon, 1545—1552: zwei verschränkte Hände, die einen Fingerring halten, in letzterm: Loo» tute; auch ohne die Hände und mit: Lins trancle. — Johannes Clein, genannt Schwab, in Lyon, 1478— 1519: Schild mit Monogramm nnd Doppelkreuz von zwei Löwen gehalten. — Mathias Husz in Lyon, 1478 (?)—1/MZ: Schild mit Monogramm von einem wilden Mann und einer wilden Frau gehalten, gotisches Blattwerk. — Jehan Trechsel in Lyon, 1488—1498: schwarze Tafel mit den Initialen in einem Kreise mit Doppclkreuz. — Nicolas Wolf in Lyon, 1498—1512: schwarze Tafel, worauf weiß ein herzförmiger Schild mit den Initialen. Christoph Plcmtin in Antwerpen bediente sich am häufigsten nnd in vielfachen Kombinationen des Zirkels mit der Devise: I^dors st vollstsuti^; doch kommt auch ein Weinstock mit dem Spruchbande: vdristus vsrs, viti8 vor, ferner ein Baum, dessen Wasserzweige ein Mann kappt, mit dem Hexameter: ^xsi-os iinxsris, st rawos oorapesvL üusutes. — Ludwig l. Elsevier in Leyden, 1583—1617: ein Quellennachweise und Anmerkungen. 829 Adler mit dem Pfeilbündel und Spruchband: ^ouovi-äis, rss parvas eresouvt. — Bonaventura und Abr. Elsevier in Lenden, 17. Jahrhundert: Rebe nm einen Baumstamm gewunden, Devise: Non solus. — Daniel Elsevier in Amsterdam, 1654— 1680: Minerva unter einem Baume, Spruchband: I^o extra, olvss. Joh. Rosembach in Barcelona, 1493—1498, in Tarragona 1499, in Perpignan 1500, dann abermals in Barcelona: schwarze Tafel mit den Initialen und drei Sternen. se) Vergl. S. 224. 5?) Thansing nnd Foltz, Das goldene Buch von Prüm in: „Mittheilungen des k. k. Jnstit. f. östcrr. Geschichtsforschung". I. 1. Heft. Innsbruck 1879. Daselbst ein Abdruck von der »ordern Platte. Abbildungen beider Deckel bei Ans'», Wecrth, Kunstdcnkmäler des christl. Mittclaltcrs in d. Rheinlauden. I, 61; Ramboux, Beiträge z. Kunstgcsch. d. M.-A., T. 4, 5; Chr. W. Schmidt, Kirchenmöbel und Utensilien, T. 17. ss) Wattenbach a. a. O. S. 87 fg. (2. Anfl. S. 109.) »9) Rahn, Das 1'ss.Iteiium ^.ui-omn von Sanct Gallen. St. Gallen 1878. S. 23. so) Wattenbach a. a. O. S. 229 fg. «-) Wattenbach a. a. O. S. 229. 62) Abbild. Anzeiger des Germ. Museums 1884. Nr. 6, 7. es) Wattcnbach a. a. O. S. 227, Anm. 6. — vnuÄalt, 0a doolcdinäiiiAs »voieut svcl mocleim I^vv-Zon 1831. S. 23. «4) Nooumsnw illsciits. 2. Dcl. I^ondou 1864. es) Wattenbach a. a. O. S. 222 fg. 6°) A. a. O. S. 27. s?) Burckhardt, Cultur der Renaissance. 3. Aufl. I, 239. es) I-s Roux cls I^inox. Rselisrolios sur Lrolisv, 8nr ss. vis et 1>id1iotKögus. ?s.iis 1866. ss) Lvv verschränkt nnd ein Halbmond oder drei verschränkte Halbmonde, die häufig auf französischen Einbänden ans dieser Zeit zu sehen sind, werden auf Henri deux und Diana von Poiticrs gedeutet, L uud verschränkt ans Henri deux und Catharinc Medicis, doch sind die Erklärungen dieser auch in der Dekoration des Schlosses Anet, ans Oiro Gefäßen nnd anderweitig vorkommenden Monogramme nicht ganz sichergestellt. Bergt, über französische Buchbindnng: Nai-ius UioKsI, 1^,2, rsliure krAQ<^ai8ö. 1880. 7«) Steche, Zur Geschichte des Bucheinbands. Dresden 1877. ?i) Die berühmten Gefäße von Oiron (Henri deux) sind in ganz ähnlicher Weise dekoriert, wie die Einbände Grolicrs, und, wie H. Macht nachgewiesen hat, mit Benutzung von Buchbinderstanzen entstanden! unter den Personen, welche aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Herstellung der Gefäße mitgewirkt haben, wird auch der Bibliothekar der Schloßherrin von Oiron, Jean Bernart, namhaft gemacht, leider aber nicht der Buchbinder. Vergl. Bucher, Die Faiencen von Oiron. Wien 1878. ?s) Abbild. Lcmpertz a. a. O. 1858. IV ?») Abbild. Lcmpertz a. a. O. 1857. V. 74) A. a. O. S. 27-33. ?s) Aus der reichhaltigen Litteratur über Buchbindcknnst können außer den bc reits citierten Werken noch erwähnt werden: 830 Quellennachweise und Anmerkungen, 1'ritsol>, 'l'i'aetktiis äs t^po-zriiorii.?, oilzlioxolis, odai-wiüs st didlioxs^is. .Ivu» 1675. Dasselbe deutsch, Regensburg 1750. — I.a vaiUe, List. Sv l'im- lirimsris st üs Is. libr^irio. l'-tris 1689. — Banmgarteu, Nachrichten von einer Hallischen Bibliothek, und: Nachrichten von merkwürdigen Büchern, Halle 1748—1758. — Onclin, 1/a.rt 6u rslisur äorsur cls livrss. ?ai'is 1772. — Beyschlag, Beiträge zur Kunstgeschichte von Nördlingcn. Nördlingcn 1798--- l8M. — Oid iliv, IZilzliotneog. SxsuvsrianÄ. Lolläon 1814—1815. — Ders., ^ didlivAr^pliioal etv. tonr in Kranes aud tZsrmanv. I-onilon 1821. — Ebert, Geschichte und Beschreibung der K. Bibliothek zu Dresden. Leipzig 1822. — I'ei «not, Lssai nist, st iirsnevl. snr lg, rsliurs äos Iivrs8 et 8»r 1'stüt ile la. lidrmris one-i Is8 ^.noisus. vrjon 1831. — ^. ^. ^rnstt ((^. Il^nnett). Li1>lioosAii>. or tos art ok doulct>in. bistorv ok tno s.rt ok dooKoinäinA. I^onäon 1837. — 8ns.v, LnovolopkSlZia, ok ornklrnsnt. I^onclon 1842. — Lslrisr st >Iartin, Nslangss cl'aroueoloAis. ?s,ris 1847— 1856. — La,nisr, I^oiivSÄnx insla.ngS8 d'üroneoloAis. I'^ris 1877. — I-a» «roix st 8sre, I^s inovsn-nZs st ls. rsnais8Tn1o Is liioliovniiie. Ksliure8 etv. Vari8 1861—1864. — ^V^ring. Nivsternisoss ok inclustr. srt st tl>s internst, sx- nidition. I/onclon 18<>3. — I^vki-ts, Hist. 6ss arts inünstr. ?s.ris 1864— >^66; 2. Ausg. Ebd. 1872 sg. — I'onrniör, 1^ s,rt <1s la. rsliurs sn Kranes mix tlernisrs sisolss. ks-ris l866. — Die byzantinischen Buchdeckel der St. Marcus- Bibliothek in Venedig. Wien 1867. — Valentinslli, Vi alonni lsg^ture an- tions voclivi elslla Alarsia,na äi Vsnsüia. (^.tti ilsll' Istitnto vsnsto 6i svisu^s eee.) Venedig 1867. — Brade, Jllustr. Buchbindcrbuch. 2. Aufl. von I. R. Herzog. Leipzig 1868. — Ivacrnix, I^ss arts rnovsn-Ä. — .Iiilisn, ^Ilzririi clv i'sliurss a.rti8t. st Iii8t. ?kris 1869—1872. — öi'nvst, Z^tucls8 sui' 1^ rslinrs <1ö8 livrss. IZorüsa,nx l 873. — Bucheinbände aus der kunstgcwerbl. Ausstellung in Prag. 1876. — Looks, llistorv ok tlis si-t ok IxzvKdincliu'z. s^rt ^oui'oü.1.) I^ori<1oii 1876. — I^a. re- liure a-irsisiiils et inoclsros; i>Ii>.uv1>ss, introtluotior: xs,r 0. Ijrnnst. 1'aris 1878. — Uie-Ksl, L«8ai 8ur I-i. <1so»rg,tiou sxter. üss livrss. ?ari« 1378. — XKtillsolork, ?liö s.rt ok ooolilziiiäiriA. I^olulou 1380. — ^Vli.sA,t1sv, Look- l^iirclicisF, oonsiäsrsll s, lins!>.rt, riisot>Änio!tl s.rt a.ncl illg.nukÄ0turs. l^oi^Iou 1880.—Bisns, I.Ä rsliurs. (v^stts äss Lsmix-^rts. 1880, Oktbr., Novbr.) - Bauer, Handbuch der Buchbinderei. Weimar 1881. — Stockbauer, Abbild dnngen von Mustereinbänden. Leipzig 1881. — NieasI, Ls. rsliurs kran^Äi8e sowinsro. et iucln8tr. ?»ri8 1881. Ferner die offiziellen Berichte über die Jndustrieausstclluugcu seit 1851, die Zeitschriften: .-Vrt >>our tvn8, Das Kunsthandwerk, Kunst nnd Gewerbe?c. Quellennachweise und Anmerkungen. 881 Fünftes Kapitel. Der lmchhändlerische Geschäftsbetrieb bis zur Reformation. l) viclot, ?irm., Ilistoirs Äs Is ?viiossi-->pdis. ?->ris 18L2. S. 71!?, und van der Linde, Gutenberg. S. 94. s) Falk, F., Die Druckcrkunst im Dienste der Kirche. Köln 1879. S. 8. u. 9, wo diese Stelle von Essenwein angeführt ist. s) Dictat, ?irm., ^lüs ^I^omos. S. 51, und 'l^pograxliio S. 633, Anm. 2. «) Schmidt, C., Zur Geschichte der ältesten Bibliotheken in Straßburg. S. 77, 89 u. 105. — Mayer, Ant., Wiens Buchdruckergeschichtc. I, 141. ->) viäot, ^läs >lauuos. S. 163, und Kirchhofs c>. a. O. I, 1?. e) Faulmann, K., Jssnstrirte Geschichte der Buchdruckerkunst. Wien 1882. S. 90. ?) Schmidt, C., c>. n. O. S. 79 u. 8i>. 8) Zarncke, F., Die deutschen Universitäten im Mittclaltcr. Leipzig 1857. S. 60. s) KlaÄÄso, I. ?. Lsttrss ll'un viblioAi^ptic. V, 204 n. 205. 214 u. 215. io) Her berge r, Th., Zur Geschichte der Eiusührnng der Buchdrnckerkunst in Augsburg. Augsburg 1865. S. 7 -10. n) Madden a. a. O. V, 210; Kirchhvsf a. a. O. Il, 32. 12) Archiv für die' Geschichte des deutschen Buchhandels. IV. Leipzig 1861. S. 114. (Aufsatz von W. Sticda, Zur Geschichte des Buchhandels in Riga., Zeitschrift des Vereins für Lübcckschc Geschichte. HI, 254. 000. is) Hase, O., Die Koburgcr. Kapitel: Geschäftsbetrieb und Verlag. S. 21 bis 57 u. 65. 14) Roosos, N.. (ün'istoplK! ?I»utin, Is ?>p0Ai^pl>o ^vvsrzois. vsrs 1882. S. 223. is) Archiv. I, 51, und Soden, Fr. von, Beiträge zur Geschichte der Reformation. Nürnberg 1855. S. 447. ie) Frankfurter Stadtarchiv. Schreiben Und Handlungen der Bücherinspektiou zu Frankfurt a. M. Neun Bände Mskpt. Folio. I-. von 1569 bis 1617, 65 und 92—93. Ennen, L., Geschichte der Stadt Köln. V/ 376. 1?) Schmidt, C., a. a. O. S. 78 u. 79. is) Meyer, C., Die Buchdruckerkunst m Augsburg. Augsburg 1840. S. 20. is) (? lau 6 in, OriAioeg cls l'Impriinsriö n. ^Nis. S. 72 fg. 20) van der Linde a. a. O. S. 94, dem Mendez' „l^xossraxdi-i LZxaüol-v", S. 348—368, als Quelle gedient hat. 2>) Archiv, B. IV, Aufsatz von Fr. Teutsch: „Deutscher Buchhandel in Siebenbürgen". S. 12—25. 22) Madden a. a. O. V, 244. 2Z) Daselbst S. 252. 24) Claudin a. a. O. S. 67. ss) Kirchhofs, Beiträge. I, 70, und viilot, ^.läs Juries. S. 180. 2«) Stadtarchiv Köln, Kopierbuch 50. Fol. 154. Das Schreiben ist datiert: 833 Quellennachweise und Anmerkungen. Der stat Basell, 1519 Nr. 25. Der Verfasser verdankt dieses interessante Aktenstück der Güte des kölner Stadtarchivars, Herrn Dr. V. Höhlbaucr. 2?) Kirchhofs cr. a. O. I, 118. Maddcn a. a. O. IV, 19 nnd V, 226. 29) Claudin a. a. O. S. 8V. M) Enncn, L., Katalog der Inkunabeln in der Stadtbibliothek zu Köln. Köln v. I. S. XXI. -») Schmidt, C., a. a. O. S. 85. Zs' Derselbe a. a. O. S. 79. »->) Derselbe S. litt u. 141. Z4) Steiff, K., Der erste Buchdruck in Tübingen (1498—1334). Tübingen 188 l. S. 44. Zs) Claudin a. a. O. S. 45—53. VsriniZIioli, K. L., krivoixj ckslla Ltamxg. in ksruAia s suoi ?rog?e88i. ?srnßis. 1820. S. 65 fg. ös) Frommanu, Ed., Aufsätze zur Geschichte des Buchhandels im 16. Jahrhundert. Jena 1881. II, 99 fg., bearbeitet nach knlilioss 1'sdnl-viz koscksri8 initi intvr xriinvZ '1')'xoZrapnos Alscliolani anno 1472 div 4 ^luiiii in: ^rKsIsli, Ridliotdeos. 8orixtoruui ÄlsäisIllUsosiuni. Nscliolani 1745. I, 447 fg. 3?) viÄot, ^läs AIg.uuc-s. S. 233 u. 238. Zs) Daselbst S. 258. ss) Stockmeyer und Rebcr, Beiträge zur Basler Buchdruckcrgeschichte. Basel 184V. S. 48 u. 49. 4v) Leipziger Rats-, Schöppen- und Gerichtsbücher. Nach einem erst neuerdings gedruckten V'ortrag von A. Kirchhofs. «i) Stintzing, H., Georg Tanners Briefe an Bonifacins nnd Basilius Amcr- bach. Bonn 1879. S. 22 n. 23. 42) Kirauilvt. 1^.. Uno .^ssoviation «I'Imxrinieur» et ds lldrairss iV lonrs. 1'ours 1877. S. 20 u. 50. 4Z) Schmidt, C., S. 45. 44) Daselbst S. 117. 4s) Daselbst S. 44. 124. 4e) Boos, H., Thomas nnd Felix Platter. Leipzig 1878. S. 8« u. 89; Kirchhofs, Beiträge. II, 20. 4,) Claudin a. a. O. S. 53. 48) Augsbnrger Stadtarchiv «Stencrlisten ). Archiv für die Geschichte des deutschen Buchhandels: Aufsatz von Kirchhofs I, 23: Aufsatz von Fr. Teutsch IV, 22. 4S) Nach dem citierten erst jetzt gedruckten Bortrag von A. Kirchhofs. 50) vickot,, I'., L,IÄs ^laiiuvs. S. 114. Die betreffende Stelle lautet im Original: ,,HssL suvt, ArAsvoraiii volumiuurn nomiua c^uas in ^vermis lio- ing.ni Vizustiis iinxiss8A sunt Äri kvrmis sxoasi. 8int, guauti vsussiit gll miviinnw cz!nott vel ipss soiro vnxsrst. vsl scl sraiov8 icl capicls eMa^itantss witterst, xerts-eciodat tc>tie8 iclsw 8vrivsrv oevuxa- tissiwum Iiowinsw." 51) lins Visite ü. lg. Lidliot,nso.nö cis I llniversits cks Luls xsr un IZidlio- xnile I^oimsis. L^on 1880. S. 41 u. 42. s-) Kirchhofs im Archiv für die Geschichte des deutschen Buchhandels. II, S. 41 u. 60. Quellennachweise und Anmerkungen. 833 5Z) Roosss, Älax, t!Ilii3topb. ?IsiitiQ. S. 25t—256. 5«) Stockmeyer und Reber a, a, O. S. 91 u. 92. Geiger, L,, Renaissance und Humanismus in Italien und Deutschland. Berlin 1882. S. 482. ss) Roth, R., Das Büchergewerbe in Tübingen von 1500—1800. Tübingen 1880. S. 63, und Steiff, K., Der erste Buchdruck in Tübingen. S. 21 u. 22 fg. s?) Das Chronikon des Kvnrad Pellikan, herausgegeben von Beruh. Riggen- bach. Basel 1877. S. 96. üü) viäot, t'., ^läs ^lavuLs. S- 414. ss) Stintzing a. a. O. S. 20. «») Strauß, D. F., Ulrich von Hütten. Leipzig 1885. II, 295 u. 29V. «») Zeltner, G. G., Kurzgefaßte Historie der gedruckten Bibelversiou und anderer Schriften I). Wart. Lutheri. Nürnberg und Altdorf 1727. S. 37, Anm. K. ss) Schmidt, C., a. a. O. S. 118. ss) Chronikon Pellikans. S. 107. Soden a. a. O. S. 14. 6s) Kirchhofs a. a. O. II, 111. ss) Herzog, I. I., Leben des Ökolampadius. Basel 1843. Anm. S. 256. «?) Stintzing a. a. O. S. 29. 6S) Kirchhofs, Beiträge. II, 110—112. es) Ders. im Archiv f. Geschichte d. deutschen Buchhandels. IX, 33. ?o) Pallmann, Heinrich, Sigmund Feyerabend. Frankfurt a. M. 1881. S. 2, 3, 31. ?l) Meyers Promptuarium im Archiv derStadt Zürich, und: Viroium vlg.- i'orura et üovtornm scl Alelen. trolä^tum IZpisiolae. ?rg.vllok. st Fpiras 1688. S. 137. 147. 162. 216. 362 374. 406 u. 407. 72) Stiebe, F., Über die ältesten halbjährigen Zeitungen oder Meßrelationen und insbesondere über deren Begründer Freiherrn Michael von Aitzing. München 1881. S. 24. ?s) Jubiläumszeitung des Hamburgischen Korrespondenten. 1830. 74) Die hier angeführten Fälle finden sich in: C. Schmidt a. a. O. S. 81 n. 140: Pellikan a. a. O. S. 27 u. 75; Hase a. a. O. S. 40; Steiff a. a. L. S. 76; Kirchhofs a. a. O. S. 70; Glarean an Zwingli unterm 1. November 1520; Kirchhofs im Archiv. I, 49; Stockmeycr und Reber a. a. O. S. 39; Hagen, K., Deutschlands litterarische und religiöse Verhältnisse. Erlangen 1841.- S. 417; Oiäot, ^läö Nsnnve. S, 303 u. 331; sowie Geiger, L., Johann Reuchlin. Sein Leben und seine Werke. Leipzig 1871. S. 68—74. 132. 7ü) Ilkin, 1^,., Ixsxsrtarinill LidIic>Ai'!>.i>lli(:u.in. LtuttZart 1831—1837. III, 237—240. ? 7°) Daselbst III, 119—124. 7?) Daselbst IV, 507—511. 75) Falk, F., Die Druckkunst im Dienste der Kirche. S. 30. 80—85. 99. 104—107. ,7») Maddcn a. n. O. V, 205. 8°) Daselbst V, 210. s>) Kobcrgers Bedeutung als Buchhändler ist durch Oskar Hases vortreffliche Schrift: „Die Koburger, Buchhäudlcrfamilic zu Nürnberg" der Mitwelt wieder vor die Augcu geführt worden. Der Verfasser des vorliegenden Werkes verdankte der Güte des 1>r. L. Sieber, Oberbibliothckars in Basel, die erste Einsicht in die im Archiv dieser Stadt aufbewahrte Sammluug von 123 Briefen, Kapp. i. - 834 Quellennachweise und Anmerkungen. welche die Herstellung des erwähnten großen, auf Kobergers Kosten von Anicrbach und Petri gedruckten Werkes besprechen und, wenn auch unvollständig erhalten, doch einen selten reichen Schatz von authentischen Thatsachen über die damalige Buchdrucker- und Verlagsthätigkeit in sich bergen. Dr. Hase, vom Verfasser darauf aufmerksam gemacht, hatte diplomatisch genaue Abschriften dieser Briefe von Dr. Sieber erhalten und dieselben — als Anhang zur zweiten, während des Drucks dieses Bandes erschienenen zweiten Auflage seines Werkes bestimmt — bereits 1881 setzen lassen. Dieser Abdruck bildet auch die Grundlage für die Darstellung im Texte. . Sechstes Kapitel. Der Buchhandel im Verhältnis znm Humanismus. i) Burckhardt, I., Die Kultur der Renaissance in Italien. 3. Auflage von L. Geiger. Leipzig 1877. I, 220. s) Geiger, L., Renaissance und Humanismus in Italien und Deutschland. Berlin 1382. S. 323 fg.; Neucrc Schriften zur Geschichte des Humanismus von demselben, in Sybels Historischer Zeitschrift. XXXIII, 49—125, und Johann Reuchlin, Sein Leben und seine Werke von demselben. Leipzig 1871. Mayer, A., Wiens Buchdruckergeschichtc. Wien 1883. I, 161. 4) Mayer a. a. O. S. 21. s) Geiger, Renaissance und Humanismus. S. 32? s) Geiger a. a. O. S. 537—539. ?) Dickst, ^Icks Ng,r.uos. S. 220. s) Kampschulte ci. a. O. I, 236. ») Horawitz, Zur Biographie Reuchlins. S. 68. 10) Baseler Taschenbuch von Fechter. 11. Jahrgang. S. 174 u. 187. n) Kampschulte a. a. O, I, 82. Didot a. a. O. S. 290. ls) Horawitz, Der Humanismus in Schwaben. S. 23. iZ) Didot a. a. O. S. 297. i«) Schück, I., Aldus Manutius und seine Zeitgenossen in Italien und Deutschland. Berlin 1862. S. 82. Didot a. a. O. S. 33l. is) Didot a. a. S. 180. 1?) Didot a. a. O. S. 240. 241. is) Didot a. a. O. S. 226. is) St ei ff, K., Der erste Buchdruck in Tübingen. Tübingen 1881. S. 106. 2v) Horawitz, Erasmiana. II, 3V. si) Horawitz, Humanismus in Schwaben. S. 58. 22) Kampschulte a. a. O. I, 253. 257. 2Z) Daselbst I, 64. 24) Strauß, Ulrich von Hütten. I, 289. 2s) Steiff a. a. O. S. 98. -6) Daselbst S. 218. 2?) Strauß a. a. O. I, 235. 2«) Daselbst I, 237. Quellennachweise und Anmerkungen. 835 Siebentes Kapitel. Luther. (Der Buchhandel und die Reformation.) 1) Herzog, I. I., Das Leben Johann Okolampads. Basel 1843. I, 85. 2) Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Weimar. I, 1883. II, 1885. 3) ZwillZIii opsrÄ! our. ^1. SoKuIsl' st. ^. 8vb.ultb.ess. Vol. VIII. ?uriei 1330. x. 61. 4) ^Ai'jpxse a ^ettesbeim, Lorii., oxers. II, 748. s) Teutsch, F., im Archiv f. Geschichte des deutschen Buchh. IV, 24. 6) Petzholdts Anzeiger f. Bibliographie u. Bibliothekswissenschaft. 1882. S. 59. ?) vvs visits ste. i>. 42. o) Daselbst S. 43. 9) Soden a. a. O. S. 75. 123. 127. 142. iv) Kampschulte a. a. O. II, 41. ii) Dobel, F., Memmingen im Reformationszeitalter. Augsburg 1877. S. 22—31. is) Hagen, K., Deutschlands religiöse und litterarische Verhältnisse im Re- sormationszeitalter. Erlangen 1841—1844. II, 159. iz) Soden a. a. O. S. 170. ,4) Kampschultc a. a. O. II, 193. ,s) Grenzboten 1878. Nr. 34. S. 281—301. is) Kirchhofs im Archiv. I, 20 i?) Soden a. a. O. S. M. 203. is) Wiedemann, T., Die kirchliche Büchercensur in der Erzdiözese Wien. Wien 1873. I, 31. 19) Baumann, F. L., Akten zur Geschichte des Bauernkrieges in Oberschwaben. Freiburg 1877. S. 58. 144. 541. «16. 20) Soden a. a. O. S. 202—204. 21) Wiedemann a. a. O. I, 50. 22) Fechner, H., Vier seltene Schriften des 16. Jahrhunderts. Berlin 1882. 2») Scherr, I., Geschichte der deutschen Litteratur. S. 294. Achtes Kapitel. Die frankfurter Messe. 1) Wattenbach, W., Dos Schriftwesen des Mittelalters. 2. Aufl..Leipzig 1875. S. 476. 2) Schmidt, C., a. a. O. S. 155. z) Pallmann, H., im Archiv IX, 240. 241. 4) Schmidt, C., a. a. O. S. 81. ->) Steiff a. a. O. S. 13. 14. e) Archiv f. d. Geschichte d. deutschen Buchhandels. II, 59. 60. ?) DaselbstIV, 215. 8) Daselbst II, 53. 59. 9) Daselbst II, 61. 10) Kirchhofs, Beiträge. II, 148. S3* 836 Quellcnnachweise und Anmerkungen. >l) Tychsen, Geschichte der Universitätsbibliothek in Rostock. Rostock 179«. S, 26. -2) Schmidt, C., a, a. O. S. 172. 182. 19l. >Z) ^ViIIviu8, Lwsvier. Liuxellss 1880. S. XI.VII. i») Schott, Th., im Archiv II, 244—2S1. is) (Vögclin,) Christoph Froschauer, erster berühmter Buchdrucker in Zürich. Zürich 184«. S. 8. ie) Schumacher, A., Gelehrter Männer Briefe an die Könige in Dänemark, vom Jahre 1522 bis 1663. 1. Tl. Kopenhagen 1758. S. 201. i?) Archiv. II, 57. >s) Daselbst IX, 97. is) Pällmann, H., Ein Meßregistcr Sigismund Feyerabends aus dem Jahre 1565, im Archiv. IX, 5—46, und Bemerkung von A. Kirchhofs dazu S. 242. 243. so) Archiv II. 38. 21) Daselbst VIII, 41—43. 2-) Daselbst VI, 263. 264. 2Z) Daselbst II, 62. 24) Nach Excerpten A. Kirchhoffs aus dem leipziger Stadtarchiv. (In der Bibliothek des Börsenvereins.) 25) Archiv VI, 112. 2°) Daselbst II, 57—62. 2?) Das Original befindet sich jetzt durch die Liberalität des Herrn Koni- missionsrat,H. Klemm in Dresden in der Bibliothek des Börsenvereins der deut? schen Buchhändler. s») Archiv II, 48. 51. 54. 2S) Über die Meßkntaloge überhaupt vcrgl. Gnst. Schwetschke, s.oäex nunäina- rius Kei'inaviae- litsrkwo Iziskonls.i'is. Halle 1850. Fol. M) Archiv VII, 84. ui) Daselbst VI, 74. Z2) Der Titel dieses ersten Meßkatalogs lautet: Kovm'nm lidroi'llm, >IU08 nuu- »oruin Arati-nn et usum oosmxti, vsn».Is8 sxpositi: -Vu^u8tas in ottioiriu lidi'Äi'iit Ksm'Ai^ Vvillori, oivis Ä Lit>Iioxc>Ias ^,iAu8t!mi. Ir>8erti »nvt noimnlli, i^äömqnö neip^ucii vstn8tiori8 e<1itis>m8 lidri, all rninm eoinm >!.' ill8iAiism utilits-tsin ooiuinsncl^vils8 ovn8 lidrornin in r>i'imi8 i-atlinli^ornin tlioolo-^arnin, tun, ali^rura czuoczuL vslsdriorum miotorun^ ^nmnincjn^ skionItkitnrQ ^ linAiiÄruni. VS.N8Ä8 rslixriorii8 tÄinen von tractÄntinm. > 8sms8tro uinls(:uii>>u>z vel omninö novi, vsl 6snrroI'orin^, ssn I/ooo, ü, nrioriIiN8 oclitioniv. ilivsr8i, vol sovs88iouö alicina loouxletiorss, in Invein nroclieruin. ni« Italic, Ili»- pmiis>, laponi», ?i^noi!i. ?nlnni!t, IlnriAiiri^, Rcil^smiü. ><'<'. iilii»ij>ir> (Ätlicilic-is Quellennachweise und Anmerkungen. RöAnis prös8U8 No^imtias sriuci L^Ittl^aillw I^ippiura, ^vuo OKri8ti N.VL.XI. 3t Seiten 4., die letzten 4 Seiten ein alphabetisches Namenregister der Autoren enthaltend. (In der Bibliothek des Börsenvereins der deutschen Buchhändler.) Z8) Iiulsx !mtuinllali8 lidroruui (u. s. f. wie vorstehend, bis traotantiura). (Zui tsmxors vsrriali N8izus a>1 Iioo autumri^Ie, ^viii n8 äiver8i, vsl Ä0vs8sioiiö i^Iiciu» Ioouplstiors8 pi oäisrunt: ooinmoäurn Rsipuli. LtiristikwÄS, st pIsrarunKzus ?rovinvig.ruin ntilit^tsin soukserus. Nkll6s,to spsoi^Ii Zupvrioi'uin. Iinpi'S8su8 ?ranvokorti ü.pnü >VoIi?^llAum Risllteiuiu. ÄI.VL.XV. 19 Bl. 4. ZS) Schwetschkc a. a. O. S. XIX. 4N) Lat^IoAU8. Hos S8t cIö8iANkttio orariium lidrornm Hui NI8SS nuu^iuis st 8SP,öntibu8 in vova Oktivina Hsvrioi Xrovsri pi-08tkdnllt>. (4 Seiten 4. In der Bibliothek des Börsenvereins der deutschen Buchhändler.) 4>) Schwetschkc a. a. O. S. XX, Anm. 23. 42) Beide Ausgaben in der Bibliothek des Biwienvcrcins. Über Näheres vcrgl. Archiv IX, 244—SSO. 4Z) Kirchhofs, A., Tje Anfänge des leipziger Meßkatalogs. (Archiv VII, 101—122.) Derselbe, Weiteres über die Anfänge des leipziger Meßkatalogs. (Archiv VIII, 22—27.) 44) Archiv IX, 171. 96. 4s) Die Gebrüder Johann und Heinrich Stern in Lüneburg sagen in einer Eingabe au deu Herzog von Braunschweig vom 29. Juli 1637, daß sie sich „alß ehrliche handelslcuthl, ohne Ruhm, Gott zu ehren, vndt dem DvanZsIischen wesen zn dienst, der Kunst Drückeren befließen", und in einer frühem vom 16. Februar 1630: „Weiln nun gleichwol einmahl gewiß, das wir, ohne vppigcn rhnmb zu- mclden, alle vnser vermögen auff die Buchtrückerci gewandt, alles aufs guet Papir, in bequemer form, gar ooi-rsot,, mit offt vmbgegoßen, vnd verenderten scharffen ^1?^, Z>l Menniglichcs »g,t.i8kkst>ion, leserlich, vnd schön trückcn laßen, auch darbet mit ungeziemender vnChristlichcr »Versetzung vnsers negsten, vnsere vnuerandt- worttliche zugenge nicht, sondern vielmehr ans Christlicher I)snotior>, vnd liebe der Kirchen, Schulen, vnd des gantzcn Evangelischen Wesens nntz, vnd frommen gesnchct, vnd, vnserm schlechten, geringen vermögen nach, vortgcstellct, Jnmaßen wir dan solche vnsere Christliche,jutsntic>n, noch vmb so viel desto mehr öffentlich zu so»- ts8tiien, die vnß biß anhero häuffig nngestalte Politische Bücher, die vnß sönstcn, gleichsamb vutcr den henden, wol hettcn wegkgerißen, vnd wir vnß dadurch innerhalb knrtzer Zeitt nicht weniger alß andere gethan, mit ehren, vnd guetem titull, bereichcn können." (Archiv VIII, 68.) 4«) Archiv I, 83. 47) Daselbst VIII, 69. 48) Daselbst IX, I7l. 49) Daselbst 1, 8S. so) Kirchhofs, Beiträge. II, 126. si) Archiv VIII, 67. 69. 73. sy Daselbst VIII, 66—73. Daselbst VIII, 88 54) 1Ivv8S8, Llii'i8topliv I^Iimtiu. impi'ilttsur uuvorsois. Xuver« 1882. 838 Quellennachweise und Anmerkungen. 5->) Vollem 8, .-V., I.S8 Ll^svior. LruxsIIss 1880. x..X—XII. 56) Daselbst S. XI.Vl-XI.VIII. s?) Daselbst S. VXXXIX. ss) Daselbst' S. LI.V1II. sü) Daselbst S. LI.XXXII. so) Daselbst S. I.I. °i) Daselbst S. (XVIII. es) Daselbst S. I.XXII1. I.XXIV. 6?) Daselbst S. veXI^VI. M. ')!eunteS Kapitel. Die Büchercensur und die Preßverfolgungen. 1) Zeller, Philosophie der Griechen. I, 4. Aufl. S. 946. 2) Duales. IV, 04. 35. z) Kirchhofs, Beiträge. I, 42. Ennen, L,, Katalog der Inkunabeln der Stadtbibliothek zu Köln. S. XXII. 4) Kapp, E., II, 448. s) Rauke. L. von, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. I, 338. 6) Pawel, I., Die litterarischen Reformen des 18. Jahrhunderts in Wien. Wien 1881. S. 13. ?) Wiedemann n. a. O. S. 4. s) Schlossar, A., Gratzer Buchdruck und Buchhandel im 10. Jahrhundert. Im Archiv IV, 62-^-68. s) Archiv IX, 148. 10) Heigel, K. Th., Ceusur in Altbayern. Im Archiv II, 6—10. 11) Geschichte der ältesten Bibliotheken und ersten Drucker in Straßburg. S. 86 fg. ,s) Soden a. a. O. S. 204. iz) Daselbst S. 278. 14) Archiv IV, 251. lb) Mcncr, F. L., Die Buchdruckerkunst in Augsburg bei ihrem Entstehen. Augsburg 1840. S. 73. ie) Daselbst S. 7!). l?) Mitgeteilt im Archiv IX, 238 fg. Roth, R., Das Rüchergcwerbe iu Tübingen vom Jahre 1500—1800. Tübingen 1880. K. Steiff, Der erste Buchdruck in Tübingen ^1498—1534). Tübingen 1881. is) Archiv II, 242. 243. 20) Kirchhofs, A., Beitrag zur Geschichte der Entwickelung der Eensnrver- hältnisse. Im Archiv V, 165 fg. 21) Zum Gedächtniß der vierten Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst zu Heidelberg am 24. Junius 1840. Heidelberg 1840. S- 7«- 79. 22) Kirchhofs, A., Johann Herrgott, Buchfüyrer von Nürnberg, und sein tragisches Ende 1527. Im Archiv I, 15—55. 2Z) Die Darstellung der sächsischen, speziell der leipziger Censnrverhältnisse gründet sich fast ausschließlich auf die Mitteilungen von A. Kirchhofs im Archiv, vor allen, auf dessen „Die kursnchsischc Bücher-Kommission in Leipzig. I. Bis zum Abschluß ihrer Organisation". (IX, 47—176.) Quellennachweise und Anmerkungen. 839 -4) Archiv VIII, 104 fg. 25) Kirchhofs, A., Beiträge zur Geschichte der Preßmaßregctungen und des Verkehrs auf den Büchermessen im 16. und 17. Jahrhundert. Im Archiv II, 33 fg. 2s) (KüntQsr,. L. ?.,) tüornrnslltatio äs tatis libslli Lg,i'p2ovig,lli, vui iusoriditur: Peinlicher Jnquisitions - und Achtsprozeß oast. Leipzig 1859. (Programm.) 2?) Archiv IX, 142 fg. 2s) Archiv IX, 243. 29) Forordning om Danskc Böger som paa fremmede Steder tryckis oc her vdi Riget indföris. Slot Schanderborg, 23. Januarij, ^nno 1617. (In der Bibliothek des Börsenvereins der deutschen Buchhändler.) so) Archiv VII, 267. 268. Zehntes Kapitel. Die frankfurter Bücherkommission. 1) Häußer, L., Geschichte des Zeitalters der Reformation. Berlin 1868. S. 478. 2) Die ganze Darstellung in diesem Kapitel beruht fast ausschließlich auf den Akten des frankfurter, wiener und zum Teil des dresdener Archivs. ») Auch bei Kirchhofs im Archiv IV 105 fg. <) Stintzing a. a. O. I, 333. ->) Vergl. Kirchhofs, Ein Reformversuch aus dem Jahre 1668. (Archiv I, 78 fg. und Archiv VIII, 76-78.) «) Archiv IV, 161. ?) Vergl. auch: Kirchhofs, Ein „Localverein" im 17. Jahrhundert. Frankfurt nm Main 1669. ^Archiv IV, 151-161.) s) Verboten war den Juden der Handel mit Büchern nicht. Sie hatten die neu aufkommende Waare ebenso in ihren Geschäftskreis gezogen, wie di-> christlichen Kaufleute, und wie aus diesen, entwickelten sich nach und nach aus den mit Büchern handelnden Juden auch jüdische Buchhändler. Gab es doch sogar jüdische Buchdruckereien; eiue in Öls bestehende wurde 1536 durch Sturm verwüstet. Speziell in Frankfurt, von dem hier hauptsächlich die Rede ist, finden sich mehrfach jüdische Buchhändler. So ließ der Jude Simon zum Gembs in den Jahren 1578 fg. bei Ambrosius Froben in Basel den Talmud drucken, wie es scheint sogar als Vertreter einer jüdischen Verlagsgenossenschaft. (Vergl. H. Pallmann, Ambrosius Froben von Basel als Drucker des Talmud. Im Archiv VIII, 44—01.) — In der Natur der Sache lag es, daß die jüdischen Buchhändler sich auf Verlag und Vertrieb jüdischer Litteratur legten, für die sie ja bei ihren Glaubensgenossen ein fruchtbares Feld der Thätigkeit fanden. Erst nach längerer Zeit scheinen sie sich auch mit andern Zweigen der Litteratur befaßt zu haben. In Frankfurt war es 1614 den Juden ausdrücklich verboten worden, mit eingebundenen Büchern zu handeln — implicite ein Beweis, daß ihnen der Bnchhandel an sich nicht verboten 840 Quellennachweise und Anmerkungen. sein konnte. Aber mit der Zeit scheint diese Bestimmung, jedenfalls auch wegen Geldbedürftigkcit mancher christlichen Buchhändler, in Vergessenheit geraten zu sein, und auch die im Texte erwähnten Klagen dürften vorläufig keinen Erfolg gehabt haben. Erst lange nachher, am 19. September 1686, richteten die frankfurter Buchhändler eine Eingabe an das Bücherkommissariat, worin sie die Ursachen der eingerisscnen Übelständc folgendermaßen darstellen. „Die ?i-aot,i8 volsus Bücher anstatt Geld auuchmen, deren Verkauf ihm dann nicht wohl zu verbieten sein würde. Es sollte, meinen sie, den Juden verboten werden, Buchführcrn ferner Geld vorzuschießen, diesen aber, bei jenen Geld aufzunehmen oder selbige heimlich zu sich iu den Buchhandel zu ziehe», und zwar bei namhafter Strafe. Im folgenden Jahre erstatteten dann die frankfurter Buchhändler den oben angezogenen Bericht an die Bücherkommission. Wenn nun auch hier, wie in den meisten solchen Schriftstücken, die Farben ziemlich stark aufgetragen sein mögen, so war doch gewiß die Konkurrenz der Juden so drückend geworden — vielleicht wirkte, auch hier uud da der Wunsch mit, sich der den Juden gegenüber eingegangenen Verbindlichkeiten möglichst leicht zu entledigen — daß die frankfurter Buchhändler sich erboten, den Juden die bereits in ihren Händen befindlichen Bücher ballenweise gegen den üblichen Preis abzunehmen. Wenn ihnen dies nicht anstünde, möchten sie dieselben in ein besonderes Magazin stellen, darüber ein Inventar aufnehmen und sie in einen gewissen Preis setzen und durch dasigc Buchhändler verkaufen lassen. Wollten sie aber selbige selbst verkaufe», so müßten sie ein gerichtliches Inventar der Vorräte aufstellen lassen uud dauu Buch und Rechnung darüber führen, an wen uud wann sie ein jedes Stück verkauft hätten. Verkauften sie dagegen irgend ein in dem Inventar nicht enthaltenes Bnch, so müßten sie jedesmal eine hohe Strafe verwirkt haben. Übrigens sollte den Judeu der Buchhandel dergestalt verboten werden, daß ihnen nicht erlaubt sei, mit jemand öffentlich oder heimlich einen Handel betreffend Bücher zu schließe», solche zu verlegen, Geld darauf oder auf Druckereien vorzuschießen, und wann sie in Verlust gerieten, sollten sie mit dem Erlöse der etwa zn verkaufenden Bücher zufrieden sein. Den Buchhändlern sekundierte durch einen Bericht an den Kaiser vom 10. Januar 1687 der Kurfürst von Mainz — ob durch Gewissensbedenken dazu gedrängt, oder durch die Buchhändler veranlaßt, muß dahingestellt bleiben. Die frankfurter Juden, schreibt er, hätten sich seit einiger Zeit unterstanden, sich den Handel mit allerhand weltlichen und geistlichen Büchern anzumaßen. Hierdurch hätten sie nnr mehr Gelegenheit die christliche Religion zu lästern uud derselben zu spotten, auch schädigten sie dadurch des Kaisers Interesse und Rechte. Er bitte daher, denselben den Bücherhandel allerdings nnd völlig zu verbieten und niederzulegen. Vorläufig aber blieb es beim alten. Nach einem Bericht des Ratsschreibers vom 14. Juni 1688 hatten sich die Buchhändler deshalb abermals beschwert, „dieweil die Juden in der buchgaßen laden und gewölben bestanden, mit büchern angefüllet, und die leut in dieselbe in jetzo angegangener Meß rnfeten und schlciffeten". Es möchte denselben vorläufig wenigstens anbefohlen werden, „daß Sie obgedachte Ihre lüden und gewölber räumcu, deß bttchei schleppens und außstellung >">r schildwachten, an sich zieh: und Verführung der kaufleut gäntzlich enthalten sollen". Trotz einem Gesuche der Juden Bcyfuß zum Hiutcrhecht nnd Löscr zum Stmnß beschloß der Rat am 15. Juni 1688, daß den Juden bei NX) Thaler Strafe auferlegt 842 Quellennachweise und Anmerkungen. werden solle, die Lädeu und Gewölbe, welckie sie um und in der Buchgasse hätten, innerhalb 14 Tagen zu räumen, die Bücher in ihre Gasse zu trcmsferiren, weder für sich selbst noch für andere hausieren zu gehen, keine Bücher mehr, sie seien gebunden oder ungebunden, und was dem Buchhandel angehörig an sich zu bringen vder Geld darauf zu leihen, im Gegenteil aber die verpfändeten Bücher ohne Entschädigung herauszugeben. Wie gewöhnlich, wu.'de diese Vorschrift natürlich entweder nicht befolgt, oder umgangen. Ein neuer Streit entbrannte im Jahre 1695. Unter dem 7. Januar kamen Nathan zum güldenen Strauß (der Sohn von Anselm zur Meisen) und David zum Schiff abermals mit ver Bitte bei dem Kaiser ein, sie bei dem ihnen erteilten Buchhandelsprivilegium zu schützen, da die Buchhändler von neuem gegen sie vorgegangen wären oder vorgehen wollten. Sie ließen kein Buch drucken, hätten also keinen andern Verlag als, was die Buchführer bei ihnen versetzt und weil sie es nicht wieder eingelöst, als Zahlung anheim gegeben hätten, oder auch gar verkauften, und wenn sie ja etwas Neues druckten, geschähe es nur, um alte ihnen versetzte und anheim gegebene Bücher au den Mann zu bringen. Nach einem Bericht an den Kaiser vom 23. März 1695 -hatte aber der Rat den Juden anbefohlen von äs,to an kein? Bücher mehr zu kaufen oder sonst an sich zu bringen, auch des Buchhandels außerhalb ihrer Gasse sich zu enthalten und zu dem Ende ihre „Kammern" und Gewölbe, die sie sonst in der Stadt hätten zu räumen oder doch, so viel sie zum Vertriebe an Büchern nötig hatten, in ihre Häuser zu bringen. Hierauf sollten erwähnte Niederlagen und Gewölbe geschlossen werden, doch so, daß so oft sie etwa eines Buches bedürftig, solches ihnen verabfolgt werden sollte. Mitten in der Zahlwoche war dieser Beschluß auch unter Assistenz mehrerer Buchhändler ausgeführt worden. Nach Vorschlag der christlichen Buchführer sollten dann die Juden innerhalb Jahresfrist sich der in ihren Händen befindlichen Bücher entledigen, die dann noch übrigen aber durch Auktion verkaufen. In einer abermaligen Eingabe an den Kaiser, vom 29. April 1695, sagen die Juden, sie hätten für mehr als 10000 Gulden Bücher annehmen müssen; sie seien aber nochmals erbötig, wenn die Buchführer ihnen alle ihre Bücher zu dem Preise, wie sie solche an dieselben verhandelten, gegen bare Zahlung Zug um Zug abnehmen, auch was sie schuldig mit barem Gelde bezahlen würden, alsdann des Buchhandels sich gänzlich zu enthalten. Diesen Vorschlag aceeptierte man in Wien. Am 20. September erhielt endlich der kurpfälzische Kamnierpräsident Freiherr von Sickingen den Auftrag, in Gemeinschaft mit dem Reichsfiskal, der Bücherkommission und dem frankfurter Rate einen gütlichen Vergleich zu versuchen, falls dieser aber nicht zu Stande komme, den Buchführcru und Konsorten aufzugeben, daß sie den Juden ihre vorhandenen Bücher gegen billigen Preis auf einmal abkaufen, wenn sie sich aber dazu nicht verstehen wollten, denselben den freien Verkauf während der Messe uud bis auf weitere Verordnung verstatten sollten. Die Verhandlungen scheiterten aber au der Renitenz des Rates und an dem Kostenpunkte. Der Reichsfiskal verlangte nämlich für Reise und Aufenthalt in Frankfurt 200 Thaler Entschädigung, und diese sollten die Juden vorschießen. Diese erklärten sich endlich zu Hergäbe der Hälfte bereit, während die christlichen Buchführer, die die andere Hälfte tragen sollten, sich dessen weigerten. So blieb die Sache auch diesmal ohne Resultat. Quellennachweise und Anmerkungen. 843 Elftes Kapitel. Der Nachdruck. l) vpiztolss 4, 7, 2: Lunctsin (seil. lidruin) in exsiuxlaii» inillv iranguriptum per totsna Itslism xrovinoissczus äiniisit. s) Marquardt in seinem und Mommsens Handb. der röm. Wtcrtünicr. VII, 2. S. 805 fg. Die bloße Thatsache, daß die Werke des einen und ander» Schriftstellers gegen dessen Willen von andern vervielfältigt und verwertet worden sind, beweist doch nicht, daß dies nicht als Rechtsverletzung angesehen worden wäre, und daß es dagegen keine Remedur gegeben hätte. Erasmus, Brief an Bilibald Pirckheimer d. 27, Jan. 1522: vdi ciuici novi opsi'is xrociit, c^uoit puteut tors vsnäidilö. mox uous g.tc>us alter 8un"u- rs.tui' ex ipsiuL ?rot)snii otLeius. sxsraxlal', sxouctit vsnäitat uiiuimo. Iittsriin ?iodsuius imm«rissiii psouniar» iinpöiiclit in osLtigatoi'kL, trs^uentei' st in exempl^ris. (ILrasrai oxsrs. 1. III. I^ugä. Lkt. 1703. x. 707.) Umgekehrt War das bei dem (aus dem Fehlen eines Schutzes des Autorrechrs hervorgehenden) Mangel eines Schutzes der Verleger mögliche Verfahren des ErasmuS, verschiedene vermehrte resp, veränderte Ausgaben seiner Werke bei verschiedenen Buchhändlern erscheinen zu lassen bevor die Exemplare der frühern Ausgaben vergriffen waren, nicht nur eine arge Unbilligkeit gegen die Verleger, sondern auch geradezu eine Kalamität für das Bücher kaufende Publikum. Vergl. darüber die Notiz von Albr. Kirchhofs, Beiträge zur Gesch. des deutscheu Buchhandels. I, 56 fg. Anm. » 4) Luther in „Vorrhede und vermanunge an die Drucker" vor der „Auslegung der Episteln und Evangelien von der heyligen drey könige fest bis auff Ostern" 1525. Der hier wesentliche Teil des Inhalts ist bereits im siebenten Kapitel wiedergegeben worden. 5) Das Privilegium ist abgedruckt in St. Pütter, Beytrüge zum deutscheu Staats- und Fürstenrecht. I, 251 fg. 6) Nach den Angaben von Lndewig in den gelehrten Anzeigen. Halle 1740. III. S. 78, trägt die Jahreszahl 1198 ein Privilegium, welches von dem „kayscr- lich verordneten Gcneralsuperattcndeiiten der Druckereyen im heiligen Römischen Reiche" Doktor Jakob Ößler ausgefertigt worden. Vergl. St. Püttcr, Der Büchcr- nachdruck. S. 174. Gegen die Richtigkeit dieser Notiz macht jedoch Hoff manu, Bon denen ältisten Kayscrlichen und landesherrlichen Bücherdruck- oder Verlag Privilegien, 1777, S. 53—58 sehr gewichtige Bedenken geltend. ?) Rössi g, Handbuch des BuchhaudelsrcchtS, Leipzig 1804, S. 240, gibt an, daß im I. 1400 der Bischof Heinrich von Bambcrg ein Privilegium für ein Missale der Bambergcr Kirche erteilt habe. s) St. Pütter, Der Bücheruachdruck. S. 170; Beyträge zum deutschen Stäats- nnd Fürsienrechte. I, 253. ?, Hoffmann a. O. S. >s) In einen, (im frankfurter Archiv befindlichen) Anschreiben Kaiser Ferdi- nands III. an den Rat zu Frankfurt a. M. vom 4. Juli 1640 wird erwähnt ein weiland Arnoldi Hierats gewesenen Buchhändlers zu Köln nachgelassener Wittib Catharina von Berchem über die Lumina Hibulogioa, Divi Hiomse erteiltes Privilegium des Inhalts, „ daß niemandt solche Bücher, alß Sie innerhalb zehen Jahren, in keinerley form weder ganz noch zum Theil nachdruckheu, ver- kauffen, noch anderßwo gedruckht ins Hehl. Reich einführen solle" so) In einer Verordnung des frankfurter Rats vom 27. Januar 1657 wird verboten: „die von Ihrer Kaiser!. Maj. privilegirten büchcr weder in nlhiesigcr statt nachtrucken zu lassen, noch auch solche anderer orthen nachgetrncktc exeinplaria in hiesige messen zu bringen vnd zu distrahiren". (Kirchhofs, A., Zur Geschichte der kais. Bücherkommission in Frankfurt a. M. Jiu Archiv IV, 134.) 2y Pütt er, Büchernachdruck. S. 170 fg. 22) So hölßt es in einer Erklärung der leipziger Buchhändler vom 5. März 1616 bei A. Kirchhofs, Zur Geschichte der kursächs. Privil. gegen Nachdruck, im Archiv VII, S. 155: „Gleichwohl helffeu vus solche xrivileZia außerhalb landcs nichts sondern werden vnser gute, vnndt von Ihr. Churs. Gn. (Kurfürstcu von Sachsen) privileZirts Bücher an andern örttcn, als zu Köln am Rhein, Magdeburgs, Hamburg?, Lübeck, Franckfurt am Meyen vnndt an der Oder, Stettin, Gießen vnndt sonsten vngescheuet nachgedruckt. Hiergegen wirbt noch heutiges tages von den Keyserlichen xrivilsAisn, deren man doch durch das gantzc Römische Reich genießen thut, mehr nicht als drey sxsmxlaris, dem alten tax nach geliesfert." Vergl. auch A. Kirchhofs im Archiv II, 51. 2Z) Vergl. die Ausführungen von A. Kirchhofs im Archiv VIII, 2« fg., IX, 73. 24) Vergl. Kirchhofs, Die knrf. süchs. Büchcrkommission zn Leipzig. Im Archiv IX, 95. 169 fg. Anm. 74, 80. 2s) Vergl. Eichhorn, Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte. IV, K. 525. 2«) Abgedruckt bei Kirchhofs im Archiv IV, 134. 27) Pütt er, Mchernachdruck. S. 22. 2») Pütt er n. a. O. S. 23. 2s) Kirchhofs, Zur ältern Geschichte der Privilegien. Im Archiv VII, 150 fg. Die knrfnrstl. sächs. Büchcrkommission in Leipzig. Im Archiv IX, 74. M) Pütter a. a. O. ^i) A. a. O. S. 172 fg. !!2) Teutsch, Zur Geschichte des deutschen Buchhandels in Siebenbürgen INI Archiv VI, 26 fg., 58, Anm. 60. ss) Pütt er a. a. O. S. 23. :i«) Archiv VI, 56, Anm. 60. 36) Diese Thatsache tritt in ein paar Ausgaben von Ulrich Tenglers Layen- spicgel deutlich hervor. Die beiden angsburger Ansgaben dieses Werkes von 1514 Quellennachweise und Anmerkungen. 845 nnd 1512 haben auf dem Titelblatt die Notiz: <^uiu i>rivil?^i» vs Istsrmir>atuM iwpriinei's 8uli ^sv-r in en promui- xanck-t. Daß es sich hier um ein noch nicht impetriertes, sondern mir erwartetes Privileg handelt, geht daraus hervor, daß die Zeitdauer des Privilegiums nicht fixiert, und die Strafe für den Nachdruck nicht genau angegeben, sondern als eine erst zu statuierende bezeichnet ist. Bergl, Stintzing, Geschichte der populären Litteratur des röm.-kanon. Rechts in Deutscht. Leipzig 1867. S. 428—430. Z?) Patent Kaiser Leopolds I. vom 4. März 1662. ss) Mandat Kaiser Maximilians II. von 1569 (s. Note 54); Instruktion Kaiser Rudolfs II. für die kaiserliche Bücherkommission vom 15. März 1608. (s. 21). Z9) Vergl. Kirchhofs, Zur ältern Gesch. der kursiichs. Privil. Im Archiv VII, 149 fg., VIII, 46 fg. Die kurf. sächs. Bücherkomm. zu Leipzig. Archiv IX, 77—79. 119 — 121. So wird iu einem (im frankfurter Archiv befindlichen) kaiserlichen Anschreiben an den frankfurter Rat vom 4. Juli 1640 gesagt, das für die 8ummg, IKsoloZiLÄ Oivi 'Ib.omg,s ^czuiuatis weylandt Arnoldi Hitrats zu Köln nachgelassener Wittib Katharina von Berchem erteilte Privilegium sei „sowol allen Buchdruckhern vnnd Buchführcrn iu Cölln; alß auch sonnsten aller Orttcn" insinuiert worden. 40) In der Vermahnung an die Drucker s. oben Anm. 4. 41) Vergl. Mahnruf an die Nachdrucker von Michael Schmück in Schmal- kalden, Drucker und Verleger von Cyr. Spangenbergs Adelsspiegel, von 1591, abgedruckt im Archiv V, 310 fg. — „Als wil ich jeden Drucker vnd Buchhändler freundlich gebeten, anch zugleich trewlich gcwarnct haben, sich des Nachdrückens oder Verlags dieses Buchs, zu abbruch vnn Verhinderung meiner Narung zu enthalten, damit er jm nicht von Gott das vudeheu vud mißsegeu zuziehe, vud ich also jn wie reich vnd ansehnlich er auch sey, für einen Dieb öffentlich achten vnn procla- mireu müße, weil er sich mit seiner gcwinstsucht Wider Gottes verbot vnd sein eigen Gewissen, im nugenschein vnn mit der that für einen solchen selbst dargibt." 42) Sehr klar tritt dies hervor in dem betreffenden Passus der (im fraukf.' Archiv befindliche») „Beschwerde sämmtlicher hier (in Frankfurt) anwesenden Buchhändler gegen die ihnen jüngsthin zngemnthete lieffernng der oxeivplsrien vnd taxordnung" «verlesen im Rat am 8. April 1663). Hier wird Klage geführt, „daß biß anherö viele sich kecklich vnd srcvclmüthig vnterstaudeu, anderen diejenige Bücher, so etwa» bcrühmbt oder im gutem abgang seien boßhaffter weiße, dem gc- bott Gottes Christlichen liebe vud aller erbarkeit schnurstraks zu entgegen, nachzu- trucken vnd andern das seinige abzuschneiden, ohnangcsehcn sie darzu das geringste recht nicht haben vnd der rechtmessige besitzer solche dem ^utori thewer abkauffen oder sonsten ourn onere an sich bringen vnd die erste gefahr, ob solche bücher abgehen, oder zu seinem höchsten schaden liegen bleiben, vnd macul^wr werden mög- ten, außstchen müssen, daß also solche nachtrnckcr, welche nicht weniger als ew „riilien kurti damit begehen, gedoppelte» vnd mehr vorteil von dem rcchtmessigcn besitzer gemessen, welches verantwortlichen Vorteils sich absonderlich biß auhero die außländischcn vnd iu sxsvis etliche Holländer bedienet, welche, nach deine sie wohl wissen, vnd bev sich selber überzeugt, daß solches nachtrucken ahn sich selbsten vn- recht, vnd zwar so viel die pi-ivilL-iirtcn antrifft, der Autorität solcher hohen ?otsn- 846 Quellennachweise und Anmerkungen. taten, daher die Privileg!». (Ispenctiren, zu wider, der vnprivilegii-tcn aber Gottes bcfehl vnd erbarkeit entgegenlaufet, iedannoch solches lasters sich gelüsten lassen" — 4Z) So heben die wittenberger Verleger der von Luft gedruckten Lutherschen Bibelübersetzung, Goltz, Schramm und Vogel, in einer wegen des Nachdrucks, den der leipziger Buchdrucker Nickel Wolrabe von dieser Bibel veranstaltete, an Herzog Heinrich von Sachsen unter dem 20. November 15>3l> gerichteten Eingabe hervor, daß, da Wolrabc „sonnst onc dieses Buch seine narung dauon zu suchen andere viel geschriebene vnd getruckte bucher haben mag, die Im onverhindert... Nachzu- trucken erlaubet vnnd zugelassen", er „sich der bibel, welche wir vnterhandcn haben, Noch wol eine Zeit lang enthalten, vsf das einer den andern nicht mutwillig in schaden thue", und bitten daher, der Herzog möge verordnen, daß in seinen Landen von feiten des Wolrabc oder von irgend einer andern Seite „Jnn 2 oder 3 Jahren mit nachtruck der ganzen bibel vnns keine Hinderung oder schaden zugewandt werden". (Nach einer Mitteilung von A. Kirchhofs.) 44) Vergl. A. Kirchhofs, Die Anfänge des leipziger Meßkatalogs im Archiv VII, 103. Dies gilt unter anderm von der Auslassung des Buchhändlers Henning Große zu Leipzig in dessen auf die Denunciation Abraham Lambergs wegen angeblichen Nachdrucks seines Meßkatalogs dem leipziger Rat cingereich- 'ter Verteidigungsschrift vom 12. Mai 1602 (mitgeteilt von A. Kirchhofs im Archiv VII, 104 fg.). Hier wird geltend gemacht, daß „im Reich vnter den Buchhendlern vnd Drückern diese gewonheitt ist, wenn ihr Zwei zu vnterschiedenen stundcnn bey der Obrigkeit, so die iri8psetion hierüber hatt, sich angeben, vnd ein Buch drucken zulassen zuuorstatten, ansuchen, daß alß denn der ienige, so zum erstenn angesucht, darbej geschutzet, vnd der ander abgewiesen werde, vngeachtt daß weder der Erste noch der and. einig Privilegium vorzuzeigen hatt, Aufs welche Ge- wonheit auch ein Erbar Rath zu Franckfurt am Mayenn ohne alles wiederredenn zuerkennen vndt zu cteoretireia pflegctt, Wie ich berichtet wordenn ans den gründe, weil das Werk vorhinn in uullius ivpograxdi sut dikliopolas doois, das es demnach des oeeupantis werde". Wenn es weiter heißt: „Ja was noch mehr ist. Wenn einer ein Buch vorhinn frey vnd sicher, doch ohne Privilegien gcdrucktt vnd vorhandelt, Vnd ein anderer hernach darüber Kayserlich Privilegium auswirckett, Pflegtt ermelter Rath zu Fronckfurt die erstenn bey seiner xosssss neben den privilegio zuschutzen", so liegt dem wohl nur die Thatsache zu Grunde, daß gegen den, welcher ohne Privilegium ein Buch gedruckt hatte, normalerwcise nicht von dem wegen Nachdrucks vorgegangen werden konnte, der erst später eben dasselbe Buch druckte, dafür aber ein Privilegium gegen den Nachdruck auswirkte; obwohl vom fiskalischen Standpunkt aus mehrfach eine andere Praxis beobachtet wurde. izui pro ooiurauni ütuüiosorurn utilitats ooritivuo in8ui8 instu (nämlich durch den Nachdruck Verluste zu erleiden) rstriAS8ost. . Sechzenhundert vier vnnd Sechzig Vnser Kays. krivilsKimn lraprsssoriura auf zehen Jahr erhalten) vnder dem auch hiebey liegenden veränderten titulo ietzgedachtem vnßerem Kays. xri>ilsgic> schnurrstrackhs zuewieder und zue seiner des Spoors unwiederbringlichen schaden nachzuetruckheu sich freventlich unverstanden haben sollen; Mit vnderthenigster Pitt, das wir Jhme wieder solche sttsutata bey seynem erlangten ?riviisgio gnädigst handthaben, vnnd die Lontra,vsrttyr.s8. in die äiotisrte straff würckhlich gefahlen zue sein vselsrisren wollen. Gleich wie nun wir änderst nicht befinden können, als dz solche des Oldenburgs vnnd Wiederholts angezogene Auflag in 8ulist,Äitti» eben die ienige oxsrs seyen, über welchen vorermelter Spoor von Vns gnädigst xrivilsAirt worden, vnnd derselbe solchem nach sowohl ennelten Bnserem ?rivi1sxic> als dem Klagenden Theilt zum Nachtheil vorgenommen, vnnd dahero keineswegs nachzuesehen sehe. Also vnnd damit dz Bücherwesen umb so mehr in gutter ordnung und ein ieder bey seinem erlangten krivilsgio aonssrvirt vnd schad- lvß gehalten werde; befehlen wir Dir hiemit gnädigst vnnd ernstlich, dz Du hierüber ein wachsambes Aug haltest, Vnd dafern obbedeuteter nachtruckh dorthin nacher Franckfurth oder der orthen gebracht alda äistr^liirt oder feil gehalten werden wolte, Du ohne ferneres ruecksehen soforth nicht allein alle Dxenixlkrig. wecknehmest; Sondern zuegleich auch von dem Truckher oder Führer solcher nachgetruckhten oxe- rum die in vorangezogenen Vnserem xrivilsxio enthaltene straff zwölff Marckh lötigen -goldes würckhlich eintreibest vnd zue Handen bringest. Allermaßen wir dan zue den ende im hiebey liegenden (wie Du aus der Abschlifft ersehen wirst) dem Magistrat der Statt Franckfurth gnädiglich anbefehlen, dz er Dir dabey die handt vnaußgezogen nachtrucklich bietten vnnd reichen solle." Ein diesem entsprechendes Anschreiben erging unter demselben Datum an den Rat von Frankfurt. so) Kursächs. Rcskript vom 13. Mai 1620 (s. A. Kirchhofs a. a. O. IX, 80). ui) Bergl. oben Kapitel 9. S2) Kursächs. Reskript vom 5. Nov. 1636 (Loäsx ^uKustsus. I, Sp. 411 fg., im Auszüge mitgeteilt von A. Kirchhofs a. a. O. S- 75 fg.). Das Reskript war hervorgerufen durch die Beschwerde des durch den Bertrieb der Nachdrucksexemplare beeinträchtigten Buchhändlers über das Stadtgericht, weil dieses „ihme keine ^xeoution mitgetheilet, sondern er von ihnen in weitläufftigen ?i-oesss gezogen werden wollen",- und es heißt in demselben: „Nun befremdet Uns solche Quellennachweise und Anmerkungen. 853 Begünstigung derer Stadt-Gerichte bey euch nicht wenig, sintemahl über unsere, zumahl eigenhändig unterschriebene, und mit Unserem Chnr-8sorst besiegelte?rivi- le^ia, weder euch noch ihnen, oder iemand anders, ohne Unsere Lonosssiorl keine voZQition und vsoision, sondern Uns allein, euch und ihnen aber nur die bloße Üxeontion zustehet." sz) So War ein zwischen dem Sekretär Christoph Mylius in Halle und Johann Hoffmann zu Nürnberg wegen der IZxistoloAi-kxtiig, l-orrsow ausgc- brochener Nachdrucksstreit durch einen Vergleich der Parteien beendet. Das Oberkonsistorium zu Dresden erklärt jedoch (in einem Reslript vom 19. Dezember 1679), daß diefer Vergleich ohne Einfluß auf die durch deu Nachdruck verwirkte Strafe wäre, indem es hervorhebt: „seind wir doch nicht geincinct, Unsere Privilegs und darinn enthaltene straffe nach eines ieden gefallen vlncUren zn lassen." (Vergl. A. Kirchhofs a. a. O. S. IM fg., Anm. 61—63.) «4) In einem Bericht der kursächsischen Büchcrkommissivn in Leipzig vom 23. Juni 1679 an das Oberkonsistorium in Dresden heißt es: „besage vorhandener gndstr. befehlichc, Kvtsn und rs>;ist!-!rt.ui'vn über hundert Jahr her von Uns, dem Rathe und nun eine Zeit lang oolljunotim, von der gdgst. angeordneten Lom- Mission, nach Möglichkeit fleißig gehalten worden, also ist an dem, und bezeugen ebenfalls die ergangenen aota , daß mit wcgnehmung der büchcr nicht alsofort zu- verfahrcn, noch denen leuten zu beobachtung ihrer Nothdnrfft die in E. Eh. Tnrchl. landcsordnung gdgst. verstattete Mittel abzuschneiden, sondern, bcvorab wenn des wegen von einem xrivkto, oder auch von Ew. Chf. Dnrchl. allhier verordneten bücher ?is<:al geklaget wird, die Partheien gcnngsam zu hören, folgends von uns uuterthänigster bericht zu erstatten, ingleichen was sonstcn zu erinnern von denen LoiniriissÄriöii oorl^unotim, oder auch von uns, dein Rathe allein, gehorsamst zu verrichten, gestalt solches vor ein stück unserer des Rathes ^nrisäistion zn achten." (Abgedruckt bei A. Kirchhofs a. a. O. S. 124.) ss) So in der Verteidigungsschrift des leipziger Buchhändlers Henning Große auf die Denunziation Abraham Lambergs wegen angeblichen Nachdrucks seines Meßkatalogs vom 12. Mai 1602 (bei A. Kirchhofs, Die Anfänge des Leipziger Mcß- katalogs. Im Archiv VII, 109). ss) So in der Denunziation des Abraham Lamberg gegen Große vom 18. April 1599 (bei A. Kirchhofs, Weiteres über die Anfänge des Leipz. Meßkatalogs. Im Archiv VIII, 23). s?) So z. B. erwähnt in der Klage des Buchdruckers Wendel Rihel von 1536, abgedruckt im Archiv V, 88. ss) Klage des Wendel Rihel, a. a. O. S. «9. ss) Vergl. A. Kirchhofs, Zur ältern Geschichte der kursächs. Privil. gegen Nachdruck. Im Archiv VIII, 46; Die kurf. sächs. Bücher-Komm. zu Leipzig. Im Archiv IX, 161 fg., Anm. 44. In einer „Nxvsxtiorl vnd Illkorraation schrisft wegen der ?Is,llisas ?ostioas in Sachen Peter Mettermch otr-z, Peter Henningh vnd vonsortöll gestellt von Peter Henningh an die Büchcr-Commissäre" vom Jahre 1643 (im frankf. Archiv) wird geltend gemacht, ein erst nach von den Beschwerdeführern fertiggestelltem Druck insinuiertes Privilegium könne „in xras- ^uäiviuro. uostrj ^juris ^uassiti ntxots tsraxors xrioris nicht gezogen werden 854 Quellennachweise und Anmerkungen. quock esset eontrs. jurs. krivilsAiururn >zu^s nullain siusinock^ exteosionsra in xras^uckieiunr terti^ posssssoris permittunt, o^nock nee Imperator nisi ex Mstissiins. sxpress» eauss,taeerv oerlsetur". s») Vergl. A. Kirchhofs, Die kurf. sächs. Bücher-Kommission. Im Archiv IX, 162, Anm. 44. si) A. a. O. ?2) Vergl. A. Kirchhofs a. a. O. S. 99. 9Z) So in den drei vor dem Reichskammergericht verhandelten Nachdrucksprozessen, welche in den Wetzlarschcn Beiträgen für Geschichte und Rechtsaltertümer (herausg. von Paul Wigand) I, 227—24V, mitgeteilt werden. Bei zweien dieser Prozesse (Buchdrucker Schott zu Straßburg gegen Buchhändler Egcnolph zu Frankfurt, 1533, und Hicronymus Frobcn nnd Nikolaus Episcopius zu Basel gegen Eucha- rius Hirtzhorn und Gotthard Hittorp zu Köln, 1535) ist aus den Akten -der schließ- liche Ausgang des Prozesses nicht ersichtlich. In dem dritten Prozeß (Peter Kvpf zu Frankfurt gegen Vögesin zu Leipzig, 1595) zeigt nach Ablauf von zwei Jahren, während welcher nur prozcßleitende Dekrete erlassen waren, der Anwalt des Appellanten an, daß sein Mandant gestorben und die Erben einen Vergleich eingegangen wären. Bei dem Strafverfahren, welches im Jahre 1575 gegen Obertus Givhanius und den straßburger Buchhändler Rihel eingeleitet wnrde, steht weniger der allerdings begangene Nachdruck — von welchem Gesichtspunkt Stobbe, Handbuch des deutschen Privatrechts, III, 79, Note 2, darauf aufmerksam macht —, als das damit konkurrierende Preßvcrgehen in Frage. Vergl. darüber die Rhedigcrsche Briefsammlung (auf der breslauer Stadtbibliothck), Bd. IX, Nr. 26—28. 46—49. 68—71 und die Festschrift der breslauer Universität zum vierhundertjährigen Jubiläum der baselcr Universität — Odsrti Ltixtlarui sxistolss 15 ex Lock. Alt. RneckiAvrano eck. — von Th. Schirmer, Breslau 1860, S. 3 fg., S. 15^-25. s<) Aus dem nürnberger Kreisarchiv. g») Abgedruckt bei Siebcnkees, Beiträge zum teutschen Recht. I, 222—224. Namen- und Ortsregister. A. Aachen. 19. 35. LSI. Aalst, s.: Aelst. Achates, Leonhard (Eckardt), aus Basel. 113. 116. 190. 193. Acken, Hcndrick von. 694. Adgm aus dem Ammergau. 190. Adam von Rotweil. 19V. Adam, Peter. 270. Adler, Aegidius, f.: Aquila. Adolf von Nassau, Erzbischof von Mainz. 46. 52. 64. 68. 451. Aelst (Aalst, Alost). 214. 339. Aesten, Wilhelm von. 531. Aesticampius. 365. Aethelwald, Bischof. 260. Agricola, Kaspar. 591. Agricola, Martin. 176. Agricola, Rudolf. 22. 365. 452. 453. 466. Aich, Leonhard von. 142. Alantsee, Leonhard. 92. 233. 324. 382. 826. Alantsee, Lukas. 92. 142. 233. 324. 382. 826. Albano, Justus de. 13«. 139. 457. Albert aus Stendal. 190. Albert, Johann. 826. Alberti, Dr. 605. Albi, Johann von, s.: Neumeister. Albin, Johann. 30. Albrecht V., Herzog von Bayern. 259. 558. 564. 567. Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz. 28. 62. 72. 80. 166. 533. 581. Albrecht, Herzog von Sachsen. 591. Albrecht, Johann, Drucker. 92. Albrecht, Lorenz. 174. Alcala de Henares. 208. Mdegrever. 246. 249. Alding, Heinrich. 193. Aldus, s.: Manutius. Aleander, Hieronymus, Kardinal. 311. 378. 535. Alcman, Christian. 601. Alemanus, Leonhard. 207. Aleria, Johann von, Bischof. 70. Alexander VI., Papst. 61. 144. 379. 385. Alexandrien. 3. 4. 5. 6. 10. Alfonso, Dom. 210. Mrow, Johann. 175. Alopecius, Hero (Fuchs). 106. Alost, s.: Aelst. Alt, Schreiber. 292. 293. Altenburg. 567. Altingk, Heinrich. 460. Altorfer. 246. Amberg. 638. Ambois, Jakob von, Abi. 115. Amboise, Louis von, Bischof. 202. Amoracht, Johannes, aus Mainz. 194. 195. 289. Amerbach, Basilius. 118. Amerbach, Basilius (Sohn des Boni- facius). 375. Amerbach, Bonifacius. 118. 296. 307. 312. 315. 389. 39». Amerbach, vr. Bonifacius. 583. Amerbach, Bruno. 117. Amerbach, Johann. 36. 87. 88. 114. 116. 117. 119. 121. 268. 293. 306. 310. 324. 325. 330. 342. 343. 344. 345. 346. 347. 348. 349. 350. 351. 352. 353. 354. 355. 356. 358. 338. 389. 390. 410. 424. 452. 453. 454. 459. 460. Amiens. 233. 856 Namen- und Ortsregister. Amman, Jobst. 247. Amsterdam. 448. 459. 498. 514. 516. 520. 580. 661. 662. 666. 669. 693. 694. 715. 750. Anclam. 460. Angers. 71. Angst, Wolfgang. 288. 399. 402. AnHorn, Bartholom-ius. 320. Anjou. 232. Anjou, Gräfin von. 24. Anna von Bretagne. 239. Annabcrg. 152. 445. 597. Anselm Kasimir, Kurfürst von Mainz. 655. 657. 653. 717. Anselm zur Meysen. 840. Anshelm, Thomas. 91. 167. 168. 177. 270. 283. 284. 288. 310. 324. 325. 377. 386. 399. 400. 402. 455. 462. 465. 534. 824. Antiochia. 5. Antwerpen (Antorff). 19. 102. 104. 118. 208. 213. 214. 215. 216. 217. 241. 284. 326. 350. 448. 449. 458. 459. 460. 478. 503. 505. 506. 508. 511. 512. 612. 613. 772. Apel, Jakob. 459. Aperger, Aildreas. 135. Apfel, Michael. 164. Apiarius (Bienenvater), Mathias. 92. 248. 826. Appentegger, Wolf. 207. Aquila (Adler), Aegidius. 163. Arbogast, Kloster. 33. 36. 55. Arbogast, Buchdrucker. 435. Arbogast, Philips Ludwig. 693. 694. 710. Arevalo, Roderich von, Bischof. 327. Argesilaus. 7. Arnaud von Lyon. 711. Arndes (Arndts), Stephan. 174. 220. Arnold (Neumarkt) von Köln. 337. Arnold, Christoph. 190. Arnold, Gottfried. 605. Arnt, Friedrich. 686. Arrivabene. 337. Arrodenius, Michael. 560. Ascalon, Paulus von. 533. > Aschaffenburg. 114. Asola. 378. 386. Asperger, Andreas. 577.' - Affig, Dr. Andreas von. 590. Asti. 251. Athen. 3. 4. 5- «. 10. 523. Atrectus. 9. 10. Attalus. 5. Attendorn, Peter. 88. 91. 298. Atticus (in Athen). 4. Atticus, Pomponius. 6. 9. Au. 230. Aubin, Laurent. 711. Auchcrs, Hans. 769. Augsburg. 17. 19. 20. 58. 62. 66. 90. 125. 126. 127. 128. 129. 130. 132. 133. 134. 135. 138. 149. 161. 164. 167. 168. 175. 177. 189. 190. 201. 230. 241. 245. 246. 260. 261. 267. 269. 271. 273. 276. 277. 278. 279. 281. 282. 283. 285. 287. 238. 293. 295. 300. 301. 302. 304. 329. 332. 333. 377. 381. 332. 383. 390. 391. 407. 411. 412. 413. 414. 435. 441. 444. 449. 451. 457. 462. 464. 468. 471. 475. 478. 479. 480. 483. 485. 489. 502. 512. 545. 562. 563. 564 565. 566. 567. 563. 571. 576. 577. 530. 588. 613. 634. 646. 765. 767 768. 772. 776. 780. 781. 823. August I., Kurfürst von Sachsen. 259. 261. 319. 547. 588. 594. 596. 597. 601. August II. (der Starke), Kurfürst von Sachsen. 599. 732. Augustus. 6. 7. 8. 523. Autun. 10. Avanti, Petrus D. 774. . Aventinus, Johannes. 560. Ayrer, Marx. 174. 177. 334. Azzoouidi, Balthasar. 193. B. Bschelbel, AI. Erasmus. 149. 152. Badius, Jodocus (Josse Bade). 103.199. 200. 283. 325. Badius, Konrad. 824. Baleti, Petrus. 340. Ballhorn, Johann. 174. Bamberg. 46. 80. 81. 82. 139. 172. 245. 252. 334. 768. Bämler, Johann. 128. 245. 271. 272. 276. 277. 332. 765. Bapst, Valentin, und seine Familie. 154. 155. 476. Barbier, Nikolaus. 459. Barbirius. 476. Barcelona. 207. 210. 281. Bart, Hans. 166. Barti), Heinrich, Archivar. 34. Bartholomaei, Gregor, dc Novo Anger- mundio. 120. 329. 330. Bartholomäus von Cremona. 96. Bartholomiws von Unckel. 97. 526. Namen- und Bärwald, Jakob. 154. 825. Basel. 21. 42. 66 82. 86. 89. 92. 93. 94. 96. 102 108. 109. 110. 111. 112. 113. ' 115. 116. 118. 121. 123. 124. 140. 161.' 170^ 173. IS« 196. 217. 230. 246. 247. 248. 268 269. 277. 278. 279. 283. 284. 285^ 287. 288. 293. 294. 299. 300 305. 307. 309. 310. 312. 313. 314. 321. 324. 325. 326. 328. 329. 330. 343. 344. 346. 347. 348. 349. 350. 351. 353. 357. 364. 366. 367. 381. 382. 383. 388. 339. 390. 392. 397. 402. 410. 411. 412. 413. 414. 417. 441. 449. 451. 456. 457. 458. 459. 467. 468. 470. 471. 473. 474. 477. 482. 583. 584. 601. 612. 613. 724. 753. 765. 768. 773. 823. Basse, Nikolaus. 480. 483. 774. 824. Battenschnee, Johann. 340. 582. Baudouin, Clemens. 459. 477. 774. Baum, Dieterich. 772. Baumann, Georg. 459. 476. 589. 773. 847. 849. Baumann, Georg, der Jüngere. 589. 590. Baumgarten, Konrad. 173. Bautzen. 25. 230. 474. 686. Beauvais, Vincenz von. 84. 304. Bebel, Johann. 122. 248. 294. Becanus, Vr. Goropius. 503. Bechtermünze, Nikolaus und Heinrich. 46. 51. Beck, Balthasar. 92. Bcck, Renatus. 92. 284. 826. Bcckenhub, Johann. 86. 177. Beckenstein (Beckstein), Simon. 678. 686. 705. Be'eke, Dieterich von der. 451. 762. Behaim (Beham), Hans Sebald. 246. 744. BeHeim, Martin. 458. Behcm, Franz. 79. 80. 98. 774. 825. Behem, Martin. 613. Beildeck, Lorenz, 39. 55. Bel (Belle), Wilhelm. 302. 531. Beleb, Udallrich. 281. Beller, Johann. 459. 772. Belletus, Fr, 512. Bellovacensis, Vincentius, s.: Beauvais. Bembo, Pietro. 311. Bender, Dr. Jakob. 643. 649. 650. 655. Benediktbeuern, Kloster. 23. Berchem, Katharina von. 844. 845. Berg, Johann von (Erben). 613. Bergamo, Kaspar von. 196. Bergel (Bergellanus.), Johann Arnold. 79. Ortsregister. 857 Bergen, Christian. 686. Berger, Peter. 132. Berghe, Jan van dem. 242. Bergmann, Hans. 152. Bergmann, Johann (von Olpe), 96. 121. 823. Bering, Gebrüder. 828. Beringer, Abt. 24. Berlin. 66. 153. 238. 283. 477. Berlin, Johann. 672. Bern. 92. 248. 320. 321. 584. Bernaldes, Andreas. 309. Bernegger, Mathias. 517. Berner, Johann. 633. Bernhard, Maler. 130. Beromünster. 110. 251. Bersc, Dietrich von. 531. Berthold (von Henneberg), Erzbischof von Mainz. 453. 526. 533. 580. 581. Berthyld von Hanau. 138. Bertin, St., Kloster. 254. Bertram, Anton. 826. Bertran, Johann. 529. Besancon. 239. Bcsickem (Besicken), Johannes de, aus Besigheim. 113. 113. 138. 249. Bessarion, Kardinal. 29. 59. 184. 189. 196. 197. 202. Beuter, Gg. 686. Beuther, Michael. 466. Bewick, Thomas. 242. Beyer, Johann. 636. Beyfuß zum Hinterhecht. 841. Biebcrach. 416. Viel, Friedrich, aus Basel (^Ias8tro ?g,äri Johann. 515. 519. 669. Elsevier, Jsaak (Sohn des Mathias). 466. 511. Elsevier, Ludwig. 511. 512. 513. 514, 519. 823. Elsevier, Mathias. 511. Elsevier, Peter. 694. Eltville. 33. 34. 46. 51. 52. Elyan, Kaspar. 173. Emmel, Egenolph. 316. Emmel, Samuel. 326. Emmenius, Johann. 319. Emmeran, St., in Regensburg. 251. Emmerich, Franz Erasmus von. 717.730. Emmerich, Werner Philipp von. 643.661. 671. 677. 679. Emser. 594. 738. Endovicensis, Christoph. 234. Endtcr, 696. 708. 709. 710. 712. 713. Endter, Friedrich. 706. 707. 712. Endter, Michael. 706. 707. Endter, Wolfgang. 461. 494. 495. 499. 502. 648. 678. 682. 693. Enkhuisen, Jan van. 24. Epinal. 230. 346. 576. Episcopius, Eusebius. 121. 613. 773. 823. Episcopius, Nikolaus. 100.120.121. 294. 308. 393. 459. 467. 468. 470. 475. 478. 823. 854. Episcopius, Nikolaus (Sohn). 121. Erasmus von Rotteroam. 92. 102. 103. 104. 117. 118. 119. 120. 121. 123. 215. 217. 279. 237. 294. 235. 301. 311. 312. 313. 316. 324. 325. 361. 364. 366. 367. 363. 369 370. 376. 377. 378. 379. 386. 387. 388. 389. 390. 391. 392. 393. 394. 40l. 403. 411. 417. 456. 457. 516. 532. 737. Erbach, Georg Graf vom 591. Erfurt. 16. 17. 62. 92. 174. 277. 287. 302. 336. 362. 364. 374. 394. 395. Ortsregister. 861 396. 400. 412. 415. 419. 445. 475. 529. 686. 773 780. Erlinger, Georg. 82. Ernst, Kurfürst von Sachsen. 591. Ernst, Erzbischof von Magdeburg. 146. 148. 164. 165. 166. Erphordianus, Johannes. 132. Erstenbcrger, Georg. 620. 628. Erythropilus. 605. Eschenbergcr, Andreas. 575. Espenloer, Jörg. 763. Eßlingen. 173. 335. 345. 525. Essonne. 229. Estienne. 176. Estienne, Henry (Henricus Stcphanus). 200. 460. 464. 824. Estienne, Robert. 200. 824. ^ Eumenes II. 225. Evora. 212. Eyselein, Jörg. 767. Eysen, Dr. Johann Baptist. 619. F. Faber, Slbraham. 825. Faber, Basilius. 155. Faber, Johann (Frankfurt). 768. Faber Emmäus, Johannes. 122. 823. Faber, Johann (aus Langres). 338. 410. Faber, Peter. 825. Faber, Rudolf. 319. Faber, Timäus. 512. Fabri, Felix. 62. Fabri, Johann. 220. Fabri, Peter. 774. Fabriano. 229. - Fabricius, Blasius. 826. Fabricius, Georg. 155. Fabricius, Walter. 261. 825. Fadrique Aleman, s.: Viel. Falcaö, Christophaö. 212. Fauo. 385. Farcallius, Amandus. 824. Farel, Wilhelni. 307. 414. 582. Farwenburner, Veit. 114. Faulhaber, Johann. 579. Faust, Johann (Hausierer). 435. Feger, Diephold (Thcobald). 282.302.767. Felgiebel, Esaias. 686. Feller, Dr. 599. Fenollar, Don Bernhard. 206. Ferdinand I. 162. 163. 317. 366. 431. 432. 442. 553. 555. 556. 570. 575. 538. Ferdinand II. 589. 64l. 649. 652. 862 Namen- und Ortsregister. Ferdinand III. 170. 589. 616. 644. 650. 651. 655. 658. 659. 660. 661. 662. 663. 664. 666. 631. 750. Ferdinand der Katholische. 208. Ferncmdez, Valentin, s.: Valentin von Mähren. Ferrara. 371. Fcrrariis, Petrus de. 457. Festichius, Theobald. 392. Fevre, Raoul de. 217. Feyerabend, Johann. 484. Feyerabend, Sigismund. 80. 158. 305. 308. 318. 459. 469. 470. 473 477. 478. 479. 613. 774. 323. Fichet, Wilhelm. 42. 196. 197. 202. 286. Fievet >n., Daniel. 665. 693. Finckelthaus, Lorenz. 154. 156. 157. 153. 296. 476. 749. Fingerlin, Dr. 578. Fink, Lronhard. 435. Firleger, Hans. 769. Fischart, Johann. 93. Fischer (Piscator), Kilian. 178. Fischer, Lorenz. 148. Fischer, Peter. 730. 823. 824. Kivett (Fievet), Daniel. 665. Flach, Martin, in Basel. 86. 116. Flach, Martin> in Straßburg. 86. 83. 91. 826. Flach, Martin, der Jüngere- 92. 283. 330. 826. Flacius Jllyricus, Mathias. 167. 559. Flament, Abbe. 118. Flandria, Gerardus de. 337. Flavius, I. Ch. 512. Florenz. 21. 26. 28. 29. 30. 192. 233. 249. 267. 270. 293. 338. 372. 385. 559. 769. Foligiio. 174. 194. 195. 249. 267. 285. 289. , Foppens, Franz. 512. Forster, Gregor. 153. 296. Foucauct, Jehcm. 239. Fox, Johann. 559. Franck, Sebastian. 559 565. Frauekcr. 512. Frank, David 135. Frankfurt a. M. 20. 68. 69. 73. 74. 80. 101. 102. 106. 114. 122. 140. 155. 158. 159. 181. 239. 277. 278. 279. 294. 305. 307. 308. 311. 312. 318. 349. 353. 356. 357. 381. Z83. 399. 400. 410. 448. 449. 450. 451. 452. 453. 454. 455. 456. 457. 453. 459. 460. 461. 462. 463. 464. 465. 466. 467. 468. 469. 470. 471. 472. 473. 474. 476. 477. 478. 479. 480. 481. 482. 483. 434. 485. 486. 487. 483. 49l. 493. 494. 496. 499. 500. 502. 505. 506. 507. 508. 512. 514. 518. 519. 527. 529. 548. 549. 550. 563. 566. 574. 578. 579. 580. 581. 601. 602. 603. 604. 605. 606. 608. 610. 611. 612. 613. 614. 615. 616. 618. 621. 622. 6S4. 627. 628. 629. 630. 631. 632. 633. 635. 636. 639. 641. 642. 645. 646. 647. 648. 649. 651. 655. 656. 657. 658. 659. 660. 663. 665. 669. 670. «75. 677. 678. 679. 680. 681. 682. 684. 686. 687. 692. 693. 694. 695. 696. 697. 699. 700. 707. 703. 709. 714. 717. 723. 724. 725. 726. 727. 723. 729. 730. 732. 740. 742. 744. 748. 749. 750. 751. 759. 762. 768. 774. 783. 824. Frankfurt a. O. 154. 173. Frantz, Augnstus. 590. Franz, Korrektor. 76. Freher, Marquard. 176. 316. 317. 321. Freiberg. 147. 317. 636. Freiburg i. Br. 122. 178. 332. 366. 367. 393. 441. 456. 485. 559. 773. Freiburger, Michael. 42. 196. 197. 199. 266. 267. 270. 286. 323. 326. 813. reisingen. 137. 179. reisingen, Bischof von. 561. Frellon, Johann. 774. Friderici (Friedrich), Johann. 694. 697. 704. 705. 706. Friedberg, Peter. 79. Friedrich Barbarossa. 24. Friedrich II. (Kaiser). 443. Friedrich III. (Kaiser). 68. 72. 84. 160. 527. 535. 568. Friedrich der Weise, Kurfürst von Sachsen. 147. 382. 419. 592. 738. Friedrich I., Kurfürst von der Pfalz. 85. Friedrich III., Kurfürst von der Pfalz. 591. Friedrich IV, Kurfürst von der Pfalz. 624. 628. 629. 630. 633, Friedrich V, Kurfürst von der Pfalz, König von Böhmen. 639. 640. 644. Friedrich, Herzog von Würtemberg. 261. 586. 646. Fries, Andreas. 693. Friese, Heinrich. 531. Friese, Ulrich. 21. Friesen, Otto Heinrich von. 725. Frieß, Heinrich. 693. 694. Frieße, Dr. 578. Frigcno, Marino de. 28. Frisius, Gemma. 506. Namen- und Ortsregister. 863 Frisner, Andreas. 139. 144. 145. Frissemus, Wilhelm. 669. Fritsch, Johann. 706. 707. Fritsch, Thomas. 502. 605. Fritz, Gabriel. 476. Fritzhans, Johannes.. 166. 171. Froben, Ambrosius. 121. 839. Froben, Aurelius. 121. 773. Froben, Johann. 117. 118. 119. 120. 121. 122. 123. 248. 282. 287. 288. 293. 294. 295. 299. 308. 309. 311. 313. 325. 330. 363. 367. 370. 387. 383. 389. 390. 391. 392. 393. 394. 402. 410. 411. 412. 413. 417. 419. 456. 457. 453. 467. 470. 475. 478. 843. 847. Froben, Hieronymus. 100.101. 103. 117. 120. 121. 392. 394. 613. 854. Frobcnius, Georg Ludwig. 178. Frommann, Eduard. 383. Fromolt, Eberhard. 113. 116. Fronius, Mathias. 741. 742. Froschauer, Christoph. 124.125.126. 307. 308. 310..338. 456. 468. Froschauer, Christoph, der Jüngere. 126. 248. 773. Froschauer (Schauer), Johann. 412. 442. 462. Frosche, Wyckcr. 527. Fröschlin, Jakob. 579. Fuchs, Hero, s.: Alopecius. Fuchsmagen, Johann. 365. Fugger, die. 382. Fuhrmann. 696. Fulda. 28. Fumagalli. 181. Furmann, Velten. 773. Fürst, Paulus. 686. Fürstenbcrg, Ferdinand von, Fürstbischof von Paderborn. 517. Furtcr, Michael. 118.120. 239. 294. 816. 823. Füße». 381. Fust, Grcte. 313. Fust, Johann. 42. 43. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 55. 67. 63. 69. 70. 71. 72. 73. 75. 76. 83. 94. 110. lll. 138. 196. 244. 247. 248. 265. 278. 28l. 309. 450. 451. 759. 813. Fyner, Konrad. 173. 334. 525. G. Gaasbeck, Abraham von. 694. Gaasbeck, Daniel von. 694. Gaguin, Robert. 42. 200. Gaillard, Pierre. 255. Galilei. 517. 519. Gallen, St. 28. 251. 277. 321. Gallus. 238. Gallus, Nikolaus. 167. Gallus, Wolfgang. 188. Garlin, Johann. 693. Garnier, 296. Gartenmann, Hans. 774. Gasparini von Bergamo. 42. 113. Gaudis», Urban. 475. Gaza, Theodor. 150. Gebwieler, Hieronymus von. 85. Geiger, Hans. 769. Geilenkirchen, Kaspar. 550. Geiler von Kaysersbcrg, Johann. 31. 269. 738. Geirtgen, Frau. 587. Gclenius, Sigismund. 120. 311. , Gellhues, Arnold. 40. 41. Gemusaeus, Hieronymus. 613. Gemusaeus, Polykarp. 613. Genf. 69. 204. 307. 320. 459. 464. .476. 473. 612. 669. 696. 774. 824. Gcngenbach, Pamvhilus. 121. 412. Gennep, Kaspar von. 106. Gensberg, Johann. 188. Gensslcisch (Patricicrgcschlecht). 3l. 32. Gensfleisch, Frilo. 32. Gensslcisch, Frilo (Gutcnbcrgs Bruder). 34. Gensfleisch, Georg. 33. Gensfleisch, Peter (Sohn Frilo's). 32. Gensfleisch, Richter. 74. Gent. 19. 20. 217. 213. Gentile da Fabriano. 229. Genua. 50. 93. 192. 769. Georg, Herzog von Sachsen. 149. 151. 152. 421. 427. 439. 534. 591. 592. 593. 594. 601. 738. 741. Gerbellius, Nikolaus. 389. Gerber, Hans. 767. Gerhard von Amersford. 531. Gerhard aus Haerlem. 192. Gering, Ulrich. 42. 113. 19S. 197. 198. 199. 266. 267. 270. 286. 323. 326. 813. Gerlach, Abt von Deutz. 60. Gerlach, Christian. 673. Gerlach, Dietrich. 613. 773. Gerling, Johann. 207. 210. Germanus, Henricus. 191. Gcsner, Jakob. 773. Geßner, Andreas. 827. Geßner, Konrad. 125. 314. 319. Geyer, Niklas. 80. 864 Namen- und Ghemen, Gottfried af. 219. Gießer, Hans. 207. Giolito, Gabriel. 828. Giunta, Lucanronio da, 250. 283. 823. Glandorf. 429. Glareanus, Heinrich. 382. 389. Glaubcrg, Karl von. 549. Gleditsch, Johann Friedrich. 502. 605. Glockengießer, Sixtus. 201. Gloß, Markus. 693. Glov, Achatius. 148. Goclenius, Konrad. 317. Gode. 295. Goes, Mathias von der. 217. Goldast von Haiminsfeld, Melchior, 316. 317. 321. 466. 623. Goldhammer. 395. Goldinbcck de Sultz, Barth..339. Golsmid, Martin. 763. Goltsch, Bartholomäus. 188. Goltz, Moritz. 151. 153. 172. 423. 846. Goltzius, Hubert. 506. 507. Görlin, Johann. 669. Görlitz. 226. 228. 636. Goßbert. 24. Gossel, Hans. 613. Gotha. 252. 396. 548. 549. Gothan, Bartholomäus. 174. Gotthardt. 24. Götz, Nikolaus, von Schlettstadt. 97. 285. Götz, Paul. 89. 331. Götz, Thomas Mathias. 686. 696. 705. Gouda. 216...217. 219. 339. Gourmont, Ägidins. 340. Gonrmont, Joh. 340. Graf, Elias,. Superior. 646. Graf, Urs. 133. 246. Graminaeus, Theodor. 613. 772. Gran, Heinrich. 92. 173. 177. 283. 284. 283. 324. 332. 402. 824. Granada. 207. 203. Granvella, Kardinal. 504. Graphäus, Johann. 284. Graue, Stephan. 773. Graz. 293. 302. 551. 731. Greff, Johann Hartmnth. 664. 665. Gregorius, Dr. 315. Greifs, Michael. 175. Greifsenbruch, Johann. 772. Grcifswald. 460. Gresemnud, Theodorich. 529. Grimnni, Breviarium. 20. 239. Grimani, Kardinal. 20. 389. Grimm, Siegmund. 132. 133. 138. Grimma. 427. Gritsch. 324. Ortsregister. Gritti. 641. Gritto, Johann. 640. Grolier, Jean. 257. 258. 259. 261. Gronovius, Johann Friedrich. 515. 516. Grooß, Johann. 679. 680. Groote, Gerhard. 17. 449. Große (Groß), Friedrich. 159. 490. Große (Groß), Gottfried. 159. 160. Große, Gottfried, und Gesellschafter. 160. Große, Henning, Gesellschafter und Er> ben. 158. 159. 160. 439. 490. 652. 748. 325. 346. 850. Große, Henning ^jur>. 159. 160. Großhofer, David Läzarus. 201. Grotius, Hugo. 516. 519. Grumbach, Wilhelm von. 597. Grün, Hans Baldung. 246. Grunderhaus, Jakob. 567. Grunenberg, Johann. 171. 412. 413. 413. 420. 423. 327. Grüner, Johann. 136. ^137. Grunhofer, Christoph. 767. Grüninger, Johann. 86. 89. 90. 91.172. 283. 298. 331. 437. 816. 826. Gruppenbach, Georg. 170. 316. 467. 586. 773. 827. Grütcr, Johann. 512. 513. 526. Gryphius, Anton. 204. Gryphius, Franz. 204. Gryphius (Greifs), Sebastian. 204. Grynäus, Antistes. 319. 773. Gualterus, Rudolph. 125. Guarinus, Thomas. 773. 823. Gueynard, Stephan. 282. Guillard, Charlotte. 199. Guillemot, Mathias. 296. 297. Guischet, Jakob. 774. Guldemund, Konrad. 193. Guldenmund, Hans. 573. 744. Guldenschaff, Johann. 98. Guldinbeck, Bartholomäus. 188. Günther, Wolf. 154. 304 474. Gunzenhauscr, Joseph. 193. Gustav Adolf, Herzog von Mecklenburg. 607. Gutenberg, Frilo. 32. 33. , Gutenberg, Johann. 1. 2. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 43. 49. 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 6l. 63. 66. 67. 68. 76. 77. 78. 79. 80. 82. 33. 89. 94. 110. 133. 180. 187. 189. 194. 201. 206. 210. 265. 267. 451. 522. 524. 812. Guthe (oder Ponat), Dominicus. 230. Gutknecht, Jobst. 412. Namen- und Guhmier, Jobann. 71. Guychette, I. 459. Gymnicus (Gymnich), Engelbert 661.662. 663. 67». Gymnicus I., Johann. Ivii 107. 299. 513. 722. Gymnicus. II., Johann. 107. Gymnims III., Johann. 10? Gymnicus, Martin. 107. Gyrardeghis, Franciscus de. 338. H. Haag. 232. 233. 514. Haag (Haagen), Peter. 301. Haagen, Johann Friedrich, von Arnheim. 693. Hack, Cornelius. 520. 694. Hack, Hans (Danzig). 763. Hack, Peter. 693. acquet, Joh. Bapt. 827. aerlem. 217. aestens, H. van. 512. Hagen, Johann Ludwig von. 488. 637. 643. 645. 647. 649. 650. 652. 653. 655. 656. 658. 663. Hagenau. 21. 83. 91.168.173.177. 270. 283. 284. 310. 324. 332. 402. 455. 462. 824. Hagenbach, Peter. 207. Hagmaier, Johann. 261. Hahn, Balthasar. 613. 773. Hahn, Ulrich. 187. 138. 194. 249. Hahn, Weigand. 478. 774. 823. Hamion, Bischof. 24. Halberstadt. 413. Halbysen, Hans. 230. Hamburg. 174. 177.178. 279. 322. 531. 657. 678. 709. 825. Hammann, gen. Herzog, Johann. 190. Hammer, Peter. 498. Hammers, Agnes. 435. Hammers, Stephan. 435. Han, Balthasar. 773. Hanckis, Henequis, s.: Henckis. Hanheymer, Johann Nikolaus. 188. 339. Hans, Franziskanermönch. 274. 275. Hans von Dorlach. 347. Hans von Koblenz, s.: Kerver. Harder, Michael. 467. 473. Harnisch, Mathias. 613. 774. Harpulus. 3. Harscher, Hans. 74. Harttung, Alexander. 692. 693. 705. 706. 707. 708. 709. 712. 713. Ortsregister. KW ase, Oskar. 816. 833. aselberg, Johann. 92. 283. Haselo, Peter. 20. Hasselt (bei Zwolle). 216. Hauenstein, Thomas Heinrich. 712. Hausse, Mathias. 261. a^lt, David. 327. avenstein, Jodocus. 193. Hederich. 174. ees, Wilhelm. 214. egius, Alexander. 361. 363. 364. 367. Heidegger und Rahn. 126. Heidelberg. 16. 26. 70. 91. 156.158.175. 176. 243. 321. 335. 375. 395. 464< 526. 519. 613. 774. Heil, Andreas. 154. eil (Hayl), Wolf. 773. eiland, Markus. 120. Heilmann, Andreas. 35. 36. 38. 39. 55. Heilmann, Anton. 35. 36. 39. HeilmannuS, gen. Grmls vonDreydorff. 18. Heinrich III., Kaiser. 24. Heinrich, Herzog von Sachsen. 594. 585. Heinrich (Bischof). 177. einrich von Mellerstadt. 423. 571. einrich von Neuß. 97. 99. 531. Heinrich, Hanß. 773. Heinrich, Niklasz. 774. Heinsius, Nikolaus. 515. 517. 518. ell, Georg von, (gen. Pfeffer). 527. elmasperger, Mrich. 46. 47. 80. Henckis, Konrad. 69. 71. 72. 73. 74 452. 759. 762. Henneberg, Berthold von, f.: Berthold, Erzbischof. Henningh, Peter. 353. Henrici, Johannes. 71. Henricpetri, Sebastian. 122. 248. Henricpetri, Sixtus. 122. Henry, Benediktiner von Hyde Abbey. 260. Hensel, Konrad. 527. 528. Heringen, Wigand von. 527. Hermann von Stadtlohn (Stadtloe). 71.72. ermann (Harmann), Johannes. 301. ermannstadt. 20. 21. 273. 302. Hermo genes. 524. Hermsdorf (Hermbsdorff). 696. 720. Herold, Georg. 188. Herrad von Landsberg. 238. Herrenbeck, Johann. 201. Herrgott, Johann. 143. 425. 438. 439. 571. 594. Herrgott, Kunigunde. 433. Hertel, Zacharias. 678. Hertford. 230. Herwagen, Johann. 92. 120. 121. 123. Kapp. I. 55 866 Namen- und Ortsregister. 294. 300. 315. 388. 458. 583. 613. 823. Herwagen, Johann (Sohn). 121. Herwagen's Witwe und Erben. 123.471. Hesse, Eoban. 389. 396. 399. 402. 417. Hetzet, Jeremias. 570. Heümann, Friedrich. 79. Heybey. 501. Heydcn, Christoph von der. 619. Heyl, Jakob. 105. Heyl (Soter), Johann. 105. Heyl, Melchior. 105. Heynlein de Lapide, Johann. 42. 59.116. 186. 196. 197. 286. 326. Heyny, Christmann. 128. Heytmer, Johann. 28. Hierat, Anton. 107. 299. 844. 845. Higman, Johann. 199. Hildanus, Fabricius. 220. Hillebrand, Gcthmann. 350. Hiltebrant, Johannes. 168. 310. Hindenumb, Andreas. 150. Hirschwoger. 163. Hirtzhorn (Cervicornus), Eucharius. 100. 105. 106. 825. 854. Hist, Johann. 172. Hist (Hysch), Konrad. 90. 172. 173. 177. Hittorp, Gottfried. 94. 100. 101. 150. 151. 279. 284. 295. 459. 765. 854. Hitzel, Hieronymus. 428. 571. Hochfedcr, Kaspar. 142. Hochgcsang, Konrad. 774. Hochwcrck, Siriacus. 349. Hofcr, Albrecht. 150. Hofer, Peter. 152. Hoffmanu, Johann. 667. 853. Hoffmann, Nikolaus. 824. Hoffmmm, Wolfgang. 658. 665. Hoshaltcr, Richard, s.: Sktzeluski. Hogstraaten. 380. 400. 401. . Hohenlohe, Graf Albrecht von. 131. 563. Hohcnwang, Ludwig. 135 816. Hohfeldt, Hermann Andreas. 717. Holbein, Ambrosius. 246. 243. Holbein, Hans, Papierer. 130. 229. 233. ' 820. Holbein, Hans, der Ältere. 118.119.123. 247. 248. 325. Holbein, Hans, der Jüngere. 246. 248. Holbein, Frile. 229. 230. 233. Holl, Leonhard. 136. Höltzcl, Hieronymus. 142. 284. 333. Homberg, Konrad von, f.: Winters. Honau, Nikolaus von. 86. 267. Hopser, Daniel. 246. Hopyl, Wolfgang. 101. 102. 199. 282. 284. 828. Horlemann (Hurlemanu), Kurd. 69. 278. 759. Horncken, Ludwig. 94. 100. 150. 151. 279. 284. 295. 336. 459. 765. 828. ther Hörnen, Arnold. 58. 95. ther Hörnen, Peter. 95. Hörnigk, vr. L. von. 488. 643. 652. 660. 662. 663. 664. 665. 666. 667. 663. 669. 670. 671. 680. 681. 715. Hornung, Andreas. 147. Horst, Peter. 772. Hortas. Magister. 209. Hosennestel, Jsaak und Abraham. 580. Huber, Wolfgang. 569. Hubmayer, Balthasar. 441. 442. 443. 554. Hugo, Johannes. 133. Humel, Kontz. 763. Humery, Konrad. 18. 39. 46. 47. 50. 53. Humm, Anton. 649. Humm, Johann Nikolaus. 665. Humm, Paulus. 693. Hummelsberger, Michael. 168. 324. 375. 377 3W. Hünefeld, Niklas-Christoph von. 693. 694. 695. 704. 705. 706. 707. 710. 712. 714. Kupfuff, Mathias. 91. 298. 313. 331. 326. Hurus, Johann. 207. Hurus, Paul. 207. Hus, Mathias. 201. 202. 340. Huß, Johann. 404. 538. Husz, Martin. 201. 302. 767. 828. Hußner, Georg. 86. 267. Hustlein, Hans. 768. Hütten, Ulrich von. 133. 148. 162. 313. 362. 365. 370. 396. 337. 399. 402. 404. 405. 415. 437. 534. Hutter, Leonhard. 850. Hütter, Simon. 158. 470.' 774. 323. 849. Huttichius, Johannes. 90. 91. Hutz, Leonhard. 207. Hysch, Konrad, s.: Hist. I. Jckclsamer, Valentin. 444. 445. 447. Jlsner, Blasius. 693. Jlsung, Hans Felix. 577. Jmmendorsf. 646. Jngolstadt. 174. 177. 191. 334. 375. 485. 500. 559. 562. 563. 564. 567. 576. 613. 768. 773. 825. Jngolter. 475. Naimn- und Jngweiler, Heinrich von. 89. 768. Jnkus/ Bernhard. 73. Jnnocenz VIII. 529. Jrlen, Heinrich von. 529. 531. Jsenburg, Diether von, Erzbischos von Mainz. 52. 68. Jsengriner, Michael. 122. 294. Jäger, Andreas. 261. Jäger, Johann. 396. Jakob, Buchführer. 301. Jakob von Breda. 216. Jakob von Olmütz. 60. Jakob von Pforzheim. 87. 88. 118. 120 284. 329. Jakob, Cyriacus. 315. Jan de Printers (von Antwerpen). 241. 242 Jani, Johann. 748. Janson, A. 666. 669. Jansson, Johann. 5181 520. 694. Jena. 158. 167. 307. 470. 602. 622. 624. 625. 634. 667. 669. 751. 773. 825. Jenson, Nikolaus. 144. 190. 191. 266. 371. Jeronimus, Buchbinder. 767. Jeronimus, Buchführer. 767. Jobin, Bernhard. 93. 826. Jodvcus aus Gerlichshofen. 208. Johann II., König von Portugal. 209. Johann, Buchführer in Jüterbvck. 303. Johann von Köln. 190. 192. 207. Johann aus Lüttich. 205. Johann von Nürnberg. 208. Johann von Ravensburg, f.: Ravensburg. Johann von Solingen. 531. Johann von Speyer. 189. 190. 208. 323. 371. Johann von Westfalen. 214. 215. 339. Johann Adolf, Herzog von Holstein. 322. Johann Albrecht, Herzog von Mecklenburg. 465. Johann Friedrich, Kurfürst von Sachsen. 423. 548. 595. Johann Georg I., Kurfürst von Sachsen. 473. 603. Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen. 686. Johann Georg III., Kurfürst von Sachsen. 724. 725. 726. Johannes, Buchführer. 302. Johannes de Vienna. 129. Jonghe, Clemens de. 667. Jordan, Gregor. 151. 154. 295. 296. 306. 307. Jordan, Peter. 79. 98. Jucnndus, Jakob. 826. Ortsregistcr. Zg7 Jud, Leo. 125. 126. Julius II., Papst. 232. 385. 740. Junta, Lucantonio, s.: Giunta. Junta, Philipp. 470. K. Kachelofen, Johann. 177. Kachelofen, Konrad. 146. 147. 148. Käferstein. 230. Kalcovius, Jodokus. 669. Kaiser, Hans. 301. Kaliergi, Zacharins. 314. 371. 384. Kammerlander, Jakob. 93. 826. Kammermeister, Sebastian. 292. 766. Karl V. 121. 239. 534. 535. 536. 539. 542. 543. 545. 546. 555. 774. 776. Karl Heinrich, Kurfürst von Mainz 657. Karlstadt. 143. 302. 444. 554. 571. Kaschauer, Andreas. 428. 570. Kasimir, Kurfürst von der Pfalz. 319. Kaspar von Wien. 164. Katharina, Herzogin von Sachsen. 153. Kaufmann, Christoph. 207. Kaym, Urbam 92. 233. Kebel, Johann von. 527. Kefer, Heinrich. 110. 138. 139. Keiser, Antonius. 587. Keller, Ambrosius. 129. Keller, Jsaak. 613. Keller, Johann. 129. 579. Kellner, Georg. 152. Kempen, Hermann von (Arnmo de Kam- Pos, Kempis). 210. 211. Kenipen (Kempenis), Johann von. 106. Kempffer, Joh. Gottfried. 693. Kempffer, Matthäus. 665. Kepncr, Heinrich. 768. Kern, Kunz. 434. Kerncr, Konrad. 92. Kerver, Hans, von Koblenz. 302. 767. Kerver, Jacques. 828. Kerver, Thielmann. 199. Kesselmann, Georg. 302. 767. Keßler, Nikolaus. 88. 113. 116. 118. 217. 329. 343. Kestlin, Hermann. .129. Kettelaer. 213. 214. Kettenbach, Heinrich. 435. 441. Keysere, Peter, s.: Caesaris. Khol, Hans, s.: Carbo. Khuenc, Balthasar. 580. Kilchen (Kirchen), Jakob. 114. Kinck, Johann Anton. 107.669. 696.825. Kippius, Johann. 774. ggg Namen- und Kirchhofs. A. 13. 21. 22. 25. 102. 104. 120. 131. 270. 230. 438. 526. Kirchner, Ambrosius. 153. Kirsten, Peter. 173. Kister, Bartholomiius. 91. 298. Klausenburg. 221. Klein, Christian. 494. Klein, Matthes. 147. Klein, Victor. 567. Klosemann, Kaspar. 590. Klug, Peter. 768. Kluge, Joseph. 171. Knapp (Appius). 395. 396. Knappe, Hans. 166. Knoblauch, Johann. 89. 91. 92.177. 283. 298. 331. 826. Knoblochtzer, Heinrich. 91.175. 330. 335. Knufflock, Paul. 174. Köbel, Johann. 825. Koberger, Anton. 71. 86. 87. 90. 116. 117. 138. 139. 140. 142. 203. 245. 264. 276. 278. 279. 232. 285. 289. 292. 293. 299. 304. 305. 306. 309. 311. 324. 327. 333. 334. 342. 343. 344. 345. 346. 347. 348. 349. 350. 351. 352. 353. 354. 355. 356. 358. 359. 363. 411. 426. 427. 453. 454. 459. 460. 475. 502. 574. Koberger, Anton, der Jüngere. 141. 203. Koberger, Johann. 141. 142. 149. 203. 279. 340. 345. 346. 347. 349. 350. 352. 354. 460. Koberger, Melchior (Sohn). 141. Koberger, Sebald. 349. Koch, Georg. 207. Koch, Simon. 165. Köhlhoff, Johann, Vater und Sohn 45. 58. 95. 96. 97. 99. 335. Kolb, Augustin. 774. Kolbe, Anthoni. 869. Kölliker, Peter. 113. 118. Köln. 16. 18. 19. 20. 21. 32. 58. 66. 70. 79. 93. 94. 96. 97. 99. IM. 101. 102. 103. 104. 105. 106. 107. 103. 120. 143. 150. 213. 215. 216. 218. 233. 246. 261. 270. 278. 283. 234. 235. 286. 287. 294. 295. 298. 299. 300. 302. 305. 326. 335. 336. 337. 344. 385. 386. 400. 402. 449. 460. 468. 470. 475. 478. 498. 502. 505. 506. 510. 513. 525. 530. 531. 559. 569. 587. 612. 613. 645. 661. 669. 678. 696. 709. 721. 765. 672. 325. Köln, Wygand. 824. Kolozsoar (Klausenburg). 221. König, Konrad. 154. 153. 307. 469. Ortsregister. Königs (Regis, Le Roy), Wilhelm. 201. 301. Konstanz. 28. 133. 137. 155. 281. 404 415. 582. Kopenhagen. 219. 363. 518. Kopernicus. 1. 122. Kopf, Peter. 315. 316. 645. 649. 650. 824. Köpfel (Cephaläus), Wolf. 92. 826. Köpflin (Capito). 410. Kormann, Peter. 92. Kortholt, Christian. «67. 663. Krachenberger, Peter. 365. Krafft (Crato), Hans Zacharias. 172. Krafft (Crato), Johann. 172. Krafft, Kaspar. 261. 289. 321. Krakamp, Johann Wilhelm. 107. Krakau. 142.161.162.173.221.279.358. Kranz, Martin. 196. 197. 199. 266. 267. 270. 286. 323. 326. 813. Krapfenstein. 273. Krause, Jakob. 261. Kremsmünster. 260. Kresz, Kaspar. 769. Kreta, Johann von. 311. Kretschmar. 749. Kröner, Heinrich. 437. Krüger, Theodor. 261. Kuchenbecker, Johannes. 693. Küchler, Christoph. 693. Kuder, Michael. 438. Kunast, Jörg. 92. Kunne, Albert. 175. 334. Kupper, Christophorus. 146. Kürchner, Kaspar. 578. Kusius, Daber. 363. L. Laale, Peter. 219. Labienus. 523. Lachner, Gertrud. 119. 120. Lachner, Wolfgang. 103. Lamberg, Abraham. 159. 472. 489. 490. 846. Lamparter, Nikolaus. 121. Lamy, Antoine. 711. Lanckisch, Friedrich. 160. Landen, Johann von. 99. 531. Landsberg, Martin. 412.149.152. 337. Landshut. 142. 411. 412. Langen, Gottschalk. 299. Langen, Rudolf von. 87. 117. 361. 363. 364. 397. Langnickel. 144. 145. Lapide, JohannesHeynlin a., f.: Heynlein. Namen- und Ortsregister. 869 La Rochelle. 515 Lasche", Jakob. 693. Las'us, Balthasar. 294. 823. Laskaris, Konstantin. 59. 191. 372. Latherac, Mathias. 205. Latomus, Siegismund. 485. 487. 665. Laubenberger. 667. 670. Lauber, Mebold. 21. 83. Lauber, Jakob. 1l3. Laudebach, Hans von. 175. Lauer, Georg. 137. Lauginger, Narciß. 201. Lauingen. 233. 481. Laurent. 512. Laurentiana. 28. 29. 30. Lautensack. 163. Lauterbach, Johann. 466. Lavagna, Philipp von. 191. Lebnitz, Walther von. 302. 767. Lcchler, Martin. 549. 774. Lecomte, Nikolaus. 282. Leempt. 213. 214. Lecrs, Arnold. 694. 851. 852. Leesdorf. 230. Leeu, Gcrard. 217. 822. Lehehmcr. 34. 40. Leheymer, Elfe Mutter Gutenbergs). 32. Leipzig. 16. 100. 131. 139. 143. 144, 145. 146. 147. 148. 149. 150. 151. 152. 153. 154. 155. 156. 157. 158. 159. 164. 165. 167. 171. 226. 230. 259. 261. 274. 277. 278. 279. 283. 2S7. 293. 295. 296. 298. 304. 306. 315. 318. 319. 326. 328. 329. 336. 350. 357. 374. 395. 412. 413. 414. 418. 419. 420. 421. 423. 424. 427. 428. 439. 459. 460. 464. 471. 472. 473. 474. 475. 476. 477. 478. 489. 491. 492. 493. 494. 496. 497. 500. 501.- 502. 591. 592. 593. 594. 595. 596. 597. 598. 601. 603. 604. 605. 606. 622. 624. 652. 669. 670. 675. 632. 684. 686. 637. 692. 694. 709. 714. 716. 7S0. 725. 732. 733. 748. 749. 751. 76L. 773. 825. Leiria. 209. Lenharv, BackMhrer. 301. Leo X. 23. 61.' 208. 285. 390. 391. 411. 532. 535. Leonhard, Schönschreiber. 17. Leonore, Königin von Portugal. 209. 210. Leopold I., Kaiser. 586. 654. 666. 667. 670. 671. 672. 677. 681. 684. 687. 689. 693. 694. 695. 700. 704. 705. 707. 708. 711. 712. 714. 715. 717. 718. 721. 722. 723. 724. 742. 751. 755. Le Prcux, Jean. 824. Lerida. 207. Le Roy, s.: Königs. Lescuyer. 203. 283. Leucht, Valentin. 512. 618. 619. 620. 628. 636. 637. 638. Leutner, Simon Lorcnz. 687. Leuwarden. 512. Leyden. 217. 219. 252. 466. 508. 511. 512. 513. 514. 516. 694. Lichtenstein (Lcvilapis), Hermann. 193. 741. Lichtenstein, Leonhard von. 442. Lichtenstein, Peter. 283. 284. Lidel, Jeremias. 580. Liederwalt (Lüderwald), Joh. 686. Liegnitz. 230. Lignaminc, Philipp de. 83. 195. Limburg, Johann. 177. Lindtner, Friedrich. 768. Lingelsheimer. 322. Lipsius, Justus. 509. Lissabon. 201. 209. 210. 211. 212. Locher (Philomosus), Johann. 457. Loe, Johann von. 459. Lösfler, Hans. 153. 460. London. 21. 52. 102. 217. 243. 298. 308. 471. 639. Longinus, Vincenz. 376. Longus, Petrus. 774. Loon, Anselm von. 87. Lorr, Johann. 146. Löser zum Strauß. 841. Löslin, Peter. 190. Lotter, Melchior. 147. 143. 149. 151. 152. 167. 171. 336. 412. 414. 419. 420. 421. 422. 423. 428. 476. Lotter, Melchior, der Jüngere. 149. 419. 420. 421. 422. 423. Lotter, Michael. 149.166. 419. 422. 423. Louwe (Lewe, Löw), Joachim. 178. Löwen. 102. 214. 215. 242. 329. 339. 367. 400. 459. 464. 511. 512. 559. Lübeck. 28. 74. 93. 96. 146. 167. 174. 178. 220. 278. 285. 336. 344. 345. 448. 450. 455. 759. 762. 768. Lncas, St., Gilden. 118. Lucca. 192. 193. 233. 458. Lucca, Simon de. 187. Luck, Ludwig. 176. 591. Ludwig, Herzog von Würtemberg. 586. Ludwig XI. 25. 72. 266. Lufft, Sans. 171.423. 424. 738. 741. 827. Lunckewitz, Damian. 153. 154. Lüneburg. 179. 471. 492. 493. 494. 499. 500. 683. 686. 870 Namen- und Luschncr, Johann. 207. 231. Luther, Martin. 1. 120. 121. 12g. 133. 140. 149. 166. 168. 169. 171. 172 174. 307. 310. 311. 313. 324. 369. 370. 374. 395. 396. 403. 405. 406. 407. 408. 409. 410. 411. 412. 413, 414. 416 417. 418. 419. 420. 421. 422. 423. 424. 425. 426. 427. 423. 429. 431. 432. 433. 435. 436. 438. 439. 441. 443. 444. 447. 476. 495. 534. 535. 536. 537. 538. 541. 543. 552. 553. 554. 558. 563. 570. 571. 572. 592. 593. 594. 737. 743. Lützelburger, Hans. 246. Luzern. 584. Lybisch, Kaspar. 173. 583. Lyon (Lugdunum). 10. 115. 140. 196. 199. 200. 201. 202. 203. 204. 225 267. 279. 28l. 232. 283. 286. 293. 301. 302. 307. 329. 339. 340. 345. 349. 350. 351. 353. 358. 385. 410. 414. 443. 458. 459. 477. 473. 502. 582. 612. 767. 769. 774. M. Macs, Robert. 502. Machiavelli. 292. 516. Macon. 115. Madrid. 206. 551. 664. Magdeburg. 62. 150. 152. 153. 165. 166. 167. 171. 336. 423. 429. 530. 567. 678. 686. Magnus, Jakob. 207. 208. Maheu, Desiderius. 234. Majer, Johann. 176. Mailand. 10. 21. 22. 85. 39. 96. 187. 190. 191. 251. 233. 289. 293. 338. 350. 381. 458. 767. Mainz. 18. 31. 32. 33. 34. 37. 40. 41. 42. 46. 50. 52. 60. 62. 66. 67. 69. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 78. 79. 80. 82. 85. 86. 93. 94. 98. 111. 141. 181. 193. 194. 195. 209. 245. 266. 270. 231. 300. 323. 335. 400. 402. 415. 450. 451. 452. 468. 485. 486. 487. 526. 529. 530. 559. 587. 613. 655. 657. 658. 662. 738. 739. 759. 760. 762. 774. 325. Maioli, Tomaso. 257. 258. 261. Mair. Bcnedilt. 175. Mais, Bastian. 774. 'Maler (Pictor), Bernhard. 190. Maler, Josua. 468. 470. Maler, Mathias. 395. Ortsregister. Mang, Christoph. 135. Manger, Michael. 135. Mansion, Colard. 144. 215. 218. Manthen, Johann. 190. Mantua. 113. 270. Manutius, Aldus. 155. 204. 250. 257. 267. 279. 285. 29 l. 292. 299. 301. 305. 307. 311. 313. 324. 325. 363. 367. 370. 371. 372. 373. 374. 375. 376. 377. 378. 379. 380. 381. 332. 383. 384. 385. 386. 387. 388. 391. 402. 408. 457. 770. 828. 832. Manutius, Aldus (der Enkel). 387. Manutius, Paul. 373. 386. Marburg. 106. 178. 320. 321. 774. 825. Marciana. 29. Maregi, Benedikt. 372. Maria von Burgund. 239. Marienthal (im Rheingau). 62. 79. 143. 144. Marion, I. 204. 283. Marne, Claude. 472. Marneff, Engelbert von. 205, 282. Marschall, Nikolaus. 394. 395. Marseille. 10. 205. Mariens, Dierck. 214. 215. 217. Martin von Amsterdam. 118. Martin von Reutlingen. 137. Martin von Werden. 98. 99. Martin, Peter. 201. Martinsdhck. 216. Massimi, Pietro und Francesco. 182. Mathias, Kaiser. 556. 589. 617. 637. 638. 639. 641. 651. Mathias von Olmütz. 192. 193. Matthäus di code da Parma. 250. Matthäus de Cracovia. 50. Mauser, Peter. 205. Maulbronn. 344. Mauser, Hans. 153. 154. Maximilian 1. 62 76. 129. 161. 163. 239. 259. 361. 364. 366. 376. 377. 383. 398. 455. 457. 535. 568. Maximilian II. 169. 465. 548. 549. 555. 610. 613. 614. 615. 616. 651. Maximilian I., Herzog von Bayern. 561. Mayer, Joh. Bapt. 693. Maynyal, Georg. 197. Mayr, Siegmund. 118. 249. Weder, Johann. 579. Medici,-Cosimo. 30. Medina Cocli, Herzog von. 20S, Megiser, Hieronymus. 472. Meig, Claudius. 371. Meister, Johann. 118. Namen- und Ortsregister. 871 Melanchthon, Philipp. 168.171.172.310. 311. 374. 396. 399. 417. 419. 420. 445. 462. 465. 516. 543. 591. 596. Mellerstadt, Heinrich von. 428. 571. Mellinghaus, Julius. 107. Memmingen.- 175. 334. 416. Memmling, Johann. 20. Mengerlin, Peter. 41. 583. 811. Mentel, Johann. 70. 82. 83. 84. 85. 86. 87.89.127.129.144.2 76.285.304.330. Mentzer, Simon. 165. Mercator, Gerhard. 613. Meren, Peter van. 850. Merian, Matthäus. 469. 324. Merkhel, Johann. 580. Merseburg. 146. 173. 363. Messerschmidt, Georg. 92. 93. Messerschmidt, Johann. 92. Messerschmidt, Paul. 93. Messina. 193. Metlinger, Peter. 113. Mettaher, James. 296. 297. Mettelbach, Jörg. 768. Metternich, Peter. 502. 669. 853. Metz. 142. 825 Meuscr, Kaspar. 261. Mevius' Erben. 696. Meydenbach (Medenbach), Johann. 78. 79. Meyenberger, Friedrich. 167. Meyer, Konrad. 346. Meyer, Peter. 399. 455. 534. 581. Meyger, Magdalena(Ruppel'sFrau). 111. Meysterlin, Siegismund. 304. Michael aus Flandern. 207. Michael von München. 192. Michael, Andreas. 473. Michel aus Basel. 201. Michel Angelo. 232. 233. Middelburg. 512. Miller, Johannes. 132. Misch, Friedrich. 175. Mittelhaus, Georg. 199. 828. Modena. 205. Molen, Marquard von der. 278. Molitor, Ulrich. 329. 334. Mollyn, Nikolaus. 849. 850. Mömpelgard. 307. 414. Monner, Dr. Basilius. 470. 602. Mons. 350. Monserrate, Abtei. 281. Montana, Colla. 239. Monte, Petrus de. 338. Monte Cassino, Kloster. 27. Montreoeil, Claude de. 296. Mor, Arbogast. 114. Moretus, Balthasar. ^IV.) 510. Moretus, Johann. 505. 506. 509. 510. Morhart, Ulrich. 92. 168. 169. 283. 773. Morin, Martin. 205. Worin, Romanus. 340. Moritz, Herzog und Kurfürst von Sachsen. 460. 594. 595. 601. Morns, Thomas. 123. 317. 403. Mühlhausen in Th. 476. 825. Mulich, Hektor. 84. Müller. Christian. 773. Müller, Jakob. 176. Muller, Martin. 686. München. 84. 175. 224. 230. 239. 242. 251. 252. 327. 485. 437. 559. 561. 768. Munitianus, Gebrüder. 191. Münstev. 21. 71. 87. 177. 361. 36o. 364. 430. Münster, Sebastian. 122. 164. Münzn, Thomas. 428. 441. 571. Mure, Conradus t>e. 111. Murner, Thomas. 313. 329. 568. 569. Musculus, Wolfgang. 120. Mylius (Müller), Arnold. 105. 825. Mylius, Arnold' Joseph. 105. 299. Mylius, Crato. 93. 826. Mylius, Hermann. 105. 673. Mylius, Johann Daniel. 644. N. Nadler, Georg. 132. 412. Nadler, Hermann. 114. Nantes. 726. Nathan zum Strauß. 842. Naucler, Johann. 62. Naumburg. -277. 574. 686. Neapel. 10. 192. 193. 223. 249. 644. Necker (Dannecker), David de. 164. Necker, Herkules de. 164. Nefe, Johann. 303. Nerlich, Nickel. 476. Nesenus, Wilhelm. 457. Neuber, Ulrich. 773. ' Neudörsfer, Johann. 139. 140. Neuenar, Hermann von. 405. Neuenhahn, Johann Ludwig. 667. 663. 669. 706. 707. 751. Neumarkt, Arnold, f.: Arnold von Köln. Neumeister, Johann. 78. 174. 193. 194. 195. 196. 20 l. 202. 203. 220. 249. 266. 267. 281. 289. 323-, Neustadt a. d. Hardt. 158. Revers, Graf Wilhelm von. 254. Niccoli. 29. 30. 872 Namen- und Ortsregister. Nidel, Anton von. 199. Nikokratus. 4. Nikolaus V. 30. öl. 257. Nikolaus von Breslau. 192. Nikolaus von Frankfurt. 190. Nikolaus aus Mainz. 33. 34. Nikolaus von Sachsen. 210. Nikolaus von Trier. 27. Nikolaus, Gerhard. 284. Nikolsburg. 442. 443. Nivelle, Sebastian. 459. Noppes, Kuno. 36. Nördlingen. 20. 249. 277. Normandj, Salomon von. 774. Nosche, Joachim. 693. 694. Mrnberg. 62. 66. 71. 82. 90. 91. 116. 129. 13«. 138. 139. 140. 141. 142. 143. 144. 149. 161. 169. 173. 174. 189. 201. 203. 221. 230. 233. 242. 245. 246. 248. 259. 268. 270. 275. 277. 278. 279. 280. 282. 283. 285. 287. 288. 292. 299. 300. 302. 309. 311. 327. 329. 333. 334: 342. 344. 346. 347. 348. 351. 353. 354. 355. 356. 358. 381. 382. 383. 404. 407. 41l. 412. 413. 414. 424. 425. 426. 428. 435. 438. 449. 450. 455. 457. 458. 461. 474. 475. 478. 492. 493. 494. 499. 502. 508. 539. 562. 563. 569. 570. 571. 572. 574. 575. 588. 612. 613. 646. 648. 667. 672. 678. 683. 636. 693: 696. 708. 744. 767. 772. 775, Nutius, Martin. 459. 772. Nymegen. 216. 694. Nythart, Hans. 137. O. Obernburger, Johann. 774. Obrecht, N. 319. Ochseln, Jakob. 614. Odense. 219. Ofen. 279. 293. 302. 350. 358. 763. 767. Ofener, Bechtold. 74. Offenburg. 179. Öglin, Erhard. 132. 283. 333. Öhringen. 132. Ölolampadius, Johann. 120. 143. 314. 389. 399. 432. 554. Oldenburg. 657. Oldendorp, Johann. 649. Olmich. 173. 392. Olpe, Johann Bergmann von,s.: Bergmann. Olpe, Peter von. 95. Öls. 839. Oporin, Johann. 121. 122. 123. 124. 140. 300. 363. 388. 477. 823. Oppenheim. 79. 179. Z?5. 602. 825. Orell, Füßli u.' Comp. 126. Orlers, Jean I. 512. Orry, Marc. 296. Orsini, Emil. 194. 195. 267. 289. Orsini, Gabriel de. 289. Orsini, Giordano. 27. Osiauder, Andreas. 573. Ößler, Jakob. 843. Othmar (Ottmar), Johann. 130. 132. 167. 175 283. 333. 334. 377, Othmar, Sylvan. 132. 133. 283. Ott. 320. Öttinger, Heinrich. 166. 167. Ottmar, Valentin. 566. Otto. 723. 724. Oudenarde. 216. Oxford. 232, 464. P. Pabst, Joh. Michel. 636. Pachel, Leonhard. 191. Padua. 96. 116. 192. 193. 205. 233. 338. 375. 397. 464. Paffroet, Albert. 216. Paffroet, Richard. 216. Paganini, Alexander. 283. Palatina. 11. Palomar (Palmart), Lambert. 206. 207. Pannartz, Arnold 59. 181. 182. 183. 186. 187. 194. 195. 249. 266. 267. 285. 323. Pannaus, Gichel. 561. Pannuke, David. 566. 567. Pantzschmann, Augustin. 100, 131. 150. 151. 295. 297. 304. 306. Paravisino, Dionysius. 19l. Paris, Johann. 207. Paris. 15. 16, 19. 21. 67. 68. 69. 71. 72. 73. 76. 100. 102. 103. 110. 116. 118. 140. 150. 196. 197. 199. 200. 204. 208. 220. 224. 232. 239. 251. 255. 258. 266. 278. 279. 282. 233 284. 286. 293. 296. 297. 293. 301. 302. 307. 325. 326. 328. 329. 339. 350. 353. 358, 367. 387. 395. 397. 400. 414. 448. 451. 458. 459. 460. 464 502. 503. 505. 512. 515. 51S. 520 525. 549. 559. 644. 645. Parma. 22. 250. Namen- und Ortsregister, 873 Passau. 175. 279. 281. 768. Patius, Johann. 512. Paur, Hans. 242. Pavero de Fontaua, Gabriel. 239. Pavia. 338. Pega, Andreas Franz. 591. Pegnitzer, Johann. 207. Pellikan, Konrad. 116. 1l7. 125. 310. S13. 389. Pencio, Jakob de.- 283. Peregon, Jakob. 432. Perenot, A. 774. Perfert, Johann. 590. Pergamon. 5. 225. Permeier, Johann. 580. Perna, Peter. 458. 613. 773. Perugia. 174. 194. 195. 220. Peter von Lippstadt. 434. Peter (Papierer). 229. Peterle, Michael. 825. Petit (Klein), Jean. 282. 30l. 340. 387. Petrarca. 29. 122. 133. 270. 285. 373. Petrejus, Johann. 142. Petri, Adam. 119. 121. 173. 283. 284. 288. 310. 325. 329. 330. 410. 411. 412. 413. 414. 428. 460. 765. 766. Petri, Gabriel. 190. Petri (Henric Petri), Heinrich. 121. 122. 248. 314. 613. 773. Petri, Johann. 117. 118.119. 121. 293. 342. 344. 350. 351. 352. 353. 354. 355. 358. 424. 454. 768. Petri, Johann (aus Mainz). 192. 270. Petri, Nikolaus (von Haerlem). 192. Petri, Sebastian, s.: Henricpetri. Petzensteiner, Heinrich. 82. Peutinger, Konrad. 31. 132. 364. 390. 399. 401. Peypus, Friedrich. 142. 248. 283. 570. Pfefferkorn, Johann. 99. 398. 399. 455. Pfeiffer, Heinrich. 428. 571. Pfeil, Johann. 82. Pfennig, Georg. 152. Pfennighudel, Friedrich. 451. 762. Pfinzing, Melchior. 129. Pfister, Albrecht. 46. 80. 81. 82. 245. 334. Pfister, Sebastian. 82. Pflacher, Dr. Moses. 316. Pflanzmann, Jodokus. 129. Pflügel, Leopold. 187. Pforzheim. 91. 167. 302. 325. 335. 455. 565. 767. Philipp II. von Spanien. 504. 509. 551. Philipp, Johann. 199. 284. 325. 367. Pico von Mirandola, Johann. 371. Pierius, Nikolaus. 827. Pigouchet, Philipp. 282. ?iuus, sii Insieus. 134. Pirckheimer, Willibald. 31. 90. 149. 248. 316. 365. 377. 399. 401. Pirlin, Hans. 132. Pisa. 71. L37. Pischoff, Mag. Ludwig. 580. Pistoris, Mathernus. 394.- 396. Pistoris, Nikolaus Philipp. 201. Pistorius,.Jeremias. 646. Pius II. 61. 68. Planck, Stephan. 188. 339. Plantin, Christoph. 105. 106. 208. 213. 216. 279. 307. 308. 363. 459. 460. 471. 472. 502. 503. 504. 505. 506. 507. 508. 509. 510. 511. 512. 613. 772. 828. Plater (Platter), Thomas. 122. 294. 300. 374. 457. 459. 823. Pleidenwurff, Wilhelm. 141. 245. 292. 766. 767. Poggio. 28. 122. 215. 286. Pmtiers, Diana von. 259. 261. 829. Poland, Veit. 319. Polich, Hieronymus. 693. Pollen, Johann. 105. Pollio, Asinius. 6. Pomarius, Johann. 319. Pömer, H: 242. Ponat, Dominikus. 230. 476. Pontremulo, Sebastian. 191. Popp, Hans. 773. Porcelet, Simon. 205. Porß, Johann Martin. 695. Port, Urban. 148. Portenbach und Lutz. 134. 482. Posen. 150. 152. Prag. 16. 100. 150. 151.174.251.279. 293. 295. 302. 413. 615. 616. 619. 767. 768. 825. Prahsel, Hans. 24. Prätorius, Johannes. 134. Praun, Tobias Sebastian. 681. Prännlein, Wolf. 131. 132. 151. 295. 435. Preuß^ Gerold. 207. Prevost, Nikolaus. 102. 284. Prllß, Johann. 86. 89. 92. 2S3. 330. 455. 826. Ptolemäer. 4. 5. Pücher, Veit. 188. Putz. 299. Pynson, Richard. 219. 874 Namen- und Ortsregister. Q. Queck, Paul. 823. Quentel, Heinrich. 97. 98. 99. 335. 526. Quentel, Johann. 98. Quentel, Peter. 79. 80. 98. Quentels Erben. 613. R. Rabe, Georg. 478. 774. 823. Rächlin, Claus. 301. Ragazzo, Giovanno. 250. Rahn. 321. Rmbolini, Franz (Franz von Bologna) 267. 373. Ramstein, Leuthold von. 40. Raphelingen, Franz. 505. 506. 507. Rasor, 638. Ratdolt, Erhard. 130. 133. 190. 193. 241. 249. 272. 281. 282. 823. Rauscher, Hieronymus. 156. 157. Ravaens, Ägidius. 512. Ravenna, Petrus von. 737. Ravensberg, Johann von (von Köln). 92. 283. Ravensberg. 229. 231. 233. Ravensburg, Gotman. 452. 762. Ravenstein, Albert. 165. Rebart, Thomas. 774. Regensburg. 176. 189. 190. 251. 279. 427. 457. 525. 572. 689. 691. 722. 777. Reger, Johann. 136. 137. 160. Reggio. 22. Reging, Berthold. 193. Regiomontanus, Johann. 141. 249. 276. Regis, Wilhelm, s.: Königs. Reifs, Friedrich. 320. Reinhard aus Straßburg. 201. Reinhard, Martin. 571. Reinhart, Johann, s.: Grüninger. Reiser, Georg. 85. 174. Reiser, Michael. 174. 334. Rembolt, Berthold. 198. 199. 283. 234. 828. Renchen, Ludwig. 93. 326. 531. Renwich, Gerhard. 78. Resch, Hieronymus. 246. Resch, Konrad. 823. Reuchlin, Johann. 99. 167. 292. 305. 310. 324. 325. 361. 362. 365. 366. 370. 375. 377. 379. 380. 389. 396. 398. 399. 400. 401. 403. 455. 462. 541. Reueller, Paulus. 774. Reusch, Sebastian. 147. 152. 153. 154. 296. Reußenholz. 261. Reuter, Quirinus. 316. 317. Reutlingen. 132. 135. 175. 334. Reval. 278. Reynard, Johann. 188. Reyser, s.: Reiser. Rhaw, Georg. 171. 827. Rheims. 10. Rhenanus, Beatus. 92. 116. 300. 309. 311. 324. 375. 388. 389. 390. 391. 410. Rhet«, Johann. 826. 851. Rhode, Franz. 178. Richel, Bernhard. 92. 114. 115. 116. 285. Richenbach, Johannes. 260. Richer, Jehan. 296. Richolss, Georg. 174. 178. Richter, Johann Philipp. 724. Richter, Werten. 153. 296. Niederer, Friedrich. 179. 332. Riese, Adam. 445. Riessinger, Sixtus. 193. 249. Riffe, Hans. 35. 54. 55. Riga. 278. Rihel, Josias. 92. 115. 613. 773. 826. Rihel, Theodosius. 92. 115. 613. 619. 628. 773. 826. Rihel, Wendel. 116. 826. 848. Ritter, Kaspar. 261. Ritzsch, Timotheus. 749. Rivius. 363. Robet, George de. 296. 297. Rocha, Lopez de la. 208. Rode, Nikolaus. 638. Rödell. 665. Rodenstein, Henne von. 4l. Rödinger, Christian. 167. Roermonde, Christoph von. 284. Rohrbach, Johann. 457. Roigny, Johann von. 200. Rom. 3. 5. 6. 8. 9. 10. 11. 12. 27. 29. 30. 60. 63. 70. 94. 118. 141. 144. 170. 176. 181. 182. 186. 187. 138. 194. 195. 206. 224. 237. 249. 252. 266. 267. 279. 285. 314. 326. 327. 329. 338. 339. 364. 368. 369. 371. 394. 400. 401. 404. 405. 437. 446. 453. 524. 53 l. 532. 534. 535. 539. 542. 543. 551. 557. 558. 559. 730. 741. Romer, Kord. 278. Rommerskirchen. 106. 107. 510. Rosa, Jonas. 325. Namen- und Rosenbach, Johann. 207. 208. 829. Rostock. 62. 144. 167, 174. Roth, Adam. 188. Roth, Dr. Georg. 156. 157. 153. 296. Rothenburg a./Tauber. 434. 438. 444. Rotmunder, Jheronimus. 769. Rottenburg. 170. Rotterdam. 213. 367. 390. 694. 750. Rottmann. 429. 430. Rouen. 205. 340. Rousset, Johann. 205. Roville, G. 459. Roy, Salomon de. 512. Ruch, Balthasar. 122. Rudolph II. 485. 550. 551. 555. 556. 614. 615. 616. 617. 636. 746. Ruf, Simprecht. 133. 823. Rufus, Mutianus. 377. 381. 388. 396. 402. 410. Rühel, Conrad. 773. Ruland. 467. Rumel, Hans. 768. Ruof, Hans. 301. Nuppel, Berthold. 42. 110. 111. 115. Ruprecht aus Basel. 344. Rusch, Adolf. 22. 84. 87. 88. 91. 117. 351 452 Rüsch,' Nikolaus. 115. Rüwinger, Erhard. 74. Rynmann, Johann. 92. 131. 132. 177. 267. 279. 233. 288. 295. 301. 333. S. Saar, Christian. 686. Sabisin, Margarethe. 773. Sachs, Hans. 133. 143. 573. Sachs, Melchior. 395. Sachsel, Georg. 188. Sacon, Jakob. 203. 283. 340. Sadeler, Raphael. 469. Salamanca. 207. Salisbury, Hermann Bischof von. 260. Salman, Nicklas. 768. Salomon, Blasius. 89. 152. 279. 295. Salzburg. 730. Sambix. 498. Santritter, Johann Lucilius. 190. Sanz, Wolf. 207. Saragossa. 207. Sartorius (Erfurt). 395. Sartorius, David. 177. 825. Särvär. 221. Saspach, Konrad. 39. Sauer, Johann. 484. 435. 824. Ortsregister. 875 Saxer, Nikolaus. 319. Schabeller (Scabeler). Johann. 201. 459. Schacher, Dr. Kaspar. 484. 485. 486. Schaffhirt. 230. Schäffler, Johann. 137. Schattier, Christoph. 132. Schaller, Abraham. 566. 567. Schaller, Hans. 566. Schappelmann, Christoph. 301. Scharfenberg, Crispin. 589. Scharfenberg, Johann, 589. Scharwächter, Hermann. 95. Schäßburg. 302. Schauer, Johann. 175. Schäufclein, Hans. 129. 133. 246. Schedel, Hartmänn. 245. 282. 292. 293. 302. 766. Schesfler (Angelus Silesius), Johann. 557. Schenck, Peter. 201. Schenk (Lumpabulus Ganymedes), Wolfgang. 174. 336. 395. Schenkbecher, Theobald. 188. Scherzer, Johann Adam. 557. 601. Scheurl,, Christoph. 31. 302. 314. 411. 414. 416. Schiedam. 207. Schielen, Georg. 321. Schilders-, R. 512. Schinkel, Peter. 638. Schirat, Michael. 176. Schirlentz, Nickel. 171. Schleich, Clemens., 477. 603. 604. Schleicher, Albrecht. 578. Schlettstadt. 82. 283. 363. 825. Schmid, Ns.?. 578. Schmid, Merten. 768. Schmid, Salomon. 825. Schmidt, Bernhard. 434. Schmidt, Hans. 548. 549. Schmidt (Faber), Johann. 201. Schmidt. Nickel. 152. Schmidt (Fabricius), Peter. 483. Schmiedehofer, Johann. 306. 763. Schmück, Michael. 345. Schobser, Andreas. 175. Schobser, Johann. 132. 175. 332. Schöffer, Johann. 68. 7l. 76. 79. 248. 738. 739. 741. 347. Schöffer, Jvo. 77. 80. Schöffer, Peter. 41. 43. 46. 51. 57. 59. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 83. 85. 94. 96. 196. 245. 247. 248. 266. 278. 231. 304. 309. 328. 450. 451. 452. 759. 760. 762. Schöffer, Peter (der Jüngere). 77. Schöffer, Peter (Sohn des Johann). 92. 876 Namen- und Ortsregister. Schönberg, Anton von. 153. Schongauer. 245. Schonhovcn. 217. Schönsperger, Johann. 90.129.130. 332. 333. 4,4. Schönsperger, Johann, der Jüngere. 130. Schönwetter, Gottfried. «77. Schönwetter, Joh. Bapt. 694. 695. 697. 704. 705. 824. Schott, Johann. 88. 89. 92. 152. 283. 298. 331. 738. 826. Schott, Martin. 84. 88. 294. 826. Schramm, Christoph. 151.153. 172. 423. 846. Schreck, Konrad. 767. Schreyer, Sebald. 292. 766. Schrot, Martin. 772. Schuhmacher, Elert. 686. 696. 712. Schutts, Engclhart. 201. Schultz, Gottfried. 825. Schumann, Valentin. 149.151.152. 412. Schurcner, Johann. 188. 339. Schürer, Familie. 172. Schurer, Lazarus. 283. 825. Schürer, Martin. 455. Schürer, Mathias. 92. 283. 325. 738. 74l. 826. 847. Schürer, Peter. 153. 154. Schürcrs, Thomas, Erben. 493. Schüßler, Johann. 127. 128. 271. 332. Schuster, Diebold. 441. Schwan, Johann. 92. Schweickard, Johann, Kurfürst von Mainz. 487. Schwenckfeld, Kaspar. 70. 563. 564. 565. Schwcntzer, Johann. 315. Schwerin. 363. Schweringer, Mertcn. 768. Schwetschkc, Gustav. 155. Sczinzenzeller, Ulrich. 191. Secerius /Setzer), Johannes. 177. 824. Secundus (Verleger). 9. Scelfisch, Samuel. 172. 477. 613. 773. 827. Segeberg, Ambrosius. 278. Seiblin (Seublein), genannt Böll. 620. 637. 638. 643. Seitz, Peter. 172. Seltz, Wilhelm. «25. Sensenschmid, Johann. 82. 138. 139. 172. 177. 275. 285. 763. Seraphin (Korrektor). 378. Serlin, Wilhelm. 714. Server, Michael. 204. Sessa, Pietro Antonio. 458. Setuval. '210. Severus, Bischof. 524. Sevilla. 206. 207. 209. 2l1. 212. 458. Sehdel, Adam. 849. Seyler, Gottfried. 701. Sibaldäus, Johann. 284. Siburg, Jakob von. 550. Siegfried, Buchdrucker. 488. Siegmund, Buchführer. 301. Siena. 192. 193. Eignere, Wilhelm. 205. Silber (Argenteus, Franck),Eucharius. 188. 266. 338. Simon zum Gembs. 839. Simonis, Buchhändlerfamilie. 107. Simus, s.: Flach, Martin. Singriner, Johann. 161. 162. 163. 221. 827. Singriner, Johann, der Jüngere. 366. Sittich, Johann. 132. Nxtus IV., Papst. 61. 141. 182. 186. 195 232 448 523 Skrzel'uski (Hofhalter), Raphael. 163. 827. Smesmann, Abraham. 176. Smetius, Reimer. 694. Smyrna. 10. Snell, Johann. 219. 220. Lollsiitas tittsrsria, vs,iiudisi!g,. 135.365. Solingen. 105. Solis, Virgil. 246. Someren, Johannes van. 694. Sonleitner,. Georg. 720. Sonnius, Michael. 512. Sorg, Anton. 58. 128. 129. 132. 272. 276. 277. 285. 332. 333. Sorg, Wolf. 768. Sosadt, Henning. 152. Sosius. 9. Spada, Kardinal. 658. Spalatin, Georg. 377. 382. 396. 399. 410. 418. 419. 420. 421. 422. Span, Dr. Lorenz. 319. Spengel, Thcobald. 80. Spengler, Lazarus. 426. Sperling, Georg Friedrich. 643. 654. 657. 670. 714. 715. 718. 720. 721.. 722. 728. 730. Speyer. 70. 90. 91. 172.177. 335. 416. 462. 602. 613. 615. 618. 620. 628. 630. 653. 671. 677. 729. 774. 825. Spierinck, Haus. 279. Spieß, Johann. 176. Svindler, Nikolaus. 207. Spoor, Friedr. 669. 751. 852. Spoerlin, Hans Georg. 665. 693. Springinklee, Hans. 246. Stabius, Johann. 738. Namen- und Stadel, Josias. 849. Stadelberger, Jakob. 176. Swhel, Konrad. 17S. Stamhofer, Kaspar. 164. Stainius, Nikolaus. 485. Stamheim (Stamheim), Abt Melchior von. 128. 260. Staufferin. 767. Steels, Johann. 459. 772. Stegman, Leonhard. 479. Steiner, Heinrich. 133. 823. Steinmann, Hans. 156. 153. Steinmetz, Johann. 616. 619. Stendal-. 165. 177. Stengeli, Papierer. 229. Stephan von Mainz. 194. 195. 289. Stephanus, s.: Estienne. Stern, Johann und Heinrich. 471. 493. 494. 495. 499. 500. 683. 686. 837. 847. Stettin. 826. Steucker. 520. Sthele, Bartholomiius. 60. Stimmer, Tobias. 247. 248. Stockede, Reinarus. 531. Stocket, Jakob. 15!. 152. 428. Stocket (Molitor), Wolfgang. 149. 151. 152. 166. 336. 412. 420. 424. 427. 738. Stocker, Mydehart. 36. Stockholm. 219. 220. 251. Stoll, Johann. 198. Strahlendorff, Leopold von. 619. Straßburg. 19. 26. 31. 32. 33. 34. 37. 38. 40. 62. 66. 70. 82. 84. 85. 88. 89. 90. 92. 93. 94. 98. 113. 117. 120. 129. 152. 16t. 167. 163. 172. 175. 229. 230. 232. 238. 246. 261. 265. 266. 268. 269. 273. 276. 277. 278. 280. 283. 284. 285. 287. 293. 297. 300. 302. 305. 307. 309. 313. 324. 325. 326. 329. 330. 331. 332. 343. 346. 347. 350. 351. 353. 397. 407. 410. 413. 416. 437. 445. 449. 451. 455. 464. 466. 470. 475. 541. 563. 568. 612. 613. 619. 646. 669. 678. 738. 744. 767. 773. 826. Streber, Linhart. 767. Stribilita. 395. 396. Stromer, Ulrich. 230. Stüblin, Kaspar. 317. Stuchs, Georg. 142. 283. 284. 435. Sturmer, Servatius und Wolfgang. 395. Sturtzkopff, Jost. 469. Stuttgart. 177. 242. 283. 375. 381. Subiaco. 94.181. 182.186.194. 266. 267. Ortsregister. 877 Sultzer, Simon. 583. Sweynheim, Konrad. 59. 181. 182. 183. 186. 187. 192. 194. 195. 249. 266. 267. 285. 323. Swop, Thomas. 92. Syber (Siber, Ciber), Johann. 201. Sybold, Heinrich. 92. Sylvanus, Johannes. 176. T. Tack, Heinrich. 323. Tannccker. 564. Tanner, Jesuit. 500. T-mner, Jurist. 296. 312. 315. 459. Tarnvvius, Johann Christoph. 492. Tarragona. 207. 208. Taschner, Lienhard. 768. Täte, John. 230. Tatz, Kaspar. 132. Tauber, Johann. 672. Tazo, Pedro. 206. Tegernsce, Bücherei. 24. Tenglcr, Ulrich. 331. 333. 844. Tetzel, Johann. 405. 413. Thann i. Elsaß. 476. Thanner, Jakob. 119. 152. 412. Thomas, Johann. 207. Thou, Jakob August de. 645. Thumm, Theodor. 646. Thurneyser, Leonhard. 477. 513. 849. Tiberius. 523. Tobiä (Topiö, Toupier, Touprier), Michael. 201. 203. Toledo. 229. Tolosa. 207. Tolula. 207. Tongheren, Peter van. 506. Torquemada (Turrecrcmata), Johannes. 181. 187. 195. 202. 249. Torrentinus, Laurentius. 296. Torresani di Asola, Andrea. 337. 378. 336. Tory, Geofrey. 250. 253. 828. Tosivo, Evangelist«. 741. Toulouse. 301. TmHier, s.: Tobiä. Tournes, Jean de. 204. 711. Tournes, Samuel de. 711. Tours. 205. 251. 266. 296. Trechsel, Johann. 199. 200. 201. 204. 823. Trescher. 696. Trevi. 188. Treviso. 193. 229. 878 Namen- und Ortsregister, Trient. 173. 175. 381. Trier. 400. 530. 587. Trithemius, Johann, Abt von Sponheim. 41. «0. 260. Troyes. 205. 229. 232. Trüber, Primus. 168. 169. 170. Trutfetter, Jodokus. 533. Tryphon. 8. 9. 10. Tsai-lun. 227. Tübingen. 91. 92. 102. 132. 167. 163. 170. 175. 177. 270. 283. 284. 310. 316. 320. 324. 375. 377. 385. 386. 395. 399. 400. 402. 455. 467. 479. 502. 586. 646. 773. 827. Tulich. (Dulichius), Hermann. 420. Tungern, Arnold von. 399. 400. 401. 403. Tuppo, Franciscus de. 249. Turm. 338. Türkhl, Reinhard. 274. 275. 763. Turner, Heinrich. 113. u. Übelin (Maxillus), Georg. 39. Uffenbach, Johann Christoph. 695. 704. 710. 711. Ulhart, Philipp. 132. 565. 566. Ulm. 19. 62. 66. 74. 135. 136. 137. 139. 214. 245. 261. 270. 231. 300. 321. 334. 416. 433. 449. 457. 467. 563. 564. 565. 578. 579. 580. 646. 669. 672. 709. Ulrich und Afra, St., Kloster. 17. 123. 129. 304. Ulrich, Mönch. 23. Ulricher, Georg. 92. 827. Ultan, Mönch. 260. Ungnad, Hans von. 169. Ungut, Meinhard. 208.' Upsala. 173. Urach. 168. 169. 173. Urbino. 192. 257. Urbino, Fredrigo Herzog von. 59. Ursino, St. 116. 193. Utica. 10. Utinger, Heinrich. 584. Utrecht. 213. 214. 232. 233. 459. 512. 514. 694. B. Vadian, Joachim. 162. 307. 410. 456.457. Vald-rrfer (Waldorfer), Christoph. 35. 96. 190. 191. Valencia. 206. 207. 229. Valentin (Fernandez) von Mähren. 209. 210. 211. Valerianus Pollius, Q. 9. Valgrisi, Pietro. 473. 774. Valladolid. 207. 231. Vascosan, Michael 200. Baugris, Jean. 30.. 410. 414. 459. Bega, Lopez de. 180. Vejinto. 523. Beith. 502. Veldener, Johann. 135. 214. 215. Venedig. 20. 21. 22. 29. 53. 93. 94. 103. 116. 130. 175. 187. 188. 190. 191. 192. 193. 204. 205. 229. 234. 249. 251. 257. 26v. 278. 283. 284. 285. 233. 29 l. 293. 300. 351. 352. 367. 371. 378. 379. 381. 382, 385. 402. 448. 457. 458. 478. 559. 612. 644. 737. 769. 774. Vörard, Antoine. 286. Vercelli. 338. Vernade, Ludwig de la. 69. 813. Verona. 205. 232. 249. 381. Vespasiano de Bisticci, s.: Bisticci. Best, Johann, 462. 615, 616. 617. 618. 619. 620. Vicenza. 113. 116. 192. 193. 338., Vienne. 10. Victor, Benedikt. 162. Bietor (Büttner), Hieronymus. 161. 221. 337. 827 Vignon, Eustache. 824. Vincentz, Barthel. 774. Bischer, Kilian. 768. Bischer, Peter. 767. 769 Bivian, Peter Paul. 827. Vizlant, Philipp. 206. Vogel, Bartel, 151. 153. 172. 423. 846. Vogel, Nikolaus. 575. Vogel, Peter. 531. Vogel, Wolfgang. 572. Vögelin, Ernst. 154. 155. 156.157. 158. 296. 597. 773. 825. Vögelin, Gotthard. 158. 176. 629. Vögelin, Philipp. 158. 176. Vögelin, Valentin. 158. Vögelins Erben. 158. 315. 854. Volk, Michael. 712. Volkmeyer, Bernhardin. 769. Vollmar, Jakob. 320. Bollmar, Kaspar. 643. 670. 717. 719. 724. 728. 729. 730. 731 Lnrter, Johann Konrad. 662. Bydenast (Weidenast), Johann. 195. Namen- und W. Wachtler, Kaspar. 678. 701. Wack, Jakob. 132. Waesberge, JohannJansson van. 694.715. Wagner, Georg. 77. Wagner, Hans. 261. Wagner, Konrad. 17. Wagner, Leonhard. 17. 60. Wagner, Paul. 302. 767. Wagner (Currifex), Peter. 141. Walch, Jorig 768. Walder, Johannes. 122. Waldkirch, Konrad. 47l. 824. Waldorfer, s: Valdarfer. Walker, Mathias. 302. 767. Walram, Heinrich. 261. Walter, Hans. 429. Walther, Christoph. 473.. Walther (Wolther>, Hans. 166. Walther, Johann Georg. 693. Wasen, Hans am. 124. Watcrloes, Johann. 198. Watißneve (Battenschnee). 340. 582. 823. Watson, Thomas. 605. Wechet, Andreas. 459. 615. 824.. Wechtelin, Johann. 246. Wegler (Wegeler, Gögerer), Hans. 564. 568. 576. Wehinger, Johann. 129. Weidensee, Eberhard. 166. Weidlich, Christoph. 261. Weidlich, Jakob. 261. Weidmann. 502. Weingarten (Wingardcn), Nikolaus. 661. 662. 663. 679. Weiß, Johann Philipp. 665. Weißenburger, Johann. 142. 334. 41,1. Weißenhorn, Alexander. 564. 567. 613. 773. 825. Weleslavin, Daniel Adam von. 825. Welschwirt, Lienhart. 137. Welser, Markus. 134. 200. 391. Welshans. 582. Wendelin von Speyer. 58.189.190.191. 266. 285. 371. Wenszler, Michael. 113 114. 115. 116. 328. 329. 452. 824. Werinher von Tegernsee. 238. Werman, Gregor. 149. Werner, Abel. 565. 566. 567. Werner, Peter. 769. Wernher, Bischof von Straßburg. 26. 2b. Westfal, Joachim. 165. Wcsthemer, Bartholvmäus. 122. 294. 824. Wetmann, Hans. 767. Ortsregister. 879 Wettstein, Heinrich. 520. Weyß, Hans. 171. Weyß, Jakob. 772. Widemar (Wydamer), Nickel. 151. 166. 423. Wiedenfeldts, Johann, Erben. 721. 723. Wieder, Paul. 174. Wiederhold, Johann. 485. 711. 751. 852. Wien. 16. 19. 20. 66. 92. 129. 142. 160. 161. 163. 164. 165. 221. 226. 239. 258. 274. 279. 283. 324. 337. 350. 358. 364. 365. 366. S76. 331. 332. 431. 442. 443. 448. 457. 464. 472. 479. 185. 500. 543. 549. 551. 554. 555. 556. 559. 575. 530. 616. 622, 630. 642. 643. 644. 651. 652. 660. 661. 666. 667, 672. 677. 678. 680. 687. 693. 696. 707. 710. 712. 718. 722. 723. 728. 730. 731. 763. 768. 827. Wiener, Johann. 129. 8l6. Wigerick, Gedard. 768. Wild (in Rostock). 696. Wild, Eberhard. 170. 587. 646. Wild, Leonhard. 190. Wilde, Johann. 748. Wilcr, Hans. 114. Wilhelm IV., Herzog von Bayern. 738. Wilhelm V., Herzog von Bayern. 559. Wilhelm, Herzog von Kleve. 606. Wilhelm, Thomas. 155. 156. Willer, Elias. 435. Willer, Georg. 134. 468. 471. 479. 480. 481. 482. 483. 485. 488. 507. 564. 566. 567. 568. 576. 613. 772. 823. Willer, Georg, der Jüngere. 485. 512. Willig, Johann. 578. Wimpheling, Jakob. 41. 92. 285 297. 326. 365. 455. 468. Winckler, Andreas. 173. 533. 598. 738. Winter, Jakob. 166. Winter, Robert. 122. 823. 824. Winterberg in Böhmen. 175. Winterburger, Johann. 161. 337. 827. Winterpeck, Michael. 242. Winters, Konrad, von Homberg. 51. 97. 98. 526. Wirsung, Marx. 132. 133. 137. Wittenberg. 100. 149. 150. 151. 166. 171. 172. 173. 220. 246. 259. 261. 279. 287. 295. 302. 325. 362. 374. 332. 395. 396. 408. 412. 413. 414. 416. 417. 418. 419. 420. 421. 422. 423. 424. 425. 426. 429. 430. 432. 445. 464. 474. 476. 477. 473. 494. 495. 502. 570. 592. 593. 594. 595. 880 Namen- und Ortsregister. 596. 597. 598. 603. 613. 622. 624 634. 686. 733. 773. 827. Wizel, Georg. 152. 411. Woensam, Anton. 246. Wohlgemut, Michael. 141. 245. 301. 766. 767. 768. Woldran, Hans. 613. 773. Wolf, Johann. 126. 774. 824. Wolf (Lupus, Lupi), Nikolaus. 199. 201. 282. 828. Wolf, Thomas. 122. 248. 414. Wolfe, Reinhard. 248. Wolff, Georg. 198. 282. 712. 823. Wolff-Zeech, Hans. 577. Wolff, Johann. 613. Wolfgang, Abraham. 498. 520. Wollensäcker, Andreas. 153. 296. Wolrabe, Johann. 474. Wolrabe, Nikolaus. 152. 153. 154. 296. 476. 595. Wolter (Gualterus), Bernhard. 106. Worin, Michel. 767. Worms. 70. 91. 176. 246. 311. 415. 534. 539. 552. 602. Wurster, Hans. 113. 191. Würt, Florenz. 774. Würzburg. 85. 175. 667. 693. Wynkyn de Worde. 218. 819. Wyrffel, Georg. 177. 334. 768. Whriot, Nikolaus. 827. Wytt, Gottlieb. 566. Xativa. 229. Ximenes de Cisneros, Franz, Kardinal. 208. N. Ypern. 512. Ysenhut, Leonhard. 119. Zainer, Günther. 127. 128. 135. 144. 175. 245. 271. 273. 276. 277. 285. 332. 333. Zainer, Johann. 135. 136.144. 214. 245. 334. Zaissenmayer, Lukas. 132. Zarot, Anton. 191. 289. 290. 291. Zasius, Ulrich. 314. 456. 457. 466. 549. Zehmann (Zeltmann), Georg. 646. 647. Zell, Ulrich. 18. 41. 45. 70. 94. 95. 97. 144. 285. Zeninger, Konrad. 141. 142. Zetter, Jakob von. 271. 520. Zetzners, Eberhard, Erben. 669. Zetzner, Johann Eberhard. 712. Zetzner, Lazarus. 261. 827. Ziegler, Hans. 668. Zilliger. 494. Zimmermann, Michael. 163. 164. 827. Zimmern, Werner Wilhelm Graf von. 41. 812. Zorba, Samuel. 209. Znbrodt, Peter. 657. Zunner, Johann David. 491. 502. 518. 704. Zürich. 124. 125. 248. 307. 310. 318. 321. 442. 468. 584. 585. 773. L27. Zurzach. 277. 470. Zwelffer, Simon. 766. 767. 768. Zwickau. 158. 427. Zwickeff, Stephen. 763. Zwinger, Johann. 724. 725. 726. Zwingli, Ulrich. 125. 143. 168. 308. 314. 382. 430. 432. 442. 456. 457. 554. 534. Zwoelffer, Johann. 750. 851. Zwolle. 21K. Zyndel, Menrath. 279. Zyrichzee, Cornelius von. 99. 336. 531. Druck von F. A. Brockhaus in Leipzig. Verzeichnis der Subskribenten auf die Geschichte des Deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert «on Friedrich Kapp. I. Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Bnchhändler. Äbel, Ambr., Leipzig. Abendroth, M., i. Fa.: Carl Jiiqel's Nachf., Frankfurt n.M. Ackermann's Nachf., A., München. Ackermann, Theodor, München. Albanus'sche Buchhdlg. (Chr. Teich), Dresden. Albern, G. M., Hanau. Alt, Johannes, Frankfurt ->. M. Anders, Hugo, i. Fa.: Aug. Helmich, Bielefeld. Anton, Max (Ed. Anton) Halle. Arnoldische Buchhandlung, Dresden. Arnoldische Buchhandlung, Leipzig. Atteukofer, E. P., Landshut i- Ban. Babenzien, Max, Rathcnow. Baedeker, Karl, Leipzig. Baedeker, G. D., Essen. Baer >d Co., Joseph, Frankfurt a./M. Baerecke'sche Buchhandlung, Eisenach. Bagel, August, Düsseldorf. Bagel, Felix, Düsseldorf. Bahr, Hermann, Berlin. Bangel Schmitt (Otto Petter«), Heidelberg. Barth, Joh. Ambr., Leipzig. Barth. Rudolf, Aucue». Barthol » Co. (W. Lobcck), Berlin. Baumann, Paul, i. Fa.: Emil Barth'S Hofbuchhandlung, Dessa». Baumgärtners Buchhandlung, Leipzig. Bcck, C., Athen. Belser'sche, Chr., VerlagShandlnng (E. Walcker), Stuttgart. Benecke, H., i. Fa.: Amelang'sche Sort.- Buchhaudlung (H. Benecke), Berlin. Benziger-Benziger, Nicolaus, Einsiedeln. Benziger- von Schnüringer, Carl, Eiu- siedeln. , Berger, Alb. (Serig'sche Buchdlg.). Leipzig. Bcrger.Levrault Co., Nancy. Bergmann, I. F., Wiesbaden. Bergstriißer, Arnold, i. Fa.: Diehl's Sortiment, Darmstadt. 2 Verzeichnis der Bermann, David, (Bermann d Georg), Hannover. Subskribenten. Daheim-Erpedition, Leipzig. Damköhler, R.. Berlin. Dase, Julius, Triest. Deistung's Buchh., Otto (Herm. Dabis), Jena. Dctlofs, Adolf, Frankfurt a. M. Detloff. C.. Basel. (2 Er.) Dcuerlich'sche Buchhandlung, Göttingen. Deuticke, Franz, Wien. Devrient, A., St. Petersburg. Diemcr, I., Mainz. Dieterichsche Sortbh., Göttingen. Dobberke ^ Schleiermacher, Berlin. Dominicus, H., Prag. Döring, Eduard, kgl. Hosbuchhäudler (Horvath'sche Buchhdlg.), Potsd. (2 Ex.). Druguliu, W., Leipzig. Dürr, AlphonS, Leipzig. Ebenhöch'sche Buchhandlung (Heinr.Korb), Linz a. D. Ebert,A., i. Fa.: CarlGrädener,Hamburg, v. Ebner'sche Buchhandlung, H. Ballhorn, Nürnberg. Eckstein, F. A., Neu-Stettin. Ehlermann, Erich, l. Fa.: Ls. Ehlermann, Dresden. Ehrhardt's, Osiar, Unjversitäts-Bnchhdlg.^ Marburg. Eisenschmidt, R., Berlin. Elwert'sche Universitiits - Bnchhandlnng, N. G., Marburg. Engelmann, Wilhelm, Leipzig. Enke, Ferd., Stuttgart. Faßbender, Johs., Elberfeld. Feesche, Heinr.. Hannover. Ferber'sche Universitätsbuchhdl. (W. Fer- ber), Gießen. Fischer, Gustav, Jena. Flemming, Carl, Glogan. Forberg, Robert, Leipzig. Fournier M. Goldstücker, E., Berlin. Goeritz, Benno, Braunschwcig. (2 Ex.) Göschen'sche Vcrlh., G. I., Stuttgart. Gottschick-Witler's Buchhandlung, A. H., Neustadt a. H. Gracklauer, O., Leipzig. Griife, Lucas, Hamburg. Graeser, Carl, Wien. Grau K Comp., G. A., Hof. Gravcur'sche, I., Buchhandlung, i. Fa.: Gust. Ncumann, Neisse. Große, Max, Halle. (2 Ex.) Grotesche Buchhandlung, G., Hamm i. W. Grllninger, Carl, Stuttgart. Gsellius'sche Buchhandlung, Berlin. Gude, Julius, Hildesheim. Guttentag, I. (D. Collin), Berlin. Haack, A., Berlin. Habet, Carl, Berlin. Hahn'sche Buchhandlung, Hannover. Hahn's, W. Buchhdlg,Johs.Perthes,Plön. Halem, G. A. v., Bremen. Händcke Lehmkuhl, Hambnrg. Hanemann, W., Aastatt. Harnecker, G. >K Co., Frankfurt a. O. Hnrtleben, A., Wien. Hartmann, B., Elberfcld. Hartmann, Rudolf, Leipzig. Hase. Dr. Oskar, i, Fa.: Breitkopf , Schwerin. Hilgenberg, Alb., i Fa.: Herm. Schnitze, Leipzig. Hinrichs'sche Hofbttchhandlung, Detmold. Hinstorff'sche Hosbuchhandlung, Verlags« Conto, Wismar. Hirschwald'sche Buchhandlung, Berlin. Hirt'sche Sort. u. Hosbh. (L. Köhler), Breslau. Hirzel, S., Leipzig. Höckner, C., Dresden. Hölzel's, Ed., Verlag, Wien. Hofmann, A., d Comp., Ad., Stuttgart. Liescgang's Verlag, Ed., Düsseldorf. Limbarth, Chr., Wiesbaden. Lincke'sche Leihbibliothek u. Buchh., Leipzig. Lindauer'schc Buchhdlg., I. (Schöpping), München. Lintz, Friedr. Val., Trier. Lipperheide, Franz, Berlin. Lipsius, G. H.> i. Fa.: Lipstus Tischer, Kiel. List si Franckc, Leipzig. Löffler, Tobias, Mannheim. Löhncr'sche Buchhandlung, M. (F. Öfter, reicher), Krems a. D. Löning, Gottfried, i. Fa.: Literanfche Anstalt, Rütten Löning, Franks, a. M. Löscher, Hermann, Turin. Löscher Co., Rom. Löwe's, F., Verlag (W. Effenberger), Stuttgart. Löwcnstein, I)r. O. (Carl Hcymann's Verlag), Berlin. Lunitz, P., Brandenburg. Mähnert, O., EiSlebeu. Maier, Otto, i. Fa.: Dorn'sche Buchhandlung, Biberach u. Ravensbnrg. Manz, G. I., Regcnsburg. Marcus, I., in Fa.: A. Marcus, Bonn. Matthes, Heinr. (H. Voigt), Leipzig. Mauke Söhne, W., Hamburg. Maurer, Adolf. Kaschau. Mayer Comp., Wien. Mayer Müller, Berlin. Meidinger, Herm. I., Berlin. Meißner, C., Elbing. Meißner, Otto, Sortiment, Hamburg. Mendelssohn, Hermann, Leipzig. Merkel, Rudolf. Erlangen. Metzler'sche Sortimeuts-Buchhdl., I. B., Stuttgart. Meyer, Carl (Gust. Prior), Hannover. Mcyer, Louis (Peiser's Sort.), Berlin. Meyer Zeller, Zürich. Michaelis, Franz, Hermannstadt. Michels, Hermann, Düsseldorf. Verzeichnis der Mitscher, Raimund, Berlin. Mitscher Röstell, Berlin. (2 Ex.) Mohr's Sortiment E. (G. Köster), Heidelberg. Mosche, Louis, Meißen. Moser'scheBuchhandlung,A.(Frz.Pietzcker), Tübingen. Moser's Buchhandlung, Ulrich (I. Meyer- hoff), Graz. Müller, C. Ed., Bremen. Müller, G. W. F., Berlin. Müller, H. W., Berlin. Müller, Johannes, Amsterdam. Müller, Leopold, Leipzig. Nauhardt, O. (C. F. Fleischer), Leipzig. Naumann, Justus, Leipzig. Nestler K Appelhans), Braunschweig. ^ Scriba, G., Metz. Seehagen, Oswald, Berlin. Seel, C., Dillenburg. Subskribenten. Seemann, E. A., Leipzig. Seidel, L. W., d Hohorst, Hannover. Wreden, Friedrich, Braunschweig. Wmischmann, P-, Wiltenberg. Zahn, RoK. v. (v. Zahn Jiinsch), Dresden. Zeidler's Hofbuchhandlung, H. (Fried. Gast). Zerbst. Zickel, S., New-York. Zuckschwerdt, A., Weimar. Zwißler, Julius, Wolfenbüttel. 8 Verzeichnis der Subskribenten. II. NichtMitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Abt, Rud., Gehilfe im Hause Jos. Bucher, Passau. Ackermann, Ed., i. H. Photogr. Ges., Berlin. Agricola, Verein, Innsbruck. (2 Ex.) Albrecht, R. F., Gehilfe im Hause E. Steiger ^ Zoon'S Sortiment, C. H. E. Breiger, Utrecht. Keßler, E., Gehilfe im Hause S. Bremer. Stralsuud. Keßler, Ferdinand, Gehilfe im Hause H. Bechthold, Frankfurt a./M. 10 Verzeichnis der Keßler, Ferd., Kassel. Kiesewetter, Bernhard, Gehilfe im Hause Leopold Vosz, Hamburg. Kilian, F.. Budapest. Kistner, O., im Hause F. A. Brockhaus, Leipzig. Klöckner, Carl, Gehilfe im Hause Pet. Klöckner, Fritzlar. Klodt, Franz Heinrich, Procurist in der Leipziger Lehrmittel-Anstalt v. vr, O. Schneider, Leipzig. Knothe, C., Gehilfe im Hause Schmorl K Hoefer), Berlin. Subskribenten. Lessen, Heinrich im Hause Schletter'schc Buchhandlung, Breslau. Liaunig, Hans, Gehilfe im Hause Ferd. v. Kleinmayr, Klagenfurt. Linsener, Heinrich, Gehilfe im Hause Franz Siemenroth, Berlin. Lukaschik, Hermann, Gehilfe im Hause Wilh. Frick, Wien. Lüstenöder, I., Gehilfe im Hause Wilh. Frick, Wien. Manitius, Reinh., im Hause B. G. Teub- ner, Leipzig. Manz, Carl, Gehilfe im Hause Carl Meyer (G. Prior), Hannover. Marcker, C., im Hause llis International Uevs OvnivÄNx, New-Uork. Marcks, A. F., Verlagshdlg., St. Petersburg. Marquardsen, Chr., Gehilfe im Hause Lipsins K Wallin, Stockholm. Sander, H., Gehilfe im Hause Alb. König, Gilben. Sattler, Chr., Gehilfe im Haufe Velhagen Klasiug, Bielefeld. Sauer, A., Gehilfe im Hause E. Thiel- mann's Buchh., Kreuzbnrg. Saunier, Lösn (A. Hecht), Elbing. Schalke, R., Lodz. Schelosky, Paul, Gehilfe im Hause S. Schottländer, Breslau. Schepe, Carl, Gehilfe im Hause L. Jdzi- kowski, Kiew. Schiener, Theodor, Gehilfe im Hanse O. Deistung'S Buchhandlung, Jena. Schindler, Oskar, Prokurist im Hause R. Hartmann, Leipzig. Schmersow, Max, Procurist in Carl Hermanns Verlag, Berlin. Schmid'schc, B., Buch- und Kunsthandlung (A. Herzcr), Augsburg. Schmidt, Georg, im Hause Carl Riefet, Reise-Contor, Berlin. Schmidt, Karl, Gehilfe im Hause Br. F. Goeche'schc Buchh., Schneeberg. Schmitt, Wm., Gehilfe im Hause E. Steiger Comp., New-Dork. Schnock, W., Gehilfe im Hause L. Schnock's Buchh., AscherSlebeu. Schönlein, Franz Herm., im Hause G. Fock> Leipzig. Schöntag, Georg, Gehilfe im Hause E. Baensch ^un., Magdeburg. Schubert, E., Gehilfe i. H. W. Weber,Berlin. Schubert, Paul. Gehilfe im Hause K. F. Koehler, Leipzig. Schuchardt, C., Gehilfe im Hause Jos. Bär Comp., Frankfurt a. M. Schuster, Arthur, Gehilfe im Hause P. Baumann's Verlag, Dessau. Seefeld, Hermann, im Hause I. H. Born, Elberfeld. Seitz, Mich., Gehilfe im Litterar. Institut von Dr. M. Huttler, Augsburg. Senff, A., Berlin. Sieler, Friedr., Prokurist im Hause Franz Wagner, Leipzig. Sluzewsii, Alfred, Gehilfe im Hause Ed. Bote G. Bock, Posen. Somolik, Hans, Gehilfe im Hause G. Grote'sche Verlagsbuchhandlung, Berlin. Spitzel, Valentin, Gehilfe im Hause Oskar Boude, Altenburg. 12 Verzeichnis der Spllhr, E., Gehilfe im Hause I. Deubner, Moskau. Stampfet, C., Preßburg. Steiger, Ernst, im Hause K. F. Koehler, Leipzig. Steinthal, Alfred, Gehilfe im Hause G. W..F. Müller, Berlin. Stocküm, W. P. von, Zoon, Haag. Stritter, Fritz, Gehilfe im Hause Ad. Neubert, Ludwigsburg. Stülpnagel, A., Gehilfe im Hause U. Hoepli, Mailand. Szemczikiewicz, P., gen. Schimmelwitz, Gehilfe im Hause Simon Schropp, Berlin. Tamm, Alfred, Procurist im Hause Weid- mann'sche Buchhandlung, Berlin. Thelemann, L., Weimar. Tschentscher, G., Gehilfe im Hause v. Zahn Jaensch, Dresden. Veith, Bernh., Gehilfe im Hause Leo Woerl, Würzburg. Voigt, Robert, Gehilfe im Hause Breitkopf IlNli ,5 lb'^N ?r> lli^tt 3-i M4l> 45 1K50 55 WSll 1S70 ?s lK»U «5 1K!10 S5 llie vei'tilialsn Linien 8teIIkn^6c!k8 sin?sIne ^snn in clem ^eitpsum von 1564-1/65 n'gs', ciie noi^iion^Ien ßebsn lien I^ZssstZb kup cjio /snl clep in ^ociom ^lip el'Lcliis'neiien Lücner-^ wobei ^Kliss' ?wisonsnk'3um Illllöuonos' umfasst Die fgZtö l.inio( ciik ^obpoonenö l.inie mit Z^unK^ön l__________) o'en fün^gns'i^en llu Sensen nitit sn. l)io Lunims o'es'^es'Kg in latein isenkn Longen 6 ist ciu^cn sin 6 ^evl'oenLns Unie (______ciis ^s' in clsu^onen Lsinscns venf'as'Ltkn i^upon öik l.inig Ltnien- > 15 1040 45 1650 55 IK60 «5 1670 75 1K«0 SS 1K90 95 1700 05 1710 15 1720 25 17Z0 35 1740 45 MV 5b 17KN 17K5 szL^b ful' ciik /slil lik^ jsi ^Lljem ^ZNP enscliisnenen Kücnei-, wobki ^Sljes' ?wi8lZNSnr'Zum Illll öüvnsn umfasst lliö fö8^6 _) ßibt clie Lö83mt8umms cigs'isi ^ecjöm liös'ssnAiintssi ^gns'sisi^ssi^IksskZtZlos aufseriommsngsi ll f'uekwks'lsg. l.-z^liks' Zps'ge^k is^us'cii silik Zebl'0Lsies>6 I_>siie (------), ciis ciel' in ljkutsolies' LsZl'Zenö vknfgs'Ztsn clupvii liis l.iniö Ltpien^unliU---1,^16 3umms cj^p in fs'emcjsn Zps'Zensn vsl'fgs'Ltsn ^es'lsö l^unon liis I_iniö 8^ivn-^ (_______) clar'ßs stellt. > MILII. LM^e^e^ VI8ci?I.MM M VIiK ^8^N7-e^IUicKxi.v^c; 1. f'po^ssts n tisvke 4S 165» 65 IKK» u. KstKolisc^s.....____ S5 16?» 75 Ideologie. 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