Ges chichte des Deutschen Buchhandels. Im Auftrage des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler herausgegeben * von der Historischen Kommission desselben. Zweiter Band. Geschichte des Deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Littcraturvcriode. (1648—1740.) Leipzig. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 1908. Geschichte des Deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode. (1648—1740.) Von Johann Goldfriedrich. Leipzig. Verlag des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler. 1908. Vorwort der Historischen Kommission. A)ie unterzeichnete Kommission ist zu ihrer großen Freude im Stande, hiermit die Fortsetzung der „Geschichte des Deutschen Buchhandels", mit deren Herausgabe sie vom Vorstande des Börsenvcreins beauftragt wurde, vorlegen und eine baldige Vollendung des Werks in sichere Aussicht stellen zu können. Zur Erklärung der langen Pause seit dem Erscheinen des ersten Bandes (1886) sei Folgendes bemerkt. Nachdem Dr. Friedrich Kapp, der 1876 die Abfassung des Werks übernommen hatte, an dessen Vollendung durch seinen am 27. Oktober 1884 erfolgten Tod verhindert worden war, wurde der von ihm hintcr- lasseue erste Band mit einigen Ergänzungen von der unterzeichneten Kommission veröffentlicht, worüber ein in ihrem Auftrage von Dr. Albrecht Kirchhoff verfaßtes Vorwort vom März 1886 Näheres mitteilte. Am 15. Februar 1887 forderte die Kommission in einem öffentlichen Aufrufe deutsche Gelehrte und Schriftsteller aus, die Fortsetzung des Werks zu übernehmen, und wühlte unter den vielen sich dazu bereit Erklärenden vr. Adolf Koch in Heidelberg, mit dem der Vorstand des Börsen- vercins unterm 30. Juni 1887 einen Vertrag abschloß, in welchem für Vorarbeiten und Abfassung die Dauer von vier Jahren angenommen wurde; dieser Vertrag mußte 1890 infolge hochgradiger Nervosität des Betreffenden ausgelöst werden. Nachdem Dr. Albrccht Kirchhoff in Leipzig und August Schürmann in Halle die Übernahme der Fortsetzung abgelehnt hatten, wurde sie dem Bibliothekar des Börsenvcrcins F. Hermann Meyer durch Vertrag vom 25. Mai 1891 anvertraut. Dieser, der schon an der Herausgabe und Ergänzung des ersten Bandes mit- -?i Vorwort der Historischen Kommission. gewirkt hatte, verstarb am 10. November 1892. Als die Kommission in dieser abermaligen Notlage über die Wahl eines neuen Bearbeiters der Fortsetzung beriet, erklärte der damalige Vorsitzende der Kommission, Dr. Oskar von Hase, sich selbst zur Übernahme der Bearbeitung bereit, welches Anerbieten die Kommission und der Vorstand dankend annahmen. In dem mit ihm am 12. Mai 1893 abgeschlossenen Vertrage war wiederum mit einer Dauer der Bearbeitung von vier Jahren gerechnet worden. Indes wurde Dr. von Hase durch geschäftliche und persönliche Verhältnisse verhindert, außer den Vorarbeiten sich der Abfassung der Arbeit zu widmen, und übernahm in einem neuen Vertrage vom 16. Juli 1903 nur die Bearbeitung der Zeit bis 1764, auf die der folgenden Zeit bis zur Gegenwart verzichtend. Ende 1905 erklärte sich aber Dr. von Hase auch außer Stande, das Manuskript für den von ihm übernommenen Teil innerhalb der vertragsmäßig bestimmten Zeit liefern zu können, weshalb der Vertrag mit ihm auf seinen Wunsch vom Vorstände aufgehoben wurde. Inzwischen war es der Historischen Kommission und dem Vorstände gelungen, in Dr. Johann Goldfriedrich einen Bearbeiter für den Teil der Geschichte des deutschen Buchhandels, auf dessen Bearbeitung Dr. von Hase verzichtet hatte, zu gewinnen, worüber mit ihm am 16. März 1904 ein Vertrag abgeschlossen wurde. In einem neuen Vertrage vom 25. Januar 1906 übernahm er auch die Bearbeitung der Zeit bis 1764, die Dr. von Hase sich vorbehalten hatte, und somit der gesamten Fortsetzung des von Dr. Kapp begonnenen Werks, und lieferte die Darstellung der Zeit bis 1825, unter genauer Einhaltung der vertragsmäßigen Termine, Ende 1905 und Ende 1906 druckfertig ab, obwohl er die von ihm schon bearbeiteten spütern Abschnitte bei Darstellung der ihnen vorhergehenden Zeit mannigfach hatte umarbeiten müssen. Danach konnte der Satz des zweiten Bandes in diesem Frühjahr begonnen und er jetzt veröffentlicht werden. Dieser zweite Band enthält noch nicht den Schluß des Werks, sondern behandelt nur die Zeit vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiodc (1648—1740), weil der Band, wenn er, wie ursprünglich beabsichtigt war, das Werk abschließen sollte, noch weit umfänglicher als der erste (der 56 Bogen stark ist) und dadurch zu unhandlich geworden wäre. Auf Wunsch des Vorstandes und der Vorwort der Historischen Komiinssion. VII Kommission entschloß sich deshalb der Verfasser, die Fortsetzung des Werks in drei Bände von mäßigem Umfange zu teilen und als zweiten, dritten und vierten Band zu veröffentlichen. Der zweite Band liegt hier vor, der dritte, bis zur Gründung des Börsenvereins (1825) reichend, soll bald nach ihm erscheinen, und den das Werk abschließenden vierten Band, der die Geschichte des deutschen Buchhandels bis zur Gegenwart fortfuhren soll, hofft der Verfasser bis Ende nächsten Jahres abfassen zu können. Über die Art seiner Bearbeitung spricht sich der Verfasser in nachstehendem Vorwort aus. Im Anschluß an Vorstehendes glaubt die unterzeichnete Kommission noch Folgendes über ihre Zusammensetzung und ihre Thätigkcit mitteilen zu sollen. Ihre vom Vorstande des Börsenvereins ernannten Mitglieder sind gegenwärtig: Dr. Eduard Brockhaus in Leipzig (Vorsitzender, 1876—1889 und wieder seit 1895), Konsul Otto Harrassowitz in Leipzig (Schriftführer, seit 1884), Dr. Alphons Dürr in Leipzig (seit 1902), vi'. Walter de Gruyter in Berlin (1903—1906 und wieder seit 1907), Dr. Gustav Fischer ssn. in Jena (seit 1906), Di'. Carl Geibel in Leipzig (seit 1907). Frühere Mitglieder der Kommission waren (nach der Reihenfolge ihres Eintritts): Geh. Hofrat Dr. Oskar von Hase in Leipzig (1876—1884 und 1889—1893), vi. Albrecht Kirchhoff (1876—1902, gest. 1902), Wirkt. Geh. Rat Dr. Gustav Freytag in Wiesbaden (1877—1895, gest. 1895), Geh. Rat Professor Dr. Friedrich Zarncke (1877—1891, gest. 1891), August Schürmann in Halle (1881—1903, gest. 1905), Wilhelm Hertz in Berlin (1884—1901, gest. 1901), Geh. Hosrat Professor vi. Karl Lamprecht in Leipzig (1892—1903), Geh. Hofrat Professor Dr. Oskar von Gebhardt in Leipzig (1893—1903, gest. 1906), Otto Mühlbrccht in Berlin (1902—1906, gest. 1906), Geh. Hofrat Professor vi. Wilhelm Stieda in Leipzig (1903), Kommerzienrat vi. Carl Trübner in Straßburg i. E. (1903—1907, gest. 1907), vi. Ernst Bollert in Berlin (1906—1907). Vorsitzende der Kommission waren 1876—1889 und wieder seit 1895 vi. Eduard Brockhaus, 1889 — 1893 Dr. Oskar von Hase, 1893—1895 vi. Albrecht Kirchhofs. Außer der Herausgabe der „Geschichte des Deutschen Buchhandels" und den Verhandlungen darüber mit den Bearbeitern und dem Borstande des Börsenvereins widmete sich die Kommission der Herausgabe VIII Vorwort der Historischen Kommission. des gleichzeitig vom Börscnverein veröffentlichten „Archivs für Geschichte des Deutschen Buchhandels", von dem in den Jahren 1878 bis 1899 20 Bände erschienen und dessen Oberleitung bis zum 18. Bande Dr. Albrecht Kirchhoff besorgte. Die unterzeichnete Kominission hofft den Schluß der vor 30 Jahren unternommenen „Geschichte des Deutschen Buchhandels" binnen kurzem vorlegen zu können. Leipzig, im Dezember 1907. Die Historische Kommission des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. In deren Auftrag: Dr. Eduard Brockhaus. Vorwort des Verfassers. In die Arbeit an der vom Bd'rscnvcrein unternommenen „Geschichte des Deutschen Buchhandels" ist der Unterzeichnete ursprünglich nur als Mitarbeiter, und zwar als Bearbeiter zunächst des dritten, die Geschichte von 1765 bis 1825 umfassenden Bandes eingetreten. Erst als die Bearbeitung dieses Teils sich ihrem Ende näherte, trat die Aufforderung an ihn heran, auf Grund der Vorarbeiten Dr. Oskar von Hases, der an der endgültigen Ausarbeitung verhindert war, die fehlende Verbindung zwischen dem dritten und dem von Friedrich Kapp bearbeiteten ersten Bande herzustellen und sie mit der Darstellung des Zeitraumes von 1765 bis 1825 zu vereinigen. Man hat wiederholt und mit Recht darauf hingewiesen, daß dem von Kapp begonnenen und von Albrccht Kirchhoff fertiggestellten ersten Bande einheitlicher Abschluß und feste zeitliche Begrenzung fehlt. Manche Dinge werden bis zum Anfang des 17., andere bis zum Ende des 18. Jahrhunderts verfolgt. Ehe der Unterzeichnete in die Arbeit an der Fortführung des Werks eintrat, wurde deshalb der umfassende Plan verfolgt, die gesamte Buchhandelsgcschichtc von Grund aus neu aufzubauen. Zu diesem großgedachten Gebäude sollten die Vorarbeiten Dr. von Hases Bausteine sein. Sie bestanden in einer Darstellung der „Vor- und Jugendzeit", d. h. des Buchhandels und Buchwesens von der deutschen Stammcs- zeit an bis zur Erfindung der Buchdruckerkunst, und in einer Reihe von Monographien, die eine Geschichte der „Buchaufsicht" und der „Buch- X Vorwort des Verfassers. Warenkunde", d. h. des buchhändlerischcn Katalogwescns sowie der Biblio- graphic bis zum Jahre 1764, darstellen. Der Börsenverein hat sich mit dem Unterzeichneten dagegen von Anfang an in dem Sinne in Verbindung gesetzt, daß die Vorarbeiten nicht weiter und weiter ausgedehnt würden — man würde auch sonst schließlich ein Archiv des Archivs für Geschichte des Deutschen Buchhandels, aber keine Buchhandclsgcschichtc erhalten haben —, sondern das Werk als Fortsetzung des ersten Bandes auf Grund des vorhandenen Materials als einheitliches Gcschichtswerk wirklich beendet würde. Eine Ausfüllung der Lücke mittels einer einerseits nur kürzenden, andrerseits nur leicht ergänzenden Behandlung der genannten Vorarbeiten war deshalb freilich nicht möglich: sie boten dazu einerseits zu viel, andrerseits zu wenig; und man wird es damit entschuldigen müssen, daß der erste von dem Unterzeichneten veröffentlichte Fortsctznngs- band später erscheint, als ursprünglich beabsichtigt war. Es war, um überhaupt weiterzukommen, notwendig, einen bestimmten zeitlichen Endpunkt des ersten Bandes festzustellen, auf alles zeitlich Vorher- licgcnde zu verzichten und an diesen deutlich zu kennzeichnenden Endpunkt anzuknüpfen. Was aber anzuknüpfen war, das konnte nicht nur in einer Geschichte der Censur, des Katalogwesens und der Bibliographie bestehen. Die Stellen, denen die erwähnten Vorarbeiten zu Grunde liegen, sind in den Anmerkungen angegeben. Der Abschluß, zu dem der erste Band geführt hat, besteht in dem Ausblick erstens auf das Ende der Doppelherrschaft der beiden Büchermessen, den Untergang der Frankfurter, die Alleinherrschaft der Leipziger Büchermesse; zweitens auf die Entwickclung des Geschäftsverkehrs außer der Messe (vergt. besonders S. 732 fg., 734, 490, 599 und an andern Orten). Das erstcre, die Vorherrschaft der Leipziger Büchcrmcsse, hing von einem Umstände ab, der, seit langem vorbereitet und seit dem West-fälischcn Frieden aufs augenfälligste hervortretend, für die gesamte deutsche Geschichte von Bedeutung ist: der fortschreitenden Vcrsclbstän- digung der Staaten und Nationen und innerhalb der deutschen Nation dem wachsenden Übergewicht des norddeutschen und protestantischen über das süddeutsche und katholische Geistesleben. Das zweite, der Verkehr außer der Messe, ist nur eine Seite des, seinerseits wiederum von den eben bezeichneten Umständen abhängigen, fortschreitenden, moderner, Vorwort des Verfassers. xr ausgiebiger und bewegter werdenden Büchervertricbs überhaupt. Indem der vorliegende Band von diesen beiden Wandlungen ausgeht und sie in seine Mitte stellt, schließt er unmittelbar an den vorangegangenen ersten Band an. Daß daneben mit dem Wechsel des Bearbeiters ein gewisser Wechsel der Art der Bearbeitung verbunden ist, wird man begreiflich finden. Dem Büchermarkt und dem eigentlichen Handel mit Büchern ist etwas mehr Platz eingeräumt worden. Freilich hat der vorliegende Band noch vielfach mit der Fortführung einer im ersten Bande einmal begonnenen Linienführung zu rechnen gehabt. So beabsichtigte Kapp, seinen ersten Band um die Frankfurter, den zweiten um die Leipziger Messe zu gruppieren, und der erste Band, obgleich er bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts führt, weist deshalb die Geschichte der Leipziger Messe von den Ansängen an dem zweiten Bande zu. Daß der zweite Band erst nach dem demnächst folgenden dritten Bande geschrieben worden ist, hat zur Folge, daß die Arbeiten, die der Abfassung des dritten Bandes vorangegangen sind, dem vorliegenden zweiten nicht unmittelbar zu Gute kommen konnten, da sie ohne praktische Rücksicht aus den hier behandelten Zeitraum unternommen wurden. Aber allein der speziell für die Abfassung des vorliegenden Werks im Laufe einiger Jahrzehnte bereitgestellte Stoff, wie er namentlich vorliegt in den von der Historischen Kommission herausgegebenen zwanzig Bänden des „Archivs für Geschichte des Dcntschcn Buchhandels" (1878—1898; in den Anmerkungen des vorliegenden Bandes als „Archiv" citiert), ist ein so reicher, daß es sogar Mühe gekostet hat, ihn in dem Rahmen des vorliegenden Bandes möglichst erschöpfend zu verwenden. Die Archive in Wien (Staatsarchiv), München (Reichs-, Staats-, Kreis-und Stadtarchiv), Nürnberg (Kreis- und Stadtarchiv), Augsburg (Stadtarchiv), Stuttgart (Staatsarchiv), Speier (Krcisarchiv) und Frankfurt a. M. (Stadtarchiv), die in diesem Jahre von dem Unterzeichneten besucht worden sind, lieferten zwar ganz überwiegend Ergebnisse, die erst sür die nachfolgenden Bände in Betracht kommen, zum Teil aber auch solche, die für den vorliegenden Band von Bedeutung wareu. Die Aumerkungcu zum Texte, bei jedem Kapitel mit fortlaufenden Ziffern bezeichnet, sind, wie beim ersten Bande, nebst den Quellennachweisen am Schluß des Textes abgedruckt. Von einem Register zu XII Vorwort des Verfassers. dicscm nnd dem folgenden Bande ist abgesehen worden und statt dessen, namentlich weil nicht nur ein Namen- und Ortsregister, wie beim ersten Bande, sondern auch ein Sachregister wünschenswert erscheint, ein dem letzten Bande beizugebendes Gesamtregister zu allen vier Bänden in Aussicht genommen. Leipzig, im Dezember 1907. Johann Goldfriedrich. Inhaltsverzeichnis. Vorwort der Historischen Kommission Vorwort des Verfassers..... Erstes Kapitel. Anknüpfung, Einteilung und Übersicht. Die Erfindung der Buchdrnckerkunst als Ausgangspunkt eines neuen und eines spezifisch deutschen Buchhandels. — In der Meßorganisation schon im Reformationszcitalter die Elemente darüber hinausgehender Beweglichkeit erkennbar. — Organisations- und litterargcschichtliche Perioden, ihr Prinzip und gegenseitiges Verhältnis................. Zweites Kapitel. Der Büchermarkt. Hanptzüge des altzeitlichen Charakters des litterarischen Bedürfnisses: die beharrenden und veränderlichen Elemente in der Bewegung des literarischen Bedürfnisses des 17. und 18. Jahrhunderts: Analyse der Meßkataloge 16S0 —1700. Drei Hauptschichten des Büchermarktes. — Die altzeitlichc änßere Erscheinung des Bnches. — Unbehagen über die altzeitlichen Elemente des Büchermarktes seitens des Buchhandels, des großen Publikums, der Gelehrten. Leibniz' litterarische Reformpläne. Das Zeitungswescn bis zur gedruckten Wochcuzcituug; der buchhändlcrische Zeituugsuntcrnchmcr zu - Beginn des Dreißigjährigen Kriegs; alt- und neuzeitlicher Charakter des Zeitungsweseus, Zeitungsgeschäftsbetrieb um 1730; gelehrte Journale, politische Zeitschriften, moralische Wochenschriften, Jnseratcnwescn, Jutelligenzblätter. — Das fortschrittliche geistig-litterarische Leben Deutschlands wird intensiver, deutscher, norddeutscher. Fortschrittliche EntWickelung im Bibliothekswesen. Wandlungen im Buchäußcrn. Analyse der Mcßkatalogc 1700—1740. Lexika, Robinsonaden. Verminderung des Anteils der ausländischen Produktion am deutschen Bücher-- meßverkehr von 1580 bis gegen Ausgang des 17. Jahrhunderts; zunehmendes Wachstum der deutschen gegenüber der lateinischen Litteratur bis 1740. Rangordnung der deutschen Verlagsorte zu Beginn des Dreißigjährigen Kriegs und in den 1730er Jahren .-................. XIV Inhaltsverzeichnis. Drittes Kapitel. Der Buchhändler. Auch der Buchhandel wird intensiver, nationaler und norddeutscher. — Der Tauschhandel, der Verlegersortimcntcr. — Trennung von Buchhandel, Buchdruckern, Buchbinderei. Der Buchhändler in den Augen der Buchdrucker und Buchbinder ein Nachgcborencr. Bewußtsein selbständigen Berufs im Buchhandel. Der Buchhändler vom Buchdruck auszuschließen versucht. „Erste Buchhändler" im 17. Jahrhundert. — Der angestellte Druckervcrleger. — Rechte und Ziele des Buchbinders. Der Buchbinder als Ersatz des Buchhändlers. Die Augsburger Umfrage vom Jahre 1642. Der Buchbinder als Verleger. Vereinigung der buchgewcrblichen Hauptzwcigc in seiner Hand. Der Buchbinder als Kommissionär; als Antiquar. Der Buchbinder im ganzen verhältnismäßig rasch auf eine beschränkte Position zurückgedrängt. Die Hauptstrcit- punkte. Das erste Bnchhändlcrcxamen. Buchbinderhcrrschaft in Ulm. Kampf in Bremeu. Endgültige Gestaltung der Verhältnisse. — Der Konkurrenzkampf im Buchhandel. Der Buchhändler nicht zünftig. Bnchhändlcrordnungcn? Bnch- händlcrische Vorschriften der Buchdrucker- und anderer Ordnungen. Geplante Leipziger Buchhündlcr-Jnnnng. Statuten des Frankfurter Lokalvereins. Die Buchhändlcrprivilcgien. Kampf gegen die Ortsfremden. Streben nach dem numerus clausus. Der monopolistische Geist entspricht nicht mehr der polh- polistischen Richtung der Zeit. — Die Kleinhändler...... . . . Viertes Kapitel. Die Entwickeln»» der Leipziger Büchcrmcsse bis zum Dreißigjährigen Kriege. Frankfurt nach dem Dreißigjährigen Kriege noch die erste Buchhandelsund Druckcrstadt. Vorrang der Frankfurter Messe. — Hauptglicdernng der Geschichte der Leipziger Büchermesse. — Älteste Nachrichten über Buchhandel auf der Leipziger Messe uach Erfindung der Buchdruckcrknnst. Frühe Eut- wickelung eines Platzbuchhandels. Aufsteigende Entwickelung bis zum Beginn der Reformation. Der Leipziger Meßbezirk im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts. Das Kommissionswesen als Durchbildung des persönlichen Meßhandels. — Preßpolizeilicher Druck unter Herzog Georg. Reaktion in den vierziger Jahren. Günstige Weitercutwickclung seit der Mitte des 16. Jahrhunderts. Frankfurter und Leipziger Meßbezirk 1550—1613. — Bedentnng der Leipziger Messe für die deutsche Produktion. Stellung der Leipziger Büchermesse zum internationalen Verkehr., Wachstum des Kommissions- weseus. — Begründung der kursächsischcu Bücherkommissiou. Die Verordnung vom 26. Mai 1571; die Verordnung „Von den Buchhändlern und Buchdruckern" (1594). Sorge für Ausstattung; Sittenpolizei. — Prcßpolizeilicher Druck unter Knrfürst August und Christian I. — Die Begründung des Leipziger Meßkatalogs. — Die Entstehung des Leipziger Meßprivilegs und sein Verhältnis zum kaiserlichen. Andeutung des Reciprokums. Handhabung seitens der Regierung. Insinuation................ Inhaltsverzeichnis. XV Fünftes Kapitel. Die Entwickeln».» der Leipziger Büchcrmesse vom Dreißigjährigen 5iriege vis znm Beginn des klassischen Littcratnrzeitalters. Seite Die deutsche Bücherprodnktion 1610—1756. — Ausbildung einer festcrn Organisation und selbständigern Stellung der Büchcrkommissiou; der Bücherfiskal. Das Generale vom 27. Februar 1686 und die ihm widersprechende Handhabung des Privilegwcsens. Ccnsnr. — Ausschwung des Leipziger Buchhandels seit ca. 1680. Fritsch, Gleditsch, Weidumuu als Repräsentanten des Leipziger Großbnchhandcls. — Kommanditen, direkter Geschäftsverkehr namentlich mit Holland. Festsetzung der Holländer in Leipzig. — Niedergang der Frankfurter Messe seit Ende des 17. Jahrhunderts. Untergang des Frankfurter Meßkatalogs....................178 Sechstes Kapitel. Der Buchhandel. Vorbereitungen znr Messe. Mcßrcise. Ankunft in der Mcßstadt; Buch- häudlervicrtcl. Das Gewölbe. Mcßunkosten. Zerstreuung uud Geselligkeit. Eintreffen der Büchcrballcn. Die Mcßgcschäftc. Dauer des Mcßbcsuchs; Abreise. — Der Absatz am Platze. Vertrieb in der Umgegend. Jnhrmarkts- bcsuch. Zweiggeschäfte und Kommissioiislagcr. Der Kommissionshandel als Vorläufer des Konditionsgcschäfts. — Der Verkehr zwischen den Messen über den Meßplatz: die Senduug pro noviwts bis in den Beginn des 17. Jahrhunderts i durch das ganze Jahr laufende Beschaffung alles Bedarfs schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts; Zunahme der Sendung zwischen den Messen in der zweiten Hülste des 17. Jahrhunderts; die Sendung pro novit,g,ts nach dem Dreißigjährigen Kriege, Reinissionsrccht; Anfänge der „Rcichsbuchhündler- handlnngsart"; Entwickeln»» des Auslicfcruugswcscus. — Katalogwcscu und Bibliographie. — Büchcranzcigc». — Weitere Vertriebsmittel: Aushang, Vor- datieruug, Tilclanflagc, Schlnßbogen, Freiexemplar, Prospekt, Titelverändc- rung, Preisherabsetzung; Büchcranktion, Büchcrlotterie. — „In allen Buch- lädeu zu habe»." — Die Vorzüge der Organisation des deutschen Buchhandels ........................257 Siebentes Kapitel. Das bibliopolische Deutschland »ud seine Absatz- und Preisverhältnisse; Nachdruck und Ccnsnr. Bibliopolische Zweiteilung Dcntschlands. Die hervorragendsten Buch- haudclsplütze, Buchhandlungen uud buchhüudlerischen Spezialitäten. — Zahl der Buchhandlungen; Verhältnis znr Produktionshöhe nnd Bcvölkcrnngszisser.— Bücherproduktiou, Büchcrabsatz uud Volksbildung. — Absatz nnd Anstand. — Nachteilige Folgen des Tauschsystems. Schleuderet; Mißbräuchc in Bücher- auktiou, Büchcrlotterie nnd Pränumerationswesen. Allgemeine uud Fachbildung des Buchhändlers, Standesbcwnßtsein; die Nicht- n»d Auchbuch- händlcr; buchhüudlerischc Bcthätiguug der Gelehrten. Mangelnde Spezialisierung. Titelerncuerung, Changcbetrügereien, Mißstände im Lehrlingswcscu. — XVI Inhaltsverzeichnis. Der Schutz gegen Nachdruck mehr Gewerbeschutz als Rechtsschutz. Privileg- Wesen und verlagsrcchtliches Herkommen: die Grundsätze der Ausübung und Verjährung. Das Privileg als Rcchtsvcrsicherung und als Monopolisierung; Nachdruck und Konkurrenz. Das Privileg als Beglaubigung guter Ware. Rechtliche Enteignung und buchhändlcrisches Herkommen. Die alt- und neuzeitlichen Elemente in der Nachdrucksgeschichte. Schwache Gcltungskraft der kaiserlichen Privilegien. Die Ordensprivilcgien nnd ihr Verhältnis zum kaiserlichen Buchregimcnt. Zunahme des Barverkehrs und beginnende EntWickelung des reinen Verlags, namentlich in Norddcntschland; dadurch Zunahme des Nachdrucks besonders in Süddeutschland; Anzeichen des späten? Nachdruckszeitalters. — Büchcrverbote befördern den Absatz. Die Buchanfsicht des Reiches und ihre Schwäche. Das Jnhibitionsmandat vom 18. Juli 1715. Buch- aufsicht des Oorpus LvanAsIicoruw. Unzufriedenheit des Buchhandels mit dem Jnhibitionsmandat. Vorsichtiges Auftreten süddeutscher evangelischer Länder gegen das kaiserliche Buchregimcnt. Übergang von der theologischen zur staatlich-politischen Censur. Wesen der politischen Censur. Zcitungs- censur. Censur in Kursachsen, im übrigen Norddcutschland, in Brandenburg- Preußen; in Österreich, Steiermark, Böhmen; in Siebenbürgen; in Bayern. — Herstellungskosten: Satz und Druck, Papier, Honorar. Die Tax. Netto- und Ordiuärpreis; Buchhändler- und Knndcnrabatt. Mittlerer Bogenprcis. — Ausblick.......................33K Quellennachweise nnd Anmerkungen.......515—552 Erstes Kapitel. Anknüpfung, Einteilung und Übersicht. Die Erfindung der Buchdrnckerkunst als Ausgangspunkt eines neuen und eines spezifisch deutschen Buchhandels. — In der Meßnrganisation schon im Reformationszeitalter die Elemente darüber hinausgehender Beweglichkeit erkennbar. — Organi- sations- und litterargeschichtliche Perioden, ihr Prinzip und gegenseitiges Verhältnis. Nie Geschichte des deutschen Buchhandels ist kein Nebeneinander einzelner Bilder, sondern ein einziger Organismus. Wie ein wirklicher Organismus, so hat auch dieser seiucn Keim. Wo ist dieser erste Anfang zu finden? — Wir suchen ihn hier nicht mehr in den Tiefen des Handschriftenzeitalters auf, sondern gehen, um einen Überblick über die buchhändlerische EntWickelung der Jahrhunderte zu gewinnen, die wir hier zu behandeln gedenken, von dem Ereignisse aus, das Mctor Hugo das größte der Geschichte nannte, der Erfindung der Buchdrnckerkunst. Die Wirkung der Erfindung Gutenbergs auf die buchhandelsgeschichtliche EntWickelung war eine doppelte: einmal die, daß schon vorhandene, verhältnismäßig noch seichte und spärliche Wasserläufe zu vollen Flußläufen angeschwellt wurden; zweitens die Entwickclung des neuen Geschäfts des druckenden Verlegerhändlcrs selbst. Es ist in beiden Fällen die Frage nach dem Handel, dem Händler, die unser Interesse leitet. Und hier liegen diese neuen Entwickelungsanstöße in der gewaltigen Ausdehnungstraft der neuen Erfindung und der steigenden geistigen Lebendigkeit der Zeit, von der eben diese Erfindung, sie ihrerseits in ungeahnter Weise steigernd, Zeugnis war; eine Wechselwirkung ideeller und materieller Faktoren. Das Samenkorn, das Gutenbcrg in die Furchen der Zeit senkte, enthielt in sich nicht nur den Keim zu einem neuen Buchhandel, sondern zugleich den zu einem eigentümlich deutschen Buchhandel. Die Fülle Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 1 s 1. Kapitel: Anknüpfung, Eintcilnng und Übersicht. der in dieser Erfindung vereinigten littcrarischcn und buchhändlerischcn Spannkräfte erst drängte in ihrem Wachstum zu einer eigentlichen und einheitlichen buchhändlcrisch-littcrarischcn Organisation. Sie aber mußte sich gerade in Deutschland in eigentümlicher Weise gestalten. Aus dem Handel mit Büchern einen neuen volkswirtschaftlichen Organismus des Buchhandels zu entwickeln, war die Aufgabe, die der Geburtstag der neuen Massenherstellung den Buchhändlern stellte. Es war schon das erste Jahrhundert des neuen Buchhandels, das vom unorganisierten unmittelbaren zum organisierten mittelbaren Wandcrverkchrc führte. Der unmittelbare Wanderverkehr blieb bestehen. Aber in den Hauptmessen mit dem auf ihnen sich entwickelnden Geschäftsverkehr wurden die zahllosen vereinzelten Fäden selbständigen Handels und Wandels mehr und mehr in einem gemeinsamen Knoten verschlungen. Der Wahlspruch des organisierten Handels ist, wenn wir die Gliederung nach einzelnen Bildnngs- und Jntcressenkrciscn außer Acht lassen und nur das Prinzip ins Auge fassen: Einer für Alle; Alle für Einen. Wie zu einer Zeit, die dieser Handelsorganisation bedarf, der eine Schriftsteller für Alle schreibt, so hat der Handel es zu bewerkstelligen, daß die eine Schrift Alle, für die sie geschrieben ist, erreicht; oder daß alle Schriften, die für den Einen geschrieben sind, diesen Einen erreichen. Die Gestalt, in der der Buchhandel des Altertums an der Lösung dieser Aufgabe arbeitete, war die der hauptstädtischen Centralisation des Verlags. In den ncucuropäischcn Staaten, in denen sich eine ähnliche staatliche Ccntralisicrung entwickelte, hat sich auch eine der antiken in dieser Hinsicht ähnliche Organisation des Buchhandels entwickelt. Im 16. Jahrhundert konnte diese Form noch nicht in Schärfe hervortreten: damals bildeten Deutschland, Italien, Frankreich, England ein einheitliches litterarisches Westeuropa. Dann aber, als das Zeitalter der nationalen Litteratur durchbrach, mußte der internationale Meßvcrkehr mehr und mehr zurücktreten und mußten sich namentlich in Frankreich und England die buchhändlcrischen Mittelpunkte Paris und London ausbilden. Deutschland dagegen? Es hatte kein staatliches und deshalb kein buchhändlerisches Rom: die Organisation eines deutschen Gcsamtbuchhandels stand und fiel mit dem Verkehr auf der herrschenden Messe. Erfindung der Buchdruckerkunst, Organisation des deutschen Buchhandels. Z Der Mcßverkehr war es, vermittelst dessen, im Gegensatz zum römischen, gerade der deutsche Buchhandel an der Lösung jener Aufgabe arbeitete. Das Schema, nach dem die Versorgung des Publikums mit litterarischen Erzeugnissen durch den Buchhandel vor sich ging, war dies: die Neuigkeiten erscheinen zur Messe, auf der Messe; der Buchhändler bringt sie von da nach Hause mit und setzt sie im Platz- und Reisevertrieb ab; die kleinen Buchfuhrcr versorgen sich teils in Frankfurt, teils bei den Buchhändlern ihrer Gegend. Das Publikum konnte nicht zu beliebiger Zeit ein beliebiges Buch bestellen. Der Buchhändler selbst ist Post und Katalog: die Beweglichkeit des Buchhandels besteht in der Beweglichkeit des Buchhändlers. Wir sagen: es war das Schema; und es ist, was die Stellung der Messe betrifft, erst im 19. Jahrhundert ganz überwunden worden. War es aber möglich, daß ein Schema, das im Laufe der Jahrhunderte so stark ausgefüllt und überschrieben wurde, daß es endlich kaum noch erkenntlich war und bei Seite geworfen werden mußte, selbst damals genügen konnte — den Bedürfnissen einer geistig so bewegten Zeit, wie es diejenige des Humanismus und der Reformation war? Das Bedürfnis erzeugt den Fortschritt der Technik, der Fortschritt der Technik läßt die Unternehmung höher emporschnellen, die Steigerung der Unternehmung steigert die Anforderungen der Konsumtion, diese Anforderungen arbeiten fortgesetzt an der EntWickelung der Organisation des Handels, die immer höhere Entwickelung des Bedürfnisfes und des Handels aber erzeugen wiederum neue Fortschritte der Technik: so ist, roh gesagt, denn die einzelnen Faktoren wirken wiederum aufeinander, der im Prinzip ewige Kreislauf der Wechselwirkung der im Buchhandel vereinigten ideellen und materiellen Faktoren. Über das Erscheinen neuer Schriften rasch unterrichtet zu werden, sie vor dem Kaufe durch eigene Einsichtnahme kennen zu lernen und sich eine bestimmte Schrift jederzeit rasch verschaffen zu können, waren Bedürfnisse, die sich auch damals schon geltend machen mußten, als es noch keinen Mcßkatalog, noch keine litterarischen Zeitschriften, keine wohlausgerüsteten Sortimentshandlungen zu sofortiger Ausführung jedes Auftrags auch zwischen den Messen gab. In der That zeigte der Verkehr innerhalb des Buchhandels selbst und derjenige zwischen Buchhandel und Publikum schon in der Refor- 1* 4 1. Kapitel: Anknüpfung, Einteilung nnd Übersicht. mationszeit dic ersten Spuren einer über jenes Schema hinausgehenden Beweglichkeit. Den Mangel an bibliographischen und journalistischen Hilfsmitteln ersetzte der tüchtige Buchhändler durch die uumittclbarc Korrespondenz mit seinen guten Gelehrtcntunden. Wenn er von der Frankfurter Messe heimkam, so sandte er ihnen ein handschriftliches Verzeichnis der heimge- gebrachten Neuigkeiten^; ja diese Verzeichnisse, was besonders bemerkenswert ist, sollten einen wirklichen Meßkatalog darstellen: sie nennen sich zuweilen „register der bucher so iczundt neu gedruckt uud ausgangcn und izzige messe zu Franckfort geniest".'^ Mehr als das: der littcrarisch lebhast interessierte Gelehrte erfuhr durch eine das ganze Jahr hindurch fortlausende Korrespondenz von verschiedenen Buchhändlern der wichtigsten Verlagsorte seiner Sphäre, was sie selbst, und nicht nur sie selbst, sondern die Verleger ihres Ortes überhaupt, ja selbst Verleger auswärtiger Orte, soweit es sich um der Kunden besondere Interessen handelte, jeweilig unter der Presse hatten. ^ Damit ging Hand in Hand, daß der Buchhändler der wichtigeren Buchhandclsstüdtc seinem auswärtigen Kunden ein Entgegenkommen zeigte, das den Sortimcntsmangcl an dessen Wohnort zu ersetzen bestimmt war und der Ansichtssendung späterer Zeiten nahekam. Durchschnittlich geschah der Bezug seitens der Kunden fest, der Buchhändler gab oder schickte Bücher im allgemeinen nur, wenn man sie „gewißlich nehmen" wollte, wobei freilich die Kreditvcrhältnisse — für die Kunden recht angenehme waren: „Auff eine zceit zu betzalenn", heißt es in den Geschäftsbriefen wohl^, und diese Zeit erstreckte sich nur zu oft nicht nur auf Jahre", sondern, besonders wenn der Kunde weit entsernt wohnte, bis in alle Ewigkeit. Dort aber, wo es sich um ständige gute Abnehmer handelte, zeigte der Buchhändler auch damals schon hilfreiches Entgegenkommen. „Wo sie euch nicht gefallen so schickt mir sie wieder", schrieb Michel Lotter in Magdeburg bei einer Büchcrsendung an den Stadtschrciber Stephan Roth in Zwickau: Roth gefielen die Bücher nicht, er sandte sie zurück und Lotter schickte ihm für das zurückgesandte Psalterium ein anderes, ob ihm dies vielleicht besser gefalle. ° Christoph Schramm in Wittenberg teilte im Mai 1545 demselben Stephan Roth mit, daß in Magdeburg eine Kirchcnordnung erschienen sei, schickte sie ihm nebst andern Büchern und schrieb dazu: „Vorsehe mich euch gefallen und habe sonst nichts neues." ^ Ähnlich Hans Mauser Der Buchhändler und seine Gelehrtenknnden zur Reformationszeit. 5 (Leipzig) ^ und Heinrich Sosadt (Leipzig) ° an denselben. Nun war allerdings Stephan Roth nicht nur ein ganz besonders guter Abnehmer, er war einer derjenigen Gelehrten, die die Kundenbcstellungen ihrer Gegend sammelten und dem Buchhändler zustellten, ja gleichsam ein nichtbuch- hündlerischcr Kommissionär. Zu Jorg Nhaw stand er zugleich im Verhältnis des Autors; Rhaw stellt die fortlaufende Ansichtssendung gleichsam als besondere Belohnung des Schriftstellers hin: er ersuchte ihn um eine neue deutsche Übersetzung und Auslegung des 78. Psalms, weil des Buceri translacio ihm nicht gefiel, und um die Vorrede zum ganzen Psalter und versprach ihm dafür eine aufs schönste gebundene deutsche Apo- logiam — „das vberig lon, sol cwcr achtbar Wirde von Gott gewartten sein: werdet yhrs thun, so wil ich mich bevleissigcn, das ich euch stetts was newes sende"."' Und wenn auch die Forderung des Gelehrtenpublikums in den buchhändlerisch bevorzugten Städten, die Frankfurter Meßnovitäten, ob man sie nun kaufte oder nicht, im Buchladen durchblättern zu können — Christoph Schramm in Wittenberg brachte mit Seufzen auch die teuersten Bücher mit, die man ihn? nicht abnahm: er mußte sie „zum schaue mit bringen"" — in ihrer Wirkung einer Zusendung mit der Berechtigung der Rücksendung ziemlich nahe kam: so war diese Zusendung doch offenbar auf solche und ähnliche Fülle, wie die beschriebenen, beschränkt. Wer vermag aber zu sagen, in wie vielen Fällen und in welchen Abstufungen solche Gebräuche trotz der Kleinheit der Städte, trotz der noch geringen Konkurrenz und trotz der schwerfälligeren Verkehrsvcrbindungen nach auswärts damals stattgefunden haben mögen? Der geschilderte Verkehr von Bnchhändlern in Wittenberg, Leipzig, Magdeburg und Nürnberg mit gelehrten Bücherkäufern im heutigen Königreich Sachsen links der Elbe im zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts fand während des ganzen Jahres statt.^ Werden wir einen Augenblick zweifeln, daß entsprechende Verhältnisse auch im Verkehre der Buchhändler untereinander obgewaltet haben? Eben- falls noch nicht grundsätzlich und aus eigenem Antriebe vom Buchhandel allgemein gchandhabt, ebenfalls noch erst an besonderen Punkten, unter besonderen Verhältnissen sich einstellend. Wenn der Buchhändler seinen guten Privatkunden verlangte und unverlangte, oder genauer: speziell uud generell verlangte Neuigkeiten zusandte, ihnen auch bestellte Bücher gern mit der 0 1. Kapitel: Anknüpfung, Einleitung und Übersicht. Erlaubnis zustellte, sie wieder zurücksenden zu dürfen: wievielmehr seinen guten buchhändlerischen Kunden! Ein Jngolstadter Buchbinder und Buchführer erhielt im November 1523 und Januar 1529 von Augsburger Buchführern Neuigkeiten unverlangt zugesandt: der kleinere Buchführcr von seinem Großsortimenter.^ Die Erlaubnis, die Bücher zurücksenden zu dürfen, ist dabei nicht besonders bemerkt, um so weniger, als eben die frühesten Fälle dieser Art solche besonders naher und vertrauter Beziehungen waren. „Hab nit gewust das ich es vor auch geschickt Hab wcrdcnt es vileicht wolcn", schreibt der Augsburger 1523. Wie die Neuigkeitsseudung eine Erscheinung war, die sich — hie und da — im Verhältnis des Buchhändlers zu einer guten Kundschaft sowohl unter den Gelehrten, wie unter den Buchhändlern einstellte, so war das Kommissionsverhältnis eine häufig auftretende Beziehung einmal zwischen Schriftsteller und Buchhändler, das andere Mal zwischen den Buchhändlern untereinander. Es war für den Buchhandel neben der Errichtung auswärtiger Niederlagen und eigenem Reisevcrtrieb das dritte Hauptmittel zur Beförderung des Absatzes. Beides, diese gelegentliche Neuigkeitssendung und dieses „Verborgen", sind schwache Anfänge folgenreicher EntWickelungen, die ersten Schritte in der Richtung auf eine freiere und kräftigere Beweglichkeit des buchhändlerischen Vertriebs. Damals bestand der Betrieb ständiger Buchhandlungen zwischen den Messen nur in ersten Anfängen und Ansätzen, in jeder Beziehung: es gab noch wenige ständige Buchhandlungen, ihre Lager waren ungenügend, ihre Geschäftsverbindungen außerhalb der Messe erst recht. In der Hauptsache war und blieb der Gelehrte auf die Messe angewiesen.^ Und da der Provinzialbuchhandel noch so außerordentlich ungenügend entwickelt war, so mußten ihn die Gelehrten in der Provinz, um Gunst und Gelegenheit der Meßzeit auszunutzen, durch eine gewisse buchhändlcrische Gelehrteuorganisation ersetzen. Wie der gelehrte Bücher^ käufer sich bei der Bücherbestellung nur selten mit dem einfachen Auftrage begnügte, das Buch gleich für ihn binden zu lassen^, sondern es sich von seinem Buchbinder nach seinen eigensten Angaben binden ließ^, oder wie unter den gelehrten Bücherliebhabern ein weitverzweigtes persönliches Leihsystem bestand^ — dasjenige Stephan Roths in Zwickau erstreckte sich z. B. nach Augsburgs —, wobei man Bücher zuweilen eigenhändig abschrieb (eine an das geruhsame Handschriftenzcitnlter gemahnende Neuigkeitsscndung, Konunissionsvcrtrieb. Selbsthilfe des Gelehrten. ? Erscheinung, die sich selbst in Bezug auf ziemlich umfängliche Werke in unfern Bürgcrkreisen bis tief ins 19. Jahrhundert hinein verfolgen läßt): so zeigte dann der Gelehrte auch auf dem Gebiete des Bücherbezugs selbständige Rührigkeit. Im zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts gab es in Zwickau allerdings ständige Buchführer (rcsp. Buchbinder)."' Sie waren aber „faul, unachtsam uud verdrösse,,"; durch sie war weder in noch um Zwickau Neues zu erhaltend" Roth verkehrte deshalb mit den Buchhändlern Wittenbergs, Leipzigs, Magdeburgs, Nürnbergs unmittelbar und schickte vor der Messe z. B. au Lotter in Leipzig, au Schramm in Wittenberg „Rcgisterlein", d. h. feine Bestellungen, die dann vom Buchhändler auf der Leipziger oder Frankfurter Messe ausgeführt wurden.^ Andere gelehrte Büchcrkäufcr in Zwickau, Mylau, Schnecbcrg (der Zwickauer Cantor Hertel anch aus Meißen, als er dort Schulmeister war), sandte,, ihre Mcßbestellregistcr aber nicht unmittelbar nach Leipzig oder Wittenberg, sondern an Roth'^; dabei gaben sie meist bestimmte Titel an^; zuweilen erteilte,, sie auch mehr oder weniger allgemeine Aufträge.Übrigens geht daraus nicht hervor, daß auch die buchhändlerische Probesendung etwa eine der Ausdehnimg dieser Bestellungen entsprechende Ausdehnung gehabt habe. Die Auswahl war dem vermittelnden Gelehrten anvertraut, und dieser kaufte die Bücher.''" Zuweilen sandte Roth die Register sehr zeitig ein und erhielt sie mit beigefügten Preisvermcrken zurück; das Geld sandten die Besteller häufig gleich bei der Bestellung an Roth.2° Nicht selten reiste Roth selbst zur Leipziger Messe und erledigte die Bestellungen, soweit sie hier zu erledigen waren, persönlich.'^ Und ehe er die Bestellungen erhielt, mußte er so manche Auskunft darüber erteilen, was zur Zeit in Wittenberg oder Nürnberg Neues erschienen sei, und noch auf der Messe erreichten ihn Bitten, doch ja zu erfragen, „was fünft nciwes vorhanden".^ Wie energisch der Gelehrte die mangelnde buchhändlerischc Verbindung von seiner Seite aus herzustellen suchte, sieht man daran, daß in den zwanziger Jahren der Bürgermeister vou Zwickau die Eiurichtung traf, daß ihm durch Bcrmittelung Roths, der damals in Wittenberg lebte, und Halocmdcrö, damals Studenten in Leipzig, „unterzeitcu" vou Wittenberg aus geschickt würde, „was neues vorhanden": wie das „untcrzciten" etwa gcmeiut war, geht aus dem Hinweis darauf hervor, daß ja zwischcu Wittenberg und Leipzig tägliche Botschaft bestehe^; oder daraus, daß 8 1. Kapitel: Anknüpfung, Einteilung und Übersicht. Mctzsch und Roth im Jahre 1544 damit beschäftigt sind, die Einrichtung zu treffen, sich durch Vermittelung des Wittenbcrger Diakons Georg Nörer „was ncuhes im druck zcu wittenbergk vnd anderswohe ausgehet" aller sechs Wochen durch eigene Botschaft schicken zu lassen.^ Roth aber, wie oben im voraus erwähnt, war der Kommissionär nicht nur seiner Freunde, sondern auch seiner Buchhändler. Christoph Schramm in Wittenberg beförderte durch ihn Briefe und Bücher au Zwickaucr Adressaten,-" und er wie Moritz Goltz und Barthet Bogel in Wittenberg, Peter Clement in Leipzig, Johann Petrejus in Nürnberg bedienten sich seiner zur Abwickelung ihrer Geldgeschäfte mit Zwickauer Gcschäfts- genossen und Kunden.^ Wir haben di^se Gegensätze: dort das starre Schema des lediglich an die Person des Messe und Markt besuchenden Buchhändlers gebundenen Büchervcrkehrs, hier die an weitergehende literarische Bedürfnisse sich enger anschmiegende Beweglichkeit dieses Verkehrs, deshalb einander gegenübergestellt, um aus der Anschauung der Dinge selbst das Verständnis des Zusammenhangs und Grundgedankcngangs unseres Gesamtwerts hervorgehen zu lassen. Die Geschichte einer in das Ganze einer Volkswirtschaft hineinwachsenden Organisation ist ein Vorgang, zu wenig einfach, als daß neben der großen Haupt- und Richtlinie der Entwicklung früher und später emporstrebende Erscheinungen die eindeutige Bedeutung positiver Keime künftiger Gestaltungen besitzen könnten. So ist es auch mit den soeben berührten Dingen. Sie sind nach der einen Seite hin Anfänge von Einrichtungen, die sich immer kräftiger entwickeln und durchsetzen, nach der andern Seite hin aber Ersatzstücke und Aushilfsmittel einer organisatorisch noch unentwickelten Zeit, die überwunden und unnötig gemacht werden mnßten, und die Erscheinungen beider verschiedenen Richtungen sind nur mit uud durch einander möglich. Erleichterte Kenntnis und erleichterter Bezug auswärtiger Neuigkeiten war das Bedürfnis, das seine Befriedigung immer kräftiger heischen mußte. Diese Befriediguug aber wurde, wenn man sich litterarische Produktion uud litterarisches Interesse der Lebhaftigkeit und der Ausbreitung nach immer mehr gesteigert denkt, besonders bei dem Zusammenwirken der littcrarischen Dccentralisation Deutschlands mit der Unbehilflichkcit der Verkehrsmittel, in einer der Stephan Rothschen ähnlichen Richtung offenbar Prinzip und Perioden der buchhandelsgcschichtlichen Entwicklung. 9 immer unthunlicher und war vielmehr gerade die wirtschaftliche Aufgabe des sein eigenes Interesse wahrnehmenden Buchhandels. In welcher Weise er sie zunächst lösen mußte, ist aus dem Vorangegangenen deutlich: durch eine dem Bedürfnis folgende Vermehrung ständiger Buchhandlungen mit wohlverschcnem Lager, durch einen einheitlich centralisierten, einheitlich zusammenhängenden und mehr und mehr den Verkehr auch zwischen den Messen ausbauenden Verkehr der deutschen Buchhändler, durch die Ausbildung eines allgemeinen Büchcrvcrzcichniswesens: alle drei Punkte tragen und fordern sich gegenseitig. Eben nach diesen drei Gesichtspunkten nun zerfällt die Geschichte des deutschen Buchhandels in drei große Hauptperioden. In dem neuen Bezichungssystcm, das seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts sich bildet, kann nichts auftreten, was nicht in seinem Keime vorhanden ist. Dazu gehört aber die schöpferische Wirkung des Bedürfnisses auf die Technik, der Technik auf das Bedürfnis, der Technik und des Bedürfnisses auf den Handel und des Handels auf Bedürfnis und Technik. Das Leben und Weben, Walten und Gestalten dieses Organismus wird in der Zeit ausgedehnter, bewegter, zweckmäßiger und bewußter. Dies ist sein schlichtes und großes Programm.- mit einen: immer höheren Grade der Bewußtheit das zu verwirklichen und zu organisieren, was von Anfang an in jenem Keime angelegt war. Durch die stetige Eutwickelung dieses viergestaltigcn Wachstums legen wir aber Querschnitte und gliedern es so in drei Hauptperiodcn, von denen jede folgende der vorangehenden an Ausbreitung, Lebhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Bewußtheit überlegen ist. Die Frühzeit war gekennzeichnet durch die Herrschaft des Druckerverlegers, des Kaufhandcls und des Wanderverlchrs. Die kennzeichnenden Grundzüge der zweiten Hauptpcriode, schcmatisch zu begrenzen durch das Anfangsjahr 1564 und das Endjahr 1764, sind die Herrschaft des Verlcgersortimenters, des Tauschhandels und des persönlichen Meßver- kchrs. Und bemerken wir ferner gleich hier, daß die zweite Hauptperiode in ihrer Gesamtbewegung vom Tausch- und persönlichen Mcßhandel her nach dem Konditions- und Kommissionshandel hin in zwei Hauptuntcr- perioden zu zerlegen ist: eine erste des reinen persönlichen Meßhandels bis etwa 1664 und eine zweite des (nur) vorherrschenden Meßhandels, diejenige, die uns in dem vorliegenden Bande zu beschäftigen haben 1'» I.Kapitel: Anknüpfung, Einteilung nnd Übersicht. wird. Wir werden nach dieser zweiten nur noch eine, die dritte Hauptperiode zu unterscheiden haben; ihre entsprechenden Kennzeichen sind die Trennung von Verlag und Sortiment, der Konditionshandel und der Konunissionsverkchr. Die Geschichte des deutschen Buchhandels gliedert sich danach in die alte Zeit des Wanderverkehrs (1450—1564), die mittlere Zeit des Meß- und Tauschhandels (1564—1764) und die neue Zeit des Konditionssystems (seit 1764). Der Fortschritt der zweiten Hauptperiodc der ersten gegenüber beruhte darauf, daß die mit der technischen Erfindung der neuen Massenherstellung iu die Entwickclung eingesetzte Triebfeder, die eine außerordentliche Steigerung der Unter- nehmerthätigkeit bewirkte, zur Vorherrschaft des von der Herstellung sich lösenden Handels über die Herstellung führte und dieser Handel ein fest in sich verbundener und zusammenarbeitender, also kulturell und volkswirtschaftlich wertvollerer wurde. Der Fortschritt von der zweiten zur dritten Hauptperiode bestand darin, daß die Entwickclung in derselben Richtung weiterschritt: abermals eine weitere Arbeitsteilung, ein engerer Zusammenhalt und ein stärkeres Zusammenwirken des Systems, aber nicht mehr an den schwerfälligeren persönlichen Handel gebunden, sondern von den Fesseln des Raums und der Zeit gleichsam befreit. Die Grenze zwischen der ersten und zweiten Hauptpcriode — verschwenden wir keine Worte auf die so häufig vorgenommene Hervorhebung der (unvermeidlichen) Willkürlichkeit aller solchen Einteilungen — bildet die Begründung des Frankfurter Meßkatalogs (1564) und die endgültige Einsetzung der kaiserlichen Bücherkommission in Frankfurt (1569): die beiden Ereignisse stellen Besiegelung und Beglaubigung des Sieges der Centralisation des buch- händlcrischcn Verkehrs dar; beide sehen in dem buchhündlerischen Verkehr auf der Frankfurter Messe den Herzschlag des litterarisch-buchhäudlerischen Lebens von ganz Deutschland. Der Gesichtspunkt, von dem aus eine solche Gliederung vorgenommen wird, ist der der buchhändlcrischen Organisation. Sind wir dazu berechtigt? Muß nicht die Geschichte des deutschen Buchhandels von einem andern Gesichtspunkt beherrscht werden: dem der litterarischen Entwickclung, und wird man, wenn man die Geschichte nach dem ersteren Gesichtspunkt ein- und abteilt, nicht den Forderungen des letzteren Gewalt anthuu? Oder werden sich etwa die Wandlungen beider Elemente immer genau entsprechen? Die Antwort auf die letztere Frage füllt Orgcmisations- und litterargcschichtliche Gliederung. > > leicht, wenn wir uns erinnern, daß wir auf dem Gebiete des Litterarischen einerseits den Inhalt des Werkes, andrerseits den Grad der Lebhaftigkeit seiner Aufnahme und den Umfang seiner Verbreitung unterscheiden müssen. Organisation und litterarischc Beschaffenheit haben im Ganzen und als solche — wir werden sehen, daß auch hier gewisse Einschränkungen gelten — nichts miteinander zu thun. Ob der Wert eines Buches von der Geschichte der Littcratur einen Grad, mehrere Grade hoher oder tiefer eingeschätzt wird, ist dieser Organisation als solcher völlig gleichgültig; die großen Hauptwandlungen- der Organisation sind abhängig von der Lebhaftigkeit und der räumliche» Verbreitung des litterarischeu Bedürfnisses; auch der Einfluß der inhaltlichen Beschaffenheit des Bedürfnisses ans die Ausbildung der gröberen, vor allem aber der feineren Züge der Organisation geschieht in der Hauptsache durch ihre Vermitteluug. Die Methode des Buchhandels ist seine Organisation. Wie also der Nerv der Geschichte einer Wissenschaft die Geschichte ihrer Methode ist, so ist der Nerv auch der Geschichte des Buchhandels die Geschichte seiner Organisation. Und man sieht, welches das unmittelbare Gegenstück der Organisation auf der Seite des litterarischen Bedürfnisses ist: nicht die inhaltliche Beschaffenheit des Buches, sondern die Lebhaftigkeit und räumliche Verbreitung der Lektüre; nicht sowohl die Beschaffenheit des litterarischen Werkes, als vielmehr Stärke, Ausdehnung und Beschaffenheit des litterarischcn Bedürfnisses. Wenn man dies beachtet, so versteht man, wie jene obige Frage aufzufassen ist, und wiefern und warum eine Übereinstimmung der großen Hauptwnndlungcn beider Seiten allerdings stattfinden muß. Die Steigerung des litterarischcn Bedürfnisses ist aber wiederum abhängig von der allgemeine» Entwickclungs- geschichte eines ganzen Volkes. Wenn wir den Zeitraum deutscher Geschichte vom 15. bis ins 19. Jahrhundert hinein vom allgemeinen und speziell geistig-litterarischen Standpunkt aus überblicken, dann erscheint als Anfangspunkt der neuzeitlichen Entwickelung das Aufblühen des Humanismus in Deutschland seit der Mitte des 15. Jahrhunderts, als Hauptschcide einer alten und neuen Zeit innerhalb dieses Zeitraumes das Jahr 1648. Juuerhalb jener alten Zeit scheiden sich die Zeiten des Humanismus und der Reformation einerseits, die nachreformatorischc und die Zeit des Dreißig- 1. Kapitel: ?luknnpfung, Einteilung und Übersicht. jährigen Kriegs anderseits; innerhalb der neuen die Zeit bis zu unserer großen klassischen Atteraturperiode und diejenige von da ab. Sollten wir drei große Hauptperioden, die einer alten Zeit, einer Zeit des Übergangs und einer neuen Zeit abgrenzen, so würden wir etwa die erste von 1450 bis 1648, die zweite von 1648 bis 1740, die dritte von da ab rechnen. Der Beginn der ersten der drei oben unterschiedenen rein buchhcmdcls- gcschichtlichen Hauptperioden fallt also mit dein Aufblühen des Humanismus, der Beginn der dritten mit unserer klassischen Atteraturperiode zusammen. Der Beginn der zweiten liegt im Beginn des nachreforma- torischen Zeitalters. Der scharfe Einschnitt des Jahres 1648 aber macht sich rein organi- sationsgcschichtlich ebenfalls bemerkbar: in der Mitte der mittleren Periode gelegen, beginnt von hier an mit dem allmählichen Anstieg bis zu der Höhe der klassischen Periode hinan auch die dentliche Vorbereitung zu der in jener Periode zun? Durchbruch gelangenden neuzeitlichen Organisation. Wie nun die Geschichte des Buchhandels nicht gleichbedeutend mit der Geschichte der buchhändlerischen Organisation ist, das aber, was in der Geschichte des Buchhandels über die Geschichte der Organisation hinausgeht, im Verhältnis zur Organisation gerade das Ursprüngliche ist: so richtet sich die oberste Einteilung des Gcsamtgangcs unserer Erzählung selbst nicht nach jener organisationsgeschichtlichen Gliederung, sondern nach derjenigen der allgemeinen geistig-litterarischen, mit andern Worten nach dem großen Gesamtgangc der Geschichte unserer Nation. In ihr werden wir die Geschichte der Organisation verfolgen, aus ihr sie verstehen; unser Schema der organisationsgeschichtlichcn Gliederung als das besondere Eigentum unseres Spezialgebiets dabei im Auge behaltend und es in die Gesamtgeschichte einfügend. Wenden wir uns also zunächst der Betrachtung des unserm hier zu behandelnden Zeitraum eigentümlichen Charakters des Büchermarkts zu. Zweites Kapitel. Der Büchermarkt. Hanptzügc des altzeitlichcn Charakters des litterarischcn Bedürfnisses; die beharrenden und veränderlichen Elemente in der Bewegung des litterarischen Bedürf- nisscs des 17. und 18. Jahrhunderts; Analyse der Meßkataloge 1650—1700. Drei Hauptschichten des Büchermarktes. — Die altzeitliche äußere Erscheinung des Bnches. — Unbehagen über die altzeitlichen Elemente des Büchermarktes seitens des Buchhandels, des großen Publikums, der Gelehrten. — Lcibniz' litterarische Reformpläne. Das Zeitungswesen bis zur gedruckten Wochcnzeitung; der buchhändlcrischc Zeitnngsunternehmer zu Beginn des Dreißigjährigen Kriegs; alt- und neuzeitlicher Charakter des Zcitungswesens, Zeitungsgcschäftsbetricb nm 1730; gelehrte Journale, politische Zeitschriften, moralische Wochenschriften, Jnseratenwesen, Jn- telligeuzblätter. — Das fortschrittliche geistig-litterarische Leben Deutschlands wird iutensiver, deutscher, norddeutscher. Fortschrittliche Eutwickelung im Bibliothekswesen. Wandlungen im Bnchänßern. Analyse der Meßkatalogc 1700—1740. Lexika, Robinsonaden. Verminderung des Anteils der ausländischen Produktion am deutscheu Büchermcßverkehr von 1530 bis gegen Ausgang des 17. Jahrhunderts; zunehmendes Wachstum der deutschen gegenüber der lateinischen Litteratur bis 1740. Rangordnung der deutschen Vcrlagsortc zu Beginn des Dreißigjährigen Kriegs und in den 1730er Jahren. Die Zusammenfassung eines ganzen Zeitalters gleicht einem festen Netzwerk, das man in einem fließenden Gewässer befestigt. Die festen Wandungen, durch das Gewässer undeutlicher hindurchschcinend, sind da; aber durch die feste Wanduug ergießt sich die fließende Wandlung der stetigen Strömung. Und gerade dieser unser nächster Zeitraum ist es, in dem die Strömung kräftigere Wellen schlägt, neue Farbenspiele zeigt, neue Stoffe heranbringt. Es gilt mit andern Worten in der Geschichte unseres Zeitraums — hier zunächst des Büchermarkts — das Alte und das Neue zu scheiden. Vergegenwärtigen wir uns zunächst die hervorstechenden Züge des alt- zeitlichen Charakters des Büchermarkts unserer Periode. 14 2. Kapitel: Der Büchermarkt, Der Kaufmann, schrieb Adrian Beier 1690, hat im allgemeinen andere Produzenten, andere Konsumenten. Der Seidcnhändler erhält seine Seide vom Stuhlwirker; er verkauft sie an Fürsten und Herren. Der Buchhändler? Für ihn fallen die Kreise der Produzenten und Konsumenten zusammen: es sind die Gelehrten. Der Seidenhändler verkauft aber nicht nur an Fürsten und Herren; seinen Laden betreten Damen und Kavaliere ebenso gut, wie Taglöhner und Handwcrksbürschchen; „wor- entgcgen der gemeine Hausse den Buchladcn nicht viel kothig machet". Der Gelehrte produciert und der Gelehrte konsumiert des Buchhändlers Waren. „Seine Wahren sind von- und vor niemand als Gelehrten I keufft iemand von and'n kroksssionen zu Zeitn ein Teutsch- oder bey andern Nationen in seiner Mutter-Sprach gestelletes Büchlein j so ge- schichets zufälliger Weise un selten j daß daruf keine Rechnung oder Staat zu machen."^ Welches starke und selbstverständliche Bewußtsein einer tiefen Kluft zwischen der gelehrten Litteratur als der Litteratur als solcher, mit der so gut wie ausschließlich der ordentliche städtische Buchladen es zu thun hat, und den so gut wie litteraturloseu „andern Professionen", die darin hie und da „zufälliger Weise" ein teutsch Büchlein kaufen! Wir befinden nns in einem Zeitalter der Büchergclehrsamkeit, einer Gelehrsamkeit zugleich, die noch ungleich mehr als spätere Zeiten zum PolyHistorismus neigte; und in einem Zeitalter, in dem den Gelehrten öffentliche Bibliotheken und gelehrte Journale noch nicht in der Weise späterer Zeiten zur Verfügung standen, die letztern zunächst überhaupt noch nicht. Daher im allgemeinen eine andere Stellung zur Bücherwclt, eine andersgeartete Schätzung des Buches. Die Bücher sind das Zeichen des Gelehrten und der Stolz des Gelehrten; zugleich der Gegenstand einer ehrfürchtig-intimen, gewissermaßen kindlichen Naritätenlicbhaberei. Daher die zahlreichen Privatbibliothcken, die zahlreichen großen, die zahlreichen wertvollen Privatbibliothcken und ihr universaler Charakter; daher die hohe Bedeutung des Auktionswesens. Privatbibliothcken ^ von mehreren tausend Bänden, namentlich in größern Städten, voran Hamburg, besonders Univcrsitäts- und Residenzstädten, wie Leipzig, Nürnberg, Dresden, Wien, Berlin, sind gerade in unserm Zeiträume häufig. I. I. Enzmitter in Leipzig, Jurist, reich und angeschen, in den Grafenstand erhoben, besaß 1i>56 eine Bibliothek von Vorherrschaft der Gelchrtenlittcratur. Die Privatbibliothcken. 22000, der Leipziger Advokat Huldreich Groß (f 1677) — er wird uns in der Geschichte der kursächsischcn Büchcrkommission wieder begegnen — eine solche von 7—8000 Bänden, ebenso 1669 der Nürnberger Prediger I. M. Dilhcrr. Der Altdorfer Professor Rinck besaß, Anfang 18. Jahrhunderts, ca. 20000, der Hamburger Professor I. A. Fabricius (f 1736) ca. 32 000 Bände, die Bibliothek des Hamburger Bürgermeisters Matfeld (f 1720) zählte ca. 24000 Nummern, darunter zahlreiche Sammelbestände, diejenige der Hamburger Brüder Wolf um 1720 24—25000 Bände nebst 700 Sammclbänden mit Dissertationen, die des Kriegsrats und Dichters Joh. v. Besser (i 1729) 17000 Bände. Gottscheds Bibliothek zählte bei seinem Tode (1766) 5000, die des Rektors Botticher in Wolgast gegen 4000 Bände. Das Vorwort zum Katalog der Bibliothek des Leipziger Geschichtsprofessors Joh. Burch. Mcncke, 1723, zeigt uns den Gelehrten bei der Sammelarbeit. Die neuern Bücher seines Fachs schaffte Mcncke vollständig an; von den älteren Werken erwarb er die seltenem durch reichliche Besorgung von Freunden, die er mit Auktionskommissionen in Italien, Frankreich, England, Holland und im Norden betraute. Was bei diesen Bibliotheken neben ihrem Umfang im allgemeinen auffällt, ist die Universalität ihres Inhalts. Da sind Udii Ideolo^iei, suriäiei, noiitiei st nwi-glss samt den dickleibigen Sainmelbändcn der Disputationen und Deduktionen, lidri mkäioi, xl^siei, aimwun'ei, etni'nrZiei, bots-niei et alii euiiosi, iii8t.oi'iei, lmticivmrü, uionumsnlk ste., eosmoAi-avInoi, t^psAravInei, xsiö^riulltiones, umdiuzinktiei ei astro- nomiei, iexieoZi aniii, didlmAinMi et eawloZi, c>rl>.1or68, xoswe, episwIoZravdi, clialsetiei; alles das fand sich z. B. in der einen Bibliothek eines kgl. preuß. Kriegs- und Hofrats, die in den Jahren 1730 und 1731 in Königsberg versteigert wurde. Diese Bibliotheken — und wie zahllos sind die Angaben allerorten in der Litteratur, in denen solche Privatbüchereien angeführt werden, wie zahlreich die Bibliothekserwcrbnngen seitens der Buchhändler schon früher, uud nun im 18. Jahrhundert ihre Versteigerungen — versetzen uns in eine völlig andere Welt der Bücher- vcrsorgung, als sie es seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde. Sie versetzen uns in die Zeit, in der die Zeitschrift ihren Kampf mit dem Buche erst begann, in der es noch so gut wie keine Werke gab, die den allgemeinen Wissensstoff in bequemer und zugleich gründlicher I«! 2. Kapitel: Der Büchermarkt. Weise zusammenfaßten, in der die öffentlichen Bibliotheken wenig zahlreich, verhältnismäßig schlecht ausgestattet und meist schwerer zugänglich uud — namentlich außerhalb des Ortes — schwerer benutzbar waren. Die Bremer Stadtbibliothek war nach den Bestimmungen vom Jahre 1660 Mittwochs aller 14 Tage geöffnet („es wehre denn daß der Bibliothclarius durch Erheblichen verhindert, und es zuvor i»sr seöäul-un notificirt")^ die Bücher der Königsbcrgischen Stadtbibliothek (aufgestellt iu sechs Gemächern der Altstädtischen Pfarrschule) durften seit den 1730er Jahren jeden Montag von 2 bis 4 Uhr „an Ort und Stelle" benutzt werden, nach Hause genommen gegen Revers nur von den Wohlthütern der Bibliothek auf acht Tage 4; die weltberühmte Wolfcnbütteler Bibliothek verlieh Druckschriften nur innerhalb der Stadt (Handschriften überhaupt nicht) ^. Sie versetzen uns endlich in die Zeit, in der es noch keine Leihbibliotheken und Lesegesellschaften gab. Für alles das sind diese Bibliotheken bezeichnend. Schiffe, die für eine ganze Lebensfahrt mit Proviant ausgerüstet sind. Schon das Äußere ist dafür bezeichnend: der sechste bis vierte Teil davon waren häusig Folianten, Werke von Umfang oder Inhalt, wie wir sie heute sicher zuerst den Bibliotheken überlassen. Wie merkwürdig berührt es uns heute, wenn damals, als das erste große Universallexikon (das von Zcdler) in Aussicht stand (1732), verzweifelt prophezeit wurde: „Wenn dieses I^öxieon zu stände kommeu sollte, so würden die wenigsten sich andere Bücher kauffeu, sondern aus diesem einzigen I^sxioo gelehrt werden wollen I"^ Dabei war das Bücherscumncln nicht auf Städte und Besitzer wie die oben genannten beschränkt. Wir wissen z. B., daß in Siebenbürgen^ der Prediger des kleinsten Ortes seine Bibliothek besaß. In einigen dieser Fälle kennen wir neben dem Taxwert der Bücherhinterlasscnschaft zugleich die Höhe des hinterlasscnen Vermögens, und man bemerkt dabei, einen wie ansehnlichen Posten die Bibliothek in einem Gesamtbesitz zuweilen ausmachte. Grau in Hcrmannstadt, der gegen Ausgang des 17. Jahrhunderts starb, hinterließ ein Vermögen von 1470 sl., und seine Bibliothek wurde (samt der Armcrcy, d. h. den Regalen n. s. w.) auf 800 fl. geschätzt. Welches sind die für unfern Zeitranm bezeichnenden Eigentümlichkeiten des Büchermarkts selbst? Der Büchermarkt des 17. und 18. Jahrhunderts besteht entwickelungs- geschichtlich aus zwei Gruppen von Littcraturgcbietcn: einer beharrenden und Beharrlichkeit des Büchermarkts. II einer veränderlichen Gruppe. Die beharrende besteht aus den Gebieten der Jurisprndenz, der Medizin, der Geschichte nebst ihren Hilfswissenschaften (Biographie, Altertumskunde, Politik, Geographie und Reisen) und der Mnsik; die veränderliche aus denjenigen der Theologie, der philosophischen Wissenschaften (Philosophie, Pädagogik und Kindcrschriften, Philologie, Naturwissenschaften, Ökonomik und Kameralistik, Technologie, Mathematik, Kriegswissenschasten, Handelswissenschaften, Vermischtes) und der Poesie. Es ist erstaunlich, welche Gleichmäßigkeit in dem gegenseitigen Verhältnis ihrer Produktionshöhe beide Gruppen vom Zeitalter des Dreißigjährigen Kriegs an bis gegen das Jahr 1740 aufweisen. Die Schriften der genannten sieben Gebiete zeigen in den Jahren 1625—1735 die folgenden Prozentsätze von der Zahl der Gesamterscheinungcn des betreffenden Jahres: 1625 1650 1675 1700 1725 1735 Jurisprudenz.......... 7,4 7 11 8,« 10,s 8,5 -s ^ Medizin............ 7,5 5,8 8,3 6 8,» 5,s M Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 12 20 14,7 16 16,8 18,7 HZ Musik ............. 3,i 3,8 2,2 3,s 0,4 0,8 N Theologie............ 45,8 41,i 40,5 43 39,g 40,s Philosophische Wisscuschaftcu .... 13,8 16,8 19,8 20,i 20,i 22,« >.ZK- Poesie............. 5,4 5,i 3,5 2,8 3,« 3,K jZ^ Der Prozentsatz hat sich besonders auf dem Gebiete der Medizin und noch mehr auf dem der Geschichte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts nur wenig verändert. Wie höchst bezeichnend aber die Gestaltung, die die veränderliche Gruppe in unscrm Zeiträume zeigt, für diesen ist, das erkennt man daran, daß sich seit dem Jahre 1740 das bis dahin bestehende Verhältnis der theologischen zu der philosophischen und poetischen Littcratur — gerade umkehrt. Die Prozentsätze der sieben Gebiete betrugen in den Jahren: 1735 1740 1745 1750 1775 1800 Jurisprudenz.......... 8,5 12 10,7 8 6,2 3,5 5,3 7,° 6 3 6,5 4,g . Geschichte uud ihre Hilfswissenschaften 18,7 16,s 14,2 16 16,2 15,7 W Musik............. 0,8 1,i 1,3 3,7 2,8 3 Theologie............ 40,5 32,-, 31 28,» 19,g 6 I Philosophische Wissenschaften .... 22,K 25,g 30,4 26,? 34,i 39,1 Poesie............. 3,v 3,» 6,4 8,7 14,s 27,s Is^ Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 2 15 2. Kapitel: Der Büchermarkt. In groben Umrissen gesehen, und indem man die sieben Gebiete zu drei Gruppen ordnet, kann man sagen, daß die relative Produktionshöhe der Jurisprudenz, Medizin, Geschichte und Musik vom Beginne des Dreißigjährigen Kriegs bis zum Ende des 18. Jahrhunderts annähernd fest blieb: sie betrug vom Dreißigjährigen Kriege bis in die 1730er Jahre 36»/<>, von 1740 bis zum Ende des Jahrhunderts 32°/« der Gesamtproduktion; daß aber das in dem Zeitraum vom Dreißigjährigen Krieg bis in die 1730er Jahre bestehende Verhältnis zwischen der theologischen einerseits, der philosophisch-poetischen Litteratur andrerseits sich seit dem Jahre 1740 gerade umkehrte: vorher betrug der Prozentsatz der Theologie 41 "/g, derjenige der Philosophie und Poesie zusammen 23 "/<,, nachher der Prozentsatz der Theologie nur 18"/„, derjenige der Philosophie und Poesie zusammen aber 50"/<,. Die Bibliotheken, die wir oben erwähnten, waren gelehrte Bibliotheken, wenn auch gelehrte in weitein Sinne. Namentlich fehlte darin ein gewissermaßen allgemeingültiger Bestand populürklassischcr deutscher Litteratur: er bestand noch nicht oder doch so gut wie nicht. Es gab keine allgemeine vornehme populäre Litteratur, die zu besitzen der Angehörige des weiteren Kreises der nichtgelehrten Gebildeten sich gleichsam, und wenn auch nur vor sich selbst, verpflichtet gefühlt Hütte. Bernhard bemerkt 1718, daß man in Frankreich, England und Holland mehr auf Anschaffung litterarischen Hausrats sehe, und einen Ruhm darin suche, auch wenn man schon für seine Person nicht viel über den Büchern liege. In Deutschland, sagt er, machten die Reichen keinen so großen Staat damit, den Mittelmäßigen aber würde ihre Besoldung also in die Hand gezählt, daß sie des Jahrs wenig entbehren könnten.^ Ein Büchlein vom Jahre 1702 stellt fest, daß zuweilen wohl auch von etlichen so genannten Gelehrten, der Regel nach aber von den „nngelehrten, gemeinen Pöbels Gemüthern" einerseits, rohen Welt-, Hof- und Kriegsleuten andrerseits gute Bücher wenig oder gar nicht ästimiert würden. ° Und werfen wir auch einen Blick auf das Buch selbst. Das deutsche Durchschnittsbuch der zweiten Hälfte des 17. und fast ebenso noch der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mutet noch reichlich altertümlich an. Es hat das Gepräge einer gewissen naiven Unbchülslichkeit und Schwerflüssigkeit von großer Gleichförmigkeit und Eintönigkeit, wie sie so vollkommen zu dem durchschnittlichen Stile jener Tage paßt; naiv darin, daß Die Ausstattung. I!> man um eine Änderung gar nicht bemüht ist, naiv und kindlich wirkend in der gleichmäßigen Anwendung altvaterischer Formen des Schmucks und der Verzierung. Schlagen wir ein beliebiges Buch aus den letzten Jahrzehnten des 17., den ersten des 18. Jahrhunderts auf. Es hat wahrscheinlich ein kleines Oktavsormat. Wir durchblättern es: nur kaum, vielleicht gar nicht hervortretende freie Räume, von halb- oder drei- vicrtelleeren Seiten ganz zu geschweige»; dabei enger Druck, der nicht einmal durch etwaige Spationierung unterbrochen ist — die Auszeichnung geschieht durch andere Schriftart (Schwabacher) oder Schriftgroße (oder beides); schmale Ränder. Ist das Buch ein deutschsprachliches, so ist die Schristgattung Fraktur, ist es lateinisch geschrieben, Antiqua. Illustrationen, wenigstens Illustrationen im Texte, besitzt unser Buch nicht; sie sind mit der Herrschaft des Holzschnitts verschwunden; nur dem Titel geht gewiß das übliche Kupferblatt voran. Nicht viel weniger freien Raum als die innern Blattseiten zeigt der Titel selbst: in seiner umständlichen Fassung bedeckt er die ganze Seite, rot und schwarz gedruckt wie in alten Zeiten «auch drei-, ja vierfarbiger Titeldruck, z. B. in Rot, Schwarz, Blaugrün und Gelbgrün ^ kommt vor) und mit reich- verschnörkelten Zierbuchstaben; auch das alte gerade Strich-Komma in Zeilenhöhe hielt sich noch auf Titeln, als es im Buchinnern schon im Schwinden begriffen war; unten das altertümliche: „In Verlegung" oder „Verlegts". Die freien Stellen zu Beginn der Vorrede und des Textes bedeckt unser Buch mit Randleisten, diejenigen am Schlüsse der Vorrede und des Buchs entweder mit auf dieselbe Weise hergestellten, nur dem freien Räume angepaßten, also vielleicht senkrecht orientierten Verzierungen oder mit dem Abdruck ganzer Stöcke (Klischees), wahrscheinlich Blumen- und Fruchtstücken. Die Randleisten waren jetzt nicht mehr ganze Holzschnitte, sondern wurden, wie wir es ja in Anfängen schon im 15. Jahrhundert bemerken, vom Setzer selbst aus gleichen oder wenigen verschiedenen Bestandteilen — den sogenannten Buchdruckerröschen — zu oft sehr geschmackvollen Mustern zusammengesetzt. Auch der obere Rand der Seite ist nicht bloß mit der, etwa noch dnrch kurze Striche flankierten, Seitenzahl versehen: wir würden entweder einen Kolumnentitel finden, der durch eine über die ganze Seite laufende Linie vom Text getrennten ist, oder eine, vielleicht ebenso vom Texte abgetrennte, kleine Röschcnverzierung, Außerdem beginnt — darin erinnert das damalige Buch noch ganz an ^" 2. Kapitel: Der Büchermarkt. die Handschriftzeit — jedes Kapitel, jeder Abschnitt u. dcrgl. mit einer, meist verzierten, Initiale. Das Papier läßt gewiß viel zu wünschen übrig, und die Klage darüber war an der Tagesordnung: das jetzt gewöhnliche Papier sei schwärzlich und dünn, meinte Ahasverus Fritsch 1675^, und im Süden klagte 1711 Abraham a Santa Clara, daß mancher Buchhändler so gar schlimmes Papier zu seinen Vcrlagsbüchern nähme es sei häufig dem grauen Löschpapier, von dem man in den Würzläden die Düten mache, nicht unähnlich, also daß man den Druck von den schmutzigen Blättern kaum lesen könne." Um so verständlicher ist der häufig (und schon seit Ende des 16. Jahrhunderts) begegnende Gebrauch, einen kleinen Teil der Auflage auf Schreib- oder Postpapier abziehen zu lassen. Das Druckpapier war dafür um so dürftiger. Man unterschied weißes, Halbweißes und (so schon in der kursächsischen Tarordnung 1623) braunes Papier; das Hallesche Waisenhaus gab eine „weiße" und eine „braune" Bibelausgabc heraus. Mau warf auch den Buchhändlern vor, daß sie wohl zum Titel und „auswendigen Lage-Bogcn" sauber und weißes, zu dem übrigen aber „grobes und schwartzcs" Papier nähmen, so daß die Bücher „übertünchten Gräbern" glichen.^ Wir können die Seiten unseres Buchs nicht betrachten, ohne zugleich die Technik^ der Zeit vor uns zu sehen: um einerseits ihre besonders hervorragenden Leistungen desto mehr zu bewundern, um andrerseits in unscrm Buche die Einheit des Geistes der Zeit und der Technik der Zeit verkörpert zu sehen. „Alle andern Erfindungen mochten im Laufe der Zeit durch neue Zuthat den ursprünglichen Zweck erfüllen, nicht aber die Buchdruckerei, welche so glücklich ihren Einzug in die Welt gehalten hat, daß sie von Anfang an vollkommen war", sagte ein Franzose zu Beginn des Dreißigjährigen Kriegs^; und trifft das aller der Ungeheuern Fortschritte der Gegenwart ungeachtet im Grunde nicht auch heute noch zu? Diese Fortschritte aber sind erst in unserm nächsten Zeiträume, seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, und auch damals erst vereinzelt und tastend, emporgekommen. Die Ausstattung der Druckcroffizin unseres Zeitraums gehört zu seineu durchaus altzcitlichen Merkmalen. Einige technische Verbesserungen der Presse waren allerdings schon vor unscrm Zeitraum entstanden. Der Nürnberger Buchdrucker Danner wandte, Mitte des 16. Jahrhunderts, statt der hölzernen, die sich leichter abnutzte und dann den Druck versagte, die Die Technik. 21 messingene Spindel an und erzielte so einen schärfern Druck. Im Jahre 1020 erbaute Jcmsson Blacu in Amsterdam seine neue Presse, die, wiewohl die Hauptbestandteile nach wie vor aus Holz bestanden, doch schon einen Übergang zur eisernen darstellt. Daß an ihr die an der alten Presse, um sie bei der Kraft des Zugs vor dem Wackeln zu schlitzen, zwischen Presse und Zimmerdecke eingekeilten Balken fehlen, die Spindel verkürzt und verdünnt ist, die feincrn, mit dem Druck in unmittelbarer Verbindung stehenden Bestandteile mancherlei Eiscnbcstandtcile aufgenommen haben, gibt ihr ein gewisses modernes Aussehen; sie ermöglichte einen leichtern elastischen Zug, der Tiegel senkte sich gleichmäßiger auf die Schrift und löste sich beim Aufhören des Drucks leichter von der Form ab. Beide Verbesserungen verbreiteten sich aber nur in sehr beschränktem Maße und fanden nur in größern Offizinen, und selbst da nicht ausschließlich Eingang; die Blacuschc Presse war noch im Jahre 1721 selbst in Nürnberg nicht eingeführt. Die Presse, die uns Ernestis „Wohleingcrichtete Buchdruckern", Nürnberg 1721, vorführt, ist ganz dieselbe, wie sie Jobst Ammann 1568 abgebildet hatte. Und ebenso blieb die Glättpresse die alte bis ins 19. Jahrhundert hinein; oder blieben Winkelhaken, Setzschiff, blieben Stege und Schraubenrahmcn von Holz bis in das zweite Viertel des 19. Jahrhunderts: weniger scharfe Winkel zeigend, in der Feuchtigkeit springend, anschwellend, sich werfend, in trockenem Zustande sich zusammenziehend. Die alte kompakte Presse mit ihrer gewaltigen hölzernen Spindel nnd die übrigen verhältnismäßig primitiven Druckgeräte legten das Druckverfahren unmittelbarer in Arm und Hand des Menschen und machten das Handwerk des ganzen Verviclfältigungsverfahrcns in Höhcrm Maße als später zum Kunstwerk. Es scheint damit in Einklang zu stehen, daß wir Bücher finden, auf deren Impressum sich auch der Setzer nannte", auch daß Drucker und Setzer noch nicht streng geschieden wurden; in der Wiener Buchdruckcrgeschichte z. B. tritt uns dieser Unterschied erst in einer Ode vom Jahre 1764 auf Thom. v. Trattner entgegen.^ Das Verfahren war dem der Maschine und auch verbesserten Setzcrwerkzcugcn gegenüber als Hand- und Kunstwerk schwerer, schwieriger, persönlicher, langsamer. Es war üblich, daß ein Setzer ein bestimmtes Werk anvertraut bekam; ehemalige Setzer erzählen in Autobiographien mit Stolz von den großen Werken, die von ihnen gesetzt wurden."" Die Blaeusche Presse beschleunigte den Druck zweifellos; indes ebenso zweifellos 22 2. Kapitel: Der Büchermarkt. war die Beschleunigung nur unbedeutend. Zu Eude unseres Zeitraums wird uns angegeben, daß ein Drucker in der Stunde ein Zeichen oder in zwei Stunden 500 Bogen Schöndruck ohuc Widerdruck^, mit andern Worten also in der Stunde 125 Formen lieferte. Die Leistung des Setzers betreffend, vereinigten sich die Leipziger Buchdruckerherren im Jahre 1702 dahin, daß cr für den vereinbarten Lohn wöchentlich in ordinär Format zu liefern habe: in Korpus- 4, in Cicero- 7, in Mittelschrift 8 Formen; und — der Überschuß ist besonders zu vergüten — zu setzen im Stande sei: Korpus- 6, Cicero- 9, Mittelschrift 11 Formen. Als dem Wochenlohn entsprechende Leistung zweier an einer Presse thätigcn Drucker (des Pressen- und des Ballenmcisters, die sich in der Arbeit ablösten) setzt die Vereinbarung 18 000, als ihre wöchentlich „wenigstens" mögliche Leistung 20000 Bogen fest (der Überschuß wurde auch hier vergütet). Das crsterc kommt mit der vorhin angeführten Angabc Geßners vom Jahre 1740 übereiu, wenn man 12 Arbeitsstunden voraussetzt, uud ergibt als Durchschnittsleistung einer Presse, auf den Tag 3000, auf die Stunde 250, auf die Minute 4,i? Bogen. Die „wenigstens" mögliche Leistung beträgt auf den Tag 3333, auf die Stunde 278, auf die Minute 4,«3 Bogen; allgemeine Schriften derselben Zeit geben 3000—3500 Bogen 12 als tägliche Leistung einer Presse an. Eine Zeitung von 10 Bogen in 50000 Exemplaren Auslagehöhe müßte dabei von etwa 300 Druckern auf etwa 150 Pressen gedruckt werden. Der Schwerfälligkeit der Technik entsprach die Länge der Arbeitszeit. Nach der Frankfurter Buchdruckerordnung von 1660 dauerte sie von früh vier — nach der Leipziger von 1701 von früh fünf — bis abends neun Uhr, und zwar im Winter (früher als ^4 Uhr morgens durfte die Hausthür nicht geöffnet werden). Wie mit dem Druck, so mit der Papierfabrikation. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts entstand hier nur eine einzige, aus Holland stammende Verbesserung, die aber nur ein feineres Papier, nicht schnellere Produktion bewirkte. Je unmittelbarer eine Herstellung in die menschliche Hand gelegt ist, desto mehr wird ein geschichtlicher Wandel in ihrer Güte möglich, während Maschine und verbesserte Werkzeuge ein höheres Niveau der Anforderungen schaffen, deren Erfüllung dann als ganz selbstverständlich gilt. In unserm Zeiträume liegt diese Kunst der Hand im ganzen entschieden darnieder, und keine großen Sterne erglänzten am deutschen Buchdruckcrhimmel. Die größere un- Kunstwerk und Handwerk. Die deutsche Litteratur 1650—1700. ZZ mittelbare Bedeutung der Hand und das Darniederliegcn ihrer Kunst: beides zugleich spricht sich in den lokalen und territorialen Privilegien und Verordnungen mit ihren Vorschriften guten Papiers, sauberen Drucks, sorgfältiger Korrektur^" aus. War die Herstellung selbst der Natur ihrer Technik nach in höherm Grade als später eine Kunst: der allgemeinen Geschichte der Nation und der besonderen der buchgewerblichen Haupt- zweigc zufolge war sie dock) wiederum in besonderm Maße Handwerk. Hier übte die gewerbliche Zerspaltung ihren Einfluß. Mit dem Sinken des Holzschnitts fielen Schrift und Bild auseinander; mit dem Aus- ciuauderfall von Druck und Verlag sank die Buchdruckerkunst. Dort wurden die Zieraten ohne Beziehung zum Text wie gewöhnliche Typen behandelt; hier — hören wir eine Coburger Jubelschrift zur drittel? Säcu- larseier der Erfindung der Buchdruckerkunst (1740): „Die Buchdruckerei und der Buchhandel," sagt sie, „sind heut zu Tage nicht mehr so genau, wie vor Zeiten, mit einander verbunden. Den Buchdruckern gilt es daher gleich, ob sie ein gutes oder schlechtes Buch drucken. Taugen die Bücher nichts, so lassen sie den Verfasser und die Lsnsoi'es für die Verantwortung, den Verleger aber für den Abgang sorgen . . Wegen des schlechten Papiers, wegen der schmalen Rändc, und wegen des engen Druckes kau auch gemeiniglich niemand, als der Verleger, und die Käuffer selbst, zur Verantwortung gezogen werden . . Die Küuffer wollen die Bücher gerne wohlfeil haben, uud die Verleger, die so grosse Summen Geldes, wie ehemals aufwenden können, sind bereits zu ihren Vätern versamlet . . Jedermann wird aber gestehen müssen, daß dieses nicht so wol ein Verfall der Buchdruckercy, als vielmehr des Buchhandels zu nennen seye."^ Vergegenwärtigen wir uns aber genauer die inhaltliche Seite der damaligen Büchcrproduktiou, hier zunächst der ersten Hälfte unseres Zeitraums. Im Ostcrmcßkatalog 1650 sind 314 lateinische Werke, 73 theologische Schriften in deutscher Sprache, 9 deutsche juristische und medizinische Schriften und 49 deutsche Schriften der allgemeinen Klasse verzeichnet. 71"/g der verzeichneten Schriften also waren nur für lateinisch lesende Büchcrkciuser brauchbar; 1ö"/<> bestanden in deutscher theologischer Litteratur. Mit andern Worten: die lateinisch geschriebene und die deutsche theologische Litteratur betrug zusammen 87"/,,, und nur 13^ fiel auf die ganze übrige deutsche Litteratur, die das gesamte über das kirchliche 24 2. Kapitel: Der Büchermarkt. hinausgehende Bedürfnis der deutschen Leserwelt zu befriedigen hatte. Im Ostermeßkatalog 1l>90 betragen die beiden zuletzt bezeichneten Gruppen 71«/<. (lateinische Schriften 47«/g, deutsche theologische 24"/„) und 29",.; im Ostermeßkatalog 1701 79"/„ (lateinische Schriften 55"/<,, deutsche theologische 24°/„) und 21"/„. Die Mcßkataloge teilten die Bücher zunächst so ein, daß sie erstens die lateinischen, zweitens die musikalischen, drittens die deutschen, viertens die fremdsprachlichen Artikel anführten; darauf folgten (bis einschließlich 1710) im Leipziger Katalog die nicht nach Frankfurt gekommenen, endlich in beiden, dem Leipziger und Frankfurter, die künftig erscheinenden und die zu spät eingesandten Bücher. Die lateinischen Schriften waren in folgende Gruppen eingeteilt: I.idri llikologiei lueolnMinm ^.ngnswrme Lon- tessionis, 1nö0l0Mi'um Rollmiiönsiuiii (in Frankfurt in umgekehrter Reihenfolge), ^IieolvMrum Lttlvinittnoi um; I^idri -luriäiei; I^idri Uslliei et Lli^iei; I^idii Hiswiiei, ?olitioi, ei OsoArapliiei; I^idri ^mlosopmci et ^liarum ^.rtium Huwanioruiu; I^idii?c>6tiei, Rem Nötiieam ?krtinenw8. Die Einteilung der deutschen Schriften war die gleiche, nur daß, wie bei den lateinischen Schriften ebenfalls seit 1703, die auf die I^idii Nscliei et Lly'wiei folgenden Gruppen als „Teutsche Historische ^ Politische ^ Geographische ^ Poetische und Kunst Bücher" zusammengefaßt wurden. Stellen wir in einem Abstand etwa von zehn zu zehn Jahren die Anzahl der lateinischen und deutschen Schriften der allgemeinen Grnppe oder Gruppen einander gegenüber, wie sie in den Ostcrmeßkatalogcn des halben Jahrhunderts von 1650 bis 1700 verzeichnet sind. Teutsche Historische j Politische > Geographische s Poetische und Kunst Bücher Leipziger Ostermeßkatalog 1650. . . 162 49 Frankfurter Hcrbstmeßkatalog 1653 . 73 23 . Leipziger Ostermesjkatalog 1673. . . 64 47 1631. . . 72 77 1690. . . 47 79 1701 . . . 47 33 Durchblättern wir in den angeführten Katalogen die Seiten, auf denen die deutscheu Bücher der angegebenen Gruppe verzeichnet stehen. Die deutschsprachliche Litteratur der Mcßkataloge 1650—1700, 25 Im Ostermeßkatalog 1650 herrscht in der genannten Gruppe der deutschen Schriften die Geschichte (dreizehn Artikel). Es sind die zwei Meßrelationen, die Leipziger und die Frankfurter, zwei Schriften, den Dreißigjährigen Krieg, zwei den Westfälischen Frieden betreffend, eine Schrift zur französisch-englischen Zeitgeschichte, vier der beliebten historischen Spiegel (z. B. Regier Sucht Spiegel j Durch das Leben und Wandel Lutlmriimk NöcliosÄö . . fürgestcllet), eine Chronik, eine Geschichte des Malteserordens. In der Belletristik (elf Nummern) ragen Philandcr von Sittewaldts Gesichte und Andrea Griphen Teutsche Neym Gedichte hervor. An Gedichten finden sich weiter Seladons weltliche Lieder, Dav. Schirmers I., II. und III. Rosengebüsch allerhand Versen, dazu eine Übersetzung der Ovidischen Metamorphosen. Die Prosa bringt einen großen Schauplatz jämmerlicher Mordgeschichten in acht Teilen, auserlesene liebliche und nützliche Historien und die charakteristischen Sammelsuria: Huudstägige Erqvickstunden j Das ist > schöne I lustige Moralische und Historische Discurs und Abbildungen von wunderbaren geheimen und offenen Sachen j die Natur j den Verlaufs der Welt und itzigen Zustand des heil. Römischen Reichs betreffende, N. Kerlaelui LMr^kIme s^— Er- götzlichkeiten^ Historien, I>ni1o80Mel>6. Llnioak öle. mit 1000 Historien vermehrt, eine ^.eerra I'IiiioIoZiea; ein Schriftchen von Adel und Für- trcffligkeit des löblichen Frauenzimmers; fünf Schulbücher und eine das Schulwesen betreffende Schrift; weiter Geographie (fünf Artikel: darunter 1oi?0»'rarMa, Lup. Laxonme, Frcmkf., Merian; Atlantis N^soris 5. Thl., Amsterd., Joh. Jansson); endlich drei Wörterbücher zu lebenden Sprachen, zwei das Schach- und Pickct-Spiel betreffende Schriften, eine deutsche Sprachgeschichte; je ein Artikel betrifft Arithmetik und Jngenicurkunst. Die deutschen theologischen Schriften dieses Katalogs sind, von vier katholischen Kontroversschriften (davon eine mit dem Titel: Richtige Niedcrlegung der Nichtigen Widerlegung u. s. w.) abgesehen, durchweg Predigt-, Postillen-, Andachts-, ErbauungS-, Gebetbücher; köstliche Hochzeit Perlen, Geistlicher Lorbeerkranz, Morgenröthe oder Vorschmack des Ewigen Lebens, Geistliche Schnffcrey, Geistliche Bad-Cur sind bezeichnende Titel. Von den juristischen Schriften sind nur zwei Gesetzsammlungen deutsch. Die sieben deutschen Artzney Bücher fallen, entsprechend den theologischen, fast alle in das Gebiet der Hausapotheke; die wissenschaftliche Litteratur war noch durchaus lateinisch. 2«'. 2. Kapitel: Der Büchermarkt. Der Frankfurter Herbstmeßkatalog 1658 zeigt ganz den gleichen Charakter; nur wird die Zunahme der deutschen Produktion auf dein medizinisch-chymischen Gebiete (dreizehn deutsche Schriften; Wund- und Hausarznei, Tierarznei, Alchimie, Kur- und Bergwesen betreffend) gegenüber dem juristischen Gebiet (nur zwei deutsche Schriften) deutlicher sichtbar. Im Ostcrmeßkatalog 1673 zeigt die Belletristik elf Schriften: Syrerin Aramcna, Gliicksvcrwandlung der Verliebten, Grimmelshausens Proximi und Lympidä Liebesgcschichtc, Rübezahl; Politischer Schimpfs und Ernst darinnen mcrcklichc Geschichte und Schertz-Neden angezeigt werden, üiasmi l'rgiicisei ^.Löiia exoticornw, eine ^.06ri'l>, Historie«) traZieg. iwva oder neue Historische Gesicht- Geschicht Liebes- und Trauer-Kammer und ähnliche Sammclsuria. Es folgen der Zahl nach die Gebiete der Geschichte und Kriegskunst (zehn Schriften), der Länder-, Städte- und Reisebcschrcibung (fünf Schriften), des Umgangs und Verkehrs: zwei der üblichen Sekretariatkünste, ein Kauf- und Handelsbüchlein, anmuthige Convcrsationsgespräche. Zwei Journale: Diarium Europäum und Holländischer Merkur. Von den 44, 10 resp. 19 deutsch-theologischen Schriften augsburgischer, römischer resp. reformierter Konfession sind 4, 1 resp. 2 (aus dem Englischen übersetzt) wissenschaftlicher Natur. Die übrigen sind sämtlich Predigt-, Andachtsbücher u. dergl. Die Rubrik der deutschen juristischen Bücher fehlt in diesem Katalog ganz, während sich unter den deutschen medizinischen ?au1i Lardetts Schriften und Pfitzers zwei Bücher von der Weiber Natur finden. Dafür steht unter den deutschen politisch-historischen Büchern ein schweres juristisches Werk in deutscher Sprache verzeichnet: Oaix^ovii Peinlicher Sächsischer Inquisition und Achts Proceß. Der Ostcrmeßkatalog des Jahres 1681 zeigt, wie durchschlagend ein allgemein lebhaft interessierendes Ereignis auf dem Büchermarkte wirken konnte; von den 78 Schriften unseres deutschen Spezialgebiets betrifft ein Viertel (18 Schriften) den Kometen, der im Dezember 1680 und Januar 1681 erschienen war, und der auf alle mögliche und unmögliche Weise behandelt wird. Im übrigen zeigt der Katalog denselben Charakter wie der des Jahres 1673. In den folgenden Katalogen übernimmt wieder das geschichtlich- geographische Gebiet die Führung. Die deutschsprachliche Litteratur der Meßkataloge 1650—1700. 27 Im Ostcrmeßkatalog 1690 fallen auf das Gebiet der Geschichte, Zeitgeschichte ldaruntcr sechs Schriften über die Krönung und Vermählung Josephs I.), des Münzwesens, der Politik und Kriegskunst 30, der Geographie, Topographie, Reisebeschrcibung 10 Artikel. Die belletristische Litteratur besteht aus fünf höfischen Liebes-Romanen, wovon je zwei von Talander und Happelius; dazu Erasmus Francisci, Höllischer Proteus (Gespenstererzählungen). Dem Bedürfnis der Praxis im weitesten Sinne dienen zwei Kunst- und Wunderbücher; sie enthielten wunderbare Geheimnisse und Kunst-Stücke, wie man „mit dem gantzen menschlichen Eörperj zahmen und wilden Thieren allerlei) Gewächsen und Pslantzungen wunder- barliche Sachen verrichten" könne, Schrifften künstlich zubereiten u. dergl.; daneben Erzehlung vieler wunderlicher Dingen, so hin und wieder in der Welt gefunden werden; sie enthielten ferner eine Beschreibung des Paradiß- Lustgartens, ein Planetenbuch, nützlichen Bericht von der Chimia, von Münz- Berg- und Feuerwerkssachen, von Bierbrauen und Weinbergen, ein Vieh- Vogel- Fisch- Roß- Jagd- Bienen- Koch- Garten- Haushaltungs- Ackerbau- Arznei- Traum- und Hcbammenbuch und sonst noch viele geheime Kunststücklein. Weiter gab es zwei Rechnungspraktiken; sie enthielten, was man vom Rechnungswesen in Handel und Wandel im allgemeinen und besonderen (z. B. Fruchtmaß, Weinrechnung u. dergl.) zu wissen nötig hatte. Vier Titulatur-, Eomplimentirbllcher und Briefsteller gaben Regeln und Beispiele persönlichen und schriftlichen Verkehrs. Sieben Bücher handeln über spezielle der in den Kunst- und Wunderbüchern zusammengefaßten Gebiete, vier über Münzwesen. Journale finden sich noch immer nur zwei; eine Schrift handelt vom Buchwesen: Der anweisende Biblio- thekarius .. . und ordentlicher Catalogus der besten Bücher. Von den 33 Schriften des Ostermeßkatalogs 1701 betreffen zehn, also fast das Drittel, Geschichte und Politik. Untcrhaltungsschriftcn sind vier der hier verzeichneten Bücher: Talandcrs Durchlauchtigste Argenis, Curiose Diskurse von Wundern der Natur und an Menschen mit merkwürdigen Erzählungen, Philosophischer Feierabend, in sich haltend allerhand Sitten, Realien und Begebenheiten; aus dem Französischen Almahidc von der Scuderie. Ein Eomplimentirbuch, ein Briefsteller, ein Reisebüchlein. Die übrigen Schriften verteilen sich auf Chiromantie und Behandlung der Wünschclruthc, Mathematik, Gnomonologie, Poetik und Metrik, Philosophie und Logik, Mediziu, Unterricht. Unter den deutschen Schriften augs- ^ 2. Kapitel: Der Büchermarkt, burgischer Konfession finden sich Ostermesse 1690 (49 Artikel) vier, Oster- mcsse 1701 (37 Artikel) acht Schriften wissenschaftlichen Charakters, unter den katholischen nur 1701 zwei (unter neun); unter den 14 Schriften reformierter Konfession aber befindet sich Ostcrmesse 1701 überhaupt nur noch eine in lateinischer Sprache (dagegen augsburgisch 18, römisch 20 lateinische Artikel). Die Rubrik der Teutschen Juristischen Bücher enthält Ostcrmesse 1690 ein einziges Buch, Ostcrinesse 1701 zwei Bücher; die Medizin und Ehymic dagegen zeigt Ostermcsse 1690 17 lateinische und 21 deutsche, Ostermcsse 1701 21 lateinische und 15 deutsche Schriften, und zwar befinden sich unter den deutschgeschricbcnen zahlreiche eigentliche Fachschriften. Die in den Mcßkatalogcn verzeichnete deutsche Litteratur, von der wir uns damit ein getreues Bild entworfen haben, bildet nach der lateinischen Gclehrtenlitteratur die zweite Hauptschicht des damaligen Büchermarkts. Wir sehen, wie mächtig in ihr das theologische Element vorwaltet, wie bescheiden in ihrem Schatten die Gewächse deutscher All- gemcinlittcratnr dastehen. Spezielle und allgemeine Zeitschriften, der Bildung dienende Lexika, überhaupt wertvolle Bearbeitung und Verarbeitung, gute deutsche Unterhaltnngslitteratur höheren Schlags: alles das ist nur in Anfängen vorhanden. Unter dieser zweiten liegt endlich noch eine dritte Schicht, von der die Mcßkataloge keine der Wirklichkeit entsprechende Vorstellung geben, die aber an Kraft und Urwüchsigkeit, Lebhaftigkeit der Produktion und Einfluß auf die breiten Volksmassen jener überlegen ist. Nach Becher (1668)^ waren, von der gelehrten lateinischen Litteratur abgesehen, die „kurrentcsten Materien": Schul-, Bet- und Hausbücher; Grillen- oder Narren-, auch Licbsbüchcr wie Eulcnspicgcl, Francions Historien — also die Volksbücher: die Fintcnritter, das Lustige Lalcuburg, Markgraf Walthcr, Herzog Ernst, der Gehörnte Siegfried, die schöne Magelone und Melusine, Eulenspicgel, Faust, der ewige Jude, die Unterweisung der sieben weisen Meister, Herr Tristraut und Wigoleis, der Goldfaden, der list- und lustige Soldat, der endlich verzweifelnde Academicus — neben den Historien- und Sagenbüchern gehörten ferner die Arznei-, Wetter-, Traum- und Rätsclbücher dazu. Die Unternehmer waren meist kleine Buchdrucker, die sich neben dem Lohndruck oft ausschließlich mit solchem Verlage — „gedruckt in diesem Jahr" — beschäftigten. E. G. Trowitzsch, Buchdrucker in Küstrin, sagte Die Volkslitteratur. Die Gelcgenheitsschriftcn. 1780, seine Vorfahren hätten sich bei müßiger Zeit mit Verfertigung „allerlei) Lieder und Hausirbücher, als Eulcnspiegel :c." beschäftigt; „ich möchte," fährt er fort, „diese Sachen gern aufgeben, wenn ich andere Arbeit bekommen könnte; hier sind aber unendliche Schwierigkeiten."'^ Endlich nennt Becher den Kalender. Kein Bauer ist so arm, sagt Adrian Beier 1690, der nicht jedes Jahr seinen Kalender kaufte.'^ Und um diese Littcratur herum endlich das Gestöber der Lieder, der Komctcnschriften, der Blätter und Blättchen über Wundererscheinungen, Unglücksfälle, Kriegscreignissc; das ganze Gebiet der uralten „Neuen Zeitung", ein selbständiger Nebenarm in der Entwicklungsgeschichte der brieflichen Zeitung, der nie in das eigentliche Zeitnngswesen einmündet, sondern uns als solcher durch unfern ganzen Zeitraum begleitet.- Schriftchcn in ganzen und halben Bogen, sogar Viertelbogen; Einblattdrucke; vielfach mit Holzschnitten und Kupferstichen; von den spekulativen Kleinverlegern — meist unbedeutenden Buchdruckern — in Ries und Bogen an die Zwischenhändler abgegeben; im Einzelverkaufspreis herab- gchcnd bis aus Pfennige. Neben den drei Hauptgruppen des Blichermarkts, die wir kurz als die des gelehrten Buchhandels, des populären deutschen Groß- oder Meß- buchhcmdcls und des Klein- oder Jahrmarltbuchhandcls bezeichnen können, steht als eine besondere Gruppe die spezielle Produktion des Druckers und Druckervcrlegers, namentlich des angestellten. Dieses Gebiet macht sich naturgemäß in den Meßkatalogen ebenfalls weniger bemerkbar: handelt es sich dabei doch hauptsächlich um amtliche und Gclegenheitspublikationeu provinzieller, lokaler und persönlichster Natur. Von den 25, in einer Jubelschrist vom Jahre 1740 aufgezählten, in der Baumannschen Druckerei in Breslau von 1650 bis 1740 erschienenen Schriften kommen 35,s "/„ auf städtische und ständische Ordnungen und Verordnungen u. dergl., 26,7 "/„ auf Lcichenvredigten, Gratulationen, Todtcnelogia, Lobreden, Hochzeitsgedichte, 9 "/<, auf verschiedene Gelegenhcitsschriftchen (Hauseinsturz, Jubiläum, Fcuersbrunst), 6,? "/g auf Schulrcden und Schnlanfführungen (das übrige verteilt sich, von einem Kalender abgesehen, zu gleichen Teilen auf Andachtö- und Betbücher, auf Chronikalisches und auf Musik). Die Leichenprcdigten, die Leichen-, Hochzeits-, Gelegenheitscarmina aber waren für die Zeit charakteristische Erscheinungen. Die Buchhändler und Buchdrucker selbst, die es, dem Vervielfältigungsmcchanismus so . «I 30 2. Kapitel: Der Büchermarkt. ^ nahestehend, ja immer besonders geliebt haben und noch lieben, für sie wichtige Ereignisse mit der Veranstaltung stattlicher Druckschriften zu begleiten, übten diese Sitte mit Vorliebe. Was für stattliche Hefte, in hohem Folio, erschienen da nicht, wenn eiu Gleditsch die Augeu schloß, wcun ein Breitkopf den Herrn Sohn postulieren ließ! Sie huldigten indessen damit nur der allgemeinen Sitte der Zeit. Was die Leichen- prcdigtcn betrifft, so erschienen sie in dicken Bänden gesammelt — einzelne unserer Bibliotheken verwahren noch heute taufende'^ dieser Predigten und hunderte'^ ganzer Bände davon — und sind in den Meß- und Buchhündlerkatalogen stark vertreten; sie bildeten einen wichtigen Handelsartikel. Selbst einzelne jener anderen Gclegenheitsschriften wurden darin aufgenommen; aber ihre Zahl war eine ganz ungleich größere. Gibt doch schon „Eines Edlen Rathes Kleider—Vertöbniß— Hochzeits—Kindtaufs—und Begräbniß—Ordnung" in Thorn 1623 Bestimmungen darüber, inwieweit jeder Rangklassc das Recht zustehe, Familicncreignissc durch gedruckte Gedichte, Gratulationen, Beileidsbezeugungen u. s. w. verherrlichen oder beklagen zu lassen, indem sie für jede Rangklasse ein Maximum der Bogenzahl vorschreibt.^ Auch in unserm Zeitraum haben die Behörden zu dieser Produktion zum Teil in sehr energischer Weise Stellung genommen. Die Hamburger Buchdruckerordnung (1651; Art. 6) verbot den Druck von Hochzeits- und Leichen- gcdichten ohne vorherige Einsicht und Unterschrift „derer, so Sie zu Ehren gcmachet"; die Danziger Ordinantz (1684; Art. XXIII) verbot den Druck von Hochzeitsgedichten u. dergl. sogar gänzlich, und noch im Jahre 1734 wurde das Verbot erneuert.^ Bei einer solchen Verbreitung bildete diese Littcraturgattung eine wesentliche Einnahmequelle für die Drucker — und für Professoren, Schullehrcr und Geistliche. In Dresden wurde z. B. 1678 nach erfolgtem Protest der beiden bestehenden Druckereien die Errichtung einer dritten Druckerei zwar zugelassen, aber nur mit dem gleichzeitig an die letztere ergehenden Verbot, Lcichcnprcdigten und Carmina zu drucken.^ Übrigens war diese Littcratur auch in typographischer Hinsicht nicht ohne Bedeutung, denn sie verlangte besonders ansehnlichen Satz und einen nicht geringen Reichtum an Lettern. Andere für die damalige Zeit kennzeichnende Schriften, die hierher gehören, waren die Pamphlete, die von Haus zu Haus herumgetragen wurden, und die in den größern Städten fast zu den täglichen Erscheinungen gehörten, oder Druckblätter wie die Neujahrs- Die Gelegenheitsschriften. Unbehagen über den altzeitlichen Büchermarkt. ZI wünsche, die schon im 16. Jahrhundert unter Glas und Rahmen an den Wänden der Wohnstuben aufgehängt wurden. Betreffs der Gestaltung des Büchermarkts, wie wir sie vorhin gekennzeichnet haben, macht sich vielfach ein ziemlich deutliches Unbehagen geltend. Es bestand ein unbestimmtes Drängen und Tasten nach neuen Formen und Inhalten auf Seiten des Buchhandels, des großen gebildeten Publikums, der ernsthaften Gelehrtenwelt. Auf die Unzufriedenheit des Buchhandels ist an sich das geringste Gewicht zu legen. Er klagte über die mangelnde Kauflust des Publikums; wann hätte er es nicht gethan? Immerhin kann man aus der ewigen Klage den Klang der Zeit heraushören. Der beste Handel, hieß cö damals, sei in den Universitätsstädten. Je schwächer das gelehrte Element war, desto häusiger war die Klage des ansässigen städtischen Sortimenters, daß fast niemand als „Kirchen, Schulen, dürftige Pastoren, arme Studenten und Schüler"^ Bücher kaufe. Was das gebildete Publikum betrifft, so spricht ein um die Wende des 17. Jahrhunderts geschriebenes Büchlein^ in kräftigen Worten seinen Ekel und Überdruß gerade über diejenigen beiden Punkte aus, die sich uns als die beiden Hauptmerkmale des alten Büchermarkts zeigten gegen die spezielle gelehrte und die allgemeine theologische Littcratur, die ewigen Postillen und Postiltenreuter, mit denen man ganze Ströme verschütten könnte, und die ewigen Systemata, Tyrocinia, Eompendia, Enchi- ridia :c. in Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Philosophie. Was jetzt endlich nötig sei, das seien allgemeinverständliche Schriften über Natur und wieder Natur, Mathematik und Mechanik, über die „notabeln Veränderungen, Kriege, Staatsbegebenheiten, Gesandtschaften, impor- tanten Allianzen" und die vielen andern denkwürdigen Zufälle der Völker, der Reiche und Republiken. Das seien nützliche Werke! Die Gelehrten endlich klagten vielfach über die Sprödigkeit der Verleger ihren Angeboten gegenüber.^' An sich gewiß ein gutes Zeugnis, das sie damit der fortschreitenden Lebendigkeit des Buchhandels und der Litteratur ausstellten. Beachten wir dabei eine in zwei Punkten unrichtige Auffassung von der Stellung des Verlegers gegenüber der litterarischen Produktion. Man sah dabei erstens den Verleger als den Mann an, der die Werke und Werkchen, die der Gelehrte in seiner Klause erzeugte, dankbar in Empfang zu nehmen gleichsam verpflichtet wäre. „Die einem ^.uwri eine NatenÄM abhandeln", das ist die Defi- N2 2, Kapitel: Dcr Büchermarkt. nition dcr Buchvcrleger in Bechers Politischem Diskurs <1ti68).^ Ähnlich redeten freilich die Buchhändler selbst. Die Baseler Buchdrucker erklärten 1724: „Verlags Bücher sind diese: Wann ein Buchhändler einem Mann ein Manuskript, so dieser entweder eomponirt oder trauslatirt umb sein baares gelt abkauft uud hermachen auf seine Kosten drucken läßt hiemit sich zum Proprietär des Buches macht." ^ Eine so passive Rolle spielte aber dcr Verleger durchaus nicht immer. In einer Schrift vom Jahre 172li heißt es: „Wer mit Büchern handeln will, der muß zusehen, daß er dergleichen Gnt sich anschaffe, und dabey gute Autores suche, dieselbe aufmuutere, sie bezahle."^ So sind die verbesserten Klassikerausgabcn der Gleditsch und Weidmann zum besten Teil von den Verlegern ausgegangen. Daß sie von Carpzow darauf aufmerksam gemacht wurdeu, äudert daran nichts. Sie machten den Gedanken zu dem ihren, den Gedanken zum Geschäft und gewannen von sich aus verschiedene juuge Gelehrte zu seiner Ausführung, zur Herstellung vou Klassikernuögaben im Geiste Minclliö und nach dem Beispiele vou EellariuS.^ Der erste Puukt aber hängt unmittelbar zusammen mit einem zweiten. Denn gewiß war diese Initiative aus dem cigeutlicheu gelehrten Gebiete geringer, und gewiß war es vielfach uicht ursprünglicher Anstoß, sondern, was auch Becher natürlich voraussetzt, das Verhalten dem Angebote gegenüber, worin sich die aktive Rolle des Verlegers bethätigtc. Was entschied dabei? Nach Leibniz waren die Buchhändler erfüllt von Geldgier und Unwissenheit. Deshalb seien sie dem Angebot gegenüber so heikel. „Sie wissen nicht, was wühlen, und trauen den Gelehrten nicht, da sie glauben, diese verstehen mehr was gelehrt, als was verknufbar sci."^ Es entschied mit andern Worten nicht, wie die Gelehrten es vielfach als so selbstverständlich forderten, das Interesse der Wissenschaft an sich; auch nicht, wie es die Moralisten verlangten, der moralische Wert der Produttion; sondern dies: daß der Buchhändler verdienen wollte. Darin liegt an sich kein Tadel. Wenn der Buchhändler nicht verdient, kann er nnch nichts nützen. Gerade in letzterer Beziehung waren es freilich schon damals die Buchhändler, die sich vor der Welt gern selbst als die uneigennützigen Pfleger alles Guten und Edlen aufspielten. Härtung in Königsberg gab zu Ende unseres Zeitraums als die Grundsätze, denen der Verleger bei der Auswahl des Angebots folge, an: Abweisung alles Thörichten und Unreinen, auch wenn es dem herrschenden Geschmack ent- Buchhandel und Wissenschaft. Angebot und Unternehmung. ^; spreche; Besserung seiner geliebtesten Landsleute und ihre tiefe Gründung in der Tugend.^ Wenn es darauf ankam, sprach man freilich anders. Als ein Berliner Buchhändler im Jahre 1690 um Schutz seines Buchhandels eiukam, damit nicht „Kirchen Schulen und gemeinen besten Schaden zugezogen werden möge", machte einer seiner Konkurrenten auf der Eingabe die Randbemerkung: „Kirchen und Schulen, ach Gott der theure nähme dein! der muß seines Geitzes, Neides und Bosheit Deckel seyn".^" Die fünf Regeln, die Becher dem Buchverlcger für seinen „mißlichen Handel" gab ^, sind nüchterner als die Hartungschen. Seine zweite Regel sagt: Du sollst nur Materien von bewährten kurrenten Autoren einhandeln. Der Buchhandel richtete sich aber durchaus nicht immer nach jenen schönen Hartungschen Grundsätzen, er sah sich auch nicht immer nach bewahrten Autoren, wie Becher sie verstand, sondern eben nach bewährten Büchern, wie er sie verstand, um. Waren sie gut: gut; wareu sie schlecht: auch gut; unter Umständen: desto besser. Was aber die Vcrlcgerspeknlation betrifft, wie bedeutend muß sie auf dem allgemeinen Gebiete gangbarer Bücher gewesen sein, wenn Lcibniz 1669 sagen konnte, daß es in jeder größern Stadt durch ganz Deutschland hin dienstbare Geister gäbe, „und wäre es gleich nur ein Famulus, den der Buchhändler auf der Straße aufgerafft, zu seinem Corrcktor gemacht und Bücher zu schreiben — hilf Himmel — wie jetzo- allgemein, halte. Keine Messe geht vorbei, daß nicht eine Masse solcher Scharteken herumfliege, darin ohne Scheu die Bücher ganze Bogen weise ausgeschrieben werden." 28 Mit den 1670er Jahren tritt uns die besondere technische Bezeichnung „Durchscher" für buchhändlerische Bücherfabrikanten entgegen, die neue Ideen, populäre Littcratnrprodukte, die guten Absatz erzielt hatten oder versprachen, ausbeuteten — gewöhnlich, indem sie sie mit verändertem Titel nachdruckten. Darin, daß sie das erste große Merkmal des Gegensatzes zwischen den Gedanken der Wissenschaft und den Sachen des Buchhandels sind, besteht die Bedeutung der tief- und wcitgrcifenden Gedanken, die Lcibniz in den Jahren 1668/69 entwickelte." Lcibniz ersehnte und erstrebte eine Wiedcrbringuug, Aufrichtung und Verbesserung der Wissenschaften und Künste. Seine Vorschläge gruppierten sich um drei Grundgedanken: die Aufrichtung einer deutschen Societät, Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 3 34 2, Kapitel: Der Büchermarkt. die Gründung einer gelehrten Halbjahrszeitschrift (LkMkstrm oder XuelsuZ lidi'vrum), beides nach englisch-französischem Muster, und die Reform der Oberleitung des deutschen Bttcherwescns. Was den dritten dieser Grundgedanken betraf, so war der Zeitpunkt zu seiner Verwirklichung, wie Leibniz wenigstens glaubte, ein besonders günstiger. In Mainz mit der Ordnung der Bibliothek des Barons I. C. v. Boineburg, des vertrauten Ratgebers und ehemaligen Ministers des Mainzer Kurfürsten, beschäftigt, gewann er durch diesen Fühlung mit dem Kurfürsten selbst. Freundschaftlichen Mitteilungen aus Wien glaubte er entnehmen zu dürfen, man sei dort der schimpflichen Streitigkeiten, die die beiden zum Bücherkommissariat zu Frankfurt Verordneten in einem Jnjurienprozeß gegeneinander ausfochten, überdrüssig und fast nicht ungcneigt, sich solcher Angelegenheiten zu entschlagen und sie einem näher gelegenen Stande zu übertragen, sonderlich aber Kurmainz, als dessen Erzkanzlertum alles Schrift- und Buchwesen ohnedem verwandt sei, sodaß also dadurch die Oberleitung des ganzen Bücherwesens und rei 1iter»i-ms durch ganz Deutschland an Mainz gezogen würde. An den nachdrücklichsten Bemühungen, seine Plane zu verwirklichen, hat eS Leibniz nicht fehlen lassen, und an Gönnern von Bedeutung hat es ihm nicht gemangelt. Eine ganze Reihe von Denkschriften und Briefen, teils im eigenen, teils in Boineburgs Namen, hat Leibniz verfaßt und an Boineburg und den Mainzer Kurfürsten, an Kaiser Leopold, an Lambeck (Rat, Historiker und Bibliothekar des Kaisers), den Reichsvizekanzler Reichsgrafen v. Königseck, den kurfürstlich Mainzischen Rat und Residenten zu Wien Dr. Christoph Guden gerichtet. Dein Mainzer Kurfürsten sollten zwei Unterbeamte, ein katholischer und ein protestantischer, zur Seite stehen, damit nicht infolge protestantischen Argwohns die Sache durch Gegenbestrebungen von der Leipziger Messe aus vereitelt würde. Man sollte sich vielmehr in die Religionsunterschiede nicht mischen, und Mainz sollte sich als Nachbar Frankfurts mit Sachsen als dem Lande der Leipziger Messe ins Einvernehmen setzen. Mit dieser neuen Oberbehörde aber sollte — unter Mainz als Vorstand — die Gründung eines Gelehrtenvereins verbunden werden, der das Bücherwesen aufbrächte. Welches sind die Aufgaben dieser staatlich-gelehrten Oberdirektion? Die erste Aufgabe besteht in der Besorgung, nicht nur, wie bisher, der Privilegsache, sondern auch der Prüfung und Ccnsur der Bücher. Sie Lcibnizens Rcformpläne. Z5> hat zu geschehen durch die nächste Universität des Landes. Der Maßstab ist das Interesse des Staates, der Frömmigkeit und der guten Sitten. Aber sie hat zu bestehen nicht nur, wie üblich, in nachträglicher öffentlicher Konfiskation, wodurch bisweileu die Bücher nur mehr bekannt und gesucht würden, sondern darin, daß man bei Zeiten auf die Bücher Kundschaft lege, damit der Kommissar nicht der letzte sei, der erfahre, was jedermann wisse, und sie gleich anfangs in der Stille unterdrückt werden könnten. Die zweite Aufgabe aber ist die, den Buchhändlern annehmliche und nützliche Vorschläge zu machen, sie von teils liederlichen, teils gefährlichen Scharteken abzubringen; wenn die oxsra zu groß sind, sie zum Zusammentreten in Kompagnien anzulocken, aber auch sonst sie zu Verlegung realer Werke zu veranlassen. Vor dem Kriege hat der Frankfurter Buchhandel sehr floriert, jetzt haben ihn Holland, Genf, Lyon fast an sich gezogen: die deutschen Buchhändler müssen zu Nachdruck und Übersetzung fremder rarer, kuriöser und nützlicher Hauptbücher gebracht werden. Auch sollen die Gemüter durch Spccimina, genaue Kataloge und andere ein Licht ins Publikum gebende Unternehmen enkuraschirt und gewonnen werden. Ja der Mainzer Kurfürst soll eine Reichsbuchhandelsordnung erwirken: „Oränmtionsrn lidrariain coneixi tÄciat, «Mli. Lidlionolae, sowohl die Verleger, als herumbträger und Krämer, dann auch Buchbinder und Buchdrucker tensantur. Oi-üiimtionew iUsm taemt, apxi odari in nockiei'nis comitiis." Endlich drittens sollen durch solche Gelegenheit die Gelehrten und Kuriösen durch ganz Deutschland nach dem Exempel anderer Nationen zu Korrespondenzen, Kommunikation, näherer Verständnis aufgemuntert werden. Die Engländer haben ihre Societüt, die Florentiner ihre Akademie, die Pariser ihr Journal! Die deutsche soeistas öi'mMoruill, mit dem Sitz in Frankfurt, soll eine Universalbibliothek, Universalindices herstellen; soll sich in Verbindung setzen mit den königl. französischen und englischen Soeietäten, den italienischen Akademien. Und fügen wir endlich einen Lieblingsgedanken LeibnizenS hinzu, der sich ebenfalls unmittelbar aus seinen Voraussetzungen und Zielen ergibt, wenn er ihn auch erst später zur Sprache gebracht hat: die Begründung eines Gelehrten-Schutzvereins, einer Subskriptionsgesellschaft zum Schutze gegen die Ausbeutung und Übervorteilung des Gelehrten durch den Buchhändler, durch welche Gesellschaft die Gelehrten ihre Bücher selber abzusetzen im stände sein sollen. 3' ^.l! 2. Kapitel: Der Büchermarkt. Das Hauptwerkzeug zur Lösung der dritten der soeben genannten Aufgaben ist die Lemsswia oder der Bücherkern. „Man hat der lateinischen Übersetzung des französischen Journals ein Privilegium gegeben", schreibt darüber Leibniz an den Kaiser und andere; „unser Werk behandelt Bücher, die uns angehen, es ist das Werk eines Deutschen in Deutschland über in Deutschland erscheinende oder nach Deutschland kommende Werke." Leibniz beabsichtigte ursprünglich die Arbeit selbständig und ohne Privilegium anzufangen; aber auf den dringenden Rat seiner Freunde erkundigte er sich „mittelbar und in aller Stille" bei den Buchhändlern. „Die sind aber alle geschwind herausgefahren, daß sie ein so kostbares, mühsames, gefährliches Werk ohne eine besondere Versicherung und Privilegium nicht auf sich nehmen könnten." Der Frankfurter Meßkatalog gibt nur Titel, und diese treffen oft nicht einmal den Inhalt: sie sind zu kurz oder zu groß und zu hochtrabend. Ganz anders der Bücherkern — ausgearbeitet gleich nach der Frankfurter Messe, dann auf die Leipziger gebracht und hier verbreitet: er würde kurz der vornehmsten Bücher Zweck, Inhalt und denkwürdigste Sachen angeben, fast nach Art des französischen Journals, das aber zu spät zu den Deutschen kommt und die in Deutschland gedruckten Bücher fast nie berührt. Leibniz veranschlagt den Umfang des Bücherkerns auf halbjährlich zwei bis drei Quartbände. Er soll erstens Berichte von Autoreu über allerlei Erfindungen, Bedenken, Anmerkungen, neue Gedanken bringen, über die sie kein ganzes Buch schreiben wollen. Er bringt zweitens den eigentlichen Büchcrkcru, d. h. kurze Inhaltsangaben der neuen Bücher; ohne Kritik; wenigstens nur mit einer in Lob oder Schweigen bestehenden; durch Lob und Schweigen soll indes so deutlich gesprochen werden, daß jeder, der zu lesen versteht, weiß, was zu wissen nötig ist. Drittens soll das Werk „gleichsam ein dursau cl'ttclröLSö Aeiiör^l cles Zsns cks löttrss" sein: d. h. es soll Gelehrten, die „nützliche Werke vorhaben und keine genügsame Gelegenheit zum Verlag wissen, bester Maßen an die Hand gehen". Viertens sollen jedesmal auch einige der besten Bücher älterer, alter und ältester Zeit ausgezogen werden — sodaß mit der Zeit eine kurze Allgemcinbibliothek der besten Bücher entsteht (der Maßstab dabei ist: Wahrheit und Nutzen fürs Allgemeine), samt Kenntnis und Geschichte des Büchcrwesens. Füufteus soll ein Anhang für Codices, sonstige hinterlassene Manuskripte lBricfe, Dissertationen, zerstreute Auf- Leibnizens Reformpläne. ^7 sätze u. dergl.) und endlich sechstens ein letzter Abschnitt für cl«8illsraw litsriiri-l oder consultMonös litsris emenäanäis bestimmt sein. General- und Particularregister haben das Werk zu vervollständigen. Die Krönung des Ganzen aber wird einst die Verfertigung einer Ency- klopädie und eines Universalatlasses mit Tafeln, Figuren, Zeichnungen und Abrissen sein. Und von allem gilt: „Es wäre aber alles deutsch zu schreiben, einesteils, damit dem Ausland gezeigt würde, daß auch wir etwas schreiben können, das sie bedauern müßten nicht zu verstehen, anderntcils um den Bestrebungen unserer Lcmdslcute entgegenzukommen. Denn es läßt sich nicht leugnen, daß im Ausland der Geist merkwürdig geschärft und die Teilnahme wachgerufen wird, indem selbst Weiber und Kinder, oder Leute, die vom Besuch gelehrter Schulen durch ihre Verhältnisse abgehalten worden, nichtsdestoweniger sich die Möglichkeit offen sehen, mit allen Künsten und Wissenschaften bekannt zu werden . . Wer durch Ungeduld, oder ungünstige Lage vom Latein ausgeschlossen ist, ist als zur Unwissenheit verdammt zu achten — ein großer Schade fürs Allgemeine." Der Nutzen des Bücherkerns besteht in einer leichtern Überwachung durch den Staat, erhöhtem Absatz für den Buchhändler und vollständiger und zuverlässiger Übersicht und Kenntnis der Litteratur für das Publikum, ohne daß eS genötigt ist, jedes Buch kaufen zu müssen. Wäre der Plan zu stände gekommen, so hätte Leibniz die Stelle der bisherige» Bücherkommissare eingenommen; Boineburg hat ihn durch Lambeck dem Kaiser ausdrücklich als den neuen Untersucher, Aufseher, Anreger uud Verwalter des Buch- und Litteraturwesens Deutschlands empfohlen. Woran er gescheitert ist, leuchtet ein: er mußte allein daran scheitern, daß mau in Wien ernstlich natürlich keineswegs gemeint war, eins der wichtigsten, bisher eifersüchtig gewahrten kaiserlichen Regale an Kurmainz auszulieferu. Es kam hinzu, daß man in dem geplanten Bücherkern ein in die Hände der Gelehrten gelegtes Scitcnstück zu dem römischen des NaziLtorinui Lancti lÄatii sah, wie sehr auch Leibniz betonte, daß in dem seinigen ja kein Urteil gefällt und keine Censur geübt werden würde. Leibniz hat nicht nur die geplante Änderung des Bücherkommissariats nicht herbeiführen, sondern nicht einmal ein Privileg auf seinen ^ueleus lidrorum, ganz abgetrennt von allen übrigen Bestrebungen, erwirken können. Der Kurfürst von Mainz selbst hat sich übrigens in der ganzen Angelegenheit abwartend verhalten. 2. Kapitel - Der Büchermarkt. Diese Leibnizschcn Gedanken: ist es nicht, wie wenn in uraltes Erdreich frische Wurzeln eingesenkt würden? Buchhändlerisch, wie es zunächst scheint, großenteils gefährliche und unmittelbar verkehrte Gedanken, namentlich mit ihrem Grundsatz: nur wertvolle Produktion zu Druck und Vertrieb zuzulassen, die übrige zu unterdrücken. Ging doch Lcibniz so weit, vorzuschlagen, daß kein Buch gedruckt werden dürfe, an dem der Autor nicht an vorausgeschickter Stelle angezeigt habe, was er damit dem Staate Nützliches, andern bisher Unbekanntes geleistet habe. Und welche Bevormundung damit in staatlicher und litterarischer Hinsicht! Die merkwürdige Stelle lautet: „Die Schäden im Buchhandel sind zahlreich und groß und dem Staate außerordentlich schädlich. Sie bestehen darin, daß stets das Beste nicht gedruckt wird. Gedruckt wird viel Verderbliches, noch mehr Überflüssiges und alles, was verwirrt ist; und was nicht erbärmlich oder lächerlich und noch dazu schädlich ist, findet keinen Absatz. Es sind darum Maßregeln zu ergreifen, um den Vertrieb schlechter und überflüssiger Schriften zu verhindern und einzudämmen, denjenigen guter Schriften zu unterstützen. Dasselbe gilt aber auch für den Druck. Es müßte keine Schrift gedruckt werden dürfen, von der der Verfasser nicht in einem Vorwort angegeben hätte, was er darin bisher Unbekanntes zum Nutzen des Gemeinwesens geleistet habe." Und doch zugleich welche tiefgreifenden, die wichtigsten Interessen des Buchhandels treffenden Gedanken! Zeitschrift, Katalog: darin sind sie vereinigt. Und zusammen mit den Plänen, die die Entwickelung des Bibliothekswesens und die systematische Pflege der Unternehmung betrafen, hat Leibniz ganz vom Standpunkt der Bedürfnisse der Wissenschaften, nicht des Buchhandels und allgemeinster litterarischer Bedürfnisse aus die für die Entwickelung der neuen Momente wichtigsten Richtlinien angegeben, wie sie teils unmittelbar, teils mittelbar für die eigensten Interessen des Buchhandels von der größten Bedeutung waren. Von dem Gedanken der Zeitschrift gingen Leibniz' Pläne aus, und in ihm haben sie ihren Halt und Gehalt. Und Leibniz hatte richtig gesehen; er war die Verkörperung starker und wirklich vorhandener Bedürfnisse. Nur daß sie alle sich nicht auf dem Wege der Willkür staatlich-gelehrter Gesetzgebung entfalteten: „maßen ohne das," sagt Leibniz selbst, „bcy den gelehrten sich alles allmählich zu solcher Verbesserung cli^niiirt, und der Englischen 8»e.ietät, der 1'Iorentinischcn Die geschriebene Zeitung des 16. Jahrhunderts. M ^eaäemie, des Roman- und karisischcn ^ouin»1s zu geschweige«, die Liuciiti in Teutschland ein gleiches zu thun sich allinählich schicken und ferner schicken möchten". Die gerade damals anhebende neuzeitliche Entfaltung des Zcitschriftenwesens ist, nach der sich anspinnenden innern Umwälzung des Büchermarkts selbst, das zweite Hauptmerkmal der fortschreitenden Bewegung der deutschen littcrarischen Welt. Erweitern wir den Begriff der Zeitschrift zu dem der periodischen Litteratur überhaupt. Seit dem 12., 13. Jahrhundert bestand ein des Ordinari-Boten, seit Beginn des 16. Jahrhunderts ein der Ordinari-Post sich bedienendes, den Interessen der Politik und des Handels dienendes briefliches Zcitnngs- wcsen. Die geschriebene Fuggerzeituug, erhalten in den Jahrgängen 1568—1604, zeigt uns das Zeitungswcscn bereits in vollendeter Gestalt. Aus allen Weltteilen laufen die Nachrichten ein. Alles, was auf dem gewöhnlichen Verkehrswege und am regelmäßigen Posttage — mit der Ordiuari-Post — eintrifft, wird im Zcitungskontor von Jeremias Krasser, Bürger und Zeitungsschreiber in Augsburg, in somit regelmäßig erscheinenden „Ordinari-Zeitungen" zusammengestellt; daneben erscheinen Beilagen mit dem Allerneuesten als „Extraordinari-Zeitungen". Die Nummer kostete 4 Kreuzer, der Jahrgang in Augsburg selbst einschließlich der Zustellung 25, die Ordinari-Zeitungen allein kosteten 14 Guldeu." Damals begannen Buchdruck und Buchhandel in die Entwicklung des Zeitungswcsens einzugreifen. Was haben sie ihm geleistet, was konnten sie ihm bei einer bereits so hochentwickelten Organisation noch leisten? Viel genug, wenn man nicht vorzieht zu sagen: alles. Weder die Zeitungsschreiber und ihre Abnehmer noch die Fugger haben daran gedacht, sich für ihre Zeitungen des Drucks zu bedienen. Gerade das bezeichnet ihren Charakter. Es sind samt und sonders, will man sie in der Hinsicht, die hier in Betracht kommt, kennzeichnen, gleichsam Privatzcitungcn. Mochten die Zeitungsschreiber auch zahlreich sein: wie klein mußten die „Auflagen" dieser Zeitungen, die wöchentlich fertiggestellt werden mußten, sein! Wie sehr waren sie noch ebenso, wie die alten Briefe, auf das Umlaufen angewiesen! Wie teuer mußten sie sein! Das alles entsprach ganz dem Kreise der Abonnenten: einer kleinen Zahl von Fürsten, Großtaufleutcn, Magistraten, Staatsmännern. 1 H ^> ^ s ^ .^W 40 2. Kapitel: Der Büchermarkt, Als wollte uns die Geschichte des ZcituugSwesens ein besonders anschauliches Beispiel des immer raschern Zeitmaßes, iu dem das geistige und Verkchrslcbeu eines Volks sich vollzieht, vor Augen führen, so haben die Zwischcuräume, in denen die gedruckten Zeitungen erschienen, alle Stadien durchlaufen: von der Jahreszeitnng an über die Halbjahrsund Monats- zur Wochcnzcitung, bis iu uuserm Zeitraum der Geist des ZcitungSwesens die Hände nach der täglichen Zeitnng auszustrecken beginnt.^ Die ersten gedruckten Zeitungen waren auf Relationen und Ordinari- zeitnngen beruhende Zusammenfassungen oder Übersichten über die historischpolitischen Ereignisse des vergangenen Jahrs oder mehrerer Jahre oder Monate des vergangenen Jahres, Jahrbücher und Monatshefte, die man um so richtiger mit deu politischen Jahresttbersichten unserer Nolkskalender verglichen hat, als die „Postreutcr", die jährlich erschienen, ja in der That Kalender, die die wichtigsten Ereignisse des Jahrs verzeichneten, waren; in Berlin beginnen sie mit dem Jahre 1572. An der Spitze der „Relationen" steht die Kölner L.s1g,tio Historien von 1584, die Kölnischen Händel von 1580 bis September 1583 umfassend. Dann folgen die Meßrelationen: die Übersichten auf die Ereignisse in ganz Europa ausdehnend, ihr regelmäßiges halbjährliches Erscheinen der Organisation des Buchhandels des Meßzcitalters verdankend: die ersten in Köln 1588; die Frankfurter (seit 1591) bis ins 19. Jahrhundert laufend. Neben den Halbjahrsübersichten Mouatsübersichtcu desselben historisch- politischen Charakters bei einem Ncgeusburgcr Buchdrucker 1588, eiuem Wiener Bnchdrnckcr 1595, einem Nürnberger Bcrleger 1596; andrerseits in Frankfurt a. M. Rklatinnsk IiiswrieÄö ^uiiniueimlüös, 1595 und 1601, die erste bei Paul Brachfeld, daneben z. B. in Rorschach 1598 eine Jahresübersicht. Das eigentliche ZcitungSwcsen hebt mit der gedruckten Wochcn- zeitung an. Gerade in die Zeit des Beginns unserer zweiten, Mittlern Hauptperiode führen die ältesten Spnren: 1566 druckten Straßburgcr und Baseler Offizinen Zeitungen mit fortlanfendcn Nummern. Die erste bekannte gedruckte Wochenzeitung ist der fast vollständig erhaltene Jahrgang 1609 einer Straßburgcr Zeitung, die damals schon etliche Jahre bestand; ihr Herausgeber war der Straßburger Buchhändler Johann Carolus. Weiter sind bis zum Schlüsse des Dreißigjährigen Kriegs die ersten ge- Die gedruckte Wochcnzeitung bis 1648. -1! druckten Wochenzeitungen einzelner Städte in Jahrgängen oder Wochen- wimmern erhalten oder als bestehend nachweisbar: in den Jahren 1615 —1619 in Frankfurt, Wien, Hamburg, Berlin, Hildesheim; in den zwanziger Jahren in Nürnberg, Köln, Braunschweig, Rostock, Magdeburg, Augsburg, München, Hamburg; in Erfurt 1630, in Leipzig 1633. Frankfurt a. M. hatte 1617 zwei, 1619 drei Zeitnngcn, seit 1628 eine Zeitung, seit 1633 wieder zwei Zeitungen; Nürnberg hat 1620, Hamburg um 1635 drei Zeitungen; Leipzig hat 1634 zwei, kurz darauf wahrscheinlich drei, 1642 zwei Zeitungen, von da bis 1649 infolge schwedischen Verbots keine Zeitnng. Es waren dieselben Jahrzehnte, in denen auch die ersten ausländischen gedruckten Wochenblätter entstanden: die Ximnve tisäinZumi (die spätere Ka^ktts van ^rck>vsi'i>sn) 1605, in Vondon die ^VesKel)' AövvöS üoui Italv ete. 1606, in Amsterdam 1623 der Lonraul, 1631 die Pariser Ka^ötts, 1641 die Lissaboucr (^?ew, 1648 der Lineerv in Genua. Die meisten der genannten deutschen Blätter haben schon vor dem Jahre, in dem sie für uns sichtbar werden, bestanden, wie auch in mehreren Fällen, so in Nürnberg, Leipzig, das Bestehen anderer Zeitungen schon vorher mit Sicherheit anzunehmen ist. Von den soeben aufgezählten etwa dreißig deutschen Zeitungen wissen wir mit Bestimmtheit von dreizehn, daß sie von Buchdruckern (Wien 1615, Rostock 1625, Magdeburg 1626, Nürnberg und Augsburg 1628, Köln 1630, München 1631, Leipzig — zwei — 1634, Rostock 1635; vielleicht Frankfurt 1633) oder Buchhändlern (Straßburg 1609, Frankfurt a. M. 1615 und 1619), von drei, daß sie vou Postmeistern herausgegeben wurden «Frankfurt 1617, Köln 1620, Hamburg 1640). Von den übrigen Blättern sind aller Wahrscheinlichkeit nach mehrere Uuteruehmungen von Zeitungsschreibern, einige andere von Postmeistern herausgegeben worden. Weder vor noch — und noch weniger — seit der Begründung der gedruckten Wochcn- zcitungen kann von einem ausschließlichen Rechte Taxisscher oder territorialer Post auf die Herausgabe von Zeitungen die Rede sein. Gerade in Frankfurt und Leipzig aber wurde auf Veranlassung der Postmeister, die sich an beiden Orten erst nachträglich, eifersüchtig auf die ueue Konkurrenz, in das Druck-ZeitungSuuternehmen eindrängten, von Kaiser (1628) und Kurfürst (1665) der falsche Satz ausgestellt, die öffentlichen Zeitungen seien der Post „anner" und stets so gewesen: ohne daß indes hier wie anderwärts der Buchdrucker und Buchhändler 42 2. Kapitel: Der Büchermarkt. aus dem Gcbict des Zeitungsuntcruchmcns verdrängt worden wäre. Einige der gedruckten Wochenzeitungen dieser Zeit sind kaum ein Jahr lang erschienen; von kurzem Bestände waren fast alle. Nur einige sind von langer Dauer gewesen: die Braunschweiger (seit etwa 1620) ist noch 1659, die Straßburger (1609) noch 1649 nachweisbar und hat wahrscheinlich bis zum Ende des Jahrhunderts bestanden; die Magdeburger (1626) bestand bis ins 18. Jahrhundert, und später hat sich aus ihr die jetzige „Magdcburgische Zeitung" entwickelt; neben ihr ist es nur die gegenwärtige „Augsburgcr Abendzeitung", die bis in diese Zeit zurückreicht (1627; oder schou früher?). Auf den Buchhändler aber in seiner vollen Untcrnehmerthätigkeit auf diesem Gebiete wirft ein erwünschtes Schlaglicht ein gedruckter Ankündiguugsbricf — schon die Existenz eines solchen gehört selbst dazu — Schdnwcttcrs in Frankfnrt a. M. vom Jahre 1620. Er gab eine gedruckte Wochenzeitnng heraus; die Nummer kostete einen Kreuzer oder im billigsten Falle das Buch 40 Kreuzer (sie war also mindestens viermal so billig wie die geschriebene Fuggcrzeitung). Er gab feruer geschriebene Zeitungen heraus. Er lieferte weiter „Particularitätcn" und Geheimnisse (Separatnachrichten, die wegen ihres intimen Charakters abgesondert wurden), die er vom kaiserlichen Hofe, von königlichen und fürstlichen Höfen und ihren Räten in ziemlicher Anzahl erhielt: er besaß also ausgedehnte und wertvolle Verbindungen. Er vermittelte endlich den Bezug ausländischerBlätter: für einen Preis von 20 Gulden jährlich lieferte er alle Zeitungen, ober- und niederländische, italienische, französische und englische. Fügen wir hierzu noch einige Sätze aus den Vorworten eines Öttinger Buchdruckers zu den Jahrgängen 1627 und 1631 seiner Nürnberger Wochcnzeitung. Die Natur des Menschen, sagt er, finde besondern Gefallen an neuen Zeitungen. Die gewöhnlichen geschriebenen Avisen seien aber bei weitem schwieriger und langsamer zu lesen, als gedruckte, und deshalb habe er seinem ordentlichen Berufe gemäß sich vorgesetzt, die wöchentlichen Zeitungen des Jahres auch forters unter seine Presse zu nehmen. Er versprach, alle aus Hoch- und Nidcr Teutschland, Frankreich, Italien, Hispanien, Engelland, Holland, Österreich, Hungern, Böhemb, Polen, Prenssen, Schwecden, Sibenbürgen, Türkei) und andern Orten der Welt ihm zur Hand kommenden geschriebenen Exemplare aufs treulichste im Druck zu veröffentlichen: er bezeichnete damit seine Zeitung als ein Blatt Die gedruckte Wochcnzcitung bis 1648. 43 mit Originalartikeln, das nicht aus andern gedruckten Zeitungen entlehnte. Das Format der Wochenzcitungen ist durchgehend das Quart, der Umfang ein bescheidener: fast ausnahmslos nur der von zwei Blättern; auch Einblattuummern kommen vor. Nur vereinzelt begegnen Nummern mit vier Blättern, wie eine Hildesheimer Nummer, 1620, und die meisten Nummern eines Nürnberger Jahrgangs aus demselben Jahre. Wie im Format, so erinnern die Zeitungen auch im Titel, im Gegensatz zur modernen Zeitung, an das Buch: sind sie doch in der Hauptsache nichts weiter als lieferungsweise erscheinende Chroniken, Jahrbücher. Der Generaltitel wurde der ersten Nummer beigefügt, nicht erst zuletzt gedruckt: er ist meist lang und umständlich, die Zeitungen mit ganz einfachem Kopse sind Ausnahmen; charakteristisch ist die Aufzählung der Hauptkorrespondenzorte und das Fehlen der Angabe von Erschciuumgsort und Heraus- geber auf dem Titel, sie findet sich nur in seltenen Fällen; die ganze Seite ist mit Zierleisten eingefaßt oder die untere Hälfte mit einer bildlichen Darstellung, die zuweilen die Siunbilder oder wirklichen Träger der Nach- richtenbefördernng zeigt, oder mit einigen Reimzcilen geschmückt. Auf den einzelnen Nummern begegnen Holzschnitte — so der Briefbote, den Spieß in der einen, ein Schreiben in der andern Hand — nur sehr selten, sie begnügen sich mit einem Zicrrand um die Überschrift oder unter ihr, wenn sie nicht Überschrift und Text durch einen einfachen Strich trennen; bei nicht vollbedruckter Schlußseite hier zuweilen eine einfache Schlußvignette. Ort und Herausgeber werden auch am Schluß nicht genannt; was kam in der That auf sie und ihre Namen an? Die Zeitung bestand im altgemeinen im einfachen Abdruck der Relationen aus Rom, Venedig, Wien, Antwerpen, Amsterdam, Köln, Frankfurt, Prag u. s. w. Das Nachrichtenwesen aber war ein verhältnismäßig rasch und auf jeden Fall außcrordcutlich regelmäßig wirkendes. Der Einwohner von Stettin las im Jahre 1620 Korrespondenzen aus Rom immerhin schon vier Wochen nach ihrem Abgange vou dort in seiner Berliner Zeitnng. Die Blätter erschienen regelmäßig an einem bestimmten Wochentage; sie wurden, soweit sie Originalartikcl brachten, von stehenden Mitarbeitern bedient, die mit ihren Beiträgen den ihnen zugänglichen Ereignissen oder Nachrichten auf dem Fuße folgten und sie an bestimmten Wochentagen, den Posttagen, absandten. Die Anzahl und die Verbreitung der Zeitungen in Deutschland 44 2. Kapitel: Der Büchermarkt. muß schon im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts eine ziemlich bedeutende, vermutlich eine weit höhere gewesen sein, als sich jetzt noch nachweisen läßt. Wie heute, so gab es damals Originnlzcitungcn mit Originalberichten und abhängige, die aus jenen schöpften, zuweilen mit Angabe der Quellen, wie um 1626 die Nürnberger uud Berliner Zeitungen, die ihre Nachrichten besonders der Kölnischen Zeitung entnahmen; die beiden Frankfurter Zeitungen, um 1630, zeichneten das, was sie voneinander entlehnten, durch kleinern Druck aus. Andere Entlehnungen gingen weniger sichtbar vor sich; wir grenzen an das Gebiet der „Winkel- und Staudenschrcibcr", die, ohne selbst „ordentliche Briefe" von ausländischen Orten zn erhalten, schrieben, was sie „am Markt und anderswo aufklaubten", den ordentlichen Blättern ihre Zeitnngen „abfischten" (Nürnberger Beschwerde vom Jahre 1629 und 1631); einige Zeitnngen endlich, wie die Hildesheimer von 1619, druckten einfach nach (die Hildesheimer z. B. gedruckte und geschricbeue Nürnberger Zeitungen). Die deutsche Presse war auch im Ausland verbreitet und benutzt. Blätter, wie die Köluische Zeitung und andere, wurden in Holland, Frankreich, England, Italien, der Schweiz gelesen; der Londoner Lnsäisli IntsUi- 1632/33, gibt in der Vorrede zum ersten Teile die deutschen Wochcnzeitungen ausdrücklich als Quellen an. Wir mußten diesen Blick auf das Zeitungswescn der vor uuserm Zeiträume liegenden Periode werfen, einmal, um einen Maßstab für die künftigen Fortschritte auf diesem Gebiete zu gewinnen, sodann aber auch deshalb, weil der Zuschnitt des Zeitnngswesens nach dem Westfälischen Frieden zunächst uud im ganzen derselbe blieb wie vor ihm. Wir haben mit unserm Rückblick die zu den altzcitlichen Merkmalen unseres Zeitraums zählenden Verhältnisse der periodischen Littcratur überschaut, von deren Untergründe die nun sich entwickelnden neuzeitlichen sich abzuheben haben. DwZeituug behält ihren rein berichtenden Charakter; wir werden hier den entschiedenen Beginn einer Änderung erst im nächsten Zeiträume, in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, feststellen dürfen; sie hält sich nach wie vor im ganzen gleichmäßig fern von einer Pflege der örtlichen Interessen einerseits, der Fragen inncrpolitischen Charakters andrerseits. Wir finden noch im 18. Jahrhundert Zeitnngstitel von einer Weitschweifigkeit, wie sie später nicht mehr denkbar war. Die Zeitung behält ihr bescheidenes Format und einen bescheidenen Umfang; nach Das Zeitungswescn seit 1648; die geschriebene Zeitung. 45 wie vor ließen sich Fürsten, Städte, einzelne Privatleute aus Brennpunkten des Verkehrs (z. B. 1662 Delitzsch aus Leipzig für vierteljährlich zwei Neichsthaler) von Zeitungsschreibern schriftliche Avisen zuschicken. Wenn eine über das Zeitungswescu handelnde Schrift °" vom Jahre 1703 von den Zeitungen spricht, die hin und wieder in den Posthciuscrn umlaufen und hcruach durch wöchentlich gedruckte Blüttchcn zu jedermanns Wissenschaft in unterschiedlichen Sprachen gebracht werden, und weiter von den Staatsbedienten und Hofleuten und den Gelehrten, Handelsleuten und andern, die das Vermögen haben, auf Novitäten ein Stück, Geld zu verwenden und viel Dinge mit mehrerer Gewißheit durch ihre Korrespondenten ans fremden Orten erfahren, während die andern, die nicht durch Stellung und Vermögen dazu im Stande sind, sich der gedruckten Zeitungen bedienen müssen — so sehen wir hier noch genau dieselben Verhältnisse vor uns, wie sie schon hundert Jahre vorher bestanden hatten: die bei den Posthänscrn einlaufenden schriftlichen Ordinarizeitungen, die hauptsächlich auf ihuen beruhende, inhaltlich beschränkte gedruckte Wocheu- zeitung, die wertvollere schriftliche Zeitung, die nur leider für das große Publikum zu teuer ist. Aber die Herrschaft der geschriebenen Blätter war von noch viel größerer Bedeutung und weiterer Ausdehnung; noch jetzt, in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, spielte sich iu Städten wie Nürnberg ein wahrer Kampf zwischen gedruckter und geschriebener Zeitung ab. Im Jahre 1673 reichten zwei Nürnberger Novellanten beim Rate daselbst Beschwerde ein", daß Wolf Ebcrh. Felsecker sich unterstehe, drei bis vier Zeitungen wöchentlich zu drucken und zu verkaufen, wodurch er ihneu an ihrem Stücklein Brot großen Schaden thue, da sie schon so viele Jahre auf die Zeitungsschreibern so groß Geld aufgewendet. Sie beantragten, Felöecker anzubefehlen: „sich dieses Drückens uud unsrcr Brodtscntwendung, in deine nicmalen gestattet worden, dergleichen all- hier zu drucken oder zu vcrkanffcn, gcutzlich zu enthalten j:dann nimmermehr ein Zeitungsschreiber bey einem Drucker ausikommen wird, weiln dieser allein in einer Stuudt mehr alß jener mit 2 oder 3 Copisten verrichten kann:j" Felseckcr rechtfertigte sich damit, daß er wöchentlich höchstens zwei Nnmmcrn drucken lasse, daß seine Quellen die gewissesten Schreiben Nürnberger Kaufherren (wobei jederzeit ein „zweiffelwort", als: „man will sagen" oder dergleichen beigesetzt werde) und die gedruckten Zeitungen von Frankfurt und Leipzig seien — aus denen auch die 4«! 2. Kapitel: Der Büchermarkt. beiden Novellanten ihre geschriebenen Zeitungen „spickten" —, und daß er das Verlangen in Stadt und Land von „so viel hundert Seelen, denen die Novellanten nicht genug thun können", erfülle. Die Herrschaft der geschriebenen Zeitung war namentlich in Ländern wie Österreich eine besonders ausgesprochene.^ Hier bestand mehr als zwei Jahrhundertc nach der Erfindung Gutenbergs ein in Wien centralisiertcs geschriebenes Zeitungswescn — die geschriebenen Zeitungen wurden teils von unbekannten Personen, teils von der Post herausgegeben und erschienen ohne Konzcssion, Privilegium und Ccnsurpaß — von solcher Bedeutung, daß Leopold I. in dem „Wiener Blättl", der verbrcitetsten der geschriebenen Wiener Zeitungen, offizielle Berichtigungen erscheinen ließ (z. B. 1671 auf eine Klage des Graner Erzbischofs hin). Dieses Zeitungswesen war, in untern und obern Schichten, so fest gewurzelt, daß man es zunächst nicht zu unterdrücken wagte. Im Jahre 1671 wurden die geschriebenen Zeitungen zunächst nur der niederosterrcichischen Censur unterstellt; im Jahre darauf gänzlich verboten. Ohne Erfolg; geschriebene Zeitungen blühten weiter, allen Verfolgungen zum Trotz; wie in den Anfängen, so erfolgte am Schlüsse unseres Zeitraums iu Wien ein Verbot der geschriebenen Zeitungen (1740) — das verbreitetste und kühnste war das sogenannte „Gassen-Blättl"; daneben gab es sogar konzessionierte geschriebene Blätter. Für eine solche Gestaltung der Zeitungsverhültnissc kann der österreichischen Censur gewiß nicht die ganze Schuld zugeschrieben werden. Gleich die erste, 1615 gegründete Wiener Wochenzeituug hielt sich nur kurze Zeit, und erst in den 1670er Jahren hören wir wieder von zwei Zeitungen — einer deutschen, von der nichts aufzufinden ist, und einer italienischen; und dann ist es gerade die Negierung gewesen, die endlich in den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts durch öffentliche Aufforderung und Zusicherung gewisser Vorteile die Buchdrucker zur Begründung eines deutschen Zeitungswesens gereizt und gelockt hat. Zaghaft wagte es daraufhin Johann van Ghelen, eine gedruckte deutsche Zeitung herauszugeben, „so oft sich etwas politisch Wichtiges ereignete", bis er sie seit 1703 als „Posttäglichen Merkurius", also regelmäßig zweimal in der Woche erscheinen ließ und Schönwctter gleichzeitig das „Wienerische Diarium" gründete. Eine wenigstens ähnliche Bedeutung hatten die geschriebenen Zeitungen auch im übrigen Deutschland; in Brandenburg erging ein Verbot derselben im Jahre 1698. Aber gerade in der ersten Hälfte des Fortschritte des Zeitungswescns seit Ausgang des 17. Jahrhunderts. 47 18. Jahrhunderts entstand eine neue, weitbedeutende und weitverzweigte Organisation geschriebener Zeitungen in den sogenannten Bulletins, deren Schreiber sich nach und nach in allen Hauptorten Deutschlands, in Warschau, Londou und Paris niederließen: dem sensationslüsternen Leser Intimitäten, „Particularitäten" über das Treiben an den Hofen, politische Heimlichkeiten von mehr oder öfters weniger Zuverlässigkeit vorsetzend. Das Berlinische Bulletin wurde 1735 von der Regierung aufgespürt und unterdrückt; das wichtigste Hamburgische ist in den Jahrgängen 1731—1756 erhalten. Daneben hie und da noch geschriebene Zeitnngcn ganz anderer Art. Aug. Hcrm. Francke konnte noch 1704 eine monatlich in vierzig Exemplaren erscheinende und durch die Post verbreitete handschriftliche „Eorrespondcntz" einrichten, die fünf Jahre lang bestanden hat; sie brachte Borgänge aus Universität und Waisenhaus Halle, Nachrichten über deren neue Schriften und Disputationen, sonderbare Exempel göttlicher Vorsehung und dergleichen inner- und außerhalb ganz Deutschlands; aus ihr ist die Hallische, dauu Hallische, die jetzige Hallesche Zcituug hervorgegangen (1708).^ Aber es waren gerade die letzten Jahrzehnte des 17. uud die ersten des 18. Jahrhuuderts, iu denen eine ganz außerordentliche Vertiefung, Ausdehnung und Beschleunigung geistigen und geschäftlichen Lebens ihren Einfluß auf die EntWickelung des Zeitungswesens geltend zu machen begann. Die Zahl der periodischen Erscheinungen und die Häufigkeit ihres Erscheinens nahm zu; unter der lastenden Decke absolutistisch- patriarchalisch beschränkter und beschränkender Anschauungen und Maßregeln wuchs der Unwille und die Ungeduld über das Mißverhältnis zwischen den unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen jener Grundsätze und den allgemeinen Bedürfnissen; eine ganz andere, sich mehr und mehr steigernde und vertiefende Ausbeutuug der periodischen Littcratur für die Interessen des gesellschaftlichen, des geschäftlichen, des litterarischcn Lebens begann. Seit dem 1. Januar 1660 gab ein Leipziger Buchhändler uud Buchdrucker, Timotheus Ritzsch, die erste täglich (außer Sonntags) erscheinende Zeitung, die „Neuciulaufcnde Nachricht von Kriegs- und Welthändeln" heraus (seit 1734 „Leipziger Zeitung", das noch heute bestehende Blatt). Deutschland ist damit in der Herausgabe der Tageszeitung allen übrigen Ländern vorangegangen; in England erschien die erste tägliche Zeitung 1702 (Londoner vailv Lonianl), in Frankreich 1777 (Journal äs ?Äii8). 48 2. Kapitel: Der Büchermarkt. Das Beispiel blieb freilich vereinzelt, und auch die genannte Leipziger Zeitung, neben der unbedeutendem des Leipziger Postmeisters die einzige in Leipzig, erschien, nachdem Ritzschs Privileg abgelaufen und seine Zcitnng 1672 zu einem an den Postmeister verpachteten Staatseigentum geworden war, nur noch viermal wöchentlich. Häufiger aber wurde von derselben Zeit an das wöchentlich zweimalige Erscheinen der Zeitungen. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts hatte es noch zu den seltensten Ausnahmen gehört (z. B. Hildesheimer Zcituug, 1619, noch ohne bestimmte Wochentage einzuhalten). Jetzt gingen eine ganze Anzahl von Wochenblättern zu diesem Erschcinungömodus über: Zeitungen in Königsberg (1661), Frankfurt a. M. (Journal, etwa 1665), Wien (Italienische Zeitung, 1671), Köln (der Postmeister gab seit 1684 neben der Diens- tags-Ordinari eine Freitags-Extraordinari heraus), Stuttgart (1709), Schiffbeck bei Hamburg (der spätere Hamburgischc Corresvondcnt, 1712), Hamburg (Jntelligcuzblatt, 1724) und so manche andere mehr. Das Frankfurter Journal kam schon in den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts häufig dreimal, im 18. Jahrhundert regelmäßig viermal in der Woche heraus, ebenso seit 1720 die Frankfurter „Postamtszeituug" (verlegt von Eichcnbcrg d. Ä.) und seit 1731 der Hamburger Korrespondent. 1656 erhielt Breslau, 1674 Jeua (heutige Jcnaische), 1678 Hanau (heutige Hanauer Zeitung), 1684 Stettin, 1691 erhielten Lübeck und Gotha (heutige Gothaischc) ihre erste Zeitung. Es mögen einige Städte mehr sein, die um diese Zeit ihre erste Zeitung druckten; von größerer Bedeutung waren nur sehr wenige aller in unscrm Zcitrnnm erscheinenden Blätter. An der Spitze der deutschen Städte stand hinsichtlich seiner Zcitungslitteratur Frankfurt a. M. Es besaß zwei Zeitungen: eine Postmeister- und eine Buchhändlerzcitung. Die letztere war das „Journal", das nach dem Eingehen des in der Schwedenzcit gcgründctcu Unparteiischen 1665 von Wilh. Serlin gegründet wurde. Es wurde bis 1802 ununterbrochen von seinen Erben verlegt und daher gewöhnlich Scrlinsche Zeitung genannt. Es erschien von der Gründung an zweimal und schon in der ersten Zeit gelegentlich dreimal wöchentlich; seit den 1680er Jahren war es eins der getcsensten Blätter innerhalb Deutschlands und auch im Ausland verbreitet. Die Auflage der Postzeitung sank von 1000 auf etwa die Hälfte der Exemplare herab, diejenige des Journals erreichte Zeitungen in Frankfurt a, M> und Hamburg; Geschäftsbetrieb um 1730. 49 die für damalige Zeit bedeutende Höhe von 1500 Exemplaren. Kein Assessor am kaiserlichen Kammergericht, kein fürstlicher Kanzler oder rcichsstädtischer Syndikus in ganz Deutschland, erklärte in den achtziger Jahren eiuer seiner Konkurrenten, hätte eine Bestallung wie dieser Zeitungsbesitzer, und jeder gäbe mit Freuden für ein solches Privileg tausend Thaler hin: allcrmaßen es jährlich über 20 M. (Mille) Thaler verintcressiere und die Wittwe Serlin — der Begründer war 1674 gestorben — jedem ihrer sechs Kinder in die 500 Gulden HciratSgut gäbe, von ihrer üppigen Haushaltung und dem kostbaren Hause, das sie sich gekauft hätte, zu geschweigen. Journal und Postzeitung (seit 1748 „Oberpostamtszcitung") blieben durch das ganze 18. Jahrhundert die bedeutendsten publizistischen Unternehmungen Frankfurts. In Hainburg entwickelte sich der Hamburgische Korrespondent (die heutige Zeitung gleichen Namens), der in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts das bedeutendste Blatt ganz Deutschlands werden sollte. Gegründet 1710 als „Schisfbecker Posthorn" vom Buchdrucker Holle im holsteinische» Dorfe Schiffbeck bei Hamburg, seit 1712 zweimal wöchentlich erscheinend, 1714 unterbrochen, 1721 wieder ins Leben gerufen, gewann es nun rasch breiten Boden, bürgerte sich besonders in Hamburg eiu und wurde 1731 dorthin verlegt. Das Blatt erschien damals viermal wöchentlich, die Nummer einen halben Bogen stark. Die Bruttoeiuuahmc betrug, indem 25 Bogen zu 1 Mk. (— i/g Reichsthaler) verkauft wurden, jährlich 6552 Mk., also die Auflage (d. h. der Absatz) 1575 Exemplare. Der Verkaufspreis vou 1 Mk. pro 25 Bogen ist ein Durchschnittspreis; die Bezahlung wurde entweder vierteljährlich, wobei man 1 Mk. für 13 Nummern oder 26 Bogen bezahlte, oder buchweise berechnet, wobei also für 1 Mk. 24 Bogen geliefert wurden. Die Zcitungsnummcrn wurden, und das war allgemein so und ist erst durch Cotta um die Wende des 18. Jahrhunderts geändert worden, in Rechnung geliefert (nicht pränumerando bezahlt); der Hamburger Korrespondent schützte sich dabei gegen säumige Kundcnzahlung in der Weise, daß die Zeitung, wenn die Zahluug ein Jahr lang ausblieb, nicht mehr geliefert wurde. Die jährlichen Herstellungskosten betrugen 2352 Mk., die jährliche Ncttoeinnahme also 4200 Mk. Der Satz einer Nummer kostete 20 Schilling (1 Mark — 16 Schilling — i/g Rcichsthalcr oder 8 Groschen), der Druck (Korpus oder Reinländer) von tausend Exemplaren 12 Schilling, der der Druck- Gejchichte des Deutsche» Buchhandels, II. 4 50 2. Kapitel: Der Büchermarkt. aufläge, die demnach 1666 Exemplare betragen haben muß, pro Nummer 20 Schilling oder im ganzen 260 Mk., das Papier (33 Ballen, der Ballen zu 17 Mk.) 561 Mk., Satz, Druck uud Papier zusammen also 1081 Mk. Hinsichtlich des Nachrichtenbczugs unterscheidet Holles Kosten- bercchnnng vom Jahre 1730, der wir alle diese Angaben entnehmen^, drei Korrespondenzgruppen. Die erste Gruppe bilden die Städte Berlin, Wien, Breslau und Petersburg nebst Polen: von da bekam das Blatt jährlich zusammen 33 Avisen, und die Orte Halle, Leipzig uud Lüneburg, auf die Holle 3^, 9 uud 6 Avisen rechnet. Die 51 ^ Avisen kosteten je -1 Mk., zusammen 206 Mk. Die zweite Gruppe ergibt 212 Mk. für Nova nuS Frankfurt uud Hamm (20 Mk.), Kopenhagen (24 Mk.) und Stockholm (116 Mk.; die Korrespondenz war um so teurer, als bisweilen in drei Wochen nur ein Brief einlief; Holle schlägt vor, auf ciuc Änderung bedacht zu sein) und 52 Mk. für holländische und andere Avisen (alle von einer Stelle, einem Herrn Cotius). Die dritte Gruppe besteht aus allen übrigen, franko eingehenden Hauptkorrespondcnzen. — Für Farbe, Feuerung und Lichte setzt Holle 104 Mk., für neue Schriften 50 Mk. au, für die Einrichtung der Staatssachen, Korrektur, Lieferung des gelehrten Artikels und Register 400 Mk., Censnr 75 Mk., Austragen, Briefholen u. s. w. (was künftig alles der Lchrjunge besorgen könne) 100 Mk.; etwa 31 Avisen gehen umsonst: 124 Mk. — Neben dem Korrespondenten bestanden in Hamburg zwei Jntclligenzblätter (seit 1673 und 1724). Die dritte der für das Nachrichtenwesen schon des 16. Jahrhunderts bedeutenden westdeutschen Zeituugsstädte war neben Frankfurt und Hamburg Köln. Auch hier erschienen zwei Zeitungen, die eine vom Postmeister (1651; die heutige Kölnische), die andere vom Buchdrucker (iu den 1680er Jahren» gegründet, die zusammen viermal wöchentlich herauskamen. Ein Blatt von besonderer Bedeutung, das sich den protestantischen Hamburger Zeitungen als Organ der katholischen und österreichischen Interessen gegenüberstellte, erhielt Köln 1734 iu der mit Censurbcfreiung erscheinenden dl^ette äs doloZne; wenn seine Bedeutung auch an die Person ihres 1756 verstorbenen Begründers, des ehemaligen Jesuiten Rodcriquc, geknüpft blieb. In Mitteldeutschland war das bedeutendste Blatt die Leipziger Zeitung. In der ersten Zeit nach ihrer Gründimg hatte sie einen Absatz von mir 204 Exemplaren, von denen 21 auf Leipzig kamen; die Druck- und Zeitungen in Köln, Leipzig und andern Orten. 51 Papicrtosten betrugen 379 Neichsthaler, die Korresvondcnzhonornre und Porti rund 300 Reichsthaler; an Freiexemplaren fiir den Hof u. s. w. wurden 27 Exemplare geliefert. Unter solchen Verhältnissen und dein noch gänzlichen Mangel des Jnseratenwescns mußte der Bezugspreis ein hoher sein; er stellte sich auf 10 Neichsthaler, also, wenn wir für die höhere Kaufkraft des Geldes in nnserm Zeitraum den Multiplikator -1 ansetzen (sodaß 1 Neichsthaler — 11 Mk. 52 Pf.) 115 Mk. heutigen Geldes. Die Pachtsumme betrug zuerst 500 Rthlr. (etwa ein Viertel der Bruttoeinnahme), der Reingewinn also rnnd 750 Rthlr. Im Jahre 1712 betrug die Auflage 1500 Exemplare und wurde die 1696 auf 1300 Rthlr. erhöhte Pacht weiter auf 2400 Rthlr. «etwa ein Sechstel der Bruttoeinnahme) erhöht, sodaß also der Reingewinn, wenn man die Herstellnngökostcn fünfmal höher rechnet als die oben angegebenen, rund 10000 Rthlr. betragen hätte. Es würden weiter zn nennen seilt die Hanauer Zeitung (gegr. 1678), die an der für das Korrcspondenzwesen so günstigen Lage Frankfurts teilnahm; der „Altonaische Merknr" (gegr. 1687! und der Altonaischc „Ncichspostreutcr" (gegr. 1696), beide Borteil ziehend aus der Gunst der Lage: auf dänischem Boden von deutscher Eensur nm beschwert über deutsche Borgänge schreiben zu dürfen. Den beiden Negcns- burgcr Zeitungen verlieh der Umstand, daß in Regensburg der Reichstag von 1663 bis 1806 seine Sitzungen abhielt, eine spezielle Bedeutung. Im übrigen hatten selbst bedeutendere Städte nur unbedeutende Zeitungen. 1673 erhielt ein Wiener Buchdrucker ein ZeitnngSprivileg bestätigt, ohne daß aber von seiner Zeitung eine einzige Nummer erhalteu geblieben wäre; .zu Ende des 17. Jahrhunderts ist nur die vom Buchdrucker G. B. Haque 1671 gegründete italienische Zeitung nachweisbar (bis 1721); un Jahre 1703 entstanden zwei neue von Bnchdruckcrn gegründete Zeitungen, die 1724 verschmolzen und als „Wienerisches Diarium" zur Staatszcitung erhoben wurdcu (jetzige Wiener Zeitnngj; ihr erster Pächter war der Buchdrucker und Buchhändler Peter van Abelen, der einen jährlichen Pachtschilting von 3000 Gulden zahlte. Berlin, das in den Jahrzehnten des Dreißigjährigen Kriegs auf diesem Gebiete gute Früchte hervorgebracht hatte, mußte sein Zcitungswescn nach dem Kriege zu völliger Unbedcutendheit herabsinken scheu: ciuc Zeitung 1658, vou der sich nichts als der Name erhalten hat, weiter ein unbedeutendes Blatt eines Buchdruckers, 1706 gegründet, das mit Beginn der zwanziger Jahre verschwindet. An seine 4» 5.2 2. Kapilcl: Der Büchermarkt. Stelle trat 1721 das erste Blatt, dem eine glückliche Zukunft beschicken war, die vom Buchhändler Rüdiger begründete (spätere „Vossischc") Zeitung. Auch sie war exklusiv privilegiert (der jährliche Kanon betrug 200 Reichsthaler): Sachsen, Österreich und Preußen hatten sich der Presse ihrer litterarischcn Centren versichert; Leipzig, Wien und Berlin traten in das Fridericianischc Zeitalter je mit einer einzigen privilegierten Zeitung ein. Rostock und Hildesheim besaßen seit dem Dreißigjährigen Kriege zunächst überhaupt keine Zeitung, bis 1705 in Hildesheim die heutige „Hildesheimer Allgemeine Zeitung" entstand und 1710 der Rostocker Universitätsbuchdrucker Weppling seiner Stadt die heutige „Rostocker Zeitung" schenkte. Dresden hat sich von 1718 bis 1730 mit einem geschriebenen Diarium beholfen; im Jahre 1730 erfolgte die Gründung eines Jntelligenzblattes, des spätern „Dresdener Anzeigers". Ähnlich besaß Straßburg seit dem Untergänge der alten, seit 1609 bestehenden Zeitung, also spätestens seit der Wende des 17. Jahrhunderts, keine Zeitung und erhielt erst im Jahre 1732 sein Jntelligenzblatt. Cassel bekam erst 1731 ein Jntelligenzblatt; Lübeck erhielt, nach seiner — nicht weiter nachweisbaren — Zcituug der 1690er Jahre, eine politische Zeitung erst zu Beginn der 1750er Jahre. Augsburg hatte eine protestantische, 1690 kaiserlich privilegierte (heutige AugSburger Abendzeitung), und eine katholische, 1695 kaiserlich privilegierte Zeitung (heutige Augsburger Postzeitung). In Stuttgart tauchten im zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts zwei dürftige, rasch verschwindende Unternehmungen auf; erst der 1729 gegründete Merkur hielt sich bis in die achtziger Jahre, um dann nach kurzer Pause 1785 sciue Auferstehung als „Schwäbischer Merkur" zu feiern. In Königsberg hielt sich die obenerwähnte Zeitung, im Besitz der Reußner, in Magdeburg die Vorgängerin der „Magdeburgischen Zeitung"; im Jahre 1730 ging sie an den Buchdrucker G. G. Faber über, dessen Nachkommen sie noch heute besitzen. In München erschien eine äußerst kümmerliche Ordinari-Postzeitung, in Nürnberg eine bescheidene Reichspostzeitung. Bon heute noch bestehenden Zeitungen gehen ferner außer den gelegentlich genannten auf damals gegründete zurück.- Lippstadter Zeitung (1709), Nicdlinger Zeitung (1714), Frankfurter Jntelligenzblatt (1721), Koblenzer Zcituug (1726), ^Kon- stanzer Zeitung (1728), Darmstädter Tageblatt (1739), Danziger Jntelligenzblatt (1739).^ Inhaltlicher Charakter der Zeitung. 53 Der inhaltliche Charakter der periodischen Littcratur änderte sich in demselben Zeitmaße und in der Art, wie es dem Charakter der Staaten- regicrung, den politischen Verhältnissen und der allgemeinen Steigerung des geistigen und wirtschaftlichen Lebens entsprach. Stielers „Zeituugs Lust und Nutz", Hainburg 1697, verwirft jede politische Beurteilung der Thatsacheu; „ein Urtheil in den Zeitungen zufellen j ist ungebürlich", sagt eines seiner Marginalien. Man liest die Zeitungen nicht darum, sagt Stieler, daß man daraus gelehrt und in Beurteilung der Sachen geschickt werden, sondern daß man allein wissen wolle, was sich hier und da begibt. Von einer öffentlichen Meinung, einer Durchdringung immer weiterer und tieferer Kreise mit immer weitern und tiefern Interessen, einer Ausbeutung der Zeitung für höhere und allgemeinere Zwecke keine Spur. Bescheiden blieb der Umfang. Drei bis vier Quartbogen wöchentlich erscheinen Stieler als der Gipfel der Leistungsfähigkeit; er findet es daun aber auch natürlich, daß „allerhand Lappalien" darin zusammengerafft sind. CS war natürlich, daß sich deshalb auch auf diesem Gebiet die holländische Konkurrenz bethätigte. Roderiaue begründete 1734 sein Gesuch um Zulassung und Privilegierung seiner K^stts äs OoloM« mit der Notwendigkeit, der Konkurrenz der französischen Zeitungen zu begegnen, mit denen Deutschland von Holland aus „gleichsam überschwemmt" werde. Genau mit demselben Zeitpunkte, der uns auch bei anderer Gelegenheit als Beginn neuer Bewegung entgegentreten wird, traten diese Zeitungen auf: 1680 die Klette üs I^'ds, der monatlich erscheinende Haager Neieuiö, 1688 das Amsterdamer Xonveau ^ouriuü Iluiveisel, 1690 die (z^ette äs ^instsrältiu, 1710 die (?Ä26t,ts ä'IItrselit: sicher oder wenigstens verhältnismäßig sicher (denn Beschwerden auswärtiger Höfe waren anch hier häufig genug) vor deutscher Censur. Der Drang nach solch freierer Bewegung war auch in Deutschland stark; das beweisen die häufigen Eingriffe, die städtische und staatliche Behörden nötig hatten, um das Zcitungswesen womöglich auf der alten Stufe des reinen tendcnzlosen Berichts festzuhalten, das beweist ferner die scharfe Gegnerschaft Stielers (1697) gegen den aufdrängenden Subjektivismus in der Berichterstattung. Und stark war für damalige Verhältnisse Verbreitung und Lektüre dieser Zeitungen alten Stils, die in der Thnt fast nichts anderes waren als die alte „Neue Zeitung" — weshalb sich auch Stieler über ihre Verbreitung so verwundert zeigt. Nicht 5>4 2. Kapital: Der Büchermarkt. nur Prediger auf dein Lande hielten sie gemeinsam mit ihren Schulmeistern und Schultheißen, sondern schon setzten sich in den Städten Lakaien, Stallknechte, Äalcfaktorcn, Gärtner und Thorhütcr zu einander und hielten ihr „Gespräch aus deu Avisen" — und doch, ineint Stieler unwillig, geht sie die Frage, was der König in Frankreich, der Papst und der Sultan zu Konstnutiuopcl mache, ebenso wenig an wie die, ob im Monde Menschen oder Geister wohnen mögen. Eine Geschichtschreibung des Zeitungswcsens begann.- anhebend mit Christian Weises Seluzäiusum Luriosuw äs I^eetions ^oveUarum und Ahasvcrus Fritschs Oiseui'Kus äs XoveUÄrum . . usu et üdnsu, beide 1676; von ihuen eingeleitet folgte eine ganze Littcratur über Nutzen und Schaden, Gebrauch und Mißbrauch der Zeitungen — besonders in herz- lich unbedeutenden akademischen Dissertationen niedergelegt.^ Ludewig in Halle (der auch einen „Discurs vom Gebrauch und Mißbrauch der Zeitungen" schrieb, Halle 1700), las ein Sonnabend-Kolleg über die Zeitungen (im Jahre 1700)5"; es erschienen ZcitungS-Schlttssel (Braunschweig 1720 fg.). Man darf in einer derartigen Verbreitung uud begierigen Aufnahme der Zeitungen kein wesentliches Merkmal des Fortschritts der buchhändlerisch-literarischen Entwickelung sehen. Der Blick der Zeitung ist durchaus nach außen gekehrt, durchaus der bunten Oberfläche der kommenden und gehenden Dinge zugewendet, und über diesen Zcitungötitzcl (1679 Hartmanns „Unzcitigc Neue Zeitungs-Sucht") hatte schon Fischart gespottet. Wer zu regieren und an der Regierung teilzunehmen hat — sei es an der des Staates, sei es an der der Stadt —, wer nach Konstellation der Staaten und Elemente seine Maßnahmen zu treffen hat, wer um gelehrter und lehrhafter Interessen willen kennen muß, was der Lauf der Welt die letzten Tage mit sich gebracht hat, wer endlich als wohlhäbigcr Bürger mit seinesgleichen auf der Bierbauk, wer als Glied eines gebildeten geselligen Kreises — wie nun auch das Frauenzimmer ansänge — mit parlieren will: der ist es nach Sticler, für den die Zeitung, und dies sind die Gründe, warum sie für ihn geschrieben ist. Knechte und Mägde dagegen sollen der Zeitungen müßig gehen, und ebenso sollten Handwcrkslcute, gemeine Bürger nnd Bauern auf dem Laude lieber ihrer Hantierung abwarten und ein Kapitel aus der Bibel lesen." Zeitunasgeschichtc, Zeitungskollcg. Die „gelehrten Zeitschriften". 55 Von vicl größerer und von viel uumittelbarerer Bedeutung für den Buchhandel aber waren andere neue Eutwickclungcn ans dein Gebiete der periodischen Littcratur. „Mau liest die Zeituugcu nicht darum, daß man daraus gelehrt und in Beurteilung der Sachen geschickt werden, soudern daß man allein wissen wolle, was sich hier und da begibt." Welcher ungeheuere Fortschritt sollte sich hier vollziehen! Eine Saat, von der Leibniz geträumt hatte, sollte, zum Teil wirklich vou ihm selbst gepflegt, aufgehen. Im Jahre 1700 erfolgte, nach Pariser (1634) und Londoner Beispiel (1662), die durch Leibniz bewirkte Gründung der Königlichen Societät der Wissenschaften zu Berliu; uud in demselben Jahre wurden in Hannover die Monatlichen Auszüge aus allerhand neu herausgegebenen nützlichen und artigen Büchern eröffnet, herausgegeben (1700—1702) von Eckart, dein Sekretär Leibuizcuö, ein Unternehme» aber, das in der That Leibniz selbst angehört^: kurze Auszüge von gut gewählten Büchern aus allen Fakultäten, durch Anmcrkungeu und Zwischcnrcden über den Verfasser, seine sonstigen Schriften sowie inhaltlicher Natur erläutert; au, Schlüsse jedes Hefts „Neue Zeitungen von gelehrten Sachen", d. h. allerhand littcrarischc, besonders bibliographische Miscellen. Es sind dies zwei Ereignisse, in denen von den Plänen, die Leibniz drei Jahrzehnte vorher entworfen hatte, Wirklichkeit- wurde, was dnvou wirklich werden konnte uud sollte. Daß es aber wirklich werden sollte und mußte, war daraus zu ersehen, daß der Hannoversche Auszug nicht die erste der „gelehrten Zeitschriften" war, und daran, wie rasch sie sich vermehrten. Wie auf den politischen uud HaudclSbrief die Zeitung, so folgte auf den Gelchrtenbricf die Zeitschrift, auf die Zeitung das (nichtpolitische) Jourunl. Das Ausland, auf das Leibniz selbst verwies, hat unscrn Deutschen das Vorbild gegeben: seit 1665 erschien in Paris das 5ouiim1 des L^vans, das nicht nur alsbald, wie sich versteht, in Amsterdam nachgedrückt wurde, souderu auch schon 1671 im deutschen Klciupariö, iu Leipzig, iu lateinischer Übersetzung herauskam; seit 1668 erschienen in Rom das (^ioi'imls cle' LetterM, in England seit 1665 die ?Iiil08ozM<Äl "Ii'lmsaetions, seit 1682 die ^Vsslcl^ Memorials t'or Iiis inMiiious. In demselben Jahre 1682 nun begannen in Leipzig die ^.ew Lruäiwrum zu erscheinen (bis 1782): die erste — noch lateinisch geschriebene— Littcraturzcituug iu Deutschland, monatlich erscheinend, herausgegeben vom Leipziger Professor Otto Mcnckcn unter Mitarbciterschaft von 56 2. Kapitel: Der Büchermarkt. Lcibniz, F. B. Carpzov, Valentin Albcrti u. a., unterstützt, wenigstens in den ersten Jahren, vom Kurfürsten mit jährlich 200 Ncichsthalern (wofür „ein und ander Hauptbuch" an die kurf. Bibliothek zu liefern war).22 Im Jahre 1688 folgten Thomasius' Freymüthige . . Gedanken oder Monathsgcsprnche über allerhand Materien, fürnehmlich aber neue Bücher Kalle; bis 1690) — die erste deutsch geschriebene gelehrte Zeitschrift und bestimmt für den uustudierteu Bürger. Die Li>uen>6i'iäs8 littkrarms (Hamburg 1686), die Aova littörarm maris LaMiei et Sövlkilltrioms (Lübeck 1698—1703, Lübeck und Hamburg 1704—1707, id. und Leipzig 1708) schlössen sich an das Vorbild der ^ew ZÄucli- wrnrn an. Die Freymüthigen Gedanckm über allerhand, fürnehmlich aber neue Bücher (Halle, 1690), Tenzels Monatliche Unterredungen . . von allerhand Büchern und andern annehmlichen Geschichten (Leipzig 1689 —1698), fortgesetzt in Tenzels Curioser Bibliothek (Leipzig 1704—1706) und dem Ausführlichen Bericht vou allerhand neuen Büchern und andern Dingen (Leipzig 1708—1710), die Gothaer „Novellen aus der gelehrten und curiösen Welt" (Frankfurt und Gotha 1692—1697) nahmen Thomasius zum Vorbild, freilich ohne seinen Ton zu treffen. Das Journal äs Ulmiboui'g (1684—1696) und das Xouvsau Journal äes Ltzg.v!M8 in Berlin (1696—1698), eine zweimonatliche allgemeine wissenschaftliche Nundschan, richteten sich unmittelbar nach dem Muster des Journal äss Ltzavims. Mit dem 18. Jahrhundert mehrten sich dann diese litte- rarischcn und kritischen Journale. Es waren nicht nur allgemeine gelehrte und litterarkritische Journale, die geschaffen wurdeu. Eiuc Fülle von Fachjournalen entstand; im letzten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts noch begannen A. H. Franckes OdLervationES LiWeae (Halle 1695). In das Jahr 1696 füllt auch schon der Beginn von Talanders (d. h. des Jenaer Professors August Bosc) Frantzösischen Usliccms Monaths-Früchten, oder getreuen Übersetzungen und Auszügen allerhand . . Frantzösischen Schrifften. Eine „Gründliche Nachricht" vom Jahre 1718 zählt 63 deutsche, 21 lateinische und 17 französische Journale, ihre „Continuation" von: Jahre 1720 50 deutsche, 21 lateinische und 17 französische, ihre „Andere Continuation" (1724) führt 65 deutsche, 18 lateinische, 13 französische, die Curieuse Nachricht vom Jahre 1716 — die freilich allen Kehricht zusammenfegt — gar 115 deutsche (und lateinische) und 24 französische. Geschichtsschreibung des gelehrten Zcitimgswescns. N7 italienische und holländische Journale auf. Unter den letztcrn befinden sich 40 gelehrte und litterarkritischc Journale allgemeinen Charakters, 16 historisch-politische, 7 die beide Richtungen vereinigen; 22 theologische, 5 philologische, 4 juristische,. 3 medizinische und medizinisch-physikalische Journale, 1 philosophisches Journal; 1 Journal der akademischen Angelegenheiten, 1 Journal der Disputationen; 2 moralische, 5 vermischte Journale; je 1 Journal der Reisen, der Städte, der schwedischen Dinge; 3 Zeitungscrtrakte, 1 Journal der Journale; 1 Gcschichtskalender; der Leipziger Meßtatnlog.^ Nach der besonnener verfahrenden „Gründlichen Nachricht" stellt sich der Stand nur der deutsch geschriebenen Journale bis 1716 wie folgt: allgemeine gelehrte und litterarkritischc 22, historisch- politische 2, beide Richtungen vereinigenden, theologische 10, philologisch 1, Schulwesen 1, Bücher und Disputationen betreffend 1, moralische 2, schwedische Famen 2, vermischt 1, Journal der Journale 1. Journale der Journale — in Frankreich ein ^ourn^l än -lournt»! 1670 — entstanden, entsprechend den „Monatsextraktcn" auf dem Gebiete der politischen Zeitung. „Erstlich überhebe ich dich der Arbeit, daß du nicht alle Monathlichc Schrifften dir anschaffen und durchlesen darfst. Vor das andere, will ich auch, wenn es nöthig und möglich ist, eine OnUation der Keesnsiou mit denen Reeensirten LeriMs anstellen. Vor das dritte solst du eine genügsame Nachricht und Lxtraet, aus denen Lx- traewu haben", heißt es in einem solchen.^ Seit den achtziger Jahren des 17. Jahrhunderts entstand eine Lit- teratur natürlich auch des gelehrten Jourualwescns. Sie wurde eröffnet mit Konstantin Wolfs Os?dotic> Lpukinöi'iämu eruäitoi'um inventoi'ö, 1689: die Zeit war der irrigen Ansicht, daß Photius' in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts entstandene sogenannte Bibliothek (ein Bericht, den Photius über seine Lektüre seinem Bruder auf dessen Wunsch erstattete) eine Art littcrarischer Monatsschrift gewesen sei. Es folgten Junckers Leusämsrng., Leipzig 1692, Struves Intrnäuetiv (1704) und — von den aus Junckers Schrift abgeleiteten Partien der Morhof, Vogler- Maibom, Rcimmann abgesehen — die dritte von Joh. Alb. Fabricius veranstaltete Ausgabe des Morhofschen Polyhistors (1732). In der vierten Ausgabe, 1747, ist die von Joh. Joach. Schwabe bis zum Jahre 1746 fortgeführte und so etwa 60 Jahre umfassende Fabriciussche drsvi8 Xot-itig, slplmdstiek ^Iiemsriclum litsraiinm auf fast 800 Journal- 2. Kapitel: Der Büchermarkt, titcl angewachsen, Kommt diese hohe Zahl freilich nur dadurch zu stände, daß dabei, willkürlich und lückenhaft, auch das eigentliche Zcituugswesen berücksichtigt ist: groß war die Zahl der Journale trotzdem, und den Zeitgenossen erschien sie ungeheuer. Schon drei Jahrzehnte vor dem Entstehen des Schwabeschcn Verzeichnisses, im Jahre 1715, waren Zchildernngen möglich, wie die, „daß viele Buchläden nicht mehr Buch- lcidcn, sondern 5oni'im1-Lädcn heißen möchten, auch die Buchhändler mehr ^«nrmrl-^lkmoriüls als Bücher->1smorm1e zu sxi»6'!l schast, über das Verhältnis der Eltern zu den Kindern, über Mode, über religiös-philosophische Fragen handeln, von Joh. Jac. Bodmer und seinen Freunden herausgegeben, leiten mit ihrem Beispiel die große Zeit der moralischen Wochenschriften ein. Nun folgten, von 1723 bis 1728, Leipzig mit acht, Hamburgs mit neun Weilern moralischen Zeitschriften, ferner je eine in Frankfurt, Wahrburg, Dresden, Eislebcn, Budissin, zwei ohne Ort. Die bedeutendsten waren der Hamburger Patriot (1724 —1726), herausgegeben von Brockcs und seinen Freunden: die Nummer kostete 6 Pf., die Abonnentenzahl betrug schon 1724 5000, und Gottscheds Vernünftige Tadlerinnen (1725—1726) und Biedermann (1727). In den dreißiger Jahren erschienen in Hamburg und Göttingen je fünf, in Leipzig, Dresden, Danzig und Hirschberg je zwei moralische Wochenblätter, erschien in Halle, Berlin und Altona je eine Wochenschrift. Im ganzen sind so von 1713 bis 1738 50 moralische Zeitschriften erschienen: von 1713 bis 1719 drei, in den zwanziger Jahren 26, in den dreißiger Jahren 21. „Ihr seid es etliche Jahre her gewohnt, liebe Landes-Leute", sagt Gottscheds „Biedermann" 1727, „daß ihr wöchentlich ein paar moralische Blätter durchleset." Außerordentlich rege war die Mitarbeit: „Die Menge der Briefe wächst täglich an", heißt es einmal in den Tadlerinnen, und außerordentlich, weit über den Erscheinungsort hinaus, die Verbreitung: „Bon den französischen Grenzen bis nach Moskau sind ohngcfähr 300 deutsche Meilen; so weit wird der Patriot hochgeschätzt", sagt Gottsched. Gleichzeitig endlich eine ganz andere neue Entwickelung auf dem Gebiete der altcu Zeitung: die des Anzeigewcscns.^ Auch hier sind England und Frankreich uns vorangegangen. Das älteste bekannte Inserat in England ist vom Jahre 1649, vom Jahre 1652 die älteste bekannte englische Büchcranzcige. Die frühesten bekannten Inserate in Deutschland enthält das 4. Stück des Jahrgangs 1665 der Berliner „Einkommenden Ordinari Postzeitungen"; unter den Anzeigen befinden sich Bücherankün- diguugen. Die Leipziger Zeitung druckte ihr erstes Inserat in der Nummer vom 20. Mürz 1700: eine Büchercmzeigc; mit dem Jahre 1714 beginnen ihre gerichtlichen Avertissements, Lotterieankündigungcn und noch sehr vereinzelten gewerbliche Inserate; seit 1720 stehen Inserate fast in jeder Nummer. Um diese Zeit ist ein Jnseratcnwcscn vorhanden, freilich noch wenig entwickelt. In der spätern Vossischcn Zeitung, die meist acht i!l.> L. Kapitel: Ter Biicherinarkt. Seiten (Kleinoktav) enthielt, beschränken sich die amtlichen und Privatanzeigen in den zwanziger Jahren (1722 fg.; es sind nur Büchcranzcigcn, HanSvcrkäusc, Wohuuugsvermictuugen und Lottcrieanzcigen) auf deu Raum von höchstens zwei Seiten, häufig war aber eiue halbe ausreichend. Inzwischen aber hatte sich bereits, in gefährlicher Konkurrenz für die politischen Zeituugeu, dcucu sich im Jnscratcnwescn eine neue finanzielle l^rnndlage zu bereiten begann, das spezielle Inseraten-, das sogenannte Intclligenzblatt zu entwickeln begonnen. In Frankreich entstand das erste bereits im Jahre 1633, und bis zum Beginn der 1760er Jahre war deshalb dort die Annonce der politischen Blätter unbekannt; das Jnscraten- wescn wurde ganz von den Adrcß-Eomptoirs besorgt, deren erstes in Paris im Jahre 1630 eröffnet wurde; seit 1633 wurden die in: Pariser durslcu ä'aärssLs st. äs leuLontre auslicgcnden eisten, in die man seine Anliegen oder Angebote eintrug, als 1?6ni1Is8 ckn dnröim cl'nclresse gedruckt. In England — wo die spätern politischen Zeitungen des 17. Jahrhunderts schon ziemlich zahlreiche Auuouccn zeigen und mit Beginn des 18. Jahrhunderts das Jnscrntenwesen der politischen Zeitung eine außerordentliche Ausdehnung nunahm — wurde 1637 das Londoner (Meo of InwUigknck, 1657 das erste Jntclligenzblntt gegründet. In Deutschland machte Wierings NclationS-Eourier in Hamburg, gegründet 1673, den ersten großen Versuch, das Jnscratenwcsen der politischen Zeitung anzugliedern. Piermal wöchentlich erscheinend, brachte er neben dem politischen Texte Nachrichten „von Kauften nnd Verkauffcu" und Inserate nicht nur aus Hamburg selbst, soudcrn anch aus der Umgebung; so zahlreich oft, daß die „sogenannten XoMeat,ion8 oder ^vkitissemsnts" die Hälfte des Advisenblatts ausmachten. Aber während das Jnseraten- rcsp. Jntelligenzblattwesen in England und Frankreich damals schon vollkommen entwickelt war, dauerte es in Deutschland noch ein halbes Jahrhundert, bis seine Entwickelung recht in Fluß geriet. Ungeachtet des Anklangs und der großen Verbreitung, die die „Wieringsche Zeitung", wie das Hamburger Blatt später hieß, sofort gefunden hatte, war die Einrichtuug so neu, war man so sehr an die altväterischcn Mittel des Ausrufs, des Anschlags, der Verlesung von der Kanzel gewöhnt, unterschätzte man namentlich das diesbezügliche Bedürfnis so stark, daß die Buchdrucker sich vou der Grüudung besonderer Jntelligenzblätter nichts versprachen und die Einrichtung großenteils erst durch behördliche An- Die JutMgenzblätter, .!)'. rcgung und Verordnung in Vaug gebracht worden ist. Der Frankfurter Senat bot verschiedenen Buchdruckern ein entsprechendes Privileg wiederholt vergeblich an, bis endlich Ant. Hcinscheidt — unmittelbar und ausdrücklich an das Beispiel von Paris und London anknüpfend — das Unternehmen wagte und seit 1722 die Frankfurter Frag- und AuzcigungS- nachrichtcn herausgab. Sic brachten neben den Anzeigen Artikel gemeinnützigen, besonders litterarischen Inhalts; politische Nachrichten erst seit 1802. In demselben Jahrzehnt, im Jahre 1727, wurde durch königliche Verordnung das preußische „Jntelligentz-Wcrk" ius Leben gernfen. Eine erste KabincttSordrc trug den Berliner Behörden auf, uach dem Beispiel anderer europäischer Haupt- und Handelsstädte auch in Berlin die Gründung „wöchentlicher Frage- und AnzeigungSimchrichtcn" zum Besten des Publikums zu bewerkstelligen; eine zweite dehnte die Anordnung auf die größcrn Provinzialstädte, wie Magdeburg, Halle, Königsberg, Stettin, Minden, Duisburg, Danzig, Marieuwcrdcr, aus. Das Berliner Jutelligcnzblatt vcrzeichuet Sachen die gestohlen, Personen so Bedienungen suchen, Bier-, Brot- uud Fleischtarc, enthält Gcschästo- und zahnärztliche Annoncen. Die Einrichtung galt uicht nur dem Besten des Publikums, sondern war in erster Linie als staatliche Einnahmequelle gedacht: dic Einkünfte des gesamten JntelligenzblattwcsenS fielen dem von Friedrich Wilhelm I. gestifteten Militärwaisenhaus iu Potsdam zu, das durch Privilegien von 1727 und 1734 das ausschließliche Recht zur Hcrauo- gabe der Jntclligenzblätter und zum Abdruck von Jntelligcnzartikeln erhielt. Die amtliche Vertretung hatten die Postämter, die verwaltende Behörde war das Berliner Gcncralpostamt, dem die Filialkontore in den Provinzialhauptstädtcn untcrgcordnct waren; es konnten aber ebenso auch Privatuuteruehmer privilegiert wcrdcu. Anfangs durftcn nnr dic Jntelligcnz- blättcr Anzeigen aufnehmen, während allen übrigen Zcitungöbcsitzcrn die Veröffentlichung aller Verkauf, Auktioueu, Subhastatioucu u. s. w. betreffenden Jnscratc verboten war. Auf ihren Einspruch hin erreichten sie die Änderung, daß die Anzeigen auch in den übrigen Blättern erscheinen durften, wenn sie gleichzeitig, in einem Jntelligenzblatt eingerückt wurden oder schon früher darin veröffentlicht worden waren. Von diesem Intelligenzzwang (der bis zum Jahre 1850 bestanden hat» konnte sich eine Zeitung nur durch die Entrichtung einer bcsondcrn Abgabe an das Militärwaisenhaus befreien; entbunden davon aber waren «4 2. Kapitel: Der Büchermarkt. „zu Nutz und Frommen des Buchhandels" die sogenannten räsonnicrenden Mcheranzcigen. Johann Peter von Ludewig, der Kanzler der Universität Halle, hielt in der ersten Nummer der Wöchentlichen Hallischen Frage- und Anzeigungs- Nachrichten, 1729, dem preußischen Jntclligcnzblattwescn die Einführungsrede. Staatsgeschichtcn, so sprach er, seien dem gemeinen Manne nur schädlich; es sei höchst überflüssig, daß sich der Kauf- oder Handwerksmann den Kopf darüber zerbreche, ob die österreichischen Niederlande befugt seieu, in Ost- uud Westindien einen neuen Sechandel anzufangen; die Verbreitung der politischen Zeitungen sei mehr zu hemmen als zu befördern. Der „Intelligenz-Zettel" dagegen sei für Bürgers- und Bauersmann von wahrem Nntzen und Segen. Er unterrichtet darüber, was in der Stadt zu kaufen und zu verkaufen ist, in den Familiennachrichten nimmt der Leser an Freud und Leid der Nachbarn Teil, der Thorzettel befriedigt die Neugier des Bürgers, der zu wissen begehrt, was für Fremde zugereist sind, an den Steckbriefen kann sich jedermann ein warnendes Beispiel nehmen, die Wctterprophezeiungcn sind wertvoll für den Landinann. Aber obgleich der lebhafte Einspruch, den die preußischen Zeituugsbesitzer gegcu den Jntelligenzblattzwang erhoben, zeigt, wie wichtig das Inserat damals bereits für die deutsche Zeitung war, haben sich die Jntelligenzblätter in? allgemeinen doch nur schwer und langsam eingebürgert. An die Zeitung als systematisch und umfassend gehand- habtcs Mittel des öffentlichen Nachrichtcnverkehrs mußte sich das deutsche Publikum erst gewöhnen, und gauz geschwunden ist diese Scheu vor der Öffentlichkeit nicht eher als im 19. Jahrhundert. „Schnacken-Hansen und Possenreißer" kränkten die Herausgeber, belustigten das Publikum „aus Trieb ihres niederträchtigen Gcmüths" mit Einsendung erdichteter Anzeigen, und als Frankfurt gleich im ersten Jahrgang seines Jntelligenz- blatts die Namen der Getauften, Proklamierten, Kopulierten und Beerdigten einrücken ließ, liefen von Eltern und Verwandten die heftigsten Proteste ein. Nicht anders dachten aber auch städtische Behörden. Leipzig hat infolge des Ratswiderstands ein Jntelligcnzblatt (aus dem das Leipziger Tageblatt hervorging) erst im Jahre 1763 erhalten. Der Leipziger Buchhändler Dav. Richter mußte seinen „Frag- und Anzeiger", den er im Jahre 1733 gründete, infolge der Ccnsurschwierigkeitcn, die ihn? der Rat machte, schon nach einigen Monaten eingehe?? lassen. Als Jntelligcnzblätter. «>,'> 1737 von anderer Seite um Konzession und Exklusivprivilegieruug des Unternehmens nachgesucht wurde, scheiterte das Gesuch an einem Gutachten, in dem die Bücherkommission in Gestalt einer Kritik des „Hnllischen Intelligenz Zcddcls" die Schädlichkeit der Jntelligenzblütter nachwies. Man fand in dein Halleschen Blatte „gar wenig, daraus dem Publica ein Borthcil zuwachsen tönte, vieles auch, welches zu publiciren bedenklich geschienen". Die Nummern des Halleschen Blattes wurden eingeleitet mit einer von einem der Professoren verfaßten und auf den Zeitlauf gerichteten historischen Relation, z. B. der Beschreibung der Salzburgischen Emigration, oder einem Kommentar über die neuern Lcmdesgcsetze; darauf folgten Büchcrreccnsionen und dann die Anzeigen der in und außerhalb Halle zum Verkauf stehenden Grundstücke und andern Sachen, der in benachbarten Ämtern und Gerichten konfirmierten Käufe, gestohlener Sachen, die Liste der in Halle angekommenen und wieder abgereisten Personen, Verzeichnisse der Geborenen, Verstorbenen und Verheirateten, Braulose (in Halle war das Brauen nach dem Lose üblich), Preise von Viktualien. Das Gutachten findet die Büchcrreccnsionen dein Privileg der Lrnäiwrura zuwider, die öffentliche Bekanntmachung der zum Kauf feilstehenden Häuser dem Lokalkredit höchst nachteilig, die Veröffentlichung der Namen derjenigen, welche von den Müttern unehelicher Kinder als deren Väter angegeben würden, nicht ohne Bedenken; die Liste der Verstorbenen habe man in Leipzig im Gegenteil stets so viel als möglich unterdrückt, „damit die gefährlichen Nachbarn nicht Gelegenheit haben möchten, von dießer Stadt, insonderheit gegen die Mcßen, an die auswärtigen etwas nachtheiligeö zu schreiben"; die Bekanntmachung der ankommenden Fremden konnte nach der Ansicht der Bücherkommission niemandem nützen als denen, „so die frembden mit ihren Zuspruch zu in- commodiren pflegen"; Preisverzeichnisse der Viktualien waren nach ihrer Ansicht zwecklos, weil sie von Woche zu Woche schwankten; ein Ms pronidönäi auf die Bekanntmachung gestohlener Gegenstände wurde für ganz unmöglich erklärt. Immerhin, der Anfang war gemacht, und die neue Einrichtung faßte mehr und mehr Fuß. Im Jahre 1724 wurde in Hamburg ein zweites, 1725 wurde in Hanau, 1728 in Basel, 1730 in Dresden, 1732 in Straßburg und Hannover, 1734 in Weimar, 1736 in Stuttgart, 1740 in Ansbach ein Jntelligenzblatt gegründet. Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 5 «!«; 2. Kapitel: Der Büchermarkt. Gerade das Gebiet der periodischen Litteratur zeigt den fortschrittlichen Charakter des geistig-litterarischen Lebens Deutschlands von der Mitte des 17. bis gegen die Mitte des 18. Jahrhunderts aufs schlagendste: das fortschrittliche literarische Leben Deutschlands wurde intensiver, deutscher, norddeutscher. Und ist uns diese Wandlung einmal auf einen: Gebiete aufgegangen, dann entdecken wir jene fortflutende Strömung, die sich durch das altzeitlichc Netzwerk hindurchbewegt, leicht auch auf allen andern Gebieten. Werfen wir, ehe wir den die periodische Litteratur einschließenden Gesichtskreis zu dem die litterarische Produktion überhaupt umschließenden ausdehnen, einen Blick auf das Bibliothekswesen und die äußere Erscheinung des Buches. Die öffentlichen Bibliotheken werden zahlreicher; raumsparende Aufstelluug wird allgemeiner; Kataloge werden angefertigt und gedruckt; man schreibt über die Pflichten des Bibliothekars, über Wesen, Nutzen, Einrichtung der Bibliotheken; eine Geschichte des Bibliothekswesens entsteht, wie — wir werden davon in einem spatern Kapitel zu redeu haben — eine Geschichte der Bücher, der Gelehrten, der Litteratur. Im Jahre 1664 erschien in Zürich ^oli. Umir. HottinM'i LidliMiees- rinL ^n!uii'iMi't.iwL, 1696 in Jena Bure. G. Struves Geschichte der Bibliotheken und Bibliothekare aller Zeiten (Lm'stolg, aü Od. Lollarinm sw.), von andern Schriften zu schweigen; Lambeck, der kaiserliche Hof- bibliothckar zu Wien (f 1680), macht diese Dinge zum Gegenstand öffentlicher Vorträge; sie bilden die Einleitung in das Studium der Erfahrungs- wisscuschaften: 1670 (Helmstedt) erscheint Voglers Introäuetio . . in notitmm . . bonorum s<:riz)t.orum, 1695 (Lüneburg) Morhofs Polyhistor. Die Universitätsbibliotheken waren im allgemeinen in beständigein, teilweise starkem Wachstum begriffen. Stark wenigstens für damalige Verhältnisse; die meisten deutschen Universitätsbibliotheken traten ins 18. Jahrhundert mit einem Besitz von einigen oder mehreren tausend Bänden ein, blieben also hinter den großen Privatbibliotheken zurück. In dem Bibliothckskatalog der Universität Greifswald sind bis zum Jahre 1713 gegen 1100 Bände eingetragen, im Jahre 1748 waren es ihrer 5286; die Universitätsbibliothek iu Wittenberg zählte 1690 4390, die zu Herborn im Jahre 1770 9870 Bände. Kräftiger gediehen in diesem Zeitalter fürstlichen Glanzes die Hofbibliothekcu. Die Wolfenbttttclcr Hofbibliothek zählte 1666 18413 Werke oder 116 359 Bände. Zu den bedeutendsten gehörten die großen Stadtbibliotheken: die Hamburger zählte Fortschritte im Bibliothekswesen. 67 schon im Jahre 1700 25000, die Leipziger im Jahre 1711 14000 und im Jahre 1733 30000 Bände. Bezeichnend für die Geschichte des Bibliothekswesens im 17. Jahrhundert aber ist es, daß die Verwaltung der größern Bibliotheken eine geordnetere zu werden begann, indem, ganz entsprechend der Entwickclung der diesbezüglichen Littcratur, mehr und mehr mit bibliothekarischen Kenntnissen ausgerüstete Gelehrte an ihre Spitze gestellt wurden, daß eine Ermöglichung der Regelmäßigkeit der Vermehrung des Bestands angestrebt wurde, und daß wir ein Hiudrängeu zu größerer Öffentlichkeit der Bibliotheken gewahren. Die Universitätsbibliotheken waren lange Zeit, und so auch in unserm Zeiträume noch, in der Hauptsache auf Schenkungen und Vermächtnisse angewiesen. Die Geschichte der Gießener Universitätsbibliothek zählt im Verlaufe der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts 117 Schenkgeber, die ihr zusammen 40 Neichsthaler, 12 Gulden und 536 Bücher verehrten; 1753 fiel ihr ein Vermächtnis von ca. 3300 Bänden zu. Die Bibliothek der Universität Herborn zählte im Jahre 1607 964 Werke, im Jahre 1770, wie wir vorhin hörten, 9870 Bände: und diese Vermehrung ist fast ausschließlich auf dem eben genannten Wege zu Stande gekommen; in den Jahren 1667, 1674 und 1686 fielen ihr drei Pro- fcssorenbibtiothcken von über 900, ca. 3600 und annähernd 2600 Bänden zu. Ähnlich waren die Verhältnisse im städtischen und kirchlichen Bibliothekswesen. Der Danziger Bibliothek erstanden in den ersten drei Vierteln des 17. Jahrhunderts etwa 100, der Hamburger von 1649 bis 1691 gegen 50 Schcnkgeber. Die pommersche Kircheuordnung von 1690 schreibt den Pfarrherreil vor, die Leute zu bitten und zu ermahnen, daß sie durch Testamente der Kirchen Libcrcicn verbesserten. Indessen ist, wie gesagt, hierin seit dem 17. Jahrhundert eine Wendung zum Bessern zu verspüren. Besondere Verordnungen die Vermehrung der Bibliotheken betreffend wcrdeu häufiger. An den Universitäten mußten vielfach die Graduierten an die Bibliothek einige Thaler oder Bücher schenken; an die öffentliche Bibliothek zu Lübeck mußten 2 "/„ der Einnahmen aus den Büchcrauktioucn abgeführt werden; in Regcnsburg hatte jedes ucuc Nats- mitglied für die Bücherei einen Beitrag von 50 Gulden, in Eisenach jeder neue Pfarrer einen solchen von zwei Ncichsthalern für die Kirchcnbibliothek zu leisten; in Detmold wurde von den angehenden Advokaten, in Hcilbronn von jedem Ncunngcstclltcn eine BibliothckSsteuer erhoben; in Ansbach 2. Kapitel: Der Büchermarkt. hatte seit 1731 jeder neue Staatsbeamte je nach Art seines Amts zwei bis acht Gulden an die Bibliothek abzuführen; die Stuttgarter Negierungs- bibliothek wurde 1624 aus den Strafgeldern der fürstlichen Kammer begründet (jährlich 50 Gulden, die dann 1766 an die neue öffentliche Bibliothek kamen) und bekam außerdem 15 Gulden Zins von einem dazu bestimmten landwirtschaftlichen Kapital, die Privileggeldcr der Stuttgarter und Tübinger Buchhandlungen (ebenfalls bis 1766) und — seit dem Befehl vom Jahre 1710 — alle württembcrgischen Pflichtexemplare.^ Der kurfürstlichen Büchersammlung zu Berlin flössen von 1664 bis 1692 jährlich im Durchschnitt 324 Thaler Straf- und Dispensations- gclder zu. Ähnliche Bestimmungen waren auch in anderen Orten getroffen. Größeren Bibliotheken wurden auch schon bestimmte Jahresgeldcr ausgesetzt. In älterer Zeit begegnet dies nur ganz vereinzelt, wie z. B. in Augsburg, wo die Stadtbibliothek aus dem Ärar jährlich 50 Gulden erhielt. Bei den kirchlichen Büchereien, die allerdings selbst in den größeren Städten von besonders mäßigem Umfange blieben, waren wohl öfters kleine Stiftungsknpitalien vorhanden, dcrcu Zinsen zur Instandhaltung und Vermehrung dienten. Ein Beispiel einer solchen Kirchenbibliothek ist die Rostockcr zu St. Marien, die, ohne daß Schenkungen häufiger zu verzeichnen sind, das ganze 17. Jahrhundert hindurch regelmäßig verwaltet und fortdauernd vermehrt wurde; im Jahre 1699 hatte sie es auf gegen 600 Werke gebracht. Die Gründung der Schulbibliothekcu fällt sicher oder wahrscheinlich in unscru Zeitraum; eine Zusammenstellung zählt, ohne Vollständigkeit zu erstreben, deren hundert auf. Dabei bestand ein unverkennbares Hindrängen zu größerer Öffentlichkeit; namentlich viele fürstliche und städtische Sammlungen werden ausdrücklich als öffentlich erklärt; die kurfürstliche, dann königliche Bibliothek zn Berlin war seit 1693 mehrere Stunden täglich, 1734 ihr Lesesaal täglich sechs Stunden geöffnet; an großen Handelsplätzen entstanden kaufmännische Gcnosscnschaftsbibliothckcn, so in Hamburg 1735, schon vorher in Leipzig; es treten verschiedene größere private Bibliothcksstiftungen mit der ausgesprochenen Absicht ans Licht, der Gesamtheit zu dienen: schon im Dreißigjährigen Kriege in Königsberg (Wallenrods, zu Ende des Jahrhunderts in Bautzen (Gersdorff). °° Wir haben von der äußern Erscheinung des Buchs gesprochen. Eine allmähliche Wandlung vollzog sich auch hier. Die Initialen verlieren nn Wandlung in der Ausstattung. Deutschsprachliche Litteratur 1700—1740. 69 Größe; ja wir bemerken in Druckereitaxen schon des endenden 17. Jahrhunderts, wie die verzierten Initialen und Leisten in den Hintergrund zu treten beginnen'"; die rot und schwarzen Titel kommen mehr und mehr ab. Was den Einband betrifft, so interessiert uns an dieser Stelle durchaus nicht der Einband des gutgestellten Hofbuchbinders, die Ent- wickclung dcö von reichen Liebhabern veranlaßtcn Kunsteinbands; unö ist dies das Wesentliche, daß wir von der vor unserm Zeitraum liegenden Periode her in die nach ihr liegende hinein den großen Zug vom Holzdeckel- und Pergament- zum Halbfranz- und Pappband vor uns sehen, d. h. eine Zunahme der Handlichkeit und Billigkeit des Einbands, mit der Zunahme des Büchcrgebrauchs in Wechselwirkung stehend. Und welches Bild bietet nun die Geschichte des Buchermarkts der ersten vier Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts, wenn wir zunächst die Zusammensetzung der allgemeinen Klasse deutschsprachlicher Produktion weiterverfolgen? Die Meßkataloge von 1701, 1710, 1720, 1730 und 1740 verzeichnen: Tcutsche Historische, Politische, Geographische, Poetische und Kunstbücherv» Leipziger Ostermeßkatalog 1701 . . . 47 33 1710 . . . 98 149 1720 . . . 63 143 1730 . . . 75 1S7 1740 . . . 80 233 Im Ostermeßkatalog 1740 sind 207 lateinische Werke, 242 theologische Schriften in deutscher Sprache; 76 deutsche juristische und medizinische Schriften und 235 deutsche Schriften der allgemeinen Klasse verzeichnet. Die Gegenüberstellung der Gliederung des Büchermarkts um die Mitte und am Ende unserer Periode ergibt also folgendes Bild: Ostermeßkatalog 1701 1740 27 °,„ Deutsche theologische Schriften........... 24°/« 31 °/° Zusammen -S °/o 53 Deutsche juristische und medizinische Schriften. . . 8 °/° 12 °,o 13 °/° 30 °,„ Zusammen 21 °/» 42 °/„ 7u 2. Kapitel: Der Büchermarkt. Im Ostermeßkatalog 1710 zeigt das geschichtlich-politische Gebiet 39, das geographische — gebildet fast ausschließlich aus historisch-merkatorisch- geographischen Beschreibungen — 20, das belletristische 15 Artikel (Gedichte von Philander von der Linde u. a., zwei Gedichtsammlungen — 6. Theil. und 7. Partie —, drei Hofromane, drei Werke von Christian Weise, eine Sammlung aus Lohensteins Schriften, Phil. v. Sittenwald ^oeoserm, Celanders 100 Historien, Schauplatz der Bosheiten aller bösen Weiber). Neben diesen letztem aber stehen jetzt sechs litterarische Zeitschriften, zwei Schriften zur Bibliographie und zum Bibliothekswesen, vier Schriften zur Gelehrtcngeschichte. Und wie so dem allgemeinen Bildungs- und Untcrhaltungsbedürfnis neue Wege erschlossen werden, die Fortentwickelung der entsprechenden Buchproduktion zugleich zum Teil zurückgehalten und in den Zeitschriftennummcrn zerstreut wird, so wird andrerseits der Bildungsstoff in allgemeinen Lcxicis, der modernen Form des alten Kunst- und Wundcrbuchs, zusammengefaßt. Unser Katalog verzeichnet drei Lexika: Hübncrs Reales Staats- Zeitungs- und Conver- sationslcxikon in 4. Auflage (Leipzig, Gleditsch; 1. Auflage 1704), das Universal-Geographisch-Historischc Lexikon (Leipzig, Gleditsch und Weidmann), Rehlings Historisch-Politisch-Juristisches Lexikon in 8. Auflage (Gotha, Mevius; nach Georgis Bücherlexicon die erste Auflage 1706). Es folgen weiter: Philologie, Pädagogik, Sprache 14, Conduite, Sckrc- tarius, Briefsteller (auch ein spezieller Liebesbricfstcllcr), Oratorie, Mode 9, Traum-, Haus-, Koch-, Rechenbuch und Calender <>, Manufaktur, Commerz u. dergl. 6 Artikel. Im Ostermeßkatalog 1720 zeigt das geschichtlich-politische Gebiet (Geschichte, Paläontologie, Staatkunde, Politik, Genealogie, Münz- und Kriegswesen) 44 Artikel; es folgt das philologische mit 20 Artikeln. Die Belletristik ist auf 8 Artikel zurückgegangen (bis aus Joh. v. Vessers Schriften und eine Licbesgeschichte nur Gedichte), die Zahl der Journale auf 13 gestiegen (darunter ein Journal der Journale: Continuation der gründlichen Nachrichten von denen Journalen . . so . . von 1717 bis 1720 ans Licht kommen). Unter den drei Lexicis neben einem Antiquitäten- und einem Adelslexikon Lxanutii Teutsch-Orthographisches Schreib- Lonvsi s^tions- Zeitungs- und Sprüch-Wörter-Lexikon nebst ausführlicher Anweisung wie man accurat und zierlich teutsch schreiben, höflich reden, und was man sonst bey einem Briefe observircn solle Dic deutschsprachliche Littemtur 1700—1740, 71 «Hannover, Förster): also ein echtes „Conversations"-Lexikon, entsprechend den alten Complimentirbüchern, Sekretariatskünsten u. s. w. Dieselbe Gestaltung des Büchermarkts, nur noch schärfer, zeigt der Ostcrmeßkatalog 1730. Das geschichtlich-geographische Gebiet ist mit 49 (darunter fünfzehn geographisch-historische Beschreibungen, sechs historische Leben), das belletristische mit 10 Artikeln vertreten (sieben poetische Werke, darunter Brockes und Günther, zwei höfische Licbcsromane, eine Robin- soncidc). Wir finden weiter 15 Journale und 6 Lexika: allgemeines Historisches (Leipzig, Fritsch), Hübncrs Conversationslexikon, ein geographisches, Mecklenburgisches gelehrtes, Bergwerks-, Buchhändlerlexikon; endlich 13 philologische, 10 philosophische und moralische, 7 Compli- mentir-, Parentir- sd. h. Leichenreden), Oratorien- und Briefbücher. Endlich der Ostcrmeßkatalog 1740. Zunächst dic deutschen Originalwerke. Auch hier das starke Übergewicht des geschichtlich-geographischen Gebiets (50 Artikel, worunter neunzehn geographisch-gcschichtlich-topogra- phische Beschreibungen). Im übrigen aber wiederum zwei bemerkenswerte Änderungen, die uns zeigen, daß wir auf der Schwelle einer neuen Periode stehen. Erstens hat sich die Zahl der belletristischen Artikel (27) und der Zeitschriften, gelehrten Journale und Eontinuationen (26) gehoben. Dabei tritt uns in fünf Artikeln die neue Litteraturgattung entgegen, die nun an Stelle der alten höfischen Liebesromane tritt: Lebensbeschreibung der Marquise von Courtanville, Begebenheiten der Gräfin Marlou, Historie des Grafen von Belieflor, des Signor Fioraventi, Rethima oder dic schöne Georgianerin. Daneben drei Fabel-, zwei Gedichtbücher, zwei Robinsonaden. Zweitens sehen wir, wie in breitem Strome die Übersetzung — aus dem Französischen — sich auf dieses allgemeine Feld zu ergießen beginnt. In den Katalogen des 17. Jahrhunderts war sie kaum bemerkbar. In denen der Jahre 1650 und 1658 fehlt sie ganz; 1673 zwei Übersetzungen aus dem Französischen (Gerichts- bcrcdsamkeit; I^e xarkail LaMaiii), 1681 eine französische Übersetzung lden Kometen betreffend), 1690 eine aus dem Französischen (Alamodischer Hoff-Stylus) und eine aus dem Italienischen (Kaiserlicher Lorbeerkranz), 1701 eine aus dem Französischen (Mad. de Scudcri „Almahide"). Der Ostcrmeßkatalog 1710 zeigt sieben französische Übersetzungen (Moreris großes historisches Lexikon, Historie der berühmtesten Baumeister, Beschreibung der Molukkcn; im übrigen Schriften moralisierenden und 72 2. Kapitel: Der Büchermarkt. politisierenden Charakters), der vom Jahre 1720 vier aus dem Französischen (Clerici Leben und Schriften I. Lockes, Marsoliers Historie von den Staatsmiuistcrn des Cardinals Nmenes, dela Rochefort Avantüren, Ernsthafter und satyrischcr Zeitvertreib) und eine aus dem Englischen (Robinson Crusoe), der von 1730 fünf aus dem Französischen (Fonte- ncllcs kleinere Werke, Mad. v. Lamberts Gedanken von Auferziehung und tugendhaftem Leben, Le Sages hinkenden Teufel, zwei Geschichten und Begebenheiten), drei aus dem Englischen (Maroceanischc Staats- vcränderung; Locke, Erziehung; d'Emilliane, Dietrich der römischen Kirche) und einen Schauplatz auserlesener Schauspiele, meist aus dem Französischen, Italienischen und Englischen. Der Ostermeßkatalog von 1740 aber verzeichnet in unserer allgemeinen Rubrik 25 aus dem Französischen und 5 aus dem Englischen übersetzte Schriften: ein Achtel der Schriften der uns vorliegenden Rubrik. Sechs der französischen Übersetzungen sind „Leben" oder „Begebenheiten" von Gräfinnen, Marquisincn, Myladys, Rittern von, dazu ein Liebes-Avcmturieur, Voltaires Marianne, der Frau von Gometz Hundert neue Neuigkeiten; vier Reise- und Ländcrbeschrci- bungcn, zwei Complimentir- und Erziehungsbiichcr, zwei Schriften zur Geschichte und Politik, Vahles Historisch-critisches Wörterbuch u. a.; aus dem Englischen ebenfalls das Leben einer Gräfin, die Begebenheiten eines Obristen; Popcs Versuch vom Menschen, Entdeckte Heimlichkeiten am englischen Hofe, Der Zuschauer (Spcktator). Im übrigen: Philosophie, Moral, Mystik 18 Artikel, Praktik und Corrcspondenz, Ncchtschreiberei und Briefstellung, Parentation und Oratorie 10, Schule 10, Lexika 6 (Zedlcrs Univcrsallcxikon; Allg. Historisches Lexikon, Fritsch; Fäsch, Kriegs- Ingenieur- Artillerie- und See-Lexikon; Hübners Lexikon genea- logicum; Gauhens Adels-Lcxikon; Münzlexikon), Mathematik, Meßkunst, Hydraulik 5, Jubiläum der Erfinduug der Buchdruckerkunst 4, Poetik 3 Schriften u. s. w. Bon den 156, 58 resp. 12 deutschen theologischen Schriften augs- burgischcr, römischer und reformierter Konfession sind im Ostermeßkatalog 1710 24, 11 resp. 3 wissenschaftlichen Charakters; im Ostermeßkatalog 1740 sind von den 251, 8 resp. 23 theologischen Schriften augsburgischer, römischer resp. reformierter Konfession überhaupt nur noch 36, 2 resp. 2 lateinisch geschrieben. Viel zäher erhielt sich das lateinisch geschriebene Gelehrtcnbuch auf den Gebieten der Medizin und besonders Die Lexika. 7,"> dcr Jurisprudenz; der Ostermcßkatalog 1740 zeigt je 38 medizinische und juristische Schriften in deutscher Sprache und 30 lateinisch geschriebene medizinische, 59 lateinisch geschriebene juristische Schriften. Das Auftreten der Journale und der Lexika ist schon den Zeitgenossen als das Bezeichnendste im damaligen Fortschritt der littcrarisch-buch- händlerischen EntWickelung erschienen. „Daß die Lwäm," heißt es in einem Journal 1718^, „innehalb 30. Jahren eine grosse Veränderung erfahren . . lieget am Tage . . Wer . . IKonmLii und anderer gelehrten Männer LvriM . . gelesen, dcr wird solches wissen. Ich könte dies auch anitzo beweisen mit den vielen I^xieis, so innerhalb 17. Jahren fast in allen Künsten und Wissenschaften, das Tage Licht gesehen . . mit den .loui'NÄlcn, Li'Iiewöiiäidus, Monathlichcn Schritten, Lx^ilroten, davon alle Buchläden angcfüllct sind . . Wer hat dergleichen in vorigen Zeiten gesehen?" Wir fügen als Merkmale dieses Fortschritts hinzu das Wachstum der Schriften der allgemeinen Klasse, das Auftreten neuer, dcr allgemeinsten Verbreitung fähiger Littcraturgattungen, wie der Robinsoundcn, und das begiuncndc stärkere Eindringen der Übersetzung auf dieses allgemeine Gebiet. Die erste deutsche Übersetzung von Defoes Robinson Crusoe (das englische Original 1719), erschien in Leipzig 1721 ^gleichzeitig zwei Ausgaben in Amsterdam und Lehden); 1731 Schnabels „Wunderliche Fata einiger Seefahrer, absonderlich Albcrti Julii eines gcbornen Sachsens", Nordhausen bei Joh. Heinr. Groß, die nach dem Titel der dreibändigen Fortsetzung! „Geschichtsschreibung Alberti Julii und seiner auf der Insel Fclscnburg errichteten Eolonien" (vierter und letzter Band 1743), allgemein die Insel Felsenburg genannt wurde. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts enden die, gewöhnlich lateinisch geschriebenen, systematischen Univcrsalencyklopädicn für Gelehrte oder Studierende; das 18. Jahrhundert bringt cncyklopädische Werke, die für ein weit größeres Publikum bestimmt sind. Es sind erstens Werte für den Jugcndnntcrricht, wie Hederichs verschiedene systematischen „Anleitungen" (die Anleitung zu den vornehmsten historischen Wissenschaften, Wittenberg 1711, erschien 1742 — die Anleitung zu den vornehmsten mathematischen Wissenschaften, Wittenberg 1714, erschien 1744 in sechster Auflage). Es sind zweitens für das höhcrgebildete Publikum bestimmte umfangreiche allgemeine alphabetische Encyklopüdicn in deutscher Sprache. Das 1709 bei Fritsch in Leipzig erscheinende „Allgemeine 74 2, Kapitel: Der Büchermarkt, Historische Lexikon", damals gewöhnlich nach dem ersten der auf dem Titel genannten Bearbeiter Buddeus' Lexikon genannt, verpflanzte — nach dem Vorbilde besonders von Moreri und Baylc — die Gattung der historischen Wörterbücher nach Deutschland; Jablonskis „Allgemeines Lexikon der Künste und Wissenschaften, oder deutliche Beschreibung des Reichs der Natur, der Himmel und himmlischen Eörpcr, der Lusft, der Erden samt denen bekannten Gewächsen, der Thierc, Steine und Erzen, des Meers und der darinn lebenden Geschöpfte; inglcichen aller menschlichen Handlungen, Staats- Rechts- Kriegs- Policey- Haußhaltungs- und Gelchrtcu-Geschäftc, der meisten Wissenschaften, Künste, Handthierungen und Gewerben, samt der Erklärung der darinn vorkommenden Kunst Wörter- und Redens- Artcn", Leipzig 1721 — nach dem Vorbilde Furetieres und Corneilles in Frankreich, Harris' in England — führte die Gattung der sog. ency- llopädischcn Wörterbücher der Wissenschaften in Deutschland ein. Das großartigste Werk dieser Art, nach Anlage und Inhalt das Historische Wörterbuch überschreitend und in die eigentliche Realencytlopüdie hinübergreifend, war Zedlers „Großes vollständiges Universal-I^exieon aller Wissenschaften und Künste, welche bishero durch menschlichen Verstand und Witz erfunden und verbessert worden", das von 1732 bis 1750 in 64 Folianten erschien (1751—1754 vier Ergänzungsbände). Joh. Hcinr. Zedler in Leipzig war der Verleger und Unternehmer; Redakteur Joh. Pet. Ludcwig, der Kanzler der Halleschcn Universität, dein neun Mitarbeiter zur Seite standen. Daneben aber nun kleinere zur Verbreitung sogenannter „gemeinnütziger" Kenntnisse für „Ungclehrtc" und „gebildete Frauenzimmer" bestimmte encyklopäoischc Werke: voran das 1704 bei I. F. Gleditsch in Leipzig erschienene „Real-, Staats-, Zeitungs- und Eonversations-Lexikon" — nach I. Hübncr, der auf Glcditschs Veranlassung die Vorrede dazu schrieb, gewöhnlich das Hübnerschc genannt, 1712 bereits in fünfter Auflage erscheinend. Der Erfolg vcranlnßtc Gleditsch, 1712 als Scitcnstück das von P. I. Marpcrger bearbeitete und ebenfalls mit einer Vorrede Hübners versehene „Curicuse Natur-, Kunst-, Gewerk- und Handclslcxikon" folgen zu lassen; beide Lexika gewannen eine außerordentliche Verbreitung und erhielten sich das ganze Jahrhundert hindurch in Ansehen. -.Weiter aber endlich eine Fülle dergleichen Lexika für alle Zweige und Stände. Gcorgis Allg. Europ. Bücher- lcxicon, Leipzig 1742, verzeichnet, von den reinen Schul- und Sprachlexiken Die Lexika. Robinsonaden. 75 abgesehen, mit den Erscheinungsjahren 1704—1737 29 Lexika: Hübners Reales Staats- und Zeitungslexicon, das Allg. Historische Lexicon mit Buddei Vorrede, Uhsens Universal-historisch-geographisches Zeitungslexicon, Jablonskys Natur- und Kunst-Lexicon, ein orthographisches Schreib- Conversations- Zcitungs- und Sprichwörtcrlcxicon, ein geographisches Lexicon; die beiden Gelehrtenlexica von Jacobi (mit Menckens Vorrede) und Uhse; Gauchens Helden-, Gauchens Adel-, Belemnons Bauern-, Amarantes' Fraucnzimmcrlcxicon; ein Allgemeines ökonomisches, ein Bergwerks-, ein Haushaltungs-, ein orthographisches Lexicon; Nehrings Historisch-politisch-juristisches Lexicon; Hübners Biblisch Real-, ein Kirchen- und Ketzer-, ein Exegetisches Predigerlexicon, ein Lexicon aller Heiligen; ein mathematisches, ein metaphysisches, ein musikalisches, ein philosophisches, ein poetisches Lexicon, ein Lexicon der Antiquitäten; ein I^sxieou ^.po^u- tusAumtieum. Wo sind diese 29 Lexika erschienen? Nicht weniger als 17 davon in Leipzig, wovon 11 allein bei Gleditsch. Und unter den Leipziger Lexicis befanden sich alle die großen allgemeinen Werke: von Hübner, Jablonsky, Jacobi-Menckcn-Jöcher (diese drei bei Gleditsch), die Lexika von Buddeus (Fritsch) und Zcdler, Uhsens Univcrsallcxicon (Weidmann). Fünf der 29 Lexika erschienen in Chemnitz, sämtlich im Stössel- schen Verlag, vier in Nürnberg bei Monath, je eins erschien in Schneeberg, Gotha, Hannover. Hübners Staats- und Zcitungslcxicon erschien 1704, wie fast alle diese Lexika, in Oktav und in einem Umfange von 43 Bogen. 1737 umfaßte es deren 73. Das Buddcussche Lexikon erschien 1709 in vier Folianten von zusammen 935 Bogen, dazu 1714 ein Supplement von 139 Bogen. Jablonskys Natur- und Kunstlexicon erschien 1712 in Oktav im Umfang von 52, in Fritschs Ausgabe 1721 umfaßte es 122 Bogen. Amarantes' Frauenzimmcrlcxicon, 1715 in 8" erschienen, war 71 Bogen stark. Hübncrs Biblisch Rcallcxicon, Chemnitz bei Stösscl, 1715—1721, Quartformat, hatte drei Teile von je 162 und einen vierten Teil von 139 Bogen. Jacobis Gelehrten- lexicon, in 8", erschien 1715 in der Stärke von 86 Bogen, in der von Jocher besorgten Ausgabe 1725 hatte es 105, 1733 hatte es 124 Bogen. Die übrigen Lexika waren meist von bescheidener:« Umfang; das Nürnberger Banernlexicon z. B. hatte 13 Bogen. Was die Robinsonaden betrifft, so verzeichnet ein buchhändlcrischer Katalog/" vom Jahre 1746 aus dem Zeitraum von 1721 bis 1745: einen 76 2. Kapitel: Der Büchermarkt, brandcnburgischen, holländischen, italienischen, nordischen, persianischen, polnisch-preußischen, sachsischen, schlesischcn, schwäbischen, schwedischen, spanischen, teutschen, thüringischen; einen medizinischen, einen moralischen Robinson; es gab damals ferner einen französischen, einen geistlichen, einen Jungfernrobinson u. s. w.^ — und auch ein „Buch Händler Robinson" (Leipzig, 1728)^ fehlte nicht; ein unbedeutendes Broschürchen freilich, das von Kriegsfahrten (eines ehemaligen Buchhändlers), aber nicht vom Buchhandel spricht. Was das Wachstum des deutschen Charakters des Büchermarkts betrifft, so müßte man deutlicher sagen: er wurde unlateinischer und nationalsprachlicher. Der erste Beginn künftiger Wandlung hatte sich hier in dem Zeitraum von 1580 bis 1619 bemerkbar gemacht. Wenn man die Ziffern der nach Frankfurt gebrachten deutschen und ausländischen Verlagsartikel vergleicht, so zeigt sich, daß der Anteil des Auslands am deutschen Gesamtmeßvcrkehr sich seit dem Beginn des letzten Fünftels des 16. Jahrhunderts verminderte. In den Jahren 1564—1579 betrug der jährliche Durchschnitt der iu den Meßkatnlogen verzeichneten ausländischen Werke 38"/„ der Gesamtprodnktion. Vom Jahre 1580 ab vermindert sich der Prozentsatz. Er beträgt in den Jahren 1580 — 1589 28«^, in den Jahren 1590—1603 24"/„ und in den Jahren 1604—1615 20°/«, sodaß er in fünfunddreißig Jahren fast auf die Hälfte seiner ursprünglichen Höhe herabgesunken war. Die starke Verminderung ist in erster Linie eine relative, d. h. die Verschiebung des Verhältnisses wird in erster Linie durch das Wachstum der inländischen Produktion bewirkt, während der Anteil von Frankreich, Holland, Belgien und England, wie die folgenden Tabellen zeigen, absolut im Steigen, und zwar ganz beträchtlich im Steigen begriffen war. Anteil der französischen, holländische», belgischen und englischen Biicherprodnktion am deutschen Meßverkchr 15K4—1619. 1564/69 1570/79 1580/89 1590/99 1600/09 1610/19 Paris...... 89 220 195 70 354 561 Lyon...... 57 188 206 243 132 269 Douay...... 4 10 24 47 11 40 Übriges Frankreich. 2 20 39 34 17 48 Zusammen 152 438 464 394 564 913 Verminderung des ausländischen Anteils am deutschen Mcßvcrkchr, 7? 1564/69 1570/79 1S30/89 1590/99 1600/09 1610/19 Leyden ...... 1 2 37 163 148 383 Amsterdam .... — — — 17 147 251 Übriges Holland. . 1 2 11 46 89 164 Zusammen 2 4 48 226 384 798 Antwerpen .... 171 312 335 321 589 744 Löwen ...... 67 87 6 15 12 11 Übriges Belgien. . 9 12 8 27 18 26 Znsammen 247 411 349 363 619 781 London ..... 18 20 9 36 146 Übriges England. . 1 4 1 3 Edinburgh .... 2 3 2 Zusammen 21 27 10 36 151 Anders »erhielt es sich mit den? italienischen Anteil — von Spanien und Portugal, die bis um die Wende des 16. Jahrhunderts mit ganzen zwölf bez. zehn Artikeln vertreten sind, um dann zu verschwinden, abgesehen. Hier trat mit dem zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts, und zwar vor dem Beginn des Dreißigjährigen Kriegs, eine auffallende absolute Abnahme ein. Anteil der italienischen Bücherprodnktion am deutschen Mcßvcrkchr 1564—1619. 1564/69 1570/79 1580/89 1590/99 1600/09 1610/19 Venedig..... 299 476 288 329 903 507 Rom....... 14 31 75 73 8 26 Übriges Italien . . 68 107 129 134 171 26 Zusammen 381 614 492 536 1082 559 Möglich, ja wahrscheinlich, daß hierbei das päpstliche Censurwesen wesentlich mitgewirkt hat. Fassen wir jetzt das die relative Verminderung des ausländischen Anteils hauptsächlich bewirkende Wachstum der inländischen Produktion ins Auge und vergleichen wir es zunächst mit demjenigen der ausländischen. Die Mcßkntnloge verzeichnen für die Jahre 1570—1579 lateinische Artikel 3216 (aus Deutschland 1785, aus dem Ausland 1431), deutsche Artikel 1404 (davon nur eiuigc ganz vereinzelte aus dem Ausland), in fremden lebenden Sprachen 280 (aus dem Ausland 238, aus Deutschland 42). Für die Jahre 1610—1619 sind die entsprechenden Ziffern die folgenden: lateinisch 9983 (aus Deutschland 7217, aus dem Ausland 2766), 78 2. Kapitel: Der Büchermarkt. deutsch 5051, fremde lebende Sprachen 845 (Ausland 773, Deutschland 72). Die drei griechischen Artikel der siebziger Jahre dürfen wir vernachlässigen. In Deutschland hat danach in dem halben Jahrhundert vor Beginn des Dreißigjährigen Kriegs die lateinische Litteratur stärker zugenommen als die deutsche; die in Deutschland erschienenen lateinischen Artikel betragen in den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts 55"/g der in Deutschland erschienenen Bücher, die deutschen Artikel 43"/<>; für das zweite Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts sind die entsprechenden Prozentsätze 58°/„ und 40"/<,; es verhalten sich von den in Deutschland erschienenen Schriften die deutscheu zu den lateinischen in jenem erstem Jahrzehnt wie 1:1,^, in diesem letztern wie 1:1,«. Anders die ausländische Produktion. Hier betrug in den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts die muttersprachliche litteratur 14"/^, die lateinische 86°/g, im zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts aber 21"/<> und 79 "/g. Wahrlich ein gewaltiges gemeinsames Gebiet internationaler Gelehrtenlitterntur, auf dem sich die verschiedenen cxcentrischcn Kreise decken; aber man sieht doch, wie einerseits die fremden Nationallittcra- turen cmpordrängtcn, wie zäh andrerseits Deutschland gerade damals au der lateinischen Litteratur festhielt. Das Ausland ist es auch, aus dem die frühesten buchhandclsgcschichtlichen Äußerungen über jene Veränderung des Büchermarkts herstammen. Im Jahre 1632 schrieb Heinrich Spelmann in London^, wie außerordentlich zurückhaltend die Londoner Typographen und Buchhändler der Abnahme der Zahl lateinisch lesender Büchcrkäufer entsprechend in Herausgabe uud Vertrieb lateinischer Litteratur geworden wären. Was das Zeitalter des Dreißigjährigen Kriegs als Scheide eines alten Zeitalters internationalen Meßverkchrs und eines neuen, mehr und mehr sclbständig-vertiefeud sich entwickelnder und abschließender nationaler Bildungen bedeutet, die neue Bezichungs- und Verkehrsarten erst ausgestalten mußteu — diese allgemein für die politische und wirtschaftliche Geschichte Deutschlands gültige Erscheinung zeigt sich vielleicht nirgends drastischer als wiederum auf den Seiten unserer Meßkataloge, und zwar in den von ihnen verzeichneten ausländischen Artikeln. Der Anteil der italienischen Produktion am deutsche» Meßvcrkehr war schon seit dem zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts stark im Sinken — die Stürme des großen Kriegs haben die Artikel der italienischen Verleger so gut wie vollständig von der deutschen Meßbnhnc Verminderung des ausländischen Anteils am deutschen Meßvcrkehr. 79 hinweggefegt. Der Anteil Londons und Frankreichs am deutschen Meßvcrkehr war umgekehrt seit Beginn des 17. Jahrhunderts im stärksten Aufstieg begriffen. Um so stärker ist der Eindruck, wie der erstcre fast wie mit einem Schlage vernichtet, und zwar, ebenso wie der italienische, auf die Dauer vernichtet wird. Ein schroffer und tiefer Absall auch des französischen Anteils; nur Lyon hält sich nach dem Schwedisch- Französischen Kriege noch zwei Jahrzehnte auf einiger, wenngleich mit der einstigen nicht vergleichbarer Höhe. Die Tabelle auf Seite 80 und 81 verzeichnet die in dm Mcßkatalogen enthaltenen italienischen, englischen und französischen Verlagsartikcl von 1620 bis 1760. Welcher gewaltige Unterschied, wenn wir die vor (Tabelle auf Seite 76 und 77) und nach dem Kriege in den Mcßkatalogen verzeichneten Artikel dieser Länder vergleichen! Anders als die EntWickelung des englischen und romanischen gestaltete sich die des holländisch-belgischen Büchermeßverkchrs. Allerdings gehen auch für Antwerpen, Lehden, Amsterdam die Ziffern in den zwanziger Jahren des 17. Jahrhunderts zurück; aber Antwerpen bleibt bis gegen Ende der fünfziger Jahre mit sehr hohen Zisscrn vertreten, um erst in den sechziger Jahren reißend zu fallen und mit den siebzigern samt dem übrigen Belgien fast vollständig zu verschwinden. Ähnlich wie Antwerpen, nur auf nicht so hohem Niveau, in Holland Lehden. Besonders lange aber hat im größten Umfang Amsterdam den alten Meßverkehr gepflegt. Wie diejenigen Lehdens, so steigen seine Vcrlagsziffcrn gerade in den schweren dreißiger Jahren wieder an, aber während der Anteil Lehdens mit den? Ende des Kriegs stark sinkt und seit den sechziger Jahren eine sehr bescheidene Höhe zeigt, hält sich Amsterdam bis zum Ausgang der sechziger Jahre auf so steiler Höhe, daß der starke Rückgang um fast 250 Artikel, der in den siebziger Jahren eintritt, es bis zum Ende des Jahrhunderts noch immer auf einem Niveau von über 200 Artikeln pro Jahrzehnt bestehen läßt, um erst dann in jähem Sturz in die Niederung von 19 Artikeln im Jahrzehnt herabzusinken. Der starke Aufschwung aber, den besonders Amsterdam namentlich seit 1740 zeigt, gehört nicht mehr in diesen Zusammenhang. Er bedeutet nicht das Wiederaufleben in Frankfurt ecntralisicrter internationaler Beziehungen alten Stils, sondcru ein Sichfcstsetzen der Holländer in Leipzig, in Gegenwirkung namentlich gegen den neuzeitlichen direkten ausläudischeu Verkehr, den Leipzig damals auszugestalten begann. 80 ' 2. Kapitel: Der Büchermarkt. Anteil der ausländischen Büchcrprodnktion 1610/19 1620/29 1630/39 1640/49 1650/59 1660/69 1670/79 Venedig ... 507 263 28 45 7 9 3 Rom...... 26 6 3 7 2 3 4 Übriges Italien. 26 17 3 23 31 4 3 Znsammen ',,',!! 34 75 40 16 10 146 76 15 g 21 g ^ Übriges England, 3 1 1 5 1 Edinburgh . . . 2 1 Zusammen 151 77 15 7 27 3 2 159 g 33 13 Lyon..... 269 186 62 63 102 36 10 Douay..... 40 29 24 2 1 2 Übriges Frankreich 48 44 7 Z 13 10 17 Znsaminen 918 562 252 75 123 81 40 Antwerpen . . , 744 675 449 434 401 93 4 Löwen..... 11 32 17 34 12 9 Übriges Belgien. 26 33 20 54 61 21 2 Zusammen 781 740 486 522 474 123 6 Amsterdam . . . 251 176 385 514 501 497 259 Leydcn ..... 383 23» 263 257 190 54 12 Übriges Holland, 164 10 17 55 174 176 55 Zusammen 798 416 665 826 865 727 326 Verhielt sich — indem wir die Gesamtziffern aller in den Meß- katalogcn verzeichneten Artikel zu Grunde legen — die deutsche zur lateinischen Produktion 1564—1599 wie 1: 2,i» und noch in den Jahren 1600—1619 wie 1: 1,!», so verhielt sie sich, nachdem im Dreißigjährigen Kriege (1620—1648) das Verhältnis 1:1,?« gewesen war, in den Jahren 1649—1680 nur noch wie 1 : 1,->s; und im Jahre 1681 wurde zum ersten male die lateinische (373) von der deutschen (401) über- troffcn. Bis zum Jahre 1680 hat die lateinische Produktion ausnahmslos das Übergewicht gehabt. In den Jahren 1681 — 1691 kämpfen deutsche und lateinische Litteratur um die Herrschaft: in den fünf Jahren 1681, 1683, 1684, 1688 und 1690 überwiegt die deutsche, in den sechs übrigen Jahren die lateinische. Vom Jahre 1692 an über- Wachstum der deutschsprachlichen Produktion u, der Bedeutung Norddeutschlauds. ZI am deutschen Meßverkehr 1620—1759. 1680/89 1690/99 1700/09 1710/19 1720/29 1730/39 1740/49 1750/59 15 1 13 1 3 2 1 — 2 — 1 5 4 3 4 1 1 4 23 6 4 5 16 1 1 32 1 — — — — 2 — 1 4 1 ,">Z 2 7 3 5 49 4 1 1 1 2 4 ; — 2 1 1 1 — 57 13 2 5 5 12 5 1 3 8 2 1 2 7 3 1 3 1 1 1 12 11 1 5 1 216 222 19 33 42 90 391 410 46 17 1 2 2 20 24 74 8 3 17 3 18 59 e 336 247 22 56 47 110 470 440 wiegt die deutsche Sprache dauernd. Im Jahre 1714 beträgt zum ersten male die Zahl der deutschen Artikel das Doppelte der lateinischen; im Jahre 1735 verhielt sich die Zahl der lateinischen zu derjenigen der deutschen zum ersten male wie 1:3. Wir sagten weiter: der Büchermarkt wurde norddeutscher. Der Büchermarkt und der Buchhandel. Die ganze Größe und Tiefe der Wandlung, die hier in der litterarisch-buchhttndlcrischcn Geschichte in unserm Zeiträume vor sich ging, stellt man sich kaum angemessen vor, wenn man sie nicht in tabellarischer Gestalt vor sich sieht. Wir schicken voraus, daß das deutsche Sprachgebiet iu dieser Hinsicht buchhandelsgeschichtlich in zwei große Hauptgebicte zerfällt. Denken wir uns in das Hufeisen des Fichtclgcbirges gestellt und von hier aus zwei Geschichte des Deutsche» Buchhandels, II. 6 8^> 2. Kapitel: Der Büchermarkt. Linien gezogen: die eine nordwestlich auf dem Thüringer Walde und die Werra und Weser entlang laufend, die andere nordostlich in der Richtung des Erzgebirges: westlich und südlich dieser Grenzen liegt das bnchhandelsgeschichtliche Reich, der buchhandclsgeschichtliche Südwesten; östlich und nordlich davon — in den Landstrccken, die, soweit sie innerhalb der Grenzen des Römischen Reichs gelegen sind, nur von zwei großen Kreisen erfüllt werden: dem ober- und niedcrsächsischen — liegt das buchhandelsgeschichtlichc „Sachsen", der buchhandelsgeschichtlichc Nordosten. Unmittelbar vor dem Zeitalter des Dreißigjährigen Kriegs, in dem Jahrzehnt 1610—1619, ergeben die deutschen Verlagsorte, nach der Anzahl ihrer in diesem Jahrzehnt in den Mcßkatalogen verzeichneten Vcrlagsartikel angeordnet, die folgende Rangordnung: Leipzig 2296 Wittenberg 804 Magdeburg 323 Frankfurt a.O.^< Jena Rostock 260 Hamburg 193 Halle 186 Breslau 172 Bremen 113 Erfurt 115 Freiberg 90 Frankfurta.M.1799 Köln 1375 Augsburg 425 Straßburg 399 Gießen 377 Basel 277 265 Nürnberg 262 Hanau 250 Heidelberg 220 Mainz 172 Ingolstadt 166 Tübingen 129 Herborn 116 Oppenheim 115 Amberg 110 Marburg 85 Freiburg i. B. 77 München > ^ Speyer / Cassel 53 Stettin 51 Zürich 43 Münster 47 Würzburg 42 Darmstadt 37 Ulm 32 Berlin 30 Lübeck 29 Dresden 1 Helmstedt / Lüneburg 20 Gera 17 Paderborn Stuttgart Bern 16 !« 15 Görlitz Zerbst Goslar 14 Schmalkalden 12 Danzig 11 Weimar 10 Brauuschweig 8 Anspach > Neustadt a. H. / Trier 10 Dortmund > Düsseldorf / Konstanz Dillingen Frankcnthal Worms 11 Rangordnung der deutschen Verlagsorte 1613 und 1740. Lieguitz 5 Greifswald 4 Coburg Eislcben In Reihenfolge: Leipzig 2719 Halle 72S Jena 653 Hamburg 583 Dresden 538 Berlin 370 Breslau 236 Budijsin 215 Wittenberg 212 Wolfcnbttttel 198 Hannover 167 Magdeburg 131 Erfurt 129 Bremen 123 Braunschwcig 122 Züllichau 119 Lübeck 96 Helmstedt 91 Kempten Molsheim Nenburg a. D. Offenbach Rotweil Mömpelgart Rothenburg a.T, Stcinfurt , Laugingen / ^ Passau Prag Ursel dem Jahrzehnt 1730 Königsberg ^ Schleusingen ^ 2 Ülzen 1 Alteuburg Brieg Chemnitz ^ 1 Gotha Zittau Essen > Luxemburg > 2 Wien 1 Bamberg Cleve Innsbruck Osnabrück Wesel -1739 dagegen ergibt sich die folgende Nürnberg 766 Frankfurt a. M. 487 74 Frankfurt a. O. 76 Görlitz Schweidnitz Rostock 72 Altona ^ Göttingen I Marburg 77 Rcgcnsburg 72 71 Königsberg 64 Augsburg Tübingen Zürich Ulm 64 Gießen 62 69 Greifswald 60 Naumburg 59 Nordhansen 58 Chemnitz 57 Soran 55 Zittau 49 Dcmzig Lauban Weimar 40 Gardelegen 37 Hirschberg 36 32 Arnstadt 33 Helmstedt > Merseburg / Eisenach 31 Coburg 23 Schnecbcrg ^ Zerbst 1 Altenburg 18 Brandenburg 17 Goslar 16 Gotha 15 Celle 14 Flensburg 1 ^ Lllbbcn / Lüneburg 10 Lemgo 57 Straßbnrg 40 Wien 38 Schwabach 34 Köln 31 Hof 26 Büdingen 22 Basel 19 Bayreuth 14 Wetzlar 13 84 2, Kapitel: Der Büchermarkt, Quedlinburg 9 Gluckstadt 8 Nördlingen 9 Altorf 7 Kulmbach 6 Duisburg 1 . Hanau / Aurich > Cassel ^ 3 Bern 1 Anspach Onolzbach Salzburg Schweiufurt Würzburg Annaberg Bricg Crossen Eisenberg Frankenberg Fraustadt Freiwald Freiberg Gera Herrnstadt Jaucr Lissa Neu-Ruppin Parchim Stolberg Stralsund Weißenfels Wernigerode Zwickau Emden Freiburg Hall Minden München Offenbach Prag Tegernsee Wcrthcim Langensalza 5 Colberg Hcrrnhut Kiel Mühlhausen Cöthen Neu-Brandcn- burg Rendsburg Sondershausen Stettin Saalfcld Cottbus Eisleben Hildesheim Rudolstadt Schleswig Wismar Welche ungeheuere Verschiebung! Damals Städte, deren zehnjährige Erscheinungszisfer die Zahl 100 überstieg, im Nordosten elf, im Südwesten fünfzehn; jetzt deren im Nordosten sechzehn, im Südwesten zwei. Frankfurt, damals an zweiter Stelle stehend, ist jetzt auch von Halle, Jena, Hamburg und Dresden überflügelt; Köln, damals der produktivste Verlagsort Deutschlands unmittelbar nach Leipzig und Frankfurt, steht jetzt an zweiundvicrzigster Stelle; Augsburg, damals an fünfter Stelle, von norddeutschen Städten nur zwei über sich, hat jetzt deren vierundzwanzig über sich. Straßburg ist von der sechsten auf die fünsund- drcißigstc, Gießen von der siebenten auf die achtundzwanzigste, Basel von der neunten auf die siebenundvierzigste, Hanau von der dreizehnten auf die sechzigste Stelle herabgesunken. Heidelberg, Mainz, Ingolstadt, Herborn, Oppenheim, Amberg, die damals alle noch zu den Städten von mehr als 100 Vcrlagsartiteln im Jahrzehnt gehörten, sind jetzt aus den Mcßkatalogen überhaupt verschwunden. Nur Tübingen und besonders Marburg sind wenigstens nicht allzu tief gesunken; gestiegen ist die einzige Stadt Nürnberg. Von den elf Städten des Nordostens dagegen, die zu Beginn des Dreißigjährigen Kriegs über das genannte Zunehmende Bedeutung Norddeutschlands. ,^'> Niveau emporragten, sind gestiegen: Leipzig, Halle, Jena, Hamburg, Breslau, Bremen und Erfurt; gefallen, aber ohne unter das Niveau herabzusinken, nnr Wittenberg und Magdeburg; zwei Städte sind unter das Niveau herabgesunken: Frankfurt a. O. und Rostock; aber dafür sind sieben neue Städte darüber emporgestiegen: Dresden, Berlin, Bu- dissin, Wolfenbüttel, Hannover, Braunschweig und Züllichau. Au Städten unter dem genannten Niveau zählte ehemals der Nordosten 27, der Südwesten 41; jetzt zählte deren der Nordosten 73, der Südwesten 40; und unter diesen 40 Städten befanden sich — im Gegensatz zu Dresden, Berlin, Hannover — Wien (mit 38), München und Prag (mit je einem Artikel in zehn Jahren). In dem Jahrzehnt 1610—1619 erschienen im Nordosten 5398, im Südwesten 6941; im Jahrzehnt 1730—1739 erschienen im Nordosten 8878, im Südwesten 2122 Artikel. Dieser Überblick und der Satz: daß der Büchermarkt norddeutscher geworden sei, sind beide unmittelbar buchhandcls-littcrarischer Natur. Es ist darin ein Wandel unmittelbar wiedergegeben, wie er sich abspielt in dem fortschrittlichen Gebiete des damaligen buchhändlcrisch-littcrarischen Lebens, abspiegelt im buchhändlcrisch-littcrarischen Ecntralorgan des buch- händlerisch-litterarischcn Centrums dieses Gebiets, dem Leipziger Meßkatalog. Nicht das besagen sie, daß dies und so die gesamte Produktion aller Städte Nord- und Süddcutschlcmds, Österreichs und der Schweiz gewesen wäre. Die ganze Schicht des Büchermarkts z. B., die wir oben als die dritte und unterste bezeichnet haben, fehlt dabei fast vollständig. Der Ausfall trifft weiter besonders die theologische, speziell — wir konnten es bei der Analyse der Meßkatalogc beobachten (s. o. S. 72) — die spezifisch katholische Litteratur Süd- und Westdeutschlands, die auf den Messen von Salzburg, Prag, Nürnberg u. s. w. ohne Kataloge vertrieben wurde. Es ist eine Art Selbstausschluß süddeutscher Litteratur, die Platz greift; namentlich zog sich der katholische Buchhandel seit dem Westfälischen Frieden immer stärker aus sich selbst zurück; und das erklärt zum Teil mit den Unterschied unserer Tabellen. Aber das mit dem unleugbaren starken absoluten Rückgange der süd- und westdeutschen Stätten namentlich altzcitlich gclehrt-lateinisch-katholischer Produktion verbundene Sichzurückzichcn Süddeutschlands, und besonders des katholischen, wie es sich in der Geschichte gerade des Buchhandels so deutlich zeigt, 2, Kapitel: Der Büchermarkt. ist eine Art Selbstausschluß von dem Strom des deutschen Gesamtfortschritts. Was, von konfessioneller und anderer Spezialität abgesehen, fähig und wert war, sich allgemeinen Absatz zu verschaffen, das kam auch auf die Leipziger Messe oder wurde dorthin geholt. Es ist ein Unterschied durchaus nicht bloß örtlicher Sondcrung, sondern ein solcher eines immer mehr steigenden inhaltlichen Zurückbleibens des „Reichs": wie es uns in seiner ganzen Schärfe — und gruudwcsentlichcn Bedeutung für die deutsche Buchhandelsgcschichte — in der Geschichte der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entgegentreten wird. Die hohen Schulen von Wittenberg, Tübingen, Rostock, Jena, Marburg, Heidelberg waren es, die schon seit dem Zeitalter der Reformation cmporblühten; Sachsen, Württemberg, die Pfalz, Hessen, die protestantischen Reichsstädte, an der Spitze Straßburg, Nürnberg, Bremen, gingen in der Pflege des Mittelschul- und Elementarunterrichts voran. Von den in Katalogen gedruckten oder andern Werken beschriebenen vorzüglichsten Privatbibliotheken, die Klemms „Geschichte der Sammlungen"^ mit Jahreszahl angibt, kommen auf die Zeit vom Ausgang des 17. Jahrhunderts bis zum Jahre 1739 73 Bibliotheken, und davon entfallen zehn (13"/„) auf den Süden und Westen. Von Norddeutschland gingen jetzt die politischen Journale und die gelehrten Zeitschriften aus: die Schweiz und ganz besonders das lutherische Norddeutschland und Frankfurt a. M. waren das Hauptgebiet der Entwickelung und Pflege der moralischen Wochenschriften und der Jntelligenzblätter; die Centren des litterarischen Lebens Norddeutschlands waren die Stätten der Entstehung und der Hauptpflege der Lexika; ebenso wie hier das erste Beispiel einer bewußt und systematisch geübten billigen Massenproduktion edelster Volkslitteratur gegeben wurde; Leibniz und Thomasius sind es, in deren Persönlichkeiten sich die Ausbreitung deutschen Geisteslebens in volkssprachlichen Druckschriften verkörpert; ein norddeutsch-protestantisches Gebirge ist es, das wir in der Ferne, in dem großen halben Jahrhundert von 1740 bis 1790 emporsteigend, blauen sehen, und an dessen Fuße wir uns befinden. Drittes Kapitel. Der Buchhändler. Auch der Buchhandel wird intensiver, nationaler uud norddeutscher. — Der Tauschhandel, der Vcrlcgcrsortimenter. — Trennung von Buchhandel, Buchdruckerei, Buchbinderei. Der Buchhändler in den Angcn der Buchdrucker und Buchbinder ein Nachgeborcncr. Bewußtsein selbständigen Berufs im Buchhandel. Der Buchhändler vom Buchdruck auszuschließen versucht. „Erste Buchhändler" im 17. Jahrhundert. — Der angestellte Druckervcrlcger. — Rechte uud Ziele des Buchbinders. Der Buchbinder als Ersatz des Buchhändlers. Die Augsburgcr Umfrage vom Jahre 1642. Der Buchbinder als Verleger. Vereinigung der buchgcwcrblichcu Hauptzweige in seiner Hand. Der Buchbinder als Kommissionär; als Antiquar. Der Buchbinder im ganzen verhältnismäßig rasch auf eine beschränkte Position zurückgedrängt. Die Hauptstrcitpnnkte. Das erste Bnchhändlercxamcn. Bnch- binderherrschaft in Ulm. Kampf in Bremen. Endgültige Gestaltung der Verhältnisse. — Der Konkurrenzkampf im Buchhandel. Der Buchhändler nicht zünftig. Buchhäudlcrordnnngen? Buchhäudlcrische Vorschriften der Buchdrucker- und anderer Ordnungen. Geplante Leipziger Buchhändlcr-Juunug. Statuten des Frankfurter Lokalvereius. Die Buchhändlcrvrivilegien. Kampf gegen die Ortsfremden. Streben nach dem iiiiiuorus clausus. Der monopolistische Geist entspricht nicht mehr der polchpolistischcn Richtung der Zeit. — Die Kleinhändler. Ein aus Leipzig gebürtiger sächsischer Protestant, der größte Gelehrte seines Zeitalters, war es, der die alte katholische Reichsbücherbehörde zu neuem Leben aufrütteln wollte; das protestantische und besonders nördliche Deutschland war es, in dem vornehmlich die Dinge, die Lcibniz künstlich mit einem Schlage verwirklichen wollte, sich natürlich und allmählich entwickelte!?. Nicht audcrs im Buchhandel, dem unzertrennlichen und unentbehrlichen Genossen der Buchschöpfung. Die Verlagsthätigkeit Norddcutschlands nahm absolut und relativ (zu Süddcutschland) zu. Eiue absolute Zunahme fand im ganzen, neben dein Rückgänge einzelner Städte, auch in Süddeutschland statt. Wir ,^ 3. Kapitel: Der Buchhändler. haben eine allgemeine Zunahme der Produktion, der Buchhandlungen, der Buchhandlungen in den einzelnen Städten; und dazu ein Wachstum Norddeutschlands in allen diesen Punkten im Vergleich zu Süddeutschland. Man kann sagen, daß in diesem doppelten Umstand, in dem sich im Spiegel der Buchhandelsgcschichte die politische und geistige Entwicklung Deutschlands überhaupt wiedergibt, das ganze Programm der großen Entwickelungszüge der Geschichte unseres Zeitraums vor uns liegt. Es ist die Wirkung einmal der allgemeinen Zunahme und Steigerung; zum andern die des Übergewichts des Nordens über den Süden auf die Geschichte des Buchhandels zu verfolgen. Beides ist nicht rein zu scheiden; aber wir können im allgemeinen sagen, daß jenes in der nns hier beschäftigenden, dieses in der nächstfolgenden Periode von vorherrschender Bedeutung ist. Wir durften den Inhalt unseres vorigen Kapitels zusammenfassen in den Satz: das fortschrittliche littcrarische Leben Deutschlands wurde intensiver, deutscher iunlateinischer und nationalsprachlichcrj, norddeutscher. Diese dreifach-einheitliche Entwicklung der geistig-litterarischen Geschichte spiegelt sich genau iu der buchhündlerischen wider. Auch der Buchhandel wird intensiver, nationaler und norddeutscher. Oder genauer: der Steige- ruug des geistig-littcrarischen Lebens entspricht es, daß der Buchhcmdcl erstens lebendiger, berufsmäßiger und seßhafter, daß er zweitens (um einen handlichen Ausdruck jener Zeit zu gebrauchen, dessen wir uns noch öfters bedienen werden) unmessentlichcr wird; der Nationalisierung und Vernorddcutschuug des geistig-littcrarischen Lebens entspricht es, daß der Buchhandel Leipzigerischer wird; dem Zusammenwirken aller drei Erscheinungen auf dem geistig-littcrarischen Gebiet entspricht es auf dem buchhündlerischen, daß Verlag und Sortiment, unter bcsondcrm Einfluß der dritten Verschiebung, die ersten Anfänge einer Sonderung zu zeigen beginnen, während Buchhandel und Buchdruck sich wieder mehr zu nähern suchen. Die Herrschaft des Gelehrten und der internationalen Beziehungen auf dem Büchermarkt, die Vorherrschaft der theologisch-religiösen Litte- ratur und der Mangel einer starken deutschen Allgemeinlittcratur, die Fortdauer der guten und schlechten Volks- und Hauslitteratur alten und ältesten Schlags, die Vernachlässigung der Ausstattung: das gab der Litteratur wie dem Buchhandel den Charakter der Gleichmäßigkeit und Ter dem litterarischen entsprechende buchhändlerische Fortschritt. Ter Tauschhändler. 89 Unvcrttndcrlichkeit; es gab dein Buchhandel einen gewissen einheitlich- gedämpften Ton brüderlich-läßlichen Gehabcns geringer Spannung. Jeder gleichsam erzeugte und brauchte des andern Bücher; und das literarische Bedürfnis selbst zeigt noch einen altzeitlich-langsameren Pulöschlag. Daher die feste Verbindung von Verlag und Sortiment, die Porherrschaft des Tauschverkehrs, der persönliche Meßhandel, die Trennung von Buchhandel und Buchherstelluug. Es ist das der altzeitliche Rahmen oder der alt- zeitliche Untergrund der Buchhandelsgcschichte unseres Zeitraums, wie er dem altzeitlichcn Gepräge des Büchermarkts entspricht und entsprechen mußte. Innerhalb dieses Rahmens aber ist der Buchhandel dem Gange der geistig-littcrarischen Entwicklung darin gefolgt, daß der Büchcrvertrieb sich erleichterte und vertiefte, der Stand des seßhaften Buchhändlers sich örtlich und beruflich festigte, der Buchhandel sich in Leipzig zentralisierte, der Verkehr außer der Messe und über den Mcßplatz sich ausgestaltete und endlich die Entwickelnng eines neuen reinen Verlags und einer ueuen Vereinigung von Buchhandel und Buchdruck sich anbahnte. Wir sind bei nnscrm Überblick über den Eharakter des Büchermarkts vom Bücherkäufer ausgegangen; wir müssen hier, wo wir vom Bücherhaudel reden wollen, vom Büchcrhündlcr ausgehen. Der reguläre Buchhändler damaliger Zeit, der meßfühige Buchhändler, ist der mit seinen gleichartigen Bernfsgcnossen im Tansch- oder Ehangcvcrkchr stehende Verlegersortimcuter. Der Tauschhandel wurde herrschend etwa mit dem Beginne der zweiten Hauptpcriode, zu Ausgang des 16. Jahrhunderts. ^ Eine Alleinherrschaft, wie später der Geld- vcrkehr, hat er nicht geführt, erstens schon deshalb, weil es jederzeit die reinen und, wenn man so sagen darf, halbreincn Sortimente der kleinem Buchführcr gab. Der Hauptsitz des Tauschhandels war der Meßplatz, auf dem sich der innere Geschäftsverkehr der größcrn uud großen Buchhandlungen abspielte und die Lager gefüllt wurden, aus denen dann die Bücher im Bar-, Ncchnungs- oder Kommissionsverkehr in die mehr oder weniger kleinen Handlungen wcitergeleitct wurden. Der Debit, heißt es richtig in einem Schriftchcn, das in der Mitte unseres Zeitraums erschien, geschieht mehr durch Change als durch bar Geld, sonderlich in den Messen." Man muß zweitens vor Augen haben, daß sich in jene !». 3. Kapitel: Der Buchhändler, uns nun fremden Formen dieselben Inhalte kleideten, wie sie uns auch heute geläufig sind. Je sicherer» Boden der Verleger für sich und im Einzelfalle für sein Buch unter sich fühlte, und je vorsichtiger er dabei vcrfnhr, desto zurückhaltender war er in der Wahl seiner ständigen Geschäftsfreunde uud in seinen Bezugsbedingungen. Wir haben Briefe an die Hallesche Waiscnhausbuchhaudlung aus dem zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts, aus denen hervorgeht, >daß es durchaus uicht selbstverständlich war, mit einer so angesehenen Handlung in Change- kommissiousbezichungcn zu stehen; man erbot sich znr Rcchnungs-, sogar Barkommission und fragte nur an, ob wohl die Vergünstigung der Changekommission eingeräumt werden möchte. Eine Schrift über die verschiedenen Stände der bürgerlichen Gesellschaft vom Jahre 1697 unterscheidet drei Klassen von Buchhändlern. Die erste hat nur eigenen Verlag und handelt gegen bar, die zweite hat Verlag und „so genanntes sort-iwent" und „vcrsticht" ihr Verlagsgut, die dritte pflegt Geld- und Tauschhandel zugleich: sie gibt einige eigene Vcrlagsbüchcr nur gegen bar, andere versticht sie.^ Eine unlogische Einteilung allerdings, denn sie vermischt das Prinzip der Organisation mit der praktischen Ausübung der Gcschäftsgcbrnuchc im Einzelfalle. Bechers Politischer DiSknrs, 1668, unterscheidet „Verleger" und „Buchhändler". Der Verleger „hält" sein Buch entweder „content,^ oder er „sticht damit". Den meisten Handel thut er „mit Stechen". Der Buchhändler verlegt gemeiniglich etwas, uämlich damit er nicht bar zahlen muß, souderu Material zum Steche» hat.4 Am wenigsten Eingang fand der Tauschhandel im Verkehr mit den Ausländern, namentlich mit den Holländern, deren Buchhandel damals dem unsrigen an Güte der Ausstattung so weit überlegen war und vermöge seines Handels mit in Deutschland stark begehrten Originalen und Nachdrucken besonders französischer Litteratur der Artikel des deutschen Buchhandels so wenig bedurfte; der Gesamtcharakter, den der Geschäftsverkehr auf der Leipziger Messe zeigte, ist deshalb für die Entwickelnng des deutschen Buchhandels bezeichnender, als der auf der Frankfurter. Nicht als wenn ein solcher Verkehr mit dem Auslände nicht bestanden hätte. Das Hallesche Waisenhaus, in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts, changierte auf der Leipziger Messe nicht nur z. B. mit Kopenhagener Firmen, sondern auch sein lebhafter Verkehr mit Holland wickelte sich teilweise in der Form des Tauschgeschäfts ab°; und auch in Frank- Der Vcrlcgersortimenter. Ul furt wurde mit den Ausländern changiert. Aber während von der deutschen Produktiou auch aller Schofel (ein im 18. Jahrhundert beliebter buchhäudlcrischcr Ausdruck) auf die Messen kam, brachten die Ausländer naturgemäß nur ihre bessern — buchhändlerisch bessern — Artikel, die für ein internationales Publikum vou Wert und Interesse sein konnten. Und im allgemeinen, von besondern Geschäftsbczichnngcn abgesehen: je besser das Buch, desto uäherliegcud der Barvcrlehr. „Wer zu Frauckfurth in der Buch-Gaßen gestanden ist > wie gantze Parthcyen uf einst gegen einander vcrstochen und gegen andre Wahren verkehrt werden: wie vor angenehme und doch rare Bücher ^ gut paar Geld geliefert werden müssen —", sagt Adrian Beier 1690/ Gegen die ausländischen Vcrlagsartikel, sagt eine Schrift über die Kaufmannschaft aus dem Jahre 1702, werden die deutschen „nicht allemahl" vertauscht, sondern „auch öffters" bar gehandelt oder „auff die Parthie gebracht"/ Wir sahen: Becher (1668) unterschied „Verleger" uud „Buchhändler". Ebenso die „Abbildung der gemcinnützlichcn Haupt-Stände" (1697). Der „Verleger" ist nach beiden der Sortimentervcrlegcr (der große Verleger, der zugleich Sortimentshandel treibt), der „Buchhändler" der Verleger- sortiuicntcr (der Sortimcnter, der zugleich, eigentlich nebenbei und gewissermaßen notgedrungen, verlegt). Fügen wir hinzu, daß der erstcre die erste und höhere, der letztere die zweite und tiefere Stufe darstellt, und daß wohl in der „Abbildung" von reinem Verlag, dagegen in keiner der beiden Schriften von reinem Sortiment die Rede ist, so haben wir die für den Beginn unseres Zeitraums charakteristische Organisations- stufe der beiden Hauptgeschäftszweige bezeichnet. Der Tauschverkehr forderte vom Verleger, daß er Sortimentshandel trieb, und vom Sortimenter, daß er verlegte. Eine der heutigen gleiche Scheidung in Verlag und Sortiment war den Zeitgenossen eine fremde Vorstellung. „So gar ichsurü wär zwar nicht", sagt Adrian Beier 1690, „daß ied- wcdcr mit nichts als seinem Verlag handelte", allein es wäre deshalb unmöglich, weil sonst die Gelehrten um jedes Buch an den betreffenden, vielleicht weit entfernten Verleger schreiben müßten/ Der Gedanke einer durchgeführten Teilung der Funktionen kommt für ihn gar nicht in Betracht. Der Verlagshnndcl bildete die unentbehrliche Grundlage des Geschäfts. Der erste privilegierte reine Buchhändler Dresdens, Andreas Löffler, exklusiv privilegiert 1651, verlor bald darauf sein Monopol, weil 3. Kapitel: Der Buchhändler. cr „Mangel Bcrlags, sich seines diesfalls erlangten xrivileZii nicht gebrauchen, noch diesen Orth mit allerhand inn- und außländischen Büchern versorgen können" °. Die Hallesche Waiscnhausbnchhandlung andrerseits war in den ersten Jahren ihres Bestehens, 1«>93—1698, reine Verlagshandlung, der Umsatz geschah bloß gegen klingende Zahlung, und deshalb betrachtete ihr Gründer, Aug. Herin. Frcmckc, die Geschäftstätigkeit jener ersten Jahre nicht als eigentlichen Buchhandel, sondern rechnete diesen erst von dem Zeitpunkt an, von dem ab das Waisenhaus im Stande war, mit dem Bnchhandel Tauschgeschäfte einzugehen"': eigentlicher Buchhandel war und als eigentlicher Bnchhandel galt nur der Tauschhandel. Bezeichnend ist u. a. dafür, daß später, als die Etablissement-Zirkulare aufkamen — das erste gedruckte aus Lausanne 1737 von Marc-Michel Bousquet ^ Comvagnie — diesen gleich das NovitäteuvcrzcichuiS beigefügt wurde. Die meßfähigen Verlegcrsortimcnter bildeten den Kern des deutschen Buchhandels der Tauschhandclszcit. Der reine Sortimenter, der „Buch- führcr" im cngern Sinne, stand tief unter ihm; er mußte, wollte er der günstiger» Bezugsinöglichkeit des Tauschvcrkehrs teilhaftig werden, andere Mittel anwenden, deren sich auch der Verlegcrsortimcnter nicht selten bediente: Übernahme von Selbstverlag, Beteiligung an fremden Unter- nehmungcu, Übernahme des Verlags besonders kleinerer Provinzialdrucker zum Kommissionsvertrieb, Partiezeichnungen lindem er sich zu größern Partiebczügcn verbindlich machte). Auch auf dem Gebiete des Buchgewerbes wirkte das vom Zunftgeist beherrschte Prinzip der mittelzcitlichen Arbeitsteilung. Es war der Regulator, der überall, wo es nur möglich war, dafür sorgte, daß Verflechtungen aufgelöst, Verbindungen zcrstückt, die verschiedenen Arbeitsgebiete abgegrenzt wurden und blieben, und der später, als beim Emporstreben großzügigeren Unternehmungsgeistes diese Fesseln unerträglich wurden, den auf umfassendere Vereinigung der getrennten Gebiete abzielenden Regungen die größten Hindernisse in den Weg legte. Zwei unscrm Gebiete speziell ungehörige Momente wirkten in derselben Richtung. Die buchgcwerblichc Entwicklung trug einmal von der Erfindung der Buchdruckerkunst an den Keim der Vorherrschaft des Handels über die Vervielfältigung in sich. Schon bis zur Reformation hatte sich die Verhältnis des Buchhändlers zum Buchdrucker. u:; Scheidung von Buchdruck und Buchhandel im wesentlichen vollzogen. Durch die Natur des Tauschhandels sodann wurde sie aufs kräftigste unterstützt und befestigt. Bedurfte mau, um dcu Tauschvcrkehr zu pflegen, eigenes Verlags, so mußte der Drucker entweder zum Buchhändler werden oder auf das Niveau des Hilfstechnikers herabsinken. Es ist merkwürdig, wie lange in manchen Gegenden Deutschlands die Vorherrschast des Buchdruckers fortwirkte. Die Akten des Züricher Staatsarchivs kennen bis in die ersten fünfziger Jahre des 18. Jahrhunderts nur Buchdrucker, d. h. Gewerbetreibende, die den Buchdruck, Buchverlag und Sortimcntshandel ausüben, und Buchbinder. Erst bei der Verhandlung über die Frage, ob die in Zürich bestehenden fünf „Buchdruckcreien" um eine neue vermehrt werden sollten oder nicht, im Jahre 1753, unterscheiden die Verordneten zum ersten mal ausdrücklich zwischen Buchdruckerei und Buchhandlung und behandeln die Frage streng vom Gesichtspunkte der Buchdruckern im engern Sinne aus, und in den Jahren 1757 und 1760 werden Heidegger cd Comp, und Conrad und Salomon Gcßner zum ersten mal als „Buchhändler" bezeichnet; im Jahre 1765 ergehen die Vorschriften: ihre Kataloge jährlich zweimal zur Censur zu geben u. s. w., die bis dahin in genau derselben Weise an die „Buchdrucker" gerichtet sind, zum ersten mal an „die Herren Buchhändler", und in demselben Jahre begegnet, während bis dahin nur Buchdrucker, Buchbinder uud Buchkrämer auftreten, zum ersten mal die Nebeneinandcrstellung: „Alle H. Buchhändler, Buchtrucker, Buchbinder und Krämer."" Im allgemeinen war in den Städten lebhafterer gewerblicher Konkurrenz die Scheidung zwischen Buchdruck und Buchhandel vollzogen. Als 1680 Fleischer in Frankfurt a. M. die Buchdruckcrei zum Schciu erlernen wollte, um die Berechtigung zur Führung einer Druckerei zu erlangen, wurde er von den Buchdruckcrgcscllschaftcn zu Leipzig, Jena und Frankfurt a. M. abschlägig beschicken und mußte die Offizin, die er bereits erworben hatte, wieder verkaufen.^ Und wo uud soweit die Scheidung zwischen Buchdruck und Buchhandel uicht vollzogen war, fanden zwischen beiden die unerquicklichsten Reibungen statt, umso mehr, als sich seit dem Ausgang des 17. Jahrhunderts bereits das neuzeitliche Bedürfnis nach einer neuen Verschmelzung bcmcrklich zu machen beginnt. Niemals war das deutsche Buchgewerbe von einer Verbindung der ver- 94 3, Kapitel: Der Buchhändler. schiedenen Gelverbszweige in einein Unternehmen weiter entfernt, als in seiner Mittlern Zeit; und zwar gerade in den herrschenden und ausschlaggebenden Firmen der großen buchhändlcrischen Mittelpunkte, während wir sehen werden, daß sie auf den Niedern und konkurrenzärinercn Stufen des Provinzialoruckcrs und -buchbinders in größcrm Umfange vorhanden war: aber das war eine Art dieser Verbindung, die zu einem Aufschwung buchgewcrblichcr Unternehmung nicht beitragen konnte. In dem schon oben erwähnten lehrreichen Werke über die verschiedenen Stände, das im Jahre 1697, mit einer reichen Anzahl schöner Kupfer geschmückt, in Nürnberg erschien, heißt es: Buchhandel und Buchdruckerei hätten sich nach und nach voneinander gesondert; in einigen Fällen bestehe zwar die Vereinigung beider noch, aber der Druckervcrleger müsse dann seine Druckcrgesellenfreiheit erstanden haben." Ahasverus Fritsch sagte 1675: eigentlich dürfe der Buchdrucker nicht zugleich Buchhändler sein, weil derjcuige strafbar sei, welcher sich in andere Handwcrkssachcn einmenge; indessen müsse das doch dem jeweiligen Ermessen der Obrigkeiten überlassen bleiben, weil die Vereinigung zuweilen erforderlich sei: so, wenn der Buchdrucker keinen Buchhändler in der Nähe habe, der ihn in Nahrung setze.^ Und Adrian Beier sagt 1690: Katechismus nnd Donat — also die unentbehrlichen Schul- und NeligiouSbücher — führten die Buchhändler nur selten; das Hütten die privilegierten Buchdrucker.^ Diese drei Angaben zusammen zeichnen die wirkliche Situation auf das genaueste. Sie besagen, daß den allgemeinen gewerberechtlichen Anschauungen gemäß Buchdruckerei und Buchhandel grundsätzlich als geschieden gelten und im höhcrn Buchhandel im allgemeinen thatsächlich geschieden sind; daß der Druckerbuchhändler deshalb im genauen Wortsinn Druckervcrleger ist; daß der Druckervcrleger deshalb gewerberechtlich als Drucker, nicht als Buchhändler gerechnet wird, und daß im Gegensatz zum Buchhändler sein Gebiet hauptsächlich auf den Lokal- und Pro- vinzialbcdarf für Schule, Kirche und Haus eingeschränkt ist. Das entsprach, wie gesagt, den im allgemeinen herrschenden Verhältnissen. Wenn in Halle im Jahre 1702 das Waisenhaus auf einen „Buchladen, Druckerei und Buchbinder" privilegiert wurde (19. Sept.), so galt das als besondere Vergünstigung^; daß Andreas Hünefcld in Danzig (1609—1666) neben seinem Geschäft als Drucker zugleich Buchhändler war, konnte im Jahre 1740 als „merkwürdig" hervorgehoben werden^; Bcrhältnis des Buchhändlers zum Buchdrucker und Buchbinder. 95 das Buchhändlerprivileg, das die Fiinfzchner in Strasburg im Jahre 1753 den dortigen Buchhändlern ausstellten (27. Jan.), gestattet Buch- hüudleru und Buchdruckern den Verlagshandel, den Sortimcntshandcl aber ausdrücklich nur den Buchhändlern und verbietet ihn den Buchdruckern;^ und in einem Schriftchcn über den österreichischen Buchhandel vom Jahre 1774 heißt es: einst in frühem Zeiten seien die Buchdrucker zugleich Verleger und Sortimcnter gewesen, gegenwärtig seien das nur noch wenige; jetzt stelle der Buchdrucker nur noch ein bloßes Werkzeug dar; der eigentliche Buchhandel sei ganz davon getrennt; und deshalb: was mau einst gesungen und gesagt zu Lob und Preis der Buchdruckcrkuust — von der Verbreitung menschlicher Kenntnisse u. s. w. — das gebühre nun in Wahrheit dem Buchhandel.^ Hören wir Ahasvcrus Fritsch und Adrian Beicr auch über das Verhältnis des Buchhandels zu den Buchbindern. Der erstere bezeichnete 1675 als Buchbinderbcfugnis das Einbinden der Bücher und den Verkauf der gebundenen Bücher^", der letztere 1690 außerdem speziell den Handel mit Kalendern nnd Elemcntarschulbüchern «„Katechismus und Donat").'" Sie haben im Grunde recht. Aber so schiedlich, friedlich freilich, wie namentlich Adrian Beier das Verhältnis darstellt: daß die Buchsührcr lieber mit rohen Materien handelten, den Buchbindern die Kalender überließen und sich nie darüber beschwerten, daß die Buchbinder die Elemcntarschulbücher unmittelbar von den „privi legierten Hofbuchdruckern" kauften und ihrerseits von ihrem Vertrieb so gut wie ganz absahen, vollzog sich die Abgrenzung nicht, und von der außerordentlichen Bedeutung, die der Buchbinder als Buchhändler gehabt hat, geben beide Angaben keine Vorstellung. Und wie mit dem Verhältnis zwischen Buchhändlern nnd Buchbindern, so war es auch mit dem zwischen Buchhändlern und Buchdruckern. Alle drei buchgewerblichcn Gebiete suchten gegenseitig aufeinander überzugreisen; dabei standen aber an sich Buchdruck und Buchbinderei günstiger und geschützter da, weil sie mit Panzer und Schwert des Zunftwesens gerüstet und umgürtet waren. Dazu kommt, daß in den Zeiten vor Erfindung der Buchdruckerkunst, als dem Unternehmer noch keine Druckcrpresse zur Verfügung gestanden hatte, die schwerfälligere Herstellung noch nicht entfernt die Menge des Materials hatte erzeugen können, die nötig gewesen wäre, um einen reinen Handel in der Aus- !'«! 3. Kapitel: Der Buchhändler. dehnung späterer Zeiten zu ermöglichen; und daß, indem der Drucker den neuen Buchhandel schuf, der Buchbinder aber bereit stand, ihn neben ihm aufzunehmen, während ein reiner seßhafter Handel in kleineren Städten noch lange Zeit existenzunfähig blieb, wie er es ja in den kleinsten noch heutzutage ist — jene Bindung des Handels an die Herstellung in verschiedener Weise und Abstufung noch lange fortwirken mußte. Druckerei und Buchbinderei waren „Künste". Man mußte „können", das Können erlernt haben, und nach Regel und Brauch erlernt haben. War der Buchhandel eine Kunst? Er war ein freies Gewerbe. Keine Zunft und Ordnung; keine Formen und Gebräuche; keine Vorschriften über Länge der Lehrzeit; keine Bedingungen des Nachweises regelrechter Erlernung. Und doch hatte der Buchhandel seine eigentümliche Berufsaufgabe und mußte sie haben, wenn er existenzfähig sein wollte, und er war sich ihrer deutlich bewußt: es war, rein fachmäßig ausgedrückt, das Halten eines möglichst vollständigen Sortiments oder allgemeiner die möglichst genügende Beschaffung des ganzen litterarischen Bedarfs. Wie oft haben die Buchhändler sich von Buchdruckern und Buchbindern vorhalten lassen müssen, daß sie vor den Buchhändlern gewesen seien. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts sagten die Buchbinder in Breslau und die Buchdrucker in Leipzig nicht nur, daß Buchdrucker und Buchbinder, soweit sie nur dazu vermögend seien, im ganzen Römischen Reich und allen Orten der Christenheit von den lieben Alten vor Alters und seit Menschengedenken her nach rechtmäßiger, hergebrachter und beständiger Gewohnheit ungehindert in offenen Buchlädeu frei mit Büchern gehandelt hätten und handelten, sondern betonten, daß die Buchdruckcrkunst „auch der Vernunfft nach, viel eher, denn der Buchhandel gewesen und auffkhommen" sei, und daß der Buchbinder nicht nur einst „mehr als jetzo vnd vonn den Buchführern ruhig vnd vngehinndert im Hanndel gewesen", sondern geradezu, daß „die Buchhändler von den Buchbindern herkommen".^ Wie oft haben sie sich vorhalten lassen müssen, daß jene zünftig seien und die Buchhändler nicht, und daß der Buchhandel keines großen Erlerncns bedürfe! Je mehr sich dem gegenüber die Buchhändler ihrer besondern und umfassenden Aufgabe bewußt waren und immer mehr wurden, desto mehr litten sie darunter, daß jeder Beliebige sich mit dem Buchhandel befassen zu können meinte, daß man zwischen Ringen des Buchhandels um gewerberechtlich gesicherte Stellung. ','7 Buchhandel und Buchhandel keinen Unterschied machte, daß Buchdrucker und Buchbinder ihnen so vielfach die besten Brocken, die sich am leichtesten an den Mann bringen ließen, wegfischten. Die Buchdrucker griffen auf den Buchhandel über, die Buchbinder thaten es. Aber sie hatten ihre Spczialgewerbe — die dazu dem Buchhandel immer eifersüchtiger verschlossen wurden. Nun, der Buchhändler machte den Buchhandel zu seinem Spezialgewerbc, das ganz durch sich selbst ihn ernähren sollte und mußte. Sollte und mußte er uicht ebenfalls ein besonderes, gewerberechtlich eingehegtes Gebiet sein? Erbittert schrieben die Breslauer Buchhändler 1590: „Jsts an deme, daß man solchen Bericht sMnntniU des Hanndels bey diesem Hanndtwercke fter Buchbinderei^ nicht lernen kan, Auch mit ihren Lehrbriefen nicht znerweisen, Hiergegen» vnnser cinner ein Jahr 10. oder 12. derbey dienen vnnd viell außstehn muß, ehe Er dessen recht khunndig, vnd demnach gnungsam zueschaffen gicbt"; und in einem Gemisch von Erbitterung und Genug- thuung wiesen sie auf etliche Buchbinder hin, die, nachdem sie sich „auß Borwietz des Buchhanndels vnntcrfanngcn, denn Sie niemals gelcrnet, in grosse schulden gerathenn, da Syc doch zuuor bey dem Hanndtwercke wolgestanden vnnd vnbcschuldct gewesen»"; sie, die Breslauer Buchhändler, mußten solches von den ausländischen Buchhändlern zu Leipzig nicht allein oft mit Beschwer anhören, sondern auch entgelten. Und als die Buchbinder beschönigend von ihrem „wenigen vnnd gerinngen Hanndt- lichen" sprachen, erwiderten sie: „Was grosse tewcr Bücher, so nicht täglicher nachfrage sinndt, die auch in etzlichen Jahren kaum ihren Kauff- mann vbcrkhommen, sonnder liegen bleiben betreffennt, lassen sie woll es vnntcrwegcn . . Sollen wir dann auch nichts als lautter kleinne Schul- büchlcin führen wie sy, würde nicht allcinn dieser Stadt, Sondcrnn auch denen auf dem Lannde vnnd benachbarten, die zu vnnß hierein ihr Zuflucht Habcnn, wenig gcdienct werden, Wollen geschwcigen, das es glcich- woll Gemeinner Stadt cinn rühm vnnd ehr, das man vnsern Buchladen mit so guttcn Büchernn bestellet finden kan, Als etwan in anndcren fürnchmen Hanndels Stüdtenn."^^ Und die Leipziger Buchhändler schrieben 1598: wie es denn dahin laufe, daß Drucker und Buchbinder, die weder in der Druckerei noch bei den Buchbindern guttaten, noch sonstcn sich ihrer Kunst oder Handwerks nähren wollten, sich „auf die faule scitc legten" und „einen Buch Händcler geben" wollten: „also, Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 7 3, Kapitel: Der Buchhändler. das man wohl endtlich, nicht wießcn würde, Wchr Buch-Händler, Buchtrucker, oder Buchbinder wehre": was überall, wo „wohlbestelttc, vnd Wohlangerichtete Buch-Händell gepflogen würden" unzulässig sei.^^ In etwas überschwänglicherer Weise sprach dasselbe z. B. ErHardt Bcrger aus (1650), als er in Bremen mit seinem berufsmäßigen Buchhandel Fuß zu fassen suchte. Er begründete seinen Kampf gegen den Handel der Buchbinder mit ungebundenen Büchern damit, daß es sich bei ihm um einen „guten beständigen Buchhandel" handle, wie er in allen wohl- bestcllten rsdus pudlieis vor eine sonderliche Zier und Kleinod gehalten werde und durch den der dilzlivpoia wkwormm, lusutsm st cor d0- wims dermaßen mit Tugend, Weisheit, guten Künsten und Sprachen instruirc, daß hernacher die ganze Welt mit solchen Leuten müsse regirct werden.'^ Bezeichnend für die Wandlung, deren Beobachtung hier vor allem unser Interesse gilt, nämlich das Sich-Heraus- und Heraufarbeiten des reinen seßhaften Buchhandels, Vorgänge in Ulm. Hier hatte der Natsbuchdrncker Balthasar Kühn, 1637—1667, zum erstenmal neben den beiden Buchbindern, wie später sein Enkel sagte, einen „rechten Buchhandel ctablirt"; im Jahre 1714 aber beschwerten sich die drei reinen Ulmer Buchhändler gegen seinen Enkel Elias Kühn, daß er als Buchdrucker sich unterstanden habe, die Frankfurter und Leipziger Messen zu bezichen und dort nicht nur seine Verlagsbücher zu verkaufen, sondern auch dagegen andere Sortimentsbücher einzuhandeln und die Buchbinder der Ulmer Nachbarschaft damit zu versehen. Die Buchdrucker aber kehrten den Spieß um. Ihr Bestreben ging erstens dahin, den Buchhandel, verboten oder nicht, in so weitem Umfange zu betreiben, als es ihnen eben möglich und erwünscht war, zweitens suchten sie ihrerseits die Buchhändler von der Buchdruckerei auszuschließen. Man sollte meinen, daß dies bei der bestehenden allgemeinen Rcchtsanschauung, zusammen mit der geschlossenen Zunftverfassung der Buchdrucker und der natürlichen Forderung der fachmännischen Ausbildung, viel leichter erreichbar und durchführbar gewesen wäre, als das umgekehrte Bestreben der Buchhändler. Aber vergessen wir nicht, daß wir uns in einem Zeitalter befinden, in dem wenig mit allgemein vorgeschriebenen und pünktlich gehandhabten Gesetzen gearbeitet, das meiste mit auf den besonderen Fall zugeschnittenen, großenteils erblichen Privilegien Ausschluß der Buchhändler vom Buchdruck. „Erste Buchhändler" im 17. Jahrh. gg ausgerichtet wurde. Nicht durch allgemeine Gesetze sind diese Verhältnisse entstanden; sie sind auch nicht durch allgemeine Gesetze geregelt worden. Die eigene Ausdehuungskraft des rein bnchhändlerischcn Moments hob den Buchhandel empor, drückte den Buchdrucker nieder/ und erst als sich die Elemente deutlicher geschieden hatten, ein ansässiger einheimischer selbständiger, berufsmäßiger Buchhandel sich gebildet hatte, der seinen eigentümlichen Gcwcrbcschutz beanspruchte und beanspruchen konnte, paßten sich die Privilegien und die mehr oder weniger besondern Entscheidungen und Verordnungen, die beständig erneuert werden mußten, den Forderungen der Verhältnisse an. Die Bildung eines solchen Buchhandels vollzog sich großenteils erst im 17. Jahrhundert. In Braunsberg war der erste, der seßhaft buchhündlerischc Thätigkcit ausübte, ohne Buchdrucker zu sein, der LidlioMa (ursprünglich Buchbinder) Joh. Bretter, privilegiert 1580^, in Mecklenburg entwickelte sich der berufsmüßige Buchhandel zu Beginn des 17. Jahrhunderts, um dann durch Johann Hallervord in Rostock (1613—1645) in die Höhe gebracht zu werden,'^ die erste reine Buchhandlung in Görlitz gründete im Jahre 1629 Kaspar Kloß aus Leipzigs, in Pommern nehmen die reinen Buchhandlungen um die Mitte desselben Jahrhunderts (in Stralsund der erste privilegierte reine Buchhändler um 1630^) ihren Anfangs, der „erste Buchhändler Königsbergs" war Peter Hendel, 1631—1648»", der erste ständige Buchhändler in Stuttgart, Gottfr. Zubrodt, etablierte sich 1650; sogar iu eine Stadt wie Ulm scheinen die ersten dauernd ansässigen reinen Buchhändler von Bedeutung erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ihren Einzug gehalten zu haben"; in Gotha ist August Boetius (f 1697) als „erster Buchhändler" zu bezeichnen.^ Aber wie sehr konnten Privilegien, Entscheidungen und Verordnungen nicht durch das reine Privilcgrccht durchkreuzt werden, und wie vielerlei Rücksichten konnten im Einzelfalle mitreden! Das wirknngsvollstc Mittel der Buchdrucker, natürlich zugleich zum Schutze gegen die Konkurrenz unter den Druckereien selbst, war die Beschränkung der Druckereien auf eine bestimmte Zahl. In zahlreichen Städten haben sie diese Bestimmung durchgesetzt, in allen nicht; und als es in den sechziger Jahren des 17. Jahrhunderts die Leipziger Buchdrucker versuchten, uachdem sie schon in den dreißiger und vierziger Jahren damit gescheitert waren, verwahrten sich — von den übrigen Gründen der Buchhändler hier abgesehen — Johann Große und der 7* 100 Z.Kapitel: Der Buchhändler. Pormund der Franckensteinschcn Kinder mit der Begründung dagegen, daß ihnen von ihren „Eltern, Groß- und Voreltern ncbcns der Buchhandlung eine Druckerey zu halten zustände".^ Eine besondere und weitverbreitete Erscheinung der Verbindung von Druck und Verlag war die des angestellten Druckcrverlegers.^ Hoch waren die Ziele dieser Regierungs-, Raths-, Eanzlci-, Universitäts-, Gymnasialdruckcr durchschnittlich nicht gesteckt; aber sie führten ein um so sichreres und geborgeneres Dasein. Sie waren privilegiert auf den Druck und Verlag der landesherrlichen oder städtischen Veröffentlichungen, als Universitätsdrucker auf den der Jutimationen, Disputationen, Lektionskataloge, Festprogramme und -gedichte u. s. w., und sie gründeten ihr Geschäft mit Vorliebe auf Schul- und Gesangbuchs-, Katechismen-, Zcitungs-, Kalcndcrmonopole. Sie verpflichteten sich auf Censurvor- schriften und die Forderung von Pflichtexemplaren, zu ganz oder teilweise unentgeltlicher Herstellung der amtlichen Schriften (zuweilen, besonders in älterer Zeit, wird ihnen das Papier dazu geliefert, vielfach ist die Anzahl der unentgeltlich zu liefernden Exemplare festgesetzt, häufig sind sehr ausführliche Drucktarifej, ferner natürlich zu korrektem Druck, der Verwendung guten Papiers; die Universitäten besonders bedangen sich häufig aus, über welchen Letternvorrat in fremden Sprachen die Offizin zu verfügen haben mußte. Dafür erfreuten sich die angestellten Drncker- hcrrcn nächst dem Schutze gegeu Nachdruck eines jährlichen Gehalts oder jährlicher Naturalleistungen, freier Wohnung, der Befreiung von bürgerlichen Lasten und von Zöllen, besaßen Privilegien, ja zuweilen Monopole auf den Buchhandel, waren öfters, zuweilen unterstützt durch Lumpen- ausfuhrverbote, auf Papiermühlen privilegiert oder monopolisiert und zuweilen berechtigt zur Einstellung von Buchbindergcscllen. Je mehr dieser Vergünstigungen in einem Falle zusammentrafen, um so mehr nahm der angestellte Drucker eine Stellung ein, um die an sich ihn der durchschnittliche Buchhändler auf das lebhafteste beneiden mußte. Infolge des überwiegenden Lokal- und Provinzialcharakters des Verlags dieser Druckervcrlcger enthalten ihre Bestallungen nnd Privilegien — von der allgemeinen Privilegierung resp. Exklusivvrivilegierung auf den Buchhandel, dem Verbot des Nachdrucks und der Nachdruckseinfuhr abgesehen — besondere bnchhäudlcrische Bestimmungen fast niemals. Daß der Rostocker Universitätsbuchdrucker im Jahre 1587 die Verpflichtung Der angestellte Truckerverleger. 101 übernahm, die von ihm und seinem Kollegen gedruckten Bücher (die Universität Rostock hatte die Anstellung zweier akademischer Drucker für notig befunden) nach Frankfurt oder Leipzig auf die Messe zu führen ^, ist eine alleinstehende Ausnahme. Was das Verhältnis des akademischen Buchdruckers als Verlegers zu den Professoren seiner Universität anbetrifft, so muß nicht selten der Brauch geherrscht haben, daß der Buchdrucker das Recht hatte (so in Königsberg betreffs der juristischen und philosophischen Bücher laut Verfügung Friedrichs I. vom 24. Mai 1709)^, ^ verlangen, daß die Professoren ihre Werke bei ihm verlegten (resp. im Selbstverlag drucken ließen), oder aber auch die Pflicht, den Verlag zu übernehmen. Als im Jahre 1733 ein Hallenser Professor beim dortigen Waisenhaus eine Verlagsablchnung erfuhr, erhob der Abgewiesene Beschwerde, und das Waisenhaus erwiderte: Der König habe ihm in diesem Punkte jederzeit volle Freiheit gelassen, sodaß, wenn der Professor bis an den König gehen wolle, es verhoffe, mit billiger „Verantwortung" Gehör zu finden. Als ihm später das Kuratorium der Universität Göttingen den Antrag machte, in Göttingen eine akademische Buchhandlung und Buchdruckerei anzulegen, stellte Gotthilf Francke (1750, 18. Mai) die Bedingung: daß dem Waisenhaus frei bleibe, den ihm von den Professoren zu Göttingen offerierten Verlag zu übernehmen oder abzulehnen.^ Waren so diese Druckervcrleger mit Privilegien nnd Monopolen auf Typen und Pressen, Papier, Lumpen, den festen und gleichmäßigen Bedarf der Kirche, der Schule, des gemeinen Mannes, vielfach erblich, ausgestattet, so läßt sich doch gerade hier gut beobachten, wie das Pri- vilegwcsen die üblen natürlichen Wirkungen der Konkurrenz dadurch zu beseitigen trachtete, daß es die natürliche Konkurrenz überhaupt beseitigte oder hemmte, ihre guten Wirkungen aber künstlich zu züchten versuchte. In der Geschichte dieser Druckereien ciu beständiges Drängen und Schieben seitens der Universitäten, Magistrate, Negierungen der privilegierten Offizin resp. den privilegierten Offizinen gegenüber: da wird bald ein billiger Preis verlangt oder fixiert, bald die Anschaffung genügender Lettern, bald neuer Pressen verlangt, bald billigerer Verkauf der Schulbücher gefordert u. dcrgl. Die Privilegien schlössen die Konkurrenz aus, verlangten aber dafür diejenigen bestimmten Leistungen, die sonst durch die Konkurrenz bewirkt worden wären — und stellten im Falle der Nicht- 102 3. Kapitel: Der Buchhändler. crfüllung die Einführung der Konkurrenz in Aussicht. Wie sehr aber des- ungeachtet strecken- und zeitenweise die Monopole des Druckcrvcrlags auf Buchgewerbe, Buchhandel und Schule gelastet haben, dafür kann das Schulbüchermonopol der Neußner in Königsberg als Beispiel dienen.^ Bis zum Jahre 1640 bestand in Königsberg die eine von Daubmaun begründete akademische uud fürstliche Druckerei mit dem Druckermonopol für das ganze Herzogtum Preußen. Im Jahre 1640 wurde — die Akademie wünschte die Errichtung einer zweiten Druckerei und hatte dem letzten Inhaber der alten abgeneigt gegenübergestanden — das Privileg auf den Rostockcr Johann Reußner übertragen, und der Besitzer der alten wurde mit einem Privileg auf den Druck der kleinen akademischen Gelegenheitsschriften abgefunden. Nach dem Reußnerschen Privileg durfte kein anderer herzoglich preußischer Buchdrucker irgend ein Lehrmittel drucken, das an Schulen des Herzogtums Prcußeu eingeführt war oder künftig eingeführt wurde, noch durften sie von auswärts eingeführt werden. Aus dem Privileg folgte zugleich das ausschließliche Recht, in Preußen eingeführte Schulbücher, die auswärts erschienen waren, nachzudrucken und zu verkaufen. Im Jahre 1664 erwirkte Reußner eine Verfügung, wonach die gegen sein Privileg zu Wasser und zu Laude ankommenden oder bereits eingeführten Bücher angehalten und konfisziert wurden. Das Privileg wurde einschließlich dieser den Originalbezug von außerhalb Preußens her betreffenden Bestimmungen noch zu Beginn der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ausgeübt, sodaß die Originale in den übrigen Teilen der Monarchie erschienener und im alten Herzogtum Preußen eingeführter Schulbücher in diesem verboten waren. Noch 1749 mußte sich das Hallesche Waisenhaus deshalb privatim an den Großkanzler Cocceji wenden und erhielt von ihm die vertrauliche Antwort, er werde den Nachdruck in diesem speziellen Fall, Büchern des Waisenhauses gegenüber, zu verhindern wissen.^ War die Druckerei mit Vorräten eingeführter Schulbücher gut versehen, so wurde die Einführung neuer und besserer von ihr nach Kräften verhindert. Der Stadtrat Joh. Heinr. Reußner, der Sohn der damaligen Besitzerin der Hof- und akademischen Buchdruckern, soll zu Anfang des 18. Jahrhunderts den Vollzug diesbezüglicher Verordnungen jahrelang hintertrieben habend Und dem Buch- bindergewerk wurden im Jahre 1666 wegen Schadens, der ihm durch Mißbrauch des Reußnerschen Privilegs zugefügt worden sei, 50 Florin Schädlichkeit der Druckerverlag-Monopole. 103 von Reußner zugesagt und auch ausgezahlt. In den schwärzesten Farben malt die nachteiligen Wirkungen des Schulbüchermonopols auf Buchdruck, Buchhandel, Schulwesen, Litteratur, Staatseinkünfte, Papierindustrie u.s.w. ein Schriftstück, das die übrigen Königsberger Drucker in einem Prozesse einreichten, den der erste nachreußncrsche Inhaber der Hofbuchdruckerei (L'Estocq, seit 1746) im Jahre 1747 wegen Verletzung des Privilegs gegen sie anstrengte. Es mag zum Teil von einer einseitigen Auffassung beeinflußt sein, aber zur Beleuchtung der allgemeinen Verhältnisse ist es trotzdem wichtig. Es behauptet u. a., vieles, was aus der Neußucrschen Offizin hervorgegangen sei, besonders aber die Scholastiknlien, sei so schlecht und auf so schlechtem Papier gedruckt, daß es die Jugend kaum lesen könne. Das Land sei mit den Preisen um ein Drittel, ja um das Doppelte übersetzt. Um das Schulbüchermouopol recht ausbeuten zu können, hatten die Neußucr allerhand andere gangbare Bücher unter die Scholastikalicn zu bringen gewußt, die uicht dazu gehörten, ebenso besang' und Gebetbücher in allen Formaten und Sprachen, die Psalmen David und die Evangelien — alles Sachen, die gewiß und in Menge abgingen. Die Reußner Hütten immer nur drei Pressen und in der besten Zeit höchstens drei bis vier Setzer gehabt; hätten sie aber auch nudcrc uötigc Bücher gedruckt, so würden sie wenigstens dreimal so viel Personen gebraucht haben; und wollten sie es selber nicht thun, so hätten, wenn sie es andern gestattet hätten, noch drei bis vier Druckereien bestehen können. Sie druckten immer nur die alten Schulbücher weiter: Vsstidulnin t^roeiinnin, (üomsmi jllnul», Ooimtus, Menii giÄmumtiea, Distsriei eateeiissis, und so könnten keine neuen in den Schulen eingeführt werden; die Lehrer nähmen heimlich neue Schulbücher, sie würden zum Schaden der landesherrlichen Einkünfte unter der Hand eingeführt, oder die Kinder würden in Privatschulen geschickt. Auch die vielen in den sast neunzig Jahren im Lande gebrauchten deutschen und polnischen Bibeln und Testamente hätten vom Ausland eingeführt werden müssen. Hütten die Reußner dem wirklichen Bedürfnis entsprechend gedruckt, so würde auch die Papicrfabrikation vorwärtsgeschritten, würden mehr Papiermühlen angelegt worden sein u. s. w. Von den Königsbergcr Buchbinderwerkstätten (bis 1730 seien ihrer nur sieben bis acht gewesen) seien einige sehr schlecht bestellt, die in den übrigen Städten (bis 1730 nur sechs) seien in Schulden umgekommen, weil sie selten der 104 3. Kapitel: Der Buchhändler. gangbaren Bücher hätten habhaft werden können, sondern, wenn sie zwei Jahre hintereinander etwas zu thun gehabt, wieder etliche Jahre auf Reußners Herstellung Hütten warten müssen. Für die preußische Monarchie war die Zeit solcher Monopole damals schon im Untergehen; der Reußnerschen Hofbuchdrnckerei hatte Friedrich der Große, wie Cocceji in dem erwähnten vertraulichen Schreiben mitteilt, ihr Privileg nur aus persönlichen Rücksichten erneuert. Allein namentlich in den Residenzen kleinerer Staaten haben sich solche uralte Privilegien noch lange darüber hinaus erhalten. Im Besitz des Privilegs, mit dem die fürstliche Hofbuchdrnckerei in Weimar im Jahre 1658 begnadigt wnrdc (gegen Lieferung des Papiers unentgeltliche Lieferung aller Patente, Mandate, öffentlichen Gebete u. s. w. bis zu eiuer Bogenseite oder zwei Folioseiten; für die ersten hundert Bogen darüber nicht mehr als 12 Groschen, für jeden weiter» Bogen einen Pfennig; Zensur; drei Pflichtexemplare, auartalitcr einzuliefern; Monopol auf den Druck aller im Fürstentum gebräuchlichen Schulbücher, sowie des Wochenblatts, der Auktionskataloge, Programme und Kirchcnzettel gegen die Verpflichtung, auf billigen Preis zu achten; Konzcssion zum Haudel mit Kalendern, rohen und gebundenen Büchern, welche letztern bei Weimarischcn Buchbindern einzubinden sind) befand sich noch Albrecht, der im Jahre 1853 verstorbene Inhaber der Hofbuchdrnckerei. Nur die alten Begnadigungen, jährlich ein halb Gebrau Bier von achtzehn weimarischen Scheffeln zum Tischtrunk trank- steucrfrci brauen zu dürfen, der jährlichen Lieferung von 3 Klaftern Beschied-Holz und des Genusses aller Befreiungen der Hofbedientcn waren weggefallen." Die Buchbinder hatten von Anfang an natürlich das Recht, rohe Bücher einzubinden und gebundene zu verkaufen, auf jeden Fall die von ihnen selbst gebundenen; in einer Beschwerde gegen die Buchbinder vom Jahre 1598 sagen die Leipziger Buchhändler: „Jumaßen sie sich . . vnderstchen, offene Buchlähdeu anzurichttcn, darinne sie nicht allein ihre eigene, sondern anch von andern Buchbindern gebundene, Ja auch, daß noch mehr ist . . . auch allerlei) vngcbuudeue, vndt Rohe bucher zu feilen kauff haben".^ Dabei sieht man von den Buchbindern in allen Gegenden Deutschlands das Ziel verfolgt und von den Obrigkeiten vielfach reglementiert, daß keine gebundenen Bücher iu das betreffende Gebiet eingeführt werden, alle Bücher innerhalb desselben nur von ein- „Buchbinderei, Buch- und Papierhandlung." 105 heimischen Buchbindern gebunden werden dürften.'" Es war eine dem Charakter des mittelzeitlichen geschlossenen Gewerbeschutzes ganz entsprechende Maßregel, wie sie ebenso zu Gunsten der Buchdrucker öfters getroffen wurde; nach der Nürnberger Buchdruckerordnung von 1673 war es den dortigen Buchhändlern erst, wenn die Nürnberger und Altorfer Drucker den Druck nicht bewältigen konnten, gestattet, Am die Erlaubnis, auswärts drucken lassen zu dürfen, nachzusuchen; in Ulm mußte sich in den 1650er Jahren der Buchführer Joh. Gerelin den Ansprüchen Balth. Kühnes gegenüber das Recht, „alle und iede seine verlegende Bücher und vxsra seines willens und gefallens anderer beliebiger orten drucken zu lasseu, wo er vermeine, daß er am besten zukommen und seinen nutzen und frommen schaffen möge", durch Klage beim Rat erst mühsam erzwingen.^ Seiner ursprünglichen Bedeutung nach war der Buchbinder hierin reiner Kundenarbeitcr, der den Einband je auf Bestellung — und nach der Bestellung — des Kunden herstellte. Es ist deutlich, daß der Buchbinder, je geringer der Bedarf nach dieser seiner Handwerksthütigkcit am Orte war, um so mehr dazu getrieben wurde, daneben in kleiner»? Maßstab Papier- und Buchhandel, den letzteren zunächst mit gebundenen Büchern, zu treiben.^ Es ist weiter deutlich, daß es sich dabei um den litterarischen Bedarf des gemeinen Mannö handelte. Nicht um die oft zweifelhafte Kost, die der Hausierer besonders nmhcrtrug. Auch das fehlte natürlich nicht; die Brcslauer Buchhändler beklagten sich gegen Ende des 16. Jahrhunderts voll edler Entrüstung darüber, daß die Buchbinder an Sonntagen und andern Festen, „da man der Predigt vnnd des lieben Gebets abwarten solte", unnütze Lieder und Gedichte auslegten.^ Aber das Kennzeichnende war der Vertrieb des guten, biderben Hausbedarfs, den man haben mußte, und gebunden haben mußte: Schulbücher, Katechismen, Bibeln, Gesang-, Bet- und Andachtsbücher, Kalender, auch medizinische und unterhaltende Volksbücher. In der Regel zum sofortigen Gebrauch fertig gekauft, seltener auf Bestellung gearbeitet, entsprachen sie den Waren, wie sie auch andere zum Verkauf berechtigte Handwerker neben der Werkstättcnarbeit von jeher geführt haben. Die Privilegien des 17. Jahrhunderts unterscheiden vielfach Scholastikalicn und Betbücher, die von Buchbindern verkauft werden, einerseits und Fakultätsbücher („so zu einiger Facultät gerechnet werden können") andrerseits. In 106 3, Kapitel: Der Buchhändler. kleinern Orten hatten die Buchbinder den diesbezüglichen örtlichen Bedarf seit dem 16. Jahrhundert thatsnchlich in Händen, und auch das Recht dazu — auf die gebundenen Schulbücher im cngcrn Sinne und die „kleine Gattung" — stand ihnen überall zu. Es ist endlich weiter deutlich, daß auf günstigem Boden, der vom seßhaften reinen Buchhandel noch nicht bestellt wurde, der Buchbinder den Sortimcntshandel überhaupt an sich ziehen konnte. Nicht nur in den Außenwerken der (rsringnia littei'aw, wie in Laibach, wo in den sechziger Jahren des 17. Jahrhunderts der Buchbinder-Buchhändler Georg Schaffer vornehmen Bücherliebhabern die wertvollsten Werke verschaffte und sie selbst einband, daneben in seinem Laden Papier, Pergament, spanisches Wachs, Federn, Spagat, Tinte, dazu Lichtputzcn und Lostafeln (zum Tombolaspiel) feilhaltend^; sondern auch überall sonst in Deutschland. Und auch mit dergleichen Kleinkram scheint gerade das Buchbindcrgewerbe überall mit Vorliebe verbunden gewesen zu sein; wir hören von den Königsberger Buchbinder» des ausgehenden 16. Jahrhunderts, daß sie außer den beiden Buchgewerben und sonstiger Papparbeit auch Handel mit Seidenwaren, Leinengewebc, Pulver, Hökerwcrk u. dcrgl. trieben.^ Es war die „Buchbinderei, Buch- und Papierhandlung", wie wir sie noch heute aus kleinen Ortschaften und den Vororten der Großstädte kennen, und sie hatte auch im wesentlichen dieselbe Existenzgrundlage. Noch im Jahre 1669 sagten in Frankfurt die niederländischen Buchhändler, man finde auf Reisen oft zehn Städtlein nacheinander, wo kein Buchhändler sei, sondern nur Buchdrucker und Buchbinder wohnten, und die deutschen, daß an diesen vielen Orten sich wegen geringen Verdienstes kein Buchhändler halten könnte." Es ist das zugleich gesprochen vom Standpunkt des seßhaften Buchhändlers der Mittlern Zeit, der, an den Großbetrieb des organisierten Meß- handcls angeschlossen, den Wandervcrtrieb immer mehr aufgab. Auch diesen Buchbindern genügte der Absatz am Orte nicht; sie gehörten deshalb großenteils zu jenen kleinern Existenzen, für die der Vertrieb im Umherziehen noch eine viel größere Bedeutung hattet" Als Vertriebs- werkzeugc ihres Verlags und Sortiments aber nach Gegenden und Schichten, die ihnen selbst sonst oft genug nicht erreichbar gewesen wären, waren sie den Buchhändlern hochwillkommen; die Außenstände Jacob Apels in Leipzig, 1620, bestanden zu vier Fünfteln in Summen, die ihm Buchbinder für von ihm bezogene Bücher schuldeten.^ Der Buchhandel der MWMj Die Augsburger Umfrage vom Jahre 1642. 107 Buchbinder, die sich vielfach Buchführer nannten, blieb dabei, wie uns schon oben die Beispiele Leipzigs und Breslaus gezcigr haben, nicht auf die Gebiete außerhalb der großen Städte^ beschränkt. Fast sämtliche Leipziger Buchbinder des 16. Jahrhunderts pflogen zugleich Büchervcrtricb und Papicrhaudel. Meist hatten sie dazu offene Läden, oder doch Buden auf dem Markt; vielfach saß hier des Meisters Ehegattin, die Kauflustigen nebenbei mit „Chrenkränzlein", „Angesichtern" (Masken) nnd „Puppenwerk" bedienend, während der Meister in der Werkstatt der Binderei oblag. ^ Gerade in Leipzig gewinnen wir einen besonders deutlichen Einblick darein, wie die Buchbinder von den Buchhändlern selbst in den Buchhandel hereingezogen wurden. Auswärtige und auch Leipziger Buchhändler bezahlten die Leipziger Buchbinder nicht nur für das Binden, sondern auch für die fertig gebundenen Bücher, die sie von ihnen entnahmen „statt bahrcs geldes mit anderen Büchern vndt rohen Natsiüs", changierten also mit ihnen. Besonders ihre eleganter gebundenen Bücher, namentlich vcrgüldetc Bctbüchlciu, iu Samt, Atlas, Karteck gebunden, waren auf der Messe sehr begehrte Artikel, und die Buchbinder hielten in solcher feiner gebundenen Erbauungslitteratur auschnlichc Lager, gleichsam Barsortimcnte. Es kam sogar vor, daß Buchführcr Buchbindern anboten, „sie zu verlegen" uud ihucn dazu für etliche hundert Gulden Bücher „fälschten".-" Im Jahre 1642 wurde vou Augsburg aus eine Umfrage über das Verhältnis der Buchbinder zum Buchhandel in den einzelnen Städten veranstaltet. Dabei schrieb der Buchhändler und Buchbinder Johann Solin in Ulm, daß, als dieser Zeit in Frankfurt den Buchbindern der Buchhandel habe verboten werden sollen, „in Franckfurt so gar vil Buchhandel effectiue nit funden" worden sei, und führte als weitere Beispiele außer ihm selbst siebzehn Buchhändler in sechzehn verschiedenen Städten an: in Easscl, Braunschwcig, Düsseldorf, Hamburg, Königsberg, Stralsund, Bremen, Güttingen, Passau, Nürnberg, Regcnsburg, Preßburg, Danzig, Rostock, Graz und Salzburg, die alle Buchbinder seien, dazu den alten Endter von Nurcnbcrg. Der Nürnberger Buchbinder Georg Singer und Wolfgang Endter führten sechs Städte an: Nürnberg, Lübeck, Hamburg, Magdeburg, Leipzig und Würzburg, in denen es den Buchbindern nicht verwehrt sei, „den Buchhandel zu führen". 108 3. Kapitel: Der Buchhändler. Johann Thannenbaum in München, der sich dabei am meisten aufregte, schrieb, das ganze Römische Reich sei von Buchbindern erfüllt, „die Bücher führen, sowol gebunden als ungebunden", und erinnerte dazu an Buchbinder in Hamburg, Lübeck, Danzig, Breslau, Wien und Prag, an Hans Stern in Lüneburg, Sigismund Freysinger in Regensburg und Adam „Eudler" in Nürnberg; und Bürgermeister und Rat von München bezeugen: „das die alhicßigc Bucchbündtcr neben ihrer eingebundenen Arbcith auch die vneingebundene Bücchcr ye vnd alzeith fail gehabt."^ Nehmen wir diese Zeugnisse, von dem letzten abgesehen, als das, was sie sind: sie sind im Buchbindcrintcressc abgegeben, sehr allgemein gehalten und im Einzelnen unrichtig: Peter Hendel in Königsberg, der als Buchbinder-Buchhändler aufgeführt wird, hatte von Anfang an mit den Buchbindern gerade die erbittertsten Kämpfe zu führen, und der Nürnberger Rat hatte im Jahre 1633 den Buchbindern „das Handeln mit Büchern mit gewießer mas (nämlich mit Beschränkung auf die Marktzeiten) gantz abgeschnitten".°° Es sind Zeugnisse nicht für besondere gesetzlich geregelte Verhältnisse, sondern für allgemeine thatsüchlich herrschende Zustünde, gegen die der sich nun deutlicher entwickelnde „freie Buchhandel" gerade jetzt erst sich kräftiger zu wehren begann. Die Buchbinder verlegten auch. Nicht nur Georg Endter d. Ä., an den oben Solin erinnerte, auch Christoph Plantin (1514—1589) und Ludwig Elzcvier (1540—1617) waren ja aus dem Buchbinderhandwerk hervorgegangen, ebenso z. B. Johann Francke in Magdeburg (1547 — 1625). „Schau er Buchfürer in dem gantzen Römischen Reich", ruft erregt Johann Thannenbaum in dem oben angeführten Schreiben, ,,waß vor Buchbinder vorhanden sein, die die Bücher führen, sowol gebunden als ungebunden, auch drucken lassen vnd verlegen, schau er mir den Hanß Stern von Linneborg, zu Regcnspurg den Siegismundt Freysinger, obs nit Bnchbinder sein vnd mehr dergleichen, schau er den Adam Endler in Nürnberg, was er für Bücherwerk führe!" Bei Gelegenheit der obengenannten Umfrage schickten Bürgermeister und Rat zu Ulm einen Bericht der dortigen Buchführcr und Buchdrucker, in dem es heißt: „daß keinem Buchbinder so wol hier alß andern ortten: Tübingen, Nürnberg, Straßbnrg, Wien, Prag etc. vcrwcrth sehe, den Buchhandel auch uebcn seinem Buchbinder-Handtwerck zuc haben, wann nur der Verlag vorhanden sehe." Der Züricher Rat verbot im Jahre 1660 Buch- Der Buchbinder als Buchhändler. 109 führern, Buchbindern u. s. w. auswärts drucken zu lassen.^ In Ulm 1698 der Antrag eines Buchdruckers, den Buchbindern den Verlag zu verbieten; in Zürich 1700 ein an den Buchbinder Lindinger gerichtetes Druckverbot.^ Im allgemeinen kam in erster Linie der Verlag der kleinen Gattung in Betracht; es ist begreiflich, daß der Buchbinder so auf diesem seinem Gebiete sich unabhängiger zu machen suchte. Solche Buchbinder-Verleger treffen wir sogar in Leipzig. Eine noch viel bedeutendere Rolle spielte der Buchbinder als Buchhändler und Verleger in Ländern wie Mecklenburg (Ausgang des 16. und 17. Jahrhunderts) °° oder Westfalen (17. und 18. Jahrhundert)""; bedeutender in ihrer besonder» Buchbinder-Buchhändler-Rolle als fast völliger Ersatz des reinen Buchhandels, nicht als Buchhändler und Verleger überhaupt; in Leipzig gerade sind aus ihnen die ersten und bedeutendsten Buchhändler hervorgegangen, so die Familie Clement im 15. und 16. Jahrhundert.^ Im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts war der Buchbinder Caspar Lunitz, der auch als Verleger einen Namen hatte, der bedeutendste Papicrhändler Leipzigs.^ Und so baute sich über dem Buchbindcrsortimcntshandcl mit gebundenen Büchern und kleiner Gattung mehr oder weniger ausgesprochen eine Art vollen Buchhandels der Buchbinder auf. In manchen Fällen kann man aus den Bezeichnungen, die sie sich selbst geben oder die ihnen gegeben wcrdeu, das Heranwachsen des Buchbinders zum Buchführer oder gar Verleger verfolgen. Werner Lange in Güstrow war von Hause aus Buchbinder; auf dem von ihm verlegten Katechismus des Herzogs Ulrich (1594) nennt er sich Buchbinder und Buchhändler; im herzoglichen Privileg vom Jahre 1605 (28. Dez.) heißt er nur noch Buch- sührcr.°2 Peter Roscnbüchler in Braunsberg, der bis zum Jahre 1697 auch die Druckerei besaß (sie wurde dann vom Jcsuitcnkollcg angekauft), heißt 1697 Buchbinder (didlioMe^us), 1700 Kaufmann und Bürger, 1707 Buchhändler und Kaufmann (didlmxolü et lnerea-wi), und 1719 erhielt seine Wittwc das Monopol auf Buchhandel und Buchbinderei im ganzen Bistum erneuert.War mit dem weitverbreitete» Doppcl- geschäst des Buchbinders und Buchfiihrers der Besitz einer privilegierten Druckerei verbunden, so war, vom Buchbiudergewcrbe ausgehend, die Vereinigung der drei Hauptzweige vollständig. Lorenz Segebadc, gelernter Buchbinder, der im Jahre 1620 die monopolisierte Druckerei in Königs- 110 3. Kapitel: Der Buchhändler. bcrg erhielt, unterschrieb sich: „Buchdrucker, Binder und Händler".^ In der That war in diesem Zeitalter gewerblicher Abgrenzung die Erscheinung, daß auf der Grundlage des Buchbiudcrhandwcrks und der Buchdruckerkunst alle Zweige unter einheitlicher Leitung ein einziges Geschäft bildeten, in den Kreisen der regulierten kleineren Proviuzial- handlungen keine seltene. Fälle, wie die der spätern Joh. Köselschen Buchhandlung in Kempten die 1593 vom Fürstabt von Kempten, Erhard Blarer v. Wartensce, gegründet wurde, und dereu Faktorc die Verwaltung der fürstlichen Buchdruckern, Buch- uud Papierhandlung und Papiermühle hatten, wofür sie jährlich Rechnung ablegten (diese Gestaltung bis zur Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts), sind dafür weiter bezeichnend. — In einigen Orten ist der Buchbinder dem Buchhändler offiziell gleichgestellt worden. So verbot der Ulmer Rat nicht nur den Buchbindern 1613 den ferner» Vertrieb der Traktätlein Johann Faulhabcrs, des „Modisten" ^Schönschrcibcrs), sondern 1655 publizierte er ein Dekret wegen Schmähschriften nicht nur den Buchdruckern und Buchhändlern, sondern auch den Buchbindern. °° In Leipzig griffen einzelne Buchbinder uach der Mitte des 16. Jahrhunderts auch als Kommissiousvcrtreiber von zun? Teil bei ihnen selbst lagernden Büchern auswärtiger Buchhändler, ja als eigentliche Kommissionäre in das buch- händlcrischc Geschäftsgetriebc ein.^ Gerade das erstere — daß die Buchbinder auch rohe Bücher vertrieben, „Darunter doch zu weilen der mchrer thcill, nicht ihr eigen, sondern frembder Buchführcr, Welche dan von ihnen, vnttcr ihrer Burger Rechtt, dcu frcmbden zu gute vorkaufft, vndt di8t,i'a- Iiii'öl." wurden — war einer der Hauptgründe der Beschwerden der Leipziger Buchhändler zu Ende des 16. Jahrhunderts. Heben wir endlich noch einen Punkt hervor, der für die Entwicklungsgeschichte der buch- händlcrischcn Geschäftszweige von Bedeutung ist. Je kräftiger sich die Buchbinder neben ihrem Handwerk, oder vielmehr ihrer Kunst, auf den Handel mit gebundenen Büchern legten, desto mehr stellte ihr Geschäft eine Vorstufe des spätern buchhändlcrischcn Antiquariawhandcls dar. Es tritt das schon im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts, z. B. bei Peter Element d. Ä. in Leipzig hervor. Bei der Schützung von Bibliotheken wirkten sie in Gemeinschaft mit Buchhändlern als Taxatoren.^ Die Spczialbeschäftiguug mit alten Büchern machte sie zu Sachverständigen aus dem Büchermarkt; die Bestellung des Angsburgers Jakob Krause zum - ^ Der Buchbinder als Kommissionär nnd Antiquar. III Dresdener Hofbuchbinder, 1566, enthielt die Bestimmung, daß Krause, wenn der Kurfürst zu Anrichtung seiner Liberei in den Leipzigischcn Märkten oder sonst anderer Orte allerhand Bücher und Exemplar taufen lasse, sie an Ort und Stelle „außschm und erkaufen" solle.^ Bei den Frankfurter Verhandlungen des Jahres 1669 betonten die Buchhändler selbst die Bedeutung der Buchbinder für die antiquarische Verwertung hinter- lassener Bibliotheken und sagten, daß hinterlasscnc Bücher immer zuerst bei den Buchbindern gesucht würden/" Angesichts eines solchen Zeugnisses wiegen die wenigen Fälle, die uns von Ankäufen ganzer Bibliotheken durch Buchbinder überliefert sind, um so schwerer.^ Namentlich hinsichtlich des Sortimentshandcls war das Sclbstbe- wußtseiu der Buchbinder ein so großes, daß sie die reinen Buchführcr teilweise geradezu als unberufene Eindringlinge betrachteten. Wie die Brcslauer Buchbinder 1580, so sagte der energische Johann Thannen- baum 1642: „Die Buchfürer komm von den Buchbinder vnd nit die Buchbinder von den Buchfürer . . . Vör diesem sein keine Buchfürer in München gemessen, haben die Buchbinder alles versehen", und ebenso 1642 der Rat zu München: „das der alhießigen Bncchbündter Vorfahren solchen Buechfychrcns, ehe vnd dan die Buechsychrcr hiehccr komm, sich allainig gebraucht vnd solches von Alters hccrgcbracht haben." Und Roth in seiner Nürnberger Hauoclsgeschichte sagt noch 1801 von den ersten Buchdruckern, d. h. Druckcrvcrlcgcrn und Druckervcrleger- sortimmtern: „Sie bedienten sich in nähern und entferntem, großem und kleinern Städten der Buchbinder und anderer Personen als Unter Verkäufer, ans welchen endlich eine neue Gattung von Kauslmtm, die Buchhändler, deren in der Reichspolizeyordnnng von dem I. 1577. zuerst Erwähnung geschieht, entstanden sind, die jetzt den Handel der Buchdrucker fast gänzlich verdrängen"'-; eine Angabe, die mit ihrer schcmatischen ^harnktcrisieruug des Buchhandels erstens der alten, zweitens der mittler», drittens der neuen Zeit als des Buchhandels erstens des Druckcrbuchhändlcrs, Buchviudcrbuchhttndlers und ^aienbuchhändlers, zweitens des Druckcrbuchhändlcrs und Buchhändlers, drittens des Buchhändlers im Grunde nicht unrichtig ist. Auch mit seiner Zeitangabe (eine zeitliche Abgrenzung des Mittlern vom neuen Buchhandel gibt er nicht an) hat Roth nicht fehlgegriffen. Die Grenzstreitigkciten zwischen dm Buchhändlern und Buchbinder», für 112 3. Kapitel: Der Buchhändler, ^ ^ ^> die Entwicklungsgeschichte des reinen Buchhandels bedeutsam, beginnen in der That in den siebziger Jahren des Itt. Jahrhunderts, und vorher nehmen diejenigen zwischen Buchbindern und „Buchdruckern" ihren Anfang. Zweifellos, die Buchbinder waren weithin „im Posseß". Dort, wo der Buchhandel sich stärker entwickelte oder der „freie" Buchhändler überhaupt erst auftrat, begann nun der gewerberechtliche Konkurrenzkampf. Daß dabei die Buchbinder im ganzen rasch aus ihre beschränktere Position offiziell zurückgedrängt oder darin gehalten wurden, liegt zugleich daran, daß sie im ganzen nicht die Mittel dazu besaßen, die weitergehenden Rechte, die sie vielfach zu entwickeln im Begriff waren, auszuüben. Es waren durchschnittlich kleine Existenzen, die besonders mit dem mcßfühigen Vcrlcgersortimentcr nicht konkurrieren konnten. Der Verlag der Buchbinder war Ausnahme; vollends ein solcher Verlag, mit dem sie in den regulären Meßtauschhandcl hätten eintreten können. Es ist unmöglich, diese Streitigkeiten, die in reicher Fülle vorliegen, im einzelnen hier auch nur annähernd zu verfolgen/^ Unmöglich, aber auch unnötig. Die Hauptpunkte, um die es sich dabei überall dreht, sind einfach und verständlich genug. Die Buchhändler erkannten die Notwendigkeit des buchhändlerischcn Betriebs der Buchbinder für Gegenden, die von reinen Buchhändlern nur erst spärlich besetzt waren, sehr wohl und haben sie — so bei den Frankfurter Verhandlungen im Jahre 1669^ — ausdrücklich betont. Dort aber, wo der Buchhandel sich selbst rührte und regte, strebte er danach, den Buchbinder wenigstens streng auf den Handel mit gebundenen Büchern und kleiner Gattung zu beschränken. Die Buchbinder suchten sich dagegen zum wenigsten auf diesem Gebiete um so stärker zu verschanzen. Sie hielten aufs eifersüchtigste darauf, daß Buchdrucker und Buchhändler nicht, folgend dem trotz alles Gewerbezwangs immer wieder hervortretenden Zuge des Buchgewerbes auf Vereinigung der verschiedenen buchgcwcrblichcn Zweige, selber einbanden oder gar eigene Buchbindergcsellcn setzten.^ Sic suchten aber auch aus dem Mitgenuß ein ausschließendes Recht zu machen, und ihrerseits den Buchdruckern und Buchhändlern sogar den Vertrieb gebundener Bücher, ja der kleinen Gattung, besonders der Schulbücher überhaupt zu verbieten.^ Endlich tritt fast überall das Bestreben hervor, die gesetzliche Bestimmung durchzusetzen, daß die Bücher nur innerhalb der betreffenden Verordnungsgebiete gebunden werden durften. Buchbinder und Buchhändler in Königsberg. 113 Die Königsberger Gewerbestreitigkciten in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts^ sind von besondcrm Interesse; einmal wegen der hochgespannten Ansprüche der Buchbinder, sodann, weil bei ihrer Beilegung zum ersten mal in der Geschichte des deutschen Buchhandels die Einrichtung des Buchhändlercramens auftritt. Die unterm 31. Januar 1650 von den preußischen Oberräten bestätigte Gewcrksrolle der Königsberger Buchbinder ist der vorzüglichste Beleg für das Streben der Buchbinder nach den obenbezeichneten Zielen und für den Erfolg, den sie an manchen Orten damit zeitweilig erreichten. Die Königsberger Buchbinder waren mit der Bestimmung von 1640, daß Nichtbuchbinder die Buchbinderei nur ausüben dürften, wenn sie das Buchbindcrgcwerbs- rccht ordnungsgemäß erlangt hätten, nicht zufrieden. Nach der Gewerks- rollc ist erstens die Zahl der Königsberger Buchbinder fortan auf die damals bestehenden zehn beschränkt. Zweitens darf kein Buchbindermeister einen andern, der das Handwerk nicht gelernt hat, „noch das Gewerk mit hält", „einige geringe Gattung, als Fiebeln, Katechismus, Betbücher, V68t,idnla, Donaten, (FrarnwiMi oder dergl., zum Wiederverkauf einbinden"; — „welche Gattungen nebst anderen gebundenen Büchern allein den Buchbindern in diesem Herzogthum feilzuhalten und zu verkaufen zukommen sollen". Die Buchdrucker sollten also, gleichviel, ob sie von einem Meister des Gewerks oder einem eigenen Buchbindergesellen binden ließen, die gebundenen Schulbücher eigenen Fabrikats nicht mehr verkaufen dürfen. Denselben Anspruch erhoben die Buchbinder den Buchhändlern gegenüber. Großmütig heißt es: „Doch wird den Buchführern hiermit große gebundene Bücher in allerhand Fakultäten zu verkaufen und zu führen freigelassen." Die Buchbinder selbst aber dachten nicht daran, sich innerhalb dieser Grenzen zu halten. Sie dehnten den Begriff der Schulbücher von den Elemcntarbllchern auf die der höhcrn Lateinklassen aus, ja zogen die ganze Littcratur der akademischen Lehrmittel in ihren Bereich; sie hielten offene Läden und nannten sich in ihren Eingaben „Sämmtliche Buchbinder und Buchhändler dieser Drei Städte Königsberg". Ihr direkter Bücherbczug von auswärts wuchs immer mehr. Da sie dabei nicht, wie die eigentlichen Buchhändler, von? Zoll befreit waren, so kamen sie 1668 darum ein: da doch „die zwei Buchführer sdie Buchbinder selbst nannten sich Buchhändlers, so unlängst neben ihnen sich niedergelassen", Zollfreiheit erhalten hätten, ihnen selbst Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 8 114 3. Knpitel: Der Buchhändler. „als wohlfundiertm Leuten seit uralten Zeiten" dieselbe Vergünstigung zuzuerkennen. Die beiden privilegierten Buchhändler suchten Schutz bei ihrer vorgesetzten akademischen Behörde — die Buchbinder, die ihr nicht unterstellt waren, nannten sich deshalb mit besonderem Stolz eivöö onMiani —, die Akademie vertrat ihre Sache bei der Regierung, die Regierung befahl, die Buchbinder auf ihr Handwerk einzuschränken und den Buchhaudel uicmandcm zu gestatten, der ihn nicht „gelernt" habe und mit Privilegien darauf versehen sei; der Rat nahm sich mehr seiner Buchbinder an. Im Jahre 1672 (4. Nov.) fällte das Hofgcricht als AppcllationSiustanz den Eutscheidungsspruch. Wer von den städtischen Buchbindern auf den Buchhandel privilegiert zu werden wünschte — die Gewähr stünde in des Fürsten freier Hand —, sollte zuvor auf seine „Geschicklichkeit von Wissenschaft und Bewandtnis der Bücher" geprüft werden; und zwar „uicht dnrch ihre Widerpart, die jetzigen Buchführcr", sondern durch zwei deputierte Professoren. Die etwas unklaren Ausdrücke- „von Wissenschaft und Bewandtnis" haben die Examinatoren nachher, offenbar richtig, dahin verstanden, daß die Wissenschaft die „anwies selbst nach ihren Fakultäten", die Bewandtnis die „6 3. Kapitel: Der Buchhändler. sich die beiden privilegierten Berliner Buchhändler gegen die Konkurrenz der durchreisenden Buchhändler^^; 1683 klagten die Königsbcrgcr Buchhändler über ihre durch die Iahrmarktöfrcmden schwer beeinträchtigte Nahrung.'"^ erklärte der Würzburger Buchhändler Fuckert, er könne nicht bestehen, „wnn nicht dem Lochner aus Nürnberg, wie an andern Orthen auch gebräuchlich, die Niederlage alhier außer Meßen Zeit undt dessen l^ommisLaiüs undt Unterhändlern !:bey welchen nicht allein die schlußclcn vor seinen zwey buchladcn alhier, sondern gantze packcr bucher äistralisnäum äsi»onirt stehen:j inhibirt" werde: machten doch die Frciungszeiten für sich schon den vierten Teil des ganzen Jahres aus. 1740 ersuchte er um ein Poenalmmidat — „>:zu dessen erforderlichen Drnckcr Kosten mit allem untertänigsten Willen mich offerirc: " — gegen „alle außer der Meß Zeit sich einschleichenden Husirer, bucher-Krämer, bucherführcr, schädtlichc bucher Lomwissioiieii undt Unterhändlern".^"" Diese Beispiele reichen hin, die einschlügigen Verhältnisse zu kennzeichnen. Die Buchhändlcrprivilegien waren teils ausdrücklich, teils stillschweigend Erklnsivprivilegicn. In jedem Falle aber waren sie erteilt mit der bekannten Formel: „sonder Gefährde". Die Buchhändler strebten deshalb nach mehr: nach dem behördlich allgemein garantierten numerus clausus in der einzelnen Stadt. Fritsch meinte 167ö, dafür, den Buchhandel völlig unbeschränkt zu lassen, sodaß jeder ihn treiben dürfe, könne zu sprechen scheinen, daß so mehr Bücher, und zwar um billigem Preis entstehen müßten; allein die Masse der Bücher und der Buchhändler sei dem Gemeinwesen mehr schädlich, als nützlich: und deshalb sollte nur eine bestimmte Zahl, und zwar des Buchhandels kundiger Buchhändler zugelassen werden; für jeden einzelnen Ort sei ihre Anzahl fest zu bestimmen.'"'' Das Schema der Entwickclung war dieses: entweder, in Mittlern Städtcu, ein privilegierter Buchhändler nistet sich ein; sein Monopol wird drückend, seine Versorgung ungenügend; die Behörden lassen einen Buchhändler, zwei, mehrere Buchhändler neben ihm eindringen; nun wird den Buchhändlern selbst ihre Konkurrenz lüstig, die Eindringlinge stcmmcn sich selbst gegen neue Eindringlinge, sie fordern die Proklamierung des numerus clausus. Oder, in Städten wie Leipzig oder Frankfurt, die Zahl der Buchhandlungen ist von Alters her eine beträchtlichere, die Zulassung eine ganz oder nahezu unbeschränkte; und Xumei'U8 clÄU8us> 127 dann weckt das sich verstärkende Gewicht des Platzbuchhandels, im Gegensatz zum Meß-, Markt- und Wanderbctrieb, auch hier dieselben Bedürfnisse. Exklusiv privilegiert wurde z. B. in den fünfziger Jahren des 17. Jahrhunderts Löffler in Dresden"'» oder 1668 (vom Rat; 1670 vom Herzog-Administrator August von Sachsen) die Buchhandlung von Lüdcrwaldt (Buchhändler) und Schröter (Notar) in Magdeburg. Das letztere Privileg ist charakteristisch. „Was gcstalt der Buchhandel dieses orths gar schlecht, und ohngeachtct alles angewantcn mühesamcn Fleißes derselbe in keine Aufnahme zu bringen, Auch zu besorgen, das wenn noch mehr Buchladcn gestattet werden sollen, Einer dem Andern gahr verderben und zu gründe richten würde" — heißt es in der Ratskonzession. Verschiedene, die den Buchhandel in Magdeburg angefangen hätten, hätten sich wcgbegcben müssen. Die „Vielheit der Buchladcn" habe „zu nichts anders außgcschlagcu, als das der Buchhandel woran Jedoch dem gemeinen besten nicht wenig gelegen in keine beständige auff- nahme gebracht werden könne"; . . danncnhcro unmöglich einen gute» tüchtigen Buchladcn hicrsclbst anzurichten vudt zu erhalten wo einem Jeden die Buchhandlung frcy vndt zugelaßcn sein solte." Kein anderer Buchftthrer darf in Magdeburg außer den ordentlichen Jahrmärkten einen öffentlichen Laden halten oder sonstcn einige Materien, Kupferstiche, Landkarten umtragcn; die Buchdrucker dürfen nur ihren sclbstgcdrucktcn Verlag verkaufen, die Buchbinder, was ihnen „Handwcrcks wegen zukommt". Die Strafe besteht in Konfiskation und einer Summe von 50 Gold- guldcn. Aber wie lange hielten solche Dämme aus? Das Privileg war auf zehn Jahre ausgestellt, und schon im Jahre 1674 führte Lüdcrwaldt in einer Eingabe mit angstvollem Eifer aus, wie man sogar in Kopenhagen, Stockholm, Kiel, Wolfcnbüttcl, Frankfurt a. O., Berlin und andern Universitäts-, Haupt- und Residenzstädten für nötig erachtet habe, die Zahl der Buchführcr durch Privilegien zu beschränken.^ In mehrern deutschen Städten ist die Beschränkung der Buchhandlungen auf die Zahl der zur Zeit bestehenden, d. h. die Abhüngigmachung der Zulassung neuer Handlungen von der Zustimmung der bestehenden, in der That ausgesprochen und lange Zeit hindurch aufrecht gehalten worden. Das Brcslaucr Ratsdekret vom 14. April 1590 bewilligt den Buchhändlern: „das ohne derselbten Vorlvisscun vnnd Bewilligung hinfurdcr mehr Pcrschonncn zu Buchhäundtlern uit sollen zugelassenn werden.""" 128 3. Kapitel: Der Buchhändler. In Königsberg galt seit 1674 der numerus «inaterimiiuL vrivileFmtus als gesetzliche Norm; 1680 wurde der erste Versuch einer Übcretablicrung von den vier Privilegierten abgeschlagen; in den Jahren 1700 und 1702 erklärte der Kurfürst die Überschreitung der Bierzahl für durchaus untunlich; schien eine Überschreitung geboten oder gestattet, so wurden dein 8up6i'immörariu8 gewöhnlich Beschränkungen irgend welcher Art auferlegt.^" Im Jahre 1675 reichten die fünf Dresdener Buchhändler ein Gesuch um Beschränkung auf die bestehende Anzahl ein; sie erhielten das, 1710 erneuerte, Privileg: daß neben ihnen und ihren Erben keinem andern »erstattet sein solle, in Dresden einen Buchhandel „ohne ihren Conscns anzufangen und zu treiben".^ Die Lage, wie wir sie so in Städten wie Dresden und Königsberg nun finden, ist bezeichnend für die EntWickelung des berufsmüßigen ansässigen Buchhandels. Bis um das Jahr 1630 noch lag der Königsbcrger Platzsortimentshandel in der Hand der Buchbinder und Buchdrucker, das übrige thatcn die fahrenden Buchführer auf den freien Jahrmärkten; erst 1631 Peter Hendel, der „erste Buchhändler Königsbergs"^; ^ Dresden noch in den fünfziger Jahren die Erklusivprivilcgierung eines einzigen Buchhändlers. Wie anders jetzt! Und so mußte der berufsmäßige Lokalbuchhandel sich weithin erst Platz und Bahn schaffen. In ganz Mecklenburg gab es einen eigentlichen Buchhandel, betrieben in selbständigen Läden durch berufsmäßig ausgebildete Geschäftsleute, bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts nur in Rostock; bis dahin die Herrschaft der Buchbinder und wandernden Buchführer; auch die Drucker traten gegen sie zurück: sie erhielten wohl zuweilen Schulbüchcrprivilegicn, waren aber mittellose Leute und haben hier im ganzen 17. Jahrhundert nur eine bescheidene Rolle gespielt. Unser letztes Kapitel wird von anderm Gesichtspunkt aus auf die Dinge zurückkommen, und dabei wird sich zeigen, daß die Bedeutung des Nicht- buchhändlcrs und der Kampf des Buchhändlers gegen ihn auch im 18. Jahrhundert noch lebhaft genug war, ja es gerade damals wurde; hier sehen wir davon ab, um die durch die Jahrhundertc hindurchgehenden Haupt- linicn der Entwicklung nicht zu verwirren. Die deutschen Städte und Staaten haben den Buchhandel von der fiskalischen Seite her, und leider nur allzu häufig in allzu unmittelbarer, also für ihr eigenes Interesse verkehrter Weise anzusehen gewußt; sie haben sich in prcßpolizeilichcr Hinsicht namentlich in politisch und Monopol und Polypol. 129 religiös, oder besser dogmatisch, theologisch besonders erregten Zeiten sehr wenig um die Rücksichten auf das Wohl des Handels gekümmert: wenn auch, von dem schweren Druck zu solchen Zeiten abgesehen, den ewigen Preßhudclcien durchaus nicht die große und allgemeine buchhandcls- gcschichtlichc Bedeutung zukommt, die man ihnen zuweilen wohl beizulegen geneigt gewesen ist. In gewerberechtlicher Beziehung sind sie ihm im ganzen in durchaus wohlwollender und den Grundcmschauungcn der Zeit entsprechender Weise entgegengekommen. Lokale Verbictungsbefugnis, Ausschluß der auswärtigen Konkurrenz, Aufrichtung von Schranken zwischen den einzelnen Gewerbczwcigcn waren die Grundsätze dieser Anschauung. Man erstrebte geschützte Absatzgebiete im Sinne der geschlossenen Stadtwirtschaft, des territorialen Merkantilismus; man schuf geschützte Absatzgebiete für einzelne Buchhandlungen und für einzelne Bücher, besonders Schulbücher, Kalender, geistliche Liederbücher u. dergl. Die Behörden haben, dem Drängen des Buchhandels folgend, diese Schranken errichtet, die auswärtige und einheimische Konkurrenz eingedämmt, ja sie haben sich hierin vielfach — denken wir z. B. an die Gencralprivilegicn -—nur allzu sehr ins Schlepptau nehmen lassen; der Buchhandel wurde fast überall mit Zollfreiheit oder besondern Begünstigungen begabt. Daß aber diese den Regierenden und Regierten gemeinsame Grundanschauung auf Seiten der erstern häufig zwar der Forderung des Buchhandels, nicht aber der des Buchhändlers entsprach, ist natürlich. Der Buchhändler dachte an sich und rief nach Privileg und Monopol; dem Staate aber waren auch die buchgewerblichcn Zweige gleichsam Ämter, die zum allgemeinen Besten verwaltet werden mußten. Die Bnchhändlcrprivilcgicn hatten deshalb denselben Charakter, wie wir ihn oben bei den Buchdruckcrprivilcgicn angegeben haben. Deshalb aber auch, und das ist ein weiteres Kennzeichen unseres Zeitraums, innerhalb des gemeinsamen Privileg- und MouopolrahmcnS nun schon eine deutlichere, ausdrückliche und grundsätzliche polypolistische Tendenz der Regierungen, zeitiger, wie es scheint, als im Durchschnitt unserer allgemeinen Gcwerbsgcschichte. Der Große Kurfürst gestattete: um durch Konkurrenz die Preise niedrig zu halten, 1677 einem Leipziger Buchhändler, schon vierzehn Tage vor Markttagen in den Residenzen feilzuhalten. Dergleichen Überschreitungen der Marktzeit besonders nach Schluß des Markts kamen als Überschreitungen des Lokalrechts häufig genug vor, Geschichte des Deutsche» Buchhandels. II. ^ 130 3. Kapitel: Der Buchhttndlcr, und wie die Geschichte der übrigen Handels- und Gewcrbszweige, so ist auch die des Buchhandels Jahrhunderte hindurch von Klagen und Beschwerden darüber und von diesbezüglichen Verboten erfüllt; eine dergleichen ausdrückliche Genehmigung war etwas Unerhörtes. Die beiden privilegierten Buchhändler Berlins protestierten unverzüglich; der Kursürst hielt indes den Befehl aufrecht: „gestalt die hiesigen Buchführer eine Thcurung mit den Büchern gemacht und gleichsam ein Noncipoiium eingeführt, welches Se. Ehurfürstliche Durchlaucht nicht ferner gestatten wollen."^ Dieser Punkt vervollständigt den Unterschied einer alten und neuen Zeit, die etwa durch den Beginn der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts getrennt werden. In Riga z. B. zeigte der Buchhandel in den vierziger Jahren des Jahrhunderts folgende Struktur: ciu privilegierter Buchladcn; daneben vier bis fünf Buchbinder, mit ausgedehnten direkten Verbindungen mit Deutschland; Privatleute, die mit Umgehung des Platzbuchhandels von weither, z. B. Rostock, direkt beziehen; zur Marktzeit die Schar der fliegenden Buchhändler. Ein völlig veränderter Zuschnitt am Ausgang des Jahrhunderts: eine zweite Druckerei, Buchhändler und Drucker deutlich geschieden, die ersten reinen Buchhändler — Nölter und Härtel, um 1680 —, der Buchhandel freigegeben; 1681 mit Zollfreiheit bcgnadet."° Das mehr oder weniger deutlich hervortretende Mißbehagen mit der Monopolwirtschaft freilich war viel älter, nur daß ihm die Regierungen erst jetzt praktisch Ausdruck zu geben begannen. In Königsberg schlugen schon 1574 die ?berrätc vor, das Privileg der Daubmannschen Erben durch eine Taxe uud den Vorbehalt, nach Bedürfnis andere Druckereien zu errichten, zu beschränken, und als 1584 Georg Osterbergcr um die Übertragung des Privilegs auf ihn (einzige Druckerei im Herzogtum; Verbot der Nachdruckscinfuhr), die Erlaubnis, einen Buchbindcrgcsellen halten zu dürfen und ein Lumpenaussuhrvcrbot nebst dem Befehl, daß alle Lumpen im Lande in seine Papiermühle zu liefern seien, nachsuchte, erhoben nicht nur die Buchbiudcr den üblichen Widerspruch, sondern erklärten auch Rektor und Senat den Inhalt des Gesuchs sür ein „hochschädliches Monopol"; Ostcrbcrgcr aber bekam sein Privileg mit allen erbetenen Positionen, noch dazu erblich. In den Jahren 1638 und 1640 gelang es der Universität endlich, sowohl ihrem Universitätsdrucker, wie ihrem Universitätsbuchhändler eine Konkurrenz auf den Hals zu setzen. Die Druckerei war gänzlich in Verfall geraten, Monopol und Polypol, 131 der Drucker hielt seine Zahlungstermine nicht ein, die Professoren sahen sich genötigt, ihre Schriften, sogar Disputationen und Thesen zum Druck mit vielen Unkosten nach Dcmzig und Elbing zu schicken; und dabei nahm der monopolisierte Drucker nicht nur unbescheidene Preise, sondern benahm sich sogar unbescheiden gegen die Herren Professoren. Der schamlose Buchhändler aber, während der Drucker sich in angemessenen wehleidigen Verhältnissen befand, kaufte sich einen Garten, trieb also usuram monstruosam. So konnte es nicht weitergehen! Schon 1632 ging die Universität wegen des „monopolischen Treibens" an den Landtag und schlug die Aufhebung des Buchdruckermonopols vor; in einem Berichte an den Kurfürsten, 1638, bemerkt sie ausdrücklich: daß an und für sich und bei guter Führung allerdings eine Druckerei genüge, das Monopol sie aber erschlaffe und deshalb durchaus eine Konkurrenz nötig sei. Segcbade, der Inhaber, erhielt eine Frist von drei Monaten, um sich aufzuraffen; während derselben starb er; und nun wurde, 1640, neben der alten Druckerei die neue von Reußner errichtet; neben der Buchhandlung von Peter Hendel war schon 1638 die von Hallervord eröffnet worden. Das genügte aber der Universität noch nicht. Auch die zwei Buchhändler hielt sie sich für verpflichtet und berufen, mit den Hunden der Konkurrenz zu Hetzen: auf eigene Faust gestattete sie einem holländischen Buchführer, im Kollegium feilzuhalten — auch außerhalb der Jahrmärkte. Natürlich beschwerten sich die Buchhändler, 1644; die Regierung verfügte umgehend, der Fremde habe unverzüglich „einzulegen und außer Jahrmarkts seine Nahrung anderweit zu suchen". Die Professoren gewährten die Erlaubnis trotzdem weiter, weil der Fremde die Bücher um ein Drittel billiger gebe. Erst auf endgültiges Verbot des Kurfürsten vom 19. Januar 1646 fügten sie sich für diesmal; aber die Universität war es auch weiterhin, die ihre Gerichtsbarkeit über die Buchhändler in gleicher Richtung ausbeutete; im Jahre 1662 mußte wieder einmal ein kurfürstlicher Abschied dahin ergehen, daß kein fremder Buchführer „außer Jahrmarkts weder in noch außerhalb dem LoUe^io" ausstehen dürfe. Und wieder fand der Befehl bei den Professoren keine Nachachtung; im Sommer desselben Jahres reichten die beiden Buchhändler bei der Universität eine Beschwerde ein; der Fremde — ein Diener aus Hamburg — Hütte keine andern Bücher, als sie selbst nnd verkaufe sie sogar theurer; sie verlangten Schließung 132 3. Kapitel: Der Buchhändler. seines Ladens bis zun? nächsten Jahrmarkt:. die Hamburger Buchhandlung suchte also unter dem Schutze des Senats eine Königsbergcr Filiale zu errichten. Aber nun rückte die Zeit heran, in der die Regierung selbst schwankend zu werden begann. Im Sommer 1l>79 wurde einem fremden Buchführer, der „einige Freiheit seine Bücher außer der Jahrmarktszeit zu verkaufen" erbeten hatte, das Gesuch „in gewisser Maße" gewährt und dem Aufsichtsbcamtcn (Mimdawrius Ksei) aufgegeben, darauf zu achten, daß die „Konzession zu keinem Mißbrauch gezogen und den privilegierten Buchführern nicht prüjudiziert" würde: eine halbe Verbeugung vor dem alten Privilegrechte von zweifelhafter praktischer Bedeutung. Ebenso schien es der Regierung im folgenden Jahre nicht bedenklich, das Gesuch eines Rostocker Buchführers: seine Bücher, damit er im Jahrmarkt so viel eher zum Verkauf gelangen könne, vorher wenigstens „auspacken und in Ordnung legen, auch dcucn, die es begehrten, zeigen" zu dürfen, zu bewilligen, wenn nur dabei „aller Unterschleif, daß den privilegierten Buchführern kein Eintrag gcthan würde, verhütet werden könnte": dazu wurde der Senat um Rat angegangen. Wie dieser ausfiel, kann nicht zweifelhaft sein, wenn wir ihn auch ebenso wenig erfahren, wie die endgültige Verfügung; er hat die Bewilligung zweifelsohne angelegentlich befürwortet.^ Diese schwankende Übcrgangsstcllung zeigt auch deutlich das Konzept einer Negiernngsverfüguug desselben Jahres (1680). Der Satz: „Ksspudliea littsi-lu'm aber würde hoffentlich bei Vermehrung der Buchführcr nicht übel fahren, weil auf solche Art in Übersetzung des Preises der Bücher sich einer vor dem andern würde fürchten und den Käufer nicht übervorteilen müsse", ist gestrichen und statt dessen das gerade Gegenteil gesetzt: daß die Buchhändler durch neue Konkurrenz „ins Gemein verhindert werden dürften etwas Gutes und Rares an Büchern zur Hand zu schaffen". Sehr bezeichnend ist auch die Begründung der Zulassung eines vierten Buchhändlers durch die Negierung, 169l>. Hallervord, sagt sie, sei nicht im Stande, Universität und Stadt genügend zu versorgen: folglich — den dritten Buchhändler, Heerdan, ästimierte sie nicht als solchen, weil ihm der Kurfürst das Examen erlassen hatte — habe Boye, der die Mittel dazu besitze, „das Nonoxolium" und könne beliebige Preissteigerung betreiben; folglich sei ein weiterer Buchhändler — Paul Friedr. Rhode, ein gelernter Buchhändler — zu vrivilegieren."6 Zeitungssinger. Briefmaler. Um den Buchhändler, den Buchdrucker, den Buchbinder, die das reguläre ansässige Buchgewerbe ausmachen, gruppierte sich der besonders für die breite niedere Masse in Stadt und Land bedeutsame Kleinhandel der Hausierer. Sie verlegten und druckten im allgemeinen nicht, manche Verordnungen verbieten das den „Buchkrämern" ausdrücklich und beschränken ihren Handel auf die allergewohulichstcn Schul-, Gebetbücher und Kalender (so Straßburg 1665"^). Die eben genannte Litteratur — mit deren Vertrieb sie besonders den Bnchbindern Konkurrenz machten, die dagegen öfters angekämpft haben — ist noch nicht die für diese „Buchträgcr" eigentlich kennzeichnende. Ahasverus Fritsch^" nennt sie (1675): die, welche allerhand Calender, Gesänge und Gemälde zum Verkauf herumtragen; in andern Schriften heißen sie noch anschaulicher: Scartcckcntrügcr, Marktsänger und Absinger, nämlich neuer Zeitungen und Mären, die sie meist selber in Lieder brachten (1690, 1732)^; eine Straßburger Polizciordnung vom Jahre 1628 ^ nennt sie „Brieffträger, Landfarer und Zcitungssänger". Mit den Briefträgern indessen berühren wir wiederum ein besonderes buchgcwcrblichcs Gebiet, das der Bricfmaler, Jlluministcn und Formschneider. Es sind eigentlich zwei getrennte Gewerbe: Bricfmaler und Jllu- miniercr (auch Patronisten genannt) einerseits, Formschncider andrerseits. Die Formschncider waren indessen gewöhnlich zugleich Bricfmaler, auch die Ordnungen und Verordnungen behandeln gewöhnlich beide gemeinsam. Sie illuminierten Kräuter- und Historicnbüchcr, illuminierten für den Gelehrten, den Marktschreier und Bauern, den Gastwirt, der gern Illuminationen in seiner Stube aufhängte; berühmt war auf diesem Gebiete Augsburg; sie patronicrtcn die gemeinen Bilderbogen, die ein oder zwei Kreuzer kosteten und besonders in Nürnberg in großer Menge hergestellt, verkauft und verschickt wurden, d. h. sie malten sie durch „Patronen", die aus Pappdeckel geschnitten waren; sie fertigten türkisches und allerhand sonstiges gemaltes Papier, überzogen damit Schachteln, Trühlcin und Nähpulte (malten aber nicht auf Holz), fertigten hölzerne Formen für die Zitz- und Cottonfabrikcn, zu Papicrmodellen, zu Holzschnitten.^» Das Gewerbe spielte aber durchaus nicht die Rolle eines reinen technischen Hilfsgewerbcs. Der Briefmaler war zugleich Briefträger. Und zugleich hatten sie die Neigung, ihren Betrieb auch durch eigenen Verlag (und Nachdruck) zu einem selbständigen volkstümlichen 134 3. Kapitel: Der Buchhändler. Handel auszudehnen. Augsburgcr Verordnungen des zweiten bis vierten Jahrzehnts geboten ihnen, nichts anderes zu drucken, als ihre „Stöcke"; auch „Zeitungen" durften sie nur „unter einem Stock", d. h. also als den Holzschnitt begleitenden Text drucken. Solche Vorschriften machten sich immer von neuem nötig: wir erfahren, daß z. B. zwei Briefmaler damals gleichzeitig Lanisii eatdeeniLmum— auf den in Augsburg der Buchdrucker Andr. Avvcrger privilegiert war — nachdrucken ließen; von andern kleinen katholischen Traktätlein zu schweigen: der Bricfmaler Johann Schultter soll davon für über 1000 fl. in seinem Laden gehabt haben. Noch deutlicher spricht das aus Bericht und Verlangen der Buchdrucker ergangene Augsburger Dekret vom 28. August 1681: es verbietet den Briefmalern „ausser ihren stöckhen und darundter gehörigen truckh so auf einen außgebreitteten bogen papyr oder placat zuc bringen, alles übrige getruckhte oder gcfältzte, es sehen gleich lieber tractätlin callender klein oder grosse büecher . ., zue füehren truckhen zuc lassen öffentlich oder heimblich zue verkhauffen". Auf ihrem eigensten Gebiete waren diese Marktsänger, Scartecken- träger und Bricfmaler desto unternehmender. Sie legten alte Lieder und Scharteken neu aus; ließen selbst ersonnenc Wundcrgeschichtcn drucken. Gewöhnlich weit und breit umherziehend, verfließen sie so mit den kleinen wandernden Buchbindern und Buchkrämern. In Zürich wurden noch 1756 mit den Krämern aus Stadt und Umgegend, die im Kreuzgang des großen Münsters Bücher, Gemälde, Kupferstiche u. s. w. feilhielten (es wurde ihnen damals verboten, ihre Waren im Chorscitturm niederzulegen), auch die aus Augsburg und Nürnberg der Ccnsur unterstellt; ein herumziehender Bücher- und Bilderkrämcr aus Taubenhcim in der Oberlausitz starb 1738 in Königsberg, 2000 kleine Trattätchen und Bücher und über 3000 Bilder aller Gattungen hinterlassend.^ Die kleinsten dieser Händler zogen durch die Lande mit dem Korb, Büchergestell oder einfach einem Sack auf dem Rücken; andere zogen ihren Karren hinter sich drein oder hatten Hund, Esel oder Pferd vor ihr Wäglein gespannt. Ihr Publikum war in erster Linie das Baucrnvolk; ihr Stand, den sie mit aufmcrksamkeitcrregendcn Firmen und Schildern zu versehen liebten — „bey seinem sogenannten Raphael", heißt es 1676 von dem Stande eines kleinen Leipziger Buchbinders ^ —, waren „Stühle, Pänckchen und Schrägen" (Nürnberg 1633) — oder wie Wandernde Buch- und Bildcrkrümer. 135 Adrian Beier es beschreibt (1690): ein lahmer Lehnstuhl, den sie beim Marktknccht mieteten, und auf dem sie selber Posto faßten; daneben suchten sie besonders die Wirtsstuben ab. Als Typus eines eigentlichen Buchkrämers um das Jahr 1700 kann Johann Janson (Ganso) dienen^, der gleichzeitig in Zerbst und Leipzig domiziliert war. Er war erst Schuster und dann Soldat, und nachdem er „lahm gehauen" worden, trieb er nun einen Handel mit „kleinen Büchelchen". Er streifte im Lande umher, ließ dabei auch kleine Ware selbst drucken, die er auch (z. B. in Halle) ccnsieren ließ; von den Buchdruckern nahm er einschlägige Ware in Hunderten; natürlich wurde dabei der Nachdruck bevorzugt. Daneben unterstützte er seine Kolportage durch die Thätigkcit besonders von Kindern, seinen eigenen und fremden; bei einer Konfiskation im Jahre 1697 erwischte ein Leipziger Stadtknecht deren drei, die auf Jansons Rechnung Lieder, Dissertationen u. dergl. vertrieben. Das ist schon gleichsam ein Großbetrieb im Kleinen. Den Behörden waren die Hausierer ebenso ein Dorn im Auge, wie den ansässigen Buchhändlern, Buchdruckern, Buchbindern (und Briefmalern selbst). Fragwürdige Gestalten vielfach, diese Zug- und Strichvögel; oft in besonders naher Beziehung zu den „Winkeldruckereien"; „dann es gehört mehr zuer truckherei alß nur bricfmahlcrs stöckh truckhen und in allen wenckhlen . . truckherei ufrichteu", sagt eine Augsburger Verordnung zu Beginn des Dreißigjährigen Kriegs. Und dabei in der engsten Berührung mit dem großen Haufen. Eine Salzburger Verordnung vom Jahre 1750^ richtet sich gegen die „Kleinwaaren-, Bilder- und Kupferkrämer", die mit „abergläubischen, unwahrhaftcn, ungereimten und schädlichen Büchern, Gedeihen, Ablässen und Offenbarungen, den guten Sitten zuwider laufenden Geschichten, Gedichten, Gesäugen u. dergl." handeln, sie „den gemeinen Leuten cinschwatzcn" und sie dadurch „zum Anstoß verleiten"; und verbietet ihnen den Handel mit allen gedruckten Büchern, Bildern u. s. w. mit Ausnahme der Kalender und der von geistlicher und weltlicher Obrigkeit approbierten Bilder bei empfindlicher Strafe und Konfiskation. Dergleichen Verordnungen sind vom 16. Jahrhundert an bis ins 19. hinein überall häufig, und wie hier, so wird dabei auch sonst öfters darauf hingewiesen, wie gerade diese Händler den gemeinen Mann zu fassen und zu saugen wußten.^ Viertes Kapitel. Die Entwickelung der Leipziger Bttchermesse bis zum Dreißigjährigen Kriege. Frankfurt nach dem Dreißigjährigen Kriege noch die erste Buchhandels- und Druckerstadt. Vorrang der Frankfurter Messe. — Hanptgliedernng der Geschichte der Leipziger Büchermcsse. — Älteste Nachrichten über Buchhandel auf der Leipziger Messe nach Erfindung der Buchdrnckerkunst. Frühe Eutwickeluug eiucs Platzbuchhandels. Aufsteigende Eutwickeluug bis zum Beginn der Reformation. Der Leipziger Meszbezirk im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts. Das Kommissious- wcscn als Durchbildung des persönlichen Meßhaudels. — Preßpolizeilicher Druck uuter Herzog Georg. Reaktion in den vierziger Jahren. Günstige Wcitcrent- wickelnng seit der Mitte des 16. Jahrhunderts. Frankfurter uud Leipziger Mcß- bezirk 1550—1618. — Bedeutung der Leipziger Messe für die deutsche Produktion. Stellung der Leipziger Büchermesse zum internationalen Verkehr. Wachstum des Kommissionswesens. — Begründung der kursächsischeu Bücherkommission. Die Verordnung vom 26. Mai 1571; die Verordnung „Von den Buchhändlern und Buchdruckern" (1594). Sorge für Ausstattung i Sittenpolizei.— Prcßpolizcilicher Drnck nntcr Kurfürst August und Christian I. — Die Begründung des Leipziger Mcß- tatalogs. — Die Eutstchuug des Leipziger Mcßprivilegs und sein Verhältnis zum kaiserlichen. Andeutung des Reciproknms. Handhabung seitens der Regierung. Insinuation. Man könnte versucht sein, unser voriges mit unscrm vorvorigen Kapitel mit viel festern Fäden zu verbinden. Der Vcrlcgcrsortimcnter in den litterarisch bevorzugten Städten, dessen Laden der „gemeine Haufe nicht viel kotig macht"; der Buchbinder, der sein Publikum mit dem nötigen Schnl-, Kirch- und Hausbedarf versieht; der Hausierer, der der breiten Menge neue Zeitungen aller Art zuträgt; daneben der angestellte Drucker- vcrlcger, der sein Geschäft auf Publikationen amtlichen, provinzialen, örtlichen und persönlichen Charakters gründet: entsprechen diese Typen nicht den großen Hauptgruppen des Büchermarkts? Freilich würde eine solche Nebcneinanderstcllung in jeder der vier buchhündlcrischcn Gruppen ebcu Frankfurts Verlagsproduktion uud Büchcrmcsse nach 1648. 137 nur das herausgreifen, was sie von den übrigen in eigentümlicher Weise unterscheidet, wahrend sich in Wirklichkeit die vier Gebiete in mannigfaltigerer Weise mischen. Ohne Nutzen ist der Hinweis auf eine solche, beide Kapitel verbindende und abschließende Nebcneinandcrstcllung trotzdem nicht. Es ist so, daß man sich die Versorgung des io mannigfach gefärbten und abgestuften litterarischen Bedürfnisses über ganz Deutschland hin, über Stadt und Land am besten mit einem Blicke vergegenwärtigt. Und nun greifen wir, unfern Gedankengang weiter verfolgend, eine dieser vier Gruppen heraus: den deutschen Buchhändler als meßfühigen Vcrlegersortimentcr. Und wir verfolgen die Entwickclung seiner Hcmdels- thätigkeit. Es ist die Büchermesse, und zwar, wie sich gezeigt hat, die Leipziger Büchermcssc, die hier im Mittelpunkte steht, und von der wir deshalb auszugehen haben; sie steht im Mittelpunkte in doppelter Beziehung: als Meßplatz und als norddeutscher Meßplatz. Frankfurt galt noch nach dem Dreißigjährigen Kriege als erste Buchhandels- und Druckerstadt ^ Deutschlands. Die Druckereien nahmen „stattlich und merklich" zu^. Die Verlagsproduktion übertraf die Leipziger ganz bedeutend. Stand sie ihr vom Jahre 1604 an (mit Ausnahme der Jahre 1618, 1619 und 1621) bis zum Jahre 1640 nach, so verzeichnen die Meßkataloge in den Jahren 1641—1648 für Frankfurt 1211, für Leipzig nur 421, in den Jahren 1649—1660 für Frankfurt 1272, für Leipzig nur 417 Artikel. Freilich muß man dabei das Augenmerk weniger auf die Höhe der Frankfurter als auf die Niedrigkeit der Leipziger Ziffern richten, und es ist zu beachten, daß innerhalb des relativ hohen Frankfurter Niveaus dieser Jahre sich eine beständige Abnahme zeigt. Die höchsten Ziffern zeigen die Jahre 1643—1646. Während diese vier Jahre einen Jahresdurchschnitt von 186 Artikeln ergeben, liefern die letzten vier Jahre (1657—1660) nur noch einen solchen von 85. Aber wichtiger als der Frankfurter Platzbuchhandel ist in diesem Zusammenhange die Frankfurter Messe, und gerade sie erfreute sich starken Zuspruchs und des hervorragendsten Ansehens. An die Zeiten des Stcphanus freilich dürfen wir nicht mehr denken. Immerhin standen zu Beginn der siebziger Jahre ^ fünfzehn niederländische Firmen (acht aus Amsterdam, sechs aus den übrigen Gcneral- staaten, eine Firma aus Antwerpen) mit der Frankfurter Messe in regelmäßiger Verbindung; außer ihnen von ausländischen Firmen allerdings 138 4. Kapitel: Die Entwickelung derLeipzigcr Büchermesse bis zum 3Vjähr, Kriege, nur drei aus Lyon, eine Firma aus Paris und vier Firmen aus Genf; aber auch einige englische Buchhändler besuchten noch zu Ende des 17. Jahrhunderts pcrsöulich die Frankfurter Messen.^ Die bedeutenden deutschen Buchhandlungen aber handelten samt und sonders regelmäßig nach Frankfurt, die Leipziger voran, und die Kommissionslager der Auswärtigen in Frankfurt häuften sich gegen Ende des 17. Jahrhunderts mehr uud mehr.^ Jeder Buchhändler, heißt es in allgemeinen Schilderungen aus dieser Zeit, hat außer in seinem Wohnsitz zugleich in Leipzig, vor allem aber in Frankfurt a. M. sein „Gewölbe und Verkehren mit andern Buch-Händlern".^ Der Buchhändler des ausgehenden 17. Jahrhunderts rühmte sich, wenn er sich um ein Buchhändlcrprivileg bewarb, ganz besonders, den Buchhandel in Frankfurt a. M. als dem „berühmtesten Ort dieses Handels" erlernt zu haben; nicht nur in der Frankfurter Sphäre, sondern auch im fernen Königsberg.^ Die Denkschrift des Leipziger Rats über die Lage der Leipziger Messen und die Streitigkeiten mit Braunschwcig vom Jahre 1675 ^ erkannte Bedeutung und Vorrang der Frankfurter Messe auf dem Gebiete des ausländischen Büchcrvcrkchrs noch deutlich an; sie kommt u. a. auch auf das vortreffliche commercium liwig-rii zu spreche», und damit auf die dicscrhalb mit Frankfurt habende gute Harmonie, „indem aus Frankfurt a. M. die auslnudischcu Bücher gebracht und diejenigen, welche hier und anderwärts gedruckt worden, dorthin geholt werden, also daß diese beiden Städte solcher eomme-reig. halber weit und breit einig und allein bis anhero floriret". In der die gleiche Angelegenheit betreffenden Frankfurter Denkschrift heißt es: „Es ist ebenmäßig bekannt und imwrium, daß der Buchhandel und das commercium litcrarium aus ganz Europa und Christenheit und in sxscis auch aus E. Kaiserl. Majcst. Erblanocn, als Schlesien, Böhmen, Wien und anderen Orten, von alten Jahren her in hiesige Stadt und Messen einen starken Fuß gcsetzct, daß aus allen Königreichen und Provinzen allerlei Bücher in allerlei Fakultäten, Künsten und Sprachen anhero gebracht und sich solchergestalt ausgebreitet hat, daß man dcrohalbcn allhicr unterschiedliche aneinander stehende Gassen zugeordnet, in welchen jedweder, wes Standes oder eonäiticm er gewesen, sein Belieben und was er gewollt gefunden oder sich bringen lassen können." 2 Ähnliche Anschauungen, wie sie hier besonders Frankfurt in einer damals nicht mehr zutreffenden Weise aussprach, scheinen noch am Hauptglicdcrung der Geschichte der Leipziger Büchermesse. 139 Ende des Jahrhunderts auch in Dresden vorhanden gewesen zu sein. Das Oberkonsistorium rügte im Jahre 1695, daß verschiedene Spencrsche Schriften, die im Frankfurter Büchcrkatciloge stünden, im Leipziger ausgelassen seien, und verordnete, daß gedachte Scripta, welche in den Frankfurter Katalog einmal gesetzt seien, auch in dm Leipziger annoch gehöriges Orts gebracht werden sollten; vertrat so noch damals, trotz der wesentlichen Verschiebung in der Bedeutung der beiden Büchcrmcsscn, gewissermaßen die alte Anschauung, daß der Frankfurter Mcßkatatog der eigentlich maßgebende sei."' Eben um diese Zeit schickte sich die Leipziger Büchermesse au, in den Zeitraum ihrer Alleinherrschaft im deutschen Buchhandel einzutreten. Die Leipziger Büchermesse" zeigt in ihrer EntWickelung deutlich die zeitliche Gliederung, die wir für die Geschichte des deutschen Buchhandels überhaupt angegeben haben; wenn wir auch die Jahreszahlen 1450—1564, 1564—1664 und 1664—1764, wiewohl sie im allgemeinen durchaus bezeichnend sind, besser einigermaßen verschieben und etwa durch die Zahlen 1470—1550, 1550—1680 und 1680—1764 ersetzen werden. Wir werden sehen, daß für den Unterschied des ersten von dem zweiten dieser drei Hauptstadien gerade das Merkmal, durch das wir die erste Hauptpcriode der Geschichte unseres Buchhandels bezeichnet haben: die Herrschaft des Wandcrbuchhandels, von Bedeutung ist. Innerhalb der zweiten Organisationsperiode unserer Geschichte (1564 —1764) hatten wir eine Periode des reinen persönlichen Meßhandels (1564—1664) und eine solche des (nur) vorherrschenden Meßhandels unterschieden (1664 fg.). Wenn man erwägt, daß diese kräftigere Entfaltung des neuzeitlichen Charakters buchhäudlerischer Eentralisatiou Folge- und Begleiterscheinung des allgemeinen Wachstums des gcistig-litterarischen Lebens ist, und wie dieses verbunden ist mit dem Wachstum des nationalen und norddeutschcu Charakters des geistig-litterarischeu Fortschritts: so ist deutlich, wie diese zweite Untcrperiodc eine Zeit außerordentlich steigender Bedeutung Leipzigs und seiner Büchermesse sein muß; als Merkjahr des Beginns des letzten Anstiegs Leipzigs und seiner Büchermesse auf die Höhe ihrer Alleinherrschaft im deutschen Buchhandel aber kann das Jahr 1680 dienen. In dem zweiten, die Michacliomesse des Jahres 1747 behandelnden Meßberichte der sächsischen Eommcrzicndcputation warf Ernst Friedrich 140 4. Kapitel: Die Entwickelung der Leipziger Büchermesse bis zum 30jiihr. Kriege. von Hagen die Frage nach den Erklürungsgründcn für den Ursprung und die glänzende EntWickelung der Leipziger Messe auf. In Ansehung der Lage, meint Hagen, habe die Stadt zweifellos nicht eben die vollkommensten Avantagcn, zumal in Ermangelung eines schiffbaren Stromes: „daher diejenigen Tutores, welche über das Commerzium geschrieben, nicht zusammen reimen können, wie es zugehe, daß ermelde Stadt dasigcr Hindernissen ungeachtet, dennoch zu dem Flor des Commerzii und sonderlich des Mcßvertricbes, worin sie blüht, sich erschwungen habe? sintemal die obwohl vortrefflichen Stapel- und Niederlagen-Privilegien diesen ausnehmenden Succeß blos allein nicht zu Wege bringen können." Hagen selbst sah die Erklärung in dem zeitlichen Zusammenfallen der Entdeckung Amerikas und des Seeweges nach Ostindien und der damit gegebenen EntWickelung eines neuen Seehandels, der in die Hände der Holländer kam, einerseits und der Ausrüstung Leipzigs mit seinen Stapel- und Niedcrlagsprivilcgien samt dem Straßenzwang von fünfzehn Meilen (1497 und 1521) andrerseits. Darin ist zweifellos ein richtiger Kern enthalten: der Umschwung im Wclthandelsverkehr, wie er damals eintrat, brachte eine Verkümmerung der südwestdcutschen Stätten des alten süd-ndrdlichcn internationalen Handelsverkehrs und dagegen den Aufschwung norddeutscher See- und Binncnhandclsplätze mit vornehmlich west-östlich gerichteter Verkehrsströmnng mit sich, und jenen bekannten handelspolitischen Mitteln, die Leipzig wie jede andere Stadt von ähnlicher Verkehrsbedeutung anwandte, traten deshalb besondere Erfolge zur Seite. Nur daß freilich die Handelsbedeutung Leipzigs viel weiter zurückreicht; der Überschätzung der Bedeutung schiffbarer Ströme wird man dabei die Bedeutung der Übergangsstellen breiter und sumpfiger Flußgeflechte gegenüberstellen. Daß sich in einer Stadt, deren Messe bereits im 15. Jahrhundert „eine der Säulen des europäischen Handels" war^, in der sich altberühmte Klöster befanden, die endlich seit Beginn des 15. Jahrhunderts Sitz einer Universität war, schon in der Zeit des Handschriftenhandels alles das, was damals den Bücherverkehr ausmachte, eine besondere Rolle spielte, und daß nach Erfindung der Buchdruckerkunst bei der Vertriebsart des alten Buchhandels, der an erster Stelle die bedeutenden Meßplätze aufsuchte und dabei rasch die Messen und Märkte in ganz Deutschland, ja über Deutschland hinaus in seinen Wirkungskreis zog, Dic Leipziger Büchermcssc 1470—1520. 141 diese Stadt am allerwenigsten von diesen immer weiter dringenden und kraftiger flntenden Wellen unberührt bleiben konnte, ist selbstverständlich. Vielleicht haben noch die Neisediener Fusts und Schöffcrs, der Genossen Gutenbcrgs — dehnten sie doch ihre geschäftlichen Operationen schon um das Jahr 1470 bis nach Nürnberg aus — die Leipziger Messen schon in den siebziger Jahren besucht; ja es bestehen Anzeichen, die vermuten lassen können, daß Schöffer wenigstens in seinem Todesjahre, 1503, persönlich auf der Leipziger Messe anwesend gewesen ist. Wie dem auch sei: der Umstand, daß sich 1478 der Reiscdiener eines Baseler Druckers als Bürger in Leipzig niederließ, enthält eine genügend deutliche Hindeutung darauf, daß damaligen süddeutschen Reiscdicnern der Leipziger Platz von ihren Fahrten wohl vertraut war: dies um so mehr, wenn wir hören, wie im September 1475 ein Ulmer Buchführer 20 Gulden, die er Bernhard Rihel von Basel schuldete, an Nickel Keßler, Buchhändler in Basel, zu Weihnachten in I^xx zu zahlen verspricht. Vom Jahre 1479 die Notiz der Leipziger Stadtkassenrcchnung: vf Mittwoch nach voccm Jucunditatis vor j buch im marckte gcvfant, ingenommcn 18 Ar. Während Frankfurt a. M. erst verhältnismäßig spät eine Bedeutung als Verlagsplatz gewann, faßte die Buchdruckerkunst in der sächsischen Universitätsstadt schon im folgenden Jahrzehnt festen Fuß. Vom Jahre 1481 datiert der erste in Leipzig hergestellte Druck, der dem ersten Buchdrucker Marcus Brandis (nach der Gleichheit der Typen) zugeschrieben werden muß, der erst 1484 genannt wird^; vom Jahre 1485 der erste Druck des ersten in Leipzig ansässigen Druckers (Konrad fKunz^ Kachelofen); schon im nächsten, dem letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts, folgten sechs weitere Drucker. Die Begründung der Druckereien aber bedeutete zugleich die Be- gründnng eines Leipziger Platzbuchhandcls, und beides, der Leipziger Platz- und der Leipziger Mcßbuchhandel, .entwickelte sich seit der Wende des Jahrhunderts aufs glücklichste. Die Leipziger Büchermcsse steht seit dem letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts als festgewurzelte Institution vor unfern Augen. Leipziger Drucker druckten für auswärtige, zum Teil weit entfernte Verleger (Magdeburg 1490, Prag 1498); nicht nur Buchführcr der nähern Umgebung (Mittweida 1489), sondern Briefmaler und Kartcnmacher aus Nürnberg (1493), Buchführer aus Wasserburg 142 4. Kapitel : Tie EntWickelung derLeipzigcrBüchermcsse bis zum Zgjühr. Kriege. (1492), Wim (1492), Köln (1492) bezogen die Leipziger Messen; sckon im Jahre 1495 erging ein Herzoglich Sächsisches Präventiv-Verbot: wir werden auch bericht wie sich etliche Personen bey euch vndcrstehn vnnd das Konsilium Breytenbachs . . an andern frembden orthern drucken vnnd das gein Lcyptzk bringen lassen. Dcrhalbcn wir Bcgern, Ihr wollet bey den Buchdruckern vnd andern so pflegen Bücher zuuorkouffen, bestellen vnnd vorschaffen das dicsclbigcn Nawgcdrucktcn Consilia bey euch nicht angenommen noch gekoufft oder vcrkoufst werden — so lautet diese älteste, die Leipziger Büchcrmessc betreffende preßpolizeiliche Verordnung. Im Jahre 1496 nahm der Baseler Papicrhändlcr Frantz Galicion auf der Frankfurter Messe sür eine Baseler Association Bücher ein und brachte sie gen Lips zu seinem Vater, einem der Mitglieder der genannten Verlagsgcscllschast; die Leipziger Kartcnmacher und Kartenmalcr wickelten auf der Leipziger Messe ihre Geschäfte mit auswärtigen Papiermachern ab (Mühlhausen 1596); und natürlich waren die Leipziger Messen auch sür diesen neu sich entwickelnden Zweig ihres Verkehrs Zahlungstermin. Lebhaftigkeit und Umfang sowohl des Mcßbesuchs als der eigenen Verlags- und Vertricbsthätigkcit der Leipziger Buchhändler nahmen mit dem neuen Jahrhundert rasch zu. Beim Eintritt ins 16. Jahrhundert war die Leipziger Messe ein im größcrn buchhändlcrischen Geschäftsbetrieb nicht mehr zu vernachlässigender Faktor, nicht nur sür den nordöstlichen, sondern auch für den süd- und westdeutschen Großbuchhandcl, der sie von Anfang nn berücksichtigt hatte. Johann Rynmcmn in Augsburg, der bedeutendste reine Verleger des ersten Jahrzehnts jenes Jahrhunderts, war seit seinem Beginn fast regelmäßiger Besucher der Leipziger Messen. Oder hören wir, um ein Zeugnis aus ganz andern Kreisen und aus ganz anderer Gegend danebcnzustcllen, die Stelle aus dem Briefe eines wandernden Buchführcrs — Fforhclin unterschreibt er sich — aus Lübeck vom 29. November 1512: efftu dat gelt ock gesaut hevest nha Lipzick, schreibt er an den Buchhandlnngsreisendcn Hoycmann in Rostock.^ Koberger in Nürnberg beorderte 15)95 Zahlungen in der Höhe von 2999 Gulden auf den Leipziger Ostermarkt; Nürnberger und Baseler Buchhändler verkehrten mit Leipzig und besuchten seine Messen (Nürnberg: Georg Stuchs 1593, 1515; Basel: Bernhard Keßler 1598 bis 1512; Nickel Lamprccht 1511); Hutten schickte 1518 über Nürnberg zweihundert Exemplare der Episteln nach Leipzig. Bedeutend wurden die Leipzigs Platzbuchhandcl u. Meßbezirk im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts. 143 Leipziger Messen mit dem 16. Jahrhundert mich für den Pcipicrhandcl; in den Jahren von 1512 bis 1530 besuchten sie Papierhändlcr aus Glauchau und Dresden, Frankenhauscu und Belitz, Nürnberg und Prag und hielten sogar zum Teil in Leipzig Lager. Welches war überhaupt der Bezirk der Leipziger Büchermcsscn? In den in den Leipziger Akten vorkommenden buchhändlerischen Differenzen treten uns in den Jahren 1504—1528 in 35 Fällen 22 Städte entgegen. Davon entfallen neun (mit 16 Fällen) auf den cngcrn Leipziger Meßbezirk: Schneeberg und Dresden, Wittenberg und Jütcrbogk, Halle, Eisleben, Erfurt, Magdeburg, Halbcrstadt; fünf (mit 7 Fällen) auf den Osten: Glogau, Breslau, Krakau, Prag, Dcmzig, und sechs (mit 8 Fällen) auf den Westen: Frankfurt a. M, Mainz, Köln, Straßburg, Freiburg i. B., Basel; endlich zwei (mit 4 Fällen) auf Nürnberg uud Augsburg. Die beiden letztern Städte gehören eigentlich zum engcru Leipziger Bezirk; namentlich Nürnberg stand mit Leipzig in besonders enger Verbindung. Der östliche uud westliche Flügel ist ungefähr gleich stark vertreten; ein Zurücktreten des lctztern gegen erstcrn ist nicht bemerkbar. Die wesentlichen Unterschiede zur Frankfurter Messe liegen darin, daß erstens schon bald namentlich kleinere Buchhändler, die weit im Osten saßen, nur die Leipziger Messen besucht haben mögen, zweitens und besonders, daß die Leipziger Messe in viel lockererer Verbindung zum Auslande stand. Namentlich Verbindungen des italienischen Buchhandels mit dem Leipziger Meßbezirk lassen sich nicht entdecken, sie können wohl nur durch Vermitteluug von Frankfurt a. M. und Nürnberg oder, wie in Fällen aus den Jahren 1512 und 1520, durch private Agenten stattgefunden haben.^ Kräftig nicht minder entwickelte sich und weit griss nicht minder aus der eigene Buchhandel Leipzigs selbst. Der Besuch der Leipziger Messe durch auswärtige Papiermachcr und Papierhändler seit den ersten Jahren des zweiten Jahrzehnts, die starken Papicrlicfcrungen besonders aus den Depots der Nürnberger, Straßburgcr und Frankfurter Händler seit den zwanziger Jahren, das Eintreten Leipzigs in die damals herrschende GroßbctricbSweise des Buchhandels, das Aufsuchen entlegener Absatzgebiete — in dem allen spiegelt sich die steigende Bedeutung Leipzigs als Verlagsort deutlich wider. In der nähern Umgebung war, von Jahrmärkten wie besonders dem Wittcnbcrgcr abgesehen, namentlich die 144 4. Kapitel - Die Entwickelung der Leipziger Büchcrmcssc bis zum 3Vjnhr, Kriege. Naumburgcr Messe stark besucht. Aber die Leipziger Buchhändler ließen in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts mit ihrem Verlag und Sortiment auch die großen Märkte in Posen und Breslau — der Brücke zum Verkehr nach Polen, Ungarn und Siebenbürgen — bereisen, in Westfalen hatte Blasius Salomon im Jahre 1529 hundert Gulden ausstehen, und im Nordosten erreichten ihre geschäftlichen Beziehungen Danzig. Das AssociationSwcscn trieb üppige Blüten: Pantzschmanns Buchhandel hatte Verlagslagcr in Wittenberg und Prag. Und ansässige reine Buchführcr lassen sich für die Jahre 1481—1530 nicht weniger als 46 in Leipzig nachweisen. Wie die Händler anderer Handelszweige, so folgten auswärtige Buchhändler auch auf der Leipziger Messe dem namentlich in den Zeiten unentwickelterer Verkehrsverhältnisse üblichen Gebrauche, nichtvcrkaufte Waren bis zur nächsten Messe auf dein Mcßplatze niederzulegen. Daneben zeigten sich aber andere Gestaltungen einer beginnenden buchhändlerischen Vertretung an dem für den Büchcrvertricb wichtigen Meßplatz: in der Form des Kommanditenwescns und des Kommissionsvcrtricbs. Erinnern wir uns, daß das Kommanditcnwcscn schon mit den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts die Bahn seiner rückläufigen Entwickclung dort einzuschlagen beginnen muß, wo, wie in Leipzig, ein Stand ansässiger Druckervcrlcger und reiner Buchführer sich immer stärker zu entwickeln beginnt. Langsam und allmählich verschieben sich solche Verhältnisse. Von 1512 an, vcrfolgbar bis zum Jahre 1524, hatte die Kölner Gesellschaft Gottfried Hittorps und Ludwig Horuckcns, um die Wende des dritten Jahrzehnts hatten drei Wittcnbcrgcr Buchhändler in Leipzig stehende Äommanditen. Allein schon begann in Städten eigener Entwickclung seßhaften Buchhandels der Widerstand gegen solche dem Geiste des Zunftwesens und des örtlichen Gewerbeschutzes widerstreitende Einrichtungen und damit der Übergang vom ^ommanditcu- zum Kom- missionswcscn. Das Beispiel eines gleichsam in das Gewand des Kommissiousführcrs gekleideten Kommanditisten bietet um die Wende des ersten Jahrzehnts der Baseler Buchführcr Bernhard Keßler. Er war selbständiger Buchführcr; und cr vertrieb in Kommission die Artikel fremder Verleger. Er hielt aber von seinem Kommissionsgut — von Johann Schöffer, dem Sohne Peter Schöffcrs, und aller Wahrscheinlichkeit nach zugleich von andern Verlegern, so daß wir hierin die Andeutung Komiinssionswcscn. 145 eines kommissionsweise!! Kollektiv-Meßvcrtriebs vor uns hätten — am Mcßplatz (in Pantzschmanns Gewölbe) ein stehendes Lager und war z. B. im Jahre 1511 von der Michaclismcssc an bis zur Neujahrsmesse in Leipzig ununterbrochen anwesend. Also ein in den Räumen einer Leipziger Handlung untergebrachtes Lager auswärtiger Verleger, in Kommission verwaltet von einem selbständigen Buchführcr: der allgemeine Kommissionsvertrieb, das alte Kommanditcnwcscn und das künftige Kommissionärwcsen in gleichsam gährcndcr Vermischung. Wieder in anderer Weise zeigt diesen Übergang vom Kommanditenwcsen an Haupt- plätzcn zum Kommissionswescn das Verhältnis des Leipziger Buchführers Gregor Jordan zu Pantzschmanns Buchhandel nm Ende desselben zweiten Jahrzehnts. Jordan war von vornherein völlig abhängig; er hatte die Außenstände einzutreiben, war mehr Agent für den Sortimentsbctricb und die Vermittclung des Verkehrs mit den kleinern Firmen, gleichsam Prokurist. Zugleich aber besitzt er deutlich die Stellung des Zwischenhändlers: er bekommt die Rcgalbüchcr, d. h. die schwerere Litteratur, in „bcfcll vnd Commission", um sie der Gesellschaft „zu gut" zu vertreiben; was er über den Liefcrungspreis hinaus erlöste, war sein Gewinn. In einem ganz andern Verhältnis als Bernhard Keßler stand aber wiederum der Leipziger Buchführer Jacob Schmid zu Schöffer. Keßler hatte das, was er von Schöffers Kommissionögnt nicht absetzte, in der folgenden Messe an Jacob Schmid abzuliefern; und was er abgesetzt hatte, hatte er an ihn zu bezahlen; war Keßler darin säumig, so hatte ihn Jacob Schmid in Schöffers Vollmacht zu bekümmern, d. h. gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Genau in dem nämlichen Verhältnis, wie zu Schösfcr in Mainz, stand Jacob Schmid gleichzeitig, im Jahre 1511, zu Peter Trach in Spcicr. — Also, noch selbständig und getrennt von jener ersten, eine zweite Seite der buchhändlcrischcn Vertretung am buchhäudlerischeu Ccntralplatz: dort die Verwaltung des Lagers, die Auslieferung; hier die Besorgung der Geldgeschäfte. Beides scheint sich aber allem Anschein nach damals auch schon vereinigt zu finden. Der Kommissionär Joh. Ryninanns von Augsburg in der zweiten der soeben angegebenen Hinsichten war seit dem Jahre 1509 der Leipziger Buchbinder und Buchführcr Peter Clement, er ordnete für ihn Schuld- fordcrungen au auswärtige Buchhändler. Seit dem Jahre 1513 aber führt Peter Clement diese Kommission nicht mehr, uud zugleich wird Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 10 146 4,Kcipitel: DieEntwickclung derLeipzigerBüchermessebiszum30jähr.Krlegc. seitdem die Leipziger Messe von Johann Rynmann nicht mehr personlich besucht: die Vertretung ging in dem genannten Jahre auf den Leipziger Buchführer Blasius Solomon über, der vorher Reiscdiener bei Nymnann gewesen zu sein scheint: dieser muß also die volle Vertretung RynmannS gehabt haben. Peter Clement aber war, nachweisbar für den Zeitraum von 1516 bis 1532, Kommissionär der Koberger. An eine eigentliche buchhnndlerischc Auslieferung, den Kern- und Hcrzpunkt der neuzeitlichen Bedeutung des Kommissionärwesens, also namentlich zwischen den Messen, ist dabei nicht zu denken. Um eine solche Auslieferung handelte es sich den vorliegenden Zeugnissen nach — wir werden solchen alsbald begegnen — in der Hauptsache nur gegenüber dem Publikum; wenngleich es schwer sein würde, anzunehmen, daß sich der Buchhändler der engeren Leipziger Mcßsphärc in einzelnen Bedarfsfällen der gleichen Quellen, die er so gut kannte, nicht auch in der gleichen Weise bedient hätte, wie der Büchcrkäufer. Aber: selbst damit wurde der Kommissionär nicht der Vermittler buchhändlerischen Geschäftsgangs, des Bücherbezugs innerhalb des Buchhandels. Er erscheint in dieser Hinsicht als Großsortimenter. Seine besondere Rolle in der Organisation des Buchhandels aber bestand darin, daß er den Kommittenten in dem üblichen persönlichen Meßhandel vertrat, sowie in alledem, was die Besorgung des Lagers, von der Empfangnahme neuer Mcßscndungen an, betraf. Nicht eine ihn zu durchbrechen beginnende Fortbildung, sondern nur eine ihn immer vollständiger ermöglichende Ausbildung des persönlichen Meßhandels ist an sich dieses Kommissionswcscn. — Die Bezeichnung Kommissionär aber kommt damals, und noch lange, lange nachher nicht vor. Einer besonderen technischen Bezeichnung noch entbehrend, wurde das Verhältnis, seine nahe Ursprungsbeziehung zum Kommanditen- und Reisewesen deutlich genug verratend, so ausgedrückt, daß der auswärtige Verleger Gewalthaber, Herr, Prinzipal, der Bevollmächtigte Diener, Diener seines Herrn, Faktor genannt wurde, auch wenn er selbständiger Geschäftsmann und Bürger war. Die Jahrzehnte der Reformation waren für Buchhandel und Buchmesse Leipzigs — einer Stadt zu Beginn des 16. Jahrhunderts etwa von 9000, um das Jahr 1530 von 12000 Köpfen" — keine günstige, wie unendlich viel auch das buchhändlerischc Leipzig neben seiner Stellung als Mittelpunkt binucudeutschen Verkehrs der Bewegung gerade dieser Zeiten Preßpolizei unter Herzog Georg. 147 unmittelbar und mittelbar im ganzen zu verdanken hat. Wir entsinnen uns der Schilderung der Preßpolizei Herzog Georgs von 1519 ab bis zu seinem Tode (1539)^ und ihrer Wirkungen auf den Leipziger Buchhandel.^ Wolfgang Stöckel, der Leipziger Buchdrucker und Buchhändler, schrieb 1524: „Weichs man gerne koufft, vnd darnach die frage ist, müssen sie nit haben noch vorkaufscn, was sie aber mit großen housfcn bey sich liegen haben ^Wolfgang Stocket hatte z. B. selbst die Schriften Hieronymus Emsers gegen Luthers Neues Testament gedruckt oder drucken müssen^ dasselbig bcgcrt nymandts, vnd wenn sie es auch vmb sust geben Wolter?, vnd wicwol sye sich E. f. g. gcbots hierinnen gehorsamlich bißhcre gehalten, so drucken es doch andere zu Wirteuberg, Zwickau, Grymme, Eylcnberg, Jhene vnd an andern vmbligendcn ortern, vnd werde dannoch heymlich vnder dye leuttc geschoben, dadurch yne der- selbigc genieß entzogen vnd srcmbden die es gerne annehmen zugewandt, dcrhalben die drucker, setzer vnd andere yro dimer, der» sich vile dieses Handels bißhere alhir ernehrct, in grundt vertcrbcn vnd mit yren kindern not lcyden. Also das auch ctzlichc gedrungen, vmbs tagelon aufs der nmwcr zu arbeiten vndt wirdct also der Buchhandel dardurch gar von hynncn gewandt" (die gesperrt gedruckten Worte vom Rate selbst angestrichen). Die Lähmung des aufblühenden Leipziger Buchhandels war zugleich eine solche der aufstrebenden Leipziger Büchcrmesse. Ihr besonderer Bezirk war ganz überwiegend protestantisch gefärbt. Dazu wurden die Auswärtigen unmittelbar betroffen. Im Jahre 1528 wurden wegen Vertriebs reformatorischcr Schriften die stehenden Kommanditen der drei Wittcubergcr Christoph Schramm, Barchel Voigt und Moritz Goltz geschlossen. Der Leipziger Rat hemmte, in der Furcht seines Herrn, den fremden Durchgangsverkehr Lutherischer und Zwinglischer Littcrarur (Ncujahrsmesse 1531). Der persönliche Meßbcsuch ging zurück. Von der Michnelismcssc ' des Jahres 1532 heißt es noch, daß sie von Baseler, Frankfurter und „andern auslcndischcn" Buchführern besucht war, aber Wolf Präunlein in Augsburg, der die Leipziger Märkte bis zum Jahre 1537 ziemlich regelmäßig besuchte, war einer der letzten nach und nach ausbleibenden süd- und westdeutschen Meßbesucher'^. Das Kom- missionärverhältniö Leipziger Firmen zu auswärtigen Buchführcrn lockerte und löste sich. 10* 148 ^- Kapitel: Tic Entwicklung dcrLeipziger Bücherincssc bis zum 30jähr. Kriege. Die Wendung in dcr kirchcnpolitischcn Richtung dcr Regierung trat mit dem Tode Herzog Georgs, dem Regierungsantritt Heinrichs des Frommen ein, 1539. Der Leipziger Buchhandel zeichnete auf die endliche Wicderfrcigabe dcr evangelischen Litteratur zunächst mit einer überstürzten Betriebsamkeit, die zu eiuer wahren Schwindel- und Gründer- Periode führte.^ Mit den fünfziger Jahren setzt die gesunde und solide Weiterentwickclung des Leipziger Buchhandels ein. Sie bezeichnen ungefähr den Beginn der Wirkungszeit Andreas Heils und Conrad Königs (beide seit 1546), von Lorenz Finckelthaus (seit 1555), Jacob Apel d. Ä. (seit 1559) und Ernst Vögelin (seit 1564), der Männer, durch die die Leipziger Verlagsthätigkeit einen ganz neuen Aufschwung erhielt; einen Aufschwung, der von Dauer war, wie schon die Geschichte dieser Firmen selbst zeigt. Denn ging auch die Vögclinschc Handlung, äußern gewaltsamen Eingriffen erliegend, zu Beginn des folgenden Jahrhunderts ein: aus dem Königschen Geschäfte erblühte dasjenige von Henning Große, das bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts hinein eine hohe Stellung eingenommen hat, aus demjenigen von Andreas Heil das Bartel Boigtsche, das längere Zeit dem Großeschen ebenbürtig war, aus einem Nebenzweigc des Apclschcn Geschäfts erwuchs durch Plcisner- Kirchner das Thomas Schürcrschc, das bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts von hervorragender Bedeutung für den deutschen Buchhandel blieb. Leipzig knüpfte in seiner Messe die Fäden, die es früher angesponnen hatte, fester, knüpfte sie neu, soweit sie zerrissen waren; und mochte auch die Solidität und Sicherheit des Geschäftsbetriebs, und besonders in dcr Leipziger Sphäre, die sich in unwegsamen Gegenden Prcnßens, Polens nnd Ungarns verlor, großenteils eine geringere sein als in spätern Zeiten: die Leipziger Büchermcssc schritt in ihrer Entwickclung so rüstig vorwärts, daß sie dcr Frankfurter, von deren Überlegenheit hinsichtlich der ausländischen Verbindungen abgesehen, bald ebenbürtig war. Dcr Geschäftsbezirk des Leipziger Buchhandels uud dcr Leipziger Büchermesse in der zweiten Hälfte des 16., den beiden ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts zeigt dem der ersten Jahrzehnte des 16. Jahrhunderts gegenüber im ganzen gewisse Unterschiede. Den innersten Kreis bildet das sächsisch-thüringische Gebiet, ausstrahlend über Brandenburg nach Mecklenburg, über die Harzstädte nach Hannover und Wiedcraufschwung seit 1550. Geschäftsbezirk 1550—1618. 149 Westfalen. Die stärkste Erweiterung aber fand, in kräftiger Weiterentwicklung der Richtung, die wir schon in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts bemerken konnten, nach dem Osten zu statt. Die östlichen Landschaften bezeichneten die Leipziger Buchhändler im Jahre 1600 gewissermaßen als ihren Herrschaftsbereich; vom Osten her erhielt die Leipziger Büchcrmesse ihren stärksten Besuch. Der Leipziger Buchhandel versorgte den kleineren schleichen Buchführer in Glatz, in Licgnitz, in Liebctau. Der Kdnigsbcrger Buchdrucker und Buchführer Hans Daubmann (1545—1573) war ein fast regelmäßiger Besucher der Leipziger Messen. Die Außenstände von Franz Clements Erben in den fünfziger Jahren weisen besonders nach Schlesien, Polen, Preußen und Böhmen; im Jahre 1556 hatten sie über 1400 Gulden in Bautzen und Krakau ausstehen; und unter den bekümmerte» Meßfremden dieser zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts begegnet ein ungarischer Buchführcr aus Zips. Unter den acht Buchhändlern ^Buchführern, Buchbindern), die der Leipziger Buchbinder und Buchführer Christoph Birck in den Jahren 1555 bis 1577 bekümmerte, sind je einer aus Dresden, Jena, Greifswald, Ncnbranden- burg, Liegnitz und Prag, zwei aus Nürnberg. Nach den drei Studenten- rcgistern (Kundcnstrazzen) des Verlcgcrsortimentcrs Jacob Apel d. I. (l 1620) von den Jahren 1592, 1600 und 1608, die der Aufnahme des Aktiv-Status seines Geschäfts im Jahre 1620 u. a. zu Grunde gelegt wurden, betrug die Zahl der schuldenden Kunden rund 370, und sie verteilten sich zunächst ans Sachsen und Thüringen, sodann auf die Harzstüdte, Prag und Breslau, endlich Thorn und Preußen. Seine Buchhändlerrcgister, von den Jahren 1592 und 1610, zeigen 127 Schuldner. Ihre Hauptmasse, über die Hälfte, sitzt in Sachsen und Thüringen; sechs Schuldner sind aus Braunschwcig und Hannover, vier aus Brandenburg, einer ist aus Mecklenburg; acht sind aus Preußeu, neun aus Schlesien, zehn aus Böhmen und Mähren; nnr sechs von allen 127 Debitoren sind aus Süddeutschland, aber besonders aus derjenigen Gegend, die schon immer speziell zur Leipziger Sphäre gehört hatte: drei aus Nürnberg, zwei aus der Obcrpsatz, dazu einer aus Regcnöburg. Die Beziehungen des süd- und westdeutschen Großbuchhandcls zur Leipziger Messe erscheinen danach zu Ende des 16. Jahrhunderts als sehr dürftig; die Anziehungskraft der Leipziger Messe reichte, im Unter- 150 4> Kapitel: Die Eiitwickelmig der Leipziger Büchermesse bis zum övjähr. Kriege. schied zu den Verhältnissen im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts, westlich und südlich im ganzen nicht über Erfurt und Nürnberg hinaus. Diesen Unterschied allein auf das sächsische Censurwescn, besonders der zwanziger und dreißiger Jahre des 16. Jahrhunderts zurückzuführen, würde aber den wirklichen Verhältnissen nicht entsprechen. Dem Büchervertrieb in den ersten Jahrzehnten steckte noch jenes ungebündigtc und ungeregelte Schweifen in weiteste Fernen in den Gliedern; je weiter wir fortschreiten, desto mehr macht sich die anziehende und ausschließende Kraft der Frankfurter Messe bemerklich. Der Leipziger Platz war schon in der Rcformationszeit als Bücherbezugsort hoch angesehen, ein Umstand, der mit seiner Meßbedeutung in Wechselwirkung steht und zum guten Teil ans dem Kommissionswesen beruht haben muß. Petrcjus in Nürnberg riet 1531 dem im ersten Kapitel öfters genannten Zwickaucr Stadt- schreibcr Roth vom direkten Bezug aus Nürnberg nach Zwickau ab: wer „nit weht gen leipsick" habe, beziehe es besser von dort; in Leipzig, besonders bei Peter Clement (dem Kommissionär der Koberger in Nürnberg) gebe es „eben solche bücher", und zwar „eben umb solche gelt", wie in Nürnberg selbst; man spare so erstens das Fuhrgeld — bei direktem Bezug aus Nürnberg komme es Roth einen baren Gulden teurer — und habe zweitens den möglichen Schaden unterwegs nicht zu besorgen. Ebenso 1533: die Kölnische Ausgabe des Egesippus sei bei Gregor Jordan vorrätig, der Stapulensis LnzM- LuÄNgslm groß (Basel, Andr. Cratander 1523) würde, wenn er nicht bei Peter Clement zu Wege zu bringen sei, sonst schwerlich zu finden sein, in 4^° sei er, sowie in ?g,ulum sa,äsm koi'iim, bei Gregor Jordan, ^.xoizlit-nsgumw locuxlet^t-g, seien in Leipzig ebenfalls genugsam zu haben. Das Jahr darauf schrieb er an denselben: „was news zu Franckfurt gewesen ist, werd ir zu leipsick wol finden." Oder: Roth hatte sich an einen Augs- burgcr Freund gewandt, um sich in Augsburg nach etlichen Büchern — wir wissen nicht, welchen — umzuthun; er bekam (27. April 1538) zur Antwort, daß sie dort nicht zu haben wären, weil es in Augsburg keine „alte bucher gewelber" gebe, außer einem einzigen, dem von Breunlin; der hatte es aber auch nicht, sondern sagte, es würde eher in Leipzig oder Erfurt zu finden sein. Die Leipziger Messe rcsp. der Leipziger Platz, durch die Beziehungen, die ihm seine Meßbedeutung verliehen, scheint in der That schon in der ReformationsM zur Er- Frankfurter und Leipziger Meßbezirk. 151 ledigung der Auftrüge fast durchaus im stände gewesen zu sein. Zugleich inachte sich aber schon damals die der Leipziger Messe gegenüber ausschließende Anziehungskraft der Frankfurter Messe für die schwerere ausländische Litteratur geltend und mußte sich desto mehr geltend machen, je mehr sich der in Frankfurt ccntralisicrte deutsch-europäische Buchhandel festigte und organisierte — und man kann den Beginn dieses eigentlichen organisierten Buchhandels in Frankfurt a. M. in die dreißiger Jahre des 16. Jahrhunderts setzen —, je mehr und je sicherer der Besuch dieses einen Mcßplatzes hinreichte, um die eigenen Bücher über das ganze deutsche Buchhandelsgebiet zu verbreiten und die auch für das Ausland wichtigen Werke einzunehmen. Das ergibt den Unterschied der „ausländischen" und „hieländischen" Bücher. Schramm in Wittenberg versprach Stephan Roth 1537, ihm die gewünschten Bücher von Frankfurt zu bestellen (7. Febr.); 1544, ihm die verlangten Defekte von Frankfurt zu bringen (14. Juli; ähnlich öfters); schrieb ihm 1545, daß die tabellä wessali in Wittenberg nicht vorrätig seien, aber von ihm aus Frankfurt mitgebracht werden würden.^" Wir bemerken den Unterschied noch stärker in den Lagervcrzcichnissen von Leipziger Sortimentsbuchhändlern aus den Jahren 1547, 1551, 1558, in denen, im Unterschiede zu gleichzeitigen Bibliotheksverzeichnissen Leipziger Gelehrten, die schwere wissenschaftliche Litteratur des Auslands auffällig in den Hintergrund tritt und sich eigentlich nur durch die kleinen Lyoneser Klassikerausgaben bemerklichcr macht. Die ausländischen Bücher standen auch höher im Balleuprcis. Bei dem Verkauf einer hinterlassenen Leipziger Buchhandlung im Jahre 1548 rechnete man „Außlendische bllcher" den Ballen für 16, die „hilendischcn" den Ballen für 11 Gulden; ein Leipziger Buchhändler, der sich gleichzeitig unter Umständen aus diesem Lager decken wollte, rechnete den Ballen hieländischer Bllcher zu 10, ausländischer zu 13 Gulden. Es macht mit andern Worten den Eindruck, als wenn in der ersten Zeit des 16. Jahrhunderts die Wasser des buchhändlerischen Geschäftsverkehrs sich in den beiden Becken der Frankfurter und der Leipziger Messe — abgesehen hierbei von der größern Tiefe und dem größern Umfang des erstern — noch nicht recht gesetzt hätten: sie fluteten noch verhältnismäßig unregelmäßig hin und her; und als wenn im Verlaufe des zweiten Viertels des genannten Jahrhunderts diese Son- 152 4. Kapitel: Tic Entwickelimg derLeipzigerBücherinesse bis zuin3vjähr. Kriege. dcrung deutlicher eingetreten wäre. Waren in der Friihzeit für den Wittcnberger Buchhändler Frankfurt, für den Baseler Leipzig besonders ansehende Märkte, die er wie andere besuchte, so wurde nun für den durchschnittlichen Buchhändler des „Reichs" Frankfurt, für den Mittel- und Ostdeutschlands Leipzig zum eigentlichen Haudelscentrum, und zwischen beiden stellten die Großbuchhändler die Verbindung her. Das letztere zeigen deutlich die Leipziger Gcleitsbricfc dieser Zeit. Regelmäßig wurde die Frankfurter Messe nur von den großen Leipziger Handlungen besucht; die kleineren gingen nur gelegentlich dahin und blieben fort, sobald sie sich, wie meistenteils der Fall, beim Einkauf die Finger verbrannt hatten. Nach den Gelcitsbriefcn zogen zur Herbstmesse 1595 nur: Henning Große, Thomas Schürcr, Valentin Vögelin, Bartel Voigt und Jacob Apel; zur Fastcnmesse 1631: Henning Große d. Ä., Thomas Schürers Erben, Caspar Kloscmann (für Bartel Voigt); zur Herbstmesse 1621: Henning Große d. Ä. Erben, Bartel Voigt, Thomas Schürerö Erben cc Konsorten, Elias Nchefeld /<,). 156 4,Kapitel: DieEntwickelungderLeipzigerBüchermessebiszum30jähr.Kriege. Diese allgemeinen, für die Gcsamtgebictc. typischen Züge sind es, die wir festzuhalten haben. Daß, von diesem relativen Verhältnis abgesehen, absolut genommen die fremde Litteratur für Leipzig und seine Messe ihre Rolle und ihre bedeutsame Rolle spielte, ist selbstverständlich. So manche Mitteilungen über Lagcrbcstünde des Vögclinschen Geschäfts aus späterer Zeit beweisen, daß namentlich die ältere, schwere wissenschaftliche Litteratur des Auslands in ungewöhnlichem Grade unter ihnen vertreten war. Was die direkten Beziehungen außerdeutschcr Buchhändler zu Leipzig betrifft, so treten zunächst in den fünfziger Jahren zwei französische Buchhändler als Mcßfremde auf. Der eine, Baudouin aus Lyon, hatte sogar ein ständiges Lager in Leipzig, ja im Jahre 1559 gelang es ihm, gegen den Protest der Leipziger, sich in der Meßstadt dauernd niederzulassen. Im Jahre 1577 tritt eine Frau Catharina Podowoin auf, die möglicherweise seine Wittwe ist. Pietro Valgrisi aus Benedig — seine Familie stammte ebenfalls aus Lyon — kommt als Meßfremder (schon damals mit einer Leipzigerin verheiratet) seit dem Jahre 1560 vor, und er hielt damals schon Lager in Leipzig; ihm gelang es sogar, im Jahre 1564 als LidUopola. das Bürgerrecht zu erlangen, das Baudouin nicht erteilt worden war. Der Schwerpunkt des Geschäfts und seine Hauptvorräte lagen allerdings in Frankfurt a. M. Auch sein Geschäft hat nicht Wurzel fassen können. Als er, spätestens im Jahre 1580, starb, ging eben erst unter schweren Kosten- und Zinsverlusten ein Prozeß mit einer Tyroler Speditionsfirma, der er stark verschuldet war, zu Ende, hatte er seine beiden Häuser verkaufen müssen, war das Frankfurter Geschüft aufgegeben; es wurde von seinem ehemaligen Diener selbständig geleitet, möglicherweise sogar unter eigenem Namen. Außer den Genannten sind noch in den siebziger Jahren ein französischer Diener des jedenfalls Deutschland mit einein Wanderlager bereisenden Buchhändlers Rene Postclicr aus Lyon (1573) und der Buchführer Peter Daventhesius (Davantes, Daffentes), der als (Gallus und das eine mal als von „Leon in Frankreich" gebürtig, das andere mal als Bürger von „Bresscl" bezeichnet wird (1573, 1574) nachweisbar. Ob „Otto vonn Hornn der frantzoßische buech hendler" Meßfrcmder oder nur Buchhandlungsdiencr war, muß dahingestellt bleiben. Internationaler Verkehr. Wachstum des Koinmissionswescns. 157 Der Leipziger Buchhändler, der am engsten mit diesem internationalen Verkehr der fünfziger bis siebziger Jahre verflochten war, war Lorenz Finckelthaus. In seinem Hause hatte Valgrisi den Leipziger Teil seines fremdländischen Lagers stehen; Finckelthaus war selbst nach Verkauf seiner Handlung an Vögclin noch Bcfehlhaber (Kommissionär) von Nene Postclier. Auch Peter Davcnthesius benutzte in der Ncujahrsmcsse 1574 ein Gewölbe bei Finckelthaus; wenn hier die weitern Beziehungen auch nicht ganz klar sind, so müssen doch irgend welche außer dem Mietsvcrhttltnis vorhanden gewesen sein: sonst würde Finckelthaus kaum die bedeutende Bürgschaft von 500 Gulden für ihn übernommen haben. Unter den Skripturen des Finckelthausschen Nachlaß-Inventars endlich findet sich die Position: „Ein (.'onnolut eines Französischen Buchhändlers Rcgiester, in Mio zusammengebunden." Die Bedeutung Vögelins für die ausländische Littcratur ist schon erwähnt worden. Frankreich, und noch kurz vor seiner Flucht aus Leipzig Italien hat er persönlich bereist. Gerade mit dem Jahre 1564 brechen die Versuche ausländischer Buchhändler, in Leipzig Fuß zu fassen, ab, und mit dem Jahre 1580 hört der Besuch der Leipziger Messen durch Nichtdeutschc überhaupt aus: in dem langen Zeitraum von 1580 bis um 1690 zeigen sich keine Spuren davon. Die stündigen Lager und die Kommissionärvcrhältnissc^^, die uns bei den Beziehungen zum ausländischen Buchhandel entgegentraten, sind nicht die einzigen in dieser Zeit. Im Gegenteil ist gerade der erneute Aufschwung des ständigen Lager- und des Koinmissionswescns eine weitere Seite der fortschreitenden Entwickclung der Leipziger Messe seit den fünfziger Jahren. Bedeutende Niederlagen hatten z. B. die Wittenberge Bartel Vogel (f 1569) und Christoph Schramm «um 1570); es begegnen ferner z. B. Bücherlagcr Magdeburger (1552), Königsberger (seit 1556), Erfurter «Anfang 17. Jahrh.) und anderer auswärtiger Buchhändler. Diese Lager bestanden nicht nur aus eigenen Büchern, sondern zum Teil auch aus Kommissionsgut. Einige der Kommissionärvcrhält- nisse zeigen eine jener Gestaltungen des Kommissionöwesens, wie wir sie oben kennen gelernt haben; Johann Apcl hielt, ehe es Clemens Baudouin gelang, sich in Leipzig festzusetzen, unter seinem, Apels, Bürgerrecht den Verlag und überhaupt Wohl das Lager Baudouins in offenem Laden 158 4.Kapitel: Die EiitwickcluiigderLeipzigerBüchermcsscbiszum30jähr. Kriege. feil, unter dem Vorgeben, daß die Hälfte daran sein eigen sei; und ebenso unterstand sich — so heißt es in der Beschwerde der Leipziger darüber — in der Mitte der neunziger Jahre des 16. Jahrhunderts Abraham Lmnbcrg, für sich und für den Buchdrucker Hans Rhambau aus Görlitz eine Buchhandlung anzurichten und einen offenen Laden zu halten. Die Natur der Kommissiousverhältnisse wird im übrigen am einfachsten deutlich, wenn wir uns einige der Fälle, wie sie uns aus den letzten Jahrzehnten des 16. und dem Anfang des 17. Jahrhunderts überliefert find, vergegenwärtigen. Der Leipziger Buchführer Hieronymus Jordan besorgte um 1570 die Kommissionen von Christoph Schramm in Wittenberg. Bei Jordan besand sich Schramms Lager. In den Jahren 1571 und 1572 hatte er die Schramm abgepfündetcnBüchcrmasscn auszuhändigen. Henning Große erhielt 1599 von Theobald Schönwcttcr in Frankfurt a. M. 20 Exemplare eines Schönwetterschcn Verlagsartikels „übersendet und vertrauet", um sie Barchel Voigt in Leipzig „zuzustellen". Der Gör- litzcr Buchdrucker Hans Rhambau besuchte die Messen nicht regelmäßig, sondern überließ den Meßvertrieb seines Verlags andern Buchhändlern; eine Gepflogenheit, die auch andere Buchhändler übten; der Verlag wurde dabei sogar zum Teil uutcr der Firma der Konimissionäre in die Meßkatalogc aufgenommen. Rhambau sandte, in den Jahren vor und nach 1600, von Messe zu Messe Exemplare von allerhand Büchern seines Verlags an den Leipziger Buchführer Barchel Voigt, und Voigt verkaufte sie für ihn, teils auf der Leipziger, teils auf der Frankfurter Messe. Man kann diese Beziehung mit der Besorgung einer Art von Auslieferungslager vergleichen. Die verschiedenen Seiten des Kommissions- verhältnisscs bestanden demnach in der Verwaltung ständiger auswärtiger Lager, in der Weiterbeförderung buchhändlcrischer Sendungen, im Verkauf der Koinmissionsartikel auf den Leipziger und andern Messen; der Kommissionär vertrat den Kommittenten der Behörde und dem Buchhandel, nebenbei zweifellos auch dem Publikum gegenüber. Wir fanden schon oben, daß Finckelthaus vielleicht Kommissionär mehrerer Kommittenten gewesen ist, gewissermaßen nach Verkauf seines Verlags- und Sortimcntsgcschäfts eine Art von Kommissionsgeschäft wcitcrbctrieb. Solche Fülle der Vertretung mehrerer Kommittenten durch einen Kommissionär müssen öfters vorgekommen sein. Hans Hüffel, genannt Mauser, scheint nicht nur, als er noch Diener Johann Setzers (Scccrius') Kursächsische Bücherkommission. 159 von Hagenau war, die Kommissionen für diesen und Wolf Präunlein besorgt zu haben — er scheint wenigstens in allen Messen anwesend gewesen zu sein, klagte ihre Schulden ein, quittierte über Zahlungen an sie —, sondern nachdem er einen selbständigen Buchhandel begonnen hatte, waren im Jahre 1552 Michael Lotter in Magdeburg, der Lager bei ihm hielt, und Conrad Riihel in Wittenberg, im Jahre 1554 Johann Loffler in Wittenberg seine Kommittenten. Das Jahr 1569, in dem in Frankfurt die Kaiserliche Bücherkommission eingesetzt wurde, war auch das Jahr der Konstituierung der kursächsischen Bücherkommission. Die reguläre Präventivcensur war im Albcrtinischen Sachsen zugleich mit der Reformation im Jahre 1539 eingeführt worden und wurde in Leipzig zunächst durch den Rat ausgeübt (Verordnung vom 10. Mai und vom 9. August: in der letzteren Befehl der Revision der Buch- druckercien aller acht Tage). Die unmittelbare Vorgeschichte der kur- sächsischcn Bücherkommission beginnt indes erst mit der Verfügung vom 1. Februar 1558: sie schrieb vor, fürderhin schlechterdings nichts drucken oder feilhaben zu lassen, ohne daß es zuvor vom Rektor der Universität, dem Leipziger Superintendenten und dem Rate mit Fleiß übersehen worden sei. Stellung und Bedeutung des Superintendenten ist im Reskript vom 1. April 1560 schwankend, in dem vom 14. Sept. 1562 wird seiner nicht mehr gedacht; der Universität (Rektor und vier Dekanen) übertrugen beide Reskripte die Censur, dem Rate in erster Linie die Prcßpolizei; nur hinsichtlich der einheimischen, der Censur der Universität entgangenen und hinsichtlich der von auswärts eingebrachten Druckschriften sollte er über die polizeiliche Überwachung, die Exekutive hinausgehend eigene Censurberechtigung behalten. Im Jahre 1569 reskribierte der Kurfürst unterm 25. April zum ersten mal an Rsewr, üoewres und UaUstri der Universität und an den Rat gemeinschaftlich: die Vertreter beider Korporationen, der Universität und des Rates, bildeten eine gemeinsame Behörde zur Beaufsichtigung des Preßgewerbes der kursächsischen Lande. Das sächsische Ccnsurwesen trug das Gepräge, wie es dem damaligen Censurwesen überhaupt eigentümlich war, und wie die Reichsvcrordnungen von 1524 bis 1570 es umrissen und festgestellt hatten.^ Im Anschluß 160 4. Kapitel: Die Entwickclung der Leipziger Biichermesse bis zuin 30jcihr. Kriege. an die letzte der grundlegenden Rcichsprcßvcrorduungcn, diejenige des zweiten Abschieds von Spcicr, erschien unterm 26. Mai 1571 eine Verordnung-", die man wohl mit einem ersten der Büchcrkommission erteilten preßgcwerblichcn Regulativ verglichen hat. Sie gewinnt einen dergleichen Charakter freilich nur dadurch, daß die kaiserliche Verordnung, die sie wörtlich wiederholt, selbst eine Zusammenstellung der bis dahin gegebenen Vorschriften und Verbote gibt (Abschaffung der Winkel- druckcrcicu; Buchdruckcrcid; Verbot der Schmachschriftcn; Prävcntivccnsur; Vor- und Zuname des Druckers und Autors, Ort und Jahr des Erscheinens); die Veränderungen bestehen nur darin, daß sie statt der Residenz-, Univcrsitüts- und ansehnlichen Reichsstädte die drei Ortsnamen Wittenberg, Leipzig und Dresden einsetzt — handschristlich ist noch im Original-Plakatdruck das Hoflagcr zu Annaburg hinzugefügt — und bei der Ccnsur von den verordneten Hof-Näthen und Rectorcn und Professoren beider Universitäten spricht. Um so mehr ist die lursüchsische Verordnung „Von den Buchhändlern und Buchdrucker»" vom Jahre 1594 hervorzuheben: sie bildet, wie die sieben Paragraphen des Titul XXXV der Kaiserlichen und des Reichs rcformirter und gebesserter Polizei-Ordnung vom Jahre 1577 den Abschluß der Reichsprcßgesetzgebung, so ihrerseits den und zwar selbständigen Abschluß der kursächsischcn Prcßgcsctzgcbuug des 16. Jahrhunderts — oder besser, da sie bisher lediglich in der Wiederholung der Reichsverordnuugcn bestanden hatte, den Beginn einer selbständigen landesherrlichen Prcßgesetzgcbuug. Die kaiserliche Verordnung besteht nur in einer letztmaligen, meist wortlich wiederholenden Zusammenstellung der oben erwähnten Punkte; und nur darin, daß man deshalb später immer auf sie zurückging, nicht in der Verbesserung alter, geschweige in der Eröffnung neuer Gesichtspunkte besteht ihre geschichtliche Bedeutung. Sie bleibt reines Censurgcsctz. Die kursächsischc dagegen, entsprechend den wcitern und intimern Aufgaben buchgewcrblichcr Aufsicht, die dem Territorium oblagen, ist der erste Versuch einer Kodifikation des Preß- und Buchhcmdclsrcchts. Der erste Punkt betrifft Form und Gebühren der Ccnsur und die Abschaffung der Winkcl- druckcrcicn: er entspricht in den entscheidenden Bestiminungcu dcn- jcnigcn der sechziger und siebziger Jahre; die Gebühren betreffend ist an eine Büchcrabgabc gedacht, über die sich die Buchhäudlcr mit den Zensoren vergleichen sollen. Über den Rahmen der hergebrachten Cm- Kursächsische Preßgesetzgebung uud Preßpolizci. 161 survorschriften hinaus gehen aber, vom Buchdruckercid abgesehen, die folgenden Punkte: in denen der Nachdruck als Sünde gegen das siebente Gebot für „bey Peen verboten vnd abgeschafft" erklart, die Einrichtung der Generalprivilegien, weil sie Anlaß geben, „viel unnötiger vnd untüchtiger Bücher zu drucken, auch wonoxolig, vnd Steigerung des Büchcrkauffs anzustifften", für kassiert erklärt wird (es sollen künftig nur noch Spczialprivilegien erteilt werden), gute, von den Universitäten examinierte Korrektoren vorgeschrieben und die Buchdrucker verwarnt werden, das gute Papier, das die Verleger zu großen Werken in die Druckereien schaffen, nicht, wie man's leider oft mit Verdruß sehen müsse, zu verparticrcn noch auszuwechseln — um Epithalamia (Hoch- zeits-), Epiccdia (Leichengcdichte) und dergleichen Earmina daraufzu- druckcn — und dafür in die großen Opera geringeres Papier einzu- schicßcn. Auch das Sinken der Buchdruckertechnik hatte damals, wie unsere Verordnung beweist, die öffentliche Aufmerksamkeit bereits auf sich gezogen: die Buchdrucker wurden, da aus etlichen gedruckten Büchern hervorgehe, daß sich in etlichen Offizinen Leute befänden, die sich aufs Buchdrücken, recht Format machen, den Firniß recht zuzurichten und dergleichen nicht zum besten verständen, aufgefordert, eine Innung zu gründen, sei es an jeder Universität, sei es an beiden Universitäten zusammen, damit niemand ohne „Probe" zugelassen und die Zahl der Buchdruckcreicn nicht so vermehrt würde. Der Eid, den Buchhändler und Buchdrucker auf die vorgeschriebenen Artikel leisten sollten, lautete: Was mihr vorgelesen ist, vnd ich alß woll verstanden, auch darauff meine trew gegeben habe, demselben gercde, gelobe vndt schwere ich N. N. (soviel mihr alß einem Buchhändler daruon zukommt) vnd ich N. N. lsovicl mich alß einen Drucker belanget) gemcß zu leben vndt nachzukommen, trcwlich vnd sonder gefehrdc, alß war mir Gott helffe, durch Jcsum Christum sampt heiligen Geist. Amen. Die Sorge für korrekten Text nnd gute Ausstattung bekundeten, abgesehen von der entsprechenden stehenden Privilegformcl, seitdem auch andere Verordnungen; so der Visitationsabschicd der Universität Wittenberg vom 22. Oktober 1614, der Rektor und Dekanen aufträgt, daran- zuscin, daß schöne Typen, gutes Papier und tüchtige Korrektoren gebraucht, insonderheit aber forthin die Korrektur der Bibeln nur von den beiden Stipendiaten tusologms — „gegen ziemlicher Ergötzung, Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 11 162 4. Kapitel: Die Entwickclung der Leipziger Büchermcsse bis zum 30jähr. Kriege. etwa von ieder Bibel 25. fl." — versehen werde; sie wurden daraus besonders vereidigt.^ Auch gegen obscöne Schriften und Bilder (denn unter Schmach- und Schandschriften und Schandgemnldcn war ja dergleichen zunächst durchaus nicht zu verstehen) wurde vorgegangen. Am 13. Oktober 1571 wurden auf dem Markte „schambare Gemälde und Bilder", die Hans Dönnigker von Zwickau auf dem Michaclismarkte Frauen, Jungfrauen und Kindern zu Ärgernis verkauft hatte, durch den Scharfrichter verbrannt; das einzige Beispiel eines solchen Strafverfahrens gegen Prcß- crzeugnisse, das in Leipzig vorkommt. Im Jahre 1634 wurde dem Leipziger Kupferstecher Hans Jakob Halblein die Konfiskation von Buch- holdcrs Kalender eröffnet und ihm der Druck solcher und dergleichen unehrbarer Figuren bei Verlust des Privilegs untersagt. Er cutschuldigte sich damit, daß er nicht gewußt habe, daß man etwas darauf geben würde, dergleichen Figuren seien ja „zuvorhin gebraucht worden" — so ernstlich und systematisch, wie der theologisch-politische, kann also dieser Teil der Preßpolizei offenbar bei weitem nicht geübt worden sein. Die Bedrängnisse, die einheimische und auswärtige Buchhändler in den zwanziger und dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts auf den Leipziger Märkten erfahren hatten, waren mit der Einführung der Reformation in Sachsen nicht verschwunden. Die Jahrzehnte stiegen herauf, in denen der Hader zwischen den verschiedenen evangelischen Richtungen selbst fast ärger wurde, als der zwischen Evangelium und Papsttum. Moritz verbot 1545 den Verkauf von Büchern der „prcdicanten in Zurch inn Schwcytz bcy leyb vnnd guth vnnd höchsten straff". Einem namhaften Teile des Straßburger, Baseler und Züricher Verlags war damit der Vertrieb auf der Leipziger Messe verschlösse»; wie gründlich das Verbot gewirkt hat, zeigen Leipziger Sortiments-Lager-Jnventureu. Hat sich dieser presz- polizciliche Druck nach Moritz' Tode (1553) vermindert: so steigerte er sich um so mehr seit den sechziger Jahren. Die Beaufsichtigung und Revision der Buchhändler- und Meßlager wurde wieder eingeführt. Schon zu Michaelis 1562, als Kurfürst Augusts Scptcmbermandat, die Besichtigung der verdächtigen Bücher (durch die Theologen) belangend, ergangen war, scheinen dem Leipziger Rate wieder Bedenken wegen einer etwaigen Schädigung des wachsenden buchhändlerischeu Mcßverkchrs auf- Ebenbürtigkeit der Frankfurter und Leipziger Bücherinesse. 163 gestiegen zu sein. 1569 wurde die regelmäßige Beaufsichtigung des Meßvcrkehrs befohlen: regelmäßig sollte vor Eröffnung der Buchlüden nach den unleidlichen Büchern geforscht werden. Daß die förmliche Begründung einer ständigen ordentlichen Ceusur- behörde und die grundsätzliche Betrauung besonders des Rats mit der Aufsicht über den Büchervertrieb namentlich zu Mcßzciten in der Preßaufsicht Stetigkeit und eine größere Rücksichtnahme auf den auswärtigen Meßbcsuch herbeigeführt Hütte, werden wir nicht erwarten; um so weniger, wenn wir uns erinnern, daß sich ein Jahrfünft nach jenem Begrün dungsjahre die erste Flut der kryptocalvinistischcn Wirren heranwülzte: jene Flut, die, wie Melnnchthons Schwiegersohn, den kurfürstlichen Leibarzt Dr. Kaspar Peucer, so auch den Verleger von Melcmchthons Lorpus (Iveti'inas und seiner Schulbücher, Ernst Vögelin, mit sich riß.^ Einen Einfluß nachteiligen Charakters auf die Entwickclung der Leipziger Bücherinesse aber haben diese Dingenicht gehabt. Im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts sehen wir den Baum der Leipziger Bücherinesse Früchte ansetzen, die sich nur als Ergebnis kräftig fortschreitenden Wachtums bildeu konnten. In Leipzig das Erwachen gesteigerten Bewußtseins, des Bewußtseins einer ebenbürtigen Konkurrcnz- stellung der Leipziger zur Frankfurter Messe: die Begründung des Leipziger Meßkatalogs; im Frankfurter Meßbezirk eine thatsüchliche Anerkennung und Besicgclung solcher Ebenbürtigkeit: die Entstehung der Leipziger Mcßprivilcgien, ausgehend von süddeutschem Anstoß. Daß der Leipziger Großbuchhandel selbst der oben bezeichneten Abhängigkeit von der Frankfurter Messe sich unmittelbar hätte entziehen können, daran war nicht zu denken. Barkel Vogel in Wittenberg schrieb 1538 bezeichnend von allen seinen Büchern, die er „zu Leipzig, zu Frankfurt, aufm Wege, daheim und in den Druckereien" Hube."" Und so heißt es auch von allen großen Leipziger Verlegern des endenden 16. und beginnenden 17. Jahrhunderts, daß sie ihren Buchhandel „in Leipzig und Frankfurt" führten. In Frankfurt lagerte ein großer Teil ihrer VerlugSvorrüte; von hier aus hatte man den besonders für den wissen schaftlichen Verlag wichtigen Verkehr mit dem Auslande in der Hand; und wie Bartel Vogel in der Rcformationszeit, so spricht Samuel Scelfisch im Jahre 1614 von seinen „Buchladcn und Hündeln zue Wittenberg!, Leipzigk und Franckfurt am Mahn". Der geschichtliche 11* 164 4- Kapitel: Die Entwickcluna, der Leipziger Büchermessc bis zum Mjähr, Kricge. Weg, den der Leipziger Buchhandel gegangen ist, ist vielmehr der, daß er sich durch wertvolleren eigenen Verlag den Frankfurter Verkehr ertragreicher und günstiger gestaltete, seinem eigenen Mcßbczirk aber den Frankfurter Meßbcsuch dadurch immer weniger notwendig zu machen suchte, daß er ihm die Frankfurter Mcßneuigkciten in Leipzig vollständig zur Verfügung stellte und ihm jährlich einen Leipziger Meßkatalog in die Hand gab, nach dem jeder, Buchhändler und Buchkäufcr, wählen und bestellen konnte. In der erstcrn Richtung waren seit den fünfziger Jahren die Andreas Heil, Conrad König, Lorenz Finckelthaus, Jacob Apel d. Ä., Ernst Vogelin am Werke. Jetzt standen, das Werk der Vorgänger fortsetzend, im Mittelpunkte des Leipziger Buchhandels Jacob Apel d. I. (1580 —16M, der Nachfolger Jacob Apcls d. Ä.; Thomas Schürcr (seit 1594); Bartel Voigt d. Ä., der Nachfolger Andreas Heils; Christoph Cllingcr. Der Chorführer aber war Henning Große, am 14. August 1553 als Sohn eines Halbcrstädter Ratsherrn geboren, vom Jahre 1566 an Lchrjungc und dann Diener bei Conrad Konig, dessen Geschäft er nach dessen Tode im Jahre 1576 übernahm, zu Beginn der neunziger Jahre Mitglied des Leipziger Rats. Er starb am 10. November 1621; sein Sohn Gottfried wurde sein Nachfolger; dann hat die Handlung unter der Firma Grossischc Erben weiterbestanden, bis sie im Jahre 1759 Natt). Sigism. Frommann, Direktor der Buchhandlung des Züllichaucr Waisenhauses, von I. H. Beyer in Leipzig ankaufte." Henning Große hat die zweite der oben angegebenen Aufgaben erfüllt: er hat der Leipziger Messe ihren Meßkatalog gegeben. Der erste Leipziger Meßkatalog erschien zur Michaeliomessc 1594. Über die Gründe, die ihn bewogen, das Unternehmen ins Leben zu rufen, hat sich Große selbst ausführlich geäußert; und es ging danach die Veranlassung dazu teils von den Buchhändlern Nordostdcutschlands, teils unmittelbar von den Kundenkreisen derselben Sphäre aus. Die Buchhändler in Frankfurt a. O., Wittenberg, Dresden, Görlitz, Halle und andern Orten stellten ihm ihre Titel zu und begehrten, daß er die Bücher auch führe, damit sie von denen, die sie zu verkaufen wünschten, mit Hilfe der Verzeichnisse gewiß bei ihm zu bekommen seien; an die Buchhändler Preußens, Polens, Schlesiens, Böhmens, Sachsens u. s. w. mußte er die Verzeichnisse verschicken: und so habe er denn, fährt Große fort, Der Leipziger Meßkcitalvg. 165 den Buchhandel den Frankfurtern gutes Teils aus den Händen gewunden und in die sächsischen Lande transferiert; man erhole sich der Bücher, die man sonst zu Fraukfurt gesucht und gekauft habe, nun auch mehr allhier. Gleiches Verlangen auch unmittelbar seitens der Kunden. Wie andere Frankfurter Meßbcsuchcr — Joh. Rühe! in Wittenberg brachte im Mai 1590 achtzehn Mcßtatalogc mit, während nur vier Schriftchcn seines damaligen Mcßcinkaufs eine höhere Ziffer aufweisen —, so wurde auch er von ihnen ersucht, ihuen Verzeichnisse der alle Messen neu ausgehenden Bücher mitzuschicken. Um ihnen die Kosten träglicher zu machen, verfertigte Große 1594 aus den damals drei oder vierlci Frankfurtischen Katalogen einen. Große gab damals an, er ließe — im Unterschied zu Lambcrgs Leipziger Konkurrcnzkatalog und den Frankfurter Katalogen — nur wirklich erschienene Bücher einrücken; jede Frankfurter und Leipziger Messe habe eine sonderliche Person, die studiert zu haben pflege, in allen Buchläden dieserhalb Erkundigung zu nehmen. Henning Große ^ hat mit der Gründung seines Meßkatalogs für Leipzig dasselbe gcthan, was die Messe zuvor Christian Egcnolphs Erben für Frankfurt versucht hatten: beide suchten ihren Mcßplatz von den Augsburgcr Verzeichnissen unabhängig zu machen. Nach dem Erlöschen des Willcrschen und der katholischen Meßkataloge, uud nachdem in Leipzig der Zwischenfall eines Wettbewerbs durch Abrah. Lambcrgs (sein Katalog von Michaclismesse 1598 bis Michaelismesse 1619) überwunden war, herrschte an jeden: der beiden Mcßplätze ein einziger Meßkatalog. Während aber Egenolphs Erben ihr Unternehmen andern zur Fortsetzung überlassen mußten, und während der Frankfurter Katalog bald darauf zu einer abhängigen amtlichen Einrichtung wurde, blieb das Leipziger Unternehmen der freie Besitz einer inmitten der Bedürfnisse des Buchhandels stehenden Buchhäudlerfamilic. Die Großeschcn Verzeichnisse gehen zunächst lückenlos bis zum Zusammentreffen mit Lambcrg. Im folgenden Jahre ersetzte Große die Einzclkataloge durch eine Zusammenfassung, deren Einzelkontinuatioucn — thatsächlich Meßkataloge — von Anfang 1600 (zunächst ungewöhnlich zur Neujahrsmcsse ausgegeben) bis Ostermcsse 1602 erhalten sind. In den Jahren 1595, 1598 und 1600 enthalten die Großeschen Verzeichnisse der Ostermcsse zugleich die Bücher des Ncujahrmarkts. Die Kataloge Michaclismesse 1602 und Ostermesse 1603 sind wegen des er- 166 4. Kapitel: Die Entwicklung der Leipziger Büchermesse bis zum 30jähr. Kriege. neuten Rechtsstreits wieder nicht erschienen; Von der nächsten Messe an aber wurde eine Verständigung dahin erzielt, daß Lamberg den Druck weiter besorgte und jeder der beiden Abzüge des Katalogs mit dem Privileg erhielt und mit besondcrm Titel (Lamberg: LawloZus novus, Große: Inäieis Zensialis eontinnatio) vertrieb. Die Zahl der mit Großes Namen erhaltenen Abzüge dieser Gemeinschaft ist sehr gering, von sechs Messen (Michaclismcsse 1605, Ostermesse 1606, Michaelismesse 1609, Oster- und Michaelismesse 1613, Ostermesse 1614) ist sie noch nicht nachgewiesen worden. Nach Ablauf seines Privilegs, von Ostermesse 1620 an, tritt Lamberg (nach seinem Tode die Erben, dann der Geschäftsnachfolger Henning Köter) nur noch als Drucker des Katalogs auf. Die Großeschen Mcßkataloge sind des weitcrn vollständig überliefert (1637 und 1644 beide Messen zusammengezogen). Die Leipziger Meßkataloge waren in erster Linie Verzeichnisse der Frankfurter Meßbücher^, indessen keine einfachen Nachdrucke; sie zeigten beides auf ihrem Titel selbst an; der erste Leipziger Meßkatalog ist betitelt als „Ein aus dreien unterschiedlichen Katalogen zusammengezogenes ordentliches Verzeichniß aller Bücher, so zum Theil die ver- schicncne Herbstmesse zu Frankfurt a. M, zum Theil im Leipziger Michaelismarkt dieses 1594. Jahres hie in öffentlichem Druck ausgegangen"; dieser Hinweis auf die Frankfurter Kataloge findet sich auch weiterhin auf den Titeln. Eine Eigentümlichkeit der Leipziger Meßkataloge war das Verzeichnis der nur nach Leipzig gekommenen (mit andern Worten nicht in den Frankfurter Katalog aufgenommenen) Bücher. Dieser Anhang wurde von Lamberg eingeführt, gleich in scincin ersten Katalog; mit der Verlagsgemeinschast von Michaelismesse 1603 ab ging das Verfahren auf die Großcschen Kataloge über. Übrigens dürfen diese Bücher nicht allein in dem genannten Anhang gesucht werden; sie finden sich auch vielfach in aller Gattung Bücher eingeschoben. „Mit Vermehrung anderer Bücher", wurde gleichfalls bald hinzugefügt. Eine Vcrglcichmig der Frankfurter und Leipziger Meßkataloge ergibt Änderungen, Zusätze uud Wcglassungen in großer Zahl. Grundsätzliche Änderungen und Verbesserungen sind nicht vorgenommen worden. Mit der Angabc der Verlagsorte am Rande (seit Anfang 1595) folgte der Leipziger Katalog nur dem soeben in Frankfurt von Egenolph gegebenen Beispiele. Wie der Frankfurter, so gab auch der Leipziger Meßkatalog keine Preise an; bc- Leipziger Meßkatalog und Meßprivileg. 167 sondere Mitteilungen sind wie in jenem, so auch in diesen, selten; gelegentlich finden sich Angaben von Verlagsübergängen (z. B. Ostermcssc 1641). Auf Vollständigkeit legte Große nicht allzuviel Gewicht.^ Abgedruckt wurde der Leipziger Katalog, was die nach Frankfurt gebrachten Bücher angeht, nicht nach den Exemplaren oder Titeln, sondern nach den Katalogen. Henning Große sagte (1602), er habe durch seinen Elenchus den Buchhandel den Frankfurtern gutes Teils aus den Händen gewunden und in die sächsischen Lande transferiert. Für das Bewußtsein der Bedeutung des Meßkatalogs ja deutlich genug; was den Inhalt der den Meßbcsuch betreffenden Behauptung selbst angeht, so wird ihr allerdings von den Leipziger Buchhändlern (an ihrer Spitze also von Henning Große selbst) direkt widersprochen. Sie erklärten im Jahre 1600, daß durch die vielfachen sächsischen Büchervcrbote die Buchhändler der umliegenden Lande von den Leipziger Messen verscheucht würden; und ähnlich im Jahre 1616: vordem seien die Buchhändler aus Polen, Schlesien, Böhmen, Preußen und andern entlegenen Örtern meistenteils nicht weiter als bis nach Leipzig gereist und hätten allda, was sie bedurft, eingekauft, nun aber von etlichen Jahren her, da man „dieser Landen nicht alles bekommen können", seien sie gewöhnt, selbst nach Frankfurt a. M. zu ziehen, sodaß der Leipziger Meßhandel sehr abgenommen habe und bei weitem nicht mehr also sei, wie vor dreißig oder vierzig Jahren, also gegen Ende der Regierungszeit Kurfürst Augusts. Die Äußerung Henning Großes ist ein (parteiisches) Urteil über Bedeutung und Nutzen seines Mcßkatalogs für Leipzig; die erste Äußerung der Buchhändler ist ein Appell an die Regierung, ihren territorialen Gewerbeschutz und ihre interterritoriale Nachdrucksfrcihcit nicht zu beeinträchtigen, die zweite ein Wchschrci über das immer strammere Anziehen der Pflichtexcmplarschraube. Die Entscheidung liegt in den Thatsachcn selbst, nnd diese liegen auf dem Gebiete des Privilegwcscns. Das kaiserliche Privileg galt theoretisch für das gesamte Reichsgebiet, praktisch mit den Beschränkungen, wie sie der EntWickelung des Verhältnisses der kaiserlichen Gewalt zu den Territorialhcrrcn entsprachen. Sein Ansehen würde aber viel geringer, seine Nolle nicht entfernt die gewesen sein, die es gespielt hat, wenn nicht ein in seinem ursprünglichen 168 4. Kapitel: Die Entwickelnng der LcipzigerBücherinesse bis znm30jähr. Kriege. Charakter gar nicht enthaltenes Element hinzugetreten wäre: gerade dadurch, daß der beanspruchte Geltungsbereich des kaiserlichen Privilegs zusammenschrumpfte auf den tatsächlichen einer einzigen Stadt — Frankfurts a. M. — oder besser: dadurch, daß es den Klang seines Namens verband mit einer hier eigenständig erwachsenen Geltungskraft, gewann es den Geltungsbereich, den es sonst nie gewonnen Hütte. Es besaß dabei trotzdem auch an und für sich ein gewisses, dem Ansehen des kaiserlichen Namens und der durch ihn jeweilig vertretenen Machtfüllc entsprechendes Ansehen; ein Ansehen aber freilich, das von Frankfurt aus proportional der Verminderung der Entfernung zwischen Frankfurt und Königsberg abnahm. Die kursächsischeu Privilegien waren bisher das gewesen, was die Privilegien jedes andern Territoriums von beliebiger Größe und Bedeutung waren: Territorialprivilegicn, gchandhabt als Instrumente des Gewcrbcschutzcs der eigenen Untcrthanen. In den Jahrzehnten der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts aber reifte die Leipziger Büchermessc auf diesem Gebiete zu derselben Bedeutung heran, die darauf die Frankfurter besaß; wie die Frankfurter, so begannen mit den letzten Jahren des Jahrhunderts auch kursächsische Privilegien von Buchhändlern fremder Territorien gesucht zu werden: neben die Frankfurter Mcßprivilcgien traten die Leipziger Mcßprivilcgien. Es ist das für die Entwickclung der Leipziger Messe im Zeitraum 1550—1618 bezeichnendste Ereignis. Die frühesten hierher gehörigen nachweisbaren Fälle stammen aus den Jahren 1598 und 1600. In dem erstern Jahre suchte Johann Spieß aus Frankfurt a. M, in dem letztcrn Georg Gruppenbach aus Tübingen um kursächsische Privilegien nach. Wie verhielt sich der Leipziger Buchhandel zu der neuen Erscheinung? Wie die Regierung? Wie handhabte sie das Privilcgwescn? Erkannte sie die Aufgabe, die ihr damit gestellt wurde: Mitwüchter der Rechtssicherheit des deutschen Bücherverkchrs zu sein? Das Gesuch von Johann Spieß aus Frankfurt a. M. wurde abgewiesen — die nähern Umstände und Gründe erfahren wir dabei nicht; wohl aber ist das der Fall bei dem Gesuch Georg Gruppcnbachs aus Tübingen, das ebenfalls abgelehnt wurde. Man war in Dresden der Ansicht, daß aus Rücksicht auf den Schutz der eigenen Lande die „neue Einführung" nicht zuzulassen sei. Jimnerhin wurde das Gesuch zur Leipziger Meßprivileg. 169 Begutachtung, ob der „Neuerung" stattzugeben sei, an die Deputierten der Büchcrkommission überwiesen. Die Büchcrkommission erforderte Gutachten der Leipziger Buchhändler und Buchdrucker. Die Buchhändler erklärten (28. Januar 1600), es erscheine ihnen „sehr bcfrcmtlich", „das solches bey ihrer F. G. ^Fürstlichen Gnaden^ zuc höchsten Verderb dieser lanndcn zucsucheu Gruppcubach sich gantz vnvorschcmbt vnterstehen" dürfe. Denn erstens: die privilegierten Bücher konnten in Sachsen nicht gedruckt, die anderswo veranstalteten Nachdrucke davou iu Sachsen nicht verkauft werden; man müßte, um die Bücher zu bekommen, dem fremden Tübinger nach Frankfurt nachziehen; während umgekehrt das Geld im Lande bliebe und die Bücher im Nachdruck billiger verkauft werde» köunrcn, als Gruppenbach seine alsdann monopolisierten Originale geben würde, die man noch dazu mit großen Reisekosten und teuerm Fuhrlohn hcranschaffen müßte. Zweitens geschehe damit den heimischen Buchdruckern, Buchbindern, Papier- machcrn u. s. w. Abbruch; und ebenso drittens dem Publikum. Alles das aber um so mehr, als außerhalb des Kurfürstentums durch die sächsischen Privilegien niemand gebunden werde. Mit den kaiserlichen Privilegien ist das eine andere Sache. Sie lauten aufs ganze Römische Reich. Erhält aber ein Original ein fremdes Territorialprivilcg, so bedeutet das eine harte und ungerechte einseitige Benachteiligung der Bürger dieses Territoriums: diejenigen aller übrigen Territorien dürfen ihre Hände danach ausstrecken, nur die dieses einen Territoriums nicht. „Folget verwegen vnvormeientlich des Gruppenbachs snchcn nur alleine wieder vnS, vndt alle dieses hochlöblichcn Ehurfürstcnthumbs Untcrthancn thut lauffen vnndt gereichen." Sollten sich dieser Tübingischc Buchdrucker und andere Ausländische kursüchsischer Privilegien zu getrosten haben, so „wurde der hcmndel zumal schwach vndt geringe oder wohl gantz vndt gar von hinnen in frembdc lande vorleitct werden". Es ist dabei zu bemerken, daß es sich, wie jedenfalls auch bei dem Gesuch von Johann Spieß — wir hören leider nur, daß er um ein Privilegium über etlicher vornehmer Theologen Bücher nachsuchte — zunächst offenbar um einen Borstoß der Exterritorialen gegen die monopolmüßige Ausbeutung von Privilegien über ein ganzes Gebiet handelte. Das zeigt sich schon in den Beispielen, die die Buchhändler anführen, um zu belegen, wie sie auch so schon dem interterritorialen Nachdruck ausgesetzt seien. Als Bücher, die ihnen, selbst wenn sie kur- 170 4. Kapitel - Die Entwickelung dcrLeipziger Büchermcssc bis zum 30jähr. Kriege. sächsisch privilegiert seien, von den Ausländischen nngeschcut nachgedruckt würden, führen sie nämlich an: „Bibeln, Postiln, Tischreden, Testament Lutheri, ?0rmu1a Lonemäi^s, ?rou>i>tu^riuin exem^lorum, auch ?ni1ii>pi Bücher, vndt dergleichen." Auch Gruppeubach suchte um Privileg über etliche theologische Bücher nach. Und dabei wies Henning Große speziell darauf hin, daß er selbst bereits im Besitze eines Privilegiums auf den Druck der lateinischen Bibel sei, für die Gruppcnbach — vielleicht war es die Osiandcrschc Ausgabe oder die Übersetzung von Trcmellius und Beza — um ein solches nachsuche. Die Wurzel des Widerstands war also zweifellos die, daß die Leipziger Buchhändler die Versuche von Spieß und Gruppcnbach als Einbruch in ihre territoriale Einfriedigung, als eine unmittelbare Beeinträchtigung des landesherrlichen Gcwerbe- schutzcs im eigentlichen Sinne betrachteten, gleichviel hier, welche Übertreibungen sich in der Ausfassung dieses Gewcrbcschutzcs zeigten. Um so schärfer sind die Punkte hervorzuheben, auf die es hier ankommt. Das ist erstens der, daß dieser Vorstoß gegen Leipzig, und zuerst damals gemacht wurde; das zeigt klar, welche Bedeutung die Leipziger Messe für den Vertrieb, selbst süddeutschen Verlags, gewonnen hatte. Zweitens ist zu beachten, daß, mag die Wurzel des Widerstands auch das genannte spezielle Verhältnis sein, die bei dieser Gelegenheit entwickelten Ansichten sich doch zu einer völligen Allgemeinheit ausweiten. Schon das Gutachten der „Buchfhürer" erklärt, daß die von Gruppenbach geltend gemachte Begründung, er habe „den ^utuoiidus vndt sonderlich Herrn NoM Pflachcrn vor dessen arbeit 500 fl geben" — eine Honorarhöhe, von der es schwer ist anzunehmen, daß dabei keine Übertreibung obgewaltet habe — die Bewilligung des Gesuchs durchaus nicht rechtfertigen könne. Das Gutachten der Buchdrucker gleicht dem der Buchhändler, nur daß es sich noch ängstlicher gibt; es heißt darin, daß, wenn dergleichen Privilegien erteilt würden, die ausländischen Buchdrucker bald alle Ort und Ende durchstreichen und alle berufenen Skribenten und Autores mit hohem Gcldc an sich bringen würden, sodaß endlich wenig rechtschaffene gute Bücher und Werk forthin in sächsischen Landen mehr zu drucken sein würden. — Steht auch an dem einen Ende der Gedanke berechtigten Schutzes des inländischen Gewerbes, so bildet doch die durch besondere geistige und finanzielle Aufwendungen offensichtlich zum Original gestempelte Ausgabe die Brücke zur Ablehnung jeglichen Leipziger Meßprivileg. 171 territorialen Privilcgschutzcs Exterritorialer überhaupt. Das Bewußtsein einer auch in dieser Hinsicht notwendigen Parallclstcllung der Leipziger zur Frankfurter Messe verrät sich nach keinerlei Richtung; es fehlt vollständig. — Universität und Rat schlössen sich in ihrem Bericht vom 12. März 1600 der Ansicht der beiden Gutachten an: der Bericht erklärte eine Bewilligung des Gesuchs für einen zu höchstem nachteiligen Schaden kursächsischcr Lande und Untcrthanen gereichenden Abbruch und Stopfung ihrer Bewerbe und Nahrung. Bei einer solchen Stellung der Behörden ist eS indessen nicht verblieben. Im Gegenteil. Einmal, negativ, wurde das Gencrcilprivileg, dessen Aufhebung schon im Jahre 1594 verfügt worden war, ohne daß doch damit der nötige Ernst gemacht wurde ^, im Jahre 1616 endgültig abgeschafft: dadurch verkleinerten sich die Rcibungsflächcn der Privilegien und verringerte sich der die Freiheit gewerblicher Bewegung und littcrarischcr Bedürfnisse beeinträchtigende Spielraum. Zweitens, positiv, kam die kursächsischc Privilegierung der Exterritorialen rasch in Aufnahme. Im Jahre 1616 gingen die fünfzehn Leipziger Buchhändler abermals ausführlich auf die Nachdrucks- und Privilegverhältnisse ein, und hier beschwerten sie sich aufs bitterste darüber, daß die nichtsächsischcn Buchführer mit sächsischen Privilegien begnadigt würden: „womit wier gleichsam aufs bcydcn seilten (d. h. durch das kaiserliche Privileg außerhalb, durch das kursächsischc innerhalb Sachsens) von Ihnen gesangen scindt, denn worüber von Ihr Ehurf. Gn. wir gnedigst privilegiret, scheuen sie solche xrivilsoia, ausser derselben territorio nicht nachzudrücken: Waß Ihnen aber in Ihr Churf. Gn. Landen abgehen magk, werden wir höchst gedachter Privilegien halber von Ihnen geschähet, wie sie nur wollen." Sie erinnerten daran, daß vor dieser Zeit, wann gleich Kaiserliche Majestät außerhalb des Reichs gesessenen Buchhändlern Privilcgia erteilet, jene sie doch wider des Reichs Untcrthanen nicht gebrauchen dürften, sodaß Fcycrabend und die Wcchclischcn zu Frankfurt a. M. fast alle vornehmsten Juristcnbüchcr den Spaniern, Italienern und Franzosen nachdruckten. Wie einerseits die exterritorialen Originalverlegcr wünschen mußten, sich durch kursächsische Privilegierung gegen Nachdruck und Nachdrucksvertrieb — Nachdruck im Sinuc sowohl au sich nicht unrechtmäßiger gewerblicher Konkurrenz, als unrechtmäßiger Aneignung fremden Eigentums — auf der Leipziger Messe zu sichern, und andrerseits die exterri- 172 4.Kapitel: Die EntwickelungderLcipzigerBüchermessebiszuin3vjähr. Kriege. torialcn Nachdruckcr, ihre Nachdrucke hierher zu bringen: so sahen umgekehrt die Leipziger einerseits in jener Privilegierung eine Gefährdung ihrer territorialen Freiheiten und besaßen sie andrerseits in der Leipziger Messe das beste Mittel, dem interterritorialen Nachdruck entgegenzutreten. Diesen Schutz gewährte Kursachsen, ganz gleichgültig, um welcherlei Art Nachdruck es sich handelte, fremden uud eigenen Untcrthanen lediglich auf Grund kursächsischcr Privilegien. Der Grund ist ein doppelter: er ist einmal fiskalischer, das andere mal rcchtspraktischer Natur. Der Ton liegt einmal auf dem Worte: Privilegien. Kursachsen gewährte diesen Schutz nur privilegierten, nicht uuvrivilcgicrtcn Büchern. Er liegt aber auch auf dem Worte: kursächsisch, beginnt gerade gegen Ende des bis zum Beginn des Dreißigjährigen Kriegs sich erstreckenden Zeitraums darauf gelegt zu werden. In den drei ersten Lustren des 17. Jahrhunderts begegnen Insinuationen kaiserlicher Privilegien in Leipzig von Leipziger, Magdeburger, Stettiner, Jenaer Verlegern. Aber schon in den Vöge- linschen Prozessen, Ende 16. Jahrhunderts, läßt sich beobachten, wie zweifelhaft die Bedeutung kaiserlicher Privilegien für den Rechtsschutz in Kursachscn war; und die Insinuation des kaiserlichen Privilegs von Tob. Steinmann aus Jena im Jahre 1615 ist die letzte nachweisbare Insinuation eines kaiserlichen Privilegs in Leipzig. Im Jahre 1627 blieb dann sogar ein ausdrückliches und besonderes Gesuch des kaiserlichen Bücherkommissars in Frankfurt um Insinuation eines kaiserlichen Privilegs in Leipzig unbeachtet. Die sächsischen Meßprivilcgien wurden, wie die kaiserlichen, durchweg Spczialprivitcgicn, die Taxe war aber in Dresden insofern günstiger als in Wien, als in Dresden auch mehrere Bücher in einer Ausfertigung privilegiert wurden, während kaiserliche Privilegien immer nur einem Buche galten. In der Form unterscheiden sie sich von den kaiserlichen dadurch, daß diese bis ins 18. Jahrhundert lateinisch abgefaßt sind und ein schon im Anfang des 17. Jahrhunderts zu ihrer Bedeutung im Mißverhältnis stehendes, aus den Zeiten des 16. Jahrhunderts beibehaltenes mouumentales Gepräge tragen, während die sächsischen von Anfang an deutsch und einfacher abgefaßt sind. Geschichtlich bemerkenswerter ist ein anderer Unterschied: der, daß eine stehende Formel der kursächsischen Privilegien die Bedingung enthält, die privilegierten Bücher fleißig zu korrigieren, aufs zierlichste zu drucken und gut weiß Papier Leipziger Meßprivileg. Die Pflichtexemplare. 17Z dazu zu nehmen. Das neue Meßprivileg behielt damit dauernd die Spuren des alten rein territorialen Privilegwesens: nur bei ihm hatte die Bedingung Sinn und Bedeutung, nicht mehr bei einem Privileg, das Kursachscn einem Ostpreußen oder Schwaben erteilte. Die Gültigkeitsdauer der sächsischen Meßprivilcgien war, wie in der Regel die der kaiserlichen, eine zehnjährige, während die landesherrlichen eigentlichen Gewerbeprivilcgien erst mit dem Tode des Privilegierten und des Herrschers abliefen. Nach Ablauf der Privilegfrist konnten die Privilegien erneuert werden; beim Regierungswechsel galten sie ebenfalls für erloschen und mußten, sollten sie rechtskräftig bleiben, ebenfalls von neuem ausgebracht werden. Eine solche Erneuerung war, gleich der ursprünglichen Privilegierung, wie in Frankfurt so auch in Leipzig mit der Leistung einer Anzahl von Pflichtexemplaren verbunden. Unter Kurfürst August und Christian I. wurden nur zwei bis drei Exemplare gefordert, und zwar nur vom „ersten Druck". Jetzt, unter Christian II. (1591—1611), als der geschäftliche Wert der sächsischen Privilegien und damit ihre fiskalische Ausbcutungsfähigkeit stieg, mußte, während das kaiserliche Privileg damals die frachtfreie Lieferung von nur drei Pflichtcxemplarcu nach Wien bedang (dazu seit dem Jahre 1608 ein Exemplar auch von unprivilegierten Büchern), ein Privileg mit achtzehn Pflichtexemplaren erkauft werden, und zwar „von allen kormatkn" und „als offt es gedrucket"; die Einsendung — an das Oberkonsistorium in Dresden, das dagegen eine Bescheinigung ausstellte — geschah ebenfalls auf Kosten des Buchhändlers. Dazu kam für die Einheimischen noch mehr. Die Verordnung vom Jahre 1594 hatte den Ccnsoren anheimgegeben, ob sie sich vielleicht für ihre Mühe mit Büchern vergnügen lassen wollten. Bald forderten in der That die philosophische und medizinische Fakultät von den unter ihre Censur gehörigen Büchern je zwei Exemplare, die theologische sogar vier, ja die juristische zwölf. Außerdem schrieb die Büchcrkommission im Jahre 1615 die Ablieferung eines Exemplars von jedem, auch unprivilegierten Buche an die Universitätsbibliothek vor. Begreiflich, daß Einheimische und Auswärtige solchen Forderungen den möglichsten Widerstand entgegensetzten. Die wiederholten diesbezüglichen an die Bttcher- kommission gerichteten kurfürstlichen Verordnungen sprechen deutlich genug; eine solche von 1609 befiehlt den Nachweis über Ablieferung und die Nach- 174 4. Kapitel: Die Entwickelung derLeipzigerBücherniesse bis zum 3vjähr. Kriege. lieferung aller hinterstclligcn Pflichtexemplare seit dein Jahre 1591; Johann Georg 1. (1611—1656) verlangte ein Jahr nach seinem Regierungsantritt endliche schleunige Renovation innerhalb sächsischer Frist, widrigenfalls die Privilegien kassiert und auf andere übertragen werden sollten; im Jahre 1615 griff das ^bcrkonsistorium in einen Spezialfall unmittelbar ein. Im Jahre 1616 (5. März) machten die Leipziger Buchhändler ihren gequälten Herzen in einer umfänglichen, vom 5. März 1616 datierten und mit fünfzehn Namen unterzeichneten Eingabe Luft, in der sie alles, was sich nur irgend beibringen ließ, beibrachten, um das Petitum: daß ihnen erstens die Anzahl der Excmplaricn für den ersten Druck gelindert und zweitens die Exemplare für die andern Editionen ganz erlassen werden möchten, zu unterstützen: den interterritorialen Nachdruck, die Nutzlosigkeit der sächsischen Privilegien dagegen, die Schädliche keit und Ungerechtigkeit der kursächsischcn Privilegierung Exterritorialer; die steigenden Ansprüche der Autoren, die Steigerung der Herstellungskosten; die schwere Bcrtäuflichkcit der meisten, besonders großen und kostbaren Werke, namentlich bei der starken Büchcrproduktion und dein dadurch veranlaßtcn Stichhandcl, die Ungewisse Kundcnzahlung, die sächsischen Censurvcrhältnissc, die im Unterschied zur allgemein herrschenden Gewohnheit auch von den Buchhändlern erhobene Abgabe auf Papiercin- und -ausfuhr; die Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit, die Bücherpreisc dem althergebrachten „gewissen Tax" gegenüber zu erhöhen. Der Erfolg der Eingabe war ein äußerst geringer. Beide Gesuche wurden abgeschlagen. Nur soviel wurde zugestanden, daß künftig von neuen Auflagen nur neun Exemplare gegeben wurden; dazu wurde versichert, daß man sich auch, da ihnen jemand zu schaden nachdrucken oder kursächsischcn Privilegien zuwider im Lande verhandeln würde, auf ihr unterthänigstes Anhalten mit gebührlicher Hüls und Anordnung zu bezeigen wissen werde. Besondere Beachtung verdient aber der Passus: „So von vns icmant vntcr den außlcndern, vbcr ein oder mehr Buch bcfrcyhung bitten wirbt, anderer gestalt Ihne solche nicht zuerthcilen, Er verbinde sich dann, daß er keine von uns i'iivilsAiitk Schrifft nachdrucken wolle." Nicht, als wenn den Worten die That gefolgt wäre. Aber der Satz enthielt die richtige, genau gefaßte Antwort auf die, der Überspannung eines gänzlichen Ausschlusses der Ausländer von der sächsischen Privilegierung überhaupt entkleidete und den wirklichen Verhält- Handhabung des Privilegwesens. 175 uisscn angepaßte Forderung der Buchhändler hinsichtlich der Privilegierung der Exterritorialen: den Grundsatz der Gegenseitigkeit. Den die Anforderungen der Professoren betreffenden Punkt ließ der Befehl in der Schwebe. Er erklärte, ob die Verleger aus gutem Willen allen Professoren und Doktoren der Fakultät, darein die Bücher gehörten, Exemplaria verehren wollten, stehe zu ihrem Gefallen, wäre es aber nicht ein Debitum, noch bei einer oder der andern Fakultät also hergebracht, so sollten sie darzu nicht verbunden, auch keineswegs mit der Ecnsur und Approbation gehindert werden. Das Verhältnis hat sich in der Folgezeit so gestaltet, daß die Universität ihre aus der Verordnung vom Jahre 1594 auf eigene Faust entwickelten überhöhen Ansprüche zum mindesten teilweise aufrecht erhielt, das „Gefallen" der Buchhändler aber darin bestand, sie nicht zu erfüllen. Erst gegen den Schluß des 17. Jahrhunderts brachte ein Urteilsspruch des Leipziger Schöppcnstuhls jene Ansprüche endgültig zum Schweigen. Der geringen Ermäßigung der Gegenleistung für die erteilten Privilegien, die überdies nur vorübergehend sein sollte, entsprach es, daß die Buchhändler sich diesen ihren Verpflichtungen nach wie vor, soweit es nur irgend möglich war, zu entziehen suchten; die vereinzelt auch später vorkommenden kurfürstlichen Befehle, die Einziehung der Pflichtexemplare zu überwachen und zu veranlassen, wiederholt mit Androhung der Konfiskation aller Exemplare des betreffenden Artikels, der Kassation und anderweitigen Übertragung des Privilegs, beweisen es zudem zur Geuügc. Die Hinterziehung war den sächsische«? Buchhändlern natürlich weniger leicht. Desto widerspenstiger scheinen die außcrsächsischen Verleger gewesen zu sein. Zwei Pnnktc, nnd keine leuchtenden, sind es, die aus diesen die Pflichtexemplare betreffenden Verhältnissen als für die Auffassung und Handhabung des Nachdrucks- und Privilcgwcsens seitens der sächsischen Behörden charakteristisch hervortreten. Erstens tritt darin das Interesse an dem Gedeihen der Leipziger Büchermcsse gegen das fiskalische in auffälliger Weise in den Hintergrund. Die sächsische Regierung überstieg die finanziellen Ansprüche der Rcichsgcwalt ganz bedeutend. Zweitens bildete die finanzielle Ausbeutung, zuerst speziell bei der Privilegerneuerung, die Brücke zu der falschen und der ursprünglichen Natur des Privilegwesens fremden Auffassung, nach der jedes, auch das auf eigen- 176 4.Kapitel: DicEntwickclungderLeipzigcrBüchermcsse biszumZvjähr.Kriege. tümlichc Werke erteilte Privileg das Recht auf die freie Verfügung über das Eigentum überhaupt erst schaffen, verleihen und gewähren sollte. Die angeführten Verordnungen erklären ganz allgemein, daß, wenn die Bedingung der Leistung der Pflichtexemplare nicht erfüllt werde, das Privileg — nicht etwa kassiert, d. h. die Beschleunigung und Vereinfachung der Rechtshilfe, oder selbst die Rechtshilfe überhaupt entzogen werden, sondern — an andere erteilt werden solle, sodaß also damit, wie es die spätern Bekämpfcr dieser Anschauung, die hier erst in einem allerersten Keime sichtbar wird, formulierten, die Institution des Privilegs einer Enteignung des rechtmäßigen Besitzers gleichkam. Der Boden, aus dein solche Übung und Anschauung erwuchs, war, wir sehen es deutlich, die Auffassung dieser Dinge ganz im Lichte territorialen Gewerbcschutzes. Mit dem Umstände, daß der Nachdruck nur auf Grund einer Pri- vilegvcrletzung verfolgt wurde, hing es zusammen, daß wie in Frankfurt so auch in Leipzig als Bedingung der Strafbarkeit des Nachdrucks, der Einleitung gerichtlichen Verfahrens in Nachdruckssachen der urkundliche Nachweis — die einfache mündliche Mitteilung genügte nicht — der persönlichen Insinuation, d. h. der dem Beklagten vermittelten Kenntnis des Privilegs galt. Der erste überlieferte Fall dieser Art stammt aus dem Jahre 1594; damals beriefen sich drei wegen Veranstaltung und Vertrieb von Nachdrucksausgabcn verklagte Buchhändler aus Wittenberg, Magdeburg und Helmstädt darauf, daß ihnen die betreffenden Privilegien „niemals gcburlichen insinuiiet worden". In diesem Falle wurde die Beschlagnahme allerdings trotzdem bis zu fernerer Deduzicrung und Ausführung aufrecht erhalten; im Jahre 1597 aber erreichten Buchhändler aus Magdeburg und Frankfurt a. mit derselben Einwendung, daß ihnen nur die Exemplaria „kunftigt zuführen" verboten wurde, ohne daß sie in die Privilcgstrafc — Konfiskation und Strafsumme — verurteilt wurden. Die Form der Insinuation war zuerst eine private, vermutlich durch Notare vollzogene. In der Michaclismcsse 1606 erfolgte die erste amtliche Jnsinnation durch die städtischen Behörden; die Einführung dieser einfachem, angcmcssencrn und würdigern Forin geschah auf Antrag und Anregung der Buchhändler, speziell zweifellos Henning Großes, der damals nicht weniger als sieben kaiserliche und dreizehn sächsische Privilegien insinuieren ließ. Die Insinuation geschah damals Nachdruck und Privileg; Jusinuatiou, 177 vor versammeltem Rate „in gewonlichen Nathsitz". Das Wesentliche war natürlich dies, daß das Protokoll die Titel der privilegierten Bücher und die Namen der erschienenen Buchhändler enthielt. In demselben Jahre 1606 wird zum ersten mal als „Buchhändlerbrauch" angegeben, daß vor Insinuation des Privilegs veranstaltete Nachdrucke auch weiter verkauft werden dürften, wenn der Nachdrucker sie nach erfolgter Insinuation dem Privilegbesitzcr zum Kaufe angeboten und dieser die Übernahme abgelehnt hatte. Beides, die Notwendigkeit der vor der Strasthat bewirkten Insinuation und der genannte „Buch- händlcrbrauch", wurde durch am 10. Oktober 1622 publizierten Spruch des Leipziger Schöppenstuhls auf Grund buchhändlcrischer Zeugenvernehmung anerkannt. Übrigens wurde die amtliche Insinuation, in der Weise, wie sie im Jahre 1606 zum ersten mal vorgenommen wurde, seit jenem Jahre nicht sofort zum allgemein beobachteten Gebrauch. Stehend scheint er erst geworden zu sein, als den zur Preßpolizei deputierten Mitgliedern der Universität und des Rats in der Person eines Büchcrfiskals ein Unterbeamter beigeordnet wurde, der diese Aufgabe dem Aktor der Bücherkommission, dem Rate der Stadt Leipzig, abnahm, d. h. etwa seit Beginn des Dreißigjährigen Kriegs. Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 12 Fünftes Kapitel. Die Entwickelimg der Leipziger Büchermesse vom Dreißigjährigen Kriege bis zum Beginn des klassischen Litteraturzeitalters. Die deutsche Büchcrproduktion 1610—1756. — Ausbildung einer festern Organisation und selbständiger,! Stellung der Bncherkommission; der Biicherfiskal. Das Generale vom 27. Februar 1686 und die ihm widersprechende Handhabung des Privilcgwesens. Censur. — Aufschwung des Leipziger Buchhandels seit ca. 168V. Fritsch, Gleditsch, Weidmann als Repräsentanten des Leipziger Großbnchhaudcls. — Kommanditeu, direkter Geschäftsverkehr namentlich mit Holland. Festsetzung der Holländer in Leipzig. — Niedergang der Frankfurter Messe seit Ende des 17. Jahrhunderts. Untergang des Frankfurter Meßkatalogs. Wir haben mit dem ersten Fünftel des 17. Jahrhunderts die Höhe erstiegen, die der Geist der Leipziger Biichermessc in der Mitte des 16. Jahrhunderts zu ersteigen sich vorgesetzt hatte. Wie der Frankfurter, so besitzt der Leipziger Meßplatz seine Büchcrkommission. Wie die Frankfurter, so besitzt die Leipziger Messe ihren Mcßkatalog und ihre Meß- privilcgicn. Und schon sind in der Stellung der beiden Büchcrmcssen deutlich die Keime sichtbar, die die eine, die Frankfurter, zum Niedergang, die andere, die Leipziger, zur künftigen Herrschaft vorherbestimmen. Leipzig, mitten im Gebiete der binncndcutscheu Territorien gelegen, in denen sich die Geschichte der wirtschaftlichen, geistigen und politischen Fortschritte Deutschlands mehr und mehr abspielen sollte, schon damals als spezifisch deutscher Meßplatz charakterisiert, mußte der buchhändlerischc Mittelpunkt der kommenden Entwickclung werden. Frankfurt, der Mittelpunkt des alten internationalen Verkehrs, der schon jetzt die ersten Anfänge seines Rückgangs zeigte, mußte damit und mit dem damit zusammenhangenden fortschreitenden Schwinden der Bedeutung von Kaiser und „Reich" seine alte Vormachtsstcllung mehr uud mehr einbüßen und endlich verlieren. Zwischen die Höhe, die wir mit dem Jahre 1619 erstiegen haben, und den Beginn des Zeitraums, dem unsere Darstellung gewidmet ist, Bedeutung des 30jähr. Kriegs für die deutsche Bücherproduttion. 179 und in den wir nun zurückkehren, legen sich wie eine breite altgermanische Markgrenze die Jahrzehnte des Dreißigjährigen Kriegs, dessen Bedeutung für die Verminderung des ausländischen Anteils am deutschen Bücher- meßverkehr wir bereits kennen gelernt haben. Wir haben hier nicht mehr von dem Elend zu reden, das er herausführte, von dem allgemeinen Rückgang der Vermögenslage, dem fast völligen Stillstand gewerblicher Kultur, der sich bis ins 18. Jahrhundert hinein fühlbar machte, dem Niedergang der Technik, der, gerade auch auf dem Gebiete des Buchgewerbes schon seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vorbereitet, durch ihn so außerordentlich verstärkt wurdet Eine Schilderung des Mißgeschicks Leipzigs, seines Buchhandels und seiner Messe: wie die Konkurse unter den kleinern Buchhandlungen mit den zwanziger Jahren sich zu häufen begannen, wie spärlich oder gar nicht die Messen besonders zu Michaelis 1631, im Jahre 1632, zu Neujahr 1643, zu Michaelis 1644 besucht wurden, der Platzbuchhandel in den dreißiger Jahren fast vernichtet wurde, die Kleinhändler mit dem Jahre 1634 fast ganz aus den Stadt- und Gerichtsbiichern verschwinden, würde nichts hinzufügen, was für unfern Rück- und Vorblick von grundsätzlicher Bedeutung wäre. Was die Zahl der Buchhändler und Buchdrucker der Meßstadt betrifft, so ist eine Eingabe vom Jahre 1630 von zehn, eine solche vom Jahre 1642 von elf Buchhändlern unterzeichnet; Buchdruckereien bestanden im Jubiläumsjahre 1640 fünf, mit fünfzehn Kunstgenossen (Gesellen). Es würde nicht ohne Interesse sein, aus Grund der Meßkatalogc ein statistisches Bild davon zu entwerfen, in welchem Maße die verschiedenen Landschaften ganz Deutschlands an dem tiefen Fall, den die deutsche Verlagsproduktion im Dreißigjährigen Kriege that, beteiligt waren." An dieser Stelle genügt uns ein Blick auf die Ziffern der Gesamtproduktion von Beginn des 17. Jahrhunderts an bis in den Beginn der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hinein, um uns die Bedeutung des Dreißigjährigen Kriegs in der Geschichte der deutschen Bücherproduktion in quantitativer Hinsicht zu vergegenwärtigen. Das letzte Jahrzehnt vor dem Zeitalter des Dreißigjährigen Kriegs, das Jahrzehnt 1610—1619, bezeichnet zugleich den größten Hochstand der deutschen Bücherproduktion des vor diesem Kriege gelegenen Zeitraums; die Jahre 1613, 1617, 1618 und 1619 bilden mit 1358, 1244, 1293 und 1291 in deutschen Orten (oder mit 1780, 1665, 1757 12» 1^0 5. Kapitel: Leipziger Büchermesse bis zum klassischen Litteraturzcitalter. und 1668 überhaupt) erschienenen Artikeln ihre höchsten Gipfel. Der Jahresdurchschnitt aller in den Meßkatalogcn verzeichneten Bücher beträgt für dieses Jahrzehnt 1587 Artikel. Das Zeitalter des Dreißigjährigen Kriegs zerfällt für die Geschichte der Bücherproduktion in drei Abschnitte. Im ersten (1620—1631) betrug der Jahresdurchschnitt 1193, im zweiten (1632—1641) 660, im dritten (1642—1653) 1004 Artikel. Die letzte Durchschnittsziffcr bezeichnet, obwohl sie selbst noch beträchtlich hinter derjenigen des letzten Jahrzehnts vor dem Kriege zurückbleibt, nur einen vorübergehenden, in der unmittelbaren Reaktion zurückkehrender Friedenszeiten begründeten Aufschwung. Die Durchschnittsziffer beträgt in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts (1654—1694) nur 826, von da bis zum Beginn unseres großen littcrarischen Aufschwungs (1695— 1745) noch immer bloß 1127; ja selbst von da bis zum Beginne des Siebenjährigen Kriegs (1746—1756) beträgt sie noch immer nur 1347 Artikel. Der relative Tiefstand der Produktion von 1620 bis 1745 wird indes mit beeinflußt durch das stetige Sinken des ausländischen Anteils, wie es andernteils die relative Höhe dieses Anteils vor Ausbruch des Kriegs bewirkt, daß, wenn man von ihm absieht, die Durchschnittsziffcr — also die der deutschen Produktion — von dem Jahre 1746 ab diejenige des Jahrzehnts 1610—1619 übertrifft. In den 1740er Jahren, nach vier Menschenaltern, hatte Deutschland die Höhe der Vcrlagsproduktion, die es vor dem großen Kriege erstiegen hatte, wieder erreicht. Die folgende Tabelle führt diese Verhältnisse übersichtlich vor Augen. Es betrug der Jahresdurchschnitt aller in den Meßkatalogen verzeichneten Bücher der in auswärtigen Orten erschienenen Bücher der in deutschen Orten erschienenen Bücher (einschl. derjenigen! sine loco) 1610 1620 1632 1642 1654 1619 1631 1641 1653 1694 1537 1193 660 1004 826 343 225 190 186 99 1239 968 470 818 727 1695 1745 1127 UZSSgg 4V 1700/08 2l 1709/2S II 17ZV/Z4 l? I7Z5/ZS Z8 1740/45 73 1101 1746 1756 1275 Die deutsche Bücherproduktion 1610—1756. 181 Das mittlere Drittel des Dreißigjährigen Kriegs bildet das Wellenthal zwischen zwei Wellenbergen, von denen der eine sich im Jahre 1619 erhebt. Erst im Jahre 1695, fast ein halbes Jahrhundert nach dem Westsälischen Friedensschlüsse, beginnt die andere Welle überhaupt emporzusteigen, um, wenn man die Verlagsproduktion nur der deutschen Orte ins Auge faßt, erst (nach einer vereinzelten Erhebung in den vier Jahren 1707—1710) im Jahre 1746, oder wenn man die in den Mcßkatalogen überhaupt verzeichneten Artikel ins Auge faßt, im Jahre 1768 die einstige Höhe wieder zu erreichen. Diese große, durch den Zeitraum von vier Mcnschenaltcrn sich hindurchziehende Kurve, deren Gesamtverlauf so durch das Jahr 1619, das Jahrzehnt 1632—1641 und die Jahre 1695 und 1746 festgelegt wird, bezeichnet nicht eine Eigentümlichkeit der buchhändlerischen Entwickelung. Wie wir es in dem klaren Spiegel der Meßkataloge für seine litterarische Produktion erblicken: so hat auch die Gesamtbcvölkerung Deutschlands erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts den Stand, den sie zu Beginn des großen Kriegs zeigte, wieder erreicht gehabt. Unsere zunächst rein quantitative Veränderungen und äußeres Wachstum zeichnende Kurve ist aber zugleich das Bild einer ganzen Welt sachlicher Veränderungen und innern Wachstums. Und wie sie in jener Hinsicht nur einen Ausschnitt aus der allgemeinen Geschichte Deutschlands zeichnet, so bedeutet auch dieses allgemeine Wachstum deutschen Lebens und Schaffens zugleich ein solches des deutscheu Buchhandels. In seinen Mttelpunkt rückt nun Leipzig vollständig ein. Der dritte große Aufschwung des Leipziger Buchhandels und der Leipziger Büchcrmcsse, vergleichbar dem ersten zu Beginn des 16., dem zweiten im Ausgang des 16. und Beginn des 17. Jahrhunderts, vollzog sich in engster Verbindung mit dem allgemeinen Aufschwünge der Leipziger Messe überhaupt, wie er mit den achtziger Jahren des 17. Jahrhunderts offenbar wurde und zur Vorherrschaft der Leipziger Messe über alle andern Reichsmessen führte, wie sie von etwa 1700 bis 1850 bestanden hat. Im Jahre 1680 begann die Regierungszeit Johann Georgs III., die durch eine so außerordentliche Regsamkeit auf dem Gebiete der Gesetzgebung ausgezeichnet ist, besonders für die Entwickelung und Kodifizierung des Leipziger Handelsrechts und der Leipziger Meßvcrfassung von Wich- 182 5. Kapitel! Leipziger Büchcrinesse bis zum klassischen Litteraturzeitaltcr. tigkcit war. Auch in der Geschichte der Buchhandelsgesctzgcbung und der kursächsischen Büchcrkoinmission sind die letzten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts von besonderer Bedeutung. ^ Mitten in den Zeiten des großen Kriegs hatte sich die Begründung einer festern Organisation der Bücherkommission, wie sie vor allem in Sachen des Privilegwescns dringend geboten war, angebahnt. Das Gefühl der Notwendigkeit solcher Änderung war in Buchhändlerkreiscn stark. Im Jahre 1637 bemerkte eine Eingabe von Henning Große dem Jüngern in Leipzig und Johann Franckes Erben in Magdeburg ausdrücklich: es möchte zu erwägen sein, daß oft sowohl au der Universität in den Rektoren und ihren Beisitzern, als auch im Rate jährlich resp. halbjährlich ein Wechsel der Personen vorfalle: daher denn von nöten oder doch ratsam zu sein scheine, diese privilegierte und summarische Sache „gewißcn persohnen" aufzutragen. Der Vorschlag geschah bereits nicht ohne Anhalt und Unterlage: ein Reskript vom Jahre 1630 wandte sich an den Rat und — nicht an die Universität, Rektor und Magistri oder dergl. allgemein, sondern — die beiden namentlich genannten Professoren Heinrich Volkmann und Johann Böhme. Damit waren zum ersten mal die an der Bücherkommission beteiligten einzelnen Mitglieder des Universi- tätsgremiums staatlicherseits persönlich und namentlich ernannt, und es war damit eine besondere, unveränderliche Behörde für das Bücherwesen begründet. In den Kriegszeiten hatte die neue Einrichtung zunächst noch keine Festigkeit erlangt. Von 1652 ab lassen sich die persönlich zur Bücherkommission verordneten Professoren fortgesetzt verfolgen. Ob für die fünfziger und sechziger Jahre lückenlos, steht dahin; denn zunächst (bis 1668) geben nur die Adressen der Reskripte über die Person der Amtierenden den Nachweis. Es treten zunächst von 1652 bis 1668 die Professoren Franz Nomanus und neben ihm nacheinander Johann Hülseinann, der Superintendent Elias Lange (seit 1666) und der Professor Johann Adam Scherzer (seit 1668) auf. Schcrzer ist der erste Bücherkommissar, der, wie nun alle seine Nachfolger, durch ein an Universität und Rat gerichtetes Spczinldckrct (24. Januar 1668) ernannt worden ist. Zugleich wurde nach Nomanus' Tode (1668) für diesen kein Ersatzmann ernannt: seit dem Jahre 1668 ist die Universität nur noch durch ein Mitglied in der Bücherkommission vertreten, und es ist so bis zum Ende der Institution geblieben. Schcrzcrs Nachfolger Ausbildung der Bücherkomnnssiou. Bücherfiskal. 183 bis'zum Beginn der dritten, neuzeitlichen Hauptperiode waren v. Valentin Alberti (1687—1697), v. Johann Benedikt Carpzov (1697—1699), I). Johann Olearius (1699—1713), v. Johann Schmicdt (1713—1731), sämtlich, bezeichnend genug, Professoren der Theologie, I,. Gottlob Friedrich Jenichen (1731—1734), Professor der Moral, und N. Johann Erhard Kapp (1734—1755), Professor der Eloquenz.» In den sechziger Jahren machte die Regierung Miene, die Bücherkommission, deren Stellung dem Dresdener ?berkonsistorium gegenüber eine außerordentlich unselbständige, eine unselbständigere war, als sie ihr die Verordnungen des 16. Jahrhunderts angewiesen hatten, vollends zu einem fast ganz unselbständigen Vertretungsorgan der fiskalischen Interessen herabzudrücken, namentlich ihr die Prcßpolizei zu entziehen und sie dem Leipziger Konsistorium oder der Universität zu übertragen^; die Versuche scheiterten indes am Widerstände des Rats. Die Gründe, die die Regierung zu solchem Auftreten bewogen, können keine andern gewesen sein, als daß sie aus fiskalischen und preßpolizeilichcn Rücksichten die Schwerfälligkeit der Institution durch weitergehende Arbeitsteilung zu beseitigen suchte. Man wird zu dieser Auffassung geführt, nicht nur, weil die Universität in diesen Streitigkeiten sich bemühte, die vom Rate gehand- habtc Prcßpolizei der Regierung gegenüber als eine ungenügende darzustellen, sondern auch, weil das Abbrechen dieser Tendenzen zusammenfällt mit der Einsetzung eines Büchcrfiskals, wodurch die Hoffnung erweckt wurde, die Amticrung der Büchcrkommission auf diesem neuen Wege zu verbessern und gleichzeitig zu einer finanziell ergiebigcrn zu gestalten. Die Geschüftsbehandlung bei der Büchcrkommission litt unter dem Übclstand, daß die Kommission über keinen ihr selbst und nur ihr allein unterstellten Unterbcamten zur Besorgung der verschiedenen ihr zugewiesenen Geschäfte verfügte. Die „Visitationen" und die Mcßberichte erledigte der ^berstadtschrcibcr. Die Beschlagnahmen bei Nachdrucks- und Preßdelikten wurden zum Teil ebenfalls durch den Stadtschreiber, vorwiegend durch die Stadtgerichte vorgenommen. Nun hatte sich inzwischen, gleichsam durch Urzeugung entstanden, der Bücherfiskal — der aber amtlich bis in die siebziger Jahre des 17. Jahrhunderts noch nicht so genannt werden darf — heran- und herausgewachsen. Der Ursprung des Amts liegt darin, daß die Insinuationen der Natur der Sache nach vorwiegend vom Hosgerichtsfiskal 184 5. Kapitel: Leipziger Blichcrinesse bis zum klassischen Littcraturzeitalter. vollzogen wurden; denn da die eine Hälfte der durch Nachdruck eines privi legierten Buchs verwirkten Strafe dem Fiskus zufiel, so hatte er die fiskalischen Interessen, wie er sie in allen Streitfällen vor Büchcrkommis- sarcn, Rat oder Stadtgericht zu vertreten hatte, auch auf diesem Gebiete wahrzunehmen. Anfänglich scheint ihm auch der vorläufige Arrestschlag, wem? auch nur unter Mitwirkung städtischer Organe, auf Antrag der Geschädigten zugestanden zu haben. Es lag nahe, daß sich die letztern seiner in jeder Beziehung zur Vertretung ihrer Interessen bedienten; er vertrat daher auch meist gleichzeitig die Klüger. Die erste Erwähnung solcher Wirksamkeit datiert von der Neujahrsmesse 1615 (1616?). Im Jahre 1620 aber wurde auf Anregung und Antrag des Hofgerichtsfiskals N. Abrah. Gießbach ausdrücklich verordnet, daß der Nat jedesmal auf des Fiskals (oder der privilegierten Buchhändler) Anrufen Exekution anzuordnen und auf jeder Messe durch den Fiskal ein Verzeichnis der beschlagnahmten Bücher und verwirkten Strafen an das Oberkonsistorium einzuschicken habe. In Dresden geriet die Verfügung im Laufe der Jahre in Vergessenheit. Allerdings wurde ab und zu dem Hofgerichtsfiskal die Beschlagnahme bei Nachdrucks- und Preßvergehen aufgetragen, aber ohne daß eine Erinnerung an die genannte Verfügung vorhanden war, nnd in dcu siebziger Jahren war sich das Oberkonsistorium überhaupt darüber unklar, wie es bisher mit der Insinuation der Privilegien und der Aufsicht über unzulässige und verbotene Schriften gehalten worden sei. Der Nat stemmte sich gegen dergleichen Verordnungen in eifersüchtiger Wahrung seiner Jurisdiktionsgcrechtsame, suchte mindestens die äußere Form zu wahren. Der Hofgcrichtsfistal selbst^, nach Gießbach der Magister Huldreich Große, hatte sich in die ihm von den Buchhändlern übertragenen Verrichtungen so eingelebt, daß er sie bereits als Ausflüsse seiner anderweitigen amtlichen Stellung betrachtet zu haben scheint; eine Anschauung, zu der ihm vereinzelte Befehle des Obcrkonsistoriums an seinen Aintsvorgängcr in der That einen gewissen Anhalt geben konnten. Die Buchhändler betrachteten zunächst ihn — nicht die Bücherkommission — gleichsam als den natürlichen Vertreter ihrer Interessen: ihn ersuchte Wolfgang Endter 1653, das Oberkonsistorium zu größerm Eifer anzutreiben, er vermittelte in demselben Jahre die Klagen der Buchhändler über die Nachdrucksverhältnissc und die ungenügende Handhabung des Privilcgwescns. In den ersten siebziger Jahren, als Große „alt und Biicherfiskcil. 185 schwach" geworden war, suchte der Notar Christoph Mehlich, sich — um mit der Büchcrkommission zu reden — seine Verrichtung aus eigener Be- wegnis anzumaßen: er ging das Oberkonsistorium unterm 4. März 1673 darum an, ihn auf allgemeines Verlangen der Buchhändler verordnungsmäßig als „Bücher-Fiscal" zu installieren: ein Amt, das noch nicht existierte, und ein Titel, der bis dahin noch nicht vorkommt. Die Regierung ging, besonders durch den Gesichtspunkt der Förderung fiskalischen Interesses bewogen, darauf ein. Als Aufgaben des Büchcrfiskals bezeichnete sie die Insinuation der Privilegien, die Beobachtung und Lieferung der Pflichtexemplare und die Aufsicht darüber, daß keine verbotenen und uncensicrtcn Schriften gedruckt würden. Der Rat, der doch etwas zweifelhaften Autorität eingedenk, die ihm früher über deu Hofgerichtsfiskal teilweise zugewiesen war, beeiferte sich, sie über den neuen Unterbeamten der Bücherkommission besser und ganz in seine Hand zu bekommen; er bezeichnete die Persönlichkeit des Notars als ungeeignet und schlug statt seiner denjenigen vereidigten Ratsaktuar vor, der bisher die Geschäfte der Kommisston bearbeitet hatte, Gottfried Lange. Am 15. Dezember 1673 wurde er als der erste Bücherfiskal installiert. Seine sämtlichen Nachfolger sind ebenfalls aus dem Kreise der Ratsaktuare, die in der ersten Zeit auch Notare sein mußten, hervorgegangen. Der neue Beamte wurde bald auf die untergeordnete Stellung eines Expedienten oder Registrators herabgedrückt. Seine Aufgabe bestand darin, die aus dem Oberkonsistorium eingesandten Privilcgdotumente bei den Privilegierten gegen die ihnen anfänglich direkt von Dresden aus zugestellten Jnterimsscheine auszutauschen, aus deu Privilegien ein Verzeichnis der privilegierten Bücher zu extrahieren, die Pflichtexemplare in der ersten Mcßwoche einzutreiben, sie sogleich nach Schluß der Messe nach Dresden zu senden und die Quittungen über die geschehenen Lieferungen auszuhändigen — wenn das Obcrkonsistorium sie sendete. Seine Besoldung als Bücherfiskal bestand nur in den Jnsinuations- einnahmen; und war die Jnsinuationsgebühr an sich auch hoch genug — sie betrug für jedes Privileg zwei Thaler —, so meinte der Rat doch schon im Jahre 1685, daß sich deshalb niemand gern zu dem Amte gebrauchen lasse. Selbst mit dem Amtstitcl Büchcr-„Fiskal" verband sich ein gewisses Odium; im ersten Viertel des folgenden Jahrhunderts wnrde er deshalb in den eines „Bücher-Inspektors" verwandelt. 186 5- Kapitel: Leipziger Büchcrmessc bis zum klassischen Litteraturzcitalter. Unmittelbar nach den durch Konsistorium und Universität gegen die Kompetenzen der Bücherkommission unternommenen Vorstößen und der Einsetzung des Bücherfiskals beginnt, im Jahre 1675, als wenn jenes Feuer der Anfechtungen sie zu höherm Bewußtsein geläutert und diese Einrichtung ihr das Gefühl der Sicherheit gegen ihre Wiederholung eingeflößt hätte: wenn auch zunächst noch bescheiden genug, das Streben der Kommission, größere Freiheit in ihrer Stellung nach oben hin zu gewinnen. Es ging von der Rücksicht einerseits auf Jacob Böhmes, Hoburgs, Sperbers und anderer mystische Schriften, andrerseits auf lascive wie Mcursius, LuMnia, Levis äss nUes, die in Leipzig nachgedruckt und vertrieben wurden, aus. Die Kommission gab nach Dresden zu. bedenken, daß dergleichen Schriften oft schneller aufgekauft würden, als zur Konfiskation oder anderer Anstalt in Ermangelung eines kurfürstlichen Spczialbcfchls zu gelangen wäre, und ob nicht für solche Fülle der Kommission „in gensrs etwas anzubefehlen oder sonsten zulängliche Verordnung" zn thun sein möchte. Das Oberkonsistorium, obwohl von dem neuen und ungewohnten selbständigen Auftreten überrascht, gestattete, nicht nur im vorliegenden Fall, sondern bedingungsweise auch für die Zukunft, die Beschlagnahme offenbarer Blasphemien. Das Jahr darauf ermahnte es den Rat selber zu fleißiger Aufsicht und vorläufiger Beschlagnahme ärgerlicher Sachen, freilich immer mit dem Vorbehalt, sofort zu rechtmäßiger Verordnung Bericht zu erstatten: und darin lag wohl nur allzu häufig der Nachteil der so gewonnenen freiern Stellung der Kominission für den Buchhandel. Im Mörz 1677 z. B. berichtete sie nach Dresden, daß sie bis zum Eingang gnädigster Resolution den Verkauf eines Werks des Pastors Amersbach in Halberstadt untersagt habe. Aber kein Bescheid erfolgte. Was konfisziert war, blieb konfisziert, und noch im Jahre 1688 suppliziertc Amersbach um Freigabe, obschon Schcrzcr selbst das Buch und andere Verlagsartikel AmcrsbachS später für passierbar erklärt hatte. Anders verhielt sich die Dresdener Oberbchördc, als die Bücherkommission ein selbständigeres Verhalten auch auf dem Gebiete des Privilcgwescnö bekundete und im Jahre 1679 in selbständiger Untersuchung einer Nachdrucksstreitigkcit entschied, daß eine in Halle verlegte Lpi8w1oZraxIijg. eorreetg, trotz vorkommender kleiner Veränderungen doch „in betrachtung des ganzen Wcrcks" für einen durch das Privileg Selbständigere Stellung der Bücherkommission. Bnchcrfiskal. 187 der in Nürnberg erschienenen LseretlU'iat Kunst verbotenen Auszug dieser letztern zu halten sei. Der Beklagte legte in Dresden Berufung ein, erkannte aber dann an, daß ein Auszug wenigstens teilweise vorliege, und die Kommission führte eine Einigung der Parteien herbei. Hier erfolgte aus Dresden ein strenges Verbot und nachdrückliche Null- und Nichtigerklärung sowohl des eigenmächtigen Urteils, das allein der Dresdener Oberbehörde zu lassen sei, als des eigenmächtig herbeigeführten Vergleichs, da man nicht gemeint sei, Privileg und Privilegstrafeu nach jedes Gefallen eludicren zu lassen. Die konfiszierten Exemplare mußten eingesandt und der Strafe halber mußte unmittelbar Verordnung von oben her erwartet werden. Der Grund, aus dem die Regierung den Vergleich zurückwies, war das sortdauernd im Vordergrunde stehende fiskalische Interesse. Nachdem das Oberkonsistorium die Jahre vorher in herkömmlicher Weise gerügt hatte, daß so „gar wenig" eingeliefert worden sei und tadelnd hinzugefügt hatte, der Fiskal müsse „ziemlich nachlässig" sein, übertrug es Jubilate 1679 zu besserer Wahrnehmung der fiskalischen Interessen die Abfordcrung der Pflichtexemplare „nebenst der Fracht", ihre Aufzeichnung, ihre Sendung nach Dresden, die Aufsicht auf Nachdrucke privilegierter Bücher, die Funktion, beim Büchcrkommissariat ihre Konfiskation zu veranlassen, diesbezüglich ins Oberkonsistorium zu berichten, und die Aushändigung der von Dresden eingehenden Pflichtexemplar- Lieferscheine — einem Leipziger Buchhändler, Johann Christoph Mieth. Der Bücherfiskal war damit stillschweigend so gut wie beseitigt; die eigenen Befugnisse der Bücherkommission waren so gut wie ganz aus die Preßpolizei und die polizeiliche Unterstützung des ihr nicht untergeordneten Mieth eingeschränkt. Die Bücherkommission stellte vor, wie sich die genannte Instruktion die Dinge viel zu leicht und einfach gedacht hatte. Die Buchhändler hatten die Lieferscheine — Mieth sollte die Pflichtexemplare von allen privilegierten Büchern iuimkämw abfordern, über die kein Lieferschein produziert werden könnte — nicht immer zur Hand; die Fracht konnte auch nicht iiumeämw abgefordert werden, weil die Bücher erst zu packen, dann zu wiegen, schließlich die Fracht zu bedingen war, wobei noch zu bedenken, daß manche auswärtige Buchhändler nur zwei bis drei Tage in Leipzig anwesend blieben; bei Widersetzlichkeit war die Anwendung von Zwangsmitteln erst aus Mieths 188 5. Kapitel: Leipziger Büchermesse bis zum klassischen Litteraturzeitalter. Anzeige hin, wonach dann erst erneute eausÄS eoZMio nötig war, ungleich schwerfälliger. Was ihm aber wegen der nachgedruckten privilegierten Bücher ausgetragen war, das, sagt die Vorstellung, sei besage vorhandener Befehle, Akten und Registraturen iiber hundert Jahre her vom Rate und nun einige Zeit lang conjunctim von der verordneten Kommission gehalten worden; die ergangenen Atta bezeugten weiter, daß mit Weguehmung der Bücher nicht sofort zu verfahren, noch den Leuten zu Beobachtung ihrer Notdurft die in der Landesordnung ver- stattetcu Mittel abzuschneiden, sondern, besonders wenn von einem Privatmann oder vom Fiskal geklagt werde, die Parteien genugsam zu hören, daraus von der Kommission Bericht zu erstatten sei; und sie ersuchte, daß es bei der vormals aufgetragenen Kommission verbleiben, man auch absonderlich den Rat bei freiem Exercitio seiner Jurisdiktion und wohl- hcrgebrachtcn Befugnis belassen und die neue Instruktion kassieren möge. Die Regierung ließ zunächst Mieth uud den Fiskal — seit Dekret vom 30. August 1681 der Notar Barthol Keck — bis 1683 nebeneinander in Thätigtcit, Mieth offenbar nur als Kommissionär für die Perpackung der Pflichtexemplare und Aushändigung der Quittungen. Das Obcr- kousistorium scheint schließlich der Meinung gewesen zu sein, das Amt des Fiskals sei eingezogen oder unbesetzt: am 3. Dezember 1683 eröffnete es Mieth, daß er mit der Abfordcruug der Pflichtexemplare nichts mehr zu thun habe, und verordnete, daß zur Erzielung besserer Ordnung — eiu Fiskal bestellt werden solle. Barthol Keck hat das Amt bis in den März 1685 verwaltet. Am 20. Mai desselben Jahres wurde der Notar David Bittorff zu seinem Nachfolger ernannt. Um dieselbe Zeit stellte das Oberkonsistorium die Gebühren des Fiskals für jedes insinuierte Privileg „zum wenigsten auf einen undt höchsten aber zwey Thaler, nachdem die Bücher sind", fest, wozu es die Kommission anwies, „do möglich es dahin zu richten", daß die Bücher nach Inhalt der Privilegien und vorigem Herkommen auf eigene Kosten der Verleger eingeschickt würden. Die Büchcrtommission hat trotz der Verordnung eine förmliche Normierung der Gebühren des Fiskals nicht vorgenommen. In ihrem Jnsinuationspatent für David Bittorff sind die Worte „zum wenigsten auf einen, höchstens aber zweyThalcr" gestrichen, sodaß nur die dehnbare Bestimmung: „nachdem die Bücher sind" stehen blieb. Man wird annehmen müssen, daß der alte Satz von zwei Thalcrn wcitcrcrhoben wurde. Äencralc vom 27. Februar 1686. 189 Nach der Regelung und Ordnung des Büchcrkommissariats und -fiskalats erfolgte unterin 27. Tag Februarij Anno 1686 eine abschließende Regelung des ganzen Prcßgewerbes. In anderer Weise und Hinsicht jetzt, als die große Verordnung ein Jahrhundert früher gethcm hatte. Diese war ein rein territorial charakterisiertes Gesetz gewesen, und gerade dadurch war sie bemerkenswert. Umgekehrt jetzt, und das ist wiederum bemerkenswert für den inzwischen erfolgten Fortschritt der Leipziger Messe und das Bewußtsein der Negierung davon. Die Gencralvcrordnung wendet sich von Anfang bis Ende in ihrer allgemeinsten und besondersten Vorschrift an „alle und jede Buchdrucker und Buchhändler fan späterer Stelle: und Kupfferstecher^, welche in Kursächsischcn Landen seßhafftig, ingtcichen die, welche die Leipziger Meßen bauen ^an späterer Stelle: besuchen^, oder sonsten ihre Bücher ^an späterer Stelle: und Schrifftcn und Kupffcrstücke^ in das Churfürstcnthumb und incorporirte Landen zum Verkaufs bringen". Im übrigen freilich ist neu an ihr eigentlich nichts als die Bestimmung, daß fortan Verleger und Drucker zu benennen seien. Sie betrifft die bekannten Punkte: Verbot ärgerlicher Schriften und Kupferstücke sowohl in Neligions- als politischen Sachen; Verbot uncensiertcr und anonymer Schriften; Verbot übermüßigen Taxes und unchristlichcn Wuchers; Vorschrift, die sächsischen Privilegien von Wort zu Wort den Büchern vorzudrucken; Vorschrift, die Pflichtexemplare in der ersten Meßwoche wohlkollektioniert und ohne Mangel dem Bücherfiskal gegen Empfangsschein auszuliefern, der einzige Punkt, der, bezeichnenderweise, von einer Strafbestimmung begleitet ist: bei Nicht- ablicfcrung in der ersten Woche Entrichtung in der zweiten in äuplo, bei Nichtabliefcrung in der ganzen ersten Messe, in der der Vertrieb des Buchs beginnt, Verlust sämtlicher Exemplare und sämtlicher Privilegien. Eine ähnliche Ausführlichkeit bei den andern Punkten — denn schon die die Pflichtexemplare betreffende Vorschrift selbst ist die einzige eingehendere — wäre zum Teil viel notwendiger gewesen. War z. B. die Censur vor Beginn des Satzes einzuholen oder nachher von Bogen zu Bogen? Waren neue Auflagen und Abdrucke notorisch unverfänglicher Werke von nencm der Censur vorzulegen? Das waren seit lange streitige und noch auf lange hinaus immer wieder verhandelte Fragen, in denen die Praxis schwankend war. Die bemerkenswerteste Bestimmung ist das Verbot des Nachdrucks auch unprivilegicrter Bücher. Auch dieses Verbot war an sich nicht 190 ö. Kapitel: Leipziger Biichermessc bis zum klassischen Litteraturzcitalter. neu. Schon die Verordnung vom Jahre 1594 hatte den Nachdruck überhaupt als „Diebstahl" verdammt, und in dem Generale vom 22. Juni 1661 hatte Kursachsen das Verbot, wenn auch in milderer Form, wiederholt. Übersehen wir zweitens nicht, daß Kursachsen, wie fast in seiner gesamten allgemeinen Preßgcsctzgebung älterer Zeit überhaupt, so auch mit dem Februargencrale des Jahres 1686 dem Borbilde des Reichs gefolgt ist: dieses war es, das umnittetbar vorher, im kaiserlichen Patent vom 25. Oktober 1685, neben dem Verbot von Famos- schriftcn u. s. w. den Buchführern geboten hatte, sich nicht allein des schädlichen Nachdrucks der kaiserlich privilegierten, sondern auch der un- privilcgierten Bücher, welche ein Äuchsührer mit großen Unkosten an sich erhandelt, zu enthalten, und den Kurfürsten ersucht hatte, ihm in Sachsen zu sekundieren und, „bcvorab in Leipzig", gleiche Verordnung zu erlassen." Dieselbe Vorschrift: „sich des verbotenen Nachdrucks, zum höchsten Schaden derer, welche Bücher von den ^utlioridus redlicher weise an sich gebracht, auch wohl darüber ?i'ivilsom erlangt, zu enthalten", erging jetzt an alle, einheimische und auswärtige Buchhändler auch in Kursachscn, der Kaiserlichen gleich hell und klar verkündend, daß nicht erst die landesherrliche Gnade, das Privilegium, sondern der rechtmäßige Erwerb vom Verfasser das Eigentumsrecht des Verlegers begründete. Freilich, die Praxis? Im Jahre 1695 legte der kaiserliche Bücher- kommissar beim Leipziger Rate für einen Frankfurter Buchhändler, der fcitcns Thomas Fritschs in Leipzig einen Nachdruck befürchtete, Fürsprache ein, indem er, in Ansehung daß ein solches Fritschisches Verfahren nicht nur allein gegen die christliche Liebe zu dem Nächsten zu sein scheine, sondern auch ausdrücklich dem kaiserlichen Verbote vom Jahre 1685 zuwiderlaufe, Fritsch davon abzumahnen bat, „einem andern nit zu thun, was er ia selbsten nit wolle, das es ihmc geschehe". Keine Bezugnahme auf eine seit einem Jahrzehnt neugeregeltc gesetzliche Ordnung; eine Bezugnahme nur auf das kaiserliche Patent, und dieses, weil es als solches in Sachsen keine Wirkung thun konnte, verschüttet unter allgemeinen Redewendungen von christlicher Nächstenliebe und allgemeinen Sprüchen der Bolköwcisheit, die strenger und fester Formen gesetzlicher Ordnung unwürdig und in einem solcher Ordnung entsprechenden Verkehre ganz wirkungslos sind. Der Leipziger Rat ließ die Verwendung denn auch unbeachtet'' und mußte das um so mehr thun, als man in Wien und Frank- Handhabung des Privilegwesens. 191 furt dem kaiserlichen Patent ebenso wenig nachlebte, wie in Dresden seiner sächsischen Kopie. In der.That: wie erstaunt müßte der, der nichts von der gleichzeitigen Handhabung des Privilcgwesens wüßte, sein, aus dieser zu erfahren, was die Formeln jener Gesetze in der Praxis bedeuteten. Hier galt nicht nur der Grundsatz, der uns nicht überrascht, daß nur das Privileg Schutz gegen den Nachdruck gewährt, sondern geradezu der: daß eben nicht der rechtmäßige Erwerb vom Verfasser, sondern erst das Privileg, erst die landesherrliche Gnade ein solches Recht überhaupt begründe. Das Generale vom Februar 1686 macht in dieser Beziehung durchaus keinen Ein- und Abschnitt. Im Jahre 1695 wurde verordnet, daß künftig, wenn ein Buchhändler die Lieferung der Pflichtexemplare verweigere, die betreffenden Privilegien kassiert und aufgehoben seien, „damit wo ein oder der andere darumb anhalten wolte, er sich deswegen bcy Unß gehorsambst anzumelden Hütte". Dabei wurde an der peinlichsten Auffassung der Neuauflage und Renovation festgehalten. Die Pflichtexemplare wurden ja von jeder während der Privilcgdcmer erscheinenden Auflage beansprucht. Sie wurden aber auch noch einmal von der ersten Auflage beansprucht, wenn diese bei der nachgesuchten Renovation noch nicht ausverkauft war: so wurde 1655 ausdrücklich angeordnet; sie wurden auch beansprucht von bloßen Titelauflagen (eingeschärft 1695); bei der vielfach üblichen Änderung der Jahreszahlen auf dem Titelblatt, also der gleichzeitigen Herstellung von zwei sogenannten Auflagen; sie wurden sogar beansprucht, wenn vor vollem Ablauf der Privilcgfrist der Verleger die sächsisch privilegierte Auflage ausverkauft hatte und nun eine neue Auflage veranstaltete, auf die er der geringen? Kosten und Spesen halber ein kaiserliches Privileg nahm. Bei bedeutender» Werken, an denen ihr besonders gelegen war, ging die Regierung so weit, die Wegnahme der ganzen oder noch ausstehenden Exemplare anzubefehlen, wo sie nur zu finden seien. Von den dadurch geschädigten Buchhändlern ist keine Rede; sie mochten zusehen, wie sie mit einem Regreß an die lieferungSpflichtigcn Verleger zurecht kamen. 1701 endlich ordnete die Regierung einfach an, daß, falls die Pflichtexemplare nicht geliefert würden, mit der Konfiskation der betreffenden Bücher vorgegangen werden solle. Die Lehre von dem an sich im Eigentum des Verfassers gegründeten Verlagsrecht zerfließt in der Praxis unter den Händen und verwandelt 192 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmesse bis zum klassischen Litteraturzeitaltcr, sich in die Lehrc vom kursächsischm Pflichtexcmplarzwaug. Und war mit teuern Mitteln gegen Nachdruck und Ncichdrucksvertricb auf kur- sächsischcm Gebiete eine Schutzfrist von zehn Jahren erkauft — als Johann Friedrich Glcditsch in Leipzig bei der etwa zehnten Auflage von Carpzovs ?raxis erimiimlis einen endlichen Nachlaß von einigen Exemplaren erbat, gab er an, daß er bereits mehrere tausend Thaler Wert an Pflichtexemplaren privilegierter Bücher eingeliefert habe —: wie stand es bei währender Privilegfrist mit dem Rechtsschutz?? Im Jahre 1676 wurden Christian Gentsch, der Vertreter der Johann Großcschcn Buchhandlungen in Leipzig und Halbcrstadt, und Christian Weidmann in Leipzig von Jacob Lasche aus Hanau wegen Vertriebs von Nachdrucken seiner kaiserlich und kursächsisch privilegierten Ausgaben von Nath. Duez' französischer Grammatik verklagt. In Frankfurt erklärte Gentsch „mit lachendem Munde": ja, er Hütte Exemplnria genug, aber nicht zu Frankfurt; daß er selbige dahin bringen thüte, so närrisch wäre er nicht; in Leipzig könne Kläger sie ihm zu ganzen Ballen abkaufen, so viel er nur wünsche: kaiserliche Privilegien würden in Sachsen und Brandenburg nicht respektiert, und was Lasches kursächsischcs Privileg betreffe: „wenn man schon bei der sächsischen Rcgicrnng elagcn thäte, wäre doch keine Hülsfe vorhanden, sondern allein diese Antwort: Man köntc ihren Unterthancn das Brod nicht aus dem Munde ziehen." Die Folge zeigte, wie richtig Gentsch gesprochen hatte. Der Hanauer verklagte die beiden Leipziger noch im April 1676 sowohl beim Ober- konsistorium in Dresden, als bei der Bücherkommission in Leipzig. Die Privilegstrafc betrug hundert Thalcr. Weidmann handelte die seine auf dreißig Thaler herunter; Gentsch gelang es zunächst nur, auf fünfzig Thaler zu kommen, aber nachdem er schon Ostern 1676 behauptet hatte, sämtliche in der Michaelismessc 1675 in Leipzig von Gabriel Stintzner aus Schleiz erkauften Exemplare sofort nach Halbcrstadt verpackt zu haben, woselbst sie noch unausgepackt stünden, produzierte er ein halbes Jahr darauf ein notarielles Instrument, daß im September 1676 in Halbcrstadt ein Ballen, der von Magdeburg, wo der Nachdruck gedruckt war, jederzeit leicht nach Halberstadt zu beschaffen war, vor Notar und Zeugen eröffnet worden sei — die Unwahrschcinlichkeit, daß der Einkauf in der Zwischenzeit nicht zu verwerten gesucht, nicht einmal dein Lager eingefügt worden wäre, liegt auf der Hand — und hundert Ungenügender Rechtsschutz. 193 Duez enthalten habe. Daraufhin ging er 1677 ganz frei aus; Lasche, statt die Hälfte der verwirkten Strafen (also hundert Thaler) zu erhalten, hatte das leere Nachsehen und nur das Vergnügen, seine Advokatcn- kostcn zu bezahlen. Wurde hier noch der Schein Rechtens wenigstens einigermaßen ausrecht erhalten, so wurde in andern Fällen das Privileg des Fremden schlicht kassiert, und dabei zeigt sich dann noch deutlicher das, was alle diese Fälle geschichtlich erklärt: wie tief die sächsische Regierung noch ein Jahrhundert nach Beginn der Mcßprivilcgpcriodc in der Auffassung des reinen Territorialprivilcgwcsens befangen war; ebenso wie die Buchhändler, die sich zuweilen geradezu darauf beriefen. So war über eine neue Ausgabe der Lutherischen Edition von kasoris lexieon grkeeo 1g.tiuum in Aovum ?SLtg,msnwiu am 15. Juni 1685 Johann Theodor Boetius in Nürnberg, am 15. Juli 1685 Johann Friedrich Gleditsch in Leipzig — ein Beispiel für den Mangel an Ordnung, der in der Kanzlei des Obcrkonsistoriums herrschte — ein Privilcgschcin erteilt worden. Als nun Gleditsch sein Schein abgefordert wurde, machte er geltend, nicht etwa, daß er ein besseres Recht habe, das war unmöglich, sondern daß er als sächsischer Unterthan, der jährlich in die hundert Thalcr an onsridus leiste, denn doch ein ganz anderer Mann sei, als der -Nürnberger Handlungsdicner Boetius, der arme Teufel, der keine zehn Gulden im Vermögen habe und wohl nur darauf spekuliere, sein Privilegium günstig zu verhandeln; auch würde mau sich, da er, Gleditsch, mit dem Drucke bereits begonnen habe, falls sein Rekurs abgewiesen würde, noch länger der reformierten Edition (der zu Herborn gedruckten rechtmäßigen Originalausgabc) bedienen müssen. Daranf wurde der Schein des Erstprivilcgicrten kassiert. Und doch wußten in andern Fällen, in denen die einheimische Handlung die crstprivilcgicrte war, sowohl der Buchhändler als auch die Regierung das Recht der Erst- privilcgicrung recht wohl geltend zu machen. Im Jahre 1678 war Hieronymus Kromaycrs 'InsoloZm positiv»-xolsmiea der Witwe Wittigau und ihrem Associe Friedrich Knoch privilegiert worden, und bei dem Übergange des Geschäfts an den Schwiegersohn der erstcrn, David Fleischer, und dem Austritt Knochs, der nach Frankfurt a. M. übersiedelte, erhielten beide, Fleischer im Mai, Knoch im Juni, das Privileg erneuert; als sich Fleischer darauf stützte, daß er sich zuerst gemeldet habe, nzurde Knochs JnterimSschcin kassiert. Geschichte de-- Deutschen Buchhandels. II. 13 194 5. Kapitel: Leipziger Büchermesse bis zum klassischen Liltcraturzeitaltcr. Dcr Fall, daß mehrern Verlegern, zum Teil fast gleichzeitig, Privilegien über ein und dasselbe Buch erteilt wurden, gehörte überhaupt nicht zu den allzu großen Seltenheiten. Ist er schon an sich kein günstiges Zeugnis für die Sorgfalt, die man dem Privilegwcscn cmgedcihen ließ, so wird er doch dadurch besonders unerquicklich, daß dcr dann unausbleibliche Streit, wie wir sahen, nicht nach festen Grundsätzen, sondern nach Gutdünken geendet wurde. Daneben hatten die Buchhändler über Mißstände zu klagen, die rein in der Nachlässigkeit des Geschäftsgangs bestanden, freilich aber die Sicherheit des Rechtsschutzes ebenfalls mehr oder weniger beeinträchtigten. Es war einmal die Gewohnheit, die mehr und mehr herrschend wurde, überhaupt keine Originalurkunden mehr auszustellen, sondern sich mit den JuterimSschcinen zu begnügend Im Jahre 1691, zu einer Zeit, als der Geschäftsgang sich doch schon so ziemlich gefestigt hatte, führten die Leipziger und fremden Buchhändler wieder einmal an, daß, wenn sie gleich die schweren Kosten darauf wendeten, sie dennoch die Aushändigung der Originalen, „woran ihnen doch öfters viel gelegen", nicht erlangten, wie sie denn nun schon in das fünfte Jahr kein einziges erhalten hätten. In dcr That geben seit dem Jahre 1686 wenigstens die Akten über den Eingang von Originaldokumenten behufs Aushändigung an die Berechtigten keinen Nachweis mehr. Daß den Buchhändlern zur Sicherheit in Streitfällen am Besitz dcr Originalprivilegien so „viel gelegen" sein mußte, wird mau schwerlich annehmen dürfen i offenbar mußte dem Jntcrimsschein dieselbe Wirkung zuerkannt werden, wie dem Originalprivileg; die Beschwerde ist zweifellos häufig nur einer der zahlreichen Vorwändc gewesen, sich der Leistung dcr Pflichtexemplare zu entziehen. Indessen gewinnt man nach so manchen Fällen allerdings den Eindruck, als wenn in Dresden die Übersicht über die Scheine eine weniger genaue gewesen wäre, und jedenfalls den, daß der Schein für das Oberkonsistorium immerhin insofern zunächst den Charakter dcr Borläufigkeit behielt, als er offenbar dort noch für leichter kassierbar galt. Es verhielt sich ähnlich mit den Empfangsscheinen über die erfolgte Lieferung der Pflichtexemplare. Auch die Klagen über deren unregelmäßige oder völlig mangelnde Aushändigung — noch in den achtziger Jahren finden sich in den Akten ganze Partien uuausgelicfcrtcr Empfangsscheine — mag vielfach als Ausflucht gedient haben; aber es ist auch nicht zu vergessen, daß sich in ihrer Ermanglung die in jeder Ungenügender Rechtsschutz. Die Pflichtexemplare. 195 Messe erinnerten und gedrängten Privileginhaber nicht über die schon erfolgte Lieferung ausweisen konnten. Die Mangelhaftigkeit der Rechtshilfe, wie sie von Dresden aus verschuldet wurde, tritt noch mehr ins Licht, wenn man aus den Eingaben des Hofgcrichtsfiskals aus den 1650er Jahren ersieht, mit welchen Mitteln und auf welchen Wegen bei der mangelhaften Aufsicht und Fürsorge die Nachdrucke nach Leipzig eingeschmuggelt und dort in und außer der Messe trotz Büchcrkommission und Fiskal ungeschcut verhandelt wurden. Die Auswärtigen sandten ihre Nachdrucke zwischen den Messen in Ballen und Fässern an ihre Faktorc, die sie vertauschten, verkauften, nach auswärts vertrieben, versahen die Nachdrücke mit dem Titel oder einigen Bogen des privilegierten Verlegers, führten verschiedene Register, legten die Nachdrücke auf einen finstern oder abgelegenen Winkel oder in sehr große Höhe, legten sie ohne Titel und Kupferstücke entweder ganz oder unzusammcngctragen in die Stöße der erlaubten Bücher mit ein und gaben sie nötigenfalls für unbekannte Defekte aus — „vnd was dergleichen vorbrechere listigen Ränckc vnd boßhaftigcn mittel mehr sind, welche nicht zu erzchlen". Daß alle diese Umstände nicht dazu beitragen konutcn, die Buchhändler zur Ablieferung der Pflichtexemplare freudiger zu stimmen, leuchtet ein. Wie hatte der Bücherfiskal immer wieder über die Schwierigkeiten, die sich ihm hier entgegenstellten, zu stöhnen, er, der seinerseits von Dresden aus wegen angeblicher Nachlässigkeit in Überwnchuug der Ablieferungen gerügt wurde! Manches privilegierte Buch erschien in vielen Jahren noch nicht, das Privileg war nur nachgesucht worden, um das Buch bei der Handlung, damit sich ein anderer nicht daran vergreifen dürfe, zu konservieren; zahlreiche auswärtige Privilcginhabcr kamen nicht zur Messe, gaben auch niemand Kommission, die Lieferung statt ihrer zu leisten; vielfach wurde vorgegeben, die Cinschickung sei von Haus aus erfolgt oder die Bücher sollten einem Tcrtio zum Einschlag mitgegeben werden: die Einsendung bestand unter solchen Umständen vielfach in nichts mehr als einigen Schul- und Gcbctbüchlciu. Die neuen Auflagen wurden möglichst verheimlicht und verschwiegen: ja Bittorff erklärt geheimnisvoll, es verlaute, daß abgefeimte Verbrecher dahin „abgerichtet" sein sollten, daß sie bei Wiederaiolegung eines bereits gedruckt gewesenen Buchs die vorige Zeit nach dem alten Exemplar 13' 196 5- Kapitel: Leipziger Büchermessc bis zum klassischen Littcraturzeitalter, darauf setzten. Welche Schritte und Gewaltschrittc die Regierung solchen Schwierigkeiten gegenüber that, haben wir oben gesehen. Auf Seiten der Buchhändler aber war es bezeichnenderweise nicht die Pslichtexcmplar- plagc, sondern der Mangel der Rechtssicherheit, was sie am meisten beschäftigte. Kamen doch zu all den Verhältnissen, die wir oben schilderten, die uns bekannten Mängel bei der Insinuation der Privilegien, die auf Grund der bestehenden Rechtsformen für die Berechtigten von den bedenklichsten Folgen sein und die Wirkung der Privilegien geradezu aufheben konnten, und die — vorwiegend von den Oberbehdrdcn verschuldete — Lässigkeit und der schleppende Rechtsgang bei den Leipziger Verwaltungsund richterlichen Organen hinzu. Schon im Jahre 1653 beschwerten sich die Endter aus Nürnberg samt den Sternen aus Lüneburg und andern Privilegierten, daß in Leipzig nicht, wie es in Frankfurt a. M. geschehe, selbst auf inständiges Anhalten mit Konfiskation und Exekution verfahren werde, und ersuchte Wolsgang Endter das Obcrkonsistorium, dein Stadtgericht in Leipzig gegenüber seine Autorität geltend zu machen, damit dieses, „nach dem Exempel des Heyl. Nom.-Neichs Statt Franck- furth am Mahn", woselbst auf der seinigcn und anderer Buchhändler Elag und Demonstration gegen den holländischen Nachdruck privilegierter „vnd anderer" Bücher alsbald obrigkeitliche Inhibition ergangen sei, wenigstens zur Respektierung der Privilegien schärfer prozediere. Im Vordergründe aber standen in den auf die Publikation des Februarmandats folgenden letzten Jahren des Jahrhunderts die Belästigungen des Buchhandels oder genauer des Buchdrucks durch die Ecnsur. Es handelte sich dabei vornehmlich um deren formale Seite. Wenn so scharf auf die Ecnsur, da das Buch au einem andern Orte gedruckt wäre, gedrungen werden sollte, sagte Moritz Georg Weidmann 1688, so würden die Leipziger Buchführcr ihre Nahrung ganz verlieren, weil anderswo leichter zum Druck zu gelangen wäre und doch hernach alles in Leipzig eingeführt würde. Im ersten Rcgierungsjahrc Augusts des Starken (1694—1733) wurde der Versuch gemacht, einen Überblick über die anhängigen Ecnsursachen zu gewinnen. Das Oberkousistorium forderte (Februar 1695) Verzeichnis und Inventur der vom Rate in Verwahr genommenen Schriften; die Kommissaricn bemerkten bei der Übersendung, ob alles oder was eigcutlich davon zu konfiszieren sei, darüber sei ihnen noch kein Bescheid zugegangen. Man war sich so beiderseitig der Vcr- Censur. 197 schlcppung bewußt. Der Bücherfiskal dagegen hob um diese Zeit hervor, er sei seit einigen Jahren, seit der Pietismus so sehr überhand genommen habe, fast wöchentlich mit Konfiskationen belastet worden; wobei freilich zu bemerken ist, daß die Ausführung solcher Befehle den gewitzten Buchhändlern gegenüber oft ergebnislos war: anonyme Sendung (mit dem Zusatz: der Absender werde sich zur nächsten Messe melden) waren üblich und wurden immer üblicher; man war geübt darin, die Bücher gut zu verstecken oder rasch aus Leipzig verschwinden zu lassen. Die Regierung ihrerseits that ihr möglichstes, indem sie auf Grund des Meßkatalogs eine vorbeugende Prcßaussicht übte: es begegnet der Fall 2, daß Konfiskationen über Bücher verhängt wurden, die noch gar nicht erschienen waren. Andrerseits kamen so späte Eingriffe vor, daß selbst die Censnruntcrschrist gegen Beschlagnahme nicht schützte.^' Die Umgehung der Censur betreffend verstieg sich die Regierung im Jahre 1698 zur Androhung von „Leib und LebcnSstraffe". Welche Mittel man überhaupt dagegen auwandtc, um das Censurwcsen, über das wir genauere Bestimmungen im Februargcnerale vermißten, zu regeln, zeigt übersichtlich ein Reskript vom 26. Februar 1697: Erneuerung der Vereidigung der Buchdrucker, Verbot, von amtlichen Drucksachen des Rats und der Universität abgesehen, auch „das geringste nicht" ohne Censur des Dekans oder des von ihm dazu Beauftragten zu drucken, Censur der den Slawin Mdlieuw betreffenden Skripta allein durch den Ordinarius der Juristcnfakultät, Censur, oder mindestens Pcrmissions- ciuholung beim Dekan, auch aller neuen Auflagen, gleichviel, ob mit oder ohne Zusätze; ebenso der „Latalo^i, welche die Buchhändler in Mcßzeiten drucken laßen". Die letzte allgemeine Vereidigung hatte am 9. Mai 1681 stattgefunden. Dabei hatten die Drucker um dreierlei gebeten: um die Erniedrigung der Ccnsurgebührcu, Abschaffung der Ncu- censur bei neuen Auflagen und Abschaffung der Censur der Arztzettcl. Jetzt war die abermalige Censur aller bereits gedruckten Bücher und selbst unveränderter neuer Auflagen offiziell verordnet, dazu die Censur der Kataloge. Von den Ccnsurgebühren verlautete nichts. Auch die Buchdrucker hnbcu diesen Punkt in extenso jetzt nicht wieder berührt. Es bestanden übrigens die folgenden Sätze: Leichenpredigt pro Bogen 8 Groschen; von jedem andern Buch 1 Thaler und dazu in der theologischen Fakultät 5 Exemplare; früher gab man: Verse pro Bogen 2 Groschen, Leichen- 198 5. Kapitel: Leipziger Büchermcsse bis zum klassischen Litteraturzeitaltcr. predigt 6 Groschen, von andern Büchern nur 1 Exemplar ohne sonstige Gebühren und wußte nichts von den 5 Exemplaren in der theologischen Fakultät; Gebühren und Exemplare hatten die Verleger zu tragen; die Drucker gaben an, diese würden durch die Höhe der Leistung vom Druck in Leipzig abgeschreckt. Um so mehr beschäftigten die Buchdrucker die beiden andern Bestimmungen. Wie neun Jahre vorher Weidmann, so erklärten sie jetzt einhellig, daß durch die erstere Bestimmung auf einmal ihre Druckereien ruinieret wären, weil weder Leipziger noch fremde Buchhändler ihre längst approbierten Vcrlagsopcra fernerhin in Leipziger Druckereien geben würden, um bei jeder neuen Auslage von neuem Zeit und Geld zu verlieren. Und die Censur der Buchhändlerkataloge? Kam der Buchführer von der Messe heim, so hatte er kaum dazu Zeit genug, seinen Katalog anzufertigen, geschweige, daßZeit für die Einholung derCensur übrig blieb: konnte sie denn auch so schnell besorgt werden, da doch nicht alle neuen Bücher bereits genügend bekannt waren, um sofort zu bestimmen, was erlaubt und verboten sein sollte? Namentlich über die Langsamkeit der Censur in Philologicis, Philosophicis und Politicis beschwerten sich die Buchdrucker, weil sie nicht mehr, wie früher, vom Fachprofessor, sondern vom Dekan ausgeübt würde: der sei aber nicht in allen Leisntiis xlülosoiinieis bewandert, und so sei es schon mehrfach vorgekommen, daß mancher Traktat „nicht nur etliche Monath, sondern über Jahr und Tag" aufgehalten worden sei und die Buchhändler den Auftrag zurückgezogen und auswärts hätten drucken lassen. Die einzige Erleichterung, die das Ober- konsistorium daraufhin eintreten ließ, war die, daß es für die philosophische Fakultät bei der alten Censur durch die Fachprofcssoren belassen wurde, und daß die Dekane bei der Censur neuer Auflagen schon approbierter Werke „nichts fordern, noch den Druck auffhalten" sollten. Nachträglich wurde wenigstens noch die bescheidene Bitte, die die Buchdrucker bei der Vereidigung ausgesprochen hatten, gewährt: die Befreiung von der Censur für die mit oder ohne Privileg bereits gedruckten „geringen Bücher", als VoeadullU'ia, vestibulum, ^lmua lüomsius, Donatus lUuzuis, ABC- büchcr, Grammatiken und dergleichen. Wir haben es öfters, und so noch gelegentlich der Vereidigung der Buchdrucker im Jahre 1684 — im Gegensatz zu der eben angeführten Erledigung ihres Gesuchs vom Jahre 1697 durch das ^berkonsistorium — beobachten können, wie der Leipziger Rat, wie er seine eigenen Die Interessen des Buchhandels vom Rate wahrgenommen. 199 Gerechtsame der Universität und der Regierung gegenüber wahrzunehmen wußte, so auch die Interessen des Leipziger Platz- und Mcßbuchhandelö sorgfältiger und verständiger vertrat, als es die Regierung that. Wir erinnern uns einzelner Bedenken, die er schon im 16. Jahrhundert nach oben hin verlauten ließ. „Damit er vns nicht nachsagen möchte, als wann wir vns der bürgcrschafft nicht annehmen wollen", sagte er 1652, als cr für Tobias Riese um Erlaß der Hälfte der Strafsumme bat, die dieser durch den Kommissionsvertrieb einer politischen Schrift verwirkt hatte. Trat eine solche Patronatsstcllung des Rates infolge der starken Abhängigkeit seiner und der Büchcrkommission vom Obcrkonsistorium bisher im ganzen weniger hervor: so erhob er sich darin um die Wende des 17. Jahrhunderts zu einer ähnlichen Höhe, wie sie sein Auftreten der Regierung gegenüber in den sechziger und siebziger Jahren gezeigt hatte. Es handelt sich dabei um die beiden alles beherrschenden Interessen: die Censur und die Pflichtexemplare. Auf dem erstern Gebiete war dem Rate der Erfolg seiner Interzession — wiederum zunächst für die Buchdrucker — leicht gemacht: sie füllt in die Zeit des Übertritts Augusts des Starken zur katholischen Kirche, und dieser bahnte eine allmähliche wesentliche Abschwächung der konfessionellen Engherzigkeit an. Es gab damals eigentlich zwei Arten der Ausschließung von Büchern vom Leipziger Mcßvcrkchr: eine offizielle durch Regicrungsverbot und eine inoffizielle speziell für theologische Werke nicht orthodox-lutherischen Charakters durch Ccnsurvcrwcigcrung seitens der theologischen Fakultät. Als das Jahr 1697 wiederum einen starken Fall solcher theologischen Starrköpfigtcit, Eigenmächtigkeit uud Widcrgcsetzlichkcit brachte", sprang der Rat für seine Bürger mit einer Interzession ein, in deren Erfolg sich der Übergang alter zu neuer Zeit zeigt: der alten, in denen die Willkür von Fall zu Fall das Gesetz war und der Blick über die eigenen Grenzen nicht hinaustrug, zu der neuen, in der nichts als das dem Gebiete der Willkür und des Persönlichen übcrhobenc Gesetz gelten und das eigene Interesse sich mehr und mehr mit der Berücksichtigung weiterer Beziehungen verflechten sollte. Der Rat stellte erstens fest, daß in Kursachscn anderer Neligionsverwcmdtcn Bücher zu drucken und zu führen absoluta nirgends verboten, nichts weiter, das aber wohl verordnet sei, als daß die Bücher zur Censur gegeben und von dieser geprüft würden, anderes anch die Sätze nicht enthielten, auf welche die Buchdrucker ver- 200 S. Kapitel: Leipziger Biicherinesse bis zum klassischen Litteraturzeitalter. eidigt seien, zweitens, daß es die Handelsfreiheit nicht anders leide, drittens, daß es anders eine schwere Beeinträchtigung des Leipziger Buchdrucks bedeute. Als dazu 1699 die Buchdrucker betonten, daß infolge der ohne alle Remonstration erfolgenden schlichten Weigerung der Herren Decani, schon früher gedruckte, bekannte uud gelehrte Werke, weil sie in etlichen Stellen nicht mit ihrer Opinion übereinkamen, zu censiercn oder mit Permission zu versehen, sich die Druckaufträgc nach Jena, Rudolstadt, Schlcusingen, Gotha, Arnstadt, Erfurt, Hildburghauscn, Langensalza, Eisenach, Eisenbcrg, Merseburg, Zeitz, Chemnitz, Grimma, Weißenfels, Naumburg, Frankfurt a. M., besonders aber nach Halle zögen, erfolgte die vom Rate geforderte gesetzliche Regelung: daß die von ihnen bezeichneten und andere gute Bücher, wenn sie unverändert wieder aufgelegt würden, ohne fernere Censur oder Permission zu drucken gestattet und der Buchdruckereid insoweit relaxiert sei. Auf dem andern Gebiete, dem des Pslichtcxcmplarwcsens, haben wir es mit der Büchcrkommission in xlsno zu thun. Auf diesem Gebiete dauerte die alte Not nach dem Februargcucrale fort, wie vordem. Als das Oberkonsistorium verfügte: daß von keinem privilegierten Buche, von dem die Pflichtexemplare nicht nachweislich abgeliefert wären, fortan ein Exemplar verkauft werden dürfte, und den Büchcrfiskal, „da er dieses abzuwarten nicht vermöchte", abzusetzen sowie eine Gcncralrcvision über alle seit dem Jahre 1698 privilegierten Bücher anzustellen befahl, sprach die Bücherkommission eiu offenes Wort. Sie erinnerte gegen die anbefohlene Untersagung des Verkaufs der „nicht vergebenen" Bücher, daß die Buchhändler nicht wissen konnten, ob ein Privileginhabcr seine schuldigen Exemplare geliefert habe oder nicht — noch aber auch, so fuhr der Bericht vom 14. Juli 1702 fort, „darnach zu fragen schuldig sind; sondern erhandeln die Bücher als Handelsgut dona Käs an sich, sind wegen der exsillvlki'ien liefcrung in keinem nexu, und wenn sie nun durch sothaucs Verbot an Verhandlung der büchcr gehindert werden sollen, würden sie unschuldig gestrafft, auch das lnichcr-cowinkreium in gemein gehindert, besonders E. K. M. uud Ch. D. getreuen untcrthanen das gewerb entzogen und denen fremden und benachbarten orten zugewendet, solches aber hiesiger Stat und Handlung zu sehr großcu Schaden ausschlagen, und zu i'uininmg des bisher noch ziemlich livrirenden buchhandcls anlas geben, welches doch aus alle ersinnliche weise zu verhüten seyn wil". Die Interessen des Buchhandels von der Bücherkommission wahrgenommen. Zgl Welche Verschiedenheit im Verhalten der Bücherkommission gegen früher. Nicht nur, daß sie so manches mal den Bücherfiskal gegen die wider ihn gerichteten Vorwürfe in Schutz nahm; sie erhob sich zu der Kühnheit, das Interesse des Buchhandels im allgemeinen zu vertreten und auf die Gefahr einer Schädigung seiner und des Leipziger Meßverkehrs hinzuweisen. Sie betrachtete sich nicht mehr als eine reine Überwachungs- und Ncpressivbehördc, sondern als ein öffentliches Organ, das gleicherweise auch das Wohl und Wehe des Geschäftszweigs, über den es gesetzt war, im Auge zu behalten und selbst der Oberbchörde gegenüber zur Geltung zu bringen hatte. Eben damit ist die Wende des 17. Jahrhunderts der Zeitpunkt, mit dem, wie der Ausbau der Bücherkommission als staatlicher Behörde, so auch die innere Entwicklung der Bücherkommission zum Abschluß gediehen war. Aber nicht nur das. Das Gewicht der theologischen Eensur verminderte sich. Die theologische Fakultät blieb allerdings orthodox genug; die Dresdener Behörden aber bildeten seit Augusts des Starken Konversion das Gegengewicht. Und an Stelle Carpzovs, des erbitterten Gegners von Thomasius, trat 1699 als Büchcrkommisscir der mildere Olcarius. Überhaupt tritt im neuen Jahrhundert infolge des zeitweiligen Durchdringcns des Pietismus, des Übertritts des Kurfürsten, der wirtschaftlichen Wcrtschätzuug der zur Vorherrschaft gelangenden Leipziger Messe, der wachsenden Bedeutung Leipzigs als Druckorts die Eensur mehr zurück. Zugleich sind es andere Dinge von größerer und geringerer Bedeutung, die den Ablauf einer ültern Zeit markieren. Der Vergleich vom 30. Juni 1731 stellte Buchführcr und Drucker unter die Gerichtsbarkeit des Nateö; am 15. Juli 1732 fiel der alte Name „Fiskal" und wurde durch den Titel „Bücherinspcktor" (Inspektor der privilegierten Bücher) ersetzt. Wurde die Ziffer der Leipziger Verlagsproduktion von der der Frankfurter in den fünfziger Jahren des 17. Jahrhunderts übertroffcn, so wurde in den sechziger Jahren das Verhältnis ein schwankendes, und in den siebziger Jahreu übertraf die Frankfurter die Leipziger nur noch dreimal in der deutschen Produktion. Gerade im Jahre 1680, das etwa als Beginn des endgültigen Aufschwungs des Leipziger Handels gelten darf, hat die Zahl der Frankfurter Vcrlagöartikcl diejenige der Leipziger noch einmal übertroffcn. Es war das letzte mal. Der Wicdcrcmfschwung der 202 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmessc bis zun? klassischen Litteratm-zeitaltcr, Leipziger Verlagsproduktion war ein so energischer, daß, während in dein Jahrzehnt von 1061 bis 1670 die Frankfurter Verlagsartikcl 1019, die Leipziger 992 betragen hatten, im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts (1701 bis 1710) die Frankfurter 800 und die Leipziger 3286 betrugen (27 aller für dieses Jahrzehnt in den Mcßkatalogen verzeichneten Schriften). Von den bedeutenden Leipziger Firmen nun entschwundener Zeiten — den Großes und Schürcrs, Rehefcldt, Christoph Ellinger, Casp. Closemann und Barthel Voigt, die von 1620 bis 1648 zusammen rund zwei Drittel (2682) aller damals in den Mcßkatalogen als in Deutschland erschienen verzeichneten Schriften verlegten — kamen dabei nur noch Johann Großes Buchhandlung und Thomas Schürers Erben Matthias Götz in Betracht. Es waren neben ihnen besonders die Firmen von Chrstn. Kirchner, Georg Heinrich Frommann, Joh. Chrstn. Tarnovius, die an diesem in den sechziger, dann entschiedener in den siebziger Jahren stattfindenden Aufschwung beteiligt waren, die beiden letztem auch in den folgenden Jahrzehnten noch, indem ihnen besonders die Wohlfahrt, Joh. Herb. Kloß u. a. zur Seite traten und namentlich Lanckischs Erben nun eine außerordentliche Rührigkeit entwickelten. Die Größten, die im neuen Jahrhundert ihre volle Wirksamkeit entfalteten und alle die Genannten verdunkeln sollten, haben wir damit noch nicht genannt.^ Wir dürfen uns für ihr Auftreten des Jahres 1693 als Mcrkjahrs bedienen. In diesem Jahre empfing Thomas Fritsch (f 10. Dez. 1726) aus den Händen des Stiefvaters Johann Friedrich Gleditsch das Geschäft des Vaters, Johann Fritschs, der, seit dem Jahre 1675 Besitzer der ehemaligen Schürcrschen Buchhandlung, im Jahre 1680, recht im Berufe: auf der Messe in Frankfurt a. M, gestorben war, und dessen Witwe sein ehemaliger Diener geheiratet hatte. In demselben Jahre gründete Johann Friedrich Gleditsch (geb. 15. August 1653 in Eschendorf bei Pirna, gest. 26. Mörz 1716) seine eigene Buchhandlung. In dem gleichen Jahre starb in jungen Jahren am 16. August der von weit her, aus Speier, eingewanderte Moritz Georg Weidmann lgeb. in Spcier 13. März 1658) und ging sein 1682 gegründetes Geschäft an den zweiten Gatten seiner Witwe, an Johann Ludwig Gleditsch — den jüngern Bruder Johann Friedrichs — über (geb. in Eschendorf bei Pirna 24. März 1663, gest. 1741), der dann später, im Jahre 1714, sich zurückzog und das Geschäft ebenfalls dem Stiefsohne, Moritz Georg Weidmann Aufschwung seit ca. 1680. Die Leipziger Großverleger. 203 dem Jüngern, dem künftigen Königlich Pohlnischcn und Churfürstlich Sächsischen Accisrath, Geheim Secrctarius und Hofbuchhändler wie auch Kramerconsulentcn und Fürstlich Sachsen Gothaischen Agenten (geb. 23. Jan. 1686, gest. 1743), übergab. Der bedeutende wissenschaftliche Verlag, der ausgedehnte Geschäftsbetrieb dieser Firmen, der Einfluß, den sie auf die Wiederbelebung einer angemessenen und würdigen Ausstattung der Bücher ausübten, genoß europäischen Ruf. Von des ältern Weidmann Verlag rühmten die Zeitgenossen" die in ihrem Äußern über das durchschnittliche typographische Niveau hervorragenden Ausgaben des Athanasius, Eusebius, Gregor v. Nazianz, Joscphus, Dionysius v. Halikarnaß, Julian, Abarbanetesu.s.w. Als die bedeutendsten Werke aus Joh. Friedr. Gleditschs Verlag nannten sie" Seckendorfs LoinmsntÄriuL Imt,ll«ranism0 — noch lange Zeit das Hauptwerk für die Geschichte der Reformation —, Zicglers Schauplatz und Labyrinth, Lohensteins Arminius, die großen biblisch-theologischen Werke von Tarnovius, Glassius, Carpzov, Dietcrici, Pritius, Herberger u. a., die Hauptwerke von Cclarius, Tcnzclius, Joh. Hübner u. a., nicht zuletzt den Bücherauszug der Gelehrten, und einer Schrift, die in seinem Verlage erschien, ging als solcher der Rus einer wertvollen voraus. Aus des jüngcrn Weidmann Verlag hob man Werke wie Khcvenhuellers ^mmws I'erclinanckei in zwöls Foliobändcn, Ottos ?durin»'ig, s^erg. hervor. Aus der eigenen Initiative dieser Männer ist zweifellos, das zeigen schon die mancherlei Ausgaben, Auszüge, Übersetzungen, ein recht ansehnlicher Teil ihres Verlags hervorgegangen. Von Joh. Friedr. Gleditsch ist es uns ausdrücklich bezeugt; eine Grabschrift auf ihn hebt hervor, daß er „die nützlichsten Bücher selbst mit angegeben"." Diese Firmen zahlten für die damalige Zeit bedeutende Honorare. So muß man schon ein Übcrsetzungshonorar von einem Thaler pro Druckbogen eines französischen Originals in Duodez nennen, das Joh. Ludw. Gleditsch und Weidmann im Jahre 1715 zahlten. Noch erstaunlicher honorierte Autoren begegnen aber unter den namhaften Gelehrten, besonders Philologen uud Theologen. Ludolph Küster in Amsterdam accordicrte 1708 mit Joh. Friedr. Gleditsch für die Bearbeitung der Folioausgabe des Millschen Neuen Testaments 1200 Gulden holländisch, wobei er noch ausbedang, daß die Eorrcction nicht darunter begriffen sein dürfe und für den Fall, daß er die vierte Korrektur — 204 5. Kapitel : Leipziger Büchermcsse bis zum klassischen Littcraturzcitaltcr. nach den drei ersten des Korrektors — lesen solle, einen Zuschuß von 150 Gulden forderte.^ Als Typographcn wurden namentlich Joh, Friedr. Gleditsch und Thomas Fritsch gepriesen. Von dem crstern, der Ausländer nach Leipzig zog, schöne Lettern gießen ließ und auf die besten Papiersortcn hielt, heißt es im Jahre 1740 in einer für die damalige deutsche Typographie bezeichnenden Weise: daß sein LorMs ^uris Livili^ „selbst die Approbation der ausländischen Buchdrucker" erhalten habe." Auch das ist ein nicht unbeachtet zu lassendes Zeichen der Zeit: daß es diese Buchhändler waren, die zuerst eine, kurz gesagt: neuzeitliche Popularität genossen. Die größte Sympathie brachte man den Gleditsch, den größten Respekt Thomas Fritsch entgegen. Unter Johann Friedrich Glcditschs Bildnis setzte einer seiner namhaften Autoren, der Hamburger Ncktor Johann Hübner, die Worte.- „Es ist in Teutschland auch kciu solcher Ehren-Mann, Der auf den Handel das, was Gleditsch hat gethan."^ Von Johann Ludwig hob man dankbar seine Wohlthätig- keit hervor, n. a. daß er armen Studenten wöchentliche Stipendia gegeben und ihnen viele nötige Bücher geschenkt." Der zweite Band von Noth^Scholtz' ..lemiks Lidliopolarnm " <1729) ist dem Andenken Johann Friedrichs geweiht, und das Porträt seines Sohnes, Johann Gottlieb Gleditschs, geht ihn, als Titclbildnis voran (Band I ohne Widmung). Eine weit und breit respektierte Verkörperung des zeitgenössischen Buchhandels und Buchdrucks war Thomas Fritsch. Man sprach von den Charlatanen, die höchstens ein Jahr bei dem berühmten Thomas Fritsch gedient hätten und dann ihre Weiber, Diener und Jungen -ul uxxluui 'lüomkk 1''ritseuii traktieren wollten, sagte höhnisch von einem Buchhändler, er habe so wenig Verstand, wie Thomas Fritschö Pcrrllckcn- stock, machte sich lustig über die, die sein äußerliches Air nachzuahmen suchten: gravitätischen Schritts einherstolzierten — andere verächtlich über die Achsel ansahen und seine Gewohnheit kopierten, die Nase „nach dem Takt in die Höhe zu werfen"; spielte sich einer als Gelehrter auf und brachte Vorreden hervor, so bekam er zu hören: der berühmte Herr Thomas Fritsch wüßte wahrlich perfekt, was zu einer Vorrede gehöre, habe sich aber sein Lebtag nicht damit abgeben wollen.'^' Den 51 „Bildnissen berühmter Künstler Bnchhündler Buchdrucker und anderer Männer welche sich so wohl in als auserhalb Teutschland verdient gemacht", die der Nürnberger Kupferstecher Joh. Leonh. Blanck 1725 in Nürnberg erscheinen ließ, geht Leipzigs Groszverleger: Popularität; Nachdruck. Z05 als Titelbild das Porträt des Kgl. Pohlnischen und Ehursächs. Aecisraths Moritz Georg Weidmann voran. Daneben aber gab es auch Karikaturen auf ihn. Einer Beliebtheit erfreute sich Weidmann durchaus nicht. Er war, und auch darin waren diese Jahrzehnte das Vorspiel der Periode des vollen Durchbruchs der 'Neuzeit mit ihrer buchhändlerischcn Übermacht Leipzigs, das Urbild der erdrückenden Äapitnlmacht, dazu der ungercchtcrwcise bevorzugten, des Großvcrlegcrs. Nicht, als wenn ihm darin Thomas Fritsch und besonders Johann Gottlicb Glcditsch, der Sohn und Nachfolger Johann Friedrichs, nicht geähnelt hätten. Aber hier war Weidmann ganz unbestritten der größeste unter ihnen. Die Entziehung nach unscrn Begriffen rechtmäßigen Eigentums, das der Verleger vom Verfasser oder anderu Rcchtsvorgängcrn übernommen hatte, auf dem Wege allerhöchster Willkür oder souveräner Gnade, die Ausnutzung von Schuld- vcrhältnisscn schwächerer Firiucu, die Erwerbung eines zcitweiscn Nicß- brauchsrechts oder die Erpachtung bestehender Privilegien, die von den Inhabern wegen Kapitalmangel nur schwer ausgenutzt werden konnten, waren Mittel, mit denen diese schnell emporgcblühten Firmen, die vor der Leipziger Büchcrkommission und besonders vor dem Dresdener Overkonsistorium, wie auch der Fall gestaltet sein mochte, fast durchweg Recht behielten, ihr Wachstum unterstützten und ihr Übergewicht ausnutzten. An Weidmann fällt besonders seine starke Beteiligung an der Veranstaltung und dem Vertrieb von Nachdrücken — sogar von territorialen — und sodann die Gcringnchtung des prcßpolizeilichen Gesichtspunkts auf; dabei, wie er für alle seine Kontraventionen in Censur- und Privileg- sachcn jederzeit straffrei ausgeht. Im Geschäftsverkehr kannte er nach keiner Seite hin irgendwelche Rücksicht. Man sprach von seinem „interessierten Gemüt", das nur zu sehr geneigt sei, andern ihre Arbeit und Nahrung wegzunehmen. Als es ihm (1721) nicht gelang, den Eörncr- schcn Erben in Leipzig für 4M nach Schweden verlangte Exemplare der 34. Entrcvuc ihrer „Gespräche im Reiche der Tobten" einen genügend niedrigen Particpreis abzudrücken, ließ er kurzerhand gegen 1500 Exemplare samt Kupfcru unter der^o'rncrschen Firma nachdrucken und nachstcchcn. Die Firma klagte; wobei die Bemerkung: daß „dieser Hr. Weidmann wegen seines zu mehreren mahlen gethancn Nachdrucks mehr als bekannt" sei. Weidmann meinte in der Verhandlung: er habe allerdings kein Privileg auf diesen Nachdruck, aber es sei ja nur eine kisee volonte. 206 5. .Kapitel: Leipziger Büchcrmesse bis zum klassischen Littcraturzeitalter. und die Sache hätte so nicht viel zu bedeuten. Indessen ging wegen des durch den Aufdruck der Cörnerschcn Firma begangenen Falsums die Untersuchung an die Stadtgerichte. Nur das war der Grund, daß Weidmann der Firma wenigstens die noch vorhandenen 750 Nachdrucksexemplarc ausliefern ließ; er ließ ihr aber gleichzeitig erklären: daß ihm anietzo gar nicht gelegen, sich dieser Sache wegen in Streitigkeiten einzulaßen. Die Cörnerschcn verstände» den Wink; sie nahmen die Klage zurück und ersuchten um Einstellung des von den Stadtgerichten eingeleiteten Versahrens, mit der Begründung: daß sie bei ihrer Buchhandlung „ein und andern Verkehr mit ihm hätten, so aber durch einen dergleichen I'ioeess gar leichte unterbrochen werden tönte". Die Stadtgerichte berichteten die Befriedigung des Klägers nach Dresden mit dem Zusatz: daß doch trotzdem dein Publieo daran gelegen, daß dergleichen ungebührliche Dinge, wodurch ehrlichen Leuten Schaden zugezogen werde, ungcahnct nicht Passiren möchten. Das über den Vergleich aufgesetzte Dokument hatte übrigens Weidmann noch gar nicht unterschrieben; er wartete auf das Dresdener Reskript, das das weitere Verfahren niederschlagen und ihm Straflosigkeit gewähren würde. Im April 1722 traf es ein. Es war noch alles mögliche, daß Weidmann darin einen Verweis für „ungebührliches Unternehmen" erhielt. Im Jahre 1729 wurde er wegen eines andern Nachdrucks zu Geldstrafe und Konfiskation verurteilt. Die Geldstrafe zahlte er nicht, über die Exemplare erklärte er freundlich dem zur Konfiskation antretenden und ob solcher Ungcnierthcit verblüfften Büchcrinspcktor: die wären nach Halle geschafft. Beachten wir dabei, daß es in dem zuerst angeführten Falle ihm nicht anstehende Bezugsbedingungen waren, auf die Weidmann mit der Veranstaltung des Nachdrucks antwortete; der Fall begegnet uns öfters; so druckte er deshalb — und zwar wegen verlangter Barzahlung — im Jahre 1731 ein kursächsisch privilegiertes Amsterdamer Original nach, wobei er den Nachdruck im Laden Easpar Fritschö (des „Commissarius" des Amsterdamer Verlegers), der auf keine andern Bedingungen eingehen konnte, offen und vor Zeugen ankündigte. Der Nachdruck erschien uutcr der Firma Steins in Straßburg, eines „armen unbeträchtlichen Mannes", der in den Meßkatalogcn nicht vorkommt (aber in den dreißiger Jahren als Frankfurter Meßbcsucher begegnet); das eigentliche ausführende Organ war Weidmanns Vetter Franz Varrentrapp in Frankfurt a. M. In den Leipziger Akten der dreißiger Jahre allein liegen fünf Weidmann: Nachdruck, ungerechte Bevorzugung. 207 Prozesse wegen Nachdrucks gegen Varrentrapp vor, und ein Jenaer Buchhändler bezeichnete ihn 1738 als einen, der sich gleichsam recht darauf lege, Bücher, die andere sud et sine privilöMS unter schweren Kosten an sich gehandelt und gedruckt, wenn er merke, daß selbige nur etwas abgingen, alsobald nachzudrucken, dieselben sodann wohlfeiler zu geben und pro mors sno nur Unstatthaftes zur Verteidigung vorbringe. Übrigens zählten zu seinem Verlag und Nachdruck zugleich die ärgerlichsten Schriften, wie 1^68 l^rineessss Nküadares, 1^ Laxe Miaute, I^ettres Nose» vit.es u. dcrgl. Mit ihm stand Weidmann — er war auch z. B. Verleger der beiden zuletzt erwähnten Nachdrucke — iu engster Verbindung. In die Nachdrucksnicdcrlagc Halle wurden prcßpolizcilich anstößige oder nachgedruckte Exemplare geschafft, nach Frankfurt a. M. su bloe verkauft, wenn Gefahr drohte. Von dem oben erwähnten Nachdruck wurden bei Varrentrapp 33, bei Weidmann 6t) Exemplare gefunden; jene wurden beschlagnahmt, diese nicht. Trotz aller ihn verdächtigender Indizien wurde gegen Weidmann als geradezu denunzierten Urheber uud geständigen Verbreiter des Nachdrucks kein eigentliches Verfahren eingeleitet, er sogar in dem ganzen Streite nur einmal, über den Besitz von Exemplaren, vernommen. Der Bestrafung entging übrigens auch Varrentrapp; in diesen? Falle formell mit Recht: die Verordnuug vom I.August 1729, die verfügte, daß das Reskript vom 29. Januar 1729, nach welchem an Holländer fernerhin keine Privilegien erteilt werden sollten, keine Kassation der zur Zeit uoch laufenden Privilegien bedeute, war den Buchhaudlern seitens der Büchcr- kommission nicht ordnungsmäßig insinuiert worden;-aber Varrentrapp entging der Bestrafung zu Weidmanns Lebzeiten stets. Weidmann selbst begründete zwar nicht den Nachdruck, aber den Nachdrncksvcrtricb mit den Bedürfnissen seines umfangreichen ausländischen Geschäfts und nahm ihn in dieser Hinsicht aufs entschiedenste für sich in Anspruch. Im Jahre 1731 sagte er das mit dürren Worten vor der Bücherkommission und erklärte auf das ihm eingeschärfte Verbot des ferneren Vertriebs der betreffenden Schrift — des (übrigens von ihm selbst veranstalteten) Nachdrucks eines Amsterdamer Verlagsartilels —, er würde „solcher Andeutung, weil diese seinen auswärtigen Handel hindere, nicht nachkommen". Er schonte dabei seine nächsten Berufsgcnossen nicht; 1720 ertappte ihn I. G. Glcditsch beim Vertrieb ciucö Rudolstädter Nachdrucks der Glcditsch kursächsisch privilegierten Nachdrucköausgabe der von 208 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmessc bis zum klassischen Litteraturzeitaltcr. Iöchcr überarbeiteten sogenannten Württcmbcrger Suinmarien. Und wenn Weidmann später die Ungcniertheit besaß, die in Sachsen als verbotener Nachdrnck zu betrachtenden Exemplare seinem Leipziger Vetter zum Austausch gegen solche von dessen für Sachsen allein rechtmäßiger Ausgabe auzubietcn, wie mag er es mit andern Buchhändlern gehalten haben? Eine Probe endlich von Weidmanns Loyalität gegenüber der Regierung, der er so viel Dank schuldig war. Als Peter Schenck in Amsterdam gelegentlich des Todes der Kurfürstin-Königin Christine Eberhardinc ein Blatt stechen ließ, das eine Anspielung auf die Gerüchte über den Druck, den man bis zuletzt auf sie ausgeübt habe, ebenfalls zur katholischen Kirche überzutreten, Wohl gar über ihren noch erfolgten Übertritt darstellte, eilte Weidmann, durch diese Verunglimpfung der verstorbenen Landesmutter durch — einen Holländer verletzt, in das Gewölbe des Amsterdamers, nannte ihn ein Hundsfot, einen Coujon und Schelm, der wert wäre, daß er hundert Prügel bekäme — Schcuck hat ihn deshalb gerichtlich zu belangen gesucht —, und denunzierte ihn darauf, wahrscheinlich bei dem zur Messe cmwescudeu Geh. Rat und Kanzler von Bülau persönlich. Als aber nach dem Tode des Kurfürsten Pöllnitz seine Schrift: Lg. Lklxs Mlanw in Holland erscheinen ließ, deren alsbaldiges Verbot selbstverständlich zu erwarten war, hatte er nichts Eiligeres zu thun, als sie mit sich überstürzender Hast — in vier Leipziger Druckereien zugleich — nachdrucken zu lasseu. Als Graf Brühl zur Ostermesse 1734, u. a. um das Verbot der Schrift zu veranlassen, in Leipzig anwesend war, trug er einige Stunden vor seiner Abreise von Leipzig Weidmann auf, ihm die Person holen zu lassen, deren man sich gewöhnlich bediene, wenn man Verkauf oder Druck eines Buchs verbieten wolle. Uais il l'oudlm, schreibt Brühl von Dresden aus. Als das Verbot nach der so gewonnenen Frist erschien, hatte Weidmann seine Exemplare an den Mann gebracht.^" Mannigfache Beispiele der von der Regierung geförderten Übcrhebung des Leipziger Großverlcgcrs auch in dem Geschäftsleben der Fritsch und Gleditsch. Beispiele zunächst ganz in der Richtung des oben (S. 193) angegebenen Gleditschschcn Falles, in denen in unverfrorener Weise die Rücksichten auf die Handelsbcdcutung der großverlegcrischen Leipziger Firmen über die Rücksichten des reinen Rechts gestellt wurden. Der Bücherauktionator Joh. Theod. Boetius hatte unterm 20. Juni 1709 einen Privilegschein auf eine Nachdrucksansgabc erworben und Fritsch Von der Regierung unterstützte Übcrhcbung der Leipziger Großvcrleger. 209 druckte ihm das Original mit Zuhilfenahme von drei oder vier Druckereien Hals über Kopf — mit Boetius' Worten: „vor: oder teutsch zu sagen nach". Als Boetius ihn zur Rede stellte, gab Fritsch zur Antwort: „Ey! waß? er woltc machen, daß ihm sein Privilegium solte cassirct werden", und reichte bei der Bücherkommission eine Eingabe ein, in der er ausführte: erstens sei Boetius' Privileg noch nicht insinuiert gewesen (was dem allgemeinen Brauche nach erst in der folgenden Michaelisinesse hätte geschehen können), zweitens sei nicht ausgemacht, ob Boetius der Inhaber des Privilegs sei, weil darauf stehe „Auf Kosten guter Freunde", drittens habe er das Privileg wahrscheinlich erst erbeten, nachdem er erfahren, daß Fritsch selbst an dem Buche drucke, um an ihm „ein stücke Geld zu schneiden" (beides hatte mit der Rechtsgültigkcit der Privilcgverleihung nichts zu thun; übrigens findet sich unter den 25 Titeln, die Fritsch unter die lidii tuwri des vorangehenden Ostcrmcßtatalogs setzen ließ, der Granatapfel nicht), und viertens lebe Boetius in einem solchen Zustande, daß er kein ABC-Buch, geschweige dieses drucken lassen könne, habe keinen Buchladcn, sei nur Auktionator alter Bibliotheken und ließe nur dann und wann ein Blättchen fingierte Neue Zeitungen vertrödeln. Er ersuchte deshalb, Boetius' Privileg zu kassieren und ihn selbst damit zu begnadigen. Als Boetius eine Rechtfcrtigungsschrift einreichte, in der der ganze Grimm des kleinen Mannes gegen den Großvcrleger zu Tage tritt, und in der er betonte, daß es nicht darauf ankomme, ob einer arm oder reich sei, sondern darauf, daß die Regierung das Privileg erteile, der Privilegierte seine Leistungen erfülle, wandte sich Fritsch mit Umgehung der Bücherkommission unmittelbar an das Oberkonsistorium, und Boetius' Privileg wurde unter der doppelten Begründung: erstens, daß er sein Privileg noch nicht habe insinuieren lassen (s. o.), zweitens, daß Fritsch mit dem Druck seiner Ausgabe bereits fast zu Ende gelangt sei, kassiert und auf Fritsch übertragen. Dabei hatte Fritsch selbst schon so ziemlich das Gleiche gethan, dessen er Boetins beschuldigte. Im Jahre 1699 fahndete er auf die noch ungedrucktcn Fragprcdigtcn Joh. Bened. Carpzovs, obgleich dessen Erben schon mit der Firma Friedrich Lanckischs Erben, an der sie selbst beteiligt waren, in Unterhandlungen standen und im August auch mit ihr abschlössen. Fritsch beredete einen der Erben zu einer Art Zusage: er bat ihn, ihm nur zu vcrgönncu, ein Privileg darüber zu Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 14 210 ö, Kapitel: Leipziger Büchcrmesse bis zum klassischen Litteraturzeitalter. suchen, er wäre crbötig, sich nachmals „danckbar zu erweisen"; er wolle damit nur die Sicherung erlangen, daß ihm niemand zuvorkomme. In der That aber beganu er auf das also „unter Vorschützung der Erben Erlaubniß" erwirkte Privileg hin sofort und in aller Hast zu Frankfurt und an andern Orten drucken zu lassen; natürlich nicht nach dem Originalmanuskript, das ihm nicht ausgehändigt worden war und sich als kontraktmäßiges Eigentum in den Händen von Lanckischs Erben befand, sondern nach von Studenten bei dem Vortrag der Predigten gefertigten Nachschriften. Selbst hier gelangte Fritsch zum Ziele. Die Anweisungen des Obcrkonsistoriums an die Bücherkommission schwenkten sehr bald von solchen zum Versuch eines Vergleichs zwischen den kontraktlich berechtigten Lanckischschen Erben und Thomas Fritsch zu solchen zu einem Abkommen zwischen diesem und den Earpzovschen Erben über. Und bei dem „Erweis seiner Dankbarkeit" schor er auch noch sein Schäfchen. Mit Lanckischs Erben war auf ein Honorar von zwei Thalcrn pro Druckbogen — das Buch ergab deren 235 — abgeschlossen worden; Fritsch verstand sich nach langen Verhandlungen zu einer Pauschalsumme von 300 Thalcrn. Wenigstens mußte er dafür verschiedene Carpzovsche Manuskripte, in deren Besitz er sich hintenherum zu setzen gewußt hatte, wieder herausgeben.^ Was derartige Verhältnisse zu Geschäftsgenossen selbst betrifft, so mag hier noch ein Beispiel Platz finden. Die Unterlage bildet ein von Caspar Fritsch, dem Sohne und Nachfolger Thomas Fritschs, entworfener und von Ambrosius Haude mit bittcrn Randbemerkungen versehener Verlagskontrakt; die ihm zu Grunde liegenden Zusammenhänge beginnen im Jahre 1725. Thomas Fritsch hat sie eingefädelt, Caspar Fritsch sie fortgeführt. Es handelt sich dabei um die Gedichte des Frcihcrrn Fr. Rud. Ludw. von Canitz, die, von Joachim Lange und dem Freihcrrn von Canstein herausgegeben, zuerst im Jahre 1700 bei Johann Michael Rüdiger in Berlin erschienen waren. Das Verlagsrecht ging 1715 auf Joh. Christoph Pape und dessen Geschäft im Jahre 1724 an Ambrosius Haude über. Möglich, daß schon Pape Thomas Fritsch gegenüber größere Verbindlichkeiten hatte, vielleicht gar schon mit ihm über Vorschüsse zur Veranstaltung einer neuen Ausgabe verhandelt hatte, vielleicht sogar Fritsch ein Pfandrecht darauf besaß, wie ihm auch schon Johann Völcker wegen einer Schuld von 200 Thalern sein Lorxus miliwrik hatte abtreten müssen. Jedenfalls hielt Einbruch in fremde Verlagsrechte. 211 Fritsch die Gelegenheit für günstig, den gangbaren Verlagsartikel — das Buch hatte in zwanzig Jahren neun Auflagen erlebt und ging auch weiter sehr stark — an sich zu reißen. Cr suchte um ein kursächsisches Privileg nach; erhielt es auch. An Haude richtete er.gleichzeitig ein liebenswürdiges Schreiben, in dem er ihm vorschlug, mit ihm zum Verlag der neuen Ausgabe in Kompagnie zu treten. Haudes umgehende Antwort bestand darin, daß er Gleditsch — welcher Gleditsch gemeint ist, erfährt man nicht — ersuchte, in seinem Namen unverzüglich Protest einzulegen. Fritsch erklärte bedauernd: über das, was Fritsch andere Leute (nämlich König, der damalige führende Hofpoet in Dresden, der eine neue Ausgabe plane und sie ihm angeboten habe) gäben, könnte ja Haude kein Oornimuw praetsnäirsn; er meine es deshalb nur gut mit ihm. Haude ließ sich „berücken". Bitter hat er sich deshalb selbst nachher gescholten. Ein Vertragsentwurf wurde von Caspar Fritsch aufgesetzt, dessen mit salbungsvoller Großmut verbundene raffinierte Kompliziertheit erstaunlich ist, voll „vieler Cautelen, und gefährlicher sx- xressionsn", schreibt Ambrosius Haude am Rande, „die nichts andres zeigen, als daß er mich allcmahl in seiner bösen Gewalt zu halten suchet, damit er, wenn er lustig wäre mich allcmahl berücken könnte", voll „oÄieussr tloseuln so er unvermerckt einschiebet, als ob ich nur darüber weg sehen sollte, biß er vor gut befände mich dieser sxprsssiousn tödtlichcn Gifft empfinden zu laßen"; jede Periode voller „Tücke und Betrug", der ganze Vertrag voller „Betrügerei und offenbahrer Gewalt"; ein Vertrag, in dem „einer in 3 Jahren gegen 350 Thaler 1108 Thaler dem andern schelmisch abzubringen" suchte. Daß Haude so übervorteilt werden sollte, daß ihm Fritsch gegen einen Vorschuß von 350 Thalern 1100 Thaler abzudrücken suchte, läßt sich schwer glauben; die cynische Unverfrorenheit, mit der Thomas Fritsch in sein Rechtsgehege eindrang und der Sohn sich ihm auf den Hals setzte, wird dadurch um nichts gebessert. Die Hauptbcstimmungen des Vertragsentwurfs bestanden darin, daß Fritsch, um Haude Dienst und Gefälligkeit zu leisten, in Leipzig 2500 Exemplare mit Haudes Namen als alleinigen Verlegers herstellen und für Papier, Druckcrlohn, Korrektur und Holzschnitte den völligen Vorschuß thun sollte, Haude ihm „seinen Thcil an denen Holzschnitten verehren" sollte, doch so, daß bei einer zweiten Auflage Fritsch sie ihm unentgeltlich darleihen wollte und die Titelkupfcr auf seine Kosten 14* 212 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmessc bis zum klassischen Littcraturzeitaltcr. herstellen und nach Leipzig senden sollte, aber so, daß diese Haudes volles Eigentum bleiben sollten. Für seine „Bemühung" (ich brauche seiner Holzschnitte, noch weniger seiner Dienstfertigkeiten und Darlchn nicht; diese FrcundschasftS Bezeugung ist mir zu kostbar, schreibt Haude an den Rand) sollte Fritsch erstens einen Zuschuß von 100 Exemplaren für eigene Rechnung und mit eigenem Namen herstellen dürfen, wozu Haude auch 100 Titelkupfer gratis liefern sollte, zweitens in drei Jahresraten 725 Thaler und drittens bei einer zweiten, ganz auf Haudes Kosten herzustellenden Auflage 250 Thaler empfangen; diese drei Posten ergeben offenbar die von Haude angegebene Summe von 1008 Thalern. Die 2500 Exemplare der ersten Auflage sollten nach beendetem Druck nach Berlin gesandt werden und Haudes volles Eigentum sein; nach Empfang auch der letzten 250 Thaler und gänzlicher unaussetzlichcr Erfüllung aller Bedingungen und Bestimmungen wollte Fritsch auf Eigentum und Privileg völlig Verzicht leisten. Eine Bestimmung über das Honorar des Autors fehlt merkwürdigerweise gänzlich; eine Randbemerkung sagt.- „Sein böser Wille zeiget sich gleich Anfangs daß er mir den eclitni-km nicht nennen wollen biß dieser sich endlich über mich harte beschweret, daß ich so un- crtandtlich wäre." Anderthalb Jahre war Haude, als er den Entwurf empfing, schon „hermngezcrrt" worden; verzweifelt notiert er: „Weil er denn so große Sache aus diesem Bnche macht, so gebe er mir 2000 Rthlr. so will ich es ihm abtreten." Im übrigen bemerkt er am Schluß: „Mein Contract muß jetzo mehr Livutkleu und Vorsichtigkeiten haben. ... Ich sehe wohl, daß er mir mit seinen Anforderungen das Leben schwer zu machen sucht, und mich um das meinige zu bringen sucht. Wer sein 1,oi'ti'M noch nicht kennet, darff nur diesen seinen Entwurfs lesen, und meine offerten dagegen halten, so wird er ihn in vollem Lichte sehen, daß er ein Betrüger."^ Der Leipziger Obcrstadtschreibcr Joh. Christian Lünig, der rastlose Kompilator vielbändiger Urkunden-, Vcrordnungs- und Gesetzsammlungen (so des Tcutschcn Neichs-Archivs, des lüodsx äiplvumtieus IWIme, des Loäex ^.uAusteus u. s. w.), hatte im Jahre 1709 in Frankfurt a. O. ein (kleineres) Lorpus M'is miliwris erscheinen lassen, das auf Fritsch übergegangen war, und hatte, nachdem er diesen zur Neuherausgabe des Werks oder Überlassung seiner Kollcktaneen für eine vermehrte Auflage nicht hatte bewegen können, im Jahre 1722 sein neues, um- Ungerechte Begünstigung der Leipziger Großvcrleger. ZiZ sanglicheres Werk selber erscheinen lassen. Nun erst ließ auch Fritsch einen erweiterten Neudruck erscheinen. Lünig hatte auf sein neues Werk im Oktober 1722 sowohl kaiserliches, wie kursächsisches Privileg erhalten; Fritschs kaiserliches Privileg war erst im April 1723, das sächsische — seit 1717 erloschen — war nicht erneuert worden. Wer war Autor und ^nvcntor des Werks; wem gebührte das Privileg? War Fritschs erweiterter Neudruck ein Nachdruck des neuen Lünigschen Unternehmens? Beide Teile hatten voneinander entlehnt, wenn auch Fritsch in Höhcrm Maße. Der Autor pochte auf seine schöpferische Idee uud beschuldigte Fritsch des nackten Nachdrucks, und als die Situation gefährlich wurde, verschanzte er sich hinter dem -Ins prolnbtZncli seines sächsischen Privilegs. Der Buchhändler behauptete sein größeres Recht auf die dem Werk zu Grunde liegende Idee in seiner Eigenschaft als Rechtsnachfolger Völckers; Lünig, der Kompilator, sei weder Inventar noch Dominus der erste Verleger vielmehr habe durch „seine (^ollsetion" und durch wiederholt ausgewirkte Privilegien an dem Werke ein „eigen- thümlicheS Recht"; zu geschweigcn, daß es sich bei der Erweiterung eben nicht um Lünigs propere ineäitMonss, sondern um ^.ew vnd1i(!a handle, die zu jedermanns Kenntnis veröffentlicht seien; möchte auch Lünig bei seinem Privileg geschlitzt werden, so stehe ihm doch kein Vcrbietungsrecht gegen ein anderes Lorvns suri8 iniliwris zu. Der erste, im gewöhnlichen Instanzenwege erwirkte Entscheid des Obcrkonsistoriums hielt sich einfach an die Thatsache der Privilegierung. Völckers Privileg war erloschen, Lünig war privilegiert; folglich sei hiermit Lünig bei seinem Privileg geschützt und Fritsch Weitcrdruck und Vertrieb seiner neuen Ausgabe verböte» (15. Dez. 1723). Fritsch ließ, nach einem Manuskript, das im wesentlichen aus Abschriften des Lünigschen neuen Corpus bestand, in Erfurt wcitcrdrucken uud waudte sich, den gewöhnlichen Prozeßweg verlassend, mit Umgehung der zunächst zuständigen Behörde unmittelbar nach Dresden. Ohne daß Lünig weiter gehört worden wäre, erging im April 1724 das Reskript des Oberkonsistoriums: daß, da der Kaiser ebenfalls beide tüuUecdionss privilegiert habe, dergleichen auch bei andern Büchern, wie beim Corpus ^uiis Livilis, auf das Fritsch und Glcditsch privilegiert seien, gewöhnlich, „besonders aber aus Königlicher Gnade" das Privileg auch Fritsch über seine „ganz differcnte Kollektion" (das, obgleich die Erörterungen die Nachweise einer dem wirklichen Nachdruck 214 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmcsse bis zum klassischen Litteraturzeitalter. sehr nahe kommenden ungebührlichen Ausnutzung der Lünigschen Sammlung an das Licht gebracht hatten) ebenfalls privilegiert sei.'-^ Man kann sagen, daß dieser zweite Entscheid: daß Konkurrenzunternehmungen nicht Nachdruck seien, das Privileg an sich nicht im stände sei, die ganze Idee an sich eines Werks oder einer Kompilation zu schützen, weit über dem erstern stand und im Gegensatz zur mechanische!? Respektierung einmal erfolgter Privilegierung einer der steigenden Bedeutung buchhändlcrischcr Unternehmung angemessenen freiern Bewegung Ausdruck gab. Gewiß; nur daß, wenn das Interesse der Großverlcgcr das Umgekehrte erforderte, umgekehrt entschieden wurde; Johann Heinrich Zedier in Leipzig, wahrlich ein Mann, der wie nur irgend einer den kühnsten Unternehmungsgeist bethätigte, mußte sein großes, schließlich auf 68 Foliobände anschwellendes Univcrsallexikon bis zum Ablauf der von den beiden Gleditsch und Fritsch für ihre kleinen und mittlem acht- resp. vicrbändigen historischen Lexika erwirkten Privilegien in Halle und Berlin drucken lassen und konnte es von Leipzig aus nicht vertreiben. Er sollte keine Artikel, namentlich keine Historie», darin aufnehmen, die auch in jenen behandelt wurden. Warum? Hören wir die Eingabe von Thomas Fritschs Erben vom 4. Oktober 1730: weil Thomas Fritsch die Buchdruckerei und Papiermacherci mit schweren Kosten und anfänglicher Gefahr seines Vermögens zuerst in Sachsen und Deutschland, „ohne eitlen Ruhm zu sagen", in die Höhe gebracht; auch seit »uno 1692 über zwei Tonnen Goldes in Leipzig verarbeiten lassen, wodurch mauche Kontribuenten erhalten und in die vier Tonnen Goldes ins Land gezogen worden. Hier stützte sich das Obcrkonsistorium wieder auf den Buchstaben: auf die alte Klausel, daß das privilegierte Buch auch weder extraktsweisc, weder gemehrt noch gemindert, von einem andern gedruckt werden dürfte.'^ Endlich Joh. Friedr. Gleditsch. Sein Kommittent Johann Adam Plener in Stettin setzte bei ihm untervsändlich 1000 Exemplare der Oktavausgabe von Müllers Himmlischem Liebeskuß ein; er ließ von Gleditsch durch Kommissionsvorschuß die Kupfer für das von ihm und Joachim Wilde iu Rostock gemeinsam verlegte Werk herstellen; Gleditsch verweigerte Wilde die Auslieferung der Kupfer, ihn dadurch in „nicht geringen Schimpfs und Schaden" setzend, d. h. ihm den Absatz seines Auflagcteils erschwerend, legte sie den verpfändeten Exemplaren bei und Beziehungen zu Holland. 215 vertrieb sie so. Wilde beantragte Berkaufsverbot bei 50 fl. Strafe; Gleoitsch wurde von der Bücherkommission angewiesen, ihn klaglos zu stellen — und die Angelegenheit war erledigt (1703/4).Auch dem oben angeführten Fall Fritsch-Carvzovschc Erben ähnliche Fälle finden sich in I. F. Glcditschs Geschäftstätigkeit.'" Namentlich, wenn man gewisse Seiten ihres Geschäftsbetriebs hinzu» nimmt, erinnern diese Verleger mit ihrem Unternehmungsgeist und dem erhöhten Werte, den sie auf die technische Seite legten, an die ersten Zeiten des Buchhandels. Wir meinen die starke Pflege, die sie dem direkten — sich also nicht der Messe bedienenden — Verkehr mit weit entlegenen, wichtigen Produktionsgebieten angedeihen ließen. Diese Verbindungen wiesen vor allen Dingen nach Holland. Durch die Gediegenheit seiner Typographie, als Zufluchtsstätte einer in Frankreich unter dem Druck der erstarkenden königlichen Macht und der damit strenger werdenden Eensur verfolgten politischen und neu aufblühenden Memoirenlittcratur, endlich als Sitz systematischen Nachdrucks französischer und auch deutscher Produktion zog Holland Buchschrcibcr, Buchdrucker, Buchverlcgcr und Buchhändler an sich und bedurfte immer weniger der in der Frankfurter Messe verankerten Gegenseitigkeit. Unterstützt von dieser seiner Souveränität und Uucutbchrlichkeit, von den Verhältnissen des Meßtausch- vcrlchrs, der den Holländern immer weniger bot, und dem sie sich zu unterwerfen immer weniger nötig hatten, sowie den Vertricbsansoroe- rnugen der Nachdrücke, die sich immerhin nur verstohlen auf die deutsche» Mcßplätzc wagen konnten, zeigt der holländische Buchhandel einen durchaus modernen Zug. Es fiel ihm durchaus uicht ein, sich in seinem für ihn so hochwichtigen Verkehr mit Frankreich an die Frankfurter Messe zu binden, es wäre auch bei dem Verhältnis der französischen Buchhändler zu dieser unzureichend, hinsichtlich der vielen verbotenen Ware unthuulich gewesen. Die holländischen Offizinen und Buchhandlungen hatten ihre geheimen Kanüle, auf denen sie ihre Schlcichwarcn direkt nach Frankreich einschmuggelten, zunächst die verbotene Origiuallilteratur, dann auch die Produkte des noch einträglicher» Nachdrucksgcwcrbes. Wir bemerken aber auch, daß sie die Äcker des nördlichen Deutschland, uach dem sie ihr ganzer Handelszug wies, selbständig zu bestellen wünschten. Die Waesberge in Amsterdam hatten Buchlüden in Danzig und Königsbergs, 1667 verschafften sie sich ein Privileg zur Errichtung eines freien und 21. M. 227 Akten enthalten aus dem halben Jahrhunden von 1700 bis 1750 22 diesbezügliche Fälle. Darunter befindet sich übrigens auch ein Konfiskationsbefehl, der ein gegen die Augsburgischc Konfession gerichtetes Buch betrifft (Timotheus Casarinus Basilius, „kolitiea Lattwliea", Augsburg bei Matth. Wolf, gedruckt beim katholischen Buchdrucker Joh. Gruber daselbst mit Bewilligung der hohen geistlichen Obrigkeit; verboten Frühjahrsmesse 1732). Dabei waren zahlreiche dieser Fälle, wenn man zusieht, wie sie sich in der Ausführung gestalteten, recht harmloser Natur. Ein einziges mal, in der Herbstmesse 1715, begegnet es, daß das Bücherkommissariat mit einem Gewaltboten, dem Sekretarius und den Zeugen der Stadt Buchladen und Schlafzimmer früh am Morgen „unverhofft überfällt" und das Gewölbe durchsucht. Sonst war das Kommissariat durchaus nicht so hitzig. Ein Nürnberger Buchhändler, der auf der Frühjahrsmesse 1707 einen „Päbst- lichcn Aderlaß" vertrieb, entschuldigte sich damit, daß er ihn nicht selbst gedruckt, sondern von Leipzig zugeschickt erhalten habe; auch habe er höchstens zehn bis zwölf Exemplare mit nach Frankfurt gebracht, und davon habe er nun bloß noch ein einziges gehabt — aber natürlich sofort zerrissen. Er versprach eifrig, künftig ganz gewiß keinen mehr zu verkaufen, auch daheim nicht — in Wahrheit wird er, erfreut, aus das mißliebige Buch aufmerksam gemacht worden zu sein, in Nürnberg nichts eiligeres zu thun gehabt habeu, als nachzubestellen; „womit er, derweilen eben die fach nit von sonderbahrer importantz Ware, climittirt worden". Gerade je mehr wir uns dein Ende unseres Zeitraums nähern, desto vorsichtiger wurde das Büchcrkommissariat im Einschreite» in Sachen der Ecnsur. Es wußte sehr gut, daß es, wenn es das Glück wollte, einem einzelnen Verleger wohl einen empfindlichen Hieb versetzen konnte, daß aber der Absatz des Buchs überhaupt dadurch nur befördert wurde. Zuweilen klingt dabei zugleich eine Rücksichtnahme auf den Buchhandel an. Zur Ostermesse 1739 teilte das Kommissariat dem Kaiser (d. h. dem Ncichshofrat in Wien) mit, daß es in Sachen zweier ärgerlicher die „catholischc Religion anzapfender" Schriften trotz anders lautender allgemeiner Vorschriften nicht mit Ladenspcrrung vorgehen werde, weil dadurch sowohl das Forschen nach Drucker und Autor u. dgl. nur erschwert, als auch für den Besitzer des Ladens (die Endtcr in Nürnberg) zu großer Nachteil erwachsen würde. Es kommt hinzu, daß der Exekutor 15* 228 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmessc bis zum klassische» Litteratnrzeitalter. des Kommissariats, also der Frankfurter Rat, diesem die Pollstreckung erschwerte, wie und wo er nur konnte. Gelegentlich führt unö das verärgerte Protokoll recht anschaulich vor, wie der Magistrat das hohe Kommissariat an der Nase herumzuführen Pflegte. In der Fastenmesse 1703 ließ der Fiskal den Rat ersuchen, alle vorhandenen Exemplare der 1701 in Nürnberg erschienenen neuen Auflage eines Psaltcrbuchs mit Vorbehalt der verwirkten Strafe zu konfiszieren, weil es im Widerspruch zu den kaiserlichen Konstitutionen und dem Privilcgtenor („nichts dem Instrumenta ?aeis undt Religionsfrieden zuwiderlaufendes"! der katholischen Religion injuriose und an sich ärgerliche Summarien enthalte. Der Rat nahm das Ersuchen „kaltsinnig ahn" und ließ dem beklagten Verleger Zeit, „sich davonzumachen". Das Kommissariat berichtet darüber an den Reichshofrat nach Wien. Am 7. Juli wird dem Magistrat ein kaiserliches Reskript insinuiert: daß alle auffindbaren Exemplare des Psalterbuchs aufzusuchen und einzuziehen seien. Am 27. August erneuter kaiserlicher Befehl: zu berichten, wie dem Reskript vom 7. Juli nachgelebt worden sei. Am 17. September begibt sich der Kommissariatsnotar in den Römer zum altern Herrn Bürgermeister. Er erhält den Bescheid: der Stadtschrciber, der die betreffenden Schreiben verwahre, sei gerade nicht zur Hand; er möchte sich andern Tags wieder herausbemühen. Am 18. September stellt sich der Notar wiederum ein. Der Bürgermeister bescheidet ihn: er müsse die Sache morgen erst bei Schultheiß und Schöffen vortragen. Am 19. September erscheint der Notar zum dritten male. Man läßt ihn zunächst „lange verweilen". Endlich läßt der Herr Bürgermeister ihn vor und erklärt bedauernd: man wisse nicht, was das für Summarien wären, sie wären ihnen derweil abhanden gekommen; der Notar möchte doch die Güte haben, sie wieder hereinzubringen. Der Notar verschwindet und tritt alsbald mit den Papieren wieder auf. Leider war die „Zeit allbereit verflossen", sodaß er auf den andern Tag bestellt werden mußte. 20. September. Der Notar tritt seinen gewohnten Gang zum Römer an, nunmehr zum fünften male. Er erhält die Resolution: Schöffen und Rat hätten beschlossen, die Psaltcrbücher aufsuchen und konfiszieren zu lassen. Man habe damit den Frankfurter Buchhändler Thornhöffer und den Gcrichts- boten beauftragt. Der Notar geht ab. Der 21. September bricht au, geht hin, neigt sich seinem Ende zu, und alles bleibt still. Der Notar Der Frankfurter Rat unterstützt den Widerstand gegen die tais.BÄchcrkommission. 229 erkundigt sich. Antwort: Thornhöffcr, durch Meßgeschäfte verhindert, sei leider nicht gleich bei der Hand und zu finden; man habe es derhalb bis zum 22. verschoben. War es ein Wunder, daß am 22. Thornhöffcr und der Gerichtsbote berichteten: bei Fclßeckers Bedienten sei weder in Laden noch Logament ein Exemplar zu finden? „Welches mir dann," berichtet der Notar, „von offterwehntcn Hrn. Bürgermeister, umb solches bcy dem Löbl. LoiumiZsariat. nebst ot?6i'irung ihrer bereitwilligen Diensten Zu hinterbringen anbefohlen worden." Aber wenn ein solcher Rückhalt am Magistrate auch nicht bestanden hätte: in mehr als einem Falle heißt es, daß der Ratsaktuar schlechterdings nichts gefunden habe, einmal sogar: „wie leider mehrenteils". Oder waren auch dabei die „bereitwilligen Dienste" des Magistrats im Spiele? Wurden die Buchhändler aber wirklich gestellt, dann ist es zuweilen ergötzlich, wie sie sich herauszureden und sogar mit Anstand die Gefahr eines Meineids zu umgehen verstanden. Zur Fastcnmesse 1720 wurde wiederum der Buchdrucker Eberhard Henrich Lmnmert aus Gießen wegen des für Se. päpstl. Heiligkeit und katholische Religion anzüglichen Schriftchens ,,?g.M 00 sl. Unkosten schon vor der Privilegierung beendet gehabt hätten, was für Frachtkosten er zur Spedition nach Frankfurt aufgewendet habe u. s. w. Entgegen dem kaiserlichen Entscheid (wie das die Büchcrlommission in mehreren Fällen zu gunstcn des Buchhandels gcthan hat) hatte sie sogar inzwischen den privilegierten Verlag — dic Mcuchucrin in Köln — wieder einmal mit väterlichem Vorhalt der Billigkeit und des Schadens, der dem ersten Verleger zugefügt werde, dazu zu bestimmen gesucht, den Metternichs ihre Exemplare zum Druckkostcnprcisc abzunehmen; der Versuch scheiterte an der übertriebenen Forderung der Meuchnerin. Wir werden auf Fälle einer noch viel stärkern Vergewaltigung des Verlagsrechts an eigentümlichen Büchern durch den Rcichshosrat, wie sie in den beiden letzten Jahrzehnten unseres Zeitraums hervortrat, im Das Pflichtexcmplarwescn in Frankfurt a. M. 233 Zusammenhange mit der Schilderung derjenigen Seite des kaiserlichen Bücherregals zurückkommen, die im Unterschiede zur Handhabung des Ecnsur- und Rcchtsschutzwesens die eigentliche und Hauptauellc der Belästigungen der Buchhändler auf dem kaiserlichen Meßplatz war: der Handhabung des Pslichtexcmplarwcscns. ' Es handelte sich dabei besonders um die Abgabe von drei Exemplaren aller zur Messe gebrachten neuen Werke, gleichviel, ob Verlags- oder Kommissionsgut, „ein Sortiment", wie Joh. Ludw. Glcditschs Diener es nannte; eine Abgabe, die von keinem andern Meßgut gefordert wurde. Der Betrag erhöhte sich dadurch, daß für je ein Exemplar die Post- fraukatur uach Wien mit 1 Groschen pro Pfund verlangt wurde (während die Buchhändler die Bücher viel billiger dahin befördern konnten). Neu war die Forderung nicht; sie war zuerst im Jahre 1608 aufgetreten, gleich damals, obschon noch nicht drei Exemplare verlangt wurden, sondern erst ein Exemplar, von allen Buchhändlern, von Kur- sachscn und vor allem Kurpfalz lebhaft bekämpft. Man hatte aber mit Zähigkeit an ihr festgehalten und sie sogar auf drei Exemplare gesteigert. Die Leipziger sagten jetzt, früher sei es nicht besonders streng damit genommen worden; man habe den Büchcrkommissar durch die Hingabe einiger Kleinigkeiten zu befriedigen gesucht oder zu befriedigen gewußt. In der That tritt um die Wende des 17. Jahrhunderts die Pflicht- cxcmplarnot noch verhältnismäßig wenig hervor. Als 1702 der Rcichs- hofrat die noch ausstehenden Pflichtexemplare einzuziehen befahl, handelte es sich noch bloß um vier Fälle, und in dreien davon wurden die Exemplare anstandslos nachgeliefert; in dem vierten wnrde von Wien aus Arrestierung des Verlags oder Sortiments verhängt. Die Designation des NeichöhofratSagcnten FabriciuS verzeichnet freilich fünf Buchhändler (aus Amsterdam, Wolfcnbllttcl, Regensburg, Augsburg und Leipzig) mit nenn rückständigen Büchern; das Kommissariat erklärte, von wcitcrn ausstehenden Büchern nichts zu wissen. Das Protokoll der Frühjahrsmesse 1704 erklärte, man könne mit der Lieferung der Pflichtexemplare soweit zufrieden sein: nur bei den Kontinuationen würden Privilcgcmf- druck und Pflichtexemplare gewöhnlich vergessen und nicht geleistet. Auch zur Herbstmesse 1709 heißt es noch, daß nur „dann und wann sich nnch einige moi'08i unter denen Buchführern befänden, welche mit schuldiger Lieferung der Dxemxlaricn an sich hielten und öfftcrs mit vielen An- 2Z4 5. Kapitel: Leipziger Büchermessc bis zum klassischen Litteraturzeitalter. mahnen und allein Ernst müßten dazu ahngehaltcn werden". Freilich macht sich auch schon damals stärkerer passiver, ja offener Widerstand, dies besonders seitens der Holländer, bemcrklich. Von der Herbstmesse 1701 hatten die ausländischen Buchsiihrcr „zum Thcil !:obwohlen mann Sie disorts ihrer schuldigkcit ernstlich erinnert, :j dannoch sich ganz hcimblich vnd stillschweigend ohne einige Entrichtung derer Lxeru- xllrrien, wiedcrumb hinwcgbegcbcn," und Huguetan von Amsterdam hatte sich nicht gescheut, der Kommission vcrmcsscntlich zum öftern zu vernehmen zu geben: „er wäre dem Kaiser von den Büchern, die er nach Frankfurt in die Messe zu bringen Pflege, nichts schuldig!" Auch Nürnberger, Kölner und Frankfurter Verleger zeigten sich nicht nur trotz öfterer Erinnerung saumselig, sondern lieferten die Exemplare „fast muthwilligcr weiß in vilipenclium dcro Kayscrl. Bücher Lowwis- sariats" nicht ab (Ostern 1703). Immerhin müssen die Verbrecher noch leicht zu überschauen gewesen sein, wenn die Bücherkommission 1707 angewiesen werden konnte, sich wegen dreier nicht vcrgabtcr Artikel eines Nünbcrgcr Verlegers an den dortigen Rat zu wenden. Etwa mit Beginn des zweiten Jahrzehnts nehmen die Dinge ein anderes Gesicht an. Die Verzeichnisse der Restanten nehmen an Umfang bedenklich zu, und die Herren werden samt und sonders nicht nur saumselig, sondern „saumselig uud halsstarrig" genannt. Es waren drei Buchhändler aus Leipzig, je zwei aus Halle und aus Nürnberg und je einer aus Hamburg, Hannover, Ulm, Augsburg und Langenberg. Und es kam jetzt System in das Verhalten der Buchhändler. Fritsch und die Lauckisch'schcn Erben aus Leipzig (oder vielmehr beider Bediente) und Tauber aus Nürnberg hatten „auch so gar sich nit gescheut, die übrige zu inlimiclircn und von Lieferung der Exemplare abwendig zu machen; zugcschwcigen," setzt der Bücherkommissar hinzu, „daß selbige die geringste Bogen in der güete geliefert sondern ich habe alles mit größter Mühseligkeit und schärpfester Erinnerung gleichsnmb von Ihnen hcrcmspreßeu und erzwingen müssen". Es verdient angemerkt zu werden, daß die Bücherkommission darin nur als Werkzeug thätig war und dem Reichshofrat damals wiederholt nahegelegt hat, den Bogen nicht allzu straff zu spannen. Es betraf dies besonders die Abgabe der Pflichtexemplare von Neuauflagen und von nichtprivilcgicrten Werken. Als Zuuner aus Frankfurt a. M. 1702 mit Bezug aus die schweren Kosten, den langsamen Absatz und Das Pflichtexcinplarwesen in Frankfurt a. M. 235 die noch vorrätigen Exemplare der ersten Auflage von Ettmüllers opei'-i, mecliea in Folio darum bat, bei der jetzt sich nötig machenden Erneuerung des Privilegs mit der Abgabe von Pflichtexemplaren verschont zu werden — mit dem Zusatz: „umb so mehr alß bißhero in dergleichen Fällen es also gehalten worden", wurde sein Gesuch vom damaligen Büchcrkommissar Volkmar befürwortet. In den Jahren 1709 und 1710 traten dann Volkmar (bis 1709) und Hohfeldt (1710 bis ca. 1730) nicht nur betreffs eines einzelnen Falles, sondern grundsätzlich für eine mindestens zeitweilige Erleichterung ein. Waren das doch die Jahre, in denen zum ersten mal im 18. Jahrhundert die Buchhändler ihre Beschwerden über die Forderung von Pflichtexemplaren auch von unprivilcgicrtcn Büchern, mit einem Worte von jedem beliebigen neuen Buche, das nach Frankfurt gebracht wurde, gründlich aussprachen. Sie erklärten (Frühjahrsmesse 1710): erstens seien mehrentcils die Prinzipale nicht da, und könnte man sich schon deshalb auf die angeblich schuldige Ablieferung von Exemplaren nichtprivilegiertcr Bücher nicht einlassen; zweitens sei von Büchern, die nicht im Meßkatalogc stünden, niemals etwas gegeben worden, besonders da man davon zuweilen nur zwei bis drei Exemplare in Kommission nach Frankfurt bringe und es doch nicht eigener Verlag wäre; drittens: sollten sie weiter Exemplare unterschiedslos von allen neuen Büchern, die sie für sich oder in Kommission nach Frankfurt brächten, abliefern, so wollten sie lieber die Frankfurter Messen meiden. Man werde beim Kaiser supplizicrcn. Damit dachten sie freilich ganz an die falsche Stelle. Im Gegenteil, das Büchcrkommissnriat war es, das schon im Jahre 1709 dort vergeblich für sie vorstellig geworden war. Der Kommissionsaktuar bemerkt zu der eben angeführten Buch- händlercrklärnng, er habe, da ja schon Volkmar 1709 diesbezüglich vorstellig geworden und also vielleicht auf einige kaiserliche Restriktion zu hoffen sei, es „biß aufs einlangender nndcrwcitc kaiserl. Verordnung" dabei bewenden lassen. Die Verwendung sowohl Vollmars 1709 wie Hohfeldts 1710 war freilich einigermaßen sonderbar. Die Forderung der Pflichtexemplare von privilegierten Büchern, sagte Wollmar, sei ganz in der Ordnung; darüber führe auch niemand Klage. Dieselbe Forderung aber von unprivilcgicrtcn Büchern sei ein „altes Aruvaiueii", das die Kommission bereits lmun 1686 eingebracht habe, und die Buchhändler ließen sich immer wieder verlauten: sie wollten licbcr die Frankfurter 236 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmessc bis zum klassischen Litteraturzeitalter. Mcssc meiden. Er schlug deshalb vor, daß zwar mit Einforderung der dem Meßkatalog einverleibten unprivilcgicrtcn Bücher „continuirt, auch deren Lieferung ernstlich gesonnen" werden solle, mit „Zwang und Lxsentions Mitteln" aber mindestens in gegenwärtigen schlimmen Kricgszeiten, in denen Frankfurt von auswärtigen Buchhändlern immer dürftiger besucht werde, bis auf bessere Zeiten zurückzuhalten. Noch deutlicher schlägt dieselbe Richtung der Vorschlag Hohfcldts vom 30. September 1710 ein. „Vaß aber die vnxrivzlssirtc betrifft, so finden Wir keinen Weeg, Wie dermahlcn ohne nachtheil des hicßigen Buchhandels, welcher ohne dem iu mercklichcn abgang gekommen, hcrcntgcgcn yc länger ye mehr sich nacher Leipzig zihet, so genav Vndt streng darauff gehalten, Vndt gegen die rnorosos via executing könne Verfahren werden, sondern Will Vnßcrn allcruntcrth. dafürhaltens nothig seyn, daß biß zu beßern Zeitten in ettVaß nachgesehen, indcßen aber doch mit glimpf bey einen oder anderen, Wo eS sich füglich thun laßet, Vndt sine strsxiw re^lis sxöeutionis geschehen kan, auff die lifferuug gedrungen werde." Mit andern Worten also: von den Dummen sollten die Exemplare eingezogen werden, wer sich aber nicht ducken wollte, den sollte man laufen lassen. Ein Punkt, der die deutschen Buchhändler noch besonders ausbrachte, war der, daß die Holländer auf Jntercession ihres Wiener Gesandten von der Abgabe der Pflichtexemplare von nnprivilcgicrten Büchern befreit wurden. Im Jahre 1715 kamen die Deutschen deshalb beim Büchcr- kommissariat um „kräftigste Manutcncnz" der kaiserlichen Privilegien ein, und die Kommission gab die Beschwerde mit der Bemerkung „zu reiflicher Überlegung" nach Wien, daß nicht ändernden Falles der völlige Rnin des Frankfurter Buchhandels zu befürchte»? stehe. Wir dürfen uns die Zahl der Privilegien, die der Beherrscher des heil. röm. Reichs deutscher Nation ausstellte, durchaus nicht zu groß vorstellen. In den Frühjahrsmessen der Jahre 1743 und 1744 sind 36 und 32 kaiserliche Privilegien (für 16 und 28 Buchhändler) iusiuuiert worden; wovon übrigens, um das gleich hier zu bemerken, auf den Norden nur 10 und 4 Privilegien (von 7 und 4 Buchhändlern) kamen. Die Anzahl der privilegierten Bücher, von denen Pflichtexemplare abgeliefert wurdeu, waren in den ersten vier Jahrzehnten des Jahrhunderts jedenfalls viel geringer, uud mit dem zweiten Jahrzehnt sinkt ihre Zahl sowie die der unprivilegiertcn Pflichtexemplare sichtlich herab. Wurden Dns Pflichtcxcmplarwcscn in Frankfurt a. M. 237 in den Frühjahrsmessen des Jahres 1698 die Pflichtexemplare von 14 privilegierten und 119 unprivilegiert.cn, des Jahres 1705 von 10 privilegierten und 107 unprivilcgicrten, des Jahres 1708 von 12 privilegierten und 102 unprivilcgicrten Artikeln abgeliefert, so in den Frühjahrsmessen der Jahrc 1712, 1716 und 1717 nur von je 7 privilegierten und von 80, 71 und 82 unprivilcgicrten Artikeln. Die Zahl der zu den Herbstmessen abgelieferten Exemplare beträgt immer etwa die kleine Halste, zuweilen auch nur ein Drittel und uoch weniger von der Gesamtzahl der zur Ostermessc desselben Jahres abgelieferten. Der Norden tritt dabei, wie die folgende Übersicht zeigt, außerordentlich stark zurück. Die vereinzelt vorkommenden holländischen Verleger sind dem Südeu zugezählt. Zahl der Buchhändler, die »ach den Protokollen des kaiserl, Büchcrkommissariats in den Frankfurter Frühjahrsmesse» Pflichtexemplare abgeliesert haben von privilegierte» Büchern: von unprivilegicrteu Büchern: überhaupt: davon ans Norddeutjchland: überhaupt: davon aus Norddeutfchland: 1698 9 1 29 7 1702 11 1 37 8 1703 5 2 18 3 1704 8 1 26 5 1705 7 1 27 9 1708 9 2 25 7 1710 11 3 30 6 1712 5 1 26 3 1713 10 20 2 1716 5 2 20 5 1717 7 21 3 1719 3 13 3 1722 11 1 19 2 1725 6 1 16 1 1732 10 33 S 1733 16 32 2 1733 11 1 37 4 1739 19 1 36 4 1740 19 3 39 5 Wie im zweiten Jahrzehnt des Jahrhunderts gegenüber dem ersten, so nahm im dritten gegenüber dem zweiten die Zahl der abgelieferten Exemplare ab. Wurden in den Frühjahrsmessen der Jahre 1710 und 1717 an Pflichtexemplaren 96 und 89 abgeliefert, so in den Jahren 1719, 1722 und 1725 nur 49, 51 und 47. Frankfurt war unaufhaltsam auf dem Wege, aus dem deutschen Büchermcßplatz zu einem 2Z8 5. Kapitel: Leipziger Büchermcsse bis zum klassischen Litteraturzeitalter. süddeutschen Markt und Kommissionsplatz zu werden. Den Norddeutschen konnte diese EntWickelung nur willkommen sein; sie mußten sich aber auch je länger je mehr fragen, wie lange sie sich unter solchen Umständen noch in Frankfurt schikanieren lassen sollten. Die Süddeutschen dagegen verloren in der Frankfurter Messe die in ihrem Gebiete gelegene Buchhandelscentrale Deutschlands. „Frankfurter, Nürnberger und andere in denen Oberen Reichs Ereyßen geseßene," schreibt die Bücherkommission 1719, „beklagen sich ohnedem, daß der sonsten zu Franckfnrt in tloi' gestandene Buchhandel gantz abnehme und von danncn nacher Leipzig gezogen werde." Dabei spricht zweifellos auch das für die gesunkene Bedeutung des Frankfurter Büchcrverkehrs und die Geringfügigkeit des dortigen Umsatzes, daß die großen norddeutschen Handlungen dort nur durch ihre Diener vertreten waren. Von I. F. Glcditsch, Thom. Fritsch, Weidmann und Lanckischs Erben wissen wir, daß sie seit der Wende des 17. Jahrhunderts die Frankfurter Messe nicht mehr personlich zu besuchen pflegten, ebenso z. B. von Elers, der den Büchervertrieb der Buchhandlung des Halleschcn Waisenhauses leitete — obgleich diese zu den norddeutschen Firmen gehörte, die die Verbindung mit Frankfurt am längsten und festesten aufrecht erhielten. Von Fritsch heißt es 1704 sogar, daß er „auch dermahlen keinen Buchladen" in Frankfurt habe. Als süddeutscher Büchermarkt war dabei Frankfurt nicht im Rückgang. Vier Jnsinuationsprotokolle aus dem dritten und dem Beginn des vierten Jahrzehnts geben folgendes Bild: Unterschriften au Frankfurter Jnsinuationsprotokollen: Süddcutschland Holland Norddcutschland 1720 29 7 1725 47 2 6 1730 56 3 7 1732 60 4 10 1736 60 1 8 Je mehr sich aber die Klagen häuften, und je „hartnäckiger" namentlich die norddeutschen Buchhändler zu werden drohten, desto hartnäckiger wurde auch der Reichshofrat im Drängen auf Einliefcrung der Pflichtexemplare. Vom Bücherkommissariat ging dieses Drängen, wie wir wissen, nicht aus; dafür hatte es andere, auf die Beherrschung des Meßkatalogs in preßpolizeilicher Hinsicht gerichtete Absichten. Tief gekränkt meldet Höh- Meßbesuch und Pflichtexemplarwcscn in Frankfurt a. M. ZZ9 fcldt 1725, daß sich der Frankfurter Magistrat „mit Vorbeigehung seiner Wenigkeit" die alleinige Kognition des Meßkatalogs anmaßen wolle. Der Meßkatalog gehöre „hauptsächlich zum Regale des Bücher- tommissariatS", der Bücherkommissar sei deshalb jedesmal zur Einrichtung des Katalogs zuzuziehen und der Magistrat anzuweisen, die Büchertitel vor dem Drucke zuerst an den Bücherkommissar einzureichen: die ein- und ausheimischcn Buchhändler aber sollten, in Betracht der vielen herauskommenden verdächtigen und kalumniöscn Traktütlcin, ihre ballenweise beschriebene überschickendc Bücher regelmüßig zuerst unmittelbar dem Bücherkommissar zur Msiticrung zur Verfügung stelle». Auf solche Gedanken ging der Reichshofrat denn freilich nicht ein. Er begnügte sich mit der Einschärfung des Befehls, daß, bevor die Pflichtexemplare beim Kommissariat abgeliefert und die Wiener Empfangsscheine daselbst vorgezeigt seien, kein privilegiertes Buch verkauft werden dürfe (18. Juli 1713; erneute Forderung der Pflichtexemplare 12. Sept. 1718) und mit stärkcrm Drängen auf Nachlieferung der rückständigen Exemplare. Wie es ihm dabei freilich erging, das mögen ein paar Beispiele aus dem Jahre 1720 lehren. Bei den einzelnen Nummern seiner „Vssigimtio derer Zu lieffcrn noch ausstehenden Büchern" finden sich die folgenden Bemerkungen: Dieser nahm findet sich weder in denen eatalvAis noch proweoU; hicvon will selbiger nichts wißen; ist davon weder ein LxsmMr noch das Kays, Privilegium Zum Vorschein kommen; dieser Buchhändler ist gantz unbekannt; giebt vor, daß er durch seinen Kenten die Lxem- Mrig. bereits eingeschickt habe; lcmth xrotuoeoll 1712 geliefert; wahre Vermählen abwesend, soll ein Verdorbener Mann sehn, auch alhier nit bckant (Wolfgang Schumacher); kombt gar langsam ahnhero löst sich nicht Viel sehen (Daniel Walder von Augsburg); sind die Lxsmplarig. Ahngcbcn nach durch Agenten ^nno 1716 gelicffcrt; dieser (Karl Jos. Bcneard von Dillingen und Augsburg) hat seinen Verlag dieses Buchs ahu einen Buchhändler von Jena Bielcke verhandelt selbiger hat fallirt; dieser Nahm ist gar nicht bckant (Raymundus Pfintzing); nit bckant (Joh. Ludw. Lang); davon ist kein piivileZinw Zum Vorschein komm; hat seinem ahngcbcn nach die DxemMrm durch seinen Kenten geliefert. In einer andern Designation von demselben Jahre heißt es in fünfzehn Fällen: sud praslo, nonäum ereclitur iwxressus, ueeckum imprsssus; in sechs Fällen: tusrs ti^äiw, traMü per ^Zentsm; in drei Fällen: 240 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmcssc bis zum klassischen Littcraturzeitalter. ad Äliciuidus annis non aäkuit (Damm aus Köln), abtuit, (Thom. Fritsch) N6mo sx illg. xarte eoinMruit (Kempten); in zwei Fällen: ills autor non eonstat in xrotlweollo nee eatalogo, autor uon repöiitur; endlich' heißt es: xrivi1soi„n2 nuiuiuam aüuue eowxarnit; äieit, non na- ^vivilkgiuni; non eoruvaruit; cks ose piivilöZio ninil ackuue innotuit; adkuit, nidil eonstat 6s xiivilsUv (I. F. Gleditsch); nonäum iwpisssus nsc^uö urivile^iurn aädue eomMruit. Wir sahen, daß in den zwanziger Jahren die Zahl der abgelieferten Pflichtexemplare abermals bedeutend sank; die Jahre von 1719 bis um 1730 bezeichnen den Tiefstand des Pflichtcxcmplnrwcsens, aber auch den Hochstand der offenen Widersetzlichkeit der Buchhändler, besonders der norddeutschen. Zunächst setzte sich im Jahre 1719 der damalige Adjunkt des Kommissariats Ludwig de Chauxe (der jedesmalige Kommissariatsadjunkt war designierter Nachfolger des Bttchcrkommissars) hin und verfaßte auf eigene Fanst ein „?i'o,i,eet., wie das Loiuwissariat in bcßcrn Staudt Zu bringen", reichte es auch beim Rcichshofrat ein. Er schlug die Erneuerung der alten Reskripte von 1685, 1686 und 1688 vor; die Verhütung des Nachdrucks privilegierter Schriften durch Spczialrcskript; die Verhütung des Nachdrucks unprivilegiertcr Schriften dadurch, daß, wer einen solchen Nachdruck vorhabe, sein Vorhaben rechtzeitig dem Kommissariat mitzuteilen und dieses den Originalverlegcr davon zu benachrichtigen und zwischen beiden zu vermitteln hätte; er wünschte Vorschrift darüber, wie zu verfahren sei, wenn Nichtdcutschc Originale im Reiche erschienener unprivilegicrter Nachdrucke (oder Konkurrcnzdrucke) nach Frankfurt brächten; er fragte an, ob es bei der die Reichsdeutschen verstimmenden Befreiung der Holländer von der Lieferung der Pflichtexemplare von unprivilegicrtcn Blichern bleiben solle; er schlug in Hinsicht der Eensur weiter vor: Erneuerung des Verbots der Einfuhr ärgerlicher Bücher nach Frankfurt und Einlicferung der Pflichtexemplare gleich zu Anfang der Messe, damit das Kommissariat ärgerliche Schriften beizeiten verbieten könne; weiter sollten alle Buchhändler verpflichtet sein, die Titel ihres nach Frankfurt kommcndeu Verlags (auch in neuer Auflage) iu den Mcßkatalog zu setzen; und endlich verlangte der zukünftige Büchcr- tommissar (er wurde es zu Beginn der dreißiger Jahre), daß die Pflichtexemplare der Werke, deren Verleger nicht nach Frankfurt kamen, von den Kommissionären zu leisten seien, sondern daß jeder in Frankfurt Plan einer Reform der kaiserlichen Bücherkommission. 241 cmwcscndc Buchhändler von jedem bei ihm befindlichen Buche, gleichviel ob er es durch Tausch oder Kauf an sich gebracht oder in Kommission habe, ein Exemplar liefere. Es waren Vorschlage eines jungen Heißsporns; zum Teil in schönem, aber eben allzu schönem, d.h. die realen Verhältnisse allzu leicht nehmendem Idealismus gedacht; zum Teil in rcichshofrätlichcn Bahnen cinherfahrend, vor denen Hohfcldt und Wollmar noch jederzeit abgemahnt haben. Das Büchcrkommissariat, d. h. der zur Kaiserlichen Bücherkommissiou konstituierte Kaiserliche Neichsfistal am Kammcrgcricht zu Wetzlar (damals Franz Andreas v. Emmerich) und der Büchcrkommissar (Hermann Andreas Hohfeldt) hatten das Projekt zu begutachten. Sie fanden die Erneuerung der 1680er Patente unnötig, weil sie mcssentlich an der Thür des Kommissariats ausgehängt wurden, es könnte sich nur um ein neues Patent handeln. Ein besonderes Verbot des Nachdrucks privilegierter Bücher war nach ihrer Ansicht ebenso unnötig, weil dieser Nachdruck sowohl in den genannten Patenten als in jedem Privileg verboten wurde. Was den Nachdruck unprivilegicrter Bücher betrifft, so erklärt die Kommission bcmcrkenswerterweise, daß sie sich „nit Zu criuncrn wiße, daß hierüber jemahlcn förmliche Klag eintomen wäre". Außerdem sei der diesbezügliche Vorschlag aber auch unpraktikabel. Denn erstens würden sich die Holländer, die am meisten schadeten, nicht darum kümmern. Zweitens würden sich auch „in Jhro Kayßcrl. Mayst. Erblonden viele Bcschwehrnüßen dabcy hcrfür thun": eine Bemerkung, die eine in Wien nicht mißzuvcrstchende Spitze in sich barg: denn schon im Jahre 1710 hatte die Kommission den Kaiser ersucht, Verordnung zu thun, daß weuigstcus diejenigen Bücher, auf welche Rcichsbuchhändlern für die Erblande Privilegien erteilt worden seien, in diesen nicht nachgedruckt werden sollten, und 1712 hatte sie wiederum berichtet, wie darüber von den Rcichsbuchhändlern schon mchrmalcn geklagt worden sei. Drittens sei der, der einmal nachdrucke, auch zu falschen Angaben kapabcl (daß er sein Vorhaben mitgeteilt, aber keine Antwort erhalten habe und dcrgl.). Im übrigen freilich stand die Kommission dem Vorschlage deshalb unfreundlich gegenüber, weil sie davon eine Beeinträchtigung der Bedeutung der Privilcgeinrichtung befürchtete. Auf jeden Fall, meinte sie, dürfe der Vorschlag nur auf Bücher von Konsideration, die der Verleger vom Autor mit großen Kosten erhandelt oder sonst oneross an sich gebracht habe, beschränkt sein: „obwohlcn auch dergleichen Verleger ihren solchen falls Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 16 242 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmesse bis zum klassischen Littcraturzeitalter. leidenden Schaden sich guten theils selbsten bcyzumcßcn hätten, daß sie sich Ew. Kayßerl. Mayst. Milde mit bedienet und umb einige geringe Kosten und KxewMi'ieii Zu crspahrcn sich nit mit einen ?rivi1sM imursssorio versehen haben." Über die Frage, ob die Ausländer ihre in Deutschland nachgedruckten („auch gedruckten") unprivilegicrten Originale auf die Frankfurter Messe bringen dürften, ist die Büchcrkommission sehr verwundert. Sie dürften es selbstverständlich; das erfordere das freie Mcßkommcrz. Die Holländer werden von der Kommission sehr mit Sammethandschuhen angefaßt. Die Leistung von unprivilcgierten Büchern sei ihnen ja eigentlich ebenfalls angcsonncn, der Kaiser habe aber nur befohlen, „dißfallS mit guter umnier und nicht cie ri^ore et Executive zu verfahren". Die Holländer hätten sich aber auch der Leistung gemeinschaftlich geweigert und mit Verlassen der Frankfurter Messe gedroht; und aus dem lctzteru Grunde hätten anno 1662 die Frankfurter selber den Magistrat gebeten, die Exemtion der Holländer in Wien zu befürworten. Da aber die Buchhändler Frankfurts und Nürnbergs und überhaupt der obcrn Kreise sich ohnedem über die Abnahme des Frankfurter Buchhandels und seinen Übergang nach Leipzig beklagten, so möchte es wohl allerdings angezeigt sein, die Holländer durch die Kommission in der Güte dahin zu vermögen zu versuchen, „daß ein jeder nach vroi>ort,icm seines Verlags, ein gutes bcrühmbtcs Buch für die Kayscrl. Lidliotuee tiefere". Eine Erneuerung des Verbots der Einfuhr ärgerlicher Schriften wurde angesichts der zahlreichen seit sechzig Jahren ergangenen Verfügungen, speziell des Mandats vom 18. Juli 1715, für überflüssig gehalten. Von verbotenen Schriften Exemplare eingeben lassen — welche naive Vorstellung! Die Buchhändler „scyn nit so einfältig". Es ist alte Erfahrung, „daß Vnß keines davon unter äugen kommt, wann nit auf erhaltene Kundschafft durch frcmbde unbckante Personen Nachfrag thun und dieselbe ein kaufen laßen". Die Ablieferung der Pflichtexemplare gleich zu Anfang der Messe könne, wie die Buchhändler selbst schon 1662 ausgeführt hätten, „nicht allemahlen und von allen odsei virt" und ihnen deshalb unmöglich zugemutet werden. Die nicht eingelieferten Exemplare sollten nur notiert werden, um in der nächsten Messe („wenn nötig" exekutiv» nachgefordert zu werden. Ein neues Reskript darüber hielt das Kommissariat ebenfalls für unnötig; die Vorschrift ist oft genug und noch zuletzt im Ostermeßkatalog bekannt Plan einer Reform der kais. Bncherkommission. Pflichtcxcmplarwcscn. 243 gemacht worden. Eine Verordnung über die Verpflichtung, allen nach Frankfurt kommenden Verlag in den Meßkatalog zu setzen, erschien auch der Bücherkommission nützlich und notig. Hinsichtlich der Leistung eines Exemplars von allen, auch Sortiments- und Kommissionsbüchcrn jedes Buchhändlers dagegen nimmt sie sich wieder aufs energischste der Interessen des freien Handels an; sie nennt diese Warcnsteuer „ohnbillig und dem frcycn Meß Lowmsrcio Zuwider". Fürchte man, daß, wenn die Exemplare nur von Verlagsgut gefordert würden, der Buchhändler sich der Ausflucht bedienen konnte: dies und das Buch sei nicht seines Verlags, so könne man ihm den Eid zuschieben. Ihrerseits aber schlägt die Bücherkommission zu Erhöhung ihres Ansehens einen bessern locus Low- mi88g,rig.w8 vor: über den, wie er so despektierlich sei, das Kommissariat schon 1686 geklagt habe. Zu Beginn der zwanziger Jahre kam es, nach so manchen kleinen Scharmützeln, zum ersten großen Zusammenstoß zwischen Buchhandel und kaiserlichem Buchrcgiment. Er ging von den Leipzigern aus, und sie standen an der Spitze eines systematischen Widerstandes. Der unglückliche Frankfurter Meßkatalog, der „kaiserliche", wenn wir im Geiste des Bücherkommissariats reden wollen, war es, in dessen Geschick sich die Wirkungen dieses Widerstandes äußerlich abzeichneten. Man weigerte sich, das eine Pflichtexemplar (von allen, auch un- privilegicrten Büchern, und bei jeder Auflage) an Kurmainz abzuliefern. Das war ebenfalls ein altes Spezialgravamcn: schon den 7. August 1677 hatte ein kaiserliches Reskript säumiger Lieferung gegenüber gerade diese Verpflichtung neu eingeschärft; im Jahre 1704 erklärten ein Kölner und zwei Frankfurter Buchhändler, an Kurmainz lieferten sie grundsätzlich nicht, sie hätten ihre Wiener Exemplare abgeliefert, und mehr zu leisten seien sie nicht schuldig. In den zwanziger Jahren wurde dieser Widerstand so arg, daß sich Kurmainz deshalb unmittelbar an den Kaiser wandte (11. November 1722, 30. März 1726 und Dezember 1727). Man ließ ferner, um die behördliche Übersicht zu erschweren, die Privilegien öfters nicht mehr insinuieren; das Kommissariat mußte deshalb den Rcichshofrat ersuchen, ihm regelmäßig Spezifikation der erteilten Privilegien zugehcu lassen zu wollen. Und endlich: man setzte die Büchcr- titel nicht mehr in den Meßkatalog. Die erste Klage darüber ertönt im Jahre 1719. Empört berichtet das Kommissariat, wie die Leipziger 1K* 2^4 5. Kapitel: Leipziger Büchermessc bis zum klassischen Littcraturzeitalter, Buchhändler Weidmann und Stock dadurch „das kaiserliche Regale zum höchsten gekränkt" hätten, daß sie sich unterstanden hätten, ihre besten Verlagsartikel in die wöchentlichen Frankfurter Zeitungen einsetzen zu lassen, ohne sie ihrer Schuldigkeit nach dem Mcßkatalog einzuverleiben, und nun behaupteten, sie wären davon auch keine Exemplare zu leisten schuldig. Im Jahre 1723 ist dann von der „Bösen Übel hergebrachten gewohnhcit" der Buchhändler die Rede, daß sie „die Beste Bücher zurück behalten, und die schlechte aä LawloZuiu bringen". Nichtprivilegierte und nicht in den Katalog gebrachte Bücher, daneben auch neue Auflagen: davon wollte man sich eine Leistung nicht gefallen lassen. Auch Kurmainz schrieb schon 1722 an seinen Wiener Residenten, wie „besonders Von denen ohnpiivilsgirten undt auch in keinem LawloAum gebrachten" Büchern in den beiden letzten Messen „fast Kein LxewMr mehr gegeben". Und wir sahen schon, daß es die Buchhändler bei so passiven Mitteln durchaus nicht bewenden ließen, sondern eine über die Abgabe von fünf Pflichtexemplaren von privilegierten Büchern nach Wien hinausgehende Leistung offen verweigerten. Alles indessen, was man in dieser letztern Richtung bisher erlebt hatte, wurde tief in den Schatten gestellt durch das Auftreten Johann Friedrich Gleditschs, des Sohns seines gleichnamigen Vaters. Als von Gleditsch in der Herbstmesse 1722 die Abgabe von je drei Pflichtexemplaren von drei unprivilcgicrtcn Büchern verlangt wurde, nahm er das als eine Rechtsverletzung seitens des Bücher- kommissariats auf und kündigte das Rechtsmittel der Äppöllkt-io aä augustissimum an. Gleichzeitig reichte er Beschwerde unmittelbar beim Kaiser ein; ebenso Thomas Fritsch: dieser deshalb, weil ihm Exemplare von schon öfters gedruckten Werken abgefordert worden seien — wider alles Herkommen und ohne daß ihm die Befehle der frühern Kaiser vorgezeigt worden wären. Die Antwort auf Gleditschs Ankündigung der Appellation war die, daß ihm der Laden gesperrt wurde; und wir wundern uns wenig, wenn er später überdcm noch an den Kaiser von der „respectloscn Bezeigung des Commissars gegen die eingewandte Appellation" und ihrer „schimpflichen Tractirung" berichtet. Was konnte in der That das Kommissariat anderes dafür übrig haben als bittern Hohn? Gleditsch wandte sich aber, kaum daß ihm der Laden gesperrt worden war, auch an seinen Heimatsstaat, an Kursachsen. Die sächsische Regierung erließ umgehend eine energische Beschwerde — nicht nach Wien, das lag ihr Gleditschs Appellation au den Kaiser. 245 durchaus nicht, nicht einmal an das Kommissariat, sondern an die Exekutiv- behördc, den Frankfurter Rat, und verlangte sofortige Wiedereröffnung des Ladens, widrigenfalls man Repressalien auf der Leipziger und Nürnberger Messe zu gewärtigen habe. Der Frankfurter Rat war kühn genug, der Stimme Sachsens und seines eigenen Herzens zu folgen und ließ der kaiserlichen Behörde zum Trotz Gleditschs Laden noch in derselben Messe wieder eröffnen; man gctröste sich des Königs von Polen, ließ er dazu zuversichtlich das Kommissariat vernehmen. Das Büchcr- kommissariat, außer sich über ein solches Betragen namentlich der Leipziger Buchhändler, sowie des Rates, berichtete natürlich seinerseits das ganze Begebnis uinstündlich nach Wien. Es berichtete, wie „ungebührlich bcy Kayserl. Mayst. Bücher Lounnissm'iat einige Leipziger Buchführer sich aufgeführt" hätten, und „mit was für Hartnäckigkeit und renitön? dieselbe lieber der sxeeution erwarthen, und sich ihre Buchladen sperren" ließen, als daß sie ihre Bücher ablieferten. Es wolle jetzt fast das Ansehen gewinnen, als hätten „einige frcmbde und sonderlich gedachte Leipziger Buchführcr sich dahin vercinbahrt", nicht nur an Mainz und den Büchcrkommissar, sondern überhaupt von allen den Büchern nichts zu liefern, die sie nicht in den Katalog gesetzt hätten — „ohngeachtet ihnen öfters ist bedeutet und remonstriert worden, was maßen dießer zu Keinem anderen Ende sehe angeordnet worden, dann daß man bey dein Kayß. Bücher-Lominissariad wißeu möge, was für neue Bücher außgangcn und dahin Zu liefern wären". Seliger Willcr! — Es ist noch alles mögliche, daß die kaiserliche Behörde fortfährt! „. . so dann auch ihnen denen Buchführer selbsten und dem xudliea Zum besten, damit deren Bücher aller orthcn mögen bekandt werden." Das Kommissariat schließt damit, daß es um schleunige Verfügungen an Buchhändler und Rat ersucht. Der Reichshofrat hat sich in doppelter Weise dazu geäußert, offiziell und inoffiziell. Offiziell wurde beiden, dem Frankfurter Rat und der kursächsischcn Regierung, der Kopf kräftig zurechtgesetzt. Was die letztere betrifft, so klärte ein Schreiben des kaiserlichen Hofs den Dresdener Hof darüber auf, daß man nicht gemeint sei, von dem den „Kayserl. Vor-Rechtcn gebührenden Büchcr- RöMl" etwas nachzulassen und etwa zu gestatten, daß dem, was kaiserliche Bediente verfügt hätten, mit audcrwärtigcr Berhängung und unbefugten Bedrohungen entgegengetreten werde; man erwarte, daß der 246 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmesse bis zum klassischen Litteraturzcitaltcr. kursächsische Resident sich dem ähnliches nicht wieder werde zu Schulden kommen lassen. In einem Schreiben an den Büchcrtommissar vom 4. November 1722 indessen findet sich der Satz: „Mann bcforchtet, daß je mehr man die Buchführer Zravirst, je mehr sich der Völlichc Buchhandell in sachßen zihen, mithin, weilen sie alldorthcn gelinder gehalten werden, Zu Iraneturtli gar Verschwinden wirdt; welches wohl eine cousideig-tion weritiret." Was sollte aber das Büchcrtommissariat mit solchen weisen Reden, die endlich einmal das aussprachen, wofür es selbst früher so manchmal in Wien das Verständnis zu wecken versucht hatte, ansangen, wenn man dort im Ernste nicht an die geringste Änderung dachte? Mau verlangte die Pflichtexemplare; sie ließen sich nur unter dem immer hartnückigcrn Widerstände des Buchhandels eintreiben, der noch dazu von der Exekutivbehörde des Kommissariats selbst, wo es nur anging, unterstützt wurde, neuerdings auch wieder, wie es scheinen wollte, von Kursachsen; und dazu bekam das Kommissariat von Wien aus sanften Tadel und wohlwcisc Bedenken über die Vcrdcrblichtcit seiner von dort aus anbefohlenen Handhabung zu hören! Das, während es aufs unangenehmste von Glcditsch belästigt und geärgert wurde. Auch Gleditsch verlangte, wie Fritsch, die Vorlegung der Gesetze. Die hatte man nun nicht zur Hand — wir werden gelegentlich noch sehen, welche trübseligen Verhältnisse in dieser Beziehung beim Kommissariate herrschten. Gleditsch sah darin schon den Beweis seiner Anklage. Der Kommissar, berichtet er nach Wien, habe sich „mit keinem Jota zu verantworten gewußt, vielmehr die Ungebühr taeeuä« eingestanden; und er beantragte beim Kaiser des Kommissars „ernste Bestraffung"! Von Wien erging die Weisung — die kaiserlichen Verordnungen betreffs der nichtprivilegicrtcn Bücher einzusenden (7. Januar 1723). Frohlockend rückte Gleditsch dem Kommissar damit abermals auf den Leib. Der Kommissar, berichtet er, habe daraus von „allerhand alten Reskriptis" geredet, die wohlgeborgcn in Wien in der Hofkanzlci ruhen müßten, und nach denen die Buchhändler „so wohl von i>riviIsA'irt, als ohnprivilsgirten, extra, et, iutra Oatglo^uiu, bcy Meßzciten, vorrnthigcn Büchern, jedesmahl die schuldigen Lxsmxlare" zu leisten hätten, sowie sich auf die Protokolle seit mindestens 35 Jahren, d. h. seit er „dabey sey" (Hohfeldt war 1692 Adjunkt und 1710 Kommissar geworden) berufen. Jetzt war der Hohn auf Glcditschs Seite. Wosür sie denn zu leisten seien? Wieviel denn zu leisten seien? Altes, Gleditschs Appellation an den Kaiser. Kaiserliches Bücherregal. 247 so gab er im August 1723 mit nackten Worten ^ugustissimo zu hören, deute darauf hin, daß eine eigentliche Verordnung weder in Wien noch in Frankfurt existiere. Wien verweise auf den Kommissar, dieser auf die Hofkanzlei. Und er erklärte, daß demnach der Buchhändler thöricht sein müßte, der nur ein einziges Exemplar eines unprivilegicrten Buchs abliefere, und „daß wenn ja, über Vermuthcn, ein oder anderer Buch- händclcr, durch den Bücher Oommissarium, sich zu einem andern etwan bereden, oder intimicliicn laßen, solches alles, ohne vorhandene Kays, allerhöchste Befehl ein strafbahres «.twutatum seyn würde". Die fünf Exemplare, die von privilegierten Büchern an den kaiserlichen Hof zu leisten seien, seien eine Rekognition der kaiserlichen Gnade und entsprächen dem Privilegwortlaut; sie gebe man deshalb gern. Worauf sich eine weitere Abgabe nochmaliger drei Exemplare von privilegierten Büchcru in Frankfurt stützen solle, sei dagegen unerfindlich. Es sei ein Widerspruch zum Tenor des Privilegs und eine schwere Ausgabe, besonders bei großen Werken, die vielleicht gar keine zweite Auflage erlebten. „Bei denen unxrivilsZii'ten Büchern hingegen esssirct überhaupt obiger rsspeews, und sind Ew. Kays. Mayst. viel zu gerecht, als daß Sic zugeben können, daß, ohne einziges, von dem Bücher Lomwissg,i'mt iülk^ircndcs kumlamsut,, die Buchführcr allein in einer Ew: Kays: Mayst. und des Reichs freycn Stadt, und auf so hoch xrivilö^irten Meßen, einer solchen Beschwerlichkeit kxiwuiret seyn solten, wodoch von keinen andern, auf die dasige Meße kommenden, Waarcn dergleichen gefordert wird." Selbst gesetzt den „doch unerfindlichen" Fall, daß mit der Abgabe eines Exemplars von unprivilegicrten Büchern kaiserliche Reservat« verbunden sein könnten: hinsichtlich des Bücherkommissariats und Kurinainzcns sei es auf jeden Fall „ganz unbegreiflich". — Nun, das kam eben alles vom „Kaiserlichen Bücherregal" her, auf das sich der Kaiser auch dein Kurfürsten von Sachsen gegenüber berufen hatte. Der Kurfürst, erstaunt über eine so kecke Berufung auf ein kaiserliches Bücherregal, von dem niemand nichts wußte, forderte darüber Bericht der Landesregierung. Sic berichtetees sei von einem solchen Bücherregal in den Rcichsgesetzen nichts enthalten, aber nicht zu leugucu, daß der Kaiser schon vorlängst eine besondere Inspektion über Bücher, Buchdrucker und Buchführer „getragen und sich zugeeignet" und nicht nur nebst den Rcichsstündcn auf den Reichstagen Verordnungen und Konstitutionen 248 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmesse bis zum klassischen Litteraturzeitaltcr. erlassen, sondern auch sich selbst, zumal auf den Fall, wenn die Obrigkeit den Reichsgesetzen gemäß nicht verfahren würde, die „Einsicht rescrvirt" habe. Sie riet an, über die Abgabe dreier Exemplare auch von nichtprivilegicrten Büchern mit dem Hinweis, daß bei gegenwärtiger Praxis die fremden Buchhändler den Besuch der Frankfurter Messe überhaupt aufgeben würden, Beschwerde unmittelbar beim Kaiser einzulegen und ebendazu auch den Frankfurter Rat aufzufordern. Ob oder wann diese Beschwerden ergangen sind, daraus kommt schließlich wenig an — in Sachsen hatte man sich jedenfalls im Februar 1728 noch nicht „resolvirt": die Praxis in Frankfurt blieb die alte. Die Forderung der nichtprivilegicrten Bücher, gleichviel welcher Auflage und gleichviel, ob der Buchhändler damit „für sich selbst, oder auß cmderwärter Kommission" handelte (Reskript vom 18. Dezember 1724) wurde in erneuten Verordnungen ausdrücklich aufrecht erhalten. Ja der Reichshofrat spannte den Bogen nur immer straffer; zur Ostermesse 1732 wurde verordnet, daß in Betracht der saumseligen Ablieferung künftig sämtliche Pflichtexemplare noch vor Eröffnung der Läden einzuliefern seien, widrigenfalls ohne weiteres Erinnern und Nachsehen die wirtliche Exekution, Konfiskation der Bücher und Sperrung der Lüden erfolgen werde. Von den 56 Buchhändlern, die diese Verordnung vom 21. April 1732 unterschrieben, haben nur Lanckischs Erben „solönnissiuuz wider solches Begehren und Verfahren protestirt" und nur Weidmann und die beiden Holländer Chatclain und Wetstein „sich zu unterschreiben rcfüsirt" ; beim Rate aber reichten die Auswärtigen ein Memorial ein, in dem sie erklärten, die Lieferung der Pflichtexemplare sei ihnen zn schwer, und wenn sie fortdauere, müßten sie „die hiesige Meßc quittiren", nnd das Kommissariat sandte bekümmert nach Wien ein, „was an Bücher von denen Buchhändlern herausgcpreßct werden können, trotz allem angewandten fleiß, auch vorhergegangenen münd- und schriftlichen crmah- nungen, besonders an die Holläinlcrc und Leipzigcre !: welche an dieser Verwegerung die große ursach seynd.->". Und zur Ostermesse 1733 berichtet das Kommissariat, wie die wenigsten Buchhändler ihre Bücher in den gewöhnlichen allgemeinen Meßkatalog eintragen ließen, oder wenn, so nur den Titel ohne Verleger und Ort — „aus dem listig absichtcn", die Pflichtexemplare zu umgehen; „in der gleichen nach der Franckfurter einfallenden Isixsiseiien Meß aber ihr Büchere in den dasigen Latlm- Pflichtexcmplarwesen. Gleditschs Protest gegen kais. Nachdrucksprivilegierung. 249 !: undt Zwar alswan dieser gemeinschaftlich für beyde Städte und Mcßen währe: j nachgehcns eintragen sich unterstehen". Der Frankfurter Rat unterstützte die Buchhändler in ihrem Widerstände auch weiter aufs angelegentlichste. „Nach dem nun alle müh angewendet undt Tägliche Ermahnung, auch bctrohungcn gethan", heißt es Ostern 1733 weiter, so hätten jedoch die sächsischen, brandeburgisch-Schweizerischen, Straßburgischen und andern Buchhändler mehr nur einige Kleinigkeiten eingegeben, die andern aber seien gar nicht zu bewegen gewesen, sondern Hütten sich mit freventlicher Hintansetzung ihrer Schuldigkeit von Frankfurt begeben. Es sei aber offenbar, daß die Buchhändler durch die Hinhaltung, die der Magistrat zu ihren Gunsten in letzter Messe wieder zu bewirken verstanden habe, noch kühner geworden seien, und daß bisher gutwillige Händler nun dem bösen Exempcl folgten. Mit dem Verzeichnisse der abgelieferten Exemplare stehen diese Klagen übrigens nicht ganz in Einklang. Ist die Zahl der Exemplare auch der Zahl der jährlich erscheinenden Novitäten gegenüber verschwindend gering, so zeigt sie doch, wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich ist, in den dreißiger Jahren ein entschiedenes Wachstum. Zahl der Bücher, von denen in der Frankfurter Frühjahrsmesse Pflichtexemplare abgeliefert wurden: Privilegierte Unprivilegiertc Zusammen 1719 3 46 49 1722 IS 3S S1 172S 6 41 47 1732 15 102 117 1733 16 70 86 1738 15 87 102 173!' 27 92 119 1740 22 100 122 Zu derselben Zeit, in der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre, protestierte nun der Buchhandel auch zum ersten mal gegen kaiserliche Vergewaltigung des Verlagsrechts; und wieder war es der Leipziger Buchhandel, der sich entschlossen zeigte, sich auf der Frankfurter Messe von Wien aus schlechterdings nichts mehr bieten zu lassen, und wieder war es Joh. Friedr. Gleditsch, der dem kaiserlichen Buchrcgimcnt die Spitze bot. Es handelte sich um einen Streitfall zwischen Gleditsch und der 250 5. Kapitel: Leipziger Büchermesse bis zum klassischen Litteraturzeitalter, Rcgensburger Firma Paetz und Badcr.^^ Die letztgenannte Firma pflegte schon damals geradezu eine, die spätere systematische Nachdruckcr- thätigkeit süddeutscher Handlungen vorausnehmende, Nachdrucksindustrie — nur noch innerhalb aller Form Rechtens. Denn sie druckte nur un- privilegiertc Bücher nach. Sie fahndete auf solche gangbare Artikel, deren kaiserliche Privilegien nicht rechtzeitig erneuert worden waren, oder bei denen die Erneuerung vor der Thür stand, und die damit dem kaiserlichen „Bücherregal" „heimfielcn". So ging es mit Johann Hübners Fragen aus der Geographie, das 1694, und desselben Autors Realem Staats-, Zeitungs- und Konversationslexikon, das 1704 im Gleditschschen Verlag erschienen war, von ihm niemals fehlen gelassen wurde, und gegen deren Preis auch keine Klagen erhoben wurden. Das letzte, auf beide Werke erteilte kaiserliche Privileg war aber 1731 abgelaufen und von Gleditsch, sei es im Vertrauen auf die Offenkundigkeit althergebrachten Besitzes, sei es aus Nachlässigkeit der Geschäftsführung, nicht sogleich erneuert worden. Bader benutzte den Umstand uud druckte beide Werke mit kaiserlichem Privileg vom 16. Februar 1734 nach. Sofort bemühte sich der rechtmäßige Verleger um Erneuerung seiuer Privilegien und erhielt sie auch unterm 16. September des gleichen Jahres. Dagegen aber legte Bader sofort Beschwerde ein, und durch Rcichshofratskonklusuiu vom 18. Februar 1736 wurde das Privileg des rechtmäßigen Eigentümers als „sud-st odrepticie erschlichen gänzlich aufgehoben", Konfiskation seiner Ausgaben verfügt und er selbst angewiesen, sich wegen der „Erschlcichung" binnen zwei Monaten vorm Kaiser zn verantworten. Übrigens hatte Bader im Jahre 1735 auch österreichisches uud kurbayrischcs Privileg erhalten, das letztere mit der hohen Strafandrohung von 100 Dukaten und der Begründung: weil der Kaiser bereits dieselbe Gnade bewilligt habe. Gegen diese Unterdrückung allgemein im Buchhandel bekannter und noch in voller Ausübung stehender Privatrcchte — Hübner, beiläufig bemerkt, war erst am 31. März 1731 verstorben — durch kaiserliches Belieben und kaiserlichen Machtspruch verfaßte Gleditsch eine feierliche Protestation, des Inhalts: daß die beiden Werke, die auch nie gefehlt noch in hohem Preise gestanden hätten, von Gott und Rechtswegen als sein wohlerworbenes Verlägs-Buch des sel. Johann Friedrich Gleditschens Sohne eigentümlich gehörten, und legte sie in der Fastcn- mcssc 1736, auf der die Insinuation der beiden Baderschcn Privilegien Protest der Buchhändler gegen kaiserliche Verletzung des Verlagsrechts. 251 stattfand, und der darauffolgenden Leipziger Ostermesse den in Frankfurt uud Leipzig anwesenden einheimischen und auswärtigen Buchhäudleru zur Unterschrift vor. Sie wurde in Frankfurt von sieben einheimischen und fünfundvicrzig auswärtigen unterzeichnet. Das Frankfurter Jnsinuations- protokoll trägt mit Einrechnung von Glcditsch und Bader 64 Unterschriften. Zählt man dazu die fünf Erklärungsuntcrzeichner, deren Namen im Jn- sinuationöprototoll nicht wieder auftreten, und rechnet man die fünfzehn Frankfurter Firmen ab, so ergibt das eine Anzahl von 54 auswärtigen Unterzeichnern. Von diesen 54 Firmen sind 43 aus Süd- und Westdeutschland (am stärksten vertreten Nürnberg, Köln, Augsburg; außerdem Marburg, Straßburg, Tübingen, Stuttgart, Gießen, Ulm, Cassel, Regcnsburg, Büdingen, Wetzlar, Ingolstadt), 2 aus der Schweiz, nur 8 aus Norddcutschlcmd (davon fünf aus Leipzig: Weidmann, Gleditsch, Lanckischs Erben, Krug, Stock), 1 aus Holland. Ihre Unterschrift ohne jeden Beisatz, also doch offenbar ihre Zustimmung ohne jede Einschränkung, haben nur fünf Firmen erteilt: drei Kölner, eine Franlfnrter und eine Nürnberger (die W. W. Endterischen Konsorten); dazu kouformierte sich als sechster der Kölner I. W. van der Poll ausdrücklich mit der kaiserlichen Resolution, sei es nun, daß damit die schon erfolgte oder (Gleditsch hatte noch vor der Fastenmesse gegen diese Klage angestrengt, die dann, obgleich sie die nähern Umstände erläuterte, durch Konklusum vom 11. Juli 1737 endgültig abgewiesen worden ist) die zu erwartende gemeint war. Die Erben van Eöllen >d Huisch (Köln) begnügten sich damit, ihrer Unterschrift die Bemerkung hinzuzufügcu, daß beide Bücher allezeit in Groitschens Handlung gewesen. Alle übrigen haben ihre Unterschrift entweder verweigert oder sie unter Vorbehalten erteilt oder ihre Übereinstimmung mit Glcditsch und ihre Mißbilligung der kaiserlichen Privilegien ausgesprochen. Vier Firmen (je eine Marburgcr, Nürnberger, Straßburger und Easseler^ erklärten, sie hätten „keinen Gefallen an solchen Sachen", fünf weitere, man solle sie „damit verschonen" (zwei Nürnberger, darunter die I. A. Endterischen Erben: weil der Prinzipal nicht anwesend sei, eine Frankfurter, Z. Chatclain — „weilen er ein Holländischer Buchhändler, uud dieses tcutschc Bücher" — und E. und I. R. Thurncißcn in Basels. Lottcr nannte die Privilegien erschlichen, Mart. Vcith und Gebrüder erschlichen nnd ungültig, Strötter, Gastell und Jlger erschlichen, unanständig und erstohlen; alle drei sind 252 5. Kapitel: Leipziger Büchermesse bis zum klassischen Litteraturzcitaltcr. Augsburger Firmen. Joh. Ad. Schmidt aus Nürnberg endlich schrieb: er müßte erst seinen Beichtvater fragen. In der darauffolgenden Leipziger Ostermesse wurde eine der Frankfurter ähnliche Erklärung von 54 Firmen unterschrieben (12 Leipzigern, 42 auswärtigen, wovon nur drei nicht aus Nordostdcutschland: Lemgo, Nürnberg, Kopenhagen). Beide Protcstationcn waren erfolglos. Das Badersche Privileg wurde aufrecht erhalten und im August des folgenden Jahres Gleditsch — wie der Rcichs- hofrat sich ausdrückte: wegen seiner „höchst sträflich- und vorsätzlich unter- nohmcncn Ir^nsgression des dem Buchführcr zu Regenspurg Baader verliehenen Kaiserl. Privilegs", das Büchcrgewölbc „vorn auf der Straße mit einem besonder» Schloß und hinten im Haus mit dem Gerichts- Kanzlei-Jnsiegel verwahrt"^; und der Frankfurter Rat erlaubte sich, den Kaiser um die einzige Gnade zu bitten, für die Frankfurter „nunmehr fast gäntzlich darnieder liegende und anders wohin sich ziehende Buchhandlung" die allerhöchste Huld zu tragen, daß sich das Büchcrcom- missariat durch Jmpctrirung dergleichen Eclatanz und scharfen Exemtionen, zumal in und gegen die Mcßzeiten sich doch wenigstens nicht jedesmal in Frankfurt, soudcru auch an andern Orten zu helfen und die verwirkte Strafe einzutreiben trachte, „allermaßcu dadurch der Bücher-Handel von Frankfurt mit der Zeit völlig abgetrieben, und Kayscrl. Majest. Inseo selbst Verlust und Schaden veruhrsachct werden dörfftc" (14. September 1737).^ Anders uarürlich in Sachsen. Auch die sächsischen Privilegien der beiden Gleditschschcn Vcrlagsartikel waren, als der Konflikt mit Bader begann, erloschen, erst nach der Michaclismessc 1736, im Oktober, wurden sie erneuert. Im Vertrauen auf seine Erfolge in Wien und das Erloschcnscin auch der heimischen Privilegien hatte deshalb Bader zu Michaelis des genannten Jahres die Bücher auch nach Leipzig gebracht. Die Exemplare wurden konfisziert — freilich dem strengen Privilegrccht gemäß auf Befehl des Obcrkonsistoriums zurückgegeben, auch wurde keine Strafe gegen Bader verhängt. Eine Respektierung also des kaiserlichen Privilegs, allerdings nur im Zusammenhange damit, daß das kursächsische erloschen war. Dabei ist bemerkenswert, wie sich die Leipziger Büchcrkommission dazu stellte. Zwei Gesichtspunkte kamen ja in Betracht: erstens, ob ein kaiserliches Privileg in jedem Falle überhaupt, zweitens, ob es in dem vorliegenden Falle zu respektieren sei. Das erstere betreffend konnte die Bücherkommission natürlich daraus hinweisen, daß kaiserliche Privilegicu auf Wirkung des BuchlMdlcrprotests. Ende des Frankfurter Meßkatalogs. 253 Nachdrucke sächsisch privilegierter Bücher niemals anerkannt worden seien, sondern auch desfalls gegen die Inhaber kaiserlicher Privilegien mit Konfiskation und Privilegstrafe vorgegangen worden sei. So würde man natürlich auch in diesem Falte verfahren sein, wenn nur Gleditschs Privileg nicht erloschen gewesen wäre. Dazu aber erklärte die Bücherkommission, musterhaft für Dresden, wo man sich trotz aller schönen Gesetze zu solcher Übung noch lange nicht aufzuraffen wagte: daß das keinen Unterschied mache; denn Gleditsch habe die Bücher vom Verfasser mit schweren Kosten erhandelt und seitdem ununterbrochen verlegt, „folglich das wahre Eigenthum daran erlanget, welches ihm durch den von einem andern unternommenen Nachdruck nicht so schlechterdings entzogen werden" könne, wie denn das die Buchhändler zu Ostern 1736 anerkannt hätten. Das war die in Dresden unbekannte Sprache der Februarverordnung vom Jahre 1686. Noch um die Wende des 17. Jahrhunderts sah man in Dresden den Frankfurter Mcßkatalog als den eigentlich maßgebenden an. Wie schnell sollte er nun sein Ansehen verlieren, dem Siechtum, ja bald gänzlich dem Tode verfallen! Allerdings, der Name der Frankfurter Messe war mit so altehrwürdigcn Traditionen verbunden und namentlich mit der Institution des Meßkatalogcs so innig verknüpft, daß, wiewohl die Großesche Handlung schon 1695 sagte, sie sei an den Frankfurter Katalog schlechterdings weder verbunden noch verwiesen, dennoch der Titel der Leipziger Meßkataloge nach wie vor, ja über das Bestehen des ganzen Frankfurter Mcßkatalogs hinaus die Frankfurter Messe, und zwar an erster Stelle nennt. Schon in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts aber ließen viele Verleger ihre Artikel in den Frankfurter Meßkatalog nicht mehr einrücken. Deutlich prägt sich die immer geringere bibliographische Bedeutung, die man dem Frankfurter, die immer steigende, die man dem Leipziger beimaß, in der Zahl der Mcßkataloge aus, die sich gegenwärtig noch auffinden lassen.^ Sind vom Leipziger Katalog, der lückenlos erhalten ist, seit den sechziger Jahren des 17. Jahrhuuderts von jeder Messe durchschnittlich etwa sechs bis sieben, seit den dreißiger Jahren des 18. etwa zehn, seit den vierziger etwa zwölf aufbewahrt worden, so vom Frankfurter seit den dreißiger Jahren des 17. Jahrhunderts etwa vier bis fünf, seit den fünfziger etwa drei bis vier, seit den neunziger etwa zwei bis drei. Im 18. Jahr- 254 5. Kapitel: Leipziger Büchermesse bis zum klassischen Litteraturzeitalter. hundert lassen sich nach dem Übergang des Katalogs an Engelhardts Erben und Joh. Balth. Graupitz (Herbstmesse 1703) nur noch 25 verschiedene Meßkatalogc auffinden, und zwar vom Jahre 1717 an durchweg nur noch in einem einzigen Exemplar. Fehlt im 17. Jahrhundert vom Frankfurter Meßkatalog nur die Ausgabe von der Herbstmesse 1660, so fehlen vom Jahre 1708 an fünfundsiinfzig. Der Frankfurter Meßkatalog von Ostern 1724 verzeichnet 140 erschienene und 57 künftig erscheinende (Leipziger Mcßtatalog: 566 und 174), der von Ostern 1733 verzeichnet 102 erschienene und 25 künftig erscheinende Schriften (Leipziger Katalog: 655 und 146). Von den Schriften des letztgenannten Frankfurter Katalogs sind 37 Frankfurter, 32 Nürnberger, je 12 Kölner und Regensburger, 9 Wetzlarer, 8 Augsburger, 5 Wiener, 2 Mainzer und je 1 Artikel Nördlinger, Straßburger und Würzburger Verlag. 4 Artikel segeln unter der allgemeinen Mcßslagge „Frankfurt und Leipzig", 1 Artikel ist gemeinsamer Verlag von Cotta, Möller und Krieger in Tübingen, Frankfurt und Gießen, je 1 Artikel ist Wormser und Wiener Selbstverlag. Von Herbstmesse 1738 bis Herbstmesse 1749 war bisher überhaupt kein Verzeichnis bekannt, indessen liegt dem vom Bücherkommissariat an den Rcichshofrat zu Wien eingesandten Lxtiaews ?rot,oeo11i von der Frühjahrsmesse 1743 der Katalog dieser Messe bei. Der Leipziger Meßkatalog von Ostern 1743 enthält 725 erschienene und 97 künftig erscheinende, der Frankfurter zusammen ganze 30 Schriften: Udii tneol. ^uA. eonk. 7, Mr. 6, tust. 11, Ubri xsrsArini icleorrmtis 3, rnisesl- limei 1, lidri Int. nuncl. xroäitui'i 2 Nummern. Der letzte vorhandene Frankfurter Meßkatalog^ ist nicht, wie bisher allgemein angegeben wurde, der von der Herbstmesse 1749, sondern der Ostermeßkatalog vom Jahre 1750. Folgendes ist der Inhalt dieses letzten Katalogs der einst so glänzenden europäischen Büchermesse: I,ibri tdenl. luesl. «IattwI. , , , deutsch 5 lat. 3 franz. 1 zuriet...... mkä...... nist. so xtiilos. > wisesIlÄiisi . . xsreZr. ictiom. , tutur. numt. xrov, ^.uZ. Lonk. . Ref. Ret. , 12 1 S 1 19 !' 2 4 2 1 2 deutsch 42 lat. 23 franz. 7 Ende des Frankfurter Meßkatalogs. Lastendes Übergewicht Leipzigs. 255 Die Verleger dieser 72 Artikel sind neben sechs Frankfurter Buchhändlern je ein Buchhändler aus Grätz, Köln, Lüttich, Regcnslmrg und Wetzlar und die Wcidmannsche Buchhandlung in Leipzig (5 Artikel). Die kursüchsische Meßstadt aber begann im deutschen Buchhandel zu herrschen und auf ihm zu lasten. Der Frankfurter Buchhandel speziell hatte eine geradezu abergläubische Furcht vor Leipzig. In einer Eingabe der sämtlichen Frankfurter Buchhändler vom Jahre 1709^ wurde in einer aus Grimm und Grauen gemischten Art enthüllt, man habe die sichere Nachricht, daß „die Herren Leipziger Buchhändler ^uovis uwcki dahin bedacht, die Bücher Handlung alleine an sich zu bringen, und zu dcirk Ende überall Ihre gewiße Lmoissarios ernennet, umb alle ^ie»nil Ihnen zu uotiticiren, die Lorrgsponäsnt?, ohne daß Sie hierher zu reisen nothig haben, mit Ihnen zu führen, und folglichen die Handlung nicht anders alß xsr 8 Zu tiÄetircu Vorhabens sehnt". Unauffälligerweisc senkten sie in Gestalt ärmlicher Frankfurter Buch- händlcrcxistcnzen, die sie „zu Dero LowulisslN'iis ernennten", ihre Wurzeln in das fremde Erdreich ein, vielen Bürgern durch solche den? Frankfurter Buchhandel höchst schädliche Commissiones den Gewölb- und Stubenzins frustrierend. Unter kursüchsischcr Ecusur hat der deutsche Buchhandel nicht zu leiden gehabt; das Privileg- und Nachdruckswesen des Platzes und der Mcßstadt Leipzig, mit der Bevorzugung des Großen gegenüber dem Kleinen im Lande, im't der Bevorzugung des Inländers gegenüber dem Ausländer, mit dem starken geheimen und offenen Nachdrucksbetrieb und -vertrieb, bedurfte dagegen dringend einer Reform. Leipzig war auf dem Wege, sich zum deutschen Kommissionsplatz im neuzeitlichen Sinne zu entwickeln; dabei gerieten aber auch Auswärtige in Abhängigkeit von Leipziger Kommissionären, die dann besonders ihnen verschuldete Firmen auszubeuten wußten. Das Leipziger Absatzfeld gehörte zu den weitest ausgedehnten, und die Provinz fühlte empfindlich die Leipziger Konkurrenz; wir wissen z. B. von den Buchhändlern in Vorpommern daß sie schwer darunter litten. I. L. Gleditsch lieferte Sortiment und Antiquariat an Kunden z. B. in Berlin, Schlesien, Teschen, Laubcm, Hirschberg; Weidmann versorgte lange Zeit den Kurfürsten, die kurfürstliche Kanzlei und Dresdener Bibliothekare mit in- und ausländischem, besonders holländischem und französischem Sortiment.^ Den Gcschäftsgenossen gegenüber aber wurden die Leipziger schwierig im 256 5. Kapitel: Leipziger Büchermesse bis zum klassischen Littcraturzeitalter, Büchcrvcrkchr; und es gehört zu den bemerkenswertesten Fingerzeigen auf zukünftige Verhältnisse und Ereignisse, daß, wie wir einmal gerade diesen Punkt in engster Beziehung zum Nachdruck stehen sahen, so serner gerade der Südwesten es ist, der dies zuerst, und zwar iu der schärfsten Weise ausgesprochen hat. Am 31. März 1711 schrieb ein Tübinger Buchhändler an I. L. Gleditsch: „Die Leipziger nehmen nur gute Sachen und geben dafür, was dort schlechten Abgang findet ... Bei den Leipzigern heißt es: wir Habens Recht und Macht allein, wer ists der uns solt meistern."^ Der dies schrieb, hieß I. G. Cotta. — Lxoriai's g.Ii1ed« in Bewegung. Der Buchhändler brauchte zur Messe eine möglichst wohlgefülltc Geldkatze: die Herren vom technischen Gewerbe waren zu bezahlen; nicht minder die Ritter vom Geiste; die Kontrakte mit beiden stipu- lierten gewöhnlich: Zahlung zur nächsten Messe. Es war deshalb üblich, daß das Publikum — damals sagte man: Kundlcute, Bücherkäufer, in der zweiten Hälfte deS 18. Jahrhunderts wurde die Bezeichnung Particulier herrschend — vor der Messe seine Jahrcsrechnungcn bezahlte; bezahlen sollte: der Buchhäudlcr rechnete, daß er jedenfalls nicht mehr als zwei Drittel hereinbekam. Das stolze Endresultat der vormessentlichen Bemühungen des Buchhändlers als Verlegers war der Ncuigkeitszettcl, der zur Aufnahme in den Mcßkatalog nach der Meßstadt gesendet wurde. Für ihn freilich kam es so sehr nicht daraus an, daß die darin angekündigten Neuigkeiten wirklich fertig waren. Mitunter waren sie noch gar nicht im Druck; mitunter sollten sie auch gar nicht gedruckt werden. Bei der Vorbereitung zur Mcßreisc selbst war, falls man nicht ein Gewölbe fest gemietet hatte, die erste Sorge die um eine Wohnung; bei der Ubcrfüllung der Stadt mit Fremden konnte ein Unterkommen sonst schwer zu finden sein. Auch die treuestcu Meßbcsucher, die dasselbe Quartier immer wieder bezogen, hatten eine Antündigungsuotiz wohl stets nötig; am 26. Dezember 1710 fragt seine Quartierwirtin bei Elers in Halle, der auch die Neujahrsmesscu regelmäßig besuchte, brieflich an, ob er denn diesmal käme, „wegen der betten". ^ Meist wandte man sich natürlich auch mit solchen Bestellungen an Leipziger Geschäftsfreundein erster Linie an den Kommissionär; man zeigte ihm den Tag der Ankunft an, bat ihn auch um Besorgung eines ueucu Markt- Helfers u. dcrgl. Endlich bewegten sich auf hochbcpacktcn Frachtwagen die Bücher, in Postkutschen, die an Koinmodität jene nicht gar sehr übertrafen, die Buchhäudlcr auf die Mcßstadt zu: auf den „hohen", „Stapellader „Bandstraßen", die von Schlesien und Polen über Görlitz, aus Österreich, Böhmen und Mühren über Wien und Prag, aus Bayern über Bayreuth, aus den Rhcinkreisen über Frankfurt, von Hamburg und den übrigen Seestädten her nach Leipzig führten; auf den Kommcrzial- straßcn (den Straßen für leichtere Frachtfuhrcn und Posten), die aus Holland durch Nicdcrsachscn über Magdeburg, aus Mecklenburg über Havelberg, von Danzig her über Berlin, von Frankfurt a. O., von Sagau und von Dresden her, aus dem Voigtland iiber Schöneck, aus Böhmen und 262 L. Kapitel: Der Buchhandel. Franken über Eger und Hof, von Gera, Frankenhauscn, Jena, Nordhauscn her in dem alten Handels-, Meß- und Stapelplatz zusammenliefen/ Keine angenehme, keine schnelle und keine billige Reise. Wenn Friedrich Nicolais Buchhandlungsdicner auf seiner Reise nach Leipzig während des Siebenjährigen Kriegs in Wittenberg früh durch eine neben seinen: Bette platzende zwölfpfündige Kanonenkugel aufgeweckt wurde und nachher das Pflaster mit aufreißen mußtet so war das freilich eine besondere Fatalität. Aber von der Leibeskonstitution des rüstigen Wittenberger Bürgermeisters und Buchhändlers Gottfried Zimmermann (Geschäftsthätigkeit 1696—1723) z. B. wird rühmend hervorgehoben, daß solche „dergestalt daucrhaftig" war, daß er die gewöhnlichen Meßreisen nach Leipzig und Frankfurt „sonder Anstoß mit Freuden verrichten könne" ^, und Eckart in Königsberg gab im Jahre 1746 sein Geschäft aus u. a. aus „Überdruß an den beschwerlichen Meßreisen"."' Kunststraßen gab es ja in Deutschland damals noch nicht; erst nach dem Siebenjährigen Kriege wurden die ersten mangelhaften Chausseen angelegt. Die Beschwerlichkeiten jener Reise im Jahre 1765, die Goethe in „Dichtung und Wahrheit" schildert: die Wege in schlechtem Stande, durch Regen verdorben, endlich die Kutsche im Kote festgefahren, die Reisenden selbst an der Arbeit sie loszubekommen, ereigneten sich auf einer der verkehrsreichsten Strecken: der Frankfurter Buchhändler Fleischer hatte den angehenden Studenten nach Leipzig mitgenommen. Wir haben eine ähnliche und ausführlichere Schilderung von einem Buchhändler selbst aus den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts. Straßen, über deren üble Beschaffenheit der Neuling — es war seine erste Meßreise — nicht genug staunen konnte; der Wagen holpert und stößt; „müde und an Kräften völlig erschöpft" kam er in Leipzig an. Der „erfahrene" Buchhändler war, wie gegen so manche andere, so auch gegen diese Beschwerlichkeiten buchhändlerischen Daseins körperlich und seelisch abgebrüht. Der Buchhändler, der neben unscrm Erzähler saß und die Reise zum zwanzigsten mal machte, schlief andauernd und ließ sich in dieser Beschäftigung weder durch die Stöße des Wagens, noch durch die Schönheiten der Landschaft stören." Die Nürnberger Kaufleute brachen im Jahre 1749 am 6. Mai von Frankfurt a. M. auf und trafen am 11. Mai in Nürnberg cin.^ Zur Fahrt von Hamburg nach Leipzig brauchte der Reisende des 18. Jahrhunderts drei, von der Vorderschweiz nach Leipzig zehn Tage. Was die Reisekosten betrifft, so kostete dem Lcip- Mcßrcisc. Leipziger Buchhändlcrvicrtel. 263 zigcr Buchhändler Reich im Jahre 1753 die Reise von Leipzig nach Frankfurt a. M. und zurück 47 Thalcr 12 gr." Die Kaufkraft des Geldes um die Mitte des 18. Jahrhunderts dreimal so hoch als die gegenwärtige «also 1 Rthlr. — 864 Pf.) angenommen, so kommt dabei auf den Tag, wenn man auf die Reise von Leipzig nach Frankfurt drei Tage rechnet, 68 Mark unseres heutigen Geldes; die Kosten der „Hinaus"- und „Hinein- Rcisc" betrugen zusammen etwas über 400 Mark. Die Vorstädte oder vielmehr die Vordörser Leipzigs, in denen auch die wohlhabenden Leipziger Buchhändler ihre Sommcrrcsidenzen hatten, waren erreicht; die Fcstungsmaucrn tauchten auf, der alte Pleißenthurm grüßte, und durch eins der langen gewölbten Thorc gings hinein — hinein in die „schöne Stadt", die so mancher deutsche Buchhändler mit Nicolai als seinen „zweyten Wohnort" betrachtete: denn, sagt Nicolai 1781, „ich bringe von jedem Jahre acht Wochen, das haist beynahc den sechsten Teil meines Lebens daselbst zu".^ In der That geht aus dem Ehe- und Hauskalcnder der Familie Nicolai in Berlin (1785) hervor, daß in diesem Jahre, vom Tage der Abreise bis zu dem der Rückkehr gerechnet, sechzig Tage auf Nicolais Mcßreisen nach Leipzig kamen; vom 24. April — „Großes allgemeines Reinigungsfcst des Hauses und aller Gerätschaften in demselben. Herr Nicolai entreißt ihm und geht nach der Leipziger Ostcrmcssc" — bis zum 24. Mai und vom 13. Oktober bis zum 10. November, an welchem Tage die liebende Gattin mit Minchcn, Lottchcn und Karl dem Hausvater nach Schömberg entgcgenfährt. Unsere alten Städte haben alle ihre Schuster-, Gerber-, Böttcher-, Fleischergassen u. s. w. So wurde auch in Frankfurt eine Gasse die Buchgasse genannt. In Leipzig ist eine solche Bezeichnung nicht aufgekommen; seine Buchhändlcrgcgcnd hatte es aber darum nicht minder. Sic befand sich bis in die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts hinein ausschließlich in der innern Stadt. In der ältesten, der Buchführerzeit, waren für den Klcinvcrkauf noch die Stände unter den Bühnen des Rathauses beliebt: hier standen die Kunz Kachelofen und Melchior Lotter. Später schob sich die Buchhündlcrlage mehr nach Osten, nach der Universität — deren Gerichtsbarkeit die Buchhändler bis zum Jahre 1721 unterstellt waren, und in deren Gebäuden selbst sich Buchhändlcrgewölbe und Druckereien und Niederlagen von Auswärtigen befanden — und dem lateinischen Viertel, dem Brennpunkt des allgemeinen Mcßvcrkehrs: 264 6. Kapitel: Der Buchhandel, Grimmaischc Straße in der Gegend des Panlinums, Nikolaikirchhof, Nikolai- und Ritterstraßc, sodann Alter Neuinarkt (jetzt Univcrsitäts- straße) und Neuer Neumarkt (jetzt Neuinarkt), endlich Gewand- und Kupfcrgäßchen bildeten seit der Mitte des 16. Jahrhunderts das Buch- hündlcrvicrtcl; in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gehörte auch die Pctcrsstraße dazu. Die großen Leipziger Verleger und Vcrlagsfirmen: I. F. Gleditsch und sein Sohn, I. L. Gleditsch, Weidmann, Großes Erben, Lanckischs Erben, Aug. Martini, auch I. L. Braun, D. G. Fleischer, Theophil Georgi, Groschuff, Heimchens Erben, Kloß, Tornows Erben, sie alle hatten ihren Laden (nach dem Adreßbüchlcin vom Jahre 1715) auf der Grimmischen Straße — I. F. Gleditsch und sein Sohn, I. L. Gleditsch, Weidmann, Kloß, Tarnows Erben „unter ihrem eigenen Hause"; Eörners Erben hatten ihren Laden auf dem Neuen Neuinarkt, Thomas Fritsch — ebenfalls unter seinem eigenen Hause — und Phil. Wilh. Stock auf dem Nicolaskirchhof, Joh. Ehristn. Martini auf der Nicolas- straßc, Casp. Mayer im Paulincr-Collcgium. Von den Buchdruckcreicn befanden sich in demselben Jahre sieben auf der Ritterstraßc, je zwei im Großen Fürstencollcg, auf dcm Altcn Neuinarkt und auf der Nicolasstraße, je eine an der Zuchthaus-Kirche, auf dem Brühl und — als die einzige aller Buchhandlungen und Buchdruckcreicn — außerhalb der inner» Stadt auf dem Grimmischen Steinwcg. „Im eigenen Hause" befanden sich neun dieser Druckereien.^ In diesem Viertel mieteten sich auch die fremden Buchhändler zur Messe ein; an den Häusern besonders der Nikolaislraßc vom Nikolaikirchhof bis zur Grimmmschcn Gasse, demnächst der beiden Neumärkte hingen ihre Meßschilder aus. Die Gewölbe, ringsum mit Rcpositorien versehen, meist mit daran anstoßendem „Stüblcin", d. h. Kontor, das gewöhnlich auch zum Schlafen diente, wurden für das ganze Jahr gemietet und standen zwischen den Messen verschlossen und unbcuutzt. Einem kleinen Büchlein vom Jahre 1723 zufolge ^ bezahlte mau damals für ein Gewölbe 60 Thalcr; derselbe Preis wird uns im letzten Jahrzehnt des Jahrhunderts" als höchster für eine „ganz mittelmäßige Gelegenheit", der Durchschnittspreis dafür auf 40—50 Thaler angegeben. Ebenso viel etwa (50 Rthlr. das Jahr) bezahlte die Wcidmannschc Firma für ihren Frankfurter Laden in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Für „zwei Gcwclbe, Stuben, Kammern, vnd stall" zahlte Bartel Vogel 1569 100 Gulden, für einen „Buchladcn" mit Stube und Kammer Samuel Leipziger Buchhäudlerviertel. Mcßunkosten. Ankunft auf der Messe. 265 Seclfisch 1613 50 Gulden.^ Himburg zahlte 1767 für ein Gewölbe 70 Thaler und fand den Preis ziemlich teuer. ^ Sehr umfänglich muß das Gewölbe nebst Schreibstube und Kabinett gewesen sein, für das das Hallcsche Waisenhans van 1732 bis 1770 jährlich 160 Thaler, in den siebziger Jahren 140 Thalcr, dann 120, von 1796 bis 1801 wieder 160 Thalcr, bis 1806 200 Thalcr und bis 1809 230 Thaler zahlte^"; denn für die „sehr schönen und großen" Gewölbe im Gewandhaus wurden im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts doch nur 80—100 Thaler bezahlt, und uur die üppigsten der fremden Verleger, die ganze Stockwerke für sich mit Beschlag belegten, zahlten dafür 150—200 Thaler." Wem der Durchschnittspreis vou 40 bis 60 ReichSrhalern zu hoch war, der verzichtete auf einen besondcrn Laden und legte sein „Krümchen" auf einer „gelegenen Stube", in seiner Wohnstube cms.'^ In mancher Hinsicht war das vielleicht angenehmer als der Aufenthalt im Gewölbe; denn waren die Verhältnisse auch längst nicht mehr solche wie im 16. Jahrhundert, in dem man gelegentlich mit einer Waschküche als Gewölbe vorlieb nehmen mußte, so war doch der Fall, daß man eine Insinuation nicht unterschreiben konnte, weil die Tinte eingefroren war (Ncujahrsmcsse 1655), noch für die Verhältnisse des 18. Jahrhunderts nicht so unbezeichnend: bis zum Eude des 18. Jahrhunderts waren die Gcschäftslokcile unhciz- bar — höchstens in der öfters vom Gewölbe abgetrennten „Schreibstube" tonnte man sich eines wärmenden Feuers erfreuen. Eine in einem süddeutschen Buchhändlcrblatt der neunziger Jahre des 18. Jahrhunderts angestellte Schätzung veranschlagt die Leipziger Mcßunkosten auf 200 Thaler. Die Angabe mag für eine bedeutendere Firma in weiterer Ferne von Leipzig von der Wahrheit kaum wesentlich entfernt sein, wenn man bedenkt, daß in der Meßrechnungsaufstcllung dcs Faktors der Weid- mannschen Firma vom Jahre 1753 die Frankfurter Mcßuukostcu mit 125 Thaler 16 gr. 4 Pf. auftreten, daß Umsatz uud Preise im allgemeinen gestiegen und in Leipzig im allgemeinen höher waren. Die Buchhändler trafen später ein als die andern Kaufleutc, die näher wohnenden — von Halle, Gotha, Erfurt u. s. w. — später als die eutferutcrn, die Jenaer später als alle übrigen, gewöhnlich erst iu der zwcitcn Mcßwoche. In älterer Zeit mußtc, wer pünktlich sein, die Zeit auskaufen und nichts versäumen wollte, spätestens einige Tage vor Jnbilate zur Stelle sein. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts war an Stelle des JubilntesouutagS 266 6, Kapitel: Der Buchhandel, eigentlich der auf ihn folgende Kantatcsonntag getreten; wenigstens mußte man damit rechnen, in der ersten Woche geschäftlich noch nicht viel ausrichten zu können: die meisten Gewölbe waren noch verschlossen, in den geöffneten traf der Fleißige entweder nur die Markthelfcr an, die, die „Schnürbängcl" in den Fäusten, gähnend auf die Ankunft ihrer Herren warteten, oder, war der Herr auch eingetroffen, so bekam er hier zu hören: das Gewölbe sei noch nicht in Ordnung, dort: die Ballen wären noch nicht ausgepackt. Wieviel langsamer ging doch der Pulsschlag jener Zeiten! Was heute ein Abend, ciu Tag ist, war damals ein Tag, eine Woche. Diese erste Woche nahm den Charakter einer Art Bcgrüßungswoche an. Man besuchte seine Bekannten, strich über die Schaumesse, machte eine Lustpartie ins Roscnthal, ging in die Komödie.'^ Übrigens, ob es nun gerade besonders in den ersten oder in den letzten Tagen oder wann sonst gewesen sein mag, wir finden in diesem unfern Zeitraum Zeugnisse genug dafür, daß man trotz aller Hast und Aufregung der Arbeit die fcincrn und derbern Freuden der Buchhandelsstadt zu kosten wußte, sei es nun, daß sie im Kreise gesprächiger Genossen, oder daß sie mehr in der Stille erblühten. Man wußte „die Freuden der Freundschaft untereinander zu genießen", und man legte, mit Recht, einen gewissen Wert darauf.^ Die Fritsch, Glcditsch, Weidmann versammelten eine reiche Zahl von Genossen ans nah und fern um ihren gastlichen Tischt Bürger aber, und der mußte es verstehen, rief den deutschen Buchhändlern im Jahre 1777 zu: Nur ein einziges mal auf der Messe minder locker gelebt, so sind schon reichlich 50 Neichs- thaler erspart! 2° Die ankommenden Ballen waren zunächst auf der Accise zu berichtigen. Im 18. Jahrhundert zahlten in Leipzig Bücher — oder vielmehr bedruckte Bogen — bei der Einfuhr 2/4 bei der Ausfuhr ^2 "/o des Wertes. Bei unbcdrucktcm Papier wurde die Abgabe nach Batten berechnet: der Ballen Real-, Schreib-, Druckpapier und Makulatur gab bei der Einfuhr 3 gr., 1 gr. 6 Pf., 1 gr. und 6 Pf.; bei der Ausfuhr 4 gr. 6 Pf., 2 gr. 3 Pf., 1 gr. 6 Pf. und 9 Pf.'" Wohl dem, der nicht allzu viel Büchcrballen frisch aus der Druckerei nach der Meßstadt geliefert bekam! Gewiß bedeutete es in zahlreichen Füllen Transportersparnis; auf der Messe aber verdoppelte es die Arbeit und verlängerte den Aufenthalt. Für das Jahr 1740 verzeichnet der Loclex Ankunft auf dcr Messe. Zerstreuung und Geselligkeit, Mcßgeschäfte. 267 nunäinarius 966 außerhalb Leipzigs erschienene fertige Bücher. Rechnet man davon zwei Drittel auf die Ostermesse, und nimmt man an, daß von jedem Artikel 300 Exemplare nach Leipzig geschafft wurden, so würden damals gegen 200000 Exemplare auf den Gassen des Buchhändler- Viertels per Wagen angelangt sein, wobei einerseits der Druck auswärtiger Artikel in Leipzig — die doch auch zum Teil erst jetzt geliefert wurden —, andrerseits der Druck Leipziger Verlags außerhalb Leipzigs und die Sortimentzufuhr außer Rechnung geblieben ist. Die Ballen wurden abgeladen, geöffnet, die Bücher (Bogen) gezählt, registriert und in die Warenlager und Niederlagen eingeordnet. Außen am Gewölbe wurden große Tafeln mit Firma, Titelblättern und kurzen Auszügen aus den Privilegien angehängt. Und nun die Geschäfte selbst! Es waren heiße Tage. Schon vor 5 Uhr morgens hieß es aufstehen; um 5 Uhr begannen die Geschäfte, begann man seine Besuche bei den Kollegen oder erschienen fremde Buchhändler bei einem selbst. „Welche mich", schreibt Elers (Halleschcs Waisenhaus) 1714 von der Ostcrmcssc aus, „frühe und nachmittags biß 8 Uhr sehr hingerichtet, daß ich meine Zunge kaum regen kunte vor vielem Rechnen". August Hermann Franckc suchte ihn freilich gelegentlich mit einer frommen Buchhändlcrcrmahnung aufzurichten: „Sein Hauptgeschäft," schrieb er ihm zur Michciclismcsse 1718, „gehet auf das Reich Gottes . . So nehme Er von aller äußerlichen Unruhe nichts in sich ein, ja Sein Leib nnd Seele müsse sich freuen in dem lebendigen Gott, wenn außer Ihm Alles im Sturm ist." Aber ob sie recht anschlug? Um 7 Uhr abends patrouillierten die Stadtknechte durch die Gassen und trieben zum Einpacken. Da atmete mancher mit einem tiefen Seufzer auf und meinte, für heute habe die Plage ein Ende. Aber die Macht des Stadtknechts erstreckte sich nicht bis in das Innere dcr Gewölbe. Abends um ^210 Uhr, so schreibt wieder Elers, wie er gerade einschlafen will, pochts an den Fensterladen, ein Buchführcr erscheint und rechnet mit ihm bis 12 Uhr nachts. „Da dachte ich, wie will das morgen frühe ablaufen Übrigens fand Elers dabei noch Zeit zu beten und an dem sündigen Buchhändlervolk Scclsorgc zutreiben. Er hatte in seinem Leipziger Mcßgewölbc einen Wandschirm stehen, dcr zunächst zwar unverdächtig aussah, hinter dem aber zwischen den Geschäften gesungen und gepredigt wurde. Eines Sonntags früh um 6 betete er dahinter mit zwei an- 268 6, Kapitel: Der Buchhandel, dcrn Buchhändlern. „Kaum hatte drei Worte geredet", schreibt Elers, „so pochet Herr Rath Faber an von Cöstritz; ich dachte erstlich: kann man denn nicht in der Stille am Sonntag mit einander beten, besänne mich aber bald, und sagte zu Herrn Fabcr, er Hütte noch gemangelt, er soltc sich eilend hinsetzen, damit er auch etwas abkriege von unserm Secgcn." Armer Fabcr! — In Halle stürmten einst „böse Leute", d. h. harmlose Meuschen, denen Elers, wenn sie nichts Böses ahnend seinen Laden besuchten, einen „Stachel im Gewissen zurückzulassen suchte", unter dein Schutze der Dunkelheit dem frommen Buchhändler den Laden uud warfen ihm mit Steinen die Fenster ein; die Leipziger Meßbcsuchcr — ausdrücklich wird uns bezeugt, daß ElcrS „solches geistliche Priesterthum insbesondere «xsieiite, wenn Er die Leipziger Oster- und Michaelis- Messen besuchte" — scheinen auch nach dieser Richtung hin widerstandsfähiger gewesen zu sein.^ Nicht der frühe Beginn und die lange Dauer der Thätigkcit — das war, nicht nur im Buchhandel, in jenen alten Zeiten auch zu Hause allgemein so —, sondern jener „Sturm", von dein Francke schreibt, und in dem die Mcßgeschäfte über den Buchhändler, der wohl an lange, aber gcrnhigc tägliche Arbeit gewöhnt war, dahinbraustcn, machten diesem die Meßtagc so aufregend und aufreibend, und das war es, was die Alten den Jungen, wenn sie von ihren Abenteuern in Leipzig berichteten, zuerst und am fürchterlichsten ausmalten. Die Hauptgeschäfte der Abrechnung und Zahlung, mit denen sich die des Changierens und Be- stcllcns teilweise durchflochtcn, gingen in jener guten alten Zeit eben einfach so vor sich, daß mau, die schweren Handlungsbücher unter den Armen, von Gewölbe zu Gewölbe dahineilte. Ganz an jeglichem Prinzip einer gewissen Ordnung fehlte es übrigens dabei nicht. Es hatte sich ganz naturgemäß der Brauch cutwickelt, daß jeder zuerst die vorzüglichsten Handlungen aufsuchte und dann zu Hause blieb, um sich selbst antreffen zu lassen 2"; ferner finden wir schon um die Wende des 17. Jahrhunderts den Gebrauch, der sich in seinen Resten bis in die Mitte des 19. erhalten hat, daß die letzte Woche für die I^siönsöZ bestimmt war. Die Abrechnung selbst bestand in der Vcrglcichung der beiderseitigen Konten der offenen Rechnung mittels der Handelsbücher. Rcchnungs- dauer, Rechnungstcrmin haben sich im natürlichen Anschluß an die Ent- wickclnng der Messen entwickelt. Etwa seit der Mitte des 16. Jahr- Rechnungswesen. 269 Hunderts steht die Halbjahrsrechnung von Oster- zu Michaelis^ und wieder von Michaelis- zu Ostermesse fest. Mit dem immer ausgesprochenem Zurücktreten der Bedeutung der Michaelis- gegenüber derjenigen der Ostcrincsse trat an Stelle dessen die Jahresrcchnung von Ostcr- zu Ostermcsse. Wann die Halbjahrs- in die Jahresrcchnung übergegangen, d. h. die letztere zum allgemeinen Gebrauch geworden sei, darüber wagen wir keine genauere zeitliche Angabe, sie ist auch Wohl unmöglich. Noch in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts mag die Halbjahrsrcchnung ziemlich verbreitet gewesen sein"; Gcschäftszirkularc der siebziger und achtziger Jahre desselben Jahrhunderts sprechen von der jährlichen Ncchnungssaldierung als „Buchhändler-Gebrauch" (z. B. Prcßbnrg 1771, Quedlinburg 1783).^ In den „Übertrügen" blieben noch lange darüber hinaus die Spuren der altern Halbjahrsrechnung erhalten. Die beiderseitigen Konten wurden summiert, voneinander abgezogen, von der Differenz wurde der Rabatt abgerechnet. Was die Höhe der Rabattsätze betrifft, so uchmcn wir, die Angaben darüber betreffend, am besten die Form der Kontenführnng zum Ausgangspunkt, wie sie sicher seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts üblich war und bis in die Neuzeit, wenigstens solange als sich die teilweise Ordinärrechnnng erhielt, auch üblich blieb. Links vor dem Strich steht die Jahreszahl; rechts befinden sich in der Regel zwei Kolumnen, die eine (und zwar die vordere) für Ordinär-, die andere für Nettoartikcl. Das erste derartige Doppelkonto ist uns aus dem Jahre 1663 erhalten.^ Netto bezeichnete man auch als lauter, ordinär als unlauter. Offenbar mußte diese Form dadurch entstehen, daß es einen herrschenden Rabattsatz und daneben verschiedene davon abweichende Rabattsätze gab. Der herrschende Rabattsatz war der von 33 ^/g diese Posten wurden also zum Ladcu- prcise ausgeworfen; alle niedriger rabattierten Artikel, für die man, wäre man mit ihnen ebenso verfahren, zum Zweck der Summicrung so und so viele zum Teil nur spärlich benutzte Kolumnen bedurft Hütte, setzte man im Nettopreise an. Der herrschende Satz für die niedriger rabattierten Artikel wurde aber der Viertelrabatt, sodaß die Bezeichnungen Ordinär- und Nettoartikel im 18. Jahrhundert gleichbedeutend mit drittel- und viertelrabattiertcn Artikeln sind. Daneben kamen auch andere Nabatthöhen vor; sie waren, sofern sie nach Münzen angesetzt 270 6, Kapitel: Der Buchhandel. wurden, oft sehr wenig glatt. Ein Leipziger Rechnungsauszug vom Jahre 1666 zeigt z. B. 28,s? "/g (6 gr. vom Gulden zu 21 gr.)." Die ursprüngliche Bedeutung jener Kontenform erkennt man aber deutlich auch daran, daß wir auch Konten mit drei Kolonnen finden: zwei Ordinärkolonnen für die üblichsten Rabattsätzc von 33 ^/z "/„ und 25 und einer dritten Ncttokolonne für verschiedene niedrigere Rabattsätzc. Übrigens finden wir im 18. Jahrhundert auch Freiexemplare bei Particbczügeu. Sie wurden indessen nicht gerechnet, d. h. kamen nur als volle Exemplare (nicht als halbe u. s. w.) zur Vergütung, wurden in natura geliefert. Man berechnete Netto- und Ordinürsaldo, zog vom Ordinärsaldo den Rabatt ab und summierte die nunmehrigen Ncttosaldi. Das Wesen des Tauschhandels bestand darin, daß derjenige, zu dessen Ungunsten der Saldo ausfiel, den andern nach Möglichkeit zu bewegen suchte, so viel aufs neue von ihm zu „schreiben", daß die Differenz durch die neuen Verbindlichkeiten gedeckt wurde. Man hat gesagt, daß das Tauschgeschäft ein gegenseitiges Kaufgeschäft, der Tausch einfach ein Doppelkauf war. Das ist ganz richtig, nur daß uns solche juristische Bestimmungen in ihrer unübertrefflichen Richtigkeit in die Natur des Geschäftswcsens durchaus nicht einführen. Das Wesentliche ist dies, daß es die für die Zeit charakteristische Form war, in der verschiedene Handlungen gleichsam zu einem unentwirrbaren Ganzen zusammenwuchsen. Um das ganz zu würdigen, dazu muß man Geschäftspapiere jener Zeit selbst vor Augen haben, und zwar namentlich solche süddeutscher Handlungen des 18. Jahrhunderts, aus der Zeit, in der der Tauschhandel in Süddcutschland in einer besondern Weise, die wir noch kennen lernen werden, als spezifischer „Rcichsbuchhandcl" in der Weise blühte, daß er im Unterschiede zu dem auf den Messen sich abwickelnden Geschäftsverkehr von Hause aus geführt wurde, sodaß er sich in den diesbezüglichen Geschäftspapicren in besonders deutlich sichtbarer Weise niederschlagen mußte. Da sehen wir, daß die gegenseitigen Konten auf das behaglichste Jahre hindurch fortlaufen, ohne daß an eine Saldierung gedacht wurde, selbst wenn der Saldo auf der einen Seite ziemlich bedenklich anschwoll. Es ist fast, als wenn die beiden Geschäfte ein einziges ausmachten; die gegenseitigen Rechnungsauszüge haben im ganzen vielmehr den Charakter der Kontrolle dieses einheitlichen Geschäfts, als daß sie die Aufforderung zur Saldierung darstellen. Verbleibt eine größere Rechnungswesen. Tausch. Bestellung und Lieferung. 271 Differenz allzu lange dauernd auf der einen Seite, so sendet ihr, namentlich wenn der Bücherbezug auf jener nachgelassen hat, die andere, und das kann in ganz unregelmäßigen, willkürlichen Zeitabständen geschehen, die Abrechnung mit ausdrücklicher Erinnerung an Saldicrung; die Antwort ist gewöhnlich, daß man zur Bezahlung des Saldos ja bereit sei, ihn aber lieber durch neuen Bezug decken möchte: und nun folgt neues Angebot, vielleicht auch gleich neue Scnduug ohne spezielle Bestellung, neue Bestellung und Gcgcnbestcllung. Ganz ebenso müssen wir uns den Tauschhandel aus der Messe vorstellen. Zwischen Handlungen, die in einen solchen Perkehr getreten waren, galt die Verweigerung der Change im allgemeinen als unfair. Und.- nnmuk nmriuw 1a.vat; eine Hand wäscht die andere. Es galt als alte Gewohnheit, von jedem der neuen Artikel einer Handlung, mit der man in Tauschvcrkchr stand, vier bis sechs Exemplare zu schreiben.^ Deshalb begnügte man sich auch so leicht mit bloßen Titeln, also Wechseln aus die Zukunft. Blieb das Buch selbst aus: zur nächsten Messe brachte der Geschäftsfreund etwas anderes, an dem man sich dafür erholen konnte. Gerade wegen dieses engen, freilich auch in so mancher Hinsicht läßlichen freund-brüderlichen Zusammenhangs und Zusammenhalts vermißte man später, als die frisch-kalte Zugluft des Nordens ihn verwehte, den Tauschhandel so bitter und meinte, nun müßte die ganze Einheit uud Einheitlichkeit des deutschen Buchhandels aus den Fugeu gehen; man hatte sich durchaus nicht im Zeitalter eines Doppelkaufs gefühlt, sondern sah erst jetzt mit Furcht und Bangen ein dem buch- häudlcrischcu Wesen völlig fremdes „kaufmännisches" Zeitalter anbrechen. Wer eine Messe weder selbst besuchte noch durch seinen Diener besuchen ließ, gab einem Geschäftsfreunde „Memoriale", d. h. Bestellzettel — häufig auch mit Empfehlungen eigenen neuen Verlags versehen — mit oder sandte sie an den Kommissionär; sie gelangten in die Hand der Markthclfcr (die übrigens in etwas zweifelhaftem Rufe gestanden zu haben scheinen^), die die Bestellungen ausrichteten^; der Liefernde „schrieb" die gewünschten Artikel (denn auch so wird dieser Kunstausdruck gebraucht), d. h. er schrieb eine Faktur mit Preisangabe, und lieferte sie dem Markt- helfcr, wenn dieser seinen zweiten Umgang hielt, um die Bestellungen zu kolligiercu, offen aus.^ Übrigens fand dieselbe Art des Bezugs auch durch Diener statt, die an Stelle deö Herrn die Messe besuchten^; daß 272 6. Kapitel: Der Buchhandel. sie auch bei Anwesenheit des Buchhändlers selbst angewendet wnrde, würden wir nicht direkt zu belegen im Stande sein, darf aber wohl angenommen werden. Dagegen bediente man sich des Markthelfers natürlich allgemein zur „Kolligicrung" dessen, was man vorher persönlich geschrieben (bestellt) hatte. Die „Changc zu kolligicren", das Geschriebene in natura zusammenbringen zu lassen, galt ebenfalls als keine leichte Aufgabe. Ganze Tage mußte der geplagte Markthelfer dazu umherlaufen; bald traf er niemanden an, bald bekam er hier den Bescheid: man erwarte noch einen Ballen, dort gar: der gesuchte Artikel hänge noch in der Druckerei oder es fehlten doch noch einige Bogen, die man in diesen Tagen sicher erhalten werde, man werde alles zusammen ausliefern. Diesem und jenem Buchhändler sagte man wohl nach, er suche erst auf der Messe so viel Geld zusammenzubringen, um dafür seine neuen Artikel von der Druckerei ausgeliefert zu bekommend" Was übrigens die Bezahlung des Markthclfcrs betrifft, so gab Nicolai 1760 dem scinigcn 6 Thlr. 8 gr. für eine Messe. Hatte man die Change empfangen, so wurde sie kollationiert und dann endlich gepackt. Das erstere mag oft genug sehr oberflächlich geschehen sein — sofern nicht die unvollständigen Meßcrcmplare des Liefernden alle Sorgfalt nutzlos machten; das leidige Defektenwescn begleitet uns vom 16. bis ins 19. Jahrhundert. Gerade das Verlangen und Wiedererlangen der Defekte gehörte zu den wesentlichsten Stücken des frühesten zwischenmesscntlichen Buchhändlerverkehrs; einmal, Ende 17. Jahrhunderts, schreibt ein Buchhändler ganz verzweifelt, man möge ihm doch endlich die schon wiederholt verlangten Defekte schicken, der Kunde habe geschworen, eher nicht einen Groschen zu bezahlen. Etwas anderes war es mit dem Restschreiben, das uns ebenfalls schon um die Wende des 16. Jahrhunderts begegnet. Der Handel mit noch nicht vollständigen Novitäten gehörte eigentlich zum regulären Mcßverkehr. Neben dem geschäftlichen Verkehr mit den Kollegen von nah und fern waren es gewöhnlich noch so manche andere Geschäfte und Besorgungen, die die Buchhändler in Leipzig mehr oder weniger in Anspruch nahmen. Es waren einmal Arrangements mit Druckereien, Papierhandlungen, Autoren zu treffen; es waren sodann so manche persönliche Aufträge zu erledigen: mochte es nun sein, daß der dienstwillige Buchhändler Briefe und Päckchen zur Besorgung mit gen Leipzig genommen, oder daß er für einen seiner Kunden ein Paar seidene Strümpfe einzukaufen übernommen hatte. Empfang der Changc; Defekten, Restschreibcn, Abreise von der Messe. 273 Die Buchhändler waren von allen Mcßbcsuchcrn diejenigen, welche am längsten aushiclten. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hören wir zwar, daß manche auswärtige Buchhändler nur zwei bis drei Tage anwesend blieben." Gewiß hatte der Verkehr damals noch einen geringer» Umfang; trotzdem mögen das vielleicht besonders solche gewesen sein, für deren Geschäftsbetrieb Leipzig ein bedeutender Markt »eben andern Märkten war. Die Leipziger Meßreise im 18. Jahrhundert, namentlich in seiner zweiten Hälfte, wurde um eines so kurzen Ausenthalts willen nicht mehr unternommen. Wir hörten schon oben, daß Nicolai je vier Wochen aus den Besuch der beiden Leipziger Messen verwendete. Die Zeit von drei bis vier Wochen wird uns zu seiner Zeit auch sonst öfters als Durchschnittsdauer des Meßnufenthalts oder der Meßreisen angegeben. Die ersten Besucher machten sich schon zu Anfang oder Mitte der dritten, der Himmelfahrtswoche, auf die Heimreise. Viele hielten noch um die Wende des 18. Jahrhunderts am altüblichcn Abreisetag: dein Freitag nach Himmelfahrt so fest, daß sie abfuhren, auch wenn die Geschäfte noch nicht beendet waren, die Beendigung dem Kommissionär überlassend. Andere wieder blieben bis zu Pfingsten, bis in die Pfingstwochc hinein, ja darüber hinaus. So konnten von der Ankunft der ersten bis zu der Abreise der letzten Mcßgästc wohl bis an sechs Wochen vergehen, und wenn jene die Mauern Leipzigs verlassen hatten, so waren diese vielleicht noch gar nicht eingetroffen; und das wurde im Interesse des Geschäftsverkehrs natürlich durchaus nicht für erfreulich angesehen.^ Mit der Messe zugleich stockte die Büchcrproduktiou. Das große Getriebe des deutschen Büchcrwcscnö war im ganzen wie ein riesiges Ungeheuer, das iu regelmäßigen Pulsen ein- und ausatmet. In den ersten Monaten nach der Messe standen die Pressen still — wenigstens für den Lohndruck; die Drucker befaßten sich in dieser Zeit gern mit dem Drucke eigenen Verlags, um alsdann zum Druck fremden Verlags die Pressen frei zu haben. Oder der Mcßplatz glich einem großen Sammelbecken, das regelmäßig gefüllt wurde, und aus dem sich nun die Wasser teils in kleinere und kleine Becken ergossen und von dort aus weiter verteilten, teils in Leitungen verschiedenen Lumens den deutschen Häusern unmittelbar zugeführt wurden. Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 18 274 6. Kapitel: Der Buchhandel. Wir wissen, daß sich der reguläre Geschäftsverkehr auf der Messe zwischen den größern und großen deutschen Handlungen abspielte; es sind durchschnittlich in unscrm Zeitraum etwa anderthulbhnndcrt. Ungefähr um Pfingsten langte das Tauschgut, das die Auswärtigen in Leipzig erworben hatten, bei ihnen am Platze an. Es kam darauf au, wie weit dieser vom Meßplatz entfernt war; eine verhältnismäßig lange Frist verstrich dabei jedenfalls. Im Jahre 1785 war noch nm 4. November von den Meßncuigkeiten nichts in Güttingen eingetroffen"; 1772 war eine Fracht von Leipzig nach Wien fünf Wochen unterwegs — das war aber dem Wiener Buchhändler denn freilich noch nicht vorgekommen.^ Becher erklärt im Politischen Diskurs (1668) summarisch: der Buchhändler bekommt gewöhnlich in der ersten Messe erstens den Druckcr- lohn herein, zweitens versticht er eine Partie, drittens aus dem Rest macht er Makulatur; d. h. er verkauft ihn an die „Hücker sHöker^ s Krämer ^ und Kartenmacher"." Ob der Buchhändler in der Blütezeit des Tauschhandels so regelmüßig die Herstellungskosten bar hereinbekam, ist sehr zweifelhaft. Die Bemerkung ist trotzdem bezeichnend. Auf den Absatz mehrerer hundert Exemplare eines Artikels auf der Messe konnte der Buchhündler bei der Natur des TauschvertchrS so gut wie mit Sicherheit rechnen; und damit zusammenhängend galt, wofür wir auch soust so vi«le Anzeichen haben, die buchhändlerische Aufgabe eines Artikels im allgemeinen auf der ersten Messe für erfüllt. Womit der Buchhändler es nun aber zu thun hatte, das war jene mittlere Partie Bechers, die er eingetauscht hatte. Das Nächstlicgeude ist natürlich der Absatz am Platze. Der Laden war, an heutigen Ansprüchen gemessen, sehr bescheiden. Draußen das Firmenschild: schwarz, mit güldeucn Buchstaben, so wird es uns für Leipzig beschrieben.^ Das Schaufenster vertraten nach altem Brauche „Tafeln" (oder „Bretter"), die man außen am Laden aushing, und an denen die Titelblätter oder ganze Bogen und Bücher befestigt wurden, wenn man sie nicht einfach „an die Thür steckte". Wir dürfen darauf nicht lediglich als auf einen primitiven Zustand alter Zeiten zurücksehen; es entsprach das der Form, in der damals das Buch erschien, genau ebenso natürlich, wie unser heutiges Schaufenster der Form des heutigen Buchs entspricht. Die französischen Bücher, namentlich die belletristischen, erschienen schon im 17. Jahrhundert meist geheftet, sogar in fabrikmäßig herge- Absatz am Platze; der Buchladen, 275 stellten Franzbänden, auch Holland kannte den Verlcgcrband; in Deutschland dagegen wurden die Bücher, soweit sie nicht aus Privathand in den Buchhandel zurückkehrten, fast nur „in glois" oder „roh", d. h. in ungebundenen und ungehefteten Lagen verkauft. Wir hören allerdings schon zu Ausgang des 17. Jahrhunderts, daß die Käufer in manchen Städten begehrten, die neuen Bücher im Buchladen gebunden kaufen zu können; unser Gewährsmann^ setzt aber selbst hinzu: dieses Verlangen sowohl, als noch mehr seine Erfüllung sei Ausnahme. Schon der Meß- vcrkehr erstreckte sich ja auch auf gebundene Bücher, und aus den vielfachen Streitigkeiten zwischen Buchhändlern und Buchbindern hinsichtlich des Binderlohns geht zur Genüge hervor, daß es jederzeit Verleger gegeben hat, die Particartitel selbst binden ließen; es handelte sich indessen dabei in der Hauptsache um die Buchbiuderware, um Gebet- und Gesangbücher, Bibeln und Schulbücher u. dergl., während im übrigen die Bücher sogar aus dem Auslande in Bogenform bezogen wurden — die Frachtkosten hätten sonst geradezu unerschwinglich werden müssen; und bis etwa in die dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts hinein hat der Vertrieb der Bücher im rohen Zustande das Übergewicht behalten, füllten sie in verschnürten Packcten und Päckchen und in offenen Handstößcn die einfachen Regale der Buchläden. An Stelle des ganzen Buchs stand so für die Schaustellung, wo es sich nicht um kleine Broschüren handelte, der Titel. Auch au den Mcßkatalog wurden die Titel öfters in ganzen Partien eingesendet — offenbar doch um zur Verteilung zu gelangen; und mag es sich dabei zunächst nur um den buchhändlcrischcn Verkehr gehandelt haben: so finden wir doch, daß in den Tischen der BuclMdcn besondere Schubfächer ganz mit alten Titelblättern vollgestopft waren. Für eine solche Ausstellung der Bücher wäre ein Schaufenster heutiger Art Rauinvcrschwcndnng gewesen. Wenn in Geschäftsbriefen die Bezeichnung „Auslage" gebraucht wird (1718 teilt ein Frankfurter Buchhändler seinem Geschäftsfreunde mit, daß ihm „ein Titul auff der auslag zu nichte gegangen"), so ist dabei nicht notwendig an ein Ladenschanfcnstcr zu denken, sondern kann damit die offene Auslage in der Bude gemeint sein. Im Innern an den Wänden, zuweilen auch im Mittcldurchzug, einfache, aber hohe Regale, in denen die Packete, Päckchen und offenen Handstöße lagen; eine Trittbank, eine kurze und eine lange Leiter, um an die höher gelegten Stöße zu gelangen, an die Wände wohl außerdem noch 18* 276 6. Kapitel: Der Buchhandel, kleine Kästen oder Fächer genagelt; ein Tisch mit Schubladen, darauf ein hölzernes Schreibzeug, ein stählernes Petschaft, ein Messinglcuchtcr; ein „hölzerner Knopf" oder eine „Rolle" mit Bindfaden, eine Scheere; eine lange Schiefertafel. Zuweilen ein besonderes schicfernes Tischchen, auch ein besonderer Gcldtisch mit Visier und Gestell. Auf dem Stuhl ein derbes Lederkisscn; am Fenster ein Lehnbänklein, ebenfalls mit offenen Kasten. Endlich ein Sandseigcr, ein O^lenämium iisrxstuum, an der Wand wohl gar noch ein Ölbild oder doch ein paar illuminierte Kupferstücke.^ Ein Kupfer iu einer der Schriften Abraham a Santa Claras vom Jahre 1711 zeigt im Buchladen einige verschnürte Bücherballen, hoch aufgeschichtet Stöße roher Bücher, ein Stoß befindet sich unter der Presse; ein kreisrundes Faß, in der Höhe etwa 1, im Durchmesser etwa 1 ^2 Meter groß, mit gebundenen Büchern.^ Die Bücher wurden zunächst gemustert, geordnet, katalogisiert. Wenn man die Ordnung, in der der Buchhändler seine Ware aufstapelte, nach der in den gedruckten Katalogen befolgten Anordnung beurteilen darf — und in einem Katalog aus der Mitte des 18. Jahrhunderts" heißt es, die Bücher seien unter gewisse Haupt-Titul gebracht, „wie man sie in rkAulluren Buchlädcn insgemein abgetheilet finde, als ^.etÄ, vöduetiones, Reisebeschreibungcn, Laweäien et,e." —, so waren sie möglichst nach sachlichen Gruppen geordnet. Das Einordnen und Katalogisieren der Bücher, auf die Mcßzeit folgend, hatte so, wie das Mcßgcschäft selbst, seine regelmäßige Zeit im Jahre. Die laufende Arbeit des Jahres unterschied sich dadurch von der späterer Zeiten, daß es weniger Korrespondenz- und Schreibarbeit gab. Natürlich wurden Bücher geführt: ein Hauptbuch, Buchhändler- und Kundenregistcr, Inventar — in gut geleiteten Handlungen wurden die Sortimentsbestände von Zeit zn Zeit aufgenommen, die Verzeichnisse hießen in älterer Zeit „Taxbücher" —, endlich der Mcßcxtrakt und das unvermeidliche Defektbuch. In manchen Buchlädcn wurden neben den Büchern allerhand sonstige Dinge feilgehalten, die mit dem Buch- und Schrcibwescn näher oder ferner zusammenhingen. Alexander Fromery in Berlin" führte z. B. gegen Mitte des 18. Jahrhunderts nicht nur auch alle Sorten von Papier, sondern Siegellack, Oblaten, Federn, Tinte, Bleistifte, Mietverträge, Stempelpapicr, Vollmachten, Brieftaschen, Almanachs, Spielkarten, Zeitungen, Wachslichtc — kurz: „tous es c^ui eonvisnt, lmx (Hkdinsts et Laden, Gewölbe. Laufende Geschäfte. Buchladcn und Publikum. 277 aux LkÄneöUsi'ies". Daneben beschäftigte er sich auch noch mit Ein- und Verkauf von goldenen, silbernen und bronzenen Medaillen. Die Lagerräume, deren ja der Tauschhändler besonders umfänglicher bedurfte, waren namentlich bei den großen Firmen der (damals so eng gebauten) Hauptbuchhandelsstädte vielfach vom Laden getrennt. Von Frankfurt a. M. wissen wir, daß dort besonders die Klöster, namentlich das Earmeliterkloster dazu Verwendung fanden; bei dem Brande im Jahre 1726 sollen in letzter»? für 100000 Gulden rohe Bücher untergegangen sein. ^ Kann sich der damalige städtische Buchladen an Eleganz mit dem späterer Zeiten nicht messen, so war er doch eine gastliche Stätte für die, deren Bedürfnis er in erster Linie gewidmet war, und darin ist er dem heutigen uicht nur gleichgekommen, sondern hat er ihn übcrtroffen — nicht durchaus zum Vorteil des Buchhandels. Je weniger das litterarische Nachrichtenwesen, das allgemeine und spezialistische, entwickelt war, desto wichtiger war der Buchhändler und sein Laden, um solchen Mangel an seinem Teile zu ersetzen. Als die gelehrten Journale aufkamen, lagen auch sie im wohlverstandenen Interesse des Buchhändlers zu unentgeltlicher Lektüre in seinem Laden aus — in einem Buchhändlcrtatalog vom Jahre 1725 (Gießen und Marburg) werden z. B. „Gelehrte Zeitungen, Europäische Fama, Latein und Teutsche ^.ew Ll-mliwi'um" genannt —, neben den Katalogen, die wie jene die Kauflust ermuntern, die Wahl erleichtern sollten.^ Der Buchladen wurde viel besucht und auch an Ort und Stelle viel benutzt und ausgenutzt. In den 1690er Jahren hören wir von einem Kgl. Sächsischen Kopisten zu Dresden, der fast immer in den Buchläden zu finden war und hier ganze Stunden und länger las/'^ Aber nicht nur das. Die „Gelehrten" wollten auch die Bücher selber kennen lernen: und das geschah schon bequemer zu Hause. Manche trafen wohl mit dem Buchhändler ein Abkommen, „gaben ihm eine Tension damit sie ein und ander Buch durchzulesen haben möchten"^; durchzulesen, aber auch abzuschreiben oder doch zu exccrpieren, wie denn das Bücherborgcn und -excerpieren auch unter den Gelehrten selbst im Schwange war. Wie bitter haben die Königsbcrgcr Buchhändler in den vierziger Jahren des 17. Jahrhunderts wiederholt darüber geklagt, daß sie besonders den Professoren ihre Lüden „gleich einer Landesbibliothek aufsperren" müßten!^ Die eigentliche 278 6. Kapitel: Der Buchhandel. Ansichtssendung ist von dieser Art, die Bücher zur Verfügung zu stellen, im Grunde nur eine andere Art. Wenn ein Berliner Buchhändler 1701 in einem Gesuche um Errichtung einer Filiale in Güstrow verhieß, dem Fürsten und seinen Ministern alle lesenswerten Schriften gleich nach Erscheinen über- schickcn und vorlegen zu wollen^, so war das keine besondere Ausnahme. Ein Nürnberger Buchhändler bat 1716 einen seiner Kunden gelegentlich einer Büchcrsenduug, die Bücher auch einem andern, den er namhaft macht, zu zeigen und fügt hinzu, er könne künftig mit mehr dienen. Aus demselben Jahre haben wir die Ansichtsfaktur eines Hallenser Buchhändlers: „Zu besehen übersende . . welche 3 Bücher bitte wen sie nicht behalten werden mit nechstem wieder zurückzusenden."^ Es liegt in der Natur der Sache, daß dabei der Gelehrte, wo es sich um einen solchen von ihm gewünschten Verkehr handelte, die Auswahl der zu sendenden Bücher im einzelnen in die Hand seines Buchhändlers legte, der so bis zu einem gewissen Grade zugleich der wissenschaftliche Vertrauensmann seines Kunden war. Tissot in Bremen schrieb 1708 an Elers in Halle: „Und wenn sonsten ettwaß neues und recht gutes Von Ehymischen oder Mcdicinischcn schriften Vorhanden wäre, ersuche es auch bey zu lcgen."^ Neben den Buchlädcn gab es in Städten wie Hamburg „Avisenbuden" (Zeitungsläden); in (oder an) Wierings Zeitungsbudc konnte der Hamburger für einen halben Sechsling seinen Relationscourier lesen; zu kaufen kostete er das Doppelte.^' Hamburg ist übrigens für einen Blick in den städtischen Sortimentsbuchhandel unseres Zeitraums uoch in anderer Beziehung von Interesse. Die ältesten Zeiten des Buchhandels, in denen auch der Buchführer möglichst dicht an den Stätten der „Messe" seinen Kram ausbreitete, unmittelbar ins Gedächtnis zurückrufend, ist Hamburg ein Typus derjenigen Buchhandclsstädte, in denen sich diese Verbindung in unscrm Zeiträume auf das vollkommenste erhalten hatte. David Völckcrs (Ende 17. Jahrhunderts) wird nur Buchhändler „beim" hl. Geist genannt; Joh. Ad. Härtel aber (Ende 17. Jahrhunderts) „Buchhändler in St. Nicolai Kirchen", Theod. Chrstph. Fclginer >i 1726) „Buchhändler in der St. Johannis-Kirche", Zach. Härtel (um 1700), Joh. Chrstph. Kißucr (f 1735), Joh. Wolfg. Fickweilcr (bis circa 1730) „Buchhändler im Dohm".'" Fast alle Hamburger Buch- handluugcn hatten in der That ihren Stand im Innern der Kirchen und Kapellen selbst, besonders in der Nikolaikirche, der Domkirchc (in Ansichtssendung. Zeitungsbudc. Buchlädcn in Kirchen. Vertrieb i, d, Umgegend. der ja auch der ganze „Dom", d. h. Weihnachtsmarkt abgehalten wurde) und den Klosterkirchen; Hamburger Blätter enthalten noch zu Ende des 18. Jahrhunderts den Büchcrvcrkauf in den Kirchen betreffende Bücher- anzcigcn. Während der Predigt waren die Stände geschlossen; indessen konnte man dabei doch die an ihnen angemalten Bücher bewundern und die Firmen studieren. Als Uffenbach nach einem Epitaph suchte, fand er ihn endlich in einem Buchladen.°2 Aber die Buchhandlung der Tauschzeit ist, was den Sortiments- vcrtricb angeht, nicht zu vergleichen mit der Sortimentsbuchhandlung späterer Zeiten. Der Buchhandel, sagt Adrian Beier, ist „Land-Handel"; die Kundschaft in der Wohnstadt macht den geringsten Teil seines Geschäfts aus, die Hauptsache ist, daß seine Bücher „über Land beschrieben" werden.^ Wir haben schon gelegentlich in andern: Zusammenhange beobachten können, wie das Publikum seine Bücher zum Teil direkt aus sehr weit entlegenen Buchhandelsstädten bezog. Königsberger Kunden bezogen z. B. aus Rostock: offenbar war ja der Transport von Leipzig nach Rostock und von dort, von Lübeck aus, aus dem Seewege billiger als der von Leipzig nach Königsberg zu Lande; es kam hinzu, daß die Verbindung Lübeck—Ostseestädte für den Handel überhaupt seit lange eine wohlcingebürgcrte war; darauf, zusammen mit seiner Bedeutung als Universitätsstadt, hat offenbar die gerade in dieser Hinsicht wichtige Buchhandclsstellung Rostocks beruht: aus Rostock empfing ja das damalige Königsberg auch seine besten Buchhändler. Solche auf den besondern Verhältnissen ihrer Lage beruhende außerordentlich weitreichende Verbindungen haben damals viele Städte, im Binncnlande an der Spitze Frankfurt und Leipzig, in gcringcrm Maße aber alle Buchhandclöstädtc gehabt. Nun, und ähnlich der direkte persönliche Vertrieb. Selbstverständlich in der nächsten Umgebung. Im Herbst des Jahres 1708 erschien beim Buchdrucker Lindinncr in Zürich ein Kalender in einer Auflage von ca. 2500 Exemplaren. Zu Ende des Jahres waren noch etwa drei Dutzend davon vorhanden. Die übrigen waren, berichtet er, „nachcr Schaffhauscn, Stein, Wiutcrthur und von den Böten in die benachbarte Ohrt herum vertragen worden".^ Aber der eigene unmittelbare Vertrieb des Buchhändlers erstreckte sich weit über die nächste Umgegend hinaus. Die Erscheinung des größern WanderbuchhäudlcrS, der mit Wanderlagern von Ort zu Ort, 280 6, Kapitel: Der Buchhandel. von Markt zu Markt zog, ohne daß sein Wohnplatz selbst für seinen Buchhandel von besonderer Bedeutung war, ist allerdings schon seit dem Ende des 16. Jahrhunderts im Veralten; der Wanderverkehr beschränkte sich mehr und mehr auf die Kleinhändler, während die größern Buchhändler ihren Handel am Platze und in den beiden Hauvtmeßplätzen verankerten. Aber noch in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts sehen wir ansässige Buchhändler den, von ihnen selbst ausgeübten, Reisehandel aus das lebhafteste pflegen — nach jener alten Haupt- und Grundregel, die ein Schweriner Buchbinder-Buchführer im Jahre 1567 dem Rostocker Buchdrucker wohlmeinend also vorhielt: „Merck, das euch dy bücher aufs geringen fromm zu Rostock lygen, . . bücher wyllen gewart sein und myt gereysct sein!"^ Ein Musterbeispiel des unermüdlich umherreiscnden Buchhändlers war Johann Francke in Magdeburg, f 1625. Der Diener Samuel Bremes in Helmstedt kam in denselben Jahren, in die Franckcs Tod fiel, auf seinen Geschäftsreisen bis nach Königsberg in Preußen. °° Joh. Dav. Zunncr in Frankfurt a. M., dessen Sortiment neben dem von Clemens Schleich als eins der bestsorticrten in Frankfurt gerühmt wurde, war zwischen den Messen fast stets mit seinen Biicher- sässern auf der Reise; im Berufe des Reisebuchhändlers ist er auch gestorben; als er im November des Jahres 1653 von Worms aus nach Heidelberg und weiter nach Speier ziehen wollte, ist er unterwegs ertrunken.^ Mericm in Frankfurt a. M. ließ bis 1650 so weit entfernte Jahrmärkte wie den zu Dresden besuchen.^ Und diese Art des Vertriebs reicht auch weiter in uusern Zeitraum hinein. Für den deutschen Durchschnittsbuchhändler der Tauschzcit gingen sicher einige Monate im Jahre für Jahrmarktsbesuche auf. Martin Hallervord in Königsberg (1643—1693) bereiste persönlich die Jahrmärkte zu Thorn, Danzig, Elbing n. s. w., und seine Diener drangen bis nach Schweden, Livland und „anderen abgelegenen Orten". ^ Als sich 1683 Hcinr. Boye um ein Königsberger Buchhandelsprivileg bewarb, gab er zn seiner Empfehlung an, daß er schon eine auswärtige Handlung mit eigenem guten Sortiment besessen und jährlich die Frankfurter „und andern Messen und Jahrmärkte" besucht habe.^" Von Eckart in Königsberg (1722—1746) wird uns dieselbe Gewohnheit des ständigen Besuchs der Provinzialmärkte berichtet."" Justus Augustus Fleischhauer in Wittenberg, der im Jahre 1727 Ratsherr war, wurde zu seinem Marktbesuch. Zweiggeschäft, Kommissionslagcr. 281 Ruhme ein „weit und breit herum gercißtcr, und wohl versuchter Buchhändler" genannt/'^ In Süddeutschland war der Besuch der „Dulten" (Jahrmärkte) das ganze 18. Jahrhundert so verbreitet, daß wir uns einzelne Nachweise ersparen dürfen. In Österreich scheinen „Marktgerechtig- kcitcn" an einzelne auswärtige Buchhändler verliehen worden zu sein; der Buchhändler Joh. Ad. Schmidt in Nürnberg lauste um 1730 von seinem Nürnberger Kollegen Trauttner „den ganzen Kram mit denen Linzer und Wiener Märkten".^ Auf den meisten solcher Märkte mag natürlich mehr oder weniger zugleich ein Verkehr der Buchhändler mit kleinern Buchführern, Landfahrern stattgefunden haben; einige aber trugen in besondcrm Maße den Charakter kleinerer Büchcrmeßvlätze, und ihr Besuch ist deshalb auch mit andern Augen anzusehen. Dahin gehören z. B. die Nnumburger Pctri Paul-Messe, die sogar von den Gleditsch (z. B. 1699, 1711), Weidmann (z. B. 1718, 1741), Lanckisch benutzt wurde, oder die Prager Märkte (Lichtmeß, St. Veits, St. Wenceslai), die bis ins 19. Jahrhundert hinein z. B. von großen Nürnberger Handlungen besucht wurden. Zu beiden stellten die Buchhändler auch besondere Meßkataloge her (z. B. zur erstern I. L. Gleditsch 1699, und zwar schon Katalog Nr. XX", Lanckisch in Leipzig 1726^, zur letztern Lochner und Mayer in Nürnberg um 1770^). Aber auch den so erweiterten Vertrieb vom eigenen Geschäftssitze aus empfand der Buchhandel weithiu als unzureichend für die Verwertung sowohl seines Sortiments, wie seines Verlags. Zu dem Vertrieb vom Hauptgcschäftssitzc aus trat die Gründung von Zweiggeschäften oder die Errichtung von Kommissionslngcrn oder beides zugleich hiuzu. Selbst kleinere, auch weuiger auf Tausch eingerichtete Handlungen hatten zuweilen drei, ja mehr Privilegien auf „offene Buchlädcn" in verschiedenen Orten. Die Güstrowcr Filiale eines Schweriner Buchhändlers ist uns weiter oben begegnet. Auch Rüdiger in Berlin erhielt 1701 ein Privileg auf je einen Buchlädcn in Güstrow und Schwerin; in Güstrow cröffuctc er einen „beständigen Laden", Schwerin besuchte er von Zeit zu Zeit mit seinen Büchern, und rings in der Sphäre dieser Städte „bediente er die Geistlichkeit in Stäten uud Dörffern"; indessen hat er schon einige Jahre darauf seine Güstrowcr Filiale aufgegeben.^ Johannes Schrcy in Frankfurt a. O. hatte seit 1681 eine zweite Buch- 282 6, Kapitel: Der Buchhandel. Handlung in Stargard^; Völcker in Frankfurt a. O. hatte, in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts, außer seiner Frankfurter Buchhandlung Handlungen in Stettin, Crossen, Züllichau, Cottbus.^ Die großen Firmen aber hatten Filialen selbst im Ausland; so, seit Beginn des 18. Jahrhunderts, die Wcidmannsche (Leipzig) in Warschau und Upsala, die Lochnerschc (Nürnberg) in Stockholms" In Wien hießen die Auswärtigen, die auf eine befreite Niederlage daselbst kon- ccssioniert waren, „Niedcrlägcr"; solche Wiener Niederläger waren zu Ende des 17. Jahrhunderts z. B. die Endter und die Fllrstischen Erben, beide aus Nürnberg. In den 1680 er Jahren wurde ihnen auf eine Eingabe der Wiener Buch- und Kunsthändler hin der Verkauf ihrer Bücher und Kunstsachen „in minuw und unter 20 fl." verboten." Der Kommissionshandel allerdings ist den erhaltenen Zeugnissen nach hauptsächlich von der andern Seite aus, nämlich nicht von der der ausstattenden, sondern von der der Kommissionsbuchhandlung aus anzusehen. Gerade damit ist er für die Geschichte des buchhändlcrischcn Geschäftsverkehrs von besonderer Bedeutung; denn er.wird damit um so deutlicher zum Vorläufer des spätern Konditionsgeschäfts. Führen wir ein paar Beispiele dafür aus der Geschichte der Hallcschen Waiscnhausbuch- haudlung an, an die, wie damals, vorher und nachher an eine Fülle anderer Handlungen, in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts mehrfach Aufforderungen zur Anknüpfung solcher Geschäftsbcziehungen gerichtet wurden.^ Im Jahre 1704 wurde sie von I. Gehr in Königsberg ersucht, ihm Bücher „auff Lominission zu übersenden". Warum? „Denn von anfangs," heißt es in dem Briese, „da wir keine Laxiwlia in Händen haben, können wir nicht weiter gehen." Die Kommission sollte sowohl Verlag wie Sortiment des Waisenhauses betreffen. Vom Waisenhause aus sollten die Bücher für contant gelassen, die „Frachten eingegangen" und „noch etwz überhaubt i^ddatird" werden; Gehr wollte vierteljährlich prompt abrechnen und bezahlen und ohne Vorwissen des Waisenhauses forthin mit niemandem andern in Kommissionshündel treten. Wenn er nachher bemerkt, daß sich Gelegenheit zu einer auswärtigen Kommissionshandlung an holländischen und französischen Büchern und Druck auch finden würde, so ineinte er also wohl offenbar, daß ihn damit ebenfalls das Waisenhaus sortieren sollte. Im Jahre 1713 erging eine ähnliche Aufforderung — ihn, „eine ?g.ituiö in Oominission Zweiggeschäft. Kommissionshandel. Verkehr zwischen den Messen vor 1648. 283 zu geben" — von Dominikus v. Sand in Frankfurt a. M, speziell den Verlag betreffend. Auch hier von Seiten der Tauschhandlung — Gehr hatte keinen Verlag — die ähnliche Begründung: „ein gantz Assortiment auff Louto zu nehmen, kompt mir etwas bedcncklich v. schwehr vor." Die Bedingungen: „Bey Jährlicher abrechnung zahle das abgegangene (^ont,imt, nach abzug des raddatlls. so Sic belieben zu geben." Dabei erfahren wir von Sand, daß mehrere Handlungen in Frankfurt dergleichen Eommissioncs hatten und damit gar gut fuhren, besser als mit den dem Kommissionär anvertrauten Meßlagcrn; übrigens zugleich ein deutliches Beispiel für den Unterschied von (Meß-)Kommission und (Kon- ditions-)Kommission. Im Jahre 1715 erging ein gleicher Vorschlag von Völcker in Frankfurt a. O. Er bot der Halleschen Handlung an, von ihren Verlagsbüchcrn in Frankfurt a. O. „einen stgPöl zulegen", von dem Völcker „ein gewißes vom Hundert pr. stuck, st 1a- dors" bekommen sollte. Er machte ihr Aussicht, jährlich von ihrem Verlag für zwei- bis dreitausend Reichsthaler abzusetzen. Aber damit sind wir schon zu einem neuen Gliedc in der geschlossenen Kette dieser Zusammenhänge übergegangen: zu dem Verkehre zwischen den Messen neben dem Meßplatz und über den Meßplatz. Der Vertrieb an? Platze, durch Boten oder wie sonst in der nächsten Umgebung, durch Jahrmarktbesuch in der Ferne, die Vervielfältigung des Stammgeschäfts durch Zwciguicdcrlassungcn: die Fäden gehen hier überall unmittelbar von einer der Hunderte von Handlungen zum Konsumenten. Betrachtet man nur diese Hunderte von Mittelpunkten mit den kürzern und längern Strahlen, die alle nur von diesen Mittelpunkten auslaufen: dann sind, ist die Messe einmal vorüber, alle Fäden zwischen den deutschen Buchhandlungen abgeschnitten. So war nun aber die Lage schon in unserin Zeitraum durchaus uicht. Schon im 16. Jahrhundert wurde ein direkter Verkehr auch zwischen Sortiment und Verlag, wenigstens in besonders dringenden Fällen und bei bedeutenden Posten und wenn es sich um nicht allzu entfernte Verlagsorte handelte, durch besondere Fußnoten hergestellt; Thnrncyscn in Berlin bezahlte 1574 einem Bücher - botcn 1^/4 ggr. für die Meile und als Warte- und Zehrgeld für vierzehn Tage Aufenthalt vor der Abfertigung 20 ggr.'" Aber solche und ähnliche Fälle waren Anfänge von geringer Bedeutung; und das Publikum war deshalb damals zum gutcu Teil daran gewöhnt, seinen Büchcrbcdarf 284 6. Kapitel: Der Buchhandel. von den großen Hauptmcßplätzen zu beziehen. Seine Klagen und Beschwerden, wenn das Erscheinen des Mcßkatnlogs sich verzögerte, weil dadurch der Bücherbczug erschwert, vielen sogar für die laufende Messe abgeschnitten wurde, zeigen deutlich, wie sehr sich der ganze buchhandlcrische Verkehr um die Wende des 16. Jahrhunderts noch auf die Messe konzentrierte, sodaß es außerhalb derselben sogar im Brennpunkte des deutschen Buchhandels schwer hielt, litterarische Bedürfnisse zu befriedigen. Nun hielten ja schon damals in Leipzig und besonders in Frankfurt zahlreiche Buchhändler Verlagsnicderlngen. Aber nur in seltenen Fällen wurden diese Niederlagen als selbständige, offene Gewölbe verwaltet; die Regel war, daß sie zwischen den Messen geschlossen waren. Außerordentlich bezeichnend für die Gestaltung und Entwickelung dieser Verhältnisse ist eine an das Publikum gerichtete Nachricht des Frankfurter Buchhändlers Paul Brachfcldt in seinem Ostermcßlatalog vom Jahre 1597: „. . Demnach . . Frcmckfurth am Mayn . . des Buchhandels halben so daselbst in den Messen von allen Orten hero getrieben, inn der gantzen Welt in Berufs kommen, vnd hicrumb viel hohe vnd anders Standts Personen, nach gehaltener vnd zwischen den Messen jhre Lcut vergeblich, weil daselbst von niemand von allerlei) Materien offene Buchladen gehalten worden, dahin abgefertigct, damit aber hinfüro . . solcher vergeblicher Kosten vnd Reisen verhütet werde, Als habe ich für gut angesehen, einen wolbcsteltcn Vuchladcu daselbst zu Franckfurt am Mahn, auffzurichten, darinnc man allerlei) Materie vn Bücher so viel möglich vmb die gebür auch ausserhalb deu Messen zusindcn wisse . ." Mit dem Beginne des 17. Jahrhunderts werden dann mehrere derartige Lager Frankfurter Buchhäudlcr erwähnt, besonders von Clemens Schleich und Ioh. Dav. Zunncr d. Ä. Aber auch Auswärtige ließen um diese Zeit ihre Frankfurter Niederlagen als selbständige, offcue Gewölbe verwalten; so in den 159« >cr Jahren die Vögclin, um 1600 Albinus von Mainz, um 1615 Zctzner von Straßburg. Ob auf eigene Rechnung oder durch Kommissionär, ist nicht zu ersehen, es ist das aber auch insofern von geringer Bedeutung, als wir aus den dreißiger Jahren wissen, daß damals einzelne Frankfurter Handlungen mit Kom- missiousaufträgcn schon geradezu überladen waren (Ioh. Dav. Zuuner 1635). Auch aus zahlreichen Büchcrtitcln der zwanziger Jahre des 17. Jahrhunderts läßt sich ersehen, daß Frankfurter Handlungen mit Niederlagen und Kommissionslager. ?ro uoviwts vor 1648. 285 Verlagsvorrätcn auswärtiger, so Augsburger, Nürnberger, Straßburger Buchhändler verschen waren; gegen Ende des Jahrhunderts hatten sich diese Lager mehr und mehr gehäuft.^ Aber was ist mit diesen Beispielen nachgewiesen? Nichts weiter zunächst als das Bestehen eines von Frankfurt ausgehenden Kommissionsvertriebs, wie er in geringer»! Maße, aber in durchaus wesensgleicher Weise in zahlreichen andern Orten ebenfalls vor sich ging. Damit allein war der Meßplatz nur ein besonders günstiger Platz für den direkten Bücherbczug des Publikums. Hierauf kommt es aber bei dieser Entwicklung nicht an, sondern darauf, daß diese Verhältnisse für den innern Geschäftsverkehr des Buchhandels zwischen den Messen ausgenutzt wurden. Das Schema der EntWickelung m diesem letztcrn Sinne besteht darin, daß erstens von jenem allgemeinen Kommissionsvcrtriebc zwei Linien ausgehen: einmal der Gebrauch des Remitticrcns und sodann die Auslieferung auf die Bestellung des auswärtigen SortimcnterS hin; und daß zweitens zu dem erstcrn Gebrauche zugleich eine andere, selbstständige Richtungslinie hinführt: die Sendung pro noviww. Wir erinnern uns, daß die ältesten Spuren der zuletzt genannten Verkehrsart sich bereits in der Reformationszeit fanden. Aber schon in der ersten Zeit der zweiten Hauptpcriooe, in der Zeit von 1564 bis zum Beginne des Dreißigjährigen Kriegs, hatte sie eine ziemliche Bedeutung erlangt. Wenn ein Leipziger Buchführcr durch Vcrmittelung von Vögelins Leipziger Faktor und von Vögclin selbst in Heidelberg dem Buchhändler Matth. Harnisch in Neustadt (Pfalz) am 1. November 1576 den Auftrag gab, ihm etliche Ercmplarien eines zu Genf gedruckten Artikels „neben sonsten andern Newen ercmplarien etwas" zu schicken so war das keine eigentliche Ncuigkcitsscudung: cs liegt zwar eine generelle Ncuigkeitsbczeichunng vor, aber die Sendung erfolgt auf unmittelbaren Auftrag. In den achtziger Jahren aber hören wir z. B., daß Franckc in Magdeburg dem Leipziger Henning Große bei einer Sendung „vnter andern büchcrn" auch 100 Exemplare eines Prognostikons „mitteingeschoben" hatte. In demselben Jahrzehnt sandte Francke an Wittenbergcr und Leipziger Buchhändler oder später z. B. 1606 nach Frankfurt a. O. unverlangt und doch nicht frachtfrei ganze Partien seiner Neuigkeiten, bis zu 100, ja 500 Exemplaren; er fügte die Weisung hinzu, falls man ihrer nicht bedürfe, sie andern Buchhändlern, von denen er einige nannte, die vor allen zu bc- 286 6, Kapitel: Der Buchhandel. denken seien, zu „vndergeben". In den ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts war diese Art des Vertriebs zwischen den Messen, nachweislich wenigstens im Bereiche des Leipziger Meßbczirks und hier wiederum für die sächsisch-thüringischen Universitätsstädte und Frankfurt a. O., schon allgemeiner buchhändlerischcr Gebrauch. Franckes Diener sagte 1620 zeugcneidlich aus: „So wäre auch der Buchhendelcr gebrauch, wann ein Ovus vndt wergk, vor eine Meße vorfcrtigct, vndt die Meße noch etwas weit hin were, daß Sie alßdann von solchem 0i>sre etliche Lxsinpleiia, vndt Alhier aus Magdeburg! gen Wittenberg!, Leipzigk, Jehna, Franck- furt an der Oder vnd sonsten an ander mehr vorschicketcnn." ^ Daneben stehen so manche andere Zeugnisse etwa aus gleicher Zeit, die das Vorhandensein einer Geschäftsverbindung überhaupt auch in der Zeit zwischen den Messen darthun. Leipziger Buchhändler „verschickten" in den achtziger Jahren des 16. Jahrhunderts einige, etliche, resp. sechsundzwanzig Exemplare eines Pamphlets. In der Schilderung, die Franckes Advokat von dem Geschäftsbetrieb seines Klienten gab, ist die Rede von den Büchern, die Francke auf den Märkten verhandelt und eingehandelt „oder Ihnen er eines oder das ander mahl geschickctt" habe. Im Jahre 1620 schlug in Leipzig der Hoffiskal vor, festzustellen, was Jauch in Lübeck den Leipziger Buchhändlern und Meßbesuchcrn von in Frage stehenden Nachdrucken bisher „zugeschickt, und zugcsiihrctt" habe. Daß sich diese Sendungen, sicher zunächst im engern Leipziger Meß- bczirk, an den Weg über Leipzig gewöhnten, ist natürlich genug; Francke sandte 1615 aus Magdeburg nach Frankfurt, Augsburg und Nürnberg über Leipzig; ob während der Messen oder zwischen ihnen, durch den eigenen, zur Messe in Leipzig anwesenden Diener oder durch Kommissionär, geht aus der Nachricht nicht hervor.^ Wesentlich ist es nun, daß wir aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts auch den Beweis dafür haben, daß die Verbindung der Niederlagen und Kommissionsbuchhandlnngen am Meßplatz mit der steigenden Beweglichkeit des Geschäftsverkehrs zwischen den Messen dazu zu führen begann, daß daraus gestützt Provinzialsortimente sowohl die durch das ganze Jahr hindurchlaufende Beschaffung alles gewünschten Bedarfs als auch den sofortigen Vertrieb der Neuigkeiten über ganz Deutschland hin auf sich nahmen. Gotthardt Vögclin in Heidelberg machte sich 1612 in seinem Sortimentsbuchhandclsprivileg verbindlich, er wolle sowohl ?IN novitatö und sonstiger Verkehr zwischen den Messen vor 1648. 387 „zwischen den Frankfurter Messen" die „Einkaufung und Bestellung" der Bücher, die man „jederzeit begehren" werde, „auf sich nehmen und dieselben mit ehester Gelegenheit, die man haben kann, herbeischaffen", als auch, „wann etwas in Heidelberg publicirt würde, so man auch gern an andern Orten spcirgirt haben wollte", solches „den anderswo gesessenen Buchhändlern, mit denen er in den Frankfurter Messen oder sonst Kundschaft und Correspondenz haltet, bei Zeiten zu wissen thun und ihnen dergleichen zeitlich zukommen lassen".^ Wir haben die etwa mit dem Jahre 1664 endende Periode diejenige des „reinen" Meßvcrkchrs, die alsdann beginnende die des „vorherrschenden" Mcßverkchrs genannt. Es ist der Charakter dieses unseres Zeitraums: daß der Geschäftsverkehr zwischen den Messen, auf dessen Vorgeschichte wir einen kurzen Rückblick thun mußccn, sich nun schon außerordentlich stark entwickelte. Wir hörten, daß Adrian Beicr den Buchhandel „Landhandel" nannte, daß nach ihm den Hauptteil des buchhündlerischen Geschäftes das ausmachte, daß die Bücher „über Land beschrieben" wurden: und das, setzen wir jetzt hinzu, gilt nach ihm für den Verkehr des Buchhändlers sowohl mit den Kunden^, als auch mit seinen Geschciftsgcnosscn. Verordnungen und Geschäftsbriefe des ausgehenden 17. Jahrhunderts zeigen uns, daß die Sendung zwischen den Messen etwas durchaus Gebräuchliches war, und daß man dafür bei weiterer Entfernung seine festen Stationen und Sammelstellen hatte. Ein Wolfenbütteler Buchhändler sandte am 6./16. Juni 1664 Defekte an einen Buchhändler in Frankfurt a. M.V"; BusäuS in Köln verlangte im Dezember 1667 brieflich von Cholinns in Frankfurt a. M. umgehend xstitos snos lidros und die schon früher verlangten Defekte^; die Nürnberger Buchdruckerordnung von 1673 bezeichnet die Ware des Buchhändlers als die Bücher, die er auf Messen einhandle und „zwischen den Messen zugeschickt" erhalte; ein Ecller Buchhändler schickt unterm 11. Oktober 1690 eine Bestellung an Gleditsch in Leipzig mit der Transportnotiz: „wenn er mahl waß an Hrn. Zilliger sin Braunschwcig^ sendet"^; der Berliner Buchhändler Rupr. Völckcr besorgte 1658 ihm aufgegebene Bestellungen sofort von Leipzig aus^; Frankfurter Buchhändler ließen sich um 1700 Brüsseler Verlag auf jeweilige Bestellungen der Kunden hin „von monath zu monath in einigen exsmMricn von Brüssel kommen". Freilich dürfen wir uns nicht dazu verführen lassen, den Geschäftsverkehr in 288 6. Kapitel: Der Buchhandel. dieser Beziehung in allzu neuzeitlichem Lichte zu betrachten; wir müssen uns erinnern, nicht nur, daß eine in Frankfurt a. M. aufgcgcbeue briefliche Bestellung in Prag erst am fünften, eine in Köln aufgegebene ebendort erst am siebenten Tage eintraft, sondern auch, daß nach wie vor der Mcßverkehr die Hauptsignatur unseres Zeitraums ausmacht. Ein Würzburger Sortimcntskatalog vom Jahre 1650 sagt: „Auch so etwas von Lioncr und Pariser Bücher begehrt würde, wie auch in gleichen, so von vorhergehenden schon allbcreyt etwas abgangen wehre, kan solches alle halbes Jahr von Franckfurth wieder verschafft werden" Die Homannschcn Erben in Nürnberg sandten im Juli 1741 ein Freiexemplar eines bei ihnen herausgekommenen Schulbuches mit der Bitte um Rckommandation an den Eiscnachcr Rektor Aviunasii, indem sie zugleich baten, auch „dasigen Buchhändler" darauf aufmerksam zu machen, der das Buch „auf der Michael Messe antreffen" werde sie forderten also nicht zur sofortigen Bestellung des fertigen Buches auf, weder beim eigenen Verlag noch durch den Sortimenter, sondern verwiesen auf die nächste Messe. Oder: wenn Bestellungen innerhalb des Buchhandels zwischen den Messen erfolgten, so wünschte man doch vielfach ihre Erledigung, wegen der Spesen, ebenfalls erst mit nächster Messe. Unterm 18. August 1705 gab Cotta in Tübingen, unterm 1. August 1715 Metternich in Köln a. Rh. einer Halleschen Buchhandlung Bestellungen auf, aber die Sendung sollte im letztern Falle erst zur nächsten Frankfurter Herbstmesse, im erstern zu dieser oder der Leipziger Michaclismessc erfolgen. Eotta gab dabei den Weg an: für die Sendung von Frankfurt aus durch seinen dortigen Kommissionär, für die von Leipzig aus durch drei zur Auswahl gestellte Nürnberger Buchhäudlcr.^ Zwei Punkte waren es offenbar, die zur vollen Entwicklung des Geschäftsverkehrs auch zwischen den Messen erforderlich waren, und deren ungenügende Ausbildung seine Entwickeluug hinderte: ausreichender Frachtverkehr nicht nur zwischen den Hauptplützen und kräftigere Ausbildung des centralen Kommissionswescns, namentlich der Auslieferung zwischen den Messen. Das erstere betreffend machten noch um das Jahr 1800 Provinzialbuchhandlungen bekannt, daß sie von Haus aus außer den Messen nichts schickten, weil es ihnen „an Fuhren fehle" (z. B. Akademische Buchhandlung in Marburg, 1795^). Um so notwendiger war die weitere Aus- und Durchbildung des centralen Kommissionswescns. Kommissionsgeschäft. 289 Das kursächsische Mandat vom 27. Februar 1686 verfügt, um dem Vertriebe verbotener Bücher und Nachdrucke durch Leipziger Winkcl- koinmissionäre entgegenzutreten, die schon zu den Zeiten Johann Franckcs von Magdeburg, also zu Ausgang des 16., Beginn des 17. Jahrhunderts, ihre Rolle spielten: die Leipziger Buchhändler sollen „Kommissionen von auswärtigen Buchhandlungen" nur übernehmen, nachdem sich die „Kommittenten" durch Originalzeugnisse oder beglaubigte Abschriften derselben als „unter öffentlicher Genehmigung als Buchhändler anerkannt oder Vcrlagsgeschäftc zu treiben berechtigt" ausgewiesen hätten; die Kommissionäre haben bei der Bücherkommission „mit Vorzeigung jener Legitimationen anzuzeigen, für welche auswärtige Handlungen sie Kommissions- oder Speditionsgeschäfte führen, und ob, und an welchem Orte dieselben ein Büchcrlager zu Leipzig haben". Aus dieser gesetzlichen Verordnung an sich kann das Ergebnis nicht ohne weiteres gezogen werden: daß in Leipzig in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unser heutiges Kommissionsgeschäft völlig ausgebildet gewesen sei. Kommission, Spedition, Büchcrlager: das gab eS schon zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Die Organisationsgeschichte eines Handels- oder Gewerbezwcigs ist ein zu seines und kompliziertes Ding, und die zeitgenössischen Bezeichnungen sind zu unbestimmt und vieldeutig, als daß ihr Sein und Werden aus gesetzlichen Verfügungen, geschweige aus einer einzigen gesetzlichen Verfügung angemessen begriffen werden könnte. Wir haben ja unter dem Begriffe der Kommission zweierlei zu unterscheiden: einmal das Kommissionsgeschäft am buchhändlcrischen Ecntralplatze und sodann den allgemeinen Kommissionsvcrtricb, wie er durch ganz Deutschland so außerordentlich verbreitet war. Bei dem erstern aber haben wir wieder zweierlei zu unterscheiden: erstens die Besorgung der Mcßgeschäfte in Vertretung des am persönlichen Meßbcsuch verhinderten auswärtigen Buchhändlers und die bloße Verwaltung seines Lagers zwischen den Messen etwa mit gelegentlicher Auslieferung namentlich am Platze, und zweitens die systematische Vcrmittelung des buchhändlcrischen Geschäftsverkehrs zwischen dm Messen, einmal durch das Mcßlagcr, sodann durch Beförderung der Bestellung des auswärtigen Sortimcntcrs an den auswärtigen Verleger und der Sendung des letztern an erstern. Die buchhandclsgeschichtlich wichtige EntWickelung des Kommissionswesens besteht nun gerade darin, daß sich die Vcrmittelung des innern Geschäfts- Gcschichtc des Deutschen Buchhandels. II, 19 290 6. Kapitel: Der Buchhandel, Verkehrs vom Centralplatzc aus und über ihn mehr und mehr ausbildete. Weit gefehlt also, daß das Kommissionsgeschäft sich natürlich innerhalb zweier Jahrhunderte in manchen Äußerlichkeiten verändert hätte, von einer innern Entwickclnng aber nicht die Rede sein könnte, liegt gerade in dieser innern Entwickclung die ganze Bedeutung der Geschichte des Kommissionswesens für den Fortschritt der litterarischcn Versorgung, sodaß man nicht einmal unbesehen alle Fälle, in denen Kommissionärverhältnisse vorliegen, aneinanderreihen kann, um die Geschichte des Kommissionswcscns darzustellen, sondern danach fragen muß, welche der verschiedenen Seiten des Kommissionswesens dabei vorliegen. Gleditsch z. B. ließ als Kommissionär 1703 für einen Stettiner Kommittenten die Kupferstiche zu einem Vcrlagsartikel desselben in Leipzig herstellen und leistete den Porschuß dazu. Oder vor der Leipziger Ostermesse 1707 schreibt Joh. Maximilian v. Sand in Frankfurt a. M. an Elcrs in Halle, er solle Büchcrbestcltung und Nova per Einschlag (meist sagte man übrigens Bei- oder Einschluß) an Stock in Frankfurt a. M. senden, weil er, Sand, diese Messe nicht besuchen werde: Elers sollte also die für mehrere Verleger desselben Platzes (Frankfurt a. M.) bestimmten Sendungen in Leipzig sammeln und, zur Ersparnng am Porto, zusammen verpacken und abschicken — ähnliche Weisungen dann öfters, z. B. aus Hamburg 1711, Tübingen 1723, Nürnberg 1727. Oder im November 1717 berichtete der leipziger Kommissionär au Mieths Erben nach Dresden über den Absatz iVerkauf) der vergangenen Michaclismessc; oder die Waesberge in Amsterdam besuchten seit den 1720er Jahren die Leipziger Messe nicht mehr, Buggel und Seitz in Nürnberg um 1730 nicht regelmäßig und ließen sich durch.,(üowuii88in'iu8" vertreten und durch diesen ausliefern. Das sind alles Fälle des Kommissionsgeschäfts uud Verrichtungen des Kommissionärs, wie sie wohl für die Stellung Leipzigs als des oder eines Mittelpunktes des Büchermeßhandels bezeichnend sind, aber nicht für die innerhalb dieses Büchermeßhandels beginnende Herrschaft derjenigen Gestaltung des Kommissionsgeschäfts, die gerade mit berufen war, den Rahmen eben dieses Büchermeßhandels zu sprenge». Daß diese letztere Gestaltung des Leipziger Kommissionswcsens in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bereits völlig ausgebildet gewesen sei, wäre ja möglich, wie so manches, was wir nicht wissen können, möglich ist, wenn auch uuwahrscheiulich, wenn man die noch schwachen Kommissionsgeschäft. ?ro uoviwts. Remission. 291 Anfänge bedenkt, die sich davon in der ersten Hälfte des genannten Jahrhunderts zeigen: nur haben wir kein Material, es nachzuweisen; denn während sich bis zum Beginne des Dreißigjährigen Kriegs vereinzelte Andeutungen das Kommissionswesen überhaupt betreffend finden — wir haben sie in der Vorgeschichte der Leipziger Messe kennen gelernt —, tritt das Kommissionswesen im Anfang des 1.8. Jahrhunderts gleichsam als etwas Neues, noch Unbekanntes wieder auf."" Einen großen Anteil an der kommissionärartigen Thätigkeit Leipziger Buchhändler scheinen zunächst die i>i'o novitüts-Sendungen der Auswärtigen gehabt zu haben. Für das Jahr 1669 läßt sich das Vorkommen von Neuigkeits- scndungcn in einem kleinern Kreise größerer Handlungen nachweisen, die ihrerseits wieder eine weitere Geschäftsklieutcl versorgten. Ein Leipziger Buchhändler sandte in dem genannten Jahre 1080 Exemplare einer Schrift nach neunzehn Städten, meist Universitätsstädten, an 36 Firmen in Partien bis zu 135 Exemplaren.^ Die Bezeichnung i>ro novitaw findet sich zum ersten mal in einer Sendung vom Monat August 1697 (12 Exemplare) aus Leipzig nach Dresden: „Hiebet) pro noviwtö. ."; dann in einer solchen aus Wittenberg nach Halle vom 21. Dezember 1705 und aus Berlin nach Leipzig vom 28. August 1726: in dem letztern Falle sandte Rüdiger an vier Leipziger Buchhändler je 50, an einen 30, an einen 25 Exemplare einer Schrift, und zwar mit der „Berliner Kntsche", also mit der Post, nicht mit der Fuhre. In der buchhünd- lcrischen Litteratur ist uns die technische Bezeichnung, wenn wir nicht irren, zum ersten mal in einer Schrift vom Jahre 1728 begegnet."^ Die Fälle derselben Versendungswcise um die Wende des 17. Jahrhunderts ohne diese technische Bezeichnung sind noch häufiger: so nach Leipzig 1696, 25 Exemplare; aus Halle nach Leipzig, Januar 1698 („so etwas neues ist", 50 Stück) und 1703 (ohne Bestellung „geschickt")""; von Leipzig nach Bremen, 1700 („als etwas Neues unbegehret zugeschickt", 30 Stück)"'-', und andere Fälle aus den Jahren 1703, 1704, 1705."'« Ob in allen diesen Fällen ein Rcmissionsrecht galt? An sich ist es bei einer Sendung, die dem Empfänger unverlangt zugeht, gewiß anzunehmen. In den Fällen, in denen solche Neuigkeitscxemplarc zurückgegeben wurden, kommen jedesmal — es handelt sich ja bei diesen 19» 292 6. Kapitel: Der Buchhandel. Sendungen um aktuelle Litteratur meist politisch- oder theologisch-pikanten Charakters — nachträgliche Verbote in Betracht^, und Meßgeschäfte wurden ja in diesem Falle öfters rückgängig gemacht; im Changeverkehr machte es auch wenig Schwierigkeit. Trotzdem ist man geneigt anzunehmen, daß gerade der genannte Charakter dieser Sendungen nur dazu beitrug, die Anerkennung ihrer schon in der Natur der unverlangten Sendung liegenden Remissionsbcrechtigung überhaupt zu verstärken. Von Bedeutung ist deshalb in dieser Beziehung, und außerdem in der: daß die Ncuigkeitssendung doch bereits über jenes besondere Gebiet hinauszuwachsen, also allgemeiner Gebrauch für jeden beliebigen neuen Artikel überhaupt zu werden begann, ein Fall aus dem Jahre 1703; ein Buchhändler aus Lemgo sandte unverlangt „zur Probe" acht Gesangbücher nach Halle und fügte hinzu: „so die Gesangbücher nicht beliebig, wil ich selbe wol wieder nehmen." ^"^ — Merken wir vorläufig hier an, daß wir damit am Ausgangspunkte der einen der beiden Ent- wickelungslinien des Konditionsgcschäfts stehen. Wir möchten dazu an dieser Stelle nur noch zwei Sätze aus einem kleinen in Leipzig erschienenen buchhändlerischcn Schriftchcn vom Jahre 1728 anführen: „Ein berühmter Buch-Händler aus Nürnberg nahm 20. Stück pro noviww, schaffte solche mit nach München . . Es Marten kaum 4. Woche», verlangte dieser ehrliche Mann noch 20. Stück." ^ Er „nahm pro noviww"; er „verlangte noch 20. Stück", der „ehrliche Mann": eine lobende Anerkennung offenbar dafür, daß er nicht vielmehr die ersten zwanzig Stück zurückgeschickt hat. Klingt das nicht schon wie: Er nahm g. eonclitioii; es gelang dem rührigen Manne, alles abzusetzen; er bestellte nach? In diesem pro novit^w-Vertrieb des oben bezeichneten damals herrschenden Charakters nun spielte der Leipziger Buchhändler die Nolle eines Spediteurs, der die aus mehrern versiegelten und adressierten Packcten bestehende Sendung an die Adressaten verteilte. Man kann vielleicht schon den Ausdruck: daß ein Buchhändler aus Frankfurt a. O. eine Anzahl Exemplare einer Schrift nach Leipzig geschickt habe „und an viel Buchführer austhcilcn lassen", hierher ziehen (1678). Weitere dergleichen pro noviwte-Sendungcn über Leipzig sind solche vom Jahre 1700 nach Dresden, vom Jahre 1705 aus Berlin nach Dresden und .aus Frankfurt a. M. nach Dresden, der Nicdcrlausitz und Schlesien, Konditionsgeschäft. ?ro noviwts. Reichsbuchhändlcrhandlungsart. 293 vom Jahre 1726 aus Berlin nach Dresden, vom Jahre 1736 aus Frankfurt nach verschiedenen Städten des Leipziger Meßbezirks —- 44 Packete in zwei Ballen."" Das waren verheißungsvolle Anfänge, die freilich von einer Gepflogenheit innerhalb eines sehr beschrankten Litteraturgcbiets zu systematischer Bedeutung für die Organisation des Bücherbczugs und der Bücherversorgung vom Platze aus über Leipzig erst dann werden konnten, wenn sie sich auf den Bücherverkehr überhaupt ausdehnten. Hier müssen wir wiederum einen neuen Faden anknüpfen, ebenfalls ohne ihn noch weiter zu verfolgen; und den wir in der Geschichte unserer nächsten Periode bei der Schilderung der Bildung der neuzeitlichen Organisation, deren Anfange wir jetzt hier und dort auftauchen sehen, mit andern, sie zum Ganzen verwebend, wieder aufzunehmen haben werden. Die Verbindung von Wohnsitz zu Wohnsitz, nicht nur auf jenem speziellen Gebiete, sondern in dieser allgemeinen Bedeutung für den gegenseitigen Geschäftsverkehr überhaupt, begann sich nämlich inzwischen besonders deutlich abseits von Leipzig, in dem seiner alten Centrale als persönlichen Mcßhandelsplatzes immer mehr beraubten „Reiche" zu entwickeln. Schon in den 1660er Jahren wird uns in Buchhändler- briefcn angegeben, daß zwischen Buchhändlern z. B. Prags und Nürnbergs oder Prags und Frankfurts a. M. ein von den Wohnsitzen aus unterhaltener gegenseitiger Tauschverkehr bestand; es wurden dabei Bücher z. B. im Juni 1668 von Prag aus in Frankfurt a. M. bestellt und „mit ehestem" beordert.^" Im Jahre 1723 schreibt der Buchhändler Peter Langenberg in Köln a. Rh. an den Würzburger Buchdrucker Nie. Rausch und bestellt etwas von seinen Büchern. Rausch schickt sie ihm mit einem Begleitschreiben vom 24. Juli „wie sie begehret worden": 4 ger- trauden bücher, 2 baum-gartcn, 2 lilgen garten, 12 gnaden-brunnen; er übersendet zugleich eine Spezifikation, seiner Bücher zu weiterer Wahl und Bestellung, teilt mit, daß er sich nach und nach noch mehrere Gebetbücher anschaffen werde, und rekommandiert seine fertigen und demnächst erscheinenden Kalender."^ Es ist der Beginn der „Reichsbuchhäudler- handlungsart". Wir können voraussehen, daß hierbei, je mehr diese Handlungsart den ganzen beiderseitigen Geschäftsverkehr ergriff, bei dem Fehlen des persönlichen Austauschs desto leichter und fester das Remis- sionsrccht sich einführen mußte. Aber lassen wir uns für jetzt mit dem 294 «i. Kapitel: Der Buchhandel. genügen, was unsere Unterlagen uns bieten; im weiter» Verlaufe wird uns diese Reichsbuchhändlerhandlungsart in ihrer besondcrn Gestaltung immer plastischer entgegentreten. In der Leipziger Sphäre entwickelte sich der Geschäftsverkehr in dieser Richtung nicht, wiewohl natürlich auch hier Bestellung und Sendung von Wohnsitz zu Wohnsitz nicht fehlte; so benachrichtigt im August 1697 ein Leipziger Kommissionär seineu Dresdener Kommittenten, daß das Päcklein aus Hamburg mit dem bestellten Artikel leider noch nicht eingelaufen sei, aber noch diese Woche wohl sicher in Leipzig eintreffen werde. "2 J^e der beiden Sphären trug zur Bildung der neuzeitlichen Organisation das ihre bei, so wie es der geschichtlichen Entwickelung jeder der beiden Sphären entsprach: die Frankfurter das mit ihrer fortschreitenden Deccntralisation sich entwickelnde Konditionsgcschäft, die Leipziger das mit ihrer fortschreitenden Centralisation immer mehr erstarkende centrale Kommissionswesen. Für die fruchtbare Entwickelung des letztern mußte das Allerwich- tigste die Entwickelung des Ausliefcrungswesens sein. Daß wir in einem Leipziger Buchhändler, dem ein solcher aus Frankfurt a. M. zu Anfang der 1690er Jahre von dort aus nicht nur Auftrag gab, die Titel eines Buches Umdrucken zu lassen, sondern auch, nur Exemplare mit neuen Titeln „hinwegzugeben" des letztern Kommissionär zu sehen haben, darf wohl angenommen werden; ob unter dem „Hinweggcben" Auslieferung zwischen den Messen zu verstehen ist, muß dahingestellt bleiben. Dagegen lernen wir das Leipziger Kommissions- und Auslieferungswesen kennen aus einem Briefe Jacob Fritschs (Firma: Frommanns Erben) an seinen Berliner Kommittenten Pape vom 14. Mai 1704. In den Räumen des Kommissionärs lagerten Verlagspartien des Kommittenten. Der Kommissionär hatte vom Kommittenten schriftliche „Ordre", „nach seinem gutbefinden seine Bücher an Leuthen zu geben wenn er gedächte". Er „sandte" Bücher des Kommittenten aus „ordre" von auswärts her bestellender Buchhändler z. B. nach Jena, Halle, Kopenhagen. Die „?aewi'8.", durch die der Kommissionär seiner Haftpflicht für die betreffenden Artikel entbunden wurde, behielt er als Ausweis dem Kommittenten gegenüber in Händen.In Frankfurt wurden die Bücher der Auswärtigen um 1700 sicher wenigstens an die Frankfurter Buchhändler ausgeliefert.^ W. M. Endter in Nürnberg schreibt am Auslieferung. 295 3. Januar 1711 an Glcditsch und Weidmann: „Bitte denen Hrn. Lancki- schcn Erben diejenigen Bücher, so Sie x. Louto meiner begehren, ferner abfolgen zu lassen.""^ Die erste Beschreibung des Kommissions- und Auslicferungswesens aus Buchhändlermundc stammt aus dem Jahre 1737. Die Bücher, heißt es dabei, wurden nach Leipzig überschickt, damit die „auswärtigen benachbarten Buchhändler oder andere Personen", denen es zu „weitläuffig und kostbar" sei, deshalb erst nach einem weitentfernten Ort wie z. B. Frankfurt a. M. zu schreiben, sie bedürfenden Falls „sich in Leipzig erholen" könnten. Es sei das „zu Erhaltung des Lomwereii unumgänglich erfordert". Die Bücher würden bei Leipziger Buchhändlern „niedergeleget" und hier so lange aufbehalten, „biß ein'Ausländischer Darum schreibet"."^ Zu Ende unseres Zeitraums ist jedenfalls die Anfangs- und Vorbereitungszeit der Bildung und Bedeutung des Leipziger Kommissionswesens vorüber; es ist nach allen seinen Seiten entwickelt und bedarf nichts mehr als eine immer größere Ausbreitung und systematische Anwendung. Alle größern Verleger haben in Leipzig ständige Niederlage und während der Messe offenes Gewölbe. Der Kommissionär vereinigt in seiner Hand Niederlage, Auslieferung vom Leipziger Lager und Spedition über Leipzig. Die vorhin angegebene Schilderung — sie stammt von Franz Barrcntrapp in Frankfurt a. M. — vereinigt alle drei Punkte unter dem Begriffe der Spedition: die Bücher werden, beispielsweise von Frankfurt a. M., nach den Städten des Leipziger Mcßbczirks spediert und bleiben nur gleichsam zufällig unterwegs in Leipzig so lange liegen, bis ihre Weiterbeförderung von den einzelnen auswärtigen Firmen beordert wird. Es setzt sich dadurch der innere Geschäftsverkehr auch zwischen den Messen über Leipzig fort. Gerade von dieser Zeit an, etwa seit dem Jahre 1730, tritt auch die alte Bezeichnung „Factor" zurück und wird statt dessen der technische Ausdruck „Lomllussiouki'ius" üblich. Die Bedeutung des Kommissionswesens war so groß, daß Heinsius in Leipzig in einem Entwurf, den er 1734 der Büchcrkommission unterbreitete, vorschlug, dem Nachdruck dadurch die Axt an die Wurzel zu legen, daß den Leipziger Buchhändlern verboten würde, auf Nachdrucke Kommissionen anzunehmen: das würde für die gottlosen Nachdruckcr ein „rechter Donnerschlag" sein, sie vom Nachdruck abhalten und zur Aufnahme des Buchhandels „großes bei- 296 6. Kapitel: Der Buchhandel, tragen"; und daß junge Firmen speziell darauf basiert werden konnten: „es ist bekannt," sagt der Leipziger Buchhändler Friedr. Math. Friese, der sich 1734 etablierte, im Jahre 1737, „daß ich ein junger Anfänger, der durch Bedienung anderer Eommissionen mich rceommandieren und mein Brodt verdienen muß." In einem Verlagskatalog von Fr. Gotth. Jacobeer in Leipzig etwa vom Jahre 1750 sind von der Hand eines Gleditsch die Kommittenten Jacobeers und die Bemerkung: „liefert aus" bcigcschrieben. Daß diese Bedeutung sich auch aus das Reich, also auf das ganze deutsche Buchhandclsgebiet erstreckte, geht u. a. schon aus der Schilderung Varrentrapps hervor; ferner z. B. daraus, daß, als im Jahre 1745 ein kaiserlich privilegierter Frankfurter Nachdruck eines sächsisch privilegierten Originals erschien, sodaß also letzteres in Frankfurt a. M. und „Kaiserlichen Landen" verboten war, die Gesamtheit der Leipziger Buchhändler erklärte, keine Leipziger Buchhandlung könne „wegen ihrer auswärtigen Negotien nach Franckfurth am Meyn und in die Kcyserlichen Lande, der Franckfurther Lditivn entbehren". Das immer dichtmaschiger werdende Netz immer besser verknüpfender Verbindungsfädcn, das der deutsche Buchhandel, dem Gesetze seiner eigenen Natur folgend, aus sich hcrausspann, im eigenen wirtschaftlichen Interesse damit dem geistigen Leben der Nation immer besser dienend, würde weder möglich noch genügend gewesen sein, wenn sich nicht gleichzeitig das Büchcrvcrzcichniswcscn entsprechend entwickelt Hütte. Die Entwicklung des Katalogwesens ist mit der des Geschäftsverkehrs, der Organisation überhaupt, auf das genaueste verbunden. Auch in ihm drückt sich deshalb die geschichtliche Stellung unseres Zeitraums auf das deutlichste aus. Erste Ansätze in der ersten Hauptperiode (bis 1564); fest gefügte Grundlagen, die der ganzen zweiten Hauptperiodc gemeinsam sind; auf ihnen in ihrer ersten Unterperiode (1564—1664) neue Entwicklungen, die zwar in der ersten Hauptperiodc schon angedeutet sind, sich aber nun erst auszubreiten beginnen, und die in ihrem Wachstum durch das Zeitalter des Dreißigjährigen Kriegs gehemmt werden; nun in der zweiten Unterperiodc, eben in unserm Zeitraum, ein neues Wachstum dieser neuern Gebräuche: Wirkungen und ihrerseits Fördc- rungSmittcl der Festigung und Vertiefung des berufsmäßigen Buchhandels, der steigenden Ansprüche des litterarischen Bedürfnisses. Kommissiouögcschäft. Geschriebener und gedruckter Katalog. 297 Es ist selbstverständlich, daß, wenn irgendwo, so in der Entwickclung des Katalogwesens der Fortschritt, den der Beginn unserer zweiten Hauvt- pcriodc bringt, sich zeigen muß. Die Behauptung steht in der Voraussetzung: es ist das Erscheinungsjahr des ersten Meßkatalogs, das wir als Merkjahr des Beginnes dieser zweiten Hauptperiode ausgezeichnet haben. Wie außerordentlich bedeutsam: vom ansässigen, städtischen Sortimenter ging die Schöpfung einer periodischen, auf den Mcßverkehr begründeten Bücherverzcichnung aus. Damit ist alles gesagt, die ganze Einzigartigkeit dieser Kataloge, samt allen ihren buchhandelsgcschichtlichen und bibliographischen Vorzügen und Mängeln, ausgedrückt. Auf das handschriftliche folgte das gedruckte Buch; aber uoch lange dauerte es im Zeitalter des gedruckten Buches, bis auf den politischen und Handclsbrief die gedruckte Zeitung und noch länger, bis auf den Gelehrtenbrief die Gelchrtcnzeitschrift folgte, und bis ins 18. (sogar bis ins 19.) Jahrhundert hinein hat die geschriebene Zeitung ihre Rolle gespielt. Es mußte ähnlich auf dem Gebiete des buchhändlerischen Katalog- wcscns sein. Wenn wir erst für eine verhältnismäßig späte Zeit die Ausbreitung des gedruckten Katalogs feststellen können: vergessen wir nicht, daß auch dies nicht eine vollkommene Neuerung, sondern nur eine den Gang unserer Gcsamtentwickelung einhaltende Steigerung von Anfängen war, die wir bereits im Reformationszcitalter beobachtet haben. In einer Nürnberger Handwcrksordnnng vom Jahre 1629 heißt es unter der Überschrift „Ein gemein ImUekiu überantwortten": „. . . Soll auch ein Jeder sBuchdrnckcr, Buchführer, Formschncidcr, Bricffmaler^ . . . Wann und so offt Er oder sein Gewalt von den Messen und Jarmärkten, alß Franckfurth, Lcypzick und all anderen Orten hiehcr kombt und einkaufst hat, icdes mahls unvcrzögcrlich einen gemeinen liulieem oder Zettel, den sie dem Brauch nach mitbringen, was man für Bücher in derselben Meß oder Marckt gehabt, überantwortten und allwcg darneben in ein sondern Zettel lauter undtcrschiedlich verzeichnet benennen, übergeben und anzeigen . . ., was Er für Bücher auß dem gemeinen übcrgebencn Zettel oder Inäies in solcher Meß und Marck gctausft habe." diesem Zettel ist nicht der Meßkatalog gemeint. Das geht erstens schon daraus hervor, daß von allen beliebigen Märkten die Rede ist, zweitens daraus, daß diese Vorschrift nur eine Erneuerung einer Nürnberger Ratsverordnuug vom Jahre 1545 war. In dieser 298 6. Kapitel: Der Buchhandel. heißt es: „das alle puechfierer ire indices aus den Messen in die Cantzlei geben"; auch diese Bestimmung aber wurde schon damals nur aus der „vorig Pflicht und ordnung, darinn under anderm auch das verlcipt gewesen," übernommen.^" Wie auf dem Gebiete der Zeitung die geschriebene Zeitung, so hat sich auch auf dem des Katalogs, wenn nicht des „gemeinen Index" (Meßkatalogs), so doch des „sondern Zettels" (Sortimentskatalogs) der geschriebene Katalog bis weit über den Beginn des gedruckten hinaus erhalten; geschriebene Kataloge nicht nur im Dis- putationshandcl, sondern auch von Buch- und Kunsthandlungen werden wir noch zu Ende des 18. Jahrhunderts finden. Wenn man das Katalogwesen nur nach den erhaltenen Druckkatalogen darstellen und beurteilen wollte, so würde man sich also dasjenige mindestens der ersten Periode, aber auch noch der Zeit bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein ebenso richtig oder unrichtig vorstellen, wie wenn man das Zcitungswesen mit der gedruckten Wochenzeitung anfangen lassen wollte. Im Jahre 1564 ist der Frankfurter, im Jahre 1594 der Leipziger Meßkatalog entstanden: es ist gcnan dieselbe Zeit, in die uns auch die ältesten Spuren der regelmäßig erscheinenden gedruckten Zeitung zurückführten. Es werden also auch dieselben allgemeinen Gründe gewesen sein, die beiderseits zu der Wandlung führten. Handschriftliche Zeitungen und Kataloge: kleine Auflage, hoher Preis! Deshalb eine geringere Verbreitung: teils weil eine größere Verbreitung noch nicht Bedürfnis war, teils — beides steht jederzeit und überall in bestimmter Wechselwirkung — weil sie auf diesem Wege nicht möglich war. Die Kataloge wurden mehr und mehr verlangt, und um in eigenem Interesse sowohl der steigenden Nachfrage zu genügen, als auch ihre weitere Steigerung zu unterstützen, mußte man, wie Henning Große damals sagte, dem Publikum „die Kosten trüglicher" machen. Neben den handschriftlichen Verzeichnissen gab es seit alters gedruckte Anschlagbogcn und Plakate, auf denen die neuen Bücher verzeichnet waren. Das waren die „Neuen Zcitungcu" in der Geschichte des Katalogwesens. Den ersten Katalog — mit Sortimentsbüchern vermischten Verlagskatalog — hat Aldus ^2 unterm 22. Juni 1503 gedruckt: er faltete das Anschlag-Folioblatt in vier aufeinanderfolgende Kolumnen. Das Blatt selbst gab die Veranlassung zu der Neuerung an. Sie war unter dem Drucke der Nachfrage erfolgt: das Verzeichnis sollte Aldus wegen Handschriftliche und erste gedruckte Kataloge. 299 Zeitmangels als Antwort auf von überall her an ihn gerichtete Briefe dienen. Es verzeichnete alte und neue Vcrlagsartikel, verzeichnete einige Sortimentsbüchcr, enthielt Anzeigen künftig erscheinender Vcrlagsartikel; die Preise sind — im Unterschiede zu dem einspaltigen Folioblatt vom 1. Oktober 1498 — nicht beigedruckt. Ähnlich das Verzeichnis vom 24. November 1513. So kaum begonnen, brach damit die Entwickclung auch ab. Aldus starb kurz darauf, und sein Beispiel fand keine unmittelbare Nachfolge. Erst im Jahre 1533 erschien auch in Deutschland ein erster, und zwar reiner Verlagskatalog; aber ein Spezialvcrlagsvcrzcichnis, das eigentlich weniger einen Buchhändlerkatnlog, als vielmehr eine Bibliographie darstellt, der „Lawlogus oder Register aller Bücher vnd schrifftcn v. Mart. Luth. durch jn ausgelassen, vom jar N. v. XVIII. bis jns XXXIII. Mit einer Vorrhede. Wittenberg"; Kleinoktav, gedruckt von Hans Lufft, die Vorrede von Luther selbst; die einzelnen Schriften mit Jahreszahlen, aber ohne Preise.Daß die Herstellung dieses Katalogs der Wittenberger Ausgaben Luthers von den Verlegern (Christian Döring und Lucas Ercmach, in deren Händen sich diese Ausgaben mit der Zeit angesammelt hatten) veranlaßt worden ist, ist kaum zweifelhaft; vielleicht hängt sie mit dem Umstände zusammen, daß die einzelnen Bibelschriften im folgenden Jahre an eine neue Verlagsgcsellschaft übergingen. Angesehen worden scheint er freilich nur als das Werkvcr- zeichnis eines Schriftstellers zu sein: Geßner nahm ihn in seine Univcrsal- bibliothek (S. 503) unter Dr. Martins Werke, ins Lateinische übertragen, auf. Erst zwei Jahrzehnte darauf finden wir den ersten eigentlichen deutschen Buchhändlerkatalog, die Werke nicht nur eines Autors, sondern den Gesamtverlag einer Handlung und zugleich wiederum, wie bei Aldns, Sortiment umfassend; es ist der I.idi oium xsr 50^X5lLN 0?0Ii55sVN Mi'tiru kxeusoi'um Imewnus, ZM-Iim in siusÄeru (Mein», ueiuüiuru, IXOLX: sinAulis acl orclinein alMadelieuw reclaet^, et. aclieet«. juM'essionis tormg,. Lasilsas 1552 (Schlußseite: UenLk Naiv). 74 Seiten Titel in alphabetischer Folge, mit Formatangabe, ohne Jahreszahlen und Preise; das Format Kleinoktav. Im gleichen Jahre erschien ein ebensolcher Katalog von Robert Stephanus in Paris; aber durchweg mit Preisangaben. Das ist alles, was aus jener ersten Hauptpcriodc an gedruckten Buchhändlerkatalogen vorliegt. Daneben hatte eben damals, als Oporins 300 6. Kapitel: Der Buchhandel. Katalog erschien, der Gelehrte die allgemeine Bibliographie begründet: in den Jahren 1545—1555 erschienen in Zürich die vier Foliobändc Conrad Gesners, des Vaters der reinen allgemeinen Bibliographie: die Universalbibliothek (1545), die 21 Bücher Pandekten (1548), die Par- titiones tlisoloZieas (1549), der Appendix (1555). Die Klagen über die — in seiner Natur notwendig begründeten — bibliographischen Mängel des Mcßkatalogs begleiten uns durch alle die drei Jahrhunderte hindurch, wahrend deren er bestanden hat, und darüber hinaus. Die erschienenen Schriften verzeichnete er nicht vollständig, und er verzeichnete andrerseits Schriften, die nie erschienen. Aber selbst wenn er diese Mängel nicht gehabt hätte: wer konnte sich an der Hand dieser Messe für Messe als in sich abgeschlossen erscheinenden Kataloge über die Litteratur von Jahren, Jahrfünftcn, Jahrzehnten, geschweige Jahrhunderten orientieren, Spezialgebiete überblicken, bestimmte Schriften auffinden? Wer sie zu dergleichen Zwecken Hütte benutzen wollen, Hütte es nicht einmal gekonnt, weil er sie nicht zur Verfügung gehabt Hütte. Ein Hallenser Professor des 18. Jahrhunderts verglich aus beiden Gründen die Mcß- katalogc mit Leichensteincn, die „mit der Zeit unleserlich, zcrstückt und zerstöhrt werden". Er setzt hinzu, sie seien vielleicht nirgends mehr in vollstündigcr Folge anzutreffen; er selbst habe sie in keiner Bibliothek gefunden.'^ Als die wichtigsten, die Müngel der periodischen Meßbibliographie ersetzenden Werke aber nannte er diejenigen von Glcß und Draudius. Er setzt hinzu: Glessius und Draudius Hütten „vornehmlich auf Veranlassung einiger Buchhändler" die Meßverzeichnissc zusammengeschrieben. Eine richtige Bemerkung. Der Mcßkatalog war ein periodisches allgemeines Novitätcnvcrzcichnis; aber er bildete nun anch die Grundlage einer neuen zusammenfassenden Bibliographie, die vermehrten Auszüge aus und Supplemente zu dem alten Gcsner — zuletzt Zürich 1574 und 1583 und Lyon 1585^^ wiewohl sich noch weit später gelehrte Nachtrüge dazu finden iJoh. Fabricius, Wolfenbüttel 1719; G. H. Welsch in I. G. Schelhorns ^niosnit. liwr. '1?. VI., 1727) — auf dem deutschen Büchermärkte in das Dunkel der Vergessenheit versinken lassend; und die ersten so entstandenen Bibliographien sind in der That, wie der Mcßkatalog selbst, vom deutschen Buchhündler ausgegangen. Die erste rührt noch vom alten Georg Willer (f 1593) selbst her: ein dreibändiges, die Jahre 1564—1592 umfassendes Handbuch, betitelt: Begründung der gelehrten und buchhändlcrijchen Bibliographie. Z01 t^ollöotiv in nnum eoi'ims; gegründet lediglich auf die Meßtatalogc. Band I (die hebräischen, griechischen und lateinischen) und Band II (die deutschen Titel enthaltend) schließen sich auch in der Einteilung an den Mcßkatalog an; Band III (die Titel der drei romanischen Sprachen enthaltend) zerfällt dagegen in dreißig Abschnitte, vertieft also die in den Meßkatalogcn übliche Einteilung. Das Verzeichnis sollte namentlich zur Einrichtung und Bereicherung von Bibliotheken dienen: das Mittel bieten, sich nicht durch hastiges Angebot fortreißen zu lassen, sondern im Überblick über das Gesamtgebiet das Beste auszuwählen. Die Eollectio selbst hatte sich streng an das Prinzip der Vollständigkeit (auf Grund der Meß- katalogc) gehalten; es gelte für den Einzelnen, sagt das Vorwort, nach Alchymistcnwcisc das Gold aus dem Miste zu scheiden und nach Bienenart am Übelriechenden vorbei- und dem Wohlriechenden nachzugehen. Der Gedanke Willers wurde, auf „Ermahnung vieler vornehmer und anderer Leute", - aufgenommen und in Anwendung ans seinen eigenen Meßkatalog fortgeführt von Henning Große in Leipzig (?i'0<1it stuäiuui suinnt-unuins in l^noZraMm suii. nroeurlmte Henning» (Grosso), dem Begründer des Leipziger Meßkatalogs. Sein Lienens ssu Index Osnei'glis, erschienen 1600, nannte sich selbst einen Fünfjahrskatalog «libri «Zinnes, cM ultimo 8610), einem zweiten der klassischen Sprachen (Lidliotn. elassiea, 1610) , einem dritten der deutschen Sprache (Lidl. libr. Zsriu. elassiea, 1611) . Das Werk ist alphabetisch nach Materien und Autoren, übrigens als erstes ausschließlich nach den Zunamen, geordnet; enthält unter den großen Hauptgruppcn in alphabetischer Folge hunderte von Unterabteilungen, wozu noch im lateinischen Bande ein Anhang mit einer Unmenge weiterer Schlagworter kommt; enthält ein Ncrfasservcrzcichnis. Im Jahre 1625 erschien es in neuer Auflage — in der sich zum ersten mal die Theologen der verschiedenen Richtungen in eins zusammengezogen finden —, die auf Grund der Bibliotheken bis zum Jahre 1524 ergänzt ist. Drauds Bibliothek sollte für lange Zeit der Höhepunkt der Bibliographie bleiben. Der geflissentlich unvollständige Foliant des alphabetischen Univcrsalindex von Fabiani Justiniani, den im Jahre 1612 die Druckerei des h. Apostolischen Stuhles gegen die unkastriertcn bibliographischen Werke Deutschlands schlenderte, hatte denselben, d. h. ebenso wenig Einfluß auf den Büchermarkt, wie die einseitig katholischen Meßkataloge; die prinzipielle Unvollständigkcit war für den Buchhandel wert- und inachtlos. Der Meßkatalog mit seiner Anordnung nach Fakultäten war aber zugleich die gegebene Unterlage für die spezielle Bibliographie. Die wichtigsten Beispiele aus der Zeit von der Begründung des Meßkatalogs bis zum Beginn des Dreißigjährigen Kriegs sind der von Wolfg. Frcymon in Frankfurt 1574 veranlaßte, 1579 und 1585 neu aufgelegte Katalog aller Schriften zum bürgerlichen und kanonischen Recht, der Wittcn- bcrger^ Katalog der über die Bibel handelnden Schriftsteller, 1578, Allgemeine und spezielle Bibliographie. Verlcigskawlog. 303 dcr Zerbstcr über die Bibelkommcutatoren, 1604, der in Erfurt gedruckte Katalog fast aller deutschen Bücher der protestantischen und päpstlichen Theologen von 1568 bis 1593 des Buchführers Otto v. Rißwick (den Pastoren, Studenten, Theologen und Buchhändlern zum Besten), die Kolner Kataloge des Jesuiten Anton Possevin, 1607, die Kölner Bibliothek dcr Materien des päpstlichen Biicherccnsors zu Löwen, Johann Molanus v. Ryssel, 1618, die von Paschalis Gallus herausgegebene medizinische Bibliothek, Basel 1590, der mit Sach- und Verfasserverzeichnis versehene Katalog der medizinischen Schriftsteller von Jsr. Spach, Frankfurt, Nie. Basse, 1591, Joh. Georg Schenks medizinische Bücher- kundc, Straßburg 1606, vervollständigt Frankfurt 1609, Paul Bolduans theologische, philosophische und historische Bibliothek, Jena und Leipzig, 1614, 1616, 1620. Gleichzeitig wurde die Veranstaltung von Verlagskatalogen allgemeiner. Es sind solche z. B. herausgegeben worden von Oporin in Basel (1567, auch Sortiment enthaltend; wieder ausgelegt bei seinem Tode, als ein Ehrendenkmal für den Dahingeschiedenen, 1569), den Henricpetrinischen Erben in Basel (1579, ohne Jahre und Preise, alphabetisch; 1628 nach Wissenschaften geordnet); Fcycrabend in Frankfurt a. M. 1587, Henning Große d. Ä. (1587, 1596, 1600, 1610; Nachträge 1604, 1617, 1619), Henning Große d. I. (1600; Nachtrag 1617), Gottfried Große (1628); den Wechelschen Erben in Frankfurt a. M. (in dcr Zeit von 1594 bis 1624 vier Ausgaben), serner in Frankfurt a. M.: von Palthenius 1608, de Bry 1609, Jennis (in der Zeit von 1622 bis 1628 in fünf Auflagen), Stöckle 1625; von Forster in Amberg 1599; den Vögelin 1604, Selfisch in Wittenberg (den Zeitraum von 1554 bis 1608 umfassend; Umfang 3 Quartbogcn; alphabetisch nach den Familiennamen; mit Angabe von Jahr, Format und Sprachen)^, Thomas Schürer in Leipzig (den Zeitraum von 1572 bis 1622 umfassend; mit je drei Spalten zum Einschreiben der Preise), Zetzner und Erben in Straßburg, 1626. Diese Kataloge sind fast durchweg zugleich als Sortimeutstatalogc zu bezeichnen; wer sie nur nach ihren Titeln beurteilen wollte, würde irregehen. Der Titel der Henning Großcschen Kataloge von 1587, 1596 und 1600 lautet: „LawlvAus I^idrorurn, ciuos HsnuinZus KrossiuL liixsis Imewnus 8uis suwMiius imxiimi enravst. Vorzcichniß der Bücher > so von Henning Grossen Buchhendlern in Leipzig vorlegt ^ vnd 304 6. Kapitel: Der Buchhandel, bcy jhm zu bekommen sein." Nicht nur weist das Vorwort ausdrücklich auf die auf der Messe „teils eingekauften, teils eingetauschten" Bücher hin, sondern die Kataloge selbst enthalten Sortimentsartikcl; sie sind mit einem * ausgezeichnet. — Die in Großes Verlag künftig erscheinenden Artikel sind mit dem Zeichen bezeichnet; später tritt dafür das Zeichen H ein. Wir sehen schon hier den gedruckten Meßkatalog im Kleinen, den lokalen Spczialmcßkatalog. Dem Geschäftsbetrieb einer einzelnen Buchhandlung zu dienen, diese und keine andere Bedeutung hatte ja der Meßkatalog selber bei seiner Begründung gehabt: „Mvormn Udrornm w1oZu8 (?eu6iÄi8 Libliopolii LeuAiuzmmni, KeclÄNi 1731, beruht auf einundzwanzigjährigcr Geschäftstätigkeit. Die halbjährlichen oder jährlichen Sortimentskataloge (einzelne, aber wenige Firmen ließen nur nach Ostern solche erscheinen) sind für die Geschichte der Bibliographie, des Buchhandels und des literarischen Bedürfnisses von geringer Bedeutung, weil sie alle dem allgemeinen Mcßkatalog gleichmäßig allzn nahe kommen. Namentlich in letzterer Beziehung würde es viel wertvoller sein, wenn uns mehr von kleiner» eigenständigen Buchhändler- katalogcn erhalten wäre. Ein Beispiel davon gibt der „LataloAus derjenigen Bücher welche Joh. Bened. Metzler Buchhändler in Stuttgardt entweder selbst verlegt, oder in Menge bey Ihme zu finden seynd", 1743. Er enthält etwa 120 Titel zum Teil älterer Bücher (das älteste vom Jahre 1690), und zwar fast ausschließlich Andachts- und Schulbücher. Im 17. Jahrhundert schloß man sich auch in der Anordnung an den Mcßkatalog an. Zuerst verzeichnete man die lateinischen, dann die deutschen Bücher und katalogisierte beide nach den Fakultäten; die fremdsprachlichen bilden dann gewöhnlich die Schlußrubrik der lateinischen Bücher. Henning Großes Berlags- und Sortimcutskatalog vom 310 6. Kapitel: Der Buchhandel. Jahre 1587 ist nach den Formaten geordnet und hat nur für die Scholastikalia eine besondere Rubrik; die spätem Großeschen Kataloge aber zeigen die Fakultätcnordnung. Ein Helmstedter Katalog vom Jahre 1662 ist nach Autoren geordnet; es folgen sich 30 Autoren, darauf Va-rm Variorum. In den ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts begegnen manche Sortimcntskataloge, die die alte Einteilung nach den Fakultäten festhalten, aber, dem Zurücktreten der lateinischen Sprache entsprechend, lateinische und deutsche Bücher darunter nicht trennen. Vom zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts an aber ist der Gebrauch herrschend, die Bücher durchgehend alphabetisch anzuordnen. Anfangs trifft man zuweilen Kataloge, welche nach den Formaten ordnen. Auf das herrschende durchgehend alphabetische Verzeichnis folgen gewöhnlich in besonder» Rubriken gebundene Bücher ig. xossicket,, et. cum aliis c>usm plurimis venalss exponit, ^oli. I^uclovieus (Äsüitseu, Vidi. I^ixs. Leipziger Michaelis-Meß, Anno 1700. Fol. Die Erben Matth. Mcrians 1680 in Frankfurt und Joach. v. Sandrarts (f 1688) in Nürnberg gaben Verzeichnisse ihrer Kupfcrwerke heraus. Es spricht das für die selbstbewußte Stellung des Kunsthandels dieser Zeit; doch war das Sandrartsche Verzeichnis, ein einzelnes Blatt, als Rundschreiben für den Ausverkauf bestimmt. Das Verzeichnis von 1724 „derer Bücher, welche Ambros. Haude in Berlin selbst verlegt", trägt den Zusatz: „oder iu Menge bei ihm zu finden", und ist mit seinen sieben Blättern nur ein Anhängsel des Lagerkatalogs. Die Verzeichnisse von Metzler in Stuttgart, 1743 und 1765,.und Im Hof in Basel, 1760, halten sich im Umfang des Haudeschen. Im übrigen sind es meist kümmerliche Blätter, so von I. L. Gleditsch 1700 und 1705, Groschuff in Leipzig (theologisch), Walther in Dresden, Croker in Jena 1712, Neue Buchhandlung in Halle 1721 (hier zum ersten mal die Bezeichnung: „Vcrlags-LZawloZus"), Müller in Gießen, Knoch in Danzig, Metternich in Köln 1705 (katholischkirchlich), Kühn in Ulm 1710 (evangelisch-theologisch), Weber in Nürnberg 1730 („Verlags-Katalog"), Joh. Ad. Schund in Nürnberg 1738, Ofsen- bachcr Buchladcn, Schorendorf in Basel. Auch das Kunstverzcichnis Christoph Wcigels in Nürnberg ist auf ein kleines Blättchen gedruckt. Der Catalogus der Verlagsbücher G. Pet. Monaths in Nürnberg, 1747, mit Supplement von 1750, wird vom Sortiment überwuchert, ebenso die Verzeichnisse von Kühn in Ulm 1710, Groschuff in Leipzig 1724. Nur zwei Verlagskataloge ragen selbständig als Bücher hervor: der Dillingcr Titelkatalog Joh. Casp. Bencards von 1715, eine alles schlagende Prunkleistung der deutschen Jesuiten in Folio, und der LawloMS I^idrorum l^rom'iis LumMdus Läitorum der kgl. und privil. Akademiebuchhändler Ambrosius Haude und Joh. Carl Spener von 1748: ein Klein- oktavhcft mit rund 250 Nummern. Der Verlagskatalog von Bielcke in Jena (etwa 1740) hat uns nicht vorgelegen.^ 318 6. Kapitel: Der Buchhandel. Daß der deutsche Buchhändler, dessen Produkte sich ja damals im allgcmeiuen überhaupt nicht durch besondere Schönheit auszeichneten, gerade an seine Kataloge nicht viel Schmalz that, ist begreiflich. Allerdings kommen recht hübsche Exemplare vor. Der LawloM« Lilnoruw I^eulwtuni oinniuin ^ui vönalss rg^kriuntur in oincina viüuas Zoimnis Usinninni ^ (isläsi- Lidiionoias Nonaeensis us^ue ^nnum 1705, Nonaenii 1705 z. B. hat besonders gutes und kräftiges Papier, säubern und klaren Druck, über jeder Rubrik eine Randleiste, hinter jedem Buchstaben im Alphabet eine Lücke zu handschriftlichen Nachträgen: ein appetitliches Buch — und gerade ein Katalog soll ja Appetit machen und seine Ausstattung deshalb vom Buchhändler im eigenen Interesse durchaus nicht als gleichgültig angesehen werden. Aber wieweit stehen selbst solche Exemplare hinter den zuweilen in zierlichem Duodezformat hergestellten prächtigen Katalogen der Holländer, Franzosen, Italiener zurück! Indes nicht das ist es, was wir hier betonen wollen; die Kataloge der Ausländer waren auch inhaltlich großenteils viel intimer als die deutschen gearbeitet, und französische Buchhändler — in Berlin — haben dann in Deutschland die ersten Beispiele gegeben. Jean Neaulmes fünfbändiger „Lawlogus v'uns nomdreux eolieetion De Invi-es en tont Zönie lÄiss st euiiöux . . maiMis mix Ziancies LidlilMeliuss", Berlin 1763, umfassend 10167 (numerierte) Artikel, in einem sehr geschmackvollen und handlichen schmalen Quartformat, auf prächtigem Papier, mit geschmackvollem, scharfem Druck und die wertvollsten Bücher verzeichnend, ist einer der ersten, der hinter einzelnen Werken Bemerkungen wie „rariss." u. dergl. hinzufügt; er verteidigt sich deshalb bcsouders: es sei durchaus keine Marktschreiers oder dergleichen. Noch bemerkenswerter ist der Lalalogue Kaisonns Os 1^ Indrairis O'Wsnnö äs Lourüölmx. Indi'Aire On Koi st, nwt,io äs nowinum mutations et ano- n^inis seripwribus, I^ixs. 1669, dann I. Beckers I^rvg. üstiÄeta, 6to., Vsribui'N 1670, ^oannis R.iioäii Oaui g-uewinm 8u^iwsitorum eata- loZus, Hawd. 1674, weiter Pct. Dahlmanns Schauplatz der Mas- quirten . . Gelehrten, Leipzig 1710, ^. ^. ^. äs seiixtis anonxwis, sä. (?oclc>kr. liUckoviei, I,ix8. 1715, Viroium srncliwrurn onyinaw- nidixliosis, Frankenh. 1720, Mylius' Lililiutlieea ttnommorum et xseu- ckon^mornm äeteelvvnin, Hamd. 1740. Noch gab es aber keine eigcnt- Gelehrte Bibliographie. Georgis Bücherlexikon, Z^l lich buchhündlcrischcn Bücherlexika; wenigstens keine gedruckten. Um die ganze Büchcrmasse, wie sie von Jahr zu Jahr und Jahrzehnt zu Jahrzehnt im Buchhandel umlief, für den geschäftlichen Gebrauch beisammen zu haben, mußte man sich schriftliche Handkntalogc anlegen: die sogenannten „Bücher-Memoriale". Da erschien im Jahre 1742 des Leipziger Buchhändlers Thcophil Georgi (im Mcßkatalog, mit 97 Artikeln, von 1707 bis 1741) dem Grafen Brühl gewidmetes vierbändiges „Allgemeines Europäisches Bücher-Lericon". „In welchem," so heißt es im Titel weiter, „nach Ordnung des viotioimrii die allermeisten Tutore« oder Gattungen von Büchern zu finden, welche . . noch vor dem Anfange des XVI. Lseuli bis 1739 inclusive . . in dem Europäischen Thcilc der Welt, sonderlich aber in Teutschland, sind geschrieben und gcdruckct worden. Bcy jedem Buche sind zu finden die unterschiedenen I^Mimuz», die Jahr-Zahl, das Format, der Ort, der Verleger, die Anzahl der Bögen und der Preiß." Also die erste Weltbibliothek nach Gesncr! Zu Stande gekommen auf echt buchhändlerischem Wege: ähnlich wie der erste gedruckte Meßkatalog nichts anderes war als der Abdruck des vervollständigten Buchhändlcr- Taxlmchcs einer Messe, so ist dieses Büchcrlexikon nach der Erklärung des Herausgebers sein „sogenanntes Bücher-Memorial, das ist ein solch Buch, darinnen aller Verlag derer Buchhändler, nach Ordnung des 'Alphabets zu finden". Schon bei seinen Lehrjahren auf dem Buchhandel verspürte Georgi einen ziemlichen Abgang an dem Gedächtnis; er begann deshalb die Aufzeichnung schon damals zur Privatnotiz, führte sie 53 Jahre lang fort uud brachte so ciuc Sammlung von über 120000 Titeln zu Stande. Gelehrte und Buchhändler begehrten den Druck; und ihn: selbst war „ohne allen Streit gewiß, daß bei einem Buchhändler die Wissenschaft und Kenntnis derer Bücher die rechte Seele und das ganze Leben und dasjenige sei, was ihm Nutzen schassen, und womit er der gelehrten Welt am füglichstcn dienen könne". 1753 erschien ein fünfter, die französischen Autoren umfassender Teil (der eigentlich die Werke aller romanischen Sprachen und der englischen Sprache enthalten sollte). Georgi hatte auch die glückliche Absicht, die sich indessen erst viel später verwirklichen sollte, regelmäßige Supplemente, aller fünf oder zehn Jahre, erscheinen zu lassen. Drei stattliche Bände, die neuen Bücher, aber zugleich Ergänzungen enthaltend, sind in Leipzig 1750—1758 erschienen; das Hinnnögehcn über die bloße Verzeichnung Geschichte dc-Z Deutschen Buchhandels. II, 21 322 Kapitel: Der Buchhandel. der neuen Bücher hat das Untcrnchmen erdrückt. 6'corgiS Büchcrlcrikon, unmittelbar aus dem Geschaftslcbcn erwachsen, konnte in erster Link- auch nur für dieses von Bedeutung sein; daS gedruckte „Büchermemorial" dicute als Lagerinventur der Buchlädcn und Antiqnarhandlungcn; bis ein neuer Gedankeninhalt die alten Lager entwertete. Dem Betriebs- und Betriebsmittel deo Katalogs und des bibliographischen Werkes treten in unserm Zeitraum zur Seite die Vertriebs- mittel der Zeitung und des Journals. Bordem ersetzte den Mangel auch auf diesem Gebiete das Briefschreiben; handelte cS sich beispielsweise um das Werk eines Jesuiten, so wußte sicher männiglich im Orden schon längst vor Erscheinen um das bevorstehende große Ereignis; ein Bambergcr Verleger bestellte l«!i>8 in demselben Briefe, in dem er dem Frankfurter Drucker im Namen des Verfassers, eines Würzburger Jesuiten, für den schönen ersten Aushängebogen dankt, zugleich schon zehn Exemplare des Wertes ins Eollcg nach Etlingcn,"' Und entsprechend in andern Fällen. War es das Buch, das sehr natürlicherweise die gelehrten Zeitungen hervorrief: so war es auch das Buch, das den Gegenstand der ersten Anzeigen in den politischen Zeitungen gebildet hat. Auch hier ging das Ausland uns voran; La Bruyerc (f 1696) verweist den Zeitungen schon den aufkommenden Gebrauch, nicht nur einfach Titel, Verleger, Ausstattung, Art des Druckes und Preis der Neuigkeit auzukündigcu, sondern auch noch eine Kritik dazn liefern zu wollen. Wir haben der frühesten Büchcranzeigen in deutschen Zeitungen schon in einem der vorangegangenen Kapitel ^ Erwähnung gcthan. Im Wienerischen Diarium erschienen solche von den ersten Nummern ab (1703): zuerst nur Artikel des Zeitungsverlegers selbst, dann auch solche anderer Buchhändler (und Buchbinder) betreffend.In beiden, den politischen und den gelehrten Zeitungen, machte der Buchhändler nicht nur seine fertigen Bücher bekannt, sondern zeigte er dem Publiknm auch bevorstehende Erscheinungen an.^" Auch hier in Deutschland machte sich alsbald die sogenannte „raisonniercndc Bücheranzcigc" geltend. Als Prcußcu als erster Staat mit der Organisation und fiskalischen Ausbeutung des Au- zcigewcsenS vorging und dafür die besondere Gattung der Jntelligcnz- blättcr schuf, in denen die Anzeigen ursprünglich ausschließlich bekannt gemacht werden mnßten, während dann ihre nur iu einem andern Blatte Bücheranzcigc in Zeitung nnd Journal. 323 erfolgende Veröffentlichung gegen jedesmalige besondere Abgabe gestattet war, wurden die raisonniercnden Büchcranzeigen zu Nutz und Frommen des Buchhandels von dieser Abgabe befreit.^ Besonders die Zeitungsinhaber, die zugleich dcu Buchhandel betrieben, bedienten sich dieses Vertriebs- und Reklamcmittels in ausgiebiger Weise. Die „Nachricht von denen heute zu Tage Zi^nä wocle gewordenen -loniiml-Quartal- und ^nnulü-Schriften", Leipzig 1715, bemerkt dabei n. a., daß „mancher Buchhändler so neidisch ^ daß wenn ein anderer ein gut Buch in Verlag hat ^ und mit ihm nach seinen plaisir nicht trohuiren ^ (oder nach der Buchhändler Sprache zu reden) nicht elia-ngiren will ^ einen ^vnrimlisten erreget > welcher solches Buch aufs heftigste herunter ^ und dadurch den Käuffer abspenstig zu machen suchet".^ Bald lmrte auch die Censnr ihr Angcnmcrk darauf; im Jahre 1742 erhielt Lindinner in Zürich das Verbot, in seinem Wochen-Blätlin schlechte und liederliche Bücher und Romans zum Verlauf autragen zu lassen^, und im Jahre 176t> verordnete Zürich allgemein: daß die Buchdrucker in den wöchentlichen Donnerstags-Nachrichtcn oder eigenen Beiblättern nur ihre eigenen Verlagsbücher auuoncicren dürften, „der ab der Frömde bekommenden Bücher nnd allerhand Tractätlen halber dagegen sich mit ihren halbjährigen Meß begnügen" sollten.^ Die Leipziger Messe im Centrum; umspült, umbrandet immer kräftiger von den Wogen des zwischenmcssentlichcn Verkehrs, die, den Zeitgenossen jetzt noch kaum bemerkbar, an der Unterhöhlnng des persönlichen Meßverkchrs arbeiteten; der Bttchcrabsatz, ruhend auf diesem Ineinander alt- und neuzeitlichen Systems, betrieben von den verschiedenen Mittelpunkten ans am Platze, in der nähern Umgebung, in weiterer und weitester Ferne; das ganze Getriebe gestützt aus und durch den Meßkatalog, den Verlags- und Sortimentskatalog, eine bereits hochentwickelte gelehrte und buchhändlcrische Bibliographie, das in der Cnt- wickelung begriffene Journal- und Zeitungswcsen: das ist das Schema des Bücherhandels dieser Mittlern Periode. Neben der Bekanntmachung der Bücher durch Katalog, Journal und Zeitung gab eS natürlich eine Reihe anderer, vom Buchhändler teils als Verleger, teils als Sortimenter ausgehender Mittel, den Absatz der Bücher zu fördern. Sind sie für die Entwicklungsgeschichte des Buch- 21* 324 6. Kapitel: Ter Buchhandel, Handels insofern von untergeordneter Bedeutung, als sie mehr oder weniger zu allen Zeiten angewendet worden sind, so dürfen wir sie doch nicht völlig übergehen, wenn wir uns die ganze Thätigkeit des Buchhändlers in dieser Richtung vergegenwärtigen wollen. Verfolgen wir dabei das Buch von seinem Entstehen an, so kündigte zunächst der Verleger bevorstehende Neuerscheinungen vielfach auch durch Aushang am Laden an."2 Die Jahreszahlen nach der Michaelismesse erscheinender Bücher ließ man, um ihnen eine längere Jugend zu verleihen, vielfach vordatieren: ein alter Verlcgcrbrauch, deu schon Sigismund Feyerabcnd im Jahre 1568 erwähnt. Um nnr ein einziges Beispiel aus unserm Zeitraum zu geben, so erschienen zur Michaclismessc 1729 Bücher mit dem Erscheinungsjahre 173n in Frankfurt a. M., Hamburg, Magdeburg, Bremen, Budissin, Dresden, Basel, Halle, Stralsund, Erfurt, Jena, Breslau, Berlin, Nürnberg, Rcgcnspurg, Arnstadt, Nordhausen, Cöln. Man druckte auch sogar von vornherein gleich Titel- bogcn mit zwei, ja drei verschiedenen Jahreszahlen, stellte also eine Titelauflage oder mehrere Titelauflagen auf einmal her. Auch davon hatte schon Fcyerabend im 16. Jahrhundert gesprochen,""' Bei Bcsitz- vcränderungcn wurde ebenfalls der gesamte Verlag mit neuen Titeln und Jahreszahlen versehen; „wie bräuchlich", heißt es dabei in der Mitte des 17. Jahrhunderts.^ Ging das fertige Buch selbst in die Welt hinaus, so trugen vielfach etwa sonst leer bleibende Blätter des Schlußbogcns Anzeigen eigener Verlagsartikel mit hinaus, wie wir das bei der Betrachtung des Verlagskatalogs schon sahen: auch kurze Geschäftsempfeh- lungcn, so namentlich bei den Musikalicnvcrlcgcrn. ES war das schon vor dem Aufkommen der literarischen Zeitschriften üblich; vorangegangen sind auch hierin französische nnd besonders holländische Verleger. Daß dann die Autoren-Freiexemplare vom Buchhändler zugleich als Mittel zur Belebung der Nachfrage betrachtet wurden, hörten wir schon weiter oben. Ein Bamberger Verleger schrieb in den 1660er Jahren, er habe Herrn ^.utuoik „sein (Zuocta", d. h. seine Freiexemplare gegeben, „welcher sie an vndterschitliche LoUeZig. vndt Ördtcr verschickt, das werckh damit vorhcro bekandt zu machen, damit wir Witts Gott einen guetcn ?roZre88 werdten ^.m«n ^msn" Spcncr nannte die Freiexemplare einmal die „lockvögcl, andere nachzuholen",^ Im 18. Jahrhundert beobachten wir dann, daß der Verleger Freiexemplare auch zur Beförderung der Einführung Sonstige Vertriovsmittel. 325 neu erschienener Schulbücher verwandte, indem er solche an Schulrettorcn sandte (z. B. von Nürnberg nach Eisenach, 1741).^" Handelte es sich um Bücher, die mit Konkurrenzunternehmen zu kämpfen hatten, so machten die Verleger zuweilen gewaltige Anstrengungen, um die Konkurrenz zu ersticken. Als die beiden Leipziger Verleger Weidmann d. Z. und Martini Übersetzungen desselben französischen Werkes hatten erscheinen lassen, verbreitete Martini anonyme „Unpartheyischc Gedanken" über beide Übersetzungen, „darinnen fürnemlich einige Proben dem Nousieur Weidmann von den unverantwortlichen Fehlern seiner Übersetzung zu überlegen wohlmeinend übergeben" wurden. Als beide im Jahre 1717 eine Sammlung aller zur Säkularfeier der Reformation erschienenen Schriften planten, verbreitete Weidmann einen Folio-Titelprospckt, auf dessen Rückseite er das Publikum warnte, sich ja nicht verführen zu lassen, „wenn irgend hier oder da eine andere mangelhaffte kieee herauskommen solte", und Martini ließ dagegen „in den Häusern und Gewölben", also an Buchhandel und Publikum, ein Flugblatt verteilen, das so wenig fein war, daß die Sensoren zuerst das Imprimatur verweigerten und selbst, nachdem Änderungen vorgenommen worden waren, ihre Namen nicht unterschrieben.^ Die Vcrlegerprospcktc betreffend möchten wir namentlich hervorheben, daß sich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts solche finden, in denen Platz zur Einfügung der betreffeuden Sortimentsbuchhandlung gelassen ist; so in einem Avertissement von D. Lobeck in Dresden vom Jahre 1721.^ Ging ein Buch schlecht ab, dann trat der Brauch der Titelvcrändcrung (nicht nur der Jahreszahl) in seine Rechte. Das ausgehende 18. Jahrhundert ist erfüllt von Klagen und Anklagen über diese Unsitte; aber sie war schon viel früher im Schwänge. Wenn der Diener des Rostockcr Hallervord 1629 sagt: es sei „nowrium vnd vntcr den Buchdrukcrn vndt Händlern herbracht, wnn eine nmtsrig, in stecken kombtt, das man gemeiniglich den titul vmbdrückett, vndt de Jharzahl cndert, damit solch werck nicht vor altt vnd vnwerth geachtet werden und liegen bleiben möchtte"^, so ist, wie es auch dem betreffenden Fall entspricht, der Ausdruck: den Titel Umdrucken und die Jahreszahl ändern, wohl tautologisch, mit dem Umdrncken keine sonstige inhaltliche Veränderung gemeint. Bernhards Kurtzgefaßte cnrieuse Historie derer Gelehrten vom Jahre 1718 aber hat ein besonderes Kapitel „Von Büchern > welche unter verschiedenen Titulen gedrukt". Die Buchführer, 326 6. Kapitel: Der Buchhandel. sagt er, suchen so von ihrem verlegenen Kram zu kommen und hängen an Stelle des vorigen Schildes eine Mausfalle aus, die auch die Gelehrtesten betrügen und fangen kann; und von solcher Bedeutung war diese Unsitte im Buchhandel, daß Bernhard es als „eine der nothigsten Verrichtungen" der gelehrten Monatsschriften bezeichnet, diesen Betrügereien aufzupassen und so die Gelehrten vor Kappen und Schaden zu warnen.^ Gerade zu Ausgang des 17. und Ansang des 18. Jahrhunderts muß dieses Unwesen besonders stark um sich gegriffen haben; die „Chnrlatanerie der Buchhandlung" (^1732) meint, es habe nun glücklicherweise abgenommen. Ein ferneres Versuchsmittel endlich, Büchern, die nicht gehen wollten, auf die Bciue zu helfen, war die Preisherabsetzung, meist auf Zeit, oft auf sehr kurze, und das Anerbieten von Freiexemplaren bei Entnahme mehrerer Exemplare, z. B. 6/5, 11/10, meist unter der Bedingung von Barzahlung. Solche Ankündigungen waren in jenen Tagen zuweilen sehr umständlich. Eine Anzeige von Härtung in der Königsberger Zeitung vom 17. März 1753 hat die folgende Fassung: „Es pflegen jezuweilen die besten Bücher wie ins Vergessen zu gcrathen, und dem Verleger, statt des gehofften Nutzeus, eine Last zu werden, welche ihn sörder zu kommen, sehr hinderlich ist. Wie nun ein vernünftiger Schiffer bey anstoßenden Gefährlichkeiten lieber ein Thcil seiner Ladung über Port wirft, als das gantze Schiff sincken lässet, und deswegen ungeschälten bleibt; so wird auch mir niemand verargen, wenn ich einige Bücher, theils aus meinem Verlage, theils von fremden, welche allzu zahlreich vorhanden, in einem sehr niedrigen Preis zum Verkauf aus- bicthc, und zugleich alle Bücherfreunde, und Kenner meines Zwecks, ersuche, dieses Vortheils sich zu bedienen und andern anzupreisen." Darauf folgten die Titel von 17 Büchern; die Dauer der Preisherabsetzung erstreckte sich bis zum 21. April desselben Jahres; bei Barzahlung wurde auf zehn Exemplare das elfte gratis gegeben.^ Zwei Formen des Bücherabsatzes aber kamen im letzten Drittel des 17. und dem ersten des 18. Jahrhunderts neu aus und haben in uuserm ganzen Zeitraum — und bis ins 19. Jahrhundert — eine bedeutende Rolle gespielt: die Büchcrauktion und die Bücherlotterie. Die erstcrc nicht nur als Vcrauktionierung hinterlassener Bibliotheken und gebrauchter gebundener Bücher, sondern als Verauktionicrung auch roher Bücher und ganzer Verlags- und Sortimentslager. Das Beispiel gaben auch Titeliindcrung, Preisherabsetzung. Buchercmktivii. 327 hier die Holländer, dic Anttionen sowohl veranstalteten, wcnn sie größere Bibliotheken erworben hatten, als auch sich ihrer bedienten, nin ihre überfüllten Lager zu räumen oder ihre Geschäfte aufzuloscu. Als sie derartige Verlags- und Sortimeutsauktioncn auf den Frankfurter Messen einzubürgern suchtcu, setzten ihnen die Frankfurter, dic deutschen Buchhändler überhaupt energischen und erfolgreichen Widerstand entgegen: sie erblickten in der Einführung solcher kaufiuäuuischcr Manieren eine Schädigung des regulären buchhändlcrischcn Geschäfts. Trotzdem gewannen sie Eingang. In Sachsen sind sie von dem Leipziger Buchhändler Ehristiau Kirchner"'"' eingeführt worden: er hat, wie er sich selbst ausdrückte, in sächsischen Landen „in diesem Actu das Eiß gebrochen". Im Jahre 1670 oder zu Eudc der sechziger Jahre veranstaltete er, nachdem er Kataloge dazu ausgegeben hatte, „nach holländischer arth und weise" die ersten Büchcrmcktionen. Seiner Bittschrift vom 14. April 1671 zufolge merkwürdigerweise nicht etwa die ersten Auktionen roher Bücher, sondern dic ersten Bücheranktionen überhaupt. Denn es handelte sich nur um von ihm erkaufte Bibliotheken; „woriuueu uoch zu- wcilcu sehr r^i^ Bücher, so soustcn wohl ganz in od^urn geblieben, oder ctwan von denen Mäusen wehren gefreßcn worden". Kirchner erstrebte ein Monopol auf Büchcrauktioucu unterhalb Sachsens: dies erhielt er nicht, wohl abcr cinc zehnjährige Konzcssion. Die erste Auktion indes als Versteigerung ganzer Lagervorräte ist in der MichacliSmcsse 1671 vou dem Vntcr des Philosophen Lcibniz veranstaltet worden.'"' Lcibniz, Professor der Rechte an der Universität Leipzig, war als Schwiegersohn Bartcl Voigts des Altern nach einem jahrzehntelangen Prozeß wegen seines Erbteils, auch sonstiger Geldforderungcu halber, endlich mit Teilen des Voigtschcu Sortiments- nnd VerlagSlagcrs abgefunden worden, und diese Biichcrvorrätc versteigerte cr. Dic „Sämptlichcu Vuchhändlcr" in Leipzig — eine spätere Verhandlung spricht nur von dreien — suchten zwar durch cinc Eingabe nach Dresden das „höchstschädlichc Wcrck", das da aufkommen wolle, nämlich daß „nicht allein gcbnndcne Bücher anctionirct sondern auch mit Uugcbuudcucn dergleichen gcthan" werden solle, zn hintertreiben. Es gereichte ihrer Eingabe zufolge „zu gäutzlichcn Verderb der Buchhandlung"; cS würde dazu kommen, daß „keiu eintzigcr ein Buch mchr verlegen köntc" — unverfroren setzen sie hinzu: so sei es auch in Holland >wo dcr Vcrlagshandcl in höchstcr Blütc stände 328 6. Kapitel: Der Buchhandel. ergangen; dort seien deshalb ihrer wenig mehr, die in dergleichen Handlung „etwan hauptsächliches thun undt ein Recht Buch verlegen" könnten. „Ja es auch an dem undt gantz gewiß," so schließt die Eingabe, „wann solchen ^net-ioniduL, absonderlich in Meßen, in welchen Wir Unsere meiste Nahrung suchen sollen, nicht gesteuert wirdt, Wir alle zugleich uutcrgchcn, undt verderben mäßen." Das Oberkonsistorium sah indessen nicht ab, wie Leibniz an der Versteigerung gehindert werden könne, sofern die Bücher „sein eigcnthumb und er sie nicht von andern erhandelt und gewinsts halber wieder ilisti'klui'su" wolle, und die Auktion fand statt. Außerordentlich rasch aber wurden danach, wie in Frankfurt, so auch in Leipzig die Auktionen auch zum Vertrieb neuer Bücher oder von Sortiment auögcuutzt, führten sie auch hier zu neuen heftigen Beschwerden der Buchhändler und wurden sie auch hier verboten: das letztere durch eine Verordnung schon vom 12. Juli 1678, iu der den Auktioniercrn verboten wurde, „rohe Bücher zu führen".^ Um dieselbe Zeit sind auch bereits Bücherauktions-Ordnungen gegeben worden; in Leipzig 1080, in Jena 1683. Die Leipziger^" und Jenaer Ordnung"" — von der Ccnsur des Katalogs und verschiedenen allgemeinem Auktions- vorschriftcn abgesehen — verbieten Sammel- und Speknlationsauktioncn und gestatten nur die Versteigerung ererbter oder als Schuld angenommener oder zum eigenen Gebrauch angeschaffter Bücher, und zwar nur durch den einer Universität (Leipzig: oder Rat; in Leipzig gab es einen Univcrsitäts- uud einen städtischen Proklamator) verpflichteten ?i^«ec>. So war das Auktionswcscn an beiden Mcßplützcn in geordnete Bahnen gelenkt, und es verlautet denn auch in der nächsten Zeit nichts von bnchhändlcrischen Beschwerden darüber. In Leipzig haben im Jahre 1710 buchhändlerischc Sachverständige selbst eine Versteigerung beschlagnahmter roher Verlagsparticu empfohlen. In diesem Falle besitzen wir auch die Anktionsabrechnung.^ Drucken, Binden und Hernmtragcu des Katalogs kostete zusammen 18 gr., Platzmictc, Büchertransport dahin uüd „andere kleine Ausgaben" machten zusammen 1 Thaler 12 gr., für Einkassieren des Geldes ist 1 Thalcr notiert, der Proklamator erhielt 5 Thalcr 16 gr. Die bare Losung betrug 136 Thaler 16 gr. 6 Pf.; der Proclamator erhielt also davon "/<,. Die gesamten Unkosten betrugen 8 Thaler 22 gr. In Halle erschien z. B. 1723 nach v. Joh. Ehrstph. Franckeus ^altiineut ein Auktionskatalog der „Reueu Buch- Bücherauktioii. 329 Handlung" zu Halle, in Leipzig 1729 ein sorgfältig gegliederter zweibändiger Antrionskatalog von Thom. FritschS Lager. Auch im übrigen Deutschland müssen die buchhändlcrischcn Auktionen als Veräußerungen ganzer Vorräte rasch üblich geworden sein. In Danzig sind Büchervorrüte von Buchhändlern verauktioniert worden in den Jahren 1688 (Todesfall), 1697, 1698 (Todesfall), 1700, 1703, 1709 (Todesfall«, 1731."- In Königsberg können Bücherauttioncn um das Jahr 1690 ebenfalls nicht mehr ganz ungewöhnlich gewesen sein; denn nach dem Tode des dortigen Buchhändlers Chrstph. Lange, 1693, suchte seine Wittwe das Lager auf diesem Wege abzusetzen, und im Jahre 1697 veranstaltete daselbst der Buchhändler Fricdr. Rhode eine Auktion.^ Und die Geschichte des Auktionswcsens scheint sich in seinem Entstehen in den verschiedenen Universitätsstädten gleichmäßig abgespielt zn haben. So finden wir z. B. auch in Königsberg den Versuch eines Buchhändlers, das ausschließliche Recht der Veranstaltung von Auktionen zn gewinnen, und die Ablehnung des Gesuchs als „schädlichen MonopoliumS" >1717>, und anch hier cincu akademischen Büchcrauktionator (Buchhändler und Hofmäklcr Michael Lange; Privileg vom Jahre 1714). (5r machte Anstalten, bedeutend Höhcrc Provisionen zn nehmen, als z. B. der Protlamator iu Leipzig erhielt; im Jahre 1725 wurde er vom Senat, weil er bei einer Auktion eine Taxe von 10"/,, berechnet hatte, angehalten, das zu viel Genommene zurückzuerstatten, und verwarnt, hinfüro keine weitere derartige Unbilligkeit zn begehen.^ Die frühesten — bekannten — mecklenburgischen Bücherauttioncn datieren aus den Jahren 1709 «Rostock), 1725 (Schwerin), 1731 (Güstrow), 1737 (Wismar); alle vier Fälle betreffen indes nur die Versteigerung von Privatbibliothekcn.^ Die Auktion in dicscr lctztcrn Anwendung hat in unscrm Zeitraum gelehrten BücherwcscnS eine gan; außcrordentlichc Bedeutung gehabt, uud den zahlreiche:! Bibliothckcn entsprachen zahlreiche, umfängliche und wertvolle Anttionskataloge. Von Zach. Eonr. v. Uffcnbachs Bibliothek in Frankfurt a. M. crschicn noch zu seiucn Lcbzcitcu cin vierbändigcr Katalog, uud nach seinem Tode (1735) erschienen vier ncne Bände. Von Joh. Pet. LudewigS Bibliothek in Halle gab cin Magdeburger Verlag ciuen 13476 Werke enthaltenden Auktionskatalog heraus (Auktion in Halle 1746). In nicht wenigen Fällen freilich mochte gelten, was Joh. Ad. Bernhard 1718 zunächst mit Bezug auf holländische Verhältnisse sagte: 330 6. Kapitel: Der Buchhnndcl. man dürfe sich nicht einbilden, daß alle Bücher, die in einem AnktionS- katalogc vorkämen, jederzeit einem einzigen gelehrten Manne, der aus dem Titel erscheine, zuständig gewesen seien; „denn so weiß man, daß wenn ein ansehnlicher Bücher-Vorrath zu veranetionircn ist, zum Thcil Buchführcr, zum Thcil auch Gelehrte, die etwas doppelt besitzen, oder doch sonst gern loß sehn woltcn, das Ihrige mit cinflcchten".^ Und unter und neben dem eigentlichen Buchhandel wucherte weithin der Aultionshandcl der Buchbinder; in Zürich mußte ihnen im Jahre 1753 geboten werden, die Büchcrgantcn nur in den Ferien abzuhalten, damit Studiosi und Scholareo möglichst wenig Zeit versäumen müßten. ^" Die Büchcrauktiou, wenigstens wenn es sich um die Veräußerung wertvoller Bibliotheken handelte, war sicher ein Mittel, das dem Althandel durchaus augcmcsscn und dazu angethcm war, das Interesse des Publikums zu erhöhen und, namentlich wenn sie in der gediegenen Weise gehandhabt wurde, wie sie in Holland aufkam, Buchhandel und Publikum zu desto aufmerksamerer Würdigung und Wertschätzung aller Büchcr- schätze zu erziehen oder diese doch zu pflegen uud zu fördern. Der in Haag gedruckte Auktionskatalog der Lidliotlisea Llu'rlv/ilmg, vom Jahre 1715 wird von einer?raöt'atil> eingeleitet, die darüber unterrichtet, wie man die Editionen unterscheiden und erkennen solle, ob ein Bnch rar sei oder nicht, uud bemerkt hinter den einzelnen Titeln Edition, Kondition nnd Rarität: ele^Mtissirne exsmxllu' — eckitio elsAiintisÄM^» l>.c lonAö i'lU'issima. — lidsr rm'us, rln'issimns — optima et rarg, versio — nasc eclitio et vsisio omniuui aeeuriltissim», st rarissiwa — «,xud Lrnclitos in umAiw preti« — u. s. w. In Deutschland war dergleichen damals noch ungebräuchlich, übrigens auch in Holtaud durchaus nicht Regel. Der Kollektor eines holländischen lüatiüoZns Libliotnseak söleetiss. ad anno 1716 z. B. tadelt den Gebrauch: cS sei thöricht, den Gelehrten, die darüber selbst Bescheid wüßten, Biichcr rekommandicrcn zu wollen.^" Anders mit der Büchcrlottcric. Welch ein der Natur des Buches widersprechender Gedanke, die Wahl seiner Bücher dem blinden Spiele des Zufalls zu überlassen! Auf dem Gebiete des Kunsthandcls ist es noch am ersten möglich. Innerhalb gewisser Grenzen wenigstens ist es schließlich oft gleichgültig, um welche Bilder man seine Mappen vermehren oder mit welchen Knnstgcgcnständcu man sein Zimmer schmücken will. Blicherauktion. Bücherlotteric. 331 Lotterien auf diesem Gebiete scheinen denn auch die frühesten gewesen zu sein; in Nürnberg veranstaltete die erste der Kunsthändler Erhard Schultheuß im Jahre 1701. Sie betraf — nach dem zwei Bogen umfassenden Katalog — „unterschiedliche schöne und rare Schildcreien, von allerhand berühmten Meistern, curiosen Zeichnungen und künstlichen Hand-Nissen, auch Kupffer-Stücken; wie auch rare, iu Wachs possirte zierliche Bilder u. dgl. mehr Lorivsiwewn". Das Los kostete einen Gulden.^ Bücherlotterien sind dagegen erst später aufgekommen. In Leipzig ist die erste im Jahre 1735 vom Buchhändler und Kommerzicnrat Johann Heinrich Zedier veranstaltet worden.'^" Die Veranlassung war die, daß er sich genötigt sah, aus alle Weise Barmittel zur Fortsetzung des Drucks seines großen Universallcxikons — von dem bis dahin zwölf Bände fertig waren — zu beschaffen. Unter dem 7. März veröffentlichte er seine „Nachricht von 10000. chl. Büchern, welche dein ?nd1ieo zum Besten vor 5000. thl. zn Leipzig verlassen werden sollen". Sie betraf Verlag und Sortiment. Es wurden 2000 Lose ausgegeben; das Los kostete 2^ Thaler. Bei der Bezahlung des Loses erhielt man sogleich Bücher zu demselben Betrage, die man sich nach Belieben auswählen konnte. Von den übrigen 5000 Thalern waren hundert Nebcn- gcwinnc gemacht: zwei Hauptgewinne zu 1000 und 500 Thalcr, siebzehn in verschiedener Höhe von 250 bis 100 Thaler, cinundachtzig zu 50, 20, 15 und 10 Thaler. Den Gewinnern der letzten einundachtzig Gewinne wurden die 2^ Thaler an Büchern abgezogen, die übrigen Gewinner hatten die 2^ Thaler bar zu bezahlen: beides wurde dem Leipziger Waisenhause übergeben. Die Gelder waren t'i'lmec» einzusenden; wer 50 Lose lolligiertc, bekam ein Los gratis. Die Hauptmasse der Bücher war geringwertig uud schon damals veraltet. In allen dreizehn Gewinnstufcn herrschten kleine populäre, Schul- und Erbauungsbücher vor; die niedrigste setzte sich bis auf zwei Bücher ganz daraus zusammen. Dagegen fanden sich auch, besonders unter den Gewinnen von 100 Thalern an, wirklich wertvolle, sogar einzelne Bibliothckswcrkc darunter: so Lohensteins Gedichte, RkNMii didliotUöcÄ porwlilis (10 Thaler), Schatzkammer der Natur uud Kunst (24 Thaler), Jac. Böhmes theosophischc Schriften, Spcncrsche Werke, Schaubs Biblischer Wegweiser, die Werte von Johannes ChrystostomuS (25 Thaler), theologische Werke von Marl. Chemnitz, Joh. Gerhard und Weyhcnmeyer, Luthers Kirchcupostille, Joh. 332 6. Kapitel: Der Buchhandel, Mathcsius' Sarepta, Werke von Schurzflcisch, Spcmhcim und Scherzer. Im zweiten Hauptgewinn befinden sich Luthers Schriften (24 Bände, Fol., also die Altenburger Ausgabe, 36 Thaler), Sammlung von Natur- und medizinischen Geschichten (42 Teile in 4., 24 Thaler), Opitz, Postillen, einige größere juristische Werke u, s. w.; der erste Hauptgcwinu bestaub in sämtlichen Büchern der vorigen Stufen und außerdem u. a.: Lünigs Reichsarchiv (24 Bde., Fol.), Lnckex ^.nAuswuZ, Khevenhillcrs ^nn^1e8 ?6räiimnclsi (14 Bde.), Scrivcrs Scelenschatz, RcichshofratS-Eonclusa, Just. Lipsius' Werke (Antwerpen, 7 Bde., 4.), Bacons Werke u. s. w. Freilich: je höher der Gewinn, desto mehr Doublettcn; wer den Hauptgewinn machte, wurde z. B. glücklicher Besitzer zweier Exemplare der zwölf Bände des Univcrsallexitons. Der Prospekt gruppierte die Gewinne geschickt in der Weise, daß dieser Umstand beim oberflächlichen Überblick nicht in die Augen fiel. Ebenso hatte es sicherlich seinen Haken mit der beliebigen Auswahl bei der Entnahme des Loses. Vorsichtig bemerkt der Prospekt, daß von manchen Büchern nur etliche hundert Exemplare vorhanden seien. In Wahrheit waren zweifellos von dcu bessern «Artikeln kaum mehr als eins oder ein paar aus Lager; es hieß dann eben, sie seien „aufgegangen", und der Entnehmer wurde auf die reichlich vorhandene Makulatur verwiesen. Der Ausdruck „Bücherlotterie" für sein Unternehmen ist dabei von Zedier selbst nicht gebraucht wordeu, sondern von den vier Leipziger Firmen (Weidmann, Glcditsch, Lanckisch, Jacob Schuster) iu ihrer natürlich von Weidmann entworfenen Eingabe, die sie sofort dagegen richteten und gleichzeitig beim Rate und in Dresden einreichten. Sic erklärten dergleichen Bücherlotterien für eine offenbare Beeinträchtigung des Bücher-<üoinmkr719: 28448, 1739: 28508 Einwohner).? Im Jahre 1715 befanden sich in Leipzig 18 Buchhändler, 16 Buchdrucker, 28 Buchbinder, 3 Äupfcrdrucker, 4 Kupferstecher und 2 Schriftgießer", im Jahre 1736 20 Buchhändler, 15 Buchdrucker, 22 Buchbinder, 11 Kupfer- ^eip>,ig. Die crstcu Zainmlungen von Buchhnndlerbildnissen. 339 drucker, 8 Kupferstecher und 3 Schriftgießcr ^, und das erste gedruckte Verzeichnis der ständigen Besucher der Leipziger und Frankfurter Messe vom ^ahrc 1741 gibt 25 Leipziger Firmen an."' Buchdruckcroffiziuen bcstcmdcu im Jahre 1740 18 mit 139 Kunstverwandten" (1640: 5 mit 11 Gesellen); ihr Oberältestcr war Bernhard Christoph Breitkops. Wir hörten bereits weiter oben, daß Blancks „Bildnisse"^ (1735) Weidmann dem Jüngern und Noth-Scholtz' ,.Ieones'^^ (1729), die im Unterschiede zu jenen ausschließlich Bildnisse von Buchhändlern und Typographcn enthalten, Johann Gottlieb Glcditsch als dem Sohne Johann Friedrichs, des Begründers der Firma, die „die Chre des Tcutschen Buchhandels vor den Augen aller Ausländer erhoben", gewidmet waren. ..Iininorwlis Norm (?le»- i'isnsi didlie»; v 1659), Wolfgang d. I. 1655), Georg Andreas (1654—1717), Wolfgang Moritz, Balthasar Joachim i1649—1729), Johannes Daniel Mb. 1681) — diese sämtlich als „Lidlio^ttla et, IvxoZi'gPlius" bezeichnet, und die beiden nur als „IMIiaMg" benannten Johannes Andreas (7 1670) und Michael (f 1682), dazu das Bildnis von Joh. Heinr. Gottfr. Ernesti «1664—1723), ?rn6teews ^lnii. ^.när. I^näteri IzpnZrapuiae und Verfasser der „Wol cingcrich- Z40 7. Kapitel: Das bibliopolischc Teutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ceusur. teten Buchdruckcrch"; weiter die Porträts der fünfzehn Nürnberger Buchhändler Johannes Tauber, Johannes Kramer (dene meiitus, 1615 —1671), Johannes Hoffmann (i 1698), Engelb. Streck (1673—1706), Johannes Zieger ! Xnmero8iori8 8eimtu8 Nemdium, 1646—1711), Pct.Paul Bleul (1654—1726), Andr.Otto (1658—1725), Ad. Jonathan Felsccker (8sn. mim. Assessor, oxtime meritus, 1693—1729), Joh. Chrph. Hoflich (5iotariu8 Laes. pudl. ^nratu8, ?iiilotneeariu8 et Lidliopola dene meritu8, 1655—1730), Georg Lehmann (geb. 1666, Buchhändler in Nürnberg seit 1696, seit 1710 aber in Wien), Joh. Chrstph. Lochner iMiwei'08. Leimt. ^.ch'mietu8, geb. 1653), Friedrich Roth-Scholtz «Nürnberg und Altdorf, geb. 1682), Joh. Wilhelm Rön- nagel (Nürnberg und Onolzbach, masori8 Lsn. dene meritu8, geb. 16901, Georg Chrph. Weber (geb. 1690) und Benj. Wedel (geb. 1673, Buchhändler in Nürnberg und Altdorf); ferner diejenigen der fünf Nürnberger Buchhändler und Typographen Jer. Dümler (7 1667), Wolfg. Eberl). Fclßecker (f 1680), Bernh. ChristophoruS Lochncr (Nürnberg und Regcnsburg, dene msiitn8, -j- 1684), Johannes Jonath. Fclßecker (1655 —1693) und Johannes Dan. Tauber iNürnberg und Altdorf, Xnm. Leu. ^.As., 1641—1716) und endlich das Porträt des Nürnberger Lnaleo- giaimns et ?Iii1otl>eeariu8 Christophorus Wcigcl (1654—1725). Unter den übrigen Städten ist am stärksten natürlich Leipzig vertreten, und zwar mit den neun Buchhändlern Fricdr. Lanckisch (?dilo80imms NaMter et Lidlinpoia Lruclitus, -s 1669), Johannes Groß lLiblioxola et . eonsul, 1653—1691), Joh. Herbord Kloß (dem? msriti88imu8, 1657 —1730), Mor. Georg Weidmann d. Ä., M. G. Weidmann d. I., Joh. Friedr. Gleditsch. Zoh. Gottlicb Gleditsch, Joh. Friedr. Braun (1680 —1721) und Thomas Fritsch. Auf Leipzig folgt Wittenberg mit den vier Buchhändlern Jobst Will). Fincclius ((Üon8u1, Liblioxola et?vxo- grai>1m8, 1- 1666), Gottfr. Zimmerinann (Renatus ^üsunetu8), Chrstn. Gottlieb Ludwig (?sr XVIII ^imo8 Leimtor ae Oamerarin8, imnL vero <üon8v.1 Regens, geb. 1675) und Geo. Marc. Knoch (öiblioxola VVittsderZensis ad anno 1722, ^nno vero 1728 täte Pioclam ex totg. Saxonia 8uperioii releMtns, ex °r., 1648—1694) und Dan. Bartholome (geb. 1674); ferner Josias Städel (Straßburg; Lonsul, ?reäeeernvir, Lidliopvla et ^xo^rapluis, f 1700), Paul Kühtze (Augsburg, Lruäitus Lidlioxow, seit 1718 Assessor Lonsistoiü ^le- trimonialis, 1676-1719), Jeremias Wölfs (1663—1724, dihliopols, et iiliilotnees-iius), Johannes Bapt. Mayr (Salzburg, V. O. Laes. xubl. ^uratus, ^reliiexiseoxi LaiisdniZensis eudicularius, sr^plms et Lidlinpola. dene rneritus, geb. 1634) und Geo. Matthäus Lackhncr (Wien, geb. 1649). Den Meßkatalogen nach waren die bedeutendsten Leipziger Verlagsfirmen unseres Zeitraums, in der Reihenfolge ihrer durchschnittlichen jährlichen Vcrlagsproduktion (die auch für die wcitern Aufzählungen maßgebend ist) angeordnet: Johann Friedrich Gleditsch (1681—1739 2060 Artikel; seit 1716 Joh. Friedr. Gleditschs Sohn), Johann Ludwig Gleditsch (1695—1718 775 Artikel), Friedr. Lanckischs Erben (1670 —1739 2104; Dan. M. Friedrich Lanckisch 1660/69 48 Artikel), Johann Friedrich Braun (1709/42 720 Artikel), Thomas Fritsch (1694—1727 993; Johann Fritsch 1665/80 90 Artikel), Joh. Hcrbort Kloß (1684—1728 1014 Artikel), die Weidmann (1676—1742 1121 Artikel), die alte Großesche Handluug (1649—1739 1499 Ar- 5',42 7. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur, tikcl>, Sam. Bcnj. Walther (1724 47 371 Artikel) und die beiden Martini (Joh. Chrstn. 1711,51 567, August Martini 1712/43 4M Artikel). Eine August Martini annähernd gleiche jährliche Verlagsproduktion entfaltete in den beiden letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts Joh. Chrn. Wohlfahrt; unter der Firma Mart. Thcod. Heybcy verzeichnen die Meßkataloge in den Jahren 1695, 99 93 Artikel. Ihnen zunächst stehen die folgenden Firmen der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts: Geo. Heinr. Frommann, Joh. Scheibe, Schürers Erben, Rcinh. Wächtlcr ider aber nur in den Iahren 1687/89 verzeichnet ist; 1690 91 Wittwe), Joh. Heinr. Ellinger, Joh. Wittigaw, Phil. Fuhrmann, Tob. Riese, Joh. Sim. Fick, Mich. Rußworm, Joh. Chrph. Tornow, Joh. Casp. Meyer, David Fleischer, Joh. Barth. Ochlcr, Casp. Lunitz, Timoth. Ritzsch. Die längstbestchenden unter ihnen waren die Firmen Tarnow «1671 — 1705; Erben bis 1725), Frommann (1664 —1693), Wittigaw (1652/79), Fleischer (1679—1705; Wittwe 1708 —1715, David Gottfried 1713 20), Schürer (bis 1674), Meyer (1682 —1706), Fuhrmann (bis 1672), Lunitz (1668/90), Scheibe (bis 1668) und Riese (bis 1668). Näher als alle diese Handlungen kamen dann der obengenannten Firma Joh. Chrn. Wohlfahrt im Umfange ihrer Ver- lagsthätigkeit die beiden im letzten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts ncn auftretenden Verlagshandlungen von Friedrich Groschuff «4691—1717) und Joh. Heimchens Wittwe (1694—1710); ihnen zunächst, in der Höhe der jährlichen Verlagsproduktion auf Schürers Erben folgend, steht Chrph. Hülße (1697—1709), weiter Chrn. Eminerich (1702/9). Endlich eröffnen ihre Thütigkeit in den 1720er und 1730er Jahren eine neue Reihe von Verlagsfirmen, die sich zum Teil iu die obengenannte Reihe der größten Leipziger Verleger einordnen. Das letztere gilt von Geo. Ehrph. Wintzer, dessen Thätigkeit aber nur von kurzer Dauer war (1719/24 162 Artikel), von Joh. Mich. Tcubner (1730 39 193 Artikel) und von Wolfgang Deer (1725/39 202 Artikel). Ihnen folgen, wiederum der Höhe der jährlichen Vcrlagsproduktion nach angeordnet: Jac. Schuster (seit 1719), Mich. Blochberger (seit 1730), Fricdr. Matth. Friese (seit 1736), Bcrnh. Ehrph. Breitkopf, Joh. Sam. Hcinsius (beide seit 1725), Casp. Jac. Eyssel (1714/35), Joh. Chrn. Langenheim (seit 1730), Joh. Heinr. Zedler (seit 1727) und die Cörner (1694/98 Joh. Christ.; 1710/22 Buchladcn, Geschwister, Erben; Z71940 Joh. Ehrph.). Dresden. Bmitzcu, sieben Leipzig waren die bedeutendsten Bnchhandclsstädtc Kursachsens Dresden, weiter Bautzen und Wittenberg. In Dresden blühte zunächst der alte Verlag der Bcrgenschcn Hofbuchdruckerei 11654 65 174, 1669 58 101 Artikel, die heutige Firma C. C. Meinhold Söhne " > und, von geringerer Bedeutung, der neue von Andr. Nffler, 1654 78, und Mich. Günther, 1679 91. Den erstern im jahrlichen Durchschnitt um etwa das Doppelte, in der Gcsamtziffcr um das Siebenfache übertreffend, blühte der Verlag von Joh. Chrph. Mieth und seinen Erben von 1674 bis 1727 (die nachherigc Hilschcrschc Buchhandlung), daneben verlegte Joh. Jac. Wincklcr 1692—1726. Der bedeutendste Dresdener Verleger war seit 1699 Joh. Chrstph. Zimmermann, dessen Buchhandlung auf Gerlach überging (seit 1720 Zimmermann ^ Gerlach, seit 1727 Zimmermanns Erben Gerlach; zusammen 1699—1739 980 Artikel); ihm zunächst steht Gottlob Chrstn. Hilschcr seit 1728; ihnen nachstehend die Heckclschc Buchhandlung, deren Verlag seit 1681 auftritt. Ihr Besitzer, der Buchbindermcistcr Fricdr. Hcckcl, wußte sich gegen den Jahrzehnte hindurch erneuten Protest der reiucu Buchhändler in der erledigten fünften Buchhandclsstcllc einzunisten, wurde 1725) zum „Hof-Büchcr-Averanten" deklariert und assoeiierte sich 1737 mit Georg Conrad Walthcr aus Nürnberg; Walthcr wnrdc 1738 ebenfalls zum Hofbuchhäudlcr ernannt und gründete 1739 an Stelle einer erledigten Buchhaikdclsstclle die selbständige Walthcrsche Hofbnchhandlung. Endlich ist für die Zeit von 1708 bis in die dreißiger ^ahrc der Verlag von Joh. Gottfr. Lesche zu erwähnen, dem Vorfahren der spätcrn Arnotdischen Buchhandlung." Dresden, das unter August dem Starken 60—70000 Einwohner zählte, hatte fünf ordentliche Buchhandlungen und etwa das Vierfache an Buchbindereien (im Jahre 1698 schon 21") und zu Beginn unseres Zeitraums ciuc Druckerei, seit den 1670er Jahren drei, seit Beginn des 18. Jahrhunderts vier Druckereien. ?ic Begründung der vierten, Joh. Hcinr. Schwenkcs, wurde zwar offiziell untersagt, thatsächlich aber zugelassen; noch im Jahre 1729 legten die übrigen drei Druckereien gcgcu die Druckerei der Schweukcschcu Wittwc vergeblich Protest ein.^ — Bautzen hatte damals an David Richter einen der produktivsten Verleger ganz Deutschlands; in den Mcßtatalogcn der Jahre 1714—1739 ist er mit 1005 Artikeln vertreten. Vor ihm hatten Mart. Gabr. Hübncr und nächst ihm Joh. Wilisch den zahl- 344 7- Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. reichsten Verlag auf die Messe gebracht. Eine Spezialität oberlausitzischer Buchhandelsstädte, von Bautzen und neben ihm besonders Lübau, war die Herstellung wendischer Drucke (Katechismen, Evangelien und Episteln, Gesang- und Betbücher, Bibeln und Postillen; die Arndtschen Schriften u. dergl.). Die Anregung dazu ging (1688) von Spener aus; die Stände unterstützten die Herstellung des oftcrn durch Übcrsetzerhonorare, auch private Spender fanden sich; die Andreas, Gottfr. Gottlob und Earl Gottfr. Nichter in Bautzen, Besitzer der von Chrph. Baumann 1652 neu gegründeten einzigen^ Bautzener Druckerei, zogen besonders Nutzen daraus. In Zittau hatte eine ähnliche Bedeutung der Druck evangelischer Bücher in böhmischer Sprache"; hier verlegte seit 1711 Joh. Iac. Schöps. Der thütigste Verleger von Görlitz war Jac. Rohrlach, aber er spielt in den Mcszkatalogen nur eine kurze Nolle (78 Artikel, 1703 10); Joh. Gottlob Laurentz erreichte nicht die Hälfte seines Jahresdurchschnitts, wirkte aber bis zum Ende des Zeitraums. Einen kräftigen Verlag in der Niedcrlausitz entwickelte mit Beginn der 1730er Jahre <^ottl. Hebold in Sorau, von dem mehrere Artikel der ersten dreißiger Jahre auch in Crossen erschienen. Neben ihm ist Geo. Voß in Liibbcn zu nennen, 1712/32. — In Wittenberg, das 1701 vier Buchhändler, sieben Buchdruckcrhcrren und einen Schriftgießcr besaßt", sind bis zu Beginn der 1680er Jahre Hiob Will). Fincel und seine Erben, Mcwius ^Balthasar; besonders aber v. Tob. Mcwius Erben und El. Schumacher) und in den letzten Jahrzehnten Joh. Ludolph Qucnstedt hervorzuheben. Bedeutender wurden auch hier die Verleger des neuen Jahrhunderts: der Bürgermeister Gottfr. Zimmermann, seine Wittwe und San?. Gottfr. Zimmermann, MeyerZimmermann >1700—1709), Joh. Ludw. Mcisel und seine Wittwe, Sam. Hanauer und besonders Chrn. Gottl. Ludwig (1701/29). Den reichhaltigsten Verlag schuf Geo. Marc. Knoch 1722/34 (294 Artikel). 1734 beginnt der Verlag Joh. Joach. Ahlstädts. Einst, im 16. Jahrhundert, waren Leipzig, Wittenberg und Jena die drei führenden Städte im Leipziger Meßbezirk gewesen. In Wittenberg begingen die Leipziger Buchdrucker die Jubelfeier des Jahres 1540, noch im Jahre 1621 provozierte Leipzig auf ein Sachverständigengutachten der Wittenbcrger Buchhändler; ja selbst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts galten die drei Städte (z. B. bei Konkursen u. dergl.) stillschweigend als die anerkannten Vertreter nnd Wortführer des Leip- Tie Lausitz. Wittenberg. Chemnitz, Naumburg. Halle. 345 zigcr Mcßbezirks. In der Vcrlagsproduktion Leipzigs und Wittenbergs ist indes, nachdem zunächst Wittenberg der vornehmste Vcrlngsort der Leipziger Sphäre gewesen war, der Umschwung schon zu Ausgang des 16. Jahrhunderts, und sehr rasch und entschieden crsolgt.- die Witten- bcrgcr Produktion wurde von der Leipziger im Jahre 1582' zum ersten mal erreicht, schon 1599 betrug die letztere das Doppelte, 1600 das Dreifache und 1614 das Vierfache. Die alte Stellung Wittenbergs als Hauptstätte des Bibeldrucks wurde erschüttert durch die Endter in Nürn- berg, die Stern in Lüneburg und endgültig verloren durch den Wegzug Balth. Christoph Wusts nach Frankfurt a. M. Immerhin sind in demselben Zeitraum 1712—1740, in dem die Halleschc Bibelanstalt 480000 Bibeln und 366000 Testamente druckte, an 385000 Bibeln und 600000 Testamente in Wittenberg gedruckt worden.'" In Chemnitz entwickelte sich der unternehmende Verlag der Stößel, seit 1698. In Naumburg, dessen Petcr-PaulS-Messe für den Buchhandel eine so große Bedeutung besaßt, daß Leipziger Großbuchhändlcr dazu regelmäßig umfängliche Kataloge druckten'-", hat sich ciu bedeutenderer Verlag nicht entwickelt; einzig Mart. Müller, der 1653/77 80 Artikel verlegte, wäre hier zu nennen. Im Jahre 1716 besaß Naumburg ciucn Buchführcr «Joh. Andr. Loffler), einen Buchdrucker iBalthasar Boßögcl! und sieben Buchbinder.'^ Das sächsisch-thüringische Gebiet war namentlich im Südwesten von Leipzig ausgestattet mit einer ansehnlichen Zahl kleiner Druckcrstättcn, die, die Nähe Leipzigs mit den wohlfeilcru Preisen des kleinen Orts und der oft bcaucmcrn Ccnsur des kleinen Ländchcns verbindend, vom deutschen Verlag weit und breit benutzt wurden. Schle- sischc Druckereien beispielsweise legten im allgemeinen nichts unter die Presse, als im Lande eingeführte Kalender und Schulbücher, Carmiua, Parentationcn, Patente und dergleichen Artikel, die nicht außer Landes, teils nicht einmal außer Stadt kamen; denn Verlagsartikel „von Jm- portanz" ließ der Buchhändler wegen der weiten Entfernung von den Meßstädten in „Sachsen" drucken.^ Neben der kursä'chsischcn Mcßstadt blühten in unscrm Zeiträume in Norddcutschland besonders Halle, Jena und Hamburg empor. Halle und Jena waren mit Leipzig die Hauptortc des ccntraldcutschcn sächsischthüringischen Gebietes und die ersten und vornehmsten norddeutschen Buch- handclsstädtc. Die Nähe Leipzigs, seine drei Jahrmärkte, die von Z46 7. Kapitell Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccusur. Leipzig, Wittenberg, Naumburg, Jena aus fleißig besucht wurden'^, die Gründung der Universität im ^ahrc 1694 und die Ansiedelung französischer Refugies — 170!» erhält ein gewisser Lefevrc das Recht auf den Druck und Verkauf französischer Bücher, bald darauf ebenso Felix du Scrre (dessen Rechte 1721 auf das Reformierte Gymnasium übergingen», außerdem werden die französischen Buchhändler de Sarrat und Sellius genannt: sämtlich Mitglieder der Hallcschcn „Französischen Kolonie"'^ — machten Halle zur zweitgrößten Druckcrstadt Deutschlands (1707 sieben, 1740 sechzehn^ Druckereien, nur eine weniger als Leipzig) und zu einem bedeutenden Zentrum der Littcratur, des Sortiments- und des Verlagshandcls. In der altern Zeit waren die bedeutendsten Hallcschcn Verleger Chr. Fr. Mylius und Sim. Joh. Hübner; ihre Thntigkeit reicht bis in die achtziger und neunziger Jahre des 17. Jahrhunderts. In den neunziger Jahren erhoben sich die großen Hallcschcn Firmen unseres Zeitraums: zuerst die von Joh. Friedr. Zeitlcr, dann die bedeutendste Verlagshandlung Halles: die Rengcrschc, gegründet von Johann Gottfried Ncngcr, dem Verleger Christian Wolffs. Es war die Buchhandlung der alten Bismarckschcn Druckerei, die 1625 samt dcr Handlung an Christoph Saalfeld aus Quedlinburg übcrgcgcmgcn war. Im Jahre 1696 trennten sich die Zweige: Rcngcr übernahm die Buchhandlung, währcnd die Druckerei von Joh. Andr. Salscld weitergeführt wurde. Von 1698 bis 1739 verzeichnen die Mcßkcitalogc 1137 Rengcrschc Vcrlagscirtitcl. Etwa gleichzeitig crsolgtc die Begründung dcr Waisenhausbuchhandlung; von theologischen Gelehrten wurde sie gegründet und geleitet: von A. H. Franckc (1663—1727) und Heinr. Jul. Elcrs (1667—1728); Prediger und Professor dcr griechischen und orientalischen Sprachen der erstere, ehemaliger Hofmeister der letztere. Der Zeitraum von den Anfängen gerade bis zum Ende unserer Periode, dem Todesjahre Frehlinghausens ^-s 1739) — er war Franckes Gehilfe und Pfarradjunkt, sein Schwiegersohn, seine „rechte Hand" und sein Nachfolger in der Leitung des Buchhandclsgeschäfts —, war die für die Entwickelung der Buchhandlung bedeutsamste Zeit: die Organisation der nach Berlin (Gründung dcr Berliner Filiale 1702), Leipzig und Frankfurt verzweigten Geschäftsanlage kam zu Stande; eine glänzende Vcrlagsthätigkcit entwickelte sich: ein blühender gelehrter Verlag der Werke besonders Hallenser Professoren — von ihnen in diesen Jahren 157 Hallc. 347 Verlagsuutcrnehmuugeu, an ihrer Spitze die der Juristen Stryk, Hei- ueccius, Böhmer, Ludovici, dessen verschiedene Werke bis 1771 zehn bis dreizehn Auflagen erlebten; Schulbücher von so einschlagendem Erfolg wie Joach. Langes lateinische und die anonyme griechische Grammatik, die von 1703 resp. 1705 an bis zum Beginn der 1820er Jahre je rund 60 Auflagen erlebten (von der 9. resp. 33. Auflage an mit stehendem Satz gedruckt); Frehlinghausens Gesangbuch — die „Hallcsche Liederei" genannt —, von dem fast jährlich neue Auflagen erschienen. Ein reiches Tauschlager entstand, mit in- und ausländischen Bücher- schätzcn gefüllt. Das Unternehmen aber, mit dem die Buchhandlung vor allen andern die Aufmerksamkeit der Zeitgenossen erregte und bis in ferne Zeiten im deutschen Volke weiterleben sollte, war die aus dem Boden der Franckeschen Stiftung hcrvorwachscndc Halleschc Bibclanstalt." Mit der Bibel war es damals wie mit so vielen andern wertvollen littcrarischcn Schätzen: ihre guten Ausgaben waren auf die gelehrte und bemittelte Welt zugeschnitten. Das waren schöne und würdige AuSgabeu in Quart und Folio mit reichem Kupfcrschmuck. Wohl gab es daneben auch schlichtere Haus- und Handbibcln in Oktav und Duodez: aber doch keine aus gründlichster Tertrcvision beruhenden Ausgaben für eine wirkliche Massenverbreitung. Gcorgis Büchcrlexikon (1742) verzeichnet an deutschen Bibeln drei Ausgaben zu je 30, 20 und 16 Rcichsthalcr, zwei zu 12 Rcichsthalcr; im Preise von 10 bis 6 Rcichsthalcr verzeichnet es zwanzig, im Preise von 4^ bis 2 Rcichsthalcr fünfunddreißig, im Preise von 1^/z bis 1 Reichsthaler zweiundfünfzig Ausgaben. Dann folgen, von denen des Waisenhauses hier abgesehen, als billigste Ausgaben: zu 21 Groschen drei, zu 20 Groschen acht, zu 18 Groschen vier, zu 16 Groschen elf, zu 12 Groschen vier Ausgaben, zu 10 Groschcu eine Ausgabc. Die letztere erschien bei Schönemann in Soudcrshauscu (in 12", mit Meinhards Porrede); die Ausgaben zu 12 Groschen erschienen bei demselben 1709 (Meinhards Vorrede 8), in Nürnberg bei Hofmann (Sonntags Vorrede, 12), in Hamburg 1717 (Wincklers Vorrede, 12) und in Rinteln 1718 im 8"). Francke faßte den Gedanken, die Bibel in der revidierten, d. h. nach den ältesten und den besten ncucrn Ausgaben verglichenen Luthcrübcrsctzuug zum Gemeingut des evangelischen VolkcS zu machen, und er hat sein Ziel glänzend erreicht; die BibclauSgabcu des Halleschcu Waisenhauses ordnen sich in die eben 348 7- Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland? Absatz, Preis, Nachdruck, Ceusur. angegebene Preisskala der deutschen Groschcnbibeln so ein, daß sie mit einem Preise von 21 Groschen begannen, dann auf 18 Groschen, weiter aber auf 10 und 9, ja endlich im Jahre 1715 mit der billigsten Ausgabe auf 6 Groschen herabgingcn. Die Ausgaben mit den beiden erstgenannten Preisen waren die Duodezbibcl vom Jahre 1702 (21 gr.) und die erste „weiße" (21 gr.) und „braune" Ausgabe (18 gr.) der Großoktavbibcl; eine weitere Verbilligung war zunächst nur möglich, wenn „hohe Personen einem Verleger die Unkosten dazu herschießcn wollen, daß die armen Leute ohne dem Verkäufer einen ?iotit zu geben zu der gantzen Bibel kommen köntcn". In Carl Hildcbrand Frcihcrrn von Canstein zu Berlin (1667—1719) fand sich die Persönlichkeit, die, von gleichen Zielen beseelt, mit der nötigen Opfcrwilligkeit ausgerüstet war und zugleich andere „hohe Personen" zu gewinnen verstand. Nun erst wurde die „Bibelanstalt" gegründet. Druck mit stehenden Lettern iwas Franckc und Elers schon vorher ins Auge gesaßt hatten) und Heranziehung der christlichen Wohlthätigkeit: dies waren die Hauptpunkte der Cansteinschen Vorschläge vom Mai 1710, kraft deren er hoffte, dem Volke das Neue Testament für 2, eine Handbibel für 6 Groschen schaffen zu können; die Grundsätze der Bibelgesellschaften des folgenden Jahrhunderts. Die Schriften sollten jedem, wer es auch sei, zu dem genannten Preise (aber ohne Porto > direkt geliefert werden, „wenn nur nicht damit gehandelt werde". Es war vorauszusehen, daß das neue Unternehmen in weitgehendem Maße den Zorn des Buchhandels ans sich ziehen würde. „Um zu verhüten, daß die Lästerungen und das oäinm nicht auf Sie im Waisenhaus möge fallen", erklärte deshalb Canstein, „so wäre etwa gut, wcun ich es auf mich nehme; . . indessen, wenn ich die Sache zu stände gebracht, so will Ihnen das ganze Werk hergeben, damit Sic in Wahrheit bezeugen mögen, es gehöre zu Ihren Anstalten und werde es also ein oiuamkiltum davon." Die ersten Auflagen sowohl des Neuen Testamcuts als der ganzen Bibel (beide in 5000 Auflage) wurdcu noch mit abgelegtein Satze hergestellt! die erste Auflage des Testaments, in Kleinduodez, erschien 1712, die erste der Bibel, in Großoktav, 1713; beide „nebst einer Vorrede Hrn. Baron Carl Hildebrand v. Canstein. Halle. Zu finde» im Wayscnhause": die ersten „Canstcinbibcln". Der Verkaufspreis des Testaments betrug 2 Groschen: die billigste aller übrigen Ausgaben, diejenige des angesehenen Bibelverlags der Gebrüder Stern Halle. 349 in Lüneburg, hatte Frcmcke für 2 gr. 5 Pf. das Exemplar geliefert erhalten — aber das war der buchhändlcrische Particpreis (200 Exemplare zu 20 Rthlr.). Die Großoktavbibel kostete 10 Groschen. Die erste mit stehendem Satze hergestellte Auslage des Testaments erschien 1714, der Großoktavbibcl 1717: es war bereits die vierte resp. sechste Auflage; die Ersparnis war so wesentlich (für die Duodezbibel berechnete man einige Jahre später, daß bei stehender Form an jeder Auflage 400 Rthlr. Setzcrlohn erspart würde), daß das Testament von der sechsten Auflage an (1714, sie war in drei Wochen ausverkauft; Auflagehöhe seit dieser Auflage 6000) für 18 Pf., die Großoktavbibel von der sechsten an für 9 Groschen verkauft wurde (die Preise verstehen sich überall ungebunden, auf ordinär Papier). 1715 erschien die erste Auflage der ebenfalls mit stehendem Satze hergestellten Duodczbibel; sie kostete, bei „etwas schlechterm" Papier, 6 Groschen: es wurde die weitverbreitetste, in den Schulen eingeführte Bibclausgabe. Als so bedeutend, wie, Elers die Leistungsfähigkeit der stehenden Lettern geschätzt hatte, nämlich auf eine Zahl von über 550000 Exemplaren, erwies sie sich allerdings bei weitem nicht. Die erste stehende Satzvorrichtung — und das, obgleich von der damals in Halle angelegten Schriftgießerei gerühmt wurde, es sei ihr nach vielem Streben gelungen, eine dauerhafte Schriftmasse herzustellen — hielt aus: beim Neuen Testament (1713—24) 80000, bei der Großoktavbibel (1717/30) 75000, dann bei der Duodezbibel (1722/32) 120000 Exemplare. Schon im Oktober 1714 mußte Canstein in einer „Ausführlichen Nachricht" die Anstalt beim Publikum entschuldigen, daß sie nicht von Zeit zu Zeit so viel Exemplare habe liefern können, als verlangt worden seien. Die Nachricht berichtet auch von der im Buchhandel herrschenden Empörung über die unerhörte Konkurrenz — wie andrerseits einige Buchhändler durch die Bibclanstalt bereits erzogen worden seien: so werde jetzt ein in Anspach erschienenes Neues Testament mit Psalter für 9 Kreuzer (rund 2 gr. 6 Pf.) verkauft. Als Canstein starb, waren zwanzig Auflagen des Neuen Testaments und je acht der Großoktav- und der Duodezbibel oder in Exemplaren: 100000 Exemplare des Neuen Testaments und je 40000 der beiden Bibeln abgesetzt. Die Bibelanstalt bestand seitdem — ohne alle weitern fremden Beisteuern — als eine (im Kassen- und Rechnungswesen davon getrennte) Abteilung der Buch- 350 7- Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck. Censur. Handlung des Waisenhauses fort; und gerade nach Cansteins Tode, in den Jahren 1720/35, sollte sie erst recht ausgebaut und eingeführt und für eine lange Lebensdauer gekräftigt werden; es erschienen in diesen Jahren vom Neuen Testament und der Duodczbibcl je 39, von der Großoktavbibcl 23 Auflagen. Neben den deutschen Ausgaben erschienen böhmische, polnische, slavonischc Bibeln und Testamente (1722, 1730). 1733 wurde das Waisenhaus auf „annoch eine Druckercy" (für die Bibclanstalt) privilegiert. Eine einzelne Buchhandlung privilegiert aus zwei Druckereien: das war eine besondere königliche Gunstbezeugung. Die Bibeldruckerci begann mit fünf Pressen zu arbeiten; seit 1735 beschäftigte sie deren sieben. 1736 erschien die erste Folio- (Auflage 2000; Preis 1 Rthlr. 0 gr.), 1741 die erste Quartbibel (beide mit abgelegter Schrift». Von 1712 bis Ende 1739 hat die Bibelanstalt vom Neuen Testament, der Großoktav-, der Dnodczbibel und dem Neuen Testamente mit Psalter gedruckt: 68, 36, 60 und 16 Auflagen oder 340000, 180000, 300000 und 26000 Exemplare. — In die Jahre 1717.35 füllt die Vcrlagsthätigkeit der „Neuen Buchhandlung", in die Jahre 1727/35 diejenige von Joh. Ernst Fritzsch. Weit wichtiger war die Begründung dreier anderer Verlagsfirmen im letzten Jahrzehnt unseres Zeitraums, den 1730er Jahren. Die alte Salfcldschc Druckerei erkaufte 1707 Stephan Orban, 1733 von dessen Wittwe aber Joh. Justinns Gebauer (geb. 1710 in Waltershauscn bei Gotha), der noch im Jahre 1737 den Plan zu der Walchschcn Gesamtausgabc von Luthers Werken faßte. Gleichzeitig mit ihm eröffneten ihre Verlagsthätigkcit Joh. Christian Hendel (geb. 1692), der, ebenfalls ursprünglich Drucker, von Joh. Jac. Krebs (1- 1716) die alte Stcgmannschc Druckerei übernommen und dann zunächst erst einen Disputationshandel begonnen hatte, und Joh. Andr. Bauer. Zu den Gebauer und Hendel gesellte sich 1737 Hermann Hemmcrdc; er übernahm die Buchhandlung, die 1729 der Antiquar Joh. Gco. Klemm gegründet hatte. Die Geschichtsschreibung Halles hebt eine Buchhandlung besonders hervor, die, als Verlag nicht hervortretend, in Halle noch lange unvergessen gewesen sei: die Gruncrtsche, gegründet 1699 von Joh. Gruncrt, der seit 1723 Rats- bnchdruckcr war, und dem 1731 sein Sohn Joh. Friedrich folgtet" In Jena, nach Gcßners Angaben (die sich aber nicht überall als zuverlässig erweisen) der drittgrößten Drnckcrstadt Deutschlands, waren Jena. Erfurt, Gotha, Altcnvurg, Coburg, Arnstadt. die ültcrn, mit ihrer Thätigkeit bis in die sechziger, siebziger, achtziger und neunziger Jahre reichenden bcdeutendern Verleger Georg Sengewald (1647 07 157 Artikel), Joh. Ludw. Ncuenhcchn, Joh. Jac. Bauhofcr und Matth. Birckncr. Produktiver war der Verlag Joh. Theod. Fleischers (169 Artikel in der Zeit von 1670 bis 1686). Auch er aber wurde weit iibertroffcn von der Firma Bielckc «Johann Bielcke, der Jenaer Bürgermeister, 1665—1707; dann, bis 17-15, Joh. Felix), die die Ehre hat> die produktivste aller in den Meßkatalogcn unseres Zeitraums verzeichneten Firmen zu sein (1665—1739 2203 Artikel). Wie in Halle, so bezeichnen auch hier die neunziger Jahre den Beginn großer neuer Firmen. Die wichtigste war die der Crökcr (1690—1739 518 Artikel; Hcinr. Chrph., s 1727, Buchhändler und Kupferstecher), ferner der Universitätsbuchhündlcr Joh. Oehrling, nur bis 1709, und Ernst Claud. Baillar, Fürstl. Sächsischer Stadtfähndrich und Buchhändler." Erst seit 1710, unter der Wittwe, blühte auch der Verlag Cwh. Meyers recht empor. Seit 1716 erscheint Joh. Bcrnh. Wartung und seit 1719, Eroker zur Seite stehend, Joh. Friedr. Ritter (1719 39 196 Artikel); endlich seit 1724 Chrn. Franz Buch und seit 1733 Chrn. Heinr. Cuno. Im Jahre 1701 hatte Jena 7 Buchhändler, 6 Buchdruckcrhcrren, 3 Kunst- und DiSputationShändlcr, 3 Kupferstecher und Formschnciocr (darunter einer der sechs Bnchdruckcrherreu, Ehrstph. Erökcr, wieder mitgezählt! und 1 Schriftgießcr^', im Jahre 1743 8 Buchhändler, 10 Buchdrucker- Herren, 3 Disputationshändler, 1 Schrift- und Figurschncidcr, 2 Schrift- gicßcr und 1 Kupfcrdrucker.^^ Berlage erster Größe haben sich im übrigen in den thüringischen Staaten nicht entwickelt. Zu Beginn unseres Zeitraums ist Erfurt hervorzuheben, vor allen mit der altbcrühmtcn Birckncrschen Firma (seit 1614; 1649/58 126 Artikel, dann bis zum Ende des Jahrhunderts stark nachlassend», sodanu Chrn. von Saher bis 1668. Dann tritt die Stadt Gotha mit Sal. Rcyher (1664—1693) und Aug. Boetius hervor (1677—1696), hinter denen die Richter in Nltcnburg, die Pächter (1668) resp. Besitzer «seit 1709) der Altcnburgischcu Hofbuchdruckerei^ (der heutigen Piercrschcnl, zurücktreten; die stärksten thüringischen Verleger des neuen Jahrhunderts wurden Pfotenhaucr in Coburg (1694 —1729 244 Artikel), Ernst Ludw. Niedt in Arnstadt und Hier. Phil. Ritschcl iu Erfurt. Erfurt an erster, Gotha an zweiter Stelle waren 3H2 7. Kapitcl: Das biblivpvlische Deutschland: Absatz, Prcio, Nachdruck, Ccusur. hochwichtige Mittelpunkte buchhändlerischcn Lebens und Betriebs; in dem ersten gedruckten Verzeichnis der ständigen Besucher der Leipziger und Frankfurter Messen, 1741^', folgt unter den norddeutschen Städten der Zahl der auswärtigen Besucher nach auf Jena und Halle Erfurt in einer Linie mit Hamburg und Berlin; dann, nach Dresden, Gotha in einer Linie mit Breslau und Wittenberg. Von größerer Bedeutung als Bautzen im Osten und Wittenberg im Norden des Leipziger EcntrumS war dort Breslau, wurde hier Berlin. In Breslau waren die bedeutendsten Firmen: im 17. Jahrhundert die von Esais Fellgiebel, dem Verleger von Opitz' Werken (1658 90 181 Artikel; Wittwc und Erben bis 1713 nur noch 32 Artikel) — Veit Jae. Trescher steht hinter ihm zurück; im 18. Jahrhundert zunächst Mich. Hubert (1714/39 146 Artikel) und Mich. Rohrlach «1725—1730), bis endlich mit dem Jahre 1732 Joh. Jac. Korn auftritt «schon 1732 39 102 Artikel). In Schweidnitz tritt in der ersten Hälfte der 1730er Jahre Joh. Geo. Böhm hervor. Außerdem ist in Schlesien nur Mich. Rohrlach und seine Wittwc in Licgnitz, seit 1690, hervorzuheben. — Mit der Erwähnung Berlins betreten wir nach dem sächsisch-thüringischen und sächsisch- lausitzischen Buch- handclsgebiete das Gebiet Brandenburgs und der Mark, in dem mit Berlin Frankfurt a. O. die Vorherrschaft führte. Ursprünglich war die buchhändlerischc Hauptstadt der brandcnburgischcn Lande Frankfurt a. O.: der älteste Sitz der Buchdruckerkunst in der Mark, Univcr- sitäts- und Mcßstadt, und zwar auch Büchermeßstadt, und für Leipzig ein wichtiges Nebenccntrum sür den Verkehr nach Preußen, Posen, Schlesien. Dennoch ist der Sitz des größten kurbrandcnburgischcn Verlegers im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts schon Berlin: des Buchhändlers Rupert Völcker (1660/97 306 Artikel). In Frankfurt waren die ansehnlichsten Verleger Jeremias Schrey der Ältere und Jüngere, 1673—1735, von denen der crsterc Bürgermeister war"^, in den besonders produktiven Jahren 1681—1696 und 1697—1711 associiert zuerst mit H. I. Meyer und dessen Erben, dann mit S. E. Hartmann (1673—1711 424 Artikel, 1712/35 80 Artikel). Die Schreys erwarben 1681 die Stargarder Buchhandlung von Fincelius hinzu und wußten 1682 auch mit einer Filiale in Berlin Fuß zu fassen. Außer ihr bestanden in Berlin nur zwei eigentliche Buchhandlungen: die 1614 von dm Buchbindcrbrüdern Hans und Samuel Breslau, Schweidnitz, Licguitz. Frankfurt a. O>, Berliu^ 353 Kalle begründete und seit 1659 im Besitze des ehemaligen Dieners der Handlung Rupert Völckcr befindliche (die spätere Haude ^ Spcncrschc) und die — als erste und älteste Berliner Buchhandlung — von Hans Werner 1594 begründete Handlung, welche letztere aber, seit 1646 im Besitze von Daniel Reichel, seit 1682 den Verlag einstellte und dann, seit 1697 im Besitze von Otto Christian Pseffcr, verschwindet. Im Jahre 1688 trat die erste Kupferstich- und Landkartcnhandlung des unternehmenden Buchbindcrmcistcrs Friedrich Vcseneckcr hinzu, der zugleich ausdrücklich darauf privilegiert wurde, nicht nur eingebundene Bücher zu verkaufen, sondern auch Bücher zu verlegen und drucken zu lassen. Vergeblich suchten Reichel und Völckcr den neuen Konkurrenten abzuschütteln; sie wurden mit dem Bescheide abgewiesen, „daß Sc. Churfürstlichc Durchlaucht mit sondcrbahrcn Mißfallen vernehmen, daß die Supplikanten die Büchcrprcise so sehr gesteigert und die Käufer auf eine unverantwortliche Weise übersetzt haben." ^ Im Jahre 1693 entstand die vierte Buchhandlung in Berlin: die des Heidelberger Buch- führers Joh. Mich. Rüdiger, der nach der Einäscherung Heidelbergs hierher auswanderte (die spätere Vossische Buchhandlung!. Rupert VölckcrS Sohn Johann aber setzte sich umgekehrt zugleich iu Frankfurt a. 57. fest, gab 1700 die Berliner Handlung auf — sein Buchhnndclsprivilcg kaufte Joh. Chrph. Pape — und verlegte das Stcuumgcschäft ganz nach Frankfurt; er hat hier, mit der Würde eines Ratsherrn bekleidet, in den Jahren 1693—1714 eine reiche VcrlagSthätigkcit entfaltet (256 Artikel), Buchhandlungen zugleich in Stargard und in Stettin besitzend. Es bestanden so zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Berlin vier, in Frankfurt a. O. mit Conradi drei Buchhandlungen; Druckereien besaßen damals beide Städte je fünf. Was Frankfurt betrifft, so sieht mau gerade an Joh. Völckcr recht, wie dicsc Ztadt mit ihren drci Messen der Mittelpunkt war, von dem aus das östliche Brandenburg — Rcumart und Pommern — buchhändlcrisch befruchtet, aber auch Schlesien und Polen, teilweise auch Sachsen bestrichen wurden. Völckcr besaß cinc schwedisch privilegierte Buchhandlung iu Stettin, brandcnburgisch privilegierte Buchhandlungen in Crossen, Züllichau und Cottbus und in Stargard; er bewarb sich um Kommissionen seitens mitteldeutscher Handlungen, die den Absatz ihrer Bücher in den genannten Gegenden befördern wollten; im Jahre 1715 stellte er in einem solchen Falle in Geschichte des Dcutschc» Buchhandels. II. 23 !',5>4 5- Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ceusur. Anosicht, jährlich für 2000—3000 Thaler dahin abzusetzen, Inzwischen machten sich, wie wir das schon in Hatte fanden, auch in Berlin die französischen Flüchtlinge bemcrklich. Zuerst unter den Buchbindern. Die Zahl der Berliner Buchbindcrmcister war außerordentlich hoch angeschwollen: im Jahre 1678 bestanden deren sieben, im Jahre 1688 fünfzehn, sodaß im Jahre 1689 auf Antrag der Buchbinder die Innung aus sechs Jahre geschlossen wurde. Dennoch wurde schon 1693 Arnauo du Sarrat, dann 1696 sein Bruder Jean als Buchbinderfreimeister (die zu den Kosten der Innung nichts beisteuerten) zugelassen. Der letztere legte sich dann, da seine Buchbinderei keinen sonderlichen Aufschwung nahm, der ausdrücklichen Vorschrift des Privilegs zuwider auf deu Büchcrhandcl und verband damit gleichzeitig die erste Leihbibliothek (1704). Im Jahre 1730 zählte die Innung 19 Meister mit 27 Gesellen und 14 Lehrlingen/'' Weiter aber trat außer der Hallcschen Waisenhaussilialc (1702; 1710 Privileg auf einen zweiten Buchladen» 1704 eine fünfte privilegierte Buchhandlung hinzu und bauten Joh. Mich, und Joh. Audr. Rüdiger den zunächst bedeutendsten kurbrandenburgischen Verlag aus l 1695-1747 527 Artikel); Joh Mich. Rüdiger war dabei seit 1693 gleichzeitig für Güstrow und Schwerin konzessioniert und hat als Berliner und Güstrowcr Buchhändler bis zum Jahre 1734 gewirkt.^ Gedruckt wurde übrigens der Rüdigcrsche Verlag größtenteils in Coburg, Rudolstadt, Erfurt. Nicht weil es an Berliner Druckereien gefehlt hätte; Berlin zählte im- Jahre 1706 bei 48000 Einwohnern deren zehn.^ Es ist ein außerordentlicher Aufschwung, deu Bcrliu damals genommen hat; im Jahre 1678 hatte es zwei Buchhändler, zwei Buchdrucker und sieben Buchbinder gehabt.^" Es entsprach seinem gewaltigen allgemeinen Fortschritt; am Schlüsse des Dreißigjährigen Kriegs zählte es 6000, als der Große Kurfürst starb (1688) zählte es 18000, als Friedrich Wilhelm I. starb (1740) 70000 Einwohner oder mehr." Dabei hatte die Regierung alle Mühe, sich neuer ungestümer Bnch- handlungskandidaten zu erwehren. Als Gottfried Gädickc, der Faktor der Halleschen Waiscnhausfiliacc, 1715 mit einem Gesuche um Konzession zu einem Buchladcn für sich mit Hinsicht aus die große Zahl der bestehenden Buchhandlungen abgewiesen wurde, wiederholte er seine Eingabe bereits acht Tage darauf, worauf ihm „solches nugestümes Zoilicitiren ernstlich verwiesen" und ihm anbefohlen wurde, „sich dessen ins künftige bey Berlin. 355 Vermeidung nachdrücklicher Ahndung zu enthalten". Zu Beginn der vierziger Jahre begegnet er uns indessen als Buchhändler unter eigener Firma, nach Rüdigers Angabe^'- als reiner Verleger. Auch in die Buchbinderinnung hatte sich Gädicke eindrängen wollen. Ein gutwilliger Meister nahm ihn formell als Lehrling an; als aber die Innung in förmlicher Sitzung auf der Einhaltung der Lehrzeit bestand, ja sogar erklärte: ein Lehrling gehöre während derselben in die Werkstatt seines Meisters, verließ Gädicke ausgebracht das Gemach, warf die Thür krachend ins Schloß und begnügte sich mit Beleidigungsklagen. Die Rüdiger aber wurden in der jährlichen Produktion alsbald noch übertrumpft von Christoph Gottlieb Nicolai, der, bis dahin Buchhandlungsdiener bei dem Wittenberger Bürgermeister Gottfr. Zimmermann, im Jahre 1713 dessen im Jahre 1700 begründete Berliner Filiale als selbständige Handlung übernahm (1714/39 292 Artikel); und dieser wurde abermals überboten von Ambrosius Haude, der, aus einer französischen Refugiefnmilie stammend, 1723 die Papensche Handlung übernahm, und mit dem sich 1739 Joh. Carl Spener, ein Sohn Philipp Jacob Spencrs, des Begründers des Pietismus, verband (1724/39 198 Artikel)." Mit der Geschichte seines Geschäfts ist bereits der künftige „große König" verknüpft. Haude versorgte den Kronprinzen durch Vermittlung seines ehemaligen französischen Lehrers Duhcm mit klassischer und französischer Litteratur; als der König im Frühjahr 1730 die Bücher, in Tapetenschränken verborgen, entdeckt hatte und, als der gute Haushalter, der er war, verkaufen ließ, kaufte Haude sie auf und lieferte sie dem Kronprinzen einzeln zurück. In einem besondern, vom Kronprinzen gemieteten Hinterzimmer der Haudeschen Buchhandlung aber stand in verschließbaren Schränken die mehrere tausend Bände starke, größtenteils auf Duhans Vorschläge von Haude und Nicolai beschaffte kronprinzliche Privatbibliothck: Und gegenüber von dem Schloß Herr Haude wohnte just; Hatt' ihm ein Stübchen eingerichtet, Da kam der Prinz bei Lampenlicht Und las nach Herzenslust, singt Karl von Holtet." Nach Gcßner besaßen im Jahre 1740 Bertin sieben, Frankfurt a. O. fünf Buchdruckereien. Im übrigen Kurvranden- 23* 356 5- Kapitel: Taö bibliopolischc Teutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censnr, bürg treten nur zwei Städte hervor: Magdeburg im Westen, Züttichau im Zysten. Es ist in jeder der beiden Städte eine Handlung, die sich als Verlag stärker bemerkbar macht. In Magdeburg zunächst Joh. Lüdcrwald, 1665—1692, 200 Artikel: im Jahre 1668 wurden zwei Buchhändler vom Rate konzessioniert und vom Administrator privilegiert; die eine davon „gerieth ins stecken", und die Cession des Privilegs an tzüderwald wurde genehmigt, der so der einzige privilegierte Buchhändler war. Im Jahre 1700 wurde das Privileg bestätigt.-^ Unter Christoph Seidel, bis 1720, ging der Verlag der vormals Lüdcrwaldschcn Handlung zurück, er hob sich aber wieder unter Chrph. Seidels Wittwe und Geo. Schcidhaucr (1726/42 170 Artikel). Druckereien'"' bcstaudcn in Magdeburg zwei: die ehemals Betzelsche, gegründet 1608, die nach der Eroberung von Magdeburg 1631 ihre Hauptthütigkcit nach Zerbst verlegte und in Magdeburg nur mühsam wcitervegitiertc, 16-16 an Joh. Müller und seine Nachkommen und dann 1737 in den Besitz des noch heute blühenden Geschlechts der Fabcr gelangte; und seit 1709 die von den Faber selbst gegründete (1751 ging sie in den Besitz von Joh. Ehrst. Pansa über). In Lüttichau tritt in den 1720er Jahren die Waisenhausbuchhandlung auf (1726 Privileg, 1727 Eröffnung; heute Hermann Aebich^), deren erster Direktor G. B. Frommann aus Wottcnstein im Erzgebirge war (f 1741).^ In den beiden Pommern hat sich wenigstens in späterer Zeit ein eigener Verlag von Bedeutung nicht entwickelt. Stettin allerdings hatte in der ersten Zeit an Jeremias Mamphras (1646—1666) einen Verleger, der an Produktivität alle Frankfurter und Berliner übertraf (279 Artikel). Nach ihm aber ist nur noch Joh. Ad. Plener hervorzuheben, 1682—1707, der weit hinter ihm zurücksteht. Die buchhänd- lcrisch belebteste Stadt Pommerns blieb Stettin natürlich trotzdem. Auch hier, wie in allen andern größern Städten, sehen wir dabei die Ausbreitungsbcwcgung des Buchhandels. 1691 die Gesuche zweier Buchhändler um Niederlassung: Joh. Thymcs und Mich. Röders, Buchhändlers zu Frankfurt a. O. Die Bittsteller werden mit den? Zugeständnis freien Handels drei bis vier Tage über die Marktzeit hinaus abgespeist — worauf die übliche Beschwerde der bcidcu Stcttincr Buchhändler Schulz und Nie. Barthold. Trotzdem muß sich Thymc früher oder später in Stettin festgesetzt haben, denn 1732 erging das Gesuch des Magdeburg, Züllichnii. Stettin, Stralsund. Danzig. Königsberg. Z^7 Leipziger Buchführcrs Easp. Elosmann, Thyincs Buchhandlung zu Frankfurt und Stettin erwerben zu dürfen; eö wird abgewiesen mit dem Bescheide, die Freiheit sei bereits an David Rhcte vergeben. Es scheinen danach in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts neben drei Druckereien vier Buchhandlungen (die von Rhetc, Eichhorn und Nie. Barthold begründeten und die Thymesche) bestanden zu habend Wie in Pommern eigene Vcrlagshnndlungcn von einiger Bedeutung nicht erwachsen sind, so standen auch die pommerschen Druckereien im ganzen abseits von der Beschäftigung für die größere Vcrlagsproduktion; hören wir doch im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts, daß in der Stralsunder Druckerei bis dahin nichts als Gesang- und andere Erbauungsbücher, Schulbücher, Gclcgcnheitspredigtcn, -gcdichtc und -aufsätzc gedruckt worden seiend" Ein Reskript vom Jahre 1707 ist an den Buchdrucker und Buchhändler Andr. Mcder und den Buchführer Fievig gerichtet; in diesen beiden scheint danach Buchdruckern und Buchhandel in Stralsund damals bestanden zu haben." Das Gebiet war beherrscht von Rostock, Frankfurt a. O., Berlin; von ihnen aus, besonders von den erstem beiden Städten, wurde es buchgewcrblich besiedelt: Stralsund sowohl wie Grcifswald haben ihre ersten dauernden Druckereien von Rostock aus empfangen.^ Das Land wurde vielfach mit buch- händlcrischen Filialen auswärtiger Stammgeschäftc besetzt; der Zug des braudenburgischcu und mecklenburgischen Verlags ging dabei hinsichtlich des Drucks, wenn er nicht in der eigenen Stadt veranstaltet wurde, ebenso wie z. B. der des schlcsischcn nach Sachsen-Thüringen. Der Danzigcr'" Verlag beginnt sich in den Meßkatalogen erst mit Geo. Marc. Knoch in der Mitte der 1730er Jahre stärker bemerklich zu machen. Durch unscrn ganzen Zeitraum bestanden die 1538 von Franz Rhode (spätere Wcdelschc Hofbuchdruckerci^ und 1605 von Wilh. Guilemothanus gegründete Druckerei (jetzt Ludwig Grocning). Im ganzen bestanden in den 1670er Jahren drei Druckereien, die Errichtung einer vierten wurde abgelehnt. Von 1681 bis 1720 bestand die Druckerei von Joh. Friedr. Gräfe, von 1711 bis 1737 diejenige des Professors Paul Pater. Unter den reinen Buchhändlern ist Konrad van Beughem hervorzuheben; seit 1687 hatten die Wacsbcrgc eine Danziger Handlung. Das nordöstlichste deutsche Buchhandclscmporium war Königsberg.^ Hier haben wir seit den 1650er Jahren die geschlossene Zahl von fünf 358 7- Kapitel - Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ceusur. Buchhändlern: vier Buchhändler des numerus elg-usus vrivils^iatns (lulltörn^rin!, und einen Buchhändler, der als suiisrnumkrarius geführt wurde. Diese Ordnung bleibt zwar bis zum Ende unseres Zeitraums bestehen. Eine Verlagsbedcutung aber hatte nur die Firma der Haller- vord, die in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts aus Rostock nach Königsberg eingewandert waren, und zwar nur bis zum Tode des „Liuäiws Lidliovoia" Marl. Hallcrvord des Jüngern, 1714; und die übrigen Handlungen waren so unbedeutend, daß ihre Privilegien schließlich unbenutzt blieben und verfielen; die Eingabe eines Königs- bcrger Buchbinders aus dem Jahre 1745 erwähnt ausdrücklich, daß zur Zeit im ganzen Lande nur ein einziger offener Buchladcn sei. Dieser damals einzige offene Laden war der im Jahre 1722 eröffnete von Chrph. Gottfr. Eckart aus Grimma. Eckart war der erste, der, wenn auch nur mit Aufbietung aller Kräfte, wieder vorwärts kam, weil er das wissenschaftliche Gebiet als sein eigentliches Arbeitsfeld erkannte. Tie starke Konkurrenz auf dem weiteren Gebiete der populären Litteratur, wie wir sie noch näher kennen lernen werden, hat in erster Linie den Nieder- und Untergang der übrigen Handlungen herbeigeführt; im Jahre 1650 zählte Königsberg neben zwei Buchhändlern und zwei Druckereien zehn Buchbinder, im Jahre 1742, als die Wasser des Königsberger reinen Buchhandels, wenn der eine Eckart nicht gewesen wäre, fast versiegt wären, mußte die Zahl der Meister im Gewerk von zehn auf achtzehn erhöht werden. In den ersten Ncgierungsjahren Friedrichs des Großen entstanden ihm dann neue Konkurrenten; die eine jener Firmen einer neuen Zeit aber hat ihre Wurzeln noch in unserm Zeiträume: es ist die von Joh. Heinr. Härtung aus Erfurt, einem gelernten Buchdrucker, der im Jahre 1734 auf dem nicht ungewöhnlichen Wege der Heirat in den Besitz einer der drei Königsberger Buchdruckcrcien (der erst im Jahre 1714 begründeten Stclterschen) gelangte; mit der Buchdruckern verband er von Anbeginn den Verlag; und in der Mitte der vierziger Jahre erwarb er dann dazu Eckarts Buchhandclsprivileg. Den Knotenpunkt, in dem das brcmdcnburgischc mit den sächsischen Gebieten zusammenläuft, bildet das Herzogtum Anhalt. Seine buch- händlerischc Bedeutung hat dieser centralen Lage nicht entsprochen. Wir finden in Zerbst zu Beginn unseres Zeitraums zunächst den vorhin erwähnten, im Jahre 1582 begründeten B»tzelschcn Druckcrvcrlag; 1713 Königsberg. Zerbst. Quedlinburg, Goslar. Wolfcubüttel,Hamwver,Göttiugcu. Z^9 spaltete cr sich in zwei Firmen, eine Gymnasial- und eine Hofbuch- druckcrei, die sich dann 1747 wieder vereinigten. Als Verlag stand die Firma hinter der Zcrbster Filiale von Fintzcls Erben in Wittenberg zurück, die in den ersten Iahren des 18. Jahrhunderts angelegt wurde. Kurz darauf gründete Sam. Gottfr. Zimmermann seine Vcrlagshandlung, die nun das ganze 18. Jahrhundert hindurch an der Spitze des cmhaltischcn Buchhandels steht, freilich au Bedeutung nicht vergleichbar mit den größer» Vcrlagsfirmeu andrer Städte. Eine zweite Buchhandlung wurde in Zerbst 1725 (von Geo. Wilh. Göcking) gegründet.^ In der Harzgcgend traten in der Mitte rcsp. der zweiten Hälfte unseres Zeitraums am meisten Theod. Phil. Calvisms in Quedlinburg und Joh. Chrph. König in Goslar hervor. Das vierte der buchhündlerischcn Hauptgcbictc des binncnländischcn Norddcutschlands ist das braunschweigisch-hnnnöversche, daö iinNorden in das Gebiet der uordwestdeutschcn Seestädte übergeht. Wie in Preußen die Vcrlagsthätigkcit Berlins, so schwingt sich in Hannover und Brcum- schwcig diejenige der Städte Hannover und Wolfcnbüttcl empor. Der unternchmungskrüftigste, auch zukunftsreichste Verlag dieser Sphäre war der von Joh. Chrph. Meißner in Wolfcnbüttcl (1721,39, 281 Artikel). Bor ihm war der bedeutendste Verleger in Wolsenbüttel Gottfr. Freitag, seit 1696, der aber weit hinter Meißner zurücksteht: die bedeutendsten Verleger waren damals die Förster in Hannover (1681—1739 5(X> Artikel); vor ihnen der unbedeutendere Thom. Hcinr. Hauenstcin in Hannover, seit 1657. In der Mitte der dreißiger Jahre beginnt in Hannover der Verlag Joh. Ad. Gcrckens. Göttingen, dem eine so große Zukunft bevorstand, spielte in unscrm Zeitraum eine Rolle, die ebenso unbedeutend als seine spätere bedeutend war. Noch zu Ende unseres Zeitraums, als die Georgia Augusta eröffnet wurde i gegründet 1734, eröffnet 1737), war an einen Buchladen nicht zu denken, und die einzige damals bestehende Druckerei war so dürftig, daß ihr Vorrat an Lettern kaum hinreichte, wöchentlich einen halben Bogen der Göttingischcn Nachrichten und andere Kleinigkeiten zu liefern. Man berief den Buchdrucker Vandenhock nach der neuen Universitätsstadt, der nachher die Druckerei mit dem Buchhandel vertauschte. Weder cr freilich uoch mehrere audcrc Trucker und Buchhändler, die man herbeizog, entsprachen den Erwartungen; Reskripte, die in den Jahren 1737 nnd 1738 an ZgO 7. Kapitel: DaS bibliopvlischc Deutschland: Absatz, Preis, Nachdruck. Ceusur, die Universität ergingen, klagten bitter darüber, daß die Buchladen nach den gedruckten Katalogen gar keine importcmtcn, ja nicht einmal die notwendigen Werke und Schriften der Göttingcr Professoren seil hätten; die letzten? wären auch weder in Hannooer und andern Städten des Landes, noch in Hamburg, Bremen und Lübeck zu erhalten; die Buchhändler seien zu veranlassen, ihre Läden besser zu versorgen und ihre Vcrlagsartitcl eifriger zu vertreiben/'" Der alte Sternsche Verlag in Lüneburg gehört zu den geringen! der hier in Betracht kommenden Firmen, und mit Johann Stern endet seine Verlagsbcdcutung, 1689 (165089 133, dann noch bis 1744 vereinzelt 17 Artikel). In Celle der Verlag Chrph. Jnl. HoffmanuS, 1691—1718, unter seinem Nachfolger abnehmend. In Brcmnschwcig 1648—1692 der Verlag Chrph. Friedr. Zilligcr (228 Artikel», der unter den Erben (bis 1714^ stark abnahm, bis das Geschäft 1716 in Konkurs geriet und (samt der 1631 von Balth. Grubcr gegründeten uud dann von Zilligcr erworbenen Druckerei^ an Friedr. Wilh. Meyer, den Sohn des Vcmgoer Hosbuch- druckcrs kam (gegenwärtige Firma Joh. Hcinr. Meyer)"'; etwa auf gleicher Stufe seit Beginn des zweiten Viertels.des 18. Jahrhunderts Lud. Schröder uud die Rengcrschc Buchhandlung. In Helmstedt im 17. Jahrhundert der Verlag von Henning, Jac. und Heinr. Dav. Müller; von Friedr. Lüdcrwald; ins 18. hinübcrreichend als der bedeutendste der drei Gco. Wolfg. Hamm, 1683—1714 (160 Artikel). Auch hier cutstaud der größte Verlag gegen Ende des Zeitraums: der vou Chr. Fr. Wcygand (1725/39 109 Artikel). In Hamburg hat sich keine Firma allerersten Ranges, wie wir sie in Leipzig, Frankfurt a. M, Jena, auch Bautzen, Wittenberg und Dresden vereinzelt finden, entwickelt. Im alteu Jahrhundert, nachdem der alte Gundcrmannsche Verlag (der von 1649 bis 1654 noch 98 Artikel brachte) eingegangen war, waren die größten Verleger und herrschenden Buchhändler in Hamburg Johann Naumann Vater (geb. 1614 in Großenhain i. Sachsen, f 1668) und Sohn, seit 1673 mit Georg Wölfs assortiert (1646/82 412 Artikel). Ihnen zunächst, aber bedeutend hinter ihnen zurückbleibend, stand Chrstn. Guth, ebenfalls bis 1682; 1670—1694 der Schultzcschc Verlag. Mit den beiden Letztgcnauutcu standen in der durchschnittlichen Produktion die drei Hertel etwa gleich, deren Firma den ganzen Zeitraum hindurch bestand und in der Produktion die beiden Lüneburg, Celle, Brcnmschwcig, Helmstedt. Hamburg, Altvim,Rostock, Bremen. Z61 Genannten zuerst überragte, in den um die Jahrhundertwende gelegenen Jahrzehnten nicht erreichte, seit 1714 noch stärker übertraf. Produktiver noch waren Gottfr. Liebernickel, 1690—1707, Benj. Schiller (der 1712 aus der Leipziger Ostcrmesse starb) und seine Wittwe, 169-1—1721, und vollends Gottfried und Christian Licbczcit, 1685—1721 (473 Artikel). Mit diesem auf annähernd gleicher Stufe standen Sam. Heyl seit 1711 (vorher, seit 1707, mit Gottfr. Liebezcit associiert), Joh. Chrstph. Kißner (-s- 1735), dessen Nachfolger Christian Herold war, der Ratsbuchdruckcr Conr. König, Chrn. Will). Brandt. Der thatkräftigstc Verlag aber war der von Theod. Chrph. Felgincr (geb. 1686 in Wittenberg, f 1726) und seiner Wittwe seit 1721 (bis 1742 430 Artikel); in den letzten Jahren unseres Zeitraums war mit der Fclgincrschen Handlung der junge Joh. Carl Bohn (geb. Breslau 1712) associiert. Dabei herrschte ein stark ausgeprägtes Associntionswcscn: Naumann und Geo. Wolsf, Bens. Schiller und Joh. Chrph. Kißner, Sam. Heyl und Joh. Gottfr. Liebezcit, Cour. König und Gottfr. Richter haben je an 50 bis 150 Artikel zusammen verlegt.'^ Die Hamburger Buchdruckerordnung von 1651 wnrdc von vier Buchdruckern 'beschworen; Gcszner nennt für das Jahr 1740 sieben Hamburger Druckcrhcrrcn, sodaß bei ihm Hamburg iu der Reihe der fünstgrvßtcn deutschen Druckerstädtc steht; dagegen bestanden nach ncucrn Angaben^ im Jahre 1742 in Hmnlmrg 13 Druckereien. Buchhändler mögen seit den 1670er Jahren in Hamburg jederzeit etwa sechs nebeneinander thätig gewesen sein. In Altona (und Flensburg) thatcn sich seit 1729 die Gebrüder Körte hervor. — Iu Rostock war der größte Verleger im 17. Jahrhundert Joach. Wilde (1645,70 289 Artikel), dcsscu Verlag nach seinem Tode freilich in den siebziger Jahren stark zurückging und dann, noch bis zu Beginn der 1730er >>alirc bemerkbar, zu gänzlicher Bedeutungslosigkeit herabsank. An seine Stelle traten im neuen Jahrhundert mit einer der Joach. Wildcschcn an Umfang gleichen Vcrlagsthätigkeit Joh. Heinr. Rußworm und, seit 1714, Geo. Ludw. Fritsch. Im ganzen bestehen in Rostock in den 1720er Jahren vier Vcrlagshandlungcn.^" Rostock war das Vuch- händlerscminarium für Mecklenburg, wie z. B. Frankfurt a. O. für die Ncumark nnd Pommern: Rußworm (f 1730) besaß Buchläden zugleich in Schwerin nnd Güstrow." Biel geringer war die Vcrlagsthätigkeit des Bremischen Verlegers Jac. Köhler im 17. Jahrhundert; seit 1691 362 7- Kapitel: Das dibliopvlischc Deutschland i ?lbscitz, PrciS, Nachdruck, Ccusur. in Bremen Phil. Gottfr. — seit 1734 Nathcmacl Saurmann, die, ncbst Phil. Gottfr. Erbcn 1731/32, bis 1739 zusammen 427 Artikel verlegt haben. In Lübeck finden wir die Firma Pct. Böckmann, die an Lebhaftigkeit des Verlagsbctricbs mit Köhler in Brcmcn gleich stand, aber, im Jahre 1684 beginnend, ihn bis in den Beginn der 1750cr Jahrc erstreckte; ähnlich wirkte Jon. Schmidt, der aber erst in den 1730er Jahren auftrat; vor ihm sind, beide nur wenig über cin Jahrzehnt vertreten, Aug. Joh. Becker und Ulr. Wcttstcin zu nennen; am vcrlags- thätigstcn war Joh. Wiedcmehcr, 1692—1709 (91 Artikel). Wahrend in Leipzig die bcdcutcndstcn Buchhandlungen gerade gcgcn Ausgang des 17., dann wieder in den zwanziger und dreißiger Jahren des 18. Jahrhunderts auftraten und bis zu Ende des Zeitraums und darüber hinans blühten, erlebte umgekehrt der Verlag vou Frankfurt a. M. seine tatkräftigsten Jahre im allgemeinen im ersten Drittel oder in der ersten Hälfte unseres Zeitraums und ließ gerade seit der Zeit, in der der Leipziger Verlag seinen ersten großen Aufschwung zu uchmcu begann, an Bedeutung nach. Im Jahre 1709 bemerkten die sämtlichen Frankfurter Buchführcr, wie dem ^.erario pndlieo merkliches daran gelegen sei, daß „wieder einige wohl vermögende (^Mlüistcn und Bnchsührcr sich hierher ziehen möchten", und wie sie deshalb „bißhero emsig ge- slißcn gewesen, solche zu erhalten"."'^ Die unternehmungslustigsten Frankfurter Vcrlagshandlungcn des ganzen Zeitraums warcu die Firmen Ficvct (166195 196 Artikel) und Zunner (1649-1733 1075 Artikel). Die Blütezeit des Ficvctschcn Verlags fällt in die Jahre 1689 —1695 (Phil. Ficvct 171 Artikel), die des Zunncrschcn iu die Jahre 1665—1704 (Joh. David, jun., 842 Artikel; Erbcn und, scit 1709, Zunncrs Erben 6, Joh. Ad. Jung bis 1733 177 Artikel >: nur in den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts hat Frankfurt Verleger besessen, die sich den großen Leipziger Vcrlcgcrn, wenn auch nicht einem Joh. Friedrich Gleditsch, au die Seite stellen ließen. Auch die Namen derjenigen Firmen, welche nach dem Umfang ihrer Vcrlngsproduktion auf die beiden genannten zunächst folgen, gehören mit einer einzigen Ausnahme sämtlich dein 17. Jahrhundert an. Die große Zeit des Schön- wettcrschen Verlags, der mit Wohlfahrt in Leipzig auf einer Stufe steht, war mit dcm Todc Joh. Baptistas, 1671, dic des Beherschen Bremen, Lübeck. Frankfurt a. M. 363 mit dem Jahre 1665, dic des Kötzschen mit dem Tode Thoin. Matthias', 1672, vorüber. Schönwctter, Joh. Beyer, Amnion Scrlin, Joh. Pet. Zubrodt, Friedr. Knoch, Chrn. Siegcsfried, Joh. Gco. Schiele, Ägid Vogel — dic durchschnittliche Jahresproduktion aller dieser Verleger, deren Thätigkcit in dic 1650er bis 1680er Jahre fallt, ist mit einer Ausnahme in den folgenden Jahren von keinem Frankfurter Verleger wieder erreicht worden. Ins neue Jahrhundert hinein reicht von diesen Firmen nur der Knochsche Verlag (Friedrich Knoch 1679—1711 430, dann bis 1734 — besonders Friedr. Daniel — noch 91 Artikel); von Joh. Martin Schonwetter noch 16 Artikel (1677—1707). Auf die Genannten folgen in denselben Jahrzehnten Jac. Gottfr. Scyler, Geo. Heinr. Lehrling (1682—1711), Joh. Just. Erythropel (1679—1704), Alb. Otto Faber, Wilh. Scrlin, Geo. Fickwirth. Im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts war der stärkste Verlag der Sandschc (Herm. 1662/89 82; Joh. Adolph 1690/96 und Herm. v. Sands Wittwe 1693,99 zusammen 47; Joh. Maximilian 1700/25 319; Dominicus 1710/23, Joh. Dan. 1711, Associationsverlag 1719 31; Joh. Max. Wittwe 1726/38 29 Artikel), neben dem Joh. Phil. Andrea (seit 1724 Joh. Phil. Andrea und Heinr. Hort) und, im zweiten Jahrzehnt, Sam. Tob. Hocker standen. Bedeutender als sie war Joh. Friedr. Fleischer, seit 1724, mit Andrea und Hocker auf gleicher Stufe stehend Eustachius Möller, seit 1730, und endlich 1734—1745 Wolfg. Ludw. Spring, der mit 68 Artikeln in den Jahren 1734 —1739 die jährliche Produktionshöhe Schönwetters übertraf. Neben den Buchhändlern stand das aus Basel stammende Künstlcr- geschlccht der Merian^, dessen Name zu den bekanntesten und gepricscnstcn Namen im deutschen Buchhandel gehörte. Matthäus Merian d. Ä., der die Buch- und Kunsthandlung von Thcod. de Bry übernommen hatte und 1650 starb, war der Schöpfer des „Ide^timu l^ui opktsuru" und der „Topographien". Matthäus Merian d. I. (i 1687), Maler und Kupferstecher wie der Vater, Schüler Scmdrarts, setzte den väterlichen Buch- und Kunstverlag fort; die Topographien sind in 29 Teilen und 31 Bände« von 1642 bis 1656 und in den Jahren 1681 (Stadt Rom) und 1688 (Italien) erschienen, das IKsatrum Luiop!>euro erschien in 19 Teilen bei Merian dem Vater, dem Sohne und dem Enkel und dessen Erben von 1635 bis 1723; 1734 und 1738 folgten die beiden letzten Teile bei Möller in Frankfurt. Die Glanzzeit der Mcrians war Z64 7- Kapitel: Tas bibliopolischc Deutschland; Absah. Preis, Nachdruck, Ceusur. die Lebenszeit des Enkels, Johann Matthäus Mcricms (1659—1716), als Künstler des größten und berühmtesten der Familie. Dann erfolgte jäh der Niedergang; die einzige überlebende Tochter heiratete Joh. Friedr. Eosandcr v. Göthe, ehemaligen preußischen Hofbaudircktor, Gesandten und schwedischen Offizier, der alles andere als ein Mchrcr des Mcriauschcn Verlagsreichö war; ein Brand im Jahre 1726, dem der größte Teil der im Frankfurter Karmcliterkloster lagernden Verlags- vorrätc zum Opfer fiel, gab der Firma „Merians Erben" den Rest. Die oben (S. 122) erwähnten Verglichenen Punkt« vom Jahre 1669 find mit 17 Unterschriften versehen; in Frankfurter Eingaben und Protokollen aus den Jahren 1715, 1727 und 1737^ unterschrieben sich als sämtliche Buchhändler Frankfurts am Main acht, neun und dreizehn Buchhändler, wobei in der letztgenannten Zahl Gänzel, der Frankfurter Faktor des Hallcschen Waisenhauses, nicht mitgerechnet ist. Zu Beginn der 1740er Jahre zählte Frankfurt 14 Buchhändler (wovon drei zugleich Buchdrucker)"'' und — als bedeutendste Druckerstadt des „Reichs" nach Gcßncr"'' — 8 Buchdruckercicn mit 53 Gehilfen und 7 Postulanten, während im Jahre 1664 zwölf Druckerherren mit fast 100 Gesellen bestanden haben sollen"' und ebenso viele auch noch im Jahre 1722^ angegeben werden. Der Vorort des eigentlichen süddeutschen, und zwar besonders des protestantischen süddeutschen Buchhandels war Nürnberg. Es stand seit ältesten Zeiten in besonders enger Verbindung mit dem cngcrn Leipziger Meßbczirk, war aber in seinen Interessen zugleich aufs engste mit dem Gedeihen der Frankfurter Messe verbunden; ging die buchhändlerisch kräftig sich entwickelnde Stadt doch sogar einer Zukunft entgegen, in der sie sich, Leipzig die Stirn bietend, wiederholt an Stelle des gesunkenen Frankfurt zu einer neuen Centrale eines in sich geschlossenen Neichsbuchhandels aufzuschwingen gedachte. Hervorragend durch seilten Verlag, war es zugleich nach Frankfurt der wichtigste süddeutsche Kom- missiousplatz. Die Endtcr waren die Kommissionäre der Cotta in Tübingen^, Stein und Raspe diejenigen von Heidegger u. Komp. in Zürich/" Die Endter^ waren das produktivste und festgewurzeltste Buchhäudlcrgeschlccht wohl von ganz Süddcutschland. Die Meßkataloge verzeichnen für unfern Zeitraum 1381 Eudtcrsche Artikel. Der Stammvater, Georg d. Ä., hatte sich 1612 vom Geschäft zurückgezogen; in Frankfurt a. M. Nürnberg. 365 unsern Zeitraum hinein ragcn Wolfgang d. Ä. (1- 1659), Michael und Joh. Friedrich (bis 1682), Wolfgang d. I. if 1655) und besonders Johann Andreas (f 1670). Wolfgang d. I. (7 1655), der in Genf die französische Sprache und bei Ludw. Dan. Elzcvicr den Buchhandel erlernt hatte, übernahm 1651 zusammen mit seinem Bruder Johann Andreas (1- 1670) die Sortimcntshandlung des Vaters, Wolsgangs d. Ä., uud im Jahre darauf kauften sie Jer. Dümlers Buchhandlung und Druckerei an. Ihr Nachfolger war Wolfgang Moritz (f 1723). Im Jahre 1680 vereinigten er und Joh. Andreas d. I. mit ihrem Geschäft die alte Stammdruckcrei; vom Jahre 1684 ab führte Joh. Andreas allein die Druckerei «natürlich daneben zugleich Buchhandel treibend), Wolfgang Moritz aber nur deu Buchhandel weiter: es ist die spatere Joh. Ad. Stcinschc Buchhandlung, deren Besitzer zu Beginn des 19. Jahrhunderts Johann Philipp Palm war. Johann Andreas gab 1699 die Druckerei ebenfalls auf (sie wurde angekauft von Joh. Ernst Adclbulncr). Daneben bestanden die von Michael und Joh. Friedrich 1643 begonnene Druckerei und Buchhandlung, seit 1717 im Besitze von Joh. Daniel, und die Druckerei von Georg Andreas seit 1684, die 1717 Joh. Heinr. Gottfr. Erncsti übernahm. Freilich sind auch die Endter ein Geschlecht, dessen Gesicht nach rückwärts gewandt ist. Ihre größte Zeit liegt in den ersten Jahrzehnten unseres Zeitraums: 1649/80 738 Artikel, während vou da bis 1722 500, von 1723 ab nur noch 146 Artikel. Von ihnen abgesehen, that sich in den ersten Anfängen unseres Zeitraums zunächst Joh. Tauber hervor; bedeutender waren Joh. Hoffmann (1663/98 369 Artikel) und Joh. Zieger (1677—1711 353 Artikel). Als der Nächstbedcutende trat 1699 neben sie Wolfg. Michahellcs, bis 1716; die Vcrlagsthätigkcit der Hoffmannschen Erben aber, seit 1701, läßt bedeutend nach. Eine neue Generation größerer Verleger erstand seit etwa der Mitte des zweiten Jahrzehnts, alle bis zum Ende unseres Zeitraums oder darüber hinaus reichend: die bedeutendsten sind Pct. Eonr. Monath (1713,39 370 Artikel), der seine Buchhandlung 1713 gründete und 1728 Kais. Kön. Nieocrlüger in Wien wurde^, und Joh. Dan. Taubers Erben, 1716—1737, ihnen zunächst Joh. Friedr. Rüdiger, in größcrm Abstand auf sie folgend Ad. Jonath. Felßecker uud seine Erben, P. Ehr. Riegel; von Buggel Seitz 1719/37 nur 17 Artikel. Im Jahre 1724 endlich beginnt der zukunftsreiche Verlag von ^ 366 7. Kapitel: Das bil'liopolischc Deutschland: Absatz, Preis, Nachdruck, Celisur, Joh. Stein. Nürnberg hatte seit Alters einen Ruf als Sitz hervorragender Formschncidcr, Bossicrcr (Wachsbildner) und Kupferstecher, uud es bewährt diesen Ruf auch jetzt. Bei den vielen Kunstmcistern in Nürnberg, schrieb Raspe (1743 fg.) später, ließe sich hier gar vieles ausrichten, was anderswo schwerlich zu bewerkstelligen sein möchte: er habe in einem halben Jahre mehr als 50 Kupfcrplatten allein für auswärtige Handlungen stechen lassen, die vielen Platten ungerechnet, die er für die eigene Handlung habe anfertigen lassen."" Aus Augsburg und Nürnberg bezog Cosmcrovius, vor van Ghelcn der bedeutendste Wiener Drucker unseres Zeitraums, seine Typen ^; Michael Fleischmann, der berühmte Schriftschncidcr, der den Silschede in Haarlem siebzig Schriften schnitt^, war aus Nürnberg gebürtig (geb. 1701). Berühmt war ferner seine Illumination, die gewöhnlich fabrikmäßig von Weibern und Kindern ausgeführt wurde'^; auf beiden zusammen beruhte der berühmte Nürnberger Kunsthandcl mit seinen oft auf das trefflichste illuminierten Kupferwcrkcu, namentlich aus dem Gebiete der Naturgeschichte und Geographie, auf dem erster» wiederum speziell auf dein Felde der Botanik. Das aus 360 Kupfcrtafcln bestehende Großfoliowerk des Umtus Dvstst- teiisis (weil im Auftrage des Eichstätter Fürstbischofs herausgegeben), Nürnberg 1613, 5. Auflage 1750, nannte noch Albrecht von Haller^ ('s 1777) „0mnium oxsrum dotlmieornm, citiÄS uactenus izroäisrunt., Lzzlknäiüissimuru". In den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts begegnet uns Maria Sibylle Graff, die Tochter Matth. Mcrians d. Ä. als Autorin (Raupenbuch 1679, Blumeubuch 1680), in den ersten des 18. waren als Hortologcn und Floristen berühmt Joh. Chrph. v. Volckamer (f 1720; „Nürnbergische Hesperides" 1708, bei Joh. Andr. „Endrcs" sel. Söhnen und Erben, 1713 in lateinischer Übersetzung) und Joh. Georg v. Volckamer (f 1714; Horg. Mi'idsi'Mnsis 1700, bei Michahclles, 2. Aufl. 1718, bei P. C. Monath). Es handelte sich aber nicht nur um ganze Werke, sondern um, oft schlecht genug gestochene, einzelne Blätter. Die Herstellungskosten waren trotzdem hoch, dafür war aber auch der Absatz stark. Die Hauptabnehmer waren die zahlreichen italienischen und tiroler Kupferhändlcr, die, man kann fast sagen in ganz Europa damit umherzogen und sie in unglaublichen Mengen absetzten; auch die großen Werke verkauften sie in einzelnen Blättern.^ Zu dem Jlluftra- tionsvcrlag kam mit Beginn des 18. Jahrhunderts als eine weitere, Nünibcra. durch ganz Deutschland und darüber hinaus berühmte Nürnberger Spezialität der Landkartenvcrlag. seitdem die Mcrcatorschcn Kupferplatten nach den Niederlanden an Jodocus Hondius verkauft waren, war die Kartographie aus Deutschland vcrschwuudcu. Quadc und Busscmachcr in Köln, die ca. hundert Landkarten herausgegeben haben, gehören eigentlich noch ins 16. Jahrhundert; von ihnen abgesehen bestand in der ersten Hälfte des 17. Jahrhuudcrts ein fast gänzlicher Mangel deutscher Arbeit auf diesem Gebiete; nur Mcrian und die Gebrüder Georg und Conrad Jung von Rothenburg a. T. haben während des Dreißigjährigen Kriegs verschiedene Landkarten veröffentlicht. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts beginnt dann auch auf diesem Gebiete wieder regeres Leben. Fincks verbesserte Ausgabe von Apians Baiern, Georg Matth. Wischers loxv- Zraxum ^.uslrms, 1672, Valvassors Landcsbcschrcibung von Kärntheu, 1688, sind Beispiele dafür. Indessen blieb die Darstellung der nicht- deutschen, größtenteils auch die der deutschen Länder von fremden Originalkarten abhängig. Es war Nürnberg, in dem sich noch im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts die Landkartcnproduttion zu einem besondcrn Nebenzweigc des eigentlichen Kupferstichs zu cutwickeln begann. Die Karten des Kupferstechers und Kunsthändlers Jak. v. Sandrart (f 1708) erschienen; neben ihm waren als Landkartcnstcchcr oder -Verleger der Kunsthändler David Funck, Johannes Hoffmann und Christoph Riegel thätig. Alle ihre Karten find fast ausschließlich Kopien holländischer Originale. Da trat Johann Baptista Hamann^ auf, ein schwäbischer Katholik (geb. 1664 im Dorfe Kammlach bei Miudelhcim), dem Würzburger Dominikanerkloster „entsprungen" oder nach seiner eigenen Angabc daraus „mit gutcm Willen erlassen", in Nürnberg zum evangelischen Glauben übergetreten, zunächst mit Illuminieren von Kupferstichen sich kümmerlich durchschlagend, dann, als Notar, seiner Lieblings- ucigung folgend, sich zum Kupferstecher autodidaktisch ausbildend. 1692 publizierte er seine erste Landkarte („Das Nürnberger Gebiet"); in Leipzig (Mitte 1696 bis Oktober 1697) stach er die 34 Karten zu Christoph Cellarius' XoMm oidis unti(M (1701), in Nürnberg (1699—1703) die Karten zu Homann-Schcrcrs ^.tlas novus (Augsburg 1710) oder wenigstens einen Teil davon. Er war damals bei Sandrart (wahrscheinlich 1697/98) und in der Landkartenoffizin Dav. Funcks thätig; er überwarf sich mit Funck nnd gründete 1702 seine eigene Offizin, Zg8 7- Kapitel: Das bibliopolische Deutschland: Absatz, Preis, Nachdruck, Censur, dercn Ruhm bald Europa erfüllen sollte. 1707 erschien der älteste Homcmnschc Atlas mit 40 Karten, 1712 der „Atlas von hundert Charten", d. h. 36 der vorigen Karten vermehrt um 64 neue: „Es hat in meinem Teutschcn Hochwcrthcsten Natterland vor mir noch keinem das Glück gewollt, ein solch complet geographisches Werck an das Licht zu bringen", schreibt Homann in der Vorrede, 1716 der „Große Atlas" in 126 Blättern, d. h. 99 der „Hundert Charten" vermehrt um einen Titel, 22 Karten und 4 Tafeln, 1719 der außerordentlich beliebte ^.tlas instuoclieus. . ack lustlloäuui HudnermiiAlli in 18 den Namen nur mit Anfangsbuchstaben bezeichnenden Karten kleiner» Formats; außerdem erschienen in den Jahren 1716—1724 53 Landkarten, Städte, Prospekte und Himmelskarten; endlich sind noch 18 weitere Karten und 8 weitere Prospekte vorhanden. Daneben lieferte die Offizin — die ihren Sitz bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts in dem großen, noch heute stehenden Fembohaus hatte — Armillarsphüren, Taschcngloben, geographische Uhren. Homann war, seiner wissenschaftlichen Befähigung unbeschadet — obgleich der Wert seiner Karten unleugbar unter der Hast der Produktion zu leiden hatte —, in erster Linie Verleger, Unternehmer, Geschäftsmann; und der geschäftliche Erfolg seines Unternehmens, das fich auf die Mitarbeiterschaft der besten geographischen Autoritäten stützte (vor allen Joh. Gabr. Doppclmayrs in Nürnberg und Joh. Hübncrs in Hamburg, den Karten- wie Buchverleger damaliger Zeit so gut für ihre geschäftlichen Zwecke dienstbar zu machen wußten) und exakt ausgeführte, nach Hübncrs Methode aufs praktischste illuminierte (die politischen Gebiete mit verschiedenen Farben der ganzen Fläche nach übermalt, die weitere Einteilung durch Nuancen derselben Farbe hervorgehoben, die Farben derselben Länder aus allen Karten übereinstimmend, zuweilen sogar die konfessionellen Verschiedenheiten durch Farben angezeigt) und durchgängig im gleichen Format (48 X 55 ew) gehaltene Karten zu einem billigern Preise als das Ausland lieferte, war ein ungeheurer. Eine englische Karte kostete 7—8, eine französische 6—7, eine holländische 5—6, eine deutsche Karte 4—5 Groschen. „Die mehrsten holländischen Land-Charten-Machcr", sagt 1730 ein deutscher Geograph^', „haben mir selbstcn mit vieler Beschwerung versichert, daß, da sie ehemals alle Jahre etliche hundert und tausend Land-Charten über Hamburg, Leipzig, Frankfurt und anderer Orten in Teutschland svcdirt haben, nunmehr seitdem die Homännische Nürnberg. 369 Land-Chartcn aufgekommen, des Jahres kaum zchcn oder zwantzig verlangt werde»." Die Kgl. Prcuß. Socictät der Wissenschaften zu Berlin erwählte Homann zu ihrem Mitglied l171ö), Karl VI. erhob ihn zum Rom. Kaiscrl. Geographus (171ü) und Peter der Große ehrte ihn mit dein Titel eines Moskowitischcn Agenten und der Verleihung einer goldenen Kette und zweier silbernen Medaillen (1722).^ Nach seinem Tode, 1724, folgte als Inhaber des Geschäftes sein Sohn Johann Christoph, Doktor der Arznciwisscnschaft. Erst 1703 geboren, starb er schon sechs Jahre nach dem Tode dcs Vaters : achtzehn Karten sind in diesen Jahren unter seinen? Namen publiziert worden, davon vier von ihm selbst gezeichnet (verbessert); seine Nachfolger waren sein Schwager Joh. Georg Eberspcrger (1695—1760) und Homanns Hallenser Studicn- gcnossc Joh. Mich. Franz, der spätere Professor der Geographie zu Göttingen (1700—1761), den Homann zum Mitcrbcn einsetzte. Namentlich I. M. Franz ging dann über die beiden Homann weit hinaus; fast alle Homannschcn Karten nichtdcutschcr Länder sind Kopien der verschiedensten fremden Originnlkartcn ohne kartographische Übereinstimmung, und mit den Ergebnissen neuerer Forschungen schritten sie nur teilweise fort. Die von Johann Baptist« begründete Handlung war eine der frühesten Vcrlagsspezialisicrungen. Die Offizin war stolz darauf; erst 1741 verlegte sie ihr erstes Buch, indem die Inhaber dabei ausdrücklich bemerkten, daß sie „eigentlich keine Buchhändler" seien; in der Pflege einer Spezialität erblickte die Firma das Merkmal des höherstehenden Verlegers gegenüber dem bloßen Kaufmanns-Buchhäudlcr.^ Es verdient augemerkt zu werden, daß in Nürnberg, der Stadt so reger buchhändlcrischcr, künstlerischer und geschichtlicher Interessen, ein deutscher Buchhändler auch eine „Historie der Buchhändler" plante. In Nürnberg erschienen die ersten Porträtgalcrien deutscher Buchhändler; derselbe Noth-Scholtz, der die „leonss" veranstaltete, trug sich aber auch mit dem Gedanken einer Buchhändlcrhistoric, die die Firmcngcschichte und den Vcrlagskatalog aller deutschen und außcrdcutschcu Buchhandlungen enthalten sollte. Im Jahre 1710 begann Noth-Scholtz die Vorarbeiten und veröffentlichte bald darauf den genauen Titel: „Kurtzer Versuch zur Alten und Neuen Historie derer Buchhändler > worinnen nicht allein des Buchhandels Löbl. Anfang, glücklicher Fortgang, und gegenwärtiger Znstand kürtzlich beschrieben wird; sondern auch die Herrn Buchhändler welche Geschichte des Deutsche» Buchhandels. II. 24 )Z70 7. Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ceusur, jetziger Zeit die Franckfurt und Leipziger Messen besuchen, nebst ihren dahin mitbringenden Verlags-Büchcrn ^ vorgcstcllct und angemcrcket werden. Allen Gelehrten und Buchhändlern zu nöthigcr Nachricht ans Licht gc- stcllct, durch Friederich Noth-Scholtzcn." Die Notizen seiner Kollegen über ihr und ihrer Vorfahren und Vorgänger Leben und Wirken mögen spärlich eingegangen sein, denn im Jahre 1718 erließ er einen gedruckten Aufruf, in dem er um Unterstützung seines Unternehmens ersuchte. Da das ganze Werk noch Zeit erforderte, so stellte er darin zunächst einen ersten Band mit den Verlagstatalogcn aller deutschen, und einen zweiten mit denjenigen der ausländischen Buchhändler in Aussicht, und er ersuchte deshalb vor allem um Einsendung der Kataloge. Als er bereits zwölf Jahre an der Sammclarbeit war, veröffentlichte Christian Schöttgcn die andere und vermehrte Auflage seiner nunmehr verdeutschten „Historie der Buchhändler ^ wie solche in Alten und Mittlern Zeiten gewesen" ^Nürnberg und Altdorf bei Taubers Erben, 1722; erste Auflage: De lidrln'iis «1 dibliopolis ^uküjuuruiu, Disp., Univ. Leipzig, 1711). Das gab Roth-Scholtz Veranlassung, wenigstens eine Probe seiner so ganz anders gedachten Buchhändlcrhistorie zu veröffentlichen. Sie bestand in der „Nachricht von der Taubcrischen Buchhandlung in Nürnberg und Altdorff von ^. 1639. bis 1722". In Quartformat gehalten, bringt sie auf sechs Seiten die Biographic der Inhaber und eine Beschreibung des Signets, worauf auf fünfzehn Seiten der Verlagskatalog folgt. Im .>ahrc 1727 kündigte er die Herausgabe seiner „Lollkewnea, von der Historie der Buchhändler" unter folgendem Titel an: „Loulvvucliöscs Buchhändler-I^xieou, darinnen die Buchhändler > Buchdrucker s uud Schrisst-Gicsscr von Anfaug bis aus jetzige Zeiten! nach ihrer Geburt, Absterben, wo und wann sie getebet, auch welche, und wodurch sich einer vor den andern > bey der Gelehrten Welt > verdient gemacht hat ^ fleißig angemcrcket werden. Nebst dem wird auch von denen 1'riviloZÜL, Freiheiten und Begnadigungen j von Verlag- und Druckung der Bücher I vom Nachdrucken ^ vom Gebrauch und Mißbrauch des Buchhandels ^ und von allen auderu Dingen, die zum Buchhandel gehören I gehandelt; lurtz und deutlich nach Alphabetischer Ordnung beschrieben." Das Lexikon sollte in Folio gedruckt und mit den Bildnissen der Buchhändler und Buchdrucker versehen werden.^ Bei der Veröffentlichung dieser Titel und Proben ist es verblieben. Nürnberg, Altdorf. Schwabach, Hof. Sulzbach. 371 In enger Verbindung stand der Nürnberger Buchhandel mit der nahegelegenen und der Reichsstadt Nürnberg gehörigen Universitätsstadt (1623—1809) Altdorf.^ Seit etwa 1618 bestand hier die Taubcrschc Universitätsbuchhandlung. Von den beiden Töchtern des 1716 verstorbenen Joh. Daniel Tauber heiratete die eine Friedrich Roth-Scholtz, die andere Benjamin Wedel. Roth-Scholtz führte (seit 1718) den Altdorfer Buchladen unter der Firma Taubersche Erben fort, nachdem er sich damit eingeführt hatte, daß er der Universitätsbibliothek sämtliche Tauberschen Verlagsartikel und gegen 400 andere gute gebundene Bücher, die ihr mangelten, verehrte. Vom Jahre 1719 an führte Bens. Wedel das Geschäft, während Roth-Scholtz die Nürnberger Handlung leitete. Nachdem in den Jahren 1735 und 1736 beide verstorben waren, wurden beide Buchhandlungen, die Nürnberger und Altdorfer, von Geo. Christoph Lochner in Nürnberg angekauft, der Altdorfer Buchladcn aber noch im Jahre 1738 an Lorenz Schüpfcl weiterverkauft. Neben diesen trat im Jahre 1739 als zweiter Altdorfer Buchhändler Vestner. Wie in allen Universitätsstädten, so bestand auch in Altdorf ein besonderer Disputations- hcmdcl. Im Jahre 1697 erhielt ihn (nebst privativen: Buchhandel mit eigenem Verlag) der Buchdrucker Jobst Will). Kohles, 1726 erschien ein Altdorfer Disputationskatalog von Joh. Nik. Bruckner; Bens. Wedel hatte neben dein akademischen zugleich den Disputationshandcl; nach dessen Tode folgte ihm als Disputationshändler der Buchdruckcrgesclle Steph. Grobncr. Im übrigen Franken erstanden bedeutendere Verleger erst ganz zu Ende unserer Periode: Joh. Jae. Cndcres in Schwabach (seit 1734), Joh. Gottl. Wierling in Hos (seit 1735). Heben wir aber hier noch das, schon zum bayrischen Kreise gehörige, etwa zehn bis elf Stunden von Nürnberg entfernte Städtchen Sulzbach, die Hauptstadt des damaligen Herzogtums Sulzbach hervor: deshalb, weil von hier eine gauz ähnliche Befreiung Deutschlands von der commerciellen Herrschaft Hollands auf einem Spezialgebiete ausging wie in Nürnberg von Homann: auf dem Gebiete der hebräischen Litteratur.^ Der tolerante Herzog Christian August (1641—1708) hatte schon 1664 einem Protestanten ein Druckerei- privilcg bewilligt; Liebhaber hebräischer Bibliographie, von einer starken Neigung zur Mystik und Kabbala erfüllt, privilegierte er im Jahre 1669 21* Z72 7. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. Isaak Kohen, den Sohn eines Prager Setzers, auf den Druck hebräischer Bücher; und dessen Nachfolger haben Sulzbach zu der einzigen Stadt gemacht, die hinsichtlich der Volkstümlichkeit und Beliebtheit jüdischer Gebetbücher, Maggidim, Mischna-Ausgaben bei den breiten jüdischen Volksmasscn mit Erfolg unmittelbar mit Amsterdam rivalisierte. Der gewerbliche Konkurrenzkampf im jüdischen Buchhandel vollzog sich übrigens in denselben Formen wie innerhalb des deutschen: man suchte sich zunächst durch rabbinische Approbationen zu schützen, und aus diesen Approbationen wurden allmählich von einem Rabbiner oder mehreren Rabbinern auf eine gewisse Anzahl von (z. B. 12) Iahren erlassene Nachdrucksvcrbotc «beim Talmud meist aus 15 Jahre nach Abschluß des ganzen Werks). Ihre Wirkung war, obgleich sie für den Übertreter harte Strafen enthielten «unter denen der persönliche Bann des Sünders oft noch die geringste und erträglichste war), ebenso gut und schlecht wie die aller andern derartigen Verbote. Im Jahre 1737 erging eine durch Salman Fränkel in Sulzbach veranlaßt» Beschwcrdeschrift seitens Rab- binats und Gemeindeverwaltung Sulzbach an Nabbinat und Gemeindeverwaltung in Amsterdam wegen eines dortigen Nachdrucks; der Amsterdamer Rabbiner erwiderte, es bestehe in Amsterdam eine Tekanah (ein feststehendes Herkommen), nach der Approbationen für bereits früher öfter gedruckte Bücher nicht zu respektieren seien, und der Amsterdamer Gemeindevorsteher stellte das Programm auf: „Hier wird niemand verwehrt, zu drucken, was er will"; der Gemeindevorsteher von Sulzbach replizierte: daß dann Salman in Zukunft gcgcu Amsterdam in gleicher Weise verfahren dürfe und werde. Wie Nürnberg für den protestantischen, so war Augsburg Vorort und Kommissionsplatz für den katholischen Buchhandel Süddcutschlands. Eine Rolle in der großen mcßfähigcn Verlagsproduktion wie Nürnberg hat Augsburg nicht gespielt; es ging im Gegenteil, während sich Nürnberg darin außerordentlich günstig entwickelte, hierin stark zurück. Die bedeutendsten Verleger waren zunächst Joh. Weh und, in der Mitte der sechziger Jahre hinzutretend, Gottl. Göbel, beide bis in die achtziger Jahre, dann Lor. Kroniger und Gottl. Göbels Erben, der größte Augsburger Verlag unseres Zeitraums, 1088—1708 (343 Artikel), und nach ihm, im zweiten Jahrzehnt, bedeutender als die Verleger des vergangenen Jahrhunderts, aber Kroniger und Göbels Erben nicht erreichend, Panl Sulzbach. Augsburg. 373 Kühtz. Erst mit dcm Jahre 1734 tritt wieder ein namhafterer Verleger aus, Joh. Jac. Lotter. Mit Nürnberg war Augsburg die Hauptpflcge- stätte des Handels mit Kunst- und zeitgeschichtlichen Blättern höherer Art, wie sie damals von so großer Bedeutung waren; Tages- und geschichtliche Ereignisse betreffende Flugblätter, Portrats, bildliche Darstellungen wurden namentlich hier — wie in Holland — in Mengen auf Spekulation hergestellt; gegen Ende unseres Zeitraums war darin die Schropische Kompagnie in Augsburg besonders berühmt. Einen ähnlichen Ruf genoß Augsburg in der Buntpapierfabrikation; wie ein Leipziger Papierfabrikant im Jahre 1708 sagte, wurden seines Wissens „Gold- und andere gefärbte Papiere" in ganz Deutschland nur in Augsburg und Fürth hergestellt.^ Nürnberg und Augsburg waren auch nach Frankfurt und Wien die hervorragendsten Druckorte Süddeutschlands. Nürnberg hatte nach Werthcr^ im Jahre 1705 acht Druckereien mit 3 Faktoren und 60 Gesellen (die stärkste die Geo. Andreas Endterschc mit 17 Gesellen); im Jahre 1722 hatte es sieben Druckereien^, ebenso viel nennt Geßner für das Jahr 1740. Ein Pamphlet der Jenaer Drucker vom Jahre 1723 nannte als die vier ansehnlichsten Druckergesellschaftcn im Römischen Reiche: Leipzig, Wittenberg, Augsburg uud Frankfurt a. M.^ Der Klein- und konfessionell und provinziell spezifizierte Buch- uud Kunsthandel muß in Augsburg ein äußerst lebhafter gewesen sein und in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts eine außerordentliche Steigerung erfahren haben.Hatte es im Jahre 1661 drei und seit Ende der 1660er Jahre bis in den Beginn des 18. Jahrhunderts zwei Buchhändler, so zählte es im Jahre 1721 deren elf. Buchdrucker lebten in Augsburg 1653 vier, seit den 1660er Jahren fünf; im Jahre 1687 waren es ncuu; in den folgenden zwei Jahrzehnten schwankt die Zahl zwischen acht und elf; im Jahre 1709 bestanden zunächst zehn Druckereien uud wurden dazu zwei neue konzessioniert; von da ab bis zum Jahre 1740 schwankt die Zahl zwischen zwölf und vierzehn; im Jahre 1738 bestanden dreizehn, im Jahre 1740 vierzehn Druckereien. Die Zahl der Buchbinder stieg vom Jahre 1653 bis zum Jahre 1672 von acht auf dreizehn, vom Jahre 1687 bis zum Jahre 1721 von 17 (19?) auf 27; im Jahre 1736 zählte man 36 Buchbinder. Und daneben eine Fülle von Bricfmalcrn, Jlluministen, Patronisten: :;74 7. Kapitel: Das bibliopolischc Teutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur. Anzahl der Bricf- maler Maler Maler, Illumiuisteu n. Patrouisteu Maler, Ll-, Kunst-, Allnministen und Briejinalcr Kartenmacher Patcr- nofter- macher 16S3 4S 18 4 1661 46 20 4 1668 62 23 3 1672 59 23 S 1687 8l 23 8 1701 97 11 1720 108 8 1721 120 9 '1/ 1730 141 8 Die Jlluministen, Patronistcn und Frcihandulaler dehnten ihren Betrieb so weit aus, daß sie endlich in engere Schranken zurückgewiesen wurden." Sie beschwerten sich im Jahre 1742 darüber, daß mehr als zwanzig Personen — und darunter manche zwei oder drei — Kupfer- pressen besäßen und beriefen sich dazu auf ein Ratsdekrct vom 3. Dezember 1648, nach dem nur Mitglieder der Bricfmalcrgcrcchtigkeit Kupferpresscn führen dürften. Ein juristisches Gutachten erklärte aber, Freihandmalcr bedürften überhaupt keiner Pressen, sondern nur Piuscl und Farbe, und Briefmalcr dürften wohl Pressen, aber nur zum Holzschnitt führen. Die Augsburgcr Kupferstecher übrigens, ursprünglich mit den Briefmalern in einer Gerechtigkeit vereinigt (Ratsdekrct 1648), waren zu Ende unseres Zeitraums „so hoch gestiegen", daß sie sich als freie Künstler abgesondert hatten, wenn sie auch ab und zu noch Lehrlinge und Gesellen setzten. Was die Konfcssionszugchörigkcit der Mitglieder des Augsburgischcn Buchgewerbes betrifft, so haben wir dafür die besten Unterlagen für die Buchdrucker, Buchbinder und Briefmalcr, während wir von den Buchführcrn nur wissen, daß zu Beginn der 1660er Jahre einer katholisch und zwei protestantisch waren, und daß in den Jahren 1668 und 1672 je zwei protestantische Buchführcr bestanden. Unter den Buchdruckcrherrcn stand von 1653 bis 1672 den drei resp. vier Druckern Augsburgischer Konfession nur ein katholischer gegenüber, dann aber veränderte sich das Verhältnis immer mehr zu Gunsten der Katholiken; im Jahre 1738 haben wir neben den sieben Augsburgischcn sechs katholische Buchdrucker, die aber drei Pressen mehr besaßen. Ganz ähnlich war es bei den Briefmalcrn. Im Jahre 1653 zählte man 36 lnthc- Augsburg, Ulm, Dillingeu, Tübingen, 375 Augsburger Schrift- gießer Kupferstecher ^orm- schucider Kupfcr- drncker Papier- Händler Pergamenten 1 K 6 4 ^ 2 2 8 3 2 3 2«> LS 3 2 2 46(47?) 8 4 ö Kl K rische und 9 katholische, im Jahre 1720 57 lutherische und 5^ katholische Bricfiualcr. Was die Buchbinder betrifft, so fällt das starke Wachstum des Gewerbes zu Beginn des 18. Jahrhunderts ganz auf die katholische Seite. Augsburg hatte im Jahre 1653 5 protestantische und 3 katholische, im Jahre 1668 9 protestantische und 3 katholische, im Jahre 1672 9 protestantische und 4 katholische und im Jahre 1720 8 protestantische und 18 katholische Buchbinder. In den übrigen schwäbischen Städten finden wir einen Berlag, der in gleicher Zeit eine gleich reiche Thätigkeit entfaltet Hütte wie Kronigcr und Göbel in Augsburg, uicht. Die wichtigste dieser Städte war Ulm, und hier bestand auch der größte Berlag: der von Balthasar, dann Chn. Balth., dann Geo. Wilhelm Kühn, von denen die Meßkataloge zusammen 1649—1711 418 Artikel verzeichnen. Unmittelbar auf ihn folgen, wenn wir nicht den zeitlichen, sondern den geschäftlichen Umfang in Rücksicht ziehen, Joh. Casp. Bcncard in Dillingen (1670—1700 275 Artikel, dann nachlassend; in Würzburg einige Vcrlagsartikcl von Joh. Bencard, 1656—1677), dann die Cotta in Tübingen. Johann Georg Cotta d. Ä. (geb. 1631), ein sächsischer Psarrcrssohn und nach einer Lehrzeit iu Straßburg zunächst Diener bei den Cndtcr in Nürnberg, gründete seine Buchhandlung im Jahre 1659 und vereinigte mit ihr durch Heirat die Philibcrt Bruunschc Handlung, deren Leiter er bis dahin gewesen war. Neben der Brunn-Cottaschcn scheint damals keine zweite oder wenigstens nur eine ganz unbedeutende Buchhandlung bestanden zu haben. Statutenmäßig zugelassen waren vier Buchdrucker, zwei Buch- und ein Disputationshändlcr. Daneben fand sich natürlich Z76 7. Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. auch hier das übliche Häuflein von Buchbindern; im Jahre 1699 waren es ihrer acht.^ Cotta starb, nachdem er wegen seiner hohen Büchcr- prcist so manches Mal die Unzufriedenheit des akademischen Senats erregt hatte — der Senat ging, ganz wie wir das z. B. in Königsberg gesunden haben, auch mit dem Gedanken um, deshalb einen Konkurrenten aus Straßburg zu verschreiben —, im Jahre 1692, unmittelbar nach der Rückkehr von der Frankfurter Messe, auf der er erkrankt war: Herr Cotta, dessen Ruhm den Sternen eingeschrieben, Der um die kluge Welt sich so verdient gemacht; In dem mit Weißheit Er den Handel um getrieben, Und fremde Wissenschaft uns hat zu Kaufs gebracht, Ist nun zur Himmelß-Mcß beruften von der Erden, lind ligt indcß der Leib, das Buch der Sterblichkeit, Biß es in kurtzem neu wird auffgeleget werden, Durch Christum, als ein Buch der Unvcrweßlichkeit, sagt ein ^cichcngedicht. Die Strophe ist auch deshalb uicht ohne Interesse, weil sie zeigt, daß der in der berühmten Grabschrift Franklins angewandte Vergleich des verstorbenen und auferstehenden Buchhändlers mit einem Buche nnd dessen neuer Auflage im deutschen Buchhandel schon lange vorher geläufig war. Dem Vater folgte Johann Georg der Sohn (geb. 1663), dessen Porträt die zarten und feinen Züge seines großen Urenkels zeigt: Was die Natur am Leib ^ Euch wchrtcr Freund ^ versagt ^ Das hat der kluge Geist ^ und Euer Fleiß ersetzet ^ ^ rief ihm bei seinem Tode das Gedicht eines Tübinger Chirurgen nach. Welche Stellung er im deutschen Buchhandel einnahm, das zeigt neben der Aufnahme seines Porträts unter die oben (S. 339 fg.) genannten Bildcr- wcrle, die bei seinem Tode, 1712, erschienene, den Nekrolog der Universität, Leichpredigt (mit den üblicherweise anschließenden Personalien) und Epi- cedia enthaltende Druckschrift, die 96 Seiten in Quartformat umfaßt.^ Unter den 26 LpievAin Lxtsrorum finden sich Gedichte von Johannes Panlus de Bignon, Abt von St. Quentin und Präses der Pariser Akademie der Wissenschaften, vom Vizepräsidenten des Württcmbergischeu Regicrungs-Rathes Freiherrn v. Löwenstein, von August Hermann Franckc (auch von Heinr. Julius Clcrs), vom Abt des Klosters Lorch I. W. Bülffinger, von den Superintendenten zu Leonberg und zu Balingen; von I. F. Glcditsch und I. L. Gleditsch, ferner von folgenden Buchhändlern: Aug. Mezlcr iStuttgart), Andr. Otto (Nürnberg), Gottfr. Tübingen. 377 Freytag (Wolfenbüttel». Dann folgen 42 Lpiesäm ludiiiZkiisiu, darunter Gedichte des Rektors, der drei Dekane und von neun Professoren der Universität, des Kanzlers zu Tübingen, des Bürgermeisters, des Stadtschreibers und endlich 280 Lxiesclin kroxiiMiornm; am Schluß folgen noch zwei weitere Gedichte. Des Dahingeschiedenen Handhabung der Bücherpreise, dieselbe, die auch dem Vater eigentümlich gewesen war, findet sogar in einigen dieser Trauergedichte, in denen man sonst auf dergleichen Dinge nicht einzugehen pflegte, ihren eigentümlichen Niederschlag. Wcs sich der akademische Senat ärgerte, des freute sich der Großverleger Schar, voran die Leipziger, und sie rief es ihm zu unvergänglichem Lob und Preis noch ins kühle Grab nach. Johann Friedrich Gleditsch singt nach der Weise „Jesus, meine Zuversicht": Werther Cotta j Deine Grust Machet ^ daß »vir billig klagen ^ Und da GOtt dich zu sich rufst j Um dich schmertzlich Leyde tragen ^ Weil mit Dir ein Mann abgeht > Der den Handel wohl versteht. Manche bilden sich zwar ein ^ Wenn ein Hanffen Bücher pressen Immer stark beleget sehn ^ Daß man aufs den Leipziger Messen Etwas neues lieffern kan ^ Da ists trefflich Wohl gethan. Doch dn warst von andrer Art: Denn du hast bcy guten Büchern Keine Mühe nicht gespahrt; Doch man kan sich auch versichrcn > Daß dn schwerlich was verpaßt ^ Wenn Dn deinen Vorthcil sahst. Denn ein redlicher ?rollt> War Dir billig auch zu gönnen; Und wer Deinen Handel sieht ^ Wird dich keinen Ichlcudrer nennen ^ Der die Bücher halb vcrschenckt ^ Und an keine Rechnung dcnckt. 378 7- Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. Tu verstundest Recht und Pflicht j Und hast keinen je betrogen ^ Aber mich Dich selber nicht: Tcnn Tu hast es wohl erwogen Daß ein schlendcrhuster Mann ^ Nimmermehr gedchen kan. Auf Johann Georg den Sohn folgt«! Johann Georg der Enkel geb. 1693), unter dem das Geschäft allmählich zurückging. Tie Mcß- tatalogc verzeichnen 1M0—1723 490 Artikel, 1734—1720 Gebr. Cotta 25, 1730—1739 wiederum Johann Georg Cotta 15 Artikel. Im August 1739 ließen z. B. Joh. Andr. Endters Erben in Nürnberg 308 von Cotta über Nürnberg gesandte Werte in 910 Bänden auf dein Zoll- und Wagamt cirrcstieren und sich zu eigener Verwahrung ausliefern, weil ihnen Cotta seit dem Jahre 1733 125 fl. 59 kr. schuldete und Beschwerden beim Tübinger Senate nutzlos geblieben waren.— Es folgen weiter die drei Ulmer Verlagshandlungcn von Joh. Görlin und seiner Wittwe, von Tob., dann Matth. Wagner, beide im 17. Jahrhundert, und Dan. Bartholome, dem Größten der drei «1703—1727, seit 1728 Dan. Bartholomäi Sohn). Zwischen den Städten Nürnberg, Augsburg, Ulm, Tübingen, etwa gleich weit von jeder derselben entfernt, lag als ehemals vielbesuchter Mittelpunkt südwcstdeutschcn Büchcrvcrkchrs die schwäbische Reichsstadt Nördlingcn mit ihren Büchcrmcsscn. Die Stadt selbst'^ war als Buch- Handelsplatz ohne Bedeutung. Der berufsmäßige Buchhandel war schon in der zweiten Hälfte des 1«!. Jahrhunderts eingegangen; die Buchbinder waren ganz an seine Stelle getreten. Höher entwickelt haben diese ihren Buchhandel nicht; noch in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bezog eine Nürnberger Buchhandlung die Nördlingcr Messe und versorgte „auch unter dem Jahre" die Nördlingcr mit Büchern. Um die Wende des 17. Jahrhunderts suchte sich ein zweiter Buchdrucker festzusetzen, fand aber nicht sein nötiges Auskommen. Erst seit den 1720er Jahren legte sich der derzeitige Inhaber der alten Druckerei, Georg Gottfr. Muudbach, außer dem Verlag mit größcrm Erfolge auch auf den Buchhandel und begann, wenn auch uicht regelmäßig, die Leipziger Messen zu beziehen. In Stuttgart trat als einigermaßen größerer Verleger der Buchdrucker und Buchhändler Johann Wcyrich Rößlin hervor (Meßkatalogci Tübingen, Ulm, Nördlingcn, Stuttgart. Heidelberg. Spcicr. )',7<» 1653—1684). Die Firma scheint in Stuttgart alteingesessen gewesen zu sein, denn ein Buchhändler gleichen Namens begegnet schon im Jahre 1625^, und sie bildete durch unsern ganzen Zeitraum den Kern des Stuttgarter Buchdrucks und Buchhandels. Neben ihr erscheint im Jahre 1650 Joh. Gottfried Zubrodt; im Jahre 1682 wurde von August Mctzler, der wie Zubrodt ursprünglich Buchbinder war, die heutige I. B. Mctzlerschc Buchhandlung gegründet. Nach Zubrodts Tode, 1690, war Metzler der einzige reine Buchhändler in Stuttgart; nachdem er im Jahre 1716 gestorben war, associierte sich sein Sohn Johann Benedikt mit dem vorher genannten Hofbuchdruckcr Rößlin, der das Privilegium besaß, vom Jahre 1718 ab Stuttgarts „alleiniger Buchhändler" zu sein, und dessen Schwager Metzlcr war. Erst im Jahre 1740 trat neben Metzler als zweiter Buchhändler Christoph Erhard. Druckereien zählte im Jahre 1740 Stuttgart, wie Tübingen, drei, wovon die eine die 1739 gegründete Cottasche. Eines guten Rufs scheinen sie sich, wenigstens bis dahin, nicht erfreut zu haben; in einem behördlichen Schreiben vom Jahre 1710 heißt es, es gereiche dem württembcrgischcn Ministerio zu schlechten Ehren, daß in Stuttgart so fehlerhaft gedruckt werde, Stuttgarter Kalender seien ebenfalls die schlechtesten.^ Vom Jahre 1699 haben wir eine Stuttgarter „Lpsoitieation der hiesiger und auf dem Landt sich enthaltender Buchbinder"."'" Sie verzeichnet für Stuttgart und Tübingen je acht, für Bieberach, Göppingen, Kirch- Heim, Calw, Veihingen, Leonberg und Schirmdorf je einen Buchbinder. Auch im Jahre 1725 hatte Stuttgart acht Buchbinder.^ In Heidelbergschönen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts durchschnittlich drei Buchhändler und zwei Buchdrucker nebeneinander bestanden zu haben. Von Bedeutung für den Mcßhandcl ist der Heidelberger Verlag nach dem Mcßkatalog nicht gewesen; von 1695 bis 1708 und von 1710 bis 1760 fehlt die Stadt in den MesMalogcn vollständig. In Speier bestanden in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts drei Buchbindereien. Da ein Buchführer in Speier niemals erwähnt wird und die Buchbinder die üblichen Beschwerden immer nur gegen „den Buchdrucker" richten (z. B. 1715, 1723), so scheint daneben eine eigentliche Buchhandlung in der Stadt überhaupt nicht bestanden zu haben. Auch die Buchdruckern — von Gustav Rost, einem che- 380 7. Kapitell Das bibliopolische Deutschland: Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. maligen Weyrichschen Gesellen — war eine recht bescheidene. Das Binden von Kalendern und Sachen, die „in Felßlc" (Falzen) gebunden wurden, besorgten die beiden Tochter, und erst im Jahre 1735 dachte der „arme und gemeine" Buchdrucker daran, sich wenigstens einen Lehrling zuzulegen. Erst im Jahre 1736 verschaffte sich sein Nachfolger Chrvh. Hcinr. Gothel die Konzession, auch mit fremden ungebundenen Büchcru handeln und so in Spcier „einen Buchhandel, sowohl mit auswärtigen, als auch denen von ihm selbst verlegenden Büchern, gleich andern Buchdruckern in Reichsstädten, 6. in Nürnberg, Augspurg, Ulm und Frankfurt M." errichten zu dürfen, weil ihm einige auswärtige Buchhändler Bücher uur unter der Bedingung zun? Druck geben wollten, daß er die Hälfte der Bezahlung in Büchern nehme. In Straßburg waren die betriebsamsten Verleger der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts Sim. Paulli (1661/77 106 Artikel) und Fricdr. Wilh. Schmuck (1676/87 76 Artikel), aus dessen 1675 gegründeter, schon 1676 mit einer Kupfcrstichanstalt, 1681 mit einer Buchdruckerei verbundener Buchhandlung später das Haus Berger- Levrault hervorging.^ Der Verlag, der die meisten Schriften zur Welt brachte, war der von Fricdr., dann Joh. Fricdr. Spoor (1649—1706 255 Artikel). Etwa von derselben Dauer war der Verlag Josias Städcls; 1662—1687 Geo. Andr. Dolhopf (und Joh. Eberh. Zezner). Dcr einzige bedeutende Verleger des 18. Jahrhunderts war Joh. Reinh. Dulßeckcr (1696—1738 229 Artikel). Die Druckerei von Geo. Andr. Dolhopf (f 1696) kaufte 1729 Joh. Franz Le Roux und vereinigte sie dann mit der Dulßcckerschen Druckerei (gegr. 1606): es ist die heutige Straßburger Buchdruckern, Verlags-, Sortiments- und Kunsthandlung F. H. Le Roux & Comp.^"° In der Schweiz waren die beiden Hauptorte Basel und Zürich. Was die Gesamtsumme der Verlagsproduktion des ganzen Zeitraums betrifft, so steht Basel weit über Zürich. In Basel befand sich auch der größte schweizerische Verlag, der Konigsche (1650—1700 218 Artikel); es ist aber bemerkenswert, daß seine Blütezeit mit den 1670er Jahren vorüber ist, während in Zürich 1733 dcr zukunftsreiche Verlag von Heidegger ^ Comp, erscheint: Basel bewegt sich, dcr großen Druckcr- verleger-Familicn dcr Genath, König, Thurncyscn und Decker ungeachtet, im ganzen in absteigender, Zürich in außerordentlich kräftig aufsteigender Speier, Straßburg. Basel, Zürich. Gießeil, Marburg. Köln. Z81 Richtung. Die Decker^, denen eine große Zukunft im fernen Berlin bcschicden war — aus ihrer Familie ging der Gründer der heutigen Deutschen Reichsdruckcrci hervor —, waren mit Georg Decker, einem aus Eisfeld in Thüringen gebürtigen Drucker (f 1661) im Jahre 1635 ansässig geworden. Georgs Nachfolger waren Johann Jacob der Vater, der in der in Breisach angelegten Offizin thätig war, und Johann Jacob der Sohn (f 1726). Seit 1699 hatte daneben Johann Heinrich (f 1741) eine Offizin in Colmar, die er zu einer der hervorragendsten im ganzen Elsaß erhob; nachdem er von seinem Stiefbruder Johann Jacob II. die Baseler Offizin geerbt hatte, überließ er diese seinem Sohne Johann Heinrich. Zürichs hatte zu Beginn des 18. Jahrhunderts fünf Druckereien. Es waren die drei alten von Bodmer, Hardtmeyer und Geßncr und die beiden jüngern von Rudolph Simmler und Joseph Lindinncr. Die älteste war die Bodmersche Druckerei: es war die ehemalige Druckerei Christoph Froschauers, die 1590 an Johannes Wolf und von diesem 1629 auf die Bodmer übergegangen war; nach dem Tode Heinrich Bodmers wurde sie 1719 an Heidegger und Rahn verkauft (jetzt Artistisches Institut Orell Füßli). Die Zweitälteste war die Geßnerschc, die aber, 1550 von Andreas und Hans Jacob Geßncr gegründet, von 1564 bis 1664 geruht zu haben scheint; im zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts befand sie sich im Besitze von Hans Jacob Gcßner. Alle fünf Buchdruckereien waren zugleich Buchhandlungen; ihre Inhaber werden (z. B. 1716, 1731) auch „Buchführer", Lindinner wird häufig Buchbinder genannt. Im Jahre 1731 bestanden nur noch drei Drucker- vcrlagc: Geßner, Heidegger und Bürkli. In Gießen bestand ein großer Verlag in den ersten Jahrzehnten des Zeitraums: Joh. Dictr. Hampcl, 1651—1672 (303 Artikel); seit 1681 wirkte in Gießen Henning Müller, in drei Jahrzehnten die Hälfte davon verlegend — von derselben Bedeutung war in etwa denselben Jahren in Herborn Joh. Nie. Andreä; 1727 beginnt in Gießen der Verlag Joh. Philipp Kriegers, 1729 in Marburg der noch bedeutendere von Phil. Casimir Müller. In Köln mit Beginn unseres Zeitraums Will). Friessein (1649/78 375 Artikel), von geringcrm Umfang der Verlag Fricssems d. I. 1667—1703; Jodocus Kalkofen bis 1668; die Münich, Pet. Henning, Andr. Bingh treten hinter ihnen zurück; bis 1688 die gute Zeit der Kinchcs, dann nachlassend bis 1709 und, was den durchschnitt- 7. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz Preis, Nachdruck, Censur. lichen Umfang des Verlags betrifft, aus dieselbe Stufe hcrabgehcnd, auf der Herm. und Mich. Dchmen stehen «ebenfalls bis 1709). Im Jahre 1655 erscheint, nur bis 1669 vertreten, der uuteruchmungskräftigste Kölnische Verleger damaliger Zeit: Joh. Busäus (212 Artikel). Von den siebziger bis in die neunziger Jahre Widenfelds Erben (und Gottfried Bergcr). Ins folgende Jahrhundert hinein ragen zwei Verlage von Bedeutung: Servatius Nöthen (1688—1719) und als die bedeutendsten — nach bescheidenen Anfängen Peters (der die Buchhandlung und Buchdruckerei 1629 gegründet hatte, f 1671^) und Pauls — Wilhelm (1682—1720), Franz (1696—1724) und Arnold Metternich (1681—1711; Wilhelm 332, Franz 186, Wilhelm und Franz 93, Arnold 52 Artikel), die Kölnischen „Hauptbuchhändler", wie sie in den Wiener NcichShofratSaktcn genannt werden. Im übrigen sah es in der Nordwest- und Südostsphärc, im westfälischen Kreise einerseits, dem bayrischen und österreichischen andrerseits, mit großen in den deutschen Mcßbctrieb eingefügten Verlagen am dürftigsten aus. Der Mcycrsche Verlag in Lemgo 1570 gegründet, 1650 von Albert Meyer angekauft und in den Mcßkatalogen seit 1692 auftretend, die heutige Meyerschc Hofbuchdruckcrei in Detmold, blieb lange Zeit außerordentlich dürftig und blühte erst seit 1728, dann aber sehr kräftig empor, einer Zukunft entgegengehend, in der sie für den ganzen Nordwesten eine beherrschende Stellung einnehmen sollte. Im Südosten fanden sich im 17. Jahrhundert zwei hervorragende Firmen: Joh. Bapt. Mayer in Salzburg (1658 99 227 Artikel) und Joh. Wagner in München (1646,74 167 Artikel); in der ersten Hülste des 18. Jahrhunderts ist zunächst nur Joh. Conr. Peetz (seit 1733 Peetz ^ Bader) in Negens- bnrg zu erwähnen (1717,41 102 Artikel), bis dann im Jahre 1734 ebendaselbst der Verlag Joh. Leop. Montags anhob. München und Negensburg waren die beiden buchhändlcrischcn Hauptstädte Bayerns. Johann Wagner wurde in München"" im Jahre 1646 als Buchhändler an- und ausgenommen. In den 1660er Jahren trat ihm sein Tochtermann Joh. Hermann van Geldern, und zwar als Hofbuchhändler, zur Seite. Im Jahre 1669 beschwerten sich beide gegen den Hofbuchdrucker Johann Jäcklin, der sich unbcfugtcrmaßen auf ausgehängter Tafel als Buchhändler bezeichne und in offenem Laden durch seinen Druckersaktor Sortimentsbücher verkaufen lasse; zwei Buch- Köln. Lemgo. Salzburg, RcgeiMnrg, München. Händler seien für München vollauf genug. Trotzdem hat die Jäcklinsche Firma als Buchhandlung weiterbestanden. In demselben Jahre 1K69 baten zwei Buchführcr aus Amsterdam, Johann Plau und Alexander Hartnnck, um Hofschutz und Verleihung einer Buchhandlung; sie hätten erfahren, daß in München Mangel an „lustig und curiosen in Welsch, französisch und andern Sprachen Büchern und Traktätlein" sei. Das Gesuch ist zweifellos abgewiesen worden, denn sie treten dann niemals wieder auf. Im Jahre 1«>93 reichte die Geldcrsche Wittib eine — zu einer umfänglichen gegen die Buchbinder überhaupt gerichteten Anklageschrift anschwellende — Eingabe gegen den Buchbinder Michael Mayer ein, der sich unterstehe, „eine rechte Buchhandlung zu treiben". Die Geldcrsche Handlung spielte überhaupt in dem kleinen Münchcner Buchhandel die führende Rolle. Im Jahre 1698 unterstützte sie, nm ihre eigenen Interessen zu fördern und mit den zwei Läden, die fic schon in der Stadt hatte, „noch nicht vergnügt", ein Gesuch ihres Buchhalters Johann Hiblcr um eine neue Buchhandlungskonzcssion. Allerdings sollte Hiblcr nur auf die „kleine Bicchelführung" konzessioniert werden, und er wurde in der That in demselben Jahre als „Mappenführer", d. h. auf den Verlag und Verkauf von „Mappen, Kupferstich und dergleichen Mallercy auch kleinen Buechlein" privilegiert. Jückliu kam dagegen ein. Nach Mappen sei bisher wenig Nachfrage gewesen; außerdem würden sie vollauf zur Geniige zur Dult anhcr gebracht; und endlich seien die andern kleinen und „alten Buchführer", die Buchdrucker und Buchbinder mit Mappen und kleinen Büchlein genugsam sortiert. Ihnen darum „widcrmnb einen neuen Bucchführcr unverantwortlich auf den Halß zu setzen", sei um so weniger angezeigt, als gerade in den kleinen Büchern ihr meister Handel bestehe und man leider gerade hier schon mit der Konkurrenz der Buchbinder zu thuu habe. Hiblcr aber (aus dessen Handlung dic ältcstc dcr gegenwärtig in München bestehenden Buchhandlungen, dic Lcntncrschc Buchhandlung hervorging > behielt nicht nur seine Konzession, sondern erstreckte, statt mit der Gclderiu Haud in Hand zu arbeiten, seinen Handel auch auf große Bücher. Außer sich darüber, beschwerte sich dic kurfürstliche Hofbuchführcrin Frau Maria van Gelder über dm unvermutctcn Konkurrenten, dcr von ihr „als ein armer schluckhcr auf barmherzigthcit angenommen, aus denen habenden Äunppcn gchobt, anfeuthlich mit schadcn nnd nnkhostcn oufcrzogen, ans dic Handlung nit Z84 7- Kapitel: Das bibliopolischc Tnitschlaiio; Absatz, Prciö, Flachdruck, Ccnsur. mit gering mühe abgerichtet, mit guter Kost und soldt uach und nach versehen und endlichen eine rechte schlang" geworden war, und verlangte, daß ihm eine gewisse Tar gesetzt werde, über die hinaus der Preis seiner Büchlein nicht steigen dürfe. Eine dritte Buchhandlung — denn die Wagncrschc und Geldersche sei als eine zu betrachten — bedeute den Ruin des Münchcncr Buchhandels. Hiblcr erklärte dagegen, es habe in München Zeit seines Gedenkens drei Buchhandlungen gegeben: die Wagnersche, Jücklinschc und Geldersche; die Wagncrschc sci abgegangen, und an deren Stelle trete.er. Der Magistrat erklärte den Unterschied zwischen „kleiner" und „großer Buchführcrci" allerdings als zu Recht bestehend, es resultiere aber daraus nicht, daß demjenigen, welcher auf das eine konzessioniert sei, damit das andere verboten sei; das hänge nur von des Buchfllhrcrs Vermögen ab. Demgemäß wurde Hibler die große Buchführcrci vom Rate konzediert; die Geldersche ging an den Kurfürsten, aber dieser bestätigte (7. Nov. 1701) den Ratsentscheid. Im Jahre 1740 bestand in München nur ein eigentlicher Buchfllhrer, der gleichnamige Sohn Johann Hiblers; neben ihm bestanden 3 Buchdrucker (so seit Ausgang des 17. Jahrhunderts"'», 13 Buchbinder, 2 Bildldruckcr, 2 Bildcrhttndler, 3 Kartcumachcr und je 1 Zeitungsdrucker, Kupfcrdruckcr, Papicrer und Pirmcntcr. — In Regensburg zählte man im Jahre 1723 2 Buchhändler, 3 Buchdrucker (ebenso 1740"^), 5 Buchbinder und 1 Kupferstecher. In der Universitätsstadt Ingolstadt"'' >vagtc im Jahre 1691 der erste Buchhändler, Joh. Andreas De la Hayc von Luxemburg, sich zwischen den im Posseß befindlichen Buchbindern niederzulassen: „da man doch", wie die Buchbinder erklärten, „seiner handlschafft gar nit bcdürfftig, sonder von denen Endterischcn in Nürnberg, so iährlich die alhiesigc Viuversitöt, besuchen, auch denen Buechbiudcrn Buechcr per Lommissiousm Zum Vcrkhauff hindcrlassen, gar wol nach aller vergnüegung, vnd Zwar gegen einen wolfaitlercn Preyß versehen würdt"; es stehe deshalb dahin, „ob nit dieser inixorwuer. . intrgckierter Mensch widerumb abgeschafft" werden müsse. Die Firma hat aber durch unfern ganzen Zeitraum hindurch bestanden. In Salzburg "° bestand zu Beginn unseres Zeitraums die oben erwähnte Mayrschc „Hof- und akademische Buchdruckerei und Buchhandlung". Im Jahre 1656 entstand daneben die spätere „Mayrschc Buchhandlung" und um dieselbe Zeit die „Landschaft- oder Stadtbuchdruckcrei". München, Rcgensbnrg. Ingolstadt, Salzburg. Laibach. Wien. Zg5 Salzburg behält durch unfern ganzen Zeitraum zwei Druckereien "'; neben dein einen „großen" (die oben erwähnte Mayrsche Druckerei und Buchhandlung; 1700: Mahr ^ Haan"") bestanden im Jahre 1700 zwei „kleine Buchführer", aber auch mehrere, die große und kleine Buch- führerci vereinigten. Die Firma Johann Baptist Mahr war zugleich die bedeutendste, uud ofscubar ciuzigc eigentliche Buchhandlung der Hauptstadt des südlichsten österreichischen Kronlandes, Laibachs.Neben ihr bestanden dort in den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts vier Handlungen, deren Inhaber zugleich Buchbinder waren, und kurze Zeit noch zwei weitere Haudluugcn. Salzburg scheint für die südlichen Kronländcr von beherrschender Bedeutung gewesen zu sein; als im Jahre 165)5 der Freiherr von Ancrsperg in Laibach eine große Bibliothek errichtete, wurden die Bücher dazu in erster Linie in Frankfurt, Salzburg uud Venedig angekauft. Von österreichischcu Verlegern spielt in den Mcßkatalogcn nicht ein einziger eine Nolle, nicht einmal Matthäus (iosmerovius (1640—1674) oder Johann van Ghelen (1678—1721), die bedeutendsten Wiener^" Druckcrvcrlcger unseres Zeitraums. Diese buchhändlcrischc Abgeschlossenheit Österreichs datierte schon von der Wende des 16. Jahrhunderts her. Der österreichische Buchhäudlcr war nicht nur auf der Leipziger, sondern auch auf der Frankfurter Messe ein fast nie gesehener Gast; er begnügte sich mit den großen Märkten südlich der Mainlinie, in älterer Zeit besonders Augsburgs.^ Je weiter die Zeit fortschritt, desto mehr wurde Österreich, besonders was die Höhcrc Allgemcinlittcratnr betraf, buch- wirthschaftlich vom Reiche abhängig — wir werden bei anderer Gelegenheit noch davon zu reden haben; nnd was Wien an bnchhändlerischcm Leben über den heimischen Druckervcrlag hinaus besaß, das kam ihm unmittelbar in besonders starkem Maße von Süddcutschland, und zwar von evangelischen Landen zu. Buchhändler TüddentschlandS^' und der Schweiz^' waren Wiener „Nicdcrlägcr", und von den zwölf bis dreizehn Buchhändlern, die Wieu — das zu Ende des 17. Jahrhunderts mit den Vorstädte« 80000 und im Jahre 1721 135000 Einwohner zählte^ — in den 1730er Jahren besaß, waren kaum drei oder vier katholischer Konfession.^ Aus Augsburg und Nürnberg bezog Cosmcrovius auch seine Typen; anch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden die Typen noch vorwiegend von auswärts eingeführt, von Venedig, Amsterdam, Paris abgesehen, besonders aus Nürnberg (Endtcr), Leipzig (Müller) und Halle. >'!rschichtc dkS D.'Ntschk» Bttchh.inÜklS. II. 25 :'>!-il! 7. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland! Absah, Prei^, Nachdruck, Lensiiv. Die beiden obengenannten großen Drnckcrverlcger waren beide Ausländer: Matth, ^osmerovius von Lorenzberg (er wurde 1666 geadelt > stammte aus Polen, Johann van Ghclcn war aus Holland eingewandert, wo seine Vorfahren schon seit den 1520er Jahren in Antwerpen das Buch- druckerhandwcrk ausgeübt hatten. Der Zahl der Drucke nach kam in unscrm ganzen Zeitraum kein anderer Wiener Buchdrucker Cosmerovius gleich; was er druckte, das waren aber nur theologische und Erbauungsschriften, die Gclegcnheitsschriften der Universität, die Drucksachen für den Hof (Komödien, Opern, Oratorien, Singspiele u. dergl.) und die Ordinari- und Extraordinari-Zcitungen. Die Offizin van Ghclcns, der außer der lateinischen Sprache sechs lebender Sprachen mächtig war, den Titel eines italienischen Hosbuchdruckers erhielt und nach dem Absterben der Eosmcrovischen Erben (1699) wirklicher Hofbuchdruckcr war, ragte namentlich durch den Drnck fremdsprachlicher Werke hervor; als (^ösarsak ^.nlitö Viennisnsis '1vi>0A'rl>Ptui8 I,inZuki'niu Xovein Intsrpros bezeichnet ihn die Unterschrift unter seinem Porträt. Im Jahre 1709 bestanden nach Werther^" neben den beiden genannten Offizinen fünf weitere Druckereien. Die Mcßkatalogc verzeichnen im ganzen für das Jahr 1650 52 deutsche Berlagsorte mit 138 Firmen (Norden: 27 Orte mit 67 Firmen; Süden: 25 Orte mit 71 Firmen), für das Jahr 1740 69 deutsche Berlagsorte mit 187 Firmen (Norden: 46 Orte mit 130 Firmen; Süden: 23 Orte mit 57 Firmen). Ans dem Jahre 1741 liegt das erste gedruckte Verzeichnis aller ständigen Besucher der Leipziger und Frankfurter Büchermcssen gleichsam das erste offizielle Adreßbuch des deutschen Buchhandels, vor. Es übertrifft an Reichhaltigkeit die Mcßkatalogc, großenteils aber auch städtische Adrcßbüchlcin sehr bedeutend. Es verzeichnet 96 deutsche Orte mit 290 Firmen (Norden: 57 Orte mit 150 Firmen; Süden: 39 Orte mit 140 Firmen). Die Städte folgen sich, indem wir die Anzahl der Meßbcsuchcr beifügen und die norddeutschen durch Sperrschrift auszeichnen, in folgender Reihe: Leipzig 31, Nürnberg 24, Frankfurt n. M. 2^, Köln 14, Jena 13, Augsburg 12, Halle 9, Hamburg, Berlin, Erfurt, Basel je 6, Dresden, Regcnsbnrg, Zürich je 5, Breslau, Wittenberg, Gotha, Ulm jc 4, Braunschwcig, Görlitz, Gießen, Anzahl der deutschen Buchhändler. 387 Straßburg, Mainz, Prag je 3, Hannover, Bremen, Lübeck, Frankfurt a. O., Rostock, Güttingen, Königsberg, Greifswald, Danzig, Merseburg, Coburg, Tübingen, Wien, Stuttgart, Würzburg, Bern, München, Bayreuth, Altorf, Wetzlar je 2, die übrigen (34 nord- und 18 süddeutschen Städte) je 1 Besucher. Die hohe Besuchsziffer der beiden Hauptmeßstüdtc ist selbstverständlich. Bemerkenswert ist, daß Nürnberg auch hier vor Frankfurt a. M. steht: Leipzig und Nürnberg waren die bedeutendsten Verlags- und Buchhandelsstüdte Deutschlands. Weiter fallen unter den norddeutschen Orten Städte wie Erfurt und Gotha, noch mehr unter den süddeutschen Köln, Augsburg, Basel auf: sie zeigen sich, im Unterschiede von ihrer Vcrlagsbcdcutung, als hochwichtige Mittelpunkte buchhäudlcrischcn Lebens. Man sieht, wenn man z. V. für Leipzig, Jena, Frankfurt die offiziellen Ziffern der Anzahl der „Buchhandlungen" mit den Ziffern der ständigen Mcßbcsuchcr vergleicht, das; die letztern die erstern in der That nicht unbeträchtlich übertreffen. Das ist schon daraus erklärlich, daß die Buchdruckcrcicn großenteils meßfähige Druckervcrlagc, also ebenfalls Buchhandlungen waren. Von den zu Beginn der 1740er Jahre bestehenden zehn Jenaer Buchdruckern waren z. B. acht zugleich Verleger, während nur zwei „mchrenteils für andre druckten", und zwei besaßen Buchhandlungen.Andrerseits bleiben natürlich nicht wenige Städte mit ihrer Meßbcsuchsziffcr hinter der wirklichen Zahl ihrer Buchhandlungen zurück. Die offizielle Zahl der Buchhandlungen war für Leipzig, Frankfurt a. M. und Jena 20, 14 und 8; die Zahl ihrer ständigen Meßbesucher beträgt 31, 22 und 13; d. h. die offizielle Zahl der Buchhandlungen dieser Städte verhält sich zu derjenigen ihrer für den großen buchhündlerischen Geschäftsverkehr überhaupt in Betracht kommenden Handlungen wie 2 zu 3. Wien, das nach der oben angeführten — vom Kardinalcrzbischof Sigmund von Kolonitsch herrührenden — Angabe zwölf bis dreizehn, nach anderer Angabe^ in der „ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts" sechs bis acht Buchhandlungen zählte und bei Geßner mit sieben Druckereien figuriert, ist in unscrm Verzeichnis nur mit zwei Firmen vertreten. Nimmt man aber an, der deutsche Buchhandel wäre übereingekommen, die Leipziger Messe einmal in Wien abzuhalten, so würde Wien, das oben angegebene Verhältnis von 2 zu 3 angenommen, statt mit zwei vielmehr mit zehn oder achtzehn „ständigen Besuchern", Zgg 7- Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur. d. h. mit dem Fünf- bis Neunfachen dcr im Verzeichnis von 1741 angegebenen Zahl vertreten gewesen sein. So hoch die Bcsuchsziffern von Nürnberg, Köln, Jena, Augsburg auch sind: daß alle für den innern Geschäftsverkehr in Betracht kommenden Buchhändler oder Buchdrucker dieser Städte in? ständigen direkten Verkehr mit dem in Leipzig oder Frankfurt zusammengezogenen Geschäftsverkehr standen, ist wohl nicht anzunehmen; indessen würde hier jedenfalls der Überschuß über die im Verzeichnis angegebenen Ziffern eine ungleich geringere sein als gerade bei der Wiener Ziffer, und ähnlich bei den in dcr obigen Städtereihc weiter folgenden großen Buchhandelsplätzcn. Für zahlreiche der übrigen, besonders von den Meßplätzcn weit entfernten Städte wird man dagegen annehmen müssen, daß sich das Verhältnis der im Verzeichnis angegebenen Zahl zu derjenigen der wirklich am Platze vorhandenen Handlungen dem für Wien erschlossenen in höherin Maße annäherte. Die Zahl, mit der die im Verzeichnis angegebene Ziffer vermehrt gedacht werden muß, war für Wien mindestens die Zahl 5. Selbst diese Ziffer darf von einer Stadt wie Wien wohl nicht unterschiedslos auf eine beliebige andere übertragen werden; niedriger als 3 aber kann sie, wie der Vergleich der Bcsuchsziffern mit einigen im vorangehenden bei einzelnen Städten angegebenen Zahlen zeigt, nicht angesetzt werden. Vervielfachen wir also die Bcsuchsziffern in dcr oben aufgeführten Städtereihc um die angegebene Zahl nur von der Stadt Braunschweig ab, so ergibt sich eine Mindestzahl von 500 regulären Buch- und Druckcrhnndlungcn, deren Kern von rund 300, den im Mcßhandcl sich zusammenziehenden unmittelbaren gegenseitigen Geschäftsverkehr unterhaltenden Firmen gebildet wird. Man sieht weiter, wenn man z. B. für Dresden, Berlin, Königsberg, Leipzig, Naumburg die Anzahl der ständigen Mcßbcsuchcr mit derjenigen der Meister der Bnchbindcriunung vergleicht, daß die letztern unter den crstern nicht vertreten sind. Die Zahl der Buchbinder hat, wie man ebenfalls aus mehrcrn in unscrm bibliopolischcn Überblick enthaltenen Zahlen ersieht, sicher das Dreifache betragen; rechnet man mit der Zahl von 500 Buchhändlern, so müssen durch ihr Gebiet jedenfalls etwa 1500 Buchbinder verstreut gewesen sein. Die Mcßkataloge des Jahres 1700 verzeichnen 951 Werke Deutschlands, Österreichs und dcr deutschen Schweiz; der Hinrichsschc Bücher- kntalog dcs Jahres 1900 verzeichnet 35000 Werke desselben Gebiets. Anzahl der Buchhändler, Produktionshöhe und Bevölkerungsziffer. Z89 Die Zahl der Buchhandlungen betrügt in den Mcßkatalogcn des Jahres 1700 146 und würde proportional der vorhin angegebenen Zahl für das Jahr 1700 auf rund 450 zu schätzen sein; das offizielle Adreßbuch des deutschen Buchhandels verzeichnet für das Jahr 1900 rund 8500 Buchhandlungen. Einwohner zahlte das Deutsche Reich im Jahre 1900 00 Millionen (104 E. auf den Quadratkilometer); im Jahre 1700 kamen auf sein heutiges Gebiet 14 Millionen Einwohner (26 E. auf den Quadratkilometer). Legen wir die in den Katalogen wirklich verzeichnete Firmcnzahl zn Grunde, so ergibt sich, daß auf eine Buchhandlung im Jahre 1700 95890, im Jahre 1900 7057 Einwohner entfielen. Die aus den Meßkatalogen sich ergebende Firmcnzahl ist aber natürlich für diesen Vergleich viel zu gering. Würden wir dafür unsere Ziffer 450 'einsetzen, so würde sich ergeben, daß im Jahre 1900 7057, im Jahre 1700 !>1000 Einwohner auf eine Buchhaudluug entfielen. Und rechnen wir die Auflage zu 1000 Exemplaren und denken unö, daß die in den buch- händlcrischcn Ecntralorgancn als im deutschen Sprachgebiet erschienen verzeichneten 951 Tausend rcsp. 25 Millionen Exemplare gleichmäßig unter die Einwohner des heutigen deutschen Reichsgebiets verteilt werden sollten, so würden im Jahre 1700 je 14, im Jahre 1900 je 2 Einwohner je mit einem Buche beschenkt worden sein. So roh diese Vergleiche ihrer schwanken Unterlage gemäß auch sind, so bieten sie doch wenigstens einen ungefähren Anhalt, um die damaligen und heutigen Absatzvcrhältnissc der ordentlichen Buchhandlungen zunächst vom rein numerischen Gesichtspunkte aus miteinander zu vergleichen. Sic ergeben, daß, unr unter dem bezeichneten Gesichtspunkte betrachtet damals die einzelne Buchhandlung einen viermal größern Kreis zur Verfügung hatte und in diesem größern Kreise die gleiche Quantität Bücher sich auf ciue siebenmal größere Menschenzahl verteilte. Viel ähnlicher würde das damalige Verhältnis dem heutigen werden, wenn man nur die städtische Bevölkerung in Betracht zu ziehen suchte. Im Jahre 1900 betrug die städtische Bevölkerung 54,-- °/g der Ge- samtbevölternng des Deutschen Reichs, sodaß bei unserer obigen Verteilung je ein Exemplar auf je 1,» städtische Einwohner entfallen würde. Im Jahre 1707 betrug der Anteil der städtischen Bevölkerung in Württemberg, einen? der in der städtischen Entwicklung damals vorgeschrit- 390 7- Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur, tensten Gebiete, 25 "/<. (1786: 23 "/„), in Kursachsen ^" nach einer Angabc aus den 1790er Iahren im Jahre 1766 25 "/,„ ein Verhältnis, das sich bis zum Ende des 18. Jahrhunderts erhalten habe, während eine andere Quelle für die Mitte der 1790er Jahre nur 14,s "/^ ansetzt. Die Kurmark mit 41 "/„ — eine Folge der starken EntWickelung Berlins — schon im Jahre 1688 und 43 "/„ im Jahre 1750 ist eine Ausnahme; siir Schlesien kann zu Ende des 18. Jahrhunderts höchstens 20 angesetzt werden, für das Großherzogtum Hessen beträgt der Prozentsatz im Jahre 1806 erst 24 Nimmt man als durchschnittlichen Prozentsatz den von 20 "/^ an, so würden im Jahre 1700, während bei einem dem heutigen gleichen Verhältnisse je ein Exemplar auf je 7,g städtische Einwohner gekommen wäre, ein Exemplar auf je 3,o städtische Einwohner entfallen sein. Auch diese Zahlen machen aus Genauigkeit keinen Anspruch. Sic formulieren aber ein Verhältnis, wie es wenigstens annähernd bestanden haben inuß, und lassen annehmen, daß der Unterschied zwischen der Produktionshöhe unseres Zeitraums und derjenigen der Gegenwart so wesentlich ist, daß er die große Kluft zwischen dem damaligen und heutigen Stande der städtischen Eutwickclung hinsichtlich der buchhändlcrischcn Absatzverschiedcnhcit wesentlich vermindert. Von den 951 Schriften des Jahres 1700 waren 38"/„ (359 Schriften) lateinisch geschrieben. Das scheint eine wesentliche Einschränkung der damaligen buchhändlcrischcn Absatzmöglichkeit darzustellen; aber es scheint auch nur so. Auch'wir heute haben unsere gelehrte Litteratur, die von keinem als dem Spcziallehrcndcn und Spcziallcrnendcn gelesen wird. Denken wir uns jene lateinischen Werke deutsch geschrieben- das an sich bedeutet keine wesentliche Erweiterung ihres Absatzgebiets in Deutschland, wohl aber umgekehrt eine Beeinträchtigung ihres möglichen Absatzes im Auslande. Wurzel und Kern der allmählichen Verminderung der lateinischen Litteratur bestand ja nicht darin, daß man dasselbe, was man bisher lateinisch gesagt hatte, nun deutsch sagte, sondern darin, daß man sich mehr und mehr an einen weitern Kreis als den jener Spezialisten wandte, und daß man zugleich schreibend mehr nnd mehr anders und anderes sprach. Daher die alte Vorherrschaft der deutschen Sprache in dcr Poesie und protestantischen Theologie, die Zunahme der deutschen Sprache dann zunächst in der Geschichte, erst dann in der Medizin, Absatzfühigteit der lateinischen nnd deutschen Littenunr. 391 alsdann, mit dcin Wachstum der „Aufklärung", in der Philosophie und am allerletzten in derjenigen Fakultät, in der noch heute die für den harmlosen Erden- und Weltbürger am schwierigsten verständliche Sprache fortlebt, der Juristerei. Veranschaulichen wir hier nebenbei an einem Beispiele, wie deutlich sich in der bibliopolischcn Geschichte der Littcratur der Unterschied zwischen Universitäts- und Nichtunivcrsitätsstädten zeigt. In den Jahren 1700—1709 machten von der Snmmc der am Orte erschienenen lateinischen und deutschen Schriften die lateinischen in Hamburg 27 "/st, in Jena 58"/,, oder — um zugleich das Höhcrc Nivcan dcssclbcn Verhältnisses für Süddcutschland zu zeigen — in Augsburg -10"/n, in Tübingen 81"/„ aus,'^ Diese Dingc sind schwierig genug abzuschätzen, jedenfalls aber muß man sich hüten, sie zu einfach, zu einseitig zu beurteilen. Die moderne Wissenschaft hat, neben den beiden oben genannten Eigenschaften, eine Menge von Grenz- und Allgemcingebictcn, an die damals nicht zu denken war. Dem steht aber wiederum als ein bibliopolisches Gegengewicht der Polymathismus der alten Zeit gegenüber. Wie stand es mit der Verbrcitungsmöglichkcit der dcutschgcschricbenen Littcratur übcr dcu Kreis der Gelehrten- und Bcamtcuwclt hinaus? In Württemberg erkannte cinc Generalsynode des Jahres 1649 die Schulpflichtigkcit aller Kinder an und verordnctc, daß die Eltern ihre Kinder bei Strafe in die Schule zu schicken Hütten. Ein Menschcnalter daranf aber, im Jahre 1672, zeigte sich, daß es in Württemberg erst in einzelnen Orten dahin gebracht worden war, daß im Sommer an ein oder zwei Tagen Schule gehalten wurde; und für die Orte, an denen nicht einmal das zu erreichen war, wurde wiederum ein Viertcl- jahrhundcrt später, 1695, verordnet- daß alle Sonnabende und Sonntags vor der Predigt — cinc Rcpetition in Katechismus, Psalter und Sprüchen stattzufinden habe. In Preußen wurde dic allgcmcine Schulpflicht in der Verordnung vom 28. Sept. 1717 ausgesprochen. Uud zwei Jahrzehnte daraus, 1736, führten die ?rm«pm RkZulutivlt endlich den — Schulgcldzwaug ein sglcichvicl, ob dic Eltern die Kinder in die Schule schickten oder nicht). Die Felbigcrschc Schulreform in Österreich führte ebenfalls keine Strafen für Nichtschulbesuch, sondern Kontrollisten ein. Diese Reform fällt nicht mehr in unfern Zeitraum; aber sie wirft ein Licht auf dic Gestaltung dieser Verhältnisse während dcssclbcn - im ^ahrc 1786 zeigte sich in Böhmen, daß von 239424 Kindern 392 7- Kapitel: Das biblivpolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur. nur 142125 Kinder, 59"/„, nicht viel über die Hälfte, die Schule wirklich besuchten. Zn Sachsen ist übrigens der Schulzwang erst 1772, in Bayern erst 1802 eingeführt (oder verordnet) worden. Eine allgemein zahlenmäßige Angabe betreffs der Analphabeten ist für unfern Zeitraum unmöglich. Man kann nur sagen, daß man sich auf Grund von Angaben, wie der soeben betreffs Böhmens angeführten, indem man den allgemeinen kulturellen Stand Böhmens mit demjenigen der übrigen Länder vergleicht, eine allgemeine Vorstellung darüber bilden mag. Aber es ist ja nicht das allein, worauf es bei der Frage ankommt, inwieweit das Volk als Lescpublikum iu Betracht kam. Denken wir an den Durchschnittsbewohncr wirklich ländlicher Gegenden, wie wir ihn hentc kennen. Er hat lesen gelernt, er kann lesen. Aber was liest er? Fast möchte man sagcin nichts. Er liest Sonntags in der Kirche beim Singen die GesangbuchSliedcr — die er vielmehr auswendig kann; zu Hause sieht er in den Kalender und liest das Kreis- oder Provinzial- blatt; dazu kommt das Schullcsebuch der Kinder und etwas von dem, was die Kolportage ins Haus bringt. Er liest verhältnismäßig mühsam; liest er vor, so spricht er einigermaßen schulmäßig schwerfällig, wie man das in geringen» Grade auch heute zuweilen sogar bei Angehörigen des gebildeten Bürgcrstandcs kleiner Städte findet, bei denen man das durchaus nicht vermutet Hütte. Es kommt mit andern Worten nicht nur daraus an, ob jemand lesen gelernt hat, sondern daraus, inwieweit ihm die Anwendung dieser Kunst eine Mühe und Arbeit ist, nnd welche Interessen und Anregungen der Unterricht unmittelbar oder mittelbar in ihm gepflanzt und geweckt hat. Durch die Schulreformen Ernsts des Frommen von Gotha (seit 1642) sei, Pflegte man zu sagen, der thüringische Bauer gelehrter geworden als anderwärts der Land- cdclmann. Für den allgemeinen Zustand ist aber alles andere bezcieh ncndcr als das. Enthielt der Gothaischc „Kurze Unterricht" allerdings Belehrungen über die Beschaffenheit der Erde, wichtige 'Naturerscheinungen, den menschlichen Körper, geistliche und weltliche Lcmdcssachen, Hauswirt- schciftSfragen und ähnliches, so beschränkte sich der ländliche Unterricht dagegen in den meisten Ländern auf Lesen und Schreiben, Religion und Kirchcngesang und höchstens das notwendigste Rechnen. Und die Lehrkräfte! In Kurbrandenburg wurde 1722 verordnet, daß zu Landschul- mcistern außer Schneidern, Leinwebern, Schmieden, Radcmachcrn und Büchcrabslch und Volksbildung. 393 Ziinmerleuten keine andern Handwerker genommen werden sollten, und im Jahre 1736: „Ist der Schulmeister ein Handwerker, kann er sich schon nähren; ist er keiner, wird ihm erlaubt, sechs Wochen aufTagclohuzu gehen." Ähnlich wie auf dem Lande war es mit dein Unterricht der untersten Stufe in den Stödten bestellt, der in den sogenannten deutschen Schulen erteilt wurde; Einrichtung und Lehrplau warcu ähnlich; indessen standen die Schullchrcr hier wahrscheinlich durchgehende auf einer etwas hohcrn Stufe. Eine weitergehende Ausbildung dnrch öffentlichen Unterricht war für die Mädchen überhaupt unmöglich, für die Knaben nur möglich, indem sie in die lateinische Schule übergingen. Von der Errichtung besonderer Schulen für die Ausbildung zu bürgerlichen Bcrussartcn, die von A. H. Franckcs Hallcschcn Anstalten ausging, fallen nur die ersten Anfänge noch in unsern Zeitraum, ebenso wie von der Begründung besonderer Anstalten für die Jugend der vornehmen Stände. Der Unterschied zwischen Gebildeten und Volk, zwischen Stadt und Land war auf jeden Fall außerordentlich viel größer als heute. Dennoch lehrt die BuchhaudelSgcschichte, daß der Kalender, Katechismus, Gesang- und An- dachtSbuch, die „ueuc Zeitung", das Volksbuch iu nnscrm Zeitraum eine ganz enorme Verbreitung gehabt haben. Daß die Kalender Jahr für Jahr in hohen Auflagen in Stadt und Land verschwanden wie Wasser im trocknen Sande, dafür haben wir bei anderer Gelegenheit Beispiele erwähnt. Der Nosiussche Kalender in Basel brachte in den ersten Jahren des 18. Jahrhunderts nach Abzug aller Unkosten über 20l) Reichöthalcr jährlichen Reingewinn, d. h., wenn wir für den höhern Geldwert nur den Multiplikator 4 ansetzen, gegen 2400 Mark heutigen Geldes"^; von der Herstellung von Volksbüchern ernährten sich, wie wir bei anderer Gelegenheit hörten, ganze Druckcrvcrlagc. Überhaupt aber dars die Buchhaudclsgeschichtc uicht einfach sagen, daß der Mangel der allgemeinen Volksbildung dem Buchhandel den Ellbogcnraum beschränkt habe. Viel zu eng und zu fest sind dazu Bildung und Bil- dungsvcranstaltuug — und zu letzterer gehört der Buchhandel: sind Bildung uud Buchhandel miteinander verschmolzen. Es ist nicht so, daß der ^aug im großen der wäre, daß der Buchhandel mehr und mehr die lesbarsten und immer allgemeiner lesbaren Bücher vertriebe uud nun sähe, daß das Faß leider voll wäre, uud wartete, bis die Volksbildung hinterdrein käme. Nein, die Bücher, Heranswachsend ans dem -',94 7- Kapitel: Das bibliopvlische Deutschland? Absatz, Preis, ?cachdeuck, Censur. Gesamtorgaitismus dcr Bedürfnisse, fandcit cm sich auch alle ihren Absatz. Es ist nicht nur so, daß das, was nicht vorhanden ist, auch nicht in den Gesichtskreis eintreten kann — sodaß also dcr Buchhandel nicht Werke hervorbringen konnte, für die an sich kein wirtschaftlich genügender Absatz möglich gewesen Ware —, sondern vielmehr so, daß die vorhandene Möglichkeit erst später erkannt und bedacht wird; es war in der That nicht nur so, daß der Buchhandel nicht an Grenzen dcr littc- rarischcn Vcrbrcituugsmöglichkcit anstieß, sondern vielmehr so, daß noch weite Gebiete seiner harrten, die er noch gar nicht genügend angebaut hatte. Sobald das rechte Wort gesprochen wurde, fand dieses Wort auch seinen Widerhall und fand ihn weit und breit. Wer konnte vor den moralischen Wochenschriften ahnen, wie viele Leute moralische Wochenschriften, wer konnte vor Klopstock und Gcllcrt ahncn, wie viele Lcutc Mcssiadcn nnd Fabcln lesen würden; und wer konnte vor Beckers Noth- uud Hülfsbüchlcin ahnen, welchen enormen Absatz eine solche Schrift auf dem platten Lande finden konnte? Es ist kein Zweifel: wäre ein Unternehmen, wie das letztere, statt in dem letzten, mit dcrsclbcn Energie — billigster Preis; Massenvertrieb; GutShcrrschaftcn, (Geistliche und Schullehrcr als Hilfskräfte eingespannt — in den ersten Jahrzehnten des Jahrhunderts in Szene gesetzt worden, es würde, proportional, auch sast dcu gleichen Erfolg gehabt haben. Zu dem Verkehr innerhalb der Kei'umnm Iitt6i^>t.i>. kam ein stark ins Gewicht fallender Verkehr des deutschen Buchhandels mit den großen Buchhaudclsplätzcn ümd zum Teil auch dem Publikum) fast dco gauzcu übrigeu littcrarischcn Europas. Wie einerseits Österreich iu einem weitergehenden als dem allgemeinen politischen und merkantilisrischeu Sinne damaliger Zeit für den Buchhandel halbes Ausland war, so sind umgekehrt gewisse außerhalb der Reichsgrcuzcn gelegene Gebiete kaum als Ausland zu betrachten. Dahin gehörte natürlich die deutsche Schweiz. Aber auch iu Kopcuhagcu, ja in Christiania und Stockholm saßen deutsche Buchhändler: in Kopenhagen Nie. LoßiuS, Franz Ehrn. Mumme, Hier. Chrn. Paulis Wittwe, Jacob Prcuß, Joh. Chru. Roths Wittwe, Joh. Chrph. Wentzcl, in ^hristiania Joh. Lhrn. ^clschncr, in Stockholm Gottfr. Kicscwcttcr; und sic sandten, namentlich dic Kvpcnhagcncr, ganz übcrwicgcnd deutsche, Beziehungen zn Dänemark, den Ostsccprovinzcn, Siebenbürgen, Ostfricsland. '^5 nur wenig lateinische, andere Litteratur gar nicht nach Leipzig. Es gehören weiter hierher die Ostsccprovinzcn.^ Von einem gegenseitigen Handelsverkehr war hier freilich noch kaum die Rede. In Mitau wurde die erste Buchdruckern 1660, die erstc Buchhandlung 1675 eröffnet. Die Dorpater, zugleich mit der Universität 1632 gegründete Druckerei verschwand auch zugleich mit der Universität bei der Belagerung DorpatS durch die Russen im Jahre 1656 (sie wurde samt der Bibliothek der Universität in der Marienkirche eingemauert. Sic hatte bis dahin neben den Universitätsschriftcn eine einzige deutsche Schrift hervorgebracht; ohne Professoren in der Stadt war eine Druckerei ein unnötiges Ding. Im Jahre 1688 wurde sie mit der Universität wicdcr hergestellt und erzeugte bis 1699 28 Dissertationen, Gclegcnhcitsreden u. dcrgl.; dann wurde die Universität nach Pcrnau verlegt, und damit war die Geschichte des Dorpater Buchdrucks und Buchhandels vorläufig beendet, um erst fast ein Jahrhundert später wieder anzuheben. Besser mag sich die von Stadt und Gymnasium im Jahre 1633 zusammen bestellte Revalcr Buchdruckern gestanden haben, denn das einzige, womit etwas anzufangen war, waren die csthuischcn Schulbücher, und sie hatte das Privileg darauf. Von einiger Bedeutung war im 17. Jahrhundert Riga, wir habe» der EntWickelung seiner damaligen bnchhändlcrischcn Verhältnisse bereits gedacht «S. o. S. 128); in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts aber ging die Stadt so stark zurück, daß sie nur einen Buchladen und eine Druckerei, die sich nur mit Mühe behauptete und zu Ende unseres Zeitraums ganz in Verfall war, behielt. ^ Mch viel weniger als mit dem äußersten deutschen Nordosten, bestand natürlich ein buchhändlcrischcr Verkehr mit dem äußersten deutschen Südosten, mit Siebenbürgen.^' Die erste Buchhandlung — in Hcrmannstadt — entstand in Siebenbürgen erst im Jahre 1712; die vereinzelten sicbcnbürgischcn Druckereien verlegten kaum etwas anderes als Kalender und Schulbücher. Der Büchcrbczug wurde wesentlich durch die Studcutcn besorgt. Ganz anders und gerade umgekehrt war das Verhältnis zu den westlichen Rachbarstaaten. Einmal stieß der deutsche Buchhandel, während er im Osten und Südosten gleichsam an herrenloses Gebiet angrenzte, im Südwesten und besonders in? Westen auf den Widerstand ausländischer Konkurrenz. Der Buchhandel Emdens^ G ^ dessen Zunftartikcl vom Jahre 1655 von 13 Buchbindern uud Buchhändlern unterzeichnet wurden 396 7- Kapitel: Das bibliopoiischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, (!c»sur. (nur von zweien davon wissen wir, daß sie eigentliche Buchhändler waren), und das zu Anfang des 18. Jahrhunderts zwei Druckereien (die eine davon, die C. Blanckschc, zugleich Buchhandlung und Buchbinderei) und fünf Buchhändler resp. Buchbinder zählte, schien zwar um die Mitte des 17. Jahrhunderts auf dem Wege zu sein, mit dem deutschen Buchhandel in engere Verbindung zu treten: der gelernte Buchhändler Chrn. Gerlach und sein Nachfolger Dan. Koch waren, wie die Sprache ihrer Bittschriften zeigt, Nichtholländcr, wahrscheinlich auch Richtostsriesen, Gcrlach war eine Zeit lang Buchhändler in Magdeburg, uud Koch spricht von seinen „aus Teutschland mit heruntergebrachten Büchern"; aber bis über das 18. Jahrhundert hinaus blieb der Einfluß Hollands auch auf dem Gebiete des Buchhandels in Emden herrschend. Gerade hier in Ost- fricSland war wohl freilich wenigstens für den höhcrn Buchhandel nicht viel zu ernten. Ufsenbach erzählt in seinem Reisebericht (1710), er sei in Emden auch bei einigen Buchbindern gewesen, die „zugleich die Buchhändler nllhicr" seien, habe aber bei ihnen nichts als „einige Schul- und Holländische gemeine Bücher" gefunden, und der vornehmste von ihueu habe ihm erklärt, es fänden sich „keine Liebhaber von Bücheru noch andern Curiositätcn althicr". Sodann aber wurde der Absatz der heimischen Produktion ins Ausland mit dem beiderseitigen Rückgänge der lateinischen, der Zunahme der muttersprachlichen Littcratur mehr und mehr eingeschränkt, wenn er auch keineswegs ohne Bedeutung war. Es waren Gebiete weniger deutschen Absatzes als, und das in allererster Linie die französischen, Gebiete, die eine in Deutschland aufs beste absetzbare Littcratur hervorbrachten. Die Lager deutscher Buchhandlungen waren mit französischer, italienischer, englischer, spanischer und portugiesischer Littcratur gefüllt, namentlich mit frauzösischcr, sodann mit englischer und italienischer Littcratur, und ihre Kataloge verzeichneten sie nicht nur aus ganzen Seiten und Bogen, sondern in ganzen Heften und Büchern. Wie gelangten sie in die deutschen Lager? Auch hier vollzog sich in unserm Zeitraum ein Umschwung, der aus der alten in die neue Zeit hinüberführte, und den wir in der Geschichte der Leipziger Messe bereits gestreift haben. In der alten Zeit, in der die deutschen Büchcrmesscn und besonders die Frankfurter Messe noch von einer größern Anzahl ausländischer Buchhändler besucht wurden, waren es die Ausländer, die in der Hauptsache den litterarischcu Perkehr zwischen In- und Ausland, die Einfuhr aus- Verhältnis zu den westlichen Nachbarstaaten. ländischcn, dic Ausfuhr dcutschcn Verlags vermittelten. In dm Meßkatalogen sind besonders die Firmen de Tourncs iu Gcuf und Chouct in Genf ! beide bis Mitte der 1690er ^cihrc),, die Kopcnhagencr Firmen Joh. Melch. Liebe (1687—1709), Peter Haubold (1656—1686), Pauli >«!i!7—I 1706—1718, dann noch, aber viel spärlicher, von 1730 nb) nnd dic niederländischen Firmen der Elzcvicr ^bis 1680), weiter Peter Beller in Antwerpen (bis 1667), Boom (1667 — 1691) und Johann Blaeuw (bis 1679), in gcringcrm Maße Jan. Cnobbars Wittwc in Autwcrpen (bis 1659) und Easp. Eommclin in Amsterdam (1660 —1673) vertreten. Zu Ende unseres Zeitraums war der persönliche Mcßhandel der ausländischen Buchhändler von geringer Bedeutung uud auf einige Buchhändler der nordischen Staaten, Hollands und die französische Schweiz beschränkt. Das gedruckte Verzeichnis der ständigen Mcßbesuchcr vom Jahre 1741 enthält unter den 309 Firmen nur 19 ausländische, nämlich aus Petersburg 2, Kopenhagen 6, Christian!» 1, Stockholm 1, Amsterdam 2, Lüttich 2, Leiden 1, Genf 4. Damit war der Austausch iu- und ausländischer Littcratur zum größten Teile den deutschen Buchhändlern zugefallen. An dic Stelle des persönlichen Handels trat ciu weitgespannter schriftlicher Geschäftsverkehr, und die deutschen HauptbnchhandelSplätzc wurden mehr und mehr zu Bezugsquellen des Auslands sogar für ausländische Littcratnr. Gerade in dieser Beziehung hat dic deutsche Bnchhandclsorganisation eine außerordentliche Überlegenheit über die ausländische bewiesen. Wir hörten schon weiter oben, daß und warum man in Paris zuweilen Pariser Verlag aus Straßburg bezog. Ebenso bezog der Stockholmer Buchhändler in den 1740er Jahren dänische Littcratur aus Leipzig, während er holländische Ausgaben direkt ans Holland verschrieb. In der Regel sandten dic Ausländer ihre Neuigkeiten nach Leipzig, um sie hier in den Mcßkatalog anfnehmcn zu lassen und eine deutsche Buchhandlung mit dem Kommissionsvertriebc zu beauftragen. Wenn nicht das ganze Buch, so schickten sie wenigstens den Titel zur Vorlage ein, oft in einer größern Auzahl, z. B. von 50 Exemplaren. Die Anknüpfung der Geschäftsverbindungen war zum Teil eine pcrsöulichc, wie wir das oben bei Gleditsch bemerkten. In andern Fällen gab der wichtige Verlag der Handlung, mit der man in Verbindung zn treten wünschte, die nächste Veranlassung. Weiter aber haben auch hierbei dic in- nnd ausländischen 398 Kapitel: Das biblivpolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. Sortimentskataloge geschäftlich die fruchtbarste Rolle gespielt. Die Lieferung geschah teils auf ausdrückliche Bestellung und betraf sowohl Verlag als Sortiment, teils als Ncuigkeitsscndung. Bon Reinittcnden ist dabei nur in einzelnen, besonder» Fällen die Rede. Lochner in Stockholm wollte in den 1740er Jahren eine Weidmannsche Lieferung remittieren; „ist der Verleger so theuer damit", schreibt er, „Kan er solche selbst behalten"; so teuer bezahle ihm niemand die Bücher. Über die Höhe des Rabatts hören wir leider in der ersten Zeit nichts; in einem frühesten vereinzelten Falle aus dem Jahre 1748 bietet eine Veronescr Handlung einer Leipziger 15 an; die Fälle aus späterer Zeit bewegen sich dann in einem Spielraum von 20 bis 33^/z"/„. Auffallend ist bei dem Berkehr mit dem Auslände das häufige Vorkommen des Changc- gcschäfts (z. B. I. G. Hertz in Venedig und Gleditsch K Weidmann in Leipzig 1717; G. B. Martini in Amsterdam und Halleschcs Waisenhaus 1743; Cnrattoni in Verona und Weidmann 1748; später öfters). AnS ihm ist es aber auch erklärlich, daß die deutschen Buchhändler so bedeutende Lieferungen französischer Littcratur nach dem Auslände machten. Neben diesem gegenseitigen Berkehr, in dem seine Organisation dem deutschen Buchhandel bereits eine gewisse Überlegenheit sicherte, suchte sich der deutsche Buchhandel aber auch durch Übersetzung, Nachdruck und Konkurrcnzuutcruchmung vom Auslände unabhängiger zu machen. Das letztere konnte naturgemäß nur iu gcringcrm Grade und auf besonder» Gebieten in Betracht kommen; wir haben dafür in der Geschichte des Landkarten- und des hebräischen Verlags die bedeutendsten Beispiele kennen gelernt. Die Dinge lagen auf dem Gebiete der französischen Littcratur in weitem Umfange so, daß die französischen und deutschen Buchhändler untereinander wetteiferten, um sich dem holländischen Nachdruck gegenüber den deutschen Markt zu sichern. Von der Pariser Ausgabe der Werke Molieres'^ Erstes bedeutendes Stück, der ^wurcli, 1653; f 1673) vom Jahre 1682 wurde die Verlegcrcmzeige für Deutschland schon zur Ostcrmessc (die Ende März fiel) in den Leipziger Meßkatalog eingesandt, d. h. sofort nach Beginn des Drucks, ehe noch einer der Bände fertiggestellt war: das war erst am 30. Juni der Fall, nachdem also schon monatelang Bestellungen in Deutschland auf Grund des Leipziger Ostcrmcßkatalogs angenommen worden waren, uud che sich die Verleger noch klar über den Umfang ihrer neuen Ausgabe waren; die Verhältnis zu den westlichen Nachbarstaaten. 399 Oeuvres pvstliumes waren erst Ende Oktober ausgedruckt, mehr als acht Monate nach der Ankündigung für Deutschland. Der deutsche Buchhandel begegnete der französisch-holländischen Konkurrenz dadurch, daß er einen zwischen die französischen und holländischen Buchhändler einerseits, das deutsche Publikum andrerseits sich einschiebenden Zwischenhandel im großen Maßstab ausgestaltete und Übersetzungen und Nachdrucke veranstaltete. Zn den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts müssen die direkten Beziehungen zwischen Antwerpen, Paris, Lyon und dem deutschen PulMum noch von großer Bedeutung gewesen sein; in den 1660er Jahren beispielsweise setzte sich der Freiherr v. Waldcrdorf in Wien in direkte Verbindung mit Buchhändlern in Lyon und Paris, in den 1670er Jahren bestand eine direkte Verbindung zwischen Antwerpen und den Augustinern in Mainz; des deutschen Buchhändlers (in Frankfurt a. M.) bediente man sich dabei nur zur Beförderung, während der briefliche Verkehr zwischen den ausländischen Buchhändlern und ihren deutschen Kunden direkt durch die Post vermittelt wurde."" Seit Ausgang des 17. Jahrhunderts lag dann der französische Buchhandel in Deutschland vielfach in den Händen französischer Einwanderer, besonders in den führenden Städten Brandenburg-Preußens, und es waren, so besonders in Berlin, außerordentlich tüchtige Geschäftsleute; so wie sich ferner die Holländer in Zweiggeschäften in Mittel- und Norddcutschland vielfach festsetzten Und als wieviel vorteilhafter lernte der deutsche Gelehrte den Erwerb wertvoller alter Bibliothclivcrke im Auslande, besonders in Holland schätzen, wenn er selber eine Reise ins Ausland unternahm. Otto Mcncke, der Herausgeber der Leipziger ^.ew Lrnäitoi'nin, begründete seine Bibliothek durch Benutzung eines billigen Ausverkaufs eines Bllcher- lagers in Bremen und erweiterte sie dann in Leipzig, aber den leichtesten Weg zu ihrer Bereicherung fand er erst auf seiner Reise nach Belgien und England (um das Jahr 1680)."' Auch Joh. Peter von Ludcwig iu Halle z. B. legte den Gruud zu seiner Bibliothek in holländischen Auktionen (1697). Überhaupt verfehlte der, der sich in Holland aufhielt, uicht, die schönen niederländischen, französischen, auch Kölnischen Ausgaben dort zu erwerben und uach der Heimat zu senden. Als z. B. der bayrische Minister und Direktor der Geheimen Kriegs- kanzlci Prielmeycr sich zu Beginn des 18. Jahrhunderts mit dem Kurfürsten auf dem niederländischen Kriegsschauplätze befand, sandte er 400 7, Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Rachdruck, Ccnsur. wiederholt schwere wissenschaftliche Litteratur Pariser, Ll)oucr, Kölner, besonders aber Antwcrvencr Verlags, fast immer „in I^utura KklIIiea", aus Brüssel an den Bcncdiktincrorden zu München oder vermachte ihm bei seinem Tode ebensolche für sich selbst beschaffte Werte. Um so ausgiebiger aber wurde mich Übersetzung, Nachdruck und Vertrieb der deutschen Litteratur seitens der deutschen Buchhändler; die beschichte der Kataloge allein gibt dafür ein vollgültiges Zeugnis, und man kann aus ihnen entnehmen, wie diese französische Litteratur damals beschaffen war. Ein ausländischer Katalog der Neuen Buchhandlung in Halle (v. Joh. Chrstph. Franckc) vom Jahre 1723 enthält neben ea. IVO italienischen und spanischen ca. 750 französische Nummern; unter diesen sind am stärksten vertreten die Histoire cis . . (92 Nummeru), sodann die Newoii'ss (35), Vis 6s . . (24) und Oenvres. weiter VovtlM (15), lettre«, (FrÄwmuirs, Irtüle de . ., sodann ^vu,ntnres, Oietioimairs, Lontes, endlich ^monrs, Kensxions, Ltad (aetuel äs In ?ol0Mö, cku L.o)'ltuills cku vanswurk etc.), Lntrstisnk, Keeueil.^^ Zu den Verhältnissen allgemeiner Bildung und litterarischcn Interesses und ihrer Verbreitung treten aber als für den lmchhändlerischcn Absatz bestimmende Faktoren andere, für den eigentlichen Entwickcluugogang des Buchhandels viel wesentlichere hinzu, die in seiner Organisation, oder besser in dem Verhältnis der Organisation zu jenen allgemeinen litterarischen Voraussetzungen liegen. Die Reihe: literarische Voraussetzung — littcrarisch-buchhändlerischc Produttion — buchhändlcrische Organisation gleicht einer Farbcnrcihe, deren Glieder stetig ineinander übergehen, und deren änßcre Glieder litterarischc Voraussetzung uud buchhändlcrische Organisation sind, deren mittleres Glied die littcrarisch- buchhändlerischc Produktion ist. Wir müssen zugleich annehmen, daß die Ncihenfolgc dcr drei Glieder den Grad der Abhängigkeit der folgenden von den vorangehenden ausdrückt. Die Produktiv!? schmiegt sich in ihrem Wandel dem Wandel dcr litterarischen Voraussetzung auss engste und unmittelbarste an. Die Organisation dagegen, am unmittelbarsten abhängig, wie unsere Neihe zeigt, von der buchhäudlcrischcn Seite der Produktion, in vcrmindcrtcm Maßc schon von deren litterarischer Seite und am mittelbarsten von den allgemeinen litterarischcn Vor- aussctzungen, folgt dcn sich entwickelnden neuen Forderungen der lctztcrn Organisation und littcrarisch-buchhändlerischc Voranösetznngcn. am schwersten, sodaß sic, dcr buchhäudlcrischcn Scitc der Produktion noch entsprechend und so scheinbar mit dem Ganzen in Einklang, den litte- rarischcn, damit aber in der That auch den wirklichen buchhäudlcrischcn Forderungen schon aufö stärkste widerspricht. Eine solche Unstimmigkeit muß sich ergeben in Zeitaltern starker geistiger Fortschritte und Uuu wälzuugcn, die der litterarischen Welt schließlich eiu für den Buchhandel folgenreiches verändertes Gepräge verleihen. Die Wandlungen dcr allgemeinen Voraussetzungen unseres Zeitraums waren stark genug, um in ihrem Zusammentreffen mit einer Organisation, die auf dem Boden anderer, älterer Voraussetzungen erwachsen war, zu Widersprüchen, Schwierigkeiten und beginnenden Reaktionen zu führen, in denen sich dcr Untergang cincs ganzcn Systems buchhäudlcrischcr Organisation ankündigte. Wir befinden uns im Tauschzeitalter. Das offizielle Adreßbuch des Deutschen Buchhandels vom Jahre 1905 verzeichnet S880 reine Ver- lagöhandlungen, 235 Antiquariats- und l>480 SortimentSbuchhandlungen. Unter diesen lctztcrn befinden sich viele, die ebenfalls Verlag besitzen; wenn aber das Tauschsystcm heute noch herrschte, so wären alle diese 9585 Handlungcu Sortimcntc, dic allc im unmittclbarcu Vertrieb ans Publikum wetteiferten, nnd wären zugleich alle diese 9585 Handlungen Vcrlagshandlungcn, und zwar sämtlich solche, deren Existenz auf ihrcm Vcrlagsgcsehäft bcruhtc. Nimmt man an, daß 4000 Handlungen reine Sortimente seien, so tau» man sagen, daß durch diesen organisatorischen Unterschied die damaligen Absatzvcrhältnisse, wie wir sic uns vorhin zu vergegenwärtigen versucht haben, mit einem Schlage den heutigen gegenüber grundsätzlich um etwa 50 "/g verschlechtert wurden. Vergegenwärtigen wir uns aber den grundsätzlichen Einsluß dcr Organisation auf dic bnchhäudlcrisch-littcrarischcn Verhältnisse genauer. Denken wir uns recht in die Mitte dcr Dingc altzcitlichcr Organisation hineingestellt: untcr dic deutschen Buchhändler, wenn sic zum persönlichen Handel in der Mcßstadt versammelt sind. Eine wirkliche Wahl dcr Büchcr mußte untcr dcm Drange dcö Mcßvcrkchrö leiden; das Publikum verlangte dic Neuigkeiten im Buchladcn vorrätig zn sindcn; und was dcr Buchhändler als Vcrlcgcr von seinem Kollegen in dessen Eigenschaft als Sortimentcr erwartete, das mußte er auch als Sorti- mcutcr dcmsclbcu Kollcgcu in dcsscn Eigenschaft als Vcrlcgcr zngcstchcn. So war cö schwer und dein Dnrchschnittsbnchhändlcr unmöglich, sich Geschichte des Tcntschen Buchhandels. II. 26 .>« >^ 7^ Kapitel: Das bibliopvlische Deutschland! Absa!.!, Preis, Nachdruck, Ccusur, den Forderungen des Tauschsystems zu entziehen. In die Fesseln dieses Systems geschlagen, hatte so jeder das Bestreben, die Ungunst der Verhältnisse, unter der er selbst zu leiden hatte, als Gunst der Verhältnisse dem andern gegenüber nach Möglichkeit auszunutzen. Und so produzierte der Verlag in gewisser Hinsicht weniger für das Publikum als für den Buchhandel. Auch Mittel wie die Titelmanipulationeu waren ja mindestens ebenso sehr wie auf das Publikum, auf den Buchhäudler gerichtet. Das Tauschsystem hatte so weiter zur Folge, daß sich Jahr für Jahr die Fluten des neuen Verlags fast ganz ungereinigt, mit allen Steinen und Blocken, allem Schlamm und Sand, in Hunderte vcr schiedener Becken ergossen. Und sie ergossen sich dahin nicht, um darin geklärt und filtriert und in ihren ausgeschiedenen Bestandteilen dorthin zurückbefördcrt zu werden, woher sie gekommen waren. Sondern so, wie sie hineingeströmt waren, so blieben sie auch iu jedem dieser Becken, es mehr und mehr verschlammend. Der Posten der Lagcrentwcrtuug hatte für den Buchhandel damals eine ganz andere Bedeutung als später. Mußte es die spätere Tendenz der organisatorischen Entwickc- lung werden, den Verleger zu einer in unmittelbarerer Beziehung zun? bücherkaufcndcn Publikum stehenden Produktiv» zu zwingen und dem Sortimenter eine Auswahl aus dem gesamten Verlag Deutschlands zur Verfügung zu stellen, so lag damals die Aufgabe, sich mit der schwer oder gar nicht absetzbaren Produktion abzufinden, auf den Schultern des Buchhändlers als Sortimcntcrs. Daraus ergaben sich die der starken Lagercntwcrtung entsprechenden verzweifelten Mittel der Lagcrvcrwcrtung. Das Tauschsystcm glich einem weiten und sehr dichtinaschigcn Netze, das über die Felder des Buchhandels ausgespaunt war und die Saaten im ganzen in einer niederen Höhe sehr gleichartiger (5ntwickelung zurückhielt, in der die Verschiedenheiten, die in den Keimen angelegt waren, sich noch nicht entfalteten. Dieses Netz schützte und förderte das Wachstum der schwächer» und hinderte das Wachstum der stürkern Entwickclungö- kräfte, die ihre Halme durch sciuc engen Maschen hindnrchzuzwüngcn suchten und es hier und dort zu heben und mehr und mehr zu zerreißen begannen. Die Herrschaft des Tauschsystems machte den Buchhändler zugleich zum Verleger, Sortimeuter und Antiquar und wirkte einer Spezialisierung auf jedem dieser drei Gebiete entgegen; der Buchhändler war Univcrsalverlcgcr, Univcrsalsortimentcr und Univcrsalnntiauar. Als Buchhändlcrische und litterarische Nachteile des Tauschslistems. 403 ein natürliches Erzeugnis der Bedürfnisse und Verhältnisse war die herrschende Organisation cutstanden; es gab eine Zeit, deren Forderungen sie entsprach. Die seit den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts heraufziehenden Fortschritte und Wandlungen, die einer neuen Zeit zutrieben, und wie wir sie besonders in der Geschichte des Büchermarkts kennen gelernt haben, begannen das für die neuen Verhältnisse Ungeeignete der alten Organisation fühlbar zu machen und zwangen damit der Buchhandelsgeschichte eigentlich zum ersten male das Problem des Verhältnisses zwischen Wirtschaft und Geist, Organisation und Bedürfnis auf. Der zeitgenössische Buchhandel selbst faßte alle diese Erscheinungen zusammen unter dem echt neuzeitlichen Zeichen einer peinlichst gesteigerten und mit den verwogcnstcn Mitteln arbeitenden Konkurrenz; und wir werden sehen, daß unter diesen Verhältnissen nicht nur der Buchhandel selbst zu leiden hatte, sondern daß sie zugleich ein Übel sür die Allgemeinheit bedeuteten. Von dem Zwange kollegialischer Tauschübung gedrückt und mit einem stetig anschwellenden Lager schwer verkäuflicher Bücherware belastet, suchte der Buchhändler als Verleger auf alle mögliche, und zwar billigste Weise Verlag hereinzubekommen. Das drückte auf das allgemeine Niveau der Litteratur; zusammen mit der Gefahr des Nachdrucks drückte es auf die Ausstattung, wirkte es (indem man die Auflagen niedrig und den Buchhändlcrpreis, um möglichst viel Chcmge zu gewinnen, hochhielt) steigernd auf den Preis und beschenkte das Publikum mit einem oft aufs unlauterste gchaudhabtcn SubskriptionS- und Pränumerationswcscn. Der Buchhändler als Sortimcnter und Antiquar suchte sich auf alle mögliche Weise des LagcrballastcS zu entledigen: daher überall das Verramschen und Schleudern, daher das starke Auktionswcsen und das noch verzweifeltere Mittel des Lottcricwcscns. So heizte und feuerte man auf der einen Seite und bremste auf der andern; man baggerte als Sortimenter den vcrsaudctcu Fluß aus und warf als Verleger ganze Ladungen neuen Sandes in die trägen Fluten. „Des Bücherschreibens ist so viel, man schreibet sie in Haufe», Niemand wird Bücher schreiben mehr, so niemand sie wird kaufen" — hatte Friedrich von Logau im Zeitalter des Dreißigjährigen Kriegs gesungen. Becher sprach 1W8 von dem „mächtigen Polypolium" und 2<;* 404 5- Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. wünschte dcm Buchhandel ein Jahrzehnt, in dem nichts gedruckt würde, oder ein Feuer vom Himmel, das einen entsprechenden Berg bedruckten Papiers verzehre, auf daß es neu verlegt werden könne; derselbe Becher, der von den kleinen Buchhändlern so bezeichnend sagte: „Verlegen gemeiniglich etwas, damit sie nicht baar Geld geben dörffen, sondern stechen mögen." Auch Fritsch"° redete 1675 von der ,,mlmit>g, kers eoxm lidroruui". Wir finden ähnliche Äußerungen auch vor dem Dreißigjährigen Kriege, auch im 16. Jahrhundert, schon in der Rcformations- zeit; und mit ihnen Klagen über verschiedene Seiten derjenigen Erscheinung, die mit dem Wachstum der Zahl der Waren und der Händler notwendig verbunden ist, der Konkurrenz. Ungefähr von dcm Zeitpunkte an aber, der uns in so vieler Hinsicht als ein Mcrkpuutt dcö Beginns neu erhöhter Thütigkcit erschien, seit etwa dein Jahre 1680, beginnen diese Klagen zahlreicher und lebhafter zu werden und führen nun in einer im 18. Jahrhundert immer dichter werdenden Reihe und in immer stärker werdender Dringlichkeit von der Höhe unseres Zeitraums unmittelbar hinüber in ein neues, in der zweiten Hülste des 18. Jahrhunderts heraufsteigendes Zeitalter der Kritik, der Reflexion, des Neform- tricbs. Ob die Zustände in dem Maße unerfreulich waren, wie sie uns von den Zeitgenossen geschildert werden? — Gewiß nicht. Man wird den Charakter solcher Äußerungen nicht unmittelbar auf die Dinge übertragen wollen. Das Bewußtsein, und namentlich das in dcm für die Öffentlichkeit bestimmten littcrarischcn Produkt sich objektivierende Bewußtsein ist eiu Resonanzboden, der den Ton der Dinge verstärkt. Aber wenn die buchhändlcrifchcn Übelstündc auch weder so Plötzlich emporschössen wie diese Littcratur, noch ihre Herrschaft eine ganz so drückende war als es darin erscheint, vorhanden waren sie, und daö Bewußtsein ihrer Existenz, Schädlichkeit und Unwürdigtcit nahm einen Grad der Stärke an wie niemals zuvor. Wir vernehmen Klagen über allgemeine Erscheinungen buchhändlcrischer Konkurrenz, wie sie jederzeit die Neigung gehabt haben, hervorzutreten: über Buchhändler, die die Bücher „nach Elle und Gewicht" verkauften, sie den Particulicrs um Zö" „ billiger gaben als den Buchhändlern^, über Pfuscher, die „niederträchtiger Weise auf die Stuben herumlaufen, die Käufer durch öffentliche Anschläge zn sich in- viticrcn nnd schlcudcru", entsetzliche Preise machen und die Kollegen bcvortcilcu, über Äutc „so cxcessiv schleudern" und courante Bücher, Schleudern, Auktious-, Lotterie- und Prämnueratiousuuwescu. 405 von dcncn nur 8 "/„ Buchhändlcrrnbatt gegeben wurde, dcm Publikum mit 33^ verkauften."' Man klagte darüber, daß „verdorbene Leute" sich aufs Auktionieren, Verlosen und Pranumcricrcn legten, allein oder in Kompagnie mit andern alte, defekte Bücher zusammen- raspcltcn — wobei sie juristische Bogen uutcr theologische steckten, Bogen verschiedener Auflagen zusammenwarfen n. dcrgl. —, ansehnliche Kataloge davon drucken licßcu und dabei noch die Preise durch abgekartetes Zusammenwirken in die Höhe trieben, daß Unzünstigc in Auktionen erhandelte Bücher weitcrvcrtrödcltcn und daß Gelehrte dem Buchhandel durch Sclbstvcrauktionicrung von Teilen ihrer Bibliotheken Konkurrenz machten,"" In den dreißiger Jahren hatte sich die Hochflut des Auktionsnnwcsens verlaufen: es war, wie wir wissen, großenteils von den Behörden eingedämmt und in reguläre Bahnen geleitet worden; zum Teil war Pubtikus durch eigenen Schaden klug geworden. Dafür kamen jetzt die Büchcrlottcrien erst recht in Blüteund lange, lange sollte es dauern, bis sie von der Bildflächc verschwanden. Das Unwürdige und Widersinnige solcher Art des Büchcrvcrtricbs zeichnet eine zeitgenössische satirische Anzeige l1733): „Es wird ein Verleger gesucht zu Pasquini und Marphurii Gespräch im gleiche der Todtcn, von der . . Glückstöpsfercy und Bücherlottcrcycn, darinnen. . dargethan wird, wie einige Buchhändler ihren sonst ansehnlichen und berühmten Handel dadurch verächtlich machen . . Zugleich werden admirable Vorschläge gcthan, wie etwcm dergleichen niederträchtige Gcmüthcr unter dm Buchhändlern sich mit den Niemstcchern oder andern Spielern auf den Jahr- märcktcn vereinigen können. Es befindet sich auch dabcy . . das Lob der Thorheit derjenigen, so ihr Glück bey solchen Spiclwerkcrn zu suchen gcdenckcn; . . als ein Supplement zu Erasmi Tractat, äs Laucke 8t.nl- titmk."'2" Eine Abhandlung vom Jahre 171(p" meint, Lotterien von guten und brauchbaren sclbstvcrlegtcn Büchern seien doch entschieden zu billigen und zuzulassen, und in solchen könnte dann auch der Buchhändler, wcuu er hundert und mehr Lose nähme, mit Nutzen spielen. Geßners „Buchdruckerkunst", 1740, widerspricht auch dcm mit Heftigkeit; der Buchhändler könnte unter alten Umständen nur Ladenhüter und Makulatur dabei gewinnen: wer würde ihm mehr dafür bezahlen, als das Los gekostet habe? Und sei das Bedürfnis nicht durch die direkt ausgelosten Exemplare des gleichen Buchs schon gedeckt?"^ Wie des Auktions- 406 Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. wescns, so bemächtigte sich unsolider buchhündlcrischcr Spckulationsgcist auch des Pränumcrationswesens, gegen dessen Ausartung die einschlägigen Schriften mit ganz besonderer Erbitterung zu Felde ziehen. Welch bcaucmcs Mittel, Verlag, dessen man um jeden Preis bedurfte, gleich von vornherein auf Kosten des Publikums drucken zu lassen! „Wären die praknumerittionöL nicht eingeführt," schrieb ein Coburger Gymnasial- profcssor 1740^, „so würden wir fast gar kein grosses Werk mehr zu sehen bekommen." Und gerade das war ein Durchbrechen der bestehenden Organisation: die Pränumerationseremplarc kamen nicht in den Mcß- vcrkehr; die Pränumcrationssammlung wurde großenteils den Händen der Nichtbuchhäudlcr überlassen. Auf einer Pränumcrationsanzcige Carl Friedr. Jungnicols, Buchdruckers und Buchhändlers in Erfurt, auf eine neue Ausgabe von Joh. Arnds Wahrem Christcnthum und Paradics- gärtlein vom Jahre 1734^° sind 94 Pränumcrationssammlcr (in 88 Orten) angegeben. Davon sind 43 als Buchhändler und 4 als Buchbinder bezeichnet; 10 Personen, bei denen kein Beruf angegeben ist, sind vielleicht mehr oder weniger den Buchhändlern zuzuzählen, da uns zwei davon als solche bekannt sind; die übrigen sind 1 königl. Adreßvcrwaltcr, 15 Doktoren, Avothekcrgehülfen, Chirurgen, Assessoren, Steuer- und Acciscinnchmer, Professoren, Magister, Inspektoren, Handels- und Kcmf- lcute und 21 Geistliche. Die Zahl der nichtbuchhändlcrischen Sammler betrug also sicher 33 "/„. Nur zu häufig wurden die Pränumcrations- termine nicht eingehalten: mehr Teilnehmer sollten herbeigelockt werden, die Gelder wurden mittlerweile anderweit verwendet; Zusagen, nach Erscheinen des Werks für die nicht pränumerierten Eremplare einen höhern Preis eintreten zu lassen, wurden nicht gehalten: Johann Brandmüllcr verpflichtete sich in der Subskriptionsanzcigc einer achtbändigen Nachdrucksausgabe von HübnerS Historisch-geographischem Lexikon >6 Bände Nachdruck nebst zwei neuen Snpplementbänden) zu einer Satisfaktion von hundert Dukaten, wenn ihm nachgewiesen würde, daß er nach Vcr- fluß des SubskriptionStcrmins ein einziges Exemplar unter dem Ladenpreise von 27 Gulden abgegeben habe (während der Subskriptionspreis 19 fl. 30 Kr. betrug, wovon 10 sl. bei der Subskription, das übrige bei Lieferung der drei ersten Bände zahlbare.Nur zu oft stand die Ausstattung in Widerspruch zu den verlockenden Verheißungen uud vorher versandten Proben; ja es begegnete, daß der Unternehmer erklärte, das Prüuumcratiousuuwcscu. Konkurrenz auswärtiger Reisebuchhändler. -j-O? angekündigte Werk könne gewisser Umstände halber nicht erscheinen und die Pränumcranten mit andern, für sie wertlosen Büchern abfand. In den dreißiger Jahren wurde behauptet, auf eine solide Pränumcrations- untcrnehmung kämen zehn unsolide, und gelehrte Zeitschrifteu brachteu auch auf dieses Unwesen grimmige Persiflage:?.^ Durch alle diese Klagen zieht sich der Hinweis auf das Korps der Unzünftigcn, der Pfuscher, Störcr und Astcrbnchhändler. Die Beschwerden über die gewerberechtlichen Übergriffe der Buchbinder, die aufdringliche Konkurrenz der Hausierer, die Nichtrespektierung des Bannfriedcns der Zeit außerhalb der freien Märkte u. dcrgl. sind uns ebenso bekannt wie der Widerstand gegen jede Vermehrung der bestehenden Handlungen. Mit welcher Zähigkeit und Erbitterung, die sogar ms zu Handgreiflichkeiten ging, wurden damals solche Konkurrcnzstrcitigkcitcu zwischen den Buchhändlern geführt, zu welchem Umfange wußten aber auch fremde Konkurrenten, die Unternehmungslust mit Betriebsamkeit und der nötigen Hartnäckigkeit und Dickfettigkeit verbanden, einen mit seinen Stationen über ganze Länder verbreiteten Wander- und Rciscbuchhandcl auszubauen! Im Jahre 1715 beschwerten sich die Frankfurter Buchhändler gegen den Jenaer Buchführer Andreas Friedrich Böttichcr, weil er Bücher nicht nur außerhalb der Messen verkaufte, sondern auch anderwärts versandte und besonders sich unterstand, wie es in der Eingabe heißt- „etliche Kerls Zu halten, welche die gnntzc (legend umbher durchziehen und durchstreichen und seine Bücher aller Orten dahcrumb feylzutragcu und zu bieten, und so einige verlanget werden, welche Sic etwa in dieser ihrer Gänglcr- und Landstrcicherey nicht bcy sich haben, von hier auß des Böttichcrs beständig hier in des Hrn. Korbmachers Bchaußung, ailwoh diese Pursche nebst dem Böttichcr logircn, habenden Bücher- Nl>Za/in abhohlcn." Dcr Rat ließ ein Verbot an ihn ergehen, außer der Messe Handel zu treiben, Böttichcr aber versuchte nun scincr „bekannten Arglistigkeit nach" das Bürgerrecht zu erwerben. Sofort kamen die Frankfurter dagegen cin. Sie selbst führten ihren Handel „als ehrliche Leute in guter Ordnung und niemand zum Schaden" und bedienten sich keines „vcrbottcnen Uutcrschlciss". Aber ein solcher „Landstreicher"! Ein Mensch, dcr „mit seinen Purschen aller Orthen, als ein Marketender und Gängler herumb wanderte", allerhand „?rae- tuinkn und Nänckc" gebrauchte und „Haudel und Wandel wwlitsr 408 ^- Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. ruiuiretc", so daß „kciu ehrlicher Mann neben ihm bestehen" konnte! Der Jenaischc Marketender aber kaufte sich die Hermsdorfischc Buchhandlung in Frankfurt. Als er sich deshalb im Januar 1716 in der Stadt aufhielt, erhielt er aus Jena die Nachricht, daß aus Erfurt zwei Lsrnlmrdi «iim'a verlangt würden, und er kaufte deshalb fünf Exemplare davon bei einem Buchhändler aus Paris. Wie er sie aber mit seinem Diener ins Logis tragen wollte, wurde er auf Anstiften einiger Frankfurter Buchhändler von deren Dienern auf offener Straße angefallen; ein „großes Auflaufen" geschieht; herbeigeeilte Bürger ergreifen feine Partei; man wird handgemein; die Frankfurter BuchhandelSdicner wären übel traktiert worden, wenn sie nicht rctiricrt wären — zwei Exemplare der Opern, die sie Böttichcrs Diener aus den Händen gerissen hatten, uuter den Armen. Bötticher klagte, wurde aber unter Hinweis auf das an ihn ergangene verbot abgewiesen nnd aufgefordert, auch die andern drei Exemplare als dem Rate hcimgcsallen abzuliefern. Bötticher, der gerade die Lki'nlmrcki oiierg. gar nicht in Frankfurt hatte verkaufen wollen und doppelt aufgebracht deshalb, weil man den Pariser Buchhändler selbst in Frieden ließ, wandte sich um Intervention an seinen Herzog, und auf diese hin wurden ihm die beiden Exemplare zurückgestellt. Im Juni 171K eine dritte Eingabe der Frankfurter gegen Bötticher, im November 1717 eine vierte gegcu ihn, König aus Basel und Schöpfer aus St. Gallen. Den ganzen Sommer hindurch hatten sie sich in Frankfurt aufgehalten; der umsichtige Bötticher hatte sich iu dem der StadtgcrichtSbartcit uicht uutcrworfcncu Antoniterhof eingemietet, sich darin Stnbcn, Küche, Kammer und Pferdeställe eingerichtet und legte sich darin in zwei Böden in aller Ruhe sein „Bücherstapel und Magazin" an. Wie in Frankfnrt, so hatte er in Heidelberg, Mainz, Worms, Hanau, Dannstadt, Fulda, Marburg, Gießen, Wetzlar und Speicr seine „beständige Handlung". Rastlos das ganze Land durchstreichend, nahm er den Frankfurtern „alle t'm'i'ö8i»0iiclsneö umb dasigc gcgcud gantz und gnr hinweg". Er hielt eine ganze Schar von „Knechten" und ließ die Bücher „durch seine Thüringische Bauers Knechte aller Orthcn Hausiren tragen" und bei „Tag und Abendzeit heimlich iu die Häuser schleppen". In Mcßzcitcn hielt er an vier verschiedenen Orten in Frankfurt feil und ließ noch dazu, „wie Marktschreier, Eomcdiantcn, Zeiltänzer u. dergl. Gesindel thun," an allen Ecken und Enden der Konkurrenz auswärtiger Rcisebuchhändler, 409 Stadt öffentliche Patente anschlagen. Im März 1718 die fünfte Eingabe der Frankfurter. Dm König und Schoppcr (Schöpfer) hatte des wohl- rcgicrcnden ältcru Hcrru Bürgermeisters Erccllcnz, wie die Frankfurter mit Ruhm höchst dankbnrlich melden mußten, „dermaßen nachtrücklich Zugeredet, daß Sic von sclbsten davon gangen." Böttichcr aber, der „verwegene Mensch der weder Gott noch Obrigkeit achtete, sondern seinem unersättlichen Gcitz zu seines Ncbcn-Mcuschcu höchsten Schaden beständig nachhing," handelte weiter zwischen den Messen, legte sich einen neuen Faktor zu und war im Febrnar 1718 wieder einmal um das Bürgerrecht cingckommcn. Und obgleich es ihm wieder nicht gewährt wurde, ging die Sache Jahr für Jahr weiter wie bisher; die ^rmikfurtcr fuhren fort Beschwerden einzureichen (1. Juni 1723, 9. Jan. 1727, 23. Dez. 1727), der Rat verfügte (so Januar 1727), daß Böttichcr „fortgeschafft und außer den Meßen nicht gelitten werden solle." Nach solchen Verfügungen wurde er auch alsoglcich „beschickt"; er war dann weder in seinem Bau noch sonst aufzufinden, und wenn das Rennen vorüber war, zog er mit vier bis fünf Leuten still in Frankfurt wicdcr ciu. Am 19. Februar 1727 schreibt er an dcu Rat, wie ihm vor zwei Tagcu „gantz ohuvcrmuthet" angezeigt und injungirt worden, sich „von hinnen wegzumachen", er habe „aubcy auch mit Erstauncu hörcn müßcn" als ob cr einen „großen Handel mit Büchern triebe, was nur der Neid aufgebracht" habe, weshalb cr um Schutz bat, nötigenfalls gegen ein „kleines Quantum". Im Januar 1728 führte ciu Frankfurter Buchhändler (Multz) selbst cincn Überfall auf ihu aus, geriet freilich iu der Hitze an den Unrechten: ^als cr eiueu Jungen den „Maltet" über die Gasse tragen sah, fuhr cr soglcich zu, nahm ihn ihm wcg und ließ ihn auf den Römer bringen — das Buch gehörte aber nicht Böttichcr, sondern dein Buchdrucker Hcllwig. Von der Höhe seines Geschäftsbetriebes, wie er uns im Jahre 1717 geschildert wird, scheint Bötticher in der That herabgesunken zn sein, cr bchanvtctc in dem Brande vom Jahre 1719 60000 Guldcn eingebüßt zn haben; das alte Spiel zwischen ihm, dem Frankfurter Buchhandel uud Rat aber wahrte bis zum Ende der dreißiger Jahre. Die Aktcn^" schließen mit einer Eingabe Böttichcrs vom Jahre 1738, in dcr cr (der jetzt nicht mehr Jcnaischcr Bnchführer, sondern fremder Altcnbnchcr- und Maculatur-Häudlcr genannt wird) wehmütigst vorträgt, wclchergcstaltcn cr altcr Grcis zu seiner äußersten Gemüts- 7. Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Lcusur. kräukuug durch vier Mann Greuadicre auf die Hauptwachc gebracht worden, dort zu scincr höchsten Bekümmernis dctcnicrct und bei sciuem hohcn Alter und baufälligen Zustande durch den Tag und Nacht kon- tinuicrenden Tabaksrauch an seiner ohnehin schwächlichen Lcibcstonstitution gar sehr lädieret werde; und mit einem letzten Verbot des Hcrum- hausicrenS außer der Messe bei ciucr Strafe von 20 Rthlr. — Aus der Frankfurter Bnchhandclsgcschichtc mögen auch ein paar lehrreiche Beispiele für die Waffcnführung, die man unliebsamen Anfängern gegenüber auwnndtc, Platz finden. Als sich im Jahre 1709 Samuel Tobias Hocker — wir haben seinen Namen oben in unscrm bibliopolischen Überblick erwähnt — in Frankfurt etablieren wollte, führten die Frankfurter Buchhändler dagegen ins Feld^": er sei kaum aus den Lehrjahren heraus, habe nicht von allen seinen Prinzipalen einen „Abschied", sei noch nicht so alt, um das Frankfurter Bürgerrecht erhalten zu tönucn, und verstehe — wohl deshalb — die Handlung nicht gcnngsam. Er habe beschworen 600 Gulden Vermögen zu habcu — der Vater sei aber ein Frankfurter Druckcrgescll und blutarmer Bcisaß, der nicht 10 Gulden Vermögen besitze, und die Mutter sei Holzaufläderiu am Main und Kremplcrin, Habe Hocker wirklich 600 Gulden zur Verfügung, so habe er sich hinter den Juden gesteckt — das war der Popanz für den Frankfurter Buchhandel; durch „unvermögende so mit Schulden anfangen müßcu", werde aber „nothwcndig eine Unordnung wieder entstehen". Hocker erklärte dagegen, er habe 8 Lehr- und Dicuerjahrc hinter sich; die 600 Gulden habe er geliehen: er sei immer ehrlich gewesen und habe deshalb Kredit, und andere Buchführcr hätten ihre Nahrung auch nicht anders angefangen, auch hätten auswärtige uahc Freunde versprochen, ihm mit Büchern und Geld „unter die Hand zu greifen"; von den Juden habe er nichts, nur bei Jud Nathan habe er noch ein Schuldpöstchcn von 36 Gulden stehen. Ganz ebenso, wie Hocker, traten die Frankfurter Buchhändler im Jahre 1717 Michael Fritsch, dem Dimer Joh. Phil. Andrüs gegenüber.^" Um das Bürgerrecht nachzusuchen, sei eine wahre Unverschämtheit von ihm. Er habe keinen Heller Vermögen. Er wolle zwar M0 Rthlr. haben, das sei aber rein erlogen, denn der Vater sei Tagelöhner und Handlanger gewesen: „und hierab sich von sclbsten crgicbt, daß dieser Mensch nicht cuimdle oder im Staude ist, eine solche schwere Handlung bey diesen ohnedem Geld und Nahrungs- Widerstand gegen neue Handlungen. Buchhändlcrbildnng, Standesbcwußtscin. -1 11 looscn Zeiten zu «ztiv'olircn." Es sei vorauszusehen, daß er sich hinter die Juden stcckcu müsse und alle, die mit ihm in Verbindung getreten sein würden, in den Strudel hineinziehen werde. Im übrigen habe er einmal einen Prinzipal ohne Abschied verlassen, auf dessen Eonto Geld aufgenommen, von Einer hohen Kaiserlichen Kommission unverantwortliche Dinge geredet, ja in seinem Pulte hätten sich dem kaiserlichen Patente vom 18. Juni 1715 zuwiderlaufende Zeichnungen gefunden. — Aber es sind andere Punkte, auf die wir hier uusere Aufmerksamkeit zu richten haben: das Eindringen nicht fachmännisch erzogener und gebildeter Elemente in den Buchhandel und die Übung unsoliden Geschäftsbetriebs gerade von ihrer Seite. Wie der Buchhandel eine besondere uud eigentümliche Verschmelzung materieller und ideeller Ziele darstellt, eine eigenartige Mittelstellung zwischen kaufmännischem und littcrarischcm Wesen einnimmt: so schwebt auch der Buchhändler, ein anderer Ikarus, in der Mitte zwischen den zwei Welten des Kaufmanns und des Gelehrten. Nicht ohne Interesse sind nach dieser Richtung so manche zeitgenössische Nekrologe. Die Leichenprcdigtcn z. B. hatten einen auf die eigentliche Predigt folgenden besonder» Teil, der über die Personalien handelte. Da ist es denn merkwürdig, wie zuweilen die guten Lcichcnpredigcr den Gegenstand ihrer Pcroration — gewöhnlich doch auf Grund der von den Hintcr- lasscncn ihnen gegebenen Unterlagen — für seinen Stand gewissermaßen entschuldigen. Der selig Entschlafene war ein großes Licht ans der Schulbank, zum Studium bestimmt, vielleicht schon auf der Universität: da starb leider der Herr Vater oder ein reicher Oheim, und nnn mnßte der Jüngling, um der Gelehrsamkeit doch möglichst nahe zn bleiben, sich mit dem Buchhandel begnügend" Auch von I. L. Gleditsch z. B. heißt es, daß er leider durch den frühen Tod des Vaters am Studieren verhindert und den Buchhandel zu ergreifen gezwungen worden sei. War nnn auch gewiß oft genug das kinderreiche evangelische Pfarrhaus, dem auch ein Weidmann entstammte, die rechte Verbindung gelehrter Interessen mit gottseliger Armut: so sind doch gerade aus den ärmlichsten Verhältnissen heraus deutsche Gelehrte erwachsen, und ein Bruder I. L. GleditschS selbst wurde Professor in Frankfurt a. O. Wir legen kein Gewicht ans diese Dinge — das Entscheidende dabei war znletzt doch überall eine besondere Richtung der Bcanlngnug, die sich zwar der Sphäre der Gelehrsamkeit zuneigte, aber doch nicht einseitig und 412 7- Kapitel: Da-Z bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. kräftig genug war, um sich ganz der reinen Theorie in die Arme zu werfen; die allgemeine Thatsache aber, woraus diese vereinzelten Züge nur ihr besonderes Licht werfen, ist die, daß der Buchhändler sich auf das energischste als Angehöriger einer höhcrn, in das Gelehrtenwesen hineinragenden Klasse von allen andern Händlern unterschied. Das war nicht nur seine, sondern die allgemeine uud offizielle Anschauuug. Ge- lehrtcugewerbe und Buchgewerbe sind von jeher cmfS allcrfesteste zu- sammcugcschinicdet gewesen. Unsere ältesten Adreßbüchlcin verzeichnen zuerst nur die Behörden und öffentlichen Anstalten mit ihrem Personal. Da finden sich zunächst dort, wo das Buchgewerbe der Universität unterstellt war, die Buchhändler und Buchdrucker mit aufgeführt uuter der Überschrift: „Zur I^ittsiütur gehörige."^ Wie dann die übrige Bürgerschaft allmählich in die Adreßbücher einrückte, da wurden zunächst die Buchhändler uud Buchdrucker aufgenommen (während sich die Buchbinder zunächst mit der allgemeinen Angabe ihrer Zahl begnügen mußten); durch das ganze 18. Jahrhundert aber stehen z. B. in Leipzig die Buchhändler in erster Rubrik an der Spitze der Bürgerschaft, und erst nach ihnen folgt in zweiter Rubrik die „Kaufmannschaft". Dem entsprach die angesehene Stellung, die in den einzelnen Städten die hervorragenden Buchhändler einnahmen; Ratsherr und Bürgermeister — wir haben weiter oben Beispiele dazu kennen gelernt — sind so manche gewesen; unter den Wittenberge Bürgermeistern unseres Zeitraums befinden sich drei Buchhändler (Joh. Berger, Joh. Ludw. Queustüdt — der erste „Oberbürgermeister" Wittenbergs — und Chrstn. Gottl. Ludewig) und der Buchdrucker Hiob Witt). Fincelius.i" Unser Zeitraum ist aber überhaupt der einer außerordentlichen Steigerung buchhändlcrischcn Standesbewußtseins. Werden wir im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts den Buchhandel in das volle Licht neuzeitlichen Bewußtseins getaucht erblicken, in dem dem Buchhändler die ganze Welt des Buchhandels mit all ihren Fragen und Klagen zum Problem wurde: hier, um die Wende des 17. Jahrhunderts etwa beginnend, liegt, nach den leiscrn Anfängen älterer Zeit, die wir gelegentlich beobachtet haben, der Beginn einer solchen Bewußtseiusstcigcrung. Wie hat der Gelehrte die Nase gerümpft über die „Windmachcrcy der Nürnbcrgischcn Buchhändler-Diener", die ihre Portraits „der Nach-Wclt eonsörvirsn" wollten! Buchhttudlcrbildung, Standcsbcwußtscin. 413 Aber dcr Buchhändler damals, auch der große, war ein durchaus anderer Herr als dcr Buchhändler der Gegenwart. Er reiste viel umher, und er wirtschaftete gewaltig herum; der große Wcidmaun giug in Person in die Buchläden der Kollegen und bestellte, was er brauchte, und Gabr. Raspe in Nürnberg, dessen Geschäft von solcher Bedeutnng war, daß er "Nürnbergs erster reiner Verleger wurde, hat, wie er selbst erzählt, sein Lebelang mit einem einzigen Lehrjungen gewirtschaftet. Zuweilen hat auch die Frau den Gemahl aufs gründlichste unterstützt. Als der kranke Johann Scheibe von Leipzig Luftveränderung halber nach Naumburg ging (wo er verstarb), reiste inzwischen die Frau für ihn in Handlungsgcschäftcn nach Breslau.^ Odenthal in Köln bemerkt 1711 in einem Nachdrucksprozeß, das betreffende Buch sei von seiner Frau, während sie im Laden gewesen sei, ohne sein Wissen eingekauft worden; Fleischer in Frankfurt a. M. wies in den 1730er Jahren „seine Hauß- frauen und Jungen" an, ein gewisses Buch an niemanden zu verkaufen.^ Äußerlich müssen wir uns deu Buchhändler, der Sitte der Zeit entsprechend, bartlos vorstellen, in dcr Öffentlichkeit trügt auch der vornehme Buchhändler die Allongcperückc; die Finger handhaben die Tabaksdose. Was seine Bildung betrifft, so erscheinen Urteile von Seidnitz oder Ahaövcrus Fritsch vielleicht parteiisch; so unzutreffend waren' sie aber für den Durchschnitt nicht. Ein Buchhändler, sagt Adrian Beicr, muß unbedingt Latein verstehen, weil die meisten Bücher lateinisch geschrieben sind, und er meinte, die meisten wären des Lateins auch in dcr That mächtig; viele verständen auch Französisch und Italienisch."'' Als aber dcr Große Kurfürst in den 1680er Jahren seine Berliner Buchhändler für den Inhalt der von ihnen vertriebenen Bücher verantwortlich machen wollte, stellte sich heraus, daß dies schon deshalb unmöglich war, weil sie nicht lateinisch konnten^; oder in Gießen erklärte 1731 dcr UnivcrsitätSbuchdruckcr Lammerts, was iu lateinischen Büchern enthalten sei, sei cr als cin dcr Studien unkundiger Mann nicht zu lesen im Stande."^ Das ist nicht etwa eine übcrraschcndc odcr bclastcndc Thatsachc; denn unter lateinisch lesen können ist dabei ein rasches Durchfliegen eines Buches, so, daß man dabci die Hauptgedanken in sich aufnimmt, verstanden; aus etwas andern: als dcr uotwcndigstcu Elementarkenntnis des Lateinischen konnte aber selbst eine gute Borbildnng des- durchschnittlichen Buchhändlers dcr Natur der Sache uach gar nicht bcstehcn. 414 Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur, Worauf die Buchhändler schon seit dein 16. Jahrhundert hingewiesen hatten, und worauf sie nun mit immer stärkerer Dringlichkeit und stnrkerm Selbstbewußtsein hinwiesen, das war die Notwendigkeit der Fachbildung. Nun war aber jeder Buchhändler damals Sortimcntshändler, und auch unsere größten Verleger damaliger Zeit haben von der Pike auf als Ladcnjungcn gedient. Die Lehrzeit begann aber durchschnittlich mit dem 14. Lebensjahre, ja noch früher. Als sich im Jahre 1709 der vier- uudzwanzigjährigc Hocker in Frankfurt a. M. niederlassen wollte, teilte er (Herbstmesse 1709) mit, er sei acht Jahre Lehrjunge bei Oehrling in Frankfurt a. M., dann zwei Jahre Diener bei demselben, darauf anderthalb Jahre Diener bei Beyerlein in Ulm und zuletzt wiederum zwei Jahre bei Oehrling gewesen^"; er muß die Lehrzeit also zur Oster- mcssc 1696, in seinem elften Lebensjahre, begonnen haben. Wie konnte dabei von irgendwelcher weitcrn und ticfcrn Borbildung die Rede sein? Es konnte sich nur um die nötigste Kenntnis der lateinischen Elcmcntar- grammatik handeln^, und Wissen und Können des Buchhändlers entsproß unmittelbar dem fruchtbaren Bodcu der Praxis. Er wuchs in die buchhündlcrische Bcherrschuug der lateinischen und französischen Sprache hinein, er lernte mit fremder Münze umgehen, er lernte Mcßrcgister, Journal, Hauptbücher und Bilanzen führen.Der Buchhandel selbst hat die „Erfahrung in Sprachen" als dringendes Erfordernis des Buchhändlers andern Zweigen gegenüber sehr kräftig und selbstbewußt ans- gesprochen. Jäcklin in München war Buchdrucker und hatte sich erst nachher auch auf den Buchhandel geworfen. Dazu sagte im Jahre 1700 die l^eldcrschc Wittib: daß seine Handlung „eben darnmb auch auß mcmgcl der Wissenschaft und vor allen hochnöthigeu Sprachen nit recht mehr gehen" wolle, denn die „Erfahrung in Sprachen" sei „gerade bei diesem Handelszweige schon iiroxter suDuru i>»- t>d.kntisch: büecher zum allcrnothwcndigstcn", und alle diejenigen, welche in „Sprachen, vnd anderen grossen Wissenschaften" nicht erfahren seien, solle man billig „mit allen Stimplcrn, bucchtragcrn, nnd dergleichen abschaffen". Die Buchhündlersöhne gutsituierter Firmen genossen eine sehr sorgfältige Ausbildung. Wie vielseitig, ganz im Stile damaliger Kavaliers- erzichung, sie in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts war, wie frühzeitig der künftige Prinzipal aber auch schon selbständig ins Geschirr mußte, mag uns ein Nürnberger Beispiel zeigen. Der im Jahre 1715 geborene Fachbildung. Nicht- und Anchbnchhündlcv, 415) Georg Petcr Mouath, der Sohn dcs 'Nürnberger Buchhändlers Conrad Monath (f 1747), lernte zunächst Lesen und Schreiben und kain dann in die Svitalcrschulc; dauu bekam er Hauountcrricht bei einem Theologen und lernte daneben Reiten, Fechten und Tanzen (er hatte drei Tanzlehrer), Französisch, Geometrie, Zeichnen und Musik i besonders Violine). Daneben führte ihn der Vater von früh auf in die Buchhandlung ein, nahm ihn schon als Knaben mit ans die Messen, und vom Jahre 1733, von seinem fünfzehnten Jahre an, schickte er ihn allein auf die Messen nach Frankfurt und Leipzig.^ Nur von der buchhändlcrischen „Kavalicrsreise" wird hier nichts berichtet. So weit wie die Buchdrucker auf ihren Wanderungen kamen die Buchhändler nicht herum, aber in verschiedenen Konditionen hier und dort waren sie vor ihrer Selbständigkeit fast alle gewesen, und auch bei den Buchhändlcrsöhncn gehörte ein langjähriger Aufenthalt auswärts, womöglich auch außerhalb des Reichs, eigentlich zur Regel. Der Leipziger Buchhäudtcrsohn Johann Scheibe (geb. 1629, 1- 1671) wurde zuerst durch Hauslehrer unterrichtet und besuchte darauf die Nicolaischulc; er trat dann in den Bnchladen dcs Vaters ein und hielt sich nachher zuerst sechs Jahre in Hamburg, dann als Diener in Kopenhagen auf^. Der Baseler Buchhändler Joh. Phil. Nichter (geb. 1655, f 1706) hielt sich nach seiner Lehrzeit in Basel (1670/77) sechs bis sieben Jahre (1677 83) „dcs Buchhandels wegen" in Genf, Lyon, Paris, Holland und Deutschland cmf."s Gottfried Gottlob Richter in Bautzen (1707—1738) war sechs Jahre in der Fremde, und zwar in Nürnberg, Altdorf, Augsburg, Magdeburg, Lüneburg und Hamburg, sein Sohn Carl Gottfried drei Jahre in Hof, Würzburg, Augsburg, Marburg und Frankfurt a. M.^° Als Lehrzeit galt eine Zeit von sechs Jahren, die meist mit einer halbjährigen Probezeit begannt" Das Eindringen nicht fachmännisch erzogener und gebildeter Elemente in den Buchhandel — und die Übuug unsoliden Geschäftsbetriebs gerade von ihrer Seite nun war es, worüber laut und viel Klage geführt wurdet" Die Preise einiger Bücher wissen, sie verkaufen und vertrödeln können, sagt eine Schrift aus den dreißiger Jahren des 18. Jahrhunderts, mache noch lange nicht den rechten Buchhändler; solche tollkühne Eutrcprcncurs aber, denen die nötige Wissenschaft und Erfahrung abginge, gebe es jetzt in Menge. „Vom buchhandel sind sie uicht hcrgctommcu, die tchrjahrc siud sie noch schuldig. Ihre vorige 41N 7. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. Profession haben sie verlassen. Ihr unartiges leben hat ihnen bey nahe alle mittel, in der wclt fortzukommen, beschnitten. Der bnch- handcl, eine fache, die sie noch weniger als alles andere verstehen, soll die letzte Zuflucht ihres auskommcns sehn." Bcrdorbene Magistri und Liccntiatcn Mcdieinä, die neben ihren Pillen Bücher verkaufen und sogar fremde Bücher verlegen, halb oder gar unstudirtc studcuteu, verdorbene Muscnsohnc und guacksalbcr, allzu ehr- und gcldgcitzigc buch- druckcr, aus ihrer zunfft gestoßene buchdruckcrgcsellcn uud verlauffcuc buchdruckerjungcu, die in den Häusern und aus den Studentenbuden herumtrödeln, sallit wordene kauffleutc, liederliche kauffdicner, ungeschickte kupfscrdrücker, armsccligc schncidcr, Herrn- und ehrlose laguaien, Kutscher wollen bey der aus noth erwchltcn buchhandlung glöcklich, reich und ehrlich werden; so heißt es in verschiedenen Schriften aus den dreißiger Jahren. Die beiden Hauptvoraussetzuugcn zum Betrieb des „kostbahrcn buchhaudcls" fehlen ihnen: Ausbildung und vermögen. Deshalb allerlei „sinnreiche List und Bosheit": man nimmt Bücher auf Kredit oder weiß sie „um einen Dudcy" an sich zu bringen und verschleudert sie um den halben Preis — das Publikum beruft sich dem Buchhändler gegenüber auf ihre billigem Preise; bleibt die Zahlung schuldig; verlegt ärgerliche und schändliche Schriften. „Gesellet sich zu der thorheit im willen einige lcbhafftigkcit des Verstandes; verfällt man ans allerhand winomachcrische Projekte. . . Schändliche laster sind es nichtswürdiger stümpcr, chrvcrgcßcncr störer, niederträchtiger trödlcr und Hausierer, verwegener projcktmachcr." Schriftsteller, Buchhändler und Buchbinder waren im Kampfe gegen die Aftcrbuchhändlcr einig; die beiden lctztcrn besonders in den Hauptstättcn littcrarisch^buchhändlcrischcr Betriebsamkeit, in denen sich diese Erscheinungen naturgemäß am aufsälligstcu zeigten (Klage der Leipziger Buchbinderinnung 1720, Weidmanns nomine aller Leipziger Buchhändler 1731).^ Hier und da tauchen einzelne solcher Persönlichkeiten, die Wohl einen besonders schwunghaften Betrieb in Gong brachten, mit Namen auf: ein Schneidermeister in Altona, ein Glaser- mcistcr in Frankfurt a. O., ein Pcrüquier in Königsberg, der ältere und neuere Werke aus allen Wissenschaften mehrfach empfahl; in den Königsbcrgischen Nachrichten zeigte 1738 ein Trödler Bücher und alte Sachen, seit dem Jahre 1759 ciu Händler mit französischem Namen mehrfach französische Confiturcn, Lhokoladcn, Dan de 1l>. Reine, eng- Die Nicht- und Auchbuchhiindlcr, 417 lischc Magcntropscn, fcinen Kanaster Tabak und französische Bücher nn. Eine Straßbnrger Verordnung vom Jahre 1753 verbot den Buchhandel den „vielen Kaufleutcn und andern Privatpersonen", die Bücher direkt mit Umgehung der Buchhändler verschrieben und damit handelten. „Andere Privatpersonen": es waren besonders auch die Gelehrten selbst, die im Nebenamt dem Buchhandel Konkurrenz machten. Nicht nur der Büchcrhändlcr, auch der Büchcrschrciber wußte das praktische Mittel der Pränumeration zu schätzen und anzuwenden. Selbstverlag und Selbst- vcrtricb: wie bcgucm ließ er sich mit seiner Hilfe praktizieren! Gelehrte waren bereitwillige Sammler; man bezog direkt vom Autor oder durch die freundschaftlichen Sammler.^" Wir hören gelegentlich von Präccptorcn, die ihre litterarischen oder musikalischen Werke selber verkauften und, so schrieben die Speiercr Buchbinder 1725^, diese „zum Spott vor der Kirchcnthür fehl halten". Mehr als das; nicht nur, daß Geistliche von der Kanzel aus ihre Vcrkaufslagcr religiöser Buch- bindcrlitteratur ankündigten^": Schuldircktoren ^ ^nd Landpfarrer ^ verschrieben von auswärts Bücher und handelten damit, besorgten sie mich auf Bestellung. Solche Dinge waren eben freilich nicht anders möglich als dadurch, daß der Buchhandel selbst die Hand dazu bot: das that so mancher recht reguläre Verleger; es war ein letzter Rest des wcitnuSgcspanntcn direkten Vertriebs alter Zeit. Weite Strecken mit keinen, mit wenigen oder schlecht assortierten und bczugsfähigcn Buchhandlungen gab es ja auch jetzt noch genug; da schuf sich denn der Buchhäudler für seinen Verlag, wohl auch für Sortiment, gern eine Art nichtbuchhändlcrischer Agenturen. Er verletzte aber auch damit leicht die berechtigten Interessen und Forderungen einzelner auswärtiger Kollegen und des ganzen Standes als solchen; wir finden um die Mitte des 18. Jahrhunderts buchhändlcrischc Kataloge, die in ihren Vorreden ausdrücklich darüber Beschwerde führen.^ Ein anderes war es freilich, wenn um dieselbe Zeit ein Königsbcrger Buchhändler darüber klagte, daß „mehrere im Büchcrvcrschrcibcn ihre Vorthcilc gcsuchet, und sich seiuer Handlung nicht eher, als gemeiniglich nur zur Noth bedienet"^; es ist wie eine erste Hindeutung auf den später austretenden Anspruch des Sortimcntshandels, daß der Verleger im unmittelbaren Interesse des Sortiments — damit im mittelbaren seiner selbst — mit dem Publikum nicht direkt verkehren dürfe. Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. -7 418 5, Äcipitcl: TaS bibliopolische Deutschland: AbsnK, Preis, Ncichdnich Censuv. Wir erinnerten oben daran, daß der damalige Buchhändler Universal- vcrlegcr, -sortimcntcr und -antiguar war. Wir dürfen uns allerdings nicht vorstellen, daß, auch abgesehen von den „alten Buchführcrn" und Disputationshändlcrn, im eigentlichen Buchhandel selbst das Moment der Spezialisierung völlig gefehlt hätte. Die Buchhändlerlatalogc gewähren auch in dieser Beziehung zuweilen lehrreiche Einblicke. In Fclßcckcrs Uuivcrsalkatalog vom Jahre 1740"' heißt cS sogar ausdrücklich: „Dann uns auch gar wohl wissend, wie gar wenig Buch-Händler zu finden > so nach allen Absätzen der Wissenschaften eine vollständige Handlung bc- sitzen, sondern hauptsächlich fast jede Buch-Handlung nach ihrem Verlaufs in jeder l^eultaet sich richtet. Wann nun die Felßeckcrschc Buch-Handlung gleich denen meisten Buchhandlungen in dem Verkehr derer Bücher, aus Erfahrung es nachzumachen, für nöthig erachtet; als verspricht Sie hiemit, auch in Zukunft, uach jeder laeultael. meisten Verkehr, sich in derselben zu erweitern", und dazu jährlich uach Leipziger ?mbilatc Messe ein Supplement erscheinen zu lassen. Allein von einer Spezialisierung im spütern Sinne sind solche Verhältnisse doch noch weit entfernt; und dadurch wurde die Wirkung sowohl der Konkurrenz im Buchhandel selbst, als auch der halb uuo ganz unzünftigen Konkurrenz der Buchbinder und „Partienliers" erhöht. Die beschichte des Königsbcrgcr Buchhandels"" ist ein Beispiel dafür, wie ein blühender unspezialisicrter Buchhandel von der Konkurrenz der Halb- und Auchbuchhändler fast erstickt werden konnte, ein Beispiel aber auch dafür, daß er sie durch Verengerung der Grenzen überwinden konnte. Ungeachtet der alten Verbote sind die Blätter von Büchcranzeigen wie der Buchhändler, so auch der Buchbinder erfüllt, und die der letztcrn unterscheiden sich von denen der erstem weder in Reichhaltigkeit, noch im Inhalt. Daneben werden Bücher von Trödlern, Perüquicrs, Inspektoren, Krämern angezeigt; auf den französischen Buchhandel war der obligate französische Rcfugie konzessioniert, ans den hebräischen ein Schutzjudc exklusiv privilegiert. Zu den Jahrmärkten kam die Schar der fliegenden Buchsührer und Disvu- tationshäudler. Katholische Erzpriester verkauften in ihren Herbergen katholische Bücher. Selbstvcrleger vertrieben, aus Subskription und Prnnumcrativu, ihre Schriften. Mit den Auktionen wurde „unverantwortlich vorgegangen" (Beschwerde vom Jahre 172»). Es war beklagenswert, daß Erscheinungen wie namentlich die Bnchbiudertonkurrcnz, Mangelnde Spezialisicrnng. 419 die man ehemals eingedämmt hatte, wieder so mächtig wurden; es war aber auch schlimm, daß in einer Stadt, in der zu Ausgang des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts fünf Buchhandlungen kaum genügt hatten, in einer Zeit steigender Betriebsamkeit der Buchhandel rein geschäftlich die Zeit, sich, das Publikum, seinen Beruf so wenig „zu nehmen" wußte, daß die Zahl der Buchbindcrbuchhändlcr auf das Doppelte stieg, während die Buchhandlungen, die zu Ausgang des 17. Jahrhunderts geblüht hatten, allmählich abstarben. Paul Friedr. NhodcS Privileg erlosch 1709; Mich. Lange verschaffte sich ein Privileg, „Bücher- ^uetiones und vorfallende I^ottsr^sn abzuhalten", und 1722 berichtet der Senat an den König, daß er „keinen Buchladcn weiter halte, noch denselben einzurichten im Stande sei, vielmehr eine andere Profession sxereirc"; das ehemals blühende Buchhändlcrgcschlccht der Hallcrvord verlor seine Bedeutung seit dem zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts und endete in seinem letzten Sprossen Gottfried mit einem ohne festen Wohnsitz betriebenen Antiquariatswanderbetricb; Georg Joe. Hccrdans Verlag war, wenn er überhaupt solchen besaß, so unbedeutend, daß er in den Mcßlatalogen nicht vorkommt; Hcinr. Boyes d. I. Geschäft befindet sich zu Beginn der 1720er Jahre in Konkurs, und seit etwa 1740 findet sich, obwohl Boye erst 1760 starb, keine Spur weder von seinem Geschäft, noch von dem Verbleib seines Privilegs. Niemand fand sich, der die einst so angesehenen Geschäfte weitergeführt hätte. Ihre Privilegien blieben unbenutzt und verfielen. Und als wenn der Buchbinder gleichsam auf den Ruinen des Buchhandels die Siegesfahne aufpflanzte, so stellt der Buchbinder Chrph. Schulz in seinem Privilcg- gcsuch vom Jahre 1745 fest, daß zur Zeit im ganzeu Laude nur eiu einziger offener Buchladcn befindlich sei. Dieser einzige Laden war der von Christoph Gottfried Eckart aus Grimma in Kursachsen, der sein Privileg im Jahre 1722 erhielt; es ist das Geschüft, das später von den Härtung fortgeführt wurde. Eckart erkannte mit richtigem Geschäftsblick, daß bei der geschilderten Konkurrenz das wissenschaftliche Gebiet sein eigentliches Arbeitsfeld sein müsse. Den Bedürfnissen einer Universität und den Ansprüchen der Gelehrten zu genügen, war kein Buchbinder und Krämer, sondern nur der gelernte und gebildete Buchhändler im Stande. Er hielt ein sorgfältig gewähltes Lager — „nicht sowohl", so spricht er selbst seinen Geschäftsgrnndsatz aus, „eine gehäufte Samm- 27* 420 <- Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absah, Preis, Nachdruck, Ccusur, lung geringschätziger Chartcquen, als vielmehr eine Vorrathskammcr der nützlichsten und brauchbarsten Bücher" — und zog so allmählich den ganzen Verkehr mit der Gelchrtcnwclt an sich, und aus diesem Verkehre heraus erwuchs ihm wiederum ein stattlicher Perlag. Nur mit Aufbietung aller Gräfte und durch die umfassendste, ihn früh aufreibende Geschäftstätigkeit gelang es ihm vorwärts zu kommen. Gerade die gefährlichsten Buchbiudcrkonkurrenten saßen alle mit ihm zusammen im Kneiphof, dem Sitze der Albcrtina; der bedeutendste Konkurrent empfiehlt seine Bude als gerade gegenüber von Eckarts Buchladcn. Im engsten Zusammenhang mit der steigenden Lebendigkeit des Betriebs, den Schattenseiten der Organisation und der allgemeinen Konkurrenz steht eine Reihe anderer Beschwcrdcpunktc, die für das gesteigerte Drängen, die Bücher abzusetzen, mehr oder weniger bezeichnend sind. Das Unwesen der Titelcrncuerung blühte.^" Changcbetrügercicn aller Art wurden verübt: so war es beliebt, etliche Signaturen zu „überhüpffen" und dabei Pagina und Materie richtig fortgehen zu lassen, damit man Kollegen gegenüber, die auf Messen die Bücher genau zu kollationieren nicht wohl Zeit hatten, desto mehr Alphabete oder Bogen geliefert zu haben scheinen mochte."" Am bezeichnendsten und unmittelbar zusammenhängend mit der Unruhe über den steigenden Zudrcmg zum Buchhandel sind die Klagen über die leichtsinnige Behandlung des Lehrlingswcsens: über die Aufnahme zu zahlreicher und zu mangelhaft vorgebildeter Lehrlinge — wir wissen ja, daß im allgemeinen die lateinischen Elementarkenntnisse als Voraussetzung galten —, über ihre zu frühe Lossprcchung nach mangelhafter Ausbildung: wenn sie mir Makulatur ausstreichen und zur Not kollationieren konnten, wie es in einer Schrift heißt."' Alle diese Übelständc und Klagen bilden eine zusammengehörige Masse. Sie bilden einmal einen allgemeinen Gradmesser der Entwicklung, nämlich der mit jeder Steigerung gewerblicher Betriebsamkeit verbundenen Vertiefung der Schatten und Erhöhung der Reflexion, die diese Schatten wahrnimmt. Und sie zeigen sodann von verschiedenen Seiten her das Ungenügende der herrschenden Organisation, die der in der EntWickelung begriffenen quantitativen und qualitativen Änderung in der Nation überhaupt, in der Litteratur und dem von beiden abhängigen Buchhandel im Sonstige Beschwerden. Das Privileg gegen Nachdruck als Gewerbeschich. 421 desondern immer weniger entsprach. Beide Seiten sind in eigentümlicher und besonderer Weise verbunden in einer weitem, für die Absatzverhältnisse wesentlichen Erscheinung, die wegen der großen Bedeutung, die sie für das buchhändlerische Leben besaß und wegen der außerordentlichen, geradezu grundlegenden Stellung, die sie in der Geschichte des deutschen Buchhandels von der Mitte des 18. Jahrhunderts ab einnehmen sollte, eine besondere Betrachtung und Beachtung herausfordert: in der des Nachdrucks. Der Gesichtspunkt, unter dem die Regierungen die verlagsrechtlichen Verhältnisse betrachteten, war kein abstrakt juristischer, sondern vielmehr derjenige konkreten Gcwcrbeschutzes und fiskalischer Interessen, mit einem Worte: ein Volks- oder staatswirtschaftlicher. Der Ursprung des Tcrritorialprivilcgs war der Zweck, dem Büch- Handel Gcwcrbcschutz gegen Konkurrenzunternehmen auf dem Gebiete der „Bücher" zu gewähren, d. h. auf dem Gebiete öffentlicher oder amtlicher Publikationen, litterarischen Gemeinguts, erster Behandlungen eines praktischen oder wissenschaftlichen Gegenstands in Buchform, bei dem die Verschiedenheit der Bearbeitung für den Absatz ans Publikum zunächst von verhältnismäßig unwesentlicher Bedeutung war, z. B. der ersten Veröffentlichung eines Kräuterbuchs u. dergl. „Autoren", d. h. Originalwerke (die zwischen „Büchern" und „Autoren" unterscheidende Terminologie seit 1660 nachweisbar), bedurften im Lande selbst keines Privilegiums, sondern waren hier von selber geschlitzt. So hat noch Pütter, der Göttinger RechtSgelchrte, der den Buchhandel gerade von der Seite des Nachdrucks- und Privilcgwesens her zum Gegenstand des eingehendsten rcchtsgcschichtlichcn Spezialstudiums gemacht hat, diese Dinge dargestellt. Die allgemeinen territorialen Nachdrucksverbote setzen die Anerkennung der Unstatthaftigkeit des territorialen Nachdrucks von „Autoren" als den normalen Zustand voraus und verbieten entweder, wenn sie keine Schutzfristeu vorschreiben «Kursachsen 1594, Nürnberg 1673), Übertretungen dieses normalen Zustands oder beziehen sich, wenn sie Schutzfristeu von großer Kürze vorschreiben «Basel, 28. Okt. 1531: drei Jahre; Nürnberg, 10. Aug. 1633: ein halbes Jahr), auf „Bücher" oder ephemere Bilder und Reime. Weil der Gedanke des GewerbeschutzeS überall im Vordergrund stand, trafen die einzelnen Verordnungen im Begriffe des Nachdrucks 422 7. Kapitel: Das bibliopolische Teutschland; Absnl,, Preis, Nachdruck, Ccusurv fast niemals cinc weitere Unterscheidung nnd begründeten auch dort, wo sie die eigentümlichen Bücher ausdrücklich mit einschlössen, fast regelmäßig nur aus dem Gewcrbcschutz, nicht dem Urheberrecht. Die Züricher Buchdruckerordnung vom Jahre 1669 z. B. spricht in Bezug auf die beiden damaligen Züricher Buchdruckcrcicn (Bodmcr und Hambcrgcr) von „nothwcndigen kirchen- und schnlsachen" einerseits und Büchern, die ihucn „von einem Autori zu truckcn übergeben" würden, andrerseits in einem Atem uud verbietet darauf beiden Firmen l^und entsprechend jedem drittem, zu drucken, was in der andern gedruckt worden ist, wird oder werdcu wird, weil sie ihre „uutcrhaltuug davon haben müssen".^ Als der Züricher Druckcrvcrtcgcr Michel Schaufelbergcr im Jahre 1667 gestorben war, ließ sich die Wittwc mit Züricher Spczialprivilcgicn auf die Verlagsartikcl ihrer Firma ausrüsten. Darunter befanden sich außer lateinischen Katechismen, Züricher Gebetbuch u. dergl. sogar Werke von dem Züricher Orientalisten und Kirchenhistoriker Joh. Hcinr. Hottinger, der iu demselben Jahre 1667 starb. Trotzdem wurden die Privilegien samt und sonders davon abhängig gemacht, daß die Drnckcrci „in Gong und Wesen, auch sie mit ^xsluxwien versehen" sei, während andernfalls jedem die Schriften „vorzunehmen" freigestellt wurdeJ^ Daß die bedeutendsten Verleger Dcutschlauds es für keinen Raub hielten, fremdes geistiges Eigentum öffentlich vortragender Gelehrten mittels Beschaffung von Nachschriften für sich in Geld umzusetzen, dafür haben wir in andcrm Zusammenhange Beispiele gefunden (s. oben S. 210). Im Jahre 1736 lagen sich die beiden Frankfurter Buchhändler Wolfg. Ludwig Spring und Franz Varrcntrapp wegen D. Nie. Hieron. Gundlings „Vollständigem Discours über den Wcstphälischcn Frieden" in den Haaren: Spring hatte ihn nach einer Nachschrift gedruckt und war darauf kaiserlich privilegiert worden, Varrcntrapp druckte ihn nach einer andern Nachschrift und gab uuter seinen „in kkcMwte st. M-s t'unilirtm ai'AN- mentis" an, daß „ein jeglicher ^wilivLus in denen LuUö-M die I)is- conrse nachschreiben" könne. In Wien wurde die Bestätigung des Springschen Privilegs und Konfiskation der Barrentrappschen Exemplare verfügt.'" ES läßt sich auch cinc damit zusammcnhängcndc besondere Gcringachtung dcs Verlagsrechts des Selbstvcrlegcrs beobachten, wie sie dann in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts noch deutlicher auf-, treten und fogar unumwunden ausgesprochen« werdcu sollte. Höiu'ilü DaS Privileg gegen Nachdruck als Gewcrbeschutz. 423 Külüei'i „5us soeitlle st (Zsntium" und ,,^U8 imtnrlllc:" z. B. waren im Selbstverlag erschienen. Varrcntrapp druckte sie nach und erklärte sich (1737) sür berechtigt dazu, weil Kohler sie ja nur „sür seine Hörer habe drucken lassen", weshalb auch niemand darauf privilegiert gewcscu sei, und sie in auswärtigen Buchlädcu uicht zu habe» gewesen seien. Er erhielt lursächsischcS Privileg darauf. Buchhändler und Staat also stellten sich hier an, als wenn der Rechtsschutz erst mit dem buchhäudlcrischeu Gewcrbcschutz beginne. Dann aber erkaufte der Jenaer Buchhändler Melchior, wie Varrcutrapp mit gewählten Worten sich ausdrückte: des Verstorbenen „Excmplaria"; seine Exemplare, uicht sein Verlagsrecht, das damit, daß das buchhäudlerisch herrenlose GcistcScigcutum zu buch- händlcrischcm Besitze wurde, gleichsam erst entstand. Auch Melchior wurde kursächsisch privilegiert, uud uun erst, währeud der Frcmkfurrer Rat den remonstrierenden Barrentrapp unterstützte, verfügte ein kur- sächsischcs Reskript Kassation des Varrentrappschcn Privilegs nnd dessen Übertragung auf Melchior.^" Die Autoreu freilich gingen mit ihrem Bcrlagsrcchtc ebenfalls zuweilen recht frei um. Als Varrcutrapp 1738 von den Reugcrschcu Erbeu uud Vick «Halle) wegen RachdruckS von Hotimlmni Nkckieiim rationaliZ s^steinntiea verklagt wurde, bewies er mittels ^riginalschrcibcns des Autors, daß er das Werk mit dessen ausdrücklicher und wiederholter Gcnchmhaltnng gedruckt habe. Der Reichshofrat uahm daraufhin seinen für Varrentrnpp ungünstigen Entscheid zurück und befahl die Parteien in Güte zu vergleichen.^ Da das römische Reich deutscher Ration kein geschlossenes stnats- wirtschaftlichcs Gebiet war, so mußten anch für das Privilegwcscn die starken Wnrzcln seiner Kraft in den Territorien liegen. In den Terri- torialprivilcgicu sind dabei die Meßprivitegien eingeschlossen, die ja nichts als Tcrritoriatprivilcgien besonderer Entwicklung waren. Über ihnen wölbte sich der Anspruch dcö kaiserlichen Privilegs, das mit dem Frankfurter eine besondere Verbindung einging, ans Gültigkeit im ganzen römischen Reiche. Aber die tatsächlich herrschenden rechtlichen Verhältnisse wurden nicht etwa lediglich durch das Privilcgwescn geschaffen und gewährleistet. Löst man das Privilcgwcsen von ihnen ab, so bleibt an und sür sich nicht etwa die rechtliche Anarchie zurück. Es wäre eine merkwürdige Vorstellung, wenn mau sich die deutsche Buchhäudlerwelt alter Zeit an 4->4 7- Kapitel: TaS bibliopolischc Deutschland: Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur. und für sich als einen Haufen von Menschen ohne Treu und Glauben, Recht und Ehre denken wollte, die nur durch ein künstliches Gittcrwerk davor hätten bewahrt werden können, sich gegenseitig zu zerfleischen. Man kann für das Privilegwescn einen rechtlichen, gesetzlichen und buchhündlerischcn Gesichtspunkt unterscheiden. Gesetzlich war der Nachdruck an sich, d. h. der Nachdruck privilegierter Bücher jeder Spielart und unprivilegierter eigentümlicher Werke, zwar von Reichs wegen und in so manchen territorialen Verordnungen, voran Kursachsens, verboten; die rechtliche Hilfe aber war au das Privileg gebunden. Rein rechtlich fließt der Anspruch aus Vcrlagsschutz aus dem Urheberrecht, sei es des Autors, sei es unmittelbar des Buchhändlers, und rein theoretisch ist die Konsequenz ein ewiges Verlagsrecht. Das Gesetz verhielt sich hinsichtlich einer solchen Rcchtsbcgründung zunächst durchaus indifferent und band sich einfach an das einmal gegebene Privileg, gleichviel, in welcher Beziehung Privileg und Recht an sich zueinander stehen mochten; die grundsätzliche Sondcrung tritt erst ein, wo diese Beziehung als eine ursächliche, die Erteilung des Privilegs als Quelle des Rechts behandelt wurde. Das eine Extrem, vom absoluten Verlagsrechte an sich, mochte in strikter Observanz dem einzelnen Verleger und seinen Rechtsnachfolgern, das andere, vom Rechte durch Privileg, ebenso dem Staate willkommen sein. Dem Geiste des Buchhandels entsprach weder das eine, noch das andere. Daß der Nachdruck eigentümlicher Werke an und für sich ein Unrecht sei, diese Binsenwahrheit wnrde lange vor unser»? Zeitraum nnd ebenso in ihm selbst von Dichtern, Gelehrten und Buchhändlern zur Genüge ausgesprochen. In Philandcr von Sittcwalds Höllc^ hockt auch der Rachdrncker, der wider christliche Liebe und gegen das siebente Gebot um Genieß und Vorteils willen andere Bücher zu Schaden nnd Nachteil ihrer ehrlichen Verleger nachgedruckt hat l1645>. Der Rostocker Buchhändler Joach. Wilde zog als Gewährsmänner dafür, daß der Nachdruck ordentlich vom Autor erworbener Originale gegen göttliches und natürliches Gesetz verstoße, außer dem Genannten und Luther das Lern- tinium Lonseientme von Mengering und Gerhards vi8Mwkion«8 tnenIogieÄö nn.'°^ „Hats Zeit biß dorthin ^ möcht man sagen und müssen die Buchhändler sich durch krivile^m vorher bewahren heißt es bei Adrian Beier (1690), „So folgt j wo deren keines > wird der Nachdruck ungcwehrt und ungcstrafft sehn. Nicht also j mein Freund! Der duchhäudlerische Gruudsntz der Ausübung des Verlagsrechts. 425 Der ?i'oeW8 ist in solchen Fall ^ da uff xrivilsZin geklagt wird l schleuniger ^ die Hülff ist nachdrücklicher > die Straff ist empfindlicher. Folgt aber drumb nicht ^ wo kein ?iivi1eAiuw, da sey kein Recht ^ keine Hülff ^ keine Sünde ^ keine Strafe. Das natürliche Recht ^ die Vcr- nunfft weiset einen jeden an ^ liegen zu lassen was nicht sein ist. Wird zwar umb der Menschen Boßheit j theils Thumhcit j durch die Obrigkeit I mit angehängter Straff verbohten ^ war aber vorhin schon nicht recht Stehlen." Von dem Grundsatze eines schlechthin uneingeschränkten Eigentumsrechts aber war die Praxis weit entfernt. Ein ewiges Verlagsrecht kann wohl der Buchhändler, aber niemals der Buchhandel anerkennen. Der Buchhandel setzte die konkreten Forderungen der Praxis, unmittelbar die Interessen seiner selbst, dadurch aber mittelbar die des allgemeinen littcrarischen Bedürfnisses über den abstrakten Begriff des individuellen Rechts. Die eigentlich buchhandelsgeschichtlichen Grundsätze des Verlagsrechts waren weder die des allgemeinen göttlichen oder natürlichen Rechts, noch die des künstlichen Privilegrechts, sondern spezifisch bnchhändlcrisch-litterarische Grundsätze. Der erste Grundsatz war der, daß das Verlagsrecht so lange Geltung habe, als es in Ausübung stehe. Die Frankfurter Buchdruckcrordnung von 1660 bestimmt, daß eine Schrift, die ein halbes Jahr nach der Privilegierung nicht erscheint, von einem andern gedruckt werden darf, und daß, wenn eine Auflage bis auf hundert Exemplare abgesetzt und seit zwei fahren nicht neu aufgelegt ist, aber noch Nachfrage danach besteht, ein anderer Verleger den ursprünglichen vor Zeugen befragen und, wenn dieser die Neuauflage ablehnt, das Werk in der Höhe der ersten Auflage herstellen darf, während dem ersten Verleger die Veranstaltung einer Neuauflage untersagt bleibt, solange der zweite die seine nicht bis auf hundert Exemplare abgesetzt hat.'^"" Auch die kursächsischc Praxis zeigt Fälle, in denen das Privileg derzeit fehlender Bücher nur unter der Bedingung geschlitzt wurde, daß das privilegierte Werk binnen einem halben Jahre neu aufgelegt werdc.'^ Der oben erwähnte Rostocker Verleger begründete sein Eigentumsrecht mit zwei Sätzen: erstens damit, daß er sein Werk „dem Autori selbsten abgehandelt, Ihm vor einen jeden Bogen gebührlichen Abtrag gethcm", und zweitens damit, daß er „allzeit dahin gesehen, daß an Exemplarien kein Mangel möchte erfunden werden". ES war allgemeine bnchhänolcrische Anschauung, daß, wenn ein Privileg 426 7. Kapitel: Das bibliovolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Zensur. crloschcil war und der bisher Privilegierte das Buch fehlen ließ, „ein anderer, weil das Privilegium ex^iriict, macht habe, solches vor sich dein Mdlico zum Besten zum Druck zubcfördcrn". So, setzt der Leipziger Buchhändler Theophil Gcorgi, von dein die angeführten Werke herrühren, hinzn, ist es „die odservsntm, darüber alle Buchhändler ^ttsstiren werden"/-"'' Die bloße Renovation änderte daran nichts; die Privilegien waren iuiir eess^. Im Jahre 1727 erhob Rüdiger aus Berlin sogar gegen die behördliche Insinuation eines solchen tcmben Privilegs Protest.-"^ Geschwächte Firmen mußten sich deshalb, weuu sie sicher gcheu wolltcu, ihr Verlagsrecht durch Verpfändung zu erhalten suchen.^ Da diese Observanz nicht nur sür „Bücher", sondern auch für eigentümliche Werke galt, so zeigt sich daran deutlich, wie wenig geläufig der Zeit der Gesichtspunkt des Urheberrechts war, und wie sehr dasjenige des douum pudlieum rcsp. des liouuin dimiopoluruiu die Herrschaft führte. Das Privilegwcscu schloß sich dieser Anschauung an'-'"-', und aus fiskalischen Gründen gern an. Mit der darin gegebenen Art der „Enteignung", mag sie auch zunächst fremdartig erscheinen — denn rein rechtlich taun zunächst jeder mit seinem Eigentum thun und lassen, was er will —, fiel also die Privilegpraris durchaus uicht aus dem buch- händlcrischeu VolkSrcchtc heraus. Dieses Recht aber war eiue gewisse Geltendmachung des Gesichtspunkts literarischen Gemeinguts. Das beste Recht hat nicht das Recht, buchhändlcrisch-littcrarischc Schätze der Allgemeinheit zu verschließen. Würde das Privilcgwcscn mit den vom Privilegzcitalter so bevorzugten Bedingungen gerechten Preises größern Ernst gemacht haben, so würde dieser Gesichtspunkt auch von dieser Seite noch schärfer hervortreten; begrifflich und gruudsätzlich war cr dnriu jedenfalls vollkommen ausgesprochen. Der Buchhandel und ihm folgend das Privilcgwcsen übertrug gewissermaßen die Grundsätze des littcrarischen Gemeinguts von dem besonderen Gebiete auch aus das der eigentümlichen Werke. — Der zweite Grundsatz war der der Verjährung. Mochte auch eine ununterbrochene Ausübung wohlerworbenen Verlagsrechts durch den Verleger und seine Rechtsnachfolger stattfinden: die Praxis des Buchhandels erkannte auch dann ein ewiges Verlagsrecht nicht an. Als Emanucl Thurnciseu in Basel sich gegen Joh. Heinrich Decker daselbst auf ein seinen Voreltern erteiltes Privileg berief, erklärte Decker, daß, von allen andern Umständen abgesehen, „dies bereits so lange sei, wie Der buchhnudlcrische Grundsatz der Verjährung des Verlagsrechts. 427 kcin Privilegium dauern könne".""^ Eine bestimmte Frist gab es hierfür nicht; aber etliche Jahrzehnte nach dein Tode des Autors galt sein Werk als litterarisches Gemeingut, der Nachdruck und — das Privileg- Wesen schloß sich auch hier natürlich der Praxis an — die Begabung von Nachdrucken mit gewerberechtlichen Privilegien in den verschiedensten Territorien als gerechtfertigt. Daß in manchen Fällen Konkurrenz- Verleger, wenn eö ihnen gerade so paßte, von einem gewohnheitsmäßigen Grundsätze, über den es gesetzliche Bestimmungen nicht gab, nichts wissen wollten, ist dabei selbstverständlich. Im Jahre 1698 beschuldigte der theologisch gebildete Vielschreiber Stübel'^, der iu Leipzig unter seinem Doppelnamen A. Stiefel Buchhandel trieb, den Halbcrstttdter Superintendenten Lüder und Aug. Hermaun Franckc des Nachdrucks von Johann Arnds „Wahrem Ehristenthnm", von dem ihm die Wittwe Heinichen in Leipzig 150 Exemplare verpfändet hatte, obgleich das Buch schon 1605 erschienen und sein Verfasser 1621 gestorben war und das Heinichcnsche Privileg so auf jeden Fall nur die Geltung eines kur- sächsischcn Tcrritorialprivilegs, nicht die eines kursächsischcn oder kaiserlichen Meßprivilegö beanspruchen konnte. Als im Jahre 1735 Reinhard Möller in Frankfurt a. M. den Buchdrucker Ernst Friedr. Zobel iu Nürnberg wegen Nachdrucks von Arnds „Ehristenthnm" nnd „Pnradics- gärtlcin" (ersch. 1612) verklagte, erklärte Zobel, er habe von Möllers kaiserlichem Privileg nichts gewußt, die Bücher seien aber auch schon so oft gedruckt, daß er sich uicht einbilden könnte, daß jemand neuerlich ein Privileg daraus nehmen würde, und der Nürnberger Nat wies jeden An- und Einspruch Möllers als „unbillig" zurück.""^ Die buchhändlcrischc Anschauung sührt nns so wieder zurück zur staatlichen. Die Rücksicht auf Buchgewerbe nnd Buchlektüre, die Ansichten der Regierungen und des Buchhandels vereinigten sich hier in einem gemeinsamen Punkte. Sehr zahlreiche Nachdrucksklagen und Entscheidungen müssen aus diesem Punkte verstanden werden. Die reinen Linien dieses Grundrisses wurden von zwei Kräften verwirrt und verwischt: einmal von dem allgemein menschlichen Triebe der Gcwinnsncht, sodann vom Tcrritorialintercssc; unterstützt beide dadurch, daß die maßgebenden Staaten einerseits ohnmächtige, ganz allgemeine Nachdrucksvcrbotc erließen, andrerseits leider viel dazu beitrugen, das Verlagsrecht als Ausfluß des Privilegs erscheinen zu lasse». 428 7- Kapitel - Das bibliopolischc Deutschland ^ Absatz, Preis, Nachdruck, Ceusur, Innerhalb des Territoriums war die Rechtssicherheit im allgemeinen eine große, und der Schutz, den das Privileg seiner gekennzeichneten Eigentümlichkeit zufolge gewährte, sogar ein umfassenderer, als einst der Rechtsschutz späterer Zeiten seiu sollte, besonders dort, wo, wie in Brandenburg-Preußen, auch jetzt noch Generalprivilcgien ausgestellt wurden, die uicht nur die Originatartikel, sondern auch das von der privilegierten Buchhandlung verlegte literarische Gemeingut, d. h. ältere Bücher, die nicht mehr vorhanden und von keinem andern neu aufgelegt worden waren, schützte. Die angedrohten Strafen waren zuweilen außerordentlich hoch. Eine erzbischöflich Salzburgische Verordnung vom 24. November 1668 verbietet Nachdrucken und Nachschneiden bei einer Geldstrafe von 100 Rthlru. im ersten, von 200 Rthlrn. im Wiederholungsfälle nud verfügt für deu nächsten Fall der Zuwiderhandlung „^onsiscntion der völligen Druckerei".'"'" Davon abgesehen aber war der Nachdruck, wie schou die behördlichen Verbote, die juristischen Deduktionen, die kräftigen dichterischen und buchhändlerischen Verurteilungen desselben bezeugen, stark verbreitet. Es ist der Nachdruck eigentümlicher Werke und privilegierter Schriften jeder Art, während der vollen Ausübung des rcchtmäßigcu Verlagsrechts uoch frischen oder verhältnismäßig frischen Ursprungs, um den es sich hier nur handeln kann und handelt. Überflüssig ist es, Fälle solchen interterritorialen Nachdrucks anzuführen. Sic begegnen innerhalb Norddeutschlands und innerhalb Süddeutschlands, als Nachdruck süddeutscher Artikel durch norddeutsche Firmeu und umgekehrt. Sogar territorialer Nachdruck ist nicht gar so selten; nicht nur irgendwie bemäntelt (z. B. Wllrzburg 1723 mit Titeländerung-"'), sondern offen, wie wir ja schon von Weidmann in Leipzig her wissen, und mit großer Hartnäckigkeit vertreten. Ein Jenaer Buchdrucker druckte in den 1680er Jahren einem dortigen Kollegen seine privilegierte „Wasserstelle" nach (ein dritter Buchdrucker in Jena bereitete gleichzeitig denselben Nachdruck vor). Ein herzogliches Reskript ergeht dagegen an die Universität (29. Okt. 1686); der Nachdrucker rührt sich nicht. Ein zweiter Rcgicruugsbeschluß verfügt Schadenersatz; der Nachdrucker regt sich nicht. Ein drittes Reskript (19. Sept. 1687) verhängt Exekution; nun erst mußte sich der Nachdruckcr wohl oder iibel fügend" Recht und Unrecht waren aber nicht so reinlich geschieden, wie wir eö hier dargestellt haben, und konnten es selbst hinsichtlich der Territorialer Rechtsschuh. Nachdruck und Konkurrenz. 429 Grundsätze des Herkommens nicht sein. Die natürlichen und künstlichen Rechtsverhältnisse waren mannigfaltig. Man konnte Verleger eines eigentümlichen nichtprivilcgicrten Werks sein, und dieses Verlagsrecht konnte ültcrn oder jüngern Datums sein; man tonnte auf ein eigentümliches Wert privilegiert sein, und das in einem beliebigen Territorium oder kursächsisch oder kaiserlich; man konnte monopolisch aus nichtcigentümlichc Schriften privilegiert sein, entweder auf Ausgaben, oder auf einzelne Bücher oder auf eine ganze Gattung; in einigen Territorien wurden sogar noch Gcncralprivilcgicn auf den sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Verlag erteilt, die, obgleich sie unbeschadet allgemeiner und besonderer Rechte ausgestellt wurden, dennoch zu den ärgerlichsten Konflikten führen konnten. Überall waren keine festen Grenzen gezogen, überall lagen besondere Fälle mit bcsondcrn Voraussetzungen zu Grunde. Zwei Hauptaufgaben hatte dabei das Privileg zu erfüllen: es war einmal eine Versicherung gegen Einbruch und Diebstahl und sodann ein Monopol gegenüber der Konkurrenz. Die Buchhändler haben im einzelnen immer den Trieb gehabt, die Eigeutumsversichcrung zum Monopol auszudehnen; der Buchhandel im ganzen hat dieser Tendenz immer widerstrebt, und dieselbe Stellung nahmen die Regierungen ein. Der Konkurrenzschutz hatte seine richtige Stelle zunächst auf dem Gebiete der Klcinlittcratur, besonders dort, wo Format und Drnckcin- richtung für den Absatz von Bedeutung war. Wenn z. B. die Endtcr in Nürnberg auf ein Gebetbuch in ganzen Kolumnen und die Stern in Lüneburg aus dasselbe Buch in gespaltenen Kolumnen kursächsisch privilegiert waren, oder wenn in zahlreichen andern Fällen verschiedene Verleger auf das gleiche Gesangbuch in verschiedenem Format oder in verschiedener Schrift privilegiert wurden, so waren diese verschieden gedruckten Bücher in der That verschiedene Gebrauchsgegenstände, weil der eine Leser an diese, der andere an jene Druckcinrichtung, der eine an dieses, der andere an jenes Format gewöhnt war, der eine kleinere Schrift bevorzugte, der andere größere nötig hatte. Ohne daß in diesen Fällen ein Verleger auf Gesangbücher überhaupt oder ein bestimmteö Gesangbuch monopolisiert wurde, konnte der Buchhandel mit verschiedenen Ausgabe» derselben konkurrieren, uud die Konkurrenten wurden gegen Nachdruck geschlitzt. Die Grenze zwischen Konkurrenz und Nachdruck aber war sehr 430 7, Kapitel: Das bil'livpvlische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censnr. fein gezogen, und je weitere Gebiete diese Übung, die die Regierungen im fiskalischen Interesse so gern unterstützten, sich eroberte, desto mehr mar sie nichts als ein verschleierter Nachdruck. Im kursächsischeu Prioilcgwcscu kam sie nach dem Dreißigjährige!? Krieg auf (verschieden- spaltigcr Satz, Druck mit oder ohne Marginalien, verschiedenes Format u. dergl.), uud schon in den 1660er Iahreu protestierten dagegen einzelne dadurch geschädigte Buchhändler; sie konnten auch diese Beschwerden mit Citaten aus Philander von Sittcwalds „Satyrischcu Gedichten" ausputzen.^ Die Sitte war überaus verbreitet, selbstverständlich auch ohne daß mau sich immer eines Privilegs dazu bediente. Die Frauk- fnrter Buchdruckcrorduuug vom Jahre 1660 setzt ausdrücklich fest, daß einer dem auderu uichtö nachdrucken solle, auch nicht in andcrm Format, mit ncncn oder veränderten Summnricu oder Scholien u. dergl. Wurde in der bezeichneten Weise der Konkurrenz anch im Gewände des Privilegs die Bahn geebnet, so begegnen andrerseits Fälle, in denen einzelne Buchhändler das Monopol sogar auf das eigeutlichc Gemeingut auSdchucu wollten uud bei den Behörden sogar Entgegenkommen fanden. In den 1650er Jahren suchten iu Leipzig der Buchhändler Kirchner und der Buchdrucker Bauer um mouopolischc Privilegien auf Elementar- schulbüchcr nach, obgleich diese als Gemeingut galten. Der Leipziger Gcsamtbuchhandcl protestierte dagegen uud vcrlaugtc die Aufrcchtcrhaltung der freien Konkurrenz. Das Obcrkonsistorium aber bewilligte die Privilegien damals trotzdem, und sie blieben längere Zeit in Geltung.^ Im Jahre 1701 protestierten ebenso iu Frankfnrt die sämtlichen Buchhändler gegen die Begabung Joh. David Zunuerö und der Eudterschcu mit einigen Privilegien über die Bibel, Lobwasser, Arndts Paradiß- gärtlcin uud Wahres Christcnthum, weil solche Bücher „Zum thcil Mueral" seien und die Genannten nur ein „mynopoliniu daraus? mncheu" wollten, was den Ncichstagsabschicden zufolge „strafbar uud verboten" sei. Sie fügteu hinzu, cS gebe leider anch andere solche Fälle, so ein Privileg auf Arndts Parndißgärtlcin und Wahres Christcnthum für Görlin in Ulm, auf die Bibel für Strick s'^ iu Nürnberg. Wenn mau mit dem Protest nicht gehört werde, so werde man an den Reichstag gehen.Auf der Frankfurter Frühjahrsmesse 1702 erhoben die beiden Frankfurter Buchdrucker Görlin und Andrcä sowie Fclßccker ans Nürnberg Einspruch gegen ein kaiserliches Privileg Andr. Endtcrs ^Nürnberg) Nachdruck, Konkurrenz, Mouovvl: verändert», vermehrte, verminderte AnSgubcn, 431 auf verschiedene Schul- uud Liirchenbücher, das sie ciu „sndreptitie erhaltenes" nannten; Endter gab sich mit der oben (S. 232) angeführten Entscheidung zufrieden und erklärte, er hätte das Privileg blaß darum ausgebracht, weil Felßccker sich die Bücher allein aneignen wolle, was unbillig sci.-^ Der äußern, die Form betreffende Verschiedenheit der Ausgaben entsprach die innere, den Text selbst angehende: besonders bei der eigentümlichen Attcratur wurde die Frage uach der Statthaftigkeit oder Un- statthaftigteit der Vcraustaltuug von Auszügen, vermehrter und verminderter Ausgaben von Bedeutung. Die PrivilcgprnxiS war hier herkömmlich eine dem ersten Verleger günstige, so daß die litterarische BenutzungSfrcihcit außerordentlich eingeschränkt war. Die Privilegien enthielten die Formeln: „weder vermehrt noch vermindert" oder „weder ganz noch zum Theil, noch cxtractSweisc". Ging die Praxis davon ab, so wurde von den Buchhändlern protestiert. So attestierten auf der Frankfurter Ostermcsse Sam. de TourneS, G. P. (5ramer von Genf, I. G. Cotta, Dictr. Lersc von Straßburg und Casp. Fritsch: von einem kaiserlich privilegierten Werke dürfe ein Dritter kein „Compcndium, kurzen Begriff, Kraft oder Kern" veranstalten oder daraus ziehen, weder in der gleichen noch in anderer Sprache, und kein kaiserliches Privileg darüber auswirken; thue es der Autor selbst, so dürfe lediglich der Verleger des großen Werkes daö Produkt annehmen. So sei es Herkommen uud Observanz des Büchercommcrcii; denn: cM M8 Imdet, in totum, imdet, et-mm in partes.^ Bencard (Augsburg-Dillingen) veröffentlichte 1718 in einem hierher gehörigen Streitfälle eine gedruckte ausführliche Nachricht und rechtliche Verteidigung, in der es heißt, es sei „weder bcy denen Buchhandcls-Verständigen jemahl erhört ^ oder gewöhnlich j weder bcy diesem höchsten Gericht s^oem Rcichshofrat^ einiges xr^esnilicium fiudlich ^ daß über einen ^.utlior «ZMLäem umteriae, und ob er schon selbst der Verfasser des Lomiienäii wäre ^ zwcyen die Druck-Frcyheit wäre vcrlichen ivorden." Sein Gegner, Nöthen in Köln, beantragte gegen Bcncaro wegen seiner öffentlichen Nachricht (die u. a. den Wiener Beschluß einen „übereilten Bescheid" nannte) einen Verweis -und reichte die Kosteurechnung ein: xro Oonelnsis, Anzeigen, Insinuation, pro ^gente 26 fl. 15 kr., Aufenthalt des Sohnes in Wien ein halb Jahr lang 100 fl., «Inmunm emergens e luorc» ce^ante (weil er 432 ^ Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; AbiM, Preis, Nachdruck, Ceusur. Iismlenw Iiis das Koinpcndium nicht verkaufen konnte) 30 fl. Der Reichshofrat hielt beide Privilegien (das Originalwcrk war De Barzias I>68i>6i'(1g.toi' (^Iii'i8t,i«,no) aufrecht und verordnete, als sich Bcneard nicht beruhigte, gütliche Auseinandersetzung.'^ Im allgemeinen entsprach der vom Buchhaudcl vertretene Grundsatz auch der unter den Gelehrten herrschenden Ansicht. Adrian Bcier erklärte die Veranstaltung von Auszügen, vermehrten und verminderten Ausgaben iuud ebenso von Ausgaben verschiedenen Formats oder verschiedener Schrift) nur mit Erlaubnis des Verlegers oder Autors für gestattet.^« Trotz- .dcm war übrigens die Meinung von dem permanenten Ausbeutungs- tricb und Monopoldrang der Buchhändler bei manchen Gelehrten so stark, daß nach ihnen die Veranstaltung von Auszügen aus privilegierten Büchern — weil der Verleger dadurch an ihrer Monopolisierung gehindert werde — durchaus gestattet und nur diejenige vermehrter Ausgaben verboten sein sollte.^" Die Frage, ob ein Auszug oder ein Nachdruck vorliege, mußte in so manchen Fällen zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Wir erinnern uns der tursttchsischcn Entscheidung vom Jahre 1724 zu Gunsten der Konkurrcnzuntcrnchinuug und des gegenteiligen kursächsischen Entscheids vom Jahre 1730, der auf Grund der vorhin erwähnten Privilcgformel das große Zedlcrschc Lexikon, das schließlich 68 Bünde umfaßte, als „Nachdruck" der acht- resp. vielbändigen historischen Lexika der Gleditsch und Fritsch aus dem Meßstaatc verdrängte.'^ Das war denn eine Konsegucnz, wie sie kaum je erlebt worden war, und es ist deshalb gewiß mehr als ein zufälliges Zusammentreffen, daß die Formel iu den kursächsischcn Privilegien seitdem wegblieb. Und schon in den ersten 1740er Iahren begegnet der Fall, daß die Bücherkommission der alten Praxis entsprechend einen Auszug für Nachdruck erklärte, die Beklagten aber, nun auf das Fehlen jener Formel sich stützend, vom Leipziger Schöppcnstuhl das gegenteilige Urteil erwirkten. Neben dem Konkurrcnzschutz und der Eigcntumsversichcrnng lag in dem Privileg ein dritter, mit dem Zurücktreten des Urheberschutzes und der Vorherrschaft des Gesichtspunkts des Gcwcrbcschutzcs unmittelbar zusammenhängender Sinn. Es war der, daß das Privileg zugleich ein staatlicher Stempel sein sollte, durch den gute Ware gewährleistet wurde. Das galt natürlich zuvörderst hinsichtlich der Befolgung der Ccnsur- Pennehrte u. vcrutiuderte Ausgaben. Tcio Privileg cils Beglaubigung guier Ware. Vorschriften, Nicht aber dafür allein. Die Borbercituugcn, die der Erteilung eines kaiserlichen Privilegs vorangingen^, zeigen deutlich, daß diese Erteilung so behandelt wurde, als sei sie abhängig von der staatlichen Beurteilung des littcrarischen und sogar des geschäftlichen Wertes des zu privilcgicrcudcn Werks. Die Gesuchstcllcr führten in ihren Eingaben die Güte und hohe Nützlichkeit des Werks an, betonten und begründeten die Notwendigkeit seines Erscheinens ans dein Büchermärkte, rühmten es nach Kräften, hoben besondere der Littcratur nützliche Seiten hervor, gaben an, was es Neues enthalte und welcher tüchtige Gelehrte es verfaßt habe, und hoben nicht selten die sichere Aussicht auf guten Absatz hervor. Freilich war diese Fassung der Gesuche, wie sehr sie auch für die Bcrgcgenwärtiguug des im Privikegwcseu eigentlich enthaltenen Geistes von Bedeutung ist, für die Praxis doch nur eine reine Formfache. Denn eine Ablehnung auö dergleichen ^runden findet sich anch nicht ein einziges mal. Abgelehnt wurde höchstens hier und da die beantragte Dauer des Privilegs, indem z. B. eine erbetene Privilcg- frist von zwanzig Iahren auf die meist üblichen zehn Jahre vermindert wurde.'"^ Andrerseits konnte der bezeichnete Charakter dcö Privilegs im Kampfe zwischen Nachdruck und Original zu Gunsten des erstcrn den Ausschlag geben. In den 1720er Jahren druckte der Würzburger Buchdrucker Nausch ciu deutsches Gebetbuch: „^esns, Maria Hütff"; als es aber nicht abging, hat er sich „eines Falsums besonnen", das Büchlein „K. ?. ^Igrtini von l^oenems Baumgarten" getauft, den Baumgarten „vornher angedruckt" und „mithin zimblichc LxemMria. fortgebracht". Als aber Naufch von dem auf dcu Baumgartc» kaiserlich privilegierten Joh. Mayer in Mainz wegen Nachdrucks verklagt wurde, wußte er in einer von der Würzburger Censur attestierten Eingabe vom Jahre 1726 darzuthun, daß Mayers Privileg erloschen sei, weil dessen Ausgabe (Großer Baumgnrtcn, Ausgabe vom Jahre 1723) zahlreiche Fehler enthalte. „Den H. Geist einzugießen", oder „hcrtzliche Neu", waren „male sonantin."; Sätze wie: „O armer Jesu! wie wars doch möglich, daß du für großeu schmcrtzcn nicht gar von hinnen kämest?" gehörten zu den „xsssiius 80ng.nt.ig.". „Nimm mit meinem elendigen Gebctt sürlicb", oder: „der du mit unzähligen seufzern seufzest", waren „löi'wiiü ineM", Wendungen wie: „durch deine srölichc Himmelfahrt", „tsrmini ineonArnknwL"; „ein cintziges Quintlcin von Dcmuth", oder Geschichte des Deutschen Buchhandel.?. II. 28 434 Kapitel: Das biblwpolischc Deutschland; Absatz, Prcw, Nachdruck, Censur. „siißkliugcude Orgel deines Hcrtzcns", waren „teriuini siuiplieissimi". Der Satz: „dainit ich dir einen unendlichen Gefallen thuen möchte", ist falsch, denn: „t-sriuiiiu» unendlich non (Aäit in erklttni'l>u>". Der ganze Nachweis uinfaßt 27 Großfolioscitcn; alle Sätze des aus einer so innigen Frömmigkeit hervorgegangenen und unbeanstandet in unzähligen Exemplaren durch das katholische Deutschland verbreiteten Buches, die uicht bloße Wcrkhciligkeit atmctcu — sogar Christi Versprechen: wann einer bitten würde, solle er glauben, daß seine Sünden sollten erstattet werden „krault iweeitlorsw ltck xseelmänm" —, waren „uou lmtlisntitÄ". Der Erfolg war der, daß, nachdem zuvor auf die kaiserliche Kassation des Rauschschen Privilegs hin der Nachdruck in Würzburg beschlagnahmt worden war, nun die Mainzer Ausgabe bei Strafe der Konfiskation in Würzburg verboten wurde. Mayer wußte sich übrigens — seine Klage beim Reichshofrat war noch 1736 unentschieden — zu helfen, indem er Rausch in Buchdruckcrverruf brachte, Rauschs verbesserten Nachdruck aber seinerseits nachdruckte.'^ Wir haben an verschiedenen Stellen vorangehender Kapitel die rechtliche Willkür, auf jeden Fall für unser heutiges Rechtsbcwußtsein rechtliche Willkür kennen gelernt, mit der die Regierungen das Privilegwescn viclsnch handhabten. Zedlcrs Univcrsallcxikon wurde amtlich zum Nachdruck gestempelt in Sachsen als „vermehrte Ausgabe" der tlcincru Lexika der Leipziger Großvcrlcgcr, im Reiche wegen unpünktlicher Lieferung der Pflichtexemplare.Buggel uud Scitz in Nürnberg waren die rechtmäßigen Verleger von Kirschs lüoriiu eovms lin^uas littiimk (1. Anfl. 1714, 4. 1728, die 5. war 1730 in Vorbereitung); Grahl in Wien kam ihnen 1730 bei der Renovation zuvor, und die rechtmäßigen Verleger wurden in aller Form in die Privilegstrafe verurteilt und haben stein der That gezahlt.'-^ Beachten wir aber jetzt, daß es in weitgehendem Maße die oben gekennzeichnete buchhäudlerischc Grundauschauung selbst war, mit der sich der Nachdruck in das Privilegwcsen einbohrte. Wurden die Privilegien eines dauernd auf dein Markte gehaltenen VerlngswertS jederzeit sorgfältig erneuert, so kouutc ein solches Werk, in immer neuen Auflagen erscheinend, sich viele Jahrzehnte hindurch in einem und demselben Verlage des ganzen Schutzes erfreuen, den das Privilegwescn zu gewähren im Stande war. Groß aber ist die Zahl der Privilcggesuche, die sich darauf stützen, daß das Privileg des vorigen Verlegers cxpiricrt Buchhiiudlerischcs Herkommen u. rechtliche Euteiguuug. Nachdrucku. Konkurrenz, 4Zi) und dcr Verleger eine Prolongation (Ertension) nicht sollicitiert habe, das Werk auch nicht wieder aufgelegt und ciu anderer noch nicht damit privilegiert sei. Das buchhändlcrische Herkommen, nach dem es kein Recht ohne Ausübung gab, wurde in der Privilegübung zur rechtlichen Enteignung; aber diese Enteignung kleidete sich in weitgehendem Maße iu Formen, die eben jenem Herkommen entsprachen. Daneben stehen so manche Fälle, in denen auch kaiserlicherseits das reine Verlagsrecht über den Buchstaben des Privilcgrcchts gestellt wurde. Unterm 5. April 1731 erhielten Marcus Michaelis Bousquet und Konsorten in Lausanne ein kaiserliches Privileg ack ckseem annos auf Christian Wolffs Lompsn- climu Llemsnwiuw Nl>t1ik8so8 universas in Quartformat, das Rcn- gerschcr Verlag war. Die Rengerschc Wittwe und Vick reichten, obgleich sie aus das Werk kein kaiserliches Privileg besaßen, sogleich eine Protest- cingabe nebst gleichzeitigem Ansuchen um Privilegierung der rechtmäßigen Erben ein, und schon nntcrm 29. Mai 1732 wurde das Bousauetschc Privileg aufgehoben und der Hallescheu Firma verliehen. Im Jahre 1742 freilich erschien die Schrift, in Oktavformat, bei Bousquet und Konsorten und wurde ihnen unterm 1. April 1744 kaiserlich privilegiert, und zwar obgleich auf der Frankfurter Herbstmesse 1742 auch ein neues kaiserliches Privileg für die Nengcrschen Erben auf Wolffs Llsmsnw U-Mikssos insinuiert worden war.'^ Man stellt sich die Bedeutung, die die Nachdrucks- und Privileg- Verhältnisse für den Buchhandel hatten, leicht allgemein nach Maßgabe der L^usss evlLdi'08 vor, von denen die bnchhandelsgeschichtliche Litteratur auf diesem Gebiete berichtet. Nicht ganz mit Recht. Wie wir für die gesamte buchhändlerisch-litterarische Geschichte unseres Zeitraums alt- und neuzeitliche Elemente, beharrende und veränderliche Gruppen unterschieden haben, so gilt dies auch für die Geschichte des Nachdrucks. Nachdruck als grobe und direkte Verletzung des Verlagsrechts litterarisch und buchhändlcrisch bedeutender neuer Origiuallittcratur hat es immer gegeben. Eigentlich cmporgezüchtet worden zu einer Höhe und systematische» Ausbildung, die es zu einem hervorstechenden Merkmal eines ganzen Zeitalters macht, ist dieses Übel aber erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Da die geistigen Bewegungen, deren Begleiterscheinung diese Steigerung des Nachdrucks war, ihren unmittelbaren Fußpunkt in dcr Zeit etwa um die Wende des 17. Jahrhunderts haben, 28» 7- Kapitel: Das biblwpolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur, so zeigt die zweite Hälfte des uns hier beschäftigenden Zeitraums das allmähliche Ansteigen zu der Hohe jenes eigentlichen NachdrnckSzcitaltcrs hinan; und diese aussteigende Kurve bezeichnet denn die veränderliche, erst in der Entwickclung begriffene, mit den neuzeitlichen Elementen aufs festeste verbundene Seite der Nachdrucksgcschichte unseres Zeitraums. Neben dem Hochwild gangbarster schwerer und leichterer Originallitteratur höherer Stufe aber, wcun wir so sagen dürfen, bewegten sich die großen Scharen des Getiers der Niedern Jagd. Tic Nachdrucks- und Konkurrenzverhältnisse ans dem Gebiete der Klein- und Brotlitteratur, der Ausgaben für Schule und Kirche, der Kalender usw. nehmen einen außerordentlich großen Raum ein. Schon ein Blick auf kaiserliche Jn- sinuationöprototolle''^ zeigt das. Unter den 39 Büchern z. B., deren kaiserliche Privilegien in der Frankfurter Herbstmesse 1742 insinuiert wurden, befinden sich 14 Schul- und Gebetbücher, 12 Kalender, 2 Schriften von Cochem, eine Schrift von Joh. Arnd, eine Zeitung; unter den 29 insinuierten Privilcgwerkcn der Frühjahrsmesse 1744 finden sich 8 Schul- und Gebetbücher, 3 Kalender, 2 Schriften von Cochem, Thomas' a KempiS „Nachfolge", eine Zeitung, das „Titel- uud 'Nahmen Büchlein" eines Kölnischen Buchbinders. In welchen hohen und zahlreiche» Auflagen wurde solche Ättcratur aber auch verbreitet! Peter Langenberg in Köln hatte ein Kavuzincrprivilcg auf Cochems St. Gertrauden- und Gebet- büchlcin vom Jahre 1739, während Joh. Odenthal, ebenfalls in Köln, ein ?t'ivilsgium e688tuu Joh. Melchior Bmeards auf sich hatte übertragen lassen und von den Kapuzinern einen „Schein" erhielt, der ihn bevollmächtigte, noch 3000 Cremvlare davon in 18" aufzulegen. Natürlich verlangte Langenberg zn wissen, wieviel Cremvlare Odenthal vorher bereits gehabt habe. Cs ergab sich dabei der folgende von früher noch vorhandene Vorrat: 2000 in 8" ganze, 800 in 18» ganze Kleine, 2000 in 18" in Cicero, 1500 in 18" in Mittelschrift und 2000 in 24".'^" Der Anteil der Ccnsursachen mag in den Wiener Rcichshofratsakteu der crstcn vicr bis fünf Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts etwa 5 bis 10 Prozent, der Anteil der Pflichtexemplarsachcn etwa 40 bis 45 und derjenige der Nachdruckssachcn etwa 50 Prozent ausmachen; bei diesen letzter« handelt es sich aber in der weit überwiegenden Zahl nicht um Nachdrnck im modernen Sinne, sondern um Konkurrenzausgabcn. Da klagt z. B. ein Kölner Verleger gegen einen andern, weil der letztere Nachdruck und Konkurrenz. Interterritorialer Rechtsschutz. 437 mit kaiserlichem Privileg einen französischen Xovns appiiistus Vir^ilis nachgedruckt hat, während er selbst mit kaiserlichem Privileg ein Xovum Kxnnn^luoi'um I?x>it,d6K«urmn verlegt habe, im ^Mi'atus aber nicht wenige deutsche Wörter sich befänden, die mit solchen im ^Kesanrus übereinkamen; das Kommissariat urteilte, daß kein Nachdruck vorliege. Oder es handelte sich um ein mehrsprachliches Wörterbuch. Em solches war z. B. Zunnerscher Verlag, und Varrentrapp in Frankfurt und Servas Nöthen in Köln hatten die Absicht, ein Konkurrenzunternehmen ins Leben zu rufen. Nöthen, um der Konkurrenz vorzubeugen, drohte Varrentrapp, ihn wegen Nachdrucks anzuzeigen. Varrentrapp aber gab zurück, Nöthen solle sich doch ja hüten, sich nicht selber die Finger zu verbrennen: bei ihm, Varrentrapp, handle es sich durchaus um keinen „Nachdruck", wie schon das von ihm veröffentlichte Programm zeige, auch habe er drei neue Autoren für sein Unternehmen gewonnen. Nöthen aber produzierte alsbald ein kaiserliches Privileg. Varrentrapp erklärte demgegenüber, das Privileg gehe klar und deutlich auf des Vcneroni von Castelli vermehrtes Dictionarium, verbiete aber Gelehrten oder Buchhändlern durchaus nicht, „gantz ncnc Wörter-Bücher zu versaßen und zu drucken". Neben den Klagen, die solche und ähnliche Atteratnrgattnngcn betreffen, nimmt einen großen Raum z. B. der Kalendcrdruck ein. Ost handelt es sich dabei um die Berechtigung, einen Kalenderadler oder andere Zeichen aufzudrucken, oder darum, ob auf dem Titel das Wort „Haupt" zugesetzt werden dürfe. Das waren Dinge, die auch in den Territorien eine außerordentlich große Rolle spielten. Alle diese und ihnen ähnliche Klagen werden ohne große Aufregung vorgebracht und verhandelt und zeigen im ganzen weder eine Ab- noch eine Zunahme; wie das Plätschern eines gleichmäßig dahiurinncndcn BächleinS begleiten sie den, der die Wanderung durch die Gefilde der Nachdrncksgeschichtc unternimmt. Die Territorien boten gegen auswärtigen Nachdruck zuweilen nicht einmal die Hand zur Intervention. Als Ioh. Andreas Seiz in Nürnberg die kurbayrische Regierung im Jahre 1732 um Hilfe gegen den kaiserlich privilegierten österreichischen Nachdruck eines seiner kurbayrisch privilegierten VcrlagSnrtikel bat, wurde er beschicken'^", er habe sich mit seinem NeknrS an den RcichShofrat zn wenden, da Bayern nicht im Stande sei, den „Verschleiß in dem Römischen Reich zn hemmen"; 438 7- Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Rachdruck, Censur, wenn „einige Buchtruckher in denen Ehurf. Sauden sich eines Nachdruckes gegen daß Ehurfl. Privilegium underzichcn soltcu", werde ihm „auf wcitheres Ansuchen" alle Hilfe geboten werden. Im allgemeinen kann man sagen, daß, vom gnten Willen der Gegenseite abgesehen, die praktische Geltungskraft der Privilegien über die Territoricilgrcuzen hinanö im ganzen dem Produkte cutsprach, das sich aus den beiden Faktoren einmal der Macht und des Ansehens der privilegierendcn Regierung und sodann derjenigen der Regierung des Privilegierten ergab. Angesehene Firmen eines Staates wie Preußen konnten es z. B. wagen, sich der kaiserlichen Bücherkommission gegenüber, ohne ein' kaiserliches SpezialPrivileg zu besitzen, ziemlich energisch auf ihr landesherrliches Generalprivileg zu berufen oder dieses durch Vcrmittclung des preußischen Ministeriums unmittelbar in fremden Territorien geltend zu machen.'^ Von einer Anerkennung der kaiserlichen Privilegien schlechthin war nicht einmal in den größern süddeutschen Territorien die Rede. Kölner und Mannheimer Druckervcrlcger reichten im Jahre 1723 Klage beim Bischof von Würzburg wegen Nachdrucks eines ihnen kaiserlich privilegierten Werks durch einen Würzburger Drucker ein. Als Würzburg sich ablehnend verhielt, klagten sie bei der kaiserlichen Bücherkommission, aber auch deren Verlangen sofortigen Einschreitens war ergebnislos. Tie Verleger waren auf die Selbsthilfe angewiesen: der Mannheimer Ori- ginalvcrlcgcr brachte den Würzburger Nachdrucker in Buchdruckervcrrus.'^ In Kurpfalz-Bayern hatten die kaiserlichen Privilegien nur dann Geltung, wenn zugleich turlandesfürstlichc entnommen wurden; andernfalls, sagt die Landesverordnung vom 22. März 1675'^, werde man „im Land an solche Freyheit nicht gebunden sehn, auch ihnen Buchdruckern schon in andere Weg weisen, was sie gegen ihren Chur- und Landcsfürstcn für Respset tragen" sollten. Es war deshalb durchaus nichts Merkwürdiges, daß derselbe Standpunkt auch in Kursachsen eingenommen wurde. In beiden Meßplätzen wurden grundsätzlich nur die eigenen, in Frankfurt die kaiserlichen, in Leipzig die sächsischen Privilegien anerkannt. Dabei verminderte und erhöhte sich ihre Bedeutung mit dem Sinken der Frankfurter, dem Steigen der Leipziger Messe. Auch die Privilegjustiz entsprach der alten Verfassung des Reichs und des Buchhandels, dem Zeitalter des persönlichen Mcßbcsuchs und der territorialen Isolierung. In der Frankfurter Interterritorialer Rechtsschutz Verhältnis der Mcßprivilcgien zueinander. ^.)'>>> Frühjahrsmesse 1717 reichten Johann Mayer aus Mainz, Earl Johann Beneard aus Köln, Joh. Philipp und Matth. Andrea in Frankfurt a> M,, Joh. Nieolaus Andrea ans Herborn, Christoph Riegel und Martin Eudtcr aus Nürubcrg und H. I. Elcrs (Hallischcs Waisenhaus) eine gemeinsame Klageschrift gcgeu den Leingoer Buchdrucker Meyer ein, und das Büchcrkommissariat schreibt in seinem Begleitbcricht an den Kaiser, es sei „unter den Buchführern eine gemeine Klag, daß weilen Er hicßige Mceß außer dermahligcn, niemahlen besuchet, und sich darumb nichts zu besorgen hatt, derselbe desto kecker und freyer den Nachdruck üben thuc".'^ In Sachsen ließ man unmittelbare Eingriffe der kaiserlichen Privilegjustiz jedenfalls schlechterdings nicht zu. Als I. G. Gleditsch, dessen Vater Joh. Friedrich init Friedrich Knoch gemeinsam auf das l_!ol'puL .Iuris Livüis Kmntuü cum uodis Koäotreäi kaiserlich privilegiert worden war, nach Knochs Tode cigcninächtig eine neue Auflage druckte und der Rcichshofrat ihu deshalb auf die Klage der Knochschen Erben in Frankfurt hin verurteilte und in Frankfurt Konfiskation seiner Vorräte und Sperrung seines Handels befahl, erklärte dies die sächsische Regierung (l3. April 1723) für eine Verletzung ihres .Ins äs ncm evneüiulu sudckitos, verbot, daß Gleditsch „sich zu Wien einlaßt", nnd stellte, falls die Resolution nicht zurückgezogen werde, in Aussicht, daß man Gleditsch „.jure i'ewi'sionis die gebührende sntikt'fu tion verschaffen" wcrdc.^° Als im Jahre 1738 der Hofcr Buchhändler und Buchdrucker Joh. Ernst Schultz auf den Nachdruck des Zcdlcrschcu Univcrsallcxikouo privilegiert worden war und auf sein Gesuch hin: den „Ascllerischen Nachdruck", da er auf sein Unternehmen bereits 10000 Gulden verwandt habe, „auf alle weise zu verhindern und zu verbieten", eine ans einem Offenbachcr Notar und zwei dortigen Buchdruckergescllcn als Zeugen bestehende kaiserliche Gesandtschaft per i>süe8 »xostolornm in Leipzig eintraf, um die hier verweigerte Insinuation zu vollziehen, wurde sie vom Leipziger Büchcrkommissar an den Rat geschickt, und dieser machte kurzen Prozeß, nahm dem Notar den schriftlichen Befehl des kaiserlichen Büchcrkommissars und die Privilegien ab und verwies ihn samt seinem Gefolge aus der Stadt. Die Regierung war damit nicht nur zufrieden, sondern rügte, daß man den kaiserlichen Gesandten nicht sofort habe arretieren lassen.'"' Die kaiserlichen Privilegien wurden aber iu Leipzig überhaupt uicht anerkannt, schon seit etwa dem Jahre 440 7- Kapitet: Das bittiopolischc Teutschland: Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur, 1«>30^^, wenngleich die sächsische Regierung bei Privilegdifferenzen den kaiserlichen Behörden gegenüber bis zum Ende unseres Zeitraums schwankend und zaghaft blieb und erst in den Fällen Glcditsch-Bader und Sciz-Bader (1730er Jahre) noch r>em Bücherkommission und Nat zu Leipzig gesteift werden mußte.'"" So mußte, wie Leipzig sich zum Mittelpunkte des deutscheu Meß- und Kommissionshandels entwickelte, Sachsen der Mittelpunkt des buchhändlerischen Rechtsschutzes werden. Wie es diese Nolle damals spielte, darüber sind besondere Ausführungen nicht mehr nötig. Auch die sächsische RechtSpraxis war und blieb in erster Linie eine territorial charakterisierte. Als erster Buchhandclsplatz Deutschlands leistete Leipzig dem Nachdruck sogar in hohem Maße Vorschub. Nicht nur verlangten auswärtige Nachdruckcr für ihre Nachdrucke das Recht der Expedition über Leipzig als Kommissionsplatz, die Beförderung geschlossener Pakete über Leipzig, die Auslieferung für auswärts in Leipzig, nicht nur beförderten „Winckcl-^'ommissmü" zwischen den Messen die Nachdrucke ihrer auswärtigen Kommittenten — was von solcher Bedeutung war, das Heinsius 1734 sagte: Wenn es keine solchen Winkelkommissionärs gäbe, so würden weder Frommann in Züllichau, noch Iungnicol in Erfnrt seine privilegierte Ausgabe von Aruds Christentum nachgedruckt haben; zu Beginn der 1740er Jahre erklärten elf Leipziger Buchhändler (darunter auch Heinsius) das Lager- Halten von Nachdrucksausgabcn sächsisch privilegierter Bücher und ihre Lieferung nach auswärts für uuverboten uud eine geschäftliche Notwendigkeit, und um dieselbe Zeit erklärte Gottfried Clanner in Leipzig: „Dergleichen auswärtigen XeZotm zu nsglö^iren und fahren zu laßen mag einem Handels Manne oder Buch Händler überhaupt nicht ange- sonncu werden, allcrmaßcn ja ein solches von langen und uhraltcn Zeiten her, ob tÄvoreui er^g. Lowmkreiu dergestalt i'vivilögiret ist, daß er seine XsZotm in allen 4. Theilen der Welt, jn, wenn es ihm möglich wäre einen Weg dahin zufindcn, anch mit dcncujcnigcn, welche den Theil des Erd-Bodens bewohnen, welcher unter uns ist, uns also die Füße zukehren, sousten aber ^nt,ii>oäe8 genannt werden und welche wie Wolff. I'^m. (Zsogr. 6. behaupten will, Sommer haben, wenn wir Winter und sie Winter, wenn wir Sommer; iuglcichen sie Nacht, wenn wir Tag und Tag, wenn wir Nacht haben sollen, exereiien nnd treiben mag." Die Büchcrkommission allerdings wies 1734 darauf hin, daß durch die Nachdrucksvcrtncb über Leipzig. Ordeuopnvilcgion. 441 in den Privilegien enthaltene Klausel, daß niemand privilegierte Bücher weder nachdrucken, noch auswärts gedruckte verkaufe» und verhandeln dürfe, jede Beförderung auch auswärtigen Nachdrucks xer iiuZirsetmu verbaten sei, und der Leipziger Schöppcnstuhl sprach elf Jahre später in einem Falle der NachoruckSvcrscndung nach auswärts die Privilcgstrafe aus. Die Dresdener Behörden aber übergingen die Eingabe von Heinsius mit Stillschweigen und haben den Transit auswärtiger Nachdrucke nur in ganz vereinzelten Fällen als straffällig behandelt! sie scheuten davor zurück, den Durchgangsverkehr durch den Kommissionsplatz zu stören oder nur einzuengen/'^" Neben dem Kaiser und den Territorien erteilten auch geistliche Orden Büchcrprivilegicn. Sine solche Vollmacht beruhte auf dem Besitze eines ki'ivileA'iuui Iw^ressorium (?en6i'lüs, mit dem verschiedene Orden vom Kaiser ausgestattet wurden. Der betreffende geistliche Lrden war danach sür sämtliche erschienene und künftig erscheinende Schriften seiner Patres kaiserlich gcncralprivilegicrt, und er privilegierte nun seinerseits den Buchhändler. Es war eine recht angenehme Einnahmcguelle. Im Jahre 1710 beschwerte sich der Jcsuitenprovinzial der oberrheinischen Provinz bei Franz Metternich in Köln wegen des Nachdrucks eines Werkes, aus das im Jahre 16»? Schöuwcttcr für diese Provinz privilegiert worden sei. Metternich gab zu Protokoll, er habe das Bcrtagsrccht von Schön- wcttcrS Nachfolger Melchior Bcneard ordnungsgemäß erkauft, dem Pro- vinzial auch davon Anzeige gemacht und i»w uov!^ iÄeniwte nachgesucht. Da habe man aber verlangt.- ein Exemplar fürs Provinzial- kollcg und hundert Ncichsthalcr zn dem „nnvitüt Bau in Mayntz", und das für eine Schrift (1'g.Iatinm RsZiime Nociuizntiak), die nicht viel abgehet" Wie die Sache ausgelaufen ist, geht, wie so hänsig, aus den Akten nicht hervor, daß aber die Orden ihre geschäftlichen Interessen ebenso eifersüchtig zu wahren suchten, wie cS die Reichsgewalt selbst that, zeigt sich in mehreren Fällen. In demselben Jahre 1710 z. B. spielte ein anderer solcher Fall, bei dem der privilegierte Buchhändler einem andern kontraktlich das Recht aus den Druck von ."000 Exemplaren des Gebetbuchs „Baumgarten" abgetreten hatte. Der Orden betrachtete das als Nachdruck, und der Pater vrovincialis begab sich in persvim und iirvrii'iv motu et sins lirneseitu des kaiserlichen Büchcr- kommissariatS zum Frankfurter Magistrat uud verlangte und erhielt auch 442 7- Kapitel: Das bibliopolischc Teutschland; Absatz, Prcio, Nachdruck, Ceusur. Segucstration der Eremplarc.'-^^ Das zeigt denn zugleich, mit welcher Eigenmächtigkeit der Orden — in diesem Falle der Jesuitenorden —- tinter Umständen vorging; denn ordnungsgemäß hätte die Sequestration lediglich vom kaiserlichen Bücherkommissnriat veranlaßt werden dürfen. Die ganze geistliche Privilcggcwalt aus deutschem Boden war eine lediglich vom kaiserlichen Bücherregal abgeleitete und an den kaiserlichen Privilcg- mcchauismus gebundene. Auch wurde kaiscrlichcrscitS kein einem geistlichen Gcneralprivilcg entflossenes Spczialprivilcg anerkannt, dessen damit versehene Schrift nicht znglcich kaiserlich privilegiert war (erneut verordnet am 10. Februar 1720).-^ Deshalb mußten auch alle OrdcnS- privilcgicn von den Buchhändlern nach Wien eingesandt werden und wurden dort registriert. Das war denn auf diesem Spezialgebiete wiederum eine Quelle mannigfaltiger Konkurrcnzjägcrcien uud Rcchtsklagen und ergab ferner eine neue Stimme im mißtönigcn Chor der Pslicht- ercmplarbcschwcrderu denn natürlich waren auch die Pflichtexemplare doppelt zu leisten, an den Orden und an das Reich. Im Jahre 1680 erhielt Hermann Dehmen in Köln Jesuitcuprivilcg auf de Bussicrs 1''1o874 verliehene Privilegium ImpressoriulQ (generale, als gewöhnliches kaiserliches Privileg betrachtet und daneben das bloße Ordcnsprivilcg Lengcnbergs (von seiner gleichzeitigen kaiserlichen Privilegierung ist nicht die Rede) zn Recht anerkannt, wenn auch nicht gegen kaiserlichen „Rachdruck" geschützt. Der Kapuzincrordcn remonstrierte natürlich dagegen: das Privileg, das unterdessen Sommer zn Wim „crpraelieiret" habe, sei als per sudrsMonsm erhalten zu betrachten, „maßen Jhro Kayscrl. Mayst. in pr.^ksuckieium zii'ivilöAÜ Mnsra1i8 «u'ckinis einem wrlio keine privilsFig, zu geben pflegen". Der Entscheid vom Jahre 1705 wurde aber ausrecht erhalten. Was die Pflichtexemplare der OrdcnSbüchcr betrifft, so wurde im Jahre 1715 von den Buchhändlern erklärt, sie hätten davon keine kaiserlichen Pflichtexemplare zu liesern, weil die Orden selbst solche liefern müßten: die Bcrordnung vom 10. Februar 17Z0 verfügte, daß Ordensbüchcr in jcdcm Fall, gleichviel ob durch den Orden oder durch den Verleger, aller zehn Jahre fünf Exemplare uach Wien abzuliefern hätten. Der 444 7- Kapitel: Tas bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censnr, Hauptsitz dieses OrdensvcrlagS war, für den dortigen Verlag bezeichnend, Köln. Nach einer amtlichen Angabc von? Jahre 1720 hatten in diesem Jahre OrdcnSprivilcgien: Servas Nöthen (Köln) ein Jesniten- privitcg; Thomas (Köln) drei Jesuiten-, je zwei Barfüßer- und FranziS- kanerprivilcgicn und ein Kapuzincrprivileg; Wilh. Metternich (Köln) zwölf Jesuiten- und zwei Franziökancrprivilegien; Franz Metternich (Köln) neun Jesnitenprivilcgicn und je eiu Augustiner-, Barfüßer- und Dominikanerprivileg. Der Nachdruck dem nichtdcutschen Auslande gegenüber galt natürlich im allgemeinen als durchaus unbedenklich: wir erinnern uns ja, daß Leibniz geradezu dazu aufforderte (s. o. S. 3ö). Nur den Holländern gegenüber, die ja in der Pflichtcrcmplarlcistung in Frankfurt vor den Deutschen sogar bevorzugt wurde», verrät sich bei den Behörden ein gewisses Schwanken. Obgleich Ausländer, konnten es holländische Buchhändler wagen, gegen kaiserliche Privilegierungen holländischer nnprivi- lcgicrter Originale beim Reichshofrat Protest einzulegen und, wenn sie abgewiesen wnrdcn, an die Achtung vor der Hoheit des reinen Verlagsrechts zn appellieren. So im Jahre 1737 van Düren im Haag, der, nachdem sein Protest gegen Varrcntrapps kaiserliches Privileg auf die Hikwire äs I^onis XIV. Mr ^lonsisni' lis Il> Hncle abgewiesen wordcu war, einen Brief des Autors beibrachte, worin dieser bezeugte, daß das Werk van Dürens Originalverlag sei und Varrentrapp niemals eine vom Autor geschriebene Zeile gesehen habe. Und der Rcichshofrat ließ daraufhin in der That Varrcntrapps Privileg suspendieren und ihn selbst vernehmen. Varrentrapp rechtfertigte sich, indem er erklärte: es sei „wcltknndig, daß holländische Buchhändler täglich denen deutschen ihre besten Bücher wenn solche auch gleich mit Kaiscrl. Privileg versehen seien, imMne nachdruckten, die tcutschen aber solches denen Holländern zu hindern nicht im Standtc, weilen die Holländische Landeö- gcsctzc allen außländern die odtinirung eines i>rivil6gü in dortigen banden schlechterdings nicht gestatten, ob man gleich deswegen öfters bei denen ^cncrnlstaatcn angcsuchct, die Holländer hingegen ein merklich Vorthcil, worourch die gantze tcutschc Buchhandlung in einen ansehnlichen und fast unwiderbringlichen schaden gcsetzet werde, gewesen, weil denen Holländern biß nnhero jederzeit Kaiscrl. Privilegien seien »erstattet worden". Die Deutschen seien so „gleichsam ^ridnwrii" der holländischen Buchhändler, Nachdruck und Ausland. 445 und cr wics als für Frankfurt vorbildlich auf Sachsen hin, wo im ^ahre 1729, um cincn Druck auf Holland auszuübcu — noch mchr aber zum Schutze sachsischen Nachdrucks französischer Origiuallittcratur — verordnet worden war, daß an Holländer keine Privilegien mehr erteilt werden sollten. Auch van Düren sagte aus, „daß jetzo ganz gebräuchlich scyc, daß die Holländer denen Deutschen und diese jenen die Bücher nach- druckctcn und diese Länder miteinander in keiner eounkxion stündten"; im Jahre 1738 wurde die Suspension dcö Varrcntrappschcn Privilegs wieder aufgehoben, sein Privileg also aufrecht erhalten und van Düren abgewiesen.Auch in Kursachscn läßt sich in vereinzelten Fällen ein solches Schwanken den Holländern gegenüber beobachten, z. B. den Wacsberghe aus Amsterdam gegenüber im Jahre 1710.'"' Daß die Konflikte mit holländischen Verlegern nicht häufiger sind, erklärt sich offenbar daraus, daß diese mit ihren Nachdrucken deutschen Verlags dein deutschen Markte fernblieben und die Nachfrage au sich hcrantrctcu ließen. Unter den deutschen Buchhändlern untereinander entschied im Streit über ausländische Nachdrucke die Priorität.'^ Unter den deutschen Staaten war es nur Österreich, das sich schon in unserm Zeiträume grundsätzlich außerhalb des gemeinsamen deutschen Ncchtsvcrbcmdcs zu stellen begann; wir erinnern uns der diesbezüglichen Beschwerden der Buchhändler in Frankfurt (S. 241). Der Schweiz gegenüber erinnerte der deutsche Buchhändler immerhin an kaiserliche Privilegien, und er tonnte es thuu wcgcu der engen Verbindung des schweizerischen mit dem reichsdcutschen Buchhandel. Das Ausbringen schweizerischer Privilegien seitens der Reichsdeutschen wurde erst später üblich; in dem ersten dieser Fälle, 1724, protestierten Schweizer Buchhändler dagegen als etwas ganz „Unerhörtes".'^ Trotz seiner territorialen Zerrissenheit hätte eS Deutschland, abstrakt geredet, verhältnismäßig leicht gehabt, nicht nur aus dem Gewirr individueller und staatlicher Interessen die oben bezeichneten bnchhändlcrischen Grundsätze herauszulösen nnd sie zu allgemeinen verlagsrechtlichcn Prinzipien zu gestalten — also, im Geiste der Zeit, daö Verlagsrecht an VcrlagSpflichtcn zu biudcu und eine allgemeine Schutzfrist, wie sie iu England schon seit Beginn des 18. Jahrhunderts bestand, einzuführen —, sondern auch diesen Bestimmungen auf Grund der deutschen Buchhandclö- organisation im Wege einer Verständigung der Leipziger und Frankfurter 44l> 7- Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz Preis, Nachdruck, Ccnsur, Büchcrtommission, durch ihre Einhaltung auf dm beiden Büchcrmesseu im gemeinen buchhäudlerisch-litterarischeu Verkehr Geltung zu verschaffen. Anläufe zur Herbeiführung einer ganz Deutschland umfassenden Nach- drncksgesetzgcbung sind schon zeitig gemacht worden: aber nie in dem hier soeben abgegebenen Sinne nnd deshalb geschichtlich verkehrt und bedeutungslos. Keine andere Vorstellung hatte in den Köpfen Raum, als die eines allgemeinen Nachdrucköverbots; die Leipziger Buchhändler befürworteten in den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts Abstellung des Nachdrucks durch den Reichstag. Der Verlauf der Geschichte hat trotz der beständig dringender werdenden Klagen über deu Nachdruck und trotz der theoretisch mit Händen zu greifenden Lösung die allgemeine Regelung der verlagsrechtlichen Verhältnisse uicht gebracht; dazu war die Eentrifugalkrast der deutschen Staaten eine viel zu bedeutende. Und nicht nur das an sich. Verhältnisse entwickelten sich — wir haben sie als die neuzeitlichen Elemente auch in der Nachdrucksgeschichte bezeichnet —, die, ans der Fortbewegung des geistig-littcrarischcn Lebens in Deutschland hervorgehend, den buchhändlcrischcu Merkantilismus der Staaten aufs stärkste unterstützen mußten. Für diese neuzeitliche Seite der Nachdrucksgeschichte ist es aber wesentlich, daß sie sich gleichzeitig mit einem der wichtigsten organisatorischen Fortschritte entwickelt hat. Wie ncnaufsteigcndc Bewegungen häufig gerade in den Anfängen besonders hoch aufzuschäumen pflegen, so scheint gerade das erste Viertel des 18. Jahrhunderts eine erste Hochslnt literarischer Betriebsamkeit und lmchhändlerischer Ncrtriebshast erlebt zu habeu. Zeitgeuössischc Schriften über das Journalwesen stellen um 1720 mit erleichtertem Aufseufzen fest, daß die Zahl der Journalgründungcn nun endlich wieder zurückgehe, Schriften über die im Buchhandel herrschenden Übelständc in den zwanziger, dreißiger Jahren, daß die hohe Zeit des Auktions- und Pränumerations- nnwcsens vorüber sei. Und im Zusammcuhaugc damit wird weiter Gang und Zusammenhang dieser Verhältnisse dadurch aufs deutlichste bezeichnet, daß gerade in den 1720er Jahren der erste Fall begegnet, in dem der Verlag, und zwar der norddeutsche-, und hier wiederum der Leipziger, in i>i'l»xi und mit vollem Bewußtsein die organisations- gcschichtlichen Konsequenzen aus der immer nnhaltbarern Lage zog. Ausschwung der Produktion; damit vermehrter Zudrang zum Buchhandel; damit leichtfertigere Ehangeproduktion und Eindringen fremder und Keine ReichonachdrucKgesetzgelning. Steigender Barverkchr: reiner Verlag. 447 zweifelhafter Elcmcntc: dcr solidc und klugc Buchhändler, der aus gc- sichertcui Boden stand, mußte mit dem Changevcrkchr zurückhaltender werden. Dazu kam ein Zweites. Das starke Übergewicht einzelner an Buchhandlungen rcsp. Buchdruckcrcien reicher Vcrlagsortc'^^, voran VcivzigS, aber auch vou Städten wie Halle, Berlin, Jeua, Hamburg im worden, Frankfurt oder Nürnberg im Süden, führte eine gewisse Annäherung au die Verhältnisse des Auslandes herbei: günstigste Lokal- Verhältnisse für den Perlag an diesen Pflegestättcn und Anziehungspunkten literarischen und bnchhändlerischen Verkehrs; Verminderung dcr Bedeutuug der lokalen Sortiincntcrthätigtcit dnrch die örtliche Ansammlung der Firmen. Die Gleichgewichtsstcllung der Wage, wie sie die Voraussetzungen des ChaugchaudetS versinnbildlicht, verschob sich. Mit einen: Worte: die Neigung zum Barvcrkehr stieg, und die Bildung des reinen Verlags bereitete sich vor. Schon zu Elers', des Faktors dcr Hnllischcn WaisenhauSbnchhnndlnng Zcitcn wnrdc dic Frage erörtert: ob es nicht zweckmäßig sei, dic „Sortimente abzuschaffen", d. h. den Tauschhandel einzustellen'-""; die Halleschc Bibclnnstalt suchte schon zur ^anstcinschcn Zeit, um das unerfreuliche Kreditgeschäft zu veriucideu, zum Barbczug zu vcraulasscu durch Beivilligung von Freiexemplaren (25 24)2'"; dergleichen Vorzugsbedingungen bei Barbczug später öfters (z. B. Jena 1750)^; Beispiele, daß Verleger z. B. aus Leipzig und Nürnberg einzelne Artikel nnr gegen bar gaben, begegnen in den zwanziger, dreißiger Jahren mehrfach.^ Daß einzelne holländische Verleger überhaupt uur gegen bar ausliefern ließen, ist uns aus vorau- gcgnugcucu Kapiteln erinnerlich. Im Jahre 1735 ging August Martini in Leipzig als der Erste, von dem wir es mit Bestimmtheit wissen, zum reinen Verlag über. Er hat sich über seinen Schritt in seinem Verlagskatalog vou Jubilntc 1735 ausführlich ansgelasscu. Was ihn dazu bewog, war das „in gantz Teutschland Mode wordene verhaßte, uud den meisten honetten Buchhändlern höchst schädliche chaugircu, Umsetzen oder Tauschen dcr Büchcr, als wodurch viclc gcgcu ihren gute» und currenten Verlag, Maculatur in ihre Handlnngcn übcrkommcu. . . WclcheS zu thun", setzt der Verleger hiuzu, „aber künftig ich uicht nöthig habe, maßen ich mich ans dergleichen changiren einzulassen weiter nicht gesonnen bin." Sein Sortiment stieß Martini im Wege der Auktion ab. Seinem Beispiel folgten später dic Firmen Glcditsch, Weidmanns 448 Kapitell Duo bibliopolische Teutschland; Absatz, Preio, Nachdruck, Ceusur. Erbcn, Joh. Großcns Erben und andere. Gabr. Nik. Raspe in Nürnberg ging 1753 zum reinen Verlag über/-" Daneben ein zweiter Ent- wickclungShcrd rciucn Verlags- die Ncubclcbung des großen Drucker- Verlags in einer an die ältesten Zeiten der BuchhandclSgcschichtc zurückerinnernden Weise- so in Frankfurt a. M. Möller, Brönncr, Bayerhofcr, Eichcnbcrg, die aber dann wieder SortimcntSbuchhändlcr wurden, Brcitkopf in Leipzig, Gebauer, Hendel in Halle.Wir dürfen uns diese „reinen Verleger" uicht schou überall in der Art der modernen Verleger vorstellen. Martini sagt zwar und von Raspe und andern wird gesagt, sie hätten den Sortimcntsbctricb aufgegeben und sich nur auf dcu Verlag beschränkt. Daß der reine Verleger sich im ganzen 18. Jahrhundert für seinen Platz mit seinem Verlage als Sortimentcr fühlte, steht damit nicht im Widerspruch. Aber bedenken wir, daß wir cS ja überhaupt nicht mit der Schöpfung eines neuen Systems, sondern im Wesen nur damit zn thun haben, daß längst bestehende Grundsätze init einer den sich ändernden Verhältnissen angepaßten größcrn Zweckmäßigkeit und Bewußtheit gchaudhabt wurden. Die bedeutendsten „Nettohäudlcr" auch in der zweiten Hülste deö 18. Jahrhunderts changierten noch, schon deshalb, weil sie Großsortimcntcr waren, aber nur mit einer wohlausgclescncn Schar von Kollegen. Daö Wesen der Wandlung bestand darin, daß sich der Kreis der GcschäftSgenosscn, mit denen man den üblichen gegenseitigen Verkehr Pflegte, jetzt in mehr und mehr Füllen enger und enger zusammenzog. Der Kreis mit dem größten NadiuS einerseits, derjenige mit einem Radius von der Größe Rull andrerseits sind die beiden Grcnzfälle dieses Eoutinuums. Gchöreu die meisten der Rameu, die wir soeben erwähnten, der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts an, so hatten diese neuzeitlichen Einflüsse doch schon zu Ende seiner ersten Hälfte soweit gewirkt, daß man nun iu Schriften über den Buchhandel als auf eine der Eigenschaften des deutschen Buchhandels auf die „einigen" Buchhändler hinwies, die uach dem Beispiel des französischen VcrlagS- buchhandcls wenig oder gar kein fremdes Sortiment führten und deshalb ihren Verlag nur gegen bar verkauften, die deutschen Buchhandlungen einteilte in Ehangc-, Contant- und gemischte Handlungen.-''" Inwiefern mußten diese Verschiebungen als fördernde Momente auf die Entfaltung des Nachdrucks wirken? Wir müssen uns den durchschnittlichen uud kleinen Tauschhändler dem Ideale mstrebcnd denken, Rcincr Verlag. Bcirvcrkchr, 44!» den Buchhandel gleichsam ohne Geld, mindestens mit möglichst wenig Geld und möglichst langen Zahlungszielen zu betreiben. Erwerb und Herstellung eines Werks oder Werkchens mit möglichst geringen Kosten und auf Kredit; Eintausch fremden Verlags, womöglich bessern, als der eigene war; Zahlung aus dem Absatzgcwinn, an den t>hangckollcgcn überhaupt nie eine Geldzahlung, der Autor mit Frcicrcmplaren, der Drucker womöglich ebenfalls mit Büchern befriedigt, wie es ja so hänsig vorkann so war dieses Ideal beschaffen. Aus jeden Fall aber war der Changehandcl billiger. Deshalb stets ein Murren gegen den Rechnungs-, vollends gegen den Barvcrtchr; darum der Sortimcntshandcl immer auf dem Sprunge, sich für Barbczug durch willkürliche Preiserhöhung zu entschädigen. Leipziger Verleger gaben in den zwanziger, dreißiger Jahren deö 18. Jahrhunderts einzelne Artikel nur gegen bar; die Leipziger Buchhändler erklärten dazu in wiederholten Fällen: deshalb „belege sich" niemand von ihnen damit."'^ Und die Großen, wenn ihnen von andrer Seite dasselbe begegnete, ärgerten sich des nicht weniger; wir wissen es von Weidmann her. Wir erinnern uns aber auch, mit welcher Unverfrorenheit er darauf mit der Veranstaltung von Nachdrucken isogar sächsisch privilegierter Bücher» antwortete, damit antwortete aus ihm irgend nicht anstehende Bezugsbedingungen überhaupt. Er war dariu uicht der einzige, und Buchhändler, die die Zeichen der Zeit zu deuten verstanden, sahen und sagten schon damals die verhängnisvollen Wirkungen der sich anbahnenden geschäftlichen Veränderungen voraus. ElcrS in Halle ('s 1728) wies den oben erwähnten Gedanken, die „Sortimente abzuschaffen", auf das entschiedenste zurück. „Wenn die Buchhändler den Verlag nicht mehr gegen Bücher empfangen", sagte er, „werden sie auf alle Wege suchen, denselben nachzudrucken." Er führte das Beispiel eines Lcmgocr Buchhändlers an, der dem Waisenhaus sogar schon deshalb, weil er einen Artikel „so geschwinde nicht haben" konnte, drohte: in Lemgo wären auch Lettern, die es zu drucken vermöchten. „Wie viel mehr", schloß Clers, „würden sie so frech sehn, wo sie keine Hoffnung Hütten, ohne Geld es zu erhalten!"^ Das alles waren Ursachen, Wirkungen, Rückwirkungen, wie sie an sich überall sich abspielen konnten und auch abspielten, in Leipzig so gut wie in Frankfurt a. M., in Nürnberg so gut wie iu Halle, in Berlin so gut wie in Zürich. Ihren besondern, für die Geschichte des deutschen Geschichte des Tcutschen Buchhandels. II- -ö 459 <- Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland ; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur, Buchhandels bedeutsamen und für die ganze geschichtliche Entwicklung Deutschlands kennzeichnenden Charakter aber erhielten diese Dinge dadurch, daß die Steigerung der Produktion, der Perlag der aufkeimenden Nationallitteratur, die Vermehrung der Firmen, die Entwickclung des Nettohandels sich vorwiegend auf Norddeutschlmid konzentrierte, so daß, übertreibend ausgedrückt, Süddeutschland gleichsam zu dem vom nord- deutschen Verlag abhängigen und damit zur Nachdrucksreaktion speziell gereizten Sortiment hcrabgedrückt wurde. Haben sich diese Dinge in voller Breite erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entfaltet, so spielt sich in unserm Zeiträume ihre Vorentwickclung mit vollkommner Deutlichkeit ab. Erinnern wir uns, welchen Vorschub die buchhändlcrische „Observanz" dem Nachdruck leistete, und wie daö Privilcgwcscu diesen Vorschub unterstützte und verdoppelte, und nehmen wir hierzu die angedeuteten Bezugscrschwcrungcn: so ergibt sich, daß auch für die Nachdrucksgeschichtc auf dem einen großen und gemeinsamen Meeresspiegel mit dein Wcllcngclräusel seiner überall gleichen lleincrn Strömungen und Gegenströmungen, die fortdauernd erhalten blieben, sich daneben auf Grnnd der Nebenbuhlerschaft der beiden Meß- privilegicn und der relativen organisatorischen Sonderling des Südwestens zwei nebeneinanderlegende Hauptströmnngskreisc zeigen und mit dem Wachstum der neuzeitlichen Elemente immer stärker zeigen mußten. In buchhüudlcrischcn Schreiben treten alle diese Verhältnisse zuweilen mit großer Schärfe und Deutlichkeit hervor. Die Gebrüder Audrcä in Frankfurt a. M. (die sich übrigeus selbst, nebenbei bemerkt, regelmäßig ^näiÄS schrieben) sagten^ im Jahre 1707 zur Rechtfertigung eines von ihnen veranstalteten Nachdrncks von v. Lasscnii „Moralicn", die in „Dänemark" erschienen waren: sie hätten das Werk von neuem aufgelegt „in Kraft der Kayserl. Verordnung, welche einem Jeden Buchhändler erlaube, die auch mit Kayserl. krivils^io heraußgcgcbencn Bücher, alß dann nachzudrucken, wann erstlich das ?iivilk^iuln nicht gebührend insinnirt, oder aber zweytens die Bücher nicht in der Stadt Frankfurt, alß der Bücher ohudisputirlicheu 81^>s1-Platz zum Verkaufs gebracht worden, ohnverhindcrt nachzutrucken". In vorliegendem Falle sei nicht einmal ein kaiserliches Privileg vorhanden; zweitens sei das Buch „znm Verkauf in der Statt Frankfurt nicht gebracht" und drittens so teuer gehalten worden, „daß jedermann ultra äimiäiuin veri ^relii wsäirt Borbcrcitung cincs künftigen Nachdruckszeitaltcrs. 4-'>1 zu sehn, nicht ohne Grund geklagct, inaßen hiesige und andere Buchhändler dieses in Leipzig mit Rthlr. 9 bezahlen müßen, da man hingegen inskünftigc dieses pro Rthlr. 2 in Frankfurt werde haben können." Ferner hätten sie nicmalen das Absehen gehabt, Klägern hierdurch „einigen Schaden zuzufügen, weniger ein großes Zugewinnen, sondern allein die Ehre Gottes, und des Nechstcn Nutzen, zu unsterblichen Ruhm des ^.utiwris nowrissirne zu befördern", und sei in der That ein Schaden von Klägern „zwar vorgeschützt, aber in Wahrheits Grund bloß simulirt, inaßen er schon längst dasjenige so auf dieses Buch gewendet worden, wieder bekommen." An diese Darlegung, die mit dem Grundsätze der beiden getrennten Vertriebsgebietc, den Grundsätzen einer laesw «znoriuis durch den Prcisansatz, des Inoiums? (.'«sslms des Geschädigten, des Grundsatzes der Beförderung der Litteratur zum Wohl des Publikums und zum Ruhme des Autors für die gesamte, auf ein uucmfhaltsam nahendes eigentliches Nachdruckszcitaltcr zustrebende Richtung und dessen künftige Litteratur typisch ist, schloß sich ein ebenso übliches uud bezeichnendes Anerbieten. Es besteht darin, daß die nachdruckende Firma zur „Bezeugung ihrer ckevotion" gegen die intcr- cediercndc königl. dänische Obrigkeit und den die Jntcrcession unterstützenden Frankfurter Rat sich „freiwillig resolviret", in der bevorstehenden Messe den Nachdruck nicht zu verkaufen, und das Anerbieten macht, Klägern seine noch vorhandenen alten Exemplare, wenn sie „sanbcr und zu verkauften düchtig" seien, zu einem „billigen, civilcn" Preise abzukaufen, falls er sie nicht selbst „in dem Königreich Dcnncmarck und dem (>hnr. Fürstth. Sachßcn" unterzubringen trachten wolle. Auch hierbei ist, falls ein Privileg nicht ein mehrcres erzwingt, für den süddeutschen Verleger das nicht-„sächsische" Gebiet als sein besonderes Absatzgebiet vorausgesetzt. Und ähnlich umgekehrt. Der Bremer Buchhäudler Phil. Gottfried Sauermann schrieb'^" im Dezember 1706 an den Buchdrucker ^hrstn, Gottlicb Rößlin in Stuttgart: er habe in laufendem Jahre zweimal wegen Hcdingcrö Neuen Testamentes an ihn geschrieben, aber leine Autwort erhalten; dn er indes nnchgchcnds von anderer Seite gehört habe, daß Rößlin keine Exemplaria mehr besitze, auch von Leipzig, woher solche verschrieben worden, keine zu bekommen gewesen seien, so habe er es gedruckt. Da Rößlin der Rede nach keine Exemplare mehr habe und eS anch nicht wieder drucken wolle, fährt der Brief fort, „so 452 7- Kapitel,- Das bibliopolische Deutschland: Abscch, Preis, ??nchdrl,ck, Zensur. thuts ihn? keinen Schaden, auch denen nicht, so etwann IM oder van Meinem Herrn bekommen nnd noch einige davon haben, weil sie solche draußen bcy ihnen, wohin von hier keine kommen, gcnuug laßen können, sonderlich, weil sie solche ü 1 fl geben, dagegen hiesige ^clitiou Einen Rcichsthalcr kostet"; der für Norddcutschland bcstimintc Nachdruck war also teurer als das süddeutsche Original. Das übliche Schluß anerbieten besteht hier darin, daß Saucrmann „zum letzter» mahl an- in'üsentirct", dem Stuttgarter „eine Anzahl LxemiMi'ik geben und üaneo nach Franckfurt licfscrn" zu wollcu, damit er zu der Bremer Edition „seinen consenx geben möge". Die Antwort wurde übrigens nicht über Frankfurt, sondern über Nürnberg erbeten. Der Brief schließt mit der Notiz, daß bei ausbleibender Antwort nicht wieder »verde geschrieben werden: „dann ich habe nun genug vor ihm gcsorgct". Die Nachdrucks- und Privilcgvcrhältnisse, ihre verschiedene Gestaltung und ihre Entwickclung führen aufs unmittelbarste hinein in das Leben und Weben des Buchhandels, das Planen und Thatcn des Buchhändlers, und ihre Geschichte ist untrennbar verbunden mit den großen Grundlinien der organisatorisch-litterarischen Entwicklung. Viel loser hangt damit die Ccnsur und ihre Geschichte zusammen. Eine Geschichte des Buchhandels ohne Censurgcschichtc ist denkbar, eine Geschichte des Buchhandels ohne Nachdrucksgeschichtc ist undenkbar. Wohl wandelt die Geschichte auch hier ihren großen und gesetzmäßigen Gang von der Gebundenheit zur Freiheit und von der Willkür zum Gesetz, und damit hängt der Entwickclungsgang auf dieser Seite unserer Geschichte mit derjenigen der übrigen Seiten notwendig und klar genug zusammen. Aber der Nachdruck ist ein innerer und notwendiger, die Ecnsur ein äußerer und gleichsam zufälliger Bestandteil der Buchhandclsgcschichte. Es hat Zeiten gegeben, in denen die staatliche Ecnsnr mit furchtbarer Wucht auf dem Buchhandel lastete, oder andere, in denen aus einem verhältnismäßig unbewölkten Himmel rasch und unregelmäßig hintereinander blendend und schreckend, zündend und verheerend die Blitze hcr- nicdcrfuhrcn. Unsere Periode gehört weder zu jenen noch zu diesen Zeiten; sie ist keine Periode, für deren auch nur äußere Geschichte gerade die Ccnsur iu besonderer Weise wichtig und bezeichnend wäre. Wir dürfen nicht des Glaubens sein, als wenn die staatliche Buchaufsicht jener Biicherverbotc befördern den Absatz. 453 alten Zeiten, in denen es noch keine gesetzliche „Prcßsrciheit" gab, eben damit schon eine allgemeine und schwere Beeinträchtigung des Handels mit Büchern bedeutet hätte. Die allgemeinen und besondcrn Verfügungen, in erster Linie kaiserlicher- und kursächsischcrseitS, sind zahlreich, und nicht selten sind auch bei besonder» Anlässen die Klagen der Buchhändler. Aber es ist nützlich, gegenüber den amtlichen Verfügungen, die sogar mit furchtbarer Stimme Strafen — ohne daß sie auch nur ein einziges Mal vollzogen worden wären — an Leib und Blut androhten, und gegenüber den auf den Ton der beweglichsten Klage gestimmtem Bmh- hündlcrcingaben an andere, weniger offizielle Äußerungen zu criuncrn. Wie alt und wie zahlreich sind die teils mehr erbittert, teils mehr resigniert, teils mehr schadenfroh gehaltenen Äußerungen- daß nichts dem Buchhändler willkommener sei, als — ein Verbot! Das sagte Sarvi in Venedig um die Wende des 16. Jahrhunderts gegenüber den Verboten der päpstlichen JndiceS, das sagte der Jesuit Pictro Lazari, der auf die Jndexdekrete launig das Wort anwandte: Xowhitur Romas, Isgetnr «i'M^; das sagte Leibniz 1668 hinsichtlich der Zensur der kaiserliche» Büchcrkommissiou zu Frankfurt, das haben sich die Buchhändler gegenüber den sächsischen Bücherbchördcn so manches Mal entschlüpfen lassen, und 1726 gab ein Leipziger Verleger zu Protokoll: „wie nach beschchencr ('»ntisealio» die Nachfrage desto hcfftiger gewesen und hielte nicht davor, daß durch die Lunnscs-lio» der allcrgnädigste Zweck erreichet werden würde, indem uuumehr dieses LcriMu» unter der Hand viel häufiger verschrieben und äi^ialürct werden würde.'^ Muratori meinte von einem der vom päpstlichen Palastmeister verbotenen Schriften Äiglis (-s 1722», dessen satirische Dichtungen von der Ncistlichkeit heftig angefeindet wurde», das Verbot werde ihm nur Ruhm und seinen Büchern den größten Absatz schaffen.'-'" Villani erzählt, daß das Verbot des Lebens Sixtus V. (Lausanne 1669) die gottlosen Buchhändler nur vcr- aulaßtc — es so teuer wie möglich zu verkaufen.'^ Wir erfahren ebenso aus Schmähschriftprozesscn (z. B. in Hamburg), daß das Verbot der Pasguillc nur die Wirkung hatte, ihren Preis zu verdoppeln.'^ Ein Nottcrdamcr Buchhändler, bei dem Andreas Schmitts nach neuen Büchern fragte, legte diesem ein französisches Buch mit der ganz besondern Empfehlung vor: es sei von der Polizei verboten; und der Verleger der seit 1656 in Jrcnopolis (Amsterdam) erscheinenden ZZidliutlisea üalium 454 5- Kapitel: Das bidlivpolische Teutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccusur. l'vlonoruin bemühte sich gar darum, wie derselbe. Schurius erzählt, daß die Bibliothek verboten werde, um sie rascher und teurer abzusetzen.'^ Wie im Privilcgwcscu innerhalb des Nahmcno allgemeiner Observanz jedes Territorium seine cigcncu Interessen verfolgte: ebenso war es auf dem Gebiete der Buchaufsicht, wenn man sich auch zur Unterdrückung öffentlicher Kritik lieber die Hand reichte, als zur Unterdrückung des Nachdrucks. Und wie im Privilcgwesen, so und noch mehr herrschte mich im Ecnsurweseu persönliches Belieben. Hinsichtlich der ^cnsurvcrhältnisse ist das viel weniger eine Anklage, als hinsichtlich der Rechtsverhältnisse; denn während das Moment des Persönlichen und Willkürlichen aus dem Rechte schlechterdings zu verschwinden hat, ist es aus der Preßpolizci überhaupt niemals zu lösen. Der Gesamtmcchanismus der Buchaufsicht, wie die Rcichoverfassuug ihn konstruiert hatte, war klar, einfach und durchsichtig geuug. Die drei großen Gesichtspunkte, von denen das Censnrwcsen inhaltlich beherrscht wurde, waren die des Schutzes der Staatsintcresscn, der Religion und der guten Sitten. Ihre Beobachtung geschah von den Landesherren, der kaiserlichen Büchcrtommissiou und den Rcichsfiscalcn. Tic Landesherren resp. Ortsobrigteitcn hatten die Verpflichtung, unter diesen drei Gesichtspunkten alle in ihrem Bereiche erscheinenden Schriften zu besichtigen, den Druck dagegen verstoßender Schriften und den Handel damit zu verbieten und zu verhindern und auf den Verfasser zu inqui- rierm, sowie gegen Verfasser, Drucker, Verleger und Händler mit „gebührender Strafe" zu verfahren. Die vom Reiche verordnete kaiserliche Bücherkommission^"' hatte dem Buchstaben der Rcichögesctze nach eine allgemeine ^cnsuraufsicht zu führen und daneben die besondere Aufgabe, über Eingriffe in die Rechte kaiserlich privilegierter Bücher zu wachen. Tic RcichsfiScalc hatten die Pflicht, nicht nur gegen Bücher, Verfasser und Drucker, die der Aufmerksamkeit der Obrigkeiten und der Büchcrlommissiou entgangen waren, sondern gegen die Zensoren und die sänmigcn Obrigkeiten selbst zu verfahren.'^" Außerdem ließ auch der Rcichshofrat unmittelbar vou Amts wegen Verordnungen und Verfügungen ergehen. Daneben erließ ab und zu auch der Reichstag spezielle Büchcrvcrbotc. Aber auch die Wirksamkeit dieses Mechanismus entsprach der Verfassung des Reiches. Vou unmittelbaren Eingriffen der kaiserlichen Gewalt in die territoriale Ecnsur abgesehen — die, wie auf dem Gc- Buchaussicht nach dcr Rcichövcrfassun^. Edikt vom 18, Juli 1715, 45>s> biete des Rcchtsschutzco, in ihrer Wirkung von der politischen Bc- dcntnng oder den politischen Bcrbiuduugcn dcö betroffenen Gebiets abhängig waren —: die Rcichsvcrordnnngen haben nicht einmal das bewirken können und die kaiserliche Büchcrbchördc hat sich anch gar nicht angestrengt, es durchzusetzen, daß in jedem Lande und Händchen eine Eensur- aufsicht überhaupt eingeführt wurde, oder daß ein Wandel in der behaglichen ^ensurvcrwaltung derjenigen Orte eintrat, die zwar gewissenhaft ihre Ecnsur angeordnet hatten, in denen man aber, wie Moscr'^" berichtet, nicht darüber hielt, sondern durch die Finger sah, ja wohl froh war, wenn man nicht anfragte und den Kollegiis mit der Zensur, von der sie nichts hätten, keine Mühe machte; da es dann hieße: wer viel fragt, gehet viel irr! Das erste und letzte große kaiserliche Preßgesetz unseres Zeitraums, den endgültigen Abschluß der Neichsgcsetzgcbung bildend, ist datiert vom 18. Juli 1715.2'" einmal die ganze Natur, den ganzen Anspruch und in seinen Erfolgen die ganze Erfolglosigkeit der NeichS- preßgcsctzgebnng. Es erneuerte sämtliche iu den NcichStagSabschieden und andern NcichSgcsctzcn erlassenen Preßverfügungen: die Vorschriften über den Mißbrauch der Druckereien, die Schmähschriften, -karten usw. iu Glaubens- und Staatssachcn, die Abstellung der Wintcldrnckcreien (ein besonders hänfig betonter Punkt; z. B. Befehl Kaiser Leopolds an den Nürnberger Rat, i?3. März 1l>(>8^'), die Bedingung des Buchdrnckcr- eidcö, die Einsetzung eidlich verpflichteter verständiger und gelehrter Ecu- sorcu, die Bedingung des Ausdrucks der Namen des Autors, des Druckers uud des Druckorts, sowie des Jahres. Aufsicht und Exekutive aber geschieht „durch jedes Orts Obrigkeit, oder unsere Kayscrl. Bücher LomwiWlii ios"; nnd gegenüber Nachlässigkeit oder absichtlicher Entgcgcnhandlung irgend einer geistlichen oder weltlichen Obrigkeit behält sich der Kaiser, indem er dabei die FiScalc dcö Kaiscrl. NeichohofratS uud dcS Kaiserl. Kammcr- gerichtS erinnert, gegen alle Übcrsahrcr der Verordnung „auf gebührende Straffe unverzüglich anzuruffcu, und ihres Orts uud Amts nach aller Strenge zu verfahren und zu handeln", unmittelbar ernstliche Ahndung und Strafe sowohl der Autoren, Drucker nnd Buchhändler, als anch der Eensoren, als auch endlich der nachlässigen Obrigkeit selbst vor. Bietet dieses Edikt — auf das nun in der Folgezeit stets zuerst unmittelbar zurückgcgriffeu wurde — inhaltlich nichts Neues: so ist doch 7. Kapitel: Das bibliopolischc Teutschland; Absatz, Preis, Rachdruck, Ceusur. dies daran wesentlich, daß es nicht kaiserlichem Eutschlussc, sondern der Anregung des (.'m'MS LvanAslieorun» entsprungen war. Waren es gerade die Fürsten der evangelischen Länder, die von der Ausübung eines kaiserlichen Bücherregals am wenigsten wissen wollten: so waren sie es — die schon 1679 und mit besonderer Energie 1(>8l> gegen die Frankfurter Büchcrkommission remonstriert hatten^-, die wir schon in dem Jahre 170n-;elieum über alle Lande protestantischer und reformierter RcichS- stände zum Zwecke konfessionellen Friedens zwischen den verschiedenen evangelischen Kirchen ausüben sehen-"' —, die mit dem Erlaß des genannten Ediktes einmal allgemein an die den Ncligionöfricdcn betreffenden Bestimmungen des Westfälischen Friedens energisch erinnert wissen und sodann den kaiserlichen Büchcrbchördcn — wir erinnern nnö der den Mcßtatalog betreffenden Vorgänge in Frantsnrt zu Ende des 17. Jahrhunderts'-^ — gerade selbst die Hände binden wollten. Das (^>rM8 ?,vlm^eliimui ließ 1714 gegen den Verfasser in Angsburg erschienener katholischer tiamvflibellc einen Ahndungsbeschluß ergehen und forderte uuterm 6. Juli vom Kaiser den Erlaß eines scharfen allgemeinen Ediktes durch das gesamte Reich gegen dergleichen strafbare Unternehmungen, in dem zugleich die Obrigkeiten und Eensoren zu strenger und sorgfältiger Aufsicht darüber, den bekannten NcichSkonstitutionen gemäß und ohuc alle Nebcnsichten und Ansehung der Person, angewiesen würden.-" Darauf erschien das kaiserliche Edikt, das in der That den den literarischen frieden zwischen Katholiken und Evangelischen betreffenden Punkt auf das schärfste betont. Das t^ui'MS Lvlm^slieuin seinerseits (und Knrsachscn in einer diesbezüglichen Spezinlcrtlärung) erneuerten 172^ den schon 179l> ausgesprochenen Entschluß der Konfiskation und Unterdrückung aller auf Trennung und Verunglimpfung der Evangelischen unter sich gerichteten Schriften.^'" Welche Wandlnng gegen die vor unserer Periode liegenden Zeiten! Den Frankfurter Buchhandel setzte das Edikt, das ihn, wenn damit Ernst gemacht wurde, am unmittelbarsten treffen mußte, in nicht geringe Sorge. Das „JnhibitionSmandat", wie man es nannte, verbot religiöse Schand-, Schmutz- und Streitschriften, alle gegen die Staatsrechte gerichteten Schriften und sprach nicht nur von Konfiskationöstrafeu, sondern von Strafe« unter Umständen an Ehre, Leib, Gut und Blut. Die LorM8 LvauAkIieuill. Besorgnis dcS Buchhandels. Kommissar nnd Fioknl. -j.s>7 verbotenen Bücher waren wieder „nur in gensre bcnahmsct"; die Buchhändler aber waren „ungclchrt und in Theologie, bürgerlichem und Staatsrecht unerfahren". Sie wünschten darum dringend erstens eiue endliche spezifizierte Angabe der verbotenen Schriften, dn sie selbst die Verantwortung nur für ihre eigenen VcrlagSbüchcr — die sie ja ccn- siercn lassen mnßtcn — übernehmen und im übrigen verbotene Bücher ganz unwissend vertreiben könnten (1716).'^ Indessen zeigen, von den Verboten und Konfiskationen antilatholischcr Bücher und besonders Broschüren abgesehen, wie sie genau so auch vorher üblich gewesen waren, weder die Wiener noch die Frankfurter Akten der folgenden Jahrzehnte irgendwelche besondere klagen und Beschwerden in Zachen der Censur. Nicht wenig hing dabei auch von der Persönlichkeit des Bücherkommissaro ab. Im September 1736 beschwerte sich Varrentrapp über DünwaldtS „?in'tm1itüt und ille-Mss Verfahren", weil er ihm von sich aus den ferncrn Vertrieb der Wcrtheimischeu Bibel untersagt hatte. Varrentrapp erteilte ihm im Namen der Grafen von Wcrtheim die Antwort.- er habe sich in diese Sache im geringsten nicht einzumischen, indem erstens über das Buch schon ans dem Reichstage gehandelt werde, es zweitens gar nicht uuter seiuc Erkennung gehöre, dn cS ein evangelisches und kein katholisches Werk sei, er drittens nicht befugt sei, ohne „Lnsemlen Myserl. Lxin'öLscn Befehl" ein Buch nrooria. luiwriwt,« zu verbieten; viertens möge er, wenn er glaube berechtigt zu sein, einige Information wegen des Buches zu nehmen, sich an die Grafen selbst wenden. In seinem Schreiben an den Rat bemerkt Varrentrapp, daß Dünwaldts Vorgänger sich „niemahlcn angcmaßct, ohne ^rM'ial-Kayserlichcn Befehl Bücher zu verbieten", und daß gegen sein Auftreten, aus dem seine „?i'ivat-Absichten und ?g.8Lnm8, welche überhaupt auf den llnin der Frankfurter bereits leider sehr vcrfalleucu Buchhaudluug sich ueigeu, lcichtlich zu ersehen, die sämtl. Buchhändler bcy Kayserl. Maj. sich zu beklagen cntschloßen"; er bat DünwaldtS „allzuhcfftigcm Verfahren einiger Maßen zu begegnen und dadurch deu völligen Umsturtz der Frankfurter Buchhandlung zu verhüten".-^ Das unmittelbare Eingreifen des Fiskals war selbst in Frankfurt zuweilen von zweifelhaftem Erfolge. Unterm 17. November 1719 erhielt der Frankfurter Rat vom kaiserlichen Fiskal zn Wetzlar die Mitteilung, daß, da der Nat gegen die besonders von Inng, den Znnncrschen Konsorten und der Wittib Waltcrin vertriebene 458 7- Kapitel: Tas biblivpolijche Teutschland! Absatz, Preis, Nachdruck, Ceusur. „Zweimalige merkwürdige ReligionSvcräudcruug Herrn Moritz Wilhelm Hcrtzogen zu Sachßcn Zeitz" von Ehrst. Liuccro wider Erwarten nicht von selbst eingegriffen Hude, der Fiskal sich besonders im Hinblick auf das Mandat vom 18. Juni 1715 für verpflichtet erachte, ihm solches Eingreifen und Bericht darüber hierdurch auzusinncn. Zwei Tage darauf folgte noch die Notiz, daß der Verleger des Buches Multz, der Drucker Diel sein solle. Ter kurze Bericht des Rates bestand darin, daß Multz und die Wittwc Malierin den Vertrieb eingeräumt Hütten. Am 7. Januar 1720 schreibt der Fiskal: das Einschreiten des Rates sei doch klarer Weise ganz uugeuügcud. Tno Mandat verlange Bestrafung, und zwar auch des Verkäufers. Wenn sie der Rat nicht vornehmen werde, so werde er selbst gegen die schuldigen „sich seines obrigkeitlichen ambts gebrauchen undt wie ihm in mchrbcsagtcm >iays. 1'lUent allcrgndst. undt Ernsthafst anbefohlen worden, gegen dieselben verfahren." Tarauf machte der Rat der Korrespondenz mit einem kurzen und glatten schreiben vom 15. März 1720 ein Ende, in dem er antwortete, man habe beide „zu würkl. straffe gezogen"; zu einer nähern Beschreibung derselben ließ er sich nicht herbei. — Tic kousiszicrtcn Exemplare lagerten in Frankfurt oft Jahrzehnte laug in jeweils dazu gemieteten Räumen. Im Sommer 1744 beschwerte sich ein gewisser Heinrich Ehrnfricd Luther, daß die konfiszierten Ercmplarc ciucs „Jüdischen iu ?almu<1ischcu Büchcru bc- stchcndcu" Wcrkcs bcrcitö seit dem Jahre 1727 bei ihm eingestellt worden seien und das Kommissariat ungeachtet aller Eriuucrungcn seit der Herbstmesse 1731 dcu Mietzins 'der bis zur Herbstmesse 1744 130 ft. betrug) nicht zahlet" Bücherverbrennungen kamen iu Frautfurt selten vor.'-^ Wurde dazu geschritten, so wurden sie mit großer Umständlichkeit vorgenommen. Am 12. April 1718 wurden z. B. 21 ungebundene Ercmplarc von Jacob Ehrcnrcich Zschackwitz', Professors iu Eoburg, „Grundlegung zu dem Lehurcchtc des Tcutschcn Reiches" (8, Leipzig, Aug. Martini, 1714), 4 ungebundene Ercmplarc vou desselben „Lievö et, cempen- äiosnm sxl>.men ^uris l^ubliei Imperii Ksrnmiuei" (8, Coburg, Pfoten- haucr, 1716) und je ein der Büchcrkommission gehöriges gebundenes Exemplar beidcr Wcrtc in Frankfurt verbraunt, ^m Römer wurde vormittags gegen 10 Uhr- angesichts der coii>cia comdurein^, die in zwei in türtisch Papier ciugeschlagcucu Paketen nebst den beiden gebundenen Exemplaren auf dcm Tische lagen, vom ältcrn Herrn Bürgermeister das Biicherverbreiinnngcli. 459 kaiserliche Urteil lVerbrcnnung durch dcn Henker wegen Verletzung dcs Dekrets vom 18. Juli 171-5) verlesen. Darauf bcgabcn sich bcidc Bürgermeister „vorneu Hill im Römer unter die Thür". Es war Markttag; der Platz und die Fenster der Häuser waren von Zuschauern erfüllt. Fünf Tambours und ein voranschrcitcndcr Ncgimcntstambour l mehr waren nicht „aufzubringen" gewesen, schlagen um dcn Römcrbcrg den Appell. Darauf laßt der Leutnant um den Scheiterhaufen, an dem der Scharfrichter mit zwei Knechten uud einem Hungen sowie die in ihre roten Mäntel gekleideten „gemeinen weltlichen Richter" stehen, von einem Sergeanten, einem Korporal uud zwanzig Musketieren ciucu Kreis schließen. Die Tambours marschieren hinein und wirbeln noch dreimal den Appell. Einer der Richter übergibt dem Scharfrichter die <.'«>i'i>m'll, der 'Dbrist- richter und ein Notar mit zwei Zcngcn treten in den Kreis, der Appell wird nochmals exekutiert, der 'Dbristrichter verliest das Urteil, das Feuer wird angezündet, die Pakete werden geöffnet und die Bücher einzeln nacheinander ins Feuer geworfen und „zu Staub und Aschen verbrannt". Die Exekution geschah auf Grund eines vom Rcichsfiskal zu Wetzlar vcranlaßtcu kaiserlichen Reskripts an die Bücherkommission. Ein ebensolches war auf Veranlassung des Wiener RcichssiskalS an dcn Herzog zu Gotha ergangcn, und iu Coburg wurden daraufhin am 1. Mürz 1718 166 Exemplare durch den Scharfrichter öffentlich verbrannt.'"'^ Auch von andern Behörden wurde das Mittel der Verbrennung angewandt. In den 1690er Jahren z. B. wurden auf Befehl dcs Kurfürsten von Brandenburg in Berlin und Halle alle auffiildbarcu Exemplare eines „Eatcchismus dcr Rcformirten" (1695. 12), 1705 in Berlin diejenigen einer ailtireforniierten Schrift des Hamburger, Professors Erhard'^, 1706 iu Zürich auf Magistratsbcfchl diejenigen des „Kurtzcn Bcwcw- thums, daß dic Lutherische, Ealviuischc und Zwinglische 'Religion nichts anders scy als ein von vielen faulen, stinkenden ketzerischen Lappen und Lumpen, zusammengeflickter Bettel- oder Regenmantel" verbrannt. In den österreichischen Landen war die Verbrennung ketzerischer Bücher besonders häufig. Der Eobnrgcr Fall vom Jahre 1718 zeigt, daß dic kaiserliche Stimme in Ecnsnrsachcn selbst in Rorddcutschland gehört wurde, lind dcr Fall war wcder ein vcrcinzcltcr, noch auf kleinere Gcbictc wie Gotha beschränkt, uud beides ist kein Wunder. Es waren staatsrechtliche Fragen, 460 Kapitel: Da-^? bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, (Lensur. politische Interessen dcr Staaten und persönliche ihrer Regenten, um die eS sich dabei vorzugsweise handelte; mau war dariu teils in dcr besondern Sache, teils um der allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und des Ansehe»? der Staaten und Regenten willen einig. Ja selbst tiursachscn ist uicht nur im 17. Jahrhundert bcsonderu preßpolizcilichcn Anordnungen des Kaisers nachgekommen'-^, sondern hat sich auch in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts aus solchen Rücksichten wiederholt sogar bei Differenzen, die religiöse Litteratur betrafen, nach gicbig gezeigt; wir werden auf solche Fälle weiter unten (S. 477) stoßen. Für die die eigenen Gerechtsame wahrende, dabei aber doch reichlich zurückhaltende Stellung süddeutscher evangelischer Staaten in kirchlichen Dingen staatsrechtlicher Natur dem Kaiser gegenüber mag Württemberg als Beispiel dienen. Es handelt sich dabei um Lesolüi voeumsntn löckiviva, inunÄLtkiiorum >Vnrtvmd«r^ieorum und I'rocki'vuinL Vin- ckit.'mru.m »'irtkmi>ei'M!N'um, die, während des Dreißigjährigen Krieges erschienen, die Säkularisation der württembergischeu geistlichen Güter betrafen und vom kaiserlichen Hosbuchdrucker Schöuwctter in Wien neu aufgelegt wurden. Obgleich man in Württemberg die Sache ernst genug nahm und ein systematisches Vorgehen vor sich zn haben glaubte — es sollten noch mehr dergleichen Bücher aufgelegt werden und der „päpstliche Klerus" mit offenbar weitergehenden Absichten dahinterstehen —, so ging man doch damals uicht selbständig dagegen vor, weil die „rsli^iuii^ Oiti'e- renken angefangen, in einen besondern motum Zu kommen, und man dicßeits selbige uicht vermehren wollen". Ein Gehcimratsgntachteu sprach zwar mit Betouung aus, der Herzog habe daö Recht, die Schrift als dem Inütruinento ?ueis >VkLt,i>1mii(!a.k und dem Fricdcns-Erekutions- Rceeß zuwider, zu verbrennen. Serenissimus aber beschloß trotzdem „zu bczeugung Ihrer Fürstl. N<»ä6ra,ti»n, auch aus Ursachen der gegenwärtigen ckslieatcn Religion»- und andern (^onjullvlnrcn" die Sache vorher Imperator: anzuzeigen und bei ihm auf exemplarische Bcstrnfuug des Autors, Propalators (Schöuwctter hatte das Originalexcmplar aus dein Kurmaiuzischcn Archiv empfangen), Druckers und Buchführcrs sowie Inhibition und Konfiskation aller Eremplarc durch die >commissarc in Leipzig und Frankfurt anzutragen, wenn auch mit cxpresser An- und Vorbchaltung der Coucremation (1726). Erst als die Documenta, die sehr gesucht worden sein müssen, denn sie wurden für 10 Nthlr. Pechaltcn cvauaclischcr Staaten acjicnüber dem Kaiser. Politische Censue. 4lZ1 verkauft, abermals neu aufgelegt wurden, ließ man, 10. Sept. 1737, eine nochmalige Porstellung -vcl ^uZuslissimnm ergehen. Was den mmlns combustionis per carnitieem betraf, so walteten noch immer die schon 1726 hervorgehobenen Bedenken wegen der gesteigerten Rcli- giouodiffercuzeu ob, um so mehr, da „dem Kayscrl. Hof empfindlich gefallen", daß man im ersten Schreiben davon gesprochen und sich auf diesfalls habende Befugnisse bezogen hatte. Indes stellte man nun bei abermaliger Erfolglosigkeit der Vorstellung Reeursns lul <üm-M» »!MMÜ<'M'nm in (üomitiis in Aussicht.^' Das 17. Jahrhundert war das Jahrhundert der theologischen Ccnsur. Theologisch in doppelter Bedeutung: als Herrschaft der Theologie uud der Theologe». In den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts werden wir uns im Zeitalter der vollen staatlich-politischen Ccnsnr finden. In den katholischen Andern war naturgemäß die Herrschaft der Theologie viel kräftiger und viel fester gewurzelt als in den evangelischen; trotzdem ist auch hier der Übergang von der theologischen zur staatlich- politischen Censur bemerkbar. Bei der politischen Ccnsur unseres Zeitraums ist nicht an den schweren Druck zu denken, unter dem in spätcrn Zeiten gewaltiger Erregung, Gärung und Umwälzung die Geister gestanden haben. Die politische Ccnsur jener Zeit war ganz andern Charakters. Sic war nicht der Ausfluß eines heftigen und fanatischen Kampfes gegen das freie und neue Wort, sondern die Wirkung eines gleichmäßig und beständig wirkenden Druckes, der in seiner Gleichmäßigkeit und bei der noch geringer» Reibung der Geister verhältnismäßig wenig empfunden wurde. Heute führen ganze Staaten, die sich in Waffen gerüstet gegenüberstehen, gegeneinander Bücher-, Broschüren- und Zcitungskricgc, unsere leitenden Persönlichkeiten müssen sich der öffentlichen Kritik unterziehen, und es gibt im weitesten Bereiche öffentlichen Lebens leinen Vorgang und keinen Gedanken, der nicht ans Vicht der Öffentlichkeit gezogen würde. Damals befand sich jeder Staat und jedes Stätchen, jede Stadt und jedes Städtchen im Zustande chronischer Empfindlichkeit und Ängstlichkeit, und in Dingen seiner „hohen Jura", politischer Rücksichtnahme, iit Dingen des Staats- und Stadtrechts, der Staats- und Stadtgcschichtc u. dcrgl. ließ keine Behörde mit sich spaßen. Hierher gehört vor allem der Stand der Unmündigkeit, in dein man die Zeitungen 4l!^ 7. Äapilel: Das biblivpolischc Deutschland: Absatz, Preis, Nachdruck, iLcusur. zu halten bemüht war; wir haben daran schon in anderm Zusammcu- hangc erinnert. Die Anschreiben auswärtiger Regierungen, die in Frankfurt in Preßangclcgenheitcn einliefen, betreffen allermeist ZcituugSaufsätzc. Die Regierungen Deutschlands und seiner Nachbarländer standen hier in enger Verbindung. Am 9. Februar 1740 kommnniziert Äurköln dem Kaiser die Nummer des unter kurbraudcnbnrgischer Approbation gedruckten „Wöchentlichen Duisburgischen Adreßc- und Jntclligentz-Zcttcls" vom 2. Februar desselben Jahres, weil sie den Aufsatz eines Duisburger Univcrsitätsprofessors enthalte, in dem katholische Religion nnd gekrönte Hänptcr in unerhörter Weise angegriffen würden, und schreibt gleichzeitig an die Könige von Frankreich uud von Polen und die Kurfürsten von Bayern und zu Pfalz. Der Kaiser richtet eiu Schreibe» an Preußen, der Verbrecher wird suspendiert und künftige genaue Lensur des Jn- tclligenzzcttcls angeordnet.'^« Ms 1741 die Wahlversammlung in Frankfurt a. M. tagte, wurde den Frankfurter Zeitungsvcrlegern (Varrcntrapp, Eichcnbcrg und Serlinschc Erben) verboten, irgend etwas über die Wahl- Personen und Botschafter zu bringen.Aber auch die Geschichte der Büchcrecnsur verzeichnet hierhcrgchörigc Beispiele. Der Druck von Paul Hachenbergs Histui'm l'ridericii I. DIset. I^Iltt. wurde 1669 von Kurpfalz verboten, und erst sieben Jahrzehnte später ist das Werk außerhalb Landes erschienen.Sam. Gottfr. Zimmermann in Zcrbst kam wegen Beckmanns „Historie des Fürstcnthums Anhalt" (1710) und „^e- essÄmiss ^nitlütinlte" (1715) in so peinliche Differenzen mit der (Mhcnschen Regierung, daß Samuel Lenz in? Hinblick darauf den Grundsatz aufstellte: liest cke illis seridsre, siui i>c>8^nnt i>ro»c.ril>si'ö", und der Zimmcrmannschc Verlag sich seitdem ein halbes Jahrhundert laug auf Gedichte, Dissertationen, Gesangbücher und Schriften seicht populären oder religiös-erbaulichen Inhalts beschränkte.'^» Auf stadtgeschichtlichem Gebiete — wurde doch dem Leipziger Geschichtsschreiber Vogel seitens des Rates die Fortsetzung des Drucks des zweiten Bandes seiner Arbeiten über die Geschichte Leipzigs inhibiert und Manuskript und Kollcktanccn konfisziert — begegnet deshalb auch der Fall, daß sich der Verleger für den Fall eines Verbots des Werkes vom Autor die kontraktliche Sicherung geben läßt, „daß er Verlegern wegen des Inhalts nicht allein wider alle Ansprache und Verantwortung willigst vertrctten sondern mich wegen des ?hinc durch diesen Verlag sonst etwa zuwachsenden Zeitungsccnsur; Staats- nnd Lokalrücksichten. Censur in Kursachsen. 463 Schadens und Unkosten würcklich und thntvöliig schadloß zu halten und zu setzen wollen nnd soll gehalten seyn" i Verlagskontrakt zwischen Joh. Heinr. Groß und Chrn. Lesscr über Lesscrs Norohäuser Chronik, 10. Ang. 1737).-^" Johann Jacob Moser, der Bater der Geschichte des deutschen Staatsrechts, wurde in den 1730er Jahren von der wnrttcmbergischcn Censur, allerdings in Verbindung mit Kollegenneid, Maitressenwirtschaft und Dcspotenwillkür, dermaßen gequält, daß er seine wnrttcmbergischcn Dienste niederlegte und uach Frankfurt a. ^7. übcrsicdcltc — wo es ihm unter preußischer Censur nicht viel besser erging. Mosers Beispiel zeigt indessen auch, wie sich in dem viclstaatlichen Deutschland für jedes Buch eine Stätte fand, wo es geschrieben nnd gedruckt wcrdcn konnte. Er fand in der Grafschaft Reuß Zuflucht, und in der Grafschaft Hessen- Cassel, in Hanau, wurde er mit Ccnsursrcihcit ausgestattet. Für Knrsachseu-'" bezeichnete das Jahr des Übertritts Augusts des Starken zur katholischen Kirche (1697) den Drehpunkt des altern theologischen und eines nencrn politischen Ccnsurzcitaltcrs. In der Mittc der 1690er Jahre heißt es, daß seit einigen Jahren fast wöchentlich Konfiskationen besonders pictistischer Schriften vorgenommen würden. Im Jahre 1697 wurde auf Eingabe dcr orthodox-lutherischen Leipziger Theologcnfakultät hin verfügt, daß keinerlei Schriften mit dem Aufdruck dcr Stadt Leipzig als Verlags- oder Druckorts divulgicrt werden dürften, die nicht in Leipzig ccnsicrt scicn. Natürlich hat dcr alte Gebrauch des Mcßplatz- Impressums in alter Ausdehnung trotzdem weiter bestanden; ebenso wie die Erneuerungen des alten Bcfchls, daß auswärts gcdrucktc Büchcr Leipziger Verlags in Leipzig zu ccnsicren scicn, nic von Wirkung gewesen sind. Als hätte die Geschichte dic Wandlung möglichst scharf zum Ausdruck bringen wollen, so erging in demselben ^ahre 1697 die Verordnung, daß von theologischen Schriften nur cvaugclische zum Drucke zuzulassen scicn. Zugleich wurde dic stärkste Verschärfung der allgemeinen Censur ins Auge gefaßt: man verordnete Ncuvcreidigung der Drucker, Censur schlechterdings aller Schriften und jeder ueucu Auflagc sowic Ccnsur der Buchhändlcrkataloge; wir erfahren dabei, daß die Censur bisher sehr nachlässig gchandhabt worden war, Neuauflagen trotz neuer Zusätze nicht ccnsicrt, cinc Mcngc „Scharteken" nnd andere ärgerliche Schriften durchgelassen wurden. Es war der Befehl, auf den die Eingabe der Drucker vom 7. Mai 1697^ erfolgte, auf dic hin dann 464 Kapitel: Das biblwpolischc Teutschland; Adsatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur. Wenigstens die geringelt Schulbücher freigegeben wurden. Vollends schreckhaft ließ sich eine Ianuarvcrordnuug des folgenden Jahres au, die allgcinein auf Unterlassung der Lcnsur Leib- und Lcbcnostrafc setzte. In demselben Jahre 1698 ging vom Kurfürstcit der erste Gegenbefehl aus: er verordnete, mit der Konfiszierung von allerhand Streitschriften künftig behutsam und uur nach reiflicher Erwägung des Oberkonsistoriums und auf dessen Befehl zu verfahren — weil die bisherige Konfiszierung nur mehr Gelegenheit dazu gegeben, als ihnen abgeholfen habe, ^m ^ahrc 1699 reichten dann die Drucker ciuc Eingabe ein, in der sie darlegten, wie nichts zum Drucke zugelassen werde, was mit des Zensors Opinion oder der evangelischen Religion nicht übereinkomme, und darum baten, daß wie vordem „alte gute und vormahls bereits in den Druck gebrachte Bücher" aller drei vom RcligionSfricdcn anerkannten Religionen sowie der übrigen Fakultäten, wenn sie uur den Ncichsgcsctzcu uicht zuwider seien, ohne Eensur wieder aufgelegt werden dürften. Darauf crgiug dann (2. Okt. 1699) das Reskript mit der bemerkenswerten Erklärung, daß die ..Intention ohne dem nicht gcwcßcn, . . den Rachdruck dergleichen Bücher, so der Augspurgischcn Konfession nicht zugcthan, . . zu inlü- diren", und der Verfügung, daß unveränderte Neuauflagen aller und jeder Art einer erneuten Zensur nicht bedürften. Im Jahre 1703 ist das Reskript allerdings zurückgefordert und darin das Wort „nicht" hinter dem Worte ..(üonfession" gestrichen worden. Von entscheidender und bleibender Bedeutung konnten aber jetzt solche Thcologcngelüstc nicht mehr sein. Ganz geschwunden ist natürlich der konfessionelle Einfluß auf die Ccnsurübung nicht; in der Mitte der 1730er Jahre wurden Schriften Ziuzendorfs konfisziert oder wurde z. B. ein Gorlitzer Buchhändler wegen Verlags soeinianischcr Schriften zu der hohen Strafe von 100 RcichS- thalcrn verurteilt und für den Wiederholungsfall mit Sperrung seines Aufenthalts und Verkaufs in Leipzig bedroht. Im ganzen aber traten jetzt die politischen Rücksichten in den Vordergrund, umso mehr, je mehr Kursachscn durch den Erwerb der polnischen Königökronc in weitere politische Kreise hineingezogen wurde. Daneben wurde der uralte Kampf gegen die „allerhand famosen Schriften und Pasauillcn wider hohe und niedrige" fortgesetzt, von denen cS 1702 heißt, sie seien wieder einmal fast gemein geworden, würden an allen Gasscnccken angeheftet und in die Häuser geworfen. Auf dem Gebiete der Flugschriftcu handelte Censur in Kurjnchj«i, Tic Cenjur groMiitcils erst tillnmhlich eingeführr. 4w.-"^ Vielfach schritt man aber auch erst ziemlich spät dazu, oft gelegentlich des Drucks einer besonders unliebsamen Schrift. In Thorn'^ wurde dcr Ratsbuchdrucker Cote (Cotcnius, 1608) zunächst nur ermahnt, nichts Schädliches zu drucken; eine förmliche Prävcutivccusur wurde erst durch die Ratsverordnung vom 10. Mai 1651 eingeführt; nach dem vertrage des Rats mit dem Natöbuchdrnckcr Rüger vom Jahre 1705 censicrtcn die theologischen Schriften der Rat, die juristischen, medizinischen uud philosophisch«! der Protoscholarch girier der vier Bürgermeister), die Hochzcits- und Leichcngcdichte und dergl. der Rektor Gym- uasii; der Druck atheistischer, aufrührerischer, unsittlicher nnd Zaubcrbüchcr wird bei Konfiskation und weiterer Strafe verboten. Die Goslarcr Druckerei war schon 1604 (von Joh. Voigt) gcgründct wordcn, auch bctricb schon dcr Gründer Verlag, aber erst seinem spütcrn Nachfolger Sim. Andr. Duncker wurde vom Rate die Censur auferlegt. Auch hier, wie allgemein üblich, wurde sie auf verschiedene Zensoren verteilt. Die theologischen Schriften wurden von einem Theologen, die juristischen und politischen vom Syndikus, die medizinischen vom Physiluö, die Humaniora vom Rektor eensicrt.'^ Wo Buchdruckcrordnnngcn bestauben, dort enthielten diese die Ccnsurvorschriftcu. Meist verbieten sie, so oder so, wie üblich den Druck gegen Religion, Staat und gute Sitten gerichteter Schriften, aber nicht immer. Die erneuerte Dcmzigcr Buchdrncker- ordnung vom ^uli 1684 verbietet den Druck oder Nachdruck von der ungccindcrtcn Angsbnrgischcn Konfession abwcichcndcr thcologischcr Büchcr, den von religiösen Streitschriften und den speziell von Dcmzigcr Verfassern herrührender Streitschriften überhaupt. Von bcsonderm Interesse sind die Ccnsurvcrhältnissc in Brandenburg- Prcnßcn'""; nicht nur um des Interesses willen, das man dcr Vormacht des evangelischen Deutschlands und seinen Herrschern an sich entgegen- Die Censnr großenteils erst allmählich eingeführt. Ccnsnr in Preußen. ^.i!7 bringt, sondern darum, weil es in gedrängter Kürze — wie es dein gerade in dieser Beziehung noch ganz in der Entwickelung begriffenen Gebiete entspricht — diese Verhältnisse von den verschiedensten Seiten aus beleuchtet. Der Große Kurfürst verfügte (5. März 1669) die Censur nnr aus dem Grunde, um die sich ihr unterwerfenden Schriften gegen Nachdruck zu schlitzen; wir werden sehen, daß diese Ansicht der Censur iu Brandenburg lange von Bedeutung blieb. Es handelte sich dabei wohl zunächst nur um Berlin; ausgeübt wurde die Censur hier von den Konsistoriat- räten. Dabei fand eine Einmischung in die Geschäfte der dortigen Buchhandlungen nur ausnahmsweise, und zwar nur mit allgemeinen Verboten gegen die Reformierte» gerichteter lutherischer Streitschrifteil statt; die ordentliche Prüventivcensur alter theologischen Schriften aber, sei es seitens der betreffenden Universitäten, sei cS seitens des Landcsbischofs in Berlin « und das Verbot der Einführung antircformicrtcr Schriften nach Prenßcn), wurde erst durch das Ccnsuredikt Friedrichs 1. vom 5. November 170!) verordnet. Auch unter Friedrich Wilhelm I. waren die Theologie, daneben nun in erhöhtem Maße die auswärtige Politik die beherrschenden Gesichtspunkte. Eine Kabinctsordrc vom 29. Mai 1722 besaht die künftige Zensur der „theologischen Bücher, worüber bei Uns Privilegien gesucht worden", durch die Konsistorialräte, Feldprobst und Hof- prcdiger Jablonsky, Porst, Gcdickc und Noltenius; die Ordre blieb fast wirkungslos- man kam eben für theologische Oppositionöschriftcn nm keine Privilegien ein und hielt sich, wenn sie keinen Schutz verlangten, für berechtigt, ohne jede Eensur zu drucken. Die Censur der auswärtigen Angelegenheiten erstreckte sich natürlich, wie allüberall, und so auch schon in Brandenburg vor Friedrich Wilhelm I., auf die periodische Presse; 1711 erschien ein Verbot, den Zeitungen irgendetwas einzurücken, wodurch die Mannsatturiers in fremde Länder gezogen werden tonnten; 1721 verlor ein Berliner Buchdrucker wegen Prcßüberschreitungcn sein Zcitungsprivileg; Untersuchungen und Verbote auf Anschreiben z. B. der kaiscrl. Bücherkommission oder des russischen Hofes, Zeitschriften, aber auch Bücher betreffend, kommen wiederholt vor; 1732 wurden die Landesregierungen angewiesen, darauf zu achten, daß keine Schriften, in denen des Königs und seiner Alliierten Interesse versiercn möchte, bei Strafe von 200 Dukaten gedruckt, debitiert oder publiziert würde», eö sei deun, 3V* 4(>8 7. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz. Preis, Nachdruck, Ceusur. daß sic durch verordnete tüchtige Censores approbiert, die Schriften selbst aber nebst Ecnsur und Approbation an das Berliner Ministerium zu weiterer königlicher Verordnung eingesendet würden. Nach spätern Vcr- fügungen zu schließen, scheint übrigens die Maßregel, gegen die als eine Aufhebung der ihr gewährten Eensurbcfuguissc auch die Halleschc Universität Verwahrung einlegte, nur ein Schreckschuß gewesen zu sein. In seinen letzten Lebensjahren wurde beim König der religiöse Eifer besonders stark; als er im Jahre 1737 beim Viccpräsidcnten Gröben zum Stein ein abscheuliches Buch antraf, das sogar den Herrn Heiland mit Mose? und Mohammed in eine Klasse setzte, und dessen Titel er nicht einmal nennen uoch schreiben wollte, weil er schon das für die größte, ja eine Sünde wider den Heiligen Geist hielt (!'incixia hat, wird doch alle Zeit Mittel finden, ohne die Buchhändler sich solche kommen zu lassen". Darauf blieb die Ausführung auf fich beruhe». Ganz ebenso aber erging es dem König mit seinem Lensuredikt vom 22. Februar 1737, das an dem einstimmigen Widerspruche der Minister scheiterte nnd deshalb nicht einmal veröffentlicht worden ist. 470 7. Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absav, Preio, ?kachdr»ck, Ccnsiu'. Es nahm, um nur die bezeichnendsten Bcstimmuugcn zu nennen, die Ecnsur jedes in Preußen zu druckcudcn Buches, das Verbot auswärtigen Drucks ohne vorherige preußische Ccnsur, die Ecnsnr der incsscutlicbcn Kataloge sebcnfalls im Manuskript) und der Auktiouskataloge iu Aussicht. Der Geh. Finanzrat Culcmann übte an dem Edikte dieselbe Kritik,-die v. Grumbkow an der Packhausrcvision geübt hatte: eine Zensur der juristischen, medizinischen, genealogischen, scholastischen und dcrgl. Bücher ist nach ihm überflüssig; Theologen und Philosophen darf die Erzeugung aller nnd jeder Bücher in keiner Weise beeinträchtigt werden. „Wie nach verbotenen Sachen die Curiosität uud Begierde bei den Mcuschcn allezeit groß ist, so wird auch durch alle i>i'aeelmtif>nIli1«8oi>Iii über ihre i>rineiizm zanken"; übrigens würde von einer philosophischen Ccnsur höchstens in instit^dz'sieiL und stliieiL die Rede sein können. Es ist uumöglich, alle Erscheinungen mit Attention nnchzuschcu; dasselbe gilt für die Auktion: „Es werden hier beständig oft 4, 5 und mehr Auktionen gehalten, wovon jede sich oft auf einige IVO Stücke beläuft; jetzt z. B. eine bei Rüdiger von mehr als 9000 Stuck, die selbstredend den tüensttridns nicht bekannt sein können." Eulcmcmn war vom Generaldircktorium, das von Eoeceji nm Gutachten ersucht worden war, zum Referenten bestellt worden; es machte die von ihm vertretene Ansicht zu der seinen, nnd Eoeceji, obgleich Friedrich Wilhelm das Edikt bereits durch seine Unterschrift vollzogen hatte, ließ die Akten reponieren, in denen das bereits gedruckte Edikt annoch ruht. Diese Borgüngc sind es, die hier an erste Stelle gerückt zu werde» verdienen, nnd nicht die kleinen Züge despotischen Poltcrns des frommen Soldatcnkönigs, wie jener Brief an einen Hallenser Kriegsrat (1719): „Ich habe aus euerm Schreiben crschcn, daß ihr abcrmalö Wittens scid, cinigc Büchcr drucken zu lassen. Ich will solches durchaus nicht haben. Werdet ihr euch dennoch unterstehen, will ich euch aufhängen und eure Schriften durch den Büttel verbrennen lassen."-^ Auch I. I. Moser erhielt, als er cinigc Kapitel seines geschriebenen Ccnsur in Preußen nnd Österreich. 471 Partikular-Staatsrechts nach Berlin sandte, die königliche Antwort, daß die Bekanntmachung von dergleichen Dingen durch den Druck keineswegs gestattet werden köune uud er sich des Werks bei schwerer Ungnade uud scharfer Ahndung gänzlich zu enthalten habc.^"" Schwerer wiegt die Vertreibung Christian Wolffs unter Androhung des Stranges aus Halle, und das Verbot seiner Schriften bei Karrcnstrafe (aufgehoben durch Hofrefkript vom 1. Nov. 1736). Aber auch das war ein Einzelfall, hervorgehend aus einer von pictistischcn Generälen dem Soldntenkönig imputierte» Besorgnis vor angeblichen Folgen der Wolff- schen Philosophie für die militärische Disziplin und keine den Buchhandel prinzipiell betreffende Maßregel, uud selbst sie ändert nichts daran, daß man sagen kann- Preußens Buchhaudcl befand sich auch uutcr ihm thatsächlich im Znstande der Prcßfreihcit, die seine Minister ihm gewahrt haben. Als in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts der Nachdruckskampf in That und Wort iu seiner ganzen Wut tobte, bemerkte ein norddeutscher Buchhändler: die süddeutsche«? Nachdrucker moralisch zu verdammen, das solle man ja unterwegs lassen; denn wären die „Sachsen" in ihrer Lage, so würden sie ohne Zweifel nicht anders handeln. Die unparteiische Bemerkung gilt ähnlich nnch für den Unterschied zwischen nord- und süddeutscher Ccnsur. Der Weg des Fortschritts ist der Weg zur Freiheit; deshalb ging der Fortschritt von den Ländern der freicrn konfessionellen Richtungen aus. Nun drängte der Strom über seine Ufer; und nun kann der, der vom Baume der Erkenntnis gegessen hat, wohl für die Ruhe des geistig Beschränkter» gefährlich sein, aber nicht umgekehrt. Aus beiden Gründen konnte von einer der katholischen entsprechenden BcvormundungS- nnd AbspcrrnngStcndcuz in den cvau- gclischcu Ländern nicht die Rede sein, weil uicht die Ncdc davon zu sein brauchte. Das kaiserliche Edikt vom 8. ^uli 1715> ist uebcu dem oben bezeichneten Punkte — seinem Ursprünge aus der Anregung der Evangelischen — noch in einer zweiten Hinsicht von Bedeutung. Es wnrdc als das einzige der zahlreichen über diesen Gegenstand erlassenen ReichSgcsctzc auch in Österreich publiziert. Seine unmittelbare Wirkung ist allerdings auch hier nur gering gewesen. Wie die Winkclbnchdruckercicn nicht abgeschafft wnrdeu, sich vielmehr bedeutend vermehrten, so findet 47^ 5- Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absah, Preis, Nachdruck, Ccusur. sich kein Anhaltspunkt dafür, daß in ebenso graßer Anzahl auch Ccnsorcu eingesetzt worden wären. Aber trotzdem: das Edikt als österreichische Tcrritorialverordnnng steht inmitten von Jahrzehnten, die im ganzen eine zunehmende Bermindernng des jesuitischen Einflusses auf Druck, Verlag, Handel und Lektüre in Österreich bedeuteten. Bezeichnen wir die Gesamtsignatur der in den deutschen Landen überhaupt geübten Censur aufsieht unscrs Zeitraums gegenüber dem vorangehenden, so ist es die, daß an die Stelle des religiösen mehr nnd mehr der weltliche, oder genauer: an die stelle des konfessionellen (für den katholischen Süden: und geistlichen) Gesichtspunktes mehr und mehr der politische (für den katholischen Süden: und staatliche) Gesichtspunkt tritt. An Stelle der strecken- und zeilenweise geradezu entsetzlichen luthcrisch-rcformiertcu Be fehdung der vor dem großen Kriege liegenden Zeit jetzt eine Befriedung der gesamten evangelischen Lande unter dem Loi^us Dvangelienm: das ist eine für den evangelischen Bnchhandel bemerkenswerte Wandlung. Nicht dasselbe Verhältnis aber bestand zwischen dem evangelischen und katholischen Deutschland. In den evangelischen Landen freilich war man auf diesem Gebiete sehr tolerant, wenigstens wehrte man sich nur gegen die eigentlich aggressive Litteratur. Gelegentlich starker Übergriffe, die sich im südlichen Schlesien jesuitische Heißsporne der Einfuhr rein objektiver protestantischer Litteratur gegenüber erlaubten, bemerkten die betroffenen norddeutschen Buchhändler, wie doch in Breslau ungestört tathotisch-lirchliche Schriften sogar verlegt würden. Die evangelischen Länder hatten es leicht, tolerant zu sein: die Richtung des allgemeinen Bücherstroms ging von den evangelischen nach den katholischen Ländern; die ganze vorwärts schreitende Litteratnr anch allgemeine» Charakters war durch nnd dnrch mittelbar oder unmittelbar evangelischen Geistes; die katholischen Länder hatten sich seiner zu erwehren. Wir finden denn in unserm ganzen Zeitraum einen heftigen Kampf namentlich im katholischen Süden in erster Linie gegen die eigentlich konfessionelle Litteratnr der Evangelischen. Trotzdem wird aber auch hier iu der zweiten Hälfte oder zu Ende unserer Periode die Emaucipatiou des Staates vou der Vorherrschaft der geistlichen Buchaufsicht bemerkbar. Wir treten in unser» Zeitraum ein mit der vollen Herrschaft der Jesuiten in Österreich auf diesem Gebiete, wie der Dreißigjährige Krieg sie besiegelt hatte. Das „NeformntionS-Mandat" vom 4. Januar 1l>52 verbot - in Cellsur in Österreich. 473 grellem Widerspruche zu den Bcstimmuugeu des Münslerschcu Friedensschlusses — unkatholische Bücher zu lese», vorzulesen, sich vorlesen zu lassen, zu siugeu oder aufzubehalten. Den Jesuiten war in den ersten Jahren des Dreißigjährigen Kriegs die Beaufsichtigung der Bibliotheken überantwortet worden, und zwar hatten sie nur deu Doktoren und Magistern den Zugang zu gestatten. Die Zensur in Wien stand bei den Professoren der Universität unter Oberaufsicht des Rektors; die theologischen Lehrkanzeln waren aber fast ausschließlich mit Jesuiten beseht; die Bibliotheksanfsicht gab ihnen das ganze philosophische Studium in die Hände; sie besetzten die Lehrstühle der Humanitätswisscnschaften, sie erhielten dazu das Privileg, nach ihrem eigenen System zu lehren und bei Einführung eines neuen Stndienplans auch das Verzeichnis der Studienbücher zn revidieren. Ter Wiener Rat, der sich gegen die Beeinträchtigung seiner alten Jurisdiktion über die Buchhändler verwahrte, wnroe beschieden, sich „aller und jeder Jurisdiction über die Buchführcr zu enthalten und selbe weder in ihren Wohnungen noch auf dem offenen Markte in ihrem Gewerbe zu stören". Dieselben Rechte wurden der Universität gleichzeitig über die Buchdrucker und Buchbinder, 1698 über die Trödler eingeräumt^": die Schreib-, Lese- uud Lchrsrciheit, die Buchdrucker, Buchhändler und Buchbinder waren von dem Orden der frommen Väter abhängig. Dazu hatten — seit den fünfziger Jahren — die Bischöse in ihren Dioeesen Bücher-Nevisions-Kommissare zn verordnen, denen die weltliche Obrigkeit jedes Ortes, in dem sie ihre Nachsuchuugcu austeilten, zur Hand zu gehen hatte^"-; die Wiener Kommission bestand, unter geistlichem Vorsitze, aus je sechs geistlichen nnd weltlichen Mitgliedern.'"'-' Diese Verhältnisse arbeiteten denn allerdings an ihrem Teile daran, eine geistige Scheidewand zwischen Österreich und Deutschland auszurichten; Maßregeln, wie das in seiner gewerblichen Bedeutung wohlbekannte, im Jahre 1677 an die Wiener Buchdrucker und Bnchführcr erlassene Verbot, keine gebundenen Bücher von nuSwärto einzubringen und zu halten — die Universität erhielt die Berechtigung, ein oder dem andern Interessierten den Bezug eines gebundenen Buches aus dem Auslände zn bewilligen (dies wahrscheinlich der Ursprung der später» sogenannten Scheden oder Erlaubniszcttel) — kamen hinzu, deu Jesuiten das Geschäft der Absperrung zu erleichtern. Das kaiserliche Juli-Edikt vom Jahre 1715 nun bekundete zweifellos die Tendenz, ans der Bahn 474 7. Kapitel: Das biblwpoiischc Deutschland; Absah, Peeiö, Nachdruck, Ceusur. Josephs I. l17()5—1711», unter dem die jesuitischen Zensoren ihren übermäßigen Einfluß bereits verloren hatten — in das imiilieum (d. h. in Staatssachcn) einschlagende Schriften mußten nach erfolgter Zensur zur Endrcvision an den Hof gesandt werden^'" —, zielbewußt wciterzu- schrcitcu; und in der That erstrebte Karl VI., wie sich im Jahre 173N zeigte, ciuc durchgreifeudc Reform des Censurwesens.^"^ Die (icusnr der Universität sollte auf die „Uö8 mers itciuleinii'ki^, soviel sie den Lwtuui pnlilieum nicht berühren", beschränkt, die censuiir st revisio lidinrum in den gesamten Erblcmdcu dahin besser eingerichtet werden, daß, wie es bezeichnend, ein Helles Licht aus die noch immer bestehenden Zustünde werfend und eine neue Zeit, diejenige Maria Theresias einleitend, heißt, „die . . . Druckcreycu, woran Res litteruriil großen Thcil nimmt, in das Aufnehmen gebracht, auch die Hcrcinscudung guter und nützlicher Bücher gar nicht eingeschränkt, soudcru vielmehr befördert" werden sollte; wegen „verbottcncr, und pro wlidn^ ^u«'tc>riwt6 Mdlien erkenntcr, mithin auch von Staats-Sachcn handelnder Bücher und Traktate" sollte, da ein besonderer Anstand sich äußerte, bei Hof angefragt, andere ärgerliche Schriftcu sollten angehalten, auch konfisziert und der Erfolg sollte nach Hofe erinnert werdeu. Ferner hatten sich vou nun an, wenn neue Büchcr- ballcn anlaugten, nicht nur die Revisors lidrorum der Universität, sondern auch Regierung und Kammer auf die Wiener Hauptmauth zu verfügen; hier forderten die letztern von den Verlegern oder andern Überbringern der Bücher ein Verzeichnis der eingeführten Schriften und übergaben cS den Revisoren; verlangten diese ein Exemplar zu sehen, so ließen sie es ihueu ausfolgen; die übrigen wurden bis zur crfolgtcu Approbation auf der Hauptmauth zurückgehalten, zu Marktzciten indessen auch vor Entscheidung der Ecnsur emancipicrt. Die Revisoren hatten, wie bisher, daneben nach unrevidicrtcn Büchern zu forschen. Im Jahre 1735 endlich wurde den nicdcröstcrrcichischcn Buchdruckern kundgemacht, daß sowohl betreffs der eingeführten, als der im Lande erscheinenden Schriften die Oberaufsicht der uiedcröstcrrcichischcu Regierung aufgetragen und keine Schrift, gleichviel welcher Gattung, nach erfolgter Uui- vcrsitätscensur gedruckt werdeu dürfe, che sie nicht von der in Ccusur- sachcu verordneten besonder» Kommission unter dem Präsidium des Rcgicrungs-Mittclsratcö Grafen v. Thicrhaimb approbiert sei. Es ist, wie wir sehen, im Einklang mit dem Lharakter unseres ganzen Zeit- Ccnsur in den österreichischen Landen. 475) raums cinc Bewegung von der kirchlichen zur staatlichen Zensur und in dieser letztern eine Verlegung ihres Schwerpunkts vom Kirchlichen auss Staatsrechtliche. Und wie stark kam eine solche Richtung den Bedürfnissen des Publikums und damit des Buchhandels entgegen! Ein an den Kaiser gerichtetes Memorandum des Kardinal-Erzbischofs Sigmund v. Kolonitsch aus dcu 1730er Jahren^"° schildert, wie von einiger Zeit her von der Kirche verbotene Bücher schockweis eingeführt würden, alle Buchlcidcn und Privatbibliothckcn damit angefüllt seien, wie besonders die junge Generation „fast kein anderes Buch mehr lesen wolle, als welches in denen unkntholischcn Ländern verfasset, oder an unlatholischcn Orten hervorgcgcbcn worden, . . unter dem eitlen Prätcrt und Vorwnnd nothwcndigcr Erudition bei allen Ständen derer Menschen . ., als müßte man die Erudition allein in denen Lutherisch und Ealvinischcn Büchcru aufsuchen"; von den zwölf oder dreizehn gelernten Wiener Buchhändlern seien kaum drei oder vier katholisch — die andern alle „(welches erschrecklich nur zu gedenken ist)" reformiert oder augsburgisch; sie hätten allein nach Leipzig, Halle, Frankfurt, Nürnberg nnd Amsterdam ihre Korrespondenz und führten doppelte Kataloge. Dieselben Bedürfnisse des Publikums und des Buchhandels und dieselben Tendenzen der Regierung bestanden in Obcröstcrreich, Steiermark, Böhmen; nur daß hier der Druck der jesuitischen Büchcrpolizci noch viel stärker und länger auf dcu Landen gelastet hat. In Oberöstcrrcich cinc „Rcligions-Reformntions- Kommission", und cin Kampf namentlich gegen Bilder- und Büchcr- lrämcr, speziell die sogcnanntcn Kragcuträgcr und die verstellten Abbrändler mit ihren obrigkeitlichen Brand- und Sammlungöbricfen. In Steiermark^'' hatte iu Ecusurangclcgcnhcitcn neben der inncröstcr- reichischcn Rcgiernng und Hofkammcr der Jesuitcnprovinzial und der Grcizcr UuivcrsitätSvorstaud, beziehungsweise der Universitätskanzlcr zu cutschcideu. Der Kanzler erteilte im Verein mit der Staatsbehörde Druckbewilligung und Privileg, allerdings im Namen des Jcsuitcnpro- vinzials, in dessen Namen auch die Ausfertigung des Privilegs erfolgte. Die Befugnis war seit dem Jahre 1673, in dcm die UnivcrsitätSrcvision auf das geistliche Gebiet eingeschränkt worden war, während das Jahr 1678 ihr die inspsvlionein illimitnlnm elmm «inoiul Iiikwrieos et 1>«MeoL 8erii>wt'68 erteilte, ein Patent vom Jahre 1711 aber wieder die Befugnisse der Regierung in den Vordergrund stellte, streitig; wie 47(! 7- Kapitel: Tao dibliopvlische Deutschland! Absatz, Preis, Nachdruck, Ceusur. es mit der Praxis stand, zeigt der Umstand, daß im Jahre 1719 der damalige Icsnitcnkanzler nicht nur den Druck des Lagcrkatalogs, den der Verleger Phil. Jac. Vcith zur Ceusur vorlegte, verbot und den Katalog zurückbehielt, sondern auch die ^cnsurbewilligung, die der Regiments-lMgicruugs-) Rat Koller v. Mohrensels als Mitglied der ^'ensurbchörde von Seiten der Regierung bereits ausgefertigt hatte, durch- und den Namen des Rates ausstrich. Die darauf erfolgende Beschwerde des Buchhändlers war der Anlaß zur endlichen Einengung der jesuitischen Censurkompcntenzen iu Steiermark; sie wurden auf das theologische Gebiet, in der allgemeinen Zensur auf eine vorläufige Durchsicht und ein Zeugnis beschränkt, der Regierung wurde das entscheidende Imprimatur gesichert. Ähnlich entwickelten sich die Dinge in Böhmen^ — hier freilich, in der Heimat der hussitischeu Bewegung, mit dem geriugsteu Erfolge einer im Juli-Edikt von 1715 bezeichneten Richtung. Domini ramsche uud jesuitische Visitatoren durchzogen das Land, drangen in die Häuser ein, steckten sich hinter die Kinder; Privatleute, die protestantische Schriften einführten, wurden mit Kerker- und Geldstrafen belegt. Im Jahre 1723 endlich wurde eine Büchertommissiou unter Graf N. B. 8. v. Kolowrat eingesetzt, die den Unterschlcif verbotener Bücher zu hindern hatte, und ohne deren Zensur bei allen, auch er;bischöflicheu, Univcrsitäts- und Jcsuitcrdruckcreien nichts in rmdlieis gedruckt werden durfte. Bou dem dem Erzherzogtum Österreich benachbarten Salzburgs brauchen wir kaum zu reden: die Austreibung der 33000 Protestanten im Jahre 1731, der besonders strenge Vorschriften betreffs der reisenden Buch- häudler, der Klciuwaren, Bilder- uud Kupfcrkrämer und der Bcthcn- trämcr folgten"", spricht deutlich genug. Aber sogar iu dem gut pro- tcslautischcn Gebiete deo Herzogtums Schlesien^" — iu dessen Hauptstadt Breslau freilich die Jesuiten vergeblich versuchten mit einem eigenen privilegierten Buchhandel Fuß zu fassen — fanden Vorstöße der Jesuiteil statt. Hier wurden in Tcschcu"^, das keine eigene Buchhandlung besaß, im Jahre 1713 auf Veranlassung eines Dcchantcn durch dm königlichen Fiskal die Bücherkisten einer in Leipzig gemachten Bestellung für die lutherische Gemeinde arrestiert. I. L. Glcditsch und G. M. Weidmann - der ersterc hatte schon das Jahr vorher unbeanstandet geliefert, der letztere hatte inzwischen als sein Gesellschafter die Sendung übernommen — klagten in Dresden; Wien verordnete, die Bücher, als eine ins Censur in den österreichischen Landen. 477 Commercium laufende Sache, zu schonen und dem Eommcrcio seinen freien Lauf zu lassen. Die Teschener Behörde übergab sie trotzdem auf Verantwortung des Dcchanten einigen Vätern der Gesellschaft Jesu zur Prüfung und ließ die darunter befindlichen evangelischen Postillen, Prcdigtsammlungcn, Andacht-, Gebet-, Konlordienbücher, Bibeln, biblischen Summarien, darunter Schriften nicht nur mit sächsischem, sondern auch kaiserlichen: Privileg, im August 17t4 durch Henkershnnd verbrennen — die Exekution währte von 10 bis 2 Uhr; die Asche wurde vom Henker auf den Schindanger geführt und in das dabei fließende Wasser geschüttet. Der Schnllehrcr, der die Bücher verschrieben hatte, mußte der Exekution beiwohnen und wurde samt seiner Familie kaiserlicher Lande verwiesen; die Leipziger Buchhändler verschafften ihrem guten Kunden eine Stelle als Rektor in Muskau in Sachsen. Die persönlichen Entschädigungsansprüche Gledilschs nnd Weidmanns, die sie dem Tcschencr Landeshauptmann gegenüber erhoben, blieben unerfüllt; den Vorfall zu einer das Lvi ^uö LvnnMln'um lädierenden Hauptaktion zu gestalten, gelang ihncu ebenso wenig. In der Wiener Hofburg fand man jetzt auf einmal, daß die Bücher (Earpzovs Fragprcdigten, Nigaische Gebetbücher, lutherische Bibeln, Spencr an die Colosser nnd Ephcser, Nrnds Christentum, SpencrS Katcchismusprcdigt nnd Pnssionspredigten, Geiers Psalmcnkoinmcntar u. dcrgl.) lasterhafte, mit lauter wider die katholische Religion und das pndlieuiu, ja wider die Prinzipien der Angs- bnrgischcn Konfession selbst laufenden höchst ärgerlichen (Zalumnien und Unwahrheiten angefüllte Schriften gewesen seien, und verlangte seinerseits — die exemplarische Bestrafung Glcditschs und Weidmanns wcgcn mit verbotener Druckerei (sie waren übrigens gar nicht die Verleger) lasterhafter Bücher und freventlicher Antastung kgl. Tcschcuschen Landeshauptmanns begangener höchst vcrmcsscntlichcr Exzesse, sowie überhaupt und im allgemeinen betreffs der vielfältigen wider die Ncichsvcrordnungcn laufenden und vom Kaiser selbst in seinen Erblandcn keineswegs zu gestattenden zu Dresden und Leipzig seither ärgerlich und schädlich ausgegangenen Schriften — u. s. w. in bekannter Tonart. Der Kluge gibt nach: die sächsische Regierung ließ zu Erhaltung guter Nachbarschaft und Vermeidung von Jnkonvcnticn den Leipziger Drucker zum soundso vieltstcn Male das Verbot schmähender Streitschriften und des Druckes ohne Eeusur verkündigen nnd von Weidmann die Erklärung abgeben, 478 Kapitel: Das biblivpolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. daß cr und Gleditsch einen Tcschencr Landeshauptmann nicht habe beleidigen wollen. Von einer Entschädigung war keine Rede, und die unvcrbrannten Bücher lagerten wenigstens im Dezember 1718 noch aus dem Tcschencr Rathausc. — In Siebenbürgen^ bestand seit der Wcndc des 16. Jahrhunderts die Vorschrift der Aussicht über eingebrachte Bücher durch Pfarrhcrrn oder von diesen verordnete gelehrte Leute. In eiucr Streitfrage über pictistischc Bücher in den Jahren 1712—171-1 sehen wir eine Kommission unter dem evangelischen Bischof Graffins thätig, die ein Verzeichnis der Bücher zu höherer Eensur auch nach Wien einsandte; die beiden Informatoren des Hcrmannstädter Gymnasiums, die sich der Verbreitung pietistischer Bücher widmeten — dieselben, die den ersten Sicbcnbürgischcn Buchladeu anlegten —, mußten auf Drängen des kaiserlichen Geuerals das Land verlassen. Dem Versuche der Regierung aber, die gesetzlichen Bestimmungen einzuführen: daß ohne höhere Bewilligung keine Druckereien errichtet, in den bestehenden nichts ohne Eensur gedruckt werde und die Protestanten nicht berechtigt seien, Bücher ins Land einzuführen (1728), sind die Stande mit Erfolg entgegengetreten. — Derselbe Entwicklungsgang wie in Österreich zeigte sich auch in Bayern. Der Einfluß der Jesuiten war im Abnehmen, der geistige Verkehr im allgemeinen genoß eine größere Freiheit; im Jahre 1728 erschien das erste den Gesichtspunkt der Politik (statt der Konfession) betonende Eensurcditt: ?<>1itiea oder großer Hänscr Rechte br- trcffcndc Sachen sind zu Revision und Konzession an den Geheimen Rat hereinzugeben. Aber bis zum Ende unseres Zeitraums und darüber hinaus vcranlaßte das Ordinariat Freising zu Konfiskationen und Visi tationen, gabcu die weltlichen Behörden den geistlichen Anregungen Gehör; so, wcun 1738 der geistliche Rat zu Freisiug den bayrischen Hofrat erinnert, sorgfältig auf die „Tobacapaltisten" (ai>Ml1at/>rö — Händler) zu achten. Wie gestalteten sich unter allen diesen Umständen die Preisverhält' nisse des Buches? Die Grundlagen der Preisbildung sind die Herstellnngskostcn; das Resultat der Preisbildung ist im allgemeinen „der Tax". Der Tax enthält ein doppeltes Element, einmal dasjenige der Rorin oder Proportion, sodann das der absoluten Preishöhe. Wir haben deshalb nach- Ccnsnr: Siebenbürgen, Bayern. Trnckkosten: Löhne, Unkosten, Taxe». 479 einander cincn Blick auf die Herstellungskosten, dm Tax als Norm und auf die Höhe der Biichcrpreise damaliger Zeit zu werfen. Die beiden letzter» Gegenstände werden sich in der Darstellung zum Teil ver mischen müssen. In Leipzig erhielten in unscrm Zeitraum — zufolge der Buchdrucker- ordnuug — wöchentlich einschließlich eines Feiertags: ein Setzer 1 Thlr. 23 gr. 6 Pf. einschließlich der Kost, etwa 17 Mark; zwei Drucker zusammen 1 Thlr. 12 gr. Kostgeld und 1 Thlr. Besoldung, also der Mann 1 Thlr. 6 gr., etwa 13 Mark. Dafür hatte der Setzer fünf Formen gcmciustcr Mittclarbcit und hatten die beiden Drucker 15000 Bogen zu liefern. Das Fehlende mußte nachgeliefert werden oder wurde nach BcrhältniS abgezogen. In den ersten Jahren des 18. Jahrhunderts war eine Abänderung dieses Tarifcs im Wege: der Wochcnlohn für einen Setzer und zwei Drucker für 15000 Bogen sollte von den genannten 4 Thlrn. 9 gr. 6 Pf. auf 5 Thlr. 20 gr. erhöht werden, aber unter gleichzeitiger Abschaffung der Kost; die Einführung scheiterte (Beschluß vom 9. Sept. 1703) an dem Widerspruche derjenigen Drnckcrhcrren, die bereits bisher die Beköstigung nicht selbst geliefert und vom Lohn abgezogen hatten, und der Geselle». Ihre eigenen Unkosten zur Herstellung der wöchentlich von einem Setzer und zwei Druckern zu liefernden 15000 Bogen aber berechneten die Leipziger Drnckcr unter Zugrundelegung der angegebenen Vöhue im Jahre 1701 wie folgt: Korrektur 5 gr., Farbe 1 Thlr., Licht und Öl 6 gr., Hauszins 1 Thlr., ein Setzer und zwei Drucker 4 Thlr. 9 gr. 6 Pf.; zusammen 6 Thlr. 20 gr. 6 Pf. Die Danzigcr Bogentaxe vom Jahre 1660 für Rats- und Gymnasii- Sachen, für die erstern in 100, die letzter» in 200 Abzügen, die auch in der Ordinantz von 1685 wiederum vorgeschrieben wurde, bewegt sich zwischen 3 fl. in Quart mit Sccunda-, Tertia- und Mittclschrift und 9 fl. iu Duodez mit Jungfcrnschrift und Loi'M« Zraeeuw. Da der polnische Gulden 30 Groschen zählte, so sind diese Preise gleich 3 Rthlr. 18 gr. und 11 Rthlr. 6 gr. Die gleichzeitige Köuigsbergcr Taxe für den akademischen Buchdrucker (1665 sg-)"^ war niedriger. Der geringste Satz betrug ebenfalls 3 fl., aber für lateinisch und deutsch in Folio und Quart und ohne Unterschied der Typen; der höchste betraf Hebräisch mit Vokalen und Aeccntcn und betrug nur das Doppelte. 480 Kapitel: Das bibliopolischc Teutschland: Absatz, Prciö, ?, die höchste (Petit) 3 Nthlr. (4 sl. 30 kr.) beträgt; im Ballen (1 Bogen in 50W Auflage) betragen die beiden Stufen 5 Nthlr. (8 fl.) und 7 Nthr. 16 gr. (11 fl. 30 kr.). Für einen Druck in gewöhnlichem Satz und Format können also die Geßnerschen Angaben offenbar als durchschnittlich zutreffend angenommen werden. Selbstverständlich wichen die Preise oft stark davon ab. Haude in Berlin reichte dem König von Preußen, der auf seine, d. h. der kgl. Bibliothckskasse Kosten eine (dann nicht erschienene) französische Übersetzung von Joh. Gust. Rcinbccks 1731 bei Haude herausgekommene:? „Betrachtungen über die in der AngSburgischen Eonfcssiou enthaltenen und damit verknüpften göttlichen Wahrheiten" „so schöne nnd accnrat als es nur immer möglich . . . und zwar sowohl von schönen I^ötwiÄ, als auf sehr guten Papiere" uud mit „aller möglichsten müh- waltung" gedruckt, veröffentlichen lassen wollte, „damit auch die auswärtigen daraus scheu können, daß man in Berlin vermögend sey was schönes zu machen", dazu in? Jahre 1738 für deu ersten Teil folgende Kalkulation eiu^^ Truckkosten, Papierpreis, Honorare 481 1. 3'/2 ^Ipl>g,detli machen 81 Bogen ^ 8 Seitens diese zu 1090 l^xeraplsr gerechnet thut an Pap- pier 18 Balln. Der Balln zu 22 Thlr. . . , Thlr. 396.—.— 2. Die besondere Schrifft dazu zu gießen kostet . „ 200.—.— 3. Das Setz- und Trucker-Lohn deu Bogen zu 3 rthlr, gerechnet thut ..........„ 243.—.— 4. Die Kupffcr Platte und andre nvthige erodslisse- ments thun...............„ 120.—.— Lumina Thlr. 959.—,— Auch der Papierpreiö war dabei ein besonders hoher und für Turch- schnittsvcrhältnissc nicht bezeichnender. Die Bibclanstalt in Halle bezahlte ihren besten Lieferanten (Fabrikanten) von Beginn des zweiten Jahrzehnts bis in die fünfziger Jahre hinein den Ballen halbwcißen und weißen Papiers, wie es zur Großoktavbibcl benutzt wurde, unverändert mit 12 und 14, andere mit 11 und 13 Thalern.^ Was das Honorar betrifft, fo begegnet uns die öftere Klage der Gelehrten,'daß die Buchhändler gar kein oder wenig Honorar geben wollten. AhaSvcrus Fritsch bemerkt dazu: das Bücherschrcibcu dürfe nicht zum Handwerk gemacht werden; indessen sei es doch aber nicht unbillig, daß die Gelehrten „vor ihren Schweiß und gehabte Arbeit einige Verehrung" erhielten. Der Anödruck Verehrung ist dabei mit Überlegung gebraucht; denn der Ver- lagsvcrtrag ist nach Fritsch eigentlich weder Kauf- uoch Mietkontrakt: cS kann deshalb dabei weder von Lohn noch von Wert die Rede sein, sondern nur von einem NccompcnS.^ Was das Handwerk betrifft, d. h. den Punkt: daß man sich so schwer entschließen konnte, auch rein geistige Arbeit, die Marktwerte schafft, Werte, die einen ganzen Handels- und GcwcrbSzweig erhalten, als wirkliche wirtschaftliche Arbeit anzusehen, so haben wir darüber aus Ge- lehrtcnkrciscn uoch viel merkwürdigere Äußerungen. Nach Bernhard (1718) besteht die hiureicheudc Gegenleistung des Verlegers eben darin, daß er verlegt, d.h. daß er dem Autor das Wagnis des Selbstverlags, der früher öfters üblich gewesen sei, abnimmt. „Der kutor, er mag etwas oder nichts vor seine Arbeit bekommen haben, verlichrct doch nichts dabei und kan sich gar wol zu Frieden stellen, wenn er siehct, daß seine Schrisft mit begierigen Angen gelesen wird."^ Auch der Kanzler Lndcwig — derselbe, von dem man sagte: einzig und allein seine hohen Honorarfordcrungcn verhinderte» cS, daß er die Welt iu der Flut seiner Bücher ersäufe^ — sprach stolz von dem „unedlen Gewinn des Bücherschreibcns".^ «kscknckitc dc? Dl'ittschi'n Buchhondkl-Z. II. 31 482 i, Kapitel: DaS bibliopolische Teutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. Die Houorarc warcu in dcr Thnt auch jetzt oft sehr kümmerlich, Benjamin Schmolck, dcr Schwciduitzcr Pastor uud Verfasser der beliebten, weitverbreiteten, überall nachgedruckten Gebetbücher, geistlichen nieder und Kantaten, bekam sür den „Lnstigcn Sabbath" vom Buchbinder Liebig in Jaucr 13 Thaler, und als der Verlag ans I. F. Braun in Leipzig überging, war er dem neuen und privilegierten Verleger sehr dankbar, daß er sich — also für einen Neudruck — überhaupt zu einer Erkenntlichkeit „resolvirt" habe. Dcr Verfasser hatte recht, sich so auszudrücken; dcnu erhalten hat er sie nicht. Dabei ist zu erinnern, daß die Blütezeit des Dcdikationswcscns mit dem Dreißigjährige» Kriege vorüber war. Ganz verloren hatte die Dedikation ihre geschäftliche Bedeutung nicht, und wir finden Beispiele dafür, daß der Verleger ihre Früchte in die eigene Tasche zu leitcu suchte; Benjamin Schmolck mußte bei der vorhin erwähnten kärglichen Honoricrung dem Verleger noch dazu die Dedikatiou lassen; wie wir denn schon in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts Kontrakte finden, in denen sich dcr Autor das Dcdikationsrecht ausdrücklich vorbehält. Andrerseits Horm wir, entsprechend den diesbezüglichen Verhältnissen um die Wende des 16. Jahrhunderts, in den letzten Jahrzehnten des 17. und noch stärker den ersten des 18. Jahrhunderts die Klagen der Buchhändler über die Steigerung der Honoraransprüche dcr Autoren; in den dreißiger Jahren heißt es: sie ließen sich jetzt doppelt und dreifach bezahlen.^ Thomas Fritsch behauptete 1724, er habe für das Bud- däische Lexikon bloß allein an den Autor (d. h. au die füuf gelehrten Herausgeber; das Werk bestand aus vier Foliobändcn, die 1799 in erster, 1722 in zweiter Auflage erschienen) „mehr als 10000 Neichs- thnlcr sl 15000 Mark) baares Geld »wirklich bezahlet". Er sagte das in einem Gesuche um eiu schweizerisches Privileg. Brcmdmüllcr, dessen Schweizer Nachdruck das Gesuch veranlaßt hatte, erklärte, darüber könne man nur lachen; 8000 Thaler (92000 Mark) seien dabei zu viel angegeben; es sei einfach gelogen.^" Wic es in dcr Natur des Tauschhandels begründet lag, alle über Druck, Papierbcschaffung und die nötigsten Geschäftsspesen hinausgehenden Barauslagen möglichst mit Büchern zu dcckcn, so wurde auch dcr Autor in großem Umfang auf diesem Wege befriedigt. Johann Wildc in Rostock gab 1650 für Johann Jans Sternenhimmel 30 Exemplare^, Ipener bekam 1698 für die Er- Honorar. tläruug der 1. Epistel Johannis von der Halleschen Wcnscnhausbuch- handlung 130 Freiexemplare (er sagt dabei, soviel werde ihm auch von andern bewilligt^.^ Benjamin Schmolck, Pastor in Schweidnitz, schreibt 1719 an Joh. Friedrich Braun in Leipzig^'- „Vor meine Indores verlange ich eben kein Geld, und will es an Büchern nehmen", bestellt auch gleichzeitig einige auf dieses sein Konto. Ein Nordhäuser Pfarrer erhielt 1725 von Joh. Hcinr. Kroße pro Druckbogen 1l> gute Groschen Gunter der Poraussetzung einer viermal höhern Kaufkraft des Geldes 7,«g Mark) in Büchern nebst sechs Freiexemplaren und ebenso im Jahre 1737, wobei der Zusatz, der später überhaupt öfters begegnet, daß die Bücher dem Verfasser von seiner laufenden Büchcrrechnung abzuziehen seien. Den Rest der Bücherschuld aber, der nach Abzug des Betrags der Honorarbücher stehen blieb, erbietet sich im Kontrakt seinerseits wiederum der Verfasser, durch ein neues Manuskript zu tilgen: ein waschechter Verlagskontrakt der Tauschzeit; bar Geld giug dabei zwischen Sortimcnterverlcgcr und Autorkunden überhaupt nicht hin und her.^ Ähnliche Bethätigungeu der Gewohu- hcitcu des TauschzcitaltcrS ereigneten sich öfters, zuweilen in recht wenig anständiger Weise, gerade seitens der Koryphäen des deutschen Buchhandels. I. V. Gleditsch hatte sich einem Laubaner Rektor gegenüber für die Bearbeitung der (üc>I1viikiL imprssÄ Lnut, veinluntni', „sie werden zu demselben Preise verknust wie die eigenen BcrlagSartikel". Allein das ganze Preis- wcsen war doch zunächst noch einigermaßen schwankend, beim Verleger selbst angefangen. Franckc von Magdeburg, im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts, verkaufte den Kollegen seinen vielgcsuchtcn „Postrciter" zu Preisen, die zwischen einem Groschen nud einem Thalcr schwankten.^" Noch mehr schwankten die Verkaufspreise. Je unentwickelter das Verkehrs-, Transport-, Nachrichtenwesen war, desto schwieriger war eine Gleichheit des Preises. Der Buchhändler machte daheim aus den Frankfurter «.Leipziger) Tax seinen Lokatanfschlag. Bei einer bnchhändlerischcn Taxation in Leipzig 1710 wird ganz regulär zwischen Vcrlcgcrpreis uud Lokaltax unterschiede!!.^' Die Universität Rostock verlangte deshalb im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts von Hallcrvord, daß er ihr die Bücher für den „rechten Buchführer Taxt" einkaufe und liefere. Gelang ihm ein Einkauf uicht zur Tax, so ging es ihm zur Last; kaufte er sie darunter ciu, so ging ihm der Überschuß zu gute. Hallcrvord ging die Verpflichtung ein und erbat sich nur die Vergünstigung, daß der dulden dabei uicht uach Frankfurter, sondern »ach Leipziger Währung gerechnet werde. Ebenso verlangte damals die Universität Tübingen die mcsseut- lichc Angabe der Frankfurter Tax.^ Ähnlich mauche BuchhandclSprivi- legicn; das Privileg Joh. Friedr. Mönstadts in Cüstrin vom Jahre 16-18 schreibt diesem vor, „allcmcchl die Current Taxe der Bücher von Frankfurt a. M. und Leipzig nebcnst dem Lawlouo, so von den Büchern auf allen Messen herauskommet, nuzuschaffcu und bcy der Hand zu haben. 488 Kapitel: Das biblivpolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. Der alte undifferenzierte Tax wurde durch zwei Kräfte: die eine, die an ihrer Erniedrigung für den Buchhändler, die andere, die an ihrer Erhöhung gegenüber dem Publikum thätig war, in drei deutlich geschiedene Preise differenziert: den Nettopreis, den Ordinärpreis und den lokalen Ladenpreis. Der an zweiter Stelle genannte gilt nicht für das Publikum, soudern für den buchhändlerischen Geschäftsverkehr; er wird nicht veröffentlicht, sondern dient nur zur Berechnung innerhalb des Buchhandels. Er lag auch dem Tausch zu Grunde; jeder der beiden Tauschenden rechnete uach seinem eigenen Ordinärprcis. Er war ein Excmplarpreis, dein ein für die verschiedenen Papier- und Schriftarten mehr oder weniger usaueeumäßiger Bogenprcis zu Grunde lag. In der altern Zeit ist dieser Bogeupreis deutlich zu erkennen, so in dem vorhin angeführten ^.ä- 1,oetoi'6m Henning Großes. Nach der Erklärung der Leipziger Buch- Händler vom Jahre 1616 „hat ein icdes buch gemeiniglich nach anzahl der bögen seinen gewissen Tax".^ Auf der Frankfurter Messe schlugen die Buchhändler an den vor ihren Gewölben ausgehängten Tafeln neben jedem einzelnen Titel den Ordinärpreis des Buches an; die Abschlüsse größerer Bezüge erfolgten aber im Mcßvcrkchr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts nicht nach Exemplaren, sondern nach dein „Ballen- preiö", d. h. nach der Gesamtzahl der genommenen Bogen gleichartigen Papiercö und Drucks. Nur damit näherte sich, wenn der Bezug der Gegenseite dieselben Eigenschaften zeigte, die Ehangc einem reinen Tausch schlechtweg Bogen gegen Bogen, aber er muß ihm hier häufig auch in der That sehr nahe gekommen sein: individuelle Verschiedenheiten der Herstellungskosten traten in den Hintergrund, auch in der Bcrnach- lässigung geringerer Unterschiede in den Papier- uud Druckpreiscu mag man sich ziemlich weit entgegengekommen sein; der lokale Ladenpreis hatte cS auszugleichen. Der Ballcnprcis stellte natürlich zugleich schon einen Teil des Rabatts dar. Die auswärtigen Besucher der Leipziger Messe setzten in einem Vorschlage vom Jahre 1668^° die Ballcnprcise so an, daß daneben nur noch 5"/g, bei Barzahlung 6"/g Rabatt gegeben werden sollte. Zu Beginn unseres Zeitraums, iu den fünfziger und sechziger Jahren des 17. Jahrhunderts, suchte sowohl die kursächsischc Regierung auf der Leipziger, wie die NcichSregierung aus der Frankfurter Messe eine Taxordnung einzuführeu d. h. nicht nur den Buchhaudel an die Cin- haltuug seiner Meßtaxe zu binden, sondern zugleich in die Preisbildung Ordiimrprciö. Taxordnung. 489 selbst cinzugrcisen. In Leipzig verfügte man zunächst einfach die Befolgung der Tarordnung von 1623; in Frankfurt wurde eine neue, für alle Bücher jeder Art nur nach der Bogenzahl berechnete Taxe geplant. Beide Versuche führtcu zu keinem Ziele und wurden infolge des Widerstands der Buchhändler zu Beginn der siebziger Jahre aufgegeben. Ein solches Ergebnis war selbstverständlich. Von Bedeutung für die Entwicke- luugSgcschichte des buchhändlcrischcn Preises sind nur einige der Punkte, die die Buchhändler gegen die Einführung der Taren geltend machten. Es ist einmal, gleichsam formal, der Hinweis darauf, daß die Tarorduung aus jeden Fall beide Mcßsphärcn zugleich umfassen müßte. Die inhaltlichen Einwände bestehen natürlich in der Berufung darauf, daß ciuc gesetzliche Preisfestlegung bei der so zusammengesetzten Preisbildung des Buches, der örtlichen Verschiedenheit der Preisfattorcn und ihrem Wandel in der Zeit eine unmögliche Sache sei: selbstverständliche Tinge, die bei gleicher Gelegenheit vorher und nachher immer wieder herbeigerufen worden sind. Es treten aber auch zwei spezifisch buchhäudlcrischc Prcismomentc auf. Dao erste ist das steigende bare Honorar. Es werde jetzt bis zu einem Dukaten pro Bogen gefordert; wobei noch mit besonderm Unwillen hervorgehoben wird: namentlich anch bei neuen Auflagen; und daneben müßten noch Freiexemplare geliefert werden. Das zweite ist der Ehange- hcmdcl. Für gewöhnlich galt er als Erleichtcruug uud Vcrbilligung, und er war es auf jeden Fall für den Betrieb unmittelbar. Damals, 1668, gaben die Auswärtigen in Leipzig au, daß der Tauschhandel, iudcm man dabei statt Geldes Bücher bekäme, die laugsamcr oder gar nicht abgingen, den Micherprcis verteuere. Es ist derselbe Umstand, mit dem Job. Ehrstn. Martini in Leipzig seinen Übergang zum reinen Verlage begründete. > Der Frankfurter Tax wurde nicht eingehalten; der Trdiuärprcis war Geschäftsgeheimnis. Der Buchhändler bekam Rabatt — man wußte nicht, wieviel; er machte seinen Lokalaufschlag — mau wußte nicht, woraus. Die Meßkatalogc, ja selbst die Vcrlagskatalogc erschienen ohne Preisangaben. Wir finden auch jetzt noch Beispiele schwankender Verlcgerpreisc, wie hundert Jahre früher. Im Jahre 1674 schreibt ein Buchhändler an Cholinus in Frankfurt a. M., er habe ihm früher verschiedene Bücher „ansehnlich wohlfeiler" gegeben; er fährt dann fort: „bitte mich also andern gleich zn halten, damit ich bei gewißcn prciß 490 5- Kapitel- Tcis biblivpolischl! Teutschland; Absatz,Peci^, Nachdruck, Leusur^ iin verkauften bleiben tonne ncbcnst andern hiesiger orthen bnchführern guthc Knndtschafft zu erhalten ".^ Phjt. Wish. Etock in Leipzig verkaufte Anfang des 18. Jahrhunderts eine politische Broschüre zu 9, 12—15, ja 18 Pfennigs; er ließ, ganz wie damals Francke gethan hatte, die Preissäule steigen ganz nach der Temperatur der Nachfrage, und diese richtete sich wieder besonders nach den wärmenden Strahlen drohender Verbote. Der Ostcrmeßtatalog 1709 enthielt eine Bekanntmachung von Phil. Wilh. Stock und Christ. Emmerich in Leipzig, daß Hier. Melters trostreiche und erbauliche Schriften (2 Bdc, Fol.), da nur noch einige Exemplare vorhanden, die Unkosten vor und nach der Herstellung bedeutend gewesen uud die Exemplare anfangs für die Kirche aus bcsoudcrn Ursachen sehr wohlfeil abgelassen worden seien, nur noch bis zur MichaeliSmessc für acht Rcichöthaler verkauft werde», dann aber „am Preise nach nnd nach höher steigen" würden. Thomas Fritsch in Leipzig setzte damals den Preis einer Carpzovschcn Schrift willkürlich von drei Thalcrn auf vier Thalcr in die Höhe.Vollends aber für den Sorti- mentsvcrkehr war es unter den obengenannten Umständen kaum anders möglich, als daß die Bücher behandelt und gehandelt wurden fast ähnlich wie irgeud eine andere Marktware. In schriftlichen Bestellungen aus den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts^ stellen Büchcrkäufer bald sehr energisch die Bedingung, daß man ihnen den „nächsten preiß" annotiere und sie eines >ai«»mdlt;n inelii genießen lasse, bald ersuchten sie höflicher um Angabe der „euscrstcn Prciße" nnd „leichtesten ?retm", bald flehte» sie wehmütig darum, wie jener Teschencr Schullehrcr, der 1718 uach Leipzig, wahrscheinlich an Wcidmauu, schrieb: „in Hoffnung, Sic werden meine Haupt-inwution wegen der gottsccl. Armuth Ehristl. «Istöriren, rai^oimdlv Prciße der Bücher stellen." Wie es da ii» Buchladcn zugegangen scin mag, kann man sich lcicht vorstellen. Ein zart besaiteter Gehilfe der Hallcschen Waiscnhausbuchhandlung bat 1702, ihm cine andere Stelle anzuweisen wegen der vielfältigen Käufer, die nicht zahlen wollten, was verlangt würde, und erklärten, i» cmdcrn Läden könnten sie es billiger bekommen; wobei sein Gemüt sich „ziemlich ängstlich befunden und harte Stände erlitten"/"^ Man läßt es sich noch gefallen, wenn der Buchhändler auf dem Jahrmarkt einem Bauern ein Buch „in Ansehung seiner Bücher-Begierde ^ in einem solchen Preißc liessc > darinnc cr cS sonst niemand gelassen hätte". Als aber z. B. Schwaukendc Verleger- »nd Verkaufspreise. Käuferrabatt. Pommcrn durch dcn i>cordischen 5cricg und eine in Pommcru herrschende Seuche von der Verbindung mit Leipzig abgeschnitten war und ein frommer Propst aus Treptow, den? der GrcifSwaldcr Buchhändler Fick- weiler die Bücher teurer als auderu verkaufte, diesen befragte, wodurch er deuu solches verdient habe, bekam er von dem erbosten Buchhändler zur Antwort: ja, andern verkaufe er es freilich billiger, aber nn ihm müßte man sich rächen, weil er nunmehr keine Bücher von Leipzig kriegen könnte, womit er ihm vorher viel Schndeu gethan. ^ Von ElerS, dem Faktor der Hallcschen WaisenhauSbuchhandlung, wird ausdrücklich gerühmt, daß er, um sein Gewissen nicht zu verletzen, den „sonst gewöhnlichen" höhcrn Preis der Verlagsbücher um ein Merkliches reduziert habe, uud daß im Buchladcn seine Rede Ja, ja, nein, nein gewesen sei; „nachdem er ein für allemal dcn uähcsten Preis gcsaget, pflegte Er sich in keinen weitern uuuützeu Wortwechsel einzulassen". Elcrs ist mit andern Worten der Erste, von dem uus ausdrücklich bezeugt wird, daß er feste Verkaufspreise einrührte; uud wie wir soeben sahen, muß das Publikum recht unzufrieden damit gewesen sein. — „Wenn wir die Materien nicht umb ctwz bcßcrcn Prciß, alß übrige Buchführer geben können, so bleiben sie u. entweder liegen, oder wir haben vor u. Mühe gar Äciucu Vorteil", schreibt ein .Wnigsbergcr Buchhändler 1704.^'' Wir wollen dcn Abzug, von dem hier die Rede war, der begrifflichen Deutlichkeit halber als Käuferrabatt bezeichnen. Ob sein Ursprung dem Buchhändler oder dem Publikum zuzuschreiben sei, ist deshalb eine falsch gestellte Frage, weil dieser Ursprung auf der Namr des Handels (des „Handelns", d. h. Hin- und Hcrhandclnö) überhaupt und für dcn^Buchhandel insbesondere auf dem Tauschsystcm, d. h. auf dem beruht, was mau wissenschaftlich kurz als Irrationalität des Ladenpreises bezeichnen würde. Es ist eine Sache, an der Verkäufer und Käufer gleichmäßig beteiligt waren. Der Verkäufer hatte das Interesse, das Buch mit Vorteil abzusetzen: es also so teuer zu verkaufen als es möglich war, ohne den itäufcr vor den ^iopf zu stoßeu, uud so niedrig als es nötig war, wenn es galt, der >iout'nrrenz die Spitze zu bieten. Der Büchcr- täufer auf dcr andern Scitc vcrlangtc mündlich und schriftlich dic „cuscrstcu Prcißc" und „leichtesten I'redm" und drohte mit dcr billigem Konkurrenz. Vom „Muferrabatt" unterscheidet sich innerhalb dcr allgemeinen Erscheinnng des Kousumentenrabatts begrifflich nnd geschichtlich dcr Kunde»- 49^ Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsnr, rabatt im eigentlichen Sinne. Dieser letztere ist der Abzug, der dem Entnehmcr einer größern Büchcrzahl gewährt wird, gleichviel, ob es sich dabei um eine Mandel Eier oder um fünfzehn oder scchszchn Bücher handelt. Der Unterschied ist nur der, daß die Hausfrau die fünfzehn oder scchszehn Eier aus einmal kauft (also nicht Kundin zu sein braucht), während der Büchertauscr die gleiche Anzahl von Büchern nacheinander erwirbt und dadurch schon bei Entnahme einer verhältnismäßig geringen Stückzahl zum Kunden wird. Auch dieser Kundenrabatt ist also eine besondere Erfindung weder des Büchcrvertaufers, noch des Büchcrkäufcrs. Er hat seinem Ursprung nach auch nichts mit einer Steigerung der Büchcrpreise und ebenso wenig mit der Irrationalität der Ladenpreise zu thun. Der Kundcnrabatt im Buchhandel stellte sich genau wie bei der unübersehbare» Menge aller andern Handelsware ein als Abzug bei Entnahme größern Umfangs, sei eo einer gleichzeitigen, sei es einer auf einen ganzen Rcchuungszcitraum verteilten. Dieser Abzug wurde gleichzeitig vom Publikum erwartet uud vom Buchhandel gegeben. Die wildbewcgte, in den höchsten Wogen der Erregung gehende Zeit der letzten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts, die sich einer Welt von neuen Verhältnissen gcgenübersah, und deren Bewußtsein im ganzen nicht über die sechziger, besteufalls bis zu den vierziger Jahren zurückreichte und zurückzureichen brauchte, hat, wie sich ja immer um die Heroen solcher Zeiten allerhand Sagen spinnen, den Ursprung des Kousumcntcnrabatts gern einem einzigen Manne, dem Leipziger Buchhändler Philipp Erasmus Reich, aufs Kerbholz geschrieben. Allein wir sehen ihn schon hundert Jahre früher vor uns. Freilich, als Brauch und Gewohnheit und als Satz von bestimmter ^)öhc befand er sich erst in den allerersten Stadien der Entwickelnng. Über die Käuferrabatlsverhältnisse beim Detailverlauf hören wir überhaupt nichts irgendwie allgemein Feststehendes; wir können nur entnehmen, dies aber sicher, daß der Rabatt beim Einzelverkauf dem Buchhandel als eine beklagenswerte Erscheinung des geschilderten Hin- und Hcrhandclns galt, aus dem man sich heraus- und in den Zustand des festen Ladenpreises hincinschnte. Man —: im Grunde vielleicht in der That jeder, wenn er sich die Dinge überlegt hätte; aber in der Praxis gab es natürlich zwei Gnippcn: die Gruppe derer, die, wie man zu sagen pflegt, die ,.Sache mit ansehen konnten", charakterisiert als die Partei der Groß- Kunden- nnd Knnfereabatt. Kataloge mit Preisangaben. Verleger, und die Kruppe derer, die im Dränge leibhaften Kampfes ums Brot standen, charakterisiert als die Partei der kleinen Sortimenter. Johann Friedrich Älcditsch unterschied 1712 den wenig wählerischen Vicl- druckcr, dem es nur darauf ankommt, mit massenhaftem, billigst erzeugtem Verlage Chcmgc zu gewinnen, und der dann mit den Büchern schleudert und an keine Rechnung denkt, und den bedächtigen Verleger, der auch unter Umstäudcu in ein großes und langwieriges Unternehmen große Kosten steckt, der auf gute (d. h. für ihn selbst gute^ Preise sieht, sich dreimal überlegt, welchem seiner Kollegen er seine gute Ware anvertrauen soll, und im Verkehre mit dem Publikum nicht mit sich handeln läßt. Jenes ist der Buchhändler, der „nimmermehr gedeyhcn kan", dieses der Buchhändler, „der den Handel wohl versteht" (vgl. oben S. 378). Und wir können weiter nur cutnchmcu, daß der Kundenrabatt seinen Einzug in den Kreis einigermaßen feststehender Gcschüftsgcwohnheiten als Abzug von größcrn Büchcrbcstcllungcn gehalten hat, in der Höhe etwa von 10"/«. Elers meinte 1712, daß dein Käufer, wenn er eine „ziemliche sumrns von Koi'dimsut-Büchern" erhandelt habe, eine „Erquickung gemacht, und ein rnblmt gegeben" werden könne, „etwa 10pCt."^; in einer Berliner Bücherrechnung vom Jahre 1724 wird dem Kunden von 109Thalcrn 11 gr. ein Rabatt von 10 Thalern abgerechnet.^^" Die Bildung des allgemeingültigen Ladenpreises gehörte zu den allcrwichtigstcn Erfordernissen der Ausbildung des berufsmäßigen Buchhandels. Wir haben gesehen, wie er als ideale Norm der Entwickclung beständig vorschwebt; wie er als solche thntsächlich vorhanden ist und die Abweichungen eben solche sind und als solche erkannt uud empfunden werden. Nötig war vor allem eine wirkliche Öffentlichkeit der Preise. Konnte sie in unserm Zeitraum allgemein zunehmender Publizität, dem Zeitalter des Wachstums des Zcitungs-, der Entwickeluug des gelehrten Zeitschriften-, der Ausbildung des buchhäudlcrischcn Katalogwcsens ausbleiben? Es ist die Geschichte des buchhäudlcrischcn Katalogwcscns etwa von Beginn des 18. Jahrhunderts bis zum Schluß unserer Mittlern Organi- satiouSpcriodc, die hier vor allem in Betracht kommt. Daß die Auktions- und Nntiqnarkataloge mit Preisen erschienen, ist natürlich. Hier handelt es sich um individuelle PrciSansätzc. Diejenigen der letztem sind mitunter allgemeine Durchschnittspreise. In ciucm Raumburgcr Auktionskatalog iJoh. Schümann, 18. Sept. 1682) 494 7- Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur, heißt es zum Schluß, daß zugleich rohe Bücher seilgehalten würden, „das Alphabet umb 2 gr 6 Pf", in einem Nürnberger Antiquarkatalog «D. Chr. Weber, 1738) werden die Bücher angeboten „den Bogen 2 Pf. gegen baare Bezahlung"; in einem andern desselben Buchhändlers dagegen „um die Helffte des ordinaircn Preises gegen baare Zahlung". Lagerkatalogc dagegen, die in den Niederlanden mit Preisangaben schon gegen Ende des Dreißigjährigen Kriegs begegnen, finden in Deutschland erst mit Beginn des zweiten Viertels des 18. Jahrhunderts eigentlichen Eingang. Allerdings treten sie in vereinzelten Beispielen schon früher auf: so 1W2 der (^talo^n!- Varim-nm Leripwrum des akademischen Buchdruckers Henning Müller in Helmstedt (ohne Angabe der Bogenzahl), wo vielleicht die Universität einen Druck ausgeübt hat; aber der mit Angabe der Bogenzahl und der Preise versehene Lagcrkatalog von Saurmann in Bremen 1703 und die Nachträge dazu 172l> galten noch als etwas ganz Besonderes. Die Spuren führen weiter besonders nach Berlin; die Lagerkatalogc Joh. Andr. Rüdigers seit 1725, Christoph Gottlicb Nicolais vom Jahre 1737 — wir wissen nicht, ob auch schon sein erster vom Jahre 1713, dessen der von 1737 Erwähnung thut — erschienen mit bci'gcsctztcn billigen Preisen. Aber auch die Kricgerschcn Kataloge (Gießen) seit 1728 haben durchweg bcigcdrucktc Preise; ebenso der Katalog Mcyers in Lemgo, 1733. Im Jahre 1735 (Jubilatemesse) gab Joh. Christ. Martini in Leipzig seiuen Mcßkatalog mit Beifügung von Format, Jahr, Alphabet und Bogeu und Preisen heraus: „damit jeder Käuffer so gleich bcy dem ersten Anblick sehen könne, was Er vor Sein Geld bekomme". Er that es mit dem Bewußtsein der Bedeutung seines Schrittes. Er sagt: „Es ist zwar unter den Buchhändlern wenig gebräuchlich den dawlnoj» die Preiße der Bücher beizusetzen. Ich weiß auch wohl, daß ich den wenigsten meiner Herren Professions-Vcrwandten, und andern Bücher- Marchandeurs einen Gefallen erweisen werde. Ich habe aber auch darzu gute 1'g.ison. Es sind viele bey ihrem ne^^tio mit einem billigen Profit nicht begnügt, sondern wollen darbcy mehr als der Verleger selbst gewinnen. Daher übersetzen sie den Käuffer, und werffen die Schuld auf jenen, als welchen man «wie sie sagen) fast die Worte mit abkauffen miiste, nnd hemmen dadurch den sonst bessern Abgang von manchem guten und nützlichen Buche. Indessen verspreche ich denen Klitnlvge mit Preisangabe». 495 verrn Buchhändlern, welche sich ineincS Verlages bedienen, bcy aecuratcr Bezahlung einen rlüsoimiilen r.idl'^t genießen zu lassen, maßen mich gar wohl beschcide, daß uicmaud, wie man im Sprichwort zu reden pflegt, das heilige Grab umsonst hüten könne." Dagegen tritt Joh, Gottlieb Glcditsch in seinem l^w1>>-5U8 sxoti- enrulll et melioris nows lidrornw. in dessen Hauptkntalog in deui uns vorliegenden Exemplar der Titel fehlt, und dessen erste Kontimintion 1728 erschien, der Preisangabe in Lagerkalalogcu grundsätzlich entgegen, und die Einzelvcrzcichnissc der Leipziger Zeitlcr, Braun, Fritsch, Glcditsch gchcu auch jetzt ohuc Preise weiter. Er habe nicht dafür gehalten, sagt Glcditsch, dcm Beispiel derer zu folgcu, die den Büchcrtitcln die Preise in ihren Katalogen beifügten, weil die freie Entscheidung bei Kails und Verlaus so enge Grenzen zu verwerfen scheine; er habe sich ein anderes Gesetz auferlegt: crnstwilligcn Käufern sich als billigen Verkäufer zu erweisen. Aber gerade aus Leipzig ging nun, im Jahre 1742, der erste mit Bogenzahl und Preisen versehene allgemeine Büchcrlatalog hervor, GeorgiS „Europäisches Bücherlcrikon". Unter lebhaftem Widerstreben des Buchhandels; Gcorgi berichtet, daß einige seiner Herren Handelsgcnossen sein Borhaben gemißbilligt, widerraten, ja gar mit List zu hintertreiben gesucht hätten — ohne, wie er sagt, reiflich zu überlegen, daß es ihnen selbst und dem Buchhandel überhaupt weit großcru Nutze» als Schaden bringen werde. Man kann das Erscheinungsjahr des Georgischen Lexikons, genauer das Ende der vierziger Jahre als Beginn der Zeit der Herrschaft des Preiskatalogs ansehen. Bis zum Jahre 1765 erschienen z. B. mit Preisen Lagerkatalogc , Univcrsaltataloge) von Härtung in Königsberg 1746, Krcmß in Wien 1748—1750, Monath in Nürnberg 1748, 1753, 1758, HeinsiuS in Leipzig 1748, Fromcry in Berlin 1751, Montag in RegenS- bnrg 1765 und Meßsortimcntskatalogc (Kontinuationcn) vom Hallcschcn Waisenhaus in Berlin 1749, von Stock und Schilling in Frankfurt a. M. 1749 (Lnnt. XXVI; schon seit 1736?), Klcyb in Frankfurt a. O. 1751, Andrea in Frankfurt a. M. 1752 bis Ende des Jahrhunderts, Haudc ^ Spcner in Berlin 1753, Möller (1756) und Garbe (1757) in Frankfurt a. M., vom Goldncn Vließ in Wien 1760, von Bohn in Hamburg 1763; der theologische Spezialtatalog von Heidegger u. Comp, iu Zürich 1759. 496 Kapitel: Das biblwpolischc Teutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccusur. In einem Züricher Lagcrkataloge der 1770er Jahre^^ heißt eS: die Preise seien darin so angesetzt, „wie selbige von den Verlegern selbst verkauft werden; es wäre denn, daß, da wir die meisten davon zur Ergänzung des Lagers wieder anschaffen müssen, theils wegen bnarer Bezahlung, oder thcurcn Frnchtspescn einige Preise um etwas weniges erhöhet wären". Es „bleibt bcy den angezeigten Preisen unveränderlich"; die „Gönner und Freunde der Handlung" erhalten wie bisher 19"<> Kundenrabatt. Diese Behandluug der Preise bezeichnet das Ziel, den: auch schon unser Zeitraum zustrebte. Was die Höhe der Büchcrprcisc betrifft, so setzten die Leipziger Buchhändler in ihrem — sehr summarischen — Tarvorschlagc vom Jahre 1667^" für das Alphabet 1. gemeinen Drucks auf gemein Papier 4 gr.; 2. für das Alphabet lleincrn und verschiedenen Drucks auf besser Papier nach Proportion der Kosten 5, 6 oder mehr Groschcu an, wobei „auch dnrzu gerechnet" Honorar-, Privileg- und Censurkostcn, das heißt doch offenbar: einschließlich dieser Kosten. Auf den Bogen berechnet, würde der crstcre Satz 2 Pf., der letztere 2^, 3 oder mehr Pfennige betragen. Im Jahre 1668 setzten auch die auswärtigen Besucher der Leipziger Messe einen Tarvorschlag auf.^' Sie gaben nicht den Preis pro Alphabet, sondern den Ballcnpreis an, sodaß ihre Prcis- ansütze mit denen der Leipziger nicht unmittelbar vergleichbar sind, sondern im Bogenprcis erhöht gedacht werden müssen; das um so mehr, als sich die Auswärtigen den Einzclbogcnprcis im Batlcnprcisc so verbilligt dachten, daß als außerdem gewährter Buchhäudlcrrabatt „forthin nicht mehr als 5 rabg.t gegeben gegen baarc bezahlung aber 6 fl. gelaßen" werden sollten, also nur 5 und 6 Prozent oder, falls 5 und 6 fl. nicht von 100 Gulden, sondern vom Ballcnpreis « „Und weilen also die Bücher den Pallcn nach wohlfeiler angeschlagen werden, so müste man sich des rabats oder abzugs halber vergleichen, und forthin" u. f. w.) gemeint sind, der, wie wir sehen werden, durchschnittlich 80 fl. beträgt, 6 und Prozent. Die Prciscmsätze der Auswärtigen sind höher, als die der Leipziger; das ist wohl hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß die Leipziger am eigenen Platze handelten, während die Auswärtigen die Bücher von ihrer zum Teil weit entlegenen Heimat herbei- und dorthin zurückzuschaffen hatte». Für die „grobern Schriften nnd Scholasticalia" setzten die Auswärtigeu ciucn Mittlerer Bogcnprcis nach buchhcindlcrischen Taxlivrjchlii^cn. 497 Ballcupreis von 45 fl. an, wobci auf dm Bogen 2,^ Pf. konimcu. Für die bessern Schriften aber stellten sie eine sehr eingehende Taxe auf. Sic unterschieden für den Druck in deutscher und lateinischer Sprache vier in steigender Preishöhe aufeinander folgende Gruppen, uämlich dcu Druck mit Mittel-, Cicero-, Garmond- und Petitschrift und notierten in jeder einzelnen wiederum in steigender Prcisanorduung vier Satze, nämlich für den Druck erstens auf Doppelt Papier, zweitens auf Schiltlc-Papicr, drittens hoch Cron Papier, viertens aus Median und (5arrc. Der niedrigste und der höchste Ballcnpreis beträgt in der ersten Gruppe 65 und 80, in der zweiten 70 und 85, in der dritten 75 und 90, in der vierten 80 und 100 Gulden. Auf den Bogen berechnet ergibt dao 3,-7 und 4,oz Pf., 3,5Z und 4,s« Pf., 3,5i und 4,°g Pf., und 4,^! und 5,l>t Pf. Der mittlere Satz ist der Ballcnpreis von 80 Guldcu ipro Bögen 4,«u Pf.), und von diesem aus macht mau sich dieses System am leichtesten übersichtlich. Es steht dieser Satz in der ersten Grnppc au letzter Stelle, ist also hier der teuerste Satz, rückt in der zweiten Gruppe an die dritte, in der dritten auf die zweite Stelle zurück und bildet endlich in der vierten und letzten Gruppe den ersten, also billigsten Satz. Und von diesem Mittelpunkte ans- bcwcgcn sich die PrciSsätzc in einem Spielräume, dessen untere Grenze der Ballcnpreis von 05i Gulden (pro Bogen 3,s? Pf.), dessen obere Grenze der Ballcnpreis von 100 Gulden (pro Bogen 5i,nt Pf.) bezeichnet. Über die Höhe dicscS ganzen PrciSsystcmö hinaus ragen die Drucke in griechischer, hebräischer und anderer orientalischer Sprache mit dem Ballcnpreis von 105 bis 110 fl. ^pro Bogcn 5,,-,-t Pf.), die Drucke auf Schreibpapier, bei denen „dem Papier und der schrisft nach" der Ballen „umb einer wrt,?" und der Druck auf schöu Postpapicr oder mit Nonpareille, wobci auf den Ballen „ctwa ans daß Höchste der halbe theil" aufgeschlagen werden soll. Nach Analogie der sächsischen Tnrordnung von 1623 und des Tarvorschlags dcr Leipziger Buchhändler vou 1667 müssen wir uns dabei zweifellos überall Honorar-, Privileg- und Censurkostcn inbegriffen denken. Die Prcisc des Hallcschcn WaisenhausvcrlagS waren, Wende des 17. Jahrhunderts, noch niedriger als die eben angeführten Preisangaben. Die Preise, mit denen es im Jahre 1699 seine dreizehn verschiedenen Verlagsartikcl für dic Leipziger Messe selbst angesetzt hat, ergeben einen durchschnittlichen Bogcnprciö von etwa 2 Pf. Gkschichtc dcs DnttsckM Buchhandels. II. 32 498 7- Kapitel! Das bibliopvlischo Teutschland; Slbsap, Prciö, Nachdruck, Ccnsur. Dic Bogenprcisc betragen z. B. bei A. H. Franckc, Anleitung zum Christentum l3 Bogen in 8", Preis 3 Pf.) 1 Pf.; bei A. H. Francke, Bußpredigten (48 Bogen in 4", Preis 9 gr.) 2,» Pf.; bei Erasmus, Enchiridion ll? Bogen in 8", Preis 3 gr.) 2,. Pf.; bei Spcner, ?«zri- imrasis in I. e^isl. -svlisnnis (92 Bogen in 4", Preis 1l> gr.; Spencr bekam 130 Freiexemplare) 2,s Pf.; bei Lichtscheid, Gedanken (40 Bogen in 8", Preis 6 gr. 6 Pf.) 1,0 Pf. Die Preise pro Alphabet würden für dic genannten Bücher 1 gr. 11 Pf., 4 gr. 2 Pf., 4 gr., 5 gr. 4 Pf. und 3 gr. 7 Pf. betragen. Etwa zehn Jahre später wurde von am Waisenhause Angestellten selbst an den Verlagspreisen der Waisenhaus- bnchhandlung in einer für uns lehrreichen Weise Kritik geübt. Die Preise seien zu hoch; der Bogen Cicero, Mittel oder anderer größerer Schrift koste dem Verlag selbst nicht ganz 1 Pf., das Alphabet könnte deshalb mit ziemlichem Nutzen für 3 gr. verkauft werden; also (der Groschen hat 12 Pfennig) mit einem Gewinn von einem Groschen oder ^'>" „. Das werde aber nicht einmal verlangt; das Alphabet solle nur nicht über 4 gr. (wobei auf den Bogen 2 Pf. kommen) angesetzt werden, also der Gewinn nicht über 50"/,, des Verkaufspreises betragen. Dem Anschlag sind lediglich dic.Kosten von Druck und Papier zu Grunde gelegt; nichts vom Honorar, während nach Elers damals auf den einzelnen Unternehmungen des Waiscnhausverlags pro iadnre (d. h. an Honorar) über 5000 Thalcr lasteten. Ferner ist nicht in Rechnung gezogen, daß eine Handlung, die wie das Halleschc Waisenhaus in Tauschrcchnung arbeitete, für das Alphabet nicht bare 4 Groschen, souocru Büchcr, dic erst in bare Groschen umzusetzen waren, erhielt. Wir werden es im weiter» Verlaufe uuscrcr Erzählung noch erfahren, wie es zu den Ruhmestiteln des Halleschen Buchhandels gehört, daß von ihm wiederholt die Anregung zu gemeinsamem Handeln in buch- häudlcrischen Interessen ausgegangen ist. Von ihm ist auch, im Jahre 1713, der erste Versuch eiuer Preisreform ausgegangen, d. h. nach den behördlichen Taxversuchcu des 17. Jahrhunderts — die sich anch im 18. Jahrhundert immer wieder gelegentlich bcmcrklich macheu — der erste rein buchhäudlerische Versuch, eine Preisreform durch eine Verständigung zwischen Buchhändlern untereinander herbeizuführen. Von Erfolg ist er nicht gewesen; das erwarten wir ja wohl auch nicht. Aber für die buchhäudlerische Preisgeschichtc ist er von großem Interesse. Preise und Preisreform der Halleschen Waiscnhausbuchhandlung. 499 Wir können ihn nach dem, was im Vorangehenden gesagt ist, genau verstehen und würdigen, und er ist gleichsam eine abschließende Zusammenfassung davon. Der Preisreform liegen die folgenden Punkte, über die eine Verständigung mit der Geschäftswelt herbeigeführt werden sollte — wie es heißt, auch mit „vielen" Geschäftsgenossen herbeigeführt worden ist (?) — zu Grunde. Erstens: das auf der Leipziger Messe erhaudelte Tauschgut wird pro Alphabet ordinären Schriftgrads gewöhnlich zu 4 gr., Korpusdruck nicht über 5 gr., das auf der Frankfurter Messe erhandelte Tauschgut ordinären Schriftgrads nicht über 5 gr., Korpusdruck nicht über 6 gr., uuter Umständen nur auf gr. gestellt. Zweitens: ein Überschuß von einigen Bogen über das Alphabet wird nicht berechnet. Drittens: Ausgaben pro ladure werden nicht auf deu Preis geschlagen. Viertens: beläuft sich der Preis von Druck und Papier einmal etwas höher als gewöhnlich, so soll nicht zu scharf gerechnet werden. Fünftens: bei ausländischen, z. B. holländischen Büchern, die eine andere — Höhcrc — Taxe haben, soll aus alle Billigkeit gesehen werden, und kommt man mit dem Preise nicht durch, so soll man sich ihrer lieber cntschlagcn. Sechstens: ebenso soll man auf die Bücher derjenigen inländischen Buchhändler, welche sich der neuen Preisrichtung nicht fügen, sondern lieber beim Alten bleiben wollen, zu verzichten suchen. Das Waisenhaus selbst aber blieb, was seinen eigenen Verlag betraf, der „neuen Preisrichtung" bis auf weiteres treu. Im Jahre 1733 gab es Friedrich Wilhelm dem Ersten die folgende Erklärung über die Preisbildung der Bücher: „Ein Bogen ordinärer Schrift wird in dem ordentlichen Verlag des Wayscnhauses mit 2 Pfennigen Mphabet 4 gr>^ von dem Käufer bezahlet, auf welchen Preis man selbst vor mehren Iahren den Verlag hcrnntergesetzet hat, da die Buchhändler sonst durch- gehends ein mchres zu nehmen gewohnt gewesen, auch größtenthcils solches noch thun." Die Universität Leipzig gab in den sechziger Jahren als den vor dem Siebenjährigen Kriege üblichen Durchschnittspreis eines Alphabets „ordentlichen Oktavformats" 5—<> Groschen an^, oder auf den Bogen 2,-»—2,»u Pfennig. Wenn wir damit die in GeorgiS Büchcrlcrikon verzeichneten Verkaufspreise vergleichen, so warcu die Preise, die man zu Ende unseres Zeitraums in Deutschland für Bücher bezahlte, allerdings durchschnittlich höher. 32» 500 7- Kapitel: Das bil'liopvlische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, ileusnr. Als allgemeiner Durchschnittspreis des Oktavbogens für Neuausgabcn gangbarer populärer Litteratur alten Verlags und für Originalschriftcn derselben Gattung ergibt sich der von 3 bis 4 Pfennig. Überschritten wird diese Grenze verhältnismäßig wenig, während die Preise häufig daruntergcheu; wir können als weitcrgestecktc Grenzen die von 2,s und 4,5 Pf., als weiteste die von 2 und 5 Pf. ansetzen. Die verschiedenen Robinsons kosteten großenteils 2 bis 3 Pf. pro Bogen, auch bei den großen Leipziger Verlegern; beliebte Büchelchen sehr alten Verlags gingen zuweilen auch in Leipzig bis nahe an 1 Pf. pro Oktavbogen herunter. Die zahlreichen bei Wagner in Ulm in den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts erschienenen, so viel gelesenen und für ihre Zeit so bezeichnenden Romane von Happel (Afrikanischer Tarnolast, Ottomanischer Bajazeth, Sächsischer Wittikind u.s.w., sämtlich in Oktav) kaufte man im Durchschnitt für 2,g Pf. pro Oktavbogcn. Harsdörffers Deutscher Secretarius (8", Nürnberg 1674, Ender) und Schauplatz jämmerlicher Mordgcschichte (8", Hamburg 1662, Liebezeit) kosteten je 2,? Pf., sein Schauplatz lust- und lehrreicher Geschichten ^8", Hamburg 1703, Licbezeit) kostete 2,» Pf. pro Bogen. Hoffmannswaldaus Deutsche Übersetzungen und Gedichte (8", Breslau 1704, Fellgiebelj hatten den Bogcnprcis von 3, v Pf., Hoffmannswaldaus und anderer Gedichte <4709) den von 4, v Pf. In derselben Preislage etwa wie die letztern Schriften bewegen sich Übersetzungen. Die deutsche Übersetzung von Sam. Clarcks geistreichen Reden (8", Leipzig, Teubner) und von desselben Gedanken vom Ursprung des Bösen (8", Hannover 1731) hatten die Bogenpreise von 3,g und 4,z Pf. Gracicms „Kluger Welt- und Staats-Mann" kostete pro Oktavbogen 3 Ps. (8", Augsburg, Kühtz) und 4 Pf. (8", Augsburg, Mcrtz). Hugo Grotius' 3 Bücher vom Recht des Kriegs uud Friedens konnte man mit Thomasius' Vorrede und Schützens Anmerkungen (4", Leipzig 1707, Groschuff) für 2,s Pf. pro Quartbogcn erstehen. Die alten Leipziger Oktavausgaben lateinischer Schriften von Comc- uius (Große, 1633, 1642, 1673) kostete der Bogen 2,3 bis 2,? Pf., die Tübinger ^nua Irip-uMa (Cotta, 1659, 1689) 2,-- Pf. Dieselbe Preislage hatten Comcuiusschc deutsche Schriften (Spiel-Schul, 8", Frankfurt 1659, Götze, 2,u Pf.). Zu den teuersten Werken gehörten die großen Leipziger Lexika. Das Frnuenzimmer.Lerikon (8", 1715) kostete pro Bogen 6 Pf., das Adels- Mittlerer Bogcnpreis nach Georgis Europäischem Bücherlexikou, ^01 Lexikon l8", 1719) 6,« Pf., das Antiguitnten-Lcxikon (8», 1719) 6,-. Pf., das Iacobische, dann Iöchersche Gelehrten-Lexikon zuerst (1715, 1717) 7,. Pf., dann (1725) 8,2 Pf., dann (1733) 8 Pf., das Jablonskysche Natur- und Kunst-Lexikon (1712) ebenfalls 8 Pf. Sie sind sämtlich bei Meditsch erschienen. Außerordentlich billig waren dem gegenüber die großen Lexika, die der betriebsame Stösscl in Chemnitz verlegte. Bon seinem Biblischen Real-Lexikon in Quart kostete der Bogen der drei ersten Teile ,4715—1721^1 3,s Pf., der des vierten (1721) 4,- Pf., vom Bergwcrks-Lcxikon (1730) der Oktavbogen 3,8 Pf. Noch wohlfeiler waren süddeutsche Lexika; das tompendiosc Baurcn-Lcxiton (8", Nürnberg 1728, Monath) kostete pro Bogen nur 2.» Pfennig. Das waren Preise, denen sich die großen Leipziger Lexika erst dank der Bemühungen süddeutscher Nnchdrucker annäherten. Das sogenannte Buddäussche Lexikon (Leipzig 1709, Fritsch) kostete zunächst 6,4 Pf., seit Brandmüllers Nachdruck 4,-> Pf. pro Bogen. Die großen Leipziger Lexika hatten also einen durchschnittlichen Bogcnpreis von 7,z Pf., die billigem Lexika einen solchen von 3,5 Pf. Mit Argumenten und Kommentaren versehene lateinische Cicero- Ausgaben kosteten pro Bogen 3,4 Pf. (8°, Leipzig 1735, Breitkopf), 4.7 Pf. (groß 8", Leipzig 1737, C. Martini), 2,s Pf. (8», Leipzig 1664, Fritsch); mit deutschen Noten bei Krauß in Wien (12", 1736) 3 Pf. und (8", 1736) 1,2 Pf. Von Cicero-Übersetzungen kostete der Bogen 3.8 Pf. (8", Leipzig 1739, Brcitkopf) und 5,i Pf. (12", Wien 1736, Krauß). Von einem Foliowerke wie dem lüoclsx linzOänsilmns e. (üoimnsnt. fint,in>fi'kcli itsr. isevAn. eonimkinlktt. Var. Ovsorvat,. guew, Hindus k>ässc;it -lim. O. Rittsi'. fol., Leipzig, Weidmann, kostete der Bogen des Imn. II (1737) 5,» Pf., der des low. III (1738) 6,8 Pf.; vom (^oclöx ?86pIni>y-L!^r«1inuiZ, fol., Brün», Lehmann, 3,? Pf. .Ind. lernst Llauclsri ?ik>xis insäiey-IsMlis, 4", in Altcnburg bei Richter erschienen, kostete pro Bogen 3,4 Pf. Die lateinischen Schriften Okrnli ^rnäii kosteten, soweit sie bei Rnßworm in Güstrow (8", 1705 und 1706) erschienen, 3 und 4,2 Pf., soweit sie in Rostock bei Garmann erschienen (4", 1705 und 1714) 2,ü, 2,? und 3 Pf. Ncuausgaben lateinischer Werke Hermann Conrings aus den 1670er Iahren und vom Jahr 1710 kosteten 2,4 Pf. (8", Leipzig 502 7- Kapitel: Das bibliopolischc Teutschland: Absap, Preis, Nachdruck, Ccusur. 1672, H. Große), 2,8 Pf. (4", Helmstedt 1675, Hnmm^ und 2,-, Pf. (4", Jena 1710, Härtung). Von Christian Wolffs lateinischen Schriften, den Grundwcrken der Schulphilosophie eines ganzen Zeitalters, kosteten, sämtlich iu 4" bei Renger in Halle in den 1730er Jahren erschienen, die Ontotogie 4,2 Pf., die Cosmologie 3,o Pf., die Psychologie 3,5 Pf., die Theologie 3,i Pf. pro Bogen; daß die Preise mit jedem folgenden Werke sinken, ist wohl kein Zufall. Bou Wolffs in demselben Perlag in demselben Jahrzehnt erschienenen Gesammeltcn kleinen tcntschcn Schriften in 8" kostete der zweite Teil 3,7 Pf., der dritte 3 Pf. pro Bogen. Erasmus' De LeUo (8", Braunschweig 1672) kostete pro Bogen 4 Pf.; von Erasmus' De Oivi- litats gab es Ausgaben mit den Bogcnprcisen von 4 Pf. (8", Leipzig 1702, Weidmann, lateinisch und deutsch), 3 Pf. (12", Leipzig 1702, Schuster, lateinisch und deutscht und 2,4 Pf. «8", Hamburg 1716, Heyl, und 8", Goslar 1721); die OoUcxiuiÄ cum I^auäs Ltultitiaö hatten bei Emmerich in Leipzig (12", 1698) den Bogenpreis von 3,? Pf., bei Bartholomni in Ulm (8«, 1712) den von 3,s Pf. Wir konnten oben in den Grundsätzen der Preisbildung nnd beabsichtigten Preisreform der Hallcschen Waisenhauobuchhandlung die ausgesprochene Tendenz auf eiue über einer allgemeingültigen Bogcntaxe aufgebaute Gleichmäßigkeit der Bücherprcisc beobachten. Das Georgische Bücher-Lexikon bestätigt diese Beobachtung. Es zeigt eine, in der geringen Verschiedenheit der Ausstattung, der geringen Höhe und Verschiedenheit der Honorare und der allgemeinen Richtung der Organisation begründete große Gleichmäßigkeit der Preise. Es herrschte die Tendenz, für Papier, Druck, Honorar allgemeine Durchschuittssätze anzunehmen und einen allgemeinen Bogenpreis zu normieren, in dem das Mehr hier durch das Minder dort ausgeglichen wurde, und sie konnte herrschen, weil die Verhältnisse selbst sie au die Haud gaben. Der mittlere Oktavbogcnprcis beträgt für lateinische und deutsche Schulbücher 2,^ Pf., für kommentierte lateinische silassikerausgabcn 2,9 Pf., für populäre deutsche Litteratur und lateinische Gclehrtcnlitteratur gleichmäßig 3,2 Pf., und nur die großen Lexika steigen mit 7,s Pf. bedeutend über das Allgcmcinnivean empor. Von den Preisen dcutschcu Verlags heben sich scharf die Preise ab, die man in Deutschland für gute Werke auslnudischcu Verlags zu zahlen Mittlerer Bogenpreis deutsche» und ausländischen Verlags. 50:; hatte-; cm Umstand, der ganz damit in Einklang steht, daß z. B. die Holländer schon in 1660er Jahren deutschen Verlag mit ihrem holländischen nur im Verhältnis von 1 zu 3 oder 4 changieren wollten. Ciceros bei Chr. Martini in Leipzig erschienene 0xei'ir omnm kosteten, wie wir hörten, pro Bogen 4,? Ps.; Lieeromk lüii, Vita i>. VÄam- derto «ieser., e. ?raet. .1. ^. ?adiieii (8", Hamburg 1730, König) sogar nur 3,? Pf. Dagegen kostete der Bogen von Ciceros Dialo^i III g.<1 (Zuintum ?iatr. cle oiators i»ei' ?e^ise (8", Llmtudi'. 171«;, 1732) 11,« Pf., die Großoktavausgabe von Ciceros Oetinilius ex Lee. ^aecdi Og-visii (Lantadr. 1730), ebenso wie die Amsterdamer Oktavausgabc von Ciceros Oativues seleewe e. Interpret. Od. lüeliarii pro Bogen 10,2 Pf., die Elzcvirsche Duodezausgabe der Onsra LücervniL e. l^rouovis (1692) sogar 12,i Pf. Die Genfer brachten auch billigere Ausgaben, von (üieernnis Opera e. ^. Var. Oruteri et Leiirevelii (4", Osuev. Oucnet) kostctc der Bogen nur 3,i Pf. Im französischen und holländischen Verlag aber ist eine dem deutschen gegenüber bedeutend höhere Preislage die Regel. Preise von 9,i Pf. ((Äaucl. ^.elmni Hist. id. XIV c. Lomm. Vm-. et ?eii^mrii, 8", Img . 8en>wnm ex ree. vav. Oregoiii, fol., Oxmrii 1703) oder gar 19,2 Pf. (IZueliäis elementorum lidri VI, lidsr XI, über XII ex ver8. Oom- mumiini, 8", Oxoirii 1702, 1715) gehen über den deutschen Durchschnittspreis stark hinaus. Von Erasmus' De copm Verl)l)rum iu Duodez kostctc dcr Bogcu iu dcr Aiustcrdamcr Ausgab !'on 1662 (11 Bogen) 4,, Pf., in dcr Ostcrodcr von 1690 (22 5^ogeu) 2,» Pf. Dasselbe Werk (Herrn. Conriugs Iraet. de sanguinis generatione), das in dcr Hclmstcdtcr AuSgabc (4", 1643, Nixner) 4,s Pf. kostctc, kostctc in dcr Leydencr (4", 1646, Elzevir) 6 Pf. Erasmus' ^.claZia <^sol., Frankfurt sDillingcus 1646, 1670, Benckart), ^.äugiorum Lpitoms (12", Leipzig 1678, 1696, Förster) und De Oiviliwte cum Lommeut. 6. HeisleWeri (18", Basel 1707, König) hatten die Bogcn- prcise von 2,?, 2,° uud 2,? Pf.; Erasmus' ^popiitüeMmta (12", Amster' s>04 7. Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland: Absatz, Preis, Nachdruck, Ceusur, dam 1671, Zcavenst.) und Erasmus cl« Livilitats Norum (12", Amsterdam 1671, WaeSbcrge) hatten die Bogenpreise von 4,s und 6 Pf. Die ^liima V I.in-;uc>rniu (8", Frankfurt a. M. 1662, Schönwetter) kostete 2,7 Pf., die ^amm I^iugnarniu reseraw e. Vsstid. (8", Amsterdam 1665>, Elzcvir) 5,8 Pf. pro Bogen. Das Oictionarium uovurn I^ütiuo- Lueeo-Löiwniiieum (8", Hainburg 1700, Heyl) kostet pro Bogen 2 Pf., das vietiunarium iu>vuw I^atiuo-dsrwAiu'-Krgeeum (8", Frankfurt 1692, Zunner) 3,5 Pf., das vietioimrium I^atino-KaUieuw (8", Haag 1731) dagegen 7,8 Pf. Die Bogenpreise des Lorxus Zuris Livilis cum X0I18 (-otdykreäi von 7,>- Pf. (4", Leipzig 1705, Glcditsch) und 7,o Pf. (groß 4", Frankfurt 1663, 1688, Socictas) waren für deutsche Verhältnisse sehr hoch; der Bogenprcis des Lorpu« ^sur. Liv. adstiue Xotis aber in Amsterdamer Ausgabe (ecl. eori'., groß 8", Amsterdam 1700, 1720, Waesbcrg) betrug 9,8 Pf. Die Bogenpreise von Erasmus' LiMxiuia cum Xotis betrugen in der Leipziger (8", 1713, Weidmann) und Baseler Ausgabe (18", 1707, König) 2,8 und 3,» Pf., in den Amsterdamer Ausgaben bei Janson (12", 1646, 1658), Boom (12", 1658, Boom), Elzcvier (24", 1650, 1677), Lcers (8", 1693) und Hacke (8", 1693) 6,«, 7,8, 11,-, 11,i und 13,8 Pf. Die schwere wissenschaftliche Littcratur deutschen Berlags hatte einen durchschnittlichen Bogenprcis von 3,5 Pf., diejenige ausländischen Verlags einen solchen von 9,>; Pf. Die Klassikcrausgabcu kosteten in deutschem Verlag durchschnittlich 2,0 Pf., in ausländischem Verlag durchschuittlich 7,,-> Pf. auf deu Bogen. <>'ewiß waren die ausländischen Ausgaben schöner und vielfach wertvoller; aber dafür beherrschten sie auch den gelehrten Büchermarkt Europas. Vom <üori>ntt ^uris Livilis z. B. verzeichnet Georgis Europäisches Bücher- Lexikon nicht weniger als zwanzig ausländische Ausgaben (Lyon 8, Paris 3, St. Gervais 1; Venedig 3, Florenz 1; Antwerpen 2, Amsterdam 1; Genf 1), deutsche uur aus Frankfurt (Stocr und Socictas) uud Leipzig (Gleditsch). Von Homcrausgaben verzeichnet Gcvrgi ans dem Auslande 26 (Amsterdam 7, Paris, Genf und Rom je 3, Lyon, Venedig, London, Eanterbnry je 2, Lehden, Löwen und 4,c>VÄiui je 1), aus Deutschland 15 (Basel 9, Straßburg 3, Leipzig 2, 8. 1. 1). Die verschiedenen Schriften von Erasmus sind iu Deutschland außerordentlich häufig aufgelegt worden; trotzdem stehen in lHcorgiö Bücher- Mittlerer Bogcupreis deutschen und ausländischen Verlags. 505 Lexikon den 42 latcinischcn und 5 deutschen Ausgaben Deutschlands 51 nuoländischc Ausgaben gegenüber. Es kommt auch nicht darauf au, wie viele der Schriften anf beiden Seiten Nachdrucke waren, sondern auf den Gesamtverglcich unter dem Gesichtspunkte, was das Publikum unter den bestehenden Verhältnissen für die Bücher zu zahlen hatte. Dabei ergibt sich, daß, wenn die auslandischen Bücher berühmt waren durch ihre schönere Ausstattung, die deutschen dafür nicht nur in diesem und jeueiu Falle, sondern im allgemeinen durchgehend bedeutend billiger waren. Der ausländische Buchhändler erscheint hier als der vornehme Unternehmer, der deutsche als der Kaufmann, der für wohlfeilere Bedarfsartikel sorgt. Die Londoner Folioausgabe von Erasmus' 1>4>i8wlg>6 von 1i!42 kostete 12 NcichSthalcr, 8,,-, Pf. pro Bogen, ebensoviel die Lcydcner FolivanSgabe, <:n>lt ^>K. Lleriei (1703, 1706), während die Frobcnschc (Basel 1519, 1521) 1 Rthlr. 12 gr. kostete; Brandmüller in Basel aber brachte 17 l4 eine handlichere OktavanSgabe der I^iswlas sslee- 1im' und des „Bedenkens von der Separation" (1730), beide in Helmstedt, betrugen 3/! und 4 Pf.; diejenigen des „Unterschieds zwischen der innerlichen und äußerlichen Erkenntnis;" (1720), der „Sprüche Salomonis" (1730) und des „Beschämten Ehristcnthnms" (1720), sämtlich in Büdingen, 2,7, 2,« und 2,s Pf. Bon den 142 bei Gcorgi aufgezählten GcsaugbuchSauSgabeu kosteten 58 6—8 Groschen, 24 verteilen sich auf die Preise von 2—5 Groschen und 41 auf die Preise von 10—20 Groschen. Ein Preis vou 6 oder 8 Groschen war der üblichste, darunter der von 4, darüber der von 12 Groschen. Der Verkaufspreis der preußischen Quartkalcndcr war auf Gruud königlicher Verordnung der von 3 Groschen. Das vicl- bcliebte Volksbuch: Francions komische Historien kaufte man in der Amsterdamer DuodezauSgabe vou 1668 für 20, in der OktavanSgabe von Monoth, Nürnberg 1713, für 16 Groschen (Bogcnprciö 2,<., Pf.). Hausbücher und HauShaltcr kostete» ebenfalls pro Bogen etwa 2,7 bis 50lZ Kapitel - Tas bibliopolische Teutschland; Absatz, Preio, Nachdruck, Ct'usur. 3 Pf. (z. B. Nürnberg 1710, Büggcl, 8"; Magdeburg 1710, 8"; Frankfurt 1698, HelmcrS, 12°). Sind die damaligen Büchcrpreisc deutschen Verlags an sich selbst hoch oder niedrig zn nennen? Ein Pfennig, ein Groschen i> 12 Pf.), ein Thalcr (1 Nthlr. ^ 24 Groschen) bedeutete vor 200 Jahren natürlich einen andern Kaufwert als heute. Ein Maurer oder Zimmerer in Leipzig, der sich um das Jahr 1700 ein Gesangbuch für 7 Groschen angeschafft hatte, hätte damit einen vollen TagcSlohn ausgegeben; gegenwärtig würde er damit nur etwa ein Fünftel seines täglichen Lohnes verausgaben. Ein Tagelöhner, der damals eiucu Kalender für 3 Groschen gekauft hätte, hätte damit ebenfalls fast seinen ganzen Tageslohn (3 gr. 6 Pf.) verausgabt; gegenwärtig würde er damit nnr ein Siebentel davon aufwenden. Was bedeutete ein barer Thalcr damals uud jetzt für eine >iöchin, die ihn empfing, und die Herrschaft, die ihn ihr zahlte, wenn eine Kochin nach der knrsächsischcn Polizciordnung von 165)1 jährlich 5 bis 8, in der ersten Hälfte dcö 18. Jahrhunderts als „exccllcntc" Köchin 10 RcichS- thaler erhielt uud jetzt 80 bis 120 Thaler erhält? 4 Pfennig vcdentcten zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Leipzig soviel wie ein Pfnnd gut Roggenbrot; jetzt bedeuten sie soviel wie ein Viertel Pfuud Brot. Für unsere Gegenwart ist der mittlere deutsche Bogcnprciö für wissenschaftliche Litteratur auf Grund buchhändlerischcr Schätzungen zu ^6,, Pf. berechnet worden. Damals betrug er 3,» Pf. Die Kaufkraft des Geldes müßte seit den 1730er fahren um das 7'..sticht gestiegen sei», wenn der damalige und heutige Preis je für ihre Zeit das gleiche bedeuten sollte. Mit einer solchen Steigerung kann mau allgemein nicht rechnen. In den 1870er Jahren^ ist unter Ausctzung dco iu dem Jahrfünft 1871 —1875 bestehenden Geldwertes als Einheit für die nach den Preisen des LcbcnsbcdarfS berechnete Kaufkraft des Geldes iu den Jahrzehnten 1721—1740 der Multiplikator 3,5>n gefuudeu und die Ergebnisse, denen hier dieses einzelne Stück entnommen wird, sind mit andern, unabhängig davon angestellten Untersnchnngen im ganzen in Übereinstimmung gefunden worden.^ Nimmt man an, daß die Kaufkraft dcö Geldes von der Mitte der 1870er Jahre an bis in die Gegenwart nur in der Weise weiter gefallen sei, wie in dein gleichen vor der Mitte der 1870er Jahre liegenden Zeiträume, so ergibt sich — die angedeuteten Kaufkraft des Geldes; Herstellungskosten. Untersuchungen fiudcu für das Jahrzehnt 1841/1850 den Multiplikator 1,,s — für das zweite Fünftel des 18. Jahrhunderts der Multiplikator 3,^ oder rund 4, sodaß 1 Rthlr. 11,52 Mk. heutigen Geldes bedeuten würde. In der von diesem Multiplikator verlangten Sprache geredet, würde der mittlere deutsche Bogenpreis für wissenschaftliche Littcratur 14 Pf. in heutigem Geldwerte betragen haben, der gegenwärtige also um 85"/^ teurer sein. Der mittlere Bogenpreis ausländischen Verlags hätte 38, t Pf. in heutigem Geldwerte betragen, derjenige der großen Leipziger Lexika 28,8 Pf., derjenige der Klassikerausgabcn deutschen Verlags II,« Pf., auSläudischcu Verlags 30 Pf. Der üblichste Preis eines Gesangbuches hätte 3,^> Mk. betragen, ein preußischer Kalender hätte 1,il Mk., Francions Historien hätten in der Nürnberger AnSgabe 7,.. Mk. gekostet. Fragen wir, wie sich damals nnd heute der mittlere Bogenpreis wissenschaftlicher Litteratnr zu den unmittelbaren Herstellungskosten verhält. Als Preis eines sogenannten NeuricS mittelguten Papiers in Oktavformat kann man heute 17,5>»—20 Mk., als Preis für den glatten Satz eines OktavbogcuS (ohne Zuschläge nnd Haus- und Autorkorrektur) 31 Mk., für den Druck des ersten Tausend 8,5» Mk. uud jedes wcitcrn Tausends .">,',« Mk. ansetzen. Dem würden für das Ende unseres Zeitraums, wcuu man dabei die vierfache Kaufkraft des Geldes zu Grnnde legen wollte, die Preissätzc von 28,«>. Mk. für 1000 Bogen Papier, 5,7« Mk. für den Satz eines Bogens, 4,5n Mk. für den Drnck des ersten Tanscnds nnd 1/>» Mk. jedes »vettern Tanscnds entsprechen. ES würde das bedeuten, daß die Druckkosteu — an starken» Steigen durch die Verbesserung der Pressen gehemmt — um das Doppelte, die Tatzkosten dagegen um mehr als das Fünffache gestiegen wären, während die Papicr- kosten infolge der maschiuellcn Eutwickcluug um mehr als das Drittel (um 35"/,,) gefallen wären. Die Papier-, Satz- und Druckkosten würden zusammen pro Bogen nm 47 " und 26,4 Pf. der damalige und heutige Verkaufspreis 364 Rthlr. 14 gr. und 7920 Ml. betragen, nnd die Durchschnittskosten würden damals betragen habein Papier 75 Rthlr., Satz 10 Rthlr., Druck 10 Rthlr., Korrektur 2'/-- Rthlr., Honorar 25 Rthlr. 20 gr., zusammen 123 Rthlr. 8 gr., und heute betragen: Papier 562 Mk., Satz 620 Mk., Druck 205 Mk., Korrektur 60 Mk., Honorar 1000 Mk., zusammen 2447 Mk. Die folgende Tabelle gibt die aufgeführten Posten der Herstellungskosten in Prozenten des Verkaufspreises an. Sie stellt die für eine Auflagehöhe von 1000 und 2000 Exemplaren gültigen Prozentsätze daneben, um zugleich zu zeigen, daß das Gesetz der Verminderung der Herstellungskosten pro Exemplar bei steigender Auflage damals schwächer wirkte, als es heute der Fall ist. Die Satzkosten und das Honorar sind es, die die stärkste Steigerung erfahren haben. Diese beiden Posten sind es aber zugleich, die bei gleichbleibendem Verkaufspreise, während die drei übrigen Posten mit der Verminderung nud Steigerung der Auflagehöhe verhältnismäßig unverändert bleiben, das Verhältnis der Herstellungskosten zum Verkaufspreis mit Verminderung der Anflage immer nugünstiger, mit Steigerung der Auflage immer günstiger gestalten, nnd einen je höhern Wert die beiden Posten besitzen, nm so stärker muß sich das Gesetz geltend machen. Durchschnittliche Herstellungskosten eines wissenschaftliche» Werkes von 20 Bogen 8". > Im 2. Fünftel des 18. Jahrh. Im Aufaug des 20. Jahrh. bei 1«»)" bei 1500 bei 2000 bei 1000 bei 1SV0 bei 2000 Auflage Auflage Auflage Auflage Auflage Auflage Papier.... 20,s »/« 20,b °/o 20,5 7,i "/. 7,i °/° 7,1 "/- Satz..... 4,i °/° 2,« °/° 2,1 °/° 11,7 °/° 7,» °/° 5.9 °/„ Druck .... 3,4 "/» 2,0 °/° 2,4 °/„ 3,2 °,„ 2,0 °/° 2,-> "/« Korrektur . . 1," °/° o,?»/° 0.5 °/„ 1,1 °/° 0,8 °/„ 0,« °/„ Honorar, . . 1V,« °/„ 7,i °/° 5,s °/„ 1«,» ",° 12,« »/« ",5 »/» Zusammen 3S,e. °/„ 33,5 "/o 30,8 °/„ 42,° °,„ 30.» "/,. 25,4 "/» Den Rohgewinn nun können wir, soweit der Tauschhandel in Betracht kommt, und gerade in ihm liegt ja das Unterscheidende im Verhältnis zu später» Zeiten, nicht in der uns heute geläufigen Weise in den des Verlags und den des Sortiments abteilen. Die Gewinne des Preis, Herstellungskosten, Rohgewinn. 509 Verlegers und Sortimentcrs sind vielmehr in der Hand des Vcrleger- sortimcnterö summiert. Auf dem Exemplar des Buchhändlers ruhen 4 Groschen Herstellungskosten, uud es soll fiir 10 Groschen verkauft werden. liefert es dem Buchhändler L für 7 Groschen, sodaß er 3 Groschen daran verdient. Er erhält aber dagegen ein Exemplar des Buchhändlers L, auf dem dieselben Herstellungskosten ruhen, und das ^ zu demselben Preis verkauft werden soll. Indem ^ es fiir 10 Groschen verkauft, während er -1 Groschen (in Gestalt seines Exemplars) dafür ausgegeben hat, verdient er daran 6 Groschen, und das gleiche gilt für den Händler L. Es ist für jeden der beiden ebenso gut, als hätte er sein eigenes Exemplar für 10 Groschen ans Publikum direkt verkauft: der Verleger ist sein eigener Sortimcnter, sowie der Sortimentcr sein eigener Verleger ist. Deshalb konnte der kaiserliche Taxvcrsuch vom ^ahre 1656 ganz allgemein von der Zubilligung eines Buchhändlergewinns von 60"/,, sprcchcu.^° Wir haben bei 29"/,, Buchhüudlcrrabatt nach den nnserm Durchschnittsbcispicle zu Gruude gelegten Voraussetzungen bei einer Auflage von 1000, 1500 und 2000 Exemplaren nicht wie heute einen Sortimcntsanteil von 29"/,, und einen Verlcgcranteil von 27,4, 40,i uud 45,>i"/„, sondern einen Buchhündlerantcil von 60,4, 66,s und 69,2 "/„. Das vergegeuwärtigt deutlich die wirtschaftliche Eigentümlichkeit des Tauschzeitalters und macht die furchtbaren >iouvulsioucu begreiflich, mit denen dann in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts der Bruch mit dem Tauschsystem, ehe das Konditious- system allgemein geworden war, verbunden sein mußte. Er bedeutete für den Buchhäudlcr, der sich durch Ungunst der VerlagSvcdiugungcu zum Sortimcnter hcrabgedrückt sah, nichts anderes, als die Herabsetzung des NohgcwinnS vou 50, 56, 69"/,, auf 33^ bis 25, ja bis auf 16"/,, oder die Entziehung von 16^ bis 35,^7, von 25 bis 44,.>, von 34 bis 53,2 "/„. Und der Verleger? Büßte nicht anch er dabei ein? — Das erinnert nns an die Nachteile, mit denen diese Organisation des Sorti- mcntervcrlags andrerseits verbunden war. Sic hatte das Üble, daß der Gewinn, den dcr Buchhändler als Bcrlcgcr bei seinem Geschäft vom Buchhäudlcr als Sortimentcr bezog, in der That nur ciuc i^cwiuu- Anwcisuug, nicht Geld, sondern ein Wechsel war, dessen Einlosbarkeit dahinstand. Der Buchhändler, der im Bewußtsein der Minderwertigkeit 510 7. Kapitel: Tas dibliopolischc Tenljchland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. seines Verlages die Messe bezog, griff mit beiden Händen nach der fremden Anweisung, die jedenfalls nicht schlechter sein konnte als die eigene; der Buchhändler, der der Lebenskraft seines Verlages sicher war, betrachtete sie mit Zurückhaltung und Mißtrauen. Wir sind bei den Geschäftsunkosten angelangt, die vom Rohgcwinn ans den Reingewinn führen. Wie der Posten der Lagercntwcrtung, so waren damals die Fracht-, Brief-, Anzcigekostcn höher. Der Centncr Frachtgut von Leipzig nach Dresden kostet jetzt 80 Pf., damals kostete er ^ Nthlr.^, ,^ch unserer Voraussetzung 7,W Mk. heutigen Geldwertes. Die Gehälter scheinen sich von denen der Gegenwart nicht allzu sehr unterschieden zu haben, denn wir hören wiederholt von Dicncrgehältcrn von 40 Rthlrn.^ Berechnen wir das Kostgeld nach dem Verhältnis des Kostgelds zum Gehalt, wie wir es aus dem Ende des 18. Jahrhunderts kennen (z. B. SO fl. Gehalt und 180 fl. Kostgeld^), ergM sich nach heutigem Geldwerte ein Gcsamtgehalt von rund 1500 Mk. Auf der andern Seite fehlten beim Verleger der Mittlern Zeit gewisse Herstellungskosten, die für die neuzeitlichen in Betracht kommen, wenngleich sie nicht stark ins Gewicht fallen; die Broschur erhöht, das Tausend zu 1,5» Mk. gerechnet, bei einer Auflage vou 1000 Exemplaren die Herstellungskosten nur um 0,6,07 1000 1500 2000 39,0 33,5. 30,8 5,g 5,o 4,4 33,33 33,33 33,33 1000 1500 2000 43,s 31,g 26,i K,s 4,7 3,g 29,o 29 29 20 71 Zusammen Ab von 59,5 51/1 48,5, 100,o 100,o 100,g !»1,K?! 73,83 71,83 63,53 100,00 100,00 100,00 100,00 77,5 64,v 58,3 100,o 100,0 100,o 91 Ivo Bleibt Reingewinn . , 40,5 48,i 51/. 8,W> 21,1? 28,i7 31,47 22,5 35,4 41,7 9 512 7, Kapitel: Daö lnblivpvlische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, (5eusur. Der Gewinnanteil des tüchtigen Geschäftsmannes, der den Barsaldo möglichst zu vermeiden, den dennoch in Zahlung geleisteten und empfangenen Saldo aber im Laufe der Jahre möglichst zu balancieren wußte, war also damals ein verhältnismäßig höherer als heute, während sich das Gewinnverhältnis des in Zahlung empfangenen ebenso wie beim neuzeitlichen Sortimcntcr gestaltete. Der Reingewinn beträgt bei 1060, 1500 uud 2000 Auflage damals beim Verlegcrsortimentcr 35,^",^, 42,i"/„ und 45,i"/„, heute beim Verleger 22,5"«, -"5, Mk. gehabt hätte, einen heutigen ^vcrgl. S. 507) von 18 Mk. besitzen, nnd der Gewinn der damaligen Tauschhandlung würde 3,« Mk., der dco hcutigcu Vcrlcgcrs 4,oz Mk. uud der des heutigen Sortimcntcro 1,>> Mt. betragen. Trotz dcr im Verhältnis zur heutigen Prcishöhc geringer» Höhe dcr damaligen Preise waren die damaligen für die organisatorischen und wirtschaftlichen Bedingungen ihrer Zeit teurer, als es die heutigen sür dic Bedingungen ihrer Zeit sind. Demi heute ruht auf dem Exemplar des soeben angenommenen Buches ein Verlags- und Sortimcntsgewinn von 31,5>"„, damals cin solcher von 35,»"/,,. Ist dieser Unterschied hier »och verhältnismäßig gering, so ist er um so auffallender bei dcr nicht- wissenschaftlichen Littcratur. Man hat sich crstaunt gefragt, woher cin solcher Unterschied rühre, da damals dic Arbeitslöhne geringer, die Ansprüche an dic menschliche Arbeitskraft höhere, dic Personal- und Geschäftsspesen niedriger, dic Materialien mit Ausnahme des Papiers billiger gcwcscn seien.^" Allein so kann man dic damaligen und heutigen Bücherpreise auch gar nicht vergleichen. Dcr BüchcrpreiS bildet mit dem organisatorischen, ja dadurch mit dem allgemeinen geistigen Charakter seines Zeitalters eine ungleich festere und tiefere Einheit. Das Preis- system damals war fester, schwerfälliger, gleichmachender, gleichsam eingerostet. So sehr Geist, Wirtschaft, Organisation, Preis heute individualisiert und diffcreuziert und in Individualisierungen nnd Differenzierungen wiederum aufs großartigste vereinigt sind, so wenig waren sie es damals. Wir haben damals — nnd wir schließen damit den Krcis, deu wir iu uuserm zweiten jiapjrcl zn ziehen begonnen Die damaligen Preise höher als die heutigen. 513 haben — geistig, wirtschaftlich und organisatorisch gleichartigere Schriftsteller, gleichartigere Buchhändler, ein gleichartigeres Publikum und einen glcichartigern Preis. Wir haben oben die Hallcsche Mbclaustalt als eine der neuzeitlichsten Untcrnchmnngcn damaliger Zeit kennen gelernt nnd erfahren, daß ihre Leiter zu denen gehörten, die auf die billigsten Preise guter Littcratur hielten. Die Canstcinsche Handbibel in Duodez kostete aber mit abgelegtem Satz 7, mit stehendein Satz 6 Groschen, in heutigem Gcldc 3,M Ml. und 2,ss Mk., und heute kostet die Mittel- oktavbibcl derselben Anstalt, dem Format entsprechend 40 bis 50 "/„ stärker an Papicrqnantnm, im Partiepreis 1.8 Mk. Oder denken wir an ein anderes Gebiet. Die berühmten Leipziger Konversationslexika damaliger Zeit, kosteten roh pro Bogen 28,« Pf. heutigen Geldes; vom Brockhansschcn Konvcrsntiouö-Lexikon kostet heute der Bogen des ungebundenen Exemplars etwa 15 Pf., also fast die Hälfte. Eine ganze Welt buchhaudelögcschichtlichcu Fortschritts liegt zwischen diesen Preisen. Denn bedenken wir dazu: was sind es für Bogen, die wir verglichen haben? Wo sind im Durchschnitt damaliger Produktion die Güte des heutigen Papiers, die Präcision des Satzes und Druckes, die schwarzen und bunteu Karten und Abbildungen? Wir sehen auch hier, wie auf allen den andern besonder» Gebieten, den einen uud gleichen Eharaktcr des ganzen Zciraltcrs ausgeprägt. Aus allcu dicscu Gebieten zusammen aber haben wir die Merkmale entdeckt, die uns zeigen, daß die gegen Ende unseres Zeitraums lebende Generation in der That an der Schwelle eines neuen Zeitalters stand. Es hat sich gezeigt, daß das Tauschsystcm den Fordcrnugcn der kommenden Zeit nicht mehr entsprechen konnte. Es ist deutlich, daß zu der Zeit, als mit dem Tauschsystcm gebrochen wurde, als eine neue literarische Welt sich gestaltete und das Kouditioussystem noch nicht an die Stelle des alten Systems getreten war, vom begünstigten Verleger eine Steigerung der Preise ausgehen und der beeinträchtigte Sortimcnter in seinem uud des Publikums Namen in ganz anderer Weise als früher zun: Nachdruck greifen mußte. Wir gchcu eiucr Zeit tiefgreifender Umwälzungen und erbitterter Kämpfe und damit zusammen — das deutlichste Zeichen neuzeitlichen Lebens — energischster Resormarbeit entgegen; einem Zeitalter mit andern Worten, in dem auch auf dem Gebiete der Buchhaudcls- geschichte iu jeder Beziehung die unmittelbaren Grundlagen neuzeitlicher Geschichte des Deutsche» Buchhandels, II. 33 514 Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, 'Nachdruck, Ceusur. Verfassung gelegt werden sollten. Der neuzeitliche Schriftsteller, die neuzeitliche Littercitur und Lektüre, das neuzeitliche Publikum, der neuzeitliche Buchhandel und Buchhändler, das neuzeitliche Buchgewerbe sollte sich entwickeln. Oder von welch ganz anderer Bedeutung mußte in einem Zeitalter, in dem die Französische Rcvolntion sich vorbereitete, ausbrach und wirkte, die Ceusur werden; von welch ganz andern Schicksalen mußte, nach den gernhigcn Zuständen seit Ende des Dreißigjährigen Kriegs, jetzt auch der deutsche Buchhandel erschüttert werden! In die große Zeit all dieser inncrn und äußern Kämpfe und Wandlungen wird uns der folgende Band führen. ' Quellennachweise und Anmerkungen. Erstes Kapitel. Anknüpfung, Eintcilnng und Übersicht. I) Hans Mauser «Leipzig) nach Zwickau, 13. Okt. 1543; Archiv XVI, 221"°. Vergl. Archiv XVI, 235'" (1544). s) Schramm (Wittenberg) nach Zwickau, 20. April 1544; Archiv XVI, 230"°. g) So der Stadtschreiber Stephau Roth iu Zwickau vou Schramm nnd Jörg Rhaw in Wittenberg und Joh. Petrejus iu Nürnberg, 1528, 1533, 1539, 1543, 1545; Archiv XVI, 70"°, 80'", 13!»"-, 143«-', 187°°«, 224"° 24«"°. 4) Schramm (Wittenberg) nach Zwickau, 8. Aug. 1530; Archiv XVI, 110-°°. 5) Archiv XVI, 23», Nr. 773. <-) 1529; Archiv XVI, 95-°° fg. — März 1545 bittet Roth Schramm, zwei ihm gesandte Bücher in seinem Konto wieder abzustreichen; Archiv XVI, 239'°^. Vcrgl, auch XVI, 154"° (1535). ?) 2. Mai 1545; Archiv XVI, 240'»°. — Defekte Bücher nahm Schramm, wenn er die Defekte nicht nachzuliefern vermochte, zu demselben Preise wieder zurück: Archiv XVI, 221"° (15. Okt. 1543). 8) 26. Febr. 1539; Archiv XVI, 187°°-. g) 1532; Archiv XVI, 135°°'. — Lotters Diener an Roth, 23. März 1530: Kann ihm diesmal nichts Neues schicken; Wittenberge»: Student an Roth, 26. Jnni 1540: mittit tibi Ndiraium iwu», cluv8 libollo^ ,.. uoul nilnl liebst; 3. April 1544: Schramm schickt Roth mit bestellten Büchern eine unbestellte Wittenberge! Novität, die einzige, die gerade erschienen ist; 6. Nov. 1544: Schramm schickt Wittenberge,: Novitäten an Roth (Archiv XVI, 105-'-. 198°-°, 229, 235"°). io) 30. Nov. 1531; Archiv XVI, 130 fg., °'°. II) 1544; Archiv XVI, 232'°°. 12) Umgehende Erledigung vou Aufträgen ans Wittenberg nnd Leipzig im Dezember: Archiv XVI, 138"°, 168°-°, 185°"; aus Nürnberg im Juni, Jnli, August: XVI, 127°°°, 142"°, 125°°°. ig) Archiv VIII, 288, 292 fg.; vergl. XIII, 189. 14) 1540; Archiv XVI, 198°-°. Vergl. Schramm an Roth, 14. Jnli 1538; Archiv XVI, 180°°'. 33* ' 516 Quellennachweise und Anmerkungen. 15) 1534? Archiv XVI, 153^-'. is) Archiv XVI, 132-°° (1532), 152 (1534). i?) Archiv XVI, 26 fg. (z. B. Nr. 536). 18) Archiv XVI, 172--° (1538). in) Archiv XVI, 16. 2v) Mctzsch au Roth, 1544; Archiv XVI, 227. 21) Archiv XVI, 107-" (1530); 160"° (1536). 22) Z. B. Archiv XVI, 109, 199°°°, 218"°, 238, 239 u. ö. 2s) Sonstige nähere Bestimmungen (gebunden, Origiualdruck, letzter Druck u. bergt.) siehe Archiv XVI, 18, Anm. 2. 24) Archiv XVI, 53"^ ggi^ 7gi-°>>, 139"". 26) Vergl. Archiv XVI, 161"°, 176»°, 78"°". 2«) So Archiv XVI, 107182°°-, 183-°', 245°-°. 27) Archiv XVI, 136"°, 151, 166, 234"°, 237"°. 28) Archiv XVI, 6 fg., 58"-, 105-", 109, 111-"°, 186. Vergl. 8«-°«, 2g) 1S23; Archiv XVI, 30". 30) Archiv XVI, 228'°°. 31) Archiv XVI, 239. 32) Archiv XVI, 20. Zweites Kapitel. Der Büchermarkt. 1) Beier, Adrian, Kurtzer Bericht von der Nützlichen und Fürtrefflichcn Bucli- Haudlung. Jena 1690. S. 5 fg. 44. — Ähnlich die Eingabe der Leipziger Buchhändler 1616 (Archiv VII, 157). 2) Zum Folgenden vergl. G. Kohfeldt, Zur Geschichte der Büchcrsnmin- lungen u. s. w., Zcitschr. für Kulturgesch. (Stciuhcmscn) Bd. 7 (1900), S. 377 fg. 3) Klemm, Gustav, Zur Geschichte der Sammlungen sür Wissenschaft und Künste in Deutschland. Zerbst 1837. S. 77 fg. 4) Lilienthal eröffnet hiedurch den publique» Gebrauch der ueueingcrichtetcn Königsbergischen Stadt-Bibliothek. Königsberg 1736. S. 8. s) Misanders Bücher-Freunde und Bücher-Feinde. Dresden 1695. S. 25. s) Charlataucric der Buchhandlung. 2. Aufl. 1732. S. 31. 7) Archiv VI, 48. sfurt a. M. 1718. S. 584 fg. 8) Bernhard, Joh. Ad., Kurtzgcfaßte cnricnse Historie derer Gelehrten. Frank- g) Die ietzt slorircnde Kausfinaunschafft. Leipzig 1702. S. 204. 9») So auf dem Titel der „Glückwünschendcn Jubclfreude . . als . . Herrn Joh. Benj. Audrcä . . aeltester Sohn . . aufgenommen wnrde". Franks, a. M. 1740 fg. 1») Fritsch, Ahasv., Lraet^tus äs t^pograxliis, divlioxolis stc ^enas MmIzurZi) 1675. Ois8. III. 11) Abraham ä Santa Clara, Etwas für Alle. 3.THI. Wien 1711. S. 81. 12) Hönn, Gg. Paul, Betrugs-Lexicon. Coburg 1721. S. 87. 18) Vergl. dazu Faulmann, Karl, Jllustr. Gesch. d. Buchdruckerkunst. Wien, Pest, Leipzig 1882. S. 362 fg. 402. 627 fg. 695. 2, Kapitel: Der Büchermarkt. 517 14) Loaxstsau äe I^arms;', ?isrrs, lüs^trs «In inoiule, 1619; angeführt in Typograph. Jahrbuch, hrsg. v. F. R. Hoffmnmi. 2 Bdch. Breslau 1876. S. 35. 15) Beispiel ans den 1630er Jahren bei Schott gen, Historie derer Dreßdni- schen Buchdrucker. Drcßden 1710. S. 15. ig) Mayer, Anton, Wicus Buchdrucker-Geschichte. II. Wien 1887. S. 71. 17) Schreiben eines Buchhändlers aus Europa. Hirschau u. Kalverstadt, 1732. 18) (Geßncr, Chn. Frdr., und Hager, Joh. Gg.) Die so nöthig als nützliche Buchdrnckerknnst. Leipzig 1740—1745. ig) Abbildung der gcmcinnützlichstcn Haupt-Stände. Nürnberg 1697. S. 253. 20) Die Frankfurter Buchdrnckerordnuug von 1660 schreibt als Hauskorrektur eine Korrektur durch den Setzer (pro xrimo) und zwei Korrekturen durch den Korrektor vor (xro secunÄo und Revision). 21) Vollständige Beschreibung, und Sammlung alles dessen, was bey dem . . Jnbiläo der vor 300 Jahren crf. Buchdruckerei) vorgefallen u. f. w. Coburg 1740. S. 127. 22) Becher, Politischer Diskurs. Franks. 1668. S. 64 fg. 2s) Potthast, Geschichte der Familie von Decker. (Berlin.) S. 214. 24) Bcicr, Adr., Knrtzcr Bericht. Jena 1690. S. 35. 25) Breßlanisches Jubcl-Gcdächtnüß der vor drcyhundert Jahren erfundenen Buchdrnckerknnst . . . bey der . . . Banmannischen Buchdruckerey. Breslau 1740. 25- .) Herold 1902 (darin das Verzeichnis von Röhl). ssb) Baltische Studien 1898: darin das Verzeichnis der Greifswaldcr Univer- sitäts-Bibliothek (190 Bände). 26) La Mb eck, Ernst, Geschichte der Rathsbuchdrnckcrei vonThorn. Thorn 1868. 26- .) Löschin, Gotthelf, Geschichte Tanzigs. II, 203. 27) Schöttgcn, Historie derer Trcßdnischen Buchdrucker. Dresden 1740. 28) Königsberg 1641 (Archiv XIX, 249). sS. 18. 20) Die ietzt florircndc Kauffmannschasft. Leipzig 1702. S. 206 fg. so) Fritsch, Ahasv., Ir-tvt. äs typoZr. 1675. V188. II, 0. III, c. 6. 31) Becher, Politischer Diskurs. 1668. Vergl. Zimmer. S. 62 fg. 32) Baseler Staatsarchiv, Nachdruck betr. sdruck. 1726 (-1774). S. 16. 3.?) Rechtliches und Vernunft-mäßiges Bedenken .. . von dem schändlichen Nach- 34) Große, Geschichte der Stadt Leipzig. II, 372. ss) Pfleiderer, Gottfried Wilhelm Lcibniz als Patriot u. s. w. 1870. S. 632. Z6) Glückwnnschschrift von Joh. Hcinr. Härtung zur Ceutcuarfeicr der Rcnßner- schen Offizin in Königsberg, 1740. sS. 135 fg. 36-.) Rick)tcr, Paul, Geschichte der Berliner Buchbiudcr-Jnnung. Berlin 1895. 37) Becher, Politischer Disknrs. Franks. 1668. S. 63 fg. S8) Pfleiderer, Gottfried Wilhelm Lcibniz als Patriot. S. 655 fg. 35) Archiv VIII. 78. 4v) Pfleiderer, Leibniz als Patriot. S. 593-99. 646—56. 632. Das bei Pfleiderer nicht Angeführte in Lcibniz' Aufsätzen „Die Direktion des deutschen Büchcrwcscns an Churmainz zu ziehen", 1668 (Werke, hrsg. v. Onno Klopp, 1. Reihe, 1. Bd. Hannover 1864. S. 9 fg.); Notlunla das coinmi88. betr. (daselbst S. 11 fg.); De vera ratious üviormauäi rem litkrarmM Äleclitiitiouss, 1668 (daselbst S. 17 fg.); ^. 0. Loiuedurgius Lsro aä ?etrnm 1,ÄwI>c'eiuin ste. Nog. 18. 0c-t. 1668 (dasei 21 fg.). 518 Quellennachweise und Anmerkungen. 41) Salomon, Ludwig, Geschichte des deutschen Zeitungswcsens. Bd. I. Oldenburg n. Leipzig 1900. 42) Zmn Folgenden vergl. bes. Opel, Die Anfänge der deutschen Zcitungs- pressc, 1879 (— Archiv III); Salomon, Ludwig, Geschichte des deutschen Zcitnngs- wcsens. Bd. I. Oldenburg u. Leipzig 1900. sCoburg 1703. 43) Christ. Weißens Lnrisuss Gedanken von den Xonvellen oder Zeitungen. 4t) Krcisarchiv Nürnberg, Rentkninmer 2359, ^t-t, die dein Buchdrucker Wolf Eberhard Felscckcr gegebene Erlaubnis, die wöchentl. Zeitg. zu drucken, betr., 1673. — Der Ratscntschcid fehlt in den Akten. sS. 79 fg. 4s) Wiesncr, Denkwürdigkeiten der österreichischen Ccnsur. Stuttgart 1847. 4«) Schürmann, Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses in Halle. Halle a. S. 1898. S. 20 fg. 4?) Hamburger Stadtarchiv (Lyn<1it>ionv8, worauf ich Hcrrmann Holle . . an Herr. G. Chr. Gruudt . . meine.. gantzc Nahrnug des Zcituugs Drucks rssolviret habe bevorstehendes Nenjahr 1731 abzutreten). 4«) Vergl. Der Zeitnngsvcrlag, 1907, Nr. 1 (dazu Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, 1ö. Jan. 1907). 49) Prutz, Rob., Geschichte des deutschen Journalismus. I. Hannover 1845. S. 26fg. Schwarzkopf, Joach. v., Über Zeitungen. 1795. S. 1 fg. so) Die andere Continuation der Gründlichen Nachricht von denen Frantzöischcn (8ie), Lateinische» und Deutschen Journalen, Ephcmeridibns, Monatlichen Extractcn u. s. w. von H. P. L. M. Leipzig und Gardelebeu 1724. S. 65. si) (Sticler, C.) Zcituugs Lust und Nutz. Hamburg 1697. S. 34. 46. 71. 75. 77 fg. 141 fg. 206 fg. u. s. w. S2) Pfleiderer, Lcibuiz. S. 661. 53) Hanptstaatsarchiv zu Dresden, Ic>e. 7208 Nr. Ig. Mcnckens I^ruclitoruin betr., 1685 (Mcncken bittet um Fortsetzung der Unterstützung). sz») Vergl. Anm. 57 u. 50. 54) Curieusc Nachricht von denen Heute zu Tage graud modc gewordenen Journal- lju^rwl- und ^nriunI-Schrisftcn u. s. w., von M. P. H. Frevburg s.— JenaZ 1716. ss) Aufrichtige . . Gedaukcu üb. d. .lonrnale, IZxtraeto und MouathS- Schriffteu, Woriuucu dieselben sxtraliiret, wann es nützlich «ui>i>Ilrct oder wo es nöthig, sinenckiret werden. Freybnrg s— Leipzigs 1714—1716. sAvertisscment. ss) Curicuse Nachricht von denen . . grand modc gewordenen n. s. w. 1715. s?) Gründliche Nachricht von denen Frantzöischen u. s. w. 1718. Vorrede. ss) I^'Lsprit äes ^ournaus od. Unpartheyischc Gedanken üb. d. Journale. Berlin 1716. S9) Kurtzc und gründliche Anleitung, wie man die .loui-n»!-, (jimrtal- und ^lliiuai-Schrifften vhne Vcrjänmung seiner Ltucliornm zu bcqvcmer Zeit, und mit grossem Nutzen lesen kan, von I. H. Jena 1716. sS. 140 fg. so) Schulze, Abriß einer Geschichte der Leipziger Universität. Leipzig 1810. si) Prntz, Rob., Geschichte des deutschen Journalismns. I. Hannover 1845. S. 372 fg. s5.-v. Meißen. 62) Milberg, Ernst, Die moralischen Wochenschriften des 18. Jahrhunderts. es) Über die Hamburger moralischen Wochenschriften vergl. Jacobh, Die ersten moral. Wochenschriften Hamburgs (Wilhelm-Gymnasium zn Hamburg, 7. Jahresbericht, 1888). 3. Kapitel! Der Buchhändler, 519 6t) Munzing er. Die EntWickelung des Jnseratenwescns in den deutschen Zeitungen. I. D. 1901. K5) Stalin, Chph. Frdr., Zur Geschichte und Beschreibung alter und neuer Büchersammlungen n. s. w, Stuttgart u. Tübingen 1838. S. 43 fg. ss) Dziatzko, Karl, Entwickelnng und gegenw. Stand der Bibliotheken. Leipzig «?) Leipzig, 1694: Archiv XIV, 363. »893. Kohscldt, a. a. O. e.s) Vom Jahre 171V an fällt diese bcsoudcrc Überschrift weg und werden, wie auch in den übrigen Rubriken, die lateinischen und deutschen Schriften unter der lateinischen Überschrift in einem gemeinsamen fortlaufenden Alphabet aufgezählt. vo) Gründliche Nachricht von denen Frantzöischcn u. s. w. 1718. ?o) Uuiversalkatalog von Härtung in Königsberg. 1746. S. 247 fg. 71) Koch, Grundriß einer Geschichte der Sprache und Litteratur der Deutschen. II. Berlin 1798. S. 267 fg. 72) Der Buch Händler Robinson, oder ausführliche Lebcns-Beschrcibnng eines niemahls betrübt gewesenen lustigen Sachsen. . Worbch eine vollkommene Nachricht von dem letzten Brabnntischen Kriege. Gedruckt zu Cölln am Rhein, wo viele Buchhändler seizn. Leipzig zu finden bcy Boetio. 1728. ?g) Kirchhoff, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels. II. Leipzig 1853. S. 65. ?-t) Klemm, Gustav, Zur Geschichte der Sammlungen für Wissensch, und Künste in Deutschland. Zerbst 1837. S. 131 fg. Drittes Kapitel. Der Buchhändler. 1) Die drei ältesten unzweifelhaft beglaubigten Fälle (1474, 1500, 1518) im ersten Bande erwähnt: Kapp, S. 304; vergl. Archiv XII, 110. (Kirchhoff, Beiträge II, 90, Amn. 17 — wonach die Bemerkung bei Kapp, lov. eit. — meint, vermutlich habe auch Peter Schöffcr Tauschhandel getrieben. Es ist gewiß möglich. Die Quelle, auf die sich Kirchhoff dazu beruft, enthält indes davon nichts. Die vier von Kirchhofs Archiv XII, S. 110 angeführten Fälle — 1488, 1497, 1515, 1518 — zeigen teils zn besondere Umstünde, teils zu allgemeine Ansdruckswcise, als daß die im Text auszusprechende Angabe darauf Hütte basiert werden können.) Dabei sind vier Punkte zu berücksichtigen. Erstens: Die starke Verbreitung des Tauschhandels im letzten Drittel 16. Jahrhunderts macht es rückwärts wahrscheinlich, daß er vorher in entsprechender Weise geherrscht habe. Zweitens: Die schon im ersten Viertel 16. Jahrhunderts begegnende Verrechnung (nicht nur des Quatcrnwcrks) nach der Bogenzahl macht an sich die Möglichkeit der Tanschübnng zu einer naheliegenden und ihre entsprechende Thatsächlichkeit wahrscheinlich. Drittens: Die Quellen, aus denen die Kenntnis der Geschäftsgcbränche bis zum letzten Drittel 16. Jahrhunderts entnommen werden müssen, fließen spärlich und erst seitdem reicher. Viertens: Man kanu nicht dem Schweigen über den Tauschhandel das Reden über den Kauf- Handel gegenüberstellen; nicht eingehaltene ZahlnugSvcrpflichtuugeu mußten viel leichter zu gerichtlichen Klagen — unfern Hauptauelleu — führen, als sogleich cffektnierte Tauschgeschäfte; für die die Frankfurter Messe b -treffeuden Fälle kommt 520 Quellennachweise und Anmerkungen. anßerdcin in Betracht, daß auch später ans dem Gebiete der „auslendischcn" Bücher der Geldvcrkehr eine viel größere Rolle spielte, als nuf dem der „hicleudischcu". — Um 1560 Weigerung der Wittenberge! Buchführcr, Jencnscr Verlag anders als iu Chauge zu uehmcu (Kirchhoff, Entwickcluug des Buchhandels iu Leipzig. S. 71). Laufender Changcvcrkehr zwischen 51önigsbcrg uud Frankfurt a. M. 1573 (Archiv XVIII, 106). Bemerkung im ^cl livetorem des Henning Großcschcn Vcrlags- katalogs 1587, das Sortiment betreffend: ad :>>ij« Lidlioxolis partim reciemit,, partim eommutauit; ebenso 1596; seit 1660: ad alijs Lililiopolis pvrmutauit. Ernst Bvgelins Erben, Leipzig, 1591: „Bücher so im Stich eingeuvinmen." 1595 verpflichtet sich bei einer Rechnungsdiffcrciiz ei» Magdeburger Buchhändler, au Henning Große 13 Guldcu zu zahlen, „jedoch an Bücheru". Changckonto Jacob Apels (Leipzig) in Johann Beyers (Leipzig) Schnldbuch, 1590; Beyers sieben Register, „darinne der Bnchheudler Rcchnunge vffn stich"; der Stichvcrlehr bei Beyer der überwiegende. 1607 verpflichtet sich ein Leipziger Buchhändler, au Gotth. Vögcliu zwanzig Guldcu „halb au Büchern" zn entrichten (Archiv XII, III). Peter Kopff, Frankfurt a. M., gibt Fnstenmesse 1607 au, er habe daselbst über MO Exemplare eines Sortimentsartikels „Alle hin und wider verstochcn" (Frankfurt, Koufiskativusprotokoll, Fol. 98—100, 27. Mürz 1607). Georg Endter d. I. (Nürnberg) tauscht 1616 in Leipzig von einem Goslarcr Buchhändler 800 Exemplare Gesangbücher gegen andere Büchcr ei» (Archiv XII, 309 fg.). Eingabe der Leipziger Buchhändler, 1616: Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit, die ganze Auflage abzusetzen, geschweige nm bar Geld; der Markt sei in uud außer Deutschland mit Büchern überfüllt; daher 0 viel „auff dem stich verhandelt" werde (Archiv VII, 155). Jacob Apels (Leipzig, 1 1620) Geschäftsbücher für den Verkehr mit dem Vollbuchhaudcl heißen Buch- Yäudler-Stichrcgistcr; daneben „Bnchbindcr-Rcgistcr", d. h. Register für den Verkehr mit denjenigen, mit welchen Apcl nicht tauschen konnte oder wollte (Archiv XIII, 190 fg.). 2> Charlataucrie der Buchhandlung. 2. Anfl. Sachsenhauscn 1732. 3) Abbildung der gciuciuuützlichcu Hnnpt-Ständc. Nürnberg 1697. S. 244. — Es folgt noch eine vicrtc und letzte Klasse: der Antiquar. 4) Becher, Politischer Diskurs. Frankfurt, Zunncr, 1668. S. 63. «7. s) Schürmanu, Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Kalle a.S. 1898. S. 35 und a. a. O. v) Bei er, Adrian, Kurtzer Bericht. Jena 1690. S. 13. 7) Die ictzt florirende Kanffmannschaft. Leipzig 1702. S. 199. s) Beicr, Adrian, Kurtzer Bericht. Jena 1690. S. 13fg. s) Privileg der fünf Dresdener Buchhandlungen Andr. Lösflcr, Joh. Fritzschc und Mich. Günther, Christ. Berge, Mart. Gebr. Hübner, Chrstph. Micth v. 22. Sept. 1675: s. (Colditz, Hugo) 100 Jahre Geschichte der Arnoldschcn Buchhandlung, Dresden 1890, S. 3, und Erörterung nnd Verthcidignng des Ncrbietuugs- Rechts u. s. w. Dresden 1804. S. 120. 10) Schürmaun, Waisenhaus. S. VII. 11) Züricher Staatsarchiv, Buchdruckcrch, Ccnsur u. s.w. betreffend: Aug. Kapvs handschriftlicher Auszug. Bd. II, Fol. 166. 173b. 180. 192. 193. is) Faulmauu, Illustrierte Geschichte der Buchdruckcrkuust. Wien, Pest, Leipzig 1882. S. 397. sS. 244. is) Abbildung der gemcinnützlichen Haupt-Stände u. s. w. Nürnberg 1697. 3. Kapitel: Der Buchhändler. 521 it) Fritsch, Ahasv., ?raet. cke I^oAr. Jena 1675. viss. II, eap, II, 8 2. is) Bei er, Adrian, Knrtzer Bericht n. s. w, Jena 1690. S. 36. in) Schürmann, Waisenhaus. S. 14. i?) Hanow, Mich. Chrph., Dcukmahl der Tanziger Bnchdrnckcreien. Tauzig is) Stieda. Archiv V, 69. ^ s1740. ig) sW. Gerle^ Über den Buchhandel in den k. k. Erblandcn. Berlin u. Leipzig 20) Fritsch, Ahasv., IraLt. äs ryxogr. Jena 1675. Vis8. IV. s1774. si) Bcicr, Adrian, Kurtzcr Bericht. Jena 1690. S. 35. 22) Archiv IV, 11 fg. 47. 49. 51; VII, 125. 131; XII, 171. zg) Archiv IV, 49 fg. 2Y Archiv VII, 127. 2z) Siehe S. 117. 20) Bender, Gesch. d. braunsbcrger Buchhandels und Büchcrdrucks (Provinzial- Blnttcr, 3. Folge, 10. Bd., 4. Heft. Königsberg). 27) Pisanski, Von den Bibliotheken, Bnchdrnckcreien und dem Buchhandel (der Provinz Preußen) — Neue Preußische Provinzial-Blüttcr Bd. 10, H. 3. 1850. S. 210; Stieda, Archiv XVII, 200-204. s?5) Neu mann, C. G. Th., Geschichte von Görlitz. Görlitz 1850. S. 634. 28) Levezow, Fortsetzung der Geschichte der Buchdruckerkunst in Pounnern. Stettin 1779, a. a. O. 2g) Mohnicke, Geschichte der Buchdruckerkunst in Pomiueru. Stettin 1840. so) L 0 hmeyer, Archiv XIX, 245. IS. 12 fg. si) S. 0. S. 98 (F. Hcrm. Meyer, Archiv X, 162). S2) Börsenblatt 1906. Nr. 62. S. 2774. ss) Kirch hoff, Archiv IX, 104 fg., 108. st) Beispiele für Braunsberg: Bender, Gesch. d. Brannsbergcr Buchhandels u. Buchdrucks: Provinzialblättcr. 3. Folge, 10. Bd., 4. Heft. Königsberg. S. 441 (1681); Breslau: Kirchhoff, Beitrüge II, 152 fg. (1590, 1596); Güstrow: Archiv XVII, 221 (1625, 1636); Heidelberg: Kirchhofs, Beitrüge II, 153 (1591, 1599); Königsberg: (Mcckelburg), Geschichte der Buchdrnckercien in Königsberg. 1840. S. 10. 14. 20 (1K24, 1639, 1730). Archiv XIX, 187 fg. 204 fg. 225 (1626, 1640, 1665). Archiv XVIII, 48 fg. 52. 55 fg. 67, u. Gesch. d. Buchdrnckercien in Königsberg. 1840. S. 8. 49 (1558,1585); Magdeburg: Wittmar, Zum 250jühr. Jubil. d. Fabcrschcu Buchdruckerei. 1897. S. 13 (1646 fg., 1632); Rostock: Archiv XVII, 126. 132—187 passim. 239. 261 fg. 265—268. 269 fg. (1558, 1563, 1564,1575, 1579, 1580, 1587, 1591, 1604, 1635, 1660, 1677, 1702, 1704); Star- gard: Mohuickc, Gesch. d. Buchdr. i. Pommern. 1840. S. 123fg. (1671); Stettin: Levezow, Fortsetzung. 1779. S. 4fg.; Mohnicke, Gcsch. d. Bnchdr. i. Pommern. 1840. S. 119 fg. (1569, 1615, 1700); Stralsund: Levezow, Fortsctzuug. 1779 (1630); Mohnicke, Gesch. d. Bnchdruckcreicn i. Stralsund. 1833. S. 31 fg. n. Levezow, Fortsetzung. 1779. S.II (1759, 1800); Thorn: Gesch. d. Rathsbnch- druckcrci vou Thorn. 1868. S. 11 fg. (1705); Würzburg: Archiv IV, 110 (1573). S5) Stieda, Stndicn zur Geschichte des Buchdrucks und Buchhandels in Mecklenburg; Archiv XVII, 150 fg. se) (Mcckelburg), Geschichte der Buchdruckcrcieu in Königsberg. Königsberg s?) Schürmann, Waiscnhans. S. III fg. s1840. S. 31. S8) Lohmcher, Geschichte des Buchdrucks und Buchhandels im Herzogtum Prcnßcn, Zweite Abteilung; Archiv XIX, 193. 204 fg. 227. 291 fg. so) Schürmann, Waisenhans. S. 103 fg. 522 Quellennachweise und Anmerkungen. 40) (Mcckclbnrg), Geschichte der Bnchdrnckcrcicn in Königsberg. 1840. S, 18 fg. 41) Weber, Joh. Geo., Weimarischer Beytrag zu feyerlichcr Begehung des dritten hundertjährigen Jubelfestes u. s. w. Wciniar 1710. S. 30 fg. — Znr Geschichte der Hofbnchdruckcrei in Weimar. 1838. S. 11. 42) Archiv VII, 126. 4ü) Diesbezügliche Verordnung au die Briefmaler: Angsbnrg, 12. Februar 1639 (Archiv XIX, 355). 4») Nlmcr Ratsprotokolle von 1655, Fol. 340''. 45) Für Leipzig vergl. hierzu Schriften des Vereins für Sozialpolitik. Bd. 66 (1896). S. 299 ; fnr Königsberg Archiv XVIII, 69 fg. 4«) Archiv IV, 36. 4?) v. Radics, Geschichte des deutschen Buchhandels iu Kram; Archiv VI, 82. 48) Lohmeycr, a. a. O., Erste Abteilung: Archiv XVIII, 77. 4g) Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels. I, S. 696. 698. r>o) Vergl. für Preußen Lohmcyer, a. a. O., Erste Abteilung, S. 77 (1534), für Mecklenburg Stieda, a. a. O. S. 232 (Ende 17. Jahrh.). si) Archiv XIII, 190 fg. S2) Hierzu Mecklenburg als Beispiel um 1567 nnd 1618: Stieda, a. a. O. 229 fg.; Lohmeycr, Geschichte des Buchdrucks nnd Buchhandels im Herzogtum Preußen, Zweite Abteilung; Archiv XIX, 208. .-.g) Archiv XIII, 45; XV, 23 fg. 54) Archiv VII, 128 fg. 133; IV, 49 fg. ss) Bücher, Deutsche Buchbiuderordnuugeu, Archiv XIX, 321 fg. 374fg. 5v) Bücher, daselbst S. 376. 5?) Meyer, F. Herm., Buchbinder und Buchhändler; Archiv X, 164. 58) Archiv X, 164. 59) Stieda, a. a. O. S. 165. 198. sn) Archiv X, 164. vi) Christoph Birck in Leipzig (1532—1578) als Typus des buchbinderischcu Buchhandelsbetriebs im 16. Jahrhundert: Archiv XV, 11—62; XII, 63 fg. 172 fg.; XIII, 23. ^Archiv XV, 23; VIII, 91. ss) Kirchhoff, Entwickelnng des Buchhandels in Leipzig, Leipzig 1885, u. «s) Stieda, a. a. O., S. 231. 64) Bender, a. a. O. «5) Lohmeycr, a. a. O., S. 183. sb») Fest-Bericht über das dreihundcrtjührigc Jubiläum der Jos. Köselschcu Buchhandlung iu Kempten. Kempten 1893. ss) Archiv X, 162. s?) Archiv X, 26 fg. m) Archiv XV, 26. «g) Schriften des Vereins für Sozialpolitik. Bd. 66 (1896). S. 297. 7v) Kapp, Geschichte des deutschen Bnchhandcls. I, S. 698. ?i) Z. B. Leipzig 1589: Archiv XV, 26. ?s) Roth, Geschichte des Nürnbcrgischcn Handels. III. 1801. S. 31. ?s») Einc besonders eingehende und gründliche Darstellung dieser Dinge bietet für Berlin Panl Richters „Geschichte der Berliner Buchbinder-Innung". Berlin 1895. ?s) Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels. I, S. 698. 74) Basel, 1536: der Buchführcr Conr. Rösch darf nnr einen Bnchbinder- gesclleu halten und muß für ihn Bürgerrecht und Zunft erkaufen (Archiv X, 165); Straßburg, 1591: den Bnchführern und Druckern wird verboten, zu binden oder 3, Kapitel: Dcr Buchhändler ö23 Buchbiuoergeselleu zu halten; uur „schlechte calcnder, praktiqncu uud andere ge- uiciue buchlciu zu ruck durchzustechen, mit faden znsainmcn zu heften oder zu kuüpfcu, ohne capitol nud mit Papier zu übcrlcumen" bleibt den „Buchdruckern" gestattet (Archiv V, 106 fg.); Abweisung eines Bnchdrnckergcsuchs, einen Buch- biudergcsellcu im Hause halten zu dürfen, Würzbnrg, 1626, 1650 (Archiv XV, 6!» fg.). Der Köuigsbcrgcr privilegierten Druckerei bis 1640 für Druckerei und Buchhandel ein Buchbindcrgescllc gestattet; dabei 1640 zum ersten male die Klausel: „da sie ms Künftige das Buchbiudcrmcrk gewinnen" (Archiv XVIII, 72 fg. 188. 204 fg.). Dem Stettiuer Buchdrucker und -Händler Landtrachtiugcr das Gesuch um die Buch- bindcrgcrcchtigkcit abgeschlagen, 1620er Jahre; sein Nachfolger fetzt die Freiheit auf ciucu Buchbiudergesellen durch (Levezow, Die Wanderung. 1777. S. 31 fg.). ?s) Verlangen der Frcibergcr Buchbinder 1595, dcr Buchdrucker Georg Hosf- manu solle keine Kaleudcr feilhalten, er lasse sich denn in ihre Junuug ausnehmen (Kadc, Gesch. d. Frcibcrger Buchdrucks. S. 31). Anspruch dcr Aschasfenburger Buchbinder 1659 auf die Alleinberechtigung zum Verkauf dcr eingebundenen Bücher und Kalender, nicht dagegen dcr „rohen vndt alten ciugebundcncn Fabelt Bücher" (Archiv XV, 63 fg.), dcr Würzburger 1717 auf die aller überhaupt dcr Arbeit des Buchbinders nnlcrworfen gewesener Prcßcrzengnissc — gebunden nud gefalzt — wie sic Namcu habcu mögcu (Archiv XV, 65 fg.). Amtliche Verbote des Vertriebs gebundener Bücher durch Nichtbuchbiuder in Augsburg (svczicll gegen die Brief- malcr uud Formschueidcr gerichtet) 1674 (Archiv XIX, 357); Münster 1682: Calcndcr, geb. Bücher, Bilder; erneuert 1742 (Archiv X, 163); Fürstentum Anspach 1705: Kirchcu-, Gesang- und Schulbücher uebst Kalendern; aufgenommen in die Buchbindervrdnnng der Stadt Anspach v. 1746 (Archiv X, 16V). ?s) Lohmcycr, a. a. O., S. 260—274; Kirchhoff, Beiträge II, 159 fg. ??) Archiv X, 165. 78) Bremer Stadtarchiv 5 ä 1. I>, 4. Febr. 1650, 14. April 1653, Lxtiaet aus dem Wittheits PrvtocoU, Vol. VIII, äs 1655, 3. August, Scuatsdekret 23. Okt. 1655. - ?g) Jahresbericht üb. d. Kgl. Gymnas. z. Brannsbcrg. Ost. 1890. S. 9. so) Wiesncr, Denkwürdigkeiten vcr österreichischen Ccnsnr. Stuttgart 1847. S. 78 fg. si) Stadtarchiv zu Ulm, „die Annahme und ehemal. Bestallung derer Buchdrucker betr. 1611—1736". ^otum Montags d. 11. Febr. 1634 (Vertrag mit Scb. Moder als Ratsbuchdrncker). 82) Archiv XV, 66 fg. 8») Levezvw, Die Wanderung der Bnchdruckcrkunst, ihre Anknust in Pommer» u. s. w. Stettin 1777. S. 31. 8t) Archiv V, 55. 126. sArchiv VII, 24 fg. 8s) Kapp, Friedrich, Buchdruck und Buchhandel in Brandcnbnrg-Preußen: 8k) Kirch ho ff, Beiträge II, 162. 8?) Archiv V, 126. 88) Archiv V, 54. 8g) Akteuauszüge, Basel, von Kapp veranlaßt, bezeichnet: R 1' 29. Novo. 1654, Buchhändler sind zur Saffran (Krämer) zünftig und R? 4. Aug. 1655. oo) Archiv IV, 39 fg. 44. 91) Krcisarchiv Nürnberg: Aller Handwerk iu dieser Statt Nüreubcrg Gesetz uud Ordnungen, erueuct uud zusammcugetrngeu im Jar 1629, Fol. 4V: Buchdrucker, Avrmschneider nnd Bricsfinalcr bctrcffcnd. 524 Quellennachweise und Anmerkungen. °>2) Archiv XIV, 137; XIX, 378. gz) Archiv VI, 152 fg. »4) Kgl, prcuß. Hpt.-Staatsarchiv, Berlin: „Confiscation vber Hans Werners, Bnchhändelers zue Cöllcn an der Spree xiivilv^ium", 14. Jan. 1600 (dieses Privileg enthält die wörtliche Wiedergabe des im Text beschriebenen von 1594). 85) Bcrgl. z. B. Stettin 1700: Archiv IV, 235; Stargard 1681: Archiv VII, 26. »0) Kirchhoff, Beiträge II, 47. »?) Buchhäudlerprivilcg für Paulus Nicolai, Königsberg 1656: Archiv XIX, 256 fg.; für Ruppcrt Völcker, Berlin, 6. Würz 1660: von Kapp veraulaßtc Kopie (vergl. vorige Anm.); für Joh. Chrstph. Pape, Berlin, 1700: Archiv XV, 207 fg. gs) Lohmcycr, a. a. O., S. 248. os) Gottwald, Ed., Erinnernngsblätter an die vierte Säcularfcier der Erfindung der Buchdruckcrkunst zu Dresden.' Dresden 1340. S. 103. Originalabdruck bei Kirchhoff, Beitrüge II, 168fg. 100) Lcvczow, Die Wanderung der Buchdruckerkunst. Stettin 1777. S. 32. 101) Kapp, Friedr., Buchdruck und Buchhandel in Brandenburg-Preußen, a. a. O., S. 23 fg. io^>) Krcisarchiv N'ürnbcrg: Aller Handwerck in dieser Statt Nüreubcrg Gesetz und Orduuugeu, erneuet und zusammengetragen im Jar 162g. Fol. 40. 10z) Kirchhoff, Beitrüge II, 1S0. 104) Kapp, a. a. O., S. 25. 10s) Lohmeycr, a. a. O., S. 281. 10s) Krcisarchiv Würzburg: Gebrechen Amt Ii. v. I.it. W. ks8o. 72 (Nr. 178). io?) Fritsch, Ahasv., rrsc-t. äs I)xogr. Jena 1675. vis«. II, cap. II, §3. im) Kirchhoff, Beiträge II, 150. ios) Zur Geschichte der Firma Wilh. Baeusch. 1893. S. 14. 110) Archiv IV, 53. m) Lohmeyer, a. a. O., S. 278 fg. 280. 112) Gottwald, Ed., a. a. O., S. 103 fg. 11s) Lohmeher, a. a. O., S. 240. 114) Stieda, a. a. O., S. 229. 115) Kapp, a. a. O., S. 25 fg. 11«) Stieda, Wilh., Zur Geschichte des Buchhandels in Riga: Archiv VI, 123—126. 117) Geschichte der Buchdruckereieu in Königsberg. 1840. S. 10fg.; Archiv XVIII, 64. 68; XIX, 247. 249 fg. 252 fg. 258 fg. 118) Lohmcycr, a. a. O., S. 280. 236. 119) Zur Geschichte des Straßbnrgcr Buchdrucks und Buchhandels: Archiv V, 56. iso) Fritsch, Ahnsv,, Ir-ict. ) Hase, Oscar, Die Koberger. 2. Aufl. Leipzig 1885. S. 310fg. 14) Archiv XVIII, 11 fg. 1») Wustmann, G., Geschichte der Stadt Leipzig. Leipzig 1905. S. 277. iv) Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels. Leipzig 1886. I, S.S91—594; vgl. Kreischet, Geschichte des sächsischen Volkes. 1841. S. 469; G. Wust- mauu, Geschichte der Stadt Leipzig. I, 404; Kirch hoff, EntWickelung des Leipziger Buchhandels. 36 fg.; Archiv I, 25. 51-°. 53"; XII, 85. 302 fg.; XIII, 33 fg.; XV, 310 fg. i?) Kapp, a. a. O., S. 151 fg.; vgl. besonders Kirchhoff, Entwickelnng des Buchhandels in Leipzig. S. 36—49; Archiv XI, 183 fg. is) Archiv XVI, 137"». ig) Kapp, a. a, O., S. 152 fg.; vgl. Kirchhoff, Entwickelnng des Buchhandels in Leipzig. S. 53; Archiv I, 22; XI, 184; XVI, 194 (Nr. 610). so) Archiv XVI, 164 (Nr. 508). 173 (Nr. 537). 233 (Nr. 763). 239 (Nr. 791); vgl. ferner die Archiv XVI, 18 oben angegebenen Nummern, dazu noch Nr. 732. 21) Rostock 13, Nürnberg und Erfurt je 8, Lübeck 7, Hamburg 6, Strnß- burg 4, Eislcbcu, Frankfurt a. M. und Helmstedt je 3, Köln, Neustadt a. H., Amsterdam, Gießen und Arnberg je 2, Wolfeubüttcl, Genf, Alteuburg, Anspach, Zittau, Cassel, Schlcusiugcu, Branuschweig, Lyon, Weimar, Marburg, Auuabcrg, „Christliugeu" uud Coburg je 1. ss) Die zu Grunde liegenden, nach dem Ooclsx nnndiiikrius für die Jahre 1600—1618 summierten Zahlen sind die folgenden. Gesamtproduktion überhaupt: 27 499, deutschsprachliche Gesamtproduktion: 8820 Artikel; nur nach Leipzig gekommene Bücher überhaupt: 2460, nur nach Leipzig gekommene deutsche Bücher: 1434; Gesamtproduktion der fünfundvierzig Städte: 17 447, deutsche Produktion der fünfnndvierzig Städte: 7142 Artikel. 23) Lateinische Verlagsproduktion 1604—1618: Frankfurt a. M. 1715 (Jahresdurchschnitt 114), Leipzig 1123 (Jahresdurchschnitt 75) Artikel. 2t) Zum Folgenden s. auch Kirchhoff, Beiträge II, 84; Archiv XVIII, 105. 25) Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels. I, S. 775 fg. 540 fg. 2«) Lc>ä. ^nZ. I, S. 407 fg. s?) Coli. ^.nx. I, S. 969 fg. 2s) Kapp, a.a.O. S. 155—158; vgl. Archiv XVI, 266—270. 277 — 294. 298 fg.; XI, 186 fg. 2») Ein charakteristisches Beispiel für die Schroffheit der Übergänge, die Willkür der Behandlung ist der Prvzest gegen Johann Franckc von Magdeburg, 30) Archiv XVI, 175 (Nr. 545). f1591 fg. (Archiv XIII, 128—145). gi) Frommann, Karl Friedr. Ernst, offener Brief an die Freunde. (Als Mannskript. Jena 1836.) S. I fg.; Kirchhoff, Beiträge II. 97fg. 3s) Die folgenden 56 Zeilen großenteils nach O. v. Hascs handschriftliche» Vorarbeiten zur Geschichte des deutschen Buchhandels. 33) Archiv VII, 101—122; vergl. VIII, 22—27; X, 248 fg. 34) Vergl. dazu Archiv XIII, 200, Anm. 1. 35) Vergl. dazu Archiv IX, 244—250; XIII, 200, Ann,. 1; XVI, 57 fg. , 3«) Generalprivilcg Valentin Vögelins ans zehn Jahre 1595 (Archiv XVI, 318); des Wittenberge! Theologen Leonhard Hutter 1612 (Archiv VII, 147). 5, Kapitel: Leipziger Büchermcsse bis zum klassischen Littcratnrzcitalter. 527 Fünftes Kapitel. Die Cntwickclung der Leipziger Büchermcsse vom Dreißigjährige» Kriege bis zum Beginn des klassischen Littcraturzcitalters. i) Bergl. Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels. I, S. 491—501. -) Es betrug die Anzahl der in den Mcßkatalogen also die Zu- vcrzeichneten Artikel iu den Jahren VcÄ"-° 1591—1619 1620—1648 prodnktivn' Ingolstadt , , Arnberg . . . München , . . Passan j Ncnbnrg ^ Regeusbnrg ) 503 286 135 14 Ncuburg Regensburg Salzburg Straubiugcn 124 2 136 11 Bayrischer KreiS , , , 938 273 - 70,9 °/„ Berlin....... Stendal...... 561 49 121 64 l Brandenburg..... Kitt 18« - 69,5 ".. Görlitz ...... Budissiu 1 Sorcm Zittau ! SS 10 17 Budissiu 1 . Zittau / ^ Lausitz KS LI - K7 Frankfurt a. M. Heidelberg . . Hanau.... Gießen , . . Mainz .... Marburg. . . Herborn . . . Cassel .... Spcier . . . Neustadt a. H. Oppenheim . . Licch .... Darnistadt . . Rinteln . . . Frankcnthal Offenbach Saarbrücken Siegen Trier Worms Zweibrücken 4343 614 537 536 393 347 305 167 155 147 115 89 75 93 Frankeuthal Hofgeismar Trier Worms Iweibrnckcn 3292 21 116 128 136 513 84 82 5 4 1 18 90 11 Ober- nnd knrrheinischer »reis....... 791« 45tt1 - 43.1 °,„ 528 Quellennachweise und Aumcrkuugcu, Es betrug die Anzahl d verzeichneten 1S91—1619 er in den Mcßtatalogcn Artikel in den Jahren 1620—1648 also die Zunder Abnahme der Vcrlags- produktion Magdeburg Zcrbst , , , Halle . . , Lüneburg Helmstedt Brauuschweig Cöthen. , , Halberstadt Ülzen Wolfeubüttel Goslar Hannover Hildesheim ^ 341 71 243 24 94 14 47 Goslar Halberstadt Hannover Hildcsheim Wolfcnbüttel 257 II. 131 219 93 53 53 . 49 Binncnländischcs Niedcr- snchscn....... 1334 86« - 35 »/„ Basel Zürich , . . Luzern. . . Bern Freibnrg St. Gallen Rorschach Schaffhanscn Neuhofen 636 197 39 482 39 53 Bern 10 Deutsche Schweiz . . . »72 584 - »3,3 ->/„ Prag Wien Grütz Innsbruck 63 42 Österreichischer Kreis u. Böhme»...... 63 42 - 33,3 "/„ Leipzig. . Wittenberg Freiberg Dresden Annabcrg Chemnitz Eisleben Torgau 46^.'! 1765 98 52 35 Eislcben ^ Meißen Naumburg Quedlinburg Zwickau Saltza 3837 868 35 126 63 Knrsachscn......^ 6633 4929 - 25,7 °/„ 5, Kapitel: Leipziger Büchermesse bis zum klassischen Litterarurzeitaltcr, 529 Es betrug die Anzahl d verzeichneten 1591—1619 :r in den Meßkatalogcu Artikel in den Jahren 1620—1648 also die Zunder Abnahme der Verlagsproduktion Tübingen Frciburg Dillingcn Ulm, , , . Stuttgart Laugingen Constanz , , Bruchsal Kempten Lindau Rotweil Überlingen 506 216 30 32 49 86 86 34 Turlach Heilbronn Memmingen Nördlingen Öttingen Kempten Rotwcil Schwab. Hall , 322 56 154 214 3 6 ^ 116 Schwäbischer Kreis . . 1039 871 - 1« °/» Nürnberg Würzburg Altorf Anspach Bamberg Hof Rothenburg Schwabach Schweinfurt 681 90 105 Nltorf > Anspach Aschaffenburg Bamberg H°f Rothenburg 598 122 96 Fränkischer Kreis . , , 876 816 - «,8 °/° Köln Münster Ursel Luxemburg Wesel Steinfurt Paderborn Dortmund Düsseldorf Aachen Cleve Duisburg Essen Lemgo Osnabrück 2824 96 71 144 Luxemburg Wesel Ravensburg Paderborn Dortmund Düsseldorf Aachen Cleve Emden 3033 81 1 34 Nordwcstgcliict .... 3135 3149 ^ 0,4 °/„ Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 34 530 Qncllenuachwcisc und Anmcrknngcn. Es betrug die Anzahl d 1591—1019 :r in den Meßkatalogcn 1620—1648 also die Zu- oder Abnahme dcr Vcrlags- produttion Straßburg..... Mömpelgart .... Mölsheim..... 980 SS 5 1255 Elsaß........ 1040 1255 -i- 20,6 >-,. Hamburg...... Rostock....... Bremen...... Lübeck....... ,'!.'.„ 334 158 148 SIS 845 109 128 Maritimes Niedersachsen 99«) 1597 > 38 °/° Erfurt. . . Jena . . . Coburg . . Mühlhausen Schmalkalden Altenbnrg , Gotha Mansfcld Schlcusingen Weimar Gera 259 165 21 57 52 542 278 233 1 1 49 Gotha ^ Nordhauscn Schlcusingen Weimar Gera 53 72 Thüringen...... 1104 1179 -i- 95,1 °/„ Breslau...... Licgnitz -> 186 519 Bncg ^ Glogcm s Walstndt I 21 Öls ^ Neiße ^ Benthe» 1 4 207 523 ^ 152,6 Stettin...... Greifswald -> Barth / ^ S7 20 176 39 Pommern...... 77 215 -I- 179.2 °/» Königsberg..... Danzig...... Posen ) Thorn 1 3 18 3 Elbing ^ Lissa Thorn < 144 64 18 Prenßisch-Polen 24 22ö -t- 833,3 5. Kapitel: Leipziger Büchermcsse bis zum klassischen Litteratnrzeitalter. HZ1 g) Zum Folgenden vgl. Kirchhoff, Albrecht, Die kurf. sächsische Bücher- Kommission zu Leipzig (Archiv IX, 83—176 n. 255 fg.). 4) Hauptstaatsarchiv zu Dresden, loe. 10746 (Nr. 24), toi. 10. Die Ernennuugs- daten sind: 7. Nov. 1637, 22. Sept. 1697, 13. Dez. 1699, 3. Febr. 1713, 3. Sept. 1731, 5. April 1734. 5) Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels. I. Leipzig 1886. S. 600; vgl. Archiv IX, 83 fg. e) Hauptstaatsarchiv zu Dresden, loe. 9991 (Nr. 2), rol. 60. 62. 64—66. 68 fg. ?) Archiv XV, 75. s) Der „Schein" unterscheidet sich vom Originalprivileg durch die Schlußformel: „Jnmittelst und zu Uhrkund dessen, ist dieser Schein biß das Original Privilegium ausgefcrtiget werden kann, und statt deßclbcn in Sr. Churfürstl. Durchl. Kirchen Rath nnd Obern Lonsistorio unterschrieben und besiegelt und gestellct worden." 9) Archiv VIII, 89 (Ostermesse 1695). io) Archiv VIII, 96. 11) Der Fall ist angeführt bei Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels, I, Leipzig 1886, S. 605. 12) Roth-Scholtz, Beytrag zur Historie derer Gelehrten, Nürnberg und Altdorff l725, III, 169.173.184, und „Ieons8 bibliovolsrnin", Noriwd. 1726 fg.; Letztes Ehrcngedächtniß Herrn Joh. Ludw. Gleditschcns, 1741; Kirchhoff, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels, II, Leipzig 1853, 99 fg. 13) Lrsnii, Iliom., De sinAnlaribns 8eriprornin cÜ8ssrtÄtio öpi8tolies, aci . . . Nanr. Neue Preuß. Prvvincial-Blätter, X, Heft 3, 1850). S. 211. 29) Archiv VII, 24. so) Verzeichnis; der meistlcbendcn Herren Buchhändler, Welche die Leipziger nnd Franckfnrthcr Messen insgemein zu besuchen Pflegen s1741). 31) Archiv XIX, 251. 32) Kirchhoff, Beiträge II, 69. 3s) Letztes Ehrengcdüchtniß Herrn Joh. Lndw. Gleditschcns. 1741. S. 20. 34) Archiv XV, 230. 232. 3s) Archiv XIV, 172 fg. 3L) Archiv XIV, 157. 37) Archiv VIII, 73. z«) Becher, Politischer Disknrs. 1668. S. 66. 34* 532 Quellennachweise und Anmerkungen. zs) Archiv XIV, 158 fg. 4») Archiv XIV, 161 fg. 41) Archiv XIV, 163 fg. 42) Kirchhoff, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels. II. Leipzig 1853. S. 71. 43) Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels. Leipzig 1886. S. 711; Archiv IV, 129. 44) Kapp, a. a. O. S. 716 fg. 45) Hasse, Geschichte der Leipziger Messen. S. 67—72. 145, Anlage XVI —XVIII (S. 477 fg.); (Orth,) Ausführliche Abhandlung von deu berümteu zwocn Reichsmesscn. (Frankfurt a. M.) 1765. S. 59. 547; Hauptstaatsarchiv zu Dresden, 2204 loc. 845: Die Verlegung der Messe zu Frankfurt a. M. 1710—1726; Archiv IV, 222 fg. 4s) Die im Text erwähnte Eingabe führte noch ciue ganze Reihe „importantcr Jahrmärkte" an, die ihre Bedürfnisse ans der Leipziger Jubilcitcmesse holten und alle kurze Zeit nach der Leipziger Messe fielen: Warschan (Johannis), Krakau (Viti, also 15. Juni), Lublin (Pfingsten), Posen (Johannis), Prag (Viti), Jglciu (Himmelfahrt), Wien (Pfingsten), Graitz fGrnz?^ (Himmelfahrt), Zurzach (Pfingsten), Breslau (Johannis), Königsberg (2. nach Trinitatis), Thorn (Trinitatis), Stargard (Johannis), Stettin (Johannis), Wolfenbnttcl (Montag vor Johanni), Quedlinburg (Exaudi), Magdeburg (1. uach Trinitatis) und Hildesheim (Montag vor Johanni). 47) Marperger, Beschreibung der Messen und Märkte. 1711. S. 65—74. 4s) Kotit/.ii progr., c^no Libliotliee^m ^mpliss. Leu. llps. ex cleereto ejus -lperienäiun inclixit. I^ixs. 1711 (eit. Hasse, Kurze Geschichte der Leipziger Typographie. 1840. S. 13). 4g) Stadtarchiv Frankfurt a. M, Ugb. L. 55, No. Vw. 50) I. A. S. fJoh. Adolf Stocks Kleine Frankfurter Krouik. 1719. S. 77 fg. (eit. fOrth^ Ausführliche Abhandlung von den bcr. zwoen Rcichsmessen u. s. w. S. 499). 51) Das Folgende (S. 226—249) uach den im K. K. Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien, befindlichen Rcichshofratsakten „Büchercommission", t^se. 2 u. 3, sowie „Mainzer Erzkanzler-Archiv, Büchcr-Coiumissiou", Vol. 1. 5s) Hauptstaatsarchiv zu Dresden, die Landesregierung an den Kurfürsten, Dresden (ohne Datum), ^.cts,: die Kaiserl. Bücher-Kommission zu Franckfurth betreffend. 1724/25. 1.oe. 10153. ss) Archiv XV, 76. 83—85. 88. 90. 98—102. 54) Stadtarchiv Frankfurt a. M, Ugb. 96, No. 58. ss) Hauptstaatsarchiv zu Dresden, ^.etg.: die Kaiserl. Bücher-Lommission zu Franckfnrth betreffend. 1724/25. I.oc. 10153. ss) Seite 253, Zeile 6 v. u. bis Seite 254, Zeile 6 v. 0. uach O. v. Hase, Verzeichuiß der Meßkataloge von 1564—1850. Manuskript. b?) Stadtbibliothck Frankfurt a. M. S8) Stadtarchiv Frankfurt a. M, Ugb. lü. 55, No. ^Vw. ög) Archiv V, 220 (1711). so) Archiv V, 216. si) Archiv V, 181. 6. Kapitel: Der Buchhandel. 533 Sechstes Kapitel. Der Buchhandel. i) Pütter, Joh. Steph., Der Büchcrnachdruck nach ächten Grundsätzen des Rechts geprüft. Göttingen 1774. S. 143. s) Becher, Politischer Diskurs, 1668. S. 141 fg. 8) Dreher, Carl Richard, Der Buchhandel und die Buchhändler zu Königsberg in Preußen im 18, Jahrhundert: Archiv XVIII, 174. 4) Archiv XIV, 233. s) Archiv V, 232. v) Beispiel vom Jahre 1760: Archiv V, 232. 7) Leonhardi, F. G., Geschichte und Beschreibung der Kreis- uud Handelsstadt Leipzig. Leipzig 1799. S. 386 fg. 8) Archiv V, 233. g) Roth-Scholtz, Bcytrag zur Historie derer Gelehrten. Nürnberg und Altdorff 1725. II, 14«. 10) Archiv XVIII, 164. 11) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare. Erlaugeu 1795. S. 339 fg. is) Kreisarchiv Nürnberg, R-ithsverlässc ^° 1740. Nr. 1. 5732. ig) Archiv V, 236. 14) Nicolai, Fr., Beschreibung einer Reise durch Deutschland u. s w> Berlin und Stettin 1783 fg. I, 37. 15) Das ^nno 1715 florircnde Leipzig. S. 71 fg. 87 fg. is) Der Buch-Hündlcr Robinson. Lpz. 1723. S. 21. 17) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare. Erlangen 1795. S. 538. is) Archiv XIII, 187 fg. ig) Archiv V, 237. so) Schürmann, Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses ... in Halle. Halle a. S. 1898. S. 218. 21) Neues Archiv. 1795. S. 588. ss) Der Buch-Händler Robinson. Lpz. 1728. S. 21. 23) Neues Archiv. 1795. S. 392. 394. 531. 24) Korn (Breslau) im Allgemeinen Literarischen Anzeiger, Bd. II. Leipzig 1797. S. 1276. 25) Archiv XV, 267. 20) Deutsches Musenm, 11. Stück, Nov. 1777, S. 439. — Deutscher Zuschauer, 1788, Dezember, S. III fg.: „Eine Zahl Buchhändler könnten ihrer Gesundheit besser schonen bey den kleinen Excvnrsioncn in und um Leipzig herum, die Physisch, moralisch nnd auf die Zahlwochc ökonomisch schädlicher werden, als alles Schauckeln uud Mitteln des Postwagens oder einer Kntsche beh nassem Wetter, und bey den schlechtesten Strassen." 27) sGcßner, Chn. Frdr., nud Joh. Gg. Hägers Die so uvthigc als nützliche Bnchdrnckerlnnst. Leipzig 1740. I, 140 fg.; Befehl vom 27. Sept. 1766. 28) Krämer, G., August Hermann Franckc, II. Halle 1882. 36 fg.; Schür- maun, Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Halle a. S. 1398. S. 125 fg. 534 Quellennachweise und Anmerkungen. 29) Schürmann, daselbst S. 127; Francke, Gotthilf August, Gedüchtnißrcde bcy dem scligcu Abschiede . . . Herrn Heinrich Julius Elers, . . Halle 1729. S. KS fg. go) Neues Archiv. 1795. S. 397. 31) Kirchhoff, Archiv XV, 197. 32) Archiv V, 226. 33) Archiv X, 200. 34) Archiv VIII, 75. 36) Neues Archiv. 1795. S. 586. 3s) Vergl. Neues Archiv. 1795. S. 392. 37) Nicolai, Berlin, 18. Okt. 1760 (Archiv V, 233). 3») Circular: Rud. Aug. Wilh. Ahl, Coburg, 15. 1. 1785. zg) Circular: Joh. Fricdr. Korn d. Ä., Breslau, 24. 9. 1796. 4v) Neues Archiv. 1795. S. 579 fg. tl) 1679; Archiv IX, 123. 42) Neues Archiv. 1795. S. 395. 579. 43) Strodtmanu, Ad., Briefe von uud an Gottfr. Aug. Bürger, Bcrliu 1844, III, 157 fg. (Bürger an Schütz, Göttingen, 4. Nov. 1785.) 44) Gräffcr (Wien), März 1772, an Reich. 4s) Becher, Politischer Diskurs. 1668. S. 68. 4k) Der Buch-Händler Robinson. Leipzig 1728. S. 21. 47) Bei er, Adrian, Kurtzer Bericht. Jena 1690. S. 34. 4s) Archiv V, 216 (Frankfurt a. M. 1718); VIII, 90. 100 (Leipzig, um 1700); XII, 311 fg. (Leipzig 1610 und 1618); XVII, 57 (Leipzig 1600). 49) Abraham a Santa Clara, Etwas für Alle. Bd. HI, 1711; Kupfer: „Der Buchhändler". so) (ÄtsIoAus universalis . . Haude und Spcner . . Berlin 1753. 51) L?g.tg,IoAns clss livrss irs-u^ius . . Berlin, ^.lex^närs ?rorasrv 1751. 52) Leisner, Chronik der Reichsstadt Frankfurt a. M., II, 792; Kelchuer, der Kupferstecher und Buchhändler Matth. Meriau (— Deutsche Buchhändler- Akademie I). Auch Ahasv. Fritsch spricht davon. 53) Ls-t^loAus I^idrornm omninin ?ÄeuItg,tnm, oni, tsin Kisssas lli>.in UarvurAi xrostitnt in oküe. I^ibr^ria .Ion. ?1iil. LrisZeri ss-runä. univ. Liblio- xolae 1725. Schlußuotiz. 54) Misauders Bücher-Freunde uud Bücher-Feinde. Dresden 1695. S. 47. ss) Daselbst S. 236. se) Archiv XIX, 251. 57) Archiv XVII, 237. 53) Archiv V, 215. 59) Johann Jacob Tissot an Elers in Halle, Bremen den 18. Jan. 1708; handschriftlich auf der Bibliothek des Börscnvercins zu Leipzig. so) Eckardt, I. H., Vom Buchdruck und Buchhandel in Norddeutschland: Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 1904, 1. Okt., S. 8322. si) Lappenberg, I. M., Zur Geschichte der Buchdruckcrkuust in Hamburg. Hamburg 1840. K2) S. Aum. 60. 63) Bei er, Adrian, Kurtzer Bericht. Jeua 1690. K4) Züricher Staatsarchiv, Akten: Buchdruckcrei, Censur u. s. w. betreffend. 1708, 27. Dezember. Verhör Liudiuners wegen des ohngercimten Kalenders; Auszüge von Aug. Kapp, Manuskript, S. 52. es) Archiv XVII, 230. vo) Archiv VII, 261 fg. s?) Roth-Scholtz, Frdr., Bcytrag zur Historie derer Gelehrten. Nürnberg und Altdorff 1725. I, 81 fg. 6. Kapitel: Der Buchhandel. 535 68) Kirch hoff, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels. II. Leipzig 18S3. S. 168. so) Archiv XIX, 252. 7v) Archiv XIX, 280. 71) Dreher, a. a. O. S. 164. 72) Kettner, Paul Glied., Historische Nachricht von dem Raths-Collegio der Chnr-Stadt Wittenberg. Wolffenbüttcl 1734. ?s) Stadtbibliothek Nürnberg. 7t) „No. XX. Naumbnrger Peter-Paul^Mcß Auno 1699 LÄWIvAus I^idrornin Joh. Ludw. Gleditsch s Vidi. I.ixs." Fol. ca. 850 Nummern. ?s) Archiv V, 217 fg. 7s) L^IvAns derjenigen Bücher, welche in diesem Prager Lichtmeß Markt 1763 in Paul Lochners u. Mayers Bnchladen aus Nürnberg ... zu haben sind; ea, 260 Nummern. Ebenso St. Veits Markt 1768, 1769, 1771, 1772, Weneeslai Markt 1768, 1769, 1771, 1772, Lichtmeß Markt 1770, 1773. 77) Stieda, Wilh., Studien zur Geschichte des Buchdrucks uud Buchhandels in Mecklenburg: Archiv XVII, 237 fg. 78) Archiv VII, 26. 7») Archiv IV, 233. 235. 80) Kirchhoff, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels. II. Leipzig 1853. S. 149. 81) Stadtarchiv Nürnberg, Pvlizcidirektion Nr. 631. Nr. 1. 82) Archiv IV, 225 fg. 232 fg. 83) Kirchhofs^ Beitrüge zur Geschichte des deutschen Buchhandels. II. Leipzig 1853. S. 50 fg. 93, Aum. 47. 84) Kirch hoff, daselbst, II, 47—50. 85) Archiv XVII, 353. 8«) Archiv XIII, 125; vgl. 137. 189. 87) Archiv XIII, 136. 157. 190; IX, 80. 88) Kirchhofs, Beiträge zur Geschichte des deutsche» Buchhandels. II- Leipzig 1853. S. 51. 89) Beispiele für den Verkehr Frankfurter Buchhändler mit Kuudcu iu Speier und Neustadt a. M., Juui 1668 und November 1673: Archiv XX, S. 102, S. 93 (Nr. 11). s88, Nr. 2. so) Conrad Buno au Cholinus, Wolfenbüttcl, 6./16. Juni 1664: Archiv XX, bi) Johann Busäns an Cholinus, Cölu, 3. Dcccmbcr 1667: Archiv XX, 91, »2) Archiv VIII, 112. sNr. 8. 93) Kirchhofs, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels. II. Leipzig 1353. S. 52. 94) Stadtarchiv Frankfurt a. M. Ugb. ^. 94. Uunuu (1706). 9s) 1668 (Archiv XX, 92, Nr. 9). 9v) Serapeum VII (1346). S. 55. 97) Archiv XV, 321. 98) Archiv V, 209. sg) Neues Archiv. 1795. S. 478. ioo) Archiv V, 241 fg.; XV, 78. 236. 258; XVIII, a. c>. O. ini) Archiv XV, 27. 102) Archiv IV, 217. 219 fg.; VIII, 79. 103) Der Buch-Händler Robinson. Leipzig 1728. S. 22. 104) Archiv VIII, 80 fg.; V, 191. 10z) Stadtarchiv zn Bremen, 5. 5 >i. 56. Lanckischs Erben an Gottfr. Phil. Saucrmauu. Die Schrift: Untersuchung von dem Wesen des Geistes oder des seltzsamen pictistischcn Gespenstes. 536 Quellennachweise und Anmerkungen. ivs) Archiv VIII, 81. 107) Vgl. z. B. Archiv VIII, 80; IX, 15». 108) Archiv V, 191. ivs) Der Bnch-Hündlcr Robinson. Leipzig 1728. S. 22. no) Archiv VIII, 79—32; XV, 288. m) Nicolas Hosing an Cholinus, Prag, 2. Juni 1668: Archiv XX, 92. Iis) Archiv XIV, 142 fg. ns) Archiv VIII, 80. 114) Kirchhoff, Rcgcsteu XI.VI, 241s, handschriftlich auf der Bibliothek des Börscnvcreins zu Leipzig. Iis) Archiv XV, 212. ns) Archiv V, 242. ii?) Archiv IV, 232 (1713). iis) Archiv XV, 288 fg. Iis) Kirchhoff, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels. II. Leipzig 1853. S. 206, Anm. 23; Archiv XV, 78. 286 fg. 289. 296 fg. 322 fg. 12») Kreisarchiv Nürnberg: Aller Haudwcrck in dieser Statt Nürmbcrg Gesetz nud Ordnnngen, erncnet und zusammengetragen im Jar 1629, kc>1. 40. isi) Krcisarchiv Nürnberg: Rathsbnch der Stadt Nürnberg X, 1545—1547, toi. 10' (25. Aprilis 1545). 122) Henri Omont, (ü^taloxuss clss livres grses st littins iraxriraös pgr ^Icke N-inues ä Veniss. 1892. — In der das Katalogwescn und die Bibliographie behandelnden Darstellung (S. 298—322) liegen zusammen auf etwa 11 Seiten nnd zwar an folgenden Stellen O. v. Hascs handschriftliche Vorarbeiten zu Grunde: S. 298 Z. 32 bis S. 299 Z. 24, S. 299 Z. 32 bis S. 300 Z. 5, S. 300 S. 27 bis S. 301 Z. 22, S. 301 Z. 33 bis S. 303 Z. 30, S. 304 Z. 23 bis S. 305 Z, 17, S. 305 Z. 27 bis S. 306 Z. 36, S. 307 Z. 17—20, S. 308 Z. 3—5, S. 308 Z. 34 bis S. 309 Z. 2, S. 311 Z. 33 bis S. 312 Z. 7, S. 313 Z. 13—21, S. 314 Z. 15—20, S. 316 Z. 27—30, S. 317 Z. 9—34, S. 319 Z. 6 bis S. 320 Z. 27, S. 321 Z. 30 bis S. 322 Z. 5. 12g) In dem Exemplar auf der Bibliothek des Börscuvcreins der deutschen Buchhändler zu Leipzig siud die Preise zum Teil handschriftlich ergänzt und neue Werke bis zum Jahre 1539 hinzugefügt. 124) Beckmann, Joh., Behträgeznr Geschichte der Erfindungen,!, Leipzig 1783, 2. Stück. S. 297. 12s) Anton ins Verderins, Lnpplsrasntum Lidliotlleeas Kesiisrianae. Lngd. 1585, Fol. Als Supplement zu dessen Uibliottieiue. conteuant Is caw- loxus de tont eeux, sel-unt. Wittenberg. — In Zcrbst ließ Joe. Zanach 1604 einen Katalog der Bibeltvmmcntatorcu folgen. 129) Das Exemplar in Nürnberg, Germanisches Museum, hat handschriftlich Bogenzahl nnd Preis. iso) Stadtbibliothck Lübeck. isi) Pallmann, Heinr., ein Plakat-Meßkatalog des Buchdruckers Nicolaus Basse vou der Herbstmesse 1587. Sonderabdrnck, 1S2) liibri cli Ltaropa cl'^Iäo, clie si trouano presente. In: Hvartc, Giv., i'^ssaras äs gli' inggAni etc. (truä. v^ro. v-nvilli), Vsnstig. 1590. 6. Kapitel: Der Buchhandel. 537 133) L^tgloxius Zsr Libliotbelc van rls Vsreenizinx tsr bevorclsriiiA van 6s Belangen äes boeId Eticnne de Bonrdcanx, Berlin und Leipzig 1747 (Nr. 9); Christ. Seidel und G. E. Schcidhauer, Magdeburg; Joh. Ad. Stocks Erbcn und Joh. Gottfr. Schilling (1749: vont. XXVI), neue Folge von Stocks Erbcn, Schilling nnd Weber in Frankfurt, Joh. Christ. Kleyb, Frankfurt a. O. 1751, Orcll, Geßner n. Comp., Zürich, Joh. Phil. Krieger, Gießen (1757, Frühjahrsmesse, Snppl. V), I. Leonh. Bnchcr, Langeu-Schwalbach und Frankfurt. Bis znm Ende des Jahrhunderts: Börner, Frankfurt a. M. (9. Forts. 17S2), Haudc und Spencr (Michaclismcsse 1749, Michaclismcsse 1753—1795). i»!>) Abbildnug der gcmcinnühlichcn Hanpt-Stäudc. Nürnberg 1697. S. 244. 140) Archiv VI, 159. 141) Beier, Adrian, Kurtzer Bericht. Jena 1690. S. 34. 142) Bernhard, Joh. Ad., Kurzgefaßte curicusc Historie derer Gelehrten. 1718. S. 535. 143) Dreher, Buchhandel uud Buchhändler zu Königsberg: Archiv XVIII, 152. 114) Archiv XV, 209. 14s) Archiv V, 319 fg. 14«) Diesen erwähnt ebenfalls „Das im Jahre 1743 blühende Jena". 147) S. Anm. III. Iis) S. 0. S. 61. Iis) Zenker, E. B., Geschichte des Wiener Zeitungswcsens. Wien 1891 «.Sonderabdrnck). i5>n) Beispiel dafür aus Leipzig, Dezember 1717: Archiv XIV, 259. 151) Altpreuß. Monatsschrift. 1369. (Bd. 6.) S. 148. 15s) Nachricht von deucu heute zu Tage granÄ mocle gewvrdeucu Journal- <)uart-il- uud ^nnnuI-Schriffteu ete. Leipzig 1715. S. 6. 153) Züricher Staatsarchiv, handschriftliche Akteuauszüge vou Aug. Kapp, toi. 113b. 154) Daselbst, toi. 177I>. 178b. 1S5) Z. B. Leipzig 1698: Archiv XIV, 377. 15g) Archiv XIV, 255; IX, 169, Anm. 79 (1629 „hergebracht"; 1676); XIII, 170 (1568, 1570, um 1600); XVII, 213. 157) Archiv XVII, 96. 538 Quellennachweise und Anmerkungen. 158) Hans Elias Höffling au Choliuus, Bamberg 27. Juui 1668: Archiv XX, 93, Nr. 10. is9) Schür in nun. Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Halle 1898. S. 87 fg. 16«) Archiv XV, 330 fg. isi) Archiv XIV, 259 fg. lös) Archiv V, 194. Daselbst weitere Beispiele für Vcrlcgcrprospekte: Nürnberg Ende 17. Jahrh. (Sandrart), Berlin 1736. iss) Archiv XVII, 212 fg. ist) Bernhard, Joh. Ad., Kurtzgefaßte curieuse Historie derer Gelehrten. 1718. S. 671 fg. i«5) Archiv XVIII, 155. ise>) Archiv I, 190 fg. ik?) Archiv XIV, 211 fg. i«8) Coä. ^ug. I, 413 fg. ik)g Der Stadt Leipzig Ordnuugcu Wie auch ?riviIsAia und Ltiitnta. 1701. i?v) Archiv V, 250 fg. 171) Archiv XIV, 215. s.S. 237 fg. 172) Hanow, Anhang zu dem Dcnkmahl (in: Erstlinge der Jubelfeier). 1710. 173) Archiv XIX, 287. 304. i?y Archiv XVIII, 161 fg. 175) Archiv XVII, 255. — Den Zeilen 30—34 auf S. 329 liegen O. v. Hascs Vorarbeiten zu Grnndc. i?e) Bernhard, Joh. Ad., Kurtzgefaßte curieuse Historie derer Gelehrten. 1718. S. 586. 177) Staatsarchiv Zürich: Ccnsurprotokollc, 25. Jan. 1754. 17«) Bernhard, Joh. Ad., Kurtzgefaßte curieuse Historie derer Gelehrten. 1718. S. 586 fg. i7o) Roth, Geschichte des Nürnberger Handels, III. 1801. S. 131 sg. 18») Archiv XIV, 199 fg. i8i) Bernhard, Joh. Ad., Kurtzgefaßte curieuse Historie derer Gelehrten. 1718. S. 592. i8s) Becher, Politischer Diskurs. Frankfurt 1668. S. 65. iss) Archiv XIV, 260. — Den Zeilen 13—15 auf S. 334 liegen O. v. Hascs Vorarbeiten zu Grunde. im) Pütter, Joh. Steph., Der Büchcrnachdrnck nach ächten Grundsätzen des Rechts geprüft. Güttingen 1774. S. 143. 146 u. sonst. Siebentes Kapitel. Das bibliopolische Deutschland nnd seine Alisatz- und Preisverhältnisse; Nachdruck und Ccnsur. i) Handschriftliche Regesten Albrccht Kirchhofes. XI.VI, S. 152, vol. 1. s) Daselbst. 3) Als unmittelbare Unterlage hat das auf der Bibliothek des Börseuvcreins zu Leipzig befindliche handschriftliche Firmenregister zu Schwetschkcs Loäex nuncli- nariv.8, bearbeitet von Konrad Bnrgcr, gedient. 4) Vergl. Weimarischer Beytrag zn fcycrlicher Begehung des dritten hundertjährigen Jubel-Festes . . Nebst einer Borrede Joh. Gg. Webers. Weimar 1740. S. 103. 7. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccusur, 5Z9 s) Acht Glückwunsch-Gedichte zn dem Postulats Johann Gottlob Immanuel Breitkopfs, 12. Nov. 1736. Leipzig. e) Hase, Oscar von, Breitkopf & Härtel. 1894. ?) Nach Leonhard!. 8) Das ^nnc> 1715 flvrirende Leipzig. Unter „Schriftschncidcr" wird besonders angegeben, daß Joh. Casp. Müller (der Vorgänger Breitkopfs) zugleich Schriftschneider ist. Für das Jahr 1716 nennt Leonhards 17 Buchhändler und 20 Buchbinder. g) Das jetzt lebende und jetzt flvrirende Leipzig. 1736. io) Verzeichnis; der mitlebeudcu Herren Buchhändler, welche die Leipziger Messen insgemein zu besuchen Pflegen s1741^. n) Gepriesenes Andenken von Erfindung der Buchdruckcrey. Leipzig 1740. is) Blanck, Joh. Lconh,, Bildnisse berühmter Künstler u.s.w. Nürnberg 1725. is) Ieons8 Lililiopolarum ... in luesm ed. ?ricksrieus Üotir-Leiiolt^ius, I Norimb. et ^ItckorKi 1726, II iv. 1729, III ib. 1742. 14) Schmidt, Rudolf, Deutsche Buchhüudler, deutsche Buchdrucker. Beiträge zn einer Firmengeschichte des deutschen Buchgewerbes. IV, 666. is) Richter, Paul Emil, Zur Vorgeschichte nud Geschichte der vormals Walthcrschcn . . . Hofbuchhandlung iu Dresden. Archiv XX, S. 109 fg. iß) Hauptstaatsarchiv Dresden, loe, 8878, Justizsachen 1697—1699. S. 323. 17) Arnold, Ernst, Dresden als Druckerstadt. Dresden 1900. 1») Reymann, Rich., Geschichte der Stadt Bautzen. 1902. S. 542. is) Knauth, ^nn^Ies t^pograpkiei I^us^tias Luperioris. Lauban (1740). 20) Das ietztlebcnde Wittenberg. 1701. ^S. 20 fg. 21) Gepriesenes Andenken von Erfindung der Buchdruckcrey. Leipzig 1740. S. XXXII. 22) Vcrgl. z. B. Der Buch-Händler Robinson. Leipzig 1728. S. 25, oder Schürmaun, Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Halle 1898. 23) Vergl. Kap. VI, Anm. 74 u. 75. sS. 11. 24) Mseellane». KumdurZieÄ. . . Naumburg 1716. S. 80. 25) Werther, Joh. Dav., Warhafftigc Nachrichten der so alten als berühmten Buchdrncker-Kunst. Franckfurth u. Leipzig (Jena) 1721. S. 319. ss) Schürmann, Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Halle 1398. S. 11. 27) Hertzberg, Geschichte der Stadt Halle a. S. II, S. 591. 28) So Schwetschke, dem Hertzberg (Geschichte Halles, III. 1893) folgt, während Gcßner (1740) nur 13 Druckereien angibt. 2s) Cansteins Ausführliche Nachricht, Okt. 1714: abgedruckt iu: Carl Hildebr. Frcyh. v. Canstein, das Muster eines rechtschaffenen Lehrers u. s. w., von Joachim Langen, Halle 1740. G. A. Francke, Gcdächtniß-Rcdc, Key dem seligen Abschiede . . Heinr. Jul. Elers, Halle 1729, S. 60. (Schulze, Knapp und Niemeyer), Beschreibung des Hallischcn Waisenhauses, Halle 1794, S. 54. 149 fg. Schürmann, Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses, S. 3. 14. 27. 30 fg. 38. 40 fg. 44. 49 fg. 52. 54. 56 fg. 58 fg. 62 fg. 70. 98 fg. 108 fg. 121. 146. Kramer, Aug. Hcrm. Francke, Halle 1880, II, S. Ilöfg. 132. (Koch), Aug. Herm. Francke, der Armen- nnd Waisen-Freund, Breslau 1863, S. 89. Bertram, Geschichte der Canstcinschcn Bibelanstalt, Halle 1363, S. 34. 540 Quellemiachweise und Anmerkungen. 30) Hcrtzbcrg, Geschichte der Stadt Halle a. S. II, S. 471; III (1803), an andern! Orte. si) Spangenberg, Joh. Chn. Inc., Handbuch der in Jena . . dahingeschiedenen Gelehrten. Jena 1819. S. III. 3s) Das jctztlebendc Jena. 1701. gg) Das in dem Jahre 1743 blühende Jena. 3t) Geschichte der Piererschcn Hofbnchdrnckcrei in Altenburg. 1397. S. 20 fg. Z5) Verzeichnis; der meistlebenden Herren Buchhändler, Welche die Leipziger und Frauckfurthcr Messen insgemein zn besuchen Pflegen s1741). 35a) Roth-Scholtz, Bcytrag zur Historie derer Gelehrten. Nürnberg nnd Altdorff 1725. II, 143. 3«) Richter, Paul, Geschichte der Berliner Buchbinder-Innung. Berlin 1895. S. 110 fg., 115 fg. 3?) Daselbst, S. 107 fg. 140 fg. 38) Archiv XVII, 114. 237 fg. 240 fg. 311—322. 39) Richter, Geschichte der Berliner Buchbinder-Innung. Berlin 1895. S. 173. t°) Daselbst S. 79. 41) Strcckfuß, 500 Jahre Berliner Geschichte, 2. Aufl., gibt 90000 Einwohner an. 42) Richter, Geschichte der Berliner Buchbinder-Innung. Berlin 1385. S. 134 fg. 43) Werther, Joh. Dav., Warhafftigc Nachrichten. 1721. S. 326. 329; Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker. (Berlin.) S. 31. 218fg.; Archiv IV, 232 fg.; VII, 9. 26 fg.; XV, 200. 44) Weidling, Konrad, Die Haude Spenersche Buchhandlung. Berlin 1902. S. 25 fg. 45) Zur Geschichte der Firma Wilh. Bacnsch. 1898. 4ö) Wittmar, Max, Zum 250jähr. Jubiläum der Fabcrschen Buchdruckerei. Magdeburg 1897. 4?) Schmidt, Rudolf, Deutsche Buchhändler, deutsche Buchdrucker. IV, S. 616. 4») Frommann, K. F. E., Offener Brief an die Freunde sLcna 1336). 4g) Levczow,Jmm.Friedr., Wanderung der Bnchdrnckerkunst. 1777. S. 31 fg. Geßner zählt nnr zwei Stettiner Druckereien auf. so) Levezow, Jmm. Friedr., Fortsetzung der Geschichte der Buchdruckcrknnst in Pommern. Stettin 1779. 51) Mohnicke, Geschichte der Buchdruckern in Stralsund. 1833. S. 17. 52) Daselbst S. 10. Derselbe, Geschichte der Buchdruckerknnst in Pommern. 1340. S. 117. 53) Loschtn, Gotthclf, Geschichte Dnnzigs, II, 1823, S. 94. Borchert, A. F., Znr Erinnerung an die 450jährige Jubelfeier der Erfindung der Buchdruckerknnst, Danzig (1890). Hanow, Anhang zu dem Denkmahl der Danziger Buchdruckereheu, 1740. 54) Dreher, Carl Richard, Der Buchhandel und die Buchhändler zu Königsberg in Preußeu: Archiv XVIII, 149 fg. 5ö) Zur Geschichte des Buchdruckgcwerbes in Anhalt. Cöthcn 1898. 50) Mein ers, C., Kurze Geschichte und Beschreibung der Stadt Göttingen. Berlin 1»N1. S. III. 134 fg. 7. Kapitel- Das bibliopolische Deutschlaud; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. 541 s?) Schmidt, Deutsche Buchhändler, deutsche Buchdrucker. IV, S. 683. sg) Lappenberg, I. M., Zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Hambnrg. Hamburg 1840. S. XI. VII—I. VII. sg) Eckardt, I. H., Börsenblatt 1904, 1. Okt. S. 8321. so) Archiv XVII, 252. oi) Archiv XVII, 241. sz) Stadtarchiv Frankfurt a. M. Untcrgcwölbe L. 55. Nr. V^v>v. «z) Gwinner, PH. Friedr., Kunst und Künstler in Frankfurt a. M. Frankfurt n. M. 1862. S. 158 fg.? Kelchner, Ernst, Der Kupferstecher und Buchhändler Matthias Merian (Deutsche Buchhändler-Akademie, I). S4) Stadtarchiv Frankfurt a. M. Ngb. 0. 55. Nr. Xxx; ^. 96. Nr. 54 und 55. es) Müller, Joh. Bernh., ^. II. 1^., Beschreibung des gegenwärtigen Zu- standcs der Freien Reichs- Wahl nnd Handels-Stadt Franckfnrt am Mahn. Frankfurt a. M. 1747. ««) Dem Pallmann, Eutwickelung des Frankfurter Buchgewerbes S. 26, folgt. e?) Weither, Joh. Dav., Warhafftige Nachrichten. 1721. ss) Stadtarchiv Augsburg: Notizen Buchdrucker betr. (Gesammelte Notizen des Stadtarchivars A. Buff.) sg) Ostcrmeßkatalog 1686: Anzeige von Johann Georg Cotta d. Ä. (f 1692). - I. G. Cotta d. I., 1711: Archiv V, 242. 70) Archiv V, 242 (1748). 71) Roth, Geschichte des Nürnberger Handels. III, 1801. S. 64fg. 39. ?s) M. Joh. Geo. Hager's Geographischer Büchersaal. I. Chemnitz 1766. S. 377. 405. 73) Roth, Geschichte des Nürnberger Handels. III. 1801. S. 51 fg. 74) Mayer, Anton, Wiens Bnchdruckergcschichte. 75) Hcichen, Panl, Taschen-Lexikon der hervorragenden Buchdrucker. Leipzig 1884. S. 98 fg. ?v) Roth, Geschichte des Nürnberger Handels. III. S. 126. 77) Spieß, Ernst, Natnrhistorische Bestrebungen Nürnbergs. Nürnberg 1890. 78) Roth, Geschichte des Nürnberger Handels. III. 1801. S. 125fg. ?g) Sandler, Christian, Johann Baptista Homami (— Zeitschr. der Gcsellsch. für Erdkunde zu Berlin, XXI, S. 328 fg.). Doppelmayr, Joh. Gabr., Historische Nachricht von den Nürnbcrgischen Mathcmaticis nnd Künstlern zc,, Nürnberg 1730. so) Hauber, E. D. v., Gedanken uud Vorschläge, wie die Historie der Geographie . . zu Stande gebracht werden möchte. Wolfenbüttcl 1730. S. 112. 81) Roth, Geschichte des Nürnberger Handels. III. Nürnberg und Altdorff ss) Archiv XV, 320. 324. s1801. S. 137 fg. j-g) Nollsri, Vau. Kuil., vissertatio äs l'ypogi'axlna cur», ?riäericl Rotli- Lenoltsii. Noriwb. et ^Itg. 1727. S. 8. 84) Stadtbibliothek Nürnberg, V»II. VIII, 988 fg. sb) Weinberg, Dr. M., Die hebräischen Druckereien in Sulzbach. Frankfurt a. M. 1904. 8«) Archiv XI, 350. 8?) Vergl. Anmerknng 25. ss) Stadtarchiv Augsburg. 89) Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben und Ncubnrg. 7. Jahrg. Augsburg 1880. S. 40 fg. 542 Quellennachweise und Anmerkungen. so) Die folgenden, das Angsbnrgcr Buchgewerbe betreffenden Zahlenangaben nach Stadtarchiv Augsburg, Gcwerbcvcrzeichnisse: Handwerker-Statistik (1668, 1672, 1720, 1721, 1730) und den ebendaselbst befindlichen Gesammelten Notizen des -s- Archivars Dr. Buff. Einige die Buchhändler, Buchdrucker, Buchbinder und Kupferstecher betreffende Zahlenangaben auch in Ad. Buffs Aussatz in Zeitschr. d. hist. Ver. f. Schwaben und Neuburg. ^1, 1880. S. 40 fg. si) Stadtarchiv Augsburg, Gewerbeverzeichnisse: Handwerksstatistik: Lollsetio Rslaticmum 1722. S. 27 fg. gü) Staatsarchiv Stuttgart: LpsoitieÄtiou der hiesiger uud auf dem Landt sich aufhaltender Buchbinder (XVVI, Nr. 117, lageicmlum 15). 03) Vergl, Anmerkung 94. vt) Pregitzer, M. Georg Conrad, Einer in das Buch deß Lebens . . eingezeichneten . . Seelen Gelassenheit in Gott usw. fTübiugcu 1712^. gs) Stadtarchiv Nürnberg Nr. 681 rw. 4. s«) Bey schlag, Beyträge zur Kunstgeschichte der Reichsstadt Nördlingen. 3. Stück. Nördlingen 1799. g?) Schmidt, Deutsche Buchhändler, deutsche Bucherucker. S. 678. gg) Daselbst S. 677 fg. gg) Goebel, Theod., Das Buch- und Druckgewerbe in Württemberg (— Katalog der Graphischen Ausstellung der württcmbcrgischen Buch- und Druckgewerbe). Stuttgart 1839. Ivo) Staatsarchiv Stuttgart, XI.VI, Nr. 117, is,8<:. 15. 101) Stadtarchiv Speier, L.eren s,ä 556^, Nr. 10. 102) Roth, Zur Geschichte der Vcrlagsgeschüfte und Buchdruckereien zu Heidelberg. Heidelberg 1902. 103) Stadtarchiv Spcicr, ^etsn ad 556^. 104) Schmidt, Rudolf, Deutsche Buchhändler, deutsche Buchdrucker. Bd. I. 10s) Daselbst, IV, S. 607. 10s) Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker. (Berlin.) S. 120 fg. 107) Auszüge aus Akten des Züricher Staatsarchivs von A. K. (August Kapp). S. 56. 75. 100. 108) Stadtarchiv Köln: v. Bullingcus ^.nnalss 'I^po^ra^llici Lolonisn8k8. ios) Schmidt, Deutsche Buchhändler, deutsche Buchdrucker. IV, S. 634. 110) Stadtarchiv Müucheu, (Z VI» und in andern Aktenstücken. 111) Stadtarchiv München: Steuerbuch 1740. 11s) Vergl. Werth er, Warhafftige Nachrichten. Leipzig u. Frauckfurth (Jena) 1721, S. 171, uud Stadtarchiv Augsburg. Iis) Das jetzt ^.nno 1723 lebende Regensburg. 114) Nach Geßner. lis) Kreisarchiv Müucheu, 8. N. rase. 841, Nr. 45. lis) Süß, Beiträge zur Geschichte der Typographie. . . Salzburg 1845. 117) 1722: Stadtarchiv Augsburg. Werth er, a. a. O., S. 171 sg. 118) Stadtarchiv München, O. Via. 11g) Archiv VI, 82—86. 120) Mäher, Anton, Wiens Buchdruckergeschichte. I. Wieu 1883. S. 173. 232fg. 235. 320fg.; II. Wien 1837. S. 88. 121) Kirchhoff, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels. II. Leipzig 1853. S. 88. 100, Amn. 115. 12s) S. 0. S. 282. 7. Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur. 543 12s) Liebenau, Th. von, Überblick über die Geschichte der Buchdrnckerci der Stadt Luzcrn. Lnzern 1900. 12t) Schimmer, Alt und Neu Wien. 1904. II, S. 151. 12s) Memorandum des Kardinalerzbischofs v. Kolonitsch an den Kaiser, 1730er Jahre: Wiesner, Ad., Denkwürdigkeiten der Österr. Zcnsnr. Stuttgart 1847. S. 101 fg. 12s) Wcrther, Joh. Dav., Warhafftige Nachrichten. Leipzig u. Francksurth (Jena) 1721. S. 252 fg. 127) Verzeichnis? der meistlcbcnden Herren Buchhändler, Welche die Leipziger uud Franckfurther Messen insgemein zn besuchen Pflegen ^1741^. 128) Das in dem Jahre 1743 blühende Jena. S. 290 fg. 12g) Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. 1907 S. 57. 130) Biedermann, Karl, Deutschland im 18. Jahrhundert. I. 1854. S. 333. isi) Handwörterbuch der Staatswissenschafteu: „Bevölkerung". iW) Es erschienen von 1700 bis 1709 Schriften: in Hamburg 133 lateinisch. 348 deutsch; in Jena 526 lateinisch, 367 deutsch; iu Augsburg 102 lateinisch, 153 deutsch; iu Tübingen 22 lateinisch, 5 deutsch. igg) Eucyklvpädie des gesamten Erzichnugs- und Uuterrichtswescns, hrsg. v. Schmid, 2. Aufl., 8. v. Schulzwaug; Paulsen, Geschichte des gelehrten Unterrichts. 12. 1896. S. 483 fg.; Encyklopädischcs Handbuch der Pädagogik, hrsg. vou Rein, s. v. Schulzwaug. iS4) Archiv-Akten Basel: Rathsprotokolle, R08M8 v-ütmäer betreff., 3. Mm, 1708. izz) Stieda, Wilhelm, Die Eutwickclung des Buch-Gewerbes iu Torpat: Archiv VII, 163 fg. 167 fg. 13«) Archiv VI, 126. ig?) Deutsch, Dr. Fr., Zur Geschichte des deutschen Buchhandels in Siebenbürgen: Archiv Vl, 40. 45 fg. 49 fg. 105 fg.; XV, 104 fg. 18») Ostfricsisches Monatsblatt VI (1878), S. 502—507; VII (1879), S. 56. iss) Spirgatis, M., Tie Nürnberger Mvliere-Übersctzungeu und ihr Verleger Johann Daniel Tauber (— Beiträge zur Kenntnis des Schrift-, Buch- nnd Bibliothekswesens, 1899, Heft 3). i«o) Buchwald, v. Georg, Archiv XX, 90, Nr. 6, 99, Nr. 21. 141) Katalog der Menckeschcn Bibliothek, bei I. F. Glcditschs Sohn, 1723, 112) Kreisarchiv München, V. Ii. ts8L. 704, Nr. 43. ^Vorwort. ug) (ÄWIuAU8 derer Frantzösischcn Bücher So nach v Johann Christoph Frnnckens I'-UIiwönt aus der neueu Buchhandlung zu Halle au den meistbiethenden verkausfet werden sollen Halle den 6. Martii 1723. 144) Becher, Politischer Diskurs. Frankfurt 1668. S. 64. 145) Fritsch, Ahasv., 1raetat,u8 de ^xoxrnxliis. ^enss (Laradur^i) 1675. DiLs. III, Z 4. 140) Schreiben eines Buchhändlers aus Europa. 1732. 147) Unparth. Gedancken üb. zwcy schändliche Pasquille. Hamburg 1732. 148) Sendc-Schrciben, iu welchem erwiesen nnd dargcthan, daß die öffentlichen Büchcr-Anctioncs ?c. höchst schädlich und nachthcilig sind. Zum Audcrnmahl gedruckt 1697. Charlatauerie der Buchhandlung, ^1732. S. 85 fg. Bergl. für Königsberg Archiv XVIII, 161 (1725). 544 Quellennachweise und Aumerknugcn. it») Charlatanerie der Buchhandlung. 21732, S. 73. iso) fBirnbaum,^ Eines Aufrichtigen Patrioten Unparthchische Gcdanckcn über einige Quellen und Wirckungen des Verfalls der jetzigen Buchhandlung. Schwcinfnrth 1733. S. 15 fg. isi) Pater, Panlus, Ds KeimÄnias Nir^LvIo oxtimo, m^ximo: l^xis llt- ter»rnm. I^ips. 1710. 152) s.Geßner,) Die so nöthig als nützliche Buchdruckcrkunst. Bd. II, Nr. XXIX. Zweite Frage. 15s) Charlatanerie der Buchhandlung. S. 16 fg.; Eines Aufrichtigen Patrioten Unparthchischc Gcdanckcn. S. 29 fg. ist) Vollständige Beschreibung und Sammlung alles dessen, was bey dem . . . wegen der vor 300 Jahren erfundenen... Buchdrucker-Kuust gefeierten Jubilüo vorgesalleu .. . Coburg 1740. iss) Stadtarchiv Frankfurt, Uutcrgcwölbe ^. !>6, Nr. 52. iss) Staatsarchiv Wien, .,Iwxrv8soriÄ". is?) Nicdcrsachsische Gelchrten.-Zcituug 1730, 19. Dcc.: abgedruckt in Schreiben eines Buchhändlers aus Europa. 1732. S. 18 fg. iS8) Stadtarchiv Frankfurt a. M., Ugb. 0. 55, Xxx und v. 16, I.I. is») Daselbst, Ugb. v. 55, Nr. >V>vv. i«o) Daselbst, Ugb. v. 55, Xxx. 101) Z. B. Lehmann, Gg., Des alten, gottseligen Simeons hcrtzliche Sterbcns- Bcgierde, bey . . . Bestattung . . . Heinrich Simons . . . Buchhändlers allhicr u.s.w. Leipzig f1671^; Joh. Just. Gebauer betreffend: Berg er, Geschichte der Gebaucr-Schwctschkeschen Buchhaudluug. Halle 1889. S. 6 fg. 1W) Das jetzt ^mio 1723 lebende Regensbnrg. 103) Kettner, Historische Nachricht von dem Rathscollegio . . Wittenberg. 164) Charlatanerie der Buchhandlung. "1732. S. 88. f1734. iss) Bertram, Casp., Zwiefaches bewährtes Rccept. . . beh dem . . Begräbnisse Herrn Johann Scheidens. Merseburg 1671. S. 15. iss) Staatsarchiv Wien, Büchercommission, käse. 3. is?) Bcicr, Adrian, Kurtzcr Bericht. Jena 1690. S. 47. 1S8) Kapp, Friedr., Buchdruck und Buchhandel in Braudcuburg-Preußen (-- Archiv VII, 26). iss) Staatsarchiv Wien, Büchercommission, läse. 3, Umschlag. 1721—1727. 170) S. 0. Anmerkung 159. i?i) Charlatanerie der Buchhandlung, 5. i?s) Beyer, Adrian, Kurtzer Bericht. Jena 1690. 173) M. Joh. Gco. Hägers Geographischer Büchersaal. I. Chemnitz 1766. 174) Siehe Anmerkung 165. fS. 406. i?s) Nach I. Schwcighünsers Mannskriptcn-Sammlnng der Buchdrucker-Geschichte Basels. i?k) Vcrgl. z. B. die iu Anm. 161 angeführte Leichcnprcdigt auf dcu Leipziger Buchhändler Hcinr. Simon. 177) Kuauth, ^.nug,Iö8 1'^xograxliiei I^u8^tias guxsrioris. Lauban (1740). 17s) Eines Aufrichtigen Patrioten Uuparthcyische Gedaucken. 1733. S. 16 fg.; Schreiben eines Buchhändlers aus Europa. 1732. S. 3. 12. 17; Charlatanerie der Buchhandkuug. ^732. S. 11 fg.; Archiv V, 69 (Straßburg betr.), XVIII, 159 fg. (Königsberg betr.). 7, Kapitel: Das bibliopolischc Teutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccujur. 545 17g) Archiv IV, 223; XIV, 16«!, i8o) Archiv XVIII, 160 (Preußen, 1730er Jahre). isi) Stadtarchiv Spcier, Akten ad 556^, Nr. 1V. 18s) Richter, Panl, Geschichte der Berliner Buchbiudcrinnung. Berlin 1895. S. 187. iS3) Güstrow 1734 (Archiv XVII, 245), Königsberg 1730er Jahre (daselbst XVIII, 159). isy Archiv XVIII, 158 (Preußen, 1741). i«5>) Härtung in Königsberg, Vorrede zum Katalog von 1746. 186) Archiv XVIII, 164. 18?) Stadtbibliothek Nürnberg. 'Will. III, 898. 188) Dreher, Der Buchhandel nud die Buchhändler zu Königsberg in Preußen; Archiv XVIII, 149 fg. 18g) Vcrgl. z. B. Der Bnch-Händler Robinson. Leipzig 1723. S. 21 fg. igo) Hönn, Betrngs-Lexikon. Coburg 1721. S. 87. isi) Charlalancric, ^1732. S. 5. iss) Staatsarchiv Zürich, Buchdruckerordnung vom 14. Okt. 1660. igz) Auszüge aus Akten des Züricher Staatsarchivs von ^ X (August Kapp), II. Heft; handschriftlich auf der Bibliothek des Börsenvcrcins zu Leipzig, ist) Stadtarchiv Frankfnrt a. M. Ugb. ^. 96. Nr. 57. 1. iss) Daselbst, Nr. 59. iss) Daselbst, Nr. 61. ig?) Sittewald, Philander von, Gesichte, Erster Teil, sechstes Gesicht. ig8) Archiv XVIII, 142 fg. ig9) Beier, Adrian, Kurtzer Bericht. Jena 1690. S. 53. soo) Bnchdruckervrdnuug vou Frankfurt a. M., 1660. (Beyerbach, S. 603 fg.) 201) Archiv XV, 243 fg. (1705). sos) Daselbst, 247 fg. 20.?) Daselbst, 272. so4) Daselbst, 263 fg. 267. 272 (um 1700). 205) Daselbst, 277. 20«) Basel, Privilegien, 1750, 19. August. 207) Schürmann, Aug., Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses .. in Halle ci. S. Halle 1898. S. 6. 208) Krcisarchiv Nürnberg, I, 318/15. 209) Süß, Beiträge zur Geschichte der Typographie. Salzburg 1845. sie-) Archiv XIV, 143. 211) Werth er, Joh. Dav., Warhafftigc Nachrichten. Leipzig u. Franckfurth 212) Archiv XVIII, 143. l(Jena) 1721. S. 84 fg. 21s) Bei Beyerbach, S. 601 fg. 214) Archiv XVII, 81—90. 21s) Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien, Büchcrkommission, lÄ8c. 2 (Protokoll der Ostermcsse 1701). zis) Daselbst, kol. 5. 217) Daselbst (Umschlag: 1711—1719). 218) Daselbst, Imprsssoria, Vol. 5. 219) Beier, Adrian, Knrtzcr Bericht. Jena 1690. S. 54fg. 22a) Fritsch, Ahasv., IraetÄtus äs ?xpogrg.plii8. Jena 1675. viss. II, coz,. IV, 8 8. 221) S. 0. Seite 213 fg. 222) Archiv XV, 227 fg. 22s) Als ein Beispiel, bei dem die verschiedenen Seiten sichtbar sind, die sich bei der Entnahme eines kaiserlichen Privilegs zeigen konnten, möge die Privi- Gcschichtc des Deutschen Buchhandels. II, 35 546 Quellennachweise und Anmerkungen. legiernng Joh. Caspar Bencards in Dillingen ans Nssvii äeei8icuik8 i>>! uormani lüoäieis ?slzriaui eompilstss dicncn. Auf das Werk hatte Zuuuer in Frankfurt a. M. kaiserliches Privileg all ckeeew aniws vom 3. Jnni 1682. Der Kaiser wünschte eine verbesserte Ausgabe. Beucard verschafft sich rasch zwei tüchtige Gelehrte, sucht beim Rcichshofrat nui eine .,ex8pectativa privilegii" nach nnd erl,äli sie im Jahre 1684. Im Jahre 1692 reicht Bencard mit Bezug darauf das Gesuch um Privilegierung ein nnd erhält das Privileg nutcrm 5. Angnst 1692 bewilligt: „Dstur dem Bcucnrdt Privilegium impres8orium . . . aä 10. snnc>8." Bedingung: Lieferung von 5 Exemplaren. Privilegstrafe: 1V Mark liithigcn Goldes (1 Mark löthigcn Goldes — 480 Rthlr.; 10 Mark also unter Annahme eines viermal höhcrn Geldwertes ruud 2000 Mark heutigen Geldes). Ter Bescheid geht vom Reichshofrat an die Kanzlei und das Frankfurter Kommissariat. (Zunncr übrigens „erschlich sud- et odrsxtitis" die Extension ans weitere zehn Jahre für seine alte Ausgabe, da ihr geschäftlicher Wert aber durch Bcucards verbesserte Ausgabe gcsuukeu war, verbesserte er sie natürlich ebenfalls, weshalb Bencard Kassierung nnd Konfiskation von Zuuners Privileg nnd Exemplaren verlangte. Der Ausgang des Streites geht ans den Akten nicht hervor.) Im Mai 1694 bittet Bencard um Expedicrung des Privilegs. Antwort vom 1. Juui 1694: „Dstur Privilegium acl cleeeunium its, ismen, ut prius esutiunem praestet ^upplieuus eis exoioeiicliö post eckitionsm quiuc^us sxomplarilius solitis." Beucard reichte die Kaution in der folgenden Frühjahrsmesse ein. Sie hat folgenden Wortlaut: „Demnach cin Allergnädigstcs Kayscrl. Privilegium super Nssvii Deeisiones sä uorwüm Loclicis ?sl>riani in orclinem rsäaetss t'ol. erhalten, als; verspreche und verbinde mich durch gegenwertiges aufs kräftigste, daß so bald ob- bemcldte Naevii Oeei8iones kol. iu Druck fertig sehn werde», die dcßfalls rstioue conesssi ?rivilegii gebührende llxswplsris so schuldig alß willig gehöriger Ohrten außzuliefcru." Er schickte sie au den Reichshofrat ein uud crbat dagegen die „expeäition privilsgii anzubefehlen". Im Juli 1695 wiederholte er die Bitte. Antwort vom 29. Juli 1693: „Wauu Supplikant die Zeit benennen wird, inner welcher er sich getränt mit dem opere fertig zu seyu, erfolget fernerer Bescheid." Beneard erklärt darauf im Jannar 1696: Autor verheiße uoch Ende des Jahres 1696 fertig zn werden, so daß das Werk voraussichtlich zur Ostermcsse 1697 im Drnck fertig sein werde. Taranf in Wien nnterm 31. Januar 1696 die Anweisung: Lxpeckiatur Petitum Privilegium; jedoch nur unter der Voraussetzung der Fertigstellung des Drucks bis Ostern 1697. Der Druck wurde aber nicht fertig, und Aufaug des nächsten Jahres kam Beneard um die Verlängerung der Frist bis znm Sommer ein. Er erhielt den Bescheid vom 13. Marz 1698: ,,I)etur Luppli- eanti zu Verfertigung des Drucks uud cinsendnng der schuldigen l^xemplirrien aäliue terroiiiu8 triuw me»8ium." Uuterm 8. Jnli 1698 wird auf erneutes Ansuchen der Termin auf Herbstmesse 1693 verschoben. Zu Osteru 1699 erschien das Werk. — Staatsarchiv zu Wien, „Iwprs88c>ria". 224) Cour. v. Wiechels Wittwe (Basel) erbittet 1739 kaiserliches Privileg -ul XX SNN08 auf Rondean, französisch-deutsch und deutsch-französisches Wörterbuch, besorgt und verfertigt von Aug. Joh. Buxtorff. Bewilligt, aber nur ans 10 Jahre (Wien, Staatsarchiv, ,,Impre88oria"). 22ö) Staatsarchiv Wien: Mainzer Erzkanzler-Archiv, Büchcrtouimission, Vol. 2 Nr. 16. I.XXXXVI. 2. 7. Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsnr. 547 22») Archiv XV, 94 fg. 227) Daselbst, S. 75—78. 2^8) Staatsarchiv Wien, Iwpressoria. Wg) K. K. Haus-, Hof- uud Staatsarchiv zu Wien, Büchertvmmission, käse. 3. 2so) Kgl. Bayr. Geh. Staatsarchiv, Rcichsvikariatsakteu, 1741, August bis Dezember, Nr. 79. 2s») Krcisarchiv München, v». I»8o. 792. Nr. 2K. 232) Schürmanu, Aug., Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Halle a. S. 1898. S. 118. 233) Archiv XIV, 142. 146 fg. 234) Sammlnng der Kurvfalz-Baierischen allg. u. bes. Landesverordnnngen. IV (1788) S. 556 (No. XXI). 23s) Haus-, Hof- nnd Staatsarchiv zu Wien, Büchcrkominission, tasc. 2, Umschlag 1711—1719. 2g«) Hanptstaatsarchiv zu Dresden, loe. 9992, Nr. 5. 237) Staatsarchiv Wien, Bücherkoimnission, läse. 3. Vcrgl. Archiv XV, 94 fg. s»8) Archiv X, 259; XV, 74. 23g) Daselbst XV, 78—98? 217 Anw. 1. 240) Daselbst XV, 81 fg. 87. 295 sg. 322 fg. 2«) Staatsarchiv zu Wien, Buch-Coinmissiou im Reich, Fase. 2, Umschlag 1701—1710 (Protokoll von ^lung. Vsrn. 1710). 24s) S. vorige Anmcrknng. 213) Daselbst käse. 3, Umschlag. 1720. 24-1) Wiener Staatsarchiv, ,,Iwxres8c>ria". 24s) Staatsarchiv Wien, Büchcrkommission, iÄ8e. 3. Umschlag. 1720. ?4«) Stadtarchiv Frankfurt a. M., Uutcrgcwölbc ^. 96. Nr. 60. 247) Archiv XIV, 159 fg. 24«) Daselbst XV, S. 224. 244. 249) Züricher Staatsarchiv. 24!>->) Aus den Meßkatalogcn würde sich bei Vergleich der Jahre 1650 und 1740 (vcrgl. die Ziffern im Text S. 386) ergeben: für Deutschland: Zunahme der Vcrlagsorte um 32,3 der Firmen um 35,? °/„; speziell für die beiden sächsischen Kreise nebst dem übrigen deutschen Norden nnd Nordosten: Zunahme der Städte um 71 "/„, der Firmen um 90,g°/„; im übrigen West-und Süddeutschland: Sinken der Städtezahl um 8 der Firmeuzahl um 19,«°/„. Im „Norden" machen die zehn Städte Leipzig, Jena, Halle, Hamburg, Dresden, Berlin, Breslau, Erfurt, Göttiugcu und Brannschweig im Jahre 1650 37 im Jahre 1740 21,? °/„ der norddeutschen Städte aus, die Zahl der Städte geringerer Bedentnng hat sich also im Verhältnis zn den gcnauuteu zehu Städten ganz wesentlich gehoben, und trotz dieses Umstaudcs machen die Firmen der genannten zehn Städte zusammen im Jahre 1650 49°/^, im Jahre 1740 aber 60"/„ der norddeutschen Firmen aus: ein Zusammendrängen der Firmen also in den großen Buchhandclsstädten, das bei der vorhin genannten Zunahme der Zahl der kleinern Städte doppelt ins Gewicht fällt. — In Süddcutschlnud ist (»ach den Meßkatalogen) das Umgekehrte der Fall. Die sechs Städte Nürnberg, Frankfurt a. M., Zürich, Ulm, Regensbnrg und Köln betragen im Jahre 1650 24 "/„, im Jahre 1740 26 "/„ der süd- und westdeutschen Städte, die Firmen der geuauutcn Städte machen aber im Jahre 1650 60 "/„, im Jahre 1740 59 °/o der süd- und westdeutschen Firmen aus. Der starken Zunahme der Zahl der kleiner» Städte im Norden gegenüber also ein Zurückbleiben der kleiner» Städte im Süden, uud das sechs Städten gegenüber, die zusammen uicht, wie im Norden, ihre Firmcnzahl stark verinchrten, sondern 35* 548 Quellennachweise und Anmerkungen, im ganzen etwa auf der Stufe von 165V stehen blieben; die blühende buchhttud- lerische EntWickelung Nürnbergs erscheint demgegenüber nm so bedeutender. Sind diese Zahlen nur Symbole, so versinnbildlichen diese doch Verhältnisse, wie sie dnrch zahlreiche andere Thntsachcn im allgemeinen bestätigt werden. Die Zahl der Städte z. B., in denen von 1648 bis 1740 die Bnchdrnckcrknnst ncn eingeführt wurde, beträgt nach Faulmann, „Illustrierte Geschichte der Buchdruckcrknnst" (Wien, Pest, Leipzig 1881; S. 446 fg.) in den beiden sächsischen Kreise» (nebst Schlesien und Preußen) 8V, in den übrigen sieben Kreisen (nebst Böhmen) 35. 250) Schürmann, Aug., Znr Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Halle a. S. 1898. S. 139. ssi) Daselbst, S. 61. 2ss) Archiv XIV, 266; XV, 81. 26s) Archiv XIV, 366. 254) Roth, Geschichte des Nürnberger Handels. III. 1801. S. 43. 50. 2ss) Neues Archiv. 1795. S. 61. sss) Mirmidons Abhandlung von der heutigen Buchhandlung. Frankfurt u. Leipzig 1756. S. 13 fg. 2S?) Archiv XIV, 262 (Wolfg. Teer betr., 1725); 266 (Weidmann betr., 1736). 2S8) Schürmann, Aug., Zur Geschichte der Buchhaudlnng des Waisenhauses. Halle a. S. 1898. S. 139. s5->) Stadtarchiv Frankfurt a. M., Ugb. ^ 96, Nr. 26, Bl. 4, 5. 260) Daselbst Nr. 34. 2«i) Reusch, Fr. Hcinr., Der Index der verbotenen Bücher, II, Bonn 1885. S. 829. (Angeführt in O. v. Hases Vorarbeiten.) 2.!s) Archiv VIII, 98. 2«8) Reusch, a. a. O. II. S. 800. (Angeführt in O. v. Hases Vorarbeiten.) 2«t) Reusch, a. a. O. II, 144, A. 1. (Wie vorige Anmerkung.) 2W) Eckardt, I. H., Vom Bnchdruck und Buchhandel in Norddeutschlnnd. Börsenblatt 1. Okt. 1904^ S. 8323. so«) Reusch, a. a. O. II, 1216. (Augeführt iu O. v. Hases Vorarbeiten.) 2K?) Das kaiserliche Bücherkommissariat bestand 1) aus einem zum Kvinmissariat konstituierten kaiserlichen Reichssiskal am Kammcrgcricht zn Wetzlar, 2) dem Bücher- kommissar und 3) einem dem letztern beigeordneten Adjunkt, der immer designierter Nachfolger des Kommissars war. Anßerdcm hatte das Kommissariat als /Vewarius ^Hunctus (auch Kommissiousasscssor gcuauut) ciueu Notar, der zuerst aus den Buchhändlern (Buchdruckern) genommen wurde uud dem Leipziger Büchcrinspektor entsprach; die Bestallnng Joh. Mart. Schönwettcrs vom Jahre 1695 bestätigt diesen in der Assessur bei der Ccnsnrkommission uud befiehlt ihm außerdem noch besonders, bei Verhinderung des Kommissars diesen in Einschickung der Pflichtexemplare und Erhebung der Vektur (Fracht) zu unterstützen; der Aktnar hatte ferner die Insinuationen zn vollziehen. Adressiert wnrde behördlich an den Reichssiskal »nd den Büchcrkommissnr (unter Umständen an Stelle des letzter« an den Adjnnktc»), und zwar in dieser Reihenfolge; als im Jahre 1744 die umgekehrte Ordnung gebraucht wurde, reichte der Fiskal (Diutzcnhvsfer) unverzüglich eine Jmnicdiatbcschwerde an den Kaiser ein. Das einzige Emolnmcnt des Kommissars bestaub dariu, daß ihm die Buchhändler „nach ihrem fast zu sagen eigenen Belieben" (Bericht v. I. 1715) 1 Exemplar gaben. Von Mainz erhielt er „8ularinm uud emoluMsnts," uicht. Hohfeldt schlug 1715 vor, ihm loeo sal-u ii das Privileg 7. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur. 549 auf die Meßrelationcn zu übertragen uud dem darauf privilegierten Notar Graupitz dafür jährlich 300 fl. zu geben. Aber erst später hat der Kommissar eine Besoldung (von 600 Rthlr.) erhalten. Der Kommissionsnotar hatte als solcher nur, was er „dann und wann, beh iu8iuuiruug ciu uud anderen privilcgii" verdiente. Bücherkommissar war bis 1708 Kaiser!. Rat Dechant Dr. Wollmar, 1708—1730 Kurf. Maiuzschcr Stadtgerichtsasscssor und Liccntiat Hermann Andreas Hohfeld, 1730—1735 Hofrat Ludwig de Chanxe, zuerst Mainzer Stadtgerichtsassessor, dann Bibliothekar und französischer Sekretär des Kurfürsten von Mainz, 1735—1742 Joh. Jac. von Dünwaldt, Lanoiiicus ad L.'Lteplianuin et L. Lruesm Nnxuritias, ^luri8 utriusqus I^icsutiaw8. Hohfcldt wurde 1692 adjungiert, von 1708 bis 1716 war die Adjunktcnstclle vakant, de Chanxe wurde 1716, Dünwaldt 1731 adjungiert. Aktuar war von 1695 an Joh. Mart. Schönwetter, seine Nachfolger waren bis 1719 Joh. Balth. Graupitz — der auf den Meßkatalog und die Meß- relationcn privilegierte Frankfurter Buchdrucker —, dann die Notare Feuerbach (von 1720 ab), Wolfg. Hcnr. Pollich (bis 1732) und Johannes Jac. Jacobi (1732 —1742); der Nachfolger des letzter», Ernst Angust Koch, war dann wieder „der Profession nach von der Buchhandlung". — Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien. 2v8) Die Vorschriften befinden sich besonders in den Rcichs-Polizeiordnnngcn von 1548 (Iii. 34) und 1577 (lit. 35) und der Kainmergerichtsordnnng (?. 2, tit. 20, Z 4); dann im Kaiser!. Reichsedikt Karls VI. vom 18. Juli 1715 uud Franz I. vom 10. Febr. 1746. ZS8») Z. B. 22. Dez. 1713 Beschluß der drei Kollegien, eine den Reichstag beleidigende Schrift durch den Henker verbrennen und gegen den Autor iuguiriercn zu lassen: Böhmer, Just. Henn. (Bnchcr, Joan. Ad.), Oi88srtatio juriäics, äs iure eire», Iidro8 iruxrodatas Ieetioui8, Halas NaZä., 1726, S. 62. (Angeführt in O. v. HaseS Vorarbeiten.) 2«9) Moser, Joh. Jac., Bon der Reichsversassnngsmüßigen Freyheit von Deutschen Staats-Sachen zu schreiben. Göttingen und Gotha 1772. S. 96. 99. (Angeführt in O. v. Hascs Vorarbeiten.) 27v) Abdruck bei Wicsncr, Ad., Denkwürdigkeiten der österreichischen Censur. Stuttgart 1847. S. 82 fg. 271) Böhmer (Bücher), Di88ertatio ^nriäicir äs iurs vires, Iidrc>8, 1720. (Angeführt in O. v. Hases Vorarbeiten.) 272) Kapp, Geschichte des Deutschen Buchhandels. I. S. 721—723. 2?s) Böhmer (Bnchcr), Vi88vrt!>tio juriäiea äs iure circa Iidro8. 1720. S. 60fg.: Eine von Edzardi in Hamburg gegen den reformierten v. Strimesius gerichtete Schrift ist in allen Landen evangelischer Rcichsstände zu konfiszieren. Ebenso soll mit entsprechenden Schriften reformierter Theologe» Versahren werden. 1708 beschließen die Evangelischen, den Hamburger Rath nachdrücklich zu ermahnen, Edzardi künftig weder in- noch außerhalb Hamburg etwas ohue Hainburgische Censur drucken zu lassen. (Angeführt in O. v. Hascs Vorarbeiten.) 2?i) Kapp, Geschichte des deutschcnBnchhandclS. I. Leipzig 1886. S. 724—728. 275) Böhmer, .7v8t. Renn. (rv8r>. >1oan. ^.ä. Luollvr), äi88ei'tatio juriäiea äs iure eirea. libros improdatÄS Isetic»ii8. Kalas Naxä. 1726. S. 61 fg. (Angeführt iu O. v. Hascs Vorarbeiten.) 2?«) Daselbst, S. 59. (Wie vorige Anmerkung.) 277) Stadtarchiv Frankfurt, IIZd. O. 55. 550 Quellennachweise und Anmertuugeu. 2?s) Daselbst, ^. 96. Nr. 57. Bl. 16. 17. Nr. 6. s?o) Daselbst, 94. 28v) Staatsarchiv Wien, Büchcrkommission, Äse. 3. 28i) Die „Nene Chronik von der freien Stadt Frankfurt a. M." S. 2 und 1<1 erwähnt aus den ersten vier Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts Verbrennungen von zwei Pasquillen (16. Juli 1700 und 16. März 1710). 28s) Stadtarchiv Frankfurt, Hxb. ^. 91. Nr. Xxxxx. 288) Streckfuß, 500 Jahre Berliner Geschichte. S. 266. 284) Hauptstaatsarchiv zu Dresden, loc. 9991, Nr. 2, toi. 19—53: Kaiser Leopold trägt dem Kurfürsten vou Sachsen ans gegen die besonders in Leipzig erscheinenden schimpflichen und despektierlichen Bücher einzuschreiten (13. Febr. 1680); Sachsen thut umgehend die verlangten Schritte. sss) Staatsarchiv zu Stuttgart, X. V. I.. 3. 8. 1. R. 4. vx. 180, Von Num, 1. biß 16. iuelus. L. 9. 12. X. 4. (XI.VI). Der weitere Verlauf der Angelegenheit geht aus den Akten nicht hervor. 28«) Staatsarchiv Wien. 28?) Daselbst, Mainzer Erzkanzlcrarchiv, Vol. 1. Nr. 70 (15. Juli 1741). 288) Kirchhoff, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels. 11. Leipzig 1853. S. 128. 131. 28») Zur Geschichte des Buchgewerbes in Anhalt. Cöthen 1893. 29v) Archiv I, 195. 2!>i) Archiv VIII, 87. 106; IX, 128. 138 fg. 145 fg.; XIV, 167.181". 235 fg. 238 fg. 246 fg. 261. 267. 370. 292) S. ob. S. 198. 29s) Küstner, Em. Guil. (xrg,s8. Aug. Frdr. Schott), visserwtio M-iciica, cle publica, rsi lidrarias cura, I^ips. 1778. S. 94. (Angeführt in O. v. Hases Vorarbeiten. Aus diesen auch S. 465, Z. 26—31. 294) „Damit keine zweifelhaften, widergesetzlichen oder der christlichen Religion widersprechenden Schriften erschienen." Fröbel, Albnm zur vierten Säcular- Feier u. s. w. Rudolstadt f18M S. 42. 295) Geschichte der Ratsbuchdruckerei vou Thorn. 1863. S. 9. 29«) Die 300jährige Geschichte des Hauses F. A. Lattmauu zu Goslar. 1904. 297) Werther, Warhafftigc Nachrichten. 1721. S. 62. sS. 14. 298) Kapp, Friedrich, Buchdruck und Buchhandel in Brandenburg-Preußen: Archiv VII, S. 24. 26. 29. 43. 299) Archiv XI, 359. 3»v) Moser, Von der reichsverfassungsmäßigeu Frehhcit u. f. w. Güttingen u. Gotha 1772. S. 84. (Dieses Citat sowie die vier folgenden Citate aus O. v. Hases Vorarbeiten.) soi) Fournier, Aug., Gerhard van Swieten als Censor: Sitzungsberichte der phil.-hist. Klasse der k. Akad. d. Wissenschaften, Bd. 84 (1876), S. 387. S. 8. Z02) Wicdcmann, Theod., Die kirchliche Bücher-Ccnsnr in der Erzdiöccse Wien 1873 (Archiv für österreichische Geschichte, Bd. 50, 1. Hälfte, S. 213). sos) Fouruier, a. a. O. S. 8. fS. 75 fg. S04) Daselbst, S. 9. sos) Wiesuer, Ad., Denkwürdigkeiten der österreichischen Ccnsur. Stuttgart 1847. S. 87 fg. 7, Kapitel: Das bibiiopolische Deutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur. 551 300) Daselbst, S. 101 fg. so?) Schlosser, Em Ceusurstreit aus Steiermark vom Jahre 1720. Archiv VI, 168 fg. zog) Wiesner, a. a. O. S. 98 fg.; Schaller, Jaroslaus, a. St. Josephv, kurzgefaßte Geschichte der kaiscrl. köuigl. Büchcrcensur und Revision im Königreich Böhme». Prag 17g6. S. 6. 3o>>) Wies» er, a. a. O. S. 97. 99. Süß, Beiträge zur Geschichte der Typographie in Salzburg. 1845. 311) Archiv V, 169 fg. fS. 73. 312) Archiv VI, 283 fg.; VIII, 303 fg.; XIV, 366 fg. 313) Deutsch, Fr., Zur Geschichte des deutschen Buchhandels iu Siebenbürgen, m. Archiv XV, 107 fg. »i4) Hcigel, Carl Theod., Die Ceusur in Altbaycrn. Archiv II, 10fg. 3lb) Geschichte der Bnchdrnckereicn in Königsberg. 1840. S. 17. sie) Archiv XVII, 222. 317) Archiv XIX, 236. — Die Berechnung des wahrscheinlichen Ballcnprciscs ist nach den bei Geßncr (Die so nöthige als nützliche Buchdruckerkunst) angegebenen Verhältnissen erfolgt. S18) Archiv I, 194. 3i») Geßner,Dic sv uöthige als nützliche Buchdruckerkunst. Bd. II. Nr. XXIX, Frage VIII. sso) Archiv II, 253. 321) Börsenblatt 1892, Nr. 55. 322) Schürmann, Ang., Znr Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Halle a. S. 1898. S. 61. 323) Fritsch, Iraetatus äs Iz'poKrarchis 1675. viss. II, es,x. III, § 5; c^x. V, ß 7. 324) Bernhard, Joh. Ad., Kurtzgcf. cur. Histor. derer Gelehrten. 1718. S. 144. 325) Charlatanerie der Buchhandlung. -1732. 32s) ^. ?. äs I^iuleviZ rsliguiae m!inii8cript, I'iaek. § 42. 327) Archiv XV, 194 fg. 328) Archiv XV, 196. 32g) Schreiben eines Buchhändlers aus Europa. 1732. S. 25. 3»o) Züricher Staats-Archiv-Akten: Buchdruckern, Ceusur etc. betreff. (Kapps Auszug, S. 87. 90). 331) Archiv IX, 164, Anm. 53. 332) Schürmann, Aug., Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Halle a. S. 1898. S. 87. 333) Handschriftlich ans der Bibliothek des Börscnvcreins der deutschen Buch- hnudler zu Leipzig. »34) Archiv I, 195 fg. 335) Archiv V, 217 (7. Dezember 1711). 3l!v) Archiv XV, 242. 337) Archiv XV, 194. 338) Fritsch, ?raeww8 cks ^xpoxriipIiiZ 1675. Vis8. II, eap. V, § 3. 83g) Archiv XV; 243 (1705). 340) Fritsch, a. a. O. Vi8s. II, eap. V, H 4. 34») Archiv I, 196. 342) Archiv IV, 229. 343) Archiv XIV, 242. »44) Archiv XVII, 302. »45) Archiv X, 199. 34s) Archiv XVI, 134. 347) Rostock, 1613; Archiv XVII, 290. 552 Quellennachweise und Anmerkungen. S48) Bei er, Adrian, Kurtzer Bericht. Jena 1690. 34g) Archiv XIII, 191 (1620); XVI, 340 (1614); XVII, 5 (1606). S6v) Archiv XIII, 119 fg. ssi) Archiv XIV, 215. sss) Archiv XVII, 288 (1613). zsz) Archiv X, 199. 354) Archiv VII, 23. 355) Archiv VII, 154. zs«>) Archiv I, 87 ss?) Archiv I, 78—90; VI, 151 fg.; VIII, 77; IX, 101 fg. 107; XVII, 31. 92; Kirchhoff, Beiträge II, 46; Kapp, S. 632—714. 8ss) Archiv XX, 104, Nr. 29. ssü) Archiv XIV, 267 (1707). sso) Archiv XV, 280. 3vi) Archiv V, 219; XV, 280. 3ss) Archiv I, 193. sv3) Misander, Bücherfreunde nnd Bnchcrfcinde. 1690. S. 49. sot) Archiv V, 220. 3«5) Francke, Gotthilf Aug., Gedüchtnißrcdc beh dem seligen Abschiede des ... Herrn Heinrich Julius Elers. Halle 1729. S. 61. 3M) Archiv IV, 226. 3S?) Schürmann, Aug., Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Halle a. S. 1898. S. 144 fg. 3ks) Archiv V, 219. 3K9) Lagcrkatalog: Orell, Geßner, Füeßli» n. Comp., Zürich 1773, Vorbcricht. 3?o) Archiv I, 84. 371) Archiv I, 86 fg. 372) Schürmann, Ang., Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Halle a. S. 1898. S. 9. 142. 143 fg. 145. 373) Archiv XII, 265 fg. 3?t) Hanauer, A., Ltuäss «zeonoinicinss, Paris und Straßburg 1876, 1378. 37s) Lamp recht, Karl, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik. 1885. S. 331 fg. 3?s) Kapp, Friedr., Geschichte des deutschen Buchhandels. I. Leipzig 1886. 87?) Archiv V, 225. fS. 677. 373) Schreiben eines Bnchhändlcrs aus Europa, 1732. Neues Archiv, 1795, S. 600 fg. Archiv II, 260. 379) Archiv V, 226. 3»o) Schürmann, Aug., Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses. Halle a. S. 1398. S. 54. Druck von F. A. Brockhaus in Leipzig.