Geschichte des Deutschen Buchhandels. Im Auftrage des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler herausgegeben von der Historischeu Kommission desselben. Dritter Band. Geschichte des Deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteratnrperiode bis znm Beginn der Fremdherrschaft. (1740—1804.) Leipzig. Verlag des Börsenverems der Deutschen Buchhändler. 1909. Geschichte des Deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft. (1740—1804.) Von Johann Goldfriedrich. Leipzig. Vcrlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 1909. Vorwor t. Das Vorwort der Historischen Kommission zum zweiten Bande (S. VII) des vorliegenden Werkes gibt als zeitlichen Abschluß des hier folgenden dritten Bandes die Gründung des Borsenvercins (1825) an. Es entsprach das der Einteilung, wie sie für das Gesamtwert getroffen worden war, ehe der Unterzeichnete seine Fortsetzung übernahm, und wie sie von ihm selbst zuerst gutgeheißen wurde. Daß der vorliegende Band statt dessen mit dem Beginn der Fremdherrschaft schließt, hat sich bei dem Bestreben, die Geschichte der Organisation im Zusammenhange mit der deutschen Gesamtentwickelung zu verfolgen, aus der Arbeit selbst als natürlich und notwendig ergeben. Die Begründung dafür muß die Darstellung des vorliegenden Bandes und des Gesamtwerkes selbst übernehmen. Leipzig, im November 1908. Johann Goldsriedrich. Inhaltsverzeichnis. Borwort Erstes Kapitel. Der Beginn des Nachdruckszcitalters nnd die Rcichschen Reformbestrelinngcn. Sachsen nnd Österreich; Philipp Erasmus Reich und Johann Thomas von Trattncr, Plan der Einführung eines kursüchsischcu Übersctzungsmouopols und der Bedingung der Gegenseitigkeit für Holland in die knrsüchsische Buch- haudelsgesetzgcbuug. Abschied von der Frankfurter Messe. Aufruf zu genossenschaftlicher Selbsthilfe gegen den besonders von der Schweiz ausgehenden und namentlich von Frankfurt a. M. unterstützten Nachdruck. Ausdehnung des Übersetzungsmouopols ans die Auswärtigen. Erweiterter Plan einer Reform der kursächsischeu Nachdrncksgesetzgebuug überhaupt. Auftreten Trattncrs und Paulis. Fernere Erweiterung der Reichschen Pläne zu dem Gedanken einer Reform des Buchhandels überhaupt. Reichs Bnchhandelsgcsellschaft. Ihre inncrn Schwierigkeiten. Kritik seitens der Gelehrten. Widerstand der Regierung, des Rates uud der Universität; Verzicht auf deu gcnossenschaftlicheu Nachdruck. Die Paulischen Händel. Das Reich-Breitkvpfsche Reformprogramm. Widerstand des Leipziger Rates. Die Erklärung vom 17. Mai 1770. Das kursächsischc Mandat vom 18. Dezember 1773........... Zweites Kapitel. Sturm und Drang: der Nachdruck. Trennung des Reichsbuchhaudcls von Leipzig. Schwäbische Defeusiousschrift. Hauauer Umschlag, Frankfurter Kommissionslager, Bcschwerdeschrift der Reichs- buchhündlcr an die kursächsischc Regierung nnd Reichs Verteidigung, die fünf kaiserlichen Juli-Reskripte. — Der süddeutsche Nachdruck und seine Verbreitung. Mannheimer freie Niederlage. Der österreichische Nachdruck: Stellung Josephs II.; Trattuer, Traßler; Bewegung gegen den Nachdruck iu Österreich selbst. — Die zeitgenössische Litteratur für nnd wider den Nachdruck. Nachdruck und Bücherpreis. Mittel der Selbsthilfe. Der ,.Deutsche Nexus". Die beschränkte Schutzdaner .................... VIII Inhaltsverzeichnis. Drittes Kapitel. Sturm und Drang: der Selbstverlag. Honorar. Erbitterung gegen den Verleger. Einzel-Selbstverlag. Lcssing nnd Bode. Gleim und Bachmann. Göckingks und Bürgers Subskriptionsanstalt. Klopstocks Gelehrtenrcpublik. Die Dessauer Gelehrtcnbuchhandlung und Verlagskasse. Die Deutsche Union.............116 Viertes Kapitel. Der Dnrchbruch der neuzeitlichen Organisation. Zunahme des reinen Verlags nnd der Zahlnngsrechnung. Unzuträglichkeiten des Tauschhandels. Süddeutsche Sehnsucht nach dem Tauschhandel alten Stils. Reichsbuchhändler-Handlungsart und Leipziger Handel. Verbreitung der Kouditionsscndung unverlangter Neuigkeiten außerhalb des persönlichen Mcßhandels. Überwiegen des persönlichen Meßhandels mit festem Bezug. Frankaturzwang. Der Nettohandel verzögert die Ausdehnung des Konditionsbezugs auf die geschriebene Bestellung. Ratlosigkeit über die Entwirrung der organisatorischen Gegensätze. — Reformziele der Auswärtigen. — Urteil des Reichsbuchhandels über die Verdcrblichkcit des Leipziger Handels. Die Nürnberger Schlnßnahmc. — Reaktion gegen das Überhandnehmen der unverlangten Sendung. Ausdehnung des Kouditionsbczugs auf die verlangte Sendung. Aufkommen der Disponenden. Ausdehnung des Konditiousbezugs auf ältern Verlag. — Gründung einer Buchhüudlcrbörsc: Göschen, Kummer, Horvath. — Die um 1800 bestehende Organisation.........185 Fünftes Kapitel. Der Büchermarkt. Wachstum der Produktion. Statistik der Schriftsteller. Vielschreibern, Lcsesucht. Lesegesellschaft, Leihbibliothek. Öffentliche und Privatbibliothek. Wandlung in der allgemeinen Form des literarischen Bedürfnisses nnd der Produktion. Das Bücherkaufen. „Zeitalter der Makulatur." Die Klassiker. — Romane, Schauspiele, Gedichte; Almauach und Taschenbuch. Biographie uud Reisebeschreibuug. Robinsonadc. Gcbrauchslittcratur. Religiöse Littcratur. Jugcudlitteratur. Der Aufklärungsverleger. — Der socialpädagogischc Buchhändler. Geistcsnahrnng für das Volk. Kalender, Volksbücher. — Verlagsangebot. Antoreujagd. Verlagsnntcrnehmung, Antorcngewcrbc. Übersetzung. Kompilation. Lexikou. Journal. Zeitnng. — Typographische Fortschritte, technische Erfindungen; Wandlungen im Buchgcschmack.........247 Sechstes Kapitel. Die Ccnsnrvcrhiiltnisse. Ceusur in Österreich und Bayern bis zur Französischen Revolution. Die WalMpitulatioucn von 1790 nnd 1792. Censur in Bayern und Österreich seit der Französischen Revolution. Die Censur im übrige» Süddeutschland; in Preußen; im übrigen Norddentschland............343 Inhaltsverzeichnis. >x Siebentes Kapitel. Nachdruck und Verlagsrecht. Vcrlagsrechtlichc Verhandlungen zwischen Preußen uud Sachsen. Staatliche Konventionen zum Schutze gegen den Nachdruck. Versuch, anläßlich der Leopoldinischen WalMpitnlation eine reichsgesetzlichc Regelung der Rechts- schntzverhältnisse einzuleiten. Verlagsvcrtrag; „unbedingte Erwerbung des Manuskripts"; preußisches Landrecht. Preußischer Vorstoß gegen das kur- sächsischc Übersetzuugsmouopol................435 Achtes Kapitel. Das lnbliopolische Deutschland. Rangordnung der deutschen Verlagsplätze nach den Meßkatalogen. Buchhändlerische Bedeutung, Verlagsthätigkcit uud bedeutende Verleger in einzelnen Städten. Wachstum des Bewußtseins von der Bedeutung des buchhändlerischen Berufes. Bildung. Das Buchhändlerhaus. Buchhändlerverzeichnisse. Die buchhändlerischen Geschäftszweige. Fernvcrtricb, Filialen, Wandcrhandel, Marktbesuch. Ausländischer Buchhandel. Mängel nnd Wandlungen des Mcß- katalogs. Lager- nnd Sortimentskatalogc, Handbibliothek. Buchhändler- zcitnngen. Hinrichs' Bücherverzeichnis. Heinsius' Bücherlexikon. Büchcr- anzeige. Recension....................471 Neuntes Kapitel. Der Horvath-Göschensche Rcformvcrsnch. Steigende Konkurrenz durch Überproduktion, Überfüllnng und Wandlung der Organisation. Widerstand gegen Begründung neuer Handlungen, Nicht- uud Auchbuchhäudlcr, Markt- und Wanderhandel der Ortsfremden. Rückgang des Bücherknufens, rasches Veralten wissenschaftlicher Littcratur. Knnden- rabatt uud Schleuderet. Unkosten nnd Gewinn im Sortiment. Umsatz und Gewinn. Reformtrieb. Reformgcdcmken und -verwche in den 1790er Jahren. Die Rcsvrmjahrc 1800—1804. Voßsche Reformgruppe, Horvaths „Delibcratious- pnnkte", Nicolais ablehnende Haltung, Reformdepntation, Göschens „Gedanken" uud Palms „Beytrag", die Reformgutachten, das Deputations-Resormgutachten, Hehcrs „Ansprache an das Publikum", der „Vertrag der Buchhändler" . . S56 622-673 Erstes Kapitel. Der Beginn des Nachdruckszeitalters nnd die Reichschen Reformbestrebungen. Sachsen und Österreich; Philipp Erasmus Reich und Johann Thomas von Trattner. Plan der Einführung eines kursächsischen Übersetzungsmonopols und der Bedingung der Gegenseitigkeit für Holland in die kursächsische Buchhandelsgcsctzgebung, Abschied von der Frankfurter Messe. Aufruf zu genossenschaftlicher Selbsthilfe gegen den besonders von der Schweiz ausgehenden und namentlich von Frankfurt a. M. unterstützten Nachdruck. Ausdehnung des Übersetzungsmonopols auf die Auswärtigen. Erweiterter Plan einer Reform der kursächsischcn Nachdrucksgcsetzgebung überhaupt. Auftreten Trattners und Paulis. Fernere Erweiterung der Reichschen Pläne zu dem Gedanken einer Reform des Buchhandels überhaupt. Reichs Buch- Handelsgesellschaft. Ihre innern Schwierigkeiten. Kritik seitens der Gelehrten. Widerstand der Regierung, des Rates und der Universität; Verzicht auf den genossenschaftlichen Nachdruck. Die Paulischen Häudel. Das Reich-Breitkopfsche Reformprogramm. Widerstand des Leipziger Rates. Die Erklärung vom 17. Mai 1770. Das kursächsische Mandat vom 18. Dezember 1773. -3n den Zeitaltern Friedrichs des Großen und der Französischen Revolution, den Jahrzehnten, in denen ein neues politisches, sociales, wirtschaftliches, litterarisches Gesiige sich durchzubilden begann, trat auch der Buchhandel in seine Neuzeit ein. Das Jahr 1730 in äußerster Begrenzung und sodann die beiden Jahre 1740, das Jahr der Thronbesteigung Friedrichs des Großen und, wenn wir so sagen dürfen, der Entthronung Gottscheds, und 1765, in dem Goethe als Student in die Hauptstadt des deutschen Buchhandels einzog, sind — wir werden die Zeugnisse dafür in der Geschichte des Büchermarktes kennen lernen — bereits von den Menschen des ausgehenden 18. Jahrhunderts mit überraschender Übereinstimmung und Schärfe als die Grenzsteine einer neuen litterarischen Welt und zugleich geradezu als der „Beginn eines neuen Gewerbes" — des Buchhandels bezeichnet worden. Die zweite Hälfte des Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 1 2 1. Kapitel: Beginn des Nachdruckszeitalters u. die Reichschen Reformbcstrebungen. 18. Jahrhunderts brachte die neuzeitliche Litteratur, den neuzeitlichen Buchhandel; den neuzeitlichen Schriftsteller, den neuzeitlichen Buchhändler; das neuzeitliche Publikum. Die gewaltig in die Breite gehende, zu neuen Höhen stürmende und in neue Tiefen bohrende EntWickelung dieser Zeitalter geht in einer Welt der Bewußtheit, der Kritik, der Reflexion, in der Welt eines Organisations- und Verbesserungstriebes vor sich, durch die sie sich von den vorangegangenen aufs schärfste unterscheiden. Das Bewußtsein, hat man gesagt, ist ein geistiges Feuer, das sich ebenso wie das materielle aus der Reibung entzündet; und je stärker diese Reibung, desto kräftiger und Heller jenes Feuer. Kampf und Ringen in der That damals auf allen Gebieten! Die Verleger kämpfen um die Autoren, die Autoren um die Verleger und gegen die Verleger; die Buchhändler kämpfen um die Geschäftsgcbrüuche. Und wieder auf ganz andern: Gebiete: nach langem Stillstande beginnt der Erfindergeist ein neues Ringen mit der Materie, um neue Gewalt über sie auch in der buchgewerblichen Technik zu gewinnen. Und nicht nur über Wesen und Grundsätze des Buches und des Handels mit Büchern, nicht nur über die Grundsätze des Urheber- und Verlagsrechts, sondern selbst über die Ausstattung des Buches entbrannte damals der Kampf der Meinungen. In breiter Dehnung streckt sich neben diesen Kämpfen die Welt des geruhigen Thuns und Treibens, der alltäglichen Arbeit in ihrem steten und gleichmäßigen Schreiten und Fortschreiten. Mit der Geschichte von Kampf und Streit aber muß auch unser Buch beginnen, mit der Geschichte eines Kampfes, der mitten in die treibenden Kräfte der buchhändlerischen Geschichte dieses neuen Zeitalters hineinführt. Es ist der Kampf um den Nachdruck. Wir treten in das Nachdruckszeitalter der deutschen Buchhandcls- geschichtc ein. Nicht unvermittelt. Die „Charlatanerie der Buchhandlung" (1732) atmet schon vollständig die Luft des eigentlichen Nach- druckszeitaltcrs. Sie führt sieben Rechtfertigungsgründc der Nachdrucker an: der Nachdruck ist weder im ^us (Zivile noch ^us Launnieuiu verboten; sein Verbot würde eine buchhändlcrische Monopolisierung bedeuten; die Existenz der Privilegien beweist, daß der Nachdruck an sich kein Unrecht ist; der Nachdruck verbilligt die Bücher; er dient dem Lonum publicum: geistige Nahrung ist xubliei M'is; der Nachdruck Gründe für und wider den Nachdruck in der „Charlatanerie der Buchhandlung". Z entspricht dein Herkommen. Der Verfasser der „Charlatancric" widerlegt alle diese Gründe. Gleichviel, ob ausdrückliche Gesetze gegen den Nachdruck bestehen oder nicht: das Verlagsrecht stießt aus dem Eigentumsrechte des Autors und dessen Eession an den Verleger; das Privileg schafft nicht das Verlagsrecht, sondern hat nur die Bedeutung, den Betrüger durch Androhung der Konfiskation zu warnen; wenn der Nachdruck die Bücher verbilligt, so bleibt er trotzdem nicht nur erstens unrecht, sondern auch zweitens schädlich; er dient in Wirklichkeit nicht dem Lonnrn pndlieum, weil er der soliden Gelehrsamkeit schadet und die Gelehrten abschreckt, gute Bücher zu veröffentlichen; gegenüber der Behauptung des Nachdruckers: er reguliere übermäßige Preise, ist erstens zu fragen, ob der Nachdrucker die oft nur schwer zu beurteilenden Kosten des Originalverlcgers kennt und dargelegt hat, zweitens, daß der Nachdruck, auch gesetzt daß es der Fall ist, trotzdem ein unrechtmäßiges Mittel bleibt; gegenüber der Begründung des Nachdrucks durch Changcverweige- rung und unleidlichen Rabatt gilt: daß der Privatmann nicht zur Strafe berechtigt ist. Es sind die Gründe und Gegengründe, wie sie einige Jahrzehnte darauf in einer ganzen Litteratur von Streitschriften anfs erschöpfendste behandelt werden sollten. Die „Charlatanerie" spricht bereits von einer ganzen Sekte von „Heiligfressern", d. h. von Nachdruckern, die den Nachdruck schon fast wie eine Art Gewerbe, ausgeübt zur Ehre Gottes und der Armen, ansahen: „die Züllichauer, Sign. Marchc fGörlitz^, die Berlcburgcr, Schiffbeckcr, Wernigcroder, Büdingcr u. s. w."; sie ist von Bewuudcrung darüber, als über eine vom Üblichen abweichende auffallende Erscheinung, erfüllt, daß die Buchhandlung des Hallischen Waisenhauses bisher vom Nachdruck so sehr verschont geblieben sei und erklärt es durch dessen „leidliche Preise". Besonders bemerkenswert aber ist die Äußerung, die auch dieser gegen den Nachdruck so entschieden eingenommene Verfasser thut: „Wenn nun ein Hartleibiger seinen Wanst aufblaset, kleine Buchhändler fteim Ehcmgegeschäft auf der Mcssc^ kaum über Achsel ansieht, auch keinen leidlichen Rabbat gicbt; wäre es nicht gut, wenn ein solcher aufgeblasener Geitz durch das Nachdrucken gc- züchtiget würde?" ^ Zwei Persönlichkeiten haben die Gegensätze des Nachdruckszcitalters zunächst in typischer Weise verkörpert: Johann Thomas von Trattuer in Wien und Philipp Erasmus Reich in Leipzig. 4 1. Kapitel- Beginn des Nnchdrnckszeitaltcrs u. die Rcichschcn Reforinbestrcbungen. Im Jahre 1684 erschien in Österreich eine höchst bezeichnende und einflußreiche Schrift, deren Titel das kurz und schlagend gefaßte Programm der ganzen Bewegung war, in deren buchhandelsgcschichtlichen Anfängen wir uns hier befinden: „Österreich über Alles, wenn es nur will!" Philipp Wilhelm von Hörnigk forderte darin ein vollständiges Verbot aller derjenigen Waren, welche im Jnlande erzeugt werden könnten, selbst wenn die inländischen Produkte schlechter als die ausländischen sein sollten. Er gab Ratschläge, wie man dem Frauenzimmer gegenüber zu verfahren habe, das seine Modewaren aus Paris bezog. In denselben Gesichtskreis der Manufaktur im eigentlichsten Wortsinne aber wurde die Litteratur gezogen. Die Verleger der großen Schriftsteller des neuen Litteraturzcitalters saßen in „Sachsen", in Leipzig, Berlin, Halle, Hamburg, Göttingen. Die österreichischen Wirtschaftspolitiker — und ihre Ansichten sind darin nur dieselben wie einmal die der Territorien des „Reiches" im engern Sinne und mehr oder weniger aller nichtkur- sächsischen Gebiete überhaupt und sodann ebenso die des Reichsbuchhandels im engern Sinne und mehr oder weniger des gesamten nichtlursächsischen Buchhandels — sahen auch auf dem Gebiete des Buchhandels die Interessen wirtschaftlicher Decentralisation bedroht durch das Übergewicht einer einseitigen, ausbeutenden Handclshcrrschaft, und sie verlangten deshalb das Dazwischentreten des Staates, d. h. Zollschutz und Protektion der Industrie. Wie vereinigten sich gerade in Österreich alle die verschiedenen allgemeinen Voraussetzungen, die zur Entwicklung eines eigentlichen Nachdruckszeitalters führen mußten! Es war örtlich entlegen,, buchhündlerisch isoliert, litterarisch verödet. Es verlangte nach Teilnahme an dem neuen geistigen Zeitalter, und es sollte zugleich zu dieser Teilnahme emporgeführt werden: und der Buchhändler, der sein Buch aus Leipzig bezog, ließ viel leichter mit sich reden, als Madame, die ihren Modehut aus Paris kommen ließ; und ein Gellertsches Fabelbuch war ja so viel leichter nachzumachen als ein Pariser Hut. Gewinnsucht und Wirtschaftspolitik positiv, die EntWickelung der neuen Bezugsbedingungen negativ wiesen die Wege. Das Privilegwcsen ließ seine letzte Maske fallen: Österreich selbst erkannte die kaiserlichen Privilegien nicht an. Man hat daraus seiner Regierung keinen besondern Vorwurf zu machen. Warum sollte Osterreich zur Strafe dafür, daß sein Herrscher die Rolle des römischen Kaisers spielte, als Territorium schlechter gestellt sein als Österreich als typischer Nachdrucksstaat. Thomas von Trattncr. 5 Preußen oder Sachsen? Österreichische Privilegien aber wurden seit dem Regierungsantritt Maria Theresias (1740) mit sehr wenigen Ausnahmen (Peetz Bader in Regensburg 1749) verweigert: Österreich stand tatsächlich und rechtlich außerhalb des Schutzbercichs der deutschen Littcratur.^ Innerhalb der österreichischen Grenzen selbst aber setzte man die Hebel an und suchte das gesamte Buchgewerbe auf eine vom Ausland unabhängige Höhe emporzuheben. Bis um die Mitte des 18. Jahrhunderts waren die vervielfältigenden Zweige in ihrer innern Entwicklung sich selbst überlassen geblieben. Von diesem Zeitpunkte an richtete die Regierung ihre Aufmerksamkeit, wie auf das gesamte Kommerzwesen, so auch speziell auf die Typographie und ihre Hilfszweige. Im Jahre 1750 wurde die erste selbständige Wiener Schriftgießerei privilegiert; 1751 wurde auf Betreiben der Wiener Buchdrucker eine Kommission zur Aufsicht über die Papiermühlen eingesetzt und in einer Papierordnung die Hereinziehung holländischer Gesellen auf Staatskosten verfügt, die Strazzen- ausfuhr verboten und die Gewähr unverzinslicher Vorschüsse gemacht. Einigermaßen betreten bemerkte das Direktcrium in ?ud1iois 6t Oains- ralidus: es gebe ja aber außer fünf oder sechs Geistlichen und etwa ein paar Weltlichen gar keine Skribenten im Lande — „folglich auch keine Hoffnung, daß wegen derenselben Abgang die Buchdruckern in Flor komme". Die niedcröstcrreichischc Repräsentanz und Kammer wußte es besser. Sic gab es vielmehr der „Unerfahrcuheit" der Buchdrucker schuld, daß sie sich nicht „auf den Nachdruck anderer nützlicher Werke verlegten". ^ Johann Thomas Edler von Trattner^, geboren am 8. Juli 1717 zu Jahrmannödorf bei Güns in Ungarn als Sohn eines armen Pulvermüllers, den er, nachdem die Mutter schon bei der Geburt gestorben war, ebenfalls schon zwei Jahre darauf verlor, gestorben am 31. Juli 1798 als Hofbuchhändler und Hofbuchdrucker, des Heil. Röm. Reiches Ritter, des Königreichs Ungarn Edelmann, niedcrösterreichischer Herr und Landmaun, Herr der Herrschaft Ebergassing, erwarb im Jahre 1748 mit einer geliehenen Summe von 4000 Gulden eine Wiener Druckerei; es war die Offizin, die von 1640 bis 1715 im Besitze des Cosmo- rovius gewesen war. Es gelang ihm, die Protektion Gerhard van Swietens, Präsidenten der Censur-Hof-Kommissiou, Reorganisators der Wiener Universität, des mächtigen Günstlings der Kaiserin, deren Leibarzt er 6 1. Kapitel: Beginn des Nachdruckszeitalters n. die Reichschen Reforinbcstrcbnngcn. seit 1745 war, zu gewinnen, eine Audienz bei Maria Theresia zu erhalten (1750) und bei ihr den günstigsten Eindruck zu hinterlassen. Im Jahre 1751 unterbreitete der mit dem energischsten und die Umstände aufs glücklichste beurteilenden Spckulationsgciste, mit dem gewandtesten, sichersten und einnehmendsten Auftreten, mit großem Organisationstalente und dem unermüdlichsten Fleiße ausgerüstete Mann der Kaiserin seine Borschläge zur Hebung des österreichischen Buchhandels, und Maria Theresia sagte ihm nicht nur die nachdrücklichste Unterstützung zu, sondern betraute ihn geradezu mit der Durchführung des dem litterarischen Jndustrialismus entsprechenden buchgcwerblichen Programms: in den K. K. Erblanden, besonders in Wien und andern größcrn Städten „eine notwendige Buchdruckerey, Schriftschneiderey und Schriftgicscrei, dann eine Kupferstecher- und Druckerey, Buchbinderei und deßen Handlung aufzurichten, damit eines Theils diese Wißenschaften cmporgebracht, änderten Theils aber von besagten Officium hingegen das erwachsende Geld im Lande behalten werden möge." ^ Trattner hat sich seiner Aufgabe mit voller Energie und Hingabe gewidmet, von der Gunst des Hofes unterstützt. 1751 wurde er privilegierter Hofbuchhändler, nach dem Tode van Ghelens 1754 Hofbuchdrucker, unter gleichzeitiger Privilegierung aus die Hosarbeiten. 1752 erhielt er die Erlaubnis, einen Buchladcn zu eröffnen und das Privativprivilcg auf Verlag, Druck und Handel von und mit allen „zur Beförderung der Studien erforderlichen" Büchern. Im Jahre 1752 wurde die Trattnerschc Schriftgießerei begründet, für alle erbländischen Provinzen privilegiert und ex tuuäo eamerlüi auf sechs Jahre mit je 500 Gulden unterstützt. 1761 wurde auf Trattners Ansuchen ein Verbot der Einfuhr aller fremden Lettern — er durfte die seinigen um den nämlichen Preis verkaufen, wie sie von auswärts mit Zurechnung von Maut und Frachtgebühr zu stehen gekommen wären, — und der Begründung jeder weitern Schriftgießerei erlassen; sein Versuch, die neben der seinigcn bestehenden Gießereien van Ghelens und Kaliwodas mit der seinen zu „vereinigen", scheiterte allerdings. Sein Verlag wurde finanziell unterstützt; im Jahre 1755 erhielt er dazu aus der Kommcrzialkasse einen Vorschuß von 15000 Gulden. Mit ausschließenden Privilegien der verschiedensten Art (auf Kalender, alle in den Erblonden erforderlichen Missale und Breviere, die Staatsschriften, die Schulbücher der untern sechs Klassen u. dergl.) Thomas von Trattncr. 7 wurde er überschüttet; es war eine Übcrfüttcrung eines einzigen Mannes mit persönlichen Privilegien, die Trattner nach Kräften ausbeutete, die deshalb um so mehr den Widerstand der größern Wiener Buchdrucker und auch weiterer Kreise hervorrief, und wegen der im Jahre 1759 van Swieten der Kaiserin selbst Vorstellungen machte. „Das verbittert die Gemüther, welche sich außer den vorgeschriebenen Taxen noch genothigt sehen, der Habsucht eines Buchhändlers zn fröhncn, der in einer harten Zeit in einer Equipage daherrollt, Lakaien hält u. s. w."; die Hof-Kanzlei habe Trattncr zu verhindern, daß er das Publicum „auf eine so unverschämte Weise schinde". Die Kaiserin ordnete „nach diese wohl und instructive Note" die von Swieten gewünschte Zuratc- ziehung der Bücherkommission bei jeder künftigen Privilegertcilung an Buchführer oder Drucker an. Trotzdem hat Trattner auch nachher noch zahlreiche Privilegien erhalten. Im Jahre 1755 besaß er fünfzehn Pressen und ciu Personal von über hundert Leuten (davon in der Gießerei fünfzehn). Im Jahre 1756 besuchten die drei Erzherzöge die Offizin; der Kronprinz, der spätere Joseph II., erlernte unter seiner Leitung die Buchdruckerei. Im Jahre 1763 besichtigte Kaiser Franz selbst die sämtlichen Teile der Trattnerschen Offizin, die aus Buchdruckerei, Buchbinderei, Schriftgießerei, Schriftschnciderei, Kupferstechern und Kupfcrdruckcrci bestand — eine Ausbildung buchgewerblichcn Betriebs, wie sie dem allgemeinen Stande ihrer Zeit weit vorauseilten. Und schöne Werke gingen daraus hervor: so des Grafen Corononi lateinische Werke über die Grafen von Görz und die Genealogie des Hauses Habsburg- Lothringcn (1752 fg.), die erste schöne, jetzt seltene Ausgabe der I^dula ?öutinZ6i'mng, in der wirklichen Größe des Originals (von Scheyb; 1753, Fol.), Granellis der Kaiserin gewidmete 'loxooi'Hpdmö Ksrumume ^.ustrmoae (1759), die Folioausgabe von Kollars ^.imlseta Nonn- lukuwl'uui omm8 asvi Vinclodonsnsm (1761). Auf Trattners großem Buchdruckerzeichen erhoben sich zwei Säulen mit der Kaiser- und Königskrone und eine Presse, und alle drei sind durch ein Sprnchband mit der Aufschrift! ,,Hi8 Inixa Loluumis" (auf diesen Säulen ruhend) verbunden. Sein mittleres und kleines Buchdruckcrzcichcn hat ebenfalls die genannten Säulen und alle Utensilien seiner alle buchgewerblichcn Zweige umfassenden Offizin und die Unterschrift: „I^^dors et. ?avvi-e"; darüber einen auffliegenden Adler mit dem Spruchbande: „^Itins". 8 1 Kapitel: Beginn des Nachdruckszciwltcrs u. die Rcichschcn Rcfvr^nbestrcbungen. Philipp Erasmus Reich, der Gegenpol gleichsam des österreichischen Nachdruckers, war der Leiter einer Leipziger Buchhandlung von großer geschichtlicher Vergangenheit: der Wcidmannschen Buchhandlung. Moritz Georg Weidmann war im Jahre 1743 gestorben; die Inhaberin der Handlung war zunächst die Wittwe, dann nach deren Tode (1747) die einzige Tochter. Reich, geboren am 1. Dezember 1717 zu Laubach in der Wctterau als Sohn des gräflich Solms-Laubachschen Physikus und Lcibmedikus Johann Jacob Reich, trat Ende 1745 oder Anfang 1746 als Nachfolger Johann Wendlers als Geschäftsführer in die Weid- mannschc Buchhandlung ein und wurde 1762 Teilhaber und verantwortlicher Vertreter der Firma; sie hieß von da an bis zu Reichs Tode, 3. Dezember 1787, „Weidmanns Erben u. Reich" und nahm erst dann die noch heute bestehende Firma „Weidmcmnsche Buchhandluug" wieder an. Die Firma, die nach einer Zeit hoher Blüte ihrem Verfalle entgegenging, brachte Reich rasch in die Höhe. Er hob die Zweiggeschäfte in Stockholm und Warschau auf und vereinigte die ganze Kraft auf das Leipziger Stammgcschäft. Die Verlagsthütigkeit war in den Jahren 1741—1745 auf drei, sieben, einen, zwei und wiederum einen Artikel herabgesunken. In den Jahren 1746—1749 verlegte die Firma jährlich im Durchschnitt neun, 1750—1754 zweiundzwanzig, iu den kriegerischen Jahren 1755—1761 dreizehn, 1762 — 1765 fünfundzwanzig Artikel. Im Jahre 1759 erlosch die altehrwürdige Großesche Handlung, und Reich erwarb für seine Firma das Verlagsrecht des deutschen Mcßlatalogs. Reich war reiner Verleger („Nettohändler"), Großsortimcntcr (neben dem buchhändlcrischcn Verkehr ging aber auch ein solcher mit dem Publikum her) und Kommissionär. Er zahlte die höchsten Honorare. Er warf, der produktivste aller deutschen Originalverlegcr, in den Jahren 1766 —1773 jährlich im Durchschnitt 43 neue Artikel auf den Markt. Seine allgemeinen Bezugsbedingungen waren: 16, höchstens 25"/„ Rabatt in halbjährlicher Rechnung; sobald sie nicht eingehalten wurde, Bezug nur noch gegen bar. Das heißt, sagt eine gegen ihn gerichtete Schrift vom Jahre 1774, „jemandem seinen Verlag vorenthalten" und ein „wahrer Zerstöhrer des Buchhandels" sein.^ Heben wir noch eine Bemerkung derselben Schrift hervor: Reich nimmt, sagt sie, unter keiner Bedingung etwas zurück. Also höchstens Viertelrabatt; fester Bezug; kurzer (halb- Phil. Erasmus Reich als Typus des Nettohäudlers. Der Nachdruck in der Schweiz. 9 jährlicher) Kredit: die Grundsätze der „Comptantrcchnung". Dabei verstand er die besten Autoren an sich zu fesseln, saß er in Leipzig, dem littcrarisch und dein geschäftlich bevorzugtesten Orte Deutschlands. Trattner bewies die Notwendigkeit seines Nachdrucks in der Mitte des Jahres 1765 aus drei Punkten: den übermäßigen Preisen, dem Bargeschäft und der Leipziger Frachtfreiheit; „als wodurch der ausländische Handelsmann schnurstracks in Verderben rennen muß".? Der Mensch macht weder die Dinge noch sich selbst; aber das ist sein eigen, was er mit den ihm gegebenen Anlagen aus den ihm gegebenen Dingen macht. Das Leben beider, des Österreichers und des Sachsen, war von dem gleichen Grundsatze größtmöglicher buchgcwcrb- lichcr AuSnutzuug der Verhältnisse geleitet. Den Wiener schufen die Verhältnisse zum größten Nachdrucker, den Leipziger zum größten Nach- drucksbckämpfer seiner Zeit. Sind diese beiden größten, rücksichtslosesten und großzügigsten Ausnützer ihrer Zeit, weil Österreich und Sachsen die Gebiete der schärfsten littcrarischcn Gegensätze waren, die klassischen Vertreter der buchhündlcrischen Gegensätze im Zeitalter Friedrichs des Großen und Maria Theresias: so war es doch nicht der Gegensatz zum österreichischen, sondern der zum schweizerischen ^ Nachdruck und dessen Unterstützung durch Frankfurt, aus dem sich Reichs Kampf gegen den Nachdruck entwickelte. Mit dem Jahre 1720 etwa beginnen in der Schweiz die Vorstadien des Nachdruckszcitaltcrs; an seiner Schwelle steht der Baseler Buchdrucker Johann Brandmüllcr (1678—1741). Das Jahr 1724 brachte den ersten großen eidgenössisch-rcichsdcutschen Konflikt, Brandmüllers Nachdruck des bei Thomas Fritsch in Leipzig mit kur- sächsischcm und kaiserlichem Privileg erschienenen Buddäusschen Allgemeinen historischen Lexikons; Brandmüllers Baseler und Züricher Privileg wurde trotz Fritschs Protest und Kursachsens Intervention aufrecht crhalteu und später auch erneuert. Mit den vierziger Jahren hebt das zweite Stadium an: Norddcutschland beginnt jetzt seinerseits schweizerische Privilegien aus^ zubringen. Es sind im ganzen nur wenige Gesuche, in dem Vicrtel- jahrhundert von 1740 bis 1765 nur sechs, ausgehend von Leipzig (1), Halle (3), Berlin (1) und Hamburg (1). Sie sind sämtlich bewilligt worden, freilich nicht ohne zum Teil heftigsten Widerstand von Schaffhausen (Benedikt Hurtet und Biel (Joh. Christoph Heilmann), auch von 10 1. Kapitel: Beginn des Nilchdruckszeitalters u. dieReichschen Refvrmbestrelmngcn. Baseler Buchhändlern. Schaffhcmscn betonte anläßlich des ersten Gesuchs, 1742, daß ein ausländisches Ansuchen um ein Schweizerisches Privileg etwas „ganz öxtraorclinkurss" und, wenn bewilligt, von den bedenklichsten Konsequenzen für das Schweizerische Buchgewerbe sei. Mit Beginn der sechziger Jahre endlich trat der Schweizerische Nachdruck in das eigentliche Nachdruckszeitalter ein. Um das Jahr 1760, bemerkt ein Journal der 1780er Jahre, als ein Schweizer Buchdrucker alle guten deutschen Schriftsteller nachzudrucken begonnen habe, seien die allgemeinen Klagen über den Nachdruck erst häufig geworden. ^ Aber auch der Kampf gegen Veranstaltung und Vertrieb des Nachdrucks seitens der Schweiz und Frankfurts war es nicht, mit dem Reichs geschichtliches Wirken ^" begann. Das Ziel, das er sich gesetzt hatte, war zunächst das, in Kursachscn eine gesetzliche Gleichstellung der Konkurrenz- Übersetzung mit dem Nachdruck kursüchsisch privilegierter Bücher und die gesetzliche Anerkennung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit in Bezug auf Holland durchzusetzen. Das crstere war ein vcrwogcncr Plan des Über- sctzungsindnstricllcn, der allen littcrarisch-buchhalterischen Rcchtsgrund- sätzcn widersprach. Das letztere war ein besonders gegen Arkstee Merkus aus Amsterdam geplanter Angriff, die sich, wie wir uns erinnern", mit einer Filiale in Leipzig festgesetzt hatten, und gegen die schon die Weidmann, Glcditsch, Fritsch, Martini in Leipzig, Georg Conrad Walthcr in Dresden Sturm gelaufen waren. Walthcr befürwortete 1748 von neuem, Arkstee ^ Merkus keine sächsischen Privilegien zu erteilen, bis in Holland den Sachsen Schutz gegen Nachdruck gewährt würde. Die Verfügung vom 31. Januar 1729, die in Antwort auf die Privileg- Verweigerung in Holland das holländische Rcciprocnm zur Bedingung machte, war noch im Jahre 1729 auf Eingabe eines holländischen Buchhändlers hin vorläufig sistiert und dann niemals angewendet worden. Seit dem Jahre 176Z, seitdem wenigstens für uns nachweislich, war Reich an der Vorbereitung der von ihm erstrebten Neuerungen thätig. Die Stellung, die er als Buchhändler im Lande einnahm, gestattete ihm, die Betreibung seiner Ziele auf breitester Unterlage vorzubereiten und einzuleiten. Daß Reich in? Jahre 1759 zu denen gehörte, die Friedrich der Große, um die Leipziger Koutribution zu erzwingen, als Geiseln auf die Pleißenburg bringen ließ, zeigt die geschäftliche Bedeutung, die er seiner Firma errungen hatte. Reich und neben Übcrsetzungsmonopol, holländisches Reciprocum. Bruch mit Frankfurt. 11 ihm Breitkopf verkörperten für Dresden das, was Kursachsen an Leipzig und seiner Messe besaß, sie zählten die einflußreichsten Persönlichkeiten in Dresden zu ihren Kunden und Gönnern, und Reich insbesondere verfehlte keine Gelegenheit, ihnen die Bedeutung des Leipziger Buchhandels für das Land und die Notwendigkeit, ihn in jeder Weise zu unterstützen und zu fördern, immer und immer wieder auseinanderzusetzen. Noch ehe die Pläne, die Reich betrieb, der Regierung in förmlicher Weise unterbreitet wurden, trat das Ereignis ein, das organisations- gcschichtlich den Grenzstein zwischen mittlerer und neuerer Zeit in der Geschichte des deutschen Buchhandels bildet: der endgültige Bruch Nord- dcutschlands mit der Frankfurter Messe. Zu Fasten 1764 reiste Reich zum letzten mal nach Frankfurt und hob sein dortiges Warenlager auf. „In der letzten Messe", schrieb er im Juni darauf, „habe ich und verschiedene andere Fremde von Frankfurth am Mahn Abschied genommen und die Buchhändler-Messen, so zu sagen, daselbst begraben". Der kaiserliche Bllcherkommissar Kurfürstl. Mainzischer Geistlicher Rat, des Kollegiatsstifts zum heil. Kreuz Dechant, der Kollegiatsstifter zu St. Peter und Victor Kapitular und kiotonowiius axoswliens Franz Anton Tavcr von Scheden, Edler von Cronfcldt und Bischof von Assur sandte umgehend Bericht darüber nach Wien. Entweder die äußersten Maßregeln oder „gänzliche Aufhebung des Büchcr-Commissariats"; so verzweifelt schien ihm die Lage. Die Maßregeln aber, die er befürwortete, liefen darauf hinaus, den sächsischen Buchhandel dadurch zum Nachgeben zu zwingen, daß man Frankfurt zu einer Freistätte des Nachdrucks aller Schriften erhob, deren Verleger die Frankfurter Messe nicht besuchten. Reich selbst wurde von Scheden nm eine vertrauliche Unterredung ersucht. Auf die Frage nach seinen Beweggründen gab Reich dabei einerseits an, daß man in Frankfurt seit fünfzig Jahren eine „despotische Gewalt" ausgeübt, mit den Privilegien eine „Art von Handlung getrieben" und den Eontroversschriften gegenüber nicht die nötige Billigkeit beobachtet habe. Andrerseits stellte er den starken litterarischcn und buchgcwerb- lichcn Gegensatz zwischen Sachsen und dem Reiche vor. Der Bericht nach Wien verfehlte seine Wirkung auf Reich völlig. Er verstände sich nicht aufs Staatsrecht, meinte er, und wüßte nur aus Erfahrung, daß „gewaltsame Mittel nicmahlen etwas Gutes stifteten" und noch viele 1^ 1. Kapitel: Beginn des Ncichdruckszeiwlters n. die Reichschen Rcformbcstrcbungen. Einwendungen hier Platz finden würden. Daö war freilich offenbar, daß jener Bericht die Stimmung gewisser Frankfurter Buchhändler widerspiegelte. Namentlich der schweizerische Nachdruck machte sich immer bedenklicher bemerkbar, und gerade die Frankfurter leisteten ihm allen Vorschub. Was war erst zu erwarten, wenn ihre „tolle Eifersucht ganz entfesselt" war! Die Gefahr war um so größer, als die süddeutschen Nachdrucke auch von „benachbarten" norddeutschen Buchhändlern vertrieben wurden. Und doch that Reich den Schritt von Fasten 1764 und ließ sich durch die Drohung grundsätzlichen Nachdrucks unter kaiserlicher Führung nicht bewegen, ihn zurückzuthun? Freilich hat er nn die Möglichkeit grundsätzlicher Verweigerung kaiserlicher Meßprivilegicn keinesfalls geglaubt, und mit Recht; dazu ist man in Wien niemals geschritten. Aber was bedeutete denn das kaiserliche Privileg, wenn die Frankfurter Messe nichts mehr bedeutete? Und diese Messe war überlebt; Reich und seine Freunde haben sie nicht ums Leben gebracht, sondern nur „begraben". Reich sah sich mit der ganzen Einseitigkeit einer rücksichtslosen Kämpfernatur getrieben von einer undiskuticrbarcn geschichtlichen Notwendigkeit. Scheden fragte ihn ratlos nach seinen Beweggründen. Reich ließ sich in keine difsieilen Diskussionen ein, sondern antwortete mit dem Hinweis auf den tiefgehenden litterarisch-buchhändlcrischen Unterschied Nord- und Süddcutschlands. Er hat es gleichzeitig an anderer Stelle mit größter Schärfe ausgesprochen, daß auf Grund dieser Verhältnisse und der Verfassung des Deutschen Reiches eine rückläufige Ent- wickclung der Nachdrucksbcwegung unmöglich war und die Frage um den Nachdruck nur eine staatliche und buchhündlcrische Machtfrage sein konnte, und die Geschichte hat ihm darin Recht gegeben. Sachsen mußte so stark und in seinem Einflüsse so weitgreifend als möglich gemacht werden, Leipzig mußte der einzige und allbeherrschcndc Meßplatz sein, mit der alten, nun immer mehr zur „Reichsnachdruckermesse" werdenden Frankfurter Messe brechen — die Zeit war nicht mehr fern, in der sie allgemein so genannt wurde — und den widerstrebenden Buchhandel mit Gewalt im Zaume zu halten suchen. Nach Leipzig zurückgekehrt, rief er, Jubilate 1764, den Buchhandel in einem anonymen Rundschreiben zur Selbsthilfe gegen den Nachdruck in geschlossenem Zusammengehen auf. Er unterschied vier Gruppen von Buchhändlern. Die Schweiz erscheint als Hochburg eigenen Nachdrucksverlags und des Druckes reichsdeutscher Nach- Aufruf zur genossenschaftliche» Selbsthilfe. drucksuntcrnehmungm, wicwohl auch von ^rten „anderwärts" die Rede ist. Die Frankfurter sind die Vertreter der Unterstützung des Nachdrucks- vcrtricbs. Die Berliner und BrcSlaucr sind die Vertreter der Norddeutschen, die sich in den Nachdruckshandel mit hineinziehen lassen (sogar von Leipzigern würden die Frankfurter unterstützt); die Leipziger sind die Vertreter derjenigen Norddeutschen, deren Interessen der Nachdruck am unmittelbarsten widerspricht. Von Leipzig als dem Brennpunkte der nctto- hnndlcrischcn Entwickclnng sollte die Scnumluug des „rechtschaffenen Teils der Buchhändler", die Heranziehung der schwankenden Elemente und der Kampf gegen den süddeutschen Nachdruck ausgehen. Nicht nur gegen den Nachdruck. Neben ihm sprach Reich von der Berechnung verschiedener Preise und gewissen damit zusammenhängenden Betrügereien. Die erstere war eine natürliche Reaktion gegen den Barverkehr, wie wir sie schon hundert Jahre vorher auf der Frankfurter Messe zu hohen Preisen gegenüber kennen gelernt haben, und gegen die verschiedene geschäftliche Behandlung verschiedener Firmen. „Ansehnlichen, tüchtigen" Buchhändlern, die gute Bücher bringen, sagt Reich an anderer Stelle, wird die Chcmgc nicht verweigert, nur den „Sndleru". Zwischen beiden standen die Mittlern Buchhändler, mit denen der Nettohändler allerdings changierte, die aber bei dem numerischen Übergewicht seines Verlags immer einen beträchtlichen Barsaldo zu erlegen hatten, um so mehr, da Reichs Preise nicht niedrig waren. Sic halfen sich, indem sie ihm in der Change höhere Preise ansetzten. Mit der gegen die Berechner verschiedener Preise gerichteten Spitze, der Ermahnung zu größerer Zurückhaltung beim Kredit, endlich dem Passus: daß zwar verschiedene rechtmäßige Verleger, durch ihr Glück verblendet, oft übermütig würden, ihren Handlungs- vcrwandten unbillige und harte Gesetze auflegten, und daß diese eine Art von Züchtigung zu verdienen schienen — daß aber trotzdem ein solcher Mann nur durch „schickliche Mittel" von seinen Gewohnheiten abzubringen gesucht werden müsse und selbst wenn dies nicht gelinge, solches in keinem Falle zur Ungerechtigkeit des Nachdrucks führen dürfe, wurde das Circular vollends deutlich zu einer Kundgebung des Ncttohandels. Gedachte Reich seilte Absichten bezüglich der Übersetzungen und fremdsprachlichen Nachdrucke auf dem Wege der Gesetzgebung zu erreichen: — das Circular von der Jubilatemesse 1764 rief zur genossenschaftlichen Selbsthilfe auf. „Wir wollen nicht bei dem abgenutzten Einwurfe steheu bleiben: es wird 14 1. Kapitel: Beginn des Nachdruckszeitalters u. die Rcichschen Reformbestrebungcn. unmöglich sein, so vielerlei Köpfe unter einen Huth zu bringen . . . Warum verbinden wir uns nicht gegen die Übertreter? . . Warlich, wenn der redliche Theil der Buchhändler unter sich selbst einig ist, wenn wir unabweichliche Gesetze annehmen; so wird sich bald eine glückliche Aenderung zeigen . . . Wenn wir keine Nachdrucke in unsern Handlungen aufnehmen; wenn wir uns gemeinschaftlich gegen diejenigen verbinden wolten, die sich der Ungerechtigkeit, selbst nachzudrucken, oder nachgedruckte Bücher zu verbreiten, theilhaftig gemacht; wenn wir mit dem Credit behutsamer umgchcu, und nicht mit jeden hergelausfenen oft Galeerenwürdigen Leuten Handlung anfangen, und fortsezen wolten, u. s. w. gewiß der Buchhandel würde ein ander Ansehen gewinnen." Noch in derselben Jubilatemesse erschien eine ebenfalls anonyme Gegenschrift, verfaßt vermutlich von einem Schweizer Buchhändler. Sic verteidigte die Schweiz gegen den Ruf des Nachdrucks — die Verteidigung besteht darin, daß „dieser Fehler die Schweiz nicht allein betrifft", — und den Nachdruck gegen die Nettohändler. „Warum suchen große Handlungen kleinen Ecseze vorzuschreiben, ihren Verlag mit kleinem Rabatt und baarem Oelde zu zahlen? Dießes ist es, was den Nachdruck der Bücher veranlaßet." Daß sich gleich ganze Gesellschaften zum Nachdruck verbunden hätten, sei ja allerdings für manchen nicht erfreulich. „Aber ob dieses Institutum nicht zugleich löblich, wird man denen, so daran profitieret, zu eigener Beurtheilung überlaßen." „Ist es nicht eine Schande", heißt es endlich, „sich denen Herren Gelehrten selbst in seiner Blöße zu zeigen?" Fühlte man durchaus das Bedürfnis, dergleichen Vorschläge zu Markte zu bringen, dann konnte das wenigstens mündlich unter Buchhändlern geschehen: dann hätte man seine schmutzige Wäsche nicht vor den Leuten gewaschen und doch denselben Zweck erreicht — „denen Herren Buchhändlern zur Meße einiges Vergnügen zu machen. — Was gedenken Sie wohl, mein Herr, der Sie Gesetze vorschreiben und selbst mit züchtigen wollen? Ich sehe Sie fern durch mein Seherohr mit halbgebrochenen Augen mit einem Fuße dem Grabe nähern, und Sie suchen die Welt zu verbeßern, ja, das ist nun wahrlich zu spät. Sie denken wie ein Großer des Reichs, aber der Satz ist falsch, denn Sie werden nie hier die Ausübung in Erfüllung bringen. O! Reich voll Einsamkeit, komme und versammle dich, verbanne das wüthende Heer der niedrig denkend Gesinnten. Rühre aber auch zugleich das Herz des niederträchtig Widerstand der Nachdrucker. Tie Eingabe vom 12. Juni 1764. 15. denkenden Verfaßers, und übe das schärfste Gesetz gegen Ihn selbst aus: so wird der boshaftsvolle Bösewicht sein eigenes Eingeweide zerwühlen." Am 12. Juni 1764 wurde die von Reich im nächsten Einvernehmen mit sächsischen Ministern, namentlich dem Konferenzminister Freiherrn Abraham von Fritsch, vorbereitete, von Reich verfaßte und außer ihm von elf weitern Leipziger Firmen unterzeichnete Eingabe überreicht, in der die Monopolisierung der ersten Übersetzung und die Einführung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit ins Privilegwesen beantragt wurde. Das Petitum war in der folgenden allgemeinen Fassung gehalten: „sl.^ Alle im Lande gedruckte und verlegte Bücher zu privilegieren; s2.^ diejenigen Ausländer, bei welchen wir nicht gleiches Recht erlangen können, davon auszuschließen, und s3.^ überhaupt nicht zu gestatten, daß über ein Buch an verschiedene Personen einerlei?rivilkgisn gefertiget werden dürffe." Der aus der Vorfrankfurter Zeit stammende, vom einseitigsten Territorialstandpunkt aus gefaßte Gedanke einer einseitigen kursüchsischen Übersetzungsvcrsicherung paßte nicht mehr in das Programm, zu dem sich seit Ostern 1764 Reichs Absichten zu erweitern begonnen hatten, und das eine Kcttung der norddeutschen an die Leipziger Interessen verlangte. In einer persönlichen Erlüuterungscingabe schlug er darum vor, den „benachbarten Buchhändlern" die erbetenen Vorteile „mit gewissen Einschränkungen" ebenfalls zuzugestehen: sie sollten einen Ausschluß von Konkurrenzübersetzungen auf der Leipziger Messe auf dem bisherigen Wege der Privilegierung erlangen können, während die kursüchsischen Verlagsartikel von selbst für privilegiert gelten und bloß pro Alphabet eine „leidliche Taxe" zahlen sollten. Da die Privilegierung umstündlicher war, so waren die Kursachsen dabei immer noch die Bevorzugten. Die Regierung gewährte die erbetene Bedingung der Gegenseitigkeit (18. Juni 1764); indessen blieb noch festzustellen, in welchen Ländern den Kursachsen Privilegien verweigert würden. Der erste und dritte Punkt wurde als unklar befunden. Die Aufklärung, die die Buchhändler das Generalprivileg betreffend gaben, war nicht viel klarer als der Wortlaut des Gesuches selbst. Sie bestand darin, daß von den im Lande rechtmäßig verlegten Büchern, gleichviel, ob privilegiert oder nicht, kein Nachdruck gestattet werden sollte, und noch viel weniger über ein Werk zwei Privilegien ausgefertigt werden 16 1. Kapitel: Beginn des Nachdrnckszeitalters u. die Reichschcn Refornibestrebungeii. dürften. Um so deutlicher war die Erläuterung des zweiten und dritten Punktes. Sie sprach es nun deutlich aus, daß mit den in Punkt 2 genannten „Ausländern" die Holländer gemeint waren, mit dem in Punkt 3 genannten „Buch" die Übersetzung gemeint war. Was die Verweigerung der Privilcgcrtcilung betrifft, so konnte nur ein einziger, aber nicht stichhaltiger württcmbcrgischcr Fall genannt werden; im übrigen wurde angegeben, eS sei bekannt, daß in Holland an Ausländer von jeher keine Privilegien erteilt worden wären, und wurde die Schweiz betreffend die Schwierigkeit, Kostspieligkeit und Nutzlosigkeit der dortigen Privilegien angeführt. Dafür wurde über den Nachdruck fremdsprachlicher Werke in Holland, deutscher in der Schweiz geklagt. Außerdem wurde angeführt, daß Gebauer, als sich Reich bei ihm wegen einer Neuübersetzung und HeiusiuS wegen eines Nachdrucks beschwert habe, erklärt hätte: er habe „gute Freunde" in Dresden, durch die er „ebenfalls sehr lcichtlich ein krivilsAiurn erhalten könnte". Was die äußere Einrichtung des erbetenen Schutzes betrifft, so hatte Reich schon in der Eingabe vom 12. Juni an England und Holland erinnert, wo der inländische Buchhändler dadurch eiu Privilegium, es sei über Original oder Übersetzung, erhalte, daß er seine Unternehmung „in Zeiten und am ersten bekannt mache". Es war zum Teil, wie wohl zweifellos ist, eine offenbar nicht unbeabsichtigte, der Unklarheit der Hauptcingabc entsprechende Vermischung verschiedener Dinge. Denn was England betrifft, so konnte Reich damit nichts weiter meinen als das Gesetz vom Jahre 1709, das dem Verleger den Schutz seines Verlagsrechts aus 14 Jahre sicherte. In den vereinigten Niederlanden allerdings wurde der Buchhändler, sobald er das künftige Erscheinen eines Werkes bekannt machte, schon dadurch für privilegiert gehalten^, und dieser Schutz galt ausdrücklich auch für die zuerst angekündigte und im ersten Druckbogen vorgelegte Übersetzung.^ Hier erinnerte Reich an den uns bekannten Passus^ der Frankfurter Buchdruckerordnung von 1660; das Buch werde dabei in ein hierzu bestimmtes Register eingeschrieben und der betreffende Verleger habe dafür nichts zu leisten als drei Exemplare. Endlich ist noch eins von Bedeutung: Reich sprach in der Erläuterung die Notwendigkeit der Errichtung einer buchhändlcrischen Körperschaft nach dem Muster der französischen „Ld^wdis Ro^gle ou (üng-mdre SMckiegls 6s8 NarenaiulL I^idraiies dsaus. Die Einrichtung^ war 1610 gegründet, im Die Erläuterung vom 9. August 1764. Lliaradre s^uäicals. 1? Laufe der Zeit weiter entwickelt, durch das Reglement vom 28. Februar 1723, das die Statuten des Lorps cke 1a I.idi-«,iris enthielt, endgültig geregelt worden und gab eine einheitliche gewerberechtliche Verfassung auch des Buchhandels, wie sie an sich deutsche Buchhändler schon seit dem 16. Jahrhundert ersehnten. Der Betrieb des Buchhandels und Buchdrucks war verboten für alle Nichtbuchhändler und Nichtbuchdruckcr. Mehrere Vorschriften regelten das Lehrlingswcscn: Kenntnis der lateinischen Sprache und der griechischen Buchstaben wurde gefordert, die Dauer der Lehrzeit hatte mindestens vier Jahre zu betragen; erst während der letzten Lehrjahre eines Lehrlings durfte ein zweiter angenommen werden (im Jahre 1741 wegen Überfüllung Verbot jeder Neuaufnahme während der Dauer von zehn Jahren). Druckereien oder Buchlüden dürfen nur von Meistern gehalten werden. Die Bedingungen der Meisterschaft sind: vier Jahre Lehr-, drei Jahre Dienerzeit, Alter von mindestens zwanzig Jahren und Befähigungsnachweis. Der Nachweis besteht in der Produktion eines Ecrtificats des Universitätsrektors und Ableistung eines mindestens zwei Stunden währenden Examens. Die Examinatoren sind: Syndikus und Beisitzer der Lnarlidi'S SMckiegls; zwei Buchhändler und zwei Buchdrucker, die alle vier schon OKeiers äs tüornmuimnlk gewesen sind; zwei Buchhändler und zwei Buchdrucker, die dies noch nicht gewesen, aber seit mindestens zehn Jahren recipiert sind. Zum Bestehen des Examens sind mindestens zwei Drittel bejahende Stimmen erforderlich. Die ferncrn Bedingungen der Meisterschaft sind: Zeugnis über gute Lebensführung und Sitten, katholisches Religionsbekenntnis, Kaution von 1000 Livres (Buchdrucker: 1500 Livres), Eidesleistung an der Universität vor dem I^ients- imnt Keneral ds ?0lies. Sind alle Bedingungen erfüllt, so erhält der Buchhändler von der Universität seine lettre äs I^idi mi s. Die Buchhändler stehen unter der unmittelbaren Disciplinargcwalt der Universität: sie verhängt Geldstrafen und Absetzung; ohne ihre Erlaubnis darf sich in Paris niemand mit Büchcrvcrkcmf befassen. Die Universität stellt auch die Preise fest; der Buchhändlcrgewinn darf nicht mehr als c^uAtre ckvniei's liour Uvrs beim Verkauf an Schüler und Lehrer, six (lenisis beim Verkauf an andere Käufer betragen. Die Lüawdrs SMckioals aber übt die gewerbliche Aufsicht selbst aus: sie hat Visitatioucn abzuhalten, bei denen sie die Befolgung aller für Buchhandel und Buchdruckern erlassenen Vorschriften, bis herab auf Lettern und Papier, kontrolliert. Geschichte des Deutsche» Buchhandels. III, 2 18 1- Kapitel: Beginn des Nachdruckszeitaltcrs u> die Reichschcn Reformbestrebungen. Die Lnawdie szuckieg-Ie dicnt endlich als Büchcrnicdcrlage und Kaufhaus: alle in Paris (und überhaupt in Frankreich) eingehenden Bücher, gleichviel ob an Buchhändler oder Privatpersonen gerichtet, werden auf die svudieals geleitet und hier niedergelegt: zweimal wöchentlich findet durch Syndikus und Beisitzer ihre Visitation statt; auch die fremden Büchcrhändler müssen ihre Bücher zur Visitation dahin bringen und auch hier verkaufen oder vertauschen. — Gewiß viele beneidenswerte Bestimmungen, die zum Teil gerade um diese Zeit vielfach im deutschen Buchhandel ausgesprochenen Bedürfnissen entgegengekommen wären; aber freilich auch — lassen wir Nicolai reden: „Gott behüte daß wir je in Deutschland Olmindiss svnäie^les bekommen, das sind OnAmdrss Ärclsnws!" ^ So ist denn der Bericht vom 9. August 1764 in der Geschichte der Kursüchsisch-Reichschen Neformgcsetzgcbung von sehr wesentlicher Bedeutung. Die Forderung eines Beweises der Privilegvcrweigcrung stellte das Anliegen der Buchhändler auf eine breitere Grundlage; die ursprünglich nur auf Arkstee Mcrkus gemünzte Privilegvcrweigcrung wurde fallen gelassen, und statt dessen erscheint, nun erst ganz ungekünstelt, die Klage über den zwischenstaatlichen Nachdruck überhaupt, über die allgemeine Schwierigkeit, sich mit Hilfe der kaiserlichen und landesherrlichen Behörden Recht zu verschaffen. Dazu trat die erste offizielle Hindcutung darauf, mit allen Mißständen in der sächsischen Privilcgübung reinen Tisch zu machen. Das Petitum ist dementsprechend wiederum außerordentlich allgemein gefaßt: „Uebcrhaupt Sicherheit für diejenigen Bücher, welche gedruckt und rechtmäßig verlegt werden." Wie sehr man in Norddcutschland die von Österreich her drohende Gefahr unterschätzt hatte, geht daraus hervor, daß Reich bis zur Mitte des Jahres 1764, wenn er von der Nachdrucksgefahr sprach, immer nur von Holland und der Schweiz, dann von den Frankfurtern und den von ihnen und den Schweizern in ihr Interesse gezogenen Berlinern und Breslauern sprach. Man muß sich dabei erinnern, daß in den Meßkatalogen der Jahre 1740 bis einschließlich 1763, abgesehen von zwei Prager Artikeln und einem Lcitmeritzer Artikel, aus der gesamten österreichisch-ungarischen Monarchie die einzige Stadt Wien und zwar im Durchschnitt mit jährlich 20 Artikeln verzeichnet ist, und daß Perthes Beginn der Nachdrucksthätigkeit Trattners. Joachim Pauli. 19 noch von dem ausgehenden 18. Jahrhundert sagen konnte: Österreich habe damals für den deutschen Buchhandel „noch nicht existiert". Im Laufe der fünfziger Jahre schon war Trattner auf der Leipziger Messe aufgetaucht. Die Leipziger sollen ihm erklärt haben: man gäbe einem wie allen, 16 "/g Rabatt. Trattncr, heißt es, habe ihnen vorgehalten, er verliere allein 17"/„ an Transportkosten, und deshalb um „allerwenigstens" 33^/z ersucht. „Als ich aber durch diese Vorstellungen ebenso wenig ausrichtete, vielmehr immerhin tauben Ohren predigte; so sagte ich ihnen gerade heraus: sie würden mich in die Notwendigkeit setzen, ihnen diejenigen Verlagsartikel, woran mir am meisten gelegen wäre, mit welchen ich den meisten Debit machen könnte, und die sie, wegen des starken Abgangs, ohnedem am wohlfeilsten geben könnten, ganz gewiß nachzudrucken."^ In den Meßkatalogen tritt der Name Trattner zuerst im Jahre 1753 mit 3 Artikeln, dann 1756 und 1757 mit 17 und 33, in den Jahren 1760 bis 1763 mit 28, 24 und 8 Artikeln auf. Nun ein erstaunliches Ansteigen: das Jahr 1764 bringt 42, das Jahr 1765 76 Artikel. Die Buchhandlung hatte Filialen in Innsbruck, Linz, Prag, Trieft, Pest und Agram. „Gegen den nun von Kaiserl. Maj. IZaronisirtem Buchhändler Iratwsr", schrieb nun Reich im November 1764, „schüzet kein kiivileZium mehr! Von den Geldern des Hofes unterstüzet, überschwemmt er ganz Deutschland und scheuet sich nicht, in unßerem eigenen Lande den Meister zu spielen . . . Ein Strohm, der alles überschwemmt." Und wie im Süden, so wuchs die Gefahr jetzt auch im Norden. Wie dort, so erhob sich jetzt auch hier, in der „Nachbarschaft", zum ersten mal der Nachdruck offen, ja offiziell und gestützt auf die nämlichen in dem Übermute der Leipziger Nettohändlcr wurzelnden Gründe, auf denen auch Trattner fußte. Auf die von ihm geltend gemachten Gründe hin: die Leipziger Verleger überteuerten Gellerts Schriften und zögen viel Geld aus des Königs Landen, erhielt Joachim Pauli in Berlin gegen das Versprechen, Gellerts Schriften um die Hälfte des sächsischen Preises, für 1 Thaler 17 gr. zu verkaufen, unterm 9. Januar 1765 ein preußisches Privativprivileg auf Gellerts Schriften, auf die Reich und Caspar Fritsch (Wendler hatte sich vom Buchhandel zurückgezogen und die bei ihm erschienenen Gellertschen Werke an Fritsch verkauft) kursächsisch, kaiserlich und, unterm 30. Januar 1762, 20 1. Kapitel: Beginn des Nnchdrnckszeiwltcrs n. dic Rcichschcn Refvrinbcstrebnngcn. für das Königreich Preußen, Kurfürstentum Brandcuburg und alle zugehörigen Provinzen und Lande privilegiert worden wareu. Ein Schreiben Reichs unmittelbar an den König — auf (Heilerts cigeucn Rat — blieb ebenso erfolglos wie Reichs persönliche Bemühungen in Berlin. „Der Nachdruckcr", bemerkte Reich zu dem Reskript des Kirchcnrates vom 11. Februar, das den Vertrieb des Rachdrucks auf der Leipziger Messe verbot, „wird zwar seinen Raub uicht zur Messe bringen, aber doch über ganz Deutschland ausbreiten, ohne daß eS verhindert werden kann." Gegen Trattner „schützten keine Privilegien"; ein Berliner Nachdrucker konnte allen sächsischen Verboten zum Trotz seinen „Raub über ganz Deutschland ausbreiten": der Versuch, dem zwischenstaatlichen Rachdruck mit Erfolg entgegenzutreten, konnte nur auf dem Wege genossenschaftlicher Selbsthilfe, durch die Errichtung einer schon im anonymen Cirkular von Judikate 1764 angedeuteten deutschen, vielleicht gcnaner norddeutschen Buchhaudclsgcsellschaft unternommen werden. Ebenso war der Versuch der wciteru „Reinigung und Reform" des Buchhandels teils nur auf diesem Wege möglich, teils ein diesbezügliches Eingreifen des Staates — eine Beschrankung der Gewcrbcfrciheit — nur schwer zu erwarten. Reich fügte den drei Punkten des Jubilate-Cirkulars noch zwei weitere hinzu: ein Vorgehen gegen die Schlcudercr und gegen dic, „schleichenden Buchhändler und Pfuscher", d. h. Buchhändler, die unter den im regelmäßigen Buchhandel anerkannten Geschäften unbekannt und auf der Messe nicht greifbar waren, dabei aber ihre Büchcr- titcl in den Mcßkatalog zu bringen wußten. Im Sommer 1764 entwarf Reich die Statuten der zur Ausrottung der genannten Übclständc geplanten Buchhnndelsgcscllschaft. Leipzig, der gegebene Ccntralpunkt, ist ihr Sitz; hier finden in jeder Oster- und Michaelismessc ihre Sitzungen statt, und hier wohnt ihr jährlich zu wählender Sekretär. Jedes Mitglied ist als solches verbunden, ihm alle Fälle der bereits genannten Mißbräuche und Vergehen anzuzeigen. Der Kampf gegen alle diese Mißstände ist zusammengefaßt in dem Grundsatze: Luuin eni^ne. Als Vermittler zwischen Centrale und Mitgliedern wirken Deputierte: man dachte sich ganz Deutschland in Provinzen eingeteilt, die von Vertrauensmännern vertreten werden sollten. Alles gilt „ohne den allergeringsten Vorzug der einheimischen Buchhändler vor den auswärtigen oder der Die neuerrichtete Buchhandelsgcsellschaft in Deutschland. 21 auswärtigen vor den einheimischen". Der Kampf gegen den Nachdruck ist breit und beherrschend in den Mittelpunkt gerückt. Als nächstes gegen den Nachdruckcr in Anwendung zu bringendes Zwangsmittel ist die Beschränkung des Geschäftsverkehrs auf den Bezug des unentbehrlichsten Verlags und zwar nur gegen sofortige Barzahlung und die Aufhebung jedes Change- und Kreditverkehrs bis zu erfolgter Entschädigung in Aussicht genommen, als äußerstes aber, daß sich die Mitglieder „einer dem andern ihren Bcrlag gegen allen Nachdruck ohne Unterfchied dergestalt garantieren, daß sie alle für einen und einer für alle einstehen, und allenfalls nach Befinden auch so weit gehen wollen, dem Nachdrucke? das beste Buch, das er hat, zur revange abdrucken und demselben zum Nachtheil Namens der Socictät debitircn zu lassen" (Artikel VII). Im Laufe des Jahres 1764 fanden die Statuten die Zustimmung der Leipziger Buchhändler, und in der Ostermcsse 1765 fand das „Erste Grundgesetz der neuerrichteten Buch- handclsgcscltschaft in Deutschland" 56 Unterschriften (52 im gedruckten Exemplar, 4 Mitglieder traten nach der Drucklegung bei). Es waren damit in der Gesellschaft neben Kopenhagen 25 norddeutsche und 4 süddeutsche und schweizerische Städte durch 48 Norddeutsche und 7 Süddeutsche und Schweizer vertreten. Der Stärke der Mitglicderzahl nach folgten sich die Städte in folgender Reihe: Leipzig (8), Berlin (5), Halle und Breslau (je 4), Jena und Nürnberg (je 3), Dresden, Wittenberg, Hamburg, Braunschweig, Ulm (je 2), die übrigen neunzehn Städte (Chemnitz, Altenburg, Weimar, Magdeburg, Glogau, Zültichau, Frankfurt a. O., Königsberg, Helmstedt, Güttingen, Hannover, Lemgo, Rostock, Lübeck, Altona, Bremen, Kopenhagen, München nnd Zürich) mit je einem Mitglieds Im ersten Stockwerke der Erckelschen Lokalität in Quandts Hof auf der Nicolaistraße zu Leipzig, wo besonders die fremden Buchhändler gern verkehrten, fand am Abend des 10. Mai 1765 die erste Versammlung statt. Reich wurde zum Sekretär gewählt. Als „unmittelbare Corrcspondcntcn" der verschiedenen Provinzen wurde je ein Mitglied in Berlin, Breslau, Königsberg und Magdeburg, in Hannover, Braunschweig und Lemgo, in Hamburg und Rostock, in Nürnberg, München, Ulm und Zürich gewählt. Aus Wien aber erhielten die deutschen Buchhändler gleichzeitig folgendes 22 1. Kapitel: Beginn des Nachdrnckszeiwlters u. die Reichschcn Reformbcstrcbnngcn. „AVERTJSSEMENT. Johann Thomas von Trattncrn des Heil. R. R. Ritter, Kaiserl: Königl: Hofbuchdruckcr und Buchhändler, hat nachstehende Bücher aus seine Kosten gedruckt. Wicnn den 2. May: 1765. Gellerts (C. F.) sämmtliche Werke, 5. Theilc, mit Kupfern, gr. 12". Wienn 1765. Geßners (S.) Sämtliche Werke, IV. Theile, gr. 12" mit Kupfern, idiä 1765. Hagedorns (Fr. v.) sämmtliche Werke. 3. Theile mit Kupfern, gr. 12". idiä 1765. Hallers (Alb.) Gedichte, mit Kupfern, gr. 12". idiä 1765. Kleists (Ewald von) Werke, 2. Theile. gr. 12". idiä. Klopstocks (F. G.) Schriften, mit Kupfern, gr. 12". ibid. 1765. Rabeners (G. W.) Satiren. 4. Theile, mit Kupfern, gr. 12". idicl 1765. Zachariä (F. W.) sämmtliche Schriften. 9. Theilc, mit Kupfern, gr. 12". 1765. Außer dießem sind Gleims, Cronegcks, Günthers, und die übrigen besten deutschen Schriftsteller zum Gebrauche der K. K. Erbländcr, alle in einerlei Format, in weckian 12^°, unter der Preße, und werden biß Michaelis-Mcße 1765. fertig." Die Preise betrugen: Gellert 3 Gulden, Geßncr 1 Gulden 30 Kreuzer, Hagedorn 45 Kreuzer, Haller 30 Kreuzer, Kleist 30 Kreuzer, Klopstock (Messias, Salomon, Tod Adams) 1 Gulden 15 Kreuzer, Rabener 2 Gulden 30 Kreuzer, Zachariä 3 Gulden 30 Kreuzer, zusammen 13 Gulden 30 Kreuzer (die Originale 37 Gulden). Trattner sowohl wie Pauli verrechneten auf der Messe ungescheut ihre Nachdrucke; Trattner hat die seinigen sogar „austheilcn lassen"; und nach der Messe gingen sie über Leipzig an ihren Bestimmungsort. Nach dem „Gerechtfertigten Nachdrucker" bestand Reichs Plan und Werk der Gründung der Buchhandelsgcsellschaft darin, die „Monopolisieret) des Buchhandels auf einen dauerhaften Fuß" zu setzen. Und der Erfolg —: „Reich jauchzetc, als er sähe, wie bereit jeder unter den Buchhändlern war, zu unterschreiben. Nach dem aber ein jeder unterschrieben hatte, so lachte er, rciscte wieder nach Hause, und veranstaltete Trattiiersches Avcrtisscment. Zinckes Kritik der Buchhandeisgcscllschaft. ZZ vor allen Dingen den ersten besten Nachdruck, wenn ihn die unbillige Aufführung dieses oder jenes Verlegers erforderte."^ Die Darstellung war nicht unbegründet, und schlimmer uoch stand es mit dem Nachdrucks- vertrieb.^ Nicolai trat dem Vereine deshalb nicht bei, weil er „gewohnt sei, das was er versprochen, genau zu halten". Nicolai, der Typus des zwischen Reich einerseits, den Nachdruckcrn andrerseits in der Mitte stehenden Buchhandels, hat diese Stellung allen buchhändlcrischen Re- sormversuchcu gegenüber bis an sein spätes Ende bewahrt. Die Societcit von 1765 war in seinen Augcu nichts als ein Phantom. „Da ich glaube, was den Deutschen Buchhandel betrifft, zu verstehen, so bin ich überzeugt, daß die deutschen Buchhändler sich nie irgend wozu vereinigen werden", schrieb er an Lcssing.^' Er erklärte die grundsätzliche Ablehnung von Bestellungen auf Nachdrucke, so lange es keine Nach- drucksgcsctzgebung gebe, für eine geschäftliche Unmöglichkeit. So manches der Socictcitsmitglieder mußte sich das Gleiche gestehen und handelte danach: Reichs „Gesammelte Nachrichten" enthalten mannigfaltige Beispiele dafür und sogar für Nachdrucksunternehmungcn auswärtiger Societätsmitglied'er. Noch bedenklicher aber — denn hatte der genossenschaftliche Nachdruck erst auch nur in einigen Füllen seine Wirkung getan, so konnte man hoffen, daß die Zahl treuer Mitglieder stetig wachsen würde — war die Stellung der kursächsischen Regierung. Mitte August 1765 erhielt Reich durch das Braunschweiger Socie- tätsmitglicd Christian Gottlieb Gebler — in der Fürst!. Waisenhaus- Buchhandlung) — eine Kritik des „Ersten Grundgesetzes" zugestellt, die auf Gcblers Ersuchen der Braunschweiger Legationsrat Georg Heinrich Zincke, der Verfasser einer buchhändlcrischen Rcformschrift vom Jahre 1756 und zeitweilig, um das nebenbei zu bemerken, Leiter des Ham- burgischen Correspondenten, verfaßt hatte. Zincke begrüßte die Buchhandelsgesellschaft als einen „aufblickenden Anfang der Verbesserung"; aber er machte an ihr folgende fünf Ausstellungen. Erstens: es fehle ihr die staatliche Unterstützung. Zweitens: ein „eigenmächtiger ?rival> Lonventioiml-Zwang" sei nicht nur unzulänglich, sondern auch gesetzwidrig, ja ein „^i'ivat-Ucmoxolium und eine Art einer sonst verhaßten Auftreiberung veranlaßcnd." Drittens: es sei zu bedauern, daß als der eigentliche Endzweck das Privatinteresse erscheine. Viertens: es sei nur 24 1. Kapitel: Beginn deS Nnchdruckszcitalters u. die Rcichschen Reformbcstrebungcn. von Buchhändlern, nicht aber von den Gelehrten, Schriftstellern und Autoren die Rede. Fünftens: der Begriff „Nachdruck" sei zuvor einer genauem Bestimmung bedürftig. Eine scharfe und treffende Kritik. Schwerwiegende Einwürfe; Punkte von der größten Bedeutung, die der Gelehrte in de»? Programm des Buchhändlers vermißte. Man wird nicht vergessen, daß sich an Zinckes Reformvorschlügc, deren Geist diese Kritik entspricht, und Reichs Reformgesellschaft nicht derselbe Maßstab anlegen läßt. Jene Theorie; diese Praxis. Jene Gedanken; diese eine Sache. Jene entstanden in der heitern Stille der Studierstube; diese geboren aus der harten Notwendigkeit lebendigen Kampfes und Streits. Allem nicht nur, daß das „Grundgesetz" der allgemeinen Tiefe und Weite des Zinckeschcn Rcform- vorschlagS entbehrte, es hatte jedenfalls die gesetzliche Bestätigung nicht eingeholt. An eine solche aber war nicht zu denken. Den Bücherkommissar allerdings, den aus Prcßburg gebürtige» Professor der Dichtkunst und Bibliothekar der Universitätsbibliothek — und von 1754 bis 1782 Redakteur der ^eta ^inäiwiuw — Hosrat Dr. Bel (Bücherkommissar 1755—1782), hatte Reich auf seiner Seite.^ Um so stärker aber war der Widerstand des Leipziger Rates, der Leipziger Universität und der kursächsischcn Regierung. Die Ankündigung des genossenschaftlichen Nachdrucks, die statutarisch erstrebte Becinslussuug der Bücherpreise, die Tendenz, dem Buchhandel eine innungsmäßige Gestalt zu geben, waren die Punkte, mit denen sich die Regierung nicht befreunden konnte. Dennoch fühlte sie sich einigermaßen unsicher, hielt es jedenfalls für angezeigt, die Dinge nur behutsam anzufassen. Die Kommcrzdeputation fand (4. Sept. 1765)^, daß „sowohl an den I'orirmlidus, als wg-lsrigMus dieser Privat-Verbiudung" allerdings „verschiedenes auszustellen seyn dürfte"; allein des ungeachtet dürften sie und die dabei interessierten In- und Ausländer nur „sehr behutsam, und mit besonderen NsngMmsnt," zu behandeln sein, „damit nicht der Haupt-Siz sich von Leipzig weg- und außer Landes ziehe, dadurch aber der Leipziger Buch-Handel derer sonst zu hoffenden ansehnlichen Vorthcile beraubt", ja Wohl gar in „großen und unwiderbringlichen Nach- thcil" gebracht werde. Der in Artikel VII ausgesprochene Grundsatz der Selbsthilfe gehe allerdings zn weit; gerade aber deshalb sei es desto billiger und notwendiger, ernste obrigkeitliche Verfügungen gegen den Rat, Universität und Regierung gegen die Buchhandclsgescllschaft. 25 überhandnehmenden unerlaubten Nachdruck zu erlassen und die Entziehung aller Privilegien für einen dergleichen Nachdrucker zu verordnen. Eines der zahlreichen Zeugnisse dafür, wie Reich mit seinem ganzen Auftreten der Regierung die Pistole auf die Brust gesetzt hat, jederzeit weiterging, als er sich der Zustimmung selbst der maßgebenden Persönlichkeiten versichert hatte, und nur so die Regierung wcitcrtrieb. Die Ansichten von Rat und Universität zu Leipzig entfernten sich von denen Reichs noch viel weiter und entschiedener. Der Rat erklärte die Societüt für unvereinbar mit der „bißher bestimmten Freyhcit der Buchhandlung durch Deutschland und umliegende Gegenden" und für mehr als bedenklich, das Publikum „einer ncuangehendcn LoeietM Willkühr bloßzustellen", die ihre Mission darin erblicke, immer weitere Kreise zu ziehen. Die Verhältnisse, gegen die die Societät ankämpft: das sind Dinge — und darin, wie billig und wohlfeil dem Buchhändler, der sich seiner Haut zu wehren hatte, solche Ausführungen scheinen mochten, hat die Geschichte dem Leipziger Bürgermeister Born, mit dessen ruhigem und nüchternem Urteile wir es hier zu thun haben, Recht gegeben —, die der geistigen und politischen Verfassung Deutschlands nach so tief gewurzelt sind, an so vielen Ketten hängen, daß ihre Entwirrung nur von der schrittweisen Entwicklung jener Zustände zu erwarten sein kann: während durch gewaltsames Sichaufbüumen, „da immer einer die Oberhand behalten und viel mehrere in sein IuwreMe zu ziehen sich bemühet, beyde Theilc einander aufreiben, und mehr Schaden als Vortheil gestifftet wird." Sollte die Negicrnng in irgend welcher Form eine buchhändlcrischc Jntcrcssenvcrtrctnng dnrch den Buchhandel selbst zugestehen — das eine müsse unverrückbar festgehalten werden: daß die „Verträge, Schlüße und Thatcn der Buchhandlungs- Gcsellschaft entweder wie alle andere Mets, xiivltwrum gehöriger ooZ- uit,ic>n und vöeision ausgesetzt bleiben, oder wenn die Vereinigung mit sxeeikller ^ppiobittivu zu begnadigen, vor zuträglich und denen Miibus uu^sstatis unnachthcilig befunden würde, denen dißfalsigen Puncten mehrere Mäßigung, besonders daß nirgends, ohne Vorwitzen und Ge-» stattung der dadurch gesetzten Obrigkeit, zu einiger Selbsthülffe und anderen ?rllejuditz verschritten werden dllrffc, werde einverleibet werden."^ Neben den Dresdner Behörden und dem Leipziger Rate waren es besonders die Professoren der Universität Leipzig, die in der buchhänd- 26 1. Kapitel: Beginn des Nachdruckszciwlters u. die Rcichschen Rcsormbestrebnngc». lerischen Ringbildung dic schwerste Gefahr für die Gelehrten erblickten. Sie verurteilten den Nachdruck iu der Theorie; aber sie schätzten ihn als Prciöregulator: eben in der Gewinnsucht der Buchhändler, in den , exorbitanten Preisen, die diese seit dem Siebenjährigen Kriege den kleinen und kurrcnten Büchern gegeben, sahen sie, wenn nicht die ganze Ursache, so doch einen ganz bedeutenden Anreiz zu der überhandnehmenden Steigerung des Nachdrucks. Das Alphabet „ordentlichen Oewv formst«" habe früher nicht mehr als 4 bis 5 Zr., größern Formats nicht mehr als 6 bis 7 Zr. gekostet: jetzt koste es häufig mehr als 16 ^. Die Gesellschaft liefere Publikum und Gelehrte, schöne und wissenschaftliche Litteratur der Willkür des Buchhändlers aus, und wenn man dem keine Schranken setze, so werde die „Habgier der Buchhändler keine Grenzen kennen." Sollte dieser Ring ja vom Staate geduldet werden: so sei ihm jedenfalls der Zaum einer Büchcrtare anzulegen und diese von einer aus Professoren, Buchhändlern und Buchdruckern bestehenden Deputation unter Oberkontrolle der Büchcrkommission festzusetzen. Reich wollte von solchen mit professoralcm Taxgcistc versetzten Konferenzen, die auch in den Vorschlügen der Bücherkommission in der Zeit vor Michaelis 1765 auftraten, nichts wissen. „Es ist kaum zu sehen, was eine Zu- sammcnkunfft der Buchhändler mit den Herren ?rokeL8nren für Ruzen für den Buchhandel haben könnte" (1. April 1765). Der im Vorigen benutzte Bericht der Bllchcrkommissiou, iu der nicht die Ansichten Bels, sondern dic des Leipziger Rates herrschen, datiert vom 24. März 1768, die Eingabe der Leipziger Universität vom 20. Nov. 1769: so lange blieb dic Angelegenheit der Buchhcmdelsgcscll- schaft offiziell in der Schwebe. Das Gewicht des Widerstandes aber war gleich anfangs so stark, daß schon in der zweiten Versammlung, Michaelismesse 1765 (9. Oktober; das Protokoll von 27 Buchhändler» unterzeichnet), auf Reichs Antrag folgende Statutenänderung beschlossen wurde: „Daß ernanntes Grundgescz überhaupt, und insonderheit dcßcn siebenter Punct auf keine andere Art zu verstehen, oder ins Werck zu »richten sehe, als so weit es in jedem Lande den Gesetzen des Landes gemäs, und den ?rivilegii8 des Landes Herrn unnachthcilig ist." Damit begab sich die Gesellschaft des einzigen durch ganz Deutschland wirksamen Mittels, das sie wirklich hätte anwenden können, und gestand zu, daß es neben den Territorien keinen Raum für einen nichttcrritorialcn, Swtutenändcrung. Trnttncrsche „Nachricht" ^7 cincn deutschen Buchhändlcrvcrcin nach Ncichschen Grundsätzen gab. Der genossenschaftliche Nachdruck sank zum Privatrepressivmittel der Preisherabsetzung herab. Die Gesellschaft nahm seitdem diejenige Stellung ein, welche ihr der Natur der Verhältnisse nach einzig und allein zukommen konnte: die, Reichs Neformgcdanken, so weit er sie mit Namen und Geist einer allgemeinen Buchhandclsgesellschaft verschmelzen konnte, der kur- sächsischcn Regierung gegenüber einen brcitern Untergrund zu geben. Trattner aber spielte auch zu dieser neuen Leipziger Melodie die obligate Wiener Begleitung. Während Reich die Notwendigkeit einsehen lernte, daß er sich mit den gesetzlichen Mitteln begnügen müsse, wegen deren offenkundiger Unzulänglichkeit er den Schritt von Jubilntc 1765 unternommen hatte, beschenkte Trattncr (von nebenbei erfolgten Nachdrucken zu geschweige») die Welt mit einer neuen „Nachricht", die Fortsetzung der Herausgabe der besten deutschen Schriftsteller betreffend — auf wiederholtes Verlangen 'des Publikums (September 1765). Die meisten „in die deutsche Litteratur einschlagende" Schriften, sagt die Nachricht, kommen in der Schweiz, Ober- und Nicdersachsen oder dem Römischen Reiche zum Vorschein. Aber sie sind ungleich in Papier und Format, so daß sie nicht zu einer Bibliothek gesammelt werden können, und sie sind zu teuer, so daß der glückliche Fortgang der schönen Wissenschaften in Deutschland gehemmt wird. Der Grund liegt in den Privilegien, kraft deren die Verleger eine Art von Monopol ausüben. „Dieser willkührlichcn Bedrückung, mit dem sonst jährlichen beträchtlichen Ausflusse des Geldes vorzubeugen, zugleich auch Verbreitung des geläuterten Geschmackes, und der schönen Wissenschaften, nach seinen Kräften beyzutrageu, erbiethct sich er von Trattncrn aus patriotischem Eifer den Verlag aller Arten Bücher, derjenigen besonders, die zum Geschmackc und zum Wiz gehören, unter dem kräftigsten Allerhöchsten Beystcmd fortzusezen." Das Unternehmen war vom Publikum so gut aufgenommen worden, daß Trattner es nun erst ganz auszubauen und auszugestalten begann. Das Groß-Duodez wurde in ein noch bequemeres Mcdian- Duodez verwandelt; gutes Papier, reine und nette Schriften, artige Vignetten, genaue Korrektur wurden versprochen. Um jede Übervorteilung des Käufers zu verhindern, wird der Preis auch auf dem Titelblatt des Buchs selbst aufgedruckt, „klar und mit ausgesetzten Ziffern." Die Schriften von Gcllcrt, Gcßner, Hagedorn, Haller, Kleist, Klopstock, 28 1. Kapitel: Beginn des Nachdruckszeitalters u, die Reichschen Reformbcstrcbungen. Rabcncr, Zachariä konnte man auch gebunden haben: Stück sür Stück sieben Kreuzer, in Franzband siebzehn. Aller halben Jahre soll ein Nachtrag zu dem Verzeichnis der fertigen Schriften erscheinen. In derselben Michaclismeßvcrsammlung wurde gegen vier Buchhändler die Beschränkung des Verkehrs auf Barbezug ohne Rabatt beschlossen: Trattner, Pauli, Hechtet in Magdeburg und dessen bescheidener» Bruder in Goslar. An Trattner und Pauli hatte sich Reich sofort nach der Konstituierung mit einer Einladung zum Rcitritt gewandt. Trattners Antwort war nicht ausgeblieben, nur daß sie nicht an den Sekretär der „Ncu- crrichtctcn Buchhandlungsgcsellschaft" — sondern an den K. K. (5ommercial- Couscß gerichtet war. Weil er seine auf K. K. Befehl zum Wohle der österreichischen Lande veranstalteten Nachdrucke auf der Leipziger Messe habe austeilen lassen, erklärt die Eingabe/ hätten die sächsischen Buchhändler eine Verschwörung gegen ihn angezettelt. Wider alles Recht: erstens seien die Herzöge von Österreich in Sachen der litterarischen und religiösen Freiheit dem Römischen Kaiser nicht unterworfen, zweitens habe er die Schriften für Oesterreich und dortige Dcpcndenz aufgelegt und zum Verkaufe angetragen. Er beantragte zu seinem Schutze ein Einfuhrverbot nichtöstcrreichischcr Ausgaben, wie es in Frankreich vorhanden war: Walther in Dresden allein ziehe jährlich über 40000 sl. außer Landes. Zugleich schickte Trattner an seinen Leipziger Kommissionär Hilschcr — Mitglied der Buchhaudlungsgcscllschaft — mehrere Ballen mit Nachdrucken zur Weiterbeförderung. Nicht weniger als vier der Adressaten waren Soeictätsmitglieder. Hilscher meldete den Eingang der Sendung Reich, und dieser beantragte bei der BUcherlommission Beschlagnahme, mit dem Beisätze: alsdann serner zu verfügen, was die „Privilegien und den Sächßischen Buchhandel überhaupt aufrecht erhalten" könne, und blies zugleich, um seinen eigenen Ausdruck zu gebrauchen, bei dem Miuistcrio Lärm. Die Beschlagnahme erfolgte noch am 12. September, demselben Tage, an dem das Gesuch darum eingereicht worden war. Ihre Auf- rcchtcrhaltuug war für Reich von der äußersten Wichtigkeit. Die Societät hatte keine Bedeutung; schon auf und bald nach der Michaelismcsse 1765 traten nur sechs Buchhandlungen bei: auf der Messe Augustin Trattner und die Buchhandelsgcsellschaft. Transit. Societätssitzungen, Zg Bcrnardi (Wien), Joh. Benedikt Mctzler und Christian Mcvius seel. Erben; um die nämliche Zeit muß der Beitritt von Stahe! in Würzburg erfolgt sein^, ebenfalls noch im Oktober bat Georg Erdmann Hechtet Mi. in Goslar um Aufnahme und traten Heidegger ue pi'vlzMons geschehen, jederzeit gefährlich seien, weil sie ein wahres Nono- xoliuw enthielten. Der Verein gebe das Publikum ganz in die Hand der Buchhändler; „ex rations weil die Original Läition enorm theuer gehalten würde", habe Pauli sein Privileg erhalten. Dazu komme: daß es „unverschämt" sei, wenn Buchhändler, die zum Teil einheimisch seien, „dem Könige das Recht ein ?rivil6Zium zu geben streitig machen wollen"; und schließlich: „daß ein Buch eben so wenig eines Buchhändlers Eigenthum ist, weil er es zum ersten mahl gedruckt hat, als ein Muster eines Frabrikcmten Eigenthum ist, weil er nach demselben zuerst tadrieiret": der Buchhändler kann durch Preisübersctzung seines Eigentumsrechts verlustig gehen. d'Anieres dachte mit aller preußischen Schneidigkeit vorzugehen. Den Preußen sollte verboten werden, „der Leipziger ^.ssoemtion einverleibt zu bleiben, oder unter sich ohne ^pprod^tion die geringste KtawtÄ sowie ?g,ew zu errichten". Weidemanns Erben und Caspar Fritsch aber sollte auf der nächsten Frankfurter Messe (wo man sie Die Paulischcn Händel. N1 ja freilich vergeblich gesucht haben würde) angekündigt werden, daß, „falls sie sich unterstehen würden, tunfftig solche ^.veitissswönls heraus zu geben, aller Handel in den Königlichen Landen ihnen gänzlich versagt bleiben und der vedit ihrer Verlagsbüchcr, durch Ertheilung neuer ?riviIeAien zum Nachdruck, sogleich gehemmt werden" solle. Das preußische Ministerium des Auswärtigen teilte d'Aniercs Ansichten über das Auftreten der Buchhändlergcscllschaft, die, wie es schrieb, sich „Meister von den Preisen der Bücher" machen wolle, vollkommen. Ebenso das Justiz- devartcmcnt. Derselben Ansicht war das Generaldircttorium selbst: am 28. Mai 1766 ließ es an die kurmärkischc Kammer den Erlaß ergehen, der genau das verordnete, was der Generalfiskal vorgeschlagen hatte. An den d'AniercSschen Ratschlägen freilich hielt man denn doch nicht in ihrem ganzen Umfange fest. Das Justizdepartement erinnerte, daß den Leipziger Buchhändlern ohne Zweifel durch Paulis Nachdruck Unrecht geschehen sei, und was die von Pauli angegebene Preisübcrsetzung angehe, so sei Reich deshalb weder vernommen noch sein Privileg cuni causas eoMitions aufgehoben worden: die vorgeschlagene Jntimation der Ncich- schcn Buchhandlung erschien deshalb bedenklich. Auswärtiges und Gcneral- direktorium traten dem bei. Dagegen beabsichtigte das Generaldirektorium gemeinschaftlich mit dem Ministerium des Auswärtigen den Behörden anznbefchlcn: auf die von den Buchhändlern vorgesehenen Strafen keine gerichtliche Hilfe zu leisten, allen noch nicht Beigetretenen den Beitritt bei hoher Strafe zu untersagen und von den Mitgliedern zunächst unter Androhung gleicher Strafe die genaue Anzeige der Vertragsbedingungen einzufordern, sowie ihnen einzuschärfen, daß sie sich „nicht weiter einlassen" sollten.'« Inzwischen hatte Pauli gezeigt, was unter solchen Umstünden weiter von ihm zu erwarten stand. In einer Anzeige vom Juni 1766 kündigte er, nachdem er die Vorzüge seiner Nachdrucke ins Licht gestellt hatte, an, daß er „nächstens dem l^udiieo mehrere dergleichen nützliche Bücher um so billige Prcißc in die Hände licffern werde." Die rechtmäßigen Verleger der Gellertschen Schriften antworteten (1. Juli 1766) mit der Ankündigung einer vom Autor selbst vermehrten und verbesserten Ausgabe. Von nachhaltiger Wirkung konnte freilich auch dieses Mittel, wenn Pauli, vom Staate geschützt, zum Nachdruck im Trattncrschcn Stile schritt, nicht sein. Da erging zu Ende August 1766 ZZ 1. Kapitcl: Beginn des Nachdruckszciwltcrs n, die Rcichschen Reformbestrebungcn. ein königlicher Befehl an die Berliner Buchhändler, der ihnen allen Nachdruck, sowohl innerhalb als außerhalb Landes, verbot und ihnen gestattete, bei dem in Leipzig getroffenen Accord zu verbleiben, wenn sie den Originalvertrag produziert haben würden.'"-' Reich selbst hatte sich an den Kgl. Kammcrhcrrn Marquis d'Argens gewandt und so den plötzlichen Umschlag, der mehr brachte, als die kühnsten Erwartungen hosfen lassen konnten: ein preußisches Verbot des Nachdrucks auch unprivile- giertcr nichtpreußischcr Vcrlagsartikcl, ein Verbot des Nachdrucks schlechthin bewirkt. Am 6. September 1766 legte Voß in Berlin Grundgesetz und Protokolle in? Original vor, und es erfolgte die Weisung, daß man „die Sache auf sich beruhen lassen könne". Freilich, so günstig, wie das Ergebnis dem Wortlaute nach klang, war es in Wirklichkeit nicht. Erstens war das Verbot nur an die Berliner Buchhändler ergangen. Zweitens war das Paulische Privileg auf die Gellertschen Schriften nicht besonders kassiert worden. Und drittens ließ es Pauli nicht einmal bei der Fortführung des Gellertschen Nachdrucksvertricbes bewenden; er protestierte gegen den Erlaß und druckte sogar Berliner Verlagsartikct nach. Die Berliner ersuchten deshalb (21. April 1767), erstens „in scimmtlichen Landen S. Kgl. Maj. von Prcnßcn ein General Vcrboth alles Nachdrucks der Vcrlags-Büchcr" ergehen zu lassen, sowohl einheimischer wie fremder, sowohl privilegierter wie nichtprivilcgierter — das erste Gesuch dieses Inhalts, allen entsprechenden Gesetzen vorauseilend, in der Geschichte des deutschen Buchhandels; zweitens speziell Pauli allen weitern Nachdruck bei Strafe zu untersagen.^" Wie fern die Erfüllung dieser Wünsche damals noch lag, erkennt man aus einem dem preußischen Minister von Blumcnthal diesbezüglich erstatteten Gutachten vom 4. Mai 1767. Ein Generalverbot des Nachdrucks überhaupt hält es erst nach königlichem Entscheid über mehrere Vorfragen möglich, darunter z. B. derjenigen, ob der Nachdruck nicht in dem Falle loeo xoenks zu verstatten sei, daß der Originalvcrlcger sich den Käufern gegenüber einer laesio enorims schuldig mache und ein pietiuin irMst-nni nehme; wir werden auf die Verhandlungen dieser und anderer Fragen vcrlagsrechtlichcr Natur später stoßen. Pauli betreffend hielt das Gutachten nur dessen Nachdrucke preußischer Originale für unstatthaft. Preußens Stellung zum Nachdruck. Das Rcich-Breitkopfsche Reformprograinm, ZZ Inzwischen war das Programm dcr Reform der Buchhandelsgcsetz- gebung völlig ausgestaltet worden, und zwar nicht von Reich allein, sondern mit und neben ihm von Immanuel Brcitkopf. Brcitkopf gab das Programm in folgender Weise an: „1. Den Buchhandel des Landes in Sicherheit und zugleich in Nespect zu setzen. 2. Den fremden Handel hereinzuziehen uud sich gcwißcrmaßeu eigen zu machen". In einer andern Eingabe unterschied er die drei Gesichtspunkte einer „allgemeinen Versicherung" der einheimischen Buchhändler, der „Glänzen des Nachdrucks dcr Ausländischen", d. h. die Bestimmung der Grenzen, die für die sächsischen Buchhändler hinsichtlich der von ihnen selbst veranstalteten Nachdrucke nichtsächsischer Werke gelten sollten, und der „Ordnung der privilegirtcn Bücher fremder Buchhändler". Den Mittelpunkt der „Versicherung der Einheimischen" bildete die Abschaffung der Spezial- und die Einführung der Generalprivilcgicrung für alle von sächsischen Buchhändlern innerhalb Sachsens gedruckten, verlegten und sonst rechtmäßig erworbenen Bücher. Es sei eine längst bestrittene, alte angenommene Meinung, sagt Reich, daß ein einmal durch den Druck publicirtes Buch eben dadurch xudliei.iuris geworden. „Weil dieße Meinung die ?rivi1sAm zu suchen nothwendig gemacht hat, so ist leider dieselbe dadurch nur desto mehr bestärket worden, daß hernach wegen eines nachgedruckten Buches, daß kein besonderes ?rivi1sAinm zum Schuzc gehabt, keine Klage oder Hülffe einmahl statt haben möge." Als Reich gelegentlich ersuchte, den Leipziger Nachdruck eines ihm gehörigen, aber nicht privilegierten Originals zu beschlagnahmen, da wunderte man sich in der Stadtschreibcrci nicht wenig, als über ein „sehr oder ganz ungewöhnliches Begehren", Hilfe gegen den Nachdruck eines unprivilcgicrtcn Buchs zu verlangen, und der Nachdruckcr erklärte, daß er hierüber nicht in Anspruch genommen werden könne. Erst nach weitern Remonstrationen erhielt er den Bescheid: er werde „nicht ex eg.xiw eines verletzten I'rivilsAÜ, sondern wegen Antastung des Eigentums eines andern" in Anspruch genommen. Er erhielt das Verbot, den fertigen Nachdruck weiter in der Stadt zu verkaufen und den Nachdruck der Kontinuation fortzusetzen. Zu einer Strafe wurde er uicht, sondern nur in die Kosten verurteilt; indessen wurde ihm eine Strafe für den Fall der Wiederholung angedroht. Aber auch ein Gutachten der Büchcrkommission vom Jahre 1765 (verfaßt vom Aktuar Schmidt) bestimmte, daß auf ein Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 3 34 I. Kapitel: Beginn des Nachdruckszeitalters u. die Reichschen Reformbestrcbungcn, privilegiertes Buch nach Ablauf der Privilegfrist einem andern Verleger ein zweites Privileg gegeben werden dürfe. Reich hatte recht, einer solchen Auffassung gegenüber auszurufen: daß sich dann der Verleger durch Ausbringung eines Privilegs seines Eigentums selber begebe. Nach demselben Gutachten sollten nichtprivilegierte Bücher nach sechs Jahren dem sich zuerst Meldenden freigegeben werden. Allerdings suchte es damit nach einem Ausgleich zwischen „Monopol" und Anarchie. Ja indem es, ein Privilegium xsrxötuum ablehnend, dafür doch nicht nur eine Privilegschutzfrist bis zu 3V Jahren anzudeuten wagte und sogar bestimmte, daß ein Privileg „innnitnm vcrncuert und verlängert" werden dürfe, kam es Reichs Wünschen weit entgegen. Aber er wollte (ohne daß dabei praktisch auf das das rechtliche Eingreifen erleichternde Privileg ganz verzichtet werden sollte) grundsätzlich die völlige Gleichstellung des „wohl erworbenen Eigentums eines Verlags-Buches" mit jedem andern persönlichen Eigentum gesetzlich festgelegt wissen. „Ein Buchhändler", sagt er, „verlangt durch das kiivileZinm über ein Buch einen besonderen herrschafftlichen Schuz, und erhält ihn dadurch auf gewiße Jahre. Ist diese Zeit verstoßen, und das krivilögimn wird nicht rsnoviret: so kann dabcy der Buchhändler doch ohnmöglich mehr als dießen vorhero erbetenen und erhaltenen Schuz vcrliehren, und das Buch muß seinem Eigcnthümer bleiben, wie eö solches vor seiner Bitte war." „Durch das erbethcnc Schutz-?iivi1egium verliehrt der Verleger nicht sein Eigcnthum am Buche", so drückte Brcitkopf denselben Grundsatz aus. Das sind Sätze, Sätze in offiziellen Eingaben an die zuständigen Behörden, die recht deutlich zeigen, welche Wandlung der Übergang aus der Mittlern in die neuere Zeit des Buchhandels auch für die Geschichte des Privilcgwcscns bedeutete. Um dem genannten Grundsatze ohne jede Vcrklausulierung und Abstufung praktisch Geltung zu verschaffen, soll der Unterschied zwischen Privileg und Nichtprivilcg für den sächsischen Buchhandel überhaupt verschwinden und jeder seiner rechtmäßig erworbenen Vcrlagsartikel „gleiches Recht und Krafft als die sonst Lxöeialprivilegirten Bücher genießen". Ausgenommen sind Tcxtausgabcn der Tutores (Aassiei und Bibeln, sowie Bücher von „alten ausgestorbenen Handlungen", deren Druck auch weiter frei sein sollte; indessen forderte Brcitkopf auch hier die Möglichkeit desselben Schutzes wie für die Übersetzung, also den der Erstcm- meldung, wenn beliebte Ausgaben allzustark imitiert würden. An die Das Reich-Breitkopfsche Reformprogramm. Stelle der Pflichtexemplare der ehemaligen privilegierten Bücher sollte dabei eine von jedem Buche überhaupt zu leistende Abgabe von 16 Groschen vom Alphabet (bei geringerin Umfange eine solche von 8 Groschen) und einem für die kurfürstliche Bibliothek bestimmten Pflichtexemplare treten. An Stelle des Privilegs tritt die Einzcichnung jedes künftig erscheinenden Verlagswerkes in ein bei der Bücherkommission zu haltendes Protokoll. Zugleich aber sollte aller bisher erschienene Verlag für eingeschrieben erklärt werden. Unter die durch die Protokollicrung für spezialprivilegiert erklärten Bücher sollen auch die crstgemeldcten Übersetzungen gerechnet werden. Die Privilegien sollten damit nicht ganz verschwinden; sie sollten für die Sachsen noch in drei Fällen Anwendung finden. Erstens sollte es jedem freistehen, statt der Einzeichnung wie bisher ein SpezialPrivileg auszubringen. Einen Unterschied in der rechtlichen Wirkung konnte das nicht bedeuten sollen; allein erstens entwinden sich neue Inhalte schwer den alten Formen: es war vorauszusehen, daß so mancher nach wie vor dem SpezialPrivileg eine besondere Kraft beimessen würde; sodann konnte bei der Neuheit der Einrichtung das SpezialPrivileg auswärts in der That mehr Ansehen besitzen und eine bequemere Stütze bei auswärtigen Klagen sein. Zweitens sollte die monopolische Familienprivilegicrung nicht- eigentümlicher Bücher, wie der Elementarbücher — nur für sächsische Buchhändler und nur für das Land Sachsen oder einzelne seiner Distrikte gültig — auch weiterhin in Übung bleiben. Drittens sollte das Spezial- privilcg für sächsische Buchhändler, und zwar gebotcnermaßcn, zur Sicherung des erlaubten sächsischen Nachdrucks stattfinden. Nach Breitkopf war der von sächsischen Buchhändlern veranstaltete Nachdruck von fremdsprachlichen Büchern derjenigen Nationen, welche entweder der Entlegenheit wegen gar nicht zur Messe kamen oder nur fremdes Sortiment zu barem Verkaufe dahin brachten, zu ihrem eigenen Landesgebrauch aber alle Bücher sächsischen Verlags selber druckten, ferner derjenigen, mit welchen die sächsischen Buchhändler der weiten Entfernung und anderer Beschwerlichkeit und Gefährlichkeit im Handel selbst keine Verbindung unterhalten konnten, für keinen bösen Nachdruck zu halten; — „zumal nicht von solchen, die mit baarem Gelde gekauft werden müßen, das niemals ins Land zurttcke kömmt, weil von uusern Büchern nichts dahin dagegen geht". Natürlich haben die auswärtigen Buchhändler an sich dieselbe Freiheit; gerade deshalb, so begründete man, könne hier in der Konkurrenz nichts ent- 3* Zg 1. Kapitel: Beginn des Nachdruckszeitalters u. die Reichschen Reformbestrcbnngcn. scheiden, als die Landeszugchörigkeit; Privilegien auf diese Bücher sollten nur an Kursachsen erteilt werden. Wer eine Übersetzung anmeldet, ist verpflichtet, sie innerhalb einer bestimmten Frist erscheinen zu lassen; wird sie nach vorheriger Mahnung nicht innegehalten, so erlischt der Schutz und geht auf den nächst Anmeldenden über. Das Verbot des Nachdrucks der protokollierten und privilegierten Bücher sollte in aller Strenge angewendet werden; besonders wünschen die Reformer die Beibehaltung der Formel: „weder ganz, noch zum Theil, uoch Auszugsweise nachzudrucken"; gerade damals traten Nachdruckssammlungen der einzeln gedruckten Werke guter Autoren auf. Endlich gehört zur Versicherung der Einheimischen die Forderung der Gegenseitigkeit. Die Erneuerung und Verschärfung der schon längst gegebenen Gesetze gegen den Nachdruck zu der ganzen Strenge, die sie zu entfalten im Stande waren, die Bevorzugung im fremdsprachlichen Nachdruck und im Schutz der ersten Übersetzung, die Bedingung der Gegenseitigkeit für die Auswärtigen, das also waren die Hauptpunkte der „Versicherung der Einheimischen". Die Nichtsachscn sollten von der Gencralprivilcgierung der Originalwerke und dem Nachdruck fremdsprachlicher Werke in der Originalsprache ausgeschlossen sein. Für den Sachsen, dem jedes auch unprivilcgierte Buch geschützt wird, ist das kursächsischc Privileg fakultativ, für den Auswärtigen obligatorisch, d. h. nur sein kursächsisch privilegierter Verlag wird gegen Nachdruck geschützt; noch dazu nur unter der Bedingung, daß er in Sachsen gedruckt wäre. Reich schlägt einmal vor, alle von Fremden in Kursachsen gedruckten Bücher ebenfalls als von selbst privilegiert anzusehen. — Hierzu tritt aber eine nähere Bestimmung. Es war besonders Breitkopf, der betonte, daß ausdrücklich denjenigen Auswärtigen der Schutz ihrer rechtmäßigen Verlagsartikel auch ohne kursächsischcs Spczialprivileg garantiert werden solle, welche „die Leipziger Meßc ordentlich, entweder selbst, oder durch ihre Lommissarios bauen, und ihre Vcrlagsbüchcr zum gewöhnlichen Handel dahin bringen". Hinsichtlich der Privilegien überhaupt sollten folgende Bestimmungen gelten: Nachweis des Verlagsrechts, Lauterkeit in der Erteilung, Verbot der Session ohne staatliche Genehmigung. Die Privilegfrist dachte man sich je nach der Bedeutung des Werts verschieden lang, bei kostbaren Das Reich-Breitkopfsche Reformprogramm. 37 Werken zwanzig Jahre und mehr. Keine Privilegien mehr an Nachdrucker, auch nicht auf Nachdrucke unprivilegierter oder solcher Bücher, deren Privilegfrist ohne Renovation abgelaufen war. Das privilegierte Buch hat innerhalb drei, bei großen Werken innerhalb fünf Jahren zu erscheinen. Der Nachdruck kursächsisch privilegierter Bücher sollte aufs härteste geahndet werden, und zwar, der über das verknöcherte Privilegwesen hinausdrängenden Absicht des Rcformprogramms gemäß, mit einer ausdrücklich über die Privilegbcstimmungen hinausgehenden Ahndung. Neben der Vollstreckung der Privilegienstrafe sollten nicht nur die etwaigen Privilegien des Nachdruckers aufgehoben, sondern ihm in Zukunft nie wieder solche ausgestellt, im Wiederholungsfälle aber ihm der Besuch der Leipziger Messe untersagt werden. Auch der „Hählcr, Unterhändler, heimliche Compagnon und Forthclffer" des Nachdrucks sollte mit einer Geldstrafe belegt werden; sie sollte für die Auswärtigen die Hälfte der im Privileg festgesetzten Strafsumme betragen, für die Einheimischen aber noch höher sein — „wo nicht gar ihm der allgemeine Landesherrliche Buchhändler- Schutz zu entziehen und fer^ den Fremden gleich zu achten" wäre. Die vorgeschlagenen Punkte waren zum Teil, was die Ausführung betraf, heikler Natur. Wer war ein die Messe regulär bauender Verleger und wer nicht? Wer war als Nachdrucker anzusprechen und wer nicht? Gab es unter dem Begriffe des „Nachdrucks" nicht recht zweifelhafte Fälle? Mußte bei der für die verschiedene Bemessung der Privi- lcgienschutzfrist in Betracht kommenden „Bedeutung" des Werkes nicht in erster Linie die buchhändlcrische in Frage kommen? Deshalb bemühte man sich so dringend um eine Einrichtung, als deren Muster Reich nicht sehr glücklich die französische (ülmmdre svnllieatö äes lldi'aii'es st Im- m'imgnrs hinstellte: gemeint war eine Beiordnung sächsischer Buchhand- lungsdeputicrter zur Bllcherkommission, die bei dem Mangel der letztcrn an eingehender Kenntnis des Buchhandels „vorzüglich ihr Gutachten zu geben hätten, ehe frembden die gesuchten ?i'ivi1egm ertheilet würden; und die genau mit dahin sehen müßten, daß künftig Niemand bevortheilet, noch das Eigenthum irgend eines ehrlichen Mannes, unter welchem Vorwand es sei, dem Räuber zu theil werden möge, wie es leider bißher so oft geschehen". Reich besonders lag noch zweierlei am Herzen: einmal die Beseitigung der Rivalität des auswärtigen Buchhandels — die Klagen über Zg 1. Kapitel: Beginn des Nachdrnckszeitaltcrs u. die Reichschen Reformbestrebungen. Arkstee ^ Mcrkus ziehen sich fast durch alle- seine Eingaben, Promc- morien und Briefe hindurch; sodann die der Störer. „Der Buchdrucker, der Colporteur, der Sprachmeister xx., verlegen und verkaufen Bücher, oft sehr schändliche Bücher, die allein ihres Inhalts wegen unterdrückt zu werden verdienen." Das ganze Programm sollte durchgeführt werden im Wege der Gesetzgebung. Es bedeutete das demnach: eine Erneuerung und Verschärfung der alten Gesetze gegen den Nachdruck; eine Erstreckung derselben auf die erstgemcldeten Übersetzungen und fremdsprachlichen Nachdrucke, unter Umständen vielleicht auf deutsche Editionen und Bibeln, und eine Sicherung des Buchhandels gegen ausländische Buchhändler und inländische Nicht- und Auchbuchhändler. Zum Zwecke der dem Interesse der Leipziger Buchhändler genau entsprechenden Anwendung ist der Bücherkommission, die selbst zu größerer Strenge angehalten werden soll, eine Deputation sächsischer (Leipziger) Buchhändler beizuordnen. Buchhäudlcrischc Streitigkeiten sind ohne Prozeß vor der Bücherkommission zu erledigen. Den stärksten Widerstand fanden Reichs Gedanken beim Leipziger Rate. Er war der Ansicht, daß jede gesetzliche Beschränkung des Buchhandels, und besonders zu Gunsten der Einheimischen, dem Buchhandel selbst nur Gefahr bringen könne. Er war schon damals stark beunruhigt durch die Klagen der fremden Buchhändler, daß die Sachsen „wenig oder gar nicht mit ihnen changierten", er sah eine diesbezügliche Beschwerde an zuständiger Stelle voraus, wie sie im nächsten Jahrzehnt in der That erfolgte; er sah mit Besorgnis, daß die in Holland gedruckten Bücher öfters um ein Drittel, die englischen fast um zwei Drittel wohlfeiler aus den Händen der Fremden als in Leipziger Buchhandlungen zu haben wären. Kam dazu eine einseitige Begünstigung der inländischen Buchhändler seitens der Gesetzgebung, dann war wohl auch für Leipzig zu befürchten, daß zum Nachteile der Gelehrsamkeit die „ausländischen Handlungen ganz verdrungcn" würden. Reich setzte hiergegen auseinander: daß die Bücher der Engländer und Italiener von den Verlegern billiger bezogen werden könnten als von den Leipziger Buchhändlern, erkläre sich erstens daraus, daß die englischen und italienischen Buchhändler nicht selbst zur Messe kämen; wer also die Bücher von ihnen direkt verschreibt, bekommt sie billiger — wenn er seine Transportkosten hinzuzurechnen vergißt. Zweitens ver- Widerstand des Leipziger Rates. Bestätigung des revidierten Statuts. Z9 schreibt der Partikulier ein einzelnes Buch, das er gerade braucht; der Buchhändler aber muß ein ganzes Sortiment kommen lassen, von dem vielleicht mehr als ein Drittel Makulatur wird. Die holländischen und französischen Bücher betreffend, sei aber die Behauptung des Rates irrig. Die holländischen Buchhändler in Leipzig handelten nur gegen bar; die Gleditschsche, Weidmannsche und Fritschsche Buchhandlung, die mit Handlungen in Holland und Frankreich in Tauschverkehr stüudcn, gäben daher diese ausländischen Bücher sogar billiger als Arkstce und Schreuder. Das einzige, was der Rat „einiger Überlegung" wert befand, war ein strengerer Schutz gegen den Nachdruck auch unprivilegicrter Bücher und die Vermeidung der Erteilung zweier verschiedener Privilegien aus dasselbe Buch: mit Ausnahme aber der Übersetzungen. Nur hielt er dafür, daß neue Privilegien ans dasselbe Buch allerdings zu erteilen seien nach Ablauf der Privilegienschutzfrist oder sogar noch vorher, wenn der Verleger sein Privileg abandonniert oder gemißbraucht habe. Ein Reskript vom 21. Juli 1769 brachte eudlich die Entscheidung in Sachen der Societät. Es verkündete die „Landesherrliche Confirmation des unterm 9. Oktober 1765 erklärten ?aet,i": aber auch dieses bereits modifizierten Vertrags nur mit mehreren weitcrn Einschränkungen. Es gestand den Privilegierten zu: die Justiz sx xaeto, nach Vorschrift der gemeinen Rechte und Landcs-Gesctze, besonders des Mandats vom 27. Februar 1686, und zwar unter Voraussetzung der Beseitigung erstens der eigenmächtigen Androhung von Societätsstrafen und zweitens der gegen die schleichenden Buchhändler gerichteten Bestimmung, deren Verlagsbücher nicht in den Mcßtatalog ausgenommen werden sollten; man befürchtete die Möglichkeit einer die Mcßfreiheit schädigenden Titelunterdrllckung zu Gunsten der verbündeten Buchhändler. Die Leipziger erklärten, die Entschließung darüber könne nur von der Societät als solcher ausgehen. Sie erfolgte in der Ostermcsse des Jahres 1770, datiert vom 17. Mai, unterschrieben außer von den 10 Leipziger Firmen von 4 Berliner, je 2 Hamburger und Königsbcrger Firmen und je einer Firma aus Dresden, Breslau, Frankfurt a. O., Halle, Köttingen, Riga, Mitau, Kopenhagen, Nürnberg und Wien. Spärlich genug. Genug, um ihr der Regierung gegenüber ein mehr als örtliches Gepräge zu verleihen. 40 1- Kapitel: Beginn des Nachdrnckszeitciltcrs u, die Reichschen Reformbestrebungen. Die Bedeutung der Erklärung vom 17. Mai 1770, des bemerkenswertesten Dokuments in der ganzen staatlich-genossenschaftlichen Reichschen Reformgeschichte, ist die, daß es zugleich das endgültige Reich-Breitkopfsche Reformprogramm und ein neues Gesetz eines deutschen Buchhandlervereins darstellte. Sie stellt die wohlbekannten Forderungen auf, aber mit wesentlichen Änderungen, Auslassungen, Zusätzen. Die Gencralprivilegierung und der Schutz der erstgemeldetcn Übersetzung, die ursprünglich ein Borzug der Sachsen sein sollte, wird gefordert für alle „inn- und ausländischen Buchhändler, welche hießige Meßen besuchen, und dieser Bereinigung beytreten". Als Deputierte werden nicht mehr ausschließlich sächsische Buchhändler gefordert, sondern sie sollen aus dem „Oorxs der vereinigten Buchhändler-Gesellschaft" gewählt werden. Früher war nur von Kursachsen die Rede. Jetzt heißt es: von den genannten Vorteilen sollten außer den „offenbaren Übertretern dieser Gesetze" unter allen Umständen nur die Holländer, Engländer nnd Franzosen ausgeschlossen sein, weil sie Geld aus — „Deutschland" nur heraus- und keins hineinbrächten. Die Forderungen sind ernstlicher, dringender und bestimmter. So soll auf die Übertretung der genannten Bestimmungen wirklich „die Schadloshaltung und Strafe ernstlich bestimmt", so soll genau festgesetzt werden, „was eigentlich zur Lsnsur gehöre, und was dafür zu entrichten". Die Gebühr, die von den „Buchhändlern von der Societät" an Stelle der bisherigen Pflichtexemplare und Expcditionsgebühren treten soll, ist außerordentlich erhöht. Früher sollte sie 16 gr. fürs Alphabet betragen: jetzt 2 gr. pro Bogen, also sast 2 Thalcr fürs Alphabet. Bei neuen Büchern sollte der Protokollführer 4 gr. erhalten. Die neu reformierte Buchhandclsgesetzgebung, mit einem Worte, sollte nicht für Leipzig, nicht für Sachsen, sondern für die Mitglieder des an den deutschen Meßplatz angeschlossenen deutschen Buchhändlervereins gültig sein. „Einem jeden stehet frey", lautet der sechste Artikel, „dieser Vereinigung beizutreten, oder der bisherigen Gewohnheit zu folgen, spseieUk ?i'ivüsZiÄ durch den bekannten Weg zu suchen, jedoch geniesset er im letzten Fall die Vortheite nicht, deren sich jene zu erfreuen haben." Die bevorzugte Stellung gerade der Leipziger Societütsbuchhändler ist nicht aufgehoben. Sie konnte es gar nicht werden, wenn man an den Hauptpunkten des Programms festhielt, mit denen diese Bevorzugung untrennbar verbunden war. Die Erlangung des ausschließenden Schutz- Die Erklärung vom 17, Mai 1770. 41 rechts der erstgemeldeten Übersetzung war nach dem ursprünglichen Plane nur den sächsischen Buchhändlern möglich gewesen. Jetzt konnten die Fremden mit ihnen um die Erstanmeldung konkurrieren; allein sie blieb ein Vorteil der Sachsen und besonders der Leipziger, weil diese ihrer örtlichen Situation gemäß mit der Anmeldung am raschesten zu Platze sein konnten. Sie behielten sich ferner ein Übergewicht vermittelst der Deputierten vor — ein Übergewicht, das natürlich genug erscheinen konnte. Die Societütserklärung schlägt folgende Zusammensetzung der Societüts- deputation vor: erstens drei sächsische Buchhändler, wovon zwei Leipziger, der dritte aus einer andern sächsischen Stadt; zweitens je ein Buchhändler „aus jeder Provinz, welche diesen Vertrag annimmt"; drittens je ein Buchhändler „aus jeder ansehnlichen Reichsstadt, wo sich mehrere Buchhändler befinden". Aber war es nicht wünschenswert, daß für rasch zu erledigende Fälle außer der Meßzeit ständig eine allzeit bereite bevollmächtigte Deputation zur Hand war? Die Erklärung bestimmt deshalb im Anschluß an die alte Forderung einer „prompten Justiz, ohne Weitläufigkeit und Proceß", daß zu diesem Ende denn auch der Ausspruch von Dreyen dieser vsputirten hinlänglich seyn dürfte. Das waren dann der Lage der Sache nach die sächsischen. Die Societätserklürung vom 21. Juli blieb bei der Bücherkommission liegen. Unterm 2. Mai 1771 reichte endlich Reich über die Bücherkommission hinweg eine Immediateingabe ein, in der er zunächst feststellte, daß das Reskript vom Juli 1769 der „Privat-Verbindung" den kurfürstlichen Schutz zugesagt habe. Aber die völlige Regulierung der Angelegenheit scheine „vielleicht cmnoch einige Zeit" erfordern zu sollen. Nun sei aber in den altern Landgesetzen, besonders im Reskript vom 13. Mai 1620, in der Erledigung der Landesgebrechen vom Jahre 1661 und dein Mandat vom 27. Februar 1686, „alles" Nachdrucken, nicht nur das der privilegierten, sondern aller vom Verleger rechtmäßig erworbenen Bücher überhaupt verboten. Indem Reich sich auf die diesbezügliche Zusicherung vom Jahre 1769 berief, ersuchte er deshalb: „immittelst . . obangezogene Landes-Gesetze zu erneuern und einschärfen zu laßen, auch deren genaueste Beobachtung auf das gemeßenste anzubefehlen, mithin auch den Nachdruck aller nicht privilegierter Bücher, wovon vorbcmeldetermaßen Verlegern ein Eigentums Recht erlanget haben und solches in behöriger Ordnung ausüben, bcy nahmhafter 42 1- Kapitel: Beginn des Nachdruckszcitalters u. die Rcichschen Reformbcstrcbnngcn. Strafe zu verbieten". Die Zahl der Unterschriften mußte einen ebenso wenig erhebenden Eindruck inachen wie im Jahr zuvor. Es waren genau so viel, achtundzwanzig. Breslau, Frankfurt a. O., Kopenhagen und Nürnberg fehlen; dafür sind neu vertreten Braunschwcig, Rostock und Zürich. Die Vorarbeiten zu dieser „Erneuerung und Einschärfung" waren in Dresden schon eingeleitet. In einem an das Geheime Konsilium gerichteten Schreiben vom 14. Oktober 1772" gibt das Oberkonsistorium dem Entwurf der Landesregierung gegenüber schon hier die Hauptpunkte an, die nach seiner eigenen Meinung für das Mandat in Betracht kommen. Sie bestehen besonders darin: 1) daß das Mandat vom 27. Februar einzuschärfen und dahin zu erläutern sei: daß jedes vom Verleger rechtmäßig erworbene Buch von selbst die Prärogative eines ausdrücklich erlangten Privilegs besitzen, und daß das Verrechnen von Nachdrucken und die Unterstützung ihres Vertriebes durch den Kommissionär dem Nachdruck selbst glcichgelten soll; 3) daß dem Mandat eine korrekten Druck, gutes Papier und billige Preise betreffende Ermahnung einzufügen sei. Unter 2) aber heißt es: dagegen möchte der „Lonvsntion derer Buch- führcr" in diesem Mandate „aus verschiedenen Ursachen, und besonders weil solches bey denen Benachbarten auch andern Auswärtigen ein und anderes ^lÄSMticirliches Nachdenken und für den Sächß. Buchhandel üble Folgen verursachen möchte", nicht zu gedenken sein; in dieser Hinsicht hätten sich die Buchhändler bei dem Reskripte vom Juli 1769 vielmehr zu beruhigen. Zu Ende des Jahres 1773 erschien das Gesetz, das die Frucht so langer und hartnäckiger Bemühungen war: das „Niunlat den Buch- Handel betreffend. Ergangen, eis Dato Dresden, den 18. Oeesnibris 1773". Das Mandat gibt sich als eine Erneuerung des Mandats vom 27. Februar 1686. Es ist ausschließlich ein Gesetz zum Schutze gegen den Nachdruck von Büchern, die in kursächsischen Landen gedruckt sind. Der Erneuerung der alten Gesetze steht, im Unterschiede zu dem groß- gedachten Gesuche der Berliner Buchhändler vom 21. April 1767, keine Erweiterung dahin zur Seite, daß Kursachscn jeden Nachdruck aller auch unprivilcgicrten wenigstens deutschen Verlagsartilcl überhaupt und schlechthin innerhalb seiner Grenzen verbiete. Es statuiert den kursächsischen Schutz gegen Nachdruck für die „Bücher aller Art aller und jeder inn- Das kursüchsischc Mandat vom 18. Dezember 1773. 43 und ausländischer Buchhändler" unter der Voraussetzung: erstens, daß die Bücher in kursüchsischcn Landen gedruckt sind; zweitens des Nachweises des redlich erworbenen Verlagsrechts; drittens bei Nichtsachsen des Reciprokums. Der Schutz besteht in der sofortigen Untersagung des Verkaufs des Nachdrucks und der Zwangseintrcibung des Schadenersatzes. Zur Erleichterung und Beschleunigung des Beweises, also zur Ermöglichung einer geschwinden Exekution, und zur Ausdehnung des Rechtsschutzes auch auf diejenigen Bücher auswärtiger Verleger, welche nicht in kursächsischcn Landen gedruckt sind, gibt es zwei Mittel: die Ausbringung eines kursächsischen Privilegs, wie bisher üblich, und, zur Vereinfachung des Geschäftsganges, die Einzcichnung in ein bei der Büchcr- kommission zu Leipzig zu haltendes Protokoll. „Jmnaßen Wir solchem Einzeichnen die Kraft und Wirkung eines ausdrücklich erlangten ?rivi- lögii beylegen." Die „Kraft und Wirkung" besteht in einem zu dem angegebenen allgemeinen Schutze hinzutretenden bcsondcrn Schutze, der dahin formuliert ist, daß erstens bei privilegierten und protokollierten Büchern nicht nur der Verkauf oder Tausch der wirklich eingebrachten Nachdrucke untersagt und der Nachdruckcr zwangsweise zum Schadenersatz angehalten wird, sondern außerdem auch das bloße „Verrechnen" der betreffenden Nachdrucke „inn- und außerhalb denen Mcßcn" verboten ist, der Nachdrucker aber zweitens außer der Verhinderung des Verkaufs, Tausches oder Vcrrechncns und der eventuellen Konfiskation resp. dem entsprechenden Schadenersatz noch einer bcsondcrn Geldbuße von 50 Thalern verfällt, die zur Hälfte an den Fiskus, zur Hälfte an den betroffenen Verleger fällt. Und zwar erstreckt sich drittens der durch kursächsischcs Privileg und Leipziger Einzeichnung gewährleistete Schutz auch auf nicht in kursächsischcn Landen gedruckte Bücher der Auswärtigen. Prüft man den Wortlaut des Mandats — man kann sagen: zu genau, so kann man in Zweifel geraten, ob sich die Strafbarkeit des Nachdrucks wirklich auch auf den der unprivilegicrtcn und unprolokol- licrtcn Bücher erstreckt. Der Eingang des Gesetzes erklärt, daß es die rechtmäßigen Verleger bei ihrem von den Schriftstellern, „auch wohl" vom Staate selbst erlangten Rechte zu schützen gemeint sei und den Nachdruck von Schriften, welche Verleger redlicher Weise an sich gebracht, „auch wohl" darüber Privilegien erlangt habe, „verbiete". Liest man weiter, um zu erfahren, ob es bei dem hier angegebenen bloßen „Ver- 44 1. KapitelBeginn des Rachdruckszeitaltcrs u. die Rcichschcn Reformbestrcbungcn. bot" bewende, oder worin der hier noch in keiner Weise präzisierte „Schutz" bestehe, so findet man, daß für den Nachdruck aller in Kursachsen gedruckter Bücher Administration der Justiz, Untersagung des Verkaufs des Nachdrucks und Eintreibung des Schadenersatzes verfügt wird. Es heißt dann zwar weiter, daß Privileg und Einzeichnnng lediglich die Bedeutung einer Erleichterung des Nachweises des Verlagsrechts und Reciprokums haben; allein die besondere Strafe wird nur beim Nachdruck privilegierter und protokollierter Bücher angeführt, nimmt danach also durchaus die Stelle der alten Privilegstrafe ein; denn daß sie der Generalprivilcgicrung zufolge hier zusammenfassend gleichsam in einein einzigen für alle protokollierten Bücher geltenden Privileg auf einmal ausgesprochen wird, macht keinen grundsätzlichen Unterschied. In diesem Rechtszweifel haben sich die Behörden in der That befunden. Unterm 2. Juni 1798 fragte das Leipziger Appellationsgericht betreffs des von Ettinger in Gotha veranstalteten Nachdrucks des von Schwickert in Leipzig ohne Privileg und Einzcichnung verlegten „Handbuchs für Wundärzte" von Bernstein an, ob „die Schürfe des ältern Mandats d. a. 1686 bei dem eingetretenen neuern Mandate vom 18. Dezember 1773 auf den Nachdruck nicht privilegierter oder uneingezeichneter Bücher annoch zu ziehen" sei. Auch Rößigs „Buchhandelsrecht" (1804) sagt, die für den Kommissionär, Unterhändler und Verhchlcr des Nachdrucks festgesetzte Strafe „scheine" auch von den Nachdruckern unprivilcgierter und unprotokollierter Bücher zu gelten.^ Die Regierung beschied das Appellationsgericht bejahend, indem sie erklärte, die Interpretation in diesem Sinne gehe unzweifelhaft aus dem Gesetze hervor. Aus dem „auch wohl" der ältcru Gesetze erhelle, daß schon sie als Rechtsgrund des Nachdrucksverbots die redliche Erwerbung des Eigentums angenommen und die Strafe nur „nebenher" auf die Verletzung des Privilegs gesetzt haben; diese Gesetze seien aber im Eingang des Mandats von 1773 ausdrücklich angeführt und eingeschärft.^ Von einer Erstreckung dieser Anschauung auch auf die (nicht in Sachsen gedruckten) Verlagsartikel der Auswärtigen war auch hier nicht die Rede. Der fünfte Paragraph bringt die neue und wichtige Bestimmung: daß die angegebenen Punkte auch für den Durchgangsverkehr gelten. Indessen geht erstens aus dem Buchstaben des Gesetzes nicht Kursächsischcs Mandat und Regulativ vom 18. Dezember 1773. 45 hervor, ob er sich auch auf die nichtprivilcgicrten rcsp. nichtprotokollicrten Bücher bezieht. Zweitens verbot der Wortlaut die Durchfuhr von Nachdrucken nur, wenn sie „ausgepackct" oder „zum Commissions- und Speditions-Handel niedergelegt" wurden. Die beim Verkauf von Nachdrucken thätigen „Commissionaires oder Unterhändler" oder wer sonst durch Verhchlung oder sonstige Mittel dabei Vorschub leistet, wird mit willkürlicher Strafe belegt. Der sechste und letzte Paragraph bringt die üblichen Bedingungen landesherrlichen Schutzes, deren Nichterfüllung seinen Verlust nach sich zieht: Versorgung des Publikums mit hinlänglicher Menge von Exemplaren, korrekten Druck, gutes Papier, billigen Preis. Auf das Mandat selbst folgt ein „Regulativ, wie das von der Bücher- commission zu führende Protokoll einzurichten". Der Neuheit der Einrichtung gemäß werden die zur Erlangung eines Privilegs nötigen Punkte auch hier besonders angeführt, um zu betonen, daß die Ein- zeichnung mit der Privilegierung auf ganz derselben Stufe steht.: Ausweis über das Verlagsrecht, Anzeige des vollständigen Titels, Verpflichtung der Sorge für hinreichende Menge von Exemplaren usw.; generale Ausdrücke, wie „im Verlag der Buchhändlergesellschaft" sind ungenügend. Das Buch hat binnen Jahresfrist ganz, bei „großen Werken", wobei offenbar besonders an Lieferungswcrke gedacht ist, wenigstens teilweise zu erscheinen. Wie das Privileg, so gewährt auch die Einzeichnung ihren besondern Schutz auf 10 Jahre; bei der Renovation hat der eingezeichnete Verleger den Vorzug. Der Einzeichnung fähig sind nicht nur neue, sondern unter denselben Bedingnngen auch alte Verlagsartikel. Die Bücherkommission hat in jeder Messe die protokollierten Bücher ebenso wie die privilegierten den auf der Messe anwesenden Buchhändlern zu insinuieren: die Strafbarkeit des Nachdrucks war nicht mehr von der nn den Nachdrucker persönlich erfolgten Insinuation abhängig, sondern der im Buchhandel längst allgemeinen Forderung entsprechend von der auf der Messe ordnungsmäßig erfolgten Insinuation überhaupt. Der dritte Regulativartikel bestimmt: „Bey Übersetzungen hat derjenige, so sich zuerst bey dem Protocolle gemeldet und einschreiben lassen, den Vorzug". Dazu tritt eine Einschränkung, die Reich trotz aller Bemühungen nicht ganz aus dem Entwurf zu beseitigen vermocht 46 1. Kapitel: Beginn des Nachdrnckszeitnltcrs u. die Reichschcn Reformbcstrebungcn. hatte. Für die Übersetzungen gilt erstens, wie für die Originalwcrke, die Verbindlichkeit, daß sie längstens ein Jahr nach der Anmeldung ganz resp. zum Teil zu liefern sind. Zweitens aber behält sich das Gesetz das Recht vor, in dem Falle, daß eine auch schon im Drucke erschienene Übersetzung „nach angestellter Untersuchung schlecht und fehlerhaft befunden wird", einem andern Verleger die Herausgabc einer verbesserten Ausgabe zu gestatten. Was das Gesuch einer Ersetzung der Pflichtexemplare durch eine Gebühr pro Bogen betraf, so waren die Leipziger äußerst betreten, als ihnen der Entwurf eröffnete: zwanzig Pflichtexemplare, ein Reichsthalcr für den Stcmpelbogcn, vier Groschen dem Protokollanten. Erst in allerletzter Stunde gelang es wenigstens noch den Zusatz hineinzubringen, daß von Büchern, die mehr als 3 Thaler kosteten, nur fünfzehn Pflichtexemplare zu leisten seien. Mit diesem Zusatz erschien das Regulativ im Druck. Pflichtexemplare und Gebühren waren bei jeder neuen Auflage zu leisten. Die Bestimmung des Regulativs die Deputierten betreffend war ebenfalls wenig erfreulich. Artikel 7 des Regulativs setzt fest: daß es dm die Leipziger Messe bauenden Buchhändlern „frcy bleibe", aus ihrer Mitte drei sächsische, wovon zwei aus Leipzig, und sechs Buchhändler aus auswärtigen Ländern und Reichsstädten, wo sich mehrere Buchhandlungen befinden, zu Deputierten zu erwählen. Ihre Kompetenz ist eine minimale. Ihre Hauptaufgabe ist die, das „gemeinschaftliche Beste des Buchhandels zu besorgen und dcßfalls bey der Bücher-Commission behörige Anzeige" zu thun. Außerdem soll die Bücherkommission bei zweifelhaften Fällen ihr Gutachten erfordern, je nach Befinden der Kommission mündlich oder schriftlich, und „nach Befinden darauf reflcctircn". Die Erklärung vom 17. Mai hatte den Kreis auch derer, aus deren Mitte die Deputierten gewählt werden sollten, über Sachsen hinaus ausgedehnt, aber nur auf Socictätsmitglicder, wobei die Klausel: „daß der Ausspruch von drei vexutiiten hinlänglich scyn sollte." Die Ausdehnung über die sächsischen Buchhändler hinaus hatte das Regulativ aufgenommen, diesen Zusatz nicht. Von den Gegnern Reichs wurde das schon damals mit besonderer Gcnugthuung festgestellt; daß der Umstand, daß die ausländischen Buchhändler „eben sowohl das Recht Kursächsisches Mandat und Regulativ vom 18, Dezember 1773. 47 habcn, vor der Leipziger Büchercommission ihre Nothdurft vorzustellen, als die inländischen", die ursprünglichen „jämmerlichen Vorstellungen einiger Leipziger Buchhändler" vereitelte^, schim nicht nur dem Verfasser des „Censors" so. „Societütsmitglicder" waren die Deputierten auch nicht, die sechs fremden Buchhändler konnten unter Umständen recht gut gegen die drei sächsischen Front machen. Freilich — „nach Befinden darauf reflectircn!" Ganz wie es der Rat sich gewünscht hatte. Viel auszurichten war danach in keinem Falle. Mit der Buchhandclsgesellschaft beschäftigen sich Mandat und Regulativ weder zustimmend noch ablehnend. Damit war ihr das Urteil endgültig gesprochen. Das war weder erschütternd, noch auch nur überraschend. Sie bestand nur noch dann und in denen, deren Unterschriften es Reich gelang, bei einzelnen Gelegenheiten zusammenzubringen, so daß Nieolai schließlich Recht hatte, wenn er sagte, der Buchhändlerverein sei innerhalb Jahresfrist wieder in sein Nichts zerfallen.^ Jetzt: gleichviel, ob die Reform der Gesetzgebung die Ideen Reichs vollkommen verwirklichte oder nicht: jedenfalls war diese Gesetzgebung verwirklicht, erreicht, was erreichbar war; eine Buchhandclsgesellschaft in der Stellung, auf die der Staat sie verwiesen hatte, konnte, wie die Erfahrung gezeigt hatte, mehr und anderes, als der Staat zu leisten sich bereit fand, nicht leisten. Den Behörden weiterhin auf dem Nacken zu bleiben und die Regierung zu größcrn Zugeständnissen zu bewegen: dazu war jetzt die vom Regulativ als ordentliche Vertretung des gesamten deutschen an die Leipziger Messe angeschlossenen Buchhandels anerkannte Buchhündler- dcputation das gewiesene Werkzeug. Erreicht war die Gcncralprivilegicrung, die Protokollierung, die Bedingung der Gegenseitigkeit, der ausschließende Schutz der erstgcmeldeten Übersetzung, das Verbot des Vcrrechuens und des Transits der Nachdrucke, die Anerkennung einer den deutschen Buchhandel vertretenden Deputation. Reichs Absichten nicht völlig cntsvrechend waren die Bestimmungen betreffs der Übersetzung, der Pflichtexemplare und der buch- hündlcrischcn Vertretung. Einen Bruch mit dem Privilegienstandpunkt bedeutete das Mandat nicht. Allerdings war der Unterschied zwischen privilegierten und protokollierten Büchern einerseits und nichtprivilcgicrten und nichtprotokollierten Büchern andrerseits, wie zum Überfluß die authentische Interpretation 48 1- Kapitel: Beginn des Nachdrnckszeitalters u. die Reichschcn Rcformbestrebungen. vom Jahre 1798 beweist, aufgehoben; aber die breite und umständliche Behandlung des Protokollwescns — und die Protokollicrung war ja nur eine Zusammcnziehung und Vereinfachung der Privilegierung — und die mahnende Erinnerung, daß der Nachweis des Verlagsrechtes sonst schwierig oder unmöglich sei, zeigt zur Genüge, daß das Privilegwcsen, wie in seiner daneben fortbestehenden alten, so auch in der neuen Form der Protokollierung seine Bedeutung behielt. Alles das ist in der Bezeichnung „Gcneralprivilegierung", deren sich Reich dazu von Anfang an bedient hatte, klar ausgedruckt, und das Mandat von 1773 kann deshalb auch hinsichtlich der besondern, bestimmt formulierten Strafandrohung nicht für so gänzlich unvergleichbar mit dem Mandat vom 27. Februar 1686 erklärt werden. Es liegt vielmehr ein unmittelbares Hervorgehen und ein schrittweises Übergehen vor. Die besondere, bestimmt formulierte Strafe, die in der Spczialvrivilegierung in jedes SpezialPrivileg gesetzt wird, ist in der Gcneralprivilegierung ins Generalprivileg gesetzt; eine Privilegierung bleibt es, wie die unverkürzte Beibehaltung der Pflichtexemplare und Gebühren zeigt. Noch weniger natürlich bedeutet es ein Verlassen des territorialen Standpunkts. Die nichtsächsischcn Buchhändler werden auf dem deutschen Meßplatze gegen Nachdruck nur geschützt, wenn ihre Bücher in Kur- sachscn gedruckt oder wenn sie hier privilegiert (protokolliert) sind. Ja nach dem Buchstaben des Gesetzes würde selbst ein kursächsischer Buchhändler, dessen Vcrlagsbuch außer Land gedruckt war, und der weder kursächsisches Privileg noch Protokollicrungsschcin besaß, keinen rechtlichen Anspruch auf Schutz gegen Nachdruck gehabt haben. Das Mandat ist formell nur das, um was Reich zu allerletzt ersucht hatte, und als was es ein sächsischer Minister in einem an Reich gerichteten Briefe bezeichnete: eine „Erneuerung und Einschärfung" der alten Gesetze. Nur ein Punkt ist auf dem Gebiete des Nachdruckswcsens wirklich neu: das gesetzlich ausgesprochene Verbot des Verrechnens der Nachdrucke und ihres Vertriebs über Leipzig als Kommissionsplatz — freilich in der angegebenen nähern Begrenzung. Das Mandat bringt innerhalb der Schranken des alten Privilegienwesens und des territorialen Gesichtskreises den Geist der alten Nach- drucksgesctzgebung zum schärfsten Ausdruck; es verschließt dadurch und Das Kursächsischc Mandat vom 13. Dezember 1773. 49 durch das genannte Verbot des Verrechncns und Transits dem Nachdruck die Leipziger Messe; es erkennt eine gewisse Gescuntvertretung des deutschen Buchhandels an. Am 4. März 1774 wählten die Leipziger Buchhändler die drei sächsischen Deputierten: Reich und Zacharias Fritsch, beide in Leipzig, und Walther in Dresden. In der Ostermesse 1774 erfolgte die Wahl der sechs ausländischen Deputierten: Johann Carl Bohn (Hamburg), Johann Georg Fleischer (Frankfurt a. M.), Rudolph Gräffer (Wien), Christian Friedrich Hellwing (Hannover und Lemgo), Gabriel Nicolaus Raspe (Nürnberg) und Johann Carl Spener (Berlin). Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 4 Zweites Kapitel. Sturm und Drang: der Nachdruck. Trennung desReichsbnchhandels von Leipzig. Schwäbische Dcfcnsionsschrift. Hanauer Umschlag, Frankfurter Kommissionslager, Bcschwerdeschrift der Rcichslinchhündler an die kursächsische Regierung und Reichs Verteidigung, die fünf kaiserlichen Juli- Reskriptc. — Der süddeutsche Nachdruck und seine Verbreitung. Mannheimer freie Niederlage. Der österreichische Nachdruck: Stellung Josephs II.; Trattner, Traßler; Bewegung gegen den Nachdruck in Österreich selbst. — Die zeitgenössische Littcratur für und wider den Nachdruck. Nachdruck und Wucherpreis. Mittel der Selbsthilfe. Der „Deutsche Nexus". Die beschränkte Schutzdancr. Die den Nachdruck betreffenden Bestimmungen des sächsischen Dezembermandats vom Jahre 1773 machten in der Buchhändlerwelt besonders des Reiches einen Eindruck, der alle Erwartungen weit übertrifft und erst lehrt, von welcher Bedeutung der Nachdruckshandel damals gewesen ist, besonders für die Reichsbuchhändler. So notwendig erschien für den Buchhandel der Nachdrucksvcrtrieb auf der Leipziger Messe, daß man es vielfach nicht zu fassen vermochte, wie die kursächsischc Regierung sich so habe ins eigene Fleisch schneiden können, und die einzige Erklärung darin fand, sie habe sich von Reich und Genossen, die auf diese Weise ihre teuren Bücher monopolisieren wollten, „hintergehen" lassen. Es zeigte sich gleich in der ersten auf die Bekanntmachung des Mandats folgenden Messe, der Ostcrmesse 1774, daß man in Leipzig gewillt war, Ernst zu machen. So wurde gegen Göbhardt aus Bamberg, Varrentrapp aus Frankfurt a. M., Hechtet aus Magdeburg vorgegangen. Göbhardt wußte das Verfahren durch allerlei Einwendungen zu verzögern und mußte eiuc Kaution von 200 Rthlr. leisten; immerhin empfindlich genug; und doch einem Buche gegenüber, dessen Autor nach Reichs eigenen Worten dafür das höchste Honorar bisher in Deutschland erhalten hatte, und das Göbhardt nur um 4 Groschen billiger verkaufte, ein geringer Kaufpreis. Varrentrapp Trennung des Rcichsbuchhcmdels von Leipzig. 51 erklärte, die Frankfurter Bürger hatten von Joseph II. das Privileg, vor keinem andern Gerichte als dem Frankfurter Magistrate erscheinen zu brauchen und ging unter Erlegung von 50 Reichsthalern von dannen. Der Kommcrzienrat Hechtel, der „fleißige Nachdrucker", wie ihn der „Censor" nennt, sollte beschworen, keinen Nachdruck auf die Leipziger Messe gebracht zu haben. „Weil er aber schon vierzehn Tage vor der Messe in Leipzig gewesen war, mithin sich in der Zahlwoche längstens expedirt hatte; so reisete er auch, ohne ferneren Aufenthalt, und sich um seinen Prozeß zu bekümmern, wieder von Leipzig ab." Aber schon das Unbehagen, das die Nachdruckerwelt ergriff, als sie sah, was ihrer in Leipzig harrte, war Erfolg genug, und dieses Unbehagen war groß. Allein konnte die Erschwerung des Nachdrucksvertriebs über Leipzig den Reichsbuchhandel zwingen, auf den Nachdruck zu verzichten? — Das Mandat wirkte in einer ganz andern Richtung; eine Tendenz unterstützend und befördernd, die schon seit lange im Stillen im Gange war: die Trennung des Reichsbuchhandels von Leipzig. Perthes schrieb im Jahre 1835, daß noch in den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts im Westen Frankfurt, im Süden Nürnberg mit Ausnahme von Tübingen und Zürich die letzten Grenzorte gewesen seien, die mit dem „Verein am Stapelplatz Leipzig" in Verbindung gestanden hätten. Ist das anch übertrieben — unter den von Pütter angegebenen Städten z. B., deren Büchcrverkehr sich auf die Leipziger Messe konzentrierte, befinden sich Augsburg, Ulm, Regensburg, Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Hcilbronn, Lindau, Nördlingen, fünf Schweizerstädte, Straßburg —, so bezeugen doch auch Nachrichten, die noch aus dem 18. Jahrhundert selbst stammen, daß nach dem Abschied der Norddeutschen von der Frankfurter Messe zahlreiche RcichSbuchhündler dem allgemeinen Zuge nach Leipzig weder folgen „konnten" noch „wollten". ^ Die Reise war ihnen zu weit und zu kostspielig; die immer dichter werdende norddeutsche Atmosphäre des Bargeschäfts machte sie kopfscheu. Die Frankfurter Messe besuchte man auch nicht. Im Jahre 1776 bestand der Frankfurter Meßbcsuch seitens auswärtiger Angehörigen des Buchgewerbes aus drei süddeutschen Papierfabrikanten und -Händlern (aus Brückenau im Fuldischen, Basel und Augsburg), einem Offcnbacher Musikalienhändler, einem Offenbacher Kalenderhündler, zwei Augsburger Bilder- und Landkartenhändlern «wovon der eine zugleich Kurzwarenhändlcr) und folgenden 4* 52 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. acht süddeutschen Buchhandlungen: Ioh. Andr. Endtcrschc (Nürnberg), Carl La Fontaine, Schwan (beide aus Mannheim), Hafners Erben (Mainz), Krieger (Gießen), Schultz (Hanau), Schröckische (Offenbach) und Ioh. Conr. Wohler (Ulm); dazu aus Norddcutschlaud: Ioh. Stipler aus Schneeberg „mit allerhand portraits" und der Disputationshändler Carl Wendler aus Leipzig, ein von Reich wiederholt genannter „Störer", dem die Leipziger Bücherkommission schon 1761 die Führung des Titels „Buchhändler" untersagt hatte. Als auswärtige „Nicderlag" geben die Frankfurter Kalender des letzten Viertels des 18. Jahrhunderts nur eine einzige an, die der Buchhandlung des Halleschen Waisenhauses. Fast genau dieselben Buchhändler besuchten den Frankfurter Büchcrjahrmarkt in den Jahren 1783 und 1787, nur daß die beiden Sachsen fehlen und im Jahre 1787 außerdem auch Fleischhauer fehlt und statt seiner Peter Brück (Lüvm- burg) und Ioh. Fricdr. Stöhr (Büdingen) anwesend waren. Im Jahre 1800 waren nur noch die Ioh. Andr. Cndtcrschc Buch- und Papierhandlung aus Nürnberg und Carl Fontaine aus Mannheim vertreten.^ Die Ncichsbuchhändler pflegten statt dessen den Changeverkehr untereinander von den Wohnsitzen aus durch Zusendung der Novitäten „ge- wißcrmaßen in Comission"^ oder „pro uoviwle" mit dem Rechte der Zurücksendung der nichtabgcsctzten Exemplare, sodaß diese Art des Geschäftsverkehrs damals den Namen der „Reichsbuchhändlerhandlungsart" erhielt. Was lag näher, als daß der Südwesten, je weiter die Entwickclung der modern norddeutschen Littcratur schritt, je größer der Umkreis und je stärker das Bedürfnis nach jener Litteratur ward, sich von der Abhängigkeit, in die er dadurch vom Norden geriet, dadurch befreite und in seinem selbstgenügsamcn Sortimcntcrvcrlegcrstande erhielt, daß er die ihm eigentümlichen Geschäftsgcbräuchc, die ihn der Notwendigkeit des persönlichen Mcßbesuchs überhoben, desto fester ausbildete und die gangbare norddeutsche Littcratur, die das Publikum im Reiche verlangte, durch Nachdruck an sich brachte? Das „Neue Archiv" (1795) schließt seine Darstellung der mit dem Frankfurter Abschied beginnenden Separation des Rcichsbuchhandels mit den Worten: „So wurde denn das Band, welches bis dahin wenigstens die mehrstcn teutschen Buchhändler mit einander verbunden hatte, wenn nicht ganz zerrissen, doch ziemlich verlczt. Und so gab dieser Umstand zuerst mit Gelegenheit, aus den unglücklichen Nachdruck zu verfallen." ^ Trennung des Rcichsbuchhandcls von Leipzig. Süddeutsches Nachdrucksgebiet. 5Z Ohne daß man die Ursachen, den Unterschied der litterarischen Produktion und den Nettohandel, beheben konnte und wollte, sollte die natürliche Wirkung dieser Ursachen, der Nachdruck, gewaltsam zu Boden gedrückt werden. So kommt es, daß gerade mit dem kursüchsischen Dezembermandat die hohe Zeit des deutschen Nachdrucks anhebt. In Österreich begann es eben zu tagen, wenn auch der Tag mit sehr gewaltsamen Mitteln herbeigeführt werden sollte. Bayern, die Mitte jenes südlichen Gürtels, war wüste und leer; trotz der strengen Ccnsur erstand diesem Lande kein Trattner, den Leipziger Reformakten ist sein Name fremd, in dem großen Kampfe zwischen Nord und Süd, Nctto- und Changchandel, Verlag und Sortiment, Original- und Nachdruck bis zu Reichs Tode hat es keine Rolle gespielt; Regensburg ist der einzige bayrische Ort, den Pütter 1774 erwähnt. Ganz anders die Landschaften von seinen Westgrenzen bis zum Rhein und darüber hinaus! Gleich an der Grenze sind die beiden Buchhandelsvesten Nürnberg und Augsburg aufgerichtet; über Ulm, Nördlingen, Ansbach gelangen wir nach Stuttgart, Tübingen, Heilbronn, Reutlingen, Karlsruhe, Mannheim und an dem Rhein nach Worms und Speyer; im Süden schloffen sich die schweizerischen Städte an, im Norden die Mainstädte von Frankfurt und Hanau über Würzburg, Erlangen, Bamberg bis Bayreuth und Hof; über Gießen und Marburg stieß diese Sphäre im Norden bis Kassel vor, am Rhein sandte sie einen Ausläufer über Bonn nach Köln. Bon diesen Landschaften wiederum war der Landstrich der regsamste, dessen Centren Frankfurt, Mannheim, Karlsruhe, Tübingen bildeten. Hier fand die gute norddeutsche Litteratur besonders starken Absatz; und dieses Gebiet war eö deshalb, das die Abhängigkeit vom sächsischen Ncttohandel am bittersten empfand und den Fehdehandschuh, den Reich durch die kur- sttchsische Regierung dem Süden hatte hinwerfen lassen, aufhob. „Die den HH. Leipzigern würklich sehr nachtheilige neue Buchhändler- Verordnung", so nannte Chr. Friedr. Schwan in Mannheim im September 1774 das Dezcmbermandat und sah in dem Mandat zusammen mit den Auftritten auf der Ostermcsse 1774, die beide „viel Bewegung" hervorgerufen hätten, die Veranlassungen für die Reichsbuchhändler, „sich dem sächsischen Joch zu entziehen, so wie die Hrn. Sachsen sich ehedem dem Frankfurter Joch, welches ihnen die Bücher-Commission auflegen wolte, 54 L.Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. entzogen". 6 Publizierung des Mandats und Ankündigung der reichs- buchhändlerischen Nachdruckspartei: mit der Leipziger Messe zu brechen und den Nachdruckskampf zu eröffnen, folgten sich denn auch wie Blitz und Schlag. Die Verhandlung zwischen Varrentrapp und der Bücherkommission auf der Jubilatemesse 1774 endete damit, daß Varrentrapp eorgW iuäieio erklärte: er werde nächstens noch mehr Nachdrucke veranstalten und zwar gerade von Leipziger Artikeln, die Leipziger Messe aber, wenn sich hier nichts ändere, nicht mehr besuchen. Er stand mit der letzten Drohung nicht allein. Von den Leipzigern war keine Sinnesänderung zu erwarten. Die Büchcrkommission — wie sollte man von ihr Hilfe erwarten, da es offenkundig war, daß sie in „geheimer Verbindung mit Reichen und einigen andern Buchhändlern in und außer Leipzig" stand?! Ihr aber das Verlagsrecht jedes Artikels zu „dociren" und für jeden einen Reichsthaler und vier Groschen zu erlegen, dazu hatten die Rcichsbuchhändler ebenso wenig Neigung, als jene „häufigen Prozeduren" länger zu ertragen, weil ihnen, so sagt jenes gegen Bel und Reich gerichtete Pasquill („Der Censor") selbst, „daran gelegen war, Nachdrucke um billigere Preise zu kaufen oder einzutauschen, als sie die Originalwerke erlangen und gebrauchen konnten". Den Leipziger Büchcrkommissar begannen Gedanken zu umschwirren, die wenigstens entfernt denen glichen, die damals auf den kaiserlichen in Frankfurt hereingestürmt waren. In der Michaelismesse des Jahres 1774 bat er den Hofrat Franz Joseph Eckebrccht aus Heilbronn zu sich — die Buchhandlung ist im Jahre 1688 von Joh. Chrn. Krchl gegründet worden, dem Straub und dann Eckebrccht folgte, und trägt heute die Firma C. F. Schmidt" — und befragte ihn über die Gründe der vielen im Reiche veranstalteten Nachdrucke, besonders Leipziger Verlagsartikel. Eckebrecht gab als Ursache die „fast durchgehens hohen Bücherpreisc in Leipzig" an. Sollte der Buchhändler in Schwaben, so setzte er auseinander, bei dem Verkaufe des Leipziger Verlags bestehen können, so müßten die Leipziger selbst die gemäßigten und billigen Preise erst um 25"/<, herabsetzen, wenn der Schwabe al xg,ri sein solle, denn so hoch käme ihm der Transport zu stehen; und dann komme erst der Buchhändlerrabatt in Frage. Daß die Leipziger zu einer derartigen Verständigung je bereit sein würden, solchen Illusionen gebe man sich indessen nicht mehr hin. Man habe vielmehr, so erklärte der Schwabe dem er- Drohungen der Reichsbuchhändler. Die schwäbische Dcfcnsionsschrift. 55 staunt aufhorchenden Büchcrkommissar, „vorerst eine kleine Gesellschaft von sechs Nachdruckern" errichtet, der er selbst anzugehören die Ehre habe; indessen, setzte er beruhigend hinzu, werde sie bald stärker werden. Die Lage, in die der Reichsbuchhandel durch die Leipziger Preise und Rabattsätze und durch die hohen Transportkosten versetzt wurde — dies und alles andere, was die Reichsbuchhändler sonst noch aus dem Herzen hatten, hat Eckebrecht bald darauf in einer anonymen „Defensions- schrift"^ umstündlich dargelegt, die zu den bemerkenswertesten Urkunden der Buchhandelsgeschichte unserer Periode gehört. Der Defensionsschrift nach zerfiel in den Augen des deutschen Rcichsbuchhändlers damaliger Zeit die deutsche Buchhändlcrwclt in zwei feindliche Heerhaufen: in den kleinen von nur 20 ober- und niedersächsischen, d. h. Leipziger, Göttinger, Hallenser, Ienenser und Berliner Kontanthändlern uud in den großen der sämtlichen übrigen Buchhändler. Als bestgehaßten Kontanthändler nennt Eckcbrecht Reich, neben ihm Wcy- gand in Leipzig, Dieterich und die Vandenhoecksche Handlung in Göttingen. Um diese stellten sich Breitkopf, Crusius, Dycks Wittwe, Fritsch, Gleditschens Wittwe, Jacobäer, Schwickert in Leipzig, Eurt, Gebauer, Hemmerde, Rengcr, das Waisenhaus in Halle, Crökers Wittwe, Cuno in Jena, Decker in Berlin. Ein Viertel der Genannten waren Buchdrucker: Brcitkopf, Jacobäer, Eurt, Gebauer und Decker. Als die bedeutendsten der diesen gegenüberstehenden übrigen Handlungen nennt Eckcbrecht 81 Firmen; nur 9 davon sind ober- und 4 niedersächsische. Der Zahl der betreffenden Firmen nach stand an- der Spitze der kontant- händlerischen Städte Leipzig, ihm folgte Halle, dann Göttingen und Jena, schließlich Berlin. An der Spitze der diesen gegenüberstehenden Städte steht Frankfurt a. M. mit 10 Firmen, ihm folgen Wien, Nürnberg, Augsburg mit 8, 7 und 6 Firmen, dann Mannheim mit 3, weiter Tübingen, Stuttgart, Würzburg, Ulm, Erlangen mit 2, die andern 30 Städte mit je 1 Firma. Mit den übrigen stimmführcnden Reichsbuchhändlern sieht Eckebrecht in den Kontanthandlungen die Wurzel des Verfalls des Rcichsbuchhandels und eines bevorstehenden großen Schismas des deutschen Gesamtbuchhandels. Alles das, was die Rcichsbuchhändler an den „contanten Buchhandlungen" auszusetzen hatten, faßten sie zusammen in der einen Klage und Anklage, die sie immer von neuem und immer dringender erhoben 56 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. und in der mannigfaltigsten Weise variierten: die Kontanthändler seien „Monopolisten", d. h. sie erschwerten den Rcichsbuchhnndlern aufs äußerste durch Steigerung der Preise, Verminderung des Rabatts und eine Verkürzung des Kredits, die bis zur Forderung der Barzahlung ging, den Bezug ihrer Verlagsartikel. Es war damals, daß sich die Kluft zwischen den beiden in der Ent- wickclung begriffenen Bcrufszweigcn des Verlags und des Sortiments aufthat. „Sic wollen allcine die Kaufherren bleiben und uns nichts weiter übrig lassen, als die Ehre, ihre Krümer hierausscn vorzustellen, ihre übcrthcurc Waare ohne allen Profit zu empfehlen und abzusetzen, und ihnen das, mit unendlich saurem Schweiße dafür gesammelte Geld, ohne allen Dank, vor die Thürc zu liefern." Eckcbrecht legt ausführlich dar, wie allein aus dem Bargeschäft mit niedrigem Rabatt, ganz abgesehen von der Höhe der Preise, der Ruin des Reichsbuchhandcls mit mathematischer Gewißheit folge. Er nimmt eine Buchhandlung mit einem jährlichen Sortimcnts-„Verschluß" von 5000 sl. an. Nach seiner Schätzung kamen damals hiervon durchschnittlich ^ durch Tausch- und ^ durch kontante Artikel ein, so daß also der Umsatz vom Tauschgut 3000, derjenige von den Kontantartikeln 2000 sl. betragen würde. Setzt man die letztern Artikel mit einem Rabatt von 25"/„ an, so würde das Kontantsortiment im Ankauf 1500 fl. gekostet haben — 1000 fl. davon würden nach Ober- und Nicdcrsachsen gegangen sein — und im Verkauf einen Bruttogewinn von 500 fl. ergeben. Um auch den erhöhten Rabatt von den einige Kontanthandlungen gewähren, zu berücksichtigen, rechnet er dazu noch 75 fl. hinzu. Wie hoch belaufen sich nun die Handlungsunkosten? Eckcbrecht berechnet sie auf nicht weniger als 1650 fl., also 33 "/g des Gesamtumsatzes. Davon würden ^/g, also 660 fl. durch das Kontantsortiment zu decken sein, da aber der Bruttogewinn aus diesem nur 575 fl. beträgt, so erscheint ein Verlust von 85 fl. Eckcbrecht weiß den Verlust, den die Reichsbuchhändler durch die Koutanthändlcr erleiden, in noch grellerer Beleuchtung erscheinen zu lassen. Der „altherkömmliche Preis" eines Buchs sei das Vierfache der Unkosten. Könnte also der Neichsbuchhändler die 1500 — 75 1425 fl. zu eigenem Verlage anwenden, so könnte er 5700 fl. dabei herausdrücken. Kauft er dagegen dafür Kontantartikel, so erhält er, wie oben gezeigt, 2000 sl., also 3700 sl. oder innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren Die schwäbische Defcnsionsschrift. 57 92500 fl. weniger. Verkauft nun die Handlung in diesem Zeiträume ^ für den vollen, ^4 für den halben Preis, ^ für ein Viertel und 1,4 für ein Achtel des Preises, so nimmt sie 43359 fl. 22 kr. ein, es erscheint also ein lueium esssans von 43000 fl., um das der Reichsbuchhändler durch die kontanten Handlungen gebracht wird. „Wenn es so fortgeht, so wird sich der Buchhandel hier aussen in wenig Jahren halb in contant Sortiment und halb in Tausch-Gut theilen; und längstens in 10 Jahren wird er zu ^theln oder ^/ztheln in contcmten und zu ^theln oder ^ zthel in Tausch-Gute bestehen." Natürlich fällt, wenn 2/5 (nicht wie oben bloß ^/z) kontante Artikel angenommen werden, die obige Rechnung noch viel schlimmer aus — man mag aber überhaupt Berechnungen anstellen und Proportionen annehmen, wie man will: man wird immer entdecken, daß „die Auswärtigen eine Art von Lotto erfunden haben, wo immer der Vortheil auf die Seite des Unternehmers, und der Nachtheil auf die Seite des Spielenden fällt"; und die meisten Sortimcutshandlungen werden zu Grunde gehen müssen und nur einige sich erhalten können. „Bielleicht ist diese Hoffnung gar eine Ursache, warum einige Handlungen hier außen so sehr die Parthey der coutantcn nehmen." Wie stellt sich nun erst die Lage des Rcichsbuchhandels dar, wenn sich dazu noch die Forderung unerhört hoher Preise gesellt! Um auch das darzulegen, berechnet Eckebrccht die Unkosten des Verlegers bei einer Auflage von 1500 Exemplaren; die Aufstellung ist tendenziös gefärbt und macht so auch gegen die vorige um so mißtrauischer. Nach den Fundationsgesctzcn der Dessauer Gclehrtenbuchhandlung, denen es doch sehr darauf aukommen mußte, die Herstellungskosten möglichst niedrig uud die Honorare möglichst klüglich darzustellen, kostete im Durchschnitt ein Bogen Satz und tausendmal abgedruckt 3 Thaler, der Ballen Papier 12 Thaler, und das Honorar beträgt bei einem vermuteten Absatz von 500, 750, 1000 oder 2000 Bogen 2^, 3, 5 oder 10 Thaler pro Druckbogen. Eckebrecht setzt die Kosten für einen Bogen Satz und tausendmal gedruckt mit 2 Thalern, für einen Ballen Papier mit 10 Thalern und das Honorar pro Druckbogen mit 2^/2 Thalern an. Er gewinnt auf diese Weise das Ergebnis, daß die Leipziger und Göttinger Verleger, während herkömmlich der Ladenpreis das Vierfache der Unkosten betragen habe, ihre Bücher dem Publikum um das Sechssache 58 2. Kapitel: Sturni und Drang: der Nachdruck. der Herstellungskosten verkauften. Nach Reichs setzt der Verleger den Preis so an, daß der Gewinn nach einem Absatz von ^/g, nach Pütter, daß er nach einem solchen von -/z, nach Eckebrecht richtet ihn der Kontanthändler so ein, daß er nach einem Absatz von ^ oder >/g der Auflage eintritt. Nach Reich gehört ein Absatz von 666, nach Püttcr ein solcher von 400, nach Eckebrecht beim Kontanthändler ein solcher von 200 Exemplaren dazu, um eine Auflage von 1000 Exemplaren bezahlt zu machen. Reich gibt an, die ReichsbuchlMdlcr verlangten 50"/,, Rabatt. Eckebrecht verlangt einen Rabatt von dieser Höhe — deren geschichtliche Erklärung unser voriger Band gegeben hat^ — in der That, und zwar in Verbindung damit, daß der Ladenpreis nur das Vierfache der Herstellungskosten betragen dürfe. Wie würde sich dabei der Gewinn des Verlegers zu dem des Sortimenterö verhalten? Nehmen wir an, der Kontanthändler verkauft ein Buch, das ihm pro Exemplar 15 kr. Unkosten gemacht hat, für das Vierfache, so beträgt der Ladenpreis 1 fl. Erhält der Sortimenter 50"/» Rabatt, so gewinnt der Verleger 15 kr., also 100"/,, seiner Herstellungskosten, der Sortimenter dagegen den Ladenpreis vermindert um den Einkaufspreis von 30 kr. und die 33"/,, Spesen, also 10 kr., d. h. 20"/^. Vergleichen wir damit den Gewinn des Verlegers und Sortimenters, wenn der Ladenpreis nicht das Vier-, sondern das Sechsfache der Herstellungskosten und der Rabatt nicht 50"/,,, sondern 25"/„ beträgt! Nehmen wir als Ladenpreis wiederum 1 sl. an, so betragen die Herstellungskosten 10 kr., der Einkaufspreis des Sortimcnters 45 kr., also der Gewinn des Verlegers 350 "/„. Den Sortimenter aber kostet das Buch den obigen Einkaufspreis vermehrt um 33 "/u, d. h. 20 kr. Spesen — er arbeitet also mit 8,-,s "/„ Schaden. Dabei sitzen die Leipziger, Gottinger und Hallenser Herren in Universitätsstädten. Gibt ein Püttcr, Leß, Schlözer, Michaelis, Ernesti, Schott, Niemeyer, Böhmer bei ihnen ein Werk in Verlag: so setzen sie mindestens 3—400 Exemplare unmittelbar an die Studenten ab. Ist der Erfolg eines Werks Ungewisser, so werden die Auflagen hübsch klein gehalten. Sie drucken möglichst weit. Sie beherrschen das gesamte Re- zcnsionswesen. So haben sie nicht nur ihre Auslagen, sondern schon einen erklecklichen Gewinn in Cassa, che sie das Buch noch auf die Messe bringen. Was sie von den Reichsbuchhändlern einnehmen, ist Die schwäbische Defensionsschrift. 59 „klarer Profit". Ihre Neuauflagen beweisen es. Wenn das Honorar verschwindend klein oder gar gleich Null ist, fällt es ihnen nicht ein, den Preis zu erniedrigen. Wohl aber haben sie häufig mit jeder Auflage den Preis erhöht. „Mithin treiben diese Ausländer einen Handel, der offenbar zu dem wucherlichcn, folglich auch zu den verbotenen und strafbaren gehört." Wozu noch, wie ein kleiner, niedlicher Schnörkel an dicken und kräftigen Buchstaben, der Zusatz: „Zumal da sie den Profit für sich allein behalten." Was aber die Folge für den Buchhandel sein wird, ist offenbar: eine „gewaltige Spaltung". Mit eklem Finger blättert der Kontanthändler in den Bogen, die der reichsbuchhändlerische Biedermann ihm treuherzig darbietet und erklärt sie für unbrauchbar. Er hat Recht! Wer die Mcßkataloge seit Anfang der siebziger Jahre durchliest, wird schnell gewahr werden, wie sich bei den Kontanthändlern in Ansehung der Menge und Wichtigkeit ihrer Artikel überwiegende Kräfte, bei den meisten übrigen aber eine allmähliche Abzehrung, zum mindesten eine gewisse Kraftlosigkeit, auf jeden Fall ein großer Abstand zeigt. Die Kontanthändler haben den übrigen Buchhandel so heruntergebracht. Sie haben gut verlegen; die genannten zwanzig Handlungen, eine in die andere gerechnet, beziehen jede von den übrigen Handlungen einen jährlichen Profit von wenigstens 6000 Gulden. 120000 Gulden jährlich entreißen diese Geldsauger mit List und Gewalt dem übrigen Buchhandel. Was wunder, daß dabei die meisten gezwungen sind, sich mit „Parthien und Skartcken" zu behclfen? Mit den Buchhändlern leidet unter dem Kontanthcmdcl das Publikum, die Litteratur. Die Kontanthandlungen sind „höchst schädliche Manufakturen und wirkliche Vampyren, die ihre Hanoluugsgenosscn aussaugen und die Gelehrten in eine solche ungeheure Kontribution setzen, die am Ende einen großen Verfall der Litteratur nach sich ziehen muß". Die Schwäbische Defensionsschrift, verfaßt im Jahre 1779, ist die erste Schrift von reichsbuchhändlcrischer Seite, die den Gegensatz zwischen den norddeutschen Ncttohändlcrn und den auf der Stufe des Changeverkchrs, unter sich des Konditionschangeverkehrs stehenden reichs- buchhändlerischen Sortimenterverlegern ausführlich darlegt. Bald mehrte sich diese Kleinlitteratur, schwoll an zu Ende der achtziger Jahre und in den neunziger Jahren, häufte sich auf um die Wende des Jahrhunderts, 60 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. zu Beginn des neuen Jahrhunderts. Ihre Grundgedanken sind überall dieselben, diejenigen, welche hier Eckcbrecht aussprach. Ein verbotenes, strafbares Gewerbe, das am Untergang der Buchhändler und der Gelehrten, des Buchhandels und der Litteratur arbeitet! Was kann und soll dagegen geschehen? — Das ist natürlich klar, daß sich „unsre angemaaßtc Herren", die ihren Nutzen darin sehen, die „ganze Handlung zu verschlingen", nicht dazu bequemen werden, den Reichsbuchhändlcrn vorteilhaftere Bedingungen einzuräumen. Hat der Buchhändler nicht aus der Gegend, in der er wohnt, eine ansehnliche Einnahme aus eigenem Verlag, aus Gebet-, Gesaug-, Schul- und andern dergleichen Büchern zuzubüßen, so hat er nur zwei Wege vor sich: entweder, daß er sich „aufs Notdürftigste einschränkt, sich selbst Tag und Nacht schindet und absorgt, um undankbare Ausländer zu bereichern, vor der Zeit stirbt, und seine Familie in dürftigen Umständen hinterläßt", oder aber — daß er durch „gangbare Nachdrucke sich eine neue Einnahme verschafft und dadurch seinem augenscheinlichen Verderben vorbeugt". Bei den Originalausgaben sind die Neichsbuchhändler die Knechte, die ihren Herren das Geld einliefern müssen; Nachdrucke dagegen kann jeder im Tausch erhalten. Der Nachdruck ist das einzige Mittel, sich „der Sklaverei zu entreißen" und dein „sonst unvermeidlichen Verderben zuvorzukommen". Unselige Situation des „mit fremdem Verlag handelnden Buchhändlers"! „Er verliehret beynahe die Hälfte des Jahres und seines Lebens im Dienst undankbarer und despotischer Ausländer, schindet sich selbst und seine Kundschaft, um jene zu bereichern, ist wider Willen ein Werkzeug, wodurch das ganze Publicum in Schaden gesetzt wird." Ist es nicht weit besser gethan, das Geld im Lande zu behalten und die eigenen Mühlen und Pressen zu bezahlen? Ist es nicht Pflicht der Obrigkeit, den Neichsbuchhandel hierin zu unterstützen? Der Nachdruck ist die „gerechte Bestrasung des Wuchers". Und das rechte Mittel, die „Nünke und Kunstgriffe", deren sich die Kontanthändler „zur Ausübung ihrer schädlichen Monopolia" bedienen. Sie haben nämlich erstens das gesamte Neccnsionswesen in der Hand; die Kontantartikel werden bis in den Himmel erhoben, die Artikel des Rcichsbuchhandels „als Mißgeburten abgeschildert", wie es Eckebrecht selbst erst kürzlich mit einer Naturgeschichte ergangen ist. „Ist es Wunder, wenn wir hernach vom Tic schwäbische Defensionsschrift, «:i Lobe der Rccensenten profitire» wollen, und das nachdrucken, was sie der Welt vorzüglich anpreisen? Oder sollte uus der Schade, den eine unbillige Recension zugefügt hat, nicht berechtigen und anreihen, uns ein wenig zu regreßircn?" Zweitens: „Nehmen sie uns aus besonderer Herablassung ja etwas in? Tausch ab, so sind die Preise so beschaffen, daß wir immer zwey Alphabete gegen eins hingeben müssen." Drittens: untersteht sich der Reichsbuchhändler ein Wort von der sächsischen Verleger schändlichem Gebühren nnd des Reichsbuchhandels Elend laut werden zu lassen, so wird er „aufs äußerste gehaßt, und man läßt ihn die allgemeine Ungnade deutlich merken"; druckt er gar nach oder verbreitet Nachdrucke, so wird er durch mündliche und briefliche Drohung, Beschimpfung in Zeitungen und Avertissements, Verklagung bei seiner Obrigkeit, BeWirkung von Drohrcskripten an die Obrigkeit „aufs grausamste verfolget": ja zu gänzlicher Unterjochung der Reichsbuchhändler arbeiteten die Kontnnthändler sogar ernstlich an dem Projekte, „auf der Leipziger Messe einen solchen Mann zum höchsten Nachthcile der kaiserl. MajestätS-Rcchte, wenn er sich abschrecken läßt, vor Comißion zu ziehen", und das alles, „da er doch weiter nichts gethan, als was die Israeliten bcy ihrem Auszug aus Ägypten auf Gottes ausdrücklichen Befehl ebenfalls thaten, da sie von den Einwohnern goldne und silberne Gesttsse entlehnten, um sich damit für die geleisteten harten Frohndicnste bezahlt zu machen". Und unter solchen Umständen appellieren die sächsischen und Göt- tingischcn Verleger an der Rcichsbuchhändler Nechtschaffcnheit und Ehrlichkeit! „Rechtschaffen und ehrlich bedeutet hier einen Mann, der sich ohne Widerrede unterdrücken läßt, und das Publicum und seine eigne Wohlfahrt dem Interesse der Ausländer aufopfert, mit einem Wort, einen Düpe." Der Nachdrnck ist nach Eckebrecht nur unter einer Bedingung unrecht: wenn die Rcichsbuchhändler ihn untereinander ausüben. „Ausländisch" hieß auf dcm reichsbuchhündlcrischcn Standpunkt: obcr- nnd nicdcrsttchsisch. Dem Frankfurter, sagt Eckebrecht, würde ein Reichsbuchhändler nichts nachdrucken; weil er sein „Mitbürger" sei und mit ihm „unter Einem toro suxiemo" stände; womit eine zweite Einschränkung der Rechtmäßigkeit des Nachdrucks naturgemäß verbunden war: die Respektierung der kaiserlichen Privilegien. Um soviel also stand, nicht nur notgcdrungener Weise Frankfurt, sondern das ganze Reich dem Kaiser L.Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. näher. So sehr lebte in diesen Landen noch das Gefühl der natürlichen gemeinsamen Zugehörigkeit und Zuständigkeit zu Frankfurt und unter das Frankfurter Privilegicnwesen. Die 81 den Kontauthandlungcn gegenüberstehenden Handlungen bezeichnet Eckcbrecht zusammenfassend als die, welche „unter Allerhöchst-Kaiserlicher Büchcrcommission stehen". Übrigens erklärte die Dcfensionsschrift den Nachdruck noch in einem weitern Falle für unerlaubt. Der Reichsbuchhändler und Nachdruckcr Eckcbrecht dachte in seiner Sphäre über die Buchdrucker ebenso wie der Nettohändlcr Reich in der seinigen. Drucken die Buchhändler nach, sagt Eckcbrecht, so verdienen sie und die Drucker; druckt aber der Buchdrucker nach, so verdient nur der Drucker, der Buchhändler aber leidet sogar am Absatz. Der Buchdrucker darf nur nachdrucken, wenn die Buchhändler nicht nachdrucken wollen, obgleich das Publikum den Nachdruck verlangt. Die Rcichsbuchhändler sollten eine gemeinschaftliche Bittschrift an die Kaiserliche Bücherkommission richten, daß kein Buchdrucker Privilegien auf Nachdrucke erhalte. In dem Tone eines erbitterten Unterworfenen, der seinen Genossen eine unheimliche Schaucrmär von den Gcwaltmaßregcln der Unterdrücker zuraunt, berichtet Eckebrccht, wie die Kontanthandlungen seit dem Jahre 1767 ein „geheimes Kollegium" unter sich hätten, das alle Messen Zusammenkünfte halte und sich hier über die Maßregeln beratschlage, wie sie sich auf Kosten der übrigen Gesellschaft bereichern könnten. „Hieraus sind Anstalten entstanden, die unsere Situation verändert haben, und uns die gewisse Sklaverei) drohen, wenn wir nicht mit ebensolcher Einigkeit mit einander in Verbindung treten, und das Joch in Zeiten abwerfen. Da jene sich alles erlauben, was sie für dienlich erachten, ihre Absichten durchzusetzen; so wird es uns Niemand verargen können, wenn wir unserer Seits auch alle Kräfte aufbieten, um jene gefährliche Anschläge zu vereiteln." Die Versuche freilich, die sofort nach der Bekanntmachung des De- zembcrmandats von der äußersten Linken des Reichsbuchhandcls eingeleitet wurden, den Schwertstreich zu führen, der den deutschen Buchhandel thatsüchlich in die zwei völlig getrennten Welten eines norddeutschen und süddeutschen Buchhandels zerhauen sollte, sind gescheitert. Aber sie zeigen, wie es nach dieser Richtung hin im Zeitalter des litterarischcn „Sturm Plan einer Reichsnachdruckermesse. «IN und Dranges" im deutschen Buchhandel aussah, und daß Eckebrechts Ausführungen alles andere waren als bloß dem Papiere anvertraute Gedanken ohnmächtigen Grolls. Zum Führer der reichsbuchhändlerischen Bewegung warf sich Franz Varrentrapp auf; eine Natur von ähnlicher Kühnheit der Initiative, wie Reich, aber hochfahrend und ungestüm, im Gegensatz zu der sichern und kalten Überlegenheit und Überlegtheit, die Reich mit seiner Lebhaftigkeit verband; ein Nachdrucker von Anbeginn. Eckebrecht preßte sich einige Zähren aus, um sie in pietätvoller Wehmut der dahingeschwundenen Frankfurter Herrlichkeit zu weihen: „Nun müssen die Enkel die Sünden ihrer Großväter offenbar büßen, welche, mit der sanften und glücklichen Negierung der hochprcislichen Reichsbücher-Commißion nicht zufrieden, sich durch die sächsischen Schmeicheleien bethörcn liessen, die Frankfurter Bücher-Messe nach Leipzig zu verlegen." Varrentrapp war es, der es zu verwirklichen unternahm, den Männern vom Geiste Eckebrechts ihre Reichsmesse wiederzugeben. Aber unter der „sanften und glücklichen Negierung der hochpreislichen Neichsbücher-Commißion" natürlich — nicht. Erkannte man den Schutz der kaiserlichen Privilegien uneingeschränkt an, und das war in Frankfurt anders unmöglich, so konnten die bedrohten Norddeutschen der Reichsnachdruckermesse durch häufiges Ausbringen kaiserlicher Privilegien entgegentreten. Die Nachdruckcrpartei war aber entschlossen, den norddeutschen Verlag unter allen Umständen nachzudrucken, so wie es in Österreich üblich war. Folglich konnte die geplante Messe nicht nach Frankfurt verlegt werden. Ein zweiter Grund sprach eben dafür: die altbekannten Belästigungen durch die kaiserliche Bücherkommission. Schon zu Beginn der vierziger Jahre war man in Frankfurt mit dem Gedanken an eine Nachdruckermesse umgegangen, damals aus Opposition allein gegen die kaiserliche Büchcrkommission; nnd zu ihrem Sitze hatte man Hanau ausersehcn, das bei der geringen Entfernung von Frankfurt an dessen Handclsvorzügen teilnahm. Der Gedanke war nie ganz eingeschlafen. Jetzt, sofort nach dem Erscheinen des Mandats, dachte man zunächst an Erfurt, eine Exklave des Kurfürstentums Mainz, umgeben ringsum von tur- und herzoglich sächsischem Gebiete; aber der Plan wurde sehr bald aufgegeben; sei es, daß der Negierung des Erzkanzlers des römischen Reiches Bedenken aufstiegen, sei es, daß die günstige Lage Hanaus den Ausschlag gab. 64 2. Kapitel: Sturm und Drang: dcr Nachdruck, Die kursächsischc Mcßrclation von Michaelis 1774 spricht noch von dem Projekte der zu Ostern 1774 in Leipzig wegen Nachdrucks bestraften Reichsbuchhändlcr, den Meßbcsuch des Rcichsbuchhandelö, und womöglich auch dcr Buchhändler anderer Länder, von Leipzig nach Erfurt zu verlegen. Am 29. September 1774 aber schreibt Schwan in Mannheim an Decker in Berlin schon über den Hanauer Plan. Das Schreiben ist bemerkenswert, weil wir darin die Beurteilung der Lage und die eigene Stellungnahme dazu von feiten eines Rcichsbuchhändlers kennen lernen, der nicht der Richtung Varrentrapp-Trattncr angehörte, und wegen eines Vorschlags, den er zur Überwindung der Gegensätze that. Er bestand darin, daß die Auswärtigen in Frankfurt eine Verlagsnicder- lagc errichten müßten; das sei das einzige Mittel, dem angedrohten Nachdrucksangriff zu begegnen. Und wir erfahren, daß dcr Mannheimer Hofbuchhändler schon seit Ende 1772 mit Reich über die Franksurtcr VcrlagSniederlagc korrespondierte und ihre Errichtung zu Ostern 1775 in Leipzig persönlich betreiben wollte. Schwan führt fort: „Gcschiehet daß nicht, so giebt es ein Lenisinkt und die Buchhändler am Rheinstrohm sind gezwungen eigene Parthie zu ergreifen, und so sehr ich für das Gegentheil bin, so gewis würde ich mit unter der Reichsarmee dienen müssen. Der Erfolg davon wird (im Vertrauen gesagt) seyn, daß all die hiesiger Gegenden brauchbare Bücher, auf gemeinschaftliche Kosten per sudserixlion blos unter die Buchhändler gedruckt, und nichts mehr aus Sachsen oder sonst wohcr geholt wird."^" Schon im November 1774 erhielt der deutsche Buchhandel ein vom 8.' November datiertes Eircular, in dem die hessische Regierung zur Teilnahme am „Hanauer Büchcrumschlag" einlud, und eine Beilage enthielt die Freiheiten, die, ganz nach den Intentionen Varrcntrnpps, dem neuen Meßplatzc zugedacht waren. Die Buchhändler sollten ihr eigenes Handelsgericht besitzen, zu dem sie nach Belieben drei, fünf oder mehr Beisitzer wühlen konnten, und außerdem unter sich jährlich „Verabredungen und Beredungen den Buchhandel betreffend" feststellen dürfen, die, wenn sie nichts dem gemeinen Wesen nachteiliges enthielten, Gesetzeskraft erhalten sollten; die Censur wurde für aufgehoben erklärt, und bei nachträglich notwendigen Verboten sollte „nicht gleich mit scharffen Mitteln verfahren", sondern erst „umständlich" gewarnt werden. Alle zu Buchhandel und Druckerei gehörigen Güter sind von allen Hanauer Umschlag. Frankfurter Niederlage. Beschwerde der Rcichsbuchhändler. 65 Zöllen, Accisen und Abgaben, die Buchhändler und ihre Angehörigen samt Wagen und Pferden von allen Spcrrgcldcrn befreit; jeder Buchhändler sollte sich eine eigene Druckerei errichten dürfen, ohne an die Forderungen der Buchdruckerzunft gebunden zu sein. Und der springende Punkt: „Mag ein jeder von obcrmeldeten Buchhändlern Bücher von allerhand Jnnhalt und Auflagen, es mögen Original Auflagen, oder Nachdrucke sehn, ohnangeschen ob ein anderer ein ?rivi1öNuw iwpres- sorium darauf erhalten hätte, öffentlich feil haben und verhandeln." Reich nahm demgegenüber — er erklärte sich damals auch „freiwillig" zu einer Entschädigung des Geldkurses bereit und rechnete z. B. den Carolin zu 10 fl., d. h. ^ sl. höher als üblich — Schwans Gedanken einer norddeutschen Verlagsniederlage in Frankfurt auf. Er sprach ihn in einem Circular vom 31. Dezember 1774 aus; daß ein solcher Plan „die Hanauer Absichten ziemlich vereiteln dürfte", solle man sich hüben und drüben gesagt sein lassen. Die Frankfurter wurden dadurch in gesteigerte Erregung versetzt; sie sahen darin eine Schädigung ihres Großsortimentsbetriebs. Denn war auch mit dem Eingehen der Messe zugleich der alte Frankfurter Speditions- und Kommissionshandel nicht mehr vorhanden: für die kleinern süddeutschen Handlungen war Frankfurt noch immer die Centrale, von der sie sich mit norddeutscher Litteratur versorgen ließen. Dagegen griff der kaiserliche Bücherkommissar den Gedanken, der geeignet schien, dem bedrohten kaiserlichen Privilegienwesen gegen die Hanauer zu Hilfe zu kommen, begierig auf und ersuchte Reich aufs dringendste, ihn zu verwirklichen (K. März 1775). Reich entschloß sich dazu, er fragte deshalb auch Goethe um Rat; Scheden that inzwischen in Frankfurt das Seine und untersagte den Frankfurtern den Besuch des Hanauer Umschlags (Ostern 1775). Der Eindruck, den er damit erzielte, war sehr gering. Varrentrapp erklärte, kein Mensch könne ihm verbieten, statt einer weiten, beschwerlichen und teuren Reise nach Leipzig die bequemere und billigere nach Hanau zu machen. Er reise jetzt nach Leipzig, und zum letzten mal, er werde sein dortiges Lager aufräumen. Hier in Leipzig wurde nun zu Ostern 1775 wirklich die vom Rate längst erwartete Beschwerde der Rcichsbuchhändler an die Negierung gerichtet: über Verweigerung der Change, zu hohe Preise und über harte Verfolgung der Nachdrucker." Bei längerer Entstehung werde man die Leipziger Messen verlassen und der Hanauer Einladung Folge Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 5 «!0 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. leisten, die Leipziger Verlagsbücher auf gemeinschaftliche Kosten nachdrucken und um die Hälfte des Originalprciscs verkaufen. Es war die Zeit, in der der Frankfurter Buchhändler Joh. Ernst Meyer schrieb: „Wan dicße Lcuthe den besten Leipziger Freund sähen ins Waßer fallen, Sie ließen ihn ohne Barmhertzigkeit zu beweißen zu Grunde gehen." Und zugleich gelang es den Frankfurtern — namentlich Heinr. Ludw. Brönner war in diesem Sinne thätig — die Norddeutschen mit der Vorstellung, daß die Frankfurter Sortimenter auf eigene Rechnung arbeiteten, während der Kommissionär zu entschädigen sein würde, von Reich, der sie für den Schwanschen Plan zum großen Teil schon gewonnen hatte, wieder abwendig zu machen. Im Juni 1775 wurde der Hanauer Meßkatalog, betitelt: „Hanauer neuer Lüener-Uwseiilag, Listss ^lalir NOLLI^XXV". ausgegeben. Die Messe selbst fand, wie angekündigt, drei Wochen nach dem Pfingstfeste des Jahres 1775 statt, als der Monat Juni zu Ende ging. Der Besuch freilich war sehr spärlich. Wohl hören wir, daß z. B. Fauche aus Ncufchatel mit einem schönen Sortimente französischer Bücher zu Platze war. Aber der „Umschlag" war im Grunde nichts als eine Zusammenkunft der Häupter des süddeutschen und österreichischen Nachdrucks. Von dem Dreigestirn Trattner (vertreten durch Noethcn), Eckebrecht und Göbhard war Varrentrapp umgeben. Dazu die vier Frankfurter Andrä, Gebhardt, Eßlinger und Fleischer — die drei letzten besuchten den Umschlag nur auf einen Tag —: das sind alle, deren Anwesenheit namentlich beglaubigt ist. Im übrigen hören wir, daß der Besuch außerordentlich gering war; die sächsische Meßrelation von Michaelis 1775 spricht von „nicht mehr als 14 Personen". Daß auf die anonyme Supplik der Neichsbuchhändlcr von der kursächsischm Regierung kein Bescheid erfolgte — worüber der „Cen- sor" Klage führt — war selbstverständlich. Daß man es aber nicht mit leeren Drohungen zu thun hatte, hatte sich jetzt gezeigt. Gerade zu der Zeit, als der Hanauer Umschlag eröffnet wurde, lief denn auch bei der Bücherkommission ein kurfürstliches Reskript ein, das die Frucht der Dresdner Befürchtungen war. Es verlaugte eine Erklärung über die etwaigen Folgen des Hanauer Umschlags für den Leipziger Buchhandel, wies die Bücherkommission an, den Leipziger Buchhändlern wegen der Beschwerden der Süddeutschen Vorstellungen zu thun und sie „zu Ver- HanauerUmschlag. Beschwerde derReichsbuchhändler,RechtkertigungdcrLcipziger. 67 meidung derer für den Leipziger Buchhandel daraus sonst entstehen könnenden nachteiligen Folgen" zu einem „billigen Bezeigen" gegen die auswärtigen Buchhändler anzuermahnen, und forderte endlich gutachtliche Äußerung darüber, ob nicht den teuren Preisen mit einer Büchertaxe zu begegnen, von nachgedruckten Büchern aber, gleich andern kontrebantcn Waren, nicht nur der Transit, sondern auch — eine beabsichtigte Restriktion des Mandats — das Verrechnen auf der Leipziger Messe zu gestatten sei. Was die Leipziger betreffs der Changevcrweigerung zu sagen hatten, läßt sich ja leicht erraten. Nach Lage der Handlung, sagt eine von Reich verfaßte und außer von ihm und Fritsch noch von vier andern Leipziger Handlungen unterzeichnete Denkschrift vom 16. Juli, verlegen die Leipziger viel mehr und bessere Schriften als die Rcichsbuchhändler. Dazu kommt, daß viele Leipziger Handlungen viel älter sind, folglich einen größern Fond haben. Daß „einige Buchhändler" ihre Preise „sehr hoch stimmten" und zu wünschen wäre, daß darin „eine Aende- rung bewirkt werden" könnte, gab die Denkschrift zu. Die Frage war nur, ob diese Höhe der Bücherpreise auf nichts weiter als einer frevelhaften Willkür beruhe. Das verneinte Reich natürlich. Erstens zeichneten sich keineswegs die Leipziger allein dadurch aus; es seien besonders „einige Göttinger und Berliner", die hier in Betracht kämen. Zweitens lassen sich Bücherpreise überhaupt nicht nach Bogen- und Wörterzahl beurteilen und vergleichen. Die Leipziger Bücher sind schöner und besser als die der Frankfurter; sie überragen sie an innerm Werte, und ihre Verleger bezahlen darum mehr Honorar. Reich gibt trotzdem einen auch absolut höhern Preis der sächsischen Bücher bis zu einem gewissen Grade zu; hier aber dürfen im Unterschiede von jenen besondern Gründen wiederum die allgemeinen nicht übersehen werden: die Herstellungskosten sind im Norden höher als im Reiche; der 24-Guldenfuß gibt dem Frankfurter einen Vorteil von 16 "/g. Reich behauptete, die Frankfurter selbst erhöhten die Leipziger Preise noch. Mit dem „gewöhnlichen" Rabatt nicht zufrieden, seien sie zum Teil gewohnt, 50"/o zu fordern, wenn sie aber keine Erhöhung erhielten, so schlügen sie 25, 30 und mehr Prozent auf. Durch solchen „übertriebenen Wucher" wären sie es gerade, die zu den vielen Nachdrucken Gelegenheit gäben. Was den „gewöhnlichen" Rabatt betrifft, so erklärten die Deputierten, die Leipziger gäben im buchhändlerischcn Geschäftsverkehr allge- 5» 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. mein 25i Prozent; bei Barzahlung ließen sie sich sogar den Drittclrabatt gefallen; und als die Bücherkominission Erhebungen anstellte, kam sie zu dem Ergebnis, daß ein Buchhändlerrabatt von 25"/,, immer der gewöhnliche gewesen sei; bei unbrauchbaren oder teuren Büchern werde aber ein höherer gefordert. Aber auch der Vicrtelrabatt muß doch noch eine starte Neigung nach abwärts gehabt haben; die Auswärtigen hätten sonst nicht noch in den siebziger Jahren das ausdrückliche Verlangen stellen können, 25"/,, zu erhalten, mit der Begründung, daß viele Auswärtige 25—30 "/u gewährten. Daß indessen diese Preis- und Rabattverhältnisse, sie mochten auch so erklärlich sein, wie sie wollten, das, was Reich „übertriebenen Wucher" uannte, zur Folge hatten, darin stimmen Reich und seine ärgsten Gegner ganz übcreiu. Die Gründe, die Reich gegen den Gedanken einer Büchcrtaxc anführte, liegen auf der Hand. Solange es keine Taxe für das Honorar, solange es Unterschiede zwischen Druck, Papier, Kupfer usw. und keinen polizeilichen Zwang für Buchhändler und Publikum gibt, dem Verleger eine gewisse Anzahl von Exemplaren abzunehmen, kann keine Büchcr- taxe eingeführt werden. Aufs stärkste betonte Reich, es sei durchaus kein Grund zu ernsten Befürchtungen vorhanden. „Wer sich fürchtet, ist schon halb verloren." Und jedenfalls dürfe man um keinen Preis nur um einen Schritt zurückweichen. Mit der strengsten Vollziehung der Gesetze — woran es mangelt — wird Leipzig zur sichern Burg des rechtmäßigen deutschen Buchhandels. Als der „erste Hanauer Büchcrumschlag" beendigt war, ergriff auch der Reichshofrat zu den Kämpfen des deutschen Buchhandels das Wort. Er that es in fünf vom 7. Juli 1775 datierten Reskripten, die zusammen das große Ziel verfolgten, das kaiserliche Privileg- und Pslichtexcmplarwesen am Leben zu erhalten. Zwei Reskripte mußten deshalb abwehrender Ratur sein: das eine wendete sich gegen das kursächsische Mandat, das andere gegen die Hanauer Messe. Die drei übrigen Reskripte gaben positive Bestimmungen, um dem Verfall der Frankfurter Büchcrmcsse zu steuern. Das an den Kurfürsten zu Sachsen gerichtete Reskript besagte, der Kaiser sei zwar nicht gemeint, ihm betreffs der für seine Lande getroffenen Einrichtungen Hindernisse in den Weg zu legen, versehe sich jedoch aller- Die kaiserl. Reskripte vom 7, Juli 1775. Untergang der Frankfurter Niederlage. 69 dings, daß das Mandat vom 18. Dezember 1773 nicht auf kaiserlich privilegierte Werke erstreckt werde. Ein zweites Reskript wendete sich an die Landgräflich hessische Regierung zu Hanau, sprach das kaiserliche Mißfallen mit der Untersagung der Berufung auf die ordentlichen Gerichte, der Gestattung des Nachdrucks privilegierter Bücher und der Aufhebung der Buchdruckerzunftgebrauche und der Censur aus und erklärte diese Bestimmungen für kassiert und annulliert. Das Reskript an Kursachsen war harmloser Natur. Dasjenige an die kleinere hessische Regierung konnte vielleicht eher von Erfolg sein; wenigstens von einem zerstörenden; ob der kaiserlichen Sache positiv aufgeholfen wurde, das hing — so weit es bei dem in den ganzen Verhältnissen liegenden Tiefstande Frankfurts überhaupt möglich war — von den positiven Bestimmungen der drei übrigen Reskripte ab. Die einzig mögliche Wirkung aber der Maßregeln, welche man ergriff, um dem „Verfall des Bücherwesens in Frankfurth" zu steuern, war die, der eigenen Sache zu schaden. Das eine dieser Reskripte trug dem Frankfurter Rate die genaue Befolgung der alten kaiserlichen Patente auf, besonders derjenigen vom 10. Februar 1746, das andere befahl der Bücherkommission die strengste Aufsicht über diese Befolgung „mit denen angemessenen Zwangsmitteln" an, und das dritte verordnete kurz und bündig: „?ikt sx oküeio renov^tio der das Büchcrwcscn im Reich betreffenden Kayserlichen ?at«ntium cls 10. l^druku'ii 1746. uiuwtis ruuwnäis." Als wenn ein strammeres Anziehen der Zügel in Sachen der Pflichtexemplare dem Frankfurter Buchhandel hätte aufhelfen können! Aber es war eine ganz reflexmäßige Wirkung: wurde man in Wien an den Frankfurter Buchhandel erinnert, so verfügte man strengste Durchführung der Einlieferung der Pflichtexemplare. Die verschärfte Erneuerung des Patents vom 10. Februar 1746 hatte zunächst einen Erfolg fast tragikomischen Eharakters: die endgültige Zerstörung des norddeutschen Kommissionslagers in Frankfurt. Die rüstige Arbeit der Frankfurter aus der Leipziger Ostcrmessc 1775 hatte Reich an der Möglichkeit der Durchführung dieses Versuchs verzweifeln lassen. Scheden war darüber außer sich gewesen: war es doch damals sein einziges Mittel, mit dem er hoffte, seine Frankfurter zur Vernunft zu bringen. Er bestürmte Reich, das Unternehmen auf jeden Fall ins Werk « 70 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. zu setzen. Reich gab nach. Im Juli sandten er, Juuius, Dyck und Crusius einige Zentner Bücher nach Frankfurt. Reichs Frankfurter Gegner führten dagegen bei der Bücherkommission Beschwerde. Ohne Erfolg; im August eröffnete Keßler (Reichs ehemaliger Frankfurter Kommissionär) das Gewölbe. Die Frankfurter intriguierten mündlich und schriftlich nach Kräften dagegen und wiesen jede Geschäftsverbindung ab; nicht für einen Groschen ist in Frankfurt abgesetzt worden. Da wurden in demselben Monat die Reichshofratskonklusa vom 7. Juli publiziert. Eben erst hatte Scheden Reich zur Errichtung der Niederlage vermocht; nun sollte er die junge Pflanze so arg beschneiden. So wollte er denn den Leipzigern gegenüber das Gesetz umgehen und von ihnen die drei Pflichtexemplare von unprivilegierten Büchern nicht erheben lassen. Die Frankfurter aber verlangten stürmisch, daß, was von ihnen gefordert wurde — gefordert; daß sie es nicht gaben, war ja eine andere Sache — auch von den Fremden erhoben würde. Scheden konnte sich dem nicht entziehen. Das Leipziger Unternehmen aber war, mit Reichs Worten, „nur ein kleiner Anfang zur Probe", die neuen Bücher waren durchschnittlich nur in zwei bis drei Exemplaren vorhanden: die Abgabe der Pflichtexemplare bedeutete nicht viel weniger als eine Plünderung des ganzen Lagers! Einige Exemplare waren an Schwan und an Bauer in Straßburg geliefert, in Frankfurt selbst war nichts abgesetzt worden. So kostete es Reich wahrlich keine Überwindung, „der Herren Frankfurther Eifersucht in Ansehung des intendirten Eommissions-Lagers abzuhelfen", von dem er sich ohnehin nichts mehr versprochen hatte, indem er schon im Oktober Auftrag gab, altes zurückzupacken. Die leidige Bücherkommission in Frankfurt, schrieb Schwan, hat alles verdorben. Durch das unpolitische Verlangen der vorgeschriebenen Freiexemplare hat sie die kaum wiedergewonnenen norddeutschen Verleger von Frankfurt für immer verscheucht. Im Jahre 1776 erschienen Gottlieb Wilhelm Rabeners Briefe mit dem Berlagsort: „Frankfurt, Hanau und Leipzig". Als sich Schwan in einem Schreiben an Junius vom Mai 1776 über die kritische Lage des deutschen Buchhandels ausließ, führte er das „Nachdruckerncst" Frankfurt auf, berichtete, daß uun auch Worms ein solches zu werden scheine, und schloß: „dann noch Hanau dazu, so ist die Trennung zwischen dem Reich und Sachsen in Absicht der Buchhandlung unvermeidlich." Die Ende des Hanauer Umschlags. Der süddeutsche Nachdruck. 71 Hanauischc Regierung aber versandte im Jahre 1776 ein neues Cir- kular, das den schlechten Besuch des ersten Umschlags mit der Ungunst des damaligen Termins erklärte und die künftigen Messen nach Beschluß der beteiligten Buchhändler auf den 1. August festsetzte; und die Frankfurter bedienten sich der Hanauer Messe in dem Gesuch vom 12. Juni 1777 an den Kaiser um Aufhebung der drei Pflichtexemplare von un- privilcgierten Büchern als Drohung: der Erbprinz von Kassel, sagten sie hier, hätte ihnen solche Freiheiten gewährt, „daß wenn dieser Bücher Umschlag zu Hanau einmal Wurzel gefaßt haben wird, die weitere Verlegung und Wiederherstellung des Buchhandels zu Frankfurt ganz unmöglich werden mögte."^ Dann wird es von der Hanauer Messe still. Weder Leipzig noch Wien haben sie unterdrückt; sie ist in ihrer eigenen Unmöglichkeit rasch dahingeschwunden. Der Plan der Hanauer Nachdrucksmesse war gescheitert; aber — fast das ganze südliche Deutschland, kann man sagen, war eine einzige große Nachdruckermessc. In Österreich, Bayern, Franken, Schwaben, der Schweiz und dem ganzen Rheingau würden, sagte man in den achtziger Jahren, mehr Nachdrucke verkauft als im übrigen Deutschland Originalausgaben.^ Im Reiche war der Haupthcrd des Nachdruckwesens, die Gegend, „wo die Jünger nur bey der Nacht herumschlichen" ^, Schwaben. Schon in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre war in der Augs- burgcr Gegend Leipziger Originalvcrlag überhaupt nicht zu haben^; zu Anfang der neunziger Jahre schrieb Schiller aus Ludwigsburg, in Schwaben schwirrte alles von Nachdrucken, und von aller Welt würden die Erzeugnisse der litterarischcn Korsarcn gekauft.^ Die Häupter des schwäbischen Nachdrucks waren die Schmiedel in Karlsruhe, Fleischhauer und Grözingcr in Reutlingen, Schramm und Franke in Tübingen. Christian Gottlicb Schmiedel konnte sich des stolzen Bewußtseins erfreuen, der volkstümlichste Nachdruckcr in Deutschland zu sein; die Nachdrucke! hießen „die Schmiedel", der Nachdruck hieß „Schmicdcrey", nachdrucken „schmicdern"." Im Jahre 1779 machte er bekannt, daß seine Sammlung der besten deutschen Schriftsteller nun aus 88 Teilen bestehe; sie kostete zusammen ganze 32 fl. 52 kr., der Teil also 22 Kreuzer, auf der Frankfurter Messe zu haben bei Joh. Christian Ruff neben der 7^ 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. Katharinenpfort. Fleischhauer in Reutlingen und die beiden Tübinger Schramm und Franke thaten sich in den siebziger Jahren zu der Aufgabe, den ober- und niedersächsischen Buchhändlern nachzudrucken, zusammen.^ An den schwäbischen Hauptherd schlössen sich nördlich die Lande etwa bis zur Mainlinie an: Frankfurt in der Mitte, östlich davon Franken und westlich die Lande zwischen Rhein und Mosel. In Bamberg saß Tobias Göbhardt, in Schwabach der Buchdrucker Mizler, der sich hinter Benedikt Hurter zu Schaffhauscn versteckte.^ In Frankenthal waren Eudcrs und Gegels Erben an der Arbeit. In Speyer gab eine Rachdruckergesellschaft eine Sammlung der besten Religions- und Sittenschriftcn heraus, und mit Rachdrucken ähnlichen Inhalts mag sich die „Gesellschaft zur Beförderung der Gottseligkeit in Usingen" beschäftigt haben. Die Nachdrucke wurden auch in Norddeutschland gern gekauft, wenn man sie bekommen konnte; „das deutsche Publikum", schrieb Bürger gelegentlich des Pränumcrationsausschreibens der „außerordentlichen" Auflage seiner Gedichte, „ist — exPöi'to erkckk Uuxgrtc» — ein wahrer Lause-, der sich uicht schämt und nicht grämt. Ungefähr hundert und dreißig Abonnenten haben sich gemeldet,......der Lause- bchilft sich lieber mit Nachdrucken, deren Wtsr ein halbes Dutzend im Gange sehn mögcn"^"; freilich war der Prünumerationsprcis auf diese zweibündige Ausgabe in Mcdianottav, auf schön geglättetem Schweizer- resp., bei gutem Erfolg, Velinpapier, in schöner, lateinischer Didotschcr Schrift, mit ausgewähltem, politicrtem, best korrigiertem Text und schönsten Knpfer- verzierungen ein Louisdor, d. h. in heutigem Gelde etwa 37^2 Mark." Im Süden aber war der Nachdruck allmächtig; er beherrschte Buchhändler und Publikum. Wohl wurde der Rachdruck von dem bessern Teile des Publikums auch hier verabscheut; allein daß man seine Erzeugnisse kaufte, war natürlich genug. Daß die Masse der Kunden, sobald ein Nachdruck vorlag oder zu erwarten stand, das Original nicht kaufte, war jedem Reichsbuchhändler und Nichtrcichsbuchhändler wohlbekannt.^ Das waren keineswegs nur mittellose Leute oder solche, die für eine edle Pflege der Littcratur wenig Sinn hatten. „Noch neulich hörte ich in einem Buchladcn, wie ein deutscher Regent die ganze Folge der Karlsruher Nachdrucke bestellte — wegen ihres wohlfeilen Preises."'-" Da sind denn die Eröffnungen auch solider schwäbischer Süddeutscher Nachdruck. Mannheimer „Freie Niederlage". 7Z Buchhändler, daß es dort fast unmöglich sei, als ehrlicher Mann mit heiler Haut durchzukommen'", begreiflich. Wer den Nachdruckern nichts abnehmen wollte, dem blieben die rechtmäßigen Ausgaben, die er auf der Messe nahm, im Laden liegen.^ Wer seine Kunden nicht verlieren wollte, mußte notgedrungen mit Nachdrucken handeln.'-^ Das Bedürfnis des Publikums zwang auch den soliden Buchhändler, und die Spekulation des Buchhändlers zwang auch das wühlerische Publikum: je kleiner die Handlung war, um so weniger schaffte sie sich Originalausgaben an: „also muß das Publikum kaufen, was es findet."'" Schmieder aber lastete sogar auf den Nachdruckcrn. Macklot in Karlsruhe und Eckebrccht in Heilbronn standen lange Jahre in Tauschverkehr; durch die Schmiedcrsche Nachdrucksfabrik litt die Macklotsche Handlung so bedeutend in ihrem Sortimentsabsatz, daß der Austausch zwischen ihr und Eckebrccht nicht mehr ein Sechstel des frühern betrug. Bon den bessern Elementen aber konnte es so mancher fast bereuen, zu einer Zeit uud in einer Gegend, wo man den Zustand des Buchhandels als ein dsHum ownium contra omnes bezeichnen mußte'^, Buchhändler geworden zu sein.2" Über die bei Orell, Geßner, Füßli ^ Comp, erschienene Wielaudschc Shakespeare-Ausgabe fielen im Jahre 1777 fünf Nachdrucker zugleich her: Schmicder in Karlsruhe, Fleischhauer in Reutlingen, Bender in Worms, Joh. Friedr. Abshovcn Erben Rommerskirchen in Bonn und — mit kaiserlichem Privilegs — Hofrat und Postsckretär Becke und Gchcimset'rctär und Professor Klciu in Mannheim, die Herausgeber der „Ausländischen schönen Geister", die ihnen auch den Milton schon nachgedruckt hatten. In den Jahren 1778-79 machte Christian Friedrich Schwan in Mannheim noch einmal selbst den Versuch, die Kluft durch die Errichtung eines norddeutschen KommissionSlagcrs im Süden, diesmal in Mannheim, überbrücken zu helfen. Er vereinigte sich zunächst mit Friedrich Nicolai in Berlin; Nicolai gab ihm seinen sämtlichen Verlag in Kommission, sandte ihm seine Neuigkeiten franco Mannheim und gewährte ihm Drittelrabatt. Schwan lieferte die Artikel den Buchhändlern scincr Sphäre aus eigene Rechnung mit 25"/,,; offenbar nicht, indem er ihre Bestellungen abwartete, was ja der Idee des Unternehmers nur ungenügend entsprochen haben würde, sondern nach Rcichsbuchhändlcrart pro novitat-s und ü emulitum." Unter denselben Bedingungen versprach 74 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. umgekehrt Nicolai den Schwanschcn Verlag in Kommission zu nehmen.^ Schwan hoffte, daß sich hüben und drüben Buchhändler finden würden, die sich einem solchen Abkommen anschlössen.^ Allein bald gingen seine Gedanken weiter, und nun wurde sein Vorhaben das genaue Widerspiel des Hanauer Umschlags. Ein von ihm erwirktes kurfürstliches Privileg vom 28. Dezember 1778 erteilte den kurpfälzischen Buchhändlern das Recht, in Mannheim eine freie Niederlage auswärtiger Verlagö- bücher zu errichten, und forderte die auswärtigen auf, daselbst ein kleines Kommissionslager zu halten, aus dem die benachbarten Gegenden an Rhein und Neckar zwischen den Leipziger Messen das Nötige beziehen könnten. Es stellte ein besonderes buchhalterisches Handelsgericht, das zugleich als Censurbehörde für die einzuführenden Bücher fungieren sollte, und Freiheiten von sämtlichen Zöllen und Abgaben in Aussicht. Für alle auswärtigen Buchhändler, die ihre Verlagsbücher in die Niederlage senden und ihre Namen sowie die Titel ihrer in die Niederlage gesandten Bücher beim HandlungSgcricht einschreiben lassen würden, galt erstens und vor allem das Verbot der Veranstaltung und des Berkaufs von Nachdrucken dieser Artikel in den Kur- und sämtlichen Erblanden. ^ Schwan sprach die Möglichkeit aus, daß, wenn das HandlungSgcricht einmal ordentlich etabliert sei, die kleinen Regierungen dem Beispiele vielleicht nachfolgen, ja auch Vorstellungen beim Kaiser mehr Erfolg haben möchten als bisher. Daß er an solche Erfolge wirklich geglaubt hat, ist kaum anzunehmen; aber auch die Mannheimer Niederlage selbst kam nicht in Gang — konnte es unter den herrschenden Verhältnissen nicht, ganz abgesehen von der für eine buchhündlcrischc Eentrale ungeeigneten Lage Mannheims. In dem Briefwechsel zwischen Schwan und Reich, der bis zu des letztern Tode reicht, ist nach dcm Jahrc 1779 keine Rede mehr davon; zu Neujahr 1782 hat sich dann Schwan ge- schästsmüde und körperlich leidend ganz vom Buchhandel zurückgezogen.^ Dem österreichischen Nachdruck gegenüber sind nicht einmal solche Versuche unternommen worden; der schlechte Geldkurs und die hohe Fracht und Maut allein waren Umstände, die sie wenig einladend machten. In ganz anderer Richtung bewegten sich daher hier Hoffnungen und Bemühungen der Norddeutschen, als in den siebziger Jahren die Flut des Nachdrucks immer höher stieg — schrieb doch Schwan im Februar 1777: er wisse nicht, ob die Gründung des Mannheimer norddeutschen Mannheimer „Freie Niederlage". Der österreichische Nachdruck. 75 Kommissionslagers jetzt noch so gut durchführbar sein werde, wie sie es vielleicht drei Jahre früher gewesen sein würde, als das Nachdrucksübel noch nicht so weit um sich gegriffen habe —: es konnte sich hier nur um eine unmittelbar vom Throne ausgehende Änderung handeln. Von Maria Theresia war sie nicht zu erwarten; aber von Joseph versprachen sich, wie die Schriftsteller, so die Buchhändler Norddcutschlands das Höchste und Beste. Daß seine Mitrcgentschaft (seit 1766) keine Änderung des österreichischen Nachdruckskurses bewirkte, ist uns bekannt. Im Gegenteil, in den siebziger Jahren billigte und unterstützte der Hof nicht nur den Nachdruck im ganzen und großen, sondern er erteilte für besondere kleinere und größere Raubzüge besondere Privilegien. Im Jahre 1778 erhielt z. B. Trattner ein kaiserlich-königliches ausschließendes Privileg für sämtliche k. k. Crbländcr und Staaten über eine vollständige Sammlung aller Staatsschriftcn, die über den Bayrischen Erb- folgckrieg bereits erschienen waren und noch serner erscheinen würden: die amtlichen Veröffentlichungen sowohl, wie die Schriften der „Privatschriftsteller" Moser, Pütter u. s. w. Aller drei Wochen erschien ein Teil von 30—32 Bogen im Preise zu 1 Reichsthaler. ^ In der Mitte der siebziger Jahre schätzte man, daß der österreichische Buchhandel nur ein Drittel seines deutschen Bedarfs mit eigenem Verlag zu bezahlen vermöge.^ Die Hoffnung auf einen Umschwung unter Josephs Alleinregierung verlor man deshalb nicht. Joseph dem Zweiten, sagte der Verfasser der Vorrede zur deutschen Übersetzung von Lingucts „Betrachtungen über die Rechte des Schriftstellers und seines Verlegers" — Philipp Erasmus Reich — im Jahre 1778, sei es vermutlich vorbehalten, auch im Reiche die Rechte des Buchhandels vom Mißbrauche zu reinigen. Zwei Jahre darauf trat der rcformdurstige Kaiser die Alleinherrschaft an, und am 13. Januar 1781 erschien das Hofdekret, das den Bücheruachdruck als einen den Wissenschaften, Verlegern, Buchdruckern und dem Handlungswesen schädlichen Gebrauch verbot und nur den Nachdruck „ausländischer" Bücher gestattete. „Da Joseph, Vater der Teutschen redet, so würde man sehr unrecht denken, wenn man unter dem Wort: Ausländer, auch diejenigen verstehen wolte, welche keine Österreichischen Erblandsuntertancn sind. Jnnländisch ist in Teutschland teutsch, und Ausländisch ist was nicht zu Teutschland gehört." 26 7'> 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. Wcnn jemand so schwärmerische Gedanken im Ernst hegte, so wurde er jedenfalls sehr bald eines andern belehrt. Schon im Jahre 1780 hatte Joseph einem Protokolle der Ccnsur-Hofkommission die Bemerkung hinzugefügt, der Nachdruck unschädlicher Bücher sei als ein „bloßes negotium" keinem Drucker zu verwehren.^ Und nun erklärte Paragraph 8 des Censurgesetzcs vom 11. Juni 1781 mit aller nur wünschenswerten oder nicht wünschenswerten Deutlichkeit: daß „der Nachdruck der von auswärts in die Erblande kommenden und in denselben zugelassenen Bücher gestattet, und als ein bloßer Zweig des Kommerziumö anzusehen" sei.^" Die Josephinische Toleranz aber mußte nur dazu führen, dem Nachdrncker einen noch reichern Stoff zur Verfügung zu stellen: im Mai 1783 versandte Trattncr ein Eircular an die norddeutschen Buchhandlungen, in dem er ihnen anzeigte, daß er bei gegenwärtiger Rcligious- und Preßfrciheit zur Verbreitung der Litteratur solche Maßregeln ergriffen habe, die ihn in Stand setzten, in den Hauptstädten der K. K. Erblaudc neue Buchhandlungen, Druckereien und Papiernicderlagcn zu errichten. Er beschäftigte damals in Wien in zwei Druckereien 20 Pressen, die schon zwei Jahre daraus auf 26 gestiegen waren; neben den schon seit vielen Jahren in Innsbruck, Trieft und Agram bestehenden Druckereien war er eben im Begriff auch in Prag, Pest, Linz, Grätz und Brünn Druckereien und Buchhandlungs-Eomptoirs einzurichten'"; allerdings waren diese zahlreichen Druckereien auch für andere Firmen beschäftigt. Das Eircular erklärte vor allem daran erinnern zu müssen, daß man sich nicht etwa nach der Gewohnheit einiger sächsischer und brandcubnrgischcr Buchhändler, welche die oberdeutschen für ihre Krämer ansehen wollten, bcigehen lassen sollte, für gute Vcrlagsartikel bar Geld zu verlangen. Dazu würde er sich jetzt ebenso wenig verstehen, als ihn I76d Reich mit seiner Socictät habe bewegen können, obgleich Reich in seinen „boshaften Bemühungen" so weit gegangen sei, seit 1765 keinen seiner Verlagsartitcl in den Mcßkatalog zu setzen. Ganz genau ist diese Angabe übrigens nicht; die Mcßkatalogc von 1766 verzeichnen noch 26, die von 1768 noch 27 Trattnerschc Vcrlagsartikel: erst dann verschwindet der Name des großen Nachdruckcrs ganz aus dcn Mcßkatalogcn. Trattner fuhr fort: „Sollten aber EE. diese freundschaftlichen Anerbictungen fzu changirens nicht annehmen, so müssen Sie es sich selber zuschreiben, wenn Sie Ihre bcstcn Verlagsbüchcr in Nachdruck in Österreich unter Joseph II.; Gegenströmung in Österreich selbst. 7? uuscrn Pressen gedruckt in allen Handlungen der kais. königl. Staaten verbreitet finden."^ Unterm 1. Januar 1784 eröffnete Traßler in Troppau eine wahre Fabrikuntcrnehmung in gedrucktem Papier, indem er Subskription auf die Nachdrucke der besten deutschen Schriftsteller, Journale u. f. w. ausschrieb, von denen monatlich 90 Bogen für einen Gulden (der Bogen 2/° Kreuzer!) erscheinen sollten. Man muß sich dabei immer erinnern, daß sich diese Dinge keineswegs bloß innerhalb der erbländischen Grenzen abspielten; die Traßlersche Anzeige findet sich z. B. in den Hamburgischen Adreßcomtoirnachrichten, und in demselben Jahre reichten z. B. die Berliner Buchhändler eine Beschwerde über den üppigen Vertrieb der Karlsruher Sammlung durch einen Hamburger Büchertrödler ein, der die Anzeigen der billigen Nachdrucke, worunter so viele von Berliner Originalen, in den Blättern veröffentlichte und in Berlin von Haus zu Haus schickte." Die Freimaurerlogen Wiens beschlossen einhellig, nicht zu subskribieren, weil der Nachdruck, erlaubt oder nicht, unrecht sei. Ein Zeugnis der Empörung gegen den kaiserlich-königlich konzessionierten Nachdruck aus Österreich selbst. Verwunderlich ist es nicht; auch nicht, daß dieses Zeugnis keineswegs vereinzelt dasteht. Von größerer Bedeutung ist es, den Spuren des nämlichen Widerstandes aus den Kreisen des österreichischen Buchhandels selbst nachzugehen. Da wissen wir erstens, daß Männer wie Gräffer — Reichs Kollege als Deputierter — und Stahel in Wien auf Seite der Norddeutschen standen. Es sind aber auch Schriften vorhanden, welche die Stellungnahme gegen den Nachdruck, nicht mit natur- rcchtlichcn, littcrarischcn oder moralischen, sondern mit buchhändlcrischen Gründen im cngern Sinne begründen. Man sah hier seine Schädlichkeit darin, daß er das Moment, wegen dessen er geübt wurde: der Hemmung des Tauschs und Sortimcntöhandels mit den Ausländern, gerade verstärkte. Das Verhältnis vor allem zu den Handlungen, in deren Verlag die gangbare Originallitteratur erschien, betreffend, ist das von selbst verständlich. Es hieß aber auch, der durchschnittliche österreichische Nachdruck sei wegen seiner elenden Ausstattung sogar in Österreich selber verachtet, und jeder Schüler gäbe gern ein paar Groschen mehr, wenn er nur ein Original dafür bekommen könnte, und so sei der österreichische Nachdrucker für den Tauschverkehr auf ein paar Gegenden Deutschlands beschränkt, von wo er dabei noch elendes Zeug bekomme.^ 7,^ 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. Im allgemeinen aber wurde über die Konkurrenz der Nachdrucke ge- klagt.42 Der Nachdruck ließ den Beruf des Buchhändlers leicht erscheinen, und führte deshalb zu einer ungesunden Vermehrung der Buchhandlungen; und man sagte sich, daß das Land, was es durch die Nachdrucke ersparte, für die nicht nachgedruckten fremden Bücher infolge der durch ihn erschwerten Bezugsbedingungen und erhöhten Preise doppelt bezahlen müsse.^ Zu einer gemeinsamen Bewegung österreichischer Buchhändler gegen den staatlich-zwischenstaatlichen Nachdruck aber kam es nicht. Gegen den Nachdruck innerhalb der Erblcmdc allerdings hatten die Wiener Buchhändler im Jahre 1772 eine Eingabe eingereicht.^ Die Antwort darauf war wohl das Hofdekret vom 17. Februar 1775, das den Nachdruck inländischer Werke, worunter seit Franz I. auch die der ungarischen Provinzen zu verstehen waren, erneut verbot. Vor dem Gesetze war im Reiche nur der Nachdruck derjenigen inländischen Werke unvcrboten, die nicht, im Manuskript bei der österreichischen Censur eingereicht, hier das Imprimatur, Toleratur oder Pcrmittitur erhalten hatten, denn dann konnte der Verleger oder Verfasser im Nachdrucksfallc nicht klagen. Die empörende Veranstaltung Traßlers in Troppau aber war es, die zum ersten Schritte gegen den Nachdruck von zuständiger österreichischer Stelle führte. Die zur Aufsicht des Bücherwcscus in den k. k. Staaten verordnete Landesstcllc, die „Studien- und Censurs-Hofcommission" reichte dem Kaiser eine „Vorstellung wider den Büchcrnachdruck" ein, in der sie um Abstellung des zwischenstaatlichen Nachdrucks in den Erblanden ersuchte. Sie war verfaßt von Joseph von Sonnenfels, dem Manne, der sich zur Aufgabe gesetzt hatte, Österreich in die Litteratur einzuführen, der in seinen Wochenschriften die Schäden seines Vaterlandes aufs schärfste geißelte, der seine ganze Kraft für die Abschaffung der Tortur einsetzte. Schon lange, sagt Sonnenfels, führte Deutschland über den Nachdruck die bittersten Klagen, und die Kommission habe dazu ehrerbietiges Stillschweigen bewahrt. In dem Traßlerschcn Unternehmen aber sei auf der Grundlage kaiserlich-königlicher Ermächtigung das Unwesen zu dem Gipfel einer Schändlichkeit und Schamlosigkeit emporgestiegen, daß sie sich von Amtswegen für bevollmächtigt und verpflichtet halte, ihre Stimme dagegen zu erheben. Der Raum mangelt uns, um zu schildern, in welcher Weise und mit welchen Gründen Sonnenfels für das Eigentum des Schriftstellers, über den Unterschied zwischen Hand- Sonnenfels gegen den österreichischen Nachdruck. 7!» arbeit und Geistesarbeit, über die falsche Anwendung des Begriffs der Konkurrenz, sowie darüber sprach, daß, waS zwischen Nationalbuchhändlcrn Unrecht sei, nach keinen Grundsätzen gegen Fremde zum Rechte werden könne. Aber Sonnenfels, der Mann, dessen Herz für die Würde der österreichischen Litteratur schlug, und der Verfasser einer „Polizei-, Hand- lungs- und Finanzwissenschaft" (Wien 1765—1776), begnügte sich nicht mit dem Nachweis der „Unbilligkeit" des Nachdrucks, er legte dem Kaiser auch seine „Schädlichkeit" dar, nicht nur für die Gelehrsamkeit überhaupt, sondern für die inländischen Wissenschaften insbesondere und für den Nationalbuchhandel. Die Erweiterung des Buchhandels, sagt er, hängt ab von dem Zutrauen, das man den Nationalbuchhändlern entgegenbringt — „Zutrauen, bevestigtes Zutrauen ist die Seele der Handlung" — und davon, daß er „baratiren", sogenannten Stichhandel treiben kann. Der Nachdruck untergrübt das Zutrauen und macht auch dem rechtlichen erbländischen Buchhändler den Barathandel infolge der Menge der billiger!? Nachdrucke unmöglich. Dadurch werden die Bücher teurer, das Geld fließt aus dem Lande. Dazu ist zu erwägen, daß Österreich schon so wie so keine Bücher erzeugt, di« zur Abnahme reizen. Sonnenfels spricht den Tiefstand der österreichischen Litteratur in den schärfsten Worten aus. Die Wissenschaften stehen in Österreich nicht auf derselben Stufe wie im nördlichen Deutschland. Österreich liefert keine „ansehnlichen Bcytrüge zur allgemeinen Lectüre". In Österreich geschriebene Werke, die auch für den Ausländer wichtig wären, sind eine „seltene Erscheinung". Nur aus Neugier wird ein und das andere abgenommen. Man hätte also allen Grund, dem fremden Buchhändler den Tauschhandel zu ermöglichen, damit die Abnahme der minderwertigen österreichischen Bücher wenigstens durch ihre Billigkeit unterstützt würde. Mit der Pflege des Nachdrucks thut man das Gegenteil. Die Gelehrsamkeit, die Existenz eines nützlichen Schriftstcllerstandes ist aber abhängig von der Existenz eines leistungsfähigen rechtlichen Buchhandels. Der Zustand des österreichischen Buchhandels wirkt dahin, dem Schriftsteller die Grundlage seines Unterhalts zu entziehen, ihn zu demoralisieren und zum elenden Mietling herabzudrücken. „Dergestalt ist die Buchhandlung im Ansehen fremder Werke blos zu einem schädlichen Einfuhr-Handcl und in Ansehung der Nationalwerke auf den alleinigen inncrn Verkauf herabgesetzt. Und weil in dieser nachtheiligcn 80 2. Kapitcl: Sturm und Drang: der Rachdruck. Lage die vorthcilhaftcstc Erwartung eines inländischen Berlages sich kaum zu dein Absätze einer nicht starken Auflage erheben kann, so werden Buchdruckcrey und Buchhandlung, und die mit diesen bcyden in Ansehen des Nutzens und der aufmunternden Bedingnissen enge verknüpfte Schriftstcllcrschaft, sich nie über eine gewisse Mittelmäßigkeit emporschwingen, und solchergestalt ohne durch den sreygelassencn Nachdruck einen wahren gegenwärtigen Nutzen zu genießen, wird noch die Verbesserung, die man wenigstens von der Zukunft bcy diesen Zweigen hofscn könnte, auf immer aufgegeben." Der Vortrag schloß mit dem Gesuche, das Nachdrucksverbot auf den Nachdruck fremder Werke auszudehnen. „Ein solches Gesetz wird die Verbreitung der Kenntnisse mehr, als Akademien und Gnadcngehaltc befördern."^ Der Vortrag der Studicnkoimnission that beim Kaiser keine Wirkung und konnte sie Josephs Wesen zufolge auch nicht thun. Wie über Nacht die Herrschaft der privilegierten Stände, die provinzielle Selbständigkeit gebrochen, die Centralisation der Verwaltung hergestellt sein sollte, so hatte er nicht die Geduld, zur Hebung der literarischen Zustände Österreichs mittelbare Wege einzuschlagen, die einen Erfolg erst nach Jahrzehnten in Aussicht stellten; um so weniger, als er für eine diesbezügliche Bedeutung des Buchhandels, den er seinem eigenen Ausdrucke nach mit dem „Käsekram" auf eine Stufe stellte, kein Verständnis besaß. Er sah hier den Mangel und dort den Überfluß und leitete die Ströme des Überflusses unmittelbar auf die Felder des Mangels; er war der Mann derjenigen, die, Augenzeugen dieses Hcreinströmcns, das Wunder nicht genug beschreiben konnten, welche Bewegung der Geister und Gemüter sich plötzlich über das dcutschrcdende Volk der österreichischen Monarchie verbreite, uud glaubten, es sei ein ähnlicher Segen im Geister- reich darauf erfolgt, wie im alten ägyptischen Lande, wenn der Nil zur rechten Zeit auf die Felder geleitet war." Die Studicnkommission hatte am Schlüsse ihres Vortrags gesagt, das von ihr erbetene Gesetz werde des Kaisers Majestät „als den allgemeinen Schutzgott der Wissenschaften verehren machen". Joseph, im engsten Bannkreise des littcrarisch- buchhändlerischen Mcrkantilsystemö verharrend, schrieb an den Rand: „Um von Journalisten gepriesen und von Dichtern besungen zu werden, will ich mein Volk den? Eigennutz gewinnsüchtiger Buchhändler nicht länger Preis geben." °" Förderung des Nachdrucks durch Joseph II. Trcittucrs „Skizzirtcr Plan". 81 Um dic Wende des Jahres 1784 kam es zu einem zweiten Ereignis, in welchem, aller Welt sichtbar, weithin in der deutschen Buchhändler- und Schriftstcllcrwelt das peinlichste Aussehen erregend, das kaufmännische Interesse des Nachdruckcrs und die ideale Forderung des Schriftstellers gleichzeitig vor den Stufen des Throns erschienen und der Kaiser den Schriftsteller von sich wies und dem Nachdruckcr die Palme reichte. Im November 1784 verfaßte Trattner einen „Skizzirten Plan zur allgemeinen Verbreitung der Lectürc in den K. K. Staaten durch wohlfeile Lieferung der Bücher für alle Fächer der Wissenschaften"; diesmal, wie er sagte, im Auftrage einer „Gesellschaft von Männern, deren Geschäft und Vergnügen die Wissenschaft sind"; mehr als sechzig zum Teil angeschenste Buchhändler, denen Trattner ihre eigenen Werke nachdruckte, werden als „Eollcktcurs" uud „Beförderer" aufgeführt. Das Ziel ist Aufklärung. Der Mittel sind zwei. Erstens: dic Aufforderung an alle Schriftsteller innerhalb und außerhalb der K. K. Staaten, ihre neuen Origiualwerke oder guten Übersetzungen gegen die vorteilhaftesten Bcdingnisse zu überlassen; zweitens: der Nachdruck der gangbarsten, zum Teil besten Werke. Ein verändertes: 1a dourse ou vis. Unter den angekündigten Nachdrucken befinden sich u. a. Predigten von Massilon und Bourdalouc, Zollikofcr, Jerusalem, Spalding; Wörterbücher; auch Clausbcrgs demonstrative Rechenkunst, dic doch der liebenswürdige Breitkopf verlegt hatte, wurde hier angezeigt. Diesen Plan überreichte Trattner, er arbeitete ja damit fortgesetzt an der Aufgabe, die ihn auf Allerhöchsten Befehl nun schon Jahrzehnte lang beschäftigte, noch im Jahre 1784 dem Kaiser. Zugleich sandte er aber den Entwurf — denn zu dem fertigen Plan fehlte ihm, der das Feld der gangbaren norddeutschen Littcratur schon so flcißig abgegrast hatte, noch eine neue gut ausgewählte Liste uachdruckbarer Werke — in einer gehorsamsten Nota an mehrere Schriftsteller und ersuchte sie um ihre „erleuchtet- und patriotische Mcynuug" und Angabe zum 'Nachdruck empfehlenswerter Bücher. Welche Empörung sich der befragten Schriftsteller über ciu solches noch dazu unter kaiserlicher Protektion gestelltes Ansinnen bemeistcrte, davon zeugen die Antworten, die Trattncr empfing. Lorenz Leopold Haschka nannte den Nachdruck eiucn Straßenraub, dessen Schändlichkeit Gott selber mit aller seiner GottcSmacht nicht unschändlich machen könne; er werde sich dem Ansinnen so wcuig fügen, als er einem Unglückliche», der unter die Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 6 82 Z.Kapitel! Sturm und Drang: der Nachdruck. Räuber gefallen wäre, die Hände halten würde, und wenn ihn auch der Harambassa mit einem allerhöchsten Freibriefe dazu auffordern könnte. Einen Eckhart in Altona, Bohr? in Hamburg, Dietrich in Göttingcn, Voß in Berlin, Reich in Leipzig und Orelt in Zürich an Nichtigkeit und Schönheit des Drucks auch nur in weiter Entfernung zu erreichen — das sei vaterländisch gehandelt; dem allvcrfluchten Nachdruck aber werde er widerstreiten, so lange er Feder und Zunge bewegen könne. In gleichem Sinne schrieben Sonneuscls, Denis, Blumauer, D. E. von Born. Auch Mastalicr autwortcte, daß er diese Ungerechtigkeit von ganzem Herzen verabscheue. In dem Drange aber, seiner Verachtung nicht nur über die moralische, sondern auch die litterarische Elendigkeit des Planes Ausdruck zu verleihen, schüttete er leider ein ganzes Füllhorn von Titeln vor Trattner aus. Es ist nicht ohne Interesse, zu erfahren, welche Namen ein Wiener Schriftsteller jener Zeit hierbei anführte. In den schönen Wissenschaften fehlten nach ihm: Ramlcr, Zachariä, Wicland, Klopstock, Kleist, Uz, Haller, Gleim, Goethe, Rabener, Weiße, Bürger, die Karschin, Stollbcrg, Nicolai, Gellcrt, Hagedorn, Achtwer, Lcssiug, Schlegel, Michaelis, Blum, Göckingk, Dusch, Jakobi, Hölty, Voß u. a. Ferner wurden vermißt: Mendelssohns philosophische Schriften, Winckel- mauns Geschichte der Künste des Altertums, Garves Abhandlungen, Ciccros Pflichten, Gerards Versuch über das Genie und Versuch über den Geschmack, Meister über die Einbildungskraft, Bcttinelli vom Enthusiasmus in den schönen Künsten und Wissenschaften, Burkc von dem Ursprung unsrcr Begriffe vom Erhabenen, Lessings Laokoon, Dü Bos, Harris, Wcbb, Gravina — wofür ein paar Werke gesetzt seien, die zwar „das schöne Geschlecht nicht aber die schönen Wissenschaften" beträfen. Trattner erwiderte auf diese Antworten in doppelter Weise. Gegen Sonncnfcls und Blumnuer — reichte er Klage ein, in der er verlangte, man sollte die erblündischcn Gelehrten mit Gewalt dazu anhalten, seine mißdeuteten patriotischen Gesinnungen zu unterstützen. Blumauer nannte er dabei den „frechen Pasquillauten": im Jahre 1784 war Blumaucrs Äneidc erschienen, deren zweiter Band als Titelkupfer eine Koppel häßlicher Hunde zeigte, die einen menschliche!? 5topf benagten; jeder der Hunde trug ein Halsband mit Initialen, und einer, der besonders fest zupackte und recht sichtbar im Vordergründe stand, trug die Buchstaben: T. v. T. Trattners „SkizzirterPl-m". Sammelnachdrnckcu.ZcitungsnachdrnckinÖsterreich. 83 „Wer sind denn diese Bestien" Begann der Held zu fragen: „Die hier zu ganzen Dutzcuden An einem Schädel nagen?" „Nachdrucker sind (erwiedcrtc Sybille) diese Hunde, Das aller unverschämteste Gezücht im Höllcnschlunde, Das stäts nur nach Antoren jagt, Die armen bei den Köpfen packt, lind ihr Gehirn verzehret." Die Namen und Titel aber, die dein stürmischen Mastalier in seiner Wut in solcher Fülle entfahren waren, verwandte er dankbar zu einem zweiten, ausführlichen Plane, den die Wiener Zeitung vom 22. Januar 1785 brachte. Der Kaiser befragte über den Plan Sonnenfcls. Dieser sprach offen seine Verurteilung aus. Ohne jeden Erfolg. Trattncrs Klageschrift ging an die Censur; van Swieten trug sie dem Kaiser so vor, daß keine Resolution erfolgte." So waren die Hoffnungen der deutschen Buchhändler und Schriftsteller, die sie auf Joseph gesetzt hatten, aufs schmählichste und niederschmetterndste getäuscht. Trattncr aber war nur einer, wenn auch der größte, unter vielen. In der Mitte der achtziger Jahre sagte ein Wiener Schriftchcn, es gehöre wahrlich viel „Schafheit" dazu, in diesen Zeiten, unter diesen Umständen jemanden ein Staatsverbrechen „oder nur gar eine legale Eigenthums-Beeinträchtigung" aus dem Nachdruck eines Buchs zu machen. „Wer druckt nicht nach? Wer wird nicht nachgedruckt?"^ Daß Schrämbl in Wien, wie man sagte auf einen Wink von oben, die besten englischen und französischen Werke nachdruckte, um auch hier systematisch für die Verhinderung des Geldausflusses zu sorgen, ist nichts Ausfälliges. Daneben aber standen die großen deutschen Sammcl- nachdrucke, die Troppauer — von Traßlcr und von Schrämbl, der dann nach Wien übersiedelte —, die Trattnerschen und die von Gerle in Prag. Wie den Kern seiner Büchernahrung, so stahl sich Österreich auch seine Zeitungsnahrung zum guten Teil. Der gelindere Fall war der, Zeitungen aus lauter Auszügen herzustellen; so der „Auszug aller Zeitungen 6» 84 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. von Europa", den Steinsbcrg druckte; auch das von Zahlhcim verlegte „Morgen- und Abendblatt" scheint ein ahnliches Uutcrnchmcn gewesen zu sein. Man veranstaltete aber auch reine Nachdrucke, auch kaiserlich privilegierter Originalzeitungcn, ganz von Wort zu Wort. Die Nachdrucke der Negcnsburger, der Erlangcr, der Lcydncr französischen Zeitung, der Las än liliin waren sämtlich von Joseph privilegiert.^ Das Zusammenstellen von Auszügen war übrigens, wie auf dem ZcitungSgcbicte, so auch auf dem des Buches besonders in Wien so stark im Flor, daß der Prager Buchhändler Schönfeld seiner Wiener Filiale im Jahre 1784 verbot, Werke Wiener Autoren in Verlag zu nehmen, weil sie alles aus andern Büchern zusammenstellten, und das könne er selber. Schönfcld kannte das Metier. Er hatte seinen Hausautor, der die besten passenden Artikel in fremden Büchern anstrich, die Schönfcld dann in die Druckerei schickte. So stellte er Bücher, wie 1785 die Neue Gomez, zu der besonders Einartshausens Schriften geplündert wurden, hcr.^ Daß man bei Wörterbüchern u. dergl. dieselbe Art des Nachdrucks anwandte, ist natürlich. Der Wiener Buchhändler Gerold stellte 1786 aus Bobs Sprachlehre, Brauns Wörterbuch, Pcplicrs Grammatik, Lugos Geschäfts- styl u. s. w. seiuen „Wienerischen Sekretär" zusammen. Verbesserte Ausgaben fremder Originale wurden überhaupt kaum noch als Nachdruck angesehen. Schrämbl unterzeichnete sich in allen Nachrichten als „Herausgeber des deutschen Atlasses", weil er ihn nicht einfach nachgedruckt, sondern mit Verbesserungen verschen hatte. ^ Neben dem Kampf der Pressen aber wogte der Kampf der Geister. Auch zu ihm bildet das Eingangsthor das Jahr 1773. Damals schrieb Joh. Alb. Heinr. Ncimarus, Arzt und Gymnasialprofessor in Hamburg, dcr Sohn des aus Lessiugs Leben bekannten Verfassers der „Wolfcn- büttelschen Fragmente", die erste Broschüre^ zum Schutze des Publikums gegen einen vom Geiste Reichs und des Dczcmbcrmandats erfüllten Buchhändlerring — „Buchhändlcrrepublik" sagte man damals —, uud Reich, dcr so auch an der Schwelle dieses geschichtlich denkwürdigen Federkrieges steht, erwiderte in einer Gegenschrift.^ In demselben Jahre aber arbeitete in Göttingen Johann Stephan Püttcr an seinem das Jahr darauf erschienenen „Büchcrnachdruck nach ächten Grundsätzen des Rechts bestimmt"^, mit dem er für lange Zeit das 8tg,milN'ä vm'K auf diesem Schriften für und wider den Nachdruck. Über das Wesen des Verlagsrechts. 85 Gebiete schuf, und für das der Göttinger Professor der Rechtswissenschaft von dem dankbaren Buchhandel Deutschlands „eine Ehrensäule verdiente". Daneben traten zunächst als die tüchtigsten und angeschensten der gegen den Nachdruck gerichteten Schriften die von Reich selbst übersetzten „Betrachtungen" von Linguet^ und eine Abhandlung des Göttinger Professors der Philosophie Joh. Georg Heinr. Feder, 1780.°° In den achtziger Jahren beschritten Wieland" und Ch. S. Krause^ einen neuen Weg: unter der Maske des Nachdruckers, Krause dann auch unmaskiert", traten sie als Anwälte des Nachdrucksteufels auf. Die besten Früchte ihrer Arbeiten waren ihre Widerlegungen (1784) durch den fränkischen Justizrat Joh. Jak. Eella^ (den Schwager von Werthcrs Lotte) und den Kieler Philosophicprofessor Martin Ehlers dessen Schrift Joseph il. — mit so wenig Erfolg gelesen hatte. Eine dritte Gruppe bilden die Broschüren, die gelegentlich des Regierungsantritts Leopolds des Zweiten erschienen. Daran anschließend entspann sich ein Kampf zwischen dem schon genannten Nachdrucksvertcidiger Rcinmrus (1791)°° und einem der volkstümlichsten Romanschriftsteller damaliger Zeit, Johann Gottwerth Müller, der schon in seinen Romanen °' gegen den Nachdruck zu Felde gezogen war; Müllers Schrift „Über den Verlagsraub" (1792) gehört zu den besten gegen den Rachdruck gerichteten Schriften; ihr trat mit Reimarus^^ der Freiherr Adolf von Knigge entgegen^, der bekannte Verfasser des „Umgangs mit Menschen". Das sind bei weitem nicht alle Schriften und Aufsätze damaliger Zeit, in denen der Nachdruck und die mit ihm zusammenhängenden Fragen behandelt wurden — konnte man doch schon zu Ende des Jahrhunderts sagen, daß sie, anhebend erst mit dem Jahre 1773, nun bereits eine ganze Bibliothek ausmachten.^" Allein nehmen wir zu den genannten die einschlägigen Schriften von Rcinhold Zacharias Becker" und Ernst Martin Grüff^, dem Nachfolger Reichs, aus den ersten neunziger Jahren hinzu, so haben wir diejenigen genannt, welche damals wirklich eine führende Rolle gespielt haben. Pütter unterschied von der „allgemeinen natürlichen Vcrlagsfreiheit" ein dreifaches „cigenthümliches Verlagsrecht": das „cigenthümlich privi- legirte", das „ursprünglich eigenthümliche" und das „cigenthümlich erworbene". Das Gebiet der „natürlichen Vcrlagsfreiheit" ist das der unprivilegierten Abdrücke aus klassischen Handschriften und derjenigen ,^> 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. Schriften, welche jeder, ohne des andern Abschrift oder Abdruck zu gebrauchen, auf gleiche Art herstellen kann (Kalender, Sammlungen von zerstreuten Schriften aus Werken verstorbener Gelehrten, von Urkunden, Gesetzen und dergleichen). Sie werden zu eigentümlichen durch Privileg. An allen übrigen Schriften dagegen hat der Verfasser ein ursprünglich eigentümliches, der Verleger, aus den der Verfasser sein Eigentumsrecht durch Vertrag übertragen hat, ein eigentümlich erworbenes Verlagsrecht. Im Gegensatze dazu leugneten die Verteidiger der Rechtmäßigkeit des Nachdrucks ein geistiges Eigentum überhaupt. Es gehört zum Begriffe des Eigentums, so war ihre Beweisführung, daß der Eigentümer es ganz vergeben und ganz wieder zurücknehmen kann; das ist bei Gedanken unmöglich; folglich ist ein ausschließendes geistiges Eigentum und Verlagsrecht unmöglich.^ Demgegenüber mußte es daraus ankommen, in einer Vernunft- und positivrechtlich zugleich tauglichen Weise zu bestimmen, worin und woran denn ein Eigentum und Recht des Verfassers bestehe. Sein Eigentum besteht, so lehrte Pütter, in der besonder« Art und Weise, in der der geistige Inhalt dargestellt, geformt ist, sein Recht in dem Rechte, die Nutznießung nicht des Inhalts, wohl aber dieser bestimmten Darstellung und Form auf einen andern zu übertragen. Allein, so fragten nun die Theoretiker des Nachdrucks, ist nicht in andern Füllen gerade dort, wo der geistige Gehalt überwiegt, die Nachahmung gestattet, auf dem Gebiete der Erfindung und der Kunst? Hier war die entscheidende Antwort die, die I. G. Müller in die Worte faßte: Nachdrucken ist kein Nachahmen und Drucken kein Erfinden. Wer dem Erfinder der Kunst, mit beweglichen Typen zu drucken, die von ihm gedruckten Bücher nachdruckt, ahmt der damit sein Erfinden nach? Wer dem, der das erste Buch verfaßte, sein Buch abschrieb, ahmte der durch das Nachziehen der Schriftzüge sein Schaffen nach? Anders bei der Kopie eines Gemäldes; hier liegt Nachahmung, nicht Nachdruck vor. Erst wenn es einst möglich sein sollte, Stiche oder Gemälde mechanisch zu vervielfältigen, würde es sich auch hier um Nachdruck handeln. Ebenso, nach Cella, dort, wo der Stich nur mechanisches Mittel der Verzierung oder der Publizität ist. Nun wandten die Nachdruckstheoretiker wieder ein, daß der Nachdruck nicht der einzige Fall rem mechanischer Nachahmung sei. Püttcr unterschied deshalb zwei Fälle der Nachahmung einer Erfindung. Der erste liegt dann vor, wenn das Original nur mit gleicher Mühe Über die Natur des Verlagsrechts. -^7 und Geschicklichkeit ebenbürtig nachgeahmt werden kann, der andere aber dann, wenn die Erfindung (z. B. ein neues Muster von Seidenstoffen) von jedem sofort so nachgeahmt werden kann, daß die Nachahmung den gleichen Dienst verrichtet wie das Original. Selbst hiervon aber, sagt Pütter, ist der Nachdruck verschieden. Bei einer neuen Zeichnung iu seidenen Stoffeu oder dergleichen kann sich der Erfinder gewöhnlich eines hinreichenden Absatzes versichert halten, noch che die Nachahmung veranstaltet wird, oder der Erfinder macht seine Erfindung erst bekannt, nachdem er hinreichend dafür belohnt ist. Weder das eine noch das andere ist dagegen beim Büchervcrlcgcr der Fall. Die allgemeine Antwort, nicht nur Püttcrs, bestand hier mit andern Worten darin, daß die mechanische Nachahmung im Buchgewerbe mehr Schaden zusügc als auf andern Gebieten. Neben der naturrechtlichen Auffassung des Verlagsrechts bildete eine zweite Hauptgrundlage der Behauptungen der Nachdrucker das Recht des rciuen Bücherkauss. Der Käufer, sagten sie, hat, wenn nichts weiter ausdrücklich ausgemacht ist, dem Verkäufer gegenüber nur eine einzige Verbindlichkeit: zu bezahlen; sonst keine andere. Im Handel mit geschriebenen Musikalien, die jeder nach Belieben abschreiben konnte'^, und wobei sich der Komponist, wenn er sich schützen wollte, durch ausdrückliche Verträge verwahren mußte ^, hatte die Nachdruckcrwclt hierfür ein lebendiges Beispiel. Püttcr widerlegte diese außerordentlich verbreitete Beweisführung damit, daß er zwischen Handel mit Exemplaren und Handel mit dem Verlagsrcchte unterschied. Der Preis des letztern ist die Summe der Herstellungskosten, ihrer Zinsen und der Wahrscheinlichkeit des zu erwartenden Gewinnes, derjenige des erstem der vorige, verteilt auf die einzelnen Exemplare. Nun macht das Wesen des Handels der Wert der Ware aus; folglich wird im Verlaufe des Exemplars das Verlagsrecht nicht mit verkauft. Damit wurde zugleich die richtige Antwort auf die Heranziehung des Abschrcibcns, VerlcihenS und dergleichen gegeben. Das Verlagsrecht, so wurde hervorgehoben, ist sui gkiivris, ruht auf einem ganz bestimmten persönlichen Vertrage, besteht in dem Rechte der alleinigen, näher begrenzten oder unbegrenzten Vervielfältigung durch den Druck. Allein was verschlugen alle diese Beweise? Die Ideen sind ja die Schattenbilder der Interessen. „Ich wette daranf, daß mehrere unter uns unter der Bande der ehrlosen Nachdruckcr oben an stehen würden, 85 S. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. wenn sie selbst Reichs- oder Wiener Buchhändler wären!" rief ein norddeutscher Buchhändler im Jahre 1801 aus/° Und wurden nicht in der That die Ansichten der reichsbuchhändtcrischen Nachdrnckcr auch in Nord- dcutschlcmd laut? In Berlin z. B. bestand damals eine starke Eifersucht gegen Leipzig, und zwei Berliner Schriften vom Jahre 1781^ betonten mit Entschiedenheit, daß zum Nachdruck nichtprenßischcn Verlags jeder preußische Verleger berechtigt sei; es ist nicht abzusehen, hieß es, „woher die Stadt Leipzig und andere Buchhändler die Anmaßung erlangt haben, daß sie allein die besten Bücher von ganz Deutschland verlegen, und mit dem Ausfluß des Geldes dafür, andere Staaten entkräften können. Dieses durch den Nachdruck zu verhindern, ist eine Sache, die in der Vernunft und Billigkeit gegründet ist". Interessen waren es, die sich gegenüberstanden und bekämpften. Ging darans nicht hervor, daß die letzte Entscheidung überhaupt nicht bei den interessierten Parteien, den Buchhändlern und Autoren, liegen, sondern nur bei einem Forum gesucht werden konnte, dem sich alle widerstreitenden Interessen wohl oder übel beugen müssen: dem Staate? Nun, die Bckämpfcr des Nachdrucks zeigten, daß der Nachdruck schon in den vorhandenen allgemeinen Gesetzen, besonders des römischen Rechts, so deutlich verboten sei, daß es sogar eigentlich eines ausdrücklichen staatlichen Nachdruckvcrbots gar nicht erst bedürfe. Man that es um so angelegentlicher, als die Gegenpartei, auf ihre leitenden Grundsätze gestützt, nachwies, daß der Nachdruck rechtlich jedenfalls auf keinen Fall strafbar sei^, und auch norddeutsche Buchhändler erklärten, der Buchhandel sei der einzige Handelszweig, der nach den gemeinen juristischen Regeln nicht behandelt werden könne/° Es war ein Zustand, der den davon betroffenen Verleger schon zur Wut der Verzweiflung treiben konnte. Ein Beruf, der „keine Ansprüche auf obrigkeitliche Hülfe" hatte! War es nicht, als wenn bloß der Buchhändler „nicht mit zu der großen Gesellschaft der Menschen gehörte"? Er möchte jeden „Handhaber der Gerechtigkeit" fragen, schließt Reich diese Ausbrüche der Verzweiflung aus den letzten Tagen seines Lebens, das ein einziger vergeblicher Kampf gegen den Nachdruck gewesen war, ob er nicht glaube, daß ein Mensch vor dem großen Richter der Welt entschuldigt werden würde, der sich aus Mangel an Hilfe und Schutz auf Erden zur Selbstwchr verleiten ließe und dem Bösewicht, der ihm am hellen Tage die Kleider vom Leibe ranbc, eine Kugel durch den Kopf Der Nachdruck unterin Schutze süddeutscher Regierungen. 89 jagte.8" Ein ganzer Berg von römischen und auch deutschen Rechtssätzen wurde cmfgethürmt. Was nützte es, solange deutsche Territorien die ihnen gewiesenen Mittel nicht anwenden wollten? Wie manches Jnter- cessionsschreibcn norddeutscher Regierungen wurde, in besonders deutlicher Vcranschaulichung hierzu, auf die ganz im Stile der Schwäbischen Defen- sionsschrift gehaltene Verantwortung des Nachdruckers hin von süddeutschen Behörden mit dem Bescheide beantwortet, daß man die Verantwortung „vollkommen gegründet" erachte und deshalb in der Sache nichts thun könne!" Und wie wurde die durch den literarischen Gegensatz ausgerissene wirtschaftspolitische Kluft verbreitert durch den konfessionellen Gegensatz! Der flammendste Protest eines deutschen Schriftstellers gegen die Mißachtung geistigen Eigentums ist von N. Z. Becker erhoben worden, als sein „Noth- und Hilfsbüchlein" ins Christlatholischc verballhornt wurde. Allein Hütte das Original dort, wo die „Oberen" seine Katho- lisicrung für notwendig erachteten, Eingang finden können? Lag hier nicht der Püttcrsche Fall vor, daß der Nachdruck dort erlaubt sei, wo der Originalvcrleger „keinen Debit machen" könne? Stahe! in Würzburg und ihm folgend die sürstbischöflichc Regierung haben sich einer Jntcrcession der preußischen Regierung gegenüber (zu Gunsten Nicolais wegen Schröckhs „Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte") ausdrücklich darauf berufen.^ Gerade die fürstbischöflich Würzburgischc Regierung hat übrigens die Grundsätze des Territorialstandpunkts in der klarsten Weise kodificiert, in Gestalt eines im Jahre 1792 erlassenen — für den Verlag des ganzen Teutscheu Reiches gültigen Nachdrucksvcrbots. „Nur" unter folgenden Voraussetzungen sollte den Würzburgern der Nachdruck erlaubt sein: erstens, wenn das Original zu teuer und der Nachdruck billiger sei und der Originalvcrleger „wenigstens nach einem wahrscheinlichsten Überschlage" die „meisten" Exemplare schon abgesetzt haben möchte; zweitens, auch wenn die genannten Voraussetzungen nicht zuträfen, dann, wenn es sich um ciuen Akt der Wicdervergcltung handle; drittens, wenn das Buch „gemeinnützig und wenigstens für die niedere Volksklasse besonders nützlich" sei.^ Was hier in einer einmaligen grundsätzlichen Kundgebung geschah, geschah in Einzelfällen häufig. Wie Trattncr in Österreich, so erhielt z. B. Will). Krämer in Darmstadt 1788 die landgräfliche Erlaubnis zum Nachdruck „aller ausländischen Bücher, die im Preise überspannt seien und zur Aufklärung des Verstandes uud 90 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. Bildung des menschlichen Herzens das mchrstc beitrügen, und in die nöthigsten Fächer der Wissenschaft einschlügen". Ob der zwischenstaatliche Nachdruck hier oder dort nützlich oder schädlich sei — darauf lief denn so alles hinaus. Daß der Nachdruck rechtlich unangreifbar sei, rein moralisch allerdings, namentlich wenn er als selbständiges Gewerbe betrieben werde, wohl anfechtbar sein könne, zuletzt aber lediglich vom Standpunkte seiner Nützlichkeit oder Schädlichkeit zu beurteilen sei, wie manche selbst der entschiedensten Bekümpfcr des Nachdrucks waren darin mit ihren Gegnern einig! Und die Theoretiker der Rechtmäßigkeit des Nachdrucks, fest und sicher stehend, wenn nicht auf dem Boden abstrakten Naturrcchts und römischer Jurisprudenz, so doch um so mehr auf demjenigen thatsächlichcr staatlicher Praxis nnd Gesetzgebung, wiesen in nicht endendem Redeströme die Vcrdcrblichkeit eines allgemeinen Nachdrucksverbots nach. Autoren und Verleger klagen über finanzielle Nachteile, und sie mögen für den Einzelnen empfindlich sein: aber ist es nicht überall im Handel so, daß gute Ware bei starker Konkurrenz im Preise fällt? Das sind natürliche und gesunde Verhältnisse! Wer ihre Entfaltung unterbindet, züchtet ein litterarisches Handwerk schriftstellcrnder Müßiggänger empor und schadet der wahren Gelehrsamkeit. Schreiben um der Sache, der Nation, der Menschheit willen: „Wahrlich in einer Wagschale, worin dieser Preis liegt, spielt ein Louisdor eine demüthigende Figur." So sprach ein norddeutscher Schriftsteller nicht etwa ein süddeutscher Nachdruckcr. Die Professoren der Leipziger Universität, sie waren alle Autoren, norddeutsche Autoren; aber wir erinnern uns, wie sie von einer einschrünkungölosen Unterdrückung des Nachdrucks durchaus nichts wissen wollten. Waren diese ihre Ansichten in den Akten begraben geblieben: Reimarus rief die Verderblichkeit einer vom Zaume des Nachdrucks befreiten Buchhäudlcrrepublik und den Segen des Nachdrucks für das Publikum, ja für den Buchhandel selbst als Ganzes, wie bitter er immer für den Einzelnen sein möchte, laut in die Welt hinaus. Wie Reich, so will auch er nichts von einer Taxe, nichts von Privilegien wissen; aber: „Die natürliche Konkurrenz setzt allein die nützlichste und angemessenste Taxe. Gute Ware für billigen Preis zu liefern, ist das beste Privilegium". Und der Freiherr von Knigge, unter den Schriftstellern der namhafteste und entschiedenste Verteidiger des Nachdrucks als des Werkzeugs der freien Konkurrenz, führt Praktischer Wert des Nachdrucks. Theoretische Einwendungen dagegen. gl sich und seinen Verleger Ritschcr in Hannover selbst als Beispiel dafür an, daß der Verleger, der seine Geschäftsmaximen nicht trotzig, gierig, herrisch und verblendet nach dem Idol eines schlechthin unantastbaren Monopols einrichte, für sich und seinen Autor sehr wohl auf seine Rechnung komme. Er erhielt für sein bekanntes Buch „Über den Umgang mit Menschen" ein billiges Honorar; es existierte mehr als ein Nachdruck; und dennoch hatte der Verleger in drei Jahren drei Auflagen debitiert.^ Und noch eins: wer konnte behaupten, daß die, welche die Nachdrucke der Billigkeit halber kauften, die teuren Originalausgaben gekauft haben würden? Der Hofrat und Postsekretär Becckc in Mann- Hein?, der die „Ausländischen schönen Geister" herausgab und dazu die besten deutschen Übersetzungen nachdruckte, behauptete, die Buchhändler, die er befragt habe, hätten selber erklärt, von einem Schaden, den die Buchhändler durch billige Nachdrucke erleiden sollten, darum nichts bemerkt zu haben.^ Nun, Orelt, Gcßncr und Füßli in Zürich gehörten jedenfalls nicht zu diesen befragten Buchhändlern; aber denen wurde dann zugerufen: „Man muß auch nicht blos intreßirt denken; man muß auch aus patriotischem Gefühle handeln. Denken Sie sich einmal den Nutzen, der in Deutschland entsteht, wenn die besten Schriftsteller künftig nicht nur in den Bibliotheken der Reichen, die sie mchrcntheilö nicht lesen, zum Pracht da stehen, sondern in den Häusern der Bürgern, in den Händen eines jeden seyn werden!"^ „Ich bin so wenig geneigt den Vorwurf des "Nachdrucks von mir abzulehnen", erklärt der Münchcner Buchhändler Strobl, „daß ich vielmehr den von mir veranstalteten Nachdruck für ein Verdienst um die Littcratur überhaupt und um die Aufklärung meines Vaterlandes anrechne." Die allgemeinen Einwendungen, die gegen all das vorgebracht wurden, liegen auf der Hand. Der heilige Crispin, der das Leder stahl, um es den Armen zu geben, bleibt nichts destowcnigcr ein Dieb. Der Wert einer Ware, sagt Feder, besteht in ihrer Vcrwertbarkeit; die buch- händlcrische Vcrwertbarkeit des Buches ist seine Absatzfähigkeit; wie riesengroß also auch der Absatz eines Buchs sei: gerade dieser Absatz ist der Wert gerade dieses Buches, und wer ihn mit Absicht auch nur um das geringste vermindert, handelt ebenso wie einer, der einem Verkäufer das Stück Leinwand zerreißt, das er verkaufen will. Man führte auch hier aus, daß der Nachdruck gar nicht unter den Begriff der Kon- 92 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. kurrenz gehöre.^ Man malte in den schwärzesten Farben die Folgen aus, die es für Gelehrsamkeit und Kultur haben müsse, wenn dem Verlag durch den Nachdruck der Überschuß au Gewinn aus den „amüsirenden" Schriften entzogen nnd ihm so die Möglichkeit benommen werde, Werke geringen und langsamen Absatzes zu übernehmen.^ „Was am leichtesten abgefaßt, was am geschwindesten abgesetzt, wobey der geringste Verlust ist — das müssen Schriftsteller schreiben und Buchhändler verlegen, so lange die Pest des Nachdrucks fortdauert"^; was der Nachdruck mit der einen Hand dem großen Publikum gibt, nimmt er mit der andern dem Gelehrten: er verbilligt unmittelbar die kleinere und meist wertlosere Hälfte der Littcratur und verteuert die größere und wertvollere." Sogar das überwuchernde Journalwesen und darin das übermäßige Kritikeulescn und -Wesen seit Ende der 1760er Jahre schrieb man dem Nachdruck, der so die gründliche Gelehrsamkeit zerstöre, auf sein Konto. ^ Man wies auf die inncrn und äußern Vorzüge der Originale, die äußerlich und innerlich vielfach so erbärmlichen und liederlichen Nachdrucksausgaben hin.^ Trattner verbreitete in einer billigern Ausgabe den Messias — aber es war ein kastrierter Messias. „Klopstocks Messias, Schröckhs Kirchcngcschichte u. s. w. werden erst christkatholisch gemacht, bevor man sie schmicdert."^ Konkurrenz —? Der Nachdrucker war südlich der Mainlinie fast ebenso „Monopolist" wie der Originalvcrleger in Norddcutschland! I. G. Müller erzählt, daß seine österreichischen Freunde, die die echten Müllerschen Romane kennen lernen wollten, sie sich aus Leipzig verschreiben mußten. Die Originalverleger suchten den Nachdruck vielfach durch Veranstaltung kleiner Auflagen und womöglich rasch und häufig veränderter Ausgaben zu verhindern oder unschädlich, wenigstens unschädlicher zu machen; der Nachdruck verteuerte so die Bücher, beförderte inhaltlich übereilte Ausgaben, setzte das Publikum zu häufig in die Lage, veraltete Ausgaben in Händen zu haben. Wir sehen: der Preis — die Möglichkeit des Absatzes — die Dauer des Absatzes —: das sind die Punkte, auf die wir zu allerletzt stoßen. War der Nachdruck die Wirkung der hohen Bücherpreise, oder waren die hohen Bücherpreise die Wirkung des Nachdrucks? Becker fand die Antwort, die schließlich die richtige war: „Die Bücher sind Nachteilige Folgen des Nachdrucks. Nachdruck und Wucherpreis. 93 theucr, weil sie nachgedruckt werden, und sie werden nachgedruckt, weil sie theucr sind".^ Daß die deutsche Originallittcratur sehr teuer war, darüber jedenfalls war man sich einig. Wir besinnen uns, daß Deutschland in das Zeitalter Klopstocks und Gcllerts eintrat mit einem durchschnittlichen Oktavbogenpreise von 3^ Pfennig. Ein Preis von 7 Pfennig war der Durchschnitt für die über das allgemeine Niveau sich erhebende teuerste Littcratur. Diese Preislage hielt sich im ganzen bis zu den Zeiten des Siebenjährigen Krieges.^ Dann aber stieg das Preisniveau rasch sogar über jenen isolierten Hochgipfcl der alten Zeit hinweg. In der Mitte der siebziger Jahre mußte selbst die Canstcinbibel ihre Preise erhöhen, und es geschah mit der Begründung, daß alle andern Bücher jetzt noch einmal, ja zweimal so teuer seien als „vor sechzig Jahren".^ Das würde einen Bogenpreis etwa von 7 bis 10 Pf. bedeuten; nach Gädicke war zu Beginn des 19. Jahrhunderts die allgemeine Norm für den Ordinärprcis in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts 1 Groschen (12 Pf.) pro Bogen. ^ Diese Angaben zeichnen im ganzen richtig die Stufeu, auf denen der Bogenpreis emporschritt, und die letzte ist sogar noch zu niedrig. Eine Anzahl Reichscher Verlagsartikcl verschiedener Gattung ergibt einen Durchschnittsbogcnpreis von 10 Pf. Angaben aus den Jahren 1778 bis 1795 bezeichnen als den durchschnittlichen Bogenpreis ihrer Zeit einen solchen von 1 Groschen.^ Früher, sagt das Deutsche Museum im Jahre 1783, kostete der Bogen 4 Pf., jetzt ist er nicht teuer, wenn er 1 Groschen kostet.^"" In der That: als im Jahre 1802 die deutschen Buchhändler sich zu Erwägungen über eine allgemeine Reform des Buchhandels zusammenfanden, da erschien nun der „hohe" Bogenpreis von einem Groschen als der Preis — auf den der deutsche Bücherpreis wieder zurückzuschraubeu sei. Die Gebrüder Hahn in Zweibrücken stellten als zu erstrebendes Ziel eine Preisordnung mit folgenden Sätzen aus: 1 Bogen Klcinoktav auf Druckpapier — Groscheu 10 Pfennig 1 „ „ „ Schreibpapier 1 „ — „ 1 „ Großoktav „ Druckpapier 1 „ — „ 1 „ „ „ Schreibpapier 1 „ 6 „ Fast genau dieselben Sätze zeigt der noch ausführlichere Vorschlag von Beygang in Leipzig, nur daß er hier und da um einen Pfennig niedriger ist; er berechnet, daß wenn man den Bogen Kleinoktav durchgchends für 1 Groschen verkaufe, während er jetzt für 15—18 Pf. verkauft werde, 94 Z.Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. das Publikum am Thaler 6 bis 12 Groschen gewinne, mit andern Worten, daß der Buchhandel das Publikum um 25 bis 50°/,, überteuere."" Daß der Bogen glatten Drucks und ziemlich kleinen Formats durchschnittlich 1Groschen koste, bis auf 2 Groschen und sogar darüber hinaus steige, wird damals allgemein angegeben."^ Der allgemeine Bücherpreis also war etwa seit dem Siebenjährigen Kriege bis zum Beginne der Napo- lconischcn Zeit etwa um das Fünffache gestiegen."^ Nrm bedeutete freilich ein Pfennig, ein Groschen in den 1740er und 50er Jahren etwas andres als in den 1790er Jahren und zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Die Lebensbedürfnisse hatten sich allgemein verteuert. Die Menschen der ersten fünf bis sechs Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts fühlten sich in einer billigen Zeit lebend, diejenigen der letzten Jahrzehnte in einer teuren Zeit; wenn auch die Kaufkraft des Geldes noch eine viel Höhcrc war als heutzutage. Nach Wittenberger Taxe kostete im Oktober 1763, also in einer Zeit gesteigerter Preise (die in Klammern beigefügten Ziffern geben die gegenwärtig in Leipzig etwa geltenden Preise an): 1 Mandel Eier 48 (110) Pf., 1 Pfund Karpfen 36 (120) Pf., 1 alte Henne 48 bis 60 (250) Pf., 1 Pfund gelesener Provence-Mandeln 54 (100) Pf., 1 Ries Conceptpapier 240 (jetzt das geringste 400) Pf., 1 Pfund große gelesene Rosinen 30 (70) Pf., 1 Pfund Speck 60 (90) Pf., 1 Paar Tauben 30 (120) Pf. die Preise dieser Dinge waren selbst damals durchschnittlich um das 2^ fache wohlfeiler als heute. Einer mitteldeutschen Zeitung vom Jahre 1797^ entnehmen wir folgende Preise (denen wir wiederum die gegenwärtig in Leipzig etwa geltenden in Klammer beifügen): 1 Pfund Kalbfleisch 16 (95) Pf., Rindfleisch 22 (100) Pf., Rindfleisch, das beste 24 (110) Pf., Hammelfleisch 20 (90) Pf., Schweinefleisch 28 (90) Pf., 1 altes Huhn höchstens 48 (250) Pf., 1 Paar Tauben 24 (120) Pf., 1 Mandel Eier 27 (105) Pf. Die hier angegebenen Preise sind durchschnittlich um das 4 ^ fache gestiegen. In der Teuerung zu Beginn der 1770er Jahre, als die Preise auf das furchtbarste stiegen, erreichte das Pfund Brot doch erst eine Preishöhe, die heute eine normale ist (16 Pf.)."'° Der Göttinger Professor Mciners teilt in einer seiner Schriften Preise aus einem Göttinger Haushaltungsbuche aus den Jahren 1746 —1766 mit und stellt mehrere davon mit den entsprechenden Preisen vom Jahre 1801 zusammen. Es kosteten danach — indem wir zuerst Geldwert. 95) den Ausgabepostcn des Haushaltungsbuchs und sodann den Preis von 1801 angeben — pro Pfund: Hecht 4 und 10 Groschen, Licht 4 gr. 4 Pf. bis 6 gr. und 8 gr., gemeines Öl 2 gr. 4 Pf. und 8 gr., Baumol 5 und 11 gr., Lachs 6 und 14 gr., Aal 3 gr. 4 Pf. und 10 gr., Karpfen 4 gr. 4 Pf. und 6 gr., Flachs 2 bis 4 und 6 bis 9 gr. Es kosteten ferner: ein Hase 18 und 24 gr., eine Gans 12 und 18 bis 21 gr., eine Ente 6 und 9 gr., Butter 4 gr. 4 Pf. bis 6 gr. und 10 bis 12 gr., 1 Metze Erbsen oder Linsen 6 und 9 gr., 1 Scheffel Hafer 8 und 18 gr., guter Franzwcin 9 und 12 gr., schlechter 6 und 9 gr., ^2 Tonne Bier 1 Nthlr. 19 gr. 4 Pf. und 1 Rthlr. 29 gr., 2 Kessel Broyhan 9 gr. 4 Pf. und 11 gr., 1 Klafter Holz 4 und 10 Rthlr., 1 Klafter Holz zu spalten 18 gr. und 1 Rthlr. 6 gr. Nach Mcincrs kosteten ferner im Jahre 1801: 1 Pfund Spargel 2 bis 3 gr., 1 Quartier Milch 10 Pf., 1 Pfund Marktbutter 5 gr. 8 Pf., 1 Pfund beste Butter aus der Nähe 6 gr. 8 Pf., 1 Pfund Holsteinsche oder Budjadinger Butter 9 gr. 4 Pf., sieben frische Eier 1 gr. 4 Pf.^ Eine Waschfrau erhielt nach der oben genannten Wittcnbcrger Taxe einschließlich Beköstigung täglich 36 bis 48 (jetzt 250) Pf. Jean Paul bewohnte iu seiner Leipziger Zeit ein schönes Zimmer in einem zweiten Stockwerke der Petersstraßc, das ausschließlich der Mcßzeit pro Semester 16 Thaler (ohne Erhöhung des Geldwertes 9 Mk. monatlich) kostete, und aß für 18 Pf. zu Mittag. Ein Student brauchte um das Jahr 1800 nach Meiners jährlich 250 Thaler, d. h. ohne Erhöhung des Geldwertes 720 Mk. Schiller konnte vor seiner Verheiratung mit 400 Rthlr. komfortabel leben und rechnete dann aus sein Hauswesen mit drei Dienstboten das Doppelte; Bürger ^"^ schreibt 1794, daß er als Göttinger Professor mit einer Familie von sechs Personen standesgemäß nicht uuter 600 Rthlr. leben könne und sogar 700 Rthlr. gebraucht habe. Der Multiplikator für die Berechnung der durchschnittlichen Kaufkraft des Geldes betrügt nach darüber angestellten Untersuchungen für das vorletzte und letzte Fünftel des 18. Jahrhunderts 2,»i und 2,^^"° oder im Durchschnitt für beide Zeiträume zusammen 2,»,?. Hatte also in den letzten Jahrzehnten vor 1740 der Rcichsthaler 11 ^ Mk. heutigen Geldes bedeutet"", so war nun in den Jahren 1761—1800 durchschnittlich 1 Reichsthaler (^- 24 gr.) ^ 7,« Mk., 1 Groschen (^ 12 Pf.) ;»! 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. — 30,8 Pf. und 1 Pfennig — 2,» Pf. heutigen Geldwertes. Die Witten- bergcr Waschfrau bekam danach 1,s5 Mk., Jean Paul bezahlte für sein Zimmer 23 Mk. Miete und aß für 45 Pf. Mittag, Schiller lebte komfortabel mit 3000 Mk. und rechnete auf sein Hauswesen mit drei Dienstboten 6000 Mk., eine Göttinger Profcssorcnfamilic von sechs Köpfen konnte standesgemäß nicht unter 4500 Mk. oder vielmehr unter 5200 Mk. leben, und der Unterhalt des Studenten kostete 1850 Mk. Mit der allgemeinen Preissteigerung stiegen natürlich auch die buchgcwcrblichcn Herstellungskosten. Um 1740 kostete der Satz eines Vogens durchschnittlich V, Rthlr. zu Ende des Jahrhunderts 1^ bis 2 Rthlr. kleinem Format und wurde bei Mcdianoktcw auf 4 Rthlr. geschätzt."^ Um 1740 kostete der Druck eines Vogens in 1000 Exemplaren durchschnittlich 10 gr."^; um 1780 schätzte man diese Kosten im allgemeinen auf 2 Rthlr., in Rechnungen am Ende des Jahrhunderts sind sie mit 2^ Rthlr. angesetzt und ebenso wurden die Druckkostcn von 500 Bogen Medianoktav geschätzt,"° Um 1740 rechnete man auf den Korrektor etwa 3 gr."^; Decker in Berlin zahlte seinem Korrektor in den 1780er Jahren je nach Format 5 bis 10 gr."^ In den Papicrkostcn zeigen die Rechnungen eine gleiche Steigerung nicht; das mag daher rühren, daß, während auf der einen Seite ein früher unerhörter Luxus in Velin- und Schrcibpapicrausgaben getrieben wurde, das deutsche Buchgewerbe andrerseits seinem anspruchslosen Publikum gegenüber in der Güte des Papicrcs beliebig hcrabgehcn konnte. Daß eine Steigerung aber auch hier stattfand, wird deutlich durch den Umstand beleuchtet, daß selbst die Hallcschc Bibclanstalt mit ihren humaucn Grundsätzen und ihrem Masscnabsutz wegen der hohen Papicrprcisc den Preis der Großoktav- und Duodezbibel im Jahre 1779 je um 1 Groschen und im Jahre 1789 abermals um denselben Satz erhöhen mußte. Das waren alles Umstände, wie sie im allgemeinen überall in Betracht kamen, wenn auch die gesamte Lebenshaltung im Süden immer eine geringere Spannung und deshalb im ganzen ein günstigeres Preisniveau zeigte. Innerhalb des Rahmens der allgemeinen Preissteigerung aber wurde jetzt gerade über die Steigerung der Büchcrpreisc geklagt; und ein einziger vergleichender Blick auf jene und diese Steigerung zeigt, daß die letztere zu ersterer in der That außer Verhältnis stand. Das Nachdrucks- zeitalter war das Zeitalter der teuersten Bücherpreise. Nehmen wir als Steigerung der Herstellungskosten u, Ansprüche. Organisation u. Wucherpreis, g? durchschnittlichen Bogenprcis zu Ausgang des 18. Jahrhunderts einen solchen von 1^2 gr. an, so waren im allgemeinen die deutschen Bücher um 1740 halb so billig, um 1800 aber doppelt so teuer als heute. ^° Aber Bücherpreise verschiedener Zeiten und Örtlichkeiten vergleichen — was für ein schwanker Boden! Andere Verleger jetzt, andere Autoren, ein anderer Geschmack! Wir werden uns noch eingehend mit der außerordentlichen Steigerung zu beschäftigen haben, die damals das Honorar erfuhr. Und wir werden auch davon noch hören: wie man begann in ganz andere Weise auf ein geschmackvolles Äußere der Bücher und Büchlein zu sehen. Wenn eine Cottasche Taschenausgabe von Schillers Werken auf Velinpapier 222 Mk. in unserm Gelde (30 Rthlr.) kostete oder der Ladenpreis der Werke Wielands bei Göschen 250 Thalcr betrug, eine Summe, die man sich kaum getraut in heutigen Geldwert umzuschreiben, obgleich der von uns angesetzte Multiplikator sicher noch zu niedrig ist — wer will die vornehmen Luxusausgaben solcher Dichter mit den Ausgaben von einem halben Jahrhundert vorher vergleichen? Wenn der Verleger, der Kaufmann ist und gewinnen will, es zu Ende des Jahrhunderts wagen konnte, Almanache zu veranstalten, von denen der Ballen Holtändischen Papiers 60 Thaler (fast 450 Mk.) kostete mußten solche Ausgaben nicht von einem wählerischen Zeitgeschmack gefordert werden? Die Kosten des Honorars^, die Güte der Ausgabe, die Schönheit der Ausstattung^, das war es sogar in erster Linie, was die teuren Originalprcisc hervorbrachte. Das sehen wir deutlich daran, daß der Nachdruckshandel, der diese Posten aus seinem Konto strich, bei den alten behaglichen Bogenpreisen — wie doppelt lieblich mußten sie nun erscheinen! — von 1 bis 1,8 Kreuzer (3 bis 4 Pfennig) stehen bleiben konnte. ^ ^d doch kommt noch eins hinzu, um den Preisunterschied begreiflich zu machen und zu der ganzen Frage den rechten Standpunkt einzunehmen: der Einfluß der Organisation auf den Bücherpreis, wie ihn schon unser voriger Band auf das stärkste betont hat. Zwei miteinander Hand in Hand gehende Dinge kommen hier in Betracht: der Unterschied zwischen Tauschhandel und Geldhandel, und die Sonderung in einen Buchhandel Nord- und Süddeutschlands. „In Rücksicht der Litteratur selbst ist die Bilance zwischen dem nördlichen und südlichen Deutschlande gleich", behauptet in den 1780er Jahren ein Münchener Buchhändler, „sie muß es also auch in Rücksicht des Buchhandels werden, und da man jenseits Geschichte des Deutschen Buchhandels. III, 7 98 2. Kapitel: Sturm und Drang: dcr Nachdruck. aus guten Gründen hiczu noch keine Lust hat, so muß diesseits zur Erreichung des Equilibers der Nachdruck angewandt werden. Mehr als andere gute Beweggründe, war es der Nutzen meines Vaterlandes, besonders der Jugend, die unerträgliche Gewinnsucht der Verleger, das fruchtlose Begehren hinlänglicher Exemplaren gegen billige Bedingnisse, und das Bcyspicl beynahe aller Buchhandlungen in Deutschland, was mich zum Nachdruck veranlaßte".^ Die Verbindung der beiden Beschwerden wegen zu hoher Preise und zu harter Bezugsbedingungen findet sich durch alle diese Jahrzehnte und wird gegen Ende des Jahrhunderts auch gegen die in neuer Krast und Solidität erstehenden süddeutschen Handlungen angewandt. H. W. Volkhardt in Schwcinfnrt z. B. druckte — laut einer dem Nachdruck (1801) vorausgeschickten Nachricht — dem Stuttgarter Verleger Löfflnnd ein juristisches Handbuch von Danz nach, weil dcr eigennützige Mann aus Übermut und Stolz mit den Danzischcn Werken viele seiner Mitkollegcn hart und drückend behandelt und bei der zweiten Auflage den überspannten Preis nicht gemindert habe. Aber dergleichen besondere Härten im Einzelfalle waren ja gar nicht erst nötig, um die Selbsthilfe des alten Buchhandels gegen die Büchcrvcrteuerung des neuen notwendig erscheinen zu lassen; wir wissen es von Eckcbrecht her. Auch eine Prager Broschüre aus den 1780er Jahren legt dar, wie das Bargeschäft die Ursache der herrschenden hohen Bücherprcisc sei. Von wie weit her der Sortimenter seine Bücher auch verschreibt, sagt sie: er verkauft sie zu demselben Preise wie sie am Verlagsorte gelten. Er hat 5 bis 7°/„ Fracht und Mauth zu tragen; das vom Durchschnittsrabatt von 25 abgezogen, bleiben 18 bis 20 "/g Gewinn. Nun bleibt der vierte bis fünfte Teil der gekauften Bücher liegen, d. h. eben soviel wie jener Nabattgcwinn beträgt, und trotzdem müssen womöglich alle Neuigkeiten weiter beschafft und die guten alten Artikel ersetzt werden. Folglich müßte der Sortimenter bei bloßem Bargeschäft untergehen; er braucht unbedingt mindestens die Hälfte eigenen Tauschverlag.War nun die Prcisglcichheit nicht auch schon die Leitidee des Tauschhandels, hatte nicht auch er mit den Fracht- und Mauthkostcn, dem Liegenbleiben und Nachbezug dcr Bücher zu rechnen? Gewiß; aber die eigene Herstellung machte das Tauschgut billiger, der Preis war verschwommener und biegsamer, der Rabatt günstiger. Den Bücherpreis aber beurteilte die süddeutsche Nachdruckerwclt noch vielfach nach der alten Tauschhandclsnorin Organisation, Nachdruck und Bücherpreis. 99 einer allgemeinen Gleichheit des Bogenpreises. Diese Beurteilung war noch so sehr wirksam, daß Pütter ausdrücklich dagegen Stellung nehmen mußte^, und daß eine süddeutsche Zeitschrift vom Jahre 1788 ihren Ärger darüber ausläßt, daß die Buchhändler alle Bücher, sie möchten aussehen wie sie wollten, den elendesten Wust und das beste Buch, honoriert oder nicht honoriert, im Preise über einen Kamm scheren wollten. Auch aus dem Munde von Buchhändlern haben wir hierüber ausdrückliche Zeugnisse. Nach Gädicke wäre in den 1760er Jahren von mehreren Verlegern ein Groschen als Norm für den Verkaufspreis eines Druckbogens angenommen worden. Eine solche Norm (die unserm heutigen Durchschnittspreise bereits mindestens gleichkommt) sei jetzt, sagt Gädicke im Jahre 1803, natürlich nicht mehr einzuhalten; der Papicrprcis sei z. B. um 30 bis 60"/„, das Honorar um 50 bis 100"/« gestiegen, und von einem Artikel werde, da die außerordentlich gesteigerte Bücherproduktion den Absatz des einzelnen Buches verringere, jetzt durchschnittlich nur noch halb so viel wie ehemals abgesetzt. Der Ansatz eines Bogen-Normal- preiscs aber sei überhaupt „zu mechanisch" und den Verhältnissen durchaus nicht mehr entsprechend. Der Preis sei so zu kalkulieren, daß bei mittelmäßigem Absatz die Unkosten gedeckt würden; die Bücher sürs gemeine Volk (Bibel, Gesangbuch, Katechismus, Schulbücher, Kalender u. dcrgl.) müßten viel billiger sein und dürften nur drei Pfennige pro Druckbogen kosten oder noch weniger; andere Bücher wieder, so wissenschaftliche Werke, die höchstens von 100 Gelehrten gekauft werden müßten, müßten um so teurer sein.^ Die Abkehr vom Tauschhandel war das Ergebnis des freien Aufflugs gesteigerter Unternehmungskraft: des Aufflugs freier Persönlichkeit, die eben so persönlich auch das Buch ansah. Hier der „Monopolist", „unsinnige" Honorare zahlend, mit ihnen die gesuchtesten Autoren an sich fesselnd und ihre Werke in Ausgaben verkaufend, deren Preise uns nach ihren obern Grenzen hin heute wie teure Liebhaberpreise vorkommen; dort ein Verlagssortiment, das auf dem Boden ganz anderer Voraussetzungen stand. Die Organisation, in völliger Einheit mit den geistigen und politischen Bedingungen dieser Zustände wechselwirkend verwachsen, reifte und verschärfte diese Gegensätze und schien sie verewigen zu wollen. Zwei Sphären entstanden, die sich gegenseitig in ihrer Reichweite beschränkten; der Norden wandte alle verfügbaren Mittel an, um sein Gebiet gegen den Nachdruck zu sperren; seinen Versuchen aber, dem Nachdrucks- 7» 100 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. Handel in den NachdruckSgebict.cn selbst entgegenzuwirken, stand der Nachdruck — und das ist ein letzter, aber nicht der unwichtigste Punkt, der in organisatorischer Hinsicht zn beachten ist — mit der intensiven Kleinarbeit eines Vertriebes gegenüber, mit dem der reguläre Originalbuchhandel nicht konkurrieren konnte. Der Nachdrucker, der seine Nachdrucke nicht zur Messe bringen und so nicht auf dem gewöhnlichen Wege ins Publikum bringen konnte, er mußte Nebenwege aufsuchen. Und er fand sie bald. Er nahm Hausierer an, die Dörfer und kleine Städte durchstrichen; er suchte durch sie oder auf anderem Wege Landgcistliche, Schulmeister, Buchbinder und wen sonst noch in sein Interesse zu ziehen. „Dies gelang ihm bekanntlich nur zu gut; und so drangen die Nachdrucke in wenigen Jahren bis in die entferntesten Winkel aller Provinzen, wohin nie ein Buchhändler mit aller Mühe gekommen war und mit dem besten Willen nicht kommen konnte. Der wohlfeile Preiß, und die Auswahl der besten Bücher, lockten die Liebhaber herbey, und Mancher, dem es sonst in seinem ganzen Leben nicht eingefallen seyn würde, ein Buch zu kaufen, schafte sich nach und nach eine kleine Sammlung an. — So wurden um ein geringes Geld mancherlei) gemcinnllz- lichc Kenntnisse erworben, und Fähigkeiten entwickelt, die vielleicht nie geweckt worden wären. So wurde der Geschmack im allgemeinen immer mehr veredelt und selbst in denjenigen Ländern, wo man bis dahin nur geglaubt aber nie geprüft hatte, ein Licht aufgesteckt, was nie wieder erlöschen wird. Mit einem Worte: so rückte die Nation im Ganzen in der Cultur weiter fort, und machte grössere und schnellere Fortschritte, was bis dahin nur zum Theil und fast unmerklich geschehen war."^° Es ist so in der That nicht zu leugnen, daß der vornehmere reguläre Buchhandel Deutschlands der Aufgabe, die ein neues Zeitalter an ihn stellte, im Hinblick auf große Massen und Räume nicht gerecht wurde, freilich, je stärker sich demgegenüber die Reaktion geltend machte, auch immer weniger gerecht werden konnte. Man legt die Bücher, schreibt darüber in den 1790er Jahren ein Schweizer Buchhändler, zwei- und dreimal auf, ohne sie billiger zu machen; man veranstaltet zu wenig geringere Ausgaben neben den teuren; man versendet auch die teuren zu wenig unter die Buchhändler, man läßt sich darum bitten, während man bemüht sein sollte, eine Anzahl freiwillig in Kommission zu geben und redliche Männer zu ersuchen, sich dafür einzusetzen. „Arbeiten diese Organisation, Nachdruck nnd Bücherpreis. 101 Herren nicht selbst am Nachdruck, da sie sich so wenig um die Gewogenheit Andrer bemühen?" Und er entwirst folgende Gesetze gegen die Despotie, die Inhumanität und den Stolz der reinen Bar- und Verlagshändler: Gebot der Mäßigung; Verbot der Ausplünderung des Publikums; Gebot billiger Preise; Verbot erkaufter Recensionen und zu kostbarer Ausgaben; Gebot, mit den Büchern „nicht so vornehm zu thun, daß man sie auch auf der Messe oft nicht erhalten kann und immer in der demüthigsten Stellung darum bitten muß"; Verbot, ehrlichen Leuten den Kredit zu versagen; Gebot, in alle Teile Deutschlands und der Schweiz hinlänglichen Vorrat zu senden; Verbot zu kleiner Auflagen; Gebot, die Bücher franco in die Hauptstädte zur Niederlage zu senden und bekannte rechtschaffene Männer zu Depositärs zu setzen, von denen das Publikum sie kaufen und die benachbarten Buchhandlungen sie beziehen können, ohne erst beschwerliche und ungewisse Verschreibung aus Sachsen und Brandenburg nötig zu haben. Wenn diese Gesetze erlassen und durchgeführt würden, dann würde kein braver Buchhändler den Nachdruck mehr „protestieren".^ Und man müßte sich aller Kenntnis der menschlichen Natur, wie sie im großen und verwickelten System menschlichen Wirkens, Zusammenwirkens und Gegenwirkens thätig wird, entschlagen, um zu vergessen, wie alle diese Faktoren, Ursachen zu Wirkungen und Wirkungen zu neueu Ursachen heranreifend, in einer offen und geheim pulsierenden vielseitigsten Wechselwirkung standen. Die Fäden, die wir nachträglich einzeln verfolgen, wie schießen sie in der Wirklichkeit aufs unentwirrbarste durcheinander! Grad um Grad wurden immer die Kräfte und Mächte der einen Welt von denen der andern höhergepeitscht, und dabei wieder war die Not verschwistert mit der eigenen Spekulation. Gerechter Grund und Vorwand, sie spielten ineinander. Den Nachdruckern waren die bittern Beschwerden, die sie gegen die Verleger erhoben, gar bald zu wertvollen Zeugen der Gerechtigkeit geworden. Und auch der norddeutsche Monopolist entnahm der Sachlage die Grundsätze zu geeigneter Behandlung des ihm tributpflichtigen Publikums. Besonders die Ausstattung wurde zum Deckmantel unerhört hoher Preise benutzt. Reich soll einzelne Bücher zum Bogenpreise von 4 bis 16 Groschen, d. h. dem Siebzehn- fachen des ehemaligen Bogenpreises von etwa 4 Pf., verkauft und ihn mit dein teuren Buchschmuck begründet haben: „Nun heißt es: dem 102 2. Kapitel: Sturm und Drang: dcr Nachdruck. Himmel sey es gedankt, ich stehe mit den allcrgrössestcn Gelehrten, Malern, Kupferstechern und Künstlern in Conncxion; dieses Werk kostet mich schwchres! schwehrcs! Geld u. s. f.""^ Bürger schreibt einmal betreffs seiner Sämmtlichcn Gedichte: die Kupfer wären ihm selbst gar nicht lieb, sie wären aber nötig gewesen, damit „die Leüte den Preis nicht überschlagen und berechnen könnten". Die damaligen einfachen und billigen Ausgaben, die der Verleger neben der teuern veranstaltete, waren häufig ebenfalls noch teuer genug; eine billige Ausgabe z. B. von Rammlers poetischen Werken zum Preise von reichlich 50 Mk. (I^ Fricdrichsdor — 7 Nthlr. 12 gr.) erscheint uns heute durchaus nicht billig. Mit den Nachdrucken freilich konnte die Originalausgabe normaler Weise so wie so in der Billigkeit nicht konkurrieren. Übrigens hielt selbst die größte Billigkeit einer Schrift, die auf starken Absatz rechnen konnte, nicht vom Nachdruck ab, wie man an Beckers „Noth- und Hülfsbüchlcin" (Gotha, 1787 fg.) sehen konnte, dem billigsten Buche Deutschlands, von dem trotz der Beigabe von 49 Holzschnitten der enggcdrucktc Bogen großen Formats 1,? Pfennig kostete, und das trotzdem massenhaft nachgedruckt wurde; bereits im August 1789 lagen vier Nachdrucksausgaben vor (Wien, Grätz, Köln, Augsburg), befanden sich zwei weitere im Druck (Offenbach, Mannheim) und war eine neue angekündigt (Weißenburg); alle diese Nachdrucke kosteten mindestens doppelt so viel wie das Original.^ Daß die Nachdrucke teurer waren als die Originale, war überhaupt nicht so selten.^ I. G. Müller erinnert überdies, daß der Nachdrucker, ganz abgesehen von dem häufig hingesudclten Druck und der Verstümmelung des Inhalts, das Publikum trotz scheinbar billigen Preises auf jeden Fall überteuere, denn da er kein Honorar zahle und kein Risiko habe, so daß bei ihm „nichts Makulatur werde", gewiunc er sicher 200—300"/,,, während der Originalvcrlegcr oft nicht 40"/<, verdiene. Jedenfalls aber dürfen wir nicht vergessen, was auch die sogenannten billigen Nachdrucksprcise in jener guten alten Zeit in Wahrheit bedeuteten. Wir führen uns das am besten vor Augen, wenn wir nicht Bogenprcisc vergleichen, sondern uns fragen, was das deutsche Volk für die gleichen Werke in den billigsten Ausgaben der freien Konkurrenz heute, des Nachdrucks damals zu bezahlen hatte. Wir nehmen eins der zahlreichen Verzeichnisse „wohlfeiler Bücher-Ausgaben" damaliger Zeit zur Hand; es ist Ncichdrucksprcise. Günstige Wirkung des Nachdrucks 103 ein solches der Kricgcrschcn Buchhandlung in Gießen und Marburg vom Jahre 1796; und es ist dabei Wohl zu merken, daß die darin angeführten Preise noch dazu Pränumerationsprcisc sind. In der Reclam- schen Univcrsalbibliothek kann man heute Gellerts Fabeln, Goethes Egmont, Höltys Gedichte, Schillers Fiesko, Kabale und Liebe oder Don Carlos für je 20 Pf. kaufen; damals zahlte der Pränumerant für die Nachdrucksausgabe in heutigem Geldwerte fast 2 Mk. (Fabeln, Egmont), fast 3 Mk. (Hölty), 3,?o Mk. (Fiesko, Kabale und Liebe) und fast 5 Mk. (Don Carlos). Wiclcmds Obcron und Blumauers Äncide kosten bei Reclam je 40 Pf.; iu der Pränumeration auf die genannten Nachdrucke kosteten sie 3,?o Mk. und 7,« Mk. Bürgers Gedichte kosten bei Reclam 60 Pf., Archenholtz' Geschichte des Siebenjährigen Krieges und Klopstocks Messias je 80 Pf.; die von Krieger angezeigten Ausgaben kosteten in Pränumeration 4,so Mk. (Bürgers Gedichte), 3,?» Mk. (Archenholtz) und fast 10 Mk. (Messias)."« Bestand aber nicht sogar eine für den rechtmäßigen Buchhandel selbst günstige und fruchtbare Wechselwirkung zwischen ihm und dem Nachdruck? Man hat nicht selten — und schon zu Beginn des 18. Jahr- hnnderts^ — in allzu einseitiger Weise von der Gefahr der Zeitschrift für das Buch gesprochen. Liegt die Gefahr dieser Einseitigkeit nicht vielleicht auch hier nahe? „Ohne den Nachdruck würde der Buchhandel noch lauge nicht das sehn, was er jetzt wirklich ist. Man müßte wahrlich mit Fleiß nicht sehen wollen, wenn man auch dieses läugncn wollte." So „viel tausend Menschen in den verborgensten Winkeln Teutschlands" haben nur dank der billigeren Nachdruckspreisc Bücher kaufeu und sich so ans Lesen gewöhnen können. Deshalb entstanden selbst in kleinen Orten Lescgcsellschaftcn. Mögen diese dem Buchhandel auch in mancher Hinsicht geschadet haben; dies eine haben sie ihm genutzt: „sie beförderten ausserordentlich den Abgang der Nachrichten gelehrter Sachen und Monathschriftcn". So wuchs die Zahl der Monatschriften, Zeitungen, Wochenblätter, die Büchcrnachrichtcn enthielten. Sic wuchsen so stark, „daß der Gelehrte, der nicht zurück bleiben will, jetzt fast nichts mehr thun kann als lesen". So wird das Publikum bekannt mit allem, was in nnd außer der Messe erscheint, die Neugierde gereizt; man schafft manches an. Aber bald genügen einem die Nachdrucke nicht mehr, denn sie umfassen nicht alles, sind nur Bruchstücke, enthalten vielleicht gerade 104 S.Kapitel: Sturm und Draug: der Nachdruck. das Gewünschte nicht; mancher fühlt sich auch beleidigt, wenn es heißt, er habe nur Nachdrucke in seiner Büchersammlung; und so kauft man nun auch die teurern Originalausgaben.^ In Sllddeutschland wurde jedenfalls alles gethan, auf daß sich das Publikum also emporlesen könne. Hören wir nur die folgenden Anzeigen von Jacob Ulrich Mücken & Comp, in Reutlingen und seinem Sohne Johann Jacob Mücken, dem man den Ehrennamen „Mücken der Einzige" gab. Die erstgenannte Firma zeigte ihre Niederlassung mit folgendem Avertissement an: „Reutlingen, im Oktober 1798. E. E. zeigen wir hierdurch an, daß in unserer Handlung alle möglichen Nachdrücke vou hier, Tübingen, Stutgardt, Carlsruhe, Frankcnthal, Bamberg, Augsburg, Bregenz, Neuwied und Wien unter den billigsten Bedingnissen und in den wohlfeilsten Preisen gegen ^jährliche Zahlungs- Rechnung zu haben sind. Auch machen wir Geschäfte in Sortiment, Musikalien und in Kunst Sachen . . . Unser Fond ist so beschaffen, daß wir im Stande sind, alles Vorzügliche, was in der litterarischen Sächsischen Welt erscheint, sogleich in einer wohlfeilen geschmackvollen Ausgabe zu liefern, und dadurch dem Unwesen der enormen Sächsischen Bücher Preise zu steuern, und die Wünsche vieler Tausende zu erfüllen ..." Im Dezember 1800 gründete Johann Jacob Mücken neben der Handlung seines Vaters eine eigene und zwar ausschließliche Nachdruckshandlung. In seinen beiden Etablissements-Circularen heißt es: „Alle issx. Buchhandlungen fordere ich auf, welche Nachdrücke verlegen, mir ohn- verzüglich ihre Novitäten-Zeddel einzusenden, um für mich das Brauchbare wählen zu können und dagegen von den meinigen zu nehmen, welches unser gegenseitiges Interesse sichert . . . Andere Nova als Nachdrücke sind, verlange ich nicht, weil mein Lokale keinen Sortiments- Absatz hat, und ich meine Nachdrücke nur gegen andere Nachdrücke und nicht gegen Bücher abgeben kann, die mit den Nachdrucks-Preisen in gar keinem Verhältnis) stehen . . . Gute Nachdrücke nehme ich gern M Change, hingegen von andern? Sortiment kann ich nichts gebrauchen; außer ich verlange dies oder jenes bey mir bestellte Buch."^° Die Verleger der Originalproduktion konnten den unmittelbaren oder mittelbaren Segen eines solchen Nachdruckbetriebs natürlich nicht in ihre Rechnung stellen und suchten sich seiner nach Möglichkeit zu erwehren. Die thatsächliche Bedeutung des kaiserlichen Privilegs war da- Mücken „der Einzige". Allerlei Maßregeln zum Schutz gegen den Nachdruck. 105 bei keine viel andere, als daß dem betreffenden 'Nachdruck die Frankfurter Meßfreiheit nicht zu statten kam; es hatte unmittelbare Geltung nur für Frankfurt und einige im Besitze des Kaisers selbst befindliche kleinere Lande in Oberdeutschland."" Der Prozeßwcg beim Reichshofrat war wenig erfreulich, und auch wenn er schließlich zum Ziele führte, trotzdem wenig erfolgreich: der Nachdruckcr hatte inzwischen ganz Deutschland mit seinem Raube überschwemmt, und der Sieger hatte noch sein Lager voüV" Jnterzessionsschreiben der Regierungen, namentlich politisch bedeutender Staaten, waren besonders innerhalb Norddeutschlands wohl stets, häufig aber auch im Verhältnis von Nord- zu Süddeutschland von Erfolg, und selbst Magistrate wie die von Reutlingen haben Gesuchen norddeutscher Verleger unmittelbar Gehör gegeben. Wie sich aber im allgemeinen die Behörden Süddeutschlands verhielten, das ist im vorigen genugsam angedeutet. Kollektiveingaben norddeutscher Buchhändler — so, auf Veranlassung Reichs, im Jahre 1779 eine Eingabe von 41 Buchhändlern aus Leipzig, Berlin, Halle und Güttingen an den Herzog von Württemberg — waren ohne Ersolg. In den achtziger Jahren wurde den norddeutschen Verlegern vorgeschlagen, bei neuen Erscheinungen, von denen man breiteren Absatz vermuten konnte, den obligaten Nachdruck für „Schwaben" lieber gleich selber zu besorgen.^ Der Vorschlag lies auf zwei schon immer angewandte Mittel hinaus: Preisherabsetzung und Veranstaltung einer gewöhnlichen Ausgabe (mit geringerein Papier und geringeren oder ganz fehlenden Kupfern und Vignetten) neben der feineren und teureren. Die Ankündigungen von Preisherabsetzungen seitens norddeutscher, auch großer süddeutscher Verleger, wie Cottas, wegen drohenden oder bereits veranstalteten süddeutschen Nachdrucks sind in den Blättern des letzten Drittels des 18. Jahrhunderts überaus häufig. Wer noch vorsichtiger war, Wartetete nicht erst bis dahin, sondern ging, um dem fast unvermeidlichen Nachdruck zu entgehen, damit vor, sobald sich überhaupt der Absatz gut anließ. Als solche kluge Hauöhalter wurden z. B. in den achtziger Jahren Lübeck in Bayreuth, der einen allzu gut gehenden „Historischen Kalender" aus lauter Angst für 1^2 Pfennig den Bogen verkaufte, oder Ahl in Koburg gerühmt, der in dem gleichen Falle den Preis eines Werkes ebenfalls so weit herabsetzte, daß der dann erscheinende Nachdruck ihn in der That nicht mehr unterbieten konnte. Es war das um so empfehlenswerter, als die nachherige Preisherabsetzung selbst von Wohlmeinenden und Kundigen widerraten wurde."4 106 2. Kapitel: Sturm und Draug: der Nachdruck. Konnten doch die Nachdruckcr darauf hinweisen als auf den besten Beweis für die Wohlthätigkcit ihres Wirkens; und das Publikum wurde dadurch zuweilen so arg verstimmt, daß, als die bei Voß und Decker zum Originalpreise von 27 Gulden erschienenen Werke Friedrichs des Großen dann des angekündigten Tübinger Flachdrucks halber bei Waplcr in Stuttgart zu 12 Gulden gegeben wurden, von den bisherigen Käufern darüber diskutiert wurde, ob man nicht die Verleger deshalb wegen Betrugs zur Verantwortung ziehen könne. Reich wurde von dem viel angewandten Mittel von einen? so kundigen Manne wie Schwan in Mannheim, abgeraten; das Erlangcr „Neue Archiv für Buchhändler" rief den Verlegern zu, daß sie mit ihren öffentlichen Anzeigen wegen Nachdrucks herabgesetzter Preise nur das Publikum auf die Nachdrucke erst aufmerksam machten und dem dankbaren Nachdruckcr die Mühe eigener Bekanntmachung ersparten."° Vorteilhaft war es jedenfalls, wenn die Preisherabsetzung Hand in Hand gehen konnte mit der Veranstaltung einer verbesserten Auflage. Das wieder stand in naher Verbindung mit dem vorbeugenden Mittel kleiner Auflagen; mußte doch auch hier der Rest der Auflage zum halben Preis verkauft oder versteigert oder gar zum Makulaturprcis — der allerdings damals viel höher war als heute — losgeschlagen werden. Solche Auflagcnwechsel^ waren so häufig, daß das „Neue Archiv" ausführlich darüber Klage führte und verlangte, daß der Verleger den Sortimentern alle Exemplare der vorigen Auflage abzurechnen habe, während umgekehrt verschiedene Autoren sich zu dem ausdrücklichen öffentlichen Versprechen gemüßigt sahen, ihre Werke innerhalb einer gewissen Frist nicht zu verändern.'^ Auch Subskription und Pränumeration schon wurden zu den vom regulären Geschäftsbetriebe selbst an die Hand gegebenen Verteidigungsmitteln gerechnet ^; wir erwähnen ferner die stückweise Herausgabc, um dann, wie z. B. Göschen mit dem Don Carlos und dem Geisterseher that, wenn das Ganze fast vollendet war, zum Ärger der Schritt für Schritt nachdruckenden Verleger plötzlich mit einer vollständigen vom Autor revidierten Ausgabe zu erscheinen, sowie die Vcrlagsassoziation des norddeutschen mit einem Wiener (die aber bald nur noch dann schützte, wenn das Werk in Österreich gedruckt wurde) oder z. B. einem Schweizer Verleger. Neben der Anwendung all dieser Mittel her ging die so vielfach versuchte unmittelbare Beeinflussung des Nachdruckcrs und des Publikums, die von Allerlei Maßregeln zum Schutz gegen den Nachdruck. 107 der feinsten Satirc bis, in Bezug auf crsteren, zur derbsten Drohuug mit ungcbrauntcr Asche ging: „Und kommt es soweit, daß ich mich des Naturrechtcs bedienen muß, so wird meine Bertheidiguug ebenso schröcklich, als unerwartet sein!" schreibt F. R. Grossing in einer Vornotiz seines „Allgemeinen Toleranz und Netigions Systems" (Leipzig, 1784, ohne Vcrlagsangabc); der aufgebrachte Autor halte das begreifliche Unglück gehabt, daß ihm eine anonym erschienene aktuelle Schrift (über den bayrischen Succcssionskricg) 19 fach, eine Pseudonym erschienene von seinem eigenen Kommissionär (Weyngandsche Buchhandlung in Wien) nachgedruckt wordcu war. Ju den siebziger Jahren begannen in den Blättern die beliebten „Warnungen": Warnungen des Publikums vor verstümmelten Nachdrucken^"; auch ganz unmittelbare Appelle ans Publikum, bereits wiederholt nachgedruckte verdienstvolle Werke doch ja nur im Original kaufen zu wollen, kamen vor.i" Der in öffentlichen gegen die Nachdrucker gerichteten Anklagen und Angriffen fruchtbarste und rabiateste der sächsischen „Monopolisten" war im nachreichschen Zeitalter Göschen. Nicht nur die Zeitschriften, sondern auch zahlreiche seiner Verlngsartikel benutzte er dazu, zum peinlichsten Verdruß Schillers, Goethes und Körners. Andere Autoren haben ihren Schriften selbst einen Appell an die Nachdrnckerwelt vorangeschickt, wie z. B., in einer sehr höflichen und fast herzlichen Weise, Lavatcr im Jahre 1773.^ Umgekehrt wie Grossing, wollte Göschen durch seine öffentlichen Angriffe herbeiführen, daß er selber gerichtlich belangt werde, damit es endlich zu einer Nachdrucksgesctzgelmng komme. Das blieb natürlich ebenso erfolglos wie die Geißel der Satire. Das tragikomischste Beispiel dafür war der Erfolg der satirischen Anzeige einer „immerwährenden Univcrsal- Bibliothek aller Wissenschaften und Künste", die im Jahre 1783 der Teutschc Merkur brachte, und nach der sämtliche in Deutschland erscheinenden Schriften Tag für Tag im Auszug nachgedruckt werden sollten, täglich drei Bogen, der Bogen zu einem Kreuzer. Der Erfolg war, daß Andreas Gerle in Prag sogleich Idee und sogar Namen des Unternehmens („Gesellschaft patriotischer Littcraturfrcundc") stahl und die Bibliothek tatsächlich zu dem genannten Preise ankündigte. Der Teutschc Merkur antwortete damit, daß er anzeigte, man habe bereits einen Nachdruck des Gerleschcn Nachdruckes vorbereitet und werde fortan seinerseits nicht Auszüge, sondern wirkliche einfache Nachdrucke der gesamten deutschen 108 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. Littcrutur in kxt-önso bringen, dm Bogen, und zwar ohne Pränumeration oder Subskription, zu einem halben Kreuzer. Hierüber geriet Gerle in einen heiligen Zorn, der sich in einem an Wieland gerichteten Schreiben gegen die „tollstem und schändlichstem Eigennutz" huldigenden patriotischen „Strauchmördcr", die doch wahrlich auf den Nachdruck kein Monopol hätten, Luft machte, und in dem er seine „Encyklopädische Sammlung von Nachdrucken" ebenfalls zu einein halben Kreuzer pro Bogen zu liefern erklärte; das von den bisherigen Prünumcranten mehr Bezahlte wurde diesen zurückgezahlt. Der Teutsche Merkur behielt die Lacher auf seiner Seite, indem die fingierte Gesellschaft dagegen erklärte, sie werde ihre Bibliothek „immer um einen Heller pro Bogen wohlfeiler" geben; Deutschland aber war um eine Nachdrucksfabrik reicher.^ So möglich war auf diesem Gebiete damals in Deutschland, was selbst die wahrlich unvcrwöhnten Zeitgenossen sür unmöglich gehalten hatten. Während man auf der einen Seite alles öffentliche Vorgehen gegen den Nachdruck nur für gefährlich und für das einzig Mögliche das hielt, die Thore zu sperren und innerhalb des gesperrten Landes ihn totzuschweigen, wobei darauf hingewiesen wurde, daß leider sogar gelehrte Zeitungen Nachdrucks-NezcusiouScxcmplare annähmen und besprächen''^, kamen so andrerseits Verleger und Autoreu Norddcutschlands als aus das einzig wirksame Mittel immer wieder auf die Gewaltmaßregcl zurück, mit deren versuchter Anwendung die Geschichte das ganzen Nachdruckszeitalters begonnen hatte: das Mittel gemeinschaftlichen systematisch geübten Gegennachdrucks. Rachcnachdrucke des einzelnen Verlegers waren, besonders innerhalb Süddeutschlands, nicht selten. Daneben ist wiederholt die Rede von Rachcnachdruckcn, die mehrere, etwa zwei bis vier Verleger gemeinsam veranstalteten. Im Jahre 1777 erneuerte Bürger den ursprünglichen Ncichschcn Socictätsgedanken, indem er die Grundzüge einer von 50 Verlegern zu gründenden „Assekuranzsocietät und Kasse" entwarf. Die Mitglieder sollten ein Stammkapital von 2S00 Rthlr. zusammenlegen und ihre Verlagsartikel, die sie zu schützen wünschten, gegen etwa 3 " „ vom zu crwarteudeu Gewinn bei der Direktion zu Leipzig versichern; gegen höhere Prozente sollte die Versicherung auch Nichtmit- gliedern möglich sein. Die nachgedruckten versicherten Originale, aber auch zu weiterer Strafe eigene gute Artikel des Nachdruckcrs, sollten mindestens zur Hälfte des Preises nachgedruckt werden. Weil damit Allerlei Maßregeln zum Schutz gegen den Nachdruck. Der „deutsche Nexus". 109 dic Privilegien allmählich überflüssig werden würden und der Fiskus verschiedener Länder dadurch verlieren würde, sollte der wichtigste Staat, Kursachscn, dadurch gewonnen werden, daß ihm gegen eine bestimmte Summe dic „Protektion und Bestätigung der Societät" übertragen werden sollte. Die Societät sollte übrigens bei der „Assekuranzeinzcichnung" jedes Artikels zugleich den Verkaufspreis angeben, d. h. ihn unter Umstünden herabsetzen.^ In den achtziger Jahren wurde ein ähnlicher Plan zwischen Wieland und Reich besprochen^; im Jahre 1790 regte M. G. Ploucquct^s, in den Jahren 1795 und 1802 Beckers Neichsanzciger wieder dazu an^°; Becker selbst hat einen Buchhändlerbund mit den drei Grundsätzen: im eigenen Lande für ein Nachdrucksverbot zu wirken, jeden Nachdrucker und Nachdruckshändler allen Kredit zu versagen, in Österreich für gefährdete Artikel mit einem dortigen rechtlichen Verleger einen Gcsell- schaftsvcrtrag zu schließen, im Jahre 1801 ins Leben zu rufen versucht.^" In der Flut der Bücher, Broschüren und Aufsätze aber, aus denen wir hier ebenso wie aus der Fülle der Thatsachen nur dic Leitlinien hervortreten lassen konnten, sind nun endlich noch zwei Gedanken enthalten, die für dic fernere geschichtliche EntWickelung der buchhandelsrechtlichen Verhältnisse von besonderer Bedeutung sind. Das ist einmal dic besonders von Pütter ausgeführte Idee des „deutschen Nexus". Die Auffassung Pütters vom deutschen Buchhandel war noch ganz die der Tauschhandclszeit; und nach dem, was unser voriger Band über dic hohe geschichtliche Bedeutung des Tauschhandels gesagt hat und der vorliegende noch darüber wird beizubringen haben, ist es von Interesse zu beachten, daß Püttcr in dieser Zeit des Übergangs gerade aus dieser Auffassung heraus dic Gedanken vom deutschen Nexus entwickelte. Das Büchcrgeschäft, sagt Pütter, ist ein eontiÄetuin alsas; das aleatorische Moment zeigt sich aber ganz besonders gerade im deutschen Buchhandel, weil der deutsche Verleger seine Bücher nicht alle verkauft, sondern den größten Teil vertauscht. Zugleich sind abcr mit der im Tauschhandel und in der Buchhändlcrmessc bestehenden Organisation des deutschen Buchhandels die größten Vorzüge verknüpft: der leichte und billige Transport vom Meßplatzc aus an jeden Ort und außer der Messe zwischen allen Buchhandlungsorten, dic dadurch bewirkte Gleichheit der Preise durch ganz Deutschland, die Sortimentslager, in denen im Gegensatz zu dem englisch- 110 2. Kapitcl: Sturm und Drang: der Nachdruck. französischen Verramschen alle Bücher und auf lange Zeit hinaus aufgespeichert sind, die Sortimentskataloge, die Bequemlichkeit des Käufers, im Buchladen alles vorrätig zu finden und einsehen zu können, das rasche Bekanntwerden der Bücher in ganz Deutschland, die Förderung, die das alles für Litteratur und Gelehrsamkeit bedeutet u. s. w. So hat der deutsche Buchhandel zwei Seiten, die häufig miteinander verbunden sind: er ist besonders wertvoll und besonders empfindlich. Der außerdeutsche Buchhandel, in dem jeder Buchhändler ganz auf eigene Faust den Kaufmann macht, ist ein Aggregat, der deutsche Buchhandel ein System. Man kann im Aggregat einzelne Glieder ungestraft verstümmeln und zerstören; im System dagegen wird durch eine verhältnismäßig kleine Verletzung das Ganze in Mitleidenschaft gezogen. Und wie der Organismus, so ist der deutsche Buchhandel ein System aus Systemen. Diese Teilsysteme, die Territorien, dünken sich selbständig; ohne zu bedenken, daß, wenn sie sich den Gesetzen des Ganzen nicht einstigen wollen, Teile und Ganzes unmöglich werden. „In anderen Fällen hat zwar die dem Teutschen Reiche ganz eigene Verfassung, da dasselbe unter so viele besondere Staaten zertheilet ist, unter anderen auch wohl diese Wirkung, daß ein Land oft gewisse Arten von Handlungen oder Manufaktur in grosser Blüthe haben kann, da andere Teutschc Länder dagegen in Verfall gcrathen, und das Teutsche Reich im Ganzen überhaupt in solchen Dingen eine armselige Figur macht. Aber der Teutschc Buchhandel stehet für ganz Teutschland in solchem Zusammenhange, daß, wenn derselbe einmal überhaupt untergraben wird, kein einzelner Deutscher Staat denselben aufrecht halten kann, und daß also der allgemeine Umsturz aller Vortheile, die bisher sowohl dem ganzen Teutschen Reiche als einzelnen Ländern davon zugeflossen, auch von den mächtigsten Teutschen Fürsten nicht mehr abzuwenden ist. Da hingegen diejenigen Länder, die bisher vorzüglich beträchtliche Buchhandlungen gehabt, auch in der Folge desto grösseren Vorthcil davon zu hoffen haben, je mehr überhaupt der Teutsche Buchhandel in seiner bisherigen gemeinnützigen Lage befestiget wird."^'^ Es ist richtig, sagt Pütter, daß sich der Reichsverfassung nach die deutschen Staaten nicht viel anders gegenüberstehen als England und Frankreich. Die sprachliche Einheit seiner litterarisch von Jahr zu Jahr regeren Bewohner aber bewirkt, daß sich der Debit der deutschen Buchhandlungen tatsächlich über ganz Deutschland „Deutscher Nexus". Beschränkte Schutzdaucr. III erstrecken kann, erstreckt und immer mehr erstrecken muß, sie stellen also die Träger einer die politische Zerrissenheit überfliegenden buch- häudlerisch-littcrarischcu Einheit dar. Der Nachdrucker sagt, gerade er befördere die Verbreitung der Litteratur. Was für Vertrauen, fragt Püttcr, findet der Nachdrucker bei dem rechtschaffenen Buchhändler? Ist der Nachdruck wirklich das Mittel, auch nur in seinem Lande die Gelehrsamkeit mehr in Aufnahme zu bringet,, wenn sie in andern deutschen Ländern gehemmt wird? Und wo wird am Ende der Afterbuchhändler selbst nur zu weitern Nachdrucken Stoff finden, wenn die Quellen, aus denen er allein oder doch vorzüglich schöpfte, verstopft sind? Der Vorteil, den der Nachdruck briugt, ist ein Scheinvorteil und eine Versündigung gegen jene die deutschen Staaten umfassende Einheit, die sich eben jetzt kräftiger zu verwirklichen beginnt. Die von Pütter dem Tcrritorialstandpuntt gegenüber vertretene Ansicht gipfelt darin, daß er den Nachdruck zu einem derjenigen Fälle rechnet, in welchen auch beim Mangel eines allgemeinen Reichsgesctzcs „aus Gründen, welche die Natur der Sache in Anwendung auf die Teutsche Ncichsverfassung an die Hand gibt," eine diesbezügliche Einschränkung der landesherrlichen Souveränität gefolgert werden müsse. — Das waren Gedanken, die freilich erst nach Jahrzehnten zur Anerkennung kommen sollten. Allerdings unterstützt Pütter seine Darlegung auch mit echt tauschhändlerisch-mcrkantilistischcit Ideen, womit er also bei den Nachdruckern im Reiche gerade den umgekehrten Erfolg erzielen mußte als den, den er beabsichtigte. Man müsse dazu noch bedenken, sagt er, daß der Buchhändler die fremde Ware durch Tausch, also ohne bares Geld ausfließen zu lassen, ins Land bringe und dafür bares Geld vom Büchcrtaufer ziehe, so daß also das Geld im Lande bleibe. Was den zweiten der oben angedeuteten Gedanken betrifft, so hat unser voriger Band gezeigt, daß das buchhändlerische Gewohnheitsrecht der Mittlern Zeit kein sogenanntes ewiges Verlagsrecht, sondern vielmehr eine Verjährung des Verlagsrechts kannte. Er hat aber auch schon darauf hingcwicseu, wie sich dem Gruudsatzc der Zeitdauer des tatsächlich ausgeübten Verlagsrechts der Maßstab eines gewissen hinreichenden Gewinnes des Originalverlags unterzuschieben begann. Das letztere Argument wird nuu iu unserer Zeit von außerordentlicher Bedeutung. Daß das Erscheinen einer zweiten oder gar höhern Auflage hinreicht, um den Nachdruck zu rechtfertigen, besonders wenn der Preis nicht herabgesetzt wurde, 112 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck, an dicsc Anschauung muß mau sich für diese Zcit durchaus gewöhnen; untcr Umständen wurde sogar schon der Umstand, daß der Verleger Subskription ausgeschrieben habe, für genügend befnndcn, um die Füllung des Maßes Gewinn, auf den er billiger Weise Anspruch erheben könne, festzustellen.^ Je stärker aber der Nachdruck ward, desto eckiger und schroffer stellte die Gegenseite die Grundsätze abstrakten Rechtes hin, die bald, wie wir später sehen werden, in einem wirklichen „ewigen Verlagsrecht" gipfelten; je mehr dies geschah, desto entschiedener entwickelten aber wieder umgekehrt die Nachdrucker die entgegengesetzten Grundsätze. So wuchsen volle Gegensätze empor, die in alter Zeit in einen: einigermaßen verschwommenen und unentwickelten Ganzen gebunden waren. Auf ein ewiges Verlagsrecht hatte die alte Zeit gar keinen Anspruch gemacht. Jetzt dagegen glaubte der Münchener Buchhändler Strobl erst ausdrücklich erklären zu müssen: es sei falsch, daß der Verleger ein Recht auf einen „immerwährenden Alleinverkauf" und „Gewinnst ohne Ende" habe, weil dies das Verhältnis zu seiner Mühe und Auslage weit übersteige, und der Nachdruck sei berechtigt, nachdem der Verleger nebst seinen „Kosten" einen „ehrbaren Handelsgewinnst" eingebracht habe; würden ja doch auch die Privilegien nur auf eine Anzahl von Jahren erteilt. Wir haben vorhin bemerkt, zu welcher bescheidenen, endlich fast verschwindenden Größe die darin liegende Zeitdauer und Gewinnhöhe zusammenschmelzen konnte; und doch war es gerade dieser Punkt, und dieser Punkt einzig und allein, in dem die skrupellosesten Nachdrncker mit den entschiedensten Verfechtern eines allgemeinen Nnchdrucksvcrbots schließlich zusammentrafen. Auch Deutschland mit andern Worten wnrde reif für eine Einrichtung, die England und Frankreich schon seit lauger Zcit besaßen oder eben damals erhielten: die gesetzlich auf eine gewisse Reihe von Jahren beschränkte Dauer des Verlagsrechts. In England bestand sie seit dem Jahre 1710: es war eine Einbeziehung des Verlagsrechts in das Statut vom Jahre 1623, das die Gewerbsmonopole aufgehoben und dafür das königliche Vorrecht der zeitwcisen Verleihung von Gewerbsprivilcgicn und Erfindungspatenten an den ersten Erfinder auf 14 Jahre eingeführt hatte. Der Schriftsteller hatte auf 14 Jahre das Eigentum an seinem Werke (was die Akte nur leider mit den Worten ausdrückte: to invsst tds autor ^vitn tlls i'ig'dt, entgegen dem Wortlaut des ersten Entwurfs: to sseuis tds ri^dt,^); Hann war es von Beschränkte Schutzdaucr. 113 ihm oder seinem Verleger auf abermals 14 Jahre zu erneuern, 14 Jahre nach dem Tode des Verfassers aber war das Werk jedenfalls vogelfrei. So das Gesetz, das im Jahre 1801 auf Irland ausgedehnt wurde und bis zum Jahre 1814 bestand; in England selbst soll übrigens (im Unterschiede zu Schottland) weder die Erneuerung nötig gewesen noch der nach Ablauf der Schutzfrist legale Nachdruck geübt worden sein.^ Durch eine merkwürdige, aber lehrreiche Übergangszeit ist Frankreich aus dem Zeitalter des Privilegs und des theoretischen ewigen Verlagsrechts in das Zeitalter der Privileglosigkeit und der beschränkten Schutzdaucr hinübergeschritten — Frankreich, das mit reinem Autorrecht einerseits, beschränkter Schutzdauer andrerseits später in so verschiedener Weise auf die buch- handelsrechtlichc Entwickclung Deutschlands einwirken sollte. Das Pri- vilcgzeitalter währte in Frankreich bis zur großen Revolution. Ein Gesetz vom Jahre 1777 (30. August) bestimmte nun: nichts darf ohne Privileg gedruckt werden; das Privileg des selbstverlegenden Verfassers, des Quells des litterarischen Eigentumsrechts, ist ewig; der Verlags- vertrag beschränkt diese natürliche ewige Dauer auf die Lebenszeit des Verfassers und gilt mindestens auf zehn Jahre. Im Jahre 1793 (19. Juli) wurde dann unter Aufhebung des Privilegs das Autorrecht auf die Lebenszeit des Autors beschränkt und das Recht der Erben und des Verlegers auf die Dauer von zehn Jahren nach dem Tode des Verfassers beschränkt resp. erweitert.^ Der Widerstand, der in Frankreich gegen das Gesetz vom Jahre 1777 erhoben wurde, ist sehr begreiflich; die Hauptschrift schrieb Linguet, die Reich selbst sich beeilte, umgehend zu übersetzen. Aber es war auch die strikte Erklärung der gesetzlichen Verkürzung eines natürlichen ewigen Eigentums- resp. Verlagsrechts, was Gelehrten und Verlegern in allen Ländern so schwer einging. Schottland verhielt sich zu London ähnlich wie in Deutschland das Reich zu Leipzig; noch im Jahre 1769 wurden in London Nachdrucker sogar unprivilegierter Werke auch nach Ablauf der Schutzfrist verurteilt. Als aber kurz darauf die Londoner Buchhändler mit einer gleichen Klage in Schottland abgewiesen wurden und an das Londoner Oberhaus appellierten, da entschied dieses, ein ewiges Verlagsrecht sei nicht nur ein Unding, Widersinn und metaphysisches Phantom, sondern ein ungerechter Eingriff in das gemeine Mcnschcnrecht und die Freiheit der Presse; freilich nur mit Majorität einer einzigen Stimme. Wie hätte aber ein metaphysisches Phantom nicht gerade unter den Ge- Gcschichtc des Deutsche» Buchhandels. IH. 8 114 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. lehrten Deutschlands von starker Wirkung sein sollen? Feder verwarf jede irgendwie beschrankte litterarischc Schutzdauer als „Einschränkung der natürlichen Eigenthumsrechte". Das Eigentumsrecht, sagt Ehlers, währe nach natürlichem Rechte so lange wie das Leben des Eigentümers, nach bürgerlichem so lange, als Erben des Autors oder Verlegers vorhanden seien. Pütter bemerkte, daß eine beschränkte Schutzdauer den praktischen Nachteil mit sich führe, die Veranstaltung verbesserter Ausgaben zu verhindern, neuer zu übereilen; Feder sah darin eine Ursache möglichster Preissteigerung. Und so fast alle die damaligen Autoritäten des Buchhandelsrechts. Wenn einer meiner Vorfahren vor fünfzig oder hundert Jahren ein Haus gekauft hat und ich habe das hineingesteckte Kapital fünf- und zehnfach wieder herein, so darf mir deshalb doch keiner mein Haus nehmen: so ihre Beweisführung. Daß ein Haus und ein Buch hierin verschieden zu beurteilen sind, weil ein Haus kein integrierender Bestandteil der geistigen Güterbewegung ist, daran dachte man dabei nicht. Und doch fand die Berührung des richtigen und gesunden Kerns der Angriffe der Nachdrucker auf das „Monopol des Bücherverlags" mit der Theorie des allgemeinen Rechtsschutzes klar und ausdrücklich statt; so in den Schriften von Cella 1784, Kriwitz, G. H. Keyser 1804. Der Weg, auf dem Cella zur Anerkennung der Notwendigkeit der beschränkten Schutzdauer, der Freigabe der „nützlichen merkantilischen und litterarischen Concurrcnz" nach einer Dauer von etwa 15 Jahren unter gleichzeitiger Aufhebung der Privileginstitution gelangte, war die Angst vor dem Schreckgespenst der Preissteigerung, das man allgemein als den unvermeidlichen Begleiter eines allgemeinen Nachdrucksverbots ansah. Im Unterschiede zur englischen Gesetzgebung schlug er eine für verschiedene Bücherklassen verschieden lang bemessene Schutzdauer vor; für numismatische, diplomatische und ähnliche Werke z. B. schien ihm der Zeitraum von 15 Jahren zu kurz; neben dem Gesichtspunkte des wirtschaftlichen Schutzes des Verfassers und Verlegers sollte ferner auch der andre in Betracht kommen: welche Werke für die ganze Nation besonders nützlich und wünschenswert seien; für diese sollten kürzere Fristen gelten.^ Das Letztere gibt gerade das Umgekehrte von dem an, wie später der Rechtsschutz in der Mitte des 19. Jahrhuuderts vorging; aber auch Kriwitz war darin derselben Ansicht wie Cella. Auch er stuft die Schutzdauer ab (für Romane, die in zwei, drei Jahren in mehreren Auflagen Beschränkte Schutzdauer. Ausblick. 115 reißend abgehen, ohne daß Verfasser und Verleger starke Auslagen gehabt haben, soll sie z. B. nur 4 bis 5 Jahre währen, für schwere Werke, bei denen das Gegenteil gilt, seien vielleicht 15 Jahre noch zu wenig) und betont, daß gerade für diejenigen Werke, welche der Bildung und Erziehung der ganzen Nation dienen, eine kürzere Schutzdauer gelten soll.^ Cella führt ausdrücklich aus, daß es der Grundsatz einer allgemeinen zeitlichen Beschränkung des Rechtsschutzes sei, der den Klagen, Anklagen und Deduktionen der Nachdruckerwelt als berechtigter Kern zu Grunde liege. Keyser, der Urheber und Leiter der großen beim Wahlkonvent eingeleiteten Aktion zur allgemeinen Unterdrückung des Nachdrucks nach Josephs II. Tode, erklärt: „Das Buch bleibt Fabrikat und Eigenthum des Buchhändlers nur bis zur Zeit, wo das verwendete Kapital mit dem beabsichtigten Gewinn zu ihm zurückgekehrt ist. Wenn man den Gang des Buchhandels betrachtet, so kann man sicher annehmen, daß dies binnen zehn Jahren geschieht. Über diese Periode hört zwar das Buch nicht auf als Fabrikat Eigenthum des Verlegers, aber es hört auf, nur dessen Disposition unterworfen zu sein."^ Nachdruck, Bllcherpreis, Organisation: sie sind aufs engste und notwendigste miteinander und mit der Geschichte unserer Nation verbunden. Moderne Tendenzen rührten und regten sich, wuchsen immer üppiger empor; aber noch fehlte der für sie erforderliche buchgewcrbliche und buchhändlerische Spielraum. Noch arbeiteten die Werkzeuge der Vervielfältigung so schwerfällig und teuer wie einst, noch waren die Papier- preisc verhältnismäßig viel teurer als heute, und schwerfällig und teuer war der Fracht- und Postverkchr. Eingeengt in alte Verhältnisse schäumten in einem politisch und wirtschaftlich zerrissenen Lande neue, eine außerordentliche Expansionskraft in sich tragende Ansprüche der Autoren und des Publikums empor.. Wenn die Zeit kam, daß die Idee des „deutschen Nexus", auf den in eigentümlicher Weise gerade der deutsche Buchhandel in besonders tiefer und kräftiger Weise, dem erwachenden Nationalbewußtsein längst voraus, hinarbeitete, als dessen erster Prophet hier Pütter auftritt, und dessen zweiter und größerer Prophet dann unser Perthes wurde, Wirklichkeit ward; und wenn damit die Zeit kam, daß eine allgemeine beschränkte Schutzdauer Gesetz werden konnte: dann war die Stunde gekommen, in der das Nachdruckszeitalter zu Ende war. 8* Drittes Kapitel. Sturm und Drang: der Selbstverlag. Honorar. Erbitterung gcgcn den Verleger. Einzel-Selbstverlag. Lcssing nnd Bode. Gleim und Bachmann. Göckingks und Bürgers Snbskriptionsanstalt. Klopstocks Gelchrtenrepublik. Die Dessauer Gelehrtenbnchhandlung und Vcrlagskassc. Die Deutsche Union. Philipp Erasmus Reich, schon den Zeitgenossen der typische Repräsentant neugearteter Beziehungen des Buchhändlers sowohl zu den Gcschästsgenosscn wie zu den Autoren, der Urheber einer neuen Gesetzgebung im Mittelpunkte des buchhändlerischeu Europas, von den Zeitgenossen der „Fürst der deutschen Buchhändler" genannt, ist der Vertreter eines ganzen buchhändlcrischen Zeitalters, das wir deshalb als das Reichsche Zeitalter (1765—1787) bezeichnen. Indem das Vierteljahrhundert von 1740 bis 1764 die unmittelbare Vorstufe, die Jahre von 1788 bis 1805, wie sich uoch zeigen wird, gerade hinsichtlich der Hauptkonflikte des Reichschen Zeitalters teils eine Losung derselben, teils doch den Zustand einer nun erreichten Beharrung darstellen, so daß sich die drei Zeitabschnitte im ganzen gleichsam wie These, Antithese und Synthese aufeinander folgen, bezeichnen wir jene crstcrn als vorreichsches, diese letztern als nachrcichschcs Zeitalter. Kampf und Streit war der Charakter des Reichschen Zeitalters. In der geistigen, unmittelbar der literarischen EntWickelung Deutschlands lag die unmittelbare Ursache dazu; weil die Littcratur sie erlebte, deshalb erlebte auch der deutsche Buchhandel der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts seine Sturm- und Drangzeit, und wie jene, so hatte diese ihren Höhepunkt in den siebziger Jahren. Eben darum aber Sturm und Drang nicht nur im Verhältnis der Buchhändler zueinander, sondern „Autorcnstand". 117 Sturm und Drang auch im Verhältnis der Welt der Autoren zu der der Buchhändler. Wir reden von dem Aufschwung der Litteratur. Nun, es waren Persönlichkeiten, die sich aufschwangen! Wie war es anders möglich, als daß in ihnen ein ganz neues Bewußtsein der Macht des Schriftstellers erwachte, daß in ihnen der deutsche Schriftsteller fühlte, wie ihm die Fittige wuchsen, und daß er sie ausbreitete, um frei und fessellos die Lüfte zu durchschneiden? Das desto mehr, je mehr sie reine Littcratcn waren, je mehr sie, im Unterschiede zu ihren Borgängern, darauf angewiesen waren und angewiesen sein wollten, litterarische Produktion als Grundlage ihres Daseins zu betrachten. In vergangenen Zeiten endigten selbst ein Fischart und ein Grimmelshausen als Amtleute, Opitz wurde Historiogravh, Fleming ging als Junker bei der Oldenburgischcn Gesandtschaft nach Rußland und Pcrsien, Simon Dach lebte von einer Professur, Harsdörffer, Hofmannswaldau, Brockes waren vornehme Ratsherren; wer ohne Amt und Würden vom littcrarischen Erwerbe sein Leben fristen wollte, selbst Zesen und Günther, fiel dem Elend und der Verachtung heim.' Die großen Führer des neuen Litte- raturzeitalters, Klopstock, Lessing, Wieland, stellten ihr Leben auf die Spitze ihrer Feder. Das Neichsche Zeitalter konnte als erstes von einem wirklichen „Autorenstand" und „Poetcnstand" reden, wie Goethes Schwager Schlosser im Jahre 1777 im Deutschen Museum that. Die Großen maßen nach sich die Kleinen und die Kleinen sich selbst nach den Großen. Deutschland, über dessen Armut an fruchtbaren Originalschriftstcllern noch Schiller am Ende des Jahrhunderts klagte, sollte jetzt auf einmal von vuchhändlcrisch ausgebeuteten Genies erfüllt sein. Und wie der Buchhändler zum Nachdruck, so griff der Schriftsteller zum Selbstverlag, um sich der Ausbeutung des Verlegers zu entreißen. Nachdruck und Selbstverlag wurzeln in psychischen Motiven, die beide Erscheinungen schon längst auf die buchhandelsgcschichtliche Bühne geführt hatten. Daß aber beide jetzt mit solcher Macht emporstiegen, daß daö ganze Neichsche Zeitalter durch sie ihr charakteristisches Gepräge erhielt, setzt eine letzte bestimmte und für beide gleichartige auslösende Bedingung voraus. Diese Bedingung ist der Aufschwung der deutschen Nationallitteratur. Der Aufschwung der deutscheu Natiouallittcratur treibt den Ncttohandel empor; der Ncttohandcl treibt im Reiche der Buchhändler den antincttohändlcrischcn Nachdruck, im Reiche der Autoren 118 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. den Selbstverlag hervor: — das ist, zusammengedrängt gesprochen, das Entwickelungsscheina des Reichschcn Zeitalters. „Der Buchhandel", mit diesen Worten zeichnete Goethe^ die geringe Schwingungsweite der gegensätzlichen Bewegungen zwischen Verleger und Autor zu einer Zeit, in der der Schriftsteller gleichsam noch nicht vom Baume der Erkenntnis genossen hatte, „bezog sich in früherer Zeit mehr auf bedeutende, wissenschaftliche Fakultätswerkc, auf stehende Verlagsartikel, welche mäßig honoriert wurden. Die Produktion von poetischen Schriften aber wurde als etwas Heiliges angesehen, und man hielt es beinahe für Simonie, ein Honorar zu nehmen oder zu steigern. Autoren und Verleger standen in dem wunderlichsten Wechselverhältnis. Beide erschienen, wie man es nehmen wollte, als Patrone und Klienten. Jene, die neben ihrem Talent, gewöhnlich als höchst sittliche Menschen vom Publikum betrachtet und verehrt wurden, hatten einen geistigen Rang und fühlten sich durch das Glück der Arbeit belohnt; diese begnügten sich gern mit der zweiten Rolle und genossen eines ansehnlichen Vorteils: nun aber setzte die Wohlhabenheit den reichen Buchhändler wieder über den armen Poeten, und so stand alles in dem schönsten Gleichgewicht. Wechselseitige Großmut und Dankbarkeit war nicht selten: Breitkopf und Gottsched blieben lebenslang Hausgenossen; Knickerei und Niederträchtigkeit waren noch nicht im Schwange." Gellert war der Typus einer Übergangszeit in der Geschichte des deutschen Schriftstellers, in der dieser, wurzelnd noch in den Begriffen und Anschauungen einer ältcrn Zeit, doch bereits die Leistungen einer neuern hervorbrachte, gleichsam ohne sich dessen recht bewußt zu werden. Gellert, der mit den „Fabeln" vielleicht das meist gelesene Buch des ganzen 18. Jahrhunderts geschrieben hat, lebte still und zufrieden in der Stellung eines müßig besoldeten Professors und in dem Bewußtsein des moralischen Unterrichts, den er den Zeitgenossen erteilte. Als er die Fabeln Breitkopf anbot, lehnte dieser den Verlag ab; Wendlcr (1713 —1799), der Sohn eines Nürnberger Schusters, gab ihm dafür pro Bogen „einen traurigen Dukaten" oder 1 Nthlr. 8 gr. (4 fl. 52 kr.) ein für allemal, was im ganzen ein „Trinkgeld" — so drückte sich Gleim^ aus — von 31 Gulden oder 20 Rthlr. 16 gr. ausmachte, und wurde davon ein reicher Mauu. Zwei Jahrzehnte, nachdem Wendlcr sich mit Gcllert und Wendler. Steigerung des Honorars. 119 seinem Gelde zur Ruhe gesetzt hatte (1766), Geliert in Dürftigkeit heimgegangen war und der behäbige Verleger ihm in seinem Garten von Oeser eine Marmorsäule hatte errichten lassen, kaufte die Weidmaunsche Handlung von Reichs Wittwe Borräte und Verlagsrecht der Gellertschen Schriften für 10000 Rthlr. Wendler stiftete übrigens nach der dritten Auflage der Fabeln drei Stipendien zu je 100 Rthlr. auf je zwei Jahre, im Todesjahre Reichs (1787) mit einem Fonds von 10000 Rthlr. die Wendlersche Freischule für sechzig Kinder unbemittelter Eltern, denen die Schulbücher uuentgeltlich geliefert wurden, und zu Beginn der neunziger Jahre sechs Konvikt-Freistellen für Leipziger Studenten, die aus Nürnberg und dem im Umkreise von drei Meilen um die Stadt liegenden Gebiete gebürtig waren. Für die Lehrgedichte, die Wendlcr sogleich in 6000 Exemplaren, das Exemplar zu 6 Groschen netto, auflegte, erhielt Geliert von ihm 45 Rthlr.^ Das Verhältnis Gellert-Wendlcr war während des ganzen Reichschcn Zeitalters das Schulbeispiel derer, die den Buchhandel wegen des empörenden Mißverhältnisses zwischen Honorar und Verlcgergewinn anklagten. Der Buchhandel alten Stils aber schrie gleichzeitig Zeter über die sündhaft hohen Honorare, die von den Nettohändlern bezahlt würden. „Einige Leipziger Buchhändler waren die ersten, die den gedruckten Bogen um ein sechsfaches hoher dem Autor bezahlten, als es auf der Buchhandlung vorher erhört war."^ Als Christian Wolff (1679—1754) von Nenger in Halle für den Druckbogen seiner Werke einen Louisdor, also 5 Thaler bekam, galt das für ein starkes Honorar; und höhere Honorare, die ihm bereits von anderer Seite angeboten wurden, schlug er aus.° Klopstocks Honorar für den „Messias" dagegen stieg von 1749 bis 1773 von 3 bis auf 12 Thaler? pro Bogen, und ebensoviel erhielt er in demselben Verlage bereits 1762 für die zweite Auflage der Abhandlung von der heiligen Poesie. Als Prototyp dieser Veränderung galt auch hier Philipp Erasmus Reich. In den vierziger Jahren erhielten die Leipziger Bahrdt, Teller und Hofmann in der Wcidmannschen Handlung für ihre Predigten 1^/z und 1^/z Thaler pro Bogen, zum Teil in Büchern. Später erhielten Reichs Autoren ganz andere Honorare^; es waren aber auch andere Autoren. Der Durchschnittssatz der niedrigem Honorare betrug 5, 6, 6'/.2 Thalcr; geringere Sätze sind Ausnahmen. Das Honorar der ausgezeichneten Autoreu der Hand- 120 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. lung stieg aber bis auf das Doppelte. Ein Reichsches Honorar von etwa 12^2 Thalern (rund 90 Mk.) nebst einigen Dutzend Freiexemplaren galt in den siebziger Jahren als das Höchste, was ein deutscher Schriftsteller erwarten konnte. ^ Der Durchschnittssatz der Honorare für gewöhnliche Übersetzungen, d. h. die nicht dm Charakter mehr der Bearbeitung als der, Übersetzung trugen, blieb, wie allgemein so auch bei Reich noch derselbe, für den in den fünfziger Jahren Lessing bei ihm ums Brot übersetzte, etwa 2 Thaler. Allein auch hier wurden hervorragende Übersetzer hervorragender Werke jetzt mit dem Doppelten und Dreifachen honoriert. Bode erhielt für die Übersetzung von Goldsmiths „Landpredigcr" 5 Thaler, Rcinhold Förster für diejenige von Cooks Reisen 7 Thaler." War das Schulbeispiel der Schriftsteller des Reichschen Zeitalters für die empörende Geringfügigkeit des Honorars das Verhältnis zwischen Gellert und Wcndler, so war dasjenige der Rcichsbuchhändler über seine unsinnige Höhe das Verhältnis zwischen Reich und Wieland. ^ Es ist ein bezeichnender Ausschnitt aus der Geschichte der Honorarvcrhält- nisse zugleich in weiterer Hinsicht. Wiclands schriftstellerische Laufbahn begann in der Schweiz; hier, bei Orell, Geßner, Füßli Comp, in Zürich, hatte er für die Komischen Erzählungen 5 fl. (3 Rthlr. 8 gr.) pro Bogen erhalten; sie brachten ihm im ganzen 8 Louisdor, der Agathon 1 Louisdor, die Poetischen Schriften ungefähr 1 Dukaten; dazu kam die Chikanc durch die Censur; endlich fand er, wie er sagte, überhaupt keinen Verleger mehr. Da nannte man ihm Reich in Leipzig. Welch anderes Bild nun! Eine Wandlung, wie sie sich in der Lebcns- geschichte damaliger Schriftsteller so manchmal findet; Bahrdt z. B. erzählt, er habe früher, in seiner Gießener Zeit, mit seinen Arbeiten wenig verdient, weil er „den Weg zu den sächsischen und preußischen Buchhändlern noch nicht gefunden" gehabt habe, „deren Louis'dore in Giessen 9 Gulden galten. Und die Frankfurter glaubten Wunder was sie bezahlten, wenn sie 5 Gulden für den Bogen sich abtrotzen ließen".^ Genau so schilderte man den Unterschied zwischen dem schwerfälligen Reichsbuchhändler und dem rührigen sächsischen Verleger, zwischen den „erbärmlichen" Frankfurter und den verlockenden Leipziger Honorarverhältnissen in Oberdcutschland selbst." Als Wieland im Jahre 1769 für den Sokratcs 3 Dukatcu, d. h. 8^ Thaler erhielt, schrieb er: Reich und Wielcmd, Richtung gegen die wachsende Bedeutung des Honorars. 121 L'sst deauevup, exesssivsment. deaueoup — sn ^.Usma.Zns, setzt er hinzu; es ns ssrait rieu g. I^onckres. Für das letzte vor Reichs Tode in der Weidmannschen Handlung verlegte Werk, den Lucian, erhielt Wielcmd 15 Thaler 10 gr. pro Bogen, und nach Reichs Tode wurde der Satz auf Wielands Forderung hin auf 16 Thaler 12 gr. (rund 120 M.) erhöht. Wieland hat von Reich überhaupt rund 6700 Thaler bezogen, eine Summe, von der allein er mit seiner Familie ein gutes Jahrzehnt lang vollständig hätte existieren können. Die Wiclandschen Honorare aber standen zu den Honoraren, die Reich an andere hervorragende Autoren seines Verlags zahlte, nicht außer Verhältnis.^ So hatte das Honorar im Brennpunkte der neuen Entwicklung allerdings eine außerordentliche Steigerung erfahren, und auch außerhalb Leipzigs wurden den Rcichschen wenigstens ähnliche Honorare gezahlt.^ Und was brachten Beiträge zu den vornehmen Almanachcn ein, wie sie in den siebziger Jahren Mode wurden! Dieterich in Göttingen zahlte 20 Rthlr. für den Bogen.^ Wehklagten früher höchstens die Verleger über zu hohe Ansprüche der Autoren, so ereiferten sich jetzt nicht selten die Gelehrten selbst darüber. Die Menge der Schriftsteller, die Menge der Bücher, die ungeheure Menge der schlechten Bücher schien die Folge von nichts andern: als der „unglücklichen Erfindung, mit den Wissenschaften Gcldwucher zu treiben"; von Tag zu Tag wuchsen die Honorare — und damit die Zahl der Bücherfabrikantcn und die Höhe der Bücherpreise; verhängnisvolle „Mode, sich isolirt hinzusezen, und schriftstellerisch zu faullenzen, höchstens nebenher etwas unmittelbar für den Staat zu thun"! Einst war es umgekehrt!^ Eigentlich, so hieß es sogar, solle der Autor überhaupt kein Honorar nehmen, das Bücher- schrcibcn sei einmal kein Broterwerb, solle es vielmehr nicht sein.^ Es war eine aus einer altern, nun schwindenden Zeit anderer Stellung und Auffassung des Schriftstellers und seines Berufes und anderer Art seiner schriftstellerischen Einkünfte (durch Bücher und mittels Dedikation) stammende Ausfassung, die noch weit verbreitet war.^" Solche Honorare erhielten natürlich nur gut eingeführte namhafte Autoren, und zwar besonders auf dem Gebiete der „schönwisscnschaft- lichcn" Litteratur, wenn sie auch den Verlegern selbst der besten Männer Deutschlands zuweilen recht schwer aus der Tasche gingen; Hartknoch fand 1784 2 Carolin (12^ Rthlr.) für Herders „Ideen zur Philo- 122 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. sophie der Geschichte der Menschheit" „sehr viel" und wollte sie zuerst durchaus nicht zahlen. Für ein gutes Durchschnittshonorar, mit dem nur diejenigen Autoren nicht zufrieden waren", welche sich offensichtlich über das Durchschnittsniveau der Gangbarkeit erhoben, scheint damals in Norddeutschland im allgemeinen ein Honorar von 5 bis 6 Rcichs- thalern gegolten zu haben.^ Es ist ganz natürlich, daß, um so zu sagen, das Durchschnittshonorar der Unterdurchschnitts-Autoren ein geringeres war. Die Programmschrift des damaligen Autoren-Schutzverbandes'" gab, im Jahre 1781, als Maximum des üblichen Bogcn- honorars bei einem vermuteten Absätze von 400, 500, 750, 1000 und 2000 Exemplaren immerhin 2, 2^, 3, 5 und 10 Rthlr. an, und eine aus ähnlichen Voraussetzungen entstandene und gleiche Ziele verfolgende Berliner Schrift^ aus demselben Jahre: für Originalschriften 4, höchstens 5, für Übersetzungen 2, höchstens 3 Thaler. Schwickcrt in Leipzig schrieb an einen Autor gegen Ende der 1760er Jahre: was ein Verfasser etwa erhalte, sei schwer zu sagen, indem die „Autores sehr unterschieden" seien; einer bekäme für den Bogen 2, ein anderer 3, mancher auch 4 und 5 Rthlr.; „verschiedene gute Tutores machen es billig mit dem Verleger," setzt er hinzu, „damit Sie und der Verleger bestehen kann."'" Ein Honorar von 9 fl. (ca. 5 Rthlr.) pro Bogen, das die Akademische Buchhandlung in Mannheim 1780 für den Roman „Florcntin von Fahlendorn" von Jung-Stilling bezahlte, fand der Kurmainzischc Hofkammerrat Molitor reichlich.'" Bahrdt bekam von Donatius in Lübeck für eine neue Ausgabe der Hexapla des Origenes 2 Rthlr. pro Bogen. Von Heinsius in Eisenach habe er für das „Moralsystem" und das „Biblische System der Dogmatil", so erzählt er, wenig versprochen und noch weniger bezahlt erhalten.^ Ein Pyrmonter Rektor, der für die Meyersche Buchhandlung in Lemgo aus dem Französischen, für andere Verleger aus dem Englischen übersetzte, schrieb in den 1780er Jahren, er sei durch ein „gar zu spöttliches Honorarium", obgleich er doch nur Bücher genommen und nicht einmal diejenigen, welche er wünschte, erhalten habe, „aus der Konnexion gekommen."^ Solche Klagen über dürftiges in Büchern bestehendes Honorar, die gern hoch angesetzt wurden und wohl gar defekt waren, finden sich auch sonst.'" Der Schriftsteller, heißt es 1781, hat oft um nichts als die leidige Ehre und einen Tagclohn gearbeitet, Klagen über dürftiges Honorar. 123 und dcr Verleger läßt ihn dazu mit dem lumpigen Honorar halbe Jahre lang warten oder gibt ihm alte verlegene Bücher dafür. ^" Ein auf der Leipziger Michaelismcsse 1764 zwischen dem Magister Carl Renatus Hausen und Montag ^ Comp, aus Nürnberg abgeschlossener Vertrag gewährt dem Verfasser für jeden Teil seiner Historia des XVIII. Süculi pro Bogen 2 Gulden, wovon die Hälfte in Büchern zahlbar, und 9 Freiexemplare." 2 Gulden sind 1 Rthlr. 8 gr.; nicht mehr verlangte auch z. B. der Gicßener Professor Schmid für seine ?o1ewiea Horatmim.^ Sattler in Stuttgart, der Verfasser einer in den sechziger und siebziger Jahren dort erschienenen mehrbändigen „Wllrttem- bergischen Geschichte", schreibt wehmütig, daß er von einem zweimal geschriebenen Bogen seiner mühsamen Arbeit „sich kaum 1ö. Kreuzer erfreuen dürfe".^ Von Schwickcrt in Leipzig erbat einst in den 1760er Jahren ein Schriftsteller für das Werk eines Freundes (eine „Geschichte der Einführung des Ehristenthums in Deutschland") kein „eigentliches Honorar", sondern nur ein „proportionirliches Douceur"." Wer kennt freilich jetzt und wer kannte damals die bcsondern Umstände jedes einzelnen Falles?! Die Hauscnsche Historia des XVIII. Süculi wurde vertragsmäßig in „nicht mehr als 400. biß 500" Exemplaren aufgelegt. Sattler in Stuttgart erhielt für jeden Teil seiner „Württem- bcrgischen Geschichte" eine staatliche Remuneration, die z. B. beim 4. Teil 100 Gulden betrug; die württembergische Regierung hat den Verlag schöner Litteratur, die den Heimatsitnat betraf, überhaupt öfters durch Remunerationen unterstützt.^ Zuweilen bedarf es aber nicht einmal solcher besonderer Kenntnis, um das Übertriebene der Anklagen zu erkennen. In den 1770er Jahren trat ein Schriftsteller die Flucht in die Öffentlichkeit an und enthüllte der Welt in der Vorrede seiner „Juristischen Litteratur", das Honorar, das er dafür erhalten habe, sei so erbärmlich, daß es nicht einmal für Korrespondenz und Abschreibegcbühren gereicht habe — und das, obgleich er dem Verleger (Voß in Berlin) das Werk in Verlag gegeben habe zugleich mit Aushändigung einer Liste von 870 von ihm, dem Autor selbst gesammelten Subskribenten, also, da das Buch 1 Rthlr. 8 gr. koste, einer sichern Anwartschaft auf 1080 Rthlr.2« Nun erhielt aber der Verfasser 5 Rthlr. pro Bogen, was im ganzen 120 Rthlr. ausmachte. Bei der Summe von 1080 Rthlr. sind stillschweigend lauter auf Schreibpapier gedruckte Exemplare angenommen, 124 Z. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. Während das Buch auf Druckpapier nur 1 Nthlr. kostete. Endlich aber sind bei einer Auflage von 1000 Exemplaren 79 "/g, bei einer solchen von 1500 Exemplaren 72"/,, an Herstellungskosten, Spesen und Buch- händlcrrabatt abzuziehen, so daß den 120 Nthlrn. des Verfassers, der sein juristisches Amt hatte, jedenfalls nicht 1080, sondern 226 resp. 302 Rthlr. des Verlegers, der neben dem Büchcrgeschäft keine Amts- einkünftc hatte, gegenüberstehen würden. Aber es kamen andere Vorwürfe hinzu. „Meinen ersten Verleger habe ich, weil er so abscheulich schlecht und fehlerhaft gedruckt hat, verlassen; mit dem zweiten habe ich mich wegen einer offenbaren Unbilligkeit, die er mir erwiesen hat, entzweit; den dritten dürfte ich wol bei gegenwärtigen schlechten Zeiten, die ihren Einfluß auch auf den Buchhandel erstrecken, nicht finden", schreibt ein Schriftsteller in Wcilburg 1772.25 Weygand, der Leipziger „Filz", übersandte Bürger 1775 für dessen Xenophonübcrsetzung „sechs jämmerliche Dukaten", die 20 Rthlr. vorstellen sollten, also zu 3 Rthlr. 8 gr. gerechnet waren, während sie z. B. Reich gleichzeitig zu 2 Rthlr. 20 gr. rechnete, so daß sie bei diesem erst 17 Rthlrn. entsprochen hätten.^ Gelegentlich beruhigen die Verleger ihre Autoren darüber, daß man nicht um etlicher lieber Gulden willen drei ergiebige Bogen in zwei zusammendrängen werde. ^ Dieses sehr natürliche Bestreben muß also bei den Verlegern recht häufig wirksam gewesen sein. Umgekehrt übrigens wußte der süddeutsche Buchhandel zu berichten, Wendler in Leipzig sei der Erfinder des sächsischen Kniffs, das Honorar nach Manuskriptbogen zu bemessen und dann, um dem Buche ein Ansehen und den dazugehörigen Preis zu geben, so weitläufig zu drucken, daß womöglich ein gedruckter einen geschriebenen Bogen enthalte; die erste Anwendung dieser schönen Erfindung soll er mit Gellerts Lehrgedichten (1745) gemacht habend" Aus Erzeugnissen satirischer Launen wird man keine unmittelbaren Schlüsse ziehen wollen — ein Körnchen Wahrheit ist doch fast immer darin enthalten: ein kleines Lustspiel vom Jahre 1781 läßt einen Leipziger Buchhändler sich einen „Bardcn- sänger" für 100 Rthlr. kaufen, und als seine Kollegen sich darüber verwundern, erklärt er schmunzelnd: dafür habe der Herr Autor im Nebenberufe das Amt eines Hausinformators fiir die lieben Kinderchen zu übernehmen.^ In der Schriftstellerwelt flössen beide Erfahrungen: auf der einen Seite dürftigste Honorare, auf der andern Seite anstündigere Honorare, Erbitterte Stimmung dcr Autoren gegen die Verleger. 125 dafür aber ein um so größerer Gewinn des Buchhändlers, zu einer gemeinsamen Wirkung zusammen. Bürger meinte ja allerdings, der Buchhandel sei der „intrikatcstc" aller Handelszweige und erfordere Kenntnisse und Spekulation wie kaum ein zweiter, so daß er sich dadurch und durch das dabei „nie ganz zu entfernende Risico" sehr über den „gemeinen Handel" erhebe: und darum sei es von einem Gelehrten „niedrig und eigennützig" gedacht, dem „edlern Handclsmannc" keinen höhcrn als „gemeinen handwerksmäßigen Profit", den leicht jede Eselei abwerfe, zubilligen zu wollen.^ Über dcr allgemeinen Stimmung dcr deutschen Schriftstcllcrwelt aber stand als Motto der Spruch aus dem „Lob dcr Gcldsucht" des alten Feindt: Der Dichter säet und Pflanzt, Der Drucker mcih't und pfluck't; und das Wort Voltaires: lidraires st les aeteurs sont 1e8 ersg-turss äs« ^.nteui's, et, ees ereaturss traitent kort, wal Isurs ei'satöui's", und Popes: 'WKat sutliors loss, tksir bookssllsrs liavs -v^oir; 3o pimr»s Armv rioli, vlisu lovsrs srs unclons, waren Sätze, die der damalige Schriftsteller oft und gern im Munde geführt hat. „Dem ungeachtet", führt Goethe nach der Schilderung des alten patriarchalischen Verhältnisses zwischen Verleger und Autor fort, „war unter den deutschen Autoren eine allgemeine Bewegung entstanden. Sie verglichen ihren eigenen, sehr mäßigen, wo nicht ärmlichen Zustand mit dem Neichthum dcr cmgeschcncn Buchhändler, sie betrachteten, wie groß der Ruhm eines Gellert, eines Nabcner sey, und in welcher häuslichen Enge ein allgemein beliebter deutscher Schriftsteller sich bchelfcn müsse, wenn er sich nicht durch sonst irgend einen Erwerb das Lcbcn erleichterte. Auch die mittleren und geringeren Geister fühlten ein lebhaftes Verlangen, ihre Lage verbessert zu sehn, sich von Verlegern unabhängig zu machen."^ Eine allgemeine Gehässigkeit und Erbitterung gegen den Buchhandel wuchs in den breiten Schichten der neuen Schriftstcllerwelt zu Riesengroße empor. Wenn Herder an Hartknoch schrieb: „Euch Buchdrucker, Verleger und Buchhändler sollte überhaupt alle der leidige Teufel Holm, wie er Eucrn ersten Ahnherrn, Erfinder in Deutschland, weiland Dr. Faust geholt hat. Die Autoren leben von den Brosamen, die von des reichen Herrn Tische fallen, wie die Hünd- lein und dann wollen sie ftie Verlegers noch knausern. Verbrennen 126 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. sollte man Euch, wie Sardanapal, auf Euren Papicrschätzen, mit Weib und Kindern", so war das ein Scherz; aber ein Scherz entbehrt der Würze, wenn sich in ihm nicht, und wenn auch in noch so gelinden Umrissen, die Verhaltnisse der Wirklichkeit spiegeln. Dieser Scherz war möglich nur in einer Zeit, in der dem Buchhändler die Ohren gellten von gleichen, aber im allerbitterstcn Eruste gethanen Anklagen und Schmähungen. Der Schriftsteller war der arme Mann, dem der Verleger „aus Erbarmung eine Kruste trocken Brod" hinwarf, während er selbst „Fasanen speisete und guten Burgunder dazu trank". „Je mehr sein Bauch znnimmt, desto stolzer wird er, und desto weniger bezahlet er", er, der Buchhändler, „zu dem noch weniger Kunst erfordert wird, als zu einem Menschen, der mit Äpfel oder Birnen handelt!"^ „Sie wohnen in Palästen, und der Gelehrte nur zu oft in einer schlechten Hütte — Sie haben getäfelte Fußboden und marmorne Säle, und der Gelehrte hat kaum ein enges Stäbchen — Sie opfern dem Gott Bacchus in Champagner und Tokaier, und der Gelehrte trinkt seinen Gerstensaft — Letzterer muß auf den folgenden Tag sorgen und Nächte bei der Lampe arbeiten, um seiner Familie den nothdürftigcn Unterhalt zu verschaffen, und Sie durchschwelgcn die Nächte, halten sich Maitresscn und Kebswciber, und leben alle Tage herrlich und in Freuden."^ Wir müßten Bogen um Bogen füllen, wenn wir die Äußerungen ähnlicher Art aus damaliger Zeit zusammenstellen wollten. Man fragte bei den dürftigen Honoraren nicht nach den bcsondern Umständen, sondern hielt den Einzelfall sofort an den allgemeinen Maßstab des gesteigerten Bewußtseins von Wert und Würde des Schriftstellers überhaupt; und zusammen mit dem um so größern Gewinne des Buchhändlers bei höherin Honorar führte dieser begierige Drang, der unter dem Motto stand: „Alle Arbeit, mithin auch die des Schriftstellers, hat Recht auf Lohn"4°, das doch, die Welt ist nun einmal so, nur heißen kann: „nach Lohn zu suchen", dazu, daß man den Buchhändler aus dem Geschäfte des Schriftstellers überhaupt auszuschalten suchte. Erst eine Reihe gescheiterter Versuche, die Idee zu verwirklichen, hat die Zeit darüber belehrt, daß hier Unmögliches versucht wurde. Der Selbstverlag als einzelne geschäftliche Aktion eines einzelnen Schriftstellers ist in Deutschland von alters her nicht selten gewesen, Einzclsclbstverlag. 127 und er begegnet uns in allen Formen, die dabei möglich sind, von der rohcsten Form an, bei der der junge Autor, der daran verzweifelt, einen Verleger zu finden, ein Werkchen auf eigene oder mit einem guten Freunde geteilte Kosten herstellen läßt und dann durch Subskription los zu werden sucht, bis zur entwickeltsten SelbstverlagSunteruehmung, wie wir sie in Wieland und seinem Teutschen Merkur vor uns sehen; von der liebenswürdig-behaglichen Manier des Vaters Gleim an, der auf eigene Kosten hergestellte Werkchen in ganzen Stößen bei sich lagern hatte und seine Besucher damit beschenkte^, bis zu der wahrhaft fieberhaften Betriebsamkeit eines Bahrdt oder Bürger oder hundert und aberhundert anderer bekannter und unbekannter deutscher Autoren. Aus zwei Gründen kann ja der Autor zum Selbstverlag greifen: entweder weil er keinen Verleger findet, oder, wie die Frankfurter Buchhändler damals im Jahre 1669 sagten: „mehreren gewinns und eigcnnutzens halber". Beide Gründe hatten den Selbstverlag schon in der Frühzeit auf die Bühne des Buchhandels geführt, und man verband damit keine gegen den Buchhandel gerichteten Absichten, bediente sich vielmehr so weit als möglich dabei des regulären buchhündlerischen Vertriebs, indem man die Exemplare partienweise an Buchhändler loszuschlagen oder, wenn das nicht gelang, sich doch durch Beihilfe guter Freunde und Bekannten die Möglichkeit des Absatzes auf der Frankfurter Messe zu sichern suchte. Später trat dann als willkommenes Hilfsmittel das aus dem praktischen England auch zu uns herübergekommene Pränume- rationswescn hinzu; es wurde von den Gelehrten mindestens ebenso fleißig benutzt, wie von den Buchhändlern. Daneben stand der altehrwürdige Gebrauch der Dedikation, die ja auch sonst gern angewandt, durch ihren Mißbraucht aber fast ganz entwertet wurde." Was im Buchhandel ein ganzer Geschüftsmechanismus ist, mit seinen wohl- eingefahrcnen und vielverzweigten Geleisen des Kredits, der Geschäftsverbindung im Buchhandel und den Zweigen der Herstellung, des erleichterten Absatzes im Tauschverkehr, eines großen und mannigfaltigen Verlags, in dem Erfolg den Mißerfolg ausgleicht: das ist beim Selbstverleger eine einzige Unternehmung. Er konnte deshalb auch nicht durch Billigkeit der Preise ausgezeichnet sein.^" Als Wieland 1771 den „Agathon" in Selbstverlag erscheinen lassen wollte, setzte er den Subskriptionspreis auf 1 Louisdor, d. h. 5^ Thaler fest; als er aber 128 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. trotz einer Zahl von 500 Pränumerantcn nicht wußte, wie er Druck- kostcn und Papier bezahlen sollte, übertrug er Reich den Vertag, und die schöne mit Kupfern und Titelbildern gezierte Ausgabe kostete 3 Thaler 16 gr., die wohlfeile 2 Thaler 8 gr., und das, obgleich Wieland von Reich so viel Exemplare bekam, als elfterer Subskribenten sammelte, und selbst gestand, dafür ein Honorar empfangen zu haben, wie es noch kein deutscher Schriftsteller von einem Verleger erhalten habe. Dieser Fall, daß der Sclbstvcrlcger mit seinem Unternehmen „ins Stecken gcricth" und sich nun in die Arme des Verlegers warf, kam übrigens häufig vor.^ Am aussichtslosesten war der Einzelselbstverlag natürlich dort, wo der Absatzkreis notwendig ein beschrankter ist, die Herstellungskosten leicht höher als die durchschnittlichen sind, auf dem fachwissenschaftlichen Gebiete. Von den „gelehrten und vernünftigen" Büchern, schrieb Nicolai an Lessing — und er dachte dabei noch nicht einmal an die fachwisscnschaft- lichc Litteratur im engsten Sinne —, werden die Buchhändler nicht reich, sondern von „dummem Zeuge". Klagen erklangen auch damals darüber, daß man dafür keine Verleger finde; so von Reiste, dem gelehrten Rektor der Nicolaischule zu Leipzig. „Der Brodgelehrte ist in der Gewalt des Buchhändlers, und dieser richtet sich nach seinen Käufern. Die Wissenschaften müssen darüber zu Grunde gehen", seufzte cr.^ Solchen Klagen gegenüber ziemt Vorsicht. Klotz in Halle schrieb 1771 an ihn, Reiste wisse vielleicht mit den Buchhändlern nicht recht umzugchen. „Hätte ich Ihre Gelehrsamkeit und Ihre Sammlung, ich wollte Verleger zu Folianten bekommen. Hat doch sogar Herr Holle itzt des 8l>xo Kr. Hiswr. Oanie. von mir verlegt, die ihm wohl 1500 Rthlr. und mehr kosten mag."^ Reiste blieb dabei und ließ auch weiterhin seine Oratoi'ös (-i-aeoi — sie erschienen seit 1768 — auf Pränumeration im Selbstverlag erscheinen; und seine Gattin berichtet, daß cbcn diese Qual und Pein es gewesen sei, die „endlich sein Leben mit verkürzen halfen". Er „quälte sich, bis an seinen Tod, mit einem Geschäfte, wozu er nicht gemacht war".^ Wie hatte nicht selbst Wicland, mit dem Deutschen Merkur der erfolgreichste Selbstvcrlcgcr, darüber zu klagen! Am äußersten Ende nach der andern Seite hin stehen obskure Persönlichkeiten, die sich zum Teil der sonderbarsten Mittel und Wege bedienten, um dem Publikum ihre Machwerke aufzuhalsen. In Stürza bei Stolpen in Sachsen lebte z. B. gegen Ausgang des 18. Jahrhunderts Einzclsclbstverlag. Ziel einer genossenschaftlichen Organisation. 129 ein selbstverlegcnder Prediger und „Naturforscher" — hatte er doch ein „Ncccpt zu einer grünen Kräuter- und Gesundheir-Butter" (Dresden, 1797, 16 Seiten, 8") verfaßt^ —, der die öffentlichen Blätter nach Todesanzeigen durchforschte und den trauernden Hinterbliebenen einen rührenden Trostbrief sandte, der von einigen seiner Schriftchen: „Über das Leben", „Über den Tod" u. dergl. begleitet war.^ Die Leipziger Zeitung vom Jahre 1801 enthält eine Anzeige, in der sich eine Pre- digerwittwe in Luckau iNiedcrlausitz) alle schriftliche Kondolenz, „besonders aber von dem Herrn Prediger zu Stürze, in der Pirnischen Ephorie", verbittet/' Sehr verbreitet war auch der Kommissionsverlag. Nach Rößig soll die übliche Provision der Buchhändler dabei 50°/<> betragen Habens eine Angabe, die sehr einleuchtend ist und durch einzelne Verträge, in denen der Kommissionsverleger 17 "/g erhält^, bestätigt wird; wenn auch sogar ein Mann wie Bertuch, dem doch die buchhändlerischen Nabattvcrhältuissc genugsam bekannt waren, darüber empört war und den Wcimarischen Buchhändler, der von ihm 50 mit einjährigem Kredit verlangte, „abdankte"/" Daß der Selbstverlag in den meisten Fällen eine mehr als gewagte Sache war, das hatte die deutsche Gelehrtemvelt schon lange vorher zur Geniige erfahren, und es gab eine Zeit, in der man, im Unterschiede zu der, von welcher wir hier reden, froh war, daß man das Wagnis auf den Verleger abladen konnte. Ehemals, bemerkte ein deutscher Gelehrter im Jahre 1718, kam es vor, daß der Autor sich durch Selbstverlag arm machte; „heut zu Tag", fährt er mit zufriedenem Behagen fort, „wollen sich die Gelehrten also nicht mehr anführen lassen, der ug.8Äi'ä kommt auf den Verleger an, der mit seinem Verlag nach eigenem Belieben hcmdthiercn mag".^ Jetzt, mit dem ungeheueren Aufschwung populärer Schriftstellern, gewann die entgegengesetzte Meinung an Macht. Aber nicht nur in dem außerordentlich verbreiteten Selbst- oder Kommissionsverlag des einzelnen Schriftstellers lag das Bezeichnende der Selbstverlagsbestrcbnngen jener Zeit, sondern mehr noch darin, daß man sich bemühte, die Organisation eines Selbstverlags möglichst vieler, ja aller deutscher Schriftsteller zu schaffen. Die Tiefe und Weite der einst von Leibniz entwickelten Ideen ^ besaßen die Versuche unserer Periode, eine nichtbuchhäudlerische Organisation des Verlags, ja sogar des Vertriebs Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 9 130 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. ins Leben zu rufen, nicht. Der Verschiedenheit der beiden durch ein halbes Jahrhundert getrennten Zeiten entsprechend, hatte man damals speziell wissenschaftliche Interessen im Auge bei dem, was jetzt in erster Linie für die „schönwisscnschaftlichcn" Schriftsteller erstrebt wurde. Lcibni; hatte sich mit dem Gedanken einer soeiet.g.8 8ud8eripwriÄ getragen, die, wiederum jener Zeit entsprechend, Schriftsteller und Gebildete nicht nur Deutschlands, wenn auch Deutschlands iu erster Linie, sondern auch der übrigen litterarisch thätigen Länder umfassen sollte; eines internationalen Vereins zum Schutze gegen Ignoranz und Habgier der Buchhändler: denn der Maßstab des Verlegers sei nicht der wissenschaftliche Wert eines Werkes, sondern seine laienhaft-kaufmännische Ansicht über seinen vermutlichen Absatz und die Billigkeit resp. gänzliche Kostenlosigkcit seines Erwerbs. In Caspar Thurmanns öib1i«Meea ae^äkinieg, (Halle 1700) findet sich ja eine besondere Rubrik mit dem Titel: „Gelehrter Leute Klagen, daß sie keine Verleger zu ihren Büchern finden können". Gegen diese Gefährdung der Wissenschaft durch die Buchhändler hatte jene Subskriptionsgesellschaft Schutz bieten sollen. Von den Subskriptionsgeldern sollten die Herstellungskosten nebst Zinsen gedeckt, aus der Einnahme und dem Verkaufe der zu einem höhern Ladenpreise verkauften nichtsubskribierten Exemplare aber ein Fond gebildet werden, der sowohl zur Unterstützung bedürftiger Gelehrter, als zu Versuchs- und Forschungszwecken verwendet werden sollte. Schlagen wir die Brücke von der Zeit Leibnizens zu der Lessings mit einer Äußerung aus dem Jahre 1740, gerade der zeitlichen Mitte zwischen der Entstehung des Leibnizschen Entwurfes und dem Beginne der großen Selbstverlagsunternehmungen im Reichschen Zeitalter. Hier nimmt schon der materielle Gesichtspunkt die erste Stelle ein. „So wäre auch zu wünschen", bemerkt ein Odilos» xlliae krotsssor in ^.tnenÄso Oeäanönsi st, LiKU«Mseg-rius, „daß geschickte Verfasser zu ihrer Arbeit immer gute Verleger finden könten, die ihnen ihre Mühe nach Verdienst bezahleten. Denn öfters wird es umgekehrt, daß die am meisten den Gewinst verdienen, am wenigsten davon zu genüssen bekommen . . . Könte nicht ein privilegirter Laden für den eigenen Verlag der Verfasser seyn?" Aber noch ist damit der wissenschaftliche Gesichtspunkt verbunden. Der Verfasser wünscht „mehr solche Gesellschaften, als in Engelland die Gesellschaft zur Beförderung der Gelehrsamkeit. Dieser ihre Absicht ist, die guten und nützlichen Leibniz, Pläne Bodes und Lessings. 131 Schriften, welche durch Unverstand, Gewinsucht, Haß und Unbilligkeit der Leute liegen bleiben, oder keinen Verleger finden können, ans Licht zu stellen. Sie hat dazu einen rühmlichen Anfang gemacht, und ist zu hoffen daß sie andere, sonderlich hohe Häupter, zu gleicher Anstalt reizen werde."^ Bei den Unternehmungen, mit denen wir uns hier zu beschäftigen haben, ist von einem Gedanken, der an jenen Leibnizschen tunäus, gui experimentis vsl iudagatiomdus utilidus iusslviis possst, auch nur erinnerte, keine Rede mehr. Die ersten dieser Versuche sind in den sechziger Jahren von Lcssing und Bode einerseits, von Gleim und Bachmann andrerseits unternommen worden. Joh. Joach. Christoph Bode (geb. 1730), der feinsinnige Übersetzer,von Sternes „Sentimentaler Reise" und „Tristram Shandy", Goldsmiths „Landprediger" u. s. w., gründete mit einem Kapital von 16000 Thalern im Jahre 1765 in Hamburg eine Druckerei, und zwar — er hatte Beziehungen zu Klopstock, Gleim, Gerstenberg, Zachariü, Sulzer, Basedow, Alberti u. a. — mit der gleichzeitigen Absicht, sein Geschüft zu einem nichtbuchhündlerischen Mittelpunkte litterarischer Produktion zu gestalten. Bei seinem ersten vorübergehenden Aufenthalte in Hamburg im Dezember 1766 lernte ihn Lessing, der damals die Stellung eines Dramaturgen am neugegründeten Hamburger Nationaltheater annahm, kennen. In Lessing aber arbeiteten schon vorher ganz ähnliche Gedanken. Zu der Arbeit an der Hebung der deutschen Litteratur, der er sich in Hamburg widmen wollte, gehörte nach seiner Überzeugung auch eine Umwälzung in der Erschcinungs- und Vcrlagsweise der Werke der namhaften Schriftsteller des neuangcbrochenen deutschen Litteratur- zcitalters. Er hielt den Buchhandel für ein Hindernis dieser Litteratur und wollte sie von ihm befreien. Materielles und ideelles Juteresse waren dabei, genau wie es bei dem echten Verleger selbst der Fall ist, untrennbar verschmolzen. Befreit von der Vermittelung des Kaufmanns und abgesondert von der Masse der mittelmäßigen und untermittelmäßigen litterarischen Produktion, sollten diese Werke in einer nichtbuchhündlerischen Centralstelle hergestellt werden und erscheinen; so genossen die Schriftsteller den Vorteil, der ihnen zukam, und dem deutschen Nationaltheater wurde in der Folge der an dieser einen Stelle erscheinenden Werke der besten deutschen Autoren ein Nationalmuseum der deutschen Litteratur an die Seite gestellt.^ Die Selbstverleger sollten sich nach dem von ihm erdachten System an einen nichtbuchhändlerischen Kommissionär 9* 132 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. wenden, der erstens nur Werke der besten Schriftsteller, zweitens möglichst viel drucken lassen, drittens aber die Werke nicht selbst verkaufen sollte. Lessing beabsichtigte jetzt demgemäß die besten Schriftsteller Deutschlands für den Gedanken des Selbstverlags zu erwärmen; ihre Werke sollten bei Bode K Comp, gedruckt und vor den Messen im ganzen mit einem Aufschlage von 20 " „ über die Druckkosten gegen Wechsel an einen Buchhändler verkauft werden. Die Veröffentlichung der bei Bode cd Comp, gedruckten Werke der großen deutschen Selbstverleger sollte in Gestalt eines Journals geschehen, das den Titel „Deutsches Museum" tragen sollte; zu jeder Messe hoffte man zwei, vielleicht auch mehr Bände erscheinen lassen zu können. Nicolai stellte ihm wiederholt vor, daß die Schriftsteller, die nach dem Urteile des Gelehrten und des Mannes von Geschmack die besten seien, damit nicht auch die besten seien für den Buchhändler. Er habe selber, setzte er mit Behagen hinzu, das „besondere Glück", in seinem Berlage viele „schlechte" Bücher zu besitzen, die gut abgingen. Er suchte ihm weiter klar zu machen, daß, wie der Mensch zwar nicht ohne Blut leben, aber doch zu viel Blut haben könne, so der Buchhändler zwar notwendig gut abgehenden Verlag brauche, aber auch den besten Verlag nicht ohne Maß mit Vorteil drucken könne. Und er erinnerte ihn daran, daß ein solider Buchhändler sich nie dazu bequemen würde, einem andern das volle Risiko abzunehmen und ihm dafür 20 Gewinn ohne alles Risiko zuzugestehen; wer sich aber solche Bedingungen gefallen lasse, der würde seine Wechsel nicht bezahlen. Nicolais Kritik war aber ohne Erfolg. Neben dem Selbstverlagsprojekt einher und mit ihm Hand in Hand ging das Geschäft der Druckerei, dessen Teilhaberschaft Bode Lessing schon im Dezember 1766 anbot. Lessing stellte die Verbindung zwischen der Druckerei und dem Nationaltheater her oder, wenn sie vorher schon eingeleitet gewesen sein sollte, so sicherte er sie: die Druckerei sollte die Drucksachen des Theaters herstellen. Was Gleim, den Kanonikus in Halberstadt betrifft, so war es ja schon seit lange sein Bestreben gewesen, junge Dichter zu fördern, unbekannten Talenten den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen. Die deutsche Sappho — die Karschm — hatte ihm 2000 Thaler zu verdanken. Was für Lessing Bode, war für ihn Bachmann, der fcingebildetc, mit einem sichern litterarischen Urteil^ ausgerüstete Sohn eines wohlhabenden Magde- „Typographische Gesellschaft in Berlin". Die Druckerei „Bode Compagnie". 1ZZ burgcr Kaufmanns, befreundet mit Klopstock, Sulzer u. a. Als Sitz des nach Gleim „zum besten der Wissenschaften ^in Deutschland" geplanten Verlages, der sich nach Bachmanns Ansicht zugleich durch „Schönheit des Drucks und Papiers" von den „gemeinen Verlegern" unterscheiden sollte, war Berlin ausersehen; das Unternehmen nannte sich danach „Typographische Gesellschaft in Berlin". Gleim und Bachmann waren in Sachen der Buchhandlung und der Druckerei ebenso unerfahren wie Lessing und Bode. Indessen dachten sie an keine eigene Druckerei und übertrugen die Buchhandelsgeschttftsführung dem Berliner Buchhändler Himburg — in der Geschichte des Nachdrucks ein wohlbekannter Name. Bachmann war der Führende; sogar über die Verlagsangebote entschied er spater allein. Die Rolle Gleims war keine viel andere als die des stillen Teilhabers und Beraters. Die Typographische Gesellschaft trat schon zur Ostcrmesse 1767 mit der Übersetzung der Idyllen des Bion und Moschos von Grillo, Gleims „Liedern nach dem Anakrcon" und „Neuen Liedern vom Verfasser der Lieder nach dem Anakreon" und dem „Knleve- mknt äe?roseixinö, ?oizms äs LlgMisn", übersetzt von Merian, auf. Spater sind noch die „Briefe des Herrn Gleim und Jacobi" und die „Briefe des Herrn Johann Georg Jacobi" für die Gesellschaft gedruckt worden, aber nur mit der Bezeichnung „Berlin" erschienen; weitere Verlagsartikcl mögen also unter den mit der genannten Bezeichnung versehenen Titeln der nächsten Meßkataloge verborgen sein. Lessing und Bode betrieben inzwischen weiter nichts als ein reines Druckgcschäft. Das erste Werk, das aus der neuen Druckerei hervorging, war die „Hamburgische Dramaturgie"; das erste Stück erschien am 1. Mai 1767. Die Beteiligung Lessings an ihrem Erscheinen hatte mit seiner großen Selbstvcrlagsidec unmittelbar durchaus nichts zu thun. Dic Verleger der Dramaturgie waren die Unternehmer des National- thcaters, Lessing war der Verfasser und der Mitbesitzer der Druckerei „Bode Compagnic", in der sie gedruckt wurde. Auch ihr Vertrieb geschah nicht mit Umgehung des Buchhandels. Allerdings wurde sie zunächst, offenbar auf die Bestimmung der Eigentümer, also der Thcater- unternchmcr hin^^, nur direkt per Post von Hamburg aus expediert, aber nicht nur bezog Nicolai 28 Exemplare des Stücks durch Herold in Hamburg, sondern der Ostcrmeßkatalog von 1768 führt sie als in Kommission bei Joh. Heinr. Cramer in Bremen auf. 134 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. Erweckten die beiden Unternehmungen die Aufmerksamkeit des Buchhandels? Wir wissen es zunächst nur von der Bachmannschen Gesellschaft; und man beurteilte sie sehr gleichmütig. „0u 1g.it, souveut. /z"/<, für sich behält und 27"/,, dem Buchhandel — mit dem sie nur gegen bar verkehrt — überläßt, indem sie sich diesem gegenüber ausdrücklich verpflichtet, nur an Buchhändler, Intelligenz-, Zcitungs- und Adreßtontore sowie an die, welche bisher mit rohen Büchern, Musikalien u. s. w. gehandelt haben, nicht aber an Partikuliers zu liefern. Danach würden, Herstellungskosten und Ladenpreis wie oben angesetzt, der Gewinn des Buchhändlers und des Autors aus der oben von Reiche fälschlich als Reingewinn des Verlegers hingestellten Gesamteinnahme sich aus Buchhändler — die Gclchrtenbuchhandlung dabei außer Rechnung gelassen — und Autor so verteilen, daß bei einem Absätze von 400 , 500 , 750, 1000 resp. 2000 Exemplaren der Buchhändler 89, 113, 169, 225 und 450 und der Autor 96, 151, 290, 429 und 882 Thaler gewinnt. Die Rollen sind vertauscht: der Autor trägt jetzt mit den Herstellungskosten die Last ihrer Deckung aus dem Bruttogewinn. Die Prozente des Buchhändlers aber sind dessen reiner Bnrgcwinn. Kein Honorar, keine Herstellungskosten, keine Changccinbußen. Der Buchhandel ist das Vertriebs- organ der Schriftsteller, das Bezugsorgan des Publikums. Eine Bedeutung des Buchhändlers für die litterarische Produktion kennt Reiche nicht, und für das ganze Gebiet gangbarer eigentümlicher Werte wirft er ihn über Bord. Mit den 27 "/y aber wie sollte der Buchhändler nicht zufrieden sein, während andere Kauflcutc mit 10 bis 12"/,, zufrieden sind und der Jude sich mit 25",„ begnügen muß? Es gelang Reiche, einen sichern Ankergrund für die Verwirklichung seiner Ideen zu fiudeu. Ein deutscher Regent, Leopold Friedrich Franz von Anhalt-Dessau, der „in jeder Rücksicht treffliche Fürst" (Goethes, nahm das Institut unter seinen besondcrn Schutz. Ein Privileg vom 154 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. 18. Januar 1781 gestattete die Gründung eines Instituts nach gleiches Grundsätzen in Dessau, verbot die Errichtung eines Konkurrenzunternehmens, so lange das Institut in Reiches oder seiner Erben Besitz sei, gewährte seinem Verlag Ccnsurfreihcit und ließ die Einrichtung einer Druckerei unter der Boraussetzung zu, daß dadurch dem Hofbuchdrucker Hcybruch kein Eintrag geschehe. Die Bestimmungen oder „Fundationsgesetzc" selbst sind, soweit nicht schon erwähnt, in der Hauptsache die folgenden. Die Buchhandlung befaßt sich nur mit denjenigen Büchern, Musikalien, Kupferstichen, welche die Gelehrten oder Künstler ihr, gleichgültig, ob die ganze Auflage oder nur eine Partie von beliebiger Größe, fertig auf eigene Kosten zusenden, oder die sie auf ihre Kosten durch die Gclchrtcubuchhandluug (die dafür keine besondere Provision berechnet) drucken lassen. Die Handlung ist eine reine VcrlagSanstalt und handelt nur gegen bar, ohne Kredit. Sic verkauft nicht an PartikulicrS; sie hält Warenlager in Dessau und Leipzig und beschickt die Leipziger Messen. Spätestens l> Wochen nach Schluß der Leipziger Buchhändlcrmcsse leistet die Handlung unfrankierte Zahlung. Viel Sorgfalt ist darauf verwandt, dein Verfasser Freiheit nnd Sicherheit in jeder Beziehung zu verbürgen. Das Eigeutumsrccht geht bei seinem Tode auf die Erben, in deren Ermangelung an das Dessauischc Armen- und Waisenhaus über. Die Bestimmungen über neue Auflagen (wir werden es in andern Zusammenhängen kennen lernen, daß gerade in diesem Punkte der deutsche Schriftsteller über die Vergewaltigung seines Eigentumsrechts durch den Verleger zu klagen hatte) hängen ganz von ihm oder den Erben ab. Der Verfasser bestimmt Ausstattung und Ladenpreis. Was die Höhe des letztern betrifft, so lasse sich gegen 20 gr. pro Alphabet, die auch bei den Buchhändlern gewöhnlich seien, nichts sagen; indessen wird angeraten, bei voluminösen Werken das Alphabet zu etwa 18 gr. zu rechnen. Der Autor kann sein Verhältnis zur Gelehrten-Buchhandlung jederzeit lösen und seine Bücher zurückziehen. Er ist nicht haftbar für ausstehende Schulden der Handlung. Die Handlung steht unter einem fürstlichen Aufsichtörat, der Druck und Verkauf überwacht und den Autoren jeden gewünschten Aufschluß nnd Rechenschaft gibt. Defekte, beschädigte und unbrauchbare Exemplare werden so lange aufbewahrt, bis sie entweder von den beiden fürstlichen Aufsichtsrätcn gesehen sind, oder bis der Autor der Handlung über ihre Rechnung ganz Hartmanns „Gelehrten-Institut". 155 quittiert hat. Der Verfasser kann sich jederzeit in Dessau oder Leipzig selbst oder durch Beauftragte von der Richtigkeit der Angaben über Absatz, Defekte u. s. w. überzeugen; die Handlung wünscht es sogar. Das Sichcrhcitsmittcl der Pränumeration schließt Reiche ausdrücklich aus. Er hielt es nicht nur für unvornchm, sondern auch sür nutzlos. Der niedrigere Pränumcrationsprcis, die Provision der Kolligcntcn, das Geld, das noch außerdem an ihren Händen kleben bleibe, die Versendungskosten, das Briefporto — alles das bewirke, daß auch das beste Prä- numcratiouSgcschäft nicht völlig zwei Drittel des Ladenpreises einbringe. Der Ruhm des „Erfinders" wurde Reiche von einem Berliner streitig gemacht. Wir würden dieser Streitigkeiten nicht gedenken, wenn sie nicht unter vielen andern Beispielen ein besonders bezeichnendes dafür wären, mit welcher starken und weitverbreiteten Strömung wir es bei diesen Dingen zu thun haben. Die Idee des organisierten Selbstverlags tritt dabei nicht, wie bei Reiche, rein und ungemischt auf; aber die Ziele, mit denen sie verbunden ist, sind wieder von bcsonderm geschichtlichem Interesse. Anch für den Sekretär bei der Berliner Lotterie- Direktion Fr. Tr. Hartmann war das Leitmotiv: Siehe, die Zeit ist nahe herbeigekommen, „da die deutschen Musen nicht länger ihre Knechtschaft ertragen und ihre Fesseln abschütteln wollen". Es handelte sich aber nicht nur um die deutschen Muscu und ihre Knechtschaft, sondern die preußischen Papicrmüllcr und Druckercibcsitzer und die lanocSvcr- räterische Abhängigkeit der preußischen Perleger von den Urhebern aller Übel: den Leipzigern. Mit vollem Pinsel und satten Farben wird auch hier die Gestalt des Verlegers in ihrer ganzen Verworfenheit gemalt. „Wer eine Kcnntniß von Buchhändlern hat, der wird zugeben, daß sie von Jahr zu Jahr fetter werden", mit diesem, mit der selbstverständlichen Gewißheit eines naturwissenschaftlichen Grundsatzes vorgetragene!? Diltum beginnt diese Schilderung. Der eine hält sich einen Fuchs, der andere ein Häuflein Maitrcsscn, der dritte badet sich in allen Wohllüstcn: alle drei aber ringen dabei unaufhörlich die feisten Hände, wehklagen über beständige Verluste und reichen den Autoren kaum soviel von ihrem Überfluß, daß es zu Holz und Brote reicht. Was haben sie selbst zu ihrem Reichthum gethan? Sie schaffen sich einen Jungen an, der die Bücher verkauft — das ist alles. Wenn aber die Schriftsteller ihres Geistes Cigcnthum selbst verlegen wollen — 156 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. dann werden jene trägen Gesellen auf einmal lebendig; dann werfen sie ihm Steine auf den Weg und Knüppel zwischen die Beine, wie und wo sie nur können, und Hetzen die Meute ihrer Recensentenhunde — jeder Verleger hält sich seinen eigenen — auf ihn. In all ihrem Wohlleben werden sie aber noch von der besondern Wohllust gekitzelt, ihr Vaterland zu brandschatzen, indem sie der Bequemlichkeit halber außer Landes, in Sachsen, drucken lassen und so zu Mit- und Spießgesellen der Leipziger werden. Freiheil der Wissenschaft und der schriftstellerischen Persönlichkeit zum ersten — bisher haben die Gelehrten nicht nach ihrem Sinne arbeiten können, sondern sowohl ihre Ansichten als ihren persönlichen Geschmack von den Verlegern vergewaltigen lassen müssen —, Erhaltung des eigenen Verdienstes des Schriftstellers zum zweiten, Erhaltung des vom preußischen Verlage in Umsatz gebrachten und des vom nichtpreußischen Verlage außer Landes gezogenen Geldes im Lande zum dritten sind die Ziele, die durch die Gründung des neuen „Gelehrten-Instituts" erreicht werden sollen. Der Plan dieses Instituts stimmt im wesentlichen mit dem der Reicheschcn Gelehrtenbuchhandlung überein, nur daß die Grundsätze der Drucklegung und des Papieraufkaufs nur innerhalb Preußens hinzutreten, beides, um die Abhängigkeit von den Leipzigern zu brechen. Die Berliner Gelchrtenbuchhandlung sollte 8^/z"/n, der Buchhandel ^5"/», der Autor 66^°/.. erhalten. Der Dessaucr Gelchrtenbuchhandlung galt Hartmanns ganzer Haß, und er griff sie, als Reiche mit seinem Plane hervortrat, aufs heftigste an; sah er doch schon die Verlagsströmungcn aus allen deutsche» Staaten, und damit auch aus Preußen, nach diesem Vcrlagsoruckminimum hinströmen und das, was der preußische Autor dort gewann, das preußische Buchgewerbe dort verlieren. Sein Haß wurde dadurch gesteigert, daß sie ihm, wie er behauptete, mit der Verwirklichung eines Gedankens zuvorgekommen, von dem er der erste Erfinder sei. Indessen erschien die Hart- mannsche Schrift: „Abhandlung und Grundsätze" erst im April 1781, während die Reicheschcn „Fundationsgesetze" schon vom 1. Februar 1781 datiert sind und die Dessauer zu Hartmann in keiner Beziehung standen, sondern die „Abhaudluug" erst kennen lernten, als Hartmann ihnen am 18. März 1781 150 Exemplare anbot (was er übrigens am 5. April wieder zurückuahm). In dem ersten Bande der anonym erschienenen Hartmaunschen „Hieroglyphen" (1780) findet sich aber nur der Satz: Begründung der Dessauer „Verlagskassc". 157 „Der einzige Weg zu einer bessern Belohnung bestehet darin, daß berühmte Schriftsteller, die einem Staate wahrhaft nützlich sind, zusammen treten, einige Contors im Laude errichten, und sich die Einnahme für ihre Schriften von Heller zu Heller berechnen lassen." ^ Da nun aber die Dessauer Anstalt mit dem Selbstverlagsgedanken nicht zugleich den der buchwirtschaftlichcn Befreiung aus den Fesseln der Leipziger verband, sondern, wenn sie gedieh, für Preußen buchwirtschaftlich nur ein anderes Leipzig zu werden versprach, so rief er jedenfalls nun mit lauter Stimme zur Gründung einer preußischen Konkurrenzanstalt mit den oben genannten Zielen auf. Jedes andere Mittel zu ihrer Unterdrückung schien ihm ebenfalls recht: nicht nur Steigerung der Verlegerhonorare oder Boykottierung durch den Gesamtbuchhandel, sondern auch grundsätzlicher Nachdruck des gesamten Dessauer Verlags; nur hielt er keins davon für dauernd durchführbar. Einen Erfolg haben Hartmanns Bemühungen nicht gehabt. Der „Buchhandlung der Gelehrten" trat noch in der Zeit ihrer frühesten EntWickelung ein spekulatives Unternehmen zur Seite das bestimmt war, eine fühlbare Lücke, die jene zeigte, auszufüllen: eine Dessauer Aktiengesellschaft, die, am 1. Mai 1781 als „Verlagscasse für Gelehrte und Künstler" angekündigt, die Herstellungskosten vorschoß und auch Barvorschüsse im Höchstbctrage von 4 Rthlr. pro Druckbogen leistete. Natürlich mußte die Gesellschaft mit, der Übernahme des Wagnisses auch die andere Seite des gewöhnlichen Verlags verbinden: das Recht der Begutachtung nnd der eventuellen Ablehnung. Wurde das Manuskript angenommen, so mußte hier weiter ein förmlicher Verlagsvertrag aufgesetzt werden. Der Kontrakt gilt aber stets nur für eine Auflage. Auf die „Handlung" sind auch hier 33Vz°/<> gerechnet. Die übrigen 662/z°/„ fallen so lange an die Verlagskasse, bis ihre Auslagen gedeckt sind. Von dem alsdann sich ergebenden Reingewinn von "/„ zieht die Gesellschaft für sich 11^/z"/« ab, sodaß dem Autor 55 "/„ verbleiben; hat ihm die Gesellschaft außerdem einen Barvorschuß von 1, 2, 3 resp. 4 Thalern pro Bogen geleistet, so kommt dazu ein weiterer Abzug von 11/2, 3, 5, resp. dazu die Lieferung von 5 Freiexemplaren. Ließ der Verfasser an einem andern Orte als Dessau drucken, so trug er die Transportkosten; das waren die einzigen Unkosten, die ihm entstehen konnten. Daß man ihn gerade sie tragen ließ, geschah wohl in der 158 Z.Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. Absicht, ihn zur Drucklegung in Dessau geneigter zu machen. Sind von einer Schrist in drei auseinander folgenden Jahren nicht mehr als je 5 Exemplare abgesetzt, so hat die Gesellschaft das Recht, sie für Makulatur zu erklären. Der Verfasser kann sie als solche zurückkaufen; andernfalls thut es die Gesellschaft und gibt dem Verfasser vom Erlös 88'/, Die Verlagstassc bot dem Schriftsteller eine Sicherheit, wie sie nur überhaupt möglich war. Allerdings konnte er, wenn er keinen Barvorschuß empfangen hatte und der Absatz die Herstellungskosten nicht deckte, nichts gewinnen, während er beim gewöhnlichen Verleger unter allen Umständen sofort einen sichern Gewinn in der Hand hatte, gleichviel hier, von welcher Höhe. Gewährte aber die VerlagSkassc Vorschuß, so leistete sie damit sogar dasselbe wie der Verleger, denn wenn die Kasse nicht auf ihre Kosten kam, so hatte ihn der Autor nicht zurückzuerstatten. Daß der Autor nichts gewann, das war aber auch im Unterschiede zur „Buchhandlung der Gelehrten" das Äußerste, was ihn treffen konnte; er konnte in jedem Falle nur relativ, nie aber absolut verlieren. Konnte die Kasse ihre Auslagen aus dem Absatz des Werkes nicht decken, so war der Verfasser weder zu einem Ersatz, noch zur Rückzahlung des Barvorschusses verpflichtet. Verlagskasse und Gclchrteubuchhaudlung waren nicht Glieder eines gemeinsamen Unternehmens. Die Verlagskasse wurde gegründet als eine durchaus selbständige Unternehmung, die sich ausdrücklich vorbehielt, „alle bis jetzt bekannten Wege des Debits" einschlagen zu dürfen, also nicht etwa nur durch die Gelchrtcnbuchhandlung; im Kontantgcschäft ebensogut wie aus Kredit, das letztere, wenn sie sich der Vermittlung der Gelehrtenbuchhandlung bediente, auf ihre eigene Gefahr. Im April erschien das erste Stück der „Berichte der allgemeinen Buchhandlung der Gelehrten". Reiche schuf damit ein zweckmäßiges, reichhaltiges und vornehmes Organ, von dem im ganzen 45 starke Nummern erschienen sind. Sie gaben zuvörderst Nachricht von den Einrichtungen und Angelegenheiten der Handlung, sie kündigten die bei ihr, später dann auch die bei der Vcrlagskussc erschienenen und künftig erscheinenden Werke an und veröffentlichten die Namen der „Beförderer". Dem Zwecke, einer feindlichen Haltung der Kritik entgegenzutreten, dienten Selbstanzeigen, die durchweg knapp und sachlich gehalten sind, und so- Dcssnucr Gclchrtcnbuchhandlung: „Berichte"; Aufnahme bei den Gelehrten. 159 genannte „Revisionen", d. h. Erwiderungen auf unrichtige und gehässige Rezensionen, durchweg in dem gleichen, das ganze Journal auszeichnenden vornehmen Tone gehalten. Die Veröffentlichung von Selbstanzeigcn sowohl wie von Revisionen war unentgeltlich. Das Journal enthielt außerdem littcrarische Nachrichten, gab Notizen über Nachdrucksfällc, Ccnsurangelegenheitcn, den Stand der deutschen Druckerei im Auslande u. dcrgl. und brachte seit dem September 1782 auch Aufsätze und Abhandlungen. Es eröffnete die Gelegenheit des unentgeltlichen Abdrucks von Selbstanzeigen jedem beliebigen Autor, gleichviel in welchem Verlage sein Werk erschienen war, und seine Ankündigungen erstreckte das Journal auch auf den Verlag des regulären Buchhandels. Als die Verlagskasse ihre Thätigkcit begann, bediente sich auch diese der „Berichte" als ihres Organs. Der Preis war nicht niedrig; das Heft — die Berichte erschienen monatlich und waren etwa 5 Bogen stark — kostete 7 gr. Daß beide Unternehmungen in weiten Kreisen der litterarischen Welt die freudigste Zustimmung fanden, war natürlich. Wieland und Bertuch waren nebst andern Wcimarancrn Aktionäre der Verlagskasse. Wieland beeilte sich, ihre Statuten im Maihest seines „Merkurs" zum Abdruck zu bringen. Freilich verhehlten sich die Besonnenem unter ihren Anhängern nicht die Schwierigkeiten, die einem glücklichen Erfolge entgegenstanden. Bertuch spricht mit Wärme von der Redlichkeit und Energie des Leiters der Gelehrtenbuchhandlung und von seiner eigenen festen Überzeugung, daß der Gelehrte bei ihr in der That seinen wahren Vorteil finden werde — „wenn sie sich erst mit dem übrigen Lorris clks lidimres ausgesöhnt hat"; und auch dann werde das Ziel nur langsam erreicht werden können: erstens, weil die Handlung bloß den „Generalcommis" des vermögenden Gelehrten mache, zweitens, weil sie keinen Kredit gebe, drittens, weil sie nicht tausche. Daneben fehlten aber auch nicht die schärfsten Verurteilungen. Niemeyer, Professor der Theologie in Halle, meinte, der Concipient des Dessauer Windprojekts müßte rasend sein; er mache weder den Überschlag des Risikos noch des Honorars und scheine das ganze Bücherwcscn nicht zu verstehen; Scheidemantel, Professor der Rechte an der KarlSschnlc zu Stuttgart, fügte seinem zur Ostermesse 1781 anonym erschienenen Schriftchen.- „Das Büchcrwcsen nach Staatsklugheit, Recht und Geschichte" (dem Separat- 160 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. abdruck eines 22 Paragraphen umfassenden Abschnitts über das Bücher- wescn aus seinem „Repcrtorium des Staats- und Lehnrechtes") eigens einen A 23 hinzu, um, wie er sich in einem Briefe ausdrückte, „bei den Lcmdeshcrrn wider den Windkulscher zu präludiren". In dem genannten Briefe aber stellt er noch die Rätsclfrage: „Was ist für ein Unterschied zwischen gelehrtem Buchhändler und Buchhandlung der Gelehrten? Antwort: Fast so, wie zwischen Kkll^nw Klle und Ms -^Ilmw." Um Reiche aber, wie maßvoll er selbst auch bei aller Entschiedenheit in seinen Äußerungen war und blieb, tönte mit neuer Kraft der jauchzende Chorus der verkannten Genies: Der Buchhändler hat kein anderes Verdienst als der Esel, welcher den Herrn Ehristus trug; der Buchhandel ist für das gemeine Beste — aber der Buchhändler nicht für den Buchhandel nötig; welcher Widersinn, daß die Schriftsteller, von denen immer 17 auf einen Buchhändler kommen, sich von diesem vergewaltigen lassen, welcher Wahnwitz, daß Publikum und Staat 300 „unnöthige Menschen, und das noch dazu prächtig", ernähren, schlitzen und erhalten sollen; zehn Buchhandlungen im Stile der Dessauer Gclchrtcnbuchhandlung, das genügt für ganz Deutschland; die 290 überflüssigen Buchhändler schaffe man ab^: so klang die Lehre des Meisters, daß nicht der Buchhändler, sondern das System angegriffen werde, im Munde der Jünger. Und wie stellte sich der Buchhandel zu dem neuen Unternehmen? Sic sei „wirklich sehr gut gefaßt" und das Projekt „scharf durchdacht", schreibt der Erlanger Professor Meusel im März 1781 an Bahrdt über die „Nachricht von der Gelehrtcnbuchhandlung"; „nur will das nicht in die Köpfe, daß man die Bücher auf eigne Kosten und Risico drucken lassen soll; und dann werden die Buchhändler gewiß so viel Hindernisse in den Weg zu legen wissen, daß das Unternehmen nothwendig scheitern muß". War man auch schließlich davon überzeugt, daß ein Plan, der trotz aller Sorgfalt der Vorbereitung doch nicht hinreichend mit den Verhältnissen des Buchhandels rechnete, der besonders das Gewicht des Wagnisses und der Einbußen viel zu leicht schätzte und einen Absatz aller Bücher voraussetzte, wie er nur von den wenigsten zu hosfen war, unmöglich von dauerndem Erfolg begleitet sein könne: das Unbehagen war des ungeachtet groß genug, selbst unter erfahrenen Buchhändlern. Zum mindesten war doch die Stimmung die des Satzes Niemeyers in einem Briefe an Reich: ,Endlich wird die ganze Gesellschaft bankerut — indessen aber kann Dessaucr Gelchrtenbuchhandlung: feindselige Haltung des Buchhandels. 161 doch einstweilen diese Windmüllcrei auf einige Zeit geschadet haben." Deshalb galt es, der Dessaucr Handlung nach Kräften entgegenzuarbeiten. Die erste Kundgebung des Buchhandels ging von Reich aus; in Gestalt einer jener „Nachrichten" des Ostermeßkatalogs, die gleichsam seine Thronreden darstellten. Er schildert an Preisherabsetzungen und Neuauflagen, zu denen er durch den Nachdruck, an Makulierungen und Neubearbeitungen, zu denen er durch mangelnden Absatz gezwungen wurde, die Größe des buchhändlerischen Wagnisses, sprach, wie sieben Jahre vorher Klopstock gegenüber, von der Unbilligkeit, wegen einzelner räudiger Schafe den ganzen Buchhandel anzugreifen, betonte, daß der Buchhandel alles leiste, was er nach Lage der Dinge leisten könne: „wir könnten kürzlich Verstorbene und noch Lebende nennen, die in verschiedenen Fällen das nicht einmal von uns annehmen wollten, was wir glaubten, ihnen schuldig zu sehn". Der Reichtum der Buchhändler läßt sich mit dem der Großkaufleute, namentlich der ausländischen, nicht vergleichen, im Durchschnitt haben sogar nur wenige deutsche Buchhändler ihr bequemes Auskommen; gelangt aber ein Buchhändler unter beständigen Wagnissen und Verlusten durch seinen Fleiß zu einem gewissen Wohlstand: wird denn dem Kaufmann sein Wohlstand verübelt? Und ohne daß der Name „Buchhandlung der Gelehrten zu Dessau" nur ein einziges mal fällt, verhängt Reich über sie mit kühlen Worten Acht und Bann des Buchhandels. Wer richtig urteilt, der weiß, daß alle Versuche, die man „bloß aus Gewinnsucht jund andern leicht zu begreifenden Absichten" wagt, „mit der heutigen Verfassung im römischen Reiche" — wir werden sogleich sehen, wie diese Drohung gemeint war — und mit der „Sache selbst" nicht bestehen können, und sieht sie „nebst dem vernünftigen Teile der Buchhändler als Erscheinungen von kurzer Dauer an, bei denen man nicht lange stehen bleibt, die Achseln zuckt, und am Ende darüber lacht. Doch ein jeder gehe seinen Weg; es ist nun einmal das Schicksal der Menschen, daß sie durch eigne Erfahrung klug werden müssen. Diese Genugthuung erwartet ein jeder rechtschaffener Mann von der Zeit". Unter solchen Borzeichen bezog die Gelehrtenbuchhandlung, deren Kommissionär — an einen buchhändlerischen war nicht zu denken — ein Materialwarcnhändler war, mit nicht weniger als 54 Verlagsartikeln (darunter solche von Ancillon, Bahrdt, Bernoulli, Bertuch, Chodowiecki, Geschichte des Deutschen Buchhandels. III, 11 162 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. Joh. Heinr. Jacobi, Kraus, dein Kapellmeister Reichard, Rochow, Seniler, Trapp, dem Musikdirektor Ruft in Dessau und Wieland, diesem wenigstens als Vorredner einer anonymen Schrift) ihre erste Leipziger Ostermcsse (1782), wahrend gleichzeitig die Buchhandlungsdepnticrtcn in ihrer Oster- meßkonferenz Pläne schmiedeten zur raschen und vollständigen Unterdrückung des Unwesens. Man ging von der Ansicht aus, daß auf Grund des Interesses, das der Staat selbst an der Erhaltung eines gesunden und kräftigen Buchhandels habe, das Recht auf Privilegierung und Protokollierung nur den „ordentlichen Buchhändlern" zukomme, und beschloß deshalb, Verordnungen zu erwirken, die den Autoren der Gelehrtenbuchhandlung dieses Recht ausdrücklich entzögen. Ihre Werke sollten mit andern Worten für vogelfrei erklärt werden. Wenn solche Eingaben erfolgt sind, so sind sie von dem Erfolge begleitet gewesen, von dem sie begleitet sein mußten, von keinem; es gab durchaus keine Gesetze, durch die Privileg und Protokollierung auf die „ordentlichen Buchhändler" beschränkt gewesen wären. Das Programm der offiziellen Vertreter des deutschen Buchhandels ist, hält man die Beschlüsse der genannten Konferenz mit Reichs Nachricht im Meßkatalog zusammen, jedenfalls deutlich genug: der Buchhandel soll der Gelehrtenbuchhandlung seine Hilfe beim Vertrieb, der Staat sollte ihr die rechtlichen Schutzmittel versagen, und das erstere wurde jedenfalls gründlich angewendet. Nicht nur die „wichtigsten Buchhandlungen" — wie die Ostermeßrelation von 1781 sagt — waren entschlossen, sich mit der „auf ihren Schaden abgezweckten Dcßauischcn Buchhandlung nicht einzulassen". Von den rund 300 Buchhändler» nahmen vom 6. bis 23. Mai 27 Buchhändler zusammen ganze 46 Bücher, 6 Kupferstiche, 20 Fundationsgesetze und 9 Berichte im Gesamtwerte von 37 Thalern. Kümmel und Hemmerde in Halle, die dort Bestellungen annahmen, um sie dann in Leipzig nicht auszuführen, waren mit diesem Vorgehen nicht die einzigen: von den 46 Büchern waren nur 3 bestellt. Mehrere der 27 Buchhandlungen hatten nur auf Kredit, 4 nur gegen Tausch genommen. Von den 20 Fundationsgcsetzen waren nur von zwei Buchhandlungen je 4 und 6, von den Berichten ebenfalls von nur zwei Buchhandluugen je 3 und 6, die übrigen 10 Fundationsgesetze von 10 Buchhandlungen genommen worden, es handelte sich also dabei fast nur um Privatkauf; das Unternehmen sollte totgeschwiegen werden. „Unser Anfang", sagte Reiche, „war, in Ansehung des Debits, so tläg- Dessauer Gelehrtenbuchhandlung: Verbesserung der Geschäftsgrundsätze. IgZ lich, als je cm Anfang sein mag". Man mußte versuchen, an Parti- kuliers Bücher abzusetzen. Und doch ist es nicht die Jntcrcssenfeindschaft des Kaufmanns gewesen, die der Kommissionshandlung deutscher Schriftsteller verderblich wurde. Reiche suchte sie zu überwinden. Angesichts des „skandalösen Absatzes" beschloß er sein Programm, soweit es mit seinen Grundlinien vereinbar war, in sich selbst zu verbessern und dem Buchhandel Zugestündnisse zu machen. Als Hauptschwäche des Geschäfts wurde die zu geringe Provision bezeichnet; er erhöhte sie von 6^"/,, auf 8^z"/„ und setzte dafür den Rabatt auf 25"/„ herab, während der Autor nach wie vor seine "/,, bezog. Er gab ferner die Beschränkung auf das Bargeschüft auf und bewilligte dem Buchhandel, ebenso den Postämtern, Adreß-, Intelligenz- und Zcitungskontoren nicht nur halbjährigen Kredit, durch den die Buchhändler zugleich für die Verminderung des Rabatts um 2 "/a entschüdigt wurden, sondern führte zugleich für den Verkehr mit ihnen den „Kommissionshandel" ein. Gelehrten und Künstlern wurde zwar ebenfalls Kredit, aber nur fester, kein Kommissionsbezug bewilligt; Reiche befürchtete, sie möchten unfrankiert und schlecht cmballiert zurücksenden. Indessen: es war von der Verfügung des Verfassers abhängig, ob seine Schrift dem Buchhandel nur gegen bar oder auf Kredit und in Kommission geliefert werden dürfe, und der Verfasser hatte im letztern Falle die dadurch entstehenden Verluste zu tragen. Reiche erklärte sich weiter bereit, die nachgedruckten Artikel jedes beliebigen Buchhändlers unter denselben Bedingungen, die für diejenigen der Autoren der Gelehrtcn- buchhandlung galten, auf Kommission zu verkaufen. Andrerseits aber forderte er jetzt für den Fall, daß der Buchhandel auch durch diese Zugeständnisse nicht bewogen würde, seine feindliche Haltung aufzugeben, die Schriftsteller aus, den Vertrieb selbst in die Hand zu nehmen und dafür die 25"/^, die jener verschmähte, sich selbst zu verdienen. Auch die Entscheidung darüber, ob eine Schrift „nur den Buchhändlern" oder „nicht den Buchhändlern" geliefert werden sollte, hing vom Verfasser ab. Endlich nahm Reiche jetzt die anfangs verpönte Pränumeration in seinen Plan auf. Freilich wird durch die Pränumeration der Gewinn am Exemplar vermindert; und da der Anteil der Handlung nicht verringert werden konnte, so mußte der Abzug an demjenigen des Autors geschehen. 11* 164 Z. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. Erhielt der Autor bei der Verlagskasse 55 so erhielt er nun bei der Gelehrtenbuchhandlung, wenn er Pränumeration ausschrieb, bis zum Ablauf der Pränumerationsfrist 50 "/^, nachher aber wieder Von den übrigen 50°/g entfielen, wie wir wissen, 8^/z "/<, auf die Handlung; der Rest wurde so verteilt, daß der Kolligent 25"/g, der Pränumerant 1tZ2/z vom Ladenpreis erhielt. Vom Thaler gerechnet bekam also der Autor 12, die Handlung 2, der Pränumerant 4 gr., der Kolligent 6 gr., während Kolligcnten sonst gewöhnlich etwa 2 gr. bezogen. Sendete der Pränumerant unmittelbar an die Handlung, so erhielt er zu seinen Prä- numerationsprozenten auch die des Kolligenten. Merkantilische Müh- waltungen erwuchsen dem Verfasser auch hieraus nicht: es genügte die entsprechende Anzeige an die Gelehrtenbuchhandlung. Er^hatte nicht die Mühe, Kolligenten zu suchen: sie standen in den „Berichten" verzeichnet; er hatte keine Kosten für Anzeigen aufzuwenden: auch das besorgten die „Berichte". So standen nun dem Schriftsteller drei Wege des Selbstverlags in Dessau offen — nach der Höhe des Wagnisses, das er auf sich nehmen konnte oder wollte, geordnet: Kommissionsverlag bei der Gelehrtenbuchhandlung ohne Pränumeration, Kommissionsverlag bei der Gelehrtenbuchhandlung mit Pränumeration, Verlag bei der Verlagskasse. Endlich erreichte es Reiche mit Berufung auf sein Exklusivprivileg vom 18. Januar, daß im September 1781 die Verlagskasse sich verbindlich machte, ihren Verkehr mit dem Buchhandel ausschließlich durch die Gelehrtenbuchhandlung zu bewirken. Sie behielt indessen auch weiter das Recht, ihre Verlagsartikel selbst oder durch ihre Kommissionäre auf dem Subskriptions- und Pränumerationswegc abzusetzen, auch nach Verlauf der Fristen direkt ans Publikum zu verkaufen. Die Verteilung der der durch die Gelehrtenbuchhandlung vertriebenen Exemplare, jener "/g, die in der Verlagskasse für den „Handel" bestimmt waren, geschah auch hier so, daß 8^/z°/<, auf die Gelehrtenbuchhandlung, 25°/y aus den Buchhändler oder Kommissionär entfielen. Die Weiterentwickelung der Gelehrtenbuchhandlung schien zunächst die allererfreulichste zu sein. Schon das 4. Stück der „Berichte", vom Juli 1781, konnte 170 Beförderer aufzählen, die sich aus 22 Orte verteilten. Goethe, Herder, Wieland und sein Getreuer Bertuch, mit ihnen Jagemann, der Privatbibliothekar der Herzogin Amalie, und Kraus, die Dessauer Gelehrtenbuchhandlung: günstige EntWickelung. 165 Professoren Blumenbach, Feder, Heyne, Kästner, Lichtenberg und Schlözer in Göttingen, Bahrdt, Eberhardt, Niemeyer, Semler und Trapp in Halle, Schröck!) in Wittenberg und Tetens in Kiel, weiter Chodowiecki, Lavater, Weiße, Campe, in Berlin das Trifolium der Oberkonsistoricilräte Büsching, Spalding und Teller, ferner Bernoulli und Gedicke, Salzmann, der Domherr Rochow, der Baseler Ratsschreiber und Geschichtsphilosoph Jselin, der gelehrte Hofrat Zapf in Augsburg zählten zu diesen Beförderern. Daß sie alle von der Zukunft der Sache jüberzeugt gewesen wären, ist damit nicht gesagt. Büsching sprach in der Besprechung der Fundationsgesetze und Berichte in seinen „Wöchentlichen Nachrichten von neuen Landcharten" u. s. w. den Wunsch aus, daß es nur besser gehen möge — man könne es aber wohl nicht hoffen. Neben den Gelehrten fehlen unter den Beförderern nicht Buchdrucker ^(Winkler in Bautzen, Fickelscheer in Görlitz, der Schweriner Hofbuchdruckcr Bärensprung), Buchbinder, Auktionatoren, Expeditionen, Kontore und Postämter. Es sind sogar zwei Buchhändler darunter: Wagener in Königsberg und Wirthgen in Lauban. Die meisten Beförderer, neun an der Zahl, zeigte Berlin, demnächst Güttingen und Weimar, je sechs; in Leipzig hatten sich zwei gefunden, Weiße und die Kurfürstliche Zeitungserpedition, ebensoviele in Erfurt und Hamburg. Die übrigen 15 Orte sind durch je einen Beförderer vertreten. Das Verlagsverzeichnis stieg im Juli auf 72, im August auf 105, im Oktober auf 138 Nummern. Und — die Gelehrtenbuchhandlung faßte im Buchhandel Fuß. Es war im Buchhandel peinlich empfunden worden, daß ein Kaufmann die Rolle eines Leipziger Kommissionärs spielte. Reiche bot deshalb Kommission und Auslieferungslager Carl Friedrich Schneider an, Schneider willigte ein, und der Buchhandel ließ es geschehen. Die Michaelismeßrelation von 1781 bemerkt, nachdem sie ihre Geschüftsgrundsätze angegeben hat, die Buchhändler seien daher „nicht weiter über die neue Buchhandlung verlegen", sondern sehen sie „ganz gleichgültig als eine andre Buchhandlung an". Unter den bis zu Ende des Jahres 1781 noch neu hinzukommenden „Beförderern" befanden sich 20 Buchhandlungen, darunter auch zwei Leipziger: Hilscher und Schneider. Im März 1782 waren noch zwei Buchhändler, Zwei Buchdrucker und ein Buchbinder in Frankfurt a. M. hinzugetreten. Das Verlagsvcrzcichnis zeigte im folgenden Mörz 249, im Juli darauf 341 Nummern. Von da ab wurden Musikalien, Kupferstiche und Kunst- 166 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. tafeln besonders gezählt. Die Zahl der Ortschaften, in denen sich Kommissionärs befanden, nahm im Laufe des Jahres 1782 zu, ebenso traten in einigen Städten neue Kommissionärs hinzu. Zur Ostermcssc 1782 brachte die Gelehrtcnbuchhandlung die ersten Artikel der Vcrlagskasse auf den Markt, 37 Nummern. Auch ihr Verlag erweiterte sich beständig; er war im März 1783 auf 71, im April 1784 auf 129 Nummern angewachsen. Das „erste vollständige Verzeichnis) aller Bücher, Musikalien und Kupferstiche, die in der Buchhandlung der Gelehrten seit ihrer ersten Entstehung bis jetzt, oder seit Ostermesse 1781 bis Ostermesse 1784 zu haben sind", der Fassung des Titels nach offenbar den Verlag der beiden Dessauer Firmen enthaltend, ist ein Heft von 84 Seiten Stärke. Unter den Autoren fallen neben den obengenannten auf: Basedow, I. A. Cramer und K. F. Cramer, Funke, Professor der Naturlchre in Leipzig, Gleim, der Hamburger Hauptpastor Götze, Herder, Lavater, Matthison, Reiske, Sophie la Roche, Salzmann, Clamcr Schmidt, Seiler in Erlangen, I. H. Voß, Wieland, der Abt Vogler (Lehrer Meyer- becrs und Webers); unter den Zeitschriften: die Gelehrten Anzeigen, die Fliegenden Blätter für Freunde der Toleranz und die Deutsche Jugendzeitung, deren Herausgeber R. Z. Becker war. Dem Wachstum der Verlagsfähigkeit der beiden Dessauer Firmen entsprach der Mcßdebit. Die Ostermesse 1782 war so „vollkommen zufriedenstellend", daß Reiche in den Berichten schrieb: die Handlung werde „so gewiß bestehen, als gewiß wir hier auf Erden sind". Bon den Autoren gingen während dieser Messe 113 Ballen ein. Über die Ostermesse 1783 schreibt er: der Debit werde täglich größer, die Buchhändler handelten mit der Gelehrtenbuchhandlung je länger, je mehr; über die Ostermesse 1784: die Handlung nehme den glücklichsten Fortgang, die Geschäfte mehrten sich täglich. Und doch befand sich die Gelehrtcnbuchhandlung im vollen Niedergang, und doch beginnen sich die deutlichen Zeichen dieses Niedergangs schon von der Michaelismesse 1782 an zu zeigen und konnten diejenigen, welche die Sachlage nicht mit den Augen Reiches und seiner Freunde betrachteten, gerade in dem Nachlassen der Gegenbestrebungcn des Buchhandels das bedenklichste Zeichen erblicken. Die Handlung hatte mit jenen Änderungen, die Reiche vorgenommen hatte, zugestanden, daß ihre Theorie undurchführbar sei; sie hatte sich auf den Standpunkt des regulären Buchhandels drängen lassen — das war Niedergang der Dcssauer Gelchrtenbuchhandlung. 167 der Kommerzdeputation vom Buchhandel ganz richtig so angegeben worden — und sich damit in Verhältnisse gestürzt, die ihr bei der Ausdehnung ihres Verlags über den Kopf wachsen mußten. Reiche hatte zur Michaclismcssc 1781 Kommissionshandel und halbjährlichen Kredit zugestanden. Dabei blieb es nicht. Die entfernt wohnenden Auswärtigen erklärten, daß ihnen der Kommissionsvcrkehr, da sie nur zur Zeit der Ostermesse Fuhrgelegenheit Hütten, nur unter der Voraussetzung des Jahreskrcdits möglich wäre. Schon in der darauffolgenden Ostermesse 1782 gab Reiche der Forderung nach; und in der Michaelismesse desselben Jahres sah er sich genötigt, die neue Vcrkchrswcise — Kommissionshandel mit jährlicher Abrechnung zur Ostcrmesse — den Buchhändlern überhaupt zuzugestehen. Die Verlagskasse gab für ihre Artikel zu beiden Krediterwciterungcn ihre Zustimmung. Daß der erste Schritt vom Wege des reinen Bargeschäfts schließlich bis hierhin führte, war nicht verwunderlich; aber erst als man bis dahin gelangt war, gewahrte man eigentlich, was geschehen war. Der Privatmann empfindet die Zumutung, anderthalb Jahre auf sein Geld warten zu müssen, ganz anders als eine Firma, die im Großen rechnet und Jahre und Jahrzehnte umspannt. Diesen Mißstand suchte Reiche mit Hilfe der Borausberechnung des Minimalabsatzes durch den Nachbezug nach Möglichkeit abzuhelfen: die Handlung nahm Namensmcldungen von solchen an, die Gelder gegen 6 "/g Zinsen bei ihr anlegen wollten, und stellte dann Assignationcn auf den Namen eines Autors in Höhe des Nachbezugs seines in Kommission abgenommenen Artikels aus, für die sie nach Leipziger Wechsclrecht haftete. Ferner sollten dem Autor, wenn er der Handlung auf je 100 in Kommission gelieferte Exemplare 4 gutrechnete, böse Schulden nicht angerechnet werden. Kredit und Kommissionshandel waren aber nicht die einzigen Punkte, die Reiche verderblich wurden. Die sächsische Ostermeßrelation von 1783 bemerkt, daß die Vcrlagskassc eher von Bestand sein könnte, weil sie „nur allein zum Druck der von Gelehrten beifallswcrt erkannten Werke die Kosten vorstrecke". Die Gelchrtenbuchhandlung warf in der Ostcrmessc 1782 150 und in dcr Ostermcsse 1783 200 Novitäten auf den Markt, die bis zu ihrem Erscheinen keiner andern als der Kritik des eigenen Verfassers unterworfen gewesen waren. Im Juni 1783 veröffentlichte Reiche in seiner Bedrängnis einen Aufruf „an die scimmt- lichcu Autoren". Er, der die Schriftsteller aus den Fesseln des buch- 168 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. händlerischen Systems hatte erlösen wollen, beschwor jetzt als der Buchhändler, der er geworden war und immer mehr wurde, die Autoren, die Eigentümlichkeiten, auf denen eben jenes angefeindete System aufgebaut war, doch einsehen und respektieren zu wollen. Er wies auf die allgemeinen Schwierigkeiten des Absatzes hin, die in der allzustarken litterarischen Produktion, in der großen Verbreitung von Journalen und gelehrten Zeitungen, Bibliotheken und Lesegesellschaften, in dem Umstände, daß gewisse Bücher aus gewisse abgegrenzte Kreise und Gegenden notwendig beschränkt seien, begründet sei. Das Prünumerations-Assignationswesen hatte den Zudrang verstärkt. Reiche erklärte den Leichtsinnigen, daß der Buchhändler sich dem Vertrieb pränumerierter Bücher nur ungern widme, weil er annehme, daß die Interessenten ihren Bedarf schon durch die Pränumeration gedeckt haben würden; er rief ihnen zu, daß keiner sich an die Gelehrtenbuchhandlung wenden solle, der nicht wirklich Absatzfähiges zu bieten habe, es aus eigenen Mitteln drucken lassen und mindestens zwei Messen aus die ersten Zahlungen warten könne. Die Gelehrtenbuchhandlung sei nicht im Stande, das Bücherschreiben für jeden zum Lebensunterhalt zu machen! Es sei nicht ihre Absicht, die Welt mit neuen Büchern zu überschwemmen! Und das waren nicht die einzigen Schwierigkeiten, die ihm seine Autoren verursachten. Die Gelehrten, die sich seiner Handlung bedienten, waren ja nicht nur seine Autoren, sondern zugleich seine Geschäftsfreunde: sie stellten ja Verlags- sirmen dar, er war nur ihr „Generalcommis". Aber was verstanden sie von den kleinen Handgriffen, die auch der buchhündlerische Betrieb nötig hat? Die „Berichte" enthalten die verzweifeltsten Klagen darüber. Dazu kam, daß Reiche die Geschäftsgrundsätze, die er als notwendig erkannte, nicht frei und ungehindert anwenden konnte — er war ja in allem an die Verfügung der Autoren gebunden. Welche Mühe gaben sich die „Berichte" wiederholt, ihnen den Kommissionsbuchhandel in möglichst laienhafter Darstellung aufs umständlichste zu erklären! Ihnen klar zu machen, warum man ihn annehmen müsse! Auf welche Schwierigkeiten stieß die Zulassung des Jahrestrcdits! Und was alles sollte nicht, halb geschäftlicher und halb persönlicher Natur, die Handlung in Leipzig für ihre Autoren besorgen! Auch darüber stießen die „Berichte" wahrhaft verzweifelte Klagen aus. Und noch nach einer ganz andern Seite hin machten ihm seine Autoren Sorge: es kamen Versuche vor, Niedergang der Dessauer Gelehrtenbuchhandlung. 169 die der Gelehrtenbuchhandlung anvertrauten Werke daneben ganz auf eigene Faust zu vertreiben. Reiche bat inständig, an Buchhändler höchstens kleine Partien von 5 bis 10 Exemplaren und nicht unter ^/z des Ladenpreises zu verkaufen. Die „Berichte" geben an, daß die Geschäfte täglich wüchsen, und die Autoren lasen es mit Genugthuung. Aber die wachsenden Geschäfte der Handlung verstopften ihre Kanäle. Einzelne Beförderer gaben schon im Jahre 1782 die weitere Besorgung der Angelegenheiten der Gelehrtenbuchhandlung auf, weil sie ihnen alle Kleinigkeiten einzeln zuschickte und dadurch außerordentliches Briefporto verursachte, und weil sie auf ihre Anfragen in der allgemeinen Hast keine Antwort bekamen.^ Was konnte unter diesen Umständen für den Buchhandel aus dem Unternehmen anderes herausspringen als Vorteil? Das stellte mit Behagen das Schriftchen eines Buchhändlers aus dem Jahre 1782 fest: die Schriftsteller werden, durch die Erfahrung gewitzigt, von ihren überspannten Forderungen auf billige Ansprüche zurückkommen und das Publikum wird sich nicht mehr über teure Bücherprei'c beklagen dürfen.^"' Wir haben in der That oben gesehen, daß die Dessauer Preise hinter dem Durchschnittspreis nicht zurllckblieben. Daß dem aber so war, daß der maßgebende Kreis des Buchhandels keineswegs mit Dessau zu paktieren gesonnen war, darüber hatte denen, die sich infolge der rosigen Darstellung der Michaelismesse von 1781 in Reiches Berichten irrigen Vorstellungen hingegeben hatten, schon die darauffolgende Ostermessc von 1782 die Augen öffnen können. Damals lief ein Circular um, das den Buchhandel aufforderte, mit Schneider als dem buchhändlerischen Kommissionär der Gelchrtenbuchhaudlung jede Handelsverbindung aufzuheben. Schneider mochte seinen übereilten Schritt wohl schon länger bereut haben; jetzt kündigte er Reiche die Kommission auf. Reiche konnte ihn nicht einmal durch einen Diener ersetzen; keiner wollte, berichtet er, zur Buchhandlung der Gelehrten gehen, „indem er mit andern den Untergang der Handlung befürchtete, und nach demselben gar nicht sähe, was er machen, und wie er sich wieder zu Männern würde wenden dürfen, die er zuvor durch seinen Zutritt zu der Buchhandlung der Gelehrten erzürnen konnte". Es blieb ihm, da der Schwerpunkt des Geschäftes sich mehr und mehr von Dessau nach Leipzig verlegte, nichts übrig als ganz nach Leipzig überzusiedeln; er erwarb das Leipziger 170 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. Bürgerrecht, um auch außer der Messe hier einen offenen Laden halten zu können — bis, wie er in den Berichten beruhigend erklärte, „der, nur noch geringe Widerstand einiger wenigen Herren" nachgelassen habe. Es befanden sich seitdem in Leipzig Reiche, ein Buchhalter und 4 Gehilfen. Reiche that sein möglichstes, die Verkchrsweisen, die der Buchhandel bot, auszunützen, seine Autoren zu belehren und immer höhere Dämme gegen die immer höher steigenden Fluten zu errichten. Schon im November 1781 bietet er sich an, ausländisches Sortiment ohne Gewinn und nur gegen Erstattung des Briefportos und der Fracht zu verschaffen und den Verlag aller deutschen Buchhandlungen nach dem Auslande zu vertreiben. Er hat sogar versucht, neue Abzugskauäle anzulegcu: er versuchte, den Markt auf das deutsche Amerika auszudehnen. An mehreren amerikanischen Plätzen sollten Niederlagen gegründet und Kommissionen eingerichtet werden. Er bat die Autoren der Handlung, ihm zum ersten Versuche je 10 bis 12 Exemplare unberechnet zur Verfügung zu stellen, und er hoffte dasselbe von Buchhändlern und Privatleuten, die sich im Besitze ältern, in Deutschland nicht mehr gangbaren Verlags befänden, der hier keinen andern als Makulaturwcrt mehr besaß. Zur Ostermesse 1784 wurden in der That vier große Ballen abgesandt. Allein gerade, je mehr Reiche sich selbst aufbürdete, desto rascher mußte der Zeitpunkt herannahen, an dem er sich gestehen mußte, daß er der Last nicht mehr gewachsen war. Gerade um die Zeit, in welcher Reiche an der Fortführung der Gelehrtenbuchhandlung verzweifelte, und in der damit das Ende gekommen war, zu Anfang des Jahres 1785, zeigte sich auch bei der Verlagskasse der Anfang zum Ende. Die Vcrlagskasse war ein Akticnuntcrnchmen; und welchen Kredit sie in den ersten Iahren genoß, das zeigte sich daran, daß sich ihre Autoren mit Aktien honorieren ließen, ja auch Aktien außerdem nahmen. Wieland bekam für Horazens Briefe Aktien in der Höhe von 500 Thalern und außerdem kaufte er noch solche in derselben Höhe an. Schon seit dem Jahre 1783 bedurfte die Kasse der Aufnahme nicht unbeträchtlicher Anleihen; sie erhielt sie von den verschiedensten Seiten. Basedow hat ihr im Winter 1783 aus 1784 3000 Thalcr zu 4^"/<, vorgestreckt. Aber die Zinsen wurden schlecht oder gar nicht gezahlt; der Zinsfuß begann zu steigen, anfangs auf 5, dann auf K "/„; und mit dem Jahre 1785 begannen Aktionäre und Gläubiger unruhig zu werden. Untergang der Dessauer Gelehrtenbuchhandlung und Verlagskasse. 171 Wie es im Innern dieses Gesellschastsverlagcs aussah, das sind wir in der glücklichen Lage, im Spiegel der Ersahrungen und Beobachtungen eines Buchhändlers von Beruf festgehalten zu sehen. Im Jahre 1781 war der junge Bremer Kausmannssohn Georg Joachim Göschen, nachdem er im Jahre 1767 bei I. H. Cramer in Bremen seine Lehrzeit begonnen und darauf von 1768 bis 1781 bei Crusius in Leipzig fortgesetzt und beendet hatte und neun Jahre Handlungsdiener gewesen war, als Geschäftsführer in die Verlagskasse eingetreten. Nach ihm krankte die Unternehmung an zweierlei: an der Vielköpfigkeit der Leitung und an der Gebundenheit einerseits an die Oberaufsicht der Regierung, andrerseits und besonders an die Gelehrtenbuchhandlung, und dasselbe sprachen Eingaben der Vcrlagskasse selbst aus. Die Verwaltung war ungenügend, die Ansichten waren allzuhäufig geteilt. Die herzogliche Oberaufsicht scheint ähnlich erschwerend gewirkt zu haben wie ein Kriegsrat am grünen Tisch. Das Verderblichste aber war ihr Verhältnis zur Gelehrtenbuchhandlung. Göschens Unbcfriedigung stieg von Jahr zu Jahr, und immer mehr befestigte sich in ihm die Überzeugung von der Undurch- führbarkeit des Systems. Müde der Unentschlosscnheit und eines Vorgehens, das dem gesunden Menschenverstände widerspricht, so schrieb er zu Anfang des Jahres 1785 abermals an Bertuch, gequält und geärgert in einer Stellung, in der er handeln solle, und in der Handeln absolut unmöglich sei, habe er sich entschlossen, nach Ostern ein eigenes Geschäft unter seinem Namen zu gründen. Und mit dieser Gründung der Selbständigkeit Göschens sollte sich nun die Geschichte der Auslösung der Gelehrtcnbuchhandlung aufs engste verknüpfen. Das gestrandete Schiff, das Reiche verließ, Göschen erwarb es, nicht sowohl, um es wieder flott zu machen, als um seine Planken beim Bau eines neuen eigenen Fahrzeugs zu verwenden. Am 8. Februar 1785 kündigte Göschen dem Buchhandel seine Übernahme des „Comißions- geschäftes der Buchhandlung der Gelehrten" von der Leipziger Ostermesse 1785 ab an, und mit Bedeutung heißt es in dem Rundschreiben, er werde bei diesen Geschäften erstens seinen eigenen, zweitens aber „den Bortheil der Buchhandlung überhaupt" vor Augen haben. Die Verbindung mit den nichtbuchhändlcrischen Kommissionären wurde aufgehoben, der Rabatt auf erhöht, welcher Erhöhung offenbar eine Verminderung des Anteils der Autoren auf 58^/z entsprochen haben muß. 172 Z.Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. vorausgesetzt, daß Göschen nicht auch seine Provision erhöht hat. Daß aber Reiche seine Handlung nicht mit einer Katastrophe enden sehen, sondern in die Hände des jungen Göschen legen durfte, ist ein versöhnender Abschluß der Geschichte eines Unternehmens, das von einem Schwärmer, aber keinem unedlen Schwärmer gegründet war. In demselben Jahre beginnen die ersten Kapitalkündigungen der Gläubiger der Verlagskasse, zum Teil unter Anrufung gerichtlicher Hilfe. Im Sommer 1786 verlangten die Dessauer Aktionäre die Einsetzung einer Untersuchungskommission. Der Stand der Kasse war ein so ungünstiger — die Bilanz vom 1. November 1786 ergab einen mutmaßlichen Überschuß von 3886 Thaler 9 gr. 6 Pf. und der Barbestand der Handlungskasse bclief sich auf 600 Thater, während sie den Gläubigern in Dessau allein mindestens 5000 Thaler schuldete —, daß man beschloß, die Kasse eingehen zu lassen, die bisherigen Administratoren, die sich „gänzlich unthätig" gezeigt und sich „um nichts gekümmert" hatten, zu suspendieren und neue einzusetzen. Die neue Administration sah von jedem Versuche, der Handlung etwa wieder aufzuhelfen, ab und beschäftigte sich nur damit, die Guthaben einzuziehen — die Novemberbilanz des folgenden Jahres zeigte übrigens, daß der Überschuß nur 708 Thalcr 17 gr. betrug; durch die Gelehrtenbuchhandlung hatte man einen Verlust von 6496 Thaler erlitten: Göschen war für nichts, was vor der Oster- messc von 1785 lag, haftbar, Reiche scheint sich insolvent erklärt zu haben — alle Werke zu Gelde zu machen und damit so weit als möglich die Gläubiger zu befriedigen. Die Druckerei wurde für 1000 Thaler an den Leipziger Buchdrucker Solbrig verkauft; der Verlag wurde entweder von den Autoren gegen Zahlung der Forderungen der Kasse an sie zurückgenommen, oder er ging unmittelbar von der Kasse aus an andere Firmen über, wobei die Kasse ebenfalls ihre Forderungen an den Autor für sich abzog: im Ostermeßkatalog von 1787 zeigt sie an, daß sie ihren Verlagsvorrat insgesamt zu verkaufen beabsichtigt, in den Meß- katalogcn der nächsten Jahre finden sich mehrfach Anzeigen solcher Vcr- lagsübcrgänge. Die Abzahlung begann 1788 mit einem Bestände von 4169 Thaler 7 gr., zunächst zu Gunsten der Dessauer Arrestglüubiger und Basedows und wurde noch mehrere Jahre hindurch fortgesetzt. In demselben Jahre, gerade im Todesjahre Reichs, in dem die Verlagskassc ihre geschäftliche Auflösung anzeigte, kündigt der Mcßkatalog Carl Friedrich Bahrdt. 173 zum letzten mal Werke — 13 an der Zahl — mit der Verlagsangabe: „Dessau, in der Buchhandlung der Gelehrten", an. Reiche selbst wanderte nach Amerika aus und ist im Jahre 1794 in Philadelphia im größten Elend gestorben. Der Untergang der beiden Dessauer Anstalten bezeichnet das Ende der Periode, in der der Selbstverlag zu einer wirklichen Gefahr für den Buchhandel heranreifen zu wollen schien. Die beiden Unternehmungen warm mit einer der Natur der Sache nach denkbar größten Vorsicht und Umsicht ins Werk gesetzt worden; mit ihrem Scheitern war deshalb das Urteil über Versuche in dieser Richtung gesprochen, und die Geschichte ging über sie hinweg zur Tagesordnung über. Nicht ganz unmittelbar. Der Zeit der Blüte folgte eine kurze Zeit der Nachblüte — und sie brachte hier vor allem noch ein eigentümliches Unternehmen, das viel Staub im Buchhandel aufwirbelte. Es war die „Deutsche Union" — das Hallische Satyrspiel nach der Tragödie von Dessau!^ Ihr Gründer war Carl Friedrich Bahrdt, bei aller Gelehrsamkeit und Arbeitskraft eine der abstoßendsten, vielleicht die abstoßendste Erscheinung jener Zeit. Er, der Typus des ums Brot schreibenden gelehrten Abenteurers jener Zeit, hatte die Finger schon in so mancher Selbstverlags- und Nachdrucksspekulation gehabt. Nachdem er zu Ende seiner Leipziger Zeit — er war, 1741 geboren, von 1762 bis 1768 Substitut seines Vaters, des Leipziger Superintendenten und Professors der Theologie, im Predigtamt an der Petcrskirche und außerordentlicher Professor der Theologie^zu Leipzig — schon so bekannt und berüchtigt war, daß Zeichnungen und Kupferstiche auf ihn erschienen und sogar Dosen und Medaillen angefertigt wurden, auf denen Bahrdt bei seinem Mädchen abgebildet war, war er dann zwei Jahre als ordentlicher Professor der Philosophie und der hebräischen Altertümer in Erfurt und vier Jahre als Professor der Theologie und Universitätsprediger in Gießen gewesen. Nachdem ihm auch dort der Boden zu heiß geworden war, ging er auf eine Aufforderung des Herrn von Salis als Direktor eines von Bahrdt zu gründenden Philanthropins nach Basedowschem Muster nach Marschlins in Graubünden und, nachdem er sich sehr bald mit Salis entzweit hatte, schon ein Jahr darauf, Juli 1776, als Gräflich Leiningen-Dachs- burgischcr Generalsuperintendent, Konsistorialrat, Scholarch und erster 174 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. Stadtprcdiger nach Dürkheim a. d. Haardt. Auch hier sollte, im Schlosse Heidesheim bei Worms, ein Philanthropin erstehen, und hier sehen wir ihn eine Schriftstellern, Buchdruckern, Vcrlagöunternehmung und Sortimentshandcl vereinigende fieberhafte Thätigkcit entwickeln, wie sie kaum die tollste Phantasie sich ausdenken konnte, um den Selbstverlag des Gelehrten in seiner ganzen Allseitigkeit zu schildern. Er verband mit dem Philanthropin eine eigene Buchhandlung, die durch „äußerst herabgesetzte Preise die halbe Welt an sich ziehen" sollte, und mit der Buchhandlung eine eigene pädagogische Zeitung. Ein Buchhändler schaffte ihm einen „ganzen Lastwagen voll Bücher" ins Schloß. Bahrdt kündigt auf Pränumeration eine neue Ausgabe seiner berüchtigten Übersetzung des Neuen Testaments an für die Hälfte des Preises der ersten. Zu Michaelis fängt er an daran zu arbeiten, zu Weihnachten ist sie auf seine Kosten bei Gegel in Frankcnthal, einem bekannten Nachdruckcr, fertig gedruckt, zu Ostern hat er ein Sümmchen von 5000 Gulden damit eingenommen. Er errichtet eine eigene Druckerei: Gegel liefert zwei Pressen samt Druckern und allem Zubehör ins Schloß und Bahrdt verpflichtet sich, sie bestündig in Thätigkeit zu halten. Bahrdt beginnt die Pädagogische Zeitung: er ist ihr alleiniger Verfasser, Redakteur, Korrektor, Druckerfaktor, Herausgeber, Verleger und Händler. Er fabriziert auf dieselbe Weise eine neue Ausgabe seines Marschlinscr Erziehungsplans und Lehrbücher für die verschiedenen Klassen. Er veranstaltet wohlseile Abdrücke der besten Klassikerausgaben. Er schreibt Manuskripte, er besorgt sämtliche Korrekturen, er schreibt seine wöchentlich erscheinende Zeitung. Ein Setzer fordert Arbeit: Bahrdt muß Manuskript schaffen. Das Zeitungsmanuskript reicht nicht aus: er muß schreiben. Er muß als Druckereifaktor in die Druckerei laufen, Setzern und Druckern ihre Arbeit zuteilen und Aufsicht halten. Er muß schreiben wie eine Maschine, um die Setzer und Drucker in Athem zu halten. Er muß das Warenlager in Obacht halten. Nun ist in der Druckerei Zank und Streit zu schlichten. Jetzt kommt ein Käufer in den Laden — und bei der Menge der Fremden, die die Anstalt besuchten, wurde fast täglich verkauft —, und der Gcncral- superintcndent muß von Schreibtisch, Katheder oder Druckerpressc als Kaufmann an den Ladentisch. „Bei Gott, es war oft zum Verwirr werden." Dazu wurde er „von Berlin aus bombardirt und in seinem Schlosse gcüngstet": dcr würdige Theologe hatte aus dcr Quelle der Nico- Bahrdts Heidesheimcr Buchhandlung. 175 laischen Allgemeinen Deutschen Bibliothek „ein Bächlein abgestochen", d. h. einen „Auszug" ihrer theologischen Artikel veranstaltet. Es war nicht sein einziger Nachdruck: er wollte vielmehr zum Wohle der Armen unter seinen Standesgenossen eine Nachdrucksfabrik in Gang bringen und machte mit Leyseri NsMationss ac1 ?ain1setÄS den Anfang. In einem Avis zeigte Bahrdt das künftige Erscheinen eines für seine Korrespondenten bestimmten Jntclligenzblattcs an; das Avis kündigt die Lieferung aller Bücher zur Hälfte des Verkaufspreises an; das Jntclligcnzblatt sollte in erster Linie alle Titel im Selbstverlag erschienener Bücher anzeigen; der übrige Bedarf an Büchern sollte durch Nachdruck beschafft werden. Das war dieselbe Person, die zu anderer Gelegenheit meinte: daß man noch keinen Galgen für die Nachdrucker habe, sei der unwider- sprechlichstc Beweis dafür, daß die deutschen Fürsten noch keinen Funken Liebe für Gelehrte und Gelehrsamkeit hätten. Nicolai brandmarkte ihn in der „Leserlichen Epistel an den Marktschreier Carl Friedrich Bahrdt", Bahrdt aber bemerkte im Vorbcricht seiner „Kritischen Sammlungen der theologischen Litteratur aus der allgemeinen teutschen Bibliothek, Erster Band, Heidesheim, im Verlag der Buchhandlung des Erzichungs- Hauses, 1777": „Warum nun dieser sNicolai^ so lcrmt . . . sehen wir uicht ein. Unsere Leser können indessen sicher sehn, daß wir uns in Ausführung unscrs Vorhabens nichts werden irren lassen", legte den zweiten Band unter seine hungrigen Pressen und kam unterm 6. Oktober 1777 — dem kaiserlichen Privilege zum Trotz, das Nicolai unterm 19. August 1777 für seine Bibliothek auf zehn Jahre ausgestellt erhalten hatte, — um ein Kaiserliches Privileg darauf ein. Das Gesuch wurde unterm 11. November 1777 mit der üblichen Formel: „Hat das Begehren nicht statt", abgewiesen. Nicolai erwirkte unterm 18. Dezember drei „Allerhöchste geschürfte R,eserixw inlnditorm" an den Grafen zu Leiningen, Bahrdt und die Kaiserliche Büchcrkommission, die unterm 27. Februar 1778 von Wien aus abgelassen wurden. Die Schwierigkeiten, in die Bahrdt trotz seiner Fruchtbarkeit Gegel gegenüber geriet, der blamierende Angriff von Berlin aus, die genannten kaiserlichen Reskripte und eine Klage des Wormser Weihbischofs beim Rcichshofrat gegen die Ncuausgabc des Neuen Testaments machten Bahrdt unmöglich und zwangen ihn zur Flucht. Er fand ein Unterkommen als Doccnt an der Universität Halle (Mai 1779). Die Selbstvcrlagsspckulationö- 176 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. lust aber verließ ihn nicht. Im Juni 1781 reichte er der preußischen Regierung einen „Allerunterthänigsten Vorschlag zu mehrerer Verbreitung der römischen und griechischen Litteratur unter der studierenden Jugend" ein. Es fehle sowohl an guten Übersetzungen als an wohlfeilen Originalausgaben der Klassiker. Die vom jüngern Ernesti besorgte Handausgabe des Livius kostete 2 Thaler 12 gr., die vom altern Ernesti besorgte des Tacitus 4 Thalcr. Durchgängig, sagt Bahrdt, koste das Alphabet lateinischer Klassiker-Handausgaben 20 gr., dasjenige griechischer 1 Thaler. Bahrdt machte sich anheischig, eine gute kritische Handausgabe in Oktav von sämtlichen für Schulen und Universitäten notigen Klassikern mit ganz neuen Lettern und auf schönstem weißen Druckpapier für den „unerhört wohlfeilen Preis" von 4 gr. für das lateinische, 5 gr. für das griechische und 5 gr. für das Alphabet der deutschen Übersetzung zu veranstalten, wenn er ein „perennirendes Privilegium auf den ausschließlichen Druck und Verkauf" in sämtlichen Preußischen Landen erhalte. Er erhielt den Bescheid, daß er Klassikerausgaben und Übersetzungen veranstalten könne, soviel er wolle, da dieser Druck frei und deshalb ein Privilegium darauf überflüssig sei. Im Jahre 1787 gab er die akademische Verbindung auf und lebte zurückgezogen auf einem Weinberge in der Nähe der Stadt. Hier arbeitete er an der Verwirklichung eines Projektes, in dem die schon stark im Abflauen begriffene Leitidee seines Jahrhunderts und speziell seines Lebens, die der Aufklärung, umgeben von dem Gepränge maurerischcn Flittertands, mit finanzieller Spekulation, der andern Leitidee, nicht seines Jahrhunderts, aber seines Lebens, ein seltsames Bündnis einging. Bahrdts Gedanke war kein geringerer, als der, das gesamte Bücherwesen, sowohl nach seiner litterarischen wie nach seiner buchhändlerischen Seite, die littcrarische Produktion und Kritik sowie die Lektüre sowohl, wie den Vertrieb der Bücher — oder wie Göschen sich dann ausdrückte: das Monopol des Buchhandels und des Bücherfabrikwesens, damit die Bestimmung von Maß und Gewicht der Jdeencirculation — in die Hände eines über ganz Deutschland verbreiteten Schriftstellerbundes, der „Deutschen Union" zu bringen. Es war in demselben Jahre 1787, das das Ende der Dessauer Unternehmung bezeichnet, als Bahrdt an eine Anzahl von Personen anonym ein einigermaßen geheimnisvolles, „An die Freunde der Ver- Begründung der „Deutschen Union". 177 nunft, Wahrheit und Tugend" gerichtetes gedrucktes Circular sandte. Es teilt mit, daß sich eine „Gesellschaft von 22 theils Staatsmännern, theils öffentlichen Lehrern, theils Privatpersonen" seit anderthalb Jahren zu einem Plane vereinigt hätte, der ein „untrügliches, und durch keine menschliche Macht zu hinderndes" Mittel enthalte, „die Aufklärung und Bildung der Menschheit zu befördern, und alle bisherigen Hindernisse desselben nach und nach zu zerstören", sowie „jedem verdienstvollen Manne die angenehmste und ruhigste Lage" zu verschaffen. Die Adressaten, an welche die Eingeladenen gewiesen wurden, standen zum Teil mit Bahrdt im Bunde, zum Teil aber wußten sie auch noch gar- nichts davon. In der ersten Zeit waren die Briese an den Inspektor und Oberpredigcr Müller in Calbe a. d. Saale und Dr. rnsä. Weber in Halle zu richten, später auch an den Rektor und Prediger Sangerhausen in Aschcrsleben, den Professor der Jurisprudenz Erhard an der Universität Leipzig, Professor Voigt in Gotha, Professor Hassenkamp in Rinteln, den ersten deutschrcformierteu Prediger Böhm in Frankenthal und den Geheimen Rat, Leibarzt Baldinger in Marburg. Diejenigen, welche sich daraufhin meldeten, erhielten mit einem „Die XXII" unterzeichneten Begleitschreiben einen „Plan der zwey und zwanziger", dem zu Ende des Jahres ein „verbesserter Plan" unter dein Titel „Vorläufiger Plan der Deutschen Union" folgte, und eine Eidesformel zugesandt, mit der Aufforderung, sich durch Einsendung des unterzeichneten Eides und eines Kostcnbeitrags von einem Thaler an eine bezeichnete Adresse die Mitgliedschaft zu erwerben. Das erste Hauptmittel, den großen Zweck zu befördern, sollte das sein, „alle gute und aufgeklärte Schriftsteller" in die Verbindung zu ziehen; und das werde um so leichter sein, als sich in dem Plane „ihr größter ökonomischer Vortheil" finde. In dem „Vorläufigen Plan" ist das den Buchhandel betreffende Moment zum Angelpunkt des ganzen Projektes gemacht und in folgender Weise ausgedrückt: „Die Union hat unter sich einen geheimen Operationsplan, nach welchem es möglich wird, den Buchhandel in ihren Wirkungskreis zu verschließen." Der „verbrüderte Theil der Nation" wird in Provinzen und Diöccsen eingeteilt, unter zehn bis zwölf Kontors gestellt; diese wieder gipfeln im „Unionhaus". Dabei entstehen zwei Klassen der Verbrüderten: die Klasse der „gemeinen Brüder" und der „Dirigirenden". Nur die letzter» sind in Zweck und Mittel der Union eingeweiht und Geschichte des Deutschcn Buchhandels. III. 12 178 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. bilden die eigentliche Union. Sie schließen sich, ohne von Union zu reden, an ihren Wohnorten zu einer littcrarischen Gesellschaft zusammen und laden dazu alle Freunde der Lektüre und nützlichen Kenntnisse (die gemeinen Brüder) ein. Die Lesegesellschaften halten das von der Union veranstaltete allgemeine politisch-litterarische Jntelligenzblatt — das durch seine Güte und Vollständigkeit alle andern Zeitungen und Journale verdrängen wird und die Unionsschriften schnell und überall empfiehlt und verbreitet; der Sekretär der Lesegesellschaft verschreibt die „nach dem Zwecke der Union" gewählten, aber auch andere Bücher. „Wenn an dem Orte ein Buchhändler ist", erklärt der Plan mit Schonung, „der für die Union gewonnen und beeidet werden kann, so ist es billig, diesen dazu zu nehmen, weil der Buchhandel nach und nach eingehen und in die Hände der Union fallen wird". Die Union gedieh in den Jahren 1787 und besonders 1788 in aller Stille vortrefflich. Degenhard Pott — über ihn sogleich näheres — lagen mehrere hundert Briefe vor, von denen er eine reiche Zahl veröffentlicht hat. Zu den zahlreichen Mitgliedern, deren mit der Union korrespondierender Kern hauptsächlich aus Professoren, Juristen und Geistlichen bestand, gehörten unter andern Schlözer in Göttingen und Eichhorn in Jena. Bertuch, der Weimarer Legationsrat und Kabinettssekretär, der in einer der Mitgliederlisten verzeichnet steht, hat mit der Union nur korrespondiert und ist ihr schließlich nicht beigetreten. Es ist selbstverständlich, daß unter den Mitgliedern selbst starke Bedenken gegen den Plan laut wurden. Sie betrafen besonders das Buchhandlungsmonopol, und zwar in doppelter Hinsicht: einmal weil es undurchführbar erscheinen mußte, sodann indem es, durchgeführt gedacht, die krasseste geistige Bevormundung darstellte. „Der Gedanke, den ganzen Buchhandel an uns zu bringen, ist an sich selbst zu groß und in Rücksicht auf Wahrheit, die ohne Preßfreiheit immer leidet, zu klein", schrieb der Kaiserliche Reichshofratsagent Gottfried von Pilgramm in Wien. Von Schölten, ein höherer Militär in Stettin, der z. B. den dortigen Buchhändler Kaffka angeworben hatte, stellte Bahrdt vor, daß, wenn man selbst die Hälfte der Pressen, der Verleger und der Buchführer von ganz Deutschland in das Interesse der Union ziehen könnte, dies doch nutzlos sein werde. „Können wir dadurch die Sündfluth anderer Schriften hemmen? Bleiben nicht in allen Ländern Antipoden dieser Die Umon und der Buchhandel. Bedenken der Mitglieder. 179 Art genug übrig? Entziehen wir nicht dadurch unfern verbündeten Buchhändlern den Prosit, den sie auf jene Bücher verdienen könnten und bereichern dadurch unsere Widersacher?" Die Schriftsteller aber, so sagt Ritter in Wogau, die für den Aberglauben schrieben, würden dann so stark umworben sein, daß sie nur desto leichter Verleger finden würden. Vielen war das Verdrängen der Buchhandlungen und Journale, das Gewinnen der Postsekrctäre schon deshalb unsympathisch, weil solche Mittel dem Adel und der moralischen Würde der Hauptaufgabe wenig entsprach. Eine zur Verbreitung der Tugend und Wahrheit verbrüderte Gesellschaft, schrieb Dr. Vichlers aus Straßburg, hat weit wichtigere Sachen zu thun, als ein allgemeines Jntelligcnzblatt einzuführen und aus dem Buchhandel ein Monopol zu machen! Knigge hat sich aufs schärfste gegen die ganze Selbstverlagsidee und im besondern gegen die Pränumeration ausgesprochen. Dem Pränumerationswescn, das so viel Arbeit macht, geht jeder am liebsten aus dem Wege, sagt er; es hat seine Wirkungskraft verloren, gleichviel, ob die Aufforderung dazu persönlich oder durch Anzeigen in Zeitschriften ergeht. Gute Werke empfehlen und vertreiben sich von selbst. Den ordentlichen Verlag aber sollte man keineswegs ausmerzen; „die Buchhändler honoriren die Arbeiten berühmter Schriftsteller nicht so schlecht, als man es ihnen nachsaget". „Mit Buchhändlern", schrieb Knigge unterm 31. Juli 1788 aus Hannover, „wird es schwer halten, sich zu vereinigen. Der Plan, den Buchhandel an uns zu ziehen, ist, dünkt mich, schon hinreichend, die Herren Sosier abzuhalten, sich mit uns gegen ihre eigne Zunft zu vereinigen." Und doch gehörte neben den obengenannten Briefadressaten gerade ein Buchhändler zu den eifrigsten Mitgliedern. Freilich, was für einer. Es war der Groß- und Buchhändler Georg Philipp Wucherer in Wien. Wucherer war nicht der einzige Buchhändler — wenn es auch nur sehr wenige sind, von denen wir es wissen —, der an die Zukunft der Union glaubte, und nicht ungern glaubte; das letztere, weil sich ihr Geschäft nicht durch originalverlegerische Leistung und Fähigkeit auszeichnete und sie so dem spekulativen Gedanken sehr zugänglich waren, daß sie als Unionsbuchhändler mehr zu gewinnen als zu verlieren hatten; namentlich, wenn sie sich das Monopol für einen möglichst großen Bezirk sicherten. Sie dachten nicht so kollegialisch oder so ängst- 12* 180 Z.Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. lich wie der Kommissionsrat Ettinger in Gotha, der beigetreten war, aber dann bemerkte: wenn er zum Schaden seiner Kollegen gewönne, so mache er sich ein Gewissen daraus, und wenn die, welche Schaden erlitten, seinen Gewinn ahnten, so würden sie seine Feinde. Eine gegen Nicolai gerichtete Schrift aus dem Jahre 1789, die Nicolai auf Grund seiner allgemeinen Aufklärungstendcnz mit der Union, mit der er durchaus nichts zu thun hatte, in einen Topf wirft, nannte Wucherer den „großen Spediteur der deutschen Union"."" In der That hatte er Ende des Jahres 1788 schon 99 Rekruten — so liebte er sich auszudrücken — angeworben und hat es dann noch auf III gebracht. Er verbreitete den Ruf der Union durch Ungarn, Siebenbürgen und Jllyrien und errichtete in diesen Landen Diöcesanschaften. Der Lohn blieb nicht aus. Bei Wucherer wurden die Drucksachen der Union gedruckt. Und er war nicht nur Diöcesan der Gesellschaft in Wien, sondern in einem gedruckten Circular vom 12. Dezember 1788 konnte er den Unions- mitgliedcrn in den k. k. Staaten feierlich eröffnen, daß er durch Circular des hohen Centrums zum „Haupt-Diöcesan der k. k. Staaten" ernannt worden sei; Wucherer zeichnete: „Georg Philipp Wucherer, Hauptdiöcesan oder Geschäftsträger der Union für die k. k. Staaten". Tief im verschwiegenen Busen trug er sich freilich mit noch viel hochflicgcndcrn Gedanken. Er hatte die merkwürdige Idee, Univcrsal-Buchhändler der Union und Verleger aller Unionsschriften zu werden. Übrigens gehörte auch sein Bruder, Kammerrat in Halle, der Union an. Auch die Namen wenigstens einiger Diöcesane im Reiche lassen sich nachweisen. Diöcesan der Mainzer Diöcesanschaft war der Kaiserl. Königl. Wirkliche Rat von Haupt, der Gothaer: Professor Voigt, der Heidelberger: Pfarrer Böhme; im Jahre 1788 ist in Mainz eine Diöcesanversammlung, im Jahre 1789 in Worms eine Provinzialsynode abgehalten worden. Der zweite Buchhändler, der mit der Union, und zwar mit Bahrdt persönlich besonders eng verbunden war, war Degenhard Pott. Auf dem Weinberge bei Halle, wo Pott, damals noch Teilhaber der Waltherischen Handlung in Leipzig, deren Inhaber er dann wurde, ihn häufig besuchte, wurde ein enges Freundschaftsbündnis geschlossen; sie nannten sich — Bahrdt war zwanzig Jahre älter — Vater und Sohn. Pott hatte die Absicht, Bahrdts Lebensgeschichte zu schreiben, und dazu vertraute ihm Buchhändler als Mitglieder der Union. 181 Bahrdt unter anderm den ganzen Briefwechsel und alle Papiere der „Deutschen Union" an und empfahl sie seiner besondcrn Pflege und Fürsorge. Außer diesen beiden sind es, wie gesagt, nur sehr wenige Buchhändler, von deren Beitritt wir hören. I. Christ. Krieger Mn. in Marburg erklärte seinen Beitritt mit dem Hinzufügen, er sehe den ganzen Plan, seinen Gang, seinen Zweck und seine Folgen als Buchhändler so deutlich ein, daß er nur den einen Wunsch habe, bei der Direktion^ der beiden Kontore, die in Marburg und Gießen errichtet werden sollten, als Sekretär angestellt zu werden. Der Union gehörten ferner an die Buchhändler ter Meer in Krefeld, Martin Hochmeister der Jüngere in Hermannstadt, Kaffka in Stettin, der Buchdrucker und Buchhändler Edler von Kleinmeyer in Klagenfurth, der Buchdrucker Friedrich Severin in Weißenfels und der Buchbinder, Buchdrucker und Buchhändler Abraham Jakob Penzel in Krakau. Grattenauer und Felsecker Leu., beide in Nürnberg, suchte man vergeblich zu gewinnen; von der Aufnahme Schönfclds in Prag riet der Freiherr von Zedlitz — der Chef der ältesten Loge in Prag — ab. Peter Adolf Winkopp in Mainz offerierte sich mit den Worten: „Ich bin kein Professor, ohngeachtet ich es Hütte werden können, sondern habe, um Aufklärung zu befördern, hier eine Buchhandlung etabliert, und besuche die Leipziger Messe". In der Union war man weder mit der Aufnahme Wucherers allseitig zufrieden, noch ließen sich die Vernünftigen durch die wenigen Erfolge unter andern kleincrn Buchhändlern Sand in die Augen streuen. Die Buchhändler, die einmal in festem Besitze sind, sagte Kniggc, werden sich niemals der Direktion der Union unterwerfen; die kleiner« Buchhändler und jungen Anfänger aber, die man gewinnt, werden von ihnen unterdrückt werden. Das Eindringen der Buchhändler und das Anwachsen der Mitgliederzahl überhaupt — im Oktober 1788 zählte man 350 Mitglieder — machte manchen unruhig. „Das ist kein Geheimnis;, was die ganze Welt weiß", schrieb Abraham Jakob Penzel in Krakau. Penzel war in solchen Dingen Fachmann; er war seit 1767 Mitglied geheimer Gesellschaften. Er war auch Buchbinder, Buchdrucker und Buchhändler, hierin aber nicht Fachmann; in den neunziger Jahren begegnet er wieder als Professor der Dichtkunst und Beredtsamkeit in Lnibach. Penzel hielt die Aufgabe, den Buchhandel in den Wirkungskreis der Union zu verschließen, für das non xlus ultra ihrer Bestre- 182 Z.Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. bungcn, das hinreichend sei, ihre Arbeiten zu rechtfertigen. „Eine Goldgrube, sicherer wie die des Cagliostro!" Er hielt sie auch für durchführbar. Aber nur, wenn sie geheim bleibe. „Meine zwei Rekruten z. B. treten gleich zurück, wenn sie hören, daß die Rede vom Buchhandel ist. Ich kenne dieses Lsxrit äe Lorxs", schrieb er weiter, „und will hierüber weiter nichts sagen. Klopstocks Gelehrten-Republik, die Verlagskasse u. s. w., wer hat sie gestürzt? — Buchhändler. Der Buchhändler kann wirken, so wie in meiner Hand der Stock. Er muß nicht wissen, was er thut. Ein Buchhändler kann für uns debitieren, speditieren, wenn er sonst ein ehrlicher Mann ist, ebenso wie ich meinen Hering heute vom Gewürzkrämer holen ließ, ohne zu fragen, woher er käme." In den Verhandlungen der Mainzer Diöcesanvcrsammlung im Dezember 1788 wurde ausgesprochen, daß Wucherer in öffentlichen periodischen Schriften „nicht zum besten notirt" sei, und die Resolution gefaßt: „sollte man sich für den Buchhändlern mehr in Acht nehmen, indem diese nach Maaßgabe ihres Interesse eben so wohl für als gegen die Union sehn würden". Und schon im Jahre 1788 wurde die jgegen den Buchhandel gerichtete Tendenz ans Licht der Öffentlichkeit gestellt und der „Exdoctor der Theologie, mocko Schulmeister zu Gibeon, nunc Kaffewirth zu Bassenheim bey Halle" hinter den Coulissen hervorgezogen und, damit nicht genug, selbst Bahrdt wieder als die Puppe von „Vater Weishaupt", dem Haupte der Jlluminaten, betrachtet. Das alles geschah in der „vierten Portion" von „Nicolai, Gedike und Biester", 1788, nachdem schon vorher Schriften wie „Starts Tonsur" und „Das Recht der Fürsten über die Religion ihrer Unterthanen" behauptet hatten, die Union sei versteckter Jlluminatismus. Zu Calbe im Halberstädtischen habe man schon eine eigene Buchhandlung errichten wollen. Die Lesegesellschaften kleiner Orte zählten 40, größerer 100, 180 und mehr Mitglieder. Schon habe man sich mehrerer, darunter großer Journale bemächtigt — Journale im Geiste der Allgemeinen deutschen Bibliothek! Noch bekannter wurden diese Dinge, als sie in einer gelesenen Zeitschrift behandelt wurden, der Dezembernummer der Berliner Monatsschrift von 1788. Bahrdt beschloß deshalb samt den mystischen Zweiundzwanzig von der Bildfläche zu verschwinden. Der allzu nachgiebige Kgl. Preußische Oberamtmann Bartels in Halle a. d. Saale ließ sich dazu bewegen, sich im November 1788 in einem gedruckten Circulare öffentlich Entdeckung Bahrdts, Ende der Union. 183 als Geschäftsträger der Union bekanntzugeben. „So falle nun alle Furcht vor geheimen Obern weg. Die Union ist nun eine freie Republik mit einem Centrum, Bartels ihr Anführer und Geschäftsträger." Zu Ende des Jahres 1788 erschien in Leipzig anonym Bahrdts Schrift „Über Aufklärung und ihre Beförderungsmittel", das in Kürze mehrere Auflagen erlebte; der Verleger war Wucherer. Der Schrift ist ein Anhang, datiert „Deccmbcr 1788", beigegeben, in dem die Union sich öffentlich zu erkennen gibt. Indem so Bahrdt den Unionswolf in Schafskleider hüllte, gab er sich von neuem der besten Hoffnung hin. Da erhielt die Union den entscheidenden Stoß vom Buchhandel selbst. Er wurde geführt von Bode und Göschen. Bode übergab Göschen acht gedruckte und zwei handschriftliche Aktenstücke der „Zwciundzwanzigcr", die er mit scharf und geistvoll geschriebenen Anmerkungen versehen hatte; Göschen gab sie mit einem von ihm verfaßten Vorwort unter dem Titel: „Mehr Noten als Text" heraus; das Buch erschien in der zweiten Hälfte des Februars 1789. Kurz darauf erschien eine zweite, ebenfalls vom Buchhändlerstandpunkt aus gegen die Union gerichtete und ebenfalls auf Originaldokumenten beruhende Broschüre: „Nähere Beleuchtung der deutschen Union". Sie war verfaßt von dem Rcchtskandidaten Johann Gottlob Schulz, der die Materialien dazu im Winter 1788 auf 1789 von Bahrdts Sekretär Röpcr verräterischer Weise erhalten hatte, und den Bahrdt in Leipzig vergeblich zur Unterdrückung seiner Schrift zu bewegen gesucht hatte. Welche sensationelle Überraschung diese Enthüllung für den Buchhandel bedeutete, läßt sich denken. Hatte man doch vielfach — so Göschen selbst — bis dahin geglaubt, daß den abenteuerlichen Gerüchten von einer über ganz Deutschland verbreiteten Gesellschaft, die den ganzen Buchhandel und die ganze Litteratur in ihre Hände bringen wolle, nichts als eine Mystifikation zu Munde liegen könne. Jetzt lag eine Liste der Mitglieder vor, und neben ihr die Eidesformel, der Plan und der vorläufige Plan, die zeigten, wozu sich diese Männer verbunden hatten. Und welche Namen darunter! Nicht geringer natürlich war die Aufregung in der Union, vor allem unter denen, deren Namen auf der veröffentlichten Mitgliederliste prangten. Zahlreiche Briefe liefen ein, deren Absender verlangten, von 134 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. ihrem Eide entbunden zu werden. Die Zcituugcn, Wochen- und Monatsschriften ertönten von Protcstationen; viele Namen hatten nur als Lockspeise gedient; viele hatten sich die ganze Bedeutung der Sache nicht klargemacht. Bartels erklärte noch im Februar öffentlich seinen Austritt. Wucherer schrieb im Mar; außer sich, daß „das verfluchte Buch, Mehr Noten als Text" schon in Wien auf der Censur sei. „Bedenken Sie, was das für einen Lermen unter den Mitgliedern machen wird, und welcher Gefahr sie mich besonders aussetzt." Mit der Enthüllung des Geheimnisses der „Deutsche» Union", wie gesagt, hörte die Idee des genossenschaftlichen Selbstverlags auf, den zeitgenössischen Buchhandel zu beschäftigen. Allerdings tauchten auch nachher noch allerlei Gclchrteubuchhandlungcn und Selbstverlcgcr einigermaßen größcrn Stils auf. In den Jahren 179(5/97 schlug Johann Bcrnoulli, Direktor bei der Kgl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin, der einen ausgedehnten Verlag gehabt haben muß uud auch die Schriften befreundeter Gelehrten verlegte, den „Überrest seiner Teutschen Verlagsschriften" los, weil er, von da ab auf dem Laude wohuend und Landwirtschaft betreibend, Ursache hatte, sich „des Büchervcrkehrs zu entschlagen" zu Ende der 1780er Jahre war die Berliner Akademie selbst damit umgegangen, eine Buch- und Kupferstichhaudlung anzulegen, von der man besorgte, sie werde dem Buchhandel „vielen Schaden thun"."^ Um dieselbe Zeit, zu Ende der neunziger Jahre, entstanden z. B. die „Neue Gelehrten-Buchhaudlung" in Hadamar, deren „Haupttommission" anfangs Meyer in Leipzig hatte und die „Gesellschaft der Littcraturfreuudc zu Hamburg", die ebenfalls eine aus Schriftstellern bcstcheudc Verlagsgesellschaft war. Uber die buchhändlcrischc Litteratur zu Beginn des 19. Jahrhunderts spricht vom Selbstverlag wie von einer Sache, deren Blüte der Vergangenheit angehört. In einem Schristchen vom Jahre 1803 heißt es: „Und noch jetzt hat man Beyspiele, daß Gelehrte, große Vortheilc erwartend, sich mit diesem Fache cinlaßen, in den ersten Jahren aber, wäre cö möglich, wieder abzukommen wünschten, ja mancher wohl gar seinen moralischen Tod ahnet". Viertes Kapitel. Der Dnrchbruch der neuzeitlichen Organisation. Zunahme des reinen Verlags und der Zahlungsrechnung. Unzuträglichkciten des Tauschhandels. Süddeutsche Sehnsucht uach dem Tauschhandel alten Stils. Rcichs- buchhändler-Haudluugsart und Leipziger Handel. Verbreitung der Konditions- scuduug unverlangter Neuigkeiten außerhalb des persönlichen Meßhandcls. Überwiegen des persönlichen Meßhandcls mit festem Bezug. Frankaturzwang. Der Ncttohandel verzögert die Ausdehnung des Konditionsbezugs ans die geschriebene Bestellung. Ratlosigkeit über die Entwirrung der organisatorischen Gegensätze. — Reformziele der Auswärtigen. — Urteil des Reichsbuchhandels über die Vcrdcrb- lichkeit des Leipziger Handels. Die Nürnberger Schlnßnahme. — Reaktion gegen das Überhandnehmen der unverlangten Sendung. Ausdehnung des Konditions- bczugs auf die verlangte Sendung. Aufkommen der Disponendcn. Ausdehnung des Konditionsbezugs auf älteru Verlag. — Gründung einer Buchhäudlcrbörse: Göschen, Kummer, Horvath. — Die um bestehende Organisation. Am 3. Dezember 1787 verschied Philipp Erasmus Reich, zwei Tage nach Vollendung seines siebzigsten Lebensjahres. Als er in die Weidmannsche Handlung eingetreten war, betrug ihr Vermögen 1200 Rthlr.; Reichs Wittwc erhielt aus der Handlung 10000 Rthlr. — „eine erbärmliche Summe für die Wittwe eines solchen Mannes" (Göschen), und Marie Luise Weidmann verwandte bei ihrem Tode, 6. Januar 1793, allein 61900 Thaler zu Legaten — das „alte Fraulein, das nichts zu ihrer Empfehlung hatte, als 200000 Thaler, das Geschäft und einen Lieblingshund mit Namen Mylord" (Göschen). Der Nachfolger Reichs war Reim, der schon im Jahre 1789 starb; ihm folgte Gräff. Das Todesjahr Reichs war das Jahr, in dem Goethe in Rom die „Iphigenie" vollendete und Schiller nach Weimar übersiedelte. Abgelaufen war die Zeit jener großen Dichter, deren Geburtsjahr um das erste Anfnngsjahr des neuen Aufschwungs, um das Jahr 1730 gelegen war: 186 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. Lcssing war tot, die große Zeit Klopstocks und Wielands war vorüber; die Zeit der glänzenden Reife Goethes und Schillers, die eigentliche „Schiller-Goethe-Zeit" blühte empor. Und in dem Jahrzehnt, in dem Reich starb, wurden die Grundlagen der modernen Philosophie gelegt. Wie unter den Dichtern Wieland weit in den neuen Zeitabschnitt hin- übcrreicht, so unter den Komponisten sein Altersgenosse Haydn; im Jahre 1791 aber starb Mozart, und neben Goethe und Kant trat Beethoven. Ein Jahr vor Reich starb Friedrich der Große, im Jahre 1790 verschied Kaiser Joseph, der noch den Ausbruch der Französischen Revolution erlebt hatte: das Fridericianische Zeitalter wurde von dem Zeitalter der Revolution abgelöst. Und neue Namen unter den Buchhändlern. Zwei Jahre vor Reich starb sein erbitterter Gegner Franz Varrentrapp; im Jahre 1794 schloß im Atter von 81 Jahren der greise Immanuel Brcitkopf die Augen. Die Geschichtschreibung hat auf die literarhistorische Bedeutung der Begegnung Goethes mit Gottsched im Jahre 1765 aufmerksam gemacht: „Das ehemalige und das künftige Haupt der deutschen Litteratur, deren Lebenszeit zusammengenommen die Jahre 1700 bis 1832 umfaßt, haben sich dieses Eine Mal ins Auge geblickt und mit einander gesprochen." ^ Einen gleichen Knotenpunkt bildet in der Geschichte unsers Buchhandels das Jahr 1787. Damals bat ein juuger dreiundzwanzigjähriger Tübinger Buchhändler, der gerade am 1. Dezember, dem Geburtstage Reichs, das Geschäft des Baters übernahm, den greisen Fürsten der deutschen Buchhändler brieflich um Rat, nach welchen Grundsätzen er sein Geschäft führen solle. Reich konnte den erbetenen Rat nicht mehr erteilen; schon als der Brief geschrieben ward, weilte er nicht mehr unter den Lebenden. Dieser Tübinger Buchhändler war Johann Friedrich Cotta. Reich war zwei Jahre nach Geliert geboren, Cotta starb im Todesjahre Goethes; Reichs und Cottas Lebenszeit zusammengenommen, die Lebenszeit des Verlegers Retterts und Wielands — und des Verlegers Goethes und Schillers, umgreift den Zeitraum von 1717 bis 1832. In demselben Jahre 1787 machte sich Georg Joachim Göschen selbständig, trat Friedrich Perthes in die Lehre — Perthes, der später sagte,, daß um das Jahr 1790 ein neuer Buchhandel begonnen habe; und im Jahre 1789 begegnet uns zum ersten male der Name Paul Gotthelf Kummer. Zunahme des reinen Verlags. 187 Im Laufe der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatte die Zahl der Nettohändler zugenommen, oder genauer: der Umfang des Netto- Handels; denn davon abgesehen, daß nicht wenige Nettohändler bevorzugte Gcschüftsgenosscn des Changeverkehrs würdigten, und davon abgesehen, daß nicht wenige Ehangchändler zwischen den Messen neben ihrer laufenden Changerechnung in Zahlungsrcchnuug versandten, mochte die Grenze zwischen Netto- und Changchändler vielleicht auch insofern zuweilen nicht ganz sicher zu ziehen sein, als manche Verleger Change- und Zahlungsrechnung nach Artikeln schieden, d. h. jeden einzelnen ihrer Artikel je nach seinem Werte zum Change- oder zum sogenannten „Con- tantartikel" bestimmten. Wir erinnern uns, daß Eckebrecht in den siebziger Jahren die Zahl der reinen Verleger auf 20 angab; die Nürnberger Schlußnahme vom Jahre 1788 — wir werden sie bald kennen lernen — schätzt ihre Zahl auf etwa 40. In dem „Allgemeinen Verzeichnis; aller Buchhandlungen, welche die Leipziger Messe besuchen" vom Jahre 1791 sind von den darin angeführten 398 Buchhandlungen 29 als reine Verlagshandlungcu bezeichnet, in demjeuigen von 1801 von 501 Buchhandlungen 63. Die Angaben beider Verzeichnisse sind unvollständig (so fehlen z. B. die Göttinger Handlungen), allein sie geben doch eine annähernde Vorstellung nicht nur von der Stärke, sondern auch der geographischen Verteilung des reinen Verlags um die Wende des achtzehnten Jahrhunderts. Nach dem Verzeichnis vom Jahre 1801 ist das stark beherrschende Centrum des reinen Verlags Leipzig mit 30 Handlungen. Es folgt Preußen mit den beiden wichtigen Buchhandelsstädten Berlin (mit 6) und Halle (mit 4 Handlungen); außer diesen beiden ist Preußen nur mit einer Handlung in Frankfurt a. O., Kursachsen nur mit einer Handlung in Oschatz vertreten. Die stärkste Ansammlung von reinen Vcrlagshandlungen findet sich im Thüringischen: an der Spitze Jena (3) und Gotha (2), dann Gera, Coburg, Schnepfcn- thal, Erfurt. Außerdem im Norden nur Dessau (2) und Braunschwcig. Im Westfälischen Dortmund; am Rheine Mainz. In Franken die wichtigen Orte Nürnberg und Erlangen, Nürnberg mit 4 Handlungen; in Schwaben Augsburg. Endlich Prag. Nach diesen Verzeichnissen betrug die Anzahl der reinen Verleger im Jahre 1791 7 ",,„ im Jahre 1801 12"/^ der Gesamtzahl der darin aufgeführten Handlungen. Tausch und Kauf herrschten nebeneinander, und die deutschen Buchhändler mußten zum 188 4. Kapitel: Ter Durchbruch der neuzeitlichen Organisation, guten Teil Tausch- und Zahluugsrcchnung zugleich führend Der Buchhändler tauscht oder kauft — in dieser koordinierenden Allgemeinheit drücken sich die Schriften dieser Zeit gewöhnlich aus.^ Der Tauschhandel aber blieb während des ganzen Reichschen Zeitalters und noch darüber hinaus die herrschende buchhändlcrische Verkehrsform; nicht nur Pütter, sowohl im „Büchernachdruck" (1777)^ als in den „Beiträgen zum Teut- scheu Staats- und Fürstenrecht" (1777)^ und Reiche in den „Fundations- gesetzen" (1781), sondern auch I. G. Müller im „Verlagsraub" (1792) geben ihn als die herrschende Geschäftsform an. Im nördlichen Deutschland waren die größern und großen Buchhandlungen in der Verurteilung des Tauschhandels einig, wir wissen ja warum: der Verleger, der die schlechtesten Bücher hat, ist dabei am besten dran, sagt der Leipziger Magister in Nicolais „Sebaldus Nothanker"°, und auch die Schriftsteller brachten die nachteiligen Wirkungen des Tauschhandels zum Ausdruck. Ehlers gibt (1784) drei solcher Wirkungen an: der Buchhändler bestrebt sich erstens nicht ängstlich, wirklich gute Verlagsschriftcn, sondern sorgt sich nur darum, möglichst billig irgend ein Manuskript zu bekommen, er kann zweitens ohne großes Wagnis keine guten Honorare bieten, und als drittes fügt Ehlers noch hinzu, daß er deshalb die Kritik, und leider mit Erfolg zu beeinflussen suche/ Für den Buchhändler war natürlich der geschäftliche Gesichtspunkt der entscheidende, und immer widcrwilligcr trugen deshalb diejenigen, welche über den grundsätzlichen Anhängern des Tauschhandels, aber unter Reich und seines Gleichen standen, das Joch der Change. „Glauben Sie es mir", schrieb im Jahre 1782 Frommann, „bei der jetzigen großen Menge von Neuigkeiten ist es traurig, wenn ich mich ins Chaugircu einlassen muß; und das muß ich doch. Es ist inir nicht so lieb, wenn ich auf diese Art 1200 Stück zu 21 Gr. verbrauche, als wenn ich 1000 um 12 Gr. baar verlausen kann."^ Am 1. März 1789 zeigte der Leipziger Buchhändler Paul Gotthelf Kummer dem Buchhandel an, daß er in der kommenden Jubilatcmcssc alle Change- rechnungen abschließen und „durchaus Zahlungsrechnung" ansangen werde. Er fügte hinzu, daß er damit keineswegs die Absicht verbinde, sich bloß auf Verlag zu beschränken, er werde vielmehr mit Sortiment wie bisher wcitcrhandcln. Kummer gibt drei Gründe an, die ihn — endlich — zu seinem Entschlüsse gebracht hätten. Erstens wurden die Zahlungshandlungen den Tauschhandlungen gegenüber von den Verlegern bevorzugt. Zunahme der Zahlungsrechnung. Festhalten am Tauschhandel im Süden. 189 Den erstern ließen sie durch den Kommissionär ausliefern, den letztern sandten sie von Hause; und zwar ganz offen und grundsätzlich; die verschiedene Bchandlungsweise wurde den einzelnen Handlungen durch gedruckte Briefe unmittelbar mitgeteilt. Man wollte also seinen Verlag nur an Zahlungshändler geben und erschwerte den andern den Bezug. Zweitens fehlten oft gerade die Bücher, die man eintauschen wollte, und das, was vorhanden war, wurde, um höhere Gegenchange zu erhalten, als Nettoartikel, d. h. mit Viertelrabatt augesetzt. Drittens ließen sich viele die Changerechnung gefallen, so lange sie schuldig blieben; sobald ihnen aber auch nur einige Thaler geschuldet wurden, verlangten sie sofort Zahlung. So hatte denn Kummer in einem Zeiträume von vierzehn Jahren gefunden, daß bei der Tauschrcchnung er der leidende Teil war. Er wußte, mit welchen Gefühlen ein Schritt, wie er ihn jetzt that, in den Kreisen des alten Buchhandels aufgenommen wurde; deshalb sein langes Zögern, die umständliche Begründung und die Erklärung: sein Entschluß sei unabänderlich. Und doch kann er den Tauschhandel nicht ganz aufgeben. Er erklärt am Schluß, daß er mit denjenigen, denen Zahlungsrcchnung nicht anstehe, Tauschhandel fortsetzen werde, aber reinen und wirklichen Tauschhandel von Hand zu Hand und Auge in Auge.- der Saldo soll sofort bezahlt werden, und dann sollen die Geschäfte, ohne daß irgend eine Neuigkeit, Fortsetzung u. f. w. auf Tauschrechnung verschrieben wird, bis zur nächsten Messe ruhen. Kummer schränkte also die Lieferung von Hause zur Nichtlieferung überhaupt und den in der orthodoxen Changcübung zuletzt unendlichen Kredit auf die Verweigerung des Kredits überhaupt ciu. Ein solcher Handel hatte denn freilich mit dem üblichen Tauschhandel nichts als den Namen gemein. 2 So sehr der Norden seinen Tauschverkehr immer mehr zu beschränken suchte, so sehr hielt der Süden an ihm fest. In der Nummer einer süddeutschen Buchhändlerzcitung der neunziger Jahre wirft ein Buchhändler sehnsüchtige Blicke zurück auf die Zeit, da der Tauschverkehr noch uneingeschränkt herrschte. Er blickt sehr weit zurück; in den dreißiger Jahren, da war noch die wirkliche gute, alte Zeit, die man wieder aufleben lassen muß. Im Stile des alten Hildebrandsliedes heißt es: „Das hat mir mein seel. Vater und noch mehr alte Herren Collegen gesagt: da kamen die Herren in Leipzig am dritten Ort zusammen, 190 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. räsonnirtcn über das oder jene neue Buch, das ihnen zur Messe gebracht worden war"; und hatte ein unbescholtener, ehrlicher Mann eine Handlung neu gegründet, „so wurde gleich resolvirt, dasjenige neue Buch, das derselbe zur Messe brachte, gleichsam unter sich zu vertheilen, und dem auf einmal zu einem Sortiment zu verhelfen.""' Solche Herzens- ausbrüchc zeigen, wie die alte Zeit, die seit den dreißiger Jahren endgültig beginnen mußte zu weichen, die alte Zeit einer noch verhältnismäßig gleichartigen Verlagsproduktion, in der man sich die Bücher gleichsam unbesehen einander abnahm, den in der immer sichtbarer heraufziehenden neuern Zeit lebenden Buchhändlern alter Schule nun traulich, huschelig, brüderlich erschien gegen die neue Zeit des „Neides" und der „Mißgunst". Und sie zeigen deutlich, wie es eben die bequeme Bücher- macherei war, wegen deren der norddeutsche Handel vor dem Tauschhandel zurückwich, und die seine Anhänger an ihm schätzten und in dem neuen buchhändlerischcn Verkehre vermißten. Die Gegner des Tauschhandels sagten, daß bei der immer steigenden Flut der neuen Bücher eine strengere Auswahl nötiger und deshalb der alte Tauschhandel immer unmöglicher werde; seine Anhänger sagten, daß ebendeshalb eine um so nachdrücklichere Unterstützung des Buchhändlers und darum eine nur um so stärkere Pflege des Tauschhandels nötig sei." Allein der alte Tauschhandel war, als das Zeitalter Reichs zu Ende ging, im Reiche längst nicht mehr die herrschende buchhändlerische Verkehrsform. Dieser Buchhandelskreis entbehrte ja gerade dessen, was die Seele des alten Tauschhandels ausmachte: der persönlichen Meßzusammenkunft. Die Reichsbuchhändler untereinander sandten sich deshalb ihre Tauschartikel von Hause aus zu; 'und das führte zu einem buchhändlerischcn Verkehr, dessen Form schon alt, dessen allgemeiner Gebrauch aber neu war. Der alte Tauschhandel wurde im Süden ebenso hart verurteilt wie im Norden. In jenem alten Handel strikter Observanz nahm jeder der beiden Tauschenden die Exemplare des andern fest, und der Austausch wurde nur durch Bücher bewirkt, so daß die Rechnung im Prinzip unendlich war. Das Mißverhältnis, das sich dabei für den größern Buchhändler herausstellte, war vom Buchhandel schon aus der alten Frankfurter Messe empfunden worden. Da begann — so erzählen uns die Zeitgenossen — zuerst auf der Frankfurter, dann auch aus der Rcichsbuchhändlcr-Handlungsart und Leipziger Handel. 191 Leipziger Messe ein Gebrauch mehr 'aufzukommen, der in einzelnen Fällen schon seit langer Zeit geübt worden war, ein „Mittelding zwischen Tausch- und Bezahlungshandel", das darin bestand, Gegenartikel, an deren Absatz man Zweifel hegte, nur unter der Bedingung zu nehmen, die nicht abgesetzten Exemplare zurücksenden oder genauer, da ein Ausgleich der Rechnung nur im Wege des Tausches möglich war, an ihrer Stelle ebenso versuchsweise andere Artikel desselben Buchhändlers nehmen zu dürfen.^ So schilderte man in Süddeutschland unmittelbar nach Reichs Tode die Entstehung dieses „Mitteldinges zwischen Tausch- und Bezahlungshandel". Das Recht der Zurücksendung allein rechtfertigt eine solche Bezeichnung noch nicht. Es kam hinzu, daß im Reichsbuchhandel neben der daneben fortdauernden Unbestimmtheit des Termins einer endlichen Vorsaldierung ebenfalls eine nach der Zurücksendung der nichtabgesetzten Exemplare erfolgende Barzahlung des Saldos immer üblicher geworden war; so üblich, daß sie zu den Merkmalen des reichsbuchhändlerischen Geschäftsverkehrs gehörte. Man nannte diesen Berkehr der Reichsbuchhändler unter sich die „Reichsbuchhändler-Handlungsart". Ihre Eigentümlichkeiten bestanden darin, daß die Reichsbuchhändler sich ihre Neuigkeiten mit dem Rechte der Zurücksendung des Nichtabgesetzten zusandten, und daß sie miteinander von ihren Wohnsitzen aus abrechneten. Denjenigen Geschäftsverkehr, welcher diese beiden Merkmale nicht zeigte, nannte man im Unterschiede dazu die „Leipziger Handlungsart". Beide Handlungsarten kamen darin überein, daß der Saldo bar gezahlt wurde. „Die Reichsbuchhändler rechnen unter sich, wie man zu sagen pflegt, von Hause aus, das heißt: sie schicken sich einander ihre neugedruckten Bücher gewißermaßen in Commission zu; was sie nicht absetzen, oder auf dem Lager nicht behalten wollen, senden sie vor der Abrechnung zurück und zahlen dann den Saldo wie in Leipzig"; so beschreibt ein süddeutscher Buchhändler im Jahre 1790 die Reichsbuchhändler-Handlungsart." Den Leipziger Handel schildert er wie folgt: „In Leipzig kommen jährlich die vorzüglichsten, mit deutschen Büchern handelnde Buchhändler zusammen, bieten einander ihre verlegten Bücher an, nehmen so viel davon, als sie in ihren Gegenden zu verkaufen hoffen, von jedem Buche doch wenigstens ein und zwei Exemplare; sie schließen die alte Rechnung ab, das heißt, zahlen sich nach Abzug 33 xr. lüt. Rabat den Saldo baar heraus."" Vergessen wir über der Übereinstimmung der Bar- 192 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation, Zahlung des Saldos den Unterschied nicht, der trotzdem auch hier besteht, und der die Leipziger Handlungsart als Barhandel, die Reichsbuchhändler- Handlungsart aber nur als ein „Mittelding" zwischen Tausch- und Barhandel zu bezeichnen gestattete. Die Reichsbuchhändlcr waren der Masse nach Berleger-Sortimenter; die Hauptrechnung hob sich durch den gegenseitigen Büchcrbezug, bestand also in Tausch, und nur die Differenz wurde bar gezahlt. Nicht einmal das war schon durchgehends der Fall, sondern auch der volle Tauschhandel war mit der Rücksendung des Nichtabgesetztcn verbunden; noch in der Mitte der neunziger Jahre konnte man den Unterschied zwischen Leipziger und Reichsbuchhaudel so angeben, daß der crstere das, was nicht durch Gegcnrechnung getilgt werde, durch bares Geld, der letztere aber durch Bücher vergüte.^ Unter den Buchhändlern der Leipziger Handlungsart dagegen mehrten sich die Nettohändler, denen gegenüber auch abgesehen von der Art der Begleichung des Saldos ein Bücheraustausch überhaupt gauz wegfiel. Allein wir haben schon erwähnt, daß damit kein grundsätzlicher Unterschied gesetzt ist. Ein Buchhändler konnte von zwanzig seiner neuen Artikel neunzehn in Change und nur einen contant geben, er konnte achtzehn in Change und zwei als Contantartikel geben, er konnte zehn, er konnte schließlich alle zwanzig Artikel nur contant geben; der Changegegenwert verminderte sich so und nahm schließlich die Größe Null an, der Saldo des Kontrahenten stieg und war schließlich einseitige Zahlung. Die eben angegebene süddeutsche Gegenüberstellung der beiden Handlungsarten selbst verwischt diesen Unterschied völlig. Als eigentümliche Merkmale der Reichsbuchhändlcrart bleiben so: das Fehlen der persönlichen Zusammenkunft und Abrechnung und das Recht der Zurücksendung. Wir haben damit Wesen und Entstehung der Reichsbuchhändler- Handlungsart im engsten Anschluß an die Aussagen des zeitgenössischen Buchhandels selbst gezeichnet. Die Entstehung betreffend sind aber diese Aussagen ungenügend und schief. Wir müssen diesen Umstand selbst als geschichtliches Material bewerten. Wenn eine Zeit über die Anfänge ihrer Gebräuche nicht klar ist und sie in pragmatischer Weise wie hier darstellt, so zeigt das, wie sehr eingebürgert diese Gebräuche zu dieser Zeit, hier am Ausgange des Reichschen Zeitalters, bereits waren. Die obige Darstellung bindet die Entstehung des Rechts der Zurücksendung an den persönlichen Verkehr der Buchhändler auf der Frankfurter Messe. Das Konditionsscndung unverlangter Neuigkeiten. 193 Gegenteil ist richtig. Jene Darstellung drückte den in Frage stehenden Gebrauch mit den Worten aus: „gewißermaßen in Commission". Sie kennt außerdem noch eine viel exaktere Bezeichnung. Die Reichsbuchhändler, sagt sie, senden „mit Condition des Remittirens pro Novitate".'« Die Ausdrücke „in Commission" und „xio Novitate" bezeichnen die beiden wirklichen Wege, auf welchen sich die Sendung „mit Condition des Remittirens" zuerst entwickelt hatte." In unserer Periode war die Sendung pro novitaw, die Sendung von Novitäten a eomWon, welche Bezeichnung zuerst in einem Briefe von Schwan in Mannheim an Reich vom 25. Februar 1779 begegnet, über ganz Deutschland stark verbreitet, innerhalb Norddcutschlands, innerhalb Süddeutschlands, vom Norden nach dem Süden und umgekehrt.^ Und jener Anfangszustand, in dem die Versendung pro novitate eine Vertriebssorm für besonders aktuelle Schriftchen war^, ist, wenn vielleicht schon zu Anfang des 18. Jahrhunderts bis jzu gewissem Grade, so jedenfalls jetzt längst überwunden. Neben die absolut unverlangte ist die generell verlangte Novitätensendung getreten, und das erst bezeichnet sie als festgewurzelten buchhändlerischen Geschäftsgcbrauch. Ein Circular von Friedrich Hcckel in Dresden vom 2. Januar 1740 bittet sich von „allen künfftigen zum Vorschein kommenden Büchern, nach Beschaffenheit des Inhalts, einige Exemplaria" aus'^", und ähnliche Circulare nord- und süddeutscher Firmen liegen seitdem vielfach vor." Der Gebrauch war so stark in Aufnahme, daß man sich damals schon dagegen verwahrte.^ Wir erfahren auch, welches der Grund dazu war. Zur Michaelismesse 1771 erklärte eine Züricher Firma, sie würde nicht nur von unverlangt Gesandtem nichts behalten, sondern vielmehr die Auslagen für unnötiges Porto und Fracht zurückfordern, so wie es bei allen Handlungsverwandten der Brauch sei. Übrigens erklärte die Handlung, auch ihrerseits keinerlei Neuigkeiten ohne Auftrag zu senden.^ Es war besonders die Michaelismesse, an der es sich deutlich zeigte, daß in der Novitätensendung mit Remissionsrecht schon damals thatsächlich der Gebrauch vorhanden war, der den persönlichen Meßbesuch zum Zwecke des buchhändlerischen Absatzes resp. der Assortierung in Norddeutschland ersetzte. Die Michaelismesse wurde seit langer Zeit weniger besucht als die Ostermesse.^ Sehr natürlich, daß deshalb an die Stelle der persönlichen Anwesenheit die Novitätensendung trat. Der diesbezügliche Unterschied zwischen den beiden Messen Geschichte des Deutschen Buchhandels. IH, 13 194 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. war so stark, daß man fast sagen kann, Oster- und Michaclismcssen unterschieden sich im Geschäftsverkehr wie Leipziger und Reichsbuchhändler- Hanolungsart.22 Und man konnte daran lernen, wie vorteilhaft der neuzeitliche Geschäftsverkehr war, der sich da so still und allmählich entwickelte. Reich selbst soll, wie eine süddeutsche Quelle angibt, bemerkt haben, daß gute Bücher in den Michaclismcssen eben wegen des stürkern Zuschickens gemeiniglich besser gingen als in den Ostermcsscn.^ Bei einer so ausgebreiteten Übung der absolut unverlangten und generell verlangten Sendung xro noviwte ist es natürlich, daß man bereits vielfach, sei es in negativer, sei es in positiver Weise, die Fächer bezeichnete, für die man bereit war, Novitütcnsendungcn anzunehmen, sowie die mehr oder weniger genaue Zahl der Exemplare. Die ersten diesbezüglichen Circulare stammen aus den sechziger Jahren.^ Den Unterschied, der trotz alledem zwischen Leipziger und Reichs- bnchhnndel bestand, dürfen wir uns dadurch nicht verwischen lassen. Der Konditionsverkehr war seiner Entstehung nach die neben dem persönlichen Meßhandel für den Verkehr ohne persönlichen Meßbesuch sich bildende Art des buchhändlerischcn Geschäftsverkehrs. Das Konditionssystem herrschte dort und soweit, wo und wieweit der persönliche Meßbesuch nicht herrschte. Das war die Eigentümlichkeit der Sendung mit Kondition des Remitticrens pro Novitate vom Anbeginn ihres Entstehens an, das blieb es während ihrer allmählichen Verbreitung, uud das ist es, womit dieser Gebrauch den Keim einer neuen Organisation des deutschen Buchhandels darstellt. Und die Kondition des Nemittierens blieb aufs engste mit dem Gebrauche verbunden, als dessen Begleiterscheinung sie aufgetreten war, nämlich mit der den persönlichen Meßbesuch ergänzenden und ersetzenden Sendung xro novitate, ohne sich zunächst von ihr abzulösen und auf den buchhündlcrischen Verkehr überhaupt übertragen zu werden. Ebenso war es mit der Kommissionskondition; auch sie blieb in ihrer eigentlichen Bedeutung sowohl usuell, wie im Bewußtsein der Gcschäftsgcnossen erhalten und von den Gebräuchen des persönlichen Meßhandcls, auf den sie nicht übertragen wurde, geschieden. „In der Michaelisinesse senden die fdic Leipziger Handlungsart übenden^ Buchhändler auch pro Novitate und in Commission zu", sagt der obengenannte süddeutsche Buchhändler im Jahre 1790.^ Die Remission ist im Reichschen Zeitalter auch in der Leipziger Sphäre schon weit mehr Konditionsverkehr und persönlicher Meßhandel. Frachtkosten. 195 geübt worden^", als man gewöhnlich angenommen hat. Aber wie mächtig der persönliche Meßhandel noch über den Geschäftsverkehr von Hause überwog, ebenso sehr überwog damit der feste über den Konditionsbezug. Um das Jahr 1780 schrieb der Nürnberger Buchhändler George Peter Monath, er sei mit den beiden letzten Messen nicht sonderlich zufrieden gewesen; „jeder will auf Geld handeln, so daß man nicht genug Geld auftreiben kann; es kommt so schrecklich viel heraus, und doch will man alles auf dem Lager haben." Der einfachste Ausweg wäre Remission; aber der feste Bezug ist noch vorherrschend. Ferner sieht man aus der in Briefen zuweilen begegnenden besonder«, mehr oder weniger umstündlichen Entschuldigung und Begründung dafür, daß man remittierte — und zwar im ganzen Rcichschen Zeitalter nur absolut unverlangte und generell verlangte Sendungen; der speziellste Fall war also der, daß man Gebiet und Zahl der gewünschten Novitäten angab; ein bestimmtes Buch konnte man nur fest beziehen —, daß die Remission generell verlangter Sendungen an größere norddeutsche Firmen noch als etwas besonderes galt, das man ihnen gegenüber noch nicht wie etwas ganz Selbstverständliches übte. 2" Ein letzter Unterschied zwischen Reichsbuchhändlcr- und Leipziger Handlungsart besteht in dem Fehlen des Frankaturzwangs im Reiche. Für den Mcßgütertransport galt ja der Grundsatz, daß die Güter frachtfrei vom Mcßplatz abzuholen waren. Damit hatte im Handel über Leipzig auch der Adressat der Novitätcnsendung (Sortimenter) deren Kosten von Leipzig bis zu seinem Platze in der Provinz und die Kosten der Remission von da zurück nach Leipzig zu tragen. Im Rcichsbuch- handel dagegen, dem mit der Messe der Mcßfrankaturzwang fehlte, bezahlte der jedesmalige Adressat die ganzen Frachtsvesen vom Abgangsort bis zu seinem Platze, so daß also die Frachtspcsen der Novitätensendung vom Sortimentcr, die Kosten der Remittcuden vom Verleger getragen wurden." Nach der Leipziger Handlungsart bezahlte der Sortimenter die Möglichkeit, sciu Lager ohne das Wagnis festen Bezuges aufs beste assortieren zu können im Falle der Remission mit den doppelten, im Reichsbuchhandel nur mit den einfachen Frachtspesen. Zu der Bedeutung der verschiedenen Wichtigkeit der Frankfurter und der Leipziger Messe als Mittelpunkts persönlichen buchhändlcrischen Geschäftsverkehrs für die Verschiedenheit der Ausbreitung des Konditions- 13* 196 4- Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. systems im Süden und im Norden kam als zweiter für diese Verschiedenheit bedeutungsvoller Faktor der Nettohandel Norddeutschlands hinzu, sowohl unmittelbar, wie mit allen an der Trennung der Leipziger und Frankfurter Sphäre arbeitenden Folge- und Begleiterscheinungen, die mit diesem Begriffe verknüpft sind. Die im ganzen für ganz Deutschland gleichmäßige, für den Leipziger Meßbezirk sogar besonders wichtige vorreichsche Anfangsentwickelung des Kouditionssystcms wurde durch den Gegensatz zwischen Sachsen und dem Reiche: durch das Eingehen des persönlichen Meßverkehrs im Süden, das Emporkommen des Nettohandels im Norden nach zwei verschiedenen Richtungen auseinander getrieben. An und für sich war es leicht denkbar, daß eine rein formale Verschiebung, bestehend in dem Eingehen der einen Messe und der größern Schwierigkeit für die Buchhändler ihres Kreises, die andere zu besuchen, durch einen verstärkten Verkehr pro uoviww und in Kommission ausgeglichen wurde. Aber es war ja viel mehr als eine bloße formale Verschiebung, 'es war der Ausdruck eines tiefgehenden litterarischen und buchhändlerischen Interessengegensatzes, der zu einer wahren Spaltung des deutschen Buchhandels zu führen im Begriffe war. Die zeitgenössische Anschauung, die das Konditionssystem auf der Frankfurter Messe Entstehen und von da auf die Leipziger Messe übertragen werden ließ, stellt die Geschichte dieser Verkehrsart weiter so dar, daß sie etwa bis zu Reichs Abschied von der Frankfurter Messe erfreulicherweise stetig sich gleichmäßig über ganz Deutschland zu verbreiten begonnen hatte. Es war das beste, was dem deutschen Buchhandel und der deutschen Litteratur geschehen konnte! In dem Konditionstauschverkehr, dem Siebe, das die Novitäten durchsiebte, der Worfschaufel, die die Spreu vom Weizen sonderte, erstand das Mittel, das am Werke war, „den deutschen Buchhandel zu heben und Litteratur ausserordentlich zu befördern", die „elenden Schriften nach und nach zu verdrängen" — „wenn nicht ein feindseliger Dämon, oder eigentlich der Kaufmannsgeist Unkraut unter den Waizen gestreut hätte". ^ Der Nettohandel bediente sich, wie der gesamte norddeutsche Buchhandel, der Leipziger Messe, und was auf der Messe genommen wurde, gleichgültig, ob auf der Leipziger, Frankfurter oder was sonst für einer, war, weil es nicht unverlangt war, fest genommen; das begann sich erst in der nachrcichschen Zeit zu ändern. Novitätensendungen mit Rc- Konditionssystcm und Nettohandel. Ratlosigkeit der Zeitgenossen. 197 missionsrecht an diejenigen, welche die Messe nicht persönlich besuchten, übte, wie wir sahen, sogar Reich selbst. Wir hörten aber auch schon, daß man besonders hervorhob, Reich, der Typus des Nettohändlers, nehme nichts zurück: der Nettohandel hemmte die weitere Ausdehnung des Kouditionsverkchrs auch auf die „geschriebene" Bestellung. Es ist deutlich, daß sich so die schärfsten Gegensätze immer sichtbarer ausbildeten: hier der Nettomeßhandel, der keine Change und keine Kondition kannte, dort der Reichshandel ohne Messe, in dem beides vorhanden war. Erst als Philipp Erasmus Reich die Augen geschlossen hatte, fand die Berührung der Extreme statt. Merkwürdig berühren uns jetzt die noch im Ncichschcn Zeitalter austretenden Fälle der Beleuchtung des Gegensatzes von reichsbuchhändlerischer Seite aus, in denen die Forderung des Konditionssystcms für den Leser späterer Zeit fortwährend im Hintergründe steht und in den Ergebnissen der Gedankenreihen geradezu mit Händen zu greifen ist — ohne daß sie doch ausgesprochen wird. In diesem Lichte erscheinen uns z. B. jetzt gewisse Partien der Schwäbischen Defensionsschrift. Ein anderes und besonderes anschauliches Beispiel dafür ist ein „Gespräch im Reich der Todten" des Nürnberger Buchhändlers Bauer, vom Jahre 1770. Das Büchertauschen, sagt der Verfasser, nimmt von Jahr zu Jahr ab: „so muß nothwendig die Sache eine andere Gestalt gewinnen". Es nimmt ab, weil diejenigen, welche guten Verlag besitzen, kein Äquivalent bekommen können und ihr Lager mit fremdem Sortiment, das sie nicht absetzen können, bereits überfüllt haben. Was stark gebraucht wird, muß man deshalb mit barem Gelde an sich bringen, und deshalb haben viele nicht Ursache, eine teure Mcßreise zu unternehmen, sondern können ihre Ware verschicken. „Ist dieses nicht ein deutliches Merkmal, daß in der Buchhandlung andere Anstalten gemacht werden müssen?" Der Verfasser sieht die Wurzel alles Übels in der Überproduktion wertloser Littcratur; Bauer denkt dabei in erster Linie an theologische und philosophische „Spielereien". „Die Freiheit mit dem Bücherdrucken ist einmal bei den Protestanten zu groß!" Sie drucken auch zu große Auflagen; warum immer gleich 1000 Exemplare — aber wie? Kann denn der Tauschhandel dagegen schützen? Gerade sein Absterben scheint ja auf kleine Auflagen hinzuführen! Denn um des baren Verkaufs willen können oft 300 Exemplare hinlänglich sein. Aber: je niedriger die Auflage, desto höher der Preis. Damit gibt man den Anstoß zum Nach- 198 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. druck. Wie soll hier geholfen werden? Der einzige Ausweg wäre „ein Reichsschluß, nach dem sich alle Buchhändler in Teutschland achten müßten". Aber darauf ist nicht zu hoffen. „Ich weiß nicht mehr, was ich sagen soll." Bauer hat das Bargeschäft angeklagt. Es macht den alten Betrieb des Buchhandels unmöglich. „Wenn das Tauschen aus der Mode kommt, dann möchte wohl guter Rath theuer werden." Aber ist denn das Tauschen besser? Wenn man auch Vorsicht anwendet, „so bekommt man doch überflüssig dergleichen Waare, wenn man zu Hause den ganzen Kram beisammen sieht. Dieses Vertauschen verdirbt die ganze Sache." Und zehn Seiten weiter heißt es wieder: „Eigentlich soll der Sortements-Buchhandel ein rechtes eomwereium litter^rum sein, welches durch ganz Europa gleichsam wie eine Kette zusamm hänget; und so soll auch das Tauschen beständig fortgehen. Denn so war es zur Zeit der Reformation unter den Gelehrten, die selbst Buchdrucker waren, eingeführet." Ein lehrreiches Beispiel für die Ratlosigkeit des Reichsbuchhandels in der Zeit des vollen Übergangs. Der Tauschhandel ist verderblich, und der Barhandel ist verderblich. Ein „Mittelding" kennt Bauer nicht. Eine Änderung der Organisation muß kommen, aber er vermag sie sich nicht vorzustellen. Er sieht die einzige Rettung darin, daß die Überproduktion der wertlosen Litteratur beseitigt wird, d. h. der Norden für den Süden und der Süden für den Norden brauchbare Litteratur erzeugt und auf dieser Grundlage der alte Tauschhandel festgehalten wird. Ein Ritt in das alte romantische Land vor dem Dreißigjährigen Kriege! Und doch liegt in dem merkwürdigen Büchlein voll ehrlicher Widersprüche mehr Tiefe als in fast allen derartigen Schriften jener Zeit. Wenden wir unfern Blick aus der Richtung in die Vergangenheit in die der Zukunft: war nicht ein wirklicher Ausgleich der Gegensätze, wie auch der Leipziger Bürgermeister Born und andere aussprachen, erst von einer ferner» Zeit einer größern literarischen An- und Ausgleichung zu erwarten, die so den Zustand, den die Zeit vor dem Dreißigjährigen Kriege gesehen hatte, auf höherer Stufe wiederholte? — Entweder müssen die Gelehrten selbst Buchhändler werden, oder die Buchhändler selbst müssen gelehrter werden, die Schar der Gelehrten aber muß in beiden Fällen von Zeit zu Zeit vom Staate ausgesiebt werden, sagt Bauer; das wäre die einzige Rettung.^ Reformziele. 199 Dieser Widerstand gegen den festen Bezug, namentlich bei Zahlungs- rcchnung, ohne daß dabei der so naheliegende Ausweg des Kovditions- bezugs erwähnt wird, findet sich bis zu Ende der Reichschen Periode. Der Buchhändler, der nicht Einsicht, Zeit oder Gelegenheit hat, die Bücher auf ihren Wert zu untersuchen, sagt ein Berliner Schriftsteller im Jahre 1781, ist gezwungen, entweder aufs Geratewohl oder gar nicht zu kaufen. Im ersten Fall wird er bankerott, im zweiten verhungert er, und das erstere ist nicht viel angenehmer als das letztere. Denn wenn ihm die Bücher liegen bleiben, ist er alter Mittel und Wege beraubt, sie wieder los zu werden.^ In dem Circular einer Augsburger Buchhandlung aus dem Jahre 1787 heißt es: „Wie wollen wir bestehen, wenn wir alle Meßcn um 10 und mehr Thaler von jedem Buchhändler zur Spekulation auss Lager legen und die andre Meße bezahlen sollen? — Dazu gehören Kapitalien, zumal da itzt jeder Zah- luugörcchnung einführt und dann sich wohl in acht nimmt, unsere Artikel aufs Lager zu legen."^ Gerade in dem ersten auf Reichs Tod folgenden Jahre begann die Konfronticrung des neuen Reichsbuchhandels mit dem alten Leipziger Handel und die Forderung, in den letztern den neuen Gebrauch des crstcrn aufzunehmen. Man kann auch sagen: des alten Reichsbuchhandels mit dem neuen Leipziger Handel. Das Neue am Reichsbuchhandel dem Leipziger Handel gegenüber war das Konditionssystem, das Alte: das Tauschsystem auf der Grundlage der Vereinigung von Verlag und Sortiment. Das Alte nm Leipziger Handel dem Reichsbuchhandel gegenüber war der feste Bezug, das Neue: der Nettohandel, also die Differenzierung von Verlag und Sortiment. Wir sagen: des Reichsbuchhandels mit dem Leipziger Handel. Nicht des Konditionssystems mit dem System des festen Bezugs. Das Eigentümliche war dies, daß das reichsbuchhändlcrischc Konditionssystem sich an dem Pfahl der (des persönlichen Meßhandels entbehrenden) Verbindung von Verlag und Sortiment des Tauschzeitalters emporgerankt hatte, so daß es mit ihr aufs engste zusammenzugehören schien. Das Ziel, das sich aus der Entwickclung, die wir soeben überblickt haben, unmittelbar ergibt, war nicht das einzige, das die auswärtigen Buchhändler aufstellten. Ein anderes, mit diesem zusammenhängend, 200 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. bezog sich auf die Messe und wurde gleichmäßig von den Buchhändlern Nord- und Süddeutschlands, zum Teil von den erstern noch lebhafter erstrebt. Bei dem Wachstum der litterarischen Produktion und der Vermehrung der Handlungen waren die Leipziger Ostermessen immer umfänglicher und ihre Geschäfte immer schwieriger geworden. Das Leipziger Abrechnungswesen war namentlich für die fremden Buchhändler eine wahre Kalamität, und zwar am meisten sllr diejenigen aus Ober- und Niedersachsen, welche nicht nur mit den Leipzigern und den Reichsbuchhändlern, sondern auch unter sich abzurechnen hatten, während die Reichs- buchhündler unter sich von Hause aus abrechneten. Die Thätigkeit auf der Leipziger Messe war ja damals — und es blieb noch lange Zeit so — ein wirkliches materielles Büchergeschäft, auch soweit man sich dabei nur der Titel bediente. Die Abrechnung war also mit den Geschäften des gegenseitigen Wählens und Schreibens ganz verfilzt und verflochten, und die Schwerfälligkeit des Abrechnens bedeutete zugleich die Erschwerung und Verschleppung des ganzen Meßgeschäfts. Als allgemeiner Grundsatz galt von alter Zeit her die Übung, daß die fremden Buchhändler zuerst die Leipziger, dann die größern fremden Handlungen aufsuchten — man rechnete, daß man damit in der ersten Meßwoche so ziemlich fertig sein konnte —, und daß sie sich dann in ihren Gewölben oder Stuben festsetzten, um ihrerseits den Besuch der kleinern fremden Handlungen abzuwarten.^ Das mochte in alten, einfachen Zeiten erträglich gewesen sein. Wie aber jetzt, wo sich die Zahl der Buchhändler, die Zahl der Bücher, die Zahl und, bei dem immer mehr eindringenden Remittendenwesen, die Umständlichkeit der Geschäfte verdoppelt hatte? Es führte ganz naturgemäß zu Zuständen, die dem fremden Buchhändler die Abwickelung der Meßgeschäfte zur wahren Qual und Pein und für den Unbeteiligten, wie die Buchhändler selbst voll Ärger gestanden, zu einem höchst lächerlichen Schauspiel machte.^ Das Verlangen nach einem Versammlungsort in der Ostermessc war deshalb von den Auswärtigen schon lange empfunden und geäußert worden; mit Sicherheit wissen wir es aus den achtziger Jahren.^ Die Vereinfachung des Abrechnungsgeschäfts war aber nicht der einzige Zweck, zu dem man eine Vereinigung ersehnte. Man wünschte zugleich auf dem deutschen Meßplatze eine Vereinigung der deutschen Buchhändler zu besitzen, um Schäden des deutschen Buchhandels zu besprechen und Re- Reforinziele. 201 formen zu beraten. Endlich, und damit rühren wir wieder näher an das sich wandelnde Geschäftswesen selbst, tauchte vor allem bei den Reichsbuchhündlern der Wunsch einer vollen Prcisgcbung der Michaelismesse auf. Der persönliche Besuch der Michaelismesse war zu solcher Bedeutungslosigkeit herabgesunken, daß viele erklärten, sie brächte weniger Nutzen als Schaden. Man sendet einen neuen Artikel zur Michaelis- - messe, sagte man; läßt ihn changieren, an Auswärtige, die die Messe nicht besuchen, in Paketen versenden; die Zeit ist zu kurz, als daß sie zu Hause bis zur Ostermesse bekannt gemacht werden könnten: um die Rechnung zu kürzen, werden die Bücher remittiert, zur Ostermesse nicht wiedergcschrieben, und so sind sie vergessen; man hat nur beiderseitig die Fracht, die Mühe die Pakete zu machen und wieder abzuschreiben — und vergeblich. Mit der vollbcwußten Gegenüberstellung der beiden Handlungsarten, welche Gegenüberstellung das Zeitalter Reichs noch nicht vollzogen hatte, mit der ausdrücklich und programmatisch von den Auswärtigen gemeinsam gestellten Forderung eines gemeinsamen Abrcchnungslokcils und einer deutschen Buchhändlerversammlung, mit der aufs schärsste hervortretenden Tendenz auf die Ausgestaltung des Kommissions-, insonderheit Auslieferungswesens für den verlangten Bezug zwischen den Messen und das Eingehen der Michaelisinesse treten wir in einen neuen, vom vorhergehenden deutlich geschiedenen Zeitabschnitt der Geschichte unseres Buchhandels ein. Während in dem vorigen, in dem sich die beiden Handlungsarten zu ihrer vollen Reife erst bildeten, die gegensätzlichen Interessen gleichsam blind gegeneinander anrannten, beginnt jetzt eine Zeit, in der man nicht mehr bloß auf beiden Seiten seine Interessen mit einseitigen Gewaltmitteln behauptete und durchsetzte, sondern die Notwendigkeit den ganzen deutschen Buchhandel umfassender organisatorischer Reformen dringend empfand, fest ins Auge faßte und in immer umfassenderer Weise zur Sprache brachte und ins Werl zu setzen suchte. Diese Jahre, nicht die des Neichschen Zeitalters, sind mit ihren Forderungen und Verhandlungen der Fußpunkt der Resormgcschichte des deutschen Buchhandels, die bis unmittelbar in unsere Gegenwart reicht. Genau wie mit dem Glockcnschlagc beginnt das Auftreten der auswärtigen Buchhändler mit ihren verschiedenen Vorschlägen und Forderungen in der ersten Messe nach Reichs Tode, der Ostermesse 1788. Es 202 4. Kapitel: Der Durchbruch der ueuzeitlicheu Organisation, begann mit dem Vorschlag der Aufhebung der Michaelismesse, und zwar in der Verquickung mit dem einer Festlegung der Ostermesse, die künftig am 25. Mai oder 1. Juni beginnen sollte. Man wünschte mit andern Worten nur Eine Messe, und zwar zu bequemerer Jahreszeit und nicht wandelbarem Termin. Als die Vorteile, die man durch die Verlegung der Ostermcssc erreichen wollte, zählte das von der Jubilatemesse 1788 datierte Circular auf, daß man so mehr Zeit zur Inventur des Lagers und der Vorbereitung zur Messe gewinne, besseres Reisewetter und bessere Wege, damit seine Gesundheit mehr schone, und billigere Frachten; daß, weil in der bessern Jahreszeit jeder seine Güter rechtzeitig zur Stelle haben und zu dem spätern Termine in den Druckereien mehr fertiggestellt werden könnte, weniger rcstgeschriebcn werden würde, daß die Fremden sich zahlreicher einstellen würden, vielleicht mehrere aus der Schweiz oder gar aus Frankreich und Italien, endlich daß man um diese Zeit, weil während der allgemeinen Messe alle Lokale stark beansprucht wären, leichter eine Börse mieten könnte; der Wegfall der Michaelis- oder „Pakctmcssc" aber wikde die Remittendcn vermindern. Das Circular fand, was die Verlegung der Ostermcssc betraf, reichlichen Widerspruch, der an dem Schweizer Anonymus H—r in Z eincn seiner Wortführer fand.^ Der Hauptcinwand bestand, wie auf der Hcmd liegt, darin, daß die Buchhündlermesse an die allgemeine Messe gebunden sei.^" Nicht nur, daß, wenn die Buchhändlermesse von der allgemeinen Messe getrennt wurde, in vielen Fällen auch die Pcrsonenbeför- dcrung schwieriger wurde: sondern vor altem war ja das ganze Fracht- wcsen mit der Hauptmesse verknüpft. Dazu kam, daß außcr der Mcßzeit auch die Eingangsgcbühren der Güter höhere waren. Wie im Frachtwesen, so war die Buchhündlermesse im Geld- und Wechselwesen an die Hauptmessc gcbundcu. Das Einkassieren von Geldern und Wechseln mußte außer der Meßzcit schwieriger, oft unmöglich werden. Und diese Abhängigkeit von der allgemeinen Messe zeigte sich noch in manchen andern Punkten. Man konnte so manche Geschäfte für Fremde nicht besorgen, man büßte den Verkehr mit zur Messe kommenden Gelehrten und Freunden ein. Es war zu bedenken, daß die Papierhcindlcr und Buchdrucker auch wegen anderer, nicht buchhändlcrischer Geschäfte zur Messe kamen; sollten sie jetzt beide Messen besuchen? Es war auch die Frage, ob es außer der allgemeinen Messe nicht einem und dein andern an Platz fehlen würde; Verlegung und Festlegung der Osterinesse. Abschaffung der Michaclismesse. 20Z denn für die Zeit außer der Messe waren zahlreiche Stuben und Gewölbe im Buchhändlerviertel anderweit vermietet. Neben diesen Gründen, die allein hinreichend waren, die Hinfälligkeit des Projektes darzuthun, wurden noch so manche andere beigebracht. H—r erklärte, die Schweizer kämen auch jetzt schon alle; Italiener und Franzosen aber würden die Messe nie besuchen, weil sie keinen Sortimentshcmdcl kennten. Von andern wurde geltend gemacht, der Gegensatz zwischen den kalten Leipziger Gewölben und der heißen Sommertempcratur sei gesundheitsschädlich, Kurfürst und Magistrat würden die Verlegung vielleicht nicht gestatten, das Reisewetter sei ja stets zufällig u. s. w.; Svener aus Berlin brachte vor, er würde durch die auf später verlegte Messe in seinen Sommervergnügungen beeinträchtigt werden. Der zweite Vorschlag bestand in dem gänzlichen Wegfalle der Michaelis- oder Paketmessc. Die Begründung bestand darin, daß sich dann die Remittcnden bedeutend vermindern müßten. Man ist zunächst darüber erstaunt; mußten bei dem gänzlichen Eingehen des persönlichen Meßbesuchs sich die Novitätcnsendungen nicht noch vermehren? Der Gedanke, der damals so stark wirksam zu werden begann, und besonders im Reiche, muß offenbar ergänzt werden, daß gleichzeitig die unverlangte Sendung des Verlegers zu Gunsten der verlangten des Sortimenters eingeschränkt werden mußte. In der That sah man das Mittel, dem Vorschlag Geltung zu verschaffen, darin, zur Michaclismesse keine neuen Artikel mehr einzusenden, ja womöglich zu drucken; so mußte sie allmählich absterben. Deutlich führt dieser Vorschlag mit den Einwendungen, die dagegen erhoben wurden, in die Entwickelung des buchhändlerischcn Geschäftswesens, wie sie damals im Gange war, ein. Der Gedanke des Wegfalls der Michaclismesse, sagte H—r in Z, wäre an sich allerdings gut. Wenn alles durch Korrespondenz erledigt würde, so kostete das weniger als die Reise nach und der Aufenthalt in Leipzig. Nur dürsten die Leipziger keinen zu hohen Gewinn auf das Sortiment schlagen, das sie ihren Kommissionshaudlungen zwischen den Messen verschafften. Die Einrichtung müßte in der Weise getroffen werden: daß das Warenlager nach jeder Osterinesse inventicrt uud einem Kommissionär übergeben würde, der dann auf Briefe und Zettel hin auslieferte. Auf der nächsten Ostermcsse wird das Lager revidiert: was nicht mehr vorhanden ist, wird im Inventar abgeschrieben und nach Abzug der Provision vom 204 4» Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. Kommissionär bezahlt, der dann seine Auslagen vom Abnehmer wiederbezieht. Jetzt sei freilich erstens diese Provision recht hoch; und zweitens lieferten zahlreiche Verleger zwischen den Messen nicht aus. „Für das ganze Jahr kann sich der Buchhändler aber nicht assortieren. — Das gar nicht bezahlen oder das Nemittiren würde noch stärker kommen, wenn nur eine Messe wäre, und man sich bis zur andern providircn müßte. Das Zurücksenden alsdann, wäre das nicht auch noch extra Fracht und Erhöhung?"^ Auch der erste der drei Gründe, mit denen Nicolai gegen das Wegfallen der Michaclismesse protestierte, war der, daß es jedem sehr inkommode fallen würde, wenn er nichts ausgeliefert erhielte. Seine beiden andern Gründe bestanden darin, daß die vielen zur Michaelismesse zahlbaren Überträge dann erst ein halbes Jahr später gezahlt werden würden, und daß die Veränderung weder dem Leipziger Magistrat, noch den Leipziger Buchhändlern konvenieren würde. — So stark also war das Verlangen und Bedürfnis nach der Verstärkung der neuen, den alten persönlichen Meßhandcl ergänzenden, ja ersetzenden Geschäftswcisc, und so unzureichend war diese doch noch entwickelt, daß selbst die weitest entlegenen Handlungen, für die der Mcßbesuch am schwierigsten war, es nicht wagten, sich ihr anzuvertrauen. Bei der Stärke des Widerstandes, auf den namentlich die vorgeschlagene Loslösung der Buchhändler- von der allgemeinen Warenmesse stieß, entschlossen sich die beteiligten Handlungen zu einem Kompromißvorschlag (1. Mai 1788), der weder Hand noch Fuß hatte. Er gab die Festlegung des Termins, die natürlich an sich vieles für sich hatte, zu Gunsten des Anschlusses an die allgemeine Messe auf; um aber dabei von der gewünschten Verlegung auf eine spätere Jahreszeit doch soviel als möglich zu retten, verschob er den Beginn der Bnchhändlerinesse auf Rogate, womit gar nichts wesentliches erreicht war. Dabei war er immerhin von 43 Buchhandlungen unterzeichnet. Die vollständige Preisgabe des Meßvcrlcgungsprojcktö, dafür aber neben dem erneuerten Beschluß des Wegfalls der Michaelismesse — für den zu Ostern 110 Buchhandlungen gestimmt hatten — die Aufnahme anderer und geschichtlich bedeutsamerer Punkte erfolgte dann bereits auf der Michaclismesse desselben Jahres 1788. Hier wurde von den Oster- beschluß-Untcrzeichnern die Resolution gefaßt, zu Himmelfahrt 1789 eine Der Reichsbuchhandel über die Verdcrblichkeit des Leipziger Handels. 205 allgemeine Versammlung einzuberufen, in der über folgende fünf Punkte beraten werden sollte: erstens zur Abkürzung der Geschäfte einen allgemeinen Versammlungsort oder Börse zum Rechnen auszumachen; zweitens mit Ausnahme von Fortsetzungen und periodischen Schriften zur Michaelismesse fortan keine neuen Artikel drucken zu lassen, in Paketen zu versenden oder zu changieren; drittens einen gleichen Zahlungsfuß festzusetzen; viertens womöglich den Rabatt in Zcihlungsrechuung auf einen egalen Fuß zu setzen; fünftens „alle Jahre eine allgemeine Versammlung festzusetzen, wo ein jeder Vorschläge zum Besten und zum allgemeinen Interesse der Handlung schriftlich einreichen und darüber einstimmige Beschlüsse genommen werden könnten". Von der Abhaltung dieser Himmelfahrtsversammlung 1789 ist keine Spur vorhanden; sie ist ohne Zweifel nicht zu Stande gekommen. Dagegen trat zur Michaelismesse 1788 eine andere Bewegung hervor, die, obwohl von einem kleinern Kreise von Buchhändlern nach außen vertreten, doch außerordentlich bedeutungsvoll war. Es ist die Bewegung, welche die oben bezeichnete Konfrontierung der beiden Handlungsarten darstellt, jener beiden Substanzen, die noch keine feste Verbindung eingegangen waren. Wie sich im Bewußtsein der Reichsbuchhündlcr unmittelbar nach Reichs Tode sdie Lage des deutschen Buchhandels, der Konflikt jener Inhalte und Formen darstellte, das ist in einer für die Geschichte des Buchhandels unschätzbaren Gründlichkeit und Ausführlichkeit dargelegt in den Aufsätzen eines Mitgliedes der Züricher Firma Orell, Geßner, Füßli Comp, aus dem Jahre 1788 und den folgenden Jahren, dessen Namen wir nicht kennen, und der sich anfangs mit der Chiffer H, dann mit H—r in Z unterzeichnete^, in der Nürnberger Schlußnahme von Ostern 1788, auf die wir alsbald zurückkommen werden, und in den Aufsätzen von Heinrich Bensen im „Neuen Archiv", einer Buchhändlerzeitung, die Bensen, ursprünglich Jurist, zusammen mit dem Erlangcr Buchhändler Johann Jacob Palm herausgab, und von der nur der eine Jahrgang 1795 erschienen ist. Die „gute einfache Einrichtung" des Buchhandels, sagt Bensen, die nur Deutschland eigen war, war die folgende. Die in den weiten Staaten Deutschlands zerstreuten Buchhändler konzentrierten sich in Leipzig und brachten hier alles zusammen, was von einem bis zum andern Ende Deutschlands gedruckt worden war, kauften, was sie von fremden Zgg 4. Kapitel: Ter Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. Büchern bedurften, und verkauften dagegen ihre eigenen Artikel und bezahlten den Rechnungsüberschuß nach Abzug eines Drittels mit Geld; so erleichterten sie sich einen Handel, bei den: viele Tausend Thaler in Makulatur gesteckt werden, durch den Gewinn an den eigenen Artikeln. Es ist also der Tauschhandel des Verlcgcrsortimcntcrs in Verbindung mit dem Barsaldo, der uns hier als die Form des alten Leipziger Handels angegeben wird. Seit „einigen Jahren" aber bekam diese Einrichtung „nach und nach einen gewaltigen Stoß". Mit den Borteilen, die Leipzig seiner natürlichen Lage gemäß zufielen, wuchsen seine Geschäfte, und umgekehrt wuchsen damit die natürlichen Nachteile, welche die Provinz Leipzig gegenüber hatte. Die Leipziger erfreuten sich der Bekanntschaft mit den berühmtesten Gelehrten; sie zogen sie durch immer höhere Honorare und andere kleine Künste immer mehr an sich. Bald waren die besten und solidesten Vcrlagsartikel in ihren Händen; ihr Vermögen gab ihnen das Übergewicht über alle auswärtigen Handlungen. Gewiß: „die Weisheit war nicht bloß im Norden zu Hanse"! Aber die biedern Süddeutschen verstanden sich wenig auf die Kunst, ihre Schriftsteller so in ihr Interesse zu ziehen, wie diese, durch das norddeutsche Beispiel „verdorben", schon ein Recht zu haben glaubten, es fordern zu können. Dazu kam leider die strenge Censur im Süden, die manchen guten Kopf seine Zuflucht in Leipzig suchen ließ. So Bensen; H—r in Z, das Mitglied der Firma, von der Wieland so elend bezahlt worden war, ist über das Honorar anderer Meinung. Nach ihm zahlten die Sortimentshandlungcn ebenso gut, ja noch besser, und das Gegenteil sei nur von einigen Nettohündlern, voran Weygand in Leipzig, ausgesprengt worden. Darin aber, daß der Glaube — Bensen nennt ihn einen von den Leipzigern durch journalistische und andere Künste zwar beförderten, aber „reellen Glauben" — immer allgemeiner wurde, daß es außer Leipzig für den Schriftsteller kein Heil gäbe, sind beide einig. Niemand wird deshalb die Leipziger Herren tadeln, daß sie ihre kostbaren Werke gegen die Nachlese, die so den übrigen blieb, nicht in Tausch geben wollten, zunächst das Brauchbarste heraussuchten und, da das Wenige ihren Verlag in der Change nicht hob, sich einen Geldüberschuß zahlen ließen, der mit dem Barsaldo, den sich die Tauschhändler alten Schlages zahlten, eigentlich nur noch den Namen gemein hatte; ja daß sie, nachdem so die Tauschrcchnung immer sichtlicher zur Zahlungsrechnung wurde, sich nach und nach fast ganz Der Reichsbuchhandel über die Verderblichkcit des Leipziger Handels. 207 vom Tauschhandel losmachten und auf ihren Verlag einschränkten. So Bensen; der süddeutsche Buchhändler von Beruf stellt den Übergang der Leipziger von der Barzahlung des Tauschsaldos zur reinen Zahlungsrechnung etwas unfreundlicher und etwas intimer dar. Wie brachten die Leipziger Nettohändler es fertig, die kleinen Buchhändler nach und nach daran zu gewöhnen, daß sie ihnen überhaupt keine Bücher mehr in Zahlung geben sollten? Mit „Überlistung und Höflichkeit", die „niemand als die Herren Leipziger so leicht hätte benutzen können". Höflich aber tückisch! Die meisten auswärtigen Meßbcsucher waren in Leipzig fremd, suchten also die Leipziger Herren zu Hause auf, „weil sie immer da zu finden waren, wo hingegen andere herumlaufen". Die „Herren Residenten" empfangen den Fremden „mit Höflichkeit". Man schließt die alte Rechnung ab; natürlich ist sie zu Gunsten des Herrn Residenten; der Saldo wird in Geld bezahlt; der Herr Resident „schiebt sein Geld ein". Nun legt er seine neuen Bücher vor. Der Fremde ist des Glaubens, daß in üblicher Weise getauscht werden soll. Dabei suchte der vorsichtige Mann zuerst vom Andern zu schreiben, um so gewiß zu zu sein, was er in der Change von ihm gewinnen konnte; der andre mußte ja dann wohl oder übel Verlagsbücher dessen, der zuerst geschrieben hatte, in Gcgenchange nehmen. Das benutzten die Leipziger. „Und baten die fremden Gäste, und drangen ihnen als Fremden die Ehre auf, zuerst in neue Rechnung zu schreiben, was sie von den alten und neuen Büchern wieder haben wollten." Man nahm die Ehre, zuerst schreiben zn können, an. Nun hat der Leipziger gewonnenes Spiel. Er hat seine feste Bestellung. Schreibt er nichts gegen? Er hat jetzt keine Zeit; er wird zu stark überlaufen; er wird gerade abgerufen. Anfangs schrieb er schließlich „so wenig als möglich"; man schrieb aber „je länger, je weniger, und endlich gar nichts". — Ein anderer Teil der Nettohändlcr ging aus Buchdruckern hervor. Der Ncttohandel aber arbeitet an der Zerstörung des Systems, auf dem der ganze Bnchhandel zusamt den Nettohündlern selbst und die ganze litterarischc Kultur Deutschlands beruht, ohne dem Gebrauche zu allgemeiner Geltung zu verhelfen, der die verhängnisvollen Folgen seiner Entwicklung aufheben könnte: das Konditionssystem. Die Verbindung von Tausch- und Konditionshandel ist Buchhandel; die Verbindung von Geld- und festem Handel ist Kaufmannshandel, und dieser ist auf den Buchhandel un- 208 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. anwendbar und muß ihn und die littcrarischc Kultur zu Grunde richten. Als zu Beginn der neunziger Jahre in Bayern das scharfe Censuredikt von 1769 in Anwendung gebracht werden sollte, da erklärten die dortigen Buchhändler: dann hörte aller Tauschhandel auf, und sie müßten „wie andere Krämer" nur mit barem Gelde saldieren.^ Ein uugencmnter Einsender stellte im „Neuen Archiv" folgende Leitsätze auf: „Ein Buchhändler muß dem andern ohne Ausnahme mit Sortiment aushelfen und gegen einander kompensieren. — Wenn Handlungen, die Sortiment brauchen, gegen einander mit Sortiment kompensieren, so werden sie bestehen."'" Der Tauschhündler gewinnt mit nur wenigen guten Büchern schon ein ansehnliches Sortiment; so von Jahr zu Jahr; das hebt wieder den Verlag: man braucht sich dabei nicht zu übereilen, man unterwirft die Angebote einer schärfern Prüfung. Damit ist der Tauschhandel zugleich das zweckmäßigste Mittel, mit dem kleinsten Zcitaufwande und verhältnismäßig geringen Kosten Bücher aller Art nach allen Richtungen des deutschen Vaterlandes, und gerade nach den Bedürfnissen und Forderungen eines jeden Staatsbürgers in Umlauf zu bringen. Tauschhandel und Sortimentsbuchhandel sind aber Wechselbegriffe, und der Sortimentsbuchhandel ist „für die Kultur und Wissenschaften durchaus nothwendig". Der Buchhandel kann der derzeitigen Entwickelung der Litteratur und des litterarischen Bedürfnisses zufolge unmöglich weiterhin ein Handel mit ausschließlich festem Bezüge sein. Nimmt der Sortimentshündler nichts oder nur wenig: so ist er in Gefahr die Kundschaft zu verlieren; denn die Leipziger lassen ja ihre Sachen überall ausposaunen. Die Leipziger haben zwischen den Messen an ihrem eigenen Platze die Kommissionslager aller Buchhändler Deutschlands zur Verfügung, sowohl für sich, als zur Versorgung auswärtiger Sortimentshandlungcn, haben Frachtfreiheit und Kommissionärprovision; der fremde Buchhändler dagegen muß die Bücher, die er nicht auf Lager hat, vielleicht ein einzelnes Buch, auf seine Kosten von weither verschreiben. Nimmt er viel: so ist, da er nur 33 ^ "/<. Rabatt hat und 10"/^ Rabatt „oft seinen Freunden zugestehen muß", sein Risiko unendlich. Um in Leipzig eine gute Auswahl zu treffen, dazu bietet die Messe weder Zeit noch Möglichkeit. So läßt er oft das Beste liegen und schleppt das Schlechteste mit vielen Kosten nach Haus — auf die „Makulaturbühne". „Daher sind vollständige Lager zum größten Nachtheile der Der Reichsbuchhandcl über die Verderblichkeit des Leipziger Handels. Zgg Littcratur und zum Schaden des Verlegers nicht denkbar. Auch ist größere Bckanntwerdung der Bücher und der Absatz erschwert, allemal wird sich aber der spekulative Assortimentsbuchhändler hüten, zu stark zu nehmen, nimmt gewiß weniger, als man ihm mit Kondition des Remittircns pro Novitatc gesendet hätte." Der Leipziger Handel aber hat kein Sieb zu fürchten, das seine Ware durchsiebt. „Diese gute Wirkung des Remittircns der Bücher unter den Reichsbuchhändlern wird also hier vereitelt." Dadurch werden sie zur gewissenlosen Bücherfabrikation geradezu angeleitet; es kommt nur darauf an, sie dem Sortimenter aufzuhängen. Daher die Titelspekulation; daher die Mode, alte Bücher „abzuraspeln", sie aufzufrischen und mit neuen Titeln den Buchhändler zu „berücken"; daher die großen Lager mit elenden Büchern, die der „ehrliche Buchhändler" mit seinen guten Verlagsbüch crn oder, was noch schlimmer ist, mit vollwichtigen Louisdors zahlen muß. lZ^Es ist sehr begreiflich, daß mit der steigenden Schwierigkeit der geschäftlichen Lage des Provinzialsortimenters der Kampf um den Absatz sich verschärfte und damit Konkurrenzmittel in stärkere Übung kamen, die die Lage ihrerseits noch mehr erschwerten; und daß andere, teils halb-, teils ganzreguläre Gebräuche, die einen Nachteil des Provinzial- buchhändlcrs bedeuteten, und die man unter günstigem Umständen stillschweigend trug, jetzt doppelt empfindlich wurden. Zu jenen Konkurrenzmitteln gehörte vor allem der Kundenrabatt und die Schleudern. Und die Verleger waren nicht nur mittelbar, sondern auch unmittelbar an dem Unwesen schuld. So machte man Buchbinder, Leute, die oft kaum lesen konnten, in Stadt und Land zu Kommissionären und gab ihnen 10 und mehr Prozent; die Buchbinder, um ihr Hauptgeschäft in Aufnahme zu bringen, gaben den Käufern einen Rabatt, der oft an ihren eigenen heranreichte; — nun forderten die Käufer denselben Rabatt von den betreffenden Buchhandlungen unmittelbar. Der Rabatt, den die Sortimcntshändlcr ihren Käufern gaben, betrug 10, 15, 20 und mehr Prozent. „Das ist ja wahrer Unsinn, und wird wieder auf die Bücher geschlagen. Rabat gehöret nur dem Handelsmann, das soll sein Gewinn sehn. Belästigt ihn der Käufer, so muß er um nicht zu verlieren, die Waare erhöhen." Die Schleuderer gaben aber bis zu 50"/^ Rabatt. Sic kauften Partien zu Spottpreisen von Gelehrten und Buchdruckern oder nahmen sie mit Kredit; von dem erschleuderten Gelde schafften sie Geschichte des Deutschen Buchhandels. HI. 14 210 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. Romane, Broschüren, Zeit- und Flugschriften an; so befördern sie den Hang zu leichter Lektüre, zwingen die Buchhändler, sich an teuern eigenen Verlagsbüchern wieder schadlos zu halten, wenn er noch das Glück hat, gute zu bekommen, die ihm nicht nachgedruckt werden, verwirren den Buchhandel und bringen ihn herunter — „stifteten mit einem Worte so viel Schaden, als vielleicht nie wieder ganz gut zu machen ist". Sie verschwinden an einem Orte, um an einem andern unter veränderter Firma wieder aufzutauchen und pflanzen ihre Handlungsweise in ihren Lehrlingen fort. „Dieses Schleudern in Preisen hat den Sortimenthandel zu Grunde gerichtet." Zu den halbregulären Gebräuchen gehörte die ausgebreitete Verwendung von Privatcollecteurcn auch bei der buchhändlerischen Pränumeration, zwischen diesen und den regulären Gebräuchen rangiert die leichte Versagung des Kredits, die in dem regulären Geschäftswcsen liegenden Nachteile bestanden in dem Kursverlust, den die Reichsbuchhändler in Leipzig erlitten, und der Leipziger Fracht- und Portofreiheit. So weite Kreise ziehen die verhängnisvollen Geschäftsgcbräuche des Leipziger Handels: — „nachtheilig für Litteratur und Handel, ist also diese Handlungsart in Leipzig, wegen des nicht eingeführten Remittirens"; und es ist deutlich, daß es nicht bloß der Schaden dieses und jenes Buchhändlers ist, um was es sich hier handelt. Schon jetzt werden deshalb Hunderte von Verlagsbüchcrn der Ncichsbuchhändlcr in Sachsen, Brandenburg u. s. w. nicht bekannt; umgekehrt kamen aber auch viele sächsische Bücher nicht ins Reich, oder doch nur in so geringer Anzahl, daß bei einer nur etwas häufigen Nachfrage die Bücher erst von Leipzig, Berlin und Hamburg verschrieben werden mußten. Und welcher Segen könnte doch von der Rcichsbuchhändlerart für die Litteratur ausgehen! Sie ist dem Verleger eine Warnung, schlechte Bücher zu drucken. Und im Reiche zeigte es sich schon jetzt, daß nun „in Nebenstädtcn, Männer von Kopf, die Fonds hatten, Buchhandlungen anlegen konnten. Sic waren nicht mehr genöthigt, so viel Werke zu drucken, um alle neuen Bücher zu haben; sondern sie druckten nur einige, versandten diese an alle Buchhandlungen, konnten also damit schon viele Bücher ziehen, und da ihr Assortimcntsabsatz weit geringer, als in grossen Städten, sie folglich ehemals nicht alles aufs Lager legen konnten, so haben sie jetzt doch alle Bücher, welche die Reichsbuchhändlcr gedruckt, auf dem Lager, Der Reichsbuchhandcl über die Verdcrblichkeir des Leipziger Handels. ZU und sind nicht genöthigct, alle zu behalten. In der That ein ausserordentlich wichtiger Portheil für die Litteratur, aber auch für den ge- sammten deutschen Buchhandel, indem neue Bücher in Gegenden kommen, wo sie sonst aus Mangel an Buchläden nicht einmal bekannt wurden. Daß der Verleger guter Bücher hierbei offenbar gewinnt, braucht wohl keiner Erörterung". Man kann nicht sagen, daß man jede Konsequenz der nettohänd- lcrischen Entwicklung deshalb hinnehmen müsse, weil der Nettohandel echten kaufmännischen Grundsätzen gemäß sei. „Diese können bey uns in dem Maasse nie angewandt werden, wie sie bey Kauflcuten stattfinden; oder es müßte möglich seyn, unsere Waaren und Käufer den ihrigen gleich zu formen, was doch wohl kein vernünftiger Mann behaupten wird." Von den über dreitausend Novitäten, die jedes Jahr erscheinen, ist jede mit der andern unvergleichbar; für Hunderte davon findet sich in dem Absatzkreisc des Sortimcnters vielleicht je ein einziger Liebhaber; für Hundertc davon findet sich ein Käufer überhaupt nicht; beides kann der Sortimcnter nicht vorher wissen, der Käufer aber, der auch nur ein Buch, ja der keins kauft, will und muß vielleicht Dutzende um Dutzende von Büchern vorher durchblättern. Das war bei dem alten Tauschsystcm möglich und ist bei dem verbesserten Tauschsystcm durch das Konditionssystem ermöglicht; der kaufmännische Charakter des Leipziger Ncttohandelö aber steuert mit vollen Segeln der englisch-französischen Gestaltung des Buchhandels zu. Schon jetzt ist Leipzig im Besitze einer Vormachtstellung, nach der im Grunde die Leipziger allein eigentlichen Aktivhandel, alle übrigen mehr Passivhandcl treiben; es steht in der Macht der Leipziger, „dem Buchhandel diejenige Gestalt zu geben, ihn so zu leiten und sür sich selbst den ganzen Tauschhandel aufzuheben, als es ihr Interesse verlangt". Durch die Vorteile, die der Nettohandel dem einzelnen Buchhändler jetzt noch unmittelbar bietet, angelockt, durch die Bedrängnisse, in die er den Sortimentsbuchhandel versetzt, von diesem abgeschreckt, hat den Buchhändler auch außerhalb Leipzigs eine wahre Wut erfaßt, Ncttohändler zu werden; seit kurzem sind mehr als zwanzig neue Ncttohandlungen entstanden; ja diese Wut scheint nun selbst Neichsbuchhüudler ergreifen zu wollen. Die Ncttohandlung erscheint als eine Fabrik, die sich ohne Mühe und besondere buchhünd- lerische Vorbildung leiten lassen muß; damit trägt der Nettohandcl zur 14* 212 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. Vermehrung der Buchhandlungen, zur Verschlechterung der Buchhändler und zur Vermehrung und Verschlechterung der Litteratur bei. Schreitet aber die EntWickelung in der gegenwärtigen Richtung weiter fort, den Nettohandel immer mehr verstärkend, den Sortimentshandcl immer mehr verringernd, den Rest immer existenzunfähiger machend, endlich den ganzen Sortimentshandel zum Übergang zum Nettohandel zwingend, eine Gestalt des Buchhandels also bewirkend, wie sie schon seit langer Zeit in England und Italien Mode ist: so hört in Leipzig aller Mcß- buchhandel, in der Provinz das Assortiment auf; die großen Lager in Frankfurt, Nürnberg, Augsburg u. s. w., in der Schweiz gehen ein; wie in England, Frankreich, Holland und Italien muß der Privatmann den Verleger auskundschaften und sich die Bücher auf seine Kosten hundert Meilen weit vom Verleger verschreiben. Diese Organisation des Buchhandels widerspricht aber durchaus der litterarischen, wissenschaftlichen, politischen Mannigfaltigkeit jund Dezentralisation Deutschlands. Sie ist Deutschland erspart geblieben durch die Ausbildung des Tauschhandels, der die „verschiedenen teutschcn Buchhändler durch ein gemeinschaftliches Band mit einander vereinigte". Die „ungleiche Handlungsart der Buchhändler", die Vergiftung des in ganz unschätzbarer und einzigartiger Weise aus der Natur seines Handelsgegenstands und seines Landes hervorgewachsenen und darauf angepaßten deutscheu Buchhandels durch den Kaufmannsgeist muß und wird diese verderbliche Gestaltung des Buchhandels herbeiführen und die vollendete Entfremdung, Spaltung und Trennung der Buchhändler, den Verfall des Sortimentes, damit den Untergang der ganzen Organisation des deutschen Buchhandels und die schwerste Schädigung der Wissenschaften, der Litteratur, der Kultur, je weiter vom Centrum entfernt, desto mehr, und der nationalen Einheit Deutschlands zur Folge haben. So also beurteilte man im Reichsbuchhandel die Lage. Und welche Mittel faßte man ins Auge, um das Verderben abzuwenden ? In der Voraussetzung eines Entgegenkommens der Nettohändler konnte man sie erstens zu bewegen suchen: zur Annahme des Konditionssystems; zur Erniedrigung und Mitwirkung an der Festigung der Preise — für jene konnte neben Erniedrigung der Preise eine Erhöhung des Nürnberger Schlußnahme. 213 Buchhändlerrabatts in Frage kommen, diese mußte in der Abschaffung des Kundenrabatts und der Eindämmung der Schleudern bestehen; zu größerm Entgegenkommen im Kredit-, Rechnungs-, Auslieserungs- und Transportwesen. Zeigte sich der Leipziger Handel zu einem solchen Entgegenkommen geneigt, dann konnte auch der Reichsbuchhandel von seiner Seite aus die nötigen Schritte thun, um eine erneute gegenseitige Annäherung zu befördern. Die Isolierung, durch die der Reichsbuchhandel durch den Untergang der süddeutschen Messe und die Bezugsbedingungen des Leipziger Handels hineingetrieben wurde, beförderte den Nachdruck, und der Nachdruck wiederum erweiterte die Kluft zwischen Nord und Süd. Bensen wagte schon damals die Frage aufzuwerfen: „Sind die für die mehrsten Buchhändler so ausserordentlich kostbare Messen, die bey der jetzigen Verfassung so viel Geld aus dem Lande schleppen, so durchaus nothwendig, daß keine andere Einrichtung, nicht bloß als möglich, sondern auch für alle Theile nüzlicher gedacht werden könnte?" Allein die allgemeine Meinung war das damals noch nicht; sie erhielt erst ein Vierteljahrhundert später Bedeutung. Man mußte also zweitens, um den Reichsbuchhändlern die Anschaffung der Originalausgaben sowohl mittelbar — indem man damit dem Nachdruck entgegenwirkte — als unmittelbar zu erleichtern, der norddeutschen eine süddeutsche Messe zur Seite stellen. Aber neben der Verminderung der Meßkosten und der Bekämpfung des Nachdrucks kamen noch andere Gründe in Betracht, die eine oberdeutsche Messe für den Reichsbuchhandel erforderlich erscheinen lassen mußten. Das üppig emporgediehene Konditionswesen mit seiner Flut von Neuigkeitssendungen und starken Remissionen wurde schon damals im Reiche als drückend empfunden; die persönliche Auswahl auf dem Meßplatz mußte es einschränken. Man empfand weiter als lästig die jährliche Abrechnung, die mit jedem besonders von Hause aus abgeschlossen wurde, und zwar zu Neujahr, wo gewöhnlich „grössere und nöthigere" Geschäfte eintraten. Es war also nicht nur das altertümliche Bedürfnis des persönlichen Tauschhandels, sondern zugleich das neuzeitliche eines gemeinsamen Abrechnungsplatzes, was im Reichsbuchhandel gerade mit der steigenden EntWickelung der neuzeitlichen Verkehrsform die Überzeugung wachrief, daß der Buchhandel des Meßplatzes nicht entbehren könne. Das führt sogleich weiter zu den übrigen eng damit zusammenhängenden Punkten. Mit der steigenden Zahl der Buchhändler wurde die Abrechnung in 214 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. Leipzig immer beschwerlicher und zeitraubender und damit der Aufenthalt in Leipzig kostspieliger; wenn man die Messe „teilte", in eine nieder- und eine oberdeutsche, so wurde das Abrechnungswesen vereinfacht. Endlich nährte man gerade im Reiche noch eine Überzeugung: die von der Überflüssigkeit und Nachteiligkeit der Leipziger Michaelismesse. Die oberdeutsche Messe mußte so gelegt werden, daß der Besuch der ober- und niederdeutschen Messe auf derselben Reise möglich war, die Michaelismesse mußte gänzlich aushören — dafür aber mußte um so dringender die allgemeine Auslieferung zwischen den Messen gefordert werden. Und schließlich mußte man, zum dritten, den Norddeutschen unter der Voraussetzung der Verwirklichung der beiden ersten Generalpunkte die Enthaltung vom Nachdruck zusichern. Lehnten die Ncttohändler diese Vorschläge aber ab, so mußte man, um den weitern Zerfall des alten Buchhandels zu verhindern, die süddeutsche Messe erst recht schaffen, nun aber alle die Erleichterungen, die dem ersten Borschlage nach durch Zugeständnisse der Norddeutschen erreicht werden sollten, dadurch bewirken, daß man jede Verbindung mit ihnen abbrach und sich ihrer Originalausgaben durch den Nachdruck bemächtigte. Das Schriftstück, in dem dieses Ultimatum gestellt wurde, nennt sich „Schlußnahme"; die Schlußnehmer nennen sich eine „Innung" von „Sortimentsbuchhandlungen". Es sind neunzehn an der Zahl. Nicht weniger als zwölf davon sind aus Franken und Bayern, und davon wieder fünf aus Nürnberg; neben ihnen stehen vor allem Palm, der Verleger des Neuen Archivs (Erlangen), und Orell, Gcßner, Füßli Co., die Firma H—r's (Zürich); unter den übrigen befindet sich auch Cotta (Tübingen). Die Schlußnahme wurde zu Michaelis 1788 an alle die Leipziger Messe besuchenden Buchhändler teils auf der Messe verteilt, teils von Nürnberg aus versandt. Von Zürich ging die Anregung und geistige Leitung aus, Nürnberg, im Mittelpunkte des reichsbuchhänd- lcrischen Gebietes gelegen und, wie wir sogleich sehen werden, zur neuen Centrale des Reichsbuchhandels auserkoren, war der Sitz der Verwaltung; in Erlangen wurde ihr einige Jahre darauf im „Neuen Archiv" ihr Organ geschaffen. Auch verfaßt ist die Schlußnahme zweifellos in Zürich, von H—r; sie deckt sich mit seinen Aufsätzen nicht nur in den Grundgedanken, sondern auch in der Ausführung auf das genaueste, und zwar bis in kleine Züge hinein, so der bcsondern Feindseligkeit Nürnberger Schlußnahme. 215 gegen Weygand in Leipzig, der den Buchhändlern des Südens ebenso ein Greuel war, wie den Autoren des Nordens. Die Schlußnahme führt in ziemlich ausführlicher Weise die Gedanken aus, die wir oben kennen gelernt haben. H—r fügte nachher noch einen Punkt der ungerechten Bevorzugung speziell Leipzigs hinzu: die Protokollierung der Übersetzung. Die Forderung des Remissionsrechts hat den folgenden Wortlaut: „Was wir vor Bezahlung unsers ZMo, von unverkauften Büchern, ungebunden, oder in Heften unauf- geschnitten denen Herrn tVimeo in Leipzig zurückgeben, das sollen sie in ordinairem Preise ohne Widerrede an Zahlung nehmen, und erst dann mit uns saldieren." (H—r fügte später noch besonders hinzu: „Was aber einmal in abgeschlossener Rechnung steht, das bleibt ihm fdem Sortimente^ als wirklichen Käufer".) Eine zweite Gruppe von Forderungen bezieht sich auf die Erniedrigung der Preise. Diese Forderungen schießen zum Teil ebenso weit über die Grenzen des Erfüllbaren hinaus, als die erste Forderung berechtigt und vernünftig war. Die Forderung, daß dem „ehrlichen Manne", der bis dahin seinen Saldo immer bezahlt habe, der Kredit nicht versagt werde (H—r fügte später hinzu, es sollten Reste auf die Dauer von sechs Monaten gestattet sein, wenn der Debitor darüber Wechsel ausstelle), sowie-die, daß bei Pränumerationen Privatleute dann nicht als Kollektcurs verwendet werden sollten, wenn Buchhändler in der Gegend seien, und daß der buchhändlerischc Kollek- teur nicht in Büchern — wenn er z. B. das zehnte Exemplar bekam und keine zehn Exemplare zusammenbekam, so hatte er umsonst gearbeitet —, sondern mit 25 vom Exemplar bezahlt werden sollte, ließen sich hören. Ganz aussichtslos war dagegen das Verlangen, man solle zwar nicht mehr als 33"/<> gewähren, dafür aber sich in Reichsgeld, nach dem 24-Guldenfuß, bezahlen lassen; denn wenn Leipzig Erfüllungsort für die Mcßzahlungcn war, konnte nicht verlangt werden, daß dort mit anderer als im Lande gültiger Münze gezahlt würde. Drittens verlangte man eine Erleichterung des Auslicferungs-, Transports- und Portowesens. Es sollte auch zwischen den Messen allgemein und anstandslos ausgeliefert werden, und zwar frnnco Leipzig—Bestellort; das Briefporto sollte allgemein, auch bei Briefen, die über den Kommissionär gingen, der Adressat tragen (H—r formulierte später richtiger: daß zwischen den Messen jeder Absender Fracht und Porto bis Leipzig tragen 216 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. solle). — Auf diese in aller Präcision gestellte Forderungen folgte die Drohung: daß für den Fall, daß die Herren vom Leipziger Handel sie wider alles Vermuten nicht annehmen würden, die Jnnungsmitglieder sich bei ihrer Ehre verbunden hätten, allen Handelsverkehr mit ihnen abzubrechen und das, was man von ihrem Verlage benötigte, auf gemeinsame Kosten nachzudrucken. Die Schlußnahme war von einem unmittelbaren Erfolge nicht begleitet. Ein Teil ihrer Forderungen erinnerte an diejenigen, welche Trattner schon in den sechziger Jahren gestellt hatte, und war ebenso unerfüllbar; ein anderer 'Teil war von der Art, daß sich seine Verwirklichung nicht von einem allgemeinen Buchhändlervertrage, sondern nur von dem Selbstzwange der natürlichen Interessen jeder einzelnen Handlung erwarten ließ. Der Mißerfolg löste die „Innung" sofort auf. Nur die Nürnberger Felsecker, Grattenauer, Monath und Stein traten noch zwei Jahre nachher, in einem Circular vom Sommer 1790, mit alten und neuen Beschwerden und Forderungen an die Leipziger auf. Den zweiten der in der Alternative der Schlußnahme bezeichneten Wege hat man nicht beschritten. Die Innung zerfiel, und H—r und die Männer des „Neuen Archivs", die die Bewegung weiter betrieben, bemühten sich nur um die Begründung einer oberdeutschen Messe. Es war der Gedanke einer Erneuerung des Mannheimer Projektes der siebziger Jahre in vergrößertem Maßstabe. H—r erhoffte von Nürnberg dieselben Zugestündnisse, wie sie Schwan von der Kurpfälzischen Regierung gewährt worden waren. Er regte einen Kongreß aller mit dem Prv' jekt einverstandenen oberdeutschen Buchhändler in Augsburg, Nürnberg oder Ulm an, mit grundsätzlichem Ausschluß aller Nachdrucker; und zwar sollte auf jeden Fall die oberdeutsche Messe in Gang gebracht werden, gleichviel ob und wie sich die Niederdeutschen daran beteiligen würden. Auch in dieser Form blieb das Projekt auf dem Papier. H—r begründete die Erfolglosigkeit seiner Bemühungen damit, daß die Frankfurter Handlungen ganz kalt geblieben wären. Schon die Schlußnahme selbst zeigte keine Frankfurter Unterschrift. Auch das erinnert ganz an die Ereignisse der siebziger Jahre, die geplanten Frankfurter und Mannheimer Kommissionslager. Der hinreichende Grund dafür, daß der Plan nicht zu Stande kam, ist es jedenfalls nicht gewesen. Eine Messe läßt sich nicht von einem halben Dutzend Leuten kreieren. In Nürnberg, Reaktion gegen das Überhandnehmen der unverlangten Sendung. ZI? Erlangen und Zürich freilich bewies man Zähigkeit und Ausdauer. Das Horn des Neichsbuchhandels, das 'Neue Archiv, blies noch 1795 wiederholt zum Sammeln. Ja noch in einem Eircular vom Februar 1796 bestürmten H—r und Palm die harthörigen Kollegen des Reichs und der Schweiz, sich am ersten Juli in Ulm zu gemeinsamer Beratung über die Gründung einer Reichsbuchhändlermesse einzufinden, durch die die Macht des norddeutschen Buchhandels gebrochen werden sollte.^ Das ganze Projekt hat damit für uns nur die Bedeutung, diese aber in hohem Maße, Licht zu verbreiten über Zustände und Stimmungen im deutschen Buchhandel zu der merkwürdigen Zeit, in der sich seine neue Organisation durchrang. Der natürliche Zwang der litterarischen und der Verkehrsverhältnisse selbst ließ die neue EntWickelung nicht dem Ziele, das H—r und Bensen befürchteten, sich zubilden, sondern einem andern. Dieses Ziel, wie es in der Tendenz des buchhändlerischen Verkehrs zu Ausgang des 18. Jahrhunderts deutlich enthalten ist, war die Auflosung der alten Bindung des buchhündlcrischen Verkehrs an Meßhandel und Meßzeit, die umfassendste Ausgestaltung des Leipziger Kommissions- und Auslicfcrungswcscns zur Erleichterung und Verbilligung des Bezugs und der Abrechnung, die bessere Gestaltung des Abrechnungsgcschäftcs in Leipzig und die Zurückdrängung der Übermacht der Sendung pi'o novi- tllw zu Gunsten des festen Bezuges des seinen Bedarf selbst wühlenden Sortimcntcrs, ihre Umbildung aus der vom Verleger ausgehenden unverlangten Novitäten- in die vom Sortimcnter verlangte Konditionssendung. Es war die aus seiner Entstehungsgeschichte unmittelbar verständliche, aber bei der Ausdehnung, die es angenommen hatte, schädliche Seite des Rcmissionswcsens, wie es sich bis dahin entwickelt hatte, daß es ausschließlich mit der absolut unverlangten oder generell verlangten Novitätcnscndung verknüpft war. Man konnte es sich wohl gefallen lassen, wenn eine Handlung ihre zwischen Ostern und Michaelis erschienenen Artikel in der Herbstmesse auf einmal versandte. Es war aber ziemlich gebräuchlich geworden, einen neuen Artikel, kaum daß er aus der Presse war, unfrankiert nach allen vier Himmelsrichtungen zu versenden^, selbst noch kurz vor der Messe, noch dazu — um die Verzögerung zu vermeiden, die durch die Ansammlung einzelner Pakete zu 218 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. Ballen entstand — nicht über den Leipziger Kommissionär. Es ist ein vollstimmiger Chor von Buchhändlern aus allen Gegenden Deutschlands, der in den neunziger Jahren laut seine Stimme gegen das „immer und mehr überhandnehmende Zusenden der Neuigkeiten zwischen den beiden Messen" erhebt. Und zwar haben wir bei dieser Beschwerdeführung folgende Hauptpunkte zu unterscheiden: die Beschwerde über das zu starke Zusenden überhaupt, die Beschwerde über die verzettelte und direkte (nicht über den Kommissionär gehende) Zusendung, und die Beschwerde darüber, daß man die pro novitats gesandten Artikel oft gerade zur ungelegensten Zeit zurücksenden müsse. Gleich im Jahre 1790 erließen zu Astern die gesamten Buchhändler Frankfurts, 13 an der Zahl, zu Michaelis die gesamten Buchhändler Berlins diesbezügliche Circulare.^ Das Frankfurter Kollektivcircular verbat sich alles Zuschicken von Neuigkeiten zwischen den beiden Messen mit Ausnahme der Kontinuationen aller Art gänzlich — es sei denn, daß sie sranco („wie es in den älteren Zeiten auf dem hiesigen Platze immer gebräuchlich war"), und zwar die norddeutschen Artikel sranco an den Leipziger Kommissionär gesandt würden. Dasselbe Ersuchen, keinerlei Novitäten zwischen den Messen, besonders nicht kurz vor der Messe, ja teilweise sogar auch zur Michaelismesse nicht, im übrigen aber nur durch den Leipziger Kommissionär zu senden, so wie man seinerseits das gleiche versprach, findet sich, von einzelnen Handlungen ausgehend, in zahlreichen Circularen dieser Zeit.^ Nicht immer ging man so weit. In einzelnen Fallen begnügte man sich damit, die Novitütcnscndung zwischen den Messen ausschließlich über den Leipziger Kommissionär zu verlangen^, vielfach nahm man nur spezifiziert generell verlangte Novascndung an, indem man die gewünschten Fächer durch Circular bekannt machte und die Zurückseudung aller andern Neuheiten unfrankiert per Post, ja mit doppeltem Porto ankündigtet" Mitunter gab mau auch nur eine Höchstzahl für Novacxcmplare überhaupt an.^ Blieb aber nicht mit allen diesen Gegenmaßrcgclu das Remissionsrecht unzertrennlich mit seiner geschichtlichen Hauptwurzcl, der Sendung pi'o novit^te, verbunden, so daß diesem geschichtlichen Ursprung und der ihm entsprechenden Anschauung des ganzen Rcichschcn Zeitalters gemäße die Lossagung von der unverlangten (oder generell verlangten) Sendung nichts anderes als eine glatte Lossagung vom Remissionswescn überhaupt bedeutete? Manche Ausdehnung des Konditionsbczugs auf die verlangte Sendung. 219 Circulare sprechen das in klaren Worten aus. Die Vossische Buchhandlung in Berlin gab unterin 15. August 1792 das Verzeichnis ihrer Neuigkeiten zur Michaelisincsse und schrieb: „Was Sie davon zu erhalten wünschen, bitten wir auf Ihrem Memorial zur MM. anzuzeigen, weil wir zuverläßig unverlangt Niemand etwas davon schicken, dagegen aber auch in künftiger OM. nichts zurücknehmen werden".^ Ähnlich erklärte Pauli in Berlin 1798, mit Ausnahme der von ihm unverlangt zugesandten neuesten Teile von Fortsetzungen nichts zurückzunehmen.^ Wir sehen: sollte das Konditionswesen nicht in seiner eigenen Fülle erstickt werden, so war der wichtigste Schritt, den die EntWickelung thun mußte, der, daß es auf die bestimmt verlangte Sendung ausgedehnt wurde. Mit der Macht der Naturnotwendigkeit brach sich diese Neuerung in den neunziger Jahren Bahn. Im Jahre 1787 erklärten Eberl). Kletts Wittwe und Franck in Augsburg, daß sie bei der üblichen Zahl der Novitätcneremplare besonders hinsichtlich des Besuchs der Märkte ohne Nachvcrschrcibung nicht auskommen könnten, Nachverschreibung aber wcgeu ihres häufigen verspäteten Eintreffens und der Konkurrenz der Nachdrucksausgabcn nicht wagen könnten, wenn sie ihnen nicht mit Remissionsrecht geliefert würden; sie ersuchten deshalb um die besondere Vergünstigung, nicht nur unverlangte (resp. generell verlangte) Novitüten- senduugen, sondern auch Nachvcrschreibungcn, und zwar innerhalb eines Jahres l». clalo des Empfangs remittieren zn dürfen; sonst müßten sie von solchen absehen.^ Zehn Jahre darauf galt im Leipziger Meßverkehr die Regel, daß das, was eine Handlung selbst verschrieben oder begehrt habe, nicht remittiert werden könne, bereits als veraltet. °° In einem Circular von der Jubilatcmessc 1798 erklärte eine Baseler Handlung, daß sie alle Novitäten, die man in der Messe von ihr nehme, in der folgenden wieder zurücknehme und Joh. Chn. Sommer in Leipzig machte im Oktober 1797 bekannt, daß er guten Buchhandlungen, d. h. denen, die längstens zu jeder Michaclismcsse den Rest des vorjährigen Saldo abgetragen hätten, „allen neuern Verlag (üonckition geben" und keine Miene verziehen werde, wenn man ihm „das !>, LoiiMiou genommene auch Blatt für Blatt remittiere", nur nicht beschmuzt und aufgeschnitten.^ Ebenso Fricdr. Severin uovitate zu versenden, wohl aber damit, daß damals auch Ä eoiMtion verschrieben und gegeben wurde. Nur dürfen wir uns den Konditionsbezug in diesen Jahren keinesfalls schon als einen in Übung und Auffassung rein abgeklärten allgemeinen buchhündlcrischen Brauch vorstellen. Die diesbezüglichen Sätze der meisten Geschäftspapicre unterscheiden hinsichtlich der selbstgewählten Artikel nicht zwischen ausdrücklich als fest und ausdrücklich K eonäition genommenen. Diese Unklarheit und Überstürzung zeigte schon die Nürnberger Schlußnahme, sie zieht sich weiter bis in den Beginn des neuen Jahrhunderts hinein, und sie muß man berücksichtigen bei dem Widerstände, den die ältere Generation dem neuen Verlangen entgegensetzte. Es scheint in ziemlicher Ausdehnung der Sachlage die gewesen zu sein, daß man auf der Messe der hergebrachten Anschauung zufolge das hier „Geschriebene" selbstverständlich als fest bezogen ansah, nur nicht als fest oder „gewiß" im neuern Sinne, d. h. nicht in bewußter und ausdrücklicher Unterscheidung von einem nicht festen Bezug, daß die neue Generation und die NeichSbuchhändler dagegen diese geschriebenen Artikel eben wegen des Mangels der ausdrücklich übernommenen Verpflichtung, nicht zurückzusenden, remittierten. Anders könnte das „Neue Archiv" nicht darüber klagen, daß der Buchhändler im Leip- Disponenden. 221 ziger Handel, „was er unbedingt von andern genommen, auch behalten" müsse denn wenn hier „unbedingt" so viel wie sest oder gewiß im Gegensatz zu g, eonäition bedeutete, so wäre ja die Notwendigkeit, es zu behalten, selbstverständlich. Unbedingt heißt eben hier nicht: fest, sondern: ohne jede weitere besondere Bestimmung. Die Biedermänner von der alten Schule hielten streng an dem alten Grundsatze fest, nichts in der Messe Geschriebenes, geschweige denn zwischen den Messen Ordiniertes zu remittieren; die junge Generation verlachte das als „alt- väterische Denkungsart", die nicht mehr in die neue Zeit passe. Die Bekenner des alten Grundsatzes wurden von der neuen Strömung mit sortgerissen — sie hätten auch sonst neue Sortimentsmagazine bauen müssen, meint das „Neue Archiv"; schon im Jahre 1795 wurde nach ihm nicht nur von den in der Messe geschriebenen, sondern auch zwischen den Messen ordinierten Artikeln das meiste zurückgegeben.^ Aber bis in die ersten Jahre des 19. Jahrhunderts hinein wird, ohne zwischen sest und s, eonäition Verlangtem zu unterscheiden, auf das in alter Übereinkunft gegründete, nun leider so oft „durchlöcherte" Buchhändlergesetz gepocht, daß „selbst Geschriebenes und Begehrtes" nicht remittierbar sei.^ Neben der Aufnahme der verlangten Sendung mit Remissionsrecht war es nun noch eine zweite Richtung, in der sich die Ausdehnung des ursprünglichen Umfanges des Remissionsrechts vollzog, die sich auf beide, die unverlangteDund die verlangte Sendung erstreckte, und die als Re- medium gegen den dritten der oben herausgehobenen Beschwerdepunkte, den der zu kurzfristigen Verfügbarkeit der remissionsberechtigten Artikel, entstand. Jn^einem Circular vom 1. April 1796 schrieb I. I. Flick in Basel, er sehe sich genötigt, hinsichtlich der Remittcnden für dies mal einen „ganz neuen Weg" einzuschlagen; „und dieser ist", fuhr er fort: „ich lasse solche einstweilen noch hier zu Ihrer Disposition liegen unter Anzeige, daß Sie mich auf die laufende Rechnung dafür creditiren und auf die neue ins vsdet übertragen können." Dann heißt es: „Folgende Remittenden stelle ich zu Ihrer Disposition und trage auf neue Rechnung über"; und Flick versandte unter dem gleichen Datum die erste vorliegende Disponendenliste.°° Ganz neu war dieser Weg nun schon damals nicht; immerhin stammt der älteste uns bekannte Fall dieses Aushilfsmittels erst aus dem Jahre 1783; er betrifft Disponenden aus deni Verlage Reichs in der Hand Franz Ferstls in Graz. (Ferstl: „von 222 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. den zur Disposit.. gestcltcn Artikeln habe behalten . .")^° Häufiger wird der Gebrauch aber erst in der ersten Hälfte der neunziger Jahre ^; meist noch nicht mit dem technischen Ausdruck bezeichnet: ich überlasse den Überrest der Novitäten Ihrer Disposition, ob sie mir dieselben cke novo zuschreiben oder frei zurücknehmen wollen — es steht jedem frei, mir das Vorräthige etwa noch ferner zu überlassen oder es zurück- zuempfangen — wir schlagen Ihnen vor, den Vorrath noch hier liegen und die Rechnung ein Jahr weiter fortlaufen zu lassen — ich frage an, ob Sie das zufrieden sind, daß ich alles das, was ich rcmittirt haben würde, ä Lonto novo schreibe — in dieser Weise pflegte man sich auszudrücken. Aber nicht nur, daß die Bezeichnung der Sache selbst noch nicht zur Kürze des technischen Ausdrucks abgeschliffen ist; wie wir das beim Aufkommen des Remittierens gefunden haben, so stellten die Circu- lare der neunziger Jahre auch das Ersuchen um — wie es der Dortmunder Buchhändler Mallinckrodt im Jahre 1800 nannte: das „seit kurzem in Gang gebrachte Dispositions-Stellen, das Übertragen. ."^ gewöhnlich in umständlicher Weise; uns dann willkommen, wenn sie dabei ihre Gründe anführen. Wilh. Webel in Zeitz schrieb zur Jubi- latemesse 1798, er habe auf sein nach der Michaelismcsse 1797 erlassenes Circular von vielen Handlungen s. Oonä. Sendungen erhalten, aber meistenteils erst am Schluß des Jahres oder erst im laufenden Jahre, und habe daher nicht hinlänglich Zeit zum Bertriebe gehabt. Er bat deshalb, diese Artikel bis künftige Michaelismesse oder auch Ostermesse 1799 zurückbehalten zu dürfen, um sie seinem Kataloge einzuverleiben. Andernfalls wollte er sofort remittieren.^ Unwiderstehlich also dehnte die robuste Kraft der Praxis die „Kondition des Remittierens" von der unverlangten auf die verlangte Ncuig- keitssendung, das selbst Geschriebene aus. Und für diesen letztem Bezug, für das mit Kondition des Remittierens vom Sortimenter bestimmt Verlangte kam im Unterschiede zur Sendung pro noviww, der die Bedingung des Neinissionsrechts von selbst anhing und bei der sie deshalb nicht besonders ausgedrückt werden mußte, die Bezeichnung tt eonäit-ion auf, weil hier eine nähere Bestimmung zur Unterscheidung vom fest verlangten Bezüge erforderlich war. „Was ich ä LonMion oder pro Xoviww gesendet bekommen habe", schrieb Krieger in Gießen 1794/" Die uns aus der Vorgeschichte des Konditionssysteins erinnerliche Unter- Ausdehnung des Konditionsbezugs auf altern Verlag. 223 schcidung zwischen der Konditionssendung xro novitaw und der Kom- missionskondition^ setzt sich so in das sich neu organisierende Geschäftswesen hinein fort. Der Bezug ü. eonäition tritt an die Stelle der alten Kommissionskondition; er geht wie diese vom Antrieb des Sorti- mcnters aus, ist verlangt und hat nichts mit der Zeit „zwischen den Messen" oder dem Verkehr nicht auf der Messe zu thun. Deshalb wurden auch ganz richtig in erster Linie die Ausdrücke „!l eonÄition" im Sinne des verlangten Bezugs und „in Commission" gleichbedeutend gebraucht, während die Bezeichnung xio noviww, wenn man genau sprach, der vom Verleger ausgehenden unverlangten Novitätenzusendung zwischen den Messen oder überhaupt nach dem Wohnsitze des Sortimentcrs vorbehalten blieb. Aber die Kommissionskondition zeigte noch eine vierte Eigenschaft: sie bezog sich nicht notwendig auf Novitäten. Erstreckt sich die Übereinstimmung zwischen Kommission und Kondition auch bis dahin? Bezeichnet der Bezug ü, eonMion einmal nichts weiter als Bezug überhaupt mit Remissionsrecht, so kann man eine solche Erstrcckung erwarten; andrerseits widerspricht dem aber das Wesen des Zugeständnisses des Remissionsrechts: dem Sortimenter die Aufgabe zu erleichtern, betreffs wegen ihrer Neuheit noch ganz unbekannter Artikel seine Fühler ins Publikum auszustrecken. Indessen: wann ist ein Buch nicht mehr neu, d. h. nicht mehr unbekannt? Wann hat ein Käufer die Verpflichtung, ein Buch zu kennen, und hat er sie überhaupt? Bensen hat, sehr weitherzig zwar, aber dem Sinne nach doch nicht uneben, die Grenze in der Weise gezogen, daß diejenigen Artikel vom Remissionsrechte auszuschließen seien, welche schon einigemal zun? Verkaufe angeboten worden seien, und welche durch das über sie gefällte Urteil des Publikums einen gewissen bestimmten Wert erhalten hätten.^ Eine Erstrcckung des Konditionsbezugs über die Novitäten im engsten Sinne hinaus aber findet sich am Ausgange des 18. Jahrhunderts jedenfalls thatsächlich vor. In den beiden Circularcn von Joh. Chr. Sommer in Leipzig (1797) und Friedr. Severin 6 Comp, in Weißcnfels (1798) bieten diese Handlungen allen ihren „ncuern" Verlag a Lonäition an und schließen nur geschriebene Sachen „ältern" Verlags davon aus." Zu Ostern 1791 trat zum ersten Male ein Buchhändler mit der Absicht hervor, den langgehegten Wunsch der Auswärtigen nach einer 224 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. Buchhändlerbörse^ zur Verwirklichung zu bringen. Es war ein Leipziger, Georg Joachim Goschen. Wir wissen leider nicht, wie und woran der Plan gescheitert ist; es scheint, als wenn dabei das Bedenken mitgespielt habe, daß man seine Geschäfte doch lieber ohne Zuschauer und Zeugen betreibe. Schon ein Jahr darauf aber gelang es einem andern Leipziger, den Gedanken zu verwirklichen: Paul Gotthelf Kummer, geboren am 29. Dezember 1750 in Erbisdorf bei Freiberg. Seit seinem vierzehnten Jahre, dem Jahre des Frankfurter Abschieds, war er in Leipzig beim Buchhandel, zuerst als Lehrling bei Heinsius, dann als Diener bei Dyck; im Jahre 1775 etablierte er sich als dreizehnter Leipziger Buchhändler, im Jahre 1790 gründete er sein Kommissionsgeschäft.^ Wir wissen nicht, welches Lokal Göschen in Aussicht genominen hatte, ob überhaupt schon ein bestimmtes in Aussicht genommen war; Kummer knüpfte jedenfalls an das oben genannte Bedenken an und gestand, daß er selbst deshalb bisher gegen das Projekt eingenommen gewesen sei. Er glaubte aber jetzt ein Abrechnungslokal vorschlagen zu können, das jenen Übelstand nach Möglichkeit vermied; es waren fünf Zimmer im zweiten Stockwerke des noch heute stehenden stattlichen „Romanus-Hauses" an der Ecke der Katharinenstraße und des Brühls, des damaligen „Richterschen Kaffeehauses". Sie boten soviel Raum, daß mindestens fünfzig Tische und zwar so bequem gestellt werden konnten, daß bei mäßig lautem Reden keine gegenseitige Störung entstand; außerdem sollte lautes Schreien und Lachen verboten sein und sollten diejenigen, welche nichts zu thun hatten, die Abrechnenden nicht stören und „behorchen" dürfen, das kleinste Zimmer aber sollte frei bleiben für „geheime Gespräche". Sonst war übrigens der Aufenthalt ziemlich gemütlich gedacht. Man konnte sich Erfrischungen bringen lassen — wobei gewiß auch an den von Schiller gerühmten Richterschen Meßpunsch gedacht war — und auch sein Pfeifchen schmauchen; nur weil in der Gesellschaft der Gelehrten und Kaufleute, von der die Zimmer in der übrigen Zeit benutzt wurden, das Tabakrauchen auf das große Eckzimmer beschränkt war, mußten sich die Buchhändler wohl oder übel ebenfalls hieran halten. Die Miete sollte pro Ostermesse 250 Thaler betragen; dazu kamen etwa 16 Thaler für einen Aufwärter. Zur Anschaffung von geeigneten Tischen — die vorhandenen waren entweder ganz große Speise- oder ganz kleine Spieltische — und Schreibutensilien warf Kummer 100 Thaler aus; Tische und Schreib- ^ Erste Gründung einer Buchhändlerbörse: G. I. Göschen, P. G. Kummer. 225 Materialien sollten natürlich, wenn das Unternehmen zu Stande kam, aufbewahrt werden, so daß künftig in jeder Ostermesse nur etwa 8 Thaler für Federn, Tinte u. s. w. nötig sein würden. Endlich war bei kalter Witterung für etwa 16 Thaler Holz nötig. Eine Summe von 366 resp. 382 Thalern, rund 2700 resp. 2800 Mark nach heutigem Gelde für das Anfangsjahr, von 274 resp. 290 Thalern, rund 2000 resp. 2100 Mark nach heutigem Gelde für die spätern Jahre, das waren die Kosten für die erste „Buchhändler-Börse", wie man das in Aussicht genommene gemeinsame Buchhändlerlokal schon damals nannte. Um sie auf eine für den Einzelnen nicht beschwerliche Weise aufzubringen, hielt Kummer eine Mindestzahl von hundert Beitrittserklärungen für nötig. Nur Mitglieder sollten, gegen Borweisung eines Eintrittsbillets, Zugang haben, und zwar von früh an, so zeitig man wünschte, bis Abends 8 Uhr. Ihren unbedingten Beitritt erklärten 58 auswärtige Buchhändler, und zwar zufällig genau die Hälfte aus Nord-, die Hälfte aus Süddeutschland. Aus Berlin kamen neun, aus Halle fünf, aus Weimar zwei, aus Wien und Nürnberg kamen je fünf, aus Stuttgart und Prag je drei, aus Erlangen und Ulm je zwei dieser Beitrittserklärungen. Das halbe Hundert dieser nord- und süddeutschen Buchhändler nahm Kummers Vorschlag voller Begeisterung auf,^ Und das Werk, an das Kummer die Hand legte, hatte für sie eine viel tiefere und weitere Bedeutung; man sprach Erwartung und Zuversicht aus, „daß diese Verbindung noch mehr gutes vor die Buchhandlung stiften werde, als, blos Erleichterung der Geschäfte während der Messe", daß sie dazu führen werde, „über manche Unordnungen gemeinschaftlich zu sprechen und durch Vereinbarung sie abzustellen"; Palm, wiewohl so eng liiert mit der Zürich-Nürnberg-Erlanger Bewegung, packte mit festem Griffe zu und verlangte dazu sofort die Wahl von Deputierten; und Severin aus Weißenfels rief Kummer zu, nun müsse er auch noch eine Assekuranz- Kompanie gegen den Nachdruck gründen. Allerdings übergingen die Briefe der unbedingten Anhänger des Kummerschen Borschlages auch einige seiner weniger erfreulichen Seiten nicht mit Stillschweigen. Da sieht man vor allem, daß man sich von den Leipzigern, die „fast allein das vergebliche Laufen verursachten, ohne auf die Erleichterung derjenigen Buchhändler Rücksicht zu nehmen, die 60, 80, 100 und mehrere Meilen reisten und gleichsam Leib und Leben Geschichte des Deutschen Buchhandels, 'lll. 15 226 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. wagten", wenig Gutes versprach. Man vermutete, daß ihre bekannte Anschauung, die es für „beleidigend gegen sich selbst" hielt, außerhalb des eigenen Gewölbes zu rechnen, ihren Beitritt verhindern und erst, wenn nach dem Beitritt aller Auswärtigen diese gemeinsam erklären würden, nur auf der Börse mit ihnen abzurechnen, die Notwendigkeit ihren Stolz und Eigensinn brechen würde. Man verhehlte sich ferner nicht, daß es ohne manche Störung friedlich Abrechnender und Geschäfte Treibender nicht abgehen würde; „wenn z. B. Breda, Gutzsch ihr Wesen treiben", schrieb Kehser aus Erfurt, „vergeht denen in der Nachbarschaft hören und sehen und für solche Leute helfen keine Regeln"; Stahel bat, ihm seinen Platz nicht neben Gräsf (dem Inhaber der Weidmannschen Buchhandlung) oder „dergleichen Nawtorös" anzuweisen, denn in solcher Atmosphäre könne es niemand behagen. Allein im allgemeinen war man mit Einrichtung und Lokal, von dem ausdrücklich hervorgehoben wird, daß man es für günstig halte, zufrieden. Nur Schwan und Götz meinten, es liege freilich etwas weit vom „Buchhändlerrcvier" ab, und Stahel wünschte, daß, damit die Mitglieder an der Börse auch mit denen abrechnen könnten, die aus Caprice, Geldmangel oder Stolz nicht beitreten würden, der Zutritt auch Nichtmitgliedern gestattet sein sollte; der Vorzug der Mitglieder sollte darin bestehen, daß nur sie eigene Plätze hätten. Man beeiferte sich, seine Überzeugung davon auszusprechen, wie sehr die Geschäfte nun beschleunigt werden würden: in zwei bis drei Tagen hoffte man jetzt, hundert Buchhändler abzufertigen; man bewies sein Interesse dadurch, daß man Vorschläge zu uoch zweckmäßigerer Ausgestaltung machte: Schneider riet z. B., daß Montags die Buchhändler, deren Namen mit den Buchstaben ^ bis -I, Dienstags, deren Namen mit 6 bis 0, Mittwochs, deren Namen mit ? bis 8 anfingen, Donnerstags die übrigen abrechnen sollten. Neben den bedingungslos Beitretenden standen die Gruppen der mehr oder weniger Zögernden und Abwartenden und der ihren Beitritt Ablehnenden. Briefe, deren Verfasser ihre grundsätzliche Ablehnung erklären, sind zwei vorhanden, einer aus Frankfurt a. M. und einer aus Berlin. Eßlinger aus Frankfurt erklärt seine Ablehnung immer noch einigermaßen gewunden. So aus der Ferne könnte er nichts darüber sagen; er müßte die Einrichtung erst sehen — dann aber: „überhaupt scheint mir das eines jeden xartieulln- Sache zu seyn". So ist die einzige Erste Gründung einer Buchhändlerbörse: P. G. Kummer. 227 schriftlich vorliegende klare und unumwundene Ablehnung die von Nicolai. Er begründete seine Ablehnung mit seinem Unglauben an einen längern Bestand der Unternehmung, mit der Störung durch die Streitigkeit über Geldsorten, Rcmittenda u. s. w., die namentlich einer „etwas beträchtlichen" Handlung sehr unangenehm seien, mit der Abgelegcnheit des Richterschen Kaffeehauses und damit, daß man dort die Pausen zwischen dem Abrechnen verliere, während man sie zu Hause nützlich ausfüllen könne. Der Wunsch der Auswärtigen: besonders die Leipziger selbst zum Beitritt zu bewegen, ging, wie man ganz richtig vermutet hatte, nicht in Erfüllung. Indessen konnte Kummer durch Circular vom 30. April 1792 bekannt machen, daß sein Vorschlag mit „allgemeinem Beifall" aufgenommen sei; 121 Beitrittserklärungen waren erfolgt. Von den zu Anschaffungen bestimmten Z21 Thalern waren nur 67 Thaler 16 gr. (darunter auch Krimmers Ausgaben für den Druck der Circulare, Couverts und Porto) ausgegeben worden; der Überschuß wurde gegen Rückgabe der Billets repartiert. War die Einrichtung von Bestand? Ein Rundschreiben, in dem Kummer die Erklärungen wegen künftiger Beteiligung sammelte, fand 78 glatte Unterschriften. Brönner wünschte die Verlegung ins eigentliche Buchhändlervicrtel, und dem schlössen sich neun, Korn d. Ä. wünschte eine „bestimmtere Einrichtung unter den Gliedern", und dem schlössen sich zwei weitere Unterzeichner an; zwei schließlich erklärten ihre Übereinstimmung mit Brönner und Korn zugleich. Es waren so im Ganzen 93 Zusagen^, nnd Friedrich Severin sprach dem „würdigen Stifter" nochmals den Dank des Buchhandels aus. Nur 42 Unterschriften gehören denen an, die, mit oder ohne nähere Bedingungen, in den April- bricfen ihren Beitritt zugesagt hatten. Dem Dokumente nach hatte sich also sowohl die Gesamtzahl der Mitglieder, wie die Zahl derer, die brieflich so begeistert ihren Beitritt erklärt hatten, vermindert. Freilich muß man in Rücksicht ziehen, daß ein Teil der Auswärtigen bereits abgereist sein konnte; aber schon zu Ostern 1793 kam die neue Börscn- verbinduug nicht mehr zu Stande.^ Als die Klippe, an der das Unternehmen scheiterte, gab man hauptsächlich die zu weite Entfernung des Richterschen Kaffeehauses vom Buchhändlervicrtel an." Handelte es sich doch damals nicht nur um die Abrechnung, sondern um eine Fülle von Geschäften, die in Läden, Gewölben oder Stuben abgewickelt wurden; dazu kam, daß der Anschluß an die Börse kein allgemeiner war. Nicolai 15* 228 ^ Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. meinte, wenn er die neue Einrichtung mit Vorteil hätte benutzen wollen, hätte er künftig nicht nur, wie er bisher zur Erleichterung seiner Ab- rechnungsgcschüfte zu thun pflegte, zwei Abrechne? und doppelte Meßbücher, sondern sogar drei Abrechner und dreifache Meßbücher mitbringen müssen: einen Abrechner für den Laden, einen zweiten zum Aufsuchen der Kollegen in ihren Läden und einen dritten zum ständigen Aufenthalt im Abrechnungslokal. Im Jahre 1794 ging dann das Haus, in dem sich die erste deutsche Buchhändlerbörse befunden hatte, in Privathände über und war damit öffentlichen Zwecken auf jeden Fall entzogen. Das Gros der Leipziger Buchhändler scheint sich über das Scheitern der Kummerschen Unternehmung wenig gegrämt zu haben; und wenig freundliche Worte wurden unter den Auswärtigen, namentlich den Reichsbuchhändlern über die Stellung der Leipziger in dieser Sache getauscht. Fast, sagte man, könnte man auf den Gedanken kommen, die „unverzeihliche Unordnung" würde absichtlich von ihnen unterhalten, um die Fremden um so länger bei ihnen Hausen zu lassen, damit sie desto mehr Geld in Leipzig verzehrten und mit größerer Bequemlichkeit den nötigen Leipziger Verlag erwerben könnten. Man erzählte sich auch, daß verschiedene der Leipziger Herren sehr ungehalten über Kummer seien, daß er sich der Fremden angenommen habe. „Man sagt sich darüber mancherley ins Ohr . . Die böse Welt sagt vieles; mit der Leipziger Artigkeit läßt sich das nicht reimen, und so ists am besten, man glaubt es nicht." Mit Unwillen sah man noch viele Jahrzehnte später aus diese Zeit vor dem Jahre 1806 — von da an lehrte Not beten, sagte Perthes — zurück, in der die Leipziger nichts zum Besten des deutschen Buchhandels, nichts zur Erleichterung für die Bequemlichkeit der Auswärtigen während des Meßaufenthalts gethan, sich auf lange hin von der Börse, die sie bespöttelt hätten, zurückgezogen, sich der gesellschaftlichen Einigung der Auswärtigen entzogen hätten, anstatt durch ihre Gegenwart sie zu adelnd" Die Auswärtigen waren es, die unter der Schwierigkeit des Ab- rechnungswesens besonders litten; die Auswärtigen waren es, die den Gedanken an eine Verbesserung desselben nicht einschlafen ließen. Palm z. B. schlug 1795 vor, eine nach den Seiten der einzelnen Straßen geordnete Tabelle sämtlicher Buchhändler drucken zu lassen, die bei jedem im Gewölbe aushängen müßte. Donnerstag nach Jubilate sollte das Abrechnungsgeschäft beginnen; am ersten und zweiten Tage sollte der alte Gründung der Buchhändlerbörse im Paulinum, 22g Neumarkt zu Hause bleiben und sich besuchen lassen, und zwar die rechte Seite von der Grimmischen und Ritterstraße, die linke von der Nicolaistraße und dem neuen Neumarkt; und so sollte entsprechend die ganze Abrechnung geordnet werden, die dann im Ganzen nur neun Tage beanspruchen würde. Schon in der Ostermesse des Jahres 1795 aber sprach man von einem neuen Börsenlokal, dem ^uüitoriuui tneoloZieuw im untersten Stocke des Paulinums, das in der Meßzeit nicht benutzt wurde. Also mitten im Buchhändlerviertel gelegen; nicht an Privathand verkäuflich. Wenigstens über hundert Personen konnten aufs bequemste darin Platz finden. Horvath aus Potsdam (geb. 6. Februar 1752, anfangs in Berlin etabliert, Schwiegersohn Paulis), Ernst aus Quedlinburgs und Kasfke aus Stettin^ — der sich ein paar Jahre vorher für die Union hatte einfangen lassen — waren die Pfleger des neuen Gedankens. Der Träger des ganzen Unternehmens war Carl Christian Horvath. Ein Mann, nicht von so sympathischem Charakter, von so ehrwürdiger Schlichtheit und reiner Uneigennützigkeit, wie Kummer^, aber eine Natur, wie sie gerade damals zu diesem Zwecke die geeignetste war. Horvath verband sein und des Buchhandels Interesse dadurch, daß er diesem das Lokal fix und fertig ausgerüstet auf eigenes Risiko — das er nur mit Kaffke aus Stettin teilte — zur Benutzung präsentierte, gegen ein festes Eintrittsgeld von .einem Laubthaler pro Person und Messe. Allerdings schlössen Horvath und Kasfke den Mietkontrakt mit der theologischen Fakultät der Universität Leipzig — Ostermesse 1797 — als Vertreter der auswärtigen Buchhändler ab, und das Inventar, das Horvath beschaffte, war ihr Eigentum, nur wurden weder die laufenden Unkosten pro rata verteilt, noch floß der Überschuß in eine gemeinsame Kasse; Barth (Leipzig) erklärte später, Horvath mache dabei offenbar ein nicht unbedeutendes Geschäft. Es hatte das aber den Vorzug einer großen Vereinfachung der Verwaltung. Horvath allein war es, der die ganze Einrichtung und Ordnung, von den grünen Vorhängen an bis zur Ausarbeitung des Reglements und der Freihaltung des Lokals von nichtberechtigten Elementen besorgte und in Gang hielt. Der Buchhändler hatte nichts weiter zu thun, als sich für seinen Laubthaler ein Eintrittsbillet zu lösen und sich an den Tisch zu setzen; Federn, Tinte, Federmesser, alles fand er vor, sogar zwei Aufwürter zur Bedienung, wenn er etwas zu schicken hatte oder ein Glas Wasser, Bier oder ein Frühstück wünschte. 230 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. In der Ostcrmesse 1797, wie gesagt, nahm dieses Unternehmen seinen Anfang. Der jährliche Mietzins betrug 100 Thalcr; dazu kamen 20 Thaler für Bedienung (Aufbewahrung des Inventars u. s. w.). Das sämtliche Inventar — Tische, Stühle, Vorhänge — hatten die Abmietcr zu beschaffen. Das Auditorium hieß nun während der Messe „Buchhändler Börse". Sie war von Montag nach Jubilate an geöffnet, täglich von morgens 7 Uhr und Nachmittags 2 Uhr ab, wie es, ohne Angabe der Schlußzeit, in der in Plakatform gedruckten, jedenfalls zum Anheften bestimmten „Liste der Buchhandlungen so ihre Meßgeschäfte im Paulino verrichten" vom Schluß der Jubilatemesse 1798 heißt. Tische und Stühle waren so gestellt, daß niemand in des Andern Buch blicken oder das Geschäft stören konnte. Eine besondere Einrichtung war die schwarze Tafel; an dieser machte man einen Anschlag, wenn man Krank- heits halber die Börse nicht besuchen konnte; an ihr wurden auch die Titel gesuchter Bücher, deren Verleger dem Suchenden unbekannt waren, sowie Gesuche, in denen Diener und Lehrlinge verlangt wurden, angeheftet. Um Platz zu sparen, durfte jede Handlung nur durch eine Person abrechnen. Streit und unhöfliche Begegnung, sagte das Plakat, sei zu vermeiden; Tabakrauchen war verboten; doch stellte der Prälat und damalige Professor tnsol. xiiwarius Dr. Johann Friedrich Burscher (1732—1805) von der Osterincsse 1799 an den Buchhändlern zur Erholung seinen am Paulinum liegenden Garten zur Verfügung.^ Die Beteiligung war ungefähr dieselbe wie beim Kummerschen Abrcch- nungslokal. Zur Ostermesse 1797 wurden 116 Eintrittskarten gelöst; die vorher genannte Liste verzeichnet 107 Namen, unter ihnen auch denjenigen Nicolais. Die Mitglieder waren ausschließlich Auswärtige; die Leipziger schlössen sich auch jetzt aus. Im Interesse der Mitglieder gestattete ihnen Horvath den Zutritt zur Börse ohne Eintrittsgeld entweder für ihre Person oder einen Handelsdicner. Und schon in den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts war die Abrechnung im Paulinum eine allgemein benutzte und unentbehrliche Einrichtung der Leipziger Buch- händlermcsse geworden. In den sächsischen Meßrelationen wird die „Börse" zuerst zu Ostern 1801 erwähnt (in der Michaclismeßrelation die unrichtige Bemerkung, sie sei zu Ostern 1801 „zum ersten Male eröffnet und besucht worden"), und zwar mit dem Zusätze, daß, da sie von Leipziger Verlegern weniger als von Sortimentsbuchhündlern besucht Die Grundlagen der neuzeitlichen Organisation. 231 werde, sie „eben um deswillen keinen langen Bestand haben dürfte". Es waren die Gedanken der Leipziger, die damit zum Ausdruck kamen. Die Michnclismcßrelation 1801 sagt noch deutlicher: „da mehrere der bedeutendsten hiesigen Verlagsbuchhäudlcr dieser neuen Anstalt abgeneigt sind". Aber die Ostermcßrelation von 1802 berichtet, daß die Börse, obwohl meist von Fremden, stärker als zur vorangehenden Ostermessc besucht worden sei, die von 1804, sie sei von den Fremden wie gewöhnlich stark besucht worden, und die von 1805, sie sei besonders von den Fremden so fleißig benutzt worden, daß zuweilen das Lokal nicht gereicht habe. Im Jahre 1800 schrieb ein Dortmunder Buchhändler: ehemals habe der Buchhändler sein Geschäft nach dem Grundsatze geführt, ein vollständiges Lager zu halten; jetzt aber mache die herrschende literarische Überproduktion ein auch nur einigermaßen vollständiges Lager unmöglich. „Hierdurch", sagt der Verfasser, „ist das System des Buchhandels ganz verändert. Jetzt wird a Lomlitiuu genommen, und das nicht Abgesetzte remittirt." Das bedeute aber, fährt er fort, zusammen mit dem ebenfalls aus der UnVollständigkeit des Lagers sich ergebenden starken direkten Verschreiben außerhalb der Messe, das erstens mehr Briefporto verursache, und bei dem sich zweitens die Postfracht zur Meß- und ordinären Fracht wie 2 zu 1 verhalte, einen baren Verlust für alle von Leipzig nur einigermaßen weiter entfernt Wohnenden, und es sei sehr zweifelhaft, ob der Gewinn an den verkauften Artikeln die Rückfrachtkosten der Remittcnden aufwiege. Der gewiesene - Weg aber, so schließt er, diesen Nachteilen zu entgehen, wäre der, daß „alle Buchhändler ohne Ausnahme, selbst die in der Nähe von Leipzig, durch ihre Commissionärs auf Zettel sofort ausliefern ließen".^ Das ist eine zeitgenössische Äußerung, in der die beiden Gruudsäulen der neuzeitlichen Organisation: Konditionssendung und Herrschaft des Leipziger Kommissionswcsens, zugleich aber auch die antreibende Wirkung der crstern auf die weitere Ausbildung des lctztern und so die natürliche Wechselbeziehung, die zwischen Konditionssystem und der möglichst weit ausgedehnten Herrschaft des Leipziger Kommissionswesens besieht, kurz und bündig angegeben sind. Die folgende Tabelle gibt die Zahl der Leipziger Kommissionäre und ihrer Kommittenten, sowie das Verhältnis der Zahl der Kom- 232 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. Missionäre und Kommittenten zu der Zahl der Leipziger Buchhändler und der auswärtigen Meßbesucher zu Ende des 18. Jahrhunderts an: Anzahl der Leipziger Meßbesucher (resp. über Leipzig verkehrenden Firme«), Kommissionäre und Kommittenten. 1778°°) 1791"') 1801 °°) 270 283 307 Leipziger Kommittenten.......... 1 4 7 Also Kommittenten 271 287 314 Auswärtige ohne Kommissionär....... 33 68 Leipziger ohne Kommissionär........ 24 43 Kommissionäre mit 1— 5 Kommittenten . . . 13 12 „ 6-10 „ ... S 4 „11-15 3 5 „ 16-20 „ ... 2 4 „21-25 2 „ „ 26—30 „ ... 1 2 Also Kommissionäre 24 29 34 Die eine Seite der Thätigkeit des Kommissionärs war die, daß er die Meßgeschäfte des auswärtigen Geschäftsfreundes besorgte, der die Messe ausnahmsweise, häufiger oder regelmäßig nicht besuchte. Der Auswärtige schickte dann seine Novitäten, sein Memorial, seine Novitätenanzeigen, sein Manual, Briefe und Geld an den Kommissionär; dieser hatte die Ballen in den Laden zu befördern, das Verlangte nach dem Memorial zu beschaffen, Verweigertes aber für eigene Rechnung zu nehmen und zu senden, die-Novitätenanzeigen (auf denen die Buchhändler ihre Bestellungen bezeichneten; jeder erhielt 2 Exemplare, von denen er das eine mit der Lieferung zurückbekam, während das andere der Kommissionär für seinen Kommittenten in Händen behielt) zu verteilen und wieder zu sammeln und die Bestellungen je nachdem zu erledigen oder an den Kommittenten zu senden, unverlangte Nova des Kommittenten zu verteilen und solche für ihn zu empfangen, abzurechnen und gegen Schein Zahlung zu leisten oder zu empfangen (das Manual verzeichnete, von wem der Kommittent Reste oder Saldo zu erwarten hatte; in das Manual hatte der Kommissionär auch die Changen einzutragen), Verlagsinventar aufzunehmen, die Ladenmiete zu bezahlen, den Rest der Gelder für Emballage, Accise u. s. w. zu disponieren resp. dem Kommittenten gutzuschreiben^; mit einem Worte, der Kommissionär hatte Leipziger Kommissionsgeschäft; Auslieferung. 233 dm Kommittenten in allen seinen regelmäßigen, daneben aber auch den mehr gelegentlichen Meßgeschäften ganz und vollständig zu vertreten. Diese Vertretung kam zuerst am häufigsten hie und da zur Michaelismessc, daneben auch zur Ostermesse vor; dann seit den siebziger Iahren ist sie für viele Handlungen für die Michaelismesse seit den achtziger Jahren für einige weit entfernte sogar schon für die Ostermesse" stehende Einrichtung. Die zweite Seite der Thätigkeit des Kommissionärs besteht darin, daß er den über Leipzig gehenden Verkehr des Kommittenten außerhalb der Messe unterhält. Beide Seiten sind an sich so verschieden, daß manche Handlungen zwei Kommissionäre hatten: einen, der die Meßgeschäfte besorgte, der dann gewöhnlich, aber nicht immer ^ ein auswärtiger, die Messe besuchender Geschäftsfreund war, und einen Leipziger Kommissionär, der den Verkehr zwischen den Messen vermittelte.^ Der durch den Kommissionär vermittelte Verkehr über Leipzig zwischen den Messen aber^ war in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts ein so fester und durchgebildeter, daß er schon zu regelmäßiger Sendung führte. Friedr. Severin in Weißenfels erhielt zu Ende der achtziger Jahre von seinem Leipziger Kommissionär alles Eingegangene jeden Sonnabend^; die Braunschweiger Schulbuchhandlung bekam um das Jahr 1790 von ihrem Leipziger Kommissionär wöchentliche Zettelscndung^; E. Hortin in Bern erhielt in der ersten Hälfte der neunziger Jahre alle an ihn bestimmten Briefe, Bücher und Anzeigen u. s. w. von seinem Leipziger Kommissionär aller 14 Tage zugeschickt.^ Zu der vollkommenen Besorgung der Meßgcschüftc sowohl wie zu der Vervollkommnung des Verkehrs zwischen den Messen gehörte nun die dritte Seite der Thätigkeit des Kommissionärs, die Auslieferung aus den entweder zeitweilig zur Messe oder ständig auch außer der Messe vom Kommissionär benutzten Verlagslagcrn der auswärtigen Kommittenten. Es ist nach dem Porangehenden klar, daß die Auslieferung^ zunächst besonders zur Michaelismesse häufig wurdc.^ Aber auch die Auslieferung außer der Messe war im Rcichschen Zeitalter schon weit verbreitet."'" Das erste Verzeichnis, das die Auslieferung berücksichtigt, ist das von 1791. Von den darin aufgeführten 287 Kommittenten bemerkt es bei 62: „liefert zwischen den Messen aus", und bei 185: „liefert zwischen den Messen nicht aus". Das Verzeichnis von 1801 enthält 314 Kommittenten, von denen 122 als zwischen den Messen 234 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. ausliefernd, 171 als zwischen den Messen nicht ausliefernd bezeichnet sind. Das Kommissionsgeschäft und spcznll das Auslieferungswesen war also schon weit genug entwickelt — weit genug, um bereits damals eine ausdrückliche Richtung dagegen hervortreten zu lassen. Im Jahre 1796 zogen I. Jac. Stahcls sel. Wittwe und Sohn in Würzburg ihr Lager von Leipzig zurück, um künftig nur noch von Würzburg ausliefern zu lassen. Sic begründeten ihren Entschluß mit der zu großen Zunahme der Buchhandlungen^; sie meinten damit, daß bei dem wachsenden Umfange des Geschäftsverkehrs die Kommissionärspesen zu hoch aufliefen und deshalb der direkte Verkehr mit Umgehung des Kommissionärs wirtschaftlicher sei. Im Jahre 1893 hat Stahel diesen Punkt sogar in einem Rcformgutachten zur Sprache gebracht. Der Buchhändler, sagte er, müsse alle Erscheinungen wenigstens nach Titel und Verleger kennen, um jeden Artikel „aus der ersten Hand" beziehen zu können; denn wenn man vom Kommissionär verschreibe, so verliere man schon mehr als ein Viertel des gehofftcn Gewinns."^ Wie hoch die Kommissionsgebührcn sich beliefert, darüber sind wir im einzelnen leider schlecht unterrichtet. Gewöhnlich ist nur von „behöriger Satisfaktion" oder dcrgl. die Rede. G. C. Gsellius in Celle versprach der Weidmannschcn Buchhandlung zur MichaeliSmcssc 1748 die Besorgung der Gselliusschcn Bestellungen „mit behörigcm Oouesnr zu recoinvönsiren" und für die Zustellung und Rekommandation der Gsclliusschen Novitätenmcmoriale an die Buchhändler „5 Thaler nach ackvenant mehr und weniger".^ Jgh. Heinrich Cramer in Bremen sandte zur Michaclismesse 1766 an Schwickcrt (pro Dycks Wittwe) 17 Thaler für Emballage „und sonsten". Schwickcrt behielt davon 7 Thalcr 8 gr. übrig, und diese bot ihm Cramer dann für seine Bemühungen (Abgabe der Zettel, Gcgcnnahmc der eingehenden Pakete, Auslieferung vom Meßlager, Auszahlung, Bekanntmachung der Avcrtissemcnts) an: sollte es nicht genug sein, so werde er mehr senden. Schwickcrt war mit den 7 Thaler 8 gr. zufrieden. Diese geschäftliche Verbindung zwischen Cramer und Schwickcrt war nur eine gelegentliche. Schwickcrt wollte ihn festhalten und erbot sich zur dauernden Übernahme seiner „Verrichtungen außer der Mcße" und der „Michael Meße Verrichtung" (die Ostcrmessc besuchte Cramer selbst). Er verlangte für die erstern (Annahmc der an Cramer eingehenden Pakete, Absendung an ihn „wenn es ein Völligen ausmacht" und „Ausliefern aus dero Gewölben Leipziger Kommissionsgeschäft: Spesen, Großsortiment. 23b an wen Sie befehlen") halbjährlich 1 Louisdor; „was die Michael Mcße Verrichtung wo Sie nicht kommen anlangt bezahlen Sie mir ttpart uni> wie viel daß laß ich Dieselben nach Dero eigen gut düncken über". Crmner nahm nur das letztere Anerbieten an; für die Verrichtung außer der Messe blieb Junius sein Kommissionär,^ Die Bewegung gegen den Umweg über den Leipziger Kommissionär und zu Gunsten des direkten Verkehrs wurde aber von dem breiten Strome der kommissionsgeschäftlichen Entwicklung vollkommen erdrückt, und daß noch nicht sämtliche an die Leipziger Messe angeschlossenen Handlungen auslieferten und zwar unmittelbar durch den dazu bevollmächtigten Kommissionär, wurde von Nord- und Süddeutschen als eins der schwersten Hemmnisse des buch- hcindlcrischen Verkehrs bezeichnet und die Abstellung des Mißstands aufs dringendste gefordert.^ Allerdings wurde den nachteiligen Folgen dieses Mißstandes durch eine weitere, freilich nicht zum Kommissionsgeschäft als solchem gehörige, damals aber aufs festeste mit ihm verbundene Seite der Kommissionär- thätigkeit entgegengewirkt: der damalige Kommissionär war zugleich Groß- sortimentcr. Als verbiudendes Glied zwischen der reinen Kommissionäruno dieser Großsortimentcrstellung können solche Circularc dienen, in denen auswärtige Kommittenten mitteilen, sie würden künftig außer den Messen in Leipzig nichts mehr ausliefern lassen, dagegen ihrem Kommissionär eine Anzahl der gangbarsten Artikel für dessen eigene Rechnung zurücklassen, die so zwischen den Messen bei diesen allein zu bekommen seien.^ Nicht aber, als wenn die Lieferung des Kommissionärs auf eigene Rechnung nur diese Grundlage gehabt hätte. Der Kommissionär hatte sein eigenes Lager, das aus denselben Voraussetzungen hervorgegangen war, wie die Lager jedes andern Buchhändlers; und er benutzte seine Stellung, um es als Auslieferungslager auf der Höhe zu halten. Er bot dem Buchhändler damit den Vorteil, jedes Buch, auch das vom Verleger entweder nicht in Leipzig vorrätig gehaltene oder, weil er mit der Handlung nicht in Rechnung stand, ihm schwer zugängliche, aus Leipzig beziehen zu können. Böhme, der Lchrherr des jungen Perthes, Ende 18. Jahrhunderts, hatte in seinem drei große Räume erfüllenden Lager kostbare alte Werke, legte von den Neuerscheinungen alle die, die er im Laufe des Erscheinungsjahres zwei- bis dreimal abgesetzt hatte, auf Lager und sorgte für dessen stete Ergänzung. Sein Verlag war 236 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. nicht unbedeutend; Privatkunden hatte er aber nur zwei (die fürstliche Bibliothek in Rudolstadt und den Historiker Anton). Nur Leipziger Artikel legten auch die Leipziger Kommissionäre nicht auf Lager. ^ Und so war durch die Verbindung von Konditions- und Kommissionsgeschäft, wie wir sie oben durch jenen Dortmunder Buchhändler präzisieren hörten, in der That eine auf das beste wirksame Organisation geschaffen. Zeichnen wir ^ihre Leistungskraft, zugleich damit an ihren weiten Umfang erinnernd, abschließend durch die Notiz in einem Kataloge der Universitütsbuchhandlung zu Wilna vom Jahre 1805: „Nais eomme ausourämü 1'eteuäue immens« äs xlusieurs dranenes c>e 1s, litteraturs äans Iss ciiMrens iäiomes, ie renä imxossidle, cis reunir UV Assortiment äs livres eomxlet g. Wut e^arä, 1a lidrairis aca- äslnic^us, xour rerniüier, autaut tiu'il est en eile, a eet ineon- venient, «'enAgZe ä kaiie veuir tout ouvrgZe c^ui ne se trouveroit MS äans ses eataloZues aussitöt qu'on 1e lui von Platz zu Platz: so stehen sich, wiewohl allmählich ineinander ^übergehend, altes und neues Geschäftssystem gegenüber. Und aus dieser Grundwandlung erklären sich alle die andern Veränderungen, die damals im buchhändlcrischen Geschäftswesen vor sich gingen. Das alte Rechnungsjahr war von Messe zu Messe, ursprünglich von Oster- zu Michaelis- >l Paris vor der Revolution jährlich 160000, nach der 248 5. Kapitel: Der Büchermarkt. Revolution jährlich 3 Millionen 800000 Nies Papier bedruckt wurden, also das siebcnundzwanzigfache.^ In geringerm Maßstäbe erlebte man eine ähnliche Steigerung in Deutschland. „Alle Jahre werdcu zwischen 6 bis 7 tausend neue Bücher gedruckt", schrieb die Berner Zeitung 1799; „nebst dem schreiben über 20 tausend Menschen ums Brot. So etwas hat keine Nation noch gesehen! "^ Vom Jahre 1721 bis zum Jahre 1763 eine Erhebung der Produktionsziffer um 265 Artikel; zwischen den den gleichen Zeitraum einschließenden Jahren 1763 und 1805 eine Erhebuug um 2821 Artikel, mehr als das Zehnfache der Steigerung jenes erstern Zeitraums. Dieses Wachstum hat auf die Zeitgenossen den stärksten Eindruck gemacht und sie endlich mit wahrer Angst erfüllt. Gegen Ende des Reich- schen Zeitalters beginnen in Journalen, Büchern und Broschüren diese Stimmen des Staunens und der Sorge. Die Dessauer Gclehrtenbuch- handlung appellierte 1783 deshalb an ihre Autoren.« Im nach- reichschcn Zeitalter ist die Atteratur von Äußerungen darüber voll und übervoll/ Nach jedem neuen Mcßkatalog, nach jedem neuen Teile des „Gelehrten Teutschlands" ertönten sie in verstärkter Tonart; man kann in keinem Journalband die Bücherbcsprcchungen durchblättern, ohne immer uud immer wieder die Klagen und Seufzer über die Vielschreibern und den Verfall, der durch sie der deutschen Litteratur drohe, zu erblicken. Die auf die Mcßkataloge begründeten statistischen Angaben sind von uneingeschränkter Bedeutung nur für die Steigerung als solche, während die absolute Höhe der Bücherproduktion eine größere war. Die Meßkataloge verzeichnen für das Jahr 1780 2095 an deutschen Orten erschienene deutsche Schriften, Nicolai aber schätzte in demselben Jahre nach einer aus Grund seiner „Handlungscorrcspondenz" angestellten Berechnung die Zahl der jährlich von Deutschen verfaßten „Bücher und Traktätchen" in deutscher Sprache (Disputationen, Programme und Ge- lcgenheitspredigten ungerechnet) aus 5000 Originale und Übersetzungen. Die Berichte der Gelehrten-Buchhandlung schätzten die Zahl der zu Ostern 1783 in Deutschland crschicneucn Schriften (von dem großen Haufen der religiösen Schriften der Katholiken abgesehen) auf 1600 bis 2000 Nummern und, die Auflage zu 1000 Exemplaren rechnend, gegen 2 Millionen Exemplare. Von 5000 jährlich in Deutschland und der Schweiz erscheinenden Schriften sprechen auch Schätzungen aus den Jahren 1781 und 1791. Wachstum der Produktion. Nielschreiberci. Statistik der Schriftsteller. 249 Die „Vielschreiberei"! Wie viel ist nicht wieder über sie geschrieben worden! Man bemühte sich ihre Wurzeln aufzugraben. Man nannte erstens die Vermehrung des „sogenannten gelehrten Standes"; zweitens „Deutschlands Lage": die Zerrissenheit Deutschlands in viele einzelne Lander und Lündchcn mit verschiedenen Regicrungsformen, Sitten und Religionen bewirkt starke Konkurrenz, Wetteifer der Universitäten, Schulen und Erziehungsanstalten, jede Gegend hat ihre eigenen Rechte und Interessen, und dabei interessiert man sich doch überall für alles; drittens die Wechselwirkung von Vielschreibcrci und Viellesern^ Zu Beginn der Sturm- und Drangzeit der Litteratur und des Buchhandels (1773) zählte Deutschland 3000 Schriftsteller, am Ende des Reichschen Zeitalters (1787) 6000.° Das waren natürlich nicht alle, sondern nur die öffentlich genannten deutschen Bücherschrciber, ebenso, wie die 3000 bis 3500 Artikel, die die Meßkatalogc der Jahre um 1790 verzeichnen, kein genaues Bild ihrer Fruchtbarkeit geben: an einer „Allgemeinen Deutschen Bibliothek" z. B., die dabei als eine Nummer zählt, arbeiteten ja die deutschen Schriftsteller nicht zu Dutzenden, sondern man kann fast sagen zu Hunderten, und welche Menge der Journale und der großen Fortsetzungen zählte Deutschland! Um das Jahr 1790 kam in Deutschland auf rund 4000 Einwohner ein Schriftsteller. Weit über diesem Durchschnitt stand Kursachsen; hier entfiel ein Schriftsteller bereits aus 2714 Einwohner. Nach Weiz' „Gelehrtem Sachsen" (1780) folgten sich der Zahl der Schriftsteller nach die sächsischen Kreise in der Reihenfolge: Leipziger (157), Kur- (146), oberlausitzer (109), Meißnischer (45), crzgcbirgischcr (44), thüringischer (36), niederlausitzcr (27), voigtländischer (17), Naumburg-Zeitz (14), Merseburg, Hcnncbcrg, Schönberg, ManSfeld, Neustädtischcr Kreis; und die schriftstcllerrcichsten Städte waren Leipzig (133), Dresden (77), Wittenberg (33), Budissin (21), dann, mit 10 bis 12 Schriftstellern, Görlitz, Zittau, Meißen, Grimma, Lanbau, Freibcrg; 14 Städte zählten vier bis ncuu, 9 Städte drei, 18 Städte zwei, 160 Städte einen Schriftsteller; die Stadt Borna (unweit Leipzig) figuriert mit 0 Schriftstellern. In den preußischen Stnateu kam uach Knusch ein Schriftsteller auf je 5382 Einwohner. Freilich waren hier naturgemäß die Unterschiede sehr stark. In Minden, Ravensberg, Lingcn, Tecklenburg kam ein Schriftsteller auf 14214, in Pommern und Laucnburg auf 9893, in Ostpreußen auf 9400, in Ost- 250 5. Kcipitcl: Der Büchenimrkt. frieslcmd auf 9272 Einwohner, in Magdeburg und Mausscld dagegen schon auf 2060, in Halbcrstadt, der Grafschaft Hohenstein und dem Stifte Quedlinburg auf 2699, in den Kurbrandcnbnrgischen Ländern auf 2933 Einwohner. Bemerkenswert sind die Berechnungen, die Mcusel und Kcmsch für Schlesien anstellten. Mcusel zählt 190 schleiche Schriftsteller, darunter 12 katholische, sodaß aus 7842 Einwohner ein Schriftsteller kommt. Kausch fügte noch einige katholische Schriftsteller hinzu, sodaß ihre Zahl 17 beträgt und bei 800000 katholischen Schlcsicrn ein Schriftsteller auf je 47005 Einwohner entfällt. Die beiden relativ schriftstcllerreichstcn Städte von ganz Deutschland waren Göttingen und Leipzig. Göttingen zählte bei 8000 Einwohnern 79, Leipzig bei 29000 Einwohnern 170 Schriftsteller; in Leipzig kam also auf 170, in Güttingen auf 100 Einwohner ein Schriftsteller. Vergleichen wir Berlin und Wien. Wien zählte um das Jahr 1790 254000, Berlin 150000 Einwohner, die Einwohnerzahl verhielt sich also wie 5 zu 3. In Wien existierten 304 Schriftsteller; bei gleichem Verhältnis hätte Berlin 180 zählen müssen; in der That lebten aber in Berlin 222 Schriftsteller. In Wien kam also ein Schriftsteller auf 800, in Berlin auf 675 Einwohner. Dabei ist das Übergewicht Wiens über die Gesamtmonarchie außerordentlich stark; von den 615 deutschen Schriftstellern der Gcsamtmouarchie — je einer auf 15000 Deutsche — kamen allein 354 auf das Erzherzogtum (Böhmen 127, Tirol 32, Ungarn und Siebenbürgen 29, Mähren 28, Steiermark 22), uud davon lebten nicht weniger als 304 in Wicn.^" Die Zahl der Schriften und der Schriftsteller verdoppelte sich in den letzten drei Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Was bedeutete das für den Büchermarkt: für das literarische Bedürfnis und für den Buchhandel? Mit der Vielschreibern war es die Viellesern, die „Lcscsncht" oder „Lesewuth", die die Zeitgenossen mit Staunen und bald mit wirklicher Sorge erfüllte. Es erschienen besondere Broschüren darüber"; uud wie die Gclehrtenbuchhandlung in den ersten achtziger Jahren die Wasser der Vielschreibern aufzuhalten versuchte, so gingen in den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts litterarischc Blätter ernstlich zu Rate, wie der Lesewut, zum wenigsten der mißleiteten Lesewut Einhalt zu thun sei.^ Wicland sagte 1779: „Nie ist mehr geschrieben uud mehr gelesen Lescgesellschaft. 251 worden"", und Kant 1798: „Die Lcsercy ist zum beynahe unentbehrlichen und allgemeinen Bedürfnis; geworden."^ Die Erscheinungen, in denen sich das steigende Lesebedürfnis in deutlicher und für die Zeit bezeichnender Weise spiegelte, waren die der Lescgesellschaft und der Lesebibliothek (Leihbibliothek). Die Einrichtung von Lese- und litternrischcn Gesellschaften ging nicht vom Buchhändler, sondern vom Publikum aus, und zwar von den Studierten: von Lehrern, Geistlichen, Beamten. Die im Jahre 1779 in Stralsund gegründete Lescgesellschaft^ ist die früheste der verschiedenen Lcsegcscllschaftendie uns in den Journalen der letzten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts begegnet sind; möglicherweise werden sich schon in früherer Zeit solche nachweisen lassen; seit den achtziger Jahren bilden sie jedenfalls eines der bezeichnendsten Merkmale eines Zeitalters, für das die Zeitgenossen die Bezeichnung des „papierenen" prägten. Es gab zweierlei Arten, in denen diese Gesellschaften ihren Zweck, mit möglichst geringen Kosten der Lektüre zu huldigen, zu erreichen suchten: entweder ließen sie die Bücher unter den Mitgliedern eirculicrcn — wie es beim Abonnement auf Zeitschriften üblich war —, oder man hatte ein gemeinsames kleines Lesekabinett; nicht selten waren beide Arten verbunden. Die Bücher beschaffte man sich auf doppelte Weise. Ent-, weder hatte der Buchhändler, mit dein man in Verbindung stand, gegen die Verpflichtung der Gesellschaft, ihm jährlich Bücher und Monatsschriften in der Höhe einer bestimmten Summe abzukaufen, jedes gewünschte Buch auf einige Wochen zu leihen"; oder die Bücher wurden auf gemeinsame Kosten angeschafft, dann wnrdcn sie nach dem Umlauf entweder unter den Mitgliedern versteigert, oder man bildete daraus eine stehende Bücherei, oder endlich sie wurden von einer andern Bibliothek übernommen: so z. B. die Bücher der Stralsundcr Lescgesellschaft von der dortigen Gymuasialbibliothek. Die Gesellschaften waren zum Teil aufs peinlichste organisiert; die Ulmcr Lesegesellschaft — in den neunziger Jahren — hatte einen Sekretär, einen Bibliothekar, einen Kassierer, einen „Ökonom", jeden mit einein Gehilfen, endlich einen Revisor. Man fühlte sich mit Stolz als Mitglied einer littcrarischcn Vereinigung. Gerade die Ulmer Gesellschaft ist recht bezeichnend dafür; auch dafür, wer sich fühlte: der akademisch gebildete Bürger. Es war eine Art Ereignis, als bei dem 252 5. Kapitel: Der Büchermarkt. Streben des Uliner Magistrats, den litterarischen Fortschritten Hindere nisse in den Weg zu legen, die sogenannten Patrizier im Jahre 1790 eine Lesegesellschaft errichteten. Sie wollten anfangs keine Bürgerlichen zulassen. Als sie es nicht durchzusetzen vermochten, blieben sie, „um nicht von dem bürgerlichen Hauche angesteckt zu werden", weg. „Sie leisteten vermuthlich dem Institute aus leicht zu errathcnden Ursachen einen großen Dienst damit; nur das sogenannte Nauch- und Spiel- Zimmer dieses Instituts könnte sich von dieser Klasse wohlweiser Männer die vorthcilhaftestcn Einrichtungen versprechen."^ Die Mitglicdcrzahl war zum Teil eine ziemlich hohe. Die Stral- sundcr Lescgcsellschaft konstituierte sich zwar nur mit 20, die Köthener aber schon mit 70 Mitgliedern. Die Stralsunder Journalgesellschaft zählte 50, die Lescgcsellschaft in Bcrnburg 120, die in Frankfurt a. M. 140 Mitglieder. Die Mitglieder der Circulationsgesellschaften rekrutierten sich nicht bloß aus den betreffenden Stödten; unter den siebzig Köthener Mitgliedern befanden sich 17 auf dem Lande wohnende. Der Jahresbeitrag betrug bei der Köthener Gesellschaft 2 Rthlr. 16 gr., nebst einem Antrittsgeld von 3 Thalern, bei der Stralsunder 4 Rthlr., bei der Glückstädter 4^ Thaler, im ersten Quartal 1 Rthlr. mehr, in Ulm 6 Gulden nebst einem Eintrittsgeld von 2^ Gulden; der Aufruf zur Bildung einer Karlsruher Lcsegcsellschast" setzt 6 bis 8 Gulden an. So wenig gut die Buchhändler allgemein auf die Lesegcsellschaftcn zu sprechen waren: für den Einzelnen, der eine solche versorgte, lieferten sie eine dankbare Kundschaft. Denn nehmen wir an, daß die Bernburger die nach dem Muster der Köthener gebildet wurde, nur denselben Jahresbeitrag eingeführt hatte wie diese, so hatte sie jährlich 320 Thaler zur Verfügung und dabei keine Miete für ein Lesezimmer oder dergleichen. Die Buchhändler drängten sich denn auch eifrig herzu; kluge Lesegesell- schaftcu aber gaben sich keinem einzelnen gefangen, sondern erhielten die Konkurrenz dauernd im Gange, um, wie die „Harmonie" in Hamburg, „dadurch das Interesse der Buchhändler zu reitzen, das Neueste baldigst einzusenden".^ Während manche Lesegcscllschaften sich nur darauf beschränkten, die Bücher circulicrcu zu lassen — in Glückstadt z. B. Journale und Broschüren von wenigen Bogen vier Tage, größere Werke eine Woche für jedes Mitglied —, durften z. B. in der Uliner Lesegescllschaft Bücher Lcsegcsellschaft. 253 und Zeitschriften nur im Lesezimmer benutzt und nicht mit nach Hause genommen werden. Das Lesezimmer — mehr als 6 bis 7 Personen traf man selten darin an — befand sich in einem Gasthof und war mit einem Ablegezimmer und zwei Rauch- und Spielzimmern verbunden. Die Bücher wurden entweder abgestoßen, die Glückstüdtcr Lescgcscllschast faßte z. B. in einer jährlichen Versammlung über ihre Verwendung Beschluß, oder es wurde daraus eine Bibliothek gebildet; die Marburgcr Litteraturgcscllschaft, die 1782 begründet wurde und 1793 einging, schenkte die ihren der Universitätsbibliothek.'-^ Manche Lesegcsellschaftcn lassen sich deutlicher als Lesekränzchcn oder dergleichen bezeichnen; die Mühlbachcr Gesellschaft z. B. (Siebenbürgen) kam wöchentlich zu zwei festgesetzten Stunden zu gemeinsamer Lektüre, wobei man sich „wcchscls- weise mit Lesung unterhielt", zusammen.^ Gelesen wurden in den meisten Gesellschaften vor allen Dingen Zeitungen und Journale; diese Vereinigungen näherten sich, wenn sie Lesezimmer hatten^ dem, was der Wiener, Prager u. s. w. an seinem Kaffeehaus hatte — die Ulmer Gesellschaft kam dem in der That sehr nahe, und manche, wie die Coblenzcr'^, stand jedem offen; andrerseits freilich näherten sie sich eigentlichen littcrarischen Gesellschaften, ja waren geradezu solche: mit regelmäßigen Zusammenkünften, auf denen Vorträge gehalten wurden; auf diese hatte natürlich die Regierung ihr Auge zu richten; in Süddcutschland wurden ja Leihbibliotheken zuweilen nur mit der Klausel konzessioniert, daß die betreffende Bibliothek „niemals in eine Lcsegcsellschaft ausarte".'^ Solche Vereinigungen waren die „Literarische Gesellschaft" in Halbcrstadt, dic sich jeden Mittwoch versammelte und unterm 15. Oktober 1796 von Friedrich Wilhelm bestätigt wurdet und die Lescgesellschaft in Wien, die im Jahre 1787 von der Regierung konzessioniert wurde, Versammlungen und Vorlesungen zu halten. Hatten sie kein Lesezimmer, so lassen sie sich am besten als Jonrnalzirkel — der aber eigene Unternchmnng der Leser war — bezeichnen. Solche reine Journal-Lescgcscllschaftcn finden wir gerade an denjenigen Orten, dic die wichtigsten Centren des Zeitungswescns waren, in Frankfurt a. M. und Hamburg. Die Frankfurter Gesellschaft^ hielt im Jahre 1804 66 Zeitungen nnd Journale: in deutscher Sprache 20 Journale, 15 Zeitungen, 13 politische Zeitungen und 4 Jntelligenzblättcr, in französischer 8 politische Zeitungen und 3 Journale, dazu 2 italienische Zeitungen und 254 5. Kapitel: Der Büchermarkt. cinc englische Zeitung. Außerdem lagen das Genealogische Handbuch (1804) von Barrentrapp und Wcnncr und die Fremdcnzcttcl der wichtigsten Frankfurter Geschäfte aus. Das Lesezimmer der Hamburger „Harmonie" galt als das „wohlgeordnetste, vollständigste und genußreichste" aller litterarischcu Institute dieser Art, wenngleich es räumlich recht beschränkt war. Es enthielt im Jahre 1797 45 Journale und 19 Zeitungen in deutscher, englischer, holländischer und französischer Sprache und bot dem Besucher — Fremde konnten von Mitgliedern einen Monat lang unentgeltlich eingeführt werden — außerdem eine Handbibliothek, auf der die Büsten Klopstocks und des großen Hamburger HandclShistorikers Büsch prangten. Auch in der Lcscgcsellschaft zu Karlsruhe sollten nur die wichtigsten „Bibliotheken", Journale, Zeitungen, Wochen- und Monatsschriften gelesen werden. Der Aufruf zur Bildung dieser Gesellschaft belehrt uns darüber, welche dieser Schriften für die „wichtigsten und gemeinnützigsten" erachtet wurden. Es waren die Allgemeine deutsche Bibliothek, das Journal von und für Deutschland, die Bibliothek der schönen Wissenschaften, die Göttinger, Gothaischen, Hallischen Jcnaischen, Leipziger und Tübinger Gelehrten Zeitungen und Anzeigen, Schlözcrs Staatsanzeigen, die Magazine aus Hannover, Hamburg und von Lichtenberg, Gedickcs und Bicsters Berliner Monatsschrift, das Deutsche Mnscum, Wielands Merkur und die Wiener Rcalzeitung. Diese Journalgescllschaften waren zweifellos die vornehmsten Gesellschaften dieser Gattung, und sie halfen einem wichtigen Bedürfnis ab; bitter klagte man darüber, als im Sommer 1801 die Lcscgcsellschaft in Spaa eingegangen war, daß sich die Badegäste nun kein einziges Blatt mehr verschaffen könnten.^ Sie waren denn auch außerordentlich verbreitet; in einer Lesegescllschaft zu sein und mit ihr möglichst viele Journale zu halten, das war, hieß es in den achtziger Jahren, die „gelehrte neue Weise".2° Über ihr litterarisches Programm mögen uns die Glückstädter und Stralsuudcr Lcsegcsellschaft belehren. Die erstcre hielt die wichtigsten und besten Journale und Monatsschriften, Bücher zur Vermittelung gemeinnütziger Kenntnisse: Geographie, Naturgeschichte, Historie, Statistik und dergleichen, Pamphlets und kleine Broschüren, die besten Almanachs und legte endlich Wert auf „vaterländische" Geistesproduktc; die letztere hielt leichte philosophische Schriften, Schauspiele, Gedichte und — „denn für Damen mußte auch gesorgt werden" — Romane, als sie fünf Jahre Verbreitung der Lektüre. 255 bcstand und die Mitglicderzahl gesticgcn war auch kostbare Reiscbeschrci- bungcn. Die Mühlbachcr Lcscgcscllschaft bevorzugte Weltwcisheit und Geschichte Siebenbürgens und der sächsischen Nation.^' Der erste nicht vom Publikum, sondern vom Geschäftsmann unterhaltene Journalzirkel („Lesekreis") ist uns erst in einer Nachricht aus dem Jahre 1806 ausdrücklich als solcher nachweisbar. Er bestand in Licgnitz, wurde betrieben von dem Lcihbibliothekar und Accisc- und Zoll- einnchmcr Riedel, enthielt gelehrte Zeitungen und kritische Blätter, Journale wie den Frcimüthigcn, Beckers Nationalzcitung, die elegante Welt, den Europäischen Aufseher, London und Paris, die Minerva, die Littcrarischc Zeitung uud wurde benutzt von 8V städtischen Bewohnern besonders der höhcrn Klassen sowie Gutsbesitzern, Predigern und Amtleuten der umliegenden Dorfschaften." Ist die Lesegesellschaft ein Erzeugnis gesteigerter Zunahme der Lektüre in denjenigen Kreisen der Bevölkerung, welche seit Alters den Kern der Lesewclt des höhern und in beständigem Wandel begriffenen Büchermarkts gebildet hatten: so ist die Lcsebibliothck das Zeugnis einer außerordentlich gesteigerten Verbreitung und Verbreiterung der Lektüre. Sulzcr hielt es im Jahre 1765 kaum der Mühe wert, etwas für die Zeitgenossen zu schreiben, solange die Bücher nur in die Hände von Professoren, Studenten und Journalschreibcrn kämen, die doch von der Nation einen unmerklichen — und unbemerkten Teil ausmachten. Wenn es in Deutschland ein besonderes Publikum gebe, das nicht aus gelehrten Profcssionsverwandtcn bestehe, meinte er, so müsse er gestehen, dieses Publikum nicht kennen gelernt zu haben. ^ Wie anders klingen die Äußerungen hierüber aus den letzten Jahrzehnten des 18., den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts! Das Lesen, das „sonst unter gewissen Volksklassen zn den Seltenheiten gehörte", war jetzt ein „allgemein befriedigtes Bedürfnis".^ Wie hier, so ist sich auch sonst überall die Zeit gerade dieses Unterschieds zu einer vergangenen Periode des vorherrschend gelehrt-literarischen Bedürfnisses aufs stärkste bewußt.^ „Man liefet selbst da, wo man vor zwanzig Jahren noch an kein Buch dachte; nicht allein der Gelehrte, nein auch der Bürger und Handwerker beschäftiget sich mit Gegenständen des Nachdenkens", heißt es jetzt (1795)^; der Buchhändler, sagte ein Brcslancr Buchhändler im Jahre 1797, macht seinen Debit nicht allein an Ge- 256 5. Kapitel: Dcr Bücheriiun-tr, lehrte, sondern hat Abnehmer aus allen Stünden^'; der „Hang zum Lesen" wurde „täglich allgemeiner" und verbreitete sich unter „alle Stände" (1799).^ Früher lasen die meisten ihre gemeinen Volksbücher, eine Hauschrouik, eine Postille u. dergl., ein altes Kräutcrbuch und den jährlichen Kalender. Aber jetzt? Das Zeitalter ist von der „Lescscuche" befallen!^ Im Jahre 1806 warfen die Schleichen Provin- zialblättcr einen Blick zurück auf die Zeit, die uns hier beschäftigt. Früher, so schrieben sie, war das Lesen gewöhnlich nur die Beschäftigung der Gelehrten und der wirklich Gebildeten; jetzt ist es allgemeine Sitte, selbst der Niedern Stände; nicht nur des männlichen, sondern sogar des weiblichen Geschlechts; nicht nur der Bewohner der Stadt, sondern auch der des Landes. Wie, fragen sie weiter, wenn das Büchcrlcsen erst die arbeitsame Volksklasse ergreift? Wenn die Lektüre, die eigentlich nur Sache der Gelehrten und Gebildeten ist, den Künstler und Handwerker fesselt? Wenn sie die Jugend ergreift? Es wird nicht lange währen, und in Künsten und Handwerken liegen die Geschäfte darnieder. Denn gelehrte Lektüre geht ja über ihr Verständnis; ihre Lektüre werden schwärmerisch-lüsterne Nomanc und Zeitungen bilden. Die Bürgerstochter, die in die Küche gehört, liest schon jetzt in der Hausflur ihren Schiller und Goethe, und das verbildete Laudmüdchcu vertauscht die Spindel mit Kotzebucs Schauspielen.^ Und der Dresdener Obcrhof- prcdiger Neinhart rief um dieselbe Zeit strafend aus, daß ein großer Teil des Mangels an häuslicher Glückseligkeit, über den mau jetzo klage, von der unseligen Leselust herrühre. „Heutiges Tages ist nicht leicht ein Frauenzimmer von einiger Erziehung, das nicht läse; der lesende Theil findet sich jetzt unter allen Ständen, in Städten und auf dem Lande, sogar die Musketiere in großen Städten lassen sich aus dcr Leihbibliothek Bücher auf die Hauptwache holen", schreibt ein Journal ^" im Jahre 1780. Möser"" sprach von dcr unersättlichen Leselust aller Stände, Meiners berichtet von einen? gemeinen Bauern, der die Werke Friedrichs des Großen gelesen hatte, und ein Hanauer Schneidermeister besaß eine Büchcrsammlung von 3600 Bänden.^ Trat der Journal- und Bücherzirkel damals durchaus nur in der Gestalt des Privatuntcrnchmens auf, während wir sehen werden, daß auf dem Gebiete des Lesekabinetts der Buchhändler den Privatmann weit hinter sich ließ, so war die Leihbibliothek (auch Lcsebibliothek oder Lehr- Leihbibliothek. 257 institut) dic eigentliche Domäne des Buchhandels. Die ältesten Spuren führen nach Berlin. Wir erinnern uns", daß hier Peseneckcr schon um die Wende des 18. Jahrhunderts eine Leihbibliothek errichtete; auch der französische Buchhändler Du Sarrat legte 1704 eine Leihbibliothek in Berlin an." Die nächsten Zeugnisse habcu wir freilich erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts aufgefunden. Am Schlüsse des „Verzeichnisses Neuer Bucher" der Berliner Filiale des Höllischen Waisenhauses, Michaclis- mcsse 1749, steht die Bemerkung: „Auch kan man gegen Unterpfand historische Bücher wöchentlich ä 1 Gr. znm Durchlesen bekommen". Ähnlich der LawloAUö Äes Uvies trsn^is von Fromery, Berlin 1751: die Buchhandlung verlieh alle neuen Bücher, in der Stadt für 12 gr. monatlich, auf dem Lande für das Doppelte. Das letztere sind allem Vermuten nach Zeugnisse für schon längere Zeit bestehende Verhältnisse. Finden wir doch in den Cerisurprotokollcn des Züricher Staatsarchivs in den Jahren 1753/54 ganz gelegentlich die Notiz, daß die Buchbinder Bücher zum Lesen verliehen und auch geschriebene Leihkatalogc dazu führten." Wir können aber aus bcidcm entnehmen: erstens, daß die ältesten buchhändlerischen Büchervcrlcihungen noch nicht auf von dem übrigen Geschäfte des Buchhändlers rein abgezweigten Leihbibliotheken begründet gewesen, sondern als ein neues Mittel geschäftlicher Verwertung der Lagervorräte entstanden zu sein scheinen, und zweitens, daß die Leihbibliothek im eigentlichen Sinne zunächst besonders von den Buchbindern gepflegt wurde. Jenes steht ganz im Einklang mit einer natürlichen und allmählicheu EntWickelung dieser Einrichtung aus den allgemeinen GcschäftSvcrhältnissen heraus, dieses mit der in einer so uralten geschichtlichen Vergangenheit wurzelnden Stellung des Buchbinders, der dem kleinen Manne mit seinen bcschcidencrn Wünschen so besonders nahe stand. In einer Stadt wie Leipzig galt dic Leihbibliothek zu Ende der 1760er Jahre noch als etwas ganz Besonderes." In Brauuschweig wurde dic erste Leihbibliothek von der dortigen Waiscnhausbuchhandlung, Anfang 1767^, in Hanau, vom Buchhändler Schultz, im Jahre 1774 gegründet (eine zweite gründete der Superintendent Stockhauscn 1777 im lutherischen Waisenhaus)"; vielleicht ist die Leihbibliothek, dic Joseph von Criitz in demselben Jahre in München einrichtete, auch dort die erste gewesen. Die erste Siebcnbürgischc Leihbibliothek war dic der Gromcn-Barth ^ Gänselmayrischcn Buchhaudlung in Hermannstadt, ge- Beschichtc des Dcntschon Bnchhandcl-5. IH. 17 258 5. Kapitel: Der Büchermarkt. gründet 1783; sie lieh die Bücher gegen Lcsegeld von wöchentlich 6 oder monatlich 20 kr., der Entleiher mußte aber außerdem eine Einlage in der Höhe des Wertes des betreffenden Buchs leisten. Zugleich richtete die Handlung „auf Verlangen einiger Zcituugs-Liebhaber" einen Zcitungs-Lcsczirkcl ein; die umlcmfendcu Zeitungen waren „die Wiener, Erlaugcr, Hamburger, Franckfnrthcr Ristrctto und Brüuncr deutsche Zeitungen."^ In Schwäbisch-Hall wurde die erste Leihbibliothek 1784 vom Buchdrucker Nahnfcldcr errichtet, auf die dann, als sie eingegangen war, im Jahre 1792 diejenige des Buchdruckers Schwaud folgtet" Ju Gießen gab die Kricgcrsche Buchhandlung 1785 einen Gratiskatalog ihrer Leih- und Lescbibliothek heraus; 1791 hören wir dauu, daß er für 4 kr. verkauft wurde; die Leihbibliothek bestand damals aus 1000 Nummern oder 1500 Banden und erstreckte sich „bis aufs Wissenschaftliche uud fremde Sprachen"; die Leihgebühr betrug für Einheimische täglich 1 kr., wöchentlich 4 kr., jährlich 3 sl. 30 kr." In Solo- thurn wurde die erste Leihbibliothek im Jahre 1788 gegründet (vom Buchdrucker Gaßmann) ^, in Bamberg 1795 (vom Schrcibmaterialien- und Buchhändler Clemens Lachmüllcr), in Breslau um 1800.^ Bedeutende Buchhandlungen bauten ein solches Institut entweder zu einer wirklich großartigen Unternehmung aus, wie wir das iu Leipzig finden werden, oder befaßten sich überhaupt nicht damit, oder gaben es, wenn sie es angefangen hatten, bald ans. So gab im Jahre 1791 die Mczlcrische Buchhandlung in Stuttgart die Leihbibliothek, die sie mehrere Jahre vorher veranstaltet hatte, wegen ihrer übrigen Geschäfte auf; an ihre Stelle trat diejenige des Buchdruckers Erhard^; und auch Crätz in München entledigte sich im Jahre 1784 sciucr Leihbibliothek durch eine Bücherlottcric: ich hoffe, heißt es in ihrer Ankündigung, „die Lesefrennde werden sich dieser Gelegenheit bestens bedienen und nicht Ursache finden, mir ferner zuzumuthen, daß ich die Bücher zum Lesen auslcihcu oder noch einmal eine Lescbibliothek errichten soll"." Erütz sagte, seine Leihbibliothek habe sich durchaus nicht bezahlt gemacht. Trotzdem nehmen diese Anstalten außerordentlich überhand; in Hannover bestanden seit etwa 1790 vier „beträchtliche" Leihbibliotheken^, in Dresden noch mehr; drei der Dresdener Leihbibliotheken hatten im Jahre 1804 den Umfang von 8000 (Pochmann), 18000 (Schmidt) und 30000 Bänden (Pinthcr).^ Übrigens zeigt sich anch im Leihbibliothckswcscn Leihbibliothek, 259 der Monopoltrieb. Bezeichnend ist der Erfolg eines hierher gehörigen Gesuches (1804) von Seiten des Oschatzer Buchdruckers Oldccop für seine seit dem Jahre 1796 bestehende Leihbibliothek, das der Oschatzer Rat mit dem Bemerken nach Dresden absandte: es sei vielmehr zu wünschen, „das; das hiesige, und benachbarte hohe Publicum aus dem Lande, bis zur niedrigsten Volks Claße, seine Berufs Arbeit und höhern Pflichten der Lescsucht und dem Gcingcl Bande einer modernen und, größten TheilS, ganz zwecklosen, Zeit und Character verderblichen, Lcctüre nicht länger aufopfern möchte". Die Regierung wies Oldecops Gesuch ab.^ Dagegen sind solche Gesuche gerade aus Gründen erleichterter Überwachung auch bewilligt worden, so z. B. in Ilmberg 1800, mit den Bedingungen: das Publiknm „nur mit nützlichen nnd belehrenden Büchern zu unterhalten" und „besonders bcy dem Ausleihen an die Jugend und Studenten vorsichtig zu Werte zu gehen".Und gerade in kleinen Städten wurden sie angebaut, sogar in solchen, wo es „etwa 10—12 Liebhaber der Lektüre" gab.''" Die spekulativen Unternehmer, angelockt dadurch, daß eine solche Anstalt an Geist und Geldbeutel des Unternehmers keine großen Anforderungen stellte, waren großenteils Unzünftigc. Und der spekulative Buchhändler wußte die Gelegenheit auszunutzen. Der Buchhandel klagte auf das beweglichste über die Konkurrenz der Leihbibliotheken, aber der Buchhändler schüttete hiuciu, was hineingehen wollte. Sommer in Leipzig stellte, um dem Übclstandc abzuhelfen, daß man an vielen Orten vier, fünf und mehr Meilen bis zur nächsten Leihbibliothek schicken müsse, kleine Leihbibliotheken von 330 und 504 Bänden zu- zusammcu und verkaufte sie — der Ladenpreis würde 253 und 407 Rthlr. betragen haben — für 77 und 137 Tholer. Als Lescgeld war 1 Groschen wöchentlich angenommen. In der verlockendsten Weise forderte er gerade die Unzünftigcn, über deren Büchcrhcmdcl er dann vielleicht in der nächsten Jnbilatcmcsse bei Richter oder Erckcl die Hände rang, zum Ankaufe auf. „Vermögende Leute können ein so unbedeutendes Capital durchaus uicht besser, als durch Anlegung einer so wohlfeilen Leihbibliothek, benutzen, nud Beamte, Schulcollcgcu, Occonomcn, Buchbinder und andere Personen, die dieses Geschäft als Nebensache betreiben oder es durch ihre Familie besorgen lassen können, werden bald finden, daß cS nicht allein Vergnügen macht, sondern, daß es sich auch sehr gut vcrintcrcssirt." Iu kurzer Zeit waren Sommers Leihbibliotheken ver- 17* 260 5. Kapitel: Der Büchermarkt. griffen. Damit das Geschäft recht in Schwung komme, bot er nun einige Jahre später (1806) daneben noch kleine Bibliotheken zu 50 und 25 Rthlr. an." Manche solche unzünftigc Unternehmung florierte außerordentlich; das Lese-Institut des Hauptmanns und Postmeisters von Napin- Thoyras in Oranienburg hatte mit seiner vorzüglichen Einrichtung und bequemen Spedicrung eine gewisse Berühmtheit; in weitem Umkreis versandte es seine Lesebücher an Auswärtige, und eine Kabincttsordre der neunziger Jahre setzte das Postporto für sie auf ein Drittel der gewöhnlichen Posttaxc herab. °- — Die Verzeichnisse mancher Leihbibliotheken, namentlich die „ersten" Verzeichnisse, machen einen sehr guten Eindruck, wenn auch freilich dahingestellt bleibt, welche Bücher besonders gelesen wurden; „nützliche Bücher", heißt es in einer Berliner Schrift vom Jahre 1780, „sind hier diejenigen, die fast immer zu haben sind, man erkennt sie sdie Leihbibliotheksbücher wurden gewöhnlich in Pappe gebunden^ an dem neuen Deckel, bisweilen sind sie schon durch viele Hände gegangen und noch unaufgcschnitten; Liebes- und Rittergcschichten sehn dagegen sehr abgenutzt aus"." Das erste Verzeichnis der Solo- thurnschen Leihbibliothek (1788; 697 Nummern) enthält nicht nur poetische Schriften, Historie und Reisebeschreibungcn, Romane, Theaterstücke (darunter Shakespeare, Racine, Lessing), sondern auch theologische und ErbauungSschriftcn, Philosophie und schöne Wissenschaften (darunter Kant, Herder, Montesquieu, Bacon, Rousseau, Sulzer, Meudclssohn, Caraccioli).°° Bezeichnender ist die Fortsetzung eines Ambergcr Leih- bibliothckskatalogs; er zeigt folgende Nummern: Zeitschriften 137, Geschichten und Romane 91, andere poetische Schriften 51, Dramen 46, Geographie und Reisen 26, Vermischtes 23, Gedichte 21.°° Zuweilen haben sich in größer» Städten die Leihbibliotheken auch einigermaßen spezialisiert. In Liegnitz'" z. B. gab es zwei Leihbibliotheken. Die größere und besuchtere gehörte einem Buchbinder; sie enthielt in der Hauptsache „modische" Schriften, d. h. unterhaltende Schriften für Gefühl und Phantasie, der Neugier und der Nomantik und wurde besonders von den nieder» Klassen der Stadt und der Umgegend, und zwar hauptsächlich vom weiblichen Geschlechtc benutzt. Die andere gehörte einem Accise- uud Zolleinnchmer. Sie hatte nur einige, aber gute Romane (von Lafontaine, Becker, Rochlitz, Müller) sowie Schriften und Journale von Archenholtz, Wicland, Bcrtuch; in der Hauptsache aber diente sie Leihbibliothek, 261 der Politik, Weltkunde und ernsten Unterhaltung; sie wurde überwiegend vom männlichen Geschlecht benutzt und zwar von den höhern Klassen; mit ihr verbunden war der oben erwähnte „Lesekreis". Weit verbreitet aber waren die Klagen über den schädlichen Einfluß der Leihbibliotheken, der „moralischen Giftbuden", wie sie einmal (1793) in der Gothaischen Gelehrten-Zeitung genannt werden. Hier eine Anzeige^ als Beispiel: „In allen angesehenen Lesebibliotheken findet man nachstehende äußerst unterhaltende Schriften: Cölestinens Strumpfbänder. 3. Aufl. 8°. 10 gr. Corona, Der Geistcrbchcrrschcr. 8". 18 gr. Der Geist meines Mädchens; ihre Erscheinung und meine Hochzeitfeher. 8«. 8 gr. Geisterbibliothck, 1. Bd.: Die schrecklichen Gemächer, Geistergeschichte. 8». 1 Thlr. 4 gr. Kunigunde oder Die Räuberhöhle im Tannenwald. 8". 10 gr. Lisara, Die Amazone von Habyssinicn. Ein romantisches Gemälde. 8". 20 gr. Sagen aus der Geister- und Zauberwelt, neue Aufl. 8°. 16 gr. Der Selbstmörder, eine Schauder- und Wundcrgcschichte. 8". 1 Thlr. 4 gr. Zauberstrciche, eine komische Geschichte. 8". 14 gr. Der Alte im Walde oder Die unterirdische Wohnung. 8». 20 gr. Wuudcrbare Begebenheiten eines Engländers in Amerika. 8". I THlr. 16 gr. Kreuzhicbe und kurzweilige Anekdoten zur Erschütterung des Zwcrgfells, von G. E. Cramcr. 8". 8 gr." Und das waren noch keineswegs die Schriften der schlimmsten Sorte, noch nicht die Bücher vom Schlage der „Auguste, oder Geständniße einer Braut vor ihrer Trauung, vom Frcyherrn von Dankelmann. Weißenfels bey Böse. 1804", „Gustchcns Geschichte, oder, eben so muß es kommen, um Jungfer zu bleiben. Ein Seitcnstück zu Hannchens Hin- und Herzügcn von C. Althiug. Stmnbul u. Avignon. 1805", Die Kantharidcu, Grccourts Gedichte, Lindaminc oder die beste Welt, Das galante Sachsen und die übrigen meist mit den entsprechenden Kupfern versehenen „heimlichen Bücher", die alle zu den gesuchtesten Delikatessen der Leihbibliotheken gewöhnlichen Schlages gehörten.^ Und um die Verbreitung dieser Littcratur gerade iu diesem Zusammenhange ganz zu ermessen, müssen wir nn eine weitere Seite des Lcihbibliothekswesens 262 5. Kapitel: Der Büchermarkt, denken: an den umherziehenden Büchcrvcrtcihcr, der sein Wesen in den kleinen Städten nnd auf dem Lande trieb, von Haus zu Hause ging, anstößige Schriften anbot und aufdrang. Die derbste und verlockendste Littcratur iu der Hand des Hausierers, der sie für wenige Pfennige oder Kreuzer verlieh: welche Aussicht auf Erfolg! Es ist begreiflich, daß die Regierungen gerade dagegen mit besonderer Schärfe vorzugehen suchten/" Die Lescgebühren — aus dem Jahre 1802 — keimen wir z. B. von dem Frankfurter neuen tcutschen und französischen Lese-Institut des Buchhändlers Joh. Dan. Simon. Der Abonnent zahlte jährlich: für französische Bücher allein 9 fl. 36 kr., für deutsche Bücher allein 5 sl. 24 kr., für beide zugleich 7 sl. 20 kr. Dafür konnte er sich täglich zwei Bände wählen. Werte die aus zwei — aber nicht mehr — Teilen bestanden, waren in einen Band zusammengebunden. Nichtabon- ncntcn zahlten die ersten drei Tage 4 kr., für jeden wettern Tag 1 kr." Von den durchschnittlichen Leihbibliotheken hcbeu sich schars ab die bedeutenden und bedeutendsten derjenigen buchhändlcrischen Veranstaltungen, die Leihbibliothek und Lcscinstitut vereinigten. Wilhelm Fleischer in Frankfurt a. M. lebte und webte in dein Gedanken, das Publikum, anstatt es bloß mit Ansichtssendungen heimzusuchen, zu sich heranzuziehen und ihm den Sortimcntsladen zur littcrarischen Heimstätte zu machen. Er richtete (1795) besondere Räumlichkeiten ein, in denen stets alle Neuerscheinungen Deutschlands und eine Auswahl derjenigen des Auslands, die vorzüglichsten deutschen Zeitschriften nnd Journale, Nachschlagewerke u. s. w. ausgelegt waren, und zu denen man für einen jährlichen Abonnementspreis von l^ Carolin (6 Laubthaleru) von früh 9 bis mittags 1 Uhr und von nachmittags 3 bis abends 8 Uhr Zutritt hatte. Wer ein Buch mit nach Hause nahm, bezahlte 2 Kreuzer pro Tag und Baud/2 Ähnliche Einrichtungen sind in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts mehrfach entstanden; auch Trattner z. B. hatte sein „Lektür-Cabinctt". Bei Metzler in Stuttgart (1780er Jahre) war der Jahresbeitrag ebenfalls 10 Gulden (^ 6 Rthlr. 16 gr.), indessen waren die Räume nur viermal wöchentlich geöffnet.^ Als die beste und großartigste Anstalt dieser Art in ganz Deutschland galt das „Museum" des Buchhändlers Beygcmg in Leipzig.^ Man rühmte die reinlichen Zimmer, in denen sich auch eine vortreffliche Sammlung von Kuustsacheu befand, und die prompte Bedienung. Im Jahre 1795 zur Lesckabinett, Museum, 263 Beförderung dcr Wissenschaften errichtet, wurde es seit dem Jahre 1799 von? Staate durch eine jährliche „Pension" von IVO Thalern unterstützt. Die Lcsebibliothck, von der man ganz besonders rühmte, daß sie vor allen übrigen den Vorzug besitze, keine sittcnverderblichen und schlüpfrigen Schriften zu enthalten, bildete eine reiche Sammlung gediegener wissenschaftlicher Werke, eine umfangreiche und gediegene Sammlung schön- wissenschaftlicher Littcratur und eine Fülle von politischen und gelehrten Zeitungen und Journalen. Dcr Katalog vom Jahre 1799 weist folgende Nummern (nicht Bände) auf! Romane....................... 2454 Französische Schriften................. 1663 Vermischte „................. 943 Historische...................... 900 Theatralische...... >. ..-.^ . ^Wx.n^?.^. - . . 825 Theologische..................... 092 Philosophische.................... 673 Geographische.................... 567 Pädagogik...................... 488 Gedichte....................... 407 Medizinische..................... 392 Juristische....................... 355 Englische...................... 325 Politik....................... 206 Kameralwissenschasteu . . ............... 218 Ästhetik....................... 217 Physikalisch-naturhistorischc............... 213 Philologie..................... 139 Italienische..................... 105 Freimaurer- und andere Ordcnsschriftcn......... 34 Militärische..................... 40 Dazu folgende periodische Blätter: Journale deutsche...................... 75 englische..................... 10 französische............'.°. .... 6 Gelehrte Zeitungen.................. 24 Politische Zeitungen deutsche...................... 20 französische.................... 10' englische..................... 2 italienische.................... 1 Neben der Bcygaugschcu Lcsebibliothck gab es damals in Leipzig „viele" andere; besonderer Bcachtuug erfreuten sich neben jener die 264 5, Kapitel: Der Büchermarkt, Scilerschc und dic noch heute als vornehmste Leipzigs bestehende Linkesche Leihbibliothek. Ein ähnliches Institut errichtete in Dresden im Jahre 1798 Arnold^; nach Launs Memoiren überbot es das Bcygangsche sogar in manchen Stücken an Schönheit des Lokales und Glanz der Einrichtung. Das Arnoldschc „Museum" (geöffnet Wochentags früh 9 bis 8 Uhr abends, Sonn- und Festtags nachmittags 2 bis 9 Uhr) enthielt ein Musikalicnkabinett mit Instrumenten und den neuesten Musikalien, ein Sprechzimmer zu gesellschaftlicher Unterhaltung, in dem der Besucher Landkarten, Wörterbücher, Kunst- und Zeitnngslcrika und sogar Schreibmaterialien für Excerptc fand, ein Lesezimmer mit 22 deutschen, 3 französischen politischen und gelehrten Zeitungen und 1 englischen Zeitung und 86 deutschen, 4 französischen Journalen und 1 englischen Journal, dazu Flugschriften, Taschenbüchern und andern Schriften, endlich einen Bibliothelösaal mit über 20000 Bänden deutscher, französischer, englischer und italienischer Littcratur (die Bcygangsche Bibliothek enthielt nach Oster» 1799 70000 Bände). Der jährliche Abonncmcntsprcis, zahlbar jedes Qnartal pränumerando, betrug anfangs 12, dann 9 Ncichs- thaler. Dic nach Hause entliehenen Bücher wurden aber daneben besonders berechnet, wie denn die Benutzung des Muscnms als Leihbibliothek nicht an das Muscums-Abonnemcnt gebunden war; dic Abonnenten hatten nur den Vorzug, neue Zcitschriftcunummcrn von abends 8 bis andern Tags früh 8 Uhr, ältere auch auf eiuigc Tage mitnehmen zn dürfen. Nachdem Arnold sich von scincm Gesellschafter Pinther getrennt hatte, gründete er allem ein neues „Arnoldischcs Kunst- und Lcsemagazin". Der AbonuemcntspreiS der Leihbibliothek bctrng hier vierteljährlich für wöchentlich 2, 3 rcsp. 4 Bücher 12, 16 resp. 20 Groschen; im Magazin lagen in zwei großen Zimmern Gemälde, Kupferstiche, Musikalien, Landkarten, musikalische uud mechanische Instrumente, Kunst- und Modcanzcigen, Flugschriften und 80 Zeitschriften aus (in einer Eingabe vom Jahre 1804 werden allerdings nur 30 angegeben). Im Jahre 1802 gründete Arnold auch den ersten Dresdener Jonruallcsezirkcl; das Abonnement, der Zahl dcr Zeitschriften nach in fünf Klassen eingeteilt, betrug vierteljährlich iu dcr uicdrigsten Klasse (10 Zeitschriften) 16 Groschen, in der höchsten (50 Zeitschriften) 2 Neichsthalcr; auch durften dic Abonnenten unentgeltlich im Lesezimmer die neuesten politischen Zeitschriften lesen. Die öffentlichen Bibliotheken. 265 Was das öffentliche Bibliothekswesen'° betrifft, so wurde der Fortschritt auch hier sichtbar, freilich, wenn irgendwo, so gerade hier noch ganz innerhalb des allgemeinen Rahmens alter Zeit. In den vierziger Jahren bezog die Wolscnbüttclschc Bibliothek, in den sechziger die großhcrzogliche Bibliothek zu Weimar und die von Kassel, in den siebziger die kurfürstliche Bibliothek in München, in den achtziger die königliche Bibliothek zu Berlin und die kurfürstliche zu Dresden neue Gebäude: äußere Vorgänge, die bezeichnend sind für die Geschichte der fürstlichen Bibliotheken in diesem Zeiträume. 1743 wurde die Erlangcr Universitätsbibliothek gegründet, 1746 bezog die Leipziger Stadtbibliothck ihre gegenwärtigen Räume, 1751 erhielt die Hamburger ihr eigenes Gebäude, 1765 wurde in Ludwigsburg die im Jahre 1775 nach Stuttgart gebrachte Bibliothek, 1771 die öffentliche Bibliothek zu Karlsruhe, 1775 die fürstlich Thurn- und Taxissche und kurz vorher die fürstlich Fllrstcnbcrgische zu Prag gegründet, 1783 erhielt die Ncgcns- burgcr Stadtbibliothck ihr eigenes Gebäude, 1786 die Heidelberger Universitätsbibliothek bessere Räumlichkeiten. Bibliotheken gelehrter Vereine entstanden, so 1779 die der Oberlausitzer Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz, die nachher noch lange an der Spitze solcher Bibliotheken in Deutschland gestanden hat; Rcgimcntsbibliothetcn wurden gegründet: eine der ältesten war die 1781 von den Offizieren des von Rohrschen Regiments zu Graudeuz gegründete. Auch sind bei verschiedenen akademischen und fürstlichen Bibliotheken wesentliche innere Fortschritte zu verzeichnen: um das Jahr 1770 wurde in Güttingen und Dresden, in den fünfziger Jahren in Weimar die Katalogarbcit in Angriff genommen. Dabei gehört aber der Geist der öffentlichen Bibliotheken noch ganz der alten Zeit an. Glänzend hebt sich von den allgemein herrschenden Verhältnissen die Universitätsbibliothek zu Köttingen ab, in der Geschichte der Bibliotheken als die „erste moderne Bibliothek der Welt" verehrt: von Ansang an wurde hier, unter der sorgsamen Leitung des Frcihcrrn Gerlach Adolph von Münchhausen für „einige beständige Zuflüsse" gesorgt, der Grundstock nach festem Plane ausgebaut, wobei auf Liebhaberei und Luxus verzichtet uud auf „das Nützliche" gesehen ward, wurde der größte Vorteil „in dem frcyen und unbeschwerten Gebrauch" erblickt uud die Bibliothek sowohl zum Lesen als zum Entleihen täglich für jedermann geöffnet, wurden die Bücher genau in der im systcina- 266 S.Kapitel: Dcr Büchermarkt. tischen Kataloge verzeichnete» Ordnung aufgestellt, wurde im alphabetischen Katalog jedem Verfasser ein Blatt für sich gegeben, sodaß seine Dauer nahezu unbegrenzt wurde. Erst 1736.37 gegründet, zählte sie 1787 bereits 120000 Bände und wurde allgemein als die „gemeinnützigste und am meisten benutzte Bibliothek auf der Welt" gerühmt. Aber: die Ausnahme bestätigt die Regel. Gewiß, auch andere Bibliotheken, fürstliche, akademische und städtische, wuchsen mehr und mehr an; aber das Bezeichnende ist, daß die Vermehrung noch fast ausschließlich durch außerordentliche Schenkungen und Anläufe von Privatbibliotheken erfolgte. Wir dürfen freilich dabei nicht vergessen, daß es damals noch ganz andere und viel zahlreichere Privatbibliothclen gab als heute, und welcher Stoff z. B. besonders den süddeutschen weltlichen Bibliotheken aus den seit den siebziger Jahren aufgchobeucu Klöstern zuströmte. Grundsätzlich aber war doch dabei das Bibliothekswesen dem Zufall, dcr Laune, dcr persönlichen Mcinung überlassen. Und ferner war damit zusammenhängend die Benutzungsfreiheit eine mit der heutigen durchaus uoch nicht vergleichbare, und es läßt sich nachweisen, daß dieser Unterschied durch den geschichtlichen Unterschied der Zeiten nicht völlig ausgeglichen wird, sondern daß die Bibliotheken in dieser Hinsicht den Anforderungen ihrer eigenen Zeit nicht entsprachen. Die herzogliche Bibliothek in Gotha z. B. war bis in die 1740er Jahre dem Publikum täglich fünf Stunden geöffnet; da trat 1746 ein Wechsel in der Person des Direktors ein; er schränkte die Öffnung auf drei Tage mit je zwei Stunden ein uud konnte bald der Regierung befriedigt mcldeu, daß dem „vormaligcu übermäßigen Zulaufe bestmöglichst gesteuert wordeu", und in der Bibliotheksoronung (1774) dieses Musterbibliothetars heißt es: „Wer ein Buch näher ansehen will, muß es sich vom Bibliothekar ausbittcu, der es ihm dann vorzeigen, allenfalls auch darin zu lesen »erstatten wird". An dcr Königlichen Bibliothck in Berlin waren unter dem Soldatcnkönig die Gehälter gestrichen und kein Buch gekauft worden; auch in den ersten Jahrzehnten dcr Regierung Friedrichs des Großen ruhte der Büchcrkcmf vollständig; dann überschüttet sie dcr König mit Geld, zuletzt mit 8000 Thalern Jahr für Jahr, und ihr Bestand stieg von 1770 bis 1786 vou 72000 auf 150000 Bäude. Die Verleihung war seit dcn Jahren 1710/11 auf die Wirklichen Geheimen Näthc und Mitglieder der Societät dcr Wisscnschaftcu beschränkt; jeder andere hatte die Er- Die öffentlichen Bibliotheken. 267 lcmlmis dcS Kurators, d. h. eines StacitSministcrs nachzusuchen, wozu 1758 noch dic Bedingung trat, daß zuvor für dic verlangten Bücher anöreichcndc Sicherheit zn stellen sei; wurden die Bücher nicht binnen vierzehn Tagen zurückgclicfert, so war dic Erlaubnis für immer verwirkt; 1783 beseitigte Friedrich die Verleihung ganz und ließ dafür die „Lese- Cammer" — in der je acht Tische, Stühle, Tinten- und Sandfässcr standen — im Sommer 13 Stunden (von früh sechs Uhr an), im Winter 9 Stunden (von früh acht Uhr an) öffnen; 1786 wurde auf Betreiben der Akademie der Wissenschaften die Verleihung wieder gestattet; 1790 wurde sie von neuem auf die Prinzen des Königlichen Hanfes, die Staatsminister und Generäle beschränkt und dic bisher tägliche Öffnung auf drei Tage in der Woche herabgesetzt. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts hatte die Bibliothek vier bis fünf, unter Friedrich dem Großen zwei, zu Ende des Jahrhunderts drei Bibliothekare. Die Bibliothek der besuchtesten Universität des 18. Jahrhunderts, Halles, war 1768 in drei Zimmern der Städtischen Wage untergebracht und zweimal wöchentlich auf zwei Stunden geöffnet; ihre Jahrcscinnahme betrug 70 bis 80 Thalcr. In Leipzig scheint selbst die 1711 eingeführte bescheidene Zugäuglichkeit von wöchentlich zweimal zwei Stunden nicht unantastbar gewesen zu sein: im Jahre 1778 führte ein Student in öffentlichem Anschlag Klage über den Bibliothekar, der die Bibliothek kaum einmal für eine Stunde öffne; von einer planmäßigen Vermehrung, ja von einer Verwaltung überhaupt ist kaum die Rede. In Marburg hielt der Bibliothekar die Bibliothek aus Rücksicht auf sciuc Gesundheit zehn Jahre lang im Winter geschlossen. Hirsching sagt (1786) allgemein, es gebe genug Bibliotheken, dic zwar öffentliche hießen, aber Jahrelang nicht geöffnet würden und selbst den Litterntcn derselben Stadt noch unbekannt seien. Von den vier Licgnitzcr öffentlichen Bibliotheken heißt es erst im Jahre 1806, daß sie, bisher unzugänglich wie verschlossene Heiligtümer, seit einiger Zeit beträchtlich vermehrt und nun endlich geöffnet worden seien, indessen seien sie noch ganz unzulänglich, weil sie über keinen regelmäßigen Fond zn verfügen hätten/' Goethe berichtet, wie in Jena die Bücher „flötzartig in dem ungünstigsten Locale bei der widerwärtigsten, großcnthcils zufälligen Einrichtung über- und nebeneinander gelagert standen. Wie und wo man ein Buch finden sollte, war beinahe ein ausschließliches Gchcimniß mehr des Bibliothek- 268 5. Kapitel: Der Büchermarkt. dicners als der höheren Angestellten". Die deutschen Bibliotheken waren fast ausschließlich Präsenzbibliotheken; daß die Kurfürstliche Bibliothek zu Dresden, schon im zweiten Viertel des 18. Jahrhunderts, Bücher nach auswärts verlieh, wurde als ganz besondere Liberalität empfunden. Ein jährlicher Fond wurde für die Kurfürstliche Bibliothek zu Dresden (3000 Rthlr.), die Königliche zu Berlin (2000 Nthlr.) und die Herzogliche zu Stuttgart (3000 fl.) erst um 1790 ausgesetzt. Der bibliotheksgeschichtliche Charakter auch der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist mit einem Worte im ganzen noch der umgekehrte wie der im 19. Jahrhundert sich gestaltende: wir befinden uns noch im Zeitalter der universalen Privatbibliothck; erst zu Ende des ersten Viertels des 19. Jahrhunderts wird von den Zeitgenossen festgestellt, daß die Bibliotheken der Gelehrten nun immer mehr zusammenschrumpfen und immer ärmer an Seltenheiten und Kostbarkeiten werden. Auffallend ist freilich das Klemmsche Verzeichnis der vorzüglichsten Privatbibliotheken seit 1700. Es gibt für den Zeitraum von 1740 bis 1805 48 Bibliotheken mit Jahresangabe (des Katalogs) und 17 ohne Jahrcsangabc an, und von den crstern kommen 24 auf das Jahrzehnt 1740—1749 (davon 1 aus Süddeutschland), 13 auf das Jahrzehnt 1750—1759 (davon 2 aus Süddcutschland), aus die viereinhalb Jahrzehnte von 1760 bis 1805 zusammen aber nur 11 (davon 1 aus Süddeutschland). Die Äußerungen, die wir oben betreffs einer Ausbreitung der Lektüre über alle Stände anführten, dürfen einmal noch nicht durchaus mit dem Maßstabe späterer Zeiten gemessen werden, sodann darf man sich nicht verführen lassen, über der bloßen Vorstellung einer räumlichen Ausbreitung über eine immer größere Zahl von Köpfen die innere Seite der Wandlung» zu übersehen. Gewiß hat sich der Kreis der Lesewelt ziffernmäßig nicht nur absolut, sondern auch relativ erweitert; vor allen Dingen aber haben wir uns die Veränderungen, die in der Welt der Leser im allgemeinen vor sich ging, als eine Veränderung des Pulses, des Tempos, der Erregbarkeit vorzustellen. Die Qualität der Bücher und die Qualität der Leser wurde eine andere. Das haben Männer wie Nicolai und Fichte besonders scharf und deutlich ausgesprochen. Die Zeit der schönen dicken Postillen, der ccntnerschweren Konsultationen, der Arzneibücher in Folio, der Oxsra. onmm, der klassischen Autoren und Kirchenväter in vielen Folianten, der theologischen Bedenken und Leichen- Wandlung des littcrarischen Bedürfnisses. 269 predigten in viclcn Bänden, der „Labyrinthe der Zeit", der „Schaubühnen der Welt" — die Zeit dieser Bücher war vorüber. Statt dessen „eine Menge kleiner Büchelchen, die aus Hand in Hand gehen, . . . . wodnrch denn endlich den Lesern die alten Kcrnbücher anstinken"; Bücher, die meist fünf Monate nach der Messe vergessen waren,, wenn ihnen nicht eine verspätete handfeste Besprechung aufhalf. „Vorzeiten war es anders, da dachte man lange an alte Bücher, selbst an die schlechten." Man nahm sie noch nach Jahren in die Hände, weil ihrer wenige waren.'^ An die Stelle anderer, aus der Mode gekommener Zeitvertreibe trat das Lesen, sagt Fichte; dieser neue Luxus fordert von Zeit zu Zeit neue Modewaren; denn es ist ja unmöglich, daß einer wiederum lese, was er schon einmal gelesen hat, oder auch das, was die vor uns gelesen haben.^ Statt der schwer und langsam dahinrollenden, ausdauernden Wogen des Büchermarktes von einst jetzt kurze, hastige Wellen, die rasch aufzückten und verspritzten. „Bücher bilden Gelehrte; Broschüren bilden Mcuschcu", sagte man in den achtziger Jahren (1784); und Ganz münzte im Jahre 1790 das Wort: „Der tcutsche Buchhandel wird zum Broschürenhandcl". ^ Die Klage über die vielen Duodcz- werkchcn und fliegenden Blätter war damals allgemein. Wie Nicolai, der Buchhändler und Buchschrciber zugleich, so hat zwei Jahrzehnte nach dessen vorhin angeführten Äußerungen Bensen sich besonders klar und treffend über diese Dinge ausgesprochen. Die Scheide der littcrarischen Zeitalter ist ihm dcr Siebenjährige Krieg. Bis dahin waren Kunden der Buchhändler „nur die kleinere Anzahl von Gelehrten". Von da ab aber eine so lebhafte und allgemeine Steigerung der Interessen, daß seitdem die Journale, Monats- und Wochenschriften immer mehr und mehr überhand nahmen. Das ist es aber gewesen, wodurch Schriftsteller und Publikum sich immer mehr gewöhnten, das Leichte dem Gründlichen, das Vergängliche dem Dauernden, das Gefällige dem Ernsthaften vorzuziehen. So wurde das Wachstum einer großen Lesermenge erst recht gefördert, der Geschmack am Lesen immer allgemeiner. Seit dem Siebenjährigen Kriege haben die ernsthaften den schönen Wissenschaften Platz gemacht." Entsprechende Erwägungen gelten für den Absatz. Er stieg; nicht nur absolut, sondern auch relativ; in einem den zahllosen Schilderungen der höchst gesteigerten Lektüre entsprechenden Verhältnisse aber natürlich 270 5. Kapitel: Der Büchermarkt. nicht: dem wirkten schon die zahlreichen tiefen Strudel der Lescgesellschaftcn und Lcsebibliothcken entgegen. So erklären sich denn die zahlreichen den oben angeführten scheinbar widersprechenden Äußerungen über Bücherlcktürc und Bücherabsatz. „Die Gelehrten und die so zu dieser Classe gehören, sind es allein, welche Bücher kaufen", heißt es 1781.^ „Bibeln, Gesangbücher, Calendcr und politische Zeitungen abgerechnet, sind ganz gewiß gerade die Gelehrten, ohne allen Vergleich mit den andern Ständen im Staate, die stärksten Bücherkäufer, und die eigentlichste Stütze alles Buchhandels, ohne deren Kundschaft es um jeden Buchhändler, dem sie fehlt, mißlich steht", heißt es in den Berichten der Buchhandlung der Gelehrten 1784.^ Ein Buchhändler in der Stadt Goethes und Schillers schrieb im Jahre 1803, daß für den Büchcrabsatz ganz besonders die Studierenden und Studierten in Frage kämen. Die Leselust, sagt er weiter, habe zugenommen, das Büchcrkaufen aber uicht; man befriedige das litterarische Bedürfnis in Lesebibliothckcn und durch Lescgescllschaften, gebe es doch schon medizinische, juristische, theologische Lesegesellschasten.^ Die Verfassung, in die dadurch der Büchermarkt geriet, ist sehr natürlich. Nach einem Umschwung, wie ihn das deutsche Geistesleben in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erfuhr, und der eine Kluft befestigte zwischen dem, was gewesen war, und dem, was nun war und, noch mehr, was da kommen sollte, bedurfte es Jahrzehnte, bis sich ein neuer litterarischer Schatz für das bessere Publikum aufgespeichert hatte. Die inhaltliche Bereicherung der Litteratur hielt mit dem steigenden Lese- bcdürfnis nicht Schritt. Erbittertc Klagen über die Berge von „Schofel", wie man damals die schlechten Bücher nannte, namentlich auch von den Buchhändlern erhoben, erfüllten die Luft wie niemals zuvor, und als das 19. Jahrhundert sich in einigem Abstände von diesem Zeitalter befand und es überschaute, gab es ihm den Namen des „Zeitalters der Maculatur".^ Wie stand es mit der buchhändlcrischcn Bedeutung der Klassiker? Die Preise ihrer Schriften bei ihren mehr oder weniger berühmten Verlegern waren für heutige Begriffe unglaublich hohe. Schillers „Geschichte des Dreißigjährigen Krieges" (mit 2 Bildern und 1 Kärtchen) kostete bei Göschen 18 Mk. (2 Nthlr. 12 gr.), auf Schreibpapier 21,°° Mk. (3 Nthlr.), auf holländischem Papier 28,«o Mk. (4 Nthlr.). Die „Geschichte des Ab- Die Klassiker. 371 falls der Niederlande" kostete bei CrusiuS (C. W. Vogel) in Leipzig 10,8° Mk. (1 Rthlr. 12 gr.), auf Schreibpapier 18 Mk. (2 Rthlr. 12 gr.), auf Velinpapier 25,-» Mk. (3 Rthlr. 12 gr.). Schillers kleinere prosaische Schriften in vier Teilen kosteten bei demselben 31,--« Mk. (4 Rthlr. 8 gr.), auf Schreibpapier 40,»» Mk. (5 Nthlr. 16 gr.), auf Velinpapier 72 Mk. (10 Nthlr.). Goethes „Hermann und Dorothea" kostete bei Vieweg in Braunschwcig (Neue Ausgabe, Oktav, zehn Kupfer) 16,8« Mk. (2 Rthlr. 8 gr.), auf Velinpapier 25,2° Mk. (3 Rthlr. 12 gr.). Goethes Schriften kosteten bei Göschen in vier Bänden ans Druckpapier 26,i« Mk. (3 Rthlr. 16 gr.; der Band 6,«° Mk.), in acht Bänden auf Schreibpapier und mit Kupfern 57,.» Mk. (8 Nthlr.; der Band 7,-° Mk.). Der „Bcn- venuto Cellini" kostete bei Cotta 24 Mk. (3 Rthlr. 8 gr.). Goethes Neue Schriften in sieben Bänden kosteten bei Unger (Schade) in Berlin 37,-.. Mk. (5 Rthlr. 4 gr.), auf Schweizcrpapicr 74,i» Mk. (10 Nthlr. 8 gr.). Goethes Werke in dreizehn Bünden Großoktav, 1806—1810, kosteten bei Cotta 115,°-° Mk., auf weiß Druckpapier 153,«» Mk., aus Schreibpapier 185,,° Mk., auf Schweizcrpapicr 224,4« Mk., auf Velin 273,°» Mk. (16 Nthlr., 21 Rthlr. 9 gr., 25 Nthlr. 18 gr., 31 Nthlr. 4 gr. und 38 Rthlr.; der Band 8,.» Mk., 11,.« Mk., 14,-» Mk., 17,s» Mk. und 21 Mk.). Indessen dürfen diese Preise nicht aus dem Zusammenhange ihrer Zeit herausgerissen werden. Sic beweisen an sich durchaus nicht lediglich, daß die Lektüre der Klassiker den Zeitgenossen entsprechend erschwert, sondern zugleich, wieviel man für ihre Schriften aufzuwenden bereit war. Es waren Luxusausgaben, in denen sich das bessere Publikum — das doch im übrigen gern und häufig gleiche Summen für eine kleine Reise, für seinen Weinkeller, für allerlei Veranstaltungen d.cr Geselligkeit, für Schmuck- und Zierstücke der Einrichtung ausgibt — für scin Leben, ja ganze Generationen mit den besten Geistesschätzcn versah. Aber die Nation war auf solche Ausgaben nicht angewiesen, sollte es auch gar nicht scin, wie schon die Mannigfaltigkeit der Ausgaben zeigt. Die Verleger hielten zum Teil viel billigere Ausgaben als die genannten zur Verfügung. Vieweg in Brauuschweig stieg über die vorhin genannte Velinausgabc von „Hermann und Dorothea" zu 3 Rthlr. 12 gr. später noch zu der Maroquin- Ausgabe in der doppelten Preishohe empor (Maroquin-AnSgabc von 1821 zu 7 Nthlr. 12 gr.); aber schon seit dem Jahre 1803 führte er 272 5. Kapitel: Dcr Büchermarkt. daneben eine häufig wieder aufgelegte billige Ausgabe zu 2,io Mk. (8 gr.). Daneben aber standen die Einzel- und besonders Sammelnachdrucke, die eine so ungeheure Verbreitung hatten, und standen die Lcscgcsellschaften, die die Kosten für den Einzelnen so wesentlich verbilligten, und noch mehr die Leihbibliotheken. Trotz ihrer hohen Preise fanden die Originalausgaben Absatz, und namentlich die Dramen und Schriften wie Schillers „Geisterseher" lebhaften Absatz; die hohen Auflagcu von 3500, 4000 Exemplaren waren zum Teil iu Zeit von drei Monaten vergriffen und wurden wiederholt neu veranstaltet. Was die Lektüre der Klassiker überhaupt betrifft, so schildert uns die Litteraturgcschichte ihre ungeheure Ausbreitung und Wirkung; und nicht nur sie, sondern Buchhändler selbst buchten es; Perthes sagte, Schiller sei noch bei seinen Lebzeiten nach Geliert Deutschlands gelescnster Schriftsteller gewesen. Merkwürdige und ganz anders lautende Äußerungen stehen dem gegenüber von sciten zeitgenössischer Sortimcutcr, die, ohne der Nachwelt ein allgemeines Urteil überliefern zu wollen, gelegentlich und unmittelbar aussprachen, was sie an ihrem Leibe erfuhren. Wilhelm Fleischer in Frankfurt a. M. machte die Erfahrung, daß die wenigen Käufer klassischer Schriften — Zolli- kofers, Herders u. dcrgl. — sich dergestalt unter dem großen Haufen verloren, daß Diogenes sie mit der Laterne gesucht Hütte. „Man sage mir nichts von dem Absätze dieser Schriften. Im Verhältnisse dcr ihnen eigentümlichen Popularität, in einem Menschenhaufen von dreißig Millionen, kann der Debit gar nicht in Anschlag kommen."^ Ludwig Kehr etablierte sich im Jahre 1797 in Kreuznach, ausgerüstet, der besten Absichten voll, mit ciucr wohlgcwählten Leihbibliothek aus den Schriften von Schiller, Goethe, Lessing, Klopstock, Wicland, Gellert, Rabener, Ramler, Hagedorn, Tieck, Tiedge, Gleim, Kleist, Hölty, Lichtenberg, Matthisson, Uz, Michaelis, Kramer, Pfcffel, Salis u. f. w. Zu seiner großen Enttäuschung mußte er die Erfahrung machen, daß kein Mensch sie lesen wollte.^ Ebenso erzählt Mallinckrodt in Dortmund im Jahre 1800, die Schriften Lessings, Wiclands, Goethes und so viele andere klassische Werke — er rechnet auch diejenigen Klingers und Müllers „Komische Romane aus den Papieren eines braunen Mannes" dazu — würden verhältnismäßig wenig gelesen, die elende literarische Massenproduktion überschwemmte sie. ^ Karl Prcusker trat im Todesjahre Schillers bei K. F. Köhler iu Leipzig als Lehrling ein und nennt in seiner Selbst- Die Klassiker, Lektüre des großen Publikum.?, 273 biographic dic Namen dcr Autoren, die in diesen und den nächst folgenden Jahren am meisten verlangt wurden: Zschokkc kommt uns darunter noch am klassischsten vor; „wogegen Schiller's und Goethe's Werke nur spärlich abgesetzt wurden". .Es lag also nicht allein daran, daß noch kein hinreichender wertvoller Stoff vorhanden war, und nicht allein an den hohen Preisen, daß die Großen, Größern und Größten im großen Publikum unverhältnismäßig wenig gelesen wurden, sondern daran, daß es sie nicht zu lesen wünschte; und das war nicht eine Erscheinung, wegen der man es anklagen müßte, sondern sie trat hier nur zum ersten male im großen Maßstabe auf. Empört schrie Göckingk im Jahre 1780 über das deutsche Publikum, mit dem nicht im entferntesten das anzufangen wäre wie mit dem englischen. Wäre es der Fall, dann wollte er noch zehn Jahre daran wenden, ein großes Werk zu vollenden; „so aber — ein Hundsfott der für das Publ nur ein Lied macht" 6°; und verächtlich schrieb Göschen 1787 an Schiller: „Unser Publikum nimmt Thcil an allem, was für die Neugierde ist". Nichts andres lag aber vor, als daß eben damals infolge der gesteigerten Lektüre die Hauptgliederung des allgemeinen Lesepublikums in drei Schichten erst ganz fühlbar wurde: zu unterst der Bodensatz dcr gröbern Volkslittcratur, der in seiner Schwere im Ganzen derselbe blieb, der er gewesen war; je mehr aber die Wasser stiegen, deren Bodensatz diese Litteratur bildete, desto sichtbarer mußte der Unterschied zwischen der Tiefe und Masse dieser Wasser und ihrer leuchtenden Oberfläche werden. Bürger in seiner derb-originellen Manier hatte eine schöne Bezeichnung für diesen Unterschied; er unterschied Publikum und Pöblikum. Der Magister Reiche, dcr wie ein unruhiger Schäferhund seine Herde umkreiste, auf daß seine Schäflein nicht vom Wege abirrten, gab seinen Autoren im Jahre 1783 folgendes Rezept^": Streitschriften interessieren nur wenige, auf jeden Fall ist nicht viel damit zu verdienen; Predigten, Erbauungsbücher, Exegctika „gehen nicht weiter, als der Name des Verfassers reicht"; Pädagogik« „sind jetzt abgedroschen", höchstens Jugendschriftcn von Campe und Weiße finden Absatz; Werke eines reisern Nachdenkens gehören nicht zur Modelektüre, keinesfalls ist dabei auf schnellen Absatz zu rechnen. Geschichte des Deutschen Buchhandels, m. 18 274 ö. Kapitel: Der Büchermarkt. Was bleibt übrig? Das weite Gebiet der schönen und der nützlichen Littcratur und der zwischen beiden schwebenden Geschichte und Rciscbeschreibung. Und das war es jedenfalls, was das große Publikum mit Vorliebe las. Vor allen Dingen die schönen Wissenschaften, wie, als sollte mit einer einzigen Bezeichnung eine ganze geschichtliche Vorlesung gehalten werden, die unterhaltende Lektüre genannt wurde. Das Thcologisicren, schreibt das Deutsche Museum 1780, nimmt langsam ab; die Übersetzungen gehen zurück; die medizinischen Schriften halten sich seit vielen Jahren auf gleicher Stufe; Philosophie und Philologie sind zurückgegangen; kennzeichnend ist die angenehme Lektüre." Ein dramatisches Schriftchcn vom Jahre 1781^ läßt uns an einer Buchhündlcrversamm- lung teilnehmen, in der Autoren versteigert werden. Die Theologen gehen am flauesten, sie sind aus der Mode; am lebhaftesten begehrt sind schöne Geister und Dichter. Wilhelm Fleischer in Frankfurt a. M. bezeichnet 1792 als den herrschenden Inhalt der Lektüre der höhcrn Stünde: Romane, Gedichte, Komödien.^ Der Bcrner Buchhändler Johann Georg Hcinzmann schützte die Zahl der in den Jahren 1773—1794 in Deutschland verfaßten und übersetzten Romane müßig berechnet auf 5850 und die in der ersten Hälfte der 1790er Jahre erscheinenden auf jährlich ca. 300.^ Auf der Messe war man gewöhnt, daß der eine Kollege nichts Medizinisches, der andere nichts Theologisches, der dritte nichts Juristisches, der vierte nichts Philosophisches gebrauchen konnte — nach Romanen und „lüsterner Lektüre" fragten alle.^ Wicland, Lafontaine, Rost, I. G. Müller waren die gelescnsten guten Romanschriftsteller. Weiter unten herrschten Spieß, Crainer, Veit Weber, Vulpius und das Heer der meist anonymen Verfasser der Ritter- und Geistcrgeschichten; „Das Jüdische Großmüttcrchcn, oder der schreckbare Geist der Frau im schwarzen Gewände" (Prag, Widtmann, 1798, 294 S., 8. 18 gr.), „Holm von Schlchcnhorst, Vcrthcidigcr männlicher Rechte, Geschichte aus den Nittcrzeitcn" (Altona, Schmidt Comp., 1798, 152 S., 8. 12 gr.), „Der Nachtwächter, oder das Nachtlager der Geister bei Saatz in Böheim. Eine fürchterliche Sage aus den Zeiten des grauen Zaubcralters" von Pabst (Prag, Stiaßny, und in Kommission bei Barth in Leipzig, 1798, 240 S., 8. 16 gr.), „Der Mann mit dem rothen Ermel, eine Geistcrgcschichtc" von v. T. F. Ar- Roman, Schanspicl. Alinanach (Taschenbuch). 275 nold (Gotha, Ettingcr, 1798, 332 S., 8. 1 Thalcr), Bücher dieses Schlages, von denen die Meßkatalogc jener Jahrzehnte erfüllt sind, waren mit Vulpius' Rinaldo Rinaldini und schönem Wasserfräulcin Hulda (Leipzig, 1800, Rein, 218 S.; 16 gr.), mit Spießens „Kriminal- geschichtcn voller Abentheuer^ (Mainz, 1801), CramcrS „Reise zur Hochzeit. Ein Schnack" (Leipzig, Fleischer, 1800, 2 Thle, 34 Bog.; 2 Thaler 12 gr.) oder „Zoar, der Auscrwählte" (Berlin, 1800, Verlag der Kgl. Akademischen Kunst- und Buchhandlung, 406 und 436 S., mit Titelvigncttcn und 2 Kupfern von Boll; 3 Thaler 4 gr.) und Veit Webers „Sagen der Vorzeit" (Bd. 7: Berlin, Maurer, 1798, 366 S., 8. 1 Thaler 8 gr.) die Werke — die noch dazu gar nicht billig waren —, an denen sich der Durchschnitt der Zeitgenossen Schillers und Goethes erbaute. Das waren die Bücher, die Ludwig Kehr in Kreuznach „reißend absetzte". Einen außerordentlich starken Prozentsatz der allgemeinen Unterhaltungslektürc bildeten die Dramen. Sicher hat dazu die Billigkeit, die sie bei ihrem ganzen Umfang auszeichnete, viel beigetragen; eine durchschnittliche Ritterkomödie, die gewöhnlich mit vollklingcndem Namen wie „Hans von Grcifenhorst" (Trauerspiel, Leipzig und Frankfurt a. O., Apitz i>799^, 68 S., 8. 3 gr.) betitelt waren, konnte man sich schon für eine Mark heutigen Geldes kaufen, ein Preis, für den sonst überhaupt kein Buch zu haben war. In der schon erwähnten „Gelehrten-Vcrstaigcrung" (1781) werden von höherstehenden Autoren „unregelmäßige Dramatiker", also nach dem Muster von Goethes „Götz", stark begehrt — die „regelmäßigen" sind außer Mode — und ganz rasend Opern und besonders Operetten. Neben den Romanen und Schauspielen liebte man Gedichte. Hierfür waren eine Hauptpflcgcstättc die Almanache und Taschenbücher, die gerade mit dem Beginne der siebziger Jahre um sich zu greifen begannen — eine sehr bezeichnende Erscheinung jener Zeit. „Unser Zeitalter verträgt tüchtige und gründliche Schriften nicht, es achtet sie nicht. Nur Übersetzungen aus dem Englischen und Französischen, mir Romane, nur witzige Tändelcycn, das sind seine Schooßhündgcn, das sind seine Puppen", schrieb der gelehrte Reiste 1783.^ In zierlichem Taschenformat, mit zierlichen Lettern gedruckt, iu Pergament, farbiges Leder, Seide oder bemalte Seide gebunden, häufig mit Goldschnitt versehen und in einem fertigen Futteral befindlich, wenn sie broschiert waren 18* 376 ö. Kapitel: Der Büchermarkt. wenigstens mit farbigem Umschlag, mit Kupfern womöglich von Chodo- wiecki oder von Pcnzel, Bolt, Öser, Crusius, Karcher geziert, brachten sie, im Umfang von etwa 12 Bogen und im Preise meist — je nach der Ausstattung — zwischen 1 und 1^/z Reichsthaler schwankend, aber auch hcrabgehend auf 20, 16, 12, ja 10 Groschen, allerhand angenehme Näschereien. Vor allem Gedichte; Lieder, Tänze und Touren; Anekdoten, Einfälle, Apophthegmata, Epigramme. Leichte Aufsätzchen und Notizen gemeinnützigen und moralischen, auch biographischen, geographischen und sonstigen Inhalts aus der Zeit und für die Zeit; auch zeitgeschichtlich interessante Landkcirtchcn wurden zuweilen beigegeben. Diese Almanache boten also in der That auf einer höhern Stufe im Wesen dasselbe, was neben dem Kalendarium und seinen übrigen stehenden Bestandteilen der Kalender zu bieten Pflegte; nur daß das Kalendarische ganz anders zurücktrat und gerade bei den vornehmsten Unternehmungen dieser Art gleich Anfangs ganz fehlte, wenn auch daneben der allgemeine Name „Taschenbuch" erst in den achtziger Jahren aufkam. Das Borbild zu dieser neuen und der Zeit so außerordentlich entsprechenden Erscheinung gab der französische „^linltnae äes Nu8S8", der gerade seit dem Jahre 1765 erschien. Nach ihm planten Gotter und Boic ihren Göttinger „Musenalmanach" (Göttingen, Johann Christian Dietcrich, 1770—1805); von 1776 bis 1800 erschien der Vossische oder Hamburger Almanach (Carl Ernst Bohn, nur der erste Jahrgang in Voß' Selbstverlag in Lauenburg, der letzte in Neustrelitz); der dritte der vornehmsten Musenalmanache war der Schillersche (1796—1801, Cotta). Daneben entstanden die beiden Leipziger bei Schwickert (1770—1781, herausgegeben von Ch. H. Schmid) und Weygand („Almanach der Deutschen Musen"), der Wienerische Musenalmanach (seit 1777), der „Neue Berliner" (herausgegeben von Fr. A. W. Schmid von Werneuchen 1793—1797, die beiden letzten Jahrgänge unter dem Titel „Kalender der Musen und Grazien"). Übrigens gehörten hierher auch der Göttingische Deutsche Calcnder (Dieterich), der Gothaische Deutsche Hofcalender (Ettinger), der Berliner Genealogische Calcnder (Grävius), der Königlich Großbritanisch und Kurfürstlich Braunschweigisch-Lüncburgische Genealogische Calender (Lauenburg, Berenberg), die alle, von Chodowicckis Meisterhand mit Kupfern geschmückt, unterhaltende und gemeinnützige Aufsätze enthielten. Der Musenalmanach aber erlebte eine rasche Verbreitung und Speciali- Almanach (Taschenbuch). 277 sierung. Schon in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre erschienen in Hamburg der „Almanach für edle Seelen" (Möllersche Buchhandlung) und der „Almanach für Kinder und junge Leute", in denen beiden der moralische Aufsatz herrschte, der „Hamburgische Kinderalmanach" (Herold), der „Hamburgische Kalender für die Jugend zur höchstleichten Erlernung der Geschichte" (Brandt), und in Leipzig ein „Almanach vor Dienstmadgens" (Fr. L. Gleditsch), der Reime, Rätsel u. dergl. enthielt und in ziemlich pöbelhafter Manier abgefaßt war, sowie ein „Biblischer Almanach" (Heinsius) mit biblischen Sprüchen, Versen, Erzählungen und erbaulichen Aufsätzen und natürlich dem Bildnisse Gellcrts; und schon damals sagte Boie selbst, die Almanache hätten zwar Gutes gestiftet, aber auch viel Böses, und er habe sich an kleinen Versen den Magen verdorben^, und Nicolai verspottete ihn in seinem „söhnen KlkMön ^.lumimen vol sedönerr eentsi r lidliensri' Voldcslisäsr, Inst-iZerr Rö) sn unnät, KIsZ- liener Noicksssellientö" (Berlin und Stettin, 1777, 1778). In der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehnts gab es bereits Almanache für Landwirte, Apotheker, Scheidekünstler, Burschen, Schauspieler, Kaufleute, Frei- mäurer, Kinder Cytherens, Jäger und Junker, Belletristen und Belletristinnen, Liebhaber der Geschichte, Liebhaber der Philosophie, Liebhaber der Gesundheit u. f. w., ganz abgesehen von Almanachen wie dem Schwäbischen Musenalmanach (Cotta) von Stäudlin, dem Helvetischen oder Bahrdts Kirchen- und Ketzeralmanach u. dergl. „Alles Ganze wird Fragment, alles Wesen Schatten!"^ Und so groß war bald die Konkurrenz auf diesem Gebiete, daß selbst die Exemplare des Göttinger Musenalmanachs in erstaunlicher Menge zurückkamen und der alte Dietrich sich im Jahre 1792 verdrossen davon zurückzog — er überließ ihn ganz seinem Sohne —, weil er seit einigen Jahren dabei nicht mehr auf seine Rechnung kam.^ Wer zuerst kommt, mahlt am besten. Die meisten kauften sich jährlich einen Almanach, und wer ein Liebchen hatte, der machte ihr mit einem hübschen Taschcnbüchlein ein Präsent; ob das der Göt- tingcr Musenalmanach oder W. G. Beckers „Taschenbuch und Almanach zum geselligen Vergnügen" (Leipzig, Voß ,cinzige Weg, sich richtige bibliopolarisch-philosophischc Einsichten zu erwerben", und endlich im Jahre 1792 öffentlich zur Einsendung möglichst zahlreicher und vielseitiger Beiträge zu einer von ihm geplanten „biblio- polarischcn Kulturkartc von Deutschland" aufrief. Er wollte darin die Volksbücher (Schul-, Gebet-, Gesangbücher, Postillen, Kalender u. s. w.) in Rubriken bringen und je mit verschiedener Illumination bezeichnen, also eine kartographische Darstellung der Verbreitung jedes einzelnen Volksbuches herstellen. Diese „Volksbücher" aber waren nach Fleischer 'die einzige geistige Speise des gemeinen Volks und steckten voll Aberglauben und Vorurteile und hielten die Leute dumm und roh. Und der Buchhändler ruft aus: „Glaubet nicht, daß ihr noch fernerhin so ungestört, die Werke heidnischer Finsternis; und des menschenfeindlichen Pfaffengeistcs werdet ausbreiten können . . . Die Zeit ist nahe, da die gesunde Vernunft allgemein in ihre Rechte wird eingesetzt werden. Und diese Zeit kann und wird ohne Wehen nicht eintreten. Die Vorschnng, die Manner erweckte, welche dem gefesselten Volke, Gefühl für Leibeigenschaft und Pfaffenjoch einflößten: kann und wird (ich blikkc wonnevoll diesen seeligcn Tagen entgegen) auch unter uns, Buchhändlern, uneigennützige, mit Philosophie begabte Männer erwecken, deren Herz für Volkswohl schlägt — die das Gefühl der Gcisteskncchtschaft, selbst, unmittelbar, auf biblio- polarische, bisher noch nicht versuchte Weise, im Volke aufregen; die das Volk, so ganz nach eigner, unmethodischer Art, an die bibliopolarischen Urquellen ihrer Unwissenheit und ihres Elendes führen werden . . . Ich sage es noch einmal: die Zeit der ersten allgemeinen Buchhändler- Revolution ist — näher, als ihr glaubet!! —--" Die Sprache einer andern Revolution als die in der guten Stube der siebziger Jahre; eine Reform der Höfe und Ställe, die dem Bauern sein Dach flicken und sein Vieh heilen wollte. Der Geist Rousseaus ist beiden gemeinsam; aber verband er sich dort mit Shakespeare und Ossian, so hier mit Comenius und Pestalozzi. Es ist das erste ernstere Auftreten der Frage nach der Geistesnahrung für das Volk. Schon zog sie weitere Kreise. Lesegesellschaften überließen die Bücher nach dem Umlauf jedermann unentgeltlich zur lcihweisen Benutzung; erste Keime volkstümlicher Büchereien setzen sich an: für die Insassen der Militär- kascrnen, für die Untergebenen einer Gutsherrschaft, für die Gcmcinde- glieder einer Pfarrei.Auch auf dem Gebiete der Zeitung machten Geistcsncihnmg für das Volk. Beckers „Roth- und Hülfsbüchlcm". 28? sich diese Bestrebungen bemerkbar: Salzmann wandle sich an die Bauern mit seinem „Boten ans Thüringen"; es gab z. B. eine Tyroler und Gräzcr Baucrnzeitung; bei Blättern freilich wie der „Endorfer Posaune" (1789) oder „dem mit einem Sächsischen Bauer von den neuesten Kricgs- und Weltgeschichten redeude Preußische Soldat" (Merseburg 1795) schienen schon die Titel zu zeigen, wie wenig sie dem Zwecke entsprachen; im Jahre 1792 stellte die Churmainzische Akademie zu Erfurt die Preisfrage, wie das deutsche Volk von den Vorteilen seiner Verfassung iu Volksbüchern und Zeitschriften belehrt werden könne; in Gera wurde 1795 eine „Aufrichtige Deutsche Volközcitung" geplant.^" Als erster Anfang littcrarisch zielbewußt an der Erfüllung der Forderung allgemeiner Bildung zu wirken, kann der „Katechismus der Sittenlehre für das Landvolk" von Goethes Schwager Schlosser (1772) gelten.'^ Das wichtigste Ereignis auf diesem Gebiete und ein wirkliches litterarisches und buchhcindlerischcs Ereignis war das Erscheinen von Rudolf Zacharias Beckers „Roth- und Hülfsbüchlcm für Bauersleute" im Jahre 1788. Die Idee dazu ist nicht von Goschen, bei dem es erschien, sondern von Becker ausgegangen; aber Becker (geb. 9. April 1752 in Erfurt,. Theologe von Beruf, seit 1783 Schriftsteller in Gotha) war seit dem Jahre 1784, in dem er in Gotha die „Deutsche Zcituug für die Jugend und ihre Freunde" gründete — eine Art Fortsetzung der vorher (1782, 1783) von ihm redigierten „Dessauischcn Zeitung für die Jugend und ihre Freunde", des Organs des Dessaucr Philanthropins; die spätere „Nationalzcitung der Deutschen" —, und seit welchem Jahre er auch gelegentliche buchhündlerische Geschäfte uutcruahm, schon ein halber Buchhändler, wenn er die „Beckcrsche Buchhandlung" auch erst am 1. November 1795 errichtete. Er sah mit Schmerz und Unwillen, wie die fortschrittlichen Erkenntnisse auf die höhcrn Stünde und den vornehmen Bürger eingeschränkt waren, und beschloß ein „ganz außerhalb dem Zirkel der zeitigen Modelcctüre liegendes" Haus- und Familienbuch für den deutschen Bauer herzustellen, das den „vornehmsten leiblichen und geistlichen Nöthen des Landmanns abhelfen und seinen zeitlichen Wohlstand sowohl, als seine Zufriedenheit mit Gott und der Welt befördern" sollte. Die Einleitung — „Lehrreiche Geschichte der Freuden und Leiden der Bewohner von Mildhcim" — erzählt, wie in der Gruft des Gutsherrn das Skelett seines jungen Weibes, das scheintod begraben worden ist, 288 5. Kapitel: Der Büchermarkt. entdeckt wird: neben dem Sarge liegend, ein Kindergcrippe im Schoß. Der Gutsherr kommt in Besitz des Roth- und HülfsbüchleinS, das über solche Fragen Belehrung gibt, und stellt es den Dorfbewohnern zur Verfügung. Der erste Teil enthält Anweisungen über alle den Landmann angehende häusliche Verhältnisse und moralische Pflichten. Der zweite Teil belehrt den Mann, in einer der Verschiedenheit der deutschen Landschaften und ihrer Bodenerzeugnisse angepaßten Weise, wie er in allen Ehren zu Wohlstand gelangen könne. Der dritte Teil gibt speziell Vorschriften bäuerlicher Selbsthilfe bei allen möglichen Vorfällen, lehrt die Kunst alt zu werden, gibt einen Grundriß der Lebensweise des Gesunden, des Kranken, des Wiedcrgcncscndcn. Den Schluß bildet die Fortsetzung der Geschichte des Dorfes Mildheim: der Gutsherr kehrt von einer Reise nach Berlin zurück und erzählt den Bauern von Friedrich dem Einzigen und dessen Sorge für das Wohl der Landleute. 28 Bogen umfassend, hatte das mit 49 Holzschnitten ausgestattete Buch, das billigste, das es gab, einen Verkaufspreis von nur 4 Groschen oder 18 Kreuzer Rheinisch — der Bogen noch nicht 2 Pfennig — und wurde mit einem Schlage eins der populärsten Bücher Deutschlands. Noch iin Jahre des Erscheinens wurden 30000 Exemplare abgesetzt, schon im Jahre 1791 erschien die elfte rechtmäßige Auflage, und die Buchhändler^ erklärten eine so rasche Verbreitung eines Buchs in solchem Umfange für ein Ereignis, das in der Geschichte des Buchhandels ohne Gleichen sei; ein buchhändlerisches Ereignis im engern Sinne war es übrigens nicht: diese gute und nötige Geistcsnahrung konnte zu so billigem Preise und dadurch in solcher Ausdehnung dem deutschen Volke nur in die Hände gegeben werden, indem man den berufsmäßigen Zwischenhandel ausschaltete; das Buch wurde ganz auf dem Wege der Subskription und durch Becker unmittelbar vertrieben. Mit Bewilligung des Verfassers veränderte Ausgaben erschienen, die das Werk den verschiedenen Voraussetzungen und Anforderungen der verschiedenen Gegenden Deutschlands anpaßten; Nachdrucke wurden veranstaltet; Regierungen sorgten für seine Verbreitung 122; ^d der Titel: „Noth- und Hülfsbüchlein" wurde ein Zugmittel des Verlegers: es erschienen Noth- und Hülfsbüchlein „in politischen und Nechtsangelcgenheiten im preußischen Staate" (von Renke), für Hebammen (bei Palm iu Erlangen), „für Freudenmädchen und ihre Kinder" (Bremen, 1799), „für Alle, welche in der Liebe oder durch Selbst- Kalender. 289 beflecknng ausgeschweift haben" (3 Teile, um das Jahr 1800 wurde die 8. vermehrte und verbesserte Auflage angekündigt)^ u. s. w^ Im Jahre 1798 erschien der zweite Band; damals waren vom ersten Bande 150000 Exemplare abgesetzt. Im Jahre 1811 schreibt Becker, daß eine Million Exemplare gedruckt worden seien und das Buch ins Ungarische und andere Sprachen übersetzt sei. Wilhelm Fleischer schildert mit herzlicher Anteilnahme den Segen solcher neu aufsprießender Voltslitteratur. Woher in diesem, in jenem Dorfe die gefälligen, freundlichen und arbeitsamen Leute, die gesunden Kinder, die ausgebesserten Häuser und Ställe, die Sauberkeit und Ordnung in Stall und Hof, die tolerante Gesinnung? Das „Noth- und Hülfsbüchlcin" ist hier eingeführt; Sonntags nach der Kirche liest der Schulmeister die „Deutsche Zeitung" und den „Thüringer Boten" vor, und für den langen Winterabend gibt er dann und wann ein Buch nach Hause; die Kinder werden vom Pfarrer unterrichtet nach I. S. Diterichs „Unterweisung zur Glückseligkeit nach der Lehre Jesu" (Berlin, Nicolai), und der Gutsherr hat jedem von ihnen Rochows „Kindcrfreund" geschenkt.^ ZK ist aber selbstverständlich, daß solche Schriften die alten loschpapiercnen Bolksschriftcn nicht verdrängten. Nicmcycr^ meinte 1802, sie seien zu selten, zu unbekannt und zu teuer; als vorbildlich nannte er: Zcrrcuncrs Volksbuch, Ewalds Lesebuch für Landschulen, Beckers Noth- und HülfSbüchlein, Jungs Volkslchrer, Schlez' Volks- lchrcr, Fröbings Volkslchrer. Aber die von ihm angeführten Gründe waren natürlich nicht dic einzigen; jene Schriften giugcn bei aller guten Absicht uud gerade deshalb zu unmittelbar zu Wege, und den Quell aller Religion und Poesie: das Wunderbare, hörte man in ihnen nicht rauschen. . Von den Kalendern kommen hier die „ordinären", nicht die „feinen" in Betracht. In Preußen gab es im Jahre 1795 fünf feine Kalender: den Genealogischen (mit oder ohne Kupfer), den Historisch-genealogischen (deutsch und französisch), den Genealogischen zur sittliche» und angenehmen Unterhaltung, den Genealogischen und Postkalcndcr, den Kleinen Etuis-Kaleudcr (deutsch und französisch, mit oder ohne Kupfer); und sieben ordinäre: den Vollständigen Haushaltungs-, Gartcu- uud Ge- schichtskalendcr, den Haushaltungs- und historisch-geographischen, den Kalender für den Bürger und Landmanu, den Verbesserten, den Großen Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 19 290 5. Kapitel: Der Büchermarkt. Comptoirkalender, den Kleinen Comptoirkalcndcr, den Schrcibkalcnder. Von den feinen kosteten die teuersten (Historisch-genealogischer und Genealogischer zur sittlichen und angenehmen Unterhaltung), gewöhnlich gebunden 1 Rthlr., die übrigen 9 (ohne Kupfer 7), 16 und 8 (ohne Kupfer 3) Groschen, natürlich gab es auch elegantere Ausgaben, mit gemalten und geprägten Deckeln, die zwölf bis scchszehn Groschen mehr kosteten; von den ordinären kostete der teuerste, der Vollständige Haus- haltuugskalendcr, gewöhnlich gebunden 9, der Schreibkalendcr 6, von den übrigen zwei 5, einer 2^, zwei 1 Groschen.^ Hier in Preußen, wo das Kalendcrwesen im Jahre 1700 als Monopol der Societüt der Wissenschaften übertragen worden war, war man auch dem Kalcnder- unwcsen mit Ernst zu Leibe gegangen. Es war nicht der erste Versuch; im Jahre 1666 z. B. wurde in Württemberg, weil neuerdings die Kalender mit vielen unnützen Diskursen, übel begründeten Erzählungen und „allzufreyen, so Wohl von hoher ?otöiitatcn todtfällen, alß Vom Krieg und politischen Händeln erdichteten Weyssagungcn" und sonstigem „Geschwätz" erfüllt seien, nur die bei Joh. Wehrich Nößlin gedruckten erlaubt, während alle andern nur nach besonderer Revision und Censur durchgelassen werden sollten.^ Das preußische Kalender-Patent vom 10. Mai 1700 gab als Ziel der neuen Einrichtung die Abstellung der „ungeziemenden Lügen Historien, nichtigen Weissagungen, auch schand- bahren Gespräche" an. Freilich konnte der von der Societüt herausgegebene Verbesserte Kalender den geineinen Mann nur allmählich der altgewohnten Regeln zu entwöhnen suchen; „dem gemeinen Mann zu gefallen", und damit sie „tunfftig auff die Probe gestellet werden können, und aller Ungrund endlich einmahl durch die Erfahrung abge- than werde", behielt auch er die Angabe der nach astrologischen Regeln zum Baden, Schröpfen, Aderlassen, Purgieren und „Artzeneyen" sonderlich guten Tage und der bösen Aspekte (Ende Februar drohte es mit Hauptweh und für die Cholerischen mit Schwermütigkcit, um Johannis hatten sich die Wahnsinnigen und zur Schwindsucht Neigenden vorzusehen u. s. w.) bei. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wird der Ruf nach verbesserten Kalendern allgemeiner, und wir hören ihn aus verschiedenen Gegenden Deutschlands. In den Jahren 1754/55 erwog man in Zürichs eine Kalendervcrbesserung. Die auf Veranlassung des Decans entstandene Eingabe eines Pfarrers Elias Balber über die Verbesserung Kalender-Reform. Jahrmarktslitteratur, Volksbücher. 291 des Züricher Kalenders nimmt in acht Punkten eine sehr ausführliche „Lglencker-^nawuiis" vor, d. h. zerpflückt den ganzen Kalenderaberglauben mit seinen Läßcrtafeln (Aderlaßregeln), Nativitätsfatalien (Bestimmung des Schicksals Neugeborener aus der Konstellation der Gestirne) u. s. w. Im folgenden Jahre wurde beschlossen, daß die Nativitätsfatalien künftig auszulassen seien, ferner „nicht Alles mit traurigen Unglücksfällen, schröcklichen Mord und Diebs Streichen" und „alten fabelhaften Geschichten und a. dergl. schlechten Zeug" angefüllt werde, sondern „angenehme Begcgnisse, erbauliche Anmerkungen, reichhaltigere und sonderlich zum Nutzen der Landlcute abzielende Nachrichten von pd^sielü. und okeonom. Odsörvat-ion angebracht würden". Ähnlich in Sachsen ein Befehl vom 20. August 1788"°, der vorschreibt, statt unnützer, abergläubischer und schädlicher Erzählungen gute wirtschaftliche Erfahrungen und Anleitungen in die Kalender aufzunehmen. Freilich, allgemein durchgreifend waren alle diese Versuche nicht. „Bekanntlich sind fast alle Canäle, wodurch dem gemeinen Bürger und Landmann eine vernünftige Aufklärung zugeführt werden könnte, noch immer mit Schlamm angefüllt; man erinnere sich nur an ein Beispiel, an — das Kalenderwcsen", sagt 1795 der Kgl. Kurf. Ln-uss ä'^üairss Joachim von Schwarzkopf. ^ Und daneben fanden die Bauern und Bäuerinnen, die Lehrburschen, Soldaten u. s. w. in den Schüsseln, in denen ihnen ihre Geistesspeise aufgetragen wurde: auf den Tischen der Jahrmarktströdler, Wcrkchen des Aberglaubens, großenteils vor Jahrhunderten, in Mönchszellen ausgebrütet, Ritter-, Hexen- und Wundcrhistörchcn, verwogcne Reimereien. Das waren die Schriften, die dem Geldbeutel und dem Geschmack dieser Leser angepaßt waren, die von Hütte zu Hütte wanderten, und mit denen sich besonders das junge Volk beiderlei Geschlechts die langen Winterabende verkürzte. Aber auch lauteres Gold fand sich unter diesem Sande: die alten „Volksbücher" im engern Sinne, mit deren Verlag sich mancher kleinere Buchhändler noch immer fast ausschließlich beschäftigte; auch die „Gelehrten-Verstaigcrung" von 1781 stellt einen solchen auf die Bühne: einen Hcrsfelder Buchhändler —- die übrigen sehen mitleidig auf seinen erbärmlichen Zustand herab —, der nur gehörnte Siegfriede und schöne Magelloncn druckt. ^ 19* 292 5, Kapitel: Dcr Büchermarkt. Der Buchhandel gleicht darin ganz dem Handel dcr Kauflcute und Krämer, daß er sich Waren verschafft, die Nachfrage haben; nun sind aber erstens Bücher immer nur „für den wenigsten Theil dcr Menschen eine nothwcndigc Sache"; zweitens werden Bücher nicht verzehrt; drittens muß der Kaufmann den Wert seiner Waren kennen, die Waren des Buchhändlers aber sind Meinungen und Gedanken, „die sich nach keinen ordentlichen Marktpreis) bestimmen lassen. . . Öfters hat ein Buch seine Aufnahme gewissen Ncbenumständen zu danken, die ein Mensch unmöglich alle voraus sehen kann. . . Die ganz uneingeschränkte Freiheit Bücher zu drucken und zu verlegen kann ich noch nicht recht begreifen, denn die Bücher können noch nicht so wie andere Sachen verbraucht werden, sondern sie bleiben, was sie sind". So zeichnet der Nürnberger Buchhändler Johann Jacob Bauer (gest. 176?) das eigentümliche Wesen des buchhändlcrischen Risikos.^ Es ist die Aufgabe des Verlegers, unter diesen Umständen jahraus jahrein für absetzbare Ware zu sorgen. Nach welchen Grundsätzen verfährt er dabei, und wie kommt er in den Besitz dieser Waren? Bauer selbst steht dabei ganz innerhalb des Gesichtskreises des schriftstellerischen Angebots; ebenso z. B. der Buchdrucker Christian Gottlob Tttubcl^, nur daß bei ihm mit dcr vorausgesetzten namentlich literarhistorisch höhern Bildung des Verlegers dessen Unabhängigkeit von Gutachten eines wegen des Manuskripts zu befragenden Gelehrten eine geringere ist. Wir hörten früher, wie Gelehrte, namentlich geistlichen Standes beider Konfessionen, ihren Buchhändler brieflich auf fremdsprachliche Originale aufmerksam machten und sich zum Übersetzen anboten. Was war das gegen jetzt! Aus der Leipziger Messe ein „Hin- und Hcr- rennen" der Autoren, daß man „fast Eckel und Widerwillen gegen sonst sehr berühmte Namen von Gelehrten" bekommen konnte. „Sie machen dem Buchhändler die Aufwartung zu Tag und Nacht; sie haben Manuskripte nach der Wahl und zu Dutzenden; selbst auf Richters Caffcchaus sah ich solche, die ihrem Herrn Verleger damit aufpaßten.""" Der Zudringlichkeit schlechter Schriftsteller gar konnte man sich auf der Messe kaum erwehren.^ Aber nicht nur das; die littcrarischcn Zeitschriften enthielten Annoncen zu Dutzenden und aber Dutzenden, in denen Schriftsteller ihre billige Übersetzerarbeit anboten und Autoren für ihre Manuskripte Verleger suchten.^ Decker in Berlin schrieb 1797: „Man Wesen dcr Büchcrware. Verlagsangcbot. Verleger-Initiative; Autorenjagd. ZgZ kann sich Key Gott vor der Schriftstcllersucht aller dieser Kerls nicht mehr retten, und sie haben so ein aufdringendes Wesen dabey, daß man vor Angst nicht weiß, wie man sie fortschicken soll"."2 Im Gegensatze zu dieser einfachsten und fast passiven Stellung des Verlegers dem Verfasser gegenüber steht aber diejenige, in welcher umgekehrt die Initiative vom Verleger ausgeht. Den Übergang dazu bildet gleichsam der Fall, daß dcr Verleger mit offenen Augen um sich schaut und gute Autoren an sich heranzuziehen sucht. „Wem Hab ich das übertriebene Lob in der allgemeinen deutschen Bibliothek zu verdanken?" schreibt Tiling in Mitau 1788; „Viewcg d. Ä. und Frommann in Züllichau bombardircn mich um eine Sammlung solcher Predigten".^" Oder Bahrdt hatte in seinen literarischen Briefen ein neues Lehrbuch des peinlichen Rechts erwähnt. Sogleich bat ihn Viewcg in Berlin, Bahrdts Verleger, er- gebcnst um seine gütige Vermittelung, um ihm die Ehre zu verschaffen, mit dem unbekannten Verfasser in nähere Verbindung zu kommen; es geschah, und Viewcg erhielt den Verlag.Solche und ähnliche Fälle in der mannigfachsten Gestalt haben sich natürlich sehr häufig ereignet. Betrieb dcr Verleger diese Art, Verlag zu gewinnen, aus Grundsatz und im großen Maßstabe, dann sprach man von der „Autorenjagd". Sic erforderte in erhöhtem Maße guten Blick, eine sichere Hand, aber auch eine offene Hand; Aufmerksamkeit und Rührigkeit, unter Umständen aber auch ciue gewisse Skrupcllosigkeit, Unverfrorenheit, Andringlichkeit; alles das, je später, desto mehr. Reich, der als Muster und Meister eines Autorcujägers galt, konnte es nicht schwer werden, Wieland, der unter der Erbärmlichkeit der schweizerischen Honorar- und Censurver- hültnisse seufzte, für sich zu gewinnen, und der natürliche Unterschied der Lage eines Autors bei einem Schweizer und einem guten Leipziger Buchhändler war so groß, daß ein solcher Übergang einen üblen Beigeschmack gar nicht haben konnte. Als nach Reichs Tode der Weid- mannschcn Handlung von Göschen Wieland, und Göschen von Cotta Schiller weggeschnappt wurde, da war die Sache schon schwieriger; die Weidmannschc Handlung wehrte sich verzweifelt, und Göschen machte Cotta eine ganz entsetzliche und höchst peinliche Scene. „Allen Truckern und Verlegern . . verbotten . ., daß keiner dem andern seine Scribentcn und Tutores abspanne, zu sich ziehe, oder jhre künsftige monurnenw, durch Anbietung eines höhern pistii oder sonsten . . an sich zu bringen 294 S. Kapitel: Der Büchermarkt. unterstehe, bey . . einer Straff nach ermessung" (Frankfurter Buch- druckerordnung von 1660)! Campe trug im Jahre 1785 Moritz — den Verfasser der „Götterlehre" — auf, sich von den Berliner Buchhändlern, d. h. Mylius, Unger, Maurer (auch Himburg kam allerdings in Betracht, mit dem aber Moritz schon sowieso zerfallen war), nicht ferner „übervortheilen" zu lassen und ihr „Dicnstjoch" abzuschütteln, und schoß ihm 150 Thaler zur Romreise vor^; Pmzel schrieb in dcmselbem Jahre an Schwickert in Leipzig: „Hab' ich Ihnen den Verlag angetragen, oder haben Sie mich von Hartknoch abwendig gemacht?"^ Allein diese Seite der Thätigkeit des Verlegers hinsichtlich der Gewinnung seines Verlags war eine bloß formale; es waren nicht die Werke selbst, die von ihm ausgegangen wären. Das war auch dort noch nicht der Fall, wo der Verleger seinen Autor in der äußern Darstellung oder der Materialbeschaffung unterstützte; und doch gehört auch das hierher, wo es sich darum handelt, zu zeigen, daß der Verleger mehr war als eine Vorschuß- und Vervielfältigungsmaschine. Wir wollen nicht davon reden, daß der gute und fleißige Verleger die Korrekturen selber las, ehe sie an den Autor gingen.^ Lafontaine aber, der berühmte fruchtbare Romanschriftsteller, pflegte an seinen Manuskripten wenig oder gar nicht zu feilen und verließ sich in dieser Hinsicht auf seinen Verleger Sander, dem der Verdienst des reinen Stils, hie und da sogar des Zusammenhangs mancher Lafontainescher Romane gehört^; Vieweg hals Bahrdt bei der Materialbeschaffung zum Ketzer- almcmach: er ließ sich von seinem Bruder in Halberstadt Anekdoten über Priester einschicken, schrieb in gleichem Sinne an alle seine Freunde und zog selber Erkundigungen ein; als Bahrdt das Manuskript gesandt hatte, wies er ihn auf mancherlei hin, was noch aufzunehmen wäre, und schlug ihm vor, das Manuskript nochmals durchzugehen.^ Sander feilte Romane, Vieweg half bei der Materialbeschaffung von Almanachen: bei gelehrter Litteratur hätte natürlich Stilisierung, Herstellung des Zusammenhangs, Beschaffung des Materials Sache des Verlegers weder sein können, noch sein dürfen. In unvergleichlich höherm Maße war es nun eben derselbe Umstand: nämlich die erstaunliche Veränderung in der Intensität und Qualität des litterarischen Bedürfnisses, welcher jetzt die eigentliche Buchhändlerunternehmung üppig emporschießen Verleger-Initiative. 295 ließ. Bon hier griff aber die eigene Forderung des Buchhandels rasch auf die Thätigkeit auch der eigentlichen Gelehrten über — nur in einem neuen Sinne, dem einer von der Initiative des Buchhändlers geleiteten Ausbreitung ihrer Schätze und Kenntnisse in immer breitere Kreise. Es ist bemerkenswert, mit welcher Stärke und in welcher Tiefe sich der Buchhandel dieser seinen neuen Aufgabe in denjenigen seiner Vertreter, welche sich mit seinen Zeitproblemen am lebhaftesten beschäftigten, bewußt war. Der Buchhändler, sagte Bensen (1795), kann aus keine Weise als „bloßes Werkzeug, als eitler mechanischer Handlanger der Gelehrten leben und handeln"; als ein „freyer Mann muß er sich seinen eigenen Gcschäftskreis so bilden und begränzen, daß er, so wie der Gelehrte in dem seinigen, seiner eigenen Vernunft und Überzeugung folgen, daß er aus eigenem Nachdenken und nach Gutdünken seine Arbeit unternehmen und sich und seinen Mitmenschen aus freyer Entschließung dienen und nützlich werden kann". Nichts kann und darf ihn zwingen, „bloß sklavische geistlose Geschäfte zu übernehmen, bloß ein- und auszuhandeln". Er hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, „zu wissen und zu wählen, was er davon ein- und aushandeln will". Der Verleger ist weder bloßer Händler, noch bloßer Mandatar, Geschäftsträger. Die Bedürfnisse, die er erfüllt, sind von geistiger Art; und auf ihn kommt es an, welche Bedürfnisse er befriedigen will. „Versteht sich, daß er in den Gelehrten und Künstlern gehörige Gehilfen dazu finde; allein es wird auch, was die anbelangt, vieles von ihm abhängen: er kann sie für die Bedürfniße, die er zu befriedigen gedenkt, arbeiten laßen", er muß den Gelehrten die „gehörigen Winke" geben können, wie „diese oder jene Lücke in der Litteratur auszufüllen ist, oder irgend einem Mangel geholfen werden kann", er kann die angebotenen Werke nehmen oder abweisen, „ändern und zweckmäßiger bilden laßen. Auf ihn also hat die Menge, die die Bedürfniße hat, denn doch zunächst zu sehen . . Denn der Schriftsteller für sich allein erreicht ihre Bedürfniße immer nur durch die Vervielfältigung vermittelst des Drucks; und wenn dieser Druck durch Veranstaltung des Buchverlcgcrs, auf seine Rechnung, und durch seine eigne frcye Unternehmung geschieht, erreicht er sie bloß so, daß der Verleger uud sein Wille, weniger der Schriftsteller, verantwortlich wird". Die Buchhändler, so redet Bensen von der Zukunft, die er kommen sieht, werden „die am sichersten wirkenden Mittel kennen, 296 5. Kapitel: Der Büchermarkt, UM selbst Gelehrte zu guten Zwecken zu leiten, oder den furchtsamen und mutlosen aufzumuntern, einen schönen Plan, der, wenn er gut ausgeführt wird, sehr viel Gutes hervorbringen kann, nicht bloß anzufangen, sondern sie werden ihm auch selbst Regeln an die Hand geben, auf welche Art er am besten zur Wirklichkeit gebracht werden kann — durch ihre bescheidenen Zweifel und gegründeten Einwürfe werden sie bey den Gelehrten neue Ideen erwecken, und so seine Vorschläge berichtigen und zu einer gewissen Vollkommenheit erheben". ^ Wilhelm Fleischer nannte (1791) den Buchhändler geradezu „gleichsam den Direktor der Litteratur", der die Kräfte der Gelehrten dahin leiten sollte, wo sie am nützlichsten sind und sich am wirksamsten zeigen können, der durch seine Einsichten und Kennwisse im Stande sein müßte, mehrere Gelehrte zu einer einzigen großen littcrarischcn Unternehmung so zu vereinigen, daß vermöge ihrer gemeinschaftlichen Bemühungen ein zweckmäßiges, wohlgeordnetes Ganze daraus entsteht. „Wie kann der Gelehrte, der Forscher", sagt Fleischer, „dessen Augen stets nur auf einen Gegenstand gerichtet sind — der vom menschlichen Leben entfernt, den Zustand desselben nur durch Zeitungen erfährt — wie kann der, sage ich, die geistigen Bedürfnisse ganzer Länder einschen? Muß er nicht einen Mann haben, der beständig mit der Menschheit in unmittelbarer Verbindung stehet, mit eigenen Augen ihre Mängel einsehen und schikliche Mittel ihnen abzuhelfen angeben kann?"^ Und Nicolai (1790) sagte kurz und bündig: der Buchhändler muß „Unternehmungen machen", sonst kann er sein Gewerbe nicht treiben.^ Und wie es nicht an Zeugnissen der Buchhändler für die gesteigerte Bedeutung der buchhändlerischen Unternehmung fehlt, so auch nicht an Zeugnissen der Schriftsteller. Nach Pütter (1774) soll sich der Buchhändler dadurch verdient machen, daß er Gelehrte aufsucht und dazu aufmuutcrt, noch nicht bebaute Felder der Gelehrsamkeit, oder bebaute besser als bisher zu bearbeiten.^" Kant sagte: „Ein erfahrner Kenner der Buchmnchercy wird, als Verleger, nicht erst darauf warten, daß ihm von schreibscligcn, allezeit fertigen, Schriftstellern ihre eigene Waare zum Verkauf angeboten wird; er sinnt sich, als Director einer Fabrik, die Materie sowohl als die Fac,on aus, welche, muthmaslich ... die größte Nachfrage, oder allenfalls auch nur die schnelleste Abnahme haben wird"."" Verlcgcnmternehmung, Autorcngewcrbc. 297 Das Lesc- und Schrcibcfcucr dcr alten Zcit glich einem langsam und gleichmäßig brennenden Feuer und das alte literarische Brennmaterial klotzigen Torfstücken. Das neue Feuer knisterte, loderte, brillierte kräftiger; es wurde mit Holz und Kohlen unterhalten, die sich rascher verzehrten und deshalb rascher nachgeschüttet werden mußten. Der Buchhandel wärmte sich an diesem Feuer, und er beeilte sich, ihm nach Kräften neue Nahrung zuzuführen. Zunächst stellte er dein Angebot auch der minderwertigen und schlechten deutschen Originallittcratnr, voran dem Heere dcr Romane — dein, was man „Schofel" nannte — keinerlei Damm entgegen. Heinzmann, selbst Buchhändler, hielt dem Buchhandel vor, daß an der „schimpflichen Lage" dcr Littcratur der Buchhandel selber die Hauptschuld trage: er bringt zuviel neue Artikel und gewöhnt so das Publicum an die Sucht nach Neuigkeiten, er bringt mit viel versprechenden Titeln oder augenfälliger Ausstattung wenig leistende Ware in Umlauf, er bemüht sich immer weniger um den Vertrieb älterer Werke. ^ Damit aber nicht genug. Bensen sagte geradezu, daß an der Vicl- schreibcrci die Buchhändler mehr Schnld seien als die Autorcu. „Jene munterten diese zum Schreiben auf . . Uuscre schönen Geister folgten bald dem Rufe." Die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts hat den modernen Schriftsteller als handwerksmäßigen und den modernen Buchhändler als spekulativen Profcssionistcn gebracht. In früherer Zeit, als die gelehrte Littcratur herrschte, gingen gleichsam Autoren und Verleger jeder für sich ncbcncinandcr her, und ihr Zusammentreffen war gleichsam zufällig; der Schriftsteller war der Gelehrte in Amt und Würden; was er schrieb, das schrieb er, buchhändlcrisch nngcschcn, nebenbei; das Geschäft des Buchhändlers war es, seine Bücher zu vertreiben; und noch tief steckte es unserer Periode im Blute, daß es so recht und richtig sei, daß der Verfasser nicht für das Publikum und nicht für den Buchhändler, sondern für sich oder die Wissenschaft schreibe und deshalb auch eigentlich überhaupt kein oder so gut wie kein Honorar zu beanspruchen und zu erhalten habe. „Man mag immerhin sagen, ein Arbeiter ist seines Lohnes Werth", schreibt ein Buchhändler zu Ende des 18. Jahrhunderts, „so trifft es doch da nicht zu, wo höhere Zwecke alles bestimme», denn die Arbeiten des Geistes gehören nicht nur den Zeitgenossen, sie sollen auch der Nachwelt dienen, nnd kein Geldpreis macht den Werth eines guten Werks egal. Das Eigcnthum des edlen Schrift- 298 5. Kapitel: Der Büchermarkt. stcllcrs bleibt also sein und ist unveräußerlich; was er an Honorar vom Buchhändler erhält, ist nur ein Unterpfand und ein Kennzeichen, daß er ihm auf eine limitirtc Weise die Edirung davon überlassen habe." Alle guten Schriftsteller: die Gellert, Rabcncr, Eramcr, Spalding, Sulzer, Weise, Moser, Jerusalem, Lessing, Mendelssohn, sie schrieben bloß zu ihrem Vergnügen in ihren Erholungsstundcn. „Ein fein fühlender Mann empfindet allemal etwas Beschämendes, wenn er für seine Geistesprodukte . . . Geld annehmen soll, uud nur bei wirklicher Armuth und bei einer weniger feinen Organisation kann man es als einen wirklichen Nahrungszweig ansehen."^ Jetzt —: ein schriftstellerisch-buchhündlerischcs Gewerbe! „Ehemals machten sich achtungswürdigc Schriftsteller ein Bedenken, von Buchhändlern Bezahlung für ihre Manuskripte anzunehmen, ja sie gaben in vielen Fällen noch Geld dazu." So sei es noch jetzt in andern Ländern, so bei den Gelehrten in Italien und Frankreich. Ein ultramontaner Skribent habe, als er hörte, daß in Deutschland die „elendeste Skartekc" bezahlt werde, ausgerufen: „0 telies Kei-llmnig,!" (Das „feliee" kommt dabei wohl auf Rechnung des deutschen Rcichs- buchhändlers und nicht auf die des ultramontancn Skribenten.) In Deutschland sei jetzt die Hauptmasse der Schriftstcllcrwclt so wenig „delikat und fein", daß sie „nicht um die Ehre — sondern um den Lohn schreiben".^ Jetzt, während auf wisseuschastlichcm Gebiete die besten Schriftsteller trotz der gesunkenen Kaufkraft des Geldes noch immer mit 1 Louis- dor (5^/2 Rthlr.) oder 1 Carolin (6^/4 Rthlr.) für den Bogen zufrieden seien, wie vor einem halben Jahrhundert, würden besonders die beliebten Dichter und Nomnnschreiber von den Buchhändlern „gleichsam mit Golde verfolgt".^ Schon dadurch wurde der Buchhändler jetzt ein wichtiger Mann, ganz anders als früher, daß er auch für die frei aus dem Geiste des Schriftstellers hervorgegangenen Werke von allgemeiner Absatzfähigkcit das Mittel zum Zwecke einer Geldeinnahme war in viel höherer Bedeutung als früher. Er war es noch mehr für den modernen Littcraten Niedern Ranges, dessen sich der betriebsame Buchhändler bediente, um sich Artikel, von denen er sich Absatz versprach, herstellen, zusammenstellen, übersetzen zu lassen. „Sagt, weise Herren!" so konnte damals der deutsche Schriftsteller fragen, „wofür fährt denn der Minister ins Eonseil? wofür marschiert der General auf den Exerzierplatz? wofür segelt der Admiral nach Westindicn? wofür lehnt sich der Domherr in seinen Kirchcnstuhl? Vcrlcgcrunternchmung, Autorcngcwerbc. 299 wofür stolpert dcr Beamte täglich in seine Kanzlei?"^ und auch Cella^^^ und andere sahen sich veranlaßt, das Honorar besonders zu rechtfertigen. Aber was jenen Angriffen, diesen Verteidigungen zu Grunde liegt, das war die vom Buchhändler selbst unterstützte berufsmüßige Geldschreiberei, wie sie früher unbekannt gewesen war, die geschäftsmäßige Schreiberei von „abgesetzten Magistern, berufloscn Advokaten und Schreibern, müßigen Studenten" allein um des Geldes willen, dcr Ekel gegen den „Lohnscribler" namentlich von der belletristischen Spezies^", den man im einzelnen geschäftlich verwertete, und den man im ganzen verachtete. Nicolai^ spricht 1773 von dem „Verleger- und Autorengewcrbe". Der größte Hausen der Schriftsteller von Profession, dcr „gelehrten Handwerker", sagt er, „treibt ein Gewerbe, so wie die Tapetenmaler oder die Kunstpfeifer"; und er schreibt 1781^, daß diese „Büchermacherey" täglich zunehme. Wer denkt hier nicht an Bahrdt, einen der bezeichnendsten, aber auch allerabscheulichsten Typen jener autorcnabenteuer- lichcn Zcit, der meist nur auf Bestellung des Buchhändlers — und wenn es ein Wucherer in Wien war — schrieb? Ausführlich hat sich Nicolai hierüber im Jahre 179», und nicht auf den Seiten eines Romans oder einer Reiscbeschreibung, sondern in einem der Gesetzgebungskommission des preußischen Landrechts erstatteten sachlichen Gutachten^" geäußert. „Es gicbt sehr viele Schriften", heißt es darin, „wo der Verleger selbst eine Idee hat, und zu dieser Idee sich des Schriftstellers nur als eines Werkzeuges bedient . . ., und wo es immer von ihm abhängt, durch wen er die Idee ausführen läßt". Er führt als Beispiele Spencrs historischen Almanach und Petit Schönes „Tlcmtla quantlapatli" in Berlin, Grattenauers Zcitungslcxikon in Nürnberg, Gebauers (Halle) „Allgemeine Welthistorie", in Berlin Voß' Magazin übersetzter Ncisebeschrcibungen und Mylius' Sammlung von Auszügen aus Reiscbcschreibungen an: „Sie wühlen dazu die Rcisebcschrcibungen und die Gelehrten, die sie bearbeiten". Weiter gehörten hierher „alle Zeitungen". Er berichtet, daß dabei „unzähligemahl" der Buchhändler dem, dem er seine Idee auszuführen gebe, zur Ausführung viele Hilfsmittel darbiete. „Ich habe im Sinn, eine Anleitung für Reisende im Verlag zu haben. Schon seit einigen Jahren lasse ich dazu von Reisenden mit vielen Kosten Beschreibungen, Lcmdcharten, Postberichtc u. dcrgl. sammeln. Ich werde die Ausführung dieser Idee irgend jemand in die 300 ö, Kapitel: Der Büchermarkt. Hände geben, und auch die Hülfsmittcl." Endlich gebe es Ideen, die der Buchhändler durch mehrere Schriftsteller ausführen lasse. „Ich habe z. B. die Idee der deutschen Bibliothek gefaßt. Ich habe Schriftsteller gewühlt, um an diesem Werke zu arbeiten . . . Ebenso ist es mit einer großen Menge von Journalen, von gelehrten Zeitungen, und von andern Sammlungen und Büchern, welche Theilweise herauskommen". „Ich versichere gewiß, daß eine große Menge gemeinnütziger Bücher durch die Buchhändler entstanden sind, welche gemeiniglich besser wissen, was das Publikum verlangt, als die Schriftsteller." Alle diese Bücher sind vollständig die Geschöpfe und das Eigentum des Verlegers; wie er sie denn, wenn sie veraltet sind, unter Beibehaltung des einmal bekannten Titels von einem Beliebigen in beliebiger Weise umarbeiten läßt. Scharfe Worte aber auch hier über das Schriftstcllergcwerbe. „Wenn man das Geschäft zwischen Schriftsteller und Buchhändler in seinem rechten Lichte betrachten will, so muß man sich nur lebhaft vorstellen, daß der wahren Gelehrten, welche schreiben, der allerwenigste Theil sind. Die Schriftstellercy ist leider ein Gewerbe geworden. Ein großer Theil der Schriftsteller will sich vom Schreiben nähren. Sie suchen also alles hervor, um Bogen voll zu schreiben, sie zu dem höchsten Preise auszubringen, und davon in Müßiggang und Jndepcdcnz zu leben. Es wäre für den Staat und für den wahren Fortgang der Litteratur sehr viel besser, wenn der größte Theil dieser Leute entweder sich geschickt machte, dem Staate in Aemtcrn zu dienen, oder wenn sie Handarbeit thütcn . . . Die Bücher kanu der Buchhändler nur als Waaren betrachten. Ich befürchte, der allergrößte Theil der schreibenden Schriftsteller betrachtet sie selbst nicht anders. Man müßte gar nicht Praxis im Handel haben, wenn man nicht sähe, daß der allergrößte Theil nur schreiben will, was bezahlt wird." Heinzmann in Bern zitiert 1795 ohne Angabe der Quelle: „Seitdem die Buchhändler Bücher bestellen, anordnen, Plane vorschreiben, und das edelste Geschäft, Menschen zu lehren, zu bessern und zu erfreuen, zu dem allernicdrigstcn Geschäfte herabgewürdigct haben, seitdem ist die deutsche Litteratur zur Profcßion und Pfuscherei herabgesunken; und nichts ist bald verächtlicher als das Autorcnmctier". Die Buchhändler sind es, sährt er fort, die „knechtische Lohnarbeit" des „gedungenen Buchmachers", wie Kant ihn nennt, zu schildern, die die Modeartikel zu schreiben vorschlagen; in allen Ecken von Deutschland pensionieren sie ihre Miet- Vcrlcgeruntcrnehmung, Autorengewcrbc, 301 linge. Der Verleger „bestellt die Arbeit, wie dc.r Manufakturist ein Stück Zitz bestellt, nach Form, Gestalt und Güte. Diesen allmächtigen Befehl befolgen die Fcdcrmänner ganz pünktlich". Das gelte zunächst von der geringcrn Sorte der Schriftsteller; es gebe aber auch eine bessere Sorte, die von den Matadors unter den Buchhändlern, den großen Meßfabrikanten, fast ebenso mit sich handeln lasse. ^ Für bares Geld, hieß cö, findet jeder Verleger sogenannte Gelehrte, die sich in seine spekulativen Pläne schmiegen.^ ^ war eine Erscheinung, in ihrer Ausdehnung so neu uud auffallend, daß gute Schriftsteller, gekränkt in dem Gefühle der Würde ihres Standes, laut ihre Empörung darüber aussprachen. Der Buchhändler der gnädige Herr des Schriftstellers! Mit lebhaftem Unwillen sprach Ehlers (1784) es aus, daß sogar Gelehrte von Wert und Ausehen ihrem Verleger gestatteten, öffentlich zu sagen, er habe ihnen das Buch zu schreiben „aufgetragen", auch selbst oft von solchen Aufträgen redeten. „Der Schriftsteller", fuhr er fort, „mag allenfalls von den Landcsregcntcn dergleichen Aufträge au- nehmcu, muß aber nicht die Verleger es gönuermäßig bcstimmeu lassen, was er schreiben solle. — Ebenso wenig muß für Schriftsteller von Werth und Ehre die Redensart vorkommen dürfen, daß ein Verleger sie habe zu sich kommen lassen. Ist der Verleger ein Mann von vielem persönlichem Verdienst: so kann der Schriftsteller gerne ihn als einen solchen ehren und zu ihm gehen, aber sich wie einen Untergeordneten rufcu lassen.muß er nicht, wenn er nicht ein niedrig gesinnter Mann ist." Ein solcher von einem ruhigen und besonnenen Manne öffentlich erhobener Protest zeigt deutlich, in wie weitgehendem Maße sich der Verleger der Herrschaft über den Schriftsteller bemächtigt hatte. Als der vorhin erwähnte Moritz mit Campe über ein die römischen Altertümer behandelndes Werk abgeschlossen und sich ausdrücklich vorbehalten hatte, es nicht nach „Vorschrift", sondern nach eigener Idee auszuarbeiten, bedrängte ihn Campe nachträglich wiederholt, schon im voraus auf Campes „Schadloshaltung" für den Verlust bedacht zu sein, den dieser habcu werde, wenn Moritz mehr als bloße Darstellung geben wolle, denn seine eigene „phantnsircndc Philosophie" werde es zu Makulatur machen. Moritz warf ihm Vorschüsse samt Zinsen vor die Füße, gab sein Werk einer Berliner Handlung in Verlag und stellte diese allen „Muth und Heiterkeit beim Schreiben" erstickende „Herabwürdigung" des Gelehrten 302 S.Kapitel: Der Büchermarkt. durch dm Verleger, zum „gedungenen Tagelöhner" öffentlich an den Pranger.Fichte sagte im Jahre 1805: „Der Büchervcrlcger bestellt, so wie der Verleger jeder andern Waare, seine Waarc beim Fabrikanten; lediglich darum, damit er Waare auf die Messe bringen könne; er erhandelt auch wohl zuweilen unbestelltes, und bloß auf Spekulation verfertigtes Gut". Der Fabrikant ist der Schriftsteller, der da schreibt, damit geschrieben sei. ES ist auch gar nicht zu begreifen, sagt Fichte weiter, warum der Bücherfabrikant vornehmer sein sollte, als jeder andere Fabrikant. Vornehmer! Da der Luxus, den er befördert, fast schädlicher ist als jeder andere Luxus, ist er vielmehr weit geringer. „Auf das Urtheil des Druckers, welches ja lediglich ein Urtheil über die Verkauflichleit oder Nichtvcrlüuflichleit der Waare zu seyn vermag, wird ohne Zweifel kein Werth gesetzt werden sollen." ^ Groß war die Aufgabe, die hier dem Buchhandel erwuchs, erhebend für den, der sie erfaßte in jener eigentümlichen Weise, die den produktiven Verleger ausmacht, und die sich nicht erlernen läßt, sondern eine Gabe der Mutter Natur ist: mit einem halb instinktiven Verständnis, und zwar, worin das gewissermaßen Geniale besteht, einem mehr anti- cipierendcn Verständnis, man möchte sagen einem anticipicrcnden Gefühl oder einer Art Intuition des Bedürfnisses, verbunden mit einem klaren uud nüchternen geschäftsmünnischcn Blick und dein richtigen Blicke für die richtigen Kräfte der Ausführung; und dieses Verständnis, diese Lust an der Unternehmung, dieser Trieb, dem Publikum das Richtige und Nötige zu bieten, in einer vollkommenen organischen Einheit mit dem Triebe nach Gewinn, und den Menschen erfüllend gleichsam bis in die Fingerspitzen, erregend und aufregend, vergleichbar nur etwa dem künstlerischen Trieb und Drang. Von einem solchen Wirken des Verlegers merken wir freilich wenig genug, und wenn der damalige Vcrlagshandel seine Verdienste um die Litteratur pries, so war es noch bloß die Seite der materiellen Opfer, die er dabei hervorhob. „Landslcute! —" ruft Wilhelm Fleischer im Hinblick auf Archenholz' Geschichte des Siebenjährigen und Schillers Geschichte des Dreißigjährigen Kriegs aus, „die ihr diese ücht vaterländische Edelgesteine zu schätzen wisset — blickt auch dankbar auf ihre Pfleger, die verdienstvollen Männer: Spcuer in Berlin, und Göschen in Leipzig. Beide erschöpften daran ihre Kraft auf eine nie belohnbarc „Methodik der Schriftstellern". Verlagsspczialisicrung, Z()Z Weise." ^ mächtig das einst von Leibniz, einem der größten Anfänger und Planer in der deutschen Gcistcsgeschichte, vorweggenommene Bewußtsein einer im Rahmen der Gesamtlittcratur systematisch geübten Produktion jetzt zu Ausgang des 18. Jahrhunderts in breitcrn Kreisen aufstieg, das sieht man daran, daß man damals das Ziel einer „Methodik der Schriftstcllerei" ernstlich zu verwirklichen suchte. Erduin Julius Koch, Prediger zu Stralau, eröffnete dazu zu Beginn der neunziger Jahre eine eigene Zeitschrift.^ Sie sollte „diejenigen Bücher, welche entweder noch gar nicht oder doch nicht in der wünschcnswürdigstcn Beschaffenheit cxistircn, kennen lehren". Koch selbst entwickelte darin z. B. den Plan einer Deutschen Encyklopädie, einer Geschichte der deutschen Beredsamkeit, einer neuen kritischen Zeitschrift u. dergl.; Herder wünschte eine aus den Grundsätzen der hellenischen Kunst entwickelte Ästhetik, Gleim eine Biographie der Karschiu, Büsch eine allgemeine Erfahrungsund Naturgeschichtskunst, Fr. Nast altdeutsche Glossarien uud Idiotika. Wenn sich im Verlagshandel solche Richtungen in gründlicher Weise bemerkbar machen sollten, so mußte er sich jedenfalls in einer irgend entsprechenden Weise spezialisieren. Unser voriger Baud hat darauf hingewiesen, daß sich die Anfänge davon schon längst in gewissen leisern Umrisscu andeuteten. Dabei aber blieb es auch jetzt; wir hören allerdings in der zeitgenössischen buchhändlerischeu Littcratur selbst von der Spezialisierung „verschiedener Verleger" reden ^"; aber im allgemeinen zeigen sich in den Verlagshandlungen jener Zeit die Verlagsartikcl aus allen möglichen Gebieten zusammengewürfelt, und die geschichtliche Bedeutung des Zeitalters liegt hier wie in so zahlreichen andern Punkten darin, daß neue Forderungen mit Deutlichkeit in das Bewußtsein eintreten. Der Buchhändler, sagt Bensen, muß „Gelehrter" sein, wenn er „die Bedürfnisse alle kenneu, uud die Lücken gehörig ausfüllen will, welche sich bald in diesem bald in jenem Thcilc der Wissenschaften finden". Das würde aber wirklich möglich sein nur bei Spezialisierung. „Warum zertheilte man den Buchhandel nicht in verschiedene Fächer, gerade so, wie man das nämliche bey den Wissenschaften vor sich hatte; warum machte man nicht eben so viele verschiedene Klassen von Buchhandlungen, als es wissenschaftliche Fächer giebt?""^ Es ist auch hier die Form, die Betriebsamkeit, die Hast, die das Gepräge gibt. Fichte sprach im Jahre 1805 von dem schriftstellerischen Gewerbe des Zeitalters, dem 304 5. Kapitel: Der Büchermarkt. Schreiben um des Schreibens willen.^ Dem schriftstellerischen entsprach das buchhttndlcrische Gewerbe, das Verlegen um des Vcrlcgcns Witten. Die Jugend und damit die Größe und Rührigkeit, aber auch, in ihrer eigentlichen Breite, die Unselbständigkeit und Armut der deutschen Litte- ratur; das Professionelle des Schriftstellers; das Unternehmende des Verlegers: alle diese drei Seiten vereinigen sich in der Herrschaft der Übersetzung, die schon frühzeitig als vornehmliches Gebiet der Verlegcr- untcrnehmnng bezeichnet wird. „Es hat oft Gelegenheit zu einem guten Buch gegeben, wenn ein Buchhändler dem Gelehrten selbst einen Auftrag gemacht hat", sagt ein in den 1760er Jahren verstorbener Buchhändler. „Eine eilige Übersetzung eines fremden Buchs, ein Auszug aus einer Staats- oder Kriegsgeschichte ist oft in kurzer Zeit in großer Anzahl verkauft worden." ^ „Nicht selten machen Bnchhündlcr selbst Entwürfe, was sie gerne für Bücher ausgearbeitet haben möchten, wozu sie dann gewisse Schriftsteller aussuchen und durch ordentliche Contractc dingen", heißt es bei Pütter; „wie insonderheit der Fall mit Übersetzungen gar gewöhnlich ist".^ Im Neich- schen Zeitalter erlebte die Übersetzung ihre Blütezeit. In dem Abschnitt des „Sebaldus Nothankcr", in dem Nicolai (1773) die Büchcrindustrie seiner Zeit schildert, da spricht er fast ausschließlich von den Übersctzungs- manufakturcn, von denen Deutschland mit einer „ungeheuer großen" Anzahl von Büchern überschwemmt werde. Die Übersetzungen wurden nach ihm fabriziert wie Leinwand und Strümpfe — und wie die Lieferung von Hemden und Strümpfen für die Armee, so genau wurde die Lieferung der Übersetzungen bedungen, und so genau und richtig auf den Tag mußte sie abgeliefert werden.^ Beinahe die Hälfte aller neuen deutschen Bücher waren nach Nicolai Übersetzungen^, und ein Drittel aller Neuerscheinungen Übersetzungen, die aus reiner Manufakturarbeit hervorgingen.^ Das Gepräge der reinen Manufakturarbeit erhielt diese Produktion um so mehr dann, wenn die Arbeit, wie häufig geschah, von Hand zu Hand weiter vergeben wurde. Am üblichsten war das freilich gerade auf demjenigen Gcbiete, auf dem die Übersetzungen mehr von den Autoren ausgingen, dem theologischen. Ein hochwürdiger Herr bot sich einem Verleger zur Übersetzung einer Predigtsammlung oder dergleichen an, und der Verleger schloß mit ihm ab; und der geistliche Entrepreneur vergab nun die Übersetzung weiter. Aber auch die Über- Übersetzung, 305 setzungen im Auftrage dcs Buchhändlers wurden gewöhnlich an Untcr- übcrsctzcr weitergegeben, was bei Werken, wie der Allgemeinen Welt- Historie, der IZioZt'gMig, Li'itaniuea, der Geschichte der Länder und Völker von Amerika u. dcrgl. natürlich genug war.^ Nieolais — in einem Roman, nicht in einer Abhandlung gemachte — Angabe freilich, die Zahl der Übersetzungen betrage beinahe die Hälfte aller deutschen Bücher, ist stark übertrieben. In den Mcßkatalogcn ist das Verhältnis der Übersetzungen zur übrigen Littcratur das folgende: Fertig gewordene Schriften. Ostermessc 1765 Ostermesse 1775 Ostermesse 1785 Ostermesse 1795 Ostermesse 1805 Deutsche Originalschriften 668 oder 63,«°/„ 1056 oder 67,g°,„ 1581 oder 78,3°/° 1914 oder 82,s°,o 2833 oder 83,2 °/„ Schriften in lateinischer (sowie einige in griechischer) Sprache 196 oder 18,° °/„ 211 oder 13.°°/° 177 oder 8,«°/° III oder 4,8°/°' 138 oder 4,i°/° Schriften in ausländischen lebenden Sprachen 116 oder 11,°°/° 158 oder 10,s°/° 102 oder S,i°/° 154 oder 6,?°/° 320 oder S,-i°/° Übersetzungen aus lebenden Sprachen 62 oder 5,s°/° III oder ?,i°/° 137 oder 6,8°/° 110 oder 4.8°/° 89 oder 2,«°/° Übersetzungen ans den alten Sprachen 9 oder 0,o°/° 20 oder 1,i°/° 22 oder 1.°°/° 18 oder 0,8 °/° 26 oder 0,7°/° Auch wenn man die Übersetzungen aus den lebenden Sprachen (um die es sich dabei allein handelt) der Gesamtzahl nur der deutschen Schriften gegenüberstellt, ergeben sich doch nur die folgenden Prozentsätze: Fertig gewordene Schriften. Ostermesse 1765 Ostermesse 1775 Ostermesse 1785 Ostermesse 1795 Ostermesse 1805 Schriften in deutscher Sprache abzüglich der Übersetzungen aus lebenden Sprachen 677 oder 91,6°/° 1076 oder 90.e°/„ 1603 oder 92,i °/° 19c K 2 oder l,«°/° 2859 oder 97,o°/„ Übersetzungen aus lebenden Sprachen 62 oder 8,4°/° III oder S,^°/° 137 oder 7,»°/° 11l 5 > oder ,4 /» 89 oder 3,°°/° Was den Anteil der verschiedenen fremden Sprachen angeht, so steht das Französische an der Spitze, ihm folgt das Englische und dann Geschichte dcs Deutschen Buchhandels. III. 20 306 5, Kapitel: Der Büchermarkt. in weitem Abstand die Gesamtheit der übrigen Sprachen.^ Was den Inhalt der Übersetzungen betrifft, so stehen dabei die Romane, Schauspiele und die unter die „Poesie" gehörigen Schriften, wenn wir diese drei Gruppen zu einer Gruppe zusammenfassen, immer an der Spitze.^" Ihnen am nächsten stand zunächst die Geschichte, dann statt ihrer die Naturwissenschaft, während der Geschichte die Philosophie und Medizin zur Seite treten, zuletzt Medizin, Geographie und Geschichte. Wir fügen dieser Zusammenstellung eine andere bei, die die Zusammensetzung einer Privatbibliothek zeigt; diese Übersicht — auch in andern Hin- sichten von buchhandclsgeschichtlichcm Interesse — ist deshalb erforderlich, weil die Meßkataloge einen gewissen, wenn auch uicht starken Prozentsatz von Übersetzungen nicht als solche bezeichnen. Das ist nicht der Fall bei dem Kataloge^ der (mit ganz verschwindenden Ausnahmen älterer Werke) aus Büchern etwa der letzten vier Jahrzehnte des 18. und den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts bestehenden Bibliothek eines Berliner Generalleutnants, die im Jahre 1800 versteigert wurde, während natürlich andrerseits hier das Moment der persönlichen Auswahl in Betracht kommt. Die genannte Bibliothek zeigt folgende Zusammensetzung: Bibliothek des Generalleutnants von Tempclhoff in Berlin. In Deutschland erschienene deutsche Ori- deutsche Übersetzungen Ausginalschriftcu aus ländischer und lateinische toten lebenden Verlag Schriften Sprachen Sprachen Historische Wissenschaften, , 367 80 120 Mathematische uiVd- militärische Wissenschaften, . . 340 5 38 162 Vermischte Schriften, . . . 195 9 266 Klassische Litteratur und Altertumskunde ...... 113 15 214 Naturwissenschaften .... 101 34 48 33 Philosophie und Staats- oder politische Wissenschaften , 155 19 24 Litterarqeschichte..... 123 4 4 Schöne Künste und Wissenschaften ........ 54 18 48 Sprachknndc....... 30 1 9 Zusammen 1478 54 217 880 Kompilation. 307 Wenn wir, um an einer zeitgenössischen Privatbibliothek die Übcrsctzungs- produktion des deutschen Verlagsbuchhandels zu messen, erstens den ausländischen Verlag nicht berücksichtigen und zweitens im deutschen Verlag die Übersetzungen aus den toten Sprachen, sowie die Gruppe „Klassische Litteratur und Altertumskunde" (108 von den 113 Bänden sind Klassikerausgaben) außer Rechnung stellen, so behalten wir: deutscher Originalverlag 1365, in Deutschland erschienene Übersetzungen aus lebenden Sprachen 217, zusammen 1582 Bände, wovon also die Übersetzungen 13,?"/g betragen. Ein anderes beliebtes Mittel gewerbsmäßiger Bücherproduktion war das, aus alten Büchern neue zu machen. Neben dem Geiste der Übersetzung herrschte der Geist der Kompilation, hervorgehend aus denselben Ursachen, kennzeichnend für dieselben Eigenschaften des Publikums, des Schriftstellers, des Verlegers, der Geist der Znsammcn-, der Aus-, der Abschreibern, in deren niederster Gestaltung Plagiat und Nachdruck sich oft kaum noch unterscheiden läßt. Drastisch schildert das akademische Kompendienwcsen die öfters erwähnte „Gelehrten-Versteigerung": Ausrufer. Wer kauft einen Theologen, der aus 99 Kompendien das Hundertste macht? Ein Univcrsitats-Buchhändler. Hat er applausum? Ausrufer. Frag ihu selbst! Der UuiversitätsBuchhändlcr. Haben Ihr Hochwürdige Magnificenz Äpplausura? Der Theologe. Da sind meine Kollcgicnzcttcl, nnd mein Famulus versteht sich gut aufs Werbe». Der Univcrsitäts-Buchhändlcr. Hundert Thaler! Ausrufer. Gieb ihn hin, Merknr. Kannst wohl nicht mehr lösen. Merkur. So schreib, Schreiber: „Hundert Thaler für eiucu Theologen, der Kompendien schreibt, und anderthalb hundert Zuhörer, auch eiuen Famulus hat, der gut werben kann!"^ Graffe in Leipzig ließ sich sein Verlagsbuch, wir würden es heute wohl Album oder ähnlich nennen, „Für Deutschlands edle Töchter" (1801) von einem Subrektor Earl Rose in Soest aus „Amalims Erholungsstunden", dem „Einsiedler aus den Alpen" und der „Euphrosyne" zusammenschreiben, drei periodischen Schriften, die bei Cotta (Tübingen), Orell (Zürich) und Rufs (Halle) erschienen.^ Besonders herrschte das Gewerbe der Kompilation, der Abschreibern im geographisch-statistischen Gebiete. Einmal in den überall beliebten eigentlichen Sammelwerken: 20* 308 5. Kapitel: Der Büchermarkt. „Kleine Länder- und Reisebeschreibungcn aus den Werken vorzüglich ausländischer Reisender" „Magazin von merkwürdigen neuen Neiscbe- schreibungen" u. s. w. Die Fabrikation geschah so eilfertig, daß die meisten der in den Stücken 3 und 4 der „Lectüre für Reisedilettanten" geplünderten Bücher erst im Erscheinungsjahre dieser Stücke herausgekommen waren. Aber auch einzelne Bücher wurden so fabriziert. Die bei Dieterici in Berlin 1797 erschienene Schrift: „Der Reisende, oder geographisch-historische Beschreibung merkwürdiger Städte und Gegenden" (Teil 1—3) ist nach ihrer eigenen Angabe ganz aus Büsching, Volkmann, Sulzers Tagebuch und Adlers Reisebemerkungen genommen. Eine Zusammenstellung der Geographie aus Leouharoi und der Geschichte aus Schröckh und Heinrich ergab den 1. Teil von Sotzmanns „Geographie und Statistik der deutschen Kurfürstentümer" (Kursachsen).^ Der anonyme Verfasser von „Aegypten in historischer, geographischer u. s. w. Hinsicht" nennt, um zu blenden, gleich ein paar Dutzend Bücher, aus denen das seine zusammengestellt sei, während es fast ausschließlich aus Bruns „Systematischer Erdbeschreibung" abgeschrieben ist.'^ Ein Tummelplatz dieser Verleger-Industrie war weiter die encyklopädische Litte- ratur. Bei Gebauer in Halle erschien von 1790 bis 1798 eine „Com- pendiöse Bibliothek der gemeinnützigsten Kenntnisse für alle Stünde", die in 117 Heften folgende 26 Abteilungen enthielt: der Landmann, Bürger, Kaufmann, Künstler, Geistliche oder Religionslehrer, Pndagog, Arzt, Rechtsgelchrte oder Jurist, Staats- oder Geschäftsmann, Soldat, das Weib, der Mensch, Philosoph, Physiker, Arithmctiker, Mathematiker, Astronom, Baumeister, Mineralog, Botaniker, Zoolog, Geograph, Historiker, schone Geist, Freimaurer, Sprachforscher. Darauf folgte noch als 27. Abteilung in 4 Heften ein „Lückenbüßer". Das Heft, etwa 5 Bogen in 8« stark, kostete 6 gr. (1,8° Mk.), die ganze Bibliothek 30 Nthlr. 6 gr. (217.80 Mk.). Wie verächtlich, ruft die Allgemeine deutsche Bibliothek damals noch aus, die Schriftstellern, die so fabrikmüßig arbeitet, Waren — aus allen möglichen Schriften und Zeitschriften zusammen gestoppelte Excerpte — zur Messe liefert, solange sie unter einem gewissen Namen Abgang finden! Indessen entstanden gerade die wichtigsten dieser Werke nicht im Dienste der Verlegeruntcruehmung. Kriwitz' „Ökonomisch-technologische Encyklopädic, oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, wie auch der Erdbeschreibung, Kunst Encyklovüdische Litteratur. Konversationslexikon. 309 und Naturgeschichte, in alphabetischer Ordnung" (Berlin, Pauli, 1773 fg.) ist bis zu dem Artikel „Leiche" in Band 73 (erschienen 1798) ganz von Johann Georg Kriwitz allein verfaßt worden, und auch sein Nachfolger, Friedrich Jacob Floerken, hat die Arbeit allein fortgesetzt.^" Das spätere Brockhaussche Konversationslexikon ist von einem Gelehrten, Dr. MI. et Mr. Renatus Gotthcls Löbel in Leipzig geplant und von ihm gemeinschaftlich mit dem Leipziger Advokaten Christian Wilhelm Franke verfaßt und in der von ihnen eigens dazu gegründeten Buchhandlung selbst verlegt worden. Die Vorläufer des Löbel-Frankeschcn Konversationslexikons waren jene kleinern encyklopädischen Werke zur Verbreitung „gemeinnütziger" Kenntnisse unter den „Ungelehrten" und, wie öfters ausdrücklich hinzugesetzt wurde, dem „gebildeten Frauenzimmer", von denen die ver- breitetsten das sogenannte Hllbnersche „Real-, Staats-, Zeitungs- und Conversations-Lexikon" und Marpergers „Curieuses Natur-, Kunst-, Gewerk- und Handelslexikon" waren. Das Epochemachende an dem von Löbel und Franke geschaffenen „Convcrsationslcxikon mit vorzüglicher Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeiten" war das, daß das Hübnersche Konversationslexikon, wie Löbel in der Vorrede sagte, wohl hinreichte, das Bedürfnis nach politischer Kenntnis, die früher fast allein Gegenstand der Konversation gewesen sei, zu befriedigen, dies aber jetzt, wo ein „allgemeines Streben nach Geistesbildung, wenigstens nach dem Schein derselben" herrschte, nicht mehr genügte. Der erste Band (auf 400 Seiten die Buchstaben A bis E umfassend) erschien 1796, der sechste und letzte im Jahre 1808. Löbel war schon im Jahre 1799, nachdem im Jahre vorher der dritte Band erschienen war, gestorben, und Franke allein hat die drei folgenden Bände sowie die Supplemcntbünde verfaßt.^ So manche Wege unternehmender Betriebsamkeit wären im Einzelnen noch zu nennen. Wir erinnern an die rasche Ausbeutung der Kauflust in Zeiten allgemeiner politischer Spannung; Decker in Berlin druckte sofort nach Ankunft des Kuriers die authentische Relation über die Schlacht bei Leuthcn, setzte sie in vielen tausend Exemplaren zu 4 Groschen ab und zahlte mit Vergnügen 50 Rthlr. Strafe wegen zu früher Veröffentlichung; bei andern Gelegenheiten setzte er in demselben Kriege kleine Lustspiclchen in mehr als 6000, kleine Flugschriften in? Umfange von einem Oktavbogcn in 15000 Exemplaren ab.^ Es muß weiter an die Ausmiiuzung der heute sogenannten „Masscninstinktc" erinnert werden. 310 5. Kapitel: Der Büchermarkt. Wie jederzeit, so gab cS damals Verleger, die der „Göttin Kloakine" nicht nur hie und da, sondern gewerbsmäßig dienten, wie z. B. der „Zotenhnndler" Sam. Friedrich Riedel in Schweinfurt. ^ E^c „nachdenkliche" Bemerkung — um im Stile älterer Zeit zu reden — macht gelegentlich der „Allgemeine literarische Anzeiger": „Fast in allen großen Städten, besonders wo Bücher Verbote cxistircn, und das uiti- mur in vsMum Statt findet, treiben einige Buchhändler mit dergleichen ^unsittlichen^ Büchern einen schändlichen Wucher. Sic kaufen solche oft wohlfeil ein, verstecken sie in den äußersten Winkeln ihrer Magazine, und gewinnen damit einige hundert Procente".^ In früherer Zeit verbreiteten z. B. in Frankfurt a. M. gewisse Nachdruckcr alle obscönen französischen Romane aus Frankreich und Holland.^ Veranschaulichen wir diesen Betrieb in seiner derbsten und in seiner feinsten Gestaltung durch zwei Anzeigen. Heinrich Müller in Leipzig legte im Jahre 1799 seinen Rechnungen folgende gedruckte Nachricht bei: „Zugleich mache ich Ihnen bekannt, daß die neue Auflage von ^moi's ex- perimental-physikalischem Taschen-Buche. 1. Bündchen. Mit 17 fein illuminirten Kupfern unter dem Titel: Papiere aus I,M<1a,ium6'n8 Brieftasche, so wie auch die neue Auflage: Reisen ins gelobte Land, erscheinen wird u. s. w. — Jedoch muß ich um ihre dießfalsige Bestellungen in verschlossenen Briefen bitten"."" Die andere Anzeige ist überschrieben: „Ankündigung für grosse Herren und Kunstliebhaber", und zeigt an, daß soeben ein sehr interessantes Werk fertig geworden uud in allen Buchhandlungen Deutschlands zu haben sei: „Gallerie griechischer weiblicher Schönheiten in ihren reizendsten Attitüden . . Erste Sammlung . . Tübingen bei W. Friedrich Hasclmayer. 1801. Preis 3 Carolin". „Bei den Griechen", heißt es, „sah der Künstler die nackten Formen der edelsten Jugend beider Geschlechter . . . indem . . . falsche Begriffe von Anstand gänzliche Verhüllung des Körpers nicht nothwendig machten. Die schönsten der griechischen Mädchen . . hielten es sich zur Ehre, als eine Veuus . . der Gegenstand öffentlicher Verehrung zu werden". Und so ist es Zweck der Gallerie, „die weibliche Schönheit in ihren reizendsten Situationen vorzustellen . . Unter dieser vollgewölbtcn Brust meint man, müsse ein lebendiges Herz schlagen, und diese Arme müssen sich zur Umarmung öffnen . . . Noch möchten wir sie zum Aufhängen vorzüglich für Zimmer bestimmen, in welchen der Mensch dem Gotte Spekulation auf die „Masscuinstinlte". 311 Hymen opfert . . Sollte nicht auch der Mensch Grazien bilden können, wenn er die Venus Urania gesehen hat?"^ Wenn es aber gilt, diesen Dingen, die ja immer vorhanden gewesen sind und immer vorhanden sein werden, ihre geschichtliche Eigentümlichkeit abzugewinnen, so ist es die, daß jetzt auch hier ein neues Bewußtsein auftritt; nicht der altbekannte Kampf der Behörden, sondern ein Kampf der Gesellschaft und des Buchhandels selbst, wie er seitdem nicht wieder aufgehört hat. Im Jahre 1787 erschien ein „Aufruf an Deutschlands Biedermänner", der vorschlug, vermögende Leute sollten einen Subskriptionsvcrciu gründen, der in jeder großen Stadt einen Buchhändler damit beauftragen sollte, alle sittenlosen Schriften zusammenzukaufen; sie sollten aus dem Subskriptionsfond bezahlt, an eine Kommission abgeliefert und von dieser verbrannt werden. Campe schlug um dieselbe Zeit die Errichtung eines Buchhändlcrtribuuals vor; Perthes (1794) erklärte das für nicht nur unausführbar, sondern, als eine neue Art Ccnsur, gefährlich, und sah die einzige Rettung in der Verstärkung der ehrenhaften Gesinnung. Auch im „Reichsauzeigcr" vom Jahre 1803 (Nr. 56) z. B. findet sich ein „Aufruf zu einer gesellschaftlichen Verbindung, der Fabrikation und dem Dcbit schlüpfriger Bücher zu steuern". Neben der Übersetzung und der Kompilation, der Kompilation in der mannigfachsten Gestaltung und in Verbindung ihrerseits wiederum mit der Übersetzung, erstreckte sich die Unternehmung des Verlegers natürlich auch auf die deutsche Originalproduktion. Manches bessere und gute Buch mag auf Anregung eines Verlegers erstanden sein; Bogatzkys „Goldenes Schatzknstlcin", das im Jahre 1771 auf Anregung der Buchhandlung des Hallischcn Waisenhauses entstand, ist noch am Ende des 19. Jahrhunderts neu ausgelegt worden.^ In der Hauptsache handelte es sich aber hier um eine eilfertige Fabrikation von Geschichten, Romanen, Mordgcschichtcn, „zuvcrlässigcu Nachrichten von Dingen die man nicht gesehen hat, Beweisen von Dingen die man nicht glaubt, Gedanken von Sachen die man nicht versteht"; eine Tauschgutfabrikation nach der Elle durch Jncognito-Autorcn im Auftrag und nach der Laune des Buchhüudlers. Der Leipziger Magister im „Sebaldus Nothanker" erzählt von einem Buchhändler, der in seinem Hause an einem langen Tische zehn bis zwölf solcher Autoren sitzen habe und jedem sein Pensum im Tagclohn abzuarbeiten gebc.^"" 312 S. Kapitel: Der Büchermarkt. In der deutschen Originallitteratur war es namentlich das Gebiet der Almanache und Taschenbücher, des Journals und der Zeitung, auf dem sich der Unternehmungsgeist des Buchhändlers tummeln konnte und in der That tummelte. Zeitung und Journal!^ Mußten sich im „papiernen Zeitalter", im „Zeitalter der Makulatur" und des „Broschürenhandels" nicht gerade hier bemerkenswerte Wandlungen abspielen? Der Charakter der Zeitung blieb in wesentlichen Zügen allerdings noch ganz der der vergangenen Zeit. Der Inhalt blieb im wesentlichen ein rein berichtender. Über öffentliche Verhaltnisse des eigenen Gebietes mußte die größte Vorsicht beobachtet oder durfte überhaupt nichts gebracht werden. Die Kölnische Presse wurde 1794 wiederholt erinnert, „über die Grenzen der einem Zeitungsschreiber bloß zustehenden Gcschichts- crzählung" nicht hinauszugehen; die „einzige Bestimmung" der Zeitungen, sagt der leitende Redakteur der „Wiener Zeitung" im Jahre 1795, sei die, dem Publikum „Weltbcgebcnheiten vorzulegen", und das einzige Verlangen des Publikums, „nur was vorgeht zu erfahren". Die Leipziger Zeitung durfte seit 1750 überhaupt keine Nachrichten aus Sachsen mehr bringen; selbst der „Hamburgische unparteiische Corrcspondent" und die „Hamburgischc Neue Zeitung" schweigen über die Angelegenheiten Hamburgs selbst fast vollständig. Die Zcitungscensur war in England schon im Jahre 1694 abgeschafft worden, wurde in Schweden 1766, in Dänemark 1770, in den Vereinigten Staaten 1787, in Frankreich zuerst 1791 (endgültig dann 1830) abgeschafft; in den meisten deutschen Gebieten dagegen wurde sie beibehalten oder neu eingeführt, und vor allem herrschte fast allgemein jene engherzige und ängstliche Preßpolizei, wie wir sie für die vorangehende Zeit geschildert haben. Die Nach- richtenvcrmittelung war noch eine langsame, jedenfalls wurde auf Schnelligkeit des Nachrichtendienstes kein besonderer Wert gelegt; das Stück der „Prager Post-Zeitungen" vom 11. Juni 1744 enthält Berichte aus Wien vom 4., aus Köln vom 2. Jünner, aus Haag vom 30., Paris und London vom 29., Rom vom 21., Madrid und Rimini vom 17., Stockholm vom 15., Petersburg vom 10., Lissabon vom 3. Dezember^; das Wiener „Diarium" bringt in der Mitte des 18. Jahrhunderts in einer Nummer vom 27. September einen Pariser Brief vom 6., einen Hamburger vom 13., einen Kopenhagener Brief vom 1. September, einen Altzcitlicher Charakter der Zeitung. 313 Madrider vom 29. August; die Leipziger Zeitung veröffentlichte die Nachricht von der Hinrichtung Ludwigs XVI. (21. Januar 1793) erst am 6. Februar 1793, die Nachricht von Robespierrcs Sturz (27. Juli 1794), obgleich sie ihr auf außerordentlichem Wege zuging, erst am 11. August 1794; die Nachrichtenliefcrung der „Elberfeldcr Zeitung" von Paris in 6, aus der Schweiz in 5, aus dem Reiche in 4, aus Holland in 3 Tagen wurde im Jahre 1799 als eine „äußerst schnelle" gerühmt. Das aufstrebende Jnscratcnwcscn war ganz überwiegend an die unfern heutigen Lokalblättchen entsprechenden Jntclligcnzblütter gebunden. Die frühesten Inserate in der politischen Zeitung waren die Büchcranzeigcn gewesen, und sie blieben von besonderer Bedeutung; selbst in Preußen mit seinem strengen Jntelligcnzwescn waren sie den politischen Zeitungen, die sie schneller verbreiteten als die seltener erscheinenden Jntelligenz- blätter, ausdrücklich vorbehalten. Dagegen war die Benutzung der politischen Blätter für behördliche Bekanntmachungen ebenfalls durch die Jntelligenzblättcr eingeschränkt; in der so sehr begünstigten Leipziger Zeitung finden sich amtliche Nachrichten, nnd zwar militärischer Natur, erst seit 1745, Steckbriefe seit der Mitte des Jahrhunderts, Civildienst- nachrichten seit 1768. Sehr häufig waren in allen Zeitungen Lotteric- anzcigcn. Anzeigen, die sich auf den Verkehr mit beweglichen Gütern beziehen, kommen bis in die sechziger Jahre gar nicht, solche von unbeweglichen Gütern nur sehr selten vor. Das herrschende Format war noch immer das Quartformat, der Umfang betrug durchschnittlich einen halben bis höchstens einen ganzen Bogen. Ein größeres Format zeigte z. B. die Nürnberger Obcrpostamtszcitung, die in Kleinfolio erschien. Die Jntelligenzblättcr erschienen fast durchgängig einmal in der Woche, wie denn die schlechthin sogenannten „Wochenblätter" gewöhnlich nichts oder doch nichts viel anderes als Jntelligenzblättcr waren. Nur wenige machten davon eine Ausnahme; das Hamburger Adreß-Comtoir, die Wiener Handlungscorrespondenz, die Wiener Frag- und Anzeigcnachrichten, das Stuttgarter Jntelligenzblatt z. B. erschienen wöchentlich zweimal. Bei den Zeitungen war die Regel noch immer das wöchentlich zweimalige Erscheinen; Zeitungen wie z. B. die Vossische, die Schlesischc, die Hof- zcitung und der Schwäbische Merkur iu Stuttgart, drei der Regens- burgcr Zeitungen kamen wöchentlich dreimal heraus. Die beiden alten Frankfurter Zeitungen, Postnmtszcitung und Journal, erschienen viermal 314 5. Kapitel: Der Büchermarkt. wöchentlich, ja im Jahre 1790 ging das letztere zum wöchentlich fünft maligcn Erscheinen über. Dasselbe beabsichtigte Decker in Berlin ein Jahr vorher mit seiner französischen Kadett«, er mußte aber auf den Protest seiner Berliner Zcitungskonkurrcnten hin bei dem dreimaligen Erscheinen, das er 1794 anstatt des zweimaligen cingcsührt hatte, verbleiben. Täglich (außer Sonntags) erschienen nur sehr wenige Zeitungen; Nicolai fand als solche auf seiner Reise durch Süddeutschland, Anfang der 1780er Jahre, den Nürnberger Friedens- und Kriegscourier, die Augsburger Post- und die Augsburgcr Staats- und gelehrte Zeitung und die Münchener Zeitung, die indessen an zwei Tagen nur in einem Jntelligcnzzcttcl bestand. Die untere Grenze des jährlichen Bezugspreises einer deutschen Zeitung betrug wohl etwa 3 Nthlr. (3 Gulden). Die „Neue Berlinische Zeitung" kostete, Ende des Jahrhunderts, 1 Nthlr. 8 gr., die dreimal wöchentlich in Quartformat erscheinende „Vossische" 2 Nthlr. und ebensoviel die Spencrschc oder z. B. die 1791 angekündigte Ncuwicdcr Zeitung 2"^ „Drunter und Drüber" (8°, zweimal wöchentlich). Den Nürnberger Friedens- und Kricgscuricr, der bei einem Preise von 3 Gulden (2 Rthlrn.) täglich erschien, nannte Nicolai „wohl die billigste Zeitung in ganz Deutschland"; etwa denselben Preis hatte das 1799 gegründete „Hallischc patriotische Wochenblatt", das, wöchentlich einmal im Umfang von 16 Oktavseitcn erscheinend, jährlich 16 gr. kostete.^ Die zweimal wöchentlich in Kleinfolio erscheinende Nürnberger Oberpostamtszeitung kostete 3 fl. 36 kr., das Frankfurter Journal 3 fl. 30 kr., die Frankfurter Postamtszeitung 4 fl., die täglich (außer Sonntags) erscheinende Elbcrfcldcr Zeitung kostete 1799 4 Rthlr. 4 gr. Sehr teuer waren französische Zeitungen; die Wiener (Z^etts kostete 12 Gulden. Übrigens kam wohl zum Abonnemcntsprcis vielfach noch der Botenlohn hinzu; bei den Wismarer „Politischen Neuigkeiten" z. B. betrug der Abonncmcntspreis vierteljährlich 12 Schilling, wozu 4 Schilling Botenlohn für den Austräger kamcn.^ Eine Auflagehöhe von mchrern Tausend Exemplaren haben nur wenige der gelesenstcn Zeitungen erreicht. Die „Wöchentlichen Ostfriesischen Anzeigen und Nachrichten" (begründet 1747) hatten im Jahre 1800 eine Auflage von „weit über 1500 Exemplaren"^'«, das Berliner „Jntclligcnzblatt" hatte im Jahre 1792 eine Auflage von etwas über 2000 Exemplaren'^, das Hamburgischc Adrcß- Zeitung: Preis, Auflage, Kosten, Gewinn, Hamburgische Zeitungen, 315 Comtoir um das Jahr 1800 eine solche von 3500 bis 3000, der Erfurter „Europäische Gcschichtscouricr" soll um das Jahr 1760 eine Auflage von 3000 Exemplaren gehabt haben, die Erlanger Realzeitung zu Beginn der achtziger Jahre eine solche von 4 bis 5000 Exemplaren; an der Spitze stand der Hamburgische Corrcspondcnt, der um die Wende des Jahrhunderts in einer Auflage von 28 bis 30000 Exemplaren hergestellt wurde. Als Beispiel für die Gcschäftsvcrhältnisse einer angesehenen Zeitung zu Ende des 18. Jahrhunderts mag eine Abrechnung der Frankfurter Postamtszeitung vom Jahre 1799 dienen. Die Auflage betrug 1728 Exemplare, die Abonnentcnzahl 1628. Der Abonnemcntsprcis betrug 2 Rthlr. 16 gr., die Avcrtissemcnts brachten 333 Rthlr. 8 gr. ein; der Rohgcwinn betrug also 4674 Rthlr. 16 gr. Die Unkosten betrugen: Salür der drei Zeitungsexpeditoren 2098 Rthlr. 18 gr., Salär des Verfassers 468 Rthlr. 5 gr., Salär des Kopisten 88 Rthlr. 8 gr., Druck 640 Rthlr., Papier 624 Rthlr., zusammen 3919 Rthlr. 7 gr.; der Reingewinn belief sich also auf rund 755 Rthlr. Was den finanziellen Gesamtwert einer damalige« guten Zeitung betrifft, so wurden im Jahre 1795 für das Zeitungsprivileg der Vossischm Zeitung 75000 Rthlr. verlangt und in der Versteigerung (1801) 59000 Rthlr. erzielt.^» Die Führung auf dem Gebiete der Zeitungslittcratur ging in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts von Frankfurt a. M., dessen kaiserlich charakterisierte Presse dem Geiste der Zeit nicht mehr entsprach, auf Hamburg über. Der Hamburgischc Corrcspondcnt, weitherzig und geschickt geleitet, ausgezeichnet durch Reichtum der Nachrichten und eine Fülle von Inseraten, die erste deutsche Zeitung, die z. B. einen eigenen Korrespondenten in London unterhielt, wurde die bedeutendste Zeitung Deutschlands. Der Druck wurde auf zwölf Pressen hergestellt; den Reingewinn gibt ein Hamburger Schriftsteller im Jahre 1794 auf 12000 Mark- Banko an (1 Mk. — 8 gr., die genannte Summe also — rund 30000 Mk. heutigen Geldes). Neben den „Eorrcspondcnten" traten im Jahre 1766 die „Kaiserlich privilegierte Hamburgische ucue Zeitung", deren littcra- rischcr Teil durch die Mitarbeit von Männern wie dem Handclsgclchrtcn I. G. Büsch besonder,? Wert erhielt und zn Ende des Jahrhunderts von dem bekannten Encyklopädistcn Joh. Sam. Ersch geleitet wurde, und die „Hamburgischcn Adrcß-Eomtoir-Nachrichten", die ebenfalls politische 316 5. Kapitel: Der Büchermarkt, Neuigkeiten brachten und von Büsch und Matthias Claudius mit prosaischen und poetischen Beiträgen unterstützt wurden. Beide bestanden bis zum Jahre 1811. Daneben bestanden die beiden Jntelligenzblütter fort. In Hamburgs Nähe blühte, für Deutschland arbeitend und doch der unmittelbaren Überwachung deutscher Censur entrückt, das Zeitungswesen Altonas; an der Spitze standen die beiden alten Zeitungen „Mer- cur" und „Reichspostreuter"; in Schiffbeck erschienen Avisen, in Wandsbeck kam die „Wandsbecker Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen" heraus und in der ersten Hälfte der siebziger Jahre, in I. Ch. Bodes Verlag, der „Wandsbecker Bote". In Frankfurt a. M. blieben die beiden alten Zeitungen: Postamtszeitung und Journal die bedeutendsten, neben denen das Jntelligenzblatt fortbestand. Zwei trefflich geleitete und geschriebene und freier sich bewegende Zeitungen, die Varrentrapp in den vierziger Jahren ins Leben rief, wurden im Jahre 1753 unterdrückt. Der Versuch, der in den siebziger Jahren mit einer „Handlungs-Avis-Comtoir-Zeitung" gemacht wurde, scheiterte an der Sorge der kaufmännischen Welt um ihre Geschäftsgeheimnisse und an der Beschwerde des Jntelligenzblatts wegen Verletzung seiner Rechte. Dagegen entstand im Jahre 1772 eine dritte politische Zeitung: das „Ristretto", das besonders seit Ende der achtziger Jahre zu hoher Bedeutung aufstieg und als authentische Quelle galt. In Berlin durchbrach Friedrich der Große gleich im Jahre 1740 das Exklusivprivileg der Rüdigerschen Zeitung. Das damals gegründete „Journal cls Lorliu" freilich bestand nur ein Jahr lang; die andere Zeitung aber, mit deren Privileg Ambrosius Haude, der den Kronprinzen so gut mit verbotenen französischen Büchern versorgt hatte, vom König beschenkt wnrde — der jährliche Canon betrug nur 20 Rthlr., während Rudiger 200 zu zahlen hatte — war von Bestand; es ist die seit 1748 die „Spcnersche" genannte; die Rüdigersche ging nach Rüdigers Tod, 17ö1, auf Chr. Friedr. Voß d. Ä. über und hieß seitdem die „Bossische". Neben ihnen bestand bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts das Jntelligenzblatt fort. Das wichtigste Ereignis in der Geschichte der preußischen Provinzialpresse war die Gründung der Schlesischen Zeitung, auf die der König im Jahre 1741 Joh. Jac. Korn privilegierte, und die, seit 1742 erscheinend, bis zur gesetzlichen Aufhebung der Exklusivprivilegien im Jahre 1810 die einzige politische Zeitung in Schlesien blieb. Zeitungen in Frankfurt a. M>, Berlin, Leipzig u.a. uord- u. westdeutschen Städten. 317 In Leipzig ging gerade im Todesjahre Gottscheds, 1766, die lateinische Ausgabe der Leipziger Zeitung ein, nachdem sie auf eine Auflagehöhe von 100 Exemplaren zusammengeschmolzen war; und gleichzeitig beginnt, nachdem die nächste Vergangenheit wenig erbaulich gewesen war, das beständige Aufsteigen der „Leipziger Zeitung". Die Pachtsumme betrug in den Jahren 1765—1778 zuerst 2404, dann 2500, in den Jahren 1778—1797 7070, dann 6900, von da bis 1810 erst 7810, dann 9050 Rthlr. Im Jahre 1763 bekam Leipzig auch endlich sein Jntelligenzblatt; aus ihm ist später auf dem Wege der weiter unten zu erwähnenden Umwandlung, die auch so manche andere heute bestehende Zeitungen geschaffen hat, das heutige Leipziger Tageblatt hervorgegangen. Da die Leipziger Zeitung auf Druck und Ausgabe „einiger historischpolitischen Zeitungen" für ganz Sachsen monopolisiert war, so war es im übrigen Sachsen mit dem Zeitungswesen natürlich sehr dürftig bestellt. Dresden hatte seit 1730 sein Jntelligenzblatt (späterer Dresdener Anzeiger), die heutigen Bautzener Nachrichten sind erst 1782 (als „Bu- dissinische wöchentliche Nachrichten"), der Plauensche Vogtländische Anzeiger ist erst 1789 (als „Jntelligenzblatt", nachdem ein 1776 eröffnetes „Anzeige-Blatt" alsbald eingegangen war,) gegründet worden. Das Zcitungswesen in Städten wie Kassel (Jntelligenzblatt seit 1731, Hessische Zeitung seit 1756), Braunschweig, Hannover (Jntelligenzblatt seit 1750), Bremen (seit 1743 die heutigen „Bremer Nachrichten"), Lübeck (Jntelligenzblatt seit 1751; seit 1753 eine politische Zeitung, die 1792 aus Mangel an Absatz aufhört) war durchweg unbedeutend. In Braunschweig bestand seit 1745 nur ein Jntelligenzblatt („Braunschwcigische Anzeigen"), das allerdings im letzten Drittel des Jahrhunderts I. I. Eschenburg durch ein wöchentlich beigegebenes „Brauu- schwcigisches Magazin" zu heben suchte, und eine 1786 gcgriindcte kleine volkstümliche Zeitung, die in Niedcrsachsen viele Leser gewann; zwei Versuche aber, eine größere politische Zeitung ins Leben zu rufen, schlugen fehl. Günstiger war Rostock mit seiner 1711 gegründeten heutigen „Rostocker Zeitung" gestellt. In Schwerin wurde 1749 ein Jntelligenzblatt, das rasch beliebt wurde und beinahe 100 Jahre bestanden hat, und 1757 die heutige „Mecklenburgische Zeitung" gegründet. Die älteste bekannte Nummer der „Aachischcn Zeitung" stammt aus dem Jahre 1752, Darmstadt bekam seine Zeitung (die heutige „Darmstädter") erst 318 5. Kapitel: Ter Büchermarkt. 1777, Straßburg erhielt zu seinem Jntclligcnzblatt ciuc politische Zeitung erst im Jahre 1782 wieder, Elberfeld bekam die erste Zeitung (die heutige „Elbcrfcldcr") 1789, Krefeld hat bis zur französischen Zeit keine Zeitung besessen. Sehr reichhaltig war die Kölner Presse: es erschienen sechs deutsche Blatter, zwei Jntelligenzblüttcr und mehrere für den Klerus bestimmte lateinische Zeitungen; aber alle diese Blätter waren unbedeutend; bemerkenswert ist nur die im vorigen Bande erwähnte (Zweite äs LoloZne, die mit Roderiqucs Tode, 1756, ihre Rolle ausgespielt hatte, und ferner, daß sich aus der 1763 gegründeten kaiserlichen Reichsobcrpostamtszeituug die spätere „Kölnische Zeitung" entwickelt hat (der Titel „Kölner Zeitung" seit Ende des 18. Jahrhunderts). Die Nürnberger „Ncichspostzeitung" war nur ein bescheidenes Blatt, indessen war der dortige „Friedens- und Kricgscurier" viel gelesen. Die Erlanger Zeitung soll in den österreichischen Landen die gelcsenste fremde Zeitung gewesen und in mehr als 3000 Exemplaren dort verbreitet gewesen sein. Aber im Ganzen war die Presse Süddeutschlauds noch unbedeutender als die Westdeutschlands. Der alte „Mercurius" in Stuttgart ging endlich 1783 aus Mangel an Abonnenten ein; München bchalf sich mit der äußerst kümmerlichen „Münchner Ordinari Postzeituug". Im ganzen Bistum Würzburg erschien bis 1803 nur ein Annoncenblatt; in Städten wie Ansbach, Bamberg gab es in den 1780er Jahren ebenfalls nichts als ein Jntclligcnzblatt. In Augsburg erschienen die beiden im 17. Jahrhundert gegründeten Zeitungen fort; die beiden wöchentlich einmal erscheinenden Negcnsburger Zeitungen hatten etwas mehr Wert durch ihre Mitteilungen über die in Regcnsburg stattfindenden Reichstagssitzungen. Am dürftigsten war das Zeitungswcsen Österreichs. Fast nur Wien kam hier in Betracht; Nicolai weiß im Jahre 1784 außerhalb Wiens nur aufzuführen: Anzerische Ordinari Zeitung (zweimal wöchentlich), Prager Oberpostamtszeitung, Brünncr Zeitung, Tricster Wclt- korrcspondent (1782 eingegangen), K^etw universale äi In-en^e, Preßburger Zeitung (diese sämtlich in Quart und zweimal wöchentlich erscheinend), Preßburger Kundschaftsblatt (4", einmal wöchentlich) und ^ NgMktr Hirwonclo (Prcßburg, zweimal wöchentlich). In Wien war lange Zeit das zweimal wöchentlich erscheinende offizielle „Diarium", seit 1780 „Wiener Zeitung" genannt, das einzige Blatt, eine äußerst Zeitung: Süddcntschlcmd, Österreich; Fortschritte; moralische Wochenschrift. Zig dürftige Quelle, steif und ungelenk geschrieben; eine Beilage „Gelehrte Nachrichten" konnte sich nur von 1766 bis 1768 halten. Die „Wiener Zeitung", zweimal wöchentlich erscheinend, war allerdings wohl das um« fangreichste Blatt Deutschlands, sie hatte gewöhnlich den Umfang „eines kleinen Buches"; indessen war die Zeitung selbst nie stärker als einen Bogen; ein Bogen als „Anhang" und einer als „Nachtrag" brachte Bekanntmachungen und Inserate, und dazu kamen gewöhnlich noch besonders beigelegte Blatter mit Angeboten und Gesuchen — vor allem aber Büchcrtitcln; das letztere besonders deshalb, weil eine Masse der besten und gesuchtestcu Schriften im Laden nicht zur Schau gestellt werden durften. So erreichte sie oft die Stärke von sechs bis sieben Bogen. Die Jnsertionskosten betrugen für 3 gebrochene Zeilen 17 Kreuzer. Eine ungesunde Fruchtbarkeit an unbedeutenden und unselbständige!! Klatschblättcrn brachten die dreimal drei Jahre der Joscphinischcn Toleranz; dann sank das österreichische Zeitnngswesen zu vollständiger Bedeutungslosigkeit herab. Unbedeutend genug erscheint das Gesamtbild der deutschen Presse der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Und doch: welche ganz andere Erscheinungen jetzt, seit den 1760er Jahren, auch hier! Ein Blatt mit Justus Möscrschen „Patriotischen Phantasien", wie sie 1766—1782 in den „Osnabrllckischen Jntclligenzblättern" erschienen, mit „Werken des Wandsbecker Boten", wie dann die gcsammeltcu volkstümlichen Aufsätze und Gedanken hießen, die Matthias Claudius 1771—1775 im „Wandsbecker Boten" veröffentlichte — wie wären sie in der zurückliegenden Zeit auch nur denkbar gewesen! Und so manche andere Erscheinungen zeigen, daß die Zeitung, wie sie sich hier mit gediegensten allgemeinen Inhalten verband, so hier und da einen ganz andern, lebhaftem Ton anzuschlagen begann. Die Erlangcr Realzeitung verdankt" ihren großen Absatz — sie wurde sogar in Konstantinopel und Nordamerika gelesen — dem Umstände, daß sie seit den vierziger Jahren, dabei in freimütiger Manier geschrieben, so hübsch zu „spaßen" verstand. Die moralische!! Wochenschriften, die erste Erscheinung einer erhöhten und vertieften Lebendigkeit der periodischen Littcratur, erlebten ihre höchste Blüte in den vierziger, fünfziger Jahren. Dann wurde die Nation, in die Zeit lebhafterer politischer Interessen, emporsteigenden Nationalbewußtseins und ciuer ganz andern Pflege rein littcrarischcr Interessen ! » 320 5. Kapitel: Der Büchermarkt. eintretend, ihrer müde. In den Jahrfiinftcn 1741—1745, 1746—1750, 1751—1755 und 1756—1760 entstanden (während in den vier vorangehenden Jahrfiinftcn im Durchschnitt je 10 „sittliche Wochenschriften" begründet wurden) 28, 27, 44 und 29 moralische Wochenschriften. 19 dieser Blätter erschienen in Süddeutschland (Basel 3, Zürich, Nürnberg, Erlangen je 2, Regensburg, Bayreuth, Gießen, Anspach, Schwabach je 1, dazu 5 „Frankfurt und Leipzig"), 104 in Norddeutschland, und zwar besonders in Leipzig (20), Hamburg (13), Berlin (11), Göttingen (7), Halle (6), Königsberg (6), Breslau (4). 2 stammen aus Kopenhagen, 1 aus Liebau, zwei sind ohne Ort. Die moralischen Wochenschriften traten damals noch keineswegs vom Schauplatz ab. In den sechziger Jahren war die Klage über die Überschwemmung Deutschlands mit diesen Blättern, deren Repertoire in einigen ernsthaften moralischen Stücken, in lustigen Stücken mit seltsamen Namen und in Stadt- und Provinzialhistörchen bestand, allgemein; aber schon Cramers und Klop- stocks „Nordischer Aufseher", 1758, wurde von Lessing (in den Berliner Litteraturbricfcn) ein Revenant einer veralteten litterarischen Familie gescholten. Erst vier Jahre nach diesem litterarischen Verdikt, 1762, kam Österreich mit seiner ersten moralischen Wochenschrift hinterdrein, die ein nach Wien eingewanderter Sachse, Christian Gottlieb Klemm, dort ins Leben zu rufen suchte; sie fand keinen Boden und ging schon 1763 wieder ein, und nicht viel länger konnte sich eine zweite gleichartige Schöpfung Klcmms halten („Der österreichische Patriot", 1764 —1766). Da trat Joseph von Sonnenfels, der bedeutendste damalige Schriftsteller Österreichs, mit dem „Mann ohne Vorurtheil" auf, nachdem von seinem „Vertrauten", 1765, der in dem Irrtum befangen war, daß auch die Höhcrc und höchste Gesellschaft dem moralischen Urteil der Öffentlichkeit unterworfen sei, gleich das erste Heft beschlagnahmt und die Zeitschrift mit dem 7. Heft mundtot gemacht wordcu war; der hohen Mission beraubt, der niemand besser zu dienen im Stande war als der edle Sonnenfels, war der Erfolg der Zeitschrift so gering, daß Sonncnfels schon im Mai 1767 auf ihre Fortführung verzichtete. Ein Schwärm von Nachtrctern folgte mit flachen Unterhaltuugsblättcrn banalster Art, die mit dem Tage kamen und gingen. Die letzte moralische Wochenschrift war Gedicke und Biestcrs „Berlinische Monatsschrift", 1783—1811, die beliebte und verbreitete Zeitschrift, deren nüchtern- Litterarische Zeitschriften; Nicolai, „Allgemeine deutsche Bibliothek". Z21 bürgerlichem Kampfe gegen die Schwärmerei die deutsche Sprache das Wort „verbiestert" („verbiesterte Genies") verdankt. Dieses Blatt war aber auch schon keine „moralische Zeitschrift" im alten Sinne mehr; sie erweiterte deren Grenzen, schloß sich an die Aufklärer und Rationalisten an und machte sogar Strcifzüge in das Gebiet der Politik. Eine andere Gattung periodischer Littcratur hatte sich inzwischen ganz durchgebildet und gewann bald eine ungeheure Bedeutung; die tittcrarischcn Zeitschriften. Au der Schwelle dieses neuen Aufstiegs standen die zu Beginn der 1740er Jahre gegründeten Zeitschriften der Fehdczcit Gottscheds und der Schweizer, Johann Joachim Schwades Leipziger „Belustigungen" und die Schweizer „Sammlung kritischer, poetischer und anderer geistvoller Schriften". Die sogenannten „Bremer Beiträge" (in denen 1748 die drei ersten Gesänge des „Messias" erschienen) waren die bedeutendste Erscheinung dieser ersten Vorstufe. Dann aber erfolgte eines der bedeutendsten Ereignisse in der Geschichte der littcrarischcn Kritik des 18. Jahrhunderts: das Auftreten Nicolais (1733 — 1811). Im Jahre 1757 rief er, im Bunde mit Lessing und Mendelssohn, im Verlage von Gottfried Dyck in Leipzig die erste deutsche Zeitschrift großen Stils, die „Bibliothek der schönen Wissenschaften und der freyen Künste" ins Leben. Noch gelang es ihm damit nicht, sich zum Leiter einer führcudeu kritischen Zeitschrift emporzuschwingen; schon 1759 gab er sie an Christian Felix Weiße in Leipzig ab, und unter diesem sank sie auf den Standpunkt einer zahmen Farblosigkeit herab. Glänzender war der Beginn der nach Lessings Plane im Jahre 1759 begründeten „Briefe, die neueste Littcratur betreffend", aber auch sie verloren, als Lessing schon 1760 die Mitarbeit einstellte, und gingen 1765 ein. In diesem Jahre begann die ganz von Nicolai selbst geplante, verlegte und geleitete epochemachende Zeitschrift, mit der der Berliner Buchhändler für die litterarische Kritik des Rcichschen Zeitalters dasselbe wurde, was Reich in Leipzig für den Buchhandel überhaupt war: die „Allgemeine deutsche Bibliothek" (1765—1806). Nicolai sammelte dazu einen großen Kreis der bedeutendsten Mitarbeiter aller Fächer; er selbst korrigierte sämtliche Einsendungen durch uud stimmte sie auf einen einheitlichen Ton. „Die Allgemeine deutsche Bibliothek", schrieb Biester im Jahre 1811, „war ein Werk von solchem Umfange über unser gemeinschaftliches deutsches Vaterland und von solchem Einfluß auf alle Provinzen desselben, wie Geschichte des Dcutiche» Buchhandels. III. 21 322 5. Kapitel: Der Büchermarkt, keine Nation ein ähnliches aufzuweisen hat. Nun erst erfuhr Deutschland, was überall literarisch in ihm vorging, es lernte sich selbst kennen und kam eben dadurch in nähere Verbindung mit sich selbst. Die Aufgabe war nicht klein und damals ganz neu, berühmte und achtungswerte Männer in allen deutschredenden Landen zu einer Schrift zu vereinigen, die hundert Meilen von ihnen gedruckt wurde, durch sie Urteile über die Werke ihrer Gegend und Nachrichten über den dortigen wissenschaftlichen Zustand einzuziehen, die nur an Ort und Stelle richtig abgefaßt werden konnten. Die wichtige, heilbringende Wirkung leuchtete ein, und so erfolgte mehrere Dezennien hindurch der willige Beitritt einer großen Zahl verdienstvoller Gelehrten, um die Stimme einer unparteiischen Kritik laut werden zu lassen und eine freimütige, nur der Wahrheit und Vernunft huldigende Denkungsart an die Stelle befangener, abergläubischer Vorurteile zu setzen . . . Daher hat dieses Werk eine Wirksamkeit geäußert, die eine wahre Revolution von der heilsamsten Art in allen Teilen der Wissenschaft und Kultur, ja in der ganzen Denkweise des deutschen Volks hervorbrachte. Wer drei kritische Werke begründet und herausgegeben hat, wie die Leipziger Bibliothek, die Litte- raturbricfe und die Allgemeine Bibliothek, und zwar zu einer Zeit, wo nichts Ähnliches vorhanden war, der kann ruhig zusehen, wenn nachher mit frischer Kraft jüngere Kämpfer in die Laufbahn eintreten, die von ihm schon durchmessen worden ist." Eine Fülle anderer litterarischer Blätter sproß bald daneben empor, freilich ohne auch nur annähernd den Einfluß der „Allgemeinen deutschen Bibliothek" zu gewinnen. Klotzens 1767 als Konkurrenzunternehmen der Nicolaischen Bibliothek gegründete Hallische „Deutsche Bibliothek" ging schon 1771 wieder ein. Gerstenbergs die Ideen der Sturm- und Drangzeit vertretenden „Schleswigsche Merkwürdigkeiten" erschienen nur zwei Jahre lang (1766/67); die alten „Frankfurter gelehrten Anzeigen" erlebten ihr großes Jahr 1772, in dem Goethe, Herder, Merck, Schlosser hier ihre Ansichten verkündeten, verloren aber dann wieder alle Bedeutung. Und auch das gegen die Stürmer und Dränger gewandte „Göttingische Magazin" von Lichtenberg und Forster (1780—1782) blieb ohne tiefern Einfluß. Von außerordentlicher Bedeutung dagegen war das Auftreten neuer freiheitlich gestimmter politisch-litterarischer Zeitschristen. Es ist schon bei den moralischen Wochenschriften auffallend, Politisch-litterarische Zeitschristen, 323 wie sie sich bis um das Jahr 1740 den dem politischen Leben angehörenden Gebieten ausnahmslos verschließen, nach der Thronbesteigung Friedrichs der Großen aber die Dinge des öffentlichen und staatlichen Lebens zu erörtern beginnen. Sie waren dem Untergänge geweiht; eine einzige war es, die in die neue Zeit hineinzuwachsen verstand. Ungenügend war jetzt auch das Bestehen bloßer literarischer Zeitschriften neben ihnen. Ganz andere, neue Schöpfungen entluden sich einer neu- gcstimmten Zeit: Wielands „Teutscher Merkur" (1773—1810), anziehend durch Wielands Dichtungen, spater auch von Goethe und Schiller mit Beiträgen verschen, vor allem aber, besonders seit der Revolution, wegen seiner politischen Aufsätze gelesen; Schubarts zündende „Deutsche Chronik", die in Sturm und Schwung Freiheit und seines Wertes sich bewußtes Deutschtum predigte (1774 Augsburg, 1775 76 Ulm; zweite, zahme Periode 1787/91 Stuttgart); Wcckherlins von K. G. Beck in Nordlingen verlegte „Chronologen", „Graues Ungeheuer" und „Hyperboreische Briefe" (1778—1788); vor allem aber Aug. Ludw. Schlözers — des Vaters der Publicistik, wie man ihn schon lange genannt hat — Göttinger „Staatsanzcigen" (1783—1794; vorher „Briefwechsel", 1776 —1782), das freimütig besonnene Blatt, dessen gründliches und scharfes Urteil sogar der römische Kaiser fürchtete. Ähnlich wirkten Mosers „Patriotisches Archiv" (Frankfurt und Leipzig; Moser selbst lebte in Südwestdeutschland, zuletzt in Mannheim, wo auch das „Neue Patriotische Archiv", 1792/94 erschien) und Göckingks „Journal von und für Deutschland" (Ellrich bei Halberstadt), beide seit 1784, die zurück- haltendern Journale: „Deutsches Museum" (Leipzig 1776/91), „Göttin- gisches historisches Magazin" (1787/91), ferner Campes „Braunschwei- gischcs Journal" (1788,91) und Archenholtz' volkstümlicher geschriebene „Minerva" (1792—1812, zuerst in Berlin, dann in Hamburg). An der Spitze der konservativen und reaktionären Zeitschriften standen umgekehrt das „Hamburger Politische Journal" (1781—1839), die „Wiener Zeitschrift" (1792,93) und das Wiener „Magazin der Kunst und Literatur" (1793—1797). Wir siud damit schon in das Rcvolutionszeitaltcr eingetreten. Die hohe Zeit der „Allgemeinen deutschen Bibliothek" war abgelaufen, und Schöpfungen einer abermals weiter vorgerückten Entwicklung kamen auch auf dem Gebiete der literarischen Kritik und der periodischen Bcllc- 21* 324 ö. Kapitel: Der Büchermarkt. tristik zur Herrschaft, Schöpfungen, die nun zum Teil schon tief in das 19. Jahrhundert hineintragen. Im Jahre 1785 wurde in Jena von Christian Gottfried Schütz im Bunde mit Bertuch und Wieland das vornehmste kritische Organ der neuen Schiller-Goethe und Kantischen Zeit gegründet, die Jenaische, seit 1804 Hallische „Allgemeine Litteratur- zcitung", die man den „Cromwell der literarischen Republik" nannte^, und an der die Schiller, Kant, W. von Humboldt mitarbeiteten; im Jahre 1804 trat ihr dann die „Jenaische Litteratur-Zeitung" zur Seite, dcrcu Schopfer und anfänglicher geistiger Leiter Goethe war. Und wie Nicolais Bibliothek, so hatte nun auch Wielands Merkur seine schonen Tage hinter sich; Schlozers „Staatsanzeigen", Mosers „Patriotisches Archiv", Göckingks „Journal von und für Deutschland" u. a. waren eingegangen. Die ästhetisch-philosophischen Ideen dienenden, die Politik grundsätzlich ausschließenden littcrarisch-künstlerischen Journale freilich, die Schiller, Goethe, Schlegel neu ins Leben zu rufen suchten, waren buchhandelsgeschichtlich jedenfalls vollständige Nieten. Eine Übersicht über den Büchermarkt aus dem Jahre 1797, die die litterarischen Produkte ihrer Gangbarkeit nach anordnet, setzt an erste Stelle politische Broschüren und Zeitschriften: sie, sagt der Aufsatz, sind jetzt für den Buchhändler bnres Geld."" Schon Schillers „Thalia" dagegen ging aus Mangel an Absatz ein, und Schilters „Hören" (Cotta 1795—1797), Schlegels „Athenäum" (Meweg in Berlin 1797 — 1800) und gar Goethes „Propyläen" (Cotta) fand man tödlich langweilig: 1798 begonnen, betrug der Absatz der „Propyläen" Mitte 1799 erst 450 Exemplare, Cottas Verlust aber schon 2500 Gulden, und auch sie mußten im Jahre 1800 ihr Erscheinen einstellen. Schiller kündigte in den „Hören" die Zeitschrift einer heitern Unterhaltung und fröhlichen Zerstreuung an. Gewiß liebte man Unterhaltung und Zerstreuung, aber nur nicht eine so klassicistisch-ästhetisierende. Es waren, wie bei den Almanachen, ganz andere Untcrhaltungsschriftcn, die dem Publikum wirklichen Geuuß boten: Bertuchs „Journal des Luxus und der Moden", das, 1787 begründet, vier Jahrzehnte lang geblüht hat: ein mit hübschen bunten Modekupfcrn gezierter Führer durch die Salons von Paris, London, Wien und Berlin, ein angenehmer Plauderer über das Treiben der vornehmen Welt, die Helden des Tages, über Theater, Konzerte und sonstige Amüsements; W. G. Beckers „Erholungen" (Leipzig 179^—1810); die bei Nicolai erscheinende Novellen-, Märchen- Zeitschriften und Zeitungen des Revolutionszeitalters. 325 und Anekdotensnmmlung „Straußfedern", begonnen von Musüus 1787, fortgesetzt von Johann Gottwerth Müller und dann Ludwig Tieck; die Zeitschriften „Frankreich" (Altona 1795—1802, 32 Bände) und „London und Paris" (Bertuch, 1798—1815, 30 Bände), von denen die erstere noch heute von Interesse und Wert, in Pariser Briefen deutscher Reisenden, deutscher Pariser und von Parisern selbst, wie Talleyrcmd, Lafayette u. a., die Zeitgenossen über Paris und Frankreich überhaupt unterrichtete, die letztere einen ähnlichen Zweck verfolgte und mit vielen, meist bunten Karrikaturcn geschmückt war; Spazicrs „Zeitung für die elegante Welt" (Leipzig, 1801—1860), das mit bunten Modekupfcrn geschmückte „Magazin des neuesten französischen und englischen Geschmacks in Kleidungen" (Leipzig, 1798 fg., die spätere „Allgemeine Modenzeitung"), die auch belehrende und unterhaltende Artikel brachte; endlich, so rasch sie auch von dem heraufsteigenden Napolconischen Geiste vernichtet wurden, Kotze- bues mit Eleganz, Frische und Witz geschriebener „Freimiithigcr" (Berlin, 1803—1806), der Mitte 1804 in 2000 Exemplaren abgesetzt wurde, und Falks Weimarischcs „Elysium und Tartarus" (1806). Es ist selbstverständlich, daß es sich mit dem Eintritt des Revolutionszcitaltcrs auch auf dem Gebiete der Zeitung neu zu regen begann. Von heute noch bestehenden Zeitungen sind durchschnittlich im Jahrfünft zwischen 1741 bis 1780 4, zwischen 1781—1800 9, im Jahrfünft von 1801 bis 1805 16 erstanden.^" Eine allgemeine innere Erhebung und Erstarkung der politischen Zeitung konnte das bei der dem revolutionären Geiste gegenüber gesteigerten Wachsamkeit der Censur freilich nicht bedeuten. Wir wollen nicht von den nun französischen Landen links des Rheines reden, wo zu Mainz 1799 die alte (1767 gegründete), 1801 die neue (1798 gegründete) Mainzer Zeitung dem Drucke der Prcßpolizei erlag, nur das 1753 gegründete Jntclligenzblatt übrigblieb und 1802 eine neue, re- gierungsfrommc „Mainzer Zeitung" entstand, wo in Köln durch zeitweilige Unterdrückung der Zeitungen und Gefangennahme der Redakteure — wie das ja überall so üblich war — die Presse völlig zu Boden gedrückt wurde, wo in Coblcnz Görres' „Rothes Blatt" 1798 gegründet und unterdrückt, sein „Rübezahl" 1798 gegründet und 1799 unterdrückt wurde, wo in Aachen der „Anzeiger des Ruhrdcpartemcnts" 1799 einging, der 1794 gegründete „Wahrheitsfreund" (dann „Merkur") wiederholt zeitweilig, der „Zuschauer" (gegründet 1791) 1805 ganz unterdrückt 326 ö, Kapitel: Der Büchermarkt. wurde und dic Herrschaft ebenfalls neugcgründcten Regierungsblättern zufiel, wo in Cleve 1799 der kurz vorher gegründete „Arion", in Cre- feld 1801 dic 1799 gegründete „Iris" umgebracht wurde und in Bonn nichts als in der Mitte der neunziger Jahre ein elendes Deladenblättchen bestand. Aber auch die neuen Zeitungen im alten Deutschland waren meist kleine und wertlose Oktavblättchen. Nur wenige sind darunter hervorzuheben, so der vom Dortmunder Doktor der Rechte, Buchhändler und Ratsherrn Arnold Mallinckrodt 1798 gegründete, zweimal wöchentlich in Quartformat erscheinende „Westphälische Anzeiger". Vor allem aber ist eben dieses Jahr 1798 in der Geschichte der deutschen Zeitung denkwürdig durch die Gründung der Cottaschen „Allgemeinen Zeitung", die, nachdem Schiller die Redaktion abgelehnt hatte, von Dr. Ernst Ludwig Posselt (vorher Professor der Geschichte und Eloqueuz am Karl Friedrichs- Lyceum in Karlsruhe) redigiert, zuerst als „Neueste Weltkunde" erschien. Die Ankündigung erklärte, daß die „Zeit-Blätter" beinahe alle „außer allem Verhältniß mit der Würde und Wichtigkeit ihres Gegenstandes" ständen; „deutscher Fleiß, deutsche Gerechtigkeit gegen das Ausland, deutsche Achtung vor dem Publikum, mit etwas britischer Freimüthigkeit tingiert," werde bemüht sein, „eine Frucht gedeihen zu machen, wie das ganze übrige Europa sie nicht aufweisen könne: ein politisches Tag-Blatt, das wie ein treuer Spiegel die wahre und ganze Gestalt unsrer Zeit zurückstrahle; so vollständig, als ob es der ganzen Menschheit angehörte, so untergeordnet den großen Grundsätzen der Moral und bürgerlichen Ordnung, als ob es ganz auf das Bedürfnis) einer Welt voll Gähruugs- stoff berechnet wäre; so edel in Sprache und so unparteiisch in Darstellung, als ob es auf die Nachwelt fortdauern sollte". Das Blatt erschien täglich (einschließlich Sonntags) im Umfange von ^ Bogen in Großquart; der Abonnementspreis war außerordentlich hoch, er betrug 18 Gulden—12 Rthlr.: freilich erhielt allein der Redakteur 2000 und der erste Hilfsredakteur 1000 Gulden jährlich; die Thurn- und Taxissche Post erhielt 6 Gulden Rabatt, von denen sie den Posten außerhalb ihres Gebietes wiederum die Hälfte gewährte. Der Preis war vierteljährlich pränumerando zu zahlen: Cotta war, nachdem bis dahin ausschließlich postnumerando gezahlt worden war, der erste, der diese schon von dem geschüftsverständigen Schiller als besonders zweckmäßig gelobte Zahlungsweise einführte. Das Blatt wurde in Rücksicht auf die Cottas „Allgemeine Zeitung". 327 „bekannten persönlichen Eigenschaften" Cottas, den staatswirtschaftlichen Nutzen, die notwendige Schnelligkeit des Vertriebs und seinen mehr als ortlichen Charakter von der Censur befreit (29. Dezember 1797); Posselt war schon damals ein „berühmter Verfasser" (Gutachten des Geheimen Ratskollcgiums); Universalität und Gediegenheit zeichnete das Blatt aus; rasch schwang es sich an die Spitze aller deutschen Zeitungen. Schon im Januar 1798 hatte es 1400 Abonnenten, im August 1400 Post- uud 600 durch den Buchhandel beziehende Abonnenten. Kaum begonnen, drohte der zukunftsreichen Zeitung auch schon der Untergang: infolge der überschwenglichen Verehrung Posselts für Frankreich erfolgte bereits im Februar des Gründnngsjahrcs die erste Wiener Beschwerde und im August der kaiserliche Befehl, die Zeitung zu kassieren. Cotta rettete das Unternehmen, indem er zu bewirken wußte, daß ihm, wahrend nach Wien gemeldet wurde, die „Neueste Weltkundc" habe zu erscheinen aufgehört, die Herausgabe einer „andcrwärtigen" Zeitung unter voller eigener Verantwortlichkeit und württembergischcr Censur gestattet wurde; er ersetzte Possclt als Redakteur durch Ludwig Ferdinand Huber und gab der Zeitung den Titel „Allgemeine Zeitung", die nun (zuerst am 9. September 1798) in Stuttgart erschien, sowohl weil dort der Sitz einer Ccnsurbchörde war, als anch weil dort die Postverhältnissc günstiger lagen (von Tübingen ging die Post nur dreimal wöchentlich nach Stuttgart, das Blatt hatte deshalb viermal wöchentlich mit eigener Stafette nach Stuttgart und Cannstadt gesandt werden müssen). Mit Geschick und Erfolg hat Huber in gemessener und geistvoller Art die Zeitung redigiert; nicht er, sondern Cotta selbst oder genauer ein Konflikt zwischen den württcmbcrgischen Landständcn und Herzog Friedrich, der deshalb Cotta auf alle Weise zu schaden suchte, war die Ursache eines Kabinctts- befehls vom 13. Oktober 1803, der „aus Gründen" das Blatt vollständig verbot. Aber sofort forderten Bayern, Baden, das preußische Ministerium in Ansbach und zwei kleinere Fürsten Cotta auf, die Zeitung bei ihnen herauszugeben. Cotta entschied sich für Bayern, und zwar für das ihm bequem gelegene Ulm; schon am 17. November 1803 erschien hier die erste Nummer mit dem Titel „Kaiserlich und Kurbayrisch privilcgirtc Allgemeine Zeitung". Von den altern Zeitungen, die sich gerade jetzt mit Glück erweiterten, sind^vor allem die Elberfelds Zeitung, die seit 1792 bei einem Jahrespreise von 4 Rthlr. 4 gr. „auf 328 5. Kcipitel: Der Büchermarkt, Begehren vieler resp. Zeitimgsleser bei den itzigcn bevorstehenden wichtigen politischen Vorfällen" täglich erschien, und Beckers Gothaer „National-Zeitung der Deutschen" zu nennen: sie entstand aus Beckers „Deutscher Zeitung für die Jugend und ihre Freunde", die seit 1788 mehr für Erwachsene berechnet wurde und den neuen Titel seit dem Jahre 1796 führte, damit vollständig zu einer politischen Zeitung sich umgestaltend. Aber auch für die allgemeine Geschichte des deutschen Zeitungswescns bildet der Ausgang des 18. Jahrhunderts eine deutliche Wendezeit. In dem letzten Jahrzehnt oder den beiden letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts etwa setzt hier der Umschwung in die neuzeitlichen Verhältnisse ein: die Inserate, etwa seit 1760, beginnen durch weitere Anordnung des Drucks augenfälligeres Ansehen anzunehmen, und ihre Zahl wächst. Zunächst allerdings beanspruchen sie lange Zeit höchstens eine Spalte der letzten Seiten, indessen dringen sie z. B. im Frankfurter Journal um 1775 auf die dritte Seite der vierseitigen Nummer vor, ja beginnen im Hamburgischen Correspondentcn schon in den sechziger Jahren den redaktionellen Teil zu erdrücken, und die Leipziger Zeitung gab — als erste — seit 1789 ausschließlich den Inseraten vorbchaltene Beilagen heraus. Und zugleich beginnt mit dem letzten Jahrzehnt des Jahrhunderts die entsprechende Wandlung in der Geschichte der Jntelligenzblätter: sie beginnen, teils erlaubter, teils unerlaubter Weise, die Politik in ihr Programm einzubeziehen; denn das mußte ja das Schicksal sein, das dem Jntelligenzblatt mit dem Wachstum des Inseratenteils in den politischen Zeitungen bevorstand: sie mußten sich entweder viel mehr zu allgemeinen Blättern umbilden oder untergehen. Eine Jntelligenzblütterlundc vom Jahre 1802 führt 192 Blätter an, „wo Jntelligenznachrichtcn angenommen werden", von denen etwa ein Drittel eigentliche Jntelligenzblätter, die übrigen politische Zeitungen, Wochenblätter und Journale sind."2 Der Zahl der Blätter nach stehen dabei an der Spitze Leipzig, Frankfurt a. M., Wien, Nürnberg und München (je 5 Blätter), Hamburg und Gotha (je 4 Blätter), Berlin und Weimar (je 3 Blätter). Inhaltlich schließen sich im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts an die Bücheranzcigen, Lotterieinscrate und amtlichen Nachrichten, bei denen es in der Hauptsache während des ganzen Jahrhunderts bleibt, die Familiennachrichten. Die erste Heiratsannonce, die wohl in deutschen Blättern erschienen ist, steht, mit einem Aortschritte im Jnscratcnwesen. Typographische Fortschritte; Brcitkopf. Z29 entschuldigenden Hinweis auf den Vorgang Englands verschen, im „Hamburgischen Korrespondenten" vom 23. März 1792. In der Leipziger Zeitung beginnen die Todesanzeigen im Jahre 1790, die Ver- mnhlungsanzeigcn 1794, die Geburtsanzeigen 1795; erst 1816 sind die Vcrlobungsanzcigcn gefolgt. Wie in der Littcratur und dem Buchhandel, so begann nach langem Stillstand auch in den technischen Zweigen^" neues Leben. Da sind die großen Engländer, Franzosen und Italiener, die an der Spitze der Ent- wickelung eines verfeinerten Buchgcschmacks stehen: John Baskcrville in London (1706—1775), der 1757 mit seinen „Baskervilleschcn" Typen eines der ersten auf dem in England erfundenen Velinpapier gedruckten Werke — eine Prachtausgabc des Bergik — erscheinen ließ; Francis Ambroise Didot in Paris (1730—1804), der gegossene Stege einführte, Pressen in einem Zuge konstruierte, das Typomcter erfand, die „Didotschen" Lettern goß und (1781) das englische Velinpapier nach- erzcugen ließ; Giambattista Boooni in Rom, dann in Parma, zuletzt in Padua (1740—1814), dcr dic „Bodonischen" Lettern schnitt und das Ziel vornehmer Eleganz, klassischer Regelmäßigkeit, das für die ganze Richtung dieser neuen Zeit maßgebend war, in Schnitt dcr Typen und Anordnung des Satzes am vollkommensten erreichte. In Spanien (Madrid) glänzte Jbarra, in Holland (Haarlem) der Nürnberger Flcischmann, der Stcmpclschneider der Enschcde. An der Spitze des Aufschwungs der deutschen Typographie standen Johann Gottlob Immanuel Brcitkopf in Leipzig (1719—1794) und Georg Jakob Decker (1732—1799), dann Johann Georg Unger (1715—1788) und sein Sohn Johann Friedrich Gottlieb Unger (1754—1804) in Berlin. Die Breitkopfsche Officin war schon unter Bernhard Christoph Brcitkopf (1695—1777) die erste Deutschlands. Im Jahre 1745 übernahm sie Immanuel Breitkopf; in dic Verlagshandlung trat er 1762 ein. Sein Name ist vor allem aufs engste verbunden mit der Geschichte des Notendrucks: Breitkopf war für den Musikalienhandel in gewissem Maße dasselbe, was Gutenberg für den Buchhandel gewesen war. Allerdings war der Notendruck mit beweglichen Typen schon längst erfunden: als Doppcldruck (d. h. Linien und Typen gesondert) in Venedig 1498, als einfacher (Noten und Linicnteile auf derselben Type) in Paris 1525. Von Beginn des 16. Jahrhunderts 330 5. Kapitel: Der Büchermarkt. an war dcr Notendruck auch in Deutschland geübt worden, und zu Ende des 17. Jahrhunderts erfanden z. B. Wolfgang Moritz Endter und der Musiker Georg Caspar Wecker in Nürnberg eine verbesserte Notcntype.'"° Allein das Entscheidende ist die Gestaltung des Handels: und der Handel mit gedruckten Musikalien stand bis zu Breitkopfs Auftreten auf einer Stufe, die schließlich nicht viel höher war als diejenige, auf welcher vor Gutenberg der Buchhandel gestanden hatte. Die Typen waren plump, oft wahre Ungetüme, ihr Druck umständlich und für das Auge unerfreulich; für schöne Notcndrnckwcrke war man auf den teucrn Kupferstich angewiesen, der seit dem letzten Viertel des 17. Jahrhunderts, von Frankreich aus, sich auch auf diesem Gebiete verbreitet hatte; die Herrschaft aber führten die geschriebenen Musikalien. Erst Breitkopf, der erste, der (1754) Musiknoten aus Teilzügen setzte, gab dem Notensatz eine Einfachheit, die es ermöglichte, gedruckte Musikalien in großem Umfange mit Erfolg zu verlegen. Es war ein Fortschritt, der zu den größten Ereignissen in der Geschichte der befruchtenden Wirkungen dcr Technik auf den Handel gehört. Im Jahre 1756 erschien das erste musikalische Typcn- druckwerk des „inventore cki Hue8t.a nnovk ummer-T cii staiHMl' Ig. musiea, eou earrattsii sezzgiadili s ruutadili". wie Breitkopf am Schlüsse des Werks — „II t-rionto üeUa teäöltg" — sich nannte. Mit welcher Gründlichkeit und in welcher Ausdehnung legte nun Breitkopf sogleich die Grundlagen zu dem Musikalienhandel einer neuen Zeit! Freilich noch nicht eines ausschließlich auf den Druck gestellten; wie wäre es auch so rasch möglich gewesen. Er erzählt im Jahre 1770, daß die Liebhaber sich gar nicht gewöhnen wollten, nach gestochenen uud gedruckten Musikalien zu spielen, sonderu „öfters lieber Abschriften theurcr bezahlen, als diese haben wollen". So mußte er denn auf seinem reichen Lager nicht nur Druckexeinplarc, sondern auch Abschriften führen. Der Bogen geschriebener Musikalien, nur zu häufig bibliographisch unzuverlässig, inhaltlich unvollständig, instrumental unrichtig, galt damals in Deutschland 3 Groschen und weniger; von Breitkopfs sauberen und richtigen Abschriften auf starkem Royalpapicr kostete der Bogen 4 Groschen und enthielt gewöhnlich das Doppelte bis Dreifache an Noten. Das Lager betraf zunächst die deutsche Musik, erstreckte sich aber bald auch auf die englische, französische und italienische. Zugleich aber schuf er in den Jahren 1760—1787 die ersten systematischein und thematischen Kataloge, durch Typographische Fortschritte: Breitkopf, Decker. 331 die nach den Zeiten eines kümmerlichen Geschäftsbetriebs, einer Herstellung im Kleinen und je nach Gelegenheit ein geordneter, planmäßiger Betrieb des MusikalicnhcmdclS im Großen erst möglich wurde: den Katalog der gedruckten Musikalien zur Theorie und Praxis, den Katalog der geschriebenen Musikalien zur Praxis und, in 5 Teilen und 16 Supplementen, den thematischen Katalog der „verschlossen" und verzettelt liegenden handschriftlichen Musikalien. Aber Brcitkopf war viel zu sehr Typograph überhaupt, und zwar typographischer Denker, Erfinder, Reformer, als daß sich seine Thätigkeit hierauf beschränkt hätte. Wie spiegelt sich in ihm, den die feiernden Zeitgenossen bei seinem Tode den „Wieder- Hersteller des guten Geschmacks in typographischer Schönheit für Deutschland" nannten, der „aufs neue als der Vater von typographischer Kunst und Schönheit in Deutschland anzusehen" sei^°, in seinem allseitig- rastlosen typographischen Dichten und Trachten der sinnend und suchend vorwärts und aufwärts strebende Eifer der Zeit, die alte Thäler ausfüllte und neue Berge aufthürmte! Arbeitete er doch sogar an den Versuchen, Landkarten und Porträts und ebenso die chinesischen Typen aus Tcilstücken typographisch herzustellen. Er versuchte die Gründung des ersten Fachorgans, das das gesamte wissenschaftliche, Musik- und Kunstlcbeu im weitesten Sinne, die Interessen des Buch-, Musikalieu- und Kuusthaudcls umfassen sollte. Er arbeitete nach breit — allzu breit — angelegtem Plane an einer Geschichte der Buchdruckerkunst. Er stand als der Vorderste im Kampfe gegen den rohen Pennalismus der Buchdruckcrgebrüuchc, reformierte sie, und seine Reform drang, zunächst im Norden, allmählich durch. Nach seinem Tode übernahm, nach einer kurzen Zwischenzeit unter dem der Aufgabe nicht gewachsenen Gottlob Breitkopf, noch im Jahre 1794 Gottfr. Christoph Härtel (1763—1827) das Geschäft, der Brcitkopss Notcntypcn verbesserte, in seine Notcndruckerci die Platten mit der noch jetzt üblichen Zinn- und Blcimischung einführte und 1798 mit der Herausgabe der Nvrss eornplstss der musikalischen Klassiker begann. Breitkopf zur Seite steht in der Geschichte der deutschen Schriftgießerei der Hofbuchdrucker (1763) Georg Jacob Decker^" ^ Berlin. korme 1s üssssin cis ms pourvoir äs egrgcterss ^ui sAgisnt pour lg. dsauts ceux ciss Iwprimeries cis UsUgnäs et äs Dianes st ä'. . . gt-tsiiuirs g lg xsrt'setion, g Ig^usIIs sont, xsrvsuuss es» 332 s. Kapitel: Der Büchermarkt. ImiZi'imsi'iss öti'ltNAöi'ös", heißt es in seiner Eingabe an den König vom 27. Dezember 1765, und er hielt Wort. Prillwitz in Jena, Beckers Schüler Johann Friedrich Unger in Berlin u. a. folgten ihm. Geschichtlich ähnlich denkwürdig, wie Baskervilles Vergil-, Bodonis Homerausgabc wurde in Deutschland (Zöschens dreißigbändige Wielandcmsgabe und (unvollendete) siebcnbändigc Klopstockausgabe (1798,99 und 1809), die mit ihren 250 resp. 47 Rthlrn. (Band 1—6) gegen die Prachtwerke der großen ausländischen Typographen (Bodonis Horaz z. B. kostete in den 1790er Jahren in Deutschland 70 Dukaten ^ 227^ Rthlr. ^ 1683 Mk.) sogar noch verhältnismäßig billig waren. Haben sie doch sogar in den „Genien" ihre Nolle gespielt: Ist erst der Wiclcmd heraus, so kommt's an euch Übrige Alle, Und nach der Location, habt nur einstweilen Geduld! Mit der typographischen Schönheit und textlichen Korrektheit, der Güte des Papiers, der illustrativen Ausstattung und dem buchkünstlerischen Geschmacke seiner kostbaren Verlagswerke war Göschen eine der besten Verkörperungen der Fortschritte, die sich damals auf diesem Gebiete anbahnten. Von Gleim als „unser Didot" und „Elzcvir-Göschen" gepriesen, verband Göschen, um die Wiclandausgabe unter eigener Leitung in ganzer Schönheit und Reinheit herzustellen, mit seiner Buchhandlung eine eigene Druckerei: nur unter dem hartnäckigsten Widerstände der Leipziger Buchdrucker wußte er diese Vereinigung, die höchst bezeichnend für den neu- beschwingten Aufflug großzügig-buchgewcrblichcr Unternehmung ist, in Dresden durchzusetzen. „Da bin ich wieder", schreibt er 1795, „nachdem ich 4 Wochen mich habe in der Glätte sGöschcn wandte zum Glätten des Papiers eigene Erfindungen an^ begraben lassen ... mit dem glücklichen Erfolg, daß ich 5000 Bogen in einem Tage mache . . . Dreißig Leute, welche an der geregelten Lieferung angestellt sind, »vollen abgefertigt sein . . . Denken Sic daß ich Physik und Mechanik habe studieren müssen um unsere typographischen Werkzeuge zu verbessern und mit neuen Erfindungen zu vermehren . . . Sehen Sie einmal die deutsche Buchdruckerpresse an; ihre edelsten Theile sind von Holz, welches jede Witterung verändert. Fragen Sie einen deutschen Buchdrucker was eine vollkommene Ebene zu bedeuten hat! Zu einer solchen Ebene haben wir Deutsche weder das Maß um sie zu prüfen, noch die Kunst um sie zu schleifen. Erst vor zwey Monaten habe ich sie durch einen Künstler Typographische und technische Fortschritte; Göschen, Haas. ZZZ erhalten, welcher zwanzig Jahre bei Namson (Ramsay) in London gearbeitet hat." Goschen hat diese kostbaren Ausgaben — Wieland bekam allein 10000 Rthlr. dabei, rund 75000 Mk. — nicht um des unmittelbaren materiellen Gewinns willen unternommen, und es war ihm dazu Glück zu wünschen, denn die Enttäuschung würde sonst eine herbe gewesen sein. Auf der Klopstockausgabc (Band 1—6: 47 Rthlr.) lasteten 10000 Rthlr. Unkosten (davon Honorar 3000 Rthlr.), und der Absatz betrug im ersten Jahre vierzig, in den nächsten Jahren durchschnittlich je sechs Exemplare, im Jahre 1803 ein Exemplar.^ Im Süden, in Basel, waren die beiden Wilhelm Haas^", Vater (1741-^1800) und Sohn (1766—1838), deren für die Geschichte bedeutende Thätigkcit etwa 1770 und 1786 beginnt, an der Arbeit. Die Schriftgießerei schon Haas d. Ä., eines Nürnberger Schriftschneider- sohncs, zählt mit unter die ersten Europas. Im Jahre 1772 erfand er die sogenannte „Haassche Presse", von der man dann später teilweise annahm, sie habe Stanhope zum Vorbild gedient: es war eine aus solider Eisenkonstruktion gegossene Presse, die dabei durch große Einfachheit und Leichtigkeit ausgezeichnet war. Haas ließ die Spindel durch ein oben bogenförmiges Gestell gehen, aus dem oben ihr Kopf hervorragte: in diesem war jetzt der Bengcl angebracht, und dazu das andere Ende des Hebels mit einer Schwingkugcl verschen, so daß, während die alte Presse zwei Züge und die volle Kraft des Druckers dazu erforderte, mit einem einzigen Zuge des Bcngcls eine ganze Form jeder Größe abgedruckt werden konnte. Der Trieb der Verbesserung alter, der Erfindung neuer technischer Hilfsmittel, um der steigenden wirtschaftlichen Bedürfnisse Herr zu werden, lag damals, in dem Zeitalter, in dein in England die Spinnmaschine (1764), der Kettenstuhl (1767), der mechanische Webstuhl erfunden wurden (1785), in der Luft; freilich hatte er auch auf dem Gebiete des Buchgewerbes mit den Schwierigkeiten zu kämpfen, die Zunft- und Handarbeit den neuen Werkzeugen und ihrer Arbeit überall boten. In Gera erfand der Schlosser- meistcr Joh. Gottfr. Freytag 1777/78 eine neue Buchdruckerpresse; sie hatte statt Schraube und Schwengel nur einen Tritt und war so ungleich leichter in Bewegung zu setzen, bot besseres Oberlicht, beanspruchte einen kleinern Raum, war in ihrer Einfachheit sehr dauerhaft und konnte dabei leicht und schnell zusammengesetzt und auseinander ge- 5. Kapitel: Der Büchermarkt. nommen werden. Sie kostete in Gera 13 Louisdor, der Kasten, in dem sie verschickt wurde, 3 Neichsthaler. Schon um das Jahr 1780 wurde sie zuerst von der Canstcinschen Bibcldruckcrei (die alsbald zwei weitere nachbestellte), ferner von Trattncr — bei dem Kaiser Joseph sie versucht haben soll — und von Officinen in Berlin, Altona, Kopenhagen, Frankfurt a. M., Stuttgart und Erfurt angeschafft; der Widerstand der Gesellen aber gegen die bei der Verringerung und Beschleunigung der Arbeit drohende Herabsetzung der Löhne verhinderte ihre größere Ausbreitung.^" Gegen Haas trat, als er seine Presse zum Buchdruck benutzen wollte, als gegen einen Unzünftigen, das ganze Baseler Buchgewerbe auf, und das Urteil vom Jahre 1774 entschied, daß er nur seine Schriftproben darauf drucken dürfe. Er half sich zuerst damit, daß er im Jahre 1778 mit Joh. Jac. Thurneisen eine Gcschäftssocictät einging, die sich aber schon 1781 wieder auflöste; der Sohn aber war dann zunftmäßig gelernter Buchdrucker („Wilhelm Haas der Sohn", seit 1786). Im Jahre 1775 verwirklichte auch er eine Idee, die in Leipzig Breitkopf beschäftigte, die ihm aber vom Hofdiakon Preuschen in Karlsruhe mitgeteilt worden war, und die dieser als „Typomctrie" bezeichnete: den Satz von Landkarten aus beweglichen Typen und Zeichen; Wilhelm Haas d. I. hat ihn dann — wie auch die Haassche Presse — vervollkommnet, allein der Erfindung konnte in einem Zeitalter, das den Holzschnitt wieder aufnahm, und in dem die Einführung des Steindrucks vor der Thür stand, keine große Zukunft beschicken sein, und die Haassche Presse blieb fast ganz auf die Schweiz beschränkt. Um so bedeutsamer war ihre Herstellung der ersten deutschen Papicrglüttmaschine; Bodoni selbst, dessen Maschine nur für halbe Bogen eingerichtet war, während die Haassche ganze Bogen glättete, ließ zahlreiche seiner Werke bei Haas glätten. Cotta stellte die beiden Haas, die in den Jahren 1790/91 zu Mitgliedern der Berliner Akademie der Künste und mechanischen Wissenschaften erwählt wurden, als Schristschncider und Typo- graphen über eine Druckerei wie die Ungcrsche in Berlin und neben Göschen; er fand den bei Unger gedruckten Schillerschen Musenalmanach „zwar sehr vorzüglich, aber doch keine Arbeit wie die von Haas in Basel" und schrieb, daß der „große Künstler", wenn man ihm den Druck Schillcrscher Werke anvertrauen werde, „besonders wegen des Wetteifers mit Göschen das Möglichste seiner Kunst und seiner Talente aufbieten" werde (1796).^' Stereotypie, Lithographie. 335 Neben den Arbeiten an der Verbesserung der Presse her gingen andere Erfindungen, die, zum Teil schon in älterer Zeit vorbereitet, ebenfalls erst im 19. Jahrhundert zur Blute kommen sollten: Stereotypie und Lithographie. In Frankfurt a. M. hatte schon im Jahre 1736 die Eifersucht der dortigen Buchdruckcrgesellschaft die Entwickeluug der Stereotypie unterdrückt: die Brüder Groot, Hofbuchdruckcr iu Neuwied und in Offenbach, hatten damals Stereotypplatten aus einer neuen Zinnmischung hergestellt und erbaten vom Rate zu Frankfurt die Erlaubnis, die Bibel und andere keiner Veränderung unterworfene Bücher um den halben Preis herstellen zu dürfen. Sie gaben die Herstellungskosten der Platten für die ganze Bibel auf 1600 Gulden und ihre Leistungsfähigkeit auf 3—400000 Exemplare an. Die Bnchdruckergcsellschaft erklärte, ein Metall, das einen reinen, sofort zum Drucke fertigen Guß lieferte, gäbe es nicht; die von den Brüdern Groot „angemaßte Invention" sei uralt, denn auf die Gedanken der „Abgießung ganzer Formen, Seiten und Wörter" seien schon die Erfinder der Buchdruckcrkunst gefallen; die neuerdings vom kurpfülzischcn Premierminister Saltzingcr und vom Hallcschen Waisenhaus gemachten Versuche hätten sich beide als vergeblich erwiesen, das Waisenhaus drucke die Oktav- uud Duodezbibcl jetzt wieder vom Lctternsatz; die Leistungsfähigkeit der Platten sei übrigens höchstens die von 12—20000 Exemplaren.^ Mannigfache besonders im Ausland unternommene Versuche gingen dem schon vorher: von Joh. Müller und L. van der May, beide in Lehden, um 1700, Fcnncr und James in Loudon und Ged in Edinburg um 1730. Indessen liefen alle diese Versuche noch daraus hinaus, den Schriftsatz selbst auf der Unterseite zusammcnzulöten. Ein bestimmtes Zeugnis über die Anwendung einer gegossenen Matrize der ganzen Seite liegt jedenfalls erst aus dem Jahre 1769 vor und stammt von dein preußischen Gencralfiskal Geh. Rat d'Aniercs, der uns in ganz andern Zusammenhängen schon begegnet ist. Er wurde angeregt durch den uns bekannten Vorgang des Halleschcn Waisenhauses, wollte aber über den stehenden Satz mit vollen Typen hinaus. Die Methode sei sehr einfach, schreibt er darüber; sie bestehe darin, eine in gewöhnlicher Weise mit beweglichen Typen gesetzte Seite zu nehmen, xrsnclrs l'swxi einte de estte ruasse cie eaiÄeteies, soit eu ou KU tsri'ö ai^iUsuse ^Thoncrde^ ou kneors en uMlü, !>, konärs sur estts empi einte uns MAS ü'une seuls pieee 336 5. Kapitel: Der Büchermarkt. SN lllöwl, IlttiueUs 861'vii'g. til'öi' 1öL sxöluxltliiss . . . ^.vse lk temxs ou pourroit Lteuciis 1'utilitö äs estts wauipulalion su xliciUÄnt aux plaueuss Zravsss; . . . cl'g.xi'68 cstts wötüväe on vour- roit, en sä'spreuve^ t-iisi- 100,000 eMlswönd dsllss". Dann wissen wir von dem Schlettstädter Aintmann Franz Jgnaz Joseph Hoffmann, daß er in den 1780er Jahren Platten in eine Art Porzellanerde goß. Für die Praxis erobert wurde das neue Verfahren zuerst von Finnin Didot in Paris (1795 Callcts Logarithmentafeln; Patent 26. Dezember 1797) und dem Pariser Schriftgicßcr und Buchdrucker Herhan, dann aber in der Weise, in der es sich auch in Deutschland verbreiten sollte, vervollkommnet von Stanhope, 1804. Und gleichzeitig, die Hohe bezeichnend, die das Zeitalter in seinen ersten Pionieren auch hier erreicht hatte, und von der es in neue, größere Fernen blickte, regte es sich allerorten in Deutschland: im Jahre 1805 traten z. B. in Basel Wilhelm Haas, in München der Kurpfalz-Bayrischc Geh. Staatsarchivar Vincenz von Pallhausen und der Holzschneider Thomas Neuer, in Berlin der Kommissionsrat I. Chr. Gndickc mit Stereotypvcrsuchcn hervor.^ Nach Didots Beispiel stellte in Wien Anton Strauß Stercotypversuche nn, und als er im Jahre 1801 die Schriftgicßcrcibcfugnis erhielt, wurde ihm amtlich bestätigt, daß seine Lettern mit den englischen, seine Stereotypen mit den französischen auf gleicher Stufe stünden. In München aber machte der im Jahre 1772 in Prag geborene Aloys Senefclder 1796 die ersten Stcindruckversuche. Die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts machte sich auf den Weg, die alte, schwerfällige Holzprcsse, die der Drucker im Schweiße seines Angesichts anzog, durch die leichtere, elegantere und einfachere eiserne zu ersetzen. Der warme und dichte Hauch einer gewissen Romantik, mit all ihrer Schwerfälligkeit und Unbchilflichkeit, die doch in einer Zeit noch wenig empfunden wurde, der Stunden und Tage das waren, was uns Minuten und Stunden sind, umweht jene alte Presse. Die kalte und klare Luft bewußten Fortschreitens und Ausnützcns, der Beschleunigung, der Geradlinigkeit, der Knappheit, der Eleganz der Einfachheit in jeder Beziehung umweht die technischen Hilsömittcl, wie sie sich jetzt vorzubereiten begannen. Es ist das Bild des ganzen Zeitalters, dessen Männer Zopf und Perücke, dessen Frauen Reifrock und Stöckelschuhe ablegten, dessen Häuser statt aus zusammengesetzten blcigefaßtcn Scheiben aus klaren, Ausstattung. 337 aus einem Stücke hergestellten Fensterscheiben auf Straße und Plätze hin- auszuschaucn begannen. So begann sich dieses Zeitalter der verschnörkelten Welt des Privilegwcsens zn entringen und es durch glatte und klare vcrlagsrechtlichc Gesetzgebung zu ersetzen, so begann cö mit den zopfigen Gesellengcbräuchcn in der Buchdruckerei aufzuräumen, so schuf es die modernen buchhündlcrischen Publikationsmittcl der Fachzeitschrift und der exakten Bibliographie, so bemühte es sich, die unmittelbare Übung geschäftlichen Verkehres straff und zielbewußt zu kodifizieren. Schon in der Geschichte der Handbücher der Buchdruckerkunst spricht sich die Stellung des ausgehenden 18. Jahrhunderts in der Geschichte der Buchdruckerkunst schlagend aus. In den Jahren 1740—1745 hatten Gcßner und Hager „die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerei)" „klärlich beschrieben und ans Licht gcstellet". Das Werk war das Grundbuch eines halben Jahrhunderts geblieben. Jetzt war es veraltet und wurde abgelöst durch die Werke, die Christian Gottlieb Täubel, ein geborener Leipziger, der zunächst in Halle thätig war und dann eine, übrigens unbedeutende, Offizin in Wien gründete, seit 1785 erscheinen ließ („Allgemeines theoretisch-praktisches Wörterbuch der Buchdruckcrkunst und Schriftgießerei)", Wien 1805), bis diese dann selbst wieder in den zwanziger, dreißiger Jahren durch andere überholt wurden. Aber es waren gerade auf technischem Gebiete Anfänge, beginnende Übergänge. Wie bezeichnend ist Göschens ablehnendes Schreiben an Friedrich König, .als sich dieser, nirgends Entgegenkommen findend, an Göschen als den „einzigen Buchdrucker, der mit Ambition arbeite", wandte! Königs Presse zielte hauptsächlich auf Schnelligkeit ab, und damit sollte sie eine der größten Umwälzungen im Buchdruck herbeiführen. Auf Göschen, einen der größten typographischen Unternehmer des nachrcichschcn Zeitalters, machte sie damit keinen Eindruck. „Ihre Maschine wird viele Abdrücke liefern", schrieb er, „aber nichts Schönes".^ Papier, das dekorative und typometrischc Gebiet, Schriftcharakter: das waren die Dinge, auf die der allgemeine Fortschritt beschränkt blieb. Über die Güte des Papiers herrschte allgemein Klage. Nicht zuletzt waren daran die handelspolitischen Grundsätze der deutschen Staaten schuld. Überall war die Einfuhr von Papier und die Ausfuhr von Lumpen verboten. In Preußen war nur das große holländische Postpapicr davon ausgenommen, in Österreich wurde unter Joseph II. auch seine Einfuhr Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 22 338 5. Kapitel- Der Büchermarkt. untersagt. Stark gesucht, wie cs war, wurde das Papier deshalb teurer und vor allem schlechter; borstiger im Körper, unreiner in der Farbe. „Ich halte den Nachdruck allerdings für einen Diebstahl", heißt cs einmal iu einem Journal vom Jahre 1785; „allein ich würde doch einen Verleger nicht bedauern, wenn ein Anderer ihm eine Schrift auf Schreibpapier, scharf und eorrckt nachdruckte, wovon jener die zweite oder gar dritte Auflage auf schlechtem Druckpapier hat machen lassen".^ Als vorbildlich wurden damals z. B. Breitkopf und Reich in Leipzig, Decker und Unger in Berlin, Dietrich und Vandcnhocck in Göttingcn genannt.^ Und namentlich in Süddcutschland arbeitete man an neuen Erfindungen; im Jahre 1765 erschien in RcgcnSburg das erste Buch mit Papier, das nicht aus Lumpen hergestellt war^; zu Ende des Jahrhunderts stellte eine der sieben Nürnberger Papiermühlen, die sogenannte „Fichtcnmllhle", sehr schönes starkes Schreibpapier aus Fichten- oder Baumpapier her.^ Um die Mitte des Jahrhunderts finden wir besonders im Süden noch zahlreiche Beispiele des alten Buchgeschmacks mit seinem ornamentalen Schmuck der echten Barockzeit: ein behäbiges Klcinquartsormat, einen wortreichen Titel, der, nicht.selten Fraktur uud Antiqua gleichzeitig ver- wcudend, de» Inhalt möglichst erschöpfend umschreibt und mit allem Aufwände grober Zicrschrift gedruckt ist, eine große, dem Glatten abholde Textschrift, zwar nicht schön, aber dem Auge behaglich, oben den Kolumnentitel in Schwabachcr, vom Texte durch eine durchlaufende Linie getrennt, auch die Kapitelüberschriften aus Schwabachcr Schrift gesetzt und die Kapitel durch durchlaufende Doppcllinien geschieden; Kopf- und Schlußstöcke und verzierte Initialen — die lctztcrn freilich kleiner als früher und der Titel nicht mehr rot und schwarz; fremde Wörter und Wurzeln durch Antiqua ausgezeichnet. Dann aber wird das herrschende Format das Oktav, nimmt der Wortrcichtum der Titel immer mehr ab, er zeigt einheitlichen oder verwandten Schriftcharakter, die Initialen verlieren ihr Ornament und an ihre Stelle tritt eine nüchterne Fraktur, die sich nur uoch durch ihren wuchtiger» Körper auszeichnet, die Buch druckcrstöcke und Röschen fallen weg. Es sind etwa die achtziger Jahre, in denen der Umschwung deutlich sichtbar wird. In Berlin^ begannen Unger (1?80fg.) und Wegcncr (1781 fg.) mit der Preisgabe der Titel- vigncttcn und ihrem Ersatz durch die Linie, zu Ende der achtziger Jahre bemerkt Ungcr, daß Leisten, Kartuschen und Finalstöckc nicht mehr oder Pnpier, Format, Titel, Verzierung, Schrift. ZZ9 doch nur selten gebraucht würden; in Wien wurden sie zuerst vou Joseph Anton Jgnaz Edler von Baumeister (1781—1792) beseitigt. In den letzten Jahrzehnten steht an Stelle des alten Buchgcschmacks die moderne Einfachheit fast vollendet vor uns: keine Spur mehr vou ornamentalem Schmuck; an Stelle der alten Vignetten und Stöcke steht die Linie; die Initialen sind durch etwas fettere Aufaugsbuchstabeu uur uoch augedeutet. „Wir wollen alles vermeiden, was Schnörkel und Überladung ist, und Schnörkel heißt mir in einem Buche alles, was nicht Buchstabe oder Interpunktion ist", schrieb Schiller 1794 an Cotta. Und wie deutlich spiegelt sich diese Wandlung in der Geschichte der Schrift! Eine Fraktur aus der Mitte des Jahrhuudcrts und eine Didotschc Antigua bilden die äußersten Endpunkte; sie stehen sich wie Holzschnitt und Kupferstich, wie eine derbkrausc Schnitzerei und ein eleganter Guß gegenüber. Gleim und Kleist machten schon den Versuch, die „deutschen" Buchstaben durch die „lateinischen" zu ersetzen: um die Lektüre der deutschen Bücher den Ausländern zu erleichtern.^ Auch von Boviner, Geßner, Ramlcr, I. G. Jcicobi gab es Ausgaben mit lateinischen Buchstaben. Göschen druckte daun sogar deutsche Romane in Antiquaschrift. Ein wahrer Haß gegen die deutsche Büchcrschrift zeigte sich im nachreichschen Zeitalter. Deninas „I,a krusss littörail«" (Berlin 1790/91) schrieb das Zurückbleiben der deutschen Buchdrucker hinter den außerdeutschen ihrer „odst-ination ^ eonssrvsr leurs eÄi'g.etöi'ös Mtliiquss" zu, und es hat wesentlich dazu beigetragen, daß damals in Berlin so viele deutsche Werke mit lateinischen Schriften gedruckt wurden. Im Februar 1798 brachten Biesters Berlinische Blätter einen „Vorschlag zur Entführung der lateinischen Lettern aus Staatsgrüudeu" vom Kabinettsminister Frh. von Alvcuslebeu. Die Zeit war verliebt in die Tidotschen Lettern. „Jeder junge Schriftsteller wollte damit gedruckt sein" (Jenaische Litte- raturzcitung, 1791, Nr. 12). Sic wurden in Deutschland nachgeschnitten, besonders von Prillwitz in Jena, aber nicht gut; Unger sicherte sich von Firmin Didot die Zusage, keinem Deutschen außer ihm Lettern zu gießen oder Matrizen zu verkaufen; Breitkopf machte dann ein namhaftes Über- gcbot, aber vergeblich; erst Göschen kam uach Unger in den Besitz echter Didotschcr Lettern (1793). Aber Breitkopf war zugleich der Führer im Kampfe zur Verteidigung der nationalen gegen die fremdländische Schrift; mit ihm wirkten in demselben Sinne besonders Campe in Brauuschweig 340 5. Kapitel: Der Büchermarkt. und Unger in Berlin. Breitkopf und Johann Friedrich Ungcr schufen beide neue Schriften, in denen sie die Fraktur der Antiqua anzunähern suchten. Freilich war eine wirkliche Verdrängung der „deutschen" Schrift so wie so nicht zu erwarten. Die Verwendung der Antiqua zu deutschvolks- tümlichcn Zwecken wurde vom Publikum abgelehnt, auch Goethe und Schiller standen auf Seiten der deutschen Lettern. Die neunziger Jahre zeigen innerhalb der allgemeinen Mode der lateinischen Lettern schon die Reaktion. Sogar periodische Schriften kehrten zur Fraktur zurück. Das Ergebnis war schließlich der Beginn der im ganzen noch heute gültigen Scheidung: der Wissenschaft die Antiqua, dem Volkstümlichen die Fraktur. Zahlreiche andere Einzelheiten sind es, in denen sich der Fortschritt zeigt von gleichsam blinder Übung primitiver» Brauchs, altvätcrischcn Geschmacks, vernachlässigter Handhabung zu bewußter Gestaltung neuer Ansprüche und Forderungen des Geschmacks und Gebrauchs. Man verlangte, die Bücher ohne Jahreszahl erscheinen zu lassen^; man schlug vor, als Bogenkustodcn nicht nur Buchstaben, sondern den Namen des Verfassers und des abgekürzten Titels mit — wie es bereits öfters gehalten wurde — danebengesetzter Zahl des Bozens zu verwenden^; man wandte sich gegen den alten Gebrauch der ungleich großen Ziffern in zusammengesetzten Zahlen (z. B. 17^8); man führte Klage über Ausgaben wie die der Wielandschcn „Grazien" vom Jahre 1770, die bei kleinem Format gesperrte und so kurze Zeilen hatte, daß man sie genießen mußte, „als wenn man Suppe mit Kaffeelöffeln essen sollte".'^ Kant veröffentlichte in der „Macht des Gemüthes" eine besondere Nachschrift mit dem Titel: „Vorsorge für die Augen in Hinsicht auf Druck und Papier der Bücher"; man beschwerte sich über Bücher, die, wie z. B. Guthrie-Grays Allgemeine Weltgeschichte, bei starkem Umfang ohne genügende Abteilungen fast aus einem einzigen Stücke bestanden, über solche, die, wie Steinbarts „Anleitung zum vernünftigen Sclbst- denkcn", bei vielen Hundert Seiten Umfang, ganz wenigen Kapiteln und einer Masse von Paragraphen in den Kolumnentiteln nur die Kapitelüberschriften angaben und keine Zusammenstellung der Paragraphen- Inhaltsangaben hatten^, über solche, die, wie es leider sehr gewöhnlich geworden sei, die Kolumnentitel ganz wegließenman schlug vor, daß die Verleger nach dem Vorbilde der Franzosen und Engländer besondere Titelseiten drucken lassen sollten, daß ihn der Käufer aufheften Allerlei bibliopöietische Vorschläge; Broschieren. 341 oder aufkleben könne Mit einem Worte: ein allgemeines Reflektieren und Kritisieren, Fordern und Bessern erwachte. Breitkopf soll beabsichtigt haben, dafür in seinem „Magazin des Buch- und Kunsthandels" (1780—1782) eine besondere Rubrik einzurichten, Nicolai gar ein besonderes Journal zu gründen^; der Freiberger Konrektor Hüblcr schrieb eine besondere „Bibliopdie" (1803). Das Verlangen des Publikums ward lauter und lauter, die Bücher nicht roh in den Handel zu bringen. Regelmäßiger Weise wurde seit alters nur die gewöhnliche Gebrauchslittcratur gebunden. „Denn ungebunden kauft weder Bauer noch Hausircr etwas", sagt der Speierer Buchdrucker 1725.^ „Ist es denn gar nicht möglich", heißt es in einer „allgemein anerkannten Beschwerde des Teutschen Gelehrten" zu Ende des 18. Jahrhunderts, „der guten Sitte der Engländer und Franzosen nachzuahmen, und von jedem Buche wenigstens eine Anzahl von brochirten Exemplaren vor- räthig zu halten? . . . Greifet in Euren Busen und fühlt, ob ihr noch fühlbares Fleisch und Blut habt, um eine so wichtige Erleichterung mit so geringer Aufopferung dem Gelehrten zu gewähren!"^" Freilich dürfen wir bei dieser „geringen Aufopferung" in einer Zeit, die noch keinen Großbetrieb mit billiger Maschinenarbeit kannte, nicht mit heutigen Preisverhüttnissen rechnen. Binden und broschieren kam dem damaligen Verleger verhältnismäßig höher zu stehen als dem heutigen. Cotta ließ von Schillers Musenalmanach auf das Jahr 1797 60 Exemplare (auf Velinpapier) broschieren, 200 Exemplare (auf gutem holländischen Post- papicr) gefärbt binden (zum Teil vergoldet), 240 Exemplare (auf gutem holländischen Postpapier) broschieren, die übrigen 1500 Exemplare (auf ordinär Papier) wurden roh verschickt. Der Buchbinder Bauer, den Schiller als den „billigsten und auch zuverlässigsten in Jena" bezeichnete, berechnete dafür pro 100 Exemplare: vergoldet gebunden 20 Rthlr., gefärbt gebunden 9 Rthlr., broschiert 3 Rthlr. 12 gr.; und welcher Zeit bedurfte es dazu: in der Annahme, daß alle 2000 Exemplare gebunden werden sollten, bedang sich Bauer dazu eine Zeit von Ende August bis Mitte Oktober aus. Die süddeutschen Preise waren auch hier billiger; in Schwaben wurde dasselbe für ebenso viele Gulden geliefert, als Bauer Thalcr ansetzte; vom Cottaschen Gartcnkalcndcr kosteten 100 Exemplare gefärbt zu binden (mit 16 Karten) 9 Gulden.^ Die Broschur erhöhte den Preis kleiner Broschüren auf das Doppelte.^ Der Buch- 342 5. Kapitel: Der Büchermarkt. Handel gab als Erklärungsgrund für den Berkauf der Bücher im rohen Zustande die Unbequemlichkeit an, die es verursache, gebundene Bücher zu verpacken.^ Das Broschieren — d. h. nicht nur der Journale, sondern der Bücher — begann aber gegen Ausgang des Jahrhunderts jedenfalls in Aufnahme zu kommen^, ^d wir finden, daß das Publikum sogar heftig dagegen Stellung nahm; aus zwei Gründen: erstens sei das übliche Druckpapier so schlecht, daß die Hefte rasch ruiniert seien; und zweitens und besonders könne man die Bücher vor dem Kaufe nicht einschen.^6 Gerade das letztere war es freilich, wodurch sich die Bro- schur dem Verleger empfahl: sie war ein notwendiges Kommunikationsund Schutzmittel der Ansichtssendung, und gerade deshalb begann die Verlegerbroschur eben damals zugleich mit der Ausbreitung des Konditionssystems in Aufnahme zu kommen.^ Indessen war jene Abneigung im Publikum durchaus keine allgemeine; überwiegend wurde dem deutschen Verleger das broschierende Ausland als Muster vorgehalten und darin ein Gegenmittel gegen das ewige Übel der Defekte erblickt^, ebenso wie der Verleger darin ein Mittel gegen den bloßen Vorwand vorhandener Defekte sah.^» Daß die Bücher mit Angabe der Art des Ein- bands vielfach sowohl vom Publikum beim Sortimenter oder Verleger, als vom Sortimenter beim Verleger oder Großsortimcnter gleich gebunden bestellt wurden 2" und die Buchhändler deshalb „zur Bequemlichkeit und besonders zum Vorthcil sämmtlicher Bücherlicbhaber, vorzüglich derer in kleinen Städten und auf dem platten Lande", besondere Abkommen mit einem Buchbinder trafen^", braucht kaum besonders erwähnt zu werden. Die Ausstattung des Buches betreffend aber ist endlich noch eins zu erwähnen: die Pflege der Buchillustration und die beginnende Umkehr zum Holzschnitt. Holländisch Papier, Baskervillesche Typen, Kupfer von Cho- dowiccki oder Bartolozzi, Vignetten von Mcil oder Geyser — so das Modebuch des Rcichschen Zeitalters. Al^er die letzten Jahrzehnte des Jahrhunderts bereiteten auch das endliche Wiederaufleben des Holzschnitts vor; vor allem ist hier der beiden Unger in Berlin zu gedenken, Johann Georgs (1715—1788) und besonders Johann Friedrich Gottliebs (17S4—1804), des Professors der Holzschneidekunst an der Berliner Akademie der bildenden Künste. Auch das war eine beginnende Wandlung, die, wie die litterarische, organisatorische, technische in neue Weiten und Breiten hinauswies. Sechstes Kapitel. Die Censurverhältnisse. Ccnsur in Österreich und Bayern bis zur Französischen Revolution. Tie Wahl- kapitnlationen von 1730 und 1792. Censur in Bayern nnd Österreich seit der Französischen Revolution. Die Ccnsur im übrigen Süddeutschland; in Prcnßen; im übrigen Norddcutschland. Ein schmaler Weg: Dinge, die sich schließlich fast in die Geschichte eines Abschnitts aus dem Leben eines einzigen Mannes zusammendrängen ließen, führte uns vom Anfang der vierziger Jahre des 18. Jahrhunderts her mitten hinein in eine Zeit, die nun ein ganz neues Bild darbot. Es war die Zeit des Sturmes und Dranges; der Pfad verbreiterte sich zu einem weit ausgedehnten Kampfplatze, auf dem wir die Schlachten und Scharmützel des Nachdrucks und Selbstverlags sich abspielen saheu. Aber es war eine Zeit des Kampfes, weil es eine Zeit des Ncubildens war; der Neubildung auf dem Gebiete sowohl des Buchhandels als des Büchermarkts. Längst vorbereitet, allmählich sich verstärkend, hat diese Wandlung zu Ende des Jahrhunderts die Stufe des eigentlichen Übcrgehcns überschritten und drängt sich nun dem Auge als neue Gestaltung auf. So war es der Durchbruch neuzeitlicher Gestaltung in der buchhündlc- rischcn Organisation und in Lektüre, Verlag, Ausstattung uud Technik, die, indem wir die Schwelle des nachrcichschcn Zeitalters überschritten, unser Interesse gefangen nahm. Wir streben dem eigentliche:? Buchhandel zu; es drängt uns zu überschauen, wie iu jener merkwürdigen Zeit des Kampfes und der Neubildung das bibliopolischc Deutschland sich ausnahm und der eigentliche Handel mit Büchern sich abspielte und sich fühlte. Zwei Gebiete aber sind es, die vorher noch eine gesonderte Betrachtung verlangen. Wie die Veränderungen in der Organisation und im Bücher- 344 6. Kapitel: Die Censurverhältnisse. markt, so warm cs die Verhältnisse der staatlichen Eensur und der verlagsrechtlichen Gesetzgebung, die, ebenfalls nach einer im Ncichschcn Zeitalter sich abspielenden unmittelbaren Vorbereitung, im nachreichschcn zu geschichtlich besonders bemerkenswerten Erscheinungen führten. Die letzten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts waren die Jahrzehnte der unmittelbaren Vorbereitung, des Ausbruchs und des ersten Wirkens der Französischen Revolution. Der Staatsbürger wurde mündig; mehr als das, der Geist des neuen Menschen, der Geist Rousscaus, Voltaires und der Encyklopüdistcn, der Geist einer rücksichtslosen und unerbittlichen Kritik rüttelte an den Grundvestcn der wissenschaftlichen, politischen, moralischen und religiösen Welt. In demselben Jahrzehnt, in dem in Frankreich die Mauern der Bastille zerstört und die Menschenrechte erklärt wurden, zerstörte in Deutschland Kant die Mauern des Dogmatismus und schrieb Schiller die „Nüuber". Es war klar, daß der Geist dieser allgemeinen Umwälzung den stärksten Widerstand der europäischen Regierungen herausfordern mußte. „I^a lidre eouimunieation des pensees et des »pinions est, im äss äroits les plus preeisux üe 1'Iiowme; Wut cito^en peut äonc parier, eerire, imprimer lidrsment . . .", erklärte die Versammlung der französischen Nation in einem der Grundgesetze der „Menschenrechte"; und stören wir den Eindruck dieser Sätze, so wie sie auf die Zeitgenossen unmittelbar wirkten, nicht durch den selbstverständlichen Nachsatz: „sank a reponclre äs 1'g.dus de eette Uderts ci^us les oas tieteiwines Mi- 1a loi". Auf der pyrcnäischcn Halbinsel, in Italien, in den nordischen Neichen, in Nußland, ja auch in England aber wurden gleichzeitig die Fesseln der Censur und der Bücherpolizci aufs straffste angezogen. Dem verschiedenen Stande der Entwickelung der politischen und religiösen Freiheit in den verschiedenen Teilen Deutschlands gemäß mußte sich diese Gegenwirkung am stärksten im katholischen Süddcutschlaud geltend machen. Der allgemeine Entwickelungsgang, den die Geschichte der Censur im 18. Jahrhundert zeigt: die Erstarkung der staatlichen Eensurgewalt gegenüber der geistlichen, machte sich, wie wir uns erinnern, anch in Österreich i geltend; er führte nun zu der ciuschneidenden Verordnung vom 1. April 1753, die die Fakultätcuecusur der Universität aufhob und auf eine aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern zusammengesetzte „Bücher-Ccusur-Commissiou", später (seit 1772) „Bücher- Censur in Österreich unter Maria Theresia. 345 Censur-Hof-Commission" übertrug. Ihr Präsident war bis zu seinem im Jahre 1772 erfolgten Tode der aus der Nachdrucksgeschichte des Rcichscheu Zeitalters uns bereits bekannte Gerhard van Swieten, dann Franz Stephan Rautcnstrauch; ihr untergeordnet waren entsprechend eingerichtete Censurkommissioneu der einzelnen Provinzen. Vau Swieten, der die Jesuiten auch von den Universitäten zu verdrangen suchte, nahm ihnen ihre bisherige Ceusurgewalt allerdings aus den Händen. Daß des ungeachtet in dem Kampfe gegeu die evangelisch-kirchliche Littcratur Staat und Kirche vollständig einig waren, ist natürlich; aber die weltliche verband sich mit der geistlichen Censur nicht nur zur Unterdrückung der eigentlich kirchlichen evangelischen Litteratur. Neben der Regierung und den Militärkommandanten wurden auch die Bischöfe zu scharfer Überwachung auch „freygcistcrischer" Schriften beordert (Patent vom 25. April 1767). Voltaire, Rousseau, die Encyklopüdisten waren es, die, ohne daß sie genannt wurden, hier getroffen wurden. Binnen acht Tagen hatte jeder seine etwaigen „freygcisterischcn" Schristcn zu verbrennen, und wer darnach im Besitze einer solchen angetroffen wurde, hatte die für das Verbrechen der Freigeistern bestimmte Strafe zu gewärtigen; ebenso sollten ohne Unterschied des Geschlechtes sogar die bestraft werden, die um solchen Besitz wußten, ohne ihn zu denunzieren. Verdächtige Personen wurde die Regierung verpflichtet „überfallen zu lassen". Im Jahre 1765 erschien ein LgMvAus lidioiuw i>i oiiibiwi um, der im Jahre 1775 einige Supplemente erhielt. Cr verbot Werke wie die von Jselin, Abbt, Schrökh, Mendelssohn, ja Süßmilchs „Göttliche Ordnung" (die erste Moralstatistik). Im Jahre 1777 wurde der Katalog selber unter die verbotenen Bücher gesetzt, „damit", sagt Nicolai, „die schlechten Leute uicht die schlechten und die klugen Leute nicht die klugen Bücher aus demselben kennen lernen, und sich durch die Bücherschwärzer die schmutzigen Schriften nicht für den zehnfältigen Preis kommen lassen". Wohl hatte auch die österreichische Censur das Gute, dem nach Alter und Geist unmündigen Leser schlüpfrige und irreligiöse Werke, die „I^ettres xsiLÄNös", das „Lui'istmmsws clsvoils", den „?or1isi' äs Luln'di'sux", die Sanchcz, Buscnbaum, Diana, Lacroix — Schriften, die Sonncnfels in einer Rechtfertigung der Censurthätigkeit van Swietens anführt, — aus der Hand zu nehmen. Das Üble aber war, daß Schriften wie Mendelssohns „Phädon" und Rousseaus „l^mite" vom Lose der Ver- 346 6. Kapitel: Die CeiisurvcrlMtnissc. brcnnung getroffen wurden, und daß man die geistige Bevormundung bis auf die höchstgcbildctcu Personen erstreckte. Bon der Revision der nach Wien geführten Bücher auf der Hauptmaut waren, nachdem früher der Rcichshofrat nicht censurpflichtig gewesen war, nicht einmal die an dm Reichshofrat oder einzelne seiner Mitglieder gerichteten Bücher, sogar die von Frankfurt eingesandten Pflichtexemplare nicht ausgenommen, ja über die an den Ncichshofrat oder einzelne Neichshofräte einlaufenden Bücher war dem Regenten monatlich eine „besondere Spcci- fication" mit Angabe der Adressaten einzugereichcn (Verordnung vom 4. Juli 1750). Es war bei solchen Tendenzen der Büchcrpolizci unumgänglich, daß hinsichtlich der Lcscrwclt denn doch gewisse Unterschiede gemacht werden mußten'. Man führte dazu die halben Verbote ein, d. h. wies gewisse Bücher einer der folgenden vier Gruppen zu: Di'M sedeäam (nur gegcu besondcrn Erlaubnisschein), LiuMis (nur den Gelehrten), ^.e^liolicis (nur den Protestanten) und Oontiuulmtidus (nur Abonnenten auf größere Werke), die alle gegen besondere Erlaubnisscheine verabfolgt wurden. Der „Schein" lautete: „Unterzeichneter ersucht eine hochlöbl. K. K. Hof- Polizeystelle um Verabfolgung des verbotenen zurückbehaltenen Buchs . . . zu seinem alleinigen Gebrauche, als wofür er sich, und daß er gedachtes Buch auf keine Weise weder zum Lesen, noch als Eigenthum an Andre überlassen wolle, unter Dafürhaftung verbürgt." ^ Selbstverständlich, daß bei solchen Verhältnissen die Tagcspresse der schärfsten Überwachung ausgesetzt war. Für die österreichische Presse selbst war das nicht schwer, denn sie war nicht der Rede wert. Aber mit welchen Hecken und Verhauen waren für die österreichischen Unterthanen die ausländischen Zeitungen umgeben! Die Einfuhr aller privilegierten Zeitungen war allerdings gestattet (7. Juli 1753); bei der Einfuhr mußten sie aber der Biicherrcvisions-jiommission überantwortet werden, zu ihrem Verkaufe waren ausschließlich die k. k. Postämter berechtigt (17. Mai 1751), und wenn sie ärgerliche oder gotteslästerliche Stellen enthielten, so wurde umgehend wegen Bestrafung des Verfassers und Druckers an die betreffende Obrigkeit Anzeige erstattet (18. August 1753). Die mit Beginn der fünfziger Jahre wieder anhebende erbitterte Verfolgung der „vielen" geschriebenen Zeitungen, die gegen Bezahlung in die Kaffeehäuser geliefert und in Briefform zur Post gegeben wurden, Censur in Österreich unter Maria Theresia und Joseph II. 347 ist ein beredtes Zeugnis für die damalige Lage der Zeitungsprcsse in Österreich; hundert Dukaten in Gold wurden den Denunzianten der unbekannten Verfasser nebst Vcrschweigung ihres Namens zugesichert. Was die gedruckten inländischen Zeitungen betraf, so durfte das „Wiener Diarium" (die 1703 gegründete spätere „Wiener Zeitung") nur solche inländische Nachrichten über Staatsangelegenheiten bringen, die die Hosstellen ihm wöchentlich zuwiesen (31. März 1769), und die Geistlichkeit betreffende Artikel durften ohne allerhöchste Erlaubnis in keinem Zeitungs- blattc erscheinen (26. Mai 1769). Eine in ihrer Wirkung von Publikum und Buchhandel auch dann, wenn die angehaltenen Schriften schließlich nicht verboten wurden, aufs schwerste empfundene Behandlung aber fanden an den österreichischen Grenzen auch die hereinkommenden Bücher. Nach „bisheriger guter Beobachtung" waren alle nach Wien geführten Bücher ohne Unterschied „von der Regierung einverständlich mit der K. k. Ministcrial-Banko-Dcputation" auf der Hauptmaut genau einzusehen; bei erheblichem Anstand war die Kaiserin zu befragen. Kein Buch — so schildert ein zeitgenössischer österreichischer Schriftsteller, Pclzcl, die Censur unter Maria Theresia in den siebziger Jahren —, und wenn es von Steinkohlen oder Hufbeschlag handelte, durfte ins Land gebracht oder verkauft werden, ohne zuvor in der Censur eine „Contumaz von einigen Monaten" ausgehakten zu haben. „Die Schärfe und Schwierigkeit, sich wissenschaftliche Hilfsmittel zu verschaffen", fährt Pclzel fort, „schreckten den Gelehrten von der Fortsetzung ab, und die Musen standen schon in Bereitschaft, der Barbarei Platz zu machen, wenn sie der Monarch Joseph II. durch eine weise Einrichtung nicht wieder zurückgerufen Hütte." Das Ziel der Joscphinischcn Ccnsurgesetzgebuug war die Vereinfachung und Centralisierung ihrer Administration, die Herrschaft freisinniger Grundsätze, der Bruch mit dem bisherigen Bevormundungs- systcm, die Emancipation von der geistlichen Censur. Die Provinzial- ccnsurkommissionen wurden aufgehoben. In jeder Provinz wurde das bisherige Büchcrrevisionsamt beibehalten, denen später zur Erleichterung des Verkehrs noch die Kreisämter jeder Provinz beigesellt wurden; an Stelle der Provinzialbüchcrcensurkommission trat die Landcsstelle der Provinz, in eigentümlicher Verbindung mit einer Art von Volkscensur. 348 6. Kapitel: Die Censurvcrhültnissc, Das Censurgesetz vom 11. Juni 1781 gebietet Nachsicht gegen alle Werke, in denen sich „Gelehrsamkeit, Kenntnisse und ordentliche Sätze" vorfinden. Es verbietet zweitens diejenigen Werke, welche die katholische oder christliche Religion überhaupt „systematisch angreifen" oder verspotten, lächerlich oder durch „abergläubische Verdrehung der Eigenschaften Gottes und unechte schwärmerische Andächtelcien verächtlich" machen. Der berühmte dritte Paragraph lautet wörtlich: „Kritiken, wenn es nur keine Schmähschriften sind, sie mögen nun treffen, wen sie wollen, vom Landesfürsten bis zum Untersten, sollen, besonders wenn der Verfasser seinen Namen dazu drucken läßt, und sich also sür die Wahrheit der Sache dadurch als Bürgen dargestellt, nicht verboten werden, da es jedem Wahrheitsliebenden eine Freude sein muß, wenn ihm solche auf diesem Wege zukommt". Die Anonymität, die hier, wenn auch schon in einigermaßen unsicherer Weise, zugelassen wurde, ward übrigens bald darauf (26. Februar 1782) verboten; nur bei wahrhaft nützlichen Schriften, die der Verfasser dennoch erhebliche Gründe hatte, nicht unter seinem Namen zu veröffentlichen, konnte sie gestattet werden. Später untersagte Joseph auch die Pscudonymitüt. Das Gesetz bestimmt viertens, daß ganze Werke, periodische Schriften, wenn sie nutzbare Dinge enthalten, wegen einzelner anstößiger Stellen nicht verboten werden sollen. Würde aber das Stück einer periodischen Schrift verboten, so sollte es denen, die sich für das ganze Werk subskribiert oder zu seinem vollständigen Ankauf hätten vormerken lassen, trotzdem verabfolgt werden, wenn es nur die Religion, die guten Sitten oder den Staat und den Landesfllrstcn nicht „geradem auf eine gar anstößige Art" behandelte. Der fünfte Paragraph endlich räumt mit der moralisch-politisch-intellektuellen Bevormundung auf. Nicht nur — wie ja schon aus dem ersten Paragraphen hervorgeht — sollen für bloß gelehrte Werke die Censurformeln Lrga sedeünm, Lonti- mmntidus, Lrutiitis, ^.ekMoUeis wegfallen, es soll überhaupt zwischen erlaubten und verbotenen Büchern „keine Einschränkungs-Modification, wie sie immer bisher Namen hatte," mehr stattfinden; mit einer einzigen Ausnahme: den „wenigen akatholischcn Büchern, die zum Unterricht und der Lesung des gemeinen Mannes geeignet sind"; sie sind nur den betreffenden Glaubensgenossen gegen Erlaubnisschein zu verabfolgen. Auch diese letzte „Einschränkungsmodification" aber wurde bald darauf noch beseitigt. Andrerseits freilich zeigt das Hofdckret vom 21. September Censnr in Österreich unter Joseph II. 349 1782 dennoch eine hier perhorreseierte „Modification": das Dekret erteilte Landesstellen und Kreisümtcrn die Vollmacht, verbotene Schriften, die „nicht eben einen ganz unsittlichen Inhalt" hätten, „bescheidenen oder gelehrten Particulicrs" zu bewilligen. Die Censur iu den Provinzen hatten die Landesstellcn. Die lästige Thcrcsianische Bestimmung, daß die Handschrift in einem doppelten Exemplar zur Censur eingereicht werden mußte, die niemals in einem andern Staate weder früher noch später bestanden hat, behielt Joseph zwar im Anfange noch bei, hob sie aber 1788 auf und verpflichtete dafür den Drucker, das mit dem Jmprimamr versehene Manuskript bei einer Strafe von drei Ncichsthalcrn für etwaige Untersuchungen aufzubewahren. Sehr merkwürdig zum Teil und außerordentlich bezeichnend für den Geist des Joscphinischen Censurwescns war die Art und Weise, in der der Kaiser eine Kontrolle der Provinzialccnsur gleichsam von unten und von oben her organisierte. Wir müssen hierzu die Klassifikation der litterarischen Produkte vorausschicken, die Joseph in Absicht aus die Censur vornahm. Das Gesetz teilte sie in drei Klassen: in Werke von „einiger Bedeutung, welche auf Gelehrsamkeit, Studien und Religion einen wesentlichen Einfluß haben", in „minder wichtige Dinge, und die nicht ganze Werke ausmachen", nnd endlich „Anschlagszettcl, Zeitungen, Gebete u. dergl.". Hatte ein Autor in der Provinz ein Manuskript verfaßt, das der ersten und zweiten Klasse zu- gehortc, so hatte er es zunächst einem beliebigen, von ihm selbst ausgewählten, „der Materie gewachsenen Gelehrten, Professor, geistlichen oder weltlichen Obcrhcmpte" zur Begutachtung zu übergeben. Es waren Beurteiler, die mit der offiziellen Ccnsurmaschine nichts zu thun hatten. Das Gesetz machte sie für ihr Urteil in keiner Weise verantwortlich, es verlangte von ihnen keinerlei weitere besondere Eigenschaften, es empfahl ihnen nicht einmal besondere Aufmerksamkeit, Strenge oder Wachsamkeit. Nur von der mit seinem Namen unterzeichneten Beglaubigung eines solchen Beurteilers begleitet, „daß nichts wider die Religion, die guten Sitten und die Landesgesctze darin enthalten, und dasselbe demnach der gesunden Vernunft angemessen sei", konnte der Verfasser seine Handschrift bei der Ccnsurbchörde einreichen. Und zwar mußten sämtliche der ersten der drei oben unterschiedenen Klasseu angehörigen Manuskripte unmittelbar an die Wiener Hnuptkommission gehen, während die der zweiten Klasse 350 6. Kapitel: Die Censurverhältnissc, angehörigen von der betreffenden Landcsstclle gestattet oder verworfen wurden. Nur alle zum Gebrauch der Schulanstalten bestimmten Schriften mußten nach der spatern Hofentschlicßung vom 14. Februar 1785 ohne Ausnahme nach Wien gehen, und zwar an die Studien-Hofkommission, die übrigens damals mit der Büchcrcensurhofkommission vereinigt war. Die Anschlagszettel endlich, Zeitungen, Gebete u. dergl. bedürfen keines Attestates und sind bei jeder Landesstellc „nur kurz zu untersuchen"; die Gebete sollen dem „echten Geiste der Kirche angemessen" sein. Durch die Begünstigung des Zeitungswescns, des in- und ausländischen, die mit dem Grundsatze des dritten Paragraphen so verwandt ist, sticht das Jo- scphinische Jahrzehnt auffallend von der vorangehenden Zeit und der Zeit, die ihm folgen sollte, ab. In der That waren unter Joseph fast alle auswärtigen Journale und Zeitungen von einiger Bedeutung erlaubt; 1789 wurden alle auswärtigen Journale, die „nützliche Anzeigen oder Beitrüge für das Reich der Gelehrsamkeit" enthielten, auch von dem vorgeschriebenen Stempel befreit. — Im Jahre 1788 wurde dann der Censurgcschästsgang für die Provinzen dadurch modifiziert, daß die Censur für alle Manuskripte in Wien nachgesucht werden konnte; der Landesstelle brauchte nur vor der Aukündiguug zum Verkauf die Anzeige über die erhaltene Hofcensur vorgelegt zu werden. Die Absicht war die eiucr größern inhaltlichen Vereinheitlichung der Censierung; die Bestimmung gewährte aber auch eine gewisse Wahl, eine gewisse Möglichkeit, mißliebige Sensoren zu vermeiden, und ist von dieser Seite her besonders im zweiten Viertel des 19. Jahrhunderts nicht ohuc Bedeutung gewesen. Die Joscphinischc Censur vollzog aber auch den letzten Schritt, nämlich die Aufhebung der Censur überhaupt, wenn auch nur für Wien selbst. Das geschah durch die Hofdekrete vom 24. und 26. Februar, vom 1. und 13. und endlich vom 14. April 1787. Eine Bestimmung, die Bogenzahl betreffend, war damit nicht verbunden. Insofern jeder in Wien drucken lassen konnte, erstreckte sich diese wichtige Erleichterung auf die ganze Monarchie; unmittelbar in der Provinz eingeführt aber wurde sie nicht. Um der Verbreitung ohne Censur gedruckter und nachmals verworfener Bücher Einhalt zu thun, wurde derjenige, welcher das nicht zugelassene Werk zur Censur gebracht hatte, für die Nichtverbreitung im Lande mit fünfzig Gulden pro Exemplar haftbar gemacht. Ccnsnr in Österreich unter Joseph II. 351 Eine geistliche Censur neben der weltlichen erkannte Joseph nicht an. Das Ccnsurgesctz spricht das nicht ausdrücklich aus; aber nicht nur sein Stillschweigen, sondern auch die Bestimmung, daß der bei der Landcsstclle referierende Rat auch Gebete zu censiercn hatte, sprach deutlich geuug. Als trotzdem z. B. die Bischöfe von Salzburg, Laibach und sogar der freisinnige Bischof von Königgrätz auch weiterhin fortfuhren, eine geistliche Censur neben der weltlichen auszuüben, und der Bischof von Königgrätz und der Erzbischof von Prag ihrer Geistlichkeit Inckiees lidroiuiu iironiditornm st evri'iAöncloiuin mitteilten, wurde die Wirkung dieser Inäicss aufgehoben und erklärt, daß nur die von der im Censurgesetz eingesetzten Censur untersagten Bücher als verboten anzusehen seien. Im Jahre 1783 (16. Oktober) wurden Ankündigungen von Ablässen, Titularfesteu u. dcrgl., 1784 Missalicn, Antiphonalien und andere zu einer Ordcnsvcrfassung gehörige Werke der weltlichen Censur unterstellt, 1786 wurde der Druck der Verkündigung von Ablässen, deren Wirkung sich auch auf die Seelen im Fegfeucr erstrecken sollte, 1787 die Erwähnung solcher Ablässe in Kalendern, Direktorien und Breviaricn verboten. Eine Reccnsur des Theresianischen Katalogs war einesteils schon damit vollzogen, daß die bisher Di-M sensäain, Lontiiumntidus, Liu- Mis (sehr bald auch ^.catlwliois) beschränkten Bücher völlig freigegeben wurden; sie bezog sich aber auch auf die unter Maria Theresia mit schlichtem Oktwimtur verbotenen Bücher, indem der Thcresianische Katalog durch einen neuen ersetzt wurde. Schon im Oktober 1781 waren Autoren wie Abbt, Bernis, Bodmer, Bürger, Chesterfield, Home, Hutchinson, Jakobi, Jsclin, Mendelssohn, Michaelis, Schröck!), Süßmilch, Aorik vom Banne losgesprochen. Die Centren des Geflechtes, das bestimmt war, die aus dem Ausland nach Österreich eingeführten Bücher aufzufangen, waren die Revisionsämter. Hier schuf Joseph umgekehrt Erleichterungen, indem er die Behörden vermehrte. Zur Erleichterung der Büchercinfuhr und Abschaffung allen gehässigen Zwanges und Umtriebes hatten die Grenz- bchörden die eintreffende» Büchcrballen jetzt nicht mehr an das Nevisions- amt der Provinz, sondern an das Krcisamt anzuweisen, in dessen Bezirk der Eigentümer oder Übcruehmer der Bücher wohnte. Die Krcisämtcr erhielten regelmäßig die vicrzehntägigen Verzeichnisse der Hofkommission 352 L.Kapitel: Die Ceiyurveryaltnisse, sie sichteten danach die eintreffenden Bücher und verabfolgten ohne weiteres die erlaubten; die verbotenen, ncuvorkommendcn oder zweifelhaften verzeichneten sie und unterbreiteten das vom Eigentümer unterzeichnete Verzeichnis der Landesstcllc; die Bücher blieben bis zur Entscheidung derselben beim Kreisamt. Die ncucrschiencnen wissenschaftlichen und artistischen Schriften aber, deren Titel schon anzeigte, daß sie nichts wider Staat, Religion und gute Sitten enthielten, wurden nach vorläufiger Anzeige an die Landesstellen den Parteien sofort hinausgegeben. Diese auf die Büchcrcinfuhr bezügliche Bestimmung ist das äußerste für ganz Österreich gültige Ziel, bis zu dem sich die Wirklichkeit den viel weitergehenden Ideen der denkwürdigen „Grundregeln", die Joseph vor Antritt seiner Alleinherrschaft aufgesetzt hatte, annäherte; denn nach ihnen sollten das ganze juridische, medizinische und militärische Fach und alle bloß Wissenschaften oder freie Künste betreffenden Schriften — mit Ausnahme derjenigen, welche unter einfachem Titel weltkundig gefährliche und unleidliche Sätze enthielten, aller Broschüren der Marktschreier und Alchimisten, der Schriften über geistliches Recht, allgemeines oder deutsches Staatsrecht und aller unter dem Titel NölanMS herauskommenden — als zur Censur ungeeignet von dieser befreit sein. Der Buchhändler konnte dem Kreisamt aber auch Verzeichnisse von Büchern, deren Übersendung er erst erwartete, einreichen, die dann von diesem ebenfalls der Landcsstclle eingesandt wurden, „um die Entscheidung bei Ankunft der Bücher schon in Händen zu haben, und dadurch diesem Geschäfte allen möglichen Vorschub zu geben". Was die Personalvisitation der Landcseinwohncr betrifft, so machte Joseph einen kräftigen Strich durch die zum Teil geradezu skandalösen Büchcrvisitationen, das inquisitionsmäßigc Spitzeltum und die Bücher- riecherei, namentlich der Geistlichen, durch den Grundsatz: Die Censur bezieht sich nicht auf Privateigentum. Den Geistlichen wurde verboten, sich überhaupt mit Büchcrvisitationen zu befassen oder Bücher in Beschlag zu nehmen (4. Oktober 1781 und 15. August 1782), und den Ordinariaten aufgetragen, die früher in Beschlag genommenen akatholischen Bibeln, Postillcn, Gebet- und Gesangbücher, soweit sie nicht verbrannt und in den sogenannten Kctzerbibliotheken der Klöster noch vorhanden waren, den Eigentümern zurückzustellen (12. Oktober 1782). Die Hofdekrete vom'6. Juni 1783 und 11. Februar 1784 schoben den Ccnsnr in Österreich unter Joseph II. 353 Riegel oes obengenannten Grundsatzes auch der Bisitationslust der weltlichen Behörden vor. Dieselbe Schonung, die Joseph der Geistlichkeit dem Protestautischen Volke gegenüber vorschrieb, schrieb er dcu Zöllnern und Mantncrn den Kraxenträgcrn gegenüber vor. Das Hofdekrct vom 27. Marz 1781 verbot, den Hausierern die von ihnen gehörig angesagten und verzollten protestantischen Bücher an den Grenzstationen wegzunehmen. Endlich machte Joseph der barbarischen Visitation, der die Reisenden unterworfen waren, ein Ende. Die „Grundregeln" ließen sich darüber folgendermaßen aus: „Der Gebrauch jedem Reisenden, jedem Inländer, der nur von seinen Landgütern in eine Stadt kommt, alle seine Truhen und Bettsäcke zu durchsuchen, um entweder ein Buch zum Verbrennen zu finden, oder ein hier noch nicht bekanntes zu zensuriren, und also jedem sein Eigenthum entweder Wochen- oder monatweise vorzuenthalten, bis die Bücher gelesen, dann Referate und Resolutionen darauf erfolgen, oder endlich selbe wohl gar zu vertilgen, oder einen Fremden oder Buchführer zu nöthigen, daß er selbe zurücksende: alles dieses scheint nicht allein nicht räthlich, sondern auch wirklich das Mcmß der Billigkeit sehr zu verfehlen"; das Hofdekret vom 21. September 1782 verordnete kurzweg, „Reisende von aller Untersuchung frei zu lassen". „Muß man sich nicht mehr vor dem Verbote, als vor schlimmen Büchern fürchten? Denn das erstere ist es, was die letzteren lesen macht", schrieb Joseph unterm 24. September 1781 an den Kurfürsten von Trier; und in den ersten Jahren seiner Regierung wurden nicht mehr als zwei bis drei Bücher verboten. Ehemals wurde den Protestanten nicht einmal ihre Bibel gelassen; jetzt forderte Joseph die Evangelischen auf, die Schriften, die sie bedürften, ihrer Obrigkeit anzuzeigen, damit mau sie ihnen durch die Laudcsstelle „um einen viel wohlfcilcrn Preis verschaffen könne", als sie den Büchcrtrödlcrn bezahlen müßten, denen der Bücherkäufer bisher zugleich die mit der Einschwärzung verbotenen Gutes verbundene Mühe und Gefahr bezahlen mußte, uud die auch jetzt, wo ihr Geschäft mit keiner Führlichkeit mehr verbunden war, bei ihren hohen Preisen blieben. Statt der herkömmlichen drei Pflichtexemplare wurde unter Joseph nur ein Exemplar gefordert. Die Buchdruckerei galt ihm als freie Kuust; nicht nur der Buchhändler, sondern jeder Unzünftige durfte Druckereien errichten oder erwerben. Geschichte des Deutscheu Buchhandels. Hl. 23 354 6. Kapitel: Die Ccnsurverhültnissc, Entsprach die Wirklichkeit dem Ideal, das der Monarch entwarf? „Und Joseph gab die Freyheit zu schreiben wider das was Unrecht ist, und zu reden was wahr ist vor allein Volk, zu steuern den schädlichen Grundsätzen, den Vorurtheilcn, den Misbrüuchen und der Unwissenheit: Und auf daß die Wissenschaften desto besser emporwachsen, und sich in seinen Landen ausbreiteten mehr und mehr, zur Ehre des Herrn, und zur Glückseligkeit des Menschengeschlechts. Und man nannte diese Freyheit die Preßfrcyheit; doch blieben Aufseher, die da bloß verhinderten, etwas dem Drucke zu übergeben, was der Schriftsteller auf seinem Sterbebette selbst bereuen würde." So steht geschrieben im Buche Josephs im achten Kapitel, Vers 23 bis 25. Die Freiheit zu schreiben wider das was Unrecht ist: — die Ausbeutung dieser Licenz, in Anwendung namentlich auf die Vorschrift des Gesetzes: Kritiken, sie mögen nun treffen, wen sie wollen, sollen nicht verboten werden, war das erste, worüber man unter Joseph klagte. Schon im Jahre 1782 erklärte ein Philanthrop in der „Klage wider Joseph den Ilten", die Personalsatire dürfe nur bei „ununterbrochenen oder einzeln in der Wirkung fortwährenden, zur Nachfolge reizenden, und der Gesellschaft merklich schädlichen Vergehungen" zugelassen werden, als der Strafprozeß gegen den erhabenem Teil der Bürger, der über die Gesetze herrsche und die Macht in Händen habe,. die Untergeordneten so zu mißhandeln, daß die Leidenden keine Hilfe finden könnten.^ Im Jahre 1783 führten die „Beyträge zur Frcyburger Predigcrkritik" und die „Fragmente zur Geschichte der Prcßfreihcit im Österreichischen Brcisgau" bittere Klage über diese Seite des großen Geschenkes der Preßfrciheit^; und kein anderer als Wucherer bestellte, als er wieder einmal angegriffen worden war, bei seinem guten Freunde mit der eisernen Stirn eine Schrift „Über Prcßfrciheit in Wien und ihre Wirkungen", deren Grundgedanken die sind, daß der Kaiser alle Kritiken und Pasquille tolerieren ließe, weil er sie verachtete; ob aber auch Pasquille gegen Staatsbürger zu dulden seien, das sei sehr die Frage; ihre Beantwortung wurde verneint auf Grund des Rechtes des Bürgers auf staatlichen Schutz gegen jede Schädigung seiner bürgerlichen Existenz, aus Gründen des Naturrcchts und der Religion. Bahrdt verfaßte sie mit bekannter Fixigkeit; am 12. September 1786 machte der Buchhändler Censur in Österreich unter Joseph II. 355 seine Bestellung, am 9. November desselben Jahres schrieb er dem Autor schon, daß er das fertige Manuskript vertraulich einem Censor vorgelegt habe und dieser damit zufrieden sei.'' In der That wünschten mehrere Glieder der Wiener Censurkommission selbst, daß auf diesem Gebiete wiederum eine strengere Übung Platz greifen möchte. Und wie stand es mit der Preßfreiheit im übrigen? „Dicß edle Geschenke wird oft, bis es vom Throne zu uns kömmt, durch hundert Hände zu einem Nichts, zum Ideal, oder zu einem zweydeutigen Geschenke umgeschasfen", sagen die „Fragmente zur Geschichte der Preß- freyheit im Oesterreichischen Brcisguu". Das Josephinische Censurgesetz kannte keine Strafen, und seine Absicht war somit, die harten Strafen der Vergangenheit aufzuheben; Joseph wünschte die größte Milde und Duldsamkeit der Censur überhaupt; alle Halbverbote hatte er im Censurgesetz abgeschafft. Die Hofkommission aber dachte viel peinlicher als der Kaiser. Die Dekrete und Verordnungen: die Censur der Unduldsamkeit den Geistlichen zu entreißen, lassen deutlich erraten, daß es fern vom Throne ganz anders aussah, als man dort wünschte und wollte. Blicken wir in das buchhttndlcrische Leben selbst hinein, dann verändert sich das Bild noch viel bedeutender. Der persönliche Wille des Monarchen auf der einen, die festgewurzelte Übung auf der andern Seite machte das österreichische Ccnsurwcscn widerspruchsvoll. Mößle in Wien konnte Bücher wie den „Horns", der fast in ganz Deutschland verboten war, nachdrucken^, und dann wieder glaubte die Wiener Censur schon zu viel zu wagen, wenn sie die „Allgemeine deutsche Bibliothek" unter die erlaubten Bücher zählte. ^ Sogar in Wien, ja gerade in Wien muß die Censur in einer Weise gehandhabt worden sein, daß, von jener größern Duldung namentlich gegen die Person des Herrschers gerichteter Kritiken abgesehen, von dem Bewußtsein einer wirklichen Änderung wenig übrig blieb. Die „Briefe über den gegenwärtigen Zustand des erbländischen Buchhandels" sind von einem Setzer geschrieben, der in den achtziger Jahren in der Wcimarschen Offizin in Wien, die so nahe Beziehungen zu Wucherer hatte, arbeitete, und dem deshalb die Dinge der Censur besonders nahe lagen; sie reichen von 1783 bis 1788 und sind in dem letztem Jahre erschienen. Das Censurgesetz sowohl wie seine Bestimmungen, bis auf die vorhin genannte, sowie die Thatsciche, daß man im Zustande der erklärten Prcßfreiheit lebe, sind diesen Briefen fremd. Die Censur- 23* 356 6. Kapitel: Die Ceichirvcrhältuisse. Praxis war noch ihnen „ziemlich inguisitiousmäßig". Die Strafe auf Druck ohne Ccnsur bestand in einer Summe von hundert Speciesdukatcn oder Gassenkehrer-, Bühncnstchcn, Gefängnis^; sogar Ankündigungen und Nachrichten mußten im Manuskript censuriert, dann gedruckt abermals an den Censursekretär gesandt, revidiert und unterschrieben werden. Wo die Anwendung der neueu Bestimmungen in diesen Briefen bemerkbar ist, da geht sie recht bezeichnender Weise auf das persönliche Eingreifen des Kaisers zurück. Der österreichische Buchhändler, der seine Zeit zu nehmen wußte, stand sich bei einer so merkwürdigen Vereinigung von Nachsicht und Strenge vortrefflich. Josephs Toleranz gab einer eigenen Klasse von fliegenden Blättern und Broschüren ihren Ursprung, die auf jene gewisse Lust des Publikums an einer ins Persönliche spielenden politischen Pikantcric gegründet war, und die man Toleranz- oder Ncfor- mationsschriften nannte; die verbotenen Bücher aber andrerseits waren für den Buchhändler besonders geschätzte Artikel. „Der Mann weiß, als Kaufmann, daß geschwärzte Waare die meisten Proccnte trägt, und darum sind solche verbotene Sachen seine LicblingSkinder," heißt es von Wucherer in Wien (1798).^ Ein Circular von Georg Kopfs Wittwe 6 Comp, in Pest vom Jahre 1787 erbat Nova aus verschiedenen Fächern, und darunter „6 s, 12 von ungereimten und ausgelassenen verbotenen Büchern, überhaupt, was Sie muthmaßen könnten, daß hier verboten werden dürfte".^ Mit einer verbotenen Schrift aktuellen Inhalts ließen sich eben Bombengeschäfte machen. Im Jahre 1786 übersandte die Wiener Ecnsurkommission dem Kaiser die beiden Schriften: „Frcymütige Bemerkungen über Aufklärung und Reformen unsrer Zeit" und „Beweis, daß Zahlhcim als ein Opfer der Unwissenheit seiner Nichter hingerichtet worden". Joseph verfiigte, daß die erstcre öffentlich (d. h. ohne Einschränkung einer?6i'inittit,ur- oder ^.äniittit-ur-Schrift) verkauft werden solle, weil sie nur seine Person, die letztere aber verboten sei, weil sie seine Richter und ihr Verfahren betreffe. Sofort wurde der — bei Wucherer, aber ohne Verlagsangabe erschienene — „Beweis" an allen Ecken und Enden angekündigt, zuerst für 30, dann für 15 Kreuzer verkauft und von Wucherer in sechs Auflagen, von Schmidt ^ Stcinsberg, die ihn, weil er erstens verboten und zweitens ohne Verlagsangabe war, ungestraft nachdruckten, für 10 und 7 Kreuzer, verkauft und in 4000 Exemplaren abgesetzt.^ Im Reiche erschien „Figaros Reise nach und Bayrische Ccusur bis zur Revolution. 357 in Spanien". „Da sie aber wegen vieler Paradoxen hier verboten wurde", bemerken die vorhin erwähnten „Briefe" trocken, „so ließ sie Wucherer in der neuen Offizin nachdrucken". De Luca schreibt, daß, je strenger die Censur in Österreich war, desto stärker dort der Handel mit verbotenen Büchern und ihre Lektüre war; deshalb sei es damit unter Maria Theresia am ärgsten gewesen." In der That hatten die österreichischen Buchhändler ihren wohl ins System gebrachten regulären Bücherschlcichhandcl, vermöge dessen sie ihre Schriften verkauften, gleichgültig, ob sie verboten waren oder nicht. Sie hatten in sämtlichen k. k. Provinzen ihre heimlichen Kommissionäre; sie versandten ihre Neuigkeiten, noch ehe sie der Censur vorgelegt wurden, sodaß, wenn der Censur- entscheid erfolgte, eiue Auflage schon fast abgesetzt sein konnte; sie ließen sie, um die Spur zu verwischen, von einem Geschäftsfreunde als eine diesem von unbekannter Seite zugesandte Partie der Censur einreichen und hielten selbst für alle Fülle ebenfalls einen diesbezüglichen fingierten Brief und „Fetzen von Papier" — die Buchhändler schickten sich anonyme Sendungen gern mit der Notiz zu: „den Betrag belieben Sie demjenigen zuzustellen, der die Hälfte des inliegenden Papiers zeigen wird" — bereit.^ Auf jeden Fall aber war die Joscphinischc Preß- freihcit auf den österreichischen Buchhandel von sehr spürbarem günstigen Einfluß. Nach einer Angabe aus dem Jahre 1793 soll der österreichische Bücherexport, nachdem er z. B. im Jahre 1773 135000 fl. betragen hatte, infolge derselben auf 3260000 st.' gestiegen sein. In Bayern" suchte Maximilian III. Joseph (1745—1777) mit festem Griff den ganzen bayrischen Buchhandel, den stehenden und den der Krämer, Kraxenträger und DisscrtationShändlcr, in seiner landesherrlichen Hand — der üblichen Anmaßung der geistlichen Ccnsur gegenüber — zügelnd und meisternd zusammenzuhalten. Das Jahr 1769 (16. Februar und 1. August) schuf zum ersten Male ein eignes Ccnsur- kollcgium; es sollte, mit Ausnahme der landesherrlichen Verordnungen, die unmittelbare Ccnsnrbchorde für alle in Bayern gedruckten, von auswärts nach Bayern eingeführten und alle von München aus expedierten Bücher sein. Alle bayrischen Buchhändler sollten die Manuskripte ihrer Verlags- artikel sowie Verzeichnisse der Bücher, die sie zu verschreiben gedachten, an das Kollegium einreichen und gewärtig sein, welche davon unbe- 358 6. Kapitel: Die Censurverhältnisje, dingt passieren dürften (für diese sollten Freipässe ausgestellt werden), welche zur Censur eingeliefert werden müßten, und welche überhaupt nicht eingeführt werden dürften. Alle auswärtigen Buchhändler, die bayrische Jahrmärkte besuchen wollten, sollten mindestens drei Monate vorher Kataloge der Schriften, die sie einzuführen gedachten, vorlegen; mit Verbotnotizen der unpassierbaren Bücher ausgezeichnet, sollten diese Kataloge bei den Maut- und Accisämtcrn als Legitimation dienen. Dem hausierenden Krämer und sogenannten Kraxentrüger sollte der Bücherhandel nur gegen speziellen Licenzzettel, und zwar nur für Bücher, die er von bayrischen Buchhändlern erhandelt hatte, dem herumhausicrenden sogenannten Dissertationshändlcr aber überhaupt nicht gestattet sein. Grcnz- und Accisümter sollten alle Büchcrpakete revidieren und die Bücher mit Ausnahme der bloß durchgehenden und der mit Freipässen versehenen an das Censurkollegium leiten und die Interessenten dahin verweisen; später sollte die Revision noch durch einen jährlich erscheinenden LatlüoZns lidroimm xroQldit.0i-v.rll erleichtert werden. Von der Revision waren ferner die an geistliche oder weltliche Bibliotheken gerichteten Sendungen ausgenommen, allerdings nur, wenn ein schriftliches Attestat vom Ordensoder Bibliotheksvorstand beigebracht war. Dabei war der Kurfürst nicht gewillt, sich den Kreis durch die bischöfliche Censur — in erster Linie also des Bischofs von Freising — stören zu lassen. Im Jahre 1766 wurde ein bischöflicher Verbots- und Konfiskationsbefehl der kirchenpolitischcn Schriften Veremund von Hochsteins (Peter von Osterwalds, eines Mitglieds der 1759 vom Kurfürsten gestifteten Mllnchener Akademie der Wissenschaften) unter Androhung der Temporaliensperrc annulliert, da in den Schriften keine Glaubens- und Religionssachen, sondern nur landesherrliche Gerechtsame und Befugnisse abgehandelt würden. Ein Mandat des Jahres 1769 verbot Schriften wie Bellarmins Abhandlungen „De xotsst^w iwiititieis in tsmxoig.1i- vus" (Von der Macht des Papstes in weltlichen Dingen), Anselm Molitors „Von der gesetzgebenden, zwingenden und erklärenden Macht der Kirche", ein solches vom Jahre 1775 machte der irrigerweise eingebürgerten Annahme ein Ende, als ob bei geistlichen Schriften Licenz und Approbation der Ordinariate, Fakultäten, Ordensoberen genügten. Das Censurkollegium, bestehend aus einem Präsidenten, einem Vice- präsidenten und acht Sensoren, war in fünf Ressorts eingeteilt: Theo- Bayrische Ccnsur bis zur Revolution. 359 logic und Kirchcnrccht (drei Censoren), Staats- und Civilrccht, Geschichte und Volkswirtschaft (zwei Censoren), Medizin, Philosophie; zweifelhafte Fälle wurden in pleno untersucht und durch Stimmenmehrheit entschieden. Damit hatte in doppelter Hinsicht nicht mehr ein Einzelner über Schriften aus allen Gebieten zu urteilen. Das Mandat vom 16. Februar 1769 führte in Bayern auch dieselbe verschiedene Stellung der Gebildeten und der Niedern Volksklassen vor dem Nichtcrstuhlc der Ccnsur ein, wie man sie in Österreich kannte: Predigern, Professoren und andern distinguierten Personen wurde mit kurfürstlicher Sondercrlaubuis und gegen Revers, daß die Bücher nur zum Zwecke des Studiums oder der Widerlegung, jedenfalls nur zum persönlichen Gebrauche bestimmt seien und nicht verliehen würden, die Einfuhr verbotener Bücher gestattet. Die Männer, die Max Joseph zu Mitgliedern der neuen Behörde bestellte, vertraten, obgleich zum größten Teil dem Klerus cmgchörig, eine gemüßigte, ja freisinnige Richtung. Und doch war das Mandat vom 1. August 1769 vou einer Beschaffenheit, daß es in der Hand einer einigermaßen danach gearteten Cen- surbchörde zum Knebel des ganzen bayrischen Buchhandels werden mußte. Erstens mußte die Notwendigkeit, sämtliche bayrischen und nach Bayern adressierten Schriften derselben Münchcner Behörde vorzulegen, den Bücher- bczug erschweren und verlangsamen. Zweitens mußte der offene und im Großen betriebene Buchhandel dadurch viel unmittelbarer und empfindlicher getroffen werden als der der Wandcr- und Schleichhändler. Das Mandat schärfte zwar den Maut- und Accisämtcrn ein, dem Untcrschlcif und Einschwärzcn schädlicher Bücher nach Kräften vorzubeugen, dabei aber den freien Buchhandel so wenig als möglich einzuschränken; allein die Ballen und Pakete der stehenden Buchhandlung mußten sich der regelmäßigen Vcrkehrsstraßen bedienen, während der Wander- und Schleichhandel die Maut- und Accisämtcr leicht umging. Drittens mußten diese Bestimmungen aufs empfindlichste den bayrischen Kommissionshandel treffen. Bayern bildete die Mitte zwischen den südwestlichen Reichs- und den k. k. Erbstaaten. Der Verkehr zwischen beiden war überaus lebhaft; Novittttenscndungcn, Bestellungen und Abrechnungen gingen hin und her, Neichsbuchhändler hattcu ihre Kommissionsparricn in Wien, österreichische Buchhändler ließen bedenkliche Schriften im Reiche drucken. München war der Mittelpunkt dieses buchhändlerischen Verkehrs, und die Münchener 360 6. Kapitel: Tic Censurverhältnisse. Buchhändler nannten im Jahre 1791 diesen „offenen Spcditionshandcl" den Hauptbestandteil ihres Buchhandels. Wiederum sagte zwar das Mandat: daß sich seine Bestimmung nicht auf die Spedition derjenigen Druckwerke beziehe, welche durch die bayrischen Lande bloß trcmsiticrten, und mit demselben Ausdruck des „offenen Spcditionshandels" bezeichneten die bayrischen Buchhändler damals ihren Kommissionshandel. Die Bezeichnung Spedition deckte zwei verschiedene Dinge. Wenn das Augustmaudat die Mnut- und Accisämter anwies, mit Ausnahme der bloß als Spcditiouögut trausiticrendcn alle ankommenden Bücherpakete dem Censurkollegium zu überantworten, so konnte die Ausnahme eben nur solche Pakete betreffen, die beispielsweise aus Tübingen direkt mit einer Wiener Adresse abgesandt wurden, den bayrischen Buchhandel also gar nichts angingen; die Sendungen dagegen, die an den Münchener Buchhändler als Kommissionär gingen, um den Verkehr zu erleichtern, wurden dadurch gerade umgekehrt aufs zweckwidrigste erschwert. Es war deshalb ein Glück für den bayrischen Buchhandel, daß die Prohibitivmaßrcgeln des Augustmandats vorläufig auf dem Papiere blieben. Ein „Catalogus verschiedener Bücher, so von dem churfürstl. Büchcr- censur-Collcgio, teils als rcligionswidrig, teils als den guten Sitten, teils auch als den Landcsfürstl. Gerechtsamen nachteilig, verbothcn werden" (München 1770) wurde den Grenz- und Mantämtern allerdings schon mittels Dekrets vom 28. November 1769 zugestellt; er enthält unter andern: Schriften von Rousseau (,.1^uüls", „Lsprit.", „Naximes et. prin- eixes"), Bayle (viot-ionng-ire), Lamcttrie (Werke), Jacob Böhme (alle Schriften „dieses fanatischen Schusters von Görlitz"), Voltaire; Stoibers ^.rmamenlivriuM seelesmslicuin, Nathes „Unpartheyischc Abhandlung, ob denen Herzogen in Bayern das . . . ^us rkgium in eeolesmstieis zustehe"; Freimaurerbricfe; das große Planctenbuch, Jacobus Lepius' Traumbuch und andre abergläubische, Voltaires „?ues11e", Bocaccios Dccamcron, Crebillons „Lonws" und andre lasciv-erotische Schriften. Die lästigsten Bestimmungen der Mandate von 1769 aber wurden in den folgenden zwei Jahrzehnten thatsächlich nicht befolgt. Ein Jnstruktionscntwurf, unterzeichnet: Fr. von Montgetas und offenbar spätestens nicht lange nach dem 28. November 1769 verfaßt, schlügt vor, die Visitation, die den „freien Buchhandel als die Seele der Wissenschaften mchrfültigcn beschwere", ganz wegfallen zu lassen; als ein Signal vom 7. Januar Bayrische Ccusur bis zur Revolution. 361 1775 Gutachten darüber forderte, ob es bei dem fortgesetzten starken Verschleiß verbotener Bücher nicht geraten sei, die Bestimmung des Generalmandats vom 1. August 1769, die später wieder abgeschafft worden sei, wieder einzuführen: daß alle Bücher vor dem Verkauf an das Censurkollcgium abgegeben werden müßten, erklärte der Referent des Kollegiums, die Ausführung jenes Mandats sei geradezu unmöglich. Das Censurkollegium wies wiederholt darauf hin, daß nicht die Bevormundung des regulären Buchhandels, sondern der Kampf gegen den Unfug des Hausierens der Kraxenträger und Dissertationshändlcr das Wesentliche sei; das genannte Mandat schreibt vor, daß diese Händler künftig nur die in einer vom Kollegium ausgefertigten Spccifikation enthaltenen Schriften verlaufen dürfen. Das Censurkollegium wehrte sich ebenso nach Kräften gegen jede Beeinträchtigung der Stellung, die ihm die Mandate von 1769 zugewiesen hatten, und wie sie die letzten, einer der Hierarchie günstigem Politik wieder zulenkendcn Ncgicrungsjahrc Maximilian Josephs brachten; freilich vergeblich. Als im Jahre 1775 die Einsendung aller ins Rcligions- und Kirchcnwcsen einschlagenden Druckschriften aci inlimuw verordnet wurde und das Kollegium sich dagegen verwahrte, wurde es derb abgefertigt und angewiesen, überhaupt bei „hcickligcn Materien" höchsten Orts anzufragen, und eine neue Vorstellung hiergegen war ebenso erfolglos. Der zunehmende Druck in den letzten Regierungsjahren Max Josephs war nur eine leichte Vorbereitung auf die Zeit, die mit dem Regierungsantritt Karl Theodors, des pfälzischen Kurfürsten, anbrechen sollte. Jetzt hatte es das frcidcnkcndc Censurkollegium Max Josephs mit einem Hofe zu thun, an dem — im Jahre 1773 war der Jesuitenorden aufgehoben worden — der Exjcsuitismus herrschte, an der Spitze der fanatische Beichtvater des neuen Kurfürsten von Pfalzbaycrn, ?. Frank. Kein Buch, ohne Ausnahme, durfte ohne die genaueste Prüfung und Beurteilung des Censurkoltegiums in bayrischen Landen gedruckt, von Buchhändlern verkauft oder sonst divulgiert werden; Aufsätze, welche die kurfürstlichen Staaten sowie das Glaubens- und Rcligionsgeschäft auch nur „indirekt" betrafen, waren nur nach Einsendnng mit gutachtlichem Bericht an höchste Stelle und erhaltener höchster Resolution resp. nach Beratung mit einem Ordinariat znm Drucke zugelassen; war früher nur in zweifelhaften Fällen, so war jetzt über jedes einzelne Werk 362 6. Kapitel: Die CcnsuNicrhältnissc, überhaupt im Kollegium ordentlicher Portrag zu halten. Im Jahre 1783 (11. Februar) erging das Verbot: daß weder in Zeitungen noch Jntcl- ligenzblättcrn irgend ein Buch oder eine Druckschrift mehr angekündigt werden dürfe. Verzweifelt focht das Ccnsurkollegium gegen alle diese Bestimmungen und nahm sich des dadurch aufs ärgste bedrohten Buchhandels in einer Vorstellung an, in der es unter andern: heißt: „Der Buchhandel ist in Bayern sehr schlecht, er war es immer und wird es immer sein; Religion, Sitten, Staatsverfaßuug verursachen, daß man bcy uns billig eine Menge Bücher verbieten muß, welche in andern Ländern, wo diese Stücke anders beschaffen sind, Villen Abgang sinden". Es erklärte, durch die Anordnung, über jedes Werk im Kollegium ordentlichen Vortrag zu halten, müsse die Entscheidung verschleppt werden, sodaß die „stets des Druckes begierigen Schriftsteller" ihre Werke ohne Ccnsur im Ausland drucken lassen würden. Das Wort „indirekt" sei gar nicht zu definieren, weder hinsichtlich der StaatSvcr- hältnissc noch der Glaubens- und Neligionssachcn. „Wir wissen was zum Glauben und Religion clireete gehört, aber auch was man durch die Worte imlirsets oder o^msi zum Schaden der Gerechtsame der weltlichen Macht dahin zog." Das Verbot der Anzeigen aller Bücher und Druckschristen müsse bewirken, daß mit den schlechten, wertlosen und schändlichen Büchern und Broschüren auch die guten unbekannt blieben. Alle Vorstellungen waren vergeblich. Es blieb bei den Verordnungen, und während Mar Joseph der Regierung ihre Selbständigkeit gegenüber der geistlichen Cmsur gewahrt hatte, forderte jetzt die Negierung die geistlichen Behörden selbst auf, das Volk durch Hirtenbriefe vor un- christlichcn Büchern zu warnen. Daneben wurden die Mahnungen zu strengerer Censur und zu schärferer Kontrolle gegenüber der Einschwürzung schlechter Bücher immer häufiger. Die Entdeckung des Illuminatenordens, dessen Seele der Haß gegen den Jesuitismus, der Kampf für die Herrschaft der Vernunft, für religiöse und politische Aufklärung war — er wurde, aus Bayern hervorgegangen, in den Jahren 1784 und 1785 von Karl Theodor aufgehoben —, gab dem Anwachsen der finstern Mächte der Reaktion vielmehr neue Nahrung. Mit dem Ausbruch der Französischen Revolution endlich begann in Bayern eine Censurtyrannei, wie sie selbst damals kein andrer deutscher Staat gekannt hat. Wahlkapitulation Leopolds II. 363 Freilich, es war eine Verschärfung staatlicher Buchaufsicht, wie sie grundsätzlich damals in ganz Deutschland platzgriff. Mehrten sich nicht mit jeder Messe unter dem „betrügerischen Deckmantel der Publicität" die Schriften, die „Religion und Moralität gänzlich untergruben", mit „strafwürdigsten Ausfällen auf die geheiligten Personen der Regenten" und „fälschlicher Darstellung der Handlungen ihrer Minister und Dika- sterien" angefüllt waren, an der „Verbreitung einer Afterphilosophie" arbeiteten, „unselige Kachexie zu erwecken suchten" und so „anarchische Mordsceneu nach Deutschland verpflanzen" mußten?^ Die deutschen Reichsstündc namentlich des Südens gedachten durchgreifend vorzugehen und die ziemlich eingerostete Maschine der kaiserlichen Büchcrpolizei wieder, und besser als früher in Gang zu bringen. Nachdem die Landeshoheit einmal befestigt war, konnte der Kaiser ja reichsgesetzgeberisch weiter nichts thun, als die einmal bestehenden Reichspolizeigesetze zu erneuern und ihre Beobachtung einzuschärfen. Das geschah denn auch, wenngleich selten genug, nämlich aller Generationen einmal: 1715 (Edikt vom 18. Juli), 1746 (Gcncralpatent vom 10. Februar), 1775 (Generalpatent vom 7. Juli). Daneben fehlte es nicht an Eingriffen in die Territorialcensur; sie betrafen, doppelt verfassungswidrig, die evangelische Litteratur; seit dem Westfälischen Frieden war das kaiserliche Buchregiment weder zur Konfiskation („I^idsris imxsrü eivitMdus . . iiMow ruansant, rsZsIia . . eontiselmäi, eo11«ewnäi et inäs clexenclsuti^ lüiciua M-g"; Instr. xg,cis Osn. art. 8. § 4), noch zum Verbot anstößiger Schriften beider Rcligionsteile berechtigt („Iltrius^ue rsIiAioiüs raa^ist-iÄtus . . xro nidsat, ns «Mi8 Kapitel: Die CensurverlMnissc. zösische Revolution betrcffcndcr Schriften und die Erhaltung des öffentlichen Ruhestandes zu empfehlen; worauf der Kaiser zu Ende des Jahres an die krcisausschreibcndcn Fürsten ein entsprechendes Schreiben ergehen ließ. Bei der Wnhltnpitulation Franz' II. im Jahre 1792 tauchte dann der Gedanke auf, der „Preßfrcchhcit" durch eine Reform der alten kaiserlichen Bücherkommission beizukommen; eine „aus einem oder zwccn Männern bestehende Commißion zu Frankfurt und also in einer ziemlichen Entfernung von denjenigen Gegenden Teutschlands, in welchen die meisten Büchervcrleger" seien, sei nicht „in derjenigen ergiebigen, und zweckmäßigen Bcrfcißung, welche in den dcrmaligen Zeiten der weite Umsang und Betrieb des Bücherwesens erfordere".'^ Man muß etwas derartiges schon im Jahre 1790 vermutet haben; ein zeitgenössischer Rechtshistoriker bemerkt zu dem oben angeführten A 7, der sich gegen die konfessionelle Favorisicrung seitens der Reichsgerichte oder des Frankfurter Bücherkommissars wendet: noch besser wäre es vielleicht gewesen, wenn das „für Frankfurt so schädlich gewordene Bücher-Commissariat ganz hätte aufgehoben werden können. Doch dies", setzt er hinzu, „wird wohl wegen des Collegial Schreibens szu § 6^ künftig noch nöthigcr, als jemals werden."'" Das Rcichsvikariat hatte in den Jahren 1790, 1791 und 1792 mit der kaiserlichen Bücherkommission indirekt und theoretisch genug zu thuu: Mainz machte „kraft tragenden Erzkanzlcramts in Germanien" ckurlmt-s intsirsZiio Anspruch auf das kaiserliche, oder wie es sagte: „Kaiserliche und Erzccmzlerischc" Bücherregal, und das Rcichsvikariat — darunter dann wieder speziell das rheinische, dem der Lage nach die unmittelbare Aufsicht iu Frankfurt zufiel — mußte sich in „standhaften Protcstationsschreiben" der „sonderbaren Zudringlichkeit" des Mainzer Kurfürsten erwehren. Bei dieser Gelegenheit sprach das richtige Wort ein Mitglied des Rcichsvikariatshofgerichts, V. M. Trocltsch: er bezeichnete es als einen vergeblichen Eifer, sich mit Händeln und Strittigkciten der Bücherkommission abgeben zu wollen, die der Reichshofrat selber bisher habe unerörtert liegen lassen, „und die großentheils nicht das wesentliche Wohl Teutschlands, noch die Religion und die Moralitüt, sondern die Ablieferung der Exemplare von unprivilegierten Büchern" betreffe.^ Indessen hat Deutschland, solange seine alte Verfassung noch bestand, eine gemeinsame Neuordnung des Censurwescns nicht mehr erlebt, weder in dieser noch in jener Form, obgleich in den Versuchte Reform des kaiserl. Censurwesens. Bayrisches Edikt v. 9. Febr. 1791. Zg7 letzten Jahren, so seitens einiger Stimmen im Fürstenrate nach dem Rastatter Gcscmdtenmord (28. April 1799), noch wiederholt die Rede davon war und vom badischen Geh. Reg.-Rat und Kammcrherrn Freiherrn von Drais 25 ausführliche Entwürfe zu einer Censurordnung für Deutschland vorgelegt wurden. Am 9. Februar 1791 wurde in Bayern die endliche Durchführung des Augustmcmdats vom Jahre 1769 verfügt. Der Erlaß wies alle Landesregierungen an, aus Beamten und Geistlichen zusammengesetzte Filialcensurbehörden zu errichten; er wies die Hauptmautämter an, alle theologischen, moralischen und belletristischen Bücher ohne in- oder ausländisches Imprimatur oder kaiserliche oder landesherrliche Privilegien sofort ohne weiteres zurückzuschicken, anonyme Schriften mit verdächtigem Titel umgehend an die Censurkollcgien, volkscmpörcndc Libellen, Schmüh- und Lüstcrschriftcn an die kurfürstliche Regierung einzusenden. Die Zahl der — unentgeltlich ans kurfürstliche Ccnsurkollegium einzuliefernden — Pflichtexemplare wurde von 2 auf 6 erhöht. Die Verzweiflung des mißhandelten Buchhandels machte sich Luft in einer von den Buchhändlern Strobl, Lindauer und Lentner und den Buchdruckern Cranz, Zangl und Hübschmann unterzeichneten „Vorstellung der sämtlichen Buchhändler und Buchdrucker zu München an den Kurfürsten Karl Theodor gegen das am 1. August 1769 erlassene und jetzt erneuerte Censuredikt, München, 19. Dezember 1791"^°, einer Eingabe von einer Offenheit und Bitterkeit, wie sie selten, vielleicht nie von Buchhändlern an einen Thron gerichtet worden ist. Sic weist darauf hin, daß die Verordnung den regulären stehenden Buchhandel ungleich schwerer trifft als den Wander- und Schleichhandel, den Büchcrbezug erschwert und verzögert, den „offenen Speditionshandel" unterbindet. Schleichhändler oder Privatleute, die sich Bücher in kleinen Paketen, durch Briefe, durch reisende Freunde, mit Tüchern und andern Waren oder mit dem Postwagen unter der Rubrik „Schriften", „Urkunden" u. dcrgl. kommen lassen, werden durch die Verfügung an die Maut- und Accisämter, die ankommenden Bücherpakete dem Censur- kollegium zu überantworten, nicht gestört. Anders der Buchhandel. „Wenn die oft Zentner schweren Ballen auf dem Maut Amte zurück gehalten, und von dem Censur Kollegium Stück für Stück und Blatt für Blatt gelesen, untersucht und erwogen werden sollen, so kann bei 368 6. Kapilcl: Die Censurverhältnissc. 3 Buchhandlungen in einer Woche mehr von dieser Bücher Wciare hier eintreffen, als von diesem Kollegium in einein halben Jahre expedirt werden kann . . Bücher, die (ohne schädlich zu sein) ihr Interesse von den Zeit Umständen erhalten, unter welchen sie erscheinen, finden keine Käufer mehr, wenn wir endlich gegen Entrichtung der Taxen die Erlaubnis? erhalten, sie verkaufen zu dürfen. Mancher Gelehrte, mancher Rath, der über den alten Schlendrian hinaus sehen will uud muß, braucht zu einer bestimmten, eilenden Arbeit ein Buch. Er verlangt es von uns, wir verschreiben es; aber bis wir es ihm in der vorgeschriebenen Form abreichen dürfen, braucht er es nicht mehr, oder hat es von anderwärts erhalten." Das ganze lesende Publikum zieht sich vom Buchhandel zurück. Täglich muß der Buchhändler neue Bücher sehen, die in Wien erschienen und von Mannheim nach München gekommen sind — während die dem Buchhändler selbst vom Vcrlagsort zugesandten Exemplare auf dem Mautamt oder bei der Censur liegen. „Und wenn wir sie dann endlich nach erhaltener Verkaufs Licenz als neue Bücher ankündigen, so finden wir statt des Absatzes Hohn Gelächter über unsre längst vergessene Neuigkeit." Die Buchhändler vertraten damit ganz dieselbe Grnndansicht, die das Censurkollcgium wiederholt Max Joseph gegenüber vertreten hatte, am ausführlichsten in der Antwort auf das Signat vom 7. Januar 1775, und die sogar das Augustmandat in den Worten: Unterschleif und Einschwärzung zu verhindern, ohne den freien Buchhandel einzuschränken, auf den Lippen führte. Schon jene Antwort hatte erklärt, daß die hausierenden Buchhändler sich ganz und gar nicht um das Censurkollcgium kümmerten; seit seinem Bestehen war damals ein einziges Mal von einem Hausierer ein Paß verlangt worden; und es sei offenkundig, fuhr der Bericht fort, daß sogar durch Knaben und Mägdlein und Bettelleute die gefährlichsten Schriften verkauft würdcu und das Volk gierig nach diesen billigen und leicht lesbaren Cruditciten griffc. Und nun zum dritten der obengenannten Punkte. „Überhaupt scheint die Natur des Buch Handels damals s^1769) nicht im Geringsten bekannt gewesen zu sein": der Hauptbestandteil des Münchencr Buchhandels ist der „offene Speditionshandel". „Dieß war bisher unsere Haupt Ncchrungs Quelle, denn die Bayerische Lektüre an sich ist so unbedeutend, daß bei weitem kein eigenes Gewerbe darauf bestehen kann"; die Verordnung kennt ihn nicht; der neue Censurzwang, durch den „alle Bayrisches Edikt vom 9, Februar 17S1 (1, August 1769), ZW freie Spekulation und alle Gemeinschaft mit auswärtigen Handlungen vernichtet ist", legt ihn gänzlich lahm. Schul- und Erzichungsbücher sind noch die einzigen, die in Bayern, „wo die Lektüre unter allen Teutschen Provinzen am unbedeutendsten ist", einigen Abgang finden, und aus die sich der inländische Handel stützen kann. Diese sichere Quelle war aber den bayrischen Buchhändlern im Jahre 1785 (12. Oktober) durch das kurfürstliche Schulbüchermonopol des sogenannten „Goldncn Almosens" abgegraben worden, das, um möglichst billiger Preise und notwendiger Gleichförmigkeit willen, auf Vorschlag des Geistlichen Rates alle „planmüßigen Schulbücher und andern zur Erziehung und Unterricht dienlichen Schriften" oder genauer: die Bücher für die Trivialschulen, sowie Katechismen, Gesangbücher und Fibeln dem „Teutschen Schulfond" zu alleinigem Verlag, Druck, Vertrieb und Verkaufe vorbehielt^; eine Verordnung vom 19. Januar 1787 schrieb ausdrücklich vor, daß die Schulkinder nur mit solchen (sogenannten „approbirten") Schulbüchern zur Schule kommen durften.26 Sofort in den achtziger Jahren beginnen die Wehklagen der bisher mit dergleichen Exklusivprivilegicn für städtische Gebiete oder ganze Provinzen begabten Druckcrverlegcr^, und sie reißen seitdem nicht ab; der Buchhandel allgemein stimmte aber in diese Klagen ein, weil Sortiment und Verlag noch so fest verbunden waren, weil der Staatsverlag sich beim Vertrieb besonders auf die Buchbinder stützte^", und weil er, wie unsere „Vorstellung" ausführt, sich dabei nicht auf den Verlag von Schulbüchern beschränkte, sondern auch „unberechtigte Bnch Händler Geschäfte" trieb, sie täglich weiter ausdehnte, ja sich sogar mit Nachdruck befaßte: — „so ist leicht zu erachten, daß wir un- mächtigcn Bürger und Unterthanen es gegen eine solche Konkurrenz nicht aushalten können". Das Ziel, dem die Erneuerung der Verordnung vom 1. August 1769 zustrebt, nämlich „den Buch Handel, und folglich die Geistes Bildung zu vertilgen" — es würde durch „Kassirung der Buch Händler Gerechtigkeit, durch Sperrung der Bücher Gewölben, Verbrennung des vor- räthigen Verlags, Vertilgung der Buchdrucker Pressen und Kapitals Ersatz, dann Anweisung neuer Nahrungs Quellen für den Buch Händler und alle damit verbundenen Gewerbe — zwar nicht sicherer, aber doch geschwinder und bestimmter" erreicht worden sein. „Der Vcrtilgungsschwur Geschichte des Deutschen Buchhandels. HI, . 24 370 6, Kapitel: Die CensurvcrlMnisse. gilt den Wissenschaften selbst." So lange er in einzelnen Zellen ertönte, war er ungefährlich; er war es auch dann noch, als „ganze Menschen Klassen, deren politische Existenz größten Theils auf Volks Dummheit gegründet war", in ihn einstimmten. Nun aber „ließen sich selbst Eure kurfürstl. Durchlaucht bewegen, die im Jahre 1769 ergangene Censur Verordnung, die geradehin das ganze Bücher Wesen verdammt, zu erneuern und in Vollzug setzen zu lassen". Ein verderblicher Schwur und ein unheilvoller Kampf. „Denn gewiß, wenn in einem Staate ein . . . . auch noch so geringer Wohlstand es dem Volke erlaubt hat, einige Stunden der Noth Arbeit zu entziehen und dem Denken zu widmen, so wird das Volk hinführo zu allem Ungemach, ja selbst zum Hunger Leiden sich lieber bequemen, als zu einer verfassungsmüßigen Dummheit. Die unheilbare Disposition zum Denken und Fühlen, diese an sich so gutartigen Fähigkeiten können niemals schädlich oder gefährlich werden, als wenn sie gleich zusammengepreßten elastischen Körpern, durch eine widernatürliche Beschränkung zu einer schnellen Explosion oder zu einer schiefen Richtung gezwungen werden." Der bayrische Vertilgungskrieg gegen die Wissenschaften — er kann nur mit Zeiten verglichen werden, da „Götzen Priester und ihre mächtigen Beschützer, alle Bücher, deren man habhaft werden konnte, vertilgten und verbrannten"; und die Buchhändler scheuen sich nicht, dem Kurfürsten mit Arnobis (^ävsrsus Zsn- tes, lid. III) zuzurufen: „Intsieivers sei ixw et pndlieaw vslls sud- merZöis I^eet-ionern, non est Dsos äsksnäers, seci veritatis testiti- eationem inrnere!!! —". Man sucht statt der Quelle die Mündung zu verstopfen. Dazu werden die wirklich unsittlichen und irreligiösen Bücher nicht durch den Buchhandel vertrieben — dafür sorgt die Censur — sondern schleichen auf heimlichen Wegen in und durch die Länder, „und ihre Wirkung wird desto größer, je strenger die Maßregeln sind, welche man anwendet, um ihnen den Eingang zu wehren". Die im Dunkel schleichenden Bücher und die Gedanken der Menschen -— „die Menschen sind ja selbst lebendige Bücher" — kann die Censur gar nicht treffen; sie erschwert vielmehr nur die Verbreitung der guten Schriften und unterdrückt den Buchhandel, beraubt also den Staat des einzig wirksamen Mittels, die vorhandene falsche Aufklärung durch die wahre zu bekämpfen. „Wissenschaften und Buchhandel versichern sich wechselseitig ihre Existenz." Die Sammlungen und Kunstdcnkmäler, die mit Bayrisches Edikt vom 9. Februar 1791 (1, August 1769). Z71 dem Namen Carl Theodor, ihres Stifters, „der Unsterblichkeit entgegen prangen", sind nichts als „todtc Schau Gerippe, wenn ihnen die Wissenschaften und Lektüre nicht Geist, Teilnahme und Wirksamkeit verleihen". Für die Staatspolizei ist der freie Betrieb des Buchhandels das „Barometer der Stimmung des National Sinnes". „Noch mehr fällt die Wichtigkeit des Buch Handels in die Augen, wenn man ihn von der Finanz- und Kommerziell Seite betrachtet; sein Hauptbetrieb ist, daß er seine Waaren nicht, wie die großen und kleinen Krämer, vom Auslände herbei holt, und das Geld dafür zurück schickt, sondern daß er sie selbst hervor zu bringen sucht ; sein Umsatz kann also größten Theils ein reiner Gewinn für den Staat, und zwar — bei zweckmäßiger Freiheit — überaus beträchtlich werden"; gerade die besten Schriftsteller, die in der „Hellern Lese Welt" den größten Absatz finden, werden ihre Werke im Auslände verlegen lassen. „Statt des reinen Gewinnes an Geld und beschäftigten Menschen, gehen bcmre Summen aus dem Lande, welches für diesen physischen Schaden nicht den geringsten moralischen Nutzen aufzuweisen hat . . . Und wenn noch etwas vom Buch Handel übrig bleiben könnte, so würden . . . die inländischen Buch Händler bloße Kommissionärs auswärtiger Vcrlagshandlungen werden. Aller Tausch Handel hörte auf, und wir müßten, wie andre Krämer, nur mit baarcm Gcldc saldieren. Aber anch diese armselige Bücher Krämerei könnte bei der neuen Censur Verfassung nicht einmal bestehen." Die auswärtigen Handlungen werden sich schwerlich der Gefahr aussetzen, ^ ihrer Berlagsartikel als Kontrebande erklärt und den Nest bei der Censur u. s. w. verzögert zu sehen; sie werden also nur schicken, was die hiesigen Buchhändler verschreiben; diese können aber, wenn der Tauschhandel lahmgelegt ist, nur verschreiben, was bei ihnen bestellt wird; „und bei uns wird nichts bestellt werden, da jeder Bücher Freund sich lieber geradehin an die so sehr nahen reichsstädtischen freien Buch Handlungen wenden wird". Für die angrenzenden Länder, besonders die nahgelcgenen Reichsstädte, wie Nürnberg und Augsburg, konnte deshalb gar nichts Erwünschteres kommen als dieses in Bayern „über die Wissenschaften und den Buch Handel ergangene Vcrtilgungs Urtheil". Die dortigen Handlungen werden sich des Handels in uud durch Bayern bemächtigen und vielleicht gerade aus den verbotenen Büchern den größten Vorteil ziehen. Die Nürnberger und Augsburgcr Handlungen waren eS ja, die den 24* 372 6. Kapitel: Die CensurverlMnissc. Büchcrschmuggel, durch Hausierer und die Post vermittelt, besonders übten. Voll Sehnsucht blicken die Münchner nach den seit 1777 mit Bayern unter einem Scepter vereinigten Rheinländern hinüber. In Mannheim, Heidelberg, Frankenthal, Düsseldorf u. s. w. — da herrscht Freiheit und Begünstigung der Buchhändler und Drucker! Keine uneingeschränkte; aber die wird auch nicht gefordert. „Ein eben so frappanter als unbegreiflicher Unterschied." „Dort wacht eine weise Censur nur gegen wirklich gefährliche Schriften, ohne den freien Katholischen so wohl als Protestantischen Buch Handel durch ihre Vorsorge im mindesten zu Krünken; dort ist dieser Handel keinen peinlichen Vexationcn ausgesetzt . . .; dort ist die Lektüre frei und allgemein, und doch weiß man nichts von den angeblich schädlichen Folgen, unter deren Vorwand man die Lektüre in Bayern, wo keine Lektüre ist, mit dem Bann Fluch belegt." Dort existiert kein Censurkollegium. Es soll deshalb keineswegs die Aufhebung des hiesigen gefordert werden; aber wenn es einmal besteht, sind daran folgende Anforderungen zu stellen. Der Censor muß von allen andern Geschäften und Nahrungösorgcn befreit und mit der Littcratur und ihrer Geschichte aufs genaueste vertraut sein. Denn so unbedeutend auch die Lektüre in Bayern ist: daß selbst 20 Censoren so viel ihnen ganz unbekannte Bücher, wie von einer Million Menschen in einer Woche verlangt werden können, auch nur oberflächlich durchblättern, wenn noch dazu andre Amts- und Berufsgeschäftc aus ihnen lasten und das Censur- gcschäft nur gratis als Nebensache besorgt wird, ist eine Physische Unmöglichkeit. Ferner sind folgende „Grenzen und Grundsätze" notwendig. 1. Die Censur erstreckt sich nur auf diejenigen Bücher, welche in Bayern gelesen oder nicht gelesen werden sollen. 2. Dagegen werden von der Eensur nicht berührt diejenigen Bücher, welche der bayrische „offene Spcditionöhandcl" — „unser wichtigster Handlungs Betrieb" — vom Ausland (verschrieben oder unverschricbcn) erhält und wieder ins Ausland versendet. 3. Von den Manuskripten, die bayrische Verleger drucken lassen, unterstehen nur diejenigen der Censur, welche zum inländischen Absatz, nicht aber die, die zur Versendung ins Ausland bestimmt sind. 4. Bücher, die in den rheinischen und niederländischen Kurpfälzischen Staaten freien Kurs haben, sind eben damit einer besonder» bayrischen Censur überhoben. 5. Bücher, die in den umliegenden crz- und bischöflichen und andern katholischen Landen erlaubt worden sind, dürfen in Bayrisches Edikt vom 9. Februar 1791 (1. August 1769). 373 Bayern nicht verboten werden. Fast alltäglich geht man aus München nach dem zwei Stunden entfernten Freysingischen Dorfe Behring — um die hier verbotenen Zeitungen zu lesen; dann pflanzen sich die Nachrichten von Mund zu Mund fort. So ist es rnnwtis illutanäis auch im Großen. 6. Kraxcnträger dürfen nur geduldet werden, wenn sie sich darüber legitimieren können, daß sie die Bücher von einem inländischen Buchhändler erhalten haben. 7. Die Censur hat ihr Hauptaugenmerk auf den Büchcrvcrtrieb auswärtiger Handlungen nach Bayern zu richten. Der ganze inländische Betrieb hiesiger Buchhandlungen macht nicht ^/z von dem aus, was ohne ihr Zutun und Wissen ins Land kommt. Sie könnten, wenn es nicht ohnehin notorisch wäre, zahlreiche für Bayern schädliche und beleidigende Broschüren nennen, „die fast von Jedermann gelesen werden, ungeachtet niemals ein einziges Exemplar davon in unsre Handlungen gekommen ist". Es sollten daher alle ankommenden Bücherpakcte nach dem neuen Censurrcgulativ behandelt werden — „nur diejenigen alleine ausgenommen, welche an eine inländische Buch Handlung adrcssirt sind". 8. Der Buchhändler ist nur für das von ihm selbst und zwar für das Inland Verlegte verantwortlich. Für alles übrige „erwartet er von der aufgestellten Behörde Belehrung". 9. Autoren, die im Lande selbst wohnen oder bedienstet sind, dürfen ohne Censur drucken lassen. 10. Alle Ccnsurgeschäfte und -expeditioneu sind unentgeltlich. 11. Statt der verlangten sechs ans Ccnsurkollcgium abzuliefernden Freiexemplare von jedem Verlagsbuchc bleibe es bei den bisherigen zwei Exemplaren. Die Münchcner Vorstellung that keinerlei Wirkung, die Supplikanten mußten unter Androhung der härtesten Strafen alle vorhandenen Exemplare der Bittschrift ausliefern, und es wurde ihnen unter schärfsten Verweisen Stillschweigen und Gehorsam anbefohlen. Die Zustünde in Bayern, so schrieb man schon im Jahre 1791, hoben sich von der im allgemeinen in Deutschland herrschenden Ansklüruug und Prcßfreiheit am alleraüffallcndstcn ab; der Bayer „seufzt unter dem Joche des Aberglaubens und der Vorurtheile und nähert sich nur mit langsamen Schritten dem Grade der Gcisteskultur seiner Nachbarn"^; und die neunziger Jahre wurden die Zeit, in der hier die staatliche Pflege des Obskurantismus ihre höchsten Triumphe feierte. 374 6. Kapitel: Die CensurverlMnissc, Inzwischen hatten sich aber auch die Verhältnisse in Österreich geändert. Noch zu Lebzeiten Josephs warf die furchtbare Reaktion, die nach seinem Tode hereinbrechen sollte, ihre finstern Schatten voraus. Im Januar 1790 widerrief er alle während seiner Rcgiernng für Ungarn, Böhmen, Belgien erlassenen Verordnungen. „Ich müßte von Holz sein, wenn ich nicht stürbe!" Vom Westen wälzten sich die Wogen der Revolution heran. Einen Monat vor seinem Tode, am 20. Januar 1790, erschien die Verordnung, die auch die Wieuer Censurfrciheit widerrief und für die Monarchie an die Stelle der Josephinischcn Censur- grundsätze die des Revolutionszeitalters setzte. Eine Strafe wird auf den Druck ohne Censur merkwürdiger Weise nicht gesetzt; für jedes nicht ccnsicrte in Umlauf gekommene Exemplar aber soll der Buchhändler mit 50 Gulden, im Wiederholungsfalle außerdem mit Verlust des Gewerbes bestraft werden. Darauf folgt die Feststellung der neuen Grundsätze: „Indem aber Werke, welche die Grundsätze aller Religion und Sittlichkeit, aller gesellschaftlichen Ordnung untergraben, die Bande aller Staaten, aller Nationen aufzulösen fähig sind, einen allgemein erkannten schädlichen Einfluß haben, und es Pflicht gegen die Menschheit ist, der Verbreitung derselben so viel möglich Einhalt zu thun —". Der Nachsatz fährt nicht fort, wie man wohl erwartet: daß Werke dieser Gattung von der Censur nicht zugelassen werden würden; das war selbstverständlich. Er sagt vielmehr, daß derjenige, welcher in Österreich gedruckte Werke dieser Gattung — „nothwendig ohne Gutheißung der Censur" — ins Ausland sende, außer den obengenannten Strafen noch mit einer besondern körperlichen Strafe belegt werde. Die Censurgesctzgcbung unter Leopold II. fuhr genau in dieser Richtung fort. Allein die Verordnungen unter ihm, der persönlich der Ansicht war, daß nur unter das gemeine Volk gestreute Schriften unter sieben Bogen gefährlich seien, während größere Werke, auch wenn sie freimütige Wahrheiten über Staatssachen enthielten, nicht zu verbieten seien, weil sie in der Regel nur vom aufgeklärten Publikum gelesen würden^, waren gleichsam nur Vorbereitungen auf diejenigen, die nach seinem Tode (1. März 1792) erfolgten. Das neue Censurgesetz, das die Einrichtungen und Grundsätze, wie sie jetzt bestanden und geübt wurden, zusammenfaßte, erfolgte in der „Erneuerten Zensur-Ordnung vom 22. Februar 1795" (auch General-Zensurverordnung vom 30. Mai 1795 gc- Österreichische Ccnsur zur Revoluiionszeit. 375 nannt). Es ist das schärfste Gesetz, das die österreichische Ccnsurgcsetzgcbung kennt. Und cö bildet zusammen mit der Vorschrift vom 10. September 1810 die Basis des österreichischen Ccnsurwcscns bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts. Die allgemeinsten und hauptsächlichsten Verbote betreffen den Druck ohne Ccnsur, die Büchercinfuhr mit Umgehung der Mautämter und Revisoratc, den Verkauf verbotener Bücher überhaupt und ergg. senscig-iii beschränkter ohne Erlaubnisschein und das Hausieren und Kolportieren. Die Strafe auf den Druck ohne Ccnsur oder ohne Beachtung ihrer Beisätze oder Beschränkungen besteht, und zwar „sogleich", in Zerstörung des Schriftsatzes, Beschlagnahme und Einstampfung der ganzen Auslage, Verlust des Gewerbes, einer Summe von 50 Gulden für jedes in Umlauf gesetzte Exemplar oder, bei Unvermögen, Arrest- oder Leibesstrafe (nach K 5 werden eigenmächtige Zusätze zu dem von der Ccnsur zurückerhaltenen Manuskripte als Betrug und vorsätzliche Fälschung bestraft). Jede Ausflucht, die Exemplare nicht verkauft, sondern vertauscht oder verschenkt oder die Auflage auf auswärtige Bestellung und zum Versenden ins Ausland veranstaltet zu haben, so wie jede Ausrede auf Verschen der Haudlungsdicucr oder „Handlanger" wird als ungültig verworfen. Der Verkauf verbotener oder si'Za sedsäg-iii beschränkter Bücher ohuc Erlaubnisschein wird im ersten Bctrctungssallc mit 50 Gulden für jcdcs Exemplar, im zweiten mit derselben Strafe und Gewerbe- Verlust bestraft. Das Hausieren, Herumtragen, Kolportieren wird mit Konfiskation sämtlicher bei»? Übertreter vorgefundenen Exemplare, Haft, dazu, wenn sich sehr sittcnvcrdcrblichc Bücher dabei befinden, mit schwerer angemessener Strafe und, bei Ausländern, auch mit Landesverweisung bestraft. Der besondere Haß der Ccnsurordnung gilt den „Ständcl- Wcibern" und „herumschreienden, Straßen und Häuser durchlaufenden Leuten". Durch solche Weiber und Leute suchten namentlich geringe, unbefugte Buchdrucker ihre schlechte Ware — sogenannte „Lauser", d. h. ciuzcluc nach dem Gcschmackc des Pöbels geschriebene Blätter — möglichst umgehend abzusetzen. Diese Art von Verkauf neugcdrucktcr Blätter, es seien Gebete, Lieder, Kricgsnachrichtcn oder dergleichen, verbietet die Ccnsnrordnnng „ein für allcmahl und ohne Ausnahme unter Strafe des Zuchthauses für die Verkäufer und noch empfindlicherer Ahuduug für den Urheber", 376 K.Kapitel: Die Censurvcrhältnisse. Der vierte Paragraph verbietet schlechtweg, „das Mindeste" ohne Genehmigung der Censur in Druck zu legen. Das letztere ist die Bestimmung, die spater für die österreichische Ccnsurpslichtigkeit in der That den gesetzlichen Maßstab abgegeben hat, und nach der auch Deflationen, Spielkarten, Zeichnungen jeder Art, Überschriften an Häusern, Gewölben u. s. w., Grabschriftcn, Gelegenheit^- und Kunstinedaillen der Censur zu unterbreiten waren. Die Einrichtung, die wir oben als eine Art VolkScensur bezeichneten, ist stillschweigend fallen gelassen. Aus gelegentlichen Bemerkungen geht hervor, daß die Censurordnung als Provinzialccnsnrbchördcn die Landcsstellen bestehen läßt; die oberste Ecnsurbehörde nennt sie „General-Direktorium". Über ihr genaueres Verhältnis hinsichtlich verschiedener Klassen von littcrarischen Produkten ist nichts gesagt: für Schriftsteller, Buchdrucker und Buchhändler ist nichts zu wissen nötig, als daß das Manuskript oder Druckwerk beim Nevisionsamtc einzureichen ist. Die Verordnung beeifcrt sich vielmehr, zu verbieten, daß sich jemand seinen Censor selbst wähle, es wünscht, daß er ihn nicht kenne, es verbietet, wenn man ihn dennoch in Erfahrung gebracht hätte, ihn „mit Bitten oder Vorstellungen zu behelligen". Von einem Rekursrechte weiß die Verordnung nichts. „Jeder sott nach Einreichung seines Werkes die Entscheidung ruhig abwarten, und sich dieser ohne Widerrede, und ohne alle Verunglimpfung der Censoren oder des Rcvisions-Amtcs, welche" — denn ohne eine Strafandrohung auszustoßen, kann diese Verordnung einmal nichts sagen — „allerdings nach dem Grade des Frevels geahndet werden würde, geziemend fügen". Die das Äußere betreffenden Vorschriften sind um so peinlicher. Das Manuskript ist beim Revisionsamte in „leserlicher Schrift und richtig paginirt, auch mit einem weiß gelassenen Rande" und dem am Anfang des Manuskripts oder Druckwerkes eigenhändig und leserlich beigesetzten Namen und Stand nebst Wohnung dessen, auf dessen Kosten die Schrift gedruckt werden sott, einzureichen, widrigenfalls das Manuskript oder Original nicht angenommen wird; — und zwar in zwei gleichlautenden Exemplaren. Nach Beschaffenheit des Gegenstands und nach „Eigenschaft des Verfassers, und nach Umständen" kann bei den Landcsstellen oder in Wien beim Direktorium um Loszählung von der Pflicht des Duplikats angesucht werden. Sollte die Loszühlung erfolgen, so ist das Mannskript nach Österreichische Censur zur Revolutionszeit. 377 vollendetem Drucke sofort nebst einem in Pappendeckel gebundenen Exemplar wieder einzuliefern. Das Revisionsamt leitet das Manuskript (Druckwerk) an das „Ccnsurdcpartement"; hier wird es censiert, geht an das Nevisionsamt zurück: der Revisor setzt das Jmprimatnr darauf, und damit ist es druckbcrcchtigt. Das Revisionsamt hat das Endurtcil der Censur in seinen Amtsprotokollen zu vermerken, die gestrichenen Stellen und getroffenen Änderungen in seinem zweiten Kontrollcxcmplar vorzumerken. Das Imprimatur konnte mit einem doppelten Beisatz erteilt werden: mit dem Beisatz ornissis ckeletis oder ads^ue loeo impressionis. Der erstere Beisatz ordnete die Auslassung der in der Handschrift „ausgelöschten" Worte oder Stellen an. Der letztere hatte eine ganz besondere Bedeutung, und war so schon früher angewendet worden: da es in Österreich keinen Schatten von Preßfreiheit gab, so konnte jede kräftige Gegenschrift, die zu Gunsten der Regierung besonders gegen Angriffe fremder Staaten erschien, nur auf ihre eigene Rechnung gesetzt werden; der genannte Beisatz gestattete deshalb den Druck nur unter der Bedingung, daß kein oder ein fingierter ausländischer Druckort augegeben wurde. Unter Joseph durften die censnrfrei gedruckten Schriften, wenn sie nach dem Drucke verboten wurden, zur Verbreitung ins Ausland gesendet werden. Jetzt existierte eine entsprechende Erlaubnis nicht mehr und unter keinen Umständen. Auf den Rcvisoraten wurden, wie wir wissen, die aus dem Austand eingeführten Bücher revidiert. Fanden sich dabei verbotene Bücher, so konnte man dies, da Verzeichnisse verbotener Bücher nicht veröffentlicht wurden, den auswärtigen Buchhüudlcru im allgemeinen nicht zurechnen, sie wurden sechs Monate lang auf dem Rcvisiousamte ausbewahrt und erst dann, wenn der Adressat keilte Käufer erza selisäam gefuudcn oder sie „aus den Erbländern geschafft" hatte, konfisziert. Beim Revisionöamte mußte der Buchhändler auch Verzeichnisse von verkäuflichen Büchern für Zcitungöblättcr u. dcrgl. Ankündigungen und alle Arten von Bücher- und Kupferstichkatalogcn ciureichcu, und zwar ebenfalls in zwei gleichlauteudeu Exemplaren. Die diesbezüglichen Vorschriften sind wieder sehr peinlich. Die Verzeichnisse müssen „rein und leserlich" geschrieben sein, Verfasser — wenn er genannt ist —, Druckort und Jahr und den wahren Inhalt, ohne Verdrehung, Verfälschung oder 378 V. Kapitel: Tie Censurverhältuisse. unverständliche Abkürzung angeben; „unmittelbare, unschickliche Zusammensetzungen" von Werken biblischen und geistlichen oder andern ehrwürdigen mit Werken komischen, romantischen oder lächerlichen Inhalts — „welches zu ungebührlichen Beziehungen Anlaß geben kann" — ist verboten. Erhielten dergleichen Verzeichnisse das bedingte Imprimatur (oinissis äelötis), so waren sie „vor gänzlicher Vollendung des Drucks" nochmals vorzulegen. Wurden in den eingereichten Verzeichnissen verbotene Bücher gefunden, so waren sie an das Revisionsamt abzugeben und wurden dann genau so behandelt wie die verbotenen Bücher der ausländischen Buchhändler; waren sie „im hohen Grade rcligions-, sittcn-, staatswidrig oder pasqnillantisch, chrenrührisch und offenbar boshaft", dann wurden sie freilich „sogleich vertilgt". Der zwölfte Paragraph verbietet allen Privatpersonen, die nicht privilegierte Buchhändler sind, den Besitz von Buchdrucker- oder Handpressen und Druckcharaktercn, und allen Buchdruckern — bei Strafe des Gewerbeverlusts, der Konfiskation der Werkzeuge und unter Umständen weiterer Geld- und Lcibesstrafe —, an „entlegenen unzugänglichen oder verborgenen Orten" Pressen aufzustellen und „auf heimliche Weise durch Licht scheuende Anstalten setzen oder drucken zu lassen". Auch die an fremde Minister und Gesandte anlangenden Bücher mußten revidiert und, wenn sich dabei von verbotenen oder dem Nevi- sionsamt noch ganz unbekannten Werken mehr als zwei Exemplare vorfanden, nach den bestehenden Vorschriften behandelt werden (6. Mörz 1797). Unter dem 6. März 1798 verfügte die Finanzhofstelle, daß fremden Reisenden von den Zollämtern selbst zum Gebrauch auf der Reise kein einziges Buch verabfolgt werden dürfe, sondern ihre sämtlichen Bücher ohne jede Ausnahme an das nächste Revisions- oder Kreisamt zu senden seien. Zwei Hofkanzleidekretc des Jahres 1798 (vom 28. Juni und 5. Oktober) verboten jedem Einwohner der österreichischen Staaten bei einer Buße — ganz abgesehen von der durch den Inhalt eventuell verwirkten Strafe — von 25 Dukaten oder entsprechender Arreststrafc, irgend eine der österreichischen Ccnsur nicht vorgelegte und von ihr nicht genehmigte Schrift außerhalb Österreichs drucken oder Aufsätze in auswärtige Journale und Zeitungen einrücken zu lassen.^ Der die Kritik landesherrlicher Gesetze und Anordnungen betreffenden Bestimmung des Hofdekrets vom 1. September 1790 trat der Österreichische Censur zur Revolutionszeit. 379 Schutz dcr Geistlichen gegen alle Flugschriften, Broschüren und Kritiken zur Seite; die Regulierung der Säkular^ Und Regular-Gcistlichkeit vom 2. April 1802 erklärte, daß diesem „Unfug durch die neuesten Ccnsur- Gesetze hinlänglich gesteuert werde". Die schärfste Aufmerksamkeit widmete die österreichische Censur den politischen und den gelehrten, d. h. litterarischen Zeitschriften. Die geheime Hof- und Staatskanzlei, die k. k. Wiener Obcrste-Hof-Postamtes- Haupt-Zcitungs-Expedition und die Postverwaltung wirkten mit der Censurhofstelle zu dieser besondern Aufsicht zusammen. Wir haben dreierlei zu unterscheiden: politische Tarifzeitungen, gelehrte Tarifzcitnngen und -journale und (politische und gelehrte) uutarifmüßigc Zeitungen und Journale. Die Zeitungscxpedition des k. k. Obersten-Hof-Postamtes holte von Zeit zu Zeit bei der Censurhofstelle die Weisung ein, welche auswärtigen politischen Zeitungsblättcr ihr in ihrem jährlichen Preis- taris für das kommende Jahr anzukündigen und aus dem Auslande zu verschreiben erlaubt sei. Die Censurhofstelle setzte sich in Einvernehmen mit der Staatskanzlei und bezeichnete hierauf die betreffenden auswärtigen politischen Zeitungen: diese Blätter konnten ohne weitere Censur verabfolgt werden. Außerdem durfte das Oberste-Hof-Postamt „mehrere ausländische, gelehrte und wissenschaftliche Zeitungen und Journale" ankündigen. Diese mußten aber Nummer für Nummer der ordentlichen Censur unterzogen werden, durften also nicht eher hinaus- gegebcn werden, als bis sie in dem halbmonatlichen Censurverzeichnis aufgenommen waren; ausländische litterarische Journale konnten also die Österreicher kaum eher als drei Wochen nach Erscheinen in die Hände bekommen, und außerdem hatte der Abonnent von Nummer zu Nummer zu sorgen, ob er um das nächste Stück mittelst Schein cinkommen mußte — so, wenn es ^ranse^t erhielt — oder es überhaupt nicht bekam. Die sämtlichen übrigen, nicht im Tarife aufgeführten politischen oder nichtpolitischen Blätter waren verboten. Eine besondere Aufsicht über die periodische Presse des Inlandes wurde dadurch ausgeübt, daß diese Aufsicht sämtlichen Behörden und besonders den Polizeibehörden (3. Mai 1798) zur Pflicht gemacht wurde. Die Wnderstcllen selbst, in Wien die Regierung wurden ebenfalls besonders angewiesen, die Verfasser der in jeder Provinz erscheinenden Zeitungen in die gehörigen Schranken zu weisen und ihre Blätter einer strengen und aufmerksamen 380 6. Kapitel: Die Ccnsurverhältnisse. Censur zu unterwerfen (3. Mai 1798). Vorschriften, die den Wirkungs- kreis der verschiedenen Behörden näher bestimmten, waren nicht vorhanden. Allerdings suchten im allgemeinen die Länderstellen die Censur wenigstens über die politischen Zeitungen selbst auszuüben; aber es geschah, daß in den Provinzialhauptstädtcn der Redakteur von der Polizeibehörde (Stadthauptmannschaft) für Aufsätze zur Verantwortung gezogen wurde, die von der Landesstelle genehmigt worden waren. In der Residenz censierte die Polizei-Zensur-Hofstellc in letzter Instanz die unpolitischen, die Regierung die politischen Blätter. Das Hofkanzleidckrct vom 16. April 1803 aber brachte die Anordnung, daß kein Zeitungsschreiber österreichischer Staaten inländische Staatscinrichtungen und überhaupt Ncgierungsgeschäfte in Zcitungsblättern erwähnen dürfe, wenn es ihm nicht entweder von Landesstelle ausdrücklich aufgetragen oder das Betreffende nicht bereits in der Wiener Zeitung enthalten sei. Damit wurden sämtliche österreichischen Blätter zu Negierungsorganen. Alle Gesuche um Gründung neuer Wochen- oder Monatsschriften wurden abgeschlagen, sogar solcher, wie zum Besten des gegen die Franzosen errichteten Freikorps bestimmter periodischer Hefte, in denen edle Handlungen der österreichischen Krieger während des letzten Krieges geschildert werden sollten.^ Zum dritten wandte die österreichische Censur ihre Sorgfalt den Lesekabinetten und Kaffeehäusern zu. Kurz und bündig verordnete eine Kaiserliche Kabinettsresolution vom 26. Juli 1798: „Da der Erfahrung gemäß die sogenannten Lesekabinctte, Statt einigen Nutzen zu verschaffen, vielmehr schädlich geworden sind, so will Ich, daß selbe in meinen gestimmten Erbstaatcn von nun an ohne weiteres cin- gestcllet werden". Vom 1. September 1798 an wurde die Verordnung ausgeführt; zugleich erschien am 13. September desselben Jahres ein Hofkanzlcidckret, das verbot, „daß von nun an in den Kaffeehäusern und andern öffentlichen Orten außer den erlaubten politischen Zeitungen keine literarischen Journale oder Flugschriften zum Lesen gehalten werden sollen". Auch erlaubte gelehrte Journale waren also auf den Abonnc- mcntSbczug beschränkt und gerade dort ausgeschlossen, wo sie am meisten gesucht wurden. Gleichzeitig wurde übrigens die politischen Zeitungen betreffend noch ausdrücklich dekretiert, daß nur denjenigen der Eintritt in die österreichischen Lande gestattet sei, die im Sinne des österreichischen Regimes geschrieben waren. Wie den Lcsekabincttcn, so erging Österreichische Ccnsur zur Revolutionszeit. 381 es auch den Leihbibliotheken (beide Einrichtungen waren gewöhnlich miteinander verbunden); auch sie wurden in demselben Jahre verboten. Die Verordnungen vom 26. Juli und 13. September scheinen übrigens in den verschiedenen Städten verschieden ausgeführt worden zu sein. Für Wien wenigstens, wo es drei Lesckabinetts und Leihbibliotheken gab: die des Nachdruckers Haas (sie enthielt nur Romane und Theaterstücke), die des Buchhändlers Binz (die neben belletristischen Schriften, vor allen Romanen, zahlreiche — übrigens nur erlaubte — Journale führte) und die eines Privatmanns, der fast nur (erlaubte) Journale führte, wurde die Bücherkommission vorstellig, und das Verbot wurde dahin eingeschränkt, daß Binz nur das Halten jeder periodischen Schrift verboten wurde, während dem Privatmann sogar dies erlaubt wurde, weil es seine einzige Nahrungsquclle sei. Dagegen wurde das Dekret vom 13. September auch in Wien ausgeführt. Die Bekanntmachung der buchhändlerischen Artikel wurde zun? Zwecke einer leichtern Censuraus- sicht auch auf jede andere Weise erschwert. Zu dem Verbote der Kolportage trat das Verbot (9. August 1802), Zeitungsanzeigen ohne die Zeitung auszutragen oder auch an den Ecken der Straßen und Plätze anzuheften. Die Kunst- und Buchhändler, Buchdrucker und Buchbinder durften ihre Verkaufs- und Verlagsartikel nur durch eigene Kataloge, durch die Wiener Zeitung (durch Einschaltung oder Beilegung eigener Ankündigungen) oder durch Affigierung bei ihrem Verknufsgewölbe oder Stande bekannt machen. Die österreichische Ccnsur dachte an alles; nicht nur daran, den Verkauf verbotener Bücher aus Erbschaften — der Erblasser konnte si'M scnsüg.in auf erlaubte Weise in ihren Besitz gelangt sein — zu verhindern, sondern auch daran, ob die Erben „in wissenschaftlicher Hinsicht oder in Betracht ihres Charakters oder ihres Standes zum Besitze derselben geeignet" seien. Die beanstandeten Bücher wurden ihnen entweder si'M 8eneckani u. s. w. bewilligt oder waren an das Nevisionsamt abzugeben, von wo sie sie „in jener Art, wie es den Buchhändlern gestattet ist", außer Land zum Verkauf befördern konnten (19. Februar 1802 und 19. und 30. April 1804). Im Jahre 1801 (1. September) wurde die Büchcrccnsur dem Polizeiminister und dem unter seiner Leitung stehenden Vizepräsidenten übertragen. Seitdem war die Polizei, die unter Joseph überhaupt keinen Anteil an der eigentlichen Ccnsur gehabt hatte, auf diesem Gebiete all- 382 6. Kapitel: Die Censurverhältnisse. mächtig. Die Polizeihofstelle (in dieser ihrer Funktion: Polizei-Censur- Hofstelle) stand an der Spitze des gesamten Ecnsurwcsens; sie stellte die Cmsoren an, an sie hatten die Landerstellen ihre Berichte und Anzeigen in Ecnsurangclcgcnhciten zu erstatten, an sie gingen die Rekurse in preßpolizcilichcn Angelegenheiten. Den besten Einblick in die Pflege der „verfassungsmäßigen Dummheit" gewähren die Büchcrverbotc selbst, sowohl in Österreich, als besonders in Bayern. Um wieviel schärfer es jetzt hier genommen wurde, ergibt sich schon daraus, daß das Fcbruarmandat vom Jahre 1769 monatlich, ein Dekret vom 11. Januar 1792 dagegen wöchentlich eine Censursitzung vorschrieb. Zu Anfang der neunziger Jahre erschienen zwei Kataloge verbotener Bücher: der „Katalog der von dem kurfürstl. Bücher-Ccnsur-Kolle- gium in München 1790—1792 verbotenen Bücher" und der „LawloAus Lidioium xroliidiwrum iiro ^.uno 1793". Die Kataloge verfolgen alles, was Fortschritt, Freiheit, Aufklärung heißt; auf staatlichem, bürgerlichem, geschichtlichem, kirchlichem, religiösem, philosophischem, sittlichem, kurz jedem Gebiete. Verboten wird alles, was über die Französische Revolution und ihre Geschichte, über Menschenrechte, aber auch über französische Königs- gcschichte, ja über das derzeitige Verhältnis Frankreichs zu Deutschland überhaupt handelt: „l^iuai'Hv.6 sur 1a IZastillL", Eduard Burke, „Bemerkungen über die französische Revolution", Bainccth, „Die Rechte des Menschen", Kotzebue, „Ludwig XIV", „Darstclluug der Traktate und Verträge, auf welche Frankreich seine Angriffe auf Deutschland zu gründen sucht", „Kritische Geschichte des Adels", „Abstimmung des französischen National-Eonvents über das Endesurtheil Ludwigs XVI", „Beschreibung und Geschichte der Bastillc zur Zeit Ludwigs 14.", „Betrachtung über die französische Republik", Campe, „Geschichte der französischen Staats- umwülzung", Englman, „Über Volksfreyhcit", Makintosch, „Französische Revolution", Mcrcer, „Gemälde der Könige von Frankreich", „Original Briefwechsel der Emigrirten", Mierus sso^s, „Taschenbuch der französischen Revolution" u. s. w. Gefahr versah man sich auch von allem, was sich Vaterland, Vaterlandsliebe u. s. w. nannte; eine einzige Nummer verbietet kurzweg „alle Schauspiele die Bezug auf die Vattcrlandsgcschicht haben"; auch Dorsch, „Geschichte der Vaterlandsliebe" wurde verboten. Daß alle spezifisch protestantischen Schriften verboten waren, auch dann, Bayrische Kataloge der verbotenen Bücher. ZZZ wenn sic geschichtlichen, wie Geschichten der Reformation, Luthers, des Christentums, oder juristischen Charakters waren, wie Lois, „Protestantisches Eherecht", ist selbstverständlich; genauer muß man sagen: alle nicht spezifisch katholischen; denn Schriften, wie die „Sittenlehre für alle Menschen ohne Unterschied der Religion" waren ebenfalls verboten. Das führt uns schon auf das Gebiet der Philosophie, der Populär- und der Schulphilosophie hinüber. Verbote» waren u. a. „alle Werke des Hölvel-ms Nontks^us L,v88kl>.ux und Voltaiis", alle Werke von Spinoza, alles was Kant und Kantkommentar hieß, Herder „Briefe zu Beförderung der Humanität". Damit wiederum lenken wir in das Gebiet der allgemeinen Aufklärung überhaupt ein. Hier hat die bayrische Censur furchtbar gewütet. Von Campe sind, von der „Geschichte der Staatsumwälzung" oder gar dem „Leitfaden bey christlichem Religionsunterricht" ganz zu geschweigcn, nicht nur die „Kleine Seelenlehre für Kinder", das „Sittenbllchlein" und die „Klugheitslchren", sondern sogar die „Sammlung intreßanter Reißbeschreibung" und die „Reisebe- schrcibung für die Jugend", von Knigge sind nicht nur die „Briefe", sondern ist auch der „Umgang mit Menschen" verboten; ferner z. B. Nochows „Kinderfreund", Miller, „Versuch das Landvolk über herrschend tägliche Vorurtheile und Aberglaube vernünftig denken lernen": Verbote, die man verständlich findet, wenn man daran denkt, daß Geiger, ein katholischer Lcmdpfarrcr bei München, wegen seiner „Schönen Lebensgeschichte des guten und vernünftigen Bauersmanns Wendelinus. Ein Lesebuch für das Landvolk u. s. w." (Augsburg, Matthäus Riegers scl. Söhne, 1791) — einer guten Nachahmung des „Roth- und Hülfbüchleins" — über dreiviertel Jahre zu München im Gefängnis saß, weil er das Dasein der Hexen und die auf diese wirkenden Kräfte des Priestersegens leugnete. Alle Schriften sind, außer den obengenannten Philosophen, verboten von: Erasmus („alles weß immer eitel geschribcn hat"), Friedrich dem Großen -— daneben Archcnholz' „Geschichte des siebenjährigen Krieges" —, Kotzebue („alles weß Kozenbues Schriften sind!"), Swift, Schiller, Spieß, Spalding, Wieland, Wekerlin (so). Aus der belletristischen Litteratur sind ferner u. a. Blumaucrs Gedichte und Goethes „Leiden des jungen Wcrther" verboten; von Zeitschriften: der „Deutsche Zuschauer", Winkopps „Bibliothek für Denker", die „Berliner Monatsschrift" und die „Allgemeine deutsche Bibliothek". Verboten sind Mu- 384 6. Kapitel: Die Censurverhültmsse. säus' Volksmärchen, sind Eulcnspiegel und Klingcrs „Fausts Leben, Thaten nnd Höllenfahrt"; verboten sind Ovids Metamorphosen und Vcrgils Äneide. Wir haben damit ein Viertel der in den Katalogen aufgeführten Nummern herausgegriffen, die von der Handhabung dieser Ccnsnr ein deutliches Bild geben: die Gesamtzahl der Nummern beträgt immerhin nur 214; wie sehr steigt freilich die Zahl, wenn man an die Nummern denkt, die mit einem Schlage allen Schriften eines Autors die bayrischen Grenzen verschließen! Die Kataloge selbst galten als interne und wurden, wie in Österreich, selbst unter die verbotenen Bücher aufgenommen. In den nächsten drei Jahren wurden keine Verzeichnisse verbotener Bücher herausgegeben; man begnügte sich mit der Revision. Bei der ersten Maut wurde der Bücherballeu von einem untern Censurbcamtcn, der ein Verzeichnis der bisher verbotenen Bücher in Händen hatte, geöffnet. Fand er ein in seinem Verzeichnis vermerktes Buch, so schickte er es an den Absender zurück; war ihm der Titel fremd — und das war natürlich häufig der Fall —, so schickte er es nach München an die Censur. Hier wurden die Pakete geöffnet, man sagte: wenn es schnell ging, nach einem halben Jahr. Waren die Bücher nicht lmumfromm, so wurden sie mittels höchsten Reskripts zurückgeschickt und das betreffende Reskript wurde zu fernerer Nachachtung sowohl bei der Münchcner Censur wie bei den Mautämtcrn aufbewahrt, „^bwohlcn wir unß übrigens in das Bücher esnsur Weßen einzumischen keineswegs gcmeinct sind", erklärt die Amberger Landesregierung im Jahre 1796, „so finden wir unß jedoch Pflichten halber aufgefordert, hiebet) gelcgcnhcitlich ghbst zu bemerken, daß es fürohin bey dermal bestehender Verfügung, wo nämlich alle Bücher, wie diese von höchstdcro LoUöMS selbst, von denen Tit. Rüthen, Tit. Professoren, so andern ?iivg.tis, erkaufet werden, bey dahiesigcn Mauthamt abgelegt, von diesem zum Bücher lüensur LolleZiuru zu München xro esnsurg, eingeschickt werden müßcn, und also anerst nach Verfluß eines halben, oder ganzen Jahrs zurückgesendet werden, und dem Eigcnthümcr zukommen, ohnmöglich bestehen und belaßen werden könne . . und denen wahrhaft unlcidentlichen Vöxatiouen des Bücher Lsnsur Liollkgii zu München vorgebogcn" werden müsse.-"' Daneben erschienen kräftige Dekrete, die einzelne Bücher, ganze Reihen, ja kleine Welten von Büchern für den bayrischen Buchhandel vernichteten. Bücherrcvisio», Büchervervotc und Kataloge verbvtener Bücher in Bayern. Zgö Unterm 12. November 1794 z. B. wurde den drei Münchener Buchhandlungen einfach verboten, Aebesromanc zu führen: weil sie „in jedem Anbetracht nichts nützen". Wo es anging, griff der Kurfürst das Übel au der Wurzel an, d. h. suchte er unliebsamen Autoren — das Schreiben unmöglich zu machen. Im Jahre 1780 mußte der kurfürstliche Hofkriegsratssckrctnr Zaupser wegen seiner „Ode auf die Inquisition" und „Abhandlung über den falsche» Religiouscifcr" vor versammeltem Ecnsurkollegium das Glaubensbekenntnis ablegen und empfing einen scharfen Verweis sowie das Verbot, in Sachen der Religion und Theologie je wieder etwas zu schreiben, da er weder Beruf noch Anlage dazu habe; an das Hof-Kriegsrats-Direk- torium aber ergiug gleichzeitig die Weisung, „Lserewrium Zaubscr mit der Kanzley-Arbeit so weit zu beschäftigen, damit ihm zu theologischen, und anderen ausschweifenden Schreibercyen keine Zeit übrig verbleibe". Und wie in die Welt der Büchcrschrciber, so griff man in die Welt der Büchcrleser ein; nicht nur die Verbreitung, sondern auch die Lektüre verbotener Bücher wnrde mit Geldstrafen von 25 bis 100Reichsthalcrn bedroht. Erst in den beiden letzten Regierungsjahren Mrl Theodors, 1797 und 1798, sind wieder Verzeichnisse verbotener Bücher gedruckt worden. Ihr Charakter ist derselbe wie der der Verbote von 1790 bis 1793; sie erstrecken sich auf Staatswisseuschaft und deren Geschichte (z. B. Brun, „Grundriß der Staatenkunde", „Geschichte der Urverfassnng Deutschlands"), französische uud amerikanische Revolution und deren Geschichte („Fragmente aus der Geschichte Frankreichs", Ramsay, „Geschichte der Amerikanischen Revolution", „Geschichte der Französischen Revolution" u. s. w.), die Revolutionskricge und Kriegskunst überhaupt, besonders der Franzosen (z. B. „KricgSzucht der Franzosen", „Betrachtung über die Kriegskunst", „Übersicht der merkwürdigsten Kriegsbegcbenheiten am Rhein"), auf alles, was auf Stärkung der Toleranz, des Bürgersinns, des Bewußtseins der Menschcnpslichten ausgeht > z. B. Locke, „Über Duldung", die Komödie „Ahnenstolz und Edelsinn", Orions, Lleva- tivv, üee^äöuek vt, cuuw cle 1a m>b1s»8ö 1'rlme«"), auf Rcligions- nnd Rechtswissenschaft, -Philosophie und -gcschichtc, Psychologie ldaruntcr z. B. Bardili, „Gesetze der Jdeeunssociation", Maimon, „Magazin der Erfahruugsseclentunde", >icrn, „Versuch über das Vorstelluugsvermögen", Flemming, „Analytik des Gefühl Vermögens"), Ästhetik (z. B. Michaeli, „Entwurf der Ästhetik"), Moral (z. B. Bulard, „Elementarlchrc der Geschichte dc-Z Deutsche» Buchhandel«. III. 25 386 p1iis de 1'Histoirs ?ar 1'en 1'^.ooe La^in Xonvelle Ldition ^ londrss NVLL1XX, 1a LontaHion saeres on Histoiie Xatnrells de la Suvsrstition Ouvra^s traduit äs 1'^.n^Iais 'I'oro.e vieinisr londrss 1775, 1'^.rrstin Nsdsine Premiers Maitis. ^ Roms ^.nx venens de 1a LonZre^ation ds 1'Indsx ^IVLLIXXV, Uslangss äs littsratnrs. 1s lanrsan Liane liadnit ein Lxriaciue, De la Lrnaute lieligieuss londrss 1775, 1a kneslls d'Orlsans, Isttrs Rliilosonln^ns lar Nr. ds V. ^vee ?1nsisnrs ?isees galantes st Xouvellss ds vitt'srsns ^utsnrs ^ londrss ^.ux Oexens äs 1a Lomva^nie UVLLIXXV, llrerese ?ni1osoxne lome Premier, les lluvrss (Galantes et ^inouieusss d'Ovids Xouvslls Idition 1'ums ?ismisr ^ L^tnere ^.ux Osnsns du Isisir ^IDLLIXXIV, Kseueil De Lsmedies et de Hnsl^nss Lnansons (?ai11ardss. Imvriine vour ee monde ^IVLLIXXV, 11ieo1o»ie 1'vitative, Inemidore Seevnds ?artis ^ 1a Ha;s ^ux vsvens de 1a LornvaMis NVLL1XXV, 1a Raison xar ^.Ixnadst ou Luvxlement ^.ux (jnsstions sui' l'lne)'- elopsdis ^ londies ^IvcüLIXXVI. Eine Eigentümlichkeit der Ecnsur der geistlichen Staaten, wie sie aber auch sonst in Süddeutschland, z. B. iu Bayern vorkommt, war es, daß nicht nur Druck und Verbreitung, sondern auch Lesen und Aufbewahrung verpönter Schriften bei schwerer Strafe verboten wurde; eine Eigentümlichkeit dem übrigen Deutschland gegenüber; es entsprach im übrigen nur der kanouischcn Gesetzgebung und war Grundsatz der päpstlichen Büchcrpolizci seit Pius IV. Endlich machte sich natürlich hier die unmittelbare Oberaufsicht des römische» Stuhls über die bischöfliche Censur geltend; es kam vor, daß Bücher auch nach bestandener Censur aus römischen Befehl beschlagnahmt wurden. 392 6. Kapitel: Die CensurverlMtmssc, Wie schwer die literarische Quarantäne, die Kontumaz, wie man damals gewöhnlich sagte, für alle in ein bestimmtes Hoheitsgebiet einwandernden Bücher seitens der Behörden durchzuführen, wie störend sie für den Buchhandel war: in Würzburg, wo ans jedes ohne besondere Negierungscrlaubnis eingebrachte Buch eine Strafe von 20 Rthlr». gesetzt war, wurde» die Buchhändler und Buchdrucker trotz ihrer schriftlichen Gegenvorstellung sogar darauf vereidigt (13. September 1773). Wir haben eine andere Vorstellung aus gleicher Zeit (1774) von dem Würzburger Buchhändler und Buchdrucker Johann Jacob Stahes", die von verschiedenen Seiten vcrauschaulicht, eiue wie lästige Fessel die Censur rein formal für das Buchgewerbe war. Alles, was gedruckt war, sollte vorher ccnsiert worden sein: Stahcl weist erstens daraus hin, daß dies bei Werken, deren Autoren nach schon begonnenem Satze noch Änderungen vornähmen, zu unerträglicher Umständlichkeit und Verzögerung führen müsse; er ersucht zweitens, die Ausdehnung der Borschrift auf den Nachdrnck bereits anderswo approbierter Bücher aufzuheben: „wenn ich diese sin Italien, Frankreich und Brabant erschienenen^ Bücher nicht ehe drucken dürfte, als bis ich die Erlaubniß vom Hrn. d'ensor erhalteu: so müßte meine Presse ganze Jahre wohl stille stehen; und ich genöthiget, meine hiesige Druckcrey, die sich mit hiesigen gelehrten Lands I'i'oclueteu fast gar wenig, meistens aber mit dergleichen Werken unter dem Seegen des Himmels so glücklich bisher beschäftigte, gänzlich aufzuheben." Der Umstand freilich, daß die Verordnung, gegen die Stahel im Jahre 1774 vorstellig wurde, und die, da das „vonum Minimum dem Interesse und Gemächlichkeit eines privati nicht nachgesetzt" werden könne, aufrecht erhalten wnrde, — ganze fünfzehn Jahre vorher (12. Oktober 1759) erlassen worden war, wirft ein recht sanftes Licht auf diese harten Vor schristcn; in der Folgezeit indes galt Würzburg mit seiner Nichtanerkennung selbst mit katholischer Zensur bereits approbierter Bücher^ als Ausnahme gegenüber Städten (nach Stahels Angabt wie München, Wien oder Augsburg (für das letztere wenigstens ist die Angabe falsch); die Augs- burgcr Zensur galt ihrerseits, wie Stahel sagte, „durch die ganze Katholische Welt". Auch was die Würzburger Censur nach ihrer inhaltlichen Seite betrifft, wurden starke Klagen laut, und Schmidt z. B. hat seine Geschichte der Deutschen aus Besorgnis vor der Censur nicht in Würzburg drucken lassen. Eine im Jahre 1798 erschienene Schrift"'- stellt ausführlich au Wiirzburg, 393 einzelnen Beispielen ihre „Schädlichkeit Niederträchtigkeit und Parthcylich- kcit" in der Behandlung der Autoren dar. In der Beurteilung der auswärtigen Litterntur war sie jedenfalls sehr skrupulös. Im Jahre 1781 ließ der Fürstbischof die drei Würzburger Buchlädcn — von Franz Tcwer Rienuer, Göbhardt und Stahcl — visitieren. Da fanden sich denn'" eine ganze Menge anstößiger Schriften. Einige davon wurden verhältnismäßig milde beurteilt, und es wurde deshalb gestattet, sie ;u remittieren: Osvrss cln ?I>ilu8opI>s de Laus Louei- Der philosophische Arzt; auch bei Vater Gleims und Jacobis Schriften fand man, obwohl man ihnen das Lob spendete, daß sie „nicht durchgängig zn mißbilligen" seien, „doch gerathcner, unter der Hand den Rath zn geben", sie zu remittieren, den Professoren aber bekannt zu machen, „dcrlcy schriften ihren ^umlnIlUen nicht nur allein nicht anzurathcn, sonderu die in derselben Händen befindlichen auf eine gute Art und mit allen- fnllsiger Verwechslung mit nüzlichern Büchern wieder an sich zu bringen". „Ohne Unterschied nicht zu dulden" war alles, was von Voltaire, Wieland und Rousseau herrührte. Nicht zu duldeu war serner, von zahlreichen offenbar laöeivcn Schriften neuen — und ältesten Datums, wie „des im Fache der Liebe ohnehin sehr berüchtigten Ovids" — abgesehen, LcssingS „Nathan der Weise"; Nicolais „SebaldnS Nothanter" „dürfte, da er den biblischen Canon angreift, nur ciucm gescztcn Theologen gegeben werden". „Peter Marks eine Ehestands Geschichte" enthält ein Kupfer, „welches wegen einer allzuvcrlicbtcn und sich küssenden (irnuWö sehr auffallend ist"; ebenso war auf dem Roman „^.emili'ö nach einem komischen lionmn von Filding", das Titcltupfer, das „eine» seine Ocimm fcnrig küssenden Jüngling" vorstellte, „allerdings und zwar gleich ersten Angesichts anstößig". Montcsquieus „Tempel zu Knidus" war „zwar nicht ganz unverschämt, doch immer genug muthwillig und gefährlich". Von Stahes wissen wir, daß er die bei ihm beschlagnahmten Bücher im Gesamtbeträge von 143 fl. 50 kr. (15 Schriften von Wicland, 16 von Voltaire, 4 von Rousseau, ferner Briefe der Lndy Moutaguc, Ercbillons Werke, Nicolais Sebaldus Noth- antcr, d'Argcns' jüdische und kabbalistische Briese, einige Werke von Ficlding, Bazins Geschichte der Philosophie, I^ettrss cls Milien cls Ixmclos, einige Werke von Bahrdt und einige Freinmurerschriften, im ganzen 54 Schriften) nach wiederholter Bitte nm Rückgabe endlich zu 394 6. Kapitel: Tie Censurverhältnissc. Ende der neunziger Jahre zurückerhielt; freilich waren nur noch einige, und diese von Motten und Mäusen zerfressen, vorhanden; eine Eingabe um Schadenersatz blieb unberücksichtigt. Als das Rcvolutionszeitalter heraufgezogen war, fand auch der Bischof zu Bamberg und Würzburg für nötig, „der heut zu Tage beliebten, aber zu weit gehenden Preß- und Kauffreyheit einen festen Damm entgegen zu setzen" und ein ausführliches Ccnsurcdikt zu erlassen (23. April 1792).^ Die Last der Zensur, „die bisher nur einen und den andern geistlichen und weltlichen Regierungs-Rath welchen ihrem Berufe nach alle in fast unendliche wissenschaftliche Fächer einschlagende Werke gehörig würdigen zu können, nicht zugcmuthct werden konnte, hauptsächlich drückte", wurde auf ein scchsgliedriges Kollegium, bestehend aus einem geistlichen Rat, einem Hof- und Ncgierungsrat und je einem Professor der Theologie, der Rechte, der Philosophie und der schönen Wissenschaften, verteilt. Bücher, in denen einem Beamten gänzlicher Mangel der zu seinem Amte erforderlichen Eigenschaften vorgeworfen oder worin seine menschlichen Schwachheiten öffentlich zur Schau gestellt werden oder worin er mit Porsatz lächerlich gemacht werden soll, „dürfen nicht gedruckt werden". „Ein Buch, welches die Religion bestreitet darf nicht gedruckt werden"; nur die Bestreitung (und zwar bloß die gemüßigte und in bescheidenem Ton gehaltene) solcher religiöser Sätze ist zulässig, „die, öb sie gleich ehedem in dem allgemeinen Umlaufe waren, gleichwohl weder als Glaubensartikel, noch durch Handlungen und Äußcruugen als wahr von der Kirche angenommen werden". Hinsichtlich fremder Religionen dürfen dagegen nur solche Bücher nicht gedruckt werden, die sie „auf eine pöbelhafte und schimpfende Art angreifen". Betreffs des Bamberg-Würzburgischen Staates sowohl in weltlicher als in geistlicher, sowohl in öffentlicher als in Hinsicht des Hofes, ist es verboten, daß „Schriften überhaupt gedruckt würden, wenn sich der Hof noch nicht erklärt hat; oder wenn er sich erklärt hat, gegentheilige Ansichten auszusprechen". Hinsichtlich des Verkaufs der außerhalb Landes gedruckten Bücher schreibt das Edikt vor: Einlicfcrung der Kataloge seitens der fremden, die Würzburger Messen besuchenden Buchhändler spätestens acht Tage vor Beginn der Messe, seitens der einheimischen halbjährlich und zwar noch im Manuskript; ohne Censur darf schlechterdings lein Buch verkauft werden. Augsburg, Ulm. 395 Einen ungleich üblcrn Ruf aber hatte die Censur in Augsburg. Die viergliedrigc weltliche Censurdeputation war paritätisch; daneben bestand die geistliche (bischöfliche) Censur. Der Censur schrieb man in und außerhalb der Stadt die buchhändlcrische Lage des „in der Literatur so tief gesunkenen" Augsburg zu/'"' Dabei sieht man, wie schwer der geschäftsgewandtc Sortimentshandel von den Behörden zu fassen war, daran, daß selbst ein Augsburger Buchhändler, Stage, der einen gedeihlichen Handel mit revolutionären Schriften nach Bayern betrieb, erst auf kurfürstlich bayrisches Anschreiben hin vorgenommen und mehrerer Reden von Robespierrc, Schriften über die Unrcchtmäßigkeit der Teilung Polens, vom Nationalkonvent, über die religiösen und moralischen Grundsätze des Republikanismus entledigt wurde/' Im Jahre 1799 erließ auch Augsburg eine „Erneuerung und nach den Zeitumständen äußerst nöthigc Schärfung schon vorhin bestandener Verordnungen" betreffs des Censurwesens/" Es zeigt den üblichen Typus ziemlicher Allgemeinheit; es untersagt Druck und Nachdruck ohne vorherige Censur, erkennt fremde Censur nur im kaiserlichen Privileg an, erklärt Autor, Buchhändler, Verleger, Kommissionär, Buchdrucker sowie jeden, der ein Manuskript zum Druck befördert, für „gleich verantwortlich" und verbietet in bekannter Weise, alles für Religion, Staat, Sittlichkeit und Ehre öffentlicher und privater Personen Anstößige. Die Strafe besteht in „Zcrnichtung der Schriften, Bücher, Pieccn oder Bilder" und außerdem im ersten Falle in einer Summe von 25 bis 50 Rthlrn., im zweiten in „Thurm, Gcwölblein oder Arbcitshauß-Arrest" und im dritten bei nicht Gewerbetreibenden in Zuchthaus auf unbestimmte Zeit, bei Gewerbetreibenden in Entziehung des Gewerbes und gänzlicher Einziehung der Gerechtigkeit. Die jeweiligen Amts-Bürgermeistcr haben „unausgesetzt fleißige Spähe anzuordnen und vorzüglich öfters unvermuthete Visitationen, besonders in den Druckereien und auf den öffentlichen Märkten" zu veranstalten. Jedermann wird zu Anzeigen aufgefordert. Ziemlich häufig war in den kleinen süddeutschen Gebieten — im Unterschiede zu Norddeutschland, wo es ganz fehlt — das „Excitiren" der zuständigen Behörde durch den kaiserlichen Fiskal. Wie ganz anders nahm sich ein solches allerhöchstes Einschreiten damals aus als heute! Ein Fall aus Ulm " mag als Beispiel dienen. Hier hatten im Jahre 1767 „Spanisch Jesuitische Anekdoten zu erscheinen begonnen, in denen 396 ' 6. Kapitel: Dic CcnsurverlMInissc, auf Kosten der damals aus Spanien vertriebenen Jesuiten die Bibel Alten Testaments und die christliche Religion aufs heftigste angegriffen wurde. Das Impressum war „Straßburg 1767", der Verleger Bartholomäi in Ulm, der Druckort Nürnberg, der Verfasser Johann Georg Gasseler, der, als das Verfahren eingeleitet wurde, nach der Schweiz flüchtete. Auf mittelbaren Befehl des kaiserlichen Fiskals zu Frankfurt und unmittelbaren des Ulmcr Rats wurden dic Exemplare verbrannt, gleichzeitig übrigens auch in Mainz und Frankfurt. Am 13. Januar 1768 vormittags 9 Uhr wurde die Exekution auf dem Markte zwischen Galgen und Pranger durch den Henker vollzogen. 1257 Exemplare, im ganzen 3 Ballen Papier, wurden im Beisein einer obrigkeitlichen Deputation dem Feuer übergeben. 30 Mann vom Stadtmilitär mit schars geladenem Gewehr umstanden das Feuer, eine Menge Volks erfüllte den Platz; der Verleger, der außerdem um 800 Gulden gebüßt wurde, das noch bloß im Manuskript vorliegende letzte Viertel des Werkes ausliefern mußte und im übrigen in seiuem Hause militärisch bewacht wurde, mußte dem Schauspiel, bei dem für ihn nach einem Briefe Schnbarts^" 4000 Gulden in Feuer und Rauch aufgingen (da Schubart schreibt: die verbrannten „Bücher" hätten „alle" unter dic Klasse der gotteslästerlichen gehört, so befanden sich vielleicht noch weitere seiner Bcrlags- artikel darunter», znschcn. Nnr übcr das Schicksal der Aschc erfahren wir nichts; in andern Fällen wurde sie in die Donau geworfen.^ Vom Erzbistum Salzburgs wissen die Zeitgenossen zu Ende des Jahrhunderts nur Gutes zu berichte». Der Erzbischof Hieronymus und seine Umgebung waren aufgeklärte uud gelehrte Männer, und mau rühmte die Bibliotheken, bei denen kein liiclsx iidrorum i>roIiidit,oi'um zu Rate gezogen worden sei; in Salzburg erschien in den neunziger Jahren Hübncrs „Oberdeutsche Allgemeine Litteratur-Zeitung" — ein weißer Rabe im katholischen Deutschland: sie kämpfte gegen Aberglauben und Intoleranz für Vernunft und Aufklärung, angefeindet besonders von Augsburg her und z. B. in Bayern verboten, während die Wiener Ceu- surkommission das Vcrbotsgesuch eines Linzer Landrats im Jahre 1796 ablehnte. Eine (icnsurcinrichtung gab es in Salzburg überhaupt nicht; im Jahre 1780 forderte der Erzbischof Gutachten des Konsistoriums über Einrichtung eines i>ensurkollegs und wies es an, dic Buchhändler cinstwcilcn nach dcm Gebote des Evangeliums hinsichtlich sittenvcrdcrbendcr Salzburg, 397 Bücher ohne Aufsehen zu warnen; im Jahre 1797 setzte er dann endlich, den? von Wien und München auf ihn ausgeübten Drucke nachgebend, ein aus zwei Konsistorialräten und zwei juristischen Professoren bestehendes Censurkollegium ein, das er bis auf weiteres in gänzlicher Unthätigkcit ließ. An und für sich würde ja allerdings die Nichtcxistcnz eines Censurkollegs gerade in geistlichen Staaten durchaus nichts besagen; und gerade die Salzburger Censurgcschichte früherer Jahrzehnte'" wirft Streiflichter darauf, wie fern von den Stätten der Gelehrten und Gebildeten die schwarze Schar unter den Ärmsten an Geist und Gcldc thätig war. Im September 1758 z. B. überfielen auf Denunziation des Seelsorgers in St. Jacob im Ahrnthal im salzburgischcn Tyrol dreißig Soldaten mehrere Hänser und brachten acht Männer und ein verheiratetes Weib wegen Verdachts, die Bibel und andere verbotene Bücher gelesen zu haben, in den Kerker zu Innsbruck, aus dem sie uach fünf Monaten als schuldlos eutlasseu wurden. Währenddessen wurden auch die Almhütten der Ahrncr im sogenannten Zillcrgrundc durchforscht, man sand aber, obgleich man selbst „bedenkliche Orte" durchsuchte, nur ein gutkatholisches Gebet- büchlein vor. Es ist ein gar klägliches Bild, das sich in dem umstündlichen Verhöre mit dein ledigen Banerssohu Georg Juncrbichlcr, 34 Jahre alt, entrollt, der da oben mit vier Kühen und zwanzig Geißen „ülbletc": Ob Constitut des Lcscn und Schreibens Kindig? Gar schlechtlich könne Er wohl Lessen nnd Schreiben. Ob Constitnt mit büechern vcrscchen schc? Nur ei» alt zerrissenes gcbetter büechl Hab er nlda in seiner Truchcn; mit einem anderen oder mehreren büechlen seye Er weder diß orths, noch zn Hanß vcrscchen. Wie vill, und waß für Gattungen büechcr dann sei» Batter habe? Außer der Bibl, so die Soldaten weck genommen, Hab Er beh seinem Natter niemahlen ein anderes bncch gesechen, und glaube, Er wirdt auch keines haben. Ob, und wie offt Constitut in solch wcck gcnommcncr Bibl gelesen? Selbst darinen gelesen zn haben, kann er sich nit erinnern, wohl aber von anderen lesen gehört. Ob Constitut gewußt, daß solche zu lesscu erlaubt, oder verbotteu sehe? Vcrbottcn zu sehn, hat Er ihmc umb so weniger eingebildet, als die Bibl stätshin unvcrstcckter in der Gesiud Stuben auf dem Tisch und Fenster palcken hernmb gefahren, und es auch Geistliche Herren gesechen haben. Weillen Constitnt des Lessens knndig, wirdt Er Zweifels ohne mit mehrere» bnechcn versechcn seyn, solle also soliche vormeißcn? Verharret auf seiner gegebenen Antwortt mit deine, daß Er nicmahlcn eine sondere Freud zum bnechcrn gehabt habe, weilte» Er de» Truck gar schlecht lese» kann. 398 6. Kapitel: Die Censurverhältnisse. Im April 1779 fragte der Rat zu Frankfurt a. M. beim Rate zu Nürnberg ^ an, wie es dort mit der Censur gehalten werde. Das Vormund-Amt, zu dessen Ressort das Buchgewerbe gehörte, schreibt, es habe sich „Mühe gegeben, eine Censur-Ordnung aufzusuchen, aber keine gefunden, weil, so viel bekannt, niemals eine vorhanden gewesen". Als geltende Bestimmungen gibt es folgende Zusammenstellung: Censur alter Schriften und Bücherkataloge nach den bekannten Rcichscensurgrundsätzen, Remunericrung der Censoren für Carmina, Oden u. dergl. durch den sogenannten Censurthaler, für Bücher durch ein Exemplar, des vom Ephorus ernannten Inspektors über die Buchlädcn und Ccusors der Meßkataloge u. dergl. durch 2 Simmcrn Korn jährlich aus dem Rentamt. Darauf folgt aber die Bemerkung, daß die Buchhändler Klagen erhoben hätten, als ob die Expedition der Bücher zu lange verschleppt und deshalb manches inzwischen im Nachbarorte gedruckt und dann von Unberechtigten verkauft werde: „deshalb mußte wohl bishero mit der Censur der Bücher einigermaßen nachgesehen, mithin aus vorgcdachtcn Ursachen deren genaue Beobachtung in etwas gemildert werden". In der That, „Nachsicht" und „Milde" waren groß. Schon im Jahre 1788 wurde der Rat von Kurbayern aufs schärfste gerügt, weil er Vertrieb und Verlag revolutionärer Schriften zulasse. Im Jahre 1790 stellt der bayrische Legat in Nürnberg dem Kurfürsten vor, daß das für Bayern erlassene Verbot der die französische Revolution betreffenden Schriften auf das ganze rheinische Vitariatsgcbiet ausgedehnt werden müsse: nur so könne man Nürnberg bcikommen, der Stadt, deren Buchhandlungen mit dergleichen Schriften ein öffentliches Gewerbe trieben und sie mit „enormem Wucher" in die Reichslande und besonders nach Bayern spedierten, und deren Rat nicht nur solchen Vertrieb dulde, sondern sogar zulasse, daß die Ankündigungen in die Kataloge und Zeitungen gesetzt würden. Diese Anklagen gegen Nürnberg, das geradezu „das Depot" für revolutionäre Schriften genannt wurde, waren häufig. Im Oktober 1790 befahl der Kurfürst dem Rate, alle Exemplare der „Reise eines Engelländers durch Mannheim, Baiern und Oestereich nach Wien", die sich über die „Möncherei" u. dergl. in München hermachte, für den Kurfürsten beleidigend gefunden wurde, im übrigen „unglaublich albern" war und von Carl Fclßecker in Nürnberg verkauft worden war, zu konfiszieren, an den fränkischen Kreisgesandten einzusenden, Verleger und Verfasser auszuforschen Nürnberg. 399 und allc Buchhändler, dic es ebenfalls vertrieben Hütten, zu scharfer Satisfaktion anzuhalten. Im November folgt ein Promeinoria, in dem in den stärksten Ausdrücken gegen den Rat der Stadt, in der man „auf eine Art verfährt, die billig dic Ahndung des gesamten Reiches und dic mäiMgUoii aller benachbarten auf sich ziehen muß", in der dic kühnsten Schrifien „einen gesicherten Schutz finden", die bekannten Anklagen geschleudert werden und „eklatante Genugthuung" gefordert wird. Buchhändler und Censor der Felßeckerschm Zeitung werden vom Rate vernommen. Die Buchhändler samt Felßecker „depouircn", Autor, auch Inhalt des Buches seien ihnen gänzlich unbekannt, sie hätten dic Piece durch ihre Leipziger Kommissionärs von einem ^.nonxino erhalten und nur einige bescheidene Exemplare in Kommission genommen. Der Eensor ist noch weniger betroffen; er gibt zu Protokoll, „er habe keine Zeit dazu"; „mit deu jährl. 37^ fl., welche man für die Zeitungscensur von dem Zeitungsverleger erhält, ist man. . ohnehin schon sehr gering belohnt, wenn man bedenkt, daß der Censor für dieses wenige Geld. . gerade zur Mittagszeit mit der Censur . . eines jeden Zcitungsblattö, wozu man nicht einmal eine Viertelstunde Zeit hat, . . geplagt und gcnirt genug ist". Der Rat gebietet daraufhin den Buchhändlern: künftighin anonym ihnen von auswärts zugehende Broschüren und Pieccn in Zeitung und Anzeigblatt nicht mehr bekannt zu machen, „hauptsächlich aber alle von auswärtigen Orten erhaltene Produkte wegen der . . Revolutionen wol anzusehen, und wenn solche , . verfänglich oder gefährlich . ., sie unverkauft liegen zu laßen oder an ihre Commissionärs zurückzusenden", uud berichtet das Ergebnis der „Untersuchung" an den kurbayrischeu Hof. Ein furchtbarer Zornesausbruch seitens KurbaycrnS erfolgte; das Ergebnis der Untersuchung sei gänzlich verdächtig uud unglaublich, und es ergehe hiermit und zum letzten Male die Aufforderung, alles zu entdecken und volle Geuugthuung zu bewirken, widrigenfalls man mit allen von Reichskonstitutiouswcgen gegebenen Mitteln vorgehen werde um des Magistrats „von jederzeit her anstößigem Benehmen Einhalt zu thun". Uud der Rat? „Schmerzlich bewegt" legte er dem Kurfürsten das Versprechen zu Füßen, daß „Vorfälle dieser Art, soweit es nach der Natur des Buchhandels nur immer möglich, künftig vermieden werden sollen". Da nahm der Kurpfalzbayrischc Geh. Rat und Resident Freiherr von Schmitt zu Passau die Sache in dic Hand. Er begann 40V 6. Kapitel - Die Ccichirvcrhältnisse, mit einem nochmaligen ganz energischen Neguisitionsgcsuch, auf das hin endlich die Schrift verboten wurde. Verboten! Schmitt hatte inzwischen den Verleger festgestellt: Pech in Dürnberg, der die erste Auflage nnt dem Impressum Amsterdam, die zweite mit dem Impressum Frankfurt hatte erscheinen lassen. Er begibt sich in Person zu den hartnäckigen Natsherren und erklärt drohend: nicht nur Verbot, sondern Konfiskation nnd Vernichtung sei requiriert. Jetzt erst (18. Februar 1791) wurde Pech zitiert und wurden die Exemplare konfisziert; und mit bissiger Schadenfreude schreibt der siegreiche Freiherr an dcu Magistrat, gewiß werde nun durch das „gefälligere Benehmen anderer Obrigkeiten" — man hatte auch die Magistrate zu Frankfurt a. M. und Leipzig und die kaiserliche und knrsächsischc Bücherkommission in Bewegung gesetzt — auch noch der Verfasser entdeckt und auf eine Art bestraft werden, dercu Beispiel auch für die Nürnberger Buchhändler wirksamer seiu dürfte, als die „sogenannten ernstlichen Verwarnungen eines Wohllöbl. Magistrats". Im Jahre 1793 erhielt der Nat u. a. ein NequisitiouSschreibeu aus Frankfurt a. M. wegen der lvon Trnckcnbrod geschriebenen) „Kurzgefaßten Geschichte des Staats von Frankreich und aller Revolutionen desselben, vou den ältesten Zeiten an bis auf die gegenwärtigen. Frankfurt und Leipzig, 1793" uud zugleich eine hart rügende Beschwerde und Forderung, die Auflage zu konfiszieren und ihr einzusenden, seitens der bayrischen Eeusurkommission. Im schlössen Gegensatz zu dem Geiste der bayrischen Eeusur erklärte ein Gutachten des Nürnberger Prokanzlers Dr. Lohmann über das Bnch: „Es enthält geschichtliche Thatsachen, welche aus den öffentlichen Zeitungen zusammeugetrageu wurden, Dinge also, die einmal öffentlich bekannt sind. Sind es Lügen, so widerlegen sie sich von selbst; sind es Wahrheiten nnd diese sind es wohl durchaus, wenigstens insofern solche ihre Auctorität aus öffentlichen Blättern haben, so können solche frey von icderman wiederum erzählt werde». Hin und wieder sagt der Verfasser mit wenig Worten seine Meinung. Hierbei spricht er unverkennbar nicht zum Vortheil der Nebellionen, er begünstigt keineswegs tolle Frcihcitsapostel, aber er macht dabei aufmerksam auf die Gefahr bei despotischen Negierungcn uud auf das Unglück, das einer Nation bevorstehet, wenn Niederträchtige, Eigennüzige und Unverständige ihre Gewalt misbrnuchen und das Oberhaupt übel leiten." Das Gutachten schließt mit dem Votum, Bieling, der Drucker und Verleger, Nürnberg, 401 solle das Buch ruhig verkaufen. Das Vormundamt beschloß, die Sache „bewandten Umständen nach auf sich beruhen zu laßen" und Bieling nur „zu erkennen zu geben", daß er die außer den Gebet-, Gesangbüchern und Kalendern bei ihm gedruckten Bücher künftig ccnsieren lassen (woraus man abermals entnehmen kann, wie es damit im allgemeinen stand) und nur censierte in Zeitungen betanm machen solle. Als sich im Jahre 1801 die kaiserliche Subdelegationstommission beim Rate beschwerte über die von dem Advokaten Dr. von Holzschuher herausgegebene Schrift: „Ein prüfender Blick auf die neuesten inneren Staatscinrich- tungen der Reichsstadt Nürnberg" (1801 >, durch die „die so sehr zu wünschende Rückkehr des bürgerlichen Vertrauens vollends vereitelt werde", nannte sich Holzschuher — den sämtlichen Buchhändlern war der Verfasser wieder unbekannt gewesen — freiwillig als Verfasser, der Rat aber begnügte sich damit, ihm anzudeuten, er würde wohl hin und wieder eine vorsichtigere Wahl der Ausdrücke gewünscht haben, finde aber sonst „zumalen in Hinsicht der heutzu Tage fast in allen Staaten Statt findenden Preßfreiheit weiter nichts Ahndungswürdiges". Eine denkwürdige Entschließung des Nürnberger Rqts wenigstens mag hier noch angeführt sein. Im Jahre 1793 übcrschicktc ihm Hofrat Herwig zu Schillingsfürst eine Schrift: „Eine Blume auf das Grab Ludwigs des XVI. Aus dem Französischen übersetzt von Herwig" (Nördlingcn 1793), dabei: „An Teutschlands Bürger von allen drei christlichen Religionen über die Französische Frcihcitstyrannei" (1793). Der Magistrat schickte das Geschenk zurück; den Verfasser bezeichnet er in seiner Erwiderung als frühern evangelischen, zur katholischen Religion übergetretenen Prediger, der als religiöser Fanatiker gegen politische Fanatiker zu Felde ziehe. Die Nürnberger Akten zeigen, daß im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts, von Nürnberg ausgehend, unter den Städten Nürnberg, Frankfurt, Ulm, Ncgeuslmrg, Augsburg der Gedanke gemeinsamer rcichs- städtischer Censurbestimmungen ins Auge gefaßt wurde. Aussichtsreich war der Gedanke kaum, dazu war die Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse, Anschauungen und Gewohnheiten — man denke an Städte wie Nürnberg und Augsburg — zu bedeutend. Was Nürnberg betrifft, so war es hier im Jahre 1794 zu einer Art Eensurordnung gekommen. Schon im Februar des genannten Jahres gab Georg Wolfgang Panzer, der berühmte Bibliograph, folgenden Grundriß: das rein Wissenschaft- Geschichte des Dcntlchen Buchhandels, III. 26 402 6. K.ipitcl: Dio Ccnsurverhältinsst'. lichc ist von dcr Zensur frei; bedenkliche Schriften mit neuen Mci uuugcu übcr Staat und Religion sind zn ceusiercu; ebcnso dic Kataloge: dic sogcnamNen ^ceujahrswünsche und fliegenden Blätter und Kupferstiche siud ausnahmslos zu verbieten. Als im Laufc desselben Jahres — bei Gelegenheit der Unzufriedenheit dcö russischen Hofs mit der Lange-- schcn Bayreuther Zeitung, von der man argwöhnte, sie werde heimlich in Nürnberg gedruckt; sämtliche Buchdrucker erklärten mit Lange in keiner Verbindung zu stehen — aufkam, daß Buchdrucker und Verleger uicht mehr alljährlich „die Pflichten anhörten noch leisteten", erging unterm 9. Dezember eine Warnnng an sie mit folgendem Hauptinhalt: erstens: dcr Rat versieht sich zuverlässig von sämtlichen Buchhändlern, Kunsthändlern und Buchdruckern als „gut und rechtschaffen denkende» Bürgern", daß sie alle „bedenkliche und anstößige Schriften von selbst entfernen"; zweitens: „alles eigentlich wissenschaftliche" kann ohne Ccnsur gedruckt und verlegt werden; drittens: Schriften mit dem Verleger anstößig scheincndcn Urteilen übcr Staat oder Religion, deren Verfasser nicht genannt sein wollen oder dem Verleger selbst uubckauut siud, sind zu ccusieren; viertens: dic Meßtatalogc sind zu censicren. Wenn es gilt, dic der Zeit eigentümlichen Züge des Ceusnrweseno der protestantischen Staaten SüddcutschlanoS hervorzuheben, so kann man an demjenigen Württembergs vor allem dic eigenmächtige Bchandlnug dcö Autors als solchen studieren. Als bcispiclswcise der Rcgicrnngsrat und Gehcimnrchivar Sattler im Jahre 1782 das Manuskript zum 1A. Teil seiner Württembergischcu Gcschichtc vorlcgtc, sprach das GchcimratSkollc- gium seine hohe Freude übcr den Wert des Werkes und den Fleiß der Arbeit ans, genehmigte den Druck und beantragte eine besondere herzogliche Belobigung. Anders dcr Herzog. Er bemerkte „bcy dem ersten anblick des HiimniM'iM", daß cs vielfach „thcilö undeutlich, theils nicht nach dem heutigen Styl, uud lheils anstößig" geschrieben sei, befahl, daß cs „noch ciumal sorgfältig durchgaugcu- uud hin uud wicdcr wcitcr vcr- besscrt wcrdc", uud sctztc dcm Autor ciuc cigcnc dreigliedrige Kommission, die die Revision zu leiten habe. Der Kanzler Le Bret selbst, dem das peinliche Amt eines Vorsitzenden dicscr Kommission zugeteilt war, trat dcm Herzog entgegen. Er spricht von dein Werke, dessen Bedeutung nicht von dcr Glätte eines vielleicht bei leichter Untcrhaltungslittcratur uotwcudigcn Stils abhängig sei, und dcm Manne, der dnrch mühsame Württemberg. Schweiz. 403 Verfertigung und Sammlung der Württembcrgischen Geschichte den Dant der gelehrten Welt verdiene. Und nun — Kritteleien über „das ?0i- male und die Schreibart"! „Was die Perioden betrifft, so sind dieses Individualitäten, welche dem Verfaßer eigen sind, und deren abändernng aus einer gedoppelten Ursache äußerst schwehr ist, 1) weil bcy Veränderung derselben es so dann nimmer das SaUIei'ische Werk wird", zweitens weil es zu viel Zeit kostet; „zu geschweige», daß dies den Muth des verdienten Mannes kränken könnte", was „Schade wäre".°° Feilich war die Bevormundung des Autors der württcmbergischen Ccnsur überhaupt besonders eigen, wenn auch natürlich nicht in so maßloser Weise. Moser wird nicht müde, die Quälereien württcmbcrgischer Zensoren zu schildern, die ihm sogar grammatikalische Ausdrücke änderten, verlangten, daß er hier und da Größen mit Buchstaben statt mit Zahlen anzugeben habe u. dcrgl., und sich auch anmaßten, inhaltliche Änderungen vorzu nehmen. Das letztere mag durch die Zensur der Fortsetzung der Kleinen Geographie Württembergs von Professor Franz durch dcu Geheimen Nat (1791) veranschaulicht werden.°° Befugsamc der Landschaft: gehört nicht in eine Geographie und ist deshalb zu streichen. Daß der Verfall des Geistlichen Standes in Württemberg sichtbar sei: ist eine gewagte Behauptung, also wegzulassen. Von der Untertanen „Repräsentanten, den Landständcn" zu sprechen, ist ungehörig; es hat bloß zu heißen: „Lollsgicn". Die Angabe, daß der Wcinhandel im Württcmbergischen sehr gesunken sei, ist dem Weineommcrcio Württembergs nachteilig und deshalb zu „inodi- ficiren". Daß „die Bilanz des Handels nach und nach dem Herzoge thume uachtheilig zu werden scheine", ist unrichtig, es muß vielmehr heißen: „Obgleich die Bilanz des Handels seit mehreren Jahren für das Herzogthum vorthcilhaft ist; so bleibt doch dem Patrioten noch der Wunsch übrig, daß" u. s. w. In der Schweiz herrschte, obgleich bcsoudcrs Zürich mit zu den führenden Städten des neuen gcistig-littcrarischen Zeitalters zählte, doch wenigstens in älterer Zeit noch ein recht surchtsamer Geist; Wiclcmdo „Agathon" wurde der Druck verweigert, und als der Verlag (Orell, Geßner Ä Comp.) ihn trotzdem (mit dem Impressum Frankfurt und Leipzig) drucken ließ, wurde das Buch verboten; „Don Silvio von Nosalva" wurde ebendeshalb in Ulm bei Bartholomäi gedruckt; die Züricher Censur zusammen mit den dürftigen Honornrverhältnissen hat dem Züricher Ver- 404 tt. Kapitel: Die Censurverhältnissc, läge Wieland abwendig gemacht. In Zürich bestand auch die Censur der von auswärts eingeführten Bücher: sie durften erst in die Kataloge gesetzt und vertrieben werden, nachdem sie der Censur vorgelegt waren.'" Mit welcher Wucht die Züricher Censur, wenn man ihrer spottete, Verleger und Verfasser treffen konnte, zeigt die Unterdrückung von Heinrich Meisters ,,vk 1'vrisme ä«8 xrineipss rsligiöux" im Jahre 1769, gedruckt und verlegt ohne Censur und ohne Druckort und Verlagsangabe 1768 bei Orell, Geßner <^ Comp.; die Auflagehöhe betrug 500 Exemplare, und während des Prozesses wurde, um einem Genfer Nachdruck zuvorzukommen, eine zweite in derselben Höhe hergestellt. Die Schrift wurde als atheistisch verbrannt, der Verfasser seines geistlichen Standes entsetzt und mit Androhung der Haft Landes verwiesen, Rudolph Füßli auf vier Tage verhaftet, bei der Entlassung vor versammeltem Rate gerügt, auf ein Jahr aus der Buchdruckerzunft ausgestoßen und mit 40 Mark Silber gebüßt. Meister wurde erst nach drei Iahreu auf sein Ansuchen und nach abgelegter Glaubenserklärung begnadigt. Was die Censurordnungen betrifft, so ist die exakteste und einsichtsvollste ganz zu Ende unseres Zeitraums in Kurbaden gegeben worden (19. Dezember 1803), eine veränderte Erneuerung der Biichcrcensur- ordnung, die auch hier die neunziger Jahre (1797) hervorgebracht hatten. In höchst übersichtlicher Weise gliedert die Ccnsuroronung ^ in Druckschrift, Verkaufsschrift, Lcseschrift; Druckcensur, Verkaufscensur, Lese- ccnsur. Druckschriften sind alle im Lande gedruckten, Verkaufsschriften alle auf öffentlichen Märkten verkauften und in öffentlichen Blättern angezeigten, Leseschriften sind die Bücher der Leihbibliotheken. Die Ausdehnung der Ceusur auf alle sonst in den Buchhandel kommende in- und ausländische Schriften, wie sie in den katholischen Landen so üblich war, wird ausdrücklich abgelehnt und die Ablehnung klar begründet: „Eigentlich sollte zwar nach der Reichspolizeyordnung die Censur auf alle in den Buchhandel kommende inn- und ausländische Schriften ertcn- dirt werden; da aber solches für die Beschäftigung der Staatsdiener sowohl als der von ihrem Gewerbe lebenden Buchführcr eine allzubcschwcr- liche Weitläufigkeit macht; so haben wir lieber die Strenge einer dennoch nie zweckmäßig ausgeführten Anordnung durch obige Beschränkung nachgelassen, als einen Anlaß geben wollen, wo die unmögliche Beobachtung eines Theils Unserer Gesetzgebung auch den übrigen wieder nach dem Baden. 405 Beyspiel der vergangenen Zeit nach und nach außer Übung setze." Inhaltlich war die Censur sorgfältig gegliedert nach religiöser, moralischer, politischer, lokaler und persönlicher Hinsicht. Dabei fällt besonders wohl- thuend eine in allen diesen Abschnitten vorgenommene Dreiteilung auf. Zuerst wird angegeben, was allgemein nicht zu dulden ist. Sodann wird regelmäßig und mit Betonung und anschaulicher Ausführung erklärt, daß dieses Verbot nicht zu verwechseln sei mit einer Unterdrückung gerechtfertigter freier Äußerung und Untersuchung; z. B. in politischer Hinsicht: „In solches Verbot sdes Angriffs auf Obrigkeit und Unter- thcmenpflicht überhaupt^ darf jedoch keineswegs gezogen werden, wenn jemand diese oder jene Art der obrigkeitlichen Verwaltung, diese oder jene Ausdehnung der Untcrthancn-Pflicht nach Grundsätzen untersucht und be- urtheilet, . . wenn Jemand Staatsbeschränkungen, die drückend sind, als vermeidlich darzustellen, und damit ihrer ordnungsmüßigen Wegschafsung den Weg zu bahnen sucht." Endlich drittens wird durchgehend das Buch einmal in seiner Bestimmung und seinem Gebrauche für das gelehrte Publikum, das andere mal für das breitere gebildete Publikum und besonders für Volk und Jugend auseinandergehalten. Bei den politischen Schriften heißt es dabei z. B.: „Bey der ersteren Classc von Schriften muß, — um nicht durch unterdrückte Preßfrciheit einen Staats-Dcspotismus zu begünstigen, im Zweifel und so lange ein sittlich rechtmäßiger Zweck und Gebrauch einer Schrift von diesem und jenem bestimmten Inhalt als möglich, und der Absicht des Verfassers gemäß gedacht werden kann, und so lange sie nicht durch ihre Grundsätze selbst, sondern nur etwa durch einen möglichen Mißbrauch derselben, der den rechten Gebrauch zu untersagen ein Anlaß werden kann, zum Nachtheil für die in Staaten vereinigte Menschengescllschaften hinführen könnte — die Druckerlaubnis) ertheilt werden." Hinsichtlich der ersten Klasse ist die Auffassung des Verfassers (so beachte man z. B. oben: „als möglich, und der Absicht des Verfassers gemäß gedacht werden kann"), hinsichtlich der zweiten die Auffassung des Lesers leitend. Auch hier aber wird wiederum regelmäßig und ausdrücklich der Ausnützung dieser Anweisung zur Unterdrückung unbefangener und freier für Volk und Jugend geschriebener Bücher vorgebeugt. In religiöser Hinsicht heißt es z. B.: „Hiermit ist wiederum nicht zu verwechseln, wenn Schriften nur über angenommene Ausdrncksformcn der Grundwahrheiten, welche durch Miß- 406 6. Kapitel: Die CensurverhaltinssV. verstand oder Mißbrauch irrige oder nachtheilige Deutungen erhalten haben, andere bessere oder für besser von den Verfassern geachtete Auf- klärung verbreiten." Und hierzu wieder ist in vernünftiger Rücksicht aus die Verhältnisse beigefügt: „Für Unsere katholischen Lande hängt diese Beurtheilung hauptsächlich vom Ermessen der geistlichen Obrigkeit ab." Welcher achtungsvolle und würdige Ton (im Abschnitt über die lokale Hinsicht), wie er sich sonst niemals findet: „Indem zwar jeder Heraus^ geber von uns zu erwarten hat, daß wir seine Privatschriften nicht nach dem Modell UnserS Interesse gestempelt zu sehen verlangen; dagegen Wir hinwiederum an einen jeden die billige Forderung haben, er solle die, durch Unsere Privilegien subsistirende Druckereien nnd Ver- lagsrechtc nicht dazu gebrauchen, um damit Dinge, welche die Staatsregierung Unsers Landes in Verlegenheit setzen, auszubreiten;" oder hinsichtlich der Censurfreihcit geschlossener Lesegcsellschaftcn: „Inden? Wir von Personen, die solche Bildung haben, um sich in dergleichen Gesellschaften zn vereinigen, sowohl die nöthige Prüsungsgabe bey dem, was sie lesen, als die billige Sorgfalt, daß ihr litterarischer Umgang nicht zum Schaden der Religion, des Staats und der Sitten ausarte, mit Grund voraussetzen." Dabei eine Exaktheit, wie sie sonst ebenfalls nie begegnet. Es sind nicht nur genaue Bestimmungen über die Belohnung der Censoren aufgenommen (Druckecnsur: Ladenpreis von drei Exemplaren und drei Exemplare in Natura, oder der gleiche Wert in andern Büchern; Verkaufscensur: unentgeltlich; Lesecensur: unentgeltlicher Gebrauch der Leihbibliothek), sondern sogar über die Zeit, binnen welcher die Censur zu erledigen ist (Austeilung an das betreffende Kommissions- glied innerhalb 24 Stunden; die Durchsicht hat unverzüglich zu beginnen; für den Umfang von etwa acht Druckbogen höchstens eine Woche Zeit, Überschreitung derselben nur, wenn durch Uulcserlichkcit oder besondere Dienstverhältnisse begründet). „Eigene Gedanken über die Sache darf ein Censor nie hineintragen, nie also den Verfasser zu meistern und seine Arbeit zu verbessern unternehmen, nie auch wegen seiner andern Ansicht der Materie, die abgehandelt ist, eine Druckerlaubnis) versagen; kurz nie auf Bcnrthcilung der Wahrheit und Unwahrheit, Schädlichkeit oder Unschädlichkeit, sondern allein auf die durch obige Regeln bestimmte Schädlichkeit oder Unschädlichkeit der Ausführung sich einlassen." Die Strafe ist, soweit das möglich ist, dem Werte des Gegenstandes und Stmßbura.. 407 der Höhe dcs Vergehens zugleich angepaßt; sie deträgt bei der Druck- eensur bei ccnsurloscm Druck unverfänglicher Schriften ^ 2 Gulden pro Bogen, Schriften mit einzelnen ecnsurwidrigeu Stellen ^ Gulden pro Bogen, nebst Kassation und Umdruckung der betreffende,? Blätter, Schriften, die überhaupt ccnsurwidrig sind, 1 Gulden pro Bogen, nebst Konfiskation des ganzen Vorrats, und wenn dabei das Impressum ausgelassen oder fingiert ist, in 1 Rthlr. pro Bogen (ebenso bei Eiuschiebuug uneeusiertcr Blätter in ein ccnsiertcs Buch). Im Wiederholungsfälle tritt Verdoppelung ein, im dritten Falle kann Gcwerbcvcrlnst oder eine dafür nachgelassene Geldbuße eintreten. Bei der Verkaufs- und Lese- (oder Leih-) Ecnsur gilt das Drittel aller genannten Strafen, In Straßburg'" ist es merkwürdig zu scheu, wie lange die Stadt ihre Selbständigkeit auf dem Gebiete der Büchcrecnsur behielt, die französische Regierung, die längst ihre Aufhebung wünschte, mit dieser Aufhebung anstand. Die Straßburger Zensur wurde seit der Polizciordnung des Jahres 1628 durch die „Obcrdruckcrhcrren" unter Beizichung zweier Professoren ausgeübt. Bei der „Submission" von 1681 wurden der Stadt auch diese ihre Rechte gewährleistet. Schon in der ersten Hülste dcs 18. Jahrhunderts zeigte die Regierung wiederholt die Neigung, diese Selbständigkeit einzuschränken l in nnscrm Zeitraum nehmen diese Absichten alsbald crnsterc Gestalt an. Räch mehrjährigem Verhandeln und fortgesetztem Widerstreben dcs Straßburgcr Rates suchte letzterer, da die französische Regierung dic namentlich bei dem Mangel einer Kontrolle der Büchcrcinfuhr nicht zu leugnenden Mißstände auf die Anno 1681 garantierte Freiheit schob, dcr Einführung der französischen Ecusurvorschriftcn endlich durch eine Vcrschärfuug dcr dic „Buchhändler, Verleger uud Buchdrucker" betreffenden Polizeiordnuug vorzubeugen lNevidirte Polizei-Ordnung der Buchhändler, Verlcgcre und Buchdruckerc betreffend, 17. Febr. 1766), nach dcr dic Buchhändler u. f. w. ihrcu auswärtigen Korrespondenten zu notifizicrcn hattcn, ihucn keine für Religio», Sitten und Staat anstößigen Bücher mehr zu senden «Art. 8), den IX'MtvL cku ^1l>«i8trat pour 1k eensur«z aber von jedem eingehenden Buche den Titel (wenn er auf der Faktur cuthalten war, so diese selbst) einzuliefern und daraufhin Erlaubnis oder Verbot der Einfuhr oder Aufforderung zur Vorlegung des Buchs zu gewärtigen hattcn (Art. 9). Von der Fortsetzung der französischen Versuche war aber damit Straßburg noch nicht be- 408 6. Kapitel: Die Censurverhältnisse. frcit. Als darauf die Regierung den Plan verfolgte, die Ausübung der Büchervisitationen — während die Kapitulation von 1681 die volle Jurisdiktion über Künste und Handwerke dem Magistrat zugesichert hatte und die Visitation speziell das Prärogativ der Lümiudis cke poliee war — auf die Censoren zu übertragen und sie gleichzeitig auf die Buchhändler auszudehnen, während ihnen bisher nur die Buchdrucker unterworfen waren, kamen die Buchhändler auf den spekulativen Gedanken, die Regierung mit einem Vorschlage zu befriedigen, der ihnen zugleich selbst einen Herzenswunsch jedes echten deutschen Buchhändlers erfüllen sollte: Unterbindung des Bücherhandels der Unzünftigen (Privatpersonen und Buchbinder). Unterm 21. März'1772 wurde in der That verordnet: Nur Buchhändler (auch die Buchdrucker ausgeschlossen) dürfen auswärts gedruckte Bücher zum Zwecke des Handels verschreiben und auf solche Subskriptionen annehmen; die Beamten haben alle in dieser Hinsicht verdächtigen Sendungen zu offnen, nnd wenn sich von einer Schrift mehr als ein Exemplar darin findet, solches den oberen Kaufhausherren anzuzeigen. n'sst rer cks taire renckie », es eolluosres uns Uderts i'aisvnimdls." Das Ergebnis der abermaligen und letzten Revision war die „Erneuerte Ordnung die Buch- druckerey und den Buchhandel betreffend" vom 20. Februar 1786; sie errichtete für Straßburg in den Personen der bisherigen Eensoren eine „eimrndi'ö cke eensure, äont 1'oHel", schreibt einer der obersten Cen- surbeamtcn in Paris, „est ä psu xres Is möme ciue celui cks uos enaiudrks s^mlieales sst i^ueU^ anra am1>ie8 SMckieales": Visitation der Bücher, Ausstellung des Visitationscertifikats, Plombicrung der ins Elsaß oder nach Frankreich bestimmten Ballen oder Kisten und Abscndung derselben, ebenso umgekehrt Empfang der Sendungen von dort und Rücksendung der Quittungen darüber. Ein Büchcrinspeltor hatte u. a. häufige Visitationen der Druckereien nnd Buchhandlungen vorzunehmen. Die Büchcrkataloge, gedruckt oder geschrieben, unterstanden wie anderwärts der Zensur, und ebenso durften die fremden Buchhändler in Preußische Ceusur unter Friedrich dem Große». 409 Straßburg nichts verkaufen, ehe sie nicht ihren Katalog hatten censiercn lassen. Alle ins Elsaß oder nach Frankreich laufenden Bücherscndungen waren nebst einem doppelten Verzeichnisse dein Büchcrinspcktor zuzustellen und von diesem den obigen Visitationsformalitäten zu unterwerfen. Alle nicht für das Elsaß, sondern für Frankreich bestimmten Bücherscndungen «also mit Ausschluß des Transitguts), welche außerhalb des Elsaß gedruckte Bücher, gleichgültig ob mehr oder weniger, enthielten, und gleichviel, ob die Ballen oder Pakete in der Fremde oder erst in Straßburg selbst gefertigt waren, mußten an den Großkanzler oder Großsiegelbewahrer der Kgl. Syndikat-Kammer zn Paris gesandt werden und wurden erst von dort aus nach dort erfolgter Visitation der Ouamdr« svuäieals der betreffenden Provinz zur Auslieferung zugeführt oder an die Straßburger LuÄllldre cke osuLurs zurückgesandt. Ausgenommen davon waren nur, von speziell bewirkten Dispensationen abgesehen, die livi'68 su laiiAue ^ti'ÄUAsre et, seisntituiuss, die unmittelbar an die cliamdrs syuclieals der betreffenden Provinz gesandt werden konnten, indessen von dort erst ausgeliefert wurden, wenn der auf Grund des gleichzeitig nach Paris gesandten Verzeichnisses erfolgte Pcrmis eingetroffen war. Das Elsaß war in das System der französischen Büchercirculation aufgenommen. Eine ähnliche Knebelung des Buchhandels und der Lektüre, wie in Bayern und Österreich, ist in Norddcutschland nur in Preußen in den Jahren des Ausbruchs der Französischen Revolution wenigstens angestrebt worden, und es ist für den ganzen, geschichtlich so natürlichen und notwendigen Unterschied zwischen Rord- und Süddcutschlaud iu dieser Beziehung kennzeichnend, daß, wie in dm großen katholischen Staaten Süddeutschlands die humane Haudhnbuug der Ccusur und Bücherpolizci unter Joseph II., so iu Norddeutschlmid die Unterdrückung der Denkfrciheit und die Fesselung des Buchhandels, die in Preußen nach dem Tode Friedrichs des Großen angestrebt wurde, deu Ausnahmezustand in den normaler Weise herrschenden Verhältnissen darstellte. Der viel berufene Befehl Friedrichs" vom Juni 1740: „dem Berlinischen Zeitungsschreiber" eine „uubeschräukte Freiheit" zu lassen, bezog sich allerdings erstens nur aus den „Artikel von Berlin", während er hinsichtlich auswärtiger Möchte nur „craft geblieben ist; es wurde nur, nachdem bis dahin häufig über die Unordnung bei der preußischen Ccnsur geklagt worden war bei der die Bücher von einem au den andern Zensor gewiesen wurden, die Verleger bei nachträglichem Verboten nicht wußten, an welchen sie sich zn halten hatten, zuletzt z. B. für moralische Schriften überhaupt keiner die Zensur überuehmeu wollte, sodyß manche Verleger deshalb lieber außer Landes drucke» ließen, durch Ministerialvcrordnung vom 1. Juni 1772 näher für die Behörden bestimmt. Von je einem Gelehrten wurden die juris« scheu, historischeu, philosophischen und theologischen Schriften ecnsiert, soweit sie nicht von Universitäten und der Berliner Akademie herausgegeben wurden, die politischen Schriften gehörten zur Ecnsnr des auswärtigen Departements, kleine Gedichte uud ähnliche Flugschriften unter die Aufsicht der Magistrate und Regierungen. Der Anstoß ging vom Justizministerium anö; Friedrich gab seine Einwilligung mit der Erinnerung, daß „vernünftige Männer" zu Ccnsorcn bestellt würden, durch die „eben nicht alle Kleinigkeiten nnd LaMkellW rslsvirvt und nnfgemutzet" würden. Dem entsprach der Wortlaut des Ediktes, das nicht beabsichtigte, „eine anständige und ernsthafte Untersuchung der Wahrheit zu hindern" (Z 10), und nicht nur dieser, sondern vor allem die that- sächlichc Handhabung des Gesetzes. Der Buchhändler kannte die liberalen Grundsätze seines großen Königs so wohl, daß er sich daran gewöhnen tonnte, die Manuskripte der Eensur gar nicht erst vorzulegen. Preußische Ceusur unter Friedrich dem Großen. 411 Als "Nicolai 1759 den Censor dcr philosophischen Schriften ersuchte, die Censur der „Littcraturbriefe" zu übernehmen, wunderte sich dieser, daß jemand etwas ecnsieren lassen wolle, „welches ihm lange nicht vorgekommen sei". Der König reskribierte wohl einmal, „die Ooul,i^vöuitÄ«wi'iti Mir das Vergangenes, aus bewegenden Ursachen allergnädigst mit dcr in dem Edikt von 1749 verordneten Strafe" zwar zn verschonen, pr» t'ntni'0 aber mit aller Schärfe darauf zu halten; bei nächster Gelegenheit aber ging es wieder mit derselben Glimvfiichkcit ab. Gewiß sind Fälle, in denen die vom Edikt auf den Druck ohne vorherige Censur gesetzte Strafe von IVO Nthlru. verhängt wurde, vorgekommen." Und natürlich ficlcn auch soustige Büchcr- vcrbote vor.'^ Diese Einzelfälle, die sich überall und immer ereigne», sind es aber natürlich nicht, die über den Geist der Friedericianischcn Censur und Büchervolizci entscheiden. Die Zeitgenossen nnd die, die im letzten Jahrzehnt des Jahrhunderts aus sein Zeitalter zurückblickten, sind einstimmig im dankbar bewundernden Preise der Preßfreihcit unter Friedrich dem Großen. Er selbst fiel nicht selten den Behörden in den Arm. Dcr Gcneralfistal d'Anieres verlangte 17«!^ vom französischen Bnchführer Pitra in Berlin die Ablieferung gewisser Bücher; Pitra beschwerte sich beim Könige, und dieser beschick „Gleichwie alle Bücher hier im Lande zu verkaufen erlaubt ist, als muß auch gedachter Generalfiseal den Suppticanten in seinem Handel nicht stören noch demselben unnöthigcrweisc schwer halten". Im Jahre 1775 nahm derselbe d'Aniercs Nicolai wcgcn der Censur der „Allgemeinen deutschen Bibliothek" in Anspruch. Auf Nicolais Beschwerde wurde der Gcucralfiskal von Friedrich beschiedcn, daß, da bei diesem ohnedem außerhalb Landes ^in Leipzigs gedruckten gemeinnützigen Werke solche erhebliche Umstände eintreten, daß die vorgängigc Censur in Berlin wo nicht unmöglich, doch sehr schwer, ja zum Nachteil des Werkes selbst sein dürfte, gegen Nicolai deshalb nicht weiter zu verfahren sei. Zugleich gab er „fürs Künftige znr virselion", daß alle von preußischem Buchhändlern verlegten, aber auswärts gedruckten Bücher einer Berliner Censur um so weniger bedürften, als sie ohnedem an dem Orte des Druckes schon ccnsiert werden müßten/-' Der theologischen Fakultät zu Halle ließ er 1780 den Befehl zugehen, „die den Schriftstellern ohnedem äußerst lüstige Ceusur soviel als möglich einzuschränken". Die Universität Halle — die in dem eben angeführten 412 6. Kapitel: Die CensurverlMmsse, Falle von der Berliner Censur approbierte „Freimüthige Betrachtungen über das Christenthum" nur nach einer zweiten, Hallcschcn Censur zulassen wollte, was ihr von Friedrich verwehrt würde, — war wegen ihrer Handhabung der Censur verrufen. JustiS „Policey-Wissenschaft" gibt ihr die Schuld, daß Halle trotz gleich wohlfeiler Papierpreisc kein so blühendes Druckcreiwesen habe wie Leipzig. Und wahrte Friedrich Berlin sein Recht der Erstcensnr, so freilich ebenso auch der Universität Halle. Die Beschwerde eines Buchhändlers iiber ihre Censur versah er mit der Randbemerkung: „Was einmal ccnsirt ist, gilt durch das ganze Lnnd"/^ Wenn auf irgend einem, so machte sich die Fridcricianische Preß- frciheit auf religiösem Gebiete geltend, und die Kritik der positiven Religion in Sache und Ton ging allerdings so weit wie nur möglich.^ Daher, eine Ironie der Geschichte, die erste Anwendung des Knebels, den die katholischen Kurfürsten im Artikel II, 8 8 der Leopoldinischen Wahlkapitulation gebunden hatten — in Preußen, in Berlin, der Stadt der Nicolaiten und des Bicstcrtums, kaum daß Friedrich (1786) die Augcu geschlossen hatte. Am 3. Juli 1788 wurde Johann Christian von Wöllncr^ von dem neuen König Friedrich Wilhelm II. zum Justizininister und Chef des geistlichen Departements in allen evangelisch-lutherischen Kirchen-, Schulen- nnd Stifwsachen ernannt: am 9. Juli 1788 schon veröffentlichte er das Religionsedikt, oder wie Jean Paul sagte: „Jr-Religions-Edikt"^: es vcrfehmte die religiöse „Aufklärung" nnd band die Geistlichkeit der drei im Staate anerkannten nnd geduldeten Konfessionen aufs strengste an die Lehre, „so wie sie in der Bibel gelehret. . . und ... in ihren jedesmaligen Symbolischen Büchern einmal vestgesetzt" sei. Cine ganze Schar von Büchern und Broschüren erschien, deren Verfasser, vom Philosophen angefangenbis zum Lustspieldichter", das Cdikt kritisierten nnd kommentierten und in satirischer Form geißelte»?; die Oberkonsistorialräte begründeten ihre Ansicht: daß einige seiner Stellen von den verderblichsten Folgen begleitet sein müßten, in einer Vorstellung, die besonders die Bestimmungen über die symbolischen Bücher betraf. Philosophie, Theologie, Staatswissenschaft nnd Staatsverwaltung^ stimmten darin überein, daß mit dem Rechte der Vernunft, über den Sinn der Bibel zu entscheiden, der Protestantismus stehe und falle, der betreffende Passus der Wahltapitulation aber ungeachtet der katholischen Stimmenmehr- Preußische Censur unter Friedrich Wilhelm II. 413 hcit für einen evangelischen Reichsstand nicht verbindlich sei, weil er nicht in die landesherrlichen „Religions-Polizei-Rechte" einzugreifen vermöge. Die behördlichen Vorstellungen waren vergeblich. Die Broschüren wurden nach Kräften unterdrückt, ihre Verfasser, soweit sie erreichbar waren, bestraft: Bahrdt erhielt damals seine zweijährige, dann auf eine einjährige herabgesetzte Gefängnisstrafe; und nach dem Zeitalter Friedrichs des Großen konnte nun jetzt Alexander von Humboldt zur Vermählung der Gräfin Lottum nicht zwei der unschuldigsten Zeilen ein einziges Mal auf ein Paar Strumpfbänder drucken lassen, wenn die Strumpfbänder nicht dein ^'ammergcricht zur Censur vorgelegt würden. Je mehr aber die Angriffe sich häuften, je erfolgloser der Kampf gegen die einmal entbuudenc freie Gcistesströmung war, desto erbitterter wurde dieser Kampf, desto schärfer wurden seine Mittel. „Da ich vernehme", schrieb Friedrich Wilhelm II. unterm 10. September 1788 an den Großkanzler von Cnrmer, „daß die Preßfreihcit in Prcßfrechheit ausartet, und die Bücher-Censur völlig eingeschlafen ist, mithin gegen dies Edict allerlei) aufrührerische Schartecken gedruckt werden, so habt Ihr . . . Vorschläge zu thun, wie diese Bücher-Censur auf einen bessern Fuß eingerichtet werden kann . . .". Das Ergebnis war das „Erneuerte Censuredikt" vom 19. Dezember 1788. Von Svarcz formuliert und dem Großkcmzlcr von Carmer vorgelegt, trug es durchaus eineu gemäßigten Charakter und schien die Bestimmungen früherer Edikte nicht wesentlich zu verstärken. Der König, so hieß es darin, sei entschlossen, „eine gemäßigte und wohlgeordnete Preßfreihcit möglichst zn begünstigen und erwarte nur, daß die Ceusur dem steuere, was wider die allgemeinen Grundsätze der Religion, den Staat, die moralische und bürgerliche Ordnung sei oder auf Kränkung'der persönlichen Ehre uud des guten Namens anderer abziele". Im Jahre 1791 aber trat mit der Einsetzung der von Wöllncr geschaffenen geistlichen Jinmcdiat-Craininations-Kommission (14. Mai 1791), die alle speziellen Angelegenheiten in lutherischen Religionösachcn zu bearbeiten uud bestimmen hatte, die entscheidende Wendung ein. Ihre beiden Mitglieder Geh.-Rat Gottlob Friedrich Hillmer, der Heißsporn der gegen die „Neologen" kämpfenden Partei, und der von Breslau berufene Prediger und Konsistorialrat Hermann Daniel HcrmcS hatten zugleich die Censur der in Berlin gedruckten und verlegten „Monats- 414 6. Kapitel: Tic Cnlsurverhältnissc. schriftcn, Zeit- u»d Gelegenheitsschriftcn, Bibliotheken, pädagogischen Schriften und alle dergleichen Broschüren, philosophischen und moralischen Inhalts eben sowohl als die großeru theologischen und moralischen Bücher". Diese Ecusurübuug inhaltlich und formell geht aus dem Verbote der in Biestcrs Berliner Monatsschrift erscheinenden Kantschcn Abhandlung: „Die Religion innerhalb der Gränzcn der bloscu Vernunft" (179^) und Biesters Protest hervor, in dem es heißt: daß man „Gesetze befolgen, und unch Gesetzen gerichtet werden solle, welche man nicht kenne"; und endlich daraus, daß der Staatsrat das Verbot bestätigte. So stark war der Druck, der sich auf die preußische Denkfreiheit legte, daß die „Allgemeine deutsche Bibliothek" nach Kiel auswanderte, die Berlinische Monatsschrift, deren Aufklärungsbestrebungcu allerdings sehr weit gingen^, 1791 nach Jena übersiedelte und später in Dessau erschien. Im Juli 1794 haben die Bertiner Buchhändler und Buchdrucker der Kur- märkischcn Kammer noch so manche Gewalttätigkeit der Hillmer und Hermes geklagt. Der Druck einer Abhandlung wurde wegen der Angabe untersagt: daß „viele Philologeu die Stelle 1. Joh. v. 7. für uu- ächt gehalten" hätten, der Druck einer anderen: „Darf ein Protestant die Vertilgung des i>atholieismus wünschen?" nnr unter der Bedingung gestattet, daß eine vom Ecnsor aufgesetzte lange Anmerkung und Mir ohne den Namen des Zensors mit abgedruckt wurde, der Druck der „Urcmia" des Detmolder General-Superintendenten Ewaldt, in der sich eine Abhandlung Lavaters über die Vielseitigkeit Gottes befand, wurde uutersngt, weil der Verfasser „nicht die rechte Meinung von Gott" hatte; in den in Berlin gedruckten Predigte» Koscgartcns wurden verschiedene Stellen gestrichen uud andere dafür eingesetzt. Zu Ende des Jahres 1791 erging nun das kaiserliche Schreiben, das dm Reichsständen wirksame Maßregeln gegen die aufrührerischen Schriften und Grundsätze vorschrieb. Es war die Veranlassung zn einer außerordentlichen Verschärfung des CensurcdiktS; uuterm 4. Februar 17W erteilte der ^öuig den Ministerien folgende Direktiven für die Behandlung „vornehmlich" des Berliner Buchhandels: zehnjährige Fcstungsarbcit allen Buchdruckern und Buchführern, die „dergleichen Schriften" drucken oder verkaufen würden; Verkauf keiner von der Messe oder sonst eingesandten Schrift, ehe sie nicht Eensur passiert habe. „Ich werde über diesen Punkt keine Einwendungen annehmen, als wenn der Buchhandel Preußische Ceusur unter Friedrich Wilhelm II. dadurch leiden würde; dcmi dem Übel muß gesteuert werden, und wenn auch der Buchhandel zu Grunde ginge/" Dazu kam das Verbot der l^othaischcn Gelehrten Zeitung und der Jenaischcu Allgemeinen Littera- tur-Zeituug in sämtlichen preußischen Landen. In umfänglichen Gutachten führten das General-Direktorium, das Justiz-Departement, das gesamte Stantsministcrium, in Spezialgutachtcn die Minister von der Neck und Graf von Hoym aus: daß „die vorhabende neue Ccnsur-Anstalt uud Strenge weder uothwendig, noch zuträglich und zu Erreichung der geäußerten Absicht würcksam, vielmehr dem wahren Staats-Jntcresse in aller Absicht schädlich sein" würde, daß zn der beabsichtigten Einführung einer solchen ungewöhnlichen Ecnsurstrcnge „zwar eine dem Staate so nützliche Haudelsdraue^ö . . . ruinirt, jedoch aber die Absicht, alle nach- thcilig gehaltene Bücher zurück zu halten, und der Kcnntuiß der Ein- ländcr zu entziehen, nicht erreicht werde". Eine KabincttSordrc vom 21. Februar 1792 erklärte darauf mit zorniger Schärfe: der Honig sei „äußerst verwundert, daß man den Flor des Buchhandels auf den Berkauf unzulässiger Schriften gründen wolle". Indessen hielt er ausdrücklich fest nur: die Fcstungsstrafc für alle Bulletins (geschriebenen Zeitungen) und das Verbot der Gothaischen Gelehrten Zeitnng. Die Macht der Examiuations-^ommissiou wuchs weiter und weiter, ohne daß zum Teil die Ministeriell selbst ihre Gesetze kannten. Im März 1794 erwirkte sie den königlichen Befehl, daß die Berliner Buchhändler ihnen regelmäßig die halbjährigen Verzeichnisse ihrer Verlags- uud Kom- missionsnrtikel zuzustellen und auf Verlangen Bücher „besonders" aus dem theologischen oder philosophischen Fache zur Durchsicht zu verabfolgen hätten. Am 17. April 1794 erhielt der Großkanzler die königliche Verfügung, auf Antrag der Kommission unverzüglich das Verbot der „Allgemeinen deutschen Bibliothek" als eines „gefährlichen Buches gcgeu die Christliche Religion" in ganz Prcußcu zu verordne», sowie die Kommission ungesäumt aufzufordern, ihm eine Liste aller nach ihrem Urteile schädliche Priuzivicn wider Staat und Religion enthaltender Bücher und Schriften zu übergeben und diese „ohne Anstand" nnd „ohne die mindeste Nachsicht" zu beschlagnahmen. Der Befehl verordnete endlich, die Eeusur „überhaupt strenger als wie bisher" zu handhaben, worauf durch Verordnung vom 26. April 1794 in ganz Preußeu die größte Wachsamkeit auf alle deu Grundsätzen der Religion und der Staats- und bürgerlichen 416 6. Kapitel: Die Censurverhältnissc. Perfassung gefährliche Schriften, die von den Buchhändlern von auswärts eingebracht, in Kommission oder sonst zum Dcbit übernommen wären, verfügt wnrdc. Dabei wurde dem Buchhändler die volle Verantwortlichkeit aufgebürdet. Wöltner war in der That auf dem Wege, wenn nicht den preußischen, so doch zunächst den Berliner Buchhandel „zu Grunde zu richten", wie es der König jn auch eigentlich gewünscht hatte. Hartknoch in Riga z. B. erklärte im April 1794 seinem Berliner Kommissionär Friedrich Vicweg d. Ä., daß er unter obwaltenden Umständen seine Verbindung mit ihm aufheben müsse, nichts mehr über Berlin, noch durch die preußischen Staaten kommen lassen, sondern allen seinen Korrespondenten aufgeben werde, ihre an ihn zu schickenden Sachen direkt von Leipzig nach Lübeck gehen m lassen, auch nichts mehr in Berlin druckeu lassen werde, und er fügt hinzu, daß gewiß mehrere Buchhändler seinem Beispiele folgen würden. Nach Nicolais Angabc waren vor dem Jahre 1788 in Berlin 81, im Jahre 1792 nur uoch 61 Druckpressen im Gange. Eingaben von Vieweg und von Nicolai in Berlin «Mai 1794), vou sämtlichen Buchhandlungen in Halle (Juni 1794) stellten dem Könige die Größe der Gefahr dar. „Wir sind in Gefahr", sagen die Halleschen Buchhandlungen, „durch dieses Verbot ftcr Allgemeinen deutschen Bibliothek^ den ganzen auswärtigen Handel, der . . . uns hauptsächlich unsere Snbsistenz verschafft zu verliereu, und sollen gar, wie es verlautet noch mehrere dergleichen ähnliche Verbote komme», so ist der Buchhandel in Gefahr gänzlich ruinirt zu werden"; und zu der Verordnung vom 26. April 1794 bemerken sie, der wörtliche und ausdrückliche Sinn derselben, wie sie sich „solche zu erforschen bemüht gewesen", verbiete ihnen zwar nur, den Grundsätzen der preußischen Censur widersprechende auswärtige Schriften zu führen: „allein der innere Gehalt derselben scheint uns den ganzen Handel mit auswärts verlegten Büchern zu uutersagcu, indem wir durchaus kein Mittel vor uus sehen, jenen Sinn pflichtschuldigst zu beobachten, ohne aus den wichtigsten Thcil unsers Gewerbes, auf den Handel mit dem Auslande gäntzlich Verzicht zu thun" (5. Juli 1794). Gegen den Befehl der regelmäßigen Einliefernng der Kataloge an die Eraminationskommission, und auf Verlangen derselben jedes beliebigen Buchs, setzten aber die Ministerien ihren vollen Widerstand ein. Sie unterbreiteten dem Könige die Beschwerden der Berliner Buchhändler und Buchdrucker über die Handhabung der Zensur durch Hillmcr und Preußische Censur unter Friedrich Wilhelm II. 417 Hermes, die schon manche gangbare Vcrlagsartikel von Berlin verscheucht, andere, wie das Journal für Gcmeingeist, vernichtet hätte, und über die den Buchhandel, wenn er den daraus entstehenden unvermeidlichen Kontraventionen ausweichen wolle, zur Aufgabe des Handels mit auswärts gedruckten Büchern zwingende Verordnung vom 26. April 1794. Die Kurmärkische Kammer erklärte, daß die Fortschritte des preußischen Buchhandels lediglich der Wohlthat einer wenigstens gemäßigten Ccnsur zuzuschreiben seien, „indem dieser Handel von Seiten des Staats auf andere Weise nicht unterstützt worden". Sollte der König „eine allgemeine Preß-Frciheit, wodurch Aufklärung im besten Sinn genommen, befördert, Aberglaube uud Unterdrückung besiegt, und der Flor des für den Staat so wichtigen Buchhandels ganz unbezweifclt hergestellt uud vermehrt werden" könne, „in Rücksicht des damit etwa zum Theil verknüpften Mißbrauchs nicht zu »erstatten geruhen wollen, ungeachtet dieser . . . vou dem großen Nutzen, den der gute Gebrauch dem gemeinen Wesen gewährt, unendlich überwogen" werde, so müßten doch jedenfalls „zur Vermeidung des gänzlichen Ruins des Buchhandels" die bestehenden und in Aussicht genommenen Verfügungeu auf das wesentlichste eingeschränkt werden. „Es scheint uns kein richtiger Weg zu sein, die Rationeu durch Unwissenheit zur Ordnung und Gehorsam führen zu wollen. Die Preußische Staats Einrichtung bedarf dieses Weges nicht." Ebenso sprachen sich die Ministerien aus. Das Generaldirektorium ersuchte den Großkanzler, dem Könige die „änßcrste Schädlichkeit und Zwccklosigkcit der beabsichtigten strengen Masregcln in Absicht der Ccnsur und des Buchhandels" vorzustellen, und den Staatsrat, „jene verlangte unnatürliche und zweckwidrige, ja selbst gesetzwidrige Einschränkung, der Druck- und Ättcratur-Freihcit, nicht zn genehmigen". Im Staats^ rat wurde auf Suarez' Vortrag hiu die Aufhebung des Verbots der „Allgemeinen deutschen Bibliothek" und eine beruhigende Erklärung an den aufgeregten Buchhandel beschlossen: das Circular vom 21. April sei keiu Gesetz, sondern nur eine nähere Bestimmung von Paragraph 10 des Censur- editts (der nur von vorsätzlicher Kontravention oder doch strafbarer Unvorsichtigkeit beim Einbringen auswärts erschienener Schriften sprach), deren Handhabung selbstverständlich dem „vernünftigen und pflichtmnßigen Ermessen des Nichters" überlassen bleibe. Wohl dagegen bestätigte der Staatsrat auf Vortrag desselben Suarez die regelmäßige Eiulicfcrung der Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 27 418 6. Kapitel: Die Ccnsurvcrhältmssc. Halbjahrcskatalogc an Hillmer und Hermes und deren Recht, sich jederzeit Schriften, deren Titel ihnen verdächtig erschienen, zur Verfügung stellen zu lassen. Der König gestattete die Aufhebung des Verbots der „Allgemeinen deutschen Bibliothek" „l>ä interim", d. h. unter der ausdrücklichen Bedingung, daß es „augenblicklich" wieder hergestellt sein solle, wenn das Journal „in einer einzigen Abhandlung das Blindeste gegen die christliche Religion oder den Staat uud die guten Sitten . . . direkte oder indirekte" enthalte. Weiter und weiter suchte die geistliche Innuc- diat-Eraininations-Kommission ihre Macht auszudehnen: im Jahre 1796 suchte sie zu erreichen, daß die verschiedenen Spezialccnsoren und -censur- kollcgien die Manuskripte aller Gedichte, Romane, Biographien, Gcschichts- erzählnngcn u. s. w., die nach Plan, Zweck oder Inhalt ganz oder auch nur größtenteils in das Gebiet der Theologie oder Moral einschlügen, zur Censur an sie überweisen und solchen Manuskripten, in denen nur einzelne dergleichen Stellen vorkamen, das Imprimatur nur unter der Bedingung der Censur jener Stellen durch die Kommissiou zu erteilen hätten. Aber ihre Tage waren gezählt. Der Widerstand der Ministerien und die zunehmende Kränklichkeit des Königs hemmten ihre Wirksamkeit, und der Regierungsantritt des neuen Königs Friedrich Wilhelm III. machte ihr ein Ende. Friedrich von Gentz begrüßte den neuen Regenten mit seinem patriotischen Briefe vom 16. November 1797, in dem er ihn im Rainen des ganzen aufgeklärten Norddcntschlands um Wiederherstellung der alten Fridcricianischcn Preßfrciheit bat, und die Bitte sollte nicht uugehört verhallen. Schon dnrch Ordre vom 27. Dezember 1797 wurde das Oberkonsistorium in seine alten Rechte wieder eingesetzt; der König wünsche, daß es „seinen Geschäftsgang überall nach den Worten und dem Sinn seiner Instruktion einrichte, und alle dagegen eingeschlichenen Mißbrauche, besonders bei . . . Censur theologischer und philosophischer Bücher ... in Zukunft vermeide und . . . gänzlich abstelle", so hieß es in der mit allseitiger Zufriedenheit aufgenommenen Ka- binettsordre, die Wöllner selbst in der Konsistorialsitzung vom 4. Januar 1798 publizierte. Zwei Monate darauf erhielt Wöllner seine Entlassung (11. März 1798). Gewiß, es wurden auch ferner die Censoren zu Wachsamkeit ermahnt (z. B. 26. März 1798 es wurde Sorge getragen, daß dem revolutionären Geiste keine Nahrung zugeführt werde (z. B. Allerhöchster Spezial- Preußische Censur unter Friedrich Wilhelm III. 419 liefehl vom 17. August 1798 an die drei Berliner Zeitungsverlcger, künftig keine Beschreibungen republikanischer Feste mehr zu bringen)^, die Prü- ventivccnsur der Berliner Meßkataloge durch den Polizcidirektor vorgeschrieben, und bei der Censur der Zeitungen hinsichtlich der Büchertitel kam manche übertriebene Ängstlichkeit vor; so strich der Censor der Vossischen Zeitung im Jahre 1798 nicht nur die Titel: „An den Kongreß von Rastadt", „Europens politische Lage" und „Die Republiken des Altertums. Ob sie glücklicher als die heutigen Staaten waren?", sondern auch mit der Bemerkung: „Kann der unanständigen Titel wegen nicht passiren", „Theobalds Morgengabe für seine Enkeltochter" und „Juchhei! oder das ueue Hochzeitbüchlein, zur Lust und Freude der Junggesellen und Jungfern".^ Aber bei allen den zufälligen oder mit dem Wesen der Censur und dein Geiste der Zeit verbundenen notwendigen Eigentümlichkeiten zeigt sich in doppelter Hinsicht der vollkommene Umschwung: erstens bezog sich das Eingreifen der Censur ganz überwiegend auf die Zeitschriften und Flugblätter; und zweitens haben auch hier die leitenden Persönlichkeiten eine auffallende Liberalität bewiesen. Als das Geucncraldircktorium wegen der zahlreichen kleinen Volksdruckschriften, die, allerlei Vorfälle, Lieder, Gespräche, Satiren u. dergl. bringend, wie immer mehr oder weniger üblich, auf allen Brücken und Plätzen Berlins verkauft wurden, beim Regierungsantritte Friedrich Wilhelms III. aber ganz besonders zahlreich waren und angesehene Persönlichkeiten angriffen, deshalb eine Erneuerung des Censurcdikts beantragte, entschied eine Kabinettsresolution vom 20. März 1798: eine solche Erneuerung sei bedenklich, weil sie als Erneuerung des Preßzwanges angesehen werden könnte; die Schriften von der angegebenen Gattung gehörten zu den hergebrachten Vcrgnüguugen der untern Volksklassen; Angriffe auf rechtschaffene Staatsdiener seien dem Könige nicht bekannt, solche auf nicht rechtschaffene aber seien kein Schade.^ In den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts erregte Mallinckrodts „Wcstphülischcr Anzeiger" in Dortmund, der eine offene Sprache führte und wiederholt Übclstände rügte, deu Zorn der Behörden, und endlich verlangte die Königliche Kriegs- und Domänenkammer in Hamm seine Unterdrückung. Mallinckrodt wandte sich unmittelbar an -den König, und dieser stellte ihn im Jahre 1804 „gegen jede Anmaßung für die Zukunft sicher". „Eiuc anständige Publizität", heißt es in dem königlichen Schreiben an den Staatsminister von Angern, „ist der Regierung 27» 420 «i. Kapitel: Die Censurverhältnisse, und den Unterthanen die sicherste Bürgschaft gegen die Nachlässigkeit oder den bösen Willen der Beamten und verdient auf alle Fälle geschützt und gesichert zu werden."^ Durchaus ablehnend, zum Schutze deutscher Geistesfrciheit, verhielt sich der Konig auch französischen Zumutungen gegenüber. Als Talleyrand 1804 das Verbot des Buches „Napoleon Bonaparte" (von Schlabrendorf) verlangte, ließ der König antworten, das Buch jetzt erst zu verbiete», sei lächerlich uud viel zu spät, Libelle, die bei guter Sache vou selbst hinfielen, zu unterdrücken; er liebe und schätze Geistesfreiheit in seinen Staaten, und folglich müsse er sich diese Zumutung verbitten. Zeitschriften ähnlichen Charakters, die bei der Franzosenfurcht kleiner Staaten aus diesen weichen mußten, fanden in Preußen Zuflucht. ,/London und Paris' Weimar, Bcrtuch^ ist wirklich vou Herrn Napoleon verboten", schreibt Bertuch im Juli 1804, „vom preußischen Adler fdie Zeitschrift wurde nach Halle verlegt^ aber schon in Schutz genommen." ^ Die sächsische Eensur erfreute sich eines so besonocrn Ruhmes, wie sie Prcußeu Friedrich dem Einzigen verdankte, nicht. Sie wird uns mehrfach als „bekanntermaßen streng" vorgestelltund Männer wie Wieland und Schiller haben (in den achtziger Jahren) gleichmäßig über sie Klage geführt. Es war zunächst das theologisch-religiöse Gebiet, aus dem sie, wie Wielnnd 1785> sich ausdrückte, „um hundert Jahre hinter der Zeit zurück" war. Freilich dient dabei natürlich nur das protestantische Norddeutschland zum Maßstab, und an dessen Spitze marschierte sie gewiß nicht mit Verboten von Werken wie Goethes „Werthcr" lJusinuationspatent Februar 1775))^ oder so lächerlichen Anständen wie dem, daß Hofrat Böhme 1780 den Druck von Campes Robinson Crusoe nur uuter der Bedingung gestattete, daß in der Vorrede Rousseaus Seele nicht auf einen Fixstern versetzt werde. ^ Wie bezeichnend, daß Göschen 1790 Wielands „Göttergcsprächc" nicht in Leipzig drucken ließ, sie hier, wie er schrieb, nicht drucken lassen konnte, sondern in Berlin: „Unsere Ecnsoren stehen unter einem Collegium, das sie beständig mit Ruthen peitscht.""" Dabei war wenigstens der Büchcrkommissar Bel rein formal von einer Peinlichkeit, von der man in Preußen nichts wußte; im September 1767 z. B. schreibt er ganz aufgebracht an Reich, daß Dürr gewagt habe, eine neue Auslage von Weißes Liedern für Kinder ohne Censur zu Kursachsen. 421 drucken, weshalb er ihn .,eoinms un Komme vörtids, qni a eont-re son sm'insiit" anzeigen werde. In? Revvlutionszeitalter hat dann auch Kursachsen den Kampf gegen die freien Schriften französischen Ursprungs und Geistes aufgenommen, in einer Weise, wie er von der preußischen Handhabung grell absticht. Zu Ende des Jahres 1790 erhielten die Censoren die Vorschrift^, nichts passieren zu lassen, worin die Menschenrechte behandelt würden. Im März 1792 berichtet der Agent Crayen aus Leipzig nach Berlin, auf Befehl des Dresdener Hofs sei in Leipzig Verkauf und Tausch folgender Schriften bei einer Strafe von 29 Thalern verboten worden: Gordin, Nachtrag zu Rousseaus Gesellschnfts- vertrag, aus dem Französischen; I^vs Ruines pnr Vc»1nö)': Wider das Vorurteil in Absicht auf Religion und Christentum (im Druck gehemmt); Kritische Geschichte des Adels, aus dem Französischen; Eintritt in das Reich der Freiheit, ebenso; Lktti oriMmIss äs Nii'lldeau; Das Nationalgericht oder das Huhn Heinrichs IV. im Topf, aus dem Französischen; eine französische Schrift, deren Titel der Agent nicht hat erfahren können; außerdem aber stand das Verbot aller Schriften bevor, die Bezug auf die französische Revolution und Verfassung hatten, gleichviel, ob für oder wider sie geschrieben. Unter diesen Umständen, schließt der Bericht, dürften die fremden Buchhändler sich veranlaßt sehen, eine andere Stadt als Leipzig zu ihrem Mcßplatze zu wählen.^' Vor allem aber spricht sich in der zeitgenössischen Littcratnr Empörung aus betreffs der inhaltlichen Änderungen, die sich die sächsische Eensur anmaßte. Schon unterm 9. Mai 17n4 wurde deshalb auf Vorstellung der Buchdrucker eine zurechtweisende Verordnung erlassen.^ Trotzdem wurde die Sache so stark, daß sie endlich zu Ostern 1780 sogar die Kommcrzdeputation zur Sprache brachte und ebenfalls auf die Gefahr hinwies, daß deshalb fremde Autoren nicht mehr in Leipzig drucken lassen würden.^ Beispiele dafür sind in der Tat vorhanden.^ Aber statt daß eine Besserung eingetreten wäre, sahen sich einzelne Autoren vielmehr genötigt, das eigenmächtige Streichen (z. B. besseres Exerzieren der Hessen gegenüber den Sachsen, Saumseligkeit im Schleusenbau u. s. w., erbärmliche Zustände in den Schlaf-, Eßräumcn u. s. w. von Schulpforta, aber auch ganzer Abschnitte in wissenschaftlichen Abhandlungen), Ändern und Zusetzen der sächsischen Censoren in besondern Broschüren öffentlich an den Pranger zu stellen.'"' 422 ü, Kapitel: Die Censurverhültmssc, Nun, gar so schlimm war es im ganzen denn doch nicht; Buchhandel, Buchdruck und Buchmesse Leipzigs sind recht gut gediehen. Wenn Schiller 1785 Goschen aus Besorgnis vor der sächsischen Censur vorschlägt, die beiden für die „Thalia" — die in Leipzig gedruckt wurde — bestimmten Gedichte „Freigeisterei der Leidenschaft" und „Resignation" in Dessau drucken zu lassen, Göschen sie trotzdem in Leipzig zur Censur einreichte, der Ccnsor den Druck unter der Bedingung gestattete, daß Schiller in einer Note ausführe, die Gedichte seien nur als Gedichte und nicht als Glaubensbekenntnis des Dichters anzusehen, und Schiller dafür dem Censor seinen Dank aussprechen ließ: so schildert das allerdings mehr die Pedanterie als die Liberalität damaliger Censurübung. Auf die süddeutschen Klagen: wie bald hier, bald da ein guter Kopf durch die strenge Censur aus Süddeutschland verscheucht und gezwungen werde, seine Zuflucht nach Leipzig zu nehmen, wird man sich natürlich nicht berufen; von süddeutscher Censnr sich vorteilhaft abzuheben, dazu gehörte doch gar zu wenig. Worauf es dabei für Leipzig in seiner bc- sondcrn buchhandels-geschichtlichen Stellung in erster Linie ankommt, das ist ja nicht die Landescensur, sondern die Behandlung der ins Land eingeführten Litteratur, die Handhabung der Absperrungs- und Kontrollmaßregeln, wie wir sie in Süddeutschland kennen gelernt haben. Solche Maßregeln kannte Kursachsen, wie das ganze übrige Norddeutschland natürlich überhaupt nicht. Wurden aber Maßregeln nach dieser Richtung hin für das Land getroffen, so wurde jederzeit Leipzig in seiner besondern Stellung auch eine besondere Freiheit vorbehalten. Im Jahre 1792 wurde in Kursachscn ein Censurgelöbnis eingeführt, d. h. die Buchhändler hatten, wie z. B. in Würzburg, zu schwören, daß sie keine gefährlichen Schriften debitieren würden. Die Leipziger weigerten sich, indem sie erklärten, daß eine solche Eidesleistung mit den Anforderungen, die die Stellung Leipzigs nn den Buchhändler stelle, uuverträglich sei, und daraufhin wurde wegen der „Lommsreml - Verhältnisse des Leipziger Buchhandels" die „Cxcmption" der Leipziger Buchhändler beschlossen."'" Auch als Büttel der übrigen Staaten ließ man die Leiziger Messe durchaus nicht ohne weiteres gebrauchen. Die pfalzbayrischc Regierung mußte sich, als sie das Buch: „Reise eines Engländers durch Mannheim" und dessen Verfasser verfolgte, mit dem Bescheide ihres Bevollmächtigten zu Dresden begnügen (15. Juli 1791): Kursachsen. 423 „Auch hat er ssein Sekretärs von Personen, die einen Einfluß bey dem hiesigen Bücher-Wesen haben, aus ähnlichen Beyspiclcn vernommen, daß die Lonuseation derselben schwehr zu erzielen seyn dürfte, Maßen man die frcyhcit des wichtigen Buchhandels in ChurSachscn nicht gern stören, oder einschränken möge.""" So hat Kursachsen in der Tat durchaus gehandelt. In damaligen Zeitschriften begegnet die Angabe, in Leipzig kämen „viele" Konfiskationen vor."^ Die authentischen Urkunden ^ reden aber eine andere Sprache. Der „Lonspsotus derer von verschiedenen Jahren her eoutiseiiteu Büchern und Schriften" verzeichnet (die Jahreszahlen bezeichnen die Jahre der Konfiskation): 1789 1, 1790 1, 1791 2, 1792 11, ohne Jahr 3, 1793 6, „die seit der Einnahme von Mainz für französische Freyhcit erschienenen Schrisften" 42 (fast alle ohne Konfiskationsjahr, das späteste der spärlich angegebenen Daten der 6. May 1793), 1794 12, 1795 10, 1796 7, 1797 9, 1798 5, 1799 14, ohne Jahr 4, 1800 12, ohne Jahr 3, 1801 4; von hier ab bezeichnen die Jahreszahlen die Jahre des Erscheinens: 1800 1, ohne Jahr 10, 1804 5, ohne Jahr 4, 1805 5, ohne Jahr 2. Die Konfiskationen beziehen sich vor allem auf Revolutious- und theologische Litteratur, z. B. Neuer französischer Kalender mit der neuen Zeitrechnung, Würtzers Revolutionskatechismus (Berlin 1793), Erhards Recht des Volkes zur Revolution (Jena), Histoirs seoret-ts äs Oodlones pkiillaut, 1a Involution (Win- terthur), Porträt Bonapartcs mit einer ihn preisenden Unterschrift (Dresden, gestochen von Uhlemann), natürlich das „Graue Ungeheuer" und die verschiedenen Schriften und Journale von Rebmann, Lehren der Vernunft über Bestimmung der natürlichen Rechte der Menschheit, Somatische Gespräche zur Erläuterung des Bahrdtschen Katechismus der natürlichen Religion (Görlitz 1793), ^diess ?Iie868 tnsol. äogumt. (1792), Thomas Paines Untersuchungen über die Theologie, deutsche Übersetzuug (Deutschland sLübeck) 1794), Ecks Erklärung der biblischen Wundergeschichten (Berlin 1795), Bahrdts Katechismus der natürlichen Religion (Görlitz 1795), Philosophische Geschichte des Aberglaubens (Cölln, Peter Hammer ^Leipzig) 1796 ^95)), Johannis Evangelium, hebraismcnfrei übersetzt und philosophisch erläutert von Örtel (Görlitz 1795), Neues Testament natürlich erklärt (Cöln, Peter Hammer sGera) 1797), Obskuranten-Almanach für 1798 (Paris Mona 1797)) und ähnliche Schriften, sodann unsittliche, wie Die Nonne und Äbtissin im 424 6. Kapitel: Die CensurverlMnissc, Wochenbette (Meißen 1797), Amors cxpcrimental-physitalisches Taschenbuch mit-15 illum. Kupfern und 1 Landkarte s Leipzig, Bornschein K Comp.j, Geheime Papiere aus dem Archive der Liebe, fLeipzig^ 17W. Im Jahre 1794 wurden u. a. Fichtes (anonym erschienene) Zurück- forderung der Denkfreiheit fDanzig, Troschels — durch Reskript vom 19, November 1798 wurde dann das bekannte erste Heft des Fichte- Niethhnmmcrschcn Philosophischen Journals beschlagnahmt — und Ziegenhagen, Verhältnis; zu den Schöpfungswcrken und dadurch zu bewirkende Mcnschcnbeglücknng, mit 8 Kupfern von Ehodowiccki und einer Musik von W. A. Mozart, 1792 verboten. Die angedrohte Strafsumme beträgt fast regelmäßig 5> Rthlr., ausnahmsweise 10 Rthlr. (z. B. Philosophische Geschichte des Aberglaubens und Johannis Evangelium) und iu den schwersten Fällen 29 Rthlr. (Thomas Paine; fRcbmann,j Wanderungen durch Deutschland, Altona 1795; Eck, Erklärnng der biblischen Wundcrgcschichten). Im Jahre 1792 wurde in Dresden der Gedanke rege, „dem ein- gcrißenen Misbranch der Preßfrehheit überhaupt xrn kutnro thunlichster maßen zu begegnen", und deshalb von den Universitäten und Konsistorien zu Leipzig und Wittenberg, Bücherkommission, Gehcimfinunzkolleg, Landesregierung und Kommcrzdeputation Bericht darüber gefordert, in wiefern zu diesen Zwecken die Büchcrtommission mitwirken könne; das Ergebnis der Berichte und Kommunikationen war aber (1798), daß „strengere Maasregeln sowohl für die Literatur, als für den Buchhandel den größten Nachtheil zur Folge haben würden", und es unterblieben daraufhin alle weiteren Verfügungen."" Das gültige Ecnsurgesctz blieb das Reskript vom 30. September 1779.'"s Es bietet inhaltlich nichts, was besonderer Hervorhebung oder Erklärung bedürftig wäre: es darf „ganz nichts ohne Censur gedruckt" werden; die Censur hatten in Leipzig und Wittenberg für theologische, juristische und medizinische Schriften die betreffenden Dekane, für die übrigen der betreffende Professor der philosophischen Faknltüt, in Dresden für theologische der Ober- hofprcdiger, für juristische ein politischer Rat im Obcrkonsistorium, für medizinische ein kurfürstlicher Lcibmcdikus, für philosophische und poetische der Rektor der Kreuzschule; die Büchcrnuktionskataloge unterstanden in Dresden der Aufsicht des Oberkonsistorinms, die wöchentlichen Anzeigen und Merkwürdigkeiten der des Stadtrats; in der Brüdergemeinde zu Kleinere mitteldeutsche Staaten. 425 Barby hatte die Censur der Schloßprcdiger, in sämtlichen übrigen Drnck- ortcn des Landes für theologische und philologische Schriften, Schul- programmc, Gedichte „und dergleichen Schriften" der Superintendent oder erste Geistliche, für alles übrige die Ortsgcistlichkcit, sie hatte aber die Censur von einem Littcratcn besorgen zu lassen; die Censur in Leipzig oder Wittenberg einzuholen stand jedem frei. Die inhaltlichen Censur- vorschriftcn sind die altüblichcn; sie verbieten außerdem eigenmächtige Streichungen. Der Ccnsor erhält überall für den Druckbogen (gleichviel welchen Formats) „höchstens 2 Groschen", nur der Professor Poeseos in Leipzig und Wittenberg für einzelne Carmina 8 Groschen. Vorher scheint der Satz 4 Groschen gewesen zu sein (z. B. um 1766 erhielt der Censor für GellcrtS „Vorlesungen von der Beschaffenheit, dem Umfang und dem Nutzen der Moral", 2^ Bogen stark, 8 Groschen, für Christian Felix Weißes „Lieder für Kinder", 4^ Bogen stark, 16 Groschen), die Geschäftsbücher der letzten Jahrzehnte zeigen dagegen in der Tat den Satz von 2 Groschen vom Bogen."'" Die Buchdrucker hatten erstens in Dresden, zweitens Leipzig und Wittenberg, drittens Barby einen Ccnsureid zu leisten, in allen übrigen Orten ein „An- gelöbuiß an Eidcsstatt". Daneben erschienen natürlich Spezialreslripte, besonders im nachrcichschcn Zeitalter i so 1786 ein Verbot beleidigender Ausdrücke gegen regierende Herren und Privatpersonen^"', 1791 ein solches von Schinähschriften, durch die Unzufriedenheit und Ungehorsam der Unterthanen veranlaßt werden solle (in Z 7 des Mandats vom 18. Januar wider Tumult und Aufruhr), ein Reskript vom 17. April 1801 verordnet die Einsendung aller über den Luncviller Frieden handelnden Manuskripte an das Oberkonsistorium.Büchcrcommissar^ war von 1755 bis 1782 Bel, seit 1782 Ernesti, seit 1793 Eck, der als erster ohne eingefordertes Gutachten der Universität eingesetzt wurde und als Vorsitzender der Kommission allgemein geschätzt war. Eine sehr weitgehende Freiheit genoß die Schriftsteller- und Ver- lcgcrwelt im allgemeinen in mehreren der kleinen mitteldeutschen Staaten, in den thüringischen Ländern, Anhalt; diese Staaten werden in den zeitgenössischen Broschüren immer wieder in diesem Sinne genannt. Es war eine begreifliche Erscheinung, daß, während der fruchttragende Verlag in starkem Maße von den bedeutenden Städten der großen Staaten angezogen wurde, die kleinen, kräftiger staatlicher Rcprcssivmaßrcgeln der 426 6. Kapitel: Die CensurverlMnissc. Natur der Sache nach überhaupt nicht bedürfend, zur Zufluchtsstätte von Schriften wurden, die sie selbst am wenigstens betrafen und sie selbst am wenigsten zu fürchten hatten. Vor allem übte aber auch das dritte der drei großen norddeutschen Staatengebictc, Kurbraunschweig-Hannover, die größte Liberalität. „Von Beschränkung der Preßfreiheit", schreibt ein in ihm lebender Autor im Jahre 1793, „von verbotenen oder konfiszierten Büchern, von Untersagung sreimüthigcr Reden über Staatsangelegenheiten u. f. w. habe ich in den beiden Staaten, so lange ich Mitbürger derselben war und bin, nicht einmal reden hören; und ich selbst habe bei einer sehr lebhaften Freimütigkeit und sorglosen Offenheit nie irgend eine Unannehmlichkeit voll meinen Obern erfahren.""" Natürlich ist das nicht ganz wörtlich zu nehmen; Verbote und Konfiskationen kamen hier wie überall vor (z. B. 1778 Lcssings „Von dem Zwecke Jesu uud seiner Jünger""', 1799 Uchtes und Niethammers wohlbekanntes Philosophisches Journal"^, auch mit SchlözerS Journal hat ja Hannover dem Andrängen anderer Staaten auf Unterdrückung endlich nachgegeben). Aber die hannövcrsche Prcßfreiheit war eine allgemein bekannte und genannte Tatsache, und die Blätter konnten bei Schriften wie Nebmanns Übersetzung der Rede Robespierres über die politische Lage in Europa, die in den hannoverschen Landen nicht verboten wurde, darauf als auf neue Beweise der hier herrschenden Lehr- und Denkfrcihcit hinweisen.^ Jahre 1796 wurden vom hannoverschen Ministerium nur zwei Bücher verboten, Nebmanns „Haydeblüm- chen" und „Der politische Thicrkrcis, oder die Zeugen unserer Zeit" von Huergclmer. Hielten sich die Verbote auch nicht immer in so engen Schränke», so geben sie doch niemals zu Verwunderung Anlaß; im Januar 1799 wurden z. B. verboten: Neuestes graues Ungeheuer, Der politische Thierkcis, Das Chamäleon, Obskurantcu-Almanach, Sathrischcr Almanach. In Braunschweig-Hnnnovcr bestanden geordnete Censurverhält- nisse (Reskript vom 30. September 1779, Verordnuug vom 2. Januar 1799); dagegen bestand z. B. in Hamburg, von der Censur der Zeitungen durch eiucn Syndikus abgesehen, bis zum Jahre 1819 überhaupt kciue Censur; die Buchdrucker und Buchhändler wurden nur (so Ratskonklusum vom 24. September 1764) verpflichtet, ihnen verdächtig erscheinende Schriften durchzusehen oder von jemanden auf ihre Gefahr durchsehen zu lassen und sie nach Befinden an die Herren der Weddc oder an die Prätoren abzuliefern, Hannover. Mecklenburg. Holstein. 427 und ab und zu in ähnlichem Sinne „ermahnt", zu Ende des Jahrhunderts mit der üblichen Hindcutung auf revolutionäre Schriften und Androhung der Konfiskation und Bestrafung nach Reichs- und Stadtgcsctzen."^ Die mecklenburgische Censur spielt weder iu der zeitgenössischen Litteratur, uoch in den Akten der buchhändlerischen Hnuptplätze, noch in buchhändlcrischen Geschäftsschrcibcn eine Rolle. Sie scheint, von Rostock wohl abgesehen, in den Händen der Polizei gelegen und ziemlich patriarchalisch geübt worden zu sein; als der Magdeburger Kommerzien- rat Hechtel 1766 aus seinen Geschäftsreisen durch Güstrow kam und ihm der Vertrieb mehrerer Schriften (Voltaires „Saul und David", Das Amsterdamer Huren - Leben, I^ss volles awoui'8 clos Deines avee tiZui'ss u. dergl., übrigens auch Zacharias sämmtliche poetische Werke, Klopstocks sämmtliche Schriften) verboten wurde, erschien dem Preußen das Verfahren Wohl mit Recht ein „eurieuscs", denn es fand in des Hof- und Polizeirats von Schöpffcr Wohnung statt, der seine lange Pfeife rauchte und sein Glas Bier trank, wobei ihm ein Kollege von der Polizei Gesellschaft leistete. In Hechtels Wohnung hatten sich nur vier Exemplare von „Saul und David" gefunden; Hechtel stellte bis zum Eintreffen herzoglichen Entscheids darüber eine Kaution von 70 Thalern in Büchern, wurde nebst der Konfiskation der vier Exemplare zu einer Strafe von 5 Thalern und Zahlung der Untersuchungs- gebührcu verurteilt, remonstrierte dagegen, bekam aber sein Depositum nicht zurück, das, nachdem es eine bei solchen Gelegenheiten sast überall sich einstellende Schrumpfung erfahren hatte, ein paar Jahre darauf für 4 Thaler an einen Buchbinder losgeschlagen wurde. Dänemark, in dem sich ja ein so großer Teil auch dcntschen Lebens und Schreibens abspielte, war der erste Staat auf dem Kontinente, in dein (14. September 1770) unter dem Einflüsse des Grafen Bernstorff die Censur aufgehoben und die Preßfrciheit eingeführt wurde; Voltaire übersandte Christian VII. dazu seinen Glückwunsch, und die Deutschen blickten seitdem mit Neid und Sehnsucht auf das „glückliche Land, das der Preßfreiheit genießt"."6 Mch in, Rcvolutiouszcitalter, das zuerst durch ein warnendes Reskript vom 3. Dezember 1790 sich geltend macht, ist die Censur nicht wieder eingeführt, freilich eine äußerst strenge „Verordnung, die Erklärung und Bestimmung der Grenzen die Druckfrcihcit betreffend" (27. September 1799) erlassen worden, die mit Haft bei 428 6. Kapitel: Die Censurverhältnisse. Wasser und Brot, Landesverweisung und Besscrungshaus nicht sparsam war, und über Zuchthaus, Geldstrafen bis zu 1000 Reichsthalern und lebenslänglicher Festungshaft bis zur Todesstrafe ging. Da alle ins Justizwescn einschlagenden Schriften an die Königlich Dänische Kanzlei und alle Zeitungen, Journale, periodischen Blätter und Schriften unter 34 (resp., wenn es sich um Stücke eines Ganzen handelte, 24) Bogen, und zwar ebenfalls vor Versendung und Verkauf, dem Polizcimeistcr vorzulegen waren und dem Polizcimeistcr von Kopenhagen ein „besonderer Gehülst" bestellt wurde, um alle erscheinenden Schriften durchzugehen, so schlugen die deutschen Buchhändler vor solcher Preßfreiheit drei Kreuze und freuten sich ihrer Eensur, bei der mau doch wenigstens nicht, wie bei der dänischen — Polizeimcister und Kanzlei waren ja nichts anderes als Ceusoren und Obercensnrbehöroc — vorher schon den Druck zu wagen gehabt habe. Die Verordnung galt aber nicht für die „Herzogtümer und Teutschen Lande nebst der Stadt Altona"; für diese erging ein Reskript des Altonacr Obcrpräsidiums vom 1. November 1799, in dem die städtischen Behörden angewiesen wurden, Drucker, Verleger und nach Umständen Verfasser unter der Hand nachdrücklich zu verwarne» und allem Mißbrauch der Schrcibfrcihcit „durch Inhibition, Beschlag des schon Gedruckte», und wenn es nöthig sein sollte, provisorische Verhaftung der Widerspenstigen und Strafbaren, sofort Einhalt zu thun", uud davon an die Behörde zu weiterer Verfügung zu berichten."'' In dein andern nördlichen Gebiete, wo weite und zusammenhängende Strecken deutscher Kultur unter frcindem Szepter standen, in den russischen Ostseeprovinzen unter Katharina II. (17^2 —9<>) mit den Censurzustä'ndeu im ganzen zufrieden. Kirchliche und die griechische Religion betreffende Schriften unterstanden in Rußland der Zensur des Syuods oder eines Bischofs, alle übrigen (mit Ausnahme derjenigen der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, die ecnsur- frei waren) derjenigen der Polizeiämter. In den Ostsccprovinzen hatten aber die Städte auch hierin vielfach eine gewisse Autonomie; in Riga censierte die am Orte erscheinenden Schriften der Magistrat, die aus dein Auslande kommenden der Pastor priumrius. „Es ist keine Spur in unserer Geschichte", schrieb 1798 Liborius Bergmann über die humane und rasche Erledigung der Rigaischen Eensurgeschäfte, „daß ein solcher Censor das Amt eines Inquisitors exercicrt habe, ja späterhin wußte Ostsecprovinzcn, 429 man nichts von einem Bücher-Eensor mehr. Das Zollamt, wenn es nur den für Bücher zn erhebenden Zoll erhalten hatte, bekümmerte sich um ihren Inhalt nicht weiter." Nur vereinzelte Fälle ereigneten sich, in denen sittcngcführliche Schriften zurückbehalten und bei Gericht eingeliefert wurden. Der Bücherzoll wurde von Katharina sogar ganz aufgehoben. Ähnlich wie es in Österreich der Fall war, so wurde hier der durch die Revolution vcranlaßtc Umschwung noch unter Katharina (f 17. November 1796) vorbereitet und unter ihrem Nachfolger, Paul I. «ermordet 23. März 1801) vollzogen. Die der Josephinischen entsprechende und von Katharina im Jahre 1783 gestattete freie Errichtung von Buchdruckcrcicn wurde verboten, und die Privatdruckereien mit Ausnahme der mit besonderer kaiserlicher Erlaubnis errichteten, wurden aufgehoben; in Petersburg, Moskau, Odessa und Riga sowie beim Radziwillowschcu Zollamtc wurde je eine Censurbehörde errichtet, die aus einem vom Synod zu ernennenden Geistlichen, einem vom Senate zn ernennenden Zivilisten und einem von der Akademie der Wissenschaften und der Moskauer Universität zu ernennenden Gelehrten bestand. Die eingeführten Bücher und periodischen Schriften unterlagen genau derselben Eensur wie die im Lande gedruckten, ebenso die Kataloge. Natürlich gab es auch in den übrigen Städten (z. B. Reval, Pernmn Eensoren. Ein Incisx libroi'uni xroliidiwrnw bestand nicht, nur Bücher gewisser Verfasser (besonders Voltaire, Archcnholz, Rousseau), sowie alle seit der Revolution in Frankreich gedruckten und die von der österreichischen Eensur untersagten Schriften wnrdcn allgemein verboten. Alle nicht nur öffentlichen, sondern auch privaten Bibliotheken in Stadt und Land wurden untersucht, die crstcrn zum Teil versiegelt. Auch die Buchläden uud Leihbibliotheken in Riga und Reval waren mehrere Wochen hindurch versiegelt; in Riga wurden eine Buchhandlung (Bornwasseri und zwei Leihbibliotheken (DicrmS, Boldt) geschlossen. Buchhändlcrische Geschäftsschreiben, in denen auf die Aussicht hingewiesen wird, daß die hereinkommenden Sendungen zum Teil verbrannt werden, der Geschäftsverkehr deshalb auf die mit der größten Vorsicht selbst bestellten Schriften eingeschränkt wird (auch Journale wurden nur stückweise in Rechnung genommen), die Verzögerungen des Verkehrs beklagt werden, geben ein deutliches Bild von den einschlägigen Verhältnissen. Im Jahre 1800 wurde die Sperre, weil durch Bücher und Musikalien französische Briefe 430 6. Kapitel: Die Censurverhältnissc. eingeschmuggelt worden seien, noch verschärft, indem seitdem Bücher nur noch mit besonderer und ausdrücklicher Erlaubnis des Monarchen verschrieben werden durften. „Es sind uns nunmehr alle Schätze ausländischer Gelehrsamkeit verschlossen", heißt es in einem Schreiben aus Petersburg vom 17. Juli 1800; in den Buchhandlungen Esthlands und Livlands, schrieb man von dort, befänden sich fast nur noch elende Romane, Schauspiele, Gedichte, Predigten und Schulbücher; deutsche Buchhändler gaben, von den Verfolgungen der Censur gezwungen, ihre Geschäfte auf; Friedrich ging aus Äcbau nach Mcmcl, Harttnoch gab sein Rigaer Sortiment auf und verlegte sein Verlagsgeschüft nach Leipzig (1803). Die Ermordung Pauls war unter solchen Umständen für den deutschen Buchhandel eine Wohlthat. „Wir waren von dein übrigen Europa wie abgeschnitten und die Buch-Läden waren so gut wie geschlossen, weil sie versiegelt wareil. Brodlosigleit brachte in mancher Stadt, wo dergleichen sind, den thätigen Buchhändler in eine Art von Verzweiflung. Gott segne Alexander I., der uns die Menschheit wieder gab!" Schon im Jahre 1801 wurde die Eiufuhr der Bücher uud Zeitschriften nach dem alten Tarif von 1782 wieder hergestellt, mehrere Lcscgcsellschaftcn, die sistiert waren, kamen wieder in Gang, starke Vcrschreibuugen wurden wieder gemacht; die Censur kam an die Civilgouverneure, die sich dazu der Volksschuldirektoren bedienen sollten, die übrigen Censureinrichtungen in Städten und Seehäfen wurden aufgehoben. Wie hat die deutsche Censur auf Buchhandel und Litteratur gewirkt? Es waren zunächst allgemeine Gründe zeitloser Natur, die sich ihrer Wirksamkeit entgegenstellten. Das war erstens die Schwierigkeit, der mißliebigen Bücher habhaft zu werden. „Welches Buch die Zensur mit Recht unterdrücken würde", heißt es in einer damaligen Broschüre, „das kommt ihr nie unter die Hände." "° Es sind zweitens die wohlbekannten Konsequenzen des ewig wirkenden „^ilimur in vet-iwm". „Man kann sich gewiß darzu verlassen, daß kein Buch oder Schrift mehr Käufer anlocket, als wenn es in den öffentlichen Blättern, bey einer ansehnlichen Geldstrafe zu verkaufen verbothen wird: denn man argwöhnet gleich, da muß die Wahrheit stehen, sonst hätte man nicht confiscirt", schreibt ein anderes Büchlein.^" Auch die Regierungen haben grade dort, wo man eine recht wirksame litterarische Bevormundung an- Wirkung auf Buchhandel und Littcratnr. 431 strebte, damit gerechnet. Die Kataloge der verbotenen Bücher, so in Österreich und Bayern, wurden verboten. „Wenn ein Werk zum Verbothe gceigenschaftet befunden werden sollte, so ist das Verboth nicht öffentlich bekannt zu machen", verordnet das Würzburger Ccnsuredikt vom Jahre 1792. Die herzoglich württembcrgischc Regierung bemerkt 1795 anläßlich der Schrift: „Antwort auf das Schreiben eines Württembergerö wcgcu dem Lcmdaufgcbott", sie enthalte allerdings viele anstößige und gefährliche und das Ncvolutionssystem begünstigende Stellen, sie könne aber trotzdem auf ein öffentliches Verbot nicht antragen, „da bekanntlich durch dergleichen Vcrbotte nur der Reiz zum Lesen desselben, welches, alles noch so scharfen Verbotts ungeachtet, nicht zu verhindern sehe, nur vergrößert und diese Li'ooQui'6 hierdurch nur desto mehr bekannt und gesucht werden würde"; sie schlug vor, die Exemplare in Stuttgart und Tübingen unter der Hand im Ladenpreis aufzukaufen und die Buchhändler zu bedeuten, von ser- nerm An- und Verkauf abzustehen und das gleiche Ansinnen an die Reichsstädte Eßlingen und Reutlingen zu stellen. Der Geheimrat fand die Prozedur zu kostbar, und es bewendete bei der vom Rcgierungs- präsidium bereits an die Buchhändler ergangenen Weisung, mit dem Verkauf der vorrätigen Exemplare zurückzuhalten und keine neuen anzuschaffen.^ Die Buchhändler rechneten ebenfalls damit. Der vraun- schwcigischc Kammcrrat Zinckc meinte, Verbote und Konfiskationen seien mehr eine Autorplage, die Buchhändler dagegen wüßten davon „oft noch den größten Vortheil zu ziehen".^ Ettinger in Gotha soll die Autoren öfters aufgefordert haben: „Schreiben Sie doch etwas für meinen Verlag, waö confiscirt wird!" Ja man wollte sogar einen Buchhändler kennen, der dem Leipziger Büchcrfiskal 6 Dukaten dafür geboten habe, daß er die Konfiskation eines Verlagsartikels bewirke, mit dessen Abgange er nicht zufrieden war, „weil er sich bey einem nicht lange vorhin confiscirten so gut gestanden hatte". ^ Zu solchen allgemeinen Gründen kam der besondere Grund der politischen Viclgcstaltigkcit des deutschsprachlichen Gebietes in einer Zeit, in der sich doch Fragen und Interessen drängten, die viel mehr als ehedem die Grenzen gewisser beschränkter Gebiete weit überflogen. „Der Strohm der Publicität im guten und schlimmen Sinne läßt sich nicht mehr aufhalten. Alle Lamentationen, alle Wahlcapitulationen und Comitialschlüsse mit ihren Zumuthungen, Zusagen und Drohungen kommen viel, viel zu spät, und 432 Kapitel: Die Ccnsurveehaltnisse, können bei der ganzen Verfassung deö unharmonischen Rcich^systems, bey der Trägheit, Ohnmacht und Eigennutz so vieler, und an Können und Wollen so sehr verschiedenen großen nnd kleinen Stände, bey der ganzen Beschaffenheit, Politik und Jndcpendenz des Buchhandels, bey der Frcyhcit nnd Frechheit so vieler Schriftsteller und bei der unersättlichen Leselust aller Stände gerade so viel helfen, als der bekannte Vorschlag des Generals von Kyau: daß man die Wiesen pflastern solle, damit ihnen der Maulwurf keinen Schaden thun könne."'''^ „Die große geistige Mittheilung, die durch die Druckerpressc gefördert wird", ruft der Verfasser des „Cremutius Eordus", „ist im Ganzen auf keine Weise mehr zu hemmen. Und wenn es auch hier und da einen« kleinen Tibcrius einfällt, ein Buch, das Gewissensbisse verursacht, verbieten und auch wohl verbrennen zu lassen, so hat es damit keine Gefahr; der benachbarte Herr Vetter, der Erbvcrbriidcrte und Erbvcreiuigte, nimmt sich schon gern solcher vertriebenen geistigen Productc au. Die Presse von Frankfurt und Leipzig, von der niemand weiß, wo sie steht, ist für Teutschland, was Holland für die ö Welttheilc ist." ^ Deshalb war die Censur in Deutschland zuerst und im ganzen eine Belästigung, ja Mißhandlung einzelner Autoren, eine Behelligung, unter Umständen Schädigung der Buchdruckern, in einzelnen Fällen eine Schädigung des Verlegers und in den großen süddcutschcu Gebieten, die weite geschlossene Länderstrccken einer gleichförmig beaufsichtigenden und absperrenden Aufsicht unterwerfen tonnten, eine Hinderung für den Buchhandel, sich so zu entfalten, wie er es sonst im Stande gewesen wäre, eine allgemeine Nicocrhaltung der periodischen Presse, nicht aber eine Verstümmelung der deutschen Litteratur, wie sie sich in Büchern und Broschüren auslebt. Johann Jacob Moser spricht 1772 im Gegensätze zu der „unumschränkten, wilden, unbändigen und zügellosen englischen" von der „alt-Teutschcn, herkömmlichen, und unschädlichen, Freyheit der Presse" und schließt: „Wann ein Landesherr die Censur zu hoch treibet, und die Freyheit zu schreiben zu viel einschränket; so gewinnet er nichts weiter dabey, als daß er seinen Untcrthanen das Brodt entziehet, und veranlasset, daß die Schriften andcrwürtshin zum Druck versendet werden, wo eine billigmäßige Censur statt findet."^ Das ist auch soust häufig ansgcsprocheu worden, und Fichte sagte in seinen „Reden an die deutsche Nation": „Und so fand denn bei manchen Einseitigkeiten und Engherzigkeiten der Wirkung auf Buchhandel und Littcratur, 433 besonderen Staaten, dennoch, die höchste Freiheit der Erforschung und der Mitteilung statt, die jemals ein Volk besessen." Trotzdem zu Ende des Jahrhunderts eine Erbitterung in der Schriftstellcrwelt gegen die Eensur von ganzem Herzen und von ganzer Seele; und der Kampsruf, der von ihr damals gegen sie erhoben wurde, ist entwickelungsgeschichtlich von tiefer Bedeutung. Das mächtige Empordrängen der mannigfaltigsten Entwickelungskräfte forderte die verschärfte Anwendung der Rcpressiv- mittel heraus, aber gerade dasselbe Emporschäumen machte diese Mittel auch zu veralteten, beleidigenden und beschämenden. Wie es sich in der Beteiligung der Schriftsteller an dem Kampfe gegen den Nachdruck durchaus nicht bloß um materielle, sondern um ideelle Interessen handelte, um das Bewußtsein des Unrechts überhaupt uud des Rechts an diesem einzelnen Werke in diese» seiner Gestalt, entsprechend auch hier. Welcher blutige Hohu, welche unsagbare Erbitterung gegen die Existenz einer Eensur überhaupt in Jean Pauls „Freiheitsbüchlein", doppelt schneidend bei der graziös-geistreichen Eleganz seines Stils! Ein Volk wird frei, wenn es frei sein will, und es will frei sein, wenn es frei sein kann. Das gilt jedenfalls auf den geistigen Gebieten, wo nicht von der Zufälligkeit äußerer Machtverhältnisse die Rede ist. Das deutsche Volk war auf dem Gebiete der Preßfreiheit so weit noch nicht; aber an Punkten vollen Überganges, vor Fruchtknoten gleichsam der Entwickelung stehen wir auch hier. Deutschlands größter Denker, Kant, der sich in seinem praktischen Denken so genau nach dem Grundsatze richtete: ob der Gedanke wirklich Regel der bestehenden Allgemeinheit werden könne, hat von einer Aufhebung der Eensur nichts wissen wollen. Und doch wie deutlich wurden ganz zum Schlüsse unseres Zeitalters die Umrisse erstens über Einzclgebiete hinausragender Bestimmungen und zweitens der Prcßsreiheit. Wir sahen, daß z. B. die großen Reichsstädte mit dem Gedanken gemeinsamer Ecnsur- cinrichtungen umgingen. In Baden entwarf der Markgräfliche Geheime Rat von Drais eine literarische Ccnsurverordnung für Deutsche. Fichte an der Spitze einer Schar deutscher Schriftsteller rief seine „Zurückforde- ruug der Denkfreiheit von den Fürsten Europens" ins Land.^ Friedrich Wilhelm III., „schon längst" überzeugt von der „Unzulänglichkeit der bisherigen Ccnsurvorschriften zu dem eigentlichen Zweck, daß weder ein nützlicher Gedanke durch die Willkür oder die Beschränktheit eines Censors in Druckschriften unterdrückt, noch schädliche Gedanken in Umlauf gebracht Geschichte des Deutsche» Buchhandels. III. 23 434 6. Kapitel: Die Censurverhältnisse, werden", besonders in den „für ein großes und gemischtes Publikum bestimmten Schriften", ließ aus Grund des Drmsschen Entwurfs, der in der Hauptsache ganz mit seinen eigenen Ideen übereinkomme, einen entsprechenden Entwurf für den preußischen Staat ausarbeiten, und der Staatsminister von Alvensleben, der den Entwurf aufsetzte, schrieb dazu (4. März 1801): „Ich muß mein aufrichtiges Bekenntniß dahin ablegen, daß ich mich von jeher und auch noch jetzt für eine völlige Censurfreiheit erklärt haben würde."^ Wr stehen auch hier auf der Schwelle neuer und höherer Zeiten. Das Napoleonischc Gewitter mußte über die Lande dcchinfahren, um die Menschen, die einst gleichsam Kinder und Diener gewesen waren, vollends zu Menschen männlichen und selbstherrschenden Geistes emporzurütteln. Siebentes Kapitel. Nachdruck und Verlagsrecht. Verlagsrcchtliche Verhandlungen zwischen Preußen und Sachsen. Staatliche Konventionen zum Schuhe gegen den Nachdruck. Versuch, anläßlich der Leopoldinischen Wahlkapitulation eine reichsgesetzliche Regelung der Rechtsschutzverhältnisse einzuleiten. Verlagsvcrtrag: „unbedingte Erwerbung des Manuskripts"? preußisches Landrccht. Preußischer Vorstoß gegen das kursächsische Übersetzungsmonopol. Auf welchen der zahlreichen und eng ineinandergreifenden Gebieten, die das Leben des Buchhandels bilden, wären nicht in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts Wandlungen, Durchbräche, Grundlegungen der Erscheinungen einer neuen Zeit reichern Lebens und vollerer Bewußtheit zu Tage getreten! Wir haben solcher Durchbrüche und Grundlegungen auch auf dem Gebiete des Verlagsrechts zu gedenken. Der Erfurter Buchhändler Weber ^ war im Jahre 1765 kursächsisch privilegiert worden auf Starcks „Heilsordnungen", deren rechtmäßige, aber nicht sächsisch privilegierte Verleger die Gebrüder Halle in Brandenburg waren, und die Brandenburger Verleger wurden in Leipzig, weil sie aus der Messe mit dem Buchhändler Löwe aus Prcßburg die Verabredung getroffen, ihm 50 Exemplare ihres Originalartikcls zu übersenden, nach K 4 des Dezembermandats wegen Verrcchnciiö von Nachdrucken in Strafe genommen. Sie beantragten dagegen Beschlagnahme der bei Schwickert in Leipzig lagernden Weberschen Vorräte. Darauf wurde ihnen die wegen des Verrechncns angesetzte Strafe wieder erlassen; das Webersche Privileg wurde aber, obgleich die Gebrüder Halle sich über ihr Verlagsrecht legitimierten, nicht kassiert, geschweige daß dem Brandenburger Verlag eine Entschädiguug zuerkannt worden wäre, sondern nur verfügt, daß Webers Privileg nach rxpirierter Zeit nicht erneuert werden solle. Die Gebrüder Halle aber suchten die Unterstützung des preußischen Staates nach; und das ergab denn die erste Gelegenheit, 28* 436 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. bei der das neu kodifizierte verschnörkelte kursächsischc Verlagsrecht mit den klaren und geraden Anschauungen eines Staates, der noch im 18. Jahrhundert als erster in Deutschland mit dem Privilcgwcscn wirklich reinen Tisch macheu sollte, aufeinanderprallte. Preußen intervenierte. Die sächsischen Geheimen Räte (von Wurmb) antworteten unterm 1. Dezember 1774 den preußischen (von Hcrtzberg) zurück, man sei mit ihnen in dem Grundsatze vollkommen einverstanden, daß „ieden Buchhändlers wolerlangtes Verlagsrecht und Eigenthum, insofern nur in dem Ort seiner Heimath das liseiproeum gegen diesseitige Unterthanen beobachtet werde, gegen einen Nachdrucker, er habe darüber ein ?iivi!sZium ausgebracht oder nicht, geschützet werden müsse". Die eigentliche Antwort jedoch bestand darin, daß sie das Mandat vom 18. Dezember 1773 übersandten und dazu bemerkten: aus diesem sei Sachsens „ernstliche Gesinnung allen und jeden, auch auswärtigen Buchhändlern ihr wohl erlangtes Eigen- thum an ihren Verlagsbüchern zu versichern", des nähern zu ersehen. Im übrigen ein bemerkenswerter Antrag des sächsischen Geheimen Con- siliums an das Preußische Ministerium: der Antrag, eine Reciprocitüts- Konvention der buchhändlerisch meist interessierten, also besonders niederdeutschen Staaten ins Auge zu fassen. Die Sachsen besangen die unverletzliche Majestät des wohlerworbenen Vcrlagseigcntums; sie entwarfen die Vorstellung eines norddeutschen verlagsrechtlichen Staatenbundes, die erhaben war über die Berücksichtigung besonderer Fälle und Ausnahmen, in denen der Nachdruck berechtigt sein könnte; und dabei vermochten sie sich doch aus den Banden des Privilcg- wesens nicht zu lösen. In Preußen berührte solche verwaschene Halbheit peinlich. Wovon die Sachsen in ihrer gehobenen Sprache nichts wissen wollten, und was sie in Wirklichkeit doch thaten, das sprach die Antwort des Preußischen Ministeriums (18. April 1775) derb und deutlich aus. .Der Grundsatz, mit dem der Sächsische Geheime Rat seine Einstimmung erklärt habe, gelte ohne weiteres nur innerhalb desselben Territoriums. „Kein Staat und keine Mtion hat eine Verbindlichkeit auf sich, ausländischen Verlegern ein gleiches Ausschließungsrecht zuzugestehen, und es ist vielmehr jeder 8ouverg.in berechtiget, den Buchhändlern und Buchdruckern seines Landes den Nachdruck auswärts verlegter Bücher aus erheblichen, jene Gründe des Verlagsrechts überwiegenden Ursachen zu gestatten, und diesen durch ein ^rivils^ium zu Konflikt der verlagsrcchtlichen Grundsätze Preußens und Knrsachsens. 437 vergünstigen, und ausschließlich zu auttwi-isiren. Die Landesherr!. Be- fugnißc in Ansehung der Erleichterung und Verbreitung der Wissenschaften, der Druckercyen und des Buchhandels rechtfertigen solches." Nur wenn „wichtige Bewegursachen" vorhanden seien, würden solche Privilegien erteilt. Gegen jeden andern, eigenmächtig unternommenen Nachdruck werde jeder beliebige Verleger ohne weiteres geschützt. Scharf setzen die Preußen ins Licht, wie dagegen im Widerspruche zu den allgemeinen Erklärungen der Sachsen auf Grund des Dezembermandats das vom Verleger erlangte Eigentum am Manuskript allein ein ausschließendes Recht zum Handel damit keineswegs verleihe, sondern unter Umständen der Nachdruck nicht ungesetzlich sei; sie legen den Finger darauf, daß nach dem Mandate der Schutz des angeblich durch sich selbst geschützten Rechts von den Bedingungen der Drucklegung innerhalb Sachsens oder der kursächsischen Privilegierung oder Protokollierung abhängig gemacht und Privileg und Einzeichnung auf zehn Jahre beschränkt sei. Und schneidend fährt dieses Schreiben an ein Geheimkonsilium, das mit Selbstgefühl sein neuestes Gesetz übersandt und von dem Schutze, der dem Verlagsrechts in seinen Landen zuteil werde, gesprochen hatte, fort: „Wir gestehen Ew. LxesU: offenherzig, daß Wir diese Bedingungen mit dem Verlagsrcchte so wenig vereinbarlich, und für den Buchhandel so drückend finden, daß wir in Ansehung der Unterthcmen Sr. Königl: Majt: Unseres allergnäd: Herrn darauf antragen und bestehen müßen, daß man sie zu Leipzig, und in den Ehursächß: Landen denselben nicht unterwerfen möge. In den Staaten des Koniges Unsers allergnäd. Herrn werden ... die Chursüchß. Bücherverleger gegen allen eigenmächtig, willkührlich und ohne besondere Vergünstigung unternommenen Nachdruck ohne Unterschied und ohne jene Bedingungen ge- schllzet werden . und man wird von den Verlegern keine andere und weitere I^e^itiillg.tiou und ^ornmlitast, um gegen eigenmächtig unternommenen Nachdruck geschüzct zu werden, verlangen, als daß sie die rechtmüßige Erwerbung des Verlags beybringen. Ein gleiches aber wird auch für die hiesigen Königl. Unterthcmen und die Buchhändler der Königl. Staaten in den Chursächs. Landen, und auf den Leipziger Meßen verlangt, und wenn zwischen den beiderseitigen Unterthcmen und Buchhändlern das li-seixioeum eingeführet und festgestellet werden solle, so ist erforderlich, daß von Dero Seite die hiesige Unterthcmen von jenen 438 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. beschwerlichen das Verlagsrecht vernichtenden Bedingungen und Drückuugcn befrehct, und gegen willkührlichen eigenmächtigen unbefugten Nachdruck nach bloßer Bescheinigung ihres rechtmäßig erworbenen Verlagsrechts geschürt, und gehandhabet werden, wenn 1.) auch die Bücher iu Ehursächs. Landen nicht gedruckt sind, 2.) wenn sie auch kein Ehursächs. Privilegium haben, 3.) wenn auch die kostbare lormalitast der Einzeichnung bey der Bücher-Kommission nicht beobachtet worden. Und dann, daß die ?ii- vileM den hiesigen Unterthanen nicht thcurer in dortigen Landen zu stehen kommen, als sie den Chursächs. Unterthanen hier kosten." Erst dann geht das Schreiben auf das den „benachbarten Staaten uoth- wendig äußerst befremdliche und anstößige" Verbot des Vcrrcchncns der auswärts gefertigten Nachdrucke ein. Es sieht darin die unberechtigte Anmaßung einer Gerichtsbarkeit über fremde Unterthanen. Das Verbot dürfe sich nur auf das Einbringen der Nachdrucke zum Absatz oder auch zum „l^ommissions- und L^seulat-ions-Handel", nicht aber auf die Durchfuhr, vielweniger auf das bloße Verrechnen, bloße Bestellungen und Verabredungen der unausgepackten Übersendung erstrecken. Schließlich fordert das Schreiben förmliche Kassation des Weberschen Privilegs und völlige Schadloshaltuug des rechtmäßigen Verlegers — der sächsische Entscheid stehe in vollen? Widerspruch zu der sächsischen Behauptung und Forderung: daß ein Verleger oder der erste Verleger wider den Nachdrucker, wenn dieser auch eiu Privilegium hätte, geschlitzt werden müsse; sowie die bedingungslose Zusicherung des freien Verrechncns und Transits. Zu dieser wenig angenehmen Koramierung im Frühjahr des Jahres 1775 hatte der Sommer das kaiserliche Julireskript gebracht, brachte der Herbst die Vorstellung der Neichsbuchhändlcr wegen Verweigerung der Ehange, gegen die Reich alsbald eine Gegenvorstellung an von Wurmb gelangen ließ. Auf Grund der süddeutschen Vorstellung und der Reich- schen Gegenvorstellung wurde in Dresden beschlossen, über die drei Punkte: 1. die Frage, ob infolge der Reichsbuchhändlerbcschwcrdc der Verfall des Buchhandels zu besorgen sei, 2. die Vermehrung der „Anzahl und ^etivität" der Deputierten und 3. die Mittel, das Verrechnen nicht nach Leipzig zur Messe eingebrachter Nachdrucke zu hindern (ohne dn^ durch dem preußischen Hofe und dem Handel überhaupt Anlaß zur Beschwerde zu geben), Erhebungen zu veranlassen und eventuell neue Bestimmungen zu treffen. Die den ersten Punkt betreffenden Dinge sind Entgegenkommen Kursachse» Z, 439 uns aus anderin Zusammenhange bekannt; der Leipziger Buchhandel, alias Philipp Erasmus Reich, stellte jede Gefahr für den sächsischen Buchhandel in Abrede. Den zweiten Punkt betreffend erreichten die Deputierten zu Judikate 1778, daß künftig an jedem ersten Freitag der Ostcrmessc eine Konferenz der Büchcrkommission mit ihnen stattfinden sollte, in der „1. was zum Besten und Aufnahme des Buchhandels überhaupt, und besonders zu Begünstigung des Handels mit auswärtigen Buchhändlern, 2. zu Abthuung und Bermittelung der etwa vorkommenden Beschwerden, wobcy die Anzeige und Gutachten derer Buchhändler-Depn- tirtcn erforderlich wäre, in gemeinschaftliche Überlegung gezogen werden" sollte. Die praktische Gestaltung der vielumstrittcnen dritten Frage endlich blieb die, daß, der Stellung Leipzigs als des deutschen Hauptkommissions- platzes entsprechend, die Überzeugung von der Notwendigkeit des Nach- druckstransits-Vcrbots grundsätzlich immer wieder, teilweise auch in Einzelfällen der Praxis durchblickte, die Praxis aber doch von der Rücksicht auf die „großen Staaten" beherrscht wurde. Und so war auch die Antwort des Geheimen Consiliums (30. Oktober 1776) auf das Schreiben des preußischen Ministeriums vom 18. April 1775 gehalten. Außerordentlich viel hat das scharfe Schreiben des Miuistcriums des Großen Königs für die Fortcntwickclung der verlagsrechtlicheu Praxis im Staate der deutschen Bnchhandclscen- tralc bewirkt. Das sächsische Antwortschreiben gesteht über die oben angegebene Übereinstimmung hinaus den preußischen Unterthancn „in Erläuterung des 1. H^i gedachten Mandats" den Schutz gegen Rachdruck selbst dann zu, wenn deren Verlagsbüchcr nicht sächsisch privilegiert oder protokolliert und — im Original unterstrichen — „auch in hiesigen Landen nicht gedruckt sind", lediglich unter den Bedingungen: erstens des Nachweises des rechtmäßig erlangten Verlagsrechts uud zweitens diesbezüglicher prenßischer Gegenseitigkeit und der staatlichen Gcnehmignng des Nachdrucks in Prenßcn nur in den in Z 6 des Dczcmbermandnts angegebenen Fällen «Bedingung hinlänglicher Menge von Exemplaren, korrekten Drucks, gutcu Papiers und billigen Preises). Daß Privileg und Protokollicrung die Bedingungen kursächsischcn Rechtsschutzes seien, sei eiu bloßes Mißverstehen des Gesetzes. Bei „sonst erwiesenem Eigcn- thnmc und Köeixrnoo" bedürfe es „ganz keines ?i'iviIeM noch einer Einzcichnnng"; es handle sich nur nm „Erleichterung des Beweises". 440 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. Die Taxe dafür werde „niemals zu hoch seyn". Was das Verrechnen auswärtiger Nachdrucke betrifft, so bleibt der Geheime Rat dabei, daß es eine geheime Beeinträchtigung fremden Eigentums sei und als solche nicht durch „öffentliches Landesgesetz freigegeben" werden könne. Trotzdem setze das Mandat die Strafe ja nicht aus das Verrechnen an sich, sondern bloß auf die „Fertigung und Einbringung" des Nachdrucks und zwar zum Verkauf oder Tausch; das gehe aus Zusammenhaltung von Paragraph 4 mit den Paragraphen 1 und 5 hervor. Aber auch hier steht neben der allgemeinen Erklärung — die, wenn sie eindeutig klaren Gesetzesvorschriften und einer ihnen gemäßen Praxis entspräche, ja genügen würde — die besondere Zusicherung: daß preußische Unterthanen wegen bloßen Vcrrcchnens, wenn die Exemplare nicht zum Verkauf oder Tausch nach Sachsen eingebracht oder bei der Durchfuhr ausgepackt oder zum Kommissions- nnd Spcditionshandcl niedergelegt würdcu, nicht gehindert werden sollen. — Was die Gebrüder Halle anbetreffe, so werde man zwischen den Parteien die Güte zu Pflegen suchen und bei Nichtcrfolg zu Vernehmung nnd rechtlichem Erkenntnis schreiten. — Preußen erklärte sich darauf (6. November 1780) die Steuerung des Nachdrucks betreffend für im ganzen befriedigt, wenn cmch mit der diplomatischen Wendung: „daß man die Ehnrsächs. Buchhändler hier allemal mit genauer Erwiederung und Beobachtung der deroseits aäoMrten und rechtlich aufgestellten Grundsätze behandeln werde". Man hielt aber fest daran, daß unter Umständen der Nachdruck vom Staate ausdrücklich gestattet werden könne, und zwar dann, wenn „gar keine Excmplarien von einem Buche mehr vorhanden, oder die Preiße unverantwortlich ttbcrtheuert wären". Außerdem enthielt das Schreiben noch einen andern Gedanken. Es beklagte die nnd zwar vom kaiserlichen Hose durch Privilegierung unterstützte immer stärkere Zunahme des Nachdrucks „besonders im Reich", schlug als das „einzig wirksame Mittel" dagegen eine Neichspolizeiverordnung vor und ersuchte um eine diesbezüglich zu treffende Vereinbarung mit Knrsachsen. — Sachsen erklärte (6. Juli 1782) sich bei der Stellung Preußens in Sachen des Nachdrucks Sachsen gegenüber zu beruhigen, erinnerte nur, daß der staatlich gestattete Nachdruck stets ausdrücklich privilegiert sein müsse, und schlug vor, daß auch Preußen, wie Sachsen, gegen den Nachdruck ein spezielles Gesetz erlassen möchte. Norddeutsche Rechtsschutz-Konvention. 441 Dem prcußischerseits geäußerten Gedanken einer Reichspolizciordnung dagegen stand das kursächsischc Geheimconsilium äußerst skeptisch gegenüber. Es erwiderte darauf, daß, da der Nachdruck von so vielen Reichs- ständen und den? kaiserlichen Hofe und Reichshofrat begünstigt werde, nicht nur kein Einverständnis, sondern nicht einmal eine dem Nachdruck ungünstige Stimmenmehrheit zu erwarten sei. Die Kommerzdcputation hatte ferner besonders angemerkt, daß Kurmainz nicht gewohnt sei, eine dem kaiserlichen Hose mißfällige Sache zu befördern. Aber gesetzt selbst, daß eine Stimmenmehrheit zustande gebracht würde, so würde es dem Gesetze, meinte das Geheimconsilium, „wegen derer dagegen eintretenden Rechte der Landes-Hoheit wohl an der Vollstreckung fehlen". Kursachsen kam vielmehr mit erhöhter Dringlichkeit auf den schon vorher von ihm angeregten Gedanken einer Nachdruckskonvcntion zurück. Er hatte inzwischen seine eigene Geschichte gehabt, in die Reich treibend eingegriffen hatte. Am 16. Juni 1778 war eine kurbraunschwcigische Verordnung erschienen, die zwischen dem Kurfürstentum Brcmnschweig- Lüncburg und den herzoglich Brannschwcigischen Landen das vcrlagsrcchtliche Reciprocum vereinbarte, d. h. die Besorgung und Dcbitierung in beiderlei Landen verlegter oder von in ihnen lebenden Schriftstellern herrührender Schriften (gleichviel, ob in oder außer Landes erscheinend) bei einer Strafe von 10 Rthlrn. und Konfiskation verbot. Reich beeilte sich, sie dem sächsischen Geheimconsilium abschriftlich einzureichen. Die Abschrift gelangte an die Kommerzdeputation, die Regierung knüpfte auf deren Gutachten (14. Juli 1779) mit Kurbraunschwcig-Lüneburg unter Übersendung des Dezemberinandats Rcciprocitätsverhandlungen an, und der eben erwähnte an Preußen gerichtete Borschlag bestand in dem Ersuchen, den schwebenden sächsisch-braunschweigischen Neciproci- tätsverhandlungen beizutreten. Eine Nachdruckskonvcntion der drei großen norddeutschen Staaten, die dann bald zu einem Bunde „derjenigen besonders iu Nieder-Deutschland gelegenen Reichs-Stände" führen mußte, „in deren Landen ein ausgebreitetcrcr Buchhandel, als in dem übrigen Theil von Deutschland zu finden" war, und die deshalb das „gemeinschaftliche Interne" hatten, sich „zu Festsetzung gleichförmiger Maasrcgcln zu vereinigen und denen aus dem in dem übrigen Theil von Deutschland überhand nehmenden ohnbefugten Nachdruck für den rechtmäßigen Buchhandel erwachsenden nachthciligen Folgen 442 7. Kapitel- Nachdruck und Verlagsrecht. Einhalt zu thun", ein vcrlagsrcchtlichcr norddeutscher Bund war in Vorbereitung. Aber der Weg, den hier Kursachsen gewiesen hatte, wurde nicht weiter verfolgt; erst ein halbes Jahrhundert spater sollte er in der That die Bahn werden, auf der Deutschland, von Preußen geleitet, den? Zustande einheitlich geltender Rcchtsschutzverhältnisse entgegenschritt. Dagegen setzte die Geschichte jetzt im 18. Jahrhundert noch eine höchst bezeichnende Krönung auf das Gebäude der Gestaltung der Rechtsschutzverhältnisse im alten römischen Reiche deutscher Nation: sie läßt sie schließen mit dem ersten Versuche, den Nachdruck durch ein Reichsgesetz niederzuschlagen. Es war der Gedanke, den Preußen ausgesprochen und dessen Aufnahme Kmsachscn abgelehnt hatte. Die preußischen Minister waren nicht die einzigen, die eine solche Lösung der peinlichen Frage herbeigeführt zu sehen wünschten. Je mehr der Nachdruck um sich griff, desto dringender wurde in bnchhändlerischen lind littcrarischen Kreisen der Wunsch, eine solche an sich ja einzig mögliche Erledigung der Frage für ganz Deutschland zu betreiben, besonders seit den achtziger Jahren. Souncufels hatte ihn dem Petitum des Vortrags der Studieukommission vom Jahre 1784 eingefügt; Journale der Mitte der achtziger Jahre spräche» das Verlangen aus, daß die Fürsten von Sachsen, Preußen uud Hannover gemeinsam mit denen von Braunschweig, Hessen, Gotha, Weimar nud Dessau einen Reichsschluß gegen den Nachdruck bewirken sollten.^ Im August 1787 schrieb der Vater Theodor Körners darüber ausführlich au seinen Freund Göschen in Leipzig und riet dringend, daß sich die Buchhändler der einflußreichsten Höfe dazu versicherten. Bon Sachsen erwartete Körner nichts. Der Nachdruck sichere Sachsen durch die Privilegierung (resp. Protokollicrung), die zum Schutze jedes nicht in Sachsen gedruckten Buches nötig sei, eine zu vorteilhafte Einnahmequelle. Körner setzte seine Hoffnung auf Brandenburg und Hannover. Eine Anzahl von Buchhändlern sollte in einer gemeinsam unterzeichneten Denkschrift an den Reichstag appellieren; durch die Berliner und Göt- tingcr Buchhändler müßte der Erfolg in Preußen und Hannover vorbereitet werden.^ Der Anstoß ging indessen unmittelbar weder vom Staate Preußen noch vom Buchhandel aus, sondern von Johann Friedrich Ferdinand Ganz, Der Nachdruck in der Wahlkapitulativn Leopolds II. 443 preußischem Lcgationsrat in Regensburg; und es war der Zeitpunkt des Regierungsantritts Kaiser Leopolds II., der, wie für die deutschen Kurfürsten zur Verschärfung der Zensur, so auch für den deutschen Buchhandel in der Person des preußischen LegationSrats gleichsam die Bresche darbot, durch die man in das so schwer zugängliche Innere reichsgcsetz- licher Kodifikation eindringen wollte. Zu den Hauptpunkten, die in der LapituIMo eaesg-re» einem neuen Herrscher zur Pflicht gemacht wurden, gehörte- seit der Wahlkapitulatiou Karls V. der- die Koinmerzieu zu Wasser und zu Land nach Möglichkeit zu befördern, gegen alles, was sie sperren oder hindern könne, Vorsehung zu thun und die Attentate, durch die ihnen Nachteile zuwachsen könnten, abzustellen. Der Versuch konnte unternommen werden, den darin ruhenden Schatz eines für das ganze Reich gültigen Nachdrncksocrbots endlich zu heben und ihn dem Wahl- vertrng in besonderer Fassung einzuverleiben., Die Nachdrucker arbeiteten den neuen Gedanken sofort nach Kräften entgegen; und nicht nur sie, sondern ein zahlreiches Kontingent auch ehrenwerter Rcichsbuchhändler, die durchaus keine Nnchdruckcr waren, brachten die allgcmciucu Beschwerden der Reichsbuchhäudlcr gegen Leipzig und die Leipziger Messe vor, die ihuen die Ausschaltung des Nachdrucks als des Werkzeugs der „Coueurrcnz" gefährlich erscheinen ließ, weil sie die Übermacht der Sachsen steigern mußte. Andere, auch norddeutsche Buchhändler fürchteten, wenn der Nachdruck ausgerottet würde, so würden „die Buchhändler noch Colportcurs der Gelehrten werden sollen". Dazu kamen die Stimmen namentlich süddeutscher Politiker; da sieht mau deu Preußcu, hieß es; der will ein Kaiserliches Reservat ausrotten, das wird der Wiener Hof nun und nimmermehr zugeben! So äußerten sich Staatsmänner, uud politische Krähcu schrien es nach.^ Daneben war eine breite Strömung vorhanden, die den RegeuS- burgcr Gedanken in sich aufnahm; aber ein unverkennbarer Zug der Resignation charakterisierte die allgemeine Stellung des deutschen Buchhandels in dieser Angelegenheit. Indessen gab es immer Männer genug von der impulsiven Natur eines Göschen, die sich kräftiger erwärmte«; es bildete sich eine buchhäudlerische Assoeiatiou, die die dargebotene Hand annahm und sich ihrer auch zur Abfassung der an die Kurhöfe zu richtende« Vorstellung bediente; zu ihrem geschäftlichen Mittelpunkt machte sich Bertuch in Weimar, der Freund Göschens und der Weimarer Klassiker. 444 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. Die Ganzschc Vorstellung zeigte den Schaden des Nachdrucks für Buchhandel, Littcratur und Publikum; sie zeigte zweitens die Beträchtlichkeit des deutschen Buchhandels; sie schätzte, daß durch den Buchhandel des reichsständischcn Deutschlands jährlich zwei Millionen Gulden «annähernd 10 Millionen Mark heutigen Geldes) in Umlauf gesetzt würdcu. Die Forderung, für die er im Rainen der deutschen Buchhändler kämpfte, gründete Ganz auf drei Sätze: Buchprodnktion, Buchdruck und Buchhandel sind eine wahre Kommerzial- und Polizeisachc, anvertraut und anklebend der landesherrlichen Oberaufsicht; der Landesherr ist verbunden, jeden Bürger seiner Staaten bei dem ungckränktcn Besitze seines Eigentums zu schlitzen, folglich auch den Schriftsteller und „dessen unzertrennlichen Gehülfcn", den Buchhändler; dieser Schutz kann nicht anders wirksam sein, als wenn der Fürst das Eigentum des Buchhändlers auch des benachbarten Staates in seinem Lande nicht kränken läßt. Es ist deutlich, daß sich Ganz damit das ganze Privilcgicnwcsen abgeschafft dachte, das kaiserliche voran — das Reservat, „das kein Fürst im Reiche respektiert, und das die geringste Reichsstadt nur schwach befolgt, und das keinem Buchhändler was hilft, und Alten schadet".^ Gründlich und nachdrücklich endlich führte Ganz aus, daß diese Sätze „mit der deutschen Neichsverfassung übereinstimmten uud in Wahlkapitnlation und Rcichs- gcsctzen implicite enthalten seien", und daß vom Reichstag keine Hilfe zu erwarten sei, sondern einzig beim Kurfürstenkolleg. „Können Fürsten des Reichs Ihre wichtigste Angelegenheiten weder in Vortrag noch Beratschlagung bringen; wird bcy Domkapiteln, die Hülfe suchen, erst die Frage aufgeworfen, ob ein Privatmann, oder ein Corps von Privaten auch in dem Reichstag occurrircn könne? welches Schicksal wird das Interesse eines Corps von Plebejern allda haben, zmnal da manche Fürsten und andre Stände, besonders viele der löblichen Reichsstädte, den Nachdrucken: zu Fürsprechern dienen werden?" Gleich nach seiner Thronbesteigung, noch vor der Einleitung der Ganzschen Bewegung, suchten die Klagen über den Büchcrnachdruck vor Leopolds Thron zu gelangen. Unter dem 23. März 1790 reichte Archcnholtz eine neue Bittschrift ein. Am 12. Juli erhielt die Hofstclle ein königliches Handbillct, in dem sie aufgefordert wurde, dem Monarchen Mittel und Wege zur wirksamsten Steuerung des Nachdrucks, dieser „litterarischcn Frcybenterei" — so der eigene Ausdruck des Königs Der Nachdruck in dcr Wahlkapitulation Leopolds II. 445 — vorzuschlagen. Die Hofstclle stellte das Billet dcr Studicnkommission zu. Diese fand es indessen ratsam, von dein strikten Wortlaut und Sinn des königlichen Befehls abzugehen. Sie beratschlagte nicht über -die Mittel, wie der Nachdruck abzustellen sei, sondern untersuchte, ob er abzustellen sei oder nicht. Die Mehrzahl der Mitglieder war gegen die Abstellung des Nachdrucks; darunter auch Michael Jgnaz Schmidt, der weitbekannte Verfasser der „Geschichte der Deutschen", der er seine Ernennung zum Direktor des Haus- und Staatsarchivs in Wien verdankte. Schmidt erklärte, der Nachdruck sei das einzige Mittel, die Insolenz der sächsischen Buchhändler zu zähmen, der Weltgcistlichc Strat- mann, daß ohne den Büchernachdruck keine Bibliothek in der Welt Hütte entstehen, sich vermehren und erhalten können. -Die Verteidiger des Nachdrucks siegten, trotz der entgegengesetzten Bemühungen Birkenstocks, Greiners u. a.; Sonnenfcls war leider nicht in Wien anwesend; die Kommission verfaßte ein Gutachten — das der König eigentlich gar nicht verlangt hatte —, in dem der Nachdruck in Schutz genommen wurde, und ließ es, indem sie die Angelegenheit den Intentionen des Königs entgegen, der sie nur vom littcrarischen Standpunkt aus betrachtet wissen wollte, als Kommerzgcgenstand behandelte, an die Hofkanzlci gehend Der königliche Befehl von 12. Juli weckte inzwischen Besorgnis hier, Hoffnung dort; man beeilte sich hier, die Bresche auszufüllen, dort, sie zum Sturmangriff zu benutzen. Wilhelm Gottlieb Becker, der spätere Herausgeber des „Taschenbuchs zun? geselligen Vergnügen" und der „Erholungen", seit 1782 Professor an der Ritterakademie zu Dresden und damals in Karlsbad befindlich, beschloß, auf seine persönlichen Beziehungen zu Leopold bauend, die sich bei Beckers oberitalienischcm Aufenthalte geknüpft hatten, den Sturm zu unternehmen, wenn die Leipziger Buchhändler ihn mit den Waffen dazu ausrüsteten. Er forderte unterm 5. August Göschen auf, eine kurze Petition zu Stande zu bringen; er erbot sich, sie persönlich in des Kaisers Hände zu legen und durch seinen mündlichen Vortrag zu unterstützen; die Eingabe wurde umgehend abgefaßt — sie ist datiert vom 12. August — und, von zwanzig Leipziger Handlungen unterzeichnet, expediert. Sie schildert, wie Wissenschaften und Buchhandel in Deutschland auf dem Punkte stehen, durch den Nachdruck zu Grunde zu gehen. Sic bemüht sich, den Leipziger Buchhandel im voraus gegen die Nachdrnckcr zu verteidigen, und bezieht sich dazu auf das 446 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. Zeugnis der Wiener Buchhändler Grösser und Stahe!; flehentlich bitten die Leipziger, sich durch die Künste und Beschuldigungen österreichischer Nachdrucken denen sie freilich nicht höflich Hütten begegnen können, und unordentlicher österreichischer Buchhändler, die den Kredit in Leipzig verloren hätten, nicht irre machen zu lassen. Die Nachdrucker hatten inzwischen ebenfalls eine Vorstellung eingereicht; Leopold ließ sie unbeantwortet und befahl der Hofkanzlei Beschleunigung der Angelegenheit, und die Entscheidung erfolgte während Leopolds Abwesenheit von Wien (die Verordnung ist vom Erzherzog Franz signiert) schon am 23. August. Sie besteht darin, daß von einem Nachdrucksverbot zwar nicht die Rede ist, aber doch verordnet wird, den ausländischen Schriftstellern, nachdem Österreich ein halbes Jahrhundert hindurch auf nichtösterreichische Werke überhaupt keine Privilegien verliehen hatte, für Werke von einigem litterarischen Werte auf ihr Ansuchen unentgeltlich Privilegien zu erteilen/ Daß dieses Zugeständnis auf die Leipziger Eingabe zurückzuführen ist, erscheint bei der Kürze der Zeit zwischen dem Datum der Leipziger Eingabe und der Wiener Verordnung zwar zweifelhaft, ist aber nicht ausgeschlossen; auf jeden Fall sah mau in Wien die Leipziger Eingabe als durch die Verordnung vom 23. August erledigt an, wie die Zuschrift vom 16. Dezember 1790 beweist, in der den Leipzigern die genannte Entschließung von Wien aus mitgeteilt wurdet Inzwischen war der Nachdrucksfrage ihr Platz in den Verhandlungen des Wahlkonvents gesichert. Sie kam zur Sprache in der neunten Hauptkonferenz, am 30. August 1790, bei Artikel VII, Z 1. Mainz schlug den Zusatz vor: „Insonderheit wollen Wir den für Deutschland wichtigen Buchhandel nicht ausser Acht lassen, sondern das abgedachte Reichsgutachten auch darüber erstatten lassen, wiefern dieser Handlungszweig durch die völlige Unterdrückung des Nachdrucks, und durch die Herstellung billiger Druckpreise von dem jetzigen Verfall zu retten sey". Dies also die Sätze, in denen zum ersten Male von einer Abstellung des Nachdrucks schlechthin durch Neichsgesetz die Rede war. Es ist die Ansicht der gemäßigtern Strömung, die darin zum Ausdruck kommt, und die, Ganz' Bemühungen ungeachtet, im Wahlkonvent die herrschende war: lein sofortiges Nachdrucksverbot, sondern Erstattung eines Reichsgutachtens; und kein Nachdrucksverbot, ohne nach rechts und links zu blicken, sondern nur in Verbindung mit Erwägung von Maßregeln zur Der Nachdruck in der WalMpitulntwu Leopolds II. 447 Garantie gegen Prcisübersctzung, wenn Zaum und Zügel des Nachdrucks fehlten. Sachsen, seine gute Erziehung nicht verleugnend, wünschte die Streichung der Worte: „und durch die Herstellung billiger Druckprcisc"; der Staat Friedrichs des (Großen votierte, daß die Polizciobsorgc in Ansehung des Buchhandels und Druckwescns ganz dein Landeshcrrn überlassen bleibe, vom Reiche aus aber sofort aller Nachdruck verboten werde. Beide wurden überstimmt; Brandenburg gab zu Protokoll, es müsse sich ÜVIg.M'n gefallen lassen, stelle aber anhcim, ob nicht durch ein Kollcgial- schreibcn die baldige Beförderung dieses Gegenstandes noch zu empfehle» sein möchte. In den Kommentatoren der Wahlkavitnlation hat das Verhalten der Bnchhündlcrwelt den Eindruck hervorgerufen, als wenn ihre Lauheit und Flauheit daran Schuld gewesen sei, daß es zu einem solchen nicht gekommen ist. Crome ist überzeugt, daß, wenn sich einige sächsische Buchhändler „in Person" mit einigen andern aufgeklärten und. patriotischen Buchhändlern zur Wahlzeit vereinigt hätten, sie auf jeden Fall in dieser Weise auf die Angelegenheit hätten einwirken können. Ja so sehr befremdete das im ganzen passive und wenig wagemutige uud opferfreudige öffentliche Hervortreten des Buchhandels, daß man eine gewisse versteckte Absicht dahinter argwöhnte; „diese Thatsachcn mögen denn einen Fingerzeig geben, was die Litteratur und die Gelehrten von dieser Seite zu erwarten haben", sagt Crome. ^ Die Männer der äußersten Linken, wie Knigge und Krause, waren natürlich mit dem Gedanken einer rcichspolizcilichcn Aufsicht über die Büchcrprcisc unter der Voraussetzung der Unterdrückung des Nachdrucks sehr einverstanden, wenngleich auch sie sich der Schwierigkeit der Durchführung bewußt waren; Krause sprach sich für den Fall ihrer Unmöglichkeit für die Beibehaltung des Privilegs und eine Beschränkung der — und zwar nicht vcrlüngerbaren — Privilcgfrist auf nur zwei Jahre, mit andern Worten also für eine zu erkaufende Schutzfrist von zwei Jahren aus. Das ein Ncichsgesctz gegen den Nachdruck zu nennen, war freilich eigentümlich gcnng.^ Ein Ersatz für das prcisrcgulicrendc Moment des Nachdrucks wurde indessen in ziemlich weitein Umfange für wünschenswert, ja notwendig gehalten; und die Forderung einer meist ziemlich kurz bemessenen Schutzdauer wurde dabei stark und deutlich laut. Vor den Reichstag gekommen ist die Nachdrucksangelegcnheit natürlich noch weniger als die Ecnsurvorlage. 448 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. Inzwischen entstand aber eine Rechtsschutzgcsctzgcbnng, nach Geltungsbereich, Promulgation, Aufbau und Inhalt des Gesetzes grundverschieden sowohl von dem geplanten Rcichsgesetze, als auch, in den drei letztem Hinsichten, vom vielberusenen kursächsischen Dezembermandat: kein Reichs-, sondern ein Territorialgesetz, keine Spczialverordnung, sondern — zum ersten male überhaupt — der Abschnitt eines ganzen Gesetzbuches, bestehend nicht in einem Nachdrucksverbot, sondern einer Rechtsschutzgesctz- gebuug, ausgehend von dem Begriffe des Verlagsrechts. Ein von Scharnhorst im Jahre 1793 unterschriebener Verlagsvertrag — der Verlag war die Helwingsche Buchhandlung zu Hannover —- besteht aus folgenden drei kurzen Punkten: 1) Honorar pro Druckbogen 1'/-, Pistole (1 Pistole — 5 Rthlr. sächsisch); 2) Druck ebenso, Papier besser als bei Scharnhorsts „Militärischem Taschenbuch", Drucklegung nicht in Lemgo; 3) je 10 Gratiscxemplare auf Druck- und auf Schreibpapier." Ein solcher Vertrag zeigt den durchschnittlichen Vcrlagsvertrag damaliger Zeit. Die gewöhnlichste Art des Verlagsvcrtrags, sagt im Jahre 1794 der Leipziger Buchhändler Gräff^, die „gewissermaßen durch die Länge der Zeit Regel, und durch die fast allgemeine Ausübung Gcwohnhcits Recht" geworden sei, sei die, daß der Autor ohne irgendwelche weitere Bedingungen und Vorbehalte nur ein bestimmtes Bogcnhonorar nnd eine Anzahl Freiexemplare verlange. Und Gräsf fährt fort: auf Grund dieses Vertrags veräußere und verliere der Verfasser vollstäudig das Eigentum an seinem Werke. Das Geschäft sei ein einfaches und glattes Kaufgeschäft. Der Verfasser hat seiuen Besitz verkauft, der Verleger ist seil? schlechthin unumschränkter Eigentümer geworden. Judessen sei es allerdings nicht Rechtsverbindlichkeit, aber auch nicht nur Billigkeit, sondern „gewissermaßen Pflicht", dein Verfasser bei jeder neuen Auflage, gleichgültig, ob sie verbessert und vermehrt sei oder uicht, ein „verhältnismäßiges" Honorar zukommen zu lassen. Eine ganze Reihe aus jenen Jahrzehnten vorliegender Verlagsverträge zeigt, daß für das buchhändlerische „Gewohnheitsrecht", das es hier zu zeichnen gilt, selbst mit dem letztern Zugeständnis (gleichgültig ob verbessert und vermehrt oder nicht) schon zu viel behauptet ist. Wurde nämlich im Vertrag eine Bestimmung über nachfolgende Auflagen getroffen, so war die Regel, daß ein Honorar nur für wesent- Verlagsrechtliches Herkommen. 449 lichc Verbesserungen, Veränderungen, Zusätze und für die den Umfang der ersten Auflage vergrößernden Vermehrungen zugebilligt wurde, und zwar für ersteres in halber, für letzteres in gleicher Höhe des Bogcnhonorars der ersten Auflage. Mit andern Worten: der Verfasser als solcher erhielt für die neue Auflage nichts; er erhielt für Zusätze und Vermehrungen ein Honorar, wie man es auch einem Dritten hätte bezahlen müssen. Sehr sauber und exakt sprechen dies die Verträge zuweilen selber aus. Bei einer neuen Auflage, heißt es in einem Verlagsvertrage zwischen dem Verleger Joh. Ambrosius Barth in Leipzig und dein Schriftsteller C. F. I. Hentschel in Halle vom Jahre 1793, bekommt der Verfasser die Hälfte des Honorars, aber nur, wenn er nötige Verbesserungen anbringt; thut er das nicht, setzt der peinliche Verleger hinzn, so hat er bloß „als Verfaßer" auf nichts Anspruch.^ Wie es bei einem solchen Gewohnheitsrechte und bei solchen Verträgen mit dem Anrechte des Verfassers auf das, was das Werk seines Geistes an Ertrag hergab, dann stand, wenn ein Vertrag nicht vorlag, ist klar. Und der schriftliche Verlagsvertrag war durchaus nicht die Regel. Allerdings sind uns zahlreiche Vertrüge erhalten. Ob aber in den Tausenden von Fällen, in denen sie uns nicht vorliegen, die Verträge verloren sind oder nicht abgeschlossen wurdeu, dafür müssen wir uns aus das Zeugnis der Zeitgenossen verlassen. Goethe sagt im Jahre 1824: „An einen Contract für die Zukunft war vor fünfzig Jahren nicht zu denken".^ Nicolai erklärte sich, im Jahre 1790, ganz ähnlich; wenn wir dabei die Sprache des Verlegers in die des Schriftstellers übersetzen, so war es die Abneigung des Geistesarbeiters gegen alle Geschüfts- trämcrei und zugleich ein Gefühl des Argwohns, dabei jedenfalls den Kürzeren zu ziehen. Schriftlicher Vertrag in allen Fällen, sagt Nicolai, das sei in der Praxis schwer durchführbar. Der Buchhändler werde allerdings auf Verlangen stets dazu bereit sein; die meisten Gelehrten, und besonders die berühmten Schriftsteller, seieu aber zu dergleichen Förmlichkeiten schwer zu bringen, nach seiner dreißigjährigen Erfahrung uutcr zehn nicht einer. Die Schriftsteller seien in Geschäften so vielfach unordentlich, manche eigensinnig. „Manche mögen auch gern eine Hintcrthür offen behalten, wenn sie Vorschüsse bekommen u. dgl. Ich weiß gewiß zehn Fülle gegen einen, wo über den Verlag und über die Bezahlung den Buchhändlern von Schriftstellern Unrecht gethan worden, als umgekehrt."^ Geschichte des Deutsche» Buchhandels. III. 29 450 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. In eine Zeit, die in ihrer litterarisch gesteigerten Entwicklung nach klaren und kalten gesetzlichen Vorschriften verlangte, ragte noch tief hinein das alte patriarchalische Verhältnis zwischen Verleger und Autor, in dem der Buchhändler je nachdem mehr der Herr oder der Freund, mehr der Ausbeuter im Habit des Biedermannes oder der wirklich wohlthätigc Geschäftsmann war. Wie drückend konnte dieses durch kein Gesetz und oft durch keinen Vertrag geregelte Verhältnis, bei dem der Verleger jederzeit die Rolle des aus Guade und gutem Willen Spendenden denen gegenüber, von deren Geistesarbeit er lebte, so leicht zu spielen vermochte, selbst bei im ganzen frenudlichen und erfreulichen Verbindungen — oder eben gerade dort — empfunden werden! Bürger wohnte bei seinem Göttinger Verleger Dicterich gegen das „wahre Scheingcld" von jährlich 50 Nthlrn. zur Miete, obgleich er selbst zu höherer Miete crbotig gewesen war; der Verleger ließ ihm Bücher, Geld und andere Bedürfnisse auf Kredit zukommen, bewirtete ihn in seinem Hause, machte ihm und den Scinigen vci Gclegcuhcit manches der bekannten „Geschenke der Galanterie". „Aber, lieber Dietrich", schreibt Bürger im Jahre 1791, „deßwcgen kannst du dich doch nicht gleichsam für einen himmlischen Vater halten, der immer und ewig nur ausspcndet und nie etwas wieder dafür empfängt . . . Du bist Verleger meiner Gedd sGedichte^ gewesen, und hast wie ich von Herzen hoffe und wünsche, guten Bortheil davon gehabt. In Ansehung der ersten Ausgabe hast du mir zwar einen guten Accord gewährt, allein der Absatz war auch gewiß nicht klein, und ich hatte dich in Ansehung der Stärke der Auflage nicht eingeschränkt. Bey der zweiten Auflage haben wir wie gute Freunde, die auf ihre Gesinnung gegen einander bauen gar keinen Accord getroffen. Was davon bis jetzt in meine Tasche geflossen ist, will in der That nicht viel sagen. . . Daß du indessen keinen geringen Absatz davon gemacht haben müssest, ist wohl dieß Beweises genug, daß du gleich nach der ersten Messe eine neue Auflage und in diesen Tagen wiederum, wie ich gewiß weiß, noch eine neue hast nachschießeu lassen, ohne mir ein Wörtchen davon zu sagen. Warum du dieß nicht für gut gefunden hast, das lasse ich dahin gestellt seyn. . . Seit bcynahe zwanzig Iahren habe ich den Musenalmanach mit Beyträgen ausgesteuert, die gewiß seinem Absätze nicht nachtheilig gewesen sind. Gegen 15 Jahrgänge habe ich selbst besorgt und der Mus. Alm. hat den besten unter den vielen in Deutschland immer das Gleichgewicht, Verlagsrechtliches Herkommen. 451 wo nicht gar bisweilen das Übergewicht gehalten. Bey so bewandten Umständen, war es ja doch wohl nichts so gar über großes, wenn du mich mit Büchern, Geld und andern Bedürfnissen unterstütztest, da meine Schuld immer durch Honorarieu wieder getilgt, oder vermindert wurde... Wenn du mich frey mit nach Hamburg genommen, mir nnd den Meinigen manche Galanterie gemacht hast, so habe ich dir auch den Macbeth, den Münchhausen u. s. w. umsonst gegeben, und manche kleine Gefälligkeit erwiesen, die du einem Fremden hättest bezahlen müssen. So wenig Werth ich auch iu Ansehung meiner auf so etwas lege, so ist es dir doch gewiß nicht ohne hübschen Nutzen gewesen. So willkommen ich in deinem Hause immer war, so warst du es auch in dem meinigen, wiewohl ich dich frcylich nie so reichlich habe bewirtheu können, als du mich immer bcwirthet hast. Ich denke indessen nicht, daß man dergleichen Jemand gerade unter die Wohlthaten anrechnen kann, oder du würdest ein Wohlthäter aller derer seyn, die je bey dir gegessen und getrunken, ohne daß sie es wieder quitt gemacht haben. — Noch bin ich so weit nicht von Gott verlassen gewesen, daß du nöthig gehabt hättest, mich umsonst zn speisen, zu tränken, zu kleiden, zu beherbergcu . . . Was soll denn also die großprahlende verachtende Wohlthäter-Miene? — Rechnest du dir etwa das zum Verdienste an, daß du mir wohl willst? . . . Wir haben seit mehreren Jahren nicht mit einander abgerechnet. Herzlich gern möchte ich endlich ein mahl wissen, wie ich mit dir stände. In Ermangelung dieser Wissenschaft, habe ich von jeher mit Angst etwas von dir fordern müssen, und so sehr ich auch immer ineine Ansprüche bis auf den Fall der äußersten Noth verschob, so mußte ich doch nicht selten verdrießliche Mieuc dabcy an dir wahrnehmen, so wie man sie gegen einen lästigen Pracher macht, dessen man sich doch gleichwohl nicht entschlagen kann . . Den Verlagsverträgcn von der Art der oben bezeichneten stehen zahlreiche andere zur Seite, die sehr ausführlich sind und auch für Neuauflagen die günstigsten Bedingungen enthalten. Die Bestimmungen beziehen sich auf Korrektur, Abschreiben des Manuskripts, Fertigstellung des Drucks, Format, Papier uud Lettern, Ort der Drucklegung; die Verträge bestimmen zum Teil die Höhe der Auflage und setzen für Neuauflagen nicht nur ein (geringeres) Honorar mich für unveränderte Bogen" fest, sondern erklären zum Teil sogar sämtliche Bedingungen, 29* 452 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. einschließlich des Honorars, unverändert für alle nachfolgenden Anflogen als gültig.^ Gleichgültig aber, ob und wieviel der Verleger für neue Auflagen zu zahlen von selbst sich herbeiließ oder vom Drängen des Verfassers bewogen wurde, er betrachtete sich jedenfalls als unbeschränkten Eigentümer, sodaß der verlagsrechtliche Jnteressenkampf zwischen Verleger und Autor sich zuspitzt zu dem Gegensätze der folgenden beiden Richtungen: sind keine besondern Bestimmungen getroffen, erstens: so hat der Verfasser, zweitens: so hat der Verleger das volle Eigentums-, Verfü- guugs- und Bestimmungsrecht. Die erste Richtung, die der Gelehrten, neigte dazu, den Verlagsvcrtrag als loeatio eonäuctiu zu betrachten: d. h. der Verleger ist der Pächter. Der zweiten Richtung gehören fast alle Buchhändler an. Auch nach der ersten Richtung hängt, wenn nichts anderes ausgemacht ist, die Bestimmuug über die Höhe der Auflage, Druck und Format vom Verleger ab, der auch das Recht hat, sein Verlagsrecht (auch ohne Vorwissen des Autors) weiter zu veräußern. Das Recht zur Veranstaltung einer neuen Auflage dagegen hat der Verleger nach der ersten Auffassung nicht, nach der zweiten aber wohl. Die zweite Auffassung war die des auf der „unbedingten Erwerbung des Manuskripts" beruhende» „ewigen Verlagsrechts", nämlich des Buchhändlers. Wie kein Recht des Urhebers, der das Werk seines Geistes den Händen des Buchhändlers einmal preisgegeben hatte, so erkannte der Buchhandel natürlich erstrecht kein Recht der gesetzlichen Erben an. Bei neuen Auflagen pro Druckbogen 3 Rthlr., solange der Verfasser lebt und Zusätze macht, sagt ein Verlagsvcrtrag von Barth in Leipzig (1792). Mit dem Tode des Verfassers war der Verleger auch dieser „Gcwissermaßen-Pflicht" und so jeder Verbindlichkeit lcdig. Im Jahre 1789 starb der Verfasser der bei der Bödncrischcn Handlung in Schwerin bereits in drei Auflagen erschienenen „Europäischen Staatskunde", Justizrat Toze. Es lag „kein Contract wegen der künftigen Auflagen, so wenig schriftlich als mündlich," vor, aber der wahre Eigentümer, der Verfasser, hatte sein Verlagsrecht testamentarisch einem seiner Erben vermacht. Die Booncrische Handlung, als wäre das fremde Gut ihr selbstverständliches Eigentum, gab, ohne diesen zu entschädigen, eine von einem Kieler Professor Heinze gänzlich umgearbeitete vierte Auflage heraus. Der Erbe verklagte sie bei der herzoglichen Iustizkanzlei in Schwerin Unbedingter Erwerb des Manuskripts. 453 und der Kurfürstlichen Bücherkommission in Leipzig, während die Buchhandlung dem Verstorbenen das Recht bestritt, über eine Sache testamentarisch zu verfügen, die er bereits verkauft habe. Beide Behörden entschieden für Einstellung des Vertriebs und weitern Drucks (es war erst der erste Teil der vierten Auflage erschienen) und eine Strafe von 1000 Rthlrn. sowie von 30 Rthlrn. im Falle des Zuwiderhandclns. Darauf ließ die Buchhandlung im Jahre 1791 au „einige der vornehmsten deutschen Buchhändler" folgende beiden Rundfragen ergehen: erstens: „Wenn eine Buchhandlung ein Manuskript von einem Gelehrten für baares Geld, ohne alle Bedingung und Einschränkung, gekauft und bezahlt hat: Wer ist dann Eigcnthümer des Manuskripts? Der Verfasser oder die Handlung?" zweitens: „Hat eine Buchhandlung nicht von jeher das Recht gehabt, und ist es nicht noch Rechtens, jedes Verlagswerk, nach des Verfassers Tode, von einem andern Gelehrten umarbeiten, oder es so wieder auflegen zu lassen, wie es schon gedruckt ist?" Sämtliche Buchhändler — 17 aus Leipzig, 9' aus Halle, je 2 aus Berlin und Göttingen und je 1 aus Lemgo und Frankfurt a. M. — beautwortcten die Fragen zu Gunsten der Bildnerischen Handlung. Die Herzoglich Schwerinschc Jnstizkanzlei holte zu der Gegenklage der genannten Handlung Gutachten der Juristenfakultät der Universität Rinteln und des Leipziger Schöppcnstuhlcs ein. Die erstere entschied für, der letztere gegen die Buchhandlung. Die Justizkanzlei erklärte das Leipziger Urteil für „unter nicht legitimirtcn Personen abgefaßt", hob Inhibitorium und Beschlagnahme auf und gestattete der Bödncrischcn Handlung den „freycn und ungehinderten Bertauf" der „Staatstundc"; dem Tozeschen Erben wurde erlaubt, die hintcrlassenen Anmerkungen und Verbesserungen besonders herciuszugebcu. Im Jahre 1794 erging eine ähnliche Rundfrage: Wenn der Schriftsteller das Eigentumsrecht an den Verleger unbedingt verkauft hat, hat er dann ein Recht auf nachfolgende Ausgaben, wenn er sich dieses Rechts nicht ausdrücklich begeben hat? und sie wurde abermals von 21 Buchhändlern einstimmig verneint. „Es ist und bleibt ... ein solches unbedingt verkauftes Buch immer und ewig das unveränderliche Eigcnthum des Verlegers" (Kummer in Leipzig). Dyck in Leipzig erinnert an die Rechtsregel, „daß, wenn bey einem Streite zwischen Käufer und Verkäufer die Gesetze unbestimmt sind, allezeit gegen den Verkäufer zu entscheiden scy". Nun: dann hätte man, 454 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. wo man so viel reformierte, eben an einer Reform dieser Gesetze arbeiten sollen. Aber man sieht schon hier, daß die herrschende vcrlagsrechtliche Anschauung der Buchhändler in einer vollkommenen Verwechselung der Begriffe Manuskript und Verlagsrecht, Manuskriptkauf und Verlagsübernahme gipfelte. Friedrich Schneider in Leipzig erkannte nicht einmal die Verpflichtung an, ein „unbedingt" erworbenes Manuskript, einen von einem Biicherschrcibcr gekauften Stoß beschriebenen Papiers drucken zu müssen; im Jahre 1792 verbrannte er das „mit baarem Gelde und ohne Bedingung" gekaufte Manuskript eines „ungedungeuen" Autors, weil es Anzüglichkeiten gegen eine von ihm geschätzte Person enthalte." Die herrschende Theorie vom unbedingten Erwerb des Manuskripts schloß in sich, daß sich der Verleger als berechtigt betrachtete, so viel Auflagen zu veranstalten, als die Nachfrage gestattete. Ältere Juristen erkannten solche Auffassung in der That an; aber schon Fritsch (1675) und nun Pütter (1774) meinten, der Verleger habe mindestens die Pflicht, bei neuen Auslagen beim Verfasser anzufragen, ob er Änderungen vorzunehmen wünsche; ja dem Autor könne sogar daran gelegen sein, das Buch gar nicht wieder drucken zu lassen. „So wie es ^vci fehlenden Vertragsbestimmungen^ ganz von der Willkühr des Verlegers abhängt, wie stark er die Auflage machen will: so ist es wohl einerlei), ob er gleich zum erstenmal einen ganzen Ballen davon druckt, oder nach und nach in fünf Auflagen, jedesmal nur zwey Nies .... Der Verleger ist bey einem solchen unbedingten Handel also nicht einmal schuldig, den Verfasser von einer zu veranstaltenden neuen Auflage zu benachrichtigen" (Schwan in Mannheim).^" Schwan Götz^ haben ja sogar Schiller gegenüber so gehandelt; sie haben noch bei seinen Lebzeiten von „Fiesko" und „Kabale und Liebe" zahlreiche Auflagen veranstaltet und ihm nicht einmal die lOO Rthlr. gezahlt, mit denen er sich im Jahre 1788 für die bis dahin erschienenen sechs neuen Auflagen statt der ihm zukommenden 492 Thalcr begnügen wollte; Schiller, der Autor, hat nichts erhalten als das erste Honorar von 11 Louisdor (Fiesko) und 10 Carolin (Kabale und Liebe), d. h. zusammen 123 Rthlr., während der „ausschließliche Gewinn" der Geschäftsleute zweifellos ein paar tausend Thaler betragen hat. Natürlich konnte von diesem Standpunkt aus der Verleger die vom Autor gewünschte Veranstaltung einer neuen Ausgabe verhindern, denn seine Auflage war ja ein endloses Papier. Auflage und Ausgabe. 455 Umgekehrt aber folgerten die Verleger aus dein unbedingten Erwerb des Manuskriptes das Recht nicht nur zu einer beliebigen Zahl von Auflagen, sondern sogar zu neuen Ausgaben, wenn auch mit der Vergünstigung, daß man sich mit dem Verfasser wegen der Neubearbeitung zu vereinige!? habe. Da der durchschnittliche Verfasser, der kein Vermögen und keinen oder noch keinen bcsondern Ruf besitzt, den Ansprüchen des Händlers preisgegeben ist, so hatte diese Ansicht begreiflicherweise sogar in einem großen Teil der Autorenwelt praktische Geltung, wie nicht nur der selbstverständliche Ton zahlreicher buchhändlcrischer Äußerungen darüber, sondern auch in diesem Sinne entscheidende Gutachten, z. B. der schaum- burgischen Juristeufakultät und der herzoglich Mccklenburg-Schwerinschcn Justizkanzlci beweisen.^ Die schöne Litteratur konnte mit dem großmütigen Zugeständnis, um etwaige Änderungen begrüßt zu werden, verhältnismäßig wenig anfangen; nm so lohnender war hier für den Buchhändler die beliebige eigenmächtige Wiederholung. Hcmmerde in Halle hat sich von Klopstock von dem Gewinne aus neuen Auslagen des „Messias" erst im Jahre 1773 hundert Thaler abdrücken lassen; und nicht jeder verfügte über einen Namen wie Klopstock und ein Werk wie den „Messias", sodaß er, wie Klopstock endlich 1780 that, sich durch eine erneuerte Ausgabe in andern? Verlage (Bot)?? in Hamburg) von solchen Geschäftsfreunden befreien konnte. Für die wissenschaftliche Litteratur kam die beliebige Wiederholung im ganzen vielleicht »veniger in Betracht; aber hier war für den Autor die Schwierigkeit der Veranstaltung veränderter Ausgaben um so empfindlicher. „Als der verstorbene Domherr von Winklcr", erzählt der Leipziger Verleger Gräff,^ „seine Ausgabe vom Berger, die bei Herrn Junius herausgekommen ist, in veränderter Gestalt auf eigene Kosten wollte drucken lassen, und es darüber zu??? Prozeß kam; so verlor er denselben, ungeachtet er Ordinarius der Juristenfakultät war." Natürlich bezeichnen die Grundsätze dieser Theorie nicht die Regeln des Handelns jedes damaligen Verlegers. Das Geschäftsinteresse selbst konnte ja gebieten, dem Urheber das ihm Gebührende zukommen zu lassen oder einen Verlagsartikel die möglichste Vollkommen- heit erlangen zu lassen; und in wie zahlreichen Füllen gebot es nicht nur so, sondern bildeten äußeres Gebot des Interesses und eigene selbstverständliche Handlungsweise des Ehrenmannes eine selbstverständliche Einheit. Aber: es gab kein dein Interesse des Händlers gegenüber- 456 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. stehendes Recht des Produzenten; und groß genug war angesichts der natürlichen Übermacht des Verlegers dem noch dazu so häufig geschäftsfremden und -gleichgültigen Autor gegenüber die praktische Bedeutung jener Theorie, wenn sie 1794 der Leipziger Buchhändler Gräff öffentlich in einem umfänglichen und mit einer Menge sie bekräftigender buch- händlerischcr Gutachten gespickten Buche festlegen konnte; kein anderes Recht hat danach gewohnheitsrechtlich der Verfasser (von Erben natürlich ganz zn geschweigen), als daß der Verleger, wenn er eine neue Ausgabe veranstaltet, wegen anzubringender Verbesserungen zunächst beim Autor „anzufragen" hat. Hier schuf nun Preußen das erste einschlägige Gesetz; es erschien, das erste verlagsrechtliche Gesetz in der Geschichte des deutschen Buchhandels, als 7. Abschnitt des XI. Titels des Preußischen Landrechts im Jahre 1791. Die Arbeit an diesem Gesetzbuchs unter der Oberleitung des Großkanzlers von Carmer, begann im Jahre 1780 mit der Abfassung eines Vorentwnrfs; nach ihm arbeitete der eigentliche Schopfer des Landrechts, Earmers vertrauter Rat Svarez, seinen ersten und, nachdem dieser dem Großkanzler vorgelegen hatte, seinen zweiten Entwurf aus, der in den Jahren 1784—88 als solcher veröffentlicht wurde. Nachdem dann die von den verschiedensten Seiten eingelaufenen Kritiken und Erörterungen von der Gesetzgebungskommission bearbeitet worden waren, erfolgte im Jahre 1789 eine neue, größtenteils, und so auch in den hier in Betracht kommenden Paragraphen, von Svarez herrührende Textgestaltung, die das dann nur noch wenig veränderte Konzept des gedruckten Gesetzbuches selbst darstellte. In allerletzter Minute hat noch ein deutscher Buchhändler in die Fassung des verlagsrechtlichen Abschnitts eingegriffen^: Friedrich Nicolai in Berlin, der zu Svarez sowohl gesellschaftlich (durch die gelehrte Mittwochsgesellschaft) wie als Verleger Beziehungen hatte. Das Gesetz stellt an die Spitze eine Definition des Verlagsrechts, die der so weit verbreiteten unrichtigen Stellung gegenüber, die der damalige Buchhandel hierin einnahm, von Wert und Bedeutung ist. Der Verleger war gewöhnt, sich auszudrücken: er habe ein Manuskript gekauft. Das Landrecht definiert: „Das Vcrlags-Recht besteht in der Befugniß, eine Schrift durch den Druck zu vervielfältigen und sdicscr Preußisches Landrecht. 457 Zusatz rührt von Nicolai her^ sie auf den Messen, unter den Buchhändlern und sonst, ausschließend abzusetzen". Nicht das Eigentum der Schrift, das also dem Verfasser verbleibt, sondern nur ein beschränktes Benutzungsrecht erlangt der Buchhändler durch den Verlagsvcrtrag, bestehend in der ausschließlichen Befugnis zur Vervielfältigung uud Verbreitung. In nichts mehr; er ist also nicht ermächtigt, die Schrift zu vernichten oder durch Zusätze, Wcglassuugcu und Veränderungen über ihre Substanz zu verfügen. Das Gesetz fügt hinzu, daß nicht nur Bücher, souderu wie literarische, so auch artistische und musikalische Erzengnisse Gegenstand des Verlagsrechts sind. Wie gelangt der Buchhändler in den Besitz des Verlagsrechts? Der Entwurf schrieb vor: „Die Vcrlags-Vcrtrüge sollen, wie alle andern Contraktc, schriftlich errichtet werden". Diese Vorschrift versetzte Nicolai in starke Bewegung. Indem er der Kommission auf der einen Seite darlegt, daß die Schriftsteller meist zu solchen Förmlichkeiten nicht zu bringen seien, während der Schriftsteller den Buchhändler viel eher zu einem schriftlichen Kontrakt zwingen könne, manche aber sich absichtlich „eine Hinterthür offen behalten" wollen, und daß in zehn Fällen gegen einen der Verleger vom Schriftsteller übers Ohr gehauen worden, schildert er auf der andern Seite in ausgiebiger Weise, daß die allermeisten Schriftsteller gewerbsmäßige Bücherschreiber seien, die ihre Sudclcieu zu dem höchsten Preise auszubringen suchten, um in „Müßiggang und Jndepen- denz" zu leben, und der Staat zu allem andern Ursache habe, als „die Schriftstellerey, die größtcnthcils von dieser Art ist", zu begünstigen. Wie er also die Schriftsteller beschuldigt, daß sie gern dem schriftlichen Vertrage aus dem Wege gingen, um eine Hinterthür offen zu behalten, so sperrt er sich doch energisch dagegen, ihnen diese „Hintcrthür" zu verschließen — um sie sich nicht selbst zu verschließen. Er ersucht dringend, den Buchhändlern „von der bisherigen in Deutschland allgemeinen vor- theilhaften 0d8srvlM2" — deren Vorteil angeblich darin bestand, daß der Verleger vom Schriftsteller in zehn Füllen gegen einen übervorteilt wurde — nichts zu nehmen. Die guten Schriftsteller verlören nichts dabei; „sie können allcmahl besondere Contractc machen, uud sich deutlich darin ausbcdiugcn, was sie verlangen". Angenehmer ist es aber schon, der Verleger behält freien Spielraum: der Buchhändler wird nie unterlassen, „auf Verlangen" einen Kontrakt zu, machen. Lieber ist es 458 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. ihm schon, cs wird nicht verlangt. Beruhigend wiederholt er, daß ja nach seiner dreißigjährigen Erfahrung so wie so von zehn Gelehrten nicht einer zu einem Kontrakt „zu bringen" sei — ein merkwürdiger Ausdruck dem andern gegenüber, daß der Buchhändler „auf Verlangen" ja stets zu schriftlichen Verträgen bereit sein werde. Oder sah man sich dabei seiuc Leute au? Er schlug deshalb vor, die Vorschrift so zu fassen, daß sie für den Verleger keine Verpflichtung enthalte, sondern nur die Schriftsteller darauf verweise, sich ihrerseits dem Verleger gegenüber „sicherzustellen", während im übrigen nach den allgemeinen Gesetzen, und wo sie uicht ausreichten, nach der „bisher bey der Buchhandlung übliche« Odssi'Vlm?" entschieden werden sollte. Daraufhin wurde in der That der vorhin genannte Paragraph gestrichen und durch die beiden folgenden ersetzt: „In der Regel erlangt der Buchhändler das Verlagsrecht nur durch einen mit dem Verfasser darüber geschlossenen schriftlichen Vertrag. Ist dergleichen schriftlicher Vertrag nicht errichtet, die Handschrift jedoch von dem Schriftsteller abgeliefert worden: so gilt die mündliche Abrede zwar in Ansehung des dem Verfasser versprochenen Honorarii, in allen übrigen Stücken aber sind die Verhältnisse beider Theilc lediglich nach den gesetzlichen Vorschriften zu bcurtheilcn". Diese Vorschriften bringen zunächst Bestimmungen über die Ablieferung des Manuskripts, Rücktritt vom Vertrage und Veränderungen, die der Verfasser vor dem Druck oder während des Drucks vorzunehmen wünscht. Die Ablieferung hat so zu erfolgen, daß die Schrift zur nächsten Leipziger Messe erscheinen kann; ist dazu der Umfaug zu groß oder die Zeit zu kurz, so hat der Verfasser den Ablieferungstermin zu bestimme«; der Verleger kann ihn annehmen oder vom Verlage zurücktreten. Gibt der Verfasser die Schrift gar nicht oder ohne Vorwisscn des Verlegers in einem andern Verlage heraus, so hat er jenem Schadenersatz zu leisten. Veränderungen vor dem Drucke betreffend, so hat der Verleger die Wahl, entweder sie anzunehmen oder zurückzutreten; bei Veränderungen, die der Verfasser ohne Einwilligung des Verlegers während des Drucks vornimmt, haftet jener diesem für allen daraus entstehenden Schaden. Wichtiger sind uns die folgenden Paragraphen, die die Streitfrage der neuen Auflagen und Ausgabe» behandeln. Das Landrccht definiert: „Wenn ein neuer unveränderter Abdruck einer Schrift in eben demselben Format s^d. h. derselben Drnckcinrichtung^ veranlaßt wird, so heißt solches eine neue Auflage. Preußisches Landrecht. 459 Wmn aber eine Schrift in verändertem Format, oder mit Veränderungen im Inhalt von neuem gedruckt wird, so wird solches eine neue Ausgabe genannt." Mit dem Manuskript, das den Gegenstand eines Vcrlagsvertragcs bildet, übergibt also der Verfasser dem Verleger eine Ausgabe, während der Begriff der Auflage, des so und so oft zu vollziehenden Auflegcns des Druckpapiers auf den Druckcrtisch, nichts damit zu thun hat. Der Entwurf schließt deshalb aus der genannten Definition ganz genau und richtig: daß, wenn der Vertrag darüber nichts bestimmt, das Verlagsrecht sich „allemal nur auf die erste Ausgabe" erstreckt, während es dem Verleger hinsichtlich der Anzahl der Auflagen völlig freie Hand läßt. So kommt der Jurist in seiner über die Forderungen der Wirklichkeit erhabenen peinlich-logischen Begriffsentwickelung zu der Sanktionierung einer Observanz, deren Korrektur gerade seine Pflicht gewesen wäre. Aber so streng logisch nicht nur, sondern so hart sogar diese von Gelehrten selbst getroffene Bestimmung für den Schriftsteller ist, so ist doch selbst hier der Verleger dem Gesetzgeber in den Arm gefallen. Über die Bestimmung betreffs der Auflage sagt Nicolai natürlich nichts; die in der Natur der Sache genau ebenso begründete Beschränkung des Verlegers auf die erste Ausgabe nennt er dagegen „ungemein hart"; und dabei lag seinem Promemoria noch dazu der erste (nicht der zweite) Entwurf vor, in dem es nur hieß: Das Verlagsrecht erstreckt sich „iu der Regel" nur auf die erste Ausgabe. Nicolai verlangte statt dessen die Fassung: „Das Verlagsrecht erstreckt sich in der Regel auf alle folgenden Ausgaben des Werls", nebst dem durchaus begründeten Zusätze: „und wer die ersten Theilc eines Werks im Verlag hat, hat in der Regel auch das Verlagsrecht zu den folgenden Theilcn". Das Land- recht bringt den Paragraphen in der That in der von Nicolai gewünschten Form, nur daß es als wegweisend für den Verfasser einfügt: „und wenn nicht in dem geschlossenen Vertrage ein Anderes verabredet ist". Indessen blieb dcr folgende Paragraph unverändert: „Der erste Verleger kann also niemals eine neue Ausgabe machen, ohne mit dem Schriftsteller einen neuen Vertrag darüber geschlossen zu habcu". Entsprechend kann der Schriftsteller keine neue Ausgabe veranstalten, so lauge der erste Verleger seine rechtmäßig veranstalteten Auflagen nicht abgesetzt hat; können sich beide wegen der neuen Ausgabe nicht vereinigen, so muß der Verfasser, wenn er sie in einem andern Verlage herausgeben will, dem 460 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. crstcii Verleger die noch vorrätigen Eremplare, wie der Entwurf sagte: „vor den Buchhändlcr-Preiß", oder wie das Landrccht mit einer von Nicolai erwirkten Veränderung sagt: gegen „baare Bezahlung" des Buch- hnndlcrprcises abnehmen. Freilich: wenn der Verleger das uneingeschränkte Recht zu ueucn Auflagen hatte, wann begann dann das Recht des Schriftstellers zu ncueu Ausgaben? Nun, Nicolai jedenfalls, der sonst in jeden Winkel leuchtete, that nichts, um dieses Dunkel zu zerstreuen. Der Entwurf hatte sich weiter die Einschränkungen des Schriftstellers hinsichtlich seines Rechtes auf die Veranstaltung neuer Ausgaben nur für einen bestimmten Zeitraum gültig gedacht: bei Werken, deren Ladenpreis mehr als einen Thaler betrüge, auf zwanzig, bei Werken mit einem niedriger» Ladenpreise auf zehn (im ersten Entwurf ebenfalls noch zwanzig) Jahre; dieser Paragraph ist auf Nicolais Vorstellung hin ganz gestrichen worden. Hinsichtlich des Erbrechts unterscheidet das Lnndrecht die autorrccht- lichc und die vermögensrechtliche Seite. Das Recht des Verfassers, daß ohne seine Zuziehung keine neue Ausgabe veranstaltet werden darf, geht, wenn nichts anderes ausgemacht ist, auf die Erben nicht über, wohl dagegen sein Recht auf Honorar für jede neue Auflage (wenn der Vertrag ein solches enthält). Die deutsche Verlegerwelt war darüber zum Teil sehr verstimmt. Der Leipziger Buchhändler Gräff erklärte das Vorgehen des Lcmd- rcchts, dem Buchhändler das Verlagsrecht in der Regel nur auf die erste Ausgabe zuzuerkennen und den Erben eines Schriftstellers Rechtsansprüche an ncnc Auflagen einzuräumen, für „unschicklich" und „höchst unbillig".^ Alle diese Bestimmungen betreffen den Vcrlagsvertrag im enger» Sinne, bei dem der Autor das Verlagsrecht auf den Verleger überträgt, und einen andern Vertrag kannte der Entwurf nicht. Nicolai ist es zu verdnukcn, daß das Laudrecht neben das vom Autor ausgehende Verlagsrecht das Bestellerrecht des Verlegers, neben den engern Vcrlagsvertrag den wciteru stellt, in dem der Verleger der Auftraggeber ist. Die beiden hier von Nicolai dem Landrecht eingefügten Paragraphen lauten: „Vorstehende Einschränkungen des Verlagsrechts zum Besten des Schriftstellers fallen weg, wenn der Buchhändler die Ausarbeitung eines Werks nach einer von ihm gefaßte» Idee dem Schriftsteller zuerst übertragen, und dieser die Ausführung ohne besonder» schriftlichen Vorbehalt übernommen! oder wenn der Buchhändler mehrere Verfasser zur Ausführung Preußisches Landrecht. 461 einer solchen Idee als Mitarbeiter angestellt hat. In diesen Fällen gebührt das volle Verlagsrecht vom Anfange an dem Buchhändler, und der oder die Verfasser können sich auf fernere Auflagen und Ausgaben weiter kein Recht anmaßen, als was ihnen in dem schriftlichen Vertrage ausdrücklich vorbehalten ist." Der Verleger steht hier in der Stellung des Autors. Es ist bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit Nicolai hier rein und lediglich aus dieser Stellung das „volle Verlagsrecht", bei dem von irgendwelchem Rechte eines andern nicht nur auf Ausgaben, sondern auch auf Auflagen schlechterdings keine Rede sein kann, folgert. Steht der Autor selbst in der Stellung des Autors, dann ist es anders. Nach der Festlegung der Rechtsverhältnisse der im Vertrage stehenden Autoren und Verleger zieht das Gesetz die Grenzen dieser Rechte gegenüber dem Ansprüche öffentlicher Interessen. Diese Vorschriften betreffen erstens die Frage der Sammlungen und der Auszüge. Wir erinnern uns, daß unter der Herrschaft des Privilegrechts die littcrarischc Bcnutzungsfreiheit aufs äußerste eingeengt war. Es war so sehr der Fall, daß das Landrecht die Bestimmung treffen mußte: „Anmerkungen zu Büchern, worauf ein Anderer das Verlagsrecht hat, besonders abzudrucken, ist erlaubt". Das Landrecht verbietet die Aufnahme einzelner gedruckter Schriften in ganze Sammlungen oder den besondern Druck von Auszügen daraus ohne Einwilligung des Verfassers und seines Verlegers; es gestattet dagegen die Aufnahme von Auszügen aus Schriften in andere Werke und Sammlungen. Der Paragraph: „Bücher, auf welchen weder der Verfasser, noch der Verleger genannt ist, können nachgedruckt werden", wurde auf die Vorstellung Nicolais hin, daß diese Bestimmuug (die z. B. in Österreich Geltung hatte) erstens den Nachdruckern Vorschub leisten werde, und daß zudem zweitens der Verleger Namen des Verfassers und Verlegers uutcr Umständen im Interesse der buchhänd- terischen Spekulation weglassen müsse (so um in Norddeutschland gedruckte Briefsteller, Kochbücher u. dgl. im katholischen Buchhandel absetzen zu können), gestrichen. Das Gesetz bestimmt zweitens die Stellung zum Auslande. „Neue Ausgaben ausländischer Schriftsteller, welche außerhalb des Deutschen Reichs oder der Königlichen Staaten in einer fremden Sprache schreiben, und deren Verleger weder die Frankfurter noch die Leipziger Messe beziehen, können nachgedruckt werden, insofern der Verleger darüber 462 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. kein hiesiges Privilegium erhalten hat." Sehr weit geht die Bestimmung: „Übersetzungen sind in Beziehung auf das Verlagsrecht für nene Schriften zu achten". Es konnte also an demselben Orte, an dem z. B. eine lateinische Schrift erschien, ohne weiteres eine deutsche Übersetzung davon veranstaltet werden. Das Lcmdrccht spricht aber auch ausdrücklich die Nichtanerkennung des Leipziger Übersetznngsmonopols aus: „Das Veranstalten einer neuen Übersetzung durch einen andern Übersetzer ist kein Nachdruck der vorigen". Über die Dauer des Verlagsrechts spricht sich das Landrecht nicht unmittelbar ans. Wir erinnern uus, daß die alte Nechtsanschauung ihre festen Grundlagen in der territorialen gcwcrbrcchtlichen Auffassung hatte. Dieser seiner Artung gemäß hatte das Recht praktisch solange Dauer, als es gewerblich bethätigt wurde; so dachte die „Observanz", und ihr folgten mit ihrer beständigen Erneuerung die Privilegien. Erst wenn ein Buch vergriffen war, sein Verlagsrecht nicht mehr bethätigt wurde, uach der Schrift aber ein Bedürfnis vorhanden war, trat für die alte Rechtsanschauung die Frage nach einer Schutzdauer auf. Wie streng sie war, geht daraus hervor, daß die Frankfurter „Verglichenen ?unew" vom Jahre 1669 das Buch zum Neudruck erst danu freigaben, wenn es zehn bis zwanzig Jahre vergriffen war, die Erben nicht zu finden waren, und diese, wenn sie sich nachträglich meldeten, entschädigt wurden. In der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts, in dem das Bewußtsein von der Notwendigkeit einer Abschaffung des Privilegwcsens stärker und stärker lebendig wurde, mußte allerdings auch die Frage uach einer allgemeinen Schutzdancr zur Sprache kommen. Aber noch hatte eine neue klassische Litteratur für die Zeitgenossen keine solche Bedeutung gewonnen, daß sie der Fixierung einer allgemeinen zeitlich begrenzten Schutzdauer den Eingang in das erste verlagsrechtliche Gesetz erzwungen hätte. Der Entwurf bestimmte zunächst, daß diejenigen Werke frei seien, deren Verfasser verstorben und „an ferster Entwurf: von^ denen oder deren Erben kein Buchhändler mehr ein Verlags-Recht" habe. Dagegen wandte sich Nicolai. Welche Weitläufigkeiten, welcher Schaden während der Dauer des Prozesses, wenn der Verleger dem Nachdrucker gegenüber sein Verlagsrecht erst nachweisen sollte? „Bisher war es in allen Ländern der Observanz gemäß, daß wenn die Schriftsteller verstorben gewesen, das Verlagsrecht auf immer bey dem vorigen Verleger geblieben ist." Er Preußisches Landrccht. 463 ersuchte deshalb um die Fassung: „Wenn die Nerlagshcmdlung eines Buchs gar nicht mehr existirt und notorisch niemand mehr Recht an dem Verlag eines Buchs hat, so darf jedermann eine neue Auflage macheu". So bestimmt in der That das Landrecht. Das Recht auf eine neue Ausgabe des Werks ist nach ihm dann frei, wenn sein Verfasser gestorben (das Recht auf neue Ausgaben geht ja, woran das Landrecht besonders erinnert, auf die Erben nicht über) und keine Buchhandlung, welche darauf ein Verlagsrecht besäße, mehr vorhanden ist. Dazu fügt das Landrccht dem Entwürfe gegenüber einen neuen Paragraphen, der an die vermögensrechtlichen Ansprüche der Erben, indessen nur der „Kinder des ersten Grades", erinnert; der neue Verleger hat sich mit diesen „abzufinden". Man hat eine Schwierigkeit darin gefunden, daß, wenn der Verfasser gestorben, wenn ferner keine Buchhandlung, die das Verlagsrecht besäße, und kein neuer Bewerber darum vorhanden sei, das Verlagsrecht, da das AuSgabcrccht aus die Erben nicht übergehe, überhaupt bei niemandem sei. Aber nicht nur haben die „Erben" das beständige Auflagcrccht, sondern in diesen? Falle auch das Ausgaberccht; das Verbot in letzterer Hinsicht hat selbstverständlich nur Sinn als Rcchtsbe- schräukung einem das Verlagsrecht besitzenden Verleger gegenüber; fehlt dieser, so ist die rechtliche Beschränkung gegenstandslos. Während sich die Staaten allgemein mehr und mehr daran gewöhnt hatten, nur den im eigenen Lande erschienenen oder privilegierten Verlag zu schützen, kennt das Landrecht keinerlei dergleichen Einschränkungen. Der Rechtsschutz, den es den im Vertragsvcrhältnis stehenden Autoren und Verlegern sowie den Interessen der Öffentlichkeit zusichert, und der Schutz, den es gegen den Nachdruck gewährt, gilt für jeden; der Buchhändler in Karlsruhe kann ihn gegen den Buchhändler in Berlin ebensogut anrufen, wie dieser gcgcu jenen. Dem schweren Schaden, dem dadurch an sich der preußische Verleger seitens des süddeutschen Rachdrucks ausgesetzt gewesen wäre, begegnet das Gesetz durch die Statuicrung des Retorsionsrechts: „In sofern auswärtige Staaten den Rachdruck zum Schaden hiesiger Verleger gestatten, soll letzteren, gegen die Verleger in jenen Staaten ein gleiches erlaubt werden". Der Nachdruck und Nach- drncksvertrieb aber wird, ohue jede Bindung an besondere Privilcg- bcstimmungen, allgemein mit ausdrücklicher gesetzlicher Strafe belegt (Konfiskation und Ersatz der Honorare sowie der Druck- und Papierkostcn 464 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. resp., wenn der rechtmäßige Verleger die Nachdruckscxemplare annimmt, der über deren Wert hinausgehenden Druck- und Papierkosten der rechtmäßigen Ausgabe). Darin, daß das preußische Landrecht die erste eingehende Kodifizicrung des Verlagsrechts ist, daß es den Rechtsschutz nicht auf die Untcrthanen des eigenen Territoriums beschränkt, sondern ihn grundsätzlich in ganz gleicher Weise auch auf die Untcrthanen der übrigen Territorien erstreckt, daß es die Bestrafung des Nachdruckcrs nicht von Privilegbestimmungeii abhängig macht, sondern eine unmittelbare gesetzliche Strafe dafür aufstellt, daß es mit alledem mit dem ganzen Privilcgwcscn bricht, endlich daß es neben den vom Vcrlagsrcchte des Verfassers ausgehenden Verlagsvertrag das Bestellerrccht des Verlegers stellt, besteht vor allem seine buchhandelsgeschichtliche Bedeutung. Preußen erkannte die einmal vorhandenen Privilegien an, erteilte aber, von der Privilegierung weder die Frankfurter noch die Leipziger Messe beziehender nichtprcußischer Verleger abgesehen, in Zukunft Privilegien nur noch aus amtliche Schriften; andere Privilegien hatten bei den gesetzlichen Bestimmungen über das Verlagsrecht sowohl schriftstellerischen als gewerblichen Ursprungs keinen Platz mehr. Preußen hatte Kursachsen, dem seine bmhhandclsgeschichtliche Stellung eine ähnliche Kodifikation gewiß zu allererst zur Pflicht gemacht hätte, den Rang abgelaufen, Kursachsen, in dem nach wie vor eine Einrichtung wie das Reichschc Übersetzungsmonopol, vom Leipziger Buchhandel mit Zähigkeit festgehalten, bestehen konnte. Von allen Seiten tönten in Schriften und Journalen der achtziger und neunziger Jahre die Äußerungen des Staunens und der Empörung über diese kursüchsische Neuerung und wurde ihre Widerrechtlichkeit immer und immer wieder ausgeführt.^ Und wie bescheiden waren dabei doch selbst die Führer der süddeutschen Reformpartei! H—r in Z. schlug im dritten Jahrgange des „Neuen deutschen Zuschauers" vor, der „Schlußnahme" noch den Artikel hinzuzufügen, daß die Leipziger sich nicht zwischen den Messen, sondern nur während derselben inskribieren dürften.^ Konnten denn aber sächsische Staatsmänner und Nichter wirklich so ganz anders denken als die gesunde Vernunft ganz Deutschlands? Der Leipziger Schöppenstuhl z. B. hat sich der Dresdener Verordnung nicht gebeugt; unbekümmert um sie schützte er in seinen Entscheidungen die Bewegung gegen das kursächsische Übersctzuugsmonopol. 465 protokollierte Übersetzung nur gegen wirklichen Nachdruck.'^ In Dresden empfand man ein immer stärkeres Unbehagen. Man begann mit dem Leipziger Buchhandel Erörterungen anzustellen^ ^Michaelismesse 1780). Man verband damit namentlich noch eine andere Frage: die nach der verlagsrechtlichen Behandlung der Auszüge; wie man zweifelhaft wurde, ob die alte Freiheit aus dem Gebiete der Übersetzung wirklich in der Weise, in der es das Mandat verordnet hatte, eingeschränkt werden sollte, so empfand man die Notwendigkeit, die Grenzen, die die ältere Auffassung auf dem Gebiete der Auszüge gezogen hatte, zu erweitern.^" Aber wie zögernd wandelte Kursachsen den Weg der Umkehr! Ein Decisiv-Reskript vom 27. März 1781 bestimmt nur, daß Übersetzungen nicht publiziert oder protokolliert werden dürfen, wenn sie von andern nicht wesentlich unterschieden und nicht wirklich besser sind. Reich nahm in diesen Dingen eine wenig rühmliche Stellung ein. Er lavierte, drehte und wendete sich und beutete dabei jedenfalls die von ihm geschaffene Gunst der Lage nach Kräften aus. Im Jahre 1782 ließ er eine Übersetzung einzeichnen, von der er wußte, daß sie bereits Nicolai in Berlin, und zwar als fünften Teil von vier schon bei diesem erschienenen Bänden vorbereite. Als Nicolai sich deshalb an ihn wendet, erklärt er sich großmütig bereit, seine Übersetzung an Nicolai „abzutreten", indem er dabei eindringlich das „Recht" betont, das er durch die Einzeichnung erlangt habe, und das er aus Wohlwollen gegen Nicolai opfern wolle. Kalt und scharf erwidert der Berliner: er danke für ein solches Opfer; er wolle Reich in seinem „Rechte" durchaus nicht gestört haben; Reich möge seine Übersetzung seinetwegen erscheinen lassen, sie würde ja dann sogar früher erscheinen: „Nur meine erscheint auch". Und der Berliner Buchhandel war es auch, der endlich, wie ein vom 2. Februar 1790 datiertes Circular von Voß Sohn den Buchhändlern der Königlich Preußischen Provinzen im Namen sämtlicher Berliner Buchhändler bekannt machte, den „einstimmigen Entschluß faßte, das Joch der Leipziger Bücherkommission, in Ansehung der Übersetzungen aus neuern Sprachen, abzuwerfen". In einer Anzeige, die man unverzüglich an die Bücherkommission abließ, sagten sie sich „von dem Kontrakte los, den sie sich, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, bisher mußten gefallen laßen". Jedenfalls steht damit ein Circular Göschcns vom 2. März 1790 in innerm Zusammenhange, das ankündigte, daß Göschen, Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 3V 466 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. um nicht durch Konkurrenz verschiedener Übersetzungen sich oder seinen Kollegen Schaden zu bringen, künftig jedesmal, wenn er eine Übersetzung drucke, jede Buchhandlung franko davon benachrichtigen und, falls ihm jemand ein früheres Recht (durch Übersendung bereits gedruckter Bogen oder datierter Journal- oder Zeitungsanzeigen oder eines Privilegs) nachweisen werde, sogleich von seinem Unternehmen abstehen werde. Die vom 18. März 1790 datierte Eingabe an das preußische Ministerium ist, ohne Erwähnung der Buchhändler ganz Preußens, von den (21) Berliner Buchhändlern unterzeichnet; sie wurde aber von Preußen natürlich als eine Angelegenheit des preußischen Buchhandels behandelt. Schon unterm 30. März 1790 reichte der Königlich Preußische Bevollmächtigte zu Dresden, Minister Gcßler, den entsprechenden Antrag beim sächsischen Kabincttsministerium ein; der Sache ganz entsprechend wurde darin ersucht, den preußischen Buchhändlern zu gestatten, auch nicht eingeschriebene Übersetzungen „wenigstens auf den Leipziger Messen zu clslntirkn". Die Büchcrkommission erklärte sich noch zu Ostern 1790 (31. Mai) nach Dresden für bedingungslose Abschaffung des Übcrsetzungs- monopols. Die Leipziger freilich wollten sich in den Verhandlungen, die die Kommission damals mit ihnen und den Berlinern pflog, zu nichts weiter verstehen, als daß das Monopol in seiner Dauer von zehn Jahren auf vier bis sechs Jahre eingeschränkt und nach Ablauf der Frist nicht erneuert werden solle. Breitkopf, der Hauptgeuossc des dahingeschiedenen Reich bei dessen Neformbestrcbungcn, setzte zu Ostern 1791 der Kommerz- dcputation auseinander, daß die Konkurrcuz aus dem Gebiete der Übersetzung schädlich und von einem angeblichen Vorsvrnng der Leipziger gegenüber den Berlinern bei deren fortdauernder Korrespondenz mit dem Mcßplatze keine Rede sei, und wollte höchstens zugelassen wissen, daß eine zweite Übersetzung erscheinen dürfe, wenn sie „wesentliche Verbesserungen und Anmerkungen enthalte". Als ihm die Dcputation die Weitläufigkeit der alsdann notwendigen Prüfung, den Unterschied zwischen Übersetzung und Nachdruck u. dcrgl. vorstellte, meinte er, das möge ja alles so sein, aber man möge sich doch an Göschen und Junius, als die beiden bedeutendsten Übcrsetzungsverleger, wenden. Junius aber sprach sich vor der Büchcrkommission genau wie Breitkopf anö. Er ließ sich zwar zu dem Versprechen bewegen, sich nochmals mit den Auswärtigen, besonders den Berlinern, zu besprechen, sagte dann aber in seinem Berichte Verhandlungen über Übersetzung und Auszüge in Knrsachseu, 467 darüber, an die Kommerzdcputation dom 3. Juli 1791, die Auswärtigen seien teils schon abgereist, teils zuviel beschäftigt gewesen, die „Anwesenden" aber hätten jede zweite Übersetzung für Nachdruck erklärt. Voll Indignation bemerkt die Kommerzdcputation in ihrem Rekommunikatum an das Oberkonsistorium vom 27. Juli 1791, daß auf die Einwendungen der Leipziger Buchhändler keine Rücksicht zu nehmen sei, weil von ihnen „in der Hauptsache blos ihr Privat-Jnteresse, nicht aber das weit wichtigere Interesse der Litteratur in Obacht genommen" werde. Wie die Kommcrz- deputation, so erklärte sich unterm 8. Mai 1791 auch der Kirchenrat für Aufhebung des Übcrsctzungsmonopols. Bei allen diesen Verhandlungen ging der Erörterung betreffs der Übersetzung die betreffs der Auszüge parallel. Der Kirchenrat wollte nur Auszüge in der Sprache des Originals verboten wissen (8. Mai 1791). Die Kommerzdcputation, die in ihren verschiedenen Berichten immer wieder ihrem Abscheu vor einem Verlagsbuchhandcl Ausdruck gibt, der littcrarische Freiheit und wissenschaftlichen Fortschritt im Interesse seines Geschäfts mit Füßen trete, wünschte den Verleger wenigstens bei großen und kostbaren Werken verpflichtet zu sehen, sich zugleich auf den Auszug in der Originalsprache privilcgicrcn zu lassen, und wenn er binnen Jahresfrist nicht geliefert sei, sollte seine Veranstaltung jedem freistehen (27. Juli 1791). „Wem wird denn dadnrch geschadet?" fragt sie in Beziehung auf die von ihr vertretene Ansicht, daß alle Übersetzungen und Auszüge, die nicht wirkliche Nachdrucke seien, freizugeben seien. „Niemandem, als solchen Verlegern, die Übersetzungen oder Auszüge, deren Werth oder Unwcrth noch gar nicht zu beurtheilen stehet, zu ihrem Vortheil und zum Nachtheil der Litteratur in die feste Hand nehmen wollen" (18. Juni 1794). Im Jahre 1793 erklärte sich auch die Regierung selbst mit den Ansichten der Bücherkommission, des Kirchenrats und der Kominerzdeputation einverstanden; über die beim Einzelfall auftauchende Frage, ob Übersetzung oder Nachdruck vorliege, würden Sachverständige zu entscheiden haben. Aber sie hielt vor der wirklichen „Erläuterung und Abänderung" des Regulativs, die alle drei Behörden einstimmig gefordert hatten, noch die Erwägung folgender Punkte für erforderlich: ob nicht das Übersetzungsmonopol in dem Falle beizubehalten sei, wenn der Verfasser selbst eine privilegierte Übersetzung seines privilegierten Werks veranstalte; ob Auszüge schlechthin zu gestatten seien, oder nur in einer vom Original ver- 30* 468 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. schicdenen Sprache, oder ob das für die Übersetzung bemerkte auch auf die Auszüge zu erstrecken sei; ob die Insinuation als Terminus a Mo des Rechtsschutzes zu gelten habe; ob die fragliche „Erläuterung und Abänderung" durch den Druck zu publizieren sei. Bücherkommission und Kirchenrat erklärten sich (6. November 1793 und 11. April 1794) für die angedeutete Ausnahme betreffs der Übersetzung, für Gestattung von Auszügen nur in einer andern Sprache, für die — aber stets in der Leipziger Gelehrten-Zeitung bekannt zu machende — Insinuation als Terminus g. quo und für Publikation durch den Druck; die Entscheidung ob Nachdruck oder Übersetzung vorliege, sollte übrigens nach ihnen nicht von „Sachverständigen", sondern von der Bücherkommission selbst getroffen werden. Der Kommcrzdcputation dagegen war das von der reinen nnd klaren preußischen Art so unvorteilhaft abstechende umständlich-gewundene Vorgehen der sächsischen Regierung ebenso peinlich wie die hartnäckige Beschränktheit ihrer Leipziger Unterthanen. Ungeduldig erklärt sie (18. Juni 1794), alle diese Dinge würden sofort durchaus einfach und zweifellos erscheinen, wenn man endlich auch in Sachsen nichts als den schlichten Grundsatz anwenden wolle: der Verfasser besitzt das Eigentumsrecht und durch ihn der Verleger das Verlagsrecht, und der Nachdruck setzt die Identität des ursprünglichen und nachgemachten Werks voraus. Damit, schließt kurz und bündig die Deputation, fallen alle die aufgestellten Fragen überhaupt hinweg — bis auf die Frage, ob die Verordnung durch den Druck zu publizieren sei, was sie bejaht. Diese von den Buchhändlern der preußischen Hauptstadt veranlaß- ten Verhandlungen nnd Erörterungen sind es, in denen, unter dem Eindruck des preußischen Landrechts, verlagsrcchtliche Ausführungen, wie sie im Gegensatze zu den altertümlichen Verordnungen gegen den Nachdruck der Neuzeit angemessen waren, und der des Gefühls der Unterlassungssünde ersichtlich nicht ganz entbehrende Gedanke an die unbedingte Notwendigkeit einer dem preußischen Landrcchte ähnlichen wirklichen verlags- rcchtlichcn Gesetzgebung in der Geschichte der sächsischen Buchhandelsgesetzgebung ihren Einzug hielten. Ein Bericht des Kirchenrats an das Ge- heimconsilinm vom 17. November 1794 stellt die Schwelle dar, über die, von der Hand der Buchhändler und Gesetzgeber Berlins geleitet, Sachsen zögernden Schrittes aus jener alten in diese neue Welt hinübertritt; Verhandlungen über Übersetzung und Auszüge in Kursachsen. 469 die Kommerzdeputation war es, die am 18. Juni 1794 zum ersten male mit der größten Entschiedenheit auf diese Schwelle gewiesen hatte. Der Bericht des Kirchenrats hat die beiden bekannten Punkte: Übersetzung und Auszug zun? Gegenstand. Aber die spezielle Behandlung dieser Punkte schrumpft auf eiu Viertel des ganzen Berichtes zusammen; vorausgeschickt sind ihr vier Abschnitte, die — „Die Rechte und Pflichten der Verfasser", „Die Rechte und Verbindlichkeiten der Verleger", „Die Rechte und Pflichten des einzelnen Käufers und des Publikums" und „Die Rechte und Pflichten des Staats in Verlags-Sachcn" behandelten. Endlich! Daß der Verfasser im Verlagsvcrtrag nicht „die Jdeenmasse oder Jdeenform selbst" abtritt, sodaß sein Eigentumsrecht durch den Vertrag als Cession „nicht ganz veräusert, sondern blos gewißermaßen modificirt" und auf den als Cessionar an die Stelle des Verfassers tretenden Verleger nur ein „Benutzungsrecht" übertragen wird, und daß der Verfasser sich seines subjektiven Eigenthumsrechts nicht zum Nachteil des dem Verleger eingeräumten Benutzungsrechts bedienen dürfe und umgekehrt, sind die leitenden Grundgedanken, aus denen die Freiheit jedes Schriftstellers: besondere Anmerkungen, Zusätze und Berichtigungen (weil eine neue Jdeenmasse darstellend), beliebige Übersetzungen (ebenfalls als neue Geistesprodukte darstellend) und Auszüge, welche neue Zusammensetzungen der Gedanken sind, ohne Rücksicht auf einen Verleger herauszugeben, und die Freiheit des Verlegers i ebendasselbe ohne Rücksicht auf einen Autor veranstalten zu lassen, abgeleitet wird. Den Schluß aber bildet die Bitte, daß bei der vorgeschlagenen Abänderung des Mandats „zugleich dem Mangel der positiven Bestimmungen in Ansehung der rechtlichen Verhältnisse zwischen den Verfassern und Verlegern abgeholfen werden möchte". Die Regierung erklärte sich mit diesem Berichte samt seinem Schlußantrag vollkommen einverstanden — fand aber wiederum für gut, vorerst „annoch über einige dabey einschlagende Puncte" anderweite Erörterungen zu pflegen >5. Mai 1795). Unterin 22. Februar 1800 erklärt die Landesregierung dem Kirchenrate, daß bei dem vorgeschlagenen neuen Gesetze Bestimmungen über die Rechte des Verlegers gegenüber dem Verfasser, über die Dauer, innerhalb welcher der Verfasser zu keiner neuen Auflage rcsp. Ausgabe berechtigt sei, und darüber, ob diese Dauer zeitlich oder nach einer gewissen Gewinnhöhe des Verlegers zu bemessen sei, erforderlich sein möchten. „Sollte jedoch die Ab- 470 7- Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. ficht nicht seyn, zur Zeit auf diesen Gegenstand weiter einzugehen, so würde doch immer die angetragene allgemeine Disposition in Ansehung der Übersetzungen eine Norm für die Richter abgeben", daß „hinführo mehrere Übersetzungen eines Originals nebeneinander, ohne allen Unterschied, wenn sie nur nicht Nachdrucke sind, in hiesigen Landen vertrieben werden können." Damit schließt die, hinter der Bühne der Öffentlichkeit sich abspielende, Entwickelungsgeschichtc der verlagsrechtlichen Gesetzgebung in Sachsen 2' während des nachreichschen Zeitalters, die, geschoben von Staatsmännern und Buchhändlern Preußens, angespornt durch das Beispiel des preußischen Landrechts und befruchtet und geklärt durch die Gedanken der gelehrten Theoretiker des Verlagsrechts, wiederum ein klarer Spiegel des Entwicklungsganges jenes Zeitalters ist. Wie wächst die bewußte Gestaltung; und wie wachsen sich, nach einer altern Zeit ungleich größerer Dumpfheit und Isolierung, die Gedanken der Staaten, und nicht nur dieser, sondern die Gedanken der Staaten, des Buchhandels und der Wissenschaft einander zu! Aus Streit und Reibung, wie sie das Aufschwellen des geistig-litterarischen, des litterarisch- buchhändlerischen Lebens entzünden, lösen sich hier und dort die Gedanken und Thaten, die einst auch hier zu einer Einheit deutscher Gedankeuthat zusammenwachsen sollen. Achtes Kapitel. Das bibliopolische Deutschland. Rangordnung der deutschen Verlagsplätze nach den Meßkalalogen. Buchhändlerische Bedeutung, Verlagsthätigkeit und bedeutende Verleger in einzelnen Städten. Wachstum des Bewußtseins von der Bedeutung des buchhändlerischen Berufes. Bildung. Das Bnchhändlerhaus. Bnchhündlcrverzeichnisse. Die buchhändlerischen Geschäftszweige. Fernvertrieb, Filialen, Wanderhandel, Marktbesuch. Ausländischer Buchhandel. Mängel und Wandlungen des Meßkatalogs. Lager- und Sorti- »icntskatalogc, Handbibliothek. Buchhändlerzcituugen. Hinrichs' Bücherverzeichnis. Heinsius' Bücherlexikon. Büchcranzcigc. Recension. Unser voriger Band enthält (S. 82 sg.) zwei Tabellen, die eine Übersicht über die deutschen Verlagsplätze zeigen, angeordnet nach der Anzahl der Verlagsartikel, die in den Meßkatalogen von ihnen verzeichnet sind, und von denen die zweite für das Jahrzehnt 1730/39 gilt. Wir fügen dem eine dritte Tabelle für den Zeitraum 1765—1805 hinzu, die für jeden Platz aus der Summe seiner in diesen vier Jahrzehnten erschienenen Verlagsartikel den auf ein Jahrzehnt berechneten Durchschnitt zieht, sodaß die Ziffern mit denen der vorigen Tabellen unmittelbar vergleichbar sind; indessen lassen wir die Städte hier nur bis zu der Stufe der Stadt Mainz folgen. Die Spalte links enthält die Städte der beiden alten Kreise Ober- und Niedersachsen nebst denen der Lausitzen, Schlesiens und Ost- und Westpreußens, die Spalte rechts die übrigen Städte Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Rangordnung der deutschen Verlagsplätze, angeordnet nach dem auf das Jahrzehnt berechneten Durchschnitt ihrer Verlagsproduktion in den Jahren 17K5—1805. Leipzig 5556 ! Hamburg 890 Berlin 2423 Halle 1154 Wien 1235 Frankfurta.M.1137 Nürnberg 972 Güttingen 787 Breslau 569 Dresden 459 Jena 445 Augsburg 466 Prag 389 472 8. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland. Braimschweig 33« Hannover 31!» Altona 259 Gotha 257 Königsberg 227 Dessau 224 Magdeburg > ^ Weimar 1 Erfurt 208 Altenbnrg 199 Riga 182 Bremen 178 Gera 133 Quedlinburg 123 Lübeck 122 Erlangen 332 Straßbnrg 317 Zürich 295 Tübingen 274 Basel 266 Stuttgart 259 München 240 Mannheim 239 Ulm 237 Gießen 228 Salzburg 207 Lemgo 191 Bern 177 Bromberg 141 Regensburg 134 Münster 116 WUrzburg 114 Chemnitz 84 Flensburg 73 Frankfurt a.O. 66 Lüneburg 63 Wcißcufels 62 Cöthen 61 Grcifswald 59 Lützow-Wismar53 Stettin 1 > c>2 Frcibcrg 1 Hildburghausen 51 Grütz 84 Köln 70 Weißenburg (Franken) 66 Ofsenbach 54 52 Anspach Preßburg Cassel ) Karlsruhe / Heidelberg 'i ^ Heilbronn / Celle 46 Görlitz Liegnitz Potsdam Halbcrstadt Brandenburg) Glogau Nordl.nge»43 Schwerin 42 Wolfenbüttel 40 Zittau 39 Bautzen Meißen Langensalza 37 45 38 Lingen 38 Dortmund 37 Mainz 36 Züllichau 105 Helmstedt 104 Stendal 99 Marburg 99 Rostock 93 Danzig 92 Eisenach 89 Wittenberg 88 Bayreuth 87 Ein Vergleich der vorstehenden Tabelle mit der für das Jahrzehnt 1730 39 gültigen zeigt die Verschiebungen, die sich in lokalstatistischer Hinsicht in den Meßkatalogen der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts vollzogen. An zweiter Stelle steht nicht inehr Nürnberg, sondern Berlin, das früher die achte Stelle einnahm. Dabei steht jetzt der zweite Verlagsplatz Deutschlands dem ersten, Leipzig, viel näher als früher. Als Verschicbungen in der Rangordnung der deutschen Verlagsplätzc. Leipzig. 47Z dritter Platz folgt Wien, das früher an 46. Stelle stand. An der Spitze der übrigen Städte steht nach wie vor Halle. Vor die auf Halle folgenden übrigen Städte hat sich Frankfurt a. M. geschoben, und gleich an Frankfurt schloß sich Nürnberg an; erst dann folgen die frühern großen Verlagsplätzc Norddeutschlands, unter die sich neue norddeutsche Emporkömmlinge und zu neuer Bedeutung gelangte süddeutsche Plätze gedrängt haben: es folgt zunächst Hamburg, nicht, wie früher, Jena; dann, eine buchhandclsgeschichtliche urds nova, Güttingen; daraus Breslau, das also über Jeua und Dresden emporgestiegen ist. Auf Breslau folgt jetzt zunächst Augsburg, das früher an 29. Stelle stand, und nach Dresden und Jena (diese früher in umgekehrter Folge) Prag, von dem früher noch keine Rede war. Braunschweig steht jetzt vor Hannover; zwischen beiden aber erscheint jetzt Erlangen und unmittelbar hinter ihnen eine geschlossene Reihe süddeutscher Plätze, die alle gegen früher in ihrer Bedeutung gestiegen, zum Teil ganz außerordentlich gestiegen sind: Straßburg, Zürich, Tübingen, Basel, Stuttgart. In Norddeutschland fällt weiter die kräftige Entwicklung von Königsberg, Gotha, Altona, Dessau, Weimar, Altenburg, Riga, Gera, Quedlinburg, in minderm Maße von Städten wie Magdeburg und Chemnitz aus; andere, wie Züllichau, Frankfurt a. O., Görlitz, Zittau, Sorau haben verloren, am allerstürksten Wittenberg, Wolfenbüttel, Bautzen. Für Süddeutschland fällt aus, mit welcher Gewalt, stellenweise einer wahren Springflut gleich, der süddeutsche Verlag cmporschwillt; es sind nur wenige Plätze, die hierzu im Gegensatz stehen, wie Marburg, Köln, Mainz. „Die Stadt Leipzig", schreibt die süddeutsche Buchhändlerzeitung „Neues Archiv" zu Ende des Jahrhunderts, „hat sich im Flor des Buchhandels so festgesetzt, daß sie es schwerlich, ohne die gewaltsamste Revolution, welche eben so gut zum Schaden des ganzen Handels ausschlagen könnte, je verlieren wird. Sie hat die größte und reichste Anzahl von Verlagshändlern, welche nicht abnehmen, sondern vielmehr noch täglich sich vermehren. Diese beschäftigen eine große Menge Pressen, welche verhültnißmäßig wohlfeiler als alle übrigen drucken, von denen aber immer genug übrig bleiben, um selbst den am entferntesten wohnenden und durch die Eensur gedrückten Buchhändler zu reitzcn: auch seine Werke daselbst drucken zu lassen, wodurch er dann dieser ausweicht und obenhin die Transportkosten erspart".^ Die bedeutendste Leipziger Vcr- 474 8. Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland. lagshandlung war zunächst die altehrwürdige Firma Fr. Lanckisch Erben lMeßkatalog bis 1762; von 1740 bis dahin 607 Artikel) und ihr zunächst die von Carl Ludwig Jacobi (bis 1761). Dann traten beherrschend die beiden Dioskuren Philipp Erasmus Reich und Immanuel Breitkops auf, die nicht nur für Leipzig, sondern gleichsam für ganz Deutschland Buchhandel und Buchdruckerei ihrer Zeit verkörperten. Was Reich als Verleger betrifft, so finden wir bei ihm, dem produktivsten Verleger in den Meßkatalogen seiner Zeit (1747—1787 1507 Artikel), eine eigentliche Verlagsspezialisierung ebensowenig wie bei fast allen seinen Zeitgenossen; indes ist seine Verlagsthätigkeit dadurch charakterisiert, daß sie sich im allgemeinen sowohl von der besondern Pflege eigentlich schwcrwisscnschaftlicher Litteratur, wie von der Veranstaltung von Schulausgaben oder dergleichen sowie leichter Massenlitteratur fernhielt; seine Spezialität, wenn man so sagen will, bestand im Verlage vornehmer schonwissenschaftlich er, popularphilosophischer, historischer u. dcrgl. Litteratur; die Namen Wieland, Lavater, Zimmermann, Zollikofer, Meiners, Niemeyer, Johannes Müller, Spalding, Weiße, von Thümmel, Schröckh, Heyne sind bezeichnend dafür. In seinen geschäftlichen Grundsätzen sowohl wie besonders in seinen? öffentlichen Wirken ging Reich, von der Veränderung des Zahlungsmodus zu Beginn der sechziger Jahre angefangen^, vielfach ins Extrem. Der Geschichte ist er eben dadurch von unschätzbarem Werte als Typus der Richtung einer ganzen Zeit. Vergessen wir nicht, mit welcher Zähigkeit Leipziger Buchhandel und kurscichsischc Regierung auch nach seinem Tode z. B. an dem Übersetzungsmonopol festhielten. Nehmen wir hier von ihm Abschied mit einer Beobachtung, die unter allen Buchhändlern seiner Zeit nur von ihm gilt und die einzigartige Stellung, die er in seiner Zeit einnahm, lebendig vor die Seele führt. „Die Buchhandlung wird bei Euer Edlen eine Epogne anfangen können", heißt es in einem Buchhündlerbriefe. Ein anderer begrüßt Reich „als denjenigen, der auf der Buchhandlung sich zum berühmtesten gemacht hat, der davon die feinste Kenntniß besitzet, das sudlimsts davon aus dem Grunde eigen hat, dem der rest der Buchhändler durch seinen trefflichen Verlag zinsbahr ist, dessen Lob oder Tadel von andern anerkannt wird, der andern durch sein Urtheil, durch sein Ansehen eieclit verschaffen oder nehmen kann". Nun, den ersten dieser Briefe schrieb wenigstens kein süddeutscher Buchhändler, er stammt von Philipp Erasmus Reich. 475 Gsellius in Celle aus den 1780er Jahren, und der zweite, geschrieben von Bartholoms in Augsburg im Jahre 1777, als er sich etabliert hatte, ist Weihrauch, den der Abhängige vor dem Throne des Herrschers emporsteigen läßt. Dennoch ist gerade das bemerkenswert, daß man bei aller grundsätzlichen Feindschaft weithin die persönliche Wucht und Bedeutung des Mannes, der dem Buchhändler in der fernen Provinz gleichsam mit Krone und Szepter zu spielen schien, anerkannte und sich der Höhe, die in ihm der deutsche Buchhändler erstiegen hatte, mit einem Stolze, der das Herz höher schlagen ließ, bewußt ward. Man wird an Goethes Äußerung erinnert: man sei selbst unter den Prcußenfeindcn des Reiches weithin „Fritzisch" gesinnt gewesen. Schwan in Mannheim taufte sein Töchterchcn nach Reichs Namen (Philippinen Als Bahrdt in seiner Hildesheimer Zeit den Namen Kriegers in Gießen fälschlich unter seinen Kollckteurs aufgeführt hatte, wendet sich die Handlung an Reich: „Nur von Ihnen können wir erwarten, daß Sie dermahlen besonders das höchst nöthige dazu beytragen werde», unsern t^i-kdit bey der Handlung zu erhalten." Reich war es, an den sich der junge Cotta wandte, als er seine große Laufbahn begann, um sich von ihm über die Grundsätze belehren zu lassen, nach denen er sein Geschäft führen solle. Der Verfasser der Schrift: „Meine Reisen zu Fuß" (Frankfurt u. Leipzig, 1789) beleuchtet mit bittcrm Hohu und Spott teils die Erfolglosigkeit, teils die Verschärfung der Gegensätze, wovon Reichs sächsische Buchhandcls- politik begleitet worden sei; ihn persönlich nennt sie einen „Mann von Herz und Kopf".» Der Buchhändler Wilhelm Fleischer in Frankfurt a. M. nennt im Jahre 1791 als die beiden „größten und edelsten Buchhändler aller Zeiten" Robert Stcphanus und Philipp Erasmus Reich: „Seine Verdienste bedürfen keiner Zergliederung: sie sind überall erkannt und geschätzt worden." ^ Ja selbst wenn einen: Rcichöbuchhändter das Mißgeschick widerfuhr, daß ihn? die Frau aus dem Hause lief, war es Reich, den er darum anging, seinen Einfluß zu Gunsten des gestörten ehelichen Verhältnisses geltend zu machen. Für die „Fritzischc" Gesinnung besonders bezeichnend ist ein Aufsatz im „Neuen Archiv" (1795), das in Leipzig das große Babel, im Leipziger Nettohändlcr den leibhaftigen Gott-sei-bei-uns sah. Er führt uns einen jungen Menschen des unterdrückten Süddeutschlands vor, der gleichsam ein Messias des Neichs- buchhcmdcls werden will. Was Reich nicht nur „für Leipzig", sondern 476 8. Kapitel: Das biblivpolische Deutschland, „für den ganzen Buchhandel" war, will er für Süddeutschland werden, „Er hatte von diesem außerordentlichen Manne so vieles geHort, daß er nie ohne eine Art Enthusiasmus von ihm reden konnte."'"' Franke in Berlin ist vom wütendsten Hasse gegen die Nettohändlcr erfüllt und verflucht deu Kundenrabatt, und dessen Ursprung leitet er von Reich her. Wie er aber ihn selbst erwähnt, mäßigt er den Ton und bemerkt (1802): „Hätte es der sehr geschätzte Reich damals geahndet, welches Übel er dadurch dem ganzen Handel zuzöge, ich glaube sicher er hätte es unterlassen." Auch an anderer Stelle spricht er von ihm nur als dem „sehr geachteten".6 Immanuel Brcittopf stellte neben Deutschlands von Reich geleitete berühmteste Buchhandlung die berühmteste Buchdruckerei Deutschlands, und seine Offizin war trotz der heiligen Propaganda zu Rom die größte und vollständigste der Welt. Die Schriftgießerei goß zu Ende seiner Lebenszeit in 12 Gicßöfcn mit einigen 40 Leuten über 400 Alphabete aus allen Sprachen; ihre Lettern gingen nach allen deutschen Ländern und darüber hinaus, besonders nach dem Norden und Osten und nach Amerika. Im Jahre 1784 lieferte sie jährlich 300, zu Ende des Jahrhunderts 350—400 Centner neuer Schriften. Die Buchdruckern, die für so zahlreiche auswärtige Handlungen und z. B. für Serbien und die Akademien und Schulen in Moskau und Kiew gedruckt hat, arbeitete zu Ende des Jahrhunderts mit 20, die Noten- druckerei mit 4 Pressen, in beiden zusammen waren 60—80 Personen beschäftigt, der jährliche Papicrverbrauch betrug über 1200 Ballen. Zu der Druckerei und der Schriftgießerei kam der Buch- und Mnsikalien- handel; eine Zeit lang unterhielt Breitkopf noch eine Spielkarten- und eine Tapetenfabrik, die er freilich beide mit Verlust aufgeben mußte; gegen 130 Leute im ganzen waren durchschnittlich unter ihm beschäftigt. Inmitten dieses für die damalige Welt staunenswerten Triebwerks stand Breitkopf, seine Kataloge, Zeitschriften, schriftstellerischen und technischen Arbeiten, privaten Sammlungen planend, versuchend, ausgestaltend. Zwei Worte nur über das fernere Schicksal einiger der großen alten Firmen/ Der Besitz der Thomas Fritschischen Handlung ging nach des Vaters Tode auf den einzigen Sohn, den spätern kursächsischen Minister Thomas Freiherrn von Fritsch über; sie wurde geleitet von dem damaligen Inhaber der I. F. Glcditsch'schen Handlung, Friedrich Ludwig Glcditsch, an den sie Thomas von Fritsch dann im Jahre 1741 Leipzig: Breitkopf und andere Buchhändler. Wachstum der Firmcnzahl. 477 verkaufte. Im Jahre 1750 starb der Begründer der Firma Heinsius (Joh. Samuel); 1793 begann die Geschäftstätigkeit seines Enkels, Wilhelm Heinsius, des Begründers des „Allgemeinen Bücherlexikons"; in seine Hand gelaugte zugleich die ebeu erwähnte nltbcrühmtc I. F. Glcditsch'sche Handlung, bis er sie dann im Jahre 1805 an Carl Friedrich Enoch Richter abtrat, der uns später als einer von den ersten Deputierten des Leipziger Buchhandels begegnen wird. Die Firma Caspar Fritsch nahm im Jahre 1760 die angesehene Firma Joh. Christian Martini iu Leipzig und 1766 die Firma Johann Wcndler in Leipzig auf. Die Firmen Wolfgang Dcer und Großcns Buchhandlung verschwinden in den Jahren 1752 und 1758. Von deu neuen Firmen des Reichscheu Zeitalters war die bedeutendste die von Siegfried Leberccht Crusius (Meßkatalog 1766/1815; heute F. C. W. Vogel), der im Jahre 1765 die 1730 von Joh. Mich. Teubncr in Braunschweig gegründete und später nach Leipzig versetzte Buchhandlung erwarb; Weißes Kindcrfrcund, Salzmanns Elemcntarbuch, Bröders mit den Schulerinncrungcn ganzer deutscher Generationen verwachsene lateinische Grammatik, Werke Basedows sind einige von den zahlreichen buchhandelsgcschichtlich denkwürdigen Artikeln seines Verlags." Neben ihm stehen Wcygandt, C. Fr. (dann F.) Schneider, ferner Perthes' Lehrhcrr A. F. Böhme, Joh. Fr. Junius, endlich Dyck, E. B. Schwickert, Paul Gotthclf Kummer, Joh. Phil. Haug, dessen Handlung 1789 au Johann Ambrosius Barth überging, W. G. Sommer, Fr. Gotth. Iacobäer. Scharf zeichnet sich iu der Geschichte auch des Leipziger Buchhandels der Einschnitt, der das nachreichschc vom Reichschcn Zeitalter trennt. Es war auch hier gerade dieser Zeitpunkt, in dem eine außerordentliche Zunahme der Buchhandlungen begann. Ihre Zahl betrug im Jahre 1740 25, im Jahre 1789 27; in dem dazwischenliegende» halben Jahrhundert betrug sie zuweilen weniger (1770: 17), zuweilen mehr (1746: 39; 1782: 36), blieb aber im ganzen auf der Höhe von etwa 26 Buchhandluugen. Im Jahre 1791 aber finden wir 47 Buchhandlungen verzeichnet, und bis zum Jahre 1804 war ihre Zahl weiter bis auf 56 gestiegen: einer verhältnismäßigen Gleichmäßigkeit in jenem halben Jahrhundert gegenüber in drei Iahrfttuftcn ein unaufhaltsames Aufsteigen bis zu der doppelten Höhe. — Druckereien 478 Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland, hatte Leipzig im Jahre 1746 nach Leonhardi 19, im Jahre 1764 nach Reich 14; Leonhardi nennt weiter für die Jahre 1770 und 1798 14 und 18 Druckereien, und das Adreßbuch von 1804 verzeichnet 20 Bnchdruckcreien (wovon drei zugleich Buchhandlungen: Breitkopf d Gerlach), der gleichzeitig die 1550 von Meycrpeck gegründete Druckerei (heute Gerlachsche Buchdruckerei) erwarb. Eine der wichtigsten Wandlungen, die in der Buchhandclsgcschichtc Norddeutschlands in lokaler Hinsicht vorging, war der glänzende Aufstieg Berlins. Er beginnt etwa mit dem Ende des Siebenjährigen Kriegs. Zu Beginn unserer Periode zählte Berlin sechs bis acht (vor Ablauf des Siebenjährigen Kriegs, nach einer Behauptung der Berliner Buchhändler von? Jahre 1794, nur drei), in den siebziger Jahren 15^, im Jahre 1790 24", zu Ende des Jahrhunderts bei ca. 150000 Einwohnern 26" und im Jahre 1804 32 privilegierte Buchhandlungen 480 8. Kapitel: Das biblivpolischc Deutschland. ^d. h. uüt Ausschluß der Druckcrvcrlegcr, Musikalienhändler, Buchbinder, Antiquare, Gelehrten, Königlichen Officiantcn und Juden) ^. Die Firmen Boß, Nicolai und Haude Spcncr standen im Mittelpunkte dieser Handlungen. Man kann sich kaum vorstellen, wie die Bedeutung des Fridericianischen Berlins buchhandclsgcschichtlich sich schlagender hätte verkörpern sollen, als in Christoph Friedrich Nicolai. Geboren am 18. März 1733 in Berlin als Sohn eines Berliner Buchhändlers, war er eine nüchterne, polymathisch angelegte Natur vou eiserner Energie. Einen, rein litterarischen Leben zustrebend, wurde er 1759 durch den Tod seines altern Bruders gegen seinen Willen zur Übernahme der väterlichen Handlung geführt — Neigungen und Abneigungen, die sein ganzes Leben hindurch kenntlich bleiben. In der Gründung der „Allgemeinen deutschen Bibliothek" ist seine Stellung in der Berliner Buch- handclsgcschichte konzentriert, in kritischer sowohl wie in geschäftlicher Hinsicht. Nicolai war der erste, in dem sich die beherrschende Stelluug des Verlegers im Mittelpunkte littcrarischer Kritik in großem Maßstabe verkörperte; wobei übrigens geschichtlich zu bemerken ist, daß der Plan ursprünglich nicht auf Nicolai den Verleger, sondern auf Nicolai den Littcratcn zurückgeht. Wie man namentlich in Süddeutschland in Reich den Typus des Nettohändlcrs haßte, ebenso haßte man ebenfalls vor allem in Süddcutschland Nicolai als den allmächtigen Gebieter einer einseitigen modern-norddcutschcu .Kritik. Die „Allgemeine deutsche Bibliothek" war buchhändlcrisch für Berlin von solcher Bedeutung, daß man bei Schilderungen der buchhändlerischcn Stellung Berlins besonders auf sie hinwies, und wir erinnern uns aus den Verwicklungen mit der preußischen Censur, daß dabei für die Frage nach den buchhüudlcrischcu Folgen die „Bibliothek" in erster Linie stand. Als Buchhäudler ist Nicolai trotz seiner wissenschaftlichen Neigungen, die z. B. Reich ganz fremd waren, eines der größten und anschaulichsten Beispiele des „eigentlichen" Buchhändlers gegenüber dem Nettohäudler eben nach Reichs Stil. Wie er, mit einer Selbstironic, hinter der sich doch so viel Wahrheit verbirgt, von den „dummen" Büchern sprach, auf die auch er als Verleger sein Glück baue, das war für einen Reich trotz seiner Übcrsetzungs- industrie unmöglich. Bei Reich steht die Heranziehung der besten Autoren durch glänzende Honorare im Vordergrund, bei Nicolai das eigene Unternehmertum. Zugleich aber war Nicolai — wir werden Nicolai, Voß, Spener und andere Berliner Verleger. 481 darüber Näheres im folgenden Kapitel hören — der entschiedenste Gegner des Nettohandels und eine der bedeutendsten Verkörperungen des norddeutschen Sortimcnters, nur daß er eine öffentliche Führerrolle im Kampfe des letztern gegen erstern mit Betonung ablehnte. Vielleicht haben wenige, vielleicht hat keiner seiner buchhändlcrischen Zeitgenossen eine körperlich und geistig so allseitige und rastlose Thätigkeit entfaltet wie Nicolai der Verleger, Sortimentcr, Redakteur, Schriftsteller, dilettantischer Gelehrte und Weltmann, und nur die kühle Ruhe seines Naturells und die sichere und strenge Organisationskraft, mit der er sich Zeit und Menschen Untertan machte, machen es erklärlich, daß er ihr nicht unterlag. Ein Vierteljahr verging für ihn mit Reisen, und dabei schrieb er eine kleine Bibliothek zusammen. Er trieb die entlegensten Studien (z. B. über die Geschichte der Perrückcn), und dabei welche Arbeitsleistungen im Sortiment: als der „Sebaldus Nothanker" ihm seitens der Kaiserin von Rußland die Bestellung einer Bibliothek für die kaiserlichen Prinzen eingebracht hatte, schrieb er in einigen Wochen in sauberer Handschrift einen ganzen Folianten eines wohlgewähltcn Katalogs. Das letzte Drittel des 18. Jahrhunderts, die Zeit von Christian Friedrich Voß und Johann Carl Philipp Spener, war die Glanzzeit der Vossischen und Haude nwruiu oküoiiialium in' fünf Centimen Großoktav mit ebensoviel illuminierten Kupfertafeln, die Accurate Vorstellung der Armeen der meisten europäischen Potenzen, nach ihren lluiformcu abgebildet in 8 Oktavbänden und durchaus mit illuminierten Kupfern, de Gcers Geschichte der Insekten in 7 Bauden Großoktav mit vielen Kupfcrtafeln, das gewaltige Martini- Chemnitzsche Conchylicntabinet in 11 Regalquartbünden mit 102 nach der Natur illuminierten Kupfern (1769 — 1795, Preis 315 sl. 210 Rthlr., gegenwärtig in neuer vervollständigter Auflage erscheinend).^ Nieolaus Raspe gehört zu den Verlegern, die nicht ihren Autoren, sondern denen umgekehrt langjährige Autoren ihres Verlags dankbar ver- chreude Denkmäler der Erinnerung setzten, wenn auch nicht in Marmor und Erz, sondern nur mit der Feder, in Werken, die als erste nach dem Tode des Verlegers in seiner Firma erschienen.^ Dabei war die 504 8. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland, Firma Raspes, wie schon vorher Stein Raspe, zugleich die produktivste; Raspe selbst soll über 600 Werke verlegt haben (die Meßkatalogc verzeichnen von ihm 1755—86 379 Artikel). Erst spater kamen darin ihm ebenbürtige Verleger aus: Weigel Schneiders Kunsthandlung (seit 1781) und Ernst Christoph Gratteuauer, der 1779 die ehemals Joh. Geo. Lochnerschc Buchhandlung erkaufte. Eine besonders angesehene Stellung scheint Carl Felsecker eingenommen zu haben, wenigstens liegen Eingaben vor, die von ihm „in Nahmen" der Nürnberger Buchhändler unterzeichnet sind. Der ehedem berühmte Name der Endter war nur noch bis in die Mitte der fünfziger Jahre (W. M. Endterische Eonsorten ^ Engelbrecht Wittwe) von einiger Bedeutung; ganz verschwindet der Name (Joh. Andr. Endters Handlung) im Jahre 1792, um erst vier Jahrzehnte danach wieder aufzutauchen; die alte Wolfgang Endterschc Handlung ging 1780 aus dem Besitze von Wolfgang Schwarzkopf auf Johann Adam Stein über, dessen Firma sie annahm; die Joh. Andreas Endtersche Buch- und Kunsthandlung war seit 1746 (bis dahin Georg Ernst von Finckler) im Besitze von Paulus Wolfgang Mann (seit 1789 Gebrüder Georg Nico- laus und Caspar Gottlieb Mann). Die buchgcwerbliche Besonderheit Nürnbergs bestand in seinem Kunsthcmdel, der neben den allgemeinen Verlagshandlungen von einer ganzen Reihe spezieller Kunsthandlungen gepflegt wurde. Versetzen wir uns in die Auffassuugsweise des 18. Jahrhunderts, das den Landkartenhandel noch nicht als gesonderten Geschäftszweig anzusehen gewohnt war, sondern ihn dem Kunsthandel zurechnete, so ist hier an erster Stelle die alte und weitberühmte Homcmnschc Offizin zu nennen. Der Eber- spergersche Anteil (vgl. Bd. II, S. 369) ging 1762 auf Georg Peter Monath und dann 1804 für 20000 sl. Rheinisch und eine Leihkauf- summc von 500 sl. auf Georg Christoph Franz Fembo über, der endlich 1813 auch den Franzschen Anteil (vgl. daselbst) erwarb. Die Bedeutung der Offizin war noch durch das ganze Jahrhundert eine führende. In Nürnberg selbst erschienen Landkarten außer bei ihr nur ab und zu in der Weigel-Schneiderschcn Kunst- und Buchhandlung. Von andern Städten kam zunächst Augsburg in Betracht, wo die Lottersche und die Probstsche Handlung mit der Homannschen Offizin wetteiferten, indessen wurden die Homannschen Karten im allgemeinen bevorzugt. Aber mehr und mehr Konkurrenz sollte Nürnberg erwachsen: Artaria ^ Comp, und Nürnberg: Kunsthandel. Augsburg: katholischer Buchhandel. 505 Schrämbl, beide in Wien, traten auf, und im Nordeu wurden die zwar teurer» aber geschmackvollem und wohl auch bessern Karten der Berliner Akademie der Wissenschaften und des Weimarischen Jndustriecomptoirs gefährlich. Im eigentlichen Kunsthandel blieb dagegen Nürnberg von besonderer Bedeutung. Im Jahre 1801 bestanden nicht weniger als 17 eigentliche Kunsthandlungen in Nürnberg. Ihre verlegerische Bedeutung lag besonders auf dem naturhistorischcn Gebiete. In zweiter Linie stand der Verlag kunstgcschichtlichcr Richtung, landschaftlicher Stiche, endlich von Bilderbüchern und Bilderbogen; Bestelmeyer verlegte unter anderm ein Magazin nützlicher Spielsachen für die Jugend, in dem besonders architektonische, mathematische, physikalische Gegenstände abgebildet waren; die gegen Ende des Jahrhunderts eingegangene Brunnerschc Handlung war eine speziell pädagogische Kunstwarenhandlung. Eine ganz andere Seite des vielgestaltigen deutschen Buchgewerbes wiederum zeigt sich in Augsburg. Die Stadt zählte in den achtziger Jahren drei protestantische und sechs katholische Buchhandlungen und sechs protestantische und fünf katholische Buchdruckercien. Die protestantischen Handlungen, durch die Konkurrenz Ulms und besonders Nürnbergs beeinträchtigt, spielten keine bedeutende Rolle. Eine um so größere Bedeutung hatten die katholischen Häuser. Augsburg war der Stapelplatz des katholischen Buchhandels in Deutschland und des Handels mit lateinischen katholischen Büchern nach Italien und Frankreich. Die Firmen Gebrüder Veith und Joseph Wolf gehörten zu den größten und reichsten Deutschlands, vielleicht, meint Nicolai, Europas. Unermeßlich waren ihre Niederlagen, und in ihren Schreibstuben wurden Summen umgeschlagen, wie vielleicht von keinem einzigen protestantischen Buchhändler. Sic unterhielten den lebhaftesten Verkehr nach den romanischen Ländern, daneben durch die „Güngler" oder „Trägler", die ganze Partien bar kauften, mit den Klöstern und Pfarrern des Landes. Die lateinischen Foliautcn der Kanoniker, der Patristiker und Scholastiker, der Homiletiker, dcr Klostergcschichten, MraenlA sanewrnrn, LibliotNöeaö eoneioimwi'Mö, NiUstdlig, eoneioimtovm u. s. w., die Massen der asketischen und andern Schriften fürs Volk, Heiligcnlegcnden, Brüderschaftsbüchlein, Christenlehren, wunderreiche Exempelbücher, in Mengen von den Klöstern bezogen und verbreitet, die zahllosen Oktav- und Duodezbände der Gebetbücher, die sogenannten „Prediger" (Predigt- 506 8. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland. sammlungen) in vielen Folianten, mit denen von hier aus ganz Deutschland versorgt wurde, bildeten den eisernen Bestand der Augsburgcr Niederlagen. Eine massive Litteratur, ein massives Gewerbe; sogar die polemische Litteratur ging ins Große und Bandereiche: die in den 1780er Jahren erschienene „Sammlung der Schriften, die seit einigen Jahren zur Steuer der Wahrheit herausgekommen sind", war 30 Bände stark. Natürlich war damit auch eine starke Übcrsetzungsindustric verbunden, namentlich auf dem Gebiete der eleganten französischen Kanzclrcdcn; solche Werke, wie sie besonders zahlreich seit den 1770er Jahren herauskamen, erschienen im Umfange bis zu 10 Banden in Auflagen von 3000 bis 5000 Ercmvlarcn und fanden den besten Absatz. Auf demselben Gebiete lag das Besondere des Augsburger Kunsthandels: in der Herstellung von Heiligenbildern, einmal schlechten und billigen fürs Volk, sodann zierlich gestochenen und kolorierten für die vornehmen Stande. Daneben blühte aber auch in Augsburg Herstellung und Verlag von illuminierten naturgcschichtlichen und numismatischen Werken, Porträt- Galerien berühmter Schriftsteller und Gelehrten, Sammlungen von Donau-Ansichten u. dergl. Wie in Nürnberg, so waren auch in Augsburg die ausführenden Künstler vielfach zugleich die Verleger. In den Mcßkatalogcn macht sich der kultur- und handelsgeschichtlich so bedeutsame Augsburger Verlag natürlich gerade mit derjenigen Seite, in welcher seine Eigentümlichkeit bestand, kaum bemerklich; von der Firma Vcith z. B. verzeichnet er nur in den ersten siebziger Jahren und dann um die Wende des Jahrhunderts ein paar vereinzelte Artikel. Ähnlich ist es übrigens mit dem Nürnberger Kunsthandel. Von den 14 Firmen dieser Gattung, die Nürnberg gegen Ende des Jahrhunderts zählte, treten im Mcßkatalog nur drei auf. Von hervorragender Bedeutung ist dabei nur eine, vom Jahre 1778 ab: die Christoph Wcigelsche, dann (seit 1781) Weigel ^ Schncidcrsche Kunsthandlung; vorher ist der Anteil der Weigel an den Artikeln des Mcßkatalogs nicht der Rede wert und wird übertroffen von Ad. Wolfg. Winterschmid (1763—1788) und sogar von Valentin Bischoff (1776—1785). Am kräftigsten sind von den Augsburgcr Verlegern Matthäus Rieger ^ Söhne (1766) und nächst ihnen C. H. Stage (seit 1763) vertreten. Von den übrigen treten Joh. Jac. Lotters Erben (bis 1753), später I. Wolff (seit 1786) uud Späth (1796—1801) hervor. Die Eberhard Klcttsche, dann Klett Frankesche Verleger in Ulm, Erlangen und andern fränkischen Orte». 507 Handlung, die als Verlag in den Meßkatalogen (1753/89) hinter den Genannten zurücksteht und vis 1799 bestand, wird von den Zeitgenossen mehrfach als die angesehenste der damaligen protestantischen Buchhandlungen Augsburgs hervorgehoben. Nürnberg war die buchhändlcrischc Hauptstadt Frankens, Augsburg diejenige Schwabens. Die zwei Städte hatten gleichsam zwei Haupt- nebenplätze, deren Bedeutung zueinander sich ebenso verhielt, wie diejenige der Hauptplätze. Der fränkische Hauptnebcnplatz war Erlangen, der schwäbische Ulm. Erlangen, dessen Universität zu Ende des Jahrhunderts von etwa 300 Studenten besucht wurde, in dem Nicolai 1781 fünf Druckereien vorfand, und dessen in der Umgegend fabriziertes schönes weißes Papier er lobt, hatte zwei bedeutende Buchhandlungen: in erster Linie die Joh. Jacob Palmsche und in zweiter die Walthersche, mit der zugleich die beste der fünf Druckereien verbunden war. Die Buchhandlung Palms (heute F. Enke in Stuttgart), des Oheims und Lehrherrn Philipp Palms in Nürnberg, war erst um 1770 als Cam- merersche Universitüts-Buchhandlung gegründet worden und ging 1778 auf Palm über. Walterschen Verlag verzeichnet der Mcßkatalog in den Jahren 1762—1807. Ein tatkräftiger Verlag war auch der in den Meßkatalogen nur kurze Zeit (1799—1806) bemerkbare von Schubarth. Für Ulm verzeichnen die Meßkataloge einen Verlag erster Größe nur aus älterer Zeit und für kürzere Dauer: Joh. Fr. Gaum, 1752 —1764. Von den übrigen Handlungen ist die bedeutendste die Stettinsche (seit 1765), deren Besitzer August Leberecht Stettin (gest. 1780) — der respektabelste Buchhändler, den er jemals gekannt habe, sagt der Schweizer Buchhändler Heinzmann — der glückliche Verleger von Schmidts „Geschichte der Deutschen" war, während die schon im 17. Jahrhundert gegründete und noch heute bestehende Wohlerschc Buchhandlung und der Verlag von Alb. Fr. Bartholomäi weniger bedeutend waren. Unter den fränkischen Verlegern machen sich im übrigen vor allem die Nachdrucker breit: Tobias Gobhardt in Bamberg (gest. 1792; Firma Mcßkatalog 1760/1836), der Sohn eines Maurergesellen, der sich auf die Träglerci geworfen, in bekannter Weise hercmfgchandclt, Ende der fünfziger Jahre seine Buchhandlung in Bamberg und bald darauf auch schon eine Filiale in Würzburg errichtet hattet und Franz Xaver Ricnner in Würzburg Meßkatalog 1775/1807). Die ansehnlichsten Handlungen 508 8. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland, begannen erst zu Ende des Jahrhunderts: an der Spitze, wenn wir von der Typographischen Gescltschaftsbuchhandlung in Wcißcnburg absehen, die in den vier Jahren 1789—1792 229 Titel an den Meßkatalog einsandte, Gottfried Adolph Grau, der 1793 die 1737 von Joh. Gottlob Meiling begründete Buchhandlung in Hof (heute G. A. Grau ^ Comp.) und die 1683 gegründete und ebenfalls noch heute bestehende Grauische Buchhandlung in Bayreuth erwarb^, und Johann Esaias Seidl, der 1785 die „gauz ruinirte" Lichtenthalcrsche Druckerei in Sulzbach, in der er bis dahin Faktor gewesen war, ankaufte (Meßkatalog seit 1797), 1790 für seine buchhändlerischen Verdienste zum Kurfürstlichen Kommcrzienrat ernannt wurde und 1799 in Amberg neben dem bis dahin einzigen Buchhändler (und Buchdrucker) Georg Koch daselbst eine zweite Buch- r gewiß und eigen ist".^° Tübingen und Stuttgart: sie waren in der That die beiden Hauptplätzc des württcmbergischen Buchhandels. Einen bedeutenden Verlag finden wir zunächst in Tübingen: Jac. Fr. Hecrbrand (Meßkatalog 1778/1815). 512 8. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland, Vor ihm war der bedeutendste württembcrgische Verlag der I. G. Cottaschc in Tübingen. Stuttgart, die spätere buchhändlerische Hauptstadt Süddeutschlands, zählte zu Ende des 18. Jahrhunderts bei 18500 Einwohnern vier eigentliche Buchhändler: Metzler, Erhard, Loeflund und Steinkopf. In den Meßkatalogen macht sich nur die I. B. Metzlersche (1744—1793) und die Erhardsche Handlung, diese ganz besonders in der Zeit ihrer Vergesellschaftung mit Loeflund (1789—1796) stärker bemerkbar. Im Jahre 1787, als in Leipzig Philipp Erasmus Reich die Augen schloß, begann in Tübingen die buchhändlerischc Laufbahn Johann Georg Cottas, des zweiten Mannes in der Geschichte des deutschen Buchhandels, den die Zeitgenossen mit dem Titel: Fürst der deutschen Buchhändler geschmückt haben. Ein Mann, an Größe des Geistes, Tiefe und Weite der Beanlagung seinem norddeutschen Vorgänger weit überlegen. Königen ein Genosse und furchtloser Opponent, Kronprinzen ein Bankier, war er ein Diplomat von Gottes Gnaden, ein Staatsmann, dessen Wirken der Verfassungs- und Staats- und Volkswirtschaftsgcschichte Süddeutschlands angehört, ein unvergleichlicher Agronom und Musterwirtschafter. Von Vater und Oheim, dem Kanzler der Universität Tübingen, ursprünglich zum Theologen bestimmt, trieb ihn Feuer und Schärfe seiner Anlage dem Ziele des Genieoffiziers zu — und ist er es nicht geworden? Er studierte Mathematik und Geschichte, ging, unter Festhaltung seines Lieblingsfaches, der Mathematik, zur Jurisprudenz über, promovierte, absolvierte glänzend sein Studium, ging nach Paris, lernte hier Französisch, studierte Mathematik, erhielt die nachhaltigsten Anregungen auf politischem und künstlerischem Gebiete und knüpfte wertvolle Bekanntschaften an, legte, nach Tübingen zurückgekehrt, hier die Prüfung des Hofgcrichtsadvokaten ab und beschäftigte sich mit dem Studium der Naturwissenschaften. Da bestimmte ihn der Vater, der in Stuttgart die von ihm gegründete Hof- und Kanzlei-Buchdruckcrei betrieb, zur Übernahme der Buchhandlung in Tübingen, mit der es unter der Verwaltung von Faktoren mehr und mehr bergab gegangen war. Dreiundzwanzig Jahre alt war der ungelernte Neuling, als er am 1. Dezember 1787 das Geschäft übernahm, nachdem er sich in sechzehnmonatlicher unausgesetzter Arbeit in den Buchhandel eingearbeitet hatte; nach zehn Jahren waren die Grundlagen des neuen Cottaschen Gebäudes: die Verbindung mit den großen Dichtern und die Allgemeine Zeitung, Cotta und andere württembergische Verleger. Zürich. 513 der belletristische und der publizistische Verlag unerschütterlich begründet. Richtige Grundsätze, fruchtbare Ideen, energische Durchführung und freilich auch Glück: darauf beruhte das Geheimnis seines Erfolgs. Schon auf seiner ersten Leipziger Ostermesse, 1788, hatte er das Glück, von einer polnischen Fürstin als Entschädigung für das lange Warten auf eine ihm angebotene Erzieherstelle 300 Dukaten ausgezahlt zu erhalten; besonders aber stellte ihm die 1789 geschlossene Verbindung mit dem württembergischen Kanzleiadvokaten vi-. Christian Jacob Zahn ein kräftiges Kapital zur Verfügung; als Zahn 1797 ans der Handelsgemeinschaft austrat, waren die Unternehmungen, die von entscheidender Bedeutung für die künftige Größe des Verlags werden sollten, fertig eingeleitet. Cotta war wirklich nicht der einzige, dem der Grundsatz bekannt gewesen wäre, daß der Verleger sich nicht dem Angebote preisgeben dürfe, sondern gewinnbringende Autoren selber heranziehen und eigene Unternehmungen ins Leben rufen müsse; aber er war es, dem es gelang, nach Anleitung dieser Grundsätze im Jahre 1794 Schiller und Goethe dauernd für sich zu gewinnen, und der im Jahre 1798 die größte Zeitung Deutschlands begründete. Die bedeutendsten württembergischen Verlage neben Cotta wurden Mezlers Neue Verlagsbuchhandlung in Stuttgart (Meßkatalog 1794/1846) und der schon genannte Hecrbrand in Tübingen, denen Franz Christian Loeslund (Meßkatalog 1796/1836, heute Heinrich Enderlen, Hofbuchhändler, vormals Karl Aue) und Steinkopf (Meßkatalog 1797/1846) folgen. Sonst ist nur I. D. Claß in Heilbronn (Meßkatalog 1792/1815) zu nennen, der Nachfolger des uns bekannten Franz Joseph Eckebrecht (im Meßkatalog 1751/74, 1781/91 ohne Vornamen). Von der Schweiz im Süden, dem Elsaß im Westen ist dieses Südwestgebiet flankiert. Der Vorort der Schweiz auch in buchhandelsgeschichtlicher Beziehung war Zürich, und hier befanden sich auch die ersten Schweizer Verlagshäuscr: es waren in älterer Zeit Heidegger Comp. (1735—1766 391 Artikel), dann die Nachfolger des berühmten Züricher Buchdruckers Christoph Froschauer, der einst in der Frühe des Neformations- zeitalters die Offizin gründete, die noch jetzt als „Artistisches Institut Orell Füßli" blüht. Damals befand sie sich zunächst im Besitze von Hartmann Heidegger und Hans Nahn, die sie 1719 von der Familie Boviner erworben hatten, und um 1760 traten sie es an die Gesellschaft Orell, Geßner & Comp. ab. Die Firma Conrad Orell ^' Comp, war, nach Geschichte des Deutscheu Buchhandels. IH. 33 514 8. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland. den Meßkatalogcn zu urteilen, bis 1751 nur unbedeutend, hatte sich aber dann höher aufgeschwungen (Meßkatalog Orell Comp. 1752/60). Konrad Geßner, der neue Gesellschafter, war der Vater des bekannten Jdyllendichters und Radierers, den der Vater vergeblich in den Buchhandel hincinzuzwingen gesucht hatte, und der dann als Selbstverlcger das merkwürdige Schauspiel einer vortrefflichen Vereinigung des Dichters, Illustrators und Verlegers in einer Person gab. So rüstig die neue Gesellschaft verlegte (Meßkatalog 1761/71), so liquidierte sie doch — wir wissen nicht, mit wieviel Recht man dabei an Wielauds Äußerung denken durfte: die Inhaber der Gesellschaft seien „sämmtlich Senatoren ihrer Republik und folglich ziemlich indolente Buchhändler geworden"; und nun bildete sich die neue Gesellschaft Orell, Geßner, Füßli ^ Comp. (Meßkatalog 1772/95; 1796/99 Orell, Geßner cd Comp., zusammen 224 Artikel; seit 1800 Orell, Füßli Comp). Die drei übrigen der bedeutendsten schweizerischen Verlage waren die Typographische Gesellschaft in Bern (Meßkatalog 1762/81), C. A. Serini in Basel (Meßkatalog 1778/92) und Ziegler Söhne in Zürich MeßtatalogZ 1789,1802), nächst denen Huber A Comp, in St. Gallen (1789—1846), die Steinersche Buchhandlung in Winterthur (1775—1846), I. Jac. Flick (1774—1804), Decker (1796—1804), Joh. Schweighauser (1767—1799) in Basel, Geßner in Zürich (1796—1833), Reutiner Mt. in St. Gallen (1784 — 1788) und Em. Haller in Bern (1765—1805) zu nennen sind. Straßburg, seiner Lage nach, und seit 1681 dem französischen Staate angehörig, Pflegte natürlich in besonderer Weise den Platz- und Fernhandel mit französischer Littcratur, wobei die Nachdrucke der französischen Originallitteratur eine wesentliche Rolle spielten. Dennoch blieb es buchhändlerisch vorwiegend eine deutsche Stadt. Es fällt von Anfang an auf, daß es sich nicht in viel höherm Maße der Herstellung französischer Bücher zuwandte, und es blieb so; die meisten der in Straßburg gedruckten Werke waren deutsche. Zu Ende des Jahres 1777 arbeiteten in den fünf Straßburger Druckereien 37 Gesellen und 4 Lehrlinge, und von diesen waren mit Ausnahme von dreien aus Luxemburg, Douay und Turin alle aus dem Elsaß, der Schweiz (7) und Deutschland (23, und zwar fast nur aus Oberdeutschland). Geistige und wirtschaftliche Gründe wirkten zusammen, um Straßburg im deutschen Buchhandel festzuhalten; nur mit den Deutschen konnten die Straßburgcr changieren; Schweiz. Straßburg. Typographische Gesellschaft in Kehl. 515 die deutschen und holländischen Nachdrucke waren um die Hälfte, ja das Drittel billiger als die Pariser Originale^; der französische Staat hat den besondern Verhältnissen, wie wir früher hörten, auch in letzterer Hinsicht Rechnung getragen. Der bedeutendste Straßburger Verlag war in den fünfziger, sechziger Jahren Amand König, in den siebziger» I. Fr. Stein, dann die von dem Buchhändler Alb. Friedr. Bartholomäi aus Ulm (der aber schon das Jayr darauf ans der Verbindung austrat) und dem Rat Salzmann im Jahre 1783 gegründete außerordentlich produktive Akademische Buchhandlung (Meßkatalog 1783/94 260 Artikel). Während aber die letztere Firma verschwindet, treten in den achtziger Jahren und zu Ende des Jahrhunderts die beiden großen noch heute bestehenden Firmen Treuttel (Meßkatalog: Joh. Gottfr. Bauer 1750/68, Joh. Gottfr. Bauer Comp. 1770/75, Bauer sl." — „gegenwärtiges Werk dient dem angehenden Land- wirth, besonders Praktikanten und Schreiber, aber auch Gutsbesitzer" — „bei jetzigen holzmangclnden Zeiten sehr nützlich" — „eine sehr unterhaltende und nützliche Neisebeschrcibuug" — u. dcrgl. Dagegen wurden am Schlüsse der Kataloge gern künftige Verlagsartikel, Preisherabsetzungen, Subskriptionen, die die Handlaug annahm, Auktionen, die in ihrem Laden abgehalten wnrdcn, u. dergl. angezeigt, die Bücher der eigenen Leihbibliothek — und, in Michacliskatalogcn, Ncujahrswünsche für die Kunden beigefügt. Die Sortimcntskataloge, teils — so in der Regel an die „Cvrrespondentcn" und Kunden — unentgeltlich"^ versandt und verteilt/"" teils an das weitere Publikum gegen bar verkauft, waren viel gesucht und fanden schnelle Verwendung und Abnahme, und ihre Auslagen waren wenigstens in großen Handlungen viel bedeutender als die des McßkatalogS, die zu Reichs Zeit 2000 Exemplare betrug; die Auflagehöhe des Schwctschkeschen Meßsortimcntskatalogs (Halle) betrug Sortiments- und Lagerkatalog. 541 zu Ausgang des 18. Jahrhunderts 6450 Exemplare, wovon die Hälfte an den Buchhandel vergeben, die andere Hälfte vom Geschäfte selbst verbraucht wurde. Ja die Zusendung von Katalogen wurde hie und da als Plage empfunden. Im Jahre 1798 verbat fich in einer von Buchhändlern viel gelesenen Zeitung der Nostocker Universitätsbibliothekar ihre „übermäßige" Zusendung, weil sie ein „ganz ungeheures" Porto verursache; sie wurden an solche Stellen gleich in Massen gesandt, um an die Gelehrten ausgeteilt zu werden — in Rostock sei das vollends unerträglich geworden, seitdem bekannt geworden sei, daß die dortige Universitätsbibliothek einen „größern, etwas beträchtlichen Fonds" habe; zum mindestens solle man postfrei senden."" Neben den Halbjahrskatalogcn erschienen auch Jahreskataloge, die, in geringerer Eile hergestellt, in ihrer Anordnung eine ganz besonders sorgfältige Durcharbeitung zeigen, und unter denen sich die ersten finden, die die Bücher verschiedenen Altersstufen der Leser zuteilten, während man sonst nur „Kindcrschriften" abzusondern pflegte, die ihre Stelle gewöhnlich im Anhang fanden. Gerhard Fleischers d. I. (Leipzig) Katalog vom Jahre 1801 (reichlich 3000 Nummern) enthält folgende Rubriken: Bücher für das erste Jugendalter, Bücher für Erwachsene und das reifere Jugendalter, Sprachbücher, Bücher besonders für Frauenzimmer, — alle diese Abschnitte haben wieder die bekannten außerordentlich mannigfaltigen Unterabteilungen (vgl. Bd. II, S. 310) —, Bücher zur Unterhaltung uud zum Unterricht für den Bürger- und Bauernstand (Jugend, Erwachsene), kalligraphische Vorschriften; Zeichenbücher, Studien für Zeichner und Kupferstiche; Musikalien; Kuustsachen, Naturalien und Stammbücher; Spiele für Kinder und Erwachsene; Almanachs und Taschenbücher. Neben den Halbjahrs- und Jcchrcskatalogen standen, wie unter Buschwerk dickstämmige Eichbäumc, die Lagcrkataloge. Was für tüchtige bibliographische Hilfsmittel hat mit seinen Lager- oder Univcrsalkatalogcn der deutsche Buchhandel sich und der Gclchrtcnwclt geschaffen! George Peter Monath in Nürnberg und Altdorf z. B. gab einen bis zum Ende des Jahres 1780 fortgesetzten „Neuen vollständigen Catalogus aller Bücher" in 4 Bänden heraus (der Band 1 Rthlr., zusammen 6 fl.); von 1781 bis 1786 erschien als Supplement 1—IS Band 5, mit dem das Verzeichnis auf ca. 65000 Nummern stieg; 1788 erschien ein nach 542 8. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland, Wissenschaftlichen Klassen geordneter „OatsloZus Incksx Nawnarum" zu Band 1—4, auf 167 eng gedruckten Oktavseiten mehr als 50000 Bücher und Büchlein verzeichnend, durch eine Unmasse von alphabetisch geordneten Schlagworten, unter deren jedem die Autoren oder mit einem Worte bezeichneten Titel folgen, in der That „allen Gelehrten, Bücherfreunden und Buchhändlern brauchbar" gemacht; wir glauben es dem Verlage aufs Wort, daß es Mühe kostete, Werke von solcher Vollständigkeit, deren Erreichung „beynahe nur Sache des Gelehrten von Profession" war, ins Leben zu rufen; bis zum Jahre 1804 erschienen in weitern je 12 Supplementen Band 6 — 8, zusammen ca. 75000 Nummern enthaltend."' Kataloge der Degenschen Buchhandlung in Wien z. B. (LawloAuo 1799—1805, Neuer Katalog 1803) werden in ihrer verständigen Einrichtung und Systematisicruug und geschmackvollen typographischen Ausstattung von der Buchdruckergeschichtc Wiens noch jetzt als Muster für solche Publikationen bezeichnet.^ Neben den Universal- und Mcßsortimcutskatalogcn gaben die Buchhandlungen ebenfalls zum Teil auf das sorgfältigste durchgearbeitete Fach- und Spezialkataloge zu ihren Lagcrbeständcn heraus: sei es zu wissenschaftlichen oder allgemeinlittcrarischen Gebieten, sei es z. B. zu Gebetbüchern. Aber noch weiter drang jetzt der Buchhandel vor. Ein 1797 geschriebener Aufsatz erwähnt die sebstverständlichcn Grenzen der Sortimentskataloge. Allerdings, fährt er fort, hätten schon „einige" Buchhandlungen, wie Vandenhoek War die Büchcranzeige in Zeitung und Journal und das, was man heute „Waschzettel" nennt — Krieger in Gießen plante im Jahre 1780 ein ganzes Waschzettelinstitut (von ihm „neuartiges Reccnsions- journal" genannt), d.h. einen „Geist der neuesten Schriften"^, der, wie er in einem Circular den Verlegern mitteilte, aus „kcruhaftcu Auszügen der bei Ihnen fertig gewordenen Bücher durch Ihre Herrn Autoren selbst" bestehen sollte ^2 —, auch schon ein älterer Gebrauch: so recht ins Kraut schössen sie doch erst im nachrcichschen Zeitalter. Güdicke bezeichnete später die täglich erscheinende Jcnaische Littcratnrzcitung darin als epochemachend, die seit dem Jahre 1785 erschien. Sie „eröffnete den Buchhändlern einen Ausrufcmnrkt, welcher bisher nicht dagewesen". In der That begann ja mit dieser Zeitschrift eine neue Ära des literarischen Journals. Und wie sie, so die ihr ähnlichen Blätter neben und nach ihr. „In jedem forderte man die Buchhändler auf, Anzeigen von neuen Büchern einzuschicken, und diese Gelegenheiten, neue Bücher bekannt zu macheu, diese Aufforderungen dazu, haben sich ins Ungeheure vermehrt." Die Gegenleistung des Verlegers für die Recension war im allgemeinen das Recensionscxemplar. Um das Jahr 1800 rechnete man, daß ein Verleger von einen: Artikel „ein paar Dutzend" Rccen- Büchcranzeige, Recension. 553 sionsexemplnre zu versenden habe.^ Die Jcnaischc Littcraturzeitung bezahlte in? ersten Jahre ihres Bestehens die Recensionsexemplare mit Drittelrabatt, widerrief es aber schon im Jahre darauf und verlangte Gratiseinsendung. Übrigens lockte das Journal die Buchhändler noch durch die Vergünstigung an, daß denen, die ihre sämtlichen Vcrlags- artikcl einsendeten, die Ankündigungen unentgeltlich eingerückt wurden, während andere sie zu bezahlen hatten.^ Die Gratiscinsendnng der Recensionsexemplare war jedenfalls das Übliche. Daß außer der portofreien Einsendung des Ncccnsionsexemplars noch ein besonderer (sogleich mit einzusendender) Geldbetrag von fester Hohe verlangt wurde war Ausnahme. Gewöhnlich baten die Journale um Einsendung aller Neuigkeiten mit der Erklärung, daß alles, was von der nächstgclegcnen Messe gerechnet innerhalb eines (seltener: eines halben) Jahres rccensicrt worden sei, als Freiexemplar abgeschrieben, das übrige bar (gewöhnlich: zum Nettopreise) bezahlt werde.^ Klagen darüber, daß die Bücher ohne rcecnsicrt, ja selbst ohne angezeigt zu werden, zurückbehalten und doch nicht bezahlt würden, fehlen nicht. ^ Bei der' „Berlinischen gelehrten Zeitung" (Berlin, Pauli) erhielten die Mitarbeiter um das Jahr 1780 vier Thaler (in Gold) auf den Druckbogen, die Jenaische Allgemeine Littcratur-Zcitung abcr^" zahlte für den Druckbogen 15 Nthlr. Die Redaktion sandte entweder dem Recensenten eine Partie Bücher aus seinem Gebiete zu, oder der Reccnscnt traf die Auswahl selbst uach dem Mcßkatalog. Bei der „Jcnaischen" war die Einrichtung getroffen, daß die Mitarbeiter eine Liste der Recensionsexemplare zugeschickt erhielten, aus der sie sich Bücher auswählten. Daß der Recenscnt gewissen Versuchen der Beeinflussung ausgesetzt war, ist selbstverstüudlich. Ein Re- ceusent eines kritischen Blattes in Nicdcrsachscn wurde iu den neunziger Jahren von einem schriftstcllcrnden Pastor des nächsten Ortes gebeten, „sein Büchlein mit Liebe zu behandeln und Nachsicht und Geduld mit ihm als einem erst angehenden Schriftsteller zu haben". Er unterstehe sich zugleich, „eine sclbstcn gebaute Gans zu übcrschickcn", die daher sicher so gut wie die übrigen sein würde, die er verzehrt hätte, und ihm „gewiß Schonung erwerben würde". „Die bald nachher erschienene Recension", setzt der Erzähler dieser appetitlichen Historie hinzu, „be- wicß, daß der Recenscnt und der Herr Pastor einerlei Geschmack hatten".'" Auf giftgcschwollcnc rcccnscntcnfresscrischc Broschüren junger „Skribler", 554 8. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland. wie man damals sagte, die unter cmderm mit großem Lärm eine Zeitschrift ankündigten, die keine anonyme oder Pseudonyme Anzeige, Besprechung u. s. w., eine Kritik der Kritik enthalten uud Preise von 50 bis 100 Dukaten für die Entdeckung jedes verkappten Ncccnsenteu zahlen sollte"', soll kein besonderes Gewicht gelegt werden. Indessen waren die Klagen über die Ausübung des kritischen Amtes sowohl in formeller wie inhaltlicher Hinsicht allerdings sehr allgemein, nnd selbst ein Blatt wie der „Hamburger unparteiische Correspondent" war dadurch verrufen, daß er Ncccnsioncn auf Bezahlung anfertigen und einrücken ließ."^ Der „Rcichsanzcigcr" machte gelegentlich auf die Parteilichkeit der „Hören" aufmerksam, die sich darin zeigte, daß gewisse Schriften, vor allem die bei Göschen erschienenen, auf der Stelle besprochen, und zwar empfehlend besprochen wurden, während die Besprechungen anderer Jahr und Tag auf sich warten ließen. Das war aber kaum etwas so gar Auffälliges. „Die Buchhändler haben immer Leute an der Hand, die ihre Waare anpreisen müssen." Schiller, der Idealist und vollendete Geschäftsmann, ließ in der „Jenaischcn Allgemeinen Litteraturzeitung" die Hefte der „Hören" von Referenten besprechen, die direkt von Cotta, dem Verleger der Hören, bezahlt wurden, ließ sich die bestellte Ware im Manuskript zuschicken uud stimmte sie auf den nötigen Ton der Unparteilichkeit. „Loben wollen wir uns nicht für die Langeweile, da mau dem Publikum doch alles vormachen muß", schreibt er an Goethe.^ viel weniger ist es zu verwundern, wenn der Geschäftsmann von Berus so handelte. Der Ansturm der Verleger auf die recensicrcndcn Zeitschriften war so stark, daß man sich hier und da dagegen zur Wehr setzte. Im „Allgemeinen literarischen Anzeiger" von 1798 machte der Rostocker Uni- vcrsitätsbibliothctar seiner Verzweiflung über die vielen Schriften Luft, die ihm zugesandt wurden, damit er sie zum Ncecnsicrcn iu einer dortige» Gelehrten Zeitung unterbringen sollte, und er verbat sich solche Un- beschcidenhcit ganz energisch, selbst wenn die Bücher postfrci gesandt würden."° Um postfrcie Zuscudung — das Porto betrug zuweilen mehr als der Ladenpreis — mußte der Redakteur öfters ersuchen."'' Die Schriftsteller zeigten übrigens ab und zu eine Unbescheidenhcit, die diejenige der Buchhäudlcr in dem angeführten Nostockcr Falle noch übertraf. Mußte sich doch die Redaktion eines angesehenen Leipziger Journals Rccension. 555 die Zusendung von Manuskripten verbitten, die ihr von den Verfassern mit der Znmntuug eingeschickt wurden, ihnen dazu Verleger zu verschaffen. Ein stolzer adliger Herr in der Schweiz erklärte sich großmütig bereit, dem „Allgemeinen literarischen Anzeiger" das kostbare Gut seiner Beiträge zufließen zu lassen, wenn ihm die Redaktion die Unterbringuug seiner Manuskripte — er bestand nicht gerade auf einen inländischen Verlag, es durfte auch ein ausländischer sein — garantiere.'^ Die außerordentliche Wichtigkeit und hohe Ausbildung des damaligen Rcccnsions- wcsens zeigt sich auch daran, daß man sogar schon eine Art litte- rarischcr Nachrichtcnbureaus hatte. Das „Neue Archiv" brachte unter andern, auch ein Reecnsioncnvcrzcichnis, wie es später eine Zeit lang das „Börscublatt für den deutschen Buchhandel" hatte; im Jahre 1800 wurde der Wunsch ausgesprochen, daß die Redaktionen recensicrcndcr Zeitungen und Journale jedesmal die betreffende Nummer oder den betreffenden Bogen an Autor oder Verleger sendeten die Herausgeber des „Allgemeinen literarischen Anzeigers" ersuchten in demselben Jahre alle Redakteure und Verleger reccnsicrcnder Zeitungen und Journale um Zusendung der Nummern oder Seiten, worin ein Buch ihres Verlags oder Aufsätze aus ihren drei Journalen (dem Allgemeinen literarischen Anzeiger, dem Journal für Fabrik, Manufaktur uud Handlung und den Ökonomischen Heften) besprochen oder genannt worden seien.'"" Das „Allgemeine literarische Journal" des Altcnburgcr Literarischen EomtoirS aber gab, wie es 1802 mitteilte, durch Sammlung aller bckauut gewordenen Reccnsioncn den Vcrlagshandlungcn einen Überblick des Schicksals, das ihre Vcrlagsartikcl vor sämtlichen gelehrten Richtcrstühlen allmählich erfahre» hätten.^' Neuntes Kapitel. Der Horvath-Göschensche Reformversuch/ Steigende Konkurrenz durch Überproduktion, Übcrfüllung und Wandlung der Organisation. Widerstand gegen Begründung nener Handlungen, Nicht- und Auch- buchhändlcr, Markt- und Wanderhandcl der Ortsfremden. Rückgang des Bücher- kaufcus, rasches Veralten wissenschaftlicher Littcrcitur. Kuudenrabatt nnd Schlenderet. Unkosten nnd Gewinn im Sortiment. Umsatz und Gewinn. Rcformtricb. Reform- gcdanken und -versuche iu den 1790er Jahrcu. Die Reformjahre 180V—1804. Voßschc Rcformgruppe, Horvaths „Dcliberationspunktc", Nicolais ablehnende Stellung, Reformdeputation, Göschcns „Gedanken" und Palms „Beitrag", die Reformgutachtcn, das Dcpntations-Rcformgutachten, Hemers „Ansprache an das Publikum", der „Vertrag der Buchhändler". So bedeutende Leistungen der Buchhandel und die ihm verwandten Geschäftszweige in der zweiten Hülste des 18. Jahrhunderts in? ganzen entwickelten, so bedeutende Erfolge sie im einzelnen errangen: zu Ende des Jahrhunderts waren weite Kreise im deutschen Buchhandel von einer unruhig-erregten Stimmung beherrscht. Die natürlichen Wirkuugcu kriegerischer Zustäudc, vom Westen und Süden her wirkend, machten sich in den ucuuzigcr Jahren bereits empfindlich bemerkbar; daneben stand gerade damals der verschärfte vrcßvolizeiliche Druck deutscher und außcrdcutschcr Staaten. In den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts zeigt dann die Leipziger Messe, der Barometer des deutschen Buchhandels, einen allgemein auf dem Buchhandel lastenden Druck. Die Ostermcsse 1801 war „eine der schlechtesten, welche je gewesen"und die letzte Ostcrmeßrclation vor Beginn der Nnpolconischcn Kriege in Deutschland, die Meßrelation von Ostern 1805, berichtet von dem noch immer zunehmenden Risiko und abnehmenden Gewinn. „Alle, bcy Gott alle, haben auch nicht einen Thalcr eingesammelt. Was noch aus dem Buchhandel werden soll, kann ich nicht begreifen!" schreibt ein Jenaer Buchdrucker und Verleger im Frühjahr 1805 über die Michaelismessc 1804. Überproduktion, Überfüllung. 557 Allein es waren nicht die Folgen von Krieg und Ecnsur, was den Buchhandel um die Wende des Jahrhunderts im innersten bewegte; es waren auch nicht die Nachdrucksverhältnissc, die sich in ihrer Verquickuug mit den Verfassungszustnnden Deutschlands als unausrottbar gezeigt hatten. Eine ganz andere, sehr natürliche Erscheinung lag zu Gründe: das nationale Wachstum, mit dem, wie wir wissen, Wandlungen in der Organisation des Handels aufs engste verbunden waren. Was man vor Augen sah, war eine zunehmende Beschlcnnignng des Wachstums der Produktion uud eiue noch auffallendere Zunahme der Buchhandlungen. Die Meßkataloge erreichen die Ziffer 1000 im Jahre 1695, die Ziffer 2000 im Jahre 1771, die Ziffer 4000 im Jahre 1800. Die Zahl der Buchhandlungen aber hatte sich nach einer Angabc' Gädickcs vom Jahre 1803^ seit zehn Jahren um ein Viertel vermehrt, für Preußen wurde 1802 berechnet, daß sie sich seit den 1760er Jahren verdreifacht habe, die Zahl der direkt verkehrenden Handlungen hatte sich nach den Ncformgutachtcu von 1802 seit Reichs Tode verdoppelt. Wir erinnern uns des starken buchhalterischen Zudrcmges in den Hauptplätzcn. Auf der andern Seite wuchsen Sortimentshandlungen in kleinen Landstädten empor, sogar in solchen, die weder Gymnasium noch starkes Regieruugspcrsoual besaßen. Fürth, Ronneburg, Pcnig, Pirna, Borna, Eamburg, Eahla, Elberfeld, Hadamar, Cüstriu, Ruppiu, Schncpfenthal z. B. waren solche Orte, von denen man mit einer Art Entsetzen sah, daß nun auch sie ihre eigenen Buchhandluugcn haben sollten. Die Schlagwortc sür solches Wachstum waren rasch zu Platze: Überproduktion, Überfütlnng. Der Buchhandel ist „sehr übersetzt", so daß „viel zu viel Waare nach dem Verhältnis; der Abnehmer geliefert wird", klang es vom Katheders „jeder dnmme Junge etabliert sich"^, so drückte sich weniger gewählt der Buchhändler aus. Man war sich im allgemeinen sowohl auf gelehrter als auf buchhüudlcrischcr Seite darüber klar, daß die „Überproduktion" genauer in einer Mißproduktion bestand. Wenn die Gelehrten dabei nicht mit Unrecht dem Buchhandel die gewissenlose Unterstützung leichtfertiger Biichcrfnbrikation vorwarfen, so schoben die Buchhändler ihrerseits die Schuld vielfach in Bausch und Bogen der schriftstcllcrndcn Welt zu; aber weder verschloß man die Augcu auf literarischer Seite gegenüber der Schuld der Littcratcn, noch auf 558 9. Kapitel: Der Horvath-Göschensche Rcformversuch. buchhändlerischer gegenüber der der Buchhändler. Und der besonnene Teil des Buchhandels war sich auch bewußt, daß er in erster Linie dazu berufen war, auf eine Änderung hinzuarbeiten. Um das Jahr 1780 taucht zum ersten mal die Idee eines Verlegerstrciks auf." Das Scheitern gerade solcher Pläne ist gewiß am allerwenigsten verwunderlich; uud wenn die schriftstellerische Welt fortfuhr, znvicl leichte Ware zu produzieren, die buchhändlcrischc, sie zu Markte zu bringen: so blieb schließlich nichts übrig als der von buchhäudlcrischcr Seite ausgesprochene nur all- zurichtigc Gedanke, daß das einzig durchschlagende Mittel gegen Überproduktion und Überfüllung die Besserung von Bildung und Geschmack des Publikums sei/ Aber ganz andere Dinge waren im Spiele. Es war das einmal die Entwickclung des reinen Verlags, das verführerische Bild des erfolgreichen reinen Verlegers ^, der ganz offenbar nichts zu thun hatte, als ein kleines Anfangskapital aufzunehmen und ein paar gelesenen Autoren seine Aufwartung zu machen. Es war zweitens und vor allem die Entwickclung des Konditionssystcms, und zwar iu seiner Verbindung mit dem Geldhcmdcl. Allerdings wurde von der fortschrittlichen Seite her gerade dem Tauschhaudel die Hauptschuld an der Überproduktion zugeschrieben, und die Mcßrclationen geben öfters als Hanpt- klage die wieder, daß der Haupttcil der Buchhändler zum Tauschhandel „gcnothigt" sei, weil nur Leute mit großem Kapital aus die Dauer beim Nettohandcl bestehen könnten. Aber andrerseits trugen im alten Tauschhaudel mit festem Bezug die Buchhändler das Risiko gleichsam auf gemeinsamen Schultern; jetzt dagegen bekam der Verleger, was im Laufe eines Jahres von remissionsbcrechtigtcn Artikeln nicht abgesetzt war, zurückgeschickt, und der durchschnittliche Sortimentervcrlcgcr, der, je mehr die Zahl der reinen Verleger wuchs, desto mehr zum reinen Sortimente? wurde, ward zu einer veränderten Gcschttftswcisc geführt, die, kurz gesagt, sich mehr uud mehr einem bloßen Novitätcnvertricbe anzunähern drohte; und war die ihr Geschäft ganz im unmittelbaren Dienste des Publikums ausbauende Sortimentshandtung ohne Vcrlags- zwang, wie das Konditionssystcm sie brachte, ein kulturell wesentliches Erzeugnis neubildender Kräfte, so ließ doch eben dieses System den Sortimentshandcl als ein Geschäft erscheinen, das mit geringem Anfangskapital begründet und mit geringem Risiko betrieben werden konnte. Auch hier nahm das Gcschäftswcsen dadurch neue Färbungen und Schat- Wandet dcr Organisation. 559 tierungcn an, in der Richtung der größcrn Unruhe, der größcrn Schtvan- knngcn, dcr größcru Verteilung und Vereinzelung. Der Sortiinenter hörte auf, sein Lager in dcr alten Weise auszustatten; bei dem bcgucmcn Konditionsvcrkehr uumittclbar zwischen Verleger uud Sortiinenter verloren die Provinzialgroßsortimcnte an Bedeutung; dcr Verleger machte jetzt (wie Claß in Heilbroun 1802 angab) mit 300 Firmen nicht so viel Geschäfte wie zwanzig Jahre früher mit 60 und mußte seine Geschäfte über einen Kreis von Handlungen ausdehnen, mit denen er früher unmittelbar nicht verkehrt hatte. Diese Erweiterung galt ebenso für das Ncrlags- sortimcnt in seinen Beziehungen zum Buchhändler als Verleger. Andrerseits freilich finden wir verständige Geschäftsleute, die ihren Geschäftsverkehr gerade umgekehrt grundsätzlich einschränkten. Die Firma I. Jac. Stahcl scl. Wwe. K Sohn in Würzburg entschloß sich 1796 angesichts dcr ständig wachsenden Zahl dcr Buchhandlungen, wodurch man bald gezwungen sein werde, dreizehn Monate im Jahr zum Rechnungsabschluß zu verwenden, und womit mau, da dcr Absatz sich nicht im Verhältnis dazu vermehrt habe, nichts gewinne als ein ungeheures Lager von Makulatur, künftig keine Messe mehr zu besuchen, ihren Verlag gänzlich dort wegzuziehen? und ihren Verkehr (der natürlich auch weiterhin durch den Leipziger Kommissionär vermittelt wurde) auf 87 von ihr namentlich bezeichnete Handlungen einzuschränken. Aber je länger uud stärker die „Überproduktion" und die Zunahme der Buchhandlungen wirkte, desto geringer mußte im allgemeinen dcr Umsatz, ocsto höher der Prozentsatz der Spesen des einzelnen Sortimcutcrs, desto fühlbarer mit einem Worte mußten die Reibungen der Konkurrenz werden. So manche Gepflogenheiten mußten dabei, je mehr in einer immer größcrn Zahl von örtlich sich immcr mehr verbreitenden Handlungen die sortimentshändlerischc Seite sich auswuchs uud die verlcgerische zusammcnschrnmpftc, je mehr daö in altcn Zcitcn scheinbar auf ewig ungeteilte Bcrlagssortimcnt sich immcr offcnbarcr in Verlag und Sortiment mir eigenen Interessen schied, in neuem grellerm Lichte erscheinen. Dafür ist typisch der Verkehr des Verlegers mit dem Publiknm. Daß dcr Verleger durch Anzeigen, Briefe u. f. w. sich an geeignete Privatleute wandte, sie zum Pränumcranten- sammeln auffordcrtc, ihnen Freiexemplare auf eiue gewisse Partie in Aussicht stellte, besonders bei Pränumerationen und Preisherabsetzungen, aber auch soust, denen Freiexemplare und Prozente versprach, die den 560 9> Kapitel: Der Horvnth-Göscheiische Refvrmversuch. Betrag für mchrcre Exemplare bar an den Verlag direkt einsenden würden, war durchaus gewöhnlich. Der Kampf gegen die steigenden Wogen der Konkurrenz spielte sich zunächst in den altgewohnten Formen des Widerstandes gegen die Begründung neuer Handlungen am Ort, gegen die Nicht- und Auch- buchhändlcr, gegen den Markt- und Wanderhcmdcl der Ortsfremden ab. In verschiedenen Städten, so Halle, Dresden, Nürnberg, bestand, wie wir uns erinnern, eine mehr oder weniger herkömmliche Beschränkung der Buchhandlungen auf eine gewisse Zahl, iu die sich der Neuling meist nur durch Erwerb einer bestehenden Handlung eindrängen konnte, wenn deren Privileg nicht von den übrigen Buchhändler» zusammen angekauft wurdet Allerdings wurden, auch wo solche Verhältnisse nicht bestanden, die Etablierungsgesnche im allgemeinen wohl überall von der Zustimmung der bestehenden' Buchhcmdluugeu abhängig gemacht, indessen hatte das mehr und mehr nur noch die Bedeutung eines Lcumunds- zeugnisses und bildete keinen festen Damm gegen die immer freigebigere Erteilung neuer Konzessionen, namentlich in den großen Städten, aber auch in kleincrn; Heycr erzählt 1802, in einer kleinen Provinzialstadt, in der bisher nur ein Sortimcntsbuchhändlcr gewesen sei, seien jetzt plötzlich deren vier angenommen worden. Es war der Widerstreit zwischen der alten Welt monopolartigcr Gcwcrbcprivilcgicn und der neuen freihändlerisch gehandhabter Konzessionicrung. Daneben schössen die Universalfirmen: Bureaus, literarische, Industrie- und Pränumcratiouskontors, -anstalten und Magazine, Verlagsgesellschaftcn, Expeditionen wie Pilze aus der Erde. „Und wer sind denn zuletzt die Personen, die sich hinter den Knlißen verbergen, und die, Wenns schlimm abläuft, kein Mensch kennt?" Das Zudrängcn von Partikulicrs und „sogenannten Gelehrten" zun? Buchhandel wurde allgemein beklagt; nach Kummer zählte man 1802 unter den Buchhändlern, die sich seit zehn Jahren niedergelassen hatten, fünf unter sechs, die den Buchhandel uicht erlernt hatten. Die Auswärtigen klagten, daß namentlich Leipzig in dieser Hinsicht nn Hypertrophie leide. Claß in Hcilbronn erzählt eine erbauliche Geschichte von einem Hofrat. Es war einmal ein Hofrat, so beginnt sie, der hatte einen Sohn, der wollte Theologie studieren; dazu war er aber zu unklug. Claß berichtet weiter, wie der Hofrat ihm erzählt hatte: „Nach- hcro hätte er ihn die Schreiberei Wissenschaften erlernen laßen wollen Kampf gegen Übcrfüllnng und nnzünftige Konkurrenz. 561 allein der Principal, s. Sohns hätte ihme auch davon abgerathcn, weil der Sohn hiczu weder Fähigkeiten noch Kcnntniße erlangen würde, er wisse also als Vater nichts beßercs Zu thun als daß er s. Sohn künftige Oster Messe nach Leipzig sende und ihn als Buchhändler anftrctten laße, hiezu wolle er ihme etl. hundert Gulden als Reise Geld und Zähruug geben, die Bücher würden ja nicht baar Zalt sondern wie er schon gehört, so wären die Herren Buchhändler froh, wenn man Ihnen nur Ihre Wcmre als Commißions Guth abnehme, man hätte dabei kein Nisico und bekäme noch obendrein 30.—50. Thaler Rabbat." Bestimmte und allgemeiue staatliche Vorschriften hierüber gab es zunächst nur in Österreich seit dem Jahre 1772. Die Bedingungen zur Niederlassung waren eine Lehrzeit von sechs und eine Bedientcnzeit von vier Jahren, der Nachweis (durch Prüfung an einer k. k. Universität und schriftliches ZcugniS) genügender Kenntnis der besten Schriftsteller in den verschiedenen Wissenschaften sowie derjenige eines genügenden Handlnugs- tapitals (in Wien wenigstens 10000 Gulden), wovon die Hälfte durch Bürgschaft sichergestellt werden durfte. An eine bestimmte Zahl von Händlern war der Buchhandel an keinem Orte gebunden, indessen sollte ihre Zahl nicht ohne Not vermehrt werden, und jede Niederlassung bedurfte Provinzial-Äommcrzialkonscns. Nur die Zahl der „Bücherkrümer" (Antiquare) war überall eine beschränkte (in Wien nicht über drei).^" Nach Österreich hat erst im Jahre 1801 Preußen ähnliche Bedingungen vorgeschrieben; es verlangte sechs Lehr- und zwei Dienerjahre, ein Vermögen von 5000 Rthlr. in Berlin, von 2000 Rthlr. in Provinzial- städten und den Nachweis guten sittlichen Betragens. Im Geiste des alten Gcwerbcschutzcö waren freilich auch diese Vorschriften weniger gedacht als in dem staatlicher Kontrolle. Das wiederholte Gesuch der Berliner Buchhändler, ihre Zahl auf die derzeitig vorhandene zu schließen, wurde gleichzeitig als „völlig unstatthaft" abgewiesen, da der Erwerb des Buchhandels „auf keinen Ort eingeschränkt" sei." Dann folgte unmittelbar Sachsen und machte die Niederlassung ebenfalls von dem Nachweise eines gewissen Vermögens abhängig.^- Daneben hallte ganz Deutschland wider von alten und neuen Klagen über den Buchhandel der Buchbinder und Buchdrucker, wie wir sie früher kennen gelernt haben, und über die uns ebenfalls wohlbekannten Hausierer, Trödler, Bücher- judcn u. s. w. Und dazu die ohne Buchhändlerspcscn und deshalb bei Geschichte des Deutschen Buchhandels. IH. 36 562 s, Kapitel: Der Horvllth-Göschenschc Rcformversilch, billigen Preisen dennoch mit gutem Nutzen arbeitenden „Partieuliers"! Wir haben sie im vorigen Kapitel nach ihrer organisationögcschichtlichcn Seite kennen gelernt, die Privat- und Kaufleute inner- und außerhalb Deutschlands, die, in weitem Umfange namentlich von Verlag und Großsortiment, aber auch vom übrigen Bnchhandcl mit Freuden benutzt, als Kommissionöbnchhändler wirkten. Überhaupt aber fanden fich in außerordentlich hohem Maße überall in der Welt namentlich der Gelehrten und Beamten die Sammelbecken buchhändlcrischcn Vertriebs. Professoren, Repetitoren, amtliche Vorgesetzte verschrieben die Bücher für ihre Studenten, Schüler, Beamten, gewöhnlich mit eigenem Nutzen. Offiziere kündigten Leihbibliotheken, Professoren Jonrnalzirkcl an. Post- selrctäre, Eonvoy-Schrcibcr und dergl. trieben einen wahren Buchhandel. Speziell in Süddcutschland uud Österreich werden wiederholt die Priester und geistlichen Ordcnshäuser (die den Vorteil mautfrcicn Bezugs hatten > als die größten nnd gefährlichsten Konkurrenten genannt. Eng ineinander verwachsen waren damals Selbsthandcl, Selbstverlag, Bcrufsbnchhandcl! ,.Dergleichen Übclstände zwischen den Gelehrten und Buchhändlern würden wegfallen, wenn der Buchhandel unter klüglich festgesetzten Regeln zu einer Innung gebracht würde, nicht gerade, um dem Gelehrten das Selbstvcrlcgcn zu verwehren, sondern vielmehr, um zu verhüten, daß fcruerhiu nicht mehr wie bisher, jeder, der weder im Lehr-, Wehr- und Nährstande ein hinlängliches Auskommen saud, am Ende noch sein Heil als Buchhändler versuchen könnte!"" Im übrigen aber trieben nicht nur Littcratcn und Kanflcutc, sondern sogar Handwerker mit Büchcru Handel." Während die Welt der Bücher und der Buchhändler sich mehr und mehr überfüllte, sich verbreiterte und in vieler Hinsicht verflachte, wollte man umgekehrt einen unter solchen Umständen doppelt verhängnisvollen Rückgang des Büchcrkaufcnö beobachten. Es war eine Beobachtung, der als einer Thntsache allgemeiner Geltung von Buchhändlern selbst (z. B. Göschen, Reimer) entschieden widersprochen wurde, bei der aber neben altbekannten Dingen — Journal, Lcscgesellschaft, Leihbibliothek — doch auch neue, cntwickcluugsgcschichtlich nicht uninteressante Punkte znr Sprache kamen. Unser voriger Band hat die Thatsache registriert, daß in Verzeichnissen der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Zahl der großen Privatbibliotheken auffällig zurückzugehen beginnt. Diese Wandlung wird Rückgang des Büchcrkanfcns, rasches Veralten der Bücher. Kundenrabatt. 5 Rabatt, ja Leipziger Buchhändler verschleuderte» die Bücher mit 50"/^. Und dabei sandte man Bücher, sogar Kalender franko zwanzig Meilen weit und trug die Rückfracht. Tasche K Müller iu Gießen gaben zu Beginn des neuen Jahrhuuderts einen Katalog heraus, in dem sie hinter den Titeln zuerst den Ladenpreis und dahinter ihren um 25 "/g niedriger» Bcrkanfspreis verzeichneten; und danach verbreiteten sie noch ein Circular, das sich nur auf die bereits heruntergesetzten Preise beziehen kann, in dem sie für ihren eigenen Verlag noch speziell 15 "/^ und für alle Auftrage 10 "/<, und portofreie Sendung anboten. Dabei betraf das nicht etwa alte Lagervorräte. Gleich zu ihrer 566 9- Kapitel: Der Horvath-Göschcnschc Rcfvrinversuch. erste» Messe zeichneten sie in ihrem Sortimcutskatalog neuer Bücher die Bücher aus, die sie billiger als Kollege Hcycr am selben Orte gaben, und 40 Meilen von Leipzig entfernt, lieferten sie dem Publikum „die kurrentestcn neuesten Originalwcrke roh mit 25"/„ Rabatt". Das Neue Archiv sagte, daß das „unsinnige Schleudern" oft bis auf 50°,„ hinaufginge.'-^ Die Schumannschc Buchhandlung in Ronneburg zeigte an, daß sie bei ansehnlichen Bestellungen 40, auch 50"/,, gebe. Verschiedene Frankfurter Buchhändler verschleuderten die besten Werke mit 50 "/g, „um.nur baares Geld zu sehen". Die süddeutschen Nachdrucker speziell sollen 25"/„, an gute Käufer aber bis zu 60"/„ gegeben haben. Einen Kundcurabatt von 10 bis 25 "/g, sagte der Dortmunder Buchhändler Mallinckrodt im Jahre 1800, können ohne Nachteil nur Handlungen ertragen, die den Verlust mit einem eminenten Verlag kompensieren können.'^ Der Nachweis, daß der kundcurabatt reiner Sorti- mcntshandlungcu ioder für den Sortimcntshandcl einer Firma, von deren Verlag abgesehen) mit einer soliden Geschäftsführung auf die Dauer unvereinbar sei, war leicht zu führen. Bensen stellte im Jahre 1795 eine Berechnung für einen Sortimentshändlcr alten Stils auf, der 40 Meilen von Leipzig entfernt wohnte und auf einer Leipziger Ostcr- mcsse 3000 Bücher nahm. Sic sollten zusammen 5000 Alphabet enthalten (Bensen schützt also das Durchschuittsbuch auf 38 Bogen) und einen wahren Wert von 5000 Rthlr. darstellen (wobei auf den Bogen also nur 13 Pf. kommen). Bensen schätzte die Unkosten wie folgt: 1 Haudlnngsdiener, 2 Markthclfer: mäßig gerechnet..... 300 Thciter Messe: Reise, Zchrkosten, Gcwölbczins und andre kleine Ausgaben 200 „ Fracht, ca. 25 Ballen.................. 100 „ Spesen für den Leipziger Commissionär.......... 30 „ Druckkosten für 2 Kataloge Ä, 16 Bogen.......... 30 Kundenrabatt 10 °/„................... 500 „ - Briefporto, Bindfaden, Packpapier, Siegellack ctc....... 100 „ 1280 Thaler. Den durchschnittlichen Buchhändlerrabatt setzt Bcnscu mit 30"/„ an. Die Roheinnahmc beträgt also 1500 Rthlr.; Unkosten und Reingewinn würden also ohne Kundcurabatt 15,s"/g und 14,4 °/^, mit Kundcnrabatt 25,«°/u und 4,4 " g betragen: altein dabei sind noch liegenbleibende Bücher, Betrügereien, Zinsverlust durch schlechte Kundenzahlung u. dergl. nicht gcrcchuct. Bleibt vou den 3000 Büchcru nur ciu Fünftel liegen, so Unkosten und Gewinn im Sortiment. 567 arbeitet der Buchhändler mit Schaden.^' Nach Bohn betrugen die Geschäftsunkosten in Hamburg gegen 16 Eine Berliner Aufstellung vom Jahre 1802 nimmt eine Buchhandlung an, die jährlich für 3000 Rthlr. SortimcntSgcschäftc macht uud Drittclrabatt erhält. Es ist natürlich, daß hier bei der geringer» Entfcruuug von Leipzig und dem gcriugcrn Gcschäftsnmfang gewisse Posten eine geringere Höhe zeigen. Trotzdem erhält Franke ein ungünstigeres Ergebnis, weil er Miete, Verluste und dcit uicdrigern Rabatt auf Journale u. dcrgl. berücksichtigt. Frauke notiert: Thcilcr An den Cvmmissionttr (Spedition, Emballage n. s. w.)....... 25 Postporto, Fracht, Botenlohn.................. 60 Gewölbe- oder Wvhuuugszins in Leipzig............. 3V Gewölbe und Wohnung in loco................. 200 Reise und Zchrung nach und von der Leipziger Ostermcsse..... 50 Markthclfer, Trinkgelder n. s. w. in Leipzig............ 10 Ein Lchrbnrschc oder Hausknecht................ 90 Packtuch, Biudsadeu, Papier, Lack, Federn, Makulatur, Pappen n. s. w. 20 Verderben, Zurückschicken, Liegenbleiben der Bücher......... 25 Da der Buchhändler für Journale, Bilderbücher, Kuustsachen n. dcrgl. weniger Rabatt erhält, so ist dieser durchschnittlich mit 25 °/„ anzusetzen; er hat also von 8000 Rthlru, uicht 1000, sondern nur 750; folglich noch abzuziehen................... 250 75» Auf Personal, Meßnnkosten, Kommissionär, Fracht, Porto, Emballage, Federn entfallen in dem süddeutschen Geschäfte 14,v"„, in dem norddeutschen, das nach der Annahme mit 5"/^ weniger Rabatt arbeitet, 9,5"/„. Der Reingewinn ohne Abzug des Kundcurabatls beträgt bei Bensen, aber ausschließlich der Loknlmictc uud des Verderbens, Zurück- schickcns uud LicgcnbleibcnS der Bücher, 14,4 "/g, bei Franke einschließlich dieser Posten 1000—750 ^ 250 Rthlr., d. h. 8 Gibt eine Handlung mit 3000 Rthlr. Umsatz, schließt Franke seine Berechnung, 8°/<> Kundcurabatt (240 Rthlr.), so arbeitet sie gerade umsonst." Räch Varrcntrapp K Weimer (1802) betrugen die Untostcu einer Buchhandlung ohne Verlag oder von diesem abgesehen in Frankfurt a. M. 12"/,, vom Jahresumsatz (Laden und Kontor, Personal, Feuerung und Licht, Papier und Schreibmaterialien, Emballage uud Verpackung, Briefporti und Frachten, Kommissionsbcsorgnngcn in Leipzig, jährlicher Druck des Sortimcntskatalogö, das im Lager steckende Kapital zu gewöhnlichen ---.^ 568 9. Kapitel: Der Horvath-Göschcnsche Refornwersuch, Zinsen gerechnet). Sie halten das auch für andere Orte für zutreffend; würde man auch dank niedrigerer Preise von Laden, Kontor, Sub- sistcnzmitteln vielleicht nur auf 11 oder 10"/<> kommen, so seien dafür dort der Verkehr geringer und die Abgaben öfters höher. Zu den 12 "/o Geschäftsspesen kommen aber noch 10"/,, Verluste, nämlich 5°/„ auf böse Schulden und 5"/^ auf liegenbleibende Bücher. Sie bemerken endlich, daß dabei der verminderte Rabatt auf Journale, Kalender, Taschenbücher und Prünumcrations- und Subskriptionswerke noch nicht berücksichtigt sei, der oft nur 25 "/g betrage, ja bis aus 10"/^ falle, sodaß oft der Rabatt geringer sei als der eigene Nutzen. Wie hier die Frankfurter Firma, so gab im Jahre darauf auch Heyer in Gießen^ auf Grund eigener, über mehrere Jahre sich erstreckender Berechnung die eigentlichen Handlungsunkosten einer Sortimentshandlung auf 12"/,, vom Jahresumsatz an (er führt außer den von Varrcntrapp K Wenner bezeichneten Posten noch auf: Kommissionsbcsorgungen in Leipzig und andern Orten, Reisekosten znr Messe nach Leipzig, Gcwölbezins daselbst, kostspielige Lebens- untcrhaltnng daselbst, Markthelfer u. s. w., Zeitungs-Jnscrtionsgebühren und schreibt deutlicher: Ernährung und Besoldung der Gehilfen) und ebenso böse Schulden und liegenbleibende Bücher auf je 5"/„. Die Unkosten betragen also wie bei Varrcntrapp K Weimer 22 "/„. Der Buchhändlerrabatt beträgt nach ihm zufolge des verminderten Rabatts auf die soeben bei Varrcntrapp genannten Artikel im Durchschnitt 30"/„. Je nachdem, ob man 33^/z oder 30 Prozent annimmt, ergibt sich ein Reingewinn (ohne Kundenrabatt) von 11 '/z oder 8 Prozent. Beide Aufstellungen, die Frankfurter und die Gicßcner, geben also ihre abschließenden Ziffern, 22"/„ Unkosten und 11^"/» Neingewinn ohne Abzug eines Kundenrabatts, mit der Anmerkung, daß die letztere Ziffer eigentlich zu hoch sei; nach Wortlaut und Ziffcrwerk der Gicßcner Berechnung betrüge er, gcnau wie bei Franke, 8"/^; die Fassung bei Varrcntrapp K Weimer deutet auf eiuen zwischen den Ziffern 11^/z und 8 liegenden Prozentsatz hin. Es ist merkwürdig, daß die Buchhändler bei diesen Untersuchungen so viel von Verhältnissen und so wenig vom thatsüchlichcn Umsatz sprechen. Bensen und Franke, die einen solchen angeben, setzen Kleinbetriebe voraus. Die von Franke angenommene Sortimcntshandlung würde heute einen Umsatz von ctwa 2Z000 Mk. und, auch wenn man annimmt, daß kein Umsatz und Gewinn, 569 Kundcnrabatt gegeben würde, doch nur den anffallend geringen Reingewinn von etwa 1850 Mk. haben, der sich zum Teil durch die verhältnismäßig höhcrn Fracht- uud Porto- und die Mcßkostcn erklärt. Die von Bensen angenommene Handlung wurde heute einen Umsatz von etwa 30000 Mk. und ohne Abgabe von Kundenrabatt einen, aber jedenfalls zu hoch angesetzten, Reingewinn von etwa 5300 Mk. haben. Wenn uum den Kundcnrabatt mit in Rechnung stellt, so erniedrigt sich der Reingewinn bei Bensen aus 1600 Mk., bei Franke auf 0 Mk. Der Reinertrag beträgt vom Jahresumsatz. unter Berücksichtigung des Kundcnrabatts bei Bensen 4,4 "/„, bei Franke 0 "/„; würde kein Kundenrabatt gegeben, so betrüge er bei Bensen 14,t "/^ (wäre aber damit, wie wir oben sahen, zu hoch), bei Frauke 8,s"/^. Mögen die Aufstellungen von Bensen und Franke auch richtig sein, so darf man sie doch nicht verallgemeinern und Angaben, wie die von Bohn, Varrentrapv K Wenner, Hcyer, die zwar ähnliche Vcrhältniszahlen (Gcscimtunkostcn höchstens 22"/,,, Reingewinn ohne Abzug des Kundcnrabatts mindestens 8°/<,) angeben, aber über die Höhe des Umsatzes schweigen, damit vermischen. Von den Berlegcrsortimentern dürfen wir ja der Voraussetzung nach als von solchen hier nicht reden; das Gcwinnvcrhältnis ist hier natürlich ein günstigeres; der Umsatz ist größer, die Unkosten sind absolut und (wegen des höhcrn Umsatzes) relativ niedriger. Der Jahresumsatz der preußischen Buchhandlungen wurde in den neunziger Jahren von buch- händlcrischer und behördlicher Seite im Durchschnitt auf 10000 Rthlr. (75000 Mk.) angenommen^; nimmt man den Neingewinn auch nur (als Mittel von 8"/g im Sortiment und 30"^ im Verlag) auf rund 20"/,, an und zieht davon 600 Rthlr. Kundenrabatt ab (indem man anuimmt, vou dem Vcrlagsumsatz von 5000 Rthlrn. komme ^ auf direkten Vertrieb), so bleiben doch 1400 Rthlr. O 10000 Mk.) Gewinn. Die oben (S. 483) erwähnten Broschüren schätzen den Gewinn des preußischen Vcrlcgersortimenters auf jährlich 2000 Rthlr. (^- 15000 Mk.). Bei jcuem Gcwiuu von 1400 Rthlrn. hätte aber das Sortiment mit 100 Rthlrn. Schaden gearbeitet. Und darauf kommt es hier an, nicht auf die hohen Umsätze der großen Vcrlagssortimcntc (Hahn in Hannover gibt 1802 die jährlichen „Aufopferungen" seines Sortimentshandels, die, da er ihn nicht mechanisch treiben wolle, „ungeheuer" seien, ohne Beköstigung der Gehilfen ans 4000 Rthlr. an; Koppe in Rostock^ 570 9- Kapitel: Der Horvath-Göschcnschc Rcfonnversuch. hatte Ende der 1780er Jahre einen durchschnittlichen Jahrcsübcrschuß von 1965 Rthlrn.; in Berlin hatten manche einen Jahresumsatz von 20—30000 und einzelne von 50-60000 Rthlrn.^; Nicolai zahlte allein für sein Berliner Geschäft jährlich an Porto 1100 und an Fracht 600 Rthlr.^; Nicolovius zahlte zu Sude des Jahrhunderts rund 1500 Rthlr. Porto, nach der Porto-Erhöhung 2000 Rthlr.). Freilich, während Bensen seinem Sortimcntcr, selbst wenn ihm nichts liegen bleibt, den Verdienst von 220 Rthlrn, (1600 Mk.) läßt und Franke ihn verschulden läßt, gibt Rcbmann, der wie so viele damalige Schriftsteller mit dem Buchhandel, speziell auch dem Erfurter, enge Fühlung hatte, den Jnhrcsvcrdicust eines Erfurter Buchhändlers durch Sortimentsverlauf auf („höchstens") 6—800 Rthlr. (4500—6000 Mk.) an, und er thut das in einem Zusammenhange, in dem er die Lage des Erfurter Buchhandels als ungünstig zu schildern sucht-^; und das Perthcösche Sortimcutsgcschüft iu Hamburg hatte in den fünftehalb Jahren 1796/98 einen Jahresumsatz von 16000 Rthlrn. » 120000 Mk.) und einen jährlichen Reingewinn von („kaum") 1560 Rthlrn. O 11500 Mk., also fast 10°/„ vom -Umsatz; der Gewinn verteilte sich auf drei Gesellschafter, was hier nicht iu Betracht kommt). Denken wir aber andrerseits nicht nur an die unter Umständen enorm hohe Einbuße, die der Knndenrabatt für jedes, mich das größte Bcrlagösortiment bedeutete — welcher Geschäftsmann, ruft Heyer denen zu, die auf den „Ausgleich" durch den Verlagsgcwinn hinwiesen, wird mit der- Linken verschenken, was er mit der Rechten gewinnt? —, sondern namcutlich an die Erbitterung, die den an die Tauschübung sich festklammernden und mit dcu Überliescruugcn des vollen Tauschhandels gesättigten kleinen Verlcgcrsortimcnter erfüllen mußte, der sich in die Tiefe des „Krämers" herabstürzen sah, und in eine Tiefe, die noch dazu von dem schon in mittlerer Höhe weniger spürbaren Pesthauch des Kundenrabatts erfüllt war. Umsatz! Preis des einzelnen Artikels! ruft der junge Berliner Verleger Georg Andreas Reimer, das entscheidet! nicht, ob das Maß des Buchhändlerrabatts einige Striche höher oder tiefer geaicht ist! Die Bttchcrprcisc sind seit der Mitte des 18. Jahrhunderts so gestiegen, daß sich der Gewinn des Sortimcntcrs heute zu dem von damals verhält wie 5 zu 1. So sind die Bedürfnisse nicht gestiegen! Dazu wird er begünstigt durch einen sich immer mehr verlängernden Bnchhäudlcrlrcdit, durch die Einführung des Übertrags und Umsatz und Gewinn. Knndenrabntt. Reformbcwcgung. 571 vor allein der Remission. „Diesem letzten znfolge ist nun aber der S. H. zum bloßen Lommißionttr geworden; und bei welchem Handel wäre es wohl gebräuchlich einem solchen, der bei gehöriger Borsicht gar keine Gefahr laufen kann, eine so unverhältnißmäßigc Provision zu zu gestehen?" Aus den Reihen jenes alten Vcrlagssortimcnts aber tonte gleichzeitig die Forderung, daß, wenn es sein Sortiment nicht mehr in Tausch beziehen könne, sondern baar bezahlen müsse, und sei es zehnmal unter Einräumung der Konditionssendung, der Rabatt mindestens um ein Sechstel erhöht werden müsse. ^ Erstaunt fragte man sich, wie der Sortimcntshändlcr zu einer Leistung, die, allgemein geworden, sich in ihrer Wirkung aufhob oder zur Schraube ohne Ende wurde, die die Gcsamtlcistungsfähigkcit zunächst der unmittelbar dem Publikum zugewandten Seite des Buchhandels auf ein tieferes Niveau drückte, mittelbar aber die Entwicklung der ihm eigentümlichen Leistungsfähigkeit des deutschen Buchhandels überhaupt gefährdete — wie der Sortimcntshändlcr zu dieser Leistung, die man „fast, auch bey der genauesten Kenntniß aller HülsSmittclchcn, kaum begreifen konnte", im Stande sci.^ Ableugnen, Verschleppen, Verlieren erhaltener Bücher, mehr Artikel und Exemplare ansetzen, als gesendet worden sind, fast gewaltsames Dckorticrcn der wahren Schuld, schlechte, langsame, überhaupt keine Bezahlung, Remission längst verrechneter, verschriebener, veralteter Bücher — das waren die Mittel der Sortimcutcr, den Verlust, den sie durch den Kundcnrabatt erlitten, wettzumachen.^" Die Angabe ist bezeichnend, daß seit den achtziger Jahren gerade die „ncucu" Buchhändler das Publikum durch Kundenrabatt an sich zu ziehen suchten." Krieg und Zensur — Nachdruck — Rückgang des Bücherkaufcns — Überfülluug uud Depravirung der Welt der Bücher und der Buchhändler — Zwiespalt und Unsicherheit der Gcschäftögcbräuche — Jnter- csseufciudschaft zwischen Verlag uud Sortiment, Ncttohaudcl und Tausch- Verlagssortimeut — Übermacht der großen Plätze, voran Leipzigs und Berlins: das und alles, was damit uäher und ferner zusammenhing, hier mehr grade unch dieser, dort mehr grade uach jener Seite fühlbar, wirkte vereint ans dm Buchhandel, den Buchhändler. Und die verschiedenen Beobachtungen und Beschwerden, die mit Wachstum uud Wandel der Produktion und Organisation vcrbuudeu wareu, klangen zusammen in dem eiucu beuuruhigeudcu Gefühl, iu einer neuen Zeit 572 9. Kapitel: Der Horvath-Göschensche Rcformversuch. einer ungeheuer gesteigerten Konkurrenz, eines früher unbekannten Wu- cherns des „Brotneides" zu stehen. „Buchhändler zu seyu, war sonst ein Stolz. Buchhändler, und — thätiger, redlicher, wohlhabender Mann waren fast gleichbedeutende Worte". Jetzt: „Ein Ungewisses Treiben, Drängen, Winden, Schlüpfen und Quetschen."^ Von der Mitte der achtziger Jahre an etwa datierte man dieses neue eiserne Zeitalter, und die sechziger und siebziger Jahre erschienen nun als die gute alte Zeit, eine Blütezeit, ein goldenes Zeitalter. Man sprach uud datierte so schou um die Jahrhundertwende, und später hat der größere Abstand der Zeit diese Überzeugung nur befestigt und diese Dinge nur klarer überblicken lassen.^ Und dieses Gefühl drängte stark und uuaufhaltsam auf eine Reform des Buchhandels „an Haupt und Gliedern". Das Reformverlangcn wurzelte in der Erfahrung des buchhändlcrisch - litterarischen Wachstums und Mißwachstums; daraus erhob sich der feste Stamm der Überzeugung: daß feste Normen nötig seien, die dem Streit und Widerstreit der geschäftlichen Gebräuche in dieser Zeit organisatorischen Wandels ein Ziel setze; und was den größten Raum einnahm, in aller Sichtbarkeit am weitesten nach allen Seiten sich erstreckte, das waren in starken Ästen, feinerem Gezweig und einem ganzen Blättermeere die Klagen über hunderterlei Mißstände: über zu leichte Gewährung einerseits, Mißbrauch andrerscis des Kredits, Überhandnehmen und Ausbeuten der Neste, der Defekte, „stürmisches" Betragen und Betrügereien beim Abrechnen uud Saldiere«, betrügerische Verwendung von Vcrlang- zcttetn, Betrügereien durch die Markthclfer und auf sonstige Art, allerhand Schwierigkeiten, Kniffe und Betrügereien im Konditionswescn, verspätetes Eintreffen zur Messe, verspätete Ablieferung der Ehange, vorläufige ungefähre Preisansätze, die dann überschritten werden, u. s. w. Dabei kreiste in dem Saftstrom dieser Neform-Eschc, die in Leipzig, der Mitte der Buchhäudlcrwclt, emporwuchs, zugleich ein reiner und tiefempfundener Idealismus; I»m Käs», st MX, st bonoi', pucloi^ue Isisens, st nsZIsetg, isäidit virtus, so schrieb man über die Eiugaugspforte der Neformjahre, und es weht uns noch heute aus der vergilbten Handschrift gleichsam ein starker, freudiger uud entschlossener Glaubcnsmut entgegen, wenn wir das ,,1'sdidit," darin kräftig unterstrichen sehcu. Ehre und Zucht — Treue, Charakter der Rcformbewcgung. 573 Friede! Durch alle jene Klagen zieht sich die Betonung des Mangels der Einheitlichkeit- jeder hat seine Grundsätze, macht seine eigenen Bedingungen, der eine gibt ii eonä., der andere nicht, der eine gibt von Januar an auf neue Rechnung, der andere nicht, u. s. w.: „kurz es ist eine solche Verwirrung im Buchhandel, deren sich jeder andere Kauf- Mnnn schämcu würde." Grade der Umstand der Spaltung, Vereinzelung, Verwirrung war es, der jenem idealistischen Zuge seine Nahrung und so der nach den verschiedensten Richtungen sich verästelnden, in kleinste' und speziellste Scitcngängc sich verzweigenden Reformbewegung doch überall den gleichen Ton gab. Vergegenwärtigt man sich die gesamte Reformbcwcguug in ihrer geschichtlichen Stufenfolge, so trat zuerst der Kampf gegen den Nachdruck auf; dcmn, sofort mit Beginn des nach- reichschcn Zeitalters, tritt dieser Punkt zurück und die grundsätzliche!: organisatorischen Gegensätze werden ins Auge gefaßt; alsdann drängen sich die unmittelbar sichtbaren und fühlbaren Folgen der Überproduktion und Übcrfüllung auf und treiben zu dem Versuche eiucr gemeinsamen Bezwingung der geschäftlichen Mißstände. Die drei Hauptpunkte: Nachdruck, Grundprinzipien der Organisation, geschäftliche Mißstände, und in dieser Aufeinanderfolge, bezeichnen die Anleitung, wenn nur kurz so sagen dürfen, sowohl zum anatomischen wie zum phylogenetischen Verständnis der Ncformgcdankcn vom Jahre 1802. Und entsprechend dieser Abfolge und dem mit ihr so eng zusammenhängenden Wachstum des buchhänd- lcrischen Bewußtseins entwickelt sich die Idee des genossenschaftlichen Zusammentretcns, Znsammcnhaltcns nnd Zusammenwirkens. Konnte der Nachdruck nicht vom Buchhandel selbst ausgerottet werden; konnten die Grund- und Umfassungsmauern der Organisation, eines Naturproduktes des Verkehrs, uicht in einer NarSvcrsammlung geschossen werden: Ausbau, Ausbesserung, Einrichtung des Gebäudes, Nufrccht- erhaltung der Ordnung, der Wohnlichkcit, des Hausfriedens in ihm mußte die Sache des Buchhandels selber sein. In der ersten Hälfte der neunziger Jahre sieht man noch hier und da das Verlangen nach einer allgemeinen Reform besonders aus dem Verlangen nach der Ausrottung des Rachdrucks hervorwnchscu^, ober im allgemeinen war man es müde, über den Nachdruck zu schreien und zu diskutieren, müde, nach den Thronen der Fürsten zu spähen, von denen Hilfe kommen sollte. Der temperamentvolle Appell Wilhelm Fleischers^ 574 9, Kapitel: Der Horvath-Göschcnsche Reformversuch. ist ebensowenig für den Charakter dieser Bewegung bezeichnend. Die Übelstände, die er im Auge hatte, beziehen sich auf das Verhältnis des Staates zum Buchhandel: Josephs Gleichstellung der Buchhändler mit Dllten- krämern, die Beschränkung der Gültigkeit der Privilegien auf die einzelnen Territorien, die Censurbedrückungen und die ewige Gültigkeit der Familienprivilegien sind die vier Punkte, auf Grund deren er die deutschen Buchhändler aufruft, „im Bllndniße mit den Weisesten der Nation" der allgemeinen Not zu steuern. Jetzt aber lag das Verlangen in der Luft nach einer Reform, die aus dem Schöße des Buchhandels selbst hervorgehen und die den ganzen Buchhandel betreffen sollte. „Die Besseren vereine ein Bund, die Ehre ihres Standes zu erhalten. Der Auswuchs jeder Art werde bemerkt und weggeschnitten, und nur der rechtschaffene und solide Mann erhalte Achtung und Credit."^ „Die Eiter Beulen an der Gelehrsamkeit und die Krebs Schäden an dem Buchhandel müssen abgelöst und alles Mitleid über die Schmerzen des Kranken bei Seite gesetzt werden."^ Zuerst hatten, wie wir wissen, Bensen und Palm laut den Ruf nach der allgemeinen Reform erhoben. „Ich will den Buchhandel nicht in Fesseln gelegt wissen, nein, er muß frey wie jeder andere Handel seyn, wenn er gedeihen soll. Allein seine Freiheit arte nicht in Willkühr aus."^ Dieselbe Forderung einer Bindung, einer festen Gcsamtorganisation vertrat in aller Schärfe der Allgemeine literarische Anzeiger; der Hauptpunkt seines Neformprogramms war „eine Vereinigung oder Verpflichtung des bessern Thcils der Buchhändler auf gewisse schriftlich aufgesetzte Punkte zu einem solidern Betragen gegen einander, und zu einem anständigem Betragen gegen das Publikum". Man empfand bitter den Mangel jeder allgemeinen Normierung der Geschäftsbräuche. Eiu aus Buchhändlern bestehendes „Billigkeitsgericht" war notig. Mehr kaufmännische Ordnung und Pünktlichkeit, mehr Einigkeit und Gemcinsinn — dann würden viele Klagen von selbst wegfallen; aber dazu mußten nicht nur einerseits alle Unregelmäßigkeiten und Blüsercien auf der Messe verhindert^ und die unberufenen Elemente ausgeschlossen — hierzu war allerdings staatliche Beihilfe zu wünschen —, sondern auch die zum Buchhandel zugelassenen Elemente besser ausgesiebt werden; man schlug ein Examen am Schluß der Lehrzeit durch ein buchhändlcrischcs Kollegium vor.6" Das Gefühl der organischen Zusammengehörigkeit in der Reform- Reformgcdankcn dcr 17Svcr Jahrc. 575 Partei war so stark, daß man z. B. cinc allgemeine Deutsche Buchhändlcr- Nuterstützuugskasse anregte/" Ein kleines Lustspiel, betitelt: „Die Nctto-Brüdcr"^, führt uns in die Endzeit der Zürich-Nürubcrg-Erlaugcr Bewegung zurück. Allein es behandelt nicht nur die Fragen des Changehandcls, der ÄonditionS- scndung, der Rcichsbuchhändlcrmcsse, des Flachdrucks und des Münzfußes, sondern auch dcr Überproduktion, dcr Übcrfüllung, des Knndcn- rnbatts und der Schleudere! und bringt einige spezielle die Mcßgcschäftc betreffende Ncformgcdankcn. Mit den erstgenannten Punkten bildet es ein Glied jener süddeutschen Bewegung, und vielleicht das letzte Zeugnis sür ihren wirklichen Verlans: „Aufgeführt in dcr Leipziger Judikate-Messe 1795", heißt es auf dem Titel; deutet das nicht auf eine entsprechende wirklich abgchaltcuc rcichsbnchhändlcrischc Beratschlagung hin? Mit den weiter genannten Punkten aber bildet die Broschüre den Übergang von jener altern zn der neucu allgemeinen Rcformbcwcgnng. Folgendes Reformprogramm wird darin von den RcichSbuchhändlcrn (wir würden heute sagen: den Sortimcnteru) beschlossen: Im ganzen deutschen Buchhandel gilt Changcrcchuung; niemand darf zu einer Messe mehr als sechs neue Artikel herausbringen; wer thcure Bücher bringt, hat gleichzeitig eiuc schlechtere, merklich billigere Ausgabe zu liefern; die Rechnung mit Nnchdruckcrn und Nachdrnckshändlcrn wird aufgehoben; wer an Privatpersonen mehr als 10°/<> Rabatt gibt, mit dem wird die Rcchnnng aufgehoben; aller sechs Jahre wird nach dem Knrs eine Münz- rednktions-Konvcntion abgeschlossen; das Restschreibcn ist abgeschafft; das „unangenehme Rcmittircn" wird dadurch abgeschafft, daß die zwischen den Messen erscheinenden Neuigkeiten anßcr Journalen und andern „von dcr Zeit abhängenden Schriften" dem Bnchhandcl nur angezeigt werden und bloß Verlangtes versandt und angenommen wird; alles auf oder außer der Messe nicht ausdrücklich ü eonclition Begehrte muß schlechterdings behalten werden; Faktnrcn sind nicht auf „ganz kleine Blättchcn" zu schrcibcn; dic Messe findet je auf eine gleiche Reihe von Jahren abwechselnd in Leipzig und in Frankfurt oder Nürnberg statt (ob in Frankfurt oder Nürnberg, darüber ist noch keine Einigkeit erzielt). Man könnte ineinen, die allgemeine Wiedereinführung des Ehcmgchandels und die Beschränkung der Verlagsproduktion könnten uumöglich als wirkliche Reformpunktc anfgcstcllt worden sein; allein man würde sich dann über 576 9. Kapitel: Der Horvath-Göschcnsche Reformvcrsuch. den Charakter jcncr Zcit täuschen. Die Bedingung einer Reform des Buchhandels, heißt es in einer Zeitschrift vom Jahre 1803, ist die Wiederherstellung einer „gewissen Gleichheit" in der Vcrlagsproduktiou, wie sie einst bestand. Dazu muß die alte Zeit des Tauschhandels wie^ der aufleben, in der die Gelehrten noch der Ehre wegen schrieben und die Buchhändler sich nicht überbrückten. Zugleich müssen sich aber alle Handlungen, die seit mehreren Jahren in einer Messe zwanzig und mehr Artikel geliefert haben, verpflichten, in einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren — von Fortsetzungen und klassischen Werken abgesehen — nichts neues zu verlegen, alle übrigen dürfen während desselben Zeitraums nicht mehr als je drei Alphabete jährlich drucken. Dann werden ältere Werke wieder in Gang kommen; das Papier wird gespart, also billiger; und besser und billiger werden die Novitäten/" Verständiger waren Vorschläge, wie sie Bensen und Hcinzmann machten. Beide sahen einen Weg zur Besserung in der Weitcrcntwickclung und vollen Entfaltung einer wohldurchgebildetcn Spezialisierung. Nur wohlunterwiesene, geschickte und wohlhabende Leute sollten den Verlag betreiben, die kleinern Buchhändler aber, aus deren Pressen doch nur „schlechtes, nachgeahmtes oder abgeschriebenes Zeug" hervorginge, sich auf den Sortimcutshaudel beschränken." Noch mehr; der Verlag selbst muß sich mehr und mehr spezialisieren. Schon in der Lehrzeit soll der künftige Verleger seine Wahl treffen und sich in seinem Spczialfache vorzugsweise ausbilden; und daraufhin wird er auch vou der Prüfungskommission — der Gelehrte aus alten Fächern beizugesellen sind, die aber besser nicht als staatliche, sondern als buchhäudlcrische Privatcin- richtung zu organisieren ist — speziell geprüft.^ In völliger Spezialisierung stehen sich beide Zweige gegenüber; gerade dadurch unterstützen sie, von denen keiner den andern entbehren kann, sich auf das Vollkommenste; „die Menge von Schofelzeug, das bloß zum Tauschhandel bestimmt ist, würde sodann ungedruckt bleiben, unser Publicum hätte von dieser Verbindung bessere Verlagswcrke zu erwarten. . . Auch die Nachdruckcr hätten nun böses Spiel, wenn so die Originalverlegcr und die Sorti- mcntshändlcr brüderlich und vertraulich zusammenhalten. Aber ist das nicht ein Traum aus tausend und einer Nacht?" Er kann nicht in Erfüllung gehen, ohne daß eine „Totalvcrändcrung" eintritt.'" Vorbereitung des Horvathschcn Reformvcrsuchs. 577 Was den Kundenrabatt betraf, so wurde wiederholt die Notwendigkeit seiner unbedingten Abschaffung ausgesprochen. Daß darin das einzig durchgreifende Mittel der Besserung gegeben sei, davon war man weithin überzeugt. Ob freilich ein durchführbares? Auch die überzeugten Gegner des Kuudcurabatt zweifelten daran fast allgemein ebenso, wie der Neichs- buchhändler im Lustspiel. Besonders glaubte man mit Sicherheit voraussehen zu können, daß Leipziger Handlungen sich ausschließen würden.''" Gerade mit dem Jahre 1800 begann die Reform des Buchhandels greifbare Gestalt cmzuuehmcn. „Konnte nicht in der nächsten Ostermcsse (1800) eine Vereinigung zu Staude kommen, welcher irgend ein ehrwürdiger Veteran unter den Buch Händlern an der Spitze stände, und zum Beitritt zu diesem Bunde nur diejenigen Buch Händler aufforderte, welche es verdienten, Thcil daran zu nehmen? — Achtungswcrthe Glieder des Buch Handels! — ich nenne keine Namen, nm nicht niedriger Schmeichelei geziehen zu werden — Möchte Ihnen doch unter so mancher Empfindung, welche das Gehen und Kommen zweier Jahr- Hunderte erweckte, auch der Entschluß werden, im ersten Jahre des XIX. Jahrhunderts einen Entwurf zu einem Kodex für den Buchhandel, in allen seinen Geschäften, auf die nächste OstcrMesse nach Leipzig mitzubringen. Jeder sage dann seine Meinung, und aus dieser Summe verschiedener Meinungen ziehe juristische und merkantilische Erfahrung, Achtung für Wissenschaft und Gelehrsamkeit und Gefühl für die Wichtigkeit des Buchhandels ein Resultat. . Mit diesem Kodex trete 1>ann der Bnchhändler vor die Throne der Fürsten. ." Die Makulaturtauschhändler, die unordentlichen Zahler, die Nachdrucker und ihre Helfershelfer und die Zotcnhündlcr müßten von diesem Vereine ausgeschlossen, die Nachdrucker und Zotenhändler öffentlich bekannt gemacht werden.^ In der Jubilatcmcsse 1801 bildete sich eine Neformgruppe unter der Leitung des Leipziger Buchhändlers Voß, des Verlegers des Allgemeinen literarischen Anzeigers. Von einer allgemeinen Neformvcr- sammlnng sah man ab; man befürchtete davon nur „mehr tumultuarischc Verwirrungen". Man dachte statt dessen daran, gewisse vorläufige Punkte aufzusetzen und sie nach der Messe durch Eireular einem wcitcrn Kreise zur Prüfung vorzulegen.^ Es kam auch dazu nicht, und die Ncsormvcrsammlnng, von der so viel geredet worden war, wurde der Gegenstand des Spottes und die Beute der Satire. Ein Schriftchcn Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 37 578 9. Kapitel: Der Horvath-Göschcnsche Reformversuch. vom Jahre 1801 °" führte eine Buchhttndlcrvcrsammluug in Leipzig vor, die zur „Ausrottung und Unterdrückung der alljährlichen Chartcqucu zur Verbesserung des ganzen Handels, der fast jede Messe einem Buttcr- markte immer ähnlicher wird", abgehalten wird. Ein „dicker Sortimcuts- händler aus dem alten Register" stimmt ein Klagelied über die Spaltung des Buchhandels in Sortiments- und Nettohandel an. „Wie schön das wäre, wenn wir so unsre Waare all und überall austauschen könnten!" Der Ncttohändlcr führt ihn an: Das hieße einen „reichen, reinen geistigen Quell" für „Moräste und Volter-Kammern voller Kobolde, Unbildc, Unnatur, Gemeinplätze und Ammeumärcheu" eintauschen! Und die Pfuscherei wachse so entsetzlich, daß bald die Sortimcnter selbst nicht mehr würden tauschen wollen. „Alles druckt, alles wird Buchhändler, als obs keine glücklichere Crcatur in der Welt gäbe!" Da erhebt sich behaglich ein anderer Sortimcnter: „Sehn Sie ich kenne 615 Leihbibliotheken. Da liefere ich meine Waare ab und habe noch keine Makulatur gehabt! ich bin sehr zufrieden! mein Verlag wird gelesen! nur hier und da in den fatalen Residenzen und grösser» Städten nicht!" Da übernahm Carl Christian Horvath aus Potsdam die Führung und faßte die Besprechungen von Jubilate 1801 zu einem kurzen Ncform- cntwurf zusammen. Am 23. Mai des Jahres 1802 bestieg er in einer Rcformversammlung, zu der er den Buchhandel eingeladen hatte, das Katheder des Börscnsaalcs. Die Versammlung war nicht sehr zahlreich. Das Protokoll trägt 36 Unterschriften, zu zwei Dritteln von norddeutschen, zu einem Drittel von süddeutsche» Firmen; die höchste bei der nach Horvaths Anrede vorgenommenen Ballotage auf einen Namen vereinigte Stimmenzahl betrug 42. Unter den Staaten dominierte Preußen, unter den Städten Leipzig. Göschen, Kummer, Cotta, Perthes saßen zu den Füßen des Mannes, der sich so gern reden hörte. Von Leipzigern waren serner Härtel, I. B. G. Fleischer und Böhme anwesend; von Hamburgern Bohn; drei Berliner, darunter der Professor der Holzschneidekunst und Erfinder der „Ungerschen Schrift" Johann Friedrich Ungcr, aus Halle der Vertreter des Waisenhauses und Schwetschke, der Chorführer der Halleschcn Buchhändler; aus Schlesien der reform- begcistcrte ältere Korn (Breslau), wenn er auch ursprünglich darin eigene Wege wandelte, und der idealgesinnte Anton (Görlitz); Nicolovius aus dem fernen Königsberg — von den entgegengesetzten Enden des deutschen Reformversammluug vom 23. Mai 1802. 579 Gebiets Treuttel , Kayser von 10 bis I2"/„, ohne nähere Bestimmungen, und das von Dictcrich in Güttingen bemerkt dabei ausdrücklich, daß bei beträchtlichen Rechnungen ciu noch höherer Rabatt zu bewilligen sei. Schneider ^ Weigcl in Nürnberg sind im Grunde dieser Gruppe kaum noch beizuzählen. Sic erklärten, der richtig zahlende Buchhändler könne mit seinen Büchern machen, was cr wolle, und jeder Eingriff in seine Verkaufömodalitäten sei eine strafbare Verletzung des Eigentumsrechts. Indessen 10 bis 15"/„ seien ja genug. Da die Anschauung von Schneider K Weigcl mehr oder weniger die ihrer Parteigenossen war, so ist es begreiflich, daß diese Gutachten sich im allgcmcincn ganz gegcn die Verhängnng von Strafen, die an eine wahre Justizpflcgc erinnern, aussprechen; sie gestatten nur Kreditcntziehung, denn damit kann jeder es halten, wie er will. Nur Mallinckrodt schlug 602 ». Kapitel: Der Horvath-Göschenschc Refonnversuch. im ersten Übcrtretungsfall eine Strafsummc von 50, iin Wiederholungsfälle eine solche von 100 Thalcrn, endlich Vcrlnst des Börsenrcchts und Kayser Aufhebung der Rechnung und Notierung auf der schwarzen Tafel in der Börse vor. Die Buchhändler der dritten Gruppe — Anton, die Bödncrische Buchhandlung in Schwerin, die Gebr. Hahn, Dicterich, Keil, Reimer und Franke — hielten zwar die Abschaffung des Kundenrabatts für dringend erforderlich, jede direkte Bestimmung darüber, auch seine Begrenzung auf eine gewisse Höhe, aber für durchaus undurchführbar. Die meisten hielten auch das Mittel der Kreditcntzichung für undurchführbar. Dieser Gruppe gehört auch Anton in Görlitz an, ungeachtet — eines der Beispiele für die leisen Brechungen, die die Strahlen der Gutachten in der Verarbeitung der Deputation hie und da erfuhren — der Notiz des Auszugs: „Beweiset, der Rabatt müsse ausgerottet werden, und alle Buchhändler müssen sich dazu verbinden". Daß der Rabatt eigentlich ausgerottet werden müßte, war mit sehr wenigen Ausnahmen die Ansicht aller und so auch Antons. Das Wesentliche an Antons Aufsatz ist aber gerade dieö, daß er ausführlich auseinandersetzt, die Abschaffuug des KundcnrabattS sei vorläufig unmöglich. Sie wird möglich erst dann, wenn sich „alle in Einen Bund vereinigen", einen solchen aber, der die Kraft besitzt, Widerstrebenden mit Erfolg entgegenzutreten. Zu bcidcm aber ist gegenwärtig noch keine Hoffnung. Der Ansicht, daß unter den herrschenden Verhältnissen ein Nabattvcrbot weder überhaupt, uoch über eine bestimmte Höhe hinans angebracht sei, waren auch die übrigen Buchhändler dieser Gruppe. Zum Teil sprechen sie dabei die Schneider ^ Wcigelschen Grundsätze aus: „Jeder mnß Herr von seinem Eigenthum sein, und Bücher herabsetzen können, kurtz kaufmännisch handeln" (A. G. Licbeskind, Leipzig). Waren dann überhaupt gemeinsame Maßregeln möglich? Liebeskind nannte keine andern als die, auf pünktliches Zahlen zn halten, namentlich unter den Leipzigern selbst; dann würde das große Nabatticrcn gewiß aufhören. Allein so dachten doch nicht alle. Dicterich in Göttingeu, Keil iu Magdeburg, die Böd- uerische Handlung, die Gebr. Hahn und Anton nannten als die Quellen, die verstopft werden müßten: das Eindringe,? untüchtiger und unsolider Elemente, die nnmittclbare Lieferung seitens des Verlegers an das Publikum mit Vicrtclrabatt, die Herausgabe von Katalogen mit um 50°/<, Die Rcformgutachtcn, 603 herabgesetzten Preisen, das Verauktionieren auch neuer Bücher, die Bücherlotterien, Zahlungsaunahme iu höherm Kurs, Verschenken der Bücher u. dergl. Nur zwei der für bloß mittelbare Bekämpfung des Kundenrabatts eintretenden Gntachten nahmen in dieser Gruppe eine selbständige und eigentümliche Stellung ein, die der beiden Berliner Franke und Reimer. Beide wollen den Hebel beim Verleger, im Buchhändlerrabatt ansetzen, und zwar in einander gerade entgegengesetztem Sinne. Die Ansichten Frankes sind uns bereits bekannt; er wünschte die Einführung der Barzahlung, die Aufhebung der Leipziger Frachtfreiheit außer der Messe und eine Erhöhung des Rabatts der Leipziger an Auswärtige. Anders Reimer. Auch ihm schien es unmöglich, die Abschaffung oder Beschränkung des Rabatts auf irgend eine Art zu bewerkstelligen, ohne Verletzung des Eigentumsrechts. Wozu auch, fügte er hinzu, solche „unerlaubte Einschränkungen", da nach allen natürlichen und bürgerlichen Gesetzen der, der das Maß seiner Kräfte überschreitet, doch nur sich selbst zerstört? Das letztere war denn freilich selbst nicht Reimers eigentliche Meinung. Er wußte cö so gut wie jeder andere, daß der Buchhändler, der mit dem Rabattgeben „das Maß seiner Kräfte überschreitet", eben nicht nur seiner Person schadet. Er würde sonst kein so lebhaftes Jutcrcsse daran genommen haben, auf Mittel nnd Wege zu sinnen, es zu beseitigen. Als Voraussetzungen hierzu gclteu ihm nun erstens die Erniedrigung der Bücherpreisc und zweitens die Vermeidung aller Zwangs- und Gcwaltmittcl. Das ungeheuere Steigen der Bücher- Preise und der daraus sich ergebende Höhcrc Rabattgcwinn, sagt Rcimcr, verschaffen dem Sortimcntcr einen Nutzen, der viel höher ist als die entsprechende Steigerung der Lebensbedürfnisse; dazu kommt die immer weitere Verlängerung des buchhändlcrischen Kredits, die Einführung des Übertrags; infolge des Konditionssystcms endlich ist der Sortimcntcr zum „bloßen Commißionär" geworden. „Bei welchem Handel wäre es wohl gebräuchlich einem solchen, der bei gehöriger Vorsicht gar keine Gefahr lausen kann, eine so unvcrhältnißmnßige Provision zu zu gestehen?" Der Drittelrabatt muß deshalb durchgehend auf 25"/<> herabgesetzt werden. Das ist ein Drittel, das in dein Rechte des Verkäufers begründet ist, in dem nämlich, die Bedingungen zu bestimmen — nicht, unter denen der Käufer verkaufen darf, aber unter denen der Verkäufer selbst sein Eigentum weggeben will. Der Partitulier würde dadurch allein 604 9. Kapitel: Der Horvath-Göschcnsche Rcfornwersuch, mehr gewinnen als bei einem Kundcirrabatt von 10°/^. Beträgt der Nettopreis eines Buches 18 so beträgt der Ordinärprcis bei 33 ^/z "/^, 1 Nthlr. 3 bei 2ö"/« 1 Rthlr.; der Käufer hat am Thalcr drei Groschen oder 12 ^ "/« gewonnen. Die Aufhebung des Kundcnrabatts kann aber auch alsdanu nicht von einigen Großen und der Schaar, die sie um sich zu sammeln wissen, verfügt und den übrigen durch Gewaltmittel aufgezwungen werden, sondern der allein mögliche, rechtmäßige Weg ist der, daß über das Rabattvcrbot ein förmlicher Vertrag geschlossen, d. h. ein gerichtliches Instrument abgefaßt und von allen Buchhändlern unterzeichnet wird. Dazu aber wiederum ist Voraussetzung, daß, nachdem festgestellt ist, wer „Buchhändler" ist und wer nicht, die Regierungen diese Stammrolle bestätigen. Solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist ein Rabattvcrbot unmöglich und möglich nichts weiter, als der genannte Versuch, das Rabattgcben von selbst überflüssig zu machen. Die äußerste Linke endlich bilden Wolf in Leipzig, Hahn in Hannover und Schwetschke in Halle. Sie waren nicht etwa deshalb, weil die Aufhebung leider nicht durchführbar sei, soudcrn aus Grundsatz für die Beibehaltung des Kundenrabatts. Wolf begründete ihn damit, daß er Gewohnheitsrecht erlangt habe und jeder sich seines nutzlosen Überflusses müsse entledigen können; Schwetschke begründete ihn als „Trost des Käufers" für die unvermeidlich teuren Preise. Hahn apostrophierte Göschen mit den folgenden Sätzen: „Sie sagen in H II. der Handel muß seiner Natur nach frey seyn — Warum soll er nun in Hinsicht des 1ig.dat gebens eingeschränkt werden? . . . Man lasse doch den prompten Bezahler den Kadat. von Zehen ?roe.! — Das kann jeder Buchhändler, der nicht zu weit von I^six/i^ wohnt und nur einigermaßen bedeutende Geschäfte macht! — Eigentlich kann hierüber nichts bestimmt werden. Ein jeder, der die genommenen Bücher prompt bezahlt, kann damit machen, was er will, zahlt er aber nicht zur bestimmten Zeit, so wird der Lrsäit schon von selbst wegfallen." Neben dem quantitativen Steigen und qualitativen Sinken der Firmen und der Produktion und neben den Vcrkaussbcstimmungen im Verkehr mit dem Publiknm bildet den dritten Hauptgcgcnstand der Gutachten die buchhalterische Bcrkchrsordnuug. Kummer in Leipzig ist es, der dem Konditionssystem, während es im übrigen einerseits als selbst- Die Reformgutachten. 605 verständlich vorausgesetzt, andrerseits heftig angegriffen wurde, den Denkstein gesetzt hat, der ihm in diesem ersten Reformversuch in der Zeit des Übergangs vom Tausch- zum Konditionssystcm gebührte. „Durch diesen Weg allein und durch kein ander Mittel auf der Welt ist es möglich, nicht allein den Sort. Handel aufrecht zu erhalten und mit Strenge den schuldigen 8M0 fordern zu können. Sondern es werden dadurch auch eine Menge, ich mögte beynahe sagen, alle Übel gehoben werden, denn nun wird jeder seine Sünden nur allein tragen müßen. Von nun an würden wir im Stande sehn uns ein Lager zu halten das einigen Werth hätte. Schlechte Bücher müßten gleichsam ein Probejahr bey uns aushalten." Die Gutachten, die das Konditionssystem, sowohl vom Standpunkte des Sortimenters wie von dem des Verlegers aus, verurtheiltcn, waren die von Barth (Leipzig), Bcrtuch (Weimar), Monath & Kußler (Nürnberg), Montag Weiß (Regensburg), Stahl (Würzburg) und ganz besonders Belitz (Berlin) und Krieger (Gießen). Man nannte den Verlust des Sortimenters an Hin- und Herfracht den „Wurm, der an der innern Kraft des Buchhandels ewig und unvcrtilgbar nagt" (Bcrtuch), und klagte das Konditionssystcm an, daß cs den ganzen Buchhandel auf die Stufe eines „verderblichen bloßen Commißionshandels" herabziehe (Barth). Alles Senden und Bestellen pro novitn-w, ö. eonMiou, zur Kommission, alles Remittieren, so formulierten am schärfsten Belitz und Krieger, hat schlechterdings aufzuhören; dafür soll jeder in Leipzig, Berlin, Wien, Hamburg, Nürnberg, Frankfurt a. M, Prag, Hannover Kommissionslager halten, aus denen jeder, und zwar nur gegen bar, seinen Bedarf entnehmen kann. Was im übrigen die Gutachten über die Verkehrsordnung sagen, entspricht im ganzen dem Überblick, den unser viertes Kapitel darüber enthält; es war das Kouditionssystem in festester Verbindung mit dem Leipziger Kommissions- und Auslieferungswcscn, mit Rechnungsdauer von Januar bis Dezember und Abrechnung zu Ostern, was die Majorität der Begutachter vorgeschrieben wünschte. Daneben treten verschiedene, das Äußere des buchhändlerischen Verkehrs betreffende Wünsche auf: so sollen die Novitätenzettel Bogen- und Kupferzahl und eventuell die Angabe der Titelerneuerung enthalten, zu Verlangzetteln nicht Oktavblättchcn und noch kleinere Papicrstrcifchen, noch dazu ohne 60g 9. Kapitel: Der Horvath-Göschcnsche Rcformversuch. Datum und Unterschrift, verwendet werden: man empfahl die von Kummer in Leipzig eingeführten gebundenen Mcmoriale oder mindestens ganze und mit Namensuntcrschrift versehene Bogen, sollen den Markthelfern bei der Change-Ablieferung Empfangskarten eingehändigt werden. Reichlich sind die Klagen über allerhand böse Erfahrungen im Geschäftsverkehr: Zurückdatierung von Fakturen, Ausbeutung offenbarer Versehen, absichtliche Provozierung von Skandal bei der Abrechnung (um dabei „sein Buch zuzumachen und den Saldo völlig unbezahlt zu laßen"), Hochmut der Leipziger Verleger (z.B. „um einer Kleinigkeit willen ist es nicht der mühe Werth Rechnung zu halten, nehmen sics bei ihrem Lomissionimirs, unter 6 Nthlr. schreibe ich nicht") und dcrgl.; eins der allgemeinen Mittel, die dagegen vorgeschlagen wurden, war das, daß der Mcßlatalog einen Anhang unter der Überschrift: „Merkwürdige Menschen" bringen sollte, worin solche und ähnliche Leute bekanntgcmacht werden sollten. Verlieren sich die Gutachten hier in Vorschläge, die für ein Gesetzbuch des deutschen Buchhandels vielfach als zu unbedeutend erscheinen, so gehen sie an andern Stellen desto mehr in die Tiefe: Anton in Görlitz verlangte den Ausschluß von Verlegern unsittlicher Schriften, Hermann in Frankfurt a. M. die Aufnahme vcrlagsrcchtlicher Grundsätze (besonders in Rücksicht neuer Auflagen). Der Nachdruck wird von den Gutachten (und zwar einschließlich des Göschenschen von 15, wovon 3 aus Süddeutschland) ebenfalls zur Sprache gebracht; aber während er in einem Reformprogramm des Neichschcn Zeitalters an der Spitze gestanden hätte, ist es schon äußerlich bezeichnend, daß der von den Deputierten veranstaltete „Auszug", während er den Kundcnrabatt mit 36 gutachtlichen Äußerungen an erste Stelle stellt,, dem Nachdruck mit nur 10 Begutachtungen als zwanzigstem Punkt die allerletzte Stelle unter den einzelnen Rcformpunktcn anweist. Der Glaube, daß man dem Nachdruck auf einem andern als dem Wege staatlicher Konvention (und zwar mit wirklichem Erfolge nur unter Beitritt der wichtigsten außerhalb der Neichsgrenzen gelegenen Gebiete) beikommen könne, war fast ganz geschwunden. Die beste Äußerung that Bertuch: er nannte den Nachdruck das Übel, das „mit der neuen Umwandlung von Deutschland sehr wahrscheinlich ins Grab sinken" würde. Immerhin sollte das Regulativ auch das Verbot des Nachdrucks ent- Die Reformgutachten. 607 halten und Strafen auf seine Übertretung setzen (Anschlag ans „Sünden- brct", Aushebung der Rechnung, hohe Geldstrafen, Ausschluß aus der Börscngcmcinschaft); als Hauptschutzmittel wurde fast allgemein eine Assckurcmzkasse vorgeschlagen. Alle die verschiedenen Gesetze und Vorschriften wollen die Gutachten ebenso wie Göschen verankert wissen in einer aus der bestehenden Börse zu entwickelnden Börsengcsellschaft. Nur die Regulativ-Buchhändler, wie wir sie oben genannt haben, dürfen auf der Börse abrechnen, diese aber dürfen nur hier abrechnen: das macht die Eigentümlichkeit, die Stärke und Provagationskraft der neuen Börscugcsellschaft aus. An der Spitze steht der Buchhändlcrrat, Börsenvorstand oder Börscnausschuß; Schneider Weigcl dachten außerdem für jede Provinz an einen Pro- vinzialvorstchcr, der, als erste Instanz, nach Landessitte urteilen sollte; Franke dachte an einen verschwiegenen Mann in jeder Stadt, dem die besondere Aufsicht über die Beobachtung der Gesetze anbefohlen sein sollte. Warnte man einerseits davor, den „Buchhändler-Verein" nicht die „Natur des so verhaßten Zunftgeistes" annehmen zu lassen: in der Hauptsache dachte man sich den wohlrcglcmcnticrten Börsenbnchhandel unter einer starken Strafgcwalt stehen, deren in den Händen des Vorstandes liegenden Mittel von Erinnerungen und Vorstellungen über Geldstrafen und allerhand im Geschäftsverkehr gegebene Maßregeln bis zum chrvcrlctzcndcn öffentlichen Anschlag uud schließlich zur zeitweiligen oder gänzlichen Ausstoßung führten. Nach der Bödncrschen Buchhandlung sollte von jeder Neuerscheinung ein Exemplar an die Börscndircktion geliefert werden (zur Übersicht über die wirklich fertigen Schriften und zur Entdeckung alter Bücher mit neuem Titel); nach Dietcrich sollte der Vorstand beim Tode eines Buchhändlers, dessen Erben nicht forthandelten, alle seine Gcschäftslokalitäten versiegeln lassen, den Buchhandel benachrichtigen, die Rechnungen einfordern und einem Advokaten übergeben, der den Verkauf der Handlung nur mit Bestimmung der Gesellschaft sollte zulassen dürfen; jede Zuwiderhandlung gegen die Gesetze, jede beabsichtigte „Einführung cincö gefährlichen Verfahrens" sollte der Direktion sofort gemeldet werden (Matzdorf). Die drei Leipziger Sekretäre hatten aus dem halben Hundert Gutachten Auszüge herzustellen und das Fazit in Gestalt eines einheitlichen Gcsamtgutachtcns zu ziehen. Einer mußte zuletzt den Stoff der Aus- 698 9, Kapitel: Der Horvcith-Göschensche Rcformtiersuch, züge einheitlich gruppieren, nnd das that Göschen. Göschen war auch der Verfasser des gemeinsamen Dcputationsgutachtcns. Zu Jubilatc 1803 lagen beide Broschüren, von deren Inhalt die Deputation ersuchte, nichts in das große Publikum gelangen zu lassen, im Druck vor. Noch einmal unternahmen vor Ostern 1803 die Männer der Reform den Versuch, Nicolai zu gewinnen. Der Versuch schlug völlig fehl; sie erhielten eine Antwort, gegen die das Schreiben vom Jahre zuvor glimpflich zu neunen war. Die Messen sind frei — das heißt: es können nicht hundert Buchhändler den hundertundersten zwingen, ihrem Vereine beizutreten. Man denkt es sich leicht, schreibt Nicolai weiter, durch Aufhebung der Rechnung jeden in den „Pferch des allgemeinen Vereins hinein zu zwingen". Angesichts der auf der Hand liegenden Schwierigkeit, daß die Vorschrift nicht von der Hälfte der Mitglieder gehalten werden wird, liebäugelt man mit der Idee, die Beschlüsse des Buchhändlervereins durch obrigkeitliche Gewalt zur Vollziehung bringen zu lassen. „Ich (vermuthlich auch alle andern auswärtigen Buchhändler) würde aufs kräftigste wider eine solche obrigkeitliche Einmischung in das Innere meiner Handlung protestieren, und würde alle rechtliche Mittel anwenden, um sie zu verhindern; selbst würde ich mich an meinen Landesherr» wenden." Er erinnert an das buchhandelsgcschichtliche Schicksal der Stadt, die so oft als Beispiel der unheilvollen Folgen obrigkeitlicher „Einmischung" dienen mußte, Frankfurts. Er führt den Deputierten zu Gemüte, welche Ideologie es sei, in Leipzig beispielsweise bestimmen zu wollen, wieviel Lehrlinge ein Buchhändler in Preußen oder Baden halten dürfe. Er nimmt aber die Leipziger noch ganz anders vor. In ganz Leipzig sei überhaupt kein Mensch zu finden, der den Sortimentsbuchhandel, vollends einen so „weitläufigen und mannigfaltigen" wie den Nicolaischen, zn beurteilen im Stande sei. Es sei zweierlei, ob man einst in seliger Jugendzeit die Sortimentsbuchhandlung gelernt — er ineinte damit Göschen — oder ob man sie Jahrzehnte lang betrieben habe. Man solle sich seinen Beitritt ja nicht wünschen. Er würde sich unverzüglich an die Spitze der Opposition der Sortimenter gegen die reinen Verleger stellen: die bestündige Zunahme der Herren, die „bloß das Geld einstreichen" wollten, müsse dem Fortgang des Buchhandels die nachteiligste Wendung geben, und die Sortimentshändler, besonders mehrere kleinere, würden, Abermalige Ablehnung Nicolais. Das Deputationsgutachten. 609 ungeachtet daß sie richtig bezahlten, von ihnen mit „Härte und Stolz" behandelt. Die Nolle eines Parteiführers zu spielen, danach gelüste es ihn aber nicht. „Ware die Sache ausführbar, so müßten die Buchhändler in ganz Deutschland unter gemeinsamen Zunftgcsetzcn stehen, die in Leipzig exseutirt würden. Dies ist aber allein nicht möglich, sondern, wenn es auch möglich zu machen wäre, so würde das Übel größer sehn, als alle Bisherige Unordnung." Die Leipziger Messe selbst würde den härtesten Stoß erhalten. Denn wie Nicolai so dachten genug andere: — „und wie man uns zwingen könnte, unsre Art, die Handlung zu führen, der Kontrolle einer Deputation in Leipzig zu unterwerfen, wollen wir erwarten". Die Leipziger müssen sehr gereizt geantwortet haben; denn unterm 19. April schrieb Nicolai wieder, er habe niemandem zu nahe treten wollen und nur gemeint: die Reform sei erstens wegen der mangelnden Exekutivgewalt unausführbar; sie drohe zweitens die srcie zu einer „Zwangmesse" zumachen; der Buchhändlcrvcrcin maße sich drittens nn, andere zu „Maßregeln in ihrer eigenen Handlung zu zwingen"; und viertens: bei träte er nicht. — Dieselbe Ouvertüre also, nur verstärkt, mit der die Jubilatemcsse des vergangenen Jahres eingeleitet worden war — hörbar allerdings, ungeachtet der höflichen Bitte, mit der Nicolai sein Schreiben schloß: es gütigst im Paulino vorlesen zu »vollen, wohl für eben so wenige Ohren wie damals. Und wie nahm sich nun das gemeinsame Deputationsgutachtcn aus? Es kommt den Deputierten nicht bei, so erklärt es einleitend, ein neues System des Buchhandels zu crsiuncn; ebenso wenig freilich, das „veraltete Sistem des Tauschhandels wieder hcrvorzusuchcn". Ein theoretisches System macht in der Praxis das Übel gewöhnlich nur ärger; das Tauschsystem aber ist mit den gegenwärtigen Verhältnissen unvereinbar und würde mit dem Untergänge des größten Teils der Buchhändler gleichbedeutend sein. Also eine Entscheidung zu Guustcn des Konditions- systcms als einer natürlichen Forderung uud Gestaltung der neuzeitlichen Verhältnisse, wie nicht anders zu erwarten war. „Der Kaufmann", so heißt es zum zweiten, „darf dem Fabrikanten nicht gebieten, was, wie viel und mit welchem Vorthcil er arbeiten soll; und der Fabrikant kann den Kaufmann nicht zwingen, sich mit seinen Artikeln zu befassen, oder ihm vorschreiben, wie er das, was er von ihm genommen hat, wieder absetzen soll." Also ein Verzicht auf jede Änderung, ja jede Bestimmung Geschichte des Deiitichen Buchhandels. III. 39 610 9. Kapitel: Der Horvath-Göschensche Reformversuch, überhaupt auf dem Gebiete sowohl der Verlagsproduktion — qualitativ wie quautitativ —, des Honorars, des Buchhändlcrrabatts, als auch des Rabatts an Partikuliers! Endlich: „Die Nachthcile des Buchhandels fließen zum Theil aus Quellen, welche nicht in der Gewalt derer sind, die ihn führen, und die ihn verbessern wollen... Die Natur des Handels können wir nicht abändern. Ebenso wenig können wir die Fortschritte und Veränderungen in den Wissenschaften aufhalten, und verhindern, daß neue Bücher alte verdrängen . . ." Aus der Fortsetzung dieser Aufzählung konnte man freilich den wohlbekannten Ton des Göschcnschcn Zahlungsstandpunkts klingen hören. Wer kann helfen, wenn ein Staat schlechtes Geld in Umlauf bringt? Wer kann die Preise der Lebensmittel, der Materialien und aller übrigen Bedürfnisse herabsetzen? „Auch können wir nicht demjenigen, der ohne hinlängliche Kräfte anfängt, und hernach seine Rechnungen nicht bezahlen kanu, längere Nachsicht und mehr Capitalien verschaffen . . . Wir können niemand vorschreiben, daß er weniger oder mit mehr Einsicht drucke oder geringere Honoraricn zahle. Wir können demjenigen, der leichtsinnig verborgt, nicht so lange Credit verschaffen, bis er seine Schulden eingetrieben hat. . Also keine allgemeine Milderung im Gcldfuß, keine Honorar- und Preisernicdrigung; Strenge im Kreditwesen. Wir sehen, das Gewicht der rauhen Wirklichkeit hatte die hoch- fliegenden Pläne der eifrigsten Rcformfrcunde stark aus ihrer Höhe hcrabgezogcu. Gleich der erste Punkt betrifft den Kundenrabatt. Das Ideal wäre, ihn ganz abzuschaffen; mindestens müßte er auf eine gewisse Höhe beschränkt werden. Beides ist unmöglich. Die Übertreter des Verbots würden diejenigen, welche es einhalten, ruinieren. Man kann nur hoffen, daß sich das Übel wenigstens verringern wird, wenn die übrigen Punkte richtig erledigt und durchgeführt werden. — Der große Sturm auf den Kundcnrabatt war gescheitert. Den Geldfuß betreffend, sprach das Gutachten den Grundsatz aus, daß man dem Sortimcntcr allerdings beliebiges Geld geben könne, weil er beim Verkauf ans Publikum den Preis erforderlichenfalls erhöhen könne, nicht aber dem reinen Verleger, der an dem einmal festgesetzten Preise festhalten müsse. Es bestimmte, daß jeder bei seinem Kalkül den Münzfuß seines Landes zu Grunde legen und mit den Geschäfts- Das Deputationsgutachten. 611 freunden für jede laufende Rechnung ausmachen solle, in welcher Münze er bezahlt sein wolle. Die übrigen Geldsorten sind nach seinem Münzfuß zu berechnen, wie der Kurszettel es angibt. — So war es im ganzen natürlich auch vorher gewesen. Als Bedingungen der Etablierung führte das Gutachten Zeugnisse über eine vier- bis fünfjährige Lehr- und eine dreijährige Dienerzeit auf — also sogar mildere Anforderungen, 'als die Väter gewohnt gewesen waren. Dagegen forderte es allerdings, daß sich ein Diener erst nach einer Zwischenzeit von zwei Jahren an dem Orte seiner letzten Anstellung etablieren dürfe, Univcrsalfirmen nur unter Bekanntmachung der Namen der Besitzer statthaft seien, und neu etablierte Handlungen in den ersten beiden Jahren ihres Bestehens nur gegen bar beziehen dürften, außer wenn sie die schriftliche Bürgschaft eines soliden Buchhändlers beibrächten. Die weitern Maßregeln, die das Gutachten zur Sicherung gegen Unregelmäßigkeiten in der Zahlung vorschlug, bestanden in der Einrichtung eines Kredit- und Beschwerdebuchs, in dem der Verleger unbezahlte Wechsel, der Sortimcutcr zugleich traurige Erfahrungen über böse Kunden sollte eintragen können, und in den allgemeinen Bestimmungen, daß dem Übcrnchmcr einer alten Handlung erst nach Bezahlung der Schulden des vorigen Besitzers Kredit eröffnet werden und der aus einer Handelsverbindung ausscheidende Gesellschafter für die gemeinschaftlichen Schulden verbindlich bleiben sollte. Bestand so schließlich die einzige positive Vorschrift, die von den Sortimcntcrn als Härte empfunden werden konnte, in jener zweijährigen Krcditvcrsaguug, so wurden ihnen anderseits sogar Zugeständnisse gemacht: der Verleger sollte zu Preisherabsetzungen erst zehn Jahre nach Erscheinen eines Buches berechtigt, andernfalls der Sortimentcr ermächtigt sein, die Exemplare gegen Zurückerstattung des Nettopreises zurückzugeben; und dasselbe Recht sollte dem Sortimentcr zustehen, wenn der Verleger Bücherlottcricn seiner Vcrlagsartikel veranstaltete. Der zehnte Artikel bestimmt überhaupt: „Der Verleger soll den Sortimentcr unterstützen und ihm keine Concurrcnz machen". Es bezieht sich das namentlich auf den Verkehr mit Nichtbuchhündlcrn an Stelle der Buchhändler und den direkten Verkehr mit dein Publikum. Der Verleger darf seine Artikel an Orten, an denen sich ein „thätiger, ordentlich zahlender" Buchhändler befindet, Gelehrten, Buchbindern, Antiquaren, Trödlern, anonymen Jn- 39» 612 9. Kapitel: Der Horvath-Göschenschc Rcformversuch. Muten u. s. w. nicht in Kommission geben und ihnen buchhündlcrischcn Rabatt bewilligen; er darf Privatpersonen keinen Kundcnrabatt anbieten; er darf öffentlich keine Bücher mit Nettopreisen ankündigen. Auch die Bestimmungen über den Konditionsbezug bringen einige Punkte zur Erleichterung des Sortimentsvcrtriebs. Von den remissions- bercchtigtcn Artikeln (Novitäten ^ eonä. und unverlangte Sendungen pro novitaw) sollen auch aufgeschnittene Exemplare, wenn sie nur dadurch und anderweit nicht beschädigt sind, versiegelte Geheimnisse auch in eröffnetem Zustande, mit neuen Titeln versehene Bücher (das Erscheinen desselben Buchs unter verschiedenen Titeln wurde verboten) auch wenn sie älter sind als die laufende Rechnung, nicht ausgeschlossen sein. Dagegen sollten Nemittcnden nur nach Ablieferung in rmwrg. abgeschrieben werden und sollte das Dispositiousstellcu aufgehoben sein. Die Hin- und Herfracht sollte der Verleger nur bei nichtabgcsctzten unverlangt gesandten Novitäten und bei Kontinuationen, die bereits abbestellt waren, tragen. Darüber, ob das zwischen Rcchnungsschluß (Neujahr) nnd Abrechnung (Jubilatemessc) Verlangte auf alte oder neue Rechnung gehen soll, will das Gutachten — mit Ausnahme davon, daß die Jahrgänge mit Neujahr beginnender Journale auf neue Rechnung gehen — nichts bestimmen. Der Antrag, den Übertrag auf ein Viertel zu beschränken oder sogar ganz abzuschaffen, war durchgefallen; der Übertrag soll nur die Höhe von einem Drittel der Summe nicht überschreiten. Freilich soll auf jeden Übertrag ein zum ersten Montag nach der Zahlwochc der folgenden Michaclismesse beim Kommissionär oder einem Leipziger Bankier zahlbarer Wechsel ausgestellt werden und seine Nichteinlösung die Verpflichtung, die neue Rechnung beim Ncujahrsabschluß zu zahlen, und den Verlust des Kredits beim Inhaber des Wechsels nach sich ziehen. So war von dem bewegenden Grundgedanken der Reform: der steigenden Konkurrenz durch eine Einschränkung der Firmenzahl, der Produktion, der Bücherpreise, des Kundenrabatts kräftig zu steuern, wenig übrig geblieben. Das Wesentliche des Gutachtens besteht in? Grunde nur darin, daß es klar und deutlich die Grundlinien der neuen Verkehrsordnung zieht. Und von einem Zunftgeiste ist darin nichts zu spüren; das zeigt am deutlichsten das vollständige Fehlen aller Strafen; denn die Beschränkung des Kredits innerhalb des rein buchhändlcrischen Verkehrs ist keine Strafe. Mit dein Fehlen einer im Hintergründe Zweite Rcformdeputation. 613 stehenden, mit Strafmitteln ausgerüsteten Gewalt waren aber auch die Bestimmungen, die z. B. über die Vorbedingungen der Etablierung u. s. w. gegeben wurden, bcdeutungs- und wirkungslos. Indessen das Gutachten ließ allerdings in dieser Richtung noch weitergehenden Hoffnungen Raum. Es verwies auf die nächste Buchhändlerversammlung, in der zum Zwecke der spätern Gründung einer „Vereinigung der sämmtlichen Herren Buchhändler" eine Deputation zur Ausarbeitung des „Planes zur Organisation der Börse und die Bestimmung ihrer Rechte und Vortheile" gewählt werden sollte. Außerdem nahm das Gutachten die Bildung einer eigenen Deputation zur Bekämpfung des Nachdrucks in Aussicht. Vorläufig wurde die Aufhebung der Rechnung mit jedem bestimmt, der einen Nachdruck veranstalten, vertreiben, bekanntmachen oder versenden würde, und (auf Eottas Wnnsch) der rechtliche Buchhändler aufgefordert, den Verleger von jedem zu seiner Kenntnis gelangenden Nachdruck sofort zu benachrichtigen, um mit ihm einen wohlfeilen Preis zu vereinbaren. Am 8. Mai 1803 fand die Rcformvcrsammlung statt, zu der die fünfzehn Deputierten die in Leipzig anwesenden Buchhändler geladen hatten. Horvath hatte ein gestochenes Deputationssiegel gesandt, das den großen Tag, an dem er im Paulinum den Grundstein des deutschen Börsenvereins gelegt hatte, im Gedächtnis der Nachwelt festhalten sollte; es war kreisrund, zeigte die Umschrift: VL?HI^?I(MSSIMLI. DLR VLVISMI^MS und in der Mitte zwei gekreuzte Hände mit der Unterschrift: clen 23 Ns,^ 1802. Feierlich wurde das Siegel den Sekretären in pleno eol'nore übergeben. Die Deputation löste sich auf, und man wählte eine zweite von 30 Mitgliedern. Aus der alten Deputation wurden Bohn in Hamburg, Erusius, Gebrüder Hahn in Hannover, Horvath und Kummer wiedergewählt. Unter den übrigen Gewählten befanden sich die Leipziger Barth, Böhme, Dyck, Gräff, Heinsius; Dieterich (Güttingen), Frommann (Jena), Hartknoch (Dresden), Heycr (Gießen), Perthes (Hamburg), Schwctschke (Halle). In der ganzen Deputation befanden sich nur zwei süddeutsche Handlungen: die Andreäsche in Frankfurt a.M und die Calvesche in Prag. Die Mehrheit der Reformbuchhändler war bitter enttäuscht über die Antwort, die die erste Deputation auf die Rabattfrage erteilt hatte, und 614 9. Kapitel: Der Horvath-Göschcnsche Rcformversuch, durchaus nicht gewillt, sich dabei zu beruhigen. Die neue Deputation erhielt den Auftrag, „die in dem von der bisherigen Deputation abgefaßten Gutachten unentschiedenen Punkte, z. Bcyspiel über den Rabatt, zur Entscheidung zu bringen". Und in welcher Richtung man diese Entscheidung getroffen wünschte, geht aus dem gleichzeitigen Beschlüsse hervor: eine „Ansprache an das Publikum" von Börsen wegen zu bewirken, in der das Publikum öffentlich über die „Eigentümlichkeiten des Buchhandels" und „namentlich über das des Rabatgebcn" unterrichtet werden sollte. Der zweite Auftrag bestand darin, die in dem Gutachten bestimmt ausgedrückten Punkte zu prüfen und das für gut Befundene schon in der nächsten Sonntagsvcrsammlung vorzutragen; endlich drittens wurde die Deputation mit der Ausführung der besonderen Punkte betraut, die die erste für sie vorgesehen hatte: der Wahl eines Ausschusses zur Bekämpfung des Nachdrucks, eines zweiten Ausschusses zur Ausarbeitung eines Planes der Börscuorgcmisation, der Wahl der Börscu- vorstchcr und der Ausarbeitung eines Entwurfs von deren Obliegenheiten. Noch bevor die neue und endgültige Redaktion des gemeinsamen Reformgutachtcns vorlag, machte sich Heyer in Gießen an die Arbeit, die „Ansprache" niederzuschreiben, die bestimmt war, dein Widerstand der Gelehrten und des Publikums, der sich schon jetzt infolge der Gerüchte von einer geplanten Abschaffung des Kundcnrabatts bemerkbar zu machen begann, und der sich bei dem Versuche der Durchführung eines solchen Beschlusses voraussichtlich offen zeigen würde, zu bcgcgucu. Die Koutant- handlungcn der Reichschen Zeit, sagt Heycr, gaben einen niedrigen Buchhändlcrrabatt; im Ansang 15"/<, vom Leipziger Ladenpreis. Als aber die Zahl der Firmen immer mehr zunahm, der Absatz des Einzelnen immer mehr sank, gingen die meisten, um mehr abzusetzen, mit dem Rabatt wieder in die Höhe, erst auf 25, dann auf Prozent. Dieselbe Notwendigkeit, im Konkurrenzkämpfe mit den immer zahlreichem Handlungen, deren Zunahme gerade durch die Aussicht auf dcu gestiegenen Buchhändlcrrabatt befördert wurde, lebhafter als bisher um Absatz zu werben, empfanden aber auch die Sortimcnter: was sie von den Verlegern mehr erhielten und bei der Vermehrung der Firmen, der allgemeinen Steigerung der Lebensbedürfnisse, der Abnahme des Wohlstands im Publikum und der Sitte, sich größere Bibliotheken anzulegen, unbedingt brauchten, gaben sie an das Publikum wieder weg. Der verhängnisvolle Gebranch Heyers „Ansprache an das Publikum". 615 wurde befördert durch die zahlreichen Glücksritter ohne Gcschüftskenntnis, Fond und Erfahrung. Der buchhändlerischc Durchschnittsrabatt beträgt 30 "/„. Leichtsinnige Handlungen geben 15, 20, ja 25 bis 33^"/^ Kundcnrabatt; 10"/^ sind allgemein üblich. 22"/„ sind aber allein auf die Handlungsuukosten zu rechnen. Und Publikum und Gelehrte haben vom deutschen Buchhandel oft eine ganz unrichtige Vorstellung. Sie werfen Buchhandel und Kaufmannshandel zusammen; und nichts kann in diesem Punkte falscher sein. Man kann nicht sagen: der Buchhändler, der mir Rabatt, viel Rabatt gibt, hat vielleicht besonders wohlfeil eingekauft; denn für jeden deutschen Buchhändler gilt derselbe Leipziger Ladenpreis. Man kann nicht sagen: vielleicht hat der Buchhändler seine Ware, wie sein Nachbar, der Kaufmann, sein Obst, zu besonders billigen Zeiten eingekauft; denn die Qualität der Ware „Buch" ändert sich nicht, ist Winters und Sommers, in Hamburg und in Frankfurt die gleiche. Mau kaun nicht sagen: er hat seine Ware vielleicht in größern Quantitäten genommen und deshalb billiger erhalten; denn der Verleger berechnet das Exemplar zu demselben Preise, gleichviel, ob er es einzeln oder mit ncun- uudvicrzig gleichen Exemplaren zugleich abgibt. Man kann nicht sagen: man muß handelu, abhandeln, gewiß schlägt der Buchhändler auf seine Preise ebenso auf, wie sein Nachbar, der Krämer; denn das kann wohl jeder andere Kaufmann thun, aber nur der Buchhändler nicht: er hat öffentlich bekannte, bestimmte Preise seiner Waren, er hat überall und immer einerlei Prozente zu genießen. Der Buchhändler kann auch nicht nebenbei auf andern Gebieten spekulieren; das Geschäft fordert seine ganze Zeit und Kraft. „In Beziehung hierauf müssen wir demnach hiermit einmüthig und feyerlichst erklären: 1) daß wir alles Nabatgcben, namentlich von Büchern die noch nicht über 10 Jahre alt sind, als einen das Geschäft herabwürdigenden, das kaufende Publicum nur täuschenden Gebrauch ansehen, indem nur erweislich durch ihn, die Sündfluth schlechter und vcrthcucrter Bücher, über unser Vaterland gekommen ist. 2) daß wir um das Publicum hinreichend zu entschädigen, von jetzt an, die Leipziger allgemeinen Ladenpreiße der Bücher, ohne Erhöhung und ohne Porto — noch andere Berechnungen, einstimmig durch ganz Deutschland beibehalten wollen; dagegen aber auch 3) das Rabatgebcn unter allen und jeden Rubriken abstellen." 616 9. Kapitel: Der Horvath-Göschcnsche Rcformvcrsuch. So Wird der Buchhändler wieder die Möglichkeit haben, auf rechtlichen! Wege fortzukommen, und unzählige Mißbrüuchc werden sich mindern oder ganz verschwinden; und das Publikum wird statt eines „chimären Vorteils" mehr bessere Bücher erhalten. Reifte inzwischen in Leipzig der Beschluß, zu dessen Bekanntmachung Heyers „Ansprache" bestimmt war? Der Mann, der die Fäden in der Hand hatte, war Göschen. Die Wiederwahl von Bohn, Crusius, den Gebrüdern Hahn, Horvath und Kummer, sämtlich Mitgliedern der ersten Deputation, ist an sich befremdlich genug, da die neue Deputation das Gutachten der ersten prüfen sollte. Göschen befand sich nicht unter den Wiedergewählten, und das ist vielleicht weniger befremdlich. Die neuen Deputierten aber wählten zu Ostern 1803 ihn und die drei Leipziger Dcpntationsmitglieder Kummer, Barth und Dyck als Ausschuß, der das „Resultat ihrer Beratschlagungen bekannt machen" sollte. Wie sehr Göschen als der Mittelpunkt der ganzen Rcformsache galt, und wieviel in der That von ihm abhing, zeigt u. a. der Ausgang, den die Palmsche Angelegenheit nahm. Palms Gutachten war, obgleich es in einem handschriftlichen Exemplar ordnungsgemäß an die Deputation gelangt war, aus dem Material, aus dem das Regulativ des deutschen Buchhandels aufgebaut werden sollte, ausgeschieden worden. „Herrn Palms Aufsatz haben wir nicht ausgezogen, weil er selbst denselben hinlänglich bekannt gemacht hat", bemerkte die Einleitung zum Gutachten der ersten Deputation, deren Leiter Göschen war — der seinen Aufsatz nicht weniger hinlänglich bekannt gemacht und trotzdem hinlänglich ausgezogen hatte. Die Bemerkung war dabei uicht ohne eine gewisse Pikantcrie und ist von Göschen gewiß nicht ohne stille Schadenfreude gemacht worden, weil jene Bekanntmachung in Süddcutschlano ganz nnter der Hand hatte vorsichgchcn sollen. Palm hatte dazu geschwiegen. Jetzt ging ihm Heyers die gänzliche Abschaffung des Kundcnrabatts betreffende Nachricht an das Publikum zu, aus der er entnahm, daß die neue Deputation doch wieder mit dem Gedanken der Abschaffung des Kundcnrabatts umging, und zwar im Unterschiede von der Überzeugung Palms, ohne daß zugleich von irgendwelchen damit verbundenen ander- weiten Änderungen die Rede war. Palm war von der Überzeugung durchdrungen, daß nicht der Kundenrabatt, sondern der endlose Kuuden- tredit in Verbindung mit den hohen Büchcrprciscn das Grundnbcl sei, Erneuerter Antrag Palms. Der „Vertrag der Buchhändler". gl? an dem das Sortiment kranke. Würde der Kundcnrabatt aufgehoben, ohne diese beiden Übetständc zu beseitigen — und auch diese Bcscitiguug war ja nur auf Gruud gemeinsamen Vorgehens möglich —, so war der Sortimeuter schlimmer daran als zuvor. Palm versuchte deshalb seine Vorschläge, über deren „Beseitigung" er sich ruhig genug äußert, jetzt wenigstens zur offiziellen Vorlage in der Deputation zu bringen und schickte einen neuen ausführlichen Aufsatz an Göschen. Darin wiederholte er seinen alten Antrag, aber mit einem Zusätze, der zeigt, wie sehr er dabei iu der That den Gcsamtbuchhandcl vor Augen hatte; er schlug nämlich jetzt mit der Herabsetzung der Bücherpreise und der Einführung der Kundenbarzahlung zugleich auch eine Herabsetzung des Buchhändlerrabatts auf 16^ "/g und eine Beschränkung des buchhändlerischen Kredits auf drei, höchstens sechs Monate vor: ein merkwürdiger Beitrag zu der Stärke, mit welcher der Sortimeuter, jedenfalls der der Polnischen Sphäre, nnter dem Kundenkredit, dein Kundenrabatt, dem Konditionssystcm in Verbindung mit dem Leipziger Frachtzwang litt; daß das Novitätcnscndcn u. s. w. infolge davon, daß der Sortimcntcr die Frachten nun nicht mehr tragen könne, aufhören müsse, war einer der Gründe, die Palm zu dem Vorschlag der Herabsetzung des Buchhändlerrabatts bestimmten. Zu Palms Vorschlag, daß alle Verleger sofort einen neuen Vcrlagskatalog herstellen sollten, in dem nebeneinander die alten und die neuen, herabgesetzten Preise stehen sollten, bemerkt Göschen am Rande: „Wie wäre es, wenn Herr ?lüm als Verleger den Versuch wagte?" Neben der dringenden Bitte Palms aber, seinen Antrag jedenfalls vor die Deputation zu bringen, steht am Rande von Göschcns Hand: „Ist nicht Sache der Deputierten, welche bloß prüfen sollen, was von dem ,Gutachten ausführbar oder verwerflich ist/" Es sollte sich bald zeigen, daß Hcycr sich zu früh an die Arbeit gesetzt hatte, und daß Vorschläge, wie sie die Gutachten in so mannigfaltiger Weise gebracht hatten und Palm sie jetzt noch brachte, vost t'eswin kamen. Zu Ostern 1804 wurde die Endrcdaktiou des Gutachtens ausgegeben. Es war Göschcns Arbeit — selbst Kummer, der sich noch am meisten daran beteiligte, ordnete sich ihm ganz unter: „Setzen Sic Ihrer Arbeit vollends dadurch die Krone aus" — und stellte den in den Grundzügen unveränderten Neudruck des Gutachtens der ersten Deputation dar; mir daß die Unmöglichkeit der Abschaffung des 618 9. Kapitel: Der Horvath-Güschcnschc Rcfonnvcrsuch. Kundenrabatts noch viel stärker betont ist, die Einrichtung des Schuld- und des Notizbuchs — so wurden hier Kredit- uud Waruuugsbuch genannt — ausführlich dargestellt wird und einige Zusätze zu den Bedingungen der Niederlassung und der Remission, vorwiegend in erleichterndem Sinne, hinzugetreten sind. Die Begründung der Unmöglichkeit, den Kundcnrabatt abzuschaffen, ist bezeichnend für den Ausgang des ganzen RcformversuchS. „Wollte man Strafen auf das Geben des Rabatts fest setzen", heißt es im ersten Paragraphen, „so sind wir zu keiner berechtiget, als zu der, daß ein Buchhüudler, der ferner Rabatt gäbe, den Credit verlöre. Wie unausführbar diese Strafe ist, füllt jedem gleich in die Augen." Die in Aussicht genommene „Ansprache" aber, die Hehcr auf den Ncformbeschluß von Jubilate 1803 hin verfaßt hatte, und von der er bereits 300 Exemplare zur Verteilung an die Buchhändler zu Jubilate 1804 hatte drucken lassen, wurde nun als gefährlich bezeichnet, weil dadurch das Publikum in solchen Gegenden, wo der Rabatt noch nicht eingeführt sei, nur davon unterrichtet werde. Und so ist denn das endgültige Resultat in diesem Punkte, dessen Abstellung vom deutschen Buchhandel fast einmütig mit einer wahren Verzweiflung erstrebt worden war, der Ausdruck der Erwartuug, daß rechtschaffene Kollegen den Nnbatticrcr wohl von selbst sein unbilliges Verfahren würden empfinden lassen, und der Hinweis auf Stadt- und Provinzialvcrcinigungcn, die ja den Buchhändlern zur Abschaffung des Kundcnrabatts überall freistünden. Hinsichtlich der Vorbedingungen der Etablierung wird an Stelle der schriftlichen Bürgschaftsleistung von drei die bloße Empfehlung von sechs guten Buchhändlern nachgelassen; allerdings soll sich die Empfehlung auch auf die zum Fortkommen nötigen Fonds erstrecken. Rcmittcndcn sollten in dem Falle einer erwiesener Maßen vom Sortimeuter nicht verschuldeten Transportvcrzögcrung auch vor erfolgter Ablieferung abgeschrieben werden können; natürlich unter der Voraussetzung, daß sie nachträglich (und zwar unbeschädigt) nachgeliefert wurden. Zeigte sich hierin ein Entgegenkommen gegenüber dem Sortimeuter, so wurde audernscits der Bestimmung, daß die mit dem neuen Jahre beginnenden Journaljahrgänge auf neue Rechnung gesetzt werden müßten, die Einschränkung hinzugefügt, daß der Sortimcnter dem Verleger in der Jubilatcmesse bestimmt angeben müsse, wieviel Exemplare er behalten Der „Vertrag der Buchhändler". 619 wolle, und daß diese Exemplare nicht remittierbar seien; mit andern Worten, die nach Ostern weiterzulicfernden Kontinuationcn sollten als fest genommen gelten. Der Titel des redigierten Deputationsgutachtens lautet nun: „Vertrag der Buchhändler". Ein stolzer Titel; wenn auch der Zusatz: „über einige Gegenstände ihres Handels", bescheidener klang. Das von den vier Endrcdaktorcn unterzeichnete Vorwort klingt in vollen, dem Stolz des Titels entsprechenden Tönen aus. Die von den „Buchhändlern aus ganz Deutschland" erwählten Deputierten, sagt es, „rcpräsentircn mit Recht die Vereinigung aller einzelnen Mirglicder des Buchhandels"; und das durch sie geprüfte und nach ihrem Willen abgeänderte Gutachten „ist jetzt als ein Vertrag aller Mitglieder unscrs Handels anzusehen, darnach sie in den erwähnten Fällen handeln wollen". Wo war aber die Verpflichtung „aller Mitglieder" des Buchhandels, das von Reimer geforderte Instrument, in welcher Form auch immer? Wo war das Fundament, das die Gutachten als die selbstverständliche und unerläßliche Voraussetzung des Regulativs bezeichnet hatten, wenn es mehr Wert haben sollte, als den von vicrundzwauzig beliebigen Druckseiten — wo war die in Aussicht gestellte Börscnorganisntiou, wo waren die verheißenen Börscnvorstchcr, wo war das Regulativ ihrer Obliegenheiten? Der „Vertrag" sagte selbst, daß die Buchhändler zu keiner andern Strafe berechtigt seien, als der Entziehung des Kredits: — „wie unausführbar diese Strafe ist, fällt jedem gleich in die Augen, der die Verschiedenheit der Dcnkungsart und der Verhältnisse der Buchhändler überlegt"; und des Abbruchs oder der Nichtanknüpsung jedes geschäftlichen Verkehrs überhaupt: „jeder Landesherr", sagte der „Vertrag", um die Bedeutung der Anforderuugen des Buchhandels an neue Etablissements möglich erscheinen zu lassen, „kann jedem seiner Untcrthancn die Erlaubuiß mit Büchern zu handeln geben; aber er kann die Buchhändler nicht zwingen, mit diesem Manne Geschäfte zu machen". Gewiß nicht; aber der Buchhändler konnte auch die Buchhändler nicht zwingen, mit ihm keine Geschäfte zu macheu. Die Börscnorgcmisation wurde nicht geschaffen; der Buchhandel erhielt keinen organisatorischen Mittelpunkt seiner gemcinsamcu Interessenvertretung ; der „Vertrag der Buchhändler über einige Gegenstände unsers Handels" war alles, was die am 23. Mai 1802 beginnenden Reform- 620 g. Kapitel: Der Horvath-Gvschenschc Reformvcrsuch. arbeiten zeitigten; damit aber nahm die Iubilatcmesse 1804 in der Geschichte des Horvath-Göschcnschen Rcformversuchs dieselbe Stelle ein wie die Michaclismcssc von 1765 in derjenigen der Neichschen Societät, und der alte Nicolai behielt jetzt ebenso recht, wie damals der junge. Und wenn wir fragen, woran der Reformvcrsuch zu Grunde gegangen ist: woran anders als an sich selbst? Er war zn groß und zu früh. Wie konnte damals mit einem Schlage ein Verein der dcntschcn Buchhändler ins Leben gerufen werden, der alles, vom Fakturzcttel bis znm Vcrlagstontrakt, in sich geschlossen hatte? Gewiß, der Verein, er war unentwickelt, unauögcbildct im Grunde bereits vorhanden; was war verständlicher als der Drang, dem natürlichen, und so für das schaffende Bewußtsein zufälligen Gebilde der Selbstcntwickelung „Fonds und Dauer" zu geben, die ihm aufgesetzte private Institution zu einer den ganzen Buchhandel tragenden genossenschaftlichen um- und auszubauen, das zufällige und private Gebilde mit „Gesetz" und „Würde"' gemeinsamen Selbstbewußtseins zu erfüllen? Solche Bestrebungen aber mußten, wenn sie von Erfolg begleitet sein sollten, in engerer Begrenzung und Zielbcstimmung in Angriff genommen werden. Man mußte die gegebene Gestaltung zunächst, ohne ihren Inhalt zu verändern, nur ganz ihres privaten Eharakters entkleiden uud durch eine gesellschaftliche Form ersetzen. Von hier aus erst mußte Einheit und Gemeinsamkeit stetig iu die Tiefe und Weite getrieben und die Erreichung einzelner Ziele ins Auge gefaßt werden, deren Fixierung uud Erreichung abhängig war von der Reife der Zeit und der Reife des Vereins. Jene gegebene Gestaltung, die aus der privaten in die gesellschaftliche Form umzuwandeln war, konnte keine andere sein als die Erleichterung des in Leipzig konzentrierten Geschäftsverkehrs, so wie er von selbst unter dem Zwange der natürlichen Bedingungen und Forderungen sich entwickelte: denn das war die „Börse", und so war sie entstanden. Von bestimmten einzelnen Zielen war geschichtlich zuerst die Abstellung des Rachdrucks aufgetreten, uud die Reichsche Sozietät hatte so im Prinzip jene Konzentration der Kräfte besessen, die der Ncformvcrsuch von 1802 vermissen ließ, und es ist geschichtlich bemerkenswert, wie sich auch 1802 wieder und schon der Kampf gegen den Nachdruck schließlich als erstes Sondcrzicl aussondert. Gerade dieser Punkt aber veranschaulicht, daß der Reformvcrsuch wie zu groß, so zu früh war. Wie weit lag denn Rückblick und Ausblick, 621 die Lcopoloinischc Wahlkapitulation zurück? Und was hatte sich seitdem geändert? Und hier geht unser Blick vorwärts. Das Jahr 1804 bildete die äußerste Grenze vor dem kurzen aber furchtbaren Zeitalter der Fremdherrschaft, das wie zermalmender Hammerschlag alte Formen zertrümmerte und wie schneidender Schwerthieb Vergangenheit und Zukunft voueinaudcr lostrennte. Friedrich Perthes, drei Monate nach Schillers Tode, den Blick in eine Zukunft ungeahnter Kämpfe, Umwälzungen und Erweiterungen gerichtet, schleuderte seinen Fluch auf das „papierne Zeitalter" der Vergangenheit. Er sprach mehr damit aus, als das Wort zunächst zu besagen scheint. Denn die Vergangenheit, fremd gleichsam der Welt der Stoffe, Thaten und Räume, spann so aus sich heraus ihr eigenes, dieser Welt fremdes, noch fremdes Reich. Auch der Buchhandel hatte den Gipfel, wenn wir so sagen dürfen: solcher Sclbstbildung erreicht. So jugendlich seine Gestalt noch war: wir haben in seinem Antlitz deutlich die Züge des Mannes ausgeprägt gefunden uud Korper uud Geist ihm erfüllt von keimenden Kräften und Ideen. Merkwürdig, wie dieser Reformvcrsuch so am äußersten Ende des Übergangszeitnltcrs steht, und wie ihm jäh von Sturm uud Wctter- schlag das Wort abgeschnitten wird; dieser Ncformversuch, der noch einmal das Bild des Buchhandels dieses ganzen Zeitalters zusammenfaßt: mit seinem Kampf alten und neuen Geistes, alter und neuer Organisation, mit seiner ganzen Überfülle und seinem ganzen Überschwang, seiner Wurzclung in litterarischer und politischer Zerklüftung. Die Zeit erst, die jetzt anbrach, schuf die Weite und Reise der Bedingungen und reifte zugleich die Besonnenheit der Zielsetzung, die das gründen, wachsen und reifen ließ, was die Vergangenheit erstrebt hatte. So und ähnlich aber auf allen andern Gebieten. Die Zeit steht niemals still, und wie die Schuppcu eines Panzers greifen Jahre und Jahrzehute übereinander. Die Losung: Einheit und Fortschritt! aber, wie das Napoleonischc Zeitalter sie der deutschen Nation gleichsam abzwang, eröffnet neue Zeitalter, denen gegenüber die Vergangenheit die Zeit der Vereinzelung und des Stillstandes ist. Einheit und Fortschritt in Verfassung, Gesetzgebung, Verkehr, Handel, Technik, Littcratur, sie alle sollten aufgepeitscht werden zu neuem, kräftigcrm, reichern: uud rcifcrm Leben. Davon soll unser künftiger Band erzählen. Quellennachweise und Anmerkungen. Erstes Kapitel. Der Beginn des Nachdruckszeitalters und die Reichschcn Reformbestrebungen. i) Charlatancrie der Buchhandlung, 2, Aufl. Sachsenhansen 1732, S. 73 fg. 79. 31. 83. s) Pütter, Joh, Steph., Der Büchernachdruck nach ächten Grundsätzen des Rechts geprüft. Göttingen 1774. S. 204. g) Mayer, Anton, Wiens Buchdruckergeschichtc. II. Wien 1887. S. 26. 82. SS—37. 98. 4) Daselbst S. 31 fg. 34. 37. 73. ISS. 5) Trattners Eingabe an den Commercial-Conseß, 4. Juni 1765: Kopie in Reichs Gesammelten Nachrichten, Briefen nnd Reliquien über die Buchhandlung (handschriftlich auf der Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zn Leipzig), S. 194. e) (Wilcke, Chn. Heinr.), Der gerechtfertigte Nachdrucker, oder: I. Th. v. Trattners, Kayserl. Königl. Hofbuchdrnckcrs und Buchhändlers in Wien erwiesene Rechtmäßigkeit seiner veranstalteten Nachdrucke. Als eine Beleuchtung der auf ihn gedruckten Leipziger Pasquille. Wieu uud Leipzig, bcy Weidmauus Erben und Reich. 1774. 7) Gesammelte Nachrichten, Briefe nnd Reliquien, über die Buchhandlung (handschriftlich auf der Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler), S. 280 fg. 8) Das Folgende nach den Akten des Züricher Staats-Archivs, Buchdrucker«, Censur zc. betreffend, und des Baseler Staatsarchivs, Nachdruck betreffend und Privilegien. g) Litteratur und Völkerkunde, Bd. V, Leipzig 1784, S. 27S. 10) Die Hauptquelle für die Geschichte der Reichschcn Rcformbcstrebungcn ist der in Anm. 7 genannte und leider herkömmlich als „Reichs Tagebuch" bezeichnete handschriftliche Band. Er und die Abhandlung von F. H. Meyer im 12. Baud des „Archivs für Geschichte des deutscheu Buchhandels" liegen der Darstellung, wo nichts anderes angegeben ist, zu Gründe. 11) Vergl. Bd. II, S. 219. 1.Kapitel! Beginn dcsNachdruckszcitaltcrs u.dicReichschenReforinbestrebnngen. gZZ 12) Püttcr, Joh, Steph,, Beiträge zum Tcutschen Staats- und Fürstenrccht. Göttingen 1777, S. 171 (t). ls) Das Bücherwescn nach Staatsklughcit, Recht und Geschichte u. s. w, Leipziger Ostermcsse 1781. 14) „Soll hinfüro der jenige, so dem andern mit der xraessutiltion zuvor kommen, den Trnck allein haben." (Bcherbach, S. 604.) i5>) Haupistaatsarchiv zu Dresden, Büchersachen loe. 10746, No. 15a, Vol. I, toi. 98—101: Kopie aus dem Lxtraet äs Iii OietionnÄirs äs Nr. Lavarx, eingereicht von der Kommerzdepntation als Anlage zu ihrem Berichte vom 7. Marz 1767. io) Nicolai an Lessing, 13. Jan. 1770: Redlich, Briefe von und au Lessiug, II, S. 337. i?) (Wilcke, Chn. Hcinr.,) „Der gerechtfertigt Nachdrucker", Wien u. Leipzig 1774. S. 10 fg. Die Darstellung entspricht im wesentlichen Trattncrs österreichischen Eingaben und seiucr Korrespondenz mit Reich, sowie den übrigen zeitgenössischen Quellen für die Geschäftsgebräuche der Nettohändlcr, voran der Leipziger, nnd hier wieder voran Reichs. is) Daselbst S. 35 fg. ig) Nicolai an Horvath, 25. März 1803; Knmmcrsches Archiv (eine von dein Leipziger Buchhändler Panl Gotthelf Kummer angelegte und auf der Bibliothek des Börscnvcrcins der Deutschen Buchhändler aufbewahrte Sammlung von Schriftstücken »nd Drucksachen) Nr. 211. so) Nicolai au Lessing, 8. Nov. 1769; Lcssings Briefe, herausgegeben von Redlich, II, 320. Bergl. III, 302. 21) Vcrgl. dazn „Gerechtfertigter Nachdruckcr" (f. 0. Anmerkung 6), S> 65 fg., 83; Der Ccnjor, oder: Beweis, daß die Büchcrccusnr uud alle Einschränkungen des Büchergewcrbes... gemeiniglich in Schikauen ausarten, ein kleiner Bcylrag zum gerechtfertigten Nachdruckcr, Frankfurt n. Leipzig 1775, S. 53 fg. Im Jahre 1764, als Bel zn Reichs Gegnern gehörte, hat auch Reich mit der Anklage der Parteilichkeit, ja Bestechlichkeit gegen Bel nicht zurückgehalten (Schreiben Reichs vom 7. Nov. 1764: Gesammelte Nachrichten, S. 69 fg.). ss) Kgl. Hauptstaatsarchiv zu Dresden, Büchersachen loe. 10746, Nr. 15a, fol. 19, 20. 2») Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels X, 263 fg. 2't) Am Schlüsse sowohl des in den Aktcn dcs Kgl. Hanplstaatsarchivs zu Drcsdcu (Büchcrsachcn, 10746, Nr. 15a, hinter fol. 20 eingebunden) als dcs auf dcr Bibliothek dcs Börsen-Vereins zu Leipzig befindlichen gedruckten Exemplars des ersten Grundgesetzes sind die Namen von Ahlcseld (Wittenberg), Zeise (Königsberg), Lvchncr (Nürnberg), Richter (München), Stahe! (Wurzburg), Beruardi (Wien) uud Heidegger Comp. (Zürich) hiuzugeschriebcn. 25) Belege dazu Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels XIV, 270—75. 2ü) Belege dazu vom Jahre 1765: daselbst XIV, 275. 27) Die Preise d^r bei Reich und Fritsch in zehn Teilen erschienenen Schriften (Selleris waren bis zur Ostcrmesse 1766: Schwedische Gräfin.............— Thlr. 6 gr. Fabeln, S Thle..............— „ 16 „ Knpfer zu dcu Fabeln in 119 Platten..... 4 „ — „ Lustspiele . . ^...... . .......— „ 12 „ 624 Quellennachweise nnd Anmerkungen. Lehrgedichte....... Trostgrüudc....... Briefe......... Vermischte Schriften , . . Oden und geistliche Lieder, Vorlcsuugeu über die Moral Thlr. 8 gr. 12 2») Kgl. Preusi. Hauptstaatsarchiv, Gcucraldepartemeut. ?it. VXV, Lset. 0 Handwerkcrsachcu. 9. Buchhandel. Nr. 9. so) Gutachten für des Wirkt. Geh. Etats-, Kriegs- und dirigierenden Miuistri Herrn von Blumenthal, Exz., über die Vorstellungen der hiesigen Buchführer vom 21. April 1767. Berlin, 4. Mai 1767, gez. Kahle. Kgl. Preuß. Hauptstaatsarchiv, ?it. VXV, 8set. 0, Nr. !1. so) Daselbst. si) Kgl. Hauptstaatsarchiv zu Dresden, Bücherlichen, 10746, Nr. 15b, fol. I fg. ss) Rößig, C. G., Handbuch des Buchhandelsrechts, Leipzig 1804. ss) Reskript vom 4. Juli 1798 „An das Appcllationsgericht": Handbuch der chursächsischcn Gesetze, 1804, 2. Bd., 2. Abschu., S. 477 fg. st) Der Censor. Leipzig und Franksnrt, 1773. S. 46. ss) Nicolai, 25. März 1803; Knmmcrschcs Archiv Nr. 211. 1) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler uud Antiquare. Herausgegeben iu Verbindung mit Mehrern von Heinr. Bensen und Joh. Jac. Palm. Erlangen 1795, S. 57. 2) Frankfurter Meßschcma dariuucu . . vou deu auf die Meße kommenden fremden Handelsleuten . . Nachricht gegeben wird. 1776, 1778, 1783, 1787. s) Neues Archiv, 1795, S. 234. 4) Daselbst S. 57. s) C. F. Schwan (Mannheim) au Decker (Berlin), 29. Sept. 1774: Potthast. Aug., Geschichte der Familie von Decker und ihrer Köuigl. Geheimen Oberhof- Buchdruckerei (Berlin) ohne Jahr. S. 222 fg. e) Börsenblatt für den Deutschcu Buchhandel. 1888. S. 493. ?) Defensions-Schrift einer Schwäbischen Buchhandlung gegen die gerichtliche Klage einer Nieder-Sächsischen Buchhandlung wegen eines von crstcrer zum Nachtheilc der letztern unternommenen oder beförderten Bücher-Nachdrucks, 10. Mai 1779. (Berichte der Buchhandlung der Gelehrten, 1734, 9. Stück, S. 893—910; 10. Stück, S. 1020—1034; 11. Stück, S. 1134—1157; 12. Stück, S. 1267—1304.) s) (Reich,) Gedanken über Buchhandlung uud Nachdruck. Ohne Ort (1787). g) Geschichte des Deutschen Buchhandels. 2. Band. Leipzig 1907. S. 509. 10) Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker nnd ihrer Königlichen Geheimen Ober-Hofbnchdruckcrci. (Berlin) ohne Jahr, S. 222 fg. 11) Meßrclation Ostern 1775. Zweites Kapitel. Sturm nnd Drang: der Nachdruck. L.Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. 625 12) Bericht der hiesigen Buchhändler an den Kaiser über den Verfall der hiesigen Bttchcrinessen nnd Bitte, die Abgabe dreier Exemplare von nuprivilcgiertcn Büchern aufheben zu wollen. Ohne Datum. (12. Juni 1777); Frankfurter Stadtarchiv, Büchcr-Jnspektions-Alten, Bd. VII (Untcrgewölbe ^ 95 llt. S, fol. 209—229). ») Deutscher Zuschauer, 1783, Bd. IX, H. 25, S. 116. i-t) Meine Reisen zu Fnß. Frankfurt uud Leipzig, 1789. S. 367. 15.) Bartholome an Reich, 18. April 1777. 1») Schiller an Gvschen, Ludwigsburg, September 1793; Kosclisu, tlie Iiis !U>ä timss ok Ksoi-A ^oa.euim (^o8elwn, London 1903, I, 432. 17) (Müller, I. G.,) Über den Verlagsraub. Leipzig 1792. is) Chn. Fricdr. Himburgs Nachricht an das Publikum. Berlin, 1. März 1781; Circular auf der Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ig) Avertissement I. A. Eberts, Braunschweig, 1». Dezember 1777: s. Bnch- händlcrzcitung, Hamburg 1778, S. 29 fg. so) Bürger an F. L. W. Meyer, Göttingen, 14. März 1790: Strodtmann, Ad., Briefe von und an Gottfr. Ang. Bürger, Berlin 1874, IV, 30 fg. 21) Jntclligcnzblatt der Allg, Litt. Ztg., 24. Oktober 1789, Nr. 123, Sp. 1025 fg. ss) Kehr, Ludw. Chn., Verthcidignng des Bücher-Nachdruks, Kreuznach, 0. I. S. 5. Boie an Bürger, Hannover, 21. Oktober 1777: Strodtmann (s. 0. Anmerkung 20) II, S. 168. 2s) Deutsches Magazin 1784, II, S. 534. — Molitor in Mainz bezieht von der Hcrmannschen Buchhandlung in Frankfurt a. M. die Karlsruher Sammlnug und die Zwcibrückcr Klassiker: Molitor an Hermann, Mainz, 20. März 1783, 13. Januar 1786: handschriftlich auf der Bibliothek des Börscnvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 24) Schwan an Junius (Leipzig), 24. Mai 1776. Vcrgl. Himburg (Berlin): anch der edlere Teil der Reichsbuchhäudler ist notgedrungen, nebcu den echten Originalausgaben die Nachdrücke für seine Korrespondenten zn halten: Neue Litte- ratur uud Völkerkunde, 1791, Januar, Anhang. 2s) I. B. Mczlcr in Stuttgart an unbekannten Adressaten, 26. September 1777: Archiv sür Geschichte des Deutschen Buchhandels, V, 250. so) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1800, 29. September. s?) Deutscher Zuschauer, 1788, IX, 25, mit Bezug auf den Südwesten. 28) Schwan an Junius (Leipzig), Mannheim, 24. März 1776: Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, V, 250. 2g) Schwan an Reich, 1777. so) Briefwechsel über den Nachdruck von Shakcspcars Theater, herausgegeben von Orcll, Geßner, Fucßli u. Cvmp,, 1778, S. 8: „Da wir die Nachricht erhalten, daß in Mannheim Shakcspear sollte nachgedruckt werden, so sollicitirten wir nm das Kahserliche krivileZiurn in Wien. Wir kamen aber zu spät" (17. Dezember 1777). zi) Schürmnnn, Aug., Organisation nnd Rcchtsgewohnhcitcn des deutschen Buchhandels, II, Halle a. S. 1881, S. 13. 32) Schwan an Reich, Herbst 1776: bei Buchner, K., Aus den Papieren der Wcidmannschcn Buchhandlung, Berlin 1871. sg) S. vorige Anmerknug, «) Buchhäudlerzcitnng, Hamburg 1779, VIII. Stück, 25. Februar, S. III —117. Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, I, S. 198 fg. Geschichte des Deutschen Buchhandels. Hl. 40 626 Quellennachweise und Amncrknngen. 3s) Magazin für den deutschen Buchhandel, 1875, S. SS. 3«) Buchhäudlcrzcitung, Hamburg 1778. S. 624 fg. 37) (Gerle, W.), Uber den Buchhandel in den kaiserl. königl. Erblanden. Berlin und Leipzig, 1774. S. 79. zs) Das Bllcherwescn nach Staatsklngheit, Recht und Geschichte . . betrachtet, Leipziger Ostcr-Mcssc 1731, S. 44. 39) Mayer, Anton, Wiens Buchdruckcrgcschichtc, II, Wien 1887, S. 104. 4v) Wicsner, Ad., Denkwürdigkeiten der Österreichischen Censur u. s. w. Stuttgart 1847. S. 147. 41) Das Trattucrschc Circular spricht außer vou Wieu, Innsbruck, Trieft uud Agram uoch von sechs weitem Orten; der Tentsche Merkur gibt im Mai 1785 (S. 163) die im Text genannten fünf Orte an. 42) Circular von v. Irattnsrn, Wien, 3. V. 1783. Das auf der Bibliothek des Börscnvcreius der Deutschen Buchhändler befindliche Exemplar adressiert an das Waisenhaus zu Halle. 43) K. Preuß. Geh. St.-Arch. R. 9. ?2» Bücherccnsur 1777—87. 44) (Gerle, W.,) Über dcu Buchhandel in den K. K. Erblanden, Berlin und Leipzig 1774. 45) Z. B. Michael Benedikt (Wieu) au Reich, 13. Mai 1783. Bei Büchner. 4g) Frcymüthigcr Versuch über den Buchhandel. Wien uud Prag 1782. 4?) Grciffer (Wien) an Reich, 29. Febr. 72. Bei Büchner. 4«) Der Vortrag abgedruckt im „Journal von und für Dcntschlnnd", 2. Jahrg. 1785, 2. Stück, S. 115—119. 4g) Vcrthcidiguug des Büchcrnachdrucks in Österreich, Leipzig 1815, S. 31. 50) Tcntschcr Merkur, 1785, August, S. 177. si) Daselbst, Machest. ss) Denkschrift für den Groß- und Buchhändler Wucherer. Wien 1786. 53) (Füll,) Briefe über den gegenwärtigen Zustand der Littcratur uud des Buchhandels in Österreich, 0. O. 1788, S. 195. Etwas vom Nachdrucken der Bücher u. s. w., Berlin 1786. 54) (Füll,) Briefe (s. Anmerknng 53), S. 106. 55) Daselbst, S. 220. ss) (Reimarus, Joh. Alb. Hcinr.,) Der Bllchcrvcrlag in Betrachtung der Schriftsteller, der Buchhändler nnd des Publikums erwogen, Hamburg 1773. s?) (Reich, PH. E.,) Der Büchcrverlag in allen Absichten genauer bestimmt, ohne Ort, 1773. s^) Pütter, Joh. Steph,, Der Büchcruachdruck nach ächten Grundsätzen des Rechts bestimmt, Güttingen 1774. 5v) Linguet's Betrnchtnngcu über die Rechte des Schriftstellers uud seines Verlegers, ohne Ort, 1773. 00) Feder, Neuer Versuch einer einleuchtenden Darstellung für das Eigentum des Büchcrverlag?, nach Grundsätzen des natürlichen Rechts nnd der Staatsklugheit (Gottingisches Magazin, 1780). vi) Schreiben eines Nachdruckers an den Herausgeber des Deutschen Merkur: Deutscher Merkur, 1780, Juni, S. 258 fg. Wieland gab sich zu crkeuucu im Tentschen Merkur, 1785, S. 158. W) Deutsches Museum, 1783, Bd. I, S. 400 fg. Z.Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. 627 «») Krause, Ch. S., Schreiben an Herrn Rath Becker in Gotha über seine Abhandlung: das Eigentum au Geisteswerkeu u. s. w. Neues Deutsches Museum, 1790, Bd. III, Juli—Dezember, S. 934. S4) Cclla's, Joh. Jak., Freymuthigc Aufsätze, I. Bd., Anspach 1734, dritter Aufsatz: Vom Büchcrnachdruck. «5) Ehlers, Martin, Über die Uuzulässigkeit des Bücheruachdrucks, Dessau 1784. o«) Rcimarus, Dr. I. A. H., Der Büchervcrlag in Betrachtung der Schriftsteller, der Buchhändler und des Publikums abermals erwogen: Deutsches Magazin, 1791, April, S. 183 fg.; Nachtrag n. s. w. daselbst 1791, Dezember, S. 564 fg. o?) „Siegfried von Lindeubcrg" und „Emmerich". «8) Rcimarus, I. A. H., Erwägung des Verlagsrechts, Hamburg 1792. su) Knigge, Adolph Freyherr von, Über den Bücher-Nachdruck, Hamburg 1792. ?o) Bielitz, Gust. Alex., Versuch, die von dem Vcrlagsrcchtc geltenden Grundsätze aus der Analogie der positiven Gesetze abzuleiten. Dresden 1799. 71) Becker, R. Z., Das Eigenthumsrecht an Geisteswerken, Gotha 1791. 72) Gräff, Ernst Mart., Versuch einer einleuchtenden Darstellung des Eigentums u. s. w. Leipzig 1794. 7») Einen bequemen Einblick in diese Anschauung gewährt das in Amn. 69 augcführte klare, aufrichtige und überzeugte Schriftchen von Knigge. Sehr entschieden vertreten ist sie ferner z. B. bei Sibcth, F. Wilh., Beiträge znm Naturrecht, 2. Sammlung, Halle 1794. 74) Püttcr, Joh. Steph., Beiträge zum Deutschen Staats- und Fürstcnrecht. Göttingen 1777, S. 244. ?s) Z. B. Reichard, der Komponist Goethes: vergl. Deutsches Mnseum, 1783, S. 418. 76) Allgemeiner literarischer Anzeiger, 1801, S. 1307. 77) (Hartmann, Fr. Tr.,) Hieroglyphen, II, Berlin 1731, S. 149 fg. 171. Weitcrc Ausführung, dic Buchhandlungen und Truckereycn iu Köuigl. Prcuß. Staaten betreffend, Berlin 1731, S. 13. 44. ?s) Vergl. z. B. dic iu Anm. 73 angeführte Schrift von Sibcth, S. 41—52. ?g) (Gädickc, I. Eh.,) Der Buchhandel von mehreren Seiten betrachtet, Weimar 1803. 8«) Gedaukcu übcr Buchhandlung und Nachdruck, ohuc Ort (1787), S. 16 fg. «1) Vergl. das Verautwvrtuugsschrcibcu Gebhardts (Bamberg) und den zugehörigen Schriftenwechscl zwischen dem k. k. Hannöverschcn Ministerium und dem Fürstlich Bambergischcn Gcheimcousilium bei Kayser „Abstellung des Büchernachdrucks", Regcusburg 1790, S. 30 fg. 82) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels XIII, 264 fg. 8g) Daselbst XV, 32« fg. 8 t) Knigge in der in Anm. 69 angeführten Schrift, S. 9—14. ss) Daselbst, S. 17—22. 80) Briefwechsel über den Nachdruck von Shakespeares Theater, herausgegeben von O. G. F. Comp., 1778, S. 5. 8?) Daselbst. 88) (Müller, Joh. Gottw.,) Über den Vcrlagsraub, Leipzig 1792, S. 24fg. 8») Kayscr^N, C., Die Abstellung des Bücheruachdrucks, Regcusburg 1790, S. 24. 40-- 628 Quellennachweise und Anmerkungen. go) Ganz, Joh. Friedr. Ferd., Übersicht der Gründe wegen des Strafbaren des Büchernachdrncks, Vorbcricht, Regeusburg 1790, S. XI. 91) Becker, R. Z., Das Eigenthumsrecht an Geistcswerken, Gotha 1789. 9s) Etwas vom Nachdrucken der Bücher, ob es Diebcrcy oder erlaubter Erwerb seh. Berlin 1780. S. 7. gz) Z. B. Pütter, Joh. Steph., Der Büchernachdruck, Göttingen 1774 (die Nachdrucke gewöhnlich ohne Sorgfalt, unrichtig, fehlerhaft, verunstaltet, oft in geradezu unverantwortlicher Weise), oder Beschwerde I. A. Eberls über den verstümmelten Schwabachcr Nachdruck von Uoungs Nachtgcdanlen mit Anmerkungen (Branuschweig, Ludolph Schröders Erben, 1777, 4 Bde., 8°): Bnchhändlcrzcitnng 1778, S. 29 fg. Warnungen von Autoreu selbst vor verstümmelten Nachdrncksausgaben z. B. im Allgemeinen literarischen Anzeiger, Leipzig 1797, S. 266? 1799, S. 1144. 9t) (Müller, Joh. Gottw.,) Über den Verlagsraub, Leipzig 1792. us) Daselbst, S. 57. g«) Vergl. z. B. G. Reimer (Berlin) in Kummers Archiv, Nr. 201—212. 9?) Schürmann, Ang., Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses in Halle a. S., Halle a. S. 1898, S. 172. 98) (Gädicke, I. Chr.,) Der Buchhandel, Weimar 1803, S. 76. S9) Z. B. Neues Archiv, S. 453, ferner Schriften aus dem Jahre 1781; vergl. auch Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, V, S. 181, sowie die durchschnittlichen Büchcrpreise selbst. 100) Deutsches Museum, 1783, S. 492. 101) Kummers Archiv, 205, Nr. 7. 10s) Vergl. z. B. die Rcformgntachten von Barth (Kummers Archiv, 205, Nr. 5) und Reimer (daselbst an andern: Orte) oder Rößig, C. G., Handbuch des Bnchhandelsrechts, Leipzig 1804, S. 216. ivs) So berechnet auch Reimer (Berlin) in seinem Reformgntachtcn vom Jahre 1802 (Kummers Archiv). io«) Leipziger Jntclligcuzblatt, 1763, 5. Oktober. 105) Gemeinnütziges Anhaltisches Wochenblatt, 15. Jahrg., 14. St., Cöthcn, 1. April 1797. los) Vergl. das Bäcker-Reglement des Leipziger Rathes auf den Mouat Juni 1772. in?) Meincrs, Chrstpb., Kurze Geschichte der Stadt Güttingen, Berlin 1801, S. 223. 293 fg. ios) Strodtmann, Ad., Briefe von und an G.A.Bürger,Berlin 1874, IV, 248. 109) Vergl. Geschichte des Deutschen Buchhandels, Band II, Leipzig 1908, S. 506 fg. 110) Daselbst, S. 507. m) Daselbst, S. 480. iis) Hauptstaatsarchiv zu Dresden, loe. 1896, Nr. 90, Vol. II, Kontrakt zwischen Obcrkonsistorium und Hofbnchdrnckcr Mcinhold vom 25. April 1796 wegen des Dresdner verbesserten Gesangbuchs (fol. 51—54): 1 Bogen Satz, grober Druck aus Kleiner Mittel Fraktnr 1 Thaler 12 gr., mittlerer Druck aus runder Korpus- fraktnr 1 Thalcr 16 gr., klarer Druck aus Petit-Korpusfraktur 2 Thalcr. Auch Tauchuitz berechnete im Jahre 1798 (Vol. III, fol. 53) für 1 Bogen klaren Drucks 2 Rthlr. Satzkosten. 2. Kapitel: Sturm und Drang: der Nachdruck. 629 iis) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, S. 251. 114) Vergl, Anmerkung III. 11s) Vergl. Anmerkung 1l2. Iis) Vergl. Anmerkung 113. ii?) Vergl. Anmerkung III. ii8) Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr, iig) Schürmann, Aug., Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses - iu Halle. Halle 1893. S. 169. iso) Vergl. dazu Anmerkung 108. 121) Wich. Humboldt au Schiller, 22. Oktober 1795. Der Verleger ist Ungcr iu Berlin. 1S2) Vergl. z. B. Frepmüthigcr Versuch über den Buchhandel vorzüglich in Hinsicht auf die kaiserlichen Erblande, Wien n. Prag 1782. iM) Vergl. z. B. Deutscher Merkur, 1785, 3. Vierteljahr, S. 95 (Wiclcmd). 124) Vergl. z. B. Neues deutsches Museum, 1790, Bd.II, S.957fg. Paulus, Des schriftstellerischen Eigcnthums- und Verlagsrechts Bcrtheidigung, 1823. 12s) Strobl, Joh. Bapt., Über Publicität und Pasquill, München 1785, S. 53. 12k) Frchmüthigcr Versuch über den Buchhandel u. s. w., Wie» u. Prag 1782. Vergl. auch z. B. (Gerte, W.,) Über den Buchhandel in den kaiserl. königl. Erb- lnndcn. Berlin n. Leipzig 1774, S. 5l) u. ö. 12?) Pütter, Joh. Stcph., Der Büchcruachdruck, Güttingen 1774, Vorrede. 12«) Deutscher Zuschauer, VII, 20, März 1788, S. 206 fg. 12g) (Gcid icke, I. Ch.,) Der Buchhandel von mehreren Seiten betrachtet. Weimar 1803. iso) Bensen im Neuen Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare, Erlangen 1795, S. 102 fg. — Vergl. Kummers Archiv Nr. 88 über die Nach- druckcr, die ihre Waren „durch Juden und Refftrüger heimlich vertrödeln", und (Gädicke, I. Eh.,) Der Buchhandel, Weimar 1803. 131) Heinzmann, Joh. Gg., Appel an meine Nation über Aufklärung und Aufklärer u. s. w. Bern 1795, S. 225. 1S2) Der Ccnsor. Frankfurt u. Leipzig 1775, S. 39 fg. iss) Strodtmnnn, Ad., Briefe von und anG.A.Bürger, Berlin 1874,II, 118. ist) Becker, R. Z., Das Eigcnthumsrccht an Geisteswcrken, Gotha 1789. (Müller, Joh. Gottw.,) Über den Verlngsrcmb, Leipzig 1792. iss) Beispiele dafür n. c>. bei Püttcr, Joh. Stcph., Der Bücheruachdruck, Güttingen 1774, S. 39: RcichSanzciger, 1301, 5. Dez., 4166fg. (vergl. Kummers Archiv Nr. 161); Littcrarische Blätter, Nürnberg 1802, S. 82. is«) Es kosteten: Gcllcrts Fabeln und Goethes Egmont je 24 kr., Höltys Gedichte 36 kr., Schillers Fiesko nnd Kabale und Liebe je 30 kr., Don Carlos 1 fl., Wielands Oberon 30 kr., Blnmauers Äneide 1 fl. 20 kr., Bürgers Gedichte 54 kr., Archenholtz' Geschichte des Siebenjährigen Krieges 30 kr., Klopstocks Messias 2 fl. — Ist. (---60 kr.) --- 16 gr. is?) Geschichte des Deutschen Buchhandels, Bd. II, S. 58. is8) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare, Erlangen 1795, S. 103 fg. Auch sonst wird auf diese günstige Wirkung des Nachdrucks hingewiesen, z. B. in (Ploucquet, W. G.,) Unfehlbares Mittel den Bücher-Nachdruck zu verhindern, Tübingen 1790. 630 . Quellennachweise nnd Anmerkungen. iss) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1801, S. 1009. 14») Rößig, C. G,, Bnchhandelsrecht, Leipzig 1302, Abschn. 2, Kap. 10. 141) Das Bücherwcsen nach Staatsklngheit (s. o. Anmerkung 38), 1781. 14s) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, XIV, 150 fg. i«) Jnristisch-physiokratischcr Briefwechsel Aber Vcrlagseigcuthum nnd Nachdruck u. s w. Erstes Sendschreiben, Dessau 1783, S. 16. Vergl. dazn: (Ploucquet, W. G.,) Unfehlbares Mittel den Bücher-Nachdruck zu verhindern, Tübingen 1790. i<4) Vergl. z. B. Ephemeriden der Menschheit (W. G. Becker), Dresden, 10. Stück, Okt. 1786, S. 361—386. 14b) Neues Archiv für Gelehrte u. s. w., Erlangen 1795, S. 124 fg. i4s) Einzelne solche Fälle z. B. Neue Littcratur nnd Völkerkunde, Januar 1791 oder in den Nachrichten des Meßkatalogs, z. B. Ostermesse 1781. 147) Eine Diskussion über Vorteile und Nachteile dieser Übuug im Neuen Archiv, Erlangen 1795, S. 31 fg., 109 fg. — Einzelne Fälle aus der Praxis z. B. Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1801, S. 1597 fg. 148) Deutsches Museum, 1783, S. 414. 14g) Neues Archiv, Erlangen 1795, S. 126. Beispiel: Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, S. 816. iso) Z. B. Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1799, S. 1144 (Leipziger Original, die Wiener Nachdrucke durch den dortigen Censor der wichtigsten Partien beraubt); 1797, S. 266. isi) Z. B. Neue Littcratur uud Völkerkunde, 1790, August, Anhang, S. 45 fg. (Klage Christian Mischers in Hannover wegen Kniggcs „Umgang mit Menschen"). iss) Goschen, Visconnt, Das Leben Georg Joachim Goschens von seinem Enkel Visconnt Goschen. Deutsche Ausgabe, Leipzig 1905, I, Kap. 10. iss) Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, 1904, 7. Dez. 154) Deutscher Merkur, 1783, III, 170 fg.? 1784, IV, 189; 1785, 1, Anzeiger, S. XVII fg., S. 278 fg. iss) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1800, S. 1448, iss) Deutsches Museum, Leipzig 1777, Eilftcs Stück, November, S. 435—455. is?) Büchner, K., Wieland uud die Wcidmannsche Buchhandlung, Berlin 1871, S. 91 fg. iss) (Poucquet, W. G.,) Unfehlbares Mittel den Büchernachdruck zn verhindern, Tübingen 1790. ,5g) Reichs-Änzeiger, 1795, Nr. 289; 1802, Nr. 114. i«o) Daselbst, 5.Dcz.1801, Nr.319,S.4167fg.; vergl.Kummers Archiv Nr.161. isi) Pütter, Joh. Steph., Der Büchernachdruck, Göttingen 1774, S. 148 fg. Beytrüge zum Deutschen Staats- und Fürstenrcchte, Göttingen 1777, S. 285 fg. 1K2) „Sie haben ihr Werk auf Subscriptiou herausgegeben, und also ihren gewissen Vorthcil gehabt", so rechtfertigt ein Nvertissemcnt der Herausgeber der Mannheimer „Ausländischen schönen Geister" den Nachdruck der Orell, Geßncr n. Füßlischen Sh.lkespeare-Ausgabe. iss) Göttingischcs Magazin, Bd. I, S. 460. 164) Nach Nicolai (Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, XX, 28). iss) vslal^in, ^ul., Legislation äs I'imxrirllsris ete. Ibisse. Paris 1877. S.3fg. is«) Cella's, Joh. Jak., Freymnthigc Aufsätze, Anspach 1784, I, 138. 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. 631 107) Krünitz, Joh. Gg., Ökonomische EuctMopädic, Bd. 90, S. 738, Keyser, G. H., Über den Nachdruck. An die Regierung Bayerns. Rcgensburg 1804. Drittes Kapitel. Stnrm und Drang: der Selbstverlag. 1) Angeführt bei Wittkowski, Buchgewerbe und Littcratur, Leipzig 1907 (--- Aus Natur und Geisteswclt, Bdch. 182). s) Wahrheit und Dichtung, dritter Teil, zwölftes Buch. 3) Briefwechsel teutschcr Gelehrten ans Gleims Nachlasse, herausgegeben von Körte, Bd. 2, S. 172. 4) Diese Angabe nach „Berichte der Dcssancr Gclehrtciibuchhaudluug," Dessau 1784, S. 1139. s) Heiuzmann, Joh. Gg., Appel an meine Nation über Aufklärung uud Aufklärer u. f. w. Bern 1795. «) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare, Erlaugeu 1795, S. 215 fg. 7) Nach der „Zeitung für die elegante Welt", 1811, Nr. 187, hätte Klopstvck für Gesang 1—3 des „Messias" 2 Rthlr. pro Bogen und 20 Freiexemplare erhalten; als Klopstvck seinen Verleger (Hcmmcrdc in Halle) bei Erscheinen einer neuen Auslage besuchte, soll dieser ihm einen neuen Auzug verehrt haben. s) Sulzer erhielt für die beiden Qnartbünde der „Theorie der schönen Künste" 1500 Rthlr. Zollikofer bekam für die „Warnnug vor einigen herrschenden Fehlern unseres Zeitalters" 530"/g Rthlr., für die zwei Bände „Andachtsübnngen uud Gebete" 750 Rthlr. und für ein anderes Predigtbuch 750 Rthlr. iu Geld und 198 Rthlr. in Büchern; nach Reichs Tode gab Luise Weidmann der Wittwc Zollikofers für dessen sieben Bände hinterlasscuer Predigten 6000 Rthlr. Die teuersten Bände Reichschcn Verlags sind wohl Lavatcrs „Physiognomischc Fragmente" gewesen; bei Lavatcrs Honorar ist indessen zu berücksichtigen, daß Lnvater die Kupfer zu beschaffcu hatte. Für den ersten Band (38 Bogen, Verkaufspreis 182/g Rthlr.) bekam Lavater 3148 Rthlr. 4 gr. Honorar (5000 fl.) und ein Dou- ceur von 283 Rthlr. 8 gr. (100 Dukaten), sodaß auf deu Bogen 90 Rthlr. kamen, für den zweiten Band (38^ Bogen, Auflage 750 Exemplare, Verkaufspreis 24 Rthlr.) 5227 Rthlr. (8300 fl.), also auf deu Bogen 134 Rthlr., 0) Göckingk an Bürger, 15. Dez. 1776: „Wie stchts denn nun mit seinem Honorar? Soll ich einmal bep Reich zuhorchen? Zwey oder drittehalb Pistolen für den Bogen, 100 oder 150 Thaler Borschuß wenn Er will, und 100 Frey Exemplare auf holländischem Papier die er verkaufen kanu, schaff ich ihm gewiß" (Strodtmcmn, Ad., Briefe von nnd an Gottfr. Ang. Bürger, I, Berlin 1874, S. 378). 1 Pistole 5 Rthlr. 10) Die folgenden Angaben betreffen Schwickert in Leipzig uud sind dem Gcschäftsarchiv der Firma O. RciSland (Leipzig) entnommen: Eschcnbnrg in Braun- schwcig fordert 1771 für die Übersetzung von „^,0. As8ax on ins ^Viitings -uiet Mmns ok 8!ialcespear", London 1769, '/z Pistole (-2^ Rthlr.), erhält nur 632 Quellennachweise und Anmerkungen. 2 Rthlr,, fordert dafür noch 12 Freiexemplare. Joh. Jos. Schmidlin, Ansbachischer und Hohenlohischer Kommissionsrat und Agent in Hamburg, bietet 1766 eine Übersetzung zu 2^ Rthlr. pro Bogen an. Escheubnrg hat für die Übersetzung von R. Hurds „Horazens Episteln an die Pisonen", mit eigenen kritischen Abhandlungen von Escheuburg versehen, von Bode 3 Rthlr. pro Bogen gefordert und zugestanden erhalten und fordert 1771 dasselbe von Schwickcrt (erschienen bei diesem 1772, 2 Bde, gr. 8°). A. D. Heins iu Hamburg fordert 1766 für die französische Übersetzung seines „Patriotischen Mcdicus" 4 Rthlr. Hamburger Cnrant. n) Der Obcrhospredigcr Sack in Berlin erhielt für Blairs Predigten 3 Rthlr., Heyne in Güttingen für die von ihm übersetzten Bände der Weltgeschichte von Gnthric-Grah 1 Dukatcu, also 3^ Rthlr., Boie für Chandlers „Reisen in Kleinasien" 4 Rthlr., Ramlcr für die mit Lessing besorgte Ausgabe von Logaus Sinngedichten 5 Rthlr., für Wernickcs „Überschriften" 6 Rthlr., Garvc für Pahleys „Grundsätze der Moral" 6 Rthlr. pro Bogen. 12) Wiclaud erhielt bei Reich pro Bogen: Auserlesene Gedichte, Auserlesene prosaische Schriften, Jdris 2 Specicsdnkaten 4 Rthlr. 16 gr. (für die schon gedruckten Teile 1 Specicsdnkaten ^ 2 Rthlr. 20 gr.), Damenbibliothek 1 Carolin 6 Rthlr. 8 gr., Beiträge 8 Rthlr. 12 gr., Satiren des Horaz 4 Dukaten — 11 Rthlr. 8 gr. — Das Honorar betrug bei folgenden Werken Rcichsthalcr: Musarion 28, Gedanken 40, Alcestc 51, Auserlesene Gedichte, sechster Band, 51, Jdris 75, Auserlesene Gedichte, siebenter Band, 90°/.,, Kleinere prosaische Schriften, erster Band, 119, Damcnbibliothek, erster Teil, 138, Abdcriten 141^, Sokratcs 142, Neue Prosaische Schriften, zweiter Teil, 144^, Combabns 153, Auserlesene Gedichte, erster und zweiter Band, zusammen 131^, Beiträge 212^, Damcnbibliothek, zweiter und drittcr Teil, 306, Satiren des Horaz 425, Neuer Amadis und Grazien zusammen 500, Goldner Spiegel 633^, Lucian 1500. — Für die zweite Auflage des „Agathon" erhielt Wieland achthundert Exemplare. — Beispiele für besondere Posten: Extra 39'/z Rthlr.; Verschiedenes 600 Rthlr.; Combabns 153 Rthlr. nebst einem Gemälde und Kosten für den Aufenthalt in Leipzig. ig) Bahrdt's, Carl Friedr., Geschichte seines Lebens, seiner Meinungen und Schicksale. Von ihm selbst geschrieben. II. Berlin 1791. S. 190. 14) Die Gelehrten-Vcrstaigerung, nach dem Lucian. Ein Fragment. Aus den Oberrheinischen Mannigfaltigkeiten, ohne Ort, 1781. 15) Lavater, Geheimes Tagebuch 3 Rthlr.; Chladni, Theorie des Klangs 4 Rthlr.; Schröckh, Allg. Weltgesch. für Kinder, Ramdohr, Schriften über die Malerei und Rciuhold, Herzcuserleichterungen 5 Rthlr.; Göckingk, Lieder zweier Liebenden und Sinngedichte 2 Dnkatcn; Johannes Müller, Schweizcrgcschichte und Lavater, Poesien 6 Rthlr.; Lavater sollte für die Geschichte Jesu, auf die Reich dann verzichtete, 1 Carolin erhalten; Johannes Müller, Geschichte des Fürstcn- bundes und Briefe zweener Domherrn 9 Rthlr.; der 1. Thl. von Helferich Peter Sturz' Schriften 10 Rthlr.; Zimmermann, Über die Einsamkeit 12^ Rthlr.; Zollikofer, Predigt über die Würde des Menschen 12 Rthlr. 17 gr. io) Der Aantencr Kcnwuikns Cornelius de Pauw forderte und erhielt in den achtziger Jahren für seine „lisetisrevss xliilosoxliiciuss zur Iss Vrees" (Berlin, Decker 1787) 450 Rthlr., 12 bis 13 Rthlr. Pro Oktavbogcn. (Potlhast, Aug. Geschichte der Familie von Decker sBerlins, S. 239.) Die Hallcschc Waisenhaus- 3. Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. 033 buchhandlnng gab für Sam, Cocccjis „Introänetio iul Usur. I/. L. äs Loeeeji Vrotium", 1748, fol., 1034 Rthlr. und für Jauus' „Schullexikou der reinen und zierlichen Lntiuität", 1753, 540 Rthlr,, und ähnlich werden auch die übrigen Hallenser Professoren von ihr bezahlt worden sein; von dem berühmten Juristen Samuel Stryk wird besouders berichtet, er habe seinen Vorteil wahrzunehmen gewußt. (Schürmaun, Ang., Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses . . in Halle, Halle a. S., 1898, S. 110.) In Wien bekam z. B. Pezzel für die Marokkanischen Briefe (1785) von Krauß 3 Dukaten (9 Rthlr.) pro Bogen, i?) Bürger an Boie, 11. Nov. 1775. 18) Deutsches Museum, 1783, S. 489. 19) Monatsschrift von nnd für Mecklenburg, 1791, 9. Stück. 20) Vergl. darüber weiter unten im Kapitel „Der Büchermarkt". 21) Bürger 1787 an G. A. v. Halem: Dieterich (Göttingen) Pflege, wenn er nicht „vorher seiner Sache gar sehr, ja mehr denn allzn sehr gewiß" sei, mit dem Honorar „wohl ein wenig zn knickern"; zu einem Lonisdor für den Bogen von Halems Gedichten habe er sich indessen schon erboten. Für seine eigenen Gedichte ^wovon '/g bereits früher gedruckt) lehnte er aber schon zwölf Jahre vorher ein Angebot Wcygands in Leipzig, der freilich bei den Autoren allgemein für einen Filz galt, von 1^ Dukaten oder, wenn Bürger damit etwa nicht zufrieden sein sollte, eiuem Lonisdor indigniert ab und verlangte das Doppelte (2 Lonisdor) (Strodtmann, Briefe von nnd an Gottfr. Aug. Bürger, Berlin 1374, II, 67, m, i8i). 22) Steinsberg und Hnber erhalten von Wucherer iu Wien für die „Wiener Kronik" pro Bogen 2 Dukaten (— 6 Rthlr.), ebenso von demselben Rautenstranch für die „Beilage zu den Briefen aus Berlin" (beides 1785). F. I Bcrtuch bekommt von Schwickcrt in Leipzig für das Nauusl äs Ig, I>snZua> I^sxiuiiiola, pro Bogen 1 Lonisdor (5 Rthlr.), für das Spanisch-Deutsche nnd Deutsch-Spanische Lexikou 1 Carldor (K^ Rthlr.): Bcrtuch an Schwickcrt, 2. Mai 1788 (O. Reis- lands Geschäftsarchiv). Juug-Stilling bekommt von Decker in Berlin für „Henrich Stillings häusliches Lcbcu", 4 Bde, 1777—89, 1 Louisdor pro Boge» (Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker, Berlin ohne Jahr, S. 248). 2g) Nachricht nnd Fuudationsgesetze von der Buchhandlnng der Gelehrten, Dessau 1781. 24) (Hartmann, Fr. Tr.,) Hieroglyphen, II, Berlin 1781. 25) O. Rcislands (Leipzig) Geschäftsarchiv. s«) Molitor an Hermann (Buchhändler in Frankfurt a. M.), Lautern, 7. Dez. 178V: Briefe von Molitor an Hermann, handschristlich auf der Bibliothek des Börseuvcreins zn Leipzig. 2?) Bahrdt's, Carl Friedr., Geschichte seines Lebens, seiner Meinungen und Schicksale. Von ihm selbst geschrieben. II. Berlin 1791. 28) Wagner, Rektor in Phrmont, an Bahrdt, 1786. (Briefe angesehener Gelehrten zc. an Bahrdt, Leipzig 1798.) 2->) Literarische Blätter, 1803, S. 380: v. Klement Alois Baaders Reisen durch verschiedene Gegenden Deutschlands in Briefen, Augsburg, .Lotter, I. 1795, II, 1797: Verfasser erhält „ein schmales Honorar in hoch angesetzten und znm Theil defekten Büchern". 30) Weitere Ausführung die Buchhandlungen nnd Druckereycn in Köuigl. 634 Quellennachweise und Anmerkungen. Preuß. Staaten betreffend. Selbst Verlag, nnd nicht in Leipzig, wie die Buchhändler thun, sondern in Berlin gedruckt, 1781, S. 4. si> Handschriftlich auf der Bibliothek des Börscuvercins zu Leipzig. gs) Journal von uud für Deutschland, Bd. I, S. 68. 33) Kgl. Württemb. Geh. Hans- und Staatsarchiv zu Stuttgart, XVVI, Nr. 45. 34) O. Rcislands (Leipzig) Gcschnftsarchiv. 3s) Kgl. Württemb. Geh. Haus- nnd Staatsarchiv zu Stuttgart, XLVI, Nr. 45: der ehemalige Auditenr Lt. Caspart in Waiblingen erhält für die „?o- xogrüpiii-T 'Württemvergie-r" von der herzogt. Rentkammcr 200 fl. Remuneration (1751); ebenso der Professor Gymuasii N. Rößlcr in Stuttgart für die Württcm- bergische Naturgeschichte von beiden Herzog!. Kammern zusammen 5V Thaler (1789). zg) Weitere Ausführung die Bnchhandlnngen nnd Druckcreyen in Kvnigl. Prcnß. Staaten betreffend. Selbst Verlag, und uicht in Leipzig, wie die Buchhändler thnn, sondern in Berlin gedruckt, 1781. 37) Briefe angesehener Gelehrten, Staatsmänner und anderer, an den berühmten Märtyrer v. Karl Friedrich Bahrdt u. f. w., Leipzig 1798: Köster (Wcil- burg) an Bahrdt, 1772. Zg) Bürger au Boie, Wöllmcrshauseu, 11. Sept. 1775: Briefe von und an G. A. Bürger, herausgegeben von Strodtmann, Berlin 1874, I, 256. gg) Dcinct (Frankfurt a. M.) au Bahrdt, 1772: Briefe angesehener Gelehrten, Staatsmänner und anderer, an den berühmten Märtyrer v. Karl Friedrich Bahrdt u. s. w., Leipzig 1798. 40) Dcfensionsschrciben einer schwäbischen Buchhandlung: siehe Berichte der Buchhandlung der Gelehrten, Dessau 1784, S. 1139. 41) Die Gclehrten-Nerstnigerung, nach dem Lucia». Eiu Fragment. Aus den Oberrheinischen Mannigfaltigkeiten, 1731. 4s) Deutsches Museum, 1777, 11. Stück (November), S. 453 fg. 43) Goethe, Wahrheit uud Dichtung, dritter Teil, zwölftes Buch. 44) Weitere Ausführung die Buchhandlungen nnd Druckereycn in Königl. Preuß. Staaten betreffend. Selbst Verlag, und nicht in Leipzig wie die Buchhändler thun, sondern in Berlin gedruckt, 178l, S. 8. 45) Charakteristik von Berlin. Stimmen eines Kosmopoliten in der Wüsten. 2. Bändgen. Philadelphia (Leipzig) 1785. S. 97 fg. 4«) Deutsches Museum, 1784, Februar. 4?) Körte, Gleims Leben ans seinen Briefen nnd Schriften, Halbcrstadt 1811, S. 327 fg. 4s) Bahrdts, Carl Friedr., Geschichte seines Lebens, seiner Meinungen und Schicksale. Von ihm selbst geschrieben. 2. Teil, Berlin 1791, S. 241. — Berliner Monatsschrift, 1784, S. 66. — Bürger an Boie, 29. Sept. 1777: Briefe von nnd an G. A. Bürger, heransgcgcbcn von Strodtmann, Berlin 1874, II, 148. 4g> Bahrdts, Carl Friedr., Geschichte seines Lebens, seiner Meinungen und Schicksale. Von ihm selbst geschrieben. 2. Teil, Berlin 1791. 5v) Das hebt sogar, unter Anführung von Beispielen, Rcimarus (Der Bücher- Verlag, Hamburg 1773) hervor. si) Friedr. Wilh. Freiherr von Ulmcnstein in Wetzlar macht im „Allgemeinen literarischen Anzeiger", 1796, S. 129 fg., bekannt, daß er versucht hat, seinen „Neuen Versuch einer allgemeinen Charakteristik des menschlichen Geschlechts" bei 8. Kapitel! Sturm und Drang: dcr Selbstverlag. 635 Weiß Brede in Offenbach a. M, auf eigene Kosten drucken zu lassen: „ich habe aber bei dieser Unternehmung so viele Schwierigkeiten gefunden, .,. daß ich eine solide Buchhandlung zu finden wünsche, welcher ich . . . den Verlag des ganzen Werkes . . , überlassen konnte." — Daselbst S. 86 fg. sucht der k. k. Laud- rechtssckretcir Karl Freiherr von Mcidingcr in Wien für zwei von ihm auf eigene Kosten verlegte naturwissenschaftliche Schriften, mit deren Debit er sich nicht mehr befassen kann, eine Buchhandlung, die ihm die vorrätigen Exemplare samt Verlagsrecht für ^ des Ladenpreises abkauft. — Eiuc Gelchrtcngcscllschaft, die ein Werk „Über Gottesdienst und Religionslchrc in den österreichischen Staaten" (Wien 1783) verlegte, machte so schlechte Erfahrungen, daß sie den Verlag an Wucherer in Wien abtrat. ss) v. Joh. Jac. Rciskcs Lebensbeschreibung, Dessau, Buchhandlung dcr Gelehrten, 1783, S. 99. 53) Daselbst S. 600. 54) Daselbst S. 95. ss) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1799, S. 262. 5«) Daselbst, 1301, S. 1051 fg. 57) Leipziger Zeitung, 1801, Stück 107, S. 1004. 5») Rvszig, C. G., Handbuch des Buchhandclsrcchts, Leipzig 1804, S. 312 fg. 59) O. Reislands (Leipzig) Geschäftsarchiv: Breitkopf erhält für den Kommissionsverlag von A. D. Heins' „Patriotischem Mcdicns" 4 gr. vom Thalcr Provision (1766). (>n) Berichte dcr allgemeinen Buchhandlung dcr Gelehrten, Dessau n. Leipzig 1781, S. 236. c,i) Bernhard, Joh. Ad., Knrtzgcfaßtc curicuse Historie derer Gelehrten, Frankfurt a. M. 1718, S. 144. ss) Publikationen des Börscuvcrcius dcr deutschen Buchhändler, II, Leipzig 1875, S. 77 fg. es) Hauow, Mich. Chph., Deukmahl dcr Danzigcr Buchdrnckcrcycn und Buchdrucker, Danzig 1740, D 3. ««) Vcrgl. Lcssiugs Briefe, hrsg. von Redlich, II, S. 303 fg. 312. «5) Vcrgl. scinc Bcurtcilnng von Klopstocks „Hermannsschlacht" nnd Gerstcn- bcrgs „Ugoliuo" bei Buchner, Karl, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels, 1. Hcst, Gicßcn 1873, S. 12 fg. c,«) Vcrgl. Nicolai in: Lessings Briefe, hrsg. von Rcdlich, II, S. 312. o?) Lcssing an Fr. Nicolai, Hamburg 14. August 1767: Briefe von Lcssiug, hrsg. von Redlich, S. 257. K8) O. Reislands (Leipzig) Gcschäftsarchiv: Schwickcrt an Heins, 1766: bittet ihn, ihm nicht zn verübeln, daß er seinen Namen seither verschwiegen habe; „cs ist die Ursagc indem sich dcr Verlcgcr noch nicht wcgcn ihr wcuigc Bcrlags- büchcr habe Etablircn können cs wird aber in wenigen Jahren geschehen; mir hat aber dcr Vcrlcgcr als Nr. vocksley und No8er wovon hiebey kommt cincs Tittul blats worunder dcr Nähme steht, die völlige Comißion gegeben Ihnen gute Verlags Bücher suchen zu verschaffen"; Mad. Dhck habe ihm die Erlaubnis erteilt, die Kommission zu übernehmen. Auch der Bremer Verleger I. H. Cramcr (dessen Verlag damals „noch nicht groß ist") korrespondiert im Oktober 1766 mit Schwickcrt. «g) Schmidt, Erich, Lcssing, II, 1, S. 176 fg. 636 Quellennachweise und Anmerkungen. ?o) G. E. Lessing an Karl Lessing, Hanibnrg, 14. Aug. 1767: Briefe von Lessing, hrsg. von Redlich, S. 258. ?i) Abgedruckt im Beschluß von Lessings Hcnnburgischcr Dramaturgie. 72) Buchner, Dr. K., Schriftsteller und Verleger vor hundert Jahrein Publikationen des Borsenvcrcins der Deutschen Buchhändler, II, Leipzig 1875. S. 59 fg. — Nicolai (f. Briefe von Lcssing, hrsg. von Redlich, S. 48 fg.) spricht von zwei makulierten Druckbogen der „Glücklichen Erbin" und gibt das Jahr 1755 nn. Der erste Bogen ist erhalten (s. Theatralischer Nachlaß, I, S. 199—236). ?s) Lessing, Hamburgischc Dramaturgie, Schluß. 7t) Allgemeine Deutsche Bibliothek, X (1769), 2, S. 6 fg. 76) Nicolai in: Allgemeine Deutsche Bibliothek, X (1769), 2, S. 2 fg. ?v) Allgemeine Deutsche Bibliothek, X (1769), 2, S. 8. ??) Nicolai an Lessing, Berlin, 24. Okt. 1769: Lessings Briefe, hrsg. von Redlich, II, 313. 78) Wustmanu, Gustav, Aus Leipzigs Vergangenheit. Leipzig 1885, S. 237 fg. 7g) Daselbst S. 237. 80) Nicolai an Lessing, Berlin, 8. November 1769; Lessings Briefe, hrsg. von Redlich, II, 32V. — Wustmann, Gustav, Aus Leipzigs Vergangenheit. Leipzig 1885. S. 237. 243 fg. 81) Lessing an Nicolai, Hamburg, 28. Sept. 1763: Briefe von Lessing, hrsg. von Redlich, S. 286. 8s) Lessing an Nicolai, Hamburg, 2. Febr. 1763: Briefe von Lcssing, hrsg. von Redlich, S. 265. 8Z) Schmidt, Erich, Lcssing, II, 1, S. 176 fg. 84) Nicolai in: Briefe von und an Lessing, hrsg. von Redlich, I, S. 293. 328, II, S. 301 fg. 319. Der im Text erwähnte Zeitnngsaufsntz: Hamburgischer Correspondcnt, 1769, Nr. 19V. 8s) Leben uud leben lassen — ein Projekt für Schriftsteller und Buchhändler, 1772. Zuletzt wieder abgedruckt bci Kundt, Erust, Lcssing nnd der Buchhandel, Heidelberg 1907, S. 89 fg. 8o) Eckardt, I. H., im Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, 19V4, S. 2167. 8?) Goethe, Wahrheit und Dichtung, 2. Teil, 10. Buch. 88) Daselbst, 3. Teil, 12. Buch. 8ü) Citiert bei Ahasverus Fritsch, Tmctat über die Buchdrucker, Jena 1675. so) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, XV, 245. si) S. o. S. 130. ss) Bittschrift des Baseler Professors Joh. Jac. Spreng an den Rat zu Basel vom 13. Aug. 1763 um Schntz gegen die unverschuldeten Anfechtungen der dortigen Buchführcr, als wäre er ein Brotdieb, weil er selbst Verleger seiner Psalmen sei; sie hätten sich verbunden, ihm keinen Bogen mehr zu drucken. Riggenbach, Der Kirchcugcsaug iu Basel seil der Reformation, Beitrüge zur Vaterl. Geschichte IX, 1870. 03) (Reich, Phil. Erasm.,) Zufällige Gedanken eines Buchhändlers über Herrn Klopstocks Anzeige einer gelehrten Republik, ohue Ort, 1773, S. 15. l>4) (Wilcke, Chu. Hciur.,) Der gerechtfertigte Nachdruckcr, Wien u. Leipzig 1774, S. 73, vcrgl. S. 71. Z.Kapitel: Sturm und Drang: der Selbstverlag. 637 gs) (Reimarus, I. A, H.,) Der Büchcrverlag in Betrachtung der Schriftsteller, der Buchhändler und des Publikums erwogen. Hamburg 1773. gs) Strodtmann, Ad., Briefe von und an Gottfr. Aug. Bürger, Berlin 1874, I, 260 fg. 268 fg. 332; III, 10 fg. und öfters. 9?) Ausführliche Nachricht von der für Teutschland gestifteten Gclehrten- republik u. s. w., o. 0.1780. »8) Oorito ?into. Werk von 20 Bogen in 2000 Exemplaren. Es wird auf 1200 Exemplare prännmeriert. Verkaufspreis 36 kr.......... Unkosten: Druck uud Papier sür 20 Boge», auf den Bogen 12 fl. — 240 fl. 10 °/„ an die Kollekteure . . ^..........72 „ 10°/„ an die Gesellschaft............. 72 „ Die 800 nicht abgesetzten Exemplare übernimmt die Gesellschaft K 20 kr. ^................ 266 fl. 40 kr. Die Gesellschaft erhält dabei 30 °/„ Rabatt ^ . . . 80 „ - „ Also des Autors reiner Gewinn (wenn er keinen Vorschuß verlangt hatte)........................ Provision der Gesellschaft (f. o.)............... Wenn der Autor von seinem Gewinn Vorschuß verlangt, der S fl. pro Druckbogen beträgt, so macht das bei 20 Bogen 100 fl.; davon zieht die Gesellschaft für ihr Risiko ein diesem entsprechendes Interesse ab, beispielsweise 20 °/„........... Setzt endlich die Gesellschaft die 800 nicht sofort abgesetzten Exemplare nach und nach noch ab, die sie ^ 20 kr. vom Antor gekauft hat und mit 36 kr. verkauft, fo gewinnt sie daran: Sie kaust 800 Exemplare ä 20 kr...... 266 fl. 40 kr. Sie erhält aber dabei vom Autor 30 °/„ Raba tt 80 „ — „ Also Einkaufspreis............186 fl. Verkauft 800 Exemplare K 36 kr....... 480 „ 40 kr. Gibt aber davon 30°/„ Rabatt..... , 144 „ — Also Verkaufspreis............ 366 fl. — kr. Gewinnt also an den 800 Exemplaren 336 fl. minus 186 fl. 40 kr. -.................... Also reiner Gewinn der Gesellschaft............. Die Unkosten der Gesellschaft betragen für Druck und Papier (240 fl.), Vorschuß an den Autor (80 fl.) und kleinen Ausgaben, Postgeld u. s. w. (30 fl.) zusammen 350 fl. Diese bekommt sie aus den Einnahmen vom Autor zurück. Darüber hinaus verdient sie an Provision (72 fl.) und am Vorschnß (20 fl.) zusammen 92 fl. Dieser Gewinn von 26°/o ist unfehlbar sicher, weil nur pränumerierte Werke gedruckt werden. Nun ergeben aber die 800 Exemplare nach Abzng der Unkosten von 638 Quellennachweise und Anmerkungen. 186 fl. 40 kr. einen Reingewinn von 149 fl. 20 kr. Rechnet man aber selbst 200 fl. Auslagen und nur 100 fl. Gewinn, so ist das doch schon ein Gewinn von 50 mit den obigen 25 "/„ zusammen also ciu solcher von 75°/„. gu) Nachricht uud Fundations-Gesctze von der Buchhandlung der Gelehrten, die in der Fürstl. Anhalt. Residenzstadt Dessau errichtet ist. Dessau 1781. Berichte der allgemeinen Buchhandlung der Gelehrten. Dessan und Leipzig, April 1781 bis Dezember 1734. (Reiche, Karl Christoph,) An die sämmtlicheu Autoren, eine Nachricht uud eine Vorstellung von Seiten der Buchhandlung der Gelehrten. (Leipzig) 1783. — F. H. Meyer im Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels II, 78fg. Büchner, Karl, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels, Erstes Heft, 1873, S. 17 fg. ivo) Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr, S. 232 fg. ivl) Der Professor der Jnrisprndcnz Joh. Ludw. Uhl in Frankfurt a. O. schreibt im Jahre 1774 au Decker iu Berlin über Reiche: „Nim ist er gar abgc- setzet, vcrmuthlich nicht wegen seines theologischen Wandels", d. h. doch wohl: nicht wegen seiner Wandlung zum extremen Rationalismus; auch sei Reiche als Student von der Frankfurter Universität relegiert worden. Daselbst S. 233. ivs) (Hartmann, Fr. T.,) Hieroglyphen, 1. Thl., Berlin 1780, S. 35. 110; 2. Thl., Berlin 1781. (Derselbe,) Abhandlung und Grundsätze einer in Berlin zu errichtenden Buchhandlung der Gelehrten für die Königl. Prcnßischcn Staaten. Nebst einer vorläufigen Anrede an alle Gelehrte, Schriftsteller uud Künstler. Berlin 1731. (Derselbe,) Weitere Ausführung die Buchhandlungen und Druckcreycu in Königl. Preusi. Staaten betreffend. Selbst-Verlag, und nicht in Leipzig wie die Buchhändler thuu, sondern in Berlin gedruckt. 1731 (die vorher genannten Schriften erschienen in Kommissiou bei einem Berliner Buchhändler Lehmann). 103) I, 35; dazn eine ähnliche Stelle I, 110. iot) Nachricht von der in Dessan errichteten Verlagskassc für Gelehrte uud Künstler u. s. w. Den I sten May 1781. Ankündigung, I—IV., der Gesellschaft des Verlags für Gelehrte nnd Künstler. Dessau 1781. — Vergl. Anm. 99. 105) Untersuchung der Gerechtsame der Gelehrten nnd der Buchhändler in Beziehung auf die zum Vortheil der elfteren in Dessau errichteten Buchhandlung der Gelehrten. Dcsfan 1781. In der Buchhandlung der Gelehrten. (Die Schrift erschien znr Michaclismessc.) ivs) Briefe angesehener Gelehrten an Bahrdt. Leipzig 1798. 107) Frcymüthigcr Versuch über den Buchhandel vorzüglich in Hinsicht auf die kaiserlichen Erblandc. Wien und Prag, 1782. 108) Potthast, Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr, S. 233. 10g) Bahrdt's, Carl Friedrich, Geschichte seines Lebens, seiner Meinnngen und Schicksale. Von ihm selbst geschrieben. 4 Thcile. Berlin 1790. — Bahrdt, Carl Friedrich, Geschichte und Tagebuch meines Gefängnisses nebst geheimen Urkunden und Aufschlüssen über deutsche Union. Berlin 1790. — Briefe angesehener Gelehrten n. s. w. an v. C. F. Bahrdt. Nebst andern Urkunden. Leipzig 1798. — Buchhündlerzeitung ans das Jahr 1773. 1. Jahrgang. Hamburg. S. 295 fg. — Weitcrc Quellen im Text. 11») Nicolai, Gedike nnd Biester, 5. Portion, 0. O. 1789, S. 76. 111) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1796, S.609fg.; 1797, S.393. 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. gZg 112) R. (der Unionsbruder Romanns) an Bahrdt, Berlin, 11. März 1788: Briefe angesehener Gelehrten an Bahrdt. Leipzig 1798. 11z) Allgemeiner literarischer Anzeiger, 1796, Leipzig 15.Nov.; 1798,17.Sept. 114) Daselbst, 1797, S. 491 fg., 521 fg. 115) Über Buchhandel und Roman-Fcibricatur. Ein Wort zn seiner Zeit zur Beherzigung für Viele von P. H. M—r. Eisleben 1803. Viertes Kapitel. Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. 1) Scherer, Wilhelm, Geschichte der deutschen Littcratnr. 2) Circular: A. Berncirdi (Wien), 27. Jan. 1781. Circular: I. Ch. Koppe (Rostock), Jubilatcmesse 1793. Beide Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels V, 184. g) Frehmüthiger Bcrsnch über den Buchhandel vorzüglich in Hinsicht ans die kaiserlichen Erblandc, Wien und Prag, 1782, S. 10. Charakteristik von Berlin, 1785. «) S. 141 fg. s) S. 284. «) Bd. I, 4. Aufl., 1799 (unveränderter Abdruck der erstell, 1773 erschienenen Auflage), S. 110. — „Nachricht und Fundationsgcsctzc", 1781: außer durch den Buchhändlcrrabatt wird der buchhändlcrischc Wert der besten Bücher dnrch den „eingerissenen verderblichen Umtausch" außerordentlich verringert, indem der Verleger dafür unter Umständen die schlechtesten erhält, die niemand kauft. 7) Ehlers, Mart., Über die Unznlässigkeit des Büchernachdrucks nach dem natürlichen Zwangsrecht. Dessau 1784. 8) Froinmann au Bahrdt, Leipzig, 19. April 1782 (Briefe angesehener Gelehrten u. s. w. an . . . Karl Friedrich Bahrdt, Leipzig 1798). 9) Kummersches Archiv Nr. 1 (Circular von P. G. Kummer, Leipzig, 1. März 1789). 10) Vorschlag an die Herren Buchhändler (anonym). Nencs Archiv für Gelehrte, Buchhändler nud Antiquare, Erlangen 1795, S. 288 fg. 11) Daselbst, S. 285. is) H—r in Z, Über den deutschen Buchhandel znr Bchcrzigung für das Publikum, Gelehrte und Buchhändler; Ncner deutscher Zuschauer, 1790, Bd. 3, Heft 9, Nr. 29, S. 257 fg. 1») H-^-r in Z. iu: Neuer deutscher Zuschauer, Bd. 3, Heft 9. 14) Daselbst. 16) Neues Archiv, Erlangen 1795, S. 29. i«) H^r in Z, Neuer deutscher Zuschauer, III, 9. 1?) Vcrgl. Bd. II, S. 5 fg., 285 fg, 291 fg. 18) Holle zun. (Leipzig) sendet pro novitats und remittiert (Gerechtfertigter Nachdrucker, 1774). Benedikt Comp. (Wien) seit 1766 in Konditionsverkehr mit Reich, von dem sie sich „sortiren" lassen. Reniission Frankfurt a. M. — Berlin, MM 1764 (Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, XIV, 271). Schwan 640 Quellennachweise und Anmerkungen. (Mannheim) bedankt sich bei Reich für unverlangte Novitäten, 1777 (Buchner). Remittendcu-Faktur vou Carl Felsecker, Nürnberg, 10. April 1733, für Weidmanns Erben und Reich, 5 Artikel für 8 Thalcr 14 gr. (Bibliothek des Börsenvereins). Vieweg d. Ä., Berlin, Juli 1786, sendet Bahrdts „Standrede am Sarge .. . Zicgras," 5 gr., an Wucherer in Wien: 1) bis Michael nicht Abgesetztes irmieo Leipzig an Vieweg zurück, 2) „aufgeblätterte, also gelesene" Exemplare nicht remittierbar (Briefe augeschcner Gelehrten an Bahrdt, Leipzig 1798). Heidegger (Zürich) an H. L. Brönner (Frankfurt a. M.) unverlangt pro novits-te, 1760 (Archiv V, 192). Göbhardt (Bamberg) unverlangt pro iwviwte „an andre Buchhändler". 1774 (Archiv XII, 282). Chr. Fr. Wappler (Wien), 12. März 1784, an Weidmanns Erben und Reich pro novits-ts (Bibliothek des Börsenvercins). ig) Band II, S. 291 fg. so) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels V, 208. si) 1765 bitten Joh. Rud. Im Hof Ä Sohn in Basel durch Circular, ihucn von den konsidcrabelstcu Neuigkeiten nichts zn Hinterhalten und zurückzulassen (5. April 1765. Handschriftlich auf der Bibliothek des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zn Leipzig), verlangt Joh. Christ. Dieterich in Gotha von Junins in Leipzig Nova nach Proportion (daselbst), 1777 bittet Bartholoinüi in Angsbnrg Reich, ihm von seinen Novitäten zu senden, was nach Reichs Vermuten in der Augsburger Gegend Absatz finden könne (bei Buchuer); von Dresden, 2. Februar 1772 ist die erste gedruckte Faktur „pro 5lovita,tk" datiert, ausgestellt von Gg. Cour. Walther für Weidmanns Erben und Reich (Bibliothek des Börsenvercins). 2s) Orcll, Geßner, Füßli & Comp, in Zürich ersuchen durch Circular von Jubilatemcssc 1771, ihnen „ohne Begehren, für ein und allemal, es sehn von- tinus-tioiiss, oder anderes, nichts mehr zn senden." 2s) Bibliothek des Börsenvercins, Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, V, 208. 24) Dcr stärkste Buchhandel, sagt Pütter 1774, findet auf der Ostcrmesse statt; Voß iu Berlin bat Reich unterm 27. Scptcmber 1760, ihm mit erster Post zn melden, ob man hoffen dürfe, eine genügende Zahl srcmdcr Buchhändler auf der Messe vorzufinden (Archiv für Gcschichtc des Deutschen Buchhandels V, 232); Daniel Christian Hechtcl schreibt schon im Jahre 1767, daß die meisten Herren Kollegen die Leipziger Michaelismcsse nicht besuchten (Circ. Dan. Chn. Hechtcl, Helmstedt und Magdeburg, 4. Oktober 1767. Bibliothek des Börscnvereins, Archiv V, 232), und Bode formulierte im Jähre 1772: der „eigentliche Büchcrkauf" ist auf der Ostcrmesse, „die Michaclismessc thut wcnig und dic Ncujahrsmcsse gar nichts" (Bode an Bahrdt, Hamburg, 19. Aug. 1772; Briefe angesehener Gelehrten u. s. w. an . . . Bahrdt, Leipzig 1798). Wenn nun auch ein Artikel nicht zur Michaclismessc herausgebracht würde, schrieb er in demselben Jahre, so Hütte das eben nichts zu bedeuten: „weil doch die Michaclmcsse eben keine Buchhäudlcrmcssc ist, wie ich aus trauriger Erfahrung weiß" (Bode an Bahrdt, Hamburg, 8. April 1772; daselbst). 25) H—r iu Z, Neuer deutscher Zuschauer, III, 1790, Heft 9. 26) Daselbst. 2?) Joh. Friedr. Korn der Ältere iu Breslau besuchte dic Michaelismesscu dcr Jahre 1765, 1766 und 1767 uicht. Er bat deshalb durch Circular, ihm 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. 641 Novitäten uud zwar durch den Kommissionär, nur ein, zwei bis drei Exemplare, Juridica, einzelne Predigten und Dissertationen aber überhaupt nicht zuzusenden (Bibliothek des Börsenvercins, Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, V, 208). Mich. Macklot in Karlsruhe bat 1766 die Nova zwei bis viermal, Öconomia und Forstwirtschaftliches sechs bis achtmal beizulegen (6. Sept. 1766; Bibliothek des Börsenvereins). Albrecht F. Bartholome in Ulm 1769 bat die Novitäten in „proportiynirter Anzahl" zu senden, von theologischen Sachen nur ein, höchstens zwei Exemplare, von einzelnen Predigten und Disputationen nichts (Circnlar, MM 1769, Bibliothek des Börsenvercins. Vergl. auch Etablissements-Circnlar, Straßburg, 9. April 1785: Archiv V, 208). Die Andrcäischc Buchhandlung in Frankfurt a. M. ersuchte 1776 um drei bis vier Nova, aber mit Ausnahme von einzelnen Predigten nnd Kleinigkeiten zn einem oder zwei Groschen (Circ. 30. Sept. 1776; Bibliothek des Börsenvereins). Alle diese drei Circularc bezichen sich auf die Michaclismcssc; Macklot und die Andrcäischc Buchhandlung geben besonders an, daß sie wegen Nichtbcsnchs der Michaclismessc um Novitäten bitten. Joh. Gerold in Wien zeigte zur Ostermcsse 1784 au, daß cr die Leipziger Messen nicht mehr besuche; in eincm Circular vom 6. Sept. 1785 erbat er sich von Novitäten, von denen er seit der Ostcrmesse 1784 bis zum Datum des Circulars nichts erhalten habe, willkürliche Anzahl, aber außer juristischen Sachen und kleinen Pieccn von zwei bis drei Bogen (Circ. 6. Sept. 1785? Bibliothek des Börseuvereins). W) H—r in Z, Neuer deutscher Zuschauer, III, 1790, Heft 9. ss) Daß Reich „unter keiner Bedingung cwas zurücknimmt", wird vom „Gerechtfertigten Nachdrucker" (Leipzig 1774) besonders hervorgehoben. Reiche teilt 1782 mit, daß schon viele, besonders entfernt wohnende Buchhändler, die nur »och die Ostermesse besuchten, erklärt hätten, sie könnten mit niemandem handeln, der nicht einwilligte, daß das zu Ostern genommene nicht schon zur Michaelis-, sondern erst znr Ostermcsse remittiert wcrdc. Gclehrtcnbnchhandlung und Verlagskasse führten deshalb damals den Konditionsvcrkehr ein. ,>w) Wedel in Danzig schreibt im Jahre 1777 an Reich, cr müsse seit 1774 einen Zoll von 4 gr. pro Zentner zahlen — nnd müsse doch, der Konkurrenz Nicolais halber, mit den Berlinern gleiche Preise halten. „Wenn ich auch die 25°/„ rechucn will, so stehen diese nicht davor, was mir auf dem Lager liegen bleibt." Deuu die großen Handlungen würden jetzt Fabriken und auch sonst würde manches gntc Papier mit schlechtem Inhalt bedruckt. Auch Weidmanns Bücher seien vor dem Schicksal, Ladenhüter zu werden, nicht sicher. Er müsse deshalb einiges remittieren. Fcrstl in Graz schreibt um 1780 ebenfalls an Reich: „Es hat mir lcid geuug gcthau, daß ich Ihnen Verschiedenes rcmittiren mußte. Was ich selbst begehre, werde ich Jhuen niemals zurückschicken." gi) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare, Erlangen 1795, 1. Woche, S. 12. ss) H—r in Z, Neuer deutscher Zuschauer, III, 1790, Heft 9. zz) fJoh. Jac. Bauers Gespräch im Reich der Tvdten u. s. w. Nürnberg 1770, S. 22—24. üy sFr. Tr. Hartman»,^ Hieroglyphen, II, Berlin 1731, S. 13. S5) Circular von Ebcrh. Kletts Wittwc & Franck, Augsburg, 31. März 1787; Bibliothek des Börsenvercins. Geschichte de- Deutschen Buchhandels. III. 41 642 Quellennachweise und Anmerkungen. so) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler uud Antiquare, Erlnugeu 1795, S, 397. s?) Daselbst, S. 8, 396 fg., 471. — Kummers Archiv 3a. ,?8) Kummer in Kummers Archiv Nr. 3a. Vcrgl. auch in einigen Briefen Auswärtiger in derselben Nnminer. gg) Deutscher Zuschauer 1788, Dezember, S. 107 fg. 4») Vergl. auch Korn (Breslau) im Allgemeinen literarischen Anzeiger, Leipzig 1797, 17. Oktober. 41) Deutscher Zuschauer 1788, Dezember, S. 107 fg. 42) Auch Schürmann (Magazin für den deutschen Buchhandel, 1375, S. 101) vermutet in „H—r in Z" ein Mitglied der Firma Orell, Geßncr, Füßli 5 (Bibliothek des Börscnvercins; vgl. Archiv V, 208), Heinr. Bloche ü Comp., Dortmund, Ostcrincsse 1798 (Bibliothek des Börscnvercins; vgl. Archiv V, 208). Dazu Palms K age im Neuen Archiv, Erlangen 1795, S. 11 sg. 4») Kasp. Zaunrilh (Mayr'sche Buchhandlung), Salzburg, 14. Okt. 1789 (Bibliothek des Börscuvcreius). so) I. I- Fl'ck, Bascl, 1. Avril 1796 (Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels V, 208), Heinr. Blothe & Comp., Dortmund, Angust 1801 (Bibliothek dcs Börscuvcreius), Matth. Riegcr's sel. Buchhandlung, Augsburg, Mai 1802 (daselbst). 4. Kapitel: Der Durchbruch der ueuzeitlichcu Organisation. g43 sl) Andr. Seyler, Memmingcn, Jubilatcmesse 1788, erbittet, da er die Messe nicht selbst besuchen kann, Novitäten nach Verhältnis ihres Inhalts 2—3, von besonders interessanten Schriften 8—10 Exemplare durch Leipziger Kommissionär. (Bibliothek des Börscuvcreins.) s») fJ. Ch. Gädicke,^ Einige Mitteilungen über den jetzigen deutschen Buchhandel n. s. w., fKasselZ 1827: Bis um das Jahr 1785 suchte sich der Buchhändler ans der Messe die nencn Bücher aus, „und was er ausgesucht hatte, mußte er auch behalten". 5s) Ähnlich Etablissementscircnlar der Zöllschen Buchhandlung (Prof. Adam Mich. Kol), Würzburg, 10. April 1797: wird ihren Bedarf durch Kommissionär verschreiben nnd bestimmt erbitten; verbittet sich also jede Novasendnng. (Bibliothek des Börsenvcreins.) S4) I. Pauli, Berlin, Circular, 1. Okt. 17!18. Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels V, 229. sü) Circular, 31. März 1787. (Bibliothek des Börsenvereins.) 5«) Allg. lit. Anzeiger, Leipzig 1797, S. 1018. s?) Circular von Sam. Flick, Basel, Jubilatcmesse 1793: kann die Mcße nicht besuchen und hat die Anstalt getroffen, daß außer der Meße geliefert wird. „Sie köuucu alles, was Sie in dieser Meße an Novitäten nehmen, in der folgenden wieder zurückgeben, was Sie bis dahin nicht abgesetzt haben. Tadnrch fällt die Bcsorguiß weg, sich Artikel auf den Hals zu laden, von deren Absatz mau nicht vorher versichert sehn kann und die man nachher zum Schaden auf dem Lager mnß liegcu laßen." 5») Circular, 30. Okt. 1797, Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels V, 228. s») Circnlar, 8. Okt. 1798; Kummcrschcs Archiv, Nr. 36; vgl. Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels V, 228. ««) Circnlar, I. G. Aue, Cöthen, 16. Juni 1797. (Bibliothek des Börsenvereins.) «i) Neue Littcratur nnd Völkerkunde, Leipzig 1790, 11, Juli, Anhang, «s) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler nnd Antiquare, Erlangen 1795, S. 235 fg. , 3) Daselbst S. 586. v-t) „Ein altes sonst bestandenes Buchhäudlergcsetz: was eine Handlung selbst schreibt nnd begehrt, kann nicht remittirt werden" (Korn d. Ä., Breslau, 1797; augeführt in Schürmnnn, Magazin für den deutschen Buchhandel. — „Was ich in der Messe selbst genommen, darf ich nicht zurückgeben; das ist — ein freilich nnr zn oft durchlöchertes — auf Übereinkunft gegründetes Gesetz des Buch-Hündlers" (Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1793, 31. Juli, S. 1204). — „Ungerecht ist es wcuu man geschriebene Bücher zurück gicbt, besonders wenn das von der andern Seite nicht geschieht, nnd wenn man sich darüber durch allerhand unstatthafte und kleinliche Ausflüchte zu entschuldigen sncht. Dies; geschieht indcß alle Ostcnnessen" (daselbst 1301, 4. Sept.). W) Circular vvu Joh. Jak. Flick, Basel, 1. April 1796 (Bibliothek des Börsenvcreius; vgl. Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels V, 230). öv) Franz Ferstl, Graz, an Reich, 29. April 1783; Bibliothek des Börsenereins. — Der von Karl Büchner angegebene Stuttgarter Fall aus dem Jahre 1784 4l* 644 Quellennachweise und Anmerkungen. (I. B. Mezler: „vorausgesetzt, daß er Disponenden gestattet"; Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels V, 254'°) ist also nicht der älteste. e?) Vier Fälle aus den Jahren 1791 (Gießen, Frankfurt a. M.), 1793 (Frankfurt a. M,), 1794 (Gießen) s. Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels V, 229 fg. eg) (Mallinckrodt, Arn.) Über Deutschlands Litteratur und Buchhandel, Dortmund, Michaclismcsse 1800. s°>) Circular, Wilh. Webel, Zeitz, Jnbilatemesse 1798. 70) Jan. 1794. (Bibliothek des Bvrsenvcrcins; Archiv für Geschichte des Deutschen Bnchhandels V, 230.) ?i) Geschichte des Deutschen Bnchhandels, Bd. II, Leipzig 1903, S. 282 fg. 72) Neues Archiv, Erlangen 1795, S. 259. ?») Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels V, 228. 7y Das Folgende (S. 224—230) bes. nach KnmMers Archiv Nr. 3». 75) Geburtsort, Namen der Prinzipale und Gründnngsjahr des Kommissionsgeschäfts nach einem von Herrn B. Prasse in Leipzig gütigst znr Verfügung gestellten handschriftlichen <üurrienlurr> vitae; das übrige nach Kummers Archiv, 13. 7k) Das vom 10. April 1792 datierte Schreiben Horvaths, des spätcrn ersten und langjährigen Börscuvorstchers, lautet: „Ihr mir gütigst gesandtes Cir- cnlar, in Absicht nnsers Versammlnngsorts hat mich unendlich gcfrcnct. Jeder wohldcntende soliäe Mann ist Ihnen dafür den innigsten Tank schuldig. Ich trete zu dieser Anzahl von Hundert (: und ich hoffe es sollen Mehrere werden :) mit Vergnügen bey, wozu ich mich sogleich beh meiner Ankunft iu Leipzig per- söhnlich bey Ihnen melden werde. Alle Einwendungen, und Pedanteric, fallen bey mir weg? daher soll es mir gewiß viel Vergnügen machen, wann dadurch die bisherige ^inmositüt unter einer Claße von Menschen, die sich so sehr auszeichnen sollte, gehoben würde. Mündlich über die daraus entspringende» Vortheile ein mehreres. Ich küße Sie dafür als wahrer Frennd, des dadurch aufgehobenen und bisher mir jeder Zeit beschämenden Herumlanfcus, und bin mit aller Aufrichtigkeit u. s. w. Horvath." Kummers Archiv, 3a, 38. 77) Ausschließlich Grattcnancr (Nürnberg) und Maurer (Berlin), die angaben, sich noch nicht erklären zn können. 78) Daran ist nach dem Fehlen jeder diesbezüglichen Spnr im Kummcrschen Archiv kein Zweifel. Die unbestimmte Mitteilung des Neuen Archivs, 1795, S. 468: die Einrichtung habe „kaum bis ius zweite Jahr" gedauert, ist natürlich kein Zeugnis dagegen. ?g) Zum Folgenden vgl. bes. Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler nnd Antiquare, Erlangen 1795, S. 7 fg. 468. 471 fg. so) Perthes im Jahre 1831; f. Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, VIII, 218 fg. 81) Börsenblatt, 1336, Nr. 18 F. I. Frommann, Geschichte des Börsen- Vereins, Publikationen des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler, III (1875), S. 137. 82) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, VII, 217. 83) Vogel an Kummer, 24. Februar 1819: „Ich bitte Sie mir doch gefälligst wissen zu lassen, wie viel, mein Antheil an der v. Süntliers lllzmigittion 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. 645 beträgt? nm Ihnen solchen sogleich übersenden zu können. Der viel sprechende Horvath weigert sich der Bezahlung der Thaler 3 — deshalb werden wir sie auch wol bezalcu, nm mit diesem wnnderlicheu Manu keine weitläufige Korrespondenz anfangen zu müssen — Kleinlich ist sein Benehmen immer." Kummers Archiv, 164. 8t) Vergl. Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1799, 27. Sept., S. 1505. 85) (Mallinckrodt, Arn.,) Über Deutschlands Litteratur und Buchhandel. Allen Gelehrten und Buchhändlern ans Herz gelegt. Dortmund, Michaclismesje 1800. S. 28. 8«) Buchhttudlcrzeitung, Hamburg 1778, 26. März. 8?) Allgemeines Verzeichnis; aller Buchhandlungen, 3. Verb. Ausl., Leipziger Jubilatcmcssc 1791. 88) Allgemeines Verzeichnis; aller Buchhandlungen, 6. Ausl., Leipziger Jubi- latemesse 1801. 8!>) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, V, 244 fg. g») Circular, Audreäische Buchhandlung, Frankfurt a. M, 30. Sept. 1776: „Die Besorgung meiner diesmaligen Michael-Mcßgeschäfte haben, wie gewöhnlich, Hr. Jvh. Sam. Heinsins, in Leipzig." — Cireular, Joh. Jak. Palm, Erlangen, 24. August 1797: „Ich schicke, so wie es mehrere Handlungen zu thun Pflegen, meinem Hrn. Comißiouär eine Anzahl von neuen Michaelis-Mcß-Ncuigkeiten." — Circular, Orcll, Gcßuer, Füßli >K Comp., Zürich, Michaclismcsse 1795: Nach dem Beispiele vieler und der immer mehr zunehmenden Zahl auch weniger weit von Leipzig entfernten Handlungen werden sie schon diese M.-M. nicht besuchen lassen, sondern instunftigc blos allein die Jubilatc-Messe. Sie lassen ihren altern Verlag in Leipzig ausliefern, Nichtvorrnthigcs schicken sie sogleich franco Leipzig nach. — Alle drei Circulare auf der Bibliothek des Börienvercins der Deutschen Buchhändler zn Leipzig. »l) Circular, Joh. Gerold, kaiserl. Rcichs-Hofbuchdrucker und Buchhändler, Wien, 6. Sept. 1785: „E. E. wird es aus meinem zu OM. 1784 ergangenen Circnlar bekannt sehn, was maßen ich die Lcipzigcrmeßc nickt mehr besuche, sondern Hrn. Hangs sccl. Wittwe wird Ihnen von dem was gefällig ist an alten und neuen Artikeln liefern." — Circular, Wittwe Göbhardt, Bamberg, Ostermcsse 1798: „Da meine Lage, und verschiedene Lokalvcrhältnisse mir nicht erlauben, die Leipziger Mcßeu selbst zu besuchen, und ich blos von hier aus die Meßgcschäftc besorge . . ." Schickt an I. G. Feind iu Leipzig Rechnungsauszug und einen Teil des Saldos bar ein. — (Bibliothek des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler.) »2) I. H. Cramer (Bremen), 1766, besucht die Ostermesse selbst, für die Michaelismessc, die er nicht selbst besucht, ist sciu Kommissionär Schwickcrt und für die Zeit außer der Messe Junius (Geschäftsarchiv von O. Reisland in Leipzig). W) Circular, Rud. Aug. Wilh. Ahl, Coburg, 24. Sept. 1772: Bestelltes ihm iu der Messe durch Hausse von Nürnberg (der ihm auch Bestellungen zusendet), außer der Messe durch Einschluß Glcditschens zn schicken (Bibliothek des Börseuvrrcins der Dcutsckeu Buchhändler). — Circular, C. I. G. Hartmann, Riga, 1./13. Okt. 1800: In den Messen wird I. F. Hartknoch (Rudolstadt), außer den Messen P. G. Kummer seine „Geschäfte oder Kommissionen" besorgen (Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, V, 246). — Auswärtige als Meßkommissio- närc, ohne daß dabei, vielleicht zufällig, vom Leipziger Kommissionär die Rede 646 Quellennachweise und Anmerkungen. ist, auch sonst: Rnd. Jmhofs Sohn, Basel, Ostermesse 1765, vertreten durch Stein in der Schwarzkopfschcn Handlung (Nürnberg); ebenso Ostermessc 1766. g^) Hierfür nur einige Beispiele aus einer Menge ähnlicher. Chn. Glob. Hilscher expediert Leipzig, August 1772 zehn Exemplare pro riovitate, bittet die Hülste auf Rechnung von Hcinicke d Sohn, Wnrzburg, Jnbilatcmesse 1796 (Bibliothek des Börscuvcrcins der Deutsche» Buchhändler zn Leipzig). ios) Reforaigntachten i» Kummers Archiv. 103) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, V, 244 fg. 104) Geschäftsarchiv vo» O. Reisland, Leipzig. ios) Vergl. Neues Archiv für Gelehrte, Buchhüudler uud Antiquare, Erlangen 1795, S. 592. ios) Circular, I. B. Mczlers ueue Bcrlagshaudluug, Stuttgart, Ostermessc 1789: Archiv für Geschichte des Deutschcu Buchhandels, V, 243. lo?) Daselbst, XIX, 269. iv8) Ls,taIoA>iiz lies livrss fravcMS ete. c^ui ss trouvent . . . ä w I^ivrairie Ss I'IIuivsrsitö ä Viliia. Wilna s1805j. — Vergl. Ostermeßkatalog 1797 von 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation. 647 Krieger in Marburg: „so ist es mir doch leicht, Posttiiglich das, was nicht vorhanden ist, durch meinen beständigen Geschäftsführer in Leipzig zu erhalten". 109) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare, Erlangen 1795, S. 813. nv) Daselbst. 111) I. C. Gädicke, Buchdrucker, au Schiller, Weimar 28. Sept. 1799. lis) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1799, S. 136 fg. (Psendo- nymus Sylvester.) 113) Daselbst, 1801, S. 69. 111) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler n. s. w., Erlangen 1795, S. 6. 129 fg. iiö) Pütter, Joh. Stcph., Der Büchcrnachdrnck nach ächten Grundsätzen des Rechts geprüft. Göttingcu 1774. S. 138. nu) Rößig, E.G., Handbuch des Buchhandclsrcchts systematisch dargestellt für Rcchtsgelchrte, Buchhändler und Schriftsteller. Leipzig 1804. S. 308 fg. 117) Circular, Hubcr Comp., St. Gallen, 28. März 1796: senden Auszug und Abschluß der Rechnung, was bis auf heutigen Tag bei uns eingegangen. — Circular, Joh. Chn. Sommcr, Leipzig, 30. Okt. 1797: schließt die Jahresrechnung Ende März, bcgiuut die ncnc mit April. (Archiv für Geschichte des deutschen Buchhandels, V, 226 fg.) — Faktur, Montag K Weisischc Buchhandlung, Regcns- bnrg, 15. Mürz 1797 (für Wohlcrschc Buchhandlung in Ulm): 2 Ehestandsalmaunch 1797, „wegen letzteren wird noch bevorstehende Ostermesse abgerechnet". 118) Allgemeiner literarischer Anzeiger, 27. Sept. 1799. 119) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler u. f. w., Erlangen 1795, S. 35. iso) Z. B. Mczlcr, Stuttgart, 13. Jan. 1789 an Montag, Rcgcnsbnrg, bittet: „den Saldo mir hierher zn schicken. . . Tic Remitteudcn will ich Jhucu gelegentlich zuschickcu". 121) Vergl. Deutschlands vorzüglichste Mcßplätze, I, Leipzig 1807, S. 180. Die Schrift gibt an, es sei seither so üblich gewesen, wegen der Kürze des Zeitraums zwischen Michaelis nnd Ostern. — Beispiele ans Circularcn: Benj. Gottl. Hosfmann, Hamburg, 10. Dez. 1793, bedingt sich für sein Separnt-Conto in der Ostermcssc jedes Jahres ^ der Zahlnng nud das letzte Drittel zu der folgeudcu Michaclismessc: Fricdr. Severin Comp., Weißcnfcls, 8. November 1798, werden nur mit denjenigen Buchhändlern in Berbinduug bleiben, die in jeder Ostermcsse abschließen, weuigsteus °/z des Saldo gleich bezahlen uud das letzte Drittel längstens zur nächsten Michaelismesse einsenden. 122) Rößig, C. G., Handbuch des Buchhaudelsrcchts u. s. w., Leipzig 1804, S. 309: beträchtliche Saldi werden gewöhnlich in zwei Terminen gezahlt, ^ znr Ostermesse, ^ zur Michaelisinesse. 123) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1798, 31. Juli. 124) Circular, Fricdr. Severin 6 Comp., Wcißenfels, 8. Nov. 1798: aufgeschnittene uud beschmntztc Sachen (von Novis), so wie cmch „geschriebene" Sachen älteren Verlags, und das, was zwischen den Mcssen verlangt wird, nehmen sie auf keiucu Fall zurück. in) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1798, S. 1204. 12«) Daselbst, 1801, 4. Sept. 648 Quellennachweise und Anmerkungen. is?) Rößig, C. G., Handbuch des Bnchhandelsrechts u. s. w., Leipzig 1804, S. 306. 128) Archiv für Geschichte des Deutscheu Buchhandels, V, 229. iso) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1801, S. 488. iso) Daselbst, 1801, 31. Marz. 131) Daselbst, 1797, S. 1426. 132) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, VII, 204. 133) Krünitz, Joh. Gg., Ökonomische Eucyclopädic, oder allgemeines System der Land-, Haus- und Staats-Wirtschaft, in alphabetischer Ordnung. 89. Theil. Berlin 1790. S. 136 fg. 134) Handschriftlich auf der Bibliothek des Börscuvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. iS5) Archiv für Geschichte des Deutscheu Buchhandels, VII, 213. So Sommcr (Leipzig) 30. Okt. 1797, Industrie-Comptoir (Weimar) 9. März 1798, Pauli (Berlin) 1. Okt. 1798, Severin v. eo) Reformgutachtcn (Knmmcrschcs Archiv). «i) Hauptstaatsarchiv zu Dresden, a. a. O. (s. Anm. 57) Vol. VI, tol. 185. vs) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1801, S. 1263 fg. «z) Daselbst, 1798, S. 1135. S4) (Hartmann, Fr. Tr.), Hieroglyphen, I, Berlin 1730, S. 32. 6ü) Vergl. Anmerkung 25 (no. 18^ n). vo) Vcrgl. Anmerknng 52. s?) Vcrgl. Anmerkung 12. v8) Der Rcichsbothe, Leipzig 1805, 1. Stück, 20. Jnni, Donnerstags, Beilage (Copie im Hanptstaatsarchiv zn Dresden). o->) Hanplstaatsarchiv zu Dresden a. a. O. Vol. VI, tol. 35 fg. Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig, 1799, S. 167. 7«) Daselbst, Vol. VI, kol. 159 fg. ?i) Literarische Blätter, Nürnberg 1802, S. 213. 72) Plan eines neu zn errichtenden, den Wissenschaften nnd Künsten gewidmeten Lcse-Jnstitnts in- nnd ausländischer Werke, welches bey Wilhelm Fleischer in Frankfurt am Main bald nach gecndigtcr Leipziger Michaelis-Messe dieses Jahres ^1795^ wird eröffnet werden. 652 Quellennachweise »nd Anmerkungen. ?g) Journal von und für Deutschland, II, 1785, Drittes Stück, S, 271. ») Vergl. u. a. Lcouhardi, F. G., Geschichte und Beschreibung der Kreis- und Handelsstadt Leipzig, Leipzig 1799; Schulze, Abriß einer Geschichte der Leipziger Universität, Leipzig 1810, S. 100; nnd häufig in verschiedenen Journalen. 75) 100 Jahre Geschichte der Aruoldischen Buchhandlung. Ohne Ort n. Jahr. Hirsching, Friedr. Karl Gottlob, Versuch einer Beschreibung sehenswürdiger Bibliotheken Teutschlands, Erlangen 1780 fg. Klemm, Gnstav, Zur Geschichte der Saminlnugen für Wissenschaft nnd Kunst in Tcntschlaud, Zerbst 1837. Schmidt, Joh. Aug. Friedr., Handbuch der Bibliothekswissenschaft, Weimar 1840. Dziatzko, Karl, EntWickelung uud gegenwärtiger Stand der wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands ( — Sammlung bibliothckswissenschaftlicher Arbeiten, hrsg. von Karl Dziatzko, 5. Heft), Leipzig 1893. Milkau, F., Die Bibliotheken (— Die allgemeinen Grundlagen der Kultur der Gegenwart, Teil I, Abt. 1, Berlin und Leipzig 1906). ??) Schlesischc Provinzialblättcr, 1806, Nr. 11 (November). 7») (Nicolai, Friedrich,) Leben und Meinungen des Herrn Magisters Sc- baldns Nothankcr, 4. Aufl., I, Berlin und Stettin 1799, 136, 138. ?g) Fichte, Über das Wesen des Gelehrten, 1805, 10. Vorlesung, Werke, Berlin 1345, VI, 439 fg. 80) Ganz, Joh. Friedr. Ferd., Übersicht der Gründe wegen des Strafbaren des Bnchernachdrncks n. s. w., Rcgcnsbnrg 1790, Vorbcricht, S. X. 81) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler uud Antiquare, Erlangen 1795. 8s) Weitcrc Ausführung dic Buchhandlungen und Druckereyen in Königl. Preuß. Staaten betreffend, Berlin 1781. S. 33. sz) Berichte der Buchhandlung der Gelehrten, 1784, S. 894. 84) Gädicke, Joh. Christ., Der Buchhandel. Weimar 1303. 8s) Banmgartcn-Crnsius, Ludw. Fr. Otto, Festrede bei dcr akadeniischen Secularfcicr von der Erfindung der Buchdruckerkunst, Jena 1840. S. 19. 8«) sFlcischer,Wilh.,Z Übcr bildende Künste, Freistaat Frankfurt 1792, S. 122. 8?) Kehr, Ludwig Christian, Selbstbiographie, .Kreuznach 1834. 88) Mallinckrodt, Nrn.,1 Über Deutschlands Litteratur und Bnchhandel. Dortmund 1800, Michaelismesse. 8g) Göckingk an Bürger, Ellrich, 30. März 1730: Strodtmann, Ad., Briefe von und an Bürger, Berlin 1374, III, S. 11 fg. 90) (Reiche, Karl Christoph,) An dic sämmtlichcn Autoren . . von Seiten dcr Buchhandlung dcr Gelehrten, (Leipzig) 1783. oi) Deutsches Musenm, 1780, August. !>s) Die Gelehrtcu-Verstnigeruug, Aus den Oberrheinischen Mannigfaltigkeiten, ohne Ort 1781. gz) sFlcischer, Wilh.,Z Über bildende Künste, Freistaat Frankfurt 1792. -») Heinzmann, Joh. Gg., Appel an meine Nation über Aufklärung und Aufklärer u. f. w. Bern 1795. gb) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare, Erlangen 1795, S. 535. os) Rciskens, Joh. Jak., Von ihm selbst aufgesetzte Lebensbeschreibung, Leipzig 1783, S. 99. »7) Boie an Bürger, 24. November 1776: Strodtmann, Ad., Briefe vou und an Bürger, Berlin 1874, I, 367. 5. Kapitel: Der Büchermarkt. 653 g8) Deutsches Museum, 1783, S. 539 fg. gg) Dietcrich au Bürger, 3. Oktober 1792: Strodtmaun, Ad., Briefe von und an Bürger, Berlin 1874, IV, S. 216 fg. 100) Ll08enen, Viseount. Iiis lite Äiicl time8 ok LlcorA ^oacliiill (Zosdisn, London 1903, I, 410. 101) Auswahl verschiedener Bücher, Landkarten u. s. w., welche bei Gerhard Fleischer dem Jüngern . . in Leipzig . . zu haben sind, 1801. 102) Carl Ernst Bohns Verzeichnis^ neuer Bücher. 1803, Oktober, November, Dezember (Hamburg). ios) Neue Allgemeine deutsche Bibliothek, Bd. 48, 1799, S. 405. 101) Berliner Monatsschrift, 1784, S. 319 fg. — Ähnlich z. B. Litteratur und Völkerkunde, 1786, November. 10s) Deutsches Museum, 8. Stück, August 1780, S. 176 fg. 10s) Verlags- und Sortimentskatalog von Joh Rud. Jm-Hof in Basel, 1760. 107) Briefe angesehener Gelehrten... an den berühmten Märtyrer v. Karl Friedrich Bahrdt. Leipzig 1798. 10s) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1801, 3. September. 10g) Neue Litteratur und Völkerkunde, 1791, April, Anfang. Verfasser ist G. F. Götz, evangelisch-lutherischer Pfarrer in Kassel. 110) Schreiben eines Buchhändlers von der Leipziger Ostermesse 1734: Berliner Monatsschrift, IV, 1784, S. 63 fg. in) Nicolai in: Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1798, S. 168. Iis) Deutsches Museum, Leipzig 1780, 8. Stück, August, S. 184 fg. 113) Göhring, Ludwig, Die Anfänge der deutschen Jugendliteratur im 18. Jahrhundert, Nürnberg 1904. lit) Gespräche im Reiche der Todtcn. Nürnberg 1770, S. 33. 115) Heinzmann, Joh. Gg., Appel an meine Nation über Aufklärung und Aufklärer, Bern 1795. 11«) ^Nicolai, Fricdr.,) Leben und Meinungen des Herrn Sebaldns Noth- anker. Berlin und Stettin 1799, Bd. I, S. 142. 117) Daselbst, S. 151, Anmerkung. 118) ^Fleischer, Wilhelms Über bildende Künste. Frankfurt a. M. 1792, S. 73. 75 fg. 106 fg. 114 fg. und an andern Orten. 11g) Allgemeine Zeitung, Beilage, 1899, Nr. 44. 120) Schwarzkopf, Joachim vou, Über Zeitungen, Frankfurt o. M. 1795, S. 122 fg. 121) Witkowski, Prof. Dr. Georg, Gcistcsnahrung für das Volk: Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, 1905, Nr. 120, 25. Mai, S. 4954. 122) (Fleischer, Wilhelm,) Die Wichtigkeit des Buchhandels, Frankfurt a. M. 1791, S. 19. 12s) Circular an alle Inspektoren der Kurmark (Jahrbücher der Preußischen Monarchie, 1798, November, S. 291): „Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden pp. Wir haben . . verfüget, daß bei der bekannten Nützlichkeit des Bcckcr'ischen Noth- uud Hülfs-Büchleius, aus den Kirchenknssen Unsers Patronats, die es vermögen, eine Anzahl von Exemplaren desselben gelaust nnd zweckmäßig verthcilet werden sollen . . Berlin, 16. August 1798." isy Stadtbibliothek Nürnberg, Nor. 282, 8°. 654 Quellennachweise nnd Anmerkungen. isö) (Fleischer, Wilhelm,) Über bildende Künste, Freistaat Frankfurt 1792. 12«) Hallesches patriotisches Wochenblatt, 1802, citiert bei Schürmann, Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses in Halle a. S., Halle a. S. 18!»8, S. 192 is?) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare, Erlangen 1795, Beilage zum August, S. 46 fg. 12») Staatsarchiv Stuttgart, XI,VI Nr. 117, ^ew die Verbcßcruug deß alten Calcndcrs betr., X. 9. k. 19. Nr. 117 (XI.VI), läse. 1. 12g) Züricher Staatsarchiv, Akten: Buchdruckerei, Censnr etc. betreffend: valenclsr betreffend 1754, 12. Juli; Ls.Isnäsr VerbssssrunZ betreffend 1755, 7. Oktober. iso) Loäex ^.uxustsus, Lontinuatio 2. I. 971. isi) Schwarzkopf, Joachim von, Über Zeitungen, Frankfurt a. M. 1795, S. 122. 132) Nach der Schilderung Nicmcyers vom Jahre 1802, citiert bei Schürmann, Waisenhaus (vcrgl. Anmerkung 126), S. 191 fg. Die Gelehrte»-Verstaigcrung nach dem Lncian. Ein Fragment. Aus den Oberrheinischen Mannigfaltigkeiten. Ohne Ort 1731. 134) Gespräche im Reich der Tobten zwischen dem Buchhändler Johann Jacob Bauer und dem Kaufmann L*** von den vielerlei) Arten des Buchhandels u. s. w. Nürnberg, beh Martin Jacob Bauer fdem Sohne des -s- Verfassers, 1770, S. 2. 6. 34. 90 fg. 118. 121. iss) Täubcl, Christian Gottlob, Allgemeines theoretisch-praktisches Wörterbuch der Buchdruckcrkunst. Wien 1805. 13k) Heinzmann, Joh. Gg., Appel an meine Nation über Aufklärung, Bern 1795, S. 421. 137) Schreiben eines Buchhändlers von der Leipziger Ostermesse 1784: Berliner Monatsschrift IV, 63 fg. 138) Z. B. Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1796, S. 63. 170. iss) Potthast, Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr, S. 391. iw) Tiling an Bahrdt, Mitau, 7. Januar 1788: Briefe cmgescheucr Gelehrten an . . . Carl Friedrich Bahrdt, Leipzig 1798. 1«) Vicweg an Bahrdt, 1786: Daselbst. 142) Moritz, Karl Phil., Über eiuc Schrift des Herrn Schnlrath Campe, und über die Rechte des Schriftstellers uud Buchhändlers, Berlin 1789. 14.^ Penzel an Schwickert, Dombrowa, 1. Januar 1785: O. Reistauds Geschäftsarchiv iu Leipzig. i4.t) Z. B. Deinet (Frankfurt a. M.) uud Bahrdt, 1772; bergt Aum. 140. üb) Merkel, Deutschland zur Goethe-Schiller-Zcit, S. 133. 14«) 1786; Briefe angesehener Gelehrten an Bahrdt (vergl. Aum. 140). 147) Nenes Archiv für Gelehrte, Buchhändler u. f. w., Erlaugeu 1795, S. 336, 565, 628 fg. 148) fFleischer, Wilhelms Die Wichtigkeit des Buchhandels, Frankfurt a. M., am 12. September 1791, S. 9 fg. i4g) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, XX, S. 10. iso) Pütter, Joh. Steph., Der Büchcrnachdruck, Güttingen 1774; Vorrede. 5. Kapitel: Der Büchermarkt. 655 isi) Kant, Jmm., Über die Bnchmachcrey, Königsberg 1798, S. 17. 1S2) Heinzmann, Joh. Gg., Appel an meine Nation über Ansklürnng, Bern 1795. iss) Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare, Erlangen 1795, S. 307. 154) Daselbst, S. 151. 158. iss) Daselbst, S. 163. iss) Daselbst, S. 228. is?) (Pezzl, Joh.,) Marokkanische Briefe, Frankfurt u. Leipzig 1784, S. 237. isg) Cella's, Joh. Jak., Freymüthige Aufsätze, l, Anspach 1784. 1S9) Deutscher Merkur, Weimar 1784, Februar. iso) Heinzmann, Joh. Gg., Appel au meine Nation über Aufklärung, Bern 1795, S. 420. iki) (Nicolai, Friede.,) Leben und Meinungen des Herrn Scbaldus Noth- anker,.Berlin und Stettin 1799, I, S. 91. 102. 162) Nicolai, Friedr., Beschreibung einer Reise dnrch Deutschland, l, 1781, S. 76. iss) Voigtländer, Robert, Das Verlagsrecht im Preußischen Landrccht und der Einfluß von Friedrich Nicolai darauf: Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels XX, S. 6. 16t) Heinzmann, Joh. Gg., Appel an meine Nation über Aufklärung, Bern 1795, S. 423. 426. iss) P. H. M—r, Über Buchhandel und Roman-Fabrikatnr, Eislcbcn 1803. 166) Moritz, Karl Philipp, Über ein Schreiben des Herrn Schnlrath Campe. Berlin 1789. 16?) Fichte, Über das Wesen des Gelehrten (1805), 10. Vorlesung. Werke, Berlin 1845, VI, S. 440. 16») (Fleischer, Wilh.,) Über bildende Künste, Freistaat Frankfurt 1792, S. 120. isg) Koch, Erduin Julias, Literarisches Magazin für Buchhändler und Schriftsteller, Berlin 1792 fg. i?o> (Gädicke, Joh. Christ.,) Der Buchhaudel vou mehreren Seiten detrachtet, Weimar 1803. 171) Nencs Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare, Erlangen 1795, S, 72. i?s) Fichte, Über das Wesen des Gelehrten. Werke, Berlin 1845, VI, S. 442 fg. i?s) Vergl. Aumerkuug 134. 174) Püttcr, Joh. Stcph., Der Büchernachdruck, Güttingen 1774, S. 35. i?s) (Nicolai, Friedr.,) Leben und Meinungen des Herrn Sebaldns Noth- anker, Berlin u. Stettin 1799, 4. Aufl., I, III. i?6) Vergl. Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, XX, S. 26. Die Äußerung stammt ans dem Jahre 1790. 177) (Nicolai, Friedr.,) Leben und Mciuuugen n. s. w. (s. Anmerkung 175), S. 120. 1?-«) Dasclbst, S. 117. ggg Quellennachweise und Anmerkungen, 17») Fertig gewordene Übersetzungen ins Deutsche. Ostermesse Ostermesse Ostcrmcsse Ostermesse Ostermesfe 1765 1775 1785 1795 1305 A sd ^ ösischen u ciu ^rauzostl )en 31 59 70 46 23 41 38 36 " " ->t > > 1 ; 2 10 4 " " ^llüudischeu 3 7 2 „ „ Dänischen . . . 4 1 5 2 „ „ Schwedischen . 1 2 4 1 „ „ Spanischen . . 1 1 „ „ Arabischen. . . 1 1 1 „ „ Russischen . . . 1 2 „ verschied. Sprachen. 1 „ dem Lateinischen , . 7 12 15 16 „ „ Griechischen . . 2 5 4 s „ „ Hebräischen . . 3 3 „ „ Altfriesischen. . 1 180) Übersetzungen aus dem Französischen und Englischen. Ostermesfe ^ Ostermesse Ostermesfe Ostcrmcsse Ostcrmcsse 176S 1775 1785 1795 1805 5 3 7 10 7 K 9 5 — 3 8 7 8 5 9 5 Philosophie........ 2 3 7 6 12 2 Geographie uud Reisen. 2 4 S 4 2 5 7 6 Geschichtc,Biographie,Al- tertumsknndc, Politik. 5 K 7 5 3 6 6 5 Naturwissenschaften . . . 2 — ' 8 3 13 5 4 4 2 — 6 1 8 5 6 1 Ökonomie........ . 6 — 2 1 1 1 3 2 Poesie, schöne Wissenschaften und Künste. . S 2 4 — — 3 1 3 Kriegswisscnschaftcn ... 3 — — 2 4 3 7 — — 1 — 1 Jurisprudenz...... 1 — Vermischte Schriften. . . 1 — 1 3 i8i) Verzeichnis; der von des Wohlsccl. Königl. General-Licuteuauts Herrn von Tempelhoff Exzellenz hintcrwsscncn . . . Büchern. Berlin 1807. 182) Gelehrtcn-Vcrstaigcrung, 1781 (vcrgl. Anmerkung 133). i8g) Neue Allgemeine Deutsche Bibliothek, Bd. 65, 1801, Jutelligcuzblatt, S. 208. i8t) Band I, Leipzig, Linke, 1798, VIll und 391. 8., 1 Rthlr. 185) Baud 15, Berlin, Vossische Buchhandlung, 1798, 483 S., 8., 1 Rthlr. 16 gr. 5, Kapitel: Der Büchermarkt. 657 iss) Frankfurt a. M,, Hermann, 1798, III und 140, IV und 158, gr. 8., 1 Rthlr. 18?) Neue Allgemeine Deutsche Bibliothek, Bd. 42, 1799, S. 478. 183) Berlin, Verlagshandlung der neuen compendiöscn Bibliothek, 1799, 433 S., 8., 1 Rthlr. 8 gr. 18g) Neue Allgemeine Deutsche Bibliothek, Bd. 48, S. 389 fg. iso) Daselbst, Bd. 42, 1799, S. 547. isi) Brockhaus, Heinrich Eduard, Friedrich Arnold Brockhaus, Leipzig 1872, I, S. HOfg.; II, S. 124—128. Franckc, H., Das Conversations-Lcxikon und seine Gründer (Publikationen des Börscuvcreins der Deutschen Buchhändler, II, 107 fg. iss) Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr, S. 157. 162. igg) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1800, S. 284, 1801, S. 1307. ist) Daselbst, 1799, S. 1303. igs) Daselbst. ige) Daselbst, S. 1511. ig?) Stadtbibliothck Nürnberg, Nor. 282. 8°. iss) Deutscher Zuschauer, Bd. 6, Dez. 1737, Heft 18, S. 327 fg. ig>>) Schürmann, Aug., Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses, Halle a. S. 1893, S. 155. 2vo) (Nicolai, Fricdr.,) Leben und Meinungen u.s.w.(s.Aum.175),S.108fg. 2vi) Salomou, Ludwig, Geschichte des deutschen Zcitnngswescns, 2. Ansl., Bd. I u. II, Oldenburg u. Leipzig 1906. Mnnzinger, Lndwig, Die Entwickelnng des Jnscratcnwescns, Heidelberg 1902. Milberg, Ernst, Die deutschen moralischen Wochenschriften, I.—D., Meißen, ohne Jahr. Nicolai, Beschreibung einer Reise durch Deutschland u. s. w., Berlin u. Stettin 1783 kg. 2«2) Przcdak, A. G., Geschichte des deutschen Zeitschriftenwesens in Böhmen, Heidelberg 1904, S. 24. 20z) I. L. Gchra, Neuwied, 21. Okt. 1791, au Waisenhansbuchhandlnng Halle (Bibliothek des Börseuvereins der Deutscheu Buchhändler zu Leipzig). 204) Schürmann, Aug., Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses in Halle a. S., Halle 1898, S. 183 fg. 20s) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, XIX, 107. sos) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1800, S. 1742. 207) Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr, S. 313. 208) Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, 9. Januar 1905. 20g) Kotzebuc, A. v., Fragmente über Rcccnsenten-Unfug. Leipzig 1797. S. 146. 210) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, 9. Februar. 211) Vcrgl. die Zusammenstcllnng im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, 15. Januar 1907. 212) Gädicke, Gebr., Die Jntclligcuzblättcrkuudc, Weimar 1802. 213) Faulmann, Karl, Jllnstrirtc Geschichte der Buchdrnckcrkuust, Wien 1882. 2it) Hase, Oskar von, Breitkopf und Härtel. Ergänzter Sonderabdrnck aus der Allgemeinen Deutschen Biographie. Herbst 1875 bis Sommer 1894. Geschichte des Deutsche» Buchhandels. III. 42 658 Quellennachweise und Anmerkungen. sis) Murr, Beschreibung der Merkwürdigkeiten Nürnbergs, 1800, S. 601, augeführt bei Roth, Geschichte des Nürnberger Handels, III, 1301, S. 189. sie) (Hausius, Karl Gottlob,) Biographie Herrn Joh. Gottlob Immanuel Breitkopf's, (Leipzig) 1794, S. 13. si?) Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr. 2l») Goschen, Viscount, Das Leben Georg Joachim Göschens, Leipzig 1905, II, SO fg. 67 fg. 77. 109. 116. 118 fg. 195. 21g) Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr. 220) Beckmann, Joh.. Beyträge zur Geschichte der Erfindungen, II, 1, Leipzig 1783, S. 151 fg. Wl) Cotta an Schiller: Tübingen 14. Jan. 1796, 1. Febr. 1796, 25. März 1796 (Briefwechsel zwischen Schiller nnd Cotta, hrsg. von Wilh. Vollmer, Stuttgart 1876). 222) Pallmann, Heinr., Die Entwickelnng des Buchdruckgewcrbcs iu Frankfurt a. M. 1390, S. 23 fg. 22g) Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr. S. 447 fg. 224) Goschen, Viscount, Das Leben Georg Joachim Göschens, Leipzig 1905, II, S. 191 fg. 225) Journal von und für Deutschland, 1785, S. 544 fg. 22s) Daselbst. 227) Schäffer, Versuche, ohne Lumpcu Papier zu machen. Rcgcnsburg 1765. Vcrgl, Magaziu für deu deutschen Buchhandel, hrsg. von Aug. Schürmauu, 1874, S. 147. 228) Roth, Geschichte des Nürnberger Handels, III, 1801, S. 164. 22») Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr, S. 46. 2so) Mayer, Anton, Wiens Bnchdrnckcrgcschichte, II, Wicu 1837, S. 63. 2si) Deutscher Merkur, Weimar 1782. 4. Quartal, S. 3 fg. 232) Ncncr literarischer Anzeiger, 1306, S. 656. 2ss) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1799, S. 2032. 2S4) Hübler, Dan. Gotthold Joh., Behlrage znr Bibliopöie, Leipzig 1803, S. 71. Ab) Daselbst, S. 20 fg. 26 fg. 28«) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1801, S. 1047. 28?) Daselbst, 1793, S. 1135. 288) Nach Angabe Hüblcrs (s. o. Anmerkung 234). 28t>) Stadtarchiv Speicr, Acten sä 556« Nr. 10. 240) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1799, S. 407. 241) Briefwechsel zwischen Tchiller und Cotta, hrsg. von Wilh. Vollmer, Stuttgart 1376. 242) Krahmer, M. Chr. Ad., über den Tod und die Kunst, den menschlichen Tod zu erleichtern, 1799 (vcrgl. über das Schriftchen im Text o. S. 129) kostete roh 1 gr., broschiert 2 gr.: Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1800, S. 911. 248) Vergl. Anmerkung 240. 244) Hübler, Dan. Golthold Jos., Beyträgc zur Bibliopöie, Leipzig 1803, S. 73. 6. Kapitel: Die Censurverhältnisse. 659 24S) Daselbst, 24«) Daselbst. 24?) Neuer Deutscher Merkur, Weimar 17Z9, November, S. 272. Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1799, 23. Dez., S. 2032. 248) Vergl. Anmerkung 244. 24g) Weitbrecht, Petersburg, bestellt 21. Sept. 1779 bei Reich einen großen Posten Verlag und außerdem Sortiment, znm Teil in rot Leder gebunden (Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig). 2so) „Buchhändlcranzcige" von Joh. Val. Hesscnland in Magdeburg, 1. Nov. 1W4: s. Geschichte der Firma Wilhelm Bacusch, 1898, S. 39. Sechstes Kapitel. Die Censurverhältnisse. 1) Wiesner, Adolph, Denkwürdigkeiten der Österreichischen Zensur, Stuttgart 1847. 2) Rößig, C. G., Handbuch des Buchhandelsrechts. Leipzig 1804. S. 430. ») Das Buch Joseph. Geschrieben von einem Seher des achtzehnten Jahrhunderts. Im Ton der Bibel. Herausgegeben von F. A. Zieger. Prag 1783. Ich entnehme Titel und Citat einer zeitgenössischen Zeitschrift. 4> Angeführt in: Fragmeute zur Geschichte der Prcßfrchhcit im österreichischen Breisgau, ohne Ort 1783, S. 11 fg. 5) Fragmente zur Geschichte der Prcßfrchhcit im österreichischen Breisgau, ohne Ort 1733. s) Briefe angcsehcucr Gelehrten u. s. w. an den berühmten Märtyrer O. Karl Friedrich Bahrdt. Leipzig 1798. 7) (Füll,) Briefe über den gegenwärtigen Znstand der Litteratur uud des Buchhandels in Osterreich, ohne Ort 1788, S. 53. 8) Cella's, Joh. Jak., Frehmüthige Aufsätze, Anspach 1785, II, S. 19. g) Weimar, der Faktor von Schönfclds (Prag) Filiale in Wie», soll nach den „Briefen" (s. Anmerkung 7) wegen Umgehung der Ceusnr bei Haschkas Ode über das Mönch oder Papsttnm zu der „gesetzlichen Strafe" vou 100 Dukaten, der Wiener Buchdrucker Schmidt wegen derselben Unterlassung bei einem „Bruderschaftsbüchel" zu 100 Gulden, der Wiener Buchhändler Stahcl wegeu Berkaufs- ohnc Censur von einigen Kommissiouscxcniplarcu der Schrift: „Die Katze läßt das Mausen nicht" zu 1100 Gulden verurteilt wordeu sein. 10) (Füll,) Briefe über den gegenwärtigen Znstand u, s.w. (i. Anmerkung 7). nj Circular von Georg Köpfs Wittwc Comp., Pest, 6. September 1787; Bibliothek des Börsenvercins. 12) (Füll,) Briefe u. f. w. (s. 0. Aiuucrkurg 7). is) Veldes,, Historisch-statistisches Lesebuch, II, 1793. 14) Vergl. Äumcrknug 12. 15) Heigel, Carl Theodor, Die Ceusur in Altbauern: Archiv für Geschichte des Dcutschcu Buchhandels, II, S. 5 fg. 42* 660 Quellennachweise und Anmerkungen. iö) Schreiben eines bayrischen Legationsrats aus Nürnberg an das Rheinische Reichsvikariat vom Jahre 1790, München, Staatsarchiv, i?) Häberlin, Karl Friedrich, Pragmatische Geschichte der neuesten kaiserlichen Wahlcapitulationcn, Leipzig 1792, S. 70. 18) Kgl. Prenß. Geheimes Staats-Archiv. R. 9. ? 2. a. Büchcrcensur, 1777—1787. ig) Berg, Günther Heinr. von, Handbuch des Deutschen Policeyrcchts, 11^, Hannover 1802. 20) (Hartman,,, Fr. Tr.,) Hieroglyphen, Berlin 1780fg., II, S. 165. 21) Wahlcapitulation Leopolds II. nebst angefügtem Vergleich, Frankfurt 1790. Häberlin, Karl Friedrich, Pragmatische Geschichte der Wahlcapitulationen, Leipzig 1792. 22) Staatsarchiv zu München, X. sodv. 2z) Häberlin, Karl Friedrich, Pragmatische Geschichte der neuesten kaiserlichen Wahlcapitulationen, Leipzig 1792, S. 61. st) München, Staatsarchiv daselbst. 2s) Entwurf einer literarischen Ceusurverorduuug für Deutsche, von C. W. F. L. Freiherrn von Drais, geschrieben September 1799: Häberlins Staats-Archiv, 5. Bd., 1800, Heft 18, S. 183 fg. Vergl. dazu daselbst Bd. 7, 1802, Heft 25, S. I fg. 2s) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1799, 1. July, S. 1002—1030 pÄ88irll. Genius der Zeit, 1799, Mai, S. 7—51. 27) Kreisarchiv Ilmberg, Amberg, Stadt, kg,8v. 97 no. 18'/^. Mayr'sche Generaliensammlnng von 1738, S. 835 fg. 2s) Mayr'sche Generalicnsammlung von 1788, S. 1026. 2g) Kreisarchiv Amberg (vergl. Anmerkung 27). so) Stahel, V. Jos., Über den Zustand des Buchhandels in Würzburg, Würzburg 1803. si) (Fleischer, Wilhelm,) Die Wichtigkeit des Buchhandels, Frankfurt a. M. 1791, S. 20. 32) Crome, Die Staatsverwaltung von Toskana, III, Leipzig 1797, S. 468. z») Vergl. Rößig, C. G., Handbuch des Buchhandelsrechts, Leipzig 1804, S. 430; Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1798, S. 1916. 3t) Znm Folgenden, S. 380—387, vergl. auch Allgemeiner literarischer Anzeiger, 1796, S. 496; 1797, April, 13. Juni; 1798, S. 1020fg„ 1916fg., 1505; 1799, S. 982, 985/ 539; Literarische Blätter, 1803, S. 77fg. 35) Kreisarchiv Amberg (vergl. Anmerkung 27) no. 18 ^ ^. se) Jntelligenzblatt der Neuen Allgemeinen deutschen Bibliothek, 1799, Bd. 43, S. 92 fg. 110 fg. 116 fg. 3?) Neue Allgemeine deutsche Bibliothek, 1799, Bd. 44, Jntelligenzblatt, S. 179 fg. 186 fg.; Bd. 46, Jntelligenzblatt, S. 310 fg. 38) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1800, S. 377. 380 fg. 3g) Nene Allgemeine deutsche Bibliothek, 1801, Bd. 65, Jntelligenzblatt, S. 120 fg. 40) Literarische Blätter, 1803, S. 95 fg. 41) Daselbst, S. 78 („Vor einiger Zeit'"). 42) Kölner Stadtarchiv. 43) Deutscher Zuschauer Bd. V, 1787, Heft 4 (März), S. 243. 6. Kapitel: Die Ccnsnrverhältnisse. 661 44) Literarische Blätter, Nürnberg 1802, S. 138, 4s) Magazin für den Deutschen Buchhandel, herausgegeben von Aug. Schür- maun, Leipzig 1874 fg. 40) Meyer, F. Herrn., Buchbinder und Buchhandel: Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels XV, 70 fg. «7) (Riesbeck, Joh. Kaspar,) Briefe eines Reisenden Franzosen über Deutschland, übersetzt (verfaßt) von K. R. Ohne Ort 1783. 4«) Kölner Stadtarchiv. 49) von Bütlingen, ^nnitlss I^pograxliiei ^ivititti8 Lolonisii8i8: Stadtarchiv Köln. 60) Stahcl, V. Joh., Über den Zustand des Buchhandels in Würzburg. Würzburg 1803. si) Beytrügc zum BeHufe der Gewisscns-Frcyheit und zur Geschichte der Zensur-Kollegien. Ohne Ort 1798. ss) S. vorige Anmerkung. ss) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels XV, 298 fg. 54) S. Anmerkung 50. ss) Beytrügc zum Bchufc der Gewissens-Freyheit und zur Geschichte der Zensnr-Kollegien. Ohne Ort 1798. S. 54 fg. ss) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1800, S. 405 fg. s?) Stadtarchiv Augsburg. ss) Ccnsur-Edikt. Augsburg, den 9ten April 1799. so) Gcigcrschc Chronik I, 531: Handschriftlich im Stadtarchiv zu Ulm. Wey ermann, Albrecht, Neue biographisch artistische Nachrichten von Gelehrten- Häuptern u. s. w. Ulm 1829. S. 15. 00) Schubert an seinen Bruder Jakob, 11. März 1768: Strauß, D. F., Schuberts Lebeu iu seinen Briefen, 1849, I, S. 161. «>) S. Anmerkung 59. es) Süß, Maria Vinzenz, Beiträge zur Geschichte der Typographie und des Buchhandels im vormaligen Erzstifte nun Herzogthumc Salzburg, Salzburg 1345. Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, S. 471. K3) 1^. R., Kleine Bilder aus der Vergangenheit Tirols. (Aus uuedirtcn Originalaktcn.) S. 42 fg. 477 477 K4) Kgl. Bayr. Geh. Staatsarchiv zu München, bes. und Krcis- archiv Nürnberg, bes. 8. II. I.. 20. Nr. 10 a, I.. 22. Nr. S, I.. 23 Nr. 5», I.. 28, I>. 58. es) Kgl. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart, xevi, Nr. 45. s«) Daselbst. v?) Züricher Staatsarchiv (1766). 68) Meyer von Kuouau, Gerold, Geschichte der Censur in Zürich: Wissenschaftliche Monatshefte IV, 1859, Heft 1 u. 2. so) Kur-Badischc Bücher Ccusur-Ordnung. Karlsruhe 1804. ?n) Urkunden über die Verhältnisse des Buchhandels und der Presse iu Straßburg im 18. Jahrhuudcrt, mitgethcilt vom Stadt-Archivar Brucker: Archiv für Geschichte des Deutscheil Buchhandels VIII, 123 fg. Zur Geschichte des Straßburger Buchdrucks und Buchhandels: Daselbst V, 123. 125 fg. 662 Quellennachweise und Anmerkungen, 71) Preuß, I. D. E., Friedrich der Große, Bd. III, Berlin 1833. 72) Kgl. Preuß. Geh. Staatsarchiv N. 9, ?. 2a, Bücherccnsur, 1731. ?g) Birnstiel wegen Stück 29 des „Neuen Berliner Zuschauers" von 1774; Gnadengesuch abgewiesen. De la Garde (Buchhändler) und Spener (Buchdrucker) wegen des Romans „Hüsede", 1786; Kammergericht spricht sich gegen den Erlaß aus. Kgl. Preuß. Geh. Staats-Archiv, R. 9, 2a, Büchercensur 1731, 1777—37. ?t) 1761 auf Autrag des theologischen Censors ein Berliner Buchhändler wegen Verkaufs von Voltaires „Lanäicls" fiskalisch belangt; Preuß, I. D. E., Friedrich der Große, III, Berlin 1833, S. 254. — 1766 ans Antrag eines Censors die ,,I,sttre8 illinoises ov. I'esxicm ^mericain sn IZurops", London 1766, wegen Verleumdungen gegen Friedrich den Großen verboten; Kgl. Prenß. Geh. Staats-Archiv, ». 9, 2 a, Büchercensur, 1731. ?s) Kgl. Preuß. Geh. Staats-Archiv, R. 9, ?.2a, Büchercensnr, 1731. 76) Weitere Ausführung die Buchhandlungen und Druckercycn in Königl. Preuß. Staaten betreffend. . . Berlin . . 1731. 7?) Vergl. darüber Fromm, Emil, Immanuel Kant uud die preußische Ceu- snr, Hamburg u. Leipzig 1394, S. 16 fg. ?s) Kapp, Friedrich, Acteustücke zur Geschichte der preußischen Censnr- und Preßverhältnisse unter dem Minister Wöllncr: Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels IV, 138 fg., V, 256 fg. ?g) Jean Paul's Freiheits-Büchlein, Tübingen 1805. so) Reiuhold, Briefe über die Kantische Philosophie, I, Leipzig 1790, S. 5. 81) (Kotzebue, Aug. v.,) Das Rcligions-Edikt. Ein Lustspiel in 5 Aufzügen. Thenackel 1789. 82) S. das ausführliche und schucidend-scharfe Gutachten des Departements der ausländischen Affären (Fiukenstcin und Herzberg) vom 18. Februar 1791 bei Hüb erlin, pragmatische Geschichte der Wahlcapitulatiou Leopolds II., Leipzig 1792, S. 66 fg. 83) Vergl. Anmerkung 77 (S. 12 fg.). 84) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1798, S. 963 fg. 8s) Kgl. Preuß. Geh. Staatsarchiv. 8«) Potthast, August, Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr, S. 55. 8?) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1798, 23. November. 88) Daselbst 1799, S. 414. 8g) Salomen, Ludwig, Geschichte des Deutschen Zeitungswcsens, 2. Aufl., Oldenburg u. Leipzig 1906, II, 32 fg. so) Rebmann, G. F., Vollständige Geschichte meiner Verfolgungen u. f. w,, Amsterdam 1796, S. 45. ->i) Archiv für Geschichte des Deutscheu Buchhandels XIV, 171. g2) (Campe, Joachim Heinrich,) Robinson Krusoe. Neu bearbeitet. Leipzig 1780. Vorrede S. XII. ss) Ko8elieri, Viseount, ?Ke Iiis aucl tims8 vi Keorx ^oaedim 6o8CQSii, London 1903, I, 363. gl) Daselbst. ss) Kgl. Preuß. Geh. Staatsarchiv, R. 9, ?. 2g. Buchhändler, Büchercensur. 1788—93. 6. Kapitel: Die Censurverhältnissc. ss) Hü8tnsr, Lm. Vuil., (praes. ^.uZ. ?rür. Lebott,) Vis8srts.tio juriäies. äs publica isi librariiis eura, llpsias 1778. S. 68 fg. 9?) Meßrclation, Ostermesse 1730. g8) Christian Friedrich Himburgs Nachricht an das Publicum, Berlin 1. 3. 1781 (Bibliothek des Börsenvcreins). 99) Conrad D * * * an Eduard L * * *. Etwas zu einem Etwas über Ccnsur und Censoren-Freyhcit im Sachsenlande. Altona 1793. — Hegewisch, D. H., An Deutschlands Patrioten. Anzeige von der Art, wie ein Ccnsor in Leipzig ein ihm vorgelegtes Manuscript hat behandeln wollen. Kiel 1793, S. 24. 52. 100) Kgl. Hauptstaatsarchiv zu Dresden, loe. 30556/7 Nr. 56 b Vol. I toi. 147—166, Vol. II toi. 78 sg. 477 101) Kgl. bahr. Geh. Staatsarchiv zu München 102) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1799, S. 253 fg. los) Kgl. Hauptstaatsarchiv zu Dresden, loe. 10744 Nr. 62, ^etü das Verzeichnis der seit verschiedenen Jahren eontlseirten?c. 1794: Lonsxsetus zc. Vergl. kol. 13 fg. psssiro. Für die Jahre 1793—98 vergl. außerdem Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1798, 1017 fg. Ferner z. B. die Jntclligenzblätter der Neuen Allgemeinen Deutschen Bibliothek an verschiedenen Orten. io4) Daselbst sl.oe. IV. Nr. 24.Z loe. 10746, kol, 120 sg. iss) Handbuch der chursächsischcn Gesetze. 2. Bd. 1804. S. 467 fg. 10s) Z. B, Strazze der Tanchnizschcn Druckerei 1800 (Bibliothek des Börsen- Vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig). io?) Ltoelcraami, ^uZ. Lora. (rssx. ^loau. KZ. ?alra), taro.o8i libslli, ntrum in civitate Isrencki sint, I/ixsiae 1800, x. 19. ic>8) Roßig, C. G., Handbuch des Buchhaudelsrechts, Leipzig 1804. 109) Kgl. Hanptstaatsarchiv zn Dresden, loo. 10746 kol. 108 b fg. 110) Über Aufruhr und aufrührerische Schriften. Brauuschwcig 1793. S. 112 fg. m) Bnchhändlcrzeitnng auf das Jahr 1778. Hamburg. S. 557. iiü) Neue Allgemeine Deutsche Bibliothek, Bd. 43 (1799), Jntclligcuzblatt Nr. 12, S. 109 fg. uz) Rebmann (f. o. Anmerkung 90) S. 46 fg. 114) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, S. 1296; 1799, S. 1327; 1800, S. 1553 fg. 115) Sticda, Wilhelm, Studien zur Geschichte des Buchdrucks und Buchhandels in Mecklenburg: Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels XVII, 247 fg. Ii«) Hegcwisch (s, o. Anmerkung 99) S. 4. ii?) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1800, S. 465 fg., 485. 118) Russische Ccnsur im deutschen Livland: Livländischdentsche Hefte, der Dörptschen Zeitung 88. Jahrgang, Lübeck 1876. Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, 15. Juni; 1800, S. 1257. 1380; 1801, S. 1092. 1094. 1330. 1577 fg.; 1802, S. 134. Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels V, 223 fg.; VI, 128; VII, 207. iio) Beyträge zum Behuf der Gewissens-Frehheit und zur Geschichte der Zensur-Kollegien. Ohne Ort 1798, S. 125. iso) Der Ccnsor. Frankfurt u. Leipzig 1775. S. 26. 664 Quellennachweise und Anmerkungen. 121) Kgl. Haus- uud Staatsarchiv zu Stuttgart, Geheimerathsregistcr, rudr. XI.VI, Nr. 122. 12s) Mirmidons Abhaudlnug von der heutigen Buchhandlung. Frankfurt und Leipzig 1756. 123) S. 0. Anmerkung 120. 1S4) Moser, Johann Jakob, Neues patriotisches Archiv, I, S. 519. 125) Gruner, Johann Ernst, Cremntius Cordus oder über die Bücherverbote. Leipzig 1798. 12«) Moser, Johann Jacob, Von der Reichsvcrfassungsmäßigcn Freyheit von Teutschen Staats-Sachcn zu schreiben. Göttingen u. Gotha 1772. S. 11V fg. 12?) Werke, hrsg. von I. H. Fichte, VI, Berlin 1846, S. 3 fg. is8) Kgl. Preuß. Geh. Staats-Archiv, R. S. 2a. Büchercensur. 1800 —1803. Siebentes Kapitel. Nachdruck und Berlagsrccht. 1) Das Folgende (Seite 435—441) nach Königl. Hanptstaatsarchiv zu Dresden, ^.oiÄ. Die zu Aufrechthaltung des Sächßl. Buchhandels sto. ^imo 1790. Vol. III. I.oe. IV. Nr. 15 e) I.00. 10746. Blatt 8—12; Büchersachen, 10746. Nr. 15o), fol. 5, 13—21. 26-31. 2) Littercitnr und Völkerkunde, V, 1784, S. 281. — Vergl. „Etwas vom Nachdrucken", Berlin 1786: Viele Verleger haben den Wunsch öffentlich geäußert, daß alle biedre deutsche Fürsten zusammentreten, und alles Nachdrucken durch einen allgemeinen Schluß auf dem Reichstage zu Regensburg verbiethen möchten. 3) Körner an Göschen, 27. August 1787 (in Antwort auf Göschens Aufsatz über den Büchernachdruck); Lroselisn, IKs Iiis imä tiro.es ok Keorg ^oaelrim vosoosn, London 1903, Vol. I, edaxt. X. 4) Ganz, Johann Friedrich Ferdinand, Übersicht der Gründe wegen des Strafbaren des Büchcrnachdrucks, Regcnsbnrg 1790, S. 56fg., 62. ö) Diese Stelle aus Ganz' „Cirkelschrciben" vom 17. Juni. s) Neue Litteratur und Völkerkunde, Leipzig 1790H, S. 38 fg., 359 fg. 7) Nene Litteratnr und Völkerkunde, Leipzig 1790^, S. 359 fg. 8) Die Antwort (diplomatisch nicht ganz getreu) abgedruckt bei Schürmann, August, Organisation und Rechtsgcwohnhciten des deutschen Buchhandels, I, Halle a. S. 1880, S. 213. 9) Crome, Die Wahlcapitulation des römischen Kaisers Leopolds II., Leipzig 1791. 10) Knigge, Adolph Frh., Über den Büchernachdruck, Hamburg 1792; Krause, Neues deutsches Museum, 1790^, S. 960fg. n) Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, 7. August 1906, S. 7494. 12) Gräff, E. M., Versuch einer einleuchtenden Darstellung des Eigenthums und der Eigcnthumsrechte des Schriftstellers und Verlegers, Leipzig 1794, S. 16 fg., 61 fg. 13) Geschäftsarchiv von Johann Ambrosius Barth in Leipzig: Kontrakt zwischen 7. Kapitel: Nachdruck und Verlagsrecht. 665 Barth (Leipzig) und C. F. I. Hentschel (Halle), 1. Dezember 1793, über einen natnrhistorischcn Atlas für Schulen uud das dazugehörige Handbuch. i4) Augeführt bei Schürmann, Augnst, Die Rechtsverhältnisse der Autoren und Verleger, Halle a. S. 1393, S. 117. iö) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, XX, S. 10 fg. ig) Strodtmann, Adolf, Briefe von und an Gottfried August Bürger, Berlin 1874, IV, S. 113 fg. i?) Z. B. Schwickerts Vertrag mit A. D. Heins, 1766, in O. Reislands Gcschäftsarchiv zn Leipzig. 18) Solche Verträge liegen uns z. B., dank der gütigen Vermittelung des Herrn Dr. Wilhelm Ruprecht in Güttingen, von den Firmen Vandenhoccks Wittwe in Güttingen nnd G. B. Förster in Bremen vor (1760er und 1770er Jahre). Ein Vandenhoeckscher Vertrag (mit Johann David Michaelis über dessen „Neue orientalische nnd exegetische Bibliothek") enthält z. B. folgende Bestimmnngen: 1) Jedes halbe Jahr ein Thcil von 16 Bogen in Druck und Format der bisher bei Garbe erschienenen Theilc, 2) Verleger sorgt auf seine Kosten für Druck, Papier und genaue Korrektur und bezahlt einen besonderen Korrektor, 3) Honorar bei 1000 Auflage pro Druckbogen 2, bei 1500 Auflage 3 Spccicsdukaten, bei höherer Auflage ist besonderer Kontrakt darüber zu schließen, 4) 20 Exemplare auf Schreibpapier, 2 davon „etwas größeres Papier zum beschreiben", 5) Bei Neuauflagen dasselbe Honorar. Der Förstersche Vertrag bestimmt u.a.: keine Auflage über 1500; Abschreiben des Manuskripts bezahlt der Verleger; Druckbogcuhouorar 2 Spccicsdukaten (vollwichtige geränderte), jc 12 Exemplare ans Schreib- nnd Druckpapier; bei jeder Neuauflage werden alle Bedingungen des Vertrags wiederum erfüllt. ig) Gräff (s. o. Anmerkung 12), S. 94fg. 20) Daselbst, S. 159. 176. 21) Kosenen (s. o. Anmerkung 3), I, S. 310. 22) Gräff (f. o. Anmerkung 12), Xl, Anm. 2s) Daselbst, S. 144. 24) Voigtländer, Robert, Das Verlagsrecht im Preußischen Landrecht und der Einflnß von Friedrich Nicolai darauf: Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels XX, 4 fg. 2b) Gräff (s. o. Aumcrkung 12), S. 191 fg. 2e) Vergl. z. B. Das Bücherwcsen nach Staatsklugheit, Leipziger Ostcrmcsse 1781, S. 46; Deutsches Museum 1783, 5. Stück, S. 419; Litteratur und Völkerkunde Bd.V, 1784, S. 278. 285; Ephemeriden, 1786, Oktober; (Müller, Joh. Gottw.,) Über den Berlagsraub, Leipzig 1792. 2?) Ncner Deutscher Zuschauer, III, Heft 9. 28) Archiv für Geschichte des Deutscheu Buchhandels, XVII, 362; XVIII, 221. Lg) Meßrclation, Michaelismcsse 1780. so) Hauptstaatsarchiv zu Dresden, Büchersachen 10746, Nr. 15d, toi. 43—55: Fclßeckcr (Nürnberg) besitzt knrsüchsischc Privilegien auf die Übersetzung von Millars Gärtnerlexikon (Privileg 1775) und den Auszug daraus (Privileg 1776). Donatius veranstaltet einen kursächsisch privilegierte» neuen selbständigen Auszug („Boll- staudige Anleitung zur Wartung aller in Europa bekannten Küchcngartcngcwächsc, ans Millars englischem Gärtncr-Lcxikon"; Privileg 1779). Felßecker wird klagbar. Die Bücherkommissivn entscheidet zu Gunsten Felßcckcrs. Das Oberkonsistorinm 666 Quellennachweise und Anmerkungen. dagegen spricht das Recht Douatius zu, erstens allerdings nur deshalb, weil Fclß- ecker sich nach § 111,2 des Regulativs (Verpflichtung, das Werk binnen Jahresfrist ganz oder bei größern Werken znm Teil erscheinen zn lassen), zweitens aber auch, weil Donatius' Auszug laut Avertissemcut weit mehr enthalte als Millars Lexikou, si) Seite 465—470 des Textes nach Kgl. Hauptstaatsarchiv zu Dresden, Büchcrsachen 10746 Nr. 15 c, toi. 2, 35, 60 fg., 68 fg., 71 fg., 76—80, 89—116, 128—136, 139 d—149. Achtes Kapitel. Das bibliopolische Deutschland. Neues Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare. Erlangen 1795, S. 45. 2) Mau findet sie bei Aug. Schürmanu, Organisatio» und Rcchtsgewohu- heiten des Deutschen Buchhandels, I, Halle a. S. 1880, S. 37 fg. s) Meine Reisen zu Fuß. Frankfurt u. Leipzig 1789, S. 397. 4) (Fleischer, Wilh.,) Die Wichtigkeit des Buchhandels. Frankfurt a. M. 1791, S. 12. s) Neues Archiv für Gelehrte u. s. w., Erlangen 1795, Nr. 32 u. 33. e) (Franke, F. Chr. F.,) Über den jetzigen Verfall des Buchhandels in Teutschland u. s. w., Teutschland 1802. ?) Schmidt, Rudolf, Deutsche Buchhändler, deutsche Buchdrucker, Berlin 1902 fg. 8) Daselbst. 9) Die Ziffern nach Verzeichniß der mitlebenden Herren Buchhändler u. s. w. st741Z; Leonhardi, F. G., Geschichte und Beschreibung der Kreis- und Handelsstadt Leipzig, Leipzig 1799; Verzeichniß derer Herrn Buchhändler, so die Leipziger Messen besuchen n. s. w., Leipziger Ostermessc 1782 (Leipzig); Allgemeines Verzeichniß aller Buchhandlungen u. s. w., 3. Verb. Aufl., Leipziger Jubilatcmcsse 1791. — Weitere Ziffern zum Vergleich: 1786: 24 (Leonhardi); 1794: 44 (Neues Archiv u. s. w., Erlangen 1795); 1795: 40 (Ostermeßrelation); 1798: 46 (Leonhardi und Leipziger Adreßbuch); 1802: 52 (Deutschlands vorzüglichste Meßplütze, Leipzig 1802). 10) S. Anmerkung 7. 11) S. Anmerkung 7. is) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, V, 280. iz) Nach einer gelegentlichen Bemerkung in einem Berichte des Gcneraldirek- toriums vom 21. Jan. 1790. (Kgl. Preuß. Geh. Staatsarchiv.) 14) Sowohl nach Angabe des Generaldirektoriums v. I. 1792 (Archiv für Geschichte des Deutscheu Buchhandels, IV, 161) als nach Verzeichnis im Kgl. Preuß. Geh. Staatsarchiv vom Jahre 1800. is) Krugs Abriß der neuesten Statistik des preuß. Staates. Halle 1804, S. 95. 1«) S. Anmerkung 7. 17) S. Anmerkung 7. 3. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland, 667 18) Vergl. Anmerkung 14. 19) S. Anmerkung 7. 20) (Hartmann, Fr. Tr.,) Hieroglyphen, Berlin 1780, S. 102 fg. — Weitere Ausführung die Buchhandlungen und Druckereycn in Königl. Preuß. Staaten betreffend. Selbst Verlag, und nicht in Leipzig wie die Buchhändler thun, sondern in Berlin gedruckt. 1781. 21) Potthast, Aug., Geschichte der Familie von Decker, (Berlin) ohne Jahr, S. 402, 404. 22) Ostermcßrelation 1780. 2s) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, XX, IS. 24) Daselbst, V, 265 fg., 288. ss) Schmidt, Rudolf, Deutsche Buchhändler, deutsche Buchdrucker, Berlin 1902 fg. se) Dreher, Karl Richard, Der Buchhandel und die Buchhändler zu Königsberg im 18. Jahrhundert (Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels XVIII, 149 fg.) 27) S. Anmerkung 25. 28) Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel 1908, S. 9728 (I. H. Eckardt). 29) S. Anmerkung 25. 30) S. Anmerkung 25. si) Das Folgende nach Mauer, Anto», Wiens Buchdruckcrgcschichte, II, Wien 1887. 82) Deutscher Merkur, Weimar 1785, September, S. 247. 88) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, XX, 30. s«) S. oben S. 51 fg. ss) Kehr, Ludwig Christian, Selbstbiographie, Kreuznach 1834. se) Schürmann, Zur Geschichte der Buchhandlung des Waisenhauses in Halle a. S. Halle. S. 212. 8?) Beispiel: Wolfgang Walther in Erlangen. 30. X. 1773 (Bibliothek des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig). 88) Beispiel: Hermann in Frankfurt n. M, 1790. 39) Roth, Geschichte des Nürnberger Handels, Nürnberg 1801. 40) S. Anmerkung 25. 41) Z.B. Schad, Georg Friedrich Casimir, Des Pater Labats Reisen nach Westindien, 5. Band, Nürnberg bey Gabriel Nie. Raspe, 1786, Vorrede. 42) Schmidt, Rudolf, Deutsche Buchhändler, deutsche Buchdrucker, Berlin 1902 f. 4g) S. vorige Anmerkung. 44) S. Anmerkung 42. 45.) Archiv des Kgl. Ministeriums des Innern zu Ludwigsburg, Zimmer llt. v. Schr. IX. Fach 34. tase. 37. 4«) Schäffle, A., Cotta, Berlin 1895. 4?) Vergl. die Eingabe der Straßburgcr Buchhändler vom Jahre 1710: Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels VIII, 126 fg. 48) Deutsches Magazin, 1784, II, S. 482 fg. Potthast, Aug., Geschichte der Familie vou Decker, (Berlin) ohne Jahr, S. 273 fg. 49) S. Anmerkung 42. 668 Quellennachweise und Anmerkungen. so) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1799, 15. Februar. si) Neues Archiv u. s, w,, Erlangen 1795, S. 307. ss) Mallinckrodt, Arii,,^ Über Deutschlands Litteratur und Buchhandel, Dortmund, Michaelismesse 1800, S. 48. ss) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, S. 1278. S4) Neues Archiv u. s. w.. Erlangen 1795, S. 151. 296. 298. ss) Göschen, G. I., Meine Gedanken über den Buchhandel, S. 7. ss) ^Fleischer, Wilh,,Z Über bildende Künste zc., Frankfurt a. M. 1792, S. 41. 55. s?) (Nicolai, Fricdr.,) Leben und Meinungen des Herrn Magisters Sebaldus Nothnnker, 4. Aufl., Berlin und Stettin, 1799, I, S. 25. S8) Allgemeiner literarischer Anzeiger, 1801, S. 1300. sg) Daselbst, 1800, S. 283; 1801, 12. Januar. so) ^Fleischer, Wilh.,Z Über bildende Künste u. s. w., Frankfurt a.M. 1792. si) Hcinzmann, Joh. Gg., Appel an meine Nation über Aufklärung u.s. w., Bern 1795, S. 267 fg. 6s) Stahel, Über deu Zustand des Buchhandels in Würzburg, 1803. ss) Deutschlands vorzüglichste Mcßplätze, Leipzig 1802. 64) Verzeichnis; der die Messe zu Leipzig besuchende» fremden und der Leipziger Buchhandlungen, ca. 1768, handschriftlich auf der Bibliothek des Börsenvereins der deutschen Buchhändler zu Leipzig. ss) Pütt er, Der Büchcrnachdruck nach echten Grundsätzen des Rechts, Göttingen 1774, S. 138—141. c>6) Verzeichnis; derer Herrn Buchhändler, so die Leipziger Messen besuchen oder deren Verlag hier zu bekommen ist. Leipziger Ostcrmessc 1782 (Leipzig). 6?) ?lllgcmeines Verzeichnis; aller Buchhandlungen. Nebst einer Übersicht aller Coinmissionen, welche jeder der Herren Buchhändler in Leipzig hat. 3. verbesserte Anflöge. Leipziger Jubilatemesse 1791. 68) Nenes Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare, Erlangen 1795. 6») Allgemeines Verzeichnis; aller Buchhandlungen n. f. w. 6. Auflage. Leipziger Jubilatemesse 1801. ?o) Pütt er, Johann Stephan, Der Büchernachdruck nach ächten Grundsätzen des Rechts geprüft. Göttingen 1774, S. 146. ?l) Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, 1904, S. 7836. 72) Neues Lausitzischcs Magazin, Bd. 49, 2. Hälfte, 1872. ?s) Kreisarchiv Ambcrg, Amberg Stadt, v.o. 18^1 tase. 97. 74) Daselbst tase. 97, v.o. 18^w. 75) Briefe geschäftlichen und vertraulichen Inhalts von Molitor an . . . Buchhändler Hermann, handschriftlich ans der Bibliothek des Börsenvcreins der deutschen Buchhändler zu Leipzig. (Molitor, Läutern 7. Dec. 1730, an Hermann in Frankfurt a. M.) 76) Abr. Jak. Pcnzcl an Bahrdt, Dombrawa, 18. Sept. 1784 (s. Kapitel 3, Anmerkung 37). 77) Allgemeiner literarischer Anzeiger, 1801, S. 231. 78) Daselbst, 1801, S. 1071. 79) Neues Archiv, 1795, S. 686. so> Roth, Geschichte des Nürnberger Handels, III, 1801, S. 47. 8i) (Füll,) Briefe u. s. w. (s. 0. Kapitel 6, Anmerkung 7), S. 148fg. 8, Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland. 669 ss) Das Bücherweseil nach Staatsklugheit, Leipziger Ostcrmesse 1781. 83) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, XVII, 365. 8t) (Müller, Joh. Gottw.,) Über den Verlagsraub. Leipzig 1792. 8ö) Göschen, 1786, in: Voseden, ras Iiis snä tiws8 sie. (s. o. Kapitel 7, Anmerkung 3), I, S. 173. 8«) (Müller, Joh. Gottw.,) Über den Verlagsraub, Leipzig 1792. s?) van Clcef (Haag) bittet Reich, ihm einen schwedischen Artikel zu verschaffe», da er in Stockholm keinen Korrespondenten habe. 88) Zur Geschichte der Königlich Sächsischen Hofbuchhandluug (Dresden) 1897. so) Bergmann, Liborius, Freymüthigc Briefe über die zn Riga verordnete Büchcrccnsur geschrieben am Schlüsse des 1798 sten Jahres (Livländisch-dcutschc Hefte, 1876, Januar). oo) Rciskens, Joh. Jak., von ihm selbst aufgesetzte Lebensbeschreibung, Leipzig 1733, S. 215 fg. gi) P. I. Bruns an Bahrdt, Paris, 26. Juli 1770 (vcrgl. Kapitel 3, Anmerkung 37). gz) Neues Archiv, 1795, S. 478 fg. 9») Kreisarchiv Wllrzburg, Gebrechen Amt R. VI. I.it. ^V. läse. 76. — (1774). 94) Täubel, Chr. Glob., Allgemeines theoretisch-praktisches Wörterbuch der Buchdruckerkunst, Wien 1805. 9s) Sylvester in: Allgemeiner literarischer Anzeiger, 1799, S. 1361 fg. gg) Korn, Joh. Fr.iedr. d. Ä., Warnungsauzeige an die Herren Skalen- Meister des Wachsthumes der Schriftstellern, und der Ausbreitung der Gclehr- amkcit in jedem Fache derselben: Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, 22. August, 97) Sylvester, daselbst, 1799, S. 1362 fg. g8) Nicolai in: Allgemeine deutsche Bibliothek, Vorrede zum Anhang zu Band 25—36. 89) Neues Archiv, Erlangen 1795, S. 473. Ivo) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, S. 784. 101) Daselbst, 1797, 10. Oktober, S. 1241 fg. 102) Daselbst, 1793, 26. März, S. 507 fg. 103) Korn d. Ä., Joh. Friedr., in: Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, 7. November, S. 1366. ivt) Vcrgl. Vorbemerkung zn Kriegers iMarburg) Allgemeinem vermehrten Verzeichnis! der neuesten Bücher, Michaelismessc 1797. 10s) (Gä dicke, I. Ch.,), Einige Mittheilnngen über den jetzigen deutschen Buchhandel. Allen besonders juugcu Buchhändler» gewidmet. Ohne Ort (Kassel) 1827. ivö) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, 22. August. io?) Vcrgl. den Kricgcrschen Katalog (Marburg), Ostermcsse 1797, Vorrede. los) Vergl. den Eßlingerschen Katalog (Frankfurt a. M), 1792. 109) S. 0. Anmerkung 105. 110) vr. Joh. Christ. Koppe, Herzog!. Universilätsbibliothckar in Rostock, in: Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1798, S. 242 fg. 111) Stadtbibliothek Nürnberg, V/ill. VIll, 329». 11s) Mayer, Anton, Wiens Bnchdruckergcschichte, II, Wien 1887, S. 157. Iis) Ein Paar Worte über Buchhändler oder so genannte Sortimcuts-Kata- loge: Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1797, 2. November. 670 Quellennachweise und Anmerkungen. 114) Daselbst, 1797, S, 1345 fg. iis) Daselbst, 1797, S. 1233. ne) Nouvsall Littlilogus riN8i) Circular des Literarische» Comtoirs, Altenburg, 16. 2. 1802 (Bibliothek des Börscuvereius der deutschen Buchhändler zu Leipzig). Neuntes Kapitel. Der Horvath-Göschcnschc Neformversuch. 1) Tic Darstellung dieses Kapitels beruht größtenteils ans den Papieren des Kummcrschcn Archivs (Bibliothek des Börsenvcreins der deutschen Buchhändler zu Leipzig), die nicht überall besonders aufgeführt sind. 2) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1801, 3. und 4. September, s) Gädicke, Der Buchhandel. Weimar 1803. 4) Fichte, Über das Wesen der Gelehrten, 10. Vorlesung, gehalten 1805. Werke, Berlin 1845, VI, S. 440. s) I. F. Hartknoch (Riga) an Reich, 4. November 1731; Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, V, 247. 672 Quellennachweise und Anmerkungen. 6) 1'. L. N—r, Über Buchhandel und Romau-Fabrikatur, Eislebcn 1803. 7) Vergl. dazu z. B. Berliner Monatsschrift IV, S. 69. s) Vergl. dazu (iosoiieu, Iiis Iiis s>.ud Weimer, Frankfurt, Herbstmesse, 1794: Sendungen vom 15. Februar 1794 au: Betrag 78 fl. 45 Kr., Rabatt 7 fl. 52 Kr. (Haudschriftlich auf der Bibliothek des Börsen- vereius). 23) Neues Archiv, Erlangen 1795, S. 77. 457. 24) Ch. C. H. Krause an Schwickert, Hannover, 27. Juli 1800 (Gcschäftsarchiv der Firma O. Reisland iu Leipzig). 25) (Franke, F. Chr. F.,) Über den jetzigen Verfall des Buchhandels, Teutschland 1802. 26) Neues Archiv, Erlangen 1795, S. 216. 2?) Deutscher Zuschauer, 1738, IX, 25. 28) Neucs Archiv, Erlangen 1795, S. 86. 2->) ^Mallinckrodt, Arn.,) Über Deutschlands Littcratur und Buchhandel. Dortmund, Michaclismessc 1800. so) Neues Archiv, Erlaugeu 1795, S. 457 fg. 9. Kapitel- Der Horvath-Göschensche Rcforinversuch. l!73 si) S, o. Anmerkung 25. 82) (Heyer, G. F.,) An das Publikum, (Gießen 1803). gz) Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, V, 280. sy Daselbst, XVII, S. 258. ss) S. o. Anmerkung 33. s«) Daselbst, V, S. 270. g?) Rebmann, G. F., Vollständige Geschichte meiner Verfolgungen n. s. w., Amsterdam 1796. 38) Widersprecher, Bd. II 1803, 2. St., S. 95. gg) S. o. Anmerkung 6. 4«) S. v. Anmerknng 25. -ti) S. o. Anmerkung 6. 4s) S. o. Anmerkung 29. 4g) Z. B. sJ. Chr. Gädickc.Z Einige Mitteilungen (s. o. Kap. 8, Anm. 105). 44) Hcinzmanu, Joh. Gg., Appel an meine Nation, Bern 1795, S. 232. 45) l^Wilh. Fleischers Über bildende Künste, Frankfnrt a. M. 1792. 4«) ^Mallinckrodt, Arn.,Z Über Deutschlands Littcratur und Buchhandel, Dortmnnd, Michaclisincssc 1300, S. 48. 4?) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 180l, 12. Jannar. 48) Neues Archiv, Erlangen 1795, S. 2 fg. 82. .4») Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1799, 30. Dezember, S. 2019, 1800, S. 281 fg., 1799, 27. September, 1799, S. 2019, 1799, S. 1510. 50) Widersprechet-, II, 1803, 2. Stück, S. 96. 1. Stück, S. 93. 51) Widersprcchcr, H, 1803, 2. Stück, S. 106. Das Stammkapital aufgebracht durch einen erstmaligen beliebigen Beitrag jeder Buchhandlung; fortlaufender Jahresbeitrag von 1 Reichsthaler. Der Fond lMothekarisiert; nach 10 Jahren Verteilung der Zinsen an schuldlos verarmte Buchhändler, dcrcu Wittwcn oder Kinder. 52) Die Ncttv-Brüdcr. Ein Lustspiel iu einem Aufzuge vom Leibarzt Pau- tolphi, aufgeführt iu der Leipziger Jubilate-Messe 1795. Gedruckt in diesem Jahre. ss) Widerspreche. Bd. H, 1803, 2. Stück, S. 92. 101. 104. 54) Heinz manu, Joh. Gg., Appel an meine Nation über Aufklärung, Bern 1795, S. 257 fg. 55) Benfe», Neues Archiv, Erlangen 1795, S. 73 fg. 5tt) Hcinziuann (f. 0. Anmerknng 51), S. 258. 57) Widersprechet-, Bd II, 1803, 2. Stück, S. 105. 5s) Allgemeiner literarischer Anzeiger, Leipzig 1800, 20. Februar, S. 282 fg., 1801, 19. Januar, S. 92. 5») Daselbst, 1801, S. 1297 fg. so) 8ur I» l^rotectio» ckes Dames, ohne Lrt 1301. ei) (Goschen, Gg. Joach.,) Meine Gedanken über den Buchhandel (Leipzig 1802). ss) Palm, Johann Jacob, Bcytrag zu den Vorschlügen, welche zu Folge der in der Jnbilatc-Messc 1802 gehaltenen Buchhändler-Versammlung von jedem Mitglicde des Bnchhündlerstandes gefordert worden sind. Erlangen, im August 1802.