. ■ - I Die deutsche Kreditbank Von G. v. Schulze=Gaevernitz Professor in Freiburg 1922 J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen V.:/ Unveränderter Abdruck aus Grundriß der Sozialökonomik Vn. Copyright 1922 by J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen. Das Recht der Uebersetzung in fremde Sprachen behält sich die Verlagsbuchhandlung vor. Druck von Omnitypie-Ges., Nachfl. L. Zechnall, Stuttgart. G. v. Schul ze-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. 1 Inhaltsübersicht*). Erster Teil. Begriffliches und Geschichtliches. I. Kapitel. Begriffliches. Seite A. Begriff und Funktion des Bankwesens 9 B. Liquidität : . . . 12 a) Begriff der Liquidität 12 b) Versuche einer Liquiditätsberechnung 13 C. Arten der Banken 15 a) Bankbetriebe in der Hand von Einzelunternehmern und solche in der Hand von Gesellschaften: „Privatbanken", „Banken" 15 1. Privatbanken 16 2. Bankbetriebe als Gesellschaftsunternehmungen: Aktienbanken . . 16 b) Großbanken, Mittelbanken, Kleinbanken 19 c) Scheidung nach der wirtschaftlichen Funktion 19 1. Vermittlung von Anlagekapital 19 p, Vermittlung privater Hypotheken 19 p. Hypothekenbanken 20 Y- Finanzierungsgesellschaften • - 21 5. Effektenemission 22 e. Effektenkommission 23 2. Vermittlung von Betriebskapital: „Kreditbank" 23 *) Das Manuskript vorliegender Arbeit war unmittelbar vor dem Kriege fertiggestellt. Wenn der Verfasser auf vielfachen Wunsch seiner Schüler einem unveränderten Neuabdruck zustimmt, so geschieht dies, weil ihm aus persönlichen wie sachlichen Gründen eine Verarbeitung des Kriegs- und Nachkriegsmaterials noch nicht möglich war. Aus wissenschaftlichen wie pädagogischen Gründen scheint es dem Verfasser erwünscht, daß das Bild des deutschen Bankwesens umrissen bleibe, wie es sich kurz vor dem Kriege auf gesicherter Währungsgrundlage großartig und in sich geschlossen entfaltet hatte. Die Grundgedanken und Wesenheiten haben sich nicht verändert. v. Schulze-Gaevernitz, Kreditbank. 2 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. Seite D. Die deutsche Kreditbank der Gegenwart . . 23 a) Begriffsbestimmung 23 b) Nebengeschäfte 24 1. Arbitrage 24 2. Das Aufbewahrungs-, insbesondere Effektendepotgeschäft ... 24 3. Raterteilung 24 4. Inkassogeschäft 25 5. Bürgschaftsgeschäft 25 6. Gründungsgeschäft 25 c) Benachbarte Kreditgebilde 25 1. Sparkassen 25 2. Kreditgenossenschaften 26 II. Kapitel. Geschichtliches. A. Vorläufer die alten Privatbanker im 18. Jahrhundert 28 B. Die Aktienbank 1848—70 30 C. Gründerzeit und Krach der siebziger Jahre 33 D. Die Periode von 1878—90 36 Zweiter Teil. Bankgeschäfte. I. Das „reguläre" Geschäft. III. Kapitel. Das passive Bankgeschäft: »Fremde Gelder«. A. Fremde Gelder — Depositen 38 B. Arten der Depositen 39 a) Depositen für Zahiungszwecke 39 1. Scheck 40 2. „Ueberweisung" (Giro) 40 3. „Verrechnung" (Kompensation) 41 4. „Abrechnung" (Clearing) 41 b) „Schwebende Kapitalien" 42 c) Spargelder 43 d) „Kreditdepositen" 43 C. Privatwirtschaftliche Beurteilung der Depositen 44 D. Volkswirtschaftliche Beurteilung der Depositen 46 a) Das den Banken zur Verfugung gestellte „Geldkapital" 46 b) Erziehung zur Wirtschaftlichkeit 47 c) Bedeutung für die Zentralbank 47 d) Wirkung der bankmäßigen Zahlungsmittel auf die Warenpreise? .... 48 E. Tabellen betr. die „fremden Gelder" 51 Inhaltsübersicht. 3 IV. Kapitel. Die »aktiven« Bankgeschäfte, insbesondere das Kontokorrentgeschäft. Seit» A. Allgemeines zum aktiven Bankgeschäft 52 a) Privatwirtschaftliche Betrachtung 52 b) Volkswirtschaftliches 55 B. Kontokorrentgeschäft 56 a) Begriffliches . 56 b) Die privatwirtschaftliche Bedeutung des Kontokorrentkredits 56 c) Die volkswirtschaftliche Funktion des Kontokorrentverkehrs 57 d) Im einzelnen: die Debitoren 58 e) Die Kreditoren 59 f) Provision und Valutierung 60 V. Kapitel. Der Wechsel als Mittel des Bankkredits und der Bankanlage. A. Allgemeines 61 a) Der wirtschaftliche Begriff des Wechseis 61 b) Arten der Wechsel 62 1. Kreditwechsel und Warenwechsel 62 2. Tratten, Akzepte, Diskonte 63 3. Kurze oder lange Wechsel . 63 4. Platzwechsel, Rimessen, Devisen, Domizilwechsel 63 5. Prima, Sekunda 63 c) Die volkswirtschaftliche Funktion des Wechsels 63 B. Das Akzeptgeschäft 65 a) Illegitimer Wechselkredit 65 1. „Kellerwechsel" 65 2. „Reitwechsel" g5 3. „Gefälligkeitsakzept" 65 4. Bank-auf-Bankziehungen oder „Finanzwechsel" 65 5. „Prolongationswechsel" 66 b) Der legitime Kreditwechsel 66 1. Die normale Form des Wechselkredits: „Bankwechsel" .... 66 2. Mißbräuche beim Bankwechsel 68 C. Das Diskontgeschäft 69 a) Diskont und Rediskont 69 Im einzelnen: b) Wer diskontiert? 70 1. Die Kreditbanken . 70 a. Die Großbanken 70 ß. Die Provinzbanken 70 y. Privatbanker 70 2. Die Reichsbank 71 3. Andere Kreditgeber 71 1* 4 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. Seite c) Was wird diskontiert? 72 1. „Bankfähige" Wechsel 72 2. „Bestes Bankpapier" 72 3. Londoner Akzepte 72 4. Nicht „bankfähige" Wechsel 73 d) Was bestimmt die Höhe des Diskontsatzes? 73 1. „Privatdiskont" und „Banksatz'* 73 2. Was bestimmt den Privatdiskont? 74 a. Großdiskonteure . 74 ß. Mitbewerb des Auslandes 74 y. Die Reichsbank 75 e) Geldmarkt und Kapitalmarkt . 76 1. Einfluß von Seiten der Zahlungsmittel auf den Diskontsatz . . 79 2. Einfluß des Edelmetalls auf den Diskontsatz 79 3. Werturteil - 80 D. Auslandswechsel 81 a) Der Wechsel als internationales Zahlungsmittel . . 81 b) „Rembourskredit" 82 c) Londoner Rembours 83 d) Im einzelnen: Rußland, Südamerika, China, Britisches Reich 84 e) Internationale Bank-auf-Bankziehungen 85 E. Wechselarbitrage 86 VI. Kapitel. Pfandmäßiger Bankkredit. A. Allgemeines 87 a) Generelle Verpfändung 87 b) Die besondere Verpfändung bestimmter Vermögenswerte — Mobilien oder Forderungen 88 1. Lombard 88 2. Reportgeschäft 88 3. Sicherungsübereignung 88 B. Warenbeleihung 88 a) Warenverpfändung in natura 88 b) „Dokumentenkredit" 89 c) Vinkulationsgeschäft . . . • 90 d) Der Lagerschein 90 e) Warenreportgeschäft 90 f) Privatwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Beurteilung der Warenverpfändung 91 C. Verpfändung von Forderungen 92 a) Die Verpfändung von Wechseln im inländischen Verkehr 92 b) „Pensiongeschäft" 92 1. Technik des Geschäfts 92 2. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Pensionsgeschäfts ... 92 c) Diskontierung von Buchforderungen . . . 93 Inhaltsübersicht. 5 Seite D. Die Beleihung von Effekten 95 a) Technisches 95 b) Lombardzins und Reportsatz 96 c) Die privatwirtschaftliche Bedeutung des Effektenlombard 97 d) Die privatwirtschaftliche Bedeutung des Reportgeschäfts für 98 1. den Börsenspekulanten . . 98 2. die Bank 98 e) Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Effektenlombard und des Reportgeschäfts 1. Steigerung der Börsenkurse 99 2. Förderung des Großbetriebs, der großkapitalistischen Wirtschaftsordnung 99 3. „Börsenherrschaft der Banken?" 100 II. Das irreguläre Bankgeschäft. VII. Kapitel. Effektengeschäfte A. Effekten und Effektenkapitalismus 101 a) Begriffliches 101 b) Statistisches 103 B. Arten der Effekten 105 a) Anleihen . . . . 105 1. Staatsanleihen 105 2. Kommunalanleihen 106 3. Pfandbriefe 107 4. Obligationen 107 b) Dividendenpapiere 109 1. Aktien 109 2. ,.Kuxscheine" in C. Effekten-Eigengeschäfte der Bank i n a) Effektenspekulation 111 b) Effektenarbitrage 113 c) Anlage von Bankkapital in Effekten 113 1. Reserveanlage in Effekten 114 2. Der Effektenbesitz der Bank aus ihrem eigenen Emissionsgeschäft H5 D. Kommissionsgeschäft und Depotgeschäft 116 E. Das Emissionsgeschäft , 120 a) Begriffliches 120 b) Im einzelnen: Uebernahmegeschäft, Gründungsgeschäft, Emissionsgeschäft 123 c) Emission unter der Hand und durch Subskription 124 d) Emission mit und ohne Benutzung der Börse. „Zulassung" 125 e) Bedeutung des Aktiengesetzes von 1884 und des Börsengesetzes von 1896 für das deutsche Emissionswesen 127 f) Kritik des deutschen Emissionswesens 128 6 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. Dritter Teil. Bankenaufbau. VIII. Kapitel. Bankenkonzentration. A. Begriff und Formen der Bankenkonzentration a) System der Einheitsbank 1. Vergrößerung des Einheitsbetriebes 2. Filialgründung 3. Tochterbanken 4. Wechselstuben und Depositenkassen 5. Agenturen b) System der Bankenverbündung 1. Die Kommandite 2. Die ,,Bänkengruppe" . 3. „ Interessengemeinschaft" zwischen Großbanken und Bankengruppen 4. „Konditionenkartell" 5. „Bankentrust" B. Statistik der Bankenkonzentration C. Privatwirtschaftliche Beurteilung der Bankenkonzentration .... a) Vorteile 1. Großbanken „sicherer" . . 2. Großbank-Akzept 3. Gründe der Konzentration im Effektengeschäft 4. Agio der Großbankaktien 5. Gefahrenverteilung b) Nachteile 1. Erschwerte Kontrolle 2. Psychologische Umschichtung des Menschenmaterials a. Bankenleiter ß. Bankbeamte D. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Bankenkonzentration a) Bankengruppen Zentralstellen im Mittelpunkte der Volkswirtschaft . . . . b) Einfluß der Bankenkonzentration auf die Krisen? E. Sozialpolitische Bedeutung der Bankenkonzentration a) Die Bankbeamtenbewegung Gewerkschaftsbewegung b) Bildungswesen c) „Verbeamtung" IX. Kapitel. Die Industrieanlage. A. Die Industrialisierung des Bankwesens B. Im einzelnen: . a) „Schwere Industrie" b) Chemische und elektrische Industrie c) Leichte Industrien d) Kunst und Gewerbe Inhaltsübersicht. 7 X. Kapitel. Die Auslandsanlage. Seite A. Privatwirtschaftliche Erwägungen 158 a) Des Bankkunden '58 b) Der Banken '58 B. Volkswirtschaftliche Beurteilung der Auslandsanlage 160 a) Zahlungsbilanz '60 b) Ergänzung des heimischen Industriestaates 162 c) Ausfuhr von Unternehmerkapital 163 C. Politische Beurteilung der Auslandsanlage 165 a) Die Gläubigerstaaten: Frankreich, England, Deutschland 165 b) Deutschlands Anlagegebiete 165 1. Mitteleuropa 166 2. Vereinigte Staaten 166 3. Rußland? 166 4. Gebiete der überseeischen Rohstofferzeugung ........ 166 5. China 167 6. Afrika , 167 c) Erziehung unserer Bankwelt zu politischem Denken 167 d) Kontrollinstanz? 168 D. Deutsche Auslandsbanken 169 a) Entstehung und geographische Verteilung der deutschen Auslandsbanken . . 169 1. Kommanditierung i 169 2. Filialen. Londoner Filialen 169 3. Auslandsbanken 170 a. Südamerika 170 {*. Ostasien 172 4. Die deutschen Kolonialbanken 172 b) Die volkswirtschaftliche Bedeutung des deutschen Auslandsbankwesens . . 173 XI. Kapitel. Kreditbanken und Reichsbank. A. Die Bank der Banken 174 a) Von der Notenfreiheit über die Zentralnotenbank zur Zentralbank .... 174 1. Die Notenbank 175 2. Die Zentralnotenbank 175 3. Die Zentralbank 175 b) Krisen- und Kriegsgefahr 176 c) Quartalschwierigkeiten 178 d) Kapitalknappheit und volkswirtschaftliche Illiquidität 178 B. Politik der Zentralbank • 179 a) Goldhortung 179 b) Liquidierung unserer Volkswirtschaft 181 c) Erhöhung der „Barreserve" 183 d) Bankkontrollen 184 C. Männer und Werte 185 8 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. Literatur. V orbemerkung. Für den Anfänger empfiehlt sich zur Einarbeitung in das Gebiet des deutschen Kreditbankwesens: Obst, Geld-, Bank- und Börsenwesen (in der Sammlung kaufmännischer Unterrichtswerke). Leipzig, Poeschel. Derselbe, Bank und Bankpolitik. In gleichem Verlag. Leitner, Das Bankgeschäft und seine Technik. Frankfurt a. M., Sauerländers Verlag. B u c h w a 1 d , Technik des Bankbetriebes. Berlin, Springer. Schär, Die Bank im Dienste des Kaufmanns. Leipzig, Glöckner. Derselbe, Die Technik des Bankgeschäfts. Berlin, Simon. R i e ß e r, Die deutschen Großbanken. Jena, Fischer. Somary, Bankpolitik. Tübingen, J. C. B. Mohr (P. Siebeck), 1915. Diese Bücher, abgesehen von dem letztgenannten, sind in mehrfachen Auflagen erschienen. Ferner empfiehlt sich regelmäßiges Studium des Handelsteils einer großen Zeitung, z. B. der Frankfurter Zeitung, sowie der Fachpresse (z. B. Plutus, Bankarchiv, Bank, der deutsche Oeconomist u. a.). Die im folgenden benutzte überreiche Literatur konnte Raummangels wegen nur teilweise angeführt werden. Manches entnahm der Verfasser einer nunmehr langjährigen Berührung mit der Bankpraxis. 1 Begriffliches und Geschichtliches. 9 Erster Teil. Begriffliches und Geschichtliches. I. Kapitel. Begriffliches. A. Begriff und Funktion des Bankwesens. Aufgabe vorliegender Arbeit ist es, die Organisation der deutschen Kreditbank nach ihren privatwirtschaftlichen wie volkswirtschaftlichen Wesenheiten zu umreißen — die Eigenart eines einmaligen Gebildes, wie es vor fünfzig Jahren in dieser Art nicht war und in fünfzig Jahren so nicht mehr sein wird. Wir haben seine Lebensäußerungen zu verstehen teils aus den privatwirtschaftlichen Erwägungen der Beteiligten — des Bankers 1 ), des Bankkunden — teils in seinen Wechselwirkungen mit den sozialen Zusammenhängen der Umwelt und der Vorwelt. Beide Betrachtungsweisen, dieFrag-e nach dem privatwirtschaftlichenZweck und der volkswirtschaftlichen Funktion, sind möglichst scharf zu scheiden — ein Grundsatz, den wir dem leider zu früh dahingegangenen Schönitz 2 ) verdanken. In abermals scharfer Scheidung und unter bewußter Hervorhebung der letzten überwirtschaftlichen Zielsetzung rollen wir auch die Frage der „Gesundheit" unseres Bankwesens auf. In einer Arbeit, die von Praktikern und solchen, die es werden wollen, gelesen wird, ist eine derartige „praktische" Stellungnahme von weitreichender Verantwortlichkeit und nicht zu umgehen. Mit diesen bewußten Werturteilen, welche wegen Allgemeingültigkeit des nationalpolitischen Zieles selber auf Allgemeingültigkeit Anspruch haben, verwechsle man nicht die zahlreich auftauchenden privatwirtschaftlichen Sollsätze — rein tatsächliche Feststellungen: Welche Regeln leiten erfahrungsgemäß den Banker im Interesse der Rentabilität des Betriebs? Auszugehen ist von dem unbestimmten Begriff der „Bank", wie ihn das tägliche Leben braucht, um ihn im Laufe der Arbeit mit bestimmtem und wissenschaftlich geklärtem Inhalt zu erfüllen. Aber sobald wir jenen Ausgangspunkt suchen, begegnen wir einer Schwierigkeit: Ist alle Geschichte ein Strom, so sind Begriffe ein gedankliches Netz, das wir im Strome aufspannen. Die Wellen kommen und gehen, das Linienwerk zeigt nicht an: Woher? wohin? Versuchen wir es, Begriffe zu bilden, welche alle geschichtlichen Stufen des zu umschreibenden Tatsachenbestandes mitumfassen sollen, so kommen wir zu allgemeinsten, J ) „Banker" ein für allemal statt des veralteten „Banquier". 2 )H. Schönitz, Wesen und Bedeutung des privatwirtschaftlichen Gesichtspunktes in der Sozialökonomie (Die private Unternehmung, 1. H.). Mannheim, J. Bensheimer, 1914. M. Weyermann und H. Schönitz, Grundlegung und Systematik einer wissenschaftlichen Privatwirtschaftslehre und ihre Pflege an Fachhochschulen. Karlsruhe, Braun, 1912. 10 G. v. Schulz e-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. I also unbrauchbaren Begriffen. Aller Wirtschaftshistorie zum Trotz müssen wir kühn genug sein, Begriffe zu bilden, welche für die Gegenwart allein gelten. Dies gilt auch vom Begriffe der „Bank". Unter ,,B a n k" wurde von der älteren deutschen Literatur, Büsch, R a u, Lötz 1 ), ein öffentliches Unternehmen zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs verstanden, insbesondere ein Mittel zur Ersparnis der Hartgeldzahlung. In klarer Weise unterscheidet dementsprechend R a u: Giro- und Notenbanken. Aber jenes Giro und jene Note, wie sie einem R a u als Ideal vorschwebten, mit voll metallischer Deckung, fallen für uns aus dem Begriffe des Bankwesens heraus. Eine „Bank" in unserem Sinne entsteht erst dort, wo die Zahlungserleichterung zum Mittel wird, um fremde Kapitalien anzuziehen und mit Zinsgewinn weiter auszuleihen. Für Deutschland liegt dieser Uebergang in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts. Volkswirtschaftliche Funktion wird nunmehr die Ansammlung mehr oder minder dauerhafter Einlagen und ihre Weitergabe an den Großbetrieb der Gegenwart, welcher von vornherein die Eigenkräfte privater Gelddarleiher übersteigt. Unter solchen Großbetrieben steht der moderne Staat voran, daneben die Großindustrie und das Verkehrswesen, besonders Hüttenwerke und Eisenbahnen. Der schriftstellernde Chor beklagt diesen Fortgang im Drama zunächst als „Irrweg". „Der Glaube an die Sicherheit der Bank bleibt nicht stets unerschüttert, der leiseste Zweifel kann das Schneekörnchen sein, welches die Lawine auslöst. Damit entstehen Kreditkrisen, und die Banken vermehren die Schwankungen des Wirtschaftslebens" 2 ). Eine solche Befürchtung scheint nur zu gerechtfertigt. Nicht nur, daß die Banken kurzfristige Einlagen langfristig in Staatskredit und Hypotheken anlegen; sie verwenden sie auch zur Eigenspekulation und schaffen in Aktien und Noten neue Spekulationsobjekte; sie scheinen die dünn fließenden Kapitalbächlein, nach denen das produktive Feld lechzt, in das Sumpfland der Spekulation abzuleiten. Erst in den fünfziger Jahren wird der neugebildete Tatbestand mit dem Stempel der Legitimität versehen — ein Verdienst vor allem des jugendlichen Ad. Wagner, der die Bank für ein privates Erwerbsunternehmen wie jedes andere erklärte 3 ). Aber dieser Schriftsteller behandelte noch das Eigenkapital der Bank und ihre fremden Gelder als gleichwertig, bis Hildebrand das aktive und passive Kreditgeschäft in ihrer wechselseitigen Ergänzung scharf gegenüberstellte 4 ). Diese literarische Entwicklung vollzieht sich an der Hand englischer Schriftsteller in ähnlicher Weise, wie damals Deutschland zu der entwickelteren Bankpraxis Englands bewundernd aufblickte. Seitdem besteht für uns das Wesen der Bank in Kreditvermittlung. Man scheide innerhalb der Gütervermittlung (Zirkulationsprozeß) die Sacligüter- vermittlung und die Kreditvermittlung: Handel und Bankwesen. Der Begriff der Bank wird damit abhängig vom Begriff des Kredits. In Fortbildung Komor- zynskis 5 ) setze ich das Wesen des Kredits in die Abspaltung des abstrakten Vermögenswertes eines Gutes von der wirtschaftlichen Verfügung über das konkrete Gut selbst. Ersteren behält sich der Kreditgeber vor, letztere fällt dem Kreditnehmer zu. Die juristische Form: Forderung des Kreditgebers, Eigentum des Kredit- *) Büsch, Abhandlung von den Banken. § 1 ff. K- H. R a u , Grundsätze der Volkswirtschaftslehre. Heidelberg 1826. § 304. Aehnlich J. F. E. Lötz, Handbuch der Staatswirtschaftslehre. Erlangen 1821/22. § 115/116, S. 374 ff. 2 ) M. N i e b u h r , Bankrevolution und Bankreform. Berlin 1846. S. 33/34. 3 ) Ad. Wagner, Beiträge zur Lehre von den Banken. Leipzig 1857. S. 30 ff. O. Hübner, Die Banken. Leipzig 1854. I. S. 28. 4 ) Hildebrands Jahrbücher f. Nationalök. und Statistik, Bd. VIII. S. 127 ff. Jena 1867. Das Chequesystem und das Clearinghouse in London. 6 ) Komorzynski, Die nationalökonomische Lehre vom Kredit. Innsbruck 1909. W. Lötz, Wesen des Kredits, in der Festgabe für R i e ß e r. Berlin, Guttentag. 1913. 1 Begriffliches und Geschichtliches. 11 nehmers, steht in zweiter Linie. Es kommen zweifellose Kreditvorgänge vor, bei denen dem Kreditnehmer kein Eigentum erworben wird, z.B. bei Gutschrifteines Lombarddarlehens auf Scheckkonto. Nicht zum Wesen des Kredits gehört ferner die Ertragsbeteiligung — zinsloser Kredit! — nicht die Forderung auf Rück- gewähr der Kapitalsumme — Rentenanleihe! Dagegen gehört zum Wesen des Kredits die Tendenz zur sozialen Klassenbildung: Trennung des leihkapitalistischen Rentner- tums von dem mit fremdem Kapital arbeitenden Unternehmertum: „Kreditwirtschaft"! Der Unternehmer jedoch, welcher Kredit im Eigenbetriebe verwendet, ist kein Banker. Falsch ist also die auch heute noch öfters gehörte Definition des Bankgeschäfts als „Verwaltung fremder Gelder". Es ist vielmehr wesentliche Eigenart des Bankgeschäfts, daß dem passiven Kreditgeschäft das aktive Kreditgeschäft — der „Einlage" die „Anlage" gegenübersteht: Kreditvermittlung. Keine „Bankgeschäfte" sind daher, obgleich vielfach von Banken tatsächlich betrieben, der Geld- und Edelmetallhandel, das Aufbewahrungsgeschäft, der Effekten- eigenhandel der Bank — Geschäfte, welche für den Hauptzweck der Bank unschädlich oder ihm förderlich sein können: „bankmäßige Nebengeschäft e". Andererseits können Bankgeschäfte selber als Nebengeschäfte andersartiger Hauptgeschäfte auftreten: Von den 1907 in Deutschland gezählten 14 000 Bankbetrieben waren 4000 Nebenbetriebe von Speditionsgeschäften (aus denen das Bankgeschäft historisch vielfach hervorgegangen ist), von Reisebureaus, Schiffahrtsagenten, Lotteriegeschäften usw. Auch Warenhäuser und Konsumvereine gliedern sich Bankgeschäfte an. Schließlich: Effekten als Warenhausartikel? Von den bankmäßigen Nebengeschäften scheide man solche, welche den Zweck der Kredit Vermittlung gefährden: „b a n k w i d r i g e" Geschäfte, z. B. den Betrieb von Fabriken, Eigenspekulation in Effekten u. a. Ist das Wesen des Bankgeschäfts Kreditvermittlung, so täusche nicht die juristische Form. Zweifellose Kreditvorgänge wie das Diskontgeschäft 1 ), das Reportgeschäft werden vom Juristen als Kaufgeschäfte konstruiert. Auch die Emission von Aktien ist als Kreditvorgang ein echtes Bankgeschäft, obgleich die Aktie ein Mitgliedschaftsrecht verbrieft. Aber der Aktionär ist wirtschaftlich nur ein Leihkapitalist, welcher sein Kapital während des Bestehens der Aktiengesellschaft nicht zurückfordern kann (HGB. 213) und der, wie dies jedem „partiarischen" Rechtsgeschäft wesentlich ist, schwankende Erträge bezieht 2 ). Juristisch ist die Aktiengesellschaft selbst Unternehmer. Letztere wird dagegen von Großaktionären, Aufsichtsratsmitgliedera oder Direktoren beherrscht, welche je nach den tatsächlichen Machtverhältnissen als Unternehmer im wirtschaftlichen Sinne zu betrachten sind. Der p r i v a t w i r t s c h a f 11 i c h e Zweck des Bankwesens ist für die. Bank der Gewinn des Kreditvermittlers, der bald als Provision, bald als Zinsdifferenz auftritt. Für den Kunden ist der Zweck der Bank die Befriedigung teils des Anlage-, teils des Kreditbedürfnisses, und zwar unter Benutzung eines Vermittlers in der Weise, daß das eine Bedürfnis nicht mehr von dem andern abhängt, weder örtlich, noch zeitlich, noch der Größe nach. Schulbeispiele: Der Strohhutfabrikant hat Betriebsüberschüsse im Sommer, der Pelzwarenhändler im Winter. Die Bank pumpt in der Rentnerstadt Gelder ein und stößt sie in der Geschäftsstadt aus. Sie sammelt Kapitalsplitter im kleinen, um sie im großen auszuleihen. Sie bemißt die Verfallzeit der gewährten Kredite nach dem Bedürfnis des schuldnerischen Geschäfts und sichert so den Kreditnehmer vor unzeitiger, vielleicht wucherischer Kündigung. Die Bank vermehrt auch die Sicherheit des Kreditgebers, der nur noch den „reinen Zins" erhält. Aber sie über- l ) James Breit, Bankgesetz. Berlin 1911. S. 127. *) So schon Ad. Wagner in Schönbergs Handbuch. 4. Aufl. Bd. I. S. 435. 12 G. v. Schulz e-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. 1 nimmt dafür die Auswahl und Ueberwachung des Schuldners, dessen Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit sie dem Gläubiger gewährleistet. Dadurch daß bei der Bank die Schulden vieler Privatpersonen zusammenfließen, findet für letztere ein Ausgleich der Gefahren statt, die mit jeder Kreditgewährung verknüpft sind. Aber indem die Bank sich zwischen Gläubiger und Schuldner schiebt, schmälert sie auch die Stellung des einst allmächtigen Gläubigers, der zum „Nur- Rentner" zusammenschrumpft. Die wirtschaftliche Machtstellung der alten Gläubigerklasse geht auf die Banken über. Die volkswirtschaftliche Funktion des Bankwesens ist die vielbesprochene Verwaltung des Volksvermögens 1 ). Je mehr die Kreditwirtschaft heute durchdringt, um so größer wird jener Bruchteil des Gesamtkapitals, welcher dem von der Bank erkorenen Unternehmer zuströmt. Banken ziehen nunmehr die Kanäle, durch welche nicht nur die alljährlichen Ersparnisse, sondern auch die (in steter Erneuerung befindlichen) Erbbestände des Kapitals dahinfließen. Man gedenke zunächst der ungeheuren Steigerung der „fremden Gelder". In Deutschland beliefen sie sich Ende 1891 bei unseren Aktienbanken auf 1280 Millionen M., Ende 1906 auf 6305 Millionen, heute schätzungsweise auf gegen 10 Milliarden, Ende 1913 bei den 9 Berliner Großbanken allein auf 5,1 Milliarden M. Aber daneben sind die Banken Durchgangsstellen der noch größeren Kapitalbewegungen im Effektengeschäft. — Jene können auch beim besten Willen irren; sie können damit Milliarden in falsche Richtung drängen und unter Umständen verspielen. Heute sind einige wenige Großbanken in der Lage, die Richtung unserer wirtschaftlichen Entwicklung mehr oder minder zu bestimmen. Ihre Verantwortlichkeit wird damit von einer privatwirtschaftlichen gegenüber den Aktionären zu einer volkswirtschaftlichen gegenüber der staatlichen Gesamtheit. Tatsächlich drängten sie die Kapitalien in die Richtung von Handel und Industrie, vor allem in die Riesenunternehmungen der schweren Industrie, daneben in den Grund und Boden — einst in das Rittergut, heute in das großstädtische Miethaus. Daher der jähe Aufschwung der deutschen Eisenindustrie, welche nur hinter Amerika zurücksteht, und der deutschen Großstadt, die sogar amerikanische Vorbilder einholt. Werturteil: Die Bankpolitik galt lange Zeit als getrennt von der Wirtschaftspolitik, sowie diese von der „hohen" Politik getrennt gehalten wurde. Aber unbewußt strömte das politische Element ein, so z. B. wenn das Ideal billiger Diskontsätze zurücktrat hinter dem Ideal einer festen Währung. Auch unsere Altvorderen fühlten es: Ein Zollverein ist kein Vaterland. Was sie empfanden, sprechen wir offen aus: Letzter Wertmaßstab allen Wirtschaftslebens ist für uns die Macht und Sicherheit — die wirtschaftliche wie politische — der deutschen Nation. Auch die Interessen der sozialen Gerechtigkeit wie der kulturellen Vertiefung hängen für uns — Alteuropäer auf beschränkter, von Ost und West bedrohter Fläche — von der Erfüllung jener Vorbedingung ab. Für dieses letzte Ziel bejahen wir im wesentlichen — trotz aller Vorbehalte im einzelnen — die großkapitalistische und industriestaatliche Tätigkeit unserer Banken, ohne welche wir längst von der angelsächsischen Welt überholt wären. Wo befänden wir uns, wenn wir kleinkapitalistisch und unorganisiert geblieben wären? B. Liquidität. a) Aus dem Wesen der Bank fließt unmittelbar der Begriff der Liquidität. Ist der Begriff des Bankwesens an den des Kredits gebunden, so ist zunächst jene absolute Kreditgrenze maßgeblich, welche in der „verfügbaren Menge der schon heute vorhandenen realen Güter" besteht 2 ). Aber schon lange, ehe diese x ) A. Lansburgh, Die Verwaltung des Volksvermögens durch die Banken. Berlin- Charlottenburg 1908. S. 9. 2 ) Komorzynski, Die nationalökonomische Lehre vom Kredit. Innsbruck 1909. S. 398. I Begriffliches und Geschichtliches. 13 Grenze erreicht ist, übt die Art der vorhandenen Güter einen einschneidenden Einfluß auf den Bankkredit aus. Ist die Bank ein Erwerbsunternehmen, welches Kredit nimmt, Um Kredit zu geben, so darf sie nur ebenso befristeten Kredit gewähren, als sie selber erhält — Grundsatz der bankmäßigen Deckung. „Es darf der Termin für die fälligen Zahlungsverbindlichkeiten der Bank nicht diesseits des Termins für die Realisierung entsprechender Forderungen fallen" 1 ). Es heißt das: Soweit dem Kredit auf seiten des Kreditnehmers rasch umschlagende Kaufmannsgüter entsprechen, darf sich die Bank kurzfristig verpflichten, dagegen nur langfristig dort, wo der Kreditnehmer, durch den Kredit befähigt, festliegende Anlagen zu periodischen Erwerbszwecken macht. Es ist das zunächst ein privatwirtschaftlicher Sollsatz, auf dessen Vernachlässigung die Strafe geschäftlichen Zusammenbrüchs steht. Die Beobachtung dieses Grundsatzes liegt ebenso im privatwirtschaftlichen Interesse der Bank selbst, wie dem ihrer Gläubiger, aber auch im Interesse ihrer Schuldner, die damit vor unzeitiger Kündigung geschützt sind. Die Befolgung oder Mißachtung obigen Grundsatzes hat aber auch weitreichende v o 1 k s wirtschaftliche Bedeutung, auf die wir wiederholt zu sprechen kommen. — Trotz seiner volkswirtschaftlichen Wichtigkeit wurde der Grundsatz der bankmäßigen Deckung in Deutschland zwar den Notenbanken, nicht aber den übrigen Kreditbanken gesetzlich aufgezwungen. Diese Tatsache ist der glänzendeji Entwicklung des deutschen Bankwesens zugute gekommen: „Banken-Freiheit"., die der jugendliche Ad. Wagner verfocht. Als „Liquidität" 2 ) bezeichnen wir das M a ß, in welchem dem Grundsatz der bankmäßigen Deckung genügt ist, in dem insbesondere kurzfällige Verbindlichkeiten durch kurzfällige Guthaben gedeckt sind. Die Liquidität läßt sich aus der Bilanz nicht ablesen, da diese nicht Qualitäten, sondern nur Quantitäten angibt. Faule Festlegungen kleiden sich nicht selten in die Form von Wechseln oder Lombards. Die Leipziger Bank hatte unmittelbar vor dem Zusammenbruch 64% ihrer Verbindlichkeiten in „leicht zu realisierenden Werten" angelegt. Daher sind alle rein rechnerischen Methoden der Liquiditätsfeststellung stärksten Zweifeln ausgesetzt — „Zahlenspiel" ? Dies gilt um so mehr, als die Bilanz nur das „getätigte" enthält, nicht aber Eventualrechte und -Verbindlichkeiten, z. B. aus Konsortialgeschäften, Wechselindossamenten, aus gewährten, aber noch nicht abgehobenen Krediten u. a. Man unterscheide Liquidität der einzelnen Bank — die Bank A ist liquid, indem sie im Notfalle ihre Aktiva bei anderen Banken B, C, D liquidisieren kann — und die allgemeine Liquidität der Bankwelt eines Landes. Die Banken A, B, C, D usw. besitzen genügend solcher Aktiva, die sie im Falle allgemeiner Krisis bei der Zentralnotenbank als der Bank der Banken in Zahlungsmittel umsetzen können. So kann z. B. eine einzelne Bank ihre Reports ohne weiteres liquidisieren, nicht aber sämtliche Banken — eine Scheidung, auf die in Liquiditätsfragen zu wenig geachtet wird. Als z. B. im Herbst 1911 (Marokko) den Großbanken sehr erhebliche Summen entzogen wurden, beschafften sie etwa % des Entgangs durch Rediskont von Wechseln bei der Reichsbank; die Kündigung der Börsenkredite fand dagegen ihre Grenze in jähen Kursrückgängen. Diese Scheidung hat mit der unten berührten Frage der volkswirtschaftlichen Liquidität nichts zu tun, sie bewegt sich vielmehr auf privatwirtschaftlichem Gebiet. b) Versuche einer Liquiditätsberechnung. Meistens stellt man gegenüber *) C. Knies, Der Kredit. Berlin 1879. 2. Hälfte S. 242. Vergl.auch A. E. Sayous, Les Banques de depöt. IL Aufl. Paris 1907. S. 219 ff. 2 ) Vgl. ad Begriff der Liquidität Ehlers, Kreditgenossenschaftliche Probleme. Ergänz.- Bd. des Thünenarchivs 1910, sowie Hansen, Problem der Liquidität im deutschen Kreditbankwesen. Stuttgart 1910. S. 6. Im Druck: Fleischmann, Probleme der Bankbilanzen (aus dem Freiburger volkswirtschaftlichen Seminar). 14 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. I als kurzfällige Verpflichtungen die Summe der Kreditoren, Akzepte und Depositen, als liquide Mittel Kasse, Reports, Lombards, Wechsel, Effekten, dagegen nicht Debitoren. Man entschuldigt die offenkundigen Mängel dieser Rechnung damit, daß die Fehler bis zu einem gewissen Grade sich ausgleichen, da sie zugunsten wie zu Ungunsten der Liquidität begangen sind. Man hofft, letztere wenigstens nicht zu überschätzen. In der Tat: Nicht alle Akzepte (für welche meist Deckung vor Verfall eintritt), nicht alle Kreditoren bedeuten sofort fällige Verbindlichkeiten. Ein Teil der Debitoren ist als liquid zu betrachten. So gelang es der Deutschen Bank, zwischen dem 31. August und dem 31. Oktober 1911 ihre Debitoren um 44 Millionen M. zu vermindern. Diejenigen Schriftsteller, welche mit obiger Rechnungsmethode wirtschaften, kommen mit Abweichungen im einzelnen zu einem Liquiditätsgrad der deutschen Kreditbanken von 50—70 % • Eine verbesserte Methode teilt die leicht greifbaren Mittel in solche erster und zweiter Ordnung. Zu jenen zählen Kasse, Koupons, Sorten, Bankguthaben und Wechsel, zu diesen Lombarddarlehen, Reports und Vorschüsse auf Waren. Ein Vergleich des Anteils der leicht greifbaren Mittel erster Ordnung mit den Gesamtaktiven ergab 1908 bei den Berliner Großbanken ein Verhältnis von fast 30%, dagegen bei den deutschen Kleinbanken (mit einem Kapital von 2,5 Millionen abwärts) nur etwa 20% *). Schär versucht die Liquiditätsberechnung durch eine genauere Gegenüberstellung von Aktiven und Passiven nach Fälligkeitsschichten zu vertiefen 2 ). Voraussetzung für eine brauchbare Liquiditätsberechnung sind vergleichbare Bilanzen. Alle derartigen Berechnungen litten bisher an der Verschiedenartigkeit der Bilanzierungs- und Buchhaltungsgrundsätze in den einzelnen Betrieben. Erst auf Grund des einheitlichen Bilanzschemas von 1912 scheint es möglich zu sein, etwas weiter vorzudringen. Fleischmann berücksichtigt als sofort fällige Verpflichtungen nur Einlagen und Kreditoren von sofortiger Fälligkeit, oder mit einer Kündigungsfrist von weniger als 7 Tagen und bringt von Akzepten die eigenen Akzepte in Abzug; auf der anderen Seite sondert er auch manchen illiquiden Bestandteil aus den flüssigen Aktiven aus, z. B. aus dem Wechselbestande die eigenen Akzepte, die eigenen Ziehungen und die Solawechsel der Kunden an die Order der Bank. Entsprechend der Ausscheidung der länger befristeten Kreditoren läßt er auf der Seite der flüssigen Mittel erster Ordnung Reports und Lombards außer Ansatz. Das Ergebnis dieser Liquiditätsberechnung ist erheblich günstiger als das der bisherigen Methode. Die sofort fälligen Verbindlichkeiten waren für die Berliner Großbanken auf Grund der Ausweise für 1912 durch flüssige Mittel ersten Ranges zu 43,9%, durch flüssige Mittel überhaupt zu 87,1% gedeckt, wogegen die alte Methode 33,3% bzw. 43,9% ergibt. Der „Praktiker" begnügt sich nach R i e ß e r 3 ) vielfach damit, daß x / 3 sämtlicher Verpflichtungen mit liquiden Mitteln ersten Ranges: Kasse, Bankguthaben, Reports und Wechseln, gedeckt ist — ein Verhältnis, das in praxi weder überall erreicht wird, noch für die Liquiditätin allen Fällen ausreicht. Das Ergebnis der verschiedenartigen Liquiditätsberechnungen einer umfangreichen Literatur möchte ich dahin zusammenfassen: Die privatwirtschaftliche Liquidität der deutschen Kreditbanken ist zurzeit „keine ungünstige" 4 ), wenn auch eine in dem Jahrzehnt von 1890 zu 1910 verschlechterte — übrigens auch eine 0 Litefatürangaben in der Bankenquete 1908/09. Materialien zur Frage des Depositenwesens, Punkt Vi des Fragebogens. S. 134, 143 ff. Berlin 1910. Vgl. auch Heinemann in Conrads Jahrbüchern. 3. F. Bd. 20. S. 90. Jena 1900. Koppel im Plutus v. 26. Mai 1906. Frankf. Zeitung Nr. 93 v. 1. IV. 1907. Deutscher Oekonomist v. 23. XI. 1907. S. 561. v.Luram, Bankarchiv v. 15. III. 1912. S. 182. 2 ) Schär, Die Bank im Dienste des Kaufmanns. Leipzig 1909. S. 13. 3 ) J. Rieß er, Großbanken, 4. Aufl. Jena 1912. S. 165. *) Eine „vorzügliche"? Vgl. Meitzer, Das Depositenwesen Deutschlands. Jena 1912. S. 70. I Begriffliches und Geschichtliches. 15 sehr verschiedenartige; man vergleiche z. B. die Deutsche Bank mit dem Schaaff- hausenschen Bankverein, eine liquide mit einer illiquiden Großbank. Ich möchte dieses — mit Vorsicht — günstige Urteil durch folgende Erwägungen stützen: Die Kritiker unseres Bankwesens, vor allem die Ausländer, berücksichtigen meist nicht die sehr erheblichen eigenen Mittel unserer Banken, welche verhältnismäßig illiquid angelegt sein dürfen, da sie den unkündbaren Forderungen der Aktionäre entsprechen. Dezember 1908 betrugen die eigenen Mittel etwa die Hälfte (!) aller Verpflichtungen unserer Kreditbanken. In Effekten und Konsortien als der illiquidesten Anlage war nicht über '/s des eigenen Vermögens angelegt 1 ). Zu dem eigenen Vermögen tritt der Reservefond, der nach deutscher Gewohnheit eigentlich „Reservekonto", d. h. dividendenfreies Eigenkapital ist. Indem das Gesetz die Auffüllung des Reservefonds erzwang, wuchsen den deutschen Kreditbanken die Reserven von 12,9% (1885) bis zu 22,9% (1908) des Aktienkapitals. an — abgesehen von den sehr erheblichen stillen Reserven. Obige Reserven, als Garantiemittel des Aktienkapitals für die Aktionäre, dürfen illiquideren Anlagen zugeführt werden als die „fremden Gelder" 2 ). Hierzu kommt die gegenseitige Hilfeleistung, auf die unsere Banken im Notfalle rechnen können — eine Art Liquiditätsversicherung. Allerdings ist Bankkredit einer Bank nur Hilfsmittel in außerordentlichen Fällen. Wer regelmäßigerweise selber des Kreditvermittlers bedarf, scheidet — wie bereits Schulze-Delitzsch gut gesagt hat — aus der Reihe der Kreditvermittler aus und sinkt in die Rolle des Bankkunden zurück 3 ). Aber im Notfalle geht ein Instanzenzug von der Kleinstbank bis hinauf zur Größt- bank, von einer Großbank zur andern. Der Dresdner Bank wurden 1901 in drei Tagen 60 Millionen M. entzogen, die sie mit Hilfe anderer Banken ohne weiteres aufbrachte. Eine solche Solidarität der deutschen Bankwelt bedeutet ein erhebliches Stück von Krisen- und Kriegsbereitschaft und vermindert — aber verstärkt auch zugleich! — die Gefahren unseres Kreditsystems: „Alle für einen!" Scharf zu scheiden von der Frage der Liquidität ist die Frage des Edelmetallbestandes bei den Banken. Man vermeidet hierfür besser den Ausdruck „Kasse", da zur Kasse öfters Bankguthaben, Schecks usw. mitgerechnet werden. Eine höchst liquide Bank, die ein großes Giroguthaben bei der Reichsbank aufweist, kann überhaupt keine nennenswerten Edelmetallbestände besitzen; denn vom privat- wirtschaftlichen Standpunkte der Bank aus sind Edelmetallvorrat und Guthaben bei der Reichsbank gleichwertig. Umgekehrt kann eine höchst illiquide Bank verhältnismäßig hohe Edelmetallbestände, etwa durch Verpfändungen eigenen oder anvertrauten Vermögens, sich kurzfristig beschafft haben. Die Sorge für Edelmetallvorräte ist volkswirtschaftlicher (intervalutarischer) Natur und liegt der Zentralnotenbank ob; sie hat mit der Liquiditätsfrage der privaten Banken nicht das mindeste zu tun. C. Arten der Banken. Die deutsche Kreditbank von heute ist ein geschichtliches Konglomerat, nicht durch einen einheitlichen Begriff zu umschreiben, sondern nur so zu erfassen, daß man die verschiedenartigen Bankgebilde überblickt und dasjenige abstreicht, was aus dem Rahmen „Kreditbank", so wie sie heute besteht, herausfällt. a) Nach der äußeren Form unterscheidet man zunächst Bankbetriebe in der Hand von Einzelunternehmern und solche in der Hand von Gesellschaften, erstere „Privatbanken", letztere „Banken" schlechthin genannt. x ) Bankenquete 1908/09. Berlin 1910. Materialien zur Frage des Depositenwesens. Punkt VI. S 126, 134. 2 ) Ad Reservefond: P a s s o w , Die Bilanzen der privaten Unternehmung. Leipzig 1910. S. 66/68. Herlfron, Lehrbuch des Handelsrechts. Berlin 1907. I.Band S. 455 ff. 3 ) Schönitz, Der kleingewerbliche Kredit. Karlsruhe 1912. S. 168. 16 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. I 1. Die „Privatbanken" nehmen an Zahl zu (1892: 2180; 1902: 2564; 1912 auf 3500 geschätzt), an Bedeutung ab *). Wenige ganz Große rücken der Großbank nahe (Mendelssohn, Bleichröder): Großbanken mit persönlichem Einschlag. Im übrigen haben die größeren Privatbankbetriebe vielfach die Neigung, Vermögensverwaltung zu werden: „Das Genie ist nicht erblich". Beispiel: Rothschild in Frankfurt, der das Diskontgeschäft als sicherste aller Anlagen pflegende Riesenrentner. Der Mittelbanker, einst der Vertrauensmann und Berater des Kunden, ging zurück. Beispiel: Ludwig Delbrück, der „seinen Beruf wie ein Amt auffaßte" 2 ). Die heutige Entwicklung verlangt damit vom Kapitalisten, will er nicht als Schaf zur Schlachtbank geführt werden, mehr wirtschaftliches Wissen und mehr Selbständigkeit als ehedem. Der Mittelbanker in seiner Unterschicht schied vielfach durch Effekten-Eigenspekulation oder durch unmittelbare Teilnahme an der Industrie aus der Reihe der Kreditvermittler aus. Dagegen vermehrte sich die — oft an das Proletarische streifende — Unterschicht, nicht selten dem Wucher benachbart, der „diskrete" Kreditgeber kleinerer Geschäftsleute, bis ihm diese durch Genossenschaften entrückt werden. Zu seinem Geschäft gehört u. a. der Diskont zweifelhafter Wechsel, die Vermittlung von „Akzeptaustausch", der Vertrieb fragwürdiger Effekten an den nichtökonomischen Menschen bis zum Bauern, Dienstmädchen und Professor, die Verleitung zur Effektenspekulation vielfach auch durch Reisende, daher „Animierbanker". Besonders gefährlich ist dieser „wilde Banker", wenn er unter dem Namen „Bank", gar „Sparbank", durch hohe Zinsen Einlagen aus Sparerkreisen anlockt. Die besseren Elemente unter den Mittel- und Kleinbankern haben die Neigung, in Aktienbanken aufzugehen; indem sie bei solchen Fusionen ihre illiquiden Forderungen (Hypotheken, Effekten) zurückbehalten müssen, entwickeln sie sich öfters zu Industriellen. Aber indem man den relativen Rückgang des Privatbankgewerbes feststellt, hüte man sich, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Der Schwerpunkt verschiebt sich; die ungeheuer gestiegenen Kreditansprüche sind nur durch die Aktienbank zu befriedigen. Dem Privatbanker bleiben jedoch wichtige Arbeitsgebiete erhalten, vor allem der Blankokredit an mittlere und kleinere Industrien und die Spezialisierung auf bestimmte Effekten. Der Privatunternehmer betätigt sich nicht selten arbeitsfreudiger als der Beamte, und die Dezentralisation der Kreditbanken findet an den wachsenden Verwaltungskosten ihre Grenze! Ein Zusammenschluß der Privatbanken nach französischem Vorbild könnte vielleicht manche Vorteile- des Großbetriebs sichern und z. B. den Zugang zu größeren Emissionsgeschäften eröffnen 3 ). 2. Bankbetriebe als Gesellschaftsunternehmungen: „Bänke n", vor allem Aktienbanken. Der Schwerpunkt unseres Bankwesens . liegt heute in Deutschland so sehr auf der Aktienbank, daß, wenn wir im folgenden von „Banken" reden, wir stets Aktienbanken meinen. Diese Tatsache ist von größter Bedeutung: Alle Probleme des Aktienwesens berühren unser Bankwesen in besonderer Schärfe. Im einzelnen: Neben den offenkundigen Nachteilen—höheren Unkosten („der Taler wird nicht so oft herumgedreht"), der Indolenz der Aktionäre („bete comme un actionaire") — vergesse man nicht: Nur die Aktiengesellschaft ermöglicht jene Oeffentlichkeit, welche der zentralen Stellung wie der volkswirtschaftlichen Verantwortlichkeit unseres Bankwesens allein entspricht. Der Aktienbank und ihr allein gegenüber ist damit ein gewisser Grad von Staatsbeaufsichtigung erzwingbar. Dasselbe gilt von den Bestimmungen über Ansammlung eines Reservefonds, die dem Privatunternehmer nicht aufzunötigen sind. Schließlich: Die Börsengängigkeit J ) E. Loeb, Schriften des Vereins für Sozialpolitik. Bd. 110. S. 248. Leipzig 1903. H. Schacht, Einrichtung und Bedeutung der Großbanken. Hannover 1912. S. 63. ! ) P 1 u t u s v. 22. März 1913. 3 ) Kühne-Zeit z, Bankarchiv XII, Nr. 3: Die Möglichkeit eines Zusammenschlusses deutscher Privatbankiers. I Begriffliches und Geschichtliches. 17 der Aktie erlaubt eine verhältnismäßig niedere Verzinsung des in Bankaktien angelegten Kapitals. Ihre Durchschnittsverzinsung ist kaum höher als bei Hypotheken und Industrie-Obligationen. Dies ermöglicht den Banken die Pflege weniger gewagter Geschäfte als dem Privatbanker, soweit er mit fremdem Kapital wirtschaftet. Bei dem enorm gewachsenen Umfang unserer Bankbetriebe werden die Fragen der inneren Organisation der Aktiengesellschaft für unser Bankwesen besonders brennend*). Voran steht die Frage des Aufsichtsrates. Statt des ihm gesetzlich überwiesenen Kontrollamtes übt er eine oft sehr erhebliche Mitverwaltung aus. Gerade in dieser fördernden, nach außen — z. B. mit der Industrie — vermittelnden Tätigkeit liegt der Hauptnutzen des Aufsichtsrates. Um so wichtiger sind erfahrene, dem Geschäftsleben vielseitig verflochtene Mitglieder, die dann meist mehrere Aufsichtsratsstellen verbinden! Ein Kumulierungsverbot würde den Aufsichtsräten potente und intelligente Kräfte entziehen. Viel bedenklicher sind jene Ja-Sager mit großem Namen — oft um so beliebter, je weniger Kenntnisse sie besitzen — „Räte", deren Rat, wenn befolgt, gleichbedeutend mit Ruin wäre. De lege ferenda schlägt man (mit gutem Grunde) vor: die Aufsichtsratsmitglieder sollten im Interesse der Gesellschaft zur Tantiemenaufspeicherung durch Gesetz gezwungen werden. Eine solche Maßregel läge auch im Interesse der nationalen Kapitalbildung, indem gerade leicht verdiente Tantiemen am meisten zum Luxusverbrauch verleiten. Je weniger der Aufsichtsrat Kontrollinstanz ist, um so wichtiger sind die Kontrollorgane neben ihm. Jede größere Bank besitzt berufsmäßige Revisoren, welche von den leitenden Verwaltungsstellen möglichst unabhängig sein sollten; ihre Tätigkeit ist zunächst eine rechnerische und als solche wichtig genug. Man denke'z. B. an die Feststellung von Ueberziehungen bei Kontokorrentkrediten, von mangelhafter Deckung der spekulativen Effektenkonten usw. Aber auch materielle Anstände haben sie namhaft zu machen und organisatorische Anregungen zu geben. Hierzu kommen Revisionskommissionen des Aufsichtsrates. Die Informationswünsche des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds sind heute vom Gremium abhängig; die Informationsrechte des Einzelmitgliedes wären im Interesse vermehrter Kontrolle — wenn erforderlich, durch Gesetz — zu stärken. Revisionsinstanzen von Bankverbänden, wie solche im Genossenschaftswesen bestehen, sind im Kreditbankwesen noch wenig entwickelt. Felix Hecht verweist auf das englische „Institute of chartered accountance" und verlangt Zwangsrevision auf Grund von Berufsbildung und Garantiekapital 2 ). Aehnliches fordert R i e ß e r. Ohne zu solchen Vorschlägen Stellung zu nehmen, bemerken wir : Nicht der „bequeme", sondern der „unbequeme" Revisor ist der bessere, derjenige, welcher über das Rechnerische hinaus auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens erkundet und solchen Verbindlichkeiten nachgeht, die in keiner Bilanz stehen (z. B. Verpflichtungen aus Wechselgiro!). In manchen Fällen sind auch die Generalversammlungen — besonders unter Teilnahme von rede- und geschäftsgewandten Rechtsanwälten — ein nützliches, leider oft zu spät angewandtes Mittel der Kontrolle. Unseren Kreditbanken ist als Aktiengesellschaften Bilanzöffentlichkeit vorgeschrieben. Es war jedoch diese aktienrechtliche Bilanz völlig ungenügend für Zwecke des Einblicks und des Vergleichs ; in ihr wurden verschiedenartige interne Bilanzen nach den verschiedenartigsten Grundsätzen zusammengezogen. Wir verdanken q Passow, Die wirtschaftliche Bedeutung und Organisation der Aktiengesellschaft. Jena 1907. Steinitzer, Oekonomische Theorie der Aktiengesellschaft. Leipzig 1908. R i e ß e r, Zur Aufsichtsratsfrage. Festgabe der Berliner juristischen Gesellschaft für Koch. Berlin 1903. E. v. d. Heydt, Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaften. Freiburg i. B. 1905. (Freiburger Seminararbeit.) Loeb, Das Institut des Aufsichtsrats. Conrads Jahrb. III. F. Bd. 23. S. 1 ff. Jena 1902. Preische, Die Praxis der Gründung von Aktiengesellschaften. Dresden 1915. S. Wolff, Das Gründungsgeschäft im deutschen Bankgewerbe. Stuttgart 1915. 2 ) F. Hecht, Schriften des Ve reins f. Sozialpolitik, Bd. 113. S. 150 ff. e. Sehulste-Gaevernit* , Kreditbank. 2 18 G. v. Schulz e-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. I ausführliche, nach einheitlichen Gesichtspunkten angefertigte, in kurzen Zwischenräumen erscheinende Bankbilanzen erst den mit „sanftem Zwang" durchgeführten Bemühungen der Reichsbank: Bilanzschema vom 1. Januar 1912. Nachdem die Berliner Großbanken bis auf eine Ausnahme sich der Vereinbarung angeschlossen, sind zahlreiche Provinzbanken gefolgt *). Ein gesetzlicher Zwang zur Annahme dieses Schemas wäre nicht ausgeschlossen. Im einzelnen: Aus dem Wechselbestand wurden mit Becht eigene Akzepte, eigene Ziehungen und Solawechsel der Bankkunden ausgeschieden. Sie sind nichts anderes als wechselrechtlich gesicherte, möglicherweise ganz illiquide Debitoren, während das eigentliche Wechselportefeuille rediskontabel ist und sich damit durch besondere Liquidität auszeichnet. Verbesserungen des Bilanzschemas sind sehr wohl denkbar. Insbesondere wären die Debitoren — dieser wichtigste Aktivposten — nach ihrer Höhe zu gliedern und die ganz großen individuell aufzuführen, da wenige große Debitoren besonders gefährlich sein dürften. Verdunkelt wird die Bilanzklarheit auch durch das weit verbreitete System der „stillen Reserven", wodurch Verluste verschleiert und hohe Scheingewinne in schlechten Jahren ermöglicht werden können. Trotzdem sind die erzielten Fortschritte hoch zu veranschlagen. Dagegen machte die Reformarbeit der Reichsbank Halt vor der Gewinn- und Verlustrechnung. Sie ist nach wie vor unübersichtlich und versagt z. B. die Antwort auf wichtige Fragen: Wie setzt sich der Zinsertrag zusammen ? Ist das Effektenkonto zugunsten des Zinskontos vorweg belastet worden ? Wie viel vom Effektengewinn geht auf Kommissionen, wie viel auf Kursgewinn ? Wie viel vom Effektengewinn ist auf notleidende Effekten abgeschrieben worden? Die Gewinn- und Verlustrechnung wird weiter verwirrt durch die noch viel verbreitete Form der sog. „Verteilungsbilanz", welche den Gewinn vorweg verteilt, statt ihn als einen einheitlichen Posten aufzuweisen. Die Geschäftsberichte unserer Banken enthalten mehr oder minder geistvolle Bemerkungen über die allgemeine Wirtschaftslage, geben aber selten Antwort auf folgende Fragen: Welche EinZahlungsverpflichtungen ruhen auf den Konsortialbeständen, auf nicht volleingezahlten Aktien, auf zubußepflichtigen Kuxen ? Wie viel von den eigenen Effekten hat die Bank etwa weiter lombardiert ? Wie hoch sind die Eventualverpflichtungen aus Wechselgiro? Schließlich: Will man zu wirklich vergleichbaren Bilanzen gelangen, so wird man ordnend und vereinheitlichend auch auf das Gebiet der Bankbuchhaltung übergreifen müssen. Die Einheitlichkeit der Bilanz ist nur eine scheinbare, solange derselbe geschäftliche Vorgang in den verschiedenen Betrieben nach verschiedenen Grundsätzen gebucht wird 2 ). Aber Bilanzen wie Geschäftsberichte nützen der Oeffentlichkeit wenig, wenn sie nicht durch eine sachkundige, rücksichtslose und unbestechliche Fachpresse bearbeitet werden. Um nur geschichtlich gewordener Verdienste zu gedenken, verweise ich auf die Leistungen Cohnstaedts in der Frankfurter Zeitung: auf seinen Kampf gegen Hypothekenschwindel (Sandenbanken!), gegen die Mündelsicherheit ungesunder Pfandbriefe. Frühzeitige Angriffe dieses Mannes auf die Trebertrocknungsgesellschaft und die Niederdeutsche Bank sind Ruhmesblätter in der Geschichte des deutschen Jurnalismus 3 ). Während in Frankreich einzelne Banken den Handelsteil der Tagespresse geradezu pachten und die Handelsredakteure besolden, während die englische Presse bei vorzüglicher, allgemein wirtschaftlicher ') Buchwald, Technik des Bankbetriebes. 7. Aufl. S. 436ff. Berlin 1909. 2 ) Ueber Bilanzfragen: P a s s o w , Die Bilanzen der privaten Unternehmungen. Leipzig 1910. Rehm, Die Bilanzen der Aktiengesellschaften. München 1903. R e i s c h- Kreibig, Bilanz und Steuer. 2 Bde. Wien 1907/09. Schönwandt, Die Bilanzunwahrheit. Berlin 1908. H. V. Simon, Die Bilanzen der Aktiengesellschaften. Berlin 1899. Derselbe, Betrachtungen über Bilanzen und Geschäftsberichte der Aktien- Gesellschaften. Berlin 1906. 3 ) Geschichte der Frankfurter Zeitung. Frankfurt 1906, insbesondere S. 854—884. I Begriffliches und Geschichtliches. 19 Berichterstattung auf die Kritik von Einzelfällen nahezu verzichtet, sind Handelskritiken wie' die der Frankfurter Zeitung, des Plutus, der Kölnischen Volkszeitung, des Berliner Tageblattes und der Deutschen Tageszeitung im Auslande ohne Beispiel — auch eine überwirtschaftliche Grundlage des neudeutschen Kapitalismus. Die Bildung unserer Handelsjurnalisten zu Kenntnissen wie zu Verantwortlichkeitsgefühl ist eine wichtige Aufgabe unserer Universitäten und Handels-Hochschulen. Der Fichtefreund bezieht die „Bestimmung des Gelehrten" auch auf den so versucherischen Beruf der Finanz- und Handelskritik, dessen formale Voraussetzung eben doch die breite Ausdehnung des bilanzpflichtigen Aktienwesens darstellt. b) Nach ihrem Umfang teilt man die Banken in Großbanken, größere und kleine Mittelbanken, sowie Kleinbanken. Nach unseren heutigen deutschen Verhältnissen liegen die Grenzen bei einem Aktienkapital von über 100 Millionen Mk. (Großbank), von 100—10 und 10—1 (größere und kleinere Mittelbank), unter 1 Million Mark (Kleinbank). Die in der Hauptstadt des Landes ansässigen Großbanken, „Berliner Großbanke n", bilden als Zentralbanken einen in sich geschlossenen Kreis, darunter leitend die Größtbariken („D-Banken") mit einem Aktienkapital von heute über 200 Millionen Mk. Die Mittel- und Kleinbanken lehnen sich meist als „P r o v i n z b a n k e n" an diese Zentralbanken an. Die „deutsche Kreditbank", von der wir im folgenden handeln, gehört einer dieser Gruppen an: sie ist Großbank- oder Mittelbank. Einer besonderen Beurteilung unterliegen die Kleinbanken, auf welche im folgenden nicht weiter eingegangen wird. Indem sie vielfach von Genossenschaften abstammen, tragen sie manchmal genossenschaftliche Züge; z. B. die Aktionäre besuchen noch persönlich die Generalversammlung *), wobei öfters Stimmenhäufung durch Statut beschränkt ist. Infolge lokaler Vertrauensstellung sammeln gerade diese Banken zuweilen erhebliche Depositen bei geringfügigem Eigenkapital. Ihre Aktiva sind vielfach hypothekarisch festgelegt; manche Kreditgenossenschaft nahm die Aktienform nur um deswillen an, um an Nichtgenossen Hypothekarkredit gewähren zu können, was das Genossenschaftsgesetz verbietet. Das Schwergewicht des deutschen Kreditbankwesens liegt durchaus bei den Großbanken und den größeren Mittelbanken. 1908 waren es 9 Berliner und 44 Provinzbanken mit 6 /) Vgl. BOB. 1205 Abs. 2. 1251. ') Brodmann in Goldschmidts Zeitschrift für Handelsrecht. 1911. S. 67 ff. 72. Derselbe in der Leipziger Zeitschrift für Handels-, Konkurs- und Versicherungsrecht. 1911. S. 495. 90 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. II bahnen die Verantwortlichkeit für ihre Agenten ab. Den Gefahren des Dokumentenkredits liegt die allgemeine wirtschaftliche Tatsache zugrunde: Gemeinhin ist das Ausfuhrland kapitalarm, daher muß das Einfuhrland den Warenhandel finanzieren und die damit verknüpften Gefahren tragen. Die überseeische Ernte würde ohne Dokumentenkredit in vielen Fällen nicht hervorgebracht werden oder nicht in Bewegung kommen. Im Binnenschiffahrtsverkehr ist der Ladeschein ein dem Konossement gleichgeartetes Verladungsdokument. Eine erhebliche Rolle als Grundlage von Bankkredit spielt z. B. Getreideverpfändung im Rhein- oder Elbkahn auf Grund von Ladescheinen. c) Der Eisenbahnverkehr kennt den Ladeschein nicht, was die Verpfändung rollender V/are erschwert. Letztere findet statt im sogenannten Vinkulationsgeschäft — juristisch zu definieren als Lombard rollender Ware nebst Inkassomandat seitens der kreditierenden Bank. Dieses Geschäft dient zur Finanzierung der Einfuhr osteuropäischer Agrarprodukte (Getreide, Eier), welche von mittellosen Zwischenhändlern an deutsche Importeure verkauft und sodann erst mittelst eines Bankvorschusses im Erzeugungslande eingekauft werden. Zunächst liegt, ehe die Ware abgeschickt ist, reiner Personalkredit vor, den früher der deutsche Importeur gewähren mußte. Heute gewährt diesen Kredit eine Bank des Ursprungslandes. Wird die Ware abgeschickt, so gelangt sie in den Besitz der Eisenbahn, welche als Pfandhalterin für die Bank den Besitz ausübt. Der Name der Bank steht als Absenderin im Frachtbrief. Die Ware wird dem Empfänger von der Bank angeboten; Auslieferung erfolgt gegen Zahlung des Vorschusses, der erheblich niederer zu sein pflegt als der Verkaufspreis 1 ). d) Für Verpfändung lagernder Ware besteht der Lagerschein (Warrant), sachenrechtlich ausgestaltet erst im HGB. 1897. Artikel 424 besagt: „Die Ueber- gabe des indossablen Lagerscheins hat für den Erwerb von Rechten an dem Gut dieselbe Wirkung, wie die Uebergabe des Gutes selbst." Der Lagerschein ist, nach dem in Deutschland üblichen Einscheinsystem, Träger aller dinglichen Rechte, sowohl des Eigentums wie des Pfandrechts an der Ware 2 ). Zur Ausstellung solcher indossablen Lagerscheine muß das Lagerhaus staatlich ermächtigt sein. Nachdem einige Lagerhäuser in Deutschland dieses Recht erhalten haben, insbesondere die Hamburger Freihafenlagerhausgesellschaft, bedient sich wenigstens der Hamburger Handel in breiterem Umfange des indossablen Lagerscheins zur Kreditbeschaffung. Im Vergleich zum englischen und amerikanischen Warrant spielt jedoch der Lagerschein in Deutschland eine geringfüge Rolle, obgleich schon 1872 wie 1882 der deutsche Handelstag und nicht minder Autoritäten wie Rießer, Landgraf und der frühere Reichsbankpräsident Dr. Koch für ihn eintraten. In Preußen gibt es — soweit mir bekannt — zurzeit kein konzessioniertes Lagerhaus. In Baden sind mehrere Lagerhäuser zur Ausstellung von Lagerscheinen im Sinne des HGB. § 363 Abs. 2 und § 424 ermächtigt, ohne daß letztere im Mannheimer Bankwesen als Kreditunterlage erheblich in Betracht kommen. e) Bei Waren, welche dem Terminhandel unterliegen (z. B. Zucker, Salpeter, Kaffee), betreiben einige unserer Kreditbanken das Warenreportgeschäft nach Analogie des Effektenreports. Vor allem werden Reportierungen an den Zuckerbörsen in Magdeburg und Hamburg in nicht unbeträchtlichem Maßstabe ausgeführt 3 ). *) J. B r e i t in Holdheim, Monatsschrift für das gesamte Handelsrecht und Bankwesen. 17. Jahrgang, S. 66 ff. Sowie Derselbe, Das Vinkulationsgeschäft. Tübingen 1908. 2 ) Goldberg, Das deutsche Lagerhausgeschäft. Zittau 1901. Fischer, Die wirtschaftliche Entwicklung des Warrantverkehrs. Berlin, Heymann, 1908. W i m p f- heimer, Der Lagerschein nach heutigem Recht. Karlsruhe 1903. 3 ) F. Schmidt, Das Reportgeschäft. München 1912. S. 133, sowie G o 1 d b e r g a. a. O. S. 62. II Bankgeschäfte. 91 f) Privatwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Beurteilung der Warenverpfändung. Als Unterlage des Bankkredits steht privatwirtsehaftlich der Lagerschein hinter dem guten Warenwechsel zurück. Bei letzterem bietet die verkaufte Ware Sicherheit, bei ersterem die unverkaufte Ware, die unter Umständen entweder gar nicht oder nur mit Verlust realisiert werden kann. Zudem ist beim Konosse- ment, Lagerschein usw. nur e i n Verpflichteter vorhanden, beim Wechsel mehrere. Die volkswirtschaftliche Funktion derWarenbeleihungunserer Banken ergibt sich aus der Natur der beliehenen Waren. Als solche kommen hauptsächlich in Betracht die Massengüter des Großhandels wie Getreide, Kaffee, Erze, Baumwolle, Oele, Petroleum, Salpeter, Düngemittel, Flachs, Hanf, Häute u. ä. Je geringeren Qualitätsunterschieden und Preisschwankungen die Ware unterliegt, um so geeigneter ist sie zur Verpfändung, um so geringer ist die Marge der Beleihung. Baumwolle wird höher beliehen als Kaffee, Getreide höher als Schmalz oder als amerikanische Fleischwaren 1 ). Dem Verderben ausgesetzte Waren wie Tabak sind zur Beleihung weniger geeignet. Es handelt sich also weit überwiegend um Waren der Einfuhr. Da die Rohstoffgebiete als kapitalarme Länder auf sofortige Bezahlung drängen, so statten unsere Banken zu diesem Zwecke durch Warenbeleihung unseren Einfuhrhandel mit Betriebskapital aus. Durch Warenverpfändung wird es dem Einfuhrhandel ermöglicht, sofort zu zahlen, aber statt sogleich loszuschlagen, die Ware zu lagern und günstige Preise abzuwarten. Zum Teil befindet sich das Ausland auch in einer Art Monopolstellung, wie die Vereinigten Staaten als leitende Baumwollproduzenten, und es kann dem Käufer prompte Zahlungsbedingungen aufzwingen. In England spielt Warenbeleihung aus dem Grunde eine weit größere Rolle als bei uns, weil es einen stärkeren Einfuhrhandel, dazu auch einen bedeutenderen Durchfuhrhandel als Deutschland besitzt. Weniger dient die Warenbevorschussung der Industrie und zwar in um so geringerem Maße, j e verarbeiteter das Erzeugnis ist. Der Beleiher wird stets geneigt sein, gegenüber unsicheren Absatzmöglichkeiten das Hauptgewicht auf den bleibenden Wert des Rohmaterials zu legen. Technisch eignen sich zur Beleihung die breiten Stapelartikel der schweren Industrie in hohem Maße, wie z. B. Eisen in England dem Warrantsystem unterliegt. Zugunsten dieses Geschäfts wird angeführt: die Beleihung werde in Baisseperioden dahin wirken, das Fabrikat vom Markte fernzuhalten, also die Preise zu stützen — freilich auch Hausseperioden unwirtschaftlich zu verlängern 2 ). Wie dem auch sei, die organisierte Eisenindustrie Deutschlands ist Gegnerin des Lagerscheins. Sie fürchtet Anreiz zu Ueberpröduktion, vor allem aber Kreditgewährung an Außenseiter und damit Durchbrechung des Kartellsystems. Starke Kartellindustrien bedürfen zudem weniger Bankkredit und genießen ihn zu günstigen Bedingungen bei den befreundeten Banken in laufender Rechnung 3 ). Der deutschen Landwirtschaft dient der Lagerschein zur Beleihung ihres Hauptausfuhrgutes, des Zuckers. Dagegen ist unser deutscher Getreidebau, im Gegensatz zum amerikanischen, nicht in der Lage, sich des Lagerscheins zu bedienen, vor allem nicht in den westdeutschen „Fehlgebieten" mit lokalem Absatz. Schon die Verschiedenartigkeit unseres Saatgetreides ist ein Hindernis der Herstellung eines beleihbaren typischen Massenproduktes 4 ). Das Gesagte erklärt, weswegen Warenbeleihung im industriestaatlichen Neudeutschland, abgesehen von den Einfuhrhäfen, keine leitende Rolle spielt. In Warenlombards waren bei den — Zwischenbilanzen veröffentlichenden — 8 Berliner *) W. Müller, Die Organisation des Kredit- und Zahlungsverkehrs in Deutschland (Bankarchiv VI 11, S. 99 ff.). s ) Ad. Wagner, System der Zettelbankpolitik. Freiburg 1873. S. 311 ff. 3 ) Bayerdörfer, Das Lagerhaus- und Warrantsystem. (Conrads Jahrbücher Bd. 31. S. 106.) 4 ) Ad. Buchenberger. Agrarwesen und Agrarpolitik II. S. 521. Leipzig 1893. (Lehr- und Handbuch der politischen Oekonomie, herausgeg. v. Ad. Wagner, III, II, 2.) 92 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. II Großbanken (Lagerscheine und Konossemente inbegriffen) im Durchschnitt des Jahres 1911 356,6 Millionen Mk. bei 7493 Millionen Gesamtaktiven angelegt. C. Verpfändung von Forderungen. a) Die Verpfändung von Wechseln im inländischen Verkehr ist wenig entwickelt, weil man Wechsel grundsätzlich diskontiert, nicht lombardiert. Keine Ausnahme von dieser Regel stellt die übliche Uebergabe eines Solawechsels an die Bank durch den buchmäßigen Kreditnehmer dar. Es bedeutet dies nur eine Verstärkung der Stellung des Kreditgebers durch die Strenge des Wechselrechts. Richtigerweise werden solche Wechsel überhaupt nicht als Lombardanlage gebucht. Unsere Banken nehmen dagegen häufig kurzen Kredit durch echtes Wechsel- Lombard bei vorübergehender Versteifung des Geldmarktes in der Hoffnung auf vorteilhaftere Verwendung desselben Wechsels zu billigem Diskont nach Entspannung der Verhältnisse. Ferner: Unsere Großbanken rediskontieren grundsätzlich keine Wechsel auf offenem Markt mit Rücksicht auf ihr „Standing"; sie umgehen diese Uebung durch Wechsel-Lombardierung, z. B. bei der Seehandlung, welche gelegentlich den Reichsbankdiskont im Lombard unterbot x ). Auch die Privatnotenbanken beleihen vielfach Wechsel, statt sie zu diskontieren; sie umgehen damit das gesetzliche Verbot der Unterbietung des Reichsbankdiskonts 2 ). b) „Pensionsgeschäft". 1. Technik des Geschäfts. Wichtiger ist die Wechselverpfändung im internationalen Verkehr. Nicht nur junge Damen, sondern auch Wechsel werden vorübergehend in „Pension" geschickt und zwar in französisches Sprachgebiet (Frankreich, Belgien, Schweiz), auch nach England. „Pensionen" sind Vorschüsse, welche ausländische Banken zwecks Ausnutzung der internationalen Zinsdifferenzen auf Grund von Wechselverpfändung unseren Banken gewähren. Die juristische Form ist die des Kaufs (Diskontierung) und des gleichzeitigen Verkaufs auf Termin (Rediskontierung). Der Kreditgeber heißt „Pensionsnehmer", der Kreditnehmer „Pensionsgeber". Der Franzose diskontiert Londoner Wechsel glatt, dagegen nimmt er deutsche Wechsel vielfach nur in Pension. Die deutsche Bank, die auf solchem Wege sich Geld beschafft, verpflichtet sich, die Wechsel, welche die französische Bank unter Abzug des deutschen Diskontsatzes ihr abkauft, nach Ablauf einer bestimmten — etwa monatlichen — Frist zurückzukaufen. Entweder erfolgt der Rückkauf zum Tageskurse; dann entzieht sich der Pensionsnehmer nur dem Risiko der Zahlung. Oder es wird ausgemacht, daß zu demselben Kurse zurückgekauft werden soll, zu dem gekauft wurde; dann entzieht sich der Franzose als Pensionsnehmer auch den Schwankungen der Wechselkurse. Steht der Londoner Diskont dem deutschen gleich, so geben die Franzosen die deutschen Pensionen zurück und kaufen lieber Londoner Wechsel. Ist der deutsche Diskontsatz höher, so liegt darin für den Franzosen ein Anreiz, Pensionen zu nehmen. Letztere betrugen zeitweilig bis % Milliarden Franks, haben aber neuerdings, nicht nur aus politischen Gründen, sondern auch mit der Verknappung des französischen Geldmarktes, erheblich abgenommen. Bei Akzepten deutscher Großbanken verzichten die Pariser Banken meist auf weitere Sicherheit; bei provinziellen Bankakzepten, die in Deutschland noch als erstklassig gelten, verlangt die Pariser Bank außer dem Wechsel nicht selten noch Sicherstellung durch Effekten. Vielfach lagern die „Pensionen" bei deutschen Pfandhaltern. 2. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Pensionsgeschäfts besteht darin, daß ausländisches Geldkapital auf unserem Geldmarkte um Bankakzepte konkurriert, also den Privatdiskontsatz ermäßigt und den Geldmarkt verflüssigt. Die Pensionen beeinflussen damit auch die Wechselkurse, indem die aus ihnen entspringenden J j Rieß er, Die deutschen Großbanken. 3. Aufl. Jena 1910. S. 241. 2 ) Ruby, Die badische Bank 1870—1908. (Volkswirtschaft!. Abh. der bad. Hochschulen, XI. Bd. Karlsruhe 1911. 4. Heft. S. 52.) II Bankgeschäfte. 93 Forderungen mit Devisen- und Schecksendungen ausgeglichen werden. Die auswärtigen Wechselkurse sinken in Deutschland, wenn letzteres viele Pensionen gibt; sie steigen, wenn Deutschland die Pensionen zurücknimmt. Es bedeutet dies eine Ausgleichung der Zahlungsbilanzen durch kurzfristigen Kredit. Zwar gehört Deutschland insofern zu den „Gläubigerländern", als es große Kapitalien in ausländischen Unternehmungen angelegt hat. Jedoch mit Bezug auf den kurzfristigen Kredit war Deutschland bis vor kurzem ein Schuldnerland; Frankreich war der größte Pensionsnehmer. Aber „Pensionen" — privatwirtschaftlich ein Mittel der vorübergehenden Geldbeschaffung etwa am Jahres- und Quartalsende — sind nicht ohne volks- wirtschaftlicheGefahr. Sie verstärken die Abhängigkeit vom Auslande, das bei Kreditkrisen oder politischen Verwicklungen die genommenen Pensionen jäh zurückschicken kann. So sandte Frankreich Pensionen zurück, als Deutschland eine Türkenanleihe übernahm, die Frankreich verweigert hatte. Besonders gefährlich ist es, auswärtige, fest verzinsliche Anleihen, die wir gewähren, mit Pensionen, die wir geben, zu finanzieren. Es war ein Fortschritt in derBichtung unserer finanziellen Krisen- und Kriegsbereitschaft, daß das Pensionsgeschäft neuerdings zurücktrat. Insbesondere konnte die „Deutsche Bank" in ihrem Jahresberichte von 1912 erklären, daß sie ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten gegen das Ausland durch jederzeit greifbare Guthaben in das Gleichgewicht gestellt habe. c) Die Diskontierung von Buchforderungen 1 ) ist in diesern Zusammenhang zu erwähnen. Denn sie ist kein Forderungskauf, keine echte Diskontierung, sondern ein Darlehen unter Sicherungszession einer Forderung: Buchforderungen werden beliehen. Der Erstschuldner, „Diskontgeber", bleibt primär verhaftet. So sagt die Gewerbebank in Ulm ausdrücklich: „Der Kredit wird auf Akzepte des Kreditnehmersgegeben; diesen hatals Deckung die abzutretende Forderung zu dienen." Durch den Abtretungsvertrag geht die Forderung des A, „Diskontgebers", auf die Bank B als „Diskontnehmer" über; aber der Schuldner des A, der sog. „Drittschuldner" oder „Buchschuldner" C braucht an die Bank erst nach Aushändigung einer Abtretungserklärung zu zahlen. Die Diskontierung von Buchforderungen, welche von Oesterreich her neuerdings auch in Deutschland um sich gegriffen hat, bedeutet die Flüssigmachung ausstehender Forderungen, besonders des Kleingewerbes, durch Bankkredit. Die Kundschaft des Kleingewerblers lehnt die Beziehung mit Warenwechseln ab, weil sie sich an feste Zahlungstermine nicht binden kann oder will. Kleingewerbler und Kleinhändler ihrerseits befinden sich ihren auf prompte Zahlung drängenden Lieferanten gegenüber oft in Zahlungsschwierigkeiten, die sie durch Verpfändung ihrer Buchforderungen zu überwinden suchen. Auch der Fabrikant nicht kartellierter Artikel ist gegenüber dem kartellierten Lieferanten vielfach zu sofortiger Zahlung verpflichtet, während seine Ausstände nur unregelmäßig eingehen. Die unpünktlichen Zahlungsgewohnheiten sind in Agrarländern eine Folge von schwankenden Ernten. Dieser Grund trifft aber gewiß nicht mehr für das industriestaatliche Deutschland zu. Trotzdem herrscht auch in Deutschland noch weithin unerfreulichster Pump. Es erhebt sich die Frage: Ist die Diskontierung von Buchforderungen geeignet, die Borgwirtschaft zu bekämpfen oder im Gegenteil sie zu verewigen? In dieser Frage — nicht in „sozialen" Bücksichten — gipfelt die volkswirtschaftliche Beurteilung jener vielgepriesenen Kreditform. Besonders wichtig scheint mir in solcher Hinsicht, ob der Drittschuldner benachrichtigt wird oder nicht. Bei den deutschen Kreditgenossenschaften, soweit sie Buchforderungen diskontieren, greift Beleihung erst dann Platz, wenn die For- x ) Vgl. S c h ö n i t z , Der kleingewerbliche Kredit, S. 324, sowie die daselbst angeführte reiche Literatur. Für das Rechtliche vgl. H o e n i g e r , Diskontierung von Buchforderungen. Mannheim und Leipzig 1912. Ferner: Die Diskontierung von Buchforderungen. Der Geschäftswelt gewidmet von der Deutschen Bank. H. G. Mueller, Die Diskontierung offener Buchforderungen. Berlin, Springer 1909. 94 G. v. S c h u 1 z e-G a e v e r n i t z, Die deutsche Kreditbank. II derung vom Buchschuldner anerkannt ist, womit die beleihende Bank die Eintreibung der Forderung übernimmt. In solchem Falle wird das Borgwesen in nützlicher Weise bekämpft und der Schuldner autoritativ gemahnt. Wo dies der Fall ist, bedeutet die Diskontierung von Buchforderungen in der Tat den „Weg zum Wechsel". In ähnlicher Weise ist die Deutsche Bank vorgegangen; sie diskontiert in Branchen, in denen der Wechsel „noch nicht üblich ist", die Buchforderungen mittlerer Fabrikanten und Grossisten — nicht solche von Detaillisten und Handwerkern. Sie beschränkt dieses Geschäft auf Großberlin. Ihre „Bedingungen" enthalten folgende wichtige Sätze: „Der Kreditnehmer hat der Deutschen Bank auch seine sonstigen bankmäßigen Geschäfte zuzuweisen und verpflichtet sich insbesondere, jeden anderweitigen Bankkredit aufzugeben und solchen auch während der Dauer der Verbindung mit der Deutschen Bank nicht in Anspruch zu nehmen. Der Antragsteller hat derDeutschenBank seine eigenhändig unterschriebenenBilanzen, sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten zwei Jahre einzureichen, ihr über seine Geschäftsverhältnisse genauen Aufschluß zu geben und hinsichtlich der angebotenen Forderungen jede gewünschte Einsicht zu gewähren. Der Forderung muß eine Warenlieferung an solvente Geschäftsleute im Inlande zugrunde liegen. Die Gesamtforderung an den einzelnen Schuldner soll mindestens Mk. 150.— betragen und innerhalb 3 Monaten vom Tage der Einreichung ab fällig werden. Ferner muß sie unangefochten zu Recht bestehen und darf anderweitig weder verpfändet noch abgetreten sein, noch während der Dauer der Verbindung mit der Deutschen Bank verpfändet oder abgetreten werden. Der Kreditnehmer tritt die gesamte Forderung, für deren Eingang er haftet, an die Deutsche Bank ab; er hat sich nunmehr weiterer Verfügungen darüber zu Enthalten und darf ohne Genehmigung der Deutschen Bank mit dem Drittschuldner keinerlei nachträgliche Vereinbarungen hinsichtlich der Forderung treffen. Der Kredit wird in Höhe von 50—80% der Forderung gewährt; er ist spätestens innerhalb 3 Monaten zurückzuzahlen. Der Diskonterlös wird ausschließlich zur Begleichung von Lieferantenrechnungen und für Lohnzahlungen hergegeben. Die Abtretungsanzeige an den Buchschuldner ist in jedem Falle der Deutschen Bank zu übergeben, welche sie, je nach Vereinbarung, absendet oder vorläufig aufbewahrt. Die Deutsche Bank ist berechtigt, entgegen der Vereinbarung die Abtretungsanzeigen an die Buchschuldner abzusenden, wenn sie für ihre Forderungen keine genügende Sicherheit mehr erblickt." Die Deutsche Bank unterläßt die Anzeige an den Drittschuldner nur bei besten Diskontgebern und gegenüber solchen Drittschuldnern, bei denen die Anzeige mit besonderen Umständlichkeiten verknüpft wäre, wie etwa bei Eisenbahn- und Schulbehörden. In den meisten Fällen läßt sich von der Diskontierung der Buchforderungen das Gegenteil einer erzieherischen Wirkung behaupten. Dem Drittschuldner ist es meist unangenehm, mit einem neuen, strikteren Gläubiger zutunzuhaben. DieUebertragungs- anzeige wird manchen Schuldner veranlassen, einen anderen Schneider, Schuster, Detaillisten aufzusuchen. Deshalb sind die Diskontgeber allgemein gegen eine Mitteilung an den Schuldner. Wo aber solche Anzeige unterbleibt, steuert die Bank in ein Meer von Unsicherheiten: Besteht überhaupt die abgetretene Forderung zu Recht? Auch nach der Diskontierung läuft der Diskontnehmer Gefahr, daß der Drittschuldner dem Diskontgeber zahlt, womit der diesem erteilte Kredit reiner Personalkredit wird. Wird der Kredit etwa gar nur auf Grund künftiger Lieferungen gesucht? Oder ist die beliehene Forderung nachträglich in Wechselform gegossen und durch echte Diskontierung verflüssigt worden? Ist auf Grund derselben Ausstände etwa schon anderwärts Kredit gesucht und gewährt worden ? Ohne Anzeige an den Drittschuldner, ohne obligatorische Schuldentilgung, ohne den genauesten Einblick des Diskontnehmers in die Bücher und Geschäfte des Diskontgebers ver- II Bankgeschäfte. 95 ewigt die Diskontierung von Buchforderungen die Borgwirtschaft und damit die Notlage des Kleingewerblers. Derartige Mißstände sind in Oesterreich hervorgetreten, wo besondere „Escompte- Genossenschaften" als G. m. b. H. von Bankinstituten gegründet wurden, denen selber das Geschäft zu schlecht war. Da der Drittschuldner von der Diskontierung der Schuld gewöhnlich nicht benachrichtigt wurde, so geschah die Einziehung der Forderung nach wie vor, aber um so lässiger, durch den Diskontgeber; daher hohe Verlustposten. Der Zusammenbruch solcher Genossenschaften diskreditierte das österreichische Genossenschaftswesen 1 ). Auch die in Oesterreich gegründeten „Evidenzzentralen", welche den Diskontgeber überwachen und die Verpfändung derselben Forderung an mehrere Diskontnehmer verhindern sollen, haben sich keineswegs von durchschlagender Wirkung erwiesen, ebensowenig die Kreditversicherungsbank, bei welcher die österreichischen Banken eine Rückversicherung gegen betrügerische Manipulationen der Diskontgeber suchen. Es ist daher nicht zu bedauern, daß die Diskontierung von Buchforderungen im deutschen Bankwesen bislang keine allgemeine Aufnahme gefunden hat. Denn selbst bei der vorsichtigsten Gestaltung des Geschäfts lauern Gefahren 2 ). Für die Bank besteht die Gefahr der Festlegung in zweifelhaften Personalkrediten — die „diskontierte" Buchforderung ist unter keinen Umständen rediskontabel! Für den Diskontgeber aber besteht, worauf Hoe niger besonders aufmerksam macht, die Gefahr einer vollständigen Abhängigkeit von der diskontierenden Bank, die seine Geschäftsführung bis in das einzelne beaufsichtigen muß. Wer seine Buchforderungen verpfändet, höhlt seinen Personalkredit aus. In ausnahmsweisen Lagen mögen die Banken gegenüber schwachen Schuldnern, die sonst keine Sicherheit stellen können, zu diesem letzten Mittel zurückzugreifen gezwungen sein. Im allgemeinen dagegen heißt es, über die Diskontierung der Buchforderung hinaus zur Wechsel-, Scheck- und Girozahlung (Postgiro) fortzuschreiten. Hierzu kann das Gefühl der sozialen Verpflichtung auf seiten der Käufer (Rechnungen zahlen!), nicht minder die fortschreitende Kartellierung auf seiten der Lieferanten beitragen. D. Die Beleihung von Effekten. a) Technisches« Effektenbeleihung erfolgt bald in der Form des Lombards, bald in der des Reports. Bei Effekten 1 o m b a r d werden Effekten etwa zu 80 oder 90% des Tageskurses beliehen. In Deutschland überwiegt die Verpfändung unter Nummeraufgabe und Rückgabe derselben Stücke bei Abdeckung des Kredits; bei Stücken, die im Ausland lagern (z. B. Minenshares), ist dagegen Verzicht auf Stückeverzeichnis und Rückgabe von Stücken lediglich derselben Art üblich (pignus irreguläre). — Eine eigentümliche Rechtsform zur Beleihung von Effekten bietet das Report geschäft. Es entstand in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts an der Fondbörse zu Amsterdam zu der Zeit, da die Hausseengagements in Aktien der Ostindischen Compagnie, dem leitenden Terminpapier jener Tage, durch englische Kriegsschiffe „prolongationsbedürftig" wurden. Damals ist zuerst die Rede von Kapitalisten, die „davon leben", daß sie Aktien kaufen und sie sofort auf späteren Termin wieder verkaufen 3 ). Diese juristische Konstruktion, welche zunächst der Umgehung von Wuchergesetzen diente, lebt in Deutschland auf Grund der Autorität Thöls und des Reichsgerichts fort. Letzteres erklärt das Reportgeschäft als die Verbindung zweier Kaufgeschäfte auf Zeit — Kauf auf Ultimo des laufenden Monats und Verkauf auf Ultimo des folgenden Monats zu F. Thorwart, Die Diskontierung von Buchforderungen (Bankarchiv VIII, S. 316 bis 320). 2 ) Frankfurter Zeitung, Handelsblatt v. 14. Febr. 1910 und 1. Morgenblatt v. 18. Mai 1910. 3 ) Fritz Schmidt, Das Reportgeschäft. München 1912. S. 34ff. 96 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. II demselben Preise zuzüglich eines Zinszuschlags. Diese Konstruktion ist scharf zu scheiden vom privatwirtschaftlichen Zweck des Geschäfts: pfandmäßig gesicherte Kreditgewährung 1 ). Der Kreditnehmer — Spekulant — heißt „Hereingeber"; der Kreditgeber — Bank — heißt „Hereinnehmer" der Stücke; der.Zins heißt „R e p o r t", auch „Kostgeld", berechnet in Prozenten des Nennwertes als Zuschlag zum Preis 2 ). Aus der Verschiedenheit der juristischen Konstruktion ergeben sich keine wesentlichen praktischen Unterschiede von Lombard und Report. Da beim Report juristisches Eigentum übertragen wird, so gehen die Stücke in die Konkursmasse des Kreditgebers über; beim Lombard hat der Kreditgeber ein Recht auf „abgesonderte Befriedigung" aus den Stücken. Wichtiger ist folgender Unterschied: Das Lombardpfand wird nicht voll beliehen; die Bank kann die Beleihungsgrenze festsetzen je nach der Güte der Person und des Pfandes. Beim Report erhält dagegen der Kreditnehmer als Kaufpreis den vollen Wert des Papieres. Der Kreditgeber traut ihm zu, daß er für Kursschwankungen gut ist; die Bank riskiert also die Kursschwankungen der reponierten Effekten nebst Zins — sie riskiert nicht mehr, da die Effekten bei ihr lagern. Sie erhält das juristische Eigentum des Papieres, damit auch — nicht unerheblich — die Vertretungsbefugnis in der Generalversammlung bei reportierten Aktien. Da beim Reportgeschäft das persönliche Vertrauen eine größere Rolle spielt als beim Lombard, so ist der Reportsatz höher als der Lombardzins. Technische Voraussetzung des Reportgeschäfts ist das Termingeschäft, d. h. das usance- mäßige Zeitgeschäft, welches bestimmte „Terminpapiere" in bestimmten Quanten (runden Summen), „Schlußeinheiten" zu bestimmten künftigen „Terminen" umsetzt. Das Börsengesetz von 1896 hatte mit dem Termingeschäft auch das Reportgeschäft so gut wie beseitigt. Neuerdings sind beide Geschäfte durch die Börsennovelle von 1908 auf sicheren Rechtsboden gestellt; damit ist die Reportanlage unserer Banken wieder stark gewachsen. Von 1890 bis 1910 stiegen die Reports und Lombards der deutschen Aktienbanken von 427 auf 2528 Millionen Mk. b) Lombardzins und Reportsatz. Der Lombardzins richtet sich gemeinhin nach dem Lombardsatz der Reichsbank, und dieser wieder nach dem Diskontsatze; hierzu kommen noch je nach der Güte des Pfandes und der Kreditwürdigkeit des Kunden — öfters noch recht erhebliche — Provisionen. In den Mittelpunkten des Geldverkehrs ist bei besten Pfändern der Privatdiskont maßgeblich. Was bestimmt die Höhe des Reportsatzes ? Im allgemeinen die Lage des Geldmarktes, dessen Gradmesser der Diskontsatz ist. Regelmäßigerweise steht der Reportsatz über dem Diskont, da Diskontanlage die sichrere und liquidere ist. Der Reportrnarkt stellt ein gesondertes Becken des Geldmarktes dar, in welchem zunächst eigene Einflüsse sich geltend machen. Hohe Effektenkurse und große Hausseengagements bewirken hohe Reportsätze. Dabei steht der Report normalerweise etwas höher als der Lombardsatz, wenigstens um die Stempelmehrbelastung, welche das Reportgeschäft als Eigentumsübertragung im Gegensatz zum Lombard bedingt. Jedoch besteht eine gegenseitige Ausgleichungstendenz zwischen Report und Diskont. Hohe Diskontsätze locken das Geld vom Reportmarkte fort und zwingen die Spekulanten, wegen steigender Reportsätze, zu liquidieren, so daß der Report unter Umständen auf die Höhe des Diskonts herabsinkt. Uebrigens schwanken die Reportsätze auch nach den Effekten; hoher Reportsatz des einen Papiers im Vergleich zu dem andern ist der „Denunziant" einer ungesunden Lage des betreffenden Effekts 3 ). Wollen viele Spekulanten gerade dieses Effekt verpfänden, so besteht die Gefahr, daß es am nächsten Ultimo viel verkauft, also im Kurse sinken wird. *) Ed. Heilfron, Geld-, Bank- und Börsenrecht. Berlin 1912. 2. Aufl. S. 518/519. z ) A. v. M o r I o t, Die Effektenreportierung mit besonderer Berücksichtigung des schweizerischen Obligationenrechts. Bern 1915. 3 ) O. Michaelis, Volkswirtschaftliche Schriften. II. S. 82 ff. Berlin 1873. II Bankgeschäfte. 97 Kompliziert wird die Reportfestsetzung durch die übliche Belastung des Effektenkäufers mit Stückzinsen, welcher jedoch nur eine rechnerische Bedeutung zukommt. Man unterscheide in dieser Hinsicht drei Fälle: a. Da der Stückzins, der aus dem Nominalbetrage berechnet wird, bei hoch im Kurse stehenden Papieren, verglichen mit dem Kaufpreis, nur niedrig ist, so ist der Hereinnehmer damit nicht zufrieden. Er verlangt noch einen besonderen Zuschlag; dieser heißt „Report". „Report entsteht dadurch, daß die Geldzinsen die Stückzinsen überdecken" (H e i 1- f r o n). ß. Der Kurs des Papieres kann aber auch sehr niedrig stehen; die Stückzinsen — weil aus dem Nominal berechnet — sind also zu hoch. Die Bank, welche die Stücke hereingenommen hat, wird unter Umständen genötigt sein, von diesem hohen Zins dem Hereingeber einen Teil zurückzuvergüten — negativer Report — zu Unrecht „Deport" genannt, da der Geldgeber auch in diesem Falle Zinsen bezieht 1 ). Als „Deport" sollte allein das Leihgeld bezeichnet werden, das unter Umständen der Verleiher von Effekten bezieht, y. Der Hereinnehmer genießt genau die Stückzinsen; er nimmt die Effekten ohne Report „glatt" herein. — Bei festverzinslichen Zinspapieren mag die Stückzinsenberechnung praktisch sein, weil sie ein periodisch wiederkehrendes und feststehendes Element aus der Kursbewegung ausscheidet. Bei Dividendenpapieren vermag sie den Kurs von den Einflüssen der letzten, sowie der mutmaßlich künftigen Dividende doch nicht zu reinigen: ob mit oder ohne Stückzinsenberechnung tritt der „innere Wert" der Aktie als Quote des Gesellschaftsvermögens niemals rein im Kurse zutage 2 ). Derartigen Anregungen Schärs ist die BerlinerBörse insofern gefolgt, als sie vom 1. Januar 1913 an für alle Dividendenwerte auf die Stückzinsenberechnung verzichtete. Soweit dies der Fall, ist der Report nichts anderes mehr als der Zins des tatsächlich vorgestreckten Kurswertes, umgerechnet auf den Nominalwert. c) Die privatwirtschaftliche Bedeutung des Effektenlombard ist eine verschiedene je nach der Person des Bankkunden. Sie besteht zunächst darin, daß börsenferne „Private", oft Provinziale, Kredit für Zwecke der Effektenspekulation durch Lombard in Anspruch nehmen. Die Bank fordert als Sicherheit eine Einzahlung in Höhe von 25—30 % des Kaufpreises; für den Rest bieten die gehandelten Effekten Sicherheit. Besonders spekulierenden Nichtkaufleuten gegenüber sollte die Bank auf solche Einschüsse dringen, womöglich auf Grund örtlicher Vereinbarungen der Banken untereinander; denn nach § 54 des Börsengesetzes sind Termingeschäfte, welche zwischen einem eingetragenen Kaufmann und einem Nicht- kaufmann abgeschlossen werden, noch heute unverbindlich. Ist jedoch Sicherheit gestellt, so ist die Bank befugt, daraus Befriedigung zu suchen. Manche unserer Kreditbanken laufen erhebliche Gefahr bei großen ungedeckten Engagements der privaten Kundschaft. Auch liegen solche Einschüsse im wohlverstandenen Interesse des Publikums selbst; wo sie fehlen, ist die Bank viel früher gezwungen, bei sinkenden Kursen die Kundschaft durch Kündigung der Kredite zu verlustbringenden Notverkäufen zu veranlassen. Weiter ist Effektenlombard die Form, in der kleinere Provinzbanken Kredit bei den Großbanken nehmen, nicht selten durch Weiterverpfändung der Effekten ihrer Kundschaft. Es ist das nicht ohne Gefahr für die Kredit-nehmenden Banken selbst, welche bei Kurssenkungen die geforderten Nachschüsse häufig nicht leisten können. Ueber den Zusammenbruch der Göttinger Bank anläßlich der Ma- rokkokrisis berichtete der Konkursverwalter: „Die von den Großbanken lombardierten Wertpapiere wurden exekutorisch verkauft, weil keine Nachschüsse geliefert werden konnten; als die Kurse später anzogen, waren die Papiere nicht mehr vorhanden." Indem die Banken gegen Effektenlombard Kredit nehmen, begeben sie sich der freien Verfügung über ihre Effekten, ohne daß diese Aushöhlung aus der Bilanz *) So mit Recht G. Bernhard im Plutus v. 13. April 1912. S. 289. 2 ) Schär, Die Bank im Dienste des Kaufmanns. Leipzig 1909. S. 182, 185, 188—190. v . Schulze-Gaevernitz , Kreditbank. ^ 98 G. v. Schulz e-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. II ersichtlich ist. Zwar tritt der betreffende Vorschuß unter Kreditoren auf, indem die Verbindlichkeiten der Bank gewachsen sind; aber er ist von der Masse der Kreditoren, besten Betriebsmitteln, nicht zu unterscheiden. In letzter Reihe stellen die Banken durch Effektenlombard der Börse große Summen kurzfristigen Geldes zurVerfügung. Man unterscheide „Ultimogelde r", welche von Monat zu Monat, und „tägliche Gelder", welche von Tag zu Tag — in beiden Fällen gegen Effektenlombard — ausgeliehen werden. Die ersteren spielen eine größere Rolle als die letzteren. Vielfach sind die Banken nur Durchgangsstellen dieser Gelder, besonders auch aus dem Auslande. Neuerdings haben die Banken auf Grund des Konditionenkartells verabredet, obige Gelder nicht unter bestimmten Summen (100 000 Mk.) und nicht über bestimmte Zinssätze hinaus an sich zu ziehen. Es ist damit einer weitgehenden Konkurrenz die Spitze abgebrochen, welche kurzfristige Verschuldung an das Ausland zu oft hohen Zinssätzen bedeutete 1 ). d) Die privatwirtschaftliche Bedeutung des Reportgeschäfts 1. für den Börsenspekulanten. Wer auf das Steigen der Kurse Spekuliert hat, kann bei gesunkenen Kursen einen Verlust dadurch vermeiden, daß er das gekaufte Effekt zum nächsten Liquidationstermine zwar verkauft, aber es zum selben Kurse + Zins auf einen Monat später zurückkauft — in der Hoffnung, dann bei gestiegenem Kurse einen günstigeren Realisationsverkauf vornehmen zu können. Umgekehrt verfährt der Baissespekulant, welcher die in blanco verkauften Papiere, um sie liefern zu können, kauft und sofort wieder auf Termin verkauft, in der Hoffnung, später bei gesunkenen Kursen die auf Termin verkauften Papiere billiger einkaufen zu können. Der Spekulant spannt also bei schlechtem Börsenwetter „den Regenschirm des Kredites" auf. Geldgeber der Haussespekulanten sind zunächst prolongierende Baissiers, welche Stücke benötigen und sie vom Haussier per sofort kaufen, um sie zum nämlichen Kurse auf einen Monat an dieselben zurückzuverkaufen. Aber beide Parteien gleichen sich selten aus; meist ist die Hausseposition in der Ueberzahl; Geld wird gesucht, Stücke werden angeboten. Der Report steigt und lockt Geldgeber an, vor allem die Banken. 2. Die privatwirtschaftliche Bedeutung des Reportgeschäfts für die Bank besteht in kurzfristiger und dabei hochverzinslicher Anlage ihrer Gelder; die Bank dient der Spekulation, ohne selbst zu spekulieren. Ist, vom privatwirtschaftlichen Standpunkt der Bank betrachtet, Lombard oder Report die bessere, d.h. die sichrere und liquidere Anlage? Diese Frage ist nicht allgemein, sondern nur von Fall zu Fall zu beantworten. Reports umfassen lediglich börsengängige Terminpapiere, Lombards auch nicht börsengängige, öfters recht fragwürdige Werte, z. B. Aktien von Tochtergesellschaften. Dagegen ist bei Lombard meist Ueberdeckung vorhanden und insofern letzterer besser. Daher hat die scharfe Trennung von Lombard und Report in den Bankbilanzen keinen Sinn. Mit Recht wirft das Bilanzschema von 1912 „Reports und Lombards börsengängiger Wertpapiere" zusammen, wogegen Lombards nicht börsengängiger Effekten unter „gedeckten Debitoren" zu buchen sind. Ein weiterer privatwirtschaftlicher Vorteil für die Bank besteht darin: Effekten- beleihung erweitert den Effektenmarkt und fördert damit das Emissionsgeschäft der Banken. Durch Vermittlung der Spekulation fließen die neuemittierten Effekten erst allmählich in „feste Hände". Insofern dient das Reportgeschäft „demVerdauungs- prozeß des Kapitalmarktes". Die Gefahr des Lombard- wie des Reportgeschäfts für die Bank liegt in zweifelhaften Festlegungen, die in kritischen Zeiten, wenn den Spekulanten der Atem ausgeht, überhaupt nicht, oder nur mit Verlusten verwertbar sind. Bedenklich x ) v. Lumm, zitiert Bankarchiv XII. Jahrg. v. 15. Okt. 1912. S. 21. Vgl. auch dessen Artikelserie „Diskontpolitik". Bankarchiv XI. S. 129 ff. II Bankgeschäfte. 99 ist vor allem die Beleihung von Aktien eines Instituts, das bei der Bank viel laufenden Kredit genießt; schränkt die Bank jene Kredite ein, so entwertet sie ihre Pfänder. e) Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Effektenlombard und des Reportgeschäfts ergibt sich daraus, daß die Bereitstellung von Bankgeldern die Effektenspekulation überhaupt erst auf breiter Grundlage ermöglicht. Die durch Effektenlombard bewässerte „private" Spekulation der Außenseiter belebt die berufsmäßige Börsenspekulation; denn allein — ohne mitlaufendes „Publikum" — ist die Börse gemeinhin „flau". Das Reportgeschäft dagegen ist die Voraussetzung für die börsenmäßige Effektenspekulation in ihrer technisch vollendetsten Form, dem Ter mi ngeschäft. 1. Stelgerung der Börsenkurse. Die Bedeutung der Effektenspekulation, vor allem des Termingeschäfts, besteht in der Verbreiterung des Marktes durch Steigerung der Umsätze. Die jederzeitige Verkäuflichkeit der Terminpapiere lockt den seriösen Anleger. Hierauf beruht die kurs steigernde Wirkung des Termingeschäfts. Hierzu kommt die Milderung der Kursschwankungen, welche — nicht unbestritten — dem Termingeschäft nachgesagt wird: „Leichtes Wellengekräusel an Stelle steiler Preiswogen" 1 ). Zweifellos ist, daß die Geldgeber in kritischen Zeiten lieber Terminpapiere reportieren, als Kassapapiere lombardieren wegen beschränkter Verkäuflichkeit der letzteren. Daher müssen die Kassaspekulanten öfters schon realisieren, wenn die Terminspekulanten noch durchhalten. Diese Tatsachen locken unter sonst gleichen Umständen das Kapital in diejenigen Riesenunternehmungen, deren Werte auf Termin gehandelt werden: Großbanken, Großreedereien, Hüttenwerke. Zu solchen Wirkungen, die dem Wesen des Termingeschäfts entspringen, treten bewußte Einflüsse der Banken als „Hereinnehmer". Die Banken stützen im Reportgeschäft als Geldgeber die Hausseposition. Das Ausleihen von Stücken tritt dagegen zurück, schon aus dem Grunde, weil eine Bank, die regelmäßig Stücke verleiht, den Eindruck erweckt, daß sie eigenen Geldbedarf durch Verpfändung von Wertpapieren befriedigen muß. Hierzu kommt, daß unsere Kreditbanken überhaupt keine erheblichen Bestände spekulativer Effekten besitzen, die sie herleihen könnten. Nur kleinere Bankgeschäfte leihen regelmäßig Stücke aus und dann zumeist Stücke ihrer Kundschaft. In ausnahmsweisen Fällen hingegen, wenn der Markt in einem Effekt „verfixt" ist und die Baissespekulanten Geld gegen Stücke zinsfrei anbieten, ja für die Stücke noch ein Leihgeld (Deport) zahlen, werden auch die Großbanken als Stückeverleiher auftreten und damit ungesunde Kurssteigerungen dem Markte fern halten. Das „Einsperren" bestimmter Effekten wird durch das System unserer Großbanken erschwert. Im allgemeinen überwiegt jedoch die kurssteigernde Wirkung. Man hat mit Recht gesagt, daß ohne das Reportgeschäft unserer Banken die Kurse der Terminpapiere in ähnlicher Weise sinken würden, wie bei Einführung einer Verschuldungsgrenze die Bodenpreise. 2. Wirkt aber das Reportgeschäft tatsächlich kurssteigernd, so erleichtert es Emissionen, Gründungen, Geschäftserweiterungen, Fusionen u. ä. Also auf det ganzen Linie Förderung des Großbetriebs, Förderung der großkapitalistischen Wirtschaftsordnung, die wir, ohne sie zu bewundern und für alle Ewigkeit zu bejahen, aus nationalpolitischen Gründen heute nicht entbehren können 2 ). Deutschland hat keine Riesenvermögen; Großunternehmungen sind nur auf dem Wege des Gesellschaftsunternehmens zusammenzubringen. Ist die Aktiengesellschaft die Waffe der spät Gekommenen, so gilt dies ganz besonders von derjenigen Aktiengesellschaft, deren Aktien als Terminwerte von den Banken reportiert werden. Hier entstanden Kapitalzusammenballungen, die über englische Maßstäbe hinaus ameri- ') M. Weber, Die Börse. Göttinger Arbeiter-Bibliothek. Bd. I. S. 77. Derselbe, Zeitschrift für Handelsrecht. Bd. 45. S. 56. Prion, Die Preisbildung an der Wertpapierbörse. Leipzig 1910. 2 ) G. v. Siemens, Die nationale Bedeutung der Börse. Nation v. 6. Okt. 1900. 7* 100 G. v. S c h u 1 z e-G aevemitz, Die deutsche Kreditbank. II kanischen Umfängen zuwuchsen. Unsere großen Schiffahrtsgesellschaften — die größten der Welt — unsere großen Hüttenwerke — die größten Europas — waren nicht aufzubauen ohne das Lombard- und Reportgeschäft unserer Banken. Alteingewurzelte Vorurteile bekämpfend, erklärt Dr. Göppert, der langjährige Staatskommissär der Berliner Börse 1 ): „Bei uns sieht sich die Börse immer wieder, vielleicht häufiger oder wenigstens andauernder als in anderen Ländern, genötigt, sich gegen mißverständliche Auffassungen und gegen Angriffe zu verteidigen. Das liegt nicht daran, daß bei uns die Verhältnisse etwa besonders unsolide sind. Im Gegenteil ist die Qualität unserer Hauptspekulationspapiere im großen und ganzen besser als in London und New York und neuerlich wenigstens auch besser als in Paris. Aber die wirtschaftliche Bedeutung der Spekulation in Wertpapieren, namentlich für unsere industrielle Entwicklung, ist bei uns bisher noch nicht in das Volksbewußtsein eingedrungen" „ Deutschlands industrielle Entwicklung beruht zu einem nicht geringen Teile auf der Teilnahme des Publikums am Wertpapierhandel. Unsere Eisenbahnen sind zunächst mit starker Unterstützung der Spekulation gebaut worden. Und was der Verzicht auf die Beihilfe der Spekulation bei der Aufbringung so mächtiger Kapitalien bedeutet, das zeigen die in den letzten Jahren am Markte der Staatsanleihen herrschenden Zustände recht deutlich." 3. „Börsenherrschaft der Banken?" Im Verhältnis zur Börse bedeutet die Effektenreportierung zunächst zwar eine gewisse Sicherung des Spekulanten gegenüber dem Geldgeber. Während die Bank durch rigorose Anwendung der Nachschußverpflichtung dem mit Kredit spekulierenden Kassaspekulanten die Kehle zuschnüren kann, stellt das Termingeschäft die Spekulation insofern unabhängiger, als der Spekulant stets das eingegangene Geschäft durch das entgegengesetzte realisieren kann, also nur die Kursdifferenz riskiert. Fast jedes Kassapapier hat seinen Patron, der seinen Kurs beherrscht. Der Wertpapierhandel an der Börse ist unter die Großbanken aufgeteilt mit Ausnahme der großen Terminpapiere, deren Kursbildung sich „unabhängiger" vollzieht. Trotzdem können auch auf dem Terminmarkte die Banken als Reportgeber in weitgehendstem Maße einwirken. Es ist vielleicht zu viel gesagt, von einer „Börsenherrschaft" der Großbanken zu sprechen. Aber ihr Einfluß ist weitreichend. Früher wollten die Banken als Reportgeber lediglich Zins verdienen; heute treiben die Großbanken, in deren Händen sich die Reportkapitalien immer mehr sammeln, mittelst der Festsetzung der Reportbedingungen bewußte „Reportpolitik" 2 ). Der große und unabhängige Spekulant von ehedem ist gegenüber den größeren Geldmächten der Bankwelt zurückgegangen; eher gehalten hat sich der kleine, oft proletarische Spekulant, welcher von der Hand in den Mund lebt, „mitläuft", und die von den Banken ausgegebenen Tendenzen statt abschwächt, eher noch verstärkt. Der Börseneinfluß der Banken wendet sich vor allem gegen die Baisse: ist doch die Bankwelt, schon als Emittentin, optimistisch gestimmt. Damit wird die wichtige Funktion der Baissespekulation geschwächt, welche die Gefahr ungesunder Hochkonjunktur mildert, den Geldmarkt in Tagen äußerster Anspannung erleichtert und dem Publikum vielfach — wenn auch zu weichenden Kursen — überhaupt zu verkaufen ermöglicht 3 ). Zwar mögen bei den Banken selbst gelegentliche Baissestimmungen wirksam werden — Absichten, abzubauen, für kommende Komplikationen Mittel bereit zu stellen, an steigendem Zins zu verdienen; sie mögen unter Umständen die Beleihung bestimmter Papiere verweigern, um ungesunder Kurs- *) G. Göppert, Das Börsentermingeschäft in Wertpapieren. Berlin, Springer, 1914. *) Prion, Die Preisbildung an der Wertpapierbörse. Leipzig 1910. S. 39 ff. S t ü n z n e r, Banken und Wertpapierbörse. Altenburg 1911. (Freiburger Seminararbeit.) Ferner: „Wie kann die Börse mehr der Allgemeinheit dienstbar gemacht werden?" Von einem „Praktiker" in Schmollers Jahrb. 1907. Posch 1, Däs Reportgeschäft an der Wiener Börse (Bankarchiv IV. Jahrg. S. 75/76). 3 ) O. Michaelis, Volkswirtschaftliche Schriften, II. S. 102. Berlin 1873. II Bankgeschäfte. 101 Steigerung entgegenzuwirken. Aber alles das wiegt eine unabhängige Baissepartei an der Börse nicht auf. Hiezu kam die allgemeine optimistische Stimmung des letzten Jahrzehnts, nachdem die Generation von 1873 ausgestorben und der Eindruck des „Krachs" vergessen war. Die einflußreiche Stellung der Banken als Effektenbeleiher wird durch weitere Tatsachen gestärkt. Als Effektenkäufer und -Verkäufer größten Stiles treten unsere Großbanken auf der Börse auf, ohne daß der Außenseiter weiß, mit welcher Absicht. Oftmals wirken Angebot und Nachfrage der Banken dem natürlichen Laufe der Dinge geradezu entgegen, z. B. die Banken kaufen, wenn sie eigentlich verkaufen wollen, um den Markt „vorzubereiten". Die Börse hört damit auf, ein Spiegelbild von Angebot und Nachfrage zu sein. Sie ist „langweilig" geworden. Andererseits übersehen einige wenige Großbanken die Lage des Marktes, weil bei ihnen die große Masse der Engagements zusammenfließt. Bei einem Privatbanker kann das Ueberwiegen der Kauf- oder Verkaufaufträge in einem Papier Zufall sein, nicht so bei der „Deutschen Bank" oder Diskonto-Gesellschaft, durch deren Hände ein erheblicher Bruchteil der Gesamtengagements geht. Hatte einst in den siebziger Jahren eine jugendlich ausschweifende Börse die Industrialisierung Deutschlands eingeleitet, indem sie die Spielchance der Aktie ausnutzte, so können heute Banken und Industrie „allein reiten". Die Börsen- herrschaft unserer Großbanken, welche an das Reportgeschäft — aber nicht an dieses allein — anknüpft, ist nichts als ein Ausdruck des voll organisierten deutschen Industriestaates. Wird damit das Gebiet der automatisch wirkenden Wirtschaftsgesetze beschnitten und . das Gebiet bewußter Regelung durch die Banken außerordentlich erweitert, so wächst damit die volkswirtschaftliche Verantwortung weniger leitender Köpfe ins Ungemessene. Durch Hergabe von Reportgeldern können die Banken über wirtschaftliche und politische Verfinsterungen hinweghelfen, in Zeiten der Panik den äußersten Kurssturz vermeiden. Auf der anderen Seite können sie durch gelegentliche Hergabe von Stücken unwirtschaftliche Kurssteigerungen, bekämpfen. Im Reportgeschäfte besitzen sie weitgehende Möglichkeiten der Einwirkung auf die Konjunktur überhaupt. Ein zielbewußtes Zusammenwirken der Großbanken in volks wirtschaftlichem Sinne könnte hier „Wunder wirken". / II. Das irreguläre Bankgeschäft VII. Kapitel. Effektengeschäfte. A. Effekten und Effektenkapitalismus. a) Begriffliches. „Wertpapiere" sind — juristisch gesprochen—Papiere, welche ein Vermögensrecht in d e r Weise verbriefen, daß die Ausübung des Rechtes die Innehabung des Papieres voraussetzt; z. B. wer das Wechselrecht irgendwie geltend machen will, muß den Wechsel innehaben. Zu den Wertpapieren gehören: Wechsel, Banknoten, Konossemente, Lagerscheine, Obligationen, Pfandbriefe, Aktien. Ihre volkswirtschaftliche Funktion ist es, den wirtschaftlichen Wert der Güter abzulösen von der Verfügung über die Güter selbst. Die Wertpapiere wandern von Hand zu Hand, die Kreditgeber erwerben sie für Zahlungs- oder Anlagezwecke; die Banken als Kreditvermittler handeln mit ihnen, während die Pflege und Verwendung der realen Güter dem Unternehmertum als dem Kreditnehmer zusteht. Die Wertpapiere bedeuten die technisch höchste Form der Kreditwirtschaft. Die papierne Welt der Wertpapiere verdeckt in Ihrer ziffernmäßigen Eintönigkeit die unendliche Mannigfaltigkeit des bunten Lebens: wogende Felder, rauchende Schlote, gefüllte Speicher. 102 G. v. Schulz e-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank; II Die Wertpapiere vertreten zum Teil flüssiges Kapital, insbesondere Kaufmannswaren, und gehören insofern dem Geldmarkt an; man faßt diese Papiere unter dem Namen „G e 1 d p a p i e r e" zusammen. Ihr Hauptbeispiel ist der Wechsel. Da es sich um ein Kapital handelt, welches Ertrag abwirft, indem es umschlägt, so verbriefen obige Papiere das Recht auf einen ein maligen Kapitalbetrag, keine fortlaufende Ertragsbeteiligung. Im Gegensatz zu den Geldpapieren verbriefen andere Wertpapiere, „Effekte n", Vermögensrechte an festen (Anlage-) Kapitalien, welche nur im Laufe zahlreicher Produktionsperioden umschlagen, dagegen periodischen Ertrag abwerfen. Diese Wertpapiere werden auf runde, gleiche Summen ausgestellt, als Teilbeträge des durch sie mobilisierten Kapitalwertes. Fungibel, ähnlich der Banknote, stehen sie hierin im Gegensatz zum Scheck, Wechsel, Konossement, Lagerschein — individuellen Wertpapieren. Als fungible Waren sind sie leicht veräußerlich, obgleich sie feste, oft unverkäufliche Anlagekapitalien vertreten. So macht § 1 des Bankdepotgesetzes Vertretbarkeit zum Begriffsmerkmal der Effekten. Effekten also sind fungible Wertpapiere, welche das Recht auf den periodischen Ertrag eines Anlagekapitals verbriefen. Die künftige Rückerstattung des Stammkapitals ist der Willkür des Gläubigers entzogen — Effekten sind seitens des Kreditgebers niemals beliebig kündbar. Die Rückzahlung erfolgt entweder nach festen Tilgungsplänen (Pfandbriefe), oder in unbestimmter Zukunft bei Liquidation des Unternehmens (Aktie), oder ist überhaupt ausgeschlossen (Rentenpapiere). Aus dem Wesen der Effekten folgt, daß die Effektenvennehrung nicht beliebig sein kann, sondern von dem jährlichen Zuwachs an Anlagekapital abhängt. Werden zu viele Effekten produziert, so können sie nur gegen Kredit untergebracht werden, d. h. umlaufendes Kapital wird festgelegt. Solche Verschiebung zwischen Betriebsund Anlagekapital führt zu Krisen x ) — ist aber doch nur eine Krisenursache neben andern. Sie trägt indessen durch Verteuerung der Diskontsätze ein Korrektiv in sich, welches Neuemissionen und damit Investitionen erschwert. Effekten bedeuten eine ungeheure Erleichterung der Kreditwirtschaft, welche als „Effektenkapitalismus" bezeichnet werden kann, sobald der überwiegende Teil der nationalen Kapitalien in Effektenform gegossen ist. Früher mußten Kapitalist und Unternehmer persönlich in Verbindung treten; ersterer mußte letzteren überwachen, letzterer war abhängig von den persönlichen Schicksalen (Tod, Erbteilung, Verarmung) des ersteren. Heute ist diese persönliche Verbindung gelöst. Der neuzeitige Leihkapitalist steckt sein Kapital — Gefahren ausgleichend — in Unternehmungen aller Art und aller Zonen. Er trägt Rittergüter, Plantagen, Eisenbahnen, Bergwerke, Fabriken, Kriegsschiffe anteilsweise „in der Tasche". Er kann das Kapital stets wieder flüssig machen, besonders wenn die Spekulation den Markt verbreitert. Volkswirtschaftlich festgelegt, wird das Kapital privatwirtschaftlich mobilisiert. Vor allem dient diesem Zwecke die Terminspekulation. Andererseits schwächt die Ueberführung des Kapitals in Effektenform die Stellung des Leihkapitalisten zugunsten des Unternehmers und der den Effektenkredit vermittelnden Bank. Der Unternehmer — ein CecilRhodes! — ballt riesige Kapitalien aus kleinsten Teilen zusammen und kommandiert das Heer der Aktionäre und Obligationäre — eine unbestimmte, zusammenhangslose Vielheit von Kapitalisten, welche an zahlreichen Unternehmungen, daher an keiner ganz, interessiert sind. Die Rechtsform täusche nicht: Bei gleicher Rechtsform können einzelne Effekten Träger des Unternehmerwillens sein, z. B. Aktien in der Hand einzelner Großaktionäre, Aufsichtsräte, kontrollierender Banken, während die Mehrzahl der Aktien geleitetes Leih- kapitalistentum darstellt. Diesem wirtschaftlichen Sachverhalt entsprach die frühere Auffassung: Aktie sei gleich zinstragender Obligation mit zusätzlicher Gewinnaus- *) Tugan-Baranowski, Studien zur Theorie und Geschichte der Handelskrisen. Jena 1901. S. 232. II Bankgeschäfte. 103 sieht, Dividende gleich heutiger Superdividende, woher die Stückzinsenrechnung historisch zu erklären ist 4 ). Die Herrschaftsstellung einzelner Aktionäre wird gelegentlich durch die Ausgabe von Vorzugsaktien mit doppeltem Stimmrecht gestärkt, oder auch durch die Ausgabe nicht vollgezahlter junger Aktien (Leeraktien) mit vollem Stimmrecht, welche die kontrollierende Instanz für sich zurückbehält. Demgegenüber kann die Wirtschaftliche Interessengemeinschaft der Leihkapitalisten rechtlich und tatsächlich ausgebaut werden etwa durch Treuhänder, wie bei Hypothekenbanken 2 ). Vgl. auch das Gesetz von 1899 betr. die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Teilschuldverschreibungen, welches Gläubigerversammlungen mit dem Rechte bindender Mehrheitsbeschlüsse und die Bestellung eines Gläubigervertreters zuläßt. Ein dem Reichstag vorliegender Gesetzentwurf (1914) erweitert diese Rechte. Aber obiges Gesetz funktioniert nur bei inländischen und privaten Schuldverschreibungen. Dagegen sind Schutzveranstaltungen der Gläubiger von ausländischen Schuldnern bisher noch wenig entwickelt — Fortbildung des internationalen Rechts! — ähnlich steht es mit dem Schutz der Aktionäre gegenüber den „Machern" — Fortbildung des Aktienrechts! Besonders vom ausländischen Schuldner droht dem Effektenbesitzer die „Schuldnerempörung", und es versagt in vielen Fällen der Gerichtsvollzieher. b) Statistisches. Es erhebt sich dieFrage: Welcher Bruchteil des Volksvermögens ist „effektifiziert", welcher Bruchteil des alljährlichen Vermögenszuwachses wird in Effektenform gegossen? Hinsichtlich der Größe des Volksvermögens, wie bezüglich des jährlichen Vermögenszuwachses tappen wir vollständig im Dunkeln 3 ). Es handelt sich hierbei keineswegs nur um statistische, sondern auch um begriffliche Schwierigkeiten. Sind dem VolksvermögenmonopolistischeWertsteigerungenzuzurechnen, die den Einen bereichern, den Andern zu gleicher Zeit belasten: Bodenwerte u. ä. ? Immerhin treffen die jüngst veröffentlichten Schätzungen nahe genug zusammen, so daß man ihnen Beachtung nicht versagen dürfte. Diese Berechnungen des deutschen Volksvermögens ergeben für 1913 Ziffern von 300—400 Milliarden Mk., des jährlichen Vermögenszuwachses von 10—12 Milliarden Mk. 4 ) — Ziffern, die sicher die Schätzungen für Frankreich, aber auch die für England übertreffen, hinter den Vereinigten Staaten indessen ebenso sicher zurückstehen. Auf der andern Seite ist auch unsere Emissionsstatistik äußerst unsicher. Das Kaiserliche Statistische Amt veröffentlicht die Ziffern der Börsenzulassungen. Das bedeutet einerseits zu viel: Pfandbriefe, Kommunalobligationen werden vielfach auf Vorrat zugelassen, ausländische Anleihen zu ihren Gesamtbeträgen zugleich an inländischen und ausländischen Börsen, so daß das Inland nur einen Teil — oft nur einen kleinen Teil — aufnimmt. Aber andererseits: alle Nie h t-Börsen- werte fallen bei dieser Statistik aus. Wieweit derartige Fehler sich ausgleichen, steht völlig dahin. Der deutsche Oekonomist und die Frankfurter Zeitung haben auf Grund der Prospekte, der Zeichnungseinladungen, der Anfragen bei Emissionshäusern die Ziffern des Statistischen Amtes schätzungsweise zu verbessern gesucht — ohne durchgreifenden Erfolg. Das Beste bietet die zuerst von der Frankfurter Zeitung vorgenommene Statistik auf Grund desEffektenstempe's, welche allerdings überwiegend nur die Nominalwerte, ferner die zur „Ausgabe" gelangenden, öfters vom Emissionshause noch nicht weitergegebenen Effekten zählt; hierzu kommen die nicht stempelpflichtigen Staatsanleihen, welche die Frankfurter Zeitung nach der Emissionsstatistik hinzurechnet. Aber in keiner Emissionsstatistik, wie immer sie beschaffen sei, sind die Emissionsgewinne mit inbegriffen, welche überhaupt nicht *) Schmalenbach, Zeitschrift für handelswissenschaftl. Forschung. Bd. II. S. 242. 2 ) Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899, § 29 ff. 3 ) Vgl. Weyermann, Die statistischen Versuche einer Erfassung des Volksvermögens (Zeitschrift f. Schweiz. Statistik 51. Jahrg. 1. H.) 1915. 4 ) Karl HelfferTCh, Deutschlands Volkswohlstand 1888—1913. 6. Aufl. Berlin, G. Stilke 1915. Arnold Steinmann-Bucher, Das reiche Deutschland. 1914. 104 G. v. Schulz e-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. II zu schätzen sind. Indem sie oft genug in den stillen Reserven der Bank verschwinden, werden sie nicht selten durch Emissionsverluste an anderer Stelle aufgewogen, die ebensowenig bilanzkundig werden. Ferner fehlt in jeder Emissionsstatistik die große Summe der im Auslande von Deutschen gekauften und lagernden Werte, welche der deutschen Emissionssumme zuzuzählen wären, um zur tatsächlichen Kapitalanlage zu gelangen 1 ). Nach Sehr roher Schätzung wird etwa x / 3 des jährlichen Vermögenszuwachses Deutschlands in Effektenform angelegt (4 Milliarden Mark). Dagegen offenbart die Emissionsstatistik diestaatssozialistischeund industrialistische Färbung der deutschenVolkswirtschaft auf das deutlichste. In Deutschland wurde der Staatskredit sehr frühe in Schuldverschreibungen auf den Inhaber gegossen; heute steht Deutschland an der Spitze aller Nationen in der Ausdehnung des staatlichen Unternehmens — das preußische Eisenbahnsystem ist das größte Erwerbsunternehmen der Welt. Deutschland besitzt das technisch vollendetste Hypothekenrecht; der Pfandbrief — eine deutsche Erfindung — mobilisiert, wie nirgends sonpt, den Grund und Boden: einst des Ritterguts, heute der Großstadt! Daher überwiegen in Deutschland die festverzinslichen Werte, auf angelsächsischem Boden dagegen die Dividendenpapiere. Innerhalb der letzteren zeigen für Deutschland die heimischen Industrieaktien eine jähe Zunahme, während die Auslandsanlage, besonders die ausländischen Dividendenpapiere, eine geringere Rolle spielen. Hat die englische Industrie ihre Weltherrschaft in der Form des Privatunternehmens angetreten (erst 1856 wurde die limited liability eingeführt), so brachte in Deutschland die Gründerzeit der siebziger Jahre die Vorherrschaft der Aktienform in der Industrie. Preußen besaß 1874 2,27 Milliarden Taler Aktienkapital, davon 1,28 Milliarden seit 1870 2 ). Deutschland besitzt weniger Riesenvermögen als England, dagegen entwickelte sich die neudeutsche Industrie vermittelst der Aktie sprunghaft. Die Neueinrichtung einer Hüttenzeche erfordert an 50 Millionen Mark; die A. E.-G. hatte für die Schnellbahn Gesundbrunnen—-Neukölln für 3 Baujahre 90 Millionen Mark aufzubringen. Effektenform war hier unentbehrlich. Die Emissionsstatistik bietet ferner interessante Einblicke in die Konjunkturschwankungen, indem bei aufsteigender Konjunktur die Aktien, bei absteigender die festverzinslichen Werte überwiegen. Folgende Ziffern beleuchten den Unterschied des im Inlande tätigen deutschen Industriestaates gegenüber dem mehr rentnerischen Westeuropa. Sie betreffen die Emissionen nach dem Deutschen Oekonomist, dem Londoner Economist und dem Economiste europeen. I. Inländische Werte. Kurswerte in Millionen Mark 1909 1910 1911 Deutschland mit Kolonien 3 241,53 2 476,67 2 248,70 England mit Kolonien 1 906,167 3 114,56 1 859,25 Frankreich 1 438,0 708,0 651,2 II. Ausländische Werte. Kurswerte in Millionen Mark (in Klammern die Prozentzahlen der ausländ. Werte im Verhältnis der gesamten Emissionen). 1909 1910 1911 Deutschland 348,76 (9,7%) 545,64 (18%) 459,87 (16,9%) England 1813,910(48,8%) 2 341,195 (42,9%) 2 052,621 (52,4%) Frankreich 2 007,2 (58,2%) 3 780,8 (84,2%) 3 107,6 (82,7%) Für die Zunahme des Effektenkapitalismus in Deutschland und seine Ver- x ) M.Marx, Die Emissionsstatistik in Deutschland und einigen ausländischen Staaten (Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, 37. Jahrg., herausgegeben v. Schmoller 1913. S. 1703). 2 ) W. Oechelhäuser, Die Nachteile des Aktienwesens und die Reform der Aktiengesetzgebung. Berlin, J. Springer, 1878. S. 23 ff. 11 Bankgeschäfte. 105 teilung auf die verschiedenen Anlageformen sind folgende Ziffern charakteristisch, welche ich nach Helfferich wiedergebe J ). Emissionen in Deutschland (nach dem Kurswert). Boden- Industrieller und kommer- . ,,„ Hc Aus- Oeffentncher Kred.t Kredjt Kredjt Inlands. lands , J ahre Staats Kom " Pfand In " In " Rank Werte anipihpn niunal- Zus. dustrie- dustrie- . t - Zus. über- über- anleihen a nleihen bnefe obligat, aktien aktien haupt haupt i n Millionen Mark 1886 bis 1890 1508 274 1782 1248 146 800 329 1275 4 360 1891 bis 1895 1356 409 1765 2189 202 372 257 831 4 833 1896 bis 1900 838 841 1679 1879 497 2495 1303 4295 8 216 1901 bis 1905 2125 1195 3320 2262 642 1456 561 2659 8 339 1906 bis 1910 4131 1942 6037 2588 1080 2921 858 4859 12 615 1911 242 309 551 650 294 536 177 1007 2 249 460 B. Arten der Effekten. Innerhalb der Effekten unterscheidet man Schuldverschreibungen mit festem Zinsertrage: Anleihen, und Anteilscheine an Gesellschaftsunternehmungen mit schwankender Gewinnbeteiligung: Dividendenpapiere. a) Anleihen. 1. Staatsanleihen, „fundierte Anleihen" sind auf den Inhaber gestellte Schuldverschreibungen des Staates. Eine deutsche Erfindung, so schon die kursächsischen Steuerkreditkassenscheine 1763, während der französische wie der englische Staatskredit vom Staatsschuldbuch ausgeht und erst im 19. Jahrhundert zögernd zum Inhaberpapier greift. Hinsichtlich der Rückzahlung unterscheidet man zwei Arten von Staatsanleihen: Tilgungs anleihen, bei denen der Staat dem Gläubiger gegenüber bestimmte Verpflichtungen betr. allmähliche Tilgung (Amortisation) eingeht. Zu diesem Zweck wird neben dem Zins eine jährliche Tilgungsquote aufgebracht; eine entsprechende Zahl von Schuldverschreibungen wird durch das Los aufgerufen und mit vollem Nennwert heimgezahlt, wobei unsere Banken als Verwalter breiter Massen Effektenvermögens die ausgelosten Papiere einkassieren und für Neuanschaffungen Sorge tragen. Daneben stehen Rentenanleihen, bei denen der Gläubiger lediglich zu fortlaufendem Rentenbezug berechtigt ist und der Staat keine Verpflichtung zur Abtragung der Schuld übernimmt; er nimmt Tilgungen vor, wenn es ihm zusagt. Solange die Renten unter pari stehen, kauft er freihändig zurück; stehen sie über pari, so kündigt er und zahlt den Nennwert 2 ). Alles Nähere gehört in die Finanzwissenschaft; hier interessieren die Staatsanleihen nur als Objekt des Kommissionsgeschäfts und Emissionsgeschäfts der Banken. Besonders wichtig und gewinnbringend ist die Beteiligung der Banken an den Konversionen der Staatsanleihen 3 ). Den Inhabern der Staatsschuldverschreibungen wird die Wahl gelassen, entweder den Nennwert in bar oder neue Stücke mit niedrigerem Zinsfuß anzunehmen. „Konversion" ist also Verwandlung einer alten in eine neue Schuld zwecks Zinsherabsetzung der alten — öfters in der Form der „Abstempelung" der alten Stücke. Zur Annahme der Zinsfußermäßigung werden die Inhaber der zu konvertierenden Anleihe häufig durch „Konvertierungsprämien" geneigt gemacht. Hierzu rechnet auch das Versprechen, daß bis zu einer gewissen Frist keine weitere Zinsherabsetzung stattfinden soll. In den achtziger und neun- x ) Tabelle 22 in den Anlagen zu dem Referat Helfferichs über die zeitweise übermäßige Inanspruchnahme der Reichsbank. Berlin 1912. *) G. S. Freund, Die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Anleihen. Berlin 1907. S. 187. 8 ) W. Lötz, Die Technik des deutschen Emissionsgeschäfts. (Schmollers Jahrbuch. 14. Jahrg. 1890. S. 425 ff.) 106 G. v. S c h u 1 z e-G aevemitz, Die deutsche Kreditbank. II ziger Jahren haben sämtliche kräftigeren Staaten Europas große Konversionen durchgeführt, nicht zum Schaden der vermittelnden Bankwelt (russische Konversionen!) 1 ). (Konversion ist gewöhnlich ein Recht des Schuldners; es gibt dagegen auch amerikanische Obligationen, „convertible bonds", bei denen der Inhaber das Recht hat, sie in shares umzutauschen.) Gegenüber der Einheitlichkeit der englischen Konsols und der französischen Rente mit festen Käuferkreisen (in England Banken, Aktiengesellschaften, Versicherungsgesellschaften, Größkapitalisten, Treuhänder aller Art, in Frankreich Sparkassen, kleine Rentner, Terminmarkt), steht in Deutschland die Verschiedenartigkeit der Staatspapiere: Verschiedene Typen, lokale Märkte, kein breiter Terminmarkt. Es fehlt unsern heimischen Anleihen die Reservenanlage seitens der Banken, der Sparkassen und Versicherungsgesellschaften. Unsere Kreditbanken befassen sich daher im allgemeinen nur mit erster Unterbringung, sonst wenig mit Staatsanleihen. Das Problem einer Kursfestigung der deutschen Anleihen berührt dagegen auf das nächste auch die inneren Fragen unserer Kreditbanken: Wenn 4—6% Depositenzinsen vergütet werden, kauft niemand Staatsanleihen. Im Gegensatz zu den fundierten Anleihen stehen die „Schatzschein e", d. h. kurzfällige Schuldverschreibungen des Staates, ohne Zinsversprechen, daher diskontierbar. Echte Schatzscheine sind im obigen Sinne überhaupt keine Effekten, sondern Solawechsel des Finanzministers. Sie gehören dem Geldmarkt an und dienen dem kurzfristigen Kreditbedürfnisse des Staates. In irrigführender Weise werden Schatzscheine als „Effektenbestand" der Reichsbank gebucht. Schatzscheine werden öfters zur Vorbereitung von Anleihen ausgegeben. Langfristige und verzinsliche „Schatzscheine" (in Deutschland seit der Chinaexpedition 1900 üblich), etwa zu 4%, in 4 bis 5 Jahren fällig, sind echte Staats a n 1 e i h e n mit bestimmten kürzeren RückZahlungsterminen. 2. Neben den Staatsanleihen stehen die „Kommunalanleihen". Zu einer enormen Ausdehnung des Kommunalkredits führte in Deutschland die fortschreitende „Verstadtlichung"; man denke an Schulen, Krankenhäuser, Theater, Rieselfelder, an Anlagen produktiven Charakters wie Gasanstalten, Wasserleitungen, Schlachthäuser, Markthallen, Elektrizitätswerke, Straßenbahnen usw. Ein gewisser, aber bisher nicht ausreichender Schutz gegen ein Uebermaß des Kredits liegt in der Staatsgenehmigung, welche Tilgungsverpflichtung umfaßt und Rentenanleihen ausschließt. Zweifellos ist in der Form von Kommunalanleihen erhebliches Kapital zu unproduktiven Zwecken verwandt, d. h. des Kapitalcharakters entkleidet und konsumiert worden. Durch Prüfung des Verwendungs zwecks dieser Anleihen könnte die Aufsichtsbehörde den Bestand des nationalen Kapitals gegen Luxusverbrauch schützen. 1909 wurden an deutschen Börsen Anleihen von etwa 250 Städten notiert, an der Berliner Börse allein solche Anleihen von 140 Städten mit 440 Einzeltypen. Aus solcher Vielgestaltigkeit des Anleihetypus ergeben sich: beschränkte Marktfähigkeit, Kursschwankungen, Absatzschwierigkeiten. Diesem Umstand entsprang der Vorschlag einer „Deutschen Städtebank", welche den Kommunen tilgbare, aber unkündbare Darlehen zu gewähren, ihrerseits ein einheitliches, marktgängiges und widerstandsfähiges Rentenpapier zu begeben und dessen Markt wirksam zu kontrollieren hätte. Einem solchen Papier würde zwar der lokale Liebhaberwert fehlen, auf den gerade die starken Städte ungern verzichten, auch müßte es sich durch hohe Bonifikationen nach Art der Pfandbriefe die Kreditbanken mit ihrem Netze von Filialen und Konzernbanken für Absatzzwecke geneigt machen. Trotzdem ist der Gedanke gegenüber der Desorganisation gerade dieses Teils des Anleihemarkts nicht von der Hand zu weisen. Kein Gegenargument ist die Konkurrenz, welche ein solches Institut unsern Kreditbanken als Emittenten von Kommunalanleihen machen würde. 9 Vgl. M. S t r ö 11, Ueber die neueste Konversionsära in Deutschland. (Conrads Jahrb. N. F. 13. Jahrg. Jena 1886. S. 422 ff.) II Bankgeschäfte. 107 Die ungeheure Vermehrung der kommunalen und ähnlichen Anleihen in den letzten Jahren ergeben folgende Ziffern x ): Es betrugen in Mill. Mk.: die Schulden Ende des Reichs der Bundesstaaten der Gemeinden der höheren verwaltungs 1880 268 5 306 835 150 1885 440 7 700 1210 220 1890 1318 9 256 1605 295 1895 2125 11 050 2220 380 1900 2396 10 987 3430 520 1905 3544 12 495 5852 720 1909 4914 14 500 7750 900 3. Pfandbriefe sind festverzinsliche Effekten, ausgegeben auf Grund hypothekarischer Aktiva des Pfandbriefinstituts. Im Gegensatz zu den alten Pfandbriefen der preußischen Landschaften, denen Spezialpfänder zugrunde lagen, genießen die Pfandbriefinhaber kein Pfandrecht weder am Grundstück, noch an der Hypothek, sondern lediglich ein Vorzugsrecht an dem zu ihrer Sicherheit dienenden Hypothekenbestand. Vielmehr liegt ein Ersatz der Einzelhypothek durch den Pfandbrief vor, dem als Inhaberpapier erleichterte Realisierbarkeit beiwohnt, und der — auf kleine Beträge ausgestellt — den kleinen und kleinsten Sparer anzieht. Man unterscheidet Pfandbriefe der Landschaften als öffentlich-rechtlicher Schuldnerorganisationen und solche der Hypothekenbanken als privater Kreditvermittler. Hierzu kommen, den Staatsanleihen nahestehend, die preußischen Rentenbriefe der nach Gesetz von 1850 gegründeten Rentenbanken — für den Effekten- markt ohne Bedeutung. In diesem Zusammenhang sind ferner zu nennen die Eisenbahnanleihen, soweit sie hypothekarische Grundlage haben. Auf Grund des Gesetzes betr. das Pfandrecht bei Privateisenbahnen von 1895 bildet die Gesamtheit der einem Bahnunter- nehmen gewidmeten Sachen und Rechte eine rechtliche Einheit, „Bahneinheit", die als solche zum Gegenstand von Belastungen gemacht werden kann. Die Beträge der hierher gehörigen Effekten sind unerheblich, da in Deutschland das Eisenbahnvermögen in Gestalt von Staatsanleihen „effektifiziert" ist. 4. „Obligationen" im engeren Sinne, d.h. festverzinsliche Schuldverschreibungen privater Unternehmungen vor allem der Industrie und des Verkehrs. Diese Effektenform ist von großer und zunehmender Bedeutung für den Effektenmarkt. Das BGB. gestattet Schuldverschreibungen auf den Inhaber nur mit Genehmigung der Zentralbehörde des Bundesstaates, in dessen Gebiet der Aussteller Wohnsitz hat. Solche Genehmigung erfolgte von Seiten des Hamburger und Bremer Staates zugunsten der dortigen Schiffahrtsgesellschaften, von seiten Preußens schon in den siebziger Jahren zugunsten von Krupp. Jedoch sind diese Fälle Ausnahmen geblieben. Im allgemeinen sind Orderobligationen die übliche Form 2 ): durch Blankoindossament übertragbar, sind sie praktisch nichts anderes als Inhaberpapiere. Das Blankoindossament einer Bank, das die meisten solcher Obligationen tragen, umschließt nicht die Garantiefunktion des Wechselgiros. Der Besitzer einer derartigen Schuldverschreibung steht vielmehr allen anderen Gläubigern des betreffenden Unternehmens gleich, es sei denn, daß die Obligationen ausdrücklich hypothekarisch gesichert sind. Aber auch die hypothekarische Unterlage ist oft fragwürdig: Maschinen veralten! Hypothekarisch gesicherte Bergwerksobligationen haben eine bessere Unterlage. Aber auch Bergwerke sind nicht ewig. Daher ist eine Amortisation aller industriellen Obligationen nach festem Tilgungsplan *) J. Pfitzner, Die Entwicklung der kommunalen Schulden in Deutschland. A. Hoffmann, Leipzig 1911. S. 36. 2 ) Namens- oder Rectapapiere können diese Obligationen nicht sein — vielmehr nach HOB. § 363 an Order ausstellbare kaufmännische Verpflichtungsscheine. *1 108 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. Ii unerläßlich. Die Anleihen von Aktiengesellschaften haben den Vorzug, daß Bilanzen und Geschäftsberichte einen gewissen Einblick in die Verhältnisse des Schuldners ermöglichen. Dagegen fehlt jede derartige Einsicht bei Privatfirmen und Gesellschafter! m. b. H. Deshalb hat die Zulassungsstelle der Berliner Börse neuerdings die Zulassung letzterer Anleihen überhaupt verweigert. Die Möglichkeit, auf dem Obligationswege Anlagekapital zu beschaffen, ist demnach ein Vorteil der Aktien gesellschaft — und damit des Großunternehmens; sie wirkt kapitalzusammenballend, insbesondere zugunsten der schweren Industrie. Zweck der Obligation ist Kapitalerweiterung, gelegentlich auch Verlustdeckung 1 ). Da beiden Zwecken auch die Aktienausgabe dient, so ist für Emittenten wie Anleger die Frage wichtig: Welcher wirtschaftlichen Funktion dient die Obligation, welcher die Aktie? Sie ist dahin zu beantworten, daß die Aktie dem Gründungskapital, die Obligation dem Erweiterungskapital dient, soweit das Unternehmen bereits einen sicheren Minimalgewinn abwirft. Die Obligationen sind also auf sicherem und periodischem Minimalertrag aufzubauen. Daher sind ungesund Obligationen von Terraingesellschaften, deren Gewinn, weil spekulativ, weder sicher, noch periodisch ist; nicht minder ungesund sind Obligationen von Finanzierungsgesellschaften. Unfug vieler Kali-Obligationen! Vielfach wurde den Gewerken die gesetzliche Zubußepflicht dadurch schmackhafter gemacht, daß man die einzuzahlenden Gelder zu verzinsen versprach und ihnen dafür Obligationstitel aushändigte, die sie als höchst zweifelhafte Werte auf den Markt abschoben. Manche Kaliwerke, welche die Kuxe oder Aktien der zu gründenden Tochterwerke übernahmen, verschafften sich das ganze K,apital der Neugründungen durch Obligationen. Erste Kapitalbeschaffung auf dem Wege der Obligation ist allemal schwindelhaft. Die Schwäche des Leihkapitalisten offenbart sich gerade bei den Obligationen: Das Interesse der emittierenden Bank ist mit dem Schuldner meist eng verbunden und entgegen dem Interesse der Obligationäre auf Abstoßung von Bankschulden gerichtet. Einer besonderen Beurteilung unterliegen die Bankobligationen, wie sie bei der Darmstädter Bank ursprünglich vorgesehen waren, aber nicht ausgegeben wurden. In der Schweiz heute üblich, fehlen sie auf dem deutschen Kurszettel. Es ist das nicht zu bedauern. Der Zins für Obligationen mit langer Kündigungsfrist, etwa 4)4—4%%, wäre zu hoch, um im regulären Bankgeschäft verdient zu werden. Das Emissionsgeschäft käme als wichtigste Grundlage dieser Obligationen in Betracht; hier aber sind die Gewinnchancen zu wechselnd, um eine Grundlage fester Zinszahlung abzugeben. Die Vermehrung des Bankkapitals geschieht gesunderweise durch junge Aktien, um so mehr, als im äußersten Falle das Aktienkapital, nicht das Obligationskapital zusammengelegt werden kann. In welchem Maße heute die privatrechtlichen Anleihen (Pfandbriefe Obligationen) den öffentlich-rechtlichen Konkurrenz machen, ergibt nachstehende Tabelle (in Millionen Mk.) 2 ) im Vergleich mit der vorhergehenden. Ende Landschaftl. Hypothekenbank- Pfandbriefe Industrie- Pfandbriefe Pfandbriefe anderer Institute Obligationen 1880 1275 1 452 400 400 1885 1600 1 884 450 600 1890 1975 2 927 500 1000 1895 2200 4 722 570 1500 1900 2715 6 362 866 2100 1905 3185 8 227 1357 2700 1910 3490 (1909) 10316 1871 3964 Der Gesamtumlauf der deutschen festverzinslichen Werte belief sich am 1. Jan. 1913 auf 48,3 Milliarden Mk., davon entfielen auf Industrieobügationen 4,6 Mil- *) So Felix Hecht, Geldmarkt und Bankwesen. (Schriften des Ver. f. Sozialpolitik, Bd. 113. S. 142.) 2 ) Hirschstein. Festverzinsliche Ansprüche an den Kapitalmarkt. Bank 1912. S. 1057—63. II Bankgeschäfte. 109 liarden, d. h. ca. 10%. Von den einzelnen Gewerbezweigen war vor allem an der Ausgabe von Obligationen besonders stark beteiligt die Montanindustrie, die mit 1,32 Milliarden Mk. Obligationenumlauf etwa 29% des Gesamtumlaufes ausmacht. Eine Untergruppe der Montanindustrie, die Kaliindustrie, hat bei nur 96 Ausstellern einen Obligationenumlauf von 231,9 Mill. Mk. Die Voll-, Klein- und Straßenbahnen sind mit 532,6 Mill. Mk., d. h. mit 11,6% am Gesamtobligationen- umlauf beteiligt. b) Dividendenpapiere. 1. Aktien sind Effekten, welche — teils auf Namen als Orderpapiere (HGB. §222 Abs. 1 und 3), teils auf den Inhaber gestellt—Mitgliedsrechte einer Aktiengesellschaft einschließlich des Anspruchs auf Ertragsbeteiligung verbriefen. Die Verpflichtung des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft wird durch den Nennbetrag der Aktie begrenzt. In der Bilanz erscheint das Aktienkapital als Passivum, da diese Bilanz Gewinnbilanz sein soll, und das Aktienkapital vor Ausschüttung als Gewinn zu sichern ist. Das Aktienkapital ist als Eigenkapital des Unternehmens zugleich Sicherheit für die Gläubiger des Unternehmens. Daher ist eine Amortisation von Aktien, die nicht im Gesellschaftsvertrag gestattet wird, verboten; durch willkürliche Verminderung des Aktienkapitals würden den Gläubigern Befriedigungsobjekte entzogen. HGB. 227. Nach § 226 desselben Gesetzes soll die Aktiengesellschaft ihre eigenen Aktien weder erwerben, noch in Pfand nehmen, soweit es sich nicht um Einkaufskommission handelt. Dieser Satz ist für unsere Kreditbanken von Bedeutung, da sie in ihren eigenen Aktien zu spekulieren vielfach versucht sind. Die der Aktie beigegebenen Dividendenscheine verbriefen einen Anteil am Gesellschaftsgewinn, dagegen nicht eine bestimmte Ertragsquote. In vielen Fällen regelt heute eine bewußte „Dividendenpolitik" die Höhe der Dividenden, die mit der Gewinnhöhe nichts mehr zu tun hat. Hohe Gewinne versteckt man in stille Reserven. Diese Stauweiher unverteilter Gewinne öffnen sich unter Umständen und speisen die Dividenden, um zu zeigen, daß Verluste das Unternehmen nicht zu schwer getroffen haben. In anderen Fällen wird die Dividende aus den Reserven erhöht, um beabsichtigte Emissionen junger Aktien durch Kurssteigerung der Aktien vorzubereiten, oder auch, um bei künftigen Fusionen das eigene Unternehmen möglichst hoch einzubringen. Bei Auflösung der Gesellschaft besteht ein Recht der Aktionäre auf die Liquidationsquote (HGB. § 300). Im Jahre 1911 gab es 14,23 Milliarden deutscher Aktien, wovon 8,8 Milliarden an der Berliner Börse gehandelt wurden. Letztere repräsentierten einen nahezu doppelt so großen Kurswert (25,57 Milliarden), wobei der Kurswert als Durchschnittskurs des Jahres berechnet war. Folgende Tabelle faßt die Ergebnisse des preußischen Statistischen Landesamtes für Preußen zusammen: Zahl der Eingezahltes Aktien- ... n „ rrh Jahresgewinn Gesell- kapital in Millionen -»».„meb-iir« in Mill. vom Nenn- vom Kursschaften Nennwert Kurswert Mark wert wert 1911 890 8821 15 696 177,9 952 10,8 6,1 Davon entfielen auf die preußischen Gesellschaften: 1909 648 6008 10 172 169,3 626 10,4 6,2 1910 668 6379 11 488 180,1 698 10,9 6,1 1911 674 6698 12 257 183,0 729 10,9 5,9 Im Mittel des Jahres 1911 ergibt sich der Durchschnittskurs von 177,9%. Dieses hohe Agio ist bezeichnend für den in Deutschland vorherrschenden Grundsatz der Reservestärkung. An Hand der preußischen Gesellschaften sieht man, wie von 1909—11 unter dem Einfluß der Konjunkturbesserung der Durchschnittskurs um 13,7% gestiegen ist. Diese Kurssteigerung ist der Rentabilität ziemlich stark vorangeeilt; unter Berücksichtigung des Kurses ist nämlich der Jahresgewinn von 6,2% auf 5,9% zurückgegangen. Dabei ist letzterer noch erheblich höher als die tatsächlich ausgezahlte Dividende; denn vor der Dividendenzahlung sind die ,k . 110 G. V. S c h u 1 z e-G a e v e r n i t z, Die deutsche Kreditbank. II Reserven zu dotieren, die Tantiemen zu vergüten usw. Auf das dividendenberechtigte Aktienkapital wurden unter Berücksichtigung des Kurses von 1909—11 : 5,1, 5,0 und 5,1 % ausgeschüttet 1 ). . „Vorzugs - (P r i o r i t ä t s-) Aktien" sind nachträglich ausgegebene Aktien mit Vorzugsrechten gegenüber den erstausgegebenen Aktien, „Stammaktien". Diese Vorzüge beziehen sich überwiegend auf die Gewinnbeteiligung, daneben auch auf Stimmrecht und auf die Schlußverteilung bei Liquidation. Der ihnen öfters versprochene „Zins" 2 ) wird besser „Vorzugsdividende" genannt, denn er ist nichts anderes als Mindestertrag, der vom Gewinn des Unternehmens vorweg genommen wird, ehe Gewinnverteilung an die alten Aktien und Tantiemenberechtigten eintritt. Häufig findet sich noch die Bestimmung, daß, wenn der Gewinn zur Zahlung der Vorzugsdividende nicht ausreicht, Nachzahlung aus den Erträgnissen späterer Jahre oder aus einem Dividendenreservefond eintreten soll. Wo durch solche Bestimmungen die Dividende als gesichert angesehen werden kann, nehmen die Vorzugsaktien an der Kursbewegung der festverzinslichen Werte teil. Vorzugsaktien werden ausgegeben insbesondere bei Sanierungen notleidender Unternehmungen zwecks Beschaffung weiterer Geldmittel, vor allem, wenn eine Obligationenanleihe verschlossene Türen finden würde 3 ). Vorzugsaktien sind bei uns um so üblicher, als eine nachträgliche Bevorzugung solcher Aktionäre, welche freiwillig Nachschüsse leisten, juristischen Schwierigkeiten begegnet. HGB. 186 Abs. 1. Durch reichliche Ausgabe von Vorzugsaktien kann die alte Aktie trotz gleichbleibenden Nennwertes völlig ausgehöhlt werden 4 ). Genuß scheine sind Wertpapiere, welche — ohne volle Mitgliedsrechte an der A.G. zu verschaffen — irgendwelche mindere Rechte einzelner bevorzugter Aktionäre verbriefen. Beispiel: Die Vorzugsaktien werden in Stammaktien umgestempelt und erhalten als Entschädigung für die Aufgabe ihrer Vorzugsstellung je einen Genußschein, auf welchen aus dem Reingewinn ein jährlicher Gewinnanteil von x Mark vergütet wird, bis diese Genußscheine getilgt werden. Andere Genußscheine treten an Stelle amortisierter oder zusammengelegter Aktien 5 ). Indem man Genußscheine an Stelle zusammengelegter Aktien ausgibt, hofft man durch schrittweise Auslosung der Genußscheine den Verlust der Aktionäre allmählich wieder einzubringen. Unsere deutschen Aktien sind bekanntlich auf den Nominalbetrag von mindestens 1000 Mk. durch Gesetz festgelegt. Neuerdings ist die Frage der „K leinaktie" aufgerollt worden. G. v. Siemens erklärte im Reichstag am 7. Juni 1900 die £-Aktie für die Grundlage des britischen Imperialismus. Deutsche, so führte er aus, entdeckten die Diamantfelder des Randes; die Aktiengesellschaften zu ihrer Ausbeutung wurden in England gegründet; deutsches Kapital ging, verlockt durch die Spielchancen der Kleinaktie, massenhaft in englische Unternehmungen und arbeitete unter englischer Verwaltung als Abnehmer der britischen Industrie und Träger politischer Ansprüche Englands. Nicht selten verstand es der Engländer, seinen „rubbish" dem Deutschen aufzuhängen. Die Widersacher der Kleinaktie entgegnen, daß sie der bedächtigen Kleinarbeit feindlich sei; an Stelle produktiver Arbeit verlocke sie zu unproduktiver Spekulation; in England verschiebe sich der wirtschaftliche Schwerpunkt von der Industrie auf die Börse — unter. Mitwirkung der Kleinaktie! Demgegenüber verweisen die Anhänger der Kleinaktie vor allem darauf, daß sie den Arbeitern Mitbeteiligung an der Industrie ermögliche — eine sozial- 0 Frankfurter Zeitung vom 29. Juni 1913. 2 ) Wirklicher Zins verboten durch HGB. § 215. а ) Schmalenbach, Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung. Band I. S. 249. 4 ) Levinger, Sanierung notleidender Aktiengesellschaften, in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik. Bd. 110. S. 403 ff. б ) Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung. Bd. II. 1906/07. S. 441. II Bankgeschäfte. 111 politisch erwünschte Verflechtung des Arbeiters mit dem Unternehmerinteresse, Gewinnbeteiligung in moderner Form. Es ist hier nicht der Ort, in dieser schwierigen Frage. Stellung zu nehmen. Neuerdings sind Kleinaktien (zu 200 Mk.) für unsere chinesischen Konsulärbezirke erlaubt worden. Nach Regierungserklärung sollen diese Kleinaktien nicht an deutsche Börsen kommen, vielmehr war beabsichtigt, die Eingeborenen durch die Kleinaktie zu veranlassen, ihr Geld nicht nur wie bisher englischen, sondern auch deutschen Unternehmungen zuzuführen. „Wo der Chinese unter deutscher Flagge segelt, da kauft er deutsche Maschinen usw." 2. „Kuxscheine" entsprechen juristisch der Namensaktie, vgl. HGB. § 222 u. 223. Demgemäß wird der Kuxschein im Bankdepotgesetz mit Effekten auf eine Linie gestellt und vom Reichsgericht als Wertpapier im Sinne des Börsengesetzes erklärt. Kuxe sind zum Börsenhandel zugelassen *). Da die Kuxscheine jedoch keinen Nennwert haben, vielmehr nur den aliquoten Teil des Bergwerkeigentums verbriefen, so ist nach Börsengesetz Terminhandel in ihnen ausgeschlossen, weil hierfür eine Minimalsumme an Nominalkapital erforderlich ist. Der beratende Banker weise den Kunden auf den Unterschied des Kuxes von der Aktie hin: auf die ,,Zubuße"verpflichtung, von welcher der „Gewerke" (Besitzer des Kuxes) sich nur dadurch befreien kann, daß er seinen Anteil der Gewerkschaft zur Verfügung stellt. Ein ehrlicher Berater wird seinen Kunden nicht minder über den Unterschied von Kux und „Bohranteil" belehren. „Bohranteil" ist ein Anteil an einem in Entstehung begriffenen Bergwerksunternehmen — kein Effekt, noch weniger börsengängig. Daher volle Haftung des Gesellschafters gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Der Erwerb des Bohranteils ist kein Sachkauf, sondern Erwerb von Rechten, wobei nach BGB. 437 Abs. 1 der Verkäufer eines Rechtes lediglich für den rechtlichen Bestand desselben haftet. Die für den Sachkauf geltenden Gewähr'schaftsgrundsätze — kein Kali! — finden keine Anwendung. Bohranteil — „gefährlichstes Spekulationsobjekt!" 2 ). C. Effekten-Eigengeschäfte der Bank. a) Effektenspekulalion. Bank widrig ist der Kauf und Verkauf von Effekten zwecks Ausnutzung intertemporaler Preisschwankungen: Spekulation. Zwar ist die Effektenspekulation gewiß kein anrüchiges Gewerbe! Sie spielt vielmehr, worauf oben hingewiesen wurde, eine große und unersetzliche Rolle in der neuzeitigen Volkswirtschaft, besonders dort, wo sie sich der technisch höchsten Form, des Termingeschäfts, bedient. Abgesehen von der allgemeinen volkswirtschaftlichen Bedeutung ist das Vorhandensein eines breiten und spekulativen Marktes, einer berufsmäßigen Kulisse für die Banken selbst von großem Nutzen. Ohne die Beihilfe der Spekulation wäre die Aufbringung so gewaltiger Kapitalien, wie sie die neudeutsche Industrieentwicklung erforderte, den Banken .kaum möglich gewesen. Das Termingeschäft ist es ferner, welches den Banken in vielen Fällen die Intervention zugunsten der von ihnen geschaffenen Effekten erspart. Aber — wer spekuliert, spekuliere auf eigene Gefahr! Bankgeschäft als Verwaltung fremder Gelder und Effektenspekulation sind wesensverschieden, „Spekulationsbanken" eine contradictio in adjecto. Hierzu kommt, daß die Kreditbank kurz fristigen Kredit nimmt, also ihre Gelder nicht in Vorräten, auch nicht in Effekten — nur zu leicht unverkäuflichen Vorräten — festlegen darf. Mit Recht erklärt es Lötz als Nachwirkung früherer Rückständigkeit, daß ein „Banquier" nicht unmöglich wird, von dem man erfährt, daß er auf eigene Rechnung spekuliere. Schwerer Mißbrauch ist es daher, wenn Effekteneigenhändler als „Banken" Depositen unter hohem Zinsversprechen anlocken oder in Effektenanschaffung Dritten *) 0. Weinberg, Technik des westdeutschen Kuxenhandels. Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung. Bd. I. S. 28 ff. Vgl. Jahresberichte über den Rhein.-West- fälischen Kuxenmarkt, herausgegeben von der Bergisch-Märkischen Bank. Düsseldorf. 2 ) Nußbaum, Bankarchiv Bd. 10 S. 184 ff. „Unreelle Bohrgesellschaften". 112 G. v. S c h u 1 z e-G a e v e r n i t z, Die deutsche Kreditbank. II „Rat" erteilen, d. h. „auf dem Rücken des Publikums" spekulieren. Mit Vorliebe bedienen sie sich des Prämiengeschäfts in der Absicht, unter allen Umständen die Prämie zu verdienen und etwaige Gewinne des Kunden nicht auszubezahlen. Das Treiben dieser Menschenfreunde ist um so gefährlicher, als ihre Schlepper nicht selten Provisionen nach der Höhe der abandonnierten Prämie beziehen (1), also vom Verlust der Kunden leben 1 ). Gegen solche „Bankiers" geht die Berufsorganisation des Bankgewerbes, zu selten auch die Staatsanwaltschaft vor. Beide sind ohnmächtig ohne eine sachkundige und unabhängige Fachpresse. Obwohl unsere besseren Kreditbanken über solche Machenschaften erhaben sind, so verrät doch keine Bilanz, ob und zu welchen Beträgen in Effekten spekuliert worden ist, wenn nur die Bestände bis zum Abschluß der Bilanz wieder abgestoßen waren. Die neueren Zweimonatsbilanzen erschweren solche Mißbräuche, mehr noch tut es eine gründliche interne Prüfung der Bücher seitens der dazu berufenen Revisionsinstanzen. Mit großen Effektenumsätzen auf eigene Rechnung droht stets die Gefahr, der so manche Kreditbank — schon der Credit mobilier! — unterlegen ist. Amerikanische Beispiele warnen! Dort handelt es sich nicht selten um folgenden Verlauf: Gründung eines volkswirtschaftlich zwecklosen Unternehmens durch die Bank oder ihre Hintermänner zwecks Gründungsgewinns, Ueberzahlung der Einbringungen, Verwässerung des Aktienkapitals, Kurstreiberei, Abstoßung der Aktien an das Publikum zu höchsten Kursen, darauf Blankoverkäufe durch die Bank, sodann Alarmnachrichten, Kurssturz, Rückkauf zu niedersten Kursen, endlich „Sanierung" des Unternehmens und Wiederholung dieses Spiels der Katze mit der Maus. Gegen solche Auswüchse schützt unsere besseren Banken zurzeit die Sorge für ihren Emissionskredit und die kollegiale Verfassung, zum Teil auch die Zweimonatsbilanz, soweit sie den Effektenbesitz genügend detailliert, schließlich die Zensur der Reichsbank und der Börsenzulassungsstelle. Alle diese Instanzen wären machtlos ohne jenes Maß von „Korrektheit", das unsere Geschäftswelt von einer durch Weltanschauung disziplinierten Vorzeit ererbt hat. Würden jemals unsere Kreditbanken Sp e- kulationsgesellschaften großen Stils werden, so wäre damit nicht nur ihr eigener Niedergang, sondern auch der Verfall der deutschen Volkswirtschaft besiegelt. Sie trügen den Todeskeim in sich, gegen den kein gesetzgeberisches Kraut gewachsen wäre. Ein minderer Mißbrauch, aber immerhin ein Mißbrauch, hinter welchem die Gefa hr der Veruntreuung und Bücherfälschung lauert, ist die Spekulation der Bankangestellten. Die Vereinigung deutscher Bank- und Maklerfirmen hat ihre Mitglieder verpflichtet, fremden Bankangestellten keine Börsenspekulationsgeschäfte zu vermitteln. Der Bankbeamte spekuliere wenigstens nur durch die eigene Bank — damit sie seine Verhältnisse und Verpflichtungen übersehen und Geschäfte in „spekulativen" Papieren ablehnen kann. Diese Bestimmung, auf deren Nichtbefolgung sofortige Entlassung steht, ist in großen Städten freilich schwer durchführbar. Aber — die gefährlicheren Spekulationen der Bankdirektoren? Nicht zu verhindern ist es, daß diese „Wissenden" ihre bessere Kenntnis künftiger Dividenden kontrollierter Industriewerke, bevorstehender Fusionen, Sanierungen usw. spekulativ ausnutzen. Aber gerade hier liegt der Punkt nahe, wo das Interesse des „Instituts" — unbehindert durch irgendwelchen äußerlichen Kontrollapparat — vom persönlichen Interesse gebeugt wird. Bankdirektoren sind Treuhänder des „Geschäfts", welches das Eintagsinteresse der Person um Jahrzehnte überdauert. Besser wäre es, diese Herren enthielten sich aller Eigenspekulation, da das „Institut", an welches sie durch erheblichen Aktienbesitz geknüpft sein sollten, ihre ganze Kraft in Anspruch nehmen müßte. Es ist die Frage, wie weit die Gesetzgebung diese „bankmoralischen" Forderungen durch Gesetzesparagraphen verstärken könnte —• aber *) Plutus v. 10. Dez. 1910. Sowie Nußbaum, Unlautere Geschäftsformen im Bankiergewerbe. Sonderabdruck aus: „Die Bank" (1910. I. S. 412 u. 508). II Bankgeschäfte. 113 wie leicht wäre jeder derartige Paragraph durch Strohmänner zu umgehen! Viel wirksamer ist die Verstärkung des kaufmännischen Ehr- und Standesgefühls, dessen die homines novi unserer Bankwelt manchmal entbehren. b) Effektenarbitrage. Ein durchaus bankmäßiges Nebengeschäft ist dagegen die Effekten a r b i t r a g e, d. h. die Ausnutzung interlokaler Preisdifferenzen. Dieses Geschäft ist als Arbitrage unspekulativ. „Der ideale Arbitrageur geht täglich glatt von der Börse." Durch das Telephon sind die örtlichen Preisverschiedenheiten, wenigstens der europäischen Börsen, nahezu ausgeglichen. Effektenarbitrage erfordert also größte Umsätze bei geringem, aber sicherem Gewinn; sie ist Sache der Kapitalmagnaten, also bei uns der Großbanken. Indem unsere Großbanken Effektenarbitrage treiben, dienen sie einer wichtigen volkswirtschaftlichen Funktion: der Ausgleichung der Zahlungsbilanz, der Erleichterung des Geldmarktes, dem Schutze des nationalen Edelmetallbesitzes. Arbitrage ist nur möglich zwischen zwei breiten Märkten, auf denen man sicher ist, große runde Quanten zu bekommen und loszuwerden, ohne die Kurse zu beeinflussen. Daher ist die Effektenarbitrage tatsächlich an das Termingeschäft weniger internationaler Papiere gebunden. Zwei Banken an verschiedenen Börsenplätzen verbinden sich gewöhnlich zu Arbitragegeschäften in der Weise, daß die eine kauft, die andere dasselbe Papier in gleicher Menge zu gleichem Termine verkauft. Nutzen und Schaden wird geteilt. Nur soweit die Effekten in natura versandt werden, wird ein Einfluß auf die Zahlungsbilanz der beiden in Betracht kommenden Länder geübt; bei entgegengesetztem Termingeschäft ohne Effektenversand auf beiden Seiten handelt es sich lediglich um internationale Ausgleichung der Effektenkurse. Das Geschäft bleibt Arbitrage, solange an beiden Orten zugleich realisiert wird. Freilich besteht stets die Möglichkeit, auf einer Seite allein zu realisieren, um einen Spekulationsgewinn mitzunehmen, und auf der anderen Seite alsdann spekulativ fortzufahren. Aeußerlich unterscheidet sich das Geschäft nicht von der Terminspekulation. Infolge der hohen Umsatzsteuer ist die Effektenarbitrage stark zurückgegangen, da die Gold- und Wechselarbitrage meist rentabler ist 1 ). c) Anlage von Bankkapital in Effekten. Ebensowenig wie spekulativer Effektenkauf und -verkauf ist im allgemeinen dauernder Effek'tenbesitz zu Anlagezwecken Sache der Kreditbank. Anlagegesellschaften, welche Effekten zwecks Zinsgenusses und Gefahrenverteilung dauernd besitzen, sind keine Kreditvermittler, sondern Kreditgeber — sie sind keine Banken, sondern vergesellschaftete Leihkapitalisten. Es gibt jedoch erhebliche Ausnahmen dieses Satzes. Bankmäßig ist zunächst der Besitz der Aktien anderer Banken, welcher eine beliebte Form der Bankenkonzentration und der Beherrschung der einen Bank durch die andere darstellt. Auch im übrigen sind Effektenbestände, soweit sie sich in gewissen Grenzen halten, nicht bankwidrig, sei es zwecks Anlage von Reserven, sei es, daß es sich um Bestände aus unabgewickelten Konsortialgeschäften handelt. Hierzu kommen die sog. „T a f e 1 b e s t ä n d e", d. h. Vorräte zu Zwecken des Kommissionsgeschäfts, wie selbst, die Reichsbank derartige, allerdings geringfügige Effektenbestände in ihrer Abteilung für Wertpapiere besitzt. Die Effektenbestände der deutschen Kreditbanken sind tatsächlich nach Bilanzausweisen nicht unerheblich. Am 31. Dezember 1908 verfügten die Berliner Großbanken über 320 Millionen Mk., die 44 größten Provinzbanken über 267 Millionen Effekten; die Effektenanlage belief sich auf 5% der Vermögensanlage bei der Gesamtheit der deutschen Kreditbanken. Rieß er erklärt etwa 50% dieser Anlage für leicht realisierbar, eine Schätzung, die der Deutsche Oekonomist für zu hoch ansieht. Für die Berliner Großbanken zeigt nachstehende Tabelle die Effektenanlage für den 31. Dez. 1913 (mit Ausnahme der Berliner Handelsgesellschaft, welche keine diesbezüglichen Anlagen macht). i) R. Stern, Die Arbitrage im Bank- und Börsenwesen. Leipzig, Göschen 1901. v. Speyr, Bankarchiv VIII. 1908/09. S. 367. 8 v. Sehulze-Gaevernitz, Kreditbank. 114 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. II Deutsche An- Bei der c„„,.+!„= Eigene leihen u. ver- Reichsbank 0 « n0i " w Pr f Wert- zinsl. Schatz- beleihbare °. „ papiere anweisungen Effekten Wertpapiere pa pi ere H£ ge _ % der %der % der % der samt Mill. Wert- Mill. Wert- Mill. Wert- Mill. Wert- Mill. M. papiere M. papiere M. papiere M. papiere M. Bank für Handel und Industrie 22,42 41,5 4,90 9,1 19,15 35,3 7,96 14,6 54,45 Kommerz- und Diskonto-Bank 5,24 18,6 1,16 4,1 17,33 61,7 4,34 15,5 28,07 Deutsche Bank 131,69 81,7 9,70 6,— 18,— 11,1 1,79 1,1 161,20 Diskonto-Gesellschaft 13,54 45,— 2,79 9,3 9,40 31,3 4,37 14,6 30,12 Dresdner Bank 16,82 39,5 6,60 15,5 16,45 38,6 2,72 6,4 42,59 Mitteldeutsche Kreditbank 3,60 26,6 1,72 12,7 6,72 49,7 1,49 11,— 13,53 Nationalbank für Deutschland 5,64 19,2 0,55 1,9 18,54 63,2 4,56 15,5 29,30 Schaaffhausenscher Bankverein 9,36 25,4 5,04 13,5 7,15 19,1 15,70 42,1 37,26 208,31 52,6 32,46 8,2 112,74 28,4 42,93 10,8 396,52 Die Effektenanlage spielt gegenüber den Gesaxntaktivis von zirka 8,4 Milliarden Mark immerhin eine unerhebliche Rolle. Ganz besonders augenfällig ist der Unterschied zwischen Deutscher Bank und Schaaff hausen. Im einzelnen: 1. Reserveanlage in Effekten. Das HGB. enthält Vorschriften nur über die H ö h e des Reservefonds. Bis zu 10% des Aktienkapitals sind schrittweise aus dem Gewinn als Reserve aufzuspeichern. Dieses Verhältnis ist offenbar unzureichend für die Großbanken als Zitadellen der Volkswirtschaft. Tatsächlich sind unsere besseren Banken über jene gesetzliche Mindestreserve weit hinausgegangen. Dagegen enthält das HGB. nichts über die Art der Reserveanlage. Zwar bezeichnet es die Begründung des Aktiengesetzes vom 18. Juli 1884 als Aufgabe der Gesellschaftsorgane, den Reservefond — soweit als möglich — in leicht realisierbaren Werten beiseite zu setzen; tatsächlich ist aber dieser Wunsch des Gesetzgebers unerfüllt geblieben. Die Reserven arbeiten bei den meisten Aktienbanken als Teil des Geschäftsvermögens mit — als „dividendenloses Aktienkapital". Es war das zunächst auch garnicht anders möglich, angesichts der Größe unserer volkswirtschaftlichen Aufgaben und der Knappheit der zur Verfügung stehenden Mittel. Aber dem Zweck der „Reserve", in ausnahmsweisen Notständen in den Betrieb stützend einzugreifen, widerspricht diese Uebung. Ihrem Zweck dient am besten die Anlage in leicht realisierbaren — im Notfalle, besonders in Kriegszeit, bei der Reichsbank lombardierbaren — Effekten: heimischen Staats- und Kommunalanleihen, daneben auch in guten internationalen Effekten. Leider sind unsere Kreditbanken hinsichtlich der Staatsanleihen wegen häufiger Kursrückgänge und erlittener Verluste mißtrauisch und zurückhaltend geworden, wogegen die englischen Banken 23% % der britischen Staatsschuld besitzen 1 ). Immerhin waren am 1. Jan. 1912 53% des eigenen Effektenbesitzes der Berliner Großbanken in Reichs- und Staatsanleihen angelegt, 86% bei der- Deutschen Bank. Hinderlich wirkt die Bestimmung des HGB. §261, wonach Vermögensgegenstände mit Börsenkurs „nicht höher als" zu diesem Kurs in die Jahresbilanz einzusetzen sind, auch wenn der Anschaffungspreis ein höherer war. Es ergeben sich damit nur zu oft rechnerische Verluste, die mit dem Geschäftsbetrieb nichts zu tun haben. Kursgewinne können dagegen gegenüber dem vorjährigen Bilanzkurs dadurch entstehen, daß die früher gegen den Anschaffungskurs herabgesetzten Werte infolge Kurssteigerung wieder höher eingestellt werden dürfen; alsdann besteht die Gefahr, daß diese Gewinne als Dividenden zur Verteilung gelangen, statt einer „Kursreserve" zugeführt zu werden. Kursfestigung unserer Staatsanleihen durch Sanierung unserer Reichsfinanzen wird schrittweise diese Hemmung beseitigen und die Staatspapiere den Banken zur Reserveanlage empfehlen. Man hat vielfach verlangt, die Anlage der gesetzlichen Reserve oder eines Teils derselben in öffentlichen Anleihen durch Gesetz vorzuschreiben, freilich meist *) Deutscher Oekonomist 1904. S. 360/61. II Bankgeschäfte. 115 aus fiskalen Gründen 1 ). Als Entschädigung für solchen Zwang schlägt man vor, das „Vorzugslombard" dieser Anleihen durch die Reichsbank wieder einzuführen, d. h. Lombardierung zu bevorzugtem Zinsfuß. Ich zögere nicht, diesen Vorschlag — zurzeit!—abzulehnen. Denn er steht mit dem wichtigen und dringenden Verlangen der Reichsbank nach erhöhten „Barreserven" in Widerspruch, da selbstverständlicherweise nicht zu viel des Bankkapitals den werbenden Anlagen entzogen werden, darf. Je mehr dies geschähe, desto eher würde das freibleibende Kapital gewagten Geschäften zugeführt. Die Provinz und das mittlere Gewerbe wären die Leidtragenden. Auch würde ein gesetzlicher Zwang zur Reserveanlage in Staatspapieren die Reservebildung überhaupt verlangsamen und statt dessen die Vermehrung der Aktien zugunsten der alten Aktionäre (Aktienverwässerung) nahe legen. Uebrigens entwickelt sich auch ohne Gesetz die Reserveanlage in Staatspapieren: Von 350 Millionen Mk. Reserven der 8 Berliner Großbanken waren am 31. Dezember 1913 in deutschen Anleihen angelegt 208 Millionen Mk.; die Reserve der Deutschen Bank von 112 Millionen war durch 131,7 Millionen Mk. deutscher Anleihen sogar überdeckt. Eine höchst fragwürdige „Reserve" ist der Besitz industrieller Werte oder exotischer Staats- und Kommunalpapiere. Nicht besser als solcher Effektenbesitz ist „Kommanditierung" oder die dauernde Beteiligung an industriellen Unternehmungen, wie sie Privatbanker mit großem Eigenkapital — z. B. die Rothschilds als Naphta- industrielle — ohne Schaden betreiben. Alle derartigen Aktiva bedeuten für unsere mit fremden Geldern wirtschaftenden Kreditbanken eine bankwidrige Festlegung. 2. Der Effektenbesitz der Bank aus ihrem eigenen Emissionsgeschäft ist unvermeidlich und als Folge eines legitimen Geschäfts bankmäßig. In praxi ist die Grenze zwischen Konsortialkonto und Effektenkonto flüssig. Die klarste Unterscheidung scheint folgende zu sein: „Konsortien" sind solche Aktiva, auf welchen noch EinZahlungsverpflichtungen ruhen; „Effekten" dagegen liegen vor, wo reine, wenn auch illiquide Aktiva vorhanden sind, wobei dann börsengängige und nicht börsengängige unterschieden werden. Jede Emission bedeutet Festlegung eines Teiles des Bankkapitals, bis das Geschäft abgewickelt ist. Darüber hinaus ist ein dauernder, aber beschränkter Effektenbesitz insoweit bankmäßig, als es sich darum handelt, die Börsenkurse der eigenen Emissionswerte zu beaufsichtigen oder Unternehmen dauernd zu kontrollieren. Um für künftige Emissionen in der betreffenden Industrie Fuß zu fassen, führt die „Industriepolitik" die Banken unter Umständen zum freihändigen Erwerb von Aktien, deren Emission sie fernstand, in Vorbereitung,künftiger Emissionen. Unter Umständen verlangen Staaten und Kommunen, daß ein Teil ihrer Anleihen in der Hand der emittierenden Bank bleibt, um sie am Kurse weiter zu interessieren 2 ). Sehr oft mündet dagegen das Emissionsgeschäft in bank widrige E f- fekten bei astung aus. Nicht selten zieht sich die Abwicklung Jahrzehnte hin, selbst bei letzten Endes erfolgreichen Geschäften. Unverkaufte Restbestände aus Tagen der Hochkonjunktur belasten die Banken in Depressionszeiten. Gelegentlich haben auch die Banken, verlockt durch hohe Dividenden, eigene Emissionswerte absichtlich zurückgehalten, die sie bei sinkenden Dividenden und weichenden Kursen dann nicht mehr absetzen können. Stets ist solcher Effektenbesitz ein Zeichen, daß das Emissionsgeschäft nicht geglückt, daß die Bank auf ihren Werten „sitzen geblieben ist". Bilanzmäßig wird derartige Effektenbelastung vielfach verschleiert durch Abschiebung auf Tochtergesellschaften.' In anderen Fällen macht man Effekten scheinbar verkäuflich, indem man sie verkauft, aber beleiht. Derartige Lombards J ) J. W o 1 f, Vorschläge zur Hebung der deutschen Staatsanleihen. Leipzig 1911. Reichsanzeiger v. 6. Jan. 1911. H. Härtung, Die Depositengelder in der Bankenquete. Berlin 1910. S. 103. 2 ) Diouritch, l'Expansion des Banques allemandes ä l'etranger. Paris et Berlin. 1909. S. 162. 8* 116 G. v. Schulz e-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. II und Reports sind nicht besser als eigener Effektenbesitz. Die Bank bleibt auf Gedeih und Verderb mit dem betreffenden Unternehmen verbunden, und sie kann scheinbar liquide Aktiva nicht flüssig machen, wenn sie ihrer bedarf. Wir legen damit den Finger auf einen wunden Punkt unseres Bankwesens: es sind große industrielle Festlegungen, die oft genug bilanzmäßig versteckt werden. Die Festlegung der Leipziger Bank in der Trebertrocknung war über 52 (!) Konten: Wechsel, Debitoren, Lombards usw. verbucht! Hätte hiergegen der Gesetzgeber etwas vermocht, für den alles in schönster Ordnung gewesen wäre? D. Kommissionsgeschäft und Depotgeschäft. Effektenkommission ist ein echt bankmäßiges Geschäft der Kreditvermittlung; denn es eisetzt den bisherigen Gläubiger durch einen neuen willigeren oder fähigeren zugunsten des Unternehmers, der Kredit in Effektenform aufnahm. Man scheide vom „Makler", der auf der Börse Angebot und Nachfrage zusammenbringt und gegen Maklergebühr zurücktritt, den Kommissionär, der zwischen dem börsenfernen, oft unerfahrenen Publikum und der Börse vermittelt. So sagt schon Bender 1824: „Charakteristisch für den Begriff des Kommissionshandels ist es, daß er für Rechnung und im Auftrage eines Entfernten geschieht" 1 ). Der Kommissionär tritt — im Gegensatz zum Makler — zwischen die Parteien, die ihre gegenseitige Kreditwürdigkeit weder prüfen können noch wollen, wie denn gewöhnlich der Gegenkontrahent überhaupt nicht genannt wird. In der großen Masse aller von den Banken besorgten Kommissionsaufträge ist ein solcher Gegenkontrahent zwar vorhanden, und es liegt ein reales Anschaffungsgeschäft vor, sei es an der Börse, sei es durch Kompensation unter den Kunden der Bank. Dies gilt um so mehr, je weniger die Bank selbst spekulative Risiken zu laufen geneigt ist, je weniger sie also eigene Effektenvorräte besitzt. Aber der durchaus übliche Selbsteintritt des Kommissionärs verdeckt die Parteien gegenseitig und bedeutet nicht nur eine Erleichterung der Rechenschaftsablegung, sondern zugleich eine Gewährleistung des Geschäfts durch die Bank für den Kunden. Indem der Geschäftskundige die Geschäfte des oft Unkundigen berufsmäßig übernimmt, tut er dies „zu getreuer Hand", von wo aus sowohl das Pfandrecht des Kommissionärs, wie das Eigentum des Kommittenten am Effekt herzuleiten ist 2 ). Er verpflichtet sich, die Interessen des Auftraggebers als die eigenen wahrzunehmen in pflichtmäßiger Sorgfalt und zu möglichst günstigen Bedingungen (HGB. 401). Das Kommissionsgeschäft ist eines der wichtigsten Bankgeschäfte — privatwirtschaftlich wichtig: Ein Viertel des Bruttogewinns unserer Kreditbanken entstammt der Effektenkommission und der damit eng zusammenhängenden Aufbewahrung 3 ) — volkswirtschaftlich wichtig. Effektenkommission dient dem Anlage suchenden Leihkapitalisten, nicht minder denen, die Effekten um eines spekulativen Gewinnes willen kaufen und verkaufen. Damit vermehrt sie die Verkäuflichkeit der Effekten für die seriösen Anleger und schafft erst die Möglichkeit, Anlagekapital großen Stiles auf dem Effektenwege flüssig zu machen. Die weit verzweigte Effektenkommission unserer Banken schafft die Voraussetzung für erfolgreiche Emissionen. Die Ausgestaltung des Effektenkommissionsgeschäfts beruht teils auf Gesetz 4 ), teils auf den „Ge-schäftsbedingunge n", welche dem Geschäft eine usance- mäßige Form aufprägen. Das Recht des Selbsteintritts, welches das HGB. 400 unter der Voraussetzung einer börsenmäßigen Kursnotiz dem Kommissionär vorbehält, ') Bender, Grundsätze des deutschen Handlungsrechts. Darmstadt 1824. Bd. I. S. 206. 2 ) M. Weber, Börsenenquete. Zeitschrift für Handelsrecht. Band 44. S, 6 ff. 3 ) Rieß er,. Die deutschen Großbanken. 3. Aufl. Jena 1910. S. 350. 4. Aufl. 1912. 4 ) HGB. § 383 ff. Bankdepotgesetz vom 5. Juli 1896. § 3, 4. II Bankgeschäfte. 117 ist durch die Geschäftsbedingungen allgemein eingebürgert. Im Falle des Selbsteintritts gelten für das Geschäft die börsenmäßigen Bedingungen, auch wenn es nicht an der Börse, sondern von der Bank „in sich" abgeschlossen ist. Die Bank erhebt vom Kunden außer der Provision auch die regelmäßigen Börsenunkosten (Courtage und Stempel) auf Grund von HGB. 403. Ist kein bestimmter Preis vom Kommittenten vorgesehen, vielmehr der Auftrag „bestens" erteilt worden, so beschränkt sich die Pflicht des Kommittenten zur Rechnungslegung auf den Nach- 1 weis der Innehaltung desjenigen Börsenpreises, welcher zur Zeit der Ausführung, d. h. zur Zeit der Abgabe der Ausführungsanzeige an den Kommittenten bestand. HGB. 400, Abs. 2. Ist der Auftrag auf einen bestimmten Kurs, etwa mit Limit „nicht über" „nicht unter" oder zum ersten (Mittel-oder Schluß-) Kurs, gestellt, so hat der Kommissionär diesen Kurs in Rechnung zu setzen. „Zum ersten Kurse" heißt nicht, wie der Wortlaut zu sagen scheint, Auftrag zu einem limitierten Kurse (also wenn die Depesche verspätet ankam, wäre zu diesem Kurse nachträglich noch auszuführen), sondern bedeutet vielmehr eine zeitliche Bestimmung: „Bestens zum Anfangskurse". Der Auftraggeber will in diesem Falle, daß die Order in die Feststellung des ersten Kurses mit hineinkommt, vielleicht um diesen Kurs zu beeinflussen '). Die öffentliche Börsennotiz ist ein Schutz des Kommittenten gegenüber dem Kommissionär. Aber keinesfalls darf der Kommissionär einen ungünstigeren Preis berechnen als denjenigen, zu welchem er selber vor Absendung der Ausführungsanzeige aus Anlaß des Auftrages ein Geschäft mit einem Dritten — auch unter dem Börsenkurse — abgeschlossen hat. Der Kommissionär soll nicht „schneiden". HGB. 401, Abs. 2. Da die gekauften Effekten an die Schicksale des Kommissionärs gebunden sind, ehe sie ausgeliefert werden, so verlangt das Interesse des Kommittenten möglichst frühzeitige Auslieferung bzw. Absonderung. Vor dem Bankdepotgesetz vom 5. Juli 1896 war es fraglich, wann der Kommissionär die gekauften Effekten für den Kunden auszusondern habe. Vielfach wurde Lieferungsbereitschaft als genügend angesehen. Daher benutzten die Banken die dem Kunden gehörigen, aber noch unausgesonderten Effekten vielfach dazu, sich selber auf dem Kreditwege Geld zu verschaffen. Nach den §§ 3 und 4 des genannten Gesetzes hat der Kommissionär, der einen Auftrag zum Einkauf von Wertpapieren ausführt, die Verpflichtung, dem Kommittenten binnen drei Tagen nach Ausführung des Auftrags ein Verzeichnis der eingekauften Stücke mit Angabe der Nummern zu übersenden: „Stückeverzeichnis". Die Uebersendung des Stückeverzeichnisses bedeutet, daß das Eigentum damit „spätestens" auf den Kunden übergeht. Nach den Geschäftsbedingungen der meisten deutschen Kreditbanken fordern die Banken jedoch von ihren Kunden in dem Falle ausdrücklichen Verzicht auf Uebersendung des Stückeverzeichnisses, wenn die angekauften Effekten noch nicht vollständig bezahlt sind, insbesondere also seitens der spekulierenden Kundschaft. Dann werden die Stücke unausgesondert als Eigentum der Bank aufbewahrt, wobei die Möglichkeit der weiteren Verpfändung durch die Bank bestehen bleibt. Soweit die Stücke voll bezahlt sind, wird das „ökonomische" Publikum unter allen Umständen auf Stückeverzeichnis bestehen. Zu ihrer größeren Sicherheit erweitern die Banken durch ihre Geschäftsbedingungen allgemein das gesetzliche Pfandrecht des Kommissionärs am Kommissionsgut auf alle Forderungen der Bank gegen den Kunden, also z. B. aus Wechselgeschäften, aus Kontokorrentsalden usw. Falls nach vorhergehender Aufforderung der Kunde einer Verpflichtung nicht nachkommt, so bedingt sich die Bank das Recht des öffentlichen Verkaufs aus. Nur hinsichtlich solcher Papiere, welche vom Kommittenten ausdrücklich als „fremde" bezeichnet worden sind, ist dieses Pfandrecht auf die aus dem Kommissionsvertrage sich ergebenden Verpflichtungen beschränkt. *) Bankarchiv vom 1. Dez. 1910. Hg G. v. Schulz e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. * II Eine weitere Sicherheit suchen die Banken für den Fall, daß der Kunde auf Kredit spekuliert, in „Einschüssen" und bei Kursschwankungen in „Nachschüssen". Obgleich die betreffenden Bestimmungen der Geschäftsbedingungen manchmal rigoros gehandhabt werden, wenn etwa die Bank den Nachschuß zu plötzlich verlangt und damit den Kunden aus der „Stellung wirft", so liegt es doch im allgemeinen Interesse, daß die Banken sich gegen unglückliche Spekulationen der Kunden sichern, um nicht selber in spekulative Engagements verwickelt zu werden. Mancherlei Gefahren und Auswüchse des Kommissionsgeschäfts beruhen auf der Verbindung mit dem Emissionsgeschäft, noch schwerere Gefahren auf der Verbindung mit den Eigenspekulationen der Bank. Erstere Verbindung ist als bankmäßig zu beurteilen, soweit man die Arbeitsvereinigung im deutschen Bankwesen überhaupt bejaht. Der Emittent setzt auf dem Wege eines vielverzweigten Systems von Filialen und Konzernbanken seine eigenen Emissionswerte als Kommissionär ab. Gerade der gewissenhafte Emittent empfiehlt seinen .Kunden Werte, an die er als Emittent auf Grund der Prüfung ihrer Verhältnisse „glaubt". Er dient zugleich seinen Kommittenten dadurch, daß er den Kurs der Papiere reguliert, vielleicht auch den inneren Geschäftsbetrieb des emittierten Unternehmens beaufsichtigt. Der Kommissonär ist verpflichtet, etwaige Mängel des Gründungsvorganges, die ihm als Emittenten bekannt sind, dem Kommittenten mitzuteilen. Freilich ist nicht jeder erhebliche Emissionsgewinn bereits unreell. Ein eingebrachtes Bergwerk kann z. B. dadurch erst wertvoll werden, daß es „emittiert" wird l ). Dagegen droht eine Gefahr, die gesetzlich kaum abzuwehren ist: Der den Kurs beherrschende Emittent kann nur zu leicht die Kurse gegen den Kunden beeinflussen, als Einkaufskommissionär die Kurse heben, als Verkaufskommissionär die Kurse drücken. Die Gefahr besteht besonders bei kleinen Papieren und den — stets gefährlichen — „Bestens'-Aufträgen der Kundschaft. Die „Kurspolitik" der deutschen Kreditbank dient weiteren Zielen als der Ausnutzung solcher kleinlichen Kursschwankungen; sie braucht das Vertrauen des schutzverwandten Publikums für künftige Emissionen — dieses Vertrauen ist ein Kapital, das, nur im Laufe der Jahre erworben, schnell verloren wird. Durchaus bankwidrig ist die Verbindung von Kommissionsgeschäft und Eigenspekulation. Spekulanten verlocken durch Vorspiegelungen aller Art den unerfahrenen Kunden zum Kommissionsauftrag — „Animierbanken". Indem sie dem Kunden „stille halten", d. h. systematisch Deckungsgeschäfte unterlassen, also gegen den Kunden spekulieren, bekunden sie, daß sie selber an die von ihnen erteilten Ratschläge nicht glauben. Nicht selten sind derartige Betriebe von vornherein auf Unpfändbarkeit eingerichtet — durch Möbelleihverträge u. ä. Ausländische, — aber nicht nur ausländische! — vor allem Londoner Winkelfirmen halten an deutschen Börsenplätzen sogenannte „Remissiers", Agenten, welche die festländischen Schäflein zur Schur treiben. Der Hausierhandel in Wertpapieren neben Hosenträgern, Schokolade ist zwar durch die Gewerbeordnung verboten (G.O. § 56, 148), steht aber bis in die abgelegensten Landorte in Blüte 2 ). Der Kampf gegen derartige Auswüchse des Kommissionsgeschäfts ist Sache der Fachpresse und der Berufsvertretung des Bankgewerbes, wobei beide zusammenstehen sollten. Vielleicht hängt die Verstrickung des Kommissionsgeschäfts in die E.igenspekülationen der Kommissionäre teilweise auch mit zu niedrigen Kommissionsgebühren zusammen, so daß die Erhöhung dieser Gebühren durch Konditionenkartell den Anreiz zur Spekulation mindern würde. In engem Zusammenhange mit dem Kommissionsgeschäft steht das Aufbewahrungsgeschäft — „Depotgeschäft" (scharf zu scheiden *) Plutus v. 6. Aug. 1910. a ) Bank, herausgegeben, von Lansburgh. 1908. S. 891 (Bankgeschäfte im Umherziehen). II Bankgeschäfte. 119 vom ,,Depositen"geschäfte), d. h. die Aufbewahrung und Verwaltung fremder Effekten durch die Bank. Die Verwaltung umschließt eine sehr mannigfaltige Tätigkeit: Einziehung der fälligen Coupons und Dividendenscheine, Einholung neuer Coupons und Dividendenbogen, Inkasso ausgeloster Wertpapiere, Kontrolle von Verlosungen, Anmeldung von Aktien zu den Generalversammlungen, Ausübung von Bezugsrechten, Einzahlung auf nicht vollgezahlte Papiere usw. 1 ). Effektenverwaltung verlangt mehr, als nur die Couponschere. Die weit eingebürgerte Verwaltung der nationalen Effektenbestände durch sachverständige Banken empfiehlt die Effektenanlage vor jeder anderen Anlage dem leihkapitalistischen, oft unökonomischen, oft rentnerisch faulen Publikum. Ohne diese Mühewaltung kein Effektenkapitalismus! Da die Bank die bei ihr ruhenden Aktien in den Generalversammlungen zu vertreten pflegt und die Bechte der Obligationäre gegen den Gläubiger wahrnimmt, so verlängert das Depotgeschäft zugleich den Arm der Bank weit hinaus in das Wirtschaftsleben. Die Ausgestaltung des Depotgeschäfts im deutschen Bankwesen beruht auf dem Depotgesetz, das mit weitverbreiteten Mißbräuchen aufgeräumt hat. Die vom Banker zur Aufbewahrung übernommenen Effekten sind äußerlich erkennbar und gesondert als Eigentum des Kunden aufzubewahren. Der Hinterleger kann auf das Recht der gesonderten Aufbewahrung nur durch ausdrückliche und schriftliche Erklärung für jeden einzelnen Fall verzichten; generelle Erklärungen sind ungültig. Seitdem halten gemäß den „Geschäftsbedingungen" unsere Banken drei Arten von Depots. Voran stehen die Depots A: „Verwaltungsdepots"; sie werden gesondert aufbewahrt, wobei lokale Trennung der Mäntel von den Couponsbogen als Sicherheitsmaßregel empfohlen wird; der Kunde hat die Stücke, meist zwecks dauernder Anlage, gekauft und bar bezahlt. Die Stücke sind Eigentum des Kunden, aber der Bank haftbar für alle Forderungen gegen den Hinterleger. Selbst bei den unerfreulichsten Bankzusammenbrüchen der letzten Jahre, z. B. der Leipziger Bank, waren, wohl auch Dank der Strafbestimmungen des Depotgesetzes (Gefängnis, unter Umständen Zuchthaus), diese Verwaltungsdepots unversehrt. Von ihnen unterscheidet man die Depots B: „Bankendepots". Der Provinzbanker, welcher dem Banker des Börsenplatzes, dem „Zentralbanker", Effektenaufträge seiner Kunden weitergibt, hat ordnungsmäßig diese Aufträge mit der Erklärung zu versehen, daß dje Effekten „fremde" seien, oder daß die Anschaffung für fremde Rechnung geschehe. Alsdann haften die Stücke nur für solche Forderungen, welche mit Bezug auf diese Papiere entstanden sind, während sie ohne solche Erklärung dem allgemeinen Pfandrecht des Kommissionärs laut Geschäftsbedingungen unterfallen. Gerät z. B. der Provinzbanker in Konkurs, so darf der Zentralbanker sich aus dem Depot B nicht befriedigen, vielmehr muß er dasselbe dem Kunden seines Kunden herausgeben; hat er die Papiere verkauft, so muß er ihm den Erlös aushändigen. Ein Verkaufsauftrag des Provinzbankers ist nach Auffassung des Reichsgerichts nur anzunehmen, wenn der Zentralbanker „redlicherweise annehmen darf", daß dem Provinzbanker die Befugnis zu solchem Auftrag zusteht. Von den beiden genannten Depots unterscheidet man endlich die Depots C: Spekulantendepots, „Stückekonto" genannt. Sie umfassen die nicht voll bezahlten Stücke, welche unter Verzicht auf Stückeverzeichnis hinterlegt sind. Eigentum der Bank, als solches nicht gesondert aufbewahrt, sind sie lediglich Gegenstand einer Forderung des Kunden. Die gleiche Rechtslage gilt hinsichtlich der großen Menge der im Auslande lagernden, für deutsche Rechnung gekauften Stücke, wobei das ausländische Recht für die ausländische Bank gilt, welches Uebersendung eines Stückeverzeichnisses nicht kennt. Der deutsche Kommissionär haftet lediglich für Sorgfalt in der Auswahl des Verwahrers 2 ). *) E. Korn, Die Technik der Bankdepotgeschäfte, in den Annalen des Deutschen Reichs. 1906. S. 481/561. 2 ) Berliner Tageblatt vom 14. und 15. Dez. 1910. 120 G. v. Schulz e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. II Bei den zahlreichen und verschiedenartigen Engagements einer größeren Bank in Effekten ist die regelmäßige Uebersicht über den Effektenverkehr eine ebenso schwierige wie wichtige Aufgabe der Buchhaltung. Die Depots A und B werden als Eigentum der Kunden gesondert verwaltet und erscheinen überhaupt nicht in der Bankbilanz. Die Effektenbilanz gibt Aufschluß über den eigenen Effektenbestand der Bank sowohl im eigenen Tresor, wie bei den Korrespondenten. Von dem Gesamtbestande werden abgezogen diejenigen Stücke, welche über Stückekonto den Kunden geschuldet werden; der Rest umfaßt die „Nostrostücke", welche allein als Aktivum der Bank gebucht werden. E. Das Emissionsgeschäft 1 ). a) Begriffliches. Unter Emissionsgeschäft verstehen wir den Vertrieb neu geschaffener Effekten; die Bank, welche emittiert, bringt als Kreditvermittlerin Anlage suchende Kapitalisten und kapitalsuchende Unternehmer zusammen. Man unterscheide: 1. „Aussteller" ist der Kreditnehmer, der auf dem Effektenwege Anlagekapital flüssig macht, z. B. Staat, Kommune, Aktiengesellschaft, in wenigen Fällen auch Einzelunternehmer (Kruppsche Anleihen). 2. In manchen Fällen entsteht das kreditsuchende Unternehmen erst gelegentlich der Effektenausstellung; der Aussteller ist dann zugleich „Gründer". Vielfach sind unsere Kreditbanken bei der Gründung von Aktiengesellschaften mit beteiligt — Gründung ist ein bankmäßiges Nebengeschäft, das mit der Emission begrifflich gar nichts zu tun hat, aber dieselbe vorbereitet. 3. Der „E m i 11 e n t" vertreibt die ausgestellten Effekten an das Publikum. Manchmal ist der Aussteller sein eigener Emittent; in den meisten Fällen bedient er sich dazu der Kreditvermittlerin, der Bank. Das Unternehmertum nimmt heute Anlagekapital überwiegend in Effektenform auf. Zu diesen Unternehmern gehören in erster Linie die Staaten, welche sich die Mittel der äußeren Machtpolitik, wie der inneren Kulturpolitik auf dem Effektenwege beschaffen: Flotten und Eisenbahnen! Wäre die britische Wirtschaftssuprematie des 19. Jahrhunderts denkbar ohne die ungeheure Staatsschuld, welche Anlagekapital für Trafalgar und Waterloo beschaffte? Aber kein Anlagekapital ist ewig, daher sollten die dasselbe vertretenden Effekten getilgt werden, es sei denn, daß aus den laufenden Erträgnissen des Unternehmens für stete Erneuerung des Verschleißes regelmäßig gesorgt wird. Letzteres kann bei Eisenbahnen, Wasser-, Gas-, Elektrizitätswerken der Fall sein. Regelmäßiger Ersatz liegt grundsätzlich vor bei Aktien, welche im allgemeinen — um der Sicherheit der Gläubiger willen — nicht getilgt werden dürfen. „Emission" ist die Tätigkeit, welche zum Zweck hat, Effekten erstmalig in den Verkehr einzuführen. Emission ist zunächst ein juristischer Begriff, zu dem das wirtschaftliche Merkmal der „Kapitalinvestition", d. h. der Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zwecks Beschaffung von Anlagekapital hinzutritt. Dies ist nicht immer der Fall: Es gibt Vorgänge, die sich juristisch, aber nicht wirtschaftlich, als Emission darstellen, z. B. Umgründungen, die lediglich altes Kapital in Effektenform gießen, oder bei sofortiger Ausfuhr der emittierten Effekten, wobei der heimische Kapitalmarkt unberührt bleibt. Der Markt wird auch in solchen Fällen nicht in Anspruch genommen, wo die Bank das Erträgnis der Emission dem Markte sofort wieder zur Verfügung stellt, z. B. bei Beleihung neu emittierter Werte, bei Emission von Bankaktien, auch für jenen Teil der Emissionsbeträge, die den Banken *) W. L o t z, Handwörterbuch III. S.936ff. mit reichen Literaturangaben. Derselbe, Die Technik des Emissionsgeschäfts. (Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich, herausgegeben von Schmoller, 14. Jahrg. 1890. S. 393 ff., sowie in Buchform. Leipzig 1890.) ■ II Bankgeschäfte. 121 als Emissionsgewinne zufallen und als solche die Betriebsmittel der Bank vermehren. Beide Momente — Emission und Kapitalinvestition — können zeitlich auseinanderfallen : Der Markt ist längst verknappt durch Festlegung von Bankgeldern, die erst später durch Emission in Effektenform gegossen werden. Umgekehrt: Es ist bereits emittiert, aber der Markt ist noch nicht in Anspruch genommen, indem das Erträgnis der Emission vom Aussteller noch nicht abgehoben, also von der Bank dem Markte noch zur Verfügung gestellt wird. Die Emission kann „freihändig" vor sich gehen, d. h. ohne Dazwischentreten eines Vermittlers, z.B. der französische Finanzminister begibt Staatsanleihen unmittelbar in kleinen Posten. Deutsehland versuchte ein Gleiches mit der Kriegsanleihe 1870. Bei der sog. „Sukzessivgründung" von A.-G. werden die von den Gründern nicht übernommenen Aktien unmittelbar von der Gesellschaft an das Publikum vertrieben, wie das in England und den Vereinigten Staaten üblich ist — selten in Deutschland, da hier Sukzessivgründungen gesetzlich erschwert sind. Dagegen vertreiben auch bei uns die Aktiengesellschaften ihre jungen Aktien vielfach an die alten Aktionäre ohne Vermittler. In den weitaus meisten Fällen erfordert die Aufnahme von Kapital in Effektenform einen Kredit vermittler, welcher „finanziert", d. h. Leihkapital und Unternehmerschaft zusammenbringt. „Finanzieren" bedeutet: Anlagekapital vorstrecken in der Absicht, das eigene Kapital nicht dauernd festzulegen, sondern fremdes Kapital dem eigenen zu substituieren. Es ist das im eigentlichsten Sinne Bankgeschäft, obgleich vom Sprachgebrauch als „irregulär" bezeichnet. Denn der Bankgewinn ist in diesem Falle grundsätzlich Provision für Kreditvermittlung, nicht Handelsgewinn wie beim Effektenspekulanten, nicht Zinsgewinn wie beim Effekteneigner. Das Finanzierungsgeschäft betreiben sowohl Finanzierungsgesellschaften wie Emissionsbanken. Während die Finanzierungsgesellschaft Effekten zum dauernden Besitz übernimmt, aber ihren Kapitalwert in der Form eigener Effekten an das Publikum weitergibt, vertreibt die „E mis- s i o n s b a n k" die übernommenen Effekten in natura weiter, sei es als „reine Emissionsbank", sei es nach „gemischtem System". In praxi sind die Grenzen flüssig: Auch die reine Emissionsbank betreibt meist die regulären Bankgeschäfte ihrer Gründungen 1 ). Die deutsche Kreditbank wuchs aus der reinen Emissionsbank heraus, deren Charakter noch einige ihrer wichtigsten Vertreter — Berliner Handelsgesellschaft — ziemlich unverhüllt an sich tragen. Sie ging von dort aus zum regulären Bankgeschäft über, zunächst im Dienste des Emissionsgeschäfts. Sie schuf sich dadurch jenen weitverzweigten Apparat, welcher den Absatz von Effekten erleichtert und das Publikum „an die Hand gibt". Wurde ursprünglich das reguläre Bankgeschäft um des Emissionsgeschäfts willen gepflegt, so verschiebt sich heute bei unseren Großbanken der Schwerpunkt auf das reguläre Geschäft, dem drei Viertel der Gewinne entstammen. Heute ist das reguläre Geschäft auch insofern leitend, als ihm das Emissionsgeschäft vielfach entspringt: Das Unternehmen wird zunächst im Kontokorrent, der Staat durch Schatzscheine schuldig; diese Schulden werden dann in Gestalt von Emissionswerten heimbezahlt, welche die Bank in Bezahlung der Bankschuld übernimmt und dem Publikum weitergibt 2 ). Im Krisenjahr 1901/02 sollen nach J eideis 4 / 5 aller neuemittierten Industriewerte eine derartige Mobilisierung von Bankkrediten bezweckt haben. Eine solche Mobilisierung der Bankkredite verlängert zwar die Depression, indem sie dem Hypothekenmarkte Geld entzieht, während von der Bautätigkeit in vielen Fällen der Neuaufschwung 0 z. B. Banque de Paris et des Pays bas nach E. Kaufmann, Das französische Bankwesen (Archiv f. Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. Ergänzungsheft 1. Tübingen 1911). S. 96/97. ') J e i d e 1 s, Das Verhältnis der Großbanken zur Industrie, mit besonderer Berücksichtigung der Eisenindustrie.. Leipzig, Duncker u. Humblot. 1905. S. 127 ff. 122 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. II ausgeht; aber sie ist unentbehrlich, um die in der Hochkonjunktur verschlechterte Bankliquidität wieder herzustellen. Träger unseres Emissionsgeschäfts sind vor allem unsere Großbanken. Als angesehene, öffentliche, auf die Dauer berechnete Institute haben sie allen Anlaß, bei der gegenwärtigen Emission schon an die künftige zu denken und das Vertrauen des Publikums zu pflegen. Hinsichtlich des „Emissionskredits" trifft die öffentliche Meinung im ganzen meist das Richtige und läßt sich nur zeitweise irreführen 1 ). Die Großbank gründet und leitet, die Provinzbank wird am Geschäft beteiligt und vertreibt die Papiere. Der Grundsatz der Risikoverteilung verlangt zahlreiche Effektenemissionen, geringe Beteiligung an jeder einzelnen. Die selbständige, ohne Großbank-Anlehnung arbeitende Provinzbank erhält das örtliche, aber auch das schlechtere Emissionsmaterial. Die Provinzbank hat nicht die weitgehende Kompensationsmöglichkeit, wodurch selbst schwere Fehler abgeschwächt werden können. Nach Christians 2 ) sind „bei den Aktienemissionen'der großen Mehrzahl der kleinen und mittleren Firmen mächtige Entwertungen stehende Regel". Auch neuerdings sind außerordentliche Gewinne durch außerordentliche Verluste vielfach wieder aufgezehrt worden. Zum Teil finanzieren unsere Großbanken durch besondere, von ihnen abhängige Finanzierungs-Gesellschaften. Hierzu rechnen vor allem überseeische Land- und Minenunternehmungen. Ein Beispiel einer solchen Finanzierungsgesellschaft, welche nichts anderes als eine Filiale einer Großbank ist, bot die Internationale Bohrgesellschaft (Erkelenz), welche zahlreiche Bergwerkgerechtsame erwarb, auf Grund deren sie Aktiengesellschaften gründete. Ihre Aktien, auf die sie wiederholt mehrere 100% Dividenden „verteilte", befinden sich im Besitz des Schaaffhausenschen Bankvereins. Nicht selten werden gerade die schlechteren Emissionswerte an solche Tochtergesellschaften abgeschoben, um den Ehrenschild der Mutter rein zu halten 3 ). Die Verteilung des Risikos ist dann nur eine scheinbare. Was sich hinter dem „Debitor" in der Bilanz versteckt, ist völlig undurchsichtig. An Stelle des einzelnen Emittenten sind heute überwiegend Gesellschaften von Emittenten, „K onsortie n", getreten, welche das Risiko der Emission auf mehrere Schultern verteilen; daher wird das Emissionsgeschäft geradezu auch als „Konsortialgeschäft" bezeichnet. Das Konsortium als Gesellschaft nach BGB. besteht zunächst in der Verabredung, Wertpapiere nach gemeinschaftlichem Plan und auf gemeinsame Rechnung — meist nicht unter bestimmtem Preise — zu verkaufen. Der Leiter des Konsortiums steht bei dieser einfachsten Konsortialform dem Kreditnehmer als alleiniger Kontrahent gegenüber. In diesem Falle spricht man von „V erwertungskonsortien". Eine höhere Form des Konsortiums umschließt die Konsorten als gemeinsame Kontrahenten zu bestimmten Quoten, häufig unter Solidarhaft gegenüber dem Kreditnehmer. Das Interesse der Banken ist es, die Solidarhaft auszuschließen und jeden Konsorten nur für seine Quote haften zu lassen. In diesem Falle spricht man von „U ebernahmekonsortie n". Eine noch höhere Form erreichen die Konsortien dort, wo sie zu dauernden Einrichtungen für Emissionen bestimmter Art geworden sind, welche oft langdauernde und weitschichtige Vorbereitungen für künftige Emissionen vornehmen: Banksyndikate. In letzter Linie neigen die Konsortien zu Preiskonventionen mit monopolistischem Charakter 4 ). Es gibt einige Konsortien, welche nahezu alle Großbanken vereinigen, wie z. B. das Konsortium für ostasiatisches Geschäft, das dem Auslande gegenüber die deutsche Emissionskraft geschlossen verkörpert. x ) Steinberg, Die Konzentration im Bankgewerbe. Berlin 1906. S. 25, 46. 2 ) Christians, Die deutschen Emissionshäuser und ihre Emissionen in den Jahren 1886 bis 1891. Berlin 1893. 3 ) Plutus v. 10. Dez. 1910. 4 ) Adler, Die Abwicklung von Banksyndikats- oder Konsortialgeschäften (Zeitschr. für handelswiss. Forschung. Bd. IV. S. 587. Bd. V. S. 171). II Bankgeschäfte. 123 b) Im einzelnen: UebernahmegeschäTt,Gründungsgeschäft,Emissionsgeschäft. Beim Finanzierungsgeschäft handelt es sich wie bei jedem Bankgeschäft um ein aktives und ein passives Kreditgeschäft. Die Bank gäbt Kredit, indem sie neugeschaffene Effekten „übernimmt" und damit Schuldnerin des Gegenwertes wird. Der Inhalt des „U ebernahmevertrages" bewegt sich zwischen zwei Typen: Entweder übernimmt die Bank die Effekten gegen feste Kommission auf Rechnung des Kreditnehmers, oder — in praxi weit überwiegend — die Bank erwirbt die Effekten zu festem Preise und vertreibt sie auf eigene Rechnung. Die Bank trägt in letzterem Falle die ganze Gefahr, z. B. der Versteifung des Geldmarktes, Verschlechterung des Unternehmens. Der Schuldner scheidet aus den Unsicherheiten des Geschäfts aus. Eine beliebte Zwischenform ist die „0 p ti o n". Die Bank übernimmt einen Teil der neugeschaffenen Effekten fest und behält sich das Recht vor, einen weiteren Teil zu bestimmtem Preise in Zukunft zu übernehmen. Der Uebernahmevertrag ist oft ein höchst kompliziertes Gebilde, stellt Uebernahmebedingungen aller Art fest; ein wichtiger Punkt sind z. B. die Zinsen, zu welchen die unerhobenen Beträge beim Emittenten stehen bleiben. Er gipfelt in der Festsetzung des Uebernahme- preises und führt zu künftigen Zahlungsverpflichtungen der Bank, welche in den Bankbilanzen nicht zum Ausdruck gelangen. Dem Uebernahmevertrag hat seitens der Bank eine Prüfung des Unternehmens wie des Unternehmers vorauszugehen: Wird das Kapital produktiv angelegt werden? produktiv im privatwirtschaftlichen wie volkswirtschaftlichen Sinne? Die Gründlichkeit der Prüfung entscheidet über die ganze Zukunft des noch ungeborenen Wertpapiers, über das Schicksal der Kapitalien, z. T. Ersparnissen kleiner Leute, welche in diesem Effekt angelegt werden. Keine Schablone kann hier die Männer ersetzen, welche Gewissenhaftigkeit mit Weitblick verbinden. An den leitenden Emissionsstellen bedarf es jener kaufmännischen Mischung von Wagemut und Vorsicht, welche den Schwindler und Projektenmacher — auch den ordensübersäten Exoten — durchschaut 1 ), aber den kühnen Pionier des Fortschritts — einen Rathenau! — begreift. Hier fließen das Volkswirtschaftsinteresse und das weitsichtig erfaßte Eigeninteresse der Bank zusammen. Hier im innersten Kernpunkt der Volkswirtschaft, in den verschwiegenen Kabinetten der Großbanken, wohin kein Auge des Gesetzes dringt, hier ist es, daß den nationalen Kapitalien die Richtung gewiesen und die Volkswirtschaft geprägt wird. Die Verantwortlichkeiten werden in vielen Fällen dadurch gesteigert, daß das zu finanzierende Unternehmen erst geschaffen wird. Das „Gründungs- g e s c h ä f t" hat mit Kreditvermittlung nichts zu tun 2 ), ist also begrifflich kein Bankgeschäft. In vielen Fällen vollziehen sich Gründungen ohne Bankbeihilfe, wie bei den meisten G. m. b. H. Aber auch dort, wo eine Bank mitwirkt, scheide man scharf zwischen den Gründern als den ursprünglichen Schöpfern und Verkäufern und der Bank als der Käuferin und Weiterverkäuferin der Emissionswerte. Tatsächlich beteiligen sich die Banken vielfach schon an dem Gründungsvorgang in Vorbereitung der künftigen Emissionen. Sie gründen sogar nicht selten Unternehmungen zwecks Emission ihrer Werte. Die Teilnahme der Banken am Gründungswesen ist privatwirtschaftlich wie volkswirtschaftlich erwünscht: Sie besitzen langjährige Erfahrung der Gründungstechnik. Die am Gründungsvorgang beteiligte Bank durchschaut am besten die Natur der von ihr zu emittierenden Werte. Auch ist sie als Kreditgeberin am besten in der Lage, dem neuen Unternehmen über die Anfangsjahre hinwegzuhelfen. Die Rücksicht der Bank auf ihren Emissionskredit schützt vor den schlimmsten Ausschreitungen der Gründerei. Insofern ist das Gründungsgeschäft ein bankmäßiges Nebengeschäft. !) Vgl. O. Lindenberg, 50 Jahre Geschichte einer Spekulationsbank. Berlin 1903. S. 64. W ") R. Liefmann, Beteiligungs-und Finanzierungsgesellschaften. Jena 1909. S. 81. 2. Aufl. 1913. 124 G. v. Schuhe-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. II Nach schlechten Erfahrungen, welche in den siebziger Jahren mit Neugründungen gemacht wurden, bevorzugen die Banken heute die Umwandlung bestehender Privatunternehmungen in Aktien-Unternehmungen — die „Umgründung". Die Banken hoffen durch Einblick in die bisherigen Geschäftsergebnisse ihre Gefahr als Emittenten zu vermindern. Umwandlungen sind meist zugleich mit Kapitalvermehrung verbunden und führen insofern zur Inanspruchnahme des Kapitalmarktes. Zur Umwandlung geeignete Objekte stehen hoch, in Zeiten der Hochkonjunktur oft zu hoch im Preise. Insbesondere wenn der Vorbesitzer in bar, statt in Aktien ausgezahlt wird, sind diese hohen Preise gefährlich. Auch an Sanierungen und Fusionen beteiligen sich unsere Kreditbanken in Vorbereitung künftiger oder in Fortsetzung früherer Emissionen 1 ). Häufig betreiben die Banken als Interessenten eines gefährdeten Unternehmens dessen Fusion mit einem stärkeren Unternehmen, um die dem ersteren gewährten Kredite durch die Emission von Obligationen oder Aktien des zweiten zu retten. Der Uebernahme neugeschaffener Effekten als aktivem Kreditgeschäft entspricht als passives Kreditgeschäft die Emission im engeren Sinne, d. h. der Verschleiß der übern om menen Effekten — zwei Geschäfte, die zeitlich weit auseinanderfallen können. Oft liegen die Aktien jahrelang bei dem Konsortium, bis ein zugkräftiger Prospekt möglich ist. Allmählich werden die Berichte günstiger: „Die Braut schmückt sich für den Bräutigam". c) Emission unter der Hand und durch Subskription. Hinsichtlich der Emission unterscheide man den V e r s ch 1 e i ß „unter der Hand" vom Massenausverkauf. Im ersteren Falle geschieht der Verkauf der übernommenen Effekten stückweise an den Bankschaltern. Dieser Weg ist in Frankreich üblich kraft des weitverzweigten Filialnetzes der französischen Großbanken, bei uns gewöhnlich für Pfandbriefe, da Subskription hier selten Erfolg hätte. Dem gegenüber steht Verkauf auf einen Schlag. Die Bank veröffentlicht bestimmte Bedingungen, unter denen sie zur „Zeichnung" (Subskription) einlädt. Die geschickte Festsetzung der Bedingungen ist für den Erfolg der Emission höchst bedeutungsvoll. So sucht die Bank z. B. durch Gestaltung der RückZahlungsbedingungen (Rückzahlung über pari, Ausschluß der Konversion für bestimmte Zeit usw.) dem Publikum eine Anleihe schmackhaft zu machen. Auch der Zeitpunkt, der für die Zeichnung gewählt wird, ist bedeutsam. Unsere Emittenten pflegen vielfach den Geldmarkt für diesen Zeitpunkt „vorzubereiten". Wenn z. B. die einem Unternehmen nahestehenden Großbanken die Aktien desselben in großen Posten unter dem allgemeinen Reportsatze hereinnehmen, so gilt dies in Börsenkreisen als sicheres Zeichen einer nahe bevorstehenden Emission junger Aktien 2 ). Die entscheidende Bedingung betrifft die Höhe des Zeich nungs- (Subskriptions-, auch Emissions-) Preises. Je höher dieser Preis über dem Uebernahmepreis steht, desto größer der Gewinn der Bank. Aber die Bank darf den Zeichnungspreis keinesfalls zu hoch ansetzen, sonst bleiben die Zeichner aus — besonders die „festen Hände". Bei Anleihen ist eine Emission über pari dann möglich, wenn die Konversion für bestimmte Zeit ausgeschlossen, öder über pari vereinbart ist. Aktienemission über pari ist üblich, um das Nominalkapital der Gesellschaft niedrig und die Dividenden hoch zu erhalten; sie stärkt zugleich die Reserven, indem das Agio der jungen Aktien nach Gesetz der Reserve zugeführt werden muß. Der in den Vereinigten Staaten üblichen Ausgabe unter pari — „Verwässerung des Aktienkapitals" — ist in Deutschland durch das Gesetz, das nur volleingezahlte Inhaberaktien kennt, ein Riegel vorgeschoben. Hohe Emissionspreise der Aktien reizen erfahrungsgemäß zum Kauf und locken das Publikum vom Markte der Anleihen auf den Markt der Aktien; freilich umkleiden unsere Emittenten das Aktienwesen damit zugleich mit dem trügerischen Schimmer besonderer Rentabilität und geben den *) Leist, Sanierung von Aktiengesellschaften. Berlin 1905. ! ) Plutus v. 28. Okt. 1911 ad Gelsenkirchen. II Bankgeschäfte. 125 Vorwand zu jener Strafbesteuerung der Aktiengesellschaften, welche unser ganzes Finanzwesen durchzieht. Angesichts der üblichen Emission über pari liegt die tatsächliche Verzinsung unserer Aktien durchschnittlich nicht erheblich über der mittlerer Rentenpapiere. Daß der Aktionär sich reichlicher „mästet" als jeder andere Leihkapitalist, davon kann gegenüber den Unsicherheiten jedes Aktienbesitzes keine Rede sein — wie viel hört man von „dividendenlosen" Aktiengesellschaften! Auf die Aufforderung der Bank erfolgt die Zeichnung seitens des Publikums, juristisch Kaufofferte, auf welche die Bank eingehen kann oder nicht. Zum Abschluß gelangt das Geschäft erst durch die Zuteilung, d. h. Uebersendung des „Zusagescheins" seitens der Bank an den Zeichner, die Annahme der Offerte. Die Bank wird bei der Zuteilung den Anleger vor dem Spekulanten, den Geschäftsfreund vor dem Unbekannten bevorzugen. Häufig wird auch ein Quantum Effekten für künftige Kursregulierung zurückbehalten, nicht selten freilich auch zwecks Kursgewinnes durch späteren Verkauf zu willkürlich in die Höhe getriebenen Kursen. Um die seriösen Zeichner, die sog. „festen Hände", festzustellen, bedienen sich die Banken vielfach der „Sperre": diejenigen Zeichner werden bevorzugt, welche sich verpflichten, das Papier innerhalb bestimmter Frist nicht auf den Markt zu bringen. Der Handel mit Sperrstücken, der gelegentlich unter der Hand stattfindet, geschieht unter der Bedingung, daß der Nachmann die vom Vormann übernommene Sperrverpflichtung einhält. Widrigenfalls macht das Reichsgericht den ersten Zeichner dem Emittenten haftbar. Diese Sperre ist eine einseitige Verpflichtung des Zeichners und manchen Mißbräuchen seitens des Emittenten - ausgesetzt 1 ). Durch die Sperre wird jene Bestimmung des Börsengesetzes leicht umgangen, wonach der Mindestbetrag der in den Verkehr gebrachten Stücke an den größeren Börsen 1 000 000 Mk. erreichen soll. Es kommt vor, daß nur wenige Stücke oder gar keine sich im Handel befinden, wenn nämlich die Zeichnungen ohne Sperrpflicht ganz ausfielen, also sämtliche an das Publikum vertriebenen Stücke gesperrt sind. Dieser Zustand ermöglicht dem Emissionshaus, die zurückgehaltenen Stücke zu hoch getriebenem Kurse abzusetzen. -Es wäre zu wünschen, daß die Börsenbehörde für Bereitstellung eines Minimalbetrages un- gesperrter Stücke an den Markt sorgte, oder zum mindesten die Emissionsbank verpflichtete, bekannt zu geben, welcher Teil der Emission für den Börsenhandel frei ist. Daneben besteht eine mindere Form der Sperre, bei welcher der Käufer die Stücke zwar ohne Sperrverpflichtung kauft, aber die den ALsatz vermittelnde Provinzbank die erhaltene Vergütung ganz oder teilweise an den Emittenten herausgeben muß, wenn die betreffenden Stücke vor Ablauf einer gewissen Frist auf den Markt kommen. Diese Form der Sperre ist bei Hypotheken-Pfandbriefen häufig, setzt aber eine komplizierte Buchung und Kontrolle der gehandelten Stücke voraus. So erwünscht die festen Hände sind, so wenig sind die Spekulanten — die sog. „Konzertzeichner" — entbehrlich. Große Emissionen lassen sich nicht über Nacht fest unterbringen, um so weniger, als die Nachfrage der Kapitalisten sich öfters launisch dem einen Wertpapiergebiet zuwendet und das andere zeitweise vernachlässigt. Dann ist die Spekulation ein vermittelndes Zwischenglied zwischen der Produktion und dem späteren Konsum an Effekten. d) Emission mit und ohne Benutzung der Börse. „Zulassung." Sowohl die Emission unter der Hand wie die durch Subskription läßt sich mit oder ohne Benutzung der Börse durchführen 2 ). Nur kleinere Papiere können sich der Börse entschlagen. Alle größeren Emissionen suchen Börsen- ') O. Warschauer, Physiologie der deutschen Banken. Berlin 1903. S. 23/24. Schmalenbäch, Methoden der Emissionstechnik. Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung Bd. II. 1907/08. S. 81. 2 ) O. Stünzner, Banken und Wertpapierbörse. Inaug.-Diss.Altenburg 1911. Flers- heim, Die Bedeutung der Börse für die Emission von Wertpapieren. (Beides Freiburger Seminararbeiten. Letztere erschien in: Die private Unternehmung. 2. Heft. Mannheim 1914.) 126 G. v. S e h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. II n o t i z. Die Bedeutung der Börsennotiz für Aktien erhellt aus folgenden Ziffern: Von insgesamt 2554 Aktiengesellschaften wiesen im Jahre 1902 Börsenkurs ihrer Aktien auf 719, also nur 28,2%; aber bei einem Gesamtkapital derselben Aktiengesellschaften von 6622 Millionen Mk. verfügten die Gesellschaften mit Börsennotiz über ein Nominalkapital von 4625 Millionen Mk., also 70 % des Gesamtkapitals. Die Börse verspricht dem Anlage suchenden Kapitalisten eine öffentliche und richtige Bewertung, sowie die stete Möglichkeit der Verwertung: Kurszettelwahrheit und Absetzbarkeit des Effekts. Die Börseneinführung wirkt daher, unter sonst gleichen Verhältnissen, kurssteigernd. Aber es ist damit die Frage noch nicht beantwortet, wie weit die Börse die bei der Emission auf sie gesetzten Hoffnungen tatsächlich erfüllt. Hierfür bedarf es zum mindesten einer „belebten" Börse — belebt durch Berufsspekulanten und spekulierendes Publikum. „Spekulative" Papiere — Aktien — sind auf Grund der Börseneinführung absetzbarer als die unspekulativen Papiere — Anleihen. Bei manchen Stadtanleihen ist durch Börsennotiz die Absetzbarkeit noch keineswegs verbürgt. Daneben gibt es auch unspekulative Aktien, bei denen die Börsennotiz wenig bedeutet, z. B. Reichsbankanteile, die Aktien mancher Hypothekenbanken usw. Andererseits gibt es höchst spekulative Anleihen, die ohne Börsennotiz keine Abnehmer fänden, z. B. Mexikaner. Eine „stille" Börse hilft dem Emittenten wenig, indem die Börsennotiz allein bei geringem Umfang der Umsätze weder die Absetzbarkeit noch die Kurswahrheit gewährleistet. Erleichtert wird die Unterbringung großer Neuemissionen insbesondere dann, wenn in dem betreffenden Papier ein Terminmarkt besteht, dessen Umsätze den Betrag der Neuemissionen um ein Vielfaches überschreiten. Damit ein Effekt der Börsennotiz und des Börsenhandels teilhaftig werde, muß es zur Börse „zugelassen" werden. Die „Zulassung" ist ein staatlich geregelter Verwaltungsakt der Börsenbehörde. Papiere, die nicht zugelassen sind, dürfen an der Börse nicht gehandelt und im offiziellen Kursblatt nicht notiert werden; solche Papiere suchen vielfach einen inoffiziellen Markt auf. , Die emittierenden Banken können gelegentlich daran interessiert sein, das Effekt von der Börse fernzuhalten, weil der Handel eines unnotierten Papiers erheblichere Zwischengewinne erlaubt, als der Handel auf Grund der Börsennotiz; in solchen Fällen werden die Emittenten die Börseneinführung zu vermeiden suchen. In den weitaus meisten Fällen erstreben jedoch die Emittenten die Börsennotiz und beantragen zu diesem Zwecke die Zulassung. Der Zulassung folgt die Börseneinführung. Sie besteht darin, daß durch Zusammenwirken von Emittenten, Maklern und Käufern eine erste amtliche Notiz zustande kommt. Man unterscheide Börseneinführung mit oder ohne vorhergehende Subskription. Die Einführung ohne Subskription bedient sich eines kontinuierlichen Verkaufs an der Börse. Zur Zeit in Ausdehnung begriffen, führt diese Form der Emission zu mancherlei Mißbräuchen. Die emittierende Bank hat bei Börseneinführung die Festsetzung des „ersten Kurses", sowie das dem Markt zuzuführende Quantum völlig in der Hand. Die „Bestens"-Aufträge zum ersten Kurse,- vor denen sich ein ökonomisch erzogenes Publikum überhaupt hüten sollte, sind der Willkür des Emittenten völlig preisgegeben. Mit Recht haben daher Börsenvorstände gelegentlich die erste Kursfestsetzung vertagt, wenn viele „Bestens"- Aufträge vorlagen und das Material beschränkt war. Die Gefahr wächst, we nn der erste Kurs nicht rechtzeitig vor der Einführung veröffentlicht wurde, so daß die Bestens-Aufträge manchmal zu ganz unglaublichen Preisen erledigt werden. In anderen Fällen beschränkt der Emittent das der Börse zur Verfügung gestellte Quantum. Er denkt gar nicht daran, das „Material" zum ersten Kurse abzugeben, hofft vielmehr an späteren Preistreibereien zu verdienen. Durch Einsperren der Baisse wird gelegentlich eine „Schwänze" inszeniert und der Kurs in die Höhe ge- II Bankgeschäfte. 127 wirbelt, selbst bei dividendenlosen Papieren und bei bilanzmäßigen Verlustziffern! Unsere Börsenzulassungsstellen könnten zur Gesundung unseres Emissionswesens beitragen, wenn sie die ihnen durch das Gesetz verliehenen Machtmittel tatkräftig benützten. Da sie nach §36 des BG.Uebervorteilungen des Publikums zu verhindern haben, so sollten sie die Zulassung nur unter der Bedingung gewähren, daß der „erste Kurs" rechtzeitig bekannt gegeben wird und das Emissionshaus sich auf ein gewisses Umsatzminimum zum ersten Kurse verpflichtet. Nicht minder sind unsere Großbanken selbst an der Beseitigung derartiger Mißbräuche interessiert, da sie die von ihnen eingeführten Werte auch später nicht ihrem Schicksal überlassen können. Die Bank muß das auf den Markt gelangende Material unter Umständen in Rücksicht auf ihren Emissionskredit wieder aufnehmen. Eine andere seltenere Möglichkeit der Einführung ohne Subskription besteht darin, daß sämtliche oder die meisten Papiere vom Emittenten den Maklern übergeben werden, ohne daß der Emittent einen Emissionspreis feststellt; dann wird der „erste Kurs" von der Börse feststgestellt und ist tatsächlich der Emissionspreis: „Emission an der Börse." Was die Börseneinführung mit Subskription angeht, die immerhin als der normale Fall anzusehen ist, so sollte grundsätzlich, ehe zur Zeichnung aufgefordert wird, festgestellt sein, daß das Effekt zur Börse zugelassen ist. Denn die Börsenfähigkeit ist für den Zeichner sehr wichtig. Normalerweise also wird zuerst Zulassung zur Börse nachgesucht und erlangt, sodann zur Subskription aufgefordert, endlich zu einem vom Subskriptionspreise nicht allzu weit abhegenden ersten Kurse eingeführt. Wo die Subskription dem Antrag auf Zulassung zur Börse zeitlich vorangeht, droht die Gefahr, daß die Zulassungsstelle ihrer Prüfungspflicht weniger streng nachkommt. Vielmehr wird sie sich leicht durch die Erwägung beeinflussen lassen, daß zahlreiche Kapitalisten die Zeichnung bereits im Vertrauen auf die erhoffte Börsenzulassung vollzogen haben und durch nachträgliche Nichtzulassung schwer geschädigt werden würden. e) Bedeutung des Aktiengesetzes von 1884 und des Börsengesetzes von 1896 für das deutsche Emissionswesen. Die Gesetzgebung hat keinen geringen und keinen ungünstigen Einfluß auf das deutsche Emissionswesen gehabt. Namhaft zu machen sind in erster Linie die Bestimmungen der Aktiennovelle von 1884. Sie erzwang die Oeffentlichkeit der Gründungsvorgänge, machte die Gründer für falsche Angaben des Gründerberichts (HGB. § 191) der Gesellschaft gegenüber verantwortlich und verordnete eine Nachprüfung des Gründungsvorgangs, besonders der Einbringungen. Eine besondere Prüfung hat dort stattzufinden, wo es sich um „Sachgründung" handelt, d. h. wo ein Teil des Gesellschaftsvermögens nicht in Geld, sondern in Sachgütern eingebracht wird. Freilich ist es möglich, eine Sachgründung in der Form einer Geldgründung zu vollziehen und so das Gesetz zu umgehen 1 ). Die ersten Zeichner haften für die Vollzahlung der Aktien, weswegen die Uebertragbarkeit nicht voll eingezahlter Aktien (Interimscheine) beschränkt ist 2 ). Hierzu kommen die Bilanzvorschriften, welche die Oeffentlichkeit des Geschäftsbetriebes der Aktiengesellschaften in gewissen Grenzen erzwangen. Dieses Gesetz hat unser Gründungswesen von den schlimmsten Mißbräuchen gesäubert. Hierzu trat das Börsengesetz von 1896, welches allerdings nur solche Emissio nen trifft, welche Zulassung zur Börse nachsuchen. An der Spitze steht der Prospektzwang. Der Prospekt hat alle Umstände, welche für die Sicherstellung der Zinsen oder Dividenden von Bedeutung sind, bei Aktien oder Obligationen von bestehenden Aktiengesellschaften auch die Bilanzen der letzten fünf Jahre, zu veröffentlichen. Der Prospekt wird der Zulassungsbehörde vorgelegt, von dieser genehmigt und dient dem Publikum als Unterlage für die Beurteilung des Papiers. Für falsche Angaben des Prospektes haften nach BG. § 45 und 46 den geschädigten ') P 1 u t u s v. 16. Mai 1914. ') H. V. Simon, Die Interimscheine. Berlin, Guttentag, 1913. 128 G. v. Schulz e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. II Papierinhabern diejenigen, die den Prospekt erlassen und unterzeichnet haben. Hierzu gehört auch das Bankhaus, das auf Grund des Prospektes Zulassung beantragt hat. Es haftet für falsche Angaben des Prospektes, die es ohne grobes Verschulden als solche hätte erkennen können. Der Antrag auf Zulassung muß von einem Bankhaus gezeichnet sein 1 ). Es ergibt sich hieraus ein Emissionsmonopol der Banken, das mit einer gesetzlichen Pflicht zur Prüfung des Emissionsobjekts verbunden ist. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts von 1912 genügt es nicht, sich auf fremde Angaben zu verlassen; insbesondere ist Nachprüfung der Buchhaltung des betreffenden Unternehmens zu verlangen 2 ). Obwohl die Prospekte wegen übermäßiger Länge sich öfters der Oeffentlichkeit entziehen — ein Witzbold meinte: Ohne Aufsehen zu erregen, könnte er im Prospekt mitteilen, daß er seinen Vater erschlagen habe —, und obgleich die gerichtliche Geltendmachung der Emittentenhaftung in praxi manchen Schwierigkeiten begegnet, so sind die Prospekte doch tatsächlich Gegenstand einer nützlichen Bearbeitung seitens der Fachpresse geworden. Auch steht die Prospekthaftung keineswegs nur auf dem Papier. So hat das Reichsgericht (I. Zivilsenat) unter dem 2. Mai 1903 dahin entschieden, daß der Emittent sich nicht dadurch der Prospekthaftung entziehen könne, daß er nachweise, der Geschädigte habe den Prospekt gar nicht gelesen; denn je nach demlnhalte des Prospektes bilde sich eine „Stimmung" aus, unter der sich die Zeichnung des betreffenden Papieres vollziehe. Die Prüfung des Prospektes durch die öffentliche Zulassungsstelle soll nicht nur eine formelle, sondern in gewissen Grenzen auch eine materielle sein, die nicht nur privatwirtschaftliche, sondern auch volkswirtschaftliche Verhältnisse zu berücksichtigen hat. Hierzu tritt nach BG. § 41, Abs. 1 bei Umwandlung von Privatunternehmungen in Aktiengesellschaften das obligatorische Sperrjahr (nicht zu verwechseln mit den oben erwähnten, vertragsmäßigen „Sperrstücken"). Indem derartige Aktien erst ein Jahr nach der Umwandlung auf die Börse gebracht werden dürfen, wird das Publikum von vorübergehenden Haussestimmungen unabhängig. Das Sperr jähr ist insbesondere ein Schutz gegen Umwandlung zu überhohen Kaufpreisen unter Barabfindung des bisherigen Unternehmers. Zweifellos haben sich diese gesetzlichen Vorschriften durchaus bewährt. Das Börsengesetz hat damit in seinen unbestrittenen und ausbaufähigen Teilen zur Gesundung des deutschen Emissionswesens viel beigetragen, während das verfehlte Verbot des Termingeschäfts heute für Effekten so gut wie beseitigt ist. — Die Haftung nach Aktiengesetz und die nach Börsengesetz kann unter Umständen gleichzeitig eintreten. Wenn der Prospekt zugleich die Aufforderung der Gründer zur Aktienzeichnung enthält, so besteht einmal eine Haftbarkeit der Gründer nach Aktiengesetz (HGB. 203) gegenüber der Aktiengesellschaft, sodann eine Haftbarkeit der Emittenten nach BG. §45, 46 gegenüber den Erwerbern des Papiers. Es steht in Frage, ob äuf diesem Felde, das unsere Väter dem laissez faire überließen, durch Gesetzgebung und Verwaltung nicht noch mehr geleistet werden könnte, z. B. durch vermehrte Bilanzöffentlichkeit usw. Durch Verordnung des Reichskanzlers vom 11. Juli 1910 sind auf Grund des Börsengesetzes neuerdings diejenigen Kreditbanken, deren Aktien an einer deutschen Börse eingeführt werden sollen, zu eingehenden, zweimonatlichen Bilanzen nach einem von der Reichsbank bestimmten Schema verpflichtet worden. Auch dieser Schritt lag in der Richtung der Gesundung und Festigung unserer Kreditwirtschaft durch vermehrte öffentliche Kontrolle und staatlichen Eingriff. f) Eine Kritik des deutschen Emissionswesens hat zuzugeben, daß die deutschen Banken durch ihre Emissionen der Volkswirtschaft manche Wunden geschlagen haben. T Bundesratsverordnung vom 4. Juli 1910 § 5. ") C. Calmon, Zur Lehre von der Prospekthaftung. (Bank, .herausgegeben von A. Lansburgh, 1910). S. 1125 ff. II Bankgeschäfte. 129 Wir sehen von den seltenen Fällen ab, in denen die Banken selbst in die Hand von bewußten Betrügern gerieten — die Direktoren der Niederdeutschen Bank sind kurz vor dem Zusammenbruch auf einem Maskenball als „Könige der Gaukler" erschienen 1 Wir sehen auch ab von den Fällen, in denen die Banken zunächst gutgläubig das Opfer von Betrügern geworden sind. Der von Grund aus verrottete Schuldner erpreßte der Leipziger Bank immer neue Kredite unter der Drohung, im Falle der Weigerung die Bank zu sprengen. Aber auch im Wesen des Emissionsgeschäfts selbst liegen schwere Gefahren verborgen: Nur zu leicht wird um des Emissionsgewinnes willen darauf los gegründet ohne Rücksicht auf die Lebensfähigkeit der Gründung; Gründung wird zum Selbstzweck statt zum Mittel weiterer volkswirtschaftlicher Zwecke. Oefters mögen die hohen Tantiemen, welche die Bankdirektoren als künftige Aufsichtsräte neugeschaffener Unternehmungen erhoffen, den Beweggrund zu Gründungen abgeben. Manche Fusion und Sanierung wurzelt in der Hoffnung der „Wissenden" auf Kursgewinne nach Ankauf der entwerteten Aktien des zu „heilenden" Unternehmens. Hierzu kommen die Machenschaften zur Vorbereitung von Emissionen: unauffällige Verkäufe, um den Uebernahme- preis zu drücken, sodann, nachdem der Uebernahmevertrag geschlossen ist, unauffällige Käufe, um den Emissionspreis zu heben. Alle diese Gefahren sind dort um so größer, wo Depositen durch hohen Zinsfuß angelockt und in ungesunden Gründungen angelegt werden. Endlich bietet selbst die Gewissenhaftigkeit der Emittenten noch keine Gewähr dafür, daß das gegründete Werk richtig verwaltet wird; vielmehr haben unsere Banken bei der Auswahl leitender industrieller Kräfte vielfach eine recht unglückliche Hand gezeigt. Eine noch unglücklichere auf dem Gebiete der Terrainverwertung 1 Schon als Käufer der Grundstücke um Berlin haben die Banken zu hohe Preise angelegt; sie selbst wollten dann an der Emission der Terrainwerte zu viel verdienen, als daß die von ihnen zur Verwertung der Grundstücke gegründeten Gesellschaften hätten gedeihen können Gerade auf dem Gebiete des Bodengeschäfts ist der Gedanke der „Werkfortsetzung" am wenigsten zum Durchbruch gelangt. Alle diese Gefahren und Mißbräuche sprechen jedoch nicht gegen unser „gemischtes" Banksystem. Es bleibt die Frage: Wer würde besser emittieren als unsere Banken? Der private Finanzier? Auch der beste Finanzier ist abhängig von menschlichen Zufälligkeiten; Tod oder persönliche Schicksale können jähe Liquidation erzwingen — zum Schaden seiner Gläubiger und „Gläubigen" *). Und wie wenige solcher „guten" Finanziers hat unsere Börse erlebt! Die meisten Emissionen privater Finanziers waren nicht besser, sondern schlechter als die Bankemissionen. Ad. Weber gibt eine Zusammenstellung der in den Jahren 1886—91 emittierten Aktien, deren Nominalwert über eine Million betrug, und deren Kurs 1891 um mehr als 50% unter den Emissionspreis gesunken war. Von solchen Aktiengesellschaften schlechtester" Qualität wurden 40 mit einem Nennwert von 82,7 Millionen Mk. von Privatbankern, 7 mit einem Nennwert von 49 Millionen Mk. von Aktienbanken gegründet. Auch in neuester Zeit haben private Gründer das deutsche Publikum mit manchem kolonialen Feuerwerk geblendet, dessen Lichtglanz nur zu bald in das Nichts zerstob. Manches Ophir, das kein Körnchen gelben Metalles enthielt, wurde ein Goldland — für die Gründer, nicht für die Aktionäre! Faule Reklame, aristokratische Strohmänner, Ueberzahlung wertloser Landkonzessionen, Dividendenausschüttung aus dem Aktienkapital ohne ernsthafte Erschließungsarbeit auf der Produktionsstätte, Unterlassung von Abschreibungen, welche gerade bei Bergwerken so nötig sind, kurz, alle Mißbräuche der einstigen „Gründerzeit" lebten hier wieder auf. Besonders unerfreulich war es, daß Männer von Rang und Würden ihre Unterschriften für Freiaktien verkauften. Zweifellos sind unsere Kreditbanken in kolonialen Dingen zurückhaltender, vielleicht sogar manchmal zu zurückhaltend ge- ') Plutus vom 24. Dez. 1910, sowie v. 1. Jan. und 27. August 1910. v. S o hui z e - G*e rer n i t 7,, Kreditbank. ^ 130 G. v. S c h u 1 z e-G a e v e r n i t z, Die deutsche Kreditbank- Ii wesen. Auch die schlimmsten Auswüchse des Kuxenmarktes gehen auf private Gründer zurück, wogegen manche Banken zur Vorsicht im Ankauf von Kuxen mahnten 1 ). Die Finanzierungsgesellschaft, so berechtigt sie auf Spezialgebieten sein mag, ist ebenfalls ein kaum erwünschterer Gründer als die Kreditbank. Trotz aller Mißgriffe im einzelnen ist das deutsche Emissionswesen in der Hand unserer auf die Dauer berechneten, der Oeffentlichkeit nicht ganz unzugänglichen Großbanken immer noch am besten aufgehoben. Die Sorge für den Emissionskredit ist der beste Schutz gegen die Auswüchse und Gefahren des Emissionswesens. Ungeachtet zusammengebrochener Kurse und verfehlter Emissionen stehen die Preise der deutschen Börsenwerte im großen und ganzen erheblich über ihren ersten Kursen. Ein solcher Kursvergleich — mit Vorsicht anzustellen hinsichtlich der Vergleichszeiten! — liefert den Beleg für die durchschnittliche Gesundheit unseres deutschen Emissionswesens. Denn die durch Banken und Spekulanten künstlich gehaltenen Kurse werden auf die Dauer doch vom „inneren Wert" der Papiere beherrscht. Die allgemeine Kurserhöhung über die Anfangskurse hinaus bedeutet eine „Vermehrung desBeichtums der Nation", die nicht nur Spekulanten, sondern auch Sparern zugute kommt 2 ). Gewisse oft wiederholte Vorwürfe sind zudem tatsächlich unbegründet. Es trifft nicht zu, daß die Depositen unserer Kreditbanken in Konsortialgeschäften festgelegt werden. Ende 1908 belief sich der Gesamtbetrag der Effekten, Hypotheken und Konsortialb eteiligungen bei den 143 Kreditbanken mit mindestens einer Million Mk. Kapital nur auf etwas mehr als ein Drittel des eigenen Vermögens 3 ). Ferner ist es nicht richtig, daß die Bankwelt durch das Emissionsgeschäft den „Rahm von der Volkswirtschaft abschöpfte", und daß dieses Geschäft mehr als andere Bankgeschäfte „in plutokratischer Richtung wirkte". Die Emissionsgewinne sind in einzelnen Fällen hoch — dort nicht zu Unrecht, wo ein stagnierendes Unternehmen oder ein überseeisches Wagnis durch Bankbefruchtung erst in Flor kommt —, aber hohen Gewinnen stehen große Verluste gegenüber, selbst an den solidesten Emissionswerten, z. B. an deutscher Reichsanleihe und preußischen Konsols. Man hat die Frage aufgeworfen, ob alles in allem genommen das reguläre Bankgeschäft nicht ergiebiger sei als das verlockende Emissionsgeschäft. Gerade das Ausland hat im Vergleich mit seinen eigenen Zuständen gewiß am wenigsten ein Recht, die Gesundheit des deutschen Emissionswesens in seiner Gesamtheit anzuzweifeln. Die altberühmten englischen Depositenbanken hüten sich zwar in Rücksicht auf ihr „standing" vor einer unmittelbaren Verquickung mit dem Emissionswesen 4 ). Es gilt dies selbst von den Londoner Filialen der deutschen Großbanken, welche im Hinblick auf ihr Akzept sich der englischen Gewohnheit angepaßt haben. Dagegen stellen dieselben Depositenbanken ihre Gelder durch Effektenbeleihung überwiegend der Börse zur Verfügung; die Aufnahmefähigkeit der Londoner Börse für Neuemissionen aller Art beruht darauf, daß hinter den Effektenhändlern das riesige Depositenkapital der Nation steht. Dabei befindet sich die Leitung des Emissionswesens nicht in den Händen der Banken, sondern besonderer Emissionsfirmen. x ) Ad. Weber, Die Rheinisch-Westfälischen Provinzialbanken und die Krisis (Ver. f. Sozialpolitik, Bd. 110, S. 340). O. Lindenberg, 50 Jahre Geschichte einer Spekulationsbank, Berlin 1903. S. 25 ff. und passim. Derselbe, Die Gefahren im deutschen Bankwesen, Berlin 1901. S. 138 ff. 194. F. H e c h t, Die Katastrophe der Leipziger Bank (Ver. f. Sozialpolitik, Bd. 110, S. 373 ff.). s ) R. Eberstadt, Der deutsche Kapitalmarkt. Leipzig 1901. S. 26 ff., besonders die Tabellen. 3 ) Bankenquete 1908/09. Die Verhandlungen der Gesamtkommission zu Punkt VI des Fragebogens (Depositenwesen). Berlin 1910, S. 200. Verhandl. des III. Allgemeinen deutschen Bankiertages, Hamburg den 5. und 6. Sept. 1907. Rede des Geh. Oberfinanzrat Müller. S. 106 ff. *) E. Jaff6, Das englische Bankwesen. (Schmollers Forsch. 23. Bd. 4 H.) Leipzig, Duncker und Humblot. 1904, passim. 2. Aufl. 1910. II Bankgeschäfte. 131 Die Emission auswärtiger Anleihen, heimischer und ausländischer Eisenbahnpapiere, größerer hauptstädtischer Gründungen usw. wird durch besondere, z. T. hochangesehene Finanzfirmen besorgt. Die Rothschild, Cassel, Speyer erfreuen sich des weltbekannten Glanzes ihrer Namen. Immerhin ermangeln auch diese ersten Häuser jenes Kreises starker Konsorten, der in Deutschland gemeinsam die Emissionswerte vertreibt. Die englischen „Underwriters", nicht zu verwechseln mit den deutschen Konsorten, sind zwar für die nichtverkauften Stücke nach ihrer Beteiligungsquote haftbar, aber sie unterbieten sich gegenseitig und pflegen schon vor der Zeichnung oft mit erheblichem „discount" die Papiere weiter zu verkaufen 1 ). Auch hier hat Deutschland die disziplinierte Zusammenarbeit, England den regellosen Mitbewerb- Derartige Mängel des englischen Systems fallen um so mehr in das Gewicht, je mehr wir in das breite Reich der kleineren und mittleren Finanzwelt herabsteigen. Hier herrscht der Eintags-Gründer (promoter). Sein Interesse erlischt mit glücklichem Ausverkauf der Werte. Oft sind diese Gründungen durch übergroße Gründergewinne von vornherein so sehr belastet, daß eine gedeihliche Weiterentwicklung ausgeschlossen ist. Jedenfalls ermangeln solche Unternehmungen eines dauernden Rückhaltes, wie ihn die patronisierende deutsche Großbank ihren Schöpfungen gewährleistet. Mancher boom, der dem Publikum ungeheure Verluste gebracht hat, wäre gezügelt worden, wenn der Emissionskredit mächtiger Bankhäuser in Frage gekommen wäre. Wir selbst sind von solchen „booms" im wesentlichen verschont geblieben. Ferner: das Interesse der englischen Börsenwelt ist mehr den schwankenden überseeischen Werten als der heimischen Industrie zugewendet. Wie die englische Industrie ohne Bankhilfe geboren wurde, so wird laufender Bankkredit von den englischen Industriellen auch heute noch als etwas Außergewöhnliches angesehen. Industrielle Emissionen sind vernachlässigt. Die englische Volkswirtschaft ist heute — trotz oder gerade wegen des konservativen Charakters der Depositenbanken — börsennäher und spekulativer als die deutsche; die deutsche Volkswirtschaft — trotz oder gerade wegen unseres gemischten Banksystems — ist industrienäher und produktiver als die englische. Einst lag der wirtschaftliche Schwerpunkt Englands in Manchester: Typus der Cottonlord nordenglischer Abstammung, quäkerischer Gesichtszüge; heute ist die Londoner Börse, in ihr zeitweise der „Kaf- fernzirkus", Kern der britischen Volkswirtschaft: Typus der „Finanzier" deutscher Abstammung, alttestamentlicher Gesichtszüge. Die in den Vereinigten Staaten bestehende „Arbeitsvereinigung" unterscheidet sich von der deutschen insofern, als es dort wenige Geldmagnaten sind — die Morgan, Rockefeller, Carnegie u. a. —, welche das Emissionsgeschäft unmittelbar, die Depositenbanken durch sog. holding companies mittelbar beherrschen. Das spekulative Interesse überwiegt. Der Emittent lädt seinen Aktienbesitz in vielen Fällen auf Banken, Trustgesellschaften, Versicherungsgesellschaften usw. ab, welche er mit geringen eigenen Mitteln kontrolliert. Nicht selten wird die eine Gesellschaft durch die andere ausgeschlachtet. Wenn dann ein Unternehmen bestimmt ist, an den ihm aufgeladenen Lasten zusammenzubrechen, so werden seine Aktien vielfach dem Publikum zugeschoben, dessen Leichtsinn „nicht seines gleichen findet" 2 ). Der Vorzug des deutschen Systems besteht demgegenüber darin, daß bei uns Aktiengroßbanken den nationalen Ersparnissen die Kanäle graben. Sie sind mehr auf die Dauer berechnet, mehr kollegialisch regiert, mehr, der Oeffentlichkeit unterworfen. Als dauernde Industriepatrone pflegen sie das produktive Interesse immerhin dem spekulativen voranzustellen, während derYankee vielfach gründet, um in seinen eigenen Gründungen, deren Kurse er beeinflußt, zu spekulieren 3 ). J Frankfurter Zeitung v. 5. Juni 1913. 2 ) R. Liefmann, Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaften. Jena 1909. S.207/269. 2. Aufl. 1913. s ) H. Schreiber, Wie schützt sich der Kapitalist vor Verlusten an der Börse ? Bd. 26. Berlin. Patria. S. 38. 9* 3^» 132 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. II Das Gegenteil gilt von Frankreich. Die Entwicklung des französischen Bankwesens vollzog sich zunächst in enger Uebereinstimmung mit der des deutschen. Nach der Blüte der Bothschild kam seit den fünfziger Jahren das Zeitalter der Aktienbanken, welche das reguläre Bankgeschäft mit dem Emissionsgeschäft grundsätzlich verbanden. In den fünfziger und sechziger Jahren wurden in Paris noch weit überwiegend französische Werte emittiert. Das letzte Gründungsfieber wandte sich bezeichnenderweise mehr den Bank-, als den Industriegründungen zu. Nachdem der berüchtigte Bontoux insbesondere adlige und klerikale Gelder den wildesten Spekulationen und gewagtesten Gründungen zugeführt hatte, gefährdete der Krach der 80 er Jahre selbst die angesehensten Institute. Sogar der Credit Lyonnais geriet damals ins Schwanken, als ihm ein „run" fast die Hälfte der Depositen entzog. Der ungesunden Ueberspannung des Emissionswesens folgte die Erschlaffung, der Un- mäßigkeit die Abstinenz! Zuerst faßte der Credit Lyonnais den Entschluß, Depositenbank, „zweite Bank von Frankreich", zu werden; die andern Großbanken folgten. Nicht als ob diese vielverzweigten Bankinstitute die-riesige Emissionskraft ihres Filialnetzes nicht weiter ausnützten. Aber in ängstlicher Vermeidung eigenen Risikos plazieren sie nunmehr überwiegend ausländische Anleihen — vielfach gegen feste Provision seitens der großen Pariser Emissionshäuser. Das Finanzierungsgeschäft kam in die Hände dieser' „banques d'affaires", von denen die Bänque de Paris et des Pays Bas, die Union Parisienne, die Banque Franchise pour le commerce et l'industrie die bedeutendsten sind. Diese Banken arbeiten ohne Depositen mit eigenem Kapital und suchen ihre Finanzierungsobjekte mehr im Auslande als im Inlande. Die großen Depositenbanken dagegen haben das Gründungs- und Finanzierungsgeschäft größtenteils aufgegeben, befinden sich als Emittenten im Schlepptau der Banques d'affaires und werden von Industriellen wie von Politikern angeklagt, der heimischen Volkswirtschaft die unentbehrlichen Betriebsmittel zugunsten des Auslandes zu entziehen. Indem die großen Depositenbanken die provinziellen Anlagen „nicht kennen", haben sie — so lauten diese Klagen — der französischen Industrie Fesseln angelegt und ihre Verjüngung unterbunden. Tatsächlich wurde vor allem der Credit Lyonnais der Verbreiter russischer Werte bis in die abgelegenste Provinz und hat die Neigung der französischen Sparer zu sicherem Bentengenuß — auf Grund russischer Rente ? — bewußt gesteigert 1 ). Sehr eigentümlich berührt die Klage der Provinz über mangelnden Kredit in dem altrentne- rischen Lande der niedersten Diskontsätze! Also: Weder das französische noch das englisch-amerikanische Emissionswesen ist dem deutschen überlegen; das deutsche wird in seiner Mischung von Vorsicht und Wagemut von keinem übertroffen. Ein solches Urteil gilt auch für den, der sich, wie der Verfasser, der Gefahren unseres Emissionswesens voll bewußt ist. *) C. Hegemann, Die Entwickelung des französischen Großbankbetriebes. Münster 1908. E. Kaufmann, Das französische Bankwesen (Arch. f. Sozialwiss. u. Sozialpolitik. Ergänzungsh. 1). Tübingen 1911. II Bankgeschäfte. 133 fH CD 42 s tiQ-E c C c «s 3,2 CO öjoCQ I • d> Gl 3 bJD ' c kp a> '-w j-. qj 75 73 w 3 22 3 3 3 r; *3 ^ :3 O 2 -3 CQÄ «o- £ 3 3 5 O OJ • ° U 3 CO CM CM CM Ol CO Ol !> r~, —H ■7t 4 tO CO CO Ol IO -*r h- o !> CO O 00 CO Ol 00 IO o 00 t^ to CM CO 00 IO o CM o IO o Tf CO CO IO CM CM Ol CO Ol IO CM CM IO CM rr CO 00 Ol T} 4 CM c- CO CM Ol CO CO Ol IO CM CM CO co CM CO co l> CO T—< CO CO O CO Tt« 00 Ol CM T— " TT CO 00 CM CM ■*? 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III Bankenaufbau. 165 werden, um die £-Aktie und die größere Börsenfreiheit Londons auszunutzen; sie segeln dann im Auslande unter britischer Flagge und können englische Mitdirektoren kaum vermeiden. In England wird oft emittiert, „ehe ein Spatenstich gemacht ist" !). C. Politische Beurteilung der Auslandsanlage. Kapitalausfuhr ist ein Mittel für Zwecke der aus- wärtigen Politik und in ihren Erfolgen zugleich von der auswärtigen Politik abhängig. a) Die Gläubigerstaaten: Frankreich, England, Deutschland. England und Frankreich, die beiden großen Gläubigermächte der Welt, sind politische Banker. Staat und Bankwelt stehen hier einen Mann. So die französische Regierung und der Credit Lyonnais. So die Freundschaft Eduards VII. mit Sir E. Cassel. In der Hoffnung auf das große Los im politischen Glücksspiel setzte Frankreich Milliarden auf die eine russische Karte. Als der Geldnehmer Frankreichs war Rußland sogar in der Lage, im fernen Osten — China, Persien — als politischer Geldgeber aufzutreten. Als Geldgeber kettete Frankreich Spanien und Italien an sich, welche in Algeciras Klientendienste leisteten. Frankreich war bereit, einem Ministerium Kossuth Anleihen zu gewähren, die es dem Grafen Kuehn verweigerte: „Das Aufgeld wäre der Dreibund gewesen.'' Als politischer Geldgeber hat England das britische Weltreich neu zusammengeschweißt, ohne den Druck auf den Kurs der eigenen Konsols zu scheuen 2 ). Die Mündelsicherheit, welche den kolonialen Staatsanleihen im Mutterlande zuerkannt wurde, hat bewirkt, daß z. B. ein halberschlossenes Neuland wie Natal billigeren Kredit genießt als das altgefestigte, hochsolide Preußen mit seinem riesigen Eisenbahnen- und Domänenvermögen. Dieser Kr^ditnexus ist ein „Band des Interesses", stärker vielleicht, als es der Chamberlain- sche Vorzugszoll je gewesen wäre. Ueber den Reichszusammenhang hinaus hält der britische Gläubiger Japan in politischer Gefolgschaft, Argentinien in kolonialer Abhängigkeit, Portugal in unverhüllter Schuldknechtschaft. Die goldbetreßten Gouverneure des portugiesischen Afrika sind Puppen am britischen Drahte. In diesem Kampfe um den Schuldner ist Deutschland wegen seiner relativen Kapitalarmut verhältnismäßig schwach. Sein jährlicher Kapitalzuwachs strömt in erster Linie in die heimische Industrie, sowie in jene inländischen Neuanlagen, die durch den gewaltigen Geburtenüberschuß bedingt sind. Jeder heranwachsende Deutsche bedeutet einen erheblichen Kapitalaufwand an Erziehungsund Fachbildungsunkosten. Wie viel mehr der Kopfarbeiter, auf den alles — vor allem der handarbeitende Vater — hindrängt. Solche Kapitalarmut ist um so fühlbarer, als Deutschland selbst eines kräftigen Geldgebers im Auslande entbehrt. Politische Gründe verbieten es, deutsche Anleihen in größeren Beträgen auf den englischen oder französischen Markt zu bringen, von wo sie im ungeeignetsten Augenblicke zurückgeworfen werden könnten. Da unser Kapitalvorrat knapp ist, so ist es um so wichtiger, bei unseren Auslandsanlagen, soweit sie aus volkswirtschaftlichen oder politischen Gründen unentbehrlich sind, planmäßig und haushälterisch vorzugehen, nach der Richtschnur: Bewässerung der deutschen Freundschafts- und Einflußsphäre 3 ). Wichtiger als das „Daß" ist das „Wie" der Auslandsanlage. b) Deutschlands Anlagegebiete. Aus dem politischen Obersatz ergeben sich !) Bankarchiv V. 1905/06. S. 195 ff. 210 ff. 2 ) Vgl. v. Schulze - Oaevemitz, Britischer Imperialismus und englischer Freihandel. Leipzig 1906 (in unverändertem Neudruck wieder im Buchhandel). S. 318. 3 ) Sartorius von Waltershausen, Das volkswirtschaftliche System der Kapitalanlagen im Auslande. Berlin 1907. S. 296. K. Helfferich, Bankarchiv vom 15. April 1911. S. 209 ff. 166 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III eine Reihe von Folgerungen, welche unsere Banken nicht nur im allgemeinen, sondern schließlich auch im eigenen Interesse zu befolgen gut tun. Darüber hinaus erfordert jede größere Auslandsanlage ihre besondere, nicht immer leichte Beurteilung unter politischem Gesichtspunkt. 1. Unsere Bankwelt finanzierte zunächst das uns politisch nächstverbundene Mitteleuropa: Oesterreich-Ungarn, Rumänien, Skandinavien — eine mit uns aufsteigende Staatenwelt. Zu Zeiten gespannten Geldmarktes, während des Balkankrieges, emittierte Deutschland allein in der ersten Hälfte 1913, trotz eigenen Geldbedarfs, an y 2 Milliarde Mk. österreichisch-ungarischer und rumänischer Werte 1 ). 2. In gewissem Umfange erwünscht ist ferner die Anlage deutscher Gelder in jenem wirtschaftlich höchststehenden Gebiete, das Stärke nach außen mit Rechtssicherheit im Innern verbindet, den Vereinigten Staaten. Gute amerikanische Werte sind die beste und ausfuhrfähigste Reserve; sie behaupten im Falle europäischer Kriegsverwicklungen am ehesten ihre Kurse. Zur Zeit der Marokkokrisis ist z. B. New York von panikartigen Kursrückgängen verschont geblieben. So konnten United States Steel Common Shares zu ihrem annähernd höchsten Kurse, Reading Eisenbahn-Aktien sogar zu steigendem Kurse von Europa abgestoßen werden. Auf der anderen Seite könnte vielleicht an eine Einführung deutscher Staatsanleihen am ehesten in New York gedacht werden, wozu eine Periode wirtschaftlicher Stagnation in Amerika ausgesucht werden müßte 2 ). 3. Rußland ? War die Finanzierung der russischen Welt- und Wirtschaftsmacht deutsches Interesse? Die Frage ist bisher fast ausschließlich unter privatwirtschaftlichem Gesichtspunkt beantwortet worden. Milliarden deutschen Geldes Wurden in russischen Werten angelegt, besonders in Bahnen, daneben in Banken 3 ). Die Gesamtsumme wird auf 3 Milliarden geschätzt. Die Vorliebe unserer Banken für diesen größten aller Schuldner der Weltgeschichte ist verständlich, wenn man die hohen Bankgewinne gerade an russischen Werten bedenkt. Hierzu kommen die unbegrenzten Naturschätze und der neuerliche Wirtschaftsaufschwung. Rußlands — eines ganzen, sich eben erst erschließenden Weltteils. Dazu noch die unbegrenzten Möglichkeiten des deutschen Warenaustauschs. Endlich spricht für Rußland der politische Gesichtspunkt: Je mehr Rußland neben den angelsächsischen Mächten aufsteigt, um so mehr rückt Deutschland in die Mitte der Welt 4 ). Aber auf der anderen Seite liegen die Bedenken gegen die Anlage großer.Beträge deutschen Volksvermögens in Rußland auf der Hand, insbesondere nachdem Mitrofanoff — ein sehr berufener Vertreter der russischen Intelligenz — erklärt hat: „Der Weg über Konstantinopel geht über Berlin" 5 ). Zum mindesten ist die Verteilung des finanziellen Risikos auf mehrere — französische, aber auch englische — Schultern erwünscht. Die Wahrscheinlichkeit innerer Umwälzungen mahnt nicht minder zur Vorsicht. Würde die russische Revolution die Schulden des Zarismus anerkennen? So überwiegen trotz aller Lockungen des russischen Nachbars doch die Bedenken, die Rohrbach seit Jahren verdienstvollerweise geltend gemacht hat 6 ). 4. Deutschland beteilige sich ferner an der gewinnbringenden Erschließung jener breiten Gebiete der überseeischen Rohstofferzeugung, welche Europa heute in den Wirbel der Weltwirtschaft hineinzwingt. Jedoch mit Unterschied! Zweifelhaft bleiben alle Anlagen, denen im Notfälle der Gerichtsvollzieher fehlt. In Süd- x ) Frankfurter Zeitung vom 8. Juni 1913. 2 ) Vgl. Finanzbericht von Hallgarten Co. v. 17. Okt. 1912. 3 ) H. Zickert, Russenbahnen. Plutus v. 29. Juli 1911. ") Sov. Schulze-Gaevernitz, in „Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland". Leipzig, Duncker u. Humblot. 1899. S. 608. C. A. Schaefer, Das neudeutsche Ziel. Stuttgart, A. Dolge. 1914. 6 ) M i t r o f a n o f f, Brief vom 9. Juni 1914 in den Preußischen Jahrbüchern, 6 )P. Rohrbach, Deutschland unter den Weltvölkern. Berlin-Schöneberg. 1911. S. 88ff. und derselbe anderwärts. Vergl. auch R. Goldscheid, Deutschlands größte Gefahr. Berlin 1915. III Bankenaufbau. 167 Amerika als dem Gebiete der Monroedoktrin wird er nicht leicht zur Anwendung gebracht werden können. Der deutschen Emissionstätigkeit verschlossen sind die breiten Flächen des englischen und französischen Kolonialreichs, wo das deutsche Kapital nur unter fremder Leitung Zulassung findet. Vielleicht könnte eine Pflege direkter Beziehungen zu der zur staatlichen Souveränität emporsteigenden britischen Kolonialwelt mit der Zeit hier Wandel schaffen. Eine Aufgabe unserer Diplomatie! Auch der indische „native" ist deutschen Bankanknüpfungen nicht abgeneigt, und jeder Schritt zu seiner Verselbständigung verbessert die Aussichten der deutschen Tatkraft in diesem unserem Kapital bisher verschlossenen Riesenreiche. Ohne Zweifel bietet der Kreis unseres politischenEinflusses das sicherste und erwünschteste Anlagegebiet. Außerordentlich groß ist das Kreditbedürfnis der sich in Asien erneuernden Türkei. Mit der Bagdadbahn wurde G. v. Siemens der Vollstrecker Listscher Gedanken und ging zugleich in der Richtung vorwärts, die Bismarck durch das deutsch-österreichische Bündnis angebahnt hatte. Den Jüngeren aber enthüllt sich die Linie der deutschen Zukunft: „Von der Rhein- zur Euphratmündung", nicht nur eine nationalpolitische, sondern auch und nicht zuletzt eine bankpolitische Losung : ). Große Bewässerungsanlagen und montane Erschließungen müssen dem Bahnbau in Mesopotamien folgen. Eine bedeutende und reiche Einflußsphäre scheint durch Verhandlungen mit England erreicht: „das mesopotamische Viereck" (Juni 1914). Aber je mehr Kapitalien Deutschland im nahen Orient anlegt, um so mehr muß es bereit sein, im Notfalle politische Machtmittel zu ihrer Verteidigung znr Anwendung zu bringen — an der polnischen Grenze und in der Nordsee. 5. Das deutsche Kapital hat weiter die Aufgabe, an der Erschließung Ostasiens tatkräftig teilzunehmen, nicht nur wegen der ungeheuren wirtschaftlichen Möglichkeiten, sondern auch, weil die staatliche Festigung Chinas uns vom russischen Druck entlastet. In China herrscht ein faktischer „ex lex"-Zustand; kein gesicherter Gerichtsstand der Europäer; keine Sicherheit der erteilten Konzessionen; keine gerichtliche Exequierbarkeit der Gläubigerrechte — alles hängt von der politischen Macht und dem diplomatischen Geschick des Gesandten ab. Noch stehen wir finanziell im fernen Osten selbst hinter kleineren Nationen zurück, sogar hinter Belgien, dem Schrittmacher Frankreichs und Rußlands. Zweifellos können die kolonial noch unvergebenen Länder der Halbkultur in ihrem Streben nach politischer und wirtschaftlicher Selbständigkeit durch keine europäische Macht so selbstlos gefördert werden als durch Deutschland. China, Türkei, Persien wissen, daß Deutschland keine Territorialansprüche erhebt. 6. Dagegen bedarf das Gebiet der Unkultur — Afrika — auf die Dauer der europäischen Herrscher und Verwalter. Hier allein bietet ein deutsches Kolonialreich den Nachkommen die Gewähr für die erfolgreiche Anlage deutscher Kapitalien unter deutscher Leitung. Ein solches Kolonialreich, das nicht auf dem Landwege zugänglich ist, erfordert Seemacht; seine Sicherheit setzt ein Gleichgewicht der Kriegsflotten der leitenden Kolonialvölker voraus. Zusammenfassend: In allen Zonen eröffnen sich heute Betätigungsmöglichkeiten für deutsche Kapitalien und deutsche Tatkraft. Noch sind die Kapitalien für diese Tatkraft zu klein; daher die Sparpflicht des Deutschen von heute, der — Kapital aufspeichernd — Macht und Nahrungsspielraum für die Nachkommen erweitert. Noch sind die politischen Unterlagen für die Sicherheit deutscher Kapitalanlagen nur in einem kleinen Teile der ausländischen Welt gegeben; daher die Notwendigkeit des viel verketzerten Militarismus und Marinismus, bis die andern — England! — auf dem Boden der Gleichberechtigung zur Abrüstung bereit sind. c) Diese Ausführungen haben nach einer veralteten, aber leider noch weit verbrei- ') C. Schaefer a. a. O. 168 G. v. Schulz e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III teten Meinung mit dem Bankwesen nichts zu tun. Tatsächlich aber fließen politische und volkswirtschaftliche Gedanken bei der Beurteilung der Auslandsanlagen untrennbar ineinander. Noch ist die Erziehung unserer Bankwelt zu politischem Denken unvollendet. Zwar gehören jene Tage der Vergangenheit an, da ein Rothschild erst nach Weißenburg deutsche Kriegsanleihen zeichnete. Im Ernstfalle werden unsere Banken wie Kapitalisten einen Teil ihres Vermögens sofort einsetzen müssen, srhon aus dem Grunde, um das übrige zu retten. Aber noch fehlt dem Denken unserer Bankwelt jener nationale Unterton, welcher in Frankreich und England wirksam ist und der Worte nicht bedarf. Verwandtschaft und Verschwägerung, Antisemitismus in Deutschland, aristokratische Verflechtung in London und Paris führen die Männer und noch mehr die Frauen unserer Hochfinanz vielfach zu jenem rückgratlosen Internationalismus, der mit dem stolzen Weltbürgertum Fichtes nichts — auch gar nichts — zu tun hat. Derartige Unwägbarkeiten spielen hinüber in das Wirtschaftsleben. Andererseits wirkt unter uns aus den Zeiten des Merkantilstaates die Lehre vom „beschränkten Untertanenverstand" nach — eine Lehre, an der das schlimmste der Umstand sein würde, wenn sie wahr ist. Es genügt keineswegs bei internationalen Finanzgeschäften, das auswärtige Amt zu „fragen". Denn es besteht keine Gewähr, daß dieses Amt den Fragern die Notwendigkeit des politischen Denkens erspart. Auswärtige Politikist keine Geheimkunst der Diplomaten. Ein solcher veralteter Standpunkt erscheint um so gefährlicher, als unsere Staatskunst noch weit davon entfernt ist, Kapital und Demokratie als Waffe nach außen zu begreifen. Die Kapitalfeindschaft unserer Gesetzgebung im Innern bedrohte uns in der Wettfahrt der Völker mehr als einmal mit Strandung auf der kleinkapitalistischen Sandbank. Freiheitswidrige Zustände im Innern verhindern auch die Vertiefung des weltpolitischen Gedankens in der Volksseele. Wie weit entfernt sind wir von dem „im- perium e t libertas", dem der Angelsachse von Cromwell bis zu Rhodes seine größten Erfolge verdankte! Trotz alledem wachsen wir in Weltpolitik wie in Weltwirtschaft hinein. Nichts wirkt erzieherischer als der Besitz und die Ausübung der allmählich anschwellenden Macht selbst. Unsere Großbanken sind heute tatsächlich in der Lage, ganz andere Gewichte in die Wagschalen der Welt zu legen, als noch vor zwanzig-Jahren. Niemand aber könnte diese Erziehung so sehr fördern, als der Staatsmann, der, bei allem Augenmaß für die gegebenen Machtverhältnisse, eine neudeutsche Politik der Freiheit nach innen und der Größe nach außen klar und großzügig zur Geltung brächte. Ihm würden in der Bankwelt kongeniale Geister entgegenreifen. Aus der Schule des Neuidealismus trüge ein neues Geschlecht in das Getriebe der Weltwirtschaft den Gedanken Fichtes hinüber, daß Gott noch Großes mit der deutschen Nation vorhabe. d) Kontrollinstanz? Man fordert vielfach eine behördliche Stelle, welche das öffentliche Interesse bei der Zulassung von Auslandsemissionen wahrzunehmen hätte. Nicht geeignet zu solcher Kontrolle ist, wie Dernburg 1 ) mit Recht hervorhebt, der Finanzminister, bei dem die fiskalen Wünsche zugunsten der Staatsanleihen nur zu leicht überwiegen. In ihrer halb korporativen, halb rechtlichen Stellung haben sich die „Zulassungsstellen" zur Wahrnehmung öffentlicher Interessen bisher nicht schlecht bewährt, trotz mancher Entgleisungen im einzelnen. Bedarf es dahinter, wie vielfach behauptet wird, einer letzten Instanz, welche — in Fühlung mit der auswärtigen Politik des Reiches — unsere Auslandsanlagen zu überwachen hätte? Reift die Reichsbank etwa auch hier zur letzten Kontrollinstanz unserer Kreditwirtschaft empor, deren Aufgabe es ist, volkswirtschaftliche wie nationalpolitische Maßstäbe über privatwirtschaftliche Zielsetzungen hinaus zur Geltung zu bringen ? Die gesetzliche Bestimmung, wonach die Ausgabe kolonialer Kleinaktien an die Zustimmung des Reichskanzlers gebunden ist, deutet in diese Rich tung hin. Gelegentlich hat auch der Vertreter der Reichsbank selbst in ') Dernburg, Kapital und Staatsaufsicht. Berlin, Mittler. 1911. III Bankenaufbau. 169 Fragen auswärtiger Kapitalanlagen das Wort ergriffen. Genügt obiger Zustand, ohne daß es, wie Do ve meint 1 ), des Ausbaus einer besonderen Behörde bedarf? Ich erwähne diese Frage, ohne sie zu beantworten. D. Deutsche Auslandsbanken 2 ). a) Entstehung und geographischeVerteilung der deutschen Auslandsbanken. 1. Die älteste Form der Beteiligung am Bankgeschäft des Auslandes war die Kommanditierung renommierter, mit den einschlägigen Verhältnissen wohl vertrauter Privatfirmen des Auslandes. So stellte sich die Bank für Handel und Industrie gleich zu Anfang ihrer Tätigkeit die kommanditarische Beteiligung im Auslande als besondere Aufgabe und beteiligte sich z. B. schon 1854 am New Yorker Bankhause G. von Baur u. Co. Dieser Weg dient seitdem insbesondere der Verbindung der deutschen Bankwelt mit den Geldmächten von Wallstreet: den Speyer- Elissen, den Hallgarten, den Kuhn Loeb u. Co., den Ladenburg Thalmann Co. u. a. Derartige Verbindungen erwachsen öfters aus verwandtschaftlichen Beziehungen, die vor allem von Frankfurt über das große Wasser hinüberreichen. Zudem besteht für fremde Banken in den Vereinigten Staaten das Verbot der Annahme von Depositen und der Diskontierung von Wechseln, das die Entstehung deutscher Banken und Bankfilialen verhinderte. 2. Ueber die Kommandite hinaus bedeutet die Filiale eine wirksamere Form der Bankvertretung im Auslande. Die Filiale bewährte sich jedoch im allgemeinen nur auf europäischem Boden. Der häufige Mißerfolg überseeischer Filialen ist darin begründet, daß sie in ihrer Geschäftstätigkeit durch Vorschriften vom grünen Tisch des Mutterlandes her eingeengt werden und sich den besonderen Anforderungen ihres Wirkungskreises nicht recht anpassen. Mit Filialgründungen im Auslande ging die Deutsche Bank voran. Schon ihre Gründer bezeichneten als Geschäftszweck die „Gewährung von Bevorschussungskrediten an Exporteure, von Rembourskrediten auf London, wie auf deutsche Plätze an Importeure, sowie die Einführung der deutschen Valuta auf überseeischen Plätzen, damit der deutsche Importeur seine Geschäfte direkt ohne Vermittlung ausländischer Bankhäuser abwickeln könne" (Geschäftsbericht für 1872). Die schon Ende 1871 gegründeten Filialen in Shanghai und Yokohama scheiterten jedoch an Währungs- und andern Schwierigkeiten und wurden mit erheblichem Verluste wieder aufgelöst. Die Filiale der Deutschen Bank dagegen, welche in London am 8. März 1873 unter dem bescheidenen Namen „Deutsche Bank (Berlin) London Agency" in Tätigkeit trat, wuchs sich zu einem der mächtigsten Bankinstitute Londons aus. Nach langem Zwischenräume folgten die Filialen der Deutschen Bank in Konstantinopel und in Brüssel. Die Dresdner Bank und die Diskontogesellschaft gründeten 1895 und 1899 Filialen in London. Die größte Bedeutung von allen ausländischen Niederlassungen unserer Kreditbanken besitzen ihre Londoner Filialen. Der Hauptgrund ist der, daß die Londoner Filiale sie in die Lage setzt, Londoner Akzept abzugeben, dessen unser überseeischer Warenhandel als des beliebtesten internationalen Zahlungsmittels nicht entbehren kann. Auf diesem Umwege durchbrach Deutschland das englische Akzeptmonopol. Hierzu kommt das Effektenkommissions- und Verwahrungsgeschäft, welches an den Londoner Filialen unserer Großbanken infolge des deutschen Börsengesetzes und Börsenstempelgesetzes aufblühte. In gleicher Richtung wirkte die deutsche Talonsteuer, indem die deutschen Banken die Kouponbesorgung ausländischer *) H. Dove im Bankarchiv v. 15. April 1911, S. 223: Der Einfluß der börsengesetzlichen Vorschriften auf die Zulasssung ausländischer Wertpapiere zum Börsenhandel. 2 ) W. Otto, Anleihe-Uebernahme- usw. Geschäfte der deutschen Großbanken in Uebersee. Berlin, Borussia 1911. P. Brüning, Entwicklung des ausländischen, speziell des überseeischen deutschen Bankwesens (Heidelberger Dissertation 1907). — Materialsammlungen. 170 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III Effekten zur Vermeidung dieser Steuer im Auslande vornehmen. Durch die Londoner Filialen unserer Großbanken wird die Abwanderung deutscher Aufträge und deutscher Depots in ausländische Bankinstitute wenigstens teilweise vermieden. Schließlich unterhalten aber auch unsere Großbanken durch ihre Londoner Filialen nicht unerhebliche Guthaben in London als Reserven, weil dieser Ort als schlechthin freier Markt für Gold gilt. [Diese Annahme, wie überhaupt die Voraussetzungen, auf denen unsere Londoner Bankfilialen beruhen — London ein politisch neutrales Welthandelszentrum — widerlegte der Weltkrieg.] 3. Den Kommanditen und Filialen folgte die Gründung selbständiger Auslandsbanken, .die, dem Mutterinstitut eng verbunden, in ihrer Geschäftsführung doch freier als die Filialen dastehen. Der Zeitpunkt für solche Gründungen war nicht immer glücklich gewählt; sie wurden meist in Zeiten schlechter Konjunkturen errichtet, öfters sogar bei völliger Desorganisation des ausländischen Wirtschaftsgebietes. Diesem Umstände verdankte z. B. die Banca Commerciale Italiana ihre Entstehung. In solchen Tagen bedarf das Ausland des Zuflusses fremder Kapitalien am meisten; es eröffnet sich den fremden Bankinstituten bei hohem Zinsfuß eine reiche und gewinnbringende, aber auch um so gefahrvollere Geschäftstätigkeit. Rückschläge bleiben selten aus, bis die Auslandsbank die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres neuen Wirkungskreises kennen gelernt hat, und diese Zustände selbst mit Entwicklung der produktiven Kräfte des Landes, mit steigender Ausfuhr, steigendem Fremdenverkehr usw. sich festigen. Der Boden für deutsche Bankgründungen im Auslande ist ein politisch beschränkter. Weder Frankreich noch Rußland, weder das britische noch das französische Kolonialreich mit ihren Schutzgenossen — Japan, Persien, Marokko — sind ein Boden für deutsche Bankgründungen. Als Rußland unter Witte in den neunziger Jahren sich industrialisierte, wurde aus politischen Gründen französisches Bankkapital beigezogen, allerdings bald in die Rolle des reinen Rentners zurückgedrängt. Seitdem sind französische Aufsichtsräte vielfach durch russische ersetzt worden. Bezeichnend für den Nur-Geldgeber ist die Bedingung des Pariser Wohnsitzes, die manchen französischen „Aufsichtsräten" in Rußland auferlegt wurde. Für Deutschlands Bankgründungen kommen vielmehr nur in Betracht das uns politisch nahestehende Mittel- und Osteuropa, das lateinische Amerika, daneben Ostasien, endlich die deutschen Kolonien. Die deutschen Auslandsbanken auf europäischem Boden vermeiden meist eine deutsche Firmenbezeichnung und entwachsen mit der Zeit dem deutschen Einflüsse, unter Uebergang ihrer Aktien in einheimische Hände. Beispiele: 1871 gründete die Darmstädter Bank, zugleich mit holländischem Kapital, die Amsterdamer Bank. Von der Berliner Handelsgesellschaft wurde 1872 der Schweizerische Bankverein in Basel gegründet, 1890 das Italienische Bodenkreditinstitut, sodann 1894 die Banca Commerciale Italiana in Mailand im Verein mit deutschen, österreichischen und schweizerischen Finanzmächten, mit einem Grundkapital von 80 Millionen Lires, das bis 1903 vollbezahlt und 1905 auf 105 Millionen erhöht wurde. Im Jahre 1907 gründete die Diskontogesellschaft in Bukarest die Banca Generale Romana. In Bulgarien wurde 1905 durch die Diskontogesellschaft, die Norddeutsche Bank und Bleichröder unter Mitwirkung von bulgarischem Kapital die Banque de Credit zu Sofia gegründet. Später und nur sehr schrittweise gelang es, in der Levante Fuß zu fassen, wo die deutschen Banken englischen und französischen Besitzstand vorfanden. Die Nationalbank für Deutschland errichtete 1904. die Banque d'Orient mit dem Zentralsitz Athen, dann gemeinsam mit der Dresdner Bank und dem Schaaffhausenschen Bankverein 1905 die Deutsche Orientbank in Berlin mit Filialen in Flamburg, Konstantinopel, Adrianopel, Alexandrien, Kairo, Brussa und kleinasiatischen Plätzen. 1899 erfolgte die Gründung der Deutschen Palästinabank A.-G. in Berlin unter Führung des Bankhauses v. d. Heydt u. Co. a. Für überseeische Bankgründungen war Südamerika das erfolgreichste Gebiet. III Bankenaufbau. 171 Die ersten Versuche in dieser Richtung litten an dem allzu großen Vertrauen, das unsere Banken vom staatsfrommen Deutschland her den ordensübersäten fremden Staatsoberhäuptern entgegenbrachten, die durch Revolutionen so leicht zu Fall kommen, ohne daß ihre Nachfolger um die Schulden der Vorgänger sich kümmern. Vergleiche das Schicksal der La Platabank in Uruguay 1874! Dauernder Erfolg war erst der von der Deutschen Bank 1886 gegründeten Deutschen Ueberseebank beschieden. Für die Beschaffung der notwendigen Umlaufsmittel erwarb sie 1887 gegen Hinterlegung von 4%%igen Staatspapieren das Privileg der Notenausgabe in Argentinien. Die Kursverluste an den zur Notendeckung hinterlegten Staatsanleihen waren jedoch so groß, daß die Bank 1890 auf das Notenprivileg verzichtete. Die Geschäfte wurden eingeschränkt, zum Teil floß das Bankkapital an das deutsche Mutterinstitut zurück. Das-öffentliche Vertrauen blieb indes der Bank in jener Krisenzeit erhalten, die Depositen nahmen sogar zu. Von 1895 an erfolgte eine Besserung der Lage der Bank mit der aufsteigenden Richtung der argentinischen Volskwirtschaft, welche durch günstige Ernten in eine. Periode der Hochkonjunktur eintrat. Die Bank überspannte ganze Südamerika mit Filialen. In Mexiko wurde 1899 durch die Deutsche Bank das Institut Banco Central Mexicano gegründet. Die Norddeutsche Bank in Hamburg schuf 1887 gemeinsam ihit der Diskontogesellschaft die Brasilianische Bank für Deutschland mit einem Kapital von 10 Millionen Mk., Sitz in Hamburg. Durch Festhalten an der Goldbasis und Vermeidung jeder Valutaspekulation konnte die Bank „alle Umwälzungen, den Sturz des Kaisertums und die Errichtung der Bundesrepublik 1889 mit der Zerrüttung der Finanzen ohne Schädigung überstehen". Es ist ein Ruhmesblatt in der Geschichte des deutschen Bankwesens, daß die brasiliänische Regierung die Brasilianische Bank für Deutschland mit der Reorganisierung der 1899 zusammengebrochenen Staatsbank betraute. Besonders interessant sind Kurssicherungsgeschäfte der Brasilianischen Bank für Deutschland. Da die brasilianischen Depositen für den Geschäftsverkehr nicht ausreichen, so beschafft man sich das nötige Papiergeld durch Verkauf von Goldziehungen auf Europa, deckt aber zu gleicher Zeit diese Ziehungen durch Wiederankauf von Goldwechseln auf Termin ein, möglichst zu gleichem Kurs. Allerdings bedingt die jeweilige Lage des Wechselmarktes öfters eine Schiebungsdifferenz zu Gunsten oder zu Lasten des Wechselgebers. Voraussetzung für diese Art der Kursversicherung ist eine breite, vielfach spekulative Wechselbörse, die große, runde Beträge — 500, 1000 £ — auf Termin gibt und nimmt. Kreolen spekulieren gern in ihrer eigenenValuta. Auf solche Weise bleibtdas Goldkapital von den Währungsverlusten verschont, manchmal zehren allerdings die Beschaffungskosten des Papiergeldes den Zinsverdienst für das Ausleihen desselben auf, da sie nicht selten bis 20% pro Jahr betragen. Oefters jedoch verkehrt sich das Bild in das Gegenteil, wenn die Einheimischen auf das Steigen ihrer Währung spekulieren, auf gute Ernten usw. hoffen, so daß die Wechsel auf Termin billiger sind als die sofort zu liefernden Wechsel; dann wird derjenige die Schiebungsdifferenz bezahlen, welcher die Goldwechsel sogleich benötigt und dafür Papiergeld hingibt. In diesem Falle kostet die Kurssicherung nicht nur nichts, sondern bringt noch etwas ein. Durch die Diskontogesellschaft und die Norddeutsche Bank erfolgte 1895 die Gründung der Bank für Chile und Deutschland, welche erheblich unter Währungsverlusten zu leiden hatte. Zwar besteht in Chile ein Terminhandel in effektivem Gold, aber der effektive Goldbestand ist zu klein; „um darauf ein so großes Termingeschäft aufzubauen, wie es die Valutaversicherung bedingt" 1 ). Diese und andere südamerikanische Gründungen wurden für die besonderen Zwecke je einer deutschen Großbank ins Leben gerufen, daher übertrug sich der Wetteifer der europäischen Mutterinstitute auf ihre überseeischen Abkömmlinge. Sie beseitigten die Alleinherrschaft der englischen Banken, bürgerten den Markwechsel in Südamerika ein und *) Bericht der Brasilianischen Bank für Deutschland 1887—1912. Verfasser G.H.Kaemmerer, Hamburg. S. 16. 172 G. v. Schulz e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III entwickelten sich zu Depositenbanken für die Einheimischen, deren Vertrauen sie gewannen; sie vermitteln für letztere insbesondere auch die Valuta- und Effektenspekulation und gewähren Kredite gegen hypothekarische u. a. Sicherheiten. Mit der schrittweisen Stabilisierung der südamerikanischen Währungen — durch Exportüberschüsse, Goldzufuhr und bewußte Währungspolitik (Konversionskassen!) wird die Geschäftstätigkeit dieser deutschen Auslandsbanken gesicherter und dem europäischen Bankgeschäft ähnlicher 1 ). Ihre Zukunft ist bedroht durch das wirtschaftliche Vordringen der Vereinigten Staaten, die — anders als Europa — machtpolitischen Druck säumigen Schuldnern gegenüber zur Anwendung bringen können. ß. In Ostasien besteht die 1889 mit einem Kapital von 5 Millionen Taels errichtete Deutsch-Asiatische Bank mit dem Sitze in Shanghai und zahlreichen Filialen als Kollektivinstitut sämtlicher deutschen Großbanken. Zwecks Vermeidung des Währungsrisikos wurden die Aktien in Tael-Währung ausgestellt. Sinkende Tael- kurse bedeuten also Sinken der Dividende bei gleichem Prozentsatze. Solche Verluste werden durch eine Extradividende aus der „Valuta-Ausgleichsreserve" ausgeglichen. Die Deutsch-Asiatische Bank bezweckt zunächst die Finanzierung des deutsch-chinesischen Handels, ins besondere Kurssicherungsgeschäfte für den Handel; ohne solche wäre der europäische Handel in China wilder Hasard! Die Bank kauft, wie oben dargelegt, Goldwechsel der Exporthäuser, Silberwechsel der Importhäuser. Sie kompensiert die Verkäufe gegen die Käufe und deckt die Spitzen durch Termingeschäft in effektivem Silber auf dem Londoner Silbermarkt. Hierzu kommen Finanzierungsgeschäfte von Staats- und Provinzialanleihen, sowie Gründungsgeschäfte. So gründete die Bank z. B. die Shantung-Eisenbahn- und Bergbaugesellschaft, sowie Grundstücksverwertungsgesellschaften in Tientsin und den deutschen Niederlassungen in Tsingtau und Hankau. Daneben betreibt die Bank die Notenausgabe als unerhebliches Nebengeschäft. Diese Noten sind durch Bürgschaft deutscher Großbanken, sowie durch hinterlegte Wertpapiere gesichert. Im allgemeinen begegnet das deutsche Bänkwesen in Ostasien gegenüber der mächtigen englischen Konkurrenz manchen Schwierigkeiten. Zum Teil mag der unbefriedigende Erfolg an der inneren Konstruktion des deutschen Bankunternehmens liegen. Noch arbeiten zahlreiche deutsche Kaufleute mit den alteingesessenen englischen Banken und rühmen die größeren „Fazilitäten", die sie hier finden, wohl nicht zuletzt wegen der großen Depositenkraft der englischen Banken. Letztere zählen unter ihren Einlegern die englische Regierung, das ganze Heer der britischen und anglo-indischen Beamten, die sich mit 3% bis 4%% Einlegerzins begnügen, wogegen die deutsche Konkurrenzbank auf ihr Eigenkapital angewiesen ist. Allein schon die Pensionen, welche britische Beamte und Offiziere aus Asien beziehen, werden auf 200 bis 300 Millionen Mk. das Jahr geschätzt; wie viel höher sind die Gehalte, die als Depositen großenteils den englischen Auslandsbanken zuströmen! Hierzu tritt — seit dem Börsengesetz von 1896 — die Schwäche der deutschen Börsen, das Risiko der Prospekthaftung usw. Uebertreibend, aber beachtenswert erklärt der ostasiatische Lloyd vom 30. Okt. 1913: „So müssen sich deutsche Kaufleute sehr gegen ihren Willen, da Geld für große Unternehmungen aus Deutschland nicht zu beschaffen ist, nach anderen Verbindungen umsehen und als Pioniere der Industrie anderer Länder tätig werden." 4. Die deutschen Kolonialbanken sind zumeist mit der Regelung des kolonialen Geldwesens und des Zahlungsverkehrs der Regierung betraut und stehen unter staatlicher Aufsicht. So hat die 1905 gegründete Deutsch-Ostafrikanische Bank als Notenbank die Aufgabe, den Geldumlauf im Schutzgebiete zu regeln und die Parität der ostafrikanischen Rupienwährung mit der ostindischen aufrecht zu erhalten. Seit 1906 wurde die Deutsche Afrika-Bank A.-G. in Hamburg — eine Tochterbank der Diskontogesellschaft und der Norddeutschen Bank — ein wichtiger Faktor ') Kaemmerer a. a. O. 26. III Bankenaufbau. 173 im Wirtschaftsleben der südwestafrikanischen Kolonie. Da diese Banken als Notenbanken geschäftlichen Beschränkungen unterliegen, so ist die Gründung weiterer Kredit- und Hypothekenbanken ein Bedürfnis der Kolonien. b) Die volkswirtschaftliche Bedeutung des deutschen Auslandsbankwesens. Die deutschen Auslandsbanken übernehmen zunächst die Zahlungs- und Kreditvermittlung für Deutschlands auswärtigen Handel. Damit wird der deutsche Zahlungsverkehr von der Bevormundung durch die englische Bankwelt befreit und die deutsche Zahlungsbilanz verbessert. Die früher von England aus dieser Vermittlung bezogenen Provisionen kommen nunmehr der deutschen Volkswirtschaft zugute. Beispielsweise betrugen (laut Denkschrift, des Reichs-Marineamtes 1905) im Jahre 1888 die deutsch-chilenischen Handelsumsätze gegen 60 Millionen Mk., wovon England einen Bankgewinn von y 2 Million Mk. vorweg einstrich. Aber die volkswirtschaftliche Bedeutung der deutschen Auslandsbanken reicht weiter. Wenn genügend im Auslande eingewurzelt, werden sie Vermittler ausländischer Finanzoperationen. Die deutschen Ueberseebanken halten sich vom Gründungsgeschäfte im allgemeinen fern, beteiligen sich überwiegend nur an staatlichen Emissionen und leiten die eigentlichen Gründungs- und Finanzierungsgeschäfte dem Mutterinstitute weiter, dem sie die Kenntnis und Fühlung mit dem Auslande vermitteln. Die Unterbeteiligung, die sie erhalten, ergibt eine Gefahrenverteilung. Daneben eröffnet sich bei der Weitschichtigkeit überseeischer Unternehmungen der Finanzierungsgesellschaften (Baugesellschaften, elektrischen Gesellschaften usw.) ein breites, wichtiges Feld der Betätigung; solche Finanzierungsgesellschaften sind von der deutschen Großindustrie (elektrischen Industrie) gegründet worden. Unsere Ueberseebanken geben Industrieaufträge durch ihre Mutterbanken der heimischen Industrie weiter; sie verfolgen zu diesem Zwecke Staatsaufträge und dienen der deutschen Industrie als landeskundige Auskunftsstellen — als „Fühlhörner und Pfadfinder" der deutschen Volkswirtschaft. Endlich: Durch die Solidität ihrer Geschäftsführung gewinnen die deutschen Ueberseebanken das Vertrauen der ausländischen Bevölkerungen und Regierungen; sie vermitteln auch die Geschäfte der Ausländer untereinander. 1907 hatte die deutsche Ueberseebank 79 Millionen Mk. Depositen, mit denen sie Effekten bevorschußte, Wechsel diskontierte usw. Sie befruchten so mit allen Vorteilen des Bankkredits die unentwickelten Rohstoffgebiete, welch' letztere sie weit über die Gewinne hinaus bereichern, die sie selbst nach Hause tragen. Einträglich ist die Vermittlung der oft hochgehenden Spekulationsgeschäfte der Ausländer in Wechseln oder in Effekten. Wichtiger sind die produktiven Kontokorrentkredite, welche tote Naturschätze zu weltwirtschaftlichen Werten erheben. Ueberall trafen die deutschen Auslandsbanken auf die Konkurrenz der alteingesessenen englischen „foreign banks", die ihnen heute noch an Geschäftsumfang und Aktienkapital weit überlegen sind. Unermüdliche Arbeit war erforderlich, um im Wettbewerb mit den englischen Instituten Boden zu gewinnen. Die deutschen Banken bemühen sich, ihrem Kundenkreise auf manchen Gebieten für dasselbe Geld Besseres zu bieten, so z. B. durch gründlichere Behandlung der Inkassi. Sie pflegen die Technik der Kurssicherung, während die Engländer meist in die Landeswährung hineingehen. Der Hauptvorteil des deutschen Systems besteht darin J ), daß die deutschen Auslandsbanken Zweige ihrer „Bankgruppe" sind und in bleibendem, engem Zusammenhang mit ihr stehen. Wenn die überseeischen Geschäfte stocken oder die Kursgefahren zu groß werden, so kann man unbeschäftigtes Kapital ohne weiteres nach Deutschland zurücklegen. Die englischen foreign banks sind nicht in gleicher Weise in heimische Bankzusammenhänge eingegliedert. In England befindet sich das überseeische Gründungsgeschäft vielfach in der Hand besonderer Syndikate oder Promoters. Diese heimsen durch Ausgabe von nicht bar eingezahlten Kleinaktien einen möglichst hohen Gewinn ein und verweisen das kaufende, meist x ) Diouritch, l'Expansion des Banques allemandes ä l'Gtranger. Paris 1909. S. 133, 210, 221. 174 G. v. Schulz e-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. III zugleich spekulierende Publikum auf künftige Gewinnaussichten. Es wird kaum ein überseeisches Unternehmen mit den veranschlagten Kosten ins Verdienen gebracht. Die Beschaffung neuen Kapitals stößt nicht selten auf Schwierigkeiten; dadurch werden dann auch die ersten Einzahlungen gefährdet. Demgegenüber ist die deutsche Großbank dauernde Patronin auch ihrer überseeischen Unternehmungen, die sie zunächst lebensfähig zu machen gewohnt ist, um ihre Werte erst dann zu emittieren. Die Vorzüge der deutschen Organisation l ) erkennt ein Bericht der französischen Handelskammer zu Alexandria 2 ) an: „Die französischen Banken begnügen sich damit, die eigentlichen Bankoperationen in eng gezogenem Rahmen auszuführen und haben seit Jahren darauf verzichtet, Neuerungen zu bringen, die dem Handel und der Industrie zugute kommen würden. Die deutschen Banken dagegen scheuen sich nicht, aktiven Anteil an großen Handels- und Industrie-Unternehmungen zu gewinnen und sie in jeder Weise zu unterstützen, so daß sie für diese geradezu unentbehrlich geworden sind. Ferner lenken die deutschen Banken die Aufmerksamkeit ihrer einheimischen Kunden auf deutsche Häuser und besorgen Vertreter für Exporteure. Weiterhin übernehmen sie die Emission der Aktien von Handelsund Industrie-Unternehmungen und deren Unterbringung im Ausland." Um so nüchterner wollen wir die Tatsache feststellen, daß wir die Spätgekommenen sind. Im deutschen Auslandsbankwesen handelt es sich um die vielversprechenden Schritte eines tatenfrohen Jünglings, dem der größere Teil der Welt vom glücklichen Besitzer versperrt ist. Im britischen Weltreiche, vom französischen und russischen gar nicht zu reden, findet sich kaum eine deutsche Bankniederlassung, und doch wurde behauptet, daß der Brite zugunsten aller die Welt verwalte. Die Zukunft des deutschen Auslandsbankwesens ist weithin abhängig von der politischen Aufgabe: Offenhaltung der noch unvergebenen Welt, Neugeburt der mohammedanischen Welt, deutsches Kolonialreich in Afrika. Gerade den deutschen Auslandsbanken offenbart sich die politische Macht als Hebel für wirtschaftliche Zwecke. Damit ist eine Rückwirkung auf die heimischen Mutterbanken insofern gegeben, als die Direktoren hinüber und herüber wechseln. Die deutsche Auslandsbank schult die gesamte deutsche Bankwelt zu nationalpolitischem Denken. Die Erziehung würde vertieft und gesichert werden durch innigere Fühlung unserer Bankmänner mit der klassischen Kultur Altdeutschlands. Was hat der Deutsche über See dem massigen Herrenbewußtsein des Briten Gleichwertiges entgegenzusetzen als den Stolz, dem vielbewunderten „Lande der Dichter und Denker" sich zuzurechnen? (Hierzu tritt heute das Bewußtsein, der Welt die Stirn geboten zu haben — Marathon! Der Weltkrieg ist eine Schule, die in Monaten lehrt, was sonst in Jahrzehnten nicht gelernt wurde.) XI. Kapitel. Kreditbanken und Reichsbank. A. Die Bank der Banken 3 ). a) Von der Notenfreiheit über die Zentralnotenbank zur Zentralbank. Im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts war das Verhältnis der Notenbanken zu den *) Bankarchiv V. 1905/06. Scharlach (Unsere Banken und die Kolonien S. 195 ff. 209 ff.) 265/269 (S c h i n c k e 1, Unsere überseeischen Bankunternehmungen). 2 ) C. A. Schaef er, Ziele und Wege der jungtürkischen Wirtschaftspolitik S. 109/10 (Volkswirtsch. Abhandl, der bad. Hochschulen N. F. H. 17). Karlsruhe, G. Braun, 1913. 3 ) Plenge, Von der Diskontpolitik zur Herrschaft über den Geldmarkt. Berlin 1913. S. Heiander, Theorie und Politik der Zentralnotenbanken in ihrer Entwicklung (Freiburger Dissertation 1914). Derselbe, Conrads Jahrbücher III. F. 44. Bd. Jena 1912, Das Zurückgehen der Bedeutung der Zentralnotenbanken. — Die Grundgedanken nachstehender Ausführungen veröffentlichte ich bereits in der Frankfurter Zeitung v. 3. Okt. 1912 Nr. 274: „Die leitende Frage des diesjährigen Bankentages." III Bankenaufbau. 175 Kreditbanken einem erheblichen Wandel unterworfen. Wir unterscheiden drei Stufen. 1. Die Notenbank war zunächst die Vorläuferin der Kreditbank. Die naiven Anhänger der älteren Notenbank hofften, durch das Noten wunder Kapital zu schaffen, die einsichtigeren Anhänger der Banknote wollten die vorhandenen Kapitalien mobilisieren ; beide empfahlen die Noten für Kredit zwecke — des Staates, der Geschäftswelt — um den Zinsfuß zu ermäßigen und die Produktion zu heben. Aus solchen Gründen entsprang der Ruf nach Notenbanken in der deutschen Geschäftswelt zu Beginn der industrialistischen Aera. Diesem Programm entsprang die Forderung nach Notenfreiheit. Aber auf dem Wege des erleichterten Notenkredits war man vielfach in die Papierwährung geglitten, deren „Segnungen" man sich so rasch wie möglich vom Hals zu schaffen suchte. 2. In Abwehr von Inflation und Valutaschwankungen erhob man die Forderung der Abstinenz: die Notenbank diene lediglich währungs politischen Zwecken der Stabilität des Geldwertes — daher Zentralnotenbank. Neben ihr sollen besondere Kreditbanken — Depositenbanken, Effektenbanken — dem Kreditbedürfnis nachkommen. Dieser Denkweise entsprang die englische Gesetzgebung. Ihre äußerste, in praxi nirgends verwirklichte Folgerung war die Theorie der voll gedeckten Banknote. Auch der Zweck der deutschen Reichsbank war zur Zeit ihrer Gründung vorwiegend ein währungspolitischer: Verteidigung unserer Goldbestände und Erhaltung der Parität der deutschen Währung mit dem goldenen Weltgelde. Kreditgewährung stand demgegenüber in zweiter Linie. Für die Väter der Reichsbank war das Diskontgeschäft ein Mittel währungspolitischer Zwecke, der Notendeckung, der Metallverteidigung usw. Behufs währungspolitischer Zwecke — Verbesserung der Notendeckung — übertrug die Reichsbank das alte Hamburger Girosystem auf das Reich l ). Dem Bürger des neugegründeten Reichs war die Reichsbank etwas wert, weil sie — ein Geschöpf des Reichstags — dem „Währungschaos" der Väter ein Ende bereitete. Bekanntlich ist der Schlußstein unserer Goldwährung, die Frei- prägbarkeit der Goldmünzen, erst durch das Reichsbankgesetz der deutschen Gesetzgebung eingefügt worden. 3. Zentralbank. Seitdem vollzog sich eine unerhörte Umwälzung der deutschen Volkswirtschaft, deren Größe wir nur um deswillen nicht voll ermessen, weil sie uns, den in ihr Räderwerk verflochtenen Zeitgenossen, Aussicht und Atem benimmt: Auf deutschem Boden und im Wetteifer mit den Vereinigten Staaten übergipfelte ein hochkapitalistisches Zeitalter den bis dahin mustergültigen britischen Kapitalismus — in Deutschland auf weit schmalerer Kapital- und Bodengrundlage als jenseits des Atlantic. Deutschland erlebte damit eine beispiellose Ausbildung der Kr e d i t- wirtschaft, die alles umstrickt, die Geschicke der Einzelwirtschaften miteinander verflicht und die Mächte der Kreditvermittlung, die Banken, in den Mittelpunkt der Volkswirtschaft überhaupt rückt. Die unbezweifelte Währungsgrundlage, welche die Reichsbank schuf, war für diesen jähen Aufschwung Voraussetzung gewesen. Vor allem erscheint die Tatsache, daß die Reichsbank dem Ansturm des Bimetallismus Trotz geboten hat, heute als Selbstverständlichkeit, war aber seinerzeit ein erhebliches Verdienst. Darüber hinaus hat im Verfolg älterer merkantilistischer Gedanken die Reichsbank auch unmittelbar zum industrialistischen Aufschwung beigetragen, indem sie auf „niedrige Diskontsätze" hielt, selbst unter gelegentlicher Verschlechterung ihrer Notendeckung. In einzelnen Fällen sollen ihre lokalen Vertreter geradezu Kredit aufgedrängt haben. Diese Politik, die heute einer strafferen Praxis gewichen ist, haben wir als eine Tatsache der Vergangenheit hinzunehmen, ohne die „Schuldfrage" aufzurollen. Wenn wir nach einer „Entschuldigung" suchen, so könnte'man sie darin finden, daß die Reichsbank ein Gegengewicht bildet gegenüber den Groß- x ) Denkschrift: Die Reichsbank 1876—1900. Jena, G. Fischer. S. 138. 176 G. v. Schulz e-Gaevemitz, Die deutsche Kreditbank. III banken, welche die Ströme des Kapitals wenigen Großindustrien — vor allem der Schwerindustrie — zuleiten. Die Reichsbank hat durch ihre Diskontierungstätigkeit überwiegend mittlere und kleinere Betriebe — das Gebiet der Verfeinerungsindustrien und der Provinz — bewässert, und damit nicht nur sozial ausgleichend, sondern auch national wegweisend gewirkt. Hand in Hand mit der wirtschaftlichen Umwälzung wuchs die Bedeutung unserer großen Kreditbanken. Sie überflügelten die Reichsbank nach jeder Richtung: an Geschäftsumfang, an Bedeutung für den Geld-, insbesondere den Wechselmarkt. Die Reichsbank diskontierte 1891: 14%, 1911: 11,2% des Wechselumlaufs, dagegen die sogenannten D-Banken 1891: 7,8, 1911: 17%. Der Privatdiskontsatz machte sich vom Reichsbanksatz unabhängig. Im großen Zahlungsverkehr drängte Umschreibung und Ausgleichung innerhalb der privaten Bankwelt die Banknote zurück, wie denn die 1000 Mk.-Note geradezu als rückgängiges Umlaufsmittel anzusprechen ist. Selbst das Reichsbank-Giro entwickelte sich nicht mehr der wachsenden Volkswirtschaft entsprechend: 1896: 321; 1911: 437 Millionen Mk. durchschnittlicher Betrag der privaten Girogelder 1 ), wogegen die „fremden Gelder" der Kreditbanken nach Helffericli 1895—1910 von 900 Millionen auf 4,8 Milliarden Mk. stiegen. Die Kreditbanken beherrschen und organisieren heute die Volkswirtschaft. Aber dieser stolze Kuppelbau, den die Riesensäulen weniger Bankgruppen tragen, steht nur um deswillen in sich gefestigt da, weil ein unentbehrlicher Schlußstein das Ganze zusammenhält: die Reichsbank als Bank der Banken — die Zentralnotenbank als Zentralbank. Die Reichsbank wird zur letzten Kreditquelle in Krisen und, um dies zu können, zur Leiterin der nationalen Kreditwirtschaft überhaupt. Aeußerlicher Beleg dieser Entwicklung: Der Reichsbankstatus zeigt weit heftigere Schwankungen als früher. Zwar gehen gewöhnlich immer mehr Wechsel zu den Kreditbanken; dagegen wird die außergewöhnliche Inanspruchnahme der Reichsbank stärker, wobei sich dann der Privatsatz dem Banksatz unterwirft 2 ). Ein Versagen der Reichsbank in solchen außergewöhnlichen Tagen würde dem Wirtschaftsorganismus ganz andere Wunden schlagen, als der dezentralisierten Volkswirtschaft unserer Väter. Das Vertrauen, daß im Notfalle gegen gute Sicherheiten Kredit bei der Reichsbank zu finden ist durch Rediskont von Wechseln oder Lombard guter Effekten, vor allem von Staatsanleihen, ist zwar nicht die gesetzliche, wohl aber die moralische Grundlage, auf der heute alle Privatwirtschaft fußt. Ein Versagen dieses Vertrauens bedeutete allgemeinen Ruin. Mehr als einmal hat sich dieses Vertrauen bewährt — so in der Krisis 1901, als nach der Leipziger Bank-Katastrophe gegen das deutsche Bankakzept Argwohn um sich griff. Die Reichsbank rettete die Lage, indem sie das deutsche Bankakzept als gut behandelte. b) Krisen und Kriegsgefahr. Notstände, in denen die Zentralbank das Ganze zusammenhält, können wirtschaftliche oder politische Ursachen haben. Je höher sich das deutsche Kreditgebäude türmt, um so größer wird die Gefahr der Kreditkrisis. Wenn man aus der Definition des Kredits, privat- wirtschaftlich gesehen, das Moment des Vertrauens mit Recht gestrichen hat. so beruht heute doch das Kreditsystem einer Volks Wirtschaft weithin auf Vertrauen. Ich brauche bei einem überdeckten Lombard der Person meines Schuldners kein Vertrauen zu schenken; wohl aber vertraue ich darauf, daß ich die lombardierten Effekten im Notfall veräußern oder wenigstens bei einer letzten Stelle relombardieren kann. Gerät diese Zuversicht ins Schwanken, so begnügt sich der Gläubiger nicht mehr mit dem Anspruch auf wirtschaftliche Werte; er fordert die realen Güter selbst, d. h. er kündigt die erteilten Kredite. Alles greift auf die Banken *) K- Helfferich, Anlagen zum Referat auf dem Allgemeinen Bankiertag zu München 1912. Tabelle 6 und 10. a ) Schär und R e c c i u s, Bankarchiv vom 1. Dezember 1911. III Bankenaufbau. 177 zurück. Die Banken aber, als Kredit vermittler, wären verloren, wenn sie nicht ihrerseits gegen gute Sicherheit bei einer Zentrale Kredit fänden. Insbesondere hat die Reichsbank in solcher Lage nicht nur für ihre eigenen Depositen, sondern auch für die sehr viel größeren der Kreditbanken aufzukommen. Die Beanspruchung der Reichsbank wächst lawinenmäßig: In den Tagen der Leipziger Bank-Katastrophe 1901 betrug die Mehrbeanspruchung der Reichsbank während einer Woche 323 Millionen Mk., in der letzten Septemberwoche 1911 (Marokko!) schon 724 Millionen Mk. Solche Kreditkrisen können von fernen Ländern und abgelegenen Anlässen ihren Ausgang nehmen. Sie können ausgehen von der Produktionssphäre oder von der Zirkulationssphäre. Ein fernes Wölkchen am wirtschaftlichen Horizont wächst über Nacht zur Wetterwolke an, deren Riesenschatten alles verdüstert. Man erinnere sich an den Zusammenbruch des Kupfercorners in New York November 1907, der auch in Deutschland zu jähen Krediteinschränkungen führte. Aber indem Deutschland nach der wirtschaftlichen Palme griff, so wie es hundert Jahre früher die geistesgeschichtliche Krone auf sein Haupt gesetzt hatte, erweckte es politische Gegnerschaft. Die beati possidentes waren noch wenig beunruhigt worden durch das Machtwort Fichtes und die Weltumspannung Hegels: zu Unrecht; denn jene waren die letzten geistigen Grundlagen des wirtschaftlichen Turmbaues gewesen. Heute fühlt sich die britische Weltherrschaft in ihren wirtschaftlichen Grundlagen bedroht, und es besteht die Gefahr, daß sie in elfter Stunde den Versuch macht, mit politischen Mitteln des unbequemen Mitbewerbers Herr zu werden 1 ). Hoffnung auf britische Bundesgenossenschaft belebte den französischen Revanchegedanken. Bis unser politisches Machtverhältnis zu Großbritannien endgültig zur Gleichberechtigung und damit vielleicht zur Abrüstungsmöglichkeit auf einer für Deutschland auskömmlichen Kontingentierung emporreift, muß Deutschland mit der Kriegsgefahr rechnen. Nicht minder große Gefahren drohen vom Osten her, seitdem Oesterreich den bequemsten aller Nachbarn, die Türkei, verloren und Deutschland sich bereit erklärt hat, den Bestand der asiatischen Türkei an der polnischen Grenze zu verteidigen. Nie und nimmer dürfen wir den Kriegsfall aus den wirtschaftspolitischen Erwägungen ausschalten. Der Krieg ist vielmehr, wie ich seit Jahren meinen Schülern einzuprägen suchte, das examen rigorosum der Volkswirtschaft. Damit ist die Reichsbank vor Aufgaben gestellt, deren Größe man kaum zu übersehen vermag. Ist sie imstande, auch im Kriegsfalle das deutsche Kreditgebäude aufrecht zu erhalten und eine Epidemie von Konkursen zu verhüten ? Ist sie in der Lage, als letzte Kreditinstanz des Staates die Milliarden flüssig zu machen, die ein Krieg zwischen neuzeitigen Großmächten erfordert? Die Marokkotage beleuchteten blitzartig die Schwäche unserer Stellung. Zwar retteten die Banken damals die Effektenspekulation — im eigenen Interesse! —, weil sie bei zusammenbrechenden Kursen ihre eigenen Effekten hätten aufnehmen müssen, dagegen kamen sie zu weitgehenden Krediteinschränkungen, welche in Handel und Industrie zahlreiche Zusammenbrüche zur Folge hatten. Dazu kam eine gewaltige Inanspruchnahme der Reichsbank, welche sie der Dritteldeckung ihrer Noten nahe brachte, während gerade in solchen Tagen die Außerkraftsetzung jener an sich vielleicht veralteten Gesetzesvorschrift neues Mißtrauen gesät hätte. Was hätte, so fragten wir damals, eine weitere Verschärfung der politischen Lage bedeutet? Waren wir imstande, Kriegsanleihen unterzubringen? Imstande, unsere politischen Bundesgenossen finanziell über Wasser zu halten? Zugleich den Deponentensturm von Sparkassen und Banken abzuwehren — ohne Zusammenbruch unseres vielleicht zu kühn gekuppelten Bankenaufbaues? Unheilschwangere Stunden, die uns nach einer Aera gewaltigster Ausdehnung zur Kräftesammlung und zum Reservenaufbau mahnten. Diese Lehre, die der Balkankrieg nachdrück- !) So v. Schulze-Gaevernitz, England und Deutschland 1908. Schöneberg-Berlin, Buchholz u. Weißwanger; seither in 3. u. 4. Aufl. erschienen. Sehutze-Oaevernitz, Kreditbank. 12 178 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III liehst wiederholte, ist nicht vergeblich gewesen. Vielmehr war sie der Anlaß zu einer straffen Reformarbeit der Reichsbank mit dem Ziele der wirtschaftlichen Kriegsbereitschaft. Erst seitdem lernten wir es auf eigenen Füßen zu stehen, militärisch wie finanzpolitisch! c) Quartalschwierigkeiten. Krisen- und Kriegsgefahren sind demnach die wirklich bedenklichen Anlässe zu übermäßiger Inanspruchnahme der Reichsbank, welche unser ganzes Kreditsystem in Frage stellen; dagegen sind regelmäßig wiederkehrende Quartalschwierigkeiten durchaus zweiten Ranges und durch technische Mittel zu bekämpfen. Die Zusammendrängung der Zahlungen auf Quartalsende könnte bei voll durchgeführtem Abrechnungsverkehr sogar ihre Vorteile haben und brauchte in diesem Falle den Status der Reichsbank überhaupt nicht zu berühren. Jedenfalls verdunkelt die Rücksicht auf die „schweren Termine" eine viel wichtigere Frage: die Frage der Krisen- und Kriegsbereitschaft als die Lebensfrage nicht nur der Reichsbank, sondern auch unserer Kreditbanken. Die Lombardverteuerung gegen Quartalsende, durch welche die Reichsbank sich gegen die Quartalschwierigkeiten zu verteidigen suchte, hat viel Staub aufgewirbelt. Diese Maßregel ist in erster Linie vom Standpunkt der Reichsbank aus zu beurteilen, was aus vorhegender Arbeit herausfällt. Von seiten unserer Kreditbanken wird ausgeführt, daß die Lombardverteuerung zu Quartalsende weniger die Großbanken als die Provinzbanken traf. Die Großbanken sind in der Lage, den Zinsenaufschlag beim Effektenlombard durch Rediskontierung von Wechseln zu vermeiden. Als Geldgeber haben sie dagegen, wenn nicht etwa große Emissionen bevorstehen, ein Interesfce an „teurem Gelde". Durch den von der Reichsbank eingeführten Quartalszuschlag gewannen sie die Möglichkeit, die Leihsätze für Rörsengeld am Quartalsende heraufzusetzen. Außer der Börse waren Leidtragende die Provinzbanken, auf welche die Großbanken den Quartalszuschlag überwälzten. Es trifft sie diese Ueberwälzung um so schwerer, als sie bei den Großbanken gerade bei Quartalsende bedeutende Kredite zu beanspruchen pflegen. Die Provinzbank ist nicht immer in der Lage, eine derartige Belastung auf die Kundschaft weiterzuwälzen. Daher zwingt der Quartalszuschlag zu verbesserter Gelddisposition, zur Aufsammlung kurzer Wechsel zwecks Rediskonts und ausländischer Guthaben. Die Bank „stutzt ihr Portefeuille auf Quartalsende zu". Man wird insofern die Aktion der Reichsbank nicht als wirkungslos bezeichnen. Auf der anderen Seite waren jähe Schwankungen des Privatdiskonts wie der Devisenkurse die weniger erwünschten Folgen der bezeichneten Maßregel. d) Kapitalknappheit und volkswirtschaftliche Illiquidität. Gewisse Eigentümlichkeiten der gegenwärtigen deutschen Wirtschaftslage verschärfen unsere Gefährdung durch Krisen und Kriege. An der Spitze steht die allgemein fühlbare Kapitalknappheit — nur relativ, nicht absolut im Verhältnis zu der Unternehmungslust und dem Geburtenüberschuß. Diese Knappheit betrifft vor allem die mittleren und kleineren Betriebe, die Provinz, aber auch das deutsche Auslandsunternehmen. In allen Zonen der Welt eröffnen sich heute Möglichkeiten für deutsche Arbeit. Deutschland besitzt den Willen und das Wissen zur Urbarmachung der Welt, aber nicht in genügendem Maße das dazu nötige Werkzeug. Diese Kapitalknappheit führt zur äußersten Ausnützung des Kredites — alles pumpt! — und verschärft damit die Gefahren der Kreditkrisen. Hiermit in engem Zusammenhang steht die Illiquidität der deutschen Volkswirtschaft. Man scheide scharf die privatwirtschaftliche Illiquidität, von der oben die Rede war, und die volkswirtschaftliche Illiquidität, als der Gleichgewichtsverschiebung zwischen umlaufendem und festem Kapital zugunsten des letzteren 1 ): Diese „Ueberinvestitition" wird sich für die heimische Kreditwirtschaft ziffernmäßig schwer nachweisen lassen. Unsere Banken sind im privat- 1 ) Hilferding, Finanzkapital. Wien 1910. S. 318ff. III Bankenaufbau. 179 wirtschaftlichen Sinne liquid, weil eben die Zentralbank in letzter Instanz für ihre Liquidität einsteht. Aber damit ist die volkswirtschaftliche Liquidät noch keineswegs gegeben. Offenkundig sind vielmehr gewisse Ueberinvestierungen, z. B. im großstädtischen Grund und Boden, in der Kaliindustrie u. a. Neuanlagen, ehe noch die alten Anlagen amortisiert waren, vergeudeten erhebliche Kapitalbeträge. Offenkundig war ferner die zeitweise Illiquidität unserer auswärtigen Anlagen. Russische, türkische und z. T. amerikanische Eisenbahnen, österreichisch-ungarische und orientalische Staatsanleihen, afrikanische Minen sind im Krisen- und Kriegsfalle großenteils nicht liquidierbar. Dagegen waren unsere politischen Gegner öfters unsere kurzfristigen Kreditgeber: Frankreich, das gelegentlich Hunderte von Millionen deutscher „Pensionen" besaß, daneben auch Rußland, das in Deutschland zwecks Kursregulierung, Zinszahlung usw. große Bankguthaben unterhielt. Es machte sich nicht selten auf dem deutschen Geldmarkte fühlbar, wenn die russischen Guthaben etwa wegen schlechter Ernte sich verminderten. Auch hier haben die Marokkotage erzieherisch gewirkt und zum Abbau unserer kurzfristigen Verschuldung an das Ausland geführt. So hat die Deutsche Bank ihren kurzfristigen Auslandsverpflichtungen einen höheren Betrag von liquiden Auslandsguthaben gegenübergestellt. Wenn die Zentralbank im Notfalle die privatwirtschaftliche Liquidität herstellt, indem sie Werte — aber illiquide Werte, z. B. Effekten, Grund und Boden usw. — beleiht, so hat sie um so mehr die Aufgabe, an der schrittweisen Herstellung der volkswirtschaftlichen Liquidität zu arbeiten, das Gebiet der „Gegenwartsgüter" auf Kosten der Zukunftsgüter zu erweitern. Nur so wird sie im lirnern den Inflationismus vermeiden, nach außen die Parität unserer Währung aufrecht erhalten, indem sie formale Zahlkraft in reale zurückführt. Zusammenfassend: Die Schwäche unseres Kreditsystems — herausgeboren aus der Jugendlichkeit der deutschen Weltwirtschaft und Weltpolitik — ist nicht von heute auf morgen durch eine Zauberformel zu beseitigen, sondern nur in allmählicher Reformarbeit von innen heraus zu heilen. Der erste Schritt ist — unter Hilfe des Pädagogen Havenstein — getan, indem die Krankheit als solche erkannt wurde. Die Kreditbanken beginnen ihr Denken über die privatwirtschaftliche Liquidität hinaus zu richten — wenigstens in ihren Geschäftsberichten. So erklärte die Deutsche Bank (1914): „Die deutsche Volkswirtschaft als Ganzes bedarf nach der stürmischen Ausdehnung der letzten Jahre einer Periode ruhigerer Entwicklung, um die stark in Anspruch genommenen Kredite zu konsolidieren und so die erweiterten Grundlagen unseres Erwerbslebens zu festigen." B. Politik der Zentralbank. a) Goldhortung. Unter den Mitteln, welche die Zentralbank zur Abhilfe der offenkundigen Schwächen unseres Kreditsystems ergriff, steht eines voran, dessen sofortige Anwendung die Gefahren der augenblicklichen Lage abwehrt und uns zu schrittweiser Reform Zeit gibt. Dieses Mittel kann in nichts anderem bestehen als in einer erheblichen Vennehrung des Goldbestandes der Reichsbank — nicht wegen irgendwelcher zauberhaften Eigenschaften des Edelmetalls, sondern weil Gold die leichtest zu stapelnde, leichtest auszuführende und — solange die britische Goldwährung besteht — wertbeständigste aller Waren ist. Kreditkrisen beschwört man durch Vorweisen dieser verkäuflichsten aller Waren. Kein Sachkenner zweifelt daran, daß der Goldbestand der Reichsbank zu gering ist. Nicht etwa das Verhältnis zur Notenmenge ist hier entscheidend — zeitweise ging die Golddeckung der Noten, die Depositen ungerechnet, auf 26,4% herab. Vielmehr entscheidet die absolute Größe des Hortes, den man im Kriegsfalle nicht etwa ausgibt, sondern festhält und vorweist. Kommen kriegerische Erfolge, so kann die Entwertung der Währung ganz oder nahezu vermieden werden. Im äußersten Notfalle bedeutet der Schatz die letzte große Reserve. Rechtzeitige Aufhortung des 12* 180 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III Edelmetalls bei der Reichsbank in Friedenszeiten ist um so mehr geboten, als im Kriegsfälle das im Umlauf befindliche Edelmetall zum Teil thesauriert und damit für staatliche Zwecke unbrauchbar wird. Während der Balkanwirren sollen nicht weniger als 500 Millionen Mk. Gold versteckt worden sein, nicht nur durch ängstliche Gemüter, sondern auch durch Spekulation auf sinkende Valuta. Was ein staatlich zusammengefaßter Edelmetallvorrat im Kriegsfalle bedeutet, lehrt Rußland. Trotz militärischer Niederlagen, trotz der Revolution im Innern schloß Rußland den Frieden zu Portsmouth zu verhältnismäßig günstigen Bedingungen: keine Kriegsentschädigung, geringfügige Landabtretung! Rußland hatte zu Beginn des Krieges einen hohen Goldbestand besessen und vermehrte ihn noch während desselben durch internationalen Kredit wie durch heimische Produktion (Goldbestand der russischen Reichsbank am 1. Januar 1904: 902 Millionen Rubel, am 1. Oktober 1905: 1166 Millionen). Im schlimmsten Falle hätte Rußland den gesamten Goldschatz der Bank für weitere Kriegszwecke flüssig machen können 1 ). Die niedere Ziffer des Goldbestandes der Bank von England ist demgegenüber keineswegs mit der deutschen ohne weiteres vergleichbar. Sie fällt um so weniger ins Gewicht, als die englische Volkswirtschaft — vor allem die englische Industrie — nicht in gleicher Weise auf Kredit gestellt ist, wie die deutsche. Zudem haben die englischen Depositenbanken in neuerer Zeit ihre eigenen Metallbestände erheblich vermehrt 2 ). Auch zieht England im Notfalle leichter als irgend ein anderes Land Gold vom Auslande an. Während der Krisis im November 1907 bezog es Gold von zehn verschiedenen Ländern. Schließlich darf die Bank von England, wie die Erfahrung zeigt, aus politischen Gründen stets auf Hilfe seitens der Bank von Frankreich rechnen. Einer solchen ausländischen Stütze ermangelt Deutschland. Auch vergesse man nicht: nicht in Delhi, sondern in London ruht die indische Goldreserve, die jeden Augenblick ihrem eigentlichen Zwecke entfremdet und britischem Reichsinteresse dienstbar gemacht werden kann. Die Goldpolitik unserer Reichsbank betrifft eine Lebensfrage auch unserer Kreditbanken, welche im Krisen- oder Kriegsfalle von der Reichsbank schlechthin abhängig sind. Dagegen fallen die technischen Mittel, welche die Reichsbank zur Erreichung dieses Zieles ergreift, aus dem Rahmen dieser Arbeit heraus. Die Ent- goldung des Verkehrs durch die „kleine Note" ist als das wirkungsvollste und am schnellsten zum Ziele führende Mittel anerkannt. Die Knappsche Geldtheorie bahnte ihr den Weg — ein „Sturmvogel" aufziehenden Unwetters. Man verkenne das Wesen dieser kleinen Noten nicht! Sie sind nicht wie die echte Banknote dazu bestimmt, als elastisches und rückströmendes Umlaufsmittel die Lücken des Verkehrs zu füllen und außergewöhnlichem Kreditbedürfiiis zu dienen, sie sollen vielmehr dauernd an Stelle des Edelmetalls in, dem Verkehr sich halten. Soweit die Bank nicht auf Kosten des Umlaufs, der letzten Reserve, sich bereichern will, sollten sie Stück für Stück durch Edelmetall gedeckt sein. Wenn man diesen Satz nicht in das Gesetzbuch schrieb, so geschah es nur um deswillen, weil von den derart gewonnenen Metallbeständen in Krisenzeiten zur Deckung echter Banknoten ein Teil abgezweigt werden soll. Es erscheint daher ratsam, die Grenze beider Metallvorräte bilanzmäßig zu verwischen. Je mehr „kleine Noten", um so höher muß die Ueberdritteldeckung des gesamten Notenumlaufs in normalen Zeiten sein, und um so gesicherter ist die Dritteldeckung in abnormen Zeitläuften. Nur wenn diese Sätze zu Selbstverständlichkeiten geworden sind, ist eine „Auspowerung" des Umlaufs durch die kleine Note ungefährlich. Die vielbestrittene Gesetzesbestimmung der Dritteldeckung sinkt damit zu formaler Bedeutung herab und mag als nützliches „Regulativ" auch ferner bestehen bleiben. Die „kleine Note" bedarf zu ihrer Ergänzung einer straffen Diskontpolitik, wenn das dem Verkehr entlockte Gold nicht durch das Becken der 1 ) K. Helfferich, Das Geld im russisch-japanischen Kriege. Berlin 1906. S. 120ff. 2 ) Vgl. Frankfurter Zeitung v. 28. Januar 1914. III Bankenaufbau. 181 Reichsbank dem Auslande zufließen soll. Hier aber droht die Verselbständigung des Privatsatzes, welcher tatsächlich die internationale Edelmetallbewegung beherrscht. So fiel z. B. im Januar 1912 der deutsche Privatdiskont vorübergehend unter den Londoner; englische Wechsel, die nunmehr vorteilhafte Geldanlage boten, strömten ein; es entstand die Gefahr des Goldabflusses, wogegen der um 2% höhere Reichsbankdiskont nichts vermochte. Es besteht heute Uebereinstimmung dahin, daß die Reichsbank in solchen Fällen selber als Kreditnehmerin auf dem Geldmarkte auftreten muß. Eine technische Frage ist es, auf welchem Wege dies geschehen soll: Rediskont von Wechseln, der — aus währungspolitischen Gründen erfolgend — das „Anstandsgefühl" der Reichsbank nicht zu verletzen braucht? Relombard von Effekten? Annahme verzinslicher Depositen? Alle diese Fragen fallen aus dem Rahmen vorüegender Arbeit heraus. Daneben erinnert die Reichsbank die Großdiskonteure an ihre volkswirtschaftlichen Pflichten. Indem sie seitens derselben Rücksicht heischt, kann sie so um mehr darauf verzichten, ihnen durch eigenen Privatsatz Konkurrenz zu machen. Es besteht kein Zweifel, daß der gute Wille der Bankwelt der Reichsbank tatkräftig zu Hilfe kommen kann, indem wenigstens vorübergehend der Privatsatz weithin durch willkürliche Verabredung bestimmt wird. Auch mahnt ein weitsichtig erfaßtes Eigeninteresse unsere Großbanken, nicht allzu sehr vom Reichsbanksatz abzuweichen, schon um eine zu starke Inanspruchnahme ihres Akzepts zu vermeiden. b) Neben der Metallpolitik der Zentrale steht die Liquidisierung unserer Volkswirtschaft. Es ist bezeichnend für den deutschen Neumerkantilismus, daß auch hier die Reichsbank den Anstoß gegeben hat, wobei sie weit über den Pflichtenkreis der Notenbank hinausging. Angesichts der Größe der uns gesetzten Ziele wie der Schwere der uns bedrohenden Gefahren bedarf die deutsche Volkswirtschaft heute mehr denn je der bewußten Ueberwachung und Leitung von einer verantwortlichen Stelle aus; es entspricht dies unserer ganzen Entwicklung, welche Organisation an Stelle der Konkurrenz setzt. Die Organisation kann hier in diesem innersten Kernpunkt der Volkswirtschaft keine rein privatwirtschaftliche sein, denn es handelt sich um volkswirtschaftliche Interessen erster Ordnung. Die Organisation kann auch keine rein staatliche sein wegen der verwickelten Großartigkeit der gestellten Aufgabe. Die Reichsbank allein ist für eine solche Aufgabe zu schwach, steht auch vielleicht dem Wirtschaftsleben zu fern; sie kann, wie ihr ausgezeichneter Wortführer es ausdrückt, „der Mitwirkung der großen Banken nicht entbehren" J ). Es handelt sich um nichts Geringeres als darum, die Kreditbänken zu gemeinsamer Kreditpolitik unter Führung der Reichsbank zusammenzufassen : sogenanntes „gemischtes System", wobei es Personenfrage ist, auf welcher Seite der Schwerpunkt liegt. Es ist um so wichtiger, diesen Gedanken hier herauszuheben, als in praxi die Großzügigkeit des Zieles hinter den kleinen Mitteln und schrittweisen Erfolgen verschwindet und an Vorhandenes angeknüpft wurde. Berührungspunkte zwischen Reichsbank und privater Bankwelt bestehen schon heute nicht wenige. Denken wir an den Zentralausschuß der Reichsbank, welcher die deutschen Bankmächte vereinigt und nach Bankgesetz eine beratende, zum Teil sogar beschließende Stellung einnimmt. Denken wir an die gemeinsame Goldprämienpolitik, zu welcher unsere Banken sich wiederholt mit der Reichsbank verständigten. Denken wir endlich an die Vereinbarungen über Bankbilanzen u. ä. Noch kann die Reichsbank alles, wenn sie weiß, was sie will. Einem starken persönlichen Willen in ihr stehen von der freundschaftlichen Ermahnung an sanftere oder schärfere Druckmittel zur Verfügung, denen die private Bankwelt sich nicht zu entziehen vermag. KeineBank kann es auf Ablehnung ihrer Akzepte ankommen lassen. *) v. Lumm, Bankarchiv v. 15. März 1912. 182 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III Noch weniger vermag selbst die größte Bank darauf zu verzichten, im Notfalle durch Rediskont bei der Reichsbank Hilfe zu suchen. In letzter Linie verfügt die Reichsbank über den nur allzu bereiten Gesetzgeber, durch dessen Hand sie jeden Widerstand brechen, allerdings auch die welterobernde Spannkraft unseres Bankwesens zerbrechen könnte. Aber diese letzten Mittel stehen nur drohend im Hintergrunde: suaviter in modo, fortiter in re! Die Einzelforderungen, welche der Reichsbankpräsident Havenstein und sein publizistischer Mitarbeiter v. L u m m 1912 x ) der Oeffentlichkeit unterbreiteten, bezwecken Einschränkung „ungesunder" Industrie- und Börsenkredite — weniger Beschneidung erteilter, als größere Zurückhaltung hinsichtlich der zu erteilenden Kredite, weniger Einschränkung der mittleren und produktiven Kredite der Provinz, als der großen und spekulativen Kredite der Börsenplätze. Die Reichsbank rät zur Erhöhung der Einschüsse auf spekulative Effektenkonten mit Hinweis darauf, daß dann im Krisenfalle nicht so schnell gekündigt zu werden braucht, und die Effektenkurse besser gehalten werden können. Die Reichsbank empfiehlt ferner Erhöhung der Akzeptprovisionen und der Reportsätze zwecks Beschränkung zweier Kreditformen, die im Krisen- und Kriegsfalle anerkanntermaßen die gefährlichsten sind. Solche Maßregeln würden allerdings unsere Industrialisierung etwas verlangsamen. Hinsichtlich der Akzeptprovision wäre zu scheiden das internationale Handelsakzept, das im Interesse unseres Ueberseehandels nicht verteuert werden darf, und das heimische Industrieakzept, das, soweit es sich um Anlagekredit handelt, in gewissen Grenzen verteuert werden soll. Weiter rät die Reichsbank zur Erniedrigung des Depositenzinses, da hoher Zins die Banken zu gewagten Geschäften führt. Vor allem galt es Beseitigung des Mißstandes, daß die Banken in gegenseitiger Ueberbietung Geld zu übertrieben hohem Zinsfuß — bis zu 8 % — aus dem Auslande holten. Es handelte sich bei solchen Forderungen um Zustände, wie sie etwa auf dem wirtschaftlich tiefer durchpflügten Boden Hamburgs schon seit Jahren an der Tagesordnung waren. Dort wurden täglich fällige Gelder — Giroeinlagen, Scheckkonten — nicht höher als mit 1 % verzinst, es wurden höhere Akzeptprovisionen als im Inland belastet (14% bei Blankokredit per 3 Monate), erheblich höhere Einschüsse auf spekulative Effektenkonten verlangt (regelmäßig 10—25%). Zur Erreichung der gesteckten Ziele verwies die Reichsbank auf den Weg der Verabredung, der „Preiskonventio n". Auch dieser Vorschlag betraf nichts grundsätzlich Neues, wie denn bisher örtliche Abkommen über den Depositenzins und die Akzeptprovision üblich waren 2 ). Es handelte sich um Verabredungen, welche den schärfer konkurrierenden Provinzbanken zurzeit noch weniger vertraut sind als den an gemeinsames Vorgehen bereits gewohnten Großbanken. Auch stellte es sich heraus, daß die Verhältnisse in der Provinz so verschiedenartig waren, daß eine allgemeine Regelung von der Zentrale aus sich als unmöglich erwies. Vielmehr erschien Gruppenbildung nach den Hauptorten der Provinz als das Mittel, um die allgemeinen Grundsätze den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Nicht dachte die Reichsbank an ein eigentliches Bankenkartell; eine gewisse Konkurrenz der Banken hielt man nach wie vor angemessen zwecks größerer Rücksichtnahme auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kundschaft. Wenn der Privatbanker sich von solchen Vereinbarungen ausschloß, so schien dies unbedenklich-. Sein Eigenkapital ist zu beschränkt, um die Kreditpolitik der Reichsbank zu durchkreuzen, während er im einzelnen Falle dem Kleinbetrieb und dem Anfänger durch persönliches Entgegenkommen emporhelfen kann. Die Vorschläge der Reichsbank empfahlen sich den Kreditbanken im privatwirtschaftlichen Sinne durch vermehrte Zins- und Provisionsgewinne. Auf dem *) Bankarchiv 1911/12. XI. Jahrgang. Diskontpolitik S. 129, 145, 162, 179. 2 ) Vgl. Frankfurter Zeitung v. 28. Febr. 1908 und v. 14. Mai 1912. III Bankenaufbau. 183 Münchener Bankentage 1912 erstand ihnen in Helfferich ein gewichtiger Fürsprecher 1 ). Freilich waren auch gewisse privatwirtschaftliche Hindernisse nicht zu unterschätzen, die von den Praktikern in folgende Schlagworte gefaßt wurden: „Bauperioden sind niemals abgeschlossen." „Neue Kredite werden bewilligt, um alte zu retten." „Es ist leichter, einen guten Schuldner los zu werden, als einen schlechten." Durch das inzwischen zustande gekommene Konditionenkartell haben die Banken den Weg der Zinserhöhung und Provisionsverteuerung beschritten. Darüber hinaus wurde an Stelle von Ausdehnung und Ueberstürzung Abbau und innere Festigung das Leitwort des Tages. Diese Losung wurde von den Mittelpunkten in die Provinz weitergegeben; sie war im einzelnen Falle hart, wurde aber doch im ganzen wirksam befolgt, weil man über den Ernst des Willens und die Machtmittel, die hinter ihm standen, nicht im Zweifel sein konnte. c) Aber die Reichsbank verlangte als Gegengabe für die kartellmäßige Verteuerung der Bankleistungen im volkswirtschaftlichen Interesse von den Banken auch ein privatwirtschaftliches Opfer: Erhöhung der „Barreserve". Letztere bedeutet nicht Kasse, nicht Umlaufsmittel oder gar Edelmetallaufhäufung bei den Banken. Derartige „Kasse" könnte aus der Zentralbank auf dem Kreditwege herausgepumpt werden. Es hieße das, aus einer Tasche nehmen und in die andere stecken. Damit Avürde der nationale Vorrat an Edelmetall statt gesammelt, nur noch mehr verzettelt werden. Auch in unseren Bankbilanzen bedeutet ja „Kasse" nicht Edelmetall, wie z. B. bei den Provinzbanken die Sitte besteht, ihren hauptstädtischen Verbindungen einen Teil ihrer Edelmetallbestände weiterzugeben, die sie selbst dabei nach wie vor als „Kasse" aufführen 2 ). Es handelt sich vielmehr um Vermehrung des Guthabens der Kreditbanken bei der Reichsbank. Da ein erheblicher Teil der Bankanlagen illiquid ist, und nach unserem .von heute auf morgen nicht zu ändernden, im ganzen bewährten Kreditsystem auch illiquid sein muß, so soll wenigstens ein Bruchteil der jederzeit fälligen Verpflichtungen der Banken schlechthin liquid angelegt sein. Die Reichsbank ist es, welche sich vorbehält, diesen Bruchteil' im Sinne der volkswirtschaftlichen Liquidität zu verwalten und anzulegen. Siemachte sich damit Heiligenstadts 3 ) Vorschlag zu eigen, der inzwischen Gemeingut der literarischen Kritik geworden war. Man denkt dabei an ein bestimmtes Prozentverhältnis der jederzeit fälligen Verpflichtungen (Kreditoren-j-Depositen) zu den Reichsbankguthaben — ein Verhältnis, das rechnerisch ohne weiteres festzustellen ist. Diese Barreserve hat sich bei den deutschen Banken neuerdings noch verschlechtert. Die englischen Depositenbanken hatten Ende 1910 Kreditoren und Depositen mit 16% durch Kasse und Guthaben bei der Bank von England gedeckt, wogegen die Berliner Großbanken Ende 1910: 7,7%, im Februar gar nur 3,7% Barreserve aufwiesen. Dieses Verhältnis ist für uns um so ungünstiger, als die „sonstigen Aktiva" der deutschen Kreditbanken verhältnismäßig illiquid oder auf ihre Liquidität schwer zu prüfen sind. Havenstein verlangte durch die Norddeutsche Zeitung im Juni 1914 eine Barreserve von 10 %, die jedoch nur schrittweise im Laufe von 2 bis 3 Jahren aufgebracht und zuerst von den Großbanken, sodann von den Provinzbanken erreicht werden sollte. Für die Berliner Großbanken würde die Forderung eine knappe Verdoppelung ihrer bisherigen Barreserven bedeutet haben. Technisch gedacht, ist diese „Barreserve" nicht ein eiserner Bestand, sondern ein Durchschnittsguthaben, das in ein bestimmtes Verhältnis zu den „fremden Geldern" der jeweils letztjährigen Bilanz gebracht werden soll. Es steht den Banken !) K- Helfferich, Vortrag auf dem IV. Bankiertage über die zeitweise übermäßige Inanspruchnahme der Reichsbank (Verhandl. des IV. Allgemeinen deutschen Bankiertages zu München. Berlin 1912). S. 70, 118. 2 ) A. Lansburgh, Das deutsche Bankwesen. Berlin 1909. S. 36/37. 3 ) Heiligen Stadt, Der deutsche Geldmarkt (Schmollers. Jahrb. Bd. 31. H. 4. S. 71—105; teilweise revidiert in Bankenquete VI. S. 165/166). 184 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III frei, es gelegentlich bis zur Höhe des Mindestguthabens abzuheben, aber es soll immer wieder aufgefüllt werden, um die vorgeschriebene Quote im Jahresdurchschnitt zu erreichen. Diese Verpflichtung kann also nur den Aktienbanken, welche Bilanzen veröffentlichen, auferlegt werden, sowie den öffentlichen, zu Bilanzen verpflichteten Bankinstituten. Mit Recht weisen unsere Kreditbanken darauf hin, daß die Post, die Zentralgenossenschaftskasse und die Sparkassen gewaltige Summen „fremder Gelder" verwalten, ohne, bisher zu der Liquidisierung unserer Volkswirtschaft erheblich beigetragen zu haben. Sie verlangen Ausdehnung der Reserveverpflichtüng auch auf diese halböffentlichen Institute. Wollte man den Privatbanker ebenfalls einbeziehen, so müßte das Recht der Depositenannahme an die Bedingung der Bilanzveröffentlichung geknüpft werden. Es verwirrt obige Sachlage, wenn man die Forderung erhöhter Barreserven der Kreditbanken unmittelbar mit der Goldpolitik der Reichsbank in Verbindung bringt 1 ). Es ist richtig: diese Barreserven können in Banknoten, in Rediskonten usw. eingebracht werden; soweit dies in Edelmetall geschieht, kann es auf dem Kreditwege der Reichsbank entzogen worden sein. Trotzdem besteht ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der Erhöhung der Barreserven und der Goldpolitik der Reichsbank. Letztere wird einen erheblichen Teil dieser Barreserven, welche das Liquiditätszentrum der Volkswirtschaft darstellen sollen, in der liquidesten aller Waren — Gold — anlegen. Eine derartige Politik wird ihr dadurch erleichtert, daß sie durch Erhöhung ihrer zinslosen Betriebsmittel in die Lage versetzt ist, für ihre Goldpolitik größere Opfer als bisher zu bringen. Sie könnte z. B. an die Abschaffung der Prägegebühr beim Ankauf von Barrengold denken, eine Gebühr (3 Mk. pro Pfund fein), die wie ein Einfuhrzoll gegen Gold wirkt. Auch mögen gewisse „automatische" Zusammenhänge wirksam werden. Hinsichtlich des Zirkulationsgoldes weist v. Lumm darauf hin, daß jede Krediteinschränkung eine gewisse Edelmetallersparnis bedeutet, weil jeder Kredit, auch der buchmäßig gegebene, in Edelmetallbewegungen des Kleinverkehrs ausstrahle. Diese Zusammenhänge sind sicher nicht stark genug, um eine bewußte Goldpolitik der Reichsbank entbehrlich zu machen. d) Bankkontrollen, Sobald man auf die Vereinbarungen zwischen Großbanken und Reichsbank abhebt, meldet sich die Frage nach Einhaltung derartiger Verabredungen, also die Frage der Bankkontrollen — Kontrolle dahin, daß „nicht die Rosinen verspeist werden und der Kuchen stehen bleibt". Freiwillige Zusammenarbeit der Kreditbanken mit der Reichsbank vermeidet am ehesten die mit Recht gefürchtete bureaukratische Instanz, welche gegenüber dem Unehrlichen versagen, den Ehrlichen dagegen schwer belästigen könnte. Mit Recht warnte Havenstein davor, wegen der Verfehlung einzelner die ganze Kreditorganisation „in spanische Stiefel einzuschnüren". Die Kontrollämter unserer Hypothekenbanken und Versicherungsgesellschaften, auf welche man hinweist, sind keineswegs in Vergleich zu stellen, weil sie erste und gleichartige Sicherheiten zu prüfen haben. Denkbar wäre dagegen ein Ausschuß unserer Großbanken unter dem Vorsitze der Reichsbank, welcher die Durchführung der Vereinbarungen überwachen, hinter die Kulissen blicken und seine zunächst vertrauliche Kritik unter Umständen verlautbaren könnte. Die Banken haben an einer solchen mehr internen Kontrolle ein um so größeres Interesse, als sie tatsächlich bereits einen gegenseitigen Garantieverband bilden. Die angesehensten Männer unserer Bankwelt haben einen solchen Ausschuß. für möglich erklärt. Daß er nach dem Vorbilde der genossenschaftlichen Revisionsinstanzen mit der Zeit zur materiellen Bilanzkontrolle schreiten könnte, ist ebensowenig ausgeschlossen, als daß er mit weiteren Aufgaben betraut würde. Etwa als letzte Börsenzulassungsstelle, die hinsichtlich ausländischer Anlagen volkswirt- schaftliche und nationalpolitische Gesichtspunkte zur Anwendung brächte? Ist 3 ) Arnold, Bankarchiv v. 1. Dez. 1906 (Die Bedeutung der Giroguthaben für die Bankpolitik). Dagegen mit Recht P1 e n g e passim. III Bankenaufbau. 185 der halb staatliche, halb privatkapitalistische Zusammenschluß, wie er bei wachsender Fühlung der Großbanken untereinander und mit der Reichsbank schon heute unausgesprochen besteht, in der Form eines besonderen Organs zum Ausdruck zu bringen? Es ist anzunehmen, daß die fortschreitende Entwicklung zur Organbildung führen wird. In diesem Zusammenhang erhebt sich die Frage: Ist es Aufgabe der Zentralbank, selber in Konkurrenz zu den großen Kreditbanken zu treten ? In solcher Richtung läge der viel empfohlene Uebergang zum verzinslichen Depositum 1 ). Es wäre denkbar, daß die Reichsbank als Depositenbank dem zentralen Geldmarkt billige Gelder entnähme, um sie bewußtermaßen abgelegeneren Teilen unseres Wirtschaftslebens zuzuführen, welche gefördert werden sollen: der feinen Industrie und der Provinz. Durch Zinserhöhung ihrer Depositen könnte die Reichsbank jede Emission ohne weiteres durchkreuzen. Endlich könnte man sich die Depositenpolitik zu einer bewußten Konjunkturpolitik ausgebildet denken — Verknappung des Zinses gegenüber ungesunder Hausse, Verbilligung behufs Ueberwindung der Depression. Aber die Reichsbank würde damit ihre Verantwortlichkeiten außerordentlich vermehren und müßte ihren Geschäftsbetrieb von Grund aus ändern, um Zinsen zu erwirtschaften. Mit Recht nennt v. Lumm den Uebergang zum verzinslichen Depositengeschäft — ohne es unter allen Umständen abzulehnen — einen „Wendepunkt der gesamten Bankpolitik" a ). Es wäre weit vorzuziehen, die Verantwortlichkeiten auf mehrere Schultern zu verteilen und die privaten Großbanken zur Wahrnehmung volks wirtschaftlicher Pflichten unter Leitung der Reichsbank anzuhalten, im übrigen bei der Arbeitsteilung zwischen Großbanken und Zentralbank zu verbleiben. C. Männer und Werte. Wir befinden uns mitten in einer Umwälzung unserer deutschen Kreditwirtschaft, aus deren Bewegungen und Gegenbewegungen sich die großen Linien der Zukunft herausheben. Auf der Höhe des Freihandels und damit von der Höhe seiner eigenständigen Entwicklung überhaupt hatte der Brite erklärt: Die einzelnen Banken haben nicht aktiv in das Wirtschaftsleben einzugreifen, sondern lediglich auf gegebene Situationen automatisch zu reagieren. Demgegenüber zeigt das Deutschland des 20. Jahrhunderts einen organisatorischen Zusammenschluß der Bankmacht unter staatlicher Anregung und Wegweisung, wobei der privaten Selbstbestimmung ein weites Feld der Betätigung offen bleibt. Nicht handelt es sich um gesetzgeberische Reglementierung im einzelnen oder um Verstaatlichung des Bankwesens, nicht um Rückfall in veralteten Merkantilismus des 18. Jahrhunderts. Die Vorherrschaft der Paragraphen würde das volle, manneskräftige Leben verknöchern, dessen gewaltiger Pulsschlag mächtige Wellen nach allen Teilen der deutschen Volkswirtschaft und weit darüber hinaus aussendet. Verstaatlichung im alten Sinne wäre das Ende unseres Wachstums und gleichbedeutend mit Stillstand. Beispielsweise: Kein Gesetzgeber kann jene persönlichen Beziehungen zwischen Bank und Kunden regeln, auf denen die Güte der Debitoren beruht, kein Paragraph kann die intime Prüfung der Uebernahmeverträge ersetzen, durch welche der Emittent den nationalen Kapitalien den Weg weist. Kein Bureaukrat kann die Ueberhand- nahme der spekulativen oder rentnerischen Gesichtspunkte im Emissionsgeschäft verhindern. Sie alle sind machtlos gegenüber den Eigenspekulationen von Banken und Bankdirektoren, gegenüber dem Schachtelsystem von Tochtergesellschaften zur Ablagerung fauler Werte, gegenüber der gewissenlosen Beratung des Anlage suchenden Sparers. Paragraphen können den kaufmännischen Wagemut und damit }) U. a. P. Steller, Das Bankgewerbe. Saarbrücken 1912. S. 66. a ) Aehnliche Bedenken äußert H. Schumacher, Die Barreserven der Großbanken. Frankfurter Zeitung v. 2. Juli 1914. 186 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III die hoffnungsvollsten Außenposten unserer Volkswirtschaft zertrümmern — nicht auswirken können sie jenes Verantwortlichkeitsgefühl, das die Sicherheit des volkswirtschaftlichen Aufbaus gewährleistet. Wir bedürfen der Männer mehr als der Paragraphen. Im einzelnen: Als Bankdirektoren brauchen wir Männer, welche verdienen wollen und sollen — Banken sind Erwerbsunternehmungen, nicht gemeinnützige Anstalten — aber Männer, welche weitsichtig verdienen wollen, die das persönliche Eintagsinteresse zurückstellen hinter das Dauerinteresse ihres Instituts. In rastloser Arbeit dem Heere der Angestellten voranleuchtend, dienen sie „berufsmäßig" dem Geschäft. — Mehr erwarten wir von den „Bankenherrschern", d. h. den Männern an der Spitze unserer Großbanken; denn diese sind heute Mittelpunkte der Volkswirtschaft. Hier bedarf es leitender Köpfe, die das Ganze überblicken und sich als die Lenker der Volkswirtschaft fühlen, die sie tatsächlich sind. Königliche Kaufleute 1 Die Berufsidee gewinnt hier eine überwirtschaftliche Färbung. Diesen Stellen wohnt vielfach die Neigung inne, erblich zu werden. Den „Herren Söhnen" soll aber der Wert der „Arbeit" aufgegangen sein, der sie gegen Sportübertreibung und Aesthetentum festigt. Wir bedürfen weiter einer Bankbeamtenschaft, welche an ihren Beruf als Beamte — Erben der alten Staatsbeamten — glaubt, sich als dienende Glieder wertvoller Organismen fühlt, die sie durch ihre Arbeit bejaht. Endlich bedürfen wir der Intelligenzen ersten Ranges als Leiter der Reichsbank, Männer, welche engste Fühlung mit dem Wirtschaftsleben besitzen, aber doch zugleich Beamte alten Stiles bleiben. Im Anschluß an die Tradition Preußen-Deutschlands steht ihnen der Staat als objektiver Lebenswert fest. Befähigt, in zehnfach höher bezahlte Stellungen des Erwerbslebens überzugehen, ziehen sie die Ehre und die Machtmöglichkeiten der Beamtenstellung vor. Der Worthauch: „Exzellenz" wiegt ihnen mehr als ein Vermögen. Solchen Männern, welche „im Herrschen dienen" (Goethe), ordnet sich — eine psychologische Paradoxie! — unsere Hochfinanz willig unter. Je mehr wir auf Männer und je weniger wir auf Paragraphen abheben, um so wichtiger werden die Fragen der Bildung des Nachwuchses. — An der Spitze steht die Forderung bewußter Körperkultur der schreibenden und rechnenden Großstadtmenschen. Die Ertüchtigung und Wehrhaftmachung unserer Jugend bildet das beste Gegengewicht gegen männermordendes Nachtleben und Dirnentum. Dreiviertel aller geschäftlichen Erfolge beruhen auch im Bankwesen auf Nervenkraft. Zielbewußter Arbeit bedarf es, um diesen Schatz zu erhalten und — wo verloren — zurückzuerobern. Daneben stehen die Fragen der Berufsbildung. Die beste Lehrmeisterin ist und bleibt die Praxis — nicht zuletzt die Praxis des Auslandes. Als Lehrwerkstätte behauptet die allseitige Praxis des Privatgeschäfts ihren Platz. Auch unsere Kreditbanken könnten viel dazu beitragen, daß die Lehrzeit ihrer Angestellten über die Routine eines winzigen Geschäftsausschnitts hinausführt. Aber die Nur-Praxis genügt in einem Zeitalter nicht mehr, wo Wissen Macht ist. Geschickte und systematische Lehre kann dieses Wissen leichter und vollständiger verbreiten und vertiefen als die stets einseitigen Zufälle der Praxis. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Lehre auf das praktische Ziel gerichtet ist. Handelshochschulen haben dieAufgabe, nicht Universitäten zweiten Ranges zu sein, sondern handelstechnische Lehranstalten ersten Ranges. Ihre Aufgabe ist es, deutschen Handel und deutsches Bankwesen im geschäftlichen Wettbewerb der Nationen zu neuen Siegen auszurüsten. Bei der Wichtigkeit des Bankwesens werden sie gut tun, sich besondere bankwissenschaftliche Abteilungen — wenn man will „B ank- Fakultäten" — anzugliedern. Die verschiedenen Seiten des Bankgeschäfts sind hier zunächst von innen heraus — also vom privat wirtschaftlichen Stand- III Bankenaufbau. 187 punkt aus — darzustellen. Zugleich ist die Frage zu beantworten: Wie sollen die Tätigkeiten des Bankers gestaltet werden, um dem Zweck des Geschäfts am erfolgreichsten zu dienen? Daneben braucht der heranzubildende Banker eine allgemeine v o 1 k s wirtschaftliche Bildung, an welche sich später die Praxis ankristallisiert. Aber weder die Kenntnis des Florentiner Frühkapitalismus, noch die Grenznutzenlehre befähigt ihn, seinem praktischen Zwecke einmal besser zu dienen, als ohne diese Gedankenbeschwerung. Was er braucht, ist eine „spezielle" und „praktische" Nationalökonomie, welche die deutsche Volkswirtschaft der Gegenwart und der jüngsten Vergangenheit zur Darstellung bringt und ihm erlaubt, sein Tun in größere Zusammenhänge einzugliedern. Zugleich bedarf er einer einheitlichen Wirtschaftspolitik aus dem Gesichtspunkte des neudeutschen Industrie- und Gläubigerstaates, keiner Rezeptensammlung. Sie soll ihm ermöglichen, das Schwergewicht seines Berufes einmal in der Politik des Reiches zur Geltung zu bringen, aber auch darüber hinaus die Sache des Vaterlandes durch seine berufliche Einsicht und Erfahrung zu bereichern. Wie wenig spürt man bisher den Einfluß der in unseren Banken aufgespeicherten Welterfahrung auf den Gang unserer äußeren und inneren Politik! Von der Großbank zur Diplomatie — wäre für Bevorzugte kein schlechter Lebensgang. Nicht wenige unserer künftigen Banker — besonders Söhne und Enkel — besuchen die Universität — dann vor allem mit Erfolg, Venn sie Praxis oder Handelshochschule hinter sich haben. Die Universität bietet ihnen Nationalökonomie — mit anderer Verlagerung des Schwergewichts als die Handelshochschule — hier Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftstheorie um ihrer selbst willen. Von besonderer Wichtigkeit sind daneben privatwirtschaftliche Spezialvorlesungen und Uebungen, die unser nationalökonomischer Universitätsbetrieb nicht mehr entbehren kann. Hierzu trete eine juristische Vorbildung, welche jedoch für den Nationalökonomen besonders zugeschnitten sein soll. Zunächst bedarf er in gedrängter Darstellung der juristischen Grundbegriffe und eines Ueberblicks über das bürgerliche Recht. Unseren künftigen Bankern sollte das Wesen der Hypothek und des Inhaberpapiers, der Unterschied zwischen Sachenrecht und Forderung in Fleisch und Blut übergegangen sein. Auf dieser Grundlage ist das Handels-, Wechsel- und Börsenrecht in Ausführlichkeit auszubreiten, das ohne jenen Unterbau in der Luft schwebt. Privatwirtschaftslehre und Handelsrecht hätten als pflichtmäßige Bestandteile des nationalökonomischen Doktorexamens zu gelten. Nebenfächer, aber nicht Nebendinge sind dem künftigen Banker neuere Geschichte und deutsche Philosophie. Aber über den Bereich der Kenntnisse hinaus soll die Universität etwas bieten, was wichtiger ist: In ihrer erfrischenden Luft wird der junge Banker jener Werte gewahr, welche der Mühe lohnen, ohne daß sie in die Ziffern des Hauptbuchs eingehen. Er lernt jenen Sonderüng, den Wissenschaftler, kennen, welcher der Wahrheit dient um der Wahrheit willen.' Um so ernster' bedrängt den jungen Praktiker — der nie und nimmer Theoretiker werden darf, sonst ist er für die Praxis verloren — die Frage nach dem letzten Wozu? seines Berufes. Er macht sich damit bewußt, was unbewußt auch den Nur-Praktiker beunruhigt. Antwort findet er allein in jener Welt der Werte, mit welcher die Universität ihren Schüler in Verbindung setzt, wenn sie selbst von idealistischem Geiste durchtränkt ist. Denn diese Welt der Werte, welche die Forschungsarbeit der Universität logisch rechtfertigt und ethisch zur Pflicht macht — sie ist es, die den Menschen von der toten Ziffer errettet und mit neuem, besseren Inhalt erfüllt. Denn nicht das Wissen macht Männer, sondern das Wollen. Bekanntlich hat der britische Kapitalismus des 19. Jahrhunderts den Einzelunternehmer auf den Thron gesetzt und das Gewinnstreben für den leitenden, ja den einzigen Beweger des wirtschaftlichen Lebens angesehen. Dieser britische Unternehmerkapitalismus gleicht einem Uhrwerk, das — einmal aufgezogen — früher 188 G. v. S c h u 1 z e -G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III oder später abläuft. Der „kapitalistische Geist" kränkelt unter der Frage: Ist Geld- erwerb Selbstzweck oder nicht vielmehr Geld g e n u ß ? Ist das Gehorsam heischende „Geschäft" mehr als eine unverbindliche Abstraktion ? „Der Sklave der Buchbilanz rebelliert auf seinem Comptoirbock und schielt nach der Halbwelt des Rentnerstaates." An einem bestimmten Punkte, unter abnehmendem Bevölkerungsdruck, erklärt der „kapitalistische Geist", genug verdient zu haben und verfällt den Lockungen des Sports und des Luxus 1 ). Was vom britischen Wirtschaftsmechanismus wahr ist, gilt in noch höherem Maße vom organisierten Kapitalismus Neudeutschlands. Zwar ist auch in seinem Aufbau dem Gewinnstreben ein breiter Spielraum gelassen. Aber das Ganze fällt als tote Masse auseinander, wenn nicht überwirtschaftlicher Geist sein Leben durchflutet. Dies gilt um so mehr, je weiter die Kartellbildung und die Verbeamtung fortschreiten. Denken wir an unseren Bankenaufbau: Im Mittelpunkte steht — durchaus über wirtschaftlich bestimmt — die Reichsbank, das Ganze in Notständen sichernd und dauernd in großen Zügen leitend. Um sie herum wachsen die Großbanken aus der privatwirtschaftlichen Sphäre in fortschreitendem Zusammenschluß zu volkswirtschaftlicher Verantwortung empor. Im weiteren Kreise bewegt sich die Masse der Filialen und Provinzbanken durchaus auf privatwirtschaftlichem Boden im gegenseitigen Mitbewerb; aber sie erhält von den Zentralen her gelegentlich nicht unwichtige volkswirtschaftliche Direktiven: Kreditpolitik, Konjunkturpolitik. In letzter Linie steht an den Außenposten und in den Lücken des Systems der Privatbanker als Vertreter des alten, rein privatwirtschaftlich bestimmten Einzelunternehmers. Aber die große Masse der Arbeit wird nicht mehr vom Einzelunternehmer, sondern vom Beamten verrichtet. Von ihm verlangt man- berufsmäßige Dienstleistung auf Grund standesgemäßer Lebenshaltung. Die leitenden Köpfe tragen nationalpolitische Verantwortung. So sind „Beruf" und „Nation" die beiden überwirtschaftlichen Werte, die neben dem privatwirtschaftlichen Gewinnstreben unseren Bankenaufbau tragen. Der Alleinherrschaft des Gewinnstrebens entspräche der Beamte, der am feinsten betröge und für den höchsten Gehalt am wenigsten Arbeit leistete. Der Direktor wäre der beste, der für sich Millionen in Sicherheit brächte, indem er das „Institut" in die Luft sprengte. Beruf und Nation aber sind objektiveWerte, die ohne einen letzten Wert tot sind — vielleicht Gegenstand völkerpsychologischer Feststellungen, nicht verbindliche Ideen. Dieser letzte Wert liegt in der Transzendenz. So ragt die Transzendenz auch in das scheinbar fernliegende Bankwesen hinein. Wird jener Neuidealismus, der von den Alpengipfeln unserer Vorzeit ausströmt, auch die Niederungen des zwanzigsten Jahrhunderts zu neuem Leben erwecken? Wird unter uns Kants Freiheitslehre lebendig werden, welche die Freiheit des Briten gegen Humes Zweifel und Benthams Nützlichkeit verteidigte und erst endgültig sicherstellte? Vergessen wir nicht: Unser deutscher Geist steht seit Kant dem Freiheitsgedanken der Briten innerlich näher, als dem Stockgehorsam des älteren Merkantilismus oder der traditionalistischen Gebundenheit des russischen Volkes. Der Ewigkeitsgehalt der britischen Weltperiode ist in ihm aufgehoben, ohne das Letzte und das Höchste zu sein. Ueber der anarchischen Freiheit des Briten liegt die vernunftgeordnete Freiheit des Deutschen. Werden über Kant hinaus unter uns Fichte und Hegel lebendige, Kraft gewinnen, welche die Freiheit des Einzelnen einordneten in das Ganze der Nation, der Menschheit, des allumfassenden Geistes ? Wird unter uns die deutsche Freiheit verwirklicht werden , soweit dies auf der armen Erde schwachen Menschenkindern möglich ist? Die deutsche Freiheit — die Freiheit des in seiner Eigenart unersetzlichen Gliedes im selbstgewollten Dienste am Ganzen. Dieses Ganze, das selbst einem höheren Ganzen dient, bis hinein in die Ewigkeit, trägt und x ) v. Schulze-Gaevernitz, Britischer Imperialismus und englischer Freihandel zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1906. S. 361. (Jetzt wieder neu im Buchhandel.) III Bankenaufbau. 189 sichert die vernunftgemäße Freiheit des Einzelnen. Auch unser Bankenaufbau ist, von hier aus gesehen, ein solches iv Stacpspov £v £auiw, ein Ganzes, das Freiheit und Eigenart seiner Glieder in sich schÜeßt, ein Wert an sich und zugleich ein Mittel im Dienste höherer Werte. Die letzte Frage unseres Bankwesens, die seiner innersten Zusammenhänge, die Frage seines Aufstiegs und seines Verfalls ist eine Weltanschauungsfrage*). *) Der Verfasser dankt Herrn Prof. H o e n i g e r in Freiburg und Herrn Franz Koch, Diskonto-Gesellschaft in Berlin für die Durchsicht der Korrekturbogen während seiner Abwesenheit und für die damit verbundene juristische und banktechnische Nachkontrolle.