0 0 r \t jg"*3r #■ r'- SPEYER 6? PETERS Bncbtandluntf / Antiquariat BERLIN NW. 7 Unter den Linden'39 psw. .uuttvw gtSäSsägÄ imsgg ss«r» um ipw L-cS&k&ZMg: •: 1 ^’? gsggspgi iinifs 3•-• ■**£ ®‘S®* '••'.TrVvVv ■%Sä2t*.. ^yjj ^Sjggg ^r*2 wg>g ^i* g a gK Tnrts&tTirZr&f G. F. Knapp Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie Ausgewählte Werke Von Georg Friedrich Knapp ★ Band i Verlag Duncker & Humblot, München und Leipzig V) 2 5 "5? A, ffiM > i £ ' OEr > ’>'f$>vH •fei "I Einführung in einige Hauptgebiete der N ationalökonomie Siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft von Georg Friedrich Knapp & TAR^Ü-" iÜLIKOOL. Verlag Duncker & Humblot, München und Leipzig *9 2 5 Alle Rechte Vorbehalten. r' , % ^ ä * • i '• i PiererBcbe Hofbucbdruckerei Stepban Geibel & Go., Altenburg, Thür. Inhalt. I. Statistik. Seite Die neueren Ansichten über Moralstatistik . 3 Quetelet als Theoretiker . 17 Die Anfänge der Bevölkerungsstatistik . 54 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Der Ursprung der Sklaverei in den Kolonien . 59 Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten. 74 Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. 91 Die Landarbeiter bei der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung.107 Landarbeiter und innere Kolonisation.124 UI. Grundherrschaft und Rittergut. Die ländliche Verfassung Niederschlesiens .149 Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen.164 Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland .186 Siedelung und Agrarwesen nach August Meitzen .204 IV. Geldtheorie. Rechtshistorische Grundlagen des Geldwesens.225 Erläuterungen zur staatlichen Theorie des Geldes .243 Die Währungsfrage vom Staate aus betrachtet .256 Über die Theorien des Geldwesens.267 Österreich und die staatliche Theorie des Geldes .283 Eduard Hammer, ein Wiener t^ährungsschriftsteller .298 V. Lehrer und Freunde. Erwin Nasse .305 Hermann und Helferich .. .312 Ernst Engel.322 Georg Hanssen .328 Hanssens Lebenserinnerungen .335 Adolf Held . 350 Gustav von Schmoller.-.363 Lujo Brentano.368 Justus von Liebig .374 / .. :j. : Si- ' ; ■: *. iuili ’••■•*■ .v*" •■*■•• •■■■■s/ - -VI-. ■■■ ■' ' ■ • ■ -.-ij .• ■•■.'-yitr.r - i:”.:-: r.,.2 ;S tj.jjMiÄ' -«»O ’ '• .. ... .. . •• • ; ävI.-. i\ ■ ' •’ . ■. . rr* &».<« ’vvuh)! . ' . . . •* " . "■ . ... • •: -- .. . .. . - - , . r-\l I, Statistik. Die neueren Ansichten über Moralstatistik. Vortrag, gehalten in der Aula der Universität zu Leipzig am 29. April 1871. Ilildebrands Jahrbücher, 1871. Man hal es oft sagen hören, daß es unmöglich sei, die Teilnahme gebildeter Hörerkreise für die Statistik zu gewinnen; denn diese durch und durch realistische Disziplin biete kaum etwas anderes als die dürre Aufzahlung von Tatsachen und Größenverhältnissen, deren praktische Verwertbarkeit allerdings feststehe, deren höheres Interesse jedoch mindestens zweifelhaft sei. Vielleicht ist dies absprechende Urteil nicht so ganz unberechtigt, wenn es sich auf einige abgelegenere Gebiete der Disziplin beschränkt, aber von der Moralstatistik gilt es nicht. Gerade dieser Zweig, welcher sich mit der Aufzeichnung der menschlichen Handlungen beschäftigt, um Beiträge zur Erforschung der Gesellschaft zu liefern, erweckt seit etwa 35 Jahren die Aufmerksamkeit der allerverschiedensten Forscher, von den Astronomen angefangen bis zu den Theologen, und die Erwartungen eines großen Publikums sind hoch gespannt, ob es vielleicht auf diesem realistischen Wege gelingen werde, einige Rätsel aufzulösen, deren bloß spekulative Behandlung nun einmal nicht mehr befriedigt. Zwar ist die Disziplin so jung nicht mehr; denn der lang vergessene Deutsche Süßmilch, welcher als ihr Gründer angesehen werden muß, schrieb sein Werk über die Veränderungen des menschlichen Geschlechts, als Friedrich der Große den Thron bestieg. Aber wenn auch der Berliner Konsistorialrat in die Akademie gewählt und sein Werk vielfach neu aufgelegt wurde —■ auf dem Katheder waren die zifferreichen Abhandlungen nicht zu verwerten, und so schlief in Deutschland die neue Kunde sehr bald wieder ein und ward vergessen, bis der Belgier Adolf Quetelet, nicht im Zusammenhang mit der deutschen, sondern im Gefolge der französischen Wissenschaft, sie wieder weckte und zu neuem Ansehen brachte. Das gelang ihm allerdings nur dadurch, daß er ganz neue Wege ging, die mit den deistischen und teleologischen Ideen Süßmilchs nichts mehr gemein hatten. Er verstand es, die moralstatistischen Daten in Beziehung zu setzen mit einer Frage, die, seitdem es eine Philosophie gibt und solange als der Mensch fortfährt, über sich selber nachzudenken, stets i * IWlW -■> 4 I. Statistik. die ernsllichsle Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird: nämlich mit der Frage der menschlichen Freiheit. Dies Problem hatte bereits im Altertum die griechischen Schulen beschäftigt, es war dann in die Hände der Kirchenväter übergegangen, es hatte den Reformatoren die bekannten Schwierigkeiten bereitet, es war bei den neueren Philosophen wieder aufgetaucht, und nun sollte es durch Quelelet auch in das Reich der exakten Naturforschung eingeführl werden. Ermüdet, wie es schien, hatte sich die mathematische Richtung, die am Anfang dieses Jahrhunderts in Frankreich blühte, von dem spekulativen Gezänk abgewendet und gehofft, es sei durch das Rekenntnis einer rein mechanistischen Weltanschauung möglich, den ganzen Zweifel, ob Freiheit oder Unfreiheit, zu umgehen. Wenn nur erst die beobachtenden und insbesondere die messenden Wissenschaften sich auch auf den Menschen und vor allem auf den handelnden Menschen ausdehnen würden, dann, dachte man, würde sich’s zeigen, daß der Mensch auch in seinem Handeln das blinde Werkzeug noch unerkannter Gesetze sei. Man freute sich auf diesen letzten Erfolg wie auf die Krönung des Gebäudes, und als nun Quetelet mit seinem Werk „Über den Menschen“ hervortrat — worin die Statistik als jene lang entbehrte Ausdehnung der exakten Wissenschaften gefeiert und das Ergebnis gewonnen wird, daß auch der handelnde Mensch Gesetzen folgt und gleichsam das bewegte Atom der Gesellschaft sei — da glaubte man nicht anders, als der lang ersehnte Held sei gekommen. Indessen, wie im vorhergehenden Jahrhundert die englische Aufklärung in Voltaire ihren europäischen Verkünder gefunden hatte, so mußte die Errungenschaft des französischen Geistes erst in Ruckle ihren Herold finden, der an der Spitze seines Werkes über die G esc hichte der Zivilisation die neue Lehre mit hinreißender Reredsamkeit verkündete: Wir sind auf falschem Weg mit unserer künstlerischen Auffassung der Geschichte; wir sind auf falschem Weg mit unserer spekulativen Be- handlung der Psychologie; was wir brauchen, können wir von den Naturwissenschaften lernen; es ist Induktion, Induktion, Induktion. Besinnt euch, was die unzählbaren Schriftsteller über Ethik zutage gefördert haben: es ist so gut wie nichts. Wie ganz anders sind die realistischen Disziplinen fruchtbar: seht die Moralslalislik an, sie hat uns in wenigen Jahrzehnten weiter gebracht, als die spekulativen Wissenschaften in gleich vielen Jahrtausenden. Sie zeigt uns, daß die Willensfreiheit nur die Ausgeburt von Querköpfen ist, die sich hartnäckig gegen die Er- Die neueren Ansichten über Moralstatistik. kenntnis verschließen, daß überall in der Welt die unerbittlichste Kausalverknüpfung herrscht. Heutzutage zeigt sich der Wille des einzelnen als eine Erscheinung, die höchstens für ihn selbst von einiger Wichtigkeit sein kann; fürs Große und Ganze aber kommt sie nicht in Betracht. Denn die Regelmäßigkeiten, welche von der Statistik entdeckt sind, beweisen, daß in den Handlungen der Gesellschaft große und allgemeine Gesetze sich verwirklichen, denen gegenüber das Wollen des einzelnen nur als kleine Störung erscheint, und zwar als unwirksame Störung; denn „bekanntlich“ heben ja die verschieden gerichteten Wollungen einander auf. Man pflege nur die Moralstatistik weiter, so wird sie uns schneller von der Bürde aller unwürdigen Vorurteile befreien, .als alle Philosophie. — So ungefähr die Ansicht Buckles. Es war ihm nur geglückt, in Worte zu fassen, was auf allen Lippen schwebte, und so fand seine Lehre ein Echo in allen Zeitschriften, großen und kleinen, bis sie von dem Losungswort des Darwinismus übertönt wurde. Kaum hatte der Engländer, falsch genug, die Tragweite der belgischen Entdeckungen angepriesen, so trat in Deutschland A. Wagner auf, um uns die modischen Lehren des vulgären Queteletismus in unserer Muttersprache nochmals vorzuführen. Er schildert die Gesetzmäßigkeit der scheinbar willkürlichen Handlungen so, als wenn in unseren Staaten jährlich eine gegebene Anzahl von Leuten ausgelost würde, nicht otwa um Kriegsdienste zu leisten, sondern um Ehen zu schließen oder um Verbrechen zu begehen, mit solcher Regelmäßigkeit und „folglich“ so unabhängig vom Willen vollziehe sich alles. Wie man diese Gleichmäßigkeit vereinigen wolle mit der menschlichen Freiheit, das läßt Wagner im Ungewissen und erwirbt sich wohl hauptsächlich das Verdienst, unter den deutschen Nationalökonomen am frühesten hierher seinen Blick gerichtet zu haben. Andere Schriftsteller gehen viel weiter, sie betrachten den Verbrecher bereits als das schuldlose Opfer der Gesellschaft und besinnen sich, ob man nicht den .Zuchthäusern die Überschrift Invalidenhötel geben solle. Hiermit war denn die Moralstatistik auf der Höhe der Übertreibung angelangt. Die Theologen sahen mit Bestürzung, wie die schroffsten Gegensätze ihrer eigenen Anschauungen bereits unter den Gebildeten als etwas beinahe Selbstverständliches erörtert wurden. Die Philosophen bemerkten mit Bedauern, wie sehr das Bedürfnis des schärferen Denkens verschwunden sei vor der Empfänglichkeit für die sogenannte Evidenz der Tatsachen. Die Statistiker von Fach begannen, bei dem übertriebenen 6 I. Statistik. Lob ihrer Sache sich unbehaglich zu fühlen, weil sie die Unzulänglichkeit der Technik wohl kannten: und so trat nach Verlauf einer kurzen Zeit ein starker Rückschlag ein, der sich zunächst in einem sehr skeptischen Verhalten gegen die Moralstatistik kundgab. Die Statistik — so dachten die Fachleute — ist doch eigentlich nur ein eigentümliches Verfahren, vermittelst dessen man bei sehr verwickelten Erscheinungen einzelne Ursachen aus dem großen Komplex der Ursachen isoliert und die Wirkung derselben mißt; wenn nun jene Schule gefunden haben will, daß die menschlichen Handlungen unabhängig vom Willen sind, so darf man wohl fragen, ob hierbei das Werkzeug der Untersuchung, nämlich die Statistik, mit dem nötigen Verständnis angewendet gewesen sei. Die Philosophen andererseits hatten sich den Menschen bisher vorgestellt als ein Wesen, welches zwar nicht außerhalb der allgemeinen Kausalverknüpfung steht, und welches also auch nicht zufällig handle, sondern aus zureichenden Gründen oder, mit anderen Worten, aus Notwendigkeit; aber sie hatten sich diese Notwendigkeit gedacht, als sei sie durch Motive, die auf den Willen wirken, vermittelt, das heißt, als komme sie durch innere Vorgänge zustande. Diese innere Bestimmtheit des Willens konnte man noch immer Freiheit nennen, im Gegensatz gegen den stets von außen erfolgenden Zwang. Der äußere Zwang aber war es gerade, was jene statistische Schule deutlich genug andeutete: und es verlohnte sich also auch für die Philosophen, einmal nachzusehen, wie es mit den Beweiskünsten jener Schule beschaffen sei. Aus der so entstandenen Reaktion gingen die neueren Ansichten über Moralstatislik hervor, welche den Gegenstand dieses Vortrags bilden. Möchte es mir zu zeigen gelingen, daß hierbei nicht etwa an das leioht rührbare Gemüt Berufung eingelegt wurde, um den Vei'lust kostbarer Güter zu verhüten; es war vielmehr eine sehr verstandesmäßige Prüfung, ob die ältere Auffassung allen Tatsachen und allen Schlußfolgerungen daraus Genüge leiste oder nicht, und diese Prüfung hat dieselbe nicht bestanden. Wie bei jedem ehrlichen Streit, verständigte man sich zunächst über das, was von beiden Seiten forlfährt, anerkannt zu werden, und begrenzte so aufs genaueste den Kampfplatz. Vor allem stimmen beide Schulen, die ältere und die neuere, in der Anerkennung der Tatsachen überein. Man kennt zwar die Mängel aller statistischen Erhebungen, aber keine der beiden Schulen behauptet, daß Die neueren Ansichten über Moralstatistik. 7 ihre Gegnerin auf unsicheres Material ihre richtigen Schlüsse baue: die Waffen sind verglichen und gleich befunden. Es herrscht ferner auch darin Einigkeit, daß gegenüber der sehr großen Regelmäßigkeit in der Anzahl der jährlich geschehenden Handlungen nicht mehr länger an Willensfreiheit geglaubt werden kann, wenn man unter einem freien Willen einen motivlosen Willen versteht. Wenn man die Handlungen auffaßl als Produkte des durch nichts bestimmten, sich selber bewegenden Wollcns, so daß also die Handlungen aus allem Kausalzusammenhang isoliert wären, dann beweist die Statistik experimentell, daß diese Auffassung falsch ist; denn bei solcher Beschaffenheit des Willens bleibt die regelmäßige Wiederkehr einer fast gleichen Zahl von Handlungen in gleichen Zeiträumen ganz unverständlich. Eine absolute Willkür, eine Willensfreiheit im vulgären Sinne, ist also von beiden Schulen aufgegeben. Aber wenn die ältere, französische Schule meint, hierdurch hätten die Waffen des Realismus eine wichtige Position gewonnen, die das Lager der spekulativen Philosophie beherrsche, so zeigt das nur, daß man die strategische Aufstellung des Gegners nicht kannte; denn dieser Begriff der Willensfreiheit war, wenn jemals angenommen, doch sicher längst verlassen: die experimentelle Widerlegung kam um ein Jahrhundert zu spät. Von hier an trennen sich nun die beiden Schulen in den Schlußfolgerungen aus den Tatsachen. Die französische Schule, fortwährend an die astronomische Beschäftigung ihres Gründers mahnend, sieht in dem Menschen, da ihm jene Willensfreiheit fehle, fortan nur noch ein Wesen, welches dem Zwang irgendwelcher außerhalb stehender Gesetze unterworfen ist, und welches dabei die merkwürdige Gabe besitzt, sich dessen bewußt zu sein, was mit ihm vorgeht, und sich törichterweise dafür verantwortlich zu fühlen. Ein Teil der Anhänger leugnet so alle selbständige Betätigung der einzelnen; ein anderer Teil will für die menschliche Freiheit noch ein kleines Feld der Wirksamkeit offen lassen, so jedoch, daß dadurch höchstens kleine Unebenheiten, wie etwa durch Beobachtungsfehler, hervorgebracht werden. Der handelnde Mensch ist also entweder ganz dem fallenden Stein vergleichbar, oder er gleicht einem an die Kette gelegten Hund, dem mit mathematischer Unerbittlichkeit der Ort vorgeschrieben ist, auf welchem er frei umherspringen darf. Die deutsche Schule, an deren Spitze Drobisch steht durch die kleine, gehaltvolle Schrift aus dein Jahre 1867, hält diese Auffassung der 8 I. Statistik. Franzosen für schief und unhaltbar; denn sie beruht auf der unerlaubten Umkehrung eines an sich richtigen Satzes. Es läßt sich nämlich zwar nicht leugnen, daß, wenn solche äußere zwingende Gesetze beständen, dann allerdings eine regelmäßige Wiederkehr der Verbrechen, der Heiraten, der Selbstmorde usw. staltfinden müßte. Aber es ist falsch, zu sagen, daß die bestehende Regelmäßigkeit nur aus solchen äußeren Gesetzen sich erklären lasse. Denn für den genaueren Denker verrät die regelmäßige Wiederkehr gleichgroßer Wirkungen weiter nichts, als das Fortbestehen gleichstarker Ursachen, ob es nun äußere seien oder innere. Wenn die Franzosen kühn genug sind, aus dem Fortbestehen gleichstarker Ursachen bereits zu schließen, daß die Ursachen von außen kommen, so machen sie aus dem Wiesehr ein Woher; aber es gelingt uns wohl noch, sie zu überzeugen, daß ihre Logik nichts voraus habe, vor der Logik anderer Völker. Da aus der bloßen Befrachtung der Regelmäßigkeit noch nichts über die Herkunft der hier wirkenden Ursachen zu schließen ist, so wird erst eine eingehendere Untersuchung des Tatbestandes entscheiden, ob wir unsere Stimme für äußere oder für innere Bestimmtheit der Handlungen abgeben. Die Annahme äußerer Gesetze, die den handelnden Menschen astronomisch beherrschen, ist nun freilich die bequemste; denn sie befriedigt vor allem durch ihren Radikalismus; aber sie ist doch so gewaltsam, daß sie sich kaum wird halten lassen. Denn einmal ist die Regelmäßigkeit gar keine so streng durchgeführte, wie die in der Bewegung der Himmelskörper. Die Regelmäßigkeit ist ferner in jeder anderen Gruppe von Erscheinungen eine andere: wenn man statt von Verbrechen im allgemeinen zu reden, vielmehr von Totschlag, Diebstahl ojler Fälschung spricht, so kommt es zum Vorschein, daß die Häufigkeit jedes einzelnen Verbrechens eine andere ist: man hätte also für jede Gruppe ein besonderes Gesetz und folglich im ganzen mit einem so verwickelten Komplex von Gesetzen zu tun, daß diese Annahme ganz den Charakter der Einfachheit verliert. Zugleich hätte dieser Komplex von Gesetzen eine höchst sonderbare Ähnlichkeit mit dem, was man findet, wenn man den Menschen nach inneren Motiven handeln läßt: denn es wäre doch eine auffallende prästabilierte Harmonie, daß die äußeren Gesetze den Menschen gerade zum Holzdiebstahl verleiten, wann es kalt, und zum Broldiebstahl, wann Teuerung ist. Gegenüber diesen Konflikten mit dem gesunden Menschenverstand, Die neueren Ansichten über Moralstatistik. 0 worin das Aufsehen Erregende der bucldischen Schule zum größten Teil enthalten war, spinnt sich alles viel geräuschloser ab, wenn man sich mit Drobisch den Menschen als ein Wesen vorstellt, dessen Entschließungen nicht auf dem rätselhaften Weg des äußeren Zwanges, sondern auf dem Weg der inneren Motivierung zustande kommen. Die Anzahl der in einer Bevölkerung innerhalb eines gegebenen Zeitraumes beobachteten Handlungen ist dann nicht anzusehen als unabhängig von den Wollungen der einzelnen handelnden Personen, sondern sie ist einfach die Summe, also die Folge der in jedem Einzelfalle motiviert vollzogenen Geschehnisse. Die Behauptung Buckles, daß der Entschluß des Individuums für das Ganze nichts bedeute; und die Auffassung Quete- lels, als sei der Wille des einzelnen nur eine Störung in der Wirksamkeit eines Gesetzes, welches seinem Wesen nach nicht Wille sei, sind daher nur Mißverständnisse der einfachen Wahrheit, daß der einzelne einen desto kleineren Teil ausmacht, je mehr man ihrer zusammennimmt. Daß aber auf gegebenem Gebiet die Zahl der in gleichen Zeiträumen eintretenden Handlungen sich so wenig ändert, kommt daher, daß die Menschen einander sehr ähnlich sind in bezug auf die Motive, durch welche sie bewegt werden, und daß auch die Verhältnisse, welche den Menschen umgeben, und aus denen die meisten Motive stammen, in beiden Zeiträumen sich sehr gleich sehen. Bei dieser viel natürlicheren Annahme erklären sich die kleinen doch vorkommenden Schwankungen ganz von selbst, und es erklärt sich ferner, weshalb die verglichenen Zeiträume nicht allzuweit voneinander entfernt liegen dürfen. Die beiden Schulen unterscheiden sich also wesentlich durch die Bichlung, in welcher die Erklärung fortschreitet: die Schule Buckles erklärt von außen nach innen, sie sieht die Stetigkeit des Ganzen und beschränkt daher den einzelnen; die deutsche Schule erklärt von innen nach außen: sie nimmt den einzelnen wie er ist und sucht nach Gründen für die Stetigkeit des Ganzen. Wobei es unbillig wäre, zu leugnen, daß sich auch bei den Franzosen, besonders bei Quetelet, viele Ansätze zu der letzteren weit natürlicheren Auffassung finden. Die Konsequenzen der beiden widerstreitenden Ansichten sind nicht ganz unerheblich. Behält die ältere Schule mit ihrer äußeren Gesetzmäßigkeit recht, dann ist nicht bloß ein bisher bestandener Begriff der Willensfreiheit experimentell widerlegt, sondern die menschliche Freiheit überhaupt ist gefallen, wir sind „des Meeres blindbewegte Wellen“, und die Begriffe der Schuld und der Verantwortlichkeit verlieren noch 10 I. Statistik. den Rest von Geltung, der ihnen etwa geblieben sein sollte. Die Gefängnisse werden geöffnet, den Insassen derselben wird freigestellt, ob sie als Pfleglinge weiter darin wohnen wollen, und mit vielen Entschuldigungen bietet man ihnen eine Schadloshaltung an für das Mißverständnis, sie als Sträflinge behandelt zu haben. So steht die Sache, wenn durch äußeres Gesetz budgetmäßig sowohl die Zahl der Verbrechen, als die Wahl der Verbrecher geregelt ist. In dem Fall, daß aber bloß die Zahl der Verbrecher äußerlich gegeben wäre, während es noch einigermaßen in der Gewalt des Individuums liegt, oh es zu den Engeln des' Lichts oder zu denen der Finsternis gehören wolle: dann wird es von einer indifferenten Handlung ohne weiteres zum Verdienst, ein Verbrechen zu begehen; denn nur durch das freiwillige Vortreten einiger Tapferer vor die Front wird es den übrigen möglich, ihr Leben unbehelligt durch Karls V. peinliche Halsordnung zu verbringen. Sind aber die neueren deutschen Schriftsteller im Recht, dann entscheidet die Statistik in der Frage der menschlichen Freiheit weder für noch wider, sie überläßt dies Gebiet nach wie vor der Philosophie und begnügt sich mit einigen geringeren praktischen Dienstleistungen, die immerhin mit einigem Dank entgegen genommen werden. Die Moralslatistik ist bei diesem Streit in der Lage einer Spielerin, welche je nach dem Ausfall des nächsten Wurfes entweder die Bank sprengt, oder als Bettlerin den Saal verläßt. Doch ehe die verhängnisvolle Kugel rollt, tritt ein Freund an sie heran und rät ihr, den Einsatz zurückzuziehen und mit dem kleinen Kapital ein ehrliches Gewerbe anzufangen. In der Tat, dann wäre die Kritik der Deutschen zu weit gegangen. Man wollte die übertriebenen Ansprüche zurückweisen, man wollte gegen die herkömmlichen Schulbegriffe der Statistiker, die so jugendlich ungestüm waren, die reife Denkerfahrung älterer Wissenschaften zur Geltung bringen, und gerade die Fachleute konnten nur dafür dankbar sein, daß Drobisch mit unnachsichllicher Milde auf die Seichtheit der bisher üblichen Beweisführung hinwies. Aber inan erhielt zugleich den Eindruck, als sei die Moralstatistik, ihrer früheren Ziele beraubt, zu einem zwar möglichen aber völlig sinnlosen Kunststück herabgesunken. Wenn der einzelne Mensch ein freies Wesen ist und jeder für sich mit seinen Eigentümlichkeiten unabhängig dasteht, so lassen sich die Äußerungen seiner Individualität wohl mit dem Ticktack einer Uhr vergleichen; und die Handlungen, die in einer Bevölkerung sich vollziehen, würden dann, Die neueren Ansichten über Moralstatistik. Jl im großen und ganzen auf einmal betrachtet, dun Geräusch vergleichbar sein, welches man beim Eintreten in einen Uhrmacherladen vernimmt. Die Moralstatistik aber, welche die Handlungen aufzeichnet und gesammelt zur Darstellung bringt, entspräche etwa dem Versuch, das Geräusch in einem bestimmten Uhrmacherladen in einem gegebenen Zeitraum wissenschaftlich zu fixieren, wogegen sich weiter nichts einwenden ließe, als die vernichtende Frage: wozu? Gesetzt, es verhielte sich so, dann hätte die Moralstatislik aufgehört eine Disziplin zu sein; sie wäre bei Gelegenheit der großen deutschen politischen Umwälzung gleichfalls depossedierl worden und könnte höchstens, solange als die Beschädigten noch lebten, durch ohnmächtige Proteste einige Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Unerklärlich bliebe dann freilich, woher die Teilnahme stammt, welche beim unbefangensten Publikum von jeher diesem Gegenstände sicher war. Ohne die Philosophie des Unbewußten hier anwenden zu wollen, liegt doch die Vermutung nahe, daß irgendwelche Dienste höherer Art für die Wissenschaft geleistet werden können. Die Leerheit und die Ziellosigkeit, zu der man im Kampf gegen den Mechanismus gelangt war, ist vielleicht weniger ein Anzeichen dafür, daß man ganz außerhalb aller wissenschaftlicher Strömung liegt, als dafür, daß die Strömung ihre Richtung wechselt. Der ganze Inhalt der Disziplin ist verloren gegangen, nur die Form besteht noch: sie mag wohl im Begriff sein, sich mit neuem Inhalt zu füllen. Drobisch selbst hatte zugeslanden, daß die Moralstatislik zwar keinerlei äußere Vorbestimmlheit der Handlungen beweise, aber doch in philosophischen Gemülern einen Stachel des Zweifels zurücklasse. Die Fesseln astronomischer Analogien waren abgestreifl; aber wenn wir den menschlichen Willen durch Motive innerlich bestimmt sein lassen; und zwar durch Motive, die aus der Umgebung des einzelnen entnommen sind; und zwar aus einer Umgebung, in welche das Individuum durch das Fatum seiner Geburt geworfen wird: so ergibt sich daraus, statt einer äußeren Gesetzmäßigkeit des Zwanges, vielleicht eine Art von innerer Gesetzmäßigkeit der Entwicklung, und so wäre man bloß auf einem Umweg doch wieder zur Anerkennung einer gewissen Gebundenheit, zu einer starken Beschränkung der Sphäre der Freiheit genötigt. Und wenn auch unsere tägliche Erfahrung genug Material liefert, um das Bild dieser allgemeinen Verflochtenheit in der Phantasie auszumalen, so wäre vielleicht die Moralstatislik doch ein ganz willkommenes Hilfsmittel, 12 I. Statistik. welches die qualitative Beschreibung quantitativ ergänzt, welches erlaubt die Wirksamkeit einzelner Umstände exakter gegeneinander abzuwägen, und welches jedenfalls jene feste realistische Grundlage abgibt, die in keiner Wissenschaft zu verachten ist. Dann könnte man sie als Werkzeug benützen, um zu untersuchen, in welcher Weise und in welchem Grade die Freiheit des Individuums durch die Zugehörigkeit zur Gesellschaft beschränkt ist, und die Disziplin, welche noch eben an der Berechtigung der eigenen Existenz gezweifelt hatte, gewänne so wieder neue Ziele und neuen Mut. In diesem Sinne erfuhr die Moralstatistik eine Anfrischung durch das umfassende Werk des Dorpater Theologen Oettingen, welches in den Jahren 1868 und 1869 erschien und worin fast das ganze Material von den neuen Gesichtspunkten aus beleuchtet ist. Es mochten wohl hauptsächlich apologetische Bedürfnisse sein, die den Verfasser zu einer so weitläufigen und schwierigen Arbeit bewogen; auch bekennt er so freimütig seine Stellung innerhalb der christlichen und kirchlichen Weltanschauung, daß es nicht erst nötig ist, die Stellen hervorzusuchen, wo biblischen Vorstellungen mehr als billig Baum gegeben wird. Aber es wäre gewiß sehr ungerecht, deshalb dem so bedeutenden Werk mit Achselzucken die tendenziöse Färbung vorzuwerfen oder es kurzerhand abzuweisen. Die früheren Werke waren in ihrem Sinn nicht weniger tendenziös, und es fragt sich, ob nicht gerade bei bedeutenderen Leistungen irgendeine Tendenz notwendig mit einwirkt. Sehen wir statt dessen auf die Aufrichtigkeit, wofür allein der Schriftsteller in Anspruch genommen werden darf, so steht Oettingen hinter keinem seiner Vorgänger zurück und überlriffl sogar manchen. Seine höchst fruchtbare Auffassung der Moralslätislik würde man zu eng definieren, wenn man sie bloß als Auflehnung gegen die materialistisch-mechanische Betrachtungsweise Quetelets bezeichnete. Freilich ist ihm der Gedanke, daß alle menschlichen Handlungen in naturgesetzlicher Weise vorherbestimmt seien, ein Greuel, und er weist es weit von sich, die Persönlichkeit ganz zum Produkt ihrer Umgebung zu machen und so alle Freiheit zu vertilgen. Von dieser nach physikalischen Analogien zugerichlelen Auffassung sagt er mit Recht, sie stelle sich die menschliche Gesellschaft mit allen ihren Einrichtungen im günstigsten Fall wie ein unbewußtes Gewächs, wie eine Pflanze vor, an der die Individuen wie einzelne Blätter auftreten, grünen und dann wieder abfallen, um den Boden der Geschichte zu düngen. Ganz unverständlich bleibe Die neueren Ansichten über Moralstatistik. 13 diesen Sozialphysikern, daß gerade die bedeutsamsten Institute der Gesellschaft, wie Staat und Kirche, nicht Maschinen sind um Lasten zu, bewegen, sondern Einrichtungen von gebietender Art, welche zwecklos und sinnlos werden, wenn der Mensch nicht als ein Wollenkönnender, in irgendwelchem Grade freier erscheint. Aber Oettingen geht noch weiter; er wendet sich auch gegen diejenigen, welche den Menschen zwar als persönlich frei auffassen, aber das Individuum lostrennen aus allem Zusammenhang mit der Gemeinschaft. Er nennt diese Richtung die der Atomisten und versetzt in diesen Kreis der Hölle die nationalökonomische Schule des Manchestertums. Für den Atomisten ist die Gesellschaft ein Haufe von Individuen, die höchstens zufällig einmal gelegentlich aufeinander wirken; er glaubt an den Contrat social, er kennt nur die Triebfeder des Egoismus. Dem Verbrecher gegenüber hat der Atomist die Empfindungen des dankbaren Pharisäers; dem Proletarier gegenüber die des Bessergekleideten, und er ruft ihm zu: Weshalb bist du nicht früher verhungert, dann wäre für den kleineren Rest deiner Genossen ein höherer Arbeitslohn möglich. Alle Schriftsteller dieser Art haben von jeher die Statistik gehaßt, und Oettingen erkennt am besten den Grund des kühlen Verhaltens; denn die Moralstatislik, indem sie auf den gleichmäßig fortfressenden Schaden der Massenarmut und auf die ununterbrochene Kette der Kriminalität hindeutet, macht es auch dem Blindesten klar, daß hier keine zufälligen Einzelfälle, sondern Schäden und Übelslände am Körper der Gesamtheit vorliegen, von welcher Gesamtheit kein einzelnes gesundes Glied sich als isoliert betrachten darf. Aus dem Widerspruch gegen andere Richtungen ergibt sich schon, was Oettingen selber will. Er will nicht verzichten auf die reiche Fülle der natürlichen Lebensanschauung beim Eintritt in das Gebiet der Wissenschaft. Ihm genügt es nicht, einige dürftige Gedanken, die nur aus Büchern stammen und nur in Büchern stehen, durch einige Ziffern zu illustrieren. Der Mensch ist ihm ein freies, verantwortliches Wesen, das aber nicht als unabhängige Monade im Weltraum schwebt, sondern das durch tausenderlei faktische und rechtliche Beziehungen in den Korallenstock der menschlichen Gesellschaft eingefügt ist. In diesem Sinne verlangt er, daß man die Gesellschaft betrachte; an die Stelle einer Sozialphysik verlangt er eine Sozialethik. Die Sozialethik aber soll auf empirischer Grundlage ruhen, und das kann sie nur durch Beihilfe der Moral- 14 I. Statistik. Statistik. Dies ist der neue bescheidenere Lebenszweck, den Oettingen unserer ratlos gewordenen Disziplin empfiehlt. Sie soll also in Zukunft aufhören, durch ihr anekdotenhaftes Wesen unterhalten zu wollen; sie ist nicht dazu da, um mit ihrem Material zu beweisen, daß das weibliche Geschlecht kein Freund von Schießwalfen ist; denn wir brauchen sie ja auch nicht, um zu erfahren, ob der meiste Tabak von Herren oder von Damen geraucht wird. Wenn sie ihr Ansehen wieder gewinnen will, so muß sie in den Dienst einer höheren Aufgabe treten, die wir immerhin mit Oettingen Sozialethik nennen mögen. Sind die Fehler der Jugendzeit abgelegt, die jetzt im Alter der Reife nicht einmal etwas Gefälliges mehr haben, dann kann die Moralstatistik eine sehr tüchtige, eine unentbehrliche Stütze der sozialen Wissenschaften werden. Durch die Vielseitigkeit ihres Stoffes, der fortwährend aus der Praxis der Gerichtshöfe, aus den Erfahrungen der Gefängnisverwaltung, aus den kleinen Erlebnissen der Polizei, aus den Aufzeichnungen der Kirchenbücher hervorgeht, sorgt sie dafür, daß keine für das gesellschaftliche Leben wichtige Erscheinung übergangen wird. Durch die Sichtung und Ordnung des Materials, durch ihre Zählungen und Messungen stellt sie die quantitative Seite der Erscheinungen dar; sie vergleicht die einwirkenden Umstände nach ihrer Intensität und zieht dadurch Dinge in das Bereich des Messens, die sonst unnahbar wären. Sie wird endlich aus der so auffallenden zeitlichen Konstanz fast aller Erscheinungen die Belehrung schöpfen, daß die bürgerliche Gesellschaft ein höchst verwickeltes, durch unzählige Bande verknüpftes Ganzes ist, worein der einzelne wie eine Masche ins Netz sich einfügt; jedoch kein Gebilde von starrem Charakter, sondern einem beständigen Wechsel, einem Abgang und Ersatz der Bestandteile unterworfen, worin, wie bei unseren Heeren, jede Lücke sofort durch Nachschub ausgefüllt wird, so daß alle Wandlungen des Ganzen sich nur sehr langsam vollziehen. Sie zeigt dem einzelnen zwar, daß er nicht einmal eine Einheit der siebenten Dezimalstelle wert ist, aber sie belehrt ihn zugleich, daß sich das große Ganze nur ändert durch die beim einzelnen vollzogenen Änderungen. Sei man ihr Freund oder ihr Feind, möge man sie lieber dieser oder jener Weltanschauung dienstbar sehen, man wird ohne Zweifel darin übereinstimmen, daß die Sozialwissenschaft dieser noch jungen Disziplin neue Gesichtspunkte und neue Hilfsmittel verdankt, die man am wenigsten heutigentags gering achten wird, wo alles auf das Studium der Gesellschaft hindrängt. Die neueren Ansichten über Moralstatistik. 15 Freilich sind in diesen neueren Ansichten die sanguinischen Hoffnungen etwas herabgestimmt, doch ist auch kein unfruchtbarer Skeptizismus an die Stelle getreten. Wenn die Moralstatistik das metaphysische Rätsel der menschlichen Freiheit nicht löst, weil es ganz außerhalb ihres Reiches liegt, so zerstreut sie doch den Aberglauben an astronomische Gesetze des Handelns; wenn sie aus ähnlichen Gründen den Streit der Materialisten und Spiritualisten nicht entscheidet, so zeigt sie doch, daß ,ein Teil der Argumente der ersteren sehr in ihrer Tragweite überschätzt worden war. Ganz nebenbei und unwillkürlich dient sie zugleich der Philosophie als Propaganda; denn sie trägt das Interesse an den Fragen, die den Menschen nicht verlassen, wie sehr er sich auch von ihnen abwenden mag, in die Kreise der verzweifeltsten Realisten. Und wenn es ihr in den jetzigen beschränkteren Verhältnissen zum Tröste gereichen kann, so möge sie sich erinnern, daß die Irrtümer und Ausschreitungen von jeher nur bei den Theoretikern bestanden, während die Praktiker stets das übten, wozu so spät erst jene sich bekennen. In der neueren Entwicklung der Disziplin wären also wohl drei Stufen zu unterscheiden: auf Ruckles Queteletismus mit seinen Liebhabereien für Analogien mit der Mechanik folgt eine kritische Schule, welche die bisher gebrauchten Beweismittel für unzureichend hält und eine rationelle Technik begründet. Das als wirksam und unentbehrlich erkannte Werkzeug der Statistik tritt dann ganz in den Dienst der Sozialwissenschaften, worin man die mehr geistreichen als wahren physikalischen Analogien fallen läßt und sich der weit natürlicheren ethischen Betrachtungsweise zuwendet. Ganz ähnlich ist es demnach der Moralstatistik ergangen, wie der Nationalökonomie, die sich ebenfalls von dem schnellfertigen Manchestertum mit seinen doktrinären Schablonen abwendet und sich liebevoll dem Studium realer Verhältnisse widmet, nicht um daselbst mit aller Gewalt Naturgesetze zu finden, sondern nur um Anschauungen zu gewinnen, aus deren Vergleich man die Eigentümlichkeiten und den Entwicklungsgang des behandelten Stoffes kennenlernt. Die Nationalökonomie ist durch den Einfluß historischer Studien in diese Bahn gedrängt, die Moralstatistik dagegen hat den neuen Weg gefunden, indem sie mit Unerschrockenheit alle Folgerungen zog, die sich aus der anfänglichen Auffassung ergaben: sie ist durch philosophische Studien zur Besinnung gekommen und zur Umkehr geleitet. Sollte vielleicht der nun verlassene unechte Queteletismus nur die- jenige Form der Moralstatistik gewesen sein, welche auf der damals erreichten Entwicklungsstufe des französischen Geistes gesetzmäßig ein- treten mußte, während in der deutschen Reaktion dagegen nur die auf anderem Boden gewachsene, um einige Jahrzehnte reifere Anschauung zur Geltung kommt? Dann würde sich ganz im Sinne des echten Que- teletismus an dieser Disziplin, die der noch lebende belgische Forscher solange die seinige nennen durfte, von neuem bewähren, wie sehr auch in der Wissenschaft der einzelne an die Entwicklung des Ganzen gebunden ist. Anmerkung: Die genaueren Titel der oben besprochenen Schriften sind folgende: Buckle, History of Civilisation in England; deutsch von A. Rüge, 1860; eine bequeme englische Ausgabe ist die Brockhausische in fünf kleinen Bänden von 1865. 8°. A. Wagner, Gesetzmäßigkeit in den scheinbar willkürlichen menschlichen Handlungen. Erster und zweiter Teil. Hamburg 1864. 8°. Drobisch, Die moralische Statistik und die menschliche Willensfreiheit. Leipzig 1867. 8°. A. v. Oettingen, Die Moralstatistik und die christliche Sittenlehre; Versuch, einer Sozialethik auf empirischer Grundlage. Erster Teil: Die Moralstatistik Erlangen 1868 und 1869. (Dieser erste Teil erschien in zwei Abschnitten; der zweite Teil wird noch erwartet.) Der Leser wird es aus der Kürze des Vortrags erklären, wenn bei der Bekämpfung einiger Anhänger Quetelets die Verdienste dieses Erneuerers der Statistik als bekannt vorausgesetzt werden. Ouetelet als Theoretiker. v Aus Hililebrands Jahrbüchern Bd. 18 (1872). Wenn man mit einem Schlagwort bezeichnen wollte, was eigentlich den Inhalt der Bestrebungen Quetelets bildet, so könnte man kein kürzeres wählen als die Frage, ob der Mensch und die menschliche Gesellschaft Gesetzen unterworfen seien. Es ist indessen während des letztvergangenen Menschenalters nicht dieser Gedanke allein, sondern auch die Fassung desselben allen Gebildeten so geläufig geworden, daß man selbst dann nichts Neues mehr sagt, wenn man auf die Unbestimmtheit und Vieldeutigkeit aufmerksam macht, oder vor leichtfertiger Mißdeutung derjenigen warnt, die nur einige Ziffern zu sehen brauchen, um sogleich in ihren Eifer für das Gesetz zu verfallen. Denn fast alle, die auch nur in entfernterer Berührung mit der Statistik stehen, haben bereits diese ersten Wallungen überstanden und öffentlich kundgetan, daß man die Tragweite statistischer Untersuchungen, wenn nicht überschätzt, doch auf der unrichtigen Seite gesucht habe, und allgemein kommen sogar die älteren Schriftsteller, die Quetelets Vorgänger waren, wieder mehr zur Geltung. Es ist nicht die Aufgabe dieses Beitrages zur Literaturgeschichte, die Gründe jener Wendung darzulegen, noch weniger eine bloße Bekenntnisschrift zu liefern; wohl aber schien es an der Zeit zu sein, die Leistungen des ersten Theoretikers, der im Gebiete der Statistik neueren Sinnes auftrat, kritisch zu würdigen, da längst eine stattliche Reihe von wissenschaftlichen Leistungen späterer Schriftsteller hierzu auffordert, die sich alle trotz der verschiedensten Ansichten auf ihn als ihren Meister berufen. Vielleicht gelingt es uns, zu zeigen, daß nicht dieser oder jener von seinen Anhängern — als seine Schüler darf man sie kaum bezeichnen —• die rechte Lehre des Meisters bewahrt, sondern daß jeder von ihnen eines Stückes derselben teilhaftig ist, und wenn sie einander widersprechen, so ist es vielleicht, weil die Stücke schlecht aneinander passen, da das Ganze nicht recht abgeschlossen war. Auch weniger darauf ist es abgesehen, den schuldigen Dank zu wiederholen, der allen gebührt, welche dieser nur gelegentlich gepflegten Disziplin in ihrer großen Bedürftigkeit dauernd zu Hilfe kommen. Die allgemeinste Übereinstimmung herrscht ja darüber, daß Quetelet die Statistik erneuert hat, und daß 18 I. Statistik. man heute noch die Wichtigkeit seiner Bestrebungen anerkennt, dafür spricht die fast unumgängliche Anknüpfung an seine Gedanken bei allen anderen Schriftstellern und zuletzt auch die Ausführlichkeit der vorliegenden Kritik. Dieselbe soll vielmehr, anstatt den Blick auf die engen Grenzen der Disziplin zu beschränken, den wissenschaftlichen Charakter Quetelets im allgemeinen herauslinden und kann daher nicht stillschweigend über die, wie es scheint, nachweisbaren Verirrungen weggleiten. Möge man dies als den oft erlebten Rückschlag bezeichnen, der nach blinden Lobeserhebungen einzutreten pflege; ein solcher Rückschlag ist unvermeidlich, wenn die Sache selbst vorwärtsgehen soll. Diejenigen, welche sich mehr als Zuschauer verhalten, können dem verdienten Manne leicht die Vorzüge lassen, die Mängel hingegen seiner Zeit anschreiben. Wer aber auf demselben Gebiete Weiterarbeiten soll, wird sich nicht ersparen können, die Scheidung der Eigenschaften in Vorzüge und Mängel streng zu vollziehen, in deren Beurteilung dann andere mild sein mögen. Um die Fülle literarischer Einzelheiten zu beseitigen, dient der in Ilildebrands Jahrbüchern vorausgeschickte Bericht über die Schriften Ouetelels; es ist daraus hier nur zu wiederholen, daß die Schriften in drei Perioden zerfallen (solche, die dem Werk „Sur l’homme“ von i 835 vorhergegangen sind, solche, die zwischen diesem Werk und dem „Systeme social“ von i 848 liegen, und endlich, die bis zur „Physique sociale“ von 1869 und „Anthropometrie“ von 1870 erschienen sind), und daß sie teils zur Sbzialstatistik, teils zur Anthropologie gehören. Für den gegenwärtigen Zweck empfiehlt es sich, nach den Stollen zu ordnen und zuerst von den Beiträgen zur Bevölkerungskunde, dann von denen zur Moralstatistik und endlich von denen zur Anthropologie zu sprechen. Auf die Darstellung der besonderen Lehren folgen die allgemeineren Gedanken,' besonders über das System der Gesellschaft und die Folgerungen daraus für die Systematik, für die Wahrscheinlichkeitsrechnung und für die Philosophie. Am meisten Gewicht würde der Verfasser auf den Teil 1 legen, der von der Moralstatistik handelt, weil hier Quetelets wahre Bedeutung liegt; dem allgemeineren Teil dagegen möge es angerechnet werden, daß es kaum möglich ist, so kühnen und oft so undeutlichen Behauptungen zu folgen. I. Die einzelnen Lehren. 1. Bevölkerungslehre: statistische Beiträge; es fehlt die Anschauung vom Wesen einer Bevölkerung, daher die Theorie des Bevölkerungswechsels wenig Quetelet als Theoretiker. 19 entwickelt und die bildlichen Wendungen des Malthus mißverstanden. 2. Moralstatistik: das Verbrechen als gesellschaftliche Erscheinung (tiefere Auffassung als bei Güerry; Schwanken in der Freiheitsfrage); das Verbrechen als anthropologische Erscheinung. 3. Anthropologie: der mittlere Mensch als berechtigte Personifikation; unberechtigte Anwendung der Mathematik; die Vorstellung vom Typus ist unklar; die Verteilung der Individuen nach ihrer Größe um das Mittel scheint kein äußeres Gesetz, sondern eine unerwartete Folge der Anordnung des Versuches. Quetelels Beiträge zur Bevölkerungsstatistik beginnen schon im Jahre 1826; er lenkt die Aufmerksamkeit auf die Verteilung der Geburten und der Sterbefälle nach den Jahreszeiten und bringt die Sterbefälle nach dem Alter wieder in Erinnerung. Im Jahre 1827 fügt er Bemerkungen hinzu über das Verhältnis der Geborenen und Verstorbenen eines Jahres zur Bevölkerung, über die Todesursachen, besonders was den Einfluß der Temperatur betrifft, und zieht noch mancherlei andere verwandte Gegenstände in die Betrachtung. Ein förmliches Programm für Untersuchungen dieser Art im Königreich der Niederlande, freilich nur so flüchtig ausgeführt, als das gerade vorhandene Material erlaubte, gibt er dann im Jahre 182 g, und als inzwischen, zum Teil durch diese Anregungen, eine Volkszählung ausgeführt worden war —■ denn vorher war man auf die Ergebnisse der Zivilstandsregister beschränkt gewesen—, gab er im Jahre i 832 den Text’zu der ersten amtlichen Bevölkerungsstatistik heraus, die sich auf das neu abgetrennte Königreich Belgien beschränkte, und mit Abwerfung aller veralteter Gesichtspunkte die Fragen wieder behandelte, die zum Teil den Inhalt der Süßmilch- schen Werke im vorigen Jahrhundert gebildet hatten. Es wird von der Häufigkeit der Ehen, von der Fruchtbarkeit derselben gehandelt, von der Dichtigkeit der Bevölkerung, von den kritischen Lebensaltern usw., und wie Süßmilch es gelan hatte, so geht auch Quetelet auf Halleys Untersuchungen zurück, wenn er auf die schwierigen Fragen bei der Sterblichkeit nach dem Alter zu reden kommt. In dem ersten Buch des Werkes „Sur l’homme“ von i 835 richtet er dann seine Aufmerksamkeit auf die Leistungen der anderen Schriftsteller: von den Engländern zieht ihn besonders der wortreiche Sadler an wegen der Untersuchungen über das Geschlechtsverhältnis bei den Neugeborenen und über den Einfluß, den das Allersverhältnis der Eltern darauf äußert; der Franzose Ville rme, der Deutsche Caspar werden fleißig benutzt, dagegen Süßmil ehs Name nur gelegentlich erwähnt. Merkwürdig ist, daß die in ihrer Anlage so großartigen Gedanken des Malthus so wenig bestimmend für die Auffassung Quetelets gewesen sind; er haftet an der Äußerlich- 20 I. Statistik. keit jener mathematisch klingenden Redensart vom geometrischen Wachstum der Bevölkerung, während doch der tiefere Sinn des berühmten Werkes „Principles of population“ der ist, den grausamen Vorgang des Kampfes ums Dasein in der menschlichen Gesellschaft zu offenbaren. Der einfache, gründliche, unermüdliche Süßmilch, der bei seinem Sammeln von Zahlenangaben und Berechnen von Tabellen nie vergaß, daß die menschliche Gesellschaft aus Bürgern und Bauern besteht, deren Wohlfahrt sich im Schließen der Ehen, in der Fruchtbarkeit und in der Sterblichkeit aufs natürlichste widerspiegelt, und der beredte, tieferblickende, oberflächlich arbeitende Malthus, der das Material seines deutschen Vorgängers mit neuem Geist belebte: diese beiden bedeutendsten Schriftsteller sind bei Quetelet am wenigsten erfaßt; er liefert fast nur neues Material für die hergebrachte Messung einzelner Erscheinungen. Der auffallendste Mangel an Quetelets Beiträgen zur Bevölkerungsstatistik ist, daß ihm eine klare Vorstellung dessen, was eine Bevölkerung eigentlich sei, völlig abgeht. Anders stand es bei Süßmilch, der das treffende Gleichnis eines Heeres einführte, worin er zugleich seinen Beruf als Feldprediger verrät: „der weiseste Schöpfer und Regierer der Welt lässet das zahlreiche Heer des menschlichen Geschlechts durch die Zeugungen aus seinem Nichts hervorgehen, so viel er derselben zum Leben geordnet hat. Der Ewige lässet uns in der Zeit ,gleichsa,m vor seinem Angesicht Vorbeigehen ... Der Auftritt, der Vorübergang vor den Augen des Herrn der Heerscharen und der Abgang, alles geschieht mit einer bewundernswürdigen Ordnung...“ Was hat unser Meteorologe dem entgegenzusetzen? Und doch hätte auch er aus dem Bereich seines Berufes ohne Schwierigkeit erläuternde Bilder finden können. Schon die Ähnlichkeit der Disziplinen liegt vor, daß der Meteorologe die tausenderlei Tatsachen auf zeichnet, die sich auf Veränderungen der Atmosphäre beziehen, wie der Statistiker die Tatsachen sammelt, welche von den Änderungen der über die Erde ausgebreiteten Bevölkerung reden. Betrachtet man aber die Gesellschaft — oder, da es hier nur auf das Äußere derselben ankommt, die Bevölkerung — genauer, so ist sie nicht ein abgeschlossenes Ding wie ein Weltkörper, noch ein Bund solcher Wesen wie das Planetensystem, sondern sie ist die dauernde Erscheinung, welche durch das Kommen und Gehen der Mitglieder einer Gattung hervorgerufen wird. Die Meteorologie kennt dergleichen Erscheinungen ebenfalls. Wenn feuchte Luftströmungen über den kalten Gipfel eines Berges Quetelet als Theoretiker. 21 streichen, so verdichtet sich der abgekühlte YVasserdainpf zu kleinen schwebenden Teilchen, die, in der Strömung weitergetrieben, sich an wärmeren Stellen wieder auflösen. Der fernstehende Beschauer sieht den Gipfel in eine Wolke gehüllt, die zu verharren scheint und vielleicht selbst ihre Gestalt nur wenig ändert: sie besteht gleichwohl aus immer sich erneuernden Wasserteilchen und ist nur die dauernde Erscheinung, welche aus dem Eintritt, dem Nebeneinandersein und dem Verschwinden der Tropfen entsteht. Wenn nun wirklich Ernst gemacht werden soll mit einer physikalischen Betrachtung der Gesellschaft, so muß vor allem auf die geschilderten Eigentümlichkeiten ihres Wesens die Aufmerksamkeit gerichtet sein. Die Theorie des ßevölkerungswechsels stellt sich das zur Aufgabe, und wenn Fortschritte in den Methoden gemacht werden sollen, so müssen sie von hier ausgehen. Quetelet hat diese Auffassung nicht. Erst in der zweiten Periode seines Wirkens, also nach der Abfassung des Werkes „Sur l’honnne“, beschäftigte er sich mit einer der Aufgaben jener Theorie, nämlich mit der Aufstellung von Sterblichkeitstafeln, die vor den Einwürfen gegen Halleys Verfahren gesichert sein wollen. Dabei stützt er sich vielfach auf den deutschen Physiker Ludwig Moser, der trotz vieler Verirrungen doch als der Anreger aller neueren Bestrebungen gelten muß, und erreicht zwar einen praktischen Fortschritt gegen früher; aber es gelingt ihm weder die wesentlichen Sätze über den Bevölkerungswechsel zu linden, noch wagt er es, die Durchführung genauer Grundsätze des Messens in der Bevölkerungsstatistik als Forderung aufzustellen. Ihm bleibt die Sterblichkeilslafel ein Bedürfnis des Versicherungswesens, wovon in der Bevölkerungslehre nur anhangweise gesprochen wird. Entgeht ihm hierdurch manches, was gerade dem Mathematiker nahegelegen hätte, so hat er auch mit seinen eigenen Versuchen nicht immer Glück. Ein besonderes Verhängnis aber waltet über den Aussprüchen des Malthus, wenn er sie in seine Untersuchungen hereinzieht. Liest man Quetelets Worte, daß es noch nicht gelungen sei, die Bevölkerungslehre in das Bereich der mathematischen Wissenschaften zu ziehen, so meint man, er habe die an Halley anknüpfende Theorie des Bevölkerungswechsels im Sinn und findet sich grausam enttäuscht durch die Entdeckung, daß Quetelet vielmehr den figürlichen Ausdruck vom geometrischen Wachstum, den man bei einem englischen Geistlichen cum grano salis verstehen sollte, ernst nahm und die Aufstellung der ent- 22 I. Statistik. sprechenden Gleichungen vermißte. Seine Untersuchungen, fährt er fort, hätten ihn zu einer Idee über die Wirksamkeit der Bevölkerungshemmnisse geführt; es sei ganz einfach: die Widerstände sind proportional dem Quadrat der Geschwindigkeit des Wachstums, ganz wie bei Gegenständen, die sich in einem Widerstand leistenden Medium bewegen. Welche überraschende Ähnlichkeit zwischen den Gesetzen, denen die Natur gehorcht und denen, die den Menschen beherrschen, fügt er mit Befriedigung hinzu, und ein Herr Verhulst, gestützt auf die Worte des 1 Meisters, lieferte die Gleichungen nachträglich in den Abhandlungen der belgischen Akademie. Wenn es der Vorzug der angewandten Mathematik ist, ihren Stoff so vollständig zu begreifen, daß nicht bloß die Beschaffenheit, sondern zugleich alle Größenverhältnisse sich erklären, so kann es keine größere Verirrung geben, als den Gedankengang Quetelets: denn, statt zu untersuchen, wie die Bevölkerung beschaffen ist (von der man doch in ganz anderem Sinne sagt, sie bewege sich, als bei bewegten Körpern), schlägt er, am Worte haftend, vor, man möge sie nach der Analogie bewegter Körper betrachten — und dann freut er sich auch noch über die Ähnlichkeit zwischen den Gesetzen der toten Natur und der lebenden Gesellschaft! Das ist nicht mehr ein Fehlgriff, über den sich ernsthaft reden ließe; es ist ein so fundamentales Mißverständnis, daß es> außerhalb der Wissenschaft liegt und uns vorkommt wie der wüste Traum eines eingeschlafenen Astronomen. Man darf daher wohl sagen, daß seine Bearbeitung der Bevölkerungsstatistik selbst bei ihrem Erscheinen i835 nicht auf der Höhe der Zeit stand, was damals weniger bemerkt' wurde, weil die Tatsache neuer Anregung der fast vergessenen Fragen dankenswert genug war. Er lieferte eine leichte und anziehende, aber nicht weit eindringende Wiedergabe einiger eigenen und einiger Vorgefundenen Arbeiten. So sehr dieselbe durch Schärfe des Verfahrens und an Tiefe der Auffassung übertroffen werden kann, so hatte die von ihm gewählte Behandlungsart jedenfalls den Erfolg auf ihrer Seite, so daß, insbesondere durch Anregung der amtlichen Praxis, Quetelets Arbeiten zweifellos zu vielen späteren Leistungen den Anlaß gaben. Auch hat er wohl gerade diese Richtung der sozialwissenschafllichen Studien, die zur Ergänzung anderer Richtungen bestimmt ist, am wenigsten überschätzt, während es sonst seine Liebhaberei ist, ungeahnte Aufschlüsse zu verkünden, die alles umzuwälzen bestimmt sind. Quetelet als Theoretiker. 23 Heutigestags ist Quetclets Zusammenstellung längst durch das Werk von Wappaeus verdrängt, das unter dem Titel „Allgemeine Bevölkerungsstatistik“ im Jahre 185g—61 erschien und in bezug auf das Material viel Vollständigeres bietet. Freilich haftet es mit Zähigkeit an veralteten Anschauungen und kann sich in bezug auf die Darstellung .mit Quetelet nicht vergleichen. Die Aufgabe, den formalen, besonders den mathematischen Anforderungen zu genügen, zugleich eine ausgebreitete Sachkenntnis zu besitzen und beides im Dienst einer großartigen Auffassung zu verwerten, ist so schwer, daß wohl noch lange Zeit vergehen wird, ehe die Bevölkerungsstatistik leistet, was man von ihr fordern könnte. — Die kriminalistischen Arbeiten unseres Autors lassen sich nicht ebenso mit Leistungen von Vorgängern in Beziehung setzen; denn für die Literatur dieses Zweiges wird der Anstoß erst durch das amtliche Werk gegeben, das in Frankreich unter dem Titel „Compte general de l’ad- ininistration de la justice“ von 182 5 an jährlich erschien und das man dem verdienstvollen Guerry de Champneuf verdankt. Unter die ersten Schriftsteller, die das genannte Quellenwerk benützten, gehört Quetelet; er verölfentlichte bereits 182g in der Abhandlung über die Niederlande verschiedene Betrachtungen darüber, und insbesondere wies er mit denkwürdigen Worten auf die Ähnlichkeit der jährlichen Ergebnisse hin: „Von einem Jahr zum andern schreitet man vor mit der schlimmen Aussicht die nämlichen Verbrechen sich in der nämlichen Ordnung wiederholen zu sehen; der Anteil des Gefängnisses und der Bichtstätlc ist fast ebenso sicher festgestellt wie die Einkünfte des Staates!“ Doch die Verwunderung über Regelmäßigkeit ist noch kein Ergebnis wissenschaftlicher Behandlung, sondern nur der Anreiz zu einer solchen: diejenigen, welche dabei zu lange verweilen, dürfen sich auf Quetelet nicht als auf ihr Vorbild berufen; denn als er im Jahre i 833 eine belgische Kriminalslatislik herausgab, erwähnt er zwar zuerst die Regelmäßigkeit wieder, schreitet aber dann zu dein fruchtbringenden Gedanken vor: „Die Gesellschaft schließt gewissermaßen die Keime der Verbrechen in sich, die begangen werden sollen, und mit ihnen die Möglichkeiten ihrer Entfaltung.“ Sehen wir zu, was andere hei Bearbeitung desselben Materials gedacht. Quetclets Zeitgenosse und Nebenbuhler, der Advokat Guerry, nicht mit dem vorhergenannten Guerry de Champneuf zu verwechseln, halle im Jahre 182g mit dem Venetianer Balbi ein Werk herausgegeben: 24 I. Statistik. „Statistique comparee de l’etat de 1’intruction et du nombre des criines“, worin zum ersten Male etwas Quellenmäßiges über den öffentlichen Unterricht in Frankreich erschien und gleichfalls zum ersten Male bunte Karten zur Veranschaulichung der Kriminalstatistik angewendet wurden. Ob theoretische Ansichten über den Ursprung des Verbrechens darin enthalten sind, kann ich nicht sagen, da mir das Werk nicht zugänglich ist. Aus dem Briefwechsel Guerrys mit Quetelet jedoch erhellt, daß Queteletim Jahre i83i jenes Werk kannte; aber er zitiert nichts daraus, so daß es scheint, als sei es nur eine Diskussion der Tatsachen. Auch schrieb Guerry am n. September i83i an Quetelet, als er gehört hatte, daß dieser wieder mit einer Arbeit ähnlicher Art (die später als „Penchant au crime“ erschien), beschäftigt sei und sagt in diesem Brief nur, wie sehr er die Regelmäßigkeit bewundere, und daß er keinen Grund dafür wisse 1 . Auch in Guerrys Werk über die Moralstatistik Frankreichs von i833 wird die Regelmäßigkeit hervorgehoben, mit dem Zusatz, daß man dieselbe nicht begreifen könne 2 . Das unfruchtbare Staunen, das unwillkürlich bei jedem eintritt, der sich mit diesem Stoff beschäftigt, hat also Guerry mit Quetelet gemeinsam; dagegen der wenig klare, jedoch tiefsinnige Gedanke vom Entstehen des Verbrechens durch die Gesellschaft, und der Hinweis, daß die Regelmäßigkeit nur so lange dauere, als keine wesentlichen Änderungen eintreten, gehört Quetelet an. Im Jahre i835 verfolgte er denselben weiter; er nennt die jährlich begangenen Verbrechen ein notwendiges Ergebnis unserer Gesellschaft, die in unverminderter Zahl wiederkehren, bis die sie herbeiführenden Ursachen geändert werden, und dahin müsse sich die Sorge des Gesetz- 1 Das Schreiben ist abgedruckt in Quelelets Abhandlung von 1831, Penchant au crime, S. 83—87; die Worte Guerrys lauten: Chaquc annec voit se reproduire le memo nombre de crimes dans le meme ordre et dans les memes regions, chaque classe de crime a sa distribution particuliere par sexe, par äge, par saison; tous sont accompagnes, dans des proportions pareillcs de faits accessoires, indifferens en apparence, et dont rien n’explique le retour (S. 84). In Guerrys späterem Werk, von 1833, Essai sur la statistique morale de Ia France, S. 9 findet sich fast dieselbe Stelle: „chaquc classe de crimes a sa distribution particuliere et invariable, par sexe, par äge etc.“, worin aber das Wort „invariable“ den Sinn stark verändert. Gegen diese Übertreibung kämpft Quetelet 1835 in Sur 1’homme Vol. I, S. 9, Anmerkung. 2 Guerrys Worte a. a. O. S. 11: Si nous considerons maintenant le nombre infini de circonstances qui peuvent faire commettre un crime . . ., nous ne saurons comment concevoir, qu’en dernier resullat, leur concours amene des el'fets si constans etc. fernt, daß es sich so verhielte: vielmehr ist es nur der Einfluß sozialer Verhältnisse, unter deren Herrschaft mehr oder weniger die gleichen Wirkungen hervortreten. Wir sind weit entfernt, sagt er 1868, zu behaupten, daß Regierung und Gesetzgebung ohne merklichen Einfluß wären: es sind gerade diese Einflüsse, die er als soziale Verhältnisse auffaßt und für fähig zur Umbildung betrachtet. Nicht bei Verbrechen allein, auch hei so indifferenten Handlungen wie Eheschließungen sind, deutet er auf den engen Zusammenhang des einzelnen mit der Gesellschaft hin: Die außerordentliche Beständigkeit in den Alterskombinationen, die so groß ist „als hätte man sich von einem Ende des Landes bis zum anderen verabredet in dieser Weise die Ehen zu schließen“, wie es »in einem Gleichnis von 18^7 heißt: diese Beständigkeit kommt daher, daß der einzelne sich dem Herkommen und Gebrauch unterwirft, die er überliefert findet, und die nach dem Orte wechseln. Der Mensch handelt als Bruchteil seines Volkes: denn auch das Volk ist ein Wesen (a son individualite) und hat gleichsam einen freien Willen. Die Regelmäßigkeit kommt zustande, sagt er ebenda, nicht sowohl durch den Willen des einzelnen, als durch die Gewohnheiten des Wesens (etre concret), das wir Volk nennen, und das wir uns mit einem Willen und mit Gewohnheiten ausgestattet denken, von denen es schwer abzubringen ist. Die einzelnen unterziehen sich den Einflüssen des Volkes, dem sie angehören, wie ebenso vielen Notwendigkeiten : diese Einflüsse, als die Ursachen, muß man zu verändern suchen: das ist es, worauf der Gesetzgeber hingewiesen wird. Deutlich geht aus den angeführten Stellen hervor, daß Quetelet hier seine Untersuchungen ganz im Geiste der Sozialwissenschaften durchführt. Nicht ein einziges Mal betrachtet er, sei es die Verbrechen, sei es die Eheschließungen, vom Gesichtspunkt des Individuums, sondern immer als Erscheinungen in der Gesellschaft, der er gleichsam ein eigenes Leben zuschreiben möchte. In dieser Auffassung liegt etwas unverkennbar Wahres: das Zusammensein in der Gesellschaft ist noch etwas mehr als ein Nebeneinandersein von einzelnen. Zuweilen treibt er allerdings seine Behauptungen in Paradoxa hinein, I. Statistik. 26 die zwar noch überraschend, aber nicht mehr richtig sind. Die Gesellschaft, sagt er i 835 , bereitet das Verbrechen vor; der Schuldige ist nur noch das ausführende Werkzeug; daraus ergibt sich, fährt er wörtlich fort, daß der Unselige, der seinen Kopf zum Richtplatz trägt oder sein Dasein im Gefängnis endigen muß, gewissermaßen das Sühnopfer (victime expiatoire) der Gesellschaft ist. Die Nachfolger fühlten zum Teil nur das Mitleid heraus, das sich in diesen Worten ausspricht und machten aus dem Sühnopfer das Opfer eines Unschuldigen, was in der Tat nahe lag, wenn man beim „ausführenden Werkzeug“ stehen blieb. Wie verhält sich nun der Verfasser gegenüber der Frage nach dem freien Willen? Man könnte wohl durch die Folter der Auslegung ein Bekenntnis aus seinen Schriften erpressen, wozu aber einen Philosophen suchen, wo die Absicht des Philosophierens fehlt. Die Bemerkungen, die er einfließen läßt, sind bald nach dieser, bald jener Seite deutbar: zuweilen bezweifelt er die Freiheit, wann er gerade die Regelmäßigkeit betonen will (obgleich die Ähnlichkeit der Ergebnisse doch nur zeigt, daß die Entschlüsse zu Handlungen hier und dort ähnlich ausgefallen sind, nicht aber, ob dieselben von freien oder unfreien Wesen ausgingen, da man nicht einsiehl, daß freie Wesen unter allen Umständen verschieden handeln müssen); zuweilen spricht er nur davon, daß die Spuren des freien Willens sich verwischen, wodurch nicht ausgeschlossen ist, daß der freie Wille gewaltet habe (vgl. die Stelle von 1847, S. i 38 ); dann wieder hat der freie Wille nur eine beschränkte Sphäre, worin er wirksam werden kann, da ihn die „forces sociales“ einschränken: welche forces sociales doch wieder ihrerseits unter dem Einfluß des menschlichen Willens, freilich nicht des Willens eines einzelnen stehen (vgl. die Stelle von 1868, S. 558 ) und geändert werden können. Im ganzen ergibt sich also wohl, daß Quetelet in dieser Frage unsicher bleibt: als Hauptsache hält er die Zugehörigkeit des Individuums zur Gesellschaft fest, und überlassen bleibt es den berufenen Philosophen, diesen bis dahin weniger beachteten Gesichtspunkt in ihren ethischen Untersuchungen zu verwerten. Bei der Bearbeitung des gleichen Materials ist Guerry auf ganz andere Ziele gekommen als Quetelet. Der französische Advokat vermißt, nicht als der erste, die Beobachtungen, die auch zu den Geisteswissenschaf len (sciences morales et politiques) die Grundlage bilden sollen. Die Statistik sei das Mittel; meist habe man aber bisher nur das Bevölkerungswesen betrachtet: die Moralstatistik komme nun hinzu, um Quetelet als Theoretiker. !27 die Kenntnisse zu sammeln, aus denen der sittliche Zustand eines Landes sich ermessen lasse 3 . Ihm ist also die Moralstatistik ein Hilfsmittel, um gleichsam die kulturhistorischen Konstanten zu bestimmen. Entdeckungen wie die, daß der Schulunterricht keineswegs die Zahl der Verbrechen vermindert, liegen so recht in seinem Gesichtsfelde. Wie stets hei Konstatierung von Tatsachen ist die Ausschließung gewisser Annahmen, die man bisher hatte, der nächste Nutzen 4 , weil dieser Erfolg oft schon durch Anwendung des formalen Denkens auf die neuen Tatsachen und die alten Meinungen gesichert ist. Das weiß Guerry wohl und betont es sehr, fast als ob er es für das einzig Erreichbare hieltet. Ohne irgend den kulturhistorischen Wert der Moralslatistik zu verkennen und bei aller Hochachtung für die nebelzerstreuende Kraft der Tatsachen muß doch die Auffassung Quetelets nicht etwa als die allein zulässige, wohl aber als die höher zu schätzende Ergänzung angesehen werden; denn durch sie wird der fortglimmende Gedanke von der Stellung des Menschen in der Gesellschaft neu angefacht. t Zwischen den beiden Männern scheint später eine gewisse Spannung eingetreten zu sein. Quetelet verwahrt sich gegen den Franzosen, in dessen Werk von 1 833 eine Stelle vorkommt, die sehr an früher veröffentlichte Stellen des Belgiers anklingt (vgl. „Sur l’homme“, Yol II, S. 2/(8); der Franzose dagegen, der in seinem späteren Werk von 186/i eine geschichtliche Einleitung über die Anwendung der Zahlen auf die Geisteswissenschaften (application des nombres aux Sciences morales et politicjues, in der Statistique morale de I’Angleterre usw.) gibt, welche Einleitung man in Deutschland gelobt hat, erwähnt darin Quetelet nur einmal (S. II) unter einem Dutzend anderer Namen! Die Mühe Guerrys ist so berechtigt, daß man sie unentbehrlich nennen darf; aber was Quetelet bietet, soll das weniger willkommen sein, weil es ein Fund ist? Der letztere war nicht so abweisend; denn er entlehnte die lange vermiedene Bezeichnung Statistique morale für diese Disziplin im Jahre 18/17 seinem Mitbewerber. Auch hat bekanntlich Quetelet die kulturhistorische Ausbeute, besonders bei der Kriminalstatistik, durchaus nicht verschmäht: schon 3 Guerry , Essai sur la statistique morale de la France, 1833, S. II: 011 11 ’avait pas encore songe ä recueillir, dans un ouvrage special, ceux (les connaissances) qui font appr6cier l’etat moral.de ses liabitans. 4 A. a. 0. S. 69: Ces premiers essais menent donc rarement ä l’applicalion immediate, ils detruisent l’errcur bien plus qu’ils n’etablissent la verile, et leur utilite consiste moins ä elevcr des theories qu’ä repandre l’eprit de doute et d’examen. 28 I. Statistik. 182 g vergleicht er Frankreich und England sowie Frankreich und die Niederlande, untersucht die Geneigtheit zum Verurteilen bei Richtern und Geschworenen, unterscheidet die Häufigkeit der schweren Verbrechen und der leichten, und kennt die größere Strenge der Gerichte für Eigentumsverbrechen. In der Abhandlung von i 83 i spricht er vom Einfluß des Schulunterrichts und des Klimas, der Jahreszeiten und des Geschlechtes auf die Häufigkeit der Verbrechen, und im Jahre i 833 vergleicht er die belgischen Provinzen untereinander. Doch da dies alles mehr zur Auffindung der Tatsachen als zur Theorie gehört, so genügt es, daran erinnert zu haben. Anders verhält es sich mit einem Lieblingsgedanken, den Quetelet als sein unbestrittenes und unbeneidetes Eigentum in Anspruch nehmen darf. Das häufige Lesen der Überschrift „Penchant au crime“, Hang zum Verbrechen, hat niemals den befremdenden Eindruck verwischen können, den man beim ersten Anblick empfindet; nicht minder ist das der Fall mit dem technischen Ausdruck „Tendance au mariage“, Trieb zur Ehe, der in Quetelets zweiter Periode auftritt. Man kennt den Hang zum Genuß geistiger Getränke, den Hang müßig zu gehen, und was von Hang und Trieb noch sein mag: aber alle Betrachtungen über das Verbrechen mit dem Wort Penchant au crime zusammenzufassen, wie Quetelet i83i tut, i835 und 1869 wiederholt: das muß fast auf die Vermutung führen, als denke er sich in jedem Menschen einen besonderen Trieb, ähnlich wie Galls verschiedene Sinne, wirksam, vermöge dessen die Handlungen, welche man als Verbrechen bezeichnet, verübt werden. Wozu diese Annahme, da doch jene Handlungen nur Verbrechen sind im Sinne der sie beurteilenden und verurteilenden Gesellschaft. An sich betrachtet sind es Handlungen der allerverschiedensten Art, deren Zweck zum Beispiel Herbeiführung eines physiologischen Ereignisses sein kann — wie beim Totschläger und bei der Vergifterin — oder Einleitung eines ökonomischen Vorganges — wie beim Fälscher und beim Dieb. Man mordet nicht aus Neigung zum Morden, man stiehlt nicht aus Neigung zum Stehlen. Schon weil es nur Spiel mit Worten ist, darf man von keinem Hang zum Verbrechen reden.. Es ist aber auch deshalb verkehrt, weil es auf eine gemeinsame Quelle, sei es auch nur der gleichnamigen Verbrechen, hinzuweisen scheint, während man mordet aus Neid, aus Habsucht, aus Haß, aus Rache. Theologen finden sich beim Hang zum Verbrechen angenehm an die Erbsünde • erinnert: nimmt man aber als Kern dieses Dogmas auch nur die Zu- Quetelet als Theoretiker. 29 gänglichkeit des Menschen für das Böse, so sieht man nicht, warum ein eigener Hang zum Verbrechen zuzulassen sei: Böses tun ist allgemein menschlich; Verbrechen nennt man eine Beihe von verschiedenen Handlungen, die von der Gesetzgebung bedroht werden, die aber nicht jeder begeht, und die vielleicht nicht alle oder nicht immer böse sind. Quetelet kommt auf die Vorstellung des Penchant au crime, weil er außer der kulturhistorischen und der sozialphilosophischen Auffassung der Kriminalstatistik noch eine dritte in sich trägt: die anthropologische. So fern es ihm lag, bei jenen beiden anderen Gesichtspunkten jemals an das Individuum, anstatt an die Gesellschaft zu denken, so ganz befangen ist er, sobald die anthropologische Stimmung vorherrscht, in der Betrachtung seines abstrakten Menschen, der sich denn auch als Verbrecher entwickeln muß. Das Wachstum des körperlichen Menschen und die Entwicklung des Hanges zum Verbrechen sind Begriffe, die er nicht bloß in einem Atem nennt, nein, er wird sogar zur Untersuchung des körperlichen Wachstums mit angeregt durch die Arbeit über den Hang zum Verbrechen * * * * 5 . Was ihn darauf führte, waren die in Frankreich veröffentlichten Tafeln, worin die geschehenen Verbrechen nach Altersklassen der Täter mitgeteilt werden. Die Altersklassen der ganzen Bevölkerung konnte man aus anderen Quellen annähernd schätzen, und so schien es, als brauchte beides nur in Beziehung gesetzt zu werden, um das Maß für jenen Hang zu finden, indem man die Zahl der wirklich 1 eingetretenen Fälle mit der Zahl der möglichen Fälle verglich 6 . Man erhielt auf diese Weise Zahlenwerte, die, wenn man sie auch aus verschiedenen Jahrgängen berechnete, einander noch ähnlich sahen. Aber es wäre ein Mißverständnis, daraus etwa zu schließen, daß der Hang zum Verbrechen etwas anderes sei, als der mit wenig Glück gewählte „technische Ausdruck für einen Quotienten“; denn, wenn nur überhaupt das Verbrechen voraussetzt, daß man gewisse Eigenschaften (Körperstärke, Verschlagenheit usw.) habe, welche Eigenschaften sich erst mit dem Alter ent- 6 Vgl. die Abli. von 1831, Loi de croissance, S. 7: j’ai dejä entrepris quelques essais pour röpondre des ä present ä la premiere Serie de questions etc. ... j’ai essaye de presenter une echelle pour le penchant plus ou moins grand au crime (nämlich in der Abh. von 1829) . . . Enfin . . . dans ce memoire je ferai connaitre mes resultats relatifs aux croissances. In Sur l’homme Vol. I, S. 25 ist die Stelle nicht ganz wörtlich übergegangen. 6 In der Abh. von 1831, Penchant au crime, lautet die Definition S. 17: En supposant les hommes places dans des circonstances semblables, je nomme penchant au crime, la probabilit6 plus ou moins grande de commettre un crime. 30 I. Statistik. wickeln, so muß auch die Häufigkeit der Verbrechen in den verschiedenen Altersklassen eine verschiedene sein, mag es einen sich entwickelnden Hang geben oder nicht. Etwa so, wie die Bewegungen eines Schauspielers, die für das vor ihm sitzende Publikum eingerichtet sind, auch dann noch regelmäßig (aber unverständlich) bleiben, wenn man vom Dachstuhl herunter auf die Bühne blickt. Jener Quotient bedeutet also schlechterdings nichts anderes als die Häufigkeit verbrecherischer Handlungen unter den Mitgliedern einer Altersklasse. Es ist nicht einmal gerechtfertigt, denselben als Maß der Wahrscheinlichkeit, ein Verbrechen zu begehen, aufzufassen: denn wenn auch jede Wahrscheinlichkeit ein Quotient ist, so ist doch nicht jeder Quotient schon deshalb der Ausdruck für eine Wahrscheinlichkeit. Die Schilderung der Verbrecherlaufbahn, die Quetelet entwirft (i83i, „Penchant au crime“, S. 70; in „Sur l’homme“, Vol. II, S. 235 ): daß uns der Hang zum Diebstahl von der Wiege bis zum Grabe begleite, zuerst auftretend mit Mißbrauch des häuslichen Vertrauens, dann sich hebend zu kühneren Unternehmungen auf der Heerstraße, in dem Alter, wo man die Fülle seiner Kraft bereits in Mordtaten aller Art zu erproben gewohnt ist, bis uns körperliche Hinfälligkeit nötigt, die gewonnene Erfahrung auf dem Wege des Fälschens und Betrügens zu verwerten: ist wohl nur als eine stilistische Beigabe gemeint gewesen; oder sollte Quetelet wirklich glauben, daß sich Begehrlichkeit nach fremdem Gut immer in Gewalttat oder Gewalttätigkeit je in feige Hinterlist verwandele? ; Die Anthropologie wird bei den Untersuchungen der Kriminalstatistik allerdings nicht ganz leer ausgehen; aber die von Quetelet versuchte anthropologische Auffassung ist nicht haltbar. Sie hat etwas so Absonderliches, daß man kaum begreift, wie er sie neben den anderen Auffassungen beibehalten konnte, wüßte man nicht, daß er allen seinen Einfällen folgt und kein Geschick in der Verarbeitung, zu einem Ganzen hat. Gerade?für Quetelet lagen anthropologische Abschweifungen näher als für irgend jemand: denn dem Beobachter des Wehens der Winde und des Falls der Sternschnuppen genügte es nicht, die Zeichen der Meßkunde in das Gebiet der Sozial Wissenschaften zu tragen; auch die Naturgeschichte des Menschen schien ihm nach der sicheren Stütze eines Zahlengerüstes zu verlangen, und er zögerte nicht, seine Hilfe darzubieten. Er vermißt die genauere Kenntnis des Wachstums unseres Körpers in den Jugendjahren und teilt daher im Jahre i 83 i seine Quetelet als Theoretiker. 31 Forschungen darüber mit; im Jahre i833 fügt er die über das Körpergewicht hinzu, i835 geht er zur Zählung des Pulses und der Atmungen über und ermittelt die Kraft des rechten und des linken Armes am Dynamometer. Es müsse zuletzt gelingen, sagt er dabei, das Alter eines Menschen aus der Gesamtheit seiner körperlichen Eigenschaften zu bestimmen, was zum Beispiel in der gerichtlichen Medizin eine noch ungelöste Aufgabe sei. In den Ergebnissen dieser Art lag in sofern nichts Überraschendes, als der menschliche Körper ein Gebilde aus wägbaren Stoffen und von bestimmter Gestalt ist. Desto willkommener mußte der vielversprechende „Hang zum Verbrechen“ sein, in welchem eine Art von geistiger Eigenschaft des Menschen meßbar zu werden scheint. Alles das zusammengenommen sollte zur wissenschaftlichen Darstellung des mittleren Menschen führen. Wenn die mancherlei Messungen am Menschen das Individuelle verlieren sollten, so war es klar, daß sie an vielen einzelnen anzustellen waren; die Verwendung konnte aber doch nur so geschehen, daß man sie wieder vereinigte, und zwar durch Herstellung mittlerer Werte. Dieser mittlere Wert vertritt in gewissem Sinne die vielen Einzelwerte, aus denen er gebildet ist, insbesondere wenn es sich darum handelt, zwei solche Gruppen untereinander zu vergleichen. Denn mag. es auch umständlich zu beweisen sein, so begreift sich doch leicht, daß der Unterschied zweier Mittelwerte höchst wahrscheinlich herrührt von denjenigen Eigenschaften, nach denen die verglichenen Gruppen benannt sind. Es wäre überflüssig) von der Nützlichkeit der Mittelwerte mehr zu sagen, und solange man den Zweck des Vergleic.hens nicht aus den Augen verliert, ist es auch eine erlaubte Personifikation, wenn man einen „mittleren Menschen“ zum Träger jener Mittelwerte macht. Die Frage, ob Ort und Zeit auf den körperlichen Menschen umgestaltend wirken, wird dann in einer Art von Schulsprache lauten: ob der mittlere Mensch nach Zeit und Ort sich ändere. Auch wird es geraten sein, die Personifikation nur mit solchen Eigenschaften auszustatten, die wie etwa Körpergröße oder Gewicht bei jedem Menschen als wesentliche gefunden werden. In dieser Beschränkung ist der mittlere Mensch kein unberechtigtes Schlag- wort für Quetelets Bat, den er vielleicht an die medizinischen Wissenschaften richten durfte, nicht bloß vereinzelte Fälle zu studieren, sondern mit Hilfe der Statistik möglichst nach Umfassung des ganzen Materials zu streben. Mögen die Anthropologen hier die Grenzen richtiger Anwendung näher bestimmen. aaäsn w >• * iPijJ r^r*7*rrrr- 32 I. Statistik. Die Anwendung der Mathematik jedoch, die Quetelet beim Wachstum des mittleren Menschen und beim Körpergewicht desselben macht, ist schwerlich zu billigen. Er bemüht sich eine Formel aufzustellen, welche Zahlenwerte umfaßt, die man für die Körpergröße eines jeden gegebenen Alters gefunden hat, ähnlich wie er im Jahre 1826 eine sogenannte empirische Formel für die Verteilung der Geborenen nach Jahreszeiten gegeben hatte. Die Auffindung einer Formel bringt nun freilich zuweilen die Untersuchung über physikalische Vorgänge zum Abschluß, aber doch nur dann, wenn dieselbe sich aus einem glücklich erfaßten Gedanken entwickelt, mit dem der Forscher die Natur des Vorganges durchschaut. So ist in neuester.Zeit die Gleichung aufgefunden worden, welche den Bewegungen der Sonnenflecken Genüge tut, indem man aus der Umdrehung dieses Gestirns Strömungen in der Sonnenatmosphäre und die Rückwirkung derselben auf die flüssige Oberfläche ableitete 7 . Wenn aber Formeln aufgestellt werden, die ohne jede Beziehung auf die Natur des Vorganges nichts weiter leisten, als die beobachteten Zahlenwerte gleichsam in nuce zu umschließen, was bei Annahme einer willkürlichen Menge von sinnlosen Konstanten gar nicht einmal schwer ist, so hat das nichts mehr mit der angewandten Mathematik gemeinsam als den Gebrauch der Buchstaben, und man müßte sich freuen, annehmen zu dürfen, daß Quetelet nur seine Leser spielend auf ernstere Dinge vorbereiten wollte. Daß ferner eine Loslösung des mittleren Menschen von der Anwendung bei Vergleichen etwas Verfehltes ist, das sieht auch der Unzünftige ohne weiteres, und es ist zu bedauern, daß Quetelet vor der künstlichen Herstellung dieses Homunkulus nicht durch Wahrnehmung des Lächerlichen gewarnt wurde, das dem „mittleren Menschen in bezug auf Kunst, Literatur und dramatisches Talent“ innewohnt. Noch in den neuesten Schriften erscheint diese Wunderlichkeit, worüber man um so ruhiger zur Tagesordnung übergehen kann, als sich niemals ein Redner zur Verteidigung hat einschreiben lassen. Weniger leicht ist es, sich eine Meinung zu bilden über die Theorie, daß der mittlere Mensch der Typus sei, und über die Theorie von der Verteilung der einzelnen um das Mittel, je nach dem Grad ihrer Abweichung von demselben, welche der Typustheorie zur Stütze dient. Beide Anschauungen bilden den Abschluß der anthropologischen Ideen, 7 F. Zöllner, Rotationsgesetz der Sonne, in den Berichten der k. siffchs. Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig, mathem.-phys. Klasse, 1871. Quetelet als Theoretiker. 33 die letztere zugleich einen Übergang zu den Vorstellungen über die Gesellschaft, da sie sich auf das Nebeneinandersein der Individuen bezieht. Es versteht sich von selbst, daß die Vererbung der Eigenschaften, welche bei der Fortpflanzung des menschlichen oder irgendeines anderen Geschlechtes stattfindet und als „Erhaltung der Art“ bezeichnet wird, nur aufgefaßt werden kann als eine Einrichtung, nicht aber als ein zufälliges Ergebnis. Auch ist es in jüngster Zeit oft betont worden, daß die Erbschaft der Eigenschaften nicht unbedingt angetreten wird, sondern daß aus dem überkommenen Vorrat nur das sich erhält, was dem gedeihlichen Fortkommen des Erben förderlich ist. Man wird sich demnach die Exemplare einer Gattung nicht als unbedingt einander gleich, sondern als langsam im Laufe der Zeit und je nach den Umständen des Ortes veränderlich, innerhalb fraglicher Grenzen, vorstellen. Quetelet verkündet nun seinen mittleren Mensohen als den Typus. Da er denselben auch für nicht unveränderlich erklärt, so scheint es, als fasse der ihn auf als dasjenige Bild, welches an gegebenem Ort zu gegebener Zeit eigentlich gemeint, aber aus tausenderlei Störungen nioht ganz getroffen werde. Leider fehlen die näheren Erläuterungen. Möchten daher auch hierüber die Anthropologen sich vernehmen lassen. Uns Laien kommt es eigentümlich vor, hier ein Ziel aufgestellt zu sehen, das die sonst so sicher schaffende Natur nicht sowohl trifft, als vielmehr stets verfehlt. Was soll ferner ein veränderlicher Typus? Hört der Typus nicht auf ein Typus zu sein, wenn er sich ändert? Oder ist- unter Typus nur verstanden, was man sonst einen Repräsentanten nennt? In letzterem Falle läßt sich zweifeln, ob nicht als Repräsentant ein Träger hervorragender Eigenschaften vor dem farblosen Mittleren den Vorzug verdiene. Kurz, der Verfasser bleibt uns hier unverständlich. Vollständig klar sind dagegen seine Vorstellungen von der Verteilung der einzelnen um das Mittel 8 . An der Körpergröße des Menschen läßt sich davon das einfachste Beispiel geben. Wenn man die zwanzigjährigen Rekruten eines Jahrganges mißt und in Gruppen ordnet je nach der Abweichung vom Mittel nach oben oder nach unten (also je eine Gruppe etwa für die, welche um o—i, i — 2, 2 —3 usw. Zentimeter kleiner sind als das Mittel, und je eine Gruppe für die, welche um o—1, 1 — 2, 2 —3 Zentimeter größer sind als das Mittel) und nun die Mitglieder jeder 8 Vgl. hierüber die gemeinverständliche Darstellung in der Anzeige des Werkes „Anthropometrie“ von 1870 in den Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik, Bd. XVII, S. 160. Knapp. 5 u I. Statistik. Gruppe zählt, so zeigt sich, daß die Zahlen, welche die Besetztheit der Gruppen darstellen, einer auch sonst bekannten Formel folgen, das heißt gewisse Eigenschaften haben. So zum Beispiel ist die Besetztheit zweier Gruppen, die um den gleichen Betrag vom Mittel (die eine nach oben, die andere nach unten) abstehen, gleich groß, die Gruppenstärke kann also durch eine Linie dargestellt werden, die in bezug auf eine Achse symmetrisch liegt. Es ist dies dieselbe Kurve, auf die man durch die Wahrscheinlichkeitsrechnung geführt wird, wenn man nach der relativen Häufigkeit von Beobachtungsfehlern je nach der Größe der letzteren fragt. Diesen Umstand benutzt Quetelet, um seine Typustheorie zu unterstützen. Gerade dasselbe müßte sich ereignen, wenn die Natur, nach dem mittleren Menschen als einem Typus strebend, denselben gemeiniglich verfehlte; wie ja auch der Beobachter einer Winkeldistanz oder einer Kulminationszeit nie ganz die identische Größe angeben wird, sondern bald eine zu große, bald eine zu kleine. Es ist hier schwer, seine Zustimmung zu verweigern, da auf der einen Seite die Verteilung nach der Größe anscheinlich feststeht, auf der anderen Seite nicht geleugnet werden kann, daß es beim Bestehen eines schlechtgetroffenen Typus in der Tat so sein müßte. Doch ist der Beweis noch nicht bindend: es fehlt ihm die Ausschließung jedes anderen gleichfalls denkbaren Herganges, aus dem man die tatsächliche Verteilung etwa nicht minder erklären könnte. Eine solche andere Erklärung würde sogar vor der Typustheorie etwas voraushaben, wenn sie uns zeigte, warum gerade bei der Körpergröße so ganz bedeutende Abweichungen vom Mittel wie Riesen und Zwerge Vorkommen, die Quetelet nur durch die große Ungeschicklichkeit der Natur in Erreichung ihrer Ziele rechtfertigen kann. Vielleicht gelingt es, einen für die Vollkommenheit der Schöpfung weniger beschämenden Ausweg zu finden. Ich halte die unleugbar stattfindende Verteilung der Zwanzigjährigen weniger für eine Erscheinung, welche aus den Einrichtungen der Natur hervorgeht, als für eine versteckte Folge der Art und Weise, wie wir den ganzen Versuch anstellen; wir haben es nicht mit heimlichen Eigenschaften der Gleichaltrigen zu tun, sondern mit einem unbewußt an- gestellten Exempel aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Es gilt nun, die Bedingungen jenes Exempels zum Bewußtsein zu bringen. Indem wir forderten, daß die Zwanzigjährigen und keine anderen hervortreten sollten, um sich messen zu lassen, trafen wir eine Auswahl, Quetelet als Theoretiker. 3o welche in Beziehung auf die Körpergröße blind war, denn unser Merkmal war das Alter. Unzählige Umstände mögen es nun sein, welche überhaupt auf die Körpergröße, die man in einem gewissen Alter erreicht, einwirken. In dem einen Individuum wirken soundso viele aus jenen unzähligen Ursachen zusammen und bringen eine Körpergröße von soundso vielen Zentimetern zustande. Andere Ursachen aus dem großen Vorrat vereinigen sich in einem anderen Individuum zu einer anderen Körpergröße. Am häufigsten wird es sein, daß sich günstige und ungünstige Ursachen so vermischen, daß keine allzusehr voneinander abweichende Höhen daraus hervorgehen. Seltener wird das starke Vorwalten fördernder Ursachen in einem gegebenen Individuum oder auch hemmender Ursachen sein. Läßt man nun alle Zwanzigjährigen antreten, so schließt jedes Individuum gleichsam eine blindgegriffene Anzahl von Ursachen aus jenem Vorrat von Ursachen in sich. Ordne ich dann die Zwanzigjährigen nach der Größe in Gruppen, die ich auszähle, so tue ich absolut dasselbe, als ob ich abgezählt hätte, wie sich in jedem Griff die günstigen zu den ungünstigen Ursachen verhalten, und nun die Griffe nach dem Mischungsverhältnis jener Ursachen anordnete. Die oft gebrauchte Urne, worin viele Kugeln, teils schwarze, teils weiße, enthalten sind, und aus der man eine bestimmte Zahl von Kugeln blind herauszieht, was man öfter wiederholt, kann als Beispiel dienen. Jedes Individuum von bestimmter Größe entspricht je einer Ziehung. Wundert sich jemand, daß die Ziehungen die häufigsten sind, deren Mischungsverhältnis dem des Vorrats nahesteht? oder darüber, daß hier große Abweichungen im Mischungsverhältnis, wenn auch selten, doch möglich sind? Da sich nun die Anordnung der Rekruten nach der Größe schon aus den Bedingungen des Versuchs ergibt, wozu die Theorie vom Typus ^u Hilfe nehmen, die nicht einmal den Umstand der großen Abweichungen befriedigend einschließt. Quetelet, vorschnell in Folgerungen, spricht schon von seinem Gesetz der Verteilung, während doch die Sätze der Wahrscheinlichkeitsrechnung, aus einer grundverschiedenen Betrachtung der Dinge hervorgehend, niemals mit diesem Wort, das der Naturforschung angehört, bezeichnet werden sollten. Man könnte sagen, daß sein „Gesetz“ nur der umständliche Beweis ist, daß ein Gesetz im eigentlichen Sinne — fehlt. i 36 I. Statistik. Das einzige, was man aus der von Quetelet gefundenen symmetrischen Verteilung lernt, ist, daß man die das Wachstum hemmenden und die fördernden Ursachen als ungefähr gleich stark und gleich viele betrachten darf. Die Verteilung nach dem Körpergewicht hingegen ist nicht dem entsprechend. Merkwürdig, wie diese Untersuchungen sind, wüßte ich doch kaum zu erkennen, wozu sie etwa jetzt schon zu verwenden wären. Es wird nicht notwendig sein, den Verallgemeinerungen zu folgen, die der Entdecker dieser Anwendung des alten Satzes, den er Loi des causes accidentelles nannte, alsbald hinzufügt: die Menschen verteilen sich sogar nach ihren geistigen und sittlichen Eigenschaften jenem „Gesetz“ gemäß, dem alles, auch die Staaten (und nur die Frauen nicht ganz) unterworfen sind. Warum soll man nicht, wo immer Eigenschaften gradweise stattfinden, überall nach denselben ordnen können? Ein anderes Ergebnis dieser anthropologischen Theorie könnte vielleicht erst durch einen mehr nüchternen Bearbeiter gesichert werden. II. Die allgemeineren Anseliauungen. 1. Die Gesellschaft ist ein Sytsem, aber keines, das Analogien mit der Mechanik hat; die Stellung des mittleren Menschen in diesem System ist unhaltbar, daher auch die Verbindung von Anthropologie und Sozialwissenschaft hinfällig. 2. Auf die Gesellschaft wirken Ursachen ein, die Quetelet schlechtweg als Kräfte auffaßt; seine Einteilung dieser Kräfte ist im objektiven Sinne unzulässig; in subjektivem Sinne zerfallen die Ursachen stets für den Statistiker in wesentliche und unwesentliche. 3. Aus Quetelets Einteilung der Kräfte folgen seine unhaltbaren Ideen über Anwendung der Wahrscheinlichkeitsrechnung; Gegenvorschläge. 4. Ebendaher folgt die Hinneigung zur äußeren Auffassung der Gesetzmäßigkeit; deren Gegenbild ist die Auffassung, als sei die Gesellschaft nur das Nebeneinander von Individuen. 5. Rückblick auf die Leistungen; Eigenschaften des Schriftstellers. Neben den einzelnen Lehren enthalten die Schriften Quetelets, teils offen ausgesprochen, teils aus den unwillkürlichen Folgerungen erkennbar, einige allgemeinere Anschauungen über Gesellschaft und Welt, die etwas schwerer greifbar sind, aber doch erst das volle Verständnis erschließen. Insbesondere gehören hierher die Vorstellungen über die Gesellschaft als System betrachtet und über die in der Natur wirkenden Ursachen. Aus beiden Gedankenreihen wird man den Astronomen wieder erkennen: in ihnen wurzelt die eigentümliche Verbindung der Gegenstände zu einer eigenen Queteletschen Disziplin, ferner die Ideen zur Anwendung der Wahrscheinlichkeitsrechnung und endlich diejenige Vorstellung der Gesetzmäßigkeit, die man jetzt allgemein verlassen hat. Quetelet als Theoretiker. 37 Wenn man berechtigt ist, die von Quetelet mit Vorliebe bearbeiteten Gedanken in die zwei Hauptabteilungen: Sozialslatislik und Anthropologie zu verweisen, die miteinander wenig zu schaffen haben, so wird man erstaunt sein, daß unser Autor die beiden genannten Gebiete so behandelt, als wären sie ein einziges. Hierdurch unterscheidet er sich von Süßmilch und Malthus, denen nichts ferner lag, als von körperlichen Eigenschaften zu reden, obgleich sie sonst eine Abschweifung nicht verschmähten. Man darf nicht etwa vermuten, für ihn, den Apostel der Meßkunst und späteren Bischof in partibus, liege die innere Einheit dieser Forschungen in dem Umstand, daß die Statistik hier wie dort als Werkzeug angewendet werde; denn das ist ja auch in der Meteorologie der Fall, die er niemals mit jenen anderen Disziplinen verbindet. So bliebe nur die Vermutung, daß ihm dasjenige für eins gilt, was die Statistik, sei es über die Menschen oder über den Menschen, zutage fördert, und dann allerdings konnte er im Jahre i835 mit Recht sagen, daß des Menschen Geburt, Entwicklung und Tod noch niemals — von der Statistik — in ihrem Zusammenhang untersucht worden seien. Aber es gibt noch einen anderen, tiefer liegenden Grund für die wie uns scheint unhaltbare Verbindung, und zwar liegt er in den Anschauungen über das Wesen der Gesellschaft und über die Stellung des „mittleren Menschen“ in derselben. Diese künstliche Verbindung ist sonderbar genug! Oben hat man der Fiktion des mittleren Menschen eine gewisse Verwendbarkeit in der Anthropologie bereitwillig eingeräumt, für die Sozialstatistik aber, wo es sich um Geborenwerden, Eheschließungen, Sterben und ähnliche Ereignisse handelt, hat der mittlere Mensch natürlich gar keinen Sinn. Oder soll man etwa fragen, in welcher Jahreszeit der mittlere Mensch zur Welt zu kommen pflegt, in welchem Alter derselbe stirbt und auf welche Weise er sich verehelicht? Und doch liegen solche Einfälle, die früher niemand haben konnte, seit Quetelet erschreckend nahe; er vergißt fortwährend, daß es die Bevölkerungswissenschaft mit den Grundeigenschaften der Gesellschaft und nicht mit der Beschaffenheit und dem Schicksal der Individuen zu tun hat. Die oft gehörte Unsicherheit, ob die „Gesetze“ der Statistik auf den einzelnen Menschen sich erstrecken, wurzelt zum Teil in dem halben Bewußtsein dieses Zwiespalts. In einer Vorlesung über Nationalökonomie fügt sich eine Abschweifung über Bevölkerung sehr leicht ein, während es nur die Heiterkeit der Zuhörer erregen könnte, wenn man von der 38 I. Statistik. Größe und dem Gewicht des Zwanzigjährigen anthropologisch zu reden anfinge. Dagegen ist eine andere Gedankenreihe in dem Werke „Sur l’homme“ offenbar nur für den sozialwissenschaftlichen Teil bestimmt. Wir beschäftigen uns nicht mit den Besonderheiten des einzelnen, heißt es da, sondern wir untersuchen das Gebilde der Gesellschaft (le corps social) : dies ist es, was den Philosophen und den Gesetzgeber interessiert. Die Gesetze, welche sich auf das Wesen der Gesellschaft beziehen (d. h. wohl die Maßverhältnisse, welche sich bei statistischer Betrachtung der Gesellschaft herausstellen), sind nicht unveränderlich, sie wechseln je nach den bestimmenden Umständen, wie es bekannt ist, daß die Gesetze der Sterblichkeit bei fortschreitender Gesittung sich ändern (er widerspricht hier dem, was er wegen der Wahrscheinlichkeitsrechnung später voraussetzt) und die Häufigkeit der Verbrechen sich vermindern läßt. Hier gilt es die Ursachen aufzufinden, welche auf den Zustand der Gesellschaft einwirken, und die Stärke derselben zu messen. Kann Quetelet gemeint haben, der Gesetzgeber müsse wissen, wieviel der Mensch Pulsschläge hat und Atemzüge tut? Und doch ist Sozialwissenschaft und Anthropologie im Hauptwerk von i 835 zusammengepfercht. Schon der Titel verrät es: „Sur l’homme et le developpement de ses facultes“ verspricht etwas Anthropologisches, der Zusatz „Essai de physique social“ mit dem Motto aus „Laplace“ lassen etwas Sozialwissenschaftliches erwarten; trotzdem sind beide Bezeichnungen durch ein schnellfertiges Oder verbunden. Geht man zum Inhaltsverzeichnis über, so findet man die eigentlichen Bevölkerungssachen im ersten Buch unter der Überschrift: Entwicklung der körperlichen Eigenschaften des Menschen, wonach also Süß milch ein Physiologe war! Dann kommen Bücher mit wirklich anthropologischem Inhalt, und das Widerstrebende ist durch eine gemeinsame theoretische Einleitung scheinbar in ein Ganzes verwandelt. Freilich, wenn man die Einleitung genauer ansieht, so ist sie ein Flickwerk, zusammengetragen aus eigenen Abhandlungen des verschiedensten Alters und Inhalts. Die Herkunft und ursprüngliche Bestimmung dieser Bruchstücke ist im „Bericht“ eingehender besprochen, noch muß aber gezeigt werden, wie Quetelet bis zum Jahre 1869 an der auffallenden Vermengung der Stoffe festhalten konnte. Er, der Astronom, hatte sich früh eine Vorstellung von der mensch- Quetelet als Theoretiker. 39 liehen Gesellschaft gebildet, worin auch der mittlere Mensch einen Platz hatte. Die Gesellschaft, sagt er, ist ein System, welches von Kräften beherrscht wird — und er denkt dabei ohne Zweifel an das Planetensystem, worin alle Bewegungen auf anziehende Kräfte zurückgeführt werden. Bei der Wirkung anziehender Kräfte auf die einzelnen Punkte einer Masse kann man sich, mit gleichem Erfolg, die sämtlichen Kräfte auf einen bestimmten Punkt, den sogenannten Schwerpunkt, vereinigt denken. Im gesellschaftlichen System nun hat Quetelet den mittleren Menschen konstruiert, der ja auch vereinigt, was von den einzelnen hergenommen ist; daher entspricht der mittlere Mensch dem Schwerpunkt eines Systems und gehört also mit gleichem. Recht in die Kunde von der Gesellschaft wie der Schwerpunkt in die Astronomie! Es ist kaum zu begreifen, wie unser Autor sich mehr als dreißig Jahre von einer so dürftigen Analogie konnte beherrschen lassen, obgleich es im Verlaufe seiner ganzen Darstellung nicht vorkommt, daß Vorgänge in der Gesellschaft irgend durch den mittleren Menschen erläutert werden, nicht einmal in der Abhandlung Penchant au crime, denn auch diese ist ohne innere Einheit, Rechnen wir diesen scheinbaren Tiefsinn, aber flachen Scheinsinn zu denjenigen Eigentümlichkeiten, denen mildere Kritiker noch die Bezeichnung geistreich gelassen haben, um ihnen nicht alles auf einmal zu nehmen. — Ohne uns weiter bei dieser Grille aufzuhalten, die der Eckstein aller Systematik bei Quetelet ist, sehen wir zu, was sonst noch über die Gesellschaft gelehrt wird. Ein System nennt er dieselbe, welches von Kräften beherrscht wird, zu deren Erforschung eine besondere Art von Mechanik (mecanique sociale) oder, wie es von i835 an heißt, eine besondere Art von Physik gehöre. Nun ist es allerdings richtig, daß die Gesellschaft ein System ist; denn sie ist, ganz äußerlich betrachtet, ein Nebeneinander von einzelnen, die in gegenseitiger Beziehung stehen; und wenn man die Statistik, weil sie die Beschaffenheit dieses Systems untersuchen hilft, eine Art von Physik nennen will, so liegt darin bei vieler Unbescheidenheit ein klein wenig Wahres. Zuweilen scheint aber Quetelet fast an innere Ähnlichkeiten zwischen den Systemen, wo man von bewegten Körpern handelt, und dem System der Gesellschaft zu glauben, und in der Tat, die Individuen bewegen sich und ziehen sich an, wie die Dichter sagen. Sollte Quetelet vergessen haben, daß sie das System der Gesellschaft bilden, nicht insofern sie sich bewegen, das heißt ihren 40 I. Statistik. Ort wechseln, sondern insofern sie nacheinander auftauchen, nebeneinander bestehen und nach beliebiger Dauer wieder untertauchen? In diesem Eintritt, Verweilen und Austritt aus der Gattung liegt die Grunderscheinung der menschlichen Gesellschaft; der Bevölkerungswechsel (man könnte ihn wegen der Wandlungen Metallaktik nennen) ist die Theorie derselben; was soll sie in ihrem Inhalt mit der Mechanik gemein haben, die von fortbewegten Körpern handelt? Nichts in ihrem Inhalt; höchstens in ihrer Stellung zum Beobachtungsmaterial haben beide Disziplinen etwas Gemeinsames. Quetelet kommt hierüber nirgends zur Klarheit, sein eigentliches Gebiet sind schiefe Vergleichungen, über die er dann nicht mehr gebietet, sondern die ihn in Versuchung führen. — Er bemerkt nicht die Gefahr, die es mit sich bringt, so ohne weiteres von Kräften zu reden, wo nur Ursachen im allgemeinen in Betracht kommen, da es mancherlei Veränderungen gibt, die nicht gerade Bewegungen sind. Zwar läßt er zu, daß sich unter jenen Kräften auch „moralische“ befinden, da der Mensch zum Teil die Bedingungen, unter denen er lebt, in seiner Gewalt hat, und den „moralischen Kräften“ wird eine langsam umbildende Wirkung nicht abgesprochen; aber schon in der Benennung forces perlurbatrices, die er diesen Kräften gibt, verrät sich wieder die Bückwirkung des Gleichnisses auf den Vergleicher. So und nicht anders kann ich mir vorstellen, wie er zu einer Einteilung der Ursachen kam, auf die er des weiteren die Einteilung seines Stoffes begründet. In dem ersten Buch des Werkes „Sur l’homme“, wo die Einflüsse besprochen werden, die auf Geburten und Sterbefälle wirken, heißt es immer: erstens natürliche Einflüsse, zweitens störende Einflüsse (causes naturelles, causes perturbatrices). Es versteht sich von selbst, daß hier unter Störung nicht, wie im gemeinen Leben, ein lästig dazwischen tretender Zufall gemeint ist, sondern das Hereinwirken von Ursachen, die außerhalb des Umfanges der zunächst für sich betrachteten Erscheinung liegen; dem Astronomen kann man es also gewissermaßen gelten lassen, wenn er den Einfluß politischer Einrichtungen, wie zum Beispiel den der Zwangsimpfung auf die Sterblichkeit, den'der gewöhnliche Mensch eher als förderlich ansieht, unter die Störungen rechnet. Nur fällt es auf, daß er die natürlichen und die störenden Einflüsse einander entgegensetzt, gleich, als wären die letzteren weniger natürlich. Dadurch erhält jeder Leser den Eindruck, als werde die Sterblichkeit durch Geschlecht, Alter, Jahreszeit und die übrigen „natürlichen“ Ur- Quetelet als Theoretiker. 41 Sachen in ihren Hauptzügen bedingt, während Gewerbe, Lebensweise und andere „störende“ Ursachen eigentlich in eine ganz andere Sphäre gehörten und höchstens nebensächliche Schwankungen bewirkten. Zehn Jahre später, in der Abhandlung, die eine Theorie der Statistik als eines Werkzeuges geben will (i845, Appreciation des documents statistiques), führt er die Betrachtungen über die Ursachen weiter aus. Früher hatte er dieselben nach ihrer Herkunft in natürliche und störende eingeteilt, jetzt fügt er eine Einteilung nach der Wirkungsweise hinzu. Die Ursachen sind dreierlei: beständige, veränderliche und zufällige (causes constantes, variables, accidentelles). In welchem Verhältnis diese drei Arten zueinander stehen, gibt er nicht an, obgleich sie einander nicht ausschließen und also aus keinem logischen Einteilungsgrund hervorgegangen sind. Was hindert mich zum Beispiel zufällige Ursachen anzunehmen, die zugleich veränderlich sind? Das ganze Schema bleibt rätselhaft, wenn man nicht etwa annimmt, daß man nur die Trümmer einer weiter greifenden Einteilung vor sich hat, die etwa so ausgesehen haben könnte: A. wesentliche Ursachen; darunter nach der Wirkungsweise: a) causes constantes, b) causes variables, welche letztere wieder in periodische und nicht periodische zerfallen; B. zufällige Ursachen (causes accidentelles), deren Unterabteilung nicht weiter verfolgt wird. In diesem Sinne könnte die neue Einteilung ein Fortschritt gegen die frühere sein. Alle diese Unterscheidungen haben nun bei Quetelet darin ihre Bedeutung, daß die Statistik dazu geeignet ist, gewisse Auskünfte über die in einer Erscheinung wirksamen Ursachen zu geben, und daß dies Werkzeug der Untersuchung je nach der Beschaffenheit jener Ursachen gleichsam anders anzulegen sei. Ganz einverstanden, wie man heutzutage über die Aufgabe der Statistik ist, bleibt doch in Quetelets theoretischen Ausführungen das Wie immer unklar, und zwar schon wegen der Unbestimmtheit der Begriffe, wie „Ursache“ oder „statistische Erscheinung“ sind. Es dürfte hier unbedingt nötig sein, nicht alles auf einmal abzumachen, sondern die einzelnen Erscheinungen für sich durchzugehen. Die Sterblichkeit im frühesten Kindesalter ist zum Beispiel sehr abhängig von Ort, Jahreszeit und Kalenderjahren; sie ist ferner sehr abhängig von der Lebensweise, von gesundheitspolizeilichen Einrichtungen usw. Es ist aber ganz verfehlt, die eine Art von Einflüssen für natürliche oder wesentliche zu betrachten, die andere für störende oder zufällige; denn was überhaupt auf die Sterblichkeit einwirkt, muß von gleichem 42 I. Statistik. Rang für den Statistiker sein, da er unbefangen die Erscheinung nehmen muß wie sie ist, das heißt als das Ergebnis des mannigfaltigsten Zusammenwirkens. Es ist zwar richtig, daß die eine Art von Ursachen aus der Wirksamkeit von Verhältnissen hervorgeht, die als astronomische oder meteorologische dem menschlichen Einfluß entzogen sind, während andere Gruppen von Ursachen, als abhängig von den Einrichtungen der Gesellschaft, einigermaßen in der Machtsphäre des Menschen liegen, so daß man also etwa natürliche und soziale Ursachen unterscheiden könnte. Aber da der Mensch sich weder der einen noch der anderen Art von Ursachen irgend entziehen kann, und da der todbringende Einfluß — mag er diesen oder jenen Anlaß haben — stets auf physikalischem Wege zum Ziel kommt, so ist es falsch, die eine Art von Ursachen so zu bezeichnen, als wäre sie von anderem Rang als die,andere Art. Ein objektiver Unterschied dieser Art existiert nicht, wohl aber ein subjektiver, den Quetelet nicht bemerkt hat. Je nach der statistischen Aufgabe, die gerade vorliegt, ändern sich die wesentlichen und die .unwesentlichen Ursachen. Wenn ich den Einfluß des Geschlechts auf die Sterblichkeit messen soll, so werden die Einflüsse anderer Ursachen, zum Reispiel der Jahreszeit oder der Ernährung, zu unwesentlichen Ursachen, und zwar gleichgültig, ob dieselben aus natürlichen oder sozialen Redingungen hervorgehen. Gilt es aber, den Einfluß der Ernährung nachzuweisen, so dürfen Geschlecht und Jahreszeiten unwesentliche Ursachen der Sterblichkeit genannt werden. Alles das ist jedesmal unwesentlich, was mit dem zu untersuchenden Umstand nicht notwendig zusammenhängt. Die Kunst des Statistikers besteht nun darin, nur solche Beispiele zu seinen Vergleichen zu wählen, in welchen die unwesentlichen Ursachen einander möglichst ähnlich sind, damit sie möglichst wenig Einfluß auf die zu findenden Unterschiede ausüben, die dann um so mehr jedesmal den wesentlichen Ursachen zugeschrieben werden können. So kann der Statistiker mit einer gewissen Berechtigung sagen: wenn ich nach den Regeln der Kunst verfahre, so heben die unwesentlichen Ursachen einander auf, das heißt haben fast keinen Einfluß auf das Ergebnis meines Vergleichsverfahrens, da dies Verfahren eben darin besteht, jenen Einfluß zu eliminieren. Quetelet dagegen, mit seiner Neigung den Unterschied von wesentlichen und unwesentlichen Ursachen als etwas objektiv Gegebenes zu betrachten, und die natürlichen Einflüsse zu den ersteren, die sozialen zu den letzteren zu rechnen, verfällt dadurch häufig in den Irrtum, als Quetelet als Theoretiker. 43 sei die menschliche Gesellschaft in der Hauptsache von jenen natürlichen Ursachen abhängig, während die sozialen „Störungen“ es zu keiner Wirkung brächten, wenn man nur lange Zeiträume betrachte. Geradeso wie etwa die Regenmenge in diesem Jahrzehnt dieselbe ist wie jm vorhergehenden. Dieses Mißverständnis in der Auffassung der wirkenden Ursachen ist der eigentliche Grund zu den fast unbegreiflichen Anwendungen der Wahrscheinlichkeitsrechnung, die nun zu besprechen sind. — Schon die früher besprochenen anthropologischen Ideen Quetelets sind unter dem Einflüsse der Wahrscheinlichkeitsrechnung entstanden, deren Wichtigkeit für die Statistik schon von Laplace und Fourier im allgemeinen hervorgehoben war und um deren faßliche Darstellung Quetelet große Verdienste hat. Weniger leicht ist es den genannten Männern gewesen, genauer anzugeben, in welcher Weise dieser schwierige Kalkül nützlich gemacht werden könne, sobald man mehr als die ganz unmittelbare Verwendung bei Glückspielen oder beim Versicherungswesen im Auge hat, und doch verlangt Quetelet fortwährend, daß sowohl Bevölkerungs- als Moralstatistik mit Hilfe desselben wissenschaftlich zu begründen seien. Die Schwierigkeit der Ausführung liegt hierbei nicht allein in den hohen analytischen Hilfsmitteln. Die ganze Disziplin selber mit dem mangelhaft umschriebenen Begriffe des „Ereignisses“ und des „Unabhängigen“ hat ihre Dunkelheiten, die sich, wie ich fürchte, zuweilen auf die Dämmerungen der Statistik herabsenken. Die Statistik ist als Messungsdisziplin unverkennbar die Stiefschwester der Astronomie, der Geodäsie und anderer Töchter dieser Familie. Seitdem sie nun nicht mehr als Aschenbrödel behandelt wird, verlangt man von ihr, sie solle sich standesgemäß mit einer Theorie der Beobachtungen umgeben. Wenn man schon drei oder vier Beobachtungen über ,den Meridiandurchgang eines Sternes oder mehrere Messungen der Winkeldistanz zweier Sterne unter sich zu vereinigen suche durch die Theorie der kleinsten Quadrate, so müsse von dieser Theorie nirgends ein so ausgiebiger Gebrauch gemacht werden können als in der Statistik, wo man meist schon mit Tausenden von Beobachtungen anfange. Quetelet schärft es ein, vom Jahre i 835 bis 1866, daß die Genauigkeit wachse wie die Wurzel aus der Zahl der Beobachtungen, und man sollte denken, der Statistiker sei so untrennbar von der Theorie der kleinsten Quadrate wie die Schildwache von ihrem Gewehr. Gleichwohl gibt es gewissenhafte Arbeiter auf diesem Gebiete, welche u I. Statistik. die genannte Theorie entweder gar nicht kennen oder sie trotz der Bekanntschaft mit derselben nicht einmal als Luxus anwenden, geschweige denn für unentbehrlich halten — und zwar mit Recht. Bei näherem Zusehen finden wir nämlich, daß sich nur äußert selten eine Gelegenheit bieten dürfte. Jene Theorie hat zur Aufgabe, Beobachtungen zu vereinigen, die über eine einzige Größe vorliegen. Der Meridiandurchgang eines und desselben Sterns muß von verschiedenen Beobachtern notiert sein, die nun ein gemeinsames Resultat hersteilen wollen. Wann ist aber der Statistiker in der beneidenswerten Lage, über mehr als eine Beobachtung zu verfügen! Unsere Volkszählungsaufnahme besorgt die Polizeiverwaltung und niemand neben ihr; unsere Buchführung über den Zivilstand liegt auch nur einer Art von Behörden ob; die Kriminalstatistik hat keinerlei Quelle außerhalb der Justizverwaltung, und unsere Rekruten werden bloß militärisch gemessen. Anders läge der Fall, wenn zum Beispiel in Berlin die nächsten Volksaufnahmen erstens von der Polizeidirektion und zweitens, ganz unabhängig davon für denselben Zeitpunkt, auch vom Magistrat angestellt würden 8 9 . Dann könnte man von zwei Beobachtungen sprechen, die, da sie einander nicht decken werden, auszugleichen sind. Ein solcher Fall liegt fast nie vor. Die Anwendung der Beobachtungstheorie, prinzipiell nicht ausgeschlossen, ist also praktisch fast nie geboten. Aber wenn man für Berlin 800 000 Einwohner findet, sind das nicht 800 000 Beobachtungen? Gerade als wenn, weil der Mond 5 o 000 Meilen von der Erde entfernt ist, jede Meile eine Beobachtung für sich wäre! Auch das ist keine Analogie, wenn ich hier die Sterblichkeit eines einjährigen Zeitraumes und dort die eines neunjährigen Zeitraumes habe, die letztere Messung für V 9 = 3 mal genauer zu halten, denn dort wie hier hat man nur eine Beobachtung. Die Regenmenge zum Beispiel, die in einem Jahr gefallen ist, ist um nichts schlechter bekannt als diejenige, welche in neun Jahren gefallen ist. Wenn man für meteorologische Schlüsse die letztere vorzieht, so liegt der Grund darin, daß wegen der Abgeschlossenheit der Atmosphäre hier keine unbegrenzte Abwechslung 8 Der einzige, mir augenblicklich erinnerliche Fall ist bei einer Volkszählung in Berlin im Jahre 1747 vorgekommen: Polizei und Garnison führten gesonderte Zählungen aus, und es fanden sich bürgerliche Einwohner (also ohne die militärischen) : „nach der Zehlung der Polizey. 85,054“ „nach der Zehlung des Gouvernements. . . 85,319“ (vgl. Süßmilch, Götti. Ordnung, Ausg. von 1765, Erster Teil, S. 263). Quetelet als Theoretiker. 45 slattfinden kann. Verhält es sich etwa mit der Bevölkerung ebenso, die in einer unaufhörlichen Weiterbildung der sie umgebenden Verhältnisse, die man Kultur nennt, begriffen ist? Man hat eine Zeitlang geglaubt, die eigentlichen und wahren Zahlenwerte zu finden, wenn man nur recht lange Zeiträume wähle; aber man ist, wie wir wissen, längst von dieser astronomischen Auffassung zurückgekommen. Also gerade das, was Quetelet unter loi des grands nombres versteht und was er gelegentlich so klar mit dem Versuch der Münze erläutert, die ebenso oft auf die Kopfseite wie auf die Wappenseite fällt, ist für die Statistik von geringerer Bedeutung. Man braucht mehr als nur die Urnen des Laplace mit bunten Kugeln zu füllen, um eine theoretische Statistik herauszuschütteln. Die Anwendung auf Bevölkerungsstatistik liegt im Argen, denn es fehlt hier alle Ähnlichkeit der Bedingungen. Hier wäre folgendes zu erwähnen gewesen: Die Messung der Sterblichkeit für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit hat nur dann Analogie mit der Bestimmung des Mischungsverhältnisses der Kugeln in einer Urne durch Probeziehungen, wenn eine allgemein gültige Sterblichkeit des ganzen Menschengeschlechtes vorausgesetzt wird. Aber diese Auffassung ist falsch. Und will man noch immer den Vergleich mit der Urne festhalten, so kann man sagen: wenn die Verstorbenen mit denen, die hätten sterben können, für ein Gebiet in Beziehung gesetzt werden, so ist dies analog der Auszählung des ganzen Kugelinhalts der Urne, nebst der Auszählung aller darin enthaltenen schwarzen Kugeln. Man sieht sofort, daß dies eine ganz andere Methode zur Bestimmung des Mischungsverhältnisses ist, als die Methode durch Probeziehungen. Man muß, wie es scheint, zweierlei Wahrheiten nicht aus dem Gesicht verlieren. Zuerst: daß die Statistik, solange sie sich mit der Aufzeichnung des Tatsächlichen allein beschäftigt, gar kein Interesse an „der Größe der Zahlen“, um hier den gewöhnlichen Ausdruck zu gebrauchen, haben kann. Wenn sie die Einwohner oder die Verstorbenen einer kleinen ' Stadt zählt, ja auch wenn sie die Sterblichkeit einer solchen kleinen Gemeinde mißt, so tut sie es mit ebenderselben Sorgfalt wie bei einer großen Stadt, und in der Genauigkeit ist kein Unterschied. Indem ich zur Stellung einer statistischen Aufgabe ein Gebiet und einen Zeitraum abgrenze, verliere ich ja gerade dadurch die Verfügung über Größe oder Kleinheit der dabei vorkommenden Zahlen. Legt man sich die Beschränkung großer Zahlen auf, so heißt das, bei gegebenem Zeitraum nur ent- 46 I. Statistik. sprechend ausgedehnte Gebiete oder bei gegebenem Gebiet nur entsprechend ausgedehnte Zeiträume für zulässig erklären, was falsch ist, denn es muß frei stehen, eine beliebige Frage, zum Beispiel für kleine Gebiete und kleine Zeiträume zu stellen. Gesetzt, ich hätte ein ganz kleines Dorf ausgesucht, worin in diesem Jahre kein einziger Mensch gestorben wäre, und also die Sterblichkeit in allen Altersklassen gleich Null gefunden, so ist dies nur der statistische Ausdruck für eine Tatsache, über deren Wahrheit kein Streit besteht. Hier zu verlangen, daß man für unser kleines Dorf eine lange Reihe von Jahren zusammennehmen müsse, heißt nichts anderes, als anstatt der Aufgabe, die uns interessiert, eine andere vorschlagen, die man auch lösen kann, auf die es uns aber im Augenblick gar nicht ankommt. Auch der Einwurf, daß man im nächsten Jahre vielleicht etwas ganz anderes findet, schreckt nicht ab; denn es ist nicht unser Zweck, die Ergebnisse der Messungen einander ähnlich zu finden, sondern diejenigen Ergebnisse zu finden, ähnlich oder unähnlich untereinander, welche den gestellten Aufgaben entsprechen. Setzen wir nun den Fall, daß es sich nicht um ein kleines Dorf, sondern um ganz Deutschland gehandelt hätte, so daß „die Zahlen sehr groß“ gewesen wären. Dann hätte man wohl mehr als einen zufälligen Einzelfall vor sich: man wäre der wahren, eigentlichen Sterblichkeit nahe. Nichts davon! Was man findet, ist ebenso individuell für Deutschland, als es vorhin individuell für das Dorf war. Es gibt, im strengen. Wortsinn, gar keine eigentliche, wahre Sterblichkeit, sondern individuelle Sterblichkeiten, die sich je nach den Bestimmungen der Aufgabe verändern. Aber wenn man dieselbe Messung für das nächste Kalenderjahr wiederholt — könnte man einwerfen — so findet man für Länder wie Deutschland fast das gleiche Ergebnis wie vorher. Gewiß, aber daraus folgt nicht, daß man es bei so großen Zahlen mit einer „eigentlichen“ Sterblichkeit zu tun habe. Daß beide individuelle Ergebnisse einander ähnlich sind, kommt vielmehr daher, daß die Wirkungen, sobald die wirkenden Ursachen von großer Mannigfaltigkeit sind, sich an großen Massen nicht mehr sprungweise, sondern nahezu stetig ändern. Falsch wäre es zu sagen, daß die Wirkungen sich nicht ändern; denn es fehlt bei Bevölkerungen der Umstand des Abgeschlossenseins, da sich dieselben unverkennbar unter veränderlichen Bedingungen weiter entwickeln. Wozu nun die Mathematik behilflich ist, das ist, den notwendigen Eintritt annähernder Stetigkeit (nicht etwa Konstanz!) beim Wachsen der Masse Quetelet als Theoretiker. 47 zu beweisen. Wenn aber nun Quetelet an vielen Stellen andeutet, als könne sogar die Unveränderlichkeit auf diesem Wege bewiesen werden, so war er sich nicht ganz bewußt, mit welcherlei Erscheinungen er zu tun hatte: er irrt als Physiker, indem er die Sterbefälle so wie die Regenmenge behandelt; wären sie so, dann hätte der Meteorologe recht. Der physikalische Irrtum aber begründet die Nichtigkeit des Verfahrens. Später werden wir den Ursprung dieses Irrtums kennen lernen, in Quetelet s Gesamtauffassung von der Gesellschaft. Auch ist es kaum nötig, zu erinnern, daß es für praktische Zwecke, wie die der Versicherung sind, erlaubt ist, die in langsamster Änderung befindlichen Dinge für unveränderlich zu nehmen. Im Bereich der reinen Bevölkerungss'atistik kommt eine Anwendung der Wahrscheinlichkeitsrechnung, durch welche man auf „große Zahlen“ hingewiesen würde, überhaupt nicht vor, um irgendwelche „eigentliche“ absolute Maßzahlen zu finden, sondern nur vor (und das ist der zweite wichtige Punkt), wenn die Ergebnisse von Messungen verglichen und die gefundenen Differenzen erläutert werden sollen. In dem vorausgehenden Beispiel verglich man zwei Kalenderjahre miteinander; in ähnlicher Weise könnte man für ein gegebenes Kalenderjahr die Sterblichkeit der männlichen und die der weiblichen Bevölkerung vergleichen. Um bei den hierbei sich zeigenden bedeutenden Differenzen (die nach der Zeit fast konstant sind) zu erläutern, inwiefern dieselben fast nur dem Einfluß des Geschlechts zuzuschreiben sind, sobald man hinlänglich zahlreiche Gruppen hat, dient die Wahrscheinlichkeitsrechnung (wie anderswo dargelegt ist), die der gesunde Menschenverstand gleichsam unbewußt anwendet. So sehr man eine erschöpfende Behandlung dieser schwierigen Fragen noch vermissen mag, so möchte ich doch bereits behaupten, daß Quetelet, der die Grundlagen dieses Kalküls höchst lichtvoll vorgetragen und die eigentümlichen Anwendungen auf die Anthropologie gemacht hat, keineswegs die richtigen Gesichtspunkte für die Anwendung auf die Sozialstatistik besaß. Es stehen ihm überall meteorologische Erinnerungen im Wege, so daß er nicht einmal den Punkt richtig bezeichnet, wo das Werkzeug anzusetzen ist. — Ohne die zahlreichen Anspielungen weiter zu untersuchen, die Quetelet in bezug auf die Ähnlichkeit der Gesetze der Mechanik mit • denen des gesellschaftlichen Systems einfließen läßt, und die bis zum „moralischen Zentrum“ hinabsinken oder in der pathetischen Frage 48 I. Statistik. gipfeln, „welcher neue Newton wohl die Gesetze dieser andern Mechanik des Himmels aufdecken werde“ — eine Frage, worauf die Höflichkeit seiner Anhänger längst geantwortet hat —■ gehen wir zu den Folgerungen über, die sich ihm aus dieser Auffassung ergeben. Sie liegen alle in der Richtung nach der äußeren Gesetzmäßigkeit. Es scheint mir, sagt er schon i83i, daß alles, was sich auf das Menschengeschlecht in seiner Masse bezieht, den phygikalischen Tatsachen beizuzählen ist: je größer die Zahl der Individuen ist, desto mehr verschwindet der Einzelwille und läßt die Reihe allgemeiner Tatsachen vorherrschen, welche von den allgemeinen Ursachen abhängen, kraft deren die Gesellschaft besteht und sich erhält. Geschickter kann man nicht durchschimmern lassen, daß es eigentlich äußere, gleichsam physikalische Gesetze seien, welche die Ereignisse in der menschlichen Gesellschaft nach sich ziehen, und daß das Individuum, nur solange man den Blick aufs Ganze richte, einen tätigen Anteil zu haben scheine. Im Jahre i833 sieht er in der regelmäßigen Wiederholung der jährlichen Zahl der Verbrechen von neuem, wie das Gebiet der Betätigung des einzelnen sich verengert. Im Jahre i835 haben die Eigentümlichkeiten des einzelnen wenig oder gar keine Wirkung auf die Masse, und das Gleichnis von den Kreideteilchen, die zusammen einen Kreisbogen bilden, wenn man sie nicht aus allzu großer Nähe einzeln betrachtet, kann nur den Sinn haben, daß auch die Kreidekörner keinerlei Einfluß auf die Führung der Hand haben, die den Kreisbogen zieht: wodurch die äußerliche Gesetzmäßigkeit allerdings schlagend veranschaulicht wird. Im Jahre i836 muß man, in Anbetracht der erstaunlichen Regelmäßigkeit der Ziffern, den freien Willen der einzelnen schlechterdings leugnen, wenn man nicht blind verwerfen will, was die Beobachtung lehrt. Die Statistik, findet er i 847> nur zu Erkennung der Tatsachen da, welche sich auf eine große Zahl von Menschen beziehen und zur Aufsuchung derjenigen Gesetze, welche jene Tatsachen beherrschen. Ja die Möglichkeit aller Moralstatistik hängt ihm von der Grundtatsache ab, daß bei Betrachtung einer großen Zahl von Menschen der freie Wille verschwindet und ohne merklichen Einfluß bleibt. Die Betätigungen der einzelnen heben einander auf und lassen die großen Gesetze der Natur vorwalten. Nicht im freien Willen, in anderen Ursachen ist der Grund für die Regelmäßigkeit der Ziffern zu suchen, heißt es x848, und noch im Jahre 1868 ist der Einfluß des Willens nur scheinbar, er übt keinen Einfluß auf Ereignisse, die man ganz von demselben abhängig glauben sollte. w Quetelet als Theoretiker. 49 Es wäre überflüssig, die bekannten Stellen in aller Ausführlichkeit deutsch wiederzugeben: niemand kann zweifeln, daß durch Quetelets sämtliche Schriften auch die Gedankenreihe sich hindurchzieht: es ereigne sich in der Gesellschaft alles nach Vorschrift äußerer Gesetze, der selbsttätige Anteil des Individuums sei nur Schein. Diese Auffassung, die bei Quetelet nur neben anderen Auffassungen unvermittelt, wie immer, herläuft, hat am meisten die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Die öffentliche Meinung, anfangs zaghaft, hat sich nun aus anderswo entwickelten Gründen aufs entschiedenste von ihr abgewendet, man braucht sie daher nicht mehr weiter zu bekämpfen: nur ihren Ursprung aus den Ansichten Quetelets über die Gesellschaft galt es nachzuweisen. Sonderbar genug sieht dann wieder Quetelet in einer anderen Gedankenreihe, die in den ersten zwei Perioden ihre Spuren zurückgelassen hat, die Statistik ganz natürlich an. Es ist, als wenn ihm alle Erinnerung an jene äußeren Gesetze vergangen wäre; er hat es nur nooh mit dem Gesamtergebnis der zahllosen Einzelfälle zu tun, welches höchstens den Grundsatz ins Gedächtnis zurückruft, daß die Wirkungen dieselben bleiben, solange die Ursachen sich nicht ändern. Wenn der Zustand Frankreichs sich ändert, sagt er i83i, und wenn infolgedessen die Ursachen, die auf den Hang zum Verbrechen einwirken, gleichfalls eine Änderung erleiden, so darf man auch Veränderungen in den bisher fast gleichgebliebenen Verhältniszahlen erwarten. Und in derselben Schrift, an der Stelle, wo er die größere Häufigkeit der Eigentumsverbrechen im Winter entdeckt, erklärt er es aus der vermehrten Not und Sorge, die im Winter fühlbar wird. Große Veränderungen von einem Jahr zum anderen dürfe man nicht erwarten, denn was auf die Gesellschaft Einfluß hat, das ändere sich so plötzlich nicht: so wie es bisher gewirkt hat, wirkt es fort, es sei denn, daß man nach und nach eine Umbildung erreiche. Im Jahre i836 heißt es, das was Abweichungen in den Ergebnissen für verschiedene Kalenderjahre hervorbringen dürfte, seien die Änderungen, die nach und nach in der Gesellschaft durch Reform der Einrichtungen eintreten, und der Wechsel, dem die Lebensart und die Bedürfnisse unterworfen sind. Glücklicherweise treten diese Wandlungen nur ganz allmählich ein: wenn plötzliche Schwankungen möglich wären, wenn die Voraussicht des Zukünftigen, die sich auf die Kenntnis des Vergangenen gründet, fortwährend durchkreuzt würde (durch die Wirkungen eines freien Willens, fügt er hinzu), wozu die Gesetzgebung umbilden? Was uns die Erfahrung mehr und mehr einprägen wird, ist Knapp. 50 I. Statistik. (nur), daß man bei gleicher Einrichtung der Gesellschaft jährlich auf die gleiche Wiederkehr der Erscheinungen rechnen darf. Für weit abliegende Zeiträume, fügt er i848 hinzu, würde die Voraussetzung einer gleich beschaffenen Gesellschaft nicht mehr zutreffen. Man ändere überhaupt nur die bestehende Ordnung, und man Avird alles sich ändern sehen, was bisher so beständig wiederkehrte. Warum überhaupt sich wundern über die Vorgänge in der Gesellschaft. Wenn ich in der Nacht vor meinem Hause das Pflaster aufreiße, so wundere ich mich auch nicht, wenn ich am anderen Morgen höre, daß viele Leute darüber Arm und Bein gebrochen haben. Auch dies sind Worte des Meisters, auf die man aber seltener schwören hört. Denn die kühlere Auffassung, bei der man fast fragen möchte, wozu denn überhaupt die Statistik gut sei, trat unAvillkürlich gegen die astronomischen Übertreibungen in den Hintergrund, ähnlich jenem weniger gut berittenen Begleiter dessen, der jede Bauernschenke für ein fürstliches Schloß ansah. In den Wahnbildern dort und in den Nüchternheiten hier liegen nur Ausschreitungen nach verschiedenen Bichtungen vor; jene liefern nichts Wahres, diese nichts Neues, und die wirklich fruchtbare Gedankenkette bleibt allein die sozialphilosophische — wenn der Ausdruck erlaubt ist, die oben bei Gelegenheit der Moral- slatistik besprochen vvurde. Die Statistik liefert also nicht die Zahlen werte für das Wirken äußerlicher Gesetze; sie ist aber auch kein leeres Additionsexempel, sondern ein realistisches Hilfsmittel, um die Gesellschaft als ein langsam sich entAvickelndes, von den verschiedensten Einflüssen berührtes Wesen von eigentümlichem Bau zu erkennen. Das ist es, Avas früher als echter Inhalt der Werke Quetelets erklärt Avurde (vgl. diese Jahrbb. Bd. XVI, 1871 , S. 2 5o). Der Mensch, sagt er im Jahre i835, befindet sich unter dem Einfluß von Ursachen. Man kann dieselben nebst ihrer Wirkungsweise näher bestimmen, doch wenn es gelingen soll, muß man seine Aufmerksamkeit auf die Massen richten und nach Anleitung der Wahrscheinlichkeitsrechnung vorgehen. Der Satz ist richtig in dieser Allgemeinheit, nur die Ausführung erregte oben entschiedenen Widerspruch. An einer anderen Stelle des Werkes „Sur l’homme“ heißt es: unser Studium der Gesellschaft hat den ZAveck, diesen Avichtigen Gegenstand nicht weiter einer Art von Empirismus zu überlassen, spndern die Mittel darzubieten, um direkt die Umstände nachzuAveisen, Avelche auf die Gesellschaft Avirlcen und den Einfluß derselben sogar zu messen. Quetelet als Theoretiker. 51 Die Statistik, wenn man sie auch längst in diesem Sinne .verwendet hatte, mit Bewußtsein für ein Werkzeug der Untersuchung zu erklären, ist wohl der am vollständigsten zur Geltung gebrachte Gedanke des „Sozialphysikers“, dessen theoretisches Wirken auf den vorausgehenden Blättern dargestellt und beurteilt ist. Der andere glückliche Griff ist die Verwendung der Moralstatistik, deren kulturhistorische Bedeutung man schon erkannt hatte, zu dem Zweck, die menschliche Gesellschaft als ein Ganzes von eigentümlicher Entwicklung nachzuweisen. Die sozialphilosophische Verwendung zeigt zwar dem Nationalökonomen und dem Historiker nichts ganz Neues, aber das Bekannte von einer neuen Seite; daneben ist sie wichtig für die große Menge der naturwissenschaftlich Gebildeten, denen gerade von hier aus das Verständnis für die Sozialwissenschaften am leichtesten vermittelt wird. Die anthropologischen Leistungen mußten hier nur berücksichtigt werden wegen der engen Verbindung, die sie bei Quetelet mit den anderen Arbeiten haben. Die gemeinverständliche Darstellung zu würdigen, welche viele schwierige Sätze der Wahrscheinlichkeitsrechnung durch Quetelet gefunden haben, überlassen wir den Mathematikern. Diesen anzuerkennenden Fortschritten, die man dem belgischen Theoretiker verdankt, stehen zahlreiche weniger geglückte Versuche gegenüber. Er hat wenig oder keinen Sinn für den eigentlichen Geist der Bevölkerungsstatistik, wovon doch Süßmilch und Malthus längst Proben niedergelegt hatten. Neben seiner tieferen Auffassung der Moralstatistik zieht sich die anthropologische hin mit ihrem unhaltbaren Hang und Trieb. Er hat keine Anschauung von der Gesellschaft, vermengt daher Sozialwissenschaft und Anthropologie, macht in bezug auf angewandte Mathematik die verkehrtesten Vorschläge und liebt unhaltbare Vergleiche mit der Mechanik. Da die letztere Disziplin ihm am geläufigsten ist, so läßt er sich leicht in einer Verkündigung äußerlichster Gesetzmäßigkeit gehen, die trotz ihrer völligen Unzulänglichkeit zur Erklärung der Tatsachen doch die weiteste Verbreitung fand, weil sie leicht faßlich und herrschenden Wünschen bequem war. Man sieht also, daß in seinen Werken schon die Keime zu fast allen den verschiedenen Bichtungen verborgen sind, die später hauptsächlich in der Moralstatistik auseinanderliefen: Buckle hatte mehr die äußerliche Gesetzmäßigkeit ergriffen, Drobisch die natürliche Auffassung entgegengehalten und die sozialphilosophische in Erinnerung gebracht, der sich dann Oellingen ganz hingab. 52 I. Statistik. Man sollte es nicht glauben, daß Quetelet niemals die Unverträglichkeit aller dieser Richtungen bemerkte, sondern sie friedlich nebeneinander hausen ließ; aber es findet sich, trotz der zahlreichen Stellen, die einander wörtlich bekämpfen (wie z. B. in bezug auf die Freiheit des Willens), keine Stelle, die verrät, daß er sich irgend dieses Zwiespaltes bewußt war. Sonderbare Widersprüche linden sich also in seinem Wirken. Der Astronom begibt sich in das Gebiet der Sozialwissenschaften, und gerade die Anwendungen der Mathematik gelingen ihm weniger. Wie alle Naturforscher, ist er geneigt, gefundene Zahlenverhältnisse, mögen sie gehören wohin sie wollen, als Äußerungen starrer äußerlicher Gesetze zu begrüßen, und doch muß er es sein, der fast widerwillig das lebendig sich Entwickelnde unbefangen als ein Lebendiges betrachten lehrt. Als von einem Vertreter der Exaktheit erwartet man von ihm die Begründung messender Methoden; aber das ist es nicht, worin er sich auszeichnet. Er als Realist und Verächter der Spekulation müßte eigentlich einem strengen Gedankengang zu Liebe eher einseitig und folgerichtig sein, anstatt überreich an Einfällen und ohne allen Halt in der Durchführung, ja ohne Zusammenhang in der Darlegung seiner einzelnen Lehren. Als Form seiner Darstellung hätte man trockene Sachlichkeit erwartet, und man findet die anregende Beweglichkeit eines Feuilletonisten, jedooh wieder ohne Gefühl für die Grenze des Ernstes. Sein Denken ist sprunghaft, und nichts gelingt ihm weniger, als in den Gedankengang anderer Schriftsteller einzudringen, die er doch fleißig anführt. Ein fruchtbarer Kopf, der jeden Gegenstand bald so, bald so betrachtet und doch kein Urteil hat über die Tragweite seiner Ergebnisse, deren jedes ihm als wichtigstes erscheint. Wie läßt sich das alles vei’einigen, als indem wir ihn als einen gedankenreichen, aber unmethodischen und daher auch unphilosophischen Geist auffassen, der mächtig angeregt durch Laplace und Fourier, die Bedürfnisse der exakten Wissenschaften auf das Gebiet der Sozialwissenschaften verpflanzte. So gelang es ihm vielleicht gerade durch die Mischung des Unverträglichen so anregend zu wirken, wie kein früherer Schriftsteller es vermocht hatte. Von dem vielen, was er anregt, wird nur weniges Geltung behalten, und auch die Durchführung wird andern besser gelingen als ihm; aber der kühne Versuch, den Sozialwissenschaften eine Bereicherung zu verschaffen durch Veredelung der Statistik, wird sein unvergängliches Verdienst bleiben. Quetelet als Theoretiker. 53 j. Die Verirrungen, die ihm hierbei nicht erspart geblieben sind, werden in späteren Zeiten als Beispiel dienen, wie groß die Entfremdung zwischen den Naturwissenschaften und den anderen Gebieten des Denkens in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts gewesen ist, eine Trennung, die in den Zeiten Kants nicht bestanden hat und die auch, wenn wieder Philosophen von gleicher Größe kommen, wieder verschwindet. / Die Anfänge der Bevölkerungsstatistik \ Aus den Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik, herausgeg. von Professor Joh. Conrad. Jahrgang 1882. Die unten genannte Schrift ist in der Tat ein wichtiger Beitrag zur Geschichte der Bevölkerungsstatistik, indem darin ganz neues Material aus dem Ende des 17. Jahrhunderts mitgeteilt wird, das wir dem ausdauernden, unermüdlichen Spürsinne des Verfassers und nicht minder seiner glücklichen Hand verdanken. Die Forschungen nach neuem Material wurden angeregt durch das Bedürfnis, endlich einmal über die Entstehung der Tafel, worin der englische Astronom Halley die Bevölkerung der Stadt Breslau nach einjährigen Altersklassen auf Grund von Berechnungen mitteilt (Philo- sophical Transactions for the year i 6 g 3 ), völliges Licht zu verbreiten. Zunächst gelang es dem Verfasser, mit Hilfe gefälliger und einflußreicher Freunde, von denen vor allen Professor Dr. Ferdinand Cohn in Breslau zu nennen ist, aus dem Archive der Londoner Royal Society einen Teil des Briefwechsels abschriftlich zu erhalten, welcher zwischen Halley sowie Justell einerseits und dem Breslauer Gelehrten Caspar Neumann andererseits damals geführt worden ist, als der genannte Neumann dem englischen Astronomen die Auszüge aus den Breslauer Sterberegistern übersendete, die dann jener Tafel zugrunde gelegt wurden. Freilich ist nur ein Teil des Briefwechsels gefunden; die Tabelle, welche das Material über die Verstorbenen der fünf Kalenderjahre 1687 bis 1691 enthielt — denn dies sind die von Halley benutzten Kalenderjahre — fehlt noch immer, ein Umstand, der übrigens nicht so schwer ins Gewicht fällt. Denn ein zweiter Fund ist desto ausgiebiger gewesen: indem Herr Dr. Graetzer immer wieder nach den Breslauer Sterberegistern Umschau hielt, gab er den Anstoß, daß die Vorsteher der Breslauer'Stadtbibliothek, die Herren Dr. Markgraf und Frenzei, die bisher unkatalogi- siert gebliebenen handschriftlich geführten Totenbücher aus dem 17. Jahrhundert endlich aufgefunden haben. Der Vorstand des Breslauer statistischen Bureaus, Herr Dr. Neefe, der auch zur Aufdeckung der sta- 1 J. Graetzer, Dr., Geheimer Sanitälsrat usw., Edmund Halley und Caspar Neumann, Ein Beitrag zur Geschichte der Bevölkerungsstatistik. Breslau 1883. 94 Seiten. Die Anfänge der Bevölkerungsstatistik. listischen Tätigkeit des Caspar Neumann einen wichtigen Fingerzeig gegeben hatte, hat nun jene alten Totenbücher neu in tabellarischer Form ausziehen und in der vorliegenden Schrift veröffentlichen lassen. Somit ist also, soweit die Bevölkerungsstatistik in Betracht kommt, jene Lücke ausgefüllt; nur für die philologische Frage, nämlich für die Erläuterung der Halleyschen Abhandlung, bleibt die Lücke noch offen; denn der neue Auszug eines Begisters, worin sich manche unleserliche Stellen und unbestimmte Angaben befinden, wird mit dem alten verlorenen Auszuge nicht völlig gleichlautend sein können. Sehr anziehend ist nun das Lebensbild, welches Herr Dr. Graetzer und Herr Professor Dr. Ferdinand Cohn von jenem schlesischen Geistlichen des 17. Jahrhunderts, Caspar Neumann, entwerfen, in welchem sie mit Recht einen der frühesten Vertreter der „politischen Arithmetik“, der undankbarerweise so gut wie ganz vergessen war, zur verdienten Geltung bringen. Es stellt sich dabei heraus, welch vollkommenes Verständnis und welche warme Teilnahme ein anderer deutscher Gelehrter jener Zeit, nämlich Leibniz, für die Aufgaben der Statistik hatte. Überhaupt sind die reichen Auszüge aus dem Briefwechsel damaliger Gelehrter höchst anziehend, ich möchte fast sagen erfrischend; denn was auch jeder seinem Amte nach sei, sie nehmen an allen Vorgängen auf dem weiten Gebiete der Wissenschaft gleichmäßig den regsten, jugendlichen Anteil. « Kurz, Herr Dr. Graetzer hat den berufenen Vertretern der Statistik nicht nur viel Neues dargeboten — er hat ihnen zugleich einen ganz unerwarteten Genuß verschafft. Der Referent, als Erklärer der Halleyschen Abhandlung (vgl. G. F. Knapp, Theorie des Bevölkerungswechsels, Braunschweig 1874, S. 122 bis i 3 o), darf wohl noch einige Worte, halbwegs in eigener Sache, hinzufügen. Ein nicht genannter „Dozent der Physik“ hat einen kleinen Beitrag zu Graetzers Werk geliefert (S. 76 ff.), worin meine Stellung zu Ilalleys Abhandlung mannigfach bemängelt wird, obgleich wir, nach meiner Ansicht, ganz und gar dasselbe wollen. Ich habe die Meinung ausgesprochen, daß Halleys Tafel II aus der Tafel I nicht ohne einige mehr oder minder willkürliche Schätzungen abgeleitet sei. Der ungenannte Mitarbeiter Dr. Graetzers zeigt nun auf eine sehr anschauliche Art, durch Zeichnung, daß, wenn man zwischen zwei gebrochene Linien, die sich aus Halleys Tafel I konstruieren lassen, eine Kurve geschickt hineinlegt, diese Kurve dann ungefähr den Zahlen der Halleyschen Tafel 56 I. Statistik. entspricht. Die Zeichnung dieser Kurve „kann wohl nur durch sorgfältige Auffassung der gebrochenen Linie, nicht nach einer bestimmten Methode bewerkstelligt werden“, heißt es bei Dr. Graetzer, Seite 80. Herrn Dr. Graetzers Mitarbeiter hat also nur gezeigt, wie Iialley mit sanfter Hand jene etwas willkürlichen Änderungen vielleicht gemacht hat, aber keineswegs widerlegt, daß solche Änderungen vorgekommen seien; was mich auch gar nicht wundert, denn Halley nennt seine Abhandlung selber eine Schätzung der menschlichen Sterblichkeit. II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit . Fünf Vorträge. Erste Auflage 1891. Zweite Auflage 1909. , * >: hi :r. ■ ■U ■■■ ■' ■ % n] oiCI i:i ’iaij'L \ ■ ,M::L \ Der Ursprung der Sklaverei in den Kolonien. Alexander von Humboldt hat über die modernen Kolonien gesagt: in ihrer Geschichte gebe es nur zwei merkwürdige Ereignisse — ihre Gründung und ihre Trennung vom Mutterlande. Ist dies so, dann sind jene beiden Gegenstände jedenfalls aus sehr verschiedenen Gesichtspunkten anziehend; der Abfall ist es, als ein plötzliches politisches Ereignis, bei welchem durch Spaltung ein neuer Staat entsteht. Hiermit haben wir es heute nicht zu tun. Die Gründung dagegen bietet uns einen langsamen sozialen Vorgang dar, die Entstehung eines neuen Volkes und die Entstehung der wirtschaftlichen Einrichtungen desselben. Auch hier scheiden wir die Entstehung des neuen Volkes im ethnographischen Sinne aus; nicht wie die Mischlinge der heißen Zone Amerikas entstanden sind, wohl aber wie sie ihre gesellschaftliche Ordnung begründet haben, wollen wir betrachten, und zwar vor allem dies: welche Rolle hat bei der Gründung der spanischen und portugiesischen Kolonien Amerikas die Sklaverei gespielt. Die Sklaverei in jenen Ländern ist zwiefach: es gibt eine rote und eine schwarze; erstere die der Eingeborenen, letztere die der Neger. Die Sklaverei der Neger hat sich länger erhalten, hat sich bis in die Südstaaten der nordamerikanischen Union verbreitet und da sogar den Anlaß zu einem Bürgerkriege gegeben, der noch allgemein im Gedächtnis der Leute lebt. So denkt man wesentlich an die Schwarzen, wenn von Sklaven die Rede ist. Aber die Sklaverei der roten Rasse ist, obgleich sie früher ihr Ende gefunden hat, doch für den ersten Anfang des kolonialen Lebens wichtiger. Wir mit unseren modernen Empfindungen, mit dem Bedürfnis nach Schonung unserer Gefühle, in Ländern lebend, wo das schlichte Aussprechen einer unangenehmen Wahrheit als etwas Unhöfliches empfunden wird — wir müssen uns künstlich wappnen gegen die Härte der Ereignisse, die uns am Anfang des 16. Jahrhunderts entgegen treten. Viele Schriftsteller meinen noch immer, es sei besonders auffallend, wenn Kolumbus oder Cortes eine Rauheit der Seele zeigen, die an Roheit streift. Aber sie hatten Welten zu entdecken, fremde Reiche zu stürzen, neue Völker zu gründen. Nicht durch Feinheit glänzen sie, wohl aber durch Kraft. (;() II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Dies zeigt sich gleich nach der Entdeckung Amerikas, wie in einem Vorspiel. Als Kolumbus die westindischen Inseln betrat, fand er bekanntlich zweierlei Eingeborene dort vor; auf den großen Antillen, besonders in Haiti, ein schwächeres Geschlecht von Rothäuten, welches eben im Begriffe war, den stärkeren Bewohnern der kleinen Antillen, die vom Süden heraufdrangen, zu unterliegen. Jene schwächeren nennt man Antillenos, die stärkeren waren Karaiben, Umwohner des Karaibi- schen Meeres, also des von Kolumbus allein betretenen Beckens des amerikanischen Mittelmeeres, und sie erregten wegen ihrer Begabung die Bewunderung, aber durch ihre Sitte, die erschlagenen Feinde aufzufressen, den Abscheu der Spanier. Mit diesen Eingeborenen gerieten die Spanier bald in Verkehr, gelegentlich auch in Streit, und früh sehen wir, seit i 4 g 3 , nachdem die zuerst gegründete Stadt Isabella durch die Indianer zerstört war, den großen Admiral zur größten Strenge schreiten; denn Aufrührer schienen ihm die Indianer zu sein, die sich zur Wehr setzten! Als am 2. Februair 1 4 g 4 eine Flotte von 12 Schiffen unter Antonio de Torres von der Küste Haitis nach Spanien absegelte, da waren diese 12 Schiffe mit gefangenen Eingeborenen beladen, die als Sklaven nach Europa kommen sollten. Es waren Eingeborene jeglichen Alters und Geschlechts; es waren stärkere Karaiben darunter, auf welche der Begleitbrief des Admirals besonders hinwies, und schwächere Antillenos, von denen Kolumbus nichts Besonderes sagt. Aber noch mehr; in dem Begleitbrief macht der Entdecker der Neuen Welt den ersten Vorschlag, solche Sklavensendungen so oft als möglich zu wiederholen. Ihm fehlte es in Haiti an allem, er hatte keine Lebensmittel und kein Vieh; man solle ihm Schiffsladungen davon senden, und er werde alle diese Dinge mit Kannibalensklaven bezahlen. Je mehr solche nach Spanien kommen, desto mehr finden dort — durch Bekehrung — ihr Seelenheil; und außerdem könnten König und Königin von der Einfuhr derselben nach Sevilla einen beträchtlichen Zoll erheben. Der Vorschlag ist nicht auffallend für jene Zeit, in der die Portugiesen längst gewohnt waren, schwarze Eingeborene der afrikanischen Westküste auf die Sklavenmärkte in Lissabon zu bringen. Merkwürdig vielmehr ist dies, daß der Verkauf jener roten Sklaven in Sevilla nur vier Tage geduldet wurde, weil der Königin plötzlich religiöse Bedenken aufstiegen. Sie wollte erst hören, wodurch jene Unglücklichen die Skia- DeivUrsprung der Sklaverei in den Kolonien. 61 verei verdient hätten, und bald darauf wurde das Herüberschleppen antillischer Sklaven verboten. Aber dies hieß nur, daß die Antillen nicht so wie Guinea ausgebeutet werden sollten. In Guinea wurde Menschenkauf oder Menschenraub betrieben, und nur zu diesem Zweck hielten sich Europäer dort auf. Auf den Antillen wollten die Spanier nicht nur handeltreibende Gäste, sie wollten Ansiedler werden, und diejenige Sklaverei, von der wir hören wollen, entsteht erst mit und durch die Besiedelung des überseeischen Landes; erst hier kommen wir zur Sache. Die antillisohen Einwohner, die man nicht auf den Markt in Sevilla bringen durfte, blieben deshalb in ihrem Lande nicht frei; es war ihnen beschieden, ein hartes Los in ihrer Heimat zu erleiden; sie wurden, wo sie im Felde erschienen, mit leichter Mühe besiegt, ein großer Teil in die rauhen Gebirge der Insel verdrängt, wo sie in Frost und Hunger verkamen, und die Reste, die unter ihren Häuptlingen im Lande weiter lebten, wurden zur Goldgräberei und Wäscherei benützt. Aber das Gold war ein trügerischer Gewinn; wie viele Spanier verarmten völlig ,auf dieser Suche, und wie bald war überhaupt nichts mehr zu finden! Da galt es dann, zur Seßhaftigkeit überzugehen; statt des abenteuernden Goldsuchers erscheint nun der Einwanderer in der Gestalt des Bebauers des Bodens, des Bodens, der dem Erobernden nicht mangelt; denn die Gewalt steht auf seiner Seite. Aber mit seiner Hände Arbeit will auch der gemeinste Krieger das Land nicht bebauen; denn als geborener Spanier fühlt er sich wie ein Adeliger unter den Wilden. Daraus geht nun folgende Verfassung hervor: Wer sich seßhaft machen wollte, um den Boden zu bebauen oder Viehzucht zu treiben — alle unsere Haustiere wurden damals erst auf die Antillen gebracht —, dem wurde eine Herrschaft (commanderie,. encomienda) eingeräumt, das heißt er erhielt den Boden zugeteilt, was wohl in dem spärlich bewohnten Lande leicht war; und dann wurden ihm von den Indianern eine Anzahl überwiesen (repartimiento), welche die Dienste leisten mußten. Häufig war es ein Häuptling mit den Seinigen, indem man die hergebrachte Abhängigkeit benutzte. Ein Teil arbeitete als häusliche Dienstboten, ein anderer Teil als Fronarbeiter im Felde. Anfangs benutzte man die Indianer nur acht bis neun Monate und entließ sie für den Rest des Jahres in ihre Dörfer; später scheint man ihre Übersiedelung in die Nähe des Herrensitzes erzwungen zu haben, wo man ihnen dann kleine Ackerlose neu anwies. Schon i5ii hatten die 62 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. als Missionare herübergekommenen Dominikanermönche einige Schutz- bestimmungen durohgesetzl, wonach verheiratete Frauen und Kinder unter i4 Jahren von der Fronarbeit frei sein sollten; eine Bestimmung, die mehr den vorher getriebenen Mißbrauch feststellt als beseitigt. Diese Einrichtung war begründet in der vollständigen Verwirrung, Ratlosigkeit und Not der spanischen Einwanderer in Haiti, die vom bloßen Goldsuchen nicht leben konnten. Die Königin Isabella selbst erlaubte dem Statthalter Ovando, die Eingeborenen zu solcjhen Diensten auszuteilen; freilich glaubte sie, es könne in der Form von Lohnarbeit, ohne Schädigung der Freiheit, geschehen; aber sofort bildete sich daraus die Fronarbeit Unfreier; das Geschäft, die Indianer zuzuteilen, wurde sogar einem besonderen Beamten übertragen. Daß es nicht ohne Wider- siand abging, versteht sich von selbst; wie aber dieser Widerstand gebrochen wurde, ergibt sich aus der trockenen Notiz, daß Ovando in sieben Monaten 84 Kaziken aufhängen oder verbrennen ließ: aufhängen, wenn sie getauft, verbrennen, wenn sie ungetauft waren. In Spanien tröstete man sich mit dem naheliegenden Gedanken, daß die Indianer durch die Verbindung mit den Eroberern um so leichter zum Christentum bekehrt werden könnten. „Aber wie hätten die verderbten und unwissenden Spanier, die den Missionären allen Widerstand leisteten und selber der Bekehrung bedurften, andere bekehren sollen!“ sagt Las Casas, ein Zeitgenosse. Immerhin wurde der Schein gewahrt, und die Herren waren verpflichtet, ihren Leibeigenen das Ave Maria, natürlich in spanischer Sprache, beizubringen. „Welch ein Katechismus, dies Ave Maria, für Leute, die nicht wußten, ob diese Worte einen Stein, einen Stock oder etwas zu essen oder zu trinken bedeuteten!“ (Las Casas.) Man meinte ferner drüben im Mutterlande, daß es sich bei den Kommanderien nur um ordentliche Verwaltung des Landes, nur um die Belohnung verdienter Männer handle; die Indianer würden ja nicht vertauscht, nicht gekauft und nicht verkauft. „Das ist die Stimme Jakobs, aber die Hände sind Esaus Hände“ (Las Casas). Freilich war, wenn einer auf Haiti seine Herrschaft verkaufte, von den Indianern im Vertrage nicht die Rede; doch verstand es sich von selbst, daß die Indianer mit an den Käufer übergingen; die vom König eingesetzten Richter wußten das wohl, aber sie drückten ein Auge zu. Wenn es sich um das indianische Hausgesinde handelte, so wurde im Kaufverträge nur von dem Hemde gesprochen, das der Sklave am Leibe trug; dafür wurden 4o—5o Kastellanos bezahlt, und bei der Der Ursprung der Sklaverei in den Kolonien. ß3 Übergabe des Hemdes vergaß man den Träger vorher herausschlüpfen zu lassen. So ging es auf Haiti und Kuba und auf den übrigen Antillischen Inseln zu, und wenig später auch auf dem eroberten Festlande. Als Cortes mit einer Handvoll Leute den mexikanischen Boden betreten und durch Löwenmut und Schlangenklugheit dem Reiche der Azteken ein Ende gemacht hatte, trat auch an ihn die Frage heran, wie die Eroberer sich ernähren sollten. Er schrieb an Kaiser Karl V.: bei den hochentwickelten geistigen Fähigkeiten der Azteken habe er es ungerecht gefunden, sie zur Sklaverei zu verurteilen, wie es auf den Inseln geschehen sei; aber bei näherer Untersuchung habe er die Spanier so erschöpft und verarmt gesehen, daß sie nicht hoffen konnten, sich in dem Lande zu erhalten, ohne die Dienste der Eingeborenen zu erzwingen, und deshalb habe er, Cortes, endlich seine Bedenken beiseite gesetzt. Nur die Tlaskalteken, die Bewohner desjenigen mexikanischen Staates, dessen Bundesgenossenschaft dem Cortes die Eroberung möglich gemacht hatte, wurden von der Knechtung ausgeschlossen. Die übrigen Azteken wurden nach Bedarf dem Repartimiento preisgegeben, und obgleich Karl V. dies nachträglich verbot, so ist es doch tatsächlich dabei geblieben. Allerdings hat Cortes einige Schutzbestimmungen für die Geknechteten hinzugefügt und besonders auch Unterricht im Christentum für dieselben vorgeschrieben. Aber nicht einmal sich selbst hat er damit beruhigt. Er, der vor keiner Maßregel zurückbebte, wenn sie seinen Zwecken diente; er, der einen Nachfolger Montezumas, den er in seinem Gefolge hatte, eines schönen Tages ohne jedes Verfahren erdrosseln ließ — dieser nämliche Cortes hat in seinem Testamente, das er 15 4 7 abfaßte, im § 3g an die indianischen Fronarbeiter gedacht: es sei fraglich, sagt er da, ob man die teils eingefangenen, teils angekauften eingeborenen Sklaven ohne Gewissensbisse in seinem Besitze behalten könne; er empfiehlt seinem Sohne Don Martin, hierüber, offenbar durch ein Gutachten der Theologen, sich Gewißheit zu verschaffen; „dies wird zur Ruhe sowohl meines Gewissens als des Gewissens meiner Nachfolger beitragen“. Cortes war ein Mann von einiger Bildung, der Latein gelernt hatte und die kastilische Sprache sehr gut schrieb. Anders der Eroberer Perus, Franzisko Pizarro, der nicht einmal seinen Namen schreiben konnte: solche Empfindungen kannte dieser heim- 64 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. tückische Tiger nicht, als er die gleichen Maßregeln gegen die besiegten Einwohner des Inkastaates ergriff. Schon bald nach seiner Landung an der peruanischen Küste, als er zur Stütze seiner Unternehmungen die Stadt San Miguel gründete, wurde zunächst Land ausgeteilt und hierauf jedem Ansiedler eine Anzahl Eingeborener zugewiesen, um ihnen bei der Arbeit zu helfen. Denn, so bemerkt Pizarros Schreiber wörtlich: „da es erwiesen ist, daß die Ansiedler ohne die Dienstleistungen der Indianer nicht bestehen können, so waren die Geistlichen und die Leiter des Unternehmens sämtlich darin einverstanden, daß ein Repartimiento der Eingeborenen der Sache der Religion dienlich sein und sehr zu ihrem geistlichen Wohle beitragen würde: sie würden sich desto leichter mit dem wahren Glauben vertraut machen.“ Später haben sogar viele in Peru gegründete Klöster für sich selber Repartimientos angenommen, die Indianer für sich arbeiten lassen, ohne sich um Rekehrung, Lehre oder Seelsorge zu kümmern. Die Weltlichen taten es erst recht, und als die spanische Krone einen Statthalter hinübersendete, der dem Unfug ein Ende machen sollte, da erhoben die ansässigen Eroberer unter Gonzalo Pizarro einen Rürgerkrieg, um ihren Raub gegen den kaiserlichen Statthalter zu verteidigen. — Der uns mit dieser Verheerung Westindiens bekannt gemacht hat, ist Bartholomäus de Las Casas, aus Sevilla, der nach Vollendung seiner theologischen Studien als 26 jähriger junger Mann im Jahre i 5 o 2 mit dem Statthalter Ovando nach Westindien kam; als eben geweihter Priester las er in der Stadt Vega auf Haiti seine erste Messe. Bald darauf, i 5 io, erschienen auf der Insel Mönche vom Dominikanerorden, die sich in unerschrockener Predigt gegen die Gebräuche ihrer Landsleute auflehnten: Die Beraubung und Knechtung der Eingeborenen bekämpften sie mit der Macht des Wortes, und Las Casas, damals als Rat in der Behörde des Vizegouverneurs beschäftigt, schloß sich ihnen an. Die Indianer verehrten ihn wie einen Vater; wo er bei ihnen erschien, erreichte er friedlich alles. Aber die hohen Beamten, die alle selbst Kommanderien halten, hörten seine Mahnungen ungern, und selbst als später die Verwaltung Indiens an drei Ilieronymitenmönche übertragen wurde, waren diese Kulten träger doch zu weltklug, um den übereifrigen geistlichen Mahner neben sich zu dulden. Las Casas reiste mehrmals nach Spanien, schrieb 1 54 1 / 4 2 sein niederschmetterndes Buch über die Verheerung Der Ursprung der Sklaverei in den Kolonien. 68 Westindiens und wurde so der geistige Urheber der weitläufigen spanischen Schutzgesetze für die Eingeborenen, die i543 verkündet wurden. Ihm wurde damals der Titel eines „Beschützers der Indianer“ erteilt, und niemand hat je mit so viel Recht einen Titel getragen. Wichtiger jedoch ist dies: da die Knechtung der Eingeborenen nur aus dem Bedürfnis nach Arbeitern hervorgegangen war, erscheint Las Casas als der erste in der neueren Geschichte, der sein Leben der Aufgabe weiht, die Leiden einer arbeitenden Klasse zu mildern. Daß er dies als treuer Diener der katholischen Kirche tat, und daß er es tat aus dem Geiste dieser Kirche — oder vielmehr ihrer geistlichen Orden — heraus, müssen wir, weil es die geschichtliche Wahrheit ist, einfach anerkennen. Man müßte die Welt — und besonders die Neue Welt — schlecht kennen, wenn man glaubte, daß infolge der Schutzgesetze sofort das Zeitalter der Menschlichkeit angebrochen wäre. Nur eins war erreicht: die spanische Krone hatte ganz entschiedene Stellung genommen, sie hatte grundsätzlich anerkannt, daß die Eingeborenen zunächst nur Untertanen, nicht Unfreie, seien, und den Bemühungen künftiger Statthalter war ein starker Rückhalt geschaffen. Nur in den Bergwerken hat sich harte Knechtschaft länger gehalten. Hingegen da, wo der Spanier Mais und Manioka, die einheimischen Früchte, baute, da haben sich aus der Mischlingsbevölkerung, aus der niederen Klasse, Lohnarbeiter entwickelt; und wo auf graswüchsigem Steppenboden wilde Rinderherden gezüchtet werden, da ist der halbblütige, kühne Reiter mit dem Lasso, der sie hütet, längst ein freier Mann. — Wenden wir uns nun zur Sklaverei der schwarzen Rasse in den amerikanischen Kolonien, so ist es wieder der Name unseres Bischofs Las Casas, auf den wir zuerst stoßen. Er, der Befreier der roten Eingeborenen, soll den Negerhandel nach Weslindien gebracht haben: ein Bischof, ein unsträflicher Sohn der Kirche, der eine wilde Rasse befreit hat, soll an der Knechtung einer anderen wilden Rasse schuld sein. Man könnte über diese Frage hinweggehen, wenn nicht der blendend geistreiche Verfasser der Geschichte des Zeitalters der Entdeckungen, Oskar Peschei, sich in diesem Sinne geäußert hätte. Er spricht vom Negerhandel und sagt in seiner Geschichte des Zeitalters der Entdeckungen ( 1877 , Seite 44i): „Der Urheber dieses, unser Jahrhundert noch tief beschämenden Unrechts war leider der edle Las Casas, der den gepeinigten Resten der Knapp. 5 66 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. antillischen Urbevölkerung durch die Einfuhr äthiopischer Arbeitskräfte einige Linderung zu verschaffen hoffte. Er selbst bereute es am Ende seines Lebens ... und sagt (i 56 o), er habe nicht gewußt, mit welcher Menschenverachtung und welcher Gewalt der Negerhandel betrieben werde.“ Trotz dieser Selbstanklage ist, wie schon Humboldt und selbst Sprengel (1779) wissen, Las Casas nicht der Urheber des Negerhandels. Die Sache bedarf aber einer neuen Betrachtung, wenn wir über die Verneinung hinauskommen und wirklich aufdecken wollen, wie die Negerarbeit nach Amerika kam. Die vielumstrittene Rolle, die der fromme Bischof von Chiapa, Las Casas, gespielt hat, wird man am leichtesten verstehen, wenn man festhält, worauf es ihm in erster Reihe ankam: er wollte die .Eingeborenen vom Untergange retten, der ihnen drohte; und die Hauptgefahr lag in der rohen Ausbeutung der schwachen, ungeschmeidigen Rasse; er wollte diese Millionen von Seelen dem Christentum und dadurch dem Seelenheil zuführen und das Gewissen seiner Landsleute vom Vorwurfe des Rassenmordes freihalten. Er war eben Bischof, und er war ein ernsthafter Mann, der bei gegebenem Zwecke auch die Mittel wollte. So schlug er gelegentlich vor, weiße Landarbeiter (labradores) für die Meiereien der neuen Ansiedler nach Westindien zu bringen — denn offenbar war dies dienlich zur Erleichterung der Eingeborenen. Oder er sagte, man solle jedem Ansiedler erlauben, zwei Neger und eine Negerin frei einzuführen: auch hierdurch wurden ja die Eingeborenen entlastet, und zwar, wie es scheint, ebenfalls auf den Meiereien. Im Jahre i5i7 riet er der spanischen Krone, den angesiedelten Spaniern die Erlaubnis der Negereinfuhr zu geben, damit die Indianer in den Bergwerken mehr geschont werden könnten. Schon vorher hatten dies die Dominikanermönche verlangt, da, wie sie sagten, ein Neger mehr leiste als vier Indianer. Und gleichzeitig mit Las Casas haben es i5i7 die drei Hieronymitenmönche, die Regenten, die damals Feinde des Las Casas waren, ebenfalls verlangt. Las Casas hat also den Gedanken der Negereinfuhr weder zuerst, noch hat er ihn allein gehabt. Es hat auch längst vor seiner Wirksamkeit, bereits i5io, gelegentlich Negereinfuhr stattgefunden, als der König befahl, 5 o Sklaven nach Haiti zum Bergbau zu verschiffen, weil die Eingeborenen zu schwach seien an Geist und Körper. Der „Beschützer der Indianer“ hat eben nur auf einen damals be- Der Ursprung der Sklaverei in den Kolonien. 67 reits bekannten und längst üblichen Ausweg hingewiesen, der für jene Zeit gar nichts Anstößiges hatte. Denn die Spanier und Portugiesen haben während des ganzen i5. Jahrhunderts es als selbstverständlich betrachtet, daß die besiegten Mauren, als Feinde des Christentums, zu Sklaven gemacht wurden. Die Sklavenmärkte in Lissabon und Sevilla waren damals etwas Althergebrachtes! Und als nach und nach die Portugiesen an der Westküste Afrikas vorrückten, gerieten sie unversehens von der maurischen Bevölkerung in die der Neger hinein und haben seit i44s schwarze, wollhaarige Sklaven auf ihren Märkten neben den maurischen feilgehalten. Diese eigentlichen Negersklaven sind dann in der zweiten Hälfte des i5. Jahrhunderts immer zahlreicher erschienen: die Portugiesen hielten auf einer der Kapverdischen Inseln große Niederlagen, und die Genuesen verschifften dann die schwarze Menschenware weiter. Daß über kurz oder lang die Spanier gelegentlich solche Sklaven nach Westindien bringen würden — dazu brauchten sie durch keinen Las Casas aufgefordert zu werden. Aber weiter: die Sklaverei der Schwarzen in den Kolonien als soziale Erscheinung betrachtet, hat sich gar nicht allein aus der damals in Südeuropa heimischen Sklaverei entwickelt; denn diese war, wie heule noch bei den Mohammedanern, eine vergleichsweise gemütliche Einrichtung. Die Sklaven wurden damals, obgleich völlig unfrei und im Handel wie Waren verkäuflich, als häusliche Dienstboten beschäftigt, oder auf dem Felde im kleinen Ackerbau, oder wenn sie kunstreich oder muskelstark waren, als Triebkräfte oder als Gehilfen im kleinen und unentwickelten Gewerbebetrieb verwendet. So ist es bei den Mohammedanern noch jetzt, deren Sklaven, wenn sie erst dem Händler entgangen sind und ihren Herrn gefunden haben, ein erträgliches Leben führen, und nicht anders ist es in Spanien und Portugal gewesen; und wäre es in den Kolonien so geblieben, dann hätte Onkel Toms Hütte niemals die Herzen unserer Frauen gerührt. Das, was an der kolonialen Sklaverei uns so sehr empört, das hängt zusammen mit dem Anbau und der Verarbeitung des Zuckerrohrs. Der unvergleichliche Schriftsteller über das tropische Amerika, Alexander von Humboldt, hat mit aller Schärfe und Klarheit diese Bemerkung ausgesprochen, die seinem ruhigen, festen Blick und seiner allseitigen Beobachtungsgabe nicht entgehen konnte: Viel unheilvoller für die Indianer, als der nur gelegentliche Bergbau, war der Anbau des Zucker- 68 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. rohrs, der auf den Antillen zwischen i5i3 und i5i5 begann, und der von Pedro de Atienza eingeführt wurde. Im Jahre i535 gab es au'f St. Domingo schon 3o Zuckersiedereien, in denen man sich zum Auspressen des Saftes der Walzen bediente, welche von Gonzalo de Veloso eingeführt worden waren und sowohl durch Pferde als durch Wasserwerke in Bewegung gesetzt wurden. Es waren dies, sagt Humboldt, llandelsunternehmungen, zu denen die Kastilianer zunächst durch ihre Berührung mit den Arabern, dann durch ihre häufigen Verbindungen mit den Häfen Italiens angeregt wurden. Hieran läßt sich ohne weiteres der Entwicklungsgang anknüpfen. Gehen wir zunächst dem Zuckerrohre nach, so ist dies Gewächs aus Indien, und zwar durch die Araber nach Südeuropa gekommen, zuerst nach Sizilien, dann nach Andalusien, wo es die Mauren lange vor Kolumbus, sogar vor Heinrich dem Seefahrer, angebaut haben, offenbar mit Hilfe von Sklaven, aber doch nur im Kleinen. Als nun die Portugiesen unter Heinrich dem Seefahrer die afrikanische Westküste entschleierten, da haben sie auf der Insel Madeira Weinreben aus Zypern und Zuckerrohr aus Sizilien verpflanzt — womit also dieser Anbau sich auf eine Insel des Atlantischen Ozeans verbreitet. Auch die Kanarischen Inseln wurden auf diese Weise nutzbar gemacht. Hier war Plantagenbetrieb. Noch lehrreicher ist die Notiz von der Insel St. Thome, unterm Äquator an der Westküste Afrikas gelegen: als der portugiesische König Johann II. eine große Anzahl Juden 1/192 aus Portugal vertrieb, ließen sich diese auf St. Thome nieder, und bald wurden hier ansehnliche Zuckerplantagen errichtet, in welchen viele Tausende Negersklaven arbeiteten. Es gab hier Pflanzer, die i5o bis 3ooo Negersklaven auf ihren Plantagen hatten: das sind also ganz große Unternehmungen! Hiermit ist zweierlei festgestellt: das Zuckerrohr wurde plantagenmäßig zuerst gerade vor der Entdeckung Amerikas an der afrikanischen Küste angebaut, und schon damals und dort wurden Neger dazu verwendet. Als nun die tropischen Inseln Westindiens besiedelt waren, was lag näher, als das Zuckerrohr dorthin zu verpflanzen; und als die Indianer sich zu schwach erwiesen, sollte da wirklich erst Las Casas nötig gewesen sein, um auf die ganz bekannte Verwendung der Neger hinzuweisen? Humboldts an sich ganz richtige Beobachtung muß aber noch er- Der Ursprung der Sklaverei in den Kolonien. 60 weitert oder vielmehr vertieft werden. Folgt die Negersklaverei wirklich dem Zucker? Wenn die Araber so früh schon in Südeuropa Zucker bauten und auch, wie ebenfalls feststeht, schwarze Sklaven hatten, die sie zweifellos beim Zuckerbau verwendeten — warum schweigt die Geschichte von den Greueln der Negersklaverei so lange, bis das Zuckerrohr auf die Inseln und an die Gestade des Atlantischen Ozeans vordringt? Hat. nicht der Baumwollenbau etwas später ähnliche Wirkungen erzeugt? Wie sollte also der Zucker daran schuld sein; nicht darauf kommt es an, was gebaut wird, sondern darauf, in welcher gewerblichen Verfassung der Anbau und die Verarbeitung geschieht. Offenbar liegt die Sache so: am Anfänge des 16. Jahrhunderts keimt der kapitalistische Großbetrieb der Gewerbe auf; die Planlagenwirtschaft mit Negersklaverei ist die früheste Erprobung dieser Belriebs- form, einerlei ob Zucker oder Baumwolle, oder was sonst dabei technisch erzielt werde. Jene Walzen, Göpelwerke, Wasserräder sind die üblichen mechanischen Verbesserungen des Großbetriebs; und die begleitende Erscheinung eines Standes von Handarbeitern, die gar nichts weiter, als dies sind, tritt hier in der Form der Negersklavenschaft in völliger Nacktheit und Schwärze auf. Denn auf dem jungfräulichen Boden, wo man keine bestehenden Einrichtungen zu achten hatte, und gegenüber von Rassen, die außerhalb des Völkerrechtes standen, fiel jede Rücksicht weg. Ganz richtig erinnert Humboldt an den Handelsgeist der Genuesen: der Handelsgeist mußte sich erst des Gewerbebetriebs bemächtigen, es mußte reinweg wegen des Absatzes nach außen produziert werden mit den technisch damals besten Mitteln, und in einer Verfassung, welche den mindesten Aufwand für Arbeitslohn versprach. Für Brasilien ist cs bekannt, daß die erslen Zuckerplantagen durch Lissaboner Bankhäuser angelegt wurden, also kapitalistische Unternehmungen waren. Also den Bedürfnissen des entstehenden Großbetriebs ist die gewerbliche Negersklaverei, diejenige, welche den tropischen Kolonien das Merkmal aufdrückt, zuzusohreiben. Die Negerfrage ist dort die Arbeiterfrage für den agrarisch-industriellen Großbetrieb der Plantagen. Durch diese Betriebsform, nicht durch Las Casas und nicht durch das Zuckerrohr ist die gewerbliche Negersklaverei in die tropischen Kolonien der Spanier und der Portugiesen übertragen worden. Daher die ungeheuren Strecken angebaulen Landes, auf dem der Neger gräbt und pflanzt und erntet, während der weiße Aufseher über ihm die Peitsche schwingt. — 70 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Die beginnende Negereinfuhr nach Sl. Domingo und Kuba wurde freilich i5i6, als Ferdinand gestorben war, durch den Kardinalregenten verboten. Der Kardinal Ximenes, wie er an Rang über dem Priester Las Casas stand, scheint ihn auch an christlicher Gesinnung übertroffen zu haben: während das junge Westindien begierig nach Negern ausschaut, verbietet der Leiter des spanischen Staates die Einfuhr, indem er seinem Jahrhundert vorauseilt. Aber gemach! Unser Kardinal steht nicht im Dienste der Menschlichkeit, sondern in dem der Finanzpolitik. Er verbietet den Negerhandel, um Ausnahmen gestatten zu können, und diese Ausnahmen gestattet er gegen Zahlung hoher Gebühren; der Negerhandel soll die Staatskassen füllen helfen, das ist nach damaliger Handels- und Finanzpolitik der Sinn des Verbotes. Und als bald darauf Karl V. aus Flandern nach Spanien kam, um die Herrschaft anzutreten, umschwärmten ihn die Edelleute Kastiliens und der Niederlande, um sich Vergünstigungen zu verschaffen. Der Ritter de la Rresa, Majordomus des Königs, erbat sich und erhielt auch das Privilegium, Negersklaven, und zwar 4 ooo, nach Westindien zu schaffen. Kaum im Resitze dieses wichtigen Rechtes ging er hin und verkaufte dasselbe um 2 5 000 Dukaten an die Genuesen, die dann hohe Preise für die schwarze Ware verlangten, so daß wegen des Privilegs die Negereinfuhr nach Westindien langsamer ging, als allgemein gewünscht wurde. Bezeichnend ist, daß Karl V., obgleich jenes Privileg auf acht Jahre gegeben war, doch bald auch anderen Bewerbern den Sklavenhandel erlaubte — offenbar weil dieselben hohe Summen dafür boten. Bald darauf übernahmen die Portugiesen das Geschäft des Negerhandels, denn sie waren ja im Besitze der Negerküsten. Es fiel gar niemandem ein, diesen Handel anstößig zu finden; am wenigsten dem Staat, der im Gegenteil auf immer neue Wege sann, dies Geschäft fiskalisch zu verwerten. Im Jahre 1600 wurde das Privileg des Negerhandels öffentlich an den Meistbietenden versteigert. Der Handelsmann, dem es zugeschlagen wurde, war der Portugiese Peter Gomez Reynel, der jedes Jahr 42 5 o Neger nach den spanischen Kolonien senden durfte und senden mußte: und so folgte ein Pachtkontrakt (Assiento) dem anderen. Auf den Schiffen wurden etwa 2 5 o Sklaven auf einmal befördert, selten 5 oo, aber auch dies ist in Anbetracht der Kleinheit der Schiffe schon viel. Das Zwischendeck, ein Raum von etwa fünf Fuß Höhe, Der Ursprung der Sklaverei in den Kolonien. 71 wurde durch einen Bretterboden in zwei Teile geteilt; in diesen zweieinhalb Fuß hohen Räumen lagen die Sklaven am Backbord und am Steuerbord entlang gereiht, so dicht, daß man keinen mehr dazwischen hätte schieben können, zu zweien aneinander gefesselt, bei unruhiger See wund gescheuert, nur jeden anderen Tag aufs Verdeck gebracht, um Luft zu schöpfen, notdürftig gefüttert und spärlich getränkt. Die Reisen dauerten damals lange, und es kam vor, daß bei widrigen Winden, wenn die Fahrt sich lange hinzog, wohl die Hälfte der Ladung starb; hatte man aber glatte Fahrt, so winkte dafür ein ungewöhnlich hoher Erlös. So hat der Handelsgeist auch durch Verschiffung der Menschenware noch seinen Nebenvorteil gefunden. Was aber den christlichen Sklavenhalter auf den Plantagen angeht, so übertrifft ihn der mohammedanische Herr an Menschlichkeit: Wenn der Araber zuweilen seinen Sklaven prügelt, so geschieht dies, weil dort überhaupt mehr geprügelt wird als bei uns, und der erwachsene Sohn des Herrn erlebt mitunter die gleiche Behandlung. Wenn der mohammedanische Herr an seiner Sklavin Gefallen findet, so verbietet ihm die Sitte, seine Bewerbung dadurch zu unterstützen, daß er sich als der Herr gebärdet: er muß warten, bis seine Neigung erwidert wird. Von den christlichen Pflanzern in den Kolonien hat man dergleichen nie gehört. Wäre nicht gleichzeitig mit den großen geographischen Entdeckungen jene Entwicklung des Handelsgeistes eingetreten, welche sich höhere Ziele steckte, als bloß die landesüblich verfertigten Erzeugnisse verschiedener Länder auszutauschen; welche vielmehr dazu überging, diese Erzeugung auf die sparsamste Weise, mit Anwendung mechanischer Hilfsmittel und unter Begründung von Herrschaftsverhältnissen selber in die Hand zu nehmen: dann wäje in den Kolonien die Negersklaverei ebenso gemütlich geblieben, wie Las Gasas vorausgesetzt hatte und wie sie noch heute bei den Mohammedanern ist. Das, was in den Jahren 1888 und 1889 ganz Deutschland in Bewegung hielt, waren freilich die Greueltaten, welche von mohammedanischen Arabern gegen die Eingeborenen Ostafrikas verübt wurden; aber diese Araber treten dort auf als Sklavenjäger und als Sklavenhändler; sie zeigen sich nicht als gewöhnliche Herren über Sklaven, sondern als Unternehmer und Kaufleute, welche Sklaven auf die Märkte der Mo- 72 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. hammedaner liefern. Der Sklavenhandel ist stets grausamer gewesen als die Sklavenhaltung. Daß gerade die Freunde unserer tropischen Kolonisation neuerdings die entschiedenste Stellung nehmen gegen jene ostafrikanischen Sklavenhändler, kommt mit daher, daß die mohammedanischen Machthaber unseren noch jungen Besitzstand gefährden. Dies ist der nächste Anlaß, weshalb wir uns um jene längst bekannten Übelstände bekümmern. Es kommt hinzu, und wer könnte das leugnen: die Schilderungen neuerer Reisender haben unsere menschenfreundliche Gesinnung aufgeweckt, und da wir nun einmal angefangen haben, uns auf der afrikanischen Küste gellend zu machen, so wollen wir unsere Kraft auch in den Dienst der Menschlichkeit stellen. Der ernstere Forscher in der Entwicklungsgeschichte der Kolonien wird aber nicht übersehen, daß eigentlich tropische Kolonisation und Sklaverei miteinander liebäugeln. In den letzten vier Jahrhunderten hat sich nun die kapitalistische Unternehmung unermeßlich gestärkt und ausgebreitet. Haben wir doch zum Beispiel beim Panama-Kanal gesehen, welche ungeheuren Summen für überseeische Unternehmungen blindlings hingegeben werden, wenn ein großer Name, wie Lesseps, Erfolg verspricht. Wenn ein ähnliches Vertrauen für Plantagenwirlschaft erweckt würde, so dürfte das Großkapital sich aus seinen Schlupfwinkeln herauswagen und massenhaft für tropische Kulturen zur Verfügung stehen, während es jetzt noch schüchtern ist, vermutlich weil es die einfache Sicherheit vermißt, welche erst durch militärische Besetzung fester Punkte geboten wird. Gesetzt diese Vorfrage wäre erledigt, so wird sich sofort die große Schwierigkeit der Beschaffung der niederen Arbeitskräfte zeigen. In bezug auf höhere leitende Kräfte besteht ja in unserem Vaterlande ganz und gar kein Mangel, da schon jetzt jeder junge Techniker und jeder Leutnant sich im stillen überlegt, ob er nicht Urlaub nach Sansibar erbitten soll. Aber die niederen Arbeitskräfte, wie steht es da? Bei allen Schilderungen des Müßigganges der Eingeborenen tropischer Länder hört man eine gewisse Entrüstung heraus, daß diese unkultivierten Leute nicht arbeiten wollen. Was geht uns denn ihr Müßiggang an, daß wir uns darüber ereifern? Nun wer sieht nicht, was uns daran ärgert: möchten sie immerhin nichts arbeiten, solange wir zu Hause bleiben; uns entrüstet ja eigentlich nur, daß die Leute, nachdem wir bei ihnen erschienen sind, nicht für uns arbeiten wollen. Der Ursprung der Sklaverei in den Kolonien. 73 Und wenn wir uns selber Mut einreden durch den Satz, daß erst mit der Arbeit dort die Kultur beginne, so erinnert das ein wenig an die Selbststärkung der Spanier des 16. Jahrhunderts, wenn sie sagten, die Knechtung der Wilden sei förderlich für deren Religion. Damals Religion, heute Kultur: es ist der alte Adam — mit einem neuen Feigenblatt. Verhehlen wir uns diese Gefahr nicht: die tropische Kolonisation ist ihrer Natur nach auf die Ausbeutung der Kräfte tropischer Menschenrassen angewiesen. Freilich ist dazu nicht gerade die Form von Sklaverei vonnöten, und es ist wohltuend zu sehen, daß heutigentags niemand wagt, diese älteste, stärkste und roheste Rundesgenossin des Plantagcn- betriebes wieder aufzuwecken. Unsere Zeit steht vor der merkwürdigen Aufgabe, den Plantagenbetrieb mit menschlicheren Arbeitsverhältnissen zu verbinden, und es ist dies ein Punkt, auf welchen die schützende Macht des Deutschen Reiches wohl schon früh ihre Aufmerksamkeit wenden muß. Hier ist die Gelegenheit, zu zeigen, daß wir von unserer großen Lehrmeislerin, der Geschichte, auch wirklich etwas gelernt haben, und daß das Christentum, die oft verleugnete Quelle unserer modernen Kulturcmpfindungen, sich noch lebenskräftig erweist, jede neue Entstehung, jede verkappte Nachahmung der Sklaverei im Keime zu ersticken. Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten. Die öffentliche Aufmerksamkeit ist in Deutschland ungefähr seit 1871 in hohem Grade in Anspruch genommen durch die Beziehungen der Arbeiter zu den Arbeitgebern im gewerblichen Großbetrieb; insbesondere wird die Abhängigkeit des gewerblichen Arbeiters von seinem Lohnherrn mit größter Sorgfalt erforscht, und es scheint beinahe, als wäre nur der gewerbliche Großbetrieb imstande, solche Herrschaftsverhältnisse zu erzeugen. Wenn wir aber, wie ich hiermit vorschlage, einen Blick in das aufgeklärte 18. Jahrhundert werfen, so tritt uns da ein anderer Großbetrieb, derjenige der Landwirtschaft, entgegen, in welchem sich Beziehungen zwischen dem Gutsherrn und seinen Arbeitskräften von ganz anderer Art linden; ich meine den herrschaftlichen Großbetrieb im Nordoslen und die daselbst vorkommenden unfreien Arbeiter, die in einem ganz unmittelbaren Verhältnis der Abhängigkeit von ihrem Herrn standen. Dort und damals gab es, wie man gewöhnlich zu sagen pflegt, auf den Rittergütern und auf den Domänengütern noch Leibeigenschaft der ländlichen Bevölkerung. Lassen Sie uns untersuchen, was es mit dieser Leibeigenschaft ist und was sie im größten Staatsgebiete des Nordostens, in der preußischen Monarchie, bedeutet. Leibeigenschaft! Wer kann in heutiger Zeit dies Wort hören ohne Schaudern und Abscheu; alles, was in uns ist, empört sich bei dem Gedanken, daß es eine ländliche Verfassung gegeben hat, welche den gemeinen Mann zum Eigentum seines Gutsherrn herabsinken ließ; die ihn, der ja zur Arbeit gezwungen war, in einer Abhängigkeit hielt, wie wir heutigentags etwa die Ochsen oder Pferde, die wir vor den Pflug spannen; wir kaufen sie, wir halten sie eine Zeitlang im Stall, und wir verkaufen sie, wenn es uns gut dünkt. So wurden damals Menschen verkauft, nicht allein unterworfene Sklaven, sondern auch Landsleute, niederdeutsch redende Christen, in Ländern vorwiegend protestantischen Bekenntnisses; sie wurden von ihren Leibherren auch vertauscht, verpfändet, verschenkt; nicht insgeheim, sondern öffentlich; nicht widerrechtlich, sondern gemäß dem geltenden Recht, häufig durch geschriebene Verträge, die ganz unbefangen aufbewahrt und schamlos der Nachwelt überliefert * worden sind. So etwas kann nur im Mittelalter Vorkommen, sagt der gebildete Mann unserer Tage, wenn er sich gelegentlich Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten. 75 an diese fast vergessene Einrichtung einer längst überwundenen Barbarei erinnert; und mit begreiflicher Entrüstung denkt er an die Zeit zurück, die, wie er sich dunkel erinnert, in den östlichen Provinzen erst durch die Anregung der Französischen Revolution, in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts, ihr Ende fand. Ein wahrhaft erquickendes Gefühl der Genugtuung aber ergreift den heutigen Fabrikherrn, der aus seinen Werkstätten einen Blick in jene landwirtschaftlichen Betriebe wirft: „Man sage, was man wolle, das Junkertum jener Zeit hat sich da drüben im fernen Nordosten doch Dinge herausgenommen, die uns niemals auch nur in den Sinn gekommen sind.“ Versetzen wir uns einmal in diese Länder, die an die Ostsee anstoßen, und beginnen wir unsere Wanderung in Holstein; auf der Ostseite finden wir im 18. Jahrhundert adlige Güter mit bäuerlicher Leibeigenschaft; es kommt vor, sagt Georg Haussen, daß die Junker beim (Kartenspiel, statt um Geld, gelegentlich um Menschen spielen: wer verliert, muß dem Gewinner einen Leibeigenen abtreten. Freilich zweifelt unser Gewährsmann, ob dies eigentlich erlaubt war, aber doch ist es .vorgekommen und zeigt also die landläufige Auffassung der Dinge an. Wenn,wir nun bei Lübeck die Trave überschreiten, so kommen wir nach Mecklenburg. Böhlau, der über die mecklenburgische Leibeigenschaft geschrieben hat, sagt ausdrücklich, daß daselbst im 18. Jahrhundert der Leibeigene auch ohne das Gut, zu welchem er gehörte, hat veräußert werden dürfen, und führt einen Schriftsteller an, der diesen Gebrauch als quotidianai praxis bezeichnet. Noch ein Schrill weiter gegen Osten führt uns nach Neuvorpommern und Rügen; Fuchs hat Urkunden aufgefunden und veröffentlicht, welche gar keinen Zweifel darüber lassen, daß zum Beispiel in der Herrschaft Putbus Leibeigene einfach gekauft und verkauft worden sind, und in einem gleichzeitigen Schriftsteller eine Stelle nachgewiesen, worin dieser Gebrauch sowohl in als außerhalb des Domaniums als „wahrer Negerhandel“ bezeichnet wird. Holstein war eine fast unabhängige Adelsrepublik, an deren Spitze als Herzog der König von Dänemark stand, der höchstens auf seinen Domänen, niemals jedoch auf den Privatgütern mit irgendeinem Nachdruck als Landesherr auftrat. Mecklenburg war ebenfalls eine Adelsrepublik, an deren Spitze zwar ein einheimischer Fürst stand, aber die ständische Gewalt war hier ungebrochen; völlig ungestört geschah das, was die Junker auf ihren Landtagen zu beschließen für gut fanden. Neuvor- 76 If. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. pommern war in der gleichen Verfassung wie Holstein. Es gehörte dem König von Schweden, der sich aber in die Angelegenheiten der Rittergüter nicht eininischtc. Auch hier also eine in inneren Angelegenheiten völlig ungestörte Adelsrepublik. In keinem der drei genannten Länder machte sich ein Landesherr in dem damals modernen Sinne des aufgeklärten Despotismus fühlbar. Für alle drei Länder steht es indessen fest, daß das Verkaufen von Menschen erst ganz spät aufkam; im Mittelalter ist davon gar keine Rede, auch im Anfang der Neuzeit nicht; erst nach dem Dreißigjährigen Krieg, ja eigentlich erst im 18. Jahrhundert kommt dieser Gebrauch zum Vorschein. Wir haben es also gar nicht mit einer mittelalterlichen Einrichtung zu tun. Diese Leibeigenschaft stammt aus der Neuzeit; sie ist sogar viel jünger als die Negersklaverei in den Kolonien, die ja bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts zurückreicht. Wir tun also dem Mittelalter schweres Unrecht, wenn wir diese Leibeigenschaft mittelalterlich nennen. Sie ist in unserem Osten eine Ausgeburt des viel gepriesenen Jahrhunderts der Aufklärung. Man begreift dies einigermaßen, wenn man bedenkt, daß die Aufklärung, entgegen dem Lauf der Sonne, von England über Frankreich nach Deutschland vorrückte und bei ihrer Ankunft an der Elbe, als wäre sie ein Refreiungsheer, den Flußübergang etwas schwierig fand. Erst in den letzten Jahrzehnten des Jahrhunderts, sagen wir um das Jahr 1780, hat man in Holstein, Mecklenburg und Neuvorpommern ein ganz klein wenig angefangen, im Sinne der Aufklärung zu denken und vor allem zu empfinden; und so wird denn auch aus Mecklenburg und aus Neuvorpommern übereinstimmend gemeldet — und gewiß war es in Holstein ebenso —, daß der Landesbrauch, Leibeigene wie Sachen zu verkaufen, wieder verschwindet; daß es jetzt etwas Unerhörtes ist, was früher oft vorkam, und dieses Verschwinden geschieht von selbst, ohne Eingreifen der Landesherren oder der Ritterschaften, ohne Gesetzgebung, also gewohnheitsrechtlich; gerade so wie diese Barbarei sich gewohnheitsrechtlich ausgebildet hatte, so verschwindet sie wieder. Hat der Menschenhandel, dem wir von 1680 bis 1780 eine etwa hundertjährige Dauer zuschreiben dürfen, etwa besondere wirtschaftliche Ursachen gehabt? Er fällt zusammen mit der höchsten Ausbildung des Rittergutes, durch Bauernlegungen; aber ich glaube nicht, daß ohne Menschenhandel etwa die nötigen Arbeitskräfte nicht hätten gewonnen werden können. Man brauchte ja nur dem untertänigen Bauern das Land Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten. 77 abzunehmen, was erlaubt war; dann hatte man einen landlosen Arbeitsmann, und zwar billiger als durch Kauf; hat sich doch ,dieselbe Steigerung des herrschaftlichen Gutsbetriebes auch da als möglich erwiesen, wo der Menschenkauf nicht üblich war. So wenig ich diese quotidiana praxis für jene Zeit in Abrede stellen kann, so glaube ich doch nicht, daß sie zu den Hauptstützen der damaligen wirtschaftlichen Verfassung gehörte. Sie kam vor, aber mehr als ein Auswuchs junkerlichen .Übermutes, eines Übermutes, den man begreift, gerade weil damals zugleich die höchste Ausbildung des Rittergutsbetriebes gelungen war. Der Menschenhandel war jedoch weder die Voraussetzung für die Schaffung des Rittergutes (im 16. und 17. Jahrhundert), noch für den schwunghaften Betrieb des fertigen Gutes (am Ende des 18. Jahrhunderts): er war nur ein gelegentlicher Beweis dafür, was auch der vornehme Mann sich herausnimmt, wenn er als Gewerbetreibender auftritt, während niederes Gericht und örtliche Polizei in seinen Händen liegt. Die wirkliche Grundlage der damaligen wirtschaftlichen Verfassung war nicht die Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei, sondern war die Erbuntertänigkeit und die Fronpacht. Es sind dies zwei Einrichtungen, die ebenfalls wesentlich in der Neuzeit, das heißt nach Schluß des Mittelalters, aus- gebildet wurden, und zwar ausgebildet wurden zum Zwecke des gutsherrlichen Großbetriebes. Auch sie erscheinen der Neuzeit verwerflich; wir wollen sie auch nicht etwa empfehlen; aber es muß der Gerechtigkeit wegen gesagt werden: der Erbuntertan gehörte zum Rittergut, er konnte nicht für sich, losgerissen vom Rittergut, veräußert werden; er bekam nur dann einen neuen Herrn, wenn das Gut den Herrn wechselte. Dies ist aber durchaus etwas anderes als Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei, und ist auch nicht aus ihr entstanden. Es gab Erbuntertänigkeit vor jener Leibeigenschaft, und zwar allgemein; und die Erbuntertänigkeit blieb, als jene Leibeigenschaft — in unseren drei Adelsrepubliken — ge- wohnheilsrechtlich verschwunden war. Die Leibeigenschaft war eine vorübergehende, nur kurz dauernde Schmarotzerbildung an dem Baume der Erbuntertänigkeit. Freilich gibt es ein Land, in welchem die Schmarotzerpflanze ganz und gar den Baum überwuchert und bis zur Unkenntlichkeit entstellt hat. Dies Land ist Rußland. Kein Mensch leugnet, daß in Rußland bis zum Jahre 1861 wirkliche Leibeigenschaft bestanden hat. Die geringe Bedeutung der Städte in dem unermeßlichen Reich bringt es mit sich, daß die Leibeigenschaft in der 78 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Hauptsache auf dem Lande zur Erscheinung kam. Man findet da Gemeinden von leibeigenen Bauern; kein Bauer darf ohne Erlaubnis des Herrn die Gemeinde verlassen, und die Gemeinde als solche ist zu Fronarbeit auf dem Herrenland verpflichtet. Aber man merke wohl: die Fronarbeit ist dort nicht so hart, wie in den Adelsrepubliken an der Ostsee; man liest von drei Tagen in der Woche, die jeder Arbeitseinheit (Taglö) zugemutet werden. Sehr begreiflich, da der russische Landedelmann nicht mit solchem Nachdruck die eigene Großwirtschaft betreibt wie der norddeutsche Junker. Die Härte der russischen Leibeigenschaft erklärt sich demnach gar nicht aus dem Großbetrieb; sie hat vielmehr andere, allerdings auch wirtschaftliche Gründe. Sieht man nämlich genauer zu, so stellt sich heraus, daß die russische Leibeigenschaft ihrem Begriff nach gar keine wesentlich agrarische Einrichtung war, wenn sie auch auf dem Lande tatsächlich am öftesten zur Erscheinung kam; die Einrichtung ist vielmehr eine weit umfassendere. Häufig hat der Herr gar keinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb; er läßt sich dann von seinen Bauerngemeinden statt der Dienste, die er nicht gebrauchen kann, eine Geldleistung entrichten, den sogenannten Obrok. Es ist dies nicht etwa ein Pachtgeld für das der Gemeinde überlassene Land, sondern eine Abgabe, die der Herr kraft seines Herrenrechts erhebt, sozusagen mit der Begründung, daß er, der Herr, ja sonst nicht existieren könne. Noch klarer wird das Verhältnis, wenn man die sogenannten Hofleute betrachtet. Die Hofleute sind Leibeigene, die der Herr zwar am häufigsten aus seinen Bauern auswählt; aber sie sind nicht etwa bloß Gesinde, aus Bauernkindern zu zeitweiliger Dienstleistung auf dem Gutshofe ausgehoben; sondern für unbestimmte Dauer, meist für immer, werden geeignete Leute in großer Zahl als persönliche Diener in die Haushaltung des Herrn aufgenommen: Kutscher, Köche, Büchsenspanner, Kammerjungfern, Näherinnen usw., wobei die orientalische Sitte, sich mit möglichst vielen, wenig beschäftigten Dienern zu umgeben, wohl mitspielt. Diese für immer in die Haushaltung aufgenommenen Hofleute, die zum Beispiel dem Herrn auch in die Stadt folgen, sind eine Eigentümlichkeit der russischen Verfassung. Eine zweite Eigentümlichkeit sind die auswärtigen Obrokleute, wie wir sie nennen wollen. Es sind Leibeigene, denen der Herr gestattet hat, den Gutsbezirk zu verlassen; auch folgen sie nicht etwa, wie die Hof- Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten. 79 leule, dem Herrn nach, sondern sie gehen irgendwohin, um da nach eigener Wahl ein Gewerbe zu treiben; sie werden zum Beispiel Schiffer auf der Wolga oder Kaufleute in Moskau. Aber sie bleiben in der Leibeigenschaft. Der Herr konnte sie, wenn er wollte, zurückrufen; aber er begnügt sich damit, von ihnen eine jährliche Geldabgabe — den Obrok — zu erheben. Hier wird es völlig klar, daß die russische Leibeigenschaft keine bloß agrarische Einrichtung ist, es liegt ihr ein viel weiterer Gedanke zugrunde. Der Herr hat die Leibeigenen unter allen Umständen in seiner Gewalt: um sich durch sie bedienen zu lassen — dann sind sie Hofleute, und um sich ernähren zu lassen — dann sind sie Fronbauern, wenn der Herr einen Gutsbetrieb hat; oder sie sind Obrok- bauern, wenn der Herr keinen Gutsbetrieb hat; oder sie sind auswärtige Obrokleute, die Handel oder Gewerbe treiben. So kommt es liier völlig zum Vorschein, daß das Verhältnis die Grenzen einer ländlichen Verfassung weit überragt. Die russische Leibeigenschaft geht — wegen der Ilofleute und der auswärtigen Obrokleute — weit über die schüchternen Versuche unserer deutschen Adelsrepubliken hinaus. Auch die russische Leibeigenschaft ist jung. Eine strenge Hörigkeit, wie J. Engelmann sie nennt, tritt erst 1597 auf; aber hierdurch wird der Bauer vorläufig nur an die Scholle gebunden. Zum wirklichen Sklaven, den man verkaufen kann, wird er erst im 17. Jahrhundert und erst unter Katharina II.; in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts wird dieser Zustand völlig klar und deutlich in den Gesetzen bestätigt und fest gemacht. Die Kaiserin wußte wohl, was sie dadurch erreichen wollte; war doch ihr Recht auf den Thron ein höchst bestreitbares. Die mächtige Klasse der Edelleute mußte also ein bestechendes Geschenk erhalten, um das Thronrecht der Monarchin nicht mehr so bedenklich zu finden. So kam es zur höchsten Ausbildung der wahren Leibeigenschaft. Der Gutsherr verschenkt, verkauft, vermietet seine Leute, er übergibt sie im Falle der Widerspenstigkeit ohne Gericht dem Staate zur Verbringung nach Sibirien. Im Vergleich zu Rußland sind unsere deutschen Adelsrepubliken an der Ostseeküste doch sehr farblos; der deutsche Junker lebt nicht, wie der russische Adlige, von seinen Leuten, sondern er lebt von seinem landwirtschaftlichen Betrieb und hat seine Leute nur so weit geknechtet, als es für den landwirtschaftlichen Betrieb nötig ist; Hofleute 'und Obrokleute kommen bei uns nicht vor. Wenn unsere Junker hier und da gQ II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. einen Untertan ohne Land verkaufen, so ist es eine Ausnahme. Wir haben da nicht die russische Leibeigenschaft, sondern es wird nur nach jener Richtung ein Probepfeil abgesendet. Wie aber stand es in der preußischen Monarchie? Nur die östlichen Provinzen, die in der Nachbarschaft jener Adelsrepubliken liegen, wollen wir in Betracht ziehen. Wie stand es da mit der Leibeigenschaft? Jedermann hat schon gehört oder gelesen, daß die preußischen Könige des 18. Jahrhunderts die Leibeigenschaft abgeschafft haben. Friedrich I. hat es wenigstens gewollt, er hat sich ernstlich mit der Frage beschäftigt. Friedrich Wilhelm I. hat mehr getan, er hat wirklich die Hand angelegt und hat für seine Domanialbauern ernstliche Versuche eingeleitet, von denen man hört, daß sie stellenweise geglückt sind. Dann erscheint Friedrich der Große, und von ihm ist zu lesen, daß er die bäuerliche Leibeigenschaft wirklich beseitigt habe. Von Friedrich Wilhelm II. stammt das preußische Landrecht her (1794), und das Landrecht schafft ebenfalls die bäuerliche Leibeigenschaft ab. Sein Nachfolger Friedrich Wilhelm III. hat dann nichts mehr von der verhaßten Einrichtung vorgefunden, so daß man also sagen kann: die vier ersten Könige haben hier reinen Tisch gemacht; die monarchische Gewalt hat das Unkraut, das in den Adelsrepubliken weiter wucherte, diese Giftpflanze, frühzeitig unterdrückt und völlig ausgerottet, ehe das 19. Jahrhundert anbrach, ja in der Hauptsache schon vor der Französischen Revolution. So rühmlich dies für das Fürstengeschlecht der Hohenzollern erscheint, so kläglich ist es für das Volk der östlichen Provinzen; dort ist im 18. Jahrhundert die städtische Bevölkerung nur unbedeutend und die Landbevölkerung durchaus vorwiegend; unter der Landbevölkerung wieder verschwindet, der Zahl nach, der Adel, und die große Masse der Bauern und kleinen Leute wäre also leibeigen gewesen! Dies traurige Ergebnis mildert sich einigermaßen, wenn wir, statt der höchst unbestimmten „herrschenden Meinung“ vielmehr die Ansicht der gelehrten Kenner zu Rate ziehen. Die Zustände auf dem Lande im 18. Jahrhundert waren hiernach nicht gleichartig. Es kann gar keine Rede davon sein, daß die Leibeigenschaft, die wir meinen, überall geherrscht hätte; große Gebiete im Osten haben, auch vor jenen Bemühungen der hohenzollerischen Könige, nach allgemeiner Übereinstimmung unserer Rechtshistoriker, die Leibeigenschaft nicht gekannt. Sehen wir uns die Landesteile näher an! Es ist niemals behauptet worden, daß Leibeigenschaft in der Altmark Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten. 81 — die noch auf dem linken Ufer der Elbe liegt — bestanden habe. Auch im Herzogtum Magdeburg, das auf beiden Seiten der Elbe liegt, hat es keine Leibeigenschaft gegeben. In den Hauptteilen der Kurmark Brandenburg ebensowenig und auch in der großen Provinz Schlesien nicht. Hierüber herrscht Übereinstimmung, indem gleichzeitige, voneinander unabhängige Untersuchungen zu dem gleichen Ergebnis geführt haben. Ja sogar in bezug auf Pommern stimmt ein keineswegs höfischer Forscher, Herr von Brünneck, völlig mit mir überein, indem er feststellt, daß es in dem preußischen Teile dieser Provinz keine Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei gegeben habe. Überall da war der unfreie Landmann fähig, bewegliches Privatvermögen zu besitzen, und überall da war der Verkauf des unfreien Landmannes unmöglich. Aber es gab abgelegene Teile der Mark Brandenburg, worin es anders gestanden haben soll; die an Mecklenburg grenzende Uckermark und die bereits östlich der Oder liegende Neumark stehen im dringenden Verdacht, die Leibeigenschaft besessen zu haben. Als Beweis hat ein Gelehrter (Großmann) neuerdings folgendes vorgebracht: Als das allgemeine Landrecht von 1794 vorbereitet wurde, hat man die Meinung der Stände in den einzelnen Landesteilen hören wollen. Zu dem Paragraphen nun, welcher die Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei schlechtweg verbietet, machten damals die Stände der Uckermark, der Neumark und der Kreise Beeskow und Storkow die Bemerkung: jener Paragraph würde, wenn er Geltung erlange, das dort bestehende Recht ändern, womit also gesagt war, daß nach der Ansicht der Stände in jenen Teilen der Mark Brandenburg wirkliche echte Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei bestanden habe. Es sollte nicht etwa der alte Zustand verteidigt werden, es wird nur gesagt, daß er bestehe. Eine solche Behauptung in Schriften der Stände befremdet mich nicht; auch die pommerschen Stände haben gelegentlich (z. B. 1763) durchblicken lassen, daß sie eigentlich viel weitergehende Rechte über die Bauern hätten als bloße Erbuntertänigkeit, obgleich sie nicht wagen, vom Recht des Verkaufes von Bauern zu reden; und die uckermärkische und neumärkische Bauernverfassung stimmt in allen Stücken mit der pommerschen überein. Es würde mich sogar nicht wundern, wenn man in Oberschlesien ähnliche Behauptungen nach weisen könnte. In allen diesen Landesteilen, nämlich überall da, wo der Bauer kein festes Besitzrecht an seinem Lande hatte und wo er erbuntertänig war, hatte sich die Vorstellung gebildet, eigentlich könne man mit dem Bauern machen, was Knapp. 0 32 II. Die Laudarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. man wolle; der Bauer stand ja unter dem Patrimonialgericht, seine Klagen wurden in Pommern noch 1763 von den königlichen Gerichten nicht angenommen, und so bildete sich die Meinung der Stände aus, daß der Bauer dem Rechte nach ein wirklicher Leibeigener sei; nur tatsächlich mache der Herr davon keinen weitgehenden Gebrauch; er lasse es, gleichsam aus Gnade, bei der bloßen Erbuntertänigkeit bewenden. Ich will also gar nicht leugnen, daß die wirkliche Leibeigenschaft in jenen Teilen der Mark Brandenburg vielleicht auf dem Papier bestand; was aber ganz gewiß ist, ist dies: im Leben hatte sie keine Bedeutung. Man hat weder aus der Uckermark noch aus der Neumark noch aus Beeskow und Storkow bis jetzt einen Fall von Menschenverkauf nachgewiesen. Überall da war es geradeso wie in Pommern, das heißt der Junker hatte unfreie Bauern, aber Sklaven hatte er nicht. Und selbst wenn man einzelne Fälle sollte nachweisen können, so würden dieselben nur die Rolle spielen, wie der Fall aus Pommern, daß man daselbst einmal eine ganze Bauernfamilie gegen eine Koppel Jagdhunde vertauscht habe. Nehmen wir an, dies sei vorgekommen, so ist es doch für die pommersche Landesverfassung nicht bezeichnend. Weder in Pommern noch in der Ucker- und Neumark waren die Zustände ,so weit zersetzt, wie in der schwedischen Adelsrepublik Neuvorpommern; nicht deshalb, weil die Monarchen durch besondere Maßregeln dagegen eingeschritten wären, sondern weil das Dasein eines Monarchen ausreichte, das zu verhindern, was auch im Nachbarland nur als Mißbrauch hie und da vorkam. Es gilt hier nicht, allerlei auf dem Papier steheni- gebliebene Seltsamkeiten aufzutreiben, sondern es handelt sich um die das Leben beherrschenden Einrichtungen, und zu diesen gehört die Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei für diese Länder gewiß nicht. Nun aber ist noch Ostpreußen zu untersuchen. Da sollen die preußischen Bauern, nach einer Empörung in alter Zeit, zur Strafe in wirkliche Leibeigene verwandelt worden sein, und diese Leibeigenschaft soll Friedrich Wilhelm I. um das Jahr 1719 aufgehoben haben. Der erste Satz dieser Behauptung mag wahr sein; es mag also wahr sein, daß seit jener Empörung der Rechtssatz auf dem Papier bestand, daß der preußische Bauer ein Leibeigener im Sinne des Sklaven sei. Es ist auch wahr, daß Friedrich Wilhelm I. die ostpreußische Leibeigenschaft bekämpft hat; aber diese beiden Dinge haben gar nichts miteinander zu tun. Das klingt wohl sonderbar, aber es ist doch so. Denn nicht auf die Worte, sondern auf die Sache kommt es an. Hier ist aber bloß ein Gleichklang Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten. 83 der Worte. Mag vor Jahrhunderten Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei eingeführt worden sein, das, was Friedrich Wilhelm I. auf- heben wollte und was er als Leibeigenschaft bezeichnete, war etwas ganz anderes. Darüber ist man jetzt aus den Akten unterrichtet, das heißt aus den einzigen echten und unanfechtbaren Quellen, die es gibt. Man hat damals die bestehende Verfassung sowohl der Domanialbauern als der Privatbauern, die man verbessern wollte, genau beschrieben. In der völlig erhaltenen Beschreibung, die ganz ausführlich ist, kommt gar nichts davon vor, daß der unfreie Bauer kein bewegliches Privatvermögen hätte erwerben können, und kein Wort ist darüber gesagt, daß der unfreie Bauer als solcher verkauft werden dürfe oder auch nur tatsächlich hie und da verkauft worden sei. Diese beiden Punkte aber hätten unmöglich verschwiegen werden können. Sie wurden nicht erwähnt, weil sie im Leben nicht vorhanden waren. Man kannte in Ostpreußen nicht einmal das Wort Leibeigenschaft; das Wort gebraucht nur der König; die Behörden und das tägliche Leben kennen es nicht. Es gibt dort nur Erbunlertanen, und diese haben an ihren Grundstücken weder Eigentum noch erblichen Besitz. Und was will der König bei seinen Reformen? Er will, daß der Bauer Eigentum — genauer wohl erblichen Besitz — an seinem Lande erhalte; das ist der Sinn dieser Reformen, wobei von Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei gar nicht geredet wird. So stand es in Ostpreußen. Es ist durchaus ein Irrtum, zu glauben, daß Friedrich Wilhelm I. dort eine wirkliche Sklaverei beseitigt habe; aber der Irrtum ist verzeihlich für alle diejenigen, denen der aktenmäßige Verlauf jener Reformversuche noch unbekannt war; sie wußten nicht, daß das Wort Leibeigenschaft in ganz verschiedenem Sinne gebraucht wird. Aber jetzt, wo wir darüber bis ins kleinste unterrichtet sind, muß diese denkwürdige Verwechselung und Verwirrung aufhören. Zur weiteren Bestärkung dieser unserer Ansicht sei es erlaubt, auf Pommern hinzuweisen; hier bestand nach der richtigen Ansicht der neueren Forscher die Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei auch nicht einmal auf dem Papier. Gleichwohl hat Friedrich Wilhelm I. genau dieselbe Maßregel wie für Ostpreußen auch für die Domänenbauern Pommerns versucht und in einigen Ämtern sogar verwirklicht. Wie ist das vereinbar? Schlechterdings nur auf eine Weise. Der König hat nicht die Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei gemeint; er hat eben auch in Pommern nur den Zustand angegriffen und teilweise beseitigt, den wir 6 * 84 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Leibeigenschaft im uneigentlichen Sinne nennen: unerblichen Laßbesitz der Erbuntertanen, bei hoch gesteigerten Frondiensten. Wir kommen nun zu Friedrich dem Großen. Sein Befehl vom Jahre 1763, in Pommern ohne alles Räsonieren alle Leibeigenschaften auf Domanial- und Privatgütern aufzuheben, kann ebenfalls nur gegen die uneigentliche Leibeigenschaft gerichtet sein; denn Sklaverei gab es ja dort nicht. Es ist bekannt, wie der Herr von Brenckenhoff die Ausführung der königlichen Absicht zu hindern wußte. Hierüber ist auch kein Streit, da ja das Fehlen der Sklaverei in Pommern nun allgemein zugegeben ist. Derselbe König hat im Jahre 1773 ein Edikt für Ost- und Westpreußen erlassen, worin, wie Brünneck sachgemäß hervorhebt, nach dem Beispiel des schlesischen Edikts von 1748 ausdrücklich gesagt wird: Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei sei verboten. Hierin liegt aber jedenfalls für Ostpreußen keine Abschaffung einer irgendwie noch lebendigen Einrichtung; denn es ist ja aus den Jahren 1718 für die Domänenbauern und 1724 für die Privatbauern urkundlich festgestellt, daß es keine solche Sklaverei im wirklichen Leben gab; es war also auf dem Papier etwas abgeschafft, was eben auch nur auf dem Papier bestanden hatte. In bezug auf Westpreußen, die polnische Erwerbung von 1772, steht es fest, daß auf den Domänen keine Erbuntertänigkeit, geschweige denn Sklaverei, bei der preußischen Besitzergreifung vorgefunden wurde; also kann das Edikt Friedrichs des Großen nur auf die westpreußischen Privatbauern von Wirkung gewesen sein, vorausgesetzt, daß bei diesen Sklaverei vorkam; auf dem Papier scheint es nach Brünneck der Fall gewesen zu sein; in bezug auf die Wirklichkeit kann ich die Frage nicht entscheiden und lasse also hier die Möglichkeit, aber auch nur die Möglichkeit, offen, daß das Edikt von 1773 wirklich — für die westpreußischen Privatbauern — eine aus polnischer Zeit stammende echte Leibeigenschaft aus der Welt geschafft habe. Aber seien wir vorsichtig; es ist eine naheliegende Versuchung, alles, was polnische Bauern betrifft, möglichst ungünstig vorauszusetzen; ob das aber gerechtfertigt ist, insbesondere ob es für Westpreußen allgemein zutrifft, das ist mir bei vielen Gelegenheiten doch zweifelhaft geworden. So zum Beispiel gibt es in der Weichselniederung ausgedehnte Strecken Landes, wo nicht einmal der lassitische Besitz, vermutlich also auch keine Erbuntertänigkeit stattgefunden hat. Es ist ferner urkundlich verbürgt, daß im Jahre 1708 Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten. 85 und 1718 Bauern aus Pommern und aus Ostpreußen nach „Polen“ entweichen, um der Härte des Druckes zu entgehen, der in ihrer Heimat auf ihnen lastete; demnach gab es damals in Polen Orte, die als Zuflucht für preußische Untertanen gelten konnten. Endlich ist es bekannt, daß der Grundbesitz westpreußischer Edelleute oft unglaublich zersplittert war (Hagen, Das Agrargesetz, i 8 i 4 ): In einem Dorfe gab es oft bis sechzig adlige Gutsbesitzer; manche von ihnen hatten nur i 5 Morgen Land, hielten gar kein Zugvieh und zogen mitunter eigenhändig ihre Egge; es kommt vor, daß sich der junge polnische Edelmann bei einem Bauern als Knecht vermietet! Sind dies, muß man fragen, Verhältnisse, bei denen bäuerliche Leibeigenschaft in weiter Ausdehnung Vorkommen kann? Ein solcher wirtschaftlicher Zustand reicht ja nicht einmal zur Begründung der Erbuntertänigkeit hin! Doch soll es nicht geleugnet werden, daß an anderen Orten Westpreußens vielleicht wirkliche Leibeigenschaft bestanden habe. — Wenn es schon irreführend war, zu sagen, daß Friedrich Wilhelm I. oder Friedrich der Große die Leibeigenschaft in Erbuntertänigkeit verwandelt habe, so ist es geradezu unverständlich, wenn diese Umwandlung durch das Allgemeine Landrecht vollzogen sein soll, wie man früher oft behaupten hörte; denn dies Landrecht ist vom Jahre 1794 und beruht, wie Brünneck so treffend dargetan hat, in seinen Bestimmungen über die Bauern wesentlich auf der schlesischen Gesetzgebung von 1748 und auf der ost- und westpreußischen von 1773. Es wird nur kodifiziert, was längst als örtliches Hecht bestand, und das, was bisher nur für gewisse Provinzen gegolten hatte, wird verallgemeinert. Dies ist in der Tat die Bedeutung des Allgemeinen Landrechtes, formell betrachtet. Die meisten Bestimmungen dieses Gesetzbuches gelten zwar nur in Ermangelung örtlich gültiger Hechte, also, wie man zu sagen pflegt, subsidiär. Aber der Abschnitt über das Bauernrecht gilt primär, wenn nicht ausdrücklich den örtlichen Rechten der Vorzug eingeräumt ist. Mithin gilt der Satz „Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei findet nicht statt“, ohne weiteres, und schafft also alle Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei ab, wo er sic trifft. Aber doch nur, wo er sie trifft. Wo der Satz keine Leibeigenschaft antrifft, da verbietet er sie nur, und dies ist, was man eine Kundgebung im Sinne des Naturrechts genannt hat; denn es war im Jahre 1794 gar keine Gefahr, daß ländliche Sklaverei sich neu bilde. 86 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Es bleibt also nun die Frage übrig: Hat das Landrecht noch Leibeigenschaft im Sinne der Sklaverei angetroffen? Antwort: In Schlesien nicht, denn da war sie nie; in den Hauptteilen der Mark nicht, denn da war sie nie; in Pommern nicht, denn da war sie nie. In Ostpreußen nicht, denn was da auf dem Papier bestanden hatte, war 1773 schon beseitigt; in Westpreußen nicht, denn was da, sei es auf dem Papier oder in Wirklichkeit, bestanden hatte, war 1773 beseitigt. Nun sind wir mit den östlichen Provinzen fertig, bis auf die Uckermark, Neumark und die Kreise Storkow und Beeskow; da bestand die Leibeigenschaft angeblich noch, aber ganz zweifellos nur auf dem Papier, und hier mag sie durchs Landrecht beseitigt sein. Man muß also, zur Ehre der östlichen preußischen Provinzen sei es wiederholt, zugeben, daß das Landrecht die ländliche Sklaverei nur verbietet — was den Männern des Nalurrechts gewiß eine große Genugtuung war —, daß es aber nichts im Leben Bestehendes abschafft. Hiermit wird ja gar nicht geleugnet oder auch nur bezweifelt, daß das preußische Landrecht sehr vieles zur Abstellung von Mißbräuchen, zur Milderung der Erbuntertänigkeit, zur Hebung des Bauernstandes beigetragen hat. Davon ist aber nicht die Rede, wir fragen ja bloß nach seiner Bedeutung in bezug auf die Leibeigenschaft strengen Sinnes; und da können wir nicht weiter gehen, als wir gegangen sind. Es ist nicht wahr, daß eigentliche Leibeigenschaft der ältere Zustand gewesen sei, aus welchem sich erst die mildere Erbuntertänigkeit entwickelt habe. Vielmehr sind die ganz seltenen Fälle nur vereinzelte Auswüchse gewesen, und auch diese Fälle betreffen nicht den Verkauf von Untertanen, sondern nur hie und da einmal den Anspruch des Gutsherrn auf die Hinterlassenschaft, auf den Nachlaß an beweglichen Gütern des Untertanen. Der verbreitete Glaube an eigentliche Leibeigenschaft gründet sich nicht allein auf Verwechslung von Begriffen, die trotz innerer Verschiedenheit mit gleichen Worten bezeichnet werden. Es kommen vielmehr hier mancherlei Mängel der gelehrten Forschung zutage, beim einen Schriftsteller mehr diese, beim anderen mehr jene. Der erste Mangel ist wohl der: Die Forschung ist zu sehr befangen im Liberalismus. Zu liberal zu sein — politisch liberal ist natürlich hier gemeint — ist auf dem Gebiete der Wirtschaftsgeschichte wirklich ein Fehler, und zwar ein gerade so großer, als wenn man zu reaktionär im Sinne des Junkertums oder zu radikal im Sinne der Sozialdemokratie wäre. Aber Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten. 87 im Sinne des Junkertums wird nur wenig Agrarhistorisches geschrieben und die Sozialdemokraten haben diese Felder — diese Goldfelder für sie — noch nicht abgesucht; nur die Liberalen haben, mit großen Kenntnissen, aber mit engem Verständnis, auf diesem Gebiete gearbeitet. Sie malen alles in möglichst düsteren Tönen, was die ältere Agrarverfassung betrifft, denn gegen das Junkertum darf man sich ja wohl einige Übertreibung erlauben; sie leiden noch unter dem Haß gegen das Vergangene — und wie köstlich trifft es sich, daß man hier zugleich das Junkertum brandmarken und die Verdienste der preußischen Könige grell beleuchten kann, die ja dem Junkertum entgegentraten. Der liberale Schriftsteller ruft den Königen zu: „Heil euch, denn ihr gehört zu uns!“ Und er verliert alle Ruhe und Besonnenheit, wenn er Befreiungstaten zu erzählen hat, gerade als wenn der bloße Akt der Befreiung auf wirtschaftlichem Gebiete das einzig nötige, das endgültige Mittel der Beglückung wäre. Gewiß war es ein großes Verdienst der liberalen Gedankenrichtung, daß die Tat der Befreiung eintrat; und sie trat ein, aber nicht im 18. Jahrhundert und nicht durch Aufhebungen der Leibeigenschaft, die nicht viel zu bedeuten hatte; sondern erst durch Aufhebung der Erbuntertänigkeit, die der wahre Eckstein der Verfassung war. So wurde die alte Verfassung zerstört. Mit dem Zerstören allein, so nötig es sein mochte, ist aber nicht alles getan. Wie kann man heute noch bei der Freude über den Sturz des Alten stehen bleiben, heute, wo es längst klar ist, daß es auch galt, eine neue ländliche Verfassung aufzubauen! Das ist es, was der liberale Schriftsteller so leicht vergißt, und das ist der Grund, weshalb er, mit Unverständnis für den Neubau, vor allem in der Schwarzmalerei der Vergangenheit schwelgt. Hiermit verbindet sich leicht ein anderer Fehler: Unsere Rechtsgeschichte ist zu antiquarisch, sie läuft unabhängig neben der Wirtschaftsgeschichte her. Sie fragt oft gar nicht danach, was ein Rechtsinstitut fürs Leben bedeute, sie nimmt kurzweg die gleichbenannten Dinge für Dinge gleicher Beschaffenheit. So gab es zum Beispiel im westlichen Deutschland und in Frankreich stellenweise eine uralte Leibeigenschaft, besonders häufig auf geistlichen Grundherrschaften. Welch ein Genuß für alle Voltairianer, daß die Kirche nicht nur die Geister fesselt, nein, sie hat sogar die Leiber in Knechtschaft geschlagen — und diese uralte Leibeigenschaft in Westfalen, in der hannoverschen Grafschaft Hoya und an anderen Orten wird noch heutzutage vielfach neben die ganz junge sogenannte Leibeigenschaft der Ostprovinzen ge- 88 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. stellt. Aber der westliche Leibeigene ist ein Mann, der meist gar keine Dienste zu leisten hat und sich eines besonders guten Besitzrechtes erfreut; er zahlt nur, wenn er wegziehen will, ein herkömmliches Abzugsgeld, und aus seinem Nachlaß nimmt der Herr einen geringfügigen Teil als Todfall an sich. Es sind dies nur rechtsgeschichtliche Überreste, die kaum merkbar auf dem Betroffenen lasten, während die sogenannte Leibeigenschaft des Ostens eine wirtschaftlich wichtige, un- gemein drückende Neubildung ist. Also wieder, bei gleicher Benennung, eine ganz verschiedene Sache. Und nun zum dritten Mangel der Forschung: Sie ist viel zu biographisch. Überall in der Well sind hervorragende Männer von der höchsten Bedeutung für die Geschichte, sowohl in der Politik, wie in der Kunst und in der Wissenschaft. Es ist ein völliges Verkennen aller Wirklichkeit, wenn man glaubt, wie der Engländer Buckle es tat, daß die menschlichen Dinge gleichsam von selber, ohne den bewußten Eingriff übermächtiger Naturen, durch das bloße Zusammenwirken des Gewöhnlichen, des Mittelmäßigen, langsam und unbemerkt sich weiterbilden. Wahr ist nur dies, daß der hervorragende Mann, wenn er in seine Laufbahn eintritt, seine Aufgabe bedingt findet durch das gesamte Tun und Treiben derjenigen, die vor ihm waren. Nicht ins Leere tritt er ein, er findet eine bereits gewordene Welt, die er an der ihm zufallenden Stelle durch seinen Eingriff weiter bildet. Was könnte anziehender sein, als diesen Vorgang in einzelnen Beispielen klarzulegen; und wie sollte das geschehen, wenn nicht durch Beschreibung des Lebenslaufs derer, die eine solche Nachschöpfung ihres Lebens verdienen. Aber der Biograph ist in stetiger Versuchung, wesentlich die Persönlichkeit seines Helden leuahten zu lassen. Alle diejenigen Züge sind ihm besonders wertvoll, aus denen das Denken und Empfinden des Mannes klar hervortritt, und so liebt er es, vor allem die Äußerungen in den Vordergrund zu stellen, bei denen einige Leidenschaft sich wirksam zeigt. Denn die Leidenschaft, wie ein vulkanischer Ausbruch, zerreißt die Hülle, welche den inneren Menschen für gewöhnlich ehrbar und schonend umgibt. Dies tritt besonders hervor bei Friedrich Wilhelm I. Seine barschen Randverfügungen sind voll von leidenschaftlichen Ausbrüchen; er war ein Todfeind dessen, was er, im uneigentlichen Sinne, Leibeigenschaft nannte; „sollen abschaffen“ heißt es stets, und die Gegengründe sind Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten. 89 ihm „elendes Räsonieren“. Der Biograph ist glückselig über die "Entschleierung einer kräftigen, rücksichtslosen Natur. Aber der Sozialpolitiker forscht weiter, was aus den Plänen des Königs wird — und da stellt sich heraus, daß dies alles nur den Mann als solchen charakterisiert, aber nicht sein Wirken, denn er weiß die Mittel nicht zu finden, um die Widerstände zu überwältigen und schließlich sind seine Pläne Pläne geblieben. Die Geschichte der bäuerlichen Reformen ist eine wahre Fundgrube solcher persönlicher Entschleierungen, die wir gern den Biographen gönnen wollen; aber sie sollen auch uns die Ausübung unserer Kunst ungestört lassen: Die Geschichte der sozialen Entwicklung ist etwas durchaus anderes, als die Aufsuchung biographisch verwertbarer Züge. Gewiß greifen auch hier bedeutende Männer entscheidend ein, aber durch das, was sie tun, nicht durch das, was sie gelegentlich äußern; und die Hauptsache für uns, die wir das Leben des Volkes nach der wirtschaftlichen Seite erforschen wollen, bleibt immer dies: Nicht wer hat über Reformen geredet, sondern wer hat Reformen geschaffen. Von hier aus gesehen tritt die Bedeutung der älteren preußischen Könige einigermaßen zurück. Wenn die eigentliche Leibeigenschaft, wie wir gesehen haben, nichts Bezeichnendes für die frühere Agrarverfassung war, so kann auch die Abschaffung — oder vielmehr das Verbot derselben — nicht mehr als ein Hauptverdienst jener Könige gelten. Lassen ■wir also endlich die vergebliche Bemühung fahren, für jeden der vier ersten Könige Preußens eine Aufhebung der Leibeigenschaft nachzuweisen; ihr Ruhm ist groß genug, und sie bedürfen solcher künstlicher Zutaten nicht. Der Gelehrte bedeutet, nach seiner Stellung im Staate, freilich nicht viel, da er nur über weniges zu befehlen hat. Doch er fühle sich in seinem Wirkungskreise deshalb nicht untergeordnet; er halte sich von den Empfindungen des Dieners fern! Wer Geschichte schreibt, ist selber eine Art von Herrscher: zwar nicht im Gegenwärtigen, aber im Vergangenen; zwar nicht im Reiche der Taten, aber im Reiche der Anschauungen; er herrscht über Könige, wenn sie dahin gegangen sind, woher sie nicht wiederkehren; also geziemt ihm eine königliche Sprache, die Sprache, die hier im Hause der Wissenschaft allgemein geredet und allgemein verstanden wird. Die wirklich große Reform unter Friedrich II. war die Einführung erblichen Landbesitzes für die Domänenbauern. Dann kam im 19. Jahr- 90 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. hundert für alle Bauern die Aufhebung der Erbuntertänigkeit, die Ablösung der bäuerlichen Lasten und die Regulierung der gutsherrlichbäuerlichen Verhältnisse. Es wäre zu weitläufig, dies alles zu erläutern. Nur den König wollen wir nennen, unter dem sich die Umwandlung des Alten in das Neue hauptsächlich vollzogen hat: Es war Friedrich Wilhelm III. Unter seiner Regierung haben sachkundige Ratgeber mit seiner Hilfe, wie auf allen anderen Gebieten, so auch auf dem der agrarischen Verfassung die neue Zeit heraufgeführt. Die Tatsache, die uns heute am meisten beschäftigt hat, ist gewiß eine erfreuliche: wahre Leibeigenschaft hat es eigentlich in Preußen nie gegeben. Diese angenehme Nachricht legen wir dem Hause der Ilohenzollern und den Geschichtsschreibern des preußischen Staates als unsere bescheidene aber gewiß willkommene Gabe vor. Die echte Leibeigenschaft ist nur das Gespenst, das in den Trümmern der alten ländlichen Verfassung umgeht. Die Vorfahren des Kaisers haben lange über Erbuntertanen, aber sie haben nicht über Sklaven geherrscht. Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. „Die kapitalistische Wirtschaft“ — wer hätte diesen Ausdruck nicht schon tausendmal gelesen; er gehörte unter die beliebtesten der Tagespresse und hat sich seit dem Jahre 1867, wesentlich durch Karl Marx, völlig eingebürgert. Was die kapitalistische Wirtschaft eigentlich sei, darüber wollen wir nicht streiten; es genügt, wenn wir sagen, was das Wort für uns bedeuten soll. Es bedeutet eine Wirtschaft, die im Gegensätze steht zum kleinen Betrieb und die also das Kennzeichen des großen Betriebes haben muß; und ferner muß die kapitalistische Wirtschaft dem Naturalbetrieb entgegengesetzt sein, sie muß für den Markt schaffen. Eine Wirtschaft, welche ihre Erzeugnisse für den Verkauf auf dem Markte, nicht zum eigenen Verbrauch des Erzeugers, herstellt; und welche solche Mengen von Erzeugnissen herstellt, daß aus dem Verkauf eine beträchtliche Einnahme entsteht, ist für uns eine kapitalistische Wirtschaft. Ihr Zweck ist der Gewinn, der sich nach 'Abzug der Herstellungskosten ergibt; aus diesem Gewinn soll ein bedeutendes Einkommen erwachsen; die Erlangung und Steigerung eines solchen Einkommens bis zur Bildung eines bedeutenden Vermögens, nicht nur die Gewinnung landesüblichen Lebensunterhalts, ist der Traum dessen, der die kapitalistische Wirtschaft betreibt. Das Wort ist jung; die Sache, die dadurch bezeichnet wird, ist, wie bekannt, weit älter. Aber wie alt ist die Sache? Wann hat die kapitalistische Wirtschaft angefangen? Und wo hat sie angefangen? Jedermann denkt zuerst an England, an die englische Großindustrie und an die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts, und mit Recht, 'wenn es sich nur um die kapitalistische Wirtschaft in der Industrie handelte. Aber unsere Frage ist nicht so eng begrenzt. Wir wollen von den Anfängen dieser Wirtschaft überhaupt reden. Diese Anfänge liegen nicht in der Industrie. Die höhere Ausbildung des Gewerbes ist jünger als die höhere Entwicklung der Landwirtschaft, wie ja überhaupt das Gewerbe jünger als die Landwirtschaft ist. Die Anfänge der kapitalistischen Wirtschaft liegen in der Landwirtschaft, allerdings nicht in der bäuerlichen Landwirtschaft, wohl aber im landwirtschaftlichen Großbetriebe. Es wird also darauf ankommen, die - Wurzeln unseres landwirtschaftlichen Großbetriebes bloßzulegen. 92 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Hierzu brauchen wir uns nicht nach England zu begeben; es genügt, das nordöstliche Deutschland zu betrachten. In diesem Teile Deutschlands, auf dem rechten Ufer der Elbe, hat sich neben den bäuerlichen Wirtschaften ein herrschaftlicher Gutsbetrieb entwickelt. Er findet zum Teil auf Domänen statt, das heißt auf Boden, der dem Landesherrn gehört, zum Teil auf privaten Grundherrschaften, gleichgültig, ob sie in Händen von Körperschaften oder von adligen Familien liegen. Herrschaftliche Gutsbetriebe nennen wir sie, weil sie aus dem Verhältnis der Grundherrschaft herausgewachsen sind; wer der Grundherr war, ob Landesherr oder Privater, darauf kommt es nicht an. Der herrschaftliche Gutsbetrieb ist das früheste Beispiel weitverbreiteter kapitalistischer Wirtschaft- Es fragt sich also für uns, wie ist der herrschaftliche Gutsbetrieb entstanden, den wir in den hauptsächlichsten Formen des Domänengutes und des Bittergutes vor uns haben. Der herrschaftliche Gutsbetrieb ist aus der Grundherrschaft entstanden. Die Grundherrschaft war zuerst da. Aber ist sie denn nicht bereits ein landwirtschaftlicher Betrieb? Ist der Grundherr etwas anderes, als ein großer Grundeigentümer? Ganz gewiß ist er etwas anderes. Grundeigentum ist ein privatrechtliches Verhältnis; Grundherrschaft ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechtes. Grundherr kann man sein ohne eine Spur eigenen landwirtschaftlichen Betriebes. Das Wesentliche am Grundherrn ist die obrigkeitliche Stellung; der Grundherr hat seinen Platz in der Staatsverfassung; er gehört dem wirtschaftlichen Erwerbsleben gar nicht an; er produziert dem Begriffe nach weder Güter für sich selbst noch für den Markt, er lebt von Abgaben anderer Leute, die im Erwerbsleben drinnen stehen, vor allem von Abgaben seiner Bauern, das heißt der Bauern, die zu seinem Herrschaftsbezirke gehören. In demselben Sinne wie heutzutage der Beamte nicht zu den Erwerbtreibenden gehört, sondern durch Abgaben der Erwerbtreibenden ernährt wird, so im Mittelalter der Grundherr; nur daß der heutige Beamte seine Besoldung aus der Staatskasse empfängt, während der Grundherr seine Bezüge unmittelbar von den Bauern einzog. Allerdings müssen wir eine wichtige Einschränkung machen. Der Grundherr braucht, dem Begriffe nach, keine eigene Produktion zu haben; aber er kann sie nebenbei haben und hat sie oft. Es kann in dem weiteren Bezirk der Grundherrschaft einiges Land geben, welches der Grundherr für sich bearbeiten und bebauen läßt und dessen Früchte er Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. 93 für den eigenen Verbrauch in seine Speicher sammelt, neben den Naturalabgaben, die ihm seine Bauern geben. Dieser meist sehr kleine Teil des Landes — im Vergleich mit dem Umfange der Grundherrschaft — ist nicht klein, wenn man ihn mit dem Besitz eines Bauern vergleicht; und man könnte also, wenn nur auf die Größe gesehen wird, sagen, daß der Grundherr innerhalb seines Herrschaftsbezirkes neben den vielen bäuerlichen Kleinbetrieben, die ihm unterworfen sind, einen eigenen Großbetrieb habe. Zweifellos hat er oft einen solchen; aber dieser Betrieb ist eben nur groß; er ist jedoch, worauf es hier ankommt, noch ganz naturalwirtschaftlich; denn was der Grundherr da an Getreide bauen, an Vieh züchten läßt, das wandert aus Speicher und Stall nicht auf den Markt zum Verkauf, sondern es wandert in die Küche zum Verbrauch. Das Mittelalter kennt weder im Gewerbe noch in der Landwirtschaft den kapitalistischen Betrieb; es kennt aber den etwas größeren eigenen Betrieb der Grundherren, nicht etwa allein den Kleinbetrieb der Bauern. Doch ist der größere eigene Betrieb der Grundherren sozusagen ohne alle Beziehungen zum Markt, und deshalb kann der Grundherr, trotz eigenen Betriebes, dennoch mit Stolz von sich behaupten, daß er nicht im Erwerbsleben stehe; er läßt nur durch Leute, die von ihm abhängen, auf einem Teil des von ihm beherrschten Bodens Früchte bauen, die er und die Seinigen selber verzehren. Von allen Grundherren ist im Nordosten Deutschlands am wichtigsten der Ritter. Er dient dem Landesherrn zu Roß, er folgt dem Aufgebot nach der Weise der Lehensverfassung, er hat, um bestehen zu können, gegen Ende des i5. Jahrhunderts eine Grundherrschaft und innerhalb derselben einen eigenen Gutsbetrieb, der aber durchaus nur natural wirtschaftlich wirkt. Dies ist das ursprüngliche Rittergut; sagen wir, es war so groß wie vier, sechs, vielleicht wie acht Bauerngüter, so ernährte es doch eben nur den Ritter und seinen weitläufigen Haushalt. , Der Ritter ist weder besonders gebildet noch lebt er üppig, er ist der Mann des Waffenwerkes, tapfer, roh, genügsam. Es liegt ihm fern, die Bewirtschaftung des eigenen Gutes mit besonderer Sorgfalt oder gar mit eigener Anstrengung zu betreiben. Er widmet sich neben dem Waffenwerk höchstens seinen obrigkeitlichen Pflichten als Herr des niederen Gerichts, als Kirchenpatron, und wacht darüber, daß ihm von den Bauern die Grundabgaben eingehen. Die eigene Wirtschaft geht so landesüblich nebenher, und zwar werden ihm die wichtigsten Feldarbeiten von den 94 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Bauern verrichtet. Der Bauer schuldet seiner Obrigkeit — hier dem Ritter — einige Dienste, oder vielmehr die Dienste liegen als dingliche Last auf dem Bauerngut. Die Zahl der Bauern ist groß; der Umfang des ursprünglichen Rittergutes, das innerhalb der ritterlichen Grundherrschaft liegt, ist gering; die schuldigen Dienste, auch wenn sie Frondienste heißen, sind unbedeutend und fast unmerklich für den Bauern; er pflügt und eggt und sät und erntet einige Tage im Jahr auf den Äckern des Ritters. Diese Last liegt auf dem Bauernhof, nicht auf dem Bauern selbst, er kann es durch einen Knecht besorgen lassen; und der Bauer würde nie zuslimmen, wenn er etwa, statt der ganz unbedeutenden Dienste, eine Geldgabe geben sollte. Der Bauer ist, trotzdem er eine Obrigkeit hat, ein freier Mann; er kann abziehen, wenn er für einen Nachfolger sorgt, damit der Hof nicht leer stehen bleibt; er hat ein gutes Besitzrecht; er empfindet die lokale Obrigkeit des Ritters als die natürliche Ordnung. Wenn er seine Kinder als Gesinde verdingen will, so ist er froh, sie zuerst dem erbherrlichen Ritter anbieten zu dürfen. Hiermit haben wir das Bild der mittelalterlichen ländlichen Verfassung. An Gewalt und Unrecht hat es auch damals nicht gefehlt. Denken wir nur an die mannigfaltigen Fehden der Ritter untereinander, wie sie sich gegenseitig überfallen und wie sie, einer dem anderen, die zinspflichtigen Bauern zerstören, und welche Unsicherheit des Rechts und des Verkehrs da oft und lange geherrscht hat. Und auch sonst war manches schlimmer als jetzt; es genügt, die verheerenden Seuchen in Erinnerung zu bringen, die damals wirklich Länder verwüsteten: die Pest und der schwarze Tod. Aber was auch Böses dem Mittelalter nachgesagt werden mag, einen Vorwurf kann man ihm nicht machen; das Mittelalter kennt weder im städtischen Gewerbe noch in der Landwirtschaft die wirtschaftliche Ausbeutung des Nebenmenschen. Der Erwerbstrieb, die gebildete Form der Habsucht, ist dem Gewerbe und der Landwirtschaft fremd; das Gewerbe ist vorwiegend Ausübung einer erlernten Kunst; die Landwirtschaft ist noch Anbau von Brotfrüchten und Anzucht von Haustieren zu eigenem Verbrauch. Nur der Handel kennt den Durst nach Reichtum. Diesen Handel verachtet der ritterlich erzogene Mann, und wenn er gelegentlich einen Zug von Kauffahrern plündert, so hat er dabei das Gefühl, dem elenden Krämergesindel einmal einen wohlverdienten Denkzettel angehängt zu haben. Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. yg Hie und da hat sich die patriarchalische ländliche Verfassung des Mittelalters bis ins 19. Jahrhundert erhalten, so zum Beispiel in dem Hauptteile von Kursachsen, auch in Thüringen, sogar in den westlichen Teilen der Mark Brandenburg und in Hannover. Da sind noch am Anfang des 19. Jahrhunderts die uns so fremd gewordenen grundherrlichen Hechte in Blüte. Der Bauer zahlt einen Zins an den Grundherrn, Jahr für Jahr, er gibt beim Besitzwechsel noch Laudemien, er zahlt beim Wegzug einen Abschoß, er leistet hie und da einen Ackerdienst mit seinem eigenen Gespann auf den Feldern des Grundherrn. Alles dies besteht als Hechtsaltertum fort, ehrwürdig durch sein Alter, gerechtfertigt durch uralte Urkunden, höchst lehrreich für den Forscher, aber unverständlich für den natürlichen Menschen, hemmend für den Fortschritt der Landwirtschaft, vor allem der Bauern. Während des 18. Jahrhunderts bereits wird diese Verfassung von allen Denkenden verurteilt; denn die Zweckmäßigkeit ist und bleibt die Seele der Bechtsentwicklung, und als zweckmäßig erkennt die Zeit der Aufklärung nur dies an: Lösung der Individuen aus alten, starr gewordenen Verbänden und Verwandlung aller bäuerlichen Besitzrechte in einfaches, klares Eigentum der Besitzenden. Das soll geschehen — so fordert es die Aufklärung — mit Schonung wohlerworbener und verjährter Rechte, nicht durch gewaltsamen Bruch und nicht mit Schädigung in bezug auf das Vermögen des Grundherrn. Daher der laute Ruf nach Ablösung der bäuerlichen Lasten. Die uralte Verbindung zwischen Bauern und Grundherrn wird nach dem Jahre 1789 gelöst, der Bauer wird zum unabhängigen Eigentümer gemacht, der Grundherr wird durch Geldrenten entschädigt. Aber, so wird man fragen, wo ist denn hier der kapitalistische Betrieb? Der Leser vermißt ihn mit Recht; denn wir haben ja nur die mittelalterliche Agrarverfassung betrachtet und nur von den Gegenden geredet, wo sich diese Verfassung, veraltet und verknöchert wie sie war, in die Neuzeit herübergeschleppt hat, und dem Mittelalter war der kapitalistische Betrieb des Rittergutes völlig fremd. Aber man hat doch soviel vom Landjunker im Nordosten Deutschlands gehört, der seine Bauern schindet, der sie wie Leibeigene behandelt, der in Mecklenburg und Pommern, in der Lausitz, in Oberschlesien, in West- und Ostpreußen, in der Neumark eine Wirtschaft treibt, die dem westlichen Deutschen bereits polnisch vorkommt; ist dieser Junker und sind seine in Knechtschaft versunkenen Bauern etwa 96 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. nichts? Haben die preußischen Könige sich geirrt, wenn sie von Friedrich I. an bis zu Friedrichs II. Tode immer von neuem und immer vergeblich über diese Junker in Wut gerieten? Das sei ferne. Die nordostdeutsche Gutswirtschaft des Junkers ist durchaus nicht nichts; sie ist etwas sehr Wirkliches, Greifbares, Fühlbares gewesen; aber sie war — und hierauf allein kommt es uns an — sie war schlechterdings nichts Mittelalterliches. Man kann sie figürlich mit dem Beiwort „mittelalterlich“ brandmarken, um sie zu bekämpfen — aber die Erfindung dieser Form des ländlichen Großbetriebes gehört durchaus der Neuzeit an; die junkerliche Gutsherrschaft findet sich erst etwa von der Mitte des 16. Jahrhunderts an in ihrer Kindheit; sie erreicht in der Mitte des 17. Jahrhunderts — nach dem 3 o jährigen Krieg — ihr Jünglingsalter, um nach dem 7 jährigen Krieg, also in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, in höchster männlicher Kraft dazustehen, und in dieser hohen Blüte ist sie ins 19. Jahrhundert hereingekommen. Sie war nicht, wie die Grundherrschaft, greisenhaft verkümmert, sie war nicht Bechtsalter- tum und Seltsamkeit geworden, sondern sie stand in ihren besten Jahren und wehrte sich ihres Lebens, als man sie angreifen wollte, mit Händen und Füßen — wie man ihr ja alles andere eher als Schwäche nachsagen kann. Die herrschaftliche Gutswirtschaft ist etwas ganz anderes als die bloße Grundherrschaft; sie ist es, in der wir heute den Anfang des kapitalistischen Großbetriebes erkennen! Schön ist sie nicht, und sie erscheint uns nicht mehr als menschlich; aber ein Beweis von Geist und Kraft ist sie, und sie hat die heutigen Zustände im deutschen Nordosten geschaffen. Wie sah sie wohl am Anfang des 19. Jahrhunderts aus? Der herrschaftliche Hof ist der Mittelpunkt eines großen landwirtschaftlichen Betriebes; neben dem Haus oder Schloß, in welchem der Gutsherr oder auch der Domänenpächter wohnt, befinden sich weitläufige Wirtschaftsgebäude, große Scheunen und Speicher, Stallungen für das Nutzvieh, besonders für Kühe und Schafe; was aber zu unserer Überraschung fehlt, das sind die Ställe für das Zugvieh; höchstens findet man einige Pferde für den herrschaftlichen Wagen; aber der Bestand an Ackerpferden oder Zugochsen ist sehr gering oder fehlt sogar ganz. Der zugehörige Ackerbesitz ist groß, aber er bildet keine zusammenhängende Fläche; die Äcker liegen vielmehr auf der Flur zerstreut;, und auf derselben Flur liegen die Äcker der Bauern, die in einem nahen Dorfe Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. 97 wohnen; herrschaftliche Äcker und Bauernäcker liegen im Gemenge; sie werden nach den Regeln der Dreifelderwirtschaft bestellt, und deshalb ist die Flur in drei örtlich festliegende Teile — die drei Felder —- geteilt, und jeder Bauer, wie auch der Gutsherr, hat Äcker in jedem der drei Felder liegen. Der Wald gehört dem Gutsherrn, der Bauer hat aber gewisse Berechtigungen zum Bezug von Bauholz und Brennholz. Noch fehlt die Separation, welche später die Gemengelage der Äcker beseitigt; noch fehlt die Gemeinheitsteilung, welche den Wald von Nutzungsrechten der Bauern befreit; noch werden weitgehende Berechtigungen auf fremden Äckern ausgeübt: zum Beispiel so, daß der Gutsherr auf dem Brachfelde im Frühjahr und auf den Stoppelfeldern im Herbst seine Schafherde weiden läßt, nicht etwa bloß auf seinen Äckern, sondern auf allen Äckern, auch auf denen der Bauern. Wie werden nun die gutsherrlichen Äcker bestellt, da man auf dem herrschaftlichen Hofe kein Zugvieh hat? Das geschieht durch die Frondienste der Bauern. Der Inspektor — wie wir heute sagen würden — sagt den Bauern am Abend vorher an, wo sie sich mit bespanntem Pflug oder mit bespannter Egge morgen früh einzufinden haben; dann geht es aufs Feld hinaus, und unter Zanken und Fluchen wird der träge Gaul und der widerwillige Mann zu seiner verdammten Pflicht und Schuldigkeit angehalten. Kommt die Zeit der Ernte heran, so werden neben den Spanndiensten die Handdienste der kleinen Leute wichtig; es versteht sich durchaus von selbst, daß der Herrendienst allem anderen vorgeht. Im Winter müssen die kleinen Leute das Getreide ausdreschen, und der Bauer muß das Getreide auf den nächsten Marktplatz .fahren, wieder mit seinem Gespann, viele Meilen weit. So ist alles, was an Arbeit für den Gutsherrn nötig ist, auf die Bauern verteilt oder, richtiger gesagt, auf die Einwohner des Dorfes, mögen sie eigentliche Bauern sein oder nicht, das heißt: mögen sie einen Bauernhof bewirtschaften oder nicht. Und daraus ergibt sich, daß der Gutsherr, ebenso wie er kein Zugvieh auf seinem Hofe hält, auch keine Arbeiterwohnungen in der Nähe seines Hofes braucht; denn er hat keine besonderen Landarbeiter; die Arbeit wird ja von den Einwohnern seines Dorfes verrichtet, sie ist auf diese Einwohnerschaft je nach deren Kräften, sei es als Spanndienst oder als Handdienst, verteilt; sie ist vielleicht sehr drückend, aber sie ist doch in gewissem Sinne Nebenbeschäftigung, nämlich in dem Sinne, daß weitaus die meisten Einwohner des Dorfes auch eine eigene Wirt- 98 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Schaft führen, sei es als Bauern oder als Kossäten oder als Büdner, Häusler, Kätner. So sah es zur Zeit der Frondienste aus. Die unglaubliche Verkommenheit der bäuerlichen Bevölkerung, die geistige Stumpfheit, die liederliche Wirtschaft, das alles übergehe ich hier; auch die schlimmen Wirkungen des lassitischen Besitzrechtes, besonders für die eigentlichen Bauern, lassen wir beiseite und fragen nur: Wie ist dieser kapitalistische Gutsbetrieb mit seiner Arbeitsverfassung entstanden? Die Vorgeschichte ist uns bereits bekannt. Bis ins 16. Jahrhundert hinein haben wir auch drüben im Osten wesentlich jene wirklich mittelalterliche Grundherrschaft des Bitters, der noch Kriegsmann ist. Aber die ritterliche Heeresverfassung kommt in Verfall; nicht mehr die Reiterei, sondern das Fußvolk geben den Ausschlag; nicht mehr belehnte Vasallen, sondern geworbene Söldner ziehen ins Feld. Der Ritter bleibt zu Haus und faßt einen Entschluß — denn er hat kaum eine andere Wahl, als etwa Straßenräuber zu werden —, und dieser Entschluß lautet: ich werde Landwirt. Als Mann der Tat hat er vorher im Felde gelegen; ein Mann der Tat will er bleiben, jetzt, wo er zu seinen Feldern zurückkehrt; ein Gebiet des Schaffens hat er verloren, dafür sucht er sich ein neues auf und steckt sich als Ziel: die Umwandlung der Grundherrschaft in eine Gutsherrschaft. Er spürt den Erwerbstrieb der Neuzeit in seinen Adern, und in seine Standesbegriffe wird ein neuer Satz aufgenommen: es gibt eine Erwerbsarbeit — freilich nur eine ; —, die nicht schändet, dies ist der Betrieb der eigenen Güter. Trotz allem Vorbehalt hat er dadurch innerlich das Mittelalter überwunden und seine Seele der neuen Zeit verschrieben. Der Landjunker ist der wahre Mann des Fortschritts, er strebt nach Reichtum neben der Macht; und wenn er nun erst recht den Städter und in der Stadt den Kaufmann verachtet, so ist es begreiflich; denn er ist ihm innerlich nähergerückt, hat sich also stärker gegen die neue unbequeme Verwandtschaft zu wehren. Indem sich nun der Ritter zur Laufbahn des Landwirts entschließt, genügt ihm der geringe Ackerbesitz nicht mehr, den er bisher hatte. Er benutzt jede Gelegenheit, denselben zu vermehren und handelt nach dem Losungsworte: mehr Land. Es bieten sich viele Gelegenheiten dar, diesen begreiflichen Wunsch zu verwirklichen. Hie und da werden bäuerliche Höfe im Bezirk seiner Grundherrschaft ledig und fallen ihm, dem Grundherrn, heim; statt sie neu mit Bauern zu besetzen, fügt er die Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. 99 zugehörigen Äcker seinem Gute ein. Aber dies ereignet sich doch nur gelegentlich. Schneller kommt er zu dem erwünschten Ziele durch Auskaufen einer Anzahl von Bauernhöfen, wozu sich häufig die Umstände günstig vereinigen; der Bauer, wo er gutes Besitzrecht lfatte, zieht mit der Kaufsumme ab, vielleicht, um sich anderswo neu anzukaufen, oder auch, um in der Stadt einen anderen Beruf zu ergreifen. Verboten war dieser Auskauf ursprünglich — im 16. und 17. Jahrhundert — nicht, und unrecht geschah dabei niemandem. Nun aber kommt die Zeit des 3 o jährigen Krieges. Es ist gar nicht zu sagen, wie viele Bauernhöfe durch Brand, Verwüstung der Äcker, Wegtreiben des Viehes, Erhebung von Kontribution so weit herunterkamen, daß der Besitzer sie einfach im Stiche ließ und lieber selbst der Werbetrommel folgte, statt sich weiter von den Soldaten mißhandeln zu lassen. Was geschieht mit den wüst gewordenen Bauernhöfen und vor allem mit ihrem Land? Soviel als irgend erwünscht scheint —- aber keineswegs alles Land — zieht der Grundherr zu seinem eigenen Betrieb ein, und nun hat er schon einen ganz ansehnlichen Grundbesitz in eigener Wirtschaft; sein Gutsbetrieb ist groß und wird zur Hauptsache, während vorher die Grundherrschaft über viele Bauern die Hauptsache war. Im Siebenjährigen Krieg wiederholt sich dieser Vorgang; nur auf preußischem Staatsgebiet wird durch die Gesetzgebung Friedrichs des Großen die Verminderung des Bauernlandes eine Zeitlang künstlich aufgehalten; aber im Jahre 1807 und 1816 werden die Schutzwehren durchbrochen und zuletzt niedergerissen, so daß die Kriegsverwüstungen wieder zur Vergrößerung des Rittergutes dienen und auch Auskaufen besetzter Bauerngüter durch den Gutsherrn wieder stattfinden darf. Noch leichter ging die Vergrößerung des Rittergutes durch Bauernland da vonstalten, wo der Bauer kein erbliches, sondern nur ein lebenslängliches Nutzungsrecht an seinem Hofe hatte; und das war fast an der ganzen Ostseeküste, in Holstein, Mecklenburg, Pommern und Preußen die vorherrschende Verfassung. Da wartete man gar nicht das Wüstwerden von Bauernhöfen ab. Auch brauchte man die Höfe nicht auszukaufen; denn der Bauer hatte kein Recht am Gute selbst; hier hat man einfach, je nach Bedarf, den Bauern ihre Höfe gekündigt und dann den Hof „gelegt“, das heißt die Äcker zum Rittergut eingezogen und den Bauer in seinem Hause — landlos — sitzen lassen. 100 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Das sind die verschiedenen Wege des Landervverbs, durch die der ursprüngliche Ritter seinen unbedeutenden Grundbesitz zu einem großen Grundbesitz machte, auf welchem er als Landwirt kapitalistischen Stils auf trat. Es ist'ein Vorgang, wie er später auch in der Industrie auf tritt: Aufsaugung vieler kleiner Betriebe zur Herstellung einer weit geringeren Zahl von Großbetrieben. Die Vergrößerung des Betriebs hat eine logische Folge, die jedermann voraussieht. Das immer mehr sich ausdehnende Rittergut bedarf immer mehr Arbeitskräfte. Woher sie nehmen? Einfach daher, woher man sie bisher genommen hatte, nur daß man diese Bezugsquellen stärker ausbeutete. Diese Bezugsquellen waren aber, in der mittelalterlichen Verfassung, zweierlei gewesen; für einen Teil der Handdienste hatte man das Gesinde, das aus den Bauernkindern ergänzt wurde. Jetzt brauchte man mehr als früher, mehr als man durch freien Vertrag erlangen konnte. Es entstellt also, von der Mitte des 16. Jahrhunderts an, der neue Rechtssatz, von den Landesherren widerwillig, aber doch vollständig bestätigt: Der Gutsherr darf die Kinder seiner Bauern zum Gesindedienste zwingen; er hat das Recht auf Zwangsdienste. Die zweite wichtige Art von Diensten waren die Frondienste; sie ruhten als Verpflichtung auf dem bäuerlichen Hofe, nicht auf der Person des Bauern, und waren teils Spanndienste, teils Handdienste. Früher lag darin, wie wir gesehen haben, keine Härte; nun aber werden die Fronden immer mehr: statt einiger Tage im Jahre werden es zwei bis drei Tage in der Woche; ja in den schlimmsten Gegenden wachsen sie bis zu sechs Tagen in der Woche an, das heißt der Bauer front dem Gutsherrn während der ganzen Arbeitszeit. Wie der Bauer daneben sein eigenes Feld bestellt, das ist seine Sache; es kommt vor, ( daß er es am Sonntag tut; es kommt vor, daß er werktags die hellen Mondnächte zu Hilfe nimmt. Aber warum geht der Bauer nicht weg? Weil er von der Mitte des iG. Jahrhunderts an durch einen neuen Rechtssatz daran verhindert wird, den ebenfalls die Landesherren anerkennen und bestätigen; nämlich diesen: Der Bauer gehört durch seine Geburt zu dem Gute seines Grundherrn; er ist nicht frei, er ist hörig; wenn er fortläuft, kann er zurückgeholt werden; er ist gutspflichtig, oder, wieder mit anderen Worten, wir haben die Erbuntertänigkeit: der Bauer ist an die Scholle gebunden, was er im Mittelalter in unseren östlichen, neu kolonisierten Gegenden gar nicht war! Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. |Q| Die Erbuntertänigkeit gehört also der Neuzeit an; sie ist nicht Sklaverei, aber wie die Sklaverei ein Stand der Unfreiheit; und sie hat den Zweck, die schon im Mittelalter auftretenden Arbeitsverhältnisse, nämlich Gesindedienst und Fronen, die damals wegen der Kleinheit des eigenen Betriebs der Grundherren wenig zu bedeuten hatten, so ergiebig zu machen, daß der neuentstandene Großbetrieb sich darauf gründen kann. Die Erbuntertänigkeit der Bauern ist also die Einrichtung, vermöge deren man — in Ermangelung eines besonderen Arbeiterstandes — die noch übrig gebliebenen Bauern nebenbei zur Verrichtung der Arbeit in den kapitalistischen Großbetrieben zwingt! Der moderne Großbetrieb unserer Rittergüter fängt also mit der Zwangsarbeit von Unfreien an, ebenso wie die moderne Plantagen Wirtschaft in den Kolonien mit der Zwangsarbeit von Unfreien anfängt; aber der Pflanzer holt sich Neger in Afrika und macht sie zu Sklaven; der Rittergutsbesitzer greift so weit nicht: er packt seine Bauern an und macht sie zu Erbuntertanen. Nicht im Gesindedienst an sich und nicht in den Frondiensten an sich liegt die Herabdrückung des Bauernstandes, sondern in der maßlosen Steigerung dieser Pflichten und in der Auferlegung des Joches der Unfreiheit, damit diese im Mittelalter so harmlosen Arbeitsverhältnisse für den modernen Großbetrieb ausgiebig werden. Von dem Joche der Unfreiheit hat man so viel gesprochen, daß man darüber nichts mehr zu sagen braucht. Weniger bekannt ist es, daß für die alte Verfassung sich auch Gründe der Menschlichkeit anführen lassen. Wer ein echter altmodischer Junker war, der das Herz auf dem rechten Fleck hatte und auf seine Standespflichten hielt, der wollte die Erbuntertänigkeit, neben anderen Gründen, auch deshalb beibehalten, weil sie dem unfreien Arbeitsmann eine sichere Stätte für den Fall der Not gewährte. Der untertänige Mann sollte alle Zeit, in jeder Lage des Lebens, einen gnädigen Herrn über sich haben. Der Gutsbezirk sollte das verkleinerte Abbild der göttlichen Weltordnung sein; der Gutsherr wollte darin wie die Vorsehung wirken, allweise und allgütig, vorausgesetzt, daß er auch allmächtig bleibe. So dachten viele und nicht die Schlechtesten unter ihnen. Der Freiherr Edwin von Manteuffel hat noch als kaiserlicher Statthalter in Elsaß-Lothringen mit Vorliebe das Gespräch darauf gebracht, wie unbegreiflich es ihm sei, daß man dem kleinen Mann erlaubt habe, von den Rittergütern wegzuziehen. Er wäre aber auch gewiß der letzte gewesen, der seine unbrauchbaren Leute im Stiche gelassen oder gar da- 102 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. vongejagt hätte. Diese Art von Gutsherren hielt also die unfreie Arbeitsverfassung für menschenfreundlich, und in gewisser Beziehung mit Recht. Die Untertanen bestanden ja nicht nur aus Bauern auf spannfähigen Höfen; cs gab auch kleinere Bauern, die kein Zugvieh hielten; und es gab Büdner, Häusler, Kätner, die außer ihrem Haus nur einige Morgen Land halten; und es gab Leute, die in gutsherrlichen Arbeiterwohnungen — als Insten — untergebracht waren. Wo diese ganze Gesellschaft erbuntertänig war, da galt der Rechtssatz, daß sie alle nicht nur verpflichtet waren, auf dem Gute zu bleiben, sondern daß sie dazu auch berechtigt waren. Der Gutsherr durfte sich auf keine Weise seiner Erbuntertanen entledigen; er durfte sie allerdings für sich arbeiten lassen, aber wenn sie dazu wegen Krankheit oder Alter unfähig waren und keine eigene Wirtschaft führten, so mußte sie der Gutsherr ernähren; er durfte sie nicht gegen ihren Willen hilflos in die magere Freiheit verstoßen. Auf dem Gutsherrn ruhte der Versorgungszwang. Das kommt uns heute sehr seltsam vor, gerade so altmodisch, wie die Zwangsarbeit der Untertanen; aber ist es unmenschlich? Ganz im Gegenteil, es ist die liebenswürdige Seite der alten Verfassung; man redet selten davon, aber gerecht ist es eigentlich nicht, nur vom Arbeitszwang der Untertanen zu reden und vom Versorgungszwang des Gutsherrn zu schweigen. Hier stellt sich etwas sehr Merkwürdiges heraus: die früheste Arbeitsverfassung des kapitalistischen Betriebes, die Erbuntertänigkeit, kennt bereits die Berechtigung des Arbeiters auf Versorgung! Die entsprechende Last liegt ganz allein auf dem Gutsherrn, auf dem Inhaber des kapitalistischen Betriebes! — Nicht überall hat sich aus der Grundherrschaft ein kapitalistischer Betrieb des früheren Grundherrn entwickelt. Es kommt vielmehr, sogar bei uns im Osten Deutschlands, stellenweise eine andere Weiterbildung vor, die als Gegensatz höchst lehrreich ist: die Verwandlung des Grundherrn in einen bloßen Grundeigentümer ohne eigenen Betrieb. Gehen wir, um dies zu verstehen, nochmals auf den ursprünglichen Zustand zurück, als der Grundherr noch eine im wesentlichen öffentlich- rechtliche Stellung über seinen Bauern einnahm. Da kam es vor, daß der natural wirtschaftliche Betrieb des Grundherrn gar nicht vergrößert wurde; alle Bauern blieben bestehen, und doch hat sich eine ganz moderne Verfassung ausgebildet. Dies geschah durch gründliche Ände- Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. 103 rung der bäuerlichen Besitzrechte. Der Herr findet nämlich die bäuerlichen Abgaben viel zu gering — auf ihre Dienste legt er keinen Wert, denn er braucht sie nicht —; damit sein Einkommen steige, müssen also die Abgaben der Bauern erhöht werden. So tritt nun der Herr an den Bauern heran und nötigt ihn, sich als Pächter, im Sinne des römischen Rechts, zu bekennen. Der Bauer unterschreibt den Pachtvertrag, lautend auf drei, sechs oder zwölf Jahre; er verspricht jährliche Zahlung einer bedeutenderen Summe Geldes, wird vielleicht bei der Gelegenheit ganz frei von Diensten, bleibt jedenfalls für die ausbedungene Frist in ungestörtem Besitz, und wenn die Bauernhöfe neu zur Verpachtung kommen, dann hat er Aussicht, bei gleichem Angebot anderen Bewerbern vorgezogen zu werden. So ist es vielfach — keineswegs durchgängig — in Neuvorpommern gegangen. Der Grundherr wird im Pachtvertrag als der Eigentümer des Bodens anerkannt, was er bis dahin, solange der Bauer zu mittelalterlichem Meierrechte oder zu dem daraus entwickelten lassitischen Rechte auf seinem Hofe saß, nicht gewesen war. Der Grundherr wird hier Rentner; eine kapitalistische Produktion treibt er nicht, ebensowenig seine bäuerlichen Pächter. In derselben Richtung kann aber ein weiterer Schritt geschehen, der wieder zu einer kapitalistischen Produktion, freilich nicht des Grundherrn, führt. Vielleicht ist unser neuer Pachtherr unbefriedigt von seinen Beziehungen zu so vielen kleinen Bauern. Beim Ablauf der Verträge schlägt er eine Anzahl bäuerlicher Wirtschaften zusammen, so daß eine geringere Zahl von Pachtstellen, die aber alle größer sind, übrigbleibcn; diese Pachtstellen übergibt er einem Landwirt (Farmer). Dann verschwindet der bäuerliche, altherkömmliche Betrieb auch, und an seine Stelle tritt kapitalistischer Betrieb pachtender Landwirte. Offenbar war dies der Entwicklungsgang in England. England würde, von Preußen aus betrachtet, etwa so erscheinen: Es gibt dort noch, aber es gab früher weit mehr, Freibauern (free- holders), die etwa den Kölmern in der Provinz Preußen entsprechen; es gibt dort auch grundherrliche Bauern (copyholders), die mit unseren Meiern und Lassiten einen verwandten Ursprung haben; aber der weitaus häufigste Fall ist der, daß der Grundeigentümer den Boden an Landwirte verpachtet; dieser Boden ist gewiß früher in der Hauptsache Bauernland gewesen; die verdrängten Bauern mögen zum Teil ausgewandert sein, besonders im 17. Jahrhundert; zum Teil mag sich aus 104 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. ihnen der Landarbeiterstand gebildet haben, der nun Beschäftigung bei jenen pachtenden Landwirten sucht. Hier hat sich der Grundherr nicht in einen Gutsherrn, sondern mit einem einzigen Sprunge in einen Grundeigentümer verwandelt; er führt keinen eigenen Betrieb; sein Einkommen entsteht nicht durch Verkauf selbsterzeugter Produkte, wie das des Bittergutsbesitzers, sondern aus der Vergütung, die ihm der Pächter für die Nutzung des Bodens gibt. Diese Entwicklung ist für England so bezeichnend, daß das ganze System der älteren Nationalökonomie auf ihr beruht. Die Betrachtung beginnt dort mit der Klassenteilung: Grundeigentümer, Landwirt, Arbeiter; und geht dann zu den entsprechenden Einkommensarten über: Rente, Gewinn, Lohn. Wir, die wir nur an ganz verschwindend wenigen Orten diese Entwicklung besitzen, wurden in einem System der Nationalökonomie unterrichtet, für welches bei uns alle tatsächlichen Voraussetzungen fehlten! Die tatsächlichen Voraussetzungen aber wurden nicht erörtert; es wurde angenommen, solche Dinge wisse man bereits; wobei dann im Laufe der Zeit die Vorstellungen über die Wirklichkeit immer undeutlicher wurden. Werfen wir einen Blick auf die Arbeitsverhältnisse, so ergibt sich ein gewaltiger Unterschied zwischen Preußen und England. Da in England keine Erbuntertänigkeit entstanden ist, so war auch kein Akt der Bauernbefreiung, wie in Preußen 1807, nötig oder möglich; ebensowenig gab es dort Abschaltung gutsherrlicher Fronden, denn was von Fronden in England schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts verschwand, das war mittelalterlich-grundherrliche, £ nicht neuzeitlich-gutsherrliche Dienstlast, und ähnlich stand es mit den bäuerlichen Abgaben; all dies hat sich in England nach und nach verloren. Nur die Verschlechterung der bäuerlichen Besitzrechte war dort vorhanden; wo diese aber, wie in Neuvorpommern, bis zum römischen Pachtrecht getrieben ist — da hat auch der preußische Staat nicht daran gedacht, das Besitzrecht in Eigentum zu verwandeln! Auf englische Verhältnisse ist also die preußische Agrargesetzgebung gar nicht anwendbar. Im nordöstlichen Deutschland ist dies alles anders. Unsere Gutsherren leben In der Regel nicht von Rente verpachteten Bodens, sondern vom Verkauf selbsterzeugter Produkte. Sie sind nicht Rentner, sondern Gewerbetreibende. Darin liegt doch eine ganz andere Kraftleistung als in der bloßen Rentnerschaft und gewiß auch eine Bürgschaft für längeres Die Erbuntertänigkeit und die kapitalistische Wirtschaft. jf)g Fortbestehen. Erst wenn sie ihre Gutsbetriebe in Pachtungen auflösen, werden sie von der Agitation bedroht, die drüben mit dem Rufe nach' Verstaatlichung des Bodens bereits beginnt. Die Anfänge des kapitalistischen Betriebes liegen, wie wir gesehen haben, ganz in der Neuzeit und nicht etwa im Mittelalter; aber sie liegen doch weiter entfernt von der Gegenwart, als man gewöhnlich annimmt, nämlich im 16. und nicht etwa im 18. Jahrhundert; denn auch die englische Pachlwirtschaft hat sich, geradeso wie unser Gutsbetrieb, im 16. Jahrhundert herausgebildet. Es ist wahr, daß auch in der Landwirtschaft der kapitalistische Betrieb zuweilen mit landlosen freien Arbeitskräften beginnt, zum Beispiel in England; aber es ist nicht allgemein so. Bei uns ist dieser Betrieb zuerst mit einer unfreien Arbeiterschaft, mit Erbuntertanen, begonnen worden und ist erst sehr spät — in Preußen im Jahre 1807 usw. — zur freien Lohnarbeit übergegangen. Insofern gleicht unser ländlicher Großbetrieb dem Plantagenwesen in den tropischen Kolonien, wo auch zuerst unfreie Arbeiter, allerdings wirkliche Sklaven, benutzt worden sind, bis in der Neuzeit die Sklaven befreit wurden — wobei sie keineswegs aufhörten Arbeiter zu sein. — Mithin ist der kapitalistische Betrieb gar nicht an eine bestimmte Arbeilsverfassung gebunden; er konnte entstehen mit Sklaverei; er konnte anderwärts entstehen mit Erbuntertänigkeit; er konnte sogar, wieder in anderen Ländern, entstehen mit Lohnarbeit von Freien. Nicht eine so oder so beschaffene Arbeilsverfassung ist für seine Entstehung nötig; sondern es ist nur nötig, daß überhaupt eine Arbeitsverfassung da sei, mag sie so oder so beschaffen sein. Und so ist es auch mit der Fortführung, mit dem Weiterleben des kapitalistischen Betriebes. Wie er bestanden hat bei Sklaverei, bei Erbuntertänigkeit, bei freier Lohnarbeit, so wird er weiter bestehen können, wenn etwa noch andere Arbeitsverfassungen auftreten. Denn dies ist allerdings meine Überzeugung, daß wir den kapitalistischen Betrieb nicht so bald verschwinden sehen. Eine Einrichtung, die so gleichmäßig, vom 16. Jahrhundert an, unter ganz verschiedenen Bedingungen entsteht, hat ihre tiefe Begründung und kann nicht so ohne weiteres durch Akte der Gesetzgebung aus der Welt gesjehafft werden. Der Staat schafft ja die wirtschaftliche Verfassung nicht. Er findet sie vor und nimmt sie als Voraussetzung des gesellschaftlichen Lebens an. Der Staat greift nur regelnd und ordnend ein, um gewisse 106 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Interessen zu schützen, die bei der wirtschaftlichen Verfassung Not leiden. So hat der preußische Staat auch bei der Bauernbefreiung nicht etwa den kapitalistischen Betrieb der Gutsherren begründet — denn der war lange schon vorhanden; noch weniger abgeschafft — denn er blühte nun erst recht auf. Der Staat hat vielmehr nur die Gefahren für den Bauernstand beseitigt, die aus der früheren Arbeitsverfassung des kapitalistischen Betriebes entstanden waren, und hat so, allerdings mittelbar, die Gutsherren gezwungen, für ihren Betrieb eine andere Verfassung anzunehmen: Lohnarbeit statt Fronarbeit, Arbeit von Freien statt Arbeit von Erbuntertanen. Die Erbuntertänigkeit konnte ebenso fallen, wie später die Sklaverei in den Kolonien fiel. Sie war nur eine von vielen Arbeitsverfassungen des kapitalistischen Betriebes gewesen; sie hatte sich überlebt und machte einer anderen Platz. Der Staat, der die Umformung der Arbeitsverfassung leitete, wurde nicht erschüttert; und der kapitalistische Betrieb lebte weiter, wie er noch manche Änderung seiner Arbeitsverfassung überleben wird, bis auch ihn einst sein Geschick ereilt, nachdem er seine Bestimmung erfüllt hat. Die Landarbeiter bei der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung. In Schillers Drama „Wilhelm Teil“ (i8o/j) erscheint im letzten Auftritt ein Edelfräulein Bertha und spricht zu Rudenz, ihrem Ritter, die Worte: „So reich’ ich diesem Jüngling meine Rechte, die freie Schweizerin dem freien Mann.“ Wenn das Stück ein bürgerliches Lustspiel wäre, so würde diese Verlobung den Schluß bilden; da es aber ein politisches Drama ist, so wirft der junge Edelmann, ehe er die dargebotene Hand ergreift, die überraschenden Worte hin: „Und frei erklär’ ich alle meine Knechte.“ Der Vorhang fällt; der Zuschauer verläßt den Raum in hohem Aufschwung, denn er fühlt: Nachdem die nationale Unabhängigkeit erreicht ist, bricht die Zeit sozialer Neuordnung an. Wie müssen die Zeitgenossen von dieser politischen Dichtung ergriffen worden sein, sie, die aus eigener Erfahrung wußten, was Fremdherrschaft ist; sie, die einen geknechteten Bauernstand um sich hatten! Nur wenige Jahre nach dem Erscheinen des Stückes wurden die unfreien Bauern in Preußen zu freien Leuten erklärt. Es geschah etwas in der Wirklichkeit, was Ähnlichkeit hat mit dem Vorgang, den der Dichter nur andeutet. Wer den Beruf hat, die Grundlagen unserer heutigen wirtschaftlichen Verfassung aufzudecken, den reizt es, der Sache weiter nachzuspüren; denn es muß Leute geben, die den Vorgang genau verfolgen, in allen Einzelheiten begreifen und dem Fernerstehenden erklären. Es muß Gelehrte geben, die den Leitern unseres Staates den geschichtlichen Zusammenhang der Dinge nachweisen, damit sie, die praktischen Politiker, die Beamten, nicht von den landläufigen Meinungen fortgerissen, damit sie nicht vom einseitigen Klasseninteresse überwältigt werden. Wie der König über den sozialen Klassen steht, so sollte das Beamtentum herausgehoben sein über das geistige Triebleben wirtschaftlicher Parteien. Denn wie der König nicht im Erwerbsleben wurzelt, so ist auch der Beamte frei von Handwerks- und Gewerbesbanden; er gehört nur dem Staate an; er hat die Kämpfe des Erwerbslebens nur zu beobachten, zu überwachen und in Schranken zu halten. Wie soll er, der Beamte, das tun, wenn er nicht während seiner jugendlichen Ausbildung angeleitet wird, den Schleier ruhig zu heben, der diese Vorgänge verhüllt? Freilich, an diesem Schleier zerren auch ■J08 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. andere, die dem Staat gern Ärgernisse und Hemmungen bereiten. Wer kann sozialpolitisch forschen, ohne die Stoffe zu berühren, aus denen die sozialpolitische Agitation sich nährt! Wir wenden uns an die Spitzen der Gesellschaft, nicht in die Tiefen, und rechnen darauf, daß man gerade da für Erforschung der Wirklichkeit Verständnis hat. Mit dieser Gesinnung treten wir heute an die Frage heran: Wie vollzog sich der Übergang von der Erbuntertänigkeit zur Lohnarbeit freier Leute? Zur Vereinfachung der Sache beschränken wir uns auf die östlichen Provinzen Preußens, und innerhalb dieser Gegenden betrachten wir nur die Privatgüter, lassen also die Domänengüter beiseite. Alsdann ist es, wie jeder weiß, die vielgenannte Stein-Hardenbergische Gesetzgebung, die wir zu betrachten haben, eine Gesetzgebung, die von den Liberalen stürmisch und blind geliebt wird. Lassen Sie uns untersuchen, nicht was jene Gesetzgebung für die Bauern geleistet hat, sondern welche Folgen sie für die Arbeiterverhältnisse nach sich zog. Vorerst sei der alte Zustand kurz angedeutet. In den gutsherrlichen Dörfern lebten die Bauern und die kleinen Leute als Erbuntertanen, das heißt: sie gehörten durch ihre Geburt dem Gute zu; denn auch dieser Stand der Unfreiheit war erblich. Wegziehen durften sie nur mit Erlaubnis des Herrn; heiraten durften sie auch nur, wenn der Herr es gestattete. Sobald die Kinder herangewachsen waren, hatten sie sich dem Herrn vorzustellen, damit er die Tauglichen zum Zwangsgesindedienst aushebe, also zu Diensten, die im Gewerbsbetriebe des Herrn, zu rein wirtschaftlichen Zwecken, geleistet wurden. Diejenigen Untertanen, welche im Besitz von Bauernhöfen waren, leisteten Spanndienste für das Rittergut; sie erschienen mit dem Gespann auf dem Herrenhof, um die Bearbeitung der Gutsäcker ihres Herrn mit Pflug, Wagen oder Egge zu besorgen. Die kleineren Leute, denen kein eigentlicher Bauernhof, sondern nur ein geringer Landbesitz, der keine Spannhaltung erforderte, eingeräumt war, hatten ebenfalls Dienste für den Gutsherrn zu leisten, aber nur Handdienste; sie kamen also zu Fuß, mit Spaten oder Hacke auf den Gutshof, um sich ihre Arbeit anweisen zu lassen. Die Spann- und Handdienste geschahen als Fronden, das heißt als Gegenleistung für eingeräumten Landbesitz; der Zwangsgesindedienst jedoch wurde als Ausfluß der Untertänigkeit betrachtet. Doch war die Erbuntertänigkeit auch in bezug auf die Fronden von mittelbarer Bedeutung; denn durch dieses Band wurde der Bauer verhindert, sich dem Besitz, auf welchem die Fronden ruhten, zu entziehen. Die Landarbeiter bei der Steiu-Hardenbergiscken Gesetzgebung. Bei dieser Arbeitsverfassung fehlt also, wie man sieht, der heutige Dienstvertrag; die Arbeitsleistung beruht nicht auf Vertrag, sondern auf einem Herrschaftsverhältnis, ähnlich dem heutigen Heeresdienst, der ja auch auf einem Herrschaftsverhältnis und nicht auf Vertrag beruht. Es fehlt noch etwas anderes, das wir heute zu sehen gewohnt sind: der Lohn. Das Zwangsgesinde wird in der Haushaltung des Herrn ernährt und bekommt dem Grundsätze nach gar kein Geld, der Gewohnheit nach allerdings eine Kleinigkeit, aber nur eben soviel, daß etwa das Schuhwerk und ähnliches angeschafft werden kann; von Zurücklegen einer Barschaft ist nicht die Rede. Und bei den Frondiensten beider Arten steht es so: sie werden als hinreichend vergolten betrachtet durch die Nutzung des Anwesens, sei es ein Bauernhof, ein Kossätenhof oder eine Büdnerstelle, die dem Fröner zur Nutznießung eingeräumt sind. Die ganz geringe, trinkgeldartige Leistung in Geld, die der Gutsherr häufig gibt, kommt gar nicht in Betracht. Der Fröner bezieht eben in der Hauptsache kein Geld für seine Dienste, sondern er hat Landbesitz. Das Geld, das der Bauer braucht, um Steuern zu zahlen und Gewerbeprodukte zu kaufen, muß er durch eigene Landwirtschaft erwerben, was ihm, wegen der Fronden, sauer genug wird. Löhne verdient man bei jener Verfassung nicht. Die geschilderte Verfassung verstößt wegen der darin liegenden Unfreiheit des Landvolkes bereits am Ende des 18. Jahrhunderts gegen das politische Schamgefühl. Der König Friedrich Wilhelm III. hatte gleich zu Anfang seiner Regierung die Empfindung, daß die Erbuntertänigkeit fallen müsse; nicht weil er seiner Zeit vorauseilte, sondern weil er als schlichter Mann so dachte, wie alle Gebildeten, die ihn umgaben; aber er konnte anfangs die Mittel und Wege nicht finden, bis endlich, nach dem ungeheuren Sturz seiner Monarchie im Jahre 1806, eine gründliche Neuordnung aller Dinge unvermeidlich war. Da erschien am 9. Oktober 1807 das Edikt, worin stand: Mit dem Martinitag 1810 hört alle Erbuntertänigkeit auf. Das Edikt, vom Freiherrn vom Stein unterzeichnet, war aber schon bei dessen Eintritt in die Geschäfte durch Herrn von Schön und von Schroetter völlig vorbereitet gewesen. Wie das kurze Wort des Dichters im Teil, so hier das kurze, schöpferische Wort eines Königs. Alles erscheint so einfach, so selbstverständlich — es gibt fortan nur noch freie Leute; sie können wegziehen, sie können heiraten, wie sie wollen; sie können nicht mehr zum Gesindedienst gezwungen werden; sie brauchen nicht mehr einen fronbelasteten 110 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Bauernhof zu übernehmen, und all dies ohne Lösegeld, ohne sichtbare Entschädigung an den Gutsherrn. So verlangt es die Menschlichkeit, die Aufklärung. Die alten Verbände müssen zertrümmert werden; der befreite Landmann stellt sich ebenbürtig neben den freien Gutsherrn. Aber was sagt der Gutsherr dazu? Er hat seine Wirtschaft zu führen, in der man Arbeitskräfte bedarf. Die Wirtschaft des Gutsherrn soll, auch nach der Meinung des Königs, fortbestehen; aber die Arbeitsverfassung ist durch Wegnahme der Untertänigkeit zerbrochen. Der Gutsherr sieht sich vor eine bedenkliche Zukunft gestellt. Wenn er keine Zwangsarbeiter mehr hat, kann er dann weiter wirtschaften? Am Ende bleiben seine Äcker unbestellt, seine Kasse füllt sich nicht mehr, er kann seine Hypothekenschulden nicht verzinsen, und wer hat ihm das Geld geliehen? Es sind gewisse Leute aus der Stadt, die nun mit Befriedigung von der Bauernbefreiung reden — aber sie werden bald den Segen fühlen, wenn die Zinsen ihrer Darlehen nicht mehr gezahlt werden. So einfach geht also die Sache nicht. Der Gutsherr fügt sich zwar, aber er sucht vergebens im Gesetz, was an die Stelle treten soll; er findet keine Andeutung einer neuen Arbeitsverfassung. In der Tat fehlt diese Andeutung völlig. Man lebt im Gedankenkreis der französischen Aufklärung. In Frankreich gibt es grundherrliche Verhältnisse, die man leichter lösen kann, weil der Grundherr dort keinen eigenen Betrieb führt. Bei uns dagegen gibt es Gutsherren. Wer arbeitet künftig auf den Gütern? Das kann man von Frankreich nicht lernen, und eigene sozialpolitische Gedanken haben wir Deutsche damals noch nicht. Das Edikt von 1807 schweigt darüber, weil die vorbereitende Gedankenarbeit fehlt. Aber gelebt muß immer werden. Der Gutsherr ist außerstande, seine Bedrängnis philosophisch in dem Satz auszusprechen: Gebt uns eine neue Arbeitsverfassung. Sehr deutlich dagegen fühlt er es als Praktiker und stellt eine Forderung nach der anderen, woraus nach und nach, mit widerwilliger Zustimmung des Staates, sozusagen unbewußt, die neue Arbeitsverfassung hervorgeht. Der Staat, unfähig, wie er damals war, den neuen Weg zu weisen, wird durch die Gutsherren in die neue Bahn gedrängt. Es geschieht etwas, was weder der Staat, noch auch — seien wir gerecht — die Gutsherren klar vorausgesehen hatten. Zunächst wird das Zwangsgesinde durch freies Gesinde ersetzt; die heranwachsende, noch unverheiratete und unangesessene Bevölkerung auf dem Lande ist ohne weiteres bereit, solche Dienstverträge abzuschließen, vermöge deren man nun Lohn verdient, den man, weil man in der Haus- Die Landarbeiter bei der Stein-Hardeubergischen Gesetzgebung. pj| Haltung des Herrn ernährt und beherbergt wird, als Ersparnis zurücklegen kann. Das freie Gesinde bildet indessen keinen Berufsstand, worin man dauernd verweilt. Die Knechte und Mägde treten nach einigen Jahren in die Landbevölkerung zurück. Hierin liegt also nicht die Hauptsache. Die weit wichtigere Frage, die eigentlich brennende Frage ist vielmehr die: Was tritt an die Stelle der Fronden? Denn daß die Fronden der bäuerlichen Bevölkerung verschwinden mußten, das war völlig klar, und hierüber war kein Streit; alle Staatsmänner sahen hierin, und in der Verwandlung des lassitischen Besitzes in Eigentum, die eigentliche Rettung des Bauernstandes. Was aber soll dem Gutsherrn Ersatz bieten für die wegfallenden Dienste der Bauern? Welche Einrichtung tritt an die Stelle der Fronden? Wer dient — nachdem der Bauer dienstfrei geworden ist? Die Frage wäre überflüssig, wenn man damals den Gutsbetrieb aufgelöst hätte. Man hätte, wie es zum Beispiel in Schleswig-Holstein geschehen war, den Boden des Rittergutes in eine Anzahl kleinerer Pachtungen zerlegen können, die von Pächtern bäuerlichen Standes übernommen worden wären. Der Gutsherr hätte den eigenen Betrieb eingestellt, er hätte aufgehört, Landwirt zu sein, er hätte sich nach dem Beispiel Irlands oder der Lombardei in einen vornehmen Rentner verwandelt. Er wäre wohl nach einiger Zeit in die Städte gezogen, um höchstens zur Sommerfrische oder zur Jagd auf sein Herrenhaus zurückzukehren, das nur noch von einem Park umgeben gewesen wäre. Beim Wegfall des eigenen Betriebes wäre auch kein Ersatz für die Fronden nötig gewesen. Auf dem Lande hätte man nur noch bäuerliche Kleinwirtschaft gehabt, teils Bauern aus der früheren Verfassung, teils neu angesetzte bäuerliche Pächter. Das war aber nicht nach dem Sinn des preußischen Landadels. Der nordostdeutsche Gutsherr wollte die große Landwirtschaft beibchalten; denn er fühlt sich nun einmal für diesen Beruf geschaffen, den er ja auch vorzüglich erfüllt. Und der preußische Staat hat niemals versucht, seinen Adel der Landwirtschaft zu entfremden; denn in dem Stande der Gutsherren lag damals mehr noch als heute seine politische Kraft. Aus dieser Klasse nimmt er die Männer, die daheim zu dem Geschäft des Befehlens, zu der Ausfüllung verantwortlicher Stellungen erzogen sind. Die Söhne des Adels, die als Beamte in den Staatsdienst treten oder als Offiziere in das Heer des Königs übergehen, haben die Grundlage ihrer Tüchtigkeit darin, daß sie aus gutsherrlichen Familien stammen. Es konnte dem Staate gar nicht in den 112 u- Die Landarbeiter in Knechtschaft nnd Freiheit. Sinn kommen, diese Quelle seiner politischen Bedeutung mutwillig zu verschütten. Also aus politischen Gründen sollte das Rittergut fortbestehen, und ökonomische Gründe kamen verstärkend, wenn auch weniger beachtet, noch hinzu. Der gutsherrliche Großbetrieb ist eine höher entwickelte Form der ländlichen Verfassung, als der bäuerliche Kleinbetrieb; der Großbetrieb hatte sich mühsam über den früher vorwaltenden Kleinbetrieb erhoben; vielleicht hie und da gewaltsam, aber nun war er einmal da und konnte, wie jede andere Einrichtung, fordern, daß ihm die Verjährung zugute komme. Diesen Großbetrieb, der allein der Ort war, wo die rationelle Landwirtschaft mit ihren technischen Anforderungen sich geltend machen konnte, wieder künstlich in Kleinbetriebe zu zersplittern, wäre wirtschaftlich ein Rückschritt gewesen, etwa so, wie wenn man unsere mechanische Spinnerei und Weberei zerstören und das Handspinnrad mit dem Handwebstuhl wieder in Tätigkeit versetzen wollte. Es mag ja sein, daß niedriger Preisstand des Getreides einmal den Großbetrieb wieder unlohnend, den Kleinbetrieb wünschenswert machen wird. Aber so lag damals die Sache noch keineswegs. Sehr häufig entspringt auch die Schwärmerei für Bauern einer falschen Empfindsamkeit; man erwärmt sich für diese ursprüngliche Verfassung, weil man die Entwicklungsgeschichte nicht begreift, die uns überall, nicht nur in der Industrie, den höheren, verwickelteren Verfassungsformen entgegenführt. In Preußen war es also zweifellos, daß der gutsherrliche Betrieb bleiben sollte; die Dienste konnten nicht einfach wegfallen, und so entstand die Frage: wer arbeitet künftig auf dem Rittergut. Die Gutsherren Ostpreußens, mit denen man im Jahre 1807 über die Aufhebung der Erbuntertänigkeit verhandelt hatte, machten einen höchst bezeichnenden Vorschlag für die Neuordnung der Dinge. Sie sagten: Man erlaube uns, so viele Bauernhöfe zum Gutsfelde einzuziehen als wir wollen; dann werden wir an Stelle der Bauern sogenannte Büdner ansetzen. Büdner oder Kätner, das sind Leute, denen der Gutsherr ein kleines Haus anweist und eine Anzahl Äcker, vielleicht 3 bis 6 Morgen Landes, nicht entfernt so viel, wie ein kleiner Bauer hat, nicht so viel, daß ©r davon allein leben kann, nicht so viel, daß er darauf ein Gespann oder auch nur ein Zugtier zu halten braucht. Nur etwa eine Kuh würde sich der Büdner halten und einige Schafe, die er in die Herde des Gutsherrn einstellt; er baut auf dem Acker seine Kartoffeln, hat etwas Milch von Die Landarbeiter bei der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung. LI3 der Kuh und etwas Wolle von den Schafen; einige Gänse und Hühner kommen dazu. Für eine Landwirtschaft ist das zu wenig; der Büdner soll auch gar nicht allein davon leben, er soll sich dem Gutsherrn als Arbeiter zur Verfügung stellen. Der Sinn dieses Vorschlages ist also: wir brauchen, um die Frondienste zu ersetzen, einen eigenen Arbeiterstand. Soll der Bauer nicht mehr nebenher für uns arbeiten, so wollen wir Leute haben, die nur Arbeiter sind; wir brauchen von jetzt ab Gutsarbeiter, und wir wollen die nötige Anzahl der Bauern, die noch da sind, in solche Gutsarbeiter verwandeln. Aber die Bauern sind ja nun frei; werden sie sich die Verwandlung in Gutsarbeiter, eine unbestrittene Herabsetzung, als freie Leute gefallen lassen? Doch nur, wenn sie gezwungen werden; und wie soll man freie Leute zwingen? Darin zeigt sich nun gerade der Tiefsinn jenes Planes. Das Zwangsmittel der Untertänigkeit ist weggefallen; aber wie, wenn man dem freigewordenen Bauer sein Land abnimmt und es dem Gutslande zuschlägt? Dann dehnt sich erstens der gutsherrliche Betrieb gewaltig aus, was einem dringenden Wunsche der Gutsherren entspricht; und zweitens muß doch der landlos gewordene freie Mann weiter leben; vom Lande lebt er nicht mehr, er sieht sich also nach anderem Verdienste um und findet keinen anderen als etwa den Arbeitslohn. Er meldet sich also ehrerbietig auf dem Gutshofe seines früheren Herrn als Gutsarbeiter. Er bittet um die Anweisung einer Büdnerstelle, und der Stand freier Gutsarbeiler ist fertig. Der Gutsherr kann die Erbuntertänigkeit entbehren; denn die Landlosigkeit seiner Leute leistet dasselbe, sie zwingt seine Leute zur Gutsarbeil. Aus dem Erbherrn, dem mit der Herrschaft über die Leute auch die Sorge für deren Wohl ohgelegen hatte, wird • nun der Arbeitgeber, der nicht mehr durch die Verfassung, sondern nur noch durch seine Gutherzigkeit genötigt wird, sich um seine Leute zu bekümmern. Zum Glück wirken ältere Gesetze, wenn sie verschwunden sind, noch in den Sitten nach, und so war gewiß, auch freien Arbeitern gegenüber, ein patriarchalisches Verhältnis häufig zu erwarten. Der Vorschlag läuft aber doch darauf hinaus, das Bauernlegen wieder in Gang zu bringen und Bauern in Gutsarbeiter zu verwandeln. Beides steht in schreiendem Widerspruch zu den Überlieferungen des preußischen Staates. Es mußte damals, das fühlen wir deutlich, es mußte Schranken geben, an denen der unerhörte Vorschlag abprallte. Untersuchen wir, welche Schranken das waren. So überraschend es für unsere Zeit sein mag, das Privatrecht engeren Knapp. 8 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Sinnes konnte dem Bauernstände nur wenig Schutz gewähren. Der Bauer war damals nicht Eigentümer seines Hofes; er war nur zur Nutzung berechtigt, und diese Nutzungsberechtigung war nur in der Minderzahl von Fällen eine erbliche; in den meisten Gegenden war sie unerblich. Der Bauernhof konnte also in den meisten Gegenden, wenn man die Erledigung des Nutzungsrechtes abwartete, eingezogen werden, ohne daß der Gutsherr auch nur eine Entschädigung zahlte. Das Bauernlegen war zum Beispiel in Ostpreußen, Pommern, Oberschlesien ein Mittel, kostenlos Landarbeiter zu schaffen, soweit das Privatrecht in Betracht kam. Aber es gab auch noch Polizeigesetze, es gab ein Verwaltungsrecht, und dies verbot schlechterdings, daß Bauernhöfe eingezogen wurden. Es war die bekannte, wesentlich durch Friedrich den Großen ausgebildete Gesetzgebung gegen Einziehung des Bauernlandes. Der Gutsherr mußte jedenfalls die bäuerliche Stelle besetzt erhalten; wen er darauf setzte, war gleichgültig; aber die Stellen mußten bäuerliche Stellen bleiben und durften in bezug auf den Umfang des Landbesitzes nicht geschmälert werden; gleichgültig, welches Besitzrecht darauf bestand und wer sie inne hatte: es gab einen polizeilichen Schutz der Bauernstellen. Der preußische Staat konnte sich also gegen die geplante Vertreibung von Bauern und Verwandlung derselben in Gutsarbeiter, nach der damaligen Verfassung, ohne weiteres wehren; er brauchte nur die Polizeigesetze, wonach Gutsherren kein Bauernland erwerben durften, aufrecht zu erhalten. Es hatte große Mühe gekostet, diese Gesetze zu schaffen, aber nun waren sie da, nun wurden sie wichtiger als je, nun war der große Augenblick ihrer Anwendung gekommen. Diese Polizeigesetze hinderten aber nicht nur die Vertreibung der Bauern, sondern auch die Vergrößerung des Gutslandes; und die Vergrößerung des Gutslandes wünschten damals die Gutsherren vor allem, sie forderten die Befreiung von jenem polizeilichen Zwang als politische Entschädigung für die weggefallene Erbuntertänigkeit, und der Staat wollte eine Entschädigung dieser Art nicht verweigern. Ferner galten jene Polizeigesetze als ein Erbstück aus der Zeit merkantilistischer Bewachung und Bevormundung des wirtschaftlichen Verkehrs, und es war damals modern, vollständige Verkehrsfreiheit zu fordern, von der man erwartete, daß sie von selber alles Heil bringe. Endlich erschienen jene Polizeigesetze als ein Best ständischer Gliederung: der Bauernstand sollte im 18. Jahrhundert nur Bauerngüter, der Adel sollte nur Bittergüter besitzen. Die Aufklärung aber forderte, daß dieses ständische Recht Die Landarbeiter bei der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung. des Grundbesitzes falle; der Bürgerliche sollte Rittergüter kaufen dürfen, konnte man da dem Adel verweigern, Bauerngüter zu erwerben? Kurz, jene Polizeigesetze widerstrebten dem Liberalismus, und im volkswirtschaftlichen Liberalismus erblickten die Staatsmänner, wie Schön und Hardenberg, das Heil. Mithin war die einzige Waffe des Staates, die Anwendung der bestehenden Polizeigesetze, veraltet; ihre Anwendung war durch das liberale Glaubensbekenntnis verboten. Der Freiherr vom Stein teilte zwar dieses Glaubensbekenntnis nicht und sprach das mutige Wort aus: „Eine gesetzliche Einschränkung der freien Disposition über das Eigentum wird bleiben müssen: diejenige nämlich, welche dem Eigennutz des Reicheren und Gebildeteren Schranken setzt und das Einziehen des Bauernlandes zum Vorwerksland verhindert.“ Aber die Mahnung blieb unbefolgt: von 1808 bis 1816 wurde wirklich jene Polizeigesetzgebung abgeschafft, und es stand nunmehr jedem Gutsherrn frei, sein Land durch Bauernland zu vergrößern und so Bauern in Arbeiter zu verwandeln. Die Abschaffung geschah allerdings ganz unscheinbar, durch schwer verständliche, versteckte Paragraphen in weitläufigen Gesetzen, und obgleich sie zweifellos geschah und die breiteste Wirkung übte, haben es nur ganz wenige Kenner der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung bemerkt, und das große Publikum weiß es heute noch nicht. Trotzdem ist es wahr: die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung hat jenen friderizianischen Schutz des Bauernlandes abgeschafft, um die Gutsherren durch dieses Zugeständnis für die Aufhebung der Erbuntertänigkeit politisch zu entschädigen. Indessen hat der preußische Staat bekanntlich doch die Bauern nicht einfach den Gutsherren ausgeliefert. Er hat nur auf den Gebrauch jener veralteten Waffe verzichtet; er hat aber zugleich eine neue Waffe für die Verteidigung der bäuerlichen Interessen geschmiedet. Das Losungswort der neuen Zeit war Freiheit und Eigentum; kurz nach der Befreiung der Bauern, schon 1811 und 1816, erschienen die berühmten Regulierungsgesetze, die es dem Bauern möglich machten, sein fronbelastetes Nutzungsrecht in dienstfreies Eigentum zu verwandeln. Wer von dieser Befugnis Gebrauch machte, der war nun Eigentümer; er war nicht nur persönlich frei, sondern er war auch außerhalb jeder Beziehung zu dem früheren Gutsherrn. Wenn dann der Gutsherr den Bauernhof erwerben wollte, so war dies zwar polizeilicli erlaubt; aber es konnte nicht auf dem Weg einer bloßen Kündigung geschehen, vielmehr mußte der Gutshei’r mit dem Bauern über den Ankauf des Hofes 4 8 * 116 n. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. verhandeln, und nur wenn der Bauer verkaufen wollte, und nur gegen Zahlung des geforderten Kaufpreises, konnte das Bauerngut in die Hände des früheren Gutsherrn — des Gutsbesitzers, wie er nun treffend genannt wurde, gelangen. Dies ist kein Bauernlegen mehr, sondern nur ein Aufkäufen von Bauerngütern; es konnte nur zustande kommen, wenn der Bauer wollte, und dem, der da will, geschieht nicht unrecht. Die Eigentumsverleihung an die Bauern ist die neue Waffe, die der Staat dem Bauern in die Hände gab, damit er sich gegen die Gelüste des Gutsherrn wehre; so hat der Staat den Fortbestand der damals noch vorhandenen Bauern zu sichern gesucht. Für den Erwerb des Eigentums und für den Wegfall der Fronden mußte der Gutsherr entschädigt werden; denn seine früheren Bechte wurden als wohlerworbene anerkannt. Die Entschädigung gab nicht der Staat, sondern der Bauer selbst, meist durch Abtretung von Land. Das Bittergut wuchs an Umfang durch die Landentschädigung, die der Gutsherr nun erhielt; und da zugleich die Fronden wegfallen, so entsteht aus der vereinigten Wirkung beider Ursachen nun erst recht die Frage: woher sollen für den Gutsherrn die Arbeitskräfte kommen? Sie wird zur Lebensfrage für das Biltergut. Deshalb erhebt sich jetzt ein geschlossener Widerstand der Gutsherren gegen die Begulierungsgesetze. Der Staat will sie, und die einflußreichste Klasse im Staat sträubt sich dagegen, weil sie sich in ihrer Wirtschaft bedroht sieht; der fortbe- slehende Großbetrieb muß einen Arbeiterstand haben, und die Regulierungsgesetze geben der Landbevölkerung das neue Mittel in die Hand, wodurch sie sich gegen die Verwandlung in Arbeiter wehrt, nämlich die Eigentunisverleihung. Es entsteht ein Kampf, in dem niemand deutlich aussprach, was das Ziel war; dessen Ziel erst wir ganz klar erkennen: die Gutsherren ringen mit dem Staat, der seine Bauern aufrechthalten will, nicht zu dem Zweck, alle Bauern zu stürzen — sondern nur, um bei dieser Gelegenheit die nötige Arbeiterbevölkerung zu schaffen. Nicht Standesvorurteil, nicht Mißgunst gegen die Bauern, nicht Festhalten am Alten und Verrotteten gibt den Gutsherren ihre Kraft; ihre Stärke liegt vielmehr darin, daß es folgerichtig ist, einen neuen Arbeitersland zu schaffen, wenn dem Großbetrieb die herkömmliche Arbeitsverfassung zerstört wird, wie es durch die Dienstbefreiung der Bauern geschah. Der Staat — so sollte man meinen — hätte die Sache selber in die Hand nehmen und gleichzeitig mit der Regulierung der Bauern die Be- Die Landarbeiter bei der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung. ||7 dingungen für die Entstehung neuer Arbeiter vorschreiben sollen. Aber wer dachte damals über Arbeiterfragen nach! Man war ganz und gar beschränkt auf die eine Seite der Neuordnung; man meinte, es bandle sich allein um Schaffung bäuerlicher Eigentümer — und statt zu leiten, ließ man sich leiten, und statt vorzuschreiben, machte man Zugeständnisse. Nach langem Ringen ergab sich folgender Ausgleich. Der Staat bleibt fest in bezug auf die Eigentumsverleihung an die Bauern; aber wer ist Bauer? Das Wort Bauer wird im engeren Sinne genommen, und Bauer ist nur derjenige, dessen Hof ein Gespann von Zugvieh erfordert; also nur der größere Bauer kann die Eigentüms- verleihung fordern (Deklaration von 1816). Nur dem größeren Bauern wird also jene Waffe in die Hand gegeben (daß es auch unter den größeren Bauern noch Ausnahmen gibt, wollen wir hier übergehen). Dies lassen sich die Gutsherren gefallen; sie verlieren die Spannfronden, gegen Entschädigung in Land, mitunter auch in Geld; sie können also, ohne Opfer zu bringen, zur Haltung eigenen Spannviehs übergehen, und sie tun es gern; denn der rationelle Betrieb erfordert dringend, daß die alte Mißwirtschaft mit dem Frongespann aufhöre; es werden Ställe gebaut und Pferde angeschafft, es werden neue Knechte gedungen. Aber was die kleinen, die spannlosen Leute betrifft, deren geringer Besitz nur mit Handdiensten belastet ist, die hält der Gutsherr fest und verlangt, daß sie als Fröner in der alten Verfassung bleiben; der Staat, der keinen anderen Vorschlag in Bereitschaft hatte und der den Untergang der Gutswirtschaft nicht will und nicht wollen kann, der Staat gibt nach — und die vielen kleinen spannlosen Bauern bleiben, was sie waren. Fürs Rittergut bestehen also die Frondienste, soweit sie Iland- dienste sind, ruhig weiter. Auf dieser Grundlage wurde 1816 der Friede geschlossen. Wohl ihnen, den großen Bauern, sie haben zwar große Opfer gebracht und nur die Hälfte oder zwei Drittel ihres Ackerbesitzes behalten; aber dienstfrei sind sie, und Eigentümer sind sie auch. Der Staat hat sie auf eigene Füße gestellt. Ganz anders die kleinen Bauern! Der Staat hat ihnen den früheren polizeilichen Schutz ihres Fortbestehens genommen, und den neuen Schutz durch Eigentumsverleihung hat der Staat ihnen verweigert. Die kleinen Bauern allein, aber die kleinen Bauern ganz gewiß, sind also in den Zustand geraten, den die Gutsherren ursprünglich allen Bauern zugedacht hatten: sie sind fronbelastete Nutz- 118 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. nießer kleiner Stellen, deren Bestand in die Willkür des Gutsherrn zu geben ist. Jedermann rühmt die Erhaltung der Bauern durch die Hardenbergi- sche Gesetzgebung; daß es nur die großen waren, wird dabei nicht gesagt; und warum sagt denn niemand, wie es den kleinen erging? Für die kleinen Bauern war Preußen nicht besser als Mecklenburg. Die kleinen Bauern haben durch die Hardenbergische Gesetzgebung nichts gewonnen, aber viel verloren! Nur waren sie persönlich frei; aber wenn dies den großen Bauern Wohltat, da sie auch wirtschaftlich selbständig geworden waren, so war es für die kleinen Leute eher ein Schaden; denn sie haben in ihrem Herrn auch ihren Beschützer verloren. Man sollte niemanden freilassen, dem man nicht die Mittel gibt, in der Freiheit zu leben. Die Freiheit an sich ernährt ihren Mann nicht; sie ist gar nicht „jedermanns Sache“; es wäre nur wichtig gewesen, daß man die Freiheit hätte nach Bedarf erlangen können; wer sie aus Schwäche nicht gebrauchen kann, der wird durch Freilassung eigentlich nur verstoßen. Damit soll nicht gesagt sein, daß heute die Unfreiheit der kleinen Leute noch am Platz wäre, sondern nur, daß es damals richtig gewesen wäre, auch ihre Befreiung noch aufzuschieben, wenn man sie von den anderen Reformen ausnahm. Das ist höchst unliberal, sogar überkonservativ gedacht. Wer fragt aber nach solchen Parteibezeichnungen! Man nehme das Nützliche, wo man es findet. Doch ist dies für die Gegenwart ohne praktischen Wert. Worauf es allein ankommt, ist, sich zu überzeugen, daß die Belassung der Handfröner in ihrem alten Zustande unseren Rittergutsbetrieb vor allen Nöten des Überganges bewahrt hat. Um dies einzusehen, vergleiche man nur die Entwicklung in Rußland. Wie es da ging, hat Mackenzie Wallace vortrefflich geschildert. Als die Bauern dort im Jahre 1861 frei wurden, bestand der Gemeindebesitz noch fort und wurde auch beibehalten. Der Gutsherr überließ einen Teil des Landes den freigewordenen Bauern, aber nicht etwa einem jeden Bauern etwas, sondern das ganze für die Bauern abgesonderte Land wurde an die Gemeinde als solche abgetreten. Jede Familie in der Gemeinde halte, wie früher, den Anspruch auf soviel Land, als sie mit ihren Arbeitskräften bebauen konnte. Es gab also in Rußland auch nach der Befreiung keine Klassenunterschiede innerhalb der Bauernschaft; Vollbauern, Halbbauern, Viertelsbauern gibt es da nicht; es gibt da keine Kossäten, keine Büdner und Kätner; es gibt nur eine Art von Bauern, Die Landarbeiter bei der Stein-Hardenbergiaehen Gesetzgebung. \ ]Q und sie alle wurden frei, sie alle wurden von den Fronden entlastet. Was war nun die Folge für den russischen Gutsherrn? Die größte Verlegenheit in bezug auf Arbeitskräfte! So ärmlich auch die Bauerngemeinden leben, so war doch die Ärmlichkeit ganz allgemein, es war kein Teil der Bauern schlechter als der andere Teil gestellt, es war kein Teil der Bauern im Fron Verhältnis geblieben. Der Gutsherr war also genötigt, mit den freigewordenen Gemeinden Verträge auf Arbeitsleistung abzuschließen. Man ging zu einem System der Hilfsdienste über. Die Bauerngemeinden verpflichteten sich, gegen Lohn, dem Gutsherrn soundso viel Spanndienste, soundso viel Handdienste zu leisten. Das taten die Bauern sehr ungern, denn der veränderte Rechtsgrund tröstet den Bauer nicht über den Fortbestand der Tatsache, daß er für den Gutsherrn arbeitet; und dem Gutsherrn war damit auch nicht viel geholfen, denn der nun ausbedungene, statt erzwungene, Bauerndienst wurde schlecht geleistet trotz der Bezahlung. So hat sich der gutsherrliche Betrieb in Rußland nach der Bauernbefreiung nicht gehoben; an vielen Orten mußte sogar der Eigenbetrieb aufgelöst, die Verpachtung des Herrenlandes eingeführt werden; wo aber der Eigenbetrieb beibehalten wurde, ist er durch das System der Hilfsdienste weit weniger lohnend als vorher; der russische Edelmann sagt, halb im Ernst und halb im Scherz: Früher haben wir Champagner getrunken, und jetzt trinken wir Bier. Er wartet nun, bis die Bauerngemeinden abgewirtschaftet und sich durch Landverlust in bloße Lohnarbeiter verwandelt haben: dann werden sich die Bedingungen des schwunghafteren Betriebs wieder einstellen, und der russische Landadel wird dem deutschen in gleicher wirtschaftlicher Kraft gegenüberstehen. Solche Krisen hat der nordostdeutsche Rittergutsbesitzer nicht erlebt, und zwar nur deshalb nicht, weil im Augenblick der Befreiung des Bauernstandes ein ländlicher Arbeiterstand übrig gelassen, gleichsam ausgespart worden ist. Die beibehaltenen Handfröner reichten übrigens nicht aus für das vergrößerte Rittergut. Es mußten noch neue Arbeitskräfte hinzukommen ; woher kamen die? Zum Teil daher, daß gewissen spannfähigen Bauern die Regulierung versagt blieb, insbesondere denjenigen, die durch Friedrich des Großen Bemühungen neu angesetzt worden waren. Sie konnten nicht Eigentumsverleihung verlangen, ihre Stellen durften eingezogen werden; die früheren Inhaber, besonders die der unerblichen Stellen und öfter noch die Kinder jener Inhaber, wurden dann Landarbeiter. 120 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Ferner ist es klar, daß die regulierten Bauernhöfe, wegen der Landabtre- lung an die Gutsherren, viel weniger Land besaßen als vorher; der Bauer hatte daher weniger Gesinde nötig als vorher und mußte, um von seiner* neuen Lage Vorteil zu ziehen, das überflüssige Gesinde entlassen. Dieses Gesinde wurde von dem Gutsherrn gedungen, manchmal ebenfalls als Knecht oder Magd; häufiger wohl traten die Leute, besonders wenn sie sich verheiraten wollten, in die Stellung dauernder Gutsarbeiter;ein. Die neuen Gutsarbeiter, gleichgültig welcher Herkunft, erhielten in der Kegel, ähnlich wie die Büdner, einen kleinen Landbesitz; aber da die neue Gründung lassitischer Stellen seit 1807 verboten war, so gab man diesen Leuten ein anderes Rechtsverhältnis. Der Katen und das geringe zugehörige Land wurde ihnen nur für die Dauer des geschlossenen Arbeitsvertrages eingeräumt, während bei dem lassitischen Rechtsverhältnis in der Regel die Dauer auf Lebenszeit vorausgesetzt war. Solche Gutsarbeiter, die sich äußerlich gar nicht, sondern nur juristisch von den früheren lassitischen unterscheiden, nennt man Insten oder auch wohl Dienstleute. Die Gutsbesitzer verwandelten auch ihre lassitischen Arbeiter älteren Ursprungs bei vorkommender Neubesetzung sehr häufig in Insten; das hatte einen großen Vorteil. Sollte nämlich der Staat einmal den Entschluß fassen, auch die kleinen Lassiten in Eigentümer zu verwandeln, wie früher die großen, so war durch die Einführung des Instenverhältnisses diese Gefahr vom Gutsbesitzer abgewendet, denn nach preußischer Überlieferung war der Inste niemals regulierbar. Und die gefürchtete Reform trat im Jahre i85o wirklich ein. Alle, auch die kleinen, spannlosen Lassiten wurden da für regulierbar erklärt, sie konnten dienstfreie Eigentümer werden. Die Maßregel war gut, kam aber ein wenig spät — denn in der Hauptsache waren sie inzwischen Insten geworden, und auf Insten bezog sich auch die Maßregel von i85o nicht. Immerhin hat man auf diese Weise eine Minderheit von kleinen Eigentümern geschaffen, die nebenher auf Lohnverdienst ausgehen, und die eine Stätte haben, wohin sie ihr Haupt legen können. Sie sind in derjenigen Lage, die man überhaupt den Gutsarbeitern wünschen muß. Wegfallen kann ja diese Klasse nicht, solange der Gutsbetrieb noch bleibt; wenn aber schon Gutsarbeiter sein müssen, so sind die mit kleinem Landeigentum die denkbar besten. Von hier aus liegt nun die Forderung nahe, daß man die große Zahl der Insten, welche die Mehrheit der Landarbeiter bilden, in die gleichen Die Landarbeiter bei der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung. f^f Vorteile versetze wie früher die Lassiten; aber welche Schwierigkeiten stellen sich dem entgegen, nachdem die Dinge nicht mehr im Flusse, sondern starr geworden sind! Die Rechtsanschauung, die Interessen der Gutsherren, die parlamentarische Behandlung unserer Gesetze — das alles soll hier nur angedeutet werden. Die größte Schwierigkeit ist vor allem die, daß die tatsächliche Verfassung der Insten sich inzwischen gewaltig geändert hat. Früher, wie auch im ganzen 18 . Jahrhundert, hielt man es für selbstverständlich, daß der Landarbeiter einen kleinen, sagen wir einen haushaltungsmäßigen Betrieb für sich habe. Wenn unter Friedrich dem Großen die Herabsetzung der Frondienste zur Sprache kommt, so befiehlt der König regelmäßig: es sollen mehr Büdner angesetzt werden. Es galt für völlig klar und zweifellos, daß diese Leute einiges Land für sich bestellen, einiges Vieh für sich halten. Die neuere Reform von i85o hat diesen Besitz nicht etwa neu gegeben, sondern eben nur den Rechtsl.itel des Besitzes verändert; die Eigentumsverleihung setzte voraus, daß der Mann schon vorher etwas hatte, was freilich nicht Eigentum, was aber doch Landbesitz war. In der neueren Zeit aber nimmt man dem Insten älterer Art das Land und verbietet ihm die Viehhaltung, das heißt, beim Abschluß neuer Verträge wird dies so geordnet. Der Gutsherr will die ganze Arbeitszeit der Leute zur Verfügung haben; er zahlt den Drescherlohn in einem Anteil am erdroschenen Getreide, er liefert dem Arbeiter die Kartoffeln, er schickt ihm sogar die Milch ins Haus und sorgt auf jede Weise dafür, daß der Arbeiter nichts für sich selber zu tun habe, sondern immer für den Gutsbetrieb zur Verfügung sei. Wo diese neue Entwicklung bereits vollzogen ist — und sie hat schon weit um sich gegriffen — da ist der Gutsarbeiter der unselbständigste Mensch, den man sich vorstellen kann: seinen Lohn erhält er größtenteils in Nahrungsmitteln, mit nur geringem Zuschuß an Geld. Er ist durch den Naturallohn mehr verwandt mit dem Gesinde, von dem er sich aber dadurch unterscheidet, daß er nicht im Hause des Herrn lebt, wie Knechte und Mägde, besonders der Bauern, tun. Er ist kein eigentlicher Inste mehr; Haus hat er nicht, Acker hat er nicht, Kuh hat er nicht. Häufig wird ihm die Stellung gekündigt, und er rückt von einem Rittergut aufs andere; überall da wohnen sie in kleinen Gruppen, abgetrennt von den Bauerndörfern durch den Raum, vom Gutshof und seinen Bewohnern geschieden durch den unermeßlichen Abstand der Bildung. Selbst wohlwollende Schilderungen, die man von ihrer Lebensweise und Denkart [22 II- Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. liest, erinnern Zug für Zug an die geistige und sittliche Verkommenheit der früheren Erbuntertanen. So sind unsere Gutsarbeiter ihrer Mehrzahl nach beschaffen, und so sind sie entstanden; der diensthelastete Bauernstand wurde bei der Befreiung in zwei Teile gespalten; auf der einen Seite schuf man den Land- mann ohne Dienst, auf der anderen Seite den Dienstmann ohne Land. Die Slein-IIardenbcrgische Agrargesetzgebung ist nicht bloß eine Gesetzgebung zur Herstellung eines Standes dienstfreier bäuerlicher Eigentümer; sie hat auch den Gutsherrn von seinen früheren Pflichten gegen die Bauern befreit und ihm für seinen kapitalistischen Betrieb diejenige Arbeitsverfassung geliefert, die damals als selbstverständlich galt: die proletarische. Wer ist daran schuld? Wo ist der böse Ratgeber, der sich in den Kreis der hervorragenden Männer eingeschlichen hat, denen wir es verdanken, daß der preußische Staat ohne gewaltsame innere Umwälzung langsam in die moderne Zeit hinübergeführt worden ist? Man wird vergeblich danach suchen. Auch die Gutsbesitzer sind nicht anzuklagen; sie haben gewiß durch persönliches Wohlwollen in tausend einzelnen Fällen die Härten der neuen Arbeitsverfassung gemildert. Was hier geschehen ist, entstand nicht aus einer Verschwörung von Böswilligen, sondern war die Gesamtwirkung entfesselter Gewerbsinteressen, denen der Staat, nach dem damaligen Stande sozialpolitischer Einsicht, ungehindert ihren Lauf ließ. Seitdem hat sich die Sozialpolitik als Wissenschaft bedeutend erhoben. Heule kennt man auch Arbeiterinteressen, die man damals nicht sah. Eine freie Besprechung dieser Dinge ist erlaubt, es vollzieht sich heule in aller Öffentlichkeit die Gedankenarbeit, die da nötig ist, um die Sachlage zu erkennen und so den ersten Schritt zur Besserung zu tun. Kein Mensch glaubt mehr daran, daß der Staat sich um diese Dinge nicht zu bekümmern habe. Unsere Beamten lernen früh genug, wie es mit den wirtschaftlichen Interessenkämpfen aussieht; sie werden sich nicht mehr das Heft aus der Hand nehmen lassen, auch von parlamentarischen Mehrheiten nicht, die wir ja meisterhaft zu behandeln wissen. Keine Herrschaft wird so leicht ertragen, ja so dankbar empfunden, wie die Herrschaft hochsinniger und hochgebildeter Beamten. Der deutsche Staat ist ein Beamtenstaat — hoffen wir, daß er in diesem Sinne ein ßeamtenstaat bleibe! Dann gelingt es ihm wohl am ersten, die Wirrsale und Irrungen wirtschaftlicher Klassenkämpfe zu überwinden. Dann Die Landarbeiter bei der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung. J23 wird der Staat auch imstande sein, nach und nach die ländlichen Proletarier der Ostprovinzen so zu heben, daß wir sie als ebenbürtige Landsleute anerkennen dürfen. Frei sind sie; man mache es ihnen also möglich, in der Freiheit zu gedeihen. Unsere damals gegründete Heeresverfassung geht ebenfalls weit hinaus über die engen Vorstellungen des Liberalismus. So wird das 20. Jahrhundert auch die liberale Hardenbergische Agrargesetzgebung weiterbilden und vollenden. Landarbeiter und innere Kolonisation. Auf der Tagesordnung für die Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik (i8g3) stehen folgende Gegenstände: 1. Die ländliche Arbeiterfrage und die deutschen Binnenwanderungen; und 2 . Die Bodenbesitzverteilung und die Sicherung der Kleingrundbesitzer. Mir ist die ehrenvolle Aufgabe zuteil geworden, unsere Verhandlungen durch einen Vortrag einzuleiten; offenbar ist es geschehen, weil die aufgeworfenen Fragen für mich das höchste Interesse darbieten; denn ich habe viel Mühe darauf verwendet, die Entstehung der heutigen Zustände aufzuklären. Daß ich aber ein hervorragender Kenner der Gegenwart wäre, kann ich angesichts der neueren Untersuchungen nicht mehr behaupten. Durch die erfolgreiche Bemühung unseres Vorsitzenden, Herrn Professor Dr. Schmoll er, sowie durch die unermüdliche Beihilfe des Vortragenden Bates des landwirtschaftlichen Ministeriums, Herrn Geheimrat Dr. Thiel, endlich durch die sachkundigen Vorbereitungen des Herrn Professor Dr. Sering ist es, wie Sie wissen, gelungen, eine Beihe von Drucksachen herzustellen, durch welche vollkommen neue Grundlagen für unsere Verhandlungen gewonnen sind. Keine Versammlung unseres Vereins war jemals so gut vorbereitet, ja es dürfte überhaupt nicht oft dagewesen sein, daß irgendeine Verhandlung über öffentliche Angelegenheiten einen solchen wissenschaftlichen Unterbau erhalten hätte, wie er uns heute zur Verfügung steht. Die Drucksachen umfassen vier Bände, die in der Reihe unserer Schriften die Nummern 53, 54. 55 und 56 tragen, Bände, von denen der dünnste über 3oo Seiten, der dickste fast goo Seiten zählt. Von diesen vier Bänden beschäftigen sich drei mit den .Verhältnissen der Landarbeiter in Deutschland. Alles, was darin steht, gründet sich auf freiwillig beantwortete Fragebogen, die zu Tausenden ausgesendet worden sind. Zahllose hervorragende Landwirte haben sich in allen Gegenden unseres Vaterlandes bereit gefunden, in mühsamer Arbeit die an sie gerichteten Fragen zu beantworten. Unser Verein schuldet allen diesen Männern den wärmsten Dank, und es tut uns leid, daß wir hier Landarbeiter und innere Kolonisation. 125 die vielen Namen nicht einzeln nennen können. Das so entstandene Material ist hier in Berlin zunächst geordnet und dann zu lesbaren Übersichten verarbeitet worden. Die Arbeiterverhältnisse in Nordwestdeutschland hat Herr Dr. Karl Kaerger zusammengefaßt, ein hervorragender Beobachter, dem wir, wie bekannt, auch die Aufklärung der sogenannten Sachsengängerei verdanken. ^ Württemberg, Baden und das Reichsland Elsaß-Lothringen sind von Herrn Dr. Losch dargestellt. Hohenzollern, Regierungsbezirk Wiesbaden, Thüringen, Bayern, Regierungsbezirk Kassel, Großherzogtum Hessen, Königreich Sachsen waren den Händen des Herrn Dr. Kuno Frankenstein anvertraut. Schleswig-Holstein, die Provinz Sachsen, Braunschweig und Anhalt sind durch Herrn Friedrich Großmann bewältigt worden. Die Rheinprovinz nebst Birkenfeld hat Herr Otto Auhagen zur Anschauung gebracht. Eine sorgfältige statistische Ergänzung für ganz Deutschland verdanken wir dem Fleiße des Herrn Dr. H. Grohmann. Endlich ist über die Arbeiterverhältnisse im Osten der Elbe eine Monographie durch Herrn Dr. Max Weber zustande gekommen, die alle Leser durch Reichtum der Gedanken und Tiefsinn der Auffassung überrascht hat. Dies Werk vor allem hat die Empfindung geweckt, daß es mit unserer Kennerschaft vorbei ist, daß wir von vorn zu lernen anfangen müssen. Die bisher besprochenen drei Bände (53, 54 und 55) beruhen alle auf jener Umfrage des Vereins bei praktischen Landwirten. Der vierte Band (der 56. in der Reihe) behandelt die neuere Kolonisation im östlichen Deutschland und beruht naturgemäß auf anderen Quellen. Der Verfasser, Herr Professor Dr. Sering, berichtet darin auf Grundlage der Gesetze und der Literatur sowie nach eigener reicher Anschauung. Auch hier wie bei seinen Studien über die nordamerikanische Konkurrenz, haben wir das wohltuende Gefühl, einen vorzüglichen Fachmann erzählen zu hören, dem es noch dazu gelungen ist, durch übersichtliche Einteilung des Stoffs und durch Einfachheit und Lebendigkeit der Sprache den Gegenstand so zu behandeln, daß man ihn nicht nur mit Nutzen, sondern auch mit Vergnügen liest. Wie überall ist das auch hier nur dadurch erreicht, daß der Stoff geistig vollkommen beherrscht ist. 126 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Mit begreiflicher Schüchternheit versuche ich nun, von den Ergebnissen fremden Fleißes Rechenschaft zu geben. Ich beschränke mich auf das, was den Norden Deutschlands betrifft; denn gerade weil uns dies die Hauptsache schien, haben wir die Versammlung nach Berlin einberufen. Aber selbst wenn diese räumliche Abgrenzung zugestanden wird, muß ich noch Unzähliges zurückdrängen, was andere und was insbesondere die Herren Verfasser der Vorarbeiten für höchst wichtig halten werden. Mögen sie mir meine Oberflächlichkeit verzeihen! Ich will weiter nichts als einen flüchtigen Gesamteindruck wiedergeben, so wie ich ihn gehabt habe; greife ich fehl, so möge man mich berichtigen. So wie Cäsar sein Werk mit den Worten beginnt: Gallia est omnis divisa in partes tres, dürfen wir vom deutschen Norden sagen: er zerfällt in drei Teile. Der erste reicht von der holländischen Grenze bis zur Weser und heißt Westfalen; der zweite, zwischen Weser und Elbe, heißt Niedersachsen; der dritte, östlich der Elbe, weitaus der größte Teil, soll das ostelbische Land heißen. In jedem dieser drei Teile ist eine andere Verfassung der Landarbeiter zu Hause oder vielmehr vorwiegend zu Hause. Nicht entfernt soll hier behauptet werden, daß jeder Teil nur je eine Arbeitsverfassung kenne; ganz und gar nicht! Aber so viel läßt sich zweifellos verteidigen, daß in jedem der drei Teile eine besondere Verfassung die häufigste, in Anbetracht der übrigen da herrschenden Verhältnisse die angemessenste ist. — Wir beginnen nun mit Westfalen; der dortige Landarbeiter heißt Ileuerling. Was sind Heuerlinge oder Heuerleute? Das Wort kommt ohne Zweifel von heuern in der Bedeutung mieten oder pachten her, und in der Tat finden wir (Bd. 53, S. 3) folgenden Begriff: Heuerleute sind ländliche Arbeiterfamilien, die von dem Arbeitgeber ein Stück Land (und das kleine Haus darauf) pachten und dafür verpflichtet sind, eine bestimmte Anzahl von Tagen ihre Arbeitskraft um einen billigeren Lohn, als dort sonst gebräuchlich ist, zur Verfügung zu stellen. Mithin führt der Heuerling — auf dem gepachteten Land — eine kleine Wirtschaft auf eigene Rechnung, und daneben arbeitet er für den Verpächter, der sein Arbeitgeber ist. Die Wirtschaft des Heuerlings ist so klein, daß er kein Gespann halten kann; ist Spannarbeit nötig, so wird dieselbe vom Arbeitgeber besorgt, eine Gegenleistung, die sozusagen mit zum Lohn gehört; wie denn überhaupt hier die Arbeit des Heuerlings nicht durch Landarbeiter und innere Kolonisation. 127 Geldlohn allein, sondern durch einen Komplex von Leistungen des Arbeitgebers — Landnutzung, Geld, Spanndienste und zuweilen Kost — vergolten wird. Die Verfassung (vgl. Bd. 53 , S. 219) ist die denkbar .günstigste. „Hier haben die Arbeitgeber stets genug Arbeitskräfte zur Verfügung, um alle landwirtschaftlichen Arbeiten in ordnungsmäßiger Weise zu erledigen, und hier befinden sich die Arbeiter sowohl materiell in sehr guter Lage... als auch ideell in einer durchaus zufriedenen Stimmung.“ In den meisten Fällen können die Heuerleute beträchtliche Ersparnisse zurücklegen. Hier vor allem trifft es zu, was Kaerger behauptet: es geht dem ländlichen Arbeiter so gut, daß es nicht Inhalt der ländlichen Arbeiterfrage sein kann, durch welche Mittel die wirtschaftliche Lage dieser Leute gehoben werden kann (a. a. 0 . S. 216—217). Sie selbst betrachten ihren Zustand nicht als einen fragwürdigen — warum also mischen wir uns hinein? Der Mann, dem geholfen werden kann, ist in Westfalen nicht zu suchen. Und so hätten wir denn gleich am Anfang mit unerhörtem Finderglück die Form der Arbeitsverfassung aufgestöbert, die wir suchen. Dort gibt es auf dem Lande keine Sozialdemokratie (S. 29); dort sitzen viele Familien schon hundert Jahre und länger auf demselben Hofe als Heuerleute; keiner von beiden Teilen denkt an Kündigung; das Heuerland, obgleich nur gepachtet, wird „gewissermaßen als Eigentum angesehen“ (S. 112); obgleich die Heuer, wie jede Pacht, nur auf eine gewisse Zeit dauert, sagt kein Berichterstatter aus Osnabrück, wie lang diese Zeit sei, denn es gilt als selbstverständlich, daß die Verträge stets erneuert werden und vom Vater auf den Sohn und Enkel übergehen (S. 67). Der Heuerling treibt noch dazu in freien Stunden Hausweberei als Nebenbeschäftigung — er ist also nicht überbürdet (S. 109), und in den Monaten, in denen er nichts zu tun hat, geht er, um Geld zu verdienen, nach Holland. Er ist zufrieden, wenn er seine zwei Kühe hat (S. 178); sein Arbeitgeber ackert ihm gelegentlich das Feld umsonst (S. 168), so daß er kein Zugvieh braucht, und für das Nutzvieh steht ihm meistens die Gemeindeweide zur Verfügung (S. 171). Solche Heuer- linge stehen sich besser als kleine Grundeigentümer, und wenn man sie vor die Wahl stellt, so wollen sie lieber Pächter bleiben. Das beste daran ist aber, daß auch die Arbeitgeber diese Verfassung höchst vorteilhaft finden und zu derselben zurückkehren, wenn sie einmal den unvorsichtigen Versuch gemacht haben, etwas anderes einzuführen (S. 38 ). 128 II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit. Kurz und gut, wenn wir Schwärmer wären, hätten wir nichts Eiligeres zu tun, als zu beschließen: die Heuerlingsverfassung ist die beste; sie muß von Westfalen aus in den deutschen Osten übertragen werden. Aber wir gehen mit Bedacht voran. Schon die geographische Verbreitung des Heuerlings fällt uns auf. Er wird häufiger, je weiter wir von der Nordsee durch Oldenburg hindurch nach Süden gehen, und er hört auf, sobald wir das Mittelgebirge erreichen. Gerade dort und nur dort finden wir ihn, wo auch, nach Meitzen, der westfälische Einzelhof des Bauern vorherrscht. Fragen wir, wer denn der Arbeitgeber des Heuerlings ist, so ist es eben der westfälische Hofbauer. Dieser Großbauer, der zerstreut über die Gemarkung hin angesiedelt ist „ut fons ut nemus placuit“, hat von seinen Außenschlägen einen Teil als Heuerland abgesondert und einige Katen darauf gebaut; der Heuerling wohnt nicht im Dorf, er wohnt auf dem einzelstehenden Hof des Bauern. Die Heuerlingsverfassung ist die Arbeitsverfassung des Einzelhofs. Sie hört auf, wie mir der genaueste Kenner der ländlichen Verfassung Niedersachsens, Dr. Wittich, versichert, sobald wir die östliche Grenze Westfalens überschreiten und nach Niedersachsen kommen. Freilich mit einer Ausnahme! Nach Kaerger finden wir auch in Lüneburg, also an der Ostseite Niedersachsens, wieder Heuerlinge; nun ist aber — nach Wittich — gerade diese Gegend stellenweise auf westfälische Art besiedelt — und die Ausnahme ist also nur scheinbar: überall hängt der Heuerling am bäuerlichen Einzelhof L 1 Jn dem kenntnisreichen, aber etwas undurchsichtigen Werk von C. Stüve, Wesen und Verfassung der Landgemeinden in Niedersachsen und Westfalen Jena 1851, S. 72 liest man bereits über Osnabrück: „Das Eigentümliche dieser Zustände dürfte in der Gewohnheit der Bauern, Ileuerhäuser auf entlegenen Grundstücken zu errichten und diese mit einem für einen kleinen Haushalt zureichenden Ackerbestande zu verpachten, seinen Grund haben, was dann wieder mit der Gewohnheit, nicht in geschlossenen Dörfern zu leben, zusammenhängt. Die Vorteile, welche diese Einrichtung für den Minderbemittelten mit sich bringt, haben es bewirkt, daß im allgemeinen wenig Neigung zum Anbau eigener Wohnhäuser bei denselben vorhanden ist, und so erklärt es sich, daß bei so starker Bevölkerung dennoch nur wenige Anbaue geschehen sind.“ — In dem Werke „Zur Statistik des Königreichs Hannover“, zweites Heft, zweite Abteilung, Folio, Hannover 1852, Seite 65 des Textes wird über den westfälisch besiedelten Landdrosteibezirk Osnabrück gesagt: „Die bei weitem größte Zahl aller grundbesitzlosen Einwohner auf dem Lande bilden hier die sogenannten Heuerleute. Der Heuermann pachtet oder heuert vom Hofbesitzer (Kolonen) ein in der Nähe des Hofes erbautes kleines Wolmwesen (Kotten) mit so viel GarLen-, Acker- und Wiesenland usw., um darauf eine eigene Landarbeiter und innere Kolonisation. 429 Mithin ist der Heuerling ein Bestandteil der ländlichen Verfassung Westfalens; der Heuerling hat zum Arbeitgeber einen großen Bauern, nicht einen Bittergutsbesitzer; und die westfälische Siedlungsweise ist die Voraussetzung seines Vorkommens. Daraus erklärt sich auch die auffallende Gemütsruhe dieser Arbeiterklasse; denn dieser Mann arbeitet, wenn er auf dem Hof des Bauern erscheint, Schulter an Schulter mit dem Arbeitgeber und setzt sich sogar an solchen Tagen mit dem Hofbauer an denselben Tisch (Bd. 53, S. 76 ). In Sprache und Sitten unterscheiden sich beide Parteien so wenig, daß der Städter keinen gesellschaftlichen Unterschied zwischen ihnen bemerkt (S. 43). „Der Heuermann hat nicht das Gefühl, ein ... zur Lohnarbeit gezwungener Mann zu sein“, er meint, nur freiwillig dem Bauern beizustehen, und hat das Bewußtsein, daß dieser ihn ebensowenig entbehren kann als er jenen (S. 36). Die Kinder des Heuerlings sind mit den Bauersöhnen in dieselbe Schule gegangen und haben später mit ihnen auf dem Felde die gleiche Arbeit verrichtet (S. i3i); beide Klassen unterscheiden sich zwar durch ihren Besitz, aber nicht durch Bildung, Lebensweise oder Weltanschauung: und dies ist der entscheidende Punkt, dies ist die Wurzel ihrer Einigkeit. Der Heuerling ist allerdings dem Besitze nach kein Bauer, aber er hat bäuerliche Sitten, und er ist dem Bauern ebenbürtig im Verkehr; bis zum Heiraten erstreckt sich allerdings die Ebenbürtigkeit keineswegs, denn die Eheschließung kleine Landwirtschaft betreiben zu können. Der Zweck dieser Einrichtung beruht wesentlich darin, daß der Hofbesitzer sich auf diese Weise die nötige Arbeitshilfe sichert, indem der Heuermann bei Eingehung des Pachtverhältnisses sich verbindlich macht, dem Kolonen entweder ohne besondere Vergütung oder gegen einen festgesetzten geringen Tagelohn die verlangte Hilfe (sogenannte Haushilfe) zu leisten ... Für den Osnabrücker Hofbesitzer ist ein solches Verhältnis um so wichtiger, als die Ivolonate hier meistens nicht in Dörfern, sondern zerstreut über die Feldmarken in sogenannten Bauerschaften liegen, so daß dem Kolonen, der eigentliche Dienstboten nur zum Notbehelf hält, viel daran gelegen sein muß, die nötige Tagelöhnerhilfe in der Nähe zu haben.“ Der Heuerling hat 5—6 Morgen Land (a. a. O.). Es gab 1849 im Landdrosteibezirk Osnabrück: 7978 Kolonen und 17319 Heuerleute (a. a. O. S. 66), also etwa 2 Heuerleute auf einen Kolonen. Ganz ähnlich lautet die Schilderung der Heuerleute in dem Werke Danger und Manz, Der Grundbesitz in der Provinz Hannover, Hannover 1886, Seite 331, wo ebenfalls der Regierungsbezirk Osnabrück gemeint ist. Insbesondere wird daselbst bestätigt, daß der Kolone den Heuerling, wenn er bei ihm arbeitet,beköstigen muß, und Seite 332 wird berichtet, daß diese Heuerleute nach Holland wandern, um bei der Torfarbeit Lohn zu verdienen. Dies ist bereits von Justus Möser im 18. Jahrhundert reichlich besprochen. — Knap|). - geraten 17 . Er hat sogar damals die Ausführung bereits begonnen — aber all dies ist wieder rückgängig gemacht worden. Im Entwurf erscheint diese Umformung in Preußen 72 Jahre früher (und nach Lage der Zeit mehr von fiskalischem Interesse hervorgerufen); aber das Wiederauflauchen in Österreich ist erstens mehr sozialpolitisch als fiskalisch begründet, dann aber, und das ist die Hauptsache: die kühne Neuerung ist in Österreich nicht nur versucht und dann zurückgelegt worden, sondern sie ist — in bezug auf die Domanialbauern — wirklich vollzogen. — Friedrich Wilhelm III. kam ums Jahr 1798 in dieselbe Lage, in der Maria Theresia ums Jahr 1776 gewesen war; — gescheitert, wie er mit seinen umfassenden Befreiungsplänen war, beschließt er, sich zunächst ganz mit den Domanialbauern zu beschäftigen, und er hat nun auf diesem engeren Gebiet den unbestreitbarsten Erfolg; aber der preußische König tut es um mindestens 20 Jahre später; und er greift bei weitem nicht so tief ein. Denn in Preußen bleibt die Gutswirtschaft auf den Domänen bestehen; nur eine andere Arbeitsverfassung wird eingeführt, so daß der Bauer dienstfrei und überhaupt ein freier Mann wird, mit Tragung einiger Lasten, um „das Amt“ für den Ausfall zu entschädigen; aber von neu angesetzten Bauern ist hierbei nicht die Rede. Auch das, was Friedrich der Große 1777 getan hat, nämlich Erblich- machung des Besitzes der Domänenbauern 18 , war zwar höchst wichtig und zweckmäßig, läßt sich aber an Schneidigkeit nicht vergleichen mit dem Raabischen System Maria Theresias, das noch dazu 1775, also zwei Jahre früher, begann und 1777 bereits allgemein eingeführt wurde. Wenn unter Maria Theresia der Reformeifer etwas Patriarchalisch- gutmütiges hatte, so wächst unter Joseph II. die Aufklärung, die Schwärmerei für die Menschenrechte, zur Leidenschaft empor, und es wird auf dem Thron als Schimpf und Schande empfunden, daß es noch 17 Knapp , I 81. 18 Derselbe, I 89. Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen. 173 Bauern ohne Freiheit, ohne Eigentum gibt. Die Zeit der Robotpatente mit ihrer zaghaften Regelung einer veralteten Arbeitsverfassung lag damals weit zurück. Der Kaiser Joseph will nicht das Alte, auch wenn es nach Maß und Art der Leistung verbessert ist; er will etwas Neues, und daß dies ein Umsturz ist, das gerade reizt ihn daran, das ist für ihn der eigentliche Herrschergenuß. Vor allem vernichtet er die Erbuntertänigkeit. Die Ilauptwirkung davon ist, daß nun auch die Privatbauern frei werden — denn die Domänenbauern sind es bereits in ihrer Mehrzahl oder ganz. Und das hat Kaiser Joseph bereits im Jahre 1781 getan, acht Jahre vor dem Ausbruch der Französischen Revolution. Was damals aus Frankreich herüberleuchtete, war nicht der Widerschein einer ungeheueren Feuersbrunst — sondern ein kleiner heller Stern, der schon .eine geraume Zeit am Himmel stand. Dieser Stern war Voltaire. Joseph bediente sich dabei, wie schon seine Mutter getan hatte, eines kleinen höchst verzeihlichen Kunstgriffes, der auch anderwärts sehr wirksam war. Das Rechtsinstitul, das ihnen so zuwider ist, die Erbuntertänigkeit, wird von den Fürsten mit einem Namen belegt, der es ganz anders erscheinen läßt als es war, mit einem Namen, der es verächtlich macht: das was sie abschaffen wollen, nennen sie in diesem entscheidenden Augenblick Leibeigenschaft. Leibeigenschaft hieß aber damals (abgesehen von einem mittelalterlichen Rechtsinstitut im westlichen Deutschland, das höchst unbedeutend war) auch die Sklaverei — und so haben denn die Fürsten, aus ehrlichem Eifer für die Zukunft ihrer Länder, doch die Vergangenheit derselben sozusagen ein wenig verleumdet — denn die Erbuntertänigkeit, wenn auch ein Status der Unfreiheit, war ganz und gar nicht Sklaverei; sie fesselte den Bauer an das Gut des Herrn, aber nicht an die Person des Herrn; sie gestattete ferner dem Bauer Vermögenserwerb, was die Sklaverei nicht tut. Der Name Leibeigenschaft war fremd auch in den Ländern der böhmischen Krone, als Joseph II. ihn gebrauchte, um das abzuschaffen, was schlechterdings Erbuntertänigkeit war. Es gehört die ganze Sorglosigkeit der neueren Rechtsgeschichte dazu, um aus dem Namen heraus auf die Sachen zu schließen. Der Sache nach war es so 19 : Das berühmte Patent Josephs II. vom 1. November 1781 verordnet: 19 Grünberg, I 286. 174 III. Grundherrschaft und Rittergut. 1. Von nun an dürfen sich die Untertanen verheiraten, ohne daß die Obrigkeit um Erlaubnis gefragt wird; es ist vielmehr nur vorgeschrieben, die Verehelichung anzuzeigen; 2. der Untertan darf ohne weiteres ein Handwerk erlernen, oder auch sich den Künsten und Wissenschaften widmen, ohne besondere Erlaubnis; 3 . er darf aus dem Gutsbezirk sogar gänzlich wegziehen und sich anderswo häuslich niederlassen; 4 . die Zwangsgesindedienste der Untertanen werden aufgehoben. Mit anderen Worten: der bisherige Erbuntertan ist ein persönlich freier Mann. Der eigenartige Status der Unfreiheit ist aufgehoben, die Erbuntertänigkeit gibt es nicht mehr; denn gerade auf diesen jetzt aufgehobenen Verpflichtungen beruhte sie. In der Tat, dem Inhalte nach ist zwischen der Maßregel Josephs II. von 1781 und der Maßregel Friedrich Wilhelms III. von 1807 kein Unterschied; nur das Datum liegt für Österreich um 26 Jahre früher. In Preußen kam man erst dazu, als die Französische Revolution von 1789 bis i 8 o 4 ganz Europa in atemlosem Staunen gehalten hatte; ja, es war noch nötig, daß der Held, der aus jenem Wirrwarr aufgetaucht war, in einem unerhört glücklichen Feldzuge 1806 bis 1807 die Monarchie Friedrichs des Großen niederwarf und in Stücke schlug. Und in Österreich gelang es Joseph II., als das Staatensystem des 18. Jahrhunderts noch unerschüttert war, als noch niemand von französischen Siegen etwas wußte, als die Generalstände Frankreichs nur den Altertümlern bekannt waren, als der Abbe Sieyes den „dritten Stand“ noch nicht aus dem Schlafe geweckt hatte. Es ist diese Tat des jugendlichen Lothringers, soweit ich weiß, der größte Erfolg des aufgeklärten Despotismus; mag der Herrscher sonst manchmal übereilt gehandelt haben: in dieser Sache hat er sich eine welthistorische Bedeutung gesichert, denn in Österreich wurde die Erbuntertänigkeit zuerst beseitigt. Andere Schritte hat der Kaiser allerdings wieder zurücktun müssen. Der ganze weitere Ausbau seiner bäuerlichen Reformen, fast alles was über die Aufhebung der Untertänigkeit von 1781 hinausging, war von so kurzem Bestände, daß es ohne nachhaltige Wirkung blieb. Das ist so bekannt, daß es fast für selbstverständlich gilt, daß josephinische Reformen mißlingen. Aber man bedenke daneben auch dies: was dem Kaiser Joseph mißlang, ist im Laufe des 18. Jahrhunderts überhaupt niemandem gelungen. Was er nicht konnte, das haben die anderen auch Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen. ^75 nicht fertig gebracht. Es liegt nicht so, daß etwa andere mit ihrer Mäßigung mehr erreicht hätten, als er mit seinem Übereifer, sondern es liegt so: durch seinen Übereifer hat Joseph zwar nicht alles, aber doch weit mehr erreicht, als andere mit ihrer Mäßigung. Kein Wunder — möchte man hier einwerfen — denn im Jahre 1781 war Friedrich der Große alt und gebrechlich, am Ende eines Heldenlebens stehend, geistig einsam und greisenhaft kühl. Jung und feurig wie Joseph mußte man sein, um damals das Losungswort des scheidenden Jahrhunderts aufzugreifen; nur ein Jüngling konnte sich vermessen, auf diesem Weg der Mann seiner Zeit zu werden, der Weltbeglücker, der vom Thron aus die Freiheit gründet. Indessen liegt der Unterschied doch tiefer; der Greis in Sanssouci brauchte sich durch seinen Bewunderer an der Donau keineswegs übertrumpft zu fühlen: nach dieser Palme hatte der preußische König nie gerungen. Beim Lesen des josephinischen Gesetzes hätte vielleicht der philosophische Schriftsteller in ihm wohlwollend gelächelt, aber der herrschverständige König in ihm wäre von Satz zu Satz bedenklicher geworden. Denn hier wird ja die Gutsherrschaft als solche angegriffen, unterwühlt, zu Fall gebracht; es ist hier ein Kampf gegen ein Institut als solches; so macht’s ein Schwärmer, aber nicht ein König. Niemals hat Friedrich II. etwas Ähnliches auch nur geträumt; er ist in seiner inneren Politik stets fortbildend, aber stets erhaltend gewesen; er hat immer nur Auswüchse beschnitten, aber stets den Kern geschont. Daß der Bauer aufhöre, Untertan zu sein, ist ihm gar kein Ziel; der Bauer soll Untertan bleiben, aber auf hören, ein gequälter Untertan zu sein, er soll Untertan bleiben, aber erblichen Landbesitz erlangen, damit er eben als Untertan besser gedeiht. Ebenso hat Friedrich II. auch die Heeresverfassung nicht geändert, sondern nur mit ihr und durch sie gesiegt; er war ein Revolutionär in bezug auf die Machtverhältnisse der europäischen Staaten; aber bei sich zu Hause das Unterste zu oberst zu kehren, aus reinem Grundsatz eine alte Einrichtung, die seiner Souveränität nicht im Wege stand, als bloßer Neuerer im Geiste der damaligen Zeit zu zerstören — das wäre ihm mutwillig und töricht vorgekommen. In diesem Sinne ging er eher zu weit, so daß, als der König alterte, auch sein Staat ältlich aussah. Und wenn er auch hie und da über Leibeigenschaft schalt, so meinte er stets nur den Unfug des unerblichen und unsicheren Besitzes, nie aber die Erbuntertänigkeit als solche. Erst Friedrich Wilhelm III. hat, von 1797 (dem Jahre seiner Thron- 176 III. Grundherrschaft und Rittergut. besteigung) an, die Forderungen der gebildeten Leute sozusagen als Dogma empfunden und vorsichtig ausgeführt. Die langsame, aber sichere Umwandlung der Domänenbauern in freie Leute und mäßig belastete Eigentümer fand 1799—i 8 o 5 statt; und die völlige Aufhebung der Erbuntertänigkeit, auch für die Privatbauern, folgte dann im Jahre 1807 durch das Edikt vom g. Oktober. Hierdurch erst kam Preußen so weit, wie Österreich bereits 1781 gewesen war. Ein unverwerflicher Zeuge aus Preußen hat dies damals schon empfunden. Im Januar 1809 kam ein Flüchtling nach Böhmen, hielt sich in Prag, Brünn und endlich in Troppau auf und schrieb, sieben Monate nach seiner Ankunft, über die Länder der böhmischen Krone folgendes 20 : „Übrigens ist der Zustand der Bauern in dieser Monarchie, exklusive Ungarn, viel glücklicher wie in Preußen.“ Sollen wir diesem Urteil trauen? Ich glaube ja, denn der so schrieb, war bis vor kurzem der leitende Minister des Königs von Preußen gewesen; es war der Freiherr Karl vom Stein; und er selbst hatte jenes Befreiungsedikt von 1807 mit unterzeichnet; trotzdem sagt er in aller Schlichtheit: der Bauer in Österreich ist glücklicher als der in Preußen. Er führt einige Gründe an, die im ganzen darauf hinauslaufen: die Erbuntertänigkeit ist in Österreich weit früher allgemein aufgehoben, und auf den Domänen hat man unter Zerstückelung des Gutslandes sogar noch viele neue Bauern mit Eigentumsrecht angesetzt. Der Freiherr vom Stein hatte also einfach recht; und wir sind stolz darauf, daß gerade er diese Wahrheit gefunden hat. — Hat sich nun Österreich auf dieser Höhe gehalten? Ganz und gar nicht. Es hat plötzlich aufgehört weiterzugehen, und nach kurzem Stillstand war es überholt. Der Liberale hat dafür das kurze Schlagwort „Reaktion“. Wir wollen aber einmal genauer Zusehen, was hier eigentlich vorging, wie weit war die Reaktion gerechtfertigt, wie weit nicht —■ und an wem lag die Schuld, wenn hier die schönsten Hoffnungen fehlschlugen? Hier muß man nun den späteren, bekanntlich mißglückten Reformen Josephs einige Aufmerksamkeit schenken, um so mehr, als sie nach langem Scheintod wieder lebendig geworden sind. Von den josephinischen Reformen ist eine fast ganz unbeachtet — in der Literatur — geblieben: die Verbesserung der bäuerlichen Be- 20 Pertz, Das Leben des Freiherrn vom Stein, Bd. II, 2. Aufl. 1851, S. 402. Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen. ^77 sitzrechte. Weitaus die Mehrzahl der gutsherrlichen Bauern war damals „uneingekauft“, das heißt sie hatten ein unerbliches Nutzungsrecht am Lande; es gab auch erbliche Nutzungsrechte, die aber konnte man nur durch Einkaufung erwerben, und dazu fehlten fast immer die Mittel. Die Leute mit unerblichem Nutzungsrecht hatten außerdem noch einen sehr unsicheren Besitz, indem sie „abgestiftet“ werden konnten, ohne daß die Gründe der Absliftung von seiten des Staates genau umschrieben gewesen wären. Hier grifT nun Joseph ein 21 : alle Bauern im Sinne der Steuerverfassung — also die Rustikalisten —, soweit sie uneingekauft sind, dürfen seit 1785 nur noch aus wenigen, genau bezeich- neten Gründen abgestiftet werden; also hört die Unsicherheit ihres Besitzes auf, sie sind auf Lebenszeit gesichert. Und im Jahre 1789 kommt noch hinzu: ihr Besitzrecht wird zu einem erblichen gemacht; allerdings findet Erblichkeit nur ab intestato statt, aber es ist dadurch doch immerhin ein Erbrecht geschaffen. Zum vollen Eigentum war noch ein weiter Schritt, aber was noch fehlte, waren wesentlich nur die Lasten des Eigentums, während die Vorteile der Erblichkeit bereits da waren. Nach meiner Ansicht ist das eine Maßregel, die gar nicht besser gedacht werden kann 22 Joseph tat hier für die Privatbauern dasselbe, was Friedrich II. 1777 für seine Domänenbauern mit so bedeutendem Erfolg getan hatte. Man muß aufs äußerste bedauern, daß dieser Schritt, der gar nichts Übereiltes an sich hatte, der im Gegenteil völlig zur rechten Zeit geschah und sich durch Klugheit und Mäßigung auszeichnet — man muß es beklagen, daß diese Maßregel später zurückgenommen worden ist. Das hätte nicht geschehen sollen; ist sie doch eine Hauptzierde der josephinischen Zeit; wir haben ihr — für die Privatbauern — in Preußen nichts an die Seite zu stellen. Tröstlich ist es daneben, daß das Verbot willkürlicher Abstiftung auch von der Reaktion aufrechterhalten wurde. Dagegen war Josephs sogenannte „Urbarialregulierung“ von 1789 allerdings in jeder Beziehung überstürzt. Das Patent vom 10. Februar 1789 trägt einen Namen, der heute wenig verständlich ist, aber damals für jeden Kenner der amtlichen Sprache völlig klar war. Wenn nämlich Urbarium das Verzeichnis der Pflichten bedeutet, die dem Bauern gegen seinen Gutsherrn obliegen, so bedeutet Urbarialregulierung nichts anderes, als einen staatlichen Eingriff zur Änderung jener Pflichten. Hier 21 Grünberg, I 272. 22 Knapp, I 316 unten. Knapp. 12 178 III. Grundlierrschaft und Rittergut. handelt sich’s also nicht, wie vorhin, um die Besitzrechte, sondern lediglich um bäuerliche Leistungen, mögen es Abgaben oder Dienste oder, um die amtlichen Ausdrücke beizubehalten, mögen es Giebigkeiten oder Roboten sein. Ähnliche Eingriffe des Staates haben auch früher stattgefunden; ist doch gerade hiedurch der Name Blancs denkwürdig; und wenn Joseph nur dies getan hätte, daß er die bäuerlichen Leistungen abermals um ein Stück herabsetzte, so wäre hier nur ein Unterschied im Maß, aber es wäre kein neuer Grundsatz lebendig geworden. Aber wo Joseph wirkt, da fehlt der neue Grundsatz nie. In unserem Falle lag die Sache so: alle Leistungen des Bauern an den Grundherrn, Abgaben wie Dienste, sind zunächst in Geld abzuschätzen, damit man sieht, wieviel sie vom staatlich geschätzten Bruttoertrag der bäuerlichen Stelle ausmachen; dies ist also nur eine Vorbereitung; ist man damit fertig, so werden die Leistungen des Bauern soweit herabgesetzt, daß sie höchstens 18 Prozent des Bruttoertrags der bäuerlichen Stelle ausmachen: dies ist eine sehr fühlbare Maßregel, denn der Gutsherr wird in keiner Weise für den Ausfall entschädigt; der Bauer fühlt sich sehr wohl dabei, aber der Gutsherr nicht. Nun aber kommt erst das eigentlich völlig Neue: kein Gutsherr kann fürderhin die bäuerlichen Leistungen in natura fordern, auch die herabgesetzten nicht; der Gutsherr kann nur verlangen, daß die Geldäquivalente der herabgesetzten Leistungen ihm vom Bauer gezahlt werden. Also der Bauer leistet zwar noch etwas, aber nur etwas Herabgesetztes, und das Herabgesetzte braucht er nur In der Form von Geldabgaben zu leisten. Mit anderen Worten: die Urbarialregulierung vennindert erstens die bäuerlichen Leistungen, dem Maße nach; zweitens verwandelt sie dieselben, der Form nach; sie ist also zugleich eine vom Staat erzwungene Umwandlung des Restes der Naturalabgaben und der Dienste in Geldabgaben. Hier fällt nun insbesondere ins Gewicht, daß auch die Dienste, die Fronen, die Roboten oder wie wir sie nennen wollen, nur noch geleistet werden, wenn der Bauer will; fordern kann sie der Gutsherr nicht mehr. Und für diese unerhört rücksichtslose Neuerung läßt der Kaiser nur eine Frist von einem Jahr. In diesem einen Jahr soll sich alles in den neuen Zustand hineinfinden. Der Bauer reibt sich vergnügt die Hände. Aber was tut der Gutsherr? Die Regulierung greift so tief, daß nicht nur Spanndienste, sondern auch die allermeisten Handdienste wegfallen. Woher soll der Gutsherr den Ersatz der Arbeitskräfte nehmen? Noch dazu sind die Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen. 179 Geldrenten, die der Bauer weiter zahlt, nicht entfernt ein Ersatz für den Ausfall. Die plötzliche, ganz unerwartete Nachfrage nach Lohnarbeitern muß alle Löhne gewaltig steigern — der gutsherrliche Betrieb steht vor einem unvermeidlichen Krach. Man könnte sagen, der Gutsherr gebe den eigenen Großbetrieb auf; er zerschlage das Gutsland, wie es auf den Domänen durch Raab geschehen ist, und errichte darauf eine Anzahl bäuerlicher Wirtschaften. Jedermann sieht aber, daß dies innerhalb eines Jahres unmöglich ist; ein Jahrzehnt dürfte nicht ausreichen; denn gerade jetzt ist ja der Bauer seines eigenen Besitzes froh geworden durch Robotlosigkeit —■ wo sollen denn die Abnehmer für die zahllosen neuen Stellen herkommen? Kurz, der Gutsherr ist ringsum in der größten Verlegenheit. Der Kaiser konnte nun zwar die Stände ungefragt lassen; er konnte der Hofkanzlei Stillschweigen auf erlegen; aber er konnte den Gekränkten nicht den Mund schließen und nicht den Lauf ihrer Federn hemmen. Die Flut der Beschwerdeschriften hatte eben zu steigen angefangen — als der Kaiser Joseph starb; der rasche Tod hat ihm eine Niederlage erspart, ähnlich derjenigen, die er sich im ungarischen Verfassungskampfe zu- zog. Sein Nachfolger Leopold hat dann sofort die kühne, aber gänzlich unbesonnene Urbarialregulierung wieder aus der Welt geschafft. Die doktrinäre, eigensinnige, wohlwollende Natur Josephs entbehrte auch hier der Menschenkenntnis und wollte tapfer darauf losgehen, ohne die wirtschaftlichen Umstände zu erwägen. Daß Leopold hier ohne weiteres wieder aufhob, was eben erst verordnet war, ist nicht verwerfliche Reaktion, sondern ist eine Forderung des politischen gesunden Menschenverstandes. Auch vergesse man nicht: Leopold hat nur wenige Patente, aber nicht alle Patente Josephs aufgehoben; die Erbuntertänigkeit war und blieb abgeschafft; die Abstiftung war und blieb eingeschränkt. Josephs blinde Bewunderer könnten sich auf Frankreich berufen. Gerade zur selben Zeit, im Spätjahr 1789 und Frühjahr 1790, haben im jungrevolutionären Frankreich die Unruhen auf dem Lande stattgefunden, und ihr schließliches Ergebnis war, daß der Bauer grundherrliche Schlösser stürmte, den Adel mit Knüppeln aus dem Lande jagte, und daß die beschlossene Ablösung der grundherrlichen Rechte schließlich in nichts zerrann. Wenn Frankreich das von unten aus erfuhr, weshalb soll es Österreich nicht von oben her erfahren? Nun, die Zerstörungswut von Bauern ist im Grunde keine Rechtfertigung für die Zerstörungswut des persönlichen Regiments; statt beide zu 180 III. Grundhevi'schaft und Rittergut. bewundern, könnte man beide beklagen. Vor allem aber ist das zerstörte Objekt nicht das gleiche; die Franzosen räumen die Trümmer einer ganz veralteten, leistungsunfähigen Grundherrlichkeit weg, die sich nur noch in sinnlos gewordenen bäuerlichen Lasten zeigt. Im deutschen Osten aber ist der gutsherrliche Großbetrieb etwas Lebensfrisches und Leistungsfähiges, wenn er auch eine veraltete Arbeitsverfassung hat, und schon deshalb muß hier mit ganz anderer Achtsamkeit verfahren werden als dort. Weshalb schauen wir eigentlich immer auf Frankreich? Die französische Rechlsgeschichte ist doch nicht unsere Rechsgeschichte, und ganz gewiß ist die sozialpolitische Geschichte des Ostens etwas Eigenartiges. „Aber die Franzosen schreiben gute Bücher über Frankreich.“ Dann wollen wir womöglich noch bessere über Deutschland schreiben. Der wahre Schade, den Joseph in seinem Übermute gestiftet hatte, zeigte sich erst im Verlauf der Zeit, trotz aller Widerrufe, trotz mancher Wiederherstellung des Alten. Joseph hatte durch die verfehlte Wähl der Mittel und durch die krankhafte Hast seiner Maßregeln auch die an sich tadellosen Ziele in Verruf gebracht. Die wahrhaft gemeinschädliche Reaktion besteht darin, daß lange Zeit gar nichts geschieht —■ denn es folgt ein fast sechzigjähriger Stillstand, der bis i 848 andauert. In Preußen kennt man ebensowenig ein so lange dauerndes Verstummen, als man die wiederholten Anfälle von Radikalismus kennt., Alles vollzieht sich weit gleichmäßiger, und niemals fehlt vor allem die Rücksicht auf den Gutsherrn. Unter Hardenbergs Ministerium 1811 — noch mitten in den napo- leonischen Sturmjahren — und 1816 geht die Gesetzgebung in Preußen ruhig und folgerecht weiter und stellt für den bereits persönlich freien Bauern die Möglichkeit her, sein Gut frei von Fronen zu machen und es in erbliches Eigentum zu verwandeln. Ich untersuche hier nicht, wie groß das Opfer war, das das Bauer für diese beiden Ziele bringen mußte; ich untersuche auch nicht, wie klein der Kreis der Bauern gewesen ist, denen man den Zugang zu dieser Reform erölfnete. Diese sogenannte Regulierungsgesetzgebung Hardenbergs hatte, trotz aller ihrer Schwächen, jedenfalls den politischen Vorzug, daß denn doch überhaupt der Gegenstand in Angriff genommen wurde; und ferner noch einen anderen Vorzug, der, vom Auslande aus betrachtet, jedenfalls auch als ein politischer erschien: der preußische Staat hat, während er das aus der Welt räumte, woran der Liberalismus Anstoß nahm, zugleich das Mittel ge- Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen. |g.[ funden, die gutsherrlichen Interessen auf unabsehbare Zeiten zu begünstigen durch Sicherung hoher Renten, durch Massen eingezogenen Landes, durch Herabstoßung der kleinen Leute in den Stand landloser Tagelöhner. Es ist kein Zweifel, daß diese Art und Weise der Lösung kein Meisterstück der Sozialpolitik war; vieles daran muß dem Kenner des 18. Jahrhunderts als ein wahrer Greuel erscheinen, zum Beispiel die gestattete, ja beförderte Vergrößerung des Gutslandes. Das 18. Jahrhundert hatte von künftigem Übergewicht der Bauern geträumt — und die Wirklichkeit hat das Übergewicht der Gutsherren erst recht befestigt. Wenn aber schon ein Staat nicht anders durchkommt, als daß er sich auf eine bestimmte gesellschaftliche Klasse stützt — und das dürfte fürs Jahr 1811 für das verkleinerte, verarmte Preußen der Fall gewesen sein —■ so ist es politisch erklärbar — wenn auch von sozialen Nachteilen begleitet — wenn er sich zu seiner Stütze die Starken aussucht, und das waren damals die Junker. Soweit sie Geschäftsleute sind — und das sind sie als Besitzer von großen Gütern — nützen sie bald die Gunst der Umstände völlig aus und richten ihre Betriebe zweckmäßig ein, während sie als Politiker ganz auf die Seite der Krone treten. Nur eine Minderheit fühlt sich gekränkt durch Verlust der früheren patriarchalischen Stellung; auch sie hängen treu dem König an, verschreien aber den Staatskanzler als einen Jakobiner. Das liberale Deutschland hört dies nicht ungern, hält es für eine verzeihliche Übertreibung, überschätzt aber die sozialpolitische Bedeutung der Hardenbergischen Gesetzgebung; und das Bürgertum in den Städten ist von da an mit der neuen Wendung der Dinge ebenso zufrieden, wie im Grunde das Gutsbesitzertum auf dem Lande. Ja sogar der Bauer, der doch allein die großen Kosten trug, kommt nicht recht zum Bewußtsein davon, wieviel ihm abgefordert ist. Der entscheidende Punkt liegt also nicht darin, daß die Hardenbergi- sche Gesetzgebung, vom Bauern aus betrachtet, mustergültig wäre, denn das war sie nicht; sondern darin, daß sie rechtzeitig auftrat und dem Staate des Ostens moderne, wenn auch immer noch östliche Stützen schuf. In Österreich steht es ganz anders. Nachdem das, was an Josephs Gesetzgebung allzu kühn erschien, im Jahre 1790 wieder beseitigt war, verfiel die Gesetzgebung in den auffallendsten Stillstand. Die Bauern waren allerdings persönlich frei und blieben es, aber wie sollen sie die Fronen absloßon, und wie sollen sie Eigentümer werden? Das blieb vor- 182 III. Grundherrschaft und Rittergut. läufig ungelöst. So kommt Österreich nach der napoleonischen Zeit völlig in die Hinterhand. Sein Despotismus verliert alle josephinische Beimischung; man kann ihn nicht mehr aufgeklärt nennen. Vom Jahre i8i 5 an, nach dem Wiener Kongreß, entscheidet es sich aber, welcher Staat von der öffentlichen Meinung als modern anerkannt werde. Trotzdem, daß hier wie dort das parlamentarische Element noch fehlt, schien nun Preußen von einem Schimmer der Verjüngung umglänzt; denn es faßte in der inneren Politik die wirtschaftlichen Aufgaben der Neuzeit kräftig an; Österreich dagegen stand ohne diese Verklärung da und war in Bauernsachen sogar veraltet. Nun kam das Jahr i8/|8; in beiden Staaten wird geerntet, was gesät war. In Preußen, wo die größeren Bauern in der Hauptsache bereits reguliert sind, ist nur noch für einen unbedeutenden Rest der kleinen zu sorgen, nämlich für diejenigen, die nicht in der Zwischenzeit zu Arbeitern geworden waren. Das war vergleichsweise eine Kleinigkeit, und ohne große Erschütterung wurde es durch die Gesetzgebung von i85o nachgeholt; auch der Rest von kleinen Bauern wurde nun zu fronfreien Eigentümern gemacht; und dem längst gesättigten Gutsherrn wurde dabei nicht ernstlich wehe getan. So notwendig dieser Nachtrag war, so ist er doch statistisch von geringer Bedeutung und war durchaus nicht imstande, die Gutsbesitzer tiefer aufzuregen; sie fühlten sich nach wie vor als Stützen des Thrones und des Altars. In Österreich dagegen war der schwierigste Teil der Befreiung von vorn zu beginnen: Fronabschaffung und Eigentumsverleihung tauchten i848 als allgemeine Forderung in den Ländern der böhmischen Krone auf. Während zugleich tausend andere Reformgedanken sich an allen Ecken erheben und mißvergnügte Nationalitäten sich bewaffnen, lodert auch der Haß gegen die sogenannte Feudalität empor. Damals konnte der Abgeordnete Iiudlich fast als Retter des Vaterlandes erscheinen, als er auf den Schaden des unerblichen Besitzes und auf die Schande der Fronen hinwies. Der ganze Reichstag schäumte auf. Was wollte die Regierung des konstitutionellen Kaisers Ferdinand tun? Sie mußte nun in ihrer höchsten Verlegenheit handeln, um den Liberalismus durch Befriedigung seiner Forderungen zu entwaffnen. Also vollzog man nun so schnell und so gründlich wie möglich die Reform der gutsherrlich- bäuerlichen Verhältnisse; man führte die Grundentlaslung und die Eigentumsverleihung um jeden Preis durch, mit möglichster Rücksicht auf die Bauern, mit allergeringster Schonung des Gutsherrn. Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen. 183 Es wurden wieder, wie zu Josephs Zeit, alle bäuerlichen Leistungen in Geldrenten umgeschätzt. Von diesen Geldrenten trägt der Bauer nur ein Drittel; das zweite Drittel trägt das Kronland, es wird also dein Bauern erlassen und einer größeren Gemeinschaft aufgebürdet (was in Preußen nie geschah); und das dritte Drittel wird einfach gestrichen, und zwar deshalb, weil der Gutsherr von da an nicht mehr die Lokalverwaltung zu besorgen hatte. Der Bauer zahlt also nur ein Drittel; und der Gutsherr erhält überhaupt nur zwei Drittel der Benten, die ihm zuerkannt waren. So ist Österreich zu seiner erstaunlich radikalen Gesetzgebung vom 7. September i 848 gekommen. Sie übertrifft in bezug auf Begünstigung der Bauern alles je Dagewesene; sie ist geradezu das Ideal für den Schwärmerim Sinne des 18. Jahrhunderts. Selbst Joseph II. wäre damit zufrieden gewesen. Was ihr fehlt, ist aber leicht zu sagen: sie kam sehr spät! Nicht zu spät; denn der belastete Bauer war noch vorhanden und war so hilfsbedürftig wie je; also nicht zu spät im sozialen Sinne. Aber doch sehr spät in jedem und zu spät im politischen Sinne. In jenem mannigfach bewegten Jahre i 848 hätte ein zufriedengestelller Bauernstand bereits da sein sollen; der Ilerrenstand mußte — wenn er schon josephinisch-rücksichtslos zu behandeln war — die Kränkung seiner Interessen und Gefühle schon verwunden haben. Wie unendlich erleichtert wäre dann dem österreichischen Kaisertum seine Stellung gewesen! Statt dessen braust eine soziale Bewegung, die eigentlich dem 18. Jahrhundert angehört, mitten in die Aufregungen des 19. Jahrhunderts hinein und hilft den Wirrwarr ins ungemessene steigern. Für die Bauernbefreiung beider Staaten ergibt sich also zum Schlüsse dies: Der erste Akt reicht bis zur napoleonischen Zeit. Überall ist Österreich um 20 bis 2 5 Jahre voraus; überall hat Österreich weit tiefer ein- gegrilfen: es ist die wahre Verkörperung des aufgeklärten Despotismus, indem das Alte aufgelöst, nicht nur ausgeflickt wurde. Die geistige Führung in Bauernsachen lag damals in Österreich. Die Geschichte jener Zeit wirkt auf das heutige Geschlecht der Österreicher so, wie es einem schwergeprüften Manne wohltut, wenn er an seine glückliche Jugend denkt. ' ' Der zweite Akt beginnt mit dem Jahre 1811 und bringt einen völligen Umschlag. In Preußen fühlt der Slaatskanzler Hardenberg den Puls- 184 III. Grundherrschaft und Rittergut. schlag der neuen Zeit. Die Gesetzgebung öffnet sich den neuen Ideen: rasch, aber ungemein vorsichtig schreitet man zur Regulierung der guts- herrlich-bäuerlichen Verhältnisse, und man begünstigt dabei, soweit es irgend geht, den Gutsherrn. Im Jahre i848 können die Liberalen mit dem Stichworte „Feudalität“ nichts Rechtes mehr anfangen. Daher verläuft in Preußen die Revolution so glimpflich; sie beschränkt sich beinahe auf Herstellung einer Volksvertretung nach westlichem Muster. In Österreich aber war seit 1790 eine ungeheuere Rechnung auf- gelaufen; nach unverantwortlich langem Nichtstun handelt die Regierung im Jahre i848 endlich, und sie handelt durchgreifend; aber sie ist radikal aus Verzweiflung und zieht nicht den politischen Vorteil daraus. Der politische Erfolg von Reformen hängt, wie man sieht, nicht davon ab, wie schneidig man ist, sondern davon, ob man zur rechten Stunde kommt. So sind wir in bezug auf die Ilardenbergische Gesetzgebung zu ganz neuen Gesichtspunkten gelangt: sie hat ihre Stärke in der Verwertung der Reformen für die allgemeine Politik; die Stellung des preußischen Staates in Deutschland wird durch sie gekräftigt und gehoben. Preußen erweist sich als befähigt, die Führung auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Interessen in Deutschland zu übernehmen. In dieser Reziehung ist von Österreich nicht weiter die Rede. Aber nun, nachdem das alles weit hinter uns liegt, und nachdem wir den verspäteten Abschluß der Reformen in Österreich ausdrücklich als Fehler bezeichnet haben, was ergibt sich, ohne Rücksicht auf diesen Umstand, als Urteil über das in Österreich Erzielte? Im 18 . Jahrhundert war ohne Frage die Aufgabe so gestellt: wie kann der Rauernstand unvermindert erhalten werden, und wie kann man das gutsherrlich-bäuerliche Verhältnis lösen, ohne daß der Rauer zu große Opfer bringt. Wenn dies die Aufgabe war, so hat Österreich, wenn auch spät, die Lösung besser vollzogen. Denn hier ist der Schutz des Bauernlandes bis zuletzt beibehalten worden, was in Preußen nicht geschah ; hier ist es niemals im entscheidenden Augenblick dem Gutsherrn gelungen, der Gesetzgebung in die Zügel zu fallen und ihre Richtung umzukehren, so daß, was zugunsten der Bauern gemeint war, zugunsten der Gutsherren ausschlug. Hier hat man insbesondere nicht so viele kleine Leute zu landlosen Arbeitern gemacht wie in Preußen. Und in Österreich haben die Bauern weder so viel Land abtreten noch so hohe Renten übernehmen müssen wie in Preußen. Kurzum, wenn Preußen die bessere all- Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen. 18ö gemeine Politik für sich hat, so ist die bessere Sozialpolitik jedenfalls auf der Seite Österreichs zu finden, und zwar im 18. Jahrhundert durch das, was man freiwillig tat, dagegen im 19. Jahrhundert durch das, was man sich abringen ließ; die Schwäche des Staates war ein Gewinn für die Bauern. Erst seil wir Österreich kennen, verstehen wir Preußen ganz. Und nur weil wir Preußen kennen, verstehen wir Österreich ganz. Für das Problem der Bauernbefreiung im östlichen Deutschland gehören also die Forschungen über Österreich und die über Preußen untrennbar zusammen 23 ! 23 Die österreichischen Archive sind für die ältere Zeit bekanntlich schrankenlos zugänglich, aber für 1848 und die folgenden Jahre noch geschlossen. Hieraus und aus dem Mangel guter Beschreibungen der neueren ländlichen Zustände ergibt sich, daß die Folgen der Gesetzgebung von 1848 noch nicht klar zu übersehen sind. Der Schluß des Grünbergschen ersten Bandes war noch nicht gedruckt, als obiger Vortrag geschrieben wurde, konnte daher nicht benutzt werden. Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland. Vortrag für den Historikertag in Innsbruck, gehalten am 12. September 1896. Von der Entwicklung der ländlichen Verfassung Hannovers weiß man in weiteren Kreisen nicht sehr viel; hie und da hört der Student, daß dort eine französische Zwischenherrschaft etwa von 1807 bis i8i3 gewaltet und allen mittelalterlichen Schutt weggeräumt habe. Dann aber, nach der Vertreibung der Fremdherrschaft in den Befreiungskriegen, sei der angestammte Landesherr zurückgekehrt und habe alle früheren Einrichtungen wiederhergestellt. Bei dieser Gelegenheit sei sogar nach i 8 i 5 die eben ab- geschaffte Leibeigenschaft wieder erneuert worden. Der jugendliche Hörer stutzt; er fühlt, was das bedeutet: mitten in Europa, nach zufälligem Mitgenuß der Errungenschaften der Französischen Revolution, wird eine der ältesten Einrichtungen des Mittelalters — nicht etwa geschont — sondern wieder ins Leben gerufen. Nur mit Empörung kann der liberale Jüngling von dieser Tatsache Kenntnis nehmen. Denn die Leibeigenschaft der sächsischen Bauern im Nordweslen ist für ihn natürlich dasselbe wie jener Zustand im Nordosten in der Neuzeit, nämlich Verwandlung der Bauern in Arbeiter, der Freien in Knechte. Während nun die Nachbarländer, zum Beispiel Preußen 1807, die Erbuntertänigkeit aufheben, führt Hannover i 8 i 5 seine Leibeigenschaft wissentlich und willentlich von neuem wieder ein! So etwa würden Sugenheims zahlreiche Jünger den vorliegenden Fall beurteilen — sehr zuungunsten Hannovers. Und doch wage ich zu sagen, daß jene Tatsache für jeden Kenner ganz und gar anders liegt, als man beim ersten Anblick glauben sollte. Ein neu erschienenes Werk über die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland klärt uns über all dies und über vieles andere völlig auf 1 . Der Verfasser, Dr. W. Witlich, den ich hier nicht loben darf, weil er mir zu nahe steht, ist frei von liberalen Nachwirkungen. Auch die Geschicke des Staats Hannover liegen ihm nicht am Herzen; denn es handelt sich hier nicht um den Staat, sondern um die Gesellschaft. Der Kurstaat Hannover ist nur gewählt, weil er der größte Staat des Nordwestens ist, 1 Dr. Werner Wittich, Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland. Leipzig 1896. Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland. 187 und weil ein Gegenbild zu dem besser durchforschten Osten geliefert werden soll. So ist ein sehr stolfreiches, ungemein belehrendes Werk entstanden. Der Verfasser hat vor allem aus den ersten Quellen geschöpft; denn das Staatsarchiv zu Hannover enthält die wohlgeordneten Akten der „Ämter“, aus denen alle Züge der ländlichen Verfassung so hervorgehen, wie ein Mosaikbild aus Tausenden von kleinen Stäbchen entsteht. Die erdrückende Masse geradezu endloser Einzelheiten verschwindet aber für den Leser, und anstatt jener Stäbchen sieht er nur die großen Züge des Mosaikbildes — nämlich eine Beschreibung der ländlichen Verfassung Hannovers etwa für die Mitte des 18. Jahrhunderts. Man glaube nicht, daß dies so leicht und so selbstverständlich sei. Wie käme es sonst, daß eine solche Beschreibung nicht existiert? Doch nur daher, daß niemand sah, was zu sehen war, oder niemand zeichnen konnte, was er sah. Nun wissen wir endlich, was all die Bauernklassen bedeuten, deren unverstandene Namen uns so sehr verwirren: der Meier, der Brinksitzer und vor allem der so merkwürdige Kötter. Ebenso ist das bäuerliche Besitzrecht, vor allem das wichtigste davon, das Meierrecht, völlig zur Darstellung gebracht, mit seinen Erbsitten, die heutzutage manchem Rechtshistoriker wieder erweckenswert erscheinen. Natürlich wird auch das hannoversche Rittergut und die Domäne geschildert, wobei denn, gerade wie bei der Leibeigenschaft, wahrhaft überraschend heraustritt, daß Institute gleichen Namens, diesseits und jenseits der Slawengrenze, ungemein verschiedene Dinge bezeichnen. Auch die Verwallungstätigkeit im weitesten Sinne, mit Einschluß des Gerichts, kommt völlig an’s Licht, indem das „Amt“ des Landesherrn, das Gericht des Adels und endlich die Tätigkeit der Landgemeinden nach allen Seiten aufgedeckt wird. Auf diese Weise lernt man das Stilleben der ländlichen Verfassung ruhig und verständnisvoll betrachten. Keine kühne Übertreibung spornt den Leser an, kein schnaubendes Werturteil schreckt ihn aus der Beschaulichkeit auf. Die erste große Regel sozialer Geschichtsforschung wird unerbittlich festgehalten: das Objekt, also hier die Grundherrschaft, wird vollständig nach allen Seiten beschrieben, und für die Beschreibung wird ein Zeitpunkt ausgewählt, für den die Quellen überreichlich fließen. Dieser Zeitpunkt ist die Mitte des 18. Jahrhunderts. Mancher denkt vielleicht, das 16. oder gar das i 3 . Jahrhundert hätte den Vorzug verdient; je älter die Quellen, desto lehrreicher seien sie. Aber je weiter man zurückgreift, um so lückenhafter wird die Über- 188 III. Grundherrschaft und Kittergut. lieferung und desto schwieriger sind die Lücken auszufüllen, desto willkürlicher arbeitet die immer rege Phantasie. Der weitaus bessere Weg ist der: nicht die älteste, sondern die quellenreichste Zeit zu wählen. Jeder vollständig bekannte Zustand beleuchtet rückwärts auch die früheren Zustände; denn in jeder Gegenwart stecken unzählige Überbleibsel der Vergangenheit. Dies Verfahren hat uns bisher noch stets die größten Dienste geleistet. Der Historikei - , der erzählen kann, fesselt uns wohl; aber völlig belehrt er uns erst, wenn er auch beschreiben kann. Erst auf Grund der allergenauesten Kenntnis des 18. Jahrhunderts, dessen Beschreibung die größere Hälfte des Werkes einnimmt, wagt sich der Verfasser an die Geschichte der ländlichen Verfassung, und auch hier geht er vorsichtig nur so weit zurück, als reichliche Quellen zur Verfügung stehen. Was er über die ältesten Zeiten — Tacitus, Frankenreich — zu sagen hat, ist in einem Anhang versteckt, damit man nicht den Hauptinhalt anzweifle, wenn man sich berechtigt glaubt, diese allerälteste Zeit anders aufzufassen. Dieses Ausgehen von einer ganz bekannten, wenn auch neueren Zeit, ehe man der lückenhaften älteren Überlieferung nahe tritt, ist unser wichligster Kunstgriff. Sollte je eine Anleitung zum sozialhistorischen Forschen geschrieben werden, so sollte dieser Wink vor allem darin enthalten sein. Aber ich hoffe, daß niemand eine solche Anleitung schreibt; denn wer solche Künste aus Anleitungen lernen muß, lernt sie nie; gebt uns vielmehr glückliche Vorbilder; an denen kann das werdende Talent sein Licht am besten anzünden! Und dann vergessen wir eines nicht: alle Geschichtschreibung ist, soweit sie über Materialsammlung und -sichtung hinausgeht, durchaus Kunst. Ein neuer Zweig der Geschichtschreibung, zum Beispiel Entwicklung sozialer Verhältnisse, wird immer neben den älteren Zweigen nur dann und nur soweit zur Geltung und Anerkennung gelangen, als es gelingt, die entsprechende Kunstform zu finden. Gebt der sogenannten Wirtschaftsgeschichte den ihr angemessenen Stil, dann wird man ihr ein bescheidenes Plätzlein gönnen. Solange sie aber als Magd in den Festsaal will mit der ordnungslosen Bürde bloßen Materials, rufe man ihr entgegen: „Du hast kein hochzeitlich Gewand an“. I. Wie das Mittelalter von der liberalen Entrüstung über Leibeigenschaft entstellt wird, so wird das Altertum verzerrt durch liberale Vorliebe für den ireien Bauernstand. Nicht als ob ich unfreie Bauern vorzöge; man Die Gvundherrschaft in Nord-Westdeutschland. 189 mache sie so frei als sie es vertragen können. Aber man höre endlich auf, weil man freie Bauern will, zu behaupten, daß dies der Urzustand gewesen sei. Blondlockige Müßiggänger, Bärenhäuter im wahren Sinne des Worts, die nur selten was tun, außer trinken, jagen, kämpfen —■ diese urgesunden Tugendspiegel taciteischer Sittenpredigten, sollen Bauern gewesen sein? Sie sind es sicher nicht gewesen. Es waren vielmehr kleine Grundherren, eine Art sozialen Adels, die im Gericht und in der Volksversammlung mitredeten, die aber — wenn auch ihre Frauen den Haushalt führten — niemals die Hand an den knechtischen Pflug legten. Sie hatten vielmehr angesiedelte Knechte, und diese Knechte waren Bauern, die für ihren Herrn dem Boden die Nahrung abgewinnen mußten. Gewiß hat man sie nicht arg gequält, aber gearbeitet müssen sie um so sicherer haben, als ihre Herren durch nichts so sehr als durch Müßiggang glänzten. Somit wäre der Bauer, der seinen Herrn ernähren muß, eine sehr alte Erscheinung. Die Grundherrschaft, statt sich nach und nach in historischer Zeit zu entwickeln, wäre vielmehr die älteste der bekannten Verfassungsformen, und aus ihr wären die späteren Formen abzuleiten. Ich muß gestehen, daß mir dies sehr wahrscheinlich ist. Einen ähnlichen Stoß erhält die herrschende Lehre über den Zustand der Karolingerzeit. Jeder Historiker kennt die so oft wiederholte Anschauung: freie Bauern, die wegen ihrer Freiheit kriegspflichtig waren, sollen, um dem Heeresdienst zu entgehen, auf ihre Freiheit verzichtet haben, und zwar in der Form, daß sie sich einem größeren Herrn in die Hörigkeit ergaben. Der neue Herr übernimmt dann für sie den Kriegsdienst. Und so soll sich die Grundherrschaft ausgebildet haben, zugleich mit dem Anfang des Ritterdienstes. Nun mag es ja hie und da vorgekommen sein, daß ein bis dahin freier Bauer sich einem Herrn ergab. Aber ein allgemeiner Vorgang war das in Niedersachsen schon deshalb nicht, weil dort der abhängige Bauer bereits damals die Regel war. Wenn Bauernstellen zum Beispiel einem Kloster geschenkt werden, so ist nicht der innehabende Bauer der Schenker, sondern sein kleiner Grundherr schenkt die Bauernstelle — und mit ihr den abhängigen Bauern —■ dem Kloster. Der Bauer bleibt hierbei stets auf seiner Stelle sitzen; das nahm freilich auch die ältere Ansicht für sicher an. Nur meinte man früher, der Bauer habe den Be^tztitel verändert — aus dem früheren Eigentümer sei nun erst ein Grundholde geworden. Jetzt ist es für Niedersachsen höchst wahrscheinlich, daß 190 III. Gi'undherrschaft und Rittergut. es nicht so war: der Bauer war vorher Grundholde wie nachher; der Bauer veränderte nicht den Bechtstitel, sondern er vertauschte nur den Herrn. Damit wäre denn in der karolingischen Zeit keineswegs die Grundherrschaft, nach dem Chaos der Völkerwanderung, erst wieder neu entstanden, sondern es wäre nur eine andere Verteilung der stets hörig gewesenen Bauern eingetreten; es wären die sogenannten großen Grundherrschaften entstanden, durch Überweisung von Bauernstellen, die früher zu kleineren Grundherrschaften gehört hätten. Natürlich hätten dadurch die kleinen Grundherrschaften nicht aufgehört, sie wären nur weniger zahlreich oder von geringerem Bauernbestande gewesen. Die Grundherrschaft nun ist, im früheren wie im späteren Mittel- alter, keine Anstalt zur Menschenquälerei; auch, wie bekannt, keine großartige Landwirtschaft, wie die östlichen Gutsbetriebe häufig sind. Der hörige Bauer, das heißt derjenige, der einen Grundherrn hat, ist zwar eine Art von Knecht im Sinne des öffentlichen Rechts, das heißt, er ist ein Unfreier; aber er ist nicht Knecht im Sinne eines Gehilfen im landwirtschaftlichen Betrieb. Kein allgemeiner knechtischer Gehorsam wird von ihm erwartet oder gar verlangt. Der Bauer hat die Pflicht, einer Bauernstelle vorzustehen nach Landessitte, er ist aber, wenn auch unfrei, doch Leiter dieses kleinen Betriebs. Dieser kleine Betrieb auf seiner Stelle ist nicht um seinetwillen und nicht für ihn allein da, sondern ist in erster Linie dazu da, dem Herrn durch Abgaben die Möglichkeit des Bestehens zu gewähren, und was nach Ablieferung des schuldigen Getreides, Geldes oder Kleinviehs noch übrig bleibt, das verzehrt der Bauer mit Weib und Kind. Solcher höriger Bauern hat der kleinere Grundherr immer eine Anzahl, sagen wir 12 bis 20, während die Klöster, wie wir wissen, bis in die Tausende haben. Der Sinn dieser Verfassung ist ganz offenbar: man kennt auf der einen Seite nur den landwirtschaftlichen Beruf, und innerhalb desselben nur den kleinen Betrieb, die Familienwirtschaft. Auf der anderen Seite gilt es, den König, den Herzog, den Grafen, den Freien zu ernähren; es muß auch für Kirchen und Klöster ein wirtschaftlicher Unterbau bestehen, und alles dies leistet die Grundherrschaft. Sie ist die wirtschaftliche Voraussetzung aller höheren und freieren Berufsarten. Hätte man damals eine Universität gründen wollen, um gegen die Hörigk^t mit Waffen des Geistes anzukämpfen — so hätte man dieselbe vor allem mit hörigen Bauern ausstatten müssen. Die hörigen Bauernslellen eines Grundherrn konnten liegen, wo sie Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland. 191 • wollten, und in der Tat trifft inan in Niedersachsen fast immer eine ganz zerstreute Lage. Wir wissen zwar nicht genau, wie diese zerstreute Lage, der sogenannte Streubesitz, zustande kam, aber gewiß war dieser Umstand im allgemeinen unschädlich. Unsere Kapitalisten genießen ja auch ihren Zinsenbezug von dem gemischtesten Bestände an Wertpapieren. Wie man nicht alle Aktien einer Fabrik besitzen muß, so braucht man auch nicht Grundherr aller Bauern einer Gemeinde zu sein. Der Streubesitz macht allerdings die Verwaltung von seiten des Herrn etwas verwickelt — aber dafür werden dann verschiedene Mittelpunkte geschaffen, die sogenannten Villikationen. Der da sitzende Beamte des Herrn, dem auch gerichtliche Befugnisse über die Hörigen übertragen sind, heißt villicus, zu deutsch Meier. Er führt die Herrschaft über die Bauern und er sammelt ein, was an den Haushalt des Herrn abzuliefern ist, seien es Naturalabgaben oder Geld. Stets ist hierbei der hörige Bauer zum Besitz der Stelle berechtigt, solange er in dieser unfreien Lage verharrt. Niemand will ihn vertreiben, da an seiner Anwesenheit alles übrige hängt; niemand will ihn durch Fronden erdrücken, da der Betrieb des Herrn gering war. 'Die politischen Ehren freilich gehen ihm ab, aber er ist weder ehrlos noch rechtlos; zu quälender Tyrannei fehlt die erste aller Bedingungen: der Zweck. Dieser Bauer des früheren Mittelalters heißt Late; sein Recht Laten- recht; seine Hufe Latenhufe. Was ist aber nun die Hufe? Es wäre ein Irrtum, zu glauben, daß der Inbegriff der bäuerlichen Stelle, also Haus, Hof, Garten, Feld und Gemeindenutzung, die Hufe sei — wenigstens nicht in jener älteren Zeit in Niedersachsen. Es mag zufällig einmal so sein, daß Hufe und Bauernstelle zusammenfallen; aber begrifflich sind sie verschieden. Die Hufe ist am leichtesten zu erklären, wenn man vom Grundherrn ausgeht. Dasjenige Ackerland, das der Grundherr dem Bauern verleiht (nebst den ergänzenden Berechtigungen), bildet die bäuerliche Hufe. Vielleicht hat der Bauer bei seiner Stelle noch anderes Land — dann gehört dies nicht zur Hufe. Daher der begriffliche Unterschied von Bauernhufe und Bauernslelle. Das dem Bauern verliehene Land hat in der Regel bekanntlich 3o Morgen; dies Maß ist offenbar dem Bedürfnis oder vielmehr dem Kräftestand einer Bauernfamilie in jener alten Zeit angepaßt, ohne eigentlich schlechthin wesentlich zu sein. Es soll nur heißen: jener 192 III. Grundherrschaft und Rittergut. Kleinbetrieb soll so groß sein, daß die Pflugarbeit etwa 3o Vormittage in Anspruch nimmt. Auf der Flur bilden die und die (zerstreut liegenden) Äcker herkömmlicher Weise die Hufe der Bauernstelle A; die und die anderen Äcker haben von jeher die Hufe der Bauernstelle B gebildet. Die Hufe ist also, bei der Unbeweglichkeit jener Verfassung, ein als Ganzes verliehener Komplex herrschaftlicher Äcker auf der Flur. Auf der Flur können auch Äcker liegen, die nicht einem solchen Komplexe zugehören; das sind dann keine Hufenäcker, obgleich sie Äcker auf der Flur sind; ja obgleich sie dem Grundherrn gehören und vielleicht sogar von ihm ausgetan werden! Die Hufe ist also genauer dies: ein bestimmter Komplex, herkömmlicherweise als ein Ganzes betrachtet, von herrschaftlichen auf der Flur liegenden Äckern, welcher dazu bestimmt ist, einem Bauern verliehen zu werden. Hufenland ist demnach für den Bauern bestimmt, aber Bauernland braucht nicht aus lauter Hufenland zu bestehen. Dagegen ist es für den Bauern im engeren Sinne des Wortes nötig, daß er (vielleicht neben anderem Land) Hufenland besitze; wer keines besitzt, bleibt vielleicht noch Landwirt, fällt aber aus der Klasse der Bauern heraus. Offenbar ist es in älterer Zeit durchaus das Gewöhnliche, daß wesentlich Bauern dieser Betriebsgröße, und nur selten andere ländliche Klassen neben ihnen, auftreten. — Die Laten eines Herrn, soweit sie einer Villikation unterstehen, bilden eine Genossenschaft, allerdings von Unfreien, aber von hochberechtigten Leuten. Vor allem hat der Late ein Recht zur Nachfolge im Bauerngut. Aber dies Recht hängt davon ab, daß er eben unfrei ist. Wenn der Herr ihn frei ließe, dann würde mit der Hörigkeit auch die Genossenschaft der Laten zerstört, und mit der Hörigkeit fiele ferner weg das Recht, in grundherrliche Hufen nachzufolgen. Denn jene Verfassung hat der Herr gegeben für Leute, die die Seinigen sind. Wenn sie aufhören, Hörige zu sein, dann hört für sie alles auf. Wir zittern vor dem Gedanken, daß man sie arglistigerweise freilassen könnte. Und doch hat der Herr hierzu die größte Lust. Denn der Villicus ist ein unbequemer Beamter, herrschsüchtig und unehrlich, der dem Herrn nur wenig förderlich ist in Zeiten, die doch größere Ansprüche des Herrn geradezu herausfordern. Um wenigstens sichere Einkünfte zu erlangen, hat der Herr die Villikation oft an den früheren Beamten, den Die Grundherrsehaft'in Nord Westdeutschland. 193 sogenannten Meier, verpachtet. Man nannte dies Vermeierung der Villi- kation; der Beamte zahlt dann jährlich ein Pachtgeld an den Herrn. Auf diesem Wege gewinnt der Ausdruck Vermeierung, ursprünglich nur auf Villikationen anwendbar, den allgemeinen Sinn der Verpachtung überhaupt. Noch vorteilhafter ist es aber dem Grundherrn, wenn er eine ganz neue Verfassung einführt. Und zwar auf folgendem Wege: Der Herr hebt das Latenrecht seiner so wenig leistenden Bauern auf, indem er sie frei läßt. Das Land bleibt natürlich dem Herrn. Denn der Herr will ja nicht etwa Versuche in Menschenrechten oder bäuerlichem Eigentum anstellen, sondern er will ein reichliches Einkommen, unabhängig von dem anmaßenden Villicus, erringen. Die so erledigten Hufen, die, aus alter Zeit stammend, ohnehin viel zu klein für das reifere Mittelalter sind, schlägt nun der Herr zusammen; je zwei oder vier alte Hufen werden vereinigt und an einen freien Mann ausgetan zu einem ganz modernen Paohtrecht, welches Meierrecht heißt; so entstehen die Bauernhöfe des späteren Mittelalters; der freie Meier, als Nachfolger des hörigen Laten, ist fertig; Meier bedeutet nun den Pächter eines Bauernhofes (nicht wie früher den Pächter einer Villikalion). Man muß dies nicht so katastrophenartig auffassen wie die Wirkung eines Erdbebens. Die Sache geht langsam, vor allem wohl dadurch vor sich, daß der Late häufig — bei der Kleinheit seiner Stelle — sich nicht halten kann; freigelassen wird er wohl oft auch deshalb, weil er abgewirtschaftet hat. Das Entscheidende ist: statt vieler Leute mit kleinem Besitz und ohne Freiheit tritt eine geringere Zahl freier Meier mit größerem Besitz ein. Aus dem Grundherrn mit unergiebigen Hörigen wird ein Grundherr mit zahlungskräftigen Pächtern, die man Meier nennt. Der Grundherr wird Verpächter und lebt jetzt von verabredeten Pachtabgaben. Diese Änderung hat die merkwürdigsten Folgen, und die Aufdeckung dieser Folgen ist in Wittichs Werk vielleicht das Eigentümlichste. Zunächst ist es klar, daß die Zahl der so entstehenden Meier eines Grundherrn kleiner sein muß als die Zahl der früheren Laten, da die Meier gewöhnlich vier Hufen erhalten. Von je vier früheren Laten (deren jeder nur eine Hufe hatte) kann man also — um es ganz schematisch zu übertreiben — jetzt einen als Meier unterbringen; aber die drei anderen fallen weg. Sie fallen als Besitzer je einer Hufe weg, aber als Menschen sind sie noch da. Es fragt sich nun: was wird aus ihnen? Knapp. 15 194 III. Grundherrschaft und Rittergut. Einige, denen man die Hufe genommen hat, während man die Freiheit gab, bleiben ein jeder da, wo sie bisher waren. Sie haben noch ihr Wohnhaus, denn das Haus wird in Niedersachsen nicht mit verliehen; sie haben ferner noch den Hausgarten und den Feldgarten, der ja nicht auf der Flur liegt; und sie haben die am Hause haftenden Gemeindenutzungen. Solche Landleute, denen eben nur die grundherrliche Hufe fehlt, nennt man Kötter; ihren Besitz eine Kötterei. Je später wir die Dörfer untersuchen, desto mehr Köttereien finden wir darin. Der Kötter ist Inhaber einer Bauernstelle, die durch Verlust der Hufe unvollständig geworden ist. Daher bleibt der Kötter zwar Mitglied der Gemeinde, hat auch teil am Gemeindenutzen im Wald und auf der Weide, aber ein eigentlicher Bauer ist er nicht. Er ist auch nicht Besitzer eines Bruchteils einer Bauernstelle, sondern nur Besitzer eines Bestandteils. So ist also der Kötter durchweg etwas anderes als der Halbhufner oder Viertelhufner; dieser hat eine halbe oder eine Viertelhufe, jener aber hat gar keine Hufe; jedoch er hat noch Land. Denn niemand hindert unseren Kötter, falls er es kann, sich einige Äcker auf der Flur zu verschaffen, sei es durch Ankauf oder Pacht, oder sonstwie. Wenn er das tut, hat er, was nur die Ausnahme ist, einige Äcker auf der Flur. Es ist also nicht ganz richtig, den Kötter als ausgeschlossen vom Ackerbesitz auf der Flur zu denken; es war dies nur meine erste Annäherung an die wahre Lösung der Frage. Das, wovon er ausgeschlossen ist, ist nur die Beleihung mit einem Ackerkomplexe, der bisher als Hufe verliehen war. Indessen sind nicht alle landlos gewordenen Laten zu freien Köttern geworden. Es sind noch zwei andere Laufbahnen für diese Leute geöffnet. Damals fingen die Städte an, sich langsam zu bilden, und wenn man fragt, wer in die Städte zog, so müssen es natürlich Landleute gewesen sein, und zwar solche, die draußen nicht mehr bleiben wollten oder konnten. Die meisten Schriftsteller denken sich den hörigen Bauer mißvergnügt über das harte Joch des Grundherrn und mächtig angezogen von der ihm winkenden persönlichen Freiheit in der werdenden Stadt. So mag es mitunter gewesen sein. Aber wir, die wir jenes Joch so hart nicht finden, und die wir den Landmann weniger für freiheitsdurstig als für erwerbslustig ansehen, wir brauchen für das Anschwellen der Stadtbevölkerung andere Gründe. In der Befreiung der Laten und in der Verdrängung derselben von ihren Hufen ist ein solcher Grund ge- Die Grundherrschaft in Nordwestdeutscliland. JQg geben. Derselbe Vorgang, welcher hie und da Kötter schafft, liefert auch eine Anzahl angehender Stadtbürger. Und endlich bleibt dem landlos und frei gewordenen früheren Laten noch eine Zuflucht: die Auswanderung. Aber wohin sollen sie gewandert sein? Etwa in unsere Kolonien? Allerdings in unsere Kolonien, und zwar im vollsten Ernst. Seitdem uns Meitzen so deutlich gezeigt hat, wo damals unsere Kolonien lagen, nämlich im Osten der Elblinie, kann darüber gar kein Zweifel sein. Mecklenburg und Brandenburg und Pommern sind früher slawisch gewesen und gehören heute zum niederdeutschen Sprachgebiet. Also müssen die Einwanderer vom nördlichen Deutschland links der Elbe gekommen sein. An eine Völkerwanderung nach Osten kann dabei gar nicht gedacht werden. Nicht wandernde Stämme oder Horden sind aus dem alten Niederdeutschland nach Osten gezogen, sondern Bestandteile einer schon seßhaften Bevölkerung haben sich abgelöst. Man hat wesentlich an nachgeborene Söhne gedacht, die zu Hause keine Hufen mehr erhalten konnten; ein durchaus zulässiger Gedanke. Es müssen aber nicht lauter solche erblose Söhne gewesen sein. Ein Teil der frei und landlos gewordenen früheren Laten bietet sich ebenfalls dar — sie konnten in dem jungen Deutschland freie Leute bleiben und zu sehr gutem Recht grundherrliche Bauern werden. So wird der sehr reichliche Zufluß niederdeutscher Elemente dorthin höchst einfach erklärt. Nicht zu vergessen bleibt dabei, daß mancher Late in der alten Hörigkeit sitzen blieb, und daß man diesen Rest an gewissen Abgaben, wie Todfall und Bedemund, noch jahrhundertelang erkannte. Dies sind die sogenannten Leibeigenen des Westens, deren Besitzrecht immer mehr dem Meierrecht ähnlich wurde, während jene Abgaben als Überbleibsel älterer Verfassung allerdings stehen blieben. Daß sie etwas ganz anderes waren wie die fälschlich sogenannten Leibeigenen des Ostens, die Erbuntertanen, braucht hier nicht wiederholt zu werden. So liefern uns also jene Laten alles, was wir brauchen, je nach der Art ihrer Weiterentwicklung; einige bleiben rechtlich unfrei und werden jene Leibeigenen, die nur als Rechtsaltertum interessant, aber durchaus nicht so schändlich sind. Die meisten werden aber rechtlich frei, und aus ihnen gehen hervor, wenn sie keine Hufe mehr haben, aber sitzen bleiben — die Kötter; wenn sie sitzen bleiben und mehrere Hufen pachten — die Meier; wenn sie in die Städte ziehen — ein Teil der Stadtbürger; und wenn sie aus- 13 * 198 III. Grundherrschaft und Rittergut. wandern, um über der Elbe in neue Grundherrschaften einzutreten — die niederdeutschen Bauern der Kolonien im Slawenlande. Dies ist ein tiefer Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mittelalters. Sollte wirklich die Wirtschaftsgeschichte nur Material und keine Gedanken liefern? Kann die allgemeine Geschichtswissenschaft gleichgültig Zusehen, wenn ein besonderer Zweig ihr wirklich etwas Brauchbares liefert? Nach aller Erfahrung tut sie das nicht; gerade der Historiker, gewohnt und geübt, das Gute zu sammeln, wo er es auch finde, wird fortfahren Gutes mit großherzigem Danke aufzunehmen. Das haben die Historiker stets getan, und wenn sie das Gestaltlose ebenso wie das Gehaltlose ablehnen, auch wenn es aus der sogenannten Wirtschaftsgeschichte stammt, so sind sie in ihrem Recht und handeln nach ihrer Pflicht. II. Wir betreten nun, nach diesem Blick aufs Mittelalter, die Schwelle der Neuzeit. Der Zustand, der sich bis dahin ausgebildet hat, ist dieser: Die Grundherren, seien es Fürsten oder geistliche Korporationen oder Bitter, leben von dem, was ihre freien Bauern ihnen leisten; und diese Bauern besitzen ihre Stellen zu Meierrecht, das heißt zu einer bestimmten Art von Pacht. Das Meierrecht ist für den Bauern kein erbliches Recht; wenn der Sohn dem Vater im Besitze folgt, was sehr oft, vielleicht in der Regel geschieht, so ist dies nicht der Fall kraft eines bäuerlichen Rechts, sondern jedesmal kraft eines besonderen Vertrags. Nun wird durch veränderte Heeresverfassung nach und nach der Ritterdienst entbehrlich; und der Landesherr, um Söldnerheere aufstellen zu können, muß regelmäßige und hohe Steuern erheben. Wer die Entwicklung unseres Ostens kennt, also des Kolonialgebietes jenseits der Elbe, der erwartet wohl, daß nun auch diesseits der Elbe, in Niedersachsen, der Ritter sich in einen großen Landwirt verwandle, durch Bauernlegen und durch Einführung der Erbuntertänigkeit als der zugehörigen Arbeitsverfassung. Sagen wir also kurz und bündig: in Niedersachsen war das nicht der Fall. Der niedersächsische Ritter und überhaupt der Grundherr hat diesen Weg, den Übergang zum landwirtschaftlichen Großbetrieb, nicht beschritten. Über die Gründe, die ihn etwa daran verhindert haben, brauchen wir uns nicht zu besinnen; er hat diesen Weg nicht etwa deshalb vermieden, weil ihm Hindernisse im Wege gestanden hätten, sondern deshalb, weil er dies Ziel gar nicht ins Auge gefaßt hat. Das hat für das westliche Deutschland längst schon Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland. 197 Gothein ausgesprochen. Die Laufbahn, die einer wählt, ist zu beurteilen nicht nach den Hemmnissen, die ihm anderwärts entgegenstehen, sondern nach den Zielen, die ihm vorschweben. Und so will denn der niedersächsische Grundherr auch in neuerer Zeit vor allem Grundherr bleiben. Diese Behauptung soll aber nur zur allgemeinen Richtschnur dienen. Man muß die Dinge durch Übertreibung vereinfachen um der Schwachen willen. Genauer betrachtet, liegt es ein wenig verwickelter. Es ist für den Osten gar nicht wahr, daß alle Grundherrschaften zu Gutsherrschaften geworden wären. Der Osten 'hat nur sehr häufig in gewissen Gegenden und keineswegs überall große Gutsherrschaften gezeitigt, die man ihm so oft als alleinherrschend nachsagt. Und im Westen liegt es ähnlich: hie und da, aber im ganzen selten, finden wir auch im Westen gutsherrliche Betriebe, besonders im Domanium; nur bilden sie hier die Ausnahme; weit überwiegend ist das Weiterbestehen der Grundherrschaft ohne Aufsaugung des Bauerlandes, also auch ohne großen eigenen Betrieb; und im großen und ganzen ist es also erlaubt, zu sagen, der niedersächsische Grundherr will Grundherr bleiben. Aber diese Grundherrlichkeit verändert sioh im Laufe der Zeit, wesentlich durch Einwirkung des Landesherrn und hauptsächlich aus Gründen der Steuerverfassung. Die landesherrliche Steuer liegt auf dem bäuerlichen Meiergut. Dies ist der entscheidende Punkt. Man kann nicht sagen, daß es eine persönliche Steuer des Meiers war; ebenso wäre es aber falsch, an eine Grundsteuer zu denken, die auf die einzelnen Ackerstücke dinglich befestigt gewesen wäre. Vielmehr ist es eine dingliche Steuer, die auf dem Meiergute als solchem liegt; nur solange Meiergüter da sind, wird von denselben die Steuer erhoben. Würde das Meiergut zerrissen, so fiele damit auch dieäe Steuer fort. So gewinnt der Staat ein gewaltiges Interesse daran, daß stets Meiergüter vorhanden sind. Daher wird im Laufe des 16. Jahrhunderts durch Gesetze des Landesherrn die Erblichkeit des Meierbesitzes eingeführt; denn auf diese Weise gelingt es am einfachsten, das Fortbestehen der Meiergüter zu sichern. Gleichzeitig sorgt der Staat dafür, daß der Meier für ihn leistungsfähig bleibe; es wird deshalb dem Grundherrn untersagt, den Meierzins zu erhöhen. Beim Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges ist dies alles schon in voller Wii’kung. 198 III. Grundherrseliaft und Kittergut. In diesem langen Kriege geht es auch dem niedersächsischen Bauern sehr übel; er kommt in Vermögensverfall, er verliert in tausenden Fällen sein Gut. Die Bauernstelle wird „wüst“, wie der amtliche Ausdruck lautet; aber dies bedeutet nur, daß kein Meier mehr da ist; hingegen sind nicht etwa die Äcker unbebaut; sie sind nach wie vor bebaut, aber nicht bemeiert. Und wer bebaut die meierlosen Äcker? Keineswegs bebaut sie der Grundherr selbst, dem dies gar nicht in den Sinn kommt. Die Äcker sind vielmehr mannigfach veräußert an solche Landleute, die nicht Meier sind; das Meiergut ist zersplittert; die einzelnen Bestandteile sind in die Hände der geringeren Klassen der ländlichen Bevölkerung gefallen. Manche Äcker hat ein Kötter inne; andere bebaut vielleicht ein Häusler, wieder andere ein Anbauer, lauter kleine Leute, deren Begriff uns hier nicht weiter beschäftigen soll. Es ist genug, sich zu merken, daß der Kötter, Anbauer und Häusler, auch wenn er solche Äcker im Besitze hat, nur seine höchst geringe Steuer an den Landesherrn leistet — während die so erhebliche, ja unentbehrliche Steuer des Meiers wegfällt, wo kein Meier ist. Gewiß hätte man hier durch Verwandlung der persönlichen Steuer in eine eigentliche Grundsteuer helfen können. Aber so war’s nun einmal nicht. In Niedersachsen half sich der Staat auf andere Weise. Der Staat verlangte nach dem Dreißigjährigen Kriege, daß das grundherrliche Land aus jener Zersplitterung erlöst und wieder, wie vorher, in die Hände richtiger Meier gegeben werde. Das verlangte er, und das setzte er durch. Die Meierhöfe mußten wieder zustande gebracht, sie mußten „redintegriert“ werden. Also, statt die Steuerverfassung zu ändern, läßt man diese vielmehr bestehen und stellt diejenige rechtliche Verfassung der Höfe wieder her, worauf die Steuerverfassung ursprünglich aufgebaut war. Die Redin legrationsgesetze zwingen den Grundherrn, sein Land aus den Händen der Kötter, Anbauer und Häusler herauszunehmen und es wieder an Meier auszutun. Das geschieht, und die Steuern fließen wieder so reichlich wie zuvor. Der Meier ist also für den Staat der wichtigste Steuerzahler. Es kann nicht wundernehmen, wenn der Landesherr diesen wertvollen Mann auf alle Weise behütet und bevormundet: überall hat der landesherrliche Amtmann zu sorgen, daß der Meier bei Kräften sei. Das Gut muß ungeteilt bleiben; die Verschuldung ist verboten; zu allen wichtigen Handlungen des Meiers ist die Zustimmung des Amtmanns er- Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland. 199 forderlich. Während man erwarten sollte, daß der Grundherr diese Vormundschaft über den Bauern ausübt, tut es vielmehr, aus Steuerinteresse, der Staat. Der Staat hat also von den Obliegenheiten des Grundherrn diesen wichtigen Teil auf sich genommen. Infolgedessen sieht der Bauer beinahe schon den Staat für seinen öffentlich-rechtlichen Grundherrn an. Der privatrechtliche Grundherr, historisch betrachtet der einzige, der diesen Namen eigentlich verdient, ist gleichsam verkümmert zu einem Rentengläubiger, dessen Rentenforderung noch dazu, wie bekannt, niemals erhöht werden darf. Also ein völlig anderer Verlauf im Westen als im Osten. Hier wie dort allerdings stehen König, Ritter und Bauern auf dem Schachbrett; aber bei aller Gleichheit der Figuren — wie viele verschieden laufende Spiele gibt es nicht im Schach und im Leben! Aus der eben geschilderten Entwicklung erklärt sich das eigentümliche Erbrecht der hannoverischen Bauern. Es folgt der Sohn dem Vater, oder vielmehr einer der Söhne tritt oft noch bei des Vaters Lebzeiten an die Stelle des Vaters. Dem Staat ist dies, als einfachste Lösung der Nachfolge, durchaus bequem, und der Grundherr hat gar kein Interesse, es anders zu wünschen, da er die Bedingungen der Übernahme nicht mehr ändern darf, was den Zins betrifft, und da, was die Bevormundung betrifft, der Staat diese an sich gerissen hat. Also bleibt der alte Meier- zins, und der Amtmann gibt zur Übernahme des Hofes durch einen der Söhne seinen staatlichen Segen. Dieser Sohn heißt der Anerbe. Die anderen Kinder, die Geschwister des Anerben, haben natürlich gar keinen Anspruch zu erheben, soweit das Meiergut in Betracht kommt. Nur soweit, als es sich um allodiale Hinterlassenschaft handelt, reden die Geschwister mit und verlangen auch ihren Teil. Aber kein Geschwister verlangt etwa vom Anerben eine Herauszahlung dafür, daß er allein den Meierhof erhält. Nicht etwa deshalb, weil sonst der Anerbe zu sehr belastet wäre; vielleicht wäre er das, aber nicht weil Zweckmäßigkeit es anrät, bleiben die Geschwister ohne Abfindung; sondern deshalb, weil eine Abfindung der Geschwister rechtlich gar keinen Sinn hat. Denn das Meiergut ist nicht Eigentum der Familie, wie ein nebenbei angekaufter Acker oder Garten oder wie eine ersparte Summe Geld es wäre. Das Meiergut gehört ja, rechtlich betrachtet, noch immer dem so sehr in seinen Befugnissen beschränkten Grundherrn! Der Bauer hat nur ein Nutzungsrecht an fremder Sache, genauer an fremdem Boden; und dies Nutzungsrecht ist erblich geworden. Das Anerbenrecht ist die ganz 200 ui. Grundherrschaft und Rittergut. natürliche Ausgestaltung der Tatsache, daß das Meiergut kein Eigentum des Meiers ist. Auf andere Einrichtungen beim Meierrecht, wie Interimswirtschaft und Leibzucht oder Altenteil, können wir hier nicht eingehen. Wohl aber sei hier wieder ein Blick auf den Osten gestattet. Im Osten bestand vielfach ein „erblich lassitisches“ Besitzrecht des Bauern. Dies ist juristisch nicht so fein ausgebildet, aber es ist in den Grundzügen dem erblich gewordenen Meierrecht ganz ähnlich. Vor allem war auch hier ein „Annehmer“ des Guts, der ebenfalls seine Geschwister für die alleinige Übernahme des Gutes nicht entschädigte. Der erbliche Lassit zahlt allerdings in der Hauptsache nicht Meierzins, sondern er leistet Fronden; denn sein Herr lebt nicht sowohl von Abgaben als von eigener Wirtschaft, die er durch Bauerndienste bestreitet. Das erbliche lassitische Besitzrecht im Osten ist also eine Art erblichen Meierrechts, angepaßt an die östlichen Verhältnisse der Gutsherrlichkeit. Als man in Preußen den Lassiten zum Eigentümer machte, fiel ohne weitere Umstände auch das Anerbenrecht fort; der Annehmer mußte sich von da an mit den Geschwistern auch wegen des Gutes auseinandersetzen. Man fand dies so selbstverständlich, daß man gar keine Worte darüber verlor; fast lautlos wurde diese Änderung in Preußen eingeführt, und nur in der Praxis wurde dem Annehmer eine erhebliche Bevorzugung eingeräumt. Dies geschah in der Zeit der liberalen Hardenbergischen Reformen, im Anschluß an die große Revolution. Wie wirkte nun das Zeitalter der Revolution auf die Verhältnisse Hannovers? Zunächst verschwand der hannoversche Staat auf eine Zeitlang ganz, indem der südliche Teil zum Königreich Westfalen, der nördliche hingegen zum französischen Kaiserreiche geschlagen wurde. Mit ähnlichem Eifer, wie Bonifazius heilige Eichen fällte, als er das Christentum in der Gegend Fuldas verkündigte, stürzte sich die französische Gesetzgebung auf die Überreste der mittelalterlichen Agrarverfassung Niedersachsens. Aufhebung aller Grundherrschaft, vor allem Vertilgung der alten Leibeigenschaft, die ja neben dem Meierrecht hie und da noch vorkam, war die Losung. Diese alte Leibeigenschaft war aber dem Recht der freien Meier ganz ungemein ähnlich geworden, nur daß noch einige recht unerhebliche Abgaben, wie Todfall, daneben bestanden. Kurz darauf, im Jahre i8i 5, wurde der hannoversche Staat wieder Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland. 201 aufgerichtet. Ohne zu fragen, ob die französischen Neuerungen zweckmäßig seien oder nicht; ohne Anerkennung der wirksam gewordenen fremdherrlichen Gesetze schritt Hannover zur einfachen Wiederherstellung des alten Zustandes; weniger aus Begeisterung für das Alte, als vielmehr im Gefühl vermeintlicher staatlicher Würde. Mit niedersächsischer Zähigkeit wollte man das Alte, auch wenn es schlecht wäre, zunächst wieder aufrichten, um es selber zu verbessern. Die Fremden sollten hier keine Spur ihrer Wirksamkeit hinterlassen. In diesem Zusammenhang begreift man, daß Hannover auch neben vielem anderen die Leibeigenschaft, wo sie bestanden hatte, wieder aufleben ließ; das heißt, praktisch betrachtet, bei gewissen Meiern wurde der herkömmliche Todfall wieder eingeführt. Von einer Wiederbelebung irgendeiner Sklaverei oder auch nur Unfreiheit war dabei gar nicht die Rede. Man kann über diesen Eigensinn lächeln, aber zu einer stärkeren Empfindung liegt kein Anlaß vor. So waren denn die Wirkungen der großen französischen Revolution wieder aufgehoben. Aber wie es zu gehen pflegt: Der konservative Mensch ist überzeugt, daß er stets rechtzeitig seine maßvollen Neuerungen von selber beginne, und doch wird er in der Regel vom Drange seiner radikaleren Gegner in Bewegung gesetzt. So blieb man in Hannover beim Alten, bis neue revolutionäre Stimmungen im Jahre i83o um sich griffen; dann erst schritt man zur Herstellung moderner Verhältnisse, durch sogenannte Ablösungen. Das Wesen der Ablösungen ist höchst einfach: alle bäuerlichen Leistungen an den Grundherrn werden in Geld geschätzt und als Geldschuld auf das Grundstück gelegt, und es wird eine Regel aufgestellt, welche besagt, wie diese jährliche Geldschuld durch einmalige Kapitalzahlung getilgt werden kann. Ist dies geschehen, so hat der Bauer keine Beziehung mehr zum ehemaligen Grundherrn. Die Grundherrschaft ist damit aufgehoben. Den liberalen Forderungen ist Genüge geschehen. Man sagt dem Landmanne, daß er nun in die Neuzeit eingetreten sei; was er sonst vielleicht in Hannover kaum bemerkt hätte, da die mitabgelösten Fronden gar nicht von wesentlicher Bedeutung waren. Immerhin war es nötig; denn es gibt in diesen Dingen ein unabweisbares Mittun, und auch der Staat will schließlich nicht immer wieder hören, daß er zurückgeblieben sei; denn dies schädigt auf die Dauer sein Ansehen. Also von i83o an läuft die Ablösung, die in Preußen bereits früher, 202 III. Grundherrschaft und Kittergut. in anderen Staaten, zum Beispiel Bayern, erst später einsetzt. Der Bauer hat keinen Grundherrn mehr, gerade wie anderwärts. Aber nun kommt das Besondere für Hannover. Der Bauer hatte neben dem Grundherrn noch einen Vormund, und dieser Vormund war der Staat, verkörpert im Amtmann. Diese staatliche Vormundschaft dauerte fort. Der grundherrnlose Bauer bleibt unter der Aufsicht des Amtmanns. Wenn der Bauer sein Gut verschulden will, muß es der Amtmann erst erlauben; der Amtmann wacht auch über den Verkauf; der Amtmann besieht sich den Anerben, ob er tauglich sei. Denn das bäuerliche Gut, obgleich grundherrnlos, ist nicht allodial geworden. Zwar heißt der Bauer nun Eigentümer; aber der Staat als Vormund hat dem Bauer nicht die unbedingt freie Verfügung, auch nicht das gemeine Erbrecht, wie beim Eigentum üblich, eingeräumt; sondern er hat das Anerbenrecht für bäuerlichen Besitz ausdrücklich aufrecht erhalten. Die Grundherrschaft ist zwar fort; aber die alten vormundschaftlichen Befugnisse — natürlich nur in figürlichem Sinn — des Grundherrn hatte der Staat längst an sich genommen und behielt sie bei, als der Bauer zum sogenannten Eigentümer wurde. Der hannoversche Bauer heißt Eigentümer, steht aber unter staatlicher Vogtei und hat noch Anerbenrecht. Erst als Hannover zum zweitenmal als Staat verschwand, indem es sich in eine preußische Provinz verwandelte, wurde diese Vogtei des Staats aufgehoben; denn in Preußen lebte damals noch die liberale Überlieferung in der Agrargesetzgebung. Heutzutage gibt es eine mächtige Bewegung, die jene Vogtei wieder hersteilen möchte, sei es ganz und gar, sei es in wichtigen Teilen. Ob dies berechtigt ist, berührt uns wenig; denn wir haben ja die Politik von unserer Betrachtung ausgeschlossen. Nur die Geschichte der Grundherrschaft in Niedersachsen war unser Gegenstand. Für die Neuzeit ist diese Geschichte nicht sehr reizvoll. Die böhmisch-mährischen Gewalttaten fehlen ihr, wie auch kein Kaiser Joseph, ja überhaupt kaum ein hervorragender Mann hier durch seine Taten leuchtet. Auch der Inhalt der preußischen agrarischen Geschichte klingt hier nicht an, es fehlt das Bauernlegen, es fehlt die Verwandlung der kleinen Leute in Landarbeiter, es fehlt der kecke Junker und der heftig hineinredende König. Mit Recht ist von einer neueren Bauernbefreiung hier gar nicht geredet; denn die Ablösungen waren nicht verbunden mit einer Standesveränderung des längst schon freien Bauern, sie waren ein Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland. 203 notwendiges, aber geräuschloses Verwaltungsgeschäft von bescheidenerer Art. Die Geschichte der ländlichen Verfassung Niedersachsens hat vielmehr ihren Schwerpunkt in den älteren Zeiten. Es handelt sich überall um Grundherrschaft, und die Grundherrschaft ist der Schlüssel zum Mittelalter. Die Grundherrschaft, obgleich nach Ländern etwas verschieden ausgebildet, war im ganzen nicht national, sondern international. Eine genauere Beleuchtung Niedersachsens wirft also zugleich einen hellen Schein auf den ganzen europäischen Westen, vor allem auf die Zustände des flachen Landes, wie sie bis zur Französischen Revolution bestanden haben. Nun liegt der Westen offen, wie der Osten offen liegt. Das war es, was wir mit harter Arbeit erreichen wollten, manchem ‘zu Nutz und Frommen, keinem zu Trutz oder Leid. Siedelung und Agrarwesen nach August Meitzen . 1 Das umfassende Werk, großartig angelegt, wie der verwickelte Titel erraten läßt, handelt von den agrarischen Altertümern des nördlicheren Europas, und zwar sozusagen erschöpfend; denn es dürfte schwerlich ein wichtiger Gegenstand unberührt geblieben sein. Hören wir doch sogar von der ursprünglichen Ausbreitung der Iberer, die aus seltsamen Steinsetzungen erschlossen wird; von Pfahlbauern am Ufer der größeren Seen, von nordwärts gedrängten Finnen, von Kelten, die erst später nach Westen geschoben wurden; auch der römische Pfahlgraben, der durch das südliche Deutschland läuft, wird besprochen, und es fehlt sogar die ausführliche Betrachtung der Häuserformen nicht. Jedenfalls haben wir das an Tatsachen reichste Werk vor uns. Man sieht, es ist die Frucht eines ganzen Lebens. Mit dem herzlichsten Danke müssen wir den Verfasser begrüßen, der ein Sammlerleben auf diese Weise seinen Landsleuten, fruchtbar macht. Unsere deutsche Art der Gelehrsamkeit, zur Kompilation geneigt wie sie ist, läßt erwarten, daß hier zunächst alle monographischen Arbeiten ausgebeutet sind. Dies ist allerdings der Fall; denn es ist dem Deutschen schwer, diese Pflicht unerfüllt zu lassen. Aber daneben liegt hier noch eine ganz andere Leistung vor, und hierin wird man Meitzens stärkste Eigenschaft erkennen: ein ganz neuer Quellenkreis ist für die Forschung über Agrarwesen und Völkerwanderung erschlossen, nämlich das Studium der Gemarkungskarten. Solche Karten, die man wegen des wichtigsten Bestandteils der Gemarkung auch Flurkarten nennt, hat allerdings der Däne Olufsen und nach ihm unser aller Meister Georg Hanssen bereits sinnvoll zu betrachten gelehrt. Aber dabei waren immer nur gewisse Gemarkungen, zufällige, einzelne, im Spiel. Meitzen hingegen hat die Untersuchung der Gemarkungen systematisch betrieben; er hat die ausgedehntesten Länderflächen lückenlos durchforscht und die allerwichtigsten Unterschiede herausgefunden und so auf der Karte Europas Grenzlinien und Verbreitungsgebiete entdeckt, von denen wohl niemand bisher eine Ahnung hatte. 1 August Meitzen, Wanderungen, Anbau und Agrarrecht der Völker Europas nördlich der Alpen. Erste Abteilung: Siedelung und Agrarwesen der Westgermanen und Ostgermanen, der Kelten, Römer, Finnen und Slawen. 3 Bände und 1 Atlas. Berlin 1895. Siedelung und Agrarwesen nach August Meitzen. 205 Man stelle sich vor, was das heißt! Ich meine nicht die endlose Arbeit, in Katasterbehörden eine Karte nach der anderen zu beschauen, die lehrreichsten auszuwählen und Kopien davon zur Sammlung zu legen. Dies muß eine ganz unerhörte Arbeit gewesen sein, von der ich aber gar nicht rede. Ich meine vielmehr: es ist eine ganz bedeutende Tat, für historische Fragen eine besondere Art von Quellen — eben die Gemarkungskarten — 1 aufzuschließen, an die bis dahin eigentlich noch niemand gedacht hatte. Man quälte sich mit Auslegung dunkler Stellen aus Tacitus und Cäsar; man würfelte die Völkernamen aus Pytheas und Strabo zu immer neuen, aber nichtssagenden Anordnungen zurecht und legte philologisch den Sinn von Ortsnamen aus. All dies ist ganz gut. Aber wenn von Gemarkungskarten was zu lernen ist, so haben diese den Vorzug, daß sie lückenlos zur Verfügung stehen, zweifellos echt und ungemein ausgiebig an Inhalt sind. Meitzens Erfolg auf diesem Gebiet des Quellenaufschlusses, ist so groß, daß binnen kürzester Zeit jedermann erstaunt fragen wird, wie es möglich gewesen sei, die Urgeschichte ohne Gemarkungskarten zu studieren; und das Merkwürdige daran wird sein, daß es erst Meitzen getan hat. Um nur gleich ein Beispiel anzuführen: es ist bekannt, daß die Westfalen vielfach, sogar vorwiegend, in Einzelhöfen wohnen, während sonst, zum Beispiel auch bei den Ostfalen, Dörfer üblich sind. Wo ist nun die Grenze des Einzelhofgebietes? Dies ist nur durch Studium hinreichend deutlicher Karten und, wenn die Generalstabskarte nicht mehr reicht, durch Gemarkungskarten festzustellen. Die Grenze läuft bekanntlich, was Osten und Süden betrifft, an der Weser hinauf nach Rinteln, und von da westlich abbiegend nach Neuß am Rhein. Und innerhalb des Einzelhofgebietes gibt es wieder eine Ausnahme, das heißt eine Dörfergegend: es ist dies der sogenannte Hellweg, ein Landstrich in der Nähe von Dortmund. Gesetzt nun, die Art der Besiedelung stehe in innerem Zusammenhang mit Volksart, Abstammung und vorhistorischen Ereignissen, so ist hier ein Quellenkreis erschlossen, welcher noch redet, wenn sogar Schillers „tausend Steine“ verstummen, „die man aus dem Schoß der Erde gräbt.“ Da nun die neu hinzugekommenen Quellen eben jene Gemarkungskarten sind, so wird Meitzen wohl da am siegreichsten sein, wo er Fragen geographischer Verbreitung behandelt. Hier kann ihm eigentlich niemand widersprechen; denn niemand hat größere Erfahrung als er. Es muß Jahrzehnte dauern, bis jemand hier überhaupt nur etwa nötige Berich- 206 III. Grundherrschaft und Rittergut. tigungen beifügt. Bis dahin werden wir die Übersichtskarte, die am Anfang des beigegebenen Atlanten steht, als maßgebend annehmen, und selbst wenn einzelnes hinzukommen sollte, wird jeder Kenner von Meitzens Grenzenziehung reden. Nicht ganz so „streitfrei“, um sein Lieblingswort hier zu gebrauchen, werden die Anschauungen Meitzens über die Uranfänge unserer Landwirtschaft bleiben. Aber das ist nicht seine Schuld. Sobald man über das Beweisbare hinausgeht, fangen die persönlichen Neigungen, die Weltanschauung, die Individualität an, sich hineinzumischen. Man möchte fast zweifeln, ob hier Einigung erreichbar sei. Immerhin versuche ich wenigstens zu sagen, worin ich abweiche, um auf diese Weise ungefähr die Linie zu ziehen, wo das Bewiesene auf hört und die Freiheit des Meinens fortbesteht. Wer ein Bekenntnis darüber ablegt, wie er sich die Uranfänge unserer Seßhaftigkeit und unseres Ackerbaues denkt, der wird vorsichtigerweise mancherlei unterscheiden. Die Stämme, aus deren letzter Mischung während der sogenannten Völkerwanderung schließlich die Deutschen hervorgegangen sind, kamen aus fernen Gegenden hergewandert — aber sie waren deshalb nicht Nomaden. Es sind vielmehr Völker gewesen, die vor ihrem Aufbruch wohl mit dem Ackerbau bekannt waren, die nur aus irgendeiner Not neue Gebiete zum Wohnen aufsuchten. Der wandernde, gleichsam Wohnung suchende Stamm, dem der Ackerbau längst geläufig ist, wird dadurch nicht zur nomadischen Horde, die in der Hauptsache nur Viehzucht betreibt. Hält man dies fest, so hat man es also für die Anfänge der Geschichte — soweit sie sich auf deutschem Boden abspielt — nicht mit der Frage zu tun, wie der Nomade zum Ackerbauer wird, sondern mit der ganz anderen Frage, wie wandernde Stämme von Ackerbauern sich auf neuem Gebiete niederlassen. Beide Fragen laufen mitunter ein wenig durcheinander 2 ; man gewinnt den Eindruck, als wenn beides auf deutschem Boden, und zwar gleichzeitig, stattgefunden hätte. Über den Uranfang des Ackerbaues hat Hanssen bekanntlich mit gewohnter Meisterschaft gehandelt. Es gab, nach ihm, sehr früh Landstücke, die, gering an Umfang, aus dem Weidelande, vielleicht durch Umzäunung, ausgesondert wurden. Auf diesen Stücken — nennen wir sie Schläge — wurde Getreide gebaut, nur wenig, als willkommene Ergänzung der von Herden stammenden Ernährung. Das Getreide gedeiht 2 Zum Beispiel Bd. II, S. 89 unten: „Die Deutschen, welche zuerst usw.“ Siedelung und Agrarwesen nach August Meitzen. 207 nur eine kurze Reihe von Jahren am gleichen Ort, und es muß, nach Erschöpfung dieses Bodens, irgendwo anders ein neuer Schlag aufgetan werden, wenn Getreide weiter gebaut werden soll. Einen Feldbau dieser Art, mit zeitweilig benützten Schlägen, deren Lage noch ganz unregelmäßig in dem weiten Revier des Weideganges ist, nennt man bekanntlich wilde Feldgraswirtschaft. Dies wäre also notwendigerweise das erste Betriebssystem. Hierüber sind alle einig, obgleich keine Spur von Urkunde über diesen innerasiatischen Vorgang auf uns gekommen ist. Hier redet gleichsam die Natur der Sache. Nun denke ich mir, daß unsere Wanderslämme, als sie den Boden des jetzigen Deutschlands erreichten, diese Stufe des Ackerbaues jedenfalls schon kannten. Wie werden sie sich also niedergelassen haben? Offenbar unter Benutzung dieses Herkommens, mit Anpassung an die Örtlichkeiten. Der große Stamm mußte in kleinere Gemeinden zerlegt und jeder Gemeinde eine Gemarkung zugewiesen werden. Auch hierüber sind alle einig. Nun aber geht die Entwicklung auseinander. Wenn unsere Gemeinde jeder Familie einen besonderen Ort zum Betrieb ihres Ackerbaues überläßt, so entstehen Einzelhöfe, deren zusammenliegende Äcker das große Allmendland der Gemeinde stellenweise unterbrechen. Eine andere Entwicklung wäre zum Beispiel diese: wenn der „Schlag“ bei der wilden Feldgraswirtschaft aus gemeinsamer Rodung vieler entstand, so kann dies so geschehen sein, daß der Schlag in Streifen geteilt und jedem Rodenden ein Streifen überlassen wurde. In diesem Falle war der Schlag zunächst eine Betriebseinteilung, zugleich aber — ein Gewann, das heißt ein Abschnitt auf der Flur, aus parallelen Äckern gebildet; mithin eine topographische Einteilung, jedesmal eine Staffel der Rodung verratend. Wo in dieser Weise gerodet wird, hat man in dem Gewann gleichsam die Zelle vor sich, aus deren häufiger Wiederholung — immer eine Zelle nach der anderen — sich nach und nach die Flur bildet. Das Gewann ist für die Flur, was der Baustein für das Haus, was die Zelle für die Wabe ist. Hierdurch entsteht in ungezwungenster Weise, ganz von selbst, Gemengelage der Äcker für den einzelnen Besitzer: er hat Äcker in verschiedenen Gewannen 3 . 3 Vgl.G. Hanssen , Agrarhistorische Abhandlungen, Bd. II (1884), S. 198 unten. 208 III. Grundlierrsehaft und Rittergut. Ist einmal dies die Art des Anbaues gewesen, ehe man sich auf deutschem Boden niederließ, dann wird sie auch bei der Niederlassung künstlich oder vielmehr bewußt hergestellt werden. Aber diese Flureinteilung kann niemals bewußterweise gewählt werden, ohne irgendwo unbewußt entstanden zu sein. Es ist, nach mir, ein Fehler Meitzens, den er aber mit vielen anderen Forschern und leider auch mit Hanssen teilt, daß er sich die Entstehung der Gemengelage mit Gewannen rationalistisch vorstellt. Freilich, die bekannte rationalistische Vorstellung war wenigstens eine Art von Erklärung der so schwer begreiflichen Tatsache — aber heute sollte man sich nicht mehr erlauben, was bei Olufsen und Hanssen ein Fortschritt war. Die rationalistische Erklärung der Gemengelage mit Gewannen lautet nun bekanntlich so: Die Gemeinde hat eine Gemarkung; darin sondert sie die Flur ab und teilt dieselbe nach der Bodenbeschaffenheit in Stücke von Parallelogrammform (Gewann); hierauf teilt man jedes Gewann in Streifen (Äcker) und weist nun jedem Bauer in jedem Gewann einen Acker an. Es ist kein Zweifel, daß bei diesem Verfahren dieselbe Art von Gemengelage herauskommt. Es ist auch vollständig zuzugeben, daß die Gemarkung jüngerer Tochterdörfer so entstanden sein mag, nämlich mit bewußter Nachahmung der Zustände in den Mutterdörfern. Aber wir wollen ja nicht wissen, wie man diese Flureinteilung nachmacht, sondern wie man zuerst darauf verfiel! Und daß man auf diese Weise zu jener Gemengelage gelangt sein könne, ist rein unmöglich. Dazu hätte ein Gott gehört, der diese sinnreiche Art der Verteilung des Ackers den Menschen offenbart hätte, wie ja die nordische Sage auch behauptet. (Und fast mit Recht; denn dem naiven Nachgeborenen erscheint die Anhäufung der Kultur, die er antrifft, die er aber nicht werden sieht, als ein fertiges Geschenk der Götter — während doch die Götter zwar schenken, aber nie Fertiges schenken.) Hören wir vorher die Gründe der rationalistischen Erklärung. Wenn man es so macht, sagt Olufsen, dann erhält jeder Bauer genau dieselbe Art von Boden zur Bebauung, denn er ist ja an jedem Gewann mit einem Acker beteiligt. Also entstehen Bauerngüter, bei denen jeder Streit wegen der Güte des Bodens fortfällt. Ferner sind alle Gefahren des Ackerbaues — Überschwemmung, Hagelschlag, ja sogar der Schneckenfraß wird hier sorgfältig mitgenannt — von vornherein ausgeglichen. — All dies ist unleugbar der Fall. Aber es werden hier nur die Folgen jener Ge- Siedelung und Agrarwesen’naeh August Meltzen. 209 mengelage ausgemalt (soweit sie vorteilhaft sind; und darauf kommt es ja an); und diese Folgen werden als Zwecke aufgefaßt. Dies leugne ich. In der Schilderung der Folgen ist alles in Ordnung. Aber wie konnten Leute, die erst zum Ackerbau übergehen wollten, von vornherein auf Ausgleichung der Überschwemmungsgefahr, des Hagelschadens und des Schneckenfraßes denken? Es gibt aber zufällige Folgen, die wohltätig, ja so wohltätig sind, daß man sie als anfängliches Ziel auffassen möchte — und davon liegt hier ein Beispiel vor. Man verwechselt die Folge mit dem Zwecke. Ferner hat die rationelle Erklärung noch ein anderes Ziel, einen weit wichtigeren Zweck, den sie jener Flureinteilung unterschiebt. Nur so konnte jeder Bauer gerade soviel gleich gutes Land bekommen, wie sein Nachbar. Alle Bauern waren gleich berechtigt, und jenes Verfahren machte es spielend leicht, die Ackerverteilung „streitfrei“ zu ordnen. Der deutsche Bauer war hiernach bei seiner Niederlassung auf dem Boden unseres deutschen Vaterlandes vor allem von egalitärster Gesinnung; ihn beherrschte die Forderung der Gütergleichheit. Diese Leidenschaft war stark genug, die bisherigen Nomaden, am Tage ihres Übergangs zum Ackerbau, ein System erfinden zu lassen, das eines Euklid würdig war (der doch unter sonnigerem und rechenfreundlicherem Himmel lebte). Natürlich ist bei dieser rationalistischen Erklärung das Hauptgewicht auf die Herstellung gleich großer Besitzanteile gelegt — während die Ausgleichung der Gefahren nur so nebenbei läuft. Aber wer sieht es nicht, daß hier der deutsche Urbauer zu einem Fanatiker der Besitzesgleichheit gemacht wird — nur um die Gemengelage zu erklären? Gibt es denn irgendwo solche psychische Zustände, bei denen jeder dem anderen vor allem gleich sein will, in Zeiten, wo das Land kaum Wert hat und wo einer nicht einmal soviel brauchen kann wie ein anderer? Außerdem: gibt es denn in jenen Gemeinden gar keine Geschichte? Haben sie etwa, vor Beginn des Ackerbaues, keine Vergangenheit gehabt? Ist es denkbar, daß sie aus lauter Gleichberechtigten bestehen, da sie doch selbst aus irgendeiner Entwicklung hervorgegangen sind? Kurzum, der Rationalismus zeigt hier seinen Pferdefuß: weil es rationell wäre, wenn alle Deutsche gleiche Bodenanteile hätten, so wird dies für die Urzeit angenommen und als Zweck der Gemengelage unterstellt. Knapp. 210 III. Grundherrschaft und Rittergut, Natürlich ist dies alles unhaltbar. Obgleich man durch jene Flureinteilung jene gleiche Austeilung des Besitzes erreichen kann, worüber ja kein Zweifel herrscht, ist auch dies nur eine nicht gewollte, sondern zufällige Folge, die erst nach und nach benützt wurde. Man darf die Gemengelage der Urzeit nicht aus diesem Bestreben heraus erklären, da dies Bestreben psychologisch ebenso unmöglich ist, wie etwa die Dreifelderwirtschaft als ältestes Betriebssystem. Die Gemengelage ist vielmehr die einfache Folge des langsamen Wachstums der Flur, wenn einmal das Zusammenwohnen (in Dörfern oder Weilern) gegeben war. Mit jeder Ausdehnung der Flur auf früheres Allmendland ist in solchen Fällen des Wohnens eine Ausbreitung der Gemengelage gegeben. Überhaupt vergesse man nicht, daß Gemengelage keineswegs allein bei Gewannteilung der Flur vorkommt. Sehr häufig sind Fluren ohne irgend deutliche Gewanne, auf denen gleichwohl Gemengelage besteht. Wollte man dies mit der Olufsenschen Ansicht vereinigen, so müßte man eine nachträgliche Verkümmerung der Gewanne annehmen. Damit kommt man oft zum Ziele, aber wohl nicht immer. Es gibt Fluren mit Gemengelage, wobei die Grundstücke selbst von Meitzen nicht mehr mit Gewannen in Beziehung gesetzt werden. Die Verteilung ist dann, nach Meitzen, blockförmig. Er sagt uns zwar nirgends genau, wie Blöcke aussehen; doch scheint er darunter Grundstücke von unregelmäßiger Gestalt zu verstehen, die ohne Ähnlichkeit unter einander sind und kein ordnendes Prinzip verraten. Endlich hat Meitzen seit jeher sein Augenmerk gerichtet auf solche Fluren, wo der Landbesitz jedes einzelnen in einem einzigen regelrecht verlaufenden Streifen besteht; die Höfe pflegen dann an einer Straße aufgereiht zu liegen, am Kopf des Landstreifens, der sich, senkrecht zur Straße, etwa am Talhang hinaufzieht. Es sind dies die Reihendörfer des inneren Odenwaldes, des Erzgebirges usw., über deren Verbreitung niemand mehr Studien gemacht hat als Meitzen. Man hat also Haufendörfer mit Gemengelage, und zwar solche mit deutlichen Gewannen, solche mit verkümmerten Gewannen und endlich solche ohne Gewanne, mit Blöcken. Ferner Reihendörfer (ohne Gemengelage) mit Landstreifen, endlich Einzelhöfe, bei denen das Land um den Hof herumliegt. Wer hat nun diese Wohnorte angelegt? Meitzen erteilt eine sehr deutliche Antwort. Das Reihendorf der Mittelgebirge, mit dem einen Streifen Landes, ist Siedelung und Agrarwesen nach August Meitzen. 211 so rationell in seiner Anlage, daß man nur an einen vom Grundherrn entworfenen Plan denken kann. In der Tat sollen diese Dörfer verhältnismäßig jung, das heißt lange nach dem Ende der Völkerwanderung angelegt sein. Man hat also hier das Planmäßige als Anzeichen, um nicht zu sagen als Beweis grundherrlicher Entstehung. Bei den Dörfern und Weilern, bei denen zwar Gemengelage, aber keine Gewanne gefunden werden, vermutet Meitzen stets die grundherrliche Entstehung, weil er nicht zulassen will, daß grundherrnlose Bauern, überhaupt Bauern ohne Nötigung diese Blockform für die vermengt liegenden Grundstücke wählen mögen. Hier wird also der Grundherr als Urheber vermutet, weil das Planmäßige fehlt. Was die Einzelhöfe betrifft, so sind sie nach Meitzen ohne Einfluß des Grundherrn entstanden und gehen weit vor die Zeit zurück, da der Grundherr mächtig wurde. Noch bleibt aber die wichtigste Form des Dorfes, die mit Gewannen: überall, wo Gewanne deutlich sind, wird Entstehung in der Urzeit, also Abwesenheit des grundherrlichen Einflusses, vermutet. Und doch ist gerade das Gewann so sinnreich; das kommt aber nicht von einem planvollen Grundherrn her, sondern dies ist eben für das deutsche Volksland die volkstümliche Teilung. Der Volksgenosse war frei; er war mit seinesgleichen die Grundlage der kleinen Demokratie. Als sie sich niederließen, verstand es sich von selbst, daß ein Volksgenosse wie der andere auf Grundbesitz Berechtigung habe — und um diese gleichen Anrechte zu befriedigen, gerade hierzu war ja die sinnvolle Teilung der Flur in Gewanne, der Gewanne in Äcker erfunden. An unzähligen Stellen wird diese volkstümliche Teilung als etwas ganz Besonderes an den Deutschen hervorgehoben. Ihre Überreste sind gleichsam das Verehrungswürdigste, was durch die unbewußte Schrift des Pflugs auf das Blatt unseres Bodens geschrieben wurde. Auch hierbei ist es nun merkwürdig, daß, je planvoller die Gewann- einleilung ist, sie desto volkstümlicher sein soll, das heißt desto unabhängiger von jedem Grundherrn. Hie und da ist also der durchleuchtende Plan ein Beweis für grundherrliche Entstehung, hie und da ein -Beweis dagegen. Mit anderen Worten: kein Beweis. Ja, ich möchte behaupten: nicht einmal ein Anzeichen. Seien wir nüchtern genug, um folgendes zuzugeben: Wenn überhaupt eine regelnde Hand im Entwurf der Flur zu erkennen ist, so darf dies nicht bald für, bald gegen grundherrlichen Einfluß geltend gemacht li* 212 III. Grundherrschaft und Rittergut. werden. Ob ein Grundherr mitgewirkt hat, läßt sich ohne sonstige Beweismittel aus der bloßen Form der Flur nicht erkennen. Ich halte freilich zum Beispiel die Reihendörfer für grundherrlich, aber nicht, weil sie regelmäßig sind, sondern weil man Nachrichten über sehr alte Abgaben hat. Halten wir die Quellenkreise abgesondert! Gemarkungskarten zeigen deutlich die Lage der Äcker; aber die Lage der Menschen geht aus anderen Urkunden hervor. ' „Aber es ist doch allgemein anerkannt, daß die Volksgenossen freie Bauern waren mit durchaus gleichen Anrechten.“ Gewiß war dies seit Grimm, durch Waitz und Maurer hindurch, sogar bei Hanssen die herrschende Vorstellung. Wie anderwärts des näheren auseinandergesetzt ist, wird aber diese Ansicht sehr brüchig. Hier kommt es mir nur darauf an, zu zeigen, daß man dieselbe nicht braucht, um die Tatsache der Gemengelage mit Gewannen zu erklären. Im Gegenteil, man kommt ohne jenen romantisch-liberalen Unterbau viel besser fort. Man beginne doch beim Dorf: die Leute wollen in enger Nachbarschaft wohnen; das Gewann ist eine geläufige Vorstellung von der Zeit des feldgraswirtschaftlichen Schlages her; die Gewanne vermehren sich — und das Bild der deutschen Flur ist fertig. Wozu denn annehmen, daß irgendwann einmal alle Bauern gleichberechtigt waren? Und weshalb müssen denn die auf der Flur irgendwie Beteiligten gerade frei gewesen sein? Wenn irgendwo, so ist hier Freiheit und Gleichheit übel angebracht, da beides für den zu beweisenden Satz, das heißt für die Erklärung unserer Flureinrichtung, ganz unerheblich ist. Damit aber sage ich keineswegs, es wären alle ungleich, oder es wären alle unfrei gewesen. Ich trenne nur die Fragen. Und ich finde es nicht einmal auffallend, daß Meitzen hier in seiner Sammlerfreude etwas zu weit geht. Dem Sammler wird sein Geschäft erst möglich, wenn er in Eifer gerät, und wenn man die Tragweite neu erschlossener Quellen einmal überschätzt, so ist das kein schlimmer, sondern ein läßlicher Fehler, vor allem in diesem Werk, dessen große Aufgabe es ist, die Kenntnis kulturhistorischer Tatsachen zu erweitern. Um dem Verfasser gerecht zu werden, darf man nicht die stählerne Härte Hanssens bei ihm suchen. Es ist vielmehr der bewegliche 'Spürsinn, der im einzelnen richtig sieht und auch im ganzen sehr vieles richtig trifft, aber nicht immer seine Behauptung schulgerecht verteidigt. Mit unerhörter Findigkeit weiß er die unscheinbarsten Dinge zu verwerten, um wichtige Schlüsse daraus zu ziehen. Das wird nicht errechnet, Siedelung und Agrarwesen nach August Meitzen. 213 sondern mit der Phantasie, mit lebendiger Anschauung ergriffen. In Coopers Romanen kommt ein Indianer vor, der in der Ferne eine Rauchsäule auf steigen sieht; er beobachtet sie wenige Sekunden und sagt mit völliger Sicherheit: das ist das Feuer eines Bleichgesichts. Woran erkennt er das? Weil ein Indianer nur trockenes Holz (das nur schwachen Rauch entwickelt) verbrennt, ein qualmendes Feuer aber, in der Nähe von Feinden — kann nur von einem Europäer angezündet sein. An diese Art des Scharfsinns wird man auf jedem Blatt in Meitzens Werk erinnert. Wir heben einige Beispiele heraus. Da wohnen zum Beispiel auf dem linken Ufer des Niederrheins die ripuarischen Franken. Haben sie wohl in Dörfern gewohnt? Meitzen sagt nein, sie müssen in Einzelhöfen gewohnt haben; denn in ihrem Gesetzbuche (lex ribuaria) steht: wer eine Herde — worunter je 12 Kühe mit einem Stier verstanden werden — stiehlt, der bezahlt, außer dem Ersatz, 600 Solidi als Buße. Der Zusammenhang ist nun der: eine solche Buße ist ganz ungeheuer hoch, also muß jener Diebstahl als besonders verwerflich gegolten haben. Dann aber fragt man sich: wie soll denn, wenn dörferweise gewohnt wird, das Stehlen einer Herde — die ja unter einem Hirten weidet — so zustande kommen, idaß der Dieb gerade ein Dutzend Kühe erwischt? Wenn aber der ripuarische Bauer in Einzelhöfen wohnt, dann hält er keine Hirten; sein Vieh, gerade etwa eine solche Gruppe, weidet aufsichtslos in Kämpen, die umfriedigt sind. Diese Art des Viehhaltens mit schweren Strafen zu sichern, hat das allergrößte öffentliche Interesse; und gerade hier ist es nicht nur möglich, sondern sogar ganz leicht, ein volles Dutzend Kühe auf einmal wegzutreiben (I, 566). Also hat es in Ripuarien Einzelhöfe so gewiß gegeben — als jener Qualm vom Feuer eines Bleichgesichtes auf stieg. Hier noch ein anderer Fall! Friedberg, eine Stadt in Oberhessen, zeigt auf der Karte seiner Flur drei oder vier Quadrate, von Feldwegen scharf umzogen, gleich an Inhalt. Gewanne sind es nicht, sie umschließen vielmehr eine Anzahl von Gewannen. Und die Feldwege, zum Teil scheinbar verschwindend, laufen streckenweise „im Acker als steiniger Untergrund fort“. Also sind sie älter als die jetzige Ackereinteilung. Nun aber sind auf deutschen Fluren die Wege jünger als die Ackereinteilung, und ganz fremd sind uns Systeme rechtwinkliger Wege, am fremdesten solche, die Quadrate einschließen. 214 III. Grundherrschaft und Kittergut. Aus diesem Tatbestand, den überhaupt schwerlich jemand außer Meitzen bemerkt hätte, werden nun sehr interessante Schlüsse gezogen. Zunächst gibt es bei Padua eine Gegend, auf der ein solches quadratisches Netz von Feldwegen auf Karten größeren Maßstabes sofort ersichtlich ist. Ein ähnliches Netz mit quadratischen Maschen findet sich bei Capua. Liest man nun die Schriften der römischen Feldmesser (und wer liest die?), so steht darin genau beschrieben, wie man verdienten Veteranen ihr Land anweist; man teilt es in quadratische Stücke, gleich groß, von Feldwegen eingeschlossen. Also sind jene Netze bei Padua und bei Capua ganz offenbar die heute noch sichtbaren Reste römischer Landanweisungen! Und jene Quadrate auf der Flur von Friedberg sind ebenfalls Reste, und zwar bis jetzt die einzigen Reste römischer Landanweisungen; denn Friedberg war ein Hauptort des Limes romanus in der Wetterau, und man findet dort sogar die Trümmer römischer Villen — warum nicht Spuren römischen Ackerbaues? So wären denn die unscheinbaren, von niemandem bisher jemals beargwöhnten Feldwege dieser wetterauischen Flur erklärt, mit einer Sachkunde, die den Laien an Zauberei erinnert., Solcher kleiner Perlen wären noch viele in dem Werk zu finden; die merkwürdige Geschichte der Ilochäcker in der Nähe von München, ferner die bisher viel zu wenig beachtete Geschichte des Pfluges seien nur im Vorübergehen genannt, ebenso die Abschweifung auf den Limes romanus. Das Werk ist so reich, daß allein die Überschriften zu geben schon eine Arbeit ist, und es liest sich auch nicht schwer für Leser, die wesentlich auf den Stoff achten, dessen Anordnung in Kapiteln und Bei- lagen durchaus gelungen ist. Man bedenke nur, welche Unzahl von Einzelheiten hier zu ordnen, zu verwalten, zu bewältigen war! Selbstverständlich kann es keine zusammenhängende Geschichtserzählung sein; die ganze Natur der Untersuchung ist beschreibend, und daher war die Auflösung in einzelne Studien der einzig mögliche Weg. Werfen wir noch einen raschen Rlick auf die Ergebnisse im Großen. Die erste Probe dieser Forschungen liegt schon seit vielen Jahren vor, in einer Abhandlung über die Waldkolonien im Osten. Die Mittelgebirge Böhmerwald, Erzgebirge und Sudeten sind bedeckt von Bauernschaften, deren Häuser an der Straße in weiten Abständen aufgereiht sind, während hinter jedem Hause das zugehörige Land in einem einzigen breiten Streifen von der Talsohle bis weit hinauf sich erstreckt. Wer sich nun Siedelung und Agrarwesen nach August Meitzen. 215 die Mühe gibt, nach Meitzens Angaben die Verbreitung dieser Waldkolonien auf einer Karte aufzutragen, der findet ungefähr dasselbe Bild, wie wenn er die Ausbreitung der deutschen Sprache in der Nachbarschaft der Wenden und Tschechen gezeichnet hätte. Daraus aber geht sofort ein höchst wichtiger, bis dahin unbekannter Umstand hervor: die wendische Sprachinsel des Spreewaldes ist von ihrem slawischen Hinterlande abgetrennt durch solche deutsche Waldkolonien, und ebenso ist die Einschnürung des tschechischen Sprachgebietes und dessen nur schmaler Zusammenhang mit dem slowakischen Hinterlande durch das Vorrücken deutscher Hinterwäldler auf den Mittelgebirgen zustande gekommen. So planvoll angelegte Kolonien, deren Grundriß noch bis heute erhalten ist, können aber nur unter bewußter Leitung eines Grundherrn zustande gekommen sein. Und so kommt die Ausbreitung der Deutschen gegen Osten in Zusammenhang mit dem Streben von Grundherren, ihren Waldbesitz durch Rodung und Verleihung des Bodens an deutsche Bauern einträglich zu machen. Daß darüber etwa noch Urkunden in irgend beträchtlicher Menge erhalten wären, davon kann keine Rede sein. Hier wäre alles stumm, hätte man nicht jene — tausend Furchen, die man in den Schoß der Erde grub'. Gerade dies östliche Deutschland, seine Kolonisation im Mittelalter und das Entstehen des großen Gutsbetriebes daselbst am Beginn der Neuzeit, hat der Verfasser für spätere Zeit Vorbehalten; davon soll erst die zweite Abteilung des Werkes handeln — und dies trifft sich insofern glücklich, weil gerade hierüber schon manches durch Abhandlungen Meitzens bekannt ist. Dagegen hat Meitzen seine Anschauungen über das ältere, westliche Deutschland hier zum erstenmal in solcher Ausführlichkeit dargestellt. Das Hauptergebnis für den Westen ist ungefähr folgendes: Ganz ungemein schmal ist das Land, auf welchem von jeher deutsche Stämme saßen; abgesehen vom skandinavischen Norden, ist es ein Strich, der zwischen der Unterweser und Unterelbe eingeschlossen ist; geht man weiter nach Süden, so bildet westlich der Limes romanus, östlich die Saale die Grenze und der querfließende Main schließt nach Süden ab. Was von diesem Urdeutschland, wie wir es nennen wollen,, im Osten liegt, ist erst späte Erwerbung durch Kolonisation, hauptsächlich auf Kosten der Slawen. Was aber im Westen, also links der Weser, und was im Süden liegt, ist im wesentlichen, schon in früher Zeit, den Kelten abgenommen, 216 III. Grundherrscbaft und Rittergut. Nun findet Meitzen überall in Urdeutschland das Gewanndorf, woraus er schließt, daß diese Art der Ansiedelung ganz besonders den Deutschen, sobald sie einmal zum Ackerbau übergegangen sind, einleuchtend gewesen sei. Man liest zwischen den Zeilen als Gründe: die große Gerechtigkeit, die Ordnungsliebe und andere Tugenden, die uns auszeichnen. Denn als Grund für die Gewannbildung wird ja stets jenes Streben nach „streitfreier“ Austeilung des Bodens betrachtet. Westlich der Weser sind hingegen überall die bekannten westfälischen Einzelhöfe. Früher dachte man mit Tacitus, daß es in dieser Gegend den Deutschen gemütlicher geschienen habe, familienweise zu wohnen. Anders gibt nun Meitzen die Gründe an. Gerade links der Weser begann auch, nach Westen streichend, das Gebiet der Kelten, in welches die Deutschen erobernd einrückten. In Irland nun, dem reinsten Keltenboden, den wir kennen, wohnen die Eingeborenen von jeher in Einzelhöfen. Also, sagt Meitzen, der westfälische Einzelhof, auf ursprünglich keltischem Boden stehend, ist nicht geschaffen durch die Deutschen, sondern übriggeblieben aus den Zeiten der Kelten. Die Deutschen haben ihn vorgefunden und für ihre Zwecke eingerichtet. Daraus geht, nach Meitzen, noch ein anderes hervor. Wären die Westfalen bei ihrer Einwanderung schon Ackerbauer gewesen, so hätten sie ja sicher nach urgermanischer Weise Gewanndörfer angelegt; dies taten sie aber deshalb nicht, weil sie noch Hirten waren, und in den keltischen, zur Vieh Wirtschaft eingerichteten Einzelhöfen konnten sie bequem ihr Hirtentum vorläufig beibehalten (II, 658), bis sie, an diese Landteilung gewöhnt, später ohne Streit über die Ausgleichung zum Ackerbau übergingen. Auch das westfälische Bauernhaus erinnert nach Meitzen durchaus an das dreischiffige Haus der Kelten. Man wird hier um so rascher zustimmen, je mehr man davon überzeugt ist, daß es zum Germanentum gehört, Gewanndörfer zu gründen, zum Keltentum, Einzelhöfe zu haben. Denn auf der vorausgesetzten Identität der beiden Unterscheidungen: Wohnart und Nationalität, beruht alles. Aber wer verbürgt diese notwendige Übereinstimmung? Gerade auf dem besten Boden Westfalens, auf dem Hellweg, liegen ja Gewanndörfer, wie ausdrücklich hervorgehoben wird. Sollten nicht Gewanndörfer dem bequemen, ebenen, fruchtbaren Boden zuliebe gewählt sein, und dem welligen Lande, das mannigfach durchschnitten ist, zuliebe die Einzelhöfe? Siedelung und Agrarwesen nach August Meitzen. 217 Dies gibt Meitzen für den Hellweg nicht zu; er meint, die dort angesiedelten Marsen seien wohl erst gekommen, als sie bereits seßhaft, also schon Ackerbauer und Gewannbenützer gewesen seien. Wie steht es denn aber mit Norwegen 4 ? Zweifellos sind die wenigen, zum Ackerbau tauglichen Täler dieses Landes mit Einzelhöfen bedeckt, und zwar so, daß dem Reisenden nichts im ganzen Lande so sehr auffällt. Ebenso ist es sicher, daß der norwegische Bauer ein Germane ist. Für mich ergibt sich hieraus keine Schwierigkeit; der Einwanderer, obgleich Germane, kam hier auf den sinnreichen Einfall, Einzelhöfe zu errichten, da es die Natur des Landes gebieterisch verlangt. Aber nach Meitzens Betrachtungsweise müßten wir hier fremde (in diesem Falle wohl finnische) Vorsiedler vermuten, denen der Einzelhof eine nationale Gewohnheit war, während der Germane, weil vorläufig Viehwirt, sich dieser Sitte anschmiegt. Oder sollten etwa Grundherren in Norwegen mitgewirkt haben? Kurzum, Norwegen zeigt aufs deutlichste, daß sogar der Germane mitunter zweckmäßig, statt „volkstümlich“ oder „volksmäßig“ zu handeln versteht. Unsere Westfalen, um auf sie zurückzukommen, dürften also da ihre Einzelhöfe errichtet haben, wo sie es für zweckmäßig hielten, gerade wie ihre keltischen Vorsiedler. Nun dehnte sich bald die germanische Bevölkerung nach Oberdeutsch- land aus. Überallhin bringen die Deutschen ihre Gewanndörfer, „die fruchtbarsten, ziemlich ebenen Landstriche“ (II, 600) sind damit bedeckt (man beachte: die fruchtbarsten). Daneben aber gibt es in Oberdeutschland zahlreiche Gegenden mit Weilern und Einzelhöfen, besonders in den unfruchtbareren Lagen (II, 662), und endlich werden die Weiler und Einöden, um den bayrischen Ausdruck zu gebrauchen, vorherrschend in der Nähe und im Innern der Alpen, wo sie „durch die Natur fast ausschließlich geboten“ sind (II, 662). Hier spielen stets drei Gedanken durcheinander: die Wahl der Ansiedelungsform kann von der Natur des Bodens stammen, sie kann Ausfluß nationaler Eigentümlichkeit sein, und sie kann auf die herrschende Verfassung (Grundherrschaft oder nicht) zurückgehen. Nafürlich ist hier keine Scheidung möglich. Gleichwohl entscheidet sich der Verfasser ohne Rückhalt, und zwar auf der wichtigsten aller seiner Karten, im Atlasband, ganz zu Anfang. Da wird durch besondere Bezeichnung der 4 Von Meitzen wird Norwegen nur flüchtig erwähnt: Bd. II, S. 83. 218 III. Grundherrschaft und Kittergut. Flächen hervorgehoben nicht etwa, wo Einzelhöfe oder Gewanndörfer sind — was doch allein erwartet wird; sondern die Erläuterung sagt ausdrücklich: „volksmäßige Gewanndörfer der Germanen“ und andererseits: „grundherrliche Dörfer, Weiler und Einzelhöfe im deutschen Eroberungslande“. Infolgedessen wird, wo man bloß Feststellung von Tatsachen erwartet, im Leser zugleich die Meinung erweckt, daß Gewanndörfer ganz besonders „volksmäßig“, also Schöpfungen freier Bauern, hingegen Weiler vorwiegend grundherrlich, also Schöpfungen von Herrschern seien. Gegen diese Verquickung darf man wohl Protest erheben; denn darin steckt willkürliche Deutung. Liest man aber die Karte ohne jene Auslegung und gibt man sich dem Inhalt der drei Bände willig hin, um Neues zu erfahren, dann wird jeder billige Beurteiler gestehen müssen: ein so reiches Werk gibt es nicht weiter im Gebiete der Agrarforschung, weder bei uns noch sonstwo in der Welt. Man kann über die Begründung der eingeflochtenen Theorien hie und da mit dem Verfasser streiten; aber in bezug auf die Tatsachen schafft Meitzen als Pfadfinder überall neuen Boden. Wie es zweierlei Astronomen gibt, beobachtende und rechnende, so gibt es auch verschiedene Agrarforscher. In Hanssen war der kritische Geist verkörpert, in Meitzen hat der findige Sinn seine höchste Ausbildung erlangt. Seien wir froh, daß die deutsche Wissenschaft in jeder dieser beiden Richtungen einen Meister hervorgebracht hat. Anmerkungen. Zu Seite 149. Die Abhandlung „Ländliche Verfassung Niederschlesiens“ ist zuerst veröffentlicht in Schmollers Jahrbuch, XIX. Jahrgang, Leipzig 1895, Seite 69 ff. — Vgl. hierzu: Paul Boenisch, Die geschichtliche Entwickelung der ländlichen Verhältnisse in Mittelschlesien. Dissertation. Merseburg 1894; und Dr. Felix Rachfahl , Zur Geschichte der Grundherrschaft in Schlesien (Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Bd. XVI, Germanistische Abteilung, Weimar 1895). Zu Seite 164. Der Vortrag „Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen“ ist zuerst veröffentlicht in Schmollers Jahrbuch, XVIII. Jahrgang, Leipzig 1894, Seite 409 ff.— Das darin behandelte Werk von Grünberg hat eine gewisse Ergänzung gefunden durch die Abhandlung von Dr. Theodor Ludwig, Die Umwälzungen in der ländlichen Verfassung Böhmens seit 1618 (Schmollers Jahrbuch, XX. Jahrgang, 1896, Seite 147 ff.). Über Grünbergs Werk sind zahlreiche Besprechungen erschienen: eine Voranzeige von G. F. Knapp, Leibeigenschaft in Österreich (Beilage zur Allg. Siedelung und Agrarwesen nach August Meitzen. 219 Zeitung vom 23. Juli 1892). Ferner: von Georg Jellinek (Neue Freie Presse Nr. 10 714, vom 22. Juni 1894); von Alfred Stern (Nation Nr. 38 vom 23. Juni 1894); von Georg Simmel (Beilage zur Allg. Zeitung vom 14. und 15. August 1894); von H.Ilerkner (Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik, Bd. VII, 1894); von Richard U 1 b i n g in der Abhandlung „Gegenreformation und Bauernbefreiung in Böhmen usw.“ (Deutsche Worte Bd. XIV, besonders S. 577 ff.); von Achille Loria (Giornale degli Economisti 1894. II. S. 575); von Joseph Redlich (Zeitschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bd. III, 1895, S. 258); von Dr. G. L. (Wiener Zeitung vom 28., 29. und 30. November 1894); von C. J. Fuchs (Conrads Jahrbücher, Dritte Folge, Bd. IX, 1895); von Max Weber (Historische Zeitschrift, Neue Folge, 1895); von Georges Blondei (Revue historique Nr. 121, S. 152 ff.). Eine Besprechung (Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung, 1897) unter der Presse; sowie viele andere kleinere Artikel. Zu Seite 186. Der Vortrag „Die Grundherrschaft in Nord Westdeutschland“ ist zuerst gedruckt in der Historischen Zeitschrift, Neue Folge, Bd. XLII (November 1896) S. 39 ff. — Der Verfasser des darin besprochenen Werkes, W. W i 11 i c h , hat ferner veröffentlicht: Beitrag zum Verständnis der ländlichen Verfassung Hessens im 18. Jahrhundert (Quartalblätter des historischen Vereins für das Großherzogtum Hessen, Heft V von 1892); ferner die Artikel „Hof“, „Gutsherrschaft“ und ,,Zusammenlegung“ in Conrads Handwörterbuch der Staatswissenschaften. — Über Hannover ist noch zu vergleichen: Robert. A 11 m e r s , Die Unfreiheit der Friesen zwischen Weser und Jade, Stuttgart 1896 (Münchner volksw. Studien, herausgegeben von L. Brentano und W. Lotz, 19. Stück); ferner die unten zu nennenden Schriften von Ilugenberg, Auhagen und Brentano. Zu Seite 204. Die in Form eines Vortrags geschriebene Besprechung „Siedelung und Agrarwesen der Germanen nach A. Meitzen“ ist zuerst erschienen in der Beilage zur Allg. Zeitung vom 27. Oktober 1896. — Die rationalistische Erklärung der Gemengelage wird am ausführlichsten dargelegt von Hostmann, Alt- germanische Landwirtschaft. Dissertation. Göttingen 1855. Über Einzelhöfe vgl. K. Th. von Inama - Sternegg, Flofsystem im Mittelalter 1872; über Grundherrschaft bringt sehr Bedeutendes das Werk Inama-Sterneggs, Deutsche Wirtschaftsgeschichte, Bd. I (1879); über die ältesten Zustände Deutschlands vgl. das neue, noch unvollendete, höchst eigenartige Werk: Richard Hildebrand , Recht und Sitte auf den verschiedenen wirtschaftlichen Kulturstufen. Erster Teil. Jena 1896. (Eine Besprechung durch W. W i 11 i c h , Histor. Zeitschrift, Neue Folge, Bd. XLIII (1897). — Dr. Julius Hartmann, Die Besiedelung Württembergs (Württembergische Neujahrsblätter. Elftes Blatt. 1894. Stuttgart 1894). Aus dem Staatswissenschaftlichen Seminar sind folgende Arbeiten agrarischen Inhalts (abgesehen von denen Grünbergs und W i 11 i c h s) , die hierher gehören, hervorgegangen: C. J. Fuchs, Der Untergang des Bauernstandes und das Aufkommen der Gutsherrschaften. Nach archivalischen Quellen aus Neuvorpommern und Rügen. Straßburg 1888 (Abhandlungen aus dem Staatswiss. Seminar zu Straßburg, Heft VI) — Vgl. hierzu die Besprechungen von H. Herkner (Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik Bd. II, 1889); von E. G o t h e i n (Sybels Historische Zeitschrift 1889 und Beilage zur Allg. Zeitung vom 22. Oktober 1892); von A.Manui- loff (Ruskaja Muisl Bd. VI. 1890); von v. Below (Literarisches Zentralblatt 1889); von Bornhak (Preußische Jahrbücher Bd. LXIII); von Lamprecht (Deutsche Literaturzeitung 1892 Nr. 6) und andere. — Ein Nachtrag von C, J. 220 III. Grundherrschaft und Kittergut. Fuchs zum oben genannten Werke findet sich in den Baltischen Studien, XLI. Jahrgang, 1891. Vgl. auch: E. Stampe, Der letzte Regulierungsprozeß auf Rügen (Festgabe der Greifswalder Juristenfakultät für E. Immanuel B e k k e r , Greifswald 1899). A. von Transehe-Roseneck , Gutsherr und Bauer in Livland im 17. und 18. Jahrhundert. Straßburg 1890 (Abhandlungen usw. Heft VII). A. Hugenberg, Innere Kolonisation im Nordwesten Deutschlands. Straßburg 1891. (Abhandlungen usw. Heft VIII). Fr. Joh. Haun, Bauer und Gutsherr in Kursachsen. Straßburg 1892 (Abhandlungen usw. Heft IX). S. Hausmann, Die Grundentlastung in Bayern. Stasßburg 1892. (Abhandlungen usw. Heft X). Th. Ludwig, Der badische Bauer im 18. Jahrhundert. Straßburg 1896. (Abhandlungen usw. Heft XVI). Ferner sind aus dem Seminar hervorgegangen: P. Schutiakoff, Die Bauerngesetzgebung unter Friedrich dem Großen. Dissertation. Darmstadt 1895. O. Auhagen, Zur Kenntnis der Marschwirtschaft. Berlin 1896. Th. Ludwig über Böhmen (vgl. oben S. 218 unter G r ü n b e r g). P. Darmstädter, Die Hörigen im französischen Jura und Voltaires Kampf um ihre Freiheit. (Zeitschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bd. IV, Weimar 1896). — Von demselben Verfasser ist eine Schrift über Savoyen; die Schweiz und Lothringen in den Abhandlungen aus dem Staatswiss. Seminar in Straßburg, Heft XVII, 1897, erschienen. Besprechungen der Schrift G. F. Knapp, Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit, Leipzig 1891, sind erschienen: von Godefroy Cavaignac (Revue des deux mondes, November 1892); von N. Kablukow (Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik Bd. V 1892; hierzu die Notiz von G. F. K n a p p a. a. O. S. 471); von Buchenberger (Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Tübingen 1893, S. 172); von J. K. [K a i z 1] (Athenaeum, Jahrgang 1891, Prag, S. 48); von E. Gothein, Agrargeschichtliche Forschungen der Gegenwart (zugleich über Fuchs, Transehe-Roseneck, Haun, Hugenberg, Hausmann; Beilage zur Allgemeinen Zeitung, 18., 22., 24. Oktober, 11. und 25. November 1892). Ferner sind folgende Schriften zu nennen: Godefroy Cavaignac, La formation de la Prusse eontemporaine, Paris 1891. Godefroy Cavaignac, La feodalite en Prusse ä Ia fin du XIX siecle (Revue de Paris l re Annee Nr. 3, 1 mars 1894). O. Hi n t z e , Preußische Reformbestrebungen vor 1806. (Historische Zeitschrift. Neue Folge. Bd. 40, 1896.) Fr. Großmann, Über die gutsherrlich-bäuerlichen Rechtsverhältnisse in der Mark Brandenburg vom 16. bis 18. Jahrhundert. Leipzig 1890 (Schmollers Forschungen Bd. IX. Heft 4). A. U c k e , Die Agrarkrisis in Preußen während der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts. Dissertation. Halle a. S. 1887. A. G 1 a t z e 1, Die preußische Agrargesetzgebung. Rückblick und Ausblick. Berlin 1895. 221 Siedelung und Agrarwesen nach August Meitzen. H. Knothe, Über die Auskaufungen von Bauerngütern in der Oberlausitz (Neues Lausitzisches Magazin, Bd. 72; darin auch andere Mitteilungen ähnlicher Art von demselben Verfasser). R. S tadelmann, Preußens Könige in ihrer Tätigkeit für die Landeskultur. Vierter Teil: Friedrich Wilhelm III. von 1797 bis 1807. Leipzig 1887. J. K. Ingram,A history of slavery and serfdom. London 1895 (auch deutsch, von Kätscher, unter dem Titel: Geschichte der Sklaverei und der Hörigkeit. 1895); enthält wesentlich einen Überblick der älteren Untersuchungen. K. B r e y s i g , Die soziale Entwickelung der führenden Völker Europas in der neueren und neuesten Zeit (Schmollers Jahrbuch, Jahrgang XX, 1896; und Jahrgang XXI, 1897). W. von P o 1 e n z , Der Büttnerbauer. Roman. Berlin 1895. Dieser Roman, in der Lausitz handelnd, führt am besten in das Verständnis der Bauernverhältnisse des Ostens ein. Über den Westen handeln (außer den oben genannten Schriften von Th. L u d- wig, P. Darmstädter und W. W i 11 i c h): Theodor Knapp, Über die vier Dörfer der Reichsstadt Heilbronn (Einladungsschrift des Karlsgymnasiums in Heilbronn. Heilbronn 1894; handelt besonders über Leibeigenschaft). Theodor Knapp, Das ritterschaftliche Dorf Haunsheim in Schwaben (Würt- tembergische Vierteljahrshefte, 1896, Heft 1 und 2). L. Brentano, Warum herrscht in Altbayern bäuerlicher Grundbesitz? (Beilage zur Allgemeinen Zeitung, 7., 8. und 9. Januar 1896). L. Brentano, Justus Möser, der Vater der neuesten preußischen Agrarreform (Beilage zur Allgemeinen Zeitung, 12. und 13. Februar 1897). Diese Abhandlung gehört unter die oben S. 219 unter W i 11 i c h genannten. Wenn J. Möser behauptet, daß den Osnabrückischen Leibeigenen nicht gestattet war, etwas Eigenes zu erwerben, so ist dies fürs 18. Jahrhundert sicher unrichtig. Straßburg i. E., 11. Februar 1897. G. F. Knapp. "f . V\. : ‘ :V E .:-^...-•> .^k >- "'■*' -i '■- ■ '■ \^'“ r - •.•••;•.»« 4ta&atesKi.&*S$(£ . . .-. -vhi- >;■..: h; ojgtseM t^io'.Lyvi'i . a .: -.-. 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AoaihbhO .iiil.Jlh fUWfl Us-iiife BiT SüiiiH H Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens . 1 [Aus Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, Bd. XXX (1906).] Inhalt. Die metallistische Theorie des Geldes kann nicht alle Geldverfassungen erklären, ist also nicht allgemein genug. Die staatliche Theorie hingegen erklärt sowohl die „normalen“ wie die „anomalen“, zum Beispiel die österreichische Währung. Denn die Werteinheit ist überall ein historisch — nicht technisch — definierter Begriff, den die Rechtsordnung schafft. Das Geld ist noch immer das vorwiegende Zahlungsmittel in den Ländern unserer Kultur, aber keineswegs das einzige. Ganz überwunden ist bereits die Zahlung durch Zuwägen von Metall; sie ging dem Gebrauch des Geldes voraus und kann hier übergangen werden. Dagegen ist die Girozahlung in starker Ausbreitung begriffen und verdrängt in wachsendem Maße den Geldgebrauch; diese höhere Stufe des Zahlungsverkehrs soll aber ebenfalls hier nicht besprochen werden. Wir beschränken uns auf die Betrachtung des Geldes, also auf die mittlere der drei genannten Stufen, und fragen nach den rechtshistorischen Grundlagen dieser Einrichtung. Unsere Staaten sind Zahlungsgemeinschaften und stellen Rechtsregeln auf, die den Gebrauch des Geldes zu Zahlungen ordnen. Freilich bleibt den Bürgern, richtiger den Bewohnern des Staates, noch eine gewisse Berechtigung, diese oder jene Geldstücke unter Umständen abzulehnen; aber es wäre ein großer Irrtum, zu glauben, daß solche private Erwägungen an letzter Stelle den Geldgebrauch maßgebend in Ordnung halten. Nicht stillschweigende Übereinkunft, nicht Gewohnheitsrecht, sondern staatliche Gebote liegen unserer Geldverfassung zugrunde. Wer sich diesen Geboten widersetzt, der stößt auf die Gerichtsherrschaft des Staates und könnte erleben, daß der Staat ihn zwingt, nach den herrschenden Regeln zu zahlen oder sich regelrechte Zahlungen gefallen zu lassen. Es ist beispielsweise eine Rechtsregel, daß wir im Deutschen Reich Goldstücke unbegrenzt in Zahlung nehmen müssen; daß wir Talerstücke 1 Öffentlicher Vortrag, gehalten in Stuttgart am 18. April 1906, bei der IX. Versammlung deutscher Historiker. 226 IY. Geldtheorie. unbegrenzt annehmen müssen, ist ebenfalls ein Satz des Gesetzesrechts, gerade so wie es eine Rechtsregel ist, daß wir die Silbermünzen mit Reichsprägung nur bis zum Betrage von 20 Mk. in Zahlung nehmen müssen. Damit haben wir den Boden gefunden, auf dem sich unsere Betrachtungen auf bauen: Die Rechtsordnung des Geldwesens haben wir ins Auge zu fassen. Die schwierigste Frage dieses Gebietes wollen wir vorläufig nur andeuten: Ist es eine Rechtsregel, daß unsere Goldmünzen, die bekanntlich Kronen und Doppelkronen heißen, 10 Mk. bzw. 20 Mk. gelten? Daß sie soviel gelten, ist klar; tun sie es aber auf Grund einer Rechtsregel oder tun sie es auf Grund ihres Goldgehaltes, also aus technischen Gründen? Hierüber müssen wir zu einer Entscheidung gelangen. In jedem Staate werden die Zahlungen in Werteinheiten ausgedrückt, um die Größe derselben anzugeben. Bei uns hat die Werteinheit den Namen Mark; in Frankreich heißt sie Frank; in England Pfund Sterling; in Rußland Rubel. Eine Verpflichtung, zu zahlen, ist ihrer Größe nach bekannt, wenn sie in Deutschland ausgedrückt wird in Mark; in Frankreich, wenn sie ausgedrückt wird, in Franken. Ferner hat jeder Staat Geldstücke; woraus die Stücke bestehen, ist zunächst gar nicht wichtig; bei uns gibt es Geldstücke aus Gold, aus Silber, aus Nickel, aus Kupfer, und zu diesen Münzen gesellen sich noch gewisse Scheine, wie die Banknoten und Reichskassenscheine. Ganz unerläßlich aber ist es, daß wir wissen, wieviel Mark jene Stücke gelten. Diese Geltung wird von der Rechtsordnung festgesetzt. Sehr häufig ist die Geltung auf dem Stück angegeben. Auf unseren Goldstücken findet sich der Aufdruck 20 Mk. oder 10 Mk. Aber auf unseren Talerstücken steht es nicht, daß sie 3 Mk. gelten; gleichwohl gelten sie 3 Mk., da dies in unseren Gesetzen steht. Allgemein ausgedrückt heißt dies: Die Rechtsordnung gibt an, wieviel Werteinheiten jedes Geldstück gilt. Soll nun eine Zahlung geleistet werden, so ist, praktisch betrachtet, nur folgendes zu fragen: 1. wieviel Werteinheiten sind zu leisten? und 2. wieviel Werteinheiten gelten die etwa zur Verfügung stehenden Stücke, soweit dieselben bei jener Zahlung zulässig sind? Mehr als dies ist nicht erforderlich; mehr weiß auch der gemeine Mann nicht, der jeden Tag mit Hilfe dieser wenigen Kenntnisse Zahlungen leistet oder Zahlungen empfängt. Wenn er in Deutschland lebt, Die reclitshistorischeu Grundlagen des Geldwesens. 227 so fällt es ihm nicht ein, fremde Geldstücke anzubieten oder fremde Geldstücke anzunehmen. Er weiß, daß unsere Geldstücke eine staatliche Einrichtung sind, und daß die anderen Staaten, jeder für sich, ebenso ihre Geldstücke immer nur für ihr Gebiet schaffen. Die Stücke gelten nur in ihrem Gebiet; die Geltung ist also eine aus der Rechtsordnung entspringende Einrichtung; sie beruht auf einem Befehl des Staates; sie ist proklamatorisch. Das Geldwesen bezieht sich stets auf Staatsgebiete, und wenn es Staaten gibt, die mit ihren Nachbarn Verträge schließen, um gewisse Geldarten gemeinsam zu machen, so sind solche Staaten eben nicht mehr unabhängig voneinander; in diesem Falle entstehen durch geschlossene Verträge größere Gebiete, die als Ganzes zu betrachten sind. Unabhängige, ungebundene Staaten haben ihr Geldwesen stets nur für sich. Man kann wünschen, daß es anders wäre; aber für die Rechtsgeschichte steht der Satz fest, daß unabhängige Staaten ihr Geldwesen staatlich ordnen. Daher kann eine Theorie des Geldwesens nur staatlich sein — oder sie löst sich in unhistorische Forderungen auf. Richten wir nun unsere Aufmerksamkeit auf einen bestimmten unabhängigen Staat, gleichgültig, welcher es sei, so bedeutet die Frage nach den rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens schließlich folgendes: In dem Staate hat die Werteinheit einen Namen; bei uns heißt sie Mark; was ist der Sinn dieses Namens? Was versteht man unter einer Mark? Ist es möglich, den Regriff „Mark“ bei uns, oder in Frankreich den Begriff „Frank“ zu definieren? Solange die Werteinheit nicht definiert ist, bleibt der Theoretiker unbefriedigt, er fragt also: „Was versteht man unter einer Mark?“ Ist die Mark etwa der i3g5. Teil eines Pfundes feinen Goldes? Wer ist aber gemeint, wenn ich frage, was versteht man unter einer Mark? Soll darüber der oder jener Auskunft geben, der sich Volkswirt nennt? Etwa ein Lehrer an der Universität oder an einer Handelshochschule? Meinetwegen — nur stelle ich eine Bedingung. Wer es auch sei, ich will nicht seine Privatmeinung hören; denn sonst rückt er wohl gar mit dem Paragraphen seines Heftes heraus, worin er rund und reinlich ausgesprochen hat, daß nach seiner Meinung die Mark oder der Frank dies und jenes sein solle; er bedient mich also mit einem wohl erwogenen Ratschlage, vermutlich mit einem ganz vortrefflichen; und belehrt mich, daß die etwa davon abweichende Wirklichkeit eine bedauerliche Ausnahme darstelle; denn leider sei es eine merkwürdige m IV. Geldtheorie. Laune des Staates, Einrichtungen zu treffen, die mit den Paragraphen der Professorenhefte im Widerstreite stehen. Aber nicht mit Ratschlägen wollen wir bedient werden; der Mann, von dem wir Antwort erwarten, muß uns vorher versprechen, daß er die Rechtsordnung des Staates in ihrer geschichtlichen Entwicklung untersucht und auf Grund dieser Sachlage, die für uns die Wirklichkeit darstellt, rein beobachtend und nachdenkend herausbringt, was hiernach die Werteinheit ist. Hat er das getan, so wollen wir als Zugabe auch noch geduldig anhören, welche Ratschläge für die Gesetzgebung unser Gewährsmann etwa auf Lager hält. Wir erwarten also eine rechtshistorische Antwort auf unsere Frage, welche genauer lautet: was versteht der Staat unter dem Regriff der Werteinheit? Denn da der Staat unser Zahlungswesen rechtlich ordnet, und wir an diese Rechtsordnung gebunden sind, so wollen wir hören, was der Staat meint. Da der aber keine natürliche Person ist, so können wir die Antwort nur aus seinen Taten erschließen — und die Handlungen des Staates entnehmen wir aus der von ihm geschaffenen Rechtsordnung. Dies unser Vorgghen kann man ablehnen und statt dessen Vorschlägen, daß ältere Schriftsteller und neuere Kollegienhefte zu Rate gezogen werden sollen, in denen die Definition der Werteinheit enthalten sei. Wer das aber tut, der widerlegt uns nicht, es sei denn, daß er unsere Darstellung der Rechtsverfassung des Geldes widerlegt; denn wir wollen ja gerade diese Verfassung in ihren Entwicklungsstufen aufdecken, um zu sehen, welchen Zielen sie zustrebt. Alle Angriffe auf die staatliche Theorie müssen also auf diesem Boden stehen, auf dem der Rechtsgeschichte, oder sie sind bloße Gegenrede von Männern, die sich auf die gestellte Frage nicht einlassen wollen. Diese Frage aber lautet in anderer Fassung: von welchem Grundgedanken aus erscheint die Rechtsordnung des Geldwesens in sich folgerichtig? Wenn wir einen solchen Grundgedanken nachweisen, so ist er als rechtshistorische Grundlage des Geldwesens anzuerkennen, gleichgültig, ob er uns gefällt oder nicht. Hören wir zuerst die herrschende Meinung; deren Träger wollen wir als Metallisten bezeichnen, ohne weiter darauf zu achten, daß es Monometallisten und Bimetallisten gibt. Der Metallist erklärt alle Erscheinungen durch die beiden Stichwörter Metall und Kredit. Er stellt zunächst den Satz auf: eine Mark bedeutet den i3g5. Teil Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens. 229 eines Pfundes feinen Goldes, denn das Metall Gold wird bei uns schrankenlos in diesem Verhältnis in 2 o-Markstücke ausgeprägt. Was etwa noch fehlt, das erklärt der Metallist aus dem Kredit. Wir wollen uns einmal auf diesen metallistischen Standpunkt einlassen und in die ältesten Zeiten zurückblicken, die dem Metallisten stets vorschweben. Die Verpflichtung, so und so viele Werteinheiten zu zahlen, bedeutet in der Tat ursprünglich: es ist die und die Gewichtsmenge eines Metalles zu liefern. Darin hat der Metallist ganz recht, wie jedermann zugibt, denn niemand behauptet, daß der Metallist nur Hirngespinste vorträgt. Die Frage, welches Metall zu liefern sei, lassen wir, wie gesagt, beiseite: sei es Erz, sei es Silber, sei es Gold — das ist uns einerlei. Alle diese Metalle kommen ursprünglich nur als Stoff in Betracht; die Entwicklung beginnt also mit dem Autometallismus; der Zusatz „Auto“ bedeutet die Gleichgültigkeit aller Form und die Wesentlichkeit des Stoffes an und für sich. Die nächste Stufe der Entwicklung wird von den Metallisten so geschildert: das Metall wird geformt; abgewogene Stücke des Metalles werden in die Form von Münzen gebracht und rechtlich nur in dieser Form zugelassen, wenn Zahlungen geleistet werden sollen. Das vom Staat gewählte Metall ist schrankenlos in solche Münzen verwandelbar. So entsteht an Stelle des formlosen Zahlungsmittels das geformte —■ und dies geformte Zahlungsmittel ist die früheste Form des Geldes; es ist bares Geld. Das bare Geld ist die erste Art des Geldes, welche in der Rechtsgeschichte auftritt. Unsere deutschen Goldmünzen, ebenso die englischen und französischen, sind heute noch bares Geld. Vor dein Jahre 1871 waren unsere Taler bares Geld, denn damals war das Silber schrankenlos verwandelbar in Geld — während heute nur das Gold diese Eigenschaft hat. Man beachte, daß auch die schrankenlose Verwandelbarkeit irgendeines Metalles in bares Geld eine Eigenschaft ist, welche auf der Rechtsordnung beruht: diese Ordnung verleiht dem Metalle diese Eigenschaft oder entzieht sie demselben. Nun gibt es aber daneben noch anderes Geld: unsere Silbermünzen sind gewiß Geld, aber nicht bares Geld; ebenso unsere Nickel- und Kupfermünzen; auch unsere papiernen Kassenscheine sind Geld, und die Banknoten sind Geld; aber sie sind nicht bares Geld, sondern notales Geld: es fehlt ihnen die Eigenschaft, daß der Stoff, aus welchem die Platten bestehen, schrankenlos in das betreffende Geld verwandelbar ist. 230 IV. Geldtheorie. Wie verhält sich nun der Metallist zu dieser Erscheinung? Er leugnet sie nicht, denn das wäre eine handgreifliche Beschränktheit. Vielmehr sagt der Metallist: das notale Geld beruht auf Kredit; es ist Kreditgeld; und dies bedeutet: es muß eine Einrichtung im Staate bestehen, welche dem Inhaber des notalen Geldes gestattet, dafür bares Geld auf Wunsch zu erhalten; das notale Geld besteht also für den Metallisten aus Anweisungen auf bares Geld. Und in der Tat: bei uns kann man Silbermünzen, Kupfermünzen, Nickelmünzen amtlich umwechseln lassen in Goldgeld; die Reichsbank, als Zentralstelle für die Verwaltung des Geldwesens, besorgt diese Umwechselung von Amts wegen. Ebenso löst sie die Reichskassenscheine und die Banknoten „bar“ ein. Daraus ergibt sich: Die beiden Stichwörter Metall und Kredit sind allenfalls ausreichend zur Erklärung unserer heutigen deutschen Geldverfassung; entweder ist das Geld bar: dann genügt es, die Werteinheit metallistisch zu definieren; oder das Geld ist notal: dann ist es eine Anweisung auf bares Geld. Andere Geldarten kommen nicht vor. Also reicht die Theorie der Metallisten aus; man kann also sagen: die Werteinheit Mark ist jetzt der i3g5. Teil eines Pfundes feinen Goldes; und in der früheren Verfassung, vor 1871, war es ähnlich: die Werteinheit, genannt Taler, war der 3o. Teil eines Pfundes feinen Silbers. Denn bekanntlich wird jetzt das Pfund Gold zu i3g5 Mark aus- .gebracht; und früher wurde das Pfund Silber zu 3o Talern ausgebracht. In beiden Fällen ist also die jeweilige Werteinheit als eine bestimmte Menge Edelmetalls definierbar. Soweit reicht die Theorie der Metallisten; sie ist so klar, daß jedes Kind sie versteht; sie scheint sogar selbstverständlich, so sehr, daß viele oder alle Gelehrte überrascht sind, dafür den Namen Metallismus ertönen zu hören: dies, meinen sie, ist ja nicht eine Theorie neben anderen, sondern es ist ganz einfach die Theorie des Geldes; überrascht rufen sie aus: Metallisten sind wir natürlich immer gewesen, aber was sollen wir denn sonst gewesen sein! Auch hast du ja freiwillig eingeräümt, daß der Metallismus zur Not ausreicht, unsere Verfassung des Geldes zu erklären; also: Wozu der Lärm? Aber laßt uns nur zu Worte kommen. Ihr Metallisten könnt unsere Geldverfassung erklären; unsere jetzige und auch unsere vorige. Es handelt sich aber nicht um diese besonderen Fälle. Wir verlangen eine Theorie des Geldes für alle Verfassungen. Könnt ihr Metallisten alle Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens. 231 Geldverfassungen erklären? — darum handelt es sich, und das ist noch nicht bewiesen. Besondere Lösungen beweisen nichts. Es gilt, die allgemeine Lösung der gestellten Aufgabe zu finden. Vielleicht gibt es Geldverfassungen, die der metallistischen Theorie widerstreben. Und in der Tat, es gibt solche. Dann wird der Metallist ungeduldig und ruft: Solche widerstrebende Verfassungen sind anomal, man verändere sie, man dulde sie nicht, denn sie stellen Ausnahmen dar. Aber es sind doch, bei aller Abnormität, immerhin Geldverfassungen. Daher geben die Metallisten gerade durch ihre Unduldsamkeit zu, daß sie nicht alle Geldverfassungen, sondern nur die „normalen“ erklären können. Das ist der schwache Punkt im System der Metallisten; sie müssen die wirklichen Geldverfassungen unterscheiden in normale, die sie erklären können, und in abnorme, für welche ihnen der Schlüssel fehlt; denn für die abnormen ist es jedenfalls nicht mehr wahr, daß die Wertheinheit eine bestimmte Menge von Metall sei. Solche abnorme Verfassungen kommen in der Tat zeitweilig in allen Staaten vor; es genügt, als Beispiel die österreichische Verfassung zu nennen, wie sie von 1866—1892 war. Betrachten wir sie ein wenig genauer. Sie hieß bekanntlich „österreichische Währung“, wobei das Wort Währung im weiteren Sinne, gleichbedeutend mit Geldwesen, genommen war. f Darnach leistete der österreichische Staat seine Zahlungen in uneinlösbaren Banknoten und in uneinlösbaren Staatsnoten. Wer 1000 Gulden vom Staate zu fordern hatte, erhielt diesen Betrag in Banknoten oder in Staatsnoten; auf jedem dieser Blätter war ein Betrag in Gulden genannt; man erhielt so viele Blätter, daß der summierte Betrag auf 1000 Gulden lautete. Wenn man die Banknoten bei der Bank, die Staatsnoten bei der Zentralkasse des Staates einreichte, um dafür silberne Guldenstücke zu fordern, so zuckte der Kassier die Achseln oder braqh in ein beinahe unhöfliches Gelächter aus: „Wissen Sie denn nicht, daß die Banknoten und die Staatsnoten nicht einlösbar sind?“ Man hatte also Papier in der Hand, und es konnte kein Zweifel sein, daß man auch keine Anweisung auf Silbergeld in der Hand hatte. Der Metallist hatte nun zwar seine beiden Stichwörter, Metall und Kredit, auf der Zunge; aber mit dem Metall war es jedenfalls nichts; also mußte das andere Stichwort herhalten: Kredit. Bei juristisch wirksamen Anweisungen hat es ei^en guten Sinn, von Kredit zu reden. In Österreich aber war von solchen Anweisungen gar nicht die Rede. Das 232 IV. Geldtheorie. einzig Feste war ja gerade dies, daß dort keine juristisch wirksame Anweisung existiert: die Banknote ist es nicht, die Staatsnote ist es nicht, die verschiedenen Arten der Scheidemünzen sind es ebenfalls nicht. Was sollte nun der Metallist beginnen? Er tat einen kühnen Sprung und erklärte kurz und keck: Kredit findet auch dann statt, wenn juristisch keine Einlösung in Aussicht steht! Also, Kredit ist auch dann vorhanden, wenn kein Kredit vorhanden ist. Kredit ist eben ein höchst seltsamer Begriff, sagt der Metallist: man kann die österreichische Verfassung des Geldwesens aus dem Kredit erklären — aber für den Begriff des Kredits gibt es noch keine Definition! Durch diesen Ausweg haben die Metallisten ganz einfach zugegeben, daß ihnen der Atem ausgegangen ist; aber sie wollen es nicht eingestehen und umhüllen alles mit einem Schwall von Worten. Wie sah es nun in der Praxis aus? Unser Metallist, mit den tausend Papiergulden in der Hand, sagt zu dem Kassier: „Das ist ja der reine Betrug.“ Der Kassier erwidert: „Wissen Sie denn nicht, daß diese Papiergulden Zwangskurs haben? Bezahlen Sie doch Ihre Gläubiger damit; der Hauswirt, dem Sie die Miete schuldig sind, der Schneider, der Ihnen seine Rechnung gesendet hat, und alle anderen Leute müssen ja das Papier annehmen.“ Unser sonst ganz ehrlicher Mann hat also nur die Wahl, entweder den erlittenen Betrug weiter zu üben an seinen Gläubigern — oder sich auf einen Stuhl zu setzen und zu warten, bis der Staat und die Bank wieder zur Einlösung in bar übergehen, wobei ihm das Schicksal des Ritters von Toggenburg in Aussicht steht: „Und so saß er, eine Leiche, eines Morgens da.“ Es gab also damals in Österreich eine Geldverfassung, welche freilich wegen des Verkehrs mit dem Auslande recht schlimm war, die aber doch ausreichte, um dem inneren Verkehr zu dienen. Wir sind weit entfernt sie zu empfehlen; aber eine Geldverfassung war sie, und das allein kommt hier in Betracht. Wie war denn damals die Werteinheit zu definieren? War der Gulden, in welchem man zahlte, etwa der /j5. Teil eines Pfundes Silber? Gewiß nicht; der Gulden war gar nicht metallistisch definierbar; er war ein Begriff der Rechtsordnung, der nur dazu diente, die Größe der Schulden auszudrücken und die Geltung der Zahlungsmittel zu proklamieren. Der Zusammenhang mit dem Silber war ganz ausgeschaltet für den Gulden, mit welchem man damals tatsächlich zahlte. Es gab einen nominalen Die reehtshistorischen Grundlagen des Geldwesens. 233 Gulden: ein Gulden ist seit i85g jedes Zahlungsmittel, welches der Staat als juristisch zulässig erklärt, um eine Schuld zu tilgen, welche Ende i858 allerdings durch einen silbernen Gulden hätte getilgt werden müssen. Die Werteinheit war nominal, und es kam nicht auf den Metallgehalt des Zahlungsmittels an; man durfte noch immer in Silbergulden zahlen, man konnte aber mit der gleichen Rechtswirkung auch in uneinlösbaren Papiergulden zahlen. Diese Verfassung ist also nicht erklärbar auf metallistischer Grundlage, aber sie ist nicht an sich unerklärbar: die Werteinheit war damals nominal; die üblichen Zahlungsmittel gewährten keine reale Befriedigung im Sinne des Metallisten; aber sie gewährten eine zirkulatorische Befriedigung nach dem Grundsätze: „Wie du mir, so ich dir.“ Man erwidere nicht, eine nur nominale Werteinheit sei unmöglich; damit wäre ja behauptet, daß die damalige Geldverfassung Österreichs unmöglich gewesen sei, während sie doch wirklich war. Eine nur nominale Werteinheit ist erfahrungsmäßig als möglich erwiesen; wer sie bedenklich findet, wer darin bedeutende Gefahren insbesondere für den auswärtigen Verkehr erkennt, der muß urteilen: die bloß nominale Werteinheit ist zwar möglich, aber man eile, aus einem solchen Zustande herauszukommen. Das ist eine Auffassung, die sich hören läßt. Daraus ergibt sich nun, wie die einsichtigeren Metallisten meinen, eine Gabelung der Theorie; statt einer gibt es deren zwei; bei guter Geldverfassung ist die Werteinheit metallistisch definierbar; bei jener entarteten Verfassung hingegen ist die Werteinheit nur nominal. Dann aber gibt es keine einheitliche Theorie; denn die beiden Fälle schließen — so scheint es — einander aus; im ersten Falle wird durch Übergabe von Metall bezahlt; im anderen Falle wird nur nominal bezahlt; ein greller Gegensatz. Die Untersuchung ist also durch diese zweifache Lösung zu Ende. Es ist auch gar nichts Schwieriges dabei: alle Einteilungen sind leicht faßbar, solange sie ein einfaches Dilemma darbieten, wie zum Beispiel dieses: entweder Metallgehalt; oder kein Metallgehalt. Angewendet auf unsere Untersuchung wären wir also zu dem Ergebnis gelangt: man zahlt in ordentlichen Staaten durch Übergabe von Metall, in unordentlichen Staaten aber nur nominal, also ohne Übergabe von Metall. Soll es aber eine einheitliche, nicht zweifache, Theorie des Geldes 234 IV. Geldtheorie. geben, so dürfen nicht etwa die schwierigen Fälle beiseite gesetzt werden, denn das wäre eine Feigheit der Theorie. Sondern es muß nachweisbar sein, daß jenes Dilemma unrichtig ist. Und es ist unrichtig, so sehr dies überraschen mag. Die staatliche Theorie des Geldes kann in der Tat einheitlich sein, und zwar deshalb, weil jenes Dilemma nicht richtig gestellt ist. Das glaubt uns niemand aufs erste Mal. „Die nur nominalen Zahlungen in Österreich sind doch ganz gewiß Zahlungen ohne Übergabe von Metall.“ Dies gebe ich zu. „Und die Zahlungen in geordneten Ländern wie Deutschland sind doch ganz gewiß Zahlungen durch Übergabe von Metall, also keine Nominalzahlungen.“ Das gebe ich nicht zu. Ich behaupte vielmehr: dort wie hier ist jede Zahlung, vom Staate aus gesehen, also juristisch beurteilt, eine Nominalzahlung. Der Unterschied ist nur der: in Österreich hatte man Nominalzahlung ohne Übergabe von Metall, im Deutschen Reiche hat man Nominälzahlung mit Übergabe von Metall. Juristisch betrachtet ist überall, wo Geldverfassung ist, die Nominalzahlung die letzte Grundlage; überall ist die Werteinheit nominal definiert; aber mitunter sind die Stücke, mit denen man zahlt, mit Metallgehalt ausgestattet, mitunter sind sie es nicht. Der Metallgehalt ist also juristisch nicht wesentlich für den Vorgang der Zahlung. Ich leugne gar nicht die höchst wichtigen und von jeher erkannten Vorzüge des Metallgehaltes der Stücke, genauer: die ganz ungemein große Bedeutung der Barverfassung, insbesondere für den Verkehr mit dem Auslande. Aber wichtig sein für den wirtschaftlichen Verkehr ist etwas ganz anderes als wesentlich sein für die Rechtsverfassung. Und in diesem Sinne sei es also gesagt: bei aller Geldverfassung ist die Werteinheit nominal; manchmal kommt Metallgehalt der Stücke vor, und manchmal fehlt er; das Dilemma öffnet sich also erst, wenn wir die Nominalität der Werteinheit als gemeinsame obere Eigenschaft aller Geldverfassungen anerkannt haben. Das ist der Grund, weshalb es eine einfache, gemeinsame Theorie des Geldes geben kann. Die Unterscheidungen sind aber etwas feiner als man erwartet: es kommt auf ein zweistöckiges Schema an, das von einstöckigen Geistern nicht sofort erfaßt wird. Aber schwierig ist es nicht. Der oberste Begriff ist die Zahlung. Nun fragt es sich zuerst: kommt die Zahlung zustande durch Zuwägen von Metall? Wenn ja, so hat man Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens. 235 pensatorische Zahlung, und es fehlt noch das Geld. Wenn aber die Zahlung zustande kommt durch Übergabe von gezeichneten Stücken, welche proklamatorisch gellen, dann ist die Geldverfassung da. Hier ist der Punkt, den die Metallisten übersehen haben. Sie meinen, das Geld sei durch den Metallgehalt definiert; der Metallgehalt ist aber ein technischer Umstand. Wir hingegen geben dem Gelde eine juristische Definition: gezeichnete Stücke mit proklamatorischer Geltung sind Geld, gleichgültig ob sie Metallgehalt haben oder nicht. Hierfür brauchen wir einen kurzen Ausdruck: das Geld ist ein chartales Zahlungsmittel; erst die Chartalität schafft Geld. Zahlungsmittel ist der weitere Begriff; solange noch zugewogen wird, hat man kein Geld; das Geld entsteht erst mit der Chartalität, welche ein juristischer Umstand ist. Hiermit ist das erste Stockwerk unserer Unterscheidungen erstiegen. Das zweite Stockwerk sieht so aus: Das Geld hat entweder Barverfassung oder Notalverfassung. Beide Arten werden zusammengehalten durch die Klammer der proklamatori- schen Geltung: sie werden aber getrennt durch die Rechtsregeln über die Entstehung. Bares Geld setzt ein Metall voraus, welches schrankenlos in Geldstücke verwandelt werden darf. Notales Geld hat diese Voraussetzung nicht. Bei einer solchen zweistöckigen Einteilung haben wir den Vorteil, daß alle Geldverfassungen einheitlich umfaßt werden; sowohl die der ordentlichen Staaten, wie die der in Unordnung geratenen; sowohl die deutsche Gcldverfassung, wie die vielgeschmähte österreichische. Dann gibt es also, und nur dann gibt es eine einheitliche Theorie des Geldes, die bekanntlich den Metallisten fehlt; uns aber fehlt sie nicht! Nun ist es leicht, über die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens Auskunft zu geben. Nicht als ob die Theorie der Metallisten ganz unwahr wäre — sie ist nur nicht die ganze Wahrheit. Wir wollen zunächst einmal feststellen, was die Metalle wirklich bedeuten. Vor allem ist die früheste Stufe der Zahlung autometallistisch, also an den Gebrauch eines Metalles gebunden. Zweitens ist die technische Erfindung des Ausmünzens natürlich ebenfalls an den Gebrauch eines Metalles gebunden: das sind bereits zwei ganz unleugbare Dienste, die das Metall rechtshistorisch geleistet hat. Es ist aber ein Irrtum, daß hiermit alles gesagt sei, wie die Metallisten glauben. Denn es fehlt noch der Staat mit seinem juristischen Eingreifen. Der Staat in seiner Rechtspflege schafft den rein juristischen Begriff der Werteinheit; er sagt: ihr Name 236 IV. Geldtheorie. ist Mark; und er definiert die Mark durch Anschluß an die frühere Werteinheit: die Mark ist der dritte Teil eines Talers. So ist es bei uns; in Österreich schafft der Staat die Werteinheit Krone, und er definiert sie durch Anschluß an die frühere Werteinheit Gulden: die Krone ist ein halber Gulden. So entsteht eine Kette von Definitionen, deren erstes Glied mit dem Autometallismus zusammenhängt. Nicht unsere heutigen Werteinheiten sind definiert durch eine Metallmenge, sondern nur das erste Glied in der historischen Kette der Definitionen ist definiert durch eine Metallmenge. Die späteren Glieder sind nur historisch und nicht technisch definiert. Das ist der Inhalt der staatlichen Theorie des Geldes. Man kann demnach das Metall niemals aus der Rechtsgeschichte des Geldwesens hinaus werfen. Wohl aber kann man das Metall aus dem Geldwesen hinauswerfen, was man aber keineswegs zu tun braucht. Man kann es nur, aber man tut vorläufig besser, das Metall noch beizubehalten. Die staatliche Theorie bekämpft also nicht den Metallgebrauch, sondern sie bekämpft nur die übliche Begründung des Metallgebrauches. Die Metallisten haben eine zu enge Theorie; eine wirklich allgemeine Theorie hat Raum für die Metallverwendung, bindet sich aber nicht daran. Eine zu enge Theorie ist aber immer falsch, nicht deshalb, weil sie nichts Richtiges enthielte; sondern deshalb, weil sie das Richtige nicht ganz enthält. Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens bleiben also unvollständig, solange man nur von der technischen Verwendung der Metalle redet; vollständig werden die Grundlagen erst dann, wenn die Stellung des Staates und seiner Rechtsordnung mit gleicher Sorgfalt herangezogen werden. Ohne die Jurisprudenz des Geldwesens gibt es keine ausreichende Theorie dieser Erscheinung. — Mit Recht wenden die Historiker ihre Forschungen auf das Münzwesen. Immer werden Münzkabinette von hoher Bedeutung sein, zum Beispiel wegen ihrer Aufschlüsse über die Verbreitung der Gewichtssysteme von Babylonien aus über die Länder des Mittelmeers. Aber über die Geldverfassung lernt man daraus nichts Vollständiges, solange die Rechtsregeln der Verwendung jener Stücke unaufgeklärt bleiben. Vor allem ist zu untersuchen: von welchem Zeitpunkte an gelten die Münzen proklamatorisch trotz der etwa eingetretenen Abnutzung? Erst von da an sind sie Geld; erst von da an haben sie Chartalverfassung; solange Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens. ^37 aber das tatsächliche Gewicht entscheidet, sind die Münzen nicht Geld, sondern pensatorische Zahlungsmittel. Es ist einige Hoffnung auf eine Geschichte des Geldwesens vorhanden, aber doch nur dann, wenn unsere Forscher zuerst einmal die neueren Gcldverfassungen auch juristisch studieren, da nur die neueren Zeiten in heller und vollständiger Beleuchtung vor uns liegen. Man muß zuerst wissen, zu welchem Ziel die Geldverfassungen in der Neuzeit gelangt sind; auf andere Weise bleiben die Vorstufen, die im Altertum liegen, ganz unverständlich. Es ist nicht wähl*, daß die heutige Ausbildung durch die schüchternen Ansätze der alten Zeit klar wird; sondern die tastenden Versuche der alten Zeit erklären sich nur aus der Einsicht in die juristische Verfassung des heutigen Geldwesens. Daher ist die staatliche Theorie des Geldes auch der Schlüssel für die Rechtsgeschichte der Zahlungen, während die Münzgeschichte allein immer nur Bruchstücke liefern kann. — Die staatliche Theorie lehrt aber auch die Neuzeit ganz anders beurteilen, als es bisher üblich war. „Bares Geld ist die Hauptsache; nolales Geld darf nur ga,nz nebensächlich zugelassen werden, zum Beispiel für ganz kleine Zahlungen, wobei es dann als Scheidegeld, also mit beschränktem Annahmezwang, auftreten möge.“ Diese Barsucht, verbunden mit Notalscheu, ist in Deutschland seit 1857 weit verbreitet und gilt als die einzig wahre, als die gesunde Theorie. Was aber lehrt uns die wirkliche Entwicklung, sowohl in Deutschland als in England, Frankreich und Österreich? Sie lehrt uns ganz das Gegenteil, nämlich, daß die notalen Geldarten bei jedem neuen Akte der Gesetzgebung neue Ausbreitung gewinnen, und daß das bare Geld, dementsprechend, in immer engere Grenzen gedrängt wird. Bei allen größeren Zahlungen verwendet man bei uns Banknoten und Reichskassenscheine; hingegen Goldstücke nur nebenbei; und wenn gesagt wird, jene Scheine seien ja einlösbar — so frage ich erstens: wer denkt daran, die Einlösung der Scheine zu fordern? Und zweitens: wer denkt daran, daß die einlösenden Kassen auch Taler darbieten dürfen, denn das dürfen sie nach unserer Gesetzgebung, wenn auch die Praxis davon keinen Gebrauch macht; die Taler aber sind seit 1871 notales Geld. Ganz ähnlich steht es in unseren Nachbarländern. Es ist also zutreffend, wenn wir sagen: im innern Verkehr herrscht das notale Geld in einer Weise vor, die ganz unverkennbar ist. Notale Geldarten sind also doch wohl für den inneren Verkehr ausreichend. 238 IV. Geldtlieorie. Es gibt sogar schon Metallisten, die sich dieser Wahrheit öffnen. 'Es bleibt also der sehr viel engere Satz übrig: unser bares Geld hat seine Hauptverwendung im Verkehr mit dem Auslande. — Unser bares Geld ist bekanntlich Goldgeld; ebenso das bare Geld in England, in Frankreich, in Österreich. Wenn es wesentlich dem ausländischen Verkehre dient, wie wir gesehen haben, so ist dies goldene bare Geld vielleicht das lang ersehnte Weltgeld, das Geld für den vielgepriesenen Weltverkehr. Ist es so, dann wäre eine hohe Stufe der Entwicklung erreicht. Aber ist es denn so? Das Weltgeld ist nichts weiter als eine bildliche Redensart. Es gibt Einrichtungen für den Weltverkehr, aber daß die Goldmünzen der genannten Staaten Weltgeld seien, ist nicht wahr. Niemals war der Satz strenger durchgeführt als heute, daß in jedem Staate nur das einheimische Geld zu Zahlungen verwendet wird. Das deutsche Zwanzig- markslück gilt in Frankreich nicht. Das französische Zwanzigfrankstück gilt in Deutschland nicht. Es gibt gar kein Weltgeld. Die Ausbreitung der Goldwährung seit 1871 bedeutet etwas ganz anderes: die Staaten haben für ihr bares Geld das gleiche Metall gewählt, nämlich das Gold. Unser bares Geld ist technisch verwandelbar in französisches bares Geld; ohne diese Verwandelung aber gilt es dort nicht. Der Sinn dieser Maßregel ist: es soll zwischen deutschem und französischem Gelde ein fester Kurs aufrechterhalten werden; der Frank soll 81 Pfennige kosten, wenn der Deutsche auf der Börse Franken kaufen will. Diese Einrichtung ist vortrefflich — aber wer kann so unjuristisch sein, hier von Weltgeld zu reden? Es besteht nur eine Verwaltung des Wechselkurses, und das ist doch etwas ganz anderes. Demnach dient unser bares Geld vorwiegend zur Befestigung der Wechselkurse. Gäbe es andere Mittel zu diesem Zwecke, so wäre das bare Geld auch im auswärtigen Verkehr nicht mehr so wichtig — aber den Ausblick auf solche Möglichkeiten wollen wir lieber unterlassen. Bleiben wir bei der jetzt erreichten Entwicklung stehen: notales Geld im inneren Verkehr; bares Geld, und zwar goldenes, wegen des auswärtigen Verkehrs. Das ist heutzutage der Sinn der fast überall eingeführten Goldwährung. Halten wir sie also fest! Es hat lange genug gedauert, bis man zu diesem Ziele gelangt ist. Nur glaube man nicht, • dieser Segen beruhe auf dem Gold. Mit Silber als Metall für unser 1 Die rechtshistorischen Grundlagen des'Geldwesens. 239 bares Geld hätte man dasselbe erreichen können; aber England hatte Gold, und die anderen Staaten schlossen sich also an. Fassen wir alles Gesagte kurz zusammen. Alle Menschen begreifen leichter die Erscheinungen der sinnlichen Well als die der geistigen Welt; alle Laien verstehen leichter die Erfindungen der Technik als die Erfindungen des Rechtslebens. Gezogene Kanonen und rauchloses Pulver sind verständlicher als die Organisation des Heeres. So ist auch in der Verfassung des Zahlungswesens der sinnliche Teil weit faßlicher als der administrative Teil. Jedermann versteht den Autome.tallismus, den wir nicht mehr haben; aber nur wenige verstehen die Chartalverfassung des Geldes, die wir haben, denn sie beruht auf Rechtssätzen, die den Gebrauch der Stücke regeln, und auf einer Verwaltungstätigkeit, welche den internationalen Kurs in Ordnung hält. Die Rechtsordnung ist immer formalistisch, deshalb ist auch die staatliche Theorie des Geldes im Grunde ganz formalistisch. Wer das Geldwesen begreifen will, der muß sich auf den Roden des Rechtslebens stellen, und dann ist nicht mehr die Frage, ob man formalistisch denken will oder nicht — sondern dann ist das formalistische Denken eine Notwendigkeit. Die Aufgabe des Theoretikers ist so gestellt: von welchem Grundgedanken aus erscheint die Rechtsordnung des Geldwesens innerlich folgerichtig? Diesen Grundgedanken zu finden, ist die Sache des analytischen Verstandes. Wir finden ihn in dem oft erwähnten Satze!: die Werteinheit ist nominal, sie ist ein historischer Begriff, und sie hat an sich keinen teclmischen Inhalt. Wem dies Ergebnis nicht gefällt, der muß entweder nachweisen, daß wir uns in der Entwicklung des Grundgedankens irren; oder er muß sagen: eine solche Rechtsordnung soll nicht bestehen. Dann aber muß er eine andere Rechtsordnung Vorschlägen und dafür sorgen, daß sie sich verwirklicht. Bis jetzt hat man nicht erlebt, daß einzelne Besserwissende die Rechtsordnung umschaffen; denn sie beruht auf einem historischen Werden, dessen Ziele nicht von vornherein vorschweben, sondern erst nachträglich werden diese Ziele vom Theoretiker erkannt, nachdem die unbewußt handelnde Praxis einen Tatbestand geschaffen hat. Und so ist es heute schon ganz klar: das Geldwesen ist durch Erfindungen der Technik in seinem Werden unterstützt, es ist aber nieht eine Ausgeburt der Technik, sondern ein Geschöpf des Rechts. Die Rechtsordnung aber wird nicht von vornherein fertig gemacht, sie ent- 240 IV. Geldtheorie. steht nach und nach aus Bruchstücken, die von den Praktikern dargeboten werden, — das weiß jeder Historiker — und erst nachträglich wird das so Gewordene durch die Rechtshistoriker auf seine Grundgedanken zurückgeführt. Dies für das Gebiet des Geldwesens zu leisten, ist das Ziel der staatlichen Theorie des Geldes. Aus dem Bericht von B. Hilliger über den Verlauf des zweiten Tages der neunten Versammlung deutscher Historiker, Stuttgart, 17. bis 21. Mai 1906 fügen wir folgende Stelle hier ein (Historische Vierteljahrschrift 1906, Heft 2, Seite 297): Der Abend dieses Tages brachte noch einen öffentlichen Vortrag über „Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens“ von dem Straßburger Nationalökonomen Professor Dr. Georg Friedrich Knapp. Seine Ausführungen richteten sich gegen die Meinung der Metallisten, welche mit den zwei Stichworten Metall und Kredit unser ganzes Geldwesen zu erklären versuchten. Ihre Theorie scheitere an den Erscheinungen der Gegenwart und den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit. Eine so abnorme Geldverfassung wie die österreichische Valuta von 1866 bis 1892 spotte der Einordnung in dieses System. Könne aber eine Theorie als richtig gelten, wo die Ausnahme mit der Regel kämpfe? Nein, man müsse beide unter einen Hut bringen. Die Theorie der Metallisten sei zu eng, sie sei nicht völlig wahr. Das Metall habe nicht die ausschlaggebende Bedeutung, die man ihm für die Währung zuschreibe, denn jede Zahlung bliebe eine Nominalzahlung, die sich in Deutschland mit Aushändigung von Metall, in Österreich von damals aber ohne eine solche abgespielt habe. Entscheidend für die Ordnung des Geldwesens wäre in allen Fällen die Rechtsstellung, die ihm der Staat verleihe, denn er bestimme die Geltung, die das einzelne Geldstück haben soll. So bleibe das Geldwesen selbst nur ein Geschöpf des Rechts. — Die Rede Knapps war eine geistvolle Betrachtung, vorgetragen mit der bewundernswerten Redekunst eines großen Virtuosen, der man gern zuhörte, auch weil sie mit zahllosen großen und kleinen Bosheiten gespickt war gegen alle anderen Menschen, die nicht seiner Ansicht wären. Die Tendenz, von der sie getragen war, lag vielleicht noch tiefer, als es in seinen Worten zum Ausdruck kam. Wie eine historische Anekdote, auch wenn sie nicht wahr ist, mitunter treffend eine Lage oder eine Person beleuchtet, so wurde auch hier, 'ob wahr Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens. 241 oder falsch, ein Wort erzählt, der Redner habe zuletzt im engeren Kreise sich dahin geäußert, daß Münzensammeln noch eine Stufe tiefer stände, als das Sammeln yon Briefmarken. Um so mehr darf man es beklagen, daß eine so interessante und wichtige Streitfrage in einem öffentlichen Vortrag erledigt wurde, der die Gegner nicht zu Worte kommen ließ. Denn es hätte sich wahrscheinlich eine lebhafte Debatte angeschlossen, die für beide Teile belehrend und fördernd gewesen wäre. Einen gewissen Ersatz hierfür bot allerdings am anderen Tage eine Sitzung der Konferenz landesgeschichtlicher Publikationsinstitute, wo der Direktor der Königlichen Münzsammlung in Berlin, Professor Dr. Menadier, die Gelegenheit wahrnahm, die neue Theorie auf ihre Zulänglichkeit zu prüfen und zu zeigen, daß die von Knapp behauptete Allgewalt des Staates für die Ordnung des Goldwesens in langen Perioden der geschichtlichen Entwicklung nicht bestanden habe. Am angeführten Orte, Heft 3, Seite 433, steht folgende Erwiderung: Münzwesen und Geldwesen. In der Historischen Vierteljahrschrift von 1906, Heft 2 (Seite 294 ff.) findet sich ein vortrefflicher Bericht über die Neunte Versammlung deutscher Historiker, worin auch ein von mir gehaltener Vortrag über „die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens“ besprochen wird. Es ist durchaus zutreffend, daß ich erbarmungslos erklärt habe: das Geldwesen kann nicht aus dem Münzwesen erklärt werden. Aber nichts liegt mir ferner als eine Herabsetzung der Studien über das Münzwesen; schon aus dem für mich ausreichenden Grunde, weil ich in die Studien über das Münzwesen gar nicht eingeweiht bin und meiner ganzen Natur nach am allerwenigsten über Wissenschaften, die ich nicht betreibe, abschätzig urteile. Ich bitte daher, jene oben ausgesprochenen Worte, die ich durchaus aufreohterhalte, ein wenig erläutern zu dürfen. Es handelt sich um den Sinn des Ausdruckes „Geldwesen“. Das Geld ist unser vorherrschendes Zahlungsmittel, aber nicht das einzige, das in der Geschichte auftritt. Daraus erklärt sich, daß vom Publikum das Wort Geld im Sinne des Zahlungsmittels überhaupt verwendet wird. Bei mir hingegen hat das Wort Geld einen viel engeren Sinn, weil es für mich ein juristischer — kein technischer — Begriff ist. Das Geld ist für mich erst dann gegeben, wenn bewegliche Sachen, die von der Rechtsordnung nach Stoff und Form — insbesondere auch nach den Zeichen, die sie tragen — genau beschrieben sind, mit „proklamatori- Knapp. 16 242 IV. Geldtheorie. scher“ Geltung in Werteinheiten ausgestattet werden. Daraus folgt erstens, daß ich uneinlösbare Scheine (wie sie in Österreich Vorkommen) unbedenklich zum Geld rechnen muß, worin ich mit dem Sprach- gebrauche im Einklang bleibe, der von „Papiergeld“ redet: solche Scheine gelten in Österreich soundso viele Gulden (jetzt Kronen); und der Gulden, bzw. die Krone ist die österreichische Werteinheit. Es folgt aber zweitens, daß ich alle Handelsmünzen nicht zum Gelde rechnen darf; in Österreich sind die vom Kaiser geprägten Dukaten kein Geld; ebensowenig die vom Kaiser geprägten Maria-Theresiataler: denn diesen gemünzten Stücken fehlt bekanntlich die proklamatorische Geltung nach Werteinheiten; sie „gelten“ nicht, obgleich sie als Sachen einen Wert haben, je nach dem bekanntlich schwankenden Marktpreise in Gulden. Aus der proklamatorischen Geltung der Stücke folgen aber ausnahmslos alle Erscheinungen des neueren Geldwesens: die Wechselkurse mit ihren Schwankungen, die sogenannten Änderungen im Wertverhältnis der beiden edeln Metalle, das mitunter auftretende Agio gewisser Geldarten, der Übergang von einer Währung zu einer anderen —• lauter Dinge, über die ich in der „Staatlichen Theorie des Geldes“, Leipzig igo 5 , ausführlich Rechenschaft gegeben habe. Nun ist es aber leicht zu sehen, daß die proklamatorische Geltung der Stücke keine technische, sondern eine juristische Eigenschaft ist. Daher kann diese Seite des Geldwesens, die ich für die Hauptsache halte, nicht an den Sammelstücken eines Münzkabinetts studiert werden; schroff ausgedrückt heißt dies eben: das Geldwesen kann nicht aus dem Studium der Münzen erkannt werden. Denn das Geldwesen greift über das Münzwesen hinaus, wegen der mit Geldeigenschaft ausgestatteten Scheine; und soweit Münzen in dem System der Geldarten eines Landes Vorkommen, würde der Münzforscher nur untergeordnete Eigenschaften dieser Stücke feststellen können, da die rechtliche Stellung der Stücke nicht in das Bereich seiner Untersuchungen fällt. Daher sind beide Forschungsgebiete zu trennen; daß aber zwischen ihnen Feindschaft herrschen solle, habe ich weder gesagt noch gemeint. Straßburg i. E., 26. Juni 1906. G. F. Knapp. Erläuterungen zur Staatlichen Theorie des Geldes. [Aus Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, Bd. XXX ( 1906 ).] Inhalt. Das sogenannte „Gut mit festem Wert“. — Die sogenannte „Kaufkraft des Geldes“. —■ Das Wesen der Assignatengefahr. •—■ Der eigentliche Übelstand beim uneinlösbaren [Papiergeld. — [Die Schiefheit der Kritik. — Nachschrift über W. Lexis. Die „Staatliche Theorie“ des Geldes behauptet, daß die Werteinheit stets nominal, das heißt: daß sie ein nur historisch definierter Begriff sei, welchen der Verkehr und die Rechtsordnung an wenden, um die Größe von Zahlungen auszudrücken. Der Gebrauch von Metall zur Herstellung der Zahlungsmittel ist dabei keineswegs ausgeschlossen, hat sogar bedeutende Vorteile, besonders im Anfänge der geschichtlichen Entwicklung; aber die Werteinheit darf nicht als Metallmenge definiert werden. Wer sie doch so definiert, heißt Metallist. Mithin unterscheiden sich die Nominalisten von den Metallisten nur auf dem Gebiete der Definierung; keineswegs handelt es sich um die praktische Frage, ob die Zahlungsmittel aus Metall herzustellen seien oder nicht. Kaum war die nominalistische Auffassung zum erstenmal in aller Strenge durchgeführt, so erhoben die Metallisten den lebhaftesten Widerspruch; sie brachten vor: es müsse doch ein Gut von unveränderlichem Werte geben, zum Beispiel eines oder das andere der edeln Metalle; dies Gut sei Wertmesser und müsse es sein, damit der Zahlungsverkehr in Gang geraten könne. Diesen ganz fundamentalen Satz habe die „Staatliche Theorie“ völlig übersehen; schon aus diesem Grunde sei dieselbe abzulehnen, obgleich sie sonst allerlei nicht üble Bemerkungen enthalte, die so nebenbei zur Verbesserung der herkömmlichen Lehre dienen könnten. Merkwürdig wäre es allerdings, wenn die „Staatliche Theorie“ so vergeßlich wäre; aber davon kann keine Rede sein. Was die Metallisten als Lücke empfinden, hätten sie selber leicht ausfüllen können; da sie es nicht getan haben, helfen wir ein wenig nach. Der Metallist kann gar nicht anders, er muß die Anschauung hegen, te* 244 IV. Geldtheorie. daß ein bestimmtes Gut Wertmesser sei; denn diese Behauptung sagt im Grunde dasselbe, wie der andere Satz: die Werteinheit sei eine bestimmte Menge eines Gutes, zum Beispiel eines Metalles; auch ein dritter Satz gehört hierher: wer den Preis als die Menge Metalles definiert, welche man geben muß, um eine Ware zu kaufen, der sagt schließlich auch dasselbe, nämlich: daß jenes Metall Wertmesser sei. Die Verflechtung dieser drei Sätze ist also, vom Metallismus aus gesehen, folgerichtig. Wenn aber die Nominalisten dies alles nicht sagen, so ist das kein zufälliges Versäumnis, sondern sie leugnen ganz einfach, daß jene Sätze richtig seien — richtig im Sinne der allgemeinen Wahrheit — und haben also gar keine Ursache, sich bei solchen halbwahren Sätzen aufzuhalten. Halbwahre Sätze entstehen durch mißlungene Formulierung, wobei etwas Zufälliges als wesentlich betrachtet wird. Untersuchen wir einmal, wann ein Gut besteht, von welchem eine bestimmte Menge einen festen Preis in Werteinheiten (Mark, Gulden, Frank usw.) hat. Gesetzt, es gebe ein solches Gut, dann wird es von den meisten Leuten als Wertmesser aufgefaßt. Aber in welchen Fällen kommt denn diese Erscheinung vor? Es gibt zwei solche Fälle und nicht mehr. Erster Fall: wenn Erz, Silber oder Gold an sich als Zahlungsmittel behandelt wird, also bei der autometallistischen Verfassung, dann ist das betreffende Metall ein solches Gut. Der Metallist sagt nun: da das Silber (resp. das Gold) ein Gut von unveränderlichem Werte war, wurde es als Zahlungsmittel eingeführt. Wir Nominalisten sagen aber: da man sich damals entschlossen hatte, Silber (resp. Gold) an sich als Zahlungsmittel zu verwenden, so hatte das Metall ex definitione seinen festen Preis und erschien als Wertmesser. Denn nach unserer Auffassung ist der Gebrauch jenes Gutes als Zahlungsmittel daran schuld, daß es als Gut von festem Werte erscheint. Zahlungsmittel sein ist aber ein juristischer Begriff. Alle die Güter — nicht etwa jenes eine —, die der Staat so behandelt hätte, wie er in den Zeiten des Autometallismus das Silber oder Erz behandelt hat, würden die Eigenschaft des unveränderlichen Wertes gezeigt haben und "dem Laien als Wertmesser erschienen sein. „Dies oder jenes Gut ist Wertmesser“ bedeutet also hier ganz einfach: es ist an sich zum Zahlungsmittel erklärt. Die Aufsuchung eines Gutes von unveränderlichem Werte oder die Erwartung, daß ein solches einmal gefunden werde, gehört unter die so häufige Verwechse- Erläuterungen zur Staatlichen Theorie des Geldes. 245 lang der technischen Welt mit der juristischen; man erwartet von der Natur eine Erscheinung, die nur im Geistesleben Vorkommen kann. Aber vergessen wir nicht, daß wir nicht mit zugewogenem Metall bezahlen; der Autometallismus ist längst vorüber. Der zweite Fall ist viel wichtiger: In manchen Ländern, die bereits Chartalverfassung der Zahlungsmittel haben, also Geld gebrauchen, hat ein gewisses Metall einen festen Preis (zum Beispiel bei uns das Gold; ein Pfund kostet mit nur ganz geringen Abweichungen i3g5 Mark). Ist nun hier das Gold der Wertmesser? Dem Laien erscheint es so. Aber mit zugewogenem Golde wird bei uns nicht bezahlt. Jener feste Preis entsteht bei uns ganz anders als im vorher betrachteten Falle, nämlich dadurch, daß der Staat den Goldpreis künstlich reguliert; er zahlt für jedes Pfund 1892 Mark; und er sorgt dafür, daß man im valutarischen Gel de (bei uns in den Goldmünzen) auf je i3g5 Mark ein Pfund Gold finde. Der feste Preis des Goldes ist also bei uns eine Folge bestehender Einrichtungen: der Wert des Goldes ist ex institutione fest. Solange diese Einrichtung besteht, mag das Gold dem Laien als Wertmesser erscheinen; aber wenn die Einrichtung aufhörte, würde das an der Geltung unserer Stücke gar nichts ändern. Es ist also in Wirklichkeit ganz anders als der Laie glaubt: die nominale Werteinheit ist unser Wertmesser. Andere als diese beiden Fälle sind mir nicht bekannt; in beiden Fällen aber wird eine Eigenschaft, die dem Zahlmittel als solchem zukommt, irrtümlicherweise auf eine natürliche Sache übertragen. Der Nominalist braucht also von einem Gute, welches Wertmesser sei, gar nicht zu reden. Der Metallist hingegen stellt sich unbewußt die Sache so vor: Wer einen Preis für sein Getreide fordert, der vergleicht zuerst mit einem Metall; er beschließt, davon soundso viele Gewichtseinheiten zu fordern und rechnet nun, unter Benützung des Münzfußes, die Anzahl der Werteinheiten (Mark, Gulden) aus. Wir aber sagen: Der Verkäufer nennt sofort die Anzahl der Gulden, der Kronen usw. und weiß in der Regel gar nicht mit dem Münzfuß Bescheid; denn er denkt bei dem Zahlungsmittel nur daran, was er seinerseits morgen dafür kaufen kann. Wie lange wird — in unseren Lehrbüchern — das Gold noch Wertmesser bleiben? Wie lange werden unsere Lehrer noch auf das Gut 246 IV. Geldtheorie. von unveränderlichem Werte warten? So lange, bis die juristische Natur des Begriffs Zahlungsmittel verstanden ist. — Ein ähnliches Knäuel von Mißverständnissen liegt vor in den Redensarten von der Kaufkraft des Geldes, von dem Werte des Geldes und von dem Steigen der Preise bei der sogenannten Verschlechterung des Geldes. Die Entwirrung dieser Vorstellungen gelingt nur, wenn man die Stellung des Geldes im Innern des Staates streng unterscheidet von den Beziehungen unseres Geldes zu dem der Nachbarstaaten. Nehmen wir einmal an, es sei wie in Österreich nach x 85g uneinlösbares Papiergeld in valutarische Stellung gekommen, und der intervalutarische Kurs gegen Deutschland sei für Österreich ungünstig. Der österreichische Silbergulden habe ein Agio, weil er technisch in deutsche Talerstücke verwandelbar ist. In diesem Falle, sagt der Metallist, sieht doch jedermann, daß der Wert des österreichischen valutarischen Geldes (nämlich der uneinlösbaren Banknoten) tiefer steht als vorher; das österreichische Geld hat an Kaufkraft verloren; höchst wahrscheinlich müssen in Österreich die Preise aller Waren steigen. Fangen wir bei den Preisen an, so meinen die Metallisten, der Preis bedeute eine Metallmenge; von diesem Standpunkte aus ist es nicht unlogisch, zu vermuten, daß nun alle Preise steigen müssen; denn für einen Papiergulden ist ja jetzt weniger Silber zu kaufen als vorher. Offenbar ist dies der Grund, weshalb der Metallist ein allgemeines Steigen der Preise im Innern des Landes, also beispielsweise in Österreich, für wahrscheinlich hält. Aber was sagt die Beobachtung der Wirklichkeit? Hier ist zu unterscheiden, ob man von Preisen redet, die schon verabredet waren, als das uneinlösbare Papiergeld valularisch wurde, oder ob es sich um Preise aus neu entstehenden Kaufgeschäften handelt. Im ersten Falle nehmen wir als Beispiel: Ich habe neulich mein Haus verkauft, und heute soll der Preis von iooooo Gulden bezahlt werden; in der Zwischenzeit aber ist das uneinlösbare Papiergeld valutarisch' geworden und im Kurs gegen Deutschland gesunken. Habe ich nun mehr als iooooo Gulden in Papier zu fordern? Nein! Kein Richter hilft mir dazu, mehr als die früher verabredeten iooooo Gulden zu erlangen; ich muß mich mit der Nominalzahlung jener Summe, entrichtet in Papier, begnügen. Solche Preise also ändern sich nicht, denn sie sind ja von vornherein Nominalpreise. Erläuterungen zur Staatlichen Theorie des Geldes. 247 Im zweiten Falle handelt es sich um neu abgeschlossene Käufe. Ich verkaufe mein Haus erst jetzt, nachdem das uneinlösbare Papiergeld valutarisch geworden ist. Werde ich mehr als ioo ooo Gulden dafür verlangen? Vielleicht, denn ich werde allerdings nach größerem Erlöse streben; aber werde ich es durchsetzen? Das hängt vom Machtverhältnis zwischen mir und den Käufern ab und bleibt also unbestimmt; dagegen ist es sicher, daß die Änderungen in der Geldverfassung hierauf durchaus keine Einwirkung üben; denn auch diese Preise bedeuten nicht Metallmengen, sondern Nominalbeträge. Die Anschauung, daß die „Verschlechterung“ des Geldes die Wirkung habe, die Preise im Innern des Landes zu steigern, ist also nicht den Tatsachen entsprechend; sie ist nur eine Folgerung aus der irrtümlichen Ansicht der Metallisten über das Wesen des Preises. Aber —■ so wenden die Metallisten ein — der Wert des valutarischen Geldes (in diesem Falle der uneinlöslichen Banknoten) ist doch gegen das Silber gesunken, wie man am Agio des Silberguldens sieht. Das ist unzweifelhaft wahr; aber es ist ohne juristische Erheblichkeit; indem der Metallist mit dem Silber vergleicht, tut er etwas Erlaubtes, aber wenn er glaubt, daß daraus etwas Juristisches folge, so bedient er sich einer Privatjurisprudenz, über welche sich der Staat kaltblütig hinwegsetzt. Der Staat läßt keine juristischen Folgerungen aus jener Tatsache zu; also tun es auch die Gerichte des Staates nicht; also muß auch der „Verkehr“ sich fügen. Und wenn man gar behauptet, die Kaufleute würden dann das Geld als nicht gut genug zurückweisen — dann kennt man den Kaufmann schlecht; denn ihm ist eine schlechte Bezahlung noch lieber als — gar keine. Die Bemühungen der Metallisten, das Metall zum Vergleich heranzuziehen, sind nur unbewußte Wünsche in bezug auf Wiedereinführung der Barzahlung. Im Innern des Staates ändern sich wegen der Machtverhältnisse von Nachfrage und Angebot fortwährend alle Preise; aber sie tun es nicht wegen angeblicher Änderung des Geldwertes, denn im Innern kann man nur sagen: das valutarische Geld stellt den Wert vor, es ist die greifbare Sache, deren Überlieferung juristisch die Überlieferung von Wertgrößen bedeutet; aber es existiert kein Gut, nach dessen Preis der Staat etwa beurteilt, ob das Geld noch so wirksam sei wie vorher; das Geld bleibt juristisch immer gleich wirksam, es „gilt“ proklamatorisch. Wieviel von IV. Geldtheorie. 248 diesem oder jenem Gut — sei es auch ein Metall — man dafür kaufen kann, ist dem Staate gleichgültig. Die „Kaufkraft“ des Geldes im Innern des Staates ist nichts anderes als die reziproke Betrachtung der Preise; sie ändert sich also nur, insofern Preise sich ändern, was von Machtverhältnissen abhängt; eine allgemeine Verminderung der Kaufkraft des Geldes oder eine allgemeine Steigerung der Kaufkraft gibt es ebensowenig, als es eine allgemeine Steigerung oder Verminderung der Preise gibt. Das Geld als solches kauft ja nicht, so wenig als der Dolch als solcher etwa mordet. Die Forderung, daß das Geld stets seine Kaufkraft bewahre, ist ein logisches Unding, denn es bedeutet, daß in allen Kaufgeschäften die Machtverhältnisse der Parteien unverändert bleiben sollen! Aber der intervalutarische Kurs, wendet nun der Metallist ein, zeigt doch veränderte Kaufkraft des Geldes; wenn der Gulden auf der Börse im Vergleich zum Taler sinkt, so hat er doch verminderte Kaufkraft. Auch dies ist eine Tautologie; verminderte Kaufkraft heißt ganz dasselbe wie Sinken des Guldenkurses gegen den deutschen Taler — kann also dies Sinken nicht erklären. Ein Sinken oder Steigen des Guldens gegen den Taler hat aber gar keine Wirkung auf das Gelten des Guldens in Österreich, denn dies Gelten ist eine juristische Erscheinung, während auf der Börse, wo Gulden gegen Taler „gehandelt“ werden, das fremde Geld bloß als Ware in Betracht kommt. Die Änderung intervalutarischer Kurse ist also eine merkantile Erscheinung, aus welcher, wie gesagt, kein Bückschluß auf das Verhalten des Geldes im Innern des Staates erlaubt ist. Diese Dinge sind strengstens zu unterscheiden. Daher sind Redensarten, wie Wert des Geldes und Kaufkraft des Geldes geradezu für die theoretische Behandlung verhängnisvoll, weil sie hervorgehen aus ungenügender Trennung der Vorgänge im Innern des Staates und der Beziehungen zum Auslande; wer also mit jenen Ausdrücken arbeitet, der hilft dazu, dasjenige zu verwirren, was eben erst mit Mühe entwirrt worden ist. Also man rede von veränderten Preisen des Metalles im Innern des Landes; man rede ferner von verändertem Verhalten des einheimischen valutarischen Geldes gegenüber dem ausländischen; aber man bringe nicht alles Klare wieder ins Unklare, indem man so ganz unbestimmt yom „Werte des Geldes“ oder von der „Kaufkraft des Geldes“ redet, Erläuterungen zur Staatlichen Theorie des Geldes. 249 wobei dem Leser die Vorstellung beigebracht wird, als wenn das Geld in bezug auf beiderlei Verwendungen gleichmäßig von wechselnder Wirksamkeit sein könne, also sozusagen ein Wesen von veränderlichem Befinden sei. Die Metallisten sollen dankbar sein, wenn ihnen klare Begriffe dar- gebolen werden, statt daß sie sich über die Bereicherung beklagen! Und wenn dabei einige ältere Ausdrücke wegen ihrer Dunkelheit wegfallen, so ist es erst recht dankenswert. Völlig unberechtigt ist es aber, von der Staatlichen Theorie zu verlangen, daß in ihr alle die Vorstellungen auch noch enthalten sein sollen, zu deren Abschaffung sie geradezu ins Leben gerufen ist! Sollte dabei aus der sogenannten Lehre vom Wert der eine oder andere altherkömmliche Satz ausfallen, so ist es kein Schaden. Denn nicht da ist Theorie, wo man ohne Wahl und ohne Deutlichkeit von möglichst allgemeinen Begriffen redet, sondern da, wo man aus gegebenen geschichtlichen Tatsachen die notwendigen, für das Verständnis erforderlichen Grundgedanken entwickelt. Was dazu entbehrlich ist, das kann überhaupt entbehrt werden. Die „Staatliche Theorie“ stützt sich wesentlich auf die neuere Ausbildung des Zahlungswesens und betrachtet also auch neben anderem das uneinlösliche Papiergeld — ohne es irgend zu empfehlen. Dabei ergreift den Leser die Angst, als wenn zur Assignatenwirtschaft ermutigt würde. Wie kann man so schreckhaft sein! Es wird ja nur von Erscheinungen gesprochen, die aus der Geschichte nicht weggeleugnet werden können, und die also zu erklären sind. Ganz ausdrücklich soll aber hier noch gesagt sein, was als selbstverständlich vielleicht zu wenig betont worden ist: sollte der Staat das Geldstück, welches bisher, sagen wir beispielsweise io Franken gegolten hat und mit dieser Geltung von ihm, dem Staate ausgegeben war, plötzlich in der Geltung herabsetzen, so daß es vom Staate nur noch zu 5 Franken oder noch niedriger angenommen wird — so ist das ein Vorgang, den die „Staatliche Theorie“ nicht in Schutz nimmt. Der Staat — davon geht jene Theorie aus — soll alle bestehenden Schulden aufrecht halten und soll alle Zahlungsmittel in allen ihren Verwendungen gleichmäßig behandeln, sei es, daß er sie gibt oder nimmt. Wenn der Staat Zahlungen gar nicht leistet, zu denen er sich verpflichtet hat, und wenn er gewisse Zahlungsmittel zu geringerer Geltung 250 IV. Geldtheorie. annimmt als er sie ausgibt, dann untergräbt er die Rechtsordnung, zu Heren Pflege er berufen ist. Wenn also ununterbrochen neue Massen von uneinlösbarem Papiergelde durch den Staat geschaffen und später deren Annahme bei den Staatskassen zur vollen Geltung verweigert wird — so sind dies Mißstände, die von der „Staatlichen Theorie“ nicht einmal erwähnt — geschweige denn empfohlen worden sind, da wir auf keine Lotterwirtschaft, sondern auf geordnete Zustände zu blicken hatten, um die neuere Rechtsentwicklung zu beschreiben. Gesetzt nun, der Staat halte diese Regel ein, er nehme also die Stücke zu derselben Geltung an, wie er sie ausgibt, was zum Beispiel in den ; Zeiten der österreichischen Währung immer der Fall war. Hingegen, um bei diesem Reispiel stehen zu bleiben, sei der Staat genötigt, uneinlösbare Kassenscheine („Staatsnoten“) auszugeben, was bekanntlich vom Mai 1866 bis Dezember 1867 geschehen ist: der Betrag solcher Noten stieg bis zu 3 12 Millionen Gulden. Wir fragen nun: wo liegt denn eigentlich das Verhängnisvolle dieses Ereignisses, das von allen Seiten so rücksichtslos verurteilt wird? Vorher muß festgestellt werden, daß ein Staat, der sich nicht anders helfen kann, geradezu selbstmörderisch handelt, wenn er in seiner höchsten Not dies Verfahren nicht anwendet. Die Einwände der Ökonomisten sind dann ganz unpolitisch gedacht und bleiben mit Recht unbeachtet. Aber wir wollen dies als zugestanden betrachten und nur untersuchen, wo das Übel seinen Sitz hat. Jedenfalls nicht im inneren Zahlungsverkehr; wie oben bemerkt, ist an allgemeine Verwirrung aller Preise gar nicht zu denken, nur das Metall, welches vorher zur Schaffung des baren Geldes (in unserem Sinne des Wortes) diente, wird in seiner Preisbildung betroffen, was denn doch kein nationales Unglück ist. Wohl aber entsteht in den meisten Fällen eine starke Störung der intervalutarischen Kurse, also zum Beispiel des deutsch-österreichischen Wechselkurses. Das ist gewiß ein großes Übel. Aber um es abzuwenden, muß doch keineswegs jenes Papiergeld aus der Welt geschafft werden; es genügt, daß der Staat sich den Besitz von so viel ausländischen Zahlungsmitteln sichert, daß er als übermächtiger Mitspekulant in Valuta auf der Börse auftreten kann, um den Kurs auf einer gewissen Höhe zu halten. Dann ist also dies Übel aus der Welt geschafft. Der eine große Mißstand in der Zeit der österreichischen Währung Erläuterungen zur Staatlichen Theorie des Geldes. 251 war also der Mangel einer exodromischen Verwaltung — und diesen Mangel gibt es nicht mehr; die intervalutarischen Kurse sind fest, weil sie jetzt befestigt werden. Gleichwohl bleibt noch etwas Ungeklärtes zurück. Jene 3 12 Millionen Gulden in Papier sind gleichsam aus nichts entstanden, wie durch Zauberei; also werden sie kein Reichtum sondern Schwindel sein; den Schwindel aber wollen die Metallisten nicht, und da haben sie ganz recht. Aber wer hat denn behauptet, daß die 3 12 Millionen Gulden in Staatsnoten ein Gut im naturalen Sinne des Wortes gewesen seien? Wir gewiß nicht. Sie stellen einen administrativen Behelf für die Zahlungen im Innern dar; diese Zahlungen sind nur gegenseitige Abrechnungen. Der Verkäufer von Korn wird dadurch in den Stand gesetzt, seine Kleider und Schuhe zu bezahlen. Solche Vorgänge vollziehen sich weiter auch bei Verwendung von Zahlungsmitteln, deren naturaler Wert gleich Null ist, denn die rechtliche Geltung ist unabhängig vom Werte der Platten. Es ist der große Fehler der Metallisten, daß sie diesen Zustand, den sie meinetwegen bekämpfen mögen, als anomal auffassen, das heißt so, als wenn dabei keine richtige Zahlung zustande käme. Nicht im Zahlungswesen, sondern in der Finanzverwaltung des Staates treten die Folgen des Zaubermittels zutage. Der Staat als wirtschaftende Person hat gewisse Folgen zu tragen, denn aus nichts wird nichts. Also muß hier ein ganz anderes Gebiet flüchtig berührt werden. In seinen Kassen findet der Staat dann nur Papier, dessen Verwendung im Innern zwar möglich ist; aber diese Zahlungsmittel lassen keine naturale Verwendung zu; sie haben nur juristische Eigenschaften. Bares Geld hingegen würde dieselben juristischen und daneben noch naturale Eigenschaften haben. Das ist ein gewaltiger Unterschied, den diejenigen am wenigsten ableugnen, die sich bemühen, all dies aufzuklären. Nun entsteht immer die Befürchtung, der Staat werde die gefährliche Zauberei übertreiben; das tut er zuweilen, aber doch nur, wenn es sich um Sein oder Nichtsein handelt. Wir denken uns einen Staat, der durch regelmäßige Voranschläge seine Ausgaben vorher in Betracht zieht und daher einen Überblick der nötigen Einnahmen hat; diese Einnahmen will er sich durch Steuern, Erwerbsbetriebe des Fiskus, Anlehen und dergleichen verschaffen, aber nicht durch Ausgabe von Staatsnoten, wovon er — wie in Österreich — bereits genug hat. Dann hat der Staat das künstliche Zahlungsmittel an Stelle des natürlichen gesetzt; er hat einen Zahlungsverkehr, aber er hat nicht die- 252 IV. G-eldtheorie. jenigen Vorteile, die durch bares Geld nebenbei noch erreicht werden können; das heißt, abgesehen vom inneren Zahlungswesen; im Verlust dieser Vorteile liegt die verschlechterte Stellung des Staates. Jene Staatsnoten sind nur Zahlmittel und weiter nichts; wenn man sie abschafft und die Blätter verbrennt, so erhält man für die Asche nichts. Hätte bares Geld allein bestanden, und hätte man es dann als Zahlungsmittel abgeschafft, so hätte man die durch Einschmelzen gewonnene Metallmenge verkaufen können. Also: aus nichts kann man zwar juristisch wirksame Zahlungsmittel machen; wenn diese aber juristisch verenden, so bleibt kein natürliches Gut in Händen des Staates, denn solche Güter werden nicht durch den Staatswillen geschaffen. Ist der Staat völlig ohne Vorräte fremder Zahlungsmittel oder ohne Vorräte von Metallmengen, die in fremde Zahlungsmittel verwandelbar sind, so kann er den intervalutarischen Kurs gegen das Ausland nicht regeln. Daher in neuerer Zeit die Ansammlung von Goldvorräten, durch Zollerhebung in Metall oder durch Goldanleihen. Sind aber solche Hilfsmittel vorhanden, so kann der Kurs gegen das Ausland, der sonst völlig ungeregelt bliebe, befestigt werden. Alsdann bleibt immer noch der Staat in jenem Nachteil, daß er bei Abschaffung der Staatsnoten keinen verkäuflichen Stoff in Händen behält; aber niemand wird behaupten, daß der innere oder daß der äußere Zahlungsverkehr in Unordnung sei. Indessen wird ja auch hier nichts vorgeschlagen! Man erwäge doch, daß ein Theoretiker durchaus die lehrreichsten Fälle in den Vordergrund stellen muß, also diejenigen, welche dem Laien am bedenklichsten erscheinen. Daraus entstehen für den Hörer allerlei Nebentöne, die eine gewisse rednerische Wirkung haben; immer meint er, was erklärt werden soll, werde auch empfohlen! Darf ich noch eine Bemerkung über die Kritik hinzufügen, unter der die „Staatliche Theorie“ zu leiden hat? Es kommt dabei ein Widerstreit der Grundauffassung zutage. Man ist gewöhnt, die theoretische Nationalökonomie so einzurichten, daß sie durch allgemeine Sätze die Erreichung gewisser Ziele fördert; sie steht also im Dienste des Sollens. Hingegen die „Staatliche Theorie“ will eine vor aller Augen liegende Rechtsentwicklung beschreiben und sagen, Erläuterungen zur Staatlichen Theorie des Geldes. 2S3 was deren Grundgedanke ist; sie steht also im Dienste des Seins — wie es ein geistvoller Mann brieflich ausgedrückt hat (Max Weber). Haben nun die Kritiker dies genug beachtet? Es scheint mir nicht; sie haben nicht einmal in Kürze zu sagen gewußt, worum es sich handelt, selbst diejenigen nicht, welche mit größter Redlichkeit lauter richtige Einzelheiten herausgehoben haben. Ganz zu schweigen von der Fülle von Mißverständnissen, die aus nicht völliger Beachtung der Terminologie entstanden. Es handelt sich um folgendes: Nach der neueren Entwicklung ist die Zahlung nicht mehr ein Vorgang, der sich zwischen zwei Personen durch Übergabe eines Gutes (im natürlichen Sinn des Wortes) vollzieht. Es bestehen vielmehr Zahlgemeinschaften, von denen der Staat die wichtigste ist. Innerhalb der 'Zahlgemeinschaften wird der juristisch-historische Begriff der Werteinheit geschaffen. Die zentrale Leitung der Gemeinschaft ordnet an, daß gewisse bewegliche Sachen als Träger von Werteinheiten aufgefaßt werden. Die Übergabe solcher Sachen, das ist des Geldes, bewirkt Zahlung. Eine solche Ordnung des Zahlverkehrs ist natürlich auf den Umkreis jener Gemeinschaft, besonders des Staates beschränkt. Für den Verkehr zwischen verschiedenen Staaten müssen besondere Einrichtungen hinzutreten, um einen festen Stand des intervalutarischen Kurses herbeizuführen. Alles dies hat sich aus dem Umstande herausgebildet, daß der Richter die Nominalilät der Werteinheit schuf, nach und nach, fast unbewußt; welche Nominalität durchaus vereinbar ist mit metallenen Stücken, denn auch deren Geltung ist proklamatorisch. Innerhalb dieses Rahmens sind unzählige Geldverfassungen möglich; nirgends wird gesagt, daß die beliebteste Verfassung (bares Geld in valutarischer Stellung) abzuschaffen sei; es wird nur gesagt, daß deren Vorteile auch auf anderem Wege zu erreichen sind, und daß sie sichtlich im Rückgänge ist. Es scheint, daß sie ein notwendiger Durchgangspunkt war, den wir geschichtlich zu würdigen haben. Milliin hätte die Kritik zuerst fragen sollen, ob wirklich die Geldverfassungen von England, Deutschland, Frankreich und Österreich als besondere Fälle unter den Grundgedanken des Nominalismus gebracht werden können? Ein Gegenbeweis ist nicht geliefert, nicht einmal versucht; es wird halb widerwillig eingestanden, daß eine zusammenfassende Schilderung von diesem Standpunkte aus — merkwürdigerweise — leidlich gelungen sei. Das aber ist doch der entscheidende Punkt. 254 IV. Geldtheorie. Die Kritik hätte nun sagen sollen: in der Tat erscheint die Zahlungsverfassung, vom Staate aus betrachtet, so wie sie hier geschildert wird. Und dann hätten die Verteidiger der Barverfassung (die Metallisten im Sinne der Publizistik, nicht in dem der Theorie) hinzufügen können: welches Glück, daß das Gebäude so geräumig ist; suchen wir uns unter den vielen möglichen Geldverfassungen diejenige aus, welche die zweckmäßigste ist, das heißt: wir wollen am liebsten die Barverfassung des valutarischen Geldes. Haben es die Kritiker so gemacht? Es scheint nicht. Sie haben von Gefahren des Nominalismus gesprochen, die es allerdings gibt, die aber doch nicht durch Beschreibung herbeigelockt werden; sie wollen die „Staatliche Theorie“ als solche ablehnen, obgleich dieselbe das mit einschließt, was die Praktiker am stärksten empfehlen. Sie haben es fast als Verrat an der Goldwährung empfunden, daß man auch andere Währungen beschreibt und würdigt. Sie haben es übel genommen, daß wir die landläufige Begründung der Goldwährung nicht sehr tiefsinnig finden, sondern gediegenere Gründe darbieten. Kurz: sie haben als publizistische Praktiker geredet. Immer war ihr letzter Hintergedanke: die „Staatliche Theorie“ hat vielleicht eine Tendenz, das bewährte Gute zu erschüttern und ganz bedenkliche Versuche in Gang zu setzen. Hütet euch vor Neuerungen und vor Spitzfindigkeiten! Ein recht einfaches, auf Barverfassung begründetes Geldwesen bleibt doch das beste! Der ganze Streit ist so einfach zu lösen: Man gebe zu, daß der theoretische Metallismus nicht ausgereicht hat, die rechtliche Verfassung des Zahlungswesens darzustellen, und daß die neuere Entwicklung tatsächlich das bare Geld in exodromische Verwendung drängt und auf künstliche Regelung der intervalutarischen Kurse hinarbeitet. Dann aber erkläre man, daß dies nicht sein solle, und daß wir auf älterer Stufe beharren wollen. Darüber läßt sich ja reden. Dann wird sich bald her- ausstellen, ob die übertriebene Schätzung der Barverfassung stark genug ist, die Entwicklung aufzuhalten oder nicht; sie wird wohl nicht stark genug sein, sagen wir; sie wird stark genug sein, saget Ihr. Also ist hier der reichste Stoff zum Streiten. Aber, daß man eine Beschreibung dessen, was ist, anfechten kann durch Empfehlung dessen, was da sein soll — das werden die Vertreter der „Staatlichen Theorie“ niemals zugeben. 2 3 . August 1906. 255 Erläuterungen zur Staatlichen Theorie des Geldes. Nachschrift. Inzwischen hat Wilhelm Lexis, ohne Zweifel der größte Kenner auf dem Gebiete des Geldwesens, sein Urteil über die Staatliche Theorie abgegeben (Archiv für Sozialwissenschaft Bd. 2 3 , lieft 2, September 1906). Da heißt es Seite 572: „Das Werk stellt die Ergebnisse einer intensiven Denkarbeit dar und wird sich in seiner eigenartigen Einseitigkeit seinen Platz in der wissenschaftlichen Literatur erzwingen.“ Seite 074 : „Es gibt aber verschiedene neue Erfahrungen, mit denen der Metallist sich nur schwer abfinden kann.“ Ebenda über das eigentliche Papiergeld: „Man kann sich daher nicht mehr damit begnügen, es als schlechtes“ Geld zu anathematisieren, sondern Knapp war berechtigt, von einem anderen Geldbegriff auszugehen, der die autogenischen wie die hylogenischen Geldarten umfaßt.“ Diese Sätze geben wir den Metallisten zu bedenken und stellen fest, daß es doch noch Theoretiker gibt. Unter den Praktikern hat sich Dr. L. Calligarisin Wien zuerst auf den Boden der Staatlichen Theorie gestellt, insbesondere in der österreichischen Rundschau, Band 7, Heft 80, Mai 1906. 27. September 1906. Die Währungsfrage vom Staate aus betrachtet . 1 [Aus Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, Band XXXI (1907).] Inhalt. Es handelt sich nicht eigentlich um das Material (Gold, Silber, Papier), sondern um Einrichtungen zur Befestigung des Wechselkurses gegen wichtige Nachbarländer. Heutigentages dient die Goldwährung diesem Zwecke, wobei aber im Innern des Landes mehr bares Geld, als nötig ist, in Umlauf gesetzt wird; notales Geld würde für den inneren Umlauf genügen, zumal die Zentralbanken anfangen, die Wechselkurse zu regeln. Die Währungsfrage! Wer dies Wort ertönen hört, denkt sofort an dreierlei: Gold, Silber, Papier. Und die allermeisten Zeitungsleser werden wohl ihre Gedanken kurz so zusammenfassen: Papier ist schlecht, Silber ist besser, Gold ist am besten. Nicht ganz so einfach ist das Urteil der Fachleute, besonders in aller- neuster Zeit, seitdem wir den harmlosen Individualismus verlassen und die Stellung des Staats in der Entwicklung des Zahlungsverkehrs in den Vordergrund gerückt haben. So selbstverständlich, wie sich die Männer des 18. Jahrhunderts, zum Beispiel Adam Smith 1776, die Sache denken, liegt sie leider nicht, und wir sind heutzutage genötigt, etwas tiefer einzudringen, um die Einrichtungen des Geldwesens völlig zu begreifen. Ob es wohl möglich ist, davon eine gewisse Art von Rechenschaft abzulegen? Gewiß nur dann, wenn wir die schwierigen Einzelheiten beiseite lassen und nur das Wichtigste herausheben. Zunächst: was denkt sich der gebildete Mensch, wenn er nach dein Wesen des Geldes gefragt wird? „Das Geld,“ sagt er sofort, „ist ein allgemeines Tauschgut. Der weitaus wichtigste Fall ist der, daß Metalle als solches Tauschgut anerkannt werden; in neuerer Zeit hauptsächlich die beiden Edelmetalle: Silber und Gold.“ Hier tritt nun eine Gab- 1 Der Verfasser hat am 1. Mai 1907 eine Rede als Rektor der Universität Straßburg und am 4. Mai 1907 einen Vortrag in der Statistisch-ökonomischen Gesellschaft zu Basel gehalten. Der Inhalt beider frei gehaltener Vorträge ist oben schriftlich niedergelegt. Die genauere Begründung findet sich in dem Werke des Verfassers „Staatliche Theorie des Geldes“, Leipzig 1905, Die Währungsfrage vom Staate aus betrachtet. 287 lung ein: der eine denkt sich Silber als das allgemeine Tauschgut; andere Güter haben dann als Wert diejenige Menge Silbers, die man für eine bestimmte Menge des Gutes im Austausch erhält. Der andere denkt sich Gold als das allgemeine Tauschgut; andere Güter haben dann als Wert diejenige Menge Goldes, die man im Austausch dafür erhält. Wer hat denn aber das Silber — oder im anderen Falle das Gold — in die Rolle des Tauschgutes eingeführt? „Das hat das Volk getan; das Volk, indem es Tauschverkehr treibt; noch kürzer: der Verkehr.“ Daß dies durch eine allgemeine Abstimmung geschehen sei, wird nicht gerade gesagt, man muß es aber beinahe vermuten. Dann erst kommt der Staat und gehorcht dem vom Verkehr geschaffenen Gebot. Die Werteinheit ist dann die Gewichtseinheit des Metalls, welches als allgemeines Tauschgut anerkannt ist; zum Beispiel das Pfund Silber; oder das Pfund Gold. Dabei ist aber Abwägen erforderlich; jedermann hat also eine Wage bei sich; man zahlt, indem man dem Empfänger das Metall zuwägt. Um dies abzukürzen, macht sich der Staat höchst nützlich: er schafft Münzen, abgewogene und bezeichnete Stücke jenes Metalls. Diese Münzen sind Geld, während vorher das rohe Metall zwar schon Zahlungsmittel, aber noch nicht Geld war. Das ist die allgemein verbreitete Ansicht über und Einsicht in das Geldwesen. Es ist die Ansicht der Metallisten, und zwar der Monometallisten. Neben sie stellen sich, etwa seit 1869, die Bimetallisten: beide Edelmetalle sind gleich würdig als Tauschgut verwendet zu werden; und zwar nach ihrem Werlverhältnis; eine höchst einfache Sache, vorausgesetzt, daß Gold und Silber von selber ein dauerndes Wertverhältnis zueinander haben. Wenn man nun diese dreierlei Metallisten sanft darauf hinweist, daß es auch Papiergeld gebe, uneinlösbares Papiergeld, womit gewisse Staaten ganze Menschenalter hindurch wirtschaften ohne unterzugehen — dann tritt eine Pause der Verlegenheit ein; zögernd nennen sie das Wort Kredit. Und nun überschüttet uns der Metallist mit einer Fülle positiver Kenntnisse, die einzeln genommen alle ganz richtig sein mögen, denen aber jeder innere Zusammenhang und jeder geschlossene Aufbau fehlt; der Hörer wird in Verwirrung gesetzt und mit dem Eindruck erfüllt: Knapp. -17 258 IV. Geldtheorie. das verstehe ich nicht; aber der andere wird es ja wohl verstehen,, überlassen wir es also dem Fachmanne. —■ Wie stellt sich nun hierzu die staatliche Theorie des Geldes? Sagt sie ja oder sagt sie nein? Haben die Metallisten recht oder unrecht? Antwort: die Metallisten untersuchen nur einen Teil der Erscheinungen, welche von der Rechtsgeschichte dargeboten werden. Man muß aber die ganze Fülle der geschichtlichen Tatsachen betrachten. Die Metallisten haben nur recht, insofern sie die Anfänge der Entwicklung ins Auge fassen. Daher neigt sich jeder Hörer willig jenen Darlegungen zu. Daß aber diese Darlegungen zu eng sind, nur die einfachsten Fälle beachten und gänzlich unzureichend sind für die gegenwärtige Verfassung des Geldwesens, das kann der Laie nicht so schnell durchschauen. Daher bleibt der natürliche Mensch Metallist. Es fehlt ihm an Überblick. Ja noch mehr: es empfindet gar nicht jedermann das Bedürfnis, die ganze Fülle der Erscheinungen auf einen einheitlichen Gedanken zurückzuführen. Die meisten Leute sind damit zufrieden, wenn sie in ihren Sammelkästen die tausenderlei Tatsachen auf Nadeln gespießt nebeneinander ordnen, wie es die Gelehrsamkeit tut, womit aber die Wissenschaft nicht endigt, sondern erst anfängt. Eine wirklich allgemeine Theorie darf nicht fragen, was dieser oder jener Schriftsteller, diese oder jene Partei, diese oder jene Schule anrät, denn die Ratschläge kommen erst zuletzt. Man hat vielmehr zu fragen, wie die Staaten auf dem Gebiete des Geldwesens handeln; welche Gesetze, Verordnungen und Verfügungen sie erlassen, und welcher gemeinsame Gedanke daraus abgeleitet werden kann. Wenn dies erledigt ist —■ nicht aber vorher — tritt der Augenblick ein, unter den vielen Möglichkeiten die beste auszusuchen. Dann erst, also ganz am Schlüsse, wird der Theoretiker zum Ratgeber. Alle Geldverfassungen, die der Laie bekanntlich nach dem Material der Platten einteilt (also „Goldwährung, Silberwährung und Papierwährung“), gehen auf einen Grundgedanken zurück, nämlich auf diesen: die Werteinheit ist in jedem Staate ein juristischer, nur historisch definierter Begriff. Bei uns ist die Mark die Werteinheit; in Frankreich der Frank, in Rußland der Rubel. Diese Begriffe sind überall durch Anschluß an die frühere Werteinheit definiert. Unsere Mark ist zum Beispiel definiert als Drittel taler. Diese historische Definition ist so weit gefaßt, daß der Metallgebrauch weder gefordert noch ausgeschlossen ist. Anders kann es gar nicht sein, wenn der gemeinsame Grundgedanke Die Währungsfrage vom Staate aus betrachtet. 259 entwickelt werden soll, und zwar für alle Staaten, für die mit Goldwährung, für die mit Silberwährung und für die mit Papierwährung. Es gibt keine allgemein anwendbare Möglichkeit, die Werteinheit durch Metallmengen zu definieren. Philosophisch ist das gewiß sehr merkwürdig, aber dieser Satz soll heute nur flüchtig erwähnt werden. Eine genauere Betrachtung dagegen widmen wir der praktischen Seite und heben hervor, was am Geldwesen in seiner neueren Entwicklung bemerkenswert ist. Allgemein bekannt ist folgendes: England hat nach i8i5 die Goldwährung wiederhergestellt, die zur Zeit der Napoleonischen Kriege eine Zeitlang unterbrochen war. Das Deutsche Reich ist in den Jahren 1871 bis 1876 zur Goldwährung übergegangen. Frankreich hatte seit i 8 o 3 den Bimetallismus, ist aber nach dem letzten Kriege dem Silber untreu geworden und hat sich — oberflächlich betrachtet —■ ebenfalls der Goldwährung zugewendet, seit 1876. Österreich hat im Jahre 1892 eine längere Reformarbeit begonnen, deren anfängliches Ziel ganz offenbar die Herstellung der Goldwährung gewesen ist. Mithin ist es klar, daß Silberwährung sowohl als Bimetallismus besiegt sind; der Triumph des Goldes ist zweifellos; nur auf das Metall Gold ist die neuere Geldverfassung im Westen Europas auf gebaut. Das Silber hat zwar nicht physikalisch, aber juristisch, seine Stellung als Edelmetall verloren; und zwar vermutlich deshalb, weil es weniger geeignet sei zum Geldstoff als das Gold. Dies ist ungefähr, was wir alle unzählige Male gelesen haben. Die Tatsache vom Triumph des Goldes ist nicht zu bestreiten; ganz falsch aber ist der verbreitete Gedanke, als ob hierbei die Eigenschaften der beiden Metalle mit im Spiele seien, insbesondere als ob die geringere Brauchbarkeit des Silbers sich in der Neuzeit durch praktische Erfahrungen erst herausgestellt habe. Davon kann gar nicht die Rede sein. Ebensowenig ist es wahr, daß etwa zuerst die Volksmeinung über jene Metalle sich geändert habe, und daß die Regierungen dann der geänderten Volksmeinung gefolgt seien. Das alles sind populäre Vorurteile, die nicht stichhaltig sind. Um die wahren Gründe für die Ausbreitung der Goldwährung zu finden, müssen wir etwas weiter ausholen. Was ist denn eigentlich Goldwährung? Ist es die Verfassung, bei welcher größere Zahlungen in Goldstücken geleistet werden? So einfach ist die Sache nicht. Goldwährung ist vielmehr ein Regriff, der sich nur definieren läßt, wenn wir vorher feststellen, was bares Geld ist und was valutarisches 260 IV. Geldtheorie. Geld ist. Gesetzt, wir seien darüber bereits im reinen, so lautet dann die Definition so: nur aus dem Metall Gold wird bares Geld geschaffen; und dies bare Geld wird in valularische Stellung gebracht: dann hat man Goldwährung. Aber was ist bares Geld? Alle Leute, die man mit dieser Frage überrascht, pflegen zu antworten: Geld aus Edelmetall ist Kares Geld; ob aus Gold oder aus Silber, ist einerlei. Aber unser Silbergeld ist, seitdem die Verfassung vom Jahre 1871 besteht, nicht mehr bares Geld; auch die Talerstücke sind es nicht, so wenig als die papiernen Noten. Um den Begriff des baren Geldes zu finden, müssen wir nicht von der Physik, sondern von der Gesetzgebung ausgehen. Wir fragen: gibt es ein Metall, welches ohne Beschränkung in Geldstücke ausgeprägt werden darf, und zwar so, daß jedes Pfund dieses Metalls in Stücke von bestimmter Geltung verwandelt wird? Bei uns ist seit 1871 jedes Pfund Gold unbeschränkt verwandelbar in Stücke, welche zusammen i 3 g 5 Mark gelten. Für das Silber ist diese unbeschränkte Verwandelbarkeit nicht vorhanden; die Talerprägung ist gesperrt; die Prägung der Reichssilbermünzen ist auf gewisse Beträge beschränkt. Daher ist bei uns nur eine Art von barem Gelde vorhanden: nur unsere goldenen 20-Mark-Stücke und 10-Mark-Stücke sind bares Geld. Silbergeld haben wir freilich auch; und Silber ist noch immer, technisch betrachtet, ein Edelmetall —- aber unser Silbergeld ist nicht bar; es ist — wie die Banknoten — notales Geld; denn es gibt auch notale Münzen, was der Laie nicht zu wissen pflegt, obgleich er bei den Kupfer- und Nickelmünzen die notale Beschaffenheit leicht einsieht. Nun wissen wir, was bares Geld ist, und zwar haben wir es am Golde erläutert: wäre das Silber noch unbeschränkt ausprägbar, so würde sich das bare Silbergeld ebenso erläutern lassen. Am Metall liegt es also nicht, sondern an den Gesetzen über die Verwandlung von Metall in Geld. Bares Geld kommt fast überall vor, auch in Ländern mit Papierwährung; in Österreich hat es neben dem uneinlösbaren Papiergelde auch bares Geld gegeben: früher bares Silbergeld; seit 1892 bares Goldgeld. Die bloße Existenz von barem Gelde genügt also nicht, um auf Die Währungsfrago vom Staate aus betrachtet. 261 den Begriff der Goldwährung oder der Silberwälirung zu kommen. Es fehlt uns noch die Vorstellung des valutarischen Geldes. Jeder Staat hat eine Geldart, oft auch mehrere Geldarten, die definitiv sind; das heißt: die Zahlung in diesen Geldarten ist endgültig; es findet keine Umwechslung statt, von Amts wegen. Bei uns sind die Goldstücke definitiv, aber auch die Talerstücke. Jeder Zahler hat die Wahl, welche von den definitiven Geldarten er verwenden will. Auch der Staat als Zahler hat diese Wahl: wer eine Besoldung bezieht, muß sich vom Staate diejenige definitive Geldart gefallen lassen, die der Staat darbietet. ! Aber welche von den definitiven Geldarten verwendet der Staat nun tatsächlich bei seinen Zahlungen, und zwar so, daß er diese Art stets bereit hält und sie im Streitfälle nicht nur anbietet, sondern sogar aufdrängt? Bei uns bietet der Staat gelegentlich Taler an, aber aufdrängen tut er sie grundsätzlich nicht; bereit halten und im Streitfälle auf drängen, lut er nur das Goldgeld. Solches Geld nennen wir valulariscli. In Österreich hält der Staat die Banknoten bereit und drängt sie dem Empfänger der Zahlung auf: dort sind also die Banknoten valutarisch. Valutarisßh sein ist also eine Eigenschaft, die aus der Art des staatlichen Zählens erkannt wird. Hier fragt es sich nicht, wie das Geld entsteht, sondern wie es der Staat als Zahler verwendet. Merkwürdig, daß dieser so wichtige Umstand so spät erkannt ist. Und wie unerhört wichtig ist er doch! Denn wenn der Staat erklärt, daß für seine Zahlungen, also für die Zahlungen, die er als Schuldner leistet, uneinlösbares Papiergeld genügt — dann muß er, der Staat, als Gerichtsherr durchsetzen, daß das Papier auch im Privalverkehr genügt. Sonst würde der Staat als Gerichtsherr seine eigene Art der Zahlung für ungerecht erklären! Also valularisch ist diejenige Geldart, welche der Staat für seine Zahlungen bereit hält, um sie im Streitfälle aufzudrängen. . Nun ist es leicht, zu sagen, welche Währung in einem Lande herrscht: man suche die valutarische Geldart auf; und dann stelle man fest, ob sie Barverfassung hat oder nicht. Im Deutschen Reich sind die Goldmünzen valutarisches Geld, und sie haben Barverfassung, was, wie wir wissen, keineswegs für alle Arten von Münzen zutrifft. Unsere Entscheidung lautet also: wir haben Goldwährung. 262 IV. Geldtheorie. Vor dem Jahre 1871 waren die Taler valutarisches Geld, und damals hatten sie Barverfassung; jetzt freilich sind die Taler notal geworden, aber vor 1871 waren sie bar: also halten wir vor 1871 Silberwährung. In Österreich sind seit i 85 g die Banknoten valularisch; daß sie notales, das heißt: nicht bares Geld sind, versteht sich von selbst. Also hat Österreich noch immer, laienhaft ausgedrückt, die Papierwährung — allerdings mit wichtigen Neuerungen, die später zu erwähnen sind. Diese Hauptkennzeichen der Währungen bleiben ungestört durch die vielen Arten von nicht valutarischem, sogenanntem akzessorischem Gelde. Unsere silbernen Taler stören die Goldwährung nicht, solange der Staat seine Zahlungen in Goldstücken leisten kann, wenn es verlangt wird. Ebenso wurde vor 1871 die damalige Silberwährung nicht gestört durch die gelegentlich auf tretenden Friedrichsdors. Die Aufrechterhaltung jeder Barwährung setzt voraus, daß der Staat im Besitze des entsprechenden Metallgeldes sei; das Ist der Grund, weshalb in Zeiten der Bedrängnis zuweilen die Barwährungen zu Falle kommen und durch Notalwährungen ersetzt werden. — Wenn nun zwei in Verkehr stehende Staaten Barverfassung des valutarischen Geldes haben, dann geht der Handel leicht vonstatten. Vergessen wir aber eine wichtige Bedingung nicht: diesseits wie jenseits der Grenze muß es Barverfassung auf Grund des nämlichen Metalles sein. Zwischen dem Silberlande Indien und dem Goldlande England ging der Handel (vor i 8 g 3 ) keineswegs glatt und sicher dahin, weil es sich immer neu fragte, wieviel Rupien kostet heute das Pfund Sterling? Davon hing nämlich der Handelsgewinn immer noch ab, nachdem die Kaufverträge geschlossen waren. Der günstigste Kauf konnte durch ungünstige Bewegungen des Wechselkurses höchst verlustreich werden. Das bringt uns auf die intervalutarischen Beziehungen; und darunter ist zu verstehen: das Verhalten des valutarischen Geldes hier zu dem valutarischen Gelde dort. Das wird nicht von den Staaten befohlen, sondern ist ursprünglich eine Erscheinung des freien Verkehrs auf den Börsen, also eine merkantile Erscheinung. Durch Angebot und Nachfrage auf den Börsen wird jeden Tag von neuem festgestellt, wieviel Mark der Frank, der Rubel, das Pfund Sterling kostet. Dieser Preis, der sogenannte Kurs, schwankt hin und her. Das ist vor allem als das Selbstverständliche festzuhalten; wenn die Ausschläge nach oben und nach unten nur gering sind, so hat das seine besonderen Gründe. Also Die Währungsfrage vom Staate aus betrachtet. 263 der intervalutarische Kurs schwankt; seiner Natur nach. Denn kein Staat kann seinem eigenen Gehle für fremdes Gebiet Geltung verleihen. Die Schwankungen des intervalutarischen Kurses sind in der Regel höchst unbedeutend, wenn beide Länder für ihr valutarisches Geld die gleiche Barverfassung haben: /um Beispiel hier wie dort Goldwährung; oder hier wie dort Silberwährung. Der Grund ist leicht einzusehen: das Geld von hier kann körperlich dorthin gesendet und körperlich in dortiges Geld verwandelt werden. Denn Barverfassung beruht ja auf unbegrenzter Verwandlung jenes Metalles in Geld. Wegen dieser Festigkeit des intervalutarischen Kurses wünschen die meisten Schriftsteller, daß sich die Goldwährung ausbreite. Eine echt praktische Formulierung: natürlich viel zu eng! Der Theoretiker darf höchstens wünschen, daß Barverfassung mit dem gleichen Metall sich ausbreite, also daß entweder überall Goldwährung oder überall Silberwährung herrsche. Die Begründung der Barverfassung ist die: wenn sie diesseits wie jenseits in der beschriebenen Art herrscht, dann befestigen sich die intervalutarischen Kurse sehr leicht. Das ist in der Tat ihre letzte Begründung. Wir erschrecken nicht vor dem Ausspruche, daß die Barverfassung für den inneren Verkehr keine große Bedeutung hat. Wie wäre es denn sonst zu begreifen, daß Länder wie Österreich jahrzehntelang nicht nur ihr valutarisches Geld in Notalverfassung hallen, sondern dabei auch wirtschaftlich gedeihen. Aber für die intervalutarischen Beziehungen müssen wir allerdings die Nützlichkeit der Barverfassung anerkennen. Wie aber kam seit 1871 das Silber so ganz in den Hintergrund? Weshalb denn gerade Goldwährung? Das hat einen wesentlich historischen Grund. Die vorherrschende Handelsmacht im Jahr 1871 war England. England beherrschte schon damals den Weltmarkt. England aber hatte die Goldwährung und war durchaus abgeneigt, sein Geldsystem zu ändern. Daher Anschluß an England in der Wahl des Wäh- rungsmetalles. Alle anderen Gründe sind völlig unerheblich und gehen an der Hauptsache vorbei. Nun versteht man, weshalb wir Deutsche das Silber im Stiche ließen. Am Silber lag es nicht; es lag am Weltmarkt, und der gehörte den Engländern. Wenn nun diese Gründe richtig sind, so muß Österreich möglichst schnell sein goldenes Bargeld in valutarische Stellung bringen. Aber sind denn die Gründe richtig? Immer treffen wir denselben Knoten im 264 IV. Geldtheorie. Knäuel der Begründung. Die oben angeführten Gründe für Ausbreitung der Goldwährung sind nicht falsch, aber sie sind doch nur ein besonderer Fall von historischer Bedingtheit. Der Zweok ist: Befestigung der intervalutarischen Kurse. Das kann unter anderem durch übereinstimmende Barverfassung geschehen. Es gibt aber vielleicht noch andere Mittel, die zu demselben Ziele führen — gerade dies ist seit einigen Jahren erkannt und in Österreich sowie in den Niederlanden ausgeführt. Es ist die staatliche Begelung der intervalutarischen Kurse durch die Hilfsmittel der Börse. Davon ist in unseren Kreisen noch wenig die. Rede, so bekannt die Sache sein mag, und die große Wirkung auf die ganze Geldvcrfassung ist erst seit jüngster Zeit mit dem nötigen Nachdruck hervorgehoben. Bekanntlich hat die österreichische Monarchie im Jahre 1892 eine sogenannte Goldanleihe beschlossen und durchgeführt, die so viel Gold ciubrachte, daß man alle Staatsnoten — 812 Millionen Gulden — in dem neuen Kronengelde einlösen konnte; oder vielmehr: hätte einlösen können. Wegen der Zinsen ist freilich eine alljährlich wiederkchrende Belastung der Steuerzahler nötig; aber die Monarchie hat es gewagt und es ist gelungen. Man besaß mm ungeheuer viel Gold; es wurde ausgeprägt in Stücke zu 20 und zu 10 Kronen. Und nun sollte man erwarten, daß die Staatsnoten durch den Staat eingelöst worden wären und ebenso die Banknoten durch die österreichisch-ungarische Bank, und zwar in dem baren Goldgelde. Dann wäre Goldwährung entstanden, geradeso wie im Jahre i 858 auf kurze Zeit Silberwährung entstanden war. Aber im letzten Augenblick besann man sich anders: die papiernen Slaatsnoten wurden zwar eingezogen, aber durch anderes notales Geld ersetzt, keineswegs durch Goldstücke; und die Banknoten wurden nicht in Goldstücken einlösbar gemacht. Und was machte man mit den Goldstücken? Zum Teil sind sie der Bank überwiesen, zur Tilgung alter Schulden; zum Teil hält der Staat sie eingesperrt oder stellt sie der Bank zur Verfügung für gewisse Zwecke, und diese Zwecke sind: Regulierung der intervalutarischen Kurse! Da die Bank ihre Noten nicht einzulösen braucht, so kann diese Anstalt ihr eigenes Gold und das ihr überlassene Gold zu diesem Zwecke verwenden. Die Bank beobachtet den Kurs, sagen wir zwischen Wien und Berlin, und sobald das als normal geltende Pari: x Krone = 85 Pfennig sich merklich ändert, setzt die Bank eine Gegenspekulation ins Werk, um das Pari wieder herzus teilen. Diu Währungsfrage vom Staate aus betrachtet. 2HB Etwa so wie jenes Luftschiff auf dem ßodensee durch ein Laufgewicht die horizontale Lage seiner Längenachse immer wieder herstelll, sobald eine unerwünschte Abweichung ein tritt. Zu diesen systematischen Gegenspekulalionen braucht man allerdings Gold, wie jetzt die Verfassung der westlichen Länder ist, die ja Goldwährung haben; aber man braucht nicht entfernt so viel Gold, als man zur Herstellung der Barverfassung nötig haben würde. Trotzdem ist der Zweck erreicht: im Innern hat die Barverfassung keine Wichtigkeit, und nach außen ist sie nur nützlich wegen der ruhigen intervalutarischen Kurse. Wenn nun diese Kurse auf andere Weise zur Ruhe gebracht werden — weshalb soll denn Österreich seine jetzige Verfassung des Geldwesens ändern? Die Einlösung der dortigen Banknoten in har, also in Goldstücke, ist unnötig, ist geschichtlich überholt, entspricht keineswegs den wirklichen Bedürfnissen. — Was aber folgt daraus für das Deutsche Reich? Sollen wir etwa die Barzahlung einstellen, wie es in Österreich seit 1869 geschieht? Das sei ferne. Solche Änderungen treten durch politische Zwangslagen ein, die uns bisher erspart geblieben sind. Es ist hei uns durchaus kein Anlaß zu diesem Schritt, und wir wollen hoffen, daß wir auch in künftigen Kriegen in keine Zwangslage dieser Art geraten. Aber wir können doch aus den österreichischen Erfahrungen vieles lernen, zum Beispiel dies, daß die Barzahlungen für den inneren Verkehr durchaus nicht von solcher Bedeutung sind, wie man in Erinnerung an die Zeit des Freiherrn von Bruck (i 858 ) anzunehmen pflegt. Damals glaubte jedermann an die Notwendigkeit des Barverkehrs im Innern. Und heute? Es breitet sich die Einsicht aus, daß Notal,verkehr im Innern hinreichend ist, auch bei uns, vorläufig noch unter Beibehaltung der Einlösbarkeit in barem Gelde. Man achte nur auf folgende Anzeichen: ganz vor kurzem haben wir Banknoten zu 5 o Mk. und zu 20 Mk. geschaffen, während es früher nur solche zu 100 Mk. gegeben hat. Die überall gehörte Begründung lautet: der innere Verkehr soll nicht so viele Goldstücke in Anspruch nehmen; das heißt: Notalgeld genügt. Ferner ist in allen Fachblättern zu lesen, es sei vom Übel, daß der Staat bei jedem Quartalsbeginn so viele Goldstücke aus der Reichsbank zieht wegen der Zahlung der Gehälter; dadurch werde der Goldbestand im Zentrum geschwächt. Sind dies nicht lauter Anzeichen, wie sich das Urteil ändert? Die frühere Barsucht ist im Schwinden; die Bank- und Börsenkreisc werden 266 IV. Geldtheorie. nolalfromm, und sie werden sich bald gewöhnen, dies damit zu begründen, daß man ja auch bei uns die intervalutarischen Kurse regeln, und zwar durch die Reichsbank regeln lassen könne. Dann erst wird die Verwaltung des Geldwesens vollständig. Auch wird dadurch verbürgt, daß man nicht in abenteuerliche Versuche verfällt. Hat doch jeder ernsthafte Mann mit Recht einige Scheu vor dem Notalgelde (freilich nur vor dem papiernen), da man es leichtsinnig vermehren kann; daher bedroht es den intervalutarischen Kurs; unser Geld könnte sinken im Vergleich zum ausländischen. Es ist wie die Scheu vor explosibeln Stoffen; man muß Pulver und Schießbaumwolle eben zu behandeln verstehen. Deshalb fällt es ja auch niemandem ein, leichtsinnige Vermehrung des Notalgeldes zu fordern ohne jeden Zusatz: Wir sagen nur: Das Notalgeld wird auch für den äußeren Verkehr unschädlich, wenn wir sorgfältige Reobachtung der intervalutarischen Kurse und entschlossenste Gegenspekulation zur Aufrechterhaltung des bedrohten Paristandes hinzufügen. Das kann ein völlig mittelloser Staat freilich nicht; aber gut verwaltete Staaten können es. Ich bin fest überzeugt, daß wir im Deutschen Reich nicht so viel Gold nötig haben, wie wir jetzt aufwenden. Es ist wie wenn man bei Hofe gewohnt wäre, nur von goldenem Geschirr zu speisen; feines Porzellan würde denselben Dienst tun; und das überflüssig gewordene Gold — nicht alles, aber einen großen Teil davon — bekäme man frei für höhere Zwecke. Nicht Gold und nicht Silber sind das Wesen des Geldes; sondern diese beiden Metalle sind nur die Stoffe, die zuerst vom Staate in Geld verwandelt wurden. Daher ist auch der Staat imstande, das Wunder des Papiergeldes zu wirken, das gänzlich unbegreiflich bleibt, solange es der staatsblinde Metallist betastet. Die Währungsfrage ist nicht die Frage über Verwendung von Gold und Silber oder Papier im Geldwesen, sondern ist die Frage, gegenüber welchen auswärtigen Staaten wir Festigkeit des intervalutarischen Kurses schaffen wollen; die Mittel zu diesem Zweck sind minder wichtig; der Zweck selbst aber ist heutigentags der: wir brauchen feste Kurse gegen England; und dies Ziel werden wir auch dadurch erreichen, daß wir im inneren Verkehr Notalgeld benützen und unserer Reichsbank die Regelung der intervalutarischen Kurse überlassen. Über clie Theorien des Geldwesens. Vortrag, gehalten in der Juristischen Gesellschaft zu Leipzig am 30. Dezember 1908. [Aus Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, Band XXXIII (1909.)] Inhalt. Zweierlei Theoretiker: Programmatische und analysierende. — Hauptsache ist die verwaltungsrechtliche Ordnung des Geldwesens mit dem politischen Ziele der Befestigung der intervalutarischen Kurse. — Die internationalen Verträge wollen eigentlich Pariverträge sein. — Österreich hat den Pariplan von 1857 fallen gelassen; Italien hat den Parigedanken des Lateinischen Münzbundes verwirklicht. Auf dem Gebiete der Nationalökonomie gibt es mancherlei Arten von Theorien; zwei davon wollen wir etwas genauer betrachten: die programmatischen Theorien und dann die analysierenden. Jede programmatische Theorie stellt ein Ziel auf, das verwirklicht werden soll, zum Beispiel Abschaffung des privaten Grundeigentums. Alle rednerischen Mittel werden aufgeboten, um dies Ziel so lange zu empfehlen, bis es von der Gesetzgebung verwirklicht wird. Ein anderesi Beispiel ist die Einführung der staatlich unterstützten Produktivgenossenschaft: der große Redner Louis Blanc und sein Nachfolger Ferdinand Lassalle haben sich der Verbreitung dieser Theorie gewidmet. Ein ganz modernes Beispiel wäre die Verstaatlichung des Bergwerksbetriebes. Die programmatischen Theoretiker wollen, wie man sieht, ein praktisches Ziel verwirklichen. Auf dem Gebiete des Geldwesens sind seit 1870 bekanntlich zwei programmatische Bichtungen bemerkbar gewesen: die Agitation der Bimetallisten ist noch im Gedächtnis der Zeitgenossen; erfolgreicher war die Agitation der Goldwährungsmänner, deren wichtigster Führer der Abgeordnete Bamberger gewesen ist. Fast alle Lehrer der Nationalökonomie sind als programmatische Theoretiker aufgetreten für die Einführung der Goldwährung. Wie die geschichtliche Lage nach 1870 einmal war, haben sie recht gehabt; sie haben sich gemeinnützig erwiesen und können mit Genugtuung darauf zurückschauen. Um nun dies programmatische Ziel wirksam zu empfehlen, haben 2(58 IV. Geldtheorie. sie sich alle auf die Lehren der sogenannten klassischen Nationalökonomie gestützt. Bei Adam Smith und bei David Ricardo fanden sie eine Geldlehre, die durchaus metallistisch war. Dort wird gelehrt, daß die Werteinheit (Pfund Sterling) definierbar sei als eine Gewichtsmenge Metalls; ursprünglich als eine Silbermenge, später als eine gewisse Menge Goldes. Diese Vorstellung nahmen unsere Nationalökonomen ohne weiteres an und konnten so aufs leichteste ihre programmatische Theorie unterstützen. Nicht nur empfehlen sie die Goldwährung, weil sie nützlich ist; sondern — so fügen sie hinzu — auch deshalb, weil die theoretische Nationalökonomie sich nichts anderes vorstellen könne als eine melalli- slisch definierte Werteinheit. Das Mitwirken programmatischer Theoretiker in solchen Dingen ist eine bedeutsame Sache, schon deshalb, weil der Journalist und der Abgeordnete keine Zeit hat, sich in das Studium schwebender Angelegenheiten zu vertiefen. Er will Werke nachschlagen, die ihm Vorarbeiten; deshalb zieht er die Schriften der Gelehrten zu Rate, und auf diesem Wege dringen die Anschauungen der Schule in die öffentliche Meinung ein. Ist dies einmal gelungen, so kehrt sich das Verhältnis um: man stützt sich auf die öffentliche Meinung und behauptet schließlich, wir seien zur Goldwährung übergegangen, weil dies im Seelenleben des Volkes begründet sei; denn das Volk fordere eine metallistisch definierte, jetzt sogar eine goldmetallistisch definierte Werteinheit. Ob das wahr ist, hat keine praktische Bedeutung. Da alle programmatischen Theoretiker nur auf rednerische Wirkung ausgehen, so mögen sie immerhin diejenige Begründung wählen, die „zieht“. Zugkräftige Gründe sind für den Redner die besten, sogar die einzig praktischen. Ich erkenne, wie gesagt, ohne Vorbehalt an, daß unsere Nationalökonomen sich Verdienste erworben haben durch ihr programmatisches Eintreten für die Goldwährung, die bei uns seit 1876 durchgeführt ist. Seit 1876 leistet nämlich die Reichsbank ihre Zahlungen, sobald der Empfänger darauf besteht, in unseren Goldstücken; sie tut es faktisch, obgleich sie bis 1907 auch berechtigt gewesen wäre, in Talern zu zahlen. Es kommt nur darauf an, daß die Reichsbank in Goldstücken, auf Verlangen der Empfänger, zahlt. Das ist seit 1876 geschehen. Heute tut sie es auch, und wir haben also jenes Ziel längst erreicht. Worin liegt aber der Nutzen dieser Goldwährung? Jedenfalls darin, daß wir nun feste Kurse gegen England haben, sowie gegen die andei’en Länder mit Goldwährung. Feste Kurse auf der Börse; das heißt: für ein Uber die Theorien des Geldwesens. 269 Pfund Sterling zahlt man in Berlin auf der Börse nahezu 20,43 Mk. Sollte der Kurs höher sein, so senden wir unsere Goldstücke über den Kanal, wo sie nach festem Satze in Sovereigns verwandelbar sind. Sollte dagegen der Kurs tiefer stehen, so senden die Engländer ihre Sovereigns zu uns, wo sie nach festem Satze in 20 -Markstücke verwandelbar sind. Das gibt jedermann zu! Unsere programmatischen Theoretiker aber behaupten noch mehr; sie sagen: nun ist in Deutschland die Werteinheit, genannt Mark, definierbar durch die Behauptung: eine Mark ist der i3g5ste Teil eines Pfundes Gold. Denn aus einem Pfunde Gold werden bekanntlich i3g5 Mark in Goldstücken geschlagen, woran niemand zweifelt. Aber diese Definition der Mark, diese metallistische Definition, die sich auf die Technik der Ausmünzung gründet, gibt nicht jedermann zu. Ich zum Beispiel gebe sie keineswegs zu, obgleich es ungemein wirksam wäre, auf diesen metallistischen Boden zu treten. Mir ist es keineswegs einerlei, auf welche Gründe ich mich stütze, wenn sie nur „ziehen“. Denn ich bin kein Publizist, kein programmatischer Theoretiker, sondern ein analysierender. Es sei gestattet, diese Richtung ein wenig deutlicher zu machen, da sie nicht von vornherein einleuchtet. Der analysierende Theoretiker steht im Zuschauerraum und nicht auf der politischen Bühne. Er geht sozusagen jeden Tag ins Theater und sieht sich alle Stücke an; er sagt: alles was wir da aufführen sehen, ist des Studiums wert. Andere Leute haben ihre Lieblingsstücke und loben etwa nur die Zauberflöte oder Kabale und Liebe; von Richard Wagner aber wollen sie vielleicht nichts wissen. Unser Zuschauer aber sagt: ein Dichter ist nicht dasselbe wie alle Dichter. Die Dichtkunst als solche muß an der Gesamtheit der Dichter studiert werden. So ist der analysierende Theoretiker im Geldwesen gestimmt. Es gibt die verschiedensten Geldverfassungen: Goldwährung, Silberwährung — sogar Währungen mit uneinlösbarem Papier. Einige davon sind schlechter, andere besser; aber sie verdienen alle zunächst einmal beschrieben und erklärt zu werden. Und vor allem: was ist denn das allen Gemeinsame? Sie müssen doch etwas Gemeinsames haben, etwa so wie die Klasse der Säugetiere etwas Gemeinsames hat. Dies Gemeinsame hat die sonst ganz ehrbare klassische Nationalökonomie, die zu ihrer Zeit gar nicht übel war, völlig verkannt; meinet- 270 IV. Geldtheorie. wegen in entschuldbarer Weise; aber trotzdem völlig verkannt. Sie sieht nämlich das Gemeinsame im Münzwesen; von da nimmt sie ihren Ausgang, weil in der Tat das Münzwesen historisch den Anfang bildet. Alle unsere Nationalökonomen sind Metallisten, weil sie beim monetarischen Anfang stehen bleiben. Sie reden vom Feingehalt, vom Schrot und Korn, vom Gepräge, vom Schlagschatz, vom Passiergewicht — von lauter ganz nötigen, aber auch ganz technischen Dingen. Sobald das Papiergeld, besonders das uneinlösbare, auf tritt, sind unsere Nationalökonomen in Verlegenheit; sie geraten in eine vielleicht ganz nützliche Entrüstung — aber weiter kommen sie nicht. Aber das Münzwesen führt nicht zum Verständnis des Geldwesens. Und weshalb? Weil das Geldwesen nur vom Zahlungswesen aus verstanden werden kann. Das Zahlungswesen aber ist etwas Juristisches, während das Münzwesen etwas Technisches ist. Dann also müßten die Juristen entzückt sein, daß sie auf gef ordert werden, in den Saal einzutreten, aus dem die Münzgelehrten ausgewiesen sind. Ganz gewiß, wenn es lauter philosophisch gestimmte Juristen gäbe. Solange aber die Juristen nur wissen wollen, was im Geldwesen heute Rechtens ist, sind sie gleichgültig. Der Richter fragt ganz einfach: Kann man in Talern eine gültige Zahlung leisten? Früher konnte man es; jetzt kann man es nicht mehr. Und damit ist die Sache abgemacht. Weiter besinnt sich nur der philosophisch gestimmte Jurist — von denen aber viele die Last des Nachdenkens zwar für erforderlich halten, aber auf den Nationalökonomen abwälzen. So etwa liegt es jetzt. Also vom Zahlungswesen soll man ausgehen; ist denn das nicht eine Tautologie? Kann man etwa anders zahlen als mit Geld? Gewiß kann man das. Als man noch mit zugewogenem Metall bezahlte, da bezahlte man schon, aber nicht mit Geld. Ferner: wenn man durch Überweisung eines Giroguthabens zahlt, so bezahlt man zwar, aber nicht mehr mit Geld. Es gab also Zahlungen, ehe es Geld gab; es würde noch Zahlungen geben, wenn es kein Geld mehr gäbe; aber es gibt auch Zahlungen mit Geld. So muß wohl jede allgemeine Theorie reden; jeder der drei Spezialfälle wäre viel zu eng, um als Grundlage einer Theorie zu dienen. Ebenso kaltblütig geht die analysierende Theorie an die weitere Unterscheidung der Geldarten. Gewisse Geldarten sind gemünzt, also Metallplatten; mit Zeichen ver- Über die Theorien des Geldwesens. 271 sehen, soundso schwer; und gewisse andere Geldarten sind, technisch betrachtet, papierne Zettel. „Hoffentlich einlösbare“, wirft hier der Metallist ein. „Hoffentlich“ — meinetwegen. Aber es gibt doch auch uneinlösbares Papiergeld; man vergleiche Österreich seit dem Jahre i848, mit nur ganz kurzer Unterbrechung. „Aber damit kann man doch keine richtige Zahlung leisten“, meint der Metallist. Dann hat ja in Österreich seit 60 Jahren kaum eine richtige Zahlung statlgefunden! Und doch hat Österreich weitergelebt. Wer sieht nicht, daß hier die Metallislen in einer Sackgasse geraten? Natürlich, wenn sie nur vom Münzwesen reden, kommen sie über das Münzwesen nicht hinaus. Wir aber, die wir vom juristisch gedachten Zahlungswesen ausgehen, wir können noch mit: offenbar ist das Zahlungswesen ein weiterer Begriff als die Metallisten zugeben. Nun meint der programmatische Theoretiker: „Aha, man will unser Geldwesen verschlechtern“; und es fehlt nur noch, daß er die Polizei anruft. Du lieber Himmel! Weil ihr Programme habt, meint ihr, es gäbe nur programmatisches Denken. Man wird doch sagen dürfen, wie es in Österreich war! Dieser Zustand muß doch erklärt werden. Die Erklärung ist ganz einfach. Es ist gar nicht wunderbar, daß man mit uneinlösbarem Papiergeld zahlen kann, und zwar deshalb, weil die Zahlung überhaupt nicht notwendig an der Überlieferung eines kostbaren Stoffes hängt. Diese Vorstellung ist eben zu eng; sie ist autometallislisch, das heißt, man glaubt noch im Urzustände der Überlieferung zugewogener Metallmengen zu sein. In Österreich bezahlt man mit Stücken, welche die juristische Eigenschaft haben, daß sie der Staat als soundso viele Kronen geltend dann annimmt, wenn er Zahlungen zu empfangen hat. Diese Stücke sind freilich aus Papier. Dies Papier hat aber die Eigenschaft, daß man seine Steuern damit bezahlen kann; eine physikalische Eigenschaft ist das freilich nicht, aber eine juristische ist es. Darauf beruht das Zahlungswesen in Österreich. Dort ist also das Zahlen eine verwaltungsrechtliche Erscheinung; es setzt einen Staat voraus, der Gesetze und Verordnungen gibt und der eine zentrale Notenbank hat. Mit dieser Maschine gegenseitiger Abrechnung kommt man dort durch, und die technische Maschinerie des Ausprägens ist sozusagen nur noch aus den alten Zeiten übrig. Von einer metallistischen Definition des österreichischen Guldens kann gar keine Rede sein. Dort geht man von der Tatsache aus, daß es im 272 IV. Geldtheorie. Verkehr Schulden gibt, die nach „Gulden“ bemessen sind; und Gulden als Zahlungsmittel ist jedes Stück, das verwaltungsrechtlich als Tilgungsmittel einer Schuldeinheit anerkannt wird, gleichgültig, ob dies Stück eine Münze sei oder ein Zettel. Hierbei bleibt freilich der Wechselkurs gegen die Nachbarländer, wo man Barzahlung hat, noch völlig unsicher. Deshalb verwirft jeder vorsichtige Politiker diesen Zustand. Auch wir tun es; nur haben wir aus dieser Verfassung gelernt, daß es eine verwaltungsrechtliche Ordnung des Zahlungswesens gibt, während die Schulmeinung immer nur vom Münzwesen redet. Der analysierende Theoretiker wird nun zum Nachdenken angespornt. Laßt uns einmal prüfen, ob am Ende auch bei uns jener verwaltuhgs- rechtliche Mechanismus besteht. Nehmen wir einmal die deutschen Zahlungsmittel her: die Goldstücke, früher auch die Taler, dann die Reichssilbermünzen, die Nickel- und Kupfermünzen, die Reichskassenscheine und die Banknoten. Ein Blick in die Gesetze und in die Verordnungen genügt, um uns zu überzeugen: wo Zahlungen an den Staat zu leisten sind, werden all diese Stücke als soundso viele Mark angenommen: sie gelten autoritativ! Bei Zahlungen an den Staat kommt es nicht auf den Gehalt an; auch bei Goldstücken nicht, solange sie noch erkennbar sind. Daraus folgt: auch bei uns hat man einen ähnlichen Apparat des Verwaltungsrechts, gerade wie in Österreich. Freilich hat man noch manches außerdem; zum Beispiel die Einlösbarkeit unserer Scheine, die in Österreich fehlt. Bei uns sind ja sowohl Kassenscheine als Banknoten einlösbar. Das begründet einen wichtigen Unterschied. Trotzdem bleibt aber die Ähnlichkeit bestehen, daß der Grundgedanke des Verwallungsrechts in beiden Staatsgebieten übereinstimmt. Nun wolle man einmal zugeben, daß es ein theoretisches Bedürfnis sei, die Geldverfassungen beider Länder systematisch zu überblicken. Dann muß das Gemeinsame obenhin gestellt werden; und die Einrichtungen dort, sowie die Einrichtungen hier, müssen als besondere Fälle des Gemeinsamen auf gef aßt werden. Gerade so wie bei der Zoologie; wenn die Tierformen systematisiert werden sollen, so erscheinen Pferd, Bär, Löwe unter den Säugetieren. Und wenn wir nun fragen, was für die österreichische Geldverfassung und für die unserige das Gemeinsame ist, so stellt sich heraus: das Gemeinsame liegt in dem Satze des Ver- Über die Theorien des Geldwesens. 273 waltungsrechts, das die staatliche Annahme der Stücke vorschreibt. Ein solches Verwallungsrecht schafft der Staat. Deshalb nennen wir die Theorie des Geldwesens, welche alle Erscheinungen des Zahlungswesens systematisiert, mit völliger Ruhe „die Staatliche Theorie des Geldes“. Ihr Inhalt ist nicht etwa Empfehlung des unvollkommenen Zustandes, den Österreich früher darbot; sondern nur systematische Unterbringung desselben. Auch der entschiedenste Feind des Papiergeldes muß doch die Beschreibung dieser Einrichtung zulassen —- und mehr wird ja nicht verlangt. Die Systematisierung abzulehnen ist ja ganz unmöglich; es wäre geradeso, als wollten die Löwen, Bären oder Pferde ablehnen, unter die Säugetiere gerechnet zu werden. Dabei bleibt es dem Nalionalökonomen immer noch erlaubt, gewisse Geldverfassungen zu verwerfen; dazu mag er höchst ausreichende Gründe haben; er darf insbesondere fortfahren, die Papiergeldwirtschaft zu verdammen; aber sie vom System auszuschließen, wäre doch wirklich nur kindischer Zorn oder denkerische Hilflosigkeit. Denn die Geschichte hat doch auch diese Verfassung in zahllosen Fällen hervorgebracht. Wer nun die Staatliche Theorie des Geldes einfach ablehnt, der tut es gewiß aus einem ganz praktischen Grunde, handelt also als programmatischer Theoretiker: es ist ihm bequemer, die gefährlichen Verfassungen des Zahlungswesens dadurch zu bekämpfen, daß er sie vom System ausschließt. Läßt er sie im System zu, dann muß er seine Bekämpfung auf andere als die gewohnte Weise begründen, und zu diesem Zweck muß er seine Gedanken anders ordnen. Manche Metallisten haben dies ganz ruhig, allerdings nur gesprächsweise, zugestanden, was alle Anerkennung verdient, wie jede Handlung der Aufrichtigkeit. Die Behauptung, daß es nur ein metallistisches Geldwesen geben könne, ist also nur ein verschleierter Wunsch, des Inhalts: „Möchte es doch nur metallistische Verfassungen geben!“ Aber anderseits hat der praktisch wirksame Mensch ganz recht, wenn er sagt: Gut, ihr systematisiert vorläufig nur; aber was empfehlet ihr denn, ihr Vertreter der Staatlichen Theorie des Geldes? Das ist für uns die Hauptsache. Wir empfehlen ganz dasselbe, was die Metallisten im tiefsten Grunde auch wollen; wir empfehlen es aber mit anderer Begründung, und wir formulieren die Ziele in anderer, weit allgemeinerer Weise. Hören wir einmal, was die Metallisten, je nach der Sachlage, gefordert haben, und versuchen wir, die jeweilige Formulierung zu verbessern. K n a p p. 18 274 IV. Geldtlieorie. Von 1857 bis i 85 g haben die Österreicher mit Recht die Silberwährung wieder hergestellt; allerdings kam sie bald wieder in Zerfall; aber halten wir jene beiden Jahre einmal fest. Es war die Zeit der Reformen des Freiherrn von Rruck. Metallistisch lautet die Regründung so: die österreichische Werteinheit muß definierbar werden als eine bestimmte Menge Silbers; daher schlagen wir neue silberne Guldenstücke, 45 aus dem Pfund fein; und der Staat bezahlt damit, auf Verlangen. Also Einlösbarkeit der Ranknoten. Alsdann wird sich der Wechselkurs auf deutsche Plätze so stellen, daß der Gulden auf der Rörse stets zu % Talern zu haben ist. Der Erfolg trat i 858 wirklich ein. Also haben die Silbermetallisten praktisch recht gehabt. Die Staatliche Theorie sagt aber so: das Wichtigste an der Reform ist, daß der Gulden österreichischer Währung auf den Rörsen stets den Kurs von 2/ g Talern habe. Das habt ihr auf euere Weise erreicht durch das Mittel der Rarzahlung. Das war ein wirksames, also ein gutes Mittel; aber jedes andere Mittel wäre, bei gleichem Erfolge, auch zulässig gewesen. Vielleicht gibt es solche andere Mittel; und wenn nicht, so ist doch euere Regründung falsch gewesen; denn die metallislische Definition des Guldens ist deshalb falsch, weil sie für die Zeit vor 1857 völlig versagt. Ihr habt jene Definition nur deshalb aufgestellt, um die Rarzahlung dadurch zu empfehlen. Praktisch wirksam war es, aber euere Theorie war zu eng. — Im Jahre 1892 war in Österreich wieder eine Neuordnung des Geldwesens nötig. Da haben die Metallisten gesagt: Gehen wir zur Goldwährung über! Schaffen wir Goldstücke an, und zwar aus dem Pfund fein 3280 Kronen, das ist halbe Gulden. Mit diesen Goldstücken soll dann bezahlt werden. Die Ranknoten sollen auf Verlangen in dem goldenen Kronengeld einlösbar sein. Die Werteinheit Krone soll also nun me- tallislisch definiert werden als eine gewisse Gewichtsmenge Goldes. Aber früher sollte doch das Silber zugrunde gelegt werden; weshalb denn jetzt auf einmal Gold? Antwort der Metallisten: Das Silber ist inzwischen unbrauchbar geworden. Nur das Gold hat innerlich die erforderlichen Eigenschaften. Dem Silber war es inzwischen begegnet, von der Rachitis befallen zu werden, wie manchmal gesunde Kinder ihre geraden Glieder verlieren. Jetzt glauben wir Metallisten nur an das Gold. Sie sagen ferner: Dann werden wir gegen Deutschland feste Wechselkurse haben; es sei von nun an der Guklenkurs auf den Rörsen 1,70Mk. Die Staatliche Theorie sagt hingegen so: Ihr wollt in Österreich Über die Theorien des Geldwesens. 275 das Geldwesen so einrichten, daß auf den Börsen der österreichische Gulden stets für 1,70 Mk. zu haben ist. Dieser Entschluß ist löblich, insofern dann alle Schwankungen aufhören. Zu diesem Zwecke habt ihr euer goldenes Kronengeld geschaffen. Wenn der Staat immer damit bezahlt, dann erreicht ihr euer Ziel. Mit der neuen metallistischen Definition der Krone ist es aber trotzdem nichts, aus ähnlichen Gründen wie es 1857 nichts war mit der silber-metallistischen Definition des Guldens. Indessen wollen wir einmal sehen, ob ihr zur Barzahlung übergegangen seid oder nicht. Und was ist geschehen? Österreich ist bis heute nicht zur Barzahlung in Goldstücken übergegangen. Die goldenen Stücke zu 10 und 20 Kronen liegen eingesperrt; niemand hat das Recht, Banknoten in Goldstücken einlösen zu lassen. Das ist wahr, sagt der Metallist; aber die Reform ist noch nicht fertig, die Hauptsache kommt noch! Da erwidert aber die Staatliche Theorie: Ihr werdet wohl vergeblich warten; denn die Hauptsache ist in der Tat erreicht; ohne Barzahlung ist der österreichische Kurs auf der Börse fest, er beträgt für den Gulden 1,70 Mk! Weshalb denn nun Barzahlung? Welch eine Überraschung! Die Metallisten wußten für das löbliche Ziel nur ein Mittel; das löbliche Ziel wurde aber von der Praxis erreicht auf anderem Wege, und nun zürnt der Metallist. Man denkt hier an den jungen Roland, der den Riesen erschlug, während sein weit klügerer Vater schlief. Die unbefangenen Praktiker im Wiener Finanzministerium und in der Österreichisch-ungarischen Bank haben die Befestigung des deutsch- österreichischen Kurses erreicht, und zwar bis jetzt ohne Barzahlung in Gold. Das scheint mir viel verdienstvoller als die Einseitigkeit der Metallisten, die als programmatische Theoretiker eine Schulmeinung verherrlichen, die viel zu eng ist und eigentlich nur den Vorzug hat, leicht verständlich zu sein, weil sie den Vorurteilen der Menge entgegenkommt. Zu diesen Vorurteilen gehört die geringe Rücksicht auf die Mitwirkung des Staats in allen Fragen der ökonomischen Entwicklung. Man braucht nur das Wort „Staat“ auszusprechen, so stößt man bereits auf eine instinktive Abneigung bei allen Vertretern der klassischen Richtung, die immer nur vom Volk etwas hören wollen. Insbesondere die Einrichtungen des Geldwesens sollen, nach ihnen, aus dem Volk als solchem hervorgehen! Man hört sogar sagen, „das Volk schafft sich seine Zahlungsmittel“. Tut dies wirklich das Volk ohne Mitwirkung des Staats? 18 * 276 IV. Geldtheorie. Oder folgt der Staat etwa nur in untergeordneter Stellung dem Volk' gleichsam als bloßer Redakteur der im Volk durchgedrungenen Ideen? Fast sollte man glauben, daß dies die Meinung der Metallisten sei. Meine Auffassung ist es nicht. In der Theorie des Geldwesens muß man ganz auf den neuen Boden treten, welcher das Studium des wirklich gegebenen Verwaltungsrechtes der wichtigen Staaten ist. Sehr unbequem in der Tat! Wie viel bequemer ist doch das zeitlose und ortlose Wesen der Popular- philosöphie, das unsere Zuhörer so gern haben! Aber wer nimmt es noch ernst? Nur diejenigen, die nichts anderes kennen — oder können. Vielleicht gibt man nach und nach zu, daß die Staatliche Theorie eine leidliche Systematisierung der Geldverfassungen darbiete; das sei aber nur ein formaler Vorzug, eine juristisch verlockende Behandlung, die aber ganz und gar die volkwirtschaftliche Behandlung beiseite liegen lasse. Der Volkswirt will sächliche Wahrheiten; er könne mit Formalismus nichts anfangen, sagt er. Das ist nun allerdings wahr, daß die Volkswirtschaftslehre sich nicht auf die Geldlehre beschränkt; außer dem Wesen des Geldes muß auch zur Sprache kommen, wie die Geldwirtschaft wirkt. Man will über die Natur der Bankgeschäfte unterrichtet sein, man will wissen, was der Wechsel verkehr bedeutet, oder warum diese oder jene Diskontopolitik getrieben wird. Natürlich soll das geschehen; aber das rechtfertigt nicht, beim Wesen des Geldes auf popularphilosophischer Grundlage zu verharren, als ob es dem Volkswirtschaftler erlaubt sei, hier mit völlig unzureichenden Mitteln zu arbeiten. Die Theorie des Geldes ist ohne das, was man Formalismus nennt, gar nicht darstellbar. Vor allem aber bedenke man dies: so formalistisch die Staatliche Theorie des Geldes sein mag —■ sie ist nicht bloß formalistisch, sondern sie enthält den politischen Grundgedanken, der sich mehr und mehr als eigentlicher Inhalt der Währungspolitik herausbildet. Was ist nun dieser Grundgedanke? In neuerer Zeit wollen alle Staaten dasselbe; sie wollen Befestigung des intervalutarischen Kurses gegen die wirtschaftlich wichtigen Nachbarländer. Es soll also zum Beispiel in Deutschland einen möglichst festen Kurs für den französischen Franken, für das englische Pfund Sterling geben. Dies ist nicht nur bequem für den Handel, es ist auch rätlich' weeren der Unlerbringrunsr von Staatsanleihen. Man denke nur daran, wie Über die Theorien des Geldwesens. 277 sehr Österreich interessiert ist an der Unterbringung seiner Staatsschuldscheine im Deutschen Reich! Also die Kursbefestigung ist der Hauptgedanke unserer Währungspolitik. Dazu aber gibt es viele Mittel. Früher kannte man nur das eine: man führe überall staatliche Barzahlung ein und wähle dasjenige Metall, welches in England dem baren Gelde zugrunde liegt; dann regeln sich die Kurse gegen England leicht, beinahe von selbst. Der Rat war gut; er wurde von uns 1876 befolgt; und auch die anderen Staaten entwickelten ihr Geldwesen in dieser Richtung. Daher der Sieg der Goldwährung. Warum aber folgt Österreich diesem Rate nicht? Deshalb, weil inzwischen eine andere Regulierung der Kurse gegen England von den Praktikern erfunden worden ist. Dort hat sich die Bank entschlossen, als „starke Hand“ auf der Börse aufzutreten und jede eintretende Abweichung vom Parikurse zu zerstören durch bewußte Gegenspekulation. So regelt sie den Preis der englischen Zahlungsmittel — nicht nur den der Wechselbriefe, sondern überhaupt den der englischen Zahlungsmittel — und diese Tätigkeit hat Erfolg gehabt. Sollte das auf die Dauer nicht möglich sein, so kommt man vielleicht auf den Plan der Barzahlung zurück; ich glaube es zwar nicht; denn jetzt hätte es gar keinen Zweck mehr, da ja das Ziel — nämlich Befestigung des Kurses — bereits erreicht ist. Die Staatliche Theorie geht nun ohne Vorurteil auf diesen Versuch ein und wird dadurch höchst unabhängig von früheren gutgemeinten Ratschlägen; sie fragt eben nur nach dem Ziel. Sie ist also nicht gegen Goldwährung; aber nur so lange für Goldwährung, als diese Verfassung jenem Ziele dient, wie es bei uns der Fall ist. Sollte einmal das Gold hierzu nicht mehr nötig sein, so läßt die Staatliche Theorie dies Metall ebenso kaltblütig außer Spiel, wie sie jetzt das Silber außer Spiel sein läßt. Wir sind nicht da, um dem oder jenem Metall eine Stellung im Geldwesen zu verschaffen; sondern um unsere Geldverfassung zweckmäßig zu ordnen und stimmen jeweilig für das hierzu dienliche Metall — oder auch für jedes andere Mittel der Kursbefestigung. Als Verteidiger dieser Theorie in der Presse sind am eifrigsten tätig: Dr. L. Calligaris in Wien 1 und Dr. Friedrich Bendixen in 1 Dr. Ludwig Calligaris, Regierungsrat, Beamter der Österreichisch- ungarischen Bank zu Wien, ist der Verfasser des Werkes: Die neuen Valuta- und Bankgesetze. Wien 1901 (Manzsche Gesetzausgabe, 16. Band). — Sein Artikel in 278 IV. Geldtheorie. Hamburg * 2 , beide bekannt als Männer des Bankwesens. Zahlreiche jüngere Kräfte haben sich ihnen bereits zugesellt. „Dann also ist euch jede Kursbefestigung recht? Es kommt doch, dächten wir Metallisten, auch darauf an, in welcher Höhe die Befestigung stattfindet. Die Österreicher haben ihren Gulden auf der Höhe von 1,70 Mk. festgehalten; hätten sie nicht die Höhe von 2 Mk. wählen sollen? Stehen die Österreicher nicht hinter den Italienern zurück, die neuerdings ihre Lira so befestigt haben, daß sie auf der Börse dem französischen Franken gleichkommt, während die Lira viele Jahre lang weit tiefer stand?“ Mit Vergnügen gehe ich auf diese Frage ein, die bisher zu wenig erörtert worden ist. Die Staatliche Theorie wird uns dabei nicht im Stiche lassen. Es kommt hierbei auf den eigentlichen Sinn, auf den politischen Sinn der Verträge an, die unter dem Namen des Deutschösterreichischen Münzvereins und des sogenannten Lateinischen Münzbundes geschlossen sind. Diese Verträge verraten schon in ihren Namen die metallistische Grundanschauung, indem nicht vom Gelde, sondern von Münzen die Rede ist. Das entspricht ganz dem damaligen Stande der Theorie, aber nicht mehr dem heutigen. Die juristische Auslegung jener Verträge ist ganz einfach. Italien nahm das damalige französische System an, das aus dem Jahre i8o3 stammte. Juristisch ist der Vertrag immer erfüllt worden; die Italiener prägten aus Silber das 5-Lira-Stück, aus Gold das 2 o-Lira-Stück. In Frankreich wie in Italien nahm man das heimische Geld, aber auch der Beilage zur „Allgemeinen Zeitung“, München, 1. Februar 1906: „Staatliche Theorie des Geldes“ ist die früheste verständnisvolle Besprechung des Werkes, das ich unter gleichem Titel (Leipzig 1905) veröffentlicht habe. Von den zahlreichen andern Artikeln desselben Verfassers nenne ich noch den in der Österreichischen Rundschau, Band VII, Heft 80 vom 10. Mai 1906, der dieselbe Überschrift trägt. — Calligaris hat vor allen andern dazu beigetragen, daß die Staatliche Theorie des Geldes in Österreich Beachtung gefunden hat. 2 Dr. jur. Friedrich Bendixen, Direktor der Hypothekenbank in Hamburg, hat veröffentlicht: Das Wesen des Geldes. Zugleich ein Beitrag zur Reform der Reiehsbankgesetzgebung. Leipzig 1908, Duncker & Humblot. 60 Seiten. In dieser Schrift wird die Staatliche Theorie des Geldes ebenfalls mit Verständnis begrüßt. Daran schließen sich weitergehende Betrachtungen an, die sehr bemerkenswert sind, aber hier nicht besprochen werden können. Über die Theorien des Geldwesens. 279 das nachbarliche Geld in Zahlung. Dies blieb juristisch so, auch als Italien in die elendeste Papierwährung geriet und als niemand mehr in Italien jene beiden Arten des baren Geldes benutzte. Immer noch hätte man dann in Italien sowohl mit silbernen 5 -Lira- oder 5 -Frank-Stücken bezahlen können, ebenso mit 20-Lira- oder 20-Frank-Stücken; nur tat man es nicht, da der Staat in Papiergeld ohne Einlösbarkeit zahlte. Deshalb zahlten auch die Privaten in Papier, und der Kurs zwischen Italien und Frankreich schwankte hin und her. Trotz aller juristischen Erfüllung jenes Slaatsvertrags war also der Zweck des Lateinischen Münzbundes ganz verfehlt worden; denn der Vertrag hatte nur das Unwesentliche genannt, das Wesentliche verschwiegen. Das Wesentliche wäre dies gewesen: Frankreich und Italien wollen Festigkeit des Kurses, so daß 1 Lira auf der Börse den Kurs von 1 Franken hat. Zu diesem Zwecke ist der Münzbund geschlossen. Dies ist die politische Auslegung. Wurde nun dieser Zweck erreicht? Lange Zeit hindurch nicht, weil Italien zu schwach war. Aber seit einigen Jahren hat Italien, ohne Barzahlung, den Kurs seiner Lira durch börsenmäßige Mittel so gehoben, daß jener Zweck erreicht ist. Dieser höchst merkwürdige Erfolg bedeutet: Italien ist dem Bundesvertrag juristisch immer treu geblieben; politisch aber ist die Erfüllung erst gelungen, als es seinen Kurs im Sinne jenes Vertrags befestigte. Italien hat also eine Kursbefestigung erreicht, die der Absicht jenes Staatsvertrags wirklich entsprach, worin aber aus theoretischem Ungeschick das Ziel nicht genannt, sondern nur untergeordnete Mittel aufgezählt waren. Die italienische Kursregulierung ist also mehr als eine bloße Befestigung auf den augenblicklichen Stand; sie ist eine Befestigung, entsprechend dem politischen Sinn jenes Slaatsvertrags; ich erkenne an, daß Italien mehr erreicht hat als Österreich. — Im Deulschösterreichischen Münzverlrag von 1857 steht, daß Österreich den neuen Gulden schafft, der den Silbergehalt von 2/3 Talern hat. Dieser Vertrag, in seiner ganz unzureichenden Formulierung, ist ebenfalls juristisch erfüllt worden. Aber was war der politische Zweck? Offenbar der: auf der Börse sollte künftighin der österreichische Gulden den Kurs von 2 / 3 Talern haben. Dieser Zweck ist wegen der Uneinlösbarkeit der österreichischen Noten seit i 85 g ganz und gar nicht erreicht worden. Der Staat zahlte in uneinlösbarem Papier, und die anderen Leute laten es auch. Der Gulden sank auf der Börse lief unter % Taler. 280 IV. Geldtheorie. Dänin aber erholte sich Österreich, und im Jahre 1892 begann die Neuordnung seines Geldwesens. Der Börsenkurs des Guldens wurde befestigt — aber nach dem tatsächlichen Stande der damaligen Zeit, also auf 1,70 Mk., nicht auf 2 Mk. Das bedeutet für uns einfach: Österreich hat sich im Jahre 1892 losgesagt auch von dem politischen Sinn jenes Münzvertrags aus dem Jahre 1857, nachdem der Vertrag selber bereits 1867 sein Ende gefunden halte. Es wollte die Opfer nicht bringen, die zur Wiederherstellung des Paris von 1 Gulden gleich 2 Mk. nötig gewesen wären. Das gehört unter die Folgen der ganz veränderten Stellung Österreichs zu Deutschland seit 1866. Daher begnügte sich Österreich im Jahre 1892 mit einer Befestigung des tatsächlichen Kurses, wonach also der Gulden gleich 1,70 Mk. bleiben sollte und auch blieb, unter Verzicht auf das Ziel der Bruckschen Reform. In bezug auf Österreich und Italien ergibt sich nun folgender Unterschied : Die Gesamtheit der Gläubiger Italiens, soweit sie in Frankreich wohnten, ist seit einigen Jahren wieder in derselben Lage, die bei Schließung des Lateinischen Münzbundes geschaffen wurde: was sie an Lirazinsen erhalten, kann in ebenso viele Franken umgesetzt werden. Die Gesamtheit der Gläubiger Österreichs, soweit sie im Deutschen Reiche wohnen, sind hingegen nicht in die Lage zurückversetzt worden, welche im Jahre i 858 bestand. Was sie an Guldenzinscn beziehen, kann nicht in zweimal so viele Mark umgesetzt werden, sondern nur in 1,70 mal so viele Mark. Diese Gläubiger, als Gesamtheit betrachtet, sind darüber betrübt gewesen; sie fühlten sich geschädigt. Aus welcher Auffassung der Rechtslage? Offenbar aus dieser: ihnen schwebt vor, daß die Reform des Frh. von Bruck nicht bloß ein Münzvertrag gewesen sei, sondern ein sozusagen auf ewig wirkender Parivertrag. Diesen Gedanken aber weist Österreich zurück, während es den Münzvertrag, solange er bestand, wirklich gehalten hat. Vielleicht werden auf Grund verbesserter Einsicht künftig klarere Verträge geschlossen. Jedenfalls dürfte die Zeit vorüber sein, in der man so unsicher tappende Münzverträge schloß. Wichtiger für heute ist uns aber folgende Erwägung: Wer das Verfahren der Italiener lobt und dasjenige der Österreicher beklagt, der kann es tun, ohne die völlig unzureichende Begründung der Mclallislcn hcranzuziehen. Denn die Melallistcn haben vom sogenannten Über die Theorien des Geldwesens. 281 Wechselkurs, besser gesagt: vom intervalutarischen Kurs, keine genügende Vorstellung. Die Staatliche Theorie des Geldes, die über den Gang der intervalutarischen Kurse wirklich Rechenschaft gibt und die Regulierbarkeit dieser Kurse begreift, gibt viel besser Auskunft darüber, weshalb Italien und Österreich so verschieden gehandelt haben. Italien faßte den Lateinischen Münzbund als Parivertrag auf und suchte den Forderungen desselben nachträglich wieder Genüge zu leisten; das war Pari-Treue! Österreich faßte den Deutschösterreichischen Münzvertrag nur als Münzvertrag auf und leimte es ab, ihn als Parivertrag anzuerkennen, nachdem es aus dem Deutschen Bunde verdrängt war; es kündigte die Pari-Treue auf! — Über die Brauchbarkeit der Staatlichen Theorie des Geldes zur Aufklärung der Währungsgeschichte will ich nur dies sagen: sie ist bereits angewendet auf England, Frankreich, Deutschland und Österreich, ferner neuerdings 3 auf die Schweiz, auf die Vereinigten Staaten, auf Italien — und hat nirgends versagt; während die Metallisten zu keiner genügenden Darstellung irgendeines Landes gekommen sind; sie können nicht einmal die Erscheinungen erklären, die unter dem Ausdruck „Agio“ zusammengefaßt werden; ja, sie haben nicht einmal eine ausreichende Terminologie und finden es wunderlich, wenn eine solche geschaffen wird. Trotz ihrer praktischen Verdienste sind sie als Theoretiker im Rückstände. Weshalb aber verharren sie in ihrem engen Gedankenbau? Deshalb, weil sie programmatische und nicht analysierende Theoretiker sind. Das wird so lange dauern, als sie die juristische Auffassung ablehnen. Eine befriedigende Theorie des Geldwesens ist nur möglich, wenn auf diesem 3 Kurt Blaum, Das Geldwesen der Schweiz seit 1798. Straßburg 1908, bei Karl J. Trübner. 176 Seiten (Abhandlungen aus dem Staatswissenschaftlichen Seminar zu Slraßburg, Heft XXIV); ferner Johannes Scheffler, Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert vom Standpunkte des Staates. Straßburg hei Karl J. Trübner. 123 Seiten (Abhandlungen aus dem Staatswissenschaftlichen Seminar zu Straßhurg, lieft XXV). Eine ähnliche Arbeit über Italien ist mir im Manuskript bekannt und soll demnächst bei Trübner herausgegeben werden; der Verfasser ist Emil Frauz, der Titel lautet: Die Verfassung der staatlichen Zahlungsmittel Italiens seil 1861. IV. Geldtheorio. 282 Gebiete das juristische Denken eingcführl wird: dazu soll die Staatliche Theorie die Anleitung gehen 4 . 4 Zum Schlüsse möchte ich noch aut die bedeutendsten Änderungen der Gesetzgebung aufmerksam machen, soweit das Deutsche Reich in Betracht kommt: Die Taler sind seit Oktober 1908 nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel; bekanntlich werden sie in Reichssilbermünze verwandelt, zu denen das neue Dreimarkstück hinzugetreten ist. Unsere Banknoten, früher auf Stücke von mindestens 100 Mark beschränkt, werden jetzt auch in kleineren Stücken hcrgestcllt. Es herrscht ferner allgemeine Überzeugung, daß den Banknoten bald der gesetzliche Annahmezwang hei Zahlungen an öffentlichen Kassen, vielleicht auch für den Privalverkehr, hcigclcgt wird, der bekanntlich jetzt noch fehlt. Alles dies deutet darauf hin, daß die Entwicklung des Geldwesens hei uns noch im Flusse ist; das Ziel, dem wir entgegengehen, ist offenbar: Ausbreitung der notalen Geldarten im inneren Verkehr; Beibehaltung der Einlösbarkeit, soweit es nach Lage der politischen Verhältnisse möglich ist; aber zugleich Vorbereitung der börsenmäßigen Regelung des intervalutarischen Kurses gegen die wichtigen Staaten des Auslandes, wie es in Österreich und Italien bereits durchgeführt ist. Österreich und die staatliche Theorie des Geldes. 172. Plenarversammlung der Gesellschaft österreichischer Volkswirte, abgehalten am 24. März 1908. Aus der „Volkswirtschaftlichen Wochenschrift“ von Alexander Dorn. Dienstag, den 2 4 - März 1908 hielt die Gesellschaft österreichischer Volkswirte ihre 172. Plenarversammlung ah. Auf der Tagesordnung stand ein Vortrag des Herrn Dr. G. F. Knapp, Professor an der Universität in Straßburg, über „Österreich und die staatliche Theorie des Geldes“. Den Vorsitz führte der Präsident, Herr Ilofrat Prof. Dr. Philippovich. Der Vorsitzende eröffnelc die Versammlung mit folgenden Worten: Wir genießen heute den großen Vorzug, Herrn Prof. Dr. Knapp aus Straßburg als Vortragenden begrüßen zu können. Prof. Knapp ist uns Wienern kein Fremder. Freunde, Schüler und Anhänger des Professoi's Knapp gibt es hier in Wien in großer Anzahl, und wir empfinden es daher als eine besondere persönliche Genugtuung, daß er die weile Reise nicht gescheut hat, um in unserer Mitte zu erscheinen und hier zu sprechen. Ich glaube, daß auch ihn ein gewisses Interesse mit Österreich verbindet. Er hat uns Jüngeren — wenn ich mich noch zu den Jüngeren zählen darf —- immer und immer ermahnt, wir sollen uns als Österreicher doch unserer selbst besinnen und das Geschehen hier im Lande beobachten und studieren. Nun hat er in jüngerer Zeit gezeigt, daß auf einem Gebiete, welches an Geschichte für die nationalökonomische Theorie am reichsten ist, aus dem Geschehen in Österreich noch neue Belehrung gewonnen werden kann. Wir freuen uns, daß Herr Prof. Knapp gerade dieses Gebiet gewählt hat, um uns über die Beziehungen Österreichs zur staatlichen Theorie des Geldes heule hier Mitteilungen zu machen. Wir danken ihm für sein Kommen und heißen ihn herzlich willkommen. Ich bitte Herrn Prof. Knapp, das Wort zu ergreifen. Mit lebhaftem Beifall begrüßt, nimmt hierauf Herr Prof. Dr. G. F. Knapp das Wort zu folgenden Ausführungen in freier Rede -h Meine verehrten Anwesenden! Ich bin vor allem beklemmt durch das Gefühl, daß ich mich in einer erstaunlichen Minorität in bezug 1 Stenographische Aufnahme durch Herrn Dr. Richard K a n n. Zu vergleichen ist das Werk: G. F. Knapp , Staatliche Theorie des Geldes, Leipzig 1905. 284 IY. Geldtheoric. auf meine Ansichten befinde. Ich bedarf also einiger Schonung. Ich fasse meine Lage hier so auf, daß es mir erlaubt ist, mich mit meinen Absonderlichkeiten hören zu lassen. Hingegen verzichte ich von vornherein darauf, jemanden zu überzeugen. Ich möchte nur andeuten, wie ich zu meiner, von der allgemeinen etwas abweichenden, Auffassung über das Geldwesen komme und aus welcher Ecke heraus mir diese Abweichungen notwendig erscheinen. Ich bin aber weit entfernt davon, irgendwelche Zustimmung zu erwarten. Ich dachte mir zunächst, es wäre zweckmäßig, über die Frage der Aufnahme der Barzahlungen oder über die Unterlassung derselben zu sprechen. Nun haben mir mein Freund Philippovich und Herr Ostersetzer mitgeteilt, daß über diese Frage in Wien und speziell auch in Ihrer Gesellschaft schon viel gesprochen und verhandelt wurde, und daß man diese Frage hier nicht mehr für sehr dringlich hält. Das genügt mir. Ich habe daher dieses Thema zurückgestellt und will mich mehr mit der ganz allgemeinen Frage beschäftigen, wie man nach meiner Auffassung zu der sogenannten staatlichen Theorie des Geldes kommen muß. Wenn wir unsere Lehrbücher genau ansehen, so besteht wohl kein Zweifel darüber, daß die Theorien über das Geldwesen, welche da vorgetragen werden, wesentlich vom Standpunkt der Münzgeschichte und des Münzwesens ihren Ausgang nehmen. Der Satz, daß das Gold in soundso viele und soundso schwere Stücke ausgemünzt werden müsse, die einen staatlichen Stempel haben, oder daß das andere Metall, Silber, soundso ausgemünzt werden müsse, gleichfalls mit einem staatlichen Stempel, und daß man dann mit diesen Stücken bezahlt, kehrt überall, sozusagen als das Einfachste und Natürlichste wieder, und von diesem Satze geht man sprossenweise die Leiter hinauf, um zuletzt aus dem anfänglichen Gesichtspunkte heraus das ganze Geldwesen zu erläutern. Dabei kehrt es immer wieder, daß unsere Münzen als Stücke charakterisiert werden, deren Gewicht und Feinheit vom Staate garantiert seien. Für manche Münze trifft das allerdings zu, charakterisiert aber nur die llandelsmünze, wie die Dukaten, die Maria-Theresientaler: Handelsmünzen, mit denen man keine Tasse Kaffee in Österreich bezahlen kann, weil sie kein Geld sind. Diese Münzen sind staatlich ausgeprägte Stücke, deren Stempel wirklich nur das bedeutet und nichts anderes; Geld sind diese Stücke nicht; denn ihnen fehlt die gesetzlich festgesetzte Geltung in Werleinheiten. Von einem Dukaten kann niemand sagen, wieviel Österreich und die staatliche Theorie des Geldes. 285 Kronen er gilt; er gilt überhaupt nicht, er ist zwar ein Stück Gold, gilt aber nicht. Was das Metallgeld als Geld charakterisiert, ist nicht der Metallgehalt, sondern die dem Metallgeld vom Staate zugeschriebene Geltung. Jene Schriftsteller, welche mit dem Gewicht und Feingehalt anfangen und in dem Stempel nur eine Beglaubigung dieser technischen Eigenschaften sehen, nenne ich Metallisten. Das ist kein unhöflicher Ausdruck (Heiterkeit), sondern soll charakterisieren, daß als das Charakteristische der Metallgehalt der Stücke gemeint ist. Hingegen habe ich für jene Schriftsteller, deren Zahl ungewöhnlich gering ist, die nicht von dem Gehalt, sondern von der staatlichen Begütigung, von dem Rechtssatz ausgehen, daß dieses Stück von Staats wegen eine oder fünf oder zehn Kronen gilt, den Namen Chartalisten erfunden, wobei gemeint ist, daß eine solche Begütigung durch den Staat nicht nur bei Münzen stattfinden kann und muß, damit sie als Geld umlaufen, sondern, daß diese Begütigung auch auf Papierzettel übertragen werden kann. Das ist der Anfang für die staatliche Theorie des Geldes, daß man von dem Rechtssatz ausgeht, der die Geltung der Stücke bestimmt. Während die herrschende Theorie des Geldwesens eine technische Unterlage hat, hat diese staatliche Theorie eine juristische, eine verwaltungsrechtliche Unterlage. Nun könnte man fragen, warum bleibt man denn nicht bei der ersten Art der Betrachtung, bei dem Gehalt der Stücke an Gold, Silber usw? Darauf erwidere ich, daß man mit der metallistischen Anschauung die Anfänge des Geldwesens erklären kann, weil sie wirklich so gewesen sind. Kein Zweifel: für den Anfang des Geldwesens ist die metallistische Auffassung ganz vorzüglich, weil sie einfach beschreibt, wie man zu solchen Tauschmitteln gekommen ist. Wir stehen aber nicht mehr ganz im Anfang, sondern wir sind mindestens in der Mitte der Entwicklung des Geldwesens. Dem Theoretiker kommt es darauf an, seine allgemeinen Sätze so zu formulieren, daß man nicht nur einen Teil der Entwicklung, sondern die ganze Entwicklung daraus ableiten kann. Und da ist es für mich keine Frage, daß man aus der metallistischen Auffassung zwar die Anfänge des Geldwesens glänzend darlegen, daß man aber Mitte und Ende der Entwicklung damit nicht finden kann. Die Geschichte des österreichischen Geldwesens kann in einigen, allerdings sehr kurzen Epochen metallistisch ganz befriedigend erklärt werden, so zum Beispiel die Geschichte des österreichischen Geldwesens in den Monaten Sep- 286 IV. Geldtheorie. tembcr bis Dezember i858, als es dem Freiherrn v. Bruck gelungen war, in Österreich im Sinne der Silberwährung die Barzahlung herzustellen. Also einige Monate lang hat Österreich eine Geldverfassung gehabt, die man auch, aber nicht ausschließlich, metallistisch verstehen kann. Hingegen liegt in den übrigen, ziemlich vielen Jahren, sowohl vor als hinter dem Zeitabschnitte des italienischen Krieges, für Österreich eine Epoche, deren Erscheinungen mit der melallislischen Theorie zu erklären vollständig unmöglich ist. Sie ist eben nur für den Anfang, nicht aber auch' für die Weiterentwicklung brauchbar, sie ist also nicht umfassend genug, um die Gesamtentwicklung in sich aufzunehmen, und das ist für mich der Beweis dafür, daß die metallistische Theorie nicht jene Anerkennung verdient, welche sie in Anspruch nimmt. Eine Theorie, die zu eng ist, ist eben keine vollständige Theorie; denn eine vollständige Theorie muß weit genug sein, um alle Erscheinungen unterbringen zu können. Das ist aber bei der metallistischen Theorie nicht möglich, wenn man sie auf Österreich anwenden will. Österreich ist aber doch ein Reich, dessen Erscheinungen gleichfalls erklärt werden wollen, und weil dies mit der melallislischen Theorie nicht möglich ist, habe ich mit ihr gebrochen. Man könnte nun etwa glauben, ich wäre ein begeisterter Anhänger des ganz lumpigen Papiergeldes, und daß so recht schlechtes und recht vieles Papiergeld mein Ideal wäre. Denn damit wäre ja die Idee realisiert, daß das Geld, diese Lumpenzettel, keinen Gehglt haben. Aber nichts liegt mir ferner als das. Die Sache steht nicht so, daß die staatliche Theorie des Geldes das Metallgeld ablehnt und nur das Papiergeld empfiehlt, um die Menschen glücklich zu machen. Hier handelt es sich um das reine Verständnis. Die nicht-metallistische Theorie, die Chartaltheorie, ist nicht der metallistischen Theorie entgegengesetzt, sondern übergeordnet. Sie ist der weitere Begriff. Es soll das gemeinsame Haus gezimmert werden, um die verschiedenen Formen gleichmäßig in demselben unterbringen zu können. Wer da meint, ich wäre ein Anhänger der übertriebenen Ausgabe von Papiergeld, von Inflation und derartigen Mißbräuchen, irrt ganz und gar. Ich setze als selbstverständlich voraus, daß die Staaten ihr Budget in Ordnung halten können, das brauche ich nicht besonders hervorzuheben. Ich bin durchaus kein Freund der Assignaten Wirtschaft. Aber für mich besteht die Notwendigkeit, die österreichischen Erscheinungen zu erklären; ich will sie gar nicht weiter empfehlen, ich will nur sagen, wie es kommt, daß man auch so wirtschaften kann. Das kommt ganz einfach daher, weil die juristischen Momente die Hauptsache sind. Die ver- Österreich und die staatliche Theorie des Geldes. 287 wallungsrechlliclie Ausstattung ist viel wichtiger als die münzlechnische Ausstattung, die ja dem Papiergelde vollständig fehlt. Das Verwaltungs- rcclit beherrscht aber sowohl das Metallgeld als auch das Papiergeld und bietet etwas, was beide gemeinsam umfaßt. Insofern kommt mir alles auf das Verwaltungsrecht an, und aus dieser Ecke heraus wird es auch klar werden, warum man in Österreich wirtschaften kann. Wenn man hie und da unglücklich gewirtschaf tet hat, so waren es Kriege oder sonstige unglückliche Verhältnisse, welche Geldverlegenheiten zur Folge gehabt haben. Diese Verhältnisse haben die Geldverlegenheit erzeugt, nicht aber das Papiergeld hat es getan, wie das Publikum immer meint. Wenn man nun trachtet, die Zustände, wie sie in Österreich gewesen sind, zu begreifen, so wird man finden, daß die Terminologie, welche auf der metallistischen Theorie aufgebaut ist, für Österreich nicht ausreicht. Es handelt sich nun darum, für die verwallungsrechtlichen Eigenschaften der Geldarten neue Namen zu finden. Darüber ist ein großer Teil meiner Leser höchlich erschrocken. Wenn aber verwaltungsrechtlich operiert werden soll, müssen doch auch verwallungsrechtliche Namen eingeführt werden! Was verstehen wir zum Beispiel unter Bargeld? Jeder Laie sagt, Bargeld ist Geld aus Edelmetall, Gold oder Silber — Nickelgeld ist schon kein Bargeld mehr. Das ist eine technische Definition. Von der staatlichen Theorie des Geldes wird nun das Bargeld verwaltungsrechtlich definiert, und zwar derart, daß die Voraussetzung für Bargeld die ist, daß ein Metall unbeschränkt ausprägbar ist. Wenn der Zustand besteht, wo die Gesetze sagen, jedes Quantum Gold oder Silber wird de jure in soundso viel Kronen oder Gulden ausgeprägt, so ist das ein Rechtssalz. Damit fängt die Betrachtung, was Bargeld ist, an. Dann gibt es einen Münzfuß, welcher sagt, in wieviel Werteinheiten das Pfund Metall ausgeprägt werden muß; so zum Beispiel 45 Gulden aus dem Pfund Silber. Bargeld ist nun dasjenige Geldstück, dessen Feingehalt dem Münzfüße für die freie Ausprägung entspricht. Das sind verwaltungsrechtliche Definitionen im Gegensatz zu den technischen Definitionen, die für den Münzmeister gellen, die aber nicht das Zahlungswesen erklären. Der Münzmeister ist nur Techniker, wie der Kupferstecher oder der Lithograph, der unsere Banknoten technisch herstellt. Das Geldwesen muß aber natürlicherweise seinen Hintergrund in seiner Anwendung zur Zahlung haben, sonst ist es volkswirtschaftlich nicht vorhanden. Als Gegensatz zum Bargeld bedient man sich in der staatlichen Theorie des Ausdrucks „notales Geld“. Unsere Nickelmünzen sind notal, 288 IV. Geldtheorie. obwohl sie nicht aus Papier bestehen; unsere Goldmünzen sind Bargeld, sie sind frei ausprägbar; die heutigen Silbermünzen sind nicht Bargeld; denn sie sind nicht mehr frei ausprägbar. Das ist die verwaltungsrechtliche Kennzeichnung, diese muß streng durchgeführt und darf nicht mit den technischen Definitionen vermischt werden, sonst kann man die Sache nicht verstehen. Es ist unmöglich, daß das Yerwaltungsrecht hier nicht mittun sollte. Aber das Yerwaltungsrecht, welches bei der Geldfrage mitspielt, ist arg vernachlässigt, weil wir von den Metallisten immer nur die Schwärmerei, sei es für Gold oder für Silber, oder von den Birne tal- listen für beides nebeneinander hören, während die juristische Seite von den Schriftstellern weniger genau genommen wird. Die Sache ist aber nicht völlig neu. Ich habe eine Abhandlung von Friedrich Gentz aus dem Jahre 1816 kennengelernt, die eine ganze Reihe von Momenten, welche die staatliche Theorie behauptet, mit Eleganz ins Publikum wirft. Es gibt auch neuere Schriftsteller, bei welchen ähnliche Bestrebungen zutage treten, und es handelt sich nur darum, all dies konsequent durch 1 - zuführen. Eine andere wichtige Unterscheidung im Geldwesen möchte ich mir beispielsweise noch anzuführen erlauben, die gerade das Verwaltungsrecht sehr greifbar werden läßt. Fragen wir einmal, was ist valutarisches Geld? Der Metallist wird sich bei dieser Frage auf die Art des Metalls und auf den Münzfuß besinnen. Valutarisches Geld ist aber ein rein verwaltungsrechtlicher Begriff; es ist jenes Geld, in welchem der Staat als solcher, wenn er zu zahlen hat, seine Zahlungen leistet, und zwar aufdringlich leistet. So war zum Beispiel in der letzten Hälfte des Jahres x 858 unser bekannter Silbergulden, der noch heute im Umlauf ist, valutarisches Geld. Entweder hat der Staat damals in Silbergulden gezahlt, dann war die Sache gut, oder er hat in Banknoten bezahlt, die damals einlösbar waren. Die definitive Zahlung konnte also auf Wunsch des Empfängers immer in Silbergulden erlangt werden. Der Silbergulden war damals valutarisch. Und was ist heute valutarisches Geld? Erschrecken Sie nicht, meine Herren — es ist die Banknote. Unsere hiesigen Banknoten sind valutarisches Geld. Es gibt keinen • Rechtssatz, wonach sich der Staat der Forderung unterworfen hätte, daß er dieses Geld einlöst. Wenn etwa der Empfänger der Note sagt, ich will sie eingelöst haben, so sagt die Österreichisch-ungarische Bank: Wenn es uns bequem ist, wollen wir es tun, wenn du uns aber dazu zwingen willst, dann kommen wir mit dem Paragraphen, in welchem es heißt, daß eine Einlösung nicht Österreich und die staatliche Theorie des Geldes. 289 statifindet. Wir haben also als valutarisches Geld in Österreich im verwaltungsrechtlichen Sinne die Banknote. Es kommt immer auf die Stellung an, die der Staat zu den in einem Lande vorhandenen verschiedenen Arten des Geldes einnimmt. Wenn morgen die österreichische Regierung es durchsetzt, daß die Banknoten in Gold eingelöst werden, dann würden die Goldmünzen valutarisches Geld sein. Die Eigenschaft des valutarischen Geldes haftet eben nicht an dem Stoffe, sondern an dem, was der Laie nicht sehen kann; der Laie sieht einfach das Stück an; die juristischen Qualitäten aber kann der Droschkenkutscher natürlich nicht sehen. Was das Publikum meint, ist aber vollkommen gleichgültig; es ist Unsinn, auf die Meinung der Öffentlichkeit in der Geldverfassung auch nur das Geringste zu geben. Es kommt nur darauf an, was die Kenner sagen. Das valutarische Geld kann, da es sich hier um lauter unsichtbare Rechtsverhältnisse handelt, äußerlich überhaupt nicht erkannt werden, sondern nur an der Stellung, die der Staat in bezug auf die Zahlungen, die er leistet, einnimmt. Ich gehe sogar weiter und stelle die viel ketzerischere Auffassung auf, indem ich sage: auch die Gesetze sind dabei nicht maßgebend, es kommt nur darauf an, wie der Staat handelt. Lesen Sie einmal den Text der ioo-Kronen-Nolen, die in Ihren Taschen sind (Heiterkeit). Auf diesen Noten heißt es: Die Österreichisch-ungarische Bank zahlt sofort auf Verlangen ioo Kronen in gesetzlichem Metallgelde dem Überbringer mit Freuden aus. Tut sie das? Nein. Es ist ganz einerlei, was auf der Note drauf steht; es kommt nur darauf an, was geschieht. Sobald der Staat die Einlösung vollzieht, wird das Goldgeld valutarisch. Sobald er diese Einlösung nicht vollzieht — mag auf den Banknoten und in den Gesetzen stehen was immer — ist das Gold kein valutarisches Geld. Im Jahre 1859 hat der Staat, ohne daß ein besonderes Gesetz erschienen wäre, einfach mit Noten bezahlt, und nachträglich hat er gesagt, diese Noten haben auch im Publikum Zwangskurs. Das Tun des Staates ist das Entscheidende, alles andere ist einerlei. Das sieht ketzerisch aus, weil die Juristen gewohnt sind, alles nur aus den Gesetzen zu beurteilen. Hier aber entscheidet das Tun. Im Gegensatz zum valutarischen Geld nennen wir die anderen Arten akzessorische. Unsere Goldmünzen sind akzessorisch, obwohl sie aus Gold geprägt sind. Es ist eine ganz gewöhnliche, überall und sogar unter Professoren verbreitete Meinung, daß das Metallgeld die Eigenschaft habe, einen immer gleichbleibenden Wert zu behalten. Wenn Sie im Kurszettel nach- Knapp. \ 9 290 IY. Geldtheorie. sehen, so ist das wahr. Man kann dies für viele Länder jahrzehntelang beobachten. Sie können das in England oder in Deutschland seit dem Jahre 1876 sehen. Da wird im Kurszettel notiert, wieviel das Kilo Feingold kostet, und wir sehen, daß, praktisch genommen, dieses Kilo Feingold einen fast unabänderlichen Wert hat. Deshalb, so sagt der Laie, muß man zur Goldwährung übergehen. Hier ist aber jede Silbe der vollendetste Irrtum. Unser Gold hat in Deutschland und in anderen Ländern, wo die Goldwährung vollständig durchgeführt ist, wie in England, allerdings einen ganz festen Marktpreis. Aber warum? Weil die unsichtbare und unbenannte Verwaltungstätigkeit des Staates da ist, welche dem Golde diese Festigkeit des Preises verschafft. Wenn in Deutschland unbeschränkt aus einem Pfund Gold i 3 g 5 Mark ausgeprägt werden, so wird niemand, der Gold zu verkaufen hat, dieses sein Gold billiger hergeben. In Deutschland und in England sind auch die Banknoten in Goldgeld einlösbar. Ich werde daher, wenn ich als Käufer von Gold auftrete, keinen höheren Preis für dasselbe bezahlen, als sich aus dieser Einlösung der Noten ergibt. Wo es aber zwei solche Einrichtungen gibt, nämlich einen unbegrenzten Käufer zu festen Preisen und einen unbegrenzten Lieferer zu festen Preisen, da entsteht dann ein fester Wert. Auf diese Weise kann man auch die Preise für das Petroleum befestigen, wenn man eine so organisierte Preisverwaltung einsetzt. Diese hat aber keinen Namen und wird deshalb von den Leuten oft übersehen. Es gibt infolgedessen viele Leute, denen das nicht ganz zum Bewußtsein kommt. Sie können in gleicher Weise auch die Festigkeit des Silberpreises hersteilen, wenn Sie das, was man in Deutschland mit dem Metall Gold macht, mit dem Metall Silber machen wollen. Im Jahre 18 58 hatte das Silber in Österreich einen solchen festen Preis. Wie kann man, solange in unserer Theorie des Geldwesens noch der Gedanke spukt, daß das Gold die Eigenschaft habe, einen festen Preis zu halten, sagen, daß das eine ausgebildete Theorie ist? Hier sieht man nicht, was in den versteckten Paragraphen steht und zusammengenommen eine staatliche Institution darstellt, welche die Festigkeit des Goldpreises oder früher des Silberpreises zur Folge hatte. Und gerade bei der rein verwaltungsrechtlichen Betrachtung muß dieses Verhältnis klar werden, es kann nicht versteckt bleiben, es kann nur dann verborgen bleiben, wenn man nur die Münz- teclinik betrachtet. Die nicht mehr ganz jungen Herren unter uns erinnern sich noch des Silberagios vor 1878 und später des Goldagios der Jahre 1892, 1898 Österreich und die staatliche Theorie des Geldes. 29 i und i 8 g 4 - Jetzt spricht niemand mehr davon. Heute wissen nur mehr die Gelehrten, was dieses sogenannte Agio bedeutet — der Einfachheit halber will ich nur vom Silberagio sprechen. Dieses Agio ist vom verwaltungsrechtlichen Standpunkt aus überaus leicht zu erklären. Es ist aber gar nicht vom Standpunkt der Metallisten zu erklären. Die vaJutarischen Geldarten haben kein Agio. Die bekommt man immer vom Staate geliefert. Hingegen verfallen die akzessorischen Geldarten, die neben dem valutarischen Geld herlaufen, zuweilen ins Agio. Der Silbergulden hat im Jahre 1860 ein Agio von etwa 20 % gehabt; der Silbergulden ist nämlich damals, im Jahre 1860, nicht valutarisches, sondern akzessorisches Geld gewesen. Es wurde in Papier bezahlt, welches nicht einlösbar war. Der Silbergulden hat immer einen Gulden gegolten, geradeso wie der Papiergulden heute einen Gulden gilt, weil diese Geltung dem Gulden staatsrechtlich verliehen war. Nun braucht nur eine Konjunktur einzutreten, wonach der Wert der Platte größer wird als die staatliche Geltung des Stückes. Auf diese Weise ist die komplizierte Frage des Agios spielend zu lösen. Denn die Geltung der Stücke hängt nicht vom Wert der Platte ab, die Geltung der Stücke ist etwas Juristisches, der Wert der Platte ist aber eine Erscheinung des Metallmarktes. Das hat sich besonders im Jahre 1878 gezeigt, als das frühere Agio des Silberguldens plötzlich verschwand und sich in ein Disagio verwandelte, das der Besitzer der Platte erlitten haben würde, wenn er den Gulden als Platte, als Silberstück etwa zum Versilbern usw. benützt haben würde. — Wenn es erlaubt ist, einen Umkreis zu ziehen, innerhalb dessen eine Theorie gilt und dasjenige, was außerhalb dieses Kreises fällt, als Ausnahme von dieser Theorie gestempelt wird, dann gebe man nur gleich das Gewerbe des Theoretikers auf. Eine Theorie muß vielmehr so eingerichtet sein, daß auch die schwierigsten Erscheinungen sich durch sie erklären lassen, sonst ist es eben keine Theorie. Eine Theorie muß derart beschaffen sein, daß aus derselben auch sogenannte abnorme, bisher unbegreifliche Erscheinungen sich erklären lassen. Ich muß von einer Theorie verlangen, daß sie so lange verallgemeinert werde, bis auch solche unbegreifliche Erscheinungen an die richtige Stelle gestellt und in die Theorie eingeschoben werden können. Alles andere ist nur Theorie — wenn ich so sagen darf — im Sinne eines Laien. Es ist der eigensinnige Ritt auf einem zu engen Gedankengang, ist vielleicht ein Kunststück aber keine Theorie. Eine weitere Errungenschaft der staatlichen Theorie ist folgende: i S. 197 ) und dieser berichtende Artikel machte eigentlich erst auf die neue Anstalt aufmerksam. Alljährlich, im November beginnend, wurden nun die Kurse wiederholt. Heule hat fast jeder Professor ein Seminar. Damals aber war es auf dem Gebiete der Staats- und Sozialwissenschaften etwas ganz Neues, und der Versuch war von höchster Bedeutung. Zugrunde lag ein dunkler Drang und Trieb nach Fortschritt, fürs Neue und Kühne; und begonnen wurde ohne ängstliches Bedenken, tastend, aber vertrauensvoll. Gelang etwas nicht, so fing er etwas Neues an. In der ruhelosen erfinderischen Kraft, in dem stets ungebrochenen Mut lag Engels größte Stärke, und hierdurch vor allem schaffte er sich übermächtiges Ansehen bei seinen Beamten, die seufzend zu sagen pflegten: „Ja, ja, Engel hat etwas Geniales.“ Das Seminar war zunächst ein roher Versuch. Es wurden Assessoren zur statistischen Ausbildung nach Berlin gesendet, wenn sie sich dazu gemeldet hatten; und daran schlossen sich einige Wilde an, zum Teil Ernst Engel. 325 künftige Professoren; im Kurse von 1 865/66 Schönberg und Knapp, im späteren Kurs A. Held, der früh Verstorbene, und noch später L. Brentano. Unter den Assessoren waren manche reich oder vornehm, oder beides; lernbegierig waren sie nicht, aber sie benutzten die Gelegenheit, ein Jahr in Berlin zuzubringen. Ganz regelmäßig erschienen sie nur in den Vorträgen des Chefs; im übrigen vermehrten sie bei Tag und Nacht ihre großstädtische Lebenserfahrung. Dabei waren sie gute Kameraden und vertrugen sich mit den Wilden, die meist Doktoren waren, ganz leidlich, weil deren Ausdauer, Interesse für Sachen und mannigfaltigere Bildung doch vieles ersetzte, was an Lebensalter und an jenen Erfahrungen etwa abging. Der stets übernächtige Assessor betrachtete den standhaft arbeitenden jüngeren Doktor als ein unheimliches, aber achtbares Geschöpf. Von den Vorträgen waren natürlich die von Dove über physikalische Geographie die wissenschaftlich bedeutendsten, aber sie gehörten nur zum Schmuck. Die anderen waren von sehr verschiedenem Wert. Nicht leicht ist es, von Engels Vorträgen Rechenschaft zu gehen. Mit Vorliebe begann er bei den allgemeinsten Fragen, zum Beispiel Definitionen der Statistik; trug springend alle bisher geäußerten Meinungen vor und entwarf dann ein Schema der Einteilung, wie dies ja auch in fast allen seinen Abhandlungen wiederkehrt. Das Ganze war lebhaft und sprudelnd. Man hörte gern zu, wie immer von neuen Seiten die Schwierigkeit der Statistik an allerlei Erlebnissen erläutert wurde. „Kommt da eines Tages jemand zu mir und fragt, wie viele Schwefelhölzer jährlich verbraucht würden. Nun, wie viele verbrauchen Sie denn? frage ich; darauf sagt er: nu, das weiß ich nicht. Da sagte ich: nu, wenn Sie Ihre Schwefelhölzer nicht wissen, woher soll ich denn alle wissen?“ So ging es immer fort, eine hoch persönliche Leistung, gar nicht kathedermäßig, wie er auch nach Schluß immer noch einige Minuten im Zimmer blieb, um sich auszusprechen. „Warum haben Sie denn vorhin über die Schwefelhölzcr nicht gelacht? Gewiß habe ich die Geschichte schon einmal erzählt; aber Sie wissen doch: der Mensch hat nicht lauter neue Seiten, der Mensch ist nämlich wie eine Litfaßsäule.“ Und in dem Gelächter, das nun entstand, zog er sich in sein Zimmer zurück. Die Hauptsache beim Seminar war der Verkehr mit dem geistig so beweglichen Chef, der mit gutmütigem Interesse unserem Eifer Nahrung gab und uns liebevoll beobachtete. Die wöchentlich staltfindende Kneipe 326 V. Lehrer und Freunde. wurde mitunter von hervorragenden Gästen besucht. Auch das Haus Engels stand uns offen, es war durch und durch anspruchslos und gemütlich. Die Kinder waren damals noch unerwachsen. Jedermann fühlte heraus, daß es eine ungewöhnlich glückliche Ehe war, was uns mit erhöhter Achtung erfüllte; und wir freuten uns, wenn wir hie und da die Frau oder die Kinder in dem Garten begrüßen konnten, der seitdem längst durch Neubauten verschlungen ist. Von allen Mitgliedern des Seminars war wohl A. Held derjenige, den Engel am meisten geliebt hat, und doch war Held gar keine statistische Natur, machte sogar nie den leisesten Versuch nach dieser Richtung. Es bestand eine rein persönliche Zuneigung, verstärkt durch den gemeinsamen Zug zwanglosen Wohlwollens gegen alle, vielleicht auch durch beiderseitige Schätzung enzyklopädischer Studien. Aber auch anders geartete Naturen, die auf kleinere Arbeitsgebiete viel Kraft verwendeten, haben Engels liebenswürdige Unterstützung hoch zu rühmen gewußt; man vergleiche das Vorwort zu L. Brentanos .„Arbeitergilden der Gegenwart“. Denn das Seminar war für die jungen Gelehrten ein Ort der Anregung, eine Arbeitsgelegenheit, ein geselliger Mittelpunkt Gleichstrebender; es war aber auch ein neues Feldgeschrei für den Unterlicht und ein neues Banner für die Forschung. Es war eine pädagogische Tat, junge Gelehrte aus ihrer Vereinzelung herauszureißen, ihnen Gelegenheit gegenseitigen Kennenlernens und Selbstbeurteilens zu verschaffen und sie in lebendigen Verkehr mit Lehrern zu versetzen. Auch selber lehren durften sie hie und da, natürlich nur auf Grund von Verabredung und Vorbereitung, etwa als Ersatz bei Verhinderung der Lehrer. So begreift sich’s, daß auch unstatistische Naturen gern und mit Vorteil dort gewesen sind. Aber auch im Auf werfen des statistischen Banners lag eine sehr bedeutsame Leistung, die, weil sie ihren Dienst getan hat, heute nicht mehr so lebhaft empfunden wird. Aller Universilätsunterricht in diesen Fächern beruhte damals auf einer Begriffsdogmatik, wie sie dem sogenannten gesunden Menschenverstand der Engländer des achtzehnten Jahrhunderts angemessen war. Dies dürre Lehrgebäude war veraltet, alles sehnte sich nach neuem Inhalt. Davon bot sich zweierlei dar: Geschichte und Statistik. Die Bewegung für Wirtschaftsgeschichte (obgleich Roschers Werke schon bestanden) brach erst später los; während es Engels Verdienst ist, die Statistik damals in die Höhe gehoben, in den Ernst Engel. 327 Gesichtskreis und in die Erreichbarkeit der Nationalökonomen gebracht zu haben. Seitdem arbeitet der Deutsche mit Material; und seitdem lehrt der Deutsche, indem er zugleich durch Umgang erzieht. Und hierdurch hat Engel, der nicht Professor war, nachhaltig auf die Universitäten eingewirkt. Er gehört in die Reihe der Unzünftigen, die in unseren Fächern so unaussprechlich viel bedeuten; List hatte wohl den Titel, aber er war kein Professor; Lassalle, Fr. Engels, Marx waren freiwirkende Gelehrte oder doch Schriftsteller, und in diese Reihe gehört auch Ernst Engel, dem etwas amerikanisch Selbstgewachsenes anhaftete, obgleich er nicht im Auslande erzogen war. Als der Kurs von 1 865/66 in sein zweites Semester trat, gab es nur noch wenige, die in der allgemeinen politischen Aufregung und im ewigen Streite der Parteien weiter zu arbeiten vermochten. Die feudaleren Assessoren hatten schon im Februar von beschlossenem Kriege gemunkelt. Im Frühjahr kam ein halbes Dutzend Offiziere in die Ri- bliothek, still und eifrig böhmische Materialien sammelnd; zum Ärger des Chefs wollten sie einige Quellenwerke sogar auswärts benutzen. Die große Juni-Entscheidung ergriff dann jeden wie ein Wirbelwind und schleuderte ihn in seine Militärverhältnisse zurück. Das große Wort der Mobilmachung fiel. Je nach der Vermögenslage verschaffte der eine sich wollene Unterkleider, der andere ließ sich aus Ostpreußen ein paar kräftigere Reilpferde kommen. Durch die Lindenstraße kam ein endloser Zug blaukilteliger Rheinländer, mit verdrossenen Mienen. Eine seltsam bunte Reilerschar, die Stabswache, ließ sich sehen; und eines Morgens erscholl der ungeheure Jubel der Schuljugend, die man frühzeitiger entlassen halte wegen der siegreichen Gefechte von Nachod und Skalitz. Zum erstenmal schmückten sich die Häuser mit Fahnen, und jedermann dachte nur noch an Krieg und Sieg. In dieser allgemeinen Verwirrung fand der Kurs sein Ende; aber das freundliche Verhältnis zu Engel dauerte fort, und das Andenken an ihn wird lebendig bleiben. Er pflegte zu sagen: „Der Wert eines Ruches besteht in dem, was es anregt.“ Man könnte diesen Spruch auf sein ganzes Lehen anwenden: seine Redeutung lag in dem, was er anregle. Das versichern einstimmig alle, die ihm nahe getreten sind, und am meisten fühlen es diejenigen, die noch in bildsamer Jugend standen, als er auf der Höhe seiner Kraft war. Georg Hanssen. Erinnerungen aus den Jahren 1863—1893. Als vor einigen Jahren der Göttinger Nationalökonom Soetbeer starb, wußte jedermann in Deutschland, wer das war; denn eine wahrhaft erstaunliche Tätigkeit für die Neuordnung des deutschen Geldwesens hatte seinen Namen jedem Zeitungsleser geläufig gemacht. Nun ist in Göttingen ein anderer Nationalökonom, Georg Hanssen, gestorben (i 8 g 4 ), ebenfalls wie Soetbeer ein Hamburger von Geburt. Aber kennt jedermann Hanssen? In weiteren Kreisen fast niemand. In engeren Kreisen wird er desto höher verehrt, ja gefeiert. Alle Pfleger der agrarischen Nationalökonomie kennen seinen Namen und nennen ihn stets mit Ehrfurcht, heute so sehr wie ehemals. Das hohe Alter von 85 Jahren, das er erreicht hat, könnte zur Vermutung führen, daß Hanssen seinen Ruhm überlebt habe. Das ist. aber ganz und gar nicht der Fall, im Gegenteil, die Anerkennung ist stets im Steigen gewesen und wird nie zurückgehen; nur war sie von jeher auf die Kreise der Wissenschaft beschränkt. Seit 1862, also etwa seit seinem 53 . Lebensjahr, war Hanssen Mitglied der Berliner Akademie; und in Göttingen hat man seine Marmorbüste, gleichzeitig mit dem Bildnis des großen Physikers Wilhelm Weber, in der Bibliothek aufgestellt, als er noch lebte — eine Büste, die, beiläufig gesagt, von geistreichster Ähnlichkeit ist. Es kann also nicht die Rede davon sein, daß er unerkannt geblieben wäre, nur in die Zeitungen kam er nicht, und das kam von allerlei persönlichen Eigenschaften her. Es fehlte ihm vor allem jede Art der Betriebsamkeit. Mit völliger Gemütsruhe ließ er sich gehen; seines eigenen Wertes gewiß, ging er seinen Lieblingsgedanken nach; was er da an Beute erhaschen konnte, nahm er mit, und was auf der Seite lag, das ließ er liegen. Schüler hat er nie ausgebildet, und daß er trotzdem Anhänger hat, das ist nur dem Inhalt seiner Werke, nicht aber seiner Lehrkraft zu verdanken. Man mußte ihm sogar Zureden, bis er sich entschloß, seine sehr zerstreuten agrarhistorischen Abhandlungen zu sammeln, die jetzt in zwei Bänden (1880 und i884) vorliegen. Nur einmal hat er eine äußere Gelegenheit ergriffen, um eine größere Georg Hanssen. 329 Arbeit abzuschließen. Die St. Petersburger Akademie hatte im Hinblick auf die Reformen Alexanders II. eine Preisaufgabe gestellt, und Hanssen reichte seine Schrift über die Aufhebung der Leibeigenschaft in Schleswig und Holstein ein. Natürlich wurde sie gekrönt und 1861 von der Akademie herausgegeben. Es handelt sich dabei in der Hauptsache um die östliche Ecke von Holstein, fast nur um etwa 4 o Rittergüter, während Sugenheim — der mit Recht ebenfalls einen Preis erhielt —■ alles aus ßibliotheken zusammensuchte, was unter dem Stichwort „Leibeigenschaft“ aus allen Staaten Europas aufzutreiben war. Aber aus welchem Werke lernt man mehr? Zweifellos aus dem Ilanssens, der eine erschöpfende Darstellung der Sache und nur dieser Sache gab. Während seiner ßcrliner Zeit (18G0 bis 1869) waren seine Vorlesungen nicht gerade sehr besucht, auch eigentlich nicht beliebt. Er trug nach einem sorgfältig ausgearbeiteten Hefte vor, brachte sehr viele Tatsachen zu Gehör, war überaus vorsichtig im Urteil, beinahe zweifel- süchtig, und deutete stets auf die tausend Schwierigkeiten der Praxis hin. Nie war er parteiisch und nie beredt. Es kam alles gewissenhaft, aber kühl heraus. Man vermißte bei ihm etwas Freudigkeit und Wärme. Dazu sprach er das Deutsche aus wie ein Schleswiger aus dem höchsten Norden — denn daher stammten seine Eltern —; und der Mitteldeutsche glaubte in ihm einen Dänen vor sich zu haben. Der erste Eindruck aus seinem Hörsaal — es war an einem frostigen Vormittag Ende April i 863 — ist mir noch lebhaft in Erinnerung: das Rild des stimmungslosen Professors. Der Gegenstand war theoretische Nationalökonomie; aber alle allgemeinen Gedanken waren überwuchert durch zahllose Rei- spiele, und jeder an dogmatischen Vortrag gewöhnte Hörer fühlte sofort, daß hier kein Dogmatiker sprach. Das wäre ja an sich kein Unglück gewesen — aber warum mußte gerade er Dogmatik vortragen wollen? In München — so kam es mir vor — war doch dies Fach ganz anders vertreten gewesen. Seine Sprechstunden zu Hause — er wohnte in der Grabenslraße — hatte er auf 8 Uhr morgens angesetzt. Harmlos ging man hin: aber das Erstaunen der Dienstboten verriet, daß ein solcher Resuch fast unerhört sei. Es dauerte eine halbe Stunde, bis er kam, sichtlich gestört und wenig geneigt, auf die persönlichen Verhältnisse des ratbedürf- ligen Zuhörers einzugehen. Die gelbliche Gesichtsfarbe und die dunkelbraunen Augen erweckten die Vorstellung eines Leberleidenden. Sein Rat war: „Lesen Sie Rau!“, das damals verbreitetste, allgemein bekannte, 330 V. Lehrer und Freunde. jedem Studenten selbstverständliche Handbuch. Mit dem Zweifel, ob es weise gewesen sei, nach Berlin zu gehen, stieg man die drei Treppen wieder hinunter. Und dieser Mann war, freilich an anderen Orlen, ein vorzüglicher Gesellschafter. Von seinen guten Geschichten, die er stets vorrätig hatte, mag sich der geistvolle Ihering manche aufgeschrieben haben, wie das so seine Gewohnheit war. Und auch Wilhelm Weber ging mit niemandem lieber als mit seinem alten Freunde Ilanssen, als sie wieder in Göttingen vereint waren, nachmittags auf die benachbarten Höhen spazieren. Wenn er nicht erzählte, pflegte Hanssen endlos auszufragen, nie nach persönlichen Verhältnissen; denn er hatte die Zurückhaltung des Nieder 1 - deutschen an sich, sondern immer nach Sachen, die der Begleiter oder Besucher etwa aus seiner Erfahrung kennen mochte: Arbeitslöhne, Getreidepreise und dergleichen merkte er sich gern. Im Winter 1 863/64 wurde ein neuer Versuch gemacht, ihn zu hören. Er las Finanzwissenschaft, und diesmal ging es besser. Wir waren etwa zwanzig Mann und haben tapfer ausgehalten. Man fühlte durch, daß er in seinem Fahrwasser war: die festen, sicheren Kenntnisse des ehemaligen Kopenhagener Kammerrats wirkten mit. Noch besser gefiel uns die andere Vorlesung, genannt praktische Nationalökonomie: trotz des unfreien und etwas steifen Vortrags hatten wir den Eindruck des Mannes, der seine Sache vorzüglich verstand und der uns Anfängern furchtbar überlegen war. Einmal, so um Weihnachten herum, wurde er sogar lebhaft; er schilderte den Zustand der holsteinischen Gutsuntertanen im 18 . Jahrhundert; offenbar halten sich seine monographischen Erinnerungen von 1861 zwischen die Blätter seines Heftes gedrängt; es war, als ob auf einen Augenblick die Sonne durch die Wolken bräche. Wie dankbar waren wir —■ denn er halte uns nicht verwöhnt! Und nun gar im Februar i864 geschah das Unerhörteste: er trat am Ende der Stunde vom Katheder herunter, stellte sich vor die erste Bank und sagte mit sichtlicher Aufregung: „Bei Eckernförde hat eine preußische Batterie den Rolf Krake vertrieben.“ Dies dänische Panzerschiff kannte damals jedermann. So erfreulich die Nachricht war — noch mehr wirkte auf uns, daß der zugeknöpfte ältere Herr Empfindungen hatte. Nicht als ob er die Dänen als solche gehaßt hätte — dazu kannte er sie viel zu gut; aber der alte Schleswiger regte sich in ihm, er sah die Zeit der Unabhängigkeit herannahen: er halte schleswig-holsteinisches Blut. Georg Hanssen. 331 Später, im Winter 1 865/66, habe ich Vorträge von ihm im Königl. Preuß. Statistischen Bureau gehört, wo cler Direktor, Dr. E. Engel, sehr zeitgemäß einen Lehrkursus eingerichtet hatte. Hanssens Heft war freilich wiederzuerkennen; aber als Mensch war er wie ausgewechselt: unter Doktoren, Assessoren, künftigen Dozenten, mitten am Tisch — ohne Katheder — fühlte er sich behaglich, war redselig und zugänglich und ging auf alle Streitpunkte des damaligen politischen Konflikts mit Wärme, oft mit schonungsloser Leidenschaft ein. Offenbar war also das studentische Publikum nicht sein Fall, er wollte von reiferen Hörern umgeben sein. Wir taten ihm innerlich Abbitte: welche reiche und lebhafte Natur! Welch ein selbständiger Geist, welcher genaue Beobachter! Es war nun jedem klar: hier lag die ursprünglichste Begabung vor; eine ganz eigenartige Persönlichkeit, kein Geschöpf des bloßen Fleißes und der Beharrlichkeit. Nicht die Spur vom trockenen Gelehrten bei allem Beichtum des Wissens. Wenn er Briefe schrieb, so waren sie von ungezwungener Feinheit und Anmut; schrieb er aber Abhandlungen, so waren sie schwer, von einiger Härte, ein zyklopischer Gedankenbau — lauter Blöcke ohne Mörtel. In einer Tischrede, die er bei seinem Jubiläum hielt, kam auch der feine Humor zutage, den er sonst aufs Zwiegespräch versparte. Er erzählte da von seinem Doktorexamen vor 5o Jahren: „Von dem Vielen, was die Herren Examinatoren wußten, wußte ich wenig; und von dem Wenigen, das ich wußte, wußten die Herren Examinatoren — nichts!“ Wie hat die Tafelrunde von etwa 5o Teilnehmern damals über diese Schilderung gelacht, die er mit köstlichem Mienenspiel seines faltenreichen Gesichtes begleitete. Das war er selbst, wie er leibte und lebte. Ihn hat es nie bekümmert, ob er alle Bücher gelesen habe oder nicht. Denn wohin er griff — wenn er griff — da hatte er stets etwas Eigenartiges in der Hand. Sein schlichter Lebenslauf enthält eine Wendung, die nicht jedem sofort verständlich ist: im Jahre 1869 , als der Göttinger Lehrstuhl wieder frei wurde, erbat sich Hanssen die Gunst und erlangte sie, von Berlin dorthin zurückzukehren; also von Berlin, wo er wohlbestallt als sechzigjähriger Ordinarius und als Mitglied der Akademie in der preußischen Hauptstadt saß, nach Göltingen, dessen Wall damals noch stand und dessen Ländlichkeit und Bescheidenheit als Wohnort geradezu rührend waren. Warum? Offenbar weil ihm Göttingen besser gefiel; 332 V. Lehrer und Freunde. dort, waren alte Freunde, dort ging es ruhiger her; der größere Wirkungskreis Berlins war für ihn keine Lockung. Eine Dozentennatur war er nicht, er wählte, wie ein stiller Gelehrter wählt, und bereute es nie. Denn er war eben ein stiller Gelehrter, ein Mann, wie sie früher häufiger heranwuchsen als jetzt. Was andere darüber denken mochten, das war ihm einerlei. Seine Arbeitsweise war ganz anders als die seiner Fachgenossen. Der geistvoll konstruierende Lorenz v. Stein in Wien ist sein Gegenpol; denn Ilanssen systematisierte nie und war groß in der Einzelforschung, von der jener nichts wissen wollte. Der Münchener Staatsrat v. Hermann war ein ganz hervorragend dogmatisch angelegter Kopf: Ilanssen war es, wie erwähnt, gar nicht. Wilhelm Roscher in Leipzig, mit seiner alles berührenden Belesenheit, schrieb große, vielbändige Werke. „Dazu bin ich nie gekommen“, pflegte Hanssen zu sagen, und man wußte nicht, ob es nur Bescheidenheit war oder auch ein wenig Schalkheit, wenn er dies so ruhig zugab. Eine gewisse Ähnlichkeit hat er mit II. v. Thünen, nur war dieser ein Autodidakt, und Ilanssen war ein Gelehrter; aber beide arbeiteten mit Vorliebe über landwirtschaftliche Betriebssysteme, beide taten es monographisch, beide standen durchaus auf deutschem Boden, ohne Abhängigkeit vom Auslande. Hanssens liebstes Forschungsgebiet war die Dorfverfassung und insbesondere die Gemengelage der Äcker auf der Flur. Dazu hatte ihn früh ein Däne, Olufsen, angeregt, dessen Ergebnisse er mitgeteilt und dann weitergeführt hat. Von hier aus wagte er die sonderbare Agrarverfassung der sogenannten „Gehöferschaften“ im Regierungsbezirk Trier zu schildern. Es sind dies Bauernschaften an der Saar, die noch inmitten unseres Jahrhunderts periodisch ihre Äcker und sogar ihre Feldgärten neu verteilten, freilich nur im Umkreise der Berechtigten. Für den Landwirt Schwerz war dies nur eine Seltsamkeit gewesen. Ilanssen schilderte die ganze Sache aus dem Vollen, so daß man sie begriff und vernünftig fand; daß er diese Verfassung für älter hielt, als sie zu sein scheint, bedeutet nicht viel; die Hauptsache war, daß er den fremdartigen Zustand in seiner Ganzheit faßte und völlig zur Anschauung brachte. Die Abhandlung hierüber wird stets eine Quelle der reichsten Belehrung bilden; wer sie nicht versteht, der hat noch etwas zu lernen; sie ist sozusagen der Prüfstein, ob man die Anfängerschaft hinter sich hat oder nicht. Ein anderes seiner großen Themata war die Frage nach dem ältesten Georg Hanssen. 333 System des landwirtschaftlichen Betriebs. Man glaubte früher, dieses älteste System sei die Dreifelderwirtschaft — was aber schon Roscher mit Recht bezweifelte. Hanssen zeigte nun den richtigen Weg: es war die wilde Feldgraswirtschaft. Regellos wurde ein Fleck Landes aus der Weide herausgenommen und, solange es ging, mit Getreide bestellt. War das Land erschöpft, so fiel es wieder in die Weide zurück, und anderswo wurde ein neuer „Schlag“ für den Getreidebau ausgesondert. Hanssen wußte dies dergestalt aus der Natur der Sache zu begründen, daß er alle die endlose Auslegerei alter Schriftsteller siegreich zur Seite schob. Dieser kühne und glückliche Versuch, aus reiner Sachkenntnis heraus zu sagen: „so muß es gewesen sein“, trägt ganz und gar den Stempel seines Geistes. Endlich hat Hanssen unstreitig das meiste getan, um die Natur des Rittergutes unserer Ostseeländer zu erschließen. Wie dieser Großbetrieb anwuchs durch „Legen“ von Bauerngütern; wie die übrig bleibenden Bauern zu immer steigenden Frondiensten für den Gutsherrn genötigt wurden: das haben wir von ihm gelernt. Und nicht minder dies: die Befreiung der Bauern aus der sogenannten „Leibeigenschaft“ konnte nur geschehen unter tiefgreifender Änderung der Wirtschaft. Im östlichen Holstein sind damals die Gutsbetriebe meistens zerschlagen und bäuerlichen Pächtern zugeteilt worden, die nun allerdings frei sein konnten. Dabei haben auch die landwirtschaftlichen Betriebssysteme sich mannigfach verändert, und so hängt diese ganze Neuordnung aufs engste mit den Fragen zusammen, die für Hanssen im Vordergrund standen: er zeigte stets mit Vorliebe die Bedingungen auf, durch welche die Wandlungen in der Landwirtschaft herbeigeführt werden; natürlich sind hier nur die gesellschaftlichen (nicht die naturwissenschaftlichen) Bedingungen gemeint, die auf die Technik der Landwirtschaft zurückwirken. Geradezu unbegreiflich war es, wie wenig Hanssen in seinen Vorlesungen das zur Geltung brachte, was er selbst erforscht hatte. Er fühlte sich an die herkömmliche Form des Unterrichts, etwa im Sinne der Rauschen Werke, innerlich gebunden. So klar und kraftvoll, so reich und gedrängt er schrieb, so war dies nur ein unbewußter Nebenerfolg seiner scharfen Auffassungsgabe und nicht eigentlich künstlerisches Wollen! Sonst wäre der redende Lehrer dem schreibenden Forscher ähnlicher gewesen. Aber es gibt eine unfehlbare Probe auf die Echtheit des Gedankengehaltes: wenn ein Dozent viele Wochen lang das vorträgt, was bei Hanssen steht, und wenn dabei die Zuhörer bis auf den letzten 334 V. Lehrer und Freunde. Mann zusammenbleiben und mit nie nachlassender Spannung bis in die entlegensten Gebiete folgen, dann weiß man, was die Quelle wert ist, und dieser Beweis wird Jahr für Jahr geführt — nur darf ich leider nicht verraten, an welcher Universität es geschieht. Dem alten Herrn ist dieser Umstand nicht verborgen geblieben, und er müßte von Stein gewesen sein, wenn er sich nicht darüber gefreut hätte. Er fürchtete einmal, den zweiten Band seiner Abhandlungen nicht mehr fertig herausgeben zu können und bat damals seinen jüngeren Verehrer, im Notfälle für ihn einzutreten. Glücklicherweise ist es nicht nötig gewesen. Schon um Ostern 1893 war der hochbetagte Forscher schwer bedrückt durch die Leiden des Alters. Er saß in Kissen eingebettet auf dem Sofa, erkundigte sich aber voll Teilnahme nach jüngeren Fachgenossen, sogar nach den allerjüngsten; er klagte nur, daß ihm das Ausgehen schwer falle, und daß er längere Schriften nicht recht bewältigen könne. Beim Abschied wollte er aufstehen, aber es ging nicht ohne Hilfe: man mußte ihm beide Hände reichen, und so schwang er sich in die Höhe, wurde wieder der Alte, als er stand, und konnte nicht genug Glück auf den Weg wünschen. Er schlang zum Abschied die Arme um seinen Besucher und drückte ihn an sich. Unten auf der Straße war es einem zumute, als wäre man schon Zeuge seines friedlichen Hingangs gewesen; auch die friedlichste Trennung erschüttert, und man sucht Trost in dem Gedanken, daß er wenigstens wisse, wie sehr man ihn geliebt habe. Ilanssen stammte aus einer Zeit, in der es auf deutschem Boden noch keine Sozialpolitik gab. Die großen Gegensätze der gesellschaftlichen Klassen schlummerten in seiner Jugend noch. Er schrieb zunächst nur die Geschichte der Wirtschaft, aber indem er dies tat, ebnete er einer jüngeren Generation den Weg. Seine Schüler, die der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstammen, haben die sozialpolitische Seite der Geschichte des Kitterguts hinzugefügt. Der Meister hat sie hierzu nicht aufgefordert und nicht angeleitet; aber ohne ihn, das heißt, ohne seine grundlegenden, gedankenreichen Schriften, wäre das nie unternommen worden. Deshalb nennen wir den Namen unseres Lehrers stets mit Dankbarkeit und Ehrfurcht, denn er ist als Forscher groß gewesen, und vom Forschen allein lebt schließlich doch die Wissenschaft. Hanssens Lebenserinnerungen. [Vortrag, gehalten in der Sitzung des Vereins für Sozialpolitik in Wien, 27. September 1909, abgedruckt in den Schriften des Vereins, Bd. 132.] Am 3 i. Mai 1909 waren hundert Jahre $eit der Geburt Georg Hanssens verflossen. Der Verein für Sozialpolitik hat mich, der ich ein Zuhörer Hanssens gewesen bin, aufgefordert, in der Versammlung zu Wien sein Andenken zu erneuern, das Andenken unseres größten Agrarforschers. Seine Familie ist im Besitze von eigenhändig auf gezeichneten Lebenserinnerungen, i 36 eng beschriebene Seiten 1 ; ganz sorgfältig in allen Daten; in ruhigem Ernst und in einfacher Sprache wird darin erzählt, wie dies Leben verlaufen ist. Ich habe die Erlaubnis erhalten — und sage dafür Dank — aus dieser Quelle von unbestreitbarer Echtheit zu schöpfen. 1 Die handschriftlichen Lebenserinnerungen (ohne Überschrift) bestehen aus zehn Abschnitten, bezeichnet durch A, B, C usw. bis K. Jeder Abschnitt hat eine Überschrift: A. ’* Die Jugendzeit in Hamburg bis zum Abgänge zur Universität, Ostern 1827. B. In Heidelberg vom Frühjahr 1827 bis zum Auszug im August 1828. Winter 1828/29 in Weinheim an der Bergstraße. Sommer 1829 auf dem Sehweizerhofe bei Ellwangen. In Kiel Wintersemester 1829/30. Reise durch das Herzogtum Schleswig im Sommer 1830, und Rückkehr nach Kiel im Herbst 1830. C. Kiel im Wintersemester 1830/31. Daselbst promoviert 13. Mai 1831 und bis zur Abreise nach Heidelberg im Januar 1832 literarisch beschäftigt. D. Privatisierend in Heidelberg Febr. bis Aug. 1832 und nach einer Badekur in Kissingen Aufenthalt in Jena usw. In Hamburg Nov. 1832 bis Febr. 1833. Privatdozent in Kiel Ostern 1833 bis Michaelis 1834. Berufung nach Kopenhagen. E. In Kopenhagen Herbst 1834 bis Herbst 1837. F. Professor an der Universität Kiel Michaelis 1837 bis Ostern 1842. G. Professor an der Universität Leipzig Ostern 1842 bis Ostern 1848. II. Göttingen Ostern 1848 bis Michaelis 1860. (Erste Göttinger Periode.) J. Berlin Herbst 1860 bis Frühjahr 1869. K. Göttingen, zum zweitenmal, von Ostern 1869 bis .... Am Schlüsse steht das Datum: Juli 1888; worauf einige Nachträge folgen. Die Lebenserinnerungen sind veröffentlicht durch H. Hanssen (den Sohn von Georg Hanssen) im 40. Bande der Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Kiel 1910. 336 V. Lehrer und Freunde. Es ist ein einfaches Leben, erzählt von einem kindlich frommen Manne; und zugleich erscheint darin das norddeutsche Wesen in einem Musterbeispiel, dem ich kein gleiches an die Seite zu stellen wüßte: Ilanssen ist Schleswig-Holsteiner in der einfachsten und klarsten Gestalt. Über seine Jugend berichtet er so: Ich bin geboren zu Hamburg den 3 i. Mai 1809. Mein Vater stammte aus dem Dorfe Satrup auf der Halbinsel Sundewitt, wo er am iS. Januar 1772 als zweiter Sohn eines Hufners das Licht der Welt erblickte.“ Dieser Vater wurde nach seiner Konfirmation in die Lehre zu einem Krämer nach Eokernförde gegeben. „Mein Vater hatte in der Dorfschule ... nur bitter wenig lernen können. Der Prinzipal ließ ihn vier Winter hindurch von dem Rektor der Stadtschule in einigen wöchentlichen Stunden abends unterrichten, den ersten Winter in der deutschen Sprache, da mein Vater nur den nordschleswig-dänischen Dialekt kannte; und in anderen Kenntnissen in den folgenden Wintern, sogar in Mathematik, für welche mein Vater besondere Begabung zeigte.“ „Nach diesen vier Lehrjahren wurde er Kontorist in Hamburg mit freier Station und 5 o Talern Hamb. Cour. Gehalt. Später erhielt er eine etwas bessere Stelle auf dem Kontor eines Geldwechslers, der zugleich Bankiergeschäfte machte. Nachdem er hier mehrere Jahre beschäftigt gewesen, etablierte er sich mit einem anderen Kommis desselben Prinzipals als Geldwechsler (Firma: Klingner und Hanssen).“ „Als mein Vater 1808 sich verheiratete, hatte er für seinen Anteil zirka 100000 Mk. Hamb. Cour, erworben. 1812 (oder i 3 ) brach die Firma infolge von Verlusten während der * Zeit der französischen Okkupation Hamburgs zusammen. Mein Vater gründete sodann für sich allein ein Handelsgeschäft anderer Art mit dem Vermögen meiner Mutter, welche auch die eigentliche Seele dieses Geschäfts war. Nach ihrem Tode im Jahre 1819 ging es aber wieder rückwärts bis zu baldiger völliger Aufgabe des Geschäfts. Den Rest des Vermögens verlor mein Vater durch übernommene Bürgschaften. Ich verlebte vom 10. Lebensjahre an ohne mütterlichen Ersatz und weibliche Einwirkung eine freudlose Jugend im Hause. Nun begann eine Periode eigentlicher Not für meinen armen geliebten Vater: er hatte keinen irgend gesicherten Erwerb; er fing dies Hanssens Lebenserinnerungen. 337 und jenes an, immer ohne Erfolg. Wir zogen von einer bescheidenen Wohnung in eine andere noch beschränktere und billigere, zuletzt weit hinaus in die Vorstadt St. Georg, in eine Wohnung mit nur einer Stube und einer Kammer für 20 Taler jährlich, wofür die gleichfalls arme Hausfrau noch die Verpflichtung hatte, etwas Mittagessen für uns gegen Lieferung des nötigen Materials zu kochen. Das Mittagessen bestand meistens nur aus Grütze oder dergleichen und Kartoffeln, zu welchen wir uns eine Leberwurst kauften. Brot, Butter, Kaffee hielten wir uns selber, besorgten auch selber die Reinigung der Zimmer und das Aufmachen der Betten. Die halbjährliche Miete von 10 Talern konnte mein Vater einmal nur dadurch bezahlen, daß er die Werke von Wieland, seinem Lieblingsschriftsteller, verkaufte. Alte Bekannte, welche von meinem Vater in seinen besseren Tagen viele Gastfreundschaft genossen hatten, schenkten zuweilen — abgetragene Kleider, welche mein Vater durch einen Flickschneider für uns zustulzen ließ. Mehr Not machte die Anschaffung und Reparatur des Fuß werks; wir Kinder hatten keine Strümpfe und oft nasse Füße, wenn unsere Stiefel defekt geworden waren. Als ich Tertianer geworden war, flehte ich zu dem allgütigen Gott einmal auf einem einsamen Spaziergange, mir Gelegenheit zu geben, etwas zu verdienen durch Privatstunden an jüngere Schulknaben, die der Nachhilfe zu Hause bedurften — und er erhörte mich. Alsbald wurde mir die Erteilung eines solchen Unterrichts zugewendet in einer wohlhabenden Familie: zwei Stunden wöchentlich an den schulfreien Mittwochs- und Sonnabendsnachmittagen, die Stunde honoriert mit 4 Schillingen (= 3 Sgr.). Um diese 8 Schillinge zu verdienen, mußte ich zwei weitere Stunden, hin- und zurückgehend, aufwenden. Es war ein kleiner Anfang, aber immer doch ein Anfang, welcher sich gedeihlich entwickelte. Jene Familie gewann mich lieb; man erquickte mich mit Kaffee, lud mich ein für allemal ein, Sonnabends zum Abendbrot zu bleiben, erhöhte das Honorar von 4 auf 6 Schillinge die Stunde und empfahl mich an Bekannte zu gleichem Berufe. Als ich Primaner geworden war, unterrichtete ich schon Tertianer, mit denen ich Klassiker las. Das Honorar betrug später 1 Mark, und ich verdiente nun so viel, daß ich auch Ferientouren machen und zum Unterhalt meiner Angehörigen etwas beizutragen imstande war. Das gab mir einen geistigen Knapp. 22 338 V. Lehrer und Freunde. Aufschwung, der mich auch meinen gedrückten Gesundheitszustand leichter ertragen ließ. Ich war in den unteren Klassen der lateinischen Schule des Jo- hanneums nur ein mittelmäßiger Schüler. In Sekunda und Prima gehörte ich aber zu den besten Schülern, welche eine Art Elite bildeten und, wenn nicht durch stetigen Schulüeiß, so doch durch den Drang nach wissenschaftlicher Erkenntnis und durch das Streben nach selbständiger geistiger Entwicklung sich auszeichneten.“ Von den Lehrern erwähnt Ilanssen einen, namens Ullrich: „er behandelte den Thukydides ernst grammatikalisch; wir mußten uns deutlich machen, warum in diesem oder jenem Satze nicht diese, sondern jene Partikel gebraucht worden. Der Thukydides ist später meiner Gedankenwelt entrückt; der Methode Ullrichs verdanke ich aber, daß ich, von Natur flüchtig, mich später auf einem ganz anderen Gebiete — der Statistik — einer größeren Genauigkeit befleißigte.“ Im Frühjahr 1827 konnte ich den Abgang zur Universität ins Auge fassen. Die Möglichkeit dazu eröffnete mir in erster Linie mein edler Schulfreund Palm, welcher Ostern dieses Jahres abgehen wollte und auch ferner mit mir zusammen zu leben wünschte. Er nannte mich seinen Mentor, da ich in einigen Unterrichtsgegenständen ihm voraus war und, was schwerer wog, ihn für eine idealere Auffassung unserer Lebensaufgabe begeistert hatte. In anderer Beziehung war er aber mein Mentor, mein Vorbild wegen seiner feinen Gesittung, seiner Milde, Besonnenheit und geistigen Ruhe; er zähmte mein ungestümes Wesen. Sein vermögender Vater bewilligte ihm einen Wechsel von 100 Louisdor, damals der übliche Satz für die studierenden Söhne der Hamburger Patrizier. Er versprach mir hiervon 20 Louisdor jährlich abzugeben, und er hat dies Versprechen unter eigenen Entbehrungen redlich gehalten, auch in der Periode der Universitätsjahre, wo wir in verschiedenen Städten lebten und dadurch getrennt waren.“ Anderweitige Unterstützungen wurden durch den früheren Lehrer Ullrich und durch einen Oheim vermittelt, „so daß ich sorgenfrei die Universität beziehen konnte. Wir wählten Heidelberg, ich für Jurisprudenz, er für allgemeinere Studien.“ Die Notlage meiner frühen Jugend „hat mich geistig aufgerüttelt, ich bin bescheidener, verträglicher, anspruchsloser, genügsamer geworden, als es in anderer Lage der Fall gewesen sein würde.“ Hanssens Lebenserinnerungen. 339 In Heidelberg frequentierte Hanssen die Burschenschaftskneipe; hörte Institutionen bei Thibaut, der aber schon alt und bequem geworden war. „Es mag aber hauptsächlich an mir selber gelegen haben, daß icli nicht für das Rechtssludium begeistert wurde; ich war kein juristischer Kopf.“ „Ich hospitierte einige Male die kameralistischen Vorlesungen von Rau, mit dem ich schon in persönlicher Verbindung und häuslichem Verkehr stand auf Grund einer von Hamburg mitgebrachten Empfehlung an ihn. Alsdann eröffnete ich ihm meinen Notstand: daß mir die juristische Ader fehle und ich weit mehr zu seiner Wissenschaft mich hingezogen fühle. Er riet mir zum Übergang und entwarf mir einen Studienplan für das folgende Wintersemester, versah mich auch sogleich mit nationalökonomischer Anfangslektüre.“ .. . „Ich habe übrigens später oft bereut, das juristische Studium ganz vernachlässigt zu haben.“ Im Sommer geht Hanssen „schon“ am 20. August auf Reisen, an den Rhein und nach Württemberg. „Das schwäbische Volksleben zog mich an. Württemberg ist in Süddeutschland, was Holstein in Norddeutschland.“ Im Wintersemester hört Hanssen wesentlich bei Rau, und zwar Polizeiwissenschaft; erst im nächsten Sommer Nationalökonomie; und dabei studierte er Bücher, die ihm Rau verschaffte. Ebenso war es Rau, der den jungen Hanssen und einen anderen Zuhörer auf Ausflügen in die Bergstraße und Rheinebene belehrte. Da ereignete sich im August 1828 etwas ganz Unerwartetes: die Studenten gerieten mit dem Senat in Streit, zogen zu Hunderten in dio bayerische Pfalz und erklärten die Universität Heidelberg auf drei Jahre in Verruf. Der junge Hanssen beteiligte sich an diesem Auszug. Die Universität relegierte später alle diejenigen Teilnehmer, die den Verruf nicht widerrufen wollten — und da Hanssen nicht widerrief, wurde er mit relegiert, am 2 5 . Oktober 1828; an einer anderen Universität Aufnahme zu finden, gelang nicht. „Ich begab mich nach Weinheim an der Bergstraße (zirka 5 Stunden von Heidelberg entfernt), um dort, in aller Zurückgezogenheit privatisierend, die durch den Auszug unterbrochenen Studien wieder aufzunehmen. Hier habe ich bis Mitte Mai 1829 angestrengt und ungestört gearbeitet, gefördert von Rau, der mir gewogen geblieben war. Ich be- 340 V. Lehrer und Freunde. suchte ihn von Zeit zu Zeit heimlich in Heidelberg; er gab mir dann, weitere Anleitung und versah mich von neuem mit Werken aus seiner Bibliothek. Insbesondere beschäftigte ich mich mit Finanzwissenschaft, worüber ich noch nicht Vorlesungen gehört hatte. Einen Stützpunkt in Weinheim selber fand ich in dem Herrn von Babo, einem ausgezeichneten, wissenschaftlich gebildeten Landwirt.“ Er besaß in Weinheim Weinberge und im benachbarten Ladenburg ein Landgut. „Jeden Sonnabend fuhr er zur Inspizierung hinüber und nahm mich mit.“ „Nun regte sich aber in mir der Wunsch, in die Kenntnis des landwirtschaftlichen Betriebes durch den Sommeraufenthalt auf einem Landgute als Eleve eines wissenschaftlich und praktisch gebildeten Prinzipals gründlicher einzudringen, selbstverständlich nur für das Bedürfnis eines Kameralisten, da ich nicht praktischer Landwirt werden wollte und konnte.“ Es geschah mit Erfolg bei Herrn Walz auf dem Schweizerhof bei Ellwangen. Von da kehrte Ilanssen nach Hamburg zurück, zu seinem Freunde Palm; beide fanden nun an der Universität Kiel Aufnahme, im Oktober 1829. „Ich hörte nur die Vorlesungen des würdigen Etatsrats Niemann über die Statistik der Herzogtümer; er hielt auch nur diese; er war mir aber für meine Privatstudien sehr behilflich, faßte Vertrauen zu meiner Entwicklungsfähigkeit und sah gerne, daß ich ihn oft besuchte und mir mündliche Belehrung erbat. Vorzugsweise beschäftigte ich mich mit der historischen, statistischen imd staatsrechtlichen Literatur der Herzogtümer.“ Es folgt dann eine Studienreise nach Fehmarn, mitten im Winter. Einen Aufsatz über die Beobachtungen überreichte Hanssen seinem Lehrer Niemann. „Dieser beurteilte die Arbeit so günstig, daß er zu meiner großen Überraschung den Ausspruch tat: ,Sie müssen einmal mein Nachfolger werden 1 .“ So beschloß Hanssen, mit solchen statistischen Forschungen in seiner Heimat fortzufahren. Im Sommer i83o war er mit kleinen Beisen in der Heimat beschäftigt. „Mein Mentor war der Schullehrer Rixen in Clausdorf, das zu einem gräflich Baudissinischen Gute gehörte. Rixen war hier schon angestellt, als der Gutsherr die Leibeigenschaft gegen Ende des vorigen oder zu Anfang dieses Jahrhunderts aufhob, die Bauernstellen regulierte, die 1 Hanssens Lebenserinnerungen. 341 Instenstellen mit Land dotierte usw. Er unterstützte die humanen Gutsherren in ihren Bestrebungen, die Landbevölkerung sittlich und geistig zu heben.“ Gegen Ende September i83o kehrte Hanssen nach Kiel zurück; damals aber begann die politische Bewegung und rief den Studenten vom Arbeitstische ab. Einige notable Männer des Landes erließen damals einen Aufruf, Beiträge zu sammeln für ein Denkmal, das dem König Friedrich VI. errichtet werden sollte, der durch seine Verordnung vom ig. Dezember i8o4 die Leibeigenschaft in den Herzogtümern gesetzlich aufgehoben hatte. Dies fand Hanssen verfehlt; es schien ihm viel wichtiger, den Notstand der Bauern in den Marschen Schleswigs zu heben. In diesem Sinne veröffentlichte er einen Artikel im Kieler Korrespondenzblatt. Ein Denkmal sei ganz unnötig; „laßt eure Mitbürger nicht umkommen, bringt ihnen Hilfe, denn sie bedürfen ihrer, bei Gott im Himmel!“ Daran schloß sich nun eine längere Polemik, wobei Ilanssen eine ungeheure Sachkenntnis blicken ließ. Bei der Landesregierung in Kopenhagen wurde man auf die Sache aufmerksam. Der humane König Friedrich VI. verzichtete auf die Errichtung des Denkmals und ließ die Gelder zur Unterstützung der notleidenden Marschbewohner verwenden. Hanssen wurde nun zu weiteren Studienreisen in den Herzogtümern ermuntert durch Lornsen, den Mann, der die Bewegung für eine besondere landständische Verfassung eingeleitet hatte. Hanssen half diese Bewegung auf dem Lande verbreiten, wurde aber deshalb vor eine Kommission geladen, um sich wegen Teilnahme an der Agitation zu rechtfertigen. Dabei begründete er seine Teilnahme so sachlich, daß die Kommissare nach Kopenhagen berichteten, es sei zu wünschen, „daß ich so bald als tunlich zum Kontorchef der Rentenkammer ernannt würde! Dieses Zutrauen wurde einem noch unreifen Studenten geschenkt! Wie ganz anders wäre es mir in Preußen zur Zeit der Demagogenverfolgungen ... ergangen.“ Nach weiteren eifrigen Studien wurde Hanssen am i3. Mai i83i zum Doktor der Philosophie promoviert. Seine Dissertation trug den Titel: Agriculturae doctrina cathedris universitatuin vindicata, also Forderung landwirtschaftlichen Unterrichts auf den Universitäten, genau das, was unter Hanssens Leitung später in Göttingen verwirklicht worden ist. Aus Angst vor der Zukunft dachte nun Ilanssen daran, in die Dienste 3 m V. Lehrer und Freunde. — des Königs Otto von Griechenland zu treten, war aber sehr froh, als es sich anders einrichten ließ, denn er fühlte sich innerlich mit ganzer Seele an seine schleswig-holsteinische Heimat gefesselt. In der Tat wurde er als Doctor legens mit 45 o Taler preußisch in Kiel auf drei Jahre angestellt. Er las über Landesslatistik —• aber schon im Herbst 1 834 erhielt er eine Anstellung als Kammersekretär in der deutschen Abteilung des Generalzollkammer- und Kommerzkollegiums in Kopenhagen, mit ausreichender Besoldung, wo er drei Jahre lang blieb. In dem Kollegium waren beide Sprachen gleichberechtigt. „Alles, was die Herzogtümer speziell betraf, wurde in deutscher Sprache behandelt, und so bin ich als Kammersekretär in der deutschen Abteilung niemals in den Fall gekommen, auch nur eine Zeile dänisch schreiben zu müssen. Es kam mir aber gleich anfangs zustatten, daß ich mich schon früher mit der dänischen Literatur beschäftigt hatte und ziemlich den Vorträgen der dänischen Abteilung folgen konnte. Der Direktor sprach mit den deutschen Mitgliedern immer deutsch, mit den dänischen immer dänisch; bei den Debatten schwirrten oft beide Sprachen wunderlich durcheinander.“ „In der Zahl von 20 bis 3 o jungen Schleswig-Holsteinern bei den Landeskollegien bildeten wir eine kleine deutsche Kolonie in Kopenhagen und kamen mit den dänischen Berufsgenossen wenig in Berührung. Wir waren zwar gleichfalls Mitglieder einer großen Kopenhagener Harmonie (oder wie die Gesellschaft hieß) und lasen dort... Zeitungen, besetzten aber nachher, zur Unterhaltung bei einer Tasse Kaffee, eines der hierzu bestimmten Zimmer für uns, weshalb wir von den Dänen spottweise ,der niedersächsische Kreis“ genannt wurden.“ „Wir hatten ein nationales Gefühl in Kopenhagen, wie etwa die jungen Polen in den Ministerien in Petersburg. Die Dänen sind aber das gutmütigste Volk von der Welt und im geselligen Verkehr mit Fremden die Liebenswürdigkeit selber.“ Um besser die dänische Sprache zu erlernen, besuchte Ilanssen oft das Theater; mit besonderem Genuß die Holbergischen Lustspiele. Dies ist die einzige Erwähnung der schönen Literatur in den so ausführlichen Aufzeichnungen aus dem Leben. Auch kam Ilanssen häufig mit dänischen Familien in Berührung und verlobte sich dort mit einer Cousine, die dänisch erzogen war. — Die Kieler Freunde boten ihren Einfluß auf, um Ilanssen als Universitätslehrer für Kiel zurückzugewinnen: er wurde im Herbst 1837 Hanssens Lebenserinnerungen. 343 ordentlicher Professor in Kiel. Seiner Vorliebe für Landeskunde blieb er treu und sagt darüber selbst folgendes bezeichnende Wort: „Leugnen will ich nicht, daß über diese in meiner geistigen Natur begründete Richtung, durch unmittelbares Sehen und Hören zu lernen, das gelehrte Studium mehr als sich für einen Professor wohl geziemte, in den Hintergrund gedrängt ward; ich las nur wenige und hervorragende Werke, die mich fesselten, und habe es auch in späteren Jahren nicht weil: gebracht in der Kenntnis der theoretischen Literatur meines Faches, mich wenig bekümmernd um ,Systeme“, Dogmatik und doktrinäre Polemik, habe mehr Monographien über praktische Gegenstände und die Akte positiver Gesetzgebung studiert, deshalb aber auch niemals Anspruch auf den Namen eines vollwichtigen deutschen Gelehrten gemacht.“ „Ich fühlte ein irdisches Behagen an meiner Situation; ein Behagen, das mich auf die Dauer vielleicht eingeschläfert hätte. Aber es ist auch dafür gesorgt, daß die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Wie durch einen Blitzschlag wurde ich aufgeschreckt durch ein unvorhergesehenes Ereignis.“ Dies Ereignis bestand in einer Verfügung der Generalposldireklion in Kopenhagen, wodurch die Fuhrleute in den Herzogtümern in ihrem Gewerbe beschränkt wurden, um dem Betrieb der königlichen Post eine übermächtige Stellung zu verschaffen, llanssen hielt diese Verfügung für ungesetzlich: es war aller Willkür Tür und Tor geöffnet. Von Ingrimm erfüllt, griff er zur Feder und schrieb einen fulminanten Artikel in die Zeitung (August i 84 i)- Diese Kundgebung hatte zwar sachlich Erfolg; aber der Verfasser des Artikels erhielt einen amtlichen Verweis, der ihn bitter kränkte. Der Streit zog sich längere Zeit hin — da traf eine Berufung nach Leipzig ein, und Hanssen nahm sie ohne weiteres an, um jener Sache ein Ende zu machen. Der dänische König erteilte ihm die nötige Entlassung „in Gnaden“. Statt aber unmittelbar nach Leipzig überzusicdeln, hielt es Hanssen für erforderlich, das erste halbe Jahr, Ostern bis Herbst 1842, in Dresden zu verleben, um dort die sächsischen Verhältnisse genauer kennen zu lernen. Der Minister gestattete es und wies die Behörden an, dem Professor jede mögliche Unterstützung zu gewähren. So wurde Hanssen ein genauer Kenner des Königreichs Sachsen. Ähnlich vertiefte er sich später in Leipzig in die Lokalverhältnisse, besonders in das Studium des Armenwesens und des Eisenbahnwesens. Auch war er mit dem Besuche seiner 344 V. Lehrer und Freunde. Vorlesungen durchaus zufrieden und erkennt an, wieviel er dort von Kaufleuten und Buchhändlern gelernt habe. Dann aber folgte ein merkwürdiger Stimniungsausbruch, der wohl auf körperlichen Leiden beruht haben mag: „Obwohl ich nun so alle Ursache hatte, mit meiner Stellung in Leipzig zufrieden zu sein, so wollte es mir doch nicht gelingen, mich dort und in Sachsen überhaupt behaglich zu fühlen. Ich litt an Heimweh nach den Herzogtümern, nach Kiel, wohin ich am liebsten, in den Ferien, reiste und von wo ich dann um so unlieber zurückkehrte. Ich vermißte in Leipzig meine alten Freunde, welche mir durch neue nur in geringer Zahl ersetzt wurden. Ich entbehrte an der Universität die Kieler Kollegialität, den traulichen Umgang der Professoren unter einander. Mir fehlten die holsteinischen Bauernhäuser, Dörfer und Koppeln, der holsteinische Volksdialekt, der Typus der niedersächsischen Bevölkerung überhaupt. Mein Verstand war in Sachsen, mein Herz nicht. Ich konnte mich in das sächsische Wesen nicht hineinleben, würdigte (damals) die guten Seiten desselben nicht nach Gebühr und beurteilte die schwachen Seiten mit äußerster Schärfe. Es kam dazu, daß das Klima Leipzigs — Mangel an frischer Luft und Winden — mich, nach meiner Konstitution, deprimierte und meine Unterleibsbeschwerden ein Übermaß von Galle entwickelten. Ich ärgerte mich über so vieles, was ich sah und hörte und im Volksleben beobachtete und mich persönlich nichts anging, da mir persönlich niemand etwas zuleide tat, im Gegenteil mir nur Wohlwollen bewiesen wurde.“ So zog er vor, einem Bufe nach Göltingen auf Ostern i848 zu folgen. Man versteht nun Hanssens häufige Badereisen nach Kissingen und nach Karlsbad! „Ich kann mit großer Befriedigung auf meine erste Göttinger Periode zurückblicken... Die frische Luft und anmutigere, zu regelmäßigen Spaziergängen und häufigen Ausflügen einladende Gegend Göttingens heiterten mich auf... An der Universität stand der anrüchige sogenannte Göttinger Hofratston auf dem Aussterbeetat, verdrängt durch zwanglosen Umgang und zutrauliche Kollegialität der mittleren und jüngeren Generation akademischer Lehrer. Professoren und Studenten verkehrten gerne miteinander: erstere erfüllten mit großem Eifer ihren Lehrberuf, und letztere besuchten damals noch die Vorlesungen mit regelmäßigem Hanssens LebenserinneruDgen. 345 Fleiße und ersichtlicher Aufmerksamkeit. Auch ich hatte mich voller Auditorien zu erfreuen.“ Ganz besonders war Hanssen befriedigt dadurch, daß es ihm gelang, dort den wissenschaftlichen Unterricht in der Landwirtschaft in Gang zu bringen, wozu nach seinem Rate besondere Lehrer angestellt wurden. So entstand die landwirtschaftliche Akademie Göttingen-Wende. „Es ging mir in Göttingen in jeder Beziehung so gut, daß ich zwei Vokationen ausschlug: die eine i85o nach Wien — sehr lockend für mein Naturell, nicht der Universität und liebenswürdigen Großstadt halber, sondern um von dort aus die österreichische Monarchie gründlich kennen zu lernen —; und i858 nach München.“ Die Studenten feierten die Ablehnung des Münchner Rufs durch Fackelzug und Kommers. „Nun aber trat im folgenden Jahre (i85g) eine Versuchung an mich heran, der ich nicht widerstehen konnte. Dieterici, Professor an der Universität und zugleich Direktor des preußischen statistischen Bureaus, starb i85g.“ Die Vereinigung beider Stellen in einer Hand hatte wesentlich finanzielle Gründe gehabt. Die beiden Minister waren aber zweifelhaft, ob dies auch zukünftig so bleiben könne. Der Kultusminister von Belhinann-Iiollweg erbat darüber ein Gutachten von Hanssen, der sich nach Berlin begab und sofort zur Trennung der beiden Stellungen riet. Für die Direktion des statistischen Bureaus brachte Hanssen den „hierzu befähigtsten Mann“, den Direktor des königlich sächsischen statistischen Bureaus Engel in Vorschlag, der auch berufen wurde und das Amt im April 1860 antrat. Hanssen selbst übernahm die Professur an der Universität, trat aber auch als Mitglied in das statistische Bureau ein. Er sagt über diesen Entschluß: „Ich verfolgte bei der Berliner Vokation nicht pekuniäre Vorteile; ebensowenig plagte mich der Ehrgeiz, Professor an der größten Universität Deutschlands zu werden; sondern ich wollte in Berlin etwas lernen, wollte die Staatsmaschinerie, die Organisation der Staatsverwaltung und die Handhabung der einzelnen Verwallungszweigo des größten deutschen Staates im Verkehr mit den Staatsmännern und Beamten kennenlernen. Für diesen Zweck opferte ich die Behaglichkeit und Bequemlichkeit der Göttinger Existenz.“ „Die Universität ist mir ziemlich fremd geblieben“; als dort wirkende alle Bekannte nennt er Twesten, Bcselcr, Droysen, Trendelcnburg, Möllenhoff, Haupt und Monnnsen. Er halle in der Vorlesung über 346 V. Lehrer und Freunde. Finanzwissenscliaft 80 Zuhörer, „eine Zahl, die ich später bei der Haltung von zwei Vorlesungen nicht wieder erreicht habe.“ „Ich hielt meine Voi'lesungen nicht mit solcher Freude und Zuversicht wie in Güttingen, da ich die Empfindung hatte, nicht in gleicher Weise die Aufmerksamkeit der Zuhörer fesseln zu können. Die Göttinger Studenten waren mit realistischer Hausmannskost und schlichtem Vorträge zufrieden; die Berliner verlangten einen höheren Anlauf... Ich kam mir wie ein Provinziale in diesem Hochsitz deutscher Intelligenz vor. Hypochondrie mag diese Auffassung verschlimmert haben.“ Im April 1861 wurde Hanssen in den sogenannten Montagsklub aufgenommen : „Dieser Klub konnte 18/19 sc ^ n hundertjähriges Jubiläum feiern, da er schon 17/19 gestiftet war. Zu den ersten Mitgliedern gehörte Gott- hold Ephraim Lessing, 1752 —1761, während seines Aufenthaltes in Berlin. Die Zahl der Mitglieder war auf 3 o festgesetzt; die Aufnahme eines Mitgliedes nach einer Vakanz hing davon ab, daß bei der Wahl nicht mehr als eine schwarze Kugel in die Ux - ne geworfen sein durfte, was im voraus die Harmonie der Gesellschaft möglichst sicherte, deren ausgesprochener Zweck zwanglose, lieitex’e Unterhaltung war. Man versammelte sich jeden Montag abend im Englischen Hause nach 8 Uhr und nahm um 9 Uhr ein nicht eben frugales Abendessen ein; das Englische Haus (in der Mohrenstraße) war durch seine vorzügliche Küche und vortreffliche Weine bekannt. Die älteren Herren brachen wohl schon um 11 Uhr auf, die jüngeren (wozu meine Wenigkeit) verhangen bei trefflichem Grog bis Mitternacht. Der Klub war für meine Absichten aufs günstigste zusammengesetzt ... einige Generäle, Untcrstaatssekretärc, Ministerialdirektoren und Ministerialräte, ein Gcneralsuperintendent, der Präsident der Preußischen Bank, der Direktor des Telegraphenwesens, der Chef des königlichen Zivilkabinetts usw., daneben nur eine Minderzahl von Akademikern und Professoren, um die es mir auch an dieser Stelle weit weniger zu tun war als um die ,Männer vom Leder 1 . Die ganze Woche hindurch präparierte ich mich auf Fragen zum Montag abend; diese Gelegenheit zum Lernen war bequemer, als die Herren in ihren Bureaus oder Wohnungen aufzusuchen und zu belästigen. Ich kann es nicht dankbar genug anerkennen, mit welcher Bereitwilligkeit diese höheren Staatsbeamten auf meine Fragen eingingen und mich instruierten; sie sprachen sich ohne allen Rückhalt, mit der größten ' Hanssens Lcbcnscrinnerungcn. 347 Offenheit, auch über Mängel und Mißgriffe in der Gesetzgebung und Verwaltung aus: keine Spur von dem bureaukratischen Wesen, welches dem preußischen Beamtenstand viel zu generell nachgesagt wird.“ Die Wahl in die Akademie der Wissenschaften gab Anlaß zu den Abhandlungen über Gehöferschaften und über die Geschichte der Feldsysteme. Hanssen bezeichnet den ihm befreundeten Ernst Engel als „ungewöhnlich begabt und fach wissenschaftlich durchgebildet, rastlos die Publikationen des Bureaus ausdehnend.“ In dem von Engel 1862 errichteten Seminar wirkte Hanssen mit. Die Zuhörer, ursprünglich sollten es nur acht sein, waren teils junge Beamte, teils junge Gelehrte. „Diesem Auditorium entsprechend, streifte ich den kafhedermäßigen Vortrag gänzlich ab und ersetzte ihn durch die Leitung von Konversationen und Disputationen; es ging dabei recht lebhaft her und war für mich selber instruktiv. Die jungen Beamten teilten ihre in der Praxis bereits gemachten Erfahrungen, die jungen Gelehrten ihre aus den theoretischen Studien geschöpften Ansichten mit.“ Im Jahre 1869 wurde die Göttinger Professur wieder frei und man wünschte dort Hanssens Zurückberufung. Die dreierlei Wirkungskreise —■ an der Universität, an dem technischen Gewerbeinstitut und am statistischen Bureau waren ihm zu viel: „von dem Menschengedränge und Wagengetöse in den Straßen, die ich ... passieren mußte, war ich ganz nervös geworden.“ Daher kehrte Hanssen mit Freuden nach Göttingen zurück, im Frühjahr i 8 ( 3 g; aber er war inzwischen 60 Jahre alt geworden, was doch nicht ohne Wirkung blieb —■ und so hat er dort ein ruhiges Greisen- aller verlebt. Vor allem faßte er die früheren Studien über Agrargeschichte zusammen und ließ dieselben in zwei Bänden 1882 und 188/i erscheinen. „Damit war mir gewissermaßen eine Last vom Herzen gewälzt, aber auch meine Pixxluktionskraft erschöpft.“ „Ein Rest ist noch im Pulte liegen geblieben, aber meine Kräfte reichen nicht mehr aus, um den beiden Bänden noch einen dritten an- zureihon.“ Für den Sommer 1884 wurde er vom Hallen der Vorlesungen dispensiert, die er auch nicht mehr aufnahm. Am ig. Dezember i 8 g 4 ist er sanft entschlafen, im Alter von 85 Jahren. — ln diesem so schlicht verlaufenen Leben war vor allein merkwürdig: 348 V. Lehrer und Freunde. die harte Jugend, die Neigung zur „Autopsie“, die Gleichgültigkeit gegen Lehrmeinungen, die männliche Vertretung gewonnener Überzeugungen und ein geradezu kindliches Gottvertrauen. All dies lag von Anfang an fertig in ihm. Sein liebstes Forschungsgebiet war die Dorf Verfassung und insbesondere die Gemengelage der Äcker auf der Flur. Dazu hatte ihn früh ein Däne, Olufsen, angeregt, dessen Ergebnisse er mitgeteilt und dann weitergeführt hat. Von hier aus wagte er, die sonderbare Agrarverfassung der Gehöferschaften im Regierungsbezirk Trier zu schildern. Es sind dies Bauernschaften an der Saar, die noch inmitten des 19. Jahrhunderts periodisch ihre Äcker und sogar ihre Feldgärten neu verteilten, freilich nur im Umkreise der Berechtigten. Für den Landwirt Schwerz war dies nur eine Seltsamkeit gewesen. Hanssen schilderte die ganze Sache aus dem Vollen, so daß man sie begriff und vernünftig fand. Ein anderes seiner großen Themata war die Frage nach dem ältesten System des landwirtschaftlichen Betriebes. Man glaubte früher, dieses älteste System sei die Dreifelderwirtschaft — was aber schon Roscher mit Recht bezweifelte. Hanssen zeigte nun den richtigen Weg: es war die wilde Feldgras Wirtschaft. Regellos wurde ein Fleck Landes aus der Weide herausgenommen und, solange es ging, mit Getreide bestellt. War der Land erschöpft, so fiel es wieder in die Wleide zurück und anderswo wurde ein neuer „Schlag“ für den Getreidebau abgesondert. Hanssen wußte dies dergestalt aus der Natur der Sache zu begründen, daß er alle die endlose Auslegerei alter Schriftsteller siegreich zur Seite schob. Dieser kühne und glückliche Versuch, aus reiner Sachkenntnis heraus zu sagen: „so muß es gewesen sein“ trägt ganz und gar den Stempel seines Geistes. Endlich hat Hanssen unstreitig das meiste getan, um die Natur des Rittergutes unserer Ostseeländer zu erschließen. Wie dieser Großbetrieb anwuchs durch „Legen“ von Bauerngütern; wie die übrigbleibenden Bauern zu immer steigenden Frondiensten für den Gutsherrn genötigt wurden: das haben wir von ihm gelernt. Und nicht minder dies: die Befreiung der Bauern aus der sogenannten Leibeigenschaft konnte nur geschehen bei tiefgreifender Änderung der Wirtschaft. Im östlichen Holstein sind damals die Gulsbetriebe meistens zerschlagen und bäuerlichen Pächtern zugeteilt worden, die nun allerdings frei sein konnten. Dabei haben auch die landwirtschaftlichen Betriebssysteme sich mannig- Hanssens Lebenserinnerungen. 349 fach verändert, und so hängt diese ganze Neuordnung aufs engste mit den Fragen zusammen, die für Ilanssen stets im Vordergründe standen: er zeigte mit Vorliebe die Bedingungen auf, durch welche die Wandlungen in der Landwirtschaft herbeigeführt werden; natürlich sind hier nur die gesellschaftlichen (nicht die naturwissenschaftlichen) Bedingungen gemeint, die auf die Technik der Landwirtschaft zurückwirken. Ilanssen stammte aus einer Zeit, in der es auf deutschem Boden noch keine Sozialpolitik gab. Die großen Gegensätze der gesellschaftlichen Klassen schlummerten in seiner Jugend noch. Er schrieb zunächst nur die Geschichte der Wirtschaft, aber indem er dies tat, ebnete er einer jüngeren Generation den Weg. Seine Schüler, die der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstammen, haben die sozial wissenschaftliche Seite der Geschichte des Bittergutes hinzugefügt. Der Meister hat sie dazu nicht auf gef ordert und nicht angeleitet; aber ohne ihn, das heißt ohne seine grundlegenden, gedankenreichen Schriften, wäre das nie unternommen worden. Deshalb nennen wir den Namen unseres Lehrers stets mit Dankbarkeit und Ehrfurcht 1 — und deshalb feiert heute der Verein für Sozialpolitik sein Andenken. Wien, 27. Sept. 1909. G. F. Knapp. 1 Die Schlußworte von ,,Sein liebstes Forschungsgebiet“ bis „Ehrfurcht“ sind bereits in den „Erinnerungen aus den Jahren 1863—1893“ (Seite 332 bis 334 dieser Sammlung) abgedruckt. Adolf Held. Geboren 10. Mai 1844, gestorben 25. August 1880. 1 Es mag wohl im Winter 1862/63 gewesen sein, als ich Held in den llörsiilen der Münchener Universität kennen lernte; doch kamen wir nicht viel zusammen, denn er wohnte im Maxiinilianeum, einer Anstalt, die kurz vorher in einem Prachtbau eröffnet worden war, und in welcher auf Kosten des Königs eine kleine Anzahl künftiger Staatsbeamter Wohnung, Unterhalt und Unterricht genossen. Nur solche, die sich auf dem Gymnasium besonders ausgezeichnet hatten, fanden darin Aufnahme. Es war unmöglich, den zwanzigjährigen Jüngling zu übersehen; er kannte eine Unzahl von Menschen, war stets lebhaft und gesprächig, stand mit allen auf dem besten Fuße, und vor allem: er war auffallend schön. Sein dichtes, schwarzes Haar reichte tief in die Stirn; seine braunen, liebenswürdig blickenden Augen waren unwiderstehlich; wenn er lächelte, erschienen ein Paar glänzender Zahnreihen. Seine Körperhaltung war etwas lässig, was anziehend wirkte. Nichts war ihm fremder als Schroffheit. Alles war unterfränkisch-, genauer würz- burgisch-gemütlioh an ihm. Er halte den Vorteil einer höchst raschen Auffassung, mit der er sich bald den Stoff für das juristische Examen aneignete. Daneben interessierte er sich für Nationalökonomie, die uns von F. W. B. Hermann streng dogmatisch und mit fesselndem Ernst vorgelragen wurde. Von vielem Bücherstudium war bei ihm nicht die Bede, aber auch nicht etwa von burschikosem Wesen. Die studentische Heiterkeit fehlte nicht; er zeichnete sich aber vor allem aus durch Erfindung und Verbreitung toller Ausdrücke und Wortverdrehungen, was er auch später nicht ganz lassen konnte. Daß er mit Leib und Seele, sozusagen nur Student gewesen sei, 1 Diese Erinnerungen sind entnommen einem Vortrag von mir, den ich in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Straßburg am 23. Oktober 1881 gehalten habe. Das damals erschienene Werk hat den Titel: Adolf Held, Zwei Bücher zur sozialen Geschichte Englands; aus dem Nachlaß herausgegeben von Georg Friedrich Knapp. Mit dem Bildnis des Verfassers. Leipzig, Duncker & Humblot, 1881, 775 Seiten. An jenem Vortrag ist nur wenig, zum Beispiel der Schluß, verändert. Zum ersten Male ist der Vortrag abgedruckt in der Schrift: Der Verein für Sozialpolitik 1872—1922, Festschrift, München und Leipzig hei Duneker & Humblot, 1922. Adolf Held. 351 kann man nicht sagen; er war viel zu reif und zu klug und viel zu sehr Professorensohn, um ein solches Übergangswesen für etwas Besonderes zu halten. Nach dem Examen (i865) arbeitete er in Würzburg auf dem Gericht und bereitete sich zum „staatswissenschaftlichen Doktor“ vor, noch im Hause seiner Eltern wohnend. Er vermied jede künstliche Haltung, gab sich stets mit völliger Unbefangenheit, und es war geradezu undenkbar, daß er je in Verlegenheit geraten wäre. Wenn er in Gesellschaft mit Frauen oder Mädchen sprach, so sahen die aus wie von der Sonne beschienen; sie empfanden ihn schon anfangs als Jugendfreund und beim Abschied als noch weit mehr. Wenn er je weiblichen Groll erregte, so war es nur dadurch, daß er unmöglich so viel lieben konnte, als er geliebt wurde. Aber niemals hat er sein Glück bei Frauen mißbraucht, weder aus Leidenschaft noch aus Leichtsinn, was ihm beides fremd war. Wenn er nach längerem Aufenthalt in der Fremde wieder nach Hause kam, freute er sich über die Naivität süddeutscher, insbesondere mainfränkischer Verhältnisse. „Die Triebfedern der Menschen sind hier nicht anders als im Norden, aber man läßt mit stauneinswerter Offenheit seine Stimmungen sehen. Dabei lebt der Mensch fröhlicher, leistet aber weniger als im Norden.“ In der heiteren Bischofstadt, wo die Straßenecken mit Marienbildern geziert sind, und wo der Blick auf die Weinberge an den ansteigenden Ufern des Mains fällt, lebte sich’s behaglich; der einzige Sohn war, das darf man wohl sagen, ein verwöhntes, aber auch ein dankbares Kind. Die Stunden des Vormittags auf dem Gericht wurden streng eingehalten, und abends wurden Bücher volkswirtschaftlichen Inhalts gelesen, aus denen sich mit leichter Mühe eine Doktordissertation über den Amerikaner Carey ergab. Die Fakultät der Vaterstadt nahm die Schrift günstig auf und promovierte den jungen Mann in einer Zeit, in der die dortige Ruhe und Heiterkeit aufs ernstlichste gestört wurde. Es war im Hochsommer des Jahres 1866 . Bayerische Reiterei war im Rhöngebirge auf preußische Vorposten gestoßen und hatte kehrtgemacht, um sich in wildester Unordnung nach Süden zurückzustürzen. Die Trümmer dieser Regimenter erreichten die Stadt Würzburg, zur völligen Überraschung der Einwohner, und ihnen folgten alsbald die Preußen und beschossen die Festung auf dem anderen Ufer, wobei manche Granate in die Dächer der Stadl einschlug. Die Bahnhofshalle 352 V. Lehrer und Freunde. wurde in ein Lazarett verwandelt, und in der alten Ulmenallee vor dem wunderschönen Schlosse biwakierten die feindlichen Truppen. Der junge Doktor hatte schon damals viel Sinn für Politik; an Bayern fühlte er sich durch Gewohnheit und Dankbarkeit gebunden,, aber er war kein Partikularist; er hatte schon Jahre vorher die preußische Führung als den einzigen Weg der politischen Neugestaltung verfochten. Nun freute er sich, daß ein kaum merkbarer Fehler seines Auges — eine Unempfindlichkeit für die rote Farbe — ihn von der Dienstpflicht in Bayern befreite, und bemühte sich, in dem herrschenden Durcheinander aufklärend, versöhnlich und gemeinnützig zu wirken. Zog ihn der bayerische Staat wenig an, so hatte er auch das Gefühl, als sei der staatswissenschaf fliehe Unterricht in München und Würzburg nicht gerade der nutzbarste gewesen. Man lernte ja manches durch Zuhören, aber die Kunst des Arbeitens lernte man nicht. Das Schlagwort „Seminar“ übte damals seinen frischen Zauber aus, und daß eine Anstalt dieser Art am königlichen Statistischen Bureau zu Berlin unter Ernst Engel eröffnet sei, wußte der junge Held durch einen etwas älteren Freund, der zuerst versucht hatte, diese Anstalt zur Ausbildung für die wissenschaftliche Laufbahn zu benutzen. Nach einigem Briefwechsel entschloß sich der Würzburger Doktor, ebenfalls diesen Weg zu betreten, und langte im Spätherbst 1866 dort an, zum Teil weniger, weil in Berlin Statistik, als weil die Statistik in Berlin betrieben wurde. Zu den Kursen das Statistischen Seminars waren da 12 bis 18 junge Leute versammelt, meist preußische Assessoren, hier und da auch ein angehender Journalist oder strebsamer Gelehrter. In den engen Räumen suchten sie irgendwo nützlich anzupacken, zur nicht geringen Belästigung des Personals, und fanden meist, nach vergeblicher Bemühung, einen Ruhepunkt in der reichhaltigen Bibliothek. Ein besonderes Zimmer war für Vorträge bestimmt, die vormittags, jeden Tag von einem anderen Lehrer, gehalten wurden. Vollzählig versammelt war man eigentlich nur, wenn der Direktor Engel vortrug. Ein freudiges Gemurmel begrüßte dann die lange, etwas vorgebeugte Gestalt, wenn er mit einem dicken Heft von Auszügen unter dem Arm hereintrat. Sein ruheloser Blick musterte die Gesellschaft; er ließ sich nieder und begann in etwas sächsischer Sprache und in raschester Rede einen Vortrag lebhaftester Art, wildwüchsig, reich an Lesefrüchten, ohne strengen Zusammenhang, aber stets auf die allgemeinsten Grundlagen Adolf Held. 353 des menschlichen Denkens und Fühlens hinzielend. Hier und da leuchteten Geistesblitze durch, hier und da kamen Wunderlichkeiten zum Vorschein. Alle verehrten den selbstgemachten Mann, der himmelweit absland von dem, was man von dem Direktor eines statistischen Bureaus erwartete. Er wußte überall Bescheid, hatte als früherer Techniker bedeutende Kenntnisse der gewerblichen Wirklichkeit, wußte überall einen Bat, einen Ausweg und hatte als sanguinische Natur immer allerlei Pläne in Sinn, zum Beispiel den eines statistischen Vereinsnetzes. Engel war entzückt, wie schnell Held sich in literarischen Dingen zurechtfand, und es entspann sich zwischen beiden ein zartes und andauerndes Verhältnis, einerseits der Liebe, andererseits der Verehrung. Spät abends pflegte Engel nach Heids gegenüberliegendem Zimmer in der Lindenstraße zu blicken und sah dort zu seiner freudigen Besorgnis immer und immer Licht bis nach Mitternacht. Gegen Ende des Winters 1866/67 trat, wie alljährlich, in Berlin das Landes-Ükonoinie-Kollegium zusammen, unter dessen Mitglieder auch die Vorstände der landwirtschaftlichen Lehranstalten gehörten. Von der Anstalt in Poppelsdorf bei Bonn war der Geheime Rat Hartenstein gekommen, der damals einen jungen Lehrer der Nationalökonomie suchte. Natürlich wurde Engel um Rat gefragt, und der empfahl — obgleich er ihn dadurch von sich entfernte — Adolf Held, der nun vom Frühjahr 1867 an nach Bonn übersiedelle, sich da an der Universität als Privatdozent niederließ und zugleich im nahen Poppelsdorf die Lehrstelle übernahm. Vor den Landwirten trug er Nationalökonomie, vor den Bonner Studenten anfangs — was ihm so unähnlich sieht — Theorie der Statistik vor. Später erweiterte sich das Bonner Lehrgebiet auf vielerlei politische Fächer. Dabei war es nicht etwa Gelehrsamkeit, wodurch er zu glänzen suchte; freilich wollte er unterrichtet, ja womöglich überall zu Hause sein, sagte sogar halb im Scherz: „auf mein enzyklopädisches Wissen bilde ich mir etwas ein“ — aber er war weit davon entfernt, nur diese Art des Wissens zu schätzen. Für sich jedoch brauchte er vorläufig gerade dies, denn er wollte vor allem Lehrer sein und seinen Zuhörern eine zunächst ausreichende Vorstellung des Faches verschaffen. Und es kam noch dies hinzu: als Mann von vorwiegendem Interesse für Politik strebte er dahin, in seinen Hörern Gesinnungen zu wecken und zu pflegen. Daher auch seine innerliche Fremdheit gegenüber der nur messenden Statistik und seine Abneigung vor der englischen, den Staat unterschätzenden Richtung. Man erkennt das am leichtesten in Knapp. 25 354 V. Lehrer und Freunde. seiner Finanzwissenschaft Da klassifiziert er nicht die Steuern raumund zeitlos, um zu untersuchen, welche davon das geringste Übel sei, sondern beginnt mit dem Staate, als welcher unentbehrlich und das wichtigste aller sozialen Gebilde ist. Es sei Unsinn, nur eine Art von Steuern zu erheben, ebenso töricht sei es, mit den überlieferten Steuern völlig zu brechen; sondern „es kommt darauf an, das bestehende Steuersystem langsam so umzuformen, daß es in seiner gesamten Wirkung einen möglichst gleichmäßigen Druck ausübe.“ Die feine, warme Art und Weise, wie er dje staatliche Gesinnung seiner Hörer zu pflegen wußte, meist unmerklich und niemals aufdringlich, brachte es bald mit sich, daß er von ihnen als Führer und Berater hochgehalten und nicht nur wegen des Unterrichts geschätzt wurde. Dabei wandelte sich sein Vortrag sehr bald nach der Rede hin um, und da der Redner vor allem selber Überzeugung braucht, so bildete sich bei ihm eine Pflege der moralischen Natur aus, wozu sein Freund Conrad Varrentrapp nicht wenig beitrug. Held hatte früher die Dinge des Lebens leicht genommen; seine Moral war angeborener Geschmack und inneres Gleichgewicht gewesen; nun kam bewußter Ernst hinzu, Sorge für Verwirklichung des Guten, vor allem des politisch Guten — und der als Katholik Erzogene nahm oft protestantische Züge an. Wie er früh in Bay r ern den Partikularismus überwunden hatte, so wendete er sich nun im Rheinlande dem Ultramontanismus entgegen, der ihm als undeutsch zuwider war, und den er für die moralische Bildung des Volkes für minder förderlich hielt. Als die Bewegung des Altkatholizismus aufkam, hat sich Held derselben früh und rückhaltlos öffentlich angeschlossen. Infolge einiger Anfragen von außen erfolgte seine Ernennung zum Professor sehr früh, woran sich seine Verheiratung anschloß. Die Zeit der Vorbereitung war befriedigend erledigt: mit 26 Jahren hatte er eine bürgerliche Stellung: jung, tüchtig, allgemein beliebt, zu jeder gemeinnützigen Tätigkeit verwendbar. Als der Krieg von 1870 ausbrach und seine preußischen Altersgenossen jeder in der großen Erhebung seine Stelle fand, ergriff ihn, der kein Mililärverhältnis hatte, zunächst große Niedergeschlagenheit. Doch bald lebte die sorgende Tätigkeit der Vereine auf, und wo es Rat oder Tat galt, rief man nach Held, der Kleines und Großes gleich eifrig übernahm, ob es nun Verlosung geschenkter Gegenstände war oder Führung einer Gruppe von Nothelfern nach Frankreich hinein in die Nähe der Lazarette. Adolf Held. 355 Kaum von da zurückgekehrt, schrieb er einen Artikel in die Preußischen Jahrbücher, wie man solche fliegende Scharen am zweckmäßigsten bilden und verwenden müsse. Nicht leicht dürfte damals in Bonn ein liberaler Verein gewesen sein, bei dem Held nicht irgendwie die Hand im Spiele gehabt hätte. Aber vor allem diente er nach dem Kriege zweien: dem Bonner Bildungsverein, der die Bürger der Stadt geistig anregen sollte, und dem Deutschen Verein, der zuletzt in 77 Städten des Rheinlandes Boden gefaßt hatte und mehr eine Wahlorganisation im nationalliberalen Sinne war. Den Vorsitz führten andere, schon aus Altersgründen; aber er war der unermüdliche Schriftführer, dessen Lust, Kraft und gute Laune nie versagte, und dessen sachlicher Einfluß von Jahr zu Jahr bedeutender wurde, trotz der bescheidenen Stellung. Der Verein für Sozialpolitik, 1872 durch Schmoller und seine Freunde begründet, dessen erste rednerische Spitze Lujo Brentano war, wählte als ersten Schriftführer ohne weiteres Adolf Held, der nun dauernd am Tische des Vorstandes Platz nahm und alle Schwierigkeiten glättete. Einmal, als wegen der Frage des Schutzzolles eine allgemeine Versammlung über Hals und Kopf berufen werden mußte, brachte es Held in vierzehn Tagen fertig, was niemand für möglich gehalten hätte. Bei so unzweifelhafter Begabung für das Praktische und für jeden Zweig des öffentlichen Lebens regten sich auch allerlei Wünsche und Hoffnungen. Als Professor Aegidi aus Bonn ins Auswärtige Amt des Reiches eintrat, fühlte sich Held von dieser Nachricht seltsam ergriffen. Er fing an über solche Wandlungen nachzudenken und die Vorzüge einer Stellung im Ministerium zu erwägen. Andererseits hat man ihn im Jahre 1873 von Chemnitz aus gefragt, ob er sich in den Reichstag wählen lassen wolle, wie er denn auch in Bonn, allerdings nur als Zählkandidat der Nationalliberalen, auftrat. Aber nach kurzem Schwanken wurde ein Entschluß gefaßt, was ihm niemals schwer fiel; die bisherigen Erfahrungen sollten nicht praktisch, sondern wissenschaftlich verwendet werden. Sofort wurden alle Sekretärstellungen abgewickelt, und er sagte sich: nun bin ich wieder Professor. Freilich waren innere Prüfungen vorausgegangen, die ihn sogar zeitweilig umdüsterten, was aber seine Umgebung weniger merkte als seine auswärtigen Freunde, an die er gerne Briefe schrieb. Dann fragte er wohl: „Wie habe ich das erreicht, was ich jetzt hin? Man hat mich gern gehabt, brauchbar gefunden, sogar wählen wollen. Aber mir fehlt etwas: das 356 V. Lehrer und Freunde. selbstgesteckte Ziel.“ Offenbar eine innere Krisis. Er wollte nicht seinen Lebenslauf dem harmonischen Eindruck verdanken, den er überall hervorrief. Er wollte von sich aus einmal etwas Größeres wollen und es durchführen, sei es mit anderen oder gegen sie. Seine Stellung in der Wissenschaft sei doch nur etwas Halbes. Er, der so viele eigenartige und härtere Persönlichkeiten liebevoll verstanden und geduldet hatte, wollte nun gern auch seine eigene Natur zu festerem Zusammenhalte und zu dichterem Abschluß bringen. Also „wieder Professor werden“ konnte für ihn nur bedeuten: festen Fuß fassen in der gelehrten Forschung. Früher hatte er zuweilen Sachen geschrieben, die er „wissenschaftliche Gelegenheitsschrift“ nannte, und wozu er sich nur eine Woche oder zwei Zeit nahm, wie man von 'seiner Schrift „Sozialismus, Sozialdemokratie und Sozialpolitik“ behauptete. Zu ausdauernder Forschung bot sich damals allen jungen Gelehrten der durch Karl Marx wieder aufgeweckte Sozialismus dar. Alle Aufmerksamkeit wendete sich der Arbeiterfrage zu. Aber Held war kein Sozialist und wurde auch keiner. Der Sozialismus, philosophisch betrachtet, ist ein Entwurf zu künftiger Rechtsgeschichte. Sozialistisch ist es, die Rechtsinstitute der Gegenwart aus den wirtschaftlichen Beziehungen der Menschen zu begreifen und die Rechtssysteme als wandelbar, die Ansprüche der unteren Klassen auf Lebenshaltung als fest zu betrachten. Diesen Ansprüchen gegenüber gilt das Privatrecht wenig, das öffentliche Recht nichts. So entwickelt sich fast überall die sozialistische Überzeugung zur fanatischen Gesinnung. Ganz anders Held. In seinem „Grundriß“, den er früh drucken ließ, wird dem bestehenden Recht die größte Aufmerksamkeit gewidmet, denn er hatte die Jurisprudenz nicht nur oberflächlich betrieben. Aber die Kluft, die ihn vom Sozialismus trennte, öffnete sich noch an einer anderen Stelle. Es gehört ein phantastischer Zug dazu, wenn man sein Auge nur auf die fernste und nie auf die nahe Zukunft richtet; und dieser phantastische Zug war unserem Freunde ganz fremd. Er war erfindungsreich, durch und durch versöhnlich, nie um Auskunft verlegen, also ganz und gar gemacht, stets an die allernächsten Schritte zu denken. Die Zukunft ließ er auf sich beruhen. Auch entging ihm nicht, daß der Sozialismus als Glaube andere Glaubenssätze unterwühlt, also zum Beispiel den Glauben an die Abgeschlossenheit der Völker. Der Sozialismus setzt sich also dem Gedanken Adolf Held. 357 entgegen, den deutschen nationalen Staat auszubilden, und an diesem Gedanken hing Held mit ganzer Seele. Jawohl, pflegte er zu sagen, der Staatsmystizismus von Gneist und Treitschke beherrscht uns ganz. Über Karl Marx hat er sich in einem Briefe vom 22. Februar 1880 so ausgesprochen: „Ich bin auch der Meinung, daß Marx ein eminenter Kopf ist, und daß man von ihm am meisten lernen kann. Aber lies nur auch einmal das kommunistische Manifest, in welchem am klarsten und präzisesten das ganze Wollen und Denken von Marx enthalten ist, so ist klar: 1. sein Wollen ist Revolution als solche; 2. sein Denken steht im Dienste dieses Wollens; und wenn er mit selten geistreicher Kritik die Geschichte der Klassenkämpfe und die gegenwärtigen Klassengegensätze erkennt und schildert, wenn er dabei eine Masse von Wahrheiten aufdeckt usw. — laboriert nicht das Ganze an folgendem Fehler? Jeder Kampf, jeder Gegensatz bei ihm ist ein Kampf, in dem eine Partei vernichtet wird. Er sieht nicht ein, daß neben dem Kampf immer zugleich Versöhnung in der Welt ihre Rolle spiele. Und wenn man seine Methode, mit der er Vergangenheit und Gegenwart behandelt, konsequent anwendet auch auf die von ihm gewollte positive Ordnung der Zukunft, so muß auch diese wieder aufgelöst und vernichtet werden. Die Konsequenz seiner Methode ist das Nichts, und es ist eine Unwahrheit, wenn er eine dauernde positive Ordnung will respektive prophezeit. Sein im Dienste rein revolutionären Wollens stehendes Denken ist nur Kritik, und diese Einseitigkeit seines Denkens ist eine Schwäche. Dadurch werden die Resultate desselben schließlich unhaltbar. Und ich begreife sehr, daß man sich für ihn höllisch interessieren und sehr viel aus ihm lernen kann, aber nicht, wie man irgendwie bei ihm slehenbleiben kann. Denn es ist weder wahr, daß die Welt nach völliger absoluter Auflösung der jetzigen Ordnung bei einer neuen absolut anderen zur Ruhe kommen kann, noch, daß die Selbslauflösung jeder Ordnung das Ende sein kann. Sondern es gibt ein ewig fortgesetztes Umändern aller Ordnung, in dem wir die nächsten relativen Ruhepunkle suchen können und müssen, ohne das letzte Ende sehen zu können.“ — Andererseits liebte Held aber auch nicht die landläufigen Lehren der englischen Nationalökonomie, die so tut, als wäre der Staat nicht vorhanden, und als wenn er, wenn vorhanden, sogar schädlich wäre. Alle Handlungen des Menschen aus dem Selbstinteresse herzulcilen, überall 358 V. Lehrer und Freunde. nur vereinzelte Individuen zu sehen, nirgends die Bildung von Körperschaften zu beobachten — alles das war ihm ganz unsympathisch. Er schloß sich ganz dem damals aufkommenden Kalhedersozialismus an und hoffte dieser Richtung einen wissenschaftlichen Dienst zu leisten durch Darstellung der sozialpolitischen Geschichte Englands in einem weitherzigeren Sinn, in breiterer Gestalt, mit Einschluß der beim Sozialismus beliebtesten Kapitel, aber nicht mit Ausschluß der übrigen Gedankengänge. Wenn ihm auch mancherlei abging, zum Beispiel die Schulung durch ein historisches Seminar, so war es ihm doch nicht bange um das Gelingen seiner Arbeit, denn er besaß dafür andere Vorzüge: tiefes Verständnis für das politische Parteilreiben. offenen Sinn für das Durcheinander geistiger Strömungen und endlich ausgebildetes Gefühl für das Maß des Möglichen. Mil diesen Instinkten — so dachte er sich — stürze ich mich in den Stoff hinein und werde nach meiner Art etwas Brauchbares liefern. Er entwarf den Plan seines Werkes: es sollte eine vierbändige soziale Geschichte Englands werden, wovon der erste Band sogleich in Angriff genommen wurde. Dieser Band mußte die Grundlagen der modernen Verhältnisse zum Gegenstand haben. Es ergeben sich daher zwei Fragen. Erstens: wie sind die Engländer zu ihren heutigen politischen und sozialen Anschauungen gekommen? Darauf konnte eine Antwort nur gegeben werden durch Studium der entsprechenden Literatur. Und zweitens: wie hat sich in England die Großindustrie entwickelt? Hierüber kann man nur Aufschluß finden durch das Studium der Gesetzgebung und der vorbereitenden amtlichen Schriften, der sogenannten Parlamentspapiere oder Blaubücher. Um sicher zu sein, daß er sein Quellenmaterial vollständig und von Vorgängern unabhängig vor Augen bekomme, reiste Held nach London, zuerst im Jahre 1875 auf ein Vierteljahr, dann im Jahre 1880 noch einmal auf vier Wochen. Man kann sich leicht vorstellen, daß er bei seiner herzgewinnenden Natur nicht leicht vergebens anklopfte. Die Beamten des britischen Museums, der Schriftsteller Cliffe Leslie, der Arbeiterfreund Ludlow bemühten sich wetteifernd, ihm zu dienen, und sogar zurückgezogene demokratische Graubärte wie Lovett schlossen ihm ihr Herz auf. So wußte er seine Gaben, die bei anderen nur auf dem Felde der Liebe verwertet worden wären, in den Dienst der Wissenschaft zu stellen. Reich beladen mit Büchern und Notizen, glücklich, endlich einmal in Adolf Held. 359 seine eigenen Scheunen gesammelt zu haben, statt anderen zu dienen, und erfüllt mit Schwung und Kraft zur Ausführung kehrte er zurück und begann das Werk. Die politischen und sozialen Ideen der Engländer neuerer Zeit finden ihren getreuen Ausdruck im Denken und Treiben der „radikalen“ Partei, die bald nach 1882 zur Blüle kam. Doch darf man sich diese Männer nicht so vorstellen wie unsere radikalen Leute. Nicht rotbärtige Volks- männer mit Hahnenfedern auf dem Hute, wie bei uns 18/18, auch nicht hohläugige Mißvergnügte, die über das Sozialistengesetz grollen. Der englische Radikalismus ist weiter, er umfaßt noch unsere Fortschrittspartei. Sein Ziel ist, die Führung des englischen Staates dem Adel zu entreißen, besser noch: dem Stande der Gutsbesitzer zu entreißen und die Interessen der bürgerlichen und der Arbeiterklasse zur Geltung zu bringen. Uns Deutschen ist von Schriftstellern dieser Art John Stuart Mill am geläufigsten, und seine Richtung pflegen wir ulilitarisch zu nennen. Aber Mill ist nicht der früheste; er ist ein Schüler Benlhams, der ein ganzes System der Moral und Politik auf das ulilitarische Prinzip aufhaute, das ist: auf das der Nützlichkeit für das Individuum. Also mußte Bentfiam mit seinen Vorgängern studiert werden. Held tat es mit seinem offenen Sinn für Persönlichkeiten, zugleich aber, was die Sache betrifft, mit entschiedener Gegnerschaft gegen den Individualismus, welcher das Manchestertum, die Ausbeutung des Schwachen durch den Starken, erzeugt und jedes Verständnis für die Aufgaben des Staates verhindert. Nach ihm ist der Individualismus keineswegs die Grundlage des englischen Staates; sondern diese in der Presse so verbreiteten Empfindungen sind im Gegenteil noch nicht mächtig genug, trotz aller Ausbreitung seit i832, um die älteren Grundlagen aus der Welt zu schaffen. Diesen Teil seines Werkes schrieb Held noch in Bonn. Nun wurde damals (187g) in Berlin eine höhere landwirtschaftliche Lehranstalt neu eingerichtet, an welche der hochverdiente Hugo Thiel einen Nalional- ökonomen zu berufen dachte, während zugleich an der Universität eine der zwei Professuren offen stand. Für diese Doppelstellung, die der Stellung in Bonn sehr ähnlich war, wurde Held nach Berlin berufen, wohin er im Herbst 187g übersiedelte. In dem ersten Berliner Sommer begann er die Ausarbeitung des Buches über die Entstehung der Großindustrie. Die verbreitete Meinung ist die: daß die Einführung der Maschine in die Weberei und Spinnerei die Großindustrie geschaffen habe. Man pflegt sogar noch beizufügen, 360 V. Lehrer und Freunde. auf bürgerlicher Seite wenigstens, daß die Maschinerie dem Arbeiter die größte Last abnehme und ihm daher noch nütze. Davon kann heute nicht mehr die Rede sein; aber auch die erste Behauptung ist falsch. Die Großindustrie ist, nach Held, nicht das Kind einer vollkommener gewordenen Technik; die Technik ist vielmehr das Kind der Großindustrie. Das Aufkommen der Großindustrie ist nicht eine Erscheinung der Technologie, sondern ein Ergebnis veränderter Gewerbeverfassung; sie hätte entstehen können auch ohne Umwälzung der Technik, ja, sie ist bereits ins Leben getreten, ehe es die fensterreichen Fabrikgebäude und die hohen Schlote gab. In der Mitte des 18. Jahrhunderts, als um die Stadt Manchester noch Hausweber auf dem Lande saßen, war die Großindustrie doch schon überall da vorhanden, wo diese Hausweber nicht auf eigene Rechnung Garn einkauften und Tuch verkauften, sondern von einem kaufmännischen Unternehmer Garn geliefert bekamen und das Tuch gegen Lohn in das Lager des Kaufmanns ablieferten. Denn da hatten die kleinen Leute bereits aufgehört, Handwerker zu sein, und waren Arbeiter, zerstreut wohnende Arbeiter eines Großbetriebes geworden. Der Unternehmer hingegen war vom bloßen Händler zum Anordner und Leiter der technischen Produktion aufgestiegen. Dies aber ist der entscheidende Punkt: Oberleitung der Technik für die Zwecke des Kaufmanns an Stelle des Stillebens kleiner Handwerker, die zwar selbständig aber des Marktes unkundig sind. Daß der Kapitalist später seine zerstreuten Arbeiter sammelt und die verbesserten Webstühle mit Dampfkraft betreibt, dies begründet nicht, sondern verstärkt nur die Herrschaft des Kapitals auf dem Boden der Industrie. Ganz ähnlich liegt es in der Spinnerei, die wir übergehen. — So weit war Held mit seiner Arbeit gekommen; der erste Band, freilich nur in erster Niederschrift, war fertig. Aber der schnell arbeitende Verfasser durfte hoffen, die Kürzungen und Umstellungen in wenigen Wochen auszuführen. Er entwarf noch schnell ein Vorwort, hinterlegte die Handschrift bei der Reichsbank in Berlin und reiste mit erleichtertem Herzen zur Erholung am 2. August 1880 in die Schweiz. Das tun alljährlich Tausende, und es wäre kaum der Erwähnung wert, wenn es immer so abliefe wie es meistens abläuft. Wer aber kann wissen, was morgen geschieht! Unser Freund begab sich an den Ausfluß des Thuner Sees, in das Hotel Bellevue; seine Frau war mit ihm. Er brachte, wie immer, Leben Adolf Held. 361 und Heiterkeit in die Gesellschaft der Gäste und genoß drei volle Wochen im Bewußtsein, daß er die Früchte einer fünfjährigen Arbeit zu pflücken im Begriff stehe. Schon wurden Postkarten ausgesendet, um auf dem Bückwege den und jenen seiner Freunde aufzusuchen. Nur noch rasch, am 2 5 . August 1880, sollte eine Kahnfahrt auf der Aar, am Austritt des Stromes aus dem See, stattfinden, auf die einige junge Herren und Damen mit Begierde warteten, die von dem Heldschen Ehepaar aufgefordert worden waren. Im zweiten Kahne fuhr Herr Held mit den jungen Leuten; Frau Held war in einem anderen Kahn oder stand noch am Ufer: da schlug Heids Kahn um. Ob man etwa Plätze hat vertauschen wollen, weiß man nicht. Alle Insassen fielen in den Fluß, einige wurden gerettet; aber eine der jungen Damen klammerte sich in der Todesangst an Held fest — und diese beiden, nachdem sie noch einmal aufgetaucht waren, verschwanden im Wasser. In wenigen Augenblicken hatte sich alles abgespielt. Frau Held war schon Witwe, ehe man den Unfall ganz begriff; für sie war ihr Mann rätselhaft verschwunden, er, ein geübter Schwimmer, der nie aus Prahlerei etwas Unkluges unternahm. Es dauerte einige Tage bis die letzte Hoffnung sank, indem die Leichen endlich gefunden wurden. So endete dies hoffnungsvolle, bis dahin so glücklich verlaufene Leben. Das Begräbnis fand in Bonn statt, unter zahlreichster Beteiligung aus allen Teilen Deutschlands. Auch die Freunde, die der Witwe beistehen wollten, waren anwesend: Varrentrapp, Thiel und Knapp, und berieten, was man dem Andenken des Verewigten schuldig sei. Beschlossen wurde die Herausgabe des in Berlin hinterlegten Werkes. Das Buch ist im Herbst 1881 fertig geworden, und Heids Arbeit ist also gerettet. Freilich wäre sie weit besser geworden, wenn der Verfasser selbst sie hätte vollenden können; aber man sieht doch im großen und ganzen, wohin er strebte und vor allem: man erkennt die Gesinnung, die damals hei den Gründern des Vereins für Sozialpolitik geherrscht hat. So hat der Verein eine wichtige Kraft verloren durch einen tückischen Zufall. Niedergeschmettert blieben die Freunde zurück und weihten dem Entschwundenen ein treues Andenken L 1 In der englischen Zeitschrift The Spectalor, Nr. 2726, vom 25. September 1880, gibt J. M. Ludlow folgendes Urteil ab auf Grund persönlicher Bekanntschaft: „Dying at Ihirty-six, Iicld’s mind had not, I am convinccd, reached its V. Lehrer und Freunde. i'ull maLurity. Pordaps the pecularity cd it was thc combination of a deep and earnest fellow-feeling with Ihe working dass, of strong views as a National-Liberal and of Old-Catliolic principlcs. But in the intervals of my intercourse with him, I could trace changes of feeling, tcnding, as it secmed to me, to fuller and more consislenl development. The passionato militant Bismarckianism which cliarac- terised him when I first knew him had latterly becomc modified on scveral points. Ile was too sensible and too rightminded to approve of the putting down of thc social dcmocrals hy administrative persecution, although sooner than to go against onc whom ho still viewed as thc lil'clong leader of his people, he withdrew latterly i'rom politics. Ile toolc a Step further when in his last puhlication he combated Protcctionism on scientific grounds. Again, he admitted to me, when I last saw him, the failure of the Old-Catliolic movement, trusting only tliat from iLs ashes somo new movement of religions reform might spring. Held was, personally, thc handsomest German I have ever known and there was in him something singularly winning. With high and honest purpose he combined great, though not first- ralo, abilities and great powers of work. Ile was a careful Student and when he theorised did so from facts, and not „out of his inner consciousness“. I am con- vinccd tliat his work on thc social history of England would have been one of very great value, and from which inany an Englishman would have learned mucli tliat he did not know. — Gustav von Schmoller. Frankfurter Zeitung, 6. Juli 1917, Erstes Morgenblatt. Es ist noch keine Woche vergangen, seitdem der Telegraph die Nachricht brachte, daß Gustav von Schmoller uns durch plötzlichen Tod — auf einer Erholungsreise in llarzburg — entrissen worden ist. Die zahlreichen Schriften dieses Gelehr len sind allen Nalional- ökonomen bekannt; auch weiß jedermann, daß er den Orden Pour Le merite besaß und daß ihm der Adel verliehen war; er galt allgemein als einer der einflußreichsten Männer auf dem Gebiete der Universiläts- verwallung in Preußen und war Mitglied des Herrenhauses. Aus dieser Stellung aber ergab sich eine gewisse Unnahbarkeit: er stand höher als die anderen, war Exzellenz, und sein Wesen war den Jüngeren nicht ohne weiteres verständlich. Man redete mehr über seine Macht als über seine persönlichen Eigenschaften, die nur den Altersgenossen völlig klar sein konnten, die seine Entwicklung miterlebt hatten. Vielleicht darf ein Freund, der sich über fünfzig Jahre seines Umgangs erfreute, ein Wort über die Persönlichkeit wagen. Als junger Professor in Halle an der Saale kam Schmoller oft nach Berlin, auch gelegentlich in das Statistische Bureau, das damals (i865) unter der Leitung Ernst Engels stand: dort war eine reiche Bibliothek, deren Zeitschriften von ihm eifrig durchforscht wurden. Der junge Gelehrte war von großer Lebendigkeit, mit schwarzem vollem Haar und langem Bart, von etwas bräunlicher Hautfarbe und hatte lebhafte, klug blitzende, dunkle Augen. Mehr als die Bibliothek zogen ihn aber die Archive in der Klosterstraße an, wo er ungeheure Mengen von Akten las und auszog. Er war damit beschäftigt, den preußischen König Friedrich Wilhelm I., den Vater Friedrichs des Großen, zu retten, der damals wesentlich als Liebhaber lang aufgeschossener Grenadiere galt und dessen wohlgeordnete innere Verwaltung fast nie jemand genauer studiert hatte. Viele Jahre, vielleicht zwei Jahrzehnte, hat Schmoller diese Studien betrieben und in zahlreichen Aufsätzen dargestellt. Es schwebte ihm wohl anfangs vor, eine Biographie dieses Monarchen zu schreiben — denn seit dem Leben des Freiherrn vom Stein, das Portz herausgegeben halte, war die allgemeine Aufmerksamkeit auf Biographien gerichtet. Später hat er diesen Plan fallen gelassen: er wußte über jene Zeit sozusagen zuviel, 364 V. Lehrer und Freunde. um die Masse des Stoffes in geschlossene Form zu bringen. Der Grund lag vielleicht noch tiefer: die geschlossene Form war ihm weniger erreichbar, was er dunkel fühlte; er hatte später die Einsicht, diesem Ziele zu entsagen und sich sorglos so zu geben, wie er war. Aber wie war er denn? Er war als Gelehrter gar nicht von der philologischen Seile ausgegangen; Philologie war ihm stets unwillkommen; Grammatik hatte offenbar bei seiner Ausbildung nicht mitgespielt. Vielmehr hatte er einen ausgesprochenen Sinn für Sachen. Er wollte bei seinen historischen Studien herausbringen, was die Leute damals gewollt und was sie zustande gebracht haben. Darin aber war er geradezu groß! Mit höchster Beweglichkeit des Geistes und mit unbegrenzter Fähigkeit der Anpassung verfolgte er die Leistungen des Beamtentums im 18. Jahrhundert, die Bestrebungen des Merkantilismus, die seit Adam Smith in Mißkredit verfallen waren, und die starken Seiten des persönlichen Regiments der preußischen Könige. Die vorherrschende liberale Nationalökonomie war diesen Dingen gegenüber ohne Verständnis; sie meinte, es komme auf die dogmatische Durcharbeitung ihres Systems an; er aber war undogmatisch und wollte etwas ganz anderes. So ist er der Hauptvertreter der historischen Schule geworden, nachdem Wilhelm Roscher in seinen noch immer systematischen Werken diese Richtung angedeutet hatte. Wie aber kam er, der geborene Heilbronner, der Zögling Tübingens, gerade zur Verherrlichung des preußischen Staates? Das erklärt sich leicht, denn Schmoller war, als der Norddeutsche Bund gegründet wurde (1867), neunundzwanzig Jahre alt; Bismarck war seit fünf Jahren Minister; die Erfahrungen der süddeutschen Staaten im Kriege von 186Ü lagen frisch vor aller Augen. Der Mittelpunkt aber von Schmollers Natur lag in der Politik; damals erst begann Deutschland eine politische Macht zu werden, und das war nur möglich bei preußischer Vorherrschaft. Als die Nationalliberale Partei 1867 gegründet wurde, war der junge Schmoller mit ganzer Seele dabei. Sein Ideal war: preußische Vorherrschaft und in Preußen musterhaftes Beamtentum. Nach dem Deutsch-Französischen Kriege von 1870—71 kam etwas Neues hinzu. Aus den Anregungen Ferdinand Lassalles war in Deutschland eine sozialdemokratische Bewegung entstanden, stark angefeindet von den Männern der Fortschrittspartei und völlig verachtet von der Nationalökonomie der Universitäten. Hier entfaltete sich für Schmoller ein neues Ziel. Zwar von dem großen Einllusse des radikalen Karl Marx Gustav von Schmoller. 365 (1867) blieb er ganz frei, denn die dogmatischen Hilfsmittel dieses merkwürdigen Mannes rührten ihn nicht. Aber sein Sachverstand sagte ihm: die Lage der Industriearbeiter kann nicht so bleiben wie sie ist. Hier ist für die alten Staaten ein neues Problem im Auftauchen. Keine Tiftelei über Mehrwert kann hier helfen. Helfen kann nur eine lebenswarme Überzeugung, daß dieser sozialen Klasse durch den bestehenden Staat, ohne Umsturz, Beachtung geschenkt und Förderung geboten werden kann. Hier handelt es sich darum, das Herz auf dem rechten Fleck zu haben, und dies muß laut gesagt werden. Wir brauchen „ethisches Pathos“ — so hieß man sein Stichwort; und er gründete, vereint tnit jungen Fachgenossen, 1872 den Verein für Sozialpolitik, in welchem Lujo Brentano sein wichtigster Genosse war. Später übernahm er die Leitung dieses Vereins, und dies allein würde ausreichen, ihm die Bürgerkrone zu sichern. Als die Straßburger Universität errichtet wurde (1872), berief der Kurator Freiherr von Boggenbach den jungen Schmoller aus Halle als Professor der Nationalökonomie dahin, wo auch Laband als Staatsrechtslehrer, Sohm als Rechtshistoriker und Merkel als Rechtsphilosoph wirkten. Der Ort bot damals das Bild einer Provinzialstadt des 17. Jahrhunderts dar: jämmerliche Wohnungsverhältnisse in der Einschnürung durch Vaubans Festungswerke. Ein altes hufeisenförmiges Gebäude, die „Akademie“, lag im Proletarierviertel und wurde notdürftig mit Hörsälen ausgestattet. Studenten gab es nur wenige; Elsässer waren fast gar nicht darunter. Die Söhne der neuen Beamtenschaft waren noch im Kindesalter, und man war angewiesen auf die spärlichen „altdeutschen“ Jünglinge, die aus Neugierde oder aus Begeisterung sich eingefunden hatten. Erst im dritten oder vierten Jahre kamen Vorlesungen mit 3 o bis 4 o Hörern zustande. Das Staatswissenschaftliche Seminar befand sich in einem düsteren Raume, worin außer einem großen. Tisch noch zwei oder drei schmächtige Bücherschränke standen. —■ Schmoller war sofort einer der beliebtesten Lehrer; die Kleinheit des Anfanges drückte ihn nicht, er arbeitete drauf los, als wenn ein großer Zulauf wäre, und hielt mit wenigen Auserlesenen seine Übungen im Seminar ab: eine Axt des Unterrichts, die damals ziemlich neu war und zur Besonderheit der Universität wurde. In jener Zeit schrieb er seine Streitschrift gegen Heinrich von Treitschke, der vom vierten Stande nichts hören wollte, und sein Tucherbuch, das die Geschichte der Tuchmacherzunft enthielt. Die historische Würdigung des Zunftwesens breitete sich von da an gewaltig 360 V. Lehrer und Freunde. aus. Auch das große Sammelwerk der „Forschungen“ ist damals gegründet worden. Kurz, so beschränkt die Verhältnisse waren, es war in Straßburg „etwas los“, die Sache „zog“, wie man aus dem steigenden Zulauf merkte, und überm Rhein sprach man von der Straßburger Schule. Als die Berufung nach Berlin erfolgte, war Schmoller ernstlich im Zweifel, ob er folgen solle, so sehr befriedigte ihn die neue Schöpfung- Da das Herz den Redner macht, so wird sich niemand wundern, daß Schmoller im Innersten seines Wesens ein Redner war; auch in älteren Jahren noch konnte er hinreißend sprechen, wie zum Beispiel in der Versammlung des Vereins für Sozialpolitik in Mannheim. Er brauchte eine große Hörerschaft, dann wurde er warm und blieb jugendlich. Auch in seinen Vorlesungen mag es so gewesen sein, und jedenfalls ist es in seinen Aufsätzen deutlich erkennbar: da breitet sich ein ungeheueres Wissen erst ruhig aus, bis auf einmal eine glühende Überzeugung durchbricht und den Leser gefangen nimmt. Immer liegt der Höhepunkt da, wo das Herz die Führung ergreift. Er schrieb außerordentlich 'leicht und flüssig, mit einer etwas frauenhaften Handschrift, mit immer eilender Feder, und was er schrieb, hatte die Form der Studie, wie alles, was er sprach, die Form der Rede. Er blieb der früh begonnenen Aktenforschung immer zugetan und gründete ein Unternehmen eigenster Art, die Acta Borussica, eine vielbändige Sammlung wohlgeordneter Aktenauszüge über die preußische Staatsverwaltung. Unter seiner Leitung und Mitarbeit haben hier jüngere Historiker Vorzügliches geleistet. Es liegt im Plane dieses Werkes, daß es vor allem schwer zugängliches Material aufschließt; der einzelne Teilnehmer muß sich unterordnen und zuweilen einen Teil seiner Freiheit aufgeben, wie es ja nicht anders möglich ist, wenn viele Kräfte sich vereinen und wenn die behandelten Stoffe so mannigfaltig sind. Das umfassendste Werk Schmollers ist sein „Grundriß“. Im landläufigen Sinne bedeutet Grundriß einen Behelf für Vorlesungen des Verfassers, mit dem Schema der Einteilung und oft mit Literaturangaben. Das liegt aber hier nicht vor, sondern etwas ganz anderes: eine behaglich ausgebreitete Darstellung alles dessen, was er in Vorlesungen zu bieten pflegte, zwanglos, ohne scharfe Begrenzung, aber voll von Anregungen und bewundernswert durch die Fülle und Vielseitigkeit; ein treffendes Abbild seines geistigen Lebens. Schmollers Persönlichkeit ist nicht immer richtig verstanden worden. Gustav von Schmoller. 367 In erster Linie war nämlicli aufs deutlichste erkennbar die unerhörte Geschäftsgewandtheit, die ihm innewohnte: Vereinsleitung, Fakultätsleitung, Leitung literarischer Unternehmungen: alles dies war großartig entwickelt und erregte bei manchem Betrachter eine gewisse Unruhe; es hieß dann: „er will immer etwas“, und da er auch immer Erfolg hatte, so hielten ihn die ferner Stehenden für einen Mann der Geschäfte. Das war er nun allerdings, aber er war es nicht allein, er war es nur nebenher. Man vergleiche doch nur die reinen Geschäftsleute, wie unähnlich sind sie ihm! Denn ihn trieb vor allem sein historischer Sinn und sein menschenfreundliches Herz. Was konnte er dafür, daß ihm zugleich Menschenkenntnis und Weltkenntnis verliehen war: hätte er diese Gaben etwa unterdrücken sollen? Er hat unzähligen jungen Leuten die Laufbahn eröffnet oder erleichtert; er hat mit Kollegen niemals Streit gepflogen, wenn auch Reibungen nicht ausblieben, denn er war viel zu reich an nie versagender Auskunft. „Andere Leute müssen auch leben, man stelle sie an den richtigen Ort — ich werde trotzdem das Meinige erreichen“ — das war ungefähr seine Gesinnung. Nur ganz selten brach einmal ein gesunder Ärger durch, wie bei jedem nicht ganz verkünstelten Menschen. Merkwürdig war noch eines: er hatte keine nebenher laufende Liebhaberei. Er war für Theater, für Musik, für Bilder nicht zu haben; er suchte nie den Abendtisch von Kollegen auf, schon weil das Gespräch weniger seine Sache war; auch gab es keine Lieblingsdichter für ihn. Selbst wenn er aufs Land ging, arbeitete er dort weiter, nur in leichteren Sachen, indem er zum Beispiel Bücher für sein Jahrbuch anzeigte. Aber daß er allen Lebensgenuß entbehrt hätte, glaube man nicht; was ihn so frisch erhielt bis zum 79. Lebensjahr, versteht jeder, der ihn persönlich kannte. Man muß es gesehen haben, wie ihm „im Hause wohl bereitet war“ durch die innige Hingabe und das kluge Wirken seiner Frau, die die echteste Gehilfin ihres Mannes war. Sie ersetzte ihm alles, was andere in Zerstreuungen suchen. Er ist als Hochbetagter aus dem Leben gegangen; aber seinen Lebensinhalt hat er uns ganz hinterlassen. Er hat alles erreicht, wonach er je gerungen hat. Lujo Brentano im Jahre 1872. Die Schüler und Freunde des Nationalökonomen Lujo Brentano bereiten sich vor, ihm Glück zu wünschen zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Sein Haupt ist von silberweißen Locken geschmückt, und diese Locken waren früher schwarz — das aber ist die einzige Veränderung, die sich im Laufe der Jahre vollzogen hat, denn der Gefeierte ist immer jung geblieben mit seinem südländisch-lebhaften Temperament, in seiner feurig liberalen Gesinnung, mit seiner unermüdlichen Beredsamkeit. Er war von Anfang an und ist noch heute der tapferste Verfechter der Arbeiterinteressen. Seine Feinde, die so zahlreich sind, möchten ihn gern als Sozialdemokraten verschreien, ihn, der immer auf liberalem Boden stand und der von Karl Marx nie etwas wissen wollte; oder sie möchten ihn wenigstens zu den Sozialisten rechnen, was ebenfalls völlig verfehlt ist, denn er hat sich von der sogenannten liberalen Nationalökonomie niemals losgesagt. Das Wort Arbeiterfreund ist für ihn zu zahm; denn er ist eine heftige Natur, und wie er viel gehaßt worden ist, so hat er auch viel gehaßt. Sogar auf einen Preßprozeß mehr oder weniger kommt es ihm nicht an. Aber er hat auch viel Liebe und Verehrung gefunden und viel Liebe erwidert. Sein Gefühlsleben hat nach beiden Seiten den größten Ausschlag. Er ist mitunter zornig und verfällt leicht in Entrüstung, die er nicht verbirgt. Im mündlichen Verkehr ist er mitteilsam, sprühend in Erzählung und Schilderung, trägt alles in greller Beleuchtung vor und fesselt seine Zuhörer, die er nur mäßig zu Worte kommen läßt. Überall setzt er alles in Feuer; daß er besonnen sei, kann man wohl schwerlich sagen. Aber unduldsam gegen besonnene Naturen ist er auch nicht; eher dankbar, wenn ihm solche mit Behutsamkeit entgegentreten; sogar fügsam, wo er durchfühlt, daß man ihn zu würdigen weiß. In seinem Lebenslaufe ist höchst merkwürdig der ganz unerwartet schnelle Aufstieg zu der Höhe, die er seitdem behauptet hat. Nur noch seine Altersgenossen werden sich daran erinnern; vielleicht hören die Jüngeren gerne, wie sich das zugetragen hat. Es geschah in den Jahren 1871 bis 1872, und alles knüpft sich an die sogenannte Arbeiterfrage an. Lassalle war schon 1864 vom Schauplatze verschwunden. Das große Werk von Karl Marx (1867) wurde Lujo Brentano im Jahve 1872. durch den Literaten Liebknecht aufs geschickteste ausges die Sozialdemokraten mit einer wirksamen Doktrin zu Liberalen waren meistens „Manchesterleute“ und suchten durch mattbelehrende wohlwollende Vorträge zu überzei ] gjl W^Ooi) w Auftreten va^ä?* * beim Liberalismus bleiben müßten; bei selbständigem Auftreten'»afsf* ^ ^ Partei hätten sie nichts zu hoffen; man zeigte ihnen von fern das Ge-’^-'-"*'' spenst Louis Blanc. Auf den Universitäten lehrten die Professoren die sogenannte Theoretische National-Ükonomic, besten Falles nach John Stuart Mill, der für einen Philosophen galt, eigentlich aber nur ein gewandter Schriftsteller war, der den Arbeitern —■ wie üblich — den Rat erteilte, recht wenige Kinder zu erzeugen und so lange leben zu bleiben, bis durch Verringerung der Arbeiterzahl eine beträchtliche Nachfrage entstehe; dann werde sich der Arbeitslohn erhöhen. Etwas anderes als Erhöhung oder Verminderung der Lohnhöhe kam gar nicht in Betracht, und an die Arbeitsverfassung in ihrer ganzen Breite dachte niemand, noch weniger an deren historische Bedingtheit. Die Versuche des Arbeiterstandes, zunächst in England, sich zu tatkräftigem Handeln, ohne Revolution aufzuraffen, waren wenig bekannt; die „Gewerkvereine“ bestanden zwar, aber hören wir einmal, wie man in der liberalen Literatur diese Erscheinung im Jahre i 852 auf faßte, also 20 Jahre vor Brentano. Ein französischer Journalist und Politiker, Leon Faucher (geboren i8o3, gestorben 18 54) hat ein Werk geschrieben „Etudes sur l’Angle- terre“, dessen zweite Auflage in Paris i856 erschien; es sind zwei Bände; im Band II, Seite 897 , findet sich ein Aufsatz: „De la coalition des ouvriers mecaniciens en Angleterre (i852)“. Darin wird Folgendes vorgetragen: „Vereinigtes Auftreten der Arbeiter zu bestimmten Zwecken, sogenannte Koalitionen, sind in England etwas ganz Gewöhnliches; sie bilden ein dauerndes Gegengewicht gegen das stille Wachstum des Wohlstandes. Es ist eine Art der Anarchie, die sich bereits eingebürgert hat. Sie treten auf — nicht wenn die Geschäfte schlecht gehen — sondern wenn sie am besten gehen. Dann erwacht im Arbeiterstande das Gefühl des Neides und der Habsucht; man ist nicht zufrieden mit der Freiheit, die man genießt: man will herrschen. Und nicht die schlecht bezahlten, wirklich notleidenden Arbeiter lehnen sich auf, sondern die gut bezahlten, die sogenannten gelernten Arbeiter tun es. Unter dem Knapp. o \ 370 V. Lehrer und Freunde. Vorwände philanthropischer Zwecke lehnen sie sich auf gegen die „Despotie“ des Kapitals. Auch treten sie nicht etwa bloß vorübergehend zusammen,, um einen Ausstand ins Werk zu setzen, sondern sie wollen dauernde Vereinigungen, neue Korporationen gründen. Auch sind die Vereinigungen nicht bloß örtlich: die Maschinenbauer zum Beispiel haben es unter der Leitung ihrer Agitatoren dahin gebracht, einen großen Bund zu stiften, der 80 Städte umfaßt, 12 000 Mitglieder zählt und ein Vermögen von 2 5 000 Pfd. Sterling besitzt. Der erste bedeutende Angriff des großen Vereins der Maschinenbauer war gegen die Firma Hibbert & Platt in Oldham gerichtet. Im Frühjahr i 85 i verlangte der Verein, daß die Firma keine ungelernten Arbeiter mehr beschäftigen solle und daß die Überzeit abgeschafft werde; ja man schrieb sogar vor, wie viele Lehrlinge die Firma beschäftigen dürfe und drohte mit Einstellung der Arbeit. Man sieht, der Arbeiterstand versteht sich schlecht auf die Freiheit. Die Korporationen sind aufgehoben, aber der Geist des Monopols und des Privilegs lebt fort. Die Arbeiter wollen die große Maschinenindustrie ausbeuten zum Vorteil ihres Vereins, und dadurch gerät diese große Industrie in Gefahr. Stücklohn und Überzeit sollen abgeschafft werden; denn die Arbeiter behaupten, man könne nicht mehr als zehn Stunden ordentlich arbeiten; der Abend müsse für Zwecke der geistigen Ausbildung freibleiben. Aber man sieht ja deutlich, daß diese Gründe nur Vorwände sind; man spricht von Bildung, und will doch nur auf Umwegen eine Lohnerhöhung erreichen oder für geringere Leistung denselben Lohn erhalten ! Der einzige Zweck, den die Arbeiter durch Vereinigung erreichen können, ist Unterstützung in Notfällen. Alle anderen Ziele der Vereinigung sind ihnen von der Natur versagt (Seite 42 5 ). Die Bestimmung der Lohnhöhe muß der freien Konkurrenz überlassen bleiben (Seite 436 ).“ So ungefähr redet ein hochgebildeter französischer Politiker über die Gewerkvereine im Jahre i 8Ö2. Daß uns dies unfaßbar beschränkt erscheint, ist das große Verdienst Brentanos. Lujo Brentano, ein Verwandter des Dichters Clemens Brentano, ist i 844 in Aschaffenburg geboren; er hatte in München beim Staatsrat von Hermann studiert, wendete sich dann nach Göttingen zu Professor Helferich und kam von dort als junger Doktor der Philosophie an Lujo Brentano im Jahre 1872. 371 das Kgl. Preußische Statistische Bureau in Berlin, dessen Direktor Dr. Ernst Engel ein Seminar eröffnet hatte; es war eigentlich für Assessoren bestimmt, aber auch junge Gelehrte fanden Aufnahme. Als nun Engel eine Studienreise nach England machte, forderte er den neu gewonnenen Schüler auf, ihn zu begleiten. Dort waren einige vorurteilslose Männer eben mit dem Studium der Gewerkvereine beschäftigt, und in diese Bewegung stürzte sich, vom Rettungsdrang ergriffen, Brentano: er erforschte die Geschichte dieser Neubildungen und trat alsbald mit einem zweibändigen Werk hervor: Die Arbeitergilden der Gegenwart, Leipzig 1871 bis 1872. Darin erklangen völlig ungewohnte Töne: „Gilden“ sind mittelalterliche Vereinsbildungen; sie waren damals von der deutschen Rechtsgeschichte neu hervorgesucht: man denke an Otto Gierkes Genossenschaftswerk von 1868. Der französisch gefärbte Liberalismus will zwar, wie oben gezeigt ist, von Zünften und Gilden nichts wissen; aber die Tatsache ihres früheren Bestehens muß doch erklärt werden. Diese Vereine sind Schutzanstalten der Schwachen gegen bestehende Übermacht. Sollte Ähnliches nicht auch in der Gegenwart möglich oder gar notwendig sein? Gewiß, sagt Brentano, und gerade die Gewerkvereine der englischen Großindustrie sind Gilden in diesem Sinne, nur gehören sie einer tieferen Schicht der Gesellschaft an. Nicht Kaufleute, nicht Männer des selbständigen Kleingewerbes, sondern moderne Arbeiter, die im Lohnverhältnis stehen, greifen nach diesem Machtmittel, um ihre Interessen bei Abschluß des Ai’beitsvertrages zur Geltung zu bringen. Es handelt sich nicht um Verbrecherbanden; auch nicht um Verschwörungen, die gewaltsame Ausstände planen; noch weniger um verblendete Schwarmgeister; sondern es treten ruhige Staatsbürger der unteren Klassen zusammen, die sicli nicht jeder Bedingung fügen wollen, die der starke Fabrikant ihnen auf drängt. Sachkundige Führer weisen ihnen den Weg. Nicht Lohnhöhe allein kommt in Betracht, sondern auch die Arbeitszeit, die Frage, ob Stücklohn oder Zeitlohn, und vieles andere. Von dauernder Anregung zum Streik ist nicht die Rede, sondern der Ausstand ist nur das letzte Mittel, „wenn kein anderes mehr verfangen will“. Diese Gedankengänge, heutzutage allgemein bekannt und beinahe selbstverständlich geworden, waren damals (1872) ganz überraschend. Es ergaben sich völlig neue Ausblicke: also Arbeiterbewegung, sagte sich der Leser, ist nicht gleichbedeutend mit Sozialdemokratie und Um- 372 V. Lehrer und Freunde. slurz. Die Entwicklung des künftigen Arbeiterreclits ist möglich in den Staaten wie sie sind. Es muß aber Männer geben, die sich auf das Studium dieser Rechtsbildungen verlegen und die unserer Gesetzgebung die richtigen Wege zeigen. Auch muß nicht gewartet werden, bis es wegen künftiger Produktiv-Assoziation mit Staatshilfe keine privaten Unternehmer mehr gibt; sondern der Fabrikant bleibt Fabrikant, der Arbeiter bleibt Arbeiter — und trotzdem kann eine bessere Zukunft herbeigeführt werden. Das große Stichwort Louis Blancs: „Organisation du travail“ erhält einen neuen Sinn; der Fabrikant schließt nicht mit dem hilflosen einzelnen Arbeiter seine Verträge, sondern mit der im Gewerkverein organisierten Arbeiterschaft. Das zweibändige Werk, worin diese Lehren enthalten waren, ist stellenweise von leidenschaftlicher Wärme — aber es ist von einer solchen Kraft des sachlichen Eindringens, daß es jeden Leser überzeugt. Man merkt noch hie und da das Ringen mit dem Stoff, sogar ein gewisses Durchschimmern der englischen Sprache, in der die Quellen geschrieben sind, ist fühlbar. Gleichwohl aber ist im ganzen schon der Stil erkennbar, der später in der Abhandlung „Die Gewerkvereine im Verhältnis zur Arbeitsgesetzgebung“ (Band XXIX der Preußischen Jahrbücher) meisterhaft auf tritt: unerbittliche Sachlichkeit bei unnachahmlicher Kraft des Vortrags. Dies Werk, dessen Vorrede (im Schlußbande) vom 3 . April 1872 datiert ist, hat eine ganz ungewöhnliche Wirkung gehabt. Denn um jene Zeit waren die jüngeren Nationalökonomen dumpf bewegt von dem Bedürfnis, in der Arbeiterfrage den lässigen Schulbetrieb aufzugeben und in die Öffentlichkeit zu treten, um neben der Sozialdemokratie einen Tummelplatz der neueren Meinungen zu bilden. Gustav Schmoller wäre hier zuerst zu nennen; dann Erwin Nasse, Adolf Held, Gustav Schönberg. Es gelang ihnen, den älteren angesehenen Juristen Gneist zu gewinnen, und sie stifteten das, was später der Verein für Sozialpolitik genannt wurde, durch eine Versammlung in Eisenach, am 6. und 7. Oktober 1872. Eisenach war damals noch kein Fabrikort, sondern ein stilles Land- slädtchen, eingebettet in das liebliche Tal mit den unermeßlichen Wäldern, die eben im Begriffe waren, sich herbstlich zu färben. Vom letzten Vorsprung des Gebirges blickte die große Wartburg herab, jedem Deutschen traulich und voll von Erinnerungen. Für sonntägliche Vergnügungen gab es am Rande der Stadt einen bescheidenen Saal, der uns Lujo Brentano im Jahre 1872. 373 eingeräumt wurde, von einem Garten umgeben, in dem noch einige Georginen blühten. Die zahlreichen Besucher sammelten sich, es begann ein lebhaftes Vorstellen und Begrüßen, und der Einherufer — cs war Gustav Schmoller — hielt die eröffnende Ansprache. Dann wurde der geschäftskundige, vorsichtige Gneist zum Vorsitzenden gewählt, und es begann der Vortrag über den ersten Punkt der Tagesordnung: Fabrikgesetzgebung. Als Referenten hatte man ausgesucht, mit Vorbedacht, um den Erfolg zu sichern, nicht etwa den Ältesten, nicht den Erfahrensten, sondern einen 27 jährigen Jüngling, der im Mai 1871 Privatdozent geworden war — es waren noch keine anderthalb Jahre verflossen — und dessen Erstlingswerk erst vor einigen Monaten die Presse verlassen hatte: jetzt war er bereits Professor in Breslau; es war Brentano. Er stieg auf die Rednerbühne, las die sorgfältig ausgearbeitete, von Sachkenntnis strotzende Arbeit vor und wurde von der begeisterten Versammlung mit stürmischem Beifall belohnt. Der Telegraph trug die Nachricht über diese Versammlung neuer Art in die Welt, und der junge Breslauer Professor war mit einem Schlage eine überall bekannte Persönlichkeit, bewundert von vielen, von sehr vielen aber als ein gefährlicher Mann verschrien, der bedenklichste unter allen „Kathedersozialisten“. Aber man frage sich: hat er revolutionäre Leidenschaften geschürt? Gerade dies hat er nicht getan, und deshalb sind ihm ja die Sozialdemokraten gar nicht hold. Er hat sich mit Wucht in die Arbeiterfrage hineingestürzt und hat diese Sache mit einer Hingebung und Ausdauer verfolgt und in so eigenartiger Weise behandelt, daß man sein Wirken nicht anders nennen kann als monumental. Und alles dies ist ihm auf den ersten Wurf gelungen; das stand bereits fest, als jene Eisenacher Versammlung zu Ende ging, die wie ein jugendliches Fest verlief und als solches in der Erinnerung haftet. An dies Fest hat sich die Gründung des Vereins für Sozialpolitik angeschlossen, und dieser Verein hat unter der Führung von Gneist, E. Nasse und G. Schmoller die deutsche Gesetzgebung über Arbeitersachen in neue Wege geleitet. Die jungen Gelehrten, die daran teil- nahmen, haben sich in einen dauernden Freundesbund vereinigt, und keiner von ihnen hat je bezweifelt, daß der mächtigste Anstoß dazu von dem jüngsten ausgegangen ist — und dieser war Lujo Brentano. Justus von Liebig. Nach dem Leben gezeichnet. Festrede, gehalten in der bayerischen Akademie der Wissenschaften am 11. März 1903. Liebigs Vater besaß ein Malerialwarengeschäft, das in seinem sehr geräumigen Hause der Louisenstraße in Darmstadt betrieben wurde. Noch um 1847 k am es vor < daß die Muhe 1- Liebigs im Laden saß, um die Aufsicht zu führen, während Gehilfe und Lehrling die Kunden bedienten. Das Gehen fiel der alternden Frau schon damals schwer, sie schien starke rheumatische Schmerzen zu haben. Nach dem Tode des Gatten (i 85 o) lebte sie im hochgelegenen Erdgeschosse, ohne jemals auszugehen, vom Geschäft gänzlich getrennt, immer sitzend. Sie erzählte oft, daß sie die Eisenbahn noch nie gesehen habe und auch gar nicht neugierig darauf sei. Ihr Zimmer lag nach dem Louisenplatz; es hatte einen breiten „Tritt“ am Fenster, und vor dem Fenster waren, wie damals üblich, Spiegel angebracht in solcher Aufstellung, daß man die Straße hinauf- und hinabsehen konnte, ohne sich vom Stuhle zu rühren. Es war für ältere Leute sehr unterhaltend, so die Nachbarn ausgehen oder heimkehren zu sehen. Auch kam hie und da ein Wagen gefahren, sei es der des Großherzogs oder jener neue Wagen, worin sich der Ballon mit Leuchtgas befand, der an manchen Häusern halt- inachle, um in die dort aufgestellten Gasometer täglich das Gas ein- zupuinpen. Der große Platz wurde damals neu gepflastert und war mit Laternen besetzt, die noch Öl brannten: sie wurden von weiß angestrichenen Schlangen gehalten, die sich um die Spitze des Pfahles ringelten. Die Schildwachen vor dem Kanzleigebäude, das gegenüberlag, trugen den Frack und Tschako der Napoleonischen Zeit. Das große „Monument“, die hohe Säule aus rotem Sandstein mit dem Schwan- thalerischen Bilde Ludwig des Ersten, war noch nicht lange vollendet. Das alles betrachtete die geduldige Frau Tag für Tag von ihrejn Lehnstuhl aus. Ihren Enkeln, die im Herbst häufig zu Besuche dort eintrafen, schenkte sie, sobald die Messe anfing, jedem 18 Kreuzer. Bei Tisch wurden Zinnteller aufgesetzt, und das Fleisch wurde — zum Erstaunen der Enkel — vom Suppenteller gegessen; am Schlüsse wünschte Justus von Liebig. 375 man sich „gesegnete Mahlzeit“ — eine Sitte, die damals in Süddeutschland schon im Verschwinden war. Der Gatte wurde „Liebig“ angeredet. Die Söhne und Töchter des Hauses sagten zu den Eltern „Sie“, während die Enkel bereits ihre Großeltern mit „Du“ anredelcn. Die Köchin wurde mit dem singulären „sie“ beehrt: „Mädche, komm’ sie einal hex - .“ Frau Liebig kannte alle Leute in der Stadt und halte manche treffende, etwas dei’be Spitznamen in Bereitschaft, die sie wie etwas ganz Selbstverständliches in die Rede einflocht und auf die sich jedermann im voraus freute. In der Zeit der Kontinentalsperre soll die Frau den Gedanken eines großen Zuckerankaufs gehabt haben, wodurch, wie man sich erzählte, der Grund zu einem bescheidenen bürgei'lichen Wohlstand gelegt worden sei. Scharfe Beobachtung der Menschen und große Besonnenheit waren ihre Haupleigenschaflen; nie sprach sie laut und niemals viel. Ihr Bildnis, wie sie ruhig im Armsessel sitzt, lebensgroß in Öl gemalt, wurde im Hause ihres berühmten Sohnes etwa i855 aufgestellt: es ist kunstlos, aber schreiend ähnlich, und die Enkel freuten sich, daß die blauen Adern auf dem Rücken der zarten Hände so deutlich erkennbar waren. Herr Liebig, der Vater des Chemikers, war im Hause nicht viel zu sehen; er saß wohl im Kontor oder war in seinem Garten. 'Dieser Garten lag auf der anderen Seite der Stadt da, wo jetzt die Martinskirche steht. In dem Gartenhause war ein Laboratoi’ium, worin der alte Herr von jeher Versuche in Firnissen und Lacken machte. Als Mann in den Sechzigen hatte er einen etwas vorgebeugten Kopf von scharfem Schnitt; auch er redete wenig, und die Enkel bewunderten in seinem Zimmer die große Zahl von Fläschchen mit „Lcbensbalsam“, aus denen er Tropfen zu nehmen pflegte. Er besaß alte Bücher, bcsondei's Chroniken aus dem 16 . oder 17 . Jahrhundert, die von den Kindern noch mehr angestaunt wurden. Auch hing an der Wand ein sehr seltsames Bild, zunächst ganz unbegreiflich: ein junges Weib, mit dem Ausdrucke höchster Angst im Gesicht, reichte ihre Brust einem alten Manne, der begierig und hastig die Nahrung der Säuglinge daraus einsog. Man erzählte, der alle Mann sei zum Hungertode verurteilt und seine Tochter ernähre ihn auf diese Weise bei ihren Besuchen im Gefängnis. Uns Kindern graute es, wenn wir jenes abgelegene Zimmer betraten und noch mehr, wenn wir dort schlafen mußten. Es lag neben der „guten Stube“, die mit Möbeln aus der napoloonischen Kaiserzcit versehen und nur wenig benutzt war. Eines Tages, als wir gerade in dem unheimlichen Zimmer schliefen, 376 Y. Lehrer und Freunde. das über dem Hoftor lag, wurden wir durch ein furchtbares Pochen geweckt: die Leute auf der Straße schrien Feuer, Feuer. Es muß im Herbst 1847 gewesen sein. Ehe wir recht zur Besinnung kamen, trat unser Vater, der Schwiegersohn des Hauses, herein und nahm die Kinder aus dem Belt. Wir wurden über die Gänge auf den Hof geführt und sahen den Dachstuhl des Seitengebäudes brennen. In dem kleinen Hof, der voll von Kisten und Kasten für das Materialgeschäft stand, herrschte ein furchtbares Gedränge, man wurde gestoßen und getreten, aber zuletzt erreichten wir die Straße und wurden beim Pförtner des Kanzleigebäudes untergebracht. Damals gab es keine Feuerwehr. Die Neugierigen strömten zusammen und wurden in eine „Kette“ geordnet; lederne Feuereimer wurden gefüllt und flogen von Hand zu Hand, bis sie in den Bauch der Spritze ausgeleert wurden. Das Hauptgebäude war ernstlich bedroht, und es enthielt die brennbarsten Vorräte, Öl und Spiritus, in großen Mengen. Der Brunnen im Hof war bald erschöpft, und es kam darauf an, ob die Spritzen hinlänglich durch die fliegenden Eimer gespeist werden konnten. Andererseits aber wußte man gegenüber der Gefahr sehr gut Bescheid: Männer, die in Laboratorien arbeiten, fürchten sich vor der Flamme nicht. Am wenigsten der Sohn des Hauses, der auch zu Besuch in den Ferien anwesend war, Justus von Liebig. Er bestieg sofort das Dach eines niedrigen Magazins, von wo man die Brandstelle beherrschen konnte und richtete die Mündung des Schlauches nach dem Hauptherde. Der Dachstuhl des Seitengebäudes war freilich verloren und krachte bald zusammen, aber die anderen Stockwerke und das Hauptgebäude blieben unversehrt. Nach einigen Stunden war der Brand gelöscht. Alle Bewohner des Hauses sammelten sich in der „guten Stube“, jeder hatte seinen Leuchter mit der Talgkerze in der Hand. Der alte Herr Liebig war doch stark erregt; seine Frau hingegen gewann sehr bald ihre gewöhnliche Ruhe wieder. Man redete hin und her, wie das Unglück wohl entstanden sei oder tröstete, der Schade sei ja nur gering. Da setzte der alte Herr Liebig seinen Leuchter auf den Boden, bückte sich an der Tür nieder und hob mit einigen Griffen die Schwelle heraus. Es zeigte sich ein verstecktes Behältnis. Der alte Mann legte sich nun auf den Boden und langte mit dem einen Arm in die Vertiefung hinunter. Er mochte wohl Wertsachen herausholen oder wieder hineinlegen. Dann Justus von Liebig. 377 fügte er die Schwelle wieder ein, stand auf und ging mit seinem Sohne auf und ab: sie redeten von der Brandmauer, die rechtzeitig gegen das Nachbarhaus, die Merckische Apotheke, errichtet worden war und nun ihren Dienst getan hatte. Am anderen Tage war der Professor Liebig bleich und unwohl. Man erfuhr, daß er beim Löschen gestürzt sei und sich leicht am Arm verletzt habe. Die verkohlten Sparren des Daches waren bald abgeräuml, und nach drei Tagen erschien, als erstes Zeichen des Neubaues, im Hof ein großer llaufe Sand, auf dem alsbald die zahlreichen Enkel fröhlich zu spielen begannen. * * * Da J. von Liebig 1800 geboren war, fiel sein Leben fast ganz in die Zeit, die uns so traurig erscheint, da wir sie vom Standpunkte der deutschen Verfassungsgeschichte aus betrachten: Elend des Deutschen Bundes, Mangel politischer Führung des Ganzen, wesentlich partikulares Leben auch des preußischen Staates, Kleinstaaterei, höchstens hie und da einmal glückliche Beförderung der Kunst durch einzelne Fürsten. Dafür aber blühte damals die Wissenschaft in erster jugendlicher Frische auf, löste das ästhetisch-literarische Zeitalter Weimars ab und wurde von der öffentlichen Meinung jener Friedensjahre im höchsten Grade geschätzt. Politisch entwickelte sich damals im stillen der biedere Zollverein und schuf vorläufig einen größeren Rahmen für unser noch ganz kleinstädtisches Leben und für die technisch noch wenig entwickelte Landwirtschaft. Was nun in dieser Zeit wohlgeordneter Kleinstaaten Liebig für die Wissenschaft geleistet hat, ist oft bei feierlichen Gelegenheiten dargestellt worden: seien es rein chemische Entdeckungen, seien es Anwendungen der Chemie zur Erklärung des tierischen und pflanzlichen Lebens. Eine Zeitlang schien es, als wäre nur eine seiner Leistungen nicht ganz erfolgreich gewesen, nämlich die Auffassung des Gärungsprozesses. Sein großer Gegner Pasteur, der die Organismen in den Vordergrund rückte, erschloß ein neues Forschungsgebiet, während Liebig bezweifelte, daß solche lebende Wesen einen direkten Einfluß auf die Spaltung des Zuckermoleküls in Kohlensäure und Alkohol ausüben könnten. Neuerdings hat man beobachtet, daß jene Organismen gewisse Stoffe absondern, und daß diese Agentien, auch wenn sie von der erzeugenden 378 V. Lehrer und Freunde. llefenzelle getrennt werden, also ohne Gegenwart der Zellen, die Zuckcr- lösung in Gärung versetzen. So haben also beide Forscher recht, jeder auf seine Weise, und die großen Gegner könnten sich heute in Freundschaft die Hände reichen. Aber all dies ist den Männern der Wissenschaft längst geläufig. Weniger klar dürfte ihnen die Persönlichkeit des Mannes sein. Man weiß in der Regel nur, daß er ein gewaltiger Herr gewesen sei, und sein äußeres Bild ist weit bekannter als sein Seelenleben, da ja begreiflicherweise die Naturforscher in der Regel die psychologische Seite ihrer hervorragenden Fachgenossen wenig beachten. Eine heilsame Selbstbeschränkung, die aber geradezu herausfordert, die Lücke auszufüllen. In diesem Sinne soll hier in anspruchsloser Weise allerlei erzählt werden, was nur seiner nächsten Umgebung bekannt ist, um das Bild des Mannes, wie es den Zeitgenossen erschien, lebendig zu erhalten. Versetzen wir uns nach München und etwa in die Zeit von 1861/62. Es war Ball im Hause gewesen; wie immer nach einer schlechten Nacht kam Liebig sichtlich müde in den Hörsaal, und schon ehe er hinter dem Experimentiertische stand, hörte man ein leises „ach ja, ach ja“ aus seinem Munde. Der Assistent, bescheiden an die Wand gelehnt, ahnte Schlimmes. Es war vom Kohlenstoff die Rede. „Diamant, nicht wahr, ist kristallisierter Kohlenstoff; hier zeige ich Ihnen einen Diamanten.“ Im blauen Schächtelchen sollte er liegen; der Professor öffnete es, hob langsam die Walte heraus — und der Diamant war nicht da. „Nun, Herr Doktor,“ wandte er sich zum Assistenten, „wo ist der Diamant?“ Der Angeredete zog die Schultern in die Höhe und zuckte am ganzen Körper — antworten durfte er ja vor versammeltem Volke nicht. Die Zuhörer fühlten den nahen Krach und wurden von Mitleid ergriffen. Mit ungeduldigem Ernst fuhr der Professor fort: „Herr Doktor, wo ist der Diamant?“ Peinliches Schweigen und abschüttelnde Bewegung der Arme. „Ich muß von Ihnen den Diamanten fordern.“ Der also Gequälte trat vorsichtig heran, befühlte die Watte — und der Diamant lag darin! Ohne die geringste Ahnung von der menschlichen Seite des ganzen Vorgangs fuhr der Professor in voller Ruhe fort: „Also, meine Herren, der Diamant — wie Sie sehen — ist kristallisierter Kohlenstoff.“ Der Assistent lehnte sich im Hintergründe behaglich an die Wand, sein Gesicht rötete sich von der erlebten Genugtuung, und die Zuhörer atmeten befriedigt auf. — Die Entdeckung des Broms konnte Liebig nur mit schmerzlicher Justus von Licbig. 379 Bewegung vortragen. „Ich war damals ein junger Mann von a3 Jahren. Bei der Eindampfung der Ivreuznacher Mutterlauge erhielt ich eine braune, scharf riechende Flüssigkeit; ich klebte einen Zettel auf das Fläschchen und schrieb darauf „Chlorjod“, denn ich hatte mir eiligst einen Vers darüber gemacht. Kurze Zeit darauf erschien die berühmte Abhandlung von Balard, worin jener braune Stoff als neues Element, Brom, erkannt war — und das Fläschchen mit der harmlosen Inschrift stand noch auf meinem Tisch! Meine Herren, es war das letztemal, daß ich mir über irgend etwas einen Vers gemacht habe! Niemals,, niemals darf man das tun, niemals, meine Herren!“ Längere Pause wehmütiger Erinnerung — denn Liebig hat in der Tat kein neues Element mehr gefunden. Was in der Natur, ohne Zulun des Menschen, Chemisches oder Physikalisches vorgeht, war selbstverständlich auch Liebigs Fall. Als er auf einer flandrischen Reise mit einem dortigen Freunde nach Amiens kam, wurde ihm der Dom gezeigt. Sein erster Gedanke war, ob man die vorschreitende Verwitterung solcher Gebäude nicht aufhalten könne durch Anwendung von Wasserglas. Damals wurde die Neue Münchner Zeitung gegründet, und in deren erster Nummer trug Liebig diesen Plan vor, gewiß zum größten Vergnügen seines Kollegen Fuchs, der das Wasserglas erfunden hatte. Der Baumeister ist hilflos gegenüber der Verwitterung; der Chemiker hat die schöne Aufgabe, der Atmosphäre Trotz zu bieten. Als später Pettenkofer die Regeneration der Ölgemälde erfand, regten sich unter den Chemikern ähnliche Empfindungen. Als einmal ein begabter Kandidat im Examen stand, legte ihm Liebig die Frage vor: „Nun, Herr Kandidat, was ist der Zahn der Zeit — im Auge des Chemikers?“ Eine Frage, die wegen ihrer höchst persönlichen Fassung so bezeichnend war, daß sie von da an sprichwörtlich wurde. Wenn der Gießener Physiker Heinrich Buff die Mathematik lobte, so sagte Liebig: „Nun, sie ist ein Federmesser.“ Hierbei lag die Abneigung zugrunde, die alle morphologischen Denker gegen das rein Formale hegen, und es sollte zugleich angedeulet werden, daß hilfreiche Rechner ebenso leicht zu finden seien wie Leute, die einem Schriftsteller die Feder schneiden. Er hatte sogar eine Geringschätzung gegen Stadtpläne und fand, wenn er in London aufs Pflaster trat, seinen Weg mit Unfehlbarkeit allein. Grausam absprechend war er oft gegen die Medizin, er, der für die Physiologie so viel Anregung gegeben hatte. „Die Medizin ist gar keine 380 V. Lehrer und Freunde. Wissenschaft“, pflegte er seinem Schwiegersohn, dem Chirurgen Thiersch, entgegenzuhalten. „Mag sein,“ erwiderte dieser, „aber sie ist die Kunst, Kranke zu heilen.“ Dagegen war freilich nichts einzuwenden. Von den historischen Wissenschaften war er noch weniger erbaut, doch griff er sie nicht an: er hatte gar kein Verhältnis zu ihnen. Nur das stand fest — sie lagen ihm tief unter den Naturwissenschaften;, sie gehörten in seinem Sinne zur Gelehrsamkeit, und dies Gebiet war kaum geduldet. Der Gelehrte weiß ja nur, was irgendwo geschrieben steht; der Gelehrte war ihm nicht der Mann des Forschens, sondern sozusagen der Schriftwart. Wenn ein Gelehrter, zum Beispiel John Stuart Mill, etwas schrieb, so mußte es eine Verherrlichung der Naturwissenschaften sein, wenn es einigermaßen gewürdigt werden sollte, etwa Lobreden auf die induktive Methode. Nebenher wurde dann der Verfasser ein wenig bedauert, daß er nur das Lob vorzutragen, aber nicht die Kunst selber auszuüben verstehe. Der Referent im Ministerium des Unterrichts hatte einmal eine heikle Sache mit Liebig zu besprechen. Um die Vorschläge des Ministers annehmbar zu machen, hatte sich der Herr Rat der Wendung bedient: „Als Gelehrter werden Sie das zu würdigen wissen.“ Da fuhr Liebig auf: „Als Gelehrter? Ich glaube gar, Sie wollen mich als Gelehrten betrachten; aber es tut mir leid — Sie wissen gar nicht, was ich bin; ein Gelehrter habe ich niemals werden wollen.“ Der erstaunte Herr hielt es für geraten, das Geschäft einstweilen auf sich beruhen zu lassen, und nahm bei der nächsten Pause des Gespräches Abschied. Noch in den Anfängen der Gießener Zeit, also vor i 852, ereignete sich folgendes. Um den Bau des dortigen Laboratoriums durchzusetzen, schrieb Liebig an den hessischen Minister: „Bei der allgemein bekannten Fürsorge Eurer Exzellenz für die Wissenschaften.. .“ und gleichzeitig an einen befreundeten, einflußreichen Rat im Ministerium: „Bei der allgemeinen Gleichgültigkeit Ihrer Regierung für unsere Universität bitte ich Sie, mein Gesuch kräftig zu unterstützen.“ Beim Adressieren wurden die Briefe verwechselt. In der nächsten Sitzung in Darmstadt tauschten der Minister und der Vortragende Rat lächelnd ihre Schriftstücke aus; der Minister sagte kein Wort — und das Laboratorium wurde gebaut! — Die tiefgreifendste Wirkung auf seine Lebensweise übte ein Unfall aus, der ihn im Herbste i85g betraf. Er war in Passau in einem Gasthofe abgestiegen, dessen Schwelle mit einer eisernen Platte belegt war, Justus von Liebig. 381 die wie ein Spiegel glänzte. Liebig glitt aus und zerschmetterte sich die eine Kniescheibe. Sein telegraphisch berufener Schwiegersohn eilte aus Erlangen herbei, ließ einen hölzernen Tragstuhl bauen und brachte den Verletzten nach München. Die Heilung dauerte lang und war für den lebhaften Mann äußerst qualvoll. Es dauerte viele Wochen, bis er so weit hergestellt war, daß er am Krückstock ausgehen konnte. Den Krückstock hat er von da an immer geführt; Treppen pflegte er nach Möglichkeit zu vermeiden; im Hause beschränkte er sich auf das Erdgeschoß, während die Familie oben wohnte. Auf den regelmäßigen Spaziergängen am Nachmittage pflegte ihn nun eine der Damen des Hauses zu begleiten; zur Vorsicht wurde er sogar oft geführt. Von Ausgehen am Abend, etwa zu Freunden, war nun keine Rede mehr; aber die Freunde erschienen um so regelmäßiger bei ihm: der Minister von Zwehl, der Physiker Philipp Jolly, der Anatom Theodor Bischoff, mitunter auch der viel beschäftigte Kliniker Karl Pfeuffer. Dann wurde der Tee mit der Familie im Speisesaal getrunken, vorher aber und nachher eine Partie Whist im Arbeitszimmer, das daneben lag, gespielt. Dies Zimmer war mit einer hochgewölbten Decke versehen, weil es mit zum Laboratorium gehört hatte, ehe der Neubau errichtet war. Ein Laborant gehört in ein gewölbtes Gemach — auf allen Gemälden und Kupferstichen findet man es so. Gaslampen waren an beweglichen Armen angebracht, damals etwas Neues. Der hochbepackte Schreibtisch blieb unberührt. Ein leichter Spieltisch wurde in die Mitte des Zimmers gestellt, und die Sitte des Schweigens wurde strengstens gewahrt: es war ja Whist. Jeder Teilnehmer hätte sich entehrt gefühlt durch ein lautes Wort oder eine heftige Gebärde. Die silberne Dose mit dem trocknen, hellen Tabak lag vor dem Platze des Wirtes, der Prisen zu nehmen pflegte. Man sagt, daß er gut spielte. Gröbere Fehler des Partners empfand er als Beleidigung. Wenn keine Gäste da waren, pflegte er sich abends ebenfalls in sein Zimmer zurückzuziehen; er lag dann halb ausgestreckt auf einem Sofa — von oben fiel das Licht herab — und las mit weit vorgestrecktem Buche allerlei Anregendes, besonders Reisebeschreibungen. Seine Züge waren dabei lebhaft gespannt, als wenn er das Wort ergreifen wollte; seine stets rege Phantasie spielte offenbar mit den entlegensten Dingen. Seine abendliche Unterhaltung mit Gästen war sehr lebhaft, aber ganz eigentümlich; von Gegenseitigkeit war nicht die Rede, er wollte 382 Y. Lehrer und Freunde. weniger hören als verstanden werden. Es beschäftigte ihn zum Beispiel eine bevorstehende Akademierede; die Gedanken dazu ließ er dann vor den Gästen auf tauchen, wie man wohl sieht, daß ein Künstler mit drei oder vier Bällen spielt: immer von neuem flog bald der eine, bald der andere auf, jeder nach der Reihe wurde sicher ergriffen und zuletzt zur Seite gelegt. Es war eine mündliche Vorbereitung, wobei der Ausdruck immer treffender wurde. War so der Weg gebahnt, so wurde der Entwurf geschrieben, sehr rasch, mit breiter Stahlfeder in schöner Schrift — aber dann vielmals umgegossen, überklebt, verbessert. In jeder Fassung liebte er es, das Geschriebene vorzulesen, nicht etwa Kennern, sondern jederlei Hörern, und es freute ihn, wenn gerade Unkundige ihn verstanden, denen er dann für die Mühe dankte, während eigentlich sie zu danken hatten. Vom gewöhnlichen Wesen des Professors hatte dieser Forscher nichts an sich. Er war eine sehr interessante Erscheinung, als Jüngling offenbar hervorragend schön, mit wunderbar dunkeln Augen und geschwungenen Brauen. Mit der natürlichsten Anmut bewegte er sich, die als angeborene Vornehmheit erschien. Einige Heftigkeit mag er wohl früher besessen haben, aber das war längst überwunden. Fakultätsgespräche oder -neuigkeiten lagen ihm fern. Nur wo es wichtige Stellen zu besetzen galt, wahrte er seinen Einfluß und trat dann mit Nachdruck auf. Dekanate scheint er nicht geführt zu haben, Rektorate sicher nicht, denn in seiner Natur lag nichts Genossenschaftliches. Er war er selbst. Für sich wußte er Geschäfte mit Kraft zu führen, aber Formalitäten für Körperschaften zu erledigen, liebte er nicht. Der Aktuar von der Akademie der Wissenschaften, der schüchtern genug zuweilen beim Präsidenten erschien, kam stets ungelegen, wann immer er erscheinen mochte. Liebig fühlte sich sogar beengt, wenn es galt, einige passende Worte allgemeinen Inhaltes für feierliche Gelegenheiten zu entwerfen und wandte sich dann an seinen Schwiegersohn Carriere mit der Klage: „Für solche Sachen habe ich keine Phantasie.“ Seinen reichen Geist spielen zu lassen, zunächst um seiner selbst willen, aber doch so, daß andere von ihm lernten und sich an ihm bildeten: das war das Geheimnis seiner Wirksamkeit. Das fühlten auch sehr wohl die Damen, die im Winter 1 853/54 in die damals neuen Vorträge strömten, die abends in seinem Hörsaale stattfanden. Damals war sogar das vornehme München dort zu sehen,, obgleich der Gegenstand wenig verlockend war. Der Meister trug über Kristallisation vor. Es war Justus von Liebig. 383 merkwürdig, wie sein frisches Eingehen auf die Sache alle Hörer milriß; man war entzückt, wenn er schilderte, daß die anorganische Natur die gerade Linie liebt, „aber die organische Natur biegt die gerade Linie krumm“. Ein geistlicher Zuhörer, Priester aus gräflichem Hause, war so ergriffen, daß er dann Monate lang im Laboratorium die Kunst betrieb, aus Chromalaun große Oktaeder wachsen zu lassen. An der Südseite seines Hauses, Arcisstraße Nr. i, gegenüber dem bekannten Eingänge zum Glaspalast, lag damals ein schmaler Garten: Reben und Aprikosen rankten sich am Spalier hinauf. Dorthin führte er zuweilen die erwachsenen Mädchen aus der Bekanntschaft, die zufällig alle ähnlich klingende Namen hatten: Lilli, Lullu, Lella. Dann zeigte er ihnen die reifen Früchte, pflückte sie ab, brach sie in zwei Hälften und schob sie, strahlend vor Vergnügen, den jungen Freundinnen in den Mund. Wenn die zärtliche Fütterung vorüber war, küßte er im vollen Sonnenschein jede — sagen wir auf die Stirn, und das wurde ohne weiteres hingenommen und erwidert. Mitunter litt er an Schlaflosigkeit; dann stand er auf und versuchte dies und das, so zum Beispiel Schnitte gerösteten Brotes, die mit Fleischextrakt bestrichen wurden. Zuweilen half es, und das freute ihn dann doppelt; zuweilen aber half es nicht, und dann verfiel er nach einigen Tagen in üble Stimmung. Aber dann kam bald das Ende des Semesters, und ein erlösendes Ereignis stand bevor: Friedrich Wöhler aus Göttingen hatte sich bereits angemeldet. Und richtig, er kam, der Mann mit dem schmächtigen Körper und dem gewaltigen Kopf, der vom Profil gesehen etwas an einen Widder erinnerte, weil sein Kinn stark zurücktrat und sein reicher Haarwuchs sich um die Ohren kräuselte wie die Hörner des Jupiter Ammon. Wöhler war der vollendete Gegensatz zu Liebig; er sprach vorsichtig, behutsam; alles wurde so geräuschlos wie möglich abgetan; keine Kraftäußerung sollte sichtbar sein; so schlicht wie möglich wollte er erscheinen. Er verbarg nicht, daß es ihm fast überall zu kalt war; er legte Gewicht darauf, leichtes und feines Essen zu finden; es freute ihn, wenn man einen Mantel zur rechten Zeit anbot oder einen Schirm, um ihn aus dem Regen zu retten. Nun waren die beiden alten Freunde zusammen und reisten miteinander in die Schweiz (1869); nicht wegen der Landschaft: beiden war die Landschaft wenig ergiebig. Sie reisten dorthin, weil sie da ungestört beisammen sein konnten und suchten sich am Thuner See eine freundliche Unterkunft mit möglichst wenigen anderen Sommergästen. Die 384 V. Lehrer und ^Freunde. Wahl des Gasthauses halte für Wühler etwas Peinliches, er ließ seinem Freunde den Vortritt, damit dieser mit dem Wirte reden mußte. „Das machst du immer so, ich kenne dich,“ sagte dann Liebig. Und wenn sie ihre Zimmer gefunden halten, setzten sic sich nebeneinander und blickten über den See hin. Es fiel ihnen gar nicht ein, sich unterhalten zu wollen: sie wollten beieinander sein, dabei ruhten sie sich am sichersten aus. Es war die eigentliche, stille, echte Freundschaft. Wühler hatte berühmt feine Sinne; er sah alles, auch den Gabelweih, der über dem See seine Kreise zog und beschrieb ihn dem zuhürenden Freunde. Oder sie sprachen über die Plastizität des Gletschereises, über die Schuttkegel der Kalkberge, über die schützende Decke des Firns, der die hüchslen Spitzen vor der Verwitterung bewahrt oder von der Eiszeit, als die erratischen Blücke auf dem Rücken der Gletscher bis zum Jura vorgeschoben wurden. Oft aber sprachen sie gar nicht und lebten vergnügt nebeneinander hin. Der treulos gewesene Schlaf stellte sich allmählich wieder ein. Nach zwei oder drei Wochen reisten sie heim, freuten sich aufs nächste Mal oder erwarteten in München noch ihren Freund Hermann Kopp, der von Gastein zurückkehrte. Da wurde es wieder lebhafter unter den Dreien. Kopp war der Mann des unbegrenzten Wissens und zugleich des methodischen Scharfsinnes; an Gestalt hüchst unscheinbar, aber von hoher Geisteskraft, im Gespräch ein unüberwindlicher Logiker. Alle drei zusammen zu sehen war ein merkwürdiges Schauspiel: jeder ließ dem anderen das Gebiet, worauf seine Stärke lag, und so blieben sie immer einig. Vom Mittelrheine stammend hatte Liebig doch nicht den dortigen Ton der Unterhaltung. Eine Geschichte zu erzählen oder auch nur an- zuhören, worin ein an sich gleichgültiger Vorfall nur um des Erzählens willen mit scharfer Charakteristik und wohlberechneter Spannung vorgetragen wurde — das war nicht sein Fall. Er sprach nur von Dingen, die ihn innerlich ergriffen, stets nur mit der Sache selbst beschäftigt. Wer hingegen um der Spannung willen erzählte, der lief Gefahr, von ihm unterbrochen zu werden: „aber Sie haben doch die verlorene Uhr wiederbekommen?“ während doch die ganze Geschichte nur Sinn hatte, wenn der Ausgang vorläufig im Ungewissen blieb. Er war eben in allem ein starker Woher; von Leuten, die des Spieles halber erzählten, fürchtete er, daß sie auch sonst nicht von Zielen und Zwecken erfüllt seien, und das war ihm weniger genehm. Er wollte Leute von hartem Willen sehen, freilich ohne von ihnen eingeengt zu werden. Daher lautete eines Justus von Liiebig. 385 seiner Worte: „ich lasse mit mir reden; aber ich vertrage keinen Widerspruch“. Wenn er auf Gegner stieß, die durch Ruhe und Besonnenheit lästig fielen, pflegte er zu sagen: „es mögen gute Leute sein, aber sie setzen mir einen .baumwollenen“ Widerstand entgegen.“ Solche Worte gewöhnten sich seine Schüler an, zuerst im Scherz, dann in unbewußter Nachahmung, wie sie ja auch alle sehr bald seine Interjektionen im Munde führten und seine Kunstpausen im Gespräch gebrauchten. * * * Wie er nicht der geduldigste Hörer war, so erzählte er auch nicht viel aus seinem reichen Leben, sondern trug meist nur Ideen vor, die ihn augenblicklich gefangen hielten. Seine ganz verunglückte Schulbildung hat er allerdings in einer unterdrückten Vorrede geschildert, wie er als hoffnungslos imbrauchbar aus dem Gymnasium entlassen wurde nach dem Urteil von Lehrern, die dabei hochverdiente Männer waren und gewiß nur sagen wollten, daß der gescheiterte Schüler nicht für die Grammatik tauge. Ebenda hat er sein Vaterhaus erwähnt und anerkannt, wie die Vorliebe des Vaters für Präparate ihn angeregt habe und wie der Vater auf das damals unerhörte Abenteuer einging, den Sohn nach Bonn und Erlangen zu senden, damit er Chemie studiere. Die Mutter, jene Frau mit den zarten Händen und dem derben Lebensverstande, stimmte bei und ließ ihn einer unbekannten Zukunft entgegensteuern — schwerlich ahnend, daß die erste Eroberung des siegreichen Jünglings das Herz eines Dichters sein würde. In Erlangen lebte damals der Graf August von Platen, der, fast berauscht von dem Umgänge mit dem schnell gefundenen Freunde, seine Empfindungen in ein Sonett ergoß, das allgemein bekannt ist. „Ich habe den gefunden,“ sagt der Dichter, der „mich reich ergänzen kann an Sein und Wissen.“ Ein bezeichnender Satz: der Gelehrteste aller Dichter redet hier vom Wissen, das der ungelehrte Freund ihm entgegenbringe; seltsam, aber doch verständlich. Platen war der Mann der allgemeinen Bildung, seine Dichtung war das Ergebnis der Kulturarbeit von Generationen: er ist unter den deutschen Poeten weitaus der gymnasialste. Seine Welt war damals schon die Literatur; später trat die Kunstgeschichte Italiens noch hinzu. Mil Platens Augen sah man Venedig und Rom, ehe Jakob Burckhardt die Führerstellung übernahm. Eine zarte, sozusagen mitleidende Seele war Knapp. 25 386 V. Lehrer und Freunde. ihm eigen, die sich am Genuß fertiger Kunstwerke nährte. Freilich hat er den Zweig der historischen Lyrik selbständig geschaffen; denn in so wenigen Zeilen, wie er den alternden Karl den Fünften oder 'den jugendlich siechen Otto den Dritten gezeichnet hat, war es vor ihm nie versucht worden. Aber im ganzen war bei ihm die Wucht des unmittelbaren Schaffens nicht sehr groß. Fast immer ließ er nur den wohllautenden Widerhall vorausgegangener Kunst ertönen. Seine Dichtung gleicht dem Efeu, der den Schutt verfallener Tempel überspinnt. Nun fand er einen Freund, der nach dieser Richtung völlig ohne Verdienst und ohne Anprüche war. Da fühlte nun der reizbare Dichter deutlich, daß sich hier eine mächtige Persönlichkeit auf ganz anderer Grundlage emporrang: ein Baum schoß hier aus natürlichem Erdreich auf, mit wildwüchsigem Trieb — und der Efeu schlingt sich gern an Bäumen empor. Es konnte für Liebig nicht gleichgültig sein, sich so von dem Träger höchster Bildung verstanden zu sehen. Es war nicht üblich, daß er bei Dichtern Erholung suchte, aber es kam doch vor, daß er in eine der vielen Schubladen seines Schreibtisches griff: er nahm einige sauber von Platens Hand geschriebene Blätter heraus und las aus der Urschrift dies oder jenes venetianische Sonett vor. Nicht oft hat Liebig eine solche literarische Neigung blicken lassen, und es geschah wohl damals nur, weil er seinen Freund feiern wollte. Er fügte den jungen Hörern gegenüber keine Erläuterung hinzu, weshalb ihm diese Gedichte so teuer waren, und das an ihn selbst gerichtete Sonett Platens hätte er wohl niemals vorgelesen. Sinn für Kunst, für redende oder bildende, hatte er nicht, wie überhaupt jeder rezeptive Genuß ihm fremd war. Das Nachfühlen war seine Sache nicht. Und doch war er durch und durch in seiner Weise Künstler im edelsten Sinne des Wortes, nur war er es nicht im Genuß, sondern im Schaffen. Unsere vielgerühmte Gymnasialbildung lehrt im besten Falle gerade die Nachempfindung, allerdings der größten Leistungen, die uns auf literarischem Gebiete überliefert sind; sie bildet also, wenn sie überhaupt etwas erreicht, wesentlich den Geschmack. Wohl uns, daß sie es tut, aber wehe uns, wenn dem Volke nichts anderes geboten 'wird. Wie man im achtzehnten Jahrhundert Hauslehrer wurde, vielleicht gar als solcher in fremde Länder ging, so wäre jetzt dem Deutschen die Justus von Liebig. 387 Laufbahn des Oberlehrers die natürliche Lebensbahn: die Schule wäre dazu da, um stets wieder Lehrer zu erzeugen! Kann dies die richtige Erziehung im allgemeinen sein? Sollte nicht die klassische Bildung auf engere Kreise beschränkt bleiben, während das Volk in seiner Breite unmittelbar fürs Leben erzogen würde, nicht für historische Betrachtung desselben? Damals war der technische Unterricht noch wenig angesehen, während doch der klassische nicht alle befriedigen konnte. Deshalb war Deutschland voll von problematischen Naturen. Begabte Söhne aus guten Familien gab es genug, aber wie viele von ihnen sind geistreich verbummelt und endeten unscheinbar, nachdem sie als Kneipgenies eine kurze Blüte erlebt hatten. Sie führten die Verse des unerschöpflichen Goelhischen Faust im Munde und kamen sich groß vor, wenn sie das wirkliche Leben verachteten, das ihnen keine Ziele bot. Krieg gab es nicht, und die Verwaltung war langweilig. Dem deutschen Leben fehlte jeder große Zug. Die Hegelische Philosophie war blendend, aber nahrhaft war sie nicht. Die Naturphilosophen deuteten in die Tiefe, aber sie redeten mehr von der Natur, als sie davon verstanden. Aus dem Tübinger Stift sind große Geister entsprungen, nur konnten dort keine Naturforscher aufwachsen, wo doch eigentlich die Theologie den Boden bildete. Daher der ungeheure Erfolg des Gießener Laboratoriums. Einer schlaffen Zeit öffnete sich ein Tummelplatz für verborgene Kräfte. Wie jämmerlich es sonst in Deutschland aussehen mochte, niemand hinderte jene Männer, am Sandbade mit Betörten zu arbeiten, Körper durch: Analyse zu trennen, die bis dahin in ihrer Zusammensetzung unerkannt geblieben waren; oder gar neue Körper synthetisch zu schaffen, als Kristalle sichtbar zu machen, die bis dahin niemand gesehen hatte. Ja, es kam vor, daß Körper, die nur als Produkte des tierischen Lebens bekannt waren, nun durch die Hand des Laboranten als künstliche Nachbildung geschaffen wurden. Die Schüler fanden kaum mehr Zeit für die Literatur, noch weniger für studentische Torheiten. Wer geschäftlichen Sinn hatte, wurde Fabrikant, statt sich an die Krippe des Staates zu drängen. Wen aber der Geist dazu trieb, der half die neue Wissenschaft ausbauen. In diese gewölbten Räume trat vielleicht manche Faustnatur ein, die aber heraustraten, waren kerngesund und brauchten sich keinem Mephisto zu verschreiben. War das nicht unendlich viel mehr, als was man aus alten Schrift- 25 * 388 V. Lehrer und Freunde. Stellern lernte? Hier schuf die neue Zeit selber etwas Neues, und dies Neue war zugleich von höchster Brauchbarkeit. Wer hat die Gegend des Laplatastromes mit Industrie erfüllt? Wem verdanken wir die zahllosen Schlote chemischer Fabriken im Westen Deutschlands von Metz bis Magdeburg? Tausende von Arbeitern leben davon, Hunderte von reich gewordenen Fabrikanten gründen ihr modernes Junkertum auf seine Leistungen. Das sind so die Brocken, die von seinem Tische fielen. Seine Schüler waren es, welche die Teerfarbenindustrie ins Leben riefen. Der Chemiker A. W. Hofmann ist sein Schüler gewesen: ihn hatte er erkannt, den ratlos gewordenen Gießener Studenten aus dem Nachbarhause, der selber nicht ahnte, was in ihm lag; er hat ihn zurecht geschmiedet, denn die chemische Pädagogik verstand er wie sonst keiner. Auch die agrarischen Junker — sie wohnen von Magdeburg bis Memel — haben den Hauch seines Geistes gespürt. Sie hatten bis dahin von Begulierungen und Ablösungen gesprochen, von Separation, vom Leutnantsdienst in Potsdam, vom charakterlosen Westen. Nun tauchte die Frage der Pflanzenernährung auf, die künstliche Düngung wurde sogar als Tischgespräch zulässig, man hörte die Worte Kali und Superphosphat. Neben den alten Meister Albrecht Thaer stellte sich der junge Liebig und half dem Osten empor. Die deutsche Sprache hat er gezwungen, sich dem Ausdrucke chemischer Gedanken zu bequemen. Wie leicht lesen sich die „chemischen Briefe!“ Selbst Jakob Grimm hat das mit warmen Worten anerkannt, er, der Mann der Rechtsaltertümer, grüßte freundlich hinüber zu dem Manne, der über Guano und Stickstoff schrieb. Viel von seiner beredten Schreibart hatte sich Liebig als junger Mann in Frankreich angeeignet, und die Erlernung der französischen Sprache hat ihm manches Versäumte ersetzt. In den gedrängt vollen Vorlesungen in Paris mußte man früh am Platz erscheinen, wenn man die Experimente sehen wollte, und in diesen vielen Viertelstunden des Wartens pflegte er Bücher zu lesen und aus tragbaren Wörterbüchern Rat zu schöpfen. Eine warme Dankbarkeit für das, was er in Frankreich genossen hatte, bewahrte er bis zu allerletzt. Auch damals, als politische Leidenschaften aufloderten, hat er nie geduldet, daß über diese Nation ganz im allgemeinen absprechend geurteilt wurde. Auch muß man Liebigs Ausfälle gegen die Gelehrsamkeit nicht zu wörtlich nehmen. Es waren immer merkwürdige Bücher aus der Hof- Justus von Liebig. 389 und Staatsbibliothek in seinem Hause, ob er nun gerade über Baoo von Verulam schrieb oder nicht. Sogar Döllingers Geschichte des Urchristentums lag gelegentlich auf dem Tisch. Über Kopps schwer gelehrte Geschichte der Chemie hat sich keiner mehr gefreut als er; sie war die Unterlage für die köstliche Darstellung der Phlogiston-Theorie in den „chemischen Briefen“: da ist er fast wider Willen selber zum Historiker geworden, und es gibt Leute, die an diesem Beispiel den ersten Eindruck historischer Auffassung der Dinge erlebt haben. Nichts lag ihm ferner, als etwa den maßlos gelehrten Alexander von Humboldt gering zu schätzen; schon die unerhörte Leistung, die im Kosmos vorlag, erfüllte ihn mit Andacht. Er hätte jeden niedergedonnert, der es gewagt hätte, an seinem großen Gönner zu mäkeln. Auch war er selbst ein Gelehrter geworden, weniger durch die Schule als durch das eigene Leben und nie durch totes Gedächtnis, immer durch lebendigste Aneignung. Wenn er Stilübungen haßte, so wurde er doch selber nie müde, die Form der eigenen Darstellung zu pflegen und durch Feilung zu erhöhen, stets freilich in der Meinung, daß es nur der Sache wegen geschehe. Für ihn entstand die Form aus dem Inhalt heraus, und so ist sie bei schöpferischen Geistern zu allen Zeiten entstanden. Nicht alexandrinische Künstelei erschafft das Schöne. Die Schönheit ist der ungesuchte Lohn, den die Musen dem erteilen, der mit höchstem Ernste den Inhalt seiner Gedanken zum einfachsten Ausdrucke bringt. In diesem Sinne war er ein Künstler. Aber das höchste Kunstwerk, das er schuf, war er selbst. Sich selber hat er emporgebildet zu einer staunenswerten Ganzheit und Abrundung, ohne fremde Hilfe, ganz und gar aus sich heraus. „So liegt es in mir; das, was ich bin, soll ganz zum Vorschein kommen“, das verkündigte jede seiner Taten und jede Bewegung seiner Gestalt. In Alexander von Humboldt ragte noch eine Säule des achtzehnten Jahrhunderts empor. Liebig war einer der ersten, die als Söhne des neunzehnten Jahrhunderts auf den Plan traten. Die Überlieferung war ihm nichts, die Gegenwart und die Zukunft waren ihm alles. Er wollte nicht Gewordenes verstehen, sondern seine Zeit bilden, wie sie ihm vorschwebte. Als unbefangene Kraftnatur schuf er nach eigenem Ideal. Die Stilisten hat er verworfen, aber er selber aus seiner Kraft heraus hatte Stil. Er war der vollendete Ausdruck des modernen Menschen, der sich aus eigenem Rechte seine Geltung verschafft. „Wir in diesem neunzehnten Jahrhundert wollen sein, wie wir sind; wir treiben Natur- 390 V. Lehrer und Freunde. Wissenschaft, und das wird so gemacht; ärgert Euch, wenn Euch das nicht gefällt; hier steht einer, der es kann — und der bin ich.“ So stolz trug er sein Haupt, und so leidenschaftlich war sein Empfinden. Es gibt Bildhauer, die seine Gestalt in lehrhafte Würde eingehüllt haben, als wenn es gelte, den Direktor einer Realschule zu verewigen. So ist er nicht gewesen! In der lebhaften Rede, in dem rücksichtslosesten Draufgehen, im Leuchten seiner Augen lag seine eigentliche Kraft. Was den Bildhauer anziehen mußte, war der fein geschnittene Kopf, denn dieser Kopf war für den Marmor geschaffen. Und in der Tat, das Marmorbild von Wagmüllers Hand, das jetzt auf dem Maximiliansplatz steht, was ist es anders, als die gelungenste Verwirklichung des Gedankens, das edle Haupt für die Nachwelt sichtbar zu erhalten. Es ist durchaus ähnlich und nur soweit idealisiert, um den Beschauer zur ahnenden Erfassung des Lebensinhaltes anzuregen. Es war ein weiter Weg, den der Sohn des schlichten Bürgerhauses zu wandeln hatte, bis sein Bildnis in so edlem Stein errichtet werden konnte; er hat diesen Weg mit der Sicherheit des Nachtwandlers durchmessen. Jeder, der ihn kannte, sah es voraus. Seine überlegene Natur ist nie bezweifelt, niemals ernstlich angefochten worden. Mancher seiner Zeitgenossen verstand vielleicht sein Wirken nicht ganz —■ aber jedermann begriff die kristallinische Geschlossenheit seiner Person und den siegesgewissen Adlerflug seines Geistes. ANZEIGEN DES VERLAGES DUNCKER & HUMBLOT MÜNCHEN ★ r 9 2 5/ 2 6 RUDOLF SO HM f KIRCHENRECHT 2 Bände Über 1100 Seiten Preis 25 Mark, geb. 33.50 Mark * I. BAND : Anastatischer Neudruck aus dem Jahre 1892 II. BAND: Aus dem Nachlaß herausgegeben von Prof. Erwin Jacobi und Geheimrat Prof. Otto Mayer * . .. Ein anerkannter Meister und König im Reich der Wissenschaften in einem Werke, dessen Geist und Glanz nicht seinesgleichen hat.“ Prof. Waller Schonfeld im Archiv für Rechtsphilosophie. * Dieses nachgelassene Werk Solims ist neben Harnacks Abhandlung über die Reformation und Overbecks Vorlesungen über die Scholastik wenn nicht das bedeutendste, so jedenfalls das anziehendste und anregendste Werk zum Verständnis des Mittelalters, das in den letzten Jahren erschienen ist.“ G. Ficker in der Theologischen Lileralurzeitung 4923 No. 20. * „. .. . Die Eigenart des Werkes liegt in dem schönen Verhältnis des Verfassers zu seinem Stoff. Dieses Eindenken und Einftlhlen in die urchrisllichen und altkatholischen Vorstellungen und Empfindungen wäre dem Gelehrten nicht gelungen, wenn er nicht selbst so stark als einfacher Christ gefühlt hätte.“ Aus der Zeitschrift f. Schweizerisches Recht 4923. * VERLAG DUNCKER & HUMBLOT • MÜNCHEN EBERHARD GO THEIN Schriften zur Kulturgeschichte der Renaissance Reformation und Gegenreformation Band I: Die Renaissance in Süditalien Gr. 8°. 504 Seiten. Preis: 8.— Mark, Ganzleinenband \ 1.— Mark Band II: Reformation und Gegenreformation Gr. 8°. 298 Seiten. Preis: 9.— Mark, Ganzleinenband \ 2.— Mark * „Eberhard Gothcin (1855—1925) wuchs auf unter dem Einfluß Riehls, Diltheys, Burckhardts. Von diesem Werdegang künden die beiden, mit einer warm- und großgefuhlten Einleitung von Salin herausgegebenen Bande: der erste, ein mit gutem Recht herausgehobenes Bruchstuck des Erstlingswerks, der „Kulturentwicklung Suditaliens“, der zweite drei selbständig erschienene große Abhandlungen in einen gut passenden Rahmen schließend. Ausgebreitetes Wissen, tief eindringende geschichtliche Erkenntnis, edle Form vereinen sich, um die so erneuerten Werke jedem ernsthaften Leser zu genußvoller Belehrung werden zu lassen.“ * Aus dem Inhalt von Gotheins Reformation und Gegenreformation: I. Politische und religiöse Volksbewegungen vor der Reformation: Die Partei der Reichsreform und das Volk. König Maximilian und das Volk. Nichlpolitische Ursachen der Aufregung. Die Kreuzwunder. Die politische Benutzung der Wunder. Das Jubiläum/ 1L Staat und Gesellschaft im Zeitalter der Gegenreformation: Stellung der Gegenreformation zur Bibel und Tradition. Die Philosophie im Dienste der Theologie. Die Dogmatik und die Lehrstreitigkeiten. Die Mystik im Katholizismus der Gegenreformation. Die Askese in der Gegenreformation. Die Moralstreitigkeiten. Die Organisation der Kirche. Die Toleranzidee. Kunst und Literatur unter dem Einfluß der Gegenreformation. Die geschichtlichen und die Naturwissenschaften. Die Entstehung einer unabhängigen Philosophie. Der Staat und die Staatswissenschaften. III. Der christlich-soziale Staat der Jesuiten in Paraguay. VERLAG DUNCKER & HUMBLOT ■ MÜNCHEN Ende 4924 gaben wir ans: LEOPOLD VON RANKE Französische Geschichte In achtzehn Büchern Ungekürzte Ausgabe mit allen Anmerkungen In mustergültiger Ausstattung, 2160 Seiten Fünf Ganzleinenbande 56.— Mark. Fünf Halblederbände -48.— Mark „ln jener seltenen Vollendung, die nur das Genie meistert, ist der Germane dem historischen Aufbau des romanischen Volkes gerecht geworden. Ja, es ist ein nach Menschenmöglichkeit gerechtes, objektives, daher im schönsten Sinne imposantes Werk, dessen Methode ebenso die deutsche Wissenschaft ehrt, wie sie die Möglichkeit gibt, aus Einblick und Verständnis Brücken in einem (weißgott nicht utopischen) Frieden zu schlagen. Überdies schrieb hier ein großer Gelehrter eine Historie, die über jede Facbarbeit hinaus zugleich Roman und Porträtsammlung, Leben und Erschütterung bedeutet.“ Max Krell im Leipziger Tageblatt. * Ende 1924 gaben wir aus: ALPHONSE AUL ARD Professor der Geschichte an der Sorbonne Politische Geschichte der französischen Revolution Entstehung und Entwicklung der Demokratie und der Republik (1789—1804) Zwei Bände Vom Verfasser autorisierte Übersetzung von Friedrich von Oppeln-Bronikowski Über 800 Seiten in Gr.-8°. Preis 20.— Mark 2 .Ganzleinenbände 27.— Mark. 1 Halblederband 27.— Mark Aulards berühmtes Werk ist als erste wissenschaftliche und beste Geschichte der französischen Revolution bei allen Richtungen und von jeder politischen Partei anerkannt. So viele bedeutende Darstellungen jene für Frankreich und Europa entscheidende Epoche gefunden hat, an „intellektueller Redlichkeit“ und phrasenloser, quellengenährter Kritik überragt Aulard die ReYolutionsgeschichten von Taine, Carlyle, Sybel und Kropotkin. Die Genesis des modernen französischen Staates ist Aulards Thema, und dieser von der Revolution geschaffene Staatstypus ist das Vorbild der kontinental-europäischen Staaten geworden. Ausführliche Prospekte VERLAG DUNCKER& HUMBLOT • MÜNCHEN Ende 1925 erschien: FESTGABE FÜR LU JO BRENTANO Die Wirtschaftswissenschaft nach dem Kriege 29 Beiträge über den Stand der deutschen und ausländischen sozialökonomischen Forschung nach dem Kriege Band I: Wirtschaftspolitische Ideologien Gr.-8°. 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Von P)'of. F. Oppenheimer, Frankfurt a. M. Der Staat und die Finanzen. Von Prof. W. Lolz, München Die Aufwertungsfrage und das Wesen des Geldes. Von Pi'of. R. Kaulla , Frankfurt a. M. Band II: Der Stand der Forschung Gr.-8°. Etwa 400 Seiten I. Die JliMrtfrijaft^taiffenfcfiaft unb bie Nationen Der Anteil Deutschlands an der nationalökonomischen Forschung seit dem Weltkrieg. Von Prof. Adolf Weber, München Die sozialökonomische Literatur in Frankreich seit dem Beginn dieses Jahrhunderts. Von Prof. Ch. Gide , Paris Die Sozialökonomie in den Vereinigten Staaten. Von Prof. E. Seligmann , New York Strömungen in der schwedischen Nationalökonomie. Von Pi'of. B. Ohlin , Kopenhagen Keichlumverteilung und sozialökonomische Forschung in England. Von Prof. H. Clag, Manchester Sozialökonomische Forschung im heutigen Italien. Von Prof. Graziani, Neapel II. Die ^SßbEutunQ ber J©irtfctjaft?tuiffcnfLl)aft für bie ^rajüji Deutsche Wirtschaftswissenschaft u. -pravis im letzten Menschenalter. Von Prof. J. Hirsch, Berlin Der liomo politicus als Feind der Volkswirtschaftslehre. Von Prof. W. Bajkilch, Belgrad Die Wandlungen des Begriffs der Sozialpolitik. Von Prof. K. Pribram, Genf III. Die I|aujitjirotiIcniE unb bcc ^tanb iljrcr i>; ^ £vJ? Wß&m i'-sifrVi Wz&?fyg£. mm, £Ü& 6 I 1 «• M&ß: -£> 9C. -*& ^r-tÄ 'gsW&l ?% &gjf »-A^r * ^~\S- "iti'M <<*!#! sftss n w »BCTg^g -rnrw»tH»^ ^; vl)SSb*AÄmfc^iiiUs»t-*?Ä: ''‘g&'&tfa ! 5 Siii j\ ; %&J5 f SSS-frC- WgffOsBs '■ V - 'j£i ’i:'.». -jc'w: ■’“ v. tTaS&Mjt**?* tegft JsSTOSäK* 5&S‘ jä^ && 5"ßS ;332f« päC, 6 ■mrM mw§ Wß&t Wr*-. Ütefei ÜÜlis ism äÖÜ£ . sra< >ä^*5?jSsäS5S’.?5?^ r;,^fe§; wm imm *iÄ SC3®§v?f ®.s#M8 . JF&fegSgWR Pi®« 1 &iämäm8ä$ ’4ää&5s§s®s -*,<*■* ä^5te«?kise'si ^•>Äil*ji£3Sö*»?* pW»ilisii !Hr *- VCI' : st?;;5 i»