WERNER SOMBART DIE DREI NATIONALÖKONOMIEN Geschichte und System der Lehre von der Wirtschaft Qui bene distinguit, bene docet MÜNCHEN UND LEIPZIG 1930 VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT & SOMBART DIE DREI NATIONALÖKONOMIEN WERNER SOMBART DIE DREI NATIONALÖKONOMIEN Geschichte und System der Lehre von der Wirtschaft Qui bene distinguit, bene docet MÜNCHEN UND LEIPZIG 1930 VERLAG VON DIJNCKER & H UMBLOT Copyright by Duncker & HtimbloL Verlagsbuchhandlung, München \ 029 J> Picrersche Hofbucbdruckerei Stephan Geibel & Co., Altenburg, Thür. i INHALTSVERZEICHNIS ERSTER TEIL: Seite Der heutige Zustand der Nationalökonomie Erstes Kapitel: Die Unbestimmtheit des Gegenstandes. 1 Zwei Begriffe: Wirtschaft S.l. Wirtschaft in formaler BestimmtheitS. 2; rationalistischer oder sensualistischer Prägung S. 3. Wirtschaft in materialem Sinne S. 5. Andere Abgrenzungen des BegriffesWirtschaftS.6. R. Stammler S. 6. O. Spann S. 7. Zweites Kapitel: Die Unbestimmtheit der Erkenntnisweise. 8 Verschiedene „Richtungen“ der Nationalökonomie S. 8. Undisziplinierte Gliederung des Stoffes S. 9. Bestimmungen der Richtungen unter außerwissenschaftlichen Gesichtspunkten S. 9. DogmengeschichtenderNational- ökonomie S. 9. Drittes Kapitel: Die Unbestimmtheit der Namengebung.13 Verschiedene Bedeutungen des Wortes Economie S. 14; des Wortes EconomyS. 14; des Wortes Wirtschaft S. 15. Schwankende Bezeichnung der Wissenschaft von der Wirtschaft S. 17. Das Wort Nationalökonomie S. 18. — Plan des Buches S. 19. ZWEITER TEIL: Die drei Nationalökonomien Erster Abschnitt: Die richtende Nationalökonomie Viertes Kapitel: Die Erkenntnisziele der richtenden Nationalökonomie 21 Die Nationalökonomie als Normwissenschaft S. 21. Unterscheidung von „praktischer“N ationalökonomieS.21 und teleologischerBetrachtungs- weise S. 21. Inhalt der Gesamterkenntnis: die „richtige Wirtschaft“ S.22. Warum „richtende“ Nationalökonomie? S. 23. Die drei Systeme dieser Nationalökonomie S. 23. Fünftes Kapitel: Die Vertreter der richtenden Nationalökonomie und ihre Lehre.24 1. Die Scholastik.24 a) Aristoteles.24 Gesamteinstellung des Aristoteles zur Wirtschaft S. 24. Unterscheidung zweier wirtschaftlicher Tätigkeiten und Lehren davon S. 25. V b) Die Hochblüte der Scholastik.25 Die Lehre von der Wirtschaft ist theonom S. 25. Das Naturrecht S. 26. Die richtige Wirtschaft S. 26. Idee des Universalismus S. 27. Die Berufsidee S.27. Die Bestandteile der richtigen Wirtschaft S.27. Die Humanisten und die Reformatoren S. 29. c) Die Scholastik im 19. Jahrhundert .29 Die Romantiker, insbesondere Adam Müller S. 29. V‘° Alban de Villeneuve-Bargemont S. 31. Wiedererweckung der Scholastik S. 32. Matteo Liberatore S. 32. Charles Henry Xavier Perin S. 35. Georg Ratzinger S. 35. Othmar Spann S. 36. 2. Die Harmonisten .38 Was heißt: sozialer Harmonismus? S. 38. Die Metaphysik der Aufklärung S. 39. Die Lehre von der natürlichen Ordnung (ordre naturel) S. 40. Die Physiokraten S. 40. Rechtfertigung der liberalen Wirtschaft S. 41. Adam Smith S. 42. Frederic Bastiat S. 42. Die hedonistische Schule S. 43. Rechtfertigung der sozialistischen Wirtschaft S. 43. Eugen Dühring S. 44. Franz Oppenheimer S. 44. 3. Die Rationalisten .45 Begriff des sozialen Rationalismus S.45. Seine Begründung durch die deutsche Philosophie S. 46. Kant S. 46. J. G. Fichte S. 47. Hegel S. 49. H. Ahrens S. 50. Einfluß des sozialen Rationalismus auf die Vertreter der nationalökonomischen Fachwissenschaft S. 52. Schttz S. 53. Julius Kautz S. 53. Heinrich v. Thünen S. 55. Andere Vertreter dieses Standpunkts S. 56. Der deutsche Kathedersozialismus S. 56. Sechstes Kapitel: Die Erkenntniswege der richtenden Nationalökonomie 57 1. Die Begründung der richtenden Nationalökonomie durch ihre Vertreter .57 Vier Beweise: der logische S. 58; der erkenntnistheoretische S. 59: der ontologische S. 60; der pragmatistische S. 63. 2. Kritik .63 Widerlegung des logischen Beweises S. 64. Wie ist richtende Nationalökonomie möglich? S. 64. Erkenntnis, die Zwecke und Werte zum Gegenstände hat S. 65. Verdeutlicht am wirtschaftlichen Handeln S. 66. Verschiedene Möglichkeit einer „richtigen“ Wirtschaft S. 67. Alle Systeme der gesollten Wirtschaft haben ein gesellschaftliches IdealzurVoraussetzungS.69. UnzulänglichkeitdesErfahrungswissens S. 69; des Evidenzwissens S. 70. Die Beweisführung Spanns S. 72, v. Gottls S. 73 ist nicht stichhaltig. Ebensowenig Kants erkenntnistheoretischer Beweis S. 74. 3. Wie ist richtende Nationalökonomie möglich? .... 77 Pluralismus der Erkenntnisweisen S. 78. Begriff der Metaphysik S. 78. Die philosophische Erkenntnis ist persongebunden S. 80; wird durch Lehre übertragen S. 80; ist relativistisch S. 81. Die Metaphysik ist der Erkenntnisweg der richtenden Nationalökonomie S. 82. Werturteile S. 83. VI Zweiter Abschnitt: Die ordnende Nationalökonomie Seite Siebentes Kapitel: Die Entstehung der modernen W issenschaft. ... 85 l.Die Zersetzung der europäischen Kultur.85 Die Verweltlichung des Lebensstils S. 85. Die Umgestaltung der Lebensformen S. 86. Das Auseinanderbrechen der alten Einheitskultur S. 86. Erwachen des Interesses an denDingen dieser Welt S.88. 2. Das Wesen der modernen Wissenschaft.88 1. Die Verweltlichung des Wissens: äußert sich in der Begründung des Wissens S. 88; in der Zwecksetzung des Wissens S. 89; Auffassung Bacons und Descartes’ S. 89; in der Abgrenzung des Gegenstands der Erkenntnis S. 91. Aufkommen der Statistik S. 91. Das Reich der „idealen Geltungen“ S. 91. Die Fiktionen S. 92. Zusammenhang der Wendung zum Nominalismus mit der Auflösung der alten Gebundenheiten S. 93. 2. Die Differenzierung des Wissens S. 94. Entstehen von Teilwissenschaften S. 94, Entpersönlichung = Versachlichung des Wissens S. 94, parallel mit der Zerschlagung der komplexen Handwerkerarbeit in die Teilverrichtungen der modernen Industrie S. 95. 3. Die Demokratisierung des Wissens S. 95. Die moderne Wissenschaft erstrebt Allgemeingültigkeit ihrer Erkenntnisse S. 95. Damit gegeben das Erfordernis der Allgemeinübertragbarkeit S. 96. Die Wissenschaft bleibt im Bereiche des Erfahrungs- und Evidenzwissens S. 97. Namengebung S. 97. 3. Die Entstehung einer selbständigen Nationalökonomie .97 Gründe ihrer Entstehung S. 97. Die merkantilistischen Schriften S.98. Ablenkung der nationalökonomischen Forschung in eine andere Richtung durch Aufkommen einer neuen Methode. S. 99. Achtes Kapitel: Das Wesen der Naturwissenschaft.99 l.Die Eigenart des naturwissenschaftlichen Denkens und die Methode der exakten Naturwissenschaften insbesondere.99 Oberstes Ziel des naturwissenschaftlichen Erkennens: Allgemeingültigkeit seiner Ergebnisse S. 99. Darum: Entzauberung S. 100, Ent- gottung S. 101, Entwesung S. 102 der Natur. Statt dessen: Elementarisierung S. 104; Quantifizierung S. 105; Mathematisierung S. 106. Die Ordnungsprinzipien der Naturwissenschaften: die Allgemeinbegriffe S. 107; der Strukturbegriff S. 107; der Gesetzesbegriff S. 108. 2.Die Ausdehnung des naturwissenschaftlichen Denkens auf Seele und Geist .110 Die Assoziationspsychologie S. 110. Die Ethologie S. 110. Begründung einer Geschichtslehre mit Hilfe dieser Gedanken durch W. Wundt S. 111. Seite 3.Der Erkenntniswert des naturwissenschaftlichen Denkens.112 Verzicht auf Wesenserkenntnis S. 112. Begriff Wesen S 113. Naturgesetze entbehren der Notwendigkeit S. 114. Ansichten der Logiker S. 114; der Naturforscher S. 115. Das Wesen der Natur ist für die Wissenschaft unerkennbar S. 116. Was sie erreicht, ist die Einsicht in die Regelmäßigkeit identisch wiederkehrenderFälleS. 118. Bedeutung dieser Einsicht S. 118. Neuntes Kapitel: Die Anwendung des naturwissenschaftlichen Denkens auf die Nationalökonomie.119 1. Die wissenschaftliche Einstellung der ordnenden Nationalökonomie .119 Vertreter der ordnenden Nationalökonomie S. 120. Sie treibenWissen- schaft S. 121; sind erkenntnistheoretische Monisten S. 121; erblicken in den exakten Naturwissenschaften das Ideal aller Wissenschaften S. 122. Ihr Endziel: Auffindung von „Gesetzen“ im Sinne der Naturgesetze S. 124. 2. Die Methode der ordnenden Nationalökonomie .... Auffindung einfacher, berechenbarer und meßbarer Tatsachen S. 125. Subjektivsten S. 127. Objektivisten S. 128. Relationisten S. 128. Ordnungsprinzipien: der Substanz = „Wert“begriff S. 12s; das „System“ S. 180; der Gesetzesbegriff S. 130. Die „Wirtschaftsgesetze“ W. Wundts S. 131. Der Gesetzesbegriff bei Mill S. 180,133; bei Menger S. 133. Kausalgesetze S. 135. Eunktionsgesetze S. 135. Die Methode der Ecole de la Science sociale S. 136. Ergebnis S. 136. 3. Der Erkenntniswert der ordnen den Nationalökonomie 137 Die Erkenntnisbreite S. 137. Die Erkenntnistiefe S. 138. Leerlauf dieser Forschungsweise S. 139. Dritter Abschnitt: Die verstehende Nationalökonomie Zehntes Kapitel: Die Vorgeschichte der geistwissenschaftlichen Nationalökonomie.140 l.Die heterodoxe Nationalökonomie.140 Die Gegner der „klassischen“ Nationalökonomie S. 140. Die Stärke ihrer willensmäßig-weltanschaulichen Gründe S. 141; die Schwäche ihrer wissenschaftlichen Stellung S. 141. R. Schüller S. 141. Unberechtigte Vorwürfe gegen die „Klassiker“: 1. Vorwurf des Materialismus, des Chrematismus, der Rechenhaftigkeit S. 143. 2. Vorwurf des Atomismus und Individualismus S. 144. Verschwommene Begriffe der Ganzheit und des Individualismus S. 146. 3. Vorwurf des Absolutismus der Lösungen S. 147. 4. Vorwurf der Isolierung der wirtschaftlichen Erscheinungen S. 149. 5. Vorwurf der statischen Betrachtungsweise vra Seite S. ISO. 6. Vorwurf der Unzulänglichkeit des Erfahrungsstoffes S. 151. Auch die Gegner, insbesondere die Vertreter der „historischen Schule“, denken naturwissenschaftlich S. 151. Sieg Mengers im „Methodenstreit“ S. 154. Das Urteil Diltheys und des Grafen York. S. 155. 2.Hilfe aas fremden Lagern .155 Vater der modernen Geistwissenschaften: J. B. Vico S. 156. Seine Stimme bleibt ungehört S. 157. Herausbildung einer geistwissen- schafi liehen Methode: Geschichte des „Verstehens“ S. 157. Die naive Periode S. 157. Die kritische Periode S. 158. Die auf bauende Periode S. 160. 8. Abwege . 161 Drei irrtümliche Betrachtungsweisen hindern den Aufbau der Geistwissenschaften: 1. der Psychologismus S. 16-'; seine Widerlegung S. 166; 2. der Historismus S. 167. Die falsche Antithese: idiographische und nomot' etische Betrachtungsweise S 168. Ihre Gefahren S. 170; 3. der Teleologismus S. 171. Mißverständlichkeit der Stammlerschen Auffassung S 171 Eljtes Kapitel: Die Stellung der Nationalökonomie Im Kreise der Wissenschaften.173 Die Nationalökonomie ist: 1. Erfahrungswissenschaft S. 174, 2. Kulturwissenschaft S. 174, also Geistwissenschaft S. 175. Sie steht nicht „mitten- inne“ zwischen verschiedenen Wissenschaften S. 175; 3. Sozialwissenschaft S. 176. Die Unterscheidung zwischen „natürlichen“ und „sozialen“ Kategorien S 177, zwischen „ökonomischen“ und „soziologischen“ Richtungen S. 177 Die Nationalökonomie ist Soziologie S. 177. Zwölftes Kapitel: Das System.178 Bedeutung des Systems für die Wissenschaft S- 178; der Idee für das System S. 178- Begriff der systembildenden Ideen S. 179. Wahl der systembildenden Ideen S. 180. 1. Di e G run d id ee.180 D e Idee der Wirtschaft S. 181. Ihre Bestandteile S. 181. Wirtschaft und Technik S. 182. 2. Die Gestaltidee .182 Aufgabe der Gestaltidee für den Aufbau einer Geistwissenschaft S. 182. Die Idee des Wirtschaftssystems S. 184. Ihre Bestandteile S. 184. Ihre Bedeutung für die Wirtschaftswissenschaft S. 185. 3. Die Arbeitsideen .185 Begriff der Arbeitsideen S. 185 Ideen zur Erfassung der Zuständigkeit des Wirtschaftslebens. Ideen der Statik und Dynamik S. 186; Ideen der Aktualität und PotenzialitätS. 187; Idee der EntwicklungS. 188. Ideen zur Erfassung der ökonomischen V erbundenheit: Ideen des Organismus und Mechanismus S. 188; Ideen der Gemeinschaft und Gesellschaft S. 189: Ideen der Tauschgesellschaft und der Volkswirtschaft S. 189. Die Wertideen S. 190. Seite Dreizehntes Kapitel: Das Verstehen.191 Vorbemerkung S. 191. Literatur S. 192. l.Der Begriff des Verstehens.193 Unterschied zwischen Erkenntnis der Natur und der Kultur S. 193. Verstehen = Sinnerfassen S. 195. Verstehen = Wesenserkenntnis S. 196. Überlegenheit dieser Erkenntnisart S. 196. Ihre Immanenz S. 197. Transzendenz und Immanenz des Erkennens S. 197. Wir erkennen nur das, was wir auch machen können S. 199. Gleiches kann nur durch Gleiches erkannt werden S. 200. Behaviorismus S. 201. Intuition S. 201. Metaphysik S. 204. 2.Die Arten des Verstehens.206 a) Das Sinnverstehen.206 Begriff S. 206. Aufgaben: Das Verständnis der Ideen S. 206; das Verständnis der möglichen Bestandteile des Wirtschaftssystems S. 206; welches diese sind S. 206; das Verständnis der allgemeinen Kategorien der Wirtschaft S. 208; welches diese sind S. 208. b) Das Sachverstehen.210 Begriff S. 210. Alles Sachverstehen ist historisches Verstehen S. 210. Sinnzusammenhänge sind: 1. Zweckzusammenhänge S. 211, 2. Stilzusammenhänge S. 211, 3. Beziehungszusammenhänge S. 214. Welcher Art ist der Sinnzusammenhang: Volkswirtschaft? S. 214. Aufgaben des Sachverstehens S. 217. Wie Nationalökonomie entsteht S. 219. c) Das Seelverstehen.219 Begriff S. 219. Unentbehrlichkeit der kausal-genetischen Betrachtungsweise auch für die Kulturwissenschaft S. 220. Die abweichende Meinung O. Spanns S. 220. Ihre Widerlegung S. 222. Ursachen im Kulturgeschehen sind Motive menschlichen Handelns und nur diese S. 223. Willensfreiheit—ein Apriori der Geistwissenschaften S. 224. Begriff und Arten des Motivs S. 225. Problem des Fremdverstehens S. 226. Verstehen der Seele durch Geist S. 226 Begriff der Wirtschaftsepoche S. 228. Motivationstypen S. 229. 3.Die Grenzen des Verstehens.229 Heterogonie der Zwecke S. 230. Subjektive Unfähigkeit des Verstehens S. 231. Die wirklichen Grenzen des Verstehens sind solche, die dem Verstehen nach unten: S. 232 oder nach oben: S. 233 Schranken setzen. Vierzehntes Kapitel: Die Begriffe.234 l.Die Eigenart der kulturwissenschaftlichen Begriffsbildung .234 Eine geistwissenschaftliche Logik fehlt S. 234. Die Begriffsbildung in den Kulturwissenschaften erfolgt nicht durch Abstraktion, sondern durch Position S. 236. Ihre Begriffe sind Wesenshegriffe S. 237. X Seite 238 2.Die Arten der Begriffe Individualbegriffe S. 238. Gattungsbegriffe S. 238. Begriff und Arten des Typus S. 241. Einzel- und Kollektivb egrif f e S. 244. Ideal- und Realbegriffe S. 245. Der Idealtypus S. 245. 3. Die Begriffe im System.246 Jeder wissenschaftliche Begriff ist Begriff nur im System S. 247. Arten der Begriffe im System der Nationalökonomie S. 247. Fünfzehntes Kapitel: Die Gesetze.248 1. Die Begriff e: Gesetz und Gesetzmäßigkeit.248 Der Begriff Gesetz in der Rechtssprache und der Religion S. 248; in den Naturwissenschaften S. 249. Seine verschiedene Bedeutung in der richtenden und in der ordnenden Nationalökonomie S. 249. Wiederherstellung des echten Gesetzesbegriffs in der verstehenden Nationalökonomie S. 251. Verites ce raisons und verites de fait S.252. 2. Die Sinngesetze.253 Die mathematische Gesetzmäßigkeit ergibt Größengesetze S. 253. Beispiele von Größengesetzen im Bereiche der Wirtschaft S. 254. Die wesensmäßige Gesetzmäßigkeit führt zu Stilgesetzen S. 257. Beispiele in der Nationalökonomie S. 257. Die rationale Gesetzmäßigkeit ergibt Fiktionsgesetze S. 258. Deren Wesen und ihre Bedeutung für die Nationalökonomie S. 259. Der homo oeconomicus S. 259. Das isolierende Verfahren S. 259. Beispiele von Fiktionsgesetzen S. 261. Falsche Deutung dieser Fiktionsgesetze S. 261. 3. DieTendenzen .263 Gleichförmigkeiten im Wirtschaftsleben S. 263. Warum gibt es sie? S. 265. Gleichförmigkeit der Motivation S. 265. Gleichförmigkeit der objektiven Bedingungen S. 270. Theorie der Gleichförmigkeit S. 272. „Immanente Gesetzmäßigkeit“ S. 273. Begriff der Tendenz S. 274. Wahrscheinlichkeit und Wahrscheinlichkeitsrechnung S. 276. DRITTER TEIL: Die Lehre von der Wirtschaft als Ganzes Sechzehntes Kapitel: Der Geltungsbereich der drei Nationalökonomien 277 1. DieBesonderungderErkenntnis weisen .277 Wiedergewonnene Einsicht in die Mannigfaltigkeit der Erkenntnis- weisen S. 277. Anspruch auf eine unserem Erkenntnisgebiet angemessene Methode S. 278. Anwendung wesensfremder Erkenntnisweisen S. 279. 2. Metaphysik und Nationalökonomie .280 Standpunktswissen S. 280. Weltanschauliche Gebundenheit in der Zielsetzung S. 281; in der Annahme bestimmter Axiome S. 282; in der Auswahl der Probleme S. 282, der Arbeitsideen S. 283, des Beweisstoffes S. 283. Unterscheidung unlöslicher und löslicher Bin- Seite düngen S. 284 „Bürgerliche“ und „sozialistische“ Nationalökonomie S. 2*5. Möglichkeit auch der Kulturwissenschaften trotz „Seinsgebundenheit“ S 286. DerStreit um die „Wertefreiheit“ der Nationalökonomie S. 288. 3. Natur Wissenschaft und Nationalökonomie .291 Notwendigkeit der Verwendung des bloß ordnenden Verfahrens in bestimmten Fällen S. 291. .Richtige Auffassung rationaler Schemata S. 292. Siebzehntes Kapitel: Die Gliederung der Gcsamtlehre von der Wirtschaft 293 Bezeichnung dieser Gesamtlehre S. 293. Ihre Bestandteile S. 293. 1. Die Wir tsch aftsph ilosophie .293 Die Ontologie der Wirtschaft S. 294. Die Kulturphilosophie der Wirtschaft S. 294 Die Ethik der Wirtschaft S. 295. Die Schwierigkeit der Wirtschaftsphilosophie S 295. 2. Die Wirtschaftswissenschaft ..297 Wesen der nationalökonomischen Theorie S.297. Als Beispiel: Theorie der Preisbildung S 304. We-en der nationalökonomischen Empirie S. • 08 Die Geschichtswissenschaft und das Problem der „Geschichtlichkeit“ S. 308. Unzulässige Einengung des Bereichs der Geschichte S. 309. Sphären des geschichtlichen Wirkens S. 311. Verschiedenheit der Einstellung des Forschers S. 314 . Einziges und kollektives Geschehen S. 315. Das historische Individuum S. 316 Das Verhältnis zwischen Theorie und Empirie S. 316. Verdeutlicht am „Modernen Kapitalismus“ S. 317. Aufgabe der Nationalökonomie nach alter und neuer Auffassung S. 319. Allgemeine und Spezielle Nationalökonomie S. 320. Verfehlte Versuche der Gliederung bei deutschen Nationalökonomen S. 321. Sozialökonomik und Volkswirtschaftslehre S. 323. 3. D ie Wir tsch af tsku n s tl eh re .324 Begriff S. 324. Ihr Verhältnis zur Wirtschaftswissenschaft S. 325. Ihre Geschichte S. 325. Die drei Wirtschaftskunstlehren S. 326. Achtzehntes Kapitel: Der Sinn des Wissens um die Wirtschaft .... 328 Wirtschaftsphilosophie ist Gnade S. 328. Das Verhältnis von Wissenschaft und Kunstlehre zueinander im Bereiche der Naturerkenntnis S. 329; im Bereiche der Kulturerkenntnis S. 330. Notwendigkeit einer Pflege der Kameralistik S. 331. BisherigeEinflußlosigkeit derWirtschafts- wissenschal'tS 332. Ihre NutzbarmachungfürKunstlehren und Praxis S.332 Sinn und Bedeutung der Wissenschaft überhaupt S.333. Einseitigkeit der pragmatistischen Auffassung S. 333. Was heißt da-: „Die Wissenschaft soll dem Leben dienen 1 ? S. 334. Objektive Eigenwerte der Wissenschaft S. 337. Verschiedene Bedeutung des Wortes „Fortschritt“ in den Natur- und Geistwissenschaften S. 337. Doppelnatur der Geistwissenschaften S. 339. Ihr objektiver Wert S. 340. Ihr Luxuscharakter S. 341. Gefährdete Stellung der Nationalökonomie insbesondere S. 342. Schriftstellerverzeichnis.343 Sachverzeichnis.349 Erster Teil Der heutige Zustand der Nationalökonomie Erstes Kapitel Die Unbestimmtheit des Gegenstandes In der Wissenschaft, die der deutsche Volksmund seit jeher un;d immerdar als Nationalökonomie bezeichnet hat, ist alles, was bestimmt sein sollte, unbestimmt: sogar der Gegenstand, mit dem sie sich beschäftigt. Und das ist wohl eine Eigenart, die sie mit keiner anderen „Wissenschaft“ teilt und die nur die Philosophie mit ihr gemeinsam hat: daß sie nicht weiß, wo sie sich auf dem Globus intellectualis befindet Denn, soweit ich sehe, wissen das alle anderen Wissenschaften, so lebhaft umstritten auch sonst sie sein mögen. Gewiß bestehen weitestgehende Meinungsverschiedenheiten in bezug auf Fragestellung, Methode, Erkenntnisart etwa der Logik oder der Psychologie oder der Geographie, um einige der strittigsten Wissenschaften zu nennen. Aber es hat doch wohl noch niemand daran gezweifelt, daß die Logik das menschliche Denken und nicht das menschliche Handeln, die Psychologie das menschliche Seelenleben und nicht den menschlichen Körperbau, die Geographie die Erde und nicht den Mond zum Untersuchungsgegenstand haben. Während in der Nationalökonomie in der Tat eine solche Abgrenzung nicht besteht, man nicht weiß, ob sich die Untersuchungen auf die Erde oder den Mond beziehen. Diese schwarzseherische Auffassung scheint unberechtigt zu sein angesichts der unzweifelhaft richtigen Tatsache, daß jedermann die Nationalökonomie doch als die Wissenschaft von der „Wirtschaft“ bezeichnet. Gewiß. Aber darum bleibt mein Urteil doch zu Recht bestehen, daß die Nationalökonomie keinen fest bestimmten Gegenstand hat, weil nämlich dieser durch den Begriff „Wirtschaft“ nicht gegeben ist. Das Wort „Wirtschaft“ (ebenso wie economie, economy, economia) hat vielmehr sehr verschiedene Bedeutungen, unter denen Sombart, Die drei Nationalökonomien 1 2 sich zwei vor allem unterscheiden lassen, die in der Tat nicht mehr miteinander gemein haben als der große Bär im zoologischen Garten und der Große Bär am Himmel oder das Schloß am Meer und das Schloß an der Tür. Man vergegenwärtige sich etwa den Sinn, den das Wort Wirtschaft in den Wendungen hat: „Wirtschaft, Horatio, Wirtschaft!“ oder: „Verdammte Wirtschaft“ oder: „Wirtschaft der Handlung“ (in einem Drama) und stelle sie gegenüber dem Sinn des Wortes in den Sätzen: „Die Wirtschaft des deutschen Volkes ist krank“ oder: „Die Wirtschaft während des europäischen Mittelalters war ständisch gegliedert“, und man wird die völlige Verschiedenheit der beiden Sinngebungen ohne weiteres einsehen. Wollen wir diese bezeichnen, so werden wir etwa von einer formalen und von einer materialen Bedeutung des Wortes Wirtschaft sprechen können. In formaler Bestimmtheit drückt das Wort Wirtschaft ein bestimmtes menschliches Verhalten, eine bestimmte Art des menschlichen Handelns, ein „Wirtschaften“, und davon abgeleitet: den dieser bestimmten Art menschlichen Verhaltens entsprechenden Zustand aus. Und zwar mit positivem oder negativem Wertvorzeichen. In der Wendung „Wirtschaft, Horatio, Wirtschaft!“ soll eine „gute“ Wirtschaft, ein lobenswertes Verhalten, in dem Fluche: „Verdammte Wirtschaft!“, „Lodderwirtschaft!“ eine „schlechte“ Wirtschaft, ein tadelnswertes Verhalten bezeichnet werden. „Es ist ... offenbar, daß (in diesem Verstände) das Ökonomische eine Beziehung des Subjektes zumi Objekte seines Wollens bedeute. Daraus folgt, heißt es an dieser Stelle in der dicksten Methodologie, die wir von unserer Wissenschaft besitzen, dem Werke von H. v. Gans-Ludassy, weiter, daß wir eine ökonomische Erscheinung als solche anzusehen haben, welche ihre Eigenart der Beziehung des Subjektes zu den Objekten seines Willens verdankt 1 .“ Die Wirtschaftslehre hat es „nicht mit Objekten, sondern mit psychischen Erwägungen zu tun“, meint Liefmann 2 . Dieses Verhalten, das „Wirtschaften“, kann nun wiederum unter einem doppelten Gesichtspunkte bestimmt werden, was zu zwei verschiedenen Arten, Nationalökonomie zu treiben, Anlaß geboten hat. 1 H. v. Gans-Ludassy, Die wirtschaftliche Energie. I. System der öko- mischen Methodologie. i8g3. S. g5. 2 Robert Liefmann, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre. Band I. igi8. 3 Entweder nämlich kann man an das menschliche Handeln den Maßstab einer Maxime anlegen, das heißt es rationalistisch beurteilen und etwa sagen: Wirtschaften bedeutet Handeln nach dem „ökonomischen Prinzip“, d. h. nach dem Grundsatz: erziele einen Erfolg mit dem geringsten Aufwande, und kann dann etwa noch von Wirtschaft sprechen, um einen Zustand zu bezeichnen, der diesem Prinzip gemäß gestaltet ist, so etwa wenn man die Wendung gebraucht: „die Wirtschaft der Natur“, wo das Wort Wirtschaft doch offenbar zum Ausdruck bringen soll, daß die Anordnung oder die Vorgänge in der Natur dem „ökonomischen Prinzip“ gerecht werden. Wirtschaft oder Wirtschaften bedeutet hier also „richtige“ Mittelwahl bei gegebenem Zweck. Oder man kann unter Wirtschaften das einem bestimmten Interesse dienende, nämlich das auf den höchsten Nutzeffekt ausgerichtete Handeln verstehen, wobei man den „Nutzen“ meist dem Genüsse oder gar dem „Glücke“ gleichsetzt. Das Wort Wirtschaft bekommt hier also eine psychologistische oder genauer: sensualistische Prägung. „Das Einheitliche, was den wirtschaftlichen Handlungen und Beziehungen der Menschen und den Einrichtungen und Veranstaltungen, die sie dafür geschaffen haben, zugrunde hegt, also das Idenlitätsprinzip der ökonomischen Wissenschaft (liegt) nicht in der Sachgülerbeschaffung, sondern (beruht) in einer besonderen Art von Erwägungen, die auf einem Gegenüberstellen und Vergleichen von Nutzen und Kosten, rein psychisch aufgefaßt, mit dem Ziel eines möglichst großen Nutzenüberschusses, Genusses beruhen 3 .“ Es handelt sich hier also um Zweckwahl bei gegebenen Mitteln. Beide Spielarten der formalistischen Auffassung von der Wirtschaft, sowohl die rationalistische als die sensualistische, haben Anhänger gefunden, ohne daß alle sich der Tragweite ihrer Ansichten bewußt geworden wären. Wir müssen uns nämlich klar darüber sein, daß beide genannte Auffassungen mit Notwendigkeit dazu führen, die Nationalökonomie zu einer Universalwissenschaft zu machen, weil beide Grundsätze: „Handle nach dem ,ökonomischen 1 Prinzip“ und: „Folge dem Nutzprinzipe“ ganz allgemeine menschliche Verhaltungs- 3 Robert Liefmann, a. a. O. S. n5. 1 * 4 -v-. f- f-c : weisen ausdrücken. Nach dem „ökonomischen“ Prinzip handeln (oder sollen nach der Meinung mancher Beurteiler handeln): Maler oder Zeichner (Busch, Gulbranson), Dichter (Carl Stem- heim, Georg Kaiser), „Philosophen“ (Avenarius, Ostwald), handeln aber letzthin alle „vernünftigen“ Menschen in jedem Augenblicke, wenn sie etwa auf dem kürzesten Wege in die Vorlesung oder in die Kneipe gehen. Immer schwebt ihnen der Grundsatz vor: mache keinen größeren Aufwand als nötig ist, um den gewollten Zweck zu verwirklichen. Während nun meines Wissens noch keiner der zahlreichen Nalionalökonomen, die ihren Lesern oder Hörern die seltsame Mär verkünden: die Nationalökonomie sei die Lehre vom „ökonomischen“ Prinzip, auf den Gedanken verfallen ist, nun auch Ausführungen zu machen über die „wirtschaftliche“ Art zu zeichnen, zu dichten oder zu philosophieren oder seine Tagesarbeit zu verrichten oder Kinder zu unterrichten und dergleichen, haben manche Vertreter des „Nulzprinzips“ Emst mit ihrer Auffassung gemacht, indem sie die Folgerung gezogen haben, daß die Nationalökonomie zu einer allgemeinen „Genußlehre“ auszubauen sei. Der erste, der diesen Gedanken gefaßt hat, ist wohl der geniale Idiot Gossen gewesen, dessen Werk über „Die Gesetze des menschlichen Verkehrs“ die Veranlassung zu allem möglichen Unfug geworden ist. Der Zweck seiner Lehre, die auch als Diätetik der Seele oder allgemeine Hedonistik bezeichnet werden kann, sollte sein: „den Menschen zur größten Summe des Lebensgenusses zu verhelfen“ 4 . Und wahrhaftig: Gossen hat Nachfolger gefunden, und es gibt eine ganze Reihe von „Nationalökonomen“, die solcherweise das Forschungsgebiet ihrer Wissenschaft umschreiben. So bezeichnet Otto Neurath, ein Autor, der auch ganz vernünftige Sachen geschrieben hat, als „Gegenstand der Nationalökonomie den Reichtum“ und lädt uns ganz freimütig ein, unter Reichtum zu verstehen „den Inbegriff von Lust und Unlust..., den wir bei Individuen und Individuengruppen antreffen“. Schlankweg „Lust und Unlust“. Ein Bild z. B. ist ein „Reichtumserreger“. Und Gegenstand der Nationalökonomie ist: festzustellen, ob z. B. in 4 H. H. Gossen, Entwicklung der Gesetze des menschlichen Verkehrs.. i854- Neudruck 1889. S. 34. einer Gruppe von Menschen „ein höherer Reichtumsgrad“ erzielt wird, wenn die einzelnen Mitglieder mit Blondinen oder Brünetten Spazierengehen 5 . Und der Verfasser der dicksten Methodologie, den ich schon erwähnte, ist der Meinung 6 , daß „die Ökonomik das Wohl der Menschen behandelt und dieses zu ihrem Gegenstände hat“, daß sie „die Wissenschaft vom Glücke, vom menschlichen Glücke, vom relativen menschlichen Glücke“ sei, daß sie eine „moderne Eudämonologie“ werden und an die Stelle der Philosophie treten müsse, die selbst nur „eine mißlungene Ökonomik“ gewesen sei. Man sollte diese ganze formalistisch eingestellte „Nationalökonomie“ nehmen für das, was sie ist: ein Quid pro quo, ein Mißverständnis. Man ist einfach dem Doppelsinn des Wortes „Wirtschaft“ zum Opfer gefallen, das einmal Wirtschaft als einen Sachbereich richtig ausdrückt und daneben etwas völlig anderes, nämlich Wirtschaftlichkeit bedeutet. Es ist das Verhängnis jener Männer geworden, deren Ansichten wir eben kennenlernten, daß sie gerade die falsche Bedeutung des Wortes Wirtschaft aufgegriffen haben. Daß der Begriff „Wirtschaftlichkeit“ unmöglich dazu verwendet werden kann, um irgend etwas wie eine Wissenschaft damit abzugrenzen, sollte einleuchten. Auf alle Fälle aber bliebe die Notwendigkeit bestehen, neben jener Lehre von der Wirtschaftlichkeit nun auch eine Wissenschaft von der Wirtschaft zu pflegen, das heißt von jenem Sachverhalt, an den wir denken, wenn wir von der „Wirtschaft des deutschen Volkes“ oder vom „Wirtschaftsleben im Zeitalter des Hochkapitalismus“ reden. Die Wirtschaft erscheint uns hier in materialem Sinne, als ein inhaltlich bestimmter Umkreis menschlicher Tätigkeiten und Einrichtungen. Nur in dieser materialen Auffassung kommt die Wirtschaft als Gegenstand einer besonderen Wissenschaft ernstlich in Frage. Die Aufgabe des Theoretikers ist dann zunächst die: den Sachbereich, auf den sich die Untersuchungen des Nationalökonomen er- 5 Otto Neurath, Nationalökonomie und Wertlehre. Eine systematische Untersuchung, in der „Zeitschrift für Volkswirtschaft usw.“ Bd. 20, S. 53 , 8o, g 5 ; derselbe, Das Problem des Lustmaximums (Vortrag), im „Jahrbuch der Philosophischen Gesellschaft an der Universität zu Wien“, 1912. 6 H. v. Gans-Ludassy, a. a. 0 . S. 76, 79, 91. 6 strecken sollen, richtig abzugrenzen. Das geschieht, wie ich glaube, am besten in der Weise, in der es meistens geschieht. Die gemeine Meinung kann auch einmal die richtige sein. Die übliche Bestimmung des Gegenstandes der Nationalökonomie erfolgt aber bekanntlich im Hinblick auf die Spannung, die notwendig zwischen dem Bedarf des Menschen an äußeren Dingen der Natur und deren relativer Sprödigkeit obwaltet. Man faßt dann Wirtschaft als menschliche Unterhaltsfürsorge, das heißt als die auf Besorgung (Erzeugung, Bewegung, Verwendung) von Sachgütern gerichtete menschliche Tätigkeit auf. Während wir in anderem Zusammenhänge die systembildende Kraft der „Idee der Wirtschaft“ noch genau kennenlernen werden, will ich an dieser Stelle zweier beachtenswerter Versuche gedenken, den Gegenstand der Nationalökonomie in anderer Weise abzugrenzen, als es hier geschieht. Ich meine die Lehren von Rudolf Stammler und Othmar Spann. Stammler hat vorgeschlagen, soziales Leben und Wirtschaftsleben gleichzusetzen. „Will Nationalökonomie eine selbständige Wissenschaft sein, so ist das nur möglich, wenn sie als Objekt ihrer Forschung das äußerlich geregelte Zusammenwirken annimml“. „Nicht der Mensch oder die Bedürfnisse oder die Wirtschaft hi abstracto haben Anfang und grundlegenden Begriff der Volkswirtschaftslehre abzugeben, sondern das soziale Leben der Menschen, dessen besondere Ausführung und konkrete Verwirklichung von der politischen Ökonomie in eigner Aufgabe zu erforschen ist“ 7 . Ich glaube nicht, daß es zweckmäßig ist, den Gegenstand der Nationalökonomie so allgemein zu bestimmen. Wir müssen dazu wohl innerhalb dieses „äußerlich geregelten Zusammenwirkens“ noch besondere Kreise abgrenzen, um nicht einer und derselben Wissenschaft die Aufgabe zu stellen, die Vorgänge in den Kirchen und auf den Kasernenhöfen, in den Gerichtsstuben und in den Kegelklubs, in den Börsenhallen und in den Fabriken zu untersuchen; Jedenfalls kämen wir bei dieser Weite des Gesichtsfeldes nicht zu irgendeiner Spezialwissenschaft, die doch die Nationalökonomie sein soll, sondern allenfalls zu einer allgemeinen Soziologie. An demselben Fehler, den Begriff Wirtschaft zu unbestimmt zu fassen, krankt der Versuch Othmar Spanns, das Untersuchungs- 7 Rudolf Stammler, Wirtschaft und Recht. Zuerst 1896. S. 192, 207. 7 gebiet unserer Wissenschaft anders abzugrenzen, als es gewöhnlich geschieht. Spann 8 definiert Wirtschaft als einen „Inbegriff von Mitteln für Ziele“ (lies „Zwecke“). Er ist an der Hand dieser Begriffsbestimmung dann genötigt, die entlegensten Gebiete in den Bereich der nationalökonomischen Untersuchungen einzubeziehen; denn was kann nicht alles gelegentlich „Mittel“ werden? Aber auch das, was seiner Natur nach nur Mittel sein kann (Spann nennt es das „reine“ Mittel), ist so heterogener Natur, daß es unmöglich von einer Wissenschaft umfaßt werden kann. So würde z. B. alle Politik, alle Erziehung zum Untersuchungsgebiet der Nationalökonomie gehören. Annehmbar ist die Begriffsbestimmung Spanns nur, wenn wir den Begriff des „Mittels“ auf Sachgüter einschränken. Aber dann ist ihr die Spitze abgebrochen. Zudem enthält der Begriff „reines Mittel“ eine unberechtigte, metaphysische Bedeutung. Warum ist Wirtschaft nur Mittel und nicht auch Kultur zweck? „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen“! Warum ist nur Wirtschaft Mittel, nicht etwa auch der Staat, wie viele vermeinen? Übrigens ist Spanns liebenswürdige Auffassung in einer anderen Hinsicht typisch für diejenige zahlreicher Theoretiker durch das ihnen selber nicht zum Bewußtsein kommende Schwanken zwischen einer Bestimmung des Begriffes „Wirtschaft“ nach materialen und nach formalen Merkmalen. Während unser Autor nämlich mit aller nur wünschbaren Entschiedenheit im Anfang einen objektivistischen Standpunkt vertritt („alle Wirtschaft meint Gesellschaft; alle Wir- schaflsbetrachlung führt zu gesellschaftlichen Voraussetzungen“), wandelt sich im Verlauf der Darstellung der Begriff „Wirtschaft“ ganz unmerklich in den Begriff „Wirtschaftlichkeit“, und plötzlich erfahren wir, daß der Gegensatz von Wirtschaft — Unwirtschaft- lichkeit sei. „Wirtschaft ist der Unwirtschaft (= Unwirtschaftlichkeit) gegenüber ein Gattungsbegriff“. Was aber, so fragen wir erstaunt, hat der Begriff „Unwirtschaftlichkeit“ und sonach sein Gegensatz „Wirtschaftlichkeit“, also „Wirtschaft“, in diesem Sinne noch mit „Gesellschaft“ zu tun? 8 Othmar Spann, Fundamente der Volkswirtschaftslehre. 1918. 4 . Aufl. 1929. 9 Othmar Spann, a. a. 0 . S. 3 und 56 . 8 Zweites Kapitel Die Unbestimmtheit der Erkenntnisweise Es gibt so viele Unterschiede in den „Standpunkten“, „Richtungen“, „Auffassungen“, daß fast jeder Nationalökonom seine eigene Meinung über die Behandlung der Wirtschaftswissenschaft haben kann. Um die Buntheit und Unausgeglichenheit, die in der Nationalökonomie herrschen, zu veranschaulichen, will ich einige der Gegensätze, in die sie auseinandergeht, hier nennen, ohne einstweilen auf deren Sinn und Berechtigung näher eingehen zu können. Das wird erst im Verlauf unserer Untersuchungen möglich sein und soll je an seinem Orte erfolgen. Zunächst lassen sich eine Reihe von Entgegenstellungen vornehmen, die auf wissenschaftlichen oder doch wissenschaftlich gemeinten Erkenntnisgrundsätzen fußen. Da ergeben sich folgende Möglichkeiten, die alle in dieser oder jener „Richtung“ oder „Auffassung“ ihre Verwirklichung gefunden haben: 1. Metaphysik; Positive Wissenschaft; 2. Normative Wissenschaft; Explikative Wissenschaft; 3. Theoretische Wissenschaft; Historische Wissenschaft: die beliebteste und trotzdem dümmste Entgegenstellung; 4. Deduktive Wissenschaft; Induktive Wissenschaft; damit verwandt * 5. Exakte Wissenschaft; Realistische Wissenschaft; 6. Universalistische Wissenschaft; Individualistische Wissenschaft; 7. Anschauliche Wissenschaft (Theorie); Rationale Wissenschaft (Theorie); 8. Ökonomik; Soziologie; 9.. Naturwissenschaftliche Nationalökonomie; * . Geist- oder Kulturwissenschaftliche Nationalökonomie. 9 Dazu kommt eine völlig undisziplinierte Gliederung des Stoffes, die oft zu den gewagtesten Einteilungen führt; man unterscheidet: Theoretische und Praktische Nationalökonomie, was sich ungefähr mit der Einteilung der westlichen Nationen in Science und Art deckt; daneben aber Allgemeine und Spezielle Nationalökonomie in willkürlicher Verknüpfung mit dem erstgenannten Gegensatzpaare. Endlich teilt man den Wissensstoff in Reine und Angewandte oder Reine und Politische Sozialökonomie, Reine Sozialwirtschaftslehre und Angewandte Sozialwirtschaflslehre ein, was die fremden Sprachen als Pure und Applique (applied) ausdrücken. Endlich ist es ein besonderes Kennzeichen unserer Wissenschaft, daß die verschiedenen Richtungen nach der sozialen Herkunft oder den Weltanschauungen oder den politischen Standpunkten ihrer Vertreter bezeichnet werden. So haben wir eine christliche, insonderheit katholische, eine liberale und eine sozialistische Nationalökonomie. Wir unterscheiden daneben eine bürgerliche und eine proletarische Nationalökonomie. Wir sondern die nationalökonomischen Systeme danach, ob sie schutzzöllnerisch oder freihändlerisch sind. Wir sprechen von Klassikern, von Epigonen, von Romantikern und ihren Lehren. Der chaotische Zustand wird nun aber erst dadurch herbeigeführt, daß alle diese Unterschiede und Gegensätze wirr durcheinandergehen und sich vielfach überschneiden. Meist weiß der Autor gar nicht, welche Auffassung er eigentlich hat, welchen Standpunkt er eigentlich vertritt. Häufig vertragen sich die verschiedenen Ansichten überhaupt nicht miteinander usw. Wenn man nun den Versuch macht, die verschiedenen Lehren unter irgendwelchen innerlich begründeten Gesichtspunkten zu ordnen, wie es etwa in einer Dogmengeschichte notwendig wird, so ergibt sich die Unmöglichkeit dieses Unternehmens, und der verzweifelte Zustand unserer Wissenschaft wird mit einem Male offenbar. Überblickt man die Gliederung des Stoffes, wie sie unsere besten Dogmengeschichten vornehmen, so kommt man aus dem Staunen nicht heraus über die Unbefangenheit, mit der sonst klare Denker eine völlig unmögliche Anordnung vornehmen, die im Grunde eine Unordnung ist, bei der jedes vernünftige pr-incipium divisionis fehlt, bei der ein beständiger Wechsel aus einem Einteilungsprinzip in das andere stattfindet und schließlich ein Allerhandgemälde, das heißt ein Quodlibet herauskommt. Offenbar hegt die Schuld an dieser Chaotik nicht bei den Verfassern, sondern ist in der Natur des Stoffes bebegründet. Es möge deshalb nicht als eine Kritik der gewiß vortrefflichen Verfahrengeschichten und ihrer sehr respektablen Verfasser angesehen werden, wenn ich hier die Inhaltsverzeichnisse der bekanntesten dieser Versuche mitteile. Vielmehr geschieht es nur, um daran die verfahrene Lage unserer Wissenschaft zu veranschaulichen. Eine Erläuterung erübrigt sich. Die Werke sprechen für sich selbst, wenn sich der Leser die Mühe nimmt, auf folgende Punkte zu achten: 1. die Merkmale, um „Richtungen“ zusammenzufassen, sind vielfach äußerliche: Merkantilismus = Kommerzsystem; Physio- kraten = Agrikultursystem; Adam Smith = Industriesystem, oder gar nicht wissenschaftliche: Freihändler — Sozialisten — Interventionisten; 2. die Merkmale liegen in verschiedenen Ebenen: Theorie und Praktik; staatspolitische, sozialphilosophische, ökonomische Ansichten; Lehrmeinungen, Nationalität, Zeitpunkt; 3 . die Merkmale sind oft falsch bestimmt und deshalb auch dort, wo sie gleicher Art sind, ungeeignet, richtige Unterscheidungen herbeizuführen, was erst später ersichtlich wird. Hier sind einzelne Inhaltsverzeichnisse: I. Gide und Rist, Histoire des doctrines economiques, deutsch unter dem Titel Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. 2. Aufl. 1921. 1. Les Fondateurs; 2. Les Adversaires: Sozialisten, List, Proudhon; 3 . Le Liberalisme; 4 . Les Dissidents: Historische Schule, Staatssozialisten, Marxisten, Christlicher Sozialismus; 5 . Les doctrines recentes: Hedonisten, Neue Rententheorie, So- lidaristen, Anarchisten. 11 II. Luigi Cossa, Histoire des doctrines economiques. 1899. Baut zunächst ein sehr schönes System auf, indem er aufeinander- folgen läßt: 1. die fipoque fragmentaire; 2. die Monographien und die Systemes empiriques; 3 . die Periode des systemes seientifiques; fällt dann aber in eine völlige Systemlosigkeit bei der Durchführung und endigt in einer rein geographisch-chronologischen Ordnung, indem er die ganze Nationalökonomie des 19. Jahrhunderts darstellt nach Ländern und innerhalb der Länder nach Jahr en. Wenn ein so außergewöhnlich klarer und systematischer Kopf wie Cossa so verfährt, so muß die Schuld an dem Chaos wirklich beim Stoffe liegen. III. W. Roscher, Geschichte der Nationalökonomik in Deutschland. Zuerst 1874. Einteilung der neueren Nationalökonomie: 1. Freihändler; 2. Sozialisten; 3 . Reaktionäre; 4 - Realistische oder historische Schule; 5 . Schriftstellernde, volkswirtschaftliche Staatsbeamte. IV. Othmar Spann, Die Haupttheorien der Volkswirtschaftslehre. 16. Aufl. 1926. 1. Von der vormerkantilistischen Zeit; 2. Der Merkantilismus; 3 . Der Übergang zum physiokratischen System; 4 . Das physiokratische Lehrgebäude; 5 . Die durchgebildeten individualistischen oder klassischen Lehrgebäude; 6. Die deutsche Volkswirtschaftslehre: a) Die Romantiker; b) H. v. Thünen; c) F. List; 7. Der Optimismus Careys und seine europäischen Entsprechungen ; 12 8. Kurzer Bescheid über die Entwicklung des Sozialismus; 9. Die geschichtliche Schule, die Sozialpolitik, die Grenz- nulzenlehre; 10. Die gegenwärtige Volkswirtschaftslehre. V. J. Schumpeter, Epochen der Dogmen- und Methodengeschichte im Grundriß der Sozialökonomik, Band I. 2. Aufl. 1924. 1. Die Entwicklung der Sozialökonomik zur Wissenschaft; 2. Die Entdeckung des wirtschaftlichen Kreislaufs; 3 . Das klassische System und seine Ausläufer; 4 - Die historische Schule und (!) die Grenznutzentheorie. VI. Edgar Salin, Geschichte der Volkswirtschaftslehre. 2. Aufl. i 9 2 9 - 1. Vorgeschichte: I. Athen ; II. Rom; III. Das katholische Europa (Mittelalter). 2. Geschichte: I. Die merkantilistische Ökonomik: politische Wissenschaft; II. Physiokraten und Klassiker: systematische Wissenschaft; III. Sozialismus und Historismus: evolutionistische Wissenschaft; a) Der Sozialismus, b) Der Historismus. 3 . Nachfahren und Vorläufer. Die Salin sehe Einteilung ist die verhältnismäßig beste, obwohl auch sie von den oben vermerkten Fehlem nicht frei ist: politisch- systematisch, sozialistisch-historistisch sind Merkmale, die je in verschiedenen Ebenen liegen. 13 Drittes Kapitel Die Unbestimmtheit der Namengebung Die Unbestimmtheit des Gegenstandes und die Unbestimmtheit der Erkenntnisweisen, die, wie wir sahen, unsere Wissenschaft kennzeichnen, finden, wie sich nicht anders erwarten läßt, ihren Niederschlag in der Unbestimmtheit der Namengebung. Diese betrifft sowohl den Namen für die Sache (den Gegenstand), als auch den Namen für die Wissenschaft. Über die Bezeichnung der Sache sprach ich schon, als ich die Unbestimmtheit des Gegenstandes erörterte. Hier äußert sich die Zweideutigkeit darin, daß ein Wort mehrere (Begriffe deckt. Dieses Wort ist, wie wir sahen, das Wort „Wirtschaft“, Economie, economia, economy. Was ich hier noch nachholen möchte, ist der Versuch einer Erklärung dieser Doppeldeutigkeit, die das Wort offenbar aus sich selbst herausgetrieben hat. Wir müssen unseren Ausgangspunkt für die Ableitung des Wortes in den romanischen und angelsächsischen Sprachen von dem Worte oix.ovou.ta. nehmen, das die Verwaltung des Hauses bedeutet und im Griechischen offenbar eine vox media geblieben ist. Das lateinische Wort oeconomia heißt aber „die gehörige Einteilung der einzelnen Teile einer Rede, eines Theaterstücks, so daß sie ein harmonisches Ganzes ausmachen“, „die Ökonomie“. Diese völlig neue Bedeutung hat sich offenbar auf dem Wege über das Beiwort eingeschlichen. Oixovo- p.txo<; heißt zwar im wesentlichen „die Verwaltung des Hauses betreffend“, aber doch auch schon „sie verstehend“, denn v; ocxovojju- xy) (ts x vr >) ließ leicht — namentlich bei Platon — diesen Wandel zu (nach Pape). „Oeconomicus“ hat dann schon zwei ausgesprochen verschiedene Bedeutungen: i. die Wirtschaft betreffend, Hauptwort Oeconomicus = der Haushalter; so Cicero: 2 . die gehörige Einteilung der Redekunst (1); so Quintilian (nach Georges). Aus dem Lateinischen ist dann das Wort in die romanischen Sprachen und von da ins Englische übergegangen und behält hier in den Ausdrücken economia, economie, economy seine Doppeldeutigkeit bei, und zwar vor allem im Beiwort, das die Verwirrung offenbar angerichtet hat. Im Französischen bedeutet „Economie“ (nach Sachs-Villatte): x. Haushaltung, Wirtschaft, meist mit einem Zusatz, so: e. cha- ritable = Armenpflege; e. rurale = Landwirtschaft: 6. do- mestique, privee = Hauswirtschaft; e. nationale, publique = Nationalökonomie (1); siehe die späteren Bemerkungen; 2 . Anordnung, zweckmäßige Einrichtung, Übereinstimmung, Harmonie aller Teile mit dem Ganzen; so: e. animale — tierischer Bau; e. vegetale = Pflanzenbau; Te. presente = die jetzige Weltordnung; 3. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit; so: vivre avec e., faire des e. Im Beiwort „economique“ ist im wesentlichen nur die zweite und dritte Bedeutung gebheben. Der Ausdruck: ecrivain economique = economiste ist veraltet, wo also economique „die Haushaltung betreffend“ bedeutete. Gebräuchlich ist das Beiwort vielmehr im Sinne von sparsam, „ökonomisch“. So spricht man von einem fourneau e. = Sparofen; foumeaux e.s = Volksküchen; soupe economique = Armensuppe usw. Dagegen bedeutet das Hauptwort „L’Economique“ wieder soviel wie Haushaltungskunst, Staatswirtschaftslehre. „Economiser“ heißt sparsam mit etwas umgehen, z. B. economiser une heure = eine Stunde erübrigen. Das englische Wort „Economy“ hat folgende Bedeutungen (nach Muret-Sander s): 1. Haushaltung, „Wirtschaft“ (II); 2 . Ersparnis, Ausnutzung (der Zeit z. B.); 3. Sparsamkeit; 4. Anordnung, Organisation, System; z. B. in den Wendungen: E. of Heaven; E. of nature; E. of salvation (= Heilsordnung). Die gleichen Bedeutungen linden sich im Beiwort economic. Neben dem romanischen Wort economy hat die englische Sprache noch das germanische Wort „thrift“. Dieses bedeutet eine nur gute Wirtschaft, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und niemals Wirtschaft im Sinne von Unterhaltsfürsorge. Es war also nicht ganz glücklich, als Schlegel: „thrift, Horatio, thrift!“ mit „Wirtschaft, Horatio, Wirtschaft!“ übersetzte. Mindestens war es irreführend. Im Deutschen sind die Dinge gar erst verwickelt, und wir stehen vor ungelösten Sprachrätseln. Das Seltsame ist, daß in unserer Sprache sich ein Bedeutungswandel der Worte Wirt, Wirtschaft, Wirtschaftlichkeit von Grund aus vollzogen hat Im Alt- und Mittelhochdeutschen bedeuten die Ausdrücke etwas völlig anderes als heute: Wirt heißt ahd. und mhd. der Hausherr, Eheherr, Schutzherr, der einen gastlich aufnimmt, der Bewirter, hospes; im Mhd. außerdem noch Landesherr, Ritter, der andere Gesellen bei sich hat, Inhaber eines Wirtshauses (Gastwirt). Wirtscaft (ahd.), Wirtschaft (mhd.) bedeuten: i. Bewirtung, alles, was zur Bewirtung gehört; 2 . festliche Bewirtung, Fest, insbesondere Gastmahl, Gasterei, Schmaus; 3. übertragen: a) das hl. Abendmahl, b) die himmlische Freude, die ewige Seligkeit (!); 4- mhd. noch Eigenschaft, Tätigkeit als Wirt. Wirt- scaftsjan, wirtskaften (ahd.), wirtschaften (mhd.) bedeutet: ein Gastmahl aus richten oder abhalten, schmausen, epulari. (Nach Schade, Altdeutsches Wörterbuch, und Wilh. Müller und Friedrich Zarncke, Mittelhochdeutsches Wörterbuch.) Ich möchte diesen Sinn der W orte als den seigneurialen bezeichnen: er bezieht sich nur auf die Verausgabung von Gütern und nimmt weder Rücksicht auf deren Beschaffung, noch auch auf ihre „sparsame“ Verwendung. Diese Bedeutungen, die das Wort später bekommt, tragen ein ausgesprochen bürgerliches Gepräge. Die W' orferklärungen, die unsere Wörterbücher, unter denen Sanders am ausführlichsten ist (Grimms Wörterbuch reicht im Buchstaben W z. Z. erst bis W'indsehaften) von der heutigen Bedeutung der Wörte Wirt, Wirtschaft, Wirtschaften, Wirtschaftlich, Wirtschaftlichkeit geben, befriedigen durchaus nicht. Sie sind weder vollständig, noch treffen sie die wesentlichen Unterschiede, noch versuchen sie eine Ableitung der verschiedenen Begriffe. Die Aufzählung, die Sanders von den Bedeutungen des Wörtes Wirtschaft macht, ist folgende: 1 . „die Kunst, als Wirt zu walten und (!) die praktische Ausübung (der Betrieb) derselben, wie auch (!) das Bereich solcher Ausübung und (!) die ganze Einrichtung des in dies Bereich Gehörenden, zunächst (!) in bezug auf Haus- und Landwirte, dann auch verallgemeint“; 16 2 . „das in sich abgeschlossene Bereich, worin jemand als Wirt waltet, mit allem Zubehör“ [war ja in der Bedeutung i. schon enthalten. W. S. ]: 3. eine Art von Hofmaskerade; 4. ein vielgeschäftiges Treiben, namentlich ein wildes, durcheinander lärmendes, tobendes Treiben, oft mit dem Nebenbegriff des Unfugs. (In diesem Sinne braucht das Wort der junge Goethe mit Vorliebe in den jetzt veröffentlichten Briefen: siehe in der Ausgabe von Philipp Stein (o. J.) Nr. i63, i65, 189 , 238, 2 53, 2 54 u. ö.) Danach soll dann das Wort „Wirtschaftlich“ bedeuten: 1 . „zur Wirtschaft gehörig, darauf bezüglich“; 2 . „der guten Wirtschaft (Ökonomie) gemäß“. (Hier sind die beiden Hauptbedeutungen richtig wiedergegeben.) Und Wirtschaften heißt (ebenfalls nach Sanders): 1 . Wirtschaft (welche? W. S.) treiben; 2 . Schankwirtschaft treiben; 3. ein wildes Treiben vollführen: „toll, wild, bunt, furchtbar“ wirtschaften. Man sieht: die Ausführungen der Fachmänner machen uns nicht klüger. Vielleicht gibt es auch gar keine Möglichkeit, Sinn in den Wirrwarr zu bringen, und wir, die wir die schwierige Aufgabe lösen sollen, eine Wissenschaft von der „Wirtschaft“ aufzubauen, müssen uns mit der Tatsache abfinden, daß wir es mit einem Worte zu tun haben, das in tausend Farben schillert. Da können wir uns nur dadurch helfen, daß wir mit diktatorischer Willkür erklären: das wollen wir unter Wirtschaft verstehen, wie ich es oben versucht habe. Um die Vieldeutigkeit des deutschen Wortes Wirtschaft zur Anschauung zu bringen, gebe ich noch eine — leicht zu erweiternde — Übersicht über die verschiedenen Verbindungen, in denen das Wort Wirtschaft gebraucht wird: der Leser wird unschwer die zwei Grundbedeutungen, die ich herauszuarbeiten versucht habe, immer wieder finden, und wir können vielleicht eine dritte Bedeutung noch dazu nehmen, in der das Wort soviel heißt wie ein Betrieb (z. B. eine Schankwirtschaft). Verbindungen, die das Wort Wirtschaft cingeht, sind (ebenfalls nach Sanders): 17 Acker- Feld- Junggesellen- Privilegien- All tags- Finanz- Kaffee- Sau- Alpen- Folter- Keller- (Sch weine-) Ameisen- Forst- Kneip- Schand- (hier wird es Fraktions- Knuten- Schein- talsch verwandt) Boden- Fuhrmanns- Konstitutions- Speise- Ban di ten- Gast- Koppel- Staats- Bauern- Geld- Kuh- Theater- Behelf- Groß- Land- Vieh- Bettel- Günstlings- Maitressen- Volks- Bienen- Guts- MUch- Wald- (wie oben) Haus- , Miß- Wasser- Bier- Heiden- Neben- Wüsllings- Buden- Hof- Natural- Zelt- Dreifelder- Hütten- Papier- Zunft- Fastnachts- Janitscharen- Polizei- Wird die Unbestimmtheit der Namengebung bei der Benennung der Sache dadurch hervorgerufen, daß verschiedene Begriffe mit einem Worte bezeichnet werden, so bei der Bezeichnung der Wissenschaft von der Wirtschaft dadurch, daß für eine Sache mehrere Ausdrücke verwendet werden: für eine Sache, das heißt die Wirtschaft, die gerade jeder meint. Auf den Gedanken, die zwei Wissenschaften von den zwei Wirtschaften durch je einen besonderen Namen zu unterscheiden, ist dagegen seltsamerweise noch niemand gekommen. Unterschieden werden allerdings die Lehre von den privaten oder einzelnen Wirtschaften und die Lehre von der gesellschaftlichen Wirtschaft; innerhalb dieser beiden Gebiete herrscht aber in der Namengebung vollständige Willkür. Die Ausdrücke, die die Lehre von der gesellschaftlichen Wirtschaft bezeichnen sollen, sind zahlreich. Im Deutschen sind die wichtigsten folgende: Nationalökonomie, Nationalökonomik, Politische Ökonomie, Sozialökonomie, Sozialökonomik, Sozialwirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Staatswirtschaftslehre, Nationalwirtschaftslehre; Sombart, Die drei Nationalökonomien 2 18 im Französischen: Economie politique (zuerst Montchretier i6i5), ficonomie sociale, Economie industrielle (so wurde der Lehrauftrag des Lehrstuhls genannt, den man 1819 für J. B. Say errichtete), Science economique (Gherbuliez), Chrysologie ou plouto- nomie (Rob. Gujard), Ploutologie ou ergonomie (Courcelle- Seneuil); im Italienischen: Economia politica, Economia nazionale (Ortes), Economia sociale, Economia civile, Economia publica; im Englischen: Political Economy, Public Economy, Economic Science, Economics, Cattalactic (Whateley). Sehr viele Ausdrücke in allen Sprachen kranken an dem Fehler, daß sie die Wissenschaft mit dem Ausdruck benennen, der eigentlich die Sache, den Gegenstand der Wissenschaft, nämlich die Wirtschaft, bezeichnet: Politische Ökonomie, Economie politique, Economia politica, Political Economy — die gebräuchlichsten Ausdrücke — bedeuten doch in wörtlicher Übersetzung „politische Wirtschaft“, nicht die Wissenschaft von der politischen Wirtschaft. Man verfährt hier also so — wiederum ein Zeichen der Zerfahrenheit, die in unserer Wissenschaft herrscht —, als wenn man statt Jurisprudenz Recht, statt Theologie Gott, statt Mineralogie Steinreich sagen würde, um die Wissenschaft von Recht, Gott und Steinreich zu bezeichnen. In dem Worte „Nationalökonomie“ stecken gleich zwei Fehler: es handelt sich weder um „Ökonomie“ noch um „National“. Das Wort ist also völlig sinnlos. Darum wähle ich es, weil es in seiner Sinnlosigkeit am wenigsten mit methodologischen Ansprüchen belastet ist, wie etwa die verfahrenen, wissenschaftlich ganz unzulässigen Bezeichnungen Politische Ökonomie und Volkswirtschaftslehre. Es kommt dazu, daß das Wort Nationalökonomie sich im Deutschen doch eingebürgert hat als der Ausdruck, der die Lehre von der Gesellschaftswirtschaft und namentlich das Studium dieses „Faches“ bezeichnet. Der Student, der gefragt wird, was er studiert, wird in 99 von 100 Fällen antworten: Nationalökonomie, und nicht: Politische Ökonomie oder Volkswirtschaftslehre oder Sozialökonomik usw. Also mag es bei diesem volkstümlich gewordenen Worte sein Bewenden haben. Daß ein unsinniges 19 Wort sich eingebürgert hat und dann einen ganz bestimmten Erkenntniszweig bezeichnet, ist nichts Neues. Das Schicksal des erlauchten Wortes „Metaphysik“ beweist es. * Wenn ich es auf den folgenden Blättern unternehme, ein wenig Ordnung in dieses Chaos, das die vorstehende Skizze aufgedeckt hat, zu bringen, so bediene ich mich dabei eines Verfahrens, von dem man sich nur wundern muß, daß es in unserer Wissenschaft nicht längst zur Anwendung gebracht worden ist. Ich versuche, die verschiedenen Auffassungen, die bisher in der Nationalökonomie zutage getreten sind, auf ihre letzten Erkenntnisgrundlagen zurückzuführen. Dadurch erfassen wir nicht nur ihre Wesenheit, aus der sich alle weiteren Einzelheiten der nationalökonomischen Lehren von selbst ergeben, sondern wir gewinnen auch die Möglichkeit, die vielen Meinungen und Ansichten gleichsam auf eine Ebene zu projizieren und sie dadurch miteinander vergleichbar zu machen. Grundeinstellungen zu unserem Gegenstände — der menschlichen Wirtschaft — gibt es aber, wie zu allen übrigen Bestandteilen der Kultur, drei und nur drei: die metaphysische, die naturwissenschaftliche und die geistwissenschafl- liche, die zu drei verschiedenen Gestaltungen der Nationalökonomie geführt haben und immer wieder führen: der richtenden, der ordnenden und der verstehenden Nationalökonomie, wie ich sie nennen will. Wie der Leser aus dem Inhaltsverzeichnisse ersieht, versuche ich in dem folgenden zweiten (Haupt-)Teile des Buches, das Wesen dieser drei Richtungen nach sachlichen Gesichtspunkten und in ihren wichtigsten Vertretern zur Darstellung zu bringen. Dazu muß ich voraufschicken, daß sich die drei Gestalten des nationalökonomischen Denkens fast nie rein in den einzelnen Systemen ausgeprägt finden. Reine Systeme, das heißt also solche, die nur der richtenden oder der ordnenden oder der verstehenden Nationalökonomie angehören, zählen zu den Ausnahmen. Ein reines System der richtenden Nationalökonomie, deren es verhältnismäßig am meisten gibt, ist etwa das des II. Thomas, der ordnenden Nationalökonomie das Paretos, der verstehenden das meinige. Die Regel hingegen ist eine Mischung verschiedener Grundhaltungen: der richtenden und ordnenden Na- 20 tionalökonomie etwa bei den Physiokraten und manchen „Klassikern“, der ordnenden und der verstehenden Nationalökonomie etwa in den Systemen vieler deutscher Vertreter der sogenannten historischen Schule, der richtenden, ordnenden und verstehenden Nationalökonomie etwa in dem Systeme von Karl Marx. Aber das ist für meine Art der Betrachtung und für die Erfüllung der Aufgabe, die sich dieses Buch stellt, unwesentlich. Denn ich will keine Dogmengeschichte schreiben, wenn auch die vorliegende Schrift alle bisher geäußerten belangvollen Ansichten über unseren Gegenstand in Rücksicht zieht. Aber das geschieht nicht aus geschichtlichem Interesse, sondern in rein verfahrenswissenschaftlicher Absicht: die Ansichten vergangener Forscher werden ausschließlich zu dem Zweck angeführt, um an ihnen die Eigenart der gewählten Grundeinstellung und der befolgten Methode zu veranschaulichen. Daß ich ausführlicher bei der verstehenden Nationalökonomie verweile und für sie ein vollständiges Schema des Systems zu entwerfen versuche, rechtfertigt sich nicht nur durch die persönliche Anteilnahme, die ich dieser Art der Forschung entgegenbringe, sondern auch durch die Tatsache, daß die verstehende Nationalökonomie als Ganzes bisher überhaupt noch nicht zum Gegenstand erkenntnis- theoretischer und verfahrenswissenschaftlicher Erörterungen gemacht worden ist. Es handelt sich hier also um einen ersten Versuch, der mir naturgemäß Pflichten auferlegt. In einem dritten Teile unterfange ich mich dann, die Frage zu beantworten, ob es außer den und neben oder über den im vorhergehenden Teile abgehandelten drei Nationalökonomien noch so etwas wie ein Ganzes der Lehre von der Wirtschaft gibt, was darunter etwa zu verstehen und wie es etwa zu gliedern sei. Zweiter Teil Die drei Nationalökonomien Erster Abschnitt Die richtende Nationalökonomie Viertes Kapitel Die Erkenntnisziele der richtenden Nationalökonomie Die richtende Nationalökonomie will lehren nicht sowohl das, was (in Wirklichkeit, unter der hier immer soviel wie Verwirklichung in Raum und Zeit, wo es sich um Kulturerscheinungen handelt, also soviel wie Geschichte verstanden wird) ist, als vielmehr das, was sein soll. Ihre Vertreter fassen also die Nationalökonomie als eine Normwissenschaft auf. Diese „normative“ Nationalökonomie (ein Ausdruck, der jetzt oft in sehr salopper Weise gebraucht wird und seiner Vieldeutigkeit wegen lieber vermieden werden sollte) hat als Gegensatz die „explikative“ Nationalökonomie, die die Zusammenhänge der Wirklichkeit erkennen will. Sie ist nicht etwa gleichzusetzen dem, was man üblicher- und sehr verschwommenerweise als „praktische“ Nationalökonomie bezeichnet. Diese ist, wenn man dem Worte überhaupt einen vernünftigen Sinn unterlegen will, wie wir noch genauer sehen werden, eine Lehre, die es sich zur Aufgabe macht, Mittel für gesetzte Zwecke aufzufinden, das heißt also (in der Kantschen Sprechweise) hypothetische Imperative, „Imperative der Geschicklichkeit“ aufzustellen, und die sich dadurch als Kunstlehre zu erkennen gibt: siehe darüber das 17. Kapitel. Noch viel weniger hat die richtende Nationalökonomie zu tun mit der „teleologischen“ oder Zweck-Mittel-Betrachtungsweise, die nichts anderes als die Anwendung einer bestimmten Arbeitsidee bedeutet 22 (wie später ebenfalls noch zu zeigen sein wird: siehe das 12. Kapitel), bei der wir die Erscheinungen unter dem Gesichtspunkte des Zweckes ordnen: ein in jeder Kulturwissenschaft aus naheliegenden Gründen sehr beliebtes Verfahren. Die meisten nationalökonomischen Begriffe sind Zweckbegriffe wie: Kapitalistische Unternehmung, Kapital, Ertrag, Produktion und ihre Verwendung schließt schon die „teleologische“ Betrachtungsweise ein, die nichts anderes als die „umgekehrt kausale“ Betrachtungsweise ist und offenbar keine Beziehung zu jener Auffassung hat, die der Wissenschaft zur Aufgabe stellt, selbst Zwecke zu bestimmen, das heißt aber (für die Wirtschaft) „kategorische“ Imperative zu formen, wie es die richtende Nationalökonomie sich anheischig macht. Diese Imperative, dieses Sollen, diese Normen, diese Richtsätze für praktisches Verhalten sind nun aber für die Vertreter dieser Nationalökonomie — das ist der Springpunkt — Aufgabe des Erkennens, sofern das Sollen in der Weltordnung angelegt ist und aus ihr herausgelesen werden kann. Es gilt die ewigen Gesetze zu erforschen, die die sittliche Welt beherrschen und auch dem wirtschaftenden Menschen sein Tun vorschreiben. Über die geistigen Zusammenhänge, die diese Annahme begründen, spreche ich ausführlicher im 6 . Kapitel. Der Inhalt der Gesamterkenntnis ist die „richtige Wirtschaft“, das heißt die dem Sinn der Welt, den Aufgaben der Menschheit, den Lebensbedingungen der Gesellschaft angemessene, „ädaquate“ Wirtschaft. Die Erforschung dieser „richtigen Wirtschaft“ ist daher das Hauptziel der richtenden Nationalökonomen. Die Kategorien, mit deren Hilfe sie ihre Wissenschaft aufbauen, sind sämtlich von der Zentralidee der „richtigen Wirtschaft“ her bestimmt. Es sind soziologische Begriffe wie Beruf, Berufsidee, Stand oder Richtbegriffe wie der gerechte Preis, der gerechte Arbeitslohn, die gerechte Verteilung oder Wertbegriffe wie Ausbeutung usw. Die Gestaltung der Wirtschaft ist richtig oder falsch, je nachdem sie den Grundsätzen der „richtigen“ Wirtschaft entspricht oder nicht. Das „Richtige“ ist das Wertvolle, der oberste Wert ist die richtige Wirtschaft, von der alle Einzelwerte abgeleitet werden. Die Werte sind der Erkenntnis zugänglich. Diese hat aber eine doppelte Aufgabe: sie muß 23 die absoluten Werte und die ihnen entsprechende Gestaltung der Wirtschaft auffinden und muß dann die Wirklichkeit an diesem erkannten Richtig-Wertvollen ausrichten und die Abweichungen der Wirklichkeit vom Ideal feststellen. Wegen dieser wichtigsten Aufgabe, die sich diese Nationalökonomie stellt, habe ich sie, wie ich glaube mit Recht, als „richtende“ bezeichnet. Das alles wird noch greifbarere Gestalt annehmen, wenn wir im 6. Kapitel den Erkenntnisgehalt der richtenden Nationalökonomie einer Kritik unterziehen. Hier sollten nur ihre Erkenntnisziele möglichst scharf Umrissen werden, damit wir die richtige Einstellung haben, wenn ich nunmehr die Lehren dieser Nationalökonomie in einem Überblick dem Leser vor Augen führe. Eine gesonderte Darstellung dieser richtenden Nationalökonomie und eine Heraushebung aller Restandteile dieser Art aus den Systemen, die nicht ausschließlich dieser Richtung angehören, erachte ich als eine meiner wichtigsten Aufgaben. Die Erkenntnis, daß hier eine ganz eigentümliche Art, die Dinge anzusehen, vorliegt und worin diese besondere Art besteht, ist die notwendige Voraussetzung für alles Verständnis der nationalökonomischen Problematik. * Wenn ich es im folgenden Kapitel unternehme, einen Überblick über einige der ausgeprägtesten Lehrmeinungen dieser richtenden Nationalökonomie zu geben, so bieten sich wie von selbst drei Gruppen von Systemen dar, die je durch die eigenartige metaphysische Grundlage gekennzeichnet werden, auf der sie ruhen. Wir können auch sagen: durch das besondere Naturrecht, auf das ihre Lehren ausgerichtet sind. Und können des weiteren feststellen, daß den drei verschiedenen philosophischen Grundhaltungen drei verschiedene religiöse Glaubenssysteme entsprechen. Die drei Gruppen richtender Nationalökonomie, die ich solcherweise unterscheide, sind: die Scholastiker, die Harmonisten und die Rationalisten, denen eine theistische, eine deistische und eine pantheistische (atheistische) Einstellung ungefähr entspricht. 24 Fünftes Kapitel Die Vertreter der richtenden Nationalökonomie und ihre Lehren 1. Die Scholastiker a) Aristoteles Wir können auch der scholastischen Nationalökonomie wie aller scholastischen Philosophie nicht gerecht werden, wenn wir uns nicht vorher mit den Lehren des Aristoteles bekannt gemacht haben. Aristoteles ist ja derjenige Denker, der am tiefsten auch die Probleme des Wirtschaftslebens erfaßt hat und der mit seiner Art der Betrachtung auch für die Lehre von der Wirtschaft zweitausend Jahre hindurch die Richtlinien vorgezeichnet hat. Entscheidend für die Auffassung des Aristoteles ist der Ort, wo er die wirtschaftlichen Dinge abhandelt. Das geschieht natürlich im Rahmen seines philosophischen Systems, und zwar im „praktischen“ Teil, der die auf das Handeln bezüglichen und dieses normierenden Erkenntnisse enthält, und zwar im ersten Buche der „Politik“. Auch inhaltlich ist seine Wirtschaftslehre in das gesamte ethisch-politische System eingegliedert, die ökonomischen Theorien sind mit der allgemein-philosophischen Weltanschauung auf das innigste verbunden. Darum gilt es zunächst der Wirtschaft einen Platz auf der Stufenleiter der Werte anzuweisen. Daß diese eine denkbar tiefe war, entsprach der Gesamteinstellung der Angehörigen der griechischen Herrenschicht. Man hat zutreffend gesagt, daß die alten Philosophen ihre Schüler den Reichtum vielmehr verachten, als hervorbringen gelehrt haben. Sich mit wirtschaftlichen Dingen befassen, galt als verächtlich. Unmöglich kann, meint Aristoteles, wer das Leben eines Handwerkers oder Lohnarbeiters führt, die Werke der Tugend ausüben. Jedenfalls soll die Wirtschaft immer nur Mittel sein. „Der Reichtum ist nützlich und ist um eines anderen (eines Zweckes, der außer ihm liegt) willen da.“ Aristoteles vergleicht ihn mit einer Flöte. Worauf es ihm vor allem ankommt, ist die richtige Verwendung der Güter zu lehren. Deshalb unterscheidet er — und diese Unterscheidung bildet den Kernpunkt seiner Lehre 25 von der Wirtschaft — zwei grundverschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten und Lehren davon: die oixovopuxn = n xa/ra. qjixnv, das ist die „richtige“ Wirtschaft, nämlich diejenige, die der Befriedigung vernünftiger Bedürfnisse dient, und im oixo<; mit angegliedertem einfachem Tauschverkehr sich abspielt und die ^pnfJKZTKrnxT), das ist die unnatürliche, unerlaubte Art zu wirtschaften, nämlich die auf die Erzielung von Gewinn eingestellte Wirtschaft, die verwerflich ist vor allem in der Gestalt der Geldleihe, des Zinsdarlehns: es ist unnatürlich, daß Geld „Junge“ kriegt (Spiel mit dem Doppelsinn des Wortes toxoc;). Während nun Aristoteles über die „richtige“ Wirtschaft sehr viele noch heute beachtenswerte Bemerkungen gemacht hat, auf die ich natürlich in diesem Zusammenhänge nicht einzugehen brauche, erledigt er die Erwerbswirtschaft mit einigen verächtlichen Bemerkungen. Er hält sie, wie es Salin treffend ausdrückt, der Analyse nicht für wert, sondern wirft sie aus der Polis heraus: richtende Nationalökonomie! b) Die Hochblüte der Scholastik Zu ihrer höchsten Ausbildung gelangt dann die scholastische Nationalökonomie wie bekannt in den Schriften der mittelalterlichen Theologen, vor allem bei Thomas von Aquino im i3. Jahrhundert und bei den Spätscholastikern Antoninus von Florenz und Bernhard von Siena im i5. Jahrhundert. Wie bei Aristoteles einen Teil seines philosophischen Systems, so bildet die Lehre von der Wirtschaft bei den mittelalterlichen Scholastikern einen Zweig innerhalb ihres theologischen Systems. Sie ist jetzt theonom. Das einigende Band ist nicht mehr die Polis, sondern das Christentum. Als Aufgabe der Erkenntnis erscheint nicht sowohl die Ergründung des ausführlichen Zusammenhanges der Einzelerscheinungen als ihrer ideellen Bedeutung, das heißt ihrer Stellung im Kosmos, ihrer Bedeutung im Hinblick auf den göttlichen Weltenplan. Wobei es dem Menschen Vorbehalten bleibt, in seiner Freiheit, den richtigen oder einen falschen Platz einzunehmen. Dm auf den richtigen Weg zu führen, ist die vornehmste Aufgabe der Erkenntnis. Dieser richtige Weg ist vorgezeichnet in dem ewigen Gesetz. Dieses wirkt in aller Kreatur und alle Gesetzmäßigkeit ist Anteilnahme an diesem obersten Gesetze, ist lex aeterna. Der Mensch nimmt Anteil mittels seiner Vernunft: „talis participatio legis aeternae in rationali creatura lex naturalis dicitur“ 1 . Die menschliche Vernunft erscheint also, kraft ihres Vermögens 'dieser Teilnahme an dem göttlichen Gesetz, als „Stimme und Dolmetsch“ der ewigen Vernunft des Weltschöpfers selbst. Was als Naturgesetz das individuelle Leben regelt, wird als Naturrecht zum Fundament für das Leben der Gesellschaft 2 . Das mittelalterliche Naturrecht ist entstanden durch eine Zusammenschweißung der biblischen Lehren des Alten wie des Neuen Testaments, vor allem des Dekalogs, mit der aristotelischen und der stoischen Philosophie, in der ebenso wie in der Offenbarung das ewige Gesetz erkannt worden ist. In den göttlichen Weltenplan, den uns das ewige Gesetz kundgibt, ist nun auch die menschliche Gesellschaft und innerhalb dieser die menschliche Wirtschaft eingeordnet. Die Aufgabe der Erkenntnis ist es, die dem ewigen Gesetz gemäße Art zu wirtschaften, das heißt aber die richtige Wirtschaft zu bestimmen. Die „richtige“, das heißt also die dem ewigen Gesetz gemäße Gesellschaftsordnung hat als Vorbild das Corpus mysticum der Kirche, das nach dem bekannten paulinischen Gleichnisse seine verschiedenen Stände und Berufe in sich ergänzender Arbeitsteilung darstellt. Es ist hier, wie es Tröltsch richtig ausdrückt, die organische Anschauung eines in seinen Gliedern arbeitsteiligen Ganzen auf die Gesellschaftslehre übertragen. Das ständische soziale System und das scholastische Denken bedingen und entsprechen einander. 1 S. Thom. Summa theol. Iallae. q u . 91, a. 2 und 3 . 2 W. Scherer, Leo XIII. 1923. S. 23 . Vgl. von Neueren Joh. Haeßle, Das Arbeitsethos der Kirche nach Thomas von Aquin und Leo XIII. 19 2 3 ; und Otto Schilling, Christliche Gesellschaftslehre, 1926. Aus der umfangreichen Lehrbuchliteratur nenne ich die sich ergänzenden Werke von Victor Cathrein S. J., Moralphilosophie, 6. Aull. 1924, und Josef Maushach, Katholische Moraltheologie. 5 . und 6. Aufl. 3 Bände. ig26ff. Die ausführlichste Darstellung des katholischen Naturrechts von nicht-katholischer Seite enthält E. Tröltsch, Die Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen. 3 . Aufl. ig 23 . 27 Man könnte sagen, daß beiden die Idee des Universalismus zugrunde liegt. In beiden Fällen sind die einzelnen Glieder nicht jedes für sich auf die letzten Werte und Prinzipien bezogen, wie es dem modernen Individualismus entspricht, „der jedem auf eigene Weise unmittelbaren Anteil am Sinne des Ganzen geben will“, also ohne Vermittlung eines Standes oder eines Amtes. Vielmehr bedarf es der „Vermittlung eines Ganzen, in dem die einzelnen Glieder äußerlich architektonisch verbunden sind und an dem sie nur in sehr abgestufter, quantitativer Weise teilhaben“ 3 . Der Grundgedanke eines Totum perfectionale, Gott, das durch „Ausgliederung“ ein Teilganzes aus dem anderen entläßt und dadurch die Welt schafft, führt also in soziologischer Betrachtung mit Notwendigkeit zu der ständischen Gliederung und damit auch zu der ständisch gegliederten Wirtschaft als der „richtigen“ Wirtschaft. Die verschiedenen Berufe, in denen die dem einzelnen angemessene, wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, stehen in einer verschiedenen Entfernung zu Gott: sie bauen sich in Gestalt einer Pyramide auf, worin die ständische Verfassung zutage tritt. Die Achsendrehung, die Luther vornahm, bestand darin, daß er die Berufsidee demokratisierte, indem er die Notwendigkeit einer ständischen Schichtung leugnete mid jeden Beruf gleich nahe zu Gott erklärte. Hatte Thomas die Gesellschaft im Bilde einer Pyramide gesehen, so sah sie Luther in Gestalt einer Kugel, während dann Kalvin die Berufsidee völlig über Bord warf und jede Arbeit des einzelnen als Gott wohlgefällig anerkannte, sofern sie nur erfolgreich war. Das Bild, in dem er die Gesellschaft sah, läßt sich etwa in der Gestalt von Linien vorstellen, die von jedem einzelnen unmittelbar auf Gott zulaufen. Die „richtige“ Wirtschaft, wie sie die Scholastiker sahen, ruht als auf ihrer festesten Grundlage, auf dem Privateigentume, das wie folgt naturrechtlich begründet wird: „Manifestum est quod homo indiget ad suam vitam aliis animalibus et plantis. Sed natura neque dimitlit aliquid imperfectum, neque facit aliquid frustra. Ergo manifestum est quod natura fecit animalia et plantas propter hominem. Sed quando aliquis acquirit id quod natura propter ipsum fecit, est 3 E. Tröltsch, a. a. O. S. 27QfI. Vgl. auch S. 276t. naturalis acquisitio. Ergo possessiva, qua huiusmodi acquiruntur, quae pertinent ad necessitatem vitae, est naturalis .“ 4 Dem Eigentumsrecht des einzelnen entspringt eine Wohltätigkeitspflicht: im Besitze besteht Privateigentum an den Gütern, im Gebrauch Gemeineigentum. „Aliud quod competit homini circa res exteriores, est usus ipsarum. Et quantum ad hoc non debet hbmo habere res exteriores ut proprias sed ut communes: ut scilicet de facili aliquis eas communicet in necessitates aliorum .“ 5 * „Bona temporalia, quae homini divinitus conferuntur, eius quidem sunt quantum ad proprietatem: sed quantum ad usum, non solum debent esse eius, sed etiam aliorum, qui ex eis sustentari possunt ex eo quod ei superfluit .“ 8 „Res quas aliqui superabundanter (was „relativ“ gedacht ist) habent, ex naturali jure debentur pauperum sustentationi .“ 7 Den wirtschaftlichen Prozeß haben die Scholastiker, gemäß den Anforderungen ihrer Zeit, vornehmlich nach drei Richtungen hin untersucht: in bezug auf das Geldwesen, in bezug auf die Preisbildung und in bezug auf die Kreditwirtschaft. Sie haben demgemäß eine Lehre vom „richtigen“ Gelde aufgestellt, und was Oresmius in seiner Predigt dargelegt hat 8 , ist nichts anderes, als was die Summae längst enthielten. Sie haben ferner eine Lehre vom „richtigen“ oder „gerechten“ Preise, dem justum pre- tium entwickelt und haben ebenso Regeln gegeben für eine richtige Kreditgewährung, indem sie den Zins teilweise verboten (für Konsumtivkredit), teilweise erlaubten und sogar begünstigten (für Produktivkredit). Für die scholastische Zinslehre sind vornehmlich die obengenannten Spätscholastiker zu Rate zu ziehen, bei denen sich eine weitausgebaute Kapital- und Zinstheorie findet 9 . 4 S. Thomas, In Lib I Politicorum (sc. Aristotelis) lect. VI. An einer anderen Stelle findet sich eine durchaus utilitaristische Begründung des Eigentums durch den H. Thomas, nämlich in der Summa th. 2 a 2 a e qu. LXVI a 2. 5 S. Thom. Summa theol. 2 a 2 a « qu. LXVI a 2. 8 S. Thom. Summa theol. 2 a aae qu. XXXII a 5 . 7 S. Thom. Summa theol. 2 a 2ae qu. LXVI a 7. 8 Oresmius (Oresme) (i320 — i382), Tractatus de origine, natura, jure et mutationibus monetae. Geschrieben vor i 364 - 9 Siehe meinen „Bourgeois“ im 19. Kapitel. Die Einstellung bleibt dabei immer dieselbe: zu erkennen ist, quod Deo placere potest, das ist aber das, was der Lex aeterna gemäß ist. Dabei wird die Wirtschaft wie in der Antike immer nur als Mittel betrachtet, das in einen allgemeinen Kosmos der Werte an einem bescheidenen Platze einzuordnen ist. Diese Ansichten von der Wirtschaft dauern ein bis zwei Jahrhunderte über das Mittelalter hinaus. Das Reformationszeitalter bedeutet eher eine weitere Abkehr von den weltlichen Dingen (wenn wir seine Ansichten etwa mit denen der Spätscholastik vergleichen). Luthers abschätziges Urteil über den Reichtum ist bekannt: „Reichtum ist die allerkleinste Gabe, die Gott einem Menschen geben kann. Was ist’s gegen Gottes Wort? Ja, was ist’s noch gegen die leiblichen Gaben, als Schönheit, Gesundheit und gegen die Gaben des Gemüts, Verstand, Kunst, Weisheit? Darum gibt unser Herrgott gemeiniglich Reichtum den groben Eseln, denen er sonst nichts gönnet.“ 10 Die wirtschaftstheoretischen Ausführungen der Humanisten und Reformatoren bringen, was das Verfahren betrifft, grundsätzlich nichts Neues. Ihre Einstellung ist die der richtenden Nationalökonomie, ihre Bewertung der Wirtschaft die der Antike und des Mittelalters. Eine Zeitlang, namentlich während des 18. Jahrhunderts, hat sich dann die Nationalökonomie um die scholastische Philosophie wenig gekümmert. Es kamen andere Götter auf, zu denen man betete: die naturalistische Metaphysik gelangte zur Herrschaft, wie wir das im nächsten Unterabschnitte verfolgen werden. Erst das ig. Jahrhundert brachte eine Wiedergeburt der Scholastik und damit auch der scholastischen Nationalökonomie, die heute mehr denn je in Blüte steht. c)DieScholastikim 19 . Jahrhundert Die ersten, die zwar nicht ausdrücklich die Scholastik, aber doch die katholische Philosophie und Theologie im weiteren Verstände für eine Grundlegung der Nationalökonomie wieder in Anspruch nehmen, sind die Romantiker, ist vor allem Adam Müller (1779 bis 1829) in eigener Person, jener Ungefährdenker, der heute wieder 10 M. Luthers Tischreden. WW. 67 , 354f- 30 von einer mächtigen, wissenschaftlichen Partei als der Bahnbrecher der Nationalökonomie gefeiert wird. Hier kommt es mir selbstverständlich nicht darauf an, seine Lehren zur Darstellung zu bringen oder zu würdigen. Vielmehr genügt es mir festzustellen, daß Adam Müller Vertreter einer richtenden Nationalökonomie auf scholastischer Grundlage ist. Die „Ökonomik“ nennt er „die Wissenschaft von Heil und Unheil, von Segen und Fluch“. Sein Erkenntnisziel ist die Einsicht in das Wesen der „richtigen“ Wirtschaft, und den Weg zu diesem Ziele weist ihn die göttliche Offenbarung in der Heiligen Schrift. Diesen Standpunkt hat er vertreten vor allem in zwei kleinen Schriften verfahrenswissenschaftlichen Inhalts, deren Titel allein genügt, um die Grundeinstellung ihres Verfassers zu kennzeichnen. Es sind die Schriften: „Von der Notwendigkeit einer theologischen Grundlage der gesamten Staatswissenschaften und der Staatswirtschaft insbesondere“ (1819), und: „Die innere Staatshaushaltung systematisch dargestellt auf theologischer Grundlage“ (1820). Es heißt darin: „Jeden irdischen Gegenstand scheint die reine und unbedingte Idee seiner Wesenheit, es scheint ihn sein Urbild zu begleiten. Möchten wir erkennen, daß alle jene Urbilder nicht durch Abstraktion, nicht durch eine beliebige Reinigung des Wissens von seinen irdischen Bedingungen entstehen oder gemacht werden, daß sie nicht in der abgeschlossenen Sphäre unserer Wissenschaft, sondern daß sie sämtlich der Welt des Glaubens angehören, welche der Welt des Wissens voranging und diese letztere überall stützet und trägt; kurz, daß sie von oben gegeben und geoffenbaret, nicht aber unser Machwerk sind, und daß der Abglanz der Majestät, der auf ihnen ruht, eben daher komme, daß sie ohne uns vorhanden sind.“ 11 Und dann weiter: „Die Ökonomik oder allgemeine Staatswirtschaft ... hat es mit der positiven Einrichtung Gottes, des Hausvaters, zu tun, über die wir in den Schriften des alten und neuen Bundes, in der mosaischen und christlichen Verfassung und überhaupt in der positiven Geschichte der Natur und aller Länder und Völker der Erde so vielfältige Auskunft finden. In der bloßen Natur, ohne deren ge- offenbarten, göttlichen Kommentar, in der bloßen Vernunft, ohne 11 Adam Müller, Gesammelte Schriften. i83g. S. 8f. deren Erfüllung durch die göttlichen Offenbarungen, linden wir niemals das Geheimnis der Haushaltung und die wahre Erkenntnis dessen, was nützlich und schädlich ist.“ 12 Und endlich: „Sobald an der Hand der göttlichen Offenbarungen sich die bessere Erkenntnis von der Bestimmung des Geschlechtes einstellt, ebensobald leuchtet auch die wahre Bestimmung des Einzelnen und was zur Förderung der Bildung desselben gehöre, ein... Inwiefern die lebendige Haushaltung der Staaten... als ein Ideal der Vernunft oder als eine Aufgabe, welche eben diese Vernunft aus eigener Machtvollkommenheit zu lösen habe, aufgestellt wird, ist und bleibt sie.. . ein Traum, der außer aller praktischen Beziehung mit dem in Elend und Sünde befangenen Geschlechte steht... Ganz anders aber ist es, wenn die lebendige Haushaltung der Staaten als das Werk Gottes in demütiger Unterwerfung und unter der strengen Zucht der positiven göttlichen Offenbarungen dargestellt wird.“ 13 Aufgabe der Wissenschaft ist „treue Erforschung der positiven göttlichen Eröffnungen und Einrichtungen auf Erden: und es wird sich ein sichtbares Reich der höheren politischen Ordnung vor unseren Blicken auf tun“. Ähnlichen Gedanken begegnen wir in jener Zeit an verschiedenen Stellen. Sie werden ausgelöst und gefestigt durch die mannigfachen sozialen Probleme, die der Kapitalismus zumal als Industrialismus mit sich bringt. Wir finden daher diese katholischen und katholi- sierenden Auffassungen mit Vorliebe angewandt auf die „Arbeiterfrage“, die damals ihre ersten Schatten über die so „harmonische“ Wirtschaftsverfassung zu werfen begann. Ein typischer Vertreter dieser katholischen Nationalökonomie des frühen ig. Jahrhunderts ist V te Alban de Villeneuve-Bargemont, dessen bekanntes Werk: ßconomie politique chretienne ou recherches surla nature et les causes du pauperisme in drei Bänden i834 erschien. Der Grundgedanke dieses Werkes ist dieser: Die Erbsünde ist die Wurzel alles Übels auf der Erde und letztlich auch der wirtschaftlichen Nöte. Erträglich kann dieses Dasein nur gestaltet werden, wenn wir die Gebote Gottes 12 Adam Müller, ebenda S. 38. 13 Adam Müller, ebenda S. 2g3ff. r 32 befolgen, unsere Bedürfnisse einscbränken und unserem Nächsten helfen. Die neue Zeit hat diese Grundsätze verlassen, den Lehren der verweltlichten Nationalökonomie folgend. Wir müssen umkehren. Unser Wegweiser zum rechten Ziel ist die christliche Lehre: „Quelle philosophie humaine pourrait ainsi ä la fois expliquer le mal et le guerir?“ 14 „La philosophie spiritualiste et chretienne, rapporte tout ä la destinee religieuse de l’homme. Elle apergoit dans ses besoins, une preuve de sa degradation primitive; dans ses souffrances, un moyen d’expiation par la vertu; dans le travail, un moyen de satisfaire les besoins, en meme temps qu’une punition et une epreuve. L’economie politique qui en derive(!), recommande donc et honore le travail, non seulement comme producteur du bien-etre, mais encore comme l’accomplissement des lois de la Providence dans l’ordre social et dans l’ordre religieux. La civilisation, qu’elle veut exciter et produire, se fonde sur le travail honnete et sur le developpement de l’intelli- gence, de la morale, de la religion et de la charite. Elle apprend sur- tout ä reduire et ä moderer les besoins.“ 16 Schriften dieser Art, deren es viele um jene Zeit gibt, entbehrten noch der sicheren Grundlage eines durchgebildeten, philosophischen Systems. Denn die scholastische Philosophie war in Vergessenheit geraten. Das änderte sich nun in dem Augenblick, als diese Philosophie neu belebt wurde und von da ab in den Kreisen der katholischen Denker mit Bewußtsein wieder zur Grundlage aller Erörterungen gemacht wurde. Von da an gibt es eine neuscholastische Richtung nicht zuletzt auch in der Nationalökonomie. Derjenige Mann, den wir als den Wiedererwecker der Scholastik, insonderheit des Thomismus, zu betrachten haben und der, wie wir sehen werden, im hohen Alter selbst noch ein Lehrbuch der Nationalökonomie verfaßt hat, ist der italienische Jesuitenpater Matteo Liberatore (1810—1892; i 836 Philosophieprofessor in Neapel). Dieser gab i84o/ 42 in. zwei Bänden die „Institutiones logicae et metaphysicae“ heraus, das erste neuzeitliche Lehrbuch im Sinne des 14 \te Alban de Villeneuve-Bargemont, Üconomie politique chretienne etc. 3 Vol. i834. 1 , 117 . 16 Villeneuve-Bargemont, 1. c. pag. 1 44- Thomismus. Im Jahre i 85 o wurde er Mitbegründer der noch heute bestehenden, bekannten Jesuitenzeitschrift „Civiltä Cattolica“. Der Thomismus ist dann in einer Reihe von Systemen den gesellschaftlichen Verhältnissen der Gegenwart gemäß neu aufgebaut worden, und die Kurie seihst hat in einer Reihe bedeutsamer Kundgebungen, den Enzykliken namentlich Leos XIII., Stellung zu den Problemen des sozialen Lebens, insbesondere des Wirtschaftslebens, genommen. Was uns hier angeht, ist die Tatsache, daß auf dieser neuscholastischen Grundlage eine große Anzahl von Systemen der richtenden Nationalökonomie in unserer Zeit entstanden sind, von denen ich' wenigstens einige kurz erwähnen will, um an ihnen den Geist dieser Richtung kenntlich zu machen. Ich beginne meine Übersicht mit den 1889 erschienenen Principi d’economia politica jenes Matteo Liberatore, den wir als den Wiedererwecker des Thomismus kennenlernten. Leider habe ich nur die deutsche Übersetzung aus dem Jahre 1891 einsehen können. Liberatore definiert die Nationalökonomie als „die Wissenschaft des öffentlichen Reichtums in bezug auf seine ehrliche Anordnung als Mittel des gemeinsamen Wohlstandes“ 10 . Das Schema, das er in seinem Ruche bei der Darstellung der verschiedenen Einrichtungen usw. anwendet, ist dasjenige, das uns namentlich in den Schriften der „ethischen“ Nationalökonomie in Deutschland häufig begegnet und das wohl auf Proudhons „Systeme des Contradictions economiques“ (2 Vol. 1846) zurückgeht. Es werden a) die Vorzüge, b) die Übelstände, c) die Heilmittel, z. R. der Maschinen, der freien Konkurrenz, der Ranken aufgezählt. Liberatore weiß, was gut und böse ist. Dazu hat ihm die Kenntnis des Naturrechts verholfen. Dieses hat zunächst die „richtige“ Wirtschaftsverfassung festgelegt. In dieser herrschen Privateigentum, Erbrecht, Pflicht zur Wohltätigkeit (keine staatliche Armenpflege 1 keine Reseitigung der frommen Stiftungen!). Das Naturrecht lehrt uns aber ebenso die „richtige“, das heißt die „gerechte“ Verteilung. Zu der Grundrententheorie Ricardos bemerkt unser Autor folgendes: „Diese Theorie könnte wohl erklären, wie 10 Matteo Literatore, Principi d’economia politica. 1889. Deutsch 1891. S. aa. Sombart, Die drei Nationalökonomien o 34 die Rente geworden ist, nicht aber, mit welchem Rec.hte sie entstand; das heißt so viel, daß sie den historischen Ursprung, nicht aber den rechtlichen erklären würde... Der rechtliche Ursprung der Rente (und dieser ist es gerade, der für die Wissenschaft wichtig ist) kann in nichts anderem hegen als in dem Eigentumsrecht, von welchem die Rente die Folge ist...“ Daraus ergibt sich, „daß die so sehr gepriesene Definition Ricardos zu verwerfen und durch folgende oder eine ähnliche zu ersetzen ist: die Grundrente ist jener Reichtum oder Reichtumsanteil, welcher, dem Wirken der dem Boden innewohnenden Naturkräfte entsprechend, dem Eigentümer zukommt“ 17 . Er fährt dann fort: „Wenn es gerecht ist, daß der (Grund-)Eigentümer für die gelieferten natürlichen Kräfte eine Rente erhält, so ist es nicht weniger gerecht, daß der Kapitalist für die von ihm beigesteuerten Mittel einen Gewinn erhält .“ 18 Und endlich: Der (Arbeits-)Lohn ist „der Anteil, welcher dem Arbeiter von den Früchten der Produktion zukommt, an deren Hervorbringung er seihst durch seine Arbeit als Ursache teilgenommen hat“. Aber der Verfasser weiß nicht nur, daß der Arbeitslohn „gerecht“ ist: er kennt auch die Höhe des „gerechten“ Arbeitslohnes, die er in einer Auseinandersetzung mit Ricardo wie folgt festsetzt: „Wir können feststellen, daß der natürliche Preis der Arbeit jener ist, der für den Mann unter Berücksichtigung der geringen Beisteuer der Frau (welche fast gänzlich von der Sorge für das Hauswesen in Anspruch genommen ist [! ]) berechnet, für den Unterhalt beider sowie zweier oder dreier Kinder genügt. Das ist die Zahl, die man durchschnittlich voraussetzen kann, weil die Erfahrung (!) lehrt, daß ungefähr die Hälfte der zur Welt gebrachten Kinder im zarten Alter stirbt. Nach dieser Erfordernis muß sich der gebräuchliche Lohn richten... Wenn er ohne Schuld des Arbeiters dieses Maß nicht erreicht, so entspricht der Lohn nicht den Absichten der Natur, und die Gleichheit, welche die Gerechtigkeit fordert, wird nicht beobachtet .. ." 19 17 M. Liberatore, a. a. O. S. 25 ^ 3 . 18 M. Liberatore, a. a. O. S. 261 19 M. Liberatore, a. a. O. S. 267—270. 35 Eine anerkannte Glaubwürdigkeit in katholischen Kreisen hat jahrzehntelang der französische Nationalökonom Charles Henry Xavier Per in genossen, der zwei grundlegende Werke der richtenden Nationalökonomie vom scholastischen Standpunkte aus geschrieben hat: De la richesse dans les societes chretiennes (2 Yol. 1881) und Les Lois de la societe chretienne (2 Yol. 1875), und der außerdem uns die Freude gemacht hat, seinen Standpunkt methodologisch zu begründen in der Schrift: Les doctrines de l’economie politique de- puis un siede. Deutsch 1882. Hier heißt es: „Jeder Tag bringt eine bessere Belehrung darüber, daß, wenn es eine falsche Nationalökonomie gibt, es auch eine wahre gibt.“ 20 Der Nationalökonomie wird vorgeworfen, daß sie „die Erhebung des Menschen in dessen Befreiung von aller Unterwerfung unter das Sittengesetz zu finden rühme“. — „Gerade durch das Studium dieser Gesetze hat die echte, die spiritualistische Nationalökonomie die Widersprüche und unsinnigen Träumereien aufzudecken, von denen die Systeme unserer neuerungssüchtigen Ökonomen erfüllt sind: sie hat zu zeigen, wie diese Systeme, anstatt zu einem unbegrenzten Wohlstand zu führen, den imvermeidlichen Ruin herbeiführen... Es ist nicht genug, daß die Nationalökonomie nicht das ihr durch die Natur ihres Gegenstandes seihst vorgeschriebene Gesetz überschreite: sie muß auch die Überlegenheit, die Herrschaft der Prinzipien der sittlichen Ordnung über die materiellen Interessen mit allen ihren Folgerungen annehmen“ 21 usw. Von Pe rin stark beeinflußt ist der deutsche Nationalökonom Georg Ratzinger (i 844 —1899) in seinem Buche: Die Volkswirtschaft in ihren sittlichen Grundlagen. 1881. 2. Aufl. 189 5 . Den Zweck, dem sein Buch dienen soll, umschreibt unser Autor wie folgt: „Es werden die Prinzipien des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens untersucht und auf Grund der Tatsachen, an der Hand der Geschichte auf ihre Wahrheit geprüft werden. Es wird sich zeigen, daß in den einfachen und erhabenen Lehren des Christentums die Grundlage für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben ge- 20 C h. H. X. P6rin, Die Lehren der Nationalökonomie seit einem Jahrhundert. 1882. S. XIV. 21 Pörin, a. a. O. S. 12—1 4 - :i* geben ist und daß es für die Völker verderblich ist, wenn sie eine andere Grundlage wählen wollen, als diejenige ist, welche Jesus Christus selbst gelegt hat.“ „Wie entsteht der Reichtum, der allgemeine Wohlstand der Völker? Diese Frage führt von selbst wieder zu den höchsten metaphysischen Ideen über des Menschen Ursprung und Ziel zurück. Der Mensch darf in seiner Tätigkeit sich nicht vom beschränkten Gesichtspunkte und von den zerstörenden Interessen des Egoismus leiten lassen, sondern die Liebe zu Gott muß der berechtigten Selbstliebe die ideale Richtung verleihen, die Liebe zum Nächsten muß sie in die nötigen, sittlichen Schranken zurückweisen...“ 22 Aus dem Ideenkreis der scholastischen Philosophie ist auch das bedeutende Werk des P. Heinrich Pesch hervorgewachsen 23 . Es erübrigt sieb, noch weitere Zeugnisse dafür beizubringen, daß heute die scholastische oder sagen wir allgemeiner* die katholische Nationalökonomie, neben der es so gut wie gar keine evangelische Nationalökonomie gibt (aus naheliegenden Gründen: weil den evangelischen Christen das sichere Fundament einer lex aeterna, eines kanonisch festgelegten Naturrechts mangelt), eine weit verbreitete Richtung der Nationalökonomie darstellt. Es sei mir nur noch gestattet, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß auch die Lehren des heute einflußreichsten deutschen Nationalökonomen: diejenigen Othmar Spanns in dem Mutterboden der Scholastik wurzeln. Spann selbst hält sich für einen Hegelianer. Mir scheint aber, daß wesentliche Restandteile seines Systems sich nur mit den Grundansichten der scholastischen Philosophie in Einklang bringen lassen. Seine weit verbreiteten Schriften, soweit sie hier in Retracht kommen, sind folgende: Gesellschaftslehre. 2. Aufl. 1923. Fundament der Volkswirtschaftslehre. 3 . Aufl. 1923. 5 . Aufl. i 9 * 2 9 - Der wahre Staat. 2. Aufl. 1923. 22 Georg Ratzinger, Die Volkswirtschaft in ihren sittlichen Grundlagen. 2. Aufl. 1875. S. 29 und 52. 23 Heinrich Pesch S. J., Lehrbuch der Nationalökonomie. 5 Bände. 19öS bis ig23. 37 Tote und lebendige Wissenschaft. 2. Aufl. 1925. 3 . Auf!. 1929. Die Hauptlehren der Volkswirtschaftslehre. 16. Aufl. 1926. Für Spanns Gesamteinstellung zu unseren Problemen ist kennzeichnend der Sinnspruch, den er einem seiner Bücher voranstellt: es sind die Worte Meister Eckehards: „Bemühe dich nicht um kleine Dinge, denn du bist zu kleinem nicht berufen.“ Daß Spann eine „richtende“ Nationalökonomie in der Bedeutung, die ich dem Worte hier beimesse, vertritt, wird nicht geleugnet werden können. Er erklärt ausdrücklich, daß die Wissenschaft nicht nur zu erforschen habe, was ist, sondern auch was sein soll. Er will (vor allem) die Frage beantworten „nach der wesensgemäßen, das heißt(!) der besten Wirtschaftsgestalt“ 24 , will sagen: der „richtigen“ Wirtschaft. „Der Begriff des gerechten Preises, den die individualistische Schule verspottete, muß wieder zu Ehren kommen. Er wurzelt im Begriff des richtigen Gliederbaus jeder wirtschaftlichen Ganzheit, zuletzt im Begriff der richtigen Wirtschaft, und ist dadurch subjektiver Willkür entzogen.“ 25 Der Weg aber, auf dem er zu diesem Erkenntnisziele gelangt, ist der von der scholastischen Philosophie gewiesene; er ist in dem Zentralbegriflfe der Spannschen Lehre (wie der Scholastik): dem Universalismus vorgezeichnet. Spann selbst bezeichnet seine Lehre als die „Lehre von der Ganzheit“ und sagt, daß sie geboren sei „aus dem romantischen Drange nach dem Ganzen“. Sein Ganzheitsbegriff ist nun aber durchaus der scholastische, für ihn bedeutet, entgegen allen Lehrmeinungen der neuzeitlichen Logik, das totum universale die Gattung gegenüber ihren Arten. Seine Lehre von der „Ausgliederung“ der Teilganzen trägt ebenso das Gepräge scholastischen Denkens. Vor allem entsprechen die soziologischen Schlußfolgerungen, die er aus seiner Ganzheitslehre zieht, ganz und gar denen der scholastischen Soziologen und Nationalökonomen. Für Spann ist die „wesensmäßige“, „die einzig wahrhaft wirkliche (!) Wirtschaftsform“ „die ständisch gebundene Wirtschaft“. Von den vier Wirtschaftsformen, die er auf- 24 Olhmar Spann, Tote und lebendige Wissenschaft. 2 . Aufl. ig25. S. 3. 25 Othmar Spann, a. a. 0., S. 4aff. 38 - zählt: x. die reine Verkehrswirtschaft, 2 . die reine kommunistische Wirtschaft, 3. die körperschaftlich und ständisch gebundene Wirtschaft, 4. die frei geregelte Wirtschaft (eine Art von gemäßigtem Kapitalismus), sind seiner Meinung nach die erste und zweite Wirtschaftsform utopisch; die dritte und vierte sind „in der Wirklichkeit möglich“, aber nur die dritte ist „dauernd und wahrhaft (!) möglich“«. Hier weht doch wohl, wie mir scheint, scholastischer und ganz gewiß nicht hegelischer Geist. Ich habe oben bereits betont, daß die meisten nationalökonoinischen Systeme, zumal der neuen Zeit, nicht rein eine bestimmte Richtung der Nationalökonomie vertreten. Das gilt gewiß auch und gerade von Spanns Systeme, in dem in sehr verdienstvoller Weise der verstehenden Nationalökonomie vorgearbeitet worden ist, wie das am gehörigen Orte noch gewürdigt werden wird. Hier galt es nur, den Kern des Spannschen Systems herauszuschälen, und der ist richtende Nationalökonomie neuscholastischer Prägung. Daß bei der Einordnung einer geistigen Schöpfung in ein Kategoriensystem, wie es hier geschieht, immer das Beste, der Duft: die persönliche Note verloren geht, versteht sich von selbst. Man kann auch nur die getrockneten Blumen in ein Herbarium kleben. 2. Die Harmonisten Ich nenne sozialen Harmonismus diejenige Gesellschafts- und Wirtschaftsphilosophie, die seit dem 18 . Jahrhundert neben der Scholastik die Grundlage einer richtenden Nationalökonomie wird. Wir können diesen sozialen Harmonismus am besten verstehen, wenn wir ihn als das Gegenspiel gegen die überkommene katholische Sozialphilosophie betrachten. Das Zentrum der Weltansicht ist verschoben 26a : nicht mehr Gott steht im Mittelpunkte, sondern der Mensch. Der Sinn der Schöpfung wird nicht mehr darin erkannt, daß die Werke des Himmlischen Ehre rühmen, sondern darin, daß der Mensch sich in ihr wohlfühle. Auch waltet der Allmächtige nicht mehr in steter Bereitschaft seines 36 Othmar Spann, a. a. 0. S. 5. 36a Vgl. dazu des siebenten Kapitels ersten Abschnitt.und Jas fünfzehnte Kapitel. Amles als der Herrscher der Welt, er ist vielmehr, nachdem er die Welt geschaffen, bescheiden hinter sein Werk zurückgetreten, das nun wie ein gut gearbeitetes Uhrwerk auch ohne sein Zutun abläuft. Die „Gesetze“ der Weltordnung sind nicht mehr die von Gott dem Herrn erlassenen Gebote, „Gesetze“ durchwalten vielmehr die Natur als Zwangsläufigkeiten des Geschehens. Das Wort „Gesetz“ hat eine Wandlung erfahren: ,es bedeutet nicht mehr Satzung, nicht mehr rechtliche oder sittliche Norm, sondern Regel des Naturgeschehens. Die Befolgung der „ewigen Gesetze“ geschieht darum auch nicht mehr zur höheren Ehre Gottes und weil es Gottes Wille so von uns fordert, sondern sie geschieht um des Menschen und seines Wohlergehens willen. Denn dieses ist das eigentliche Geheimnis der Ordnung dieser Welt, in der sich die unendliche Güte des Schöpfers offenbart: daß sie dem „Glücke“ der Menschen dient, wenn diese sich den in ihr, das heißt „in der Natur“ waltenden „Gesetzen“ fügen. Die Befolgung der „Naturgesetze“, die also dem Menschen das Höchstmaß von „Glück“ (das immer in einem hedonistischen Sinne verstanden wird) verbürgt, erheischt nun aber nicht mehr, wie die Befolgung der göttlichen Gebote, eine sittliche Aufraffung gegen die Triebwelt, sondern — gerade im Gegenteil — eine möglichst ungehemmte Entfaltung des Triehlebens jedes einzelnen. Kein sündiger Mensch braucht überwunden zu werden, vielmehr muß der ursprüngliche Mensch! nur zur Geltung gebracht werden: dieser triebhaft handelnde Mensch ist „gut“; die Erbsünde ist ein Wahn. Nur die verkehrten gesellschaftlichen Einrichtungen haben das Urbild des gütigen Menschen, das im „bon sauvage“ noch hindurchschimmert, entstellt. Wird dieses Urbild wieder hergestellt, läßt man seinen natürlichen Trieben freien Lauf, so wird in der menschlichen Gesellschaft eine vollendete Harmonie herrschen, die der „Harmonie der Sphären“ entspricht. Anthropozentrismus, Optimismus, Monismus — alles verklärt durch einen sanften Deismus: das sind die Grundzüge dieser Metaphysik, die das Zeitalter der Aufklärung beherrscht hat. Descartes, Newton und Rousseau haben Anteil an ihrem Aufbau — den größten aber gewiß Newton, der — wohl unwissentlich — den Grundriß für den Gesellschaftsbau geliefert hat. Denn die „natürliche Ordnung“, der „ordre naturel“, nach dem die 40 nachfolgenden Generationen die soziale Welt gestalten wollten, hat sein Vorbild in dem natürlichen Systeme, das Newton für die Himmelskörper aufgestellt hatte. Die Lehre von der „natürlichen Ordnung“, vom „ordre naturel“ tritt an die Stelle des alten Naturrechts, mit dem es nichts gemein hat als das Wort „Natur“, das hier seinen zweiten Bedeutungswandel erfährt, nachdem es schon einmal in dem griechischen Worte „qpuan;“ in sein Gegenteil verkehrt war. Im „Naturrecht“ der alten wie der neuen Welt bedeutet die „natürliche Ordnung“ das der „Natur“ entgegengesetzte Reich der Zwecke, das auf Freiheit gründet; in der Lehre vom „ordre naturel“ meint man mit der „natürlichen Ordnung“ das Reich der Naturgesetzmäßigkeit. Man spricht auch jetzt noch von einem (subjektiven) „droit naturel“ und bezeichnet damit den Anspruch, den der einzelne auf Lebensgenuß hat: „Le droit naturel de l’homme peut-etre defini vaguement le droit que l’homme a aux choses propres ä sa jouissance.“ 27 Die Menschen üben ihr „Naturrecht“ aus, indem sie sich den Anforderungen der „Natur“ anpassen: „les hommes ne peuvent faire usage de leur droit naturel qu’en se conformant ä l’ordre naturel“ 28 . Die Idee des „ordre naturel“ hat nun auch die Grundlage abgegeben, auf denen zahlreiche Systeme der richtenden Nationalökonomie aufgebaut worden sind. Die ersten, die sich ihrer bemächtigten, waren, wie bekannt, die Physiokraten. Unter diesen ist es ihr Meister, Frangois Quesnay, der zuerst mit aller ihm eigenen Denkintensität den Gedanken aufgriff, Mercier de la Riviere, der — selbst ein unphilosophischer Kopf, wie sein Werk beweist — durch den Titel seines 1767 erschienenen Buches „Ordre naturel et essentiel des societes politiques“ zur Verfestigung der Idee beitrug und Dupont de Nemours, der durch die zahlreichen Erläuterungen zu den Werken anderer Physiokraten die ausführlichste Darstellung des Systems gegeben hat. Von seinen Äußerungen seien die folgenden hier mitgeteilt: „II y a une societe naturelle, anterieure ä toute Convention entre 37 Franpois Quesnay, Art. Droit naturel in der Encyclopedie. 28 Dü pan t de N'e'rtiours' iri den 'Physiocrales, ed. Daire, 1 ( 1 846), aa. les hommes, fondee sur leur Constitution, sur leurs besoins physiques, sur leur interet evidemment commun .“ 29 „L’ordre naturel est la Constitution physique que Dieu meme a donne ä l’univers et par la quelle tout s’opere dans la nature... Quand on envisage cet ordre supreme relativement ä l’espeoe humaine, on voit qu’il doit renfermer, qu’il renferme en effet, dans le plus grand detail, tous les biens physiques auxquels nous pouvons pretendre, et l’institution sociale qui nous est propre. „Les lois naturelles considerees en general sont les conditions essentielles selon lesquelles tout s’execute dans l’ordre institue par l’auteur de la nature. Die den Menschen bekannten Gesetze sont les conditions essentielles, auxquelles les hommes sont assujettis pour s’assurer tous les avantages que l’ordre naturel peut leur procurer. Elles deter- minent irrevocablement, d’apres notre essence meme et celle des autres etres, quel usage nous devons necessairement faire de nos facultes pour parvenir ä satisfaire nos besoins et nos desirs, pour jouir, dans tous les cas, de toute l’etendue de notre droit naturel; pour ätre, dans toutes les circonstances, aussi heureux qu’il nous est pos- sible .“ 30 Das Studium dieses „ordre naturel“ mußte also auch die „richtige“ Wirtschaft aufdecken. Die Aufgabe der Nationalökonomie war es, diese zu finden und danach Richtlinien für das wirtschaftliche Verhalten aufzustellen. Nur freilich: die Meinungen, welche Wirtschaft dem „ordre naturel“ entspräche, welches im natürlichen Sinne die „richtige“ Wirtschaft sei, gingen mit der Zeit auseinander. Zunächst wurde mit Hilfe des „ordre naturel“ die „liberale Wirtschaft“, genauer die freie Verkehrs-Wirtschaft entdeckt und als die „richtige“ Wirtschaft bezeichnet: alles Laissez-faire, alles Manchestertum gründet in dieser Auffassung von der „richtigen" Wirtschaft. So lehrten die Physiokraten, so viele der englischen „Klassiker“, vor allem Adam Smith. Es ist heute, nach den Forschungen vor allem Hasbachs, Bonars, Briefs, Suränyi-Ungers und Jastrows 81 29 Dupont de Nemours, Origines et progres d’une Science nouvelle in Phy- siocratie i, 34 1 . 30 Dupont de Nemours, Physiocrates, ed. Daire, i, ai. 31 Wilh. Hasbach, Die allgemeinen philosophischen Grundlagen der von Franfois Quesnay und Adam Smith begründeten politischen Ökonomie; 1890; 42 nicht mehr zweifelhaft, daß gerade dem System des großen Schotten die Idee einer prästabilierten Harmonie zugrunde liegt, die in seinen „Moral Sentiments“ (1789) am klarsten zutage tritt, aber auch seinem „Wealth of Nations“ (1776) durchzieht. Auch die Befolgung des Eigennutzes, dessen Wirken er ja in seinem nationalökonomischen Hauptwerke untersucht, führt zu einer (dem einzelnen unbewußten) Harmonie der gesellschaftlichen Beziehungen: „in der Verfolgung seines Nutzens wird (der Mensch) von einer unsichtbaren Hand geleitet, daß er den Zweck befördern muß, den er sich in keiner Weise vorgesetzt hat“. Die „unsichtbare Hand“ hatte schon in den „Moral Sentiments“ ihr Wesen getrieben. „They (the riches) are led by an invisible hand to make nearly the samedistribution of the necessaries of life which would have been made, had the earth been divided into equal portions among all its inhabitants and thus without intend- ing it, without nowing it, advance the interest of the society.“ 32 (Unterstreichung von mir.) Und in den Nachfolgern wirkt derselbe Gedanke weiter: das vulgäre Manchestertum bekommt erst einigen Sinn, wenn wir ihm diese Anlehnung an den physiokratischen „ordre naturel“ zubilligen. Ich denke hier an einen Schriftsteller, wie Frederic ßastiat, und sein Hauptwerk, dessen Titel allein die Wesensart seines Denkens erkennen läßt. Die Überschrift des ersten Kapitels seiner „Harmo- nies economiques“, das im Januarheft 1 848 des „Journal des Economistes“ erschien, trägt die programmatische Überschrift: „Organisation naturelle et organisations artificielles“. Darin heißt cs u. a.: „II y a loin d’une Organisation sociale fondee sur les Iois generales de l’humanite ä une Organisation artificielle, imaginee, inventee, qui ne tient aucun compte de ces lois, les nie ou les dedaigne, teile derselbe, Untersuchungen über Adam Smith und die Entwicklung der politischen Ökonomie, 1891; James Bonar, Philosophy and Political Economy in some of their historical Relations, i 8 g 3 , 3 . ed. 1922; Götz Briefs, Untersuchungen zur klassischen Nationalökonomie, 1916; Th. Suranyi-Unger, Philosophie in der Volkswirtschaftslehre, 2 Bände, 1923 und 192 5 ; J. Jastrow, Naturrecht und Volkswirtschaft in den „Jahrbüchern für Nationalökonomie“, III. Folge, Band 71, 1927. 8 * Adam Smith, W. of N„ Book IV, ch. 2 ; derselbe, Moral Sentiments, 1. ed. pag. 351. _ ■ ' 43 eil (in que semblent vouloir l’imposer plusieurs ecoles modernes. — En verite, tout cela a-t-il pu se faire, des phenomenes aussi extra- ordinaires, ont-ils pu s’accomplir, sans qu’il y eüt dans la societe, une naturelle et savante Organisation, qui agil pour ainsi dire ä notre insu?“ (Unterstreichung von mir.) Eine Abart dieses Manchestertums ist die von Gossen begründete hedonistische Schule. Auch in dieser steckt ein gut Teil jenes Glaubens an die „natürliche Ordnung“. Oder wie sonst sollen wir Worte wie diese verstehen: „Die unermeßliche Güte Gottes hat die Welt so wunderbar geordnet, daß die Menschen zum höchsten Genüsse gelangen, ja geradezu wie im Schlaraffenlande leben können, wenn sie nur seine Gesetze erkennen und befolgen .“ 33 Nämlich: dem Gesetze des Grenznutzens gemäß leben. Und auch in den Systemen der jüngeren Vertreter dieser Schule, z. B. in dem Friedrich von Wiesers, kehren ähnliche Gedankengänge wieder, wenn auch die Ausdrucksweise nicht so herausfordernd ist. Nun ist es aber, wie ich schon andeutete, die Eigenart eines solchen „ordre naturel“, daß er verschiedene Auslegungen zuläßt. Und so kam es, daß mehrere neuzeitliche Schulen der Nationalökonomie, jene „plusieurs ecoles modernes“, von denen Bastiat spricht, sich ebenfalls auf ihn beriefen und von ihm aus Richtlinien für das wirtschaftliche Verhalten aufstellten, die Todfeinde der liberalen Nationalökonomie waren: die Sozialisten. Sie sind teils bewußte, teils unbewußte Vertreter der Idee einer „natürlichen“ Ordnung, deren Verwirklichung Harmonie und Glück verbürge, gewesen. So Mo- relly 34 , so Fourier, wenn er ausruft: „Pourquoi desesperer de la sagesse de Dieu, avant d’avoir etudie ses vues? Pretendre que tel degre de perfection n’est pas fait pour les hommes, c’est accuser Dieu de mechancete...“ Bekannt ist, daß Fourier sich für den Vollender Newtons hielt, indem er die „Theorie des quatre mouve- ments“ zu der von Newton bereits entdeckten „Theorie du mouve- ment materiel“ hinzu entdeckt habe und daß er sein Gesamtwerk das „Systeme generale de la Nature“ nannte. So dachte Robert Owen: 33 Gossen, a. a. O. 34 Morelly, Code la Nature. 1755. 44 „The rational state of mans existence based on the unerring and un- changing laws of nature“. So Weitling: „Die Basis des ganzer! Systems sind die auf die Gesellschaft und die Individuen bezüglichen Naturgesetze...“ So aber in besonders ausgesprochener Weise auch Karl Marx und alles, was ihm folgt, wie ich an anderer Stelle nachzuweisen versucht habe 35 . Daß alle diese Denker auch Systeme der (richtenden) Nationalökonomie entworfen haben, ist bekannt, bekannt ist aber auch, daß die „richtige" Wirtschaft, die sie erkannt zu haben glaubten, von der freien Verkehrswirtschaft, die Physiokraten, Klassiker und Grenz- nutzler als solche verkündeten, in recht wesentlichen Punkten abwich, vor allem das Recht aller Rechte, das Privateigentum, nicht mehr anerkannte. Die harmonistische Metaphysik liefert aber auch für nationalökonomische Systeme jüngeren Ursprungs, wie mir scheint, die Grundlage. Ich rechne hierhin EugenDührings System. Dieses gehört zweifellos in wesentlichen Teilen der richtenden Nationalökonomie an. Denn "Dühring will ebenso das Sollen wie das Sein erkennen. Er spricht von einer „Gattung von Erkenntnissen, deren Wesen es ist, auf Satzungen hinauszulaufen“ 36 . Die Entscheidung über das „Richtige“ aber kommt zustande — und in dieser Auffassung tritt seine harmonistische Metaphysik deutlich zutage — „durch die Gravitation der gesellschaftlichen Klassenkämpfe“ 37 . Aber auch Franz Oppenheimers „Reine Wirtschaft“ ist doch im Grunde nichts anderes als die „richtige“ Wirtschaft, die er als Anhänger des medizinischen ordre naturel 38 , sich seinen beiden großen Fachgenossen, den Ärzten Petty und Quesnay, als dritter hinzugesellend, auch als die „normale“ oder „gesunde“ Form der Wirtschaft bezeichnet. „Die reine Sozialökonomik wird uns das Bild der 36 Siehe in meinem „Proletarischen Sozialismus (Marxismus)“, 2 Bände, 1924, das i 4 . und i 5 . Kapitel, wo die Lehre vom ordre naturel ausführlicher dargestellt ist. 36 Eugen Dühring, Kritische Grundlegung der Volkswirtschaftslehre. 1866. S. 48 i. 37 Eugen Dühring, a. a. 0 . S. 485 . 38 Siehe meinen „Proletarischen Sozialismus“, I, 192. .Normalität“ liefern, wie Dühring es genannt hat, oder, um in unserer Terminologie zu bleiben, die spezielle“ Physiologie des sozialen Körpers, die Tauschwirtschaft. Wenn wir dieses Bild mit dem Bilde vergleichen, das uns die politische Sozialökonomik von dem gleichen Objekte der Wirklichkeit liefert, so erhalten wir die Gewißheit, daß der soziale Körper der Tauschwirtschaft von einer schweren Krankheit befallen ist .“ 39 Von den naturwissenschaftlichen Bestandteilen, die das Oppenheimersche System außer dieser Metaphysik enthält, wird am geeigneten Orte weiter unten noch die Rede sein. 3. Die Rationalisten Unter sozialem Rationalismus will ich diejenige Gesellschaftsund insonderheit Wirtschaftsphilosophie verstehen, die die Richtlinien für das praktische Verhalten aus den Postulaten der menschlichen Vernunft ableitet, indem sie diese nicht nur als Erkenntnis- mittel, sondern auch als Quelle der Soll-Sätze betrachtet. Diese Soll- Sätze sind wieder in einem echten Naturrechte enthalten, das, wie das stoische, dualistisch ist und auf der Anerkenntnis einer höheren, der kreatürlichen Welt gegenübergestellten Ordnung, eines transzendenten Vernunftreichs, eines Reiches der Freiheit beruht. Die „richtige“ Wirtschaft ist gemäß dieser Auffassung also die vernünftige Wirtschaft. Unnötig zu sagen, daß dieser Rationalismus zurückgeht auf jene Geisteshaltung, die wir uns gewöhnt haben, als „Aufklärung“ zu bezeichnen. Es ist das „siede des lumieres“, auf das die bekannten Verse von Marie Joseph Chenier, eines Nachkömmlings des Zeitalters Voltaires, zielen: „C’est le bon sens, la raison, qui fait tout; „Vertu, genie, esprit, talent et goüt; „Q’est-ce vertu? raison mise en pratique; „Talent? raison produit avec eclat; „Esprit? raison, qui finement s’exprime. „Le goüt n’est rien qu’un bon sens delicat; „Et le genie est la raison sublime.“ "Franz Oppenheimer, Theorie der reinen und politischen Ökonomie. 2 . Aufl. ign. S. 84. 46 Aber im westlichen Denken vermischt sich der Rationalismus allzuhäufig mit dem monistischen Naturalismus, so daß er nur in seltenen Fällen ein echtes, das heißt eben dualistisches Naturrecht erzeugt. Dieses wird erst ausgebildet durch die deutsche Philosophie des ausgehenden 18. und des beginnenden 19. Jahrhunderts, so daß wir für unsere Zwecke nur die Systeme der deutschen Denker in Betracht zu ziehen brauchen. Was auch sie zu echten Kindern der „Aufklärung“ macht, ist der siegesbewußte Glaube an die Macht des Wissens, das — dank dem Einflüsse Kants — mit Wissenschaft gleichgesetzt wurde. Die „Wissenschaft“, heißt es in einem Buche, das bezeichnend ist für den Schwung und die Begeisterung, womit man alle intellektualistische Erkenntnis förderte 10 , „ist das göttliche Licht, welches bei allen anderen menschlichen Werken vorleuchtet und über sie ein eigentümliches, geistiges Kolorit verbreitet“. Es mag genügen, wenn ich kurz die Systeme des Naturrechts bei Kant und Fichte, Hegel und Ahrens in ihren Grundzügen skizziere. Die Gedanken Kants, die er vor allem in seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ und in seinen „Metaphysischen Anfangsgründen der Piechtslehre“ niedergelegt hat, sind folgende: Wir müssen dem „Gesetz“ gemäß handeln, das heißt aus Pflicht. Das Gesetz besagt aber: „daß ich auch wollen könne, meine Maxime solle ein allgemeines Gesetz werden können“. Dieses Gesetz stellt die Vernunft auf: da „die Vernunft für sich selbst und unabhängig von allen Erscheinungen gebietet, was geschehen soll“. „Pflicht als Pflicht (liegt) vor aller Erfahrung, in der Idee einer den Willen durch Gründe a priori bestimmenden Vernunft“. Es handelt sich um „reine von allem Empirischen abgesonderte Vernunfterkenntnis“, um Gesetze, die „aus dem allgemeinen Begriffe eines vernünftigen Wesens überhaupt abgeleitet werden“, um „Grundsätze, die die Vernunft diktiert und die durchaus nötig a priori ihren Quell und hiermit zugleich ihr gebietendes Ansehen haben müssen: nichts von der Neigung des Menschen, sondern alles von der Obergewalt des Gesetzes und der schuldigen Achtung für dasselbe zu erwarten, oder 40 Karl Christian Friedrich Krause, Das Urbild der Menschheit. 1808. 3 . Aull. 1891. S. 33 . 47 den Menschen widrigenfalls zur Selbstverachtung und innerem Abscheu zu verurteilen“ 41 . „Die Rechtslehre ist das, wovon ein aus der Vernunft hervorgehendes System verlangt wird“; „die Vernunft gebietet, wie gehandelt werden soll, wenngleich auch kein Beispiel davon angetrolfen wurde“ 42 . Diesem Vemunftrecht entspricht es, daß in einer Gesellschaft herrschen: 1. Privateigentum, 2. Vertragsfreiheit (aber keine Sklaverei), 3 . Erbrecht. Die „richtige“ Wirtschaft aber weist folgende Bestandteile auf: 1. Geld- und Handelsverkehr, 2. Kreditverkehr mit Zinsen, Pfand, Bürgschaft usw., 3 . das Lohnverhältnis. In seinem „öffentlichen Recht“ unterscheidet Kant: „aktive“ und „passive“ Staatsbürger. Zu diesen rechnet er: Gesellen, Dienstboten, Unmündige, „alles Frauenzimmer“; „und überhaupt jedermann, der nicht nach eigenem Betriebe, sondern nach der Verfügung anderer erhalten, entbehrt der bürgerlichen Persönlichkeit“ (heute also die Mehrheit eines Volkes. W. S.). Aber auch der Holzhacker auf meinem Hofe, der ambulante Schmied in Indien, der Hauslehrer sind bloß „Handlanger des gemeinen Wesens, weil sie von anderen Individuen befehligt und beschützt werden müssen, mithin keine bürgerliche Selbständigkeit besitzen“. Die Staatsform der „wahren Republik“ ist das „repräsentative System“ 43 . J. G. Fichte entwirft in seinem „Naturrecht“ (1796/97) und später im „Geschlossenen Handelsstaate“, den er als „Anhang zur Rechtslehre“ bezeichnet (1800), ein vollständiges System der „richtigen“ Wirtschaft, das er von der „Politik“ unterscheidet und ebenso wie Kant auf den a-priori-Vernunfterkenntnissen begründet. 41 I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. 1 . und 2 . Abschnitt. 42 I. Kant, Metaphysik der Sitten. Erster Teil. Vorrede und Einleitung. 48 I. Kant, Rechtslehre SS 46 ff. 48 Die „richtige“ Wirtschaft enthält aber nach Fichtes Meinung folgende Bestandteile: 1. das Privateigentum, das — a priori — wie folgt begründet wird: „Die Person hat das Recht zu fordern, daß in dem ganzen Bereich der ihr bekannten Welt alles bleibe, wie sie dasselbe erkannt hat, weil sie sich in ihrer Wirksamkeit nach ihrer Erkenntnis richtet, und sogleich desorientiert und in dem Laufe ihrer Kausalität aufgehalten oder sie anders an dem Resultat, als die beabsichtigte, erfolgen sieht, sobald eine Veränderung darin vorfällt.“ „Das Eigentum eines bestimmten Gegenstandes... gilt... nur für diejenigen, die dieses Eigentumsrecht unter sich anerkannt haben .. .“ 44 ; 2 . das staatliche Regal der Bergwerke und Forsten; 3. eine „gebundene“ Wirtschaft, wir würden sagen: eine Planwirtschaft auf wesentlich handwerklicher Grundlage; in dieser Planwirtschaft sind vorgesehen: a) eine Zunftordnung: „Der Regent... muß berechnen, wieviel Personen von jeder Hantierung leben können, aber auch wie viele nötig sind, um die Bedürfnisse des Publikums zu befriedigen. Können nicht alle leben, so hat sich der Staat verrechnet: er muß ersetzen oder den einzelnen andere Nahrungszweige verweisen.“ „Das Recht, Kaufmannschaft zu treiben, wird einer bestimmten Anzahl von Bürgern, die der Staat zu berechnen hat, ausschließend als ihr Eigentum im Staate zugestanden“; b) Bestimmungen über Höchstpreise; c) tunlichste Abschließung von auswärtigen Staaten und das staatliche Handelsmonopol 46 . Dieses Programm wird im „Geschlossenen Handelsstaat“ weiter ausgeführt. Der Fall Hegel ist verwickelter. Eine so reinliche Scheidung zwischen der Sein- und Sollsphäre wie die beiden „Aufklärer“ nimmt __ i 44 J. G. Fichte, Naturrecht. 1796/97. SS 11 III, 12 VII 2. 46 J. Fichte, a. a. O. S 19 B. D. E. 49 der „Romantiker“ nicht vor. Es ist alles nebelhaft bei ihm. Aber durch den Nebel hindurch leuchtet doch eine Auffassung, die mit der Kants und Fichtes in wesentlichen Punkten übereinstimmt und sehr wohl einer „richtenden“ Nationalökonomie Vorschub leisten konnte (wie ja denn ein hervorragender Vertreter dieser Art von Nationalökonomie, Othmar Spann, „für sich“ Hegelianer ist, wenn auch nicht, wie ich schon nachzuweisen versucht habe, „an sich“). Hegels Standpunkt gegenüber unseren Problemen ist dieser: Abgelehnt wird in dem berühmten Satze: „Alles, was vernünftig ist, das ist wirklich; alles was wirklich ist, das ist vernünftig“ die Gegenüberstellung des Reiches des Seins und des Reiches des Sollens und damit auch der Idee eines „Vernunftrechtes“ im Gegensatz zu dem positiven Rechte, in unserem Falle einer „richtigen“ Wirtschaft im Gegensatz zu der wirklichen Wirtschaft. Aber diese Ablehnung ist doch nur eine scheinbare. Sie kommt zustande durch den willkürlichen Gebrauch des Wortes „wirklich“. „Wirklich“ bedeutet ja meist bei Hegel nicht etwa soviel wie verwirklicht (in Raum und Zeit), empirisch, sondern das Gegenteil davon, nämlich „vernünftig“. Oder in Hegelscher Sprechweise: „Nichts (ist) wirklicher... als die Idee.“ Der berühmte, oben angeführte Satz enthält also eine Tautologie. Die „vernünftige“ = „wirkliche“ Gestaltung bleibt aber immer unterschieden von der „wirklichen“ Gestaltung im empirischen Sinne. Auch Hegel kann also a priori feststellen, was „vernünftig“ ist zum Unterschiede von dem, was in Raum und Zeit verwirklicht (in unserem Sinne „wirklich“) ist. Daher er denn als seine eigentliche Aufgabe auch erachtet: „in dem Scheine des Zeitlichen und Vorübergehenden die Substanz, die immanent und das Ewige, das gegenwärtig ist, zu erkennen“ 16 . Was wir auf spekulativem Wege erhalten, „ist eine Reihe von Gedanken und eine Reihe der seienden Gestalten, bei denen es sich fügen kann, daß die Ordnung der Zeit in der wirklichen Erscheinung (hier: „wirklich“ = empirisch! W. S.) zum Teil anders ist als die Ordnung des Begriffs“ 17 . 16 Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staats- vvissenschaft im Grundrisse. Herausgegehen von Eduard Gans. i833. Vorrede. S. 17. 17 Hegel, a. a. O. S 32. Sombart, Die drei Nationalökonomien 4 50 Damit ist aber der „wertende“, „richtende“ Standpunkt gegeben und jeder praktischen Stellungnahme zum Leben eine „Aufgabe“ aufgegeben: das (dem Begriffe nach) jeweils „Vernünftige“ gegenüber den „daseienden“ Gestalten durchzusetzen. So entwirft Hegel denn in dem Kapitel, das von der „bürgerlichen Gesellschaft“, die im wesentlichen die Wirtschaftsgesellschaft ist, handelt, ein getreues Bild von derjenigen Gesellschaft, die er (in der Gegenwart) für die „vernünftige“ hält. Dieses Bild ist aber aus ganz verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt. Es weist auf: 1. Züge der frühkapitalistischen, „daseienden“ Gesellschaft, in der Hegel lebt; 2. Züge eines Idealbildes, das Hegel als „vernünftig“ vorschwebt; 3 . wirklich „notwendige“ Bestandteile aller (arbeitsteiligen) Wirtschaft mit Privateigentum, Gliederung in drei „Stände“ und freier Konkurrenz. Der „Staatsökonomie“ weist er die Aufgabe zu, „das Notwendige“ in dem Bereiche der empirischen Wirtschaft aufzufinden, wobei der Begriff „notwendig“ wiederum in einem doppelten Sinne gebraucht wird. Notwendig bedeutet nämlich: i. das, was nicht anders sein kann, 2. das, was sein würde, wenn die Gesellschaft (Wirtschaft) „vernünftig“ gestaltet wäre. Das ist. doch aber, nur mit besonderen Worten gesagt, nichts anderes, als was die „Dualisten“ in dem Gegensätze dessen, was ist und dessen, was sein sollte (nämlich: gemäß der Vernunft) ausgedrückt hatten. Ich will den drei Großen noch einen Naturrechtler minderen Ranges anreihen, der aber deshalb Beachtung verdient, weil sich seine unmittelbare Wirkung auf hervorragende Nationalökonomen des 19. Jahrhunderts nachweisen läßt: den Philosophen, der beispielsweise auf Adolph Wagner, der ihn fast ausschließlich zitiert, bestimmenden Einfluß ausgeübt hat: II. Ahrens, dessen Buch: Das Naturrecht oder die Rechtsphilosophie in deutscher Sprache zuerst 1846 erschienen ist. Sein Verdienst, w'enn man von einem solchen reden will, besteht darin, daß er die Lehren der großen Philosophen den Nationalökonomen gleichsam mundgerecht gemacht, ihren Ge- 51 dankengängen angepaßt hat. Originell ist er nicht. Seine Lehre ist folgende: „Die Wissenschaft des Naturrechts (hat) die letzten, in der Natur des Menschen (ein Begriff, gegen den Kant mit Recht die lebhaftesten Bedenken äußert) beruhenden und von der Vernunft begriffenen Gründe des Rechts“ darzulegen. Es gilt zu erforschen: „die Art und Weise, wie die Gesellschaft in bester Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der menschlichen Natur zu organisieren sei... Noch fühlbarer trat das Bedürfnis eines halt- und unwandelbaren Prinzips der Einheit hervor, das als eine feste Richtschnur, als ein Kriterium dienen möchte, Avonach die Verrichtungen und Verhältnisse der gesellschaftlichen Ordnung zu würdigen wären. Auf diesem Wege hat die Idee der Gerechtigkeit (!) sich als gesellschaftliches Prinzip entwickelt .“ 48 „Diese Ideen sind in dem Sinne angeboren, daß sie ursprünglich in jedem Geiste vorhanden sind, dessen Vernunftcharakter sie dokumentieren .“ 49 Die Grundzüge der „richtigen“ Gesellschaftsordnung sind folgende: „Gleichheit, Freiheit und Geselligkeit (zeigen sich) als die drei Grundwesenheiten der menschlichen Persönlichkeit, und auf sie gründen sich die entsprechenden Rechte der Freiheit, Gleichheit und Assoziation. Die Gleichheit charakterisiert den Menschen als Glied einer und derselben menschlichen Familie. Sie ist die Folge der Grundeinheit im Wesen aller Menschen. Die Freiheit bestimmt für den Menschen eine persönliche Sphäre der Tätigkeit, sie charakterisiert ihn als selbständiges imd für sich handelndes Individuum. Die Geselligkeit endlich stiftet von neuem einen Bund unter allen Individuen, welche, Avenn die individuelle Freiheit das einzige Prinzip der Tätigkeit Avürde, getrennt blieben .“ 60 Die „richtige“ Gesellschaft erkennt ferner an: i. das Eigentum: „Das Eigentum hat denselben letzten Grund Avie das Recht, es folgt aus den Bedürfnissen des Menschen, 48 H. Ahrens, Das Naturrecht oder die Rechtsphilosophie. Deutsch 18/16. S. 3 f. Das Buch wurde oft aufgelegt. Die 6. (letzte) Auflage stammt aus dem Jahre 1870/71. 49 II. Ahrens, a. a. 0 . S. 55 . 60 II. Ahrens, a. a. 0 . S. 228. 4 * 52 wie sie sich aus den verschiedenen, vernünftigen Zwecken, welche er vermöge seiner Fortbildung verfolgt, ergeben.“ 61 Andere begründen das Eigentum auf Okkupation, Arbeit, Vertrag oder Gesetz (man erkennt hier die mühsebgen Erörterungen Adolph Wagners zur „Begründung“ des Eigentums unschwer wieder); 2. das Erbrecht: als „die nötige Bedingung für die Kundgebung und Bewahrung (der) Familienneigungen“ 62 ; 3 . die Vertragsfreiheit: sie „steht ganz und gar unter der Herrschaft des Prinzips der individuellen Freiheit“ 63 . Dieser soziale Rationalismus, das Erbstück der Aufklärung, hat nun ersichtlich auf die Vertreter der nationalökonomischen Fachwissenschaft einen großen Einfluß ausgeübt und hat es bewirkt, daß die richtende Nationalökonomie in allen Ländern, am meisten wohl in Deutschland, auch in denjenigen Kreisen nicht ausgestorben ist, die weder Anhänger des katholischen Naturrechts noch der harmonistischen Metaphysik des 18. Jahrhunderts waren. Was so viele Nationalökonomen nach den Rettungsringen der Vernunftideen greifen ließ, war die Notlage, in die sich um die Mitte des 19. Jahrhunderts die Wirtschaftswissenschaftler versetzt sahen. Von allen Seiten drängten die sozialen Probleme heran. Die „Arbeiterfrage“ begann, sich zu entrollen. Die Schäden der kapitalistischen Wirtschaft traten immer deutlicher zutage. Die „klassische“ Nationalökonomie hatte nur ungenügende Antworten auf die tausend Fragen des Alltags. Die sozialistische Kritik wollte man nicht gelten lassen. Daß etwas geschehen müsse, sah man ein. „Reformen“ waren notwendig. So kam man auf den seltsamen Gedanken, der nur aus Aufklärungsgeist geboren werden konnte: die Wissenschaft auf die Schanze zu rufen, damit sie die bedrohte Kultur gegen die andrängenden Feinde schütze. Von der Stimmung, die um jene Zeit in nationalökonomischen Kreisen herrschte, gibt ein getreues Bild das in mancher Beziehung stellvertretende Buch von J. Kautz: Die Nationalökonomie als Wissen- 61 H. Ahrens, a. a. O. S. a44- 62 H. Ahrens, a. a. O. S. 322. 63 H. Ahrens, a. a. 0. S. 34a. 53 Schaft, das 1857 erschien. Hier heißt es: „Wir wollen... einerseits die Beantwortung jener großen Probleme, welche die Gegenwart in ihrem tiefsten Innern bewegen und größtenteils als ökonomische bezeichnet werden dürfen, nicht anderen minder kompetenten Wissenszweigen überlassen, und andererseits die Behauptung, daß die Menschheit bereits an das Ende ihrer Laufbahn angelangt, somit keine Zukunft... mehr habe, ferner die Kraft und die Berechtigung des praktischen Menschengeistes zur Hervorbringung neuer, noch nicht vorhandener sozialökonomischer Gestaltungen nicht in Zweifel ziehen; wollen wir keinen bloß äußerlichen, daguerreotypartigen (!) Abdruck des Seienden ur.d Gewordenen liefern (Bezug auf Lotzes Mikrokosmos!) oder aber dem starren, tatenlosen Prinzipe eines gnostisch-beschaulichen Quietismus gedankenlos huldigen: so werden, ja müssen wir auch die Aufgabe unserer Wissenschaft (!) auf ein breiteres, ausgedehnteres Gebiet stellen.“ 61 Mit einem Wort: die Nationalökonomie muß auch das Seinsollende lehren; sie muß richtende Nationalökonomie sein, und zwar auf der Grundlage eines sozialen Bationalismus. Derjenige Nationalökonom, der diesen Gedankengängen zuerst die programmatische Spitze gegeben hatte und dessen Auslassungen als „bahnbrechend“ von den Zeitgenossen empfunden wurden 66 , war Schüz gewesen mit seinem Aufsatze über „Das sittliche Moment in der Volkswirtschaft“ im ersten Jahrgange der Tübinger Zeitschrift (1844)- Schüz führt hier aus, daß auch dem spekulativen Elemente eine Stelle in der Nationalökonomie gebühre, daß die Wissenschaft Resultat zweier Faktoren: der Erfahrung und der menschlichen Vernunft, sei und daß es in ihrem Aufgabenkreis liege, die Übereinstimmung der tatsächlichen Verhältnisse mit den Geboten und den Forderungen der sittlich-praktischen Menschenvemunft anzubahnen. An einer anderen Stelle desselben Bandes bezeichnet er als eine der Aufgaben der Nationalökonomie „das natur- und vernunftgemäße Ideal der Wirtschaft der Völker usw. zu untersuchen“. Im Anschluß an Schüz hat dann vor allem der schon genannte Julius Kautz versucht, ein System der „ethischen“ National- 64 Julius Kautz, Die Nationalökonomik als Wissenschaft. 1857. S. 397 f. 66 Julius Kautz, a. a. 0 . S. 327. ! ' I ! ■'i 54 Ökonomie, wie von nun an diese Richtung genannt wurde, auszubauen. ,,Die Nationalökonomie verfolgt. . . auch“, schreibt er 56 , „einen anderen ethisch höheren Zweck... Sie erkennt es als ihren Beruf..., auch die zur Vervollkommnung und Weiterentwicklung des Bestehenden und Vorhandenen dienlichen Mittel und Bedingungen vorzuführen, die Verwirklichung in einer allseitig befriedigenderen, den Forderungen der Vernunft und Gerechtigkeit entsprechenderen Güterverteilung anzubahnen... sowie auch die unabweislicke Notwendigkeit der steten Beachtung der ewigen Gebote der Humanität und Menschenwürde, der Gerechtigkeit und der Moral, der sozialen und politischen Ethik klarzulegen und festzustellen“ (vom Verfasser gesperrt) . .. Sie ist bestrebt, neben die Logik des Reichtums... eine Logik der Gerechtigkeit, der Moral und der Humanität zu setzen (wie oben). Sie stellt sich dar- „nicht als ein bloß empirischer, das Gegebene und Vorhandene ausschließlich beobachtender und geistig reproduzierender Wissenszweig... sondern sie wird zu einer... hochwertigen Disziplin, das heißt zu einer ethisch-philosophischen Erfahrungswissenschaft“ (!). Diese Ideen griffen in allen Ländern rasch um sich. Kautz selbst stellt eine Liste der „ethischen“ Nationalökonomen seiner Zeit und der letzten Vergangenheit zusammen 57 , die hier Platz finden möge: Italiener: Fr. Fuoco, Gioja, Scialoja, Trinchera, Bianchini, Boccardo, Rusconi, Romagnosi, Genovesi, Savarese; Deutsche: Soden, Ad. Müller, Schmitthenner, Baumstark, Schüz, Hildebrand, Roscher, Uhde, Mischler, Rau, List, Schön, Knies, Roßbach, Mohl, Schulze; Engländer: McCulloch (!), Scrope, Chalmers, Whateley, I. St. Mill, Warren, Whewell (i854); Franzosen: Droz, Blanqui, Dunoyer, Chevalier, Villeneuvc, Ott, Demetznoblet, Garnier, Aubry (i85i), Destutt de Tracy. Diese Liste ist sicher falsch. Es finden sich eine Masse von Nationalökonomen darauf, die bestimmt nicht der von Kautz vertretenen Richtung angehörten. Aber es fehlen auch Männer, die 66 Julius Kautz, a. a. O. S. 287 t. 57 Julius Kautz, a. a. O. S. 3agf. 55 soziale Rationalisten in einem hervorragenden Maße waren, ja gerade diejenigen, die wdr als die Klassiker des sozialen Rationalismus zu betrachten haben. Zu diesen rechne ich in erster Linie: Johann Heinrich von Tliünen (1783—:i 85 o). Dieser tiefe Denker hat in dem ersten Teile seines „Isolierten Staates“, der schon 1826 erschien und bekanntlich die Standortslehre enthält, einen mächtigen Beitrag zum Aufbau der verstehenden Nationalökonomie geliefert. Dagegen stellt er sich im zweiten Teile des genannten Werkes, der vom „Naturgemäßen Arbeitslohn“ handelt, in schroffer Abkehr von seiner früheren Forschungsmethode, entschlossen auf den Standpunkt einer richtenden Nationalökonomie, und er begründet diesen Standpunkt in vorbildlich klarer Weise mit den Beweisgründen des sozialen Rationalismus in folgenden Worten: „Statt der Berufung auf die Erfahrung muß ein auf Vernunftgründen beruhendes Gesetz nachgewiesen werden.“ (Von mir gesperrt.) „Die hohe und hehre Aufgabe der Wissenschaft ist es, nicht bloß durch die Erfahrung, durch den Verlauf der Geschichte, sondern durch die Vernunft selbst die Wahrheit und das Ziel, wonach wir streben, zu erforschen und zur Erkenntnis zu bringen.“ 58 „Großes Unrecht haben die Nationalökonomen dadurch begangen, daß sie den, aus den beiden von ihnen in Betracht gezogenen Faktoren sich bildenden Arbeitslohn für den naturgemäßen genommen und daraus den Schluß gezogen haben, daß von der Vorsehung selbst den Arbeitern nichts anderes bestimmt sei, als was zur Fristung ihres Lebens notwendig ist. Höher fassen die Sozialisten die Aufgabe auf, denn diese verlangen (!) für den Arbeiter nicht bloß Unterhalt, sondern auch Lebensgenuß und Bildung...“ Nichts hindert aber die Nationalökonomie, „daß sie das Grundprinzip des Sozialismus in sich aufnimmt und zu dem ihrigen macht (!). Ja, ich habe gefunden,... daß das tiefere Eindringen in die Frage: »Welches ist der naturgemäße Arbeitslohn? 1 in den letzten Stadien unmittelbar zu der Frage über die Bestimmung des Menschen führt“ 59 (Unter- 58 Joh. Heinrich v. Thüuen, Der isolierte Staat in Beziehung auf Landwirtschaft und Nationalökonomie. 1. Teil 1826; 2. Teil 1. Abt. i85o; 2. und 3. Abt. i863. 3. Aull. i8 7 5. II, 1 S. 4i—43. 59 Joh. Hcinr. v. Thünen, a. a. 0. S. 192/90. 56 Streichung von mir). Über diese „Bestimmung des Menschen“ äußert sich Thiinen dann in einer im wesentlichen den Ideen der Aufklärung entsprechenden Weise an einer anderen Stelle seines Werkes 60 . Was er für den „gerechten“ („richtigen“) Arbeitslohn hält, hat er dann in seiner bekannten Formel yäTp ausgedrückt, wo a den Bedarf, p das Erzeugnis einer vierköpfigen Arbeiterfamilie bezeichnet. In der Liste, die Kautz aufgestellt hat, fehlen aber noch andere hervorragende Vertreter der richtenden Nationalökonomie auf sozialrationalistischer Grundlage, obwohl ihre Werke im Jahre 1857 bereits erschienen waren. Es sind, um nur die bedeutendsten zu nennen: P. J. Proudhon (1809—1865), von dem vor allem das „Systeme des contradictions economiques“ (2 Vol. i 846 ) in Frage kommt; Karl Rodbertus (i 8 o 5 —1875) mit seinen Schriften: Zur Erkenntnis unserer sozialen Zustände (1842), Soziale Briefe an v. Kirchmann (i 85 o— i85i), Der Normalarbeitstag (1871). Andere Klassiker dieser Richtung, die Kautz nicht berücksichtigen konnte, weil ihre Werke noch nicht erschienen waren, sind: M. Minghetli, Dell’ economia pubblicae delle sue affinenze colla morale e col diritto. i 85 g. 2' ed. 1868. H. Baudrillart, Des rapports de la morale et de l’economie politique. 1860. 2 e ed. sous le titre: Philosophie de l’eco- nomie politique. 1888. Was später noch geschrieben wurde, sind Epigonenwerke. So alles, was wir unter dem Rubrum des (deutschen) Kathedersozialismus verzeichnen. Typisch für diese Art von Literatur ist das Werk von Gustav Cohn, Grundlegung der Nationalökonomie (i 885 ), mit dessen saloppen Beweisführungen ich mich alsobald zu befassen haben werde. Überreste des sozialen Rationalismus finden wir übrigens in zahlreichen, zeitgenössischen Werken verstreut. Meist ohne daß der Autor eine Ahnung hat von der Tragweite und der geistigen Herkunft 60 Joh. Heinr. v. Thurien, a. a. O. II, 2. S. gff. 57 seiner Gedanken. Überall, wo „Werturteile“ in nationalökonomischen Werken gefällt werden, haben wir solche Überreste und Spuren vor uns, wie das später noch zu begründen sein wird. Aber auch, wo wir den Versuchen einer „Zurechnung“ bestimmter Einkommensbeträge zu bestimmten Produktionsleistungen begegnen, stehen wir vor Rudimenten des sozialen Rationalismus. Was es nun mit diesem wie mit aller richtenden Nationalökonomie erkenntnistheoretisch eigentlich auf sich hat, soll im folgenden Kapitel untersucht werden. Sechstes Kapitel Die Erkenntniswege der richtenden Nationalökonomie 1. Die Begründung der richtenden Nationalökonomie durch ihre Vertreter Als das der lichtenden Nationalökonomie eigentümliche Erkenntnisziel hatten wir die Erkenntnis des Seinsollenden aufgefunden. „Sein“ und „Sollen“ sind nach dieser Auffassung gleicherweise Gegenstände der Erkenntnis, darauf kommt es an. Es handelt sich nicht darum, Postulate für praktisches Verhalten aufzustellen — das mögen temperamentvolle Vertreter dieser Richtung nebenbei tun —, sondern darum, zu erkennen, was gut und böse, ja sogar: was „richtig“ und „falsch“ in der Wirtschaft ist. Die wenigsten Nationalökonomen, die dieses schwindelnd hohe Ziel erstrebten, sind sieb überhaupt der Kühnheit ihres Unterfangens bewußt geworden. Nur wenige haben es unternommen, es zu rechtfertigen. Meist haben es für sie ihre Philosophen getan, denen sie gefolgt sind und an die wir uns nun vornehmlich halten müssen, wenn wir nach einem Nachweise der Notwendigkeit oder auch nur Zulässigkeit der sonderbaren Zielsetzung Ausschau halten. Denn sonderbar muß dem unbefangenen Verstände der Gedanke anmuten: es könne auf dem Wege der „Wissenschaft“ als richtig oder falsch festgestellt werden, was jemand tun soll. Aber natürlich ist der „unbefangene Verstand“, den wir auch als „gesunden Menschenverstand“ zu bezeichnen pflegen, kein höchster Richter in verwickelten wissenschaftlichen Fragen. Wir müssen deshalb ohne alle Voreingenommenheit an die Untersuchung des Problems herantreten. 5ö Soviel ich sehe, sind für die Berechtigung oder sogar Notwendigkeit der Hereinziehung der Soll-Sphäre in den Bereich der Erkenntnis — was, wie noch zu zeigen sein wird, gleichbedeutend ist mit 1 dem Anspruch des Theoretikers, Werturteile zu fällen — vier Beweise aufgestellt worden, die wir als den logischen, den erkenntnistheoretischen, den ontologischen und den pragmatistischen bezeichnen können. Der logische Beweis ist dieser: Die Wirtschaft ist ein Gebiet des menschlichen Handelns. Alles Handeln untersteht Normen, gründet auf Werturteilen. Also hat die Lehre von der Wirtschaft diese Normen und Werturteile in den Bereich ihrer Betrachtung zu ziehen. Kein Nagel, hat Schmoller einmal gesagt, wird ohne Ethik in die Wand geschlagen. Und wir sollten ethische Erwägungen aus unserer Wissenschaft ausschließen? Die Nationalökonomie ist eine „ethische Wissenschaft“, weil die „Naturgesetze“ der Ökonomie den Imperativen und Normen der Ethik unterhegen. Ökonomie und Sittlichkeit bedingen und stützen sich gegenseitig so stark, daß es „keine ökonomische Handlung gibt, die, wenn sie wirklich unsittlich, nicht auf die Dauer auch ökonomischen Schaden stiftete“ 61 . Ähnlich führt den Beweis Gustav Cohn: „Wenn die Ethik nichts anderes ist als die Darstellung der handelnden Vernunft, so muß von vornherein die Ausscheidung irgend eines einzelnen Stückes menschlichen Handelns aus der Ethik nur vermöge eines Denkfehlers möglich sein, welcher den Teil dem Ganzen entgegensetzt. . . Gehört das ökonomische Handeln in das Gebiet des vernünftigen Handelns, das heißt in die Ethik hinein, so kann es notwendigerweise nichts anderes sein als ein Teil der Ethik (!).“ 62 Alles Seiende war einmal ein Sein-Sollendes. Wenn ich also vom Seienden handle, handle ich auch von einem Sein- Sollenden, nur einem vergangenen: warum soll ich den Strom des Sein-Sollenden an einer Stelle (in dem Augenblicke, in dem ich urteile) unterbrechen und die Erörterung, was in der Zukunft sein soll, ausschließen? 61 Gustav Schmoller über die Arbeiterfrage in den „Preußischen Jahrbüchern" XIV (i864), 4i8, 536. 62 Gustav Cohn, Grundlegung der Nationalökonomie i (i885), S. 72 I'. man Diese höchst seltsamen Gedankengänge erstrecken sich — sollte es nicht für möglich halten — bis in die Gegenwart hinein. Las ich doch unlängst bei einem jüngeren deutschen Nationalökonomen folgende, denkwürdige Zeilen: „Es geht nicht an, einfach objektive Nationalökonomie treiben zu wollen, indem man ,die Werturteile ausschaltet“. Die wirtschaftliche Wirklichkeit, das wirtschaftliche ,Leben“ ist ja eine Synthese von Tatsachen, die wir als kausal erfaßbar, als ursächlich begründbar bezeichnen und von Bewegungen, Strömungen, Wertungen, welche diese Tatsachen zueinander in die verschiedensten (aber subjektiven und relativistischen) Beziehungen setzen ... Der Versuch, die Werturteile aus der Nationalökonomie auszumerzen, muß als gescheitert angesehen werden ... Die Nationalökonomie ist damit der ,Wirklichkeit“ nicht näher gekommen, denn auch die Zielsetzungen und subjektiven Forderungen gehören zum ,wirtschaftlichen Leben“, in diesem Sinne sogar zur wirtschaftlichen , Wirklichkeit“ 63 . In einer sehr vertieften Weise ist auch in dem bedeutenden Werke Rudolf Stammlers über „Wirtschaft und Recht“ (zuerst 1896) der Gedanke vertreten worden, daß die Struktur der Gesellschaft mit logischer Notwendigkeit eine teleologische Betrachtungsweise erheische, somit also auch die richtende Nationalökonomie die einzig mögliche Form dieses Wissenszweiges sei. Der erkenntnistheoretische Beweis für die Erkennbarkeit des Seinsollenden mit Hilfe verstandesmäßiger Kategorien geht vornehmlich auf Kant zurück und gipfelt, wie bekannt, darin, daß dieser Philosoph für den Bereich der praktischen Vernunft dieselbe Zurückführung auf evidente Aprioris glaubt vornehmen zu können wie für den Bereich der theoretischen. Hierher gehört die Literatur, die an das genannte Werk von R. Stammler, anknüpft. Unter Benutzung der Kantschen Beweisführung ist auch in der neuesten Zeit wieder in einem beachtenswerten Werke 64 die Sollsphäre als Untersuchungsgebiet der Nationalökonomie in Anspruch genommen worden. Es wird hier sogar der Beweis zu führen versucht, daß eine „normative“ (richtende) Gestaltung unserer Wissen- 63 Hermann Levy, Nationalökonomie und Wirklichkeit. 1938. S. gaf. 64 Frieda Wunderlich, Produktivität. 1926. 60 schaft notwendig sei, weil keine andere Betrachtungsweise die Möglichkeit an die Hand gäbe, das Wissen um die Wirtschaft zu einem Systeme zusammenzufassen. Der ontologische Beweis beruht auf der Gleichsetzung von Sein und Sollen, die angeblich beide auf derselben Ebene liegen, beide nur Formen eines und desselben Seins sind, deshalb auch mit denselben Mitteln der Erkenntnis und auf denselben Wegen der Erkenntnis erfaßt werden können. Dieser Beweis ist der der Scholastiker, die dabei — wie mir scheint nicht ganz mit Recht — Aristoteles als Gewährsmann herbeirufen. Danach wird in jeder Seinsregion ein wesentliches Sosein und ein zufälliges Dasein unterschieden. Das wesentliche Sein ist das vollendete Sein, die Perfectio; dieses wesentliche Sein enthält aber den Wert des Gegenstandes: „Ijcacrov yotp to PsAtigtov sv ttj oüata, p.aXt'üäK~... 77 sondern stellt nichts anderes als eine Spiegelung der zufälligen historischen Gesellschaft dar, in der er lebte, an der er nur einige seinem persönlichen Ideal entsprechende Korrekturen vornimmt. Wenn es aber selbst dem gewaltigen Geiste Kants nicht gelungen ist, eine „richtige“ Wirtschaft (und Gesellschaft überhaupt) „evident“ zu machen, das heißt also, wie wir nun hoffentlich begriffen haben, eindeutig zu bestimmen, so wird die Unausführbarkeit dieses Unterfangens wohl in der Sache selbst begründet sein. In der Tat ist dem so. Nicht als ob es keine a prioris der Wirtschaft gäbe. Ich werde ihrer selbst eine Menge namhaft machen. Aber sie betreffen immer nur die Form oder wenn man will: einzelne Bestandteile der Wirtschaft: in aller Wirtschaft ist Wirtschaftsgesinnung, Ordnung, Technik; in aller Wirtschaft sind Sachgüter; es gibt nur zwei „Produktionsfaktoren“; alle Wirtschaft erfolgt in Betrieben usw. Das sind echte a prioris. Aber sie beziehen sich nie auf das Ganze eines Wirtschaftssystems. Diesem haftet stets empirischer Stoff an. Das bisherige Ergebnis unserer Untersuchung ist also dieses: die „richtige“ Wirtschaft ist weder zu finden mit Hilfe des Erfahrungswissens, noch mit Hilfe des Evidenzwissens. Führt darum aber überhaupt kein Erkenntnisweg zu ihr? Doch. 3. Wie ist richtende Nationalökonomie möglich ? Ist die „richtige“ Wirtschaft überhaupt zu finden mit Hilfe irgendeiner Erkenntnis? Ist sie überhaupt ein „Erkenntnis“problem? Um diese Fragen, zu beantworten, müssen wir uns noch einmal zu völliger Klarheit bringen, daß das Problem der „richtigen“ Wirtschaft und somit der Aufgabenkreis der richtenden Nationalökonomie aus drei Bestandteilen besteht, sofern es sich handelt: x. um die Einsicht in die letzten Werte; 2 . um die Erkenntnis der richtigen Mittel zur Verwirklichung der Zwecke; 3. um den Appell an den Willen, das Richtige zu tun. Der 3. Punkt enthält überhaupt kein Erkenntnisproblem und scheidet aus; der 2 . Punkt ist zwar ein Erkenntnisproblem, gehört aber in die Kunstlehre (Technologie) und scheidet ebenfalls aus; der'S* Punkt abei’ ist derjenige, der hier allein in Frage kommt: er betrifft dasjenige Erkenntnisproblem, mit dem wir es hier zu tun haben. Und unsere Aufgabe ist nun — scharf umrissen — die: festzustellen, ob es eine Erkenntnisart gibt, die die Einsicht in letzte Werte vermittelt. Daß diese weder das Erfahrungswissen noch das Evidenzwissen, die beide zusammen, wie wir hier schon feststellen wollen, diejenige Erkenntnisart ausmachen, die wir die wissenschaftliche nennen, sein kann, glaube ich nachgewiesen zu haben. Aber es gibt neben der wissenschaftlichen Erkenntnis noch andere Erkenntnisweisen, und eine unter diesen ist vielleicht diejenige, die wir suchen. Wir wissen jetzt wieder, dank nicht zuletzt der Lebensarbeit Max Schelers, daß das Erkennen viele „Regionen“ hat, daß jede Art des Lebens zugleich Erkenntnis einer seiner Eigenart entsprechenden Wahrheitsregion ist. Neben dem Verstandeserkennen müssen wir ein Gefühls- und Willenserkennen gelten lassen. Wir müssen einsehen, daß der Zugang zum Sein ebenso durch die ästhetische, soziale, religiöse Funktion unserer Seele möglich ist wie durch die logische. Unter diesen zahlreichen Funktionen ist nun eine die philosophische. Und die ihr entsprechende Erkenntnisart ist die Metaphysik. Freilich müssen wir den Begriff der Metaphysik anders fassen als es die heutige Logik tut. Heute ist die Metaphysik in den Eisregionen des „wissenschaftlichen“ Denkens eingefroren, und sie muß gleichsam wieder aufgetaut werden, indem wir sie aus dieser Eiswüste entfernen und in wärmere Zonen überführen. Den äußersten Grad der Starre und Blutleere erreicht die Metaphysik in der Auffassung der Positivisten, wie sie bei uns etwa Wilhelm Wundt vertrat, der der Metaphysik den Beruf zuwies: „die durch die Einzelwissenschaften vermittelten Erkenntnisse zu einem widerspruchslosen System zu vereinigen“ 80 . Aus dieser Totenstarre erweckten diese Erkenntnisart schon diejenigen Denker, wie Sigwart und Heinrich Maier, die ihr als Aufgabe doch wenigstens stellten „die transzendental-genetische Erklärung der kategorischen und systematischen Wirklichkeitsformen“, 80 \Y. Wundt, Einleitung in die Philosophie. S. 19. 79 die Herausarbeitung der „formalen Struktur der Weltwdrklichkeit “. 81 Aber freilich auch diese Männer wollten und wollen von dem wissenschaftlichen Charakter der Metaphysik nicht lassen, wobei sie von Wissenschaft ungefähr denselben Begriff haben, wie er dieser Darstellung zugrunde liegt. „Auch die erkenntnistheoretische-metaphy- sische Wirklichkeitsphilosophie ist am Ende Wirklichkeitswissenschaft... Unser Wissenschaftswille lehnt alles ab, was vor dem strengen Geltungsmaßstab der Wissenschaft nicht standhält .“ 82 Wegen dieses Postulates der Wissenschaftlichkeit hält sich folgerichtig diese Richtung streng an die Feststellung der formalen Struktur der Weltwirklichkeit, wohl wissend, daß alle inhaltlichen Aussagen über transzendente Dinge die Grenze des Erfahrungs- und Existenzwissens überschreiten. Alle Philosophie, die auch den Inhalt, den Sinn der Welt erfassen will, lehnen sie als „Begriffsroman“, als „Weltdichtungen, die auf wissenschaftlichen Wert keinen Anspruch machen können“, ab. Und gerade diese „Weltdichlung“ ist die der Metaphysik eigenste Aufgabe, wenn man dieser Erkenntnisweise eine Bedeutung neben der Wissenschaft beimessen will. Alle echte Philosophie ist, weil ihr Gegenstand erfahrungstranszendent ist, selbst wissenschaftstranszendent. Ihre Eigenart wird bestimmt durch die Ziele, die sie sich steckt: die Erkenntnis des Absoluten und Unbedingten, die Erschließung des Sinnes aller Sinngehalte, des Sinnes der Welt. In wundervoller Weise hat Max Scheler die Philosophie bezeichnet 83 als den liebesbestimmten Aktus der Teilnahme des Kerns einer endlichen Menschenperson am Wesenhaften aller möglichen Dinge. Aus dieser Wesenheit der Philosophie, die immer gleichbedeutend ist mit Metaphysik, ergibt sich die erkenntnistheoretische Eigenart, die diese Erkenntnisweise aufweist und die wir etwa wie folgt umschreiben können. Auf Glaube, Liebe und Ehrfurcht ist alles philosophische Wissen aufgebaut. Auf dem Glauben vor allem, daß es außer dieser Welt des 81 H. Maier, Wahrheit und Wirklichkeit. 1926. S. 06^ff. 82 H. Maier, a. a. 0 . 83 Siehe den schönen Aufsatz von Max Scheler, Vom Wesen der Philosophie in der Zeitschrift „Summa". 2. Viertel 1917. =jv5 80 Scheins, in der wir leben, eine andere Wesenswelt gibt, deren Erforschung die Philosophie sich zur Aufgabe stellt. Alle echte Philosophie setzt die Realität einer transzendenten Welt als selbstverständlich voraus. Alle echte Philosophie ruht aber des ferneren auf dem Glauben an die Erkennbarkeit dieser übersinnlichen Welt und daß ihre Erkenntnis logifiziert, unter Verstandeskategorien gebracht werden kann: dieser doppelte Glaube ist das Apriori jeder Metaphysik. Die Besonderheiten der philosophischen Erkenntnis sind aber diese: 1. sie ist, wie man es ausdrücken kann, persongebunden. Nur dem Auserwählten, dem Begnadeten erschließt sich die Einsicht in die Welt des Absoluten. Wahrheit ist ebensowenig wie Schönheit jedem Beliebigen erreichbar. Philosophisches Wissen ruht auf Offenbarung und die Philosophie erweist sich damit der Religion verwandt. Auch die Art ihres Wissens gleicht dem religiösen: es ist mehr ein Schauen, ein Ahnen als ein Wissen im szientifischen Sinne. Sie unterscheidet sich von der Religion dadurch, daß sie ihr Wissen, statt in Symbolen, in Verstandeskategorien faßt. Aber diese Fassung bleibt unvollkommen: den Verstandeskategorien, in denen das philosophische Wisseü sich darstellt, haftet immer noch etwas Symbolisches an. Das philosophische Wissen ist nur in beschränktem Umfange objektivierbar, das heißt loslösbar von der Person des Philosophen. In der Philosophie ist ebenso wichtig, wenn nicht wichtiger, wer etwas sagt, als was gesagt wird. Daraus ergibt sich: 2. die dem philosophischen Wissen eigentümliche Form der Übertragung. Sie ist die der Lehre. Lehre ist aber die Übertragung eines Wissensstoffes von Person zu Person, wie sie geübt wird in aller Religion, in aller Kunst und handwerkerlichen Kunstfertigkeit: dem Meister steht der Jünger, der Schüler, der Lehrling gegenüber. Lehren heißt: zeigen, wie ich es mache, sagen, wie ich es sehe. Ihr entspricht die Aufforderung: „tut Ihr desgleichen“; macht es ebenso, schaut es ebenso wie ich; „folgt mir nach“. Alles Überzeugen ist sehenmachen. Das philosophische Wissen ist darum nur aufweisbar, nicht beweisbar. Deshalb kann es auch nur dem Gleichgesinnten, Gleichgestimmten, Gleichgerichteten übertragen werden. Wie ich die 81 Farbe nicht dem Blinden, den Ton nicht dem Tauben, Gott nicht dem Gottlosen aufweisen kann, so auch die philosophische Weisheit nicht dem Unweisen. Alles Philosophieren, so haben es die Griechen schon treffend ausgedrückt, ist ein Mitphilosophieren, ein - 7ucov Ta toü av0pco7tou ei pi) tö 7t v s ü p a toü dv0pa>7tou tö e v aÜTto ; outco? xat Ta toü 0soü ouSe'i? lyvcoxev ei pi) to zcveüpa toü 0eoü;“ was freihch in höhere Sphären weist, in die wir nicht zu streben wagen; aber es gilt doch in gleichem Sinne auch für die Niederungen der menschlichen Kultur, die Geist von unserem Geist ist und darum von uns verstanden werden kann. Daß auf dieser Einsicht die Lehre vom Verstehen ruht, das dadurch gleichzeitig in seinem Geltungsbereiche abgegrenzt wird, hat man eingesehen, als man in der neueren Zeit diese Erkenntnisart zu entwickeln begann. So heißt es schon hei Ast: „Alles Verstehen gründet in der inneren Beziehung, in der Verwandtschaft, in der alles Geistige steht, und nur, was aus dem Geiste ist, verstehen •wir, wie wir ja im 1 Geiste verstehen.“ Wilhelm von Humboldt und Schleiermacher haben dann diesen Gedanken zum Leitgedanken gemacht. Es ist kein anderer als der „Humanitätsgedanke“, den ja schon Herder in den Mittelpunkt seiner Geschichtsbetrachtung gestellt hatte; der Gedanke: „daß in allem, was menschlich ist und vom Menschen getan und geschaffen wurde, die gleiche überdies bildsame Anlage sich auswirke“ (W. von Humboldt), und daß „wo keine Gemeinschaft (in dem weiteren Sinne von menschlicher Gemeinschaft überhaupt) vorhanden ist, ... es auch keinen Anknüpfungspunkt für das Verstehen geben“ könne (Schleiermacher) 80 . Wissenschaftliche Wahrheiten werden zwar nicht erwiesen durch persönliche Zeugnisse der Zustimmung. Aber es ist immer erfreu- 79 Goethe, Materialien zur Geschichte der Farbenlehre. 1 . Abt. Griechen und Römer. 80 Vgl. Joach. Wach, a. a. 0. 201 lieh und tröstlich, zu sehen, daß die Besten aller Zeiten das Richtige erkannt haben. Ehe ich dazu übergehe, die verschiedenen Arten des Verstehens zu beschreiben, will ich noch einiger anderer Erkenntnisweisen gedenken, die häufig mit der des Verstehens verwechselt werden. Die scharfe Absonderung dieser scheinbar verwandten Erkenntnisarten wird dazu beitragen, die Besonderheit des Verstehens noch deutlicher sichtbar zu machen. Da ist 1. der Behaviorismus 81 , ein amerikanisches Gewächs der jüngsten Vergangenheit, den man der Methode des Verstehens zur Seite stellt. Sehr mit Unrecht. Er ist eher das Gegenteil. Der Behaviorismus besteht bekanntlich darin, daß man das „Verhalten“ von Personen in Gesten, „Handlungsmustem“ (Patterns), Attitüden, Symbolen u. dgl. feststellt, nun aber nicht, um aus diesen Feststellungen auf „Geistiges“ zu schließen, das heißt: mit ihrer Hilfe zu „verstehen“, sondern ausschließlich, um diese festgestellten Tatsachen zu „ordnen“, womöglich um danach „Gesetze“ aufzufinden. Es ist also das uns wohlbekannte, typisch naturwissenschaftliche Verfahren, das den Behaviorismus ausmacht. Mit dem Verstehen hat er nichts zu tun. Es gibt ernsthafte Forscher, die der Erkenntnisart des Verstehens Mißtrauen entgegenbringen, weil sie sie mit 2. Intuition gleichsetzen. In einer neuen Schrift 82 sind in urteilsvoller Weise die Bedenken zusammengestellt, die man gegen die verstehende Erkenntnis geltend zu machen hat. „Von einer Erkenntnis ist bei diesem intuitiven ,Verstehen' nicht die Rede, nicht nur weil dieser Vergegenwärtigung die Form der Allgemeingültigkeit fehlt, sondern mehr noch, weil ihr die Einsicht in die sachlichen Grundlagen ihrer Befriedigung abgeht. Das Verstehen, das übrigens unser Autor nur in der Form des psychologischen oder Seel-Verstehens kennt (siehe darüber den folgenden Unterabschnitt) leiste zwar „praktisch als Menschenerkennt- 81 Das „klassische“ Werk des Behaviorism ist J. B. Watson, Behavior: An Inlroduction to Comparative Psvchology. igi 4 - Einen guten Überblick über diese Richtung gibt A. Walther, Soziologie und Sozialwissenschaften in Amerika. 1927. 88 W. Switalski, Deuten und Erkennen. 1928. Siehe daselbst S. 21. 37. 202 nis“ gute Dienste, bleibe aber theoretisch deshalb „bedenklich“, „weil es sich nicht in allgemeingültigen Formen fassen läßt und weil diesem einfühlenden Sich-Hinein-Versetzen die Einsicht in die Notwendigkeit des erahnten (!) Zusammenhanges fehlt, die... allein eine wissenschaftlich ernst zu nehmende Rechenschaftsablage ermöglichen würde“. Hier liegt doch eine unzweifelhafte Verkennung des Wesens unserer Erkenntnisart zugrunde, die für eine Art „unio mystica“ gehalten zu werden scheint. Bei der Vieldeutigkeit, die auch das Wort Anschauung“ und gar der Ausdruck „Intuition“ hat, will ich kurz die Beziehungen angeben, die das Verstehen zu diesen beiden Begriffen hat. : Da gilt es nun vor allem festzustellen, daß dieses mit „Anschauung“ und „Intuition“ nicht mehr und nicht weniger als jede wissenschaftliche Erkenntnisart, also auch das naturwissenschaftliche Denken, zu tun hat. Ich halte deshalb auch die Gegenüberstellung, wie sie Salin 83 vornimmt, von „anschaulichem“ und „rationalem“ Denken, nicht für glücklich. Jedes fruchtbare Denken ist „anschaulich“ und jedes klare Denken ist „rational“, mag es sich auf Gegenstände der Natur oder solche des Geistes beziehen. Daß jedes fruchtbare Denken nur auf dem Hintergründe einer lebendigen Anschauung des Konkreten, Individuellen, Ganzen stattfinden könne, sollte nicht zweifelhaft sein. In seiner herrlichen, „anschaulichen“ Art hat das doch Schopenhauer ein für allemal wie folgt ausgesprochen 84 : „Das mit Hilfe anschaulicher Vorstellungen operierende Denken ist der eigentliche Kern aller Erkenntnis, indem es zurückgeht auf die Grundlage aller Begriffe. Daher ist es der Erzeuger aller wahrhaft originellen Gedanken... Jede wahre und ursprüngliche Erkenntnis muß zu ihrem innersten Kern oder ihrer Wurzel irgendeine anschauliche Auffassung haben. Diese, obgleich ein Momentanes und Einheitliches, teilt nachmals der ganzen Auseinandersetzung, sei sie auch noch so ausführlich, Geist und Leben 83 E. Salin, Hochkapitalismus. Eine Studie über Werner Sombart, die deutsche Volkswirtschaftslehre und das Wirtschaftssystem der Gegenwart im Weltwirtschaftlichen Archiv. Bd. 25 . Heft 2. 1927. 81 A. Schopenhauer, Von der vierfachen Wurzel usw. $ 28 am Ende. Vgl. jetzt auch N. Hartmann, Metaphysik der Erkenntnis. 1921, und Max Scheler, Idealismus und Realismus im Philosoph. Anzeiger. 3, 37 ^f. lait. Hat die Auseinandersetzung einen solchen Kern, so gleicht sie der Note einer Bank, die Kontanten in Kasse hat: jede andere, aus bloßen Begriffskombinationen entsprungene hingegen ist wie die Note einer Bank, die zur Sicherheit -wieder nur andere, verpflichtende Papiere hinterlegt hat.“ (Dieses wundervolle Bild könnte vielleicht auf die ganze nationalökonomische Schriftstellerei übertragen werden, und man könnte hier alle „anschaulichen“ Denker als die „Metallisten“ und alle „abstrakten“ [so besser als „rationale“] Denker als die „Chartalisten“ im übertragenen Sinne kennzeichnen. Ich glaube in der Tat, daß hier ein tieferer Einteilungsgrund für das nationalökonomische Schrifttum gefunden wäre, als irgendeine „Geschichte der nationalökonomischen Literatm’“ ihn enthält.) Das Gesagte, ich wiederhole es, trifft für Natur- wie Geistwissenschaft gleichermaßen zu: aus den Lebensbeschreibungen Newtons, Galileis und anderer großer Naturforscher wissen wir, daß ihnen zunächst immer das „Ganze“ der Erkenntnis vor Augen gestanden hat, ehe sie an die analytische Behandlung und Verarbeitung des Stoffes gingen. Wenn jetzt die Ilusserl-Schule mit der Methode ihres „ideirenden“ Heraushebens des wandellos Geltenden in den Dingen die „Intuition“ wieder stärker betont, so bedeutet das auch nichts anderes als die Wiedereinsetzung eines durch die übertriebene Abstraktheit, namentlich des Marburger Denkens, vernachlässigten, ich möchte sagen: selbstverständlichen Verfahrens in sein Recht. Und trotzdem ist der Zorn Max Webers, mit dem er den Mode- Anschauungs-Denkern sein berühmtes Wort entgegenschleuderte: „Wer Anschauung will, soll ins Kino gehen“ durchaus berechtigt. Es richtet sich gegen diejenigen, die mit dem Begriffe „Anschauung“ Mißbrauch getrieben haben, die insonderheit das Erkennen als „Nur-Anschauung“ aufgefaßt haben. Davon kann und darf natürlich keine Rede sein. Wir müssen uns vielmehr immer bewußt bleiben, daß wissenschaftliche Erkenntnis außer der Anschauung immer auch der „Ratio“ bedarf, die ihr die kategoriale Fassung des „Geschauten“ bereitstellt, ohne die es kein anweisbares und vor allem kein durch die Sprache übertragbares Wissen gibt. Und diese kategoriale Fassung, diese Einspannung in ein Begriffssystem, gehört natürlich zu dem „Verstehen“ genau so notwendig, wie zu jeder anderen Form der wissenschaftlichen Erkenntnis. Wenn also der oben angeführte Kritiker der „verstehenden“ Methode (W. Switalski) die Ansicht äußert, daß „erst durch die rationale Durchdringung des intuitiv uns Dargebotenen ... es zu unserem geistigen Eigentum in einsichtig geformter Vergegenwärtigung seines Bedeutungsgehaltes“ wird, so ist seiner Ansicht durchaus beizupflichten. Nur ist zu bemerken, daß die verstehende Methode der auf gestellten Forderung einer durchgehenden „Rationalisierung“ ihres Erkenntnisstoffes in keiner Hinsicht sich widersetzt, wie das im folgenden noch deutlicher hervortreten wird. Vielleicht ist es angebracht, daß ich hier in einer schematischen Übersicht die verschiedenen Möglichkeiten und Formen der „Anschauung“ oder „Intuition“ und ihrer Verwertung und Verarbeitung zur Erkenntnis, wie sie mir vorschwebt, zusammenstelle und darin den Ort bestimme, an dem die verstehende (wie jede wissenschaftliche) Methode mit der Anschauung zusammentrifft. Anschauung ist Aufnahme des Gegenstandes in seiner ungeteilten Ganzheit. Diese Aufnahme findet statt: mittels des äußeren Sinnes: Anschauung im engeren Sinne; mittels des inneren Sinnes in gefühlsmäßiger Form: unio mystica; mittels des inneren Sinnes in gestaltmäßiger Form. Die Darstellung (und somit Übertragung) des Geschauten erfolgt: entweder mittels des Symbols: in aller Religion und Kunst; oder mittels der Sprache, das heißt aber mittels des Begriffs auf dem Wege des diskursiven Denkens. Für die Wissenschaft kommen von den Formen der Anschauung die sinnliche und die gestaltmäßige, von den Darstellungsarten kommt nur die begriffsmäßige in Betracht. Endlich sei noch kurz die Stellung des Verstehens zu der 3. Metaphysik umschrieben. Wir haben bei einer früheren Betrachtung feststellen können, daß alle Naturerkenntnis, die das Wesen oder den Sinn der Erscheinungen zu erkennen sich vermißt, Metaphysik ist, und daß die moderne Naturforschung auf Wesenserkenntnis verzichtet, um dafür Allgemeingültigkeit ihrer Forschungsergebnisse einzutauschen, das heißt: 205 Wissenschaft zu sein. Nun führt aber, wie wir sahen, das Verstehen zur Wesenserkenntnis: ist also verstehendes Wissen nicht metaphysisches Wissen? Nein. Denn der Grund, weshalb die Wesenserkenntnis im Bereiche der Natur Metaphysik ist, fällt beim Verstehen weg. Dieser Grund war die Transzendenz der Naturerscheinungen für das erkennende Ich. „Wenn man (aber) Transzendenz in jeder und vor allem in jeder Erkenntnis eines Ganzen findet, gibt man jeder empirischen Erkenntnis metaphysischen Sinn .“ 86 Aber das ist es ja nun gerade, was das Kulturerkennen von dem Naturerkennen grundsätzlich unterscheidet, daß jenes immanentes, dieses transzendentes Erkennen ist. Deshalb kann das Verstehen auch den Sinn erfassen, kann es Gesamtheitsund Ganzheitswissen vermitteln, kann es zur Wesenserkenntnis führen, ohne Metaphysik zu sein. In der Tat ist Verstehen keine Metaphysik, solange es sich im Bereiche des subjektiven und objektiven Geistes bewegt, die uns beide in der Erfahrung — nachprüfbar — gegeben sind, und soweit es sich begnügt, die in diesem Bereiche gelegenen Sinnzusammenhänge zu ermitteln. Das Verstehen „transzendiert“, sobald es aus dem Bereiche des subjektiven und objektiven Geistes heraus in den des „absoluten“ Geistes Übertritt, das heißt nicht den immanenten Sinn der Kultur in ihrer empirischen Gegebenheit, sondern den transzendenten Sinn der Kultur, den „Sinn“ der Menschheit oder der Welt zu erfassen strebt: dann überschreitet es seine „Grenzen“, von denen ich weiter unten noch im Zusammenhänge sprechen werde. „Verstehende“ Nationalökonomie bleibt also Wissenschaft: diese Eigenschaft hat sie mit der „ordnenden“ Nationalökonomie gemeinsam, von der sie die Erkenntnisweise trennt; sie unterscheidet sich als Wissenschaft von der richtenden Nationalökonomie, die, wie wir festgestellt haben, Metaphysik ist. Nunmehr ist es aber an der Zeit, nachdem wir die Eigenart des Verstehens im allgemeinen kennengelemt haben, die verschiedenen Formen oder Arten des Verstehens, die es gibt, uns vor Augen zu führen. Ich will drei Arten des Verstehens unterscheiden und sie a) Sinnverstehen, b) Sachverstehen, c) Seelverstehen nennen. 85 Ed. Landmann, a. a. O. S. 25g. 2. Die Arten des Verstehens a) Das Sinnverstehen Genauer müßte ich diese Art des Verstehens als reines Sinnverstehen bezeichnen, da alles Verstehen auch Sinnverstehen ist. Gemeint ist derjenige Erkenntnisakt, mittels dessen wir das Zeitlose an den geschichtlichen (kulturellen) Erscheinungen erfassen. Hierhin rechne ich im Bereiche unserer Wissenschaft 1. das Verständnis der „Ideen“, mit deren Hilfe wir das System der Nationalökonomie aufbauen: siehe das vorhergehende Kapitel. Diese sind in ihrer begrifflichen Reinheit, in ihrer gesetzmäßigen Gestalt und in ihrer funktionellen Bedeutung zu erfassen. Es handelt sich also um die Zergliederung der Ideen der Wirtschaft, des Wirtschaftssystems und der Arbeitsideen. Wie dieses zu geschehen habe, habe ich bereits dargetan, so daß ich mich auf das im vorigen Kapitel Gesagte beziehen kann. Eine weitere Aufgabe, die das Sinnverstehen zu erfüllen hat, ist 2 . das Verständnis der möglichen (potentiellen) Bestandteile des Wirtschaftssystems zu wecken. Diese sind in durchgängiger Allgemeinheit und Abstraktheit darzulegen. Die Aufgabe zerfällt in zwei Teile: einen analytischen und einen synthetischen Teil. In dem analytischen Teile sind die in jedem Bestandteile des Wirtschaftssystems (siehe oben S. i84f.) enthaltenen Möglichkeiten festzustellen und auf ihre eigene Sinnhaftigkeit hin zu untersuchen, also die Möglichkeiten der Wirtschaftsgesinnung (des subjektiven Geistes), der Wirtschaftsordnung (Organisation) und der Wirtschaftstechnik (Verfahren). Wie das zu geschehen habe, habe ich in meiner oben angeführten „Ordnung des Wirtschaftslebens“ zu zeigen versucht. Das Ergebnis ist das folgende Schema: Die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung, denen das Wirtschaftsleben ausgesetzt sein kann: A. Geist (Wirtschaftsgesinnung): I. Bedarfsdeckungsprinzip — Erwerbsprinzip; II. Traditionalismus — Rationalismus; III. Solidarismus — Individualismus. 207 B. Form (Regelung und Organisation): I. Gebundenheit — Freiheit; II. Privatwirtschaft — Gemein Wirtschaft ; III. Demokratie — Aristokratie; IV. Geschlossenheit — Aufgelöstheit; V. Bedarfsdeckungswirtschaft — Verkehrswirtschaft; VI. Individualbetriebe — gesellschaftliche Betriebe; C. Technik (Verfahren): I. Empirisch — wissenschaftlich; II. Stationär — revolutionär; III. Organisch — nichtorganisch (mechanisch — anorganisch). In dem synthetischen Teile erfolgt die Zusammenstellung dieser einzelnen Möglichkeiten zu sinnvollen Wirtschaftssystemen. Ob diese bereits in der Geschichte mehr oder weniger rein verwirklicht worden sind, kommt hier nicht in Frage. Die vornehmlich in Betracht zu ziehenden Wirtschaftssysteme, deren „Sinn“ es zu verstehen gilt, sind aber: 1. die vorkapitalistischen Wirtschaftssysteme (wobei es sich nicht um ein geschichtliches, sondern um ein logisches Vorhergehen handelt; man kann deshalb auch von einfachen [primitiven] Bedarfsdeckungssystemen sprechen); das sind: a) die Wirtschaft in urwüchsigen Geschlechtsverbänden; b) die Dorf Wirtschaft; c) die Oikenwirtschaft (Groß-Sklavenwirtschaft); d) die Fronhof Wirtschaft (Groß-Hörigenwirtschaft); e) das Handwerk; 2 . das kapitalistische Wirtschaftssystem; 3. die nachkapitalistischen Wirtschaftssysteme (wie oben, man mag deshalb von sozialistischen Wirtschaftssystemen reden). Diese wiederum weisen folgende Spielarten auf: i. zentralistische und dezentralistische; je nachdem der Schwerpunkt der Leitung in eine Zentralinstanz oder in Selbstverwaltungskörper (Gilden usw.) verlegt ist; 208 2. geldwirtschaftliche und natural wirtschaftliche, je nachdem man sich zur „Verrechnung“ des Geldes bedienen will oder nicht; 3 . entgeltende und kommunistische, je nachdem der Anteil, den der einzelne am Gesamtprodukt erhält, nach seinen Leistungen oder nach seinen Bedürfnissen festgestellt wird. In jenem Falle enthalten die sozialistischen Systeme eine Konstituierung des „Wertes“. Das Nähere möge man in meiner „Ordnung des Wirtschaftslebens“ nachlesen. Die dritte Aufgabe, die dem Sinnverstehen erwächst, ist die Sorge für 3 . das Verständnis der allgemeinen Kategorien der Wirtschaft. In aller Wirtschaft gibt es bestimmte Erscheinungen: Vorkommnisse, Vorgänge oder Zustände, die es in ihrer zeitlosen Sinnbedeutung zu erfassen gilt. Ich behandele die Lehre dieser Möglichkeiten der Wirtschaft seit vielen Jahren in meiner „Allgemeinen Nationalökonomie“, von der bis jetzt nur der oben (S. 1 44 ) genannte Aufsatz über Produktivität veröffentlicht ist. v. Gottl bemüht sich gleichfalls, etwas Ähnliches zu lehren und nennt es „Die ewige Wirtschaft“, von der bisher unter dem Titel „.Bedarf und Deckung“ ein „Vorgriff in Theorie der Wirtschaft als Leben“ (gegen welche Bezeichnung ich erhebliche Bedenken geltend zu machen habe, sofern es sich gerade nicht um die Wirtschaft als Leben, sondern um die Wirtschaft als reinen Geist handelt) im Jahre 1928 erschienen ist. Um anzudeuten, wie ich diese dritte Aufgabe des Sinnverstehens auffasse, und da ich an dieser Stelle auf die Sache selbst nicht näher eingehen kann, will ich wenigstens den wichtigsten Teil des Grundrisses meiner Vorlesung über „Allgemeine Nationalökonomie“ hier abdrucken, aus dem sich der Leser mit einiger Phantasie doch wohl ein Bild wird machen können. Dieser Teil behandelt: Die allgemeinen Kategorien der Wirtschaft I. Der Güterbedarf 1. Der Begriff des Güterbedarfs 2. Die Sachgüter 209 3. Der wirtschaftliche Güterwerl !\. Die Arten des Güterbedarfs 5. Die Entstehung des Güterbedarfs 6. Ein rationales Schema der Bedarfsgeslaltung (die Grenznutzenlehre) II. Die Gütererzeugung 1. Der Hergang 1. Die Produktion im allgemeinen 2 . Die Elemente der Produktion 3. Die Gliederung der Produktion [\. Die Produktionsfaktoren im allgemeinen 5. Der persönliche Produktionsfaktor 6. Der sachliche Produktionsfaktor 2. Leistung und Erfolg T. Rohertrag und Kosten 2 . Reinertrag und Einkommen 3. Die Intensität 4. Die Produktivität 5. Die ökonomität 0. Die Ertragsgesetze 3. Der Standort III. Der Gütertransport IV. Die Güterverteilung V. Der Gesamtprozeß 1. Die gegenseitige Bedingtheit der wirtschaftlichen Teilvorgänge 2 . Der Wirtschaftsplan (die Form der Gesamtwirtschaft) 3. Der gesellschaftliche Reichtum Alle Feststellungen, die das Sinnverstehen macht, das möchte ich nun noch mit aller Entschiedenheit ausdrücklich bemerken, obwohl es sich aus meiner Darlegung von selbst ergibt, sind apriorischer Natur, das heißt also: es geht in sie keinerlei Erfahrung ein. « Sombart, Die drei Nationalökonomien 14 210 b) Das Sach verstehen Von Sachverstehen rede ich dort, wo es sich um das Verständnis wirklicher Wirtschaft, der Wirtschaft in Raum und Zeit, das heißt in der Geschichte, also um das Verständnis objektivierten, niedergeschlagenen Geistes handelt. Der Geist schlägt sich in Sinnzusammenhängen nieder: Einheiten innerlich zusammengehöriger Einzelheiten. Ich wähle zur Bezeichnung dieser Sinn- einheiten den farblosen Ausdruck „Zusammenhang“ und werde erst später die verschiedenen Arten des Zusammenhangs genauer bestimmen. Die jetzt aufgekommenen Bezeichnungen „Gebilde“ und „Ganzes“ vermag ich leider in meine Sprache nicht zu übernehmen. Das Wort „Gebilde“ ist zu stark mit allerhand anderen Bedeutungen belastet 86 , während der Ausdruck „Ganzes“ irreführt: teilweise handelt es sich, wo wir von Sinnzusammenhängen sprechen, überhaupt nicht um „Ganze“ in der Prägung, die wir in unserer heutigen Logik dem Worte geben; wo aber wirkliche,Ganze“ vorliegen, kommt es für unsere Zwecke gar nicht auf die Hervorhebung des Ganzheitscharakters an, der gleichgültig ist, als vielmehr auf die Herausarbeitung der geistigen Einheit, die eine Anzahl von wirtschaftlichen Erscheinungen bildet. Daß diese nur in ihrer Zugehörigkeit zu irgendwelchen Sinnzusammenhängen zu „verstehen“ sind, ist die grundlegende Einsicht, die wir festzustellen haben und die allzu häufig übersehen wird. Was ein Suppenwürfel „ist“, vermag ich nur einzusehen, wenn ich ihn in den Sinnzusammenhang „Suppe“ stelle, und daß ein Metallstück mit eingeprägten Zeichen ein „Geld“stück sei, und welche „Geltung“ es habe, wird mir nur einsichtig auf Grund der Kenntnis des Geldsystems, von dem es einen Bestandteil bildet. Da es sich um die Einordnung einzelner Erscheinungen in einen verwirklichten Sinnzusammenhang handelt, also um einen Sinnzusammenhang in der Geschichte, so ist alles_Sachverstehen historisches Verstehen. Wiederum eine wichtige Einsicht: daß die 86 Siehe die Zusammenstellung der verschiedenen Bedeutungen, die das Wort „Gebilde“ im Lauf der Zeiten gehabt hat und heute noch hat, bei B. Harms, Der Begriff der Weltwirtschaft. Erster Teil. Weltwirtschaftliches Archiv. 23. Rand (1926 I). historische Betrachtungsweise ein Apriori jeder nationalökonomischen Theorie ist, sofern sie das Sachverstehen zu ihrem Inhalte hat. Der Begriff „Tausch“ etwa besagt gar nichts. Er bekommt seinen „Sinn“ erst durch die Beziehung auf den geschichtlichen Zusammenhang, in dem der Tausch stattfindet. „Tausch“ in der primitiven Wirtschaft (stummer Tauschhandel!), in der handwerksmäßigen Wirtschaft und in der kapitalistischen Wirtschaft sind himmelweit voneinander verschiedene Dinge. Alle nationalökonomische Sacherkenntnis also ist historische Erkenntnis, darum aber doch noch keine Wirtschaftsgeschichte. „Geschichte“, wenn wir darunter ganz allgemein den Ablauf der Ereignisse verstehen, ist Wirkungszusammenhang, ist Leben. Wir hingegen befinden uns einstweilen noch in dem Bereiche des Geistes, in dem es wohl Sinnzusammenhänge, aber keine Wirkungszusammenhänge gibt. Worauf es nun vor allem ankommt, ist: uns eine klare Vorstellung von dem zu machen, was wir einen „Sinnzusammenhang“ nennen. Wir werden das am leichtesten erreichen, wenn wir uns zum Bewußtsein bringen, daß es verschiedene Arten von Sinnzusammenhängen gibt, weil der Zusammenschluß einzelner Tatbestände zu einer geistigen Einheit in mehrfacher - Weise geschehen kann. Es gibt, wie ich zeigen werde: Zweck-, Stil- und Beziehungszusammenhänge. i. Der Zweckzusammenhang läßt sich bei weitem am leichtesten bestimmen. Hier wird die Einheit durch den einheitlichen Zweck gebildet. Alle einzelnen Erscheinungen sind realiter (an sich selbst) zweckbezogen; alle Handlungen ebenso zweckorientiert. Beispiele von Zweckzusammenhängen sind: Betrieb, Unternehmung, Konzern, Kartell, Gewerkschaft, Streik (Aussperrung), das Geldwesen, die Handelspolitik, die „innere Kolonisation“ eines Landes, die Slaatswirtschaft. Erheblich schwieriger zu bestimmen ist: 3. der Stilzusammenhang. Als solchen bezeichne ich — schlecht! aber ich finde keinen besseren Ausdruck — einen Zusammenhang, bei dem alle einzelnen Tatbestände zwar nicht zweckbezogen, weil kein einheitlicher, gesetzter Zweck vorhanden ist, aber doch — und zwar auch realiter (an sich selbst) — sinn- bezogen, die Handlungen also sinnorientiert sind, weil der „Sinn“ des Ganzen den Sinn jeder Einzelerscheinung bestimmt. Wir haben uns hier eine überindividuelle geistige Realität vorzustellen, die aus Sinnbezügen besteht; einen Bereich des objektiven Geistes, der aber nicht in einem einzelnen Zweckzusammenhang fest umschrieben ist, sondern der sich über zahlreiche solcher Zweckzusammenhänge erstreckt, die sämtlich ihr Dasein doch jenem obersten Sinn verdanken, in dem sie gründen. Die einzelnen Zweckzusammenhänge erscheinen also gleichsam als die Ausprägungen eines einheitlichen Sinnes, sie erhalten das Gesetz ihres inneren Maßes, die „Vernunft“ ihrer Gestalt und Gestaltung durch jenen übergeordneten Geist, in den sie eingebettet sind. Ebenso erfolgt jede Handlung — unbewußt — in Übereinstimmung mit dem überindividuellen Sinnzusammenhange. So gibt es — um das Gesagte an einem Beispiele aus einem anderen Kulturgebiet zu verdeutlichen — einen „Geist“ der Gotik, in dem alle einzelnen Kunstschöpfungen dieser Zeit, alle Zwecksetzungen der einzelnen Künstler wie jedes ihrer Werke ihre Einheit finden 87 . Das Muster eines solchen Stilzusammenhangs in unserem Kulturbereich ist nun das Wirtschaftssystem. In letzter Zeit ist — im Anschluß an meine größeren Arbeiten — wieder mit großer Lebhaftigkeit die Frage erörtert worden: „was“ denn eigentlich der „Kapitalismus“, ob er eine „Realität“ und von welcher Art diese „Realität“ sei. Ich antworte darauf: er ist eine Realität in dem Sinne eines Stilzusammenhangs, wie ich ihn eben zu kennzeichnen versucht habe. Das erkennen wir daran, daß die einzelnen Erscheinungen des Wirtschaftslebens „sinnbezogen“ auf eine überindividuelle geistige Einheit, um nicht das so sehr mißbrauchte Wort „Idee“ zu verwenden, sind, so daß sie selber einen realen Zusammenhang bilden: die einzelne Unternehmung, der einzelne Lohnvertrag, die einzelne Buchung findet ihren „Sinn“ im Sinn des kapitalistischen Wirtschaftssystems; jeder Unternehmer, jeder Arbeiter handelt „orientiert“ am „Geiste“ des Kapitalismus. Es ist nun einmal so: hier steckt etwas hinter der Einzelerscheinung, das kein Nominalismus der Welt wegdeuten kann. Es ist außerordentlich schwierig, es zu bestimmen; aber da ist es. Ich bin auch 87 Vgl. Heinr. Wölfflin, Der Stil in der bildenden Kunst in den Abhandlungen der preuß. Akademie der Wissenschaften. 1912. von keiner der zahlreichen, nominalistischen Theorien des Kapitalismus befriedigt worden. Auch die geistvollste, die aus der Feder Peter von Struves stammt 88 , erscheint mir unbegründet. Denn wenn dieser kluge Schriftsteller die Realität des Kapitalismus (und Sozialismus) dadurch wegbeweisen zu können meint, daß er sagt: diese „angeblich realen Wesen“ „sind doch nur verschiedene Gestaltungen des einen lebendigen Ganzen, der Gesellschaft“, so muß man doch fragen: was denn diese „lebendige Gesellschaft“ sei, wenn wir Kapitalismus oder Sozialismus aus ihr wegdenken. In Wirklichkeit sind ja Kapitalismus und Sozialismus Formen der „Gesellschaft“, hinter denen gar nichts steckt. Ohne sie „ist“ die Gesellschaft gar nicht und gewiß nicht „real“. Zur Verdeutlichung des Gesagten will ich, außer dem Wirtschaftssystem, noch einige andere Beispiele von Stilzusammenhängen anführen: das Berliner Verkehrswesen; die Lebensmittelversorgung einer Großstadt; eine Expansionskonjunklur der Eisenindustrie; ein „schwarzer“ Tag an der Börse; der Goldhandel der Erde; das Arbitragegeschäft; die Arbeitslosigkeit in Deutschland; die Kriegswirtschaft. Man kann an jeder Einzelerscheinung leicht feststellen, ob sie einem Stilzusammenhange angehört oder nicht. Sie tut es, wenn einerseits kein Zweck sich nachweisen läßt, der die Einheit des Zusammenhangs bildet, andererseits aber die Erscheinung selber sich als zugehörig zu einem Sinnzusammenhang bestimmen läßt, das heißt wenn man es der Einzeltatsache ansieht, in welchen Zusammenhang sie zu rechnen ist. Man sehe sich einen Lohnvertrag an, und man wird sogar das Stadium des Kapitalismus feststellen können, in dem er abgeschlossen ist. Gleichfalls ein Beweis für die Zugehörigkeit einer Tatsache zu einem Stilzusammenhang, falls sie nicht etwa einem Zweckzusammenhang zugehört, ist die Notwendigkeit ihres Soseins, die durch den Sinnzusammenhang begründet wird: es liegen hier bestimmte Struklurgesetzmäßigkeiten vor, wie ich im fünfzehnten Kapitel noch näher ausführen werde. 88 Peter von Struvc, Die Marxsche Theorie der sozialen Entwicklung im Archiv für Sozialwissenschaft usw. Bd. XIV. 214 Wiederum einfach zu bestimmen ist das Wesen desjenigen Sinnzusammenhanges, den ich als 3. Beziehungszusammenhang bezeichnen wollte. Ich verstehe darunter eine als Einheit gedachte Masse von Erscheinungen oder — was dasselbe ist — einen Inbegriff von Erscheinungen, zwischen denen bestimmte Beziehungen (Abhängigkeiten) obwalten, ohne daß ein Stilzusammenhang oder gar ein Zweckzusammenhang besteht. Die Einheit („Ganzheit“) ist also nicht real, sondern ideal, sie besteht nur in unserem Denken. Hierhin gehören z. B. alle weltwirtschaftlichen Beziehungen. Zweifellos bringen sie Abhängigkeiten, Bestimmungen eines Tatbestandes durch einen anderen hervor: einer schlechten Ernte in den Vereinigten Staaten entspricht ein vermehrter Weizenanhau in Argentinien; die Industrialisierung der Bodenländer legt die Industrie Westeuropas still; mit der Vermehrung der Geldproduktion ist (zuweilen) eine allgemeine Preissteigerung verbunden usw. Aber — es liegt kein einheitlicher Zweck der Beziehungen zugrunde und die einzelnen Erscheinungen erhalten auch nicht ihren „Sinn“ von dem (rein fiktiven) Ganzen: man sieht keiner weltwirtschaftlichen Beziehung an, daß es eine solche ist. Wie die „Weltwirtschaft“ als Ganzes ein bloßes Beziehungsgebilde ist, so auch beliebig viele Unter-Einheiten, die in ihr enthalten sind: eine Weltindustrie, der Markt eines Welthandelsgutes usw. Und ebenso viele Beziehungszusammenhänge lassen sich im Innern der Volkswirtschaften bilden: die Baumwollindustrie Englands, der mitteldeutsche Kohlenhandel, die ostpreußische Landwirtschaft usw. Alles dies sind Sinnzusammenhänge, aber Sinnzusammenhänge letzten Grades sozusagen: Beziehungszusammenhänge. Eine bis heute unausgetragene Frage ist die nach der Natur der Volkswirtschaft. Daß sie einen Sinnzusammenhang bildet, dürfte nicht zweifelhaft sein; aber welchen Grades? Ein Zweckzusammenhang ist sie nur als kommunistische Volkswirtschaft. Aber ist die verkehrswirtschaftlich organisierte Volkswirtschaft ein Stilzusammenhang oder ein bloßer Beziehungszusammenhang, ist sie eine Realität oder eine Fiktion? Die Meinungen sind geteilt. Um nui' einige der bekannten Nationalökonomen anzuführen, so entscheiden sich Ad. Wagner, G. Schmoller, E. v. Philippovich, C. Menger, v. Gottl für die Realität; A. Schäffle, B. Harms für die Fiktionalität. Adolph Wagner 89 : „Diese Disziplin (die politische Ökonomie) verfolgt die wirtschaf tlichen Erscheinungen bzw. Tätigkeiten der Menschen, wie sich dieselben im und aus dem Zusammenhang der Wirtschaften zueinander ergeben und ein auf Arbeitsteilung und Güterübertragung (Verkehr) zwischen den einzelnen Wirtschaften beruhendes ,Ganzes“ oder ein bezügliches (?) System bilden. Dieses ,Ganze“, dieses ,System“ als solches ist das, was wir ,Volks Wirtschaft“ nennen.“ Gustav Schmoller will in seinem Grundriß 90 „die allgemeinwissenschaftliche Lehre von der Volkswirtschaft“ darstellen. Diese ist ihm ein „reales Ganzes, d. h. eine verbundene Gesamtheit, in welcher die Teile in lebendiger Wechselwirkung stehen und in welchem das Ganze als solches nachweisbare Wirkungen hat; eine Gesamtheit, welche trotz ewigen Wechsels in den Teilen, in ihrer Wesenheit, in ihren individuellen Grundzügen für Jahre und Jahrzehnte dieselbe bleibt, welche, so weit sie sich ändert, sich uns als ein sich entwickelnder Körper darstellt. Niemals werden Tausende von Einzelwirtschaften, die verschiedenen Staaten angehören, als eine Volkswirtschaft vorgestellt und zusammengefaßt. Nur wo Menschen derselben Rasse und derselben Sprache, verbunden durch einheitliche Gefühle und Ideen, Sitten und Rechtsregeln, zugleich einheitliche nationale Wirtschaftsinstilutionen haben und durch ein einheitliches Verkehrssystem und einen lebendigen Tauschverkehr verknüpft sind, sprechen wir von einer Volkswirtschaft.“ Philippovich 91 . Die von ihm behandelte Wissenschaft ist eine „Wissenschaft von der Volkswirtschaft“. Diese bestimmt er begrifflich wie folgt: „In vielfachen Beziehungen werden die Wirtschaftseinheiten untereinander verknüpft, und das wirtschaftliche Verhalten der einzelnen Menschen wird daher nicht nur durch die Bedingungen bestimmt, die in seiner eigenen Wirtschaft entstehen. Es vollziehen 89 Ad. Wagner, Grundlegung der politischen Ökonomie. $ ioo. 30 Gustav Schmoller, Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. SS i. 3 . 31 B. von'Philippovich, Grundriß der politischen Ökonomie. SS ia. 16. sich vielmehr fortgesetzte Wechselwirkungen zwischen den Talsachen seiner Wirtschaft und jenen aller übrigen mit ihm mittelbar oder unmittelbar verbundenen Wirtschaften... Diese zeitlich und räumlich andauernde Verbindung der Wirtschaftseinheiten ... geht aus den Tatsachen und aus den Interessen der Menschen von selbst, unbewußt, hervor. Sie wird daher auch nicht als Organisation, sondern als Organismus bezeichnet. In der Regel ist der der Betrachtung zugrunde gelegte Organismus der eines ganzen Volkes, das staatlich organisiert ist und durch Überlieferung, Geschichte und Kulturentwicklung auch das Bewußtsein der Einheit besitzt. Das in Zeit und Raum zusammenhängende, wirtschaftliche Leben der Glieder eines Volkes bezeichnen wir dann, wenn wir es als selbständige Einheit, d. h. in dem erwähnten Sinne als Organismus der durch den Verkehr miteinander verknüpften Wirtschaftseinheiten des Volkes betrachten, als Volkswirtschaft.“ C. Menger bezeichnet die Volkswirtschaft als ein „Kollektivphänomen“, v. Gottl als „Umgebilde“, beide halten sie also doch wohl für ein reales „Ganze“. A. Schäfflc dagegen bestimmt die Volkswirtschaft als ein abgegrenzt gegen andere gleichartige Ganze gedachtes „gesellschaftliches System menschlicher Wirtschaft“ und B. Harms 32 definiert wie folgt: „Volkswirtschaft ist der gesamte Inbegriff der durch Verkehrsfreiheit und die technischen Verkehrsverhältnissc ermöglichten, sowie durch einheitliche Rechtssetzung geregelten und durch wirtschaftspolitische Maßnahmen geförderten Beziehungen und deren Wechselwirkungen zwischen den Einzelwirtschaften eines staatlich verbundenen Volkes.“ Wie sollen wir uns entscheiden? Ist die „Volkswirtschaft“, das heißt doch also wohl die in den Grenzen eines Staates sich abspielende Wirtschaft ein Stil- oder nur ein Beziehungszusammenhang? Um ein Stilzusammenhang, also eine Realität zu sein, müßte sie eine die einzelnen Wirtschaften bestimmende Einheit sein. Das ist sie nun in mannigfacher Hinsicht in der Tat. Dank der Wirksamkeit 92 B. Harms, Volkswirtschaft und Weltwirtschaft (1912). 8. 100. des Staates und wohlgemerkt: nur dank dieser. Der Staat schafft eine einheitliche Wirtschaftsordnung, der Staat regelt durch seine Geld- oder Handelspolitik die wirtschaftlichen Vorgänge, der Staat beeinflußt die Wirtschaft in einer ganz bestimmten Richtung durch seine Finanzen usw. Wenn ich gleichwohl Bedenken trage, die Volkswirtschaft für einen Stilzusammenhang zu halten, so tue ich es deshalb, weil ich das entscheidende Merkmal dieses Zusammenhangs vermisse: die Sinnbezogenheit aller einzelnen Tatbestände und Vorgänge auf eine Einheit. Die wirtschaftlichen Einrichtungen und Handlungen innerhalb einer Volkswirtschaft bekommen ihren Sinn nicht von dieser aus dem einfachen Grunde, weil die Volkswirtschaft selbst gar keinen einheitlich bestimmten Sinn hat. Zwar bestehen tausendfache Beziehungen zwischen den einzelnen Wirtschaften, aber diese bestehen ebenso zwischen den Wirtschaften, die verschiedenen Volkswirtschaften angehören. Man sieht einer wirtschaftlichen Vornahme nicht an, daß sie in einer bestimmten Volkswirtschaft sich abspielt, wie man es ihr ansieht, daß sie in einem bestimmten Wirtschaftssysteme erfolgt. Das Arbitragegeschäft ist zwar streng sinnbezogen auf das kapitalistische Wirtschaftssystem, aber nicht sinnbezogen auf eine bestimmte Volkswirtschaft: man sieht ihm nicht an, ob es an der Berliner oder an der Londoner Börse abgeschlossen ist. , Der Unterschied stammt daher, daß zwar das Wirtschaftssystem sachbestimmt ist, die Volkswirtschaft aber, wie ich an anderer Stelle schon dargetan habe, nicht: die Volkswirtschaft ist ein völlig leerer, ■rein formaler Begriff. Ich neige mich also der Auffassung zu, die in der Volkswirtschaft keinen Stilzusammenhang, sondern nur einen Beziehungszusammenhang erblickt: einen Inbegriff, der, wie wir an anderer Stelle (S. 189) sahen, sich nur als Arbeitsidee eignet, aber nicht imstande ist, einen „Stil“ zu bestimmen. Haben wir nunmehr die verschiedenen Arten von Sinnzusammenhängen kennengelemt, so ergeben sich die Aufgaben, die dem Nationalökonomen aus dem Sachverstehen erwachsen, von selbst. Seine erste Vornahme wird darin zu bestehen haben, daß er die Einzelerscheinungen, denen er auf seinem Wege begegnet, in die zu ihnen nächstzugehörigen Sinnzusammenhänge einordnet. Wie ich dieses Zusammenhangsverstehen mir denke, will ich in concreto an einem Beispiel klarmachen. Es handle sich um die Beobachtung eines mit Kohlen beladenen Waggons, den ich vor mir vorbeirollen sehe und den ich in folgende Sinnzusammenhänge eingliedern kann: 1. Sinnzusammenhang: Der Waggon ist Teil eines Eisenbahnzugs, der von einer Lokomotive bewegt wird: Dampfmaschine, Eisenbahnschiene, Eisenbahn; er gehört also in diesen technologischen, wenn man will, Ganzheitsbegriff: Eisenbahn. 2. Sinnzusammenhang: Die Organisation der Eisenbalm — Staatsbahn, Direktorium, Fahrplan, Bahnhof, Güterexpedition. 3. Sinnzusammenhang: Das Tarifsystem: Tarifierung der Kohle, Tarifklassen, Tarifpolitik. 4- Sinnzusammenhang: Die Kohle wird befördert von der Grube. Hier die Grubenförderung: Bergmann, Schacht, Stollen, Einrichtung zur Gewinnung von Steinkohlen usw. 5. Sinnzusammenhang: Die Bergwerksgesellschaft, der die Grube gehört: Aktiengesellschaft, Gründung, Aufsichtsrat, Vorstand, Aktionär, Zweck: Dividendenerzielung usw. 6. Sinnzusammenhang: Kohlensyndikat, dessen Mitglied die Bergwerksgesellschaft ist: Vertrag, Kontingentierung, Verkauf, Preisstelle, Preispolitik usw. 7. Sinnzusammenhang: Das Ziel, wo der Waggon hinstrebt — lerminus ad quem —: die Kohle soll verbraucht werden. Zusammenhang: Dampf — Technik, Nutzung der Kohle zur Erzeugung von Wasserdampf. 8. Sinnzusammenhang: Wenn der Betrieb, wo sie verwendet wird, etwa eine Baumwollspinnerei ist, als Fabrikorganisation: Nutzung der Dampfkraft zur Bewegung der Spinnereima- schinen, Baumwolle, Verarbeitung, Anstellung von Menschen, Fabrikordnung. 219 (j. Sinnzusammenhang: Baumwollspinnerei wiederum als Unternehmen. io. Sinnzusammenhang: Baumwollspinnerei als Kartell. Diese primären Zusammenhänge, in die die Einzelerscheinung eingegliedert wird, sind in dem gewählten Beispiel überwiegend Zweckzusammenhänge. Das Hegt in der Natur der Sache und wird in den meisten Fällen zutreffen. Erst die sekundären und tertiären Zusammenhänge sind Stil- und Beziehungszusammenhänge. Die Einordnung in diese ist nun die weitere Aufgabe, die dem sachverstehenden Nationalökonomen erwächst. Bei der Lösung dieser Aufgabe wird er aber darauf bedacht sein müssen, diese Eingliederung sinnvoll vorzunehmen. Das kann er aber nur, wenn er sie im Rahmen eines Systems vornimmt. Dieses System ist ihm gegeben: siehe das vorige Kapitel! Es wird gebildet vor allem durch die Gestaltidee des Wirtschaftssystems, deren Funktion uns jetzt in voller Klarheit entgegentritt. Alle Sinnzusammenhänge niederen Grades sind in solche höheren Grades und schließlich in den obersten Sinnzusammenhang des Wirtschaftssystems einzugliedern. So entsteht Nationalökonomie. Nebenher gehen muß natürUch eine gründliche Analyse der einzelnen Sinnzusammenhänge, der funktionalen Bedeutung ihrer einzelnen Bestandteile, namentlich auch die Feststellung der dem einzelnen Sinnzusammenhange entsprechenden, seelisch-geistigen Struktur des beteiHgten Menschen, wenn auch noch nicht in seiner empirischen Gestalt, sondern als „geistiger Person“ usw. Das versteht sich alles von selbst. c) Das Seel verstehen Seelverstehen heißt Einblick gewinnen in die Seele lebendiger Menschen. Von denen haben wir bisher überhaupt noch nichts erfahren. Bisher haben wir uns im Bereiche des Geistes, des „Sinnes“ bewegt, und da ist nichts Lebendiges zu Hause. Aber werden wir diesen Bereich nicht überschreiten müssen, wenn wir Wirtschaft als eine Kulturtatsache von Grund aus erkennen, das heißt verstehen wollen? Schon Faust wirft bei seinem Übersetzungswerk die berechtigte Frage auf: „Ist es der Sinn, der alles wirkt und schafft?“ Wir wissen, daß er die Frage verneint und daß er als den Quell des .„Wirkens und Schaffens" „die Tat“ erkennt. Das war nun freilich ein Pis- aller des Enricus Faust. Logos durfte er nie und nimmer mit „Tat“ übersetzen. Logos ist und bleibt: Wort, Sinn, Geist. Aber dem Grübler schwebte schon etwas Richtiges vor. Er hätte seinem Bedenken nur dahin Ausdruck geben müssen, daß er die Alleinherrschaft des Logos bekämpfte: neben ihm waltet mit gleicher Machtvollkommenheit der Eros. Neben Apollo — Dionysos, neben dem Geist die Seele. Ob in der „Welt“, mag jeder mit sich ausmachen: es bildet das letzte Problem der Metaphysik. Daß aber die menschliche Kultur ebensosehr vom Eros wie vom Logos durchwaltet wird, das wissen wir, denn wir erleben es. Die Kulturzusammenhänge, also auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge, sind ebensosehr Wirkungs- wie Sinnzusammenhänge. Denn aus Geist und Seele mit Hilfe körperlicher Dinge baut die Kultur sich auf: in der Vitalsphäre spielt sie sich ab und lebendige Menschen hat sic als ihre Träger. Aus lebendigen Menschenseelen und nur aus ihnen sind alle Bedeutungsgehalte und Wertgehalte erwachsen und in lebendige Menschenseelen tauchen sie immer wieder hinein, um hier ihre Kraft wiederzufinden, wie Antäus durch die Berührung mit dem Mutterboden der Erde. Wollen wir also Kultur, wollen wir Wirtschaft in ihrer ganzen Tiefe erkennen, wollen wir sie von Grund aus „verstehen“, so werden wir ebenso wie in die Sinnzusammenhänge auch in die Wirkungszusammenhänge eindringen müssen. Wir wollen doch nicht nur wissen, wie etwas ist, sondern gerade auch: warum es ist. Warum steigen die Preise? warum entvölkert sich das Land? warum bilden sich Konzerne? Das heißt mit anderen Worten: wir können der kausal-genetischen Betrachtungsweise nicht entbehren, wenn wir Kulturwissenschaft gründlich treiben wollen. Denn Wirkungszusammenhangsbetrachtung ist nichts anderes als kausal-genetische, das heißt Ursachenforschung. Dieser Sachverhalt ist so einleuchtend, daß man sich wundern muß, wenn wir ernsthafte Forscher seine Richtigkeit bestreiten sehen. Das tun aber seltsamerweise z. B. Spann und seine Schüler. Spann lehnt die Kategorie der „Ursächlichkeit“ völlig ab. „Im Leben wie in der Wirtschaft läuft nichts als ,Agens“, als Materielles, Wirkendes ab — wie überhaupt in keiner Ganzheit“ 33 ; an Stelle der Kausalität soll „Umschichtung“, Umgliederung der Mittel treten. So richtig das für die Sphäre des Geistes gedacht ist, so falsch ist es für die Sphäre des Lebens, in der sich alle Kultur und somit auch alle Wirtschaft bewegt. Für diese gilt aber gerade die Kategorie der Kausalität. Wir wissen heute doch wohl, daß diese aus dem Urerlebnis des Wirkens überhaupt erst entstanden ist, das dann erst auf die Vorgänge in der Natur übertragen wurde. Ich will hier Scheler sprechen lassen, der in einer seiner letzten und tiefsten Schriften diesen Sachverhalt mit mustergültiger Klarheit dargelegt hat 31 : „Auch der Kausalbegriff hat seinen Ursprung in der Auswirkung des Vitalzentrums eines Lebewesens auf die Umwelt. Daß ich ein Projekt als durch mich und mein Tun nach einiger Zeit verwirklicht vorfinde, darin habe ich das Urphänomen, an dem der Kern der Kausalkategorie, das .Wirken' reflexiv erfaßbar ist... Die Evidenz, .dies Sosein ist real geworden durch mich', ist völlig unabhängig von der Erkenntnis, wie solches stattfinde und erfolge; sie ist ebenso sonnenklar als das Wie dunkel ist. Auch liegt diese Urerfahrung viel früher als alle Scheidung, die ich an mir selbst zwischen Leib, Seele, Körper u. dgl. vornehme. Sie ist auch unabhängig von allem Ichbewußtsein und Icherleben. Auch in der ekstatischen Triebhandlung, bei der der Triebimpuls ohne vorhergehende Ichbeziehung in Verwirklichung sich umsetzt, ist ein .Beispiel' für dieses .Wirken' gegeben. Ist das Urerlebnis der Kausalität an solchem Beispiel gegeben und wird in Reflexion auf das Erlebnis die Kausalkategorie erfaßt, so wird eben diese Kategorie auch auf das Verhalten der Umweltdinge untereinander übertragen.“ Dieser letzte Schritt führt in die Metaphysik hinüber, denn die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs in den Naturdingen deutet etwas in die Natur hinein, enthält eine Behauptung, die nicht 93 Othm. Spann, Kategorienlehre. 1924. S. 6ff. Vgl. die Auseinandersetzung Spanns mit Max Adler auf dem 5. Deutschen Soziologentag in Wien 1926 und seinen Nachtrag in den Kölner Vierteljahrsheften für Soziologie 1927. 94 Max Scheler, Idealismus und Realismus im Philosophischen Anzeiger. 2, 319/20. Vgl. auch die schönen Schriften von Julius Schultz, Psychologie der Axiome, 1899, ur >d Die Bilder der Materie, 1905, und jetzt wieder M. Heidegger, Sein und Zeit. 2. Aufl. 1926. „bewiesen“ werden kann. Dagegen ist im Kulturgeschehen die Kausalität evidente Realität, die ich an jedem Menschenwerk nachprüfen kann. Da diese Ansicht Spanns von der Unzulässigkeit der Kausalitätskategorie in den Geistwissenschaften, wie alle Lehren dieses Schriftstellers, weite Verbreitung, namentlich in der Jugend, gefunden hat, so will ich mit einigen Worten sagen, auf welche Gründe sie mir zurückzugehen scheint. Zunächst wird man bei Spann, der sich ja gern einen „Romantiker“ nennen hört, jene instinktive Abneigung gegen jede kausal-genetische Betrachtungsweise vermuten dürfen, die der Romantik immer eigen gewesen ist. Diese eigentümliche Geisteshallung hat mit der bei ihm gewohnten Schärfe Carl Schmitt herausgearbeitet, wenn er schreibt 95 : „Wenn etwas die Romantik total definiert, so ist es der Mangel jeglicher Beziehung zu einer causa. Sie wehrt sich nicht nur gegen die absolute Kausalität, das heißt gegen ein absolut berechenbares Verhältnis von Ursache und Wirkung, wie es die wissenschaftliche Mechanik voraussetzen muß: auch die in den Wissenschaften vom organischen Leben obwaltende Beziehung von Reiz und Wirkung bleibt immer noch in einem gewissen Rahmen berechenbar und adäquat. In der Bedeutung von ,Sache' hat das Wort causa auch noch den Sinn einer teleologischen oder normativen Bindung und eines geistigen oder moralischen Zwanges, der eine adäquate Beziehung kennt. Ein absolut inadäquates Verhältnis besteht dagegen zwischen occasio und Wirkung; es ist — da jede konkrete Einzelheit occasio eines unberechenbaren Effekts sein kann, etwa der Anblick einer Apfelsine für Mozart der Anlaß, das Duett ,1a ci darem la mano' zu komponieren — völlig inkommensurabel, jeder Sachlichkeit sich entziehend, a-rational, die Relation des Phantastischen ..." Aber auch wenn man die besondere romantische Geisteshaltung Spanns nicht in Rechnung ziehen will, lassen sich genügende Gründe aufweisen, die ihn zu seinem Irrtum geführt haben. Da scheint mir vor allem der Umstand bedeutsam, daß Spann Kausalität mit mechanischer (äußerer) Kausalität gleichsetzt. Wenn *•'’ Carl Sclimitl, Politische Romantik. 2. Aufi. ig. 25 . S. 120/21. 223 man nur eine Wirkung a tergo annimmt, dann ist allerdings die Zurückweisung der Kausalitätskategorie durch einen Geistwissenschaftler durchaus berechtigt. Aber es kann sich doch für uns selbstverständlich nur um die sogenannte „psychische“ Kausalität, um den nexus finalis, nicht um den nexus effectivus handeln, wie sogleich zu zeigen sein wird. Sodann kann ich dem verehrten Kollegen den Vorwurf nicht ersparen, daß er einen — sagen wir einmal: ungewöhnlichen — Gebrauch von den Begriffen Sachgrund und Erkenntnisgrund macht, der, soviel ich sehe, einen wesentlichen Teil der Schuld an seiner irrtümlichen Auffassung trägt. Wir lesen hier über die Bedeutung der Schlacht von Waterloo als „Ursache“ des Zusammenbruchs der napo- leonischen Herrschaft folgendes 96 : „,Ursache“ heißt hier in Wahrheit nur: Grund für ein sinnvoll zusammenhängendes staatliches (usw.) Handeln, also (1) Begriffsgrund, nicht Kausal- oder Realgrund, z. B. logischer Grund für die Handlungen Napoleons etwa für die Niederlage der Krone nach der Schlacht; oder: logischer Grund für die Umgliederung im Staatensystem Europas.“ Die Sache liegt aber doch wohl so: die Schlacht von Waterloo ist einerseits zweifellos der „Erkenntnisgrund“ für die beschriebenen Ereignisse; andererseits aber der Anlaß für den Entschluß Napoleons, die Kaiserkrone niederzulegen. Dieser Entschluß ist aber der Sachgrund, das heißt die Ursache für die tatsächlich erfolgte Niederlegung der Krone. Wie sollte denn diese Niederlegung sonst zustande kommen, wenn nicht vermittels eines sehr realen Handelns, das motiviert ist?! Die letzten Gedankengänge haben uns schon an die Frage nach der Art der Verursachung im Bereiche des Kulturgeschehens herangeführt. Bei der Wichtigkeit des Problems will ich noch etwas ausführlicher die richtige Auffassung begründen. Ursachen, das heißt treibende, wirkende Kräfte sind für uns die Motive menschlichen Handelns und nur diese. Niemals dürfen wir uns dazu verführen lassen, die Kausalreihe hinter diese Motive zurückzuverfolgen. Diese Zurückverfolgung ist bei vielen Kulturforschern, insonderheit Nationalökonomen, sehr beliebt und gilt 96 0thm. Spann, Kategorienlehre. S. i3. 224 geradezu als ein Zeichen tiefgründiger Forschung. Einer besonderen Vorliebe für dieses Verfahren begegnen wir bei den meisten Marxisten, die sich dabei mit Recht auf ihre Meister berufen können. So läßt sich Friedrich Engels über diesen Punkt einmal wie folgt aus 97 : Die Beweggründe der handelnden Personen sind nur von geringer Bedeutung. Es fragt sich vielmehr, „welche treibenden Kräfte -wieder hinter diesen Beweggründen stehen, welche geschichtlichen Ursachen (!) es sind, die sich in den Köpfen der Handelnden zu solchen Beweggründen umformen“. Diese Frage habe sich der alte Materialismus nie vorgelegt, „weil er die dort (in der Geschichte) wirksamen ideellen Triebkräfte als letzte Ursachen hinnimmt, statt zu untersuchen, was denn hinter ihnen steht, was die Triebkräfte dieser Triebkräfte sind“ (!). Das ist ein ganz unhaltbarer Standpunkt. Gegen die von Engels vorgetragene Ansicht läßt sich zunächst einwenden, daß sie — auch wenn die geforderte Zurückverfolgung der „Ursachen“ des Geschehens grundsätzlich zulässig wäre — praktisch unlösbare Aufgaben stellen würde. Denn die Zurückführung würde ja den regressus in infiriitum bedeuten, da sich an keiner Stelle der Ursachenreihe mit irgendwelchem Anspruch auf Richtigkeit erweisen ließe, daß es sich nun um „letzte“ Ursachen handele. Aber das Zurückgehen hinter menschliche Motive ist grundsätzlich unstatthaft. Wir würden damit auf verstellende Erkenntnis überhaupt verzichten. Diese steht und fällt mit dem Grundsatz: daß „letzte“ Ursachen in allem Kulturgeschehen menschliche Motive sind. Dieser Grundsatz, können wir also auch sagen, ist ein Apriori jeder Kulturwissenschaft. Und zwar — wie ich hinzufügen will — sind die Motive Motive aus Freiheit. Die Annahme der Willensfreiheit bedeutet in diesem Zusammenhänge kein ontologisches (metaphysisches), sondern ein logisches („transzendentales“) Urteil. Sie allein macht Kulturwissenschaft möglich (und es bleibt dem einzelnen überlassen, ob er sie als Fiktion oder als Realität auffassen will). Ohne diese Annahme verfallen wir der Metaphysik: der guten, wenn wir etwa im menschlichen Willen 97 Friedrich Bingeis, Ludwig Feuerbach. 9 . Aufl. 1894. S. f\(\. 225 eine göttliche Fügung wirksam denken, der schlechten, wenn wir uns dem naturhaften Determinismus verschreiben. Aber wir wollen doch Wissenschaft, wenn auch Kulturwissenschaft treiben, und da müssen wir uns schon dazu bequemen, die eben von mir entwickelten Ansichten für richtig zu halten: Ursachen, auf die wir Kulturgeschehen zurückführen, sind ausschließlich menschliche Motive. Alles andere, vor allem alle Naturtatsachen, können nur als Anlaß oder Bedingung in Rücksicht gezogen werden. Wie man trotz dieser Annahme der Willensfreiheit auch im Bereiche der menschlichen Kultur gewisse Regelmäßigkeiten feststellen kann, werde ich im fünfzehnten Kapitel zu zeigen versuchen. Unter einem Motiv wollen wir verstehen: den Inbegriff alles Seelisch-Geistigen, das menschliches Handeln bewirkt. Damit ist gesagt, daß bei der Aktkausalität, wie man die seelische Kausalität auch nennen kann, „Geistiges“ als notwendiger Bestandteil in den Kausalzusammenhang eingeht: derjenige Umstand, der diese Art der Kausalität von der mechanischen äußeren oder Stoßkausalität am deutlichsten unterscheidet. Menschliches Handeln ist also immer ausgerichtet auf Sinnzusammenhänge, die dem Handelnden selbst oder dem Beobachter als sinnhafter „Grund“ erscheinen. Motive können sehr mannigfacher Art sein. Es lassen sich folgende Gegensatzpaare des Handelns unterscheiden: 1. autonomes — heteronomes Handeln; heteronom ist alles Handeln unter fremdem Willen: etwa des Arbeiters in einer kapitalistischen Unternehmung; 2 . traditionales — rationales Handeln; 3. wertrationales — zweckrationales Handeln; das zweckrationale Handeln wiederum kann Zwecken niederen oder höheren Grades dienen: der Unternehmer kann produzieren: um Sachgüter herzustellen, um dadurch Geld zu verdienen, um durch das verdiente Geld diesen oder jenen Zweck zu erreichen. Kausalgenetisch einen Kulturvorgang erklären heißt: ihn einem bestimmten Motiv als seinem zureichenden Grunde zuordnen. Diese Feststellungen mußten gemacht werden, um die Frage, die uns am Herzen liegt, zu beantworten: Können wir auch Seelen- -Sombavt, Die drei Nationalökonomien 15 Vorgänge „verstehen“? Das heißt also in meiner Sprechweise: ist auch die Erkenntnis der menschlichen Seele „immanente“ Erkenntnis? Wir sind damit an das im letzten Menschenalter von Philosophen und Psychologen vielerörterte Problem des Fremdver- Stehens herangekommen. Es kann nicht meine Aufgabe sein, nun auch meinerseits an diesen Erörterungen in langen Ausführungen teilzunehmen. Ich will nur kurz meinen Standpunkt darlegen. Von den aufgestellten Theorien erscheinen mir drei als unhaltbar: i. die Analogieschlußtheorie, die von Schleiermacher mit seinem Begriff des kombinatorischen Verstehens begründet, von Dilthey, Erdmann, Simmel u. a. ausgebaut worden ist; 3. die Einfühlungstheorie, die wohl von Lipps begründet, von H. Werner u. a. heute vertreten wird; 3. die Identitätstheorie, die als eine sehr geistvolle All-Seelentheorie in fast Fechnerscher Prägung bei Max Scheler in seinen „Sympathiegefühlen“ auftaucht, als Gestalttheorie von Koffka gelehrt wird. • Diese Theorien sind teilweise (i. und 2 .) empirisch widerlegbar, teils sind sie metaphysischer Natur, wie namentlich die Schelersehe All-Seelentheorie. Richtig dagegen erscheint mir diejenige Theorie zu sein, die zu ihren Vertretern Max Weber, Spranger, Binswanger, Graumann, übrigens auch den Scheler der „Ethik“ u. a. zählt, wonach wir Seele durch Geist, im gleichen Geist, an dem alle Seelen teilhaben, verstehen. Wir verstehen seelische Vorgänge, vor allem also Motive, aus dem geistigen Zentrum eines anderen heraus als „intentional“ auf etwas gerichtet, an etwas orientiert, das wir kennen. Fremd verstehen ist also immer Fremdsinnverstehen, wobei der Sinn uns vertraut ist. Wie es Schleiermacher schon ausgedrückt hat: wir verstehen immer nur durch das Allgemeine, das Geistige hindurch, „in dem als einem Gemeinsamen sich die inselhaft getrennten Individuen begegnen können“. Gemäß dieser Auffassung hat eich, namentlich in Deutschland, eine neue „verstehende“ Psychologie, eine ,,Geist“psychologie enl- 227 wickelt, an derem Aufbau übrigens auch die Anhänger anderer „Ver- stehens“theorien beteiligt sind, nicht zuletzt Dilthey, die von dem Grundgedanken ausgeht, daß die Seele, wie man es ausdrücken kann, selbst ein Sinnzusammenhang, ein Strukturzusammenhang, ein gegliedertes „Ganze“ sei, das dank seiner eigenen Gliederung ein geeignetes Organ ist, Sinnzusammenhänge in der Umwelt aufzufassen. Die für unsere Zwecke wichtigen Ergebnisse dieser neuen Einsichten sind vornehmlich folgende: 1. Da alles Handeln geistbezogen ist, so ist jedes Motiv in einen Sinnzusammenhang, in ein besonderes geistiges Beziehungssystem einzuordnen. Es bekommt seine Prägung erst durch diesen Sinnzusammenhang, in dem es wirkt. Dessen Kenntnis ist also die Voraussetzung für sein Verständnis, nicht umgekehrt kann etwa der Sinnzusammenhang aus dem (seelischen) Motiv abgeleitet oder begründet werden. Kapitalismus muß erst da sein, ehe es kapitalistische Motive gibt. Und ich verstehe diese erst, wenn ich weiß, was Kapitalismus ist, wie ich die Motive der Warenhausdiebin erst verstehe, wenn ich den Sinnzusammenhang: Warenhaus kenne. Ich habe an anderer Stelle bereits, dort, wo ich einen falschen Psychologismus in unserer Wissenschaft bekämpfte (siehe S. i66f.), auf diesen wichtigen Sachverhalt hingewiesen, der es einleuchtend macht, daß die Psychologie nie die Grundwissenschaft einer Kulturdisziplin, wie der Nationalökonomie, sondern immer nur eine ihrer Hilfswissenschaften sein kann. Aus demselben Sachverhalt ergibt sich 2 . die Einsicht, daß alle psychologischen Kategorien einer Wissenschaft wie der Nationalökonomie historisches Gepräge tragen müssen, daß alle Motive nur gelten für eine bestimmte, geschichtliche Wirtschaftslage. Daraus folgt, daß die Aufstellung allgemeiner Motivtafeln, allgemeiner „Trieb“schemala am Anfang eines Systems, wie sie in unseren verbreitetsten Lehrbüchern so sehr beliebt waren, ein durchaus überflüssiges, ja abwegiges Beginnen ist. Es gibt keine Motive, die. in allen geschichtlichen Wirtschaftsverfassungen dieselben sind. Es gibt keine „allgemeine Wirtschaftspsychologie“, ebensowenig wie es einen „allgemeinen Wirtschaftsmenschen“ (selbst nicht als Fiktion) gibt. Sondern jeder besonderen Gestaltung der Wirtschaft entspricht auch eine besondere Seelenverfassung der 15 * Menschen, auf denen sie ruht. In der primitiven Wirtschaft herrschen andere Motive vor wie im Handwerk, im Kapitalismus andere wie in einer kommunistischen Wirtschaft. Das Beobachtungsfeld, auf dem die Nationalökonomie liier ihre Untersuchungen anzustellen hat, ist nun nicht mehr das Wirtschaftssystem, das, wie wir gesehen haben, für alles Sachverstehen die Einheit bildet, sondern ist das, was ich die Wirtschaftsepoche genannt habe. Den verschiedenen Wirtschaftssystemen in der theoretischen Systematik entsprechen in der Geschichte die verschiedenen Wirtschaftsepochen (Wirtschaftsperioden). Unter einer Wirtschaftsepoche verstehe ich eine Zeitspanne, während welcher ein Wirtschaftssystem in der Geschichte verwirklicht ist, oder: während welcher das Wirtschaftsleben die einem bestimmten Wirtschaftssystem zugehörigen Züge aufweist. Jedes Wirtschaftssystem verwirklicht sich im Rahmen eines anderen, da die menschliche Wirtschaft nicht ohne Wirtschaftssystem denkbar ist. Wenn ein Wirtschaftssystem sich zu entwickeln beginnt, ist immer schon ein anderes da. (Die Frage: ob und gegebenenfalls: wie ein „erstes“ Wirtschaftssystem entstanden ist, die gleichbedeutend ist mit der Frage: ob und gegebenenfalls wie der Mensch Mensch geworden ist, sich vielleicht aus dem Tiere zum Menschen „entwickelt“ hat, geht uns vom Standpunkt einer verstehenden Geistwissenschaft aus nichts an. Sie gehört in den Bereich der Metaphysik.) Es ergeben sich nun Zeiträume, in denen ein einzelnes Wirtschaftssystem verhältnismäßig rein sich verkörpert und dem gesamten Wirtschaftsleben den Stempel aufdrückt. Das ist die Hochepoche dieses Wirtschaftssystems. Solche Zeiten sind stilreine Epochen. Bis das Wirtschaftssystem sich vollentwickelt — von seinem Auftreten an —, durchlebt es seine Frühepoche. Diese Frühepoche ist die Spätepoche des verschwindenden oder besser: zurücktretenden Wirtschaftssystems. Früh- bzw. Spätepochen sind stilgemischte Zeiten, Übergangszeiten. Ich habe dieses Schema der Epocheneinteilung insbesondere auf das kapitalistische Wirtschaftssystem angewendet und die Epochen des Frühkapitalismus, des Hochkapitalismus und des Spätkapitalis- mus unterschieden. Diese Terminologie hat sich heute schon eingebürgert 98 . Man kann nun die einzelnen Wirtschaftsbereiche, für die man eine „Wirtschaftspsychologie“ herausarbeitet, auch noch weiter geographisch abgrenzen und die Eigenheit der wirtschaftlichen Wirkungszusammenhänge etwa in den Volkswirtschaften der einzelnen Länder, in einem Lande alter Kultur und in einem Koloniallande, in einem kleinen und in einem großen Lande usw. aufweisen. Das bleibt letzten Endes dem Takt des Forschers überlassen. 3. Da es die Aufgabe einer systematischen Kulturwissenschaft wie der Nationalökonomie ist, Massenerscheinungen zu deuten, so ist es die Aufgabe des Seelverstehens in einer solchen Wissenschaft, die den Wiederholungen sozialen Geschehens zugrunde liegenden Motivreihen aufzudecken. Die Nationalökonomie wird sich also nicht damit beschäftigen, Einzelmotive aufzuspüren, etwa danach zu fragen: was Herrn Hugo Stinnes zum Aufbau seines Riesenkonzerns bewogen hat, sondern sie wird reale Durchschnittsmotivationen in typisch wiederkehrenden Motivreihen zu ermitteln und sie in konkreten Motivationstypen darzustellen sich angelegen sein lassen. Diese realen Motivationstypen, über deren Bildung im folgenden Kapitel noch einiges zu bemerken sein wird, sind nicht zu verwechseln mit bestimmten Fiktionen, wie dem homo oeconomicus, über dessen Rolle in unserem Spiel ich mich ebenfalls noch zu äußern habe: siehe das fünfzehnte Kapitell Vielmehr sind diese Molivations- typen, die die seelenverstehende Forschung herauszuarbeiten hat, Menschen von Fleisch und Blut, die uns jeden Augenblick im Leben begegnen können. Wie ich mir die Lösung der hier gestellten Aufgabe denke, kann man ersehen an den Typen, die ich in meinem „Bourgeois“ und im „Modernen Kapitalismus“ aufgestellt habe 99 . Im übrigen verweise ich noch einmal auf das folgende Kapitel. 3- Die Grenzen des Verstehens Von Grenzen des Verstehens und somit Unanwendbarkeit des verstehenden Verfahrens können wir dort noch nicht sprechen, wo 88 Näheres siehe in meiner „Ordnung des Wirtschaftslebens“. 3. Aull. 1937. S. 3 of. 98 Vgl. die in Anm. 108 angeführte Literatur. 230 wir einen wirtschaftlichen Zustand nicht aus einer Reihe bewußter Zwecksetzungen heraus verstehen können. So können wir aus den Zwecksetzungen der kapitalistischen Unternehmer zwar den „absoluten“ Mehrwert im Marxschen Sinne, weiterhin auch die Vergrößerung der Betriebe als notwendiger, gewollter Mittel verstehen; nicht jedoch die Akkumulation des Kapitals oder den „relativen“ Mehrwert. Diese sind ungewollte Wirkungen, bleiben als solche aber verständlich. Kein Unternehmer will zunächst ein Kartell, er will sich nur auf dem Markte durchsetzen. Die Wirkung dieses Strebens ist die Überfüllung des Marktes, die Gefährdung des Unternehmens, und diese wird Anlaß zu dem neuen Motiv des Unternehmers, sieb mit seinen Konkurrenten zu einem Kartell zusammenzuschließen. Verstehbarer Zusammenhang. Oder: die Überfüllung des Marktes regt den Unternehmer an, seine Produktion einzuschränken, zu bud- getieren: abermals ein neues Motiv und ebenfalls ein verstehbarer Zusammenhang. Dieser Sachverhalt ist dem Logiker und Psychologen unter der von Wundt eingeführten Bezeichnung der „Heterogonie der Zwecke“ bekannt. Wundt versteht darunter die Entstehung von Zwecken aus Nebenwirkungen und Folgen von Handlungen. Das Verhältnis der Wirkungen zu den vorgestellten Zwecken stellt sich eben so dar, daß „in der ersteren stets noch Nebeneffekte gegeben sind, die in den vorausgehenden Zweckvorstellungen nicht mitgedacht waren, die aber gleichwohl in neue Motivreihen eingehen und auf diese Weise entweder die bisherigen Zwecke umändem oder neue zu ihnen hinzufügen“ 100 . Die Effekte der Willenshandlungen reichen immer über die ursprünglichen Willensmotive hinaus, und so entstehen neue Motive mit abermals neuen Effekten; auf diese Weise wachsen die Zwecke und Zweckmäßigkeiten, ohne daß die erreichten Ziele von vornherein erstrebt wurden 101 . Die auf den verkehrtesten Vorstellungen 100 W. Wundt, Grundriß der Psychologie. 5 . Auf]. 1902. S. 4 oof. Vgl. die ' interessante Verwendung der Wundtschen Gedankengänge in der Behandlung der Rechts- und Staatsprobleme bei G. Jellinek, Allg. Staatslehre. 3 . Aull. 191 4 - s. 47 fr. 101 W. Wundt, Ethik. 2. Aull. igo 3 . S. 266. Vgl. Rudolf Eislor, Hand- 231 beruhenden Zwecksetzungen und Handlungen können ungeahnte Wirkungen von unermeßlicher Bedeutung herbeiführen: sie suchen den Stein der Weisen und finden — die moderne Chemie; sie suchen auf Seewegen Indien und finden — Amerika. Folgendes Gesamtschema für das Verhältnis von Ursache (Motiv) und Wirkung läßt sich aufstellen, indem wir unterscheiden (Beispiele aus dem Bereich des kapitalistischen Wirtschaftssystems): 1. die beabsichtigten Wirkungen des bewußten Wollens: im Endzweck: unmittelbar: Obsiegen in der Konkurrenz, mittelbar: vielleicht Abschluß eines Kartells; in der Mittelwahl: unmittelbar: Vergrößerung des Betriebes, Herabdrückung der Löhne, mittelbar: vielleicht Prämiierung auf einer Ausstellung; 2 . die unbeabsichtigten Wirkungen des bewußten Wollens: notwendige: Erschöpfung der Erzlager; zufällige, das heißt solche, die nicht unvermeidlich sind, weil sie in diesen Willenszusammenhang von außen hereinbrechen, wenn sie auch mit ihm in einem Zusammenhänge stehen: Aufstand der Arbeiter, Erfindung eines neuen Verfahrens; 3. die (soziologisch) „zufälligen“ Ereignisse, die ohne jeden Zusammenhang mit den Strebungen der Wirtschaftssubjekte sind: ein Krieg (sofern er nicht auf „kapitalistische“ Ursachen zurückgeht), die Entdeckung Amerikas. Hier begegnen sich zwei ganz fremde Willensreihen. Immer aber — das mag noch einmal betont werden — bleiben wir hier im Bereiche des Verstehens und brauchen keinerlei „List der Vernunft“ oder sonst eine überirdische Hilfskraft zu bemühen, um die Zusammenhänge zu durchdringen. Wieweit hier eine über den Willen des einzelnen hinaus sich durchsetzende „Gesetzmäßigkeit“ anzunehmen ist, werde ich im fünfzehnten Kapitel untersuchen. Ebensowenig hegt eine Grenze für die Anwendbarkeit unseres Verfahrens in der subjektiven Unfähigkeit, zu verstehen. Man darf Verständlichkeit und Verstehbark eit, sagte ich schon, nicht mit- wörlerbuch der Philosophie. 1910. s. v. „Helcrogonic der Zwecke", wo auch die Vorläufer dieser Idee aufgezählt werden. 232 einander verwechseln. Es ist möglich, daß nur wenige einen Sinnzusammenhang verstehen, wie die Einstcinsche Theorie oder Nicht- Chinesen die chinesische Sprache; es ist möglich, daß einen anderen überhaupt kein Lebender versteht, wie die Hettiter-Sprache. Darum bleiben es doch verstehbare Zusammenhänge. Das wäre auch für unser armes Fach schlimm, wenn die Verstellbarkeit schon da aufhörte, w’o die Unverständigkeit der Nationalökonomen anfängt! Nun aber gibt es doch auch wirkliche Grenzen des Verstehens. Wir können sie, vom Bereiche des Verstehens aus gesehen, als solche bezeichnen, die diesem nach unten hin und solche, die ihm nach oben hin Schranken setzen. Grenzen nach unten hin liegen für das Verstehen zunächst dort, wo der Sinn aufhört, obwohl ein Sinn dasein könnte. Weder sind sinnlose Zeichen — unzusammenhängende Buchstaben, Worte oder Sätze — verstellbar, noch sinnloses Verhalten von Menschen. Das heißt nun nicht etwa, daß wir nur sinnvolles Handeln oder gar nur rationales Handeln verstehen. Wir verstehen vielmehr auch irrationales Verhalten, wenn cs sinnbezogen oder sinnbeziehbar ist. So etwa eine „Börsenpanik“ an einem „schwarzen" Tage. Oder den Taumel der Menschen in einer Haussezeit. Aber völlig sinnloses Handeln, bei dem auch gar keine Beziehung zu einem Simizusanmien- liang ersichtlich ist, verstehen wir nicht. Den Irren verstehen wir nicht. Ebensowenig Idiosynkrasien oder „Komplexe“: der größte Teil der Psychoanalyse (Traumdeutung!) fällt aus dem Bereich des Verstehens heraus und ist Naturwissenschaft. Überall wo das „Unbewußte“ als Erklärungsgrund auftaucht, hört das Verstehen auf. Noch weniger vermögen wir dort zu verstehen, wo kein Sinn ist, weil kein verstehbarer Sinn da sein kann. Das ist aber überall dort der Fall, wo Kultur an Natur stößt, wo natürliche Tatsachen das Verhalten der Menschen beeinflussen. Man beachte wohl: wir verstehen die Natur nicht. Das bedeutet selbstverständlich nicht — Gott behüte uns vor einem solchen Irrwahne! —, daß wir überzeugt wären, die Natur habe keinen „Sinn“. Aber ihn zu erfassen, reichen die Erkenntnismittel der Wissenschaft nicht aus. Wer einen „Sinn“ der Natur zu kennen behauptet, muß sich bewußt sein, daß ihm dieser Sinn durch Offenbarung erschlossen ist. Kultur stößt liuji aber offenbar sehr häufig an Natur. Ist doch die Kultur aus Seele, Geist und Körper aufgebaut, ist doch alles menschliche Handeln in den Zusammenhang des natürlichen Geschehens verkettet! Alle Kultur, und nicht zuletzt die Wirtschaft, wird bestimmt durch Rasse, Volkscharakter, Vererbung, Klima, Boden, Naturereignisse aller Art. Überall dort nun, wo wir diese natürlichen Gegebenheiten nur als Anlaß oder Bedingung menschlicher Motive betrachten — etwa das Klima als bestimmenden Umstand bei der Entfaltung des Willens zur Arbeit —, mögen sie dazu beitragen, menschliches Handeln verständlich zu machen. Aber das Verstehen setzt auch hier Verstehen der Motive voraus. Wo dieses Zwischenglied fehlt, nützt uns auch die zuverlässigste Statistik nichts, um Zusammenhänge zwischen Seele oder Geist und Natur uns verständlich zu machen. „Fehlt die Sinnadäquenz, dann liegt selbst bei größter und zahlenmäßig in ihrer Wahrscheinlichkeit angebbarer Regehnäßigkeit des Ablaufs (des äußeren sowohl wie des psychischen) nur eine unvorstellbare (oder nur unvollkommen verstellbare) statistische Wahrscheinlichkeit vor .“ 102 Wie deshalb die Häufung statistischer Angaben so lange kernen Wert oder doch höchstens einen vorläufigen Wert hat, solange mit Hilfe anderer Quellen die zugrunde liegenden Erscheinungen nicht verstellbar gemacht werden, hat unlängst wieder Ferdinand Tönnies urteilsvoll dargelegt 103 . Wie wir uns als Nationalökonomen in solchen Fällen, in denen wir auf die Einflüsse von Naturtatsachen stoßen, zu verhalten haben, werde ich im sechzehnten Kapitel zeigen. Auf der anderen Seite stößt das Verstehen an Grenzen nach oben hin. Sie liegen dort, wo der Bereich der # Erfahrung und des evidenten und mitteilbaren Erlebnisses überschritten wird und der Gedanke vor- dringt in das Reich des Absoluten, also überall dort, wo der Sinnzusammenhang über den immanenten Sinn der Kulturideen hinaus auf ihren transzendenten Sinn hinweist: wir vermögen zwar zu verstehen, was Wirtschaft ist, aber nicht mehr, was Wirtschaft soll. Denn um das zu verstehen, müßten wir eines Gottes Geist haben, 102 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. A. a. 0. S. 5/6. 10:5 Ferd. Tönnies, Statistik und Soziographie im Allgem. Statist. Archiv. Bd. iS. 1939. S. 5&6ff. 234 den) auch der Sinn der „Welt“, des Menschen, des Lebens vertraut ist. Hier geben wir die Fäden unserer Erkenntnis ab an den Mcla- physiker, der sich anderer Forschungsweisen als der verstehenden Methode bedient, um die Wahrheit zu ergründen. VierzehntesKapitel Die Begriffe 1. Die Eigenart der kulturwissenschaftlichen Begriffsbildung Die „Kritik der historischen Vernunft“, die uns Dilthey in Aussicht gestellt hatte, läßt noch immer auf sich warten. Ihr Fehlen aber macht sich nirgends schmerzlicher fühlbar als in der Logik und ganz besonders wiederum in der Lehre von der Begriffsbildung. Die Lehre von der Begriffsbildung in den Geistwissenschaften hat im letzten Menschenalter keine wesentliche Förderung erfahren: die scharfsinnigsten „Ordnungslehren“, die in den letzten Jahrzehnten erschienen sind, wie etwa die Logiken von Driesch, v. Kries, Pfänder, lassen den Unterschied zwischen Natur- und Geistwissenschaften fast völlig unberücksichtigt. Die älteren Logiken, wie die von Mill, Wundt, Sigwart, die den Geistwissenschaften besondere Abschnitte, ja ganze Bände widmen, stehen doch zu sehr im Banne des naturwissenschaftlichen Denkens, um für die Eigenart der geistwissenschäftlichen Logik den freien Blick zu haben. Die neueste „Logik der Geistwissenschaften“, die wir besitzen, die von Rothacker, geht auf das Problem der Begriffsbildung fast gar nicht ein. Durchaus geistwissenschaftlich denkt Heidegger. Vielleicht schenkt er uns noch die von Dilthey verheißene „Kritik der historischen Vernunft“. In dem bisher erschienenen ersten Band seines Werkes läßt die ontologische Emsteilung die logischen und methodologischen Probleme noch nicht zur Entfaltung kommen. Aber Heidegger ist doch, soviel ich sehe, der erste Logiker, der als den Lehrbegriff nicht die rote Farbe und nicht den Löwen, sondern den Hammer benützt. Das bedeutet einen gewaltigen Fortschritt und enthält die Aussicht auf Einsichten von unermeßlicher Tiefe. Unsere Hoffnung setzen wir Geistwissenschaftlcr auch auf Heinrich Maier. Er gehört zu den wenigen strengen Logikern, die mit 235 dein Unterschiede zwischen Natur- und Geistwissenschaften Ernst machen. In dem Plane seines großen Werkes ist die Behandlung der beiden Reiche in zwei besonderen Bänden vorgesehen. Einstweilen aber besitzen wir eine geistwissenschaftliche Logik nicht. Dieses Urteil könnte unbegründet erscheinen angesichts der eifrigen Bemühungen der südwestdeutschen Schule um die Herausarbeitung einer spezifisch kulturwissenschaftlichen Begriffslehre. Die Einseitigkeit dieser Schule, über die ich ausführlich bereits gesprochen habe (siehe oben S. i68ff.), macht sich aber besonders störend fühlbar bei der Lehre von der Begriffsbildung. Hier wird immer nur der Kampf gegen die „Allgemein“=„Gattungs“begriffe geführt und die Kulturwissenschaft (= Geschichte) als das Herrschaftsgebiet des Individualbegriffs hingestellt. Als ob mit dieser Gegenüberstellung das Wesentliche getroffen wäre! So bleibt denn dem Laien nichts übrig, als sich auf eigene Faust ein Begriffsgebäude zurecht zu zimmern, von dem ich im folgenden den Grundriß mitteile. Worauf es meines Erachtens ankommt, ist nicht die Zuweisung bestimmter Begriffsarten an die beiden Wissenssphären — in beiden werden dieselben Begriffsarten verwandt! —, sondern der Nachweis der grundsätzlich verschiedenen Begriffsbildung in Natur- und Geistwissenschaften, durch die auch der Sinn der Begriffe ein verschiedener wird. In den Naturwissenschaften erfolgt die Begriffsbildung durch die äußerliche Zuordnung konstanter Merkmale zu einem Gegenstände. Das gilt für die Bildung des „Individualbegriffs“, wenn man einen solchen für die Naturwissenschaften gelten lassen will, nicht minder als für die Bildung der .Allgemeinbegriffe, bei denen dieses Verfahren in seiner Eigenart besonders deutlich in die Erscheinung tritt. Daß der /Allgemeinbegriff von Naturdingen auf Abstraktion beruhe, das heißt durch Weglassen von Merkmalen entstehe, daß also der Ausgangspunkt die konkrete Mannigfaltigkeit des Einzelgegenstandes, der Endpunkt der entleerte, inhaltsarme, umfangreiche Gattungsbegriff sei, sollte nicht, bestritten werden 191 . 104 Die Einwendungen Bruno Bauchs, Die Idee (i«iaÖ), beruhen auf dem Fehler, daß er seinen Beweis mit mal he malischen Begriffen führt. 236 Das dem Naturforscher allein Bekannte ist das Einzelding: er kennt von vornherein nichts anderes als seinen Schimmel — vom Pferd weiß er nichts. Zum Wissen vom „Pferd“ steigt er auf durch die Erfassung des in anderen Individuen ähnlichen Aussehens Gleichen, das übrig bleibt, wenn individuelle Merkmale außer acht gelassen werden. Er bildet den Begriff Pferd, indem er nun die in allen beobachteten Exemplaren übriggebliebenen konstanten Merkmale zu einer Einheit verbindet. Und so fort zum Einhufer, Huftier, Säuger, Tier, Lebewesen usw. Offenbar ist nun das Verfahren, das wir bei der Bildung der Begriffe in den Kulturwissenschaften anwenden, nicht nur von dem eben geschilderten verschieden, sondern es ist ihm geradezu entgegengesetzt. Wir bilden weder den Individual- noch den Allgemeinbegriff durch äußerliche Zuordnung der beobachteten konstanten Merkmale, sondern durch eine Bestimmung der Merkmale aus dem geistigen Zusammenhang, den der Gegenstand bildet oder in dem er steht, heraus. Alle kulturwissenschaftliche Begriffsbildung, so kann man es ausdrücken, erfolgt apriorisch. Den Individualbegriff bilde ich, indem ich dem mir bekannten geistigen Kern die ihm gemäßen Merkmale zuordne. Und bei der Bildung des kulturwissenschaftlichen Allgemeinbegriffs verfahre ich nicht anders. Nicht durch „Abstraktion“ bilden wir den Begriff vom Kultur-Allgemeinen, sondern wie man es nennen mag: durch Position. Da alle geisteswissenschaftlichen Allgemeinbegriffe entweder Begriffe von geistigen Vorgängen oder Sinnzusammenhänge von Artefakten sind, so sind sie sämtlich wert- oder sinn- oder zweckbezogen. Der Wert oder Zweck oder Sinn aber ist ebenso allgemein wie besonders: der allgemeine wie der besondere Zweck wurde gleichzeitig von mir erlebt und bei der Begriffsbildung in den Begriff hineingetragen. Logisch aber, werden wir sagen müssen, ist der allgemeine Zweck oder Sinn das Frühere, da er das a priori für die Entstehung des Einzeldinges ist. Grundfalsch wäre es also, hier den Allgemeinbegriff durch allmähliches Aufsteigen von der konkreten Einzelheit sich bilden und ihn also durch „Weglassen“ von Merkmalen entstehen zu lassen. Sein die eine viel nähere Verwandtschaft mit geistwissenschaftlichen als mit naturwissenschaftlichen Begriffen haben, ja die vielleicht geistwissenschaftliche Begriffe sind. Inhalt ist ebenso reich oder vielmehr reicher als der des besonderen Begriffs, da er tatsächlich das Wesen der Sache zum Ausdruck bringt. Während also, wie man es ausdrücken könnte, alle Allgemeinbegriffe von Naturdingen nominalistische Ordnungsbegriffe sind, sind alle Allgemeinbegriffe von Kulturdingen realistische Wesensbegriffe 104a , die nur nachträglich als Gattungsbegriffe gleichsam verwendet werden, sofern man ihnen engere Begriffe unterordnet. Während wir also zu dem Begriff Pferd gelangen, indem wir von Farbe, Größe, Bauart usw. der einzelnen Pferde absehen, bilden wir den Begriff Hammer weiß Gott nicht, indem wir die besonderen Merkmale des Schmiedehammers, Maurerhammers, Goldarbeiterhammers usw. „weglassen“, sondern indem wir positiv das „Wesen“ des Hammers als eines für bestimmte Zwecke gewählten Werkzeugs, das heißt als Schlagwerkzeug (verlängerter Arm und verhärtete Faust), in dem Begriffe zum Ausdruck bringen. Ebenso schreiten wir zu dem Begriff „Werkzeug“ nicht weiter, indem wir Hammer, Spaten, Hacke usw. ihrer Sondermerkmale entkleiden, sondern indem wir die Merkmale der Idee Werkzeug „ponieren“, während wir natürlich vom Pferd zum Huftier, zum Säugetier, zum Tier immer nur auf demselben Wege der Entleerung der Begriffe gelangen. Jedes Sachgut, jedes Gerät bildet auf diese Weise einen Allgemein- = Wesensbegriff, dessen Inhalt wir aus innerster Zweck- und Sinnerfahrung heraus erfüllen, aber ebenso jede Einrichtung des Menschengeistes: Staat, Kirche, Betrieb, Stadt, Schule, Heer, Bank, Handel usw. Wir stellen also fest: alle kulturwissenschaftlichen Begriffe sind Wesensbegriffe, kein naturwissenschaftlicher Begriff ist Wesensbegriff, denn jede Bestimmung eines Wesens an Naturdingen ist Metaphysik, wie wir das früher bereits in Erfahrung gebracht haben. Der Unterschied der Begriffsbildung in den beiden Wissensbereichen entspricht dem Unterschiede der Erkenntnisweisen: der verstehenden, die von innen nach außen erkennt, und der „begreifenden“, ordnenden, die am Äußeren haften bleibt. 104 a Vgl. dazu Sigwart, Logik i 4 , 307 ff., 2 4 , 22off. Sigwart sieht, daß beim „Zweckbegriff'‘ das Allgemeine früher als das Spezielle ist, zieht aber nicht die Konsequenz, daß dieser Tatbestand für alle Kulturbegriffe zutrifft. Vielleicht das Tiefste hat über Begriffsbildung unter den Logikern des 19. Jahrhunderts Lotze gesagt. Siehe dessen „Logik“ (1874). SS 9®- 238 2. Die Arten der Begriffe Die üblichen Unterscheidungen, von denen auch wir Gebrauch machen werden, betreffen: i. den Umfang des Begriffs. Danach unterscheiden wir: Individual-, Art- (Gattungs-, Klassen-) Begriffe und Typen. Daß der Individualbegriff in jeder Kulturwissenschaft eine große Rolle spielt (vielleicht nur in der Kulturwissenschaft in voller Reinheit möglich ist?), unterliegt keinem Zweifel. Alle „historischen Individuen“ werden mit seiner Hilfe gebildet, und die alltäglichsten Erscheinungen werden mit ihm erfaßt. Auch in der Nationalökonomie arbeiten wir unausgesetzt mit Individualbegriffen. Solche sind etwa: der moderne Kapitalismus, die deutsche Volkswirtschaft, die Reichsbank. Dem Individualhegriff gegenüber steht der Art- oder Gattungsoder Klassenbegriff. Diese Ausdrücke werden in der Regel ohne Unterschied gebraucht. Will man sie unterscheiden, so würden sie je einen verschieden hohen Grad von Allgemeinheit bezeichnen. Mit den naturwissenschaftlichen Begriffen gleichen Namens haben sie nichts zu tun. Der Gattungsbegriff, wie ich diese Begriffsart in Zukunft bezeichnen werde, ist ein abstrakter Allgemeinbegriff niederen oder höheren Grades in dem vorhin schon umschriebenen Sinne, dem ■— weil er abstrakt ist — keinerlei Anschauung entspricht. Die Nichtrealisierharkeit bildet ein a priori dieses Abstrakt-Allgemeinen. Ich betone das, was eigentlich selbstverständlich ist, ausdrücklich, weil es von unserem meistgelesenen Nationalökonomen bestritten wird. Nach Othmar Spann 105 gibt es nur „Konkret-Allgemeines“ und „Allgemein-Konkretes“, weil in jedem Allgemeinen ein Konkretes, in jedem Konkreten ein Allgemeines „enthalten“ ist. Das ist unzweifelhaft richtig, nur ist es falsch, daraus den Schluß zu ziehen: „Alles Allgemeine ist anschaulich (konkret).“ Ich stoße hier an eine (subjektive) „Grenze des Verstehens“: ich besitze einfach die Gabe nicht, „das Pferd“ oder „den Handel“ oder „das Werkzeug“ zu „schauen“. Über den einzelnen Schimmel oder das einzelne Handelskontor oder den einzelnen Hammer komme 105 Othm. Spann, Kategorienlehre a. a. 0. ich nicht hinaus. Andere mögen mehr sehen. Aber es geht nicht an, auf solchen singulären Geistesgaben, wie sie das Schauen des Allgemeinen offenbar voraussetzt, ein wissenschaftliches System aufzubauen, das doch Allgemeingültigkeit beansprucht. Irrtümlich ist die Ansicht, daß im Bereiche der Kulturwissenschaft oder wenigstens in dem der „Geschichte“ kein Platz für abstrakte, Allgemeinbegriffe, also für Gattungsbegriffe-sei. Man verkennt vollständig, schreibt einmal Dilthey 106 sehr richtig, das Interesse, das der denkende Measch der geschichtlichen Welt entgegenbringt, wenn man die Begriffsbildung in ihrem Bereich nur als ein Hilfsmittel ansieht, das Singuläre, wie es ist, abzubilden und darzustellen; über alle Abbildung und Stilisierung des Tatsächlichen und Singulären hinaus will das Denken zur Erkenntnis des Wesentlichen und Notwendigen gelangen: es will den Strukturzusammenhang des individuellen und des gesellschaftlichen Lebens verstehen. Dazu aber bedarf es der Allgemeinbegriffe, die es natürlich in jeder Kulturwissenschaft ebenso gibt wie in der Naturwissenschaft. Auch % der Gattungsbegriff findet hier Verwendung, und zwar in demselben Sinne wie in den Naturwissenschaften, nämlich um darunter Einzelgegenstände oder Gruppen von solchen zu „subsumieren“. Welcher Unterschied zwischen der Unterordnung der Begriffe Gymnasium, Mittelschule, Volksschule unter den Begriff Schule und derjenigen der Begriffe Rappe, Schimmel, Fuchs unter den Begriff Pferd obwalten soll, ist nicht einzusehen. Ganz seltsam ist die Vorstellung, die sich in extremen Vertretern der „kulturwissenschaftlichen“ Schule findet 107 , wonach „Gattungsbegriffe“ deshalb für Kulturerscheinungen nicht in Frage kommen sollen, weil sie die unter sie subsumierten Individuen „fungibel“ machten. Allerdings sind die Dresdener Bank und die Deutsche Bank nicht „fungibel“, aber ist darum der Begriff Bank kein Allgemeinbegriff? Und sind etwa Jupiter und Venus fungibel, weil sie beide Sterne, der Popokalepetl und der Vesuv, weil sie beide feuerspeiende Berge sind? In der Nationalökonomie bedienen wir uns des Gattungsbegriffs in seinen verschiedenen Abstufungen auf Schritt und Tritt. Etw r a: ioc w. Dilthey, Ges. Schriften. 5, 34 i/42. 107 Siehe z. B. Stephinger, Zur Melhode der Volkswirtschaftslehre. 1907 . 240 Produktionsmittel, Fabrik, Effektenhandel, Werkzeug, Gesellschaftlicher Betrieb, Börsenhandel, Sackgut, Betrieb, Handel. Wir „subsumieren“ auch unter Begriffe höheren Grades, genau wie es die Naturwissenschaftler tun, Begriffe niederen Grades: Geld: Metallgeld, Papiergeld, Gutes Geld, Schlechtes Geld Währungsgeld, Scheidemünze usw. Bank: Notenbank, Kreditbank, Wechselbank, Diskontobank, Hypothekenbank, Staatsbank usw. Handel: Großhandel, Kleinhandel, Börsenhandel, Ausfuhrhandel, Baumwollhand el, Effektenhandel usw. Sehr häufig verknüpfen wir den Individual- mit dem Gattungsbegriff: der englische Handel, das französische Bankwesen, die Krise von 1857 usw. Zwischen dem Individualbegriff und dem Gattungsbegriff steht nun aber noch eine dritte, für uns besonders wichtige Begriffsart, das ist der Typus. Über diesen ist im letzten Menschenalter, namentlich in Deutschland, viel nachgedacht und viel geschrieben 108 worden. 108 Aus der umfangreichen Literatur, die sich mit dem Begriff des Typus beschäftigt, sei außer den schon genannten „Logiken“, sowie den Schriften von Dilthey, Freyer, Spranger, Max Weber, Heinr. Maier, Wertheimer, Köhler, Switalski noch angeführt: William Stern, Die differentielle Psychologie in ihren methodischen Grundlagen. 1911. 3 . Aufl. 1921. Ferner kommen hier in Betracht diejenigen Werke, die sich mit der Aufstellung und Beschreibung „typischer“ Charaktere beschäftigen oder zu beschäftigen glauben. So Ludwig Klages, Prinzipien der Charakterologie. Zuerst 1910. 3 . Aufl. 1921; Ed. Spranger, Lebensformen. 1914. 4 - Aufl. 1924; derselbe, Psychologie des Jugendalters. Zuerst 1924; dann oft aufgelegt; Rieh. Miiller-Freien- f'els, Persönlichkeit und Weltanschauung. 1919; Karl Jaspers, Psychologie der Weltanschauungen. 1919; 2. Aufl. 1922; C. G. Jung, Psychologische Typen. 0 . J. (1921; 3 . u. 4 - Tausend 1925); Ernst Kretschmer, Körperbau und Charakter. 1921, 3 . Aufl. 1922; Julius Schultz, Die Philosophie am Scheidewege. 1922; W. Drascher, Auslanddeutsche Charakterbilder. 1929. Vgl. auch meinen Proletarischen Sozialismus. 2 Bde. 192.4. I. Rd. 5 . Kap. Dei - Fehler jedoch, an dem die meisten Schriften kranken, ist der, daß sie den Typenbegriff nur mit Bezug auf die menschliche Seele oder allenfalls die menschliche Gestalt zu bilden versuchen. Wir brauchen aber auch eine Bearbeitung geistiger, ja (in der Nationalökonomie) selbst körperlicher Typen, wie wir sehen werden. Ein anderer Mangel der bekannten Begriffsbestimmungen des Typus ist der, daß in ihnen die Abgrenzung gegen den Gattungsbegriff nicht scharf genug ist. Das gilt z. B. für die Definitionen, die Dilthey und Stern vom Typus geben: Typen sind „Grundformen, die in dem Spiel der Variationen immer wiederkehren. In einem solchen Typus sind mehrere Merkmale, Teile oder Funktionen regelmäßig miteinander verbunden. Diese Züge, deren Verbindung den Typus ausmacht, stehen in solcher gegenseitigen Relation zueinander, daß die Anwesenheit des einen Zuges auf die des anderen schließen läßt, die Variationen in einer auf die einer anderen“ 109 . Oder: ein Typus ist „eine Struktur, welche die möglichst reine Ausprägung eines gemeinsamen Zuges und die möglichst geringe Beimischung störender, zufälliger, rein individueller Züge aufweist“ no . Ich frage mich, ob diese Begriffsbestimmungen auf Begriffe wie Börse, Bank, Fabrik nicht zutreffen und finde, daß sie es tun. Nimmermehr sind aber diese Begriffe Typen, es sind echte „Gattungsbegriffe“. Wir können uns auch nicht dadurch aus der Verlegenheit ziehen, daß wir sagen: „Typen sind nicht extrem (!) begriffliche, sondern begriffsanaloge Bildungen (wie z. B. Charakter, Wesen usw.), die nicht nur merkmalmäßig abstrahieren, sondern gestaltmäßig usw. (!) zusammenfassend fungieren .“ * * 111 Ohne scharfe Begriffe können wir nun einmal keine Wissenschaft treiben: quod non est in conceptu, non est in mundo scientifico! Wenn wir den Typus richtig bestimmen wollen, so müssen wir uns klar sein, daß es ein Begriff ist, der, wie ich schon sagte, zwischen Individualbegriff und Gattungsbegriff steht. Dem Gattungsbegriff ist er verwandt dadurch, daß er stets die Merkmale mehrerer Individuen zu einer Einheit zusammenfaßt, daß also immer mehrere Individuen unter ihn fallen. Dem Individualbegriff nähert 109 W. Dilthey, Ges. Schriften 4 , 270. 110 W. Stern, Differentielle Psychologie. S. 280ff. 111 M. Wertheimer, Drei Abhandlungen zur Gestaltstheorie (1925). S. nö. Sombart, Die drei National Ökonomien 16 er sich dadurch, daß die von ihm bezeichnete Wesenheit iu gewissem Sinne ein Konkretum ist. Wir können ihn deshalb als konkreten Allgemeinbegriff bezeichnen, müssen uns aber klar sein, daß diese Benennung nur dann keinen Widerspruch im Beiwort enthält, wenn wir eben die Begriffe „allgemein“ und „konkret“ in einem ganz bestimmt umschriebenem Sinne gebrauchen (besser wäre es, andere Worte zu verwenden). Was ich in diesem Zusammenhänge unter „Allgemeinheit“ verstehe, sagte ich schon. Konkretum im geistwissenschaftlichen Verstände, der hier allein in Betracht kommt, will ich aber nennen: im Bereich des Geistigen ein realisierbares Gebilde, im Bereich des Seelisch-Leiblichen einen lebensfähigen Menschen und im Bereich des Stofflichen einen sicher bestimmbaren Gegenstand. Ein Typus ist also ein Begriff, der eines dieser Konkreta bezeichnet, ohne Individualbegriff zu sein. Wir können der größeren Deutlichkeit halber auch sagen: er ist ein Allgemeinbegriff, der so viel Merkmale enthält, daß der durch sie bezeichnete Gegenstand wirklich sein kann. Der Typus, das folgt aus dem Gesagten, wird immer nahe der infima species stehen, vielleicht nur diese umfassen. Ob es im Bereiche der Naturerkenntnis „Typen“ gibt, lasse ich dahingestellt. In der lebendigen Natur könnte ich mir eine Typenbildung denken. Daß Tier, Säuger, Huftier, Einhufer, Pferd nicht als Typen gefaßt werden können, leuchtet ein. Wohl aber vielleicht ein Trakehnerhengst, eine englische Vollblutstule, ein russisches Pferdchen. Das eigentliche Anwendungsgebiet für den Typusbegriff sind aber die Kulturwissenschaften. Ich will ein paar Beispiele nationalökonomischer Begriffe anführen, die wir als Typenbegriffe ansprechen können. Geisttypen: das märkische Rittergut, der niedersächsische Bauernhof, der elsässische Weinberg, das gemischte Montanwerk, die Großbank, der Typenhandel in Baumwolle, eine „mittelgroße“ Baumwollspinnerei, das großstädtische Warenhaus im Westen, desgleichen im Osten oder Norden einer Stadt, das großstädtische Elektrizitätswerk, die mittlere Hypothekenbank. Die meisten dieser Begriffe sind jedoch nur Typen in einer mehr oder weniger weiten zeitlichen und geographischen Beschränkung: etwa muß „das gemischte Montanwerk“ noch auf den rhei- 243 nisch-westfälischen Bezirk und das Jahrzehnt 1900—1910 eingeschränkt werden. Dann aber stellt es in der Tat ein realisierbares, ja sogar schon realisiertes Gebilde dar. Ein Warenhaus in dem eleganten Viertel einer Großstadt mag noch „wesentliche“ Unterschiede aufweisen zwischen Paris, London und Berlin, ebenso zwischen München und Leipzig, sowie in allen Fällen zwischen 1929 und 1909. In einem bestimmten Umkreise von Raum und Zeit aber wird es „typisch“ usw. Wo hier die Grenze zu ziehen ist, muß der Takt des Forschers entscheiden, von dem ja so viel, so viel in unseren Wissenschaften abhängt. Viel sicherer läßt sich bestimmen, welcher Begriff niemals ein Typus sein kann, sondern Gattungsbegriff ist: siehe z. B. die Aufzählung auf Seite 240. Personentypen: der Londoner Broker, der Pariser Makler, der bremische Überseekaufmann, der ostelbische „Junker“ (oder nur: der märkische, pommersche, ostpreußische usw. Junker), der mittelalterliche Schuster, Schneider usw. (nicht: Handwerker), der großstädtische Metallarbeiter, der Baumwollspinner, der PudcUer, der herrschaftliche Chauffeur, der Sonntagnachmittagsaushilfkellner, der Kellner in einem Luxusrestaurant, die Münchener Kellnerin (gewiß nicht: der Kellner oder die Kellnerin, die vielmehr Gattungsbegriffe sind, ebenso wie Proletarier oder Lohnarbeiter), der Gewerkschaftsbeamte, der Fachmann, Kaufmann, Finanzmann im Zeitalter des Hochkapitalismus (Unternehmer: Gattungsbegriff), der Wolgaschiffer, der Berliner Portier oder Budiker. Auch für diese Art von Typen gilt das vorhin Gesagte: daß die meisten einer zeitlichen oder geographischen Einschränkung bedürfen, um zu gelten. Bei den Personentypen gibt es ein gutes Mittel, um zu prüfen, ob es echte Typen sind: die gemeinte Person muß bildlich dargestellt werden können, sei es im Emst, sei es im Spaß (als Karikatur). Man erinnere sich so mancher vortrefflicher Bilder, Zeichnungen oder Bildwerke, um die Richtigkeit dieser Bemerkung bestätigt zu finden. Meister der Menschen-„Typen“-, insonderheit Berufs-Typen-Darstellung waren Pauquet, Daumier, Gavarni, Meu- nier, Menzel. Iß* 244 Groß in der Herausarbeitung der menschlichen Typen sind von jeher die Franzosen gewesen seit den Tagen Montaignes und La- bruyeres. Eine prachtvolle Sammlung sozialer „Typen“ enthält das große Werk: „Les Frangais peints par eux memes“, in dem die besten Schriftsteller und Zeichner Frankreichs aus den i83oer und i84oer Jahren Vertreter sämtlicher damaliger Berufe beschrieben und dargestellt haben. Sachtypen: als solche kommen alle Warentypen oder Standards in Betracht, die an den Börsen gehandelt werden. Sie werden bekanntlich unter dem Gesichtspunkt der mechanischen oder chemischen Beschaffenheit des Gegenstandes gebildet und bestehen für Baumwolle, Wolle (zum Teil), Petroleum, Kaffee, Zucker, Getreide (zum Teil), Öle, Hölzer, Kiffer, Eisen, Träger, Profileisen, bestimmte Garnnummern u. a. Was es mit dem Typusbegriff auf sich habe, kann man an diesen Warentypen besonders deutlich erkennen, weil hier ja der Typus bewußt, äm Hinblick auf ganz bestimmte Zwecke, geschaffen worden ist. Der Zweck ist: Waren ganz besonderer Beschaffenheit als solche kenntlich zu machen, damit man sie ohne Bezugnahme auf einen individuellen Posten handeln und (wo der Terminhandel in ihnen nicht Selbstzweck ist) für irgendwelche Zwecke verwenden kann. Petroleum, Baumwolle, Kaffee sind ganz unbestimmte, „abstrakte“ Gattungsbegriffe. Eine Bestellung auf eine Partie Petroleum, Baumwolle, Kaffee hat bei der großen Verschiedenheit der Qualitäten keinen Sinn. Darum sind „Typen“ gebildet: Standard white, good middling fair, good average Santos usw., die nun für den Händler eine fest umschriebene Qualität dieser Warenart bedeuten. Eine Unterscheidung der verschiedenen Begriffe, die ebenfalls jede „Logik“ enthält und die ich nur der Vollständigkeit halber verzeichne, ist die Unterscheidung nach dem Inhalt der Begriffe in 2 . Einzel- und Kollektivbegriffe, je nachdem sie Einzeldinge oder „Kollektiva“, also Ganze, die aus Individuen bestehen, erfassen. Die Kollektivbegriffe spielen begreiflicherweise in einer Wissenschaft wie der Nationalökonomie eine große Rolle. Hierher gehören also Begriffe wie Kartell, Konzern, Betrieb, Gewerkschaft, Genossenschaft, Börse. Die Einteilung in Einzel- und Kollektivbegriffe kreuzt sich mit 245 der in Individual- und Allgemeinbegriffe: der Einzelbegriff kann ein Individualbegriff (Reichsbank) oder ein Allgemeinbegriff (Bank), der Kollektivbegriff kann ebenso beides sein: Konzern der D-Banken — Bankkonzern. Nun will ich aber noch eine dritte Unterscheidung machen, die nicht gemacht zu werden pflegt und die mir doch sehr wichtig zu sein scheint, das ist die Unterscheidung nach der Gattung der Begriffe in 3. Ideal- und Realbegriffe. Die Unterscheidung hat natürlich nur einen Sinn im Bereiche der Kulturwissenschaft, die Wesenserkenntnis gewinnt. Idealbegriffe nenne ich diejenigen, bei denen das Wesen des Gegenstandes in voller Reinheit zum Ausdruck gebracht wird. Sie entstehen durch Ausscheidung aller nicht wesentlichen Merkmale und „Steigerung“ aller Wesensmerkmale. Bei der Bildung solcher Idealbegriffe ist alle „Wertung“ auszuschalten: es handelt sich nicht um die Erfassung des „Vollkommenen“, sondern des „Wesentlichen“. Realbegriffe sind demgegenüber diejenigen, die die Gegenstände in ihrer zufälligen (empirischen, historischen) Gestalt erfassen. Sie entstehen durch Zusammenstellung der empirisch nachweisbaren Merkmale (natürlich auf der Grundlage der Wesenserfassung, auf der, wie wir sahen, alle kulturwissenschaftliche Begriffsbildung beruht). Diese Unterscheidung in Ideal- und Realbegriffe wird hoffentlich dazu beitragen, den Begriff des „Idealtypus“ zu klären, den Max Weber in unsere Wissenschaft eingeführt hat und über den seitdem eine umfangreiche Literatur erschienen ist 112 . So bedeutsam dieser Begriff ist, so wenig geklärt ist er. Weder Max Weber selbst, noch diejenigen, die nach ihm sich dieses Begriffes angenommen haben, sind bemüht gewesen, ihn in logisch einwandfreier Weise zu be- 112 Aus dem Schrifttum, das die Terminologie Max Webers zum Gegenstände bat, seien genannt: A. von Schelting, Die kultur-wissenschaftliche Begriffs- bildung bei Max Weber im Archiv für Sozialvvissenschaft usw. ßd. 4 g. Hans Oppenhe imer, Die Logik der soziologischen Begriffsbildung mit besonderer Berücksichtigung von Max Weber. iga 5 . Vgl. dazu Andreas Walther in den Göttinger Gelehrten Anzeigen. 1926, und im Jahrbuch für Soziologie. Bd. II. Hermann J. Grab, Der Begriff des Rationalen in der Soziologie Max Webers. 1927. Bernhard Pfister, Die Entwicklung zum Idealtypus. 1928. 246 stimmen. Sonst hätte es nicht Vorkommen können, daß man den Begriff des Idealtypus auf Erscheinungen, wie das Christentum oder den modernen Kapitalismus, also auf historische Individuen, angewandt hätte. Ein Individualbegriff kann doch nie und nimmer ein „Typus“ sein, und sei dieser noch so „ideal“. Die ziemlich dunkle Lage wird, wie mir scheint, durch die schlichte Einsicht aufgehellt, daß man den Gegensatz: ideal — real auf alle Begriffsarten gleichmäßig anwenden kann, also auf Individualbegriffe, Gattungsbegriffe und Typen. Ein Ideal-Individualbegriff ist derjenige, der die Wesenheit eines Individuums zum reinen Ausdruck bringt, dasjenige also, was ein Individuum sein könnte, wenn es seinem Wesen voll entspräche, ein Begriff, der die „Idee“ des Individuums erfaßt. Ein Real-Indi- vidualbegriff dagegen ist derjenige, der die „zufällige“ empirische Beschaffenheit des Individuums darstellt. Also etwa: der Begriff der Reichsbank, wie er dem Statut und den Absichten des Gesetzgebers entsprechen würde, und der Begriff der Reichsbank, wie diese in einem beliebigen Jahre tatsächlich gestaltet ist. Nach demselben Verfahren kann man beim Gattungsbegriff und beim Typus die Unterscheidung in Ideal- und Realbegriff vornehmen. Der reale Begriff wird in allen Fällen Abweichungen vom idealen Begriff aufweisen, die wiederum „typisch“ sein müssen beim Typus, dagegen Massenerscheinungen beim Gattungsbegriff und zeitliche Abweichungen beim Individualbegriff sind. 3 . Die Begriffe im System Nach einem bekannten Ausspruch Schmollers war es dessen Meinung (und diese Meinung darf als die herrschende angesehen werden), daß die Wissenschaft der Nationalökonomie entstände durch die Zusammenfassung der „nationalökonomischen Erscheinungen“ zu einem System. Diese Auffassung ist doch wohl nicht haltbar. Danach müßte es „nalionalökonomische Erscheinungen“ geben, deren wir uns nur zu bemächtigen hätten. Aber was sollte sie erzeugen? In Wirklichkeit liegt die Sache wohl umgekehrt: erst müssen wir ein nationalökonomisches System, d. h. eine Grundidee I haben und dann erst können wir bestimmen, was eine national- 1 ökonomische Erscheinung ist. Für jeden (wissenschaftlichen) Be- griff gilt der Satz: daß ihm der Begriff des Systems zur Voraussetzung seiner Möglichkeit und Geltung und damit zur Grundlage seines Begriffswerts dient, da jeder Begriff Begriff yur im System ist 113 . Aus dieser Einsicht, die grundlegend für alle wissenschaftliche Begriffsbildung ist, ergibt sich auch die Unstatthaftigkeit einer Übertragung von Begriffen aus einer Wissenschaft in die andere: ein Verfahren, das in der Nationalökonomie besonders häufig beliebt wird. Die Nationalökonomie hat sich die längste Zeit mit Begriffen beholfen, die sich wie Landstreicher zwischen den verschiedenen Landesgrenzen herumtrieben, ohne recht zu wissen, wo sie eigentlich heimatberechtigt waren. Aus solchem vagierenden und vagabundierenden Gesindel hat die Nationalökonomie mit Vorliebe die Gadres ihrer Begriffsarmee ausgefüllt: Wert — Bedürfnis — Gut — Lust — Unlust — Nutzen usw., und hat diesen hergelaufenen Burschen sogar die Würde der „Grundbegriffe“ verliehen. Ehrliche und landesgebürtige nationalökonomische Begriffe sind nur die auf das System der Nationalökonomie bezogenen Begriffe. Da dieses sich, wie wir im zwölften Kapitel gesehen haben, aus drei Arten von Ideen aufbaut, so ergeben sich auch drei verschiedene Arten nationalökonomischer Begriffe. Das sind r. die allgemein-ökonomischen Hauptbegriffc, das heißt diejenigen Begriffe, die auf die Grundidee direkt bezogen sind und somit für alle Wirtschaft gelten. Also etwa: wirtschaftliches Gut, Produktion, Produktionsmittel, Produktivität, Wirtschaftsbetrieb, Ertrag, Einkommen usw.; 2 . die historisch-ökonomischen Hauptbegriffe, das heißt diejenigen, die auf die Idee des Wirtschaftssystems bezogen sind und somit nur für ein bestimmtes Wirtschaftssystem gelten. Also etwa: kapitalistische Unternehmung, Kapitalzins, Grundrente, Arbeitslohn, Börse, Expansionskonjunktur; 3. die Hilfsbegriffe, das heißt diejenigen, die im Hinblick auf eine bestimmte Arbeitsidee gebildet werden. Also etwa: Zahlungsbilanz, Standort, produktive Kräfte, Interdependenz (der Marktvorgänge) usw. 113 Siehe die guten Ausführungen (im Anschlüsse an Kant) hoi A. Liebcrl, Wie ist kritische Philosophie überhaupt möglich? i qt 8. S. 3oi. 248 Fünfzehntes KapiteJ Die Gesetze 1. Die Begriffe: Gesetz und Gesetzmäßigkeit Wir haben bereits an zwei Stellen von „Gesetzen“ und „Gesetzmäßigkeit“ im Wirtschaftsleben Kenntnis erhalten: bei der Erörterung der richtenden und der ordnenden Nationalökonomie. In beiden sind wir diesen Begriffen begegnet, und ich habe ihren Inhalt dogmatisch dargestellt, ohne mich der Mühe zu unterziehen, die Begriffe „kritisch“ zu untersuchen. Wenn wir uns jetzt vor die Frage gestellt sehen: ob es in der verstehenden Nationalökonomie auch Gesetze und Gesetzmäßigkeit gebe, und welchen Wesens diese etwa seien, müssen wir uns doch einen Augenblick besinnen auf die Bedeutung, die den vielgebrauchten Wörtern zukommt. Das Ergebnis einer Durchmusterung des umfangreichen Schrifttums 11 * ist dieses: daß eine einheitliche Sinngebung der Begriffe nicht besteht und im ganzen ein ziemlicher Wirrwarr unter den Geistern herrscht 116 . Es bleibt uns also nichts übrig, als selbst den Sinn der Worte zu bestimmen. Wenn wir auf die ursprüngliche Bedeutung des Wortes „Gesetz“ zurückgehen, so finden wir, daß der Ausdruck aus der Rechts- sprache stammt: Gesetz heißt soviel wie unverbrüchliche Norm (Vorschrift), die keine Übertretung zuläßt. Gesetzmäßigkeit würde dann der dem Gesetze entsprechende Zustand (oder das dem Gesetze entsprechende Verhalten) sein. Gleichzeitig wird das Wort in den Religionen (am schroffsten in der jüdischen) verwendet, um die von Gott gesetzte Norm oder 114 Siehe die Übersicht in Eislers Wörterbuch der Philosophie. S. v. Gesetz. 116 Die ganze Verfahrenheit des Problems „Gesetz“ ersieht man am besten aus der zusammenfassenden Darstellung bei Rudolf Eucken, Geistige Strömungen der Gegenwart; der Grundbegriffe der Gegenwart, 5 . Aufl. 1916. S. 1 48 ff. Das Schrifttum über den Gesetzesbegriff ist unübersehbar. Eine Aufzählung würde Seiten füllen; ich verzichte deshalb darauf und verweise auf die (unvollständige) Zusammenstellung bei Eisler. Auf die wichtigsten Erscheinungen habe ich am geeigneten Ort aufmerksam gemacht. 249 l l i i Ordnung der Welt als „Gesetz“ und den ihm entsprechenden Ablauf der Welt als „Gesetzmäßigkeit“ zu bezeichnen. Aus dem Sinnbereiche des Rechts und der Religionen ist der Ausdruck dann in die philosophische Sprache übergegangen, um damit die verbindliche Sittennorm mit der Würde der Unverletzlichkeit zu bekleiden: die Gebote der Sittlichkeit heißen bei Kant 116 Gesetze, weil sie „dem Willen kein Belieben in Ansehung des Gegenteils frei“ lassen. Zu einem naturwissenschaftlichen Fachausdruck wird das Wort „Gesetz“ in der Zeit, als man noch an die „Gesetzmäßigkeit“ der Natur, das heißt an einen in der Natur sich auswirkenden göttlichen Plan, glaubte. Als dann dieser Glaube abhanden kam, als man die Natur „entgötterte“, als man auf jede Annahme einer Gesetzmäßigkeit in der Natur verzichtete, ist — aus alter Gewohnheit — der Ausdruck „Gesetz“ weiter verwandt worden, obwohl er allen Sinn verloren hatte: man brauchte ihn jetzt, um etwas völlig anderes, als er früher bezeichnete, damit auszudrücken, nämlich Formeln, in die man Erfahrungssätze faßte, also „Regeln“. Es gab von nun an zwei grundverschiedene Bedeutungen des Wortes „Gesetz“: Rechts-, göttliches, Sitten-Gesetz einerseits und Naturgesetz andererseits, die nicht mehr miteinander zu tun haben als das Schloß am Meer und das Schloß an der Tür, die auch beide denselben Namen tragen. Auf die Kulturvorgänge und mit besonderer Vorhebe die Wirtschaft ist dann das Wort in seiner doppelten Bedeutung weiter übertragen worden: die richtende Nationalökonomie nahm den Begriff des „Gesetzes“ auf in seiner ursprünglichen Bedeutung, die ordnende Nationalökonomie in seiner Bedeutung als Naturgesetz. Die richtende Nationalökonomie hat, wie ich zu zeigen versucht habe, eine Gesetzmäßigkeit der Wirtschaft angenommen, die sie in ihrer Blütezeit religiös verankerte, um dann später, als mit dem Gottesglauben der Glaube an eine göttliche Welt- (und Wirtschafts-) Ordnung gefallen war, einen planmäßigen Ablauf der Geschichte auf eine sehr mysteriöse „Naturgesetzmäßigkeit“ zu begründen. In diesem lls Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. 2. Abschnitt. 250 entarteten Siune verwendeten z. B. Marx und Engels das Wort ,,Gesetz“ : „eine Gesellschaft (kann) dem Naturgesetz ihrer Bewegung auf die Spur kommen“ heißt es bei Marx 117 , kann ihren „ordre naturel“ entdecken, wie es bei den Physiokraten geheißen haben würde. Auf die Annahme derselben mysteriösen „Gesetzmäßigkeit“ / läuft auch der Schwindel hinaus, den man eine Zeitlang mit den r „statistischen Gesetzen' 7 Ad. Quetelets 118 und seiner Schule getrieben hat, wonach eine unsichtbare Hand, ein „geheimes Gesetz“ die Eheziffern und die unfrankierten Briefe in ihrem Umfang bestimmen sollte. Man nimmt die Verirrung Quetelet selbst, der Direktor der Sternwarte und Professor am Museum zu Brüssel war, weniger übel als vielen Männern, die ihm gefolgt sind, obwohl sie das Studium der Gesellschaft berufsmäßig betrieben. Die Anhänger der ordnenden Nationalökonomie, für die es sinngemäß eine Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftslebens nicht geben kann, sind sämtlich — folgerichtig — von dem Begriff des Naturgesetzes, also des Pseudo„gesetzes“ im Sinne einer Aufstellung von Formeln für Regelmäßigkeiten, ausgegangen und haben zu diesem Begriff verschieden Stellung genommen. Die einen haben ihn ohne weiteres — tale quäle — übernommen. So die konsequentesten Denker naturwissenschaftlichen Bekenntnisses: die Equilibristen Paretoscher Observanz: siehe S. i351‘. Andere 119 lassen den „Gesetzes“begriff mit Einschränkungen für die Wirtschaft gelten: es bestehe, meinen sie, zwar kein grundsätzlicher, aber doch ein gradueller Unterschied zwischen Naturgesetzen und sozialen Gesetzen: diese seien „spezifischer“, weil auf einen engeren Umkreis von Bedingungen beschränkt, die Bedingungen seien 117 Über den Begriff der Gesetzmäßigkeit bei Marx und Engels, der bei ihnen einen sehr verschiedenen Inhalt hat, habe ich ausführlich gehandelt im i5. Kapitel des ersten Bandes meines „Proletarischen Sozialismus“. 192 / 1 . 118 Ad. Quetelet, Sur l’homme et le developpement de ses facultes ou(!) essai de physique sociale. 2 Vol. 1 838; idem, Du Systeme social et des lois qui le regissent. i848; dasselbe deutsch: Zur Naturgeschichte der Gesellschaft. i856; idem, Physique sociale. 2 Vol. i85q; deutsch (!) von Valentine Dorn. 2 Bde. 1914/21. 119 Der bedeutendste Vertreter dieser Ansicht ist F. Eulenburg; siehe seine mehrfach zitierten und noch zu zitierenden Arbeiten. meist nur an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten erfüllt. Aber es gäbe in der Gesellschaft ebensogut „Gesetze“ wie in der Natur, das heißt also: man könne gesellschaftliche Erscheinungen ebensogut auf Regeln bringen wie die Naturerscheinungen. Diese Auffassung hält eine dritte Gruppe 129 von Forschern — ganz unberechtigterweise, wie ich bemerken will — für falsch. Nach ihrer Meinung gibt es in der Gesellschaft, also auch in der Wirtschaft, überhaupt keine „Gesetze“ im Sinne der Naturgesetze. Sie begründen ihren Standpunkt mit dem Hinweis darauf, daß die gesellschaftlichen Erscheinungen zu „kompliziert“, daß sie nicht meßbar, nicht berechenbar, nicht beständig seien, oder mit dem Hinweis auf die Freiheit des menschlichen Willens. Keine dieser Tatsachen bildet einen hinreichenden Grund, um die Möglichkeit auszuschließen, Regeln für menschliches Verhalten aufzustellen. Die Vertreter der verstehenden Nationalökonomie können nun mit den beiden Begriffen von Gesetz und Gesetzmäßigkeit, die ich eben kurz besprochen habe, nichts anfangen: den Gesetzesbegriff der richtenden Nationalökonomie müssen sie ablelmen, weil er metaphysisch ist, den der ordnenden Nationalökonomie, weil er dem Grundgedanken der verstehenden Nationalökonomie widerspricht, die eben wirtschaftliche Erscheinungen verstehen und nicht bloß ordnen will. Der naturwissenschaftliche „Gesetzes“begriff käme für sie höchstens als Hilfsmittel des Verstehens in Frage. Aber liegt in der Richtung des Verstehens nicht doch vielleicht die Möglichkeit, zu einer echten Gesetzmäßigkeit und zu echten Gesetzen zu gelangen, wie sie die richtende Nationalökonomie kannte und kennt? Mit anderen Worten: gibt es nicht verbindliche Normen, denen das Wirtschaftsleben untersteht, oder: aus dem Imperativischen in das Indikative übersetzt: kennt das- gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen nicht doch das Verhältnis der Notwendigkeit des Seins und Geschehens? Und hat dieser Gedanke nicht doch auch vielleicht Platz in einer Gesellschaftswissenschaft, das heißt: können wir ihn seines metaphysischen Gewandes entkleiden? So stellt sich die Frage nach der Gesetzmäßigkeit (und den Gesetzen) 120 Siehe z. B. KarlDiehl, Theoretische Nationalökonomie. Band I: Einleitung in die Nationalökonomie. 2. Aufl. 1922. 252 der Wirtschaft, wenn wir sie vom Standpunkt einer verstehenden Nationalökonomie aus erheben. Es ist die Frage aller Kulturwissenschaften und aller Geschichte: ob sie, wenn man sie aus den Schlingen der Naturwissenschaft befreit, unweigerlich zu dem Allheilmittel der „schöpferischen Intuition“ greifen, das heißt' dem Irrationalismus anheimfallen oder zur Metaphysik werden müssen 121 . Zweifellos gibt es nun einen Weg, um zur Einsicht von Gesetzmäßigkeit und Gesetzen im Sinne notwendigen Seins und Geschehens auch in unserem Kulturgebiet zu gelangen, der an der Metaphysik vorbeiführt Wir brauchen uns, um ihn zu finden, nur auf die Tatsache zu besinnen, daß wir auch im Bereiche der wissenschaftlichen Erkenntnis „notwendige“ Wahrheiten besitzen. Es sind die schon Aristoteles bekannten Verites de raison Leibnizens, das heißt aber nichts anderes als die Einsichten a priori. Es ist eines der Verdienste Husserls, daß er den Schutt weggeräumt hat, unter dem diese Erkenntnis Leibnizens begraben gelegen hat. Er macht folgende abschließende Bemerkungen zu diesem Problem 122 : „Dem fundamentalen objektiv-idealen Unterschied zwischen Gesetz und Tatsache entspricht unweigerlich ein subjektiver in der Weise des Erlebens. Hätten wir nie das Bewußtsein der Rationalität, des Apodiktischen erlebt in seiner charakteristischen Unterschiedenheit vom Bewußtsein der Tatsächlichkeit, so hätten wir gar nicht den Begriff von Gesetz, wir wären unfähig zu unterscheiden: Gesetz von Tatsache; generelle (ideale, gesetzliche) Allgemeinheit von universeller (tatsächlicher, zufälliger) Allgemeinheit, notwendige (das heißt wiederum gesetzliche, generelle) Folge von tatsächlicher (zufälliger, universeller) Folge... Leibnizens Verites de raison sind nichts anderes als die Gesetze, und zwar im strengen und reinen Sinne der idealen Wahrheiten, die ,rein in den Begriffen gründen*, die uns gegeben und von uns erkannt sind in apodiktisch evidenten, reinen Allgemeinheiten. Leibnizens Verites de fait sind individuelle Wahrheiten, es ist die Sphäre der Sätze, welche über alle übrige Existenz aussagen, mögen sie für uns auch die Form allgemeiner Sätze haben, wie: ,alle Südländer sind heißblütig*.“ 121 Siehe die treffenden Bemerkungen bei A. Liebert, a. a. 0. S. 48f. 122 Husserl, Logische Untersuchungen x 2 , i35f. 253 Notwendigkeit, das heißt Gesetzmäßigkeit, das müssen wir also festhalten, gibt es nicht im Bereich der Erfahrung, wie wir schon wissen (siehe Seite n4ff-) : es gibt sie nur im Bereich des Apriori. Unsere Aufgabe würde also darin bestehen: nachzuforschen, ob es verites de raison im Bereiche der Wirtschaft gibt. Dabei werden wir unsere Aufgabe auf die beiden Sphären des Verstehens zu erstrecken haben: die Sinnsphäre und die Wirkenssphäre, und werden diese beiden Sphären getrennt auf Gesetzmäßigkeit und Gesetze untersuchen müssen, da, wie sich zeigen wird, sie in einem sehr verschiedenen Verhältnis zu diesen Begriffen stehen. 2. Die Sinngesetze Es gibt im Bereiche der Kultur, insonderheit der menschlichen Gesellschaft, so etwas wie sinnotwendige Beziehungen. Sie machen das aus, was wir die Sinngesetzmäßigkeit nennen, und die a priori aus dem Sinn abgeleiteten Sätze nennen wir deren Gesetze. Alle sogenannten Wirtschaftsgesetze tragen diesen Charakter, obwohl sie von ihren Vätern meist für etwas ganz anderes angesehen werden. In zahlreichen Fällen wird die folgende Untersuchung auf das hinauslaufen, was man als Entzauberung bezeichnen könnte: die verschiedenen Gesetze werden aus ihrem eingebildeten in ihren wirklichen Stand zurückversetzt. Dabei ist es zuweilen sehr lustig anzusehen, wie hinter einer großen Aufmachung ein silbernes Nichtschen oder ein goldenes Warteweilchen sich verborgen hat, das nun in seiner mitleiderregenden Kümmerlichkeit uns vor die Augen tritt und fast unseren Spott erregt Das gilt vor allem von der ersten Art wirtschaftlicher Gesetze, die ich die Größengesetze nennen will, obwohl die Bezeichnung ebensowenig genau paßt wie die für die beiden anderen Arten, die ich außerdem unterscheide, nämlich die Strukturgesetze und die Fiktionsgesetze. Diese drei Arten von Gesetzen entsprechen den drei Arten von Gesetzmäßigkeiten, die wir aufstellen können: der mathematischen, der wesensmäßigen und der rationalen. Aber wenn die Ausdrücke auch zu wünschen übrig lassen: die Sache selbst ist vollkommen klar, wie sich zeigen wird. i. Die mathematische Gesetzmäßigkeit, aus der sich Größengesetze ableiten lassen, betrifft die Teil-Summe-Beziehung (xäv, « 254 compositum), das heißt: sie gründet auf der evidenten Einsicht, daß der Teil kleiner ist als die Summe. Eine erdrückende Fülle der bekanntesten und stolzesten Wirtschaftsgesetze spricht nichts anderes aus als diese Wahrheit. Als Beispiele solcher Größengesetze führe ich folgende an: das Lohnfondsgesetz: wenn der Fonds, aus dem der Lohn bezahlt wird, eine gegebene Größe ist, kann der Gesamtbetrag der Löhne nicht steigen; wenn an einer Stelle der Lohn steigt, muß er an einer anderen sinken; die Marxschen Mehrwertgesetze: wenn der vom Arbeiter produzierte Wert größer ist als der Wert seiner eigenen Arbeitskraft, entsteht ein Mehrwert; wenn bei gleicher Wertproduktion der Wert der Arbeitskraft sinkt, steigt der Mehrwert; wenn bei gleicher Höhe des Wertes der Arbeitskraft der Gesamtwert steigt, steigt der Mehrwert ebenfalls; die Quantitätstheorie: wenn die Preise abhängig sind von der Menge des umlaufenden Geldes, so steigen sie, wenn die Warenmenge dieselbe bleibt und die Geldmenge wächst; die Verkehrsgesetze: die Absatzfähigkeit eines Gutes wächst im quadratischen Verhältnis zu seiner Transportfähigkeit; die Ertragsgesetze: wenn das Optimum des Ertrages bei proportionalem Verhältnis der einzelnen Produktionsfaktoren erzielt wird, sinkt es, wenn Disproportionalität ein tritt; die Standortsgesetze in den klassischen Darstellungen bei Thünen und Alfred Weber: wenn ein Gut nur zu einem bestimmten Preise auf dem Markte verkauft werden kann, so dürfen die Produktionskosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten; da die Transportkosten zu den Produktionskosten gehören, so können in einer bestimmten Entfernung vom Marktorte nur solche Erzeugnisse hergestellt werden, deren Erzeugungskosten an Ort und Stelle zuzüglich der Transportkosten nicht höher als der Marktpreis sind; oder: wenn der Preisgewinn, den eine Produktion durch billigere Arbeitslöhne an einem Orte erfährt, größer ist als der Preisverlust durch erhöhte Transportkosten nach jenem Orte, so ist der Standort der Industrie „arbeitsorientiert“; * 255 das Marktgesetz: die Größe eines Marktes bestimmt den Grad der Spezialisation der Produktion; das Absatzgesetz (Loi des debouchees): wenn jede Ware zum Ankauf einer anderen verwandt wird, kann keine Absatzstockung eintreten; ebenso Marxens Gegenstück; die Monopolpreisgesetze, die auf der Herausrechnung des höchsten Gewinns aus dem Verhältnis von Absatzmenge und Preishöhe beruhen; Quesnays Tableau economique: wenn eine bestimmte Gütermenge (produit net) anderen Wirtschaftssubjekten zugeführt wird, die sie verzehren, ohne selbst ein neues Produkt hinzuzufügen, so wird die Menge immer kleiner und verschwindet zuletzt ganz; Ricardos Grundrentengesetze: wenn an einer Stelle ein überdurchschnittlicher Profit erzielt wird, entsteht ein Überschuß über den Durchschnittsprofit, der als „Rente“ angeeignet werden kann; Böhm-Rawerks Gesetz des Umwegs der Produktion: wenn ich Güter mit einem größeren Aufwand von Produktionsmitteln erzeugen will, muß ich eine größere Menge Produktionsmittel herstellen, und darüber vergeht Zeit; Dietzels „Gesetz der Verteilung und Einkommensbildung“ 123 , das den Inhalt hat: „Sobald die Benutzung der Produktionsbedingungen durch die besitzlose /Arbeitskraft zur Erlangung der ihr notwendigen Subsistenzmittel rechtlich an die Willkür der Besitzer der Produktionsbedingungen geknüpft ist, kann der Anteil des einen Produktionsfaklors, des Kapitals, nur auf Kosten des anderen Faktors, der Arbeit steigen“ (gleiche Produktion und gleiche Produktivität vorausgesetzt natürlich): siehe oben Mehrwertgesetze: wenn m = w — a ist, kann es nur größer werden, wenn a sich verringert, falls m gleich groß bleibt; Brentanos „Gesetz der zunehmenden Arbeitsintensität“ 124 , wonach „die Arbeitsleistung mit zunehmendem Lohn und abnehmen- 123 H. Dietzel, Über das Verhältnis der Volkswirtschaftslehre usw. 1882. S. 3g. 124 L. Brentano, Über das Verhältnis des Arbeitslohns und der Arbeitszeit zur Arbeitsleistung. 1898. 256 der Arbeitszeit innerhalb gewisser Grenzen steigt“, besagt als „Gesetz“, das heißt, wenn es nicht etwa ein faktizisches Urteil enthält: wenn der Arbeiter bei steigendem Lohn und abnehmender Arbeitszeit (wir müssen noch hinzufügen: gleicher Arbeitswilligkeit) leistungsfähiger wird, so produziert er mehr; Dührings „Gesetz der Ausrüstung oder Bewaffnung der Wirtschaftskräfte“, dessen „schulgerechte Formel“ lauten soll: „die Produktivität der wirtschaftlichen Mittel, Naturhilfsquellen und Menschenkraft wird durch die Erfindungen und Entdeckungen gesteigert“, ist ebenfalls — wenn nicht eine Tatsachenfeststellung — ein Größengesetz des Inhalts: wenn eine Erfindung es ermöglicht, ein Sachgut mit einem geringeren Aufwande als bisher herzustellen, so steigt die Arbeitsproduktivität; derselben Natur sind desselben Autors „Gesetz der Arbeitsteilung“ und „das allgemeine Entfemungs- und Transportgesetz“ 126 ; Marxens sogenanntes „Wertgesetz“ 126 , demgemäß „die den verschiedenen Bedürfnismassen entsprechenden Massen von Produkten verschiedene und quantitativ bestimmte Massen der gesellschaftlichen Gesamtproduktion sind“, stellt den Typus der Größengesetze in besonderer Reinheit dar. Die Reihe dieser „Größengesetze“ könnte leicht verlängert werden. Ich denke aber, die angeführten werden genügen, um zu verdeutlichen, was für eine Art von „Gesetzmäßigkeit“ hier vorliegt. Sämtliche genannten Gesetze machen keine weitere Feststellung, als daß an bestimmten Stellen des Wirtschaftslebens sich Größen und Teilgrößen feststellen lassen und daß die Summe größer ist als der Teil. Wenn sie nicht überhaupt identische Sätze enthalten. Daß sie als „Gesetze“ nicht mit dem Anspruch von Tatsachenfeststellungen auf- treten können, versteht sich von selbst oder sollte sich doch wenigstens von selbst verstehen. Der Erkenntniswert derartiger Feststellungen soll übrigens mit dieser Zergliederung keineswegs in Zweifel gezogen werden. Sie 125 E. Dühring, Kursus der Nationalökonomie. 3 . Aull. S. 68. 76. g 4 - 126 K. Marx’ Brief an Kugelmann vom 11. Juli 1886 in der Neuen Zeit, Jahrg. XX, Bd. II, S. aas. 257 können außerordentlich klärend wirken und haben so gewirkt: von dem Satze an, daß das Ausmaß unseres Reichtums durch den Umfang der Urproduktion bestimmt wird bis zu der Erkenntnis, daß ein Land auf die Dauer nur Tribute zahlen kann, wenn es entweder eine aktive Zahlungsbilanz hat oder Gelder von fremden Völkern aufnimmt. Das sind echte und wichtige Gesetze, denen die Dignität der Notwendigkeit zukommt. 2. Die wesensmäßige Gesetzmäßigkeit, die zu Strukturgesetzen führt, betrifft die Glied-Ganzes-Beziehung (oXov, totum). Wir vergegenwärtigen uns folgendes: „Ein Ganzes (ist) in vollem und eigentlichem Sinne ein durch die niedrigsten Gattungen der ,'Teile“ bestimmter Zusammenhang. Zu jeder sachlichen Einheit, gehört ein Gesetz. Nach den verschiedenen Gesetzen, mit anderen Worten: nach den verschiedenen Arten von Inhalten, die als Teile fungieren sollen, bestimmen sich verschiedene Arten von Ganzen.“ „Die Idee der Einheit oder des Ganzen ist auf die der Fundierung und diese wieder auf die des reinen Gesetzes gegründet .“ 127 Wir können also von einer wesensmäßigen Gesetzmäßigkeit sprechen, wenn wir die notwendige Verbundenheit bestimmter „Glieder“ mit bestimmten „Ganzen“ wahrnehmen, oder wie ich lieber sagen will: die notwendige Zugehörigkeit einer bestimmten Erscheinung zu einem bestimmten Sinnzusammenhange, da „Ganze“ im Bereiche des Geistes immer Sinnzusammenhänge sind. Das Glied- Ganzes-Verhältnis können wir auch als Struktur bezeichnen und können deshalb von Strukturgesetzen sprechen. Hierher gehören also Feststellungen wie diese: das Gewinnstreben ist ein notwendiger Bestandteil des kapitalistischen Wirtschaftssystems; oder: der Kapitalismus kann sich nicht ausdehnen, ohne das Proletariat zu vermehren; oder: in einer Expansionskonjunktur ist die Hausse die notwendige Voraussetzung des Niedergangs; oder: in jeder Wirtschaft bilden Produktion — Transport — Verteilung — Konsumtion einen notwendigen Kreislauf. 127 Ilusscrl, Logische Untersuchungen a 2 , aSslT. Vgl. Heidegger, Sein und Zeit. a. Aull. 1926. S. 244 - Kombiwl, Die tlrei >iutionalflkonomion 17 258 Oder Sätze wie diese: „La loi est, que le travail coüte de la peine, si l’on travaille soi-meme, un salaire, si l’on achete le travail des autres... Le cours des marchandises est variable, mais ce qui ne rhange pas, c’est que le prix de vente doit etre superieur au prix du revient pour que la production puisse durer.“ Oder die „Gesetze der Siedelung“, die „gesetzmäßige natürliche Gliederung des Verkehrs“, „dessen Hauptströme durch die Grundzüge der Erdoberfläche bestimmt werden“, von denen Eulenburg gelegentlich spricht. Hierher sind wohl auch die verschiedenen „Ausgliederungs“- gesetze Spanns zu zählen. Apriorisch sind auch die in diesen „Gesetzen“ verkündeten Wahrheiten sämtlich, weil es sich in allen Fällen um analytische Sätze handelt: der Inhalt des Sinnzusammenhangs, die einzelnen Teile des „Ganzen“ werden aus dem Sinnzusammenliange, aus dem Ganzen entwickelt. Wir holen aus diesem nur heraus, was drin steckt oder gar: was wir selber vorher hineingelegt haben. Damit aber finden wir den Übergang zur Besprechung der dritten Art von Sinngeselz- mäßigkeit, ich meine 3. die rationale Gesetzmäßigkeit, die die Zweck-Mittelbeziehung betrifft und zu Fiklionsgesetzen führt. Sie spielt in unserer Wissenschaft eine besonders hervorragende Rolle und muß ausführlich behandelt werden. Es ist ein großes Verdienst, das sich Max Weber um unsere Wissenschaft dadurch erworben hat, daß er den Sinn dieser Art von Gesetzmäßigkeit und Gesetzen aufgedeckt hat. Seine Untersuchungen sind abschließende 128 . Wir können nichts tun, als seine Gedanken nachdenken und werden uns nur versagen müssen, seine Terminologie zu übernehmen. Max Weber spricht auch hier von „Ideal- lypen“ und „idealtypischen Begriffsbildungen“, während es sich 128 Siehe Max Weber, Objektivität usw. im Archiv für Soz.-Wiss., Bd. XIX; denselben, Roscher und Knies in Schmollers Jahrbuch, Bd. XXX; denselben, Rudolf Stammlers „Überwindung“ der materialistischen Geschichtsauffassung im Archiv, Bd. XXIV; denselben, Die Grenznutzenlehre und das „psychologische Grundgesetz“ im Archiv, Bd. XXVII; denselben, Über einige Kategorien der verstehenden Soziologie usw. im „Logos", Bd. Sämtliche Aufsätze sind wieder abgedruckt in den Ges. Aufs, zur Wissenschaftslehre. 259 sicher nicht um „Typen“, sondern um „ideale“ Konstruktionen ganz anderer Natur handelt. Der Sachverhalt ist folgender: Um des besseren Verständnisses der wirtschaftlichen Zusammenhänge willen bilden wir rationale Schemata, in denen oder an t denen gezeigt wird, wie sich der Ablauf wirtschaftlicher Ereignisse vollziehen würde, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wären und völlig rational gehandelt würde. Sie entsprechen in logischer Hinsicht den Schachaufgaben, die wir in den Zeitungen veröffentlicht finden: „weiß zieht an und setzt in drei Zügen matt.“ Diese Aufgaben stellen Gestaltungen des Schachspiels auf unter der Voraussetzung, daß die Spielregeln eingehalten und daß streng rational, das heißt so zweckmäßig wie möglich gespielt werde. In diesen Zusammenhang gehört auch der märchenhafte homo oeconomicus, jene Spuk-und Schreckgestalt, gegen die Generationen „historischer“ Nationalökonomen ihren erbitterten Windmühlenkampf geführt haben, und der sich im hellen Lichte des Verstandes als ein ganz harmloses Wesen entpuppt, nämlich als das fingierte Subjekt unserer fingierten Handlungen in den rationalen Schematen. Er ist der Mann, der die Schachaufgabe richtig löst, ein Schachautomat, „der perfekte Schachspieler in zehn Stunden“, so „der perfekte Wirtschaftsmensch“, der alles weiß und alles kann und alles will, was dazu gehört, „richtig“ zu handeln. Man hat die Aufstellung der rationalen Schemata das „isolierende Verfahren“ genannt und damit zu erkennen gegeben, daß man ihren logischen Sinn nicht erfaßt hatte. Der Ausdruck „isolierendes Verfahren“ war, der großen Mode der Zeit gemäß, der naturwissenschaftlichen Forschung entnommen worden, die darunter das Verfahren versteht, bestimmte Elemente experimentell zu isolieren, um ihre Wirkung im Vergleich zu anderen Elementen feststellen und abschätzen zu können. Es handelt sich dabei immer um empirische Tatsachenermittelung, die schließlich in einer Hypothese ihren Ausdruck findet. Davon ist nun bei der Anfertigung unserer rationalen Schemata ganz und gar nicht die Rede. Diese haben mit Wirklichkeit und Wirklichkeitsforschung nicht das geringste zu tun. Man nimmt üblicherweise gewisse Daten aus dem Leben, kann aber ebensogut irgendwelche bloß vorgestellten oder 17 * erdachten Fälle in einem Schema verarbeiten: etwa wirtschaftliche Handlungen auf ihre Rationalität hin in einem Wirtschaftssystem untersuchen, das noch niemals verwirklicht ist. Sie beanspruchen deshalb auch in keiner Weise, die wir klichen Zusammenhänge widerzuspiegeln. Im Gegensatz zu naturwissenschaftlichen Hypothesen beeinträchtigt die Feststellung, daß die Schemata im konkreten Falle eine gültige Deutung nicht erhalten, ihren Erkenn tniswert ebensowenig, wie z. B. die empirische Nicht-Geltung des pseudosphärischen Raumes die „Richtigkeit“ seiner Konstruktion. Man spricht wohl von einer Annäherung der Wirklichkeit an das Schema. Das kann nur den Sinn haben, daß die wirtschaftlichen Vorgänge in dem Maße, wie sie zweckrational gestaltet werden, dem in dem Schema dargestellten Vorgänge ähnlicher werden. Doch bleibt der Abstand zwischen Wirklichkeit und Schema immer noch „unendlich“ groß, nämlich der zwischen Empirie und Theorie. „Ein sogenanntes ,empirisches' Gesetz ist eine empirisch geltende Regel mit problematischer kausaler Deutung, ein teleologisches Schema rationalen Handelns dagegen eine Deutung mit problematischer empirischer Geltung: beide sind also polare Gegensätze.“ Nun ist das Seltsame dies, daß man gerade diese rationalen Schemata mit besonderer Vorhebe als „Wirtschaftsgesetze“ bezeichnet hat, und zwar hat man dabei offenbar an Naturgesetze gedacht, mit denen sie, wie wir festgestellt haben, in keiner Weise in Verbindung gebracht werden können. Wir haben ja gesehen, wie das naturwissenschaftliche Denken der ordnenden Nationalökonomie auf die Aufstellung von Gesetzen ganz nach Art der Naturgesetze hinausläuft. Und die Gesetze, die man vor allem im Auge hatte, waren die hier besprochenen Fiktionsgesetze. Was man aber nicht geahnt hat, ist dieses: daß die Schemata, die zwar den Namen des „Naturgesetzes“, also des Pseudo-Gesetzes, nicht verdienen, eines Tages gerade deshalb, weil es keine unechten (Natur-)Gesetze sind, als echte Gesetze erkannt werden würden. Das nämlich sind sie. Es sind echte Sinngesetze, ausgestaltet mit der Würde der Notwendigkeit und generellen Geltung deshalb, weil es verites de raison, apriorische Wahrheiten ohne jede Beziehimg auf empirisches Dasein sind. Ihr Wahrheitswert liegt in der Rationalität ihres Inhalts. 261 Zu diesen Fiktionsgesetzen zählen einige der wichtigsten Wirtschaftsgesetze. So alle klassischen Preisgesetze: das Gesetz von Angebot und Nachfrage, das Produktionskostengesetz. Sie besagen nichts anderes als dieses: Wenn nur ökonomische Beweggründe obwalten, wenn Käufer und Verkäufer wissen, wo der günstigste Markt ist, wenn Waren und Kapitalien sich völlig frei bewegen können, so werden die Preise bei steigendem Angebot sinken usw. und um die Produktionskosten pendeln. Es ist möglich, daß nicht ein einziger Preis in Wirklichkeit sich diesem Schema gemäß bildet. Echte Fiktionsgesetze sind ebenfalls die aus diesen Preisgesetzen abgeleiteten „Gesetze“, wie das „Law of Indifference“, das Jevons 129 oder das „Law of Substitution“, das Marshall 130 aufgestellt hat. Ein echtes Fiktionsgesetz ist das Greshamsche Gesetz. Endlich gehören -— um die beliebig zu verlängernde Reihe der Beispiele abzuschließen — zu den Fiktionsgesetzen alle aus dem Grenznutzenprinzip abgeleiteten Gesetze, also etw'a das „Gesetz vom Grenznutzenniveau“: daß in jeder Wirtschaft an einem bestimmten Pun k te (einer bestimmten Menge) der Erw'erb der Güter einer bestimmten Kategorie aufhört und der einer anderen anhebt, oder: daß die Grenzpunkte des Gütererwerbs eines Individuums voneinander abhängenusw. Es gibt ja einen ganzen Haufen solcherart gebildeter Gesetze. An diesen Grenznutzengesetzen tritt nun der Bedeutungswandel, den das Wort Gesetz erlebt hat, tritt seine verschiedene Verwendung im Bereiche der ordnenden und der verstehenden Nationalökonomie besonders deutlich zutage. Die Begründer der Grenznutzenlehre, und man kann sagen: so gut wie alle ihre Anhänger haben in den von ihnen aufgestellten Gesetzen ganz massive Naturgesetze erblickt, Gesetze, die sie, wie wir das oben festgestellt haben, aus elementaren Grundtatsachen des Seelenlebens — „Empfindungen“ — empirisch glaubten abgeleitet zu haben. Sie haben auch nicht daran gezw r eifelt, daß ihre „Gesetze“ Aussagen über ;die Gestaltung dex Wirklichkeit enthielten. Die wirtschaftliche Welt erschien ihnen als ein Durchein- 129 Jevons, Theory of Economics, 211 und öfters. 130 Marshall, Principles of Economics. Book VI. Oh. I. 2. ed. pag. 554 262 ander von „Empfindungen“, die sich nach dem Grenznutzenprinzip ordneten: wohlverstanden in den Seelen der Wirtschaftssubjekte selbst. „Wenn ich als handelndes (!) Wirtschaftssubjekt die Produktivität ,Eiderdaunen“ oder ,Schlinge“ (beim Hasenfang) feststellen will, so denke (!) ich an die Empfindungen der Bequemlichkeit oder des Wohlgeschmacks; die ich mir(!) erfahrungsgemäß (!) mit weichen Kopfkissen oder Hasenbraten verschaffen kann“ (Böhm-Bawerk!). Ein ganz Weiser hat zur Erklärung der Grenznutzenschätzung das Weber-Fechnersche Gesetz herangezogen. Damit war der Gipfelpunkt der Torheit erreicht. An diesem Punkte setzte die Kritik Max Webers ein, und er erst hat den Grenznutzlern gezeigt, was sie denken und lehren müssen, wenn ihre Theorie überhaupt diskutabel sein soll. Die Grenznulzengesetze haben keinen irgend vernünftigen Sinn, wenn man sie als Naturgesetze auffaßt, die durch psychologische Analyse des Individuums empirisch abgeleitet sind. Sie bekommen ihren Sinn nur als rationale Schemata der Bedarfsdeckung, die aussagen, wie zwei Tauschende handeln müssen, um einen bestimmten Zweck zu verwirklichen. Die „Wertgesetze“ der Grenz- nutzler sind, nach der Ausdrucksweise Max Webers, rationale Zweckzusammenhänge, die unter Zugrundelegung einer bestimmten Willensmaxime, dem Streben nach Erreichung eines Nutzenmaximums, sich in einer Reihe gesetzmäßiger, teleologischer Zusammenhänge auseinanderfalten, durch Einführung immer neuer, spezifizierender Mittelkonstellationen. Dabei ist über die Berechtigung des Inhalts dieser Schemata nichts ausgesagt. Diese Berechtigung wird nicht bestimmt durch die Adäquatheit mit der Wirklichkeit, mit der sie überhaupt keine Berührung haben, sondern ausschließlich durch den Erkenn tniswert, den sie enthalten. Hier ist ja aber nicht materiale Nationalökonomie zu treiben, sondern nur das Verfahren zu beurteilen. Und dafür genügt es, das Wesen der Fiktionsgesetze kritisch bestimmt zu haben. Welche Funktion im System der verstehenden Nationalökonomie sie ausüben, habe ich schon angedeutet, werde ich aber später noch ausführlicher darlegen. 263 3. Die Tendenzen Gesetze im Sinne von wissenschaftlichen Urteilen über notwendiges Sein oder Geschehen gibt es für die Wirklichkeit, nicht. Ist diese nun aber darum dem reinen Zufall ausgeliefert? Daß das Wirtschaftsleben kein Chaos darstellt, beweist die zweifellose Tatsache, daß in ihr Gleichförmigkeiten Vorkommen, und sic allein sind es ja, die unsere Teilnahme wecken, wenn wir systematische Kulturwissenschaft treiben. Es interessiert uns als Nationalökonomen nicht, ob eine Unternehmung bankrott wird oder sich mit einer anderen verschmilzt oder eingeht; ob ein Arbeiter arbeitslos wird; ob' eine Ware in diesem Laden billiger ist als im andern usw. Also gerade die lebensnächsten Erscheinungen gehen uns nichts an, solange sie vereinzelt auftreten. Erst als „Massenei’scheinungen“ ziehen wir sie in den Kreis unserer Betrachtungen. „Massenerscheinungen“ aber sind diejenigen Fälle, in denen sich bestimmte Merkmale an den Einzelerscheinungen wiederholen, in denen „Gleichförmigkeit“ auf tritt. Die Gleichförmigkeit der wirtschaftlichen Erscheinungen kann sich auf größere oder kleinere Kreise erstrecken. Erst bei einer bestimmten Größe des Kreises sind wir gewohnt, die Erscheinungen wissenschaftlich zu werten. Es kommt auf die Einstellung an, wie wir die Grenzen der Gleichförmigkeitskreise ziehen wollen. Treiben wir Volkswirtschaftslehre, so ist die einzelne Volkswirtschaft der Bereich, innerhalb dessen wir nach Gleichförmigkeiten ausschauen, die dann gegen die abweichende Gestaltung in anderen Volkswirtschaften abstechen. Betrachten wir die Wirtschaft unter sozialökonomischen Gesichtspunkten, so werden wir unser Augenmerk richten auf diejenigen Gleichförmigkeiten, die sich innerhalb' des Gellungsbezirks eines Wirtschaftssystems beobachten lassen. Sehr treffend hat Eulenburg 131 diese Gleichförmigkeit des Geschehens und die Annahme ihrer Dauer als das logische Apriori für das Zusammenleben und Zusammenwirken der Menschen bezeichnet, 131 F. Eulenburg, Naturgesetze und Sozialgesolzc im Archiv für Sozial- ivissenscliafl usw. Bd. b0 ~ fT■ Vgl. auch K. INIarhq, T)ic .Gleichförmigkeit der Well, i Wirtschaftsgeschichte: siehe Empirie, nationalökonomische. Wirtschaftsgesetz: siehe Gesetz in der Nationalökonomie. Wirtschaftsgesinnung 181. 184- 30Ö. Wirtschaftskunsllehre sg3. 3a4 ff- 32g ff. WirtschafIsphilosophie 288. 293ff. 326f. Vgl. richtende Nationalökonomie. Wirtschaftssystem 184 ff- 187. 189. aoöff. 21 af. 228. 247. a68f. Wirtschaftswissenschaft 288 ff. 297 ff. 32gff. 33i. Vgl. Nationalökonomie. Wissen, Sinn und Zweck 8gf. 281 f. 324. 328ff. 333ff. Wissenschaft (Wesen) 69 fr. 78 f. 82 f. 85ff. 88ff. 121. 178. 279. 288. — Sinn und Zweck 281 f. 333flE. Z. ^ Zusammenhang 21 o ff. Zweckzusammenhang 311. Schriften des Verfassers: (Die vergriffenen Werke sind nicht aufgeführt) Bei Duncker und Humblot, München: Der Bourgeois. Zur Geistesgeschichte des modernen Wirtschaftsmenschen. 7. bis 9. Tausend. VIII, 540 S. Gr.-8°. 1923. Händler und Helden. Patriotische Besinnungen. II.—20. Tausend. VIII, 145 S. 8°. 1915. Die Juden und das Wirtschaftsleben. 14. und 15. Tausend. XXVI, 476 S. Gr.-8°. 1928. Luxus und Kapitalismus. Zweite Auflage. VIII, 220 S. Gr.-8°. 1922. Der moderne Kapitalismus. Historisch-systematische Darstellung des gesamteuropäischen Wirtschaftslebens von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. 13.—15. Tausend. 3 Bände in 6 Halbbänden, Gr.-3°. 1928. I. Band: Die vorkapitalistische Wirtschaft. XXIV, 919 S. II. Band: Das europäische Wirtschaftsleben im Zeitalter des Frühkapitalismus. XH, 1229 S. III. Band: Das Wirtschaftsleben im Zeitalter des Hochkapitalismus. XXII, 1063. S- Bei Gustav Fischer, Jena: Der proletarische Sozialismus („Marxismus“). Zehnte, völlig neu gearbeitete Auflage der Schrift „Sozialismus und soziale Bewegung“. 2 Bände. 1924. Bei Georg Bondi, Berlin: Die deutsche Volkswirtschaft im 19. Jahrhundert und im Anfang des 20. Jahrhunderts. Fine Einführung in die Nationalökonomie. 34.-36. Tausend. Gr.-8°. 548 S. 1927. Bei Julius Springer, Berlin: Oie Ordnung des Wirtschaftslebens. (= Band 35 der „Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft“.) Zweite, verbesserte Auflage. V, 65 S. 1927. Im Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen: Warum gibt es in den Vereinigten Staaten keinen Sozialismus? 1906. 142 S. Prinzipielle Eigenart des modernen Kapitalismus (enthalten in „Grundriß der Sozialökonomik“, IV, 1.1925, VI, 420 S.) Im Verlag Walter de Gruyter & Co., Berlin: Gewerbewesen. Zweite, neubearbeitete Auflage. 1929. I. Organisation und Geschichte des Gewerbes. 100 S. II. Das Gewerbe im Zeitalter des Hochkapitalismus. 114 S. (Sammlung Göschen Band 203 und 204.) Die gewerbliche Arbeiterfrage. (Sammlung Göschen Band 209.) Dritte Auflage in Vorbereitung unter dem Titel r Die Arbeiterfrage“. ■^4-. «. e. . ~ , O' . „ ’ r TT- ’-JsS-'-T- >- Altenburg, Thür. Plerersdie Hofbndidrutkcrei Stephan Geibel Je Co.